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Seven Principles AG Annual Report 2021

Dec 1, 2022

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Annual Report

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Publication

SEVEN PRINCIPLES AG

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2021

(mit Vergleichszahlen zum 31. Dezember 2020)

AKTIVA

2021 Vorjahr
EUR EUR
--- --- ---
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 851,00 440,00
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 12.234.923,00 12.234.923,00
12.235.774,00 12.235.363,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Unfertige Leistungen 0,00 1.174,88
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 20.334.878,76 9.668.375,49
2. Sonstige Vermögensgegenstände 6.469,14 100.788,78
20.341.347,90 9.769.164,27
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 2.965.165,39 4.182.574,11
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 14.200,50 0,00
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 858.064,40 766.322,41
36.414.552,19 26.954.598,67

PASSIVA

2021 Vorjahr
EUR EUR
--- --- ---
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 3.770.662,00 3.770.662,00
II. Kapitalrücklage 10.881.053,20 10.881.053,20
III. Bilanzverlust -9.068.521,89 -10.068.881,04
5.583.193,31 4.582.834,16
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.993.928,00 1.915.203,00
2. Steuerrückstellungen 647.527,45 707.445,00
3. Sonstige Rückstellungen 813.988,92 848.404,73
3.455.444,37 3.471.052,73
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 1.430.994,01
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 0,00 (Vj.: EUR 1.430.994,01 )
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 109.773,39 135.370,10
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 109.773,39 (Vj.: EUR 135.370,10)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 22.108.820,32 16.147.954,44
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 22.108.820,32 (Vj.: EUR 16.147.954,44)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 5.157.320,80 1.160.890,79
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 5.157.320,80 (Vj.: EUR 1.160.890,79)
davon aus Steuern EUR 838.463,47 (Vj.: EUR 1.062.814,25)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 1.478,36 (Vj.: EUR 1.418,45)
27.375.914,51 18.875.209,34
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 25.502,44
36.414.552,19 26.954.598,67

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

SEVEN PRINCIPLES AG, Köln

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die SEVEN PRINCIPLES AG („Gesellschaft“ oder „7P AG“) hat ihren Sitz in Köln und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Köln unter HRB 30660 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde gemäß § 242ff. und § 264ff. HGB unter Anwendung der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Aktiengesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Der Abschluss ist in EURO aufgestellt.

Im Einzelnen wurden die folgenden Grundsätze und Methoden angewandt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB, Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB und latente Steuern nach § 274 HGB gebildet.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.Die Zugänge an beweglichen Anlagegütern während des Geschäftsjahres wurden linear pro rata temporis abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als netto EUR 250,00 bis EUR 1.000,00), wurde gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Dieser wird im Erwerbsjahr und den folgenden vier Jahren abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen an der ITM GmbH und 7P MOB GmbH wurden zu Buchwerten unter Beachtung des Niederstwertprinzips, die Anteile der 7P SolCon GmbH wurden zu Verkehrswerten angesetzt. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.
Die unfertigen Leistungen sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, zu Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. In die Herstellungskosten wurden direkt zurechenbare Kosten sowie anteilige Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten eingerechnet. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert. Fremdkapitalzinsen wurden gemäß § 255 Abs. 3 Satz 1 HGB ebenso nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten abzüglich der Wertabschläge für Einzelrisiken und für das allgemeine Kreditrisiko bilanziert.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe-/ und -entlastung nicht abgezinst.
Zur Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wird auf die Ausführungen unter den Angaben zur Bilanz verwiesen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB).

III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres aus dem Anlagenspiegel als Anlage zum Anhang zu entnehmen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 20.335 TEUR (VJ: 9.668 TEUR), beinhalten Forderungen aus Kostenweiterbelastungen sowie Forderungen aus Ergebnisabführung und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Steuerforderungen in Höhe von 6 TEUR (VJ: 6 TEUR). Im Vorjahr beinhalteten die sonstigen Vermögensgegenstände zudem debitorische Kreditoren in Höhe von 84 TEUR.

Eigenkapital

Das Grundkapital lautet per 31. Dezember 2021 auf EUR 3.770.662.

Das Grundkapital in Höhe von EUR 3.770.662 ist eingeteilt in 3.770.662 nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 je Stück. Hierbei handelt es sich insgesamt um Stammaktien.

Im Geschäftsjahr 2021 blieb die Kapitalrücklage unverändert in Höhe von 10.881.053,20 EUR bestehen.

Angaben über das genehmigte Kapital gemäß der Satzung sind wie folgt:

a) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 22. Juli 2025 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 1.885.330 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I).
b) Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig
zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,
wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung dieser Hauptversammlung über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechtes und im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung (maßgeblich ist die jeweils kleinere der beiden Grundkapitalziffern) vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht um mehr als 5 % unterschreitet. Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der durchschnittliche Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main während der jeweils vorangegangenen zehn Börsenhandelstage vor dem Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand.

Der Bilanzverlust des Berichtsjahres in Höhe von 9.068 TEUR setzt sich zusammen aus einem Verlustvortrag in Höhe von 10.069 TEUR abzüglich des laufenden Jahresüberschusses in Höhe von 1.000 TEUR.

Im Geschäftsjahr 2016 wurde ein Forderungsverzicht in Höhe von 2.000 TEUR ausgesprochen, der mit Besserungsschein versehen war. Im Jahr 2021 sind die Bedingungen für das Aufleben des Besserungsschein eingetreten. Dieser ist entsprechend im Jahresabschluss in den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 2.317 TEUR berücksichtigt. Der Gesamtbetrag wurde in Höhe von 2.000 TEUR in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und in Höhe von 317 in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten mit dem anhand des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens (PUC-Methode) ermittelten Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz (ermittelt aus den letzten 10 Jahren) bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,87% (VJ: 2,30%) gemäß der Abzinsungsverordnung vom 18. November 2009 zugrunde gelegt. Als weitere Parameter werden Gehaltssteigerungen mit 0 % und Rentenerhöhungstrends mit 1,75% angenommen. Die Bewertung der Rückstellung für Pensionen basiert auf den Richttafeln 2018 G von Herrn Prof. Dr. Heubeck. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 S. 1 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionen und ähnliche Verpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,35 %; VJ: 1,60 %) beträgt 161 TEUR zum 31. Dezember 2021.

Unter Inanspruchnahme des Art. 28 EGHGB wurden Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 10 Jahre in Höhe von 455 TEUR (VJ: 413 TEUR) nicht in der Bilanz ausgewiesen. Der sich aus der Deckungsrückstellung ergebende Überschuss (im Vorjahr Fehlbetrag 6 TEUR) gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 6 TEUR.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr in voller Höhe eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Im Vorjahr bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 1.431 TEUR gegenüber der Commerzbank AG und die durch Globalzession besichert waren.

Keine Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 besichert.

IV. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 18 TEUR (VJ: 11 TEUR) ausgewiesen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus Währungsumrechnungen in Höhe von 72 TEUR (VJ: 45 TEUR) enthalten.

Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

Im Geschäftsjahr ist der Besserungsschein aufgelebt. Dieser ist entsprechend im Jahresabschluss in den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 2.317 TEUR berücksichtigt. Der Gesamtbetrag wurde in Höhe von 2.000 TEUR in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und in Höhe von 317 in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen.

V. Haftungsverhältnisse, außerbilanzielle Geschäfte, sonstige finanzielle Verpflichtungen und Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

1. Außerbilanzielle Geschäfte

Operating Leasing:

Für verschiedene Leasinggegenstände wurden zur Vermeidung von Kapitalbindung Operating Leasingverträge abgeschlossen. Die Leasingraten des Geschäftsjahres betrugen 591 TEUR. Die zukünftigen Verpflichtungen aus diesem Operating Leasingvertrag betragen 1.166 TEUR. Das Risiko besteht in der regelmäßigen Verpflichtung zur Zahlung liquider Mittel.

2. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Es wurden keine Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen getätigt.

VI. Sonstige Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Vorstand

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Dr. Pesch Michael Vorstand Vorsitzender Einzelvertretung

Der Vorstand übt seine Tätigkeit hauptberuflich aus.

Die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands unterbleibt aufgrund der größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Absatz 1 Nr. 1 HGB.

Aufsichtsrat

Familienname Vorname Funktion Beruf
Prof. Dr. h.c. Aukes Hans Albert Vorsitzender Professor
Mohn Johannes Stellvertretender Vorsitzender Unternehmer
Dr. Böttcher Oliver Mitglied Rechtsanwalt

Die Angabe der Gesamtbezüge des Aufsichtsrats unterbleibt aufgrund der größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Absatz 1 Nr. 1 HGB.

Forderungen aus Vorschüssen und Krediten bestanden am Bilanzstichtag gegenüber keinem Organmitglied.

Haftungsverhältnisse wurden gegenüber Organmitgliedern nicht eingegangen.

Mitarbeiter

Wie im Vorjahr hat die Gesellschaft neben dem Vorstand keine Mitarbeiter.

Konzernverhältnisse

Die SEVEN PRINCIPLES AG, Köln stellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss für den kleinsten und den größten Kreis an Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Köln, 22. April 2022

Dr. Michael Pesch, Vorstand