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SGL CARBON SE — Governance Information 2015
Sep 17, 2015
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Governance Information
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Entsprechenserklärung 2015/II
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der SGL Carbon SE zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß§ 161 Aktiengesetz (Entsprechenserklärung 2015)
Vorstand und Aufsichtsrat der SGL Carbon SE erklären:
- Die letzte Entsprechenserklärung erfolgte am 17. Dezember 2014. Seit diesem Tag hat die SGL Carbon SE den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 24. Juni 2014 (Bekanntmachung vom 30. September 2014) mit der folgenden Ausnahme entsprochen:
Kodex-Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Sätze 2, 3: Bei der Bemessung der Vorstandsvergütung im Rahmen der derzeit bestehenden Vorstandsdienstverträge ist eine Umsetzung der Empfehlung, das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung zu berücksichtigen und für den Vergleich festzulegen, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft festzulegen sind, nicht erfolgt. Bei Festlegung des aktuellen Vergütungssystems für den Vorstand zum 1. Januar 2014 war die Überprüfung der Vergütungsstruktur der oberen Managementebenen der Gesellschaft noch nicht abgeschlossen und es sollten auf dieser Grundlage keine entsprechenden Feststellungen getroffen werden. Eine Betrachtung des Verhältnisses der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft sollte vielmehr erst vorgenommen werden, wenn das neue Vergütungssystem der oberen Managementebenen der Gesellschaft, das zum 1. Januar 2015 wirksam wurde, einige Zeit in Kraft war und nach Einschätzung des Aufsichtsrats eine stabile Grundlage für einen sachgerechten Vergleich bot.
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Die "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" legte am 5. Mai 2015 (Bekanntmachung vom 12. J einer neuen Empfehlung in der überarbeiteten Kodex-Ziffer 5.4.1 Abs. 2 Satz 1. Nach dieser neuen Empfehlung soll der Aufsichtsrat eine unternehmensspezifische Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festlegen.
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In der heutigen Aufsichtsratssitzung hat der Aufsichtsrat nach eingehender Diskussion eine Regelgrenze im Sinn der Kodex-Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 1 beschlossen. Des Weiteren wurde auch die Angemessenheit der Vorstandsvergütung nach Maßgabe der Kodex-Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Sätze 2, 3 (vertikaler Vergleich) festgestellt. Ab heute entspricht daher die SGL Carbon SE den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Kodex-Fassung vom 5. Mai 2015 vollumfänglich.
Die Corporate Governance Grundsätze der SGL Carbon SE erfüllen darüber hinaus überwiegend die nicht obligatorischen Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Wiesbaden, 17. September 2015
Susanne Klatten (Vorsitzende des Aufsichtsrats der SGL Carbon SE)
Dr. Jürgen Köhler (Vorsitzender des Vorstands der SGL Carbon SE)