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S Immo AG AGM Information 2015

May 6, 2015

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AGM Information

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EANS-Hauptversammlung: S IMMO AG / Einladung zur Hauptversammlung

Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

S IMMO AG

Wien, FN 58358 x

Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

  1. ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 3. Juni 2015, um 10.30 Uhr im Hotel Courtyard by Marriott Wien Messe/Prater, 1020 Wien, Trabrennstraße 4

mit folgender

T a g e s o r d n u n g

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate- Governance-Bericht zum 31. Dezember 2014, des Konzernabschlusses samt Kon-zernlagebericht zum 31. Dezember 2014, des Vorschlages für die Gewinnverwen-dung, des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2014 und Be-richt des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG im Zusammenhang mit eigenen Ak-tien

  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2014 ausgewiese-nen Bilanzgewinns

  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Ge-schäftsjahr 2014

  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Ge-schäftsjahr 2014

  5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

  6. Wahlen in den Aufsichtsrat

  7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 8 (Der Aufsichtsrat) Abs (5) sowie § 11 (Hauptversammlung) Abs (9)

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 13. Mai 2015 zur Einsicht der Aktionäre in den Ge-schäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1010 Wien, Friedrichstraße 10, auf:

· Jahresabschluss mit Lagebericht,

· Corporate Governance-Bericht,

· Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

· Vorschlag für die Gewinnverwendung,

· Bericht des Aufsichtsrats,

· Geschäftsbericht

jeweils für das Geschäftsjahr 2014;

· Beschlussvorschläge,

· Lebensläufe und Erklärungen gem. § 87 Abs 2 AktG der vom Aufsichtsrat für die Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen zu

Tagesordnungspunkt 6.,

· Satzungsgegenüberstellung zu Tagesordnungspunkt 7.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 13. Mai 2015 außerdem im Internet unter www.simmoag.at zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

Ergänzung_der_Tagesordnung_durch_Aktionäre

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit min-destens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 13. Mai 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1010 Wien, Friedrich-straße 10, Abteilung Investor Relations zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigen-schaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktio-näre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Ge-sellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausfüh-rungen zur Teilnahmeberechtigung verwie-sen.

Beschlussvorschläge_von_Aktionären_zu_der_Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung über-mit-teln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätes-tens am 22. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 50 100 9-27556 oder an 1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung Investor Relations, oder per E-Mail an [email protected], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigen-schaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestäti-gung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegen-heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tages-ordnungspunktes erforderlich ist.

Anträge_in_der_Hauptversammlung

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Vorausset-zung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.

Informationen_auf_der_Internetseite

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.simmoag.at zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversamm-lung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 24. Mai 2015 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die der Gesellschaft spätestens am 29. Mai 2015 aus-schließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:

Abteilung Investor Relations Friedrichstraße 10

1010 Wien

oder

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 85

oder

per E-Mail: [email protected] (Depotbestätigung im PDF-Format dem E-Mail angefügt)

oder

per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598; im Text unbedingt ISIN AT0000652250 angeben).

Depotbestätigunggem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied-staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: · Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im

Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), · Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei

natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,

· Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000652250,

· Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,

· Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Nachweis-stichtag (Ende des 24. Mai 2015) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegen-genommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

ISIN AT0000652250 angeben).

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptver-sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 2. Juni 2015, 10.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

per Post: S IMMO AG
Abteilung Investor Relations
Friedrichstraße 10
1010 Wien
oder
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 85
oder
per E-Mail: [email protected]
(Vollmacht im PDF-Format dem E-Mail angefügt)
oder
per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598; im Text unbedingt

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:

persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind ab 13. Mai 2015 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.simmoag.at abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des Interessenverbands für Anleger (kurz ,,IVA"), 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechts-vertreter für weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Florian Beckermann bei der Haupt-versammlung diese Aktionäre ver-treten wird. Für die Bevollmächtigung von Herrn Florian Beckermann ist auf der Internetseite der Gesell-schaft unter www.simmoag.at ein spezielles Vollmachtsformular abruf-bar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktauf-nahme mit Herrn Florian Beckermann vom IVA unter Tel. +43 (0)1 876 33 43-30, Telefax +43 (0)1 876 33 43-39, oder e-mail [email protected]

Der Aktionär hat Herrn Florian Beckermann Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Florian Beckermann bevollmächtigter Subvertreter) das Stimm-recht auszuüben hat. Herr Florian Beckermann übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisun-gen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhe-bung von Widersprü-chen gegen Hauptversamm-lungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Ge-sellschaft EUR 243.143.569,90 und ist eingeteilt in 66.917.179 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 125.500 Stück eigene Aktien. Daraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt dem-zufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 66.791.679 Stück.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.00 Uhr.

Wien, im Mai 2015

Der Vorstand

Rückfragehinweis: Investor Relations:

Andreas J. Feuerstein

Phone: +43(0)50100-27556

Fax: +43(0)05100-927556

E-mail: [email protected]

www.simmoag.at

Bosko Skoko

Phone: +43(0)50100-27522 Fax: +43(0)05100-927522 E-mail: [email protected] www.simmoag.at Emittent: S IMMO AG Friedrichstraße 10 A-1010 Wien Telefon: +43(0)50100-27550 FAX: +43(0)050100-927559 Email: [email protected] WWW: www.simmoag.at Branche: Immobilien ISIN: AT0000652250 Indizes: ATX Prime, IATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch Aussendung übermittelt durch euro adhoc The European Investor Relations Service