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Softing AG Annual Report 2019

May 7, 2020

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Annual Report

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Softing AG

Haar

Konzernabschluss zum 31.12.2019

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

der Softing AG sowie des Softing-Konzerns

GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS UND DES KONZERNS

GESCHÄFTSMODELL

Geschäftsmodell des Softing-Konzerns

Der Softing-Konzern ist als Software- und Systemhaus in den Segmenten Industrial, Automotive und IT Networks international etabliert. Das Unternehmen entwickelt und vermarktet komplexe und hochwertige Software, Hardware sowie komplette Systemlösungen. Hardware-Prototypen werden im eigenen Haus entwickelt, die Fertigung erfolgt extern.

Im Segment Industrial ist Softing ein weltweit führender Anbieter von industriellen Kommunikationslösungen und Produkten für die Fertigungs- und Prozessindustrie. Die Produkte sind zugeschnitten auf die Anforderungen von System- und Geräteherstellern, Maschinen- und Anlagenbauern sowie Endanwendern. Sie sind bekannt für ihre ausgesprochene Benutzerfreundlichkeit und funktionalen Vorteile. Die Schwerpunkte liegen in Komponenten und Werkzeugen für Feldbussysteme und industrielle Steuerungen sowie in Lösungen für die Produktionsautomatisierung.

Die Kernthemen Diagnose, Messen und Testen des Segments Automotive von Softing stehen für Schlüsseltechnologien in der Automobilelektronik sowie nah verwandter Elektronik-Bereiche, z. B. in der Nutzfahrzeug- oder Landmaschinen-Branche. Das Leistungsangebot umfasst Hard- und Softwareprodukte, passgenaue Lösungen sowie Consulting und Engineering vor Ort. Softing ist der Spezialist für den gesamten Lebenszyklus elektronischer Steuergeräte und Systeme, von der Entwicklung über die Produktion bis zum Service. Automotive setzt bei seinen Entwicklungen auf Standardisierung. Softing ist aktives Mitglied in den wesentlichen Standardisierungsgremien der Automobilelektronik, wie ASAM und ISO. Das Thema Datenfernübertragung hat mit der Akquisition der GlobalmatiX AG eine neue Dimension im Jahr 2018 erfahren und wurde im Jahr 2019 zur Marktreife gebracht.

Das Segment IT Networks steht für das Testen, Qualifizieren und Zertifizieren von Verkabelungen in IT-Systemen, basierend auf weltweiten technologischen Standards. Die Kunden optimieren mit den Messgeräten von IT Networks für Kupfer- und Glasfasernetze ihre täglichen Arbeitsabläufe und schaffen Sicherheit im Datenaustausch.

Beratung, Analysen, Studien und Schulungen runden in allen drei Geschäftssegmenten das Leistungsangebot ab. Softing bedient mit seinen Dienstleistungen und Produkten schwerpunktmäßig den europäischen und den nordamerikanischen Markt. Die asiatischen Märkte wie China, Japan und Korea gewinnen jedoch zunehmend an Bedeutung.

Darstellung der Segmente

Die Segmentierung des Softing-Konzerns erfolgt auf Basis der internen Berichts- und Organisationsstruktur und berücksichtigt die unterschiedlichen Risiken und Ertragsstrukturen der einzelnen Geschäftsfelder. Bei der Segmentierung nach Geschäftsfeldern werden die Aktivitäten in die Geschäftsfelder Automotive, Industrial und IT Networks aufgeteilt. Für weitere Details sowie quantitative Angaben zu den Segmenten des Softing-Konzerns verweisen wir auf die Segmentberichterstattung im Konzernanhang.

Softing AG

Die Softing AG ist die zentrale Management-Holding des Softing-Konzerns.

Segment Industrial

Softing Industrial Automation GmbH

Die Softing Industrial Automation GmbH ist ein weltweit führender Anbieter von industriellen Kommunikationslösungen und Produkten sowohl für die Fertigungs- als auch die Prozessindustrie. Die Produkte sind zugeschnitten auf die Anforderungen von System- und Geräteherstellern, Maschinen- und Anlagenbauern oder Endanwendern und bekannt für ihre Benutzerfreundlichkeit und funktionalen Vorteile.

Softing Italia s.r.l.

Softing Italia s.r.l. ist organisatorisch eine Tochter der Softing Industrial Automation GmbH. Softing Italia s.r.l. in Mailand betreut Kunden in Italien direkt vor Ort. Im Jahr 2019 trug die Gesellschaft erneut positiv zum Gesamtergebnis des Softing-Konzerns bei.

Online Development Inc. (OLDI) und Softing Inc.

Online Development Inc. (OLDI) und Softing Inc. mit Sitz in Knoxville, Tennessee, sowie das Vertriebsbüro der Softing Inc. in Newburyport, Massachusetts, sind organisatorisch Töchter der Softing North America Holding Inc. mit Sitz in Delaware. OLDI ist seit fast 30 Jahren ein führender Original Design Manufacturer (ODM) mit einer Bandbreite an Hardware- und Software-Produkten, die zahlreiche industrielle Marktsegmente unterstützen. Große Markenhersteller nutzen OLDIs tiefreichendes Wissen der industriellen Datenverarbeitung und Kommunikation, um die Markteinführung neuer und bewährter Technologien zu verbessern. Softing Inc. bedient den nordamerikanischen Markt, bietet mit eigenen Kapazitäten Projektdienstleistungen an und betreut das Produktgeschäft vor Ort. 2019 trugen die amerikanischen Gesellschaften insgesamt positiv zum Gesamterfolg des Softing-Konzerns bei.

Buxbaum Automation GmbH

Die Vertriebsniederlassung Buxbaum Automation GmbH in Eisenstadt betreut Kunden in Österreich direkt vor Ort. Die Gesellschaft trug 2019 mit Ihren Verkäufen in den Segmenten Industrial und IT Networks wieder positiv zum Gesamtergebnis des Softing-Konzerns bei.

Segment IT Networks

Softing IT Networks GmbH und Softing Singapore Pte. Ltd.

Softing IT Networks GmbH mit Sitz in Haar, München, ist Anbieter von Geräten zur Diagnose von IT-Netzwerken, die im Bereich der Industrieautomation, in der Büroinstallation sowie bei Rechenzentren eingesetzt werden. Softing Singapore Pte. Ltd. mit Sitz in Singapur entwickelt und liefert Test- und Messgeräte für Kupferkabel- und Glasfaser-Daten-Netzwerke. Dies schließt sowohl die Entwicklung und Herstellung von Produkten mit der höchsten Performance in diesem Bereich als auch Zubehör zur Unterstützung des Vertriebs ein. Neben dem Vertrieb liefert die Gesellschaft auch technischen Support und Kalibrierungsleistungen für die angebotenen Produkte. Die zwei Softing IT Networks-Gesellschaften tragen mit einer wachsenden Produktpalette, bestehend aus Eigen- und Distributionsprodukten positiv zum internationalen Erfolg bei.

Softing S.A.R.L.

Die Softing S.A.R.L. mit Sitz in Paris, Frankreich, stellt den rechtlichen und organisatorischen Rahmen für Vertriebsaktivitäten des Softing-Konzerns in Frankreich zur Verfügung.

Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd.

Die Softing Services GmbH und die Firma Beijing Windhill Technology Co., Ltd. betreiben ein Joint Venture für die Vermarktung der Produkte aus dem Softing-Konzern im chinesischen Markt.

Segment Automotive

Softing Automotive Electronics GmbH

Die Softing Automotive Electronics GmbH mit Sitz in Haar bietet Produkte und Dienstleistungen in der Diagnose und der Testautomatisierung an. Der prozessübergreifende Ansatz der Softing-Lösungen steigert Qualität und Zuverlässigkeit in der Steuergerätekommunikation. Im Wachstumsmarkt für Diagnose- und Testsysteme in der Fahrzeugelektronik besitzt Softing mit über 80.000 Installationen eine führende Stellung im Markt. Weltweit vertrauen Fahrzeughersteller sowie System- und Steuergerätelieferanten auf bewährte Hard- und Software-Werkzeuge sowie Lösungen von Softing. Darüber hinaus deckt SMT (Softing Mess-Technik) den gesamten Bereich der mobilen und stationären Messwerterfassung ab.

Softing Engineering & Solutions GmbH

Die Softing Engineering & Solutions GmbH ist organisatorisch eine Tochter der Softing Automotive Electronics GmbH. Softing ist seit mehr als 20 Jahren erfolgreich im Bereich Automotive Test Solutions tätig und bietet umfangreiches Expertenwissen rund um das automatisierte Testen der Fahrzeugelektronik. Für viele im Kraftfahrzeug vorhandene Steuergeräte hat Softing bereits Funktionsprüfungen und Test-Designs realisiert. Zur optimalen Unterstützung der Kunden bietet die Softing Engineering & Solutions GmbH hochwertige Dienstleistungen unmittelbar am jeweiligen Kundenstandort an. Für Kunden werden qualifizierte Consulting- und Engineering-Leistungen mit Fokus auf die Kernthemen Diagnose, Messen und Testen erbracht. Die gut ausgebildeten Mitarbeiter arbeiten teilweise direkt in den Fachabteilungen der Kunden. Die enge Vernetzung mit allen maßgeblichen Beteiligten ist ein wesentliches Kennzeichen der Arbeitsweise der Softing Engineering & Solutions GmbH und spielt eine entscheidende Rolle für den Erfolg der Projekte.

Softing Automotive Electronics GmbH

Die Softing Automotive Electronics GmbH mit Sitz in Kirchentellinsfurt fungiert als interne Entwicklungsgesellschaft im Segment Automotive.

GlobalmatiX AG und GlobalmatiX Inc.

Die GlobalmatiX AG mit Sitz in Liechtenstein ist ein Mobile Virtual Network Operator (MVNO) der in Europa und Nordamerika mobile Datenkommunikation für Fahrzeuge und Maschinen anbietet, wie diese in den Bereichen (teil-)autonomes Fahren wie auch bei anderen "Connected Services" von Fahrzeugen und Maschinen benötigt werden. Softing weitete mit dieser Akquisition ihre Kompetenzen im Bereich der Megatrends Digitalisierung und Industrie 4.0 massiv aus und legt damit die Basis zu neuen serviceorientierten Umsätzen. Die GlobalmatiX Inc. hat die Vermarktung der Produkte der GlobalmatiX AG in Nordamerika übernommen.

Softing Services GmbH

Die Softing Services GmbH mit Sitz in Haar stellt Dienstleistungen für die operativen Gesellschaften der Softing AG zur Verfügung.

SoftingROM s.r.l.

Die Tochter SoftingROM s.r.l. (SoftingROM) mit Sitz in Cluj, Rumänien, fungiert als Tochtergesellschaft der Softing Services GmbH. SoftingROM bildet für den Softing-Konzern einen wichtigen Pool von IT-Spezialisten bei anspruchsvollen Entwicklungsaufgaben und ist ein strategisch wichtiges Mitglied des Softing-Konzerns.

Softing North America Holding Inc.

Die Softing North America Holding Inc. ist die zentrale Holdinggesellschaft für die nordamerikanischen Tochtergesellschaften.

Geschäftsmodell der Softing AG

Die Softing AG fungiert als Management-Holding für den Softing-Konzern. Sie erzielt Erlöse durch die Verrechnung von Management-Leistungen, von Unterstützung in Rechtsfragen und im Qualitätsmanagement an die Tochterunternehmen. Darüber hinaus beschränkt sich das Geschäftsmodell auf die Verwaltung der Beteiligungen.

Der Konzernabschluss wurde gemäß § 315e Abs. 1 HGB unter Anwendung der IFRS-Rechnungslegungsvorschriften, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.

STEUERUNGSSYSTEM

Der Softing-Konzern orientiert sich bei der Steuerung seiner Geschäftsaktivitäten vor allem an den Kenngrößen Konzernumsatz und Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) und dem davon abgeleiteten operativen EBIT (EBIT bereinigt um aktivierte Entwicklungsleistungen und deren Abschreibungen sowie Auswirkungen aus der Kaufpreisverteilung). Daneben steuert der Softing-Konzern das Working Capital über ausgewählte Kennzahlen. Das Working Capital besteht im Wesentlichen aus Vorräten sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Bezüglich der Corporate Social Responsibility (CSR) wird auf die CSR Berichterstattung im Geschäftsbericht verwiesen.

Der Lagerbestand wird laufend analysiert und anhand der Reichweite auf eventuellen Abwertungsbedarf hin geprüft. Zudem wird anhand kurzfristiger Absatzprognosen die Bestellung neuer Ware im Hinblick auf Verfügbarkeit gesteuert. Ziel ist es, kontinuierlich lieferfähig zu sein, um Produkte auch kurzfristig unseren Kunden zur Verfügung stellen zu können.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden regelmäßig anhand der Altersstruktur analysiert und auf Wertberichtigungsbedarf überprüft. Die Kunden werden üblicherweise durch interne Limit-Vergaben einer entsprechenden Steuerung unterzogen. Überfällige Forderungen werden stringent nachverfolgt.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden meist unter Ausnutzung von Skontobeträgen beglichen, sofern diese angeboten werden.

Grundlage der Steuerung sind für die Softing AG aufgrund des Geschäftsmodells im Wesentlichen die Ergebnisse aus Gewinnabführungsverträgen und Dividenden von Konzerngesellschaften. Durch die oben erläuterte Steuerung der Tochterunternehmen bewirkt die Softing AG auch die Steuerung der Ergebnisse aus Gewinnabführungsverträgen in der AG selbst.

Forschung und Entwicklung

Der Softing-Konzern investiert seit Jahren große Teile des Mittelzuflusses aus seinen Umsatzerlösen in Forschung und Entwicklung. Insgesamt hat der Softing Konzern 20,6 Mio. EUR (Vj. 20,3 Mio. EUR) in die Entwicklung neuer sowie in die Weiterentwicklung bestehender Produkte im Zusammenhang mit Kundenprojekten investiert. Dies entspricht einer Investitionsquote (Verhältnis der Entwicklungskosten zu den Umsatzerlösen) in Höhe von 22,6 % (Vj. 24,2 %), davon hat der Softing Konzern 26,7 % (Vj. 21,7 %) aktiviert.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr ergaben sich Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 3,3 Mio. EUR (Vj. 2,1 Mio. EUR).

Zum Jahresende waren 226 (Vj. 232) Mitarbeiter in der Forschung und Entwicklung beschäftigt. Die Softing AG selbst betreibt keinerlei Forschung und Entwicklung. Diese findet ausschließlich in den operativen Gesellschaften statt, wie nachfolgend dargestellt.

Grundlage des jahrelangen Geschäftserfolges der Softing Industrial Automation GmbH, ist das durch Software und Hardwareentwicklung geprägte Wissen und die Kompetenz für exzellentes embedded Engineering/Systems Engineering. Die zunehmende Verlagerung von Hardwareentwicklungsanteilen in die Softwareentwicklung trägt grundsätzlich dazu bei, dass die Gesellschaft in deutlich zunehmendem Maße technologisch gefragt ist. Der Megatrend Digitalisierung / IoT / IIoT / Industrie 4.0 bewirkt eine deutlich gestiegene Nachfrage nach jeglicher Technologie des Unternehmens aus allen Bedarfsbereichen industrieller Kommunikation.

Im Geschäftsjahr 2019 konnte Softing IT Networks im Bereich Zertifizierung und Qualifizierung der Verkabelung weitere Neuentwicklungen auf den Markt bringen. Zum einen wurde in Zusammenarbeit mit einem externen Entwicklungspartner eine neue Geräteserie NetXpert XG für die Qualifizierung von Verkabelungen bis 10G Ethernet vorgestellt. Mit dieser Serie konnte Softing eine Weltneuheit vorstellen, da bis dato nur Qualifizierer bis 1G Ethernet auf dem Markt erhältlich waren. Zum anderen wurde die WireXpert-Serie mit einer Cloud-Anbindung ausgestattet, um für größere Installationsunternehmen das verteilte Arbeiten mit mehreren Teams zu erleichtern.

Im Bereich Wireless LAN hat Softing IT Networks 2019 mit dem WaveXpert das erste Wireless-Produkt unter der Marke Softing fertiggestellt. Der WaveXpert ermöglicht die detaillierte Paketanalyse in drahtlosen Netzwerken. Im Bereich Kabelverifizierer wurde ein Entwicklungspartner mit der Neuentwicklung einer kompletten Geräteserie bestehend aus 4 Geräten beauftragt, um die bestehende Cablemaster-Serie im Jahr 2020 ablösen zu können. Auch diese Produktfamilie wird unter der Softing Marke auf den Markt gebracht werden, was wiederum den Anteil der Softing-Eigenprodukte im Produktportfolio steigern wird.

Durch die Arbeiten in internationalen Normungsgremien arbeitet Softing aktiv an der Messtechnik für neue Ethernet Technologien, hauptsächlich für industrielle Anwendungen, mit. Softing hat in diesem Bereich Ende 2019 den Verein "SPE Partner Netzwerk" mitbegründet, um die Technologie Single Pair Ethernet (SPE) mitzugestalten und aktiv zu vermarkten.

Die Softing Automotive Electronics GmbH (SAE) hat im Jahr 2019 die neue Produktgeneration ihres Diagnose Tool Sets DTS9 erfolgreich beim Pilotkunden Daimler im Rahmen eines 3-Jahresvertrages platziert. Hierbei ist insbesondere relevant, dass es sich um ein reines Software-Mietmodell handelt und damit die Jahresumsätze der Folgejahre planbar sind. Der weltweite Rollout bei Daimler hat bereits 2019 begonnen und führt nun zu Nachfrage im Bereich der Tier 1/2 Lieferanten. Daher wird 2020 die Migration der Tier 1/2 Lieferanten auf DTS9 große Bedeutung haben. Auch hier wird - vor alledem bei größeren Tier 1 Lieferanten - angestrebt, auf Mietmodelle umzustellen. Mit der Standardproduktvariante DTS9 werden ab dem zweiten Quartal 2020 OEM und Tier 1/2 Lieferanten im Marktsegment, "Passenger Car" weltweit angesprochen. Entsprechende Gespräche mit strategischen Zielkunden laufen bereits. Im dritten Quartal 2020 werden schrittweise neue Funktionalitäten, insbesondere im Anwendungsfeld "remote" sowie rund um Security-Aspekte eingeführt. Die DTS9 Diagnose-Middleware "SDE" (Smart Diagnostic Engine, ehem. "COS") ist hierfür treibend. Sie ist als eigenständiges Produkt seit 2019 ebenfalls an die Hauptkunden Cummins und Daimler verkauft worden und bei Cummins bereits weltweit erfolgreich im Einsatz. Im Jahr 2020 sollen weitere Kunden gewonnen werden. Ebenfalls im Jahr 2019 wurde die neue Produktgeneration des Servicetesters TDX erfolgreich im Markt eingeführt. Mit den Firmen BoschRexroth und ABT verlassen sich gleich zwei neue Kunden auf die Softing-Lösung. 2020 steht der Gewinn weiterer Kunden im Fokus. Parallel werden auf der Entwicklungsseite insbesondere der Ausbau von mobilen Plattformen, die flexible Integration mit Datenbanksystemen sowie der Einsatz von skalierbaren Cloud-Technologien im Vordergrund stehen. Im Produktsegment Vehicle Communication Interfaces (VCI) konnte im Jahr 2019 das VIN|ING 2000 beim Leadkunden Porsche erfolgreich platziert werden. Dort löst es schrittweise das Vorgängerprodukt HSC in der Fahrzeugproduktion ab. Für 2020 ist das Hauptziel, die Produktversion erfolgreich bei weiteren internationalen Kunden zu verkaufen. Diverse - z.T. fortgeschrittene Gespräche - mit Kunden weltweit laufen bereits. Auf Entwicklungsseite bilden der Ausbau von Mechanismen zum performanten, sicheren und flexiblen Konfigurieren sowie das weitere Optimieren der Verfügbarkeit der Geräte die Schwerpunkte im Jahr 2020. Nachdem 2019 das VIN|ING 6000 beim Pilotkunden FPT erfolgreich gelauncht wurde, stehen für die Geräte der VIN|ING 3000- & VIN|ING 6000-Reihe im Jahr 2020 entwicklungsseitig die Fertigstellung der Marktversion und darin insbesondere der Test-Middleware "VCF" (Vehicle Communication Framework) im Vordergrund. Die Softing Messtechnik (SMT) wird seit 2019 nur noch im Auftrag der Porsche AG weiterentwickelt. Diese Entwicklungsleistungen werden auch von Porsche bezahlt. Bei Porsche wird die SMT in den nächsten 10 Jahren im mobilen Bereich abgelöst, im stationären Bereich (Prüfstände) in den nächsten 20 Jahren. Es werden daher immer wieder neue Technologien entwickelt, z.B. im Jahr 2019/2020 ein neuer RGC-PC.3, welcher das Herzstück der SMT-Systematik darstellt.

Nach Abschluss des ersten Vertrages mit einem großen Automobilhersteller aus Deutschland zur Mitte des Jahres konnte GlobalmatiX AG den gemeinsamen Markteintritt vorbereiten. Der Automobilhersteller plant Anfang 2020 als neuer Telematikanbieter zunächst in den europäischen Markt einzusteigen und hat dafür eine eigene Flottensteuerung für kommerziell genutzte Fahrzeuge aller Marken entwickelt. Die Innovation liegt dabei auf Fern-Diagnosedaten und Wartungsdaten in Echtzeit für markengemischte Fahrzeuge. Die Lösung (Platform-as-a-Service) GlobalmatiX wurde nach ausführlichen Feldtests ausgewählt. Die einzigartige Sicherheit in der "Connected Car2Cloud" der GlobalmatiX, also die Absicherung jeder Transaktion vom "Car" über den Hardware-basierenden eSIM "Chip" in die "Cloud", ermöglicht dem Automobilhersteller damit auch sicherheitsrelevante Flottenbetreiber zu akquirieren.

Diese besondere Sicherheitsanforderung wurde von GlobalmatiX entwickelt, als Patent beantragt und vom Automobilhersteller in intensiven Penetrations- und Hacking-Tests überprüft, als bestanden erklärt und schließlich vom TÜV Nord bestätigt.

WIRTSCHAFTSBERICHT

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

Weitere Abschwächung der Weltkonjunktur 2019

Die Expansion der Weltwirtschaft hat nach Meinung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) im Jahr 2019 weiter an Fahrt verloren. Die Weltkonjunktur hat sich im zu Ende gehenden Jahr in der Grundtendenz weiter abgeschwächt. Im dritten Quartal legte die globale Produktion lediglich mit einer Rate von 0,8 % zu, und für das letzte Vierteljahr signalisiert der IfW-Indikator für die weltwirtschaftliche Aktivität, der auf der Basis von Stimmungsindikatoren aus 42 Ländern berechnet wird, eine weitere Verlangsamung. Dabei hat sich die Konjunktur insbesondere in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften weiter verschlechtert, während sich die wirtschaftliche Dynamik in vielen Schwellenländern stabilisiert hat und zuletzt sogar wieder etwas nach oben zeigte. Für das Jahr 2019 insgesamt rechnet das IfW nun mit einem Anstieg der Weltproduktion um nur noch 3,0 %, nach 3,7 % im Jahr 2018. Dies bedeutet eine Abwärtsrevision um 0,1 Prozentpunkte von der Septemberprognose und ist um 0,4 Prozentpunkte weniger, als vor einem Jahr erwartet. Prägend ist nach wie vor die Schwäche in der Industrie und im Welthandel. Die Expansion der Industrieproduktion verlor ab dem Jahreswechsel 2017/18 zunehmend an Schwung und ist nach den Zahlen des CPB World Trade Monitor im Verlauf dieses Jahres vollständig zum Stillstand gekommen. In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften schrumpfte die industrielle Erzeugung zuletzt sogar; in den Schwellenländern stieg sie noch leicht, vor allem weil die Produktion in China trotz einer deutlichen Verlangsamung noch aufwärts gerichtet war. Diese Entwicklung ging einher mit einer ausgesprochen schwachen Entwicklung des Welthandels, der ab dem vierten Quartal 2018 drei Quartale in Folge rückläufig war. Zuletzt wurde zwar wieder ein leichter Anstieg im Vorquartalsvergleich verzeichnet, das Niveau von ein Jahr zuvor wurde aber immer noch deutlich unterschritten. (Quelle: IfW, Kieler Konjunkturberichte Nr. 61, 2019 | Q4, www.ifw-kiel.de)

Maschinenbau muss sich in schwierigem Umfeld behaupten

Die Maschinenbauer aus Deutschland müssen sich laut dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) in einem zunehmend schwierigeren wirtschaftlichen Umfeld behaupten. Das Jahr 2019 war geprägt von einer schwachen Weltkonjunktur, immer härteren Drohungen und Sanktionen in den globalen Handelsstreitigkeiten, sowie einem tiefgreifenden Strukturwandel in der Autoindustrie. Diese drei Entwicklungen waren maßgeblich dafür verantwortlich, dass Auftragseingänge und Produktion im Jahr 2019 deutlich unter das Vorjahresniveau gerutscht sind. Die Produktion im deutschen Maschinenbau sank in den ersten zehn Monaten des Jahres um real 1,8 % zum Vorjahr, die Auftragseingänge gingen im selben Zeitraum um 9,0 % zurück. Die Kapazitätsauslastung lag im Oktober mit 83,9 % unter dem langjährigen Durchschnitt von 86,2 %. Für das kommende Jahr rechnen die VDMA-Volkswirte nach wie vor mit einem weiteren Produktionsrückgang von real 25 %. Eine schnelle Besserung ist nicht in Sicht. Die Auftragsbücher werden sich, positivere Geschäftsklimadaten vorausgesetzt, erst im Laufe des Jahres wieder füllen. Aufgrund technisch bedingter Durchlaufzeiten werden diese Aufträge nicht vor dem zweiten Halbjahr wieder zu Produktionswachstum führen. Voraussetzung dafür ist, dass sich insbesondere der Handelskrieg zwischen den USA und China nicht weiter verschärft. Die aktuell zu beobachtende konjunkturelle Entspannung in Deutschland und auf wichtigen Auslandsmärkten ist nicht viel mehr als ein Ende des Abwärtsprozesses. Sie kann eine leichte Belebung im Jahresverlauf 2020 einleiten, für eine Entwarnung ist es aber zu früh, denn die weltwirtschaftliche Entwicklung wird nach wie vor durch ein hohes Maß an Unsicherheit belastet. (Quelle: VDMA, Maschinenbau muss sich in schwierigem Umfeld behaupten, www.vdma.org)

Weiter schwächerer Auftragseingang in der Elektroindustrie

Im Gesamtzeitraum von Januar bis einschließlich November 2019 verfehlten die Bestellungen ihren entsprechenden Vorjahreswert um 3,4 %, berichtet der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI). Dabei fielen die Inlandsaufträge um 4,4 %, und die Auslandsbestellungen sanken um 2,8 %. Die Nachfrage von Kunden aus der Eurozone war in den ersten elf Monaten um 4,3 % geringer als im Vorjahr. Geschäftspartner aus Drittländern orderten 1,9 % weniger. Von Januar bis November 2019 steht somit eine Reduktion des aggregierten Branchenoutputs um 4,2 % gegenüber Vorjahr zu Buche. Die Produktionspläne der Elektrounternehmen haben sich im Dezember erholt, bleiben per Saldo aber negativ. 14 % der Firmen wollen ihren Output in den nächsten drei Monaten erhöhen, 22 % drosseln. Der Rest plant mit einem unveränderten Produktionsniveau. Von Januar bis November 2019 kamen die aggregierten Branchenerlöse auf 175,2 Mrd. EUR. Das waren 1,4 % weniger als im gleichen Zeitraum des Jahres 2018. Der Inlandsumsatz gab um 2,1 % auf 82,7 Mrd. EUR nach und der Auslandsumsatz um 0,7 % auf 92,5 Mrd. EUR. Die Erlöse mit der Eurozone fielen zwischen Januar und November 2019 leicht um 0,7 % (auf 34,1 Mrd. EUR). Auch das Geschäft mit Drittländern ging um 0,8 % (auf 58,4 Mrd. EUR) zurück. Das Geschäftsklima in der deutschen Elektroindustrie hat sich im Dezember 2019 weiter verbessert und befindet sich jetzt auf dem höchsten Stand seit einem halben Jahr. Sowohl die Beurteilung der aktuellen Lage als auch die allgemeinen Geschäftserwartungen zogen im Dezember an, letztere dabei stärker als erstere. Dennoch bleiben beide Merkmale immer noch unterhalb der Null-Linie und das Klima insgesamt damit negativ. 18 % der Branchenunternehmen bewerten ihre derzeitige wirtschaftliche Situation als gut, 63 % als stabil und 19 % als schlecht. Mit Blick auf die nächsten sechs Monate erwarten 22 % der Firmen anziehende, 54 % gleichbleibende und 24 % rückläufige Geschäfte. Der Saldo aus positiven und negativen Exporterwartungen hat im Dezember 2019 erstmals seit einem halben Jahr wieder in den Plusbereich gedreht und liegt jetzt bei +6 Punkten. (Quelle: ZVEI, Konjunkturbarometer Januar 2020, www. zvei.org)

Herausforderndes Jahr 2019 für die Automobilmärkte

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) berichtet von einem herausfordernden Jahr für die internationalen Automobilmärkte. Während der europäische Pkw-Markt sein Vorjahresniveau übertreffen konnte und die Nachfrage auch in Brasilien anzog, wurden in den USA weniger Light Vehicles verkauft als 2018. Die asiatischen Märkte entwickelten sich ebenfalls schwach: China, Japan und Indien lagen jeweils unter Vorjahresniveau. Auch der russische Markt war rückläufig. In Europa wurden im Jahr 2019 insgesamt 15,8 Mio. Pkw neu zugelassen, rund 1 % mehr als im Vorjahr. Die großen Volumenmärkte entwickelten sich dabei unterschiedlich. Deutschland (+5 %) und Frankreich (+2 %) konnten ihr Marktvolumen ausbauen. In Italien blieben die Neuzulassungen auf Vorjahresniveau. Das Vereinigte Königreich (-2 %) und Spanien (-5 %) mussten hingegen Rückgänge verzeichnen. Von den rund 30 europäischen Märkten konnten 20 Länder das Jahr mit einer positiven Bilanz abschließen. Im Dezember lag der Pkw-Absatz in Europa mit knapp 1,3 Mio. Einheiten um 21 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. In den USA schloss der Light-Vehicle-Markt (Pkw und Light Trucks) das Jahr 2019 mit knapp 17,0 Mio. verkauften Fahrzeugen ab (-1 %). Erstmals seit 2014 überschritt der US-Markt damit nicht mehr die 17-Millionen-Marke. Dabei ging der Absatz von Pkw um 11 % zurück, während im Light-Truck-Segment, das mittlerweile 72 % des Gesamtmarktes ausmacht, die Verkäufe um 3 % stiegen. Im Dezember wurden 1,5 Mio. Light Vehicles verkauft (-6 %). In China sank das Volumen des Pkw-Marktes im Jahr 2019 um fast 10 % auf 21,0 Mio. Neufahrzeuge. Dies war, nach 2018, der zweite Rückgang in den vergangenen Jahrzehnten. Im Dezember lag das Absatzvolumen mit knapp 2,2 Mio. Einheiten 1 % unter Vorjahresniveau. Das schwächere gesamtwirtschaftliche Wachstum Chinas spiegelt sich damit überproportional im Pkw-Markt wider. Der indische Pkw-Markt konnte 2019 nicht an das gute Vorjahr anknüpfen. Es wurden insgesamt 3,0 Mio. Einheiten verkauft, 13 % weniger als 2018. Im Dezember lag die Nachfrage 1 % unter Vorjahresniveau (235.800 Einheiten). Der japanische Neuwagenmarkt blieb 2019 mit 4,3 Mio. verkauften Pkw um 2 % unter dem Vorjahresergebnis. Insbesondere seit der Erhöhung der Mehrwertsteuer im Oktober 2019 ging der Neuwagenabsatz zurück. Im Dezember lag das Verkaufsniveau bei 284.300 Einheiten, 11 % weniger als im Vorjahresmonat. Nach zwei starken Wachstumsjahren hat der russische Light-Vehicle-Markt im vergangenen Jahr an Schwung verloren. Im Jahresverlauf lag das Absatzvolumen mit knapp 1,8 Mio. verkauften Neufahrzeugen 2 % unter dem des Vorjahres. Mit 179.200 verkauften Light Vehicles stieg der Absatz im Dezember um 2 %. Der brasilianische Markt für Light Vehicles verbuchte im Gesamtjahr 2019 ein stattliches Wachstum. Der Absatz von Neuwagen stieg um 8 % auf 2,7 Mio. Fahrzeuge. Dies war das dritte Wachstumsjahr in Folge - nach einer langen Schwächephase. Im Dezember betrug das Plus 12 % (252.000 Einheiten).(Quelle: VDA, Pressemitteilung vom 16.01.2020, www.vda.de)

GESCHÄFTSVERLAUF

Der Softing-Konzern hat 2019 weiter zur alten Umsatzstärke zurückgefunden, in allen Märkten und in den Segmenten Industrial und Automotive konnten Umsatzsteigerungen verzeichnet werden. 2019 lag der Umsatz mit 91,1 Mio. EUR (Vj. 83,9 Mio. EUR) um 7,2 Mio. EUR (8,6 %) über dem Vorjahresniveau, die Prognose von 88,0 Mio. EUR wurde um 3,1 Mio. EUR übertroffen. Das EBITDA betrug im Geschäftsjahr 12,1 Mio. EUR (Vj. 9,0 Mio. EUR), dies entspricht einer EBITDA-Marge von 13,3 % (Vj. 10,8 %). Das operative EBIT (dem EBIT bereinigt um aktivierte Entwicklungsleistungen von 5,5 Mio. EUR und deren Abschreibungen von 3,3 Mio. EUR sowie Auswirkungen aus der Kaufpreisverteilung von 2,0 Mio. EUR) beträgt 2019 4,1 Mio. EUR (Vj. 3,6 Mio. EUR), die Prognose von 3,7 Mio. EUR wurde somit um 0,4 Mio. EUR übertroffen. Das EBIT 2019 übertraf mit 4,3 Mio. EUR (Vj. 4,1 Mio. EUR) die Prognose von 4,0 Mio. EUR, trotz Belastungen von rund 2,2 Mio. EUR aus dem Geschäftsaufbau der GlobalmatiX.

Die Aufwandspositionen im Konzern entwickelten sich folgendermaßen:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Materialaufwand 39.311 36.471
Zuwendungen an Arbeitnehmer 35.441 33.440
Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 7.820 4.937
Sonstige betriebliche Aufwendungen 10.474 10.830
Betriebliche Aufwendungen 93.046 85.678

Das Segment Industrial erzielte einen Umsatz von 58,3 Mio. EUR (Vj. 52,8 Mio. EUR). Das EBITDA betrug 7,3 Mio. EUR (Vj. 5,3 Mio. EUR). Das EBIT stieg aufgrund des erhöhten Umsatzes von im Vorjahr 3,2 Mio. EUR auf 4,4 Mio. EUR.

Der Umsatz von Automotive steigerte sich um 21 % von 18,2 Mio. EUR auf 22,0 Mio. EUR, daraus resultierte ein EBITDA von 3,5 Mio. EUR nach 2,7 Mio. EUR im Vorjahr. Das EBIT sank leicht aufgrund der Belastungen für der Geschäftsaufbau der GlobalmatiX von 0,6 Mio. EUR auf 0,4 Mio. EUR.

Im Segment IT Networks sank der Umsatz um 16 % von 12,9 Mio. EUR auf 10,8 Mio. EUR und es wurde ein EBITDA von 0,4 Mio. EUR (Vj. 0,7 Mio. EUR) sowie ein EBIT von -0,5 Mio. EUR (Vj. 0,2 Mio. EUR) erzielt.

Daraus resultierte ein Konzernergebnis nach Zinsen und Steuern von 2,9 Mio. EUR nach 3,3 Mio. EUR im Vorjahr.

Geschäftsverlauf der Softing AG

Der Gewinn der Konzernmutter, Softing AG, stieg aufgrund gestiegener Ergebnisabführung von -1,4 Mio. EUR im Jahr 2018 um 4,2 Mio. EUR auf 2,8 Mio. EUR im Jahr 2019.

ERTRAGSLAGE

Ertragslage Softing-Konzern

Die finanziellen Leistungsindikatoren im Konzern sind die Umsatzerlöse, das erzielte operative EBIT und das EBIT.

Im vergangenen Geschäftsjahr stieg der Konzernumsatz um 8,6 % auf 91,1 Mio. EUR. Allein das Segment Industrial trug zur Umsatzsteigerung mit 5,5 Mio. EUR bei. Die aktivierten Eigenleistungen (Produktentwicklungen) betrugen 5,5 Mio. EUR und lagen um 1,1 Mio. EUR über Vorjahresniveau (4,4 Mio. EUR), der Anteil der aktivierten Eigenleistungen im Verhältnis zum Gesamtumsatz stieg im Geschäftsjahr 2019 leicht von 5,3 % auf 6,1 %. Die sonstigen betrieblichen Erträge von 0,8 Mio. EUR wurden stark durch Erträge aus Währungsdifferenzen in Höhe von 0,4 Mio. EUR geprägt. Im Vorjahr betrugen die sonstigen betrieblichen Erträge 1,4 Mio. EUR.

Der Materialaufwand erhöhte sich um 2,8 Mio. EUR oder 7,8 %. Der Grund dafür liegt hauptsächlich in der starken Umsatzsteigerung in den Segmenten mit dementsprechenden Wareneinständen für Eigen- und Fremdprodukte im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt betrug die Materialaufwandsquote (Materialaufwand im Verhältnis zu den Umsatzerlösen) 43,2 % (Vj. 43,5 %) und der Rohertrag (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand) stieg daher proportional von 47,4 Mio. EUR auf 51,8 Mio. EUR.

Der Personalaufwand stieg um 6,0 % auf 35,4 Mio. EUR aufgrund von erhöhten variablen Vergütungen und Gehaltssteigerungen. Zum Stichtag waren 407 Mitarbeiter im Softing-Konzern beschäftigt (Vj. 402).

Die Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen/ Nutzungsrechte stiegen von 4,9 Mio. EUR auf 7,8 Mio. EUR, bedingt durch die Erhöhung der Abschreibung aus der Kaufpreisallokation der GlobalmatiX und der erstmaligen Bilanzierung des neuen Leasingstandards IFRS 16.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken leicht um 0,4 Mio. EUR auf 10,5 Mio. EUR. Zum großen Teil aufgrund von verminderten externen Leistungen bei der Produktentwicklung.

Eine zentrale Größe für die Beurteilung und die Steuerung der Ertragslage ist das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 4,3 Mio. EUR (Vj. 4,1 Mio. EUR) und dem davon abgeleiteten operativen EBIT von 4,1 Mio. EUR (Vj. 3,5 Mio. EUR).

Das Zinsergebnis fällt von -0,2 Mio. EUR auf -0,4 Mio. EUR zum einen bedingt aufgrund der Bilanzierung nach IFRS 16 und Zinsänderungen in den Pensionsrückstellungen.

Nach Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultierte daraus ein Konzernergebnis von 2,9 Mio. EUR (Vj. 3,3 Mio. EUR).

Ertragslage Softing AG

Als Management-Holding erzielte die Softing AG Erlöse nur durch die Leistungserbringung an die Tochtergesellschaften. Im Wesentlichen bestanden diese Leistungen in der aktiven Geschäftsführung in den Gesellschaften sowie in der Unterstützung in Rechtsfragen und im Qualitätsmanagement. Die hierfür anfallenden Kosten wurden zu festgelegten Teilen an die Tochtergesellschaften belastet; nicht belastet wurden die Kosten für allgemeine Kontrollleistungen.

Die Softing AG tritt nicht direkt am Markt auf, sondern erhält Erträge aus Beteiligungen und Ergebnisabführungsverträgen. Ergebnisabführungsverträge bestehen mit folgenden Tochtergesellschaften:

Unmittelbar:

Softing Industrial Automation GmbH
Softing Automotive Electronics GmbH
Softing Services GmbH
Softing IT Networks GmbH

Mittelbar (via Softing Automotive Electronics GmbH):

Softing Engineering & Solutions GmbH

Die Ergebnisse aus Ergebnisabführungen sind die wesentlichen Steuerungsgrößen für die Softing AG und stellen den finanziellen Leistungsindikator dar. Im vergangenen Geschäftsjahr veränderten sich diese von -1,3 Mio. EUR auf 1,8 Mio. EUR. Die Prognose der Ergebnisse aus Ergebnisabführungen für das Geschäftsjahr 2019 lag bei 1,0 Mio. EUR bis 1,4 Mio. EUR. und wurde somit übertroffen.

Der Personalaufwand stieg von 2,3 Mio. EUR auf 3,1 Mio. EUR aufgrund erhöhter Aufwendungen für Altersversorgung und erhöhter variabler Gehaltskomponenten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen insgesamt von 0,8 Mio. EUR auf 0,9 Mio. EUR.

Aufgrund gestiegener Kosten im Zusammenhang mit der Steuerung der Tochtergesellschaften ergab sich für 2019 eine Erhöhung der Erlöse mit verbundenen Unternehmen von 2,9 Mio. EUR auf 3,3 Mio. EUR.

Für Verpflichtungen aus Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer abgelaufener Geschäftsjahre (Betriebsprüfung der Jahre 2013 bis 2016) wurden im Vorjahr Steuerrückstellungen in Höhe von 0,1 Mio. EUR gebildet, die im aktuellen Geschäftsjahr ausgeglichen wurden. Es besteht jedoch auch eine Rückforderung für das Jahr 2017 in den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 0,4 Mio. EUR. Diese Rückforderung entstand durch Ergebnisanpassungen in den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen von Tochtergesellschaften mit Projektgeschäft sowie einem körperschaftssteuerlichen Verlustrücktrag.

Der Jahresüberschuss beträgt 2,8 Mio. EUR (im Vj. Jahresfehlbetrag -1,4 Mio. EUR).

FINANZLAGE

Finanzlage Softing-Konzern

Finanzmanagement

Im Rahmen des Konzern-Finanzmanagements sind die deutschen Tochtergesellschaften in ein Cash Pooling einbezogen, das die Softing AG führt. Falls notwendig werden die Cashflows der Fremdwährungsgesellschaften durch klassische Termingeschäfte abgesichert. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden keine Termingeschäfte abgeschlossen.

Kapitalstruktur

Zum Jahresende 2019 belief sich das Eigenkapital des Softing-Konzerns auf 69,6 Mio. EUR (Vj. 68,4 Mio. EUR).

Die Eigenkapitalquote erreichte 59,6 %, im Vorjahr 68,5 %.

Die langfristigen Schulden beliefen sich auf 25,5 Mio. EUR (VJ. 9,4 Mio. EUR). Die Steigerung resultiert aus der Aufnahme langfristiger Darlehen, der Erhöhung der Pensionsrückstellungen und der erstmaligen Bilanzierung von langfristigen Leasingverbindlichkeiten.

Die kurzfristigen Schulden sanken um 0,3 Mio. EUR auf 21,7 Mio. EUR, im Wesentlichen bedingt durch die Rückzahlung kurzfristiger Darlehen.

Investitionen

Im vergangenen Geschäftsjahr investierte der Softing-Konzern 7,7 Mio. EUR (Vj. 6,4 Mio. EUR) in selbsterstellte und fremderstellte immaterielle Vermögensgegenstände. Der Konzern ist weiterhin zum Ende des Jahres eine Beteiligung <10 % an einem Startup im Segment Automotive eingegangen. Die in diesem Zusammenhang erwachsene Zuzahlungsverpflichtung in die Kapitalrücklage der Beteiligungsgesellschaft i.H.v. 1,5 Mio. EUR wurde am 2. Januar 2020 geleistet. Die Investitionen in das übrige Anlagevermögen betrugen im Jahr 2019 1,2 Mio. EUR (Vj. 1,2 Mio. EUR). Hinsichtlich der segmentbezogenen Angaben zu Investitionen verweisen wir auf den Abschnitt Forschung und Entwicklung.

Liquidität

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit stieg ergebnisbedingt um 1,0 Mio. EUR von 9,4 Mio. EUR auf 10,4 Mio. EUR.

Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit betrug 8,5 Mio. EUR (Vj. 7,7 Mio. EUR), größtenteils geprägt durch die Investitionen in Neuentwicklungen und Ersatzbeschaffungen.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug 3,4 Mio. EUR und war geprägt durch die Rückzahlung von Darlehen in Höhe von 7,5 Mio. EUR, die Aufnahme von langfristigen Darlehen in Höhe von 14,0 Mio. EUR sowie die Dividendenzahlung von 1,2 Mio. EUR.

Die dem Konzern zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel standen zum Jahresende bei 14,9 Mio. EUR (Vj. 9,7 Mio. EUR).

Finanzlage Softing AG

Kapitalstruktur

Das Eigenkapital stieg zum 31. Dezember 2019 von 48,3 Mio. EUR auf 49,9 Mio. EUR. Die Veränderungen begründen sich in der Auszahlung der Dividende von -1,2 Mio. EUR und dem Jahresüberschuss von 2,8 Mio. EUR.

Die Eigenkapitalquote betrug 68,8 % (Vj. 76,7 %).

Die Erhöhung der Rückstellungen von 2,2 Mio. EUR auf 3,2 Mio. EUR basiert größtenteils auf Veränderungen in der Rückstellung für Pensionen und in den Personalrückstellungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen von 2,4 Mio. EUR auf 3,3 Mio. EUR aufgrund der Auszahlung von variablen Vergütungsansprüchen, einer Kaufpreisverbindlichkeit für eine Beteiligung, erhöhter Lohnsteuerzahllast und gesunkener Umsatzsteuerzahllast.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich um 6,9 Mio. EUR aufgrund der kompletten Rückführung der bestehenden Darlehen (sowohl lang- als auch kurzfristige) von 7,1 Mio. EUR und der gegenläufigen Neuaufnahme von langfristigen Betriebsmitteln von 14,0 Mio. EUR.

Liquidität

Die Finanzierung der Tochtergesellschaften erfolgte fast ausschließlich durch das Cash-Pooling-System der Softing AG und eigene, operative Geldzuflüsse für Tochtergesellschaften, die nicht am Cash-Pooling-System teilnehmen. In geringem Umfang wurden separate Bankfinanzierungen von Tochtergesellschaften genutzt. Zur Finanzierung des festen Kaufpreises von OLDI hat die Softing AG insgesamt Darlehen in Höhe von 11,0 Mio. EUR von zwei deutschen Geschäftsbanken aufgenommen. Diese valutierten zum 31.12.2019 noch mit 0,0 Mio. EUR. Zur Rückführung dieser Darlehen, der Finanzierung der GlobalmatiX AG und von Produktinnovationen hat die Softing AG 2019 insgesamt Darlehen in Höhe von 14,0 Mio. EUR von zwei deutschen Geschäftsbanken aufgenommen, die am 31.12.2019 mit 14,0 Mio. EUR valutieren.

Die Finanzmittel betrugen zum Jahresende 12,6 Mio. EUR (Vj. 5,1 Mio. EUR). Es bestehen nicht ausgenutzte Kreditlinien in Höhe von 7,4 Mio. EUR (Vj. 4,0 Mio. EUR).

VERMÖGENSLAGE

Vermögenslage Softing-Konzern

Die langfristigen Vermögenswerte beinhalten unter anderem immaterielle Vermögenswerte, Geschäfts- oder Firmenwerte, das Sachanlagevermögen und latente Steueransprüche und repräsentierten Ende 2019 einen Anteil von 60,5 % der Bilanzsumme (Vj. 63,1 %). Dem gegenüber standen Eigenkapital und langfristige Schulden in Höhe von 81,4 % (Vj. 77,9 %).

Die langfristigen Vermögenswerte stiegen um 7,7 Mio. EUR auf 70,7 Mio. EUR. Die Gründe lagen zum größten Teil in der Erstbilanzierung von Vermögenswerten aufgrund des neuen IFRS 16 Leasingstandards und der Konzern ist weiterhin zum Ende des Jahres eine Beteiligung <10 % an einem Startup im Segment Automotive eingegangen.

Die kurzfristigen Vermögenswerte umfassen Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen von 36,8 Mio. EUR auf 46,1 Mio. EUR und sind im Wesentlichen auf einen Anstieg von Zahlungsmitteln von 5,2 Mio. EUR, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vorräten um 3,7 Mio. EUR zurückzuführen.

Die Bilanzsumme erhöhte sich im Geschäftsjahr auf 116,8 Mio. EUR (Vj. 99,8 Mio. EUR).

Vermögenslage Softing AG

Die Bilanzsumme der Softing AG erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 8,0 Mio. EUR auf 72,5 Mio. EUR (Vj. 63,0 Mio. EUR).

Die Anteile an verbundenen Unternehmen veränderten sich aufgrund einer Sonderabschreibung um 0,1 Mio. EUR auf 31,1 Mio. EUR (Vj. 31,2 Mio. EUR)

Im Geschäftsjahr 2019 wurden die kurzfristigen Darlehen vollständig zurückgeführt.

Im Jahr 2019 wurden die langfristigen Darlehen neu mit den Hausbanken verhandelt, die Altschulden in Höhe von 1,7 Mio. EUR wurden komplett getilgt und Darlehen in Höhe von 14 Mio. EUR neu aufgenommen, diese Darlehen wurden für 2 Jahre tilgungsfrei gestellt, die Rückzahlung erfolgt danach innerhalb von 5 Jahren linear/quartalsweise. Die Softing AG hat sich im Zuge der Darlehensgewährung zur Einhaltung von Financial Covenants (Verpflichtung zur Einhaltung von Finanzkennzahlen) verpflichtet. Die Financial Covenants sind bezogen auf die Einhaltung einer bestimmten Eigenkapitalquote und eines maximalen Verschuldungsgrades bezogen auf den Konzern. Im Geschäftsjahr hat die Softing AG das Kriterium der Eigenkapitalquote und des maximalen Verschuldungsgrad problemlos erfüllt.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen stiegen um 1,1 Mio. EUR auf 15,5 Mio. EUR aufgrund von Auszahlungen. Der Bestand an flüssigen Mitteln stieg auf 12,6 Mio. EUR.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sanken von 11,8 Mio. EUR auf 11,3 Mio. EUR aufgrund gesunkener Forderungen aus dem Cashpooling.

GESAMTAUSSAGE ZUR LAGE DES SOFTING-KONZERNS UND DER SOFTING AG

Die Finanz- und Vermögenslage sowohl des Softing-Konzerns als auch der Softing AG ist weiterhin sehr solide, die Ertragslage hat sich im vergangenen Geschäftsjahr aufgrund der verbesserten Ertragssituation und geringerer Verlustsituation einiger Tochtergesellschaften, im Vergleich zum Vorjahr, verbessert.

NACHTRAGSBERICHT

Der Softing-Konzern ist zum Ende des Jahres eine Beteiligung <10 % an einem Startup im Segment Automotive eingegangen. Daraus erwächst zum Jahresanfang eine Agio Zahlung von 1,5 Mio. EUR.

BERICHTE ZU CHANCEN, RISIKEN UND PROGNOSEN

CHANCENBERICHT

Die dargelegten Ausführungen gelten gleichermaßen für den Softing-Konzern als auch für die Softing AG. Die Chancen und Risiken entstehen in den einzelnen Tochterunternehmen der Softing AG. Über die abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge bzw. Beteiligungserträge wirken sie sich direkt, gegebenenfalls mit einem zeitlichen Verzug zur IFRS-Rechnungslegung auch auf den Einzelabschluss der Softing AG aus.

Softing Industrial Automation GmbH

Die Gesellschaft bietet ein ausgesprochen breites Produktportfolio für alle Lösungsszenarien industrieller Kommunikation an. Dies bewirkt das Entstehen vielfältiger Geschäftschancen in allen Bereichen von denkbaren Brownfield/Greenfield Lösungsszenarien sowie generell die Nutzung dieser Kompetenzen und des Wissens in allen Bereichen allgemeiner industrieller Automatisierungstechnik. Die allgemein bekannte IT-Pyramide in Industrieunternehmen unterliegt seit Jahren einem stetigen Wandel. Die interaktive Vernetzung von Datenpunkten wurde bislang durch verschiedenste Technologieschichten erfolgreich realisiert. Dies bewirkte bislang aber auch stetig steigende Integrationskosten und eine stetig steigende Komplexität. SIA versteht es bereits heute exzellent, mit geeigneten Technologien hier den allgemeinen Kundennutzen deutlich zu erhöhen, aber auch durch den Einsatz von neuen Architekturelementen die Komplexität für Kunden und Lösungsnutzer deutlich zu reduzieren.

Das Zusammenwachsen und Syntegrieren von IT / IIoT Komponenten von den Cloud bis in die embedded Firmware von Automatisierungskomponenten bewirkt eine stetig steigende Konvergenz dieser doch historisch weit voneinander getrennten Technologiebereiche. SIA ist hier ideal aufgestellt, diese Konvergenzentwicklung in Geschäftschancen und Markterfolge zu wandeln. Generell chancenverstärkend muss erwähnt und wertend berücksichtigt werden, dass valide Studien vielfältiger namhafter Quellen eine deutlich steigende Anzahl vernetzter industrieller Kommunikationsknoten bzw. Kommunikationsteilnehmer glaubhaft ausweisen. Für SIA bedeutet dies deutlich steigende Bedarfe in Form von exzellenter Kundenberatung und dem Anstieg von absetzbaren Kommunikationsprodukten. SIA ist generell sehr gut aufgestellt, Kunden aller Marktbereiche bei Ihrer Aufgabe der digitalen Transformation wertsteigernd zu unterstützen und damit erfolgreicher zu machen.

Softing IT Networks GmbH, Softing Singapore Pte. Ltd.

Der weitere Ausbau der Softing ITN Networks Produktpalette mit Eigenprodukten, die Vorstellung von Marktneuheiten und die Mitarbeit in internationalen Normengremien festigt die Marke Softing als renommierter Messtechnik-Hersteller und steigert weiterhin den Bekanntheitsgrad. Im Bereich Zertifizierer kam 2019 ein weiteres Konkurrenzprodukt zur WireXpert-Serie auf den Markt, welches speziell in Europa ein ernstzunehmender Gegner ist. Im Jahr 2019 und 2020 laufende Neuentwicklungen in diesem Bereich werden ausschlaggebend sein, um im Bereich Zertifizierer weiterhin als Technologie- und Trendsetter erfolgreich zu bleiben. Im Bereich Qualifizierer konnte Softing bereits im Jahr 2019 mit der Weltneuheit NetXpert XG Akzente setzen, was vertrieblich in 2020 weiter ausgebaut werden kann. Die Softing Inc. in USA zeigte bereits in den letzten Jahren sehr gute Erfolge, welche weiterhin im Jahr 2020 ausgebaut werden können. Das Team von Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd. zeigt ebenfalls im Jahr 2019 erste Erfolge bei der Etablierung im chinesischen Markt. Der Haupt-Fokus des europäischen Teams in den letzten zwei Jahren war auf die Märkte DACH, Frankreich und Italien/Spanien gesetzt. Außerhalb dieser Märkte besteht weiteres Potential für Erweiterungen des Vertriebs. Neue Technologien für Ethernet in der Industrie (Single Pair Ethernet, SPE) werden in den folgenden Jahren komplett neue Anwendungsbereiche und Märkte für Messgeräte eröffnen.

Online Development Inc.

OLDI ist ein führender Auftragsfertiger (ODM), der mit seinem breiten Angebot von Hardware- und Software-Produkten zahlreiche Markenunternehmen und Marktsegmente in der Industrie unterstützt. Die Kunden nutzen OLDI's weitreichende Kompetenzen in EDV und Kommunikation, um die Markteinführung für neue und bestehende Technologien zu beschleunigen. Durch das Wissen und die Erfahrung in der Sicherheit und Skalierbarkeit von EDV-Anlagen erweitert OLDI sein Geschäft auch zukünftig auf neue Kunden, Projekte und Produkte.

Softing Automotive Electronics GmbH

Im Feld Diagnose-Software bestehen auf Basis der neuen Produktgenerationen und der aktuellen Roadmap-Planung gute bis sehr gute Chancen, weitere strategische Kunden zu gewinnen. Insbesondere der von Softing verfolgte modulare und auf Standards basierende Ansatz ist ein wichtiges Entscheidungskriterium für eine Vielzahl von Kunden weltweit. Ein neues und strategisch enorm wichtiges Feld stellt die Integration von Softing Middleware-Komponenten auf leistungsstarke onboard Steuergeräte dar. Bereits 2019 wurden erste Proof-of-Concept-Projekte initiiert, die 2020 gestartet werden. Hier erwartet die SAE wesentliche technologische Trends für die Weiterentwicklung seiner Toolchains. Entsprechend werden die Business Development- und Sales-Aktivitäten insbesondere die Vermarktung der neuen Software-Produkte vorantreiben und Opportunities bei Bestandskunden sowie auch bei strategischen Zielkunden erschließen. Hierüber soll eine weitere Verbreiterung der Kundenstruktur erreicht werden. Die Hardware ergänzt das Software-Portfolio und ist für Premiumkunden in den Bereichen "Manufacturing" und "After Sales & Service" ebenfalls attraktiv. Insbesondere im Produktsegment "VCI" wird Softing verstärkt an weltweiten Ausschreibungen teilnehmen und die Generierung der nächsten Leadkunden vorantreiben.

GlobalmatiX

Durch das Qualitätssiegel des TÜV Nord für die "Connected Car2CloudTM" Sicherheit und die "Connected Car"-Lösung konnte GlobalmatiX weitere Automobilhersteller gewinnen. Erste Feldtests sind angelaufen oder wurden bereits erfolgreich durchgeführt. Daraus resultieren erste Beauftragungen in Europa und USA. So werden beispielsweise erste Großstadt-Busse in Bayern durch Einsatz der xTCU-Box der GlobalmatiX ausfallüberwacht und dies mittels intelligenter Analyse sogar vorausschauend.

SoftingROM s.r.l.

Softing entwickelt laufend neue Produkte und Technologien, um einerseits dem technologischen Umbruch, also dem Übergang auf neue Technologien zu begegnen, und andererseits neue Märkte und Wachstumschancen zu erschließen. Der rumänischen Tochtergesellschaft SoftingROM kommt hierbei die Aufgabe zu, die nötigen Entwicklungsleistungen zu verstärken. Cluj in Rumänien ist für Softing ein idealer Standort, da er vergleichsweise schnell und kostengünstig von München aus zu erreichen ist. Vor Ort stehen gut ausgebildete Ingenieure und Informatiker zur Verfügung.

RISIKOBERICHT

Die dargelegten Ausführungen gelten gleichermaßen für den Softing-Konzern als auch für die Softing AG. Die Risiken entstehen in den einzelnen Tochterunternehmen der Softing AG. Über die abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge bzw. Beteiligungserträge wirken sie sich direkt, gegebenenfalls mit einem zeitlichen Verzug zur IFRS-Rechnungslegung auch auf den Einzelabschluss der Softing AG aus. Die aufgeführten Risiken betreffen alle Segmente.

Softing ist ein international tätiges Unternehmen auf dem Gebiet der industriellen Automatisierungstechnik, der Fahrzeugelektronik und Netzwerkkommunikation. Es ist mit einer Reihe von Risiken konfrontiert, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind.

Dies betrifft insbesondere Risiken, die aus der Marktentwicklung, der Positionierung von Produkten und Dienstleistungen, aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung sowie aus kaufmännischen Vorgängen resultieren. Die Geschäftspolitik besteht darin, vorhandene Geschäftschancen bestmöglich zu nutzen. Aufgabe der Risikopolitik ist es, die damit verbundenen Risiken sorgfältig abzuwägen. Risikomanagement ist daher fester Bestandteil aller Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen. Das Risikomanagement-System des Softing-Konzerns bzw. der Softing AG umfasst Risiken und Chancen gleichermaßen.

Die Risikogrundsätze werden vom Vorstand formuliert. Sie beinhalten Aussagen zu Risikostrategie, Risikobereitschaft und Geltungsbereich.

Bei der Risikoanalyse erfolgt eine Beurteilung der identifizierten Risiken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit (Quantitätsdimension) und der möglichen Schadenshöhe (Intensitätsdimension). Der Risikobewertung sind jedoch insbesondere im Bereich der operativen Risiken praktische Grenzen gesetzt, da die Anzahl der möglichen Risiken hoch ist, die Risikodaten häufig jedoch nur unvollständig vorliegen. Da der Aufwand für das Risikomanagement im vertretbaren Rahmen liegen sollte, muss daher in vielen Risikobereichen auf eine subjektive Risikoeinschätzung zurückgegriffen werden.

Um die Risiken bewerten zu können, werden die Risiken in verschiedene Kategorien eingeteilt. Aus dem Produkt der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Schadensmaß ergeben sich folgende Risikostufen:

a. Kleine Risiken (relative Risikowirkung bis 25%) sind für das Unternehmen unwesentlich und es sind keine Maßnahmen zur Risikoreduktion zu vereinbaren. Dabei errechnet sich die relative Risikowirkung aus dem Verhältnis der Schadenshöhe multipliziert mit der Risiko-Eintrittswahrscheinlichkeit zum geplanten EBIT einer Konzerngesellschaft.

b. Mittlere Risiken (relative Risikowirkung bis 50%) bestehen bei einem begrenzten Schadensausmaß und einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit. Es besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Effiziente und effektive Maßnahmen reichen aus, um mittlere Risiken zu reduzieren oder im Ernstfall rasch zu bewältigen.

c. Große Risiken (relative Risikowirkung über 50%) haben im Vergleich zu mittleren Risiken ein höheres Ausmaß und/oder eine größere Eintrittswahrscheinlichkeit. Sie sollten durch geeignete Kontrollen oder Prozessoptimierung reduziert werden. Wenn möglich, sollte das erhebliche Bruttorisiko durch geeignete Maßnahmen auf die mittlere oder kleine Risikostufe reduziert werden.

d. Bestandsgefährdende Risiken (relative Risikowirkung über 75%) können den Fortbestand einer Organisationseinheit oder des Softing-Konzerns insgesamt gefährden. Maßnahmen zur Reduktion des Bruttorisikos sind zwingend und unmittelbar einzuleiten.

Die Risiken werden als Bruttorisiken vor Risikobegrenzungsmaßnahmen genannt.

Um die Risiken überwachen und steuern zu können, nutzt der Konzern eine Reihe von Kontrollsystemen. Dazu gehört auch ein unternehmenseinheitlicher Planungsprozess. Die Erreichung der Geschäftsziele und die damit verbundenen Risiken werden regelmäßig überwacht, ebenso die Prozesse der Rechnungslegung.

Im Berichtszeitraum wurden auch die Risiken in den einzelnen Geschäftsprozessen periodisch erfasst, analysiert und bewertet. Dabei wurde auch abgeschätzt, ob sich Einzelrisiken, die isoliert betrachtet von nachrangiger Bedeutung sind, in ihrem Zusammenwirken zu einem bestandsgefährdenden Risiko entwickeln können.

Die im Folgenden genannten Risikofaktoren könnten Geschäftsentwicklung, Finanzlage und Ergebnis stark negativ beeinflussen. Unerwähnt bleiben Risiken, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt als wenig geschäftsrelevant erachtet werden.

Umfeldrisiken

Die Beurteilung des Wechselkursrisikos gewinnt mit der stetigen Ausweitung des Geschäfts mit den USA und anderen Staaten des Dollarraums eine höhere Bedeutung. Jährlich wird überprüft, ob die Wechselkursrisiken aus den laufenden Geschäften mit den Tochtergesellschaften in den USA und Singapur abgesichert werden sollten. Falls es notwendig erscheint, sichert sich Softing mit Hilfe von klassischen Devisentermingeschäften ab. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko eingeschätzt.

Die Gesellschaft hat in den letzten Jahren ihre Abhängigkeit vom britischen Markt im Hinblick auf den Brexit untersucht. Folgende Risikopositionen wurden ermittelt und Maßnahmen zur Risikoreduzierung getroffen: eine Konzerngesellschaft bezieht aus dem britischen Markt Handelswaren in Höhe von rund 4,5 Mio. EUR, dieser Einkauf unterliegt wie in der Vergangenheit dem Währungsrisiko. Bei sich stark abzeichnenden Währungsabweichungen vom Plankurs werden Sicherungsmaßnahmen getroffen. Zum anderen ist bei einem Scheitern der Verhandlungen zu einem geregelten Brexit mit nicht unerheblichen Zollschranken zu rechnen, diesem Risiko begegnet die Gesellschaft mit alternativen Lieferanten aus der europäischen Union und Asien.

Verschiedene Konzerngesellschaften aus der europäischen Union liefern Produkte in den britischen Markt, im Jahr 2018 rund 1,0 Mio. EUR bei 83,9 Mio. EUR Konzernumsatz (1,2% vom Konzernumsatz) und 2019 rund 2,0 Mio. EUR bei 91,1 Mio. EUR Konzernumsatz (2,2% vom Konzernumsatz). Diese Lieferungen sind keinem Währungsrisiko unterworfen, da die Rechnungslegung in Euro erfolgt. Das Zollrisiko bei einem Scheitern der Brexit Verhandlungen bleibt bestehen und kann aber durch eine teilweise Erhöhung der Verkaufspreise kompensiert werden.

Insgesamt ist das Risiko eines ungeregelten Brexits auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns als eher gering einzuschätzen, zumal bereits Maßnahmen zur Risikoreduzierung im Vorfeld getroffen wurden.

Die Administration informiert sich laufend über etwaige Änderungen in den Zollregularien und kann kurzfristige Maßnahmen bei Änderungen treffen.

Das Thema "Corona-Virus" kann sich auf die Softing AG und den Softing Konzern im Bereich der Hardware-Produkte auswirken, z.B. durch Lieferengpässe bei Elektronik- und Zubehörteilen aus den stark betroffenen asiatischen Ländern. Dies würde temporär zu Verzögerungen in der Produktion und in Folge bei der Umsatzrealisierung führen, allerdings gehen wir von einer Erholung im Jahresverlauf aus, analog zur ähnlichen Situation bei der Versorgung mit Microchips im Jahr 2018. Im Bereich der Software-Produkte besteht eine Gefahr von Lieferengpässen in dieser Form nicht, da die Programmierung durch eigene Mitarbeiter an den Standorten erfolgt.

Als risikomindernde Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Gesundheit der Mitarbeiter wurden - zusätzlich zu den in den Medien veröffentlichten Ratschlägen - an den Gebäudeeingangstüren Spender mit Desinfektionsmitteln aufgestellt sowie die Sanitärräume und Küchen mit viruziden Handwaschlotionen ausgestattet. Mitarbeitern in Schlüsselpositionen werden Notebooks und VPN-Zugänge zur Verfügung gestellt, um im Quarantänefall von zuhause aus arbeiten zu können. Dienstreisen in besonders betroffene Gebiete werden möglichst durch Web- und Videokonferenzen ersetzt und die Teilnahme an Messen und ähnlichen Veranstaltungen kritisch geprüft.

Leistungswirtschaftliche Risiken

Der Umsatz ist 2019 im Vergleich zu 2018 um 8,6% gestiegen. Grundsätzlich besteht immer das Risiko der Unterauslastung und des Drucks auf die zu erzielenden Erlöse. Softing begegnet diesen Risiken mit einem konsequenten Kostenmanagement sowie flexiblen Arbeitszeitmodellen, um sich schnell an Nachfrageänderungen anpassen zu können. Insgesamt wird dieses Risiko als großes Risiko eingeschätzt.

Das Marktgeschehen ist geprägt von einem raschen Wandel der eingesetzten Technologien. Damit verbunden ist die Gefahr, dass erworbenes Know-how durch eine unvorhergesehene Marktentwicklung wertlos wird. Softing reagiert auf dieses Risiko, indem es in einer Vielzahl von nationalen und internationalen Arbeitsgruppen aktiv mitarbeitet. So lassen sich Technologietrends frühzeitig erkennen und mitgestalten. Insgesamt wird dieses Risiko als großes Risiko eingeschätzt.

In Teilen des Geschäfts, sowohl im Segment Industrial als auch bei Automotive, ist der Konzern in komplexe Entwicklungsprojekte der Kunden eingebunden. Diese Projekte beinhalten ein Realisierungsrisiko bezüglich des geplanten Kosten- und Zeitrahmens. Überschreitungen können zu einer Verschlechterung der Ertragslage sowie zu Schadenersatzansprüchen führen. Softing begegnet diesem Risiko dadurch, dass derartige Projekte nach einem im Qualitätsmanagement-System definierten Verfahrensmodell geplant und der Projektfortschritt sorgfältig überwacht wird. Der Konzern investiert kontinuierlich, um den bereits hohen Qualitätsstandard bei Softing weiter zu verbessern. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko eingeschätzt.

Bei der Herstellung von Produkten, insbesondere von Hardwareprodukten, bedient sich der Konzern in erheblichem Umfang der Zulieferung durch Fremdfirmen. Die Einbeziehung von Dritten in die Wertschöpfungskette reduziert naturgemäß die eigenen Einflussmöglichkeiten auf Qualität, Termintreue und Kosten. Unerwartete Preiserhöhungen können das Ergebnis wesentlich beeinflussen. Softing begegnet diesem Risiko durch möglichst langfristige Lieferverträge. Der Ausfall von Lieferanten kann zu Lieferengpässen führen. Der Konzern senkt das Risiko dadurch, dass die Lieferpartner mittels Audits regelmäßig überprüft und die Lieferanteile eines einzelnen Lieferanten konsequent begrenzt werden. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko eingeschätzt.

Die Produkte und Dienstleistungen des Konzerns finden Verwendung in der Produktion von industriellen Gütern. Ausfall oder Fehlfunktion könnte zu erheblichen Schäden an Personen und Sachen führen. Softing senkt dieses Risiko durch einen sorgfältigen, auf den jeweiligen Anwendungszweck abgestimmten Entwicklungsprozess. Die wesentlichen verbleibenden Restrisiken werden durch Versicherungsverträge gedeckt. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko eingeschätzt.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Kreditrisiken haben in der Vergangenheit keine wesentliche Rolle gespielt. Durch den restriktiven Kreditmanagement-Prozess erkennt der Konzern drohende Insolvenzfälle schneller und könnte rechtzeitig gegensteuern. Als Ergebnis der gesamten Maßnahmen waren auch 2019 keine wesentlichen Forderungsausfälle zu verzeichnen. Insgesamt wird dieses Risiko als kleineres Risiko eingeschätzt.

Sonstige Risiken

Wie bei allen Unternehmen hängt das reibungslose Funktionieren der Geschäftsprozesse von der Verfügbarkeit der IT-Infrastruktur ab. Angriffe aus dem Internet oder sonstige Ausfälle und Schäden in der IT-Infrastruktur stellen eine ernste Bedrohung für die Funktionsfähigkeit des Unternehmens dar. Softing hat IT-Sicherheitsmaßnahmen realisiert, die Schäden durch Computer-Viren und durch Sabotage bisher verhindert haben. Aus diesen Gründen wird die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung der Sicherheit der Datenbestände oder der Informationssysteme als beherrschbar eingeschätzt. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko eingeschätzt.

Der wirtschaftliche Erfolg des Softing-Konzerns beruht zu einem wesentlichen Teil auf den Fähigkeiten und Qualifikationen der Mitarbeiter. Aus diesem Grund werden alle Mitarbeiter permanent geschult, um zu gewährleisten, dass die Qualität der Leistungen den Anforderungen der Kunden entspricht.

Auf dem Arbeitsmarkt herrscht derzeit ein intensiver Wettbewerb um hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte. Für eine wertsteigernde Entwicklung des Unternehmens sind qualifizierte Mitarbeiter eine wesentliche Voraussetzung. Deshalb ist Softing bestrebt, neue, sehr gut ausgebildete Mitarbeiter zu gewinnen, diese optimal zu integrieren, zu fördern und eine langfristige Zusammenarbeit aufzubauen. Den Mitarbeitern werden neben attraktiven Anstellungsbedingungen gezielte Schulungen und Fortbildungen angeboten. Dennoch besteht das latente Risiko, dass geeignete Fachoder Führungskräfte nicht rechtzeitig am Markt akquiriert werden können und dies negative Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben könnte. Insgesamt wird dieses Risiko als großes Risiko eingeschätzt.

Bisher ist kein Compliance-Fall bei Softing aufgetreten. Trotzdem nehmen Vorstand und Rechtsabteilung den Themenkomplex Compliance unverändert sehr ernst. Durch Teilnahme an Workshops und Vortragsserien stellt der Konzern sicher, die jeweils aktuellen Trends und Themen aufzunehmen und diese auf die Verhältnisse bei Softing abzubilden. Insgesamt wird dieses Risiko als geringes Risiko eingeschätzt.

Akute Risiken, die den Bestand des Konzerns gefährden oder seine Entwicklung beeinträchtigen, liegen nach Einschätzung des Managements nicht vor.

Basierend auf der Risikopolitik und der aktuellen Einschätzung der Risiken wird die Risikogefährdung sowohl für den Konzern als auch für die Softing AG als beherrschbar erachtet. Aufgrund der guten Finanz- und Vermögenslage und sich einer wieder verbessernden Ertragslage im Jahre 2019 ist der Vorstand der Auffassung, dass die nicht durch Versicherungen gedeckten Restrisiken auch bei ungünstiger Entwicklung durch den Konzern getragen werden können.

PROGNOSEBERICHT

Aufschwung frühestens 2021 in Sicht

Der Abschwung der deutschen Wirtschaft verlangsamt sich, mit einer spürbaren Belebung ist aber frühestens 2021 zu rechnen. Die Konjunkturforscher des IfW Kiel rechnen in ihrer jüngsten Prognose mit einem Zuwachs des Bruttoinlandsproduktes von 1,1% im Jahr 2020 und 1,5% im Jahr 2021. Damit revidieren sie ihre Erwartungen leicht um jeweils 0,1 Prozentpunkte nach oben. Durch eine hohe Anzahl an Werktagen ist die Zuwachsrate 2020 um 0,4 Prozentpunkte überzeichnet. 2021 dürfte der staatliche Haushaltssaldo erstmals wieder negativ sein.

Getrieben wird der Konjunkturabschwung in Deutschland durch die Rezession in der Industrie, die Normalauslastung wird dort mittlerweile unterschritten, dies belastet inzwischen auch die unternehmensnahen Dienstleistungen. Der Abwärtssog wird schwächer, im Auslandsgeschäft ist schon eine leichte Aufwärtstendenz erkennbar. Erfahrungsgemäß dauert es aber im Schnitt etwa fünf Quartale, bis die Industrie eine Rezession überwindet und die Kapazitätsauslastung wieder spürbar zulegt. Damit ist frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2020 zu rechnen.

Die Weltwirtschaft dürfte allmählich wieder Tritt fassen, in den Schwellenländern scheinen sich die Erwartungen bereits etwas aufzuhellen. Der Anstieg der Weltproduktion auf Basis von Kaufkraftparitäten dürfte 3,1% in 2020 und 3,4% im Jahr 2021 betragen. Eine ungünstigere Konjunkturentwicklung könnte eintreten, wenn sich die Rahmenbedingungen für den internationalen Handel weiter verschlechtern und das Investitionsklima zusätzlich belastet wird, etwa durch eine Verschärfung der Krise bei der WTO. (Quelle: IfW, Konjunkturprognose, 12.12.2019)

Segment Industrial

Die 2019 festgestellte Abschwächung der Weltkonjunktur wirkt im Jahr 2020 nach. Nichts desto trotz kann die Gesellschaft mit einem leichten soliden Wachstum rechnen. 2020 ist unterstützend sicherlich zu prognostizieren, dass die angesprochene und beschriebene Marktentwicklung in den genannten Bereichen industrieller digitaler Kommunikation positiv unterstützend den Jahresgeschäftsverlauf der Gesellschaft erfolgreich begleiten wird.

Segment Automotive

Trotz des verstärkten Kostendrucks in der Automotive-Industrie werden die von Softing angebotenen Produkte und Leistungen weiterhin benötigt. Einige Kunden versuchen, Produktzyklen von Tools und Geräten aus Kostengründen länger zu strecken, doch aufgrund des sehr starken und schnellen technologischen Wandels ist dies nur eingeschränkt möglich. Allein aus funktionalen und technologischen Gründen ergibt sich die Notwendigkeit, auf neue Tools und Geräte zu migrieren. Insbesondere rund um die Diagnose und Wartung von Fahrzeugen werden in den kommenden Jahren eine Vielzahl neuer Technologien und Vorgehensweisen Einzug halten, so dass die SAE mit ihrem Produktportfolio gut positioniert ist. In dieser Situation wird bei vielen Kunden sogar verstärkt und systematisch nach "Buy" Optionen gesucht. Dies liegt insbesondere in dem Bedürfnis nach beherrschter und am Markt bewährter Technologie sowie an der time-to-market begründet. Hieraus ergeben sich auch in Zukunft weitere Chancen für die SAE, so dass wir mittel- und langfristig weiteres Wachstum erwarten.

GlobalmatiX

GlobalmatiX bewegt sich im aktuell am größten wachsenden Markt "Connected Car" und "Internet of Things" (IoT) mit disruptiver Technologie. Als Pionier für Ferndiagnose über CAN Daten adressieren wir Flottenkunden über Automobilhersteller, ihrer Zulieferer und die Bereiche Service, Transport, Leasing, Versicherung. Die Versorgung dieser Flotten mit unserer Telematik Lösung stehen im Zentrum der Vertriebsaktivitäten. Zudem erlaubt unsere Lösung aus Diagnose Fern-Diagnose zu machen und mittels Big Data Analytics daraus vorausschaubare und vorhersehbare Wartung zu ermöglichen, wie dies in der Luftfahrtindustrie schon möglich ist. Mit unserem Zugang zur 4G- und 5G-Mobilfunktechnologie als Mobilfunkbetreiber in unseren Softing Kernmärkten Nordamerika, Europa und Asien sind wir dafür gut vorbereitet, das digitalisierte Geschäftsfeld der Softing Gruppe als Disruptor aufzubauen.

Segment IT Networks

Die veränderte Konkurrenz-Situation im Bereich Zertifizierer wird 2020 speziell in Europa zu spüren sein, bis Softing einen Nachfolger der WireXpert-Serie vorstellen kann. Dieser Effekt wird teilweise durch vertriebliche Maßnahmen kompensierbar sein. Die Märkte Nordamerika und Asien werden voraussichtlich weniger durch diese Konkurrenzsituation beeinflusst werden, da dieser Konkurrent in diesen Regionen wesentlich schwächer ist. In den Bereichen Qualifizierer und Verifizierer wird Softing durch weiteren Ausbau der NetXpert-Serie und Produktneuvorstellungen seinen Anspruch als Technologieführer ausbauen können. Neue Technologien wie SPE werden 2020 zwar als Technologie Trend sichtbar werden, aber erst in den Folgejahren zu wesentlichem Geschäft beitragen.

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2020 der Softing AG

Erklärtes Ziel der Softing AG ist, durch Verstärkung der eigenen Aktivitäten, sowie durch gezielte Partnerschaften die Präsenz weltweit systematisch auszubauen.

Softing ist aufgrund der Kombination aus modernem Produktportfolio, großer Nähe zum Kunden und guter finanzieller Reserven besser als viele Wettbewerber aufgestellt und damit in der Lage, Chancen am Markt auch kurzfristig wahrzunehmen.

Die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft ist im Wesentlichen von einer weiteren positiven Entwicklung der Weltwirtschaft abhängig. Deshalb kann die tatsächliche Entwicklung der Gesellschaft von den Erwartungen der Geschäftsführung abweichen.

Für das Geschäftsjahr 2020 geht die Softing AG aufgrund der geplanten Ergebnisse von Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 1,3 Mio. EUR bis 1,6 Mio. EUR aus.

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2020 des Softing-Konzerns

Erklärtes Ziel bleibt es, die operative Exzellenz des Konzerns durch die Optimierung einer regional balancierten und einer inhaltlich fokussierten Marktdurchdringung weiter zu steigern. Dieser Weg wird auch im Geschäftsjahr 2020 konsequent weiterverfolgt. Aufgrund der Ausrichtung des Softing-Konzerns und Rückmeldungen von Kunden sieht Softing für 2020 Chancen für eine Steigerung bei Auftragseingang, Umsatz und Ergebnis. Dem stehen auch im Jahr 2020 eine Reihe unvermeidbarer Unsicherheiten in der konjunkturellen Entwicklung sowohl in Europa als auch in Asien und in Nordamerika gegenüber. Anhaltenden Einbrüchen an den Nachfragemärkten würde sich auch Softing nicht entziehen können. Diese externen Risiken haben die Prognosen deutlich gedämpft.

Als Technologiekonzern mit Führungsanspruch muss und wird Softing den technischen Wandel aktiv mitgestalten. Die Geschwindigkeit des Wandels nimmt dabei in allen Segmenten weiter deutlich zu. Daher sind auf Basis des durch Bestand und Zukäufe verfügbaren Know-hows auch für 2020 umfangreiche Neu- und Weiterentwicklungen von Produkten geplant. 2020 wird in Summe tendenziell eine gleichbleibende Aktivierung von Entwicklungskosten, aufgrund hoher Investitionen in neue Produkte, erwartet. Einige Produktlinien werden aufgrund der Fertigstellung abnehmende Investitionen erfahren, wo hingegen neue Zukunftstechnologien und -produkte angeschoben werden. Dem gegenüber stehen Chancen auf überproportionale Erträge im Bestandsgeschäft z.B. in der Prozess- und Fertigungsindustrie, bei Softing gebündelt im Segment Industrial. Aufgrund neuer Produkte erwarten wir weiter starkes Wachstum bei unseren hauseigenen Produkten im Segment IT Networks. Im Segment Automotive ist in erster Linie die Beauftragung von Neuprojekten durch Großkunden entscheidend, auch wenn diese im laufenden Jahr nur einen schwachen Einfluss auf den Umsatz haben werden. Es bleibt bei der Überlagerung durch die bereits erwähnten konjunkturellen Risiken und politischen Unsicherheiten.

In Summe wird von einer leichten Steigerung der Umsätze und des Auftragseingangs ausgegangen. Aufgrund der globalen Unsicherheiten gehen wir mit etwas Vorsicht von einem EBIT und einem operativen EBIT in Höhe des Vorjahres aus. Auf Segmentebene wird in allen Segmenten ein Anstieg von Umsatz und ein stabiles oder leicht steigendes EBIT und operatives EBIT erwartet. Aufgrund der guten Auftragssituation aus 2019 und einer Reihe bereits vorliegender aber im zweiten Halbjahr erst auslieferungsfähiger Aufträge, erwarten wir wie im Vorjahr, besonders beim EBIT, die größten Erfolge im zweiten Halbjahr. Wir werden quartalsweise eine Präzisierung dieser Größen durchführen und dazu berichten.

INTERNES KONTROLLSYSTEM UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM BEZOGEN AUF DEN KONZERNRECHNUNGSLEGUNGSPROZESS

Begriffsbestimmungen und Elemente des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Softing-Konzern

Das interne Kontrollsystem im Softing-Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Im Softing-Konzern besteht das interne Kontrollsystem aus dem internen Steuerungs- und dem internen Überwachungssystem.

Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems im Softing-Konzern. Neben manuellen Prozesskontrollen (z. B. "Vier-Augen-Prinzip") sind auch die maschinellen IT-Prozesskontrollen ein Teil der prozessintegrierten Maßnahmen.

Das Risikomanagementsystem als Bestandteil des internen Kontrollsystems ist hinsichtlich der Konzernrechnungslegung auf das Risiko der Falschaussage in der Konzernbuchführung und der externen Berichterstattung ausgerichtet. Im Softing-Konzern umfasst das Risikomanagementsystem neben dem operativen Risikomanagement, das auch den Risikotransfer auf Versicherungsgesellschaften durch die Absicherung von Schadens- oder Haftungsrisiken sowie den Abschluss geeigneter Sicherungsgeschäfte zur Begrenzung von Fremdwährungsrisiken beinhaltet, konzernweit auch die systematische Risikofrüherkennung, -steuerung und -überwachung. Zur Sicherstellung der konzernweiten systematischen Risikofrüherkennung ist im Softing-Konzern ein "Überwachungssystem zur Früherkennung existenzgefährdender Risiken" gemäß § 91 Absatz 2 AktG eingerichtet. Weitere Erläuterungen zum Risikomanagementsystem sind im Abschnitt "Risikobericht" enthalten.

Im Rahmen der Risikoberichterstattung wird der Vorstand regelmäßig über Risiken informiert. Risiken werden dabei frühzeitig identifiziert und bewertet. Die Berichterstattung erfolgt über alle Gesellschaften, wobei die erfassten Risiken aufgelistet und bewertet werden. Der Vorstand verantwortet die Definition geeigneter Risikosteuerungsmaßnahmen. Wesentliche Einzelrisiken werden unabhängig vom Turnus aufgenommen und unverzüglich berichtet.

Einsatz von IT-Systemen

Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt in den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen der deutschen Gesellschaften in dem Buchhaltungssystem des Herstellers IFS. Unsere ausländischen Tochtergesellschaften greifen auf lokale Anbieter von Buchhaltungssystemen zurück. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses der Softing AG werden durch die Tochterunternehmen die jeweiligen Einzelabschlüsse durch weitere Informationen in standardisierten Berichtspaketen ergänzt, die dann zentral bei der Softing AG zunächst in das Konsolidierungssystem eingestellt werden. Als Konsolidierungssystem wird das System des Softwareherstellers Lucanet verwendet. Im Konsolidierungssystem werden sämtliche Konsolidierungsvorgänge zur Erstellung des Konzernabschlusses der Softing AG, z. B. die Kapitalkonsolidierung, die Vermögens- und Schuldenkonsolidierung oder die Aufwands- und Ertragseliminierung generiert und dokumentiert.

Spezifische konzernrechnungslegungsbezogene Risiken

Spezifische konzernrechnungslegungsbezogene Risiken können z. B. aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte auftreten, die in den Buchhaltungssystemen fehlerhaft abgebildet werden können. Weiterhin sind Geschäftsvorfälle, die nicht routinemäßig verarbeitet werden, mit einem latenten Risiko behaftet. Aus den Ermessensspielräumen, die Mitarbeitern notwendigerweise bei Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden eingeräumt werden, können weitere konzernrechnungslegungsbezogene Risiken resultieren.

Wesentliche Regelungs- und Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung

Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden.

Weiterhin ist gewährleistet, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt werden, Vermögensgegenstände und Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Regelungsaktivitäten stellen ebenfalls sicher, dass durch die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung gestellt werden. Sollten dennoch Fehler auftreten und erkannt werden, werden diese zeitnah korrigiert.

Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung umfassen beispielhaft die Analyse von Sachverhalten und Entwicklungen anhand spezifischer Kennzahlenanalysen. Die Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen reduziert die Möglichkeit zu vorsätzlichen Handlungen. Weiterhin ist z. B. sichergestellt, dass auch bei Veränderungen in den eingesetzten IT-Systemen der zugrundeliegenden Buchführungen in den Konzerngesellschaften eine periodengerechte und vollständige Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt.

Das interne Kontrollsystem gewährleistet auch die Abbildung von Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld des Softing-Konzerns und stellt die Anwendung neuer oder geänderter gesetzlicher Vorschriften zur Konzernrechnungslegung sicher.

Die Bilanzierungsvorschriften zur Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bilden die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die in den Softing-Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen. Neben allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen und -methoden sind vor allem Regelungen zu Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Segmentberichterstattung bei Einhaltung der in der EU geltenden Rechtslage getroffen worden.

Die Softing-Bilanzierungsvorschriften regeln auch konkrete formale Anforderungen an den Konzernabschluss. Neben der Festlegung des Konsolidierungskreises sind auch die Bestandteile der durch die Konzerngesellschaften zu erstellenden Berichtspakete im Detail festgelegt. Die formalen Anforderungen regeln unter anderem die verbindliche Verwendung eines standardisierten und vollständigen Formularsatzes. Die Softing-Bilanzierungsvorschriften enthalten weiterhin z. B. konkrete Vorgaben zur Abbildung und Abwicklung des Konzern-Verrechnungsverkehrs und der darauf aufbauenden Saldenabstimmungen.

Auf Konzernebene umfassen die spezifischen Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung die Analyse und gegebenenfalls Korrektur der durch die Konzerngesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse. Mit der zentralen Durchführung sogenannter Werthaltigkeitstests für die aus Konzernsicht spezifischen Zahlungsmittel generierenden Geschäftseinheiten wird die Anwendung einheitlicher und standardisierter Bewertungskriterien sichergestellt. Weiterhin erfolgt auf Konzernebene die Auftereitung und Aggregation weiterer Daten für die Erstellung externer Informationen im Anhang und Lagebericht, einschließlich wesentlicher Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

Einschränkende Hinweise

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ermöglicht durch die im Softing-Konzern festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmensbezogenen Sachverhalten, sowie deren sachgerechte Darstellung in der Konzernrechnungslegung.

Insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerbehaftete Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände können allerdings der Natur der Sache nach nicht ausgeschlossen werden und führen damit zur eingeschränkten Wirksamkeit und Verlässlichkeit des eingesetzten internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, so dass auch die konzernweite Anwendung der eingesetzten Systeme nicht die absolute Sicherheit hinsichtlich der richtigen, vollständigen und zeitnahen Erfassung von Sachverhalten in der Konzernrechnungslegung gewährleisten kann.

ANGABEN NACH §§ 289A HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT

1. Das Grundkapital der Softing AG im Jahr 2019 betrug 9.105.381 EUR, eingeteilt in ebenso viele Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag), die jeweils die gleichen Rechte - insbesondere gleiche Stimmrechte - gewähren. Keinem Aktionär und keiner Aktionärsgruppe stehen Sonderrechte zu.

2. Das Stimmrecht der Aktionäre unterliegt weder durch Gesetz noch durch die Satzung der Gesellschaft Beschränkungen. Die Stimmrechte sind nicht auf eine bestimmte Anzahl von Aktien oder eine bestimmte Stimmenzahl begrenzt. Auch sonstige Beschränkungen, die Stimmrechte betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.

Die Aktionäre der Softing AG sind in ihrer Entscheidung, Aktien zu erwerben oder zu veräußern, weder durch Gesetz noch durch die Satzung der Gesellschaft beschränkt. Der Erwerb und die Veräußerung von Aktien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit nicht der Zustimmung der Organe der Gesellschaft. Auch sonstige Beschränkungen, die die Übertragbarkeit von Aktien betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.

3. Folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten, wurden uns gemeldet:

Die Helm Trust Company Limited, St. Helier, Jersey, Kanal Inseln hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 28.03.2018 die Schwelle von 25% unterschritten hat und zu diesem Tag 22,43% (2.042.302 Stimmrechte) betrug.

Davon sind 22,43% (2.042.302 Stimmrechte) nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zuzurechnen:

Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihren kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Softing AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten:

Trier Familienstiftung
Trier Asset Management GmbH
Trier Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG

Herr Alois Widmann Vaduz/Liechtenstein hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 28.03.2018 die Schwelle von 15% überschritten hat und zu diesem Tag 15,92% (1.450.000 Stimmrechte) betrug.

Davon sind 15,92% (1.450.000 Stimmrechte) nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Herrn Widmann zuzurechnen.

4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, hat die Gesellschaft nicht ausgegeben.

5. Es besteht keine Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital, aus der die Arbeitnehmer ihre Kontrollrechte unmittelbar ausüben können.

6. Der Vorstand der Softing AG besteht laut § 7 der Satzung der Softing AG aus einer oder mehreren Personen. Auch bei einem Grundkapital der Gesellschaft von mehr als 3.000.000 EUR kann der Vorstand aus einer Person bestehen. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und bestimmt ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen.

Der Aufsichtsrat ist befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen. Bei weitergehenden Satzungsänderungen sind die §§ 133, 179 AktG einschlägig.

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 9.105.381 Aktien im Umlauf.

Der Vorstand der Softing AG wurde auf der Hauptversammlung im Mai 2018 ermächtigt, bis zum 8. Mai 2023 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 4.552.690 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Das bestehende genehmigte Kapital (genehmigtes Kapital 2015) wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Mai 2018 aufgehoben.

Das voll eingezahlte Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 9.105.381 EUR (Vj. 9.105.381 EUR) und ist eingeteilt in 9.105.381 (Vj. 9.105.381) Inhaber-Stückaktien mit rechnerischem Nennbetrag von 1 EUR. Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 9.105.381 Aktien im Umlauf.

Das genehmigte Kapital 2018 betrug zum 31. Dezember 2019 4.552.690 EUR.

7. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital um bis zu 4.552.690,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.552.690 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2018). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten bzw. Optionspflichten nach Maßgabe der Optionsbedingungen an die Inhaber von Optionsscheinen aus Optionsanleihen bzw. von Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 9. Mai 2018 bis zum 8. Mai 2023 von der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zum bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der Optionsscheine bzw. der Wandelschuldverschreibungen von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen bzw. zur Wandlung bzw. Optionsausübung verpflichtete Inhaber von Anleihen ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen und das bedingte Kapital nach Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen benötigt wird. Die aufgrund der Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Wandlungs- bzw. Optionspflicht ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Von dieser Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Das bestehende bedingte Kapital (bedingtes Kapital 2013) wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Mai 2018 aufgehoben.

8. Der Vorstand wurde auf der Hauptversammlung vom 4. Mai 2016 ermächtigt, bis zum 3. Mai 2021 außer zum Zweck des Handels in eigenen Aktien zu Preisen, die den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten zehn Tage vor dem Erwerb nicht um mehr als 10% über- bzw. unterschreiten, eigene Aktien zu erwerben (Aktienrückkauf). Maßgeblicher Kurs ist der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel) oder eines Nachfolgesystems. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Sie ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von insgesamt bis zu 10% beschränkt. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen.

9. Der Rückkauf dient dem Aufbau einer mittelfristig benötigten Akquisewährung zu Kursen, die aus Sicht der Gesellschaft deutlich unter dem Fair Value liegen. Zum 31. Dezember 2019 waren keine eigenen Aktien im Bestand.

10. Es existieren keine wesentlichen Vereinbarungen des Mutterunternehmens, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

11. Mit einem Vorstand besteht eine Vereinbarung, die ihm, wenn mindestens ein fremder Aktionär oder eine abgestimmt agierende Aktionärsgruppe durch Eigenbesitz oder Zurechnung 1,4 Millionen Stimmrechte erreicht, ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts steht dem Vorstand eine Entschädigungsleistung in Höhe von ca. zwei Jahresgehältern zu.

GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS DER ORGANE

Die Bezüge des Vorstands teilen sich in fixe und erfolgsabhängige, also variable Gehaltsbestandteile auf. Die erfolgsabhängigen Gehaltsbestandteile sind abhängig vom Konzernergebnis. Ebenso ist die Entwicklung des Aktienkurses der Softing AG ein Bemessungsfaktor der erfolgsabhängigen Gehaltsbestandteile. Darüber hinaus besteht für die Vorstände der Softing AG Anspruch auf eine Dienstwagenregelung. Ein Aktienoptionsprogramm liegt nicht vor. Weitere Angaben zu den Vorstandsbezügen erfolgen im Konzernanhang.

Für ehemalige Mitglieder und ein aktives Mitglied des Vorstands sind zum 31. Dezember 2019 Pensionsrückstellungen gebildet worden. Für Details verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zur Pensionsrückstellung.

Die Verträge der Mitglieder des Vorstands laufen bis 2021 bzw. 2023.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 10.000 EUR. Darüber hinaus erhalten sie eine variable Vergütung. Diese beträgt 0,5% des Konzern-EBIT vor Belastung mit der variablen Vergütung des Aufsichtsrats. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache sowohl der festen als auch der variablen Vergütung. Die Aufsichtsratsvergütung ist für den gesamten Aufsichtsrat auf insgesamt maximal 200.000 EUR je Geschäftsjahr begrenzt.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Der Vorstand der Softing AG berichtet in dieser Erklärung - zugleich für den Aufsichtsrat - gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie gemäß §§ 289f Abs. 1 und 315d HGB über die Unternehmensführung. Die Erklärung ist gleichermaßen für die Softing AG als Muttergesellschaft als auch für den Softing-Konzern gültig. Zu den Inhalten der Erklärung verweisen wir auf den Link https://investor.softing.com/de/corporate-governance/erklaerung-289-a-hgb.html auf unserer Homepage www.softing.com.

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss und der Jahresabschluss der Softing AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Softing-Konzerns und der Softing AG vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses sowie die Lage des Softing-Konzerns und der Softing AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Softing-Konzerns und der Softing AG beschrieben sind."

Haar, den 18. März 2020

Softing AG

Der Vorstand

Dr. Wolfgang Trier

Ernst Homolka

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

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Anhang 31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Langfristige Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert C 1/C 2 18.124 17.985
Übrige Immaterielle Vermögenswerte C 3/C 4 44.291 41.882
Beteiligungen C 1/C 2 1.500 0
Sachanlagevermögen C 5 5.949 2.348
Latente Steueransprüche D 9 787 765
Langfristige Vermögenswerte, gesamt 70.651 62.980
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte C 6 12.596 10.557
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen C 7 15.380 13.682
Vertragsvermögenswerte C 8 533 568
Steuererstattungsansprüche aus Ertragsteuern C 9 1.864 1.652
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente C 10 14.917 9.682
Kurzfristige Vermögenswerte C 11 855 703
Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt 46.145 36.844
Aktiva, gesamt 116.796 99.824
Passiva
Anhang 31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital C 12 9.105 9.105
Kapitalrücklage C 12 31.111 31.111
Gewinnrücklagen C 12 29.119 28.039
Eigenkapital, der Aktionäre der Softing AG 69.335 68.255
Nicht beherrschende Anteile C 12 269 145
Eigenkapital, gesamt 69.604 68.400
Langfristige Schulden
Pensionen C 13 3.085 2.141
Langfristige Finanzschulden C 14 14.006 1.976
Sonstige langfristige finanzielle Schulden C 14 2.259 57
Latente Steuerschulden D 9 6.160 5.227
Langfristige Schulden, gesamt 25.510 9.401
Kurzfristige Schulden
Schulden aus Lieferungen und Leistungen C 15 6.476 6.086
Vertragsschulden C 8 2.641 2.069
Rückstellungen C 16 101 175
Schulden aus Ertragsteuern C 17 1.255 1.407
Kurzfristige Finanzschulden C 18 1.581 6.215
Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden C 19 7.691 4.522
Kurzfristige nicht finanzielle Schulden C 20 1.937 1.549
Kurzfristige Schulden, gesamt 21.682 22.023
Passiva, gesamt 116.796 99.824

Konzerngewinn-und-Verlust-Rechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

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Anhang 01.01.19 - 31.12.19

TEUR
01.01.18 - 31.12.18

TEUR
Umsatzerlöse D 1 91.068 83.890
Andere aktivierte Eigenleistungen D 2 5.526 4.425
Sonstige betriebliche Erträge D 3 755 1.443
Betriebliche Erträge 97.349 89.758
Materialaufwand / Aufwand für bezogene Leistungen D 4 -39.311 -36.471
Personalaufwand D 5 -35.441 -33.440
Abschreibungen auf Sachanlagen, Nutzungsrechte und immaterielle Vermögenswerte D 6 -7.820 -4.938
davon Abschreibungen aus Kaufpreisverteilung -2.034 -1.769
davon Abschreibungen aus Bilanzierung von Nutzungsrechten -1.416 -
Sonstige betriebliche Aufwendungen D 7 -10.474 -10.829
Betriebliche Aufwendungen -93.046 -85.678
Betriebsergebnis (EBIT) 4.303 4.080
Zinserträge D 8 57 70
Zinsaufwendungen D 8 -273 -230
Zinsaufwendungen aus der Leasingbilanzierung -163
Übrige Finanzerträge/Finanzaufwendungen D 8 322 689
Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag 4.246 4.609
Steuern vom Einkommen und Ertrag D 9 -1.317 -1.277
Konzernergebnis 2.929 3.332
Zurechnung Konzernergebnis
Aktionäre der Softing AG 2.809 3.347
Nicht beherrschende Anteile 120 -15
Konzernergebnis 2.929 3.332
Ergebnis je Aktie (verwässert = unverwässert) 0,31 0,38
Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien (unverwässert) 9.105.381 8.771.682

Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

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Anhang 01.01.19 - 31.12.19

TEUR
01.01.18 - 31.12.18

TEUR
Konzernergebnis 2.929 3.332
Posten, die künftig nicht in das Konzerngesamtergebnis umgeliedert werden:
Neubewertungen Pensionen -994 32
Steuereffekt 279 -9
Neubewertungen aus Pensionen gesamt -715 23
Posten, die künftig in das Konzerngesamtergebnis umgegliedert werden:
Unterschiede aus der Währungsumrechnung
Veränderung der unrealisierten Gewinne/Verluste 148 336
Steuereffekt 22 -82
Unterschiede aus der Währungsumrechnung gesamt 170 254
Sonstiges Ergebnis -545 277
Konzerngesamtergebnis der Periode 2.384 3.609
Zurechnung Konzerngesamtergebnis der Periode
Aktionäre der Softing AG 2.264 3.624
Nich beherrschende Anteile 120 -15
Konzerngesamtergebnis der Periode 2.384 3.609

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

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Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen
TEUR TEUR Bilanzgewinn und Andere

TEUR
Neubewertungen

TEUR
Währungsumrechnung

TEUR
Gesamt

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Stand am 01. Januar 2019 9.105 31.111 27.054 -1.298 2.282 28.039
Konzernergebnis 2019 2.809 2.809
Sonstiges Ergebnis 2019 -715 170 -545
davon aus Neubewertungen -994 -994
davon Währungsumrechnungen 148 148
davon Steuereffekt 279 22 301
Konzerngesamtergebnis der Periode 2.809 -715 170 2.264
Dividendenausschüttung -1.184 -1.184
Änderung Minderheiten
Transaktionen mit Eigentümern in ihrer Eigenschaft als Eigentümer -1.184 -1.184
Stand am 31. Dezember 2019 9.105 31.111 28.679 -2.013 2.452 29.119

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Eigenkapital der Aktionäre der Softing AG

TEUR
Nicht beherrschende Anteile

TEUR
Eigenkapital insgesamt

TEUR
Stand am 01. Januar 2019 68.255 145 68.400
Konzernergebnis 2019 2.809 120 2.929
Sonstiges Ergebnis 2019 -545 -545
davon aus Neubewertungen -994 -994
davon Währungsumrechnungen 148 148
davon Steuereffekt 301 301
Konzerngesamtergebnis der Periode 2.264 120 2.384
Dividendenausschüttung -1.184 -1.184
Änderung Minderheiten 4 4
Transaktionen mit Eigentümern in ihrer Eigenschaft als Eigentümer -1.184 4 -1.180
Stand am 31. Dezember 2019 69.335 269 69.604

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Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen
TEUR TEUR Bilanzgewinn und Andere

TEUR
Neubewertungen

TEUR
--- --- --- --- ---
Stand am 31. Dezember 2017 7.655 19.214 24.728 -1.312
Änderung von Rechnungslegungsmethoden -26
Stand am 01. Januar 2018 7.655 19.214 24.702 -1.321
Konzernergebnis 2018 3.347
Sonstiges Ergebnis 2018 23
davon aus Neubewertungen 32
davon Währungsumrechnungen
davon Steuereffekt -9
Konzerngesamtergebnis der Periode 3.347 23
Dividendenausschüttung -995
Kapitalerhöhung 1.450 11.897
Entkonsolidierungseffekt
Kapitalerhöhung Minderheiten
Transaktionen mit Eigentümern in ihrer Eigenschaft als Eigentümer 1.450 11.897 -995 0
Stand am 31. Dezember 2018 9.105 31.111 27.054 -1.298

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Gewinnrücklagen
Währungsumrechnung

TEUR
Gesamt

TEUR
--- --- ---
Stand am 31. Dezember 2017 2.028 26.436
Änderung von Rechnungslegungsmethoden -26
Stand am 01. Januar 2018 2.028 25.410
Konzernergebnis 2018 3.347
Sonstiges Ergebnis 2018 254 277
davon aus Neubewertungen 32
davon Währungsumrechnungen 336 336
davon Steuereffekt -82 -91
Konzerngesamtergebnis der Periode 254 3.624
Dividendenausschüttung -995
Kapitalerhöhung 0
Entkonsolidierungseffekt 0
Kapitalerhöhung Minderheiten 0
Transaktionen mit Eigentümern in ihrer Eigenschaft als Eigentümer 0 -995
Stand am 31. Dezember 2018 2.282 28.039

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Eigenkapital der Aktionäre der Softing AG

TEUR
Nicht beherrschende Anteile

TEUR
Eigenkapital insgesamt

TEUR
Stand am 31. Dezember 2017 52.305 -33 52.272
Änderung von Rechnungslegungsmethoden -26 -26
Stand am 01. Januar 2018 52.279 -33 52.246
Konzernergebnis 2018 3.347 -15 3.332
Sonstiges Ergebnis 2018 277 0 277
davon aus Neubewertungen 32 32
davon Währungsumrechnungen 336 336
davon Steuereffekt -91 -91
Konzerngesamtergebnis der Periode 3.624 -15 3.609
Dividendenausschüttung -995 -995
Kapitalerhöhung 13.347 13.347
Entkonsolidierungseffekt 0 67 67
Kapitalerhöhung Minderheiten 0 126 126
Transaktionen mit Eigentümern in ihrer Eigenschaft als Eigentümer 12.352 193 12.545
Stand am 31. Dezember 2018 68.255 145 68.400

Konzern-Kapitalflussrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

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01.01.19 - 31.12.19

TEUR
01.01.18 - 31.12.18

TEUR
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
Ergebnis (vor Steuern) 4.245 4.609
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 7.820 4.937
Sonstige nicht zahlungswirksame Transaktionen 194 74
Perioden Cashflow 12.259 9.620
Zinserträge -57 -70
Zinsaufwendungen 436 231
Änderung sonstige Rückstellungen und abgegrenzte Schulden -879 -6
Änderung der Vorräte -2.039 -1.490
Änderung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -1.663 -1.424
Änderung finanzielle Forderungen und sonstige Vermögenswerte -386 -1.561
Änderung Schulden aus Lieferungen und Leistungen 390 1.381
Änderung der finanziellen und nicht finanziellen und sonstige Schulden 2.713 2.442
Erhaltene Zinsen 57 70
Erhaltene Ertragsteuern 352 741
Gezahlte Ertragsteuern -816 -506
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 10.367 9.428
Auszahlungen für Investitionen in Anlagevermögen -1.118 -1.357
Auszahlung für Investitionen in Produktneuentwicklungen intern/extern -7.364 -6.365
Erworbene liquide Mittel aus der Akquisition 0 6
Cashflow aus Investitionstätigkeit -8.482 -7.716
Auszahlung aus Dividenden -1.184 -995
Tilgung Leasingverbindlichkeiten -1.554 0
Einzahlung aus der Aufnahme kurzfristiger Banklinie 0 1.500
Einzahlung aus der Aufnahme langfristiger Darlehen 14.000 0
Auszahlungen für die Tilgung Bankdarlehen -7.547 -2.504
Zinsen Leasingbilanzierung -163 0
Übrige gezahlte Zinsen -180 -231
Summe gezahlte Zinsen -343 -231
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 3.372 -2.230
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 5.257 -517
Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf den Finanzmittelfonds -22 -77
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 9.682 10.276
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 14.917 9.682

Zu weiteren Erläuterungen wird auf Anhangsziffer E3 verwiesen.

Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019

A. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN

1. GRUNDLAGEN

Der Konzernabschluss der Softing AG wurde in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und aller für das abgelaufene Geschäftsjahr verbindlichen Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1.606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Ergänzend wurden die gemäß § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt.

Die Konzerngewinn-und-Verlust-Rechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Der Konzernabschluss entspricht den Gliederungsvorschriften des IAS 1. Die Darstellung der Konzernbilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten. Vermögenswerte werden als kurzfristig klassifiziert, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig werden. Weiterhin unterscheidet die Konzernbilanz zwischen kurz- und langfristigen Schulden. Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig werden.

Berichtswährung ist der Euro (EUR). Alle Beträge werden in Tausend Euro (TEUR) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Der vorliegende Abschluss umfasst das Geschäftsjahr 2019 auf der Basis der Berichtsperiode vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Beträge und Prozentangaben nicht genau zu den angegebenen Summen addieren.

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Der Vorstand der Softing AG hat den Konzernabschluss am 18. März 2020 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.

2. GEGENSTAND DES KONZERNS

Muttergesellschaft des Konzerns ist die Softing AG mit Sitz in Haar bei München. Die Softing AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Adresse "Richard-Reitzner-Allee 6, 85540 Haar" eingetragen.

Gegenstand der Softing AG und ihrer Tochtergesellschaften ist die Analyse, Beratung, Entwicklung und Durchführung von EDV-Projekten sowie betriebswirtschaftlicher Studien, Gutachten und Schulungen, insbesondere für die Bereiche Prozessautomatisierung und Betriebsdatenerfassung, System- und Anwendersoftware für Mikro- und Minirechnersysteme, Datenfernübertragung und Rechnerverbundsysteme sowie kommerzielle EDV-Anwendungen. Die Ergebnisse dieser Aktivitäten fließen in Produkte ein, die durch den Softing-Konzern vertrieben werden.

3. NEUE UND GEÄNDERTE STANDARDS

Zum 1. Januar 2019 wendete der Konzern folgende neue und überarbeitete Standards und Interpretationen an:

IFRS 16 "Leasingverhältnisse"

Am 13. Januar 2016 hat der IASB den finalen neuen Leasingstandard als IFRS 16 veröffentlicht. IFRS 16 ersetzt die Standards und Interpretationen IAS 17, IFRIC 4, SIC- 15 und SIC- 27. Die neuen Regelungen sind auch auf bereits bestehende Leasingverhältnisse anzuwenden. Die Änderungen betreffen die Bilanzierung für (nahezu sämtliche) Leasingverhältnisse, die beim Leasingnehmer nach dem sog. "Right of Use" Ansatz (Nutzungsrechtsansatz) zu erfolgen hat. Nach diesem Modell bilanziert der Leasingnehmer für das Recht zur Nutzung des Leasinggegenstandes während des Leasingzeitraums einen Vermögenswert, welcher über die Laufzeit des Leasingvertrages abgeschrieben wird und setzt korrespondierend dazu eine Schuld in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen an, die mittels der Effektivzinsmethode fortzuführen ist. Die bisherige Unterscheidung zwischen Finanzierungs-Leasing und Operating-Leasing wird nicht mehr beibehalten, vielmehr werden (von wenigen Ausnahmen abgesehen) sämtliche wesentliche Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers erfasst. Erleichterungswahlrechte bestehen für kurz laufende Leasingvereinbarungen mit einer Laufzeit von nicht mehr als 12 Monaten und Leasingvereinbarungen, bei denen der dem Leasingvertrag zu Grunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist.

Aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16 seit dem 1. Januar 2019 haben sich für den Konzern in den nachfolgend dargestellten Bereichen Umstellungseffekte ergeben, die zu einer Änderung der Rechnungslegungsmethode geführt haben. Softing hat für den Übergang auf IFRS 16 den modifizierten, retrospektiven Ansatz angewendet.

Die folgende Tabelle stellt die Veränderungen der Abschlussposten vom 31. Dezember 2018 zum 1. Januar 2019 aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 dar.

Aktiva

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01.01.2019

TEUR
Effekte IFRS 16

TEUR
31.12.2018

TEUR
Sachanlagevermögen 7.043 4.695 2.348
Langfristige Vermögenswerte 67.675 4.695 62.980
Kurzfristige Vermögenswerte 36.844 36.844
Aktiva, gesamt 104.519 4.695 99.824
Passiva
Eigenkapital 68.400 68.400
Sonstige langfristige finanzielle Schulden 3.436 3.379 57
Langfristige Schulden 12.780 3.379 9.401
Kurzfristige finanzielle Schulden 5.838 1.316 4.522
Kurzfristige Schulden 23.339 1.316 22.023
Passiva, gesamt 104.519 4.695 99.824

Aufgrund der im Folgenden dargestellten Wahlrechtsausübung der Softing AG ergab sich kein Effekt auf das Eigenkapital zum 1. Januar 2019.

Für Verträge, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung in Kraft waren, hat sich der Konzern dazu entschieden, die bisherige Definition eines Leasingverhältnisses aus IAS 17 und IFRIC 4 anzuwenden und IFRS 16 insofern nicht auf Vereinbarungen anzuwenden, die gemäß IAS 17 und IFRIC 4 bisher nicht als Leasingverhältnis identifiziert wurden.

Die Erstanwendung des IFRS 16 hat dazu geführt, dass der Konzern zum 1. Januar 2019 für vormals als operative Leasingverhältnisse klassifizierte Leasingnehmerverhältnisse Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen in Höhe von 4.695 TEUR sowie damit verbundene Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 4.695 TEUR in der Bilanz erfasst hat. Im Voraus geleistete oder abgegrenzte Leasingzahlungen bestanden zum Übergang auf die neue Regelung nicht. Die Leasingverbindlichkeit entspricht hierbei den mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS 16 diskontierten verbleibenden Leasingzahlungen.

In diesem Zusammenhang hat sich der Konzern dazu entschieden, die Überprüfung der Werthaltigkeit dieser Nutzungsrechte auf seine Einschätzung, ob Leasingverträge unmittelbar vor dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 als belastende Verträge anzusehen waren, zu stützen. Zum 31. Dezember 2018 bestehen keine Rückstellungen für belastende vormals als Operating-Leasingverhältnis klassifizierte Leasingverträge.

Der Konzern hat für die Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen den praktischen Behelf zur Möglichkeit der rückwirkenden Bestimmung der Vertragslaufzeit genutzt. Leasingverhältnisse mit einer Restlaufzeit von 12 Monaten oder weniger wurden als kurzfristige Leasingverhältnisse behandelt.

Der Konzern hatte keine als Finanzierungsleasing klassifizierten Leasingverhältnisse.

Der zur Diskontierung der Leasingverbindlichkeiten herangezogene durchschnittliche gewichtete Grenzfremdkapitalzinssatz im Übergangszeitpunkt betrug 4,22%. Dieser wurde aufgrund marktüblicher Konditionen unter länderspezifischen und laufzeitspezifischen äquivalenten Annahmen getroffen.

Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitung der gesamten Verpflichtungen aus Operating-Leasingverträgen zum 31. Dezember 2018 zu den zum 1. Januar 2019 bilanzierten Leasingverbindlichkeiten:

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01.01.2019

TEUR
Leasingverpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen zum 31. Dezember 2018 5.418
Anwendungserleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse -3
Anwendungserleichterungen für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte -1
Zahlungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 aus Verträgen, bei denen die Bereitstellung des Leasinggegenstandes am oder nach dem 1. Januar 2019 erfolgt 0
Mietnahe Verpflichtungen (Service-Komponenten) 0
Anpassungen aufgrund von unterschiedlicher Einschätzung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen 0
Anpassungen aus der Neueinschätzung von Verträgen -247
Sonstige Effekte 0
Effekt aus der Diskontierung -472
Leasingverbindlichkeiten aus vormals als Operating-Lease klassifizierten Leasingverhältnissen durch Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 4.695
Leasingverbindlichkeiten aus bisher als Finanzierungsleasing klassifizierten Leasingverhältnissen zum 1. Januar 2019 0
bilanzierte Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 4.695

Im Hinblick auf weitere Wahlrechtsausübungen sowie die getroffenen Annahmen und Schätzungen insbesondere zur Bestimmung der Leasinglaufzeit sowie des Grenzfremdkapitalzinssatzes verweisen wir auf das separate Kapitel "A. 10. Leasingverträge" sowie das Kapitel "A. 21 Ermessensausübungen und Schätzungsunsicherheiten".

IFRIC 23 - "Bilanzierung von Steuerrisikopositionen"

Die Interpretation erläutert, wie latente und laufende Ertragssteueransprüche und -verpflichtungen zu bilanzieren und zu bewerten sind, wenn Unsicherheiten über eine steuerliche Behandlung bestehen. Insbesondere wird diskutiert:

wie die geeignete Rechnungseinheit (unit of account) zu bestimmen ist und dass jede unklare steuerliche Behandlung einzeln oder gemeinsam als Gruppe betrachtet werden sollte, je nachdem, welcher Ansatz die Lösung der Unsicherheit besser vorhersagt.
dass das Unternehmen davon ausgehen muss, dass eine Steuerbehörde die ungewisse steuerliche Behandlung prüft und alle damit zusammenhängenden Informationen vollständig kennt.
dass das Unternehmen die Auswirkungen der Unsicherheit in seiner Ertragssteuerbilanz widerspiegeln muss, wenn es nicht wahrscheinlich ist, dass die Steuerbehörden die Behandlung akzeptieren werden.
dass die Auswirkungen der Unsicherheit entweder mit dem wahrscheinlichsten Betrag oder mit der Erwartungswertmethode zu bestimmen sind, je nachdem, welche Methode die Auflösung der Unsicherheit besser vorhersagt.
dass die getroffenen Urteile und Schätzungen immer neu bewertet werden müssen, wenn sich die Umstände geändert haben oder neue Informationen vorliegen, die sich auf die Urteile auswirken.

Obwohl es keine neuen Angabepflichten gibt, werden Unternehmen an die allgemeine Verpflichtung erinnert, Informationen über Beurteilung und Schätzungen bei der Erstellung des Abschlusses zu geben.

IFRIC 23 wurde im Juni 2017 veröffentlicht und ist erstmals auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Das EU-Endorsement erfolgte am 23. Oktober 2018.

Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Softing AG wurden geprüft. Für den Konzern ergeben sich aus dieser Anpassung keine Auswirkungen.

Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung - Änderungen an IFRS 9

Die am 12. Oktober 2017 veröffentlichten Änderungen an IFRS 9 ermöglichen es Unternehmen, bestimmte finanzielle Vermögenswerte mit negativer Ausgleichsleistung bei vorzeitiger Rückzahlung zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Diese Vermögenswerte, zu denen einige Kredit- und Schuldtitel gehören, wären ansonsten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Um für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten in Frage zu kommen, muss die negative Ausgleichsleistung ein angemessenes Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrags darstellen und der finanzielle Vermögenswert dem Geschäftsmodell "Halten" zugeordnet sein.

Ebenfalls klargestellt wurde, dass der Buchwert einer finanziellen Verbindlichkeit nach einer Modifikation unmittelbar erfolgswirksam anzupassen ist.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2019 beginnen. Das EU-Endorsement erfolgte am 22. März 2018.

Für den Konzern ergeben sich aus dieser Anpassung keine Auswirkungen.

IAS 28, "Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen"

Die am 12. Oktober 2017 herausgegebenen Änderungen an IAS 28 stellen die Bilanzierung langfristiger Anteile (long-term investments), die dem wirtschaftlichen Gehalt nach der Nettoinvestition (net investment) in ein nach der Equity-Methode bilanziertes Unternehmen zuzuordnen sind, die jedoch nicht nach der "at Equity-Methode" bewertet werden, klar. Diese Anteile sind nach IFRS 9 zu bilanzieren und zu bewerten. Damit erfolgt die Ermittlung etwaiger Wertminderungen dieser Anteile nach den Regeln des IFRS 9. Es verbleibt jedoch bei der Regelung des IAS 28.8, derartige Anteile bei der Verlustzuordnung im Rahmen der Anwendung der Equity-Methode auf den Wert von Beteiligungen mit zu berücksichtigen.

Die Änderung ist auf Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Das EU-Endorsement erfolgte am 8. Februar 2019.

Der Konzern hat keine nach der at Equity-Methode bilanzierten langfristigen Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.

Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2015-2017)

Nachfolgende Verbesserungen wurden am 12. Dezember 2017 veröffentlicht:

IFRS 3, sofern ein Unternehmen durch den Erwerb weiterer Anteile Beherrschung i. S. d. IFRS 10 über eine vormals gemeinschaftliche Tätigkeit erlangt, die einen Geschäftsbetrieb (business) darstellt, handelt es sich um einen sukzessiven Unternehmenszusammenschluss. Der zuvor gehaltene Anteil an der gemeinschaftlichen Tätigkeit ist daher neu zu bewerten.

IFRS 11 erlangt ein Unternehmen durch den Erwerb weiterer Anteile gemeinschaftliche Führung über eine vormals gemeinschaftliche Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb darstellt, erfolgt keine Neubewertung des zuvor gehaltenen Anteils.

IAS 12 Klarstellung, dass die ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen auf als Eigenkapital klassifizierte Finanzinstrumente entsprechend der Behandlung der für die Steuerwirkung ursächlichen Transaktion(en) zu behandeln sind.

IAS 23 Klarstellung, dass noch nicht zurückbezahlte Fremdmittel, die ursprünglich konkret zur Beschaffung eines qualifizierten Vermögenswerts aufgenommen wurden, ab dem Zeitpunkt, ab dem dieser qualifizierte Vermögenswert im Wesentlichen für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf hergerichtet ist, mit in die Bestimmung des allgemeinen Fremdkapitalkostensatzes für andere qualifizierte Vermögenswerte, für die keine speziellen Fremdmittel aufgenommen wurden, einzubeziehen sind.

Die Erstanwendung erfolgt ab dem 1. Januar 2019. Das EU-Endorsement erfolgte am 14. März 2019. Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Softing AG haben sich nicht ergeben.

Plananpassung, -kürzung oder -abgeltung - Änderungen an IAS 19

Die Änderungen an IAS 19 beinhalten Vorgaben zur Bilanzierung von Plananpassungen, -kürzungen und -abgeltungen. Hiernach müssen Unternehmen:

aktualisierte versicherungsmathematische Annahmen und die Nettoschuld (bzw. den Nettovermögenswert) im Zeitpunkt des Eingriffs verwenden, um den laufenden Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für den restlichen Zeitraum der Berichtsperiode nach einer Plananpassung, -kürzung oder -abgeltung zu bestimmen.
etwaige Änderungen einer Überdeckung als Teil des nachzuberechnenden Dienstzeitaufwands oder als Gewinn bzw. Verlust aus Abgeltungen erfolgswirksam erfassen, selbst wenn diese Überdeckung infolge des Effekts der Vermögensobergrenze ("asset ceiling") zuvor nicht ausgewiesen wurde.
die Auswirkungen von Veränderungen der Vermögensobergrenze im sonstigen Ergebnis erfassen.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Das EU-Endorsement erfolgte am 13. März 2019. Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Softing AG haben sich nicht ergeben, da in 2019 keine Plananpassungen, -kürzungen und -abgeltungen stattgefunden haben.

Künftige Regelungen

Folgende neue Standards und Interpretationen wurden veröffentlicht, die jedoch noch nicht verpflichtend in Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2019 angewendet werden müssen.

IFRS 17 "Versicherungsverträge"

IFRS 17 wurde im Mai 2017 als Ersatz für IFRS 4 "Versicherungsverträge" veröffentlicht. Das Bewertungsmodell des IFRS 17 basiert auf der Ermittlung der aktuellen Erfüllungswerte der Versicherungsverträge, so dass deren Wertansätze in jeder Berichtsperiode aufgrund von Schätzungsänderungen anzupassen sind. Versicherungsverträge werden grundsätzlich nach einem "Building Block Approach" bewertet. Hiernach fließen in die Bewertung folgende Bausteine ein:

diskontierte wahrscheinlichkeitsgewichtete erwartete Zahlungsströme
eine explizite Risikoanpassung und
eine vertragliche Servicemarge, die den noch nicht verdienten Gewinn aus dem Vertrag darstellt und die über den Zeitraum, über die das Unternehmen Versicherungsschutz gewährt, als Ertrag erfasst wird.

Der Standard räumt ein Wahlrecht ein, wonach die Auswirkungen von Änderungen der Diskontierungssätze entweder im Gewinn und Verlust oder direkt im sonstigen Ergebnis erfasst werden dürfen. Die Ausübung dieses Wahlrechts wird voraussichtlich die Art und Weise widerspiegeln, wie die Versicherer ihre finanziellen Vermögenswerte nach IFRS 9 bilanzieren.

Für bestimmte Versicherungsverträge mit einer kurzen Laufzeit darf wahlweise ein vereinfachtes Verfahren (sog. Premium Allocation Approach) für die Ermittlung der Rückstellung für den zukünftigen Versicherungsschutz angewendet werden. Diese kurzfristigen Verträge werden häufig von Schaden- und Unfallversicherern abgeschlossen.

Für bestimmte Verträge von Lebensversicherern, bei denen die Versicherungsnehmer an den Renditen der zugrundeliegenden Vermögenswerte beteiligt sind, kommt das allgemeine Bewertungsmodell des Standards in Form des "Variable Fee Approach" zur Anwendung. Bei der Anwendung dieses Verfahrens wird der Anteil des Unternehmens an den Fair-Value-Änderungen der zugrundeliegenden Vermögenswerte in die vertragliche Servicemarge einbezogen. Die Ergebnisse der Versicherer, die dieses Modell verwenden, dürften daher weniger volatil sein, als bei Anwendung des allgemeinen Modells.

Die neuen Regeln werden sich auf die Abschlüsse und Kennzahlen aller Unternehmen auswirken, die Versicherungsverträge oder Investmentverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung ausgeben.

IFRS 17 wurde am 18. Mai 2017 veröffentlicht und ist erstmals auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Der Zeitpunkt des EU-Endorsements ist noch offen.

Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Softing AG werden derzeit geprüft. Es werden keine wesentlichen Änderungen erwartet.

Überarbeitung des Rahmenkonzepts und Änderungen von Querverweisen zum Rahmenkonzept in verschiedenen IFRS

Am 29. März 2018 hat das IASB eine überarbeitete Fassung des Rahmenkonzepts veröffentlicht. Darin enthalten sind überarbeitete Definitionen von Vermögenswerten und Schulden sowie neue Leitlinien zu Bewertung und Ausbuchung, Ausweis und Angaben. Das neue Rahmenkonzept stellt allerdings keine grundlegende Überarbeitung dar. Der Regelungsbereich erstreckt sich vielmehr auf jene Themengebiete, die bisher ungeregelt waren oder die erkennbare Defizite aufwiesen. Zusätzlich hat das IASB verschiedene Querverweise zum Rahmenkonzept in einzelnen IFRS aktualisiert.

Die Aktualisierungen der Querverweise in den einzelnen Standards sind ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Das EU-Endorsement erfolgte am 29. November 2019. Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Softing AG werden sich nicht ergeben.

Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" und IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler": Definition von Wesentlichkeit

Am 31. Oktober 2018 hat das IASB Änderungen bezüglich der Definition von Wesentlichkeit von Abschlussinformationen veröffentlicht, die die Standards IAS 1 und IAS 8 betreffen. Zusammen mit zusätzlichen Anwendungserläuterungen sollen die Änderungen insbesondere Erstellern von IFRS-Abschlüssen die Beurteilung von Wesentlichkeit erleichtern. Zudem wird mit den Änderungen sichergestellt, dass die Definition von Wesentlichkeit einheitlich im IFRS-Regelwerk erfolgt.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden. Das EU-Endorsement erfolgte am 29. November 2019. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Softing AG werden sich nicht ergeben.

Änderungen an IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung", IFRS 9 "Finanzinstrumente - Ansatz und Bewertung" und IFRS 7 "Finanzinstrumente - Angaben": Interest Rate Benchmark Reform

Am 26. September 2019 hat das IASB die Änderungen an IAS 39, IFRS 9 und IFRS 7 veröffentlicht. Das ISAB reagiert auf die bestehende Unsicherheit in Bezug auf die IBOR Reform. Die Änderungen betreffen Sicherungsbeziehungen nach IFRS. Thematisiert wird die prospektive Effektivitätsbeurteilung von Sicherungsbeziehungen, die Anpassung des Kriteriums "highly probable" in Bezug auf Cash Flow Hedges sowie die IBOR Risikokomponente.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2020 beginnen. Das EU-Endorsement erfolgte am 16. Januar 2020. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Softing AG werden nicht erwartet.

Änderungen an IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse": Definition eines Geschäftsbetriebs

Am 22. Oktober 2018 hat das IASB Änderungen an IFRS 3 betreffend die Definition eines Geschäftsbetriebs veröffentlicht. Mithilfe der Änderung soll künftig besser abgrenzbar sein, ob ein Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben wurde. Durch die Änderungen werden Textziffern im Anhang und den Anwendungsleitlinien sowie Beispiele ergänzt, welche die drei Elemente eines Geschäftsbetriebs klarstellen.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2020 beginnen. Das EU-Endorsement steht noch aus und wird im ersten Quartal 2020 erwartet. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Softing AG werden nicht erwartet.

Änderungen an IFRS 10 "Konzernabschlüsse" und IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen": Veräußerung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen

Inhalt der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 ist eine Klarstellung, wonach der Gewinn oder Verlust aus der Übertragung von Vermögenswerten auf ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen in vollem Umfang zu erfassen ist, wenn ein Geschäftsbetrieb ("business") im Sinne des IFRS 3 übergeht. Dem gegenüber ist der Gewinn oder Verlust aus einer solchen Transaktion nur anteilig zu erfassen, wenn die übertragenen Vermögenswerte keinen Geschäftsbetrieb darstellen. Die Änderungen sollen prospektiv anwendbar sein.

Im Dezember 2015 wurde der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen auf einen noch zu bestimmenden Zeitpunkt nach Abschluss des Forschungsprojekts zur Equity-Methode verschoben.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die Abschlüsse der Softing AG sowie der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dabei wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für alle im Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewandt. Im Rahmen der Erstanwendung des IFRS 16 wurde im Einklang mit den Übergangsregelungen das Vorjahr nicht angepasst.

1. ERFASSUNG VON ERTRÄGEN

Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung, abzüglich von Retouren sowie gewährten Preisnachlässen und Mengenrabatten erfasst. Für die Erfassung von Erträgen gilt im Einzelnen Folgendes:

Umsatzerlöse aus Verkäufen

Umsatzerlöse aus Verkäufen von Produkten werden mit dem Übergang der Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter an den Kunden erfasst. Der Kunde muss somit die Fähigkeit haben, über die Nutzung zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus ziehen. Grundlage hierfür ist ein Vertrag zwischen Softing und dem Kunden. Dem Vertrag und den darin enthaltenen Vereinbarungen müssen die Parteien zugestimmt haben, die einzelnen Verpflichtungen der Parteien und die Zahlungsbedingungen müssen feststellbar sein, der Vertrag muss wirtschaftliche Substanz haben und Softing die Gegenleistung für die erbrachte Leistung wahrscheinlich erhalten. Der Transaktionspreis entspricht in der Regel dem Umsatzerlös. Zur Bestimmung des Übergangs der Verfügungsgewalt stellt Softing auf die vereinbarten Incoterms ab. Eine Forderung wird bei Versand der Güter ausgewiesen, weil zu diesem Zeitpunkt der Anspruch auf Gegenleistung unbedingt ist, d.h. dass die Fälligkeit ab diesem Zeitpunkt automatisch mit Zeitablauf eintritt. Wenn der Vertrag mehr als eine abgrenzbare Leistungsverpflichtung beinhaltet, wird der Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Sind keine Einzelveräußerungspreise beobachtbar, schätzt Softing diese.

Die einzelnen identifizierten Leistungsverpflichtungen werden zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert. Die Zahlungen werden in der Regel spätestens 30 Tage nach Versand an den Kunden fällig.

Umsatzerlöse aus Dienstleistungen

Umsatzerlöse aus Dienstleistungen umfassen im Wesentlichen kundenspezifische Softwareentwicklungen. Wenn die Kundenentwicklungen aufgrund ihrer Spezifikationen keinen alternativen Nutzen haben und gegenüber dem Kunden ein durchsetzbarer Zahlungsanspruch mindestens in Höhe einer Erstattung der durch die bereits erbrachten Leistungen entstandenen Kosten einschließlich einer angemessenen Gewinnmarge besteht, erfolgt eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung. Der Leistungsfortschritt wird mittels der cost-to-cost-Methode bestimmt, da die angefallenen Kosten den besten Indikator für die bereits erfüllte Leistungsverpflichtung darstellen. Die tatsächlich am Ende der Berichtsperiode erbrachten Leistungen werden im Verhältnis zu den insgesamt zu erbringenden Leistungen erfasst. Beinhalten Verträge die Installation von Hardware, wird der Umsatzerlös für die Hardware zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem sie ausgeliefert wurde, das Eigentum übergegangen ist und der Kunde die Hardware abgenommen hat. Schätzungen hinsichtlich der Erlöse, Kosten oder des Auftragsfortschritts werden korrigiert, wenn sich Umstände ändern. Etwaige daraus resultierende Erhöhungen oder Verminderungen der geschätzten Erlöse oder Kosten werden in der Periode im Gewinn oder Verlust abgebildet, in der die Umstände, die Anlass zur Korrektur geben, der Geschäftsleitung zur Kenntnis gelangen. Bei Festpreisverträgen zahlt der Kunde einen mittels Zahlungsplan festgelegten Betrag. Überschreiten die von der Softing erbrachten Dienstleistungen den Zahlungsbetrag, wird ein Vertragsvermögenswert erfasst. Sind die Zahlungen höher als die erbrachten Dienstleistungen, wird eine Vertragsschuld ausgewiesen.

Erlöse aus der Erbringung von sonstigen Dienstleistungen werden in der Berichtsperiode erfasst, in der die Dienstleistungen erbracht werden. Beinhaltet der Vertrag einen festen Stundensatz, werden die Erlöse in der Höhe erfasst, in der Softing einen Anspruch auf Rechnungstellung hat. Die Rechnungstellung erfolgt in der Regel monatlich oder quartalsweise und die Gegenleistung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

Erträge aus Zinsen

Zinsen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Zinserträge aus Guthaben bei Kreditinstituten und sonstigen finanziellen Vermögenswerten werden erst als Ertrag erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen zufließt und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann..

2. KONSOLIDIERUNGSKREIS

In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 sind neben der Softing AG folgende Tochtergesellschaften einbezogen worden, bei denen die Softing AG unmittelbar bzw. mittelbar über die Kontrolle/Beherrschung verfügt:

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Softing-Konzern zum 31.12.2019 Kapitalanteil/Stimmrechtsanteil
2019

%
2018

%
--- --- ---
Softing AG, Haar/Deutschland
Softing Automotive Electronics GmbH, Haar/Deutschland 100 100
Softing Services GmbH, Haar/Deutschland 100 100
Softing Engineering & Solutions GmbH, Kirchentellinsfurt, Deutschland, vormals Softing Messen und Testen GmbH 100 100
Softing Industrial Automation GmbH, Haar/Deutschland 100 100
Softing Italia s.r.l., Cesano Boscone/Italien 100 100
SoftingROM s.r.l., Cluj-Napoca/Rumänien 100 100
Buxbaum Automation GmbH, Eisenstadt/Österreich 65 65
Softing Inc., Newburyport/USA 100 100
Softing North America Holding Inc., Delaware/USA 100 100
OLDI Online Development Inc., Knoxville/USA 100 100
Softing IT Networks GmbH, Haar/Deutschland 100 100
Softing Singapore Pte. Ltd., Singapur 100 100
Softing S.A.R.L., Paris/Frankreich 100 100
Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd, Shanghai/China vormals Shanghai Softing software Co., Ltd. 50 50
Softing Automotive Electronics (Kirchentellinsfurt) GmbH, Kirchentellinsfurt/ Deutschland vormals Softing Automotive Electronics Services GmbH 100 100
GlobalmatiX AG Vaduz/Liechtenstein 100 100
GlobalmatiX Inc., Knoxville/USA 100 100

Der Ergebnisanteil der Minderheiten bei der Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd, Shanghai/China vormals Shanghai Softing software Co., Ltd. betrug im Geschäftsjahr TEUR 110 (Vj. TEUR 17) und der Minderheitenanteil der Buxbaum Automation GmbH, Eisenstadt/Österreich betrug TEUR 10 (Vj. TEUR -2).

Bis zum 31. Dezember 2019 haben sich keine Änderungen im Konsolidierungskreis der Softing AG im Vergleich zum 31. Dezember 2018 ergeben.

Im Vorjahr ergaben sich folgende Änderungen:

GlobalmatiX AG

Am 16. März 2018 hat die Softing AG 100% der Anteile an der GlobalmatiX AG in Vaduz/Liechtenstein erworben.

Die GlobalmatiX AG ist ein Mobile Virtual Network Operator (MVNO) der in Europa und Nordamerika mobile Datenkommunikation für Fahrzeuge und Maschinen anbietet, wie diese in den Bereichen (teil-) autonomes Fahren wie auch bei anderen "Connected Services" von Fahrzeugen und Maschinen benötigt werden.

Softing weitet mit dieser Akquisition ihre Kompetenzen im Bereich der Megatrends Digitalisierung und Industrie 4.0 massiv aus und legt damit die Basis zu neuen serviceorientierten Umsätzen.

Die Finanzierung des Kaufpreises in Aktien der Softing AG, im Wert von 13,7 Mio. EUR, erfolgte auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Softing AG vom 6. Mai 2015 (Genehmigtes Kapital 2015). Der Vorstand der Softing AG beschloss mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 16. März 2018, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 7.655.381 gegen Sacheinlagen um EUR 1.450.000 auf EUR 9.105.381 durch Ausgabe von 1.450.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von 9,43 EUR zu erhöhen. Zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien wurde Herr Alois Widmann, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, zugelassen. Herr Widmann bringt seine sämtlichen Aktien an der GlobalmatiX Aktiengesellschaft mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, in die Gesellschaft ein. Die Gesellschaft und Herr Widmann haben am 16. März 2018 den entsprechenden Einbringungsvertrag geschlossen.

GlobalmatiX Inc.

Am 30. Oktober 2018 hat die Softing North America Holding Inc. die GlobalmatiX Inc., Knoxville/USA gegründet. Die GlobalmatiX Inc. wird die Vermarktung der Produkte der GlobalmatiX AG in Nordamerika übernehmen.

Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd. (vormals Shanghai Softing software Co., Ltd.)

Am 10. Februar 2018 schloss die Softing Service GmbH einen Vertrag mit der Firma Beijing Windhill Technology Co., Ltd. über den Verkauf von 50% der Anteile an der Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd. (vormals Shanghai Softing software Co., Ltd., Shanghai/China). Gleichzeitig beschlossen die Softing Service GmbH und die Beijing Windhill Technology Co., Ltd. eine Vereinbarung über ein zukünftiges Joint Venture; der Kaufpreis für die 50% der Anteile betrug 1 TEUR.

Damit trägt Softing der hohen Bedeutung des chinesischen Automotive-Marktes Rechnung, der sich durch einen stark wachsenden Bedarf an Produkt- und Projektlösungen im Umfeld der Softing-Kernkompetenz zur Entwicklung und in der Diagnose von Steuergeräten auszeichnet. Der Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd. stehen in den Büros in Shanghai wie auch in Peking bis zu 50 erfahrene Mitarbeiter aus Vertrieb und Entwicklung zur Verfügung.

Die Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd. wird weiterhin in den Kreis der vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen einbezogen, weil die wirtschaftliche und finanzielle Führung der Gesellschaft durch Softing erfolgt. Softing besetzt zwei der drei Verwaltungsratsmandate und die Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd. ist von der Vermarktung von Softwareprodukten aus den Tochterunternehmen von Softing abhängig.

Softing Messen & Testen GmbH und Softing Projekt Services GmbH

Die Softing Project Services GmbH wurde mit Wirkung zum 1. August 2O18 auf die Softing Messen & Testen GmbH verschmolzen. Gleichzeitig wurde die Softing Messen & Testen GmbH in Softing Engineering & Solutions GmbH mit Sitz in Kirchentellinsfurt umbenannt.

Softing Automotive Electronics Services GmbH

Die Softing Automotive Electronics Services GmbH wurde mit Wirkung zum 1. August 2018 in Softing Automotive Electronics (Kirchentellinsfurt) GmbH umbenannt.

Folgende Tochtergesellschaften machen von der Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch:

Softing Industrial Automation GmbH (Haar)
Softing Automotive Electronics GmbH (Haar)
Softing Services GmbH (Haar)
Softing Engineering & Solutions GmbH (Kirchentellinsfurt)
Softing IT Networks GmbH (Haar)

3. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, bei denen der Konzern die Kontrolle über die Finanz-und Geschäftspolitik ausübt. Die Voraussetzung zur Konsolidierung eines Unternehmens ist die Möglichkeit der Beherrschung. Ein Beherrschungsverhältnis setzt nach IFRS 10 Verfügungsgewalt, Renditen sowie eine Verknüpfung von Verfügungsgewalt und Renditen voraus. Unter Verfügungsgewalt versteht man die Möglichkeit, gegenwärtig die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens zu lenken, die wesentlichen Einfluss auf die Renditen haben. Verfügungsgewalt kann mittels Stimmrechte oder sonstiger vertraglicher Rechte nachgewiesen werden. Auch eine Kombination aus beiden kann zu Verfügungsgewalt führen. Verfügungsgewalt liegt vor, wenn ein Unternehmen mehr als 50% der Stimmrechte an einem Beteiligungsunternehmen hält und keine sonstigen Vereinbarungen oder Umstände vorliegen, die dagegensprechen. Bei der Beurteilung der Beherrschungseigenschaft sind so genannte potenzielle Stimmrechte, wirtschaftliche Abhängigkeiten und die Beteiligungsquote im Vergleich zu den übrigen Anteilseignern, zusammen mit dem auf Hauptversammlungen praktizierten Abstimmungsverhalten, zu berücksichtigen.

Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die übertragene Gegenleistung des Erwerbs entspricht den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte, der durch den Konzern ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der von den früheren Eigentümern des erworbenen Tochterunternehmens übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt. Außerdem beinhaltet die übertragene Gegenleistung die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzten Vermögenswerte oder Schulden, die aus vereinbarten, bedingten Gegenleistungen resultieren. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare erworbene Vermögenswerte, sowie übernommene Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei Zugang mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden. Historisch gab es keine Anwendung der Full Goodwill Methode.

Etwaige durch den Konzern zu übertragende bedingte Gegenleistungen werden zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Künftige Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden nach IFRS 9 bewertet und im Gewinn oder Verlust erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.

Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden als Transaktionen mit den Eigentümern des Konzerns, die in ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln, bilanziert. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen dem beizuliegenden Zeitwert der gezahlten Leistung und dem erworbenen Anteil am Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung an nicht beherrschende Anteilseigner entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.

Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.

Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Ergebnisse aus konzerninternen Transaktionen (Zwischengewinne) werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

4. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Die immateriellen Vermögenswerte umfassen den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte und aktivierte Entwicklungskosten. Mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts aus der Kapitalkonsolidierung haben alle immateriellen Vermögenswerte eine bestimmte Nutzungsdauer.

5. ENTWICKLUNGSKOSTEN

Entwicklungsaufwendungen für Neuentwicklungen und die wesentliche Weiterentwicklung eines Produkts oder Prozesses, werden aktiviert, wenn das Produkt oder der Prozess technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, eine Absicht zur Fertigstellung besteht, die Entwicklung vermarktbar ist, die Aufwendungen zuverlässig bewertbar sind und der Konzern über ausreichende Ressourcen zur Fertigstellung des Entwicklungsprojekts verfügt. Alle übrigen Entwicklungsaufwendungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Aktivierte Entwicklungsaufwendungen abgeschlossener Projekte werden zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderung ausgewiesen. Dabei umfassen die Herstellungskosten neben Material- und Fertigungseinzelkosten auch zurechenbare Material- und Fertigungsgemeinkosten. Verwaltungskosten werden nur aktiviert, sofern ein direkter Herstellungsbezug besteht. Der Softing-Konzern schreibt die Entwicklungskosten für neue Produktlinien und Produktversionen entsprechend ihrer jeweiligen Nutzungsdauer planmäßig zwischen drei und fünf Jahren linear ab, wobei im Jahr der Fertigstellung zeitanteilig die Abschreibung erfolgt. Die Abschreibungen werden in der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten "Abschreibung auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Forschungskosten sind gemäß IAS 38 nicht aktivierungsfähig und werden unmittelbar als Aufwand in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

6. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT

Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus dem Erwerb von Tochterunternehmen und entspricht der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert der zuvor gehaltenen Eigenkapitalanteile an dem erworbenen Unternehmen abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des erworbenen Nettovermögens. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Nettovermögens die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile und dem beizulegenden Zeitwert der zuvor gehaltenen Eigenkapitalanteile, wird die Differenz unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.

Gemäß IFRS 3 werden Geschäfts- oder Firmenwerte nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich, sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung, einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 unterzogen. Für Zwecke dieses Werthaltigkeitstests wird der Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) zugeordnet.

Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen bei Softing den einzelnen Gesellschaften, ausgenommen die Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit in mehrere Segmente fällt. Hier wird eine Aufteilung der jeweiligen Werte nach Segmenten herangezogen. Die relevanten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für die Geschäfts- und Firmenwerte sind:

Softing Engineering & Solutions GmbH, Kirchentellinsfurt/Deutschland
Softing Industrial Automation GmbH, Haar/Deutschland
OLDI Online Development Inc., Knoxville/USA
Softing IT Networks GmbH, Haar/Deutschland & Softing Singapore Pte. Ltd., Singapore
GlobalmatiX AG Vaduz/Liechtenstein
GlobalmatiX Inc. Knoxville/USA

Eine Wertberichtigung wird dann vorgenommen, wenn der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, den erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren der beiden Werte aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert der CGU ihren erzielbaren Betrag, wird die Differenz unmittelbar als Wertminderungsaufwand im Gewinn und Verlust erfasst. Da der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten nicht mit angemessenem Aufwand ermittelt werden kann, wird der Nutzungswert zugrunde gelegt.

Der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wurde wie folgt ermittelt: Aufgrund der Bottom-Up-Planung der nächsten vier Geschäftsjahre, die vom Management der Softing AG genehmigt worden ist, wurden die zukünftigen Zahlungsströme (vor Zinsen und Steuern) der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt. Den Planungen liegen Erfahrungswerte der Vergangenheit sowie bestmögliche Einschätzungen des Managements über die zukünftige Entwicklung zugrunde. Um die Überprüfung der Werthaltigkeit durchzuführen, schätzte das Management die Zahlungsmittelrückflüsse über die Planungsperiode hinaus, indem ein Wachstum von 1,5% (Vj. 1,5%) für die Folgejahre angesetzt wurde. Unter Verwendung eines Discounted-Cashflow-Verfahrens wurde der Nutzungswert für die zugrundeliegende zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt. Der verwendete Diskontierungssatz ist ein Vorsteuerzinssatz, und basiert auf dem Konzept der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital - WACC). Diese setzten sich zusammen aus den zu Marktwerten gewichteten Eigen- und Fremdkapitalkosten. Die Eigenkapitalkosten werden jeweils nach dem Capital Asset Pricing Model (CAPM) ermittelt und setzen sich demnach aus dem risikolosen Zinssatz und einem Risikoaufschlag zusammen, der sich aus der Differenz der durchschnittlichen Marktrendite und dem risikolosen Zinssatz multipliziert mit dem unternehmensspezifischen Risiko (Beta-Faktor) ergibt. Der Beta-Faktor wird dafür von einer Gruppe vergleichbarer Unternehmen abgeleitet. Die Fremdkapitalkosten setzten sich aus einem Basiszinssatz und einen spezifischen aus Kapitalmarktdaten abgeleiteten Bonitätsaufschlag zusammen. Bei der Nutzungswertermittlung werden je nach zahlungsmittelgenerierender Einheit Diskontierungszinssätze vor Steuern zugrunde gelegt.

Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand wird in den nachfolgenden Perioden nicht aufgeholt.

7. SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Sie werden entsprechend ihrer jeweiligen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Software und Technologie werden entsprechend ihrer jeweiligen Nutzungsdauer planmäßig über drei bis sieben Jahre linear abgeschrieben. Rechte und Geschäftsbeziehungen werden über fünf bis zwanzig Jahre abgeschrieben. Die Abschreibungen werden in der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten "Abschreibung auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen.

8. SACHANLAGEN

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um kumulierte Abschreibungen und kumulierte Wertminderungen, nutzungsbedingte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen.

Die Abschreibung der Sachanlagen erfolgt entsprechend des Nutzungsverlaufs nach der linearen Methode. Hardware wird über drei Jahre, Betriebsausstattung über fünf bis sieben Jahre und Einbauten entsprechend der Restlaufzeit des Mietvertrags verteilt abgeschrieben. Die Abschreibungen werden in der Konzerngewinn-und-Verlust-Rechnung in dem Posten "Abschreibung auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Bei Anlageabgängen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen ausgebucht, Ergebnisse aus Anlageabgängen werden in der Konzerngewinn-und-Verlust-Rechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen.

Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst. Wesentliche Neuerungen und Verbesserungen werden nur dann dem Buchwert des ursprünglichen Vermögenswertes zugeschlagen bzw. als separater Vermögenswert aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern zukünftig ein wirtschaftlicher Nutzen in Verbindung mit dem Vermögenswert zufließen wird und dieser Nutzen verlässlich ermittelt werden kann.

9. WERTMINDERUNGEN

Zu jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen dahingehend, ob Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes ermittelt, um den Umfang einer gegebenenfalls vorzunehmenden Wertberichtigung zu bestimmen. Der erzielbare Betrag entspricht dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder dem Nutzungswert; der höhere Wert ist maßgeblich. Der Nutzungswert entspricht dem Barwert der erwarteten Cashflows. Als Diskontierungszinssatz wird ein den Marktbedingungen entsprechender Zinssatz vor Steuern verwendet. Sofern kein erzielbarer Betrag für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten (Cash Generating Unit) bestimmt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann. Aus Unternehmenserwerben resultierende Geschäfts- oder Firmenwerte werden den Gruppen von Vermögenswerten (CGU) zugeordnet, die aus den Synergien des Erwerbs Nutzen ziehen sollen. Solche Gruppen stellen die niedrigste Berichtsebene im Konzern dar, auf der Geschäftsoder Firmenwerte durch das Management für interne Steuerungszwecke überwacht werden. Der erzielbare Betrag einer CGU, die einen Geschäftsoder Firmenwert enthält, wird mindestens jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Dies erfolgt auch für Entwicklungsprojekte, die sich in der Entwicklung befinden. Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes niedriger als der Buchwert, erfolgt eine sofortige ergebniswirksame Wertberichtigung des Vermögenswertes. Ergibt sich nach einer vorgenommenen Wertminderung zu einem späteren Zeitpunkt ein höherer erzielbarer Betrag des Vermögenswertes oder der CGU, erfolgt bezogen auf den Geschäfts- oder Firmenwert keine Wertaufholung.

10. LEASINGVERTRÄGE

Softing tritt ausschließlich als Leasingnehmer im Rahmen von Miet- und Leasingverträgen auf. Hierbei folgt die bilanzielle Abbildung von Leasingverhältnissen seit dem 1. Januar 2019 den Vorgaben des IFRS 16. Zu den Erläuterungen im Rahmen der Erstanwendung verweisen wir auf "A.3. Neue und geänderte Standards".

Im Folgenden werden lediglich die für den Konzern relevante Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aus Sicht des Softing-Konzerns als Leasingnehmer dargestellt. Konzerninterne Leasingverhältnisse werden auch weiterhin der internen Berichterstattung folgend wie vormalige operative Mietverhältnisse gem. IAS 17 dargestellt und für Zwecke des Konzernabschlusses eliminiert.

Für alle neuen Verträge, die am oder nach dem 1. Januar 2019 wirksam werden, prüft Softing, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Hierbei wendet der Konzern die Regelungen des IFRS 16 jedoch nicht auf Nutzungsrechte an immateriellen Vermögenswerten an.

Ein Leasingverhältnis ist definiert als ein Vertrag oder Teil eines Vertrages, der das Recht einräumt, einen Vermögenswert für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu nutzen. Zur Anwendung dieser Definition beurteilt der Konzern, ob der Vertrag die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt:

Der Vertrag bezieht sich auf einen identifizierten Vermögenswert, der entweder im Vertrag ausdrücklich gekennzeichnet oder implizit spezifiziert wird und so als identifiziert gelten kann.
Der Konzern hat das Recht, im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung des identifizierten Vermögenswerts während der gesamten Nutzungsdauer unter Berücksichtigung seiner Rechte im Rahmen des definierten Vertragsumfangs zu ziehen.
Der Konzern hat das Recht, die Nutzung des identifizierten Vermögenswertes während des gesamten Nutzungszeitraums zu bestimmen.

Bei Mehrkomponentenverträgen wird jede separate Leasingkomponente grundsätzlich getrennt bilanziert. Hiervon ausgenommen sind Immobilienleasingverträge für einzelne Standorte. Hierbei werden, in Abhängigkeit von der jeweiligen Vertragsausgestaltung, Nutzungsüberlassungen von Büro- und Lagerflächen sowie Parkplätzen je Standort zusammengefasst als eine Leasingkomponente bilanziert. Nicht-Leasingkomponenten wie Service und Wartung, werden periodengerecht direkt im Aufwand erfasst.

Die Bestimmung der maßgeblichen Leasinglaufzeit beinhaltet die vertragliche Laufzeit, Verlängerungsoptionen und Kündigungsoptionen. Die Beurteilung, ob es hinreichend sicher ist, dass eine Kündigungs-, Verlängerungs- oder Kaufoption gezogen wird, obliegt im Softing-Konzern grundsätzlich der Geschäftsleitung der einzelnen Gesellschaft und wird umfassend unter Würdigung sämtlicher ökonomischer Vor- und Nachteile festgelegt und regelmäßig überprüft.

Zum Bereitstellungsdatum des Leasinggegenstandes erfasst der Konzern ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit in der Bilanz. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts entsprechen im Zugangszeitpunkt der Höhe der Leasingverbindlichkeit, berichtigt um die anfänglichen direkten Kosten des Konzerns, einer Schätzung der Kosten für die Demontage und den Ausbau des Vermögenswertes am Ende des Leasingverhältnisses sowie den vor Beginn des Leasingverhältnisses geleisteten Leasingzahlungen abzüglich etwaiger Leasinganreize. In den Folgeperioden wird das Nutzungsrecht zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich als der Barwert der Leasingzahlungen, die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses gezahlt werden, unter Anwendung des dem Leasingverhältnisses zugrunde liegenden Zinssatzes oder, wenn dieser nicht verfügbar ist, des Grenzfremdkapitalzinssatzes. Im Rahmen der Folgebewertung wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit unter Anwendung des zur Abzinsung verwendeten Zinssatzes aufgezinst und um die geleisteten Leasingzahlungen reduziert.

Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen setzen sich auf Basis des derzeitigen Vertragsbestandes bei Softing lediglich aus festen Zahlungen (einschließlich de facto festen Zahlungen) sowie variablen Zahlungen, die an einen Index oder (Zins-)satz gekoppelt sind zusammen.

Änderungen der Leasingverhältnisse und Neubewertungen der Leasingverbindlichkeiten werden grundsätzlich erfolgsneutral gegen das Nutzungsrecht erfasst. Eine erfolgswirksame Erfassung in der Konzerngewinn-und-Verlust-Rechnung erfolgt, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts bereits auf null reduziert ist oder diese aufgrund einer teilweisen Beendigung des Leasingverhältnisses resultiert.

Der Konzern schreibt die Nutzungsrechte i.d.R. vom Beginn des Leasingverhältnisses bis zu dem früheren Zeitpunkt aus dem Ende der Nutzungsdauer des Leasinggegenstands oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit linear ab. Der Konzern führt bei Vorliegen entsprechender Indikatoren zudem Werthaltigkeitsprüfungen durch.

Bei kurzfristigen Leasingverhältnissen (short-term-leases) und Leasingverhältnissen über Vermögenswerte von geringem Wert (low-value-leases) werden die zugehörigen Zahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

In der Bilanz werden Nutzungsrechte sowie Leasingverbindlichkeiten unter den Sachanlagen bzw. den kurz- und langfristigen sonstigen finanziellen Schulden ausgewiesen.

Bis 2018 wendete die Gesellschaft die Vorschriften des IAS 17 zur Klassifizierung und Bewertung ihrer Leasingverhältnisse an. Es wurden ausschließlich Operating-Leasing-Verträge abgeschlossen. Die Leasingraten wurden als Aufwand linear über die Laufzeit erfasst. Finanzierungsleasingverträge lagen gem. IAS 17 nicht vor.

11. VORRÄTE

Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Nettoveräußerungswert angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren/Fertigerzeugnisse werden grundsätzlich zu dem gewichteten Durchschnitt bewertet.

Die Herstellungskosten umfassen die direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Vertriebskosten und Kosten der allgemeinen Verwaltung sind nicht Bestandteil der Herstellungskosten. Liegt der am Abschlussstichtag erwartete Nettoveräußerungswert unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, z.B. aufgrund von Lagerdauer, Beschädigungen oder verminderter Marktgängigkeit, so wird eine Abwertung auf den niedrigeren Wert vorgenommen. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

12. FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE IFRS 9

Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere:

Eigenkapitalinstrumente an anderen Unternehmen, die durch den Konzern gehalten werden
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Finanzielle Vermögenswerte mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten werden unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.

Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte erfolgt in Abhängigkeit des zugrundeliegenden Geschäftsmodells und des Zahlungsstromkriteriums, wonach die vertraglichen Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswerts ausschließlich aus Zinsen und Tilgung auf den ausstehenden Kapitalbetrag des Finanzinstruments bestehen dürfen. Die Prüfung des Zahlungsstromkriteriums erfolgt dabei immer auf Ebene des einzelnen Finanzinstruments. Die Beurteilung des Geschäftsmodells bezieht sich auf die Frage, wie finanzielle Vermögenswerte zur Generierung von Zahlungsströmen gesteuert werden. Die Steuerung kann entweder auf ein Halten, Verkaufen oder eine Kombination aus beidem abzielen.

Der Konzern teilt finanzielle Vermögenswerte in eine der folgenden Kategorien ein:

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (Schuldinstrumente)
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral mit Recycling zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Schuldinstrumente)
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral ohne Recycling zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Eigenkapitalinstrumente)

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (Schuldinstrumente)

Die für den Konzern bedeutendste Kategorie finanzieller Vermögenswerte ist die Kategorie der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte in Bezug auf Schuldinstrumente. Die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt, wenn die folgenden beiden Kriterien erfüllt sind:

Das Geschäftsmodell zur Steuerung dieser Finanzinstrumente ist auf deren Halten ausgerichtet, um die zugrundeliegenden vertraglichen Zahlungsströme zu erzielen und
die hieraus erzielten vertraglichen Zahlungsströme bestehen ausschließlich aus Zins und Tilgung auf den ausstehenden Kapitalbetrag.

Die Folgewertung dieser finanziellen Vermögenswerte erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode und unterliegt den Vorschriften für Wertminderungen gem. IFRS 9.5.5ff. Im Konzern unterliegen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenwerte und Bankguthaben dieser Kategorie.

Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral mit Recycling zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Schuldinstrumente)

Die Bewertung erfolgsneutral mit Recycling zum beizulegenden Zeitwert für Schuldinstrumente erfolgt, wenn die folgenden beiden Kriterien erfüllt sind:

Das Geschäftsmodell zur Steuerung dieser Finanzinstrumente ist auf deren Halten, um die zugrundeliegenden vertraglichen Zahlungsströme zu erzielen und auch auf den Verkauf ausgerichtet.
Die hieraus erzielten vertraglichen Zahlungsströme bestehen ausschließlich aus Zins und Tilgung auf den ausstehenden Kapitalbetrag.

Für diese finanziellen Vermögenswerte werden Zinsen, Fremdwährungsbewertungseffekte und Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit Wertminderungen erfolgswirksam in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Die verbleibenden Änderungen werden in Übereinstimmung mit den Vorgaben des IFRS 9 erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Abgang in den Gewinn oder Verlust umgegliedert (Recycling).

Im Konzern unterliegt die Bewertung der neu erworbenen Beteiligung dieser Klassifizierung.

Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet

Die Kategorie umfasst finanzielle Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden, Finanzinstrumente unter Anwendung der Fair Value-Option, finanzielle Vermögenswerte, für die eine verpflichtende Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgesehen ist und Eigenkapitalinstrumente, die nicht erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Ein Handelszweck liegt vor, wenn ein kurzfristiger Kauf oder Verkauf vorgesehen ist. Derivate, die nicht Teil einer Sicherungsbeziehung sind, werden immer zu Handelszwecken gehalten. Finanzielle Vermögenswerte, die nicht das Zahlungsstromkriterium erfüllen, werden immer erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, unabhängig vom zugrundeliegenden Geschäftsmodell. Die gleiche Bewertung ergibt sich für Finanzinstrumente, die einem Geschäftsmodell "Verkaufen" unterliegen.

Die Fair-Value-Option für finanzielle Vermögenswerte kommt im Konzern nicht zum Einsatz.

Jegliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser Instrumente werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Im Konzern unterliegen aktuell keine finanziellen Vermögenswerte dieser Bewertung.

Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral ohne Recycling zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Eigenkapitalinstrumente)

Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinstruments hat der Konzern das unwiderrufliche Wahlrecht, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Eigenkapitalinstrument gem. IAS 32 handelt, welches nicht zu Handelszwecken gehalten wird und es sich nicht um eine bedingte Gegenleistung i.S.v. IFRS 3 handelt. Das Wahlrecht wird für jedes Eigenkapitalinstrument gesondert ausgeübt.

Gewinne oder Verluste aus einem solchen finanziellen Vermögenswert werden bei Abgang nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert (kein Recycling). Dividenden aus solchen Instrumenten werden erfolgswirksam erfasst. Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unterliegen nicht den Regelungen für Wertminderungen.

Im Konzern unterliegen aktuell keine finanziellen Vermögenswerte dieser Bewertung.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Finanzielle Vermögenswerte, mit Ausnahme von zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam bewertete finanzielle Vermögenswerte, Vertragsvermögenswerte gem. IFRS 15, Leasingforderungen, Kreditzusagen sowie finanzielle Garantien unterliegen dem Wertminderungsmodell i.S.v. IFRS 9.5.5.

Danach erfasst der Konzern für diese Vermögenswerte eine Wertminderung auf Basis der erwarteten Kreditverluste. Erwartete Kreditverluste ergeben sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den vertraglich vereinbarten Zahlungsströmen und den erwarteten Zahlungsströmen, bewertet zum Barwert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erwarteten Zahlungsströme beinhalten auch Erlöse aus Sicherungsverkäufen und sonstigen Kreditsicherheiten, die integraler Bestandteil des jeweiligen Vertrages sind.

Erwartete Kreditverluste werden in drei Stufen erfasst. Für finanzielle Vermögenswerte, für die sich keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz ergeben hat, wird die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts bemessen (Stufe 1). Im Falle einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos wird der erwartete Kreditverlust für die verbleibende Laufzeit des Vermögenswerts ermittelt (Stufe 2). Der Konzern unterstellt grundsätzlich, dass eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt, sofern eine Überfälligkeit von 30 Tagen vorliegt. Dieser Grundsatz kann widerlegt werden, wenn im jeweiligen Einzelfall belastbare und vertretbare Informationen darauf hinweisen, sich das Kreditrisiko nicht erhöht hat. Sofern objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, sind die zugrundeliegenden Vermögenswerte der Stufe 3 zuzuordnen. Objektive Hinweise auf eine Wertminderung werden bei einer Überfälligkeit von länger 90 Tagen unterstellt, außer, es liegen im jeweiligen Einzelfall belastbare und vertretbare Informationen vor, dass ein längerer Rückstand besser geeignet ist. Darüber hinaus werden eine Zahlungsverweigerung und Ähnliches als objektiver Hinweis angesehen.

Die für den Konzern relevante Klasse von Vermögenswerten für die Anwendung des vereinfachten Wertminderungsmodells sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte. Für diese wendet die Gruppe den vereinfachten Ansatz gem. IFRS 9.5.15 an. Danach wird die Wertberichtigung stets in Höhe, der über die Laufzeit zu erwartender Kreditverluste bemessen.

Für die übrigen Vermögenswerte, die im Anwendungsbereich des geänderten Wertminderungsmodells von IFRS 9 sind und die dem allgemeinen Ansatz unterliegen, werden zur Bemessung der erwarteten Verluste finanzielle Vermögenswerte auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale entsprechend zusammengefasst bzw. individuelle Ausfallinformationen herangezogen. Berechnungsgrundlage sind in jedem Fall aktuelle Ausfallwahrscheinlichkeiten zum jeweiligen Stichtag.

Softing unterstellt grundsätzlich einen Ausfall, wenn die vertraglichen Zahlungen um mehr als 360 Tage überfällig sind. Zusätzlich werden in Einzelfällen auch interne oder externe Informationen herangezogen, die darauf hindeuten, dass die vertraglichen Zahlungen nicht vollständig geleistet werden können. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn keine begründbare Erwartung über die zukünftige Zahlung besteht.

13. VERTRAGSVERMÖGENSWERTE UND VERTRAGSSCHULDEN

Vertragsvermögenswerte entstehen aus der Anwendung der Umsatzrealisierung über einen Zeitraum. Dies ist bei Softing vor allem der Fall, wenn die Produkte aufgrund ihrer Spezifikationen keinen alternativen Nutzen haben und gegenüber dem Kunden ein durchsetzbarer Zahlungsanspruch mindestens in Höhe einer Erstattung der durch die bereits erbrachten Leistungen entstandenen Kosten einschließlich einer angemessenen Gewinnmarge besteht (Softwareentwicklungen im Kundenauftrag). In diesen Fällen realisiert Softing auf Basis der Inputorientierten Methode cost-to-cost Umsatzerlöse. Dabei werden die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad realisiert. Der Fertigstellungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den Gesamtkosten des Auftrags.

Da die Umsatzrealisierung vor dem Zeitpunkt liegt, an dem Softing einen unbedingten Anspruch auf Erhalt der Gegenleistung hat, wird ein Vertragsvermögenswert aktiviert.

Vertragsverbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus erhaltenen Anzahlungen von Kunden, wenn diese im Zusammenhang mit einem Kundenauftrag stehen und die Produkte noch nicht ausgeliefert bzw. die Leistung noch nicht erbracht ist.

Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten werden auf Vertragsebene saldiert. Die Vertragssalden bei Softing besitzen in der Regel eine kurzfristige Restlaufzeit.

Auf Vertragsvermögenswerte werden die Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 angewendet.

14. KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Die kurzfristigen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung mit ihrem beizulegenden Zeitwert und danach zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

15. LAUFENDE UND LATENTE STEUERN

Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen.

Steuern werden in der Konzerngewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden (oder in Kürze geltenden) Steuervorschriften der Länder, in denen Softing und ihre Tochtergesellschaften tätig sind und zu versteuernde Einkommen erwirtschaften, berechnet. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind. Die Ermittlung der Ertragsteuern erfolgt nach der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-Methode.

Latente Steuerforderungen und latente Steuerverbindlichkeiten werden grundsätzlich für alle temporären Wertunterschiede zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld und dem für steuerliche Zwecke beizulegenden Wert bilanziert. Latente Steuerforderungen werden auch für steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften bilanziert.

Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge sind in dem Maße zu bilden, in dem es wahrscheinlich ist, dass die steuerlichen Verlustvorträge in der Zukunft genutzt werden können. Daher wurden sämtliche aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verluste unter Berücksichtigung ihrer Realisierbarkeit angesetzt.

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Die Wirkung von Steuersatzänderungen auf latente Steuern wird mit Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung ergebniswirksam bzw. ergebnisneutral erfasst.

Latente Steuerforderungen werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Latente Steuerverbindlichkeiten bzw. Steuerforderungen, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

16. PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen für leistungsorientierte Pensionspläne werden gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartenden Steigerungen von Renten bei vorsichtiger Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung von biometrischen Annahmen sowie eines Rechnungszinses, der sich aus der Rendite hochwertiger festverzinslicher Unternehmensanleihen gleicher Fristigkeit ableitet. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens. Der Barwert wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von hochwertigen Unternehmensanleihen abgezinst werden. Versicherungsmathematische Neubewertungen werden ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.

17. RÜCKSTELLUNGEN

Die sonstigen Rückstellungen werden für alle übrigen ungewissen Verpflichtungen und Risiken des Softing-Konzerns gegenüber Dritten gebildet. Voraussetzung für den Ansatz ist, dass eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) aus einem Ereignis in der Vergangenheit besteht, eine Inanspruchnahme wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung zuverlässig schätzbar ist. Die angesetzten Beträge stellen den Barwert der zu erwartenden Ausgaben, inkl. einer etwaigen Aufzinsung bei langfristigen Rückstellungen dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich ist.

18. KURZFRISTIGE UND LANGFRISTIGE FINANZIELLE SCHULDEN

Finanzielle Schulden begründen regelmäßig eine Rückgabeverpflichtung in Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten oder einem sonstigen finanziellen Vermögenswert. Finanzielle Schulden werden immer nur dann in der Bilanz angesetzt, wenn Softing Vertragspartei der Regelungen der finanziellen Verbindlichkeit ist. Die Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit erfolgt dann, wenn diese getilgt ist, d.h. wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen oder aufgehoben sind oder auslaufen.

Finanzielle Schulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und nach Abzug von Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; jede Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Konzerngewinn- und-Verlust-Rechnung erfasst. Unter die Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten fallen alle finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden. Hierunter fallen Derivate, die nicht Teil einer Sicherungsbeziehung sind sowie Finanzinstrumente, für die die Fair-Value-Option ausgeübt wurde. Aktuell verfügt Softing über keine solchen Finanzinstrumente.

Die Fair-Value-Option für Schuldinstrumente gemäß IFRS 9 kommt nicht zum Einsatz.

Die finanziellen Schulden setzen sich aus folgenden Bilanzposten zusammen: "kurzfristige und langfristige Finanzschulden", "Schulden aus Lieferungen und Leistungen" sowie "Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden".

19. KURZFRISTIGE UND LANGFRISTIGE FINANZSCHULDEN

Kurzfristige Finanzschulden beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer kurzfristigen Laufzeit bis zu einem Jahr. Langfristige Finanzschulden beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Laufzeit über einem Jahr. Der erstmalige Ansatz von kurzfristigen und langfristigen Finanzschulden erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.

Finanzschulden werden als kurzfristig klassifiziert, sofern Softing nicht das unbedingte Recht hat, die Tilgung der Verbindlichkeit auf einen Zeitpunkt mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben.

20. KURZFRISTIGE NICHT FINANZIELLE SCHULDEN

Die nicht finanziellen Schulden sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

21. ERMESSENSAUSÜBUNG UND SCHÄTZUNGSUNSICHERHEITEN

Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der Vorschriften des IASB erfordert, dass zukunftsbezogene Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualschulden auswirken. Die zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern, die Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen, die Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes für Leasingverhältnisse, die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen (insbesondere Pensionsrückstellungen) sowie auf die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen und wesentliche Ermessensausübung bzgl. des erwarteten Eintrittszeitpunkts, der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens und der künftigen Steuerplanungsstrategien (steuerliche Planungsrechnung). Grundsätzlich basieren die zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen auf Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Vergangenheit, wobei auch verschiedene gesamtwirtschaftliche Faktoren, die als verlässliche Grundlage eingeschätzt werden, herangezogen werden. Prognosen unterliegen einer natürlichen Unsicherheit und Schwierigkeit, besonders da sie in die Zukunft gerichtet sind. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Die Annahmen und Schätzungen werden regelmäßig überprüft. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt bzw. in der Periode der besseren Erkenntnis und in den zukünftigen Perioden, sofern die Änderungen mehrere Perioden umfassen.

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen am Stichtag wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, bestehen bei der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen sowie der Beurteilung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte. Wesentliche Prämissen bei der Durchführung des jährlichen Werthaltigkeitstests zur Überprüfung des Geschäfts oder Firmenwertes bilden die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten sowie die Steuersätze.

Bei der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung nach der cost-to-cost Inputmethode erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse in Abhängigkeit vom Leistungsfortschritt. Bei dieser Methode kommt es besonders auf die sorgfältige Einschätzung des Fertigstellungsgrads an. Die Auftragserlöse, die Gesamtauftragskosten, die noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten und die Auftragsrisiken gehören zu den maßgeblichen Schätzgrößen.

Bei der Einschätzung der für die Aktivierung von Entwicklungskosten relevanten Kriterien, sowie bei der Höhe der bei einer Aktivierung angewendeten Personalstundensätze, besteht ein Ermessensspielraum. Insbesondere die Beurteilung, ob eine technische und kommerzielle Nutzbarkeit des Vermögenswertes zum Verkauf oder zur Eigennutzung gegeben ist, ob wir beabsichtigen und fähig sind, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn entweder zu nutzen oder zu verkaufen, sowie ob der Vermögenswert künftig einen wirtschaftlichen Nutzenzufluss generieren wird, unterliegt unserem Ermessen.

22. WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Fremdwährungen werden gemäß IAS 21 nach der Methode der funktionalen Währung umgerechnet. Die funktionale Währung aller ausländischen Gesellschaften ist die jeweilige Landeswährung, mit Ausnahme von Softing IT Networks in Singapur, hier ist die funktionale Währung der USD, da die in den Konzernabschluss einbezogenen wesentlichen Auslandsgesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig primär im jeweiligen Wirtschaftsumfeld betreiben. Das Wechselkursrisiko im Softing-Konzern ist im Wesentlichen auf die Währungen USD, RON und CHF beschränkt.

Bei Jahresabschlüssen von Konzernunternehmen, die nicht in EUR berichten, werden für Zwecke des Konzernabschlusses die Vermögenswerte und Schulden mit dem Kurs am Bilanzstichtag sowie die Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Das Eigenkapital wird mit historischen Kursen umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, auch soweit sie sich aus der Kapitalkonsolidierung ergeben, werden ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis verrechnet.

Ein Geschäfts- oder Firmenwert und Anpassungen des beizulegenden Zeitwertes, die beim Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstanden sind, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Unternehmens behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

Die für die Währungsumrechnung zugrunde liegenden Wechselkurse haben sich im Verhältnis zum Euro wie folgt verändert:

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USD /

EUR
RON /

EUR
CHF /

EUR
2019 2018 2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- --- --- ---
Stichtagskurs (31.12.) 1,12 1,15 4,78 4,66 1,09 1,13
Durchschnittskurs 1,12 1,18 4,75 4,65 1,13 1,16

Kursgewinne bzw. -verluste aus Fremdwährungsgeschäften (Geschäfte in einer anderen Währung als der funktionalen Währung der Gesellschaft) werden in den Einzelabschlüssen der Konzernunternehmen als sonstige betriebliche Erträge bzw. sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen.

C. ANGABEN ZUR KONZERNBILANZ

1. ÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGSKREIS

Bis zum 31. Dezember 2019 haben sich keine Änderungen im Konsolidierungskreis der Softing AG im Vergleich zum 31. Dezember 2018 ergeben.

Bis zum 31. Dezember 2018 haben sich folgende Änderungen im Konsolidierungskreis der Softing AG im Vergleich zum 31. Dezember 2017 ergeben:

GlobalmatiX AG

Am 16. März 2018 hat die Softing AG 100% der Anteile an der GlobalmatiX AG in Vaduz/Liechtenstein erworben.

Die GlobalmatiX AG ist ein Mobile Virtual Network Operator (MVNO) der in Europa und Nordamerika mobile Datenkommunikation für Fahrzeuge und Maschinen anbietet, wie diese in den Bereichen (teil-) autonomes Fahren wie auch bei anderen "Connected Services" von Fahrzeugen und Maschinen benötigt werden.

Softing weitet mit dieser Akquisition ihre Kompetenzen im Bereich der Megatrends Digitalisierung und Industrie 4.0 massiv aus und legt damit die Basis zu neuen service orientierten Umsätzen.

Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren konsolidierten Vermögenswerte und Schulden der erworbenen Gesellschaften und die entsprechenden konsolidierten Buchwerte unmittelbar vor dem Erwerbszeitpunkt stellen sich wie folgt dar:

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TEUR Buchwert unmittelbar vor Zusammenschluss Fair Value zum Erstkonsolidierungszeitpunkt
Immaterielle Vermögenswerte 0 12.313
Sachanlagen 25 25
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 5 5
Kurzfristige Finanzschulden 383 383
Schulden aus Lieferungen und Leistungen 131 131
Rückstellungen und abgegrenzte Schulden 18 18
Latente Steuern 0 1.500
Nettovermögen (100 %) -502 10.310
Gegenleistung / Kaufpreis in Aktien 13.427
Geschäfts- oder Firmenwert 3.117

Den aus der Kaufpreisallokation entstandenen immateriellen Vermögenswert der Mobilfunklizenz schreibt der Konzern über einen Zeitraum von 15 Jahren linear ab.

Zur Eingrenzung des Wertansatzes der Mobilfunklizenz wurden das Cash-Flow-to-Equity- und das Rekonstruktionsverfahren mit unterschiedlichen Bewertungsannahmen angewendet: Cash-Flow-to-Equity auf Basis des vorgesehenen Geschäftsmodells, mit Anwendung eines Diskontierungszinssatzes abhängig vom Umsatzpotenzial und unter Berücksichtigung einer Venture Capital Prämie (Zinssätze 25 - 40%); Cash-Flow-to-Equity auf Basis des vorgesehenen Geschäftsmodells, mit Anwendung einer Ausfallrate auf den errechneten Barwert; Cash-Flow-to-Equity auf Basis eines alternativen Geschäftsmodell, mit Anwendung eines Diskontierungszinssatzes unter Berücksichtigung des Risikoprofils und einer Venture Capital Prämie; Ermittlung eines Rekonstruktionswertes einer Vergleichstransaktion.

Der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert umfasst den Mitarbeiterstamm und die bisher aufgebauten Beziehungen zu Kunden und Vertragspartnern.

Der Bruttobetrag der Vermögenswerte zum Erwerbszeitpunkt entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert.

Die Finanzierung des Kaufpreises durch Ausgabe von Aktien der Softing AG erfolgte auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Softing AG vom 6. Mai 2015 (Genehmigtes Kapital 2015). Der Vorstand der Softing AG beschloss am 16. März 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 7.655.381,00 um EUR 1.450.000,00 auf EUR 9.105.381,00 gegen Sacheinlagen durch Ausgabe von 1.450.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien aus dem genehmigten Kapital zum Ausgabebetrag von EUR 9,43 zu erhöhen; somit ergab sich zum Erwerbszeitpunkt ein Kaufpreis in Höhe des Fair Value der ausgegebenen Aktien (EUR 9,26) von TEUR 13.427. Die Transaktionskosten der Kapitalerhöhung beliefen sich auf TEUR 80. Zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien wurde Herr Alois Widmann, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, zugelassen. Herr Widmann bringt seine sämtlichen Aktien an der GlobalmatiX Aktiengesellschaft mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, in die Gesellschaft ein. Die Gesellschaft und Herr Widmann hatten am 16. März 2018 den entsprechenden Einbringungsvertrag geschlossen.

Eine bedingte Gegenleistung wurde nicht vereinbart.

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist für steuerliche Zwecke nicht abzugsfähig.

In der Konzerngewinn-und-Verlust-Rechnung für das Vorjahr sind von der GlobalmatiX AG insgesamt Umsatzerlöse in Höhe von 0,0 Mio. EUR, Verluste in Höhe von -0,4 Mio. EUR und 0,6 Mio. EUR Abschreibungen aus der Kaufpreisverteilung enthalten. Die Nebenkosten der Akquisition betrugen 0,1 Mio. EUR.

Im Vergleich zum Zwischenabschluss zum 30. Juni 2018 hat sich eine Anpassung der Kaufpreisallokation von 0,6 Mio. EUR ergeben, welche auf der besseren Erkenntnis der Einschätzung der Aktivierungsfähigkeit der technologischen Plattform zur Steuerung der Mobilfunkanbindung von 0,3 Mio. EUR zum Datum der Erstkonsolidierung und der Ansetzung des Fair Values der Gegenleistung zum Stichtag der Handelsregistereintragung von 0,3 Mio. EUR basiert. In Summe wurde der Geschäftsund Firmenwert im Vergleich zum unterjährigen Erstansatz zum Ende der Vergleichsperiode um 0,6 Mio. EUR reduziert.

GlobalmatiX Inc.

Am 30. Oktober 2018 hat die Softing North America Holding Inc. die GlobalmatiX Inc., Knoxville/USA gegründet. Die GlobalmatiX Inc. wird die Vermarktung der Produkte der GlobalmatiX AG in Nordamerika übernehmen.

Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd.

Am 10. Februar 2018 schloss die Softing Service GmbH einen Vertrag mit der Firma Beijing Windhill Technology Co., Ltd. über den Verkauf von 50% der Anteile an der Shanghai Softing software Co., Ltd., Shanghai/China. Gleichzeitig beschlossen die Softing Service GmbH und die Beijing Windhill Technology Co., Ltd. eine Vereinbarung über ein zukünftiges Joint Venture; der Kaufpreis für die 50% der Anteile betrug 1 TEUR.

Damit trägt Softing der hohen Bedeutung des chinesischen Automotive-Marktes Rechnung, der sich durch einen stark wachsenden Bedarf an Produkt- und Projektlösungen im Umfeld der Softing-Kernkompetenz zur Entwicklung und in der Diagnose von Steuergeräten auszeichnet. Der Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd. stehen in den Büros in Shanghai wie auch in Peking bis zu 50 erfahrene Mitarbeiter aus Vertrieb und Entwicklung zur Verfügung.

Die Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd. wird weiterhin in den Kreis der vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen einbezogen, weil die wirtschaftliche und finanzielle Führung der Gesellschaft durch Softing erfolgt. Softing besetzt zwei der drei Verwaltungsratsmandate und die Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd. ist von der Vermarktung von Softwareprodukten aus den Tochterunternehmen von Softing abhängig.

Softing Messen & Testen GmbH und Softing Projekt Services GmbH

Die Softing Project Services GmbH wurde mit Wirkung zum 1. August 2018 auf die Softing Messen & Testen GmbH verschmolzen. Gleichzeitig wurde die Softing Messen & Testen GmbH in Softing Engineering & Solutions GmbH mit Sitz in Kirchentellinsfurt umbenannt.

Softing Automotive Electronics Services GmbH

Die Softing Automotive Electronics Services GmbH wurde mit Wirkung zum 1. August 2018 in Softing Automotive Electronics (Kirchentellinsfurt) GmbH umbenannt.

2. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT

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31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Softing Engineering & Solutions GmbH 2.055 2.055
Softing Industrial Automation GmbH 384 384
Softing IT Networks GmbH (Psiber Data GmbH) 5.181 5.181
OLDI Online Development Inc. 7.387 7.248
GlobalmatiX AG 3.117 3.117
Geschäfts- oder Firmenwert 18.124 17.985

Aufgrund der Wechselkursänderung EUR zu USD hat sich der Geschäft- oder Firmenwert der OLDI Online Development Inc. 2019 um 139 TEUR geändert.

Zur Überprüfung möglicher Wertminderungsaufwendungen wurde ein Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 für die Geschäfts- oder Firmenwerte durchgeführt. Der erzielbare Betrag der CGUs wurde basierend auf Berechnungen des Nutzungswertes der Gesellschaften ermittelt. Der Werthaltigkeitstest ergab keine Notwendigkeit zur Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte. Für die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden die folgenden Parameter verwendet:

Diskontierungszinssätze (WACC) vor Steuern: 7,52% - 9,12% (Vj. 7,7% - 13,8%)
Risikoloser Zinssatz: 0,19% - 2,28% (Vj. 0,99% - 3,31%)
Marktrisikoprämie: 5,25% - 7,00% (Vj. 5,08% - 6,50%)
Beta-Faktor (gewichteter Durchschnitt einer Gruppe vergleichbarer Unternehmen): 1,18 (Vj. 1,06 - 1,31)

Der Zeitraum, für den das Management die Cashflows geplant hat, beträgt 4 Jahre, danach wurde zur Extrapolation der Cashflow-Prognosen eine Wachstumsrate von 1,5% angenommen.

Eine Änderung des Zinssatzes um 100 Basispunkte würde zu keinem Wertminderungsbedarf des Geschäfts- oder Firmenwertes führen. Ein Absinken der geplanten Roherträge um 5% würde ebenfalls nicht zu einem Wertminderungsbedarf des Geschäfts- oder Firmenwertes führen.

Zu den wesentlichen Planungsprämissen gehören vor allem die erwartete Marktentwicklung in Relation zu der Entwicklung der Softing AG, die Entwicklung des Umsatzes und des Ergebnisses sowie der Abzinsungsfaktor. Bei der Festlegung der Annahmen werden sowohl allgemeine Marktprognosen, aktuelle Entwicklungen als auch historische Erfahrungen berücksichtigt. Die langfristigen Wachstumsraten spiegeln insbesondere geschäftsspezifische Gegebenheiten wider.

Der wesentliche Werttreiber bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags ist neben der Umsatzentwicklung die Marge. Daneben hat der Diskontierungssatz einen deutlichen Einfluss auf die Höhe des Bewertungsergebnisses.

Die Marge wird im Laufe des Budgetzeitraums an die erwarteten Entwicklungen des Marktumfelds angepasst.

Softing beteiligte sich Ende Dezember im Wege einer Kapitalerhöhung an einem Startup-Unternehmen, welches dem Segment Automotive zuzuordnen ist. Die erworbene Beteiligungsquote liegt unter <10%. Im Rahmen der Beteiligungsvereinbarung wurde eine Zuzahlungsverpflichtung in die Kapitalrücklage der Beteiligungsgesellschaft i.H.v. TEUR 1.495 vereinbart. Diese ist zum Bilanzstichtag in den sonstigen kurzfristigen Schulden ausgewiesen und wurde Anfang 2020 geleistet. Der Konzern hat sich dazu entschieden für die Folgebewertung der Beteiligung Änderungen des beizulegenden Standards im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Aufgrund der Tatsache, dass die Transaktion unmittelbar vor dem Bilanzstichtag erfolgte und auf Basis einer Unternehmensbewertung durchgeführt wurde, ergaben sich keine Änderungen des beizulegenden Zeitwertes.

3. ENTWICKLUNGSKOSTEN

Die Entwicklung der aktivierten Entwicklungskosten ist in der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen (Anlage zum Konzernanhang) dargestellt.

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (ohne aktivierte Entwicklungskosten) betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 15.138 (Vj. TEUR 15.914).

Neben planmäßigen Abschreibungen wurden keine Wertminderungen vorgenommen.

In der folgenden Übersicht sind die Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklung dargestellt:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Aktivierte Entwicklungskosten 5.526 4.425
Nicht aktivierungsfähige Ausgaben 15.138 15.914
20.664 20.339

4. SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Die Entwicklung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte ist in der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen (Anlage zum Konzernanhang) dargestellt. Außer den planmäßigen Abschreibungen wurden keine Wertminderungen vorgenommen.

5. SACHANLAGEN

Die Entwicklung der Sachanlagen ist in der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen dargestellt, welche als Anlage zum Konzernabschluss beigefügt ist. Außer den planmäßigen Abschreibungen wurden keine Wertminderungen vorgenommen. Der Konzern hat mehrere Immobilien Leasingverträge abgeschlossen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Büroflächen und im geringen Maße Lagerflächen. Zudem sind weitere Leasingverträge im Bereich KFZ-Leasing abgeschlossen. In der Berichtsperiode wurde ein neuer Immobilien Leasingvertrag abgeschlossen. Mietverträge wurden mit Laufzeiten zwischen ein und fünf Jahren abgeschlossen und beinhalten teilweise Verlängerungsoptionen.

Die Nutzungsrechte an Kraftfahrzeugen umfassen den gemieteten Fuhrpark. Zum 31. Dezember 2019 waren rund 60 Mietverträge über Kraftfahrzeuge mit Restlaufzeiten von ein und drei Jahren abgeschlossen.

Angaben zu den korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten finden sich im Abschnitt C15.

6. VORRÄTE

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31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3.680 3.161
Fertige Erzeugnisse und Waren 8.916 7.396
Vorräte 12.596 10.557

Die Höhe der erfassten Wertminderungen auf Vorräte beträgt 2019 TEUR 116 (Vj. TEUR 51). Erfolgswirksame Wertaufholungen wurden wie im Vorjahr nicht vorgenommen. Die eingekauften Vorräte stehen bis zur Erfüllung der Kaufpreisforderung unter Eigentumsvorbehalt.

7. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen aus Verträgen mit Kunden.

Softing erfasst Wertminderungen für allgemeine Kreditrisiken unter Anwendung des Modells der erwarteten Verluste gem. IFRS 9.5.5. Sie werden zunächst auf Wertberichtigungskonten erfasst, sofern nicht bereits bei Entstehung des Grundes für die Wertberichtigung angenommen werden kann, dass die Forderung vollständig oder teilweise uneinbringlich sein wird. In solchen Fällen wird der Buchwert der Forderungen direkt erfolgswirksam abgeschrieben.

Risikovorsorge für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

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Buchwert Davon wertberichtigte Forderungen (Stufe 3) Davon weder überfällig noch wertberichtigt Davon nicht wertberichtigt und in den folgenden Zeitbändern überfällig
31.12.2019 TEUR TEUR TEUR Unter 90 Tage

TEUR
91 bis 180 Tage

TEUR
181 bis 360 Tage

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen (brutto) 15.630 250 13.177 2.070 133
Risikovorsorge (Stufe 2) -21 -13 -7 -1
Risikovorsorge (Stufe 3) -250 -250
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) 15.359 0 13.164 2.063 132 0

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31.12.2019 Davon nicht wertberichtigt und in den folgenden Zeitbändern überfällig Über 360 Tage

TEUR
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen (brutto)
Risikovorsorge (Stufe 2)
Risikovorsorge (Stufe 3)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) 0

Entwicklungen der erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

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Stand am 31.01.2019

TEUR
Verbrauch

TEUR
Auflösung

TEUR
Zuführung

TEUR
Stand am 31.12.2019

TEUR
297 34 0 13 -276

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Buchwert Davon wertberichtigte Forderungen (Stufe 3) Davon weder überfällig noch wertberichtigt Davon nicht wertberichtigt und in den folgenden Zeitbändern überfällig
31.12.2018 TEUR TEUR TEUR Unter 90 Tage

TEUR
91 bis 180 Tage

TEUR
181 bis 360 Tage

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (brutto) 13.979 269 9.355 4.267 68 6
Risikovorsorge (Stufe 2) -28 -9 -18 -1 0
Risikovorsorge (Stufe 3) -269 -269
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) 13.682 0 9.346 4.249 67 6

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31.12.2018 Davon nicht wertberichtigt und in den folgenden Zeitbändern überfällig Über 360 Tage

TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (brutto) 14
Risikovorsorge (Stufe 2) 0
Risikovorsorge (Stufe 3)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) 14

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Stand am 31.12.2017

TEUR
Übergang auf IFRS 9

TEUR
Stand am 01.01.2018

TEUR
Verbrauch

TEUR
Auflösung

TEUR
Zuführung

TEUR
2018 372 26 398 135 0 8

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Stand am 31.12.2018

TEUR
2018 297

8. VERTRAGSVERMÖGENSWERTE UND VERTRAGSSCHULDEN

Risikovorsorge für Vertragsvermögenswerte:

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Buchwert Davon weder überfällig noch wertberichtigt Davon nicht wertberichtigt und in den folgenden Zeitbändern überfällig
31.12.2019 TEUR TEUR Unter 90 Tage

TEUR
91 bis 180 Tage

TEUR
181 bis 360 Tage

TEUR
Über 360 Tage

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Vertragsvermögenswerte (brutto) 2.641 2.641 0 0 0 0
Risikovorsorge (Stufe 2) -1 -1 0 0 0 0
Vertragsvermögenswerte (netto) 2.640 2.640 0 0 0 0

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Buchwert Davon weder überfällig noch wertberichtigt Davon nicht wertberichtigt und in den folgenden Zeitbändern überfällig
31.12.2018 TEUR TEUR Unter 90 Tage

TEUR
91 bis 180 Tage

TEUR
181 bis 360 Tage

TEUR
Über 360 Tage

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Vertragsvermögenswerte (brutto) 2.069 2.069 0 0 0 0
Risikovorsorge (Stufe 2) -1 -1 0 0 0 0
Vertragsvermögenswerte (netto) 2.068 2.068 0 0 0 0

In Höhe von TEUR 1.551 (VJ. TEUR 1.441) wurden in der aktuellen Berichtsperiode Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden realisiert, die zu Beginn der Periode in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren. Den zum Ende der Berichtsperiode ganz oder teilweise nichterfüllten Leistungsverpflichtungen ist insgesamt ein Transaktionspreis von TEUR 3.389 (VJ. TEUR 3.048) zugeordnet. Die Realisierung dieses Transaktionspreises wird von Softing in Höhe von TEUR 2.743 (VJ. TEUR 2.635) in der Folgeperiode und in Höhe von TEUR 646 (VJ. TEUR 413) in den darauffolgenden Perioden gerechnet. Bei den angegebenen Transaktionspreisen handelt es sich um Preise für kundenspezifische Software, Wartungsverträge und kundenspezifische Ingenieursleistungen. Für Leistungsverpflichtungen mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr oder wenn mit festen Stundensätzen abgerechnet wird, wird in Einklang mit IFRS 15 auf die Angabe des Transaktionspreises verzichtet.

9. STEUERERSTATTUNGSANSPRÜCHE AUS ERTRAGSTEUERN

Die laufenden Ertragssteueransprüche betreffen Körperschaftsteuerforderungen in Höhe von TEUR 1.864 (Vj. TEUR 1.651). Eine ausführliche Darstellung der Konzernsteuern ist im Abschnitt D 9 dargestellt.

10. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

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31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 14.917 9.682

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Barmittel sowie Guthaben bei Kreditinstituten und werden mit dem Nennwert zum Bilanzstichtag bewertet. Die Guthaben bei Kreditinstituten setzen sich aus Festgeldern und aus Geldern auf Kontokorrentkonten zusammen, diese Festgelder sind innerhalb von 3 Monaten liquidierbar. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden nicht wesentlich von ausländischen Währungen beeinflusst. Eine Überprüfung des Ratings der Banken hat keine zusätzlichen Risiken für den Zahlungsmittelbestand ergeben. Das maximale Ausfallrisiko entspricht den Buchwerten.

11. KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

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31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Forderungen an Mitarbeiter 1 7
USt Forderungen 51
Aktive Rechnungsabgrenzung/Vorauszahlungen 603 517
Geleistete Anzahlungen 56 22
Übrige nicht finanzielle Vermögenswerte 119 86
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 25 71
855 703

12. EIGENKAPITAL

Gezeichnetes Kapital

Das voll eingezahlte Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 9.105.381 EUR (Vj. 9.105.381 EUR) und ist eingeteilt in 9.105.381 (Vj. 9.105.381) Inhaber-Stückaktien mit rechnerischem Nennbetrag von 1 EUR. Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 9.105.381 (Vj. 8.771.682) Aktien im Umlauf. Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 6. Mai 2015 (Genehmigtes Kapital 2015) erteilten Ermächtigung, erfolgte die Finanzierung des Kaufpreises der GlobalmatiX AG in Aktien der Softing AG, im Gesamtwert des Ausgabebetrages von 13,7 Mio. EUR. Der Vorstand der Softing AG beschloss mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 16. März 2018, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 7.655.381 gegen Sacheinlagen um EUR 1.450.000 auf EUR 9.105.381 durch Ausgabe von 1.450.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von 9,43 EUR (nicht der maßgebliche Wert nach IFRS, da hier auf den Fair Value zum Ausgabetag abgestellt wird) zu erhöhen. Zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien wurde Herr Alois Widmann, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, zugelassen. Herr Widmann bringt seine sämtlichen Aktien an der GlobalmatiX Aktiengesellschaft mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, in die Gesellschaft ein. Die Gesellschaft und Herr Widmann haben am 16. März 2018 den entsprechenden Einbringungsvertrag geschlossen.

Das Stimmrecht der Aktionäre unterliegt weder durch Gesetz noch durch die Satzung der Gesellschaft Beschränkungen. Die Stimmrechte sind nicht auf eine bestimmte Anzahl von Aktien oder eine bestimmte Stimmenzahl begrenzt.

Für weitere Angaben verweisen wir auf die Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Mai 2023 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 4.552.690,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.552.690 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2018). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:

soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;
wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden;
wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10% des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Durchführung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital jeweils anzupassen.

Das genehmigte Kapital beträgt zum 31. Dezember 2019 4.552.690 EUR (Vj. 4.552.690 EUR).

Die Ermittlung des ausschüttungsfähigen Bilanzgewinns bestimmt sich nach dem Bilanzgewinn der Softing AG gemäß deutschem Handelsrecht.

Bedingtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital um bis zu 4.552.690,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.552.690 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2018). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten bzw. Optionspflichten nach Maßgabe der Optionsbedingungen an die Inhaber von Optionsscheinen aus Optionsanleihen bzw. von Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 9. Mai 2018 bis zum 8. Mai 2023 von der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zum bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der Optionsscheine bzw. der Wandelschuldverschreibungen von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen bzw. zur Wandlung bzw. Optionsausübung verpflichtete Inhaber von Anleihen ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen und das bedingte Kapital nach Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen benötigt wird. Die aufgrund der Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Wandlungs- bzw. Optionspflicht ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Von dieser Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält die Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien abzüglich Transaktionskosten. Aus der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage in 2018 ergab sich ein Aufgeld von TEUR 11.977 abzüglich mit dem Eigenkapital verrechneter Transaktionskosten von TEUR 80.

Gewinnrücklage

Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Im Geschäftsjahr 2019 wurde für das Jahr 2018 eine Dividende von 0,13 EUR je Aktie (Vj. 0,13 EUR) ausgeschüttet. Für das Geschäftsjahr 2019 schlägt der Vorstand eine Dividende von 0,04 EUR je Aktie vor. Dies entspricht einer Gesamtdividende von TEUR 364.

Bestandteil der Gewinnrücklagen sind auch die Differenzen aus der erfolgsneutralen Währungsumrechnung und deren latente Steuern von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen, die erfolgsneutralen Marktwertänderungen von Finanzinstrumenten sowie die erfolgsneutral erfassten Neubewertungen aus Pensionszusagen und deren latente Steuereffekte.

Das sonstige Ergebnis ist in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.

Nicht beherrschende Anteile

Die nicht beherrschenden Anteile in Höhe von TEUR 269 (Vj. TEUR 145) betreffen andere Gesellschafter in Österreich und China.

Eigene Anteile

2019 wurden keine Geschäfte mit eigenen Aktien getätigt.

Zum Bilanzstichtag hatte die Softing AG keine eigenen Aktien im Besitz.

Die Veränderungen des Konzerneigenkapitals, inklusive der Veränderungen aus Unternehmenserwerben, sind in der "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung" 2019/2018 dargestellt.

13. PENSIONEN

Der Ausweis betrifft die den drei ehemaligen Vorständen sowie einem aktiven Vorstand gewährten und teilweise rückgedeckten, leistungsorientierten Pensionszusagen, die die Gewährung von lebenslangen Alters- und Witwenrenten sowie Voll- und Halbwaisenrenten vorsehen. Dabei besteht neben einer Festbetragszusage zusätzlich eine variable Zusage. Die Höhe der Leistungen ist individuell festgelegt. Die Verpflichtungen aus den Pensionsplänen werden jährlich von unabhängigen Gutachtern nach dem Anwartschafts-Barwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) bewertet. Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen in Höhe von TEUR 3.210 (Vj. TEUR 3.099) wurde mit der Pensionsrückstellung saldiert. Versicherungsmathematische Neubewertungen werden nach IAS 19.120 erfolgsneutral mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Die darin erfassten kumulierten Gewinne und Verluste betrugen zum 31. Dezember 2019 TEUR -2.012 (Vj. TEUR -1.307).

Die Renten aus variablen Zusagen erhöhen oder vermindern sich um die Veränderung des Verbraucherindexes für Deutschland (Grundlage 2015 = 100). Dieser ist im Jahresdurchschnitt von 2018 auf 2019 von 103,8 auf 105,3 Punkte gestiegen.

Die bei der Berechnung zugrunde gelegten versicherungsmathematischen Annahmen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

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Berechnungsgrundlagen 31.12.2019

%
31.12.2018

%
Rechnungszins 0,9 1,8
Gehaltstrend 0,0 0,0
Rentenanpassung 1,1 1,1
Fluktuationswahrscheinlichkeit 0,0 0,0
Biometrische Rechnungsgrundlage Richttafeln 2018 G / Prof. Dr. Heubeck

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Entwicklung der Verpflichtung 2019

TEUR
2018

TEUR
DBO Stichtag 1. Januar 5.239 5.174
Dienstzeitaufwand 143 145
Zinsaufwand 93 81
Pensionsleistungen an Pensionäre -174 -174
Erwartete DBO zum Stichtag 31. Dezember 5.301 5.227
Neubewertungen, davon 994 12
Effekte aus der Anpassung des Rechnungszinses 880 0
Effekte aus der Änderung der Trendannahmen 116 0
Effekte aus erfahrungsbedingten Anpassungen -2 12
Tatsächliche DBO zum Stichtag 31. Dezember 6.294 5.239

Die durchschnittliche Restlaufzeit der Verpflichtung beträgt 17 Jahre (Vj. 16,2 Jahre).

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Ermittlung des Jahresertrags und Jahresaufwands 2019

TEUR
2018

TEUR
Zinsertrag 56 48
Zinsaufwand -93 -81
Dienstzeitaufwand -143 -145
Jahresaufwand -180 -178

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Entwicklung des Planvermögens 2019

TEUR
2018

TEUR
Stand Planvermögen 1. Januar 3.099 2.992
Auszahlung aus Planvermögen -93 -92
Einzahlung in Planvermögen des Arbeitgebers 107 107
Zinsertrag aus Planvermögen 56 48
Anpassung des Planvermögens 40 44
Planvermögen zum Stichtag 31. Dezember 3.210 3.099

Zur Absicherung eines Teils der Verpflichtungen aus Pensionen werden ausschließlich Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Diese haben jeweils einen direkten Bezug zur zugrundeliegenden Pensionszusage. Die voraussichtlichen Beiträge zum Planvermögen betragen im Jahr 2020 TEUR 107 (Vj. TEUR 107).

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Überleitungsrechnung zum Bilanzausweis 31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO) 6.294 5.239
Zeitwert des externen Planvermögens 3.210 3.099
Rückstellung 3.085 2.140

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Entwicklung der Rückstellung 2019

TEUR
2018

TEUR
Stand Rückstellung 1. Januar 2.140 2.181
Dienstzeitaufwand 143 145
Netto-Zinsaufwand/-ertrag 37 33
Neubewertungen 954 32
Auszahlungen -82 -81
Einzahlung in Planvermögen -107 -107
Rückstellung 31. Dezember 3.085 2.140

Die Sensitivität der Gesamtpensionsverpflichtung auf Änderungen in den gewichteten Hauptannahmen beträgt:

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Auswirkung auf die Verpflichtung
Veränderung Annahme - Veränderung Annahme +
--- --- ---
Relative Auswirkung einer Zinsänderung auf DBO 2019 0,25% 0,25%
4,5 % -4,2%
Relative Auswirkung einer Zinsänderung auf DBO 2018 0,25% 0,25%
4,1% -3,9 %

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Auswirkung auf die Verpflichtung
Veränderung Annahme - Veränderung Annahme +
--- --- ---
Relative Auswirkung einer Änderung des Rententrends auf DBO 2019 0,25% 0,25%
-1,2% 1,2%
Relative Auswirkung einer Änderung des Rententrends auf DBO 2018 0,25% 0,25%
-1,4 % 1,4%

Auf eine Darstellung der Sensitivität bezogen auf die Lebenserwartung wurde verzichtet, da sich der Kreis der maßgeblichen Personen lediglich auf drei ehemalige Berechtigte und einen aktiven Berechtigten bezieht.

Die Sensitivitäten wurden ermittelt mit der Veränderung eines Parameters und der Beibehaltung aller anderen Parameter.

Für das Geschäftsjahr 2020 werden Rentenzahlungen in Höhe von TEUR 172 (Vj. TEUR 173) erwartet. Die Beiträge zum Plan werden mit TEUR 107 (Vj. TEUR 107) und Zinserträge von TEUR 29 (Vj. TEUR 56) erwartet.

14. LANGFRISTIGE FINANZSCHULDEN UND SONSTIGE LANGFRISTIGE SCHULDEN

Im Jahr 2019 wurden die langfristigen Finanzschulden neu mit den Hausbanken verhandelt, die langfristigen Altschulden aus der Kaufpreisfinanzierung der OLDI Online Development Inc. in Höhe von TEUR 1.740 wurden komplett getilgt und Darlehen in Höhe von TEUR 14.000 neu aufgenommen, diese Darlehen wurden für 2 Jahre tilgungsfrei gestellt, die Rückzahlung erfolgt danach innerhalb von 5 Jahren linear/quartalsweise. Die Softing AG hat sich im Zuge der Darlehensgewährung zur Einhaltung von Financial Covenants (Verpflichtung zur Einhaltung von Finanzkennzahlen) verpflichtet. Die Financial Covenants sind bezogen auf die Einhaltung einer bestimmten Eigenkapitalquote und eines maximalen Verschuldungsgrades bezogen auf den Konzern. Im Geschäftsjahr hat die Softing AG das Kriterium der Eigenkapitalquote und des maximalen Verschuldungsgrad problemlos erfüllt.

Mit Erstanwendung des IFRS 16 zum 1. Januar 2019 wurden zusätzliche Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen i.H.v. TEUR 4.695 in den sonstigen langfristigen und kurzfristigen Schulden erfasst. Die Verbindlichkeiten aus Leasing >1 Jahr beliefen sich zu diesem Zeitpunkt auf TEUR 3.379 und die Leasingverbindlichkeiten <1 Jahr auf TEUR 1.316. Zum Bilanzstichtag beträgt der Buchwert der Verbindlichkeiten aus Leasing TEUR 3.502. Hiervon werden TEUR 2.228 langfristig und TEUR 1.275 als kurzfristig ausgewiesen werden.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden sonstige finanzielle Schulden aus Leasingverhältnissen in Höhe von TEUR 1.554 getilgt sowie TEUR 163 an Zinsen für Leasing gezahlt. Der gesamte Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverträgen inkl. variabler Leasingzahlungen und Zahlungen im Zusammenhang mit kurzfristigen Leasingverhältnissen, sowie Leasingverhältnissen, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, betrug im Geschäftsjahr 2019 TEUR 1.721. Zum Bilanzstichtag ergeben sich künftige Mittelabflüsse in Höhe von TEUR 3.776.

Mögliche zukünftige Mittelabflüsse in Höhe von TEUR 1.639 wurden nicht in die Leasingverbindlichkeit einbezogen, da es nicht hinreichend sicher ist, dass die Leasingverträge verlängert (oder nicht gekündigt) werden. Zahlungsabflüsse aus Leasingverhältnissen, die der Softing-Konzern als Leasingnehmer zum Bilanzstichtag eingegangen ist, die aber noch nicht begonnen haben, ergeben sich zum 31. Dezember 2019 nicht.

Zum 31. Dezember 2019 war der Konzern zu kurzfristigen Leasingverträgen verpflichtet, für die das entsprechende Erleichterungswahlrecht in Anspruch genommen wurde. Die Gesamtverpflichtung zu diesem Zeitpunkt entspricht annähernd dem Aufwand des Geschäftsjahres.

Die Nutzungsrechte an Leasinggegenständen sind mit Buchwerten in Höhe von TEUR 3.438 in der Position Sachanlagen aktiviert.

Die Tilgungsmodalitäten für die Leasingverbindlichkeiten, die überwiegend aus Immobilien Leasingverträgen und KFZ-Leasingverträgen resultieren, werden monatlich ratierlich bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit getilgt.

Im Geschäftsjahr beträgt der Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse TEUR 3 und der Aufwand für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert beträgt TEUR 1.

Der Aufwand für nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten einbezogene variable Leasingzahlungen beträgt im Geschäftsjahr TEUR 0.

15. SCHULDEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Schulden aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 6.476 (Vj. TEUR 6.086) betreffen ausschließlich kurzfristige Schulden gegenüber fremden Dritten für Warenlieferungen und Dienstleistungen. Alle Schulden aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig.

16. RÜCKSTELLUNGEN

Die sonstigen Rückstellungen werden für alle übrigen ungewissen Verpflichtungen und Risiken des Softing-Konzerns gegenüber Dritten gebildet. Voraussetzung für den Ansatz ist, dass eine Inanspruchnahme wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung zuverlässig schätzbar ist. Die angesetzten Beträge stellen die bestmögliche Schätzung der Ausgaben dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich sind.

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Stand am 01.01.2019

TEUR
Verbrauch

TEUR
Auflösung

TEUR
Zuführung

TEUR
Stand am 31.12.2019

TEUR
Gewährleistung 109 103 0 87 93
Sonstige 66 45 21 8 8
Gesamt 175 148 21 94 101

Es handelt sich ausschließlich um kurzfristige Rückstellungen mit einer geschätzten Fälligkeit innerhalb eines Jahres.

17. SCHULDEN AUS ERTRAGSTEUERN

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Verbindlichkeiten für zu erwartende Steuerzahlungen in Höhe von TEUR 1.255 (Vj. TEUR 1.407) bilanziert.

Eine ausführliche Darstellung der Konzernsteuern ist im Abschnitt D9 dargestellt.

18. KURZFRISTIGE FINANZSCHULDEN

Die kurzfristigen Finanzschulden betragen TEUR 1.581, hierbei handelt es sich im Geschäftsjahr um die Inanspruchnahme von Kontokorrentlinien.

Der zum 31. Dezember 2018 bestehende kurzfristige Betrag der Finanzschulden i.H.v. TEUR 6.215 setzte sich aus dem kurzfristigen Anteil des Darlehen zur Kaufpreisfinanzierung der OLDI Online Development Inc. (TEUR 2.722), des kurzfristigen Anteils eines Darlehens von einen ehemaligen Gesellschafter (TEUR 354) sowie in Höhe des Restbetrages (TEUR 3.139) aus der kurzfristigen Nutzung von Kontokorrentlinien zusammen. Das Darlehen zur Kaufpreisfinanzierung sowie das Darlehen von einem ehemaligen Gesellschafter und ein Teil der Kontokorrentlinien wurden im Jahr 2019 getilgt.

19. SONSTIGE KURZFRISTIGE FINANZIELLE SCHULDEN

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31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten 4.660 4.285
Zuzahlungsverpflichtung in die Kapitalrücklage für die erworbene Beteiligung 1.495 0
Leasingverbindlichkeiten < 1 Jahr 1.275 0
Übrige 262 237
7.691 4.522

20. KURZFRISTIGE NICHT FINANZIELLE SCHULDEN

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31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 515 468
Sonstige Steuerverbindlichkeiten (Umsatz- und Lohnsteuer) 1.273 884
Übrige 149 197
1.937 1.549

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNGEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG

1. UMSATZERLÖSE

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Aufgliederung der Umsatzerlöse nach geographischen Gesichtspunkten: 2019

TEUR
2018

TEUR
Inland 31.035 28.897
USA 34.090 32.258
Restliches Ausland 25.943 22.735
91.068 83.890

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Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Produkten und Dienstleistungen: 2019

TEUR
2018

TEUR
Produkte 82.742 75.813
Dienstleistungen 8.326 8.077
91.068 83.890

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Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Zeitpunkt bzw. Zeitraum: 2019

TEUR
2018

TEUR
Zeitpunkt 82.742 75.813
Davon Produkte: 82.742 75.813
Davon Dienstleistungen: 0 0
Zeitraum 8.326 8.077
Davon Produkte: 0 0
Davon Dienstleistungen: 8.326 8.077
91.068 83.890

Die Umsatzerlöse enthalten eine Veränderung von TEUR +152 aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen, die unter Zugrundelegung der cost-to-cost-Methode, zeitraumbezogen realisiert wurden. Hierbei schätzt der Konzern den Anteil der bis zum Bilanzstichtag bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der zu erbringenden Dienstleistungen.

Die Auftragserlöse aus Fertigungsaufträgen betrugen TEUR 5.371 (Vorjahr TEUR 4.821).

2019 überschritt ein Kunde mit 15% die Umsatzschwelle von 10% mit einem Betrag von TEUR 13.342, anteilig zu den Konzernumsatzerlösen im Segment Industrial. 2018 überschritten keine Kunden die Umsatzschwelle von 10%, anteilig zu den Konzernumsatzerlösen.

Zu den Angaben nach Geschäftssegmenten verweisen wir auf die Segmentberichterstattung (siehe Kapitel E1).

2. ANDERE AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN

Die anderen aktivierten Eigenleistungen betreffen die Kosten/Investitionen für die Entwicklung neuer Softwareprodukte. Es handelt sich zum größten Teil um Personalkosten der Entwicklungsabteilungen und damit einhergehender Kosten.

3. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

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Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: 2019

TEUR
2018

TEUR
Erträge aus Kursdifferenzen 445 893
Erlöse aus Herabsetzung von Wertberichtigungen 4 3
Versicherungsentschädigung 18 9
Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 2 16
Weiterberechnete Kosten 29 165
Übrige Erträge 257 357
755 1.443

4. MATERIALAUFWAND

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2019

TEUR
2018

TEUR
Wareneinkauf Produkte und Bauteile 37.842 35.527
Fremdleistungen 1.469 943
39.311 36.471

5. PERSONALAUFWAND

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2019

TEUR
2018

TEUR
Laufende Gehälter 27.456 26.699
Soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung 4.452 4.343
Erfolgsbeteiligungen, Tantiemen 3.202 2.227
Kraftfahrzeug-Überlassung Arbeitnehmer -4 4
Sonstige Aushilfslöhne 334 167
35.441 33.440

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland wird als beitragsorientierter Versorgungsplan angesehen.

Der für die gesetzliche Rentenversicherung erfasste Aufwand beträgt TEUR 1.434 (Vj. TEUR 1.410). Der Dienstzeitaufwand für die Pensionsrückstellungen beträgt TEUR 143 (Vj. TEUR 145).

6. ABSCHREIBUNG UND WERTMINDERUNG AUF IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE, SACHANLAGEN UND NUTZUNGSRECHTE

Die Abschreibungen und Wertminderungen sind im Anlagenspiegel (Anlage zum Konzernanhang) aufgegliedert. 2019 wurden weder Zuschreibungen noch außerplanmäßige Wertminderungen vorgenommen. Der Anstieg der Abschreibungen im Vergleich zum Vorjahr ist zu einem großen Teil auf die Erstanwendung von IFRS 16 zurückzuführen.

7. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

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Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt: 2019

TEUR
2018

TEUR
Personalbezogene Kosten 304 211
Infrastrukturkosten 1.899 3.020
Vertriebskosten 3.532 3.424
Beratungskosten 1.286 1.499
Fremdleistungen 953 612
Kapitalmarktkosten 375 402
Beiträge und Gebühren 132 113
Betriebskosten 455 462
Kursdifferenzen 592 416
Sonstiger Aufwand der Produktentwicklung 562 356
Sonstige Kosten 383 314
10.474 10.829

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Infrastrukturkosten) sind im Vorjahr Miet- und Leasingaufwendungen für Gebäude und Pkw in Höhe von TEUR 1.586 enthalten. Die deutliche Reduzierung dieser Kosten ist auf die Erstanwendung des IFRS 16 in der Berichtsperiode zurückzuführen.

8. ZINSERTRÄGE/ZINSAUFWENDUNGEN

Das Finanzergebnis setzt sich aus Zinsaufwendungen, Zinserträgen und übrigen Finanzerträge/Finanzaufwendungen zusammen.

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Die gesamten Zinsaufwendungen setzen sich folgendermaßen zusammen: 2019

TEUR
2018

TEUR
Übrige Zinsaufwendungen
Zinsen aus der Aufzinsung Pensionsrückstellungen 93 81
Darlehenszinsen 171 123
Sonstige Zinsen 9 27
Summe übrige Zinsaufwendungen 273 231
Zinsen aus der Leasingbilanzierung IFRS 16 163 0
436 231

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Die Zinserträge setzen sich wie folgt zusammen: 2019

TEUR
2018

TEUR
Zinserträge aus Pensionsrückstellungen 56 48
Sonstige Zinsen 1 22
57 70

Bei den übrigen Finanzerträgen/Finanzaufwendungen TEUR 322 (Vj. TEUR 689) handelt es sich um Währungsschwankungen eines USD Darlehens an die amerikanische Holdinggesellschaft, was mit einer laufenden Rückzahlungsvereinbarung unterlegt ist.

9. STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG

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Der Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen: 2019

TEUR
2018

TEUR
Latente Steuern auf temporäre Differenzen -660 -534
Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge -559 192
Summe latenter Steueraufwand -1.219 -342
Laufender Steueraufwand/Steuerertrag Geschäftsjahr -102 -747
Laufender Steueraufwand/Steuerertrag aus Vorjahren 4 -188
Summe laufender Steueraufwand/Steuerertrag -98 -935
-1.317 -1.277
Effektiver Steuersatz 31,02 % 27,72 %

Der Anstieg des effektiven Steuersatzes ist insbesondere auf die Bildung aktiver latenter Steuern auf Verluste in Liechtenstein zu einem Steuersatz von 12,50% zurückzuführen im Vergleich zum Konzernsteuersatz von 28,08%.

Latente Steuern werden gebildet auf temporäre Differenzen zwischen den bilanziellen und steuerlichen Ansätzen und auf die sich aus der konzerneinheitlichen Bewertung und Konsolidierung ergebenden Unterschiedsbeträge. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt mit den jeweiligen landesspezifischen Steuersätzen. Der dabei zugrunde gelegte unveränderte Steuersatz für das Inland bestimmt sich wie folgt:

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2019

%
2018

%
Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag 15,83 15,83
Gewerbesteuersatz 12,25 12,25
28,08 28,08

Die aktiven latenten Steuern auf in- und ausländische steuerliche Verlustvorträge wurden gebildet, da der Konzern aufgrund positiver steuerlicher Planungsrechnungen sowie zum Bilanzstichtag positiver Marktaussichten die Verlustvorträge in der bemessenen Höhe als werthaltig eingeschätzt.

Die steuerlichen Verlustvorträge der Einzelgesellschaften teilen sich wie folgt auf:

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31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Nutzbar bis
Softing AG (GewSt) 3.446 4.828 Unbefristet
Softing AG (KöSt) 2.625 3.917 Unbefristet
Softing Singapore 689 2.695 Unbefristet
Softing North America Holding (Federal/State) 673 0 Unbefristet
GlobalmatiX AG 1.140 326 Unbefristet
Buxbaum Automation GmbH 227 258 Unbefristet

Von den insgesamt vorhandenen steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von TEUR 8.800 (Vj. TEUR 10.553) wurden auf TEUR 8.573 (Vj. TEUR 10.295) aktive latente Steuern und auf TEUR 227 (Vj. TEUR 258) keine aktiven latenten Steuern angesetzt.

Der tatsächliche Ertragsteueraufwand entwickelt sich aus dem erwarteten Ertragsteueraufwand wie folgt, wobei wie im Vorjahr für den Konzern der Steuersatz der Softing AG als Gesellschaft mit dem wesentlichen Geschäftsanteil verwendet wird.

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2019

TEUR
2018

TEUR
Ergebnis vor Steuern 4.246 4.609
Erwarteter Steueraufwand (28,08%) 1.192 1.294
Steuerliche Hinzu- und Abrechnungen 22 -176
Abweichende Steuersätze 234 19
Latente Steuern, temporäre Differenzen, Verlustvorträge -126 -35
Steuern Vorjahre 6 173
Sonstiges -11 2
Ausgewiesener laufender Steueraufwand lt. Gewinn-und-Verlust-Rechnung 1.317 1.277

Der Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern ist folgenden Posten zuzuordnen:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Aktivisch Passivisch Aktivisch Passivisch
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 110 6.471 97 6.055
Pensionsrückstellung 910 643
(Davon direkt im Eigenkapital erfasst) (785) (506)
Währungsumrechnung (Direkt im Eigenkapital erfasst) 918 829
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 84 295 110 14
Vertragsvermögenswerte/Vertragsverbindlichkeiten 0 0 0 183
Sonstige Rückstellungen -24 105
Umlaufvermögen 5 9
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 87 0
Künftige Steuervorteile aus Verlustvorträgen 1.139 1.655
Saldierung -1.524 -1.524 -1.854 -1.854
Bruttobetrag/Bilanzansatz 787 6.160 765 5.227

E. SONSTIGE ANGABEN

1. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Ziel der Segmentberichterstattung ist es, Informationen über die wesentlichen Geschäftsbereiche des Konzerns zur Verfügung zu stellen. Die Segmentierung folgt dabei den Hauptproduktgruppen und Anwendungsfällen. Die Aktivitäten des Konzerns werden entsprechend den Vorschriften des IFRS 8 gemäß dem Management-Approach segmentiert. Die Segmentierung erfolgt auf Basis der internen Berichts- und Organisationsstruktur und berücksichtigt die unterschiedlichen Risiken und Ertragsstrukturen der einzelnen Geschäftsfelder. Die Aufgliederung nach Geschäftsbereichen ist entsprechend IFRS 8 in der folgenden Übersicht dargestellt.

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Aufgliederung nach Segmenten Industrial Automotive IT Networks
2019

TEUR
2018

TEUR
2019

TEUR
2018

TEUR
2019

TEUR
2018

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Außenumsatzerlöse 58.268 52.793 22.001 18.200 10.799 12.897
Abschreibungen 2.870 2.109 3.116 2.042 932 452
Segmentergebnis (operatives EBIT) 4.191 4.242 109 -1.117 -220 407
Segmentergebnis (EBIT) 4.403 3.210 417 633 -517 238
Segmentvermögen 47.701 45.537 39.836 35.634 14.177 12.071
davon IFRS 16 1.549 731 344
Segmentschulden 13.368 9.941 11.042 7.996 2.258 2.005
davon IFRS 16 1.589 744 349
Investitionen 2.770 1.084 5.657 20.529 1.804 1.215

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Aufgliederung nach Segmenten Holding, sonstige Konsolidierung Gesamt
2019

TEUR
2018

TEUR
2019

TEUR
2018

TEUR
--- --- --- --- ---
Außenumsatzerlöse 91.068 83.890
Abschreibungen 902 334 7.820 4.937
Segmentergebnis (operatives EBIT) 4.080 3.532
Segmentergebnis (EBIT) 4.303 4.081
Segmentvermögen 15.083 6.582 116.796 99.824
davon IFRS 16 814 3.438
Segmentschulden 20.524 11.482 47.192 31.424
davon IFRS 16 820 3.502
Investitionen 267 347 10.498 23.176

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Zeitbezug der Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden Industrial Automotive IT Networks
2019

TEUR
2018

TEUR
2019

TEUR
2018

TEUR
2019

TEUR
2018

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Zeitraum 55.388 50.268 16.555 12.648 10.735 12.897
Zeitpunkt 2.880 2.525 5.446 5.552 64 0
Gesamt 58.268 52.793 22.001 18.200 10.799 12.897

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Zeitbezug der Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden Holding, sonstige Konsolidierung Gesamt
2019

TEUR
2018

TEUR
2019

TEUR
2018

TEUR
--- --- --- --- ---
Zeitraum 0 0 82.678 75.813
Zeitpunkt 0 0 8.390 8.077
Gesamt 0 0 91.068 83.890

Die Spalte "Holding, sonstige Konsolidierung" umfasst die Geschäftstätigkeit der zentralen Einheiten der Softing AG. Deren Kosten werden komplett verursachungsgerecht auf die operativen Segmente belastet. Dies beinhaltet auch eine asymmetrische Verteilung der Abschreibungen auf das langfristige Vermögen der Holding. Aufgrund unterschiedlicher Technologien und Kundengruppen bestehen innerhalb der Segmente keine nennenswerten Umsatzerlöse.

Zentrale Größen für die Beurteilung und die Steuerung der Ertragslage eines Segments sind das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) und das davon abgeleiteten operativen EBIT TEUR 4.133 (Vj. TEUR 3.532). Letzteres entspricht dem in der Konzerngewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesenen EBIT bereinigt um aktivierte Entwicklungsleistungen von TEUR 5.511 (Vj. TEUR 4.425) und deren Abschreibungen von TEUR 3.328 (Vj. TEUR 2.105) sowie Abschreibungen aus der Kaufpreisverteilung von TEUR 2.034 (Vj. TEUR 1.769). Mit Ausnahme der Abschreibungen werden weitere Ertrags- und Aufwandsposten aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für den Konzern von der verantwortlichen Unternehmensinstanz nicht regelmäßig auf Segmentebene überprüft und daher nicht nach Segmenten dargestellt.

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Aufgliederung nach geographischen Segmenten Umsätze Anlagevermögen Zugänge Anlagevermögen
2019

TEUR
2018

TEUR
2019

TEUR
2018

TEUR
2019

TEUR
2018

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Deutschland 31.035 28.897 31.246 25.819 8.334 6.390
USA 34.091 32.258 20.853 20.141 311 112
Restliches Ausland 25.942 22.735 17.765 16.254 1.853 16.674
Gesamt 91.068 83.890 69.864 62.215 10.498 23.176

Die regionale Zuordnung der Umsatzerlöse erfolgt nach Kundenadresse.

Es werden für die Segmentinformationen die gleichen Rechnungslegungsvorschriften wie für den Konzernabschluss angewendet. Die Segmente werden anhand der operativen Ergebnisse beurteilt, dabei bleiben Finanzierung und Steuereffekte unberücksichtigt. Für eine Überleitung auf das Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag verweisen wir daher auf die Konzerngewinn-und-Verlust-Rechnung.

Im Hinblick zu Angaben auf wichtige Kunden verweisen wir auf die Erläuterungen unter D.1.

2. GLIEDERUNG DER PRODUKTE NACH SEGMENTEN

Industrial Automation

Produkte und Dienstleistungen zur Integration von Kommunikationsfunktionen in Automatisierungssysteme und -geräte, speziell für Standards wie PROFIBUS, PROFINET, EthernetIP, EtherCAT, Powerlink, Modbus, CAN, CANopen, DeviceNet, FOUNDATION Fieldbus, (Wireless) HART.

Interface-Karten, Integrationsmodule, Chip-Lösungen und Kommunikationssoftware (Stacks) zur Realisierung von Busanschaltungen in Systemen und Geräten der Prozess- und Fertigungsautomatisierung;

Gateways zur Anbindung von Feldbussen an Ethernet-basierte Kommunikationssysteme und an unternehmensweite Planungs- und Verwaltungssysteme;

Werkzeuge zur Netzkonfiguration sowie Toolkits zur Integration von Konfigurationsfunktionen in die Engineering-Systeme der Automatisierungshersteller;

Werkzeuge und Geräte zur Signal- und Protokollanalyse industrieller Kommunikationsnetze;

OPC-Server, OPC-Middleware und Entwicklungswerkzeuge für OPC-Clients und-Server (Toolkits);

Automotive Electronics

Fahrzeug-Adapter und Datenbus-Interfaces:

Interfaces für CAN-, K-Line-, LIN-, Ethernet- und FlexRay-Datenbus-Systeme in unterschiedlichen Formfaktoren mit vielfältigen PC-Anbindungen wie USB, WLAN, Bluetooth, PCI, PCIexpress, PC/104 und PCMCIA. Programmierschnittstellen nach ISO und anderen Standards sowie kundenspezifische Anpassungen. Angepasste Lösungen für die Bereiche Entwicklung/Test, Produktion und Service.

Diagnosewerkzeuge:

Diagnose-Lösungen für Aufgabenstellungen in den Bereichen Entwicklung/Test, Produktion und Service. Editoren für Diagnose-Daten. Diagnose-Server für die Echtzeitverarbeitung von Diagnosedaten basierend auf ISO- und Kundenstandards. Kundenspezifische und proprietäre Analyse-Werkzeuge für Diagnose-Daten. Hierbei spielen Lösungen rund um ODX und OTX eine wichtige Rolle.

Testautomatisierung:

Software-Schnittstellen für die Anbindung von Diagnose-Servern an Produktionssysteme. Editier- und Ablaufsysteme für Testsequenzen mit Anbindung zahlreicher Fremdprodukte. Kundenspezifische Prüfplätze für Entwicklung, Qualitätssicherung und Produktion. Lösungen für die Flash-Programmierung von Steuergeräten. Geräte für die Simulation von elektronischen Steuergeräten und Restbus-Systemen.

Kundenspezifische Entwicklungen:

Soft- und Hardware-Entwicklungen im Umfeld-Datenkommunikation/Diagnose/Testsysteme nach Kundenwunsch.

Resident Engineering:

Unterstützung von Kunden vor Ort durch Beratungsleistung, Projektleitung und -mitwirkung sowie aktive Entwicklungstätigkeit in den Arbeitsgebieten Datenkommunikation, Diagnose, Messen und Testsysteme.

Messtechnik:

Die Softing MessTechnik (SMT) stellt eine in ihrer Art einzigartige Systematik dar, deren Entwicklung komplett aus der Fahrzeugentwicklung getrieben wurde. Daraus ergeben sich breite Einsatzgebiete für Prüfstandsbereiche oder "raue" mobile Anwendungen in der Fahrzeugerprobung. Der Anwendungsbereich dieses kompletten Mess- und Automatisierungssystems ist keinesfalls auf die Automobiltechnik beschränkt, sondern auch für den Einsatz im gesamten industriellen Bereich geeignet.

IT Networks

Diagnosegeräte für Ethernet-Netzwerke in der Automatisierungsindustrie sowie zur Diagnose von Kupfer- und Glasfasernetzwerken bei Rechenzentren und Büroinstallationen.

3. KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Kapitalflussrechnung stellt die konsolidierten Zahlungsströme der im Konzernabschluss zusammengefassten Unternehmen dar und wurde indirekt ermittelt.

Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten.

Die Schulden aus Finanzierungstätigkeit umfassen bei Softing die separat in der Bilanz ausgewiesenen kurz- und langfristigen Finanzschulden und seit 2019 die kurz- und langfristigen Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16. Letztere werden innerhalb der Bilanzposition kurz- und langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Für Zwecke der Überleitung der Veränderung der Schulden aus Finanzierungstätigkeit teilt Softing die entsprechenden Beträge nicht nach Fristigkeit auf. Die Darstellung der Überleitung wurde im Rahmen der Einführung des IFRS 16 angepasst und stellt sich wie folgt dar.

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Veränderungen der Schulden aus Finanzierungstätigkeit 2019

TEUR
2018

TEUR
Langfristige Finanzschulden zum 01.01. 1.976 4.153
Kurzfristige Finanzschulden zum 01.01. 6.215 4.788
Summe der Finanzschulden zum 01.01. 8.191 8.941
Langfristige Leasingverbindlichkeiten zum 01.01. aus Erstanwendung IFRS 16 3.379 n/a
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten zum 01.01. aus Erstanwendung IFRS 16 1.316 n/a
Summe der Leasingverbindlichkeiten zum 01.01. aus Erstanwendung IFRS 16 4.695 n/a
Summe der Schulden aus Finanzierungstätigkeit zum 01.01. 12.886 8.941
Veränderung durch Cashflows im Bereich der Finanzierung 4.899 -1.004
Veränderung aufgrund von zahlungsunwirksamer Fremdwährungsumrechnung -22 -77
Veränderung aufgrund Vollkonsolidierung GlobalmatiX 0 383
Sonstige Veränderungen
Veränderungen aufgrund Zugänge und Modifikationen aus Leasing 156 n/a
Übrige sonstige Veränderungen 1.171 -129
Summe der Schulden aus Finanzierungstätigkeit zum 31.12. 19.090 8.191
Davon aus:
Langfristige Finanzschulden zum 31.12. 14.006 1.976
Kurzfristige Finanzschulden zum 31.12. 1.581 6.215
Summe der Finanzschulden zum 31.12. 15.587 8.191
Langfristige Leasingverbindlichkeiten zum 31.12. 2.228 n/a
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten zum 31.12. 1.275 n/a
Summe der Leasingverbindlichkeiten zum 31.12. 3.503 n/a

4. ERGEBNIS JE AKTIE IAS 33

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2019 2018
Konzernergebnis der Aktionäre der Softing AG (unverwässertes = verwässertes Konzernergebnis) TEUR 2.809 3.332
Nicht beherrschende Anteile TEUR 120 -15
Konzernergebnis TEUR 2.929 3.347
Gewichtete durchschnittliche Anzahl Aktien
Unverwässert Stück 9.105.381 8.771.682
Verwässert Stück 9.105.381 8.771.682
Unverwässertes Ergebnis pro Aktie EUR 0,31 0,38
Verwässertes Ergebnis pro Aktie EUR 0,31 0,38

Die Veränderung im Ergebnis pro Aktie ist zum einen in der erhöhten Anzahl der durchschnittlichen Aktienanzahl und zum anderen in einer erhöhten Steuerbelastung begründet. Es bestehen zum 31. Dezember 2019 wie im Vorjahr keine Optionsrechte, die in Zukunft das verwässerte Ergebnis pro Aktie beeinflussen können.

5. BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Neben den schon in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen standen im abgelaufenen Geschäftsjahr die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats - entsprechend IAS 24 - des Softing-Konzerns als Organmitglieder und teilweise auch als Aktionäre nahe.

Darüber hinaus steht die Helm Trust Company Limited, St. Helier, Jersey, Kanal Inseln dem Softing-Konzern als maßgeblich beteiligte Aktionärin nahe. Die Gesellschaft hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Softing AG 22,43% (2.042.302 Stimmrechte) beträgt. Sämtliche dieser Stimmrechte sind ihr zuzurechnen. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von der Helm Trust Company Limited kontrollierten Unternehmen gehalten:

Trier Familienstiftung
Trier Asset Management GmbH
Trier Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG

Die Dividendenausschüttung an die maßgeblich beteiligte Aktionärin betrug im Geschäftsjahr 2019 TEUR 265 (Vj. TEUR 265).

Das Management in Schlüsselposition gem. IAS 24 setzt sich bei Softing aus dem Vorstand und dem Aufsichtsrat zusammen. Bezüglich der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand verweisen wir auf die Kapitel E10 und E11.

Der Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Trier hielt zum 31. Dezember 2019 158.826 (Vj. 122.221) Stück Aktien der Softing AG.

Der Vorstand Ernst Homolka hielt zum 31. Dezember 2019 4.900 (Vj. 1.800) Stück Aktien der Softing AG.

Der Aufsichtsrat Dr. Klaus Fuchs hielt zum 31. Dezember 2019 278.820 (Vj. 278.820) Stück Aktien der Softing AG.

Der Aufsichtsrat Andreas Kratzer hielt zum 31. Dezember 2019 10.155 (Vj. 10.155) Stück Aktien der Softing AG.

An das Management in Schlüsselposition wurden im Geschäftsjahr jeweils in Höhe ihres zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung maßgeblichen Anteilsbesitzes Dividenden in einer Gesamthöhe von TEUR 17 (Vj. TEUR 16) ausgeschüttet.

Für beratende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Koordination der Softing IT Networks hat das Aufsichtsratsmitglied Dr. Fuchs insgesamt ein Honorar von TEUR 66 erhalten (Vj. TEUR 68). Ferner erhielt das Aufsichtsratsmitglied Herr Kratzer für beratende Tätigkeit im Investor Relationsbereich TEUR 20 (Vj. TEUR 0). Offene Posten aus diesen Transaktionen liegen zum Bilanzstichtag nicht vor.

6. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Zum Bilanzstichtag sind Tochtergesellschaften Bürgschaften in Höhe von TEUR 12.040 (Vj. TEUR 12.116) zur Absicherung von Darlehen der Softing AG und Überziehungslinien der Softing AG eingegangen. Die Bürgschaften stehen zum großen Teil im Zusammenhang mit der im Jahr 2019 getätigten Refinanzierung.

7. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Zum Bilanzstichtag bestand ein Bestellobligo aus längerfristigen Lieferverträgen i. H. v. TEUR 5.428 (Vj. TEUR 4.979). Ein Bestellobligo für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen lag, wie im Vorjahr, zum Bilanzstichtag nicht vor.

Außerdem bestanden bis 2018, die in der Tabelle dargestellten, Verpflichtungen aus längerfristigen Miet- und Leasingverträgen. Die Verpflichtungen resultierten im Wesentlichen aus Verträgen für Gebäude, Pkws und Büromaschinen. Ab 2019 erfolgte die Umstellung auf den neuen Standard IFRS 16, hierzu verweisen wir auf die Ausführungen zur Leasingbilanzierung unter Abschnitt C 14.

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2018

TEUR
<1 Jahr 1.647
1-5 Jahre 3.350
> 5 Jahre 421
Gesamt 5.418

8. ANGABE VON BUCHWERTEN DER EINZELNEN KATEGORIEN VON FINANZINSTRUMENTEN NACH IFRS 7

Beizulegende Zeitwerte der Finanzinstrumente

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte sämtlicher in den Anwendungsbereich des IFRS 7 fallenden Finanzinstrumente im Konzernabschluss. Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen weitestgehend den Buchwerten, da es sich bei den ausgewiesenen Finanzinstrumenten (mit Ausnahme der Zahlungsmittel) fast ausschließlich um originäre kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten handelt. Es bestanden zum 31. Dezember 2019 analog zum Vorjahr keine Finanzinstrumente, die nicht vom IFRS 7 erfasst wurden.

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TEUR Finanzielle Vermögenswerte nach Klasse Kategorien gem. IFRS 9 Buchwert 31.12.2019 Bewertung gem. IFRS 9 Fortgeführte AK Fair value OCI Fair Value PL Beizulegender Zeitwert 31.12.2019
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Beteiligungen FVTPL 1.500 1.500 1.500
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 15.380 15.380 15.380
Kurzfristige Vermögenswerte AC 25 25 25
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 14.917 14.917 14.917
Finanzielle Schulden nach Klasse
Langfristige finanzielle Schulden
Langfristige Finanzschulden FLAC 14.006 14.006 13.750
Sonstige langfristige finanzielle Schulden 2.259
davon Schulden aus der Leasingbilanzierung n/a 2.228 n/a
davon langfristige Rückzahlungsverpflichtung FLAC 31 31 31
Kurzfristige finanzielle Schulden
Schulden aus Lieferungen und Leistungen FLAC 6.476 6.476 6.476
Kurzfristige Finanzschulden FLAC 1.581 1.581 1.638
Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden 7.691
davon Schulden aus der Leasingbilanzierung n/a 1.275 n/a
davon kurzfristige Kaufpreisverpflichtung FVTPL 1.495 1.495 1.495
davon übrige sonstige kurzfristige finanzielle Schulden FLAC 4.921 4.921 4.921

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Buchwerte nach Kategorie Kategorie 31.12.2019

TEUR
Finanzielle Vermögenswerte, die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden AC 30.322
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden FVTPL 1.500
Finanzielle Schulden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden FLAC 27.015
Finanzielle Schulden, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden FVTPL 1.495

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TEUR Finanzielle Vermögenswerte nach Klasse Kategorien gem. IFRS 9 Buchwert 31.12.2018 Bewertung gem. IFRS 9 Fortgeführte AK Fair value OCI Fair Value PL Beizulegender Zeitwert 31.12.2018
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 13.682 13.682 13.682
Kurzfristige Vermögenswerte
Sonstige finanzielle Vermögenswerte AC 71 71 71
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 9.682 9.682 9.682
Finanzielle Schulden nach Klasse
Langfristige finanzielle Schulden
Langfristige Finanzschulden FLAC 1.976 1.976 1.971
Kurzfristige finanzielle Schulden
Schulden aus Lieferungen und Leistungen FLAC 6.086 6.086 6.086
Kurzfristige Finanzschulden FLAC 6.215 6.215 6.438
Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden FLAC 4.522 4.522 4.521

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Buchwerte nach Kategorie Kategorie 31.12.2018

TEUR
Finanzielle Vermögenswerte, die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden AC 23.435
Finanzielle Schulden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden FLAC 18.798

Gemäß IFRS 7.29a sind keine weiteren Informationen über den beizulegenden Zeitwert anzugeben, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

Die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind folgenden Stufen der Fair Value-Hierarchie zugeordnet:

Auf aktiven Märkten notierte (nicht angepasste) Preise für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten (Stufe 1)
Für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preise) oder indirekt (von Preisen abgeleitete) beobachtbare Inputdaten, die keine notierten Preise nach Stufe 1 darstellen (Stufe 2)
Informationen, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (nicht beobachtbare Inputdaten) (Stufe 3)

Der Fair Value der Ende Dezember 2019 erworbenen Beteiligung spiegelt den entsprechenden Transaktionspreis zum Anschaffungszeitpunkt wider und basiert auf einem Unternehmenswertgutachten, welches der Stufe 3 zuzuordnen ist. Aufgrund des geringen zeitlichen Abstands zwischen der Transaktion und dem Bilanzstichtag ist davon auszugehen, dass der Transaktionspreis noch dem Fair Value entspricht.

Die Zahlungsverpflichtung aus der unternehmenswertbasierten Vergütung ermittelt sich formelbasiert auf Basis eines Vergleichs der Marktkapitalisierung der Softing zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres und wird der Stufe 2 zugeordnet.

Die Nettoergebnisse der jeweiligen Kategorien von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 für 2019 und IAS 39 für 2018 werden in der nachfolgenden Übersicht gezeigt:

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Nettogewinne und -verluste 2019 (TEUR) Zinsen Wertberichtigung Währungsgewinne & Verluste Nettoergebnis
aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten AC 1 4 -115 -110
aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten FLAC -180 -180

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Nettogewinne und -verluste 2018 (TEUR) Zinsen Wertberichtigung Währungsgewinne & Verluste Nettoergebnis
aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten AC 22 -34 1.114 1.102
aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten FLAC -150 -150

Nettoergebnisse aus der Ende Dezember erworbenen Beteiligung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, wobei die Zeitwertänderungen im sonstigen Ergebnis erfasst werden, ergaben sich nicht.

Die gesamten Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden belaufen sich in der aktuellen Periode auf TEUR 1 und Zinsaufwendungen aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden auf TEUR 180. Im Vorjahr betrugen die Zinserträge aus Ausleihungen und Forderungen TEUR 22 und die Zinsaufwendungen aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden TEUR 150.

9. ZIELSETZUNG UND METHODE DES FINANZRISIKOMANAGEMENTS

Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung der Softing AG ist es sicherzustellen, dass es zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit eine gute Eigenkapitalquote aufrechterhält. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben. Zum 31. Dezember 2019 bzw. 31. Dezember 2018 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen.

Der Konzern überwacht sein Kapital mit Hilfe der Eigenkapitalquote. Eine konkrete Zielquote wird durch den Vorstand nicht definiert. Die Eigenkapitalquote betrug im Geschäftsjahr 59,6% (Vj. 68,5%).

Das steuerungsrelevante Kapital der Softing AG besteht aus dem gezeichneten Kapital, den Kapitalrücklagen, den Gewinnrücklagen, dem Eigenkapital aus nicht realisierten Gewinnen und Verlusten, sowie den nicht beherrschenden Anteilen und entspricht folglich dem bilanzierten Eigenkapital zum Bilanzstichtag i.H.v. TEUR 69.604 (Vj. TEUR 68.400). Die Softing AG versucht soweit wie möglich, die Geschäftsentwicklung aus dem eigenen Cashflow zu finanzieren.

Als international operierendes Unternehmen ist Softing im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit unterschiedlichen Risiken ausgesetzt. Zielsetzung des Finanzrisikomanagements ist daher, alle wesentlichen Finanzrisiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Sicherung bestehender und künftiger Erfolgspotenziale zu ergreifen.

Bei diesen Risiken handelt es sich um Währungsrisiken, die aus Tätigkeiten in verschiedenen Währungsräumen resultieren, um Ausfallrisiken, die durch die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen durch Vertragspartner begründet sind, um Zinsrisiken, die aufgrund der Schwankungen des Marktzinssatzes zu einer Änderung des beizulegenden Wertes eines Finanzinstruments führen und um zinsbedingte Cashflow-Risiken, die zu einer Veränderung der künftigen Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund sich ändernder Marktzinssätze führen.

Zur Beurteilung und Berücksichtigung solcher Risiken hat Softing durch ein zentralisiertes Risikomanagementsystem Grundsätze definiert, die einer einheitlichen und systematischen Erfassung und Bewertung von derartigen Risiken dienen. Zur Überprüfung der Einhaltung aller Grundsätze erfolgt innerhalb von Softing eine kontinuierliche Berichterstattung. Dadurch können auftretende Risiken zeitnah identifiziert und analysiert werden.

Im Konzern bestehen keine wesentlichen Risikokonzentrationen.

Des Weiteren verweisen wir auf die Angaben zu Chancen und Risiken im Lagebericht.

Ausfallrisiken

Softing ist Ausfallrisiken ausgesetzt, wenn Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Zur Vermeidung derartiger Risiken werden Kontrakte nur mit Vertragspartnern erstklassiger Bonität abgeschlossen. Es bestand an den Stichtagen 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2018 kein wesentliches Ausfallrisiko, so dass nach Auffassung des Vorstands das Risiko der Nichterfüllung durch die Vertragspartner sehr gering, abschließend jedoch nicht vollständig auszuschließen ist.

Ausfallrisiken betreffen Softing im Wesentlichen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Soweit bei einzelnen finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Die Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2019 betrugen TEUR 250 (Vj. TEUR 296).

Die bilanzierte Höhe von finanziellen Vermögenswerten gibt ungeachtet bestehender Sicherheiten das maximale Ausfallrisiko für den Fall an, dass die Vertragspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

Zinsrisiken

Softing ist außerdem Zinsschwankungen ausgesetzt. Die zinssensiblen Aktiva beziehen sich im Wesentlichen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie auf kurzfristige Wertpapiere. Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 14.917 (Vj. TEUR 9.682) werden zum Bilanzstichtag mit einem Zinssatz von 0,00% (Vj. 0,00%), verzinst. Aus den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 15.588 (Vj. TEUR 8.191) ergeben sich keine wesentlichen Zinsrisiken, da diese langfristigen Darlehen von TEUR 14.006 aus Festzinsdarlehen bestehen.

Ein Anstieg des Marktzinsniveaus um 50 Basispunkte würde sich bezogen auf den Bestand der kurzfristigen Darlehen im Zinsaufwand mit TEUR 8 (Vj. TEUR 41) niederschlagen.

Wechselkursrisiko

Das Wechselkursrisiko im Softing-Konzern ist auf drei Währungen beschränkt, USD, CHF und RON. Dem Wechselkursrisiko im USD-Bereich liegt ein natürlicher Hedge zu Grunde, da in den USA und in Singapur (USD als funktionale Währung) Erträge und Aufwendungen für die Produkte anfallen. Bezüglich des rumänischen RON und CHF besteht nur ein geringes Wechselkursrisiko, da diese an den Euro gebunden sind und die Vereinbarungen mit der rumänischen Tochter in EUR abgeschlossen sind.

Zum Bilanzstichtag bestanden, wie in den Vorjahren, keine Devisentermingeschäfte. Bezogen auf den Wechselkurs des USD ergeben sich folgende Sensitivitäten:

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In TEUR/USD USD
Stichtagskurs: USD 1,12 1,24 +10% 1,01 -10% Abweichung Abweichung
--- --- --- --- --- --- ---
Finanzielle Vermögenswerte/Schulden USD USD in EUR +10% -10%
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.734 5.104 4.640 5.672 -464 567
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.614 2.327 2.115 2.585 -212 259
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 248 221 201 246 -20 25
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.591 1.416 1.288 1.574 -129 157
Langfristige Schulden -18.254 -16.249 -14.772 -18.055 1.477 -1.805
Kurzfristige Schulden -6.195 -5.515 -5.014 -6.128 501 -613
14.262 -12.696 1.154 -1.411

Änderungen aus dem USD-Wechselkurs zum EUR würden sich zum großen Teil im Eigenkapital des Softing-Konzerns niederschlagen.

Liquiditätsrisiko

Unter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass der Konzern nicht genügend Finanzierungsmittel besitzt, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Der Liquiditätsbedarf des Konzerns wird primär über das laufende operative Geschäft abgedeckt. Die Softing AG überwacht laufend das Risiko eines Liquiditätsengpasses mittels einer Liquiditätsplanung. Ziel ist es, auch künftig den Liquiditätsbedarf aus dem eigenen Cashflow zu decken.

Der Konzern verfügt über ausreichende Liquidität und nicht ausgenutzte Kreditlinien in Höhe von TEUR 7.330, um seine Verpflichtungen in den nächsten vier Jahren gemäß seinen strategischen Planungen zu erfüllen. Zur Beschreibung der Fälligkeiten verweisen wir auf Abschnitt C.

Die Zahlungsmittel betrugen zum Jahresende TEUR 14.917 (Vj. TEUR 9.682). Ihr Anteil am Gesamtvermögen des Konzerns betrug 12,8% (Vj. 9,7%).

Die folgende Tabelle zeigt die Finanzverbindlichkeiten des Konzerns nach Fälligkeitsklassen, basierend auf der verbleibenden Restlaufzeit am Bilanzstichtag und bezogen auf die vertraglich vereinbarte Endfälligkeit. Bei den in der Tabelle aufgeführten Beträgen handelt es sich um nicht abgezinste Cashflows.

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31.12.2019 (TEUR) Bis 1 Jahr 2-5 Jahre Über 5 Jahre
Langfristige finanzielle Schulden
Langfristige Finanzschulden 12.606 1.400
Sonstige langfristige finanzielle Schulden 2.250 9
davon aus Leasingbilanzierung 2.219 9
übrige sonstige langfristige finanzielle Schulden 31
Kurzfristige finanzielle Schulden
Schulden aus Lieferungen und Leistungen 6.476
Kurzfristige Finanzschulden 1.581
Kurzfristige finanzielle Schulden 7.691
davon aus Leasingbilanzierung 1.275
übrige sonstige kurzfristige finanzielle Schulden 6.416

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31.12.2018 (TEUR) Bis 1 Jahr 2-5 Jahre Über 5 Jahre
Langfristige finanzielle Schulden
Langfristige Finanzschulden 1.976
Kurzfristige finanzielle Schulden
Schulden aus Lieferungen und Leistungen 6.086
Kurzfristige Finanzschulden 6.215

10. BELEGSCHAFT

Die Anzahl der Mitarbeiter (ausschließlich Angestellte) betrug ohne Vorstand:

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2019 2018
zum Bilanzstichtag 407 402
im Geschäftsjahresdurchschnitt 404 404
Marketing & Sales 125 115
Research & Development 229 240
Administration & General 42 41
Management 8 8

11. VORSTAND

Dem Vorstand der Softing AG gehören die folgenden Herren im Berichtszeitraum an:

Herr Dr.-Ing. Dr. rer. oec. Wolfgang Trier, Grünwald, Vorstandsvorsitzender

Herr Ernst Homolka, München, Vorstand Finanzen und Personal

Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Mai 2018 unterbleibt die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge bis zum Jahr 2022.

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Gewährte Bezüge

TEUR
Gesamt
2019 2018
--- --- ---
Fixvergütung 764 746
Nebenleistungen 32 32
Summe 796 778
Einjährige variable Vergütung 382 243
Mehrjährige variable Vergütung 497 367
Einjährige unternehmenswertbasierte Vergütung 483 0
Summe 1.362 610
Versorgungsaufwand 75 63
Gesamtvergütung 2.233 1.451

Alle Vergütungsbestandteile gelten als im Geschäftsjahr zugeflossen. Ein Teil der Gesamtvergütung ist zum Stichtag i.H.v. TEUR 2.188 (Vj. TEUR 3.176) in den sonstigen kurzfristigen finanziellen Schulden ausgewiesen.

Die Nebenleistungen und der Versorgungsaufwand beinhalten KFZ-Pauschalen und die Zuschüsse der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Zuschüsse zur Altersversorgung.

Bei der unternehmenswertbasierten Vergütung handelt es sich einen kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteil, welcher in bar abgegolten wird. Der Vorstand partizipiert hierbei anteilig an einer positiven Entwicklung der Marktkapitalisierung innerhalb des Geschäftsjahres der Softing AG. Die Vergütungskomponente wird jährlich neu festgelegt. Eine Zahlungsverpflichtung resultiert hieraus nur, soweit die Unternehmenswertsteigerung eine im Vorhinein festgelegte Steigerungsrate übertrifft. Bei sinkender Marktkapitalisierung oder einem Unterschreiten der Steigerungsrate verfällt der Anspruch ersatzlos. Die Zahlungsverpflichtung ermittelt sich formelbasiert auf Basis eines Vergleichs der Marktkapitalisierung der Softing zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres. In Höhe der zum Bilanzstichtag feststehenden Zahlungsverpflichtung wurde Personalaufwand erfasst. Die Verpflichtung wurde bis zum Bilanzstichtag noch nicht ausgezahlt und wird in den finanziellen Schulden ausgewiesen.

Die Gesamtvergütung ist nach Maßgabe des IAS 24.17 als kurzfristig einzustufen.

Zudem wurde ein Dienstzeitaufwand in Höhe von TEUR 143 (Vj. TEUR 145) erfasst.

Es besteht für die Vorstände eine D&O Versicherung mit einem Eigenanteil von 10%.

Der Vorstand bekleidet zugleich die zentralen Schlüsselpositionen des Unternehmens.

Mit einem Vorstand besteht eine Vereinbarung, die ihm, wenn mindestens ein fremder Aktionär oder abgestimmt agierende Aktionärsgruppen durch Eigenbesitz oder Zurechnung 1,4 Millionen Stimmrechte erreichen, ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts steht dem Vorstand eine Entschädigungsleistung in Höhe von ca. zwei Jahresgehältern zu.

Für ehemalige Mitglieder des Vorstands sind zum 31. Dezember 2019 Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 3.078 (Vj. TEUR 2.922) gebildet worden. Die Gesamtbezüge für frühere Mitglieder des Vorstands betrugen TEUR 182 (Vj. TEUR 174).

12. AUFSICHTSRAT

Dem Aufsichtsrat der Softing AG gehörten im Jahr 2019 die folgenden Herren an:

Dr. Horst Schiessl, Rechtsanwalt, München (Vorsitzender)

Dr. Klaus Fuchs, Dipl.-Informatiker und Dipl.-Ingenieur, Helfant (stellv. Vorsitzender) Andreas Kratzer, Dipl.-Wirtschaftsprüfer, Zürich, Schweiz

Herr Dr. Schiessl bekleidet weitere Aufsichtsratsmandate und Beiratsmandate bei:

Baader Bank AG, Unterschleißheim (Vorsitzender) Dussmann Stiftung & Co. KGaA, Berlin (Mitglied des Aufsichtsrats)

Dussmann Stiftung, Berlin (Mitglied des Stiftungsrats)

Dussmann Stiftung & Co. KG, Berlin (Mitglied des Beirats)

Deutsche Mittelstandsservice AG (Vorsitzender)

Herr Dr. Fuchs bekleidete kein weiteres Aufsichtsratsmandat.

Herr Andreas Kratzer bekleidet ein Verwaltungsratsmandat bei:

Lysys AG, Baar, Schweiz (Verwaltungsrat)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von EUR 10.000. Darüber hinaus erhalten sie eine variable Vergütung von 0,5% des Konzern-EBIT vor variabler Vergütung des Aufsichtsrats. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache sowohl der festen als auch der variablen Vergütung.

Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen im Berichtsjahr TEUR 144 (Vj. TEUR 139) und setzen sich wie folgt zusammen:

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TEUR Fix Variabel Gesamt
2019 2018 2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- --- --- ---
Dr. Horst Schiessl (Vorsitzender) 20 20 44 42 64 62
Dr. Klaus Fuchs 15 15 33 31 48 46
Andreas Kratzer 10 10 22 21 32 31

Die Gesamtvergütung ist zum Stichtag i.H.v. TEUR 144 (Vj. TEUR 139) in den sonstigen kurzfristigen finanziellen Schulden ausgewiesen.

13. HONORARE DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Die für Dienstleistungen des Abschlussprüfers 2019 Rödl & Partner GmbH, (2018 PricewaterhouseCoopers GmbH) im Geschäftsjahr angefallenen Aufwendungen (einschließlich Auslagen) betrugen:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Abschlussprüfung 119 185
119 185

14. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Der Konzern ist zum Ende des Jahres eine Beteiligung <10% an einem Startup im Segment Automotive eingegangen. Die in diesem Zusammenhang erwachsene Zuzahlungsverpflichtung in die Kapitalrücklage der Beteiligungsgesellschaft i.H.v. TEUR 1.495 wurde am 2. Januar 2020 geleistet.

15. ERKLÄRUNG NACH § 161 AKTG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurde von Vorstand und Aufsichtsrat der Softing AG abgegeben und den Aktionären im Internet auf der Homepage www.softing.com dauerhaft zugänglich gemacht.

Haar, den 18. März 2020

Softing AG

Der Vorstand

Dr. Wolfgang Trier

Ernst Homolka

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen im Geschäftsjahr 2019

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2019

TEUR
Erstanwendung IFRS 16 Leasingbilanzierung 01.01.2019

TEUR
Zugänge

TEUR
Währungsdifferenzen

TEUR
Anpassungen

TEUR
Abgänge

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 18.281 139
Selbsterstellte Immaterielle Vermögenswerte 27.041 3.275
In der Entwicklung befindliche selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte 6.028 1.837 -871 -1
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 34.313 2.640 359 871 -8
85.663 7.752 498 -8
Beteiligungen 1.500
1.500
Sachanlagen
Nutzungsrechte Betriebs- und Geschäftsausstattung 56 2
Nutzungsrechte Gebäude 4.318 120 26 -121 12
Nutzungsrechte Kraftfahrzeuge 321 141 -10 37
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.960 985 12 88
4.960 4.695 1.246 38 -131 139
90.623 4.695 10.498 536 -131 147

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Kumulierte Abschreibungen
31.12.2019

TEUR
01.01.2019

TEUR
Währungsdifferenzen

TEUR
Abschreibungen des Geschäftsjahrs

TEUR
Abgänge

TEUR
31.12.2019

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 18.420 296 296
Selbsterstellte Immaterielle Vermögenswerte 30.316 17.638 3.106 20.744
In der Entwicklung befindliche selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte 6.994
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 38.175 7.862 100 2.488 10.450
93.905 25.796 100 5.594 31.490
Beteiligungen 1.500
1.500
Sachanlagen
Nutzungsrechte Betriebs- und Geschäftsausstattung 54 25 2 23
Nutzungsrechte Gebäude 4.331 -2 1.186 11 1.173
Nutzungsrechte Kraftfahrzeuge 415 205 37 168
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.869 2.612 810 66 3.356
10.669 2.612 -2 2.226 116 4.720
106.074 28.408 98 7.820 116 36.210

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Buchwerte
31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 18.124 17.985
Selbsterstellte Immaterielle Vermögenswerte 9.572 9.403
In der Entwicklung befindliche selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte 6.994 6.028
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 27.725 26.451
62.415 59.867
Beteiligungen 1.500
1.500
Sachanlagen
Nutzungsrechte Betriebs- und Geschäftsausstattung 31
Nutzungsrechte Gebäude 3.158
Nutzungsrechte Kraftfahrzeuge 247
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.513 2.348
5.949 2.348
69.864 62.215

im Geschäftsjahr 2018

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2018

TEUR
Erwerbe aus Unternehmenszusammenschlüssen

TEUR
Zugänge

TEUR
Währungsdifferenzen

TEUR
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 14.836 3.117 328
Selbsterstellte Immaterielle Vermögenswerte 23.850 4.509
In der Entwicklung befindliche selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte 5.044 1.117 21
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 20.301 12.313 896 865
64.031 15.430 6.522 1.214
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.136 25 1.200 37
68.167 15.455 7.722 1.251

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anpassungen

TEUR
Abgänge

TEUR
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert
Selbsterstellte Immaterielle Vermögenswerte 1.318
In der Entwicklung befindliche selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte 154
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 62
1.534
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 438
1.972

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Kumulierte Abschreibungen
31.12.2018

TEUR
01.01.2018

TEUR
Währungsdifferenzen

TEUR
Abschreibungen des Geschäftsjahrs

TEUR
Abgänge

TEUR
31.12.2018

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 18.281 296 296
Selbsterstellte Immaterielle Vermögenswerte 27.041 16.369 2.107 838 17.638
In der Entwicklung befindliche selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte 6.028
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 34.313 5.557 242 2.109 46 7.862
85.663 22.222 242 4.216 884 25.796
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.960 2.114 13 722 237 2.612
90.623 24.336 255 4.938 1.121 28.408

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Buchwerte
31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 17.985 14.540
Selbsterstellte Immaterielle Vermögenswerte 9.403 7.480
In der Entwicklung befindliche selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte 6.028 5.044
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 26.451 14.744
59.867 41.808
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.348 2.022
62.215 43.830

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Softing AG, Haar

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Softing AG, Haar, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Softing AG, Haar, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in Abschnitt "Versicherung der gesetzlichen Vertreter" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Versicherung der gesetzlichen Vertreter, den Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" im zusammengefassten Lagebericht, mit dem Verweis auf den Corporate Governance Bericht als Bestandteil des Geschäftsberichts und den im Abschnitt "Steuerungssystem" im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen Verweis auf die Corporate Social Responsibility Berichterstattung, die Bestandteil des Geschäftsberichts ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die in Abschnitt "Versicherung der gesetzlichen Vertreter" enthaltene Versicherung der gesetzlichen Vertreter, den Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" mit dem Verweis auf den Corporate Governance Bericht als Bestandteil des Geschäftsberichts und den im Abschnitt "Steuerungssystem" enthaltenen Verweis auf die Corporate Social Responsibility Berichterstattung, die Bestandteil des Geschäftsberichts ist, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst, f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Zeitraumbezogene Ertragsrealisierung bei Dienstleistungen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Im Konzernabschluss der Softing AG werden Umsatzerlöse aus zeitraumbezogener Erfüllung von Dienstleistungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 5.371 aus der kundenbezogenen Entwicklung von Software ausgewiesen. Die Bilanzierung der Umsatzerlöse erfolgt hierbei - soweit die Kriterien des IFRS 15 erfüllt sind - nach dem Leistungsfortschritt, wobei die Schätzung des Leistungsfortschritts nach dem Verhältnis der tatsächlich angefallenen Auftragskosten zu den geplanten Gesamtkosten ("Cost to cost Methode") gemessen wird. Insbesondere die Schätzung der geplanten Gesamtkosten sowie die sachgerechte Zuordnung vor allem der Personalkosten auf die Projekte erfordern Einschätzungen und das Treffen von Annahmen der gesetzlichen Vertreter.

Aufgrund der Komplexität der Bilanzierung, der Langfristigkeit der Aufträge sowie der daraus resultierenden Schätzunsicherheiten war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die vom Konzern eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur zeitraumbezogenen Erfassung von Umsatzerlösen aus der kundenbezogenen Entwicklung von Software unter Berücksichtigung des Fertigstellungsgrades beurteilt und getestet. Auf Basis von Stichproben haben wir Projekte auf das Vorliegen der Voraussetzungen zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung nach IFRS 15 geprüft. Ferner haben wir die Bestimmung des Fertigstellungsgrades der kundenspezifischen Fertigungsaufträge nach der "Cost-to-Cost-Methode" und die daraus abgeleitete anteilige Umsatz- und Gewinnrealisierung unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer sofortigen Verlusterfassung gewürdigt. In diesem Zusammenhang haben wir die Ermittlung sowohl der geplanten Gesamtkosten als auch der tatsächlich angefallenen Kosten nachvollzogen. Zudem haben wir Stetigkeit und Konsistenz der angewandten Verfahren zur Ermittlung der angefallenen Kosten beurteilt. Außerdem haben wir durch konzernweit konsistente Prüfungshandlungen sichergestellt, dem diesem Prüffeld inhärenten Prüfungsrisiko zu begegnen.

Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben der Gesellschaft zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung sind in den Abschnitten B.1, B.13, C.8 und D.1 des Konzernanhangs enthalten.

Entwicklungsleistungen für selbsterstellte Produktentwicklungen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

In dem Konzernabschluss der Gesellschaft wird unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ein Betrag von TEUR 16.566 für selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Entwicklungsleistungen für Neuentwicklungen und wesentliche Weiterentwicklungen von Produkten (nachfolgend "Produktentwicklungen"), die nach den Vorschriften des IAS 38 aktiviert wurden. Die Entwicklungskosten beinhalten zurechenbare Einzelkosten sowie anteilige Gemeinkosten. Die Aktivierbarkeit von selbsterstellten Produktentwicklungen ist von den Kriterien des IAS 38.57 abhängig - insbesondere der technischen Realisierbarkeit der Fertigstellung, die Art und Weise wie der immaterielle Vermögenswert voraussichtlich einen künftigen finanziellen Nutzen erzielen kann sowie verlässliche Bewertbarkeit - und beinhaltet erhebliche Ermessensspielräume. Ab der wirtschaftlichen Nutzung des Vermögenswerts erfolgt die planmäßige Abschreibung i.d.R. über 5 Jahre. Im Geschäftsjahr trugen die aktivierten Eigenleistungen mit TEUR 5.526 zum Konzernergebnis bei. Gegenläufig wurden planmäßige Abschreibungen auf selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte von TEUR 3.106 verbucht. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da die Aktivierung und Abschreibung von Entwicklungskosten in einem hohen Maß auf Einschätzungen und Annahmen des Vorstands beruht und damit mit entsprechenden Unsicherheiten behaftet ist.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem die Voraussetzungen für die Aktivierbarkeit für einzelne Projekte anhand der Kriterien des IAS 38.57 gewürdigt.

Weiterhin haben wir das methodische Vorgehen zur Ermittlung der aktivierbaren Kosten nachvollzogen. Wir haben beurteilt, dass der Prozess zur Aktivierung von Entwicklungskosten angemessen ausgestaltet ist und eingerichtete Kontrollen sachgerecht implementiert sind. Die Höhe der aktivierten Entwicklungskosten und die Werthaltigkeit der Produktentwicklungen haben wir anhand geeigneter Nachweise beurteilt. Dabei haben wir auch Einsicht in Projektunterlagen genommen, um uns von dem jeweiligen Projektfortschritt zu überzeugen.

Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben der Gesellschaft zu den aktivierten Entwicklungskosten sind in den Abschnitten B.5 und C.3 des Konzernanhangs enthalten.

Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt TEUR 18.124 (15,5% der Bilanzsumme bzw. 26,0% des Eigenkapitals) ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert des jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Zudem haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit der bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysten nachvollzogen.

Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben der Gesellschaft zum Werthaltigkeitstest und zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind den Abschnitten B.6 und C.2 des Konzernanhangs enthalten.

Bilanzierung von Leasingverhältnissen (Erstanwendung IFRS 16)

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Durch die Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards ergeben sich wesentliche Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanzwerte zum 1. Januar 2019 und die Bilanzierung im Geschäftsjahr 2019. Die Umstellung auf IFRS 16 erfolgte nach der modifizierten retrospektiven Methode. Aus unserer Sicht ist dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung, da die erstmalige Anwendung von IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019 aufgrund der notwendigen konzernweiten Würdigung von vertraglichen Grundlagen im Hinblick auf die neuen bilanzierungsrelevanten Kriterien sowie die vorzunehmenden Ermessensentscheidungen und Schätzungen eine besondere Komplexität darstellt. Im Ergebnis führte dies zum 1. Januar 2019 zum Ansatz von neuen Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 4.695.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Im Rahmen unserer Konzernabschlussprüfung haben wir uns mit den unternehmensinternen festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen zu der Beurteilung von Leasingverhältnissen sowie dem Vorgehen von der Softing AG im Zusammenhang mit der Erstanwendung des IFRS 16 befasst. Eine Überprüfung der Vollständigkeit der verwendeten Leasingverträge zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS 16 wurde durch Validierung des Vertragsbestands im Vergleich zu den vormals als Operating Leasing klassifizierten Verträgen vorgenommen. Zudem haben wir die Ausgestaltung und Implementierung der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen durch Nachvollziehen von spezifischen Geschäftsvorfällen von deren Entstehung bis zur Abbildung im Konzernabschluss gewürdigt. Unsere Prüfungshandlungen beinhalten unter anderem für ausgewählte Verträge den Abgleich und das Nachvollziehen der für die Bewertung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten verwendeten Daten mit den zugrunde liegenden Vertragsdaten. Unsere Auswahl bestimmten wir risikoorientiert anhand von qualitativen und quantitativen Merkmalen. Darüber hinaus wurde die Berechnungsweise des verwendeten Tools sowie die Buchungslogik durch Nachvollziehen sowie eigene Nachberechnungen beurteilt. Wesentliche Komponenten der durch die Softing AG angewandten Diskontierungszinssätze wurden anhand eines Vergleichs mit Marktdaten beurteilt. Zudem wurde geprüft, ob die Softing AG die Erstanwendung von IFRS 16 einschließlich der wesentlichen Ermessensentscheidungen sowie Schätzungen im Anhang angemessen dargestellt hat.

Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 sind in den Abschnitten A.3, B.10, C.5, C.14 und C.19 des Konzernanhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss, nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB bzw. § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht,
die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB i.V.m. § 315d HGB, auf die im Lagebericht verwiesen wird,
die Corporate Social Responsibility Berichterstattung, auf die im Abschnitt "Steuerungssystem" im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird und
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und der inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des zusammengefassten Lageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 8. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2019 als Konzernabschlussprüfer der Softing AG, Haar, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Bastian Danesitz.

München, den 18. März 2020

**Rödl & Partner GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft**

Hager, Wirtschaftsprüfer

Danesitz, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat der Softing AG hat im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit sorgfältig überwacht. Der Aufsichtsrat hat sich vom Vorstand regelmäßig über die Lage der Softing AG und des Softing-Konzerns unterrichten lassen und die Arbeit des Vorstands, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien überwacht und begleitet (Compliance). Der Vorstand hat dabei den Aufsichtsrat schriftlich und mündlich über die Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftsführung, über die wirtschaftliche Lage und strategische Weiterentwicklung, die Risikolage und das Risikomanagement sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle unterrichtet und mit ihm hierüber beraten. In Entscheidungen wesentlicher Bedeutung war der Aufsichtsrat stets eingebunden.

Im Berichtsjahr 2019 haben 8 Sitzungen des Aufsichtsrats stattgefunden:

am 8. Februar, 22. März, 8. Mai, 15. Juli, 25. September, 30. Oktober, 2. Dezember und am 20. Dezember.

Gegenstand regelmäßiger Beratungen in den Aufsichtsratssitzungen sowie zwischen Vorstand und Aufsichtsrat bildeten die organisatorische und strategische Entwicklung und Ausrichtung des Softing-Konzerns, die Positionierung der Softing AG, ihre finanzielle Entwicklung und wichtige Geschäftsereignisse. Der Aufsichtsrat wurde auch zwischen den Sitzungen über Vorhaben und Entwicklungen informiert, die von besonderer Bedeutung waren. Soweit aufgrund gesetzlicher und satzungsgemäßer Vorschriften oder nach der Geschäftsordnung erforderlich, erteilte der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und Beratung seine Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Einzelvorgängen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat sich darüber hinaus in regelmäßigen Gesprächen mit dem Vorstand über wichtige Entscheidungen und besondere Geschäftsvorfälle berichten lassen. Ferner hat der Aufsichtsratsvorsitzende in gesonderten Strategiegesprächen mit dem Vorstand die Perspektiven und die künftige Ausrichtung der einzelnen Geschäfte erörtert.

Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen wie auch der Kontrollen und Prüfungen waren der gesamte Rechnungslegungsprozess in der Softing AG und im Konzern, die Überwachung des internen Kontrollsystems sowie die Wirksamkeit des internen Revisions- und des Risikomanagementsystems.

SCHWERPUNKTE DER SITZUNGEN

In der Aufsichtsratssitzung vom 8. Februar 2019 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Neuausschreibung der Prüfung des Einzel- und Konzernabschlusses der Softing AG und der Abschlüsse ihrer in den Konzernabschluss einbezogenen Konzerngesellschaften für das Geschäftsjahr 2019.

In der Aufsichtsratssitzung am 22. März 2019 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Geschäftsentwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres 2018 und den ersten Ergebnissen im Jahr 2019. Weiterer, wesentlicher Gegenstand der Aufsichtsratssitzung war die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Billigung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, nachdem der anwesende Wirtschaftsprüfer zur abgeschlossenen Prüfung berichtet und Fragen des Aufsichtsrats ausführlich beantwortet hat. Der Aufsichtsrat schloss sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat in dieser Sitzung die im Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Effizienzprüfung vorgenommen. Der Aufsichtsrat stellte fest, dass seine Tätigkeit effizient ist. Ferner genehmigte der Aufsichtsrat die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2019. In diesem Zusammenhang schlägt der Aufsichtsrat vor, auf Basis der Ausschreibung und Präsentation, die Rödl & Partner, GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Zweigniederlassung München, der Hauptversammlung vorzuschlagen.

In der Aufsichtsratssitzung am 8. Mai 2019, im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung erfolgte eine Nachlese zur Hauptversammlung. Ein Bericht des Vorstands zum Status und Ausblick des operativen Geschäfts und der Finanzsituation kam danach. Darüber hinaus stellte der Vorstand den Risikobericht zum 31.März 2019 vor. Der Vorstand stellte auch das mittelfristige Finanzierungskonzept vor, der Aufsichtsrat genehmigte dies.

Am 15. Juli 2019 präsentierte der Vorstand in der Aufsichtsratssitzung Daten und Hintergründe zu den Geschäftszahlen des ersten Halbjahres und der Finanzplanung. Der Aufsichtsrat ließ sich vom Vorstand detailliert zum Verlauf des Geschäfts in den vergangenen Monaten des laufenden Jahres berichten, weiterhin wurde die Entwicklung der GlobalmatiX AG vorgestellt. Thema war auch die Besetzung einer Geschäftsführungsposition in der Softing Industrial GmbH.

In der Sitzung vom 25. September 2019 präsentierte der Vorstand den Bericht über die Finanzergebnisse Januar bis August 2019. Weiterhin berichtete der Vorstand über die Entwicklung der GlobalmatiX AG. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat über eine Strafzahlung an die Bafin wegen eines unterlassenen Bilanzeides im Halbjahresbericht 2016.

In der Sitzung vom 30. Oktober 2019 informierte der Vorstand detailliert über aktuellen Stand Kundenakquise, Umsätze und Vertriebschancen der GlobalmatiX AG. Außerdem wurde über das Für und Wider einer Minderheitsbeteiligung an einem Startup im Umfeld von Dienstleistungen bei der Fahrzeugauslieferung diskutiert.

In der Sitzung vom 2. Dezember 2019 genehmigte der Aufsichtsrat die Verträge im Zusammenhang einer Minderheitsbeteiligung an einem Startup im Umfeld von Dienstleistungen bei der Fahrzeugauslieferung.

In der Aufsichtsratssitzung am 20. Dezember 2019 stellte der Vorstand dem Aufsichtsrat eine erste Einschätzung des Jahresergebnisses 2019, seine Geschäftsplanung für das Jahr 2020 sowie die Mehrjahresplanung vor. Nach eingehender Prüfung stimmte der Aufsichtsrat beiden Planungen zu. Der Bericht über die Entwicklung der Akquisition GlobalmatiX erfolgte danach. Des Weiteren hat sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung umfassend mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und dem Thema Diversity befasst.

Zu dem Zeitpunkt lagen keine Aktualisierungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vor, daher bestand für Softing auch kein Anpassungsbedarf. Der Aufsichtsrat fasste den hierzu erforderlichen Beschluss.

Der Aufsichtsrat billigte die zusammen mit dem Vorstand erstellte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht wurde. Es erfolgte die jährliche Überprüfung des Vergütungssystems.

Es folgte die Vorstellung der neuen Wirtschaftsprüfer von Rödl & Partner und die Genehmigung der Beraterverträge für den Aufsichtsrat.

Alle Mitglieder des Aufsichtsrates haben im Jahr 2019 an sämtlichen Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Interessenskonflikte von Mitgliedern des Aufsichtsrats sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aufgetreten. Die Unabhängigkeit des Finanzexperten im Aufsichtsrat wurde fortlaufend überprüft und ist gewährleistet.

ZUSAMMENSETZUNG VON AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

Der Aufsichtsrat bestand auch im Berichtsjahr weiterhin aus den Herren Dr. Horst Schiessl (Vorsitzender), Dr. Klaus Fuchs (stellvertretender Vorsitzender) und Andreas Kratzer. Der Aufsichtsrat hat aufgrund seiner Größe keine Ausschüsse gebildet. Alle Aufgaben und Entscheidungen wurden durch den Gesamtaufsichtsrat wahrgenommen. Der Vorstand bestand im Berichtsjahr aus den Herren Dr. Dr. Wolfgang Trier und Ernst Homolka.

JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Softing AG wurden nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB), der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht wurden nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Softing AG sowie der Konzernabschluss und Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2019 wurden durch den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften geprüft. Der Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss haben jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten. Der Abschlussprüfer hat entsprechend § 317 Abs. 4 HGB geprüft und befunden, dass der Vorstand ein Überwachungssystem eingerichtet hat, dass gesetzliche Forderungen zur Früherkennung existenzbedrohender Risiken für das Unternehmen erfüllt sind und der Vorstand geeignete Maßnahmen ergriffen hat, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen und Risiken abzuwehren.

Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat die vom Corporate Governance Kodex geforderte Unabhängigkeitserklärung abgegeben und die im jeweiligen Geschäftsjahr angefallenen Prüfungs- und Beratungshonorare dem Aufsichtsrat gegenüber offengelegt.

Allen Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden rechtzeitig die Jahresabschlussunterlagen und Prüfungsberichte des Abschlussprüfers übersandt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Bilanzsitzung vom 18. März 2020 den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und den Lagebericht der Softing AG sowie den Konzernabschluss und Konzernlagebericht unter Einbeziehung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers eingehend geprüft. An der Sitzung haben die Abschlussprüfer und der Vorstand teilgenommen.

Die Abschlussprüfer haben über ihre Prüfung insgesamt und über einzelne Prüfungsschwerpunkte sowie über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet und eingehend die Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrats beantwortet. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung waren keine Einwendungen zu erheben.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss 2019 in seiner Sitzung am 18. März 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen.

DANK

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihren außerordentlichen Einsatz und ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2019.

Haar, den 18. März 2020

Dr. Horst Schiessl, Vorsitzender