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Software AG — Annual Report 2018
Nov 7, 2019
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Annual Report
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Publication
hmd-Software-Aktiengesellschaft
Andechs
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
A K T I V A
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| A. ANLAGEVERMÖGEN | ||
| I. Immaterielle Vermögens- gegenstände |
1.708.259,00 | 1.277.209,00 |
| II. Sachanlagen | 1.758.804,59 | 1.828.412,59 |
| III. Finanzanlagen | 450,00 | 450,00 |
| B. UMLAUFVERMÖGEN | ||
| I. Vorräte | 5.000,00 | 5.000,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
827.158,01 | 680.929,33 |
| davon mit einer Restlaufzeit | ||
| von mehr als einem Jahr | ||
| EUR 515.405,35 / Vj: 502.223,78 | ||
| III. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
458.502,41 | 488.730,52 |
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 30.151,21 | 42.757,15 |
| SUMME Aktiva | 4.788.325,22 | 4.323.488,59 |
P A S S I V A
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| A. EIGENKAPITAL | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 112.500,00 | 112.500,00 |
| II. Kapitalrücklage | 375.000,00 | 375.000,00 |
| III. Gewinnrücklagen | 10.670,81 | 10.670,81 |
| IV. Bilanzgewinn | 2.838.058,55 | 2.291.167,64 |
| V. buchmäßiges Eigenkapital | 3.336.229,36 | 2.789.338,45 |
| B. RÜCKSTELLUNGEN | 269.890,43 | 288.489,60 |
| C. VERBINDLICHKEITEN | 630.910,60 | 817.352,83 |
| davon mit einer Restlaufzeit | ||
| bis zu einem Jahr | ||
| EUR 304.594,26 / Vj: 429.848,91 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit | ||
| von mehr als einem Jahr | ||
| EUR 326.316,34 / Vj: 387.503,92 | ||
| D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 107.795,86 | 97.051,65 |
| E. PASSIVE LATENTE STEUERN | 443.498,97 | 331.256,06 |
| SUMME Passiva | 4.788.325,22 | 4.323.488,59 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht:
| Firmenname lt. Registergericht: | hmd-software ag |
| Firmensitz lt. Registergericht: | Andechs |
| Registereintrag: | 24.10.1995 |
| Registergericht: | München |
| Register-Nr.: | B 111041 |
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungs- vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar, auf Ausweis unwesentlicher Abweichungen wird verzichtet.
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.
Es ist konservativ bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals wurden nicht bilanziert.
Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter, planmäßiger linearer Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 HGB).
Die Gesellschaft hat von ihrem Aktivierungswahlrecht nach § 248 Absatz 2 HGB Gebrauch gemacht und weist selbst entwickelte Anwendersoftware für Rechenzentrumslösungen als immaterielle Vermögensgegenstände im Anlagevermögen aus. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden gemäß § 255 Absatz 2a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 Absatz 2 HGB).
Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten. Der Wert- ansatz des niedrigeren beizulegenden Werts erfolgte nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung.
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf die nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die liquiden Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Ein sich ergebener Überhang passiver latenter Steuern wird entsprechend § 274 Absatz 1 Satz 1 HGB angesetzt.
3. Angaben zur Bilanz und GuV
Im Geschäftsjahr wurden Aufwendungen für die Planung und Entwicklung von Softwareprogrammen unter den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens i. H. v. 654.444,00 Euro aktiviert (§ 285 Nr. 22 HGB). Abschreibungen waren in Höhe von 222.397,00 Euro vorzunehmen.
Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 112.500,00 Euro und ist in 4.500 Namensaktien mit einem Nennwert in Höhe von je 25,00 Euro eingeteilt.
In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag in Höhe von 2.291.167,64 Euro einbezogen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen ingesamt 326.316,34 Euro.
Der Gesamtbetrag der bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von 326.316,34 Euro sind durch Pfandrechte gesichert. Davon sind 326.316,34 Euro durch Grundpfandrechte gesichert.
Es werden aufgrund bestehender Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens passive latente Steuern in Höhe von 443.498,97 Euro gesondert ausgewiesen.
4. Sonstige Angaben
Als Vorstand waren im Geschäftsjahr bestellt:
Herr Christian Heidler, Kaufmann
Der Aufsichtsrat setzt sich am Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Herr Dieter Leinen, Vorstandsvorsitzender eurodata AG, Vorsitzender
Frau Elisabeth Schick-Artmeier, Steuerberaterin/Wirtschaftsprüferin
Herr Bernd Hollmann, Rechtsanwalt
Auf die Angaben über die Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wurde entsprechend der Regelungen des § 288 Absatz 1 HGB verzichtet.
Die eurodata AG hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie die Mehrheit am gesamten Aktienkapital hält (Mitteilungspflicht gemäß § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktG).
Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die ETL AG Steuerberatungsgesellschaft, Essen. Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des elektronischen Handelsregisters unter der Registernummer HRB 22694 des Registergerichts Essen eingereicht.
Unterschrift der Geschäftsführung
Andechs, den 28.03.2019
gez. Christian Heidler
Vorstand
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2019 festgestellt.