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Renault — Audit Report / Information 2019
Dec 17, 2020
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Audit Report / Information
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Publication
Renault Deutschland AG
Brühl
RENAULT SA
BOULOGNE BILLANCOURT/FRANKREICH
Befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
4.1 BERICHT DER ABSCHLUSSPRÜFER ZUM KONZERNABSCHLUSS
Dies ist eine deutsche Übersetzung des Berichts der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss, der ursprünglich in französischer Sprache vorlag und dann ins Englische übersetzt wurde. Sie dient ausschließlich der Information der deutschsprachigen Leser.
Dieser Bericht der Abschlussprüfer enthält Informationen, die nach europäischem Recht und französischem Recht erforderlich sind, wie z. B. Informationen über die Bestellung der Abschlussprüfer oder die Überprüfung des Lageberichts und anderer Unterlagen, die den Anteilseignern vorgelegt werden.
Dieser Bericht sollte unter Bezugnahme auf französisches Recht und die in Frankreich geltenden Prüfungsgrundsätze gelesen und verstanden werden.
Für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr
An die Jahreshauptversammlung von Renault,
Prüfungsurteil
In Übereinstimmung mit dem uns von Ihrer Hauptversammlung erteilten Auftrag haben wir den beigefügten Konzernabschluss von Renault für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserem Dafürhalten vermittelt der Konzernabschluss im Einklang mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage des Konzerns für das an diesem Datum abgelaufene Geschäftsjahr.
Das oben wiedergegebene Prüfungsurteil steht im Einklang mit unserem Bericht an den Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss.
Grundlage für die Stellungnahme
Rahmen der Bilanzprüfung
Wir haben unsere Prüfung nach den in Frankreich geltenden Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durchgeführt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise als Grundlage für unser Urteil ausreichend und angemessen sind.
Unsere Verantwortung nach diesen Standards ist im Abschnitt Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung des Konzernabschlusses näher beschrieben.
Unabhängigkeit
Wir haben unseren Prüfungsauftrag in Übereinstimmung mit den für uns geltenden Unabhängigkeitsregeln für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum Datum unseres Berichts ausgeführt und insbesondere keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.537/2014 oder dem französischen Verhaltenskodex (Code de Deontologie) für Abschlussprüfer erbracht.
Beobachtung
Ohne unser vorstehendes Prüfungsurteil einzuschränken, weisen wir auf die Anmerkungen 2-A2 und 2-A3 im Anhang des Konzernabschlusses hin, in denen die Änderungen durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse" und IFRIC 23 „Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung" beschrieben werden.
Begründung von Beurteilungen - wichtige Prüfungssachverhalte
In Übereinstimmung mit den Anforderungen der Artikel L. 823-9 und R. 823-7 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) an die Begründung unserer Einschätzungen informieren wir Sie über die wichtigsten Sachverhalte der Prüfung im Zusammenhang mit den Risiken wesentlicher Fehldarstellungen, die nach unserer pflichtgemäßen Beurteilung für unsere Prüfung des Konzernabschlusses der laufenden Periode von größter Bedeutung waren, sowie darüber, wie wir mit diesen Risiken umgegangen sind.
Diese Sachverhalte wurden im Rahmen unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Abgabe unseres Prüfungsurteils adressiert, und wir geben zu einzelnen Punkten des Konzernabschlusses kein gesondertes Prüfungsurteil ab.
BEWERTUNG DER FAHRZEUGBEZOGENEN IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE UND SACHANLAGEN DES AUTOMOTIVE-SEGMENTS (OHNE AVTOVAZ)
| Identifiziertes Risiko | Die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen sowie der Firmenwert des Geschäftssegments „Automotive (ohne AVTOVAZ)" belaufen sich auf 21.701 Mio. €. Der Konzern führt Werthaltigkeitstests bei den fahrzeugbezogenen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen für bestimmte Fahrzeugmodelle durch, sobald ein Anzeichen für ein Wertminderungsrisiko festgestellt wurde; dabei wird das in Anmerkung 2-M im Anhang zum Konzernabschluss beschriebene Verfahren angewandt. |
| Der Test besteht darin, den Nettobuchwert der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen in Bezug auf bestimmte Fahrzeugmodelle mit ihrem erzielbaren Wert zu vergleichen. Dieser ist als der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und Nettoveräußerungswert definiert. Der Nutzungswert wird auf Basis diskontierter zukünftiger Cashflows ermittelt. Wir sind der Ansicht, dass die Bewertung der fahrzeugbezogenen Vermögenswerte wegen ihrer Bedeutung für den Jahresabschluss und wegen der Schätzungen und Beurteilungen, die vom Management zur Vorbereitung dieser Tests benötigt werden, einen wichtigen Prüfungssachverhalt darstellt. | |
| Unsere Prüfungsmaßnahmen | Während unserer Prüfung des Konzernabschlusses bestanden unsere Prüfungshandlungen hauptsächlich in Folgendem: |
| • Erlangung eines Verständnisses der vom Management durchgeführten Analyse zur Identifizierung bestimmter Fahrzeugmodelle, bei denen Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen; | |
| • Für die getesteten Fahrzeugmodelle: | |
| • Überleitung des Nettobuchwerts der fahrzeugbezogenen Vermögenswerte auf den Konzernabschluss. | |
| • Beurteilung der Übereinstimmung der in den Tests verwendeten prognostizierten Mengen und angenommenen Margen mit den neuesten Annahmen des Managements. | |
| • Beurteilung der Angemessenheit der Hauptannahmen, die durch Befragung der für die zu prüfenden Fahrzeuge verantwortlichen Wirtschaftsprüfer und durch Vergleich der Annahmen mit den bei den vorangegangenen Werthaltigkeitstests verwendeten Daten sowie gegebenenfalls mit der historischen Leistung der Fahrzeuge ermittelt wurden. | |
| • Prüfung der arithmetischen Richtigkeit der vom Management erstellten diskontierten Cashflow-Prognosen für Fahrzeuge, die einem Werthaltigkeitstest unterzogen werden. | |
| • Vergleich des verwendeten Diskontierungssatzes nach Steuern mit den verfügbaren externen Daten. | |
| • Durchführung einer Sensitivitätsanalyse der verwendeten Hauptannahmen. |
KONSOLIDIERUNGSMETHODE UND ERZIELBARER WERT DER BETEILIGUNG AN NISSAN
| Identifiziertes Risiko | Zum 31. Dezember 2019 belief sich die Beteiligung von Renault an Nissan auf 20.622 Mio. €, und Nissan trug mit 242 Mio. € zum Jahresüberschuss von Renault bei Wie in Anmerkung 12 zum Konzernabschluss angegeben, hat Renault einen maßgeblichen Einfluss auf Nissan und bilanziert seine Beteiligung nach der Equity-Methode. Die Nissan-Konten, die für die Erstellung des Renault-Abschlusses verwendet werden, sind die nach japanischen Rechnungslegungsstandards veröffentlichten Nissan-Konzernkonten, die zu Konsolidierungszwecken nach den Standards der Renault Gruppe angepasst wurden. |
| Gemäß dem in der Anmerkung zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Anmerkung 2-M) beschriebenen Verfahren wurde zum 31. Dezember 2019 ein Werthaltigkeitstest der Beteiligung an Nissan durchgeführt. | |
| Wir sind der Ansicht, dass die Konsolidierungsmethode und der erzielbare Wert der Beteiligung an Nissan angesichts der Größe des Konzernabschlusses von Renault und der folgenden Aspekte einen wichtigen Prüfungssachverhalt darstellen: (1) Urteil des Managements zur Bewertung der Führungsstruktur der Allianz sowie der Fakten und Umstände, die dem maßgeblichen Einfluss von Renault auf Nissan zugrunde liegen, (2) Vollständigkeit der Anpassungen des Abschlusses von Nissan, die erforderlich sind, um den Anteil von Renault am Ergebnis und am Eigenkapital dieser Gesellschaft sowie deren Richtigkeit zu berücksichtigen, (3) Schätzungen, die vom Management bei der Bestimmung des erzielbaren Wertes der Beteiligung von Renault an Nissan verwendet wurden. | |
| Unsere Prüfungsmaßnahmen | Unsere Prüfungsmaßnahmen zu den identifizierten Risiken bestanden im Wesentlichen in Folgendem: |
| • Lesen der Protokolle der Verwaltungsratssitzungen und der Vereinbarungen und Verpflichtungen mit den verbundenen Parteien und Einholung der Bestätigung durch die Geschäftsleitung, dass es keine Änderungen in der Führung von Nissan gab und/oder keine neuen Verträge, die die Beziehungen zwischen Renault und Nissan gestalten und die Analyse des maßgeblichen Einflusses von Renault auf Nissan ändern könnten. | |
| • Erlangung eines Verständnisses der Schlussfolgerungen und der Prüfungsarbeiten, die der unabhängige Prüfer von Nissan gemäß unseren Anweisungen durchgeführt hat, in denen die durchzuführenden Verfahren und das für unsere Prüfungszwecke erforderliche Schlussformat näher aufgeführt sind. | |
| • Erlangung eines Verständnisses der Prüfungsarbeiten des unabhängigen Prüfers von Nissan über die erforderlichen Homogenisierungsmaßnahmen im Jahresabschluss von Nissan, um die Rechnungslegungsgrundsätze von Renault zu erfüllen. | |
| • Beurteilung, ob Indikatoren für eine Wertminderung identifiziert wurden, wobei als Hauptindikatoren bedeutsame nachteilige Veränderungen in den Märkten, in denen Nissan tätig ist, oder ein bedeutsamer und dauerhafter Rückgang des Börsenwerts von Nissan gelten. | |
| • Prüfung der Relevanz der Hauptannahmen, die Renault im Rahmen des Werthaltigkeitstests zur Beurteilung des erzielbaren Wertes der Beteiligung an Nissan verwendet hat, unter Bezugnahme auf den mittelfristigen Plan von Nissan, die von Nissan erzielte historische Performance sowie die Gesamtperspektiven für den Automobilsektor. | |
| • Beurteilung der Angemessenheit der im Anhang des Konzernabschlusses bereitgestellten Angaben. |
WERTHALTIGKEIT DER AKTIVEN LATENTEN STEUERN DER FRANZÖSISCHEN STEUERGRUPPE
| Identifiziertes Risiko | Wie in Anmerkung 8-A im Anhang zum Konzernabschluss angegeben, ist im latenten Steueraufwand für 2019 der Wegfall der Berücksichtigung aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge der in die französische Steuerbilanz einbezogenen Gesellschaften in Höhe von -753 Mio. € berücksichtigt. |
| Die Berücksichtigung von aktiven latenten Steuern hängt davon ab, ob die juristischen Personen der französischen Steuergruppe in der Lage sind, die vom Management erwartete finanzielle Leistung zu erbringen. | |
| Die Beendigung der Berücksichtigung aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge der in die französische Steuerbilanz einbezogenen Gesellschaften zum 31.Dezember 2019 stellt einen wichtigen Prüfungssachverhalt dar, denn dazu wird vom Management eine Beurteilung gefordert, insbesondere in Bezug auf die Fähigkeit, künftige zu versteuernde Ergebnisse im zeitlichen Verlauf zuverlässig einzuschätzen. | |
| Unsere Prüfungsmaßnahmen | Unsere Prüfungsmaßnahmen zu den identifizierten Risiken bestanden im Wesentlichen in Folgendem: |
| • Beurteilung der Übereinstimmung der erwarteten finanziellen Ergebnisse der französischen Steuergruppe mit den zentralen Annahmen, die dem geänderten mittelfristigen Konzernplan „Drive the Future" zugrunde liegen, der gegenwärtig vom Management aktualisiert und voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte vorgestellt wird. | |
| • Vergleich von budgetierten und tatsächlichen Ergebnissen in den Vorjahren, um die Zuverlässigkeit der Budgetierungsprozesse zu beurteilen. | |
| • Hinsichtlich der nicht mehr berücksichtigten latenten Steuern: Bewertung von Art und Umfang der positiven und negativen Belege, die vom Management für die Schlussfolgerung herangezogen wurden, dass das Vorliegen künftiger zu versteuernder Gewinne zum Bilanzstichtag nicht hinreichend wahrscheinlich war. |
ERZIELBARER WERT DER FORDERUNGEN AUS ABSATZFINANZIERUNG (RCI)
| Identifiziertes Risiko | Die Absatzfinanzierung wird von der RCI Banque mit speziellen Angeboten für Privatpersonen und Unternehmen sowie der Finanzierung von Händlernetzen gesteuert. Die RCI Banque bildet Rückstellungen, um das Risiko von Verlusten abzudecken, wenn Kunden ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können. Seit dem 1. Januar 2018 wendet die RCI Banque den Standard IFRS 9 „Finanzinstrumente" an, der insbesondere eine neue Methodik zur Schätzung von Rückstellungen auf der Grundlage eines prospektiven Modells definiert, das von einer Risikovorsorge für bestätigte Kreditrisiken zu einem Rückstellungsmodell für erwartete Verluste übergeht. Dabei kommt ein dreistufiges Verfahren („three-bucket approach“) zur Anwendung: Kredite ohne Anzeichen für eine Wertminderung (Stufe 1), Kredite mit Anzeichen für eine Wertminderung (Stufe 2) und Kredite mit deutlicher Wertminderung oder Zahlungsrückstand (Stufe 3). Wir sind der Ansicht, dass der Umfang der Kreditrisikovorsorge ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung ist, da die Höhe der Kunden- und Netzwerkkredite auf der Aktivseite der Konzernbilanz, die Verwendung zahlreicher Parameter und Annahmen in den Berechnungsmodellen und die Verwendung der Beurteilung des Managements bei der Schätzung erwarteter Kreditverluste von entscheidender Bedeutung sind. |
| Die Rückstellungen im Zusammenhang mit IFRS 9 sind in Anmerkung 15 im Anhang zum Konzernabschluss aufgeführt und belaufen sich auf 848 Mio. € für einen ausstehenden Betrag von 46.222 Mio. €. | |
| Unsere Prüfungsmaßnahmen | Unsere Prüfungsmaßnahmen bestanden im Wesentlichen in Folgendem: |
| • Bewertung der methodischen Grundsätze für die Erstellung der Modelle, um ihre Übereinstimmung mit den Grundsätzen des IFRS 9 in ihren wesentlichen Aspekten zu überprüfen; | |
| • Bewertung der Governance, die im Rahmen der Validierung der in diesen Modellen verwendeten Schlüsselparameter und Annahmen festgelegt wurde oder in die Ex-post-Überprüfung der tatsächlichen Verluste des vergangenen Geschäftsjahres einbezogen wurde (Backtesting); | |
| • Bewertung der zentralen Kontrollen über Prozesse, IT-Anwendungen, Datenübertragungen im internen Rechnungswesen aus dem Kreditbestand im Kunden- und Händlernetz mit Aufschlüsselung nach Kategorie sowie Schnittstellen zwischen Anwendungen, die an der Berechnung erwarteter Kreditrisiken beteiligt sind. Dafür sind unsere Prüfungsteams u. a. mit Fachleuten besetzt, die spezielle Kenntnisse in der Prüfung von Informationssystemen und der Modellierung von Kreditrisiken besitzen; | |
| • Zum Kreditumfang von Privatkunden: | |
| • Prüfung und Beurteilung der Angemessenheit der Parameter "Ausfallwahrscheinlichkeit" und "Verlust im Schadenfall" anhand einer repräsentativen Stichprobe von Kundenkreditverträgen mit den entsprechenden Vereinbarungen; | |
| • Zum Kreditumfang des Händlernetzes: | |
| • Berechnung der „erwarteten Verluste“ für Deutschland, Brasilien, Spanien, Frankreich, Italien und Großbritannien zum 31. Dezember 2019 auf Grundlage der festgelegten Parameter und Verluste bei Annahme eines üblichen Risikos im Schadenfall; | |
| • Bewertung der angewandten Methodik zur Bestimmung der prospektiven Komponente der ECL-Schätzung („Forward Looking“), insbesondere der bei der Festlegung der makroökonomischen Faktoren der Szenarien verwendeten Annahmen, die Gewichtung dieser Szenarien und ihre Auswirkungen auf die Risikoparameter; | |
| • Durchführung von Analyseverfahren über die Entwicklung ausstehender Kredite an Privatkunden und Händlernetze sowie zur Verschlimmerung des Kreditrisikos; | |
| • Beurteilung der Angemessenheit der Angaben in Anmerkung 2-G und Anmerkung 15 im Anhang zum Konzernabschluss. |
Spezifische Prüfungen
Ferner haben wir nach den in Frankreich geltenden Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung die gemäß den Gesetzen und Vorschriften erforderlichen spezifischen Prüfungen der Konzernangaben durchgeführt, die im Lagebericht des Verwaltungsrats enthalten sind.
Dabei ergaben sich keine Beanstandungen im Hinblick auf eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung und die Übereinstimmung mit dem Konzernabschluss.
Wir bestätigen, dass die nach Artikel L. 225-102-1 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) erforderliche nichtfinanzielle Erklärung in den Lagebericht des Konzerns aufgenommen wurde, wobei darauf hingewiesen wird, dass wir gemäß den Bestimmungen des Artikels L. 823-10 dieses Gesetzbuches weder die den tatsächlichen Verhältnissen angemessene Darstellung noch die Übereinstimmung der darin enthaltenen Angaben mit dem Konzernabschluss überprüft haben.
Bericht über weitere gesetzliche und regulatorische Anforderungen
Wahl der Abschlussprüfer
Wir wurden von der Hauptversammlung vom 30. April 2014 für KPMG SA und vom Wirtschaftsministerium am 27. März 1979 für Ernst & Young Audit als Abschlussprüfer von Renault gewählt.
Somit war KPMG SA per 31. Dezember 2019 im sechsten Jahr hintereinander mit der Prüfung beauftragt und Ernst & Young Audit im einundvierzigsten Jahr hintereinander, davon sechsundzwanzig Jahre seit dem Börsengang der Gesellschaft im regulierten Markt.
Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen für den Konzernabschluss
Das Management ist für die Aufstellung eines Konzernabschlusses verantwortlich, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, vermittelt; das Management ist außerdem verantwortlich für die von ihm als notwendig erachteten internen Kontrollen, die gewährleisten sollen, dass der Konzernabschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Fehlern.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Unternehmens zur Unternehmensfortführung zu beurteilen und gegebenenfalls Sachverhalte im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführung offenzulegen und den Grundsatz der Unternehmensfortführung der Rechnungslegung anzuwenden, es sei denn, es wird erwartet, dass das Unternehmen liquidiert oder der Betrieb eingestellt wird.
Der Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss ist für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme sowie gegebenenfalls der internen Revision in Bezug auf die Rechnungslegungs- und Finanzberichtsverfahren zuständig.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand genehmigt.
Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung des Konzernabschlusses
Ziele und Prüfungsansatz
Unsere Aufgabe ist es, einen Bericht über den Konzernabschluss zu erstellen. Unser Ziel ist es, mit hinreichender Sicherheit zu beurteilen, ob der Konzernabschluss insgesamt frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Eine hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, stellt jedoch keine Garantie dafür dar, dass bei einer nach professionellen Standards durchgeführten Prüfung in jedem Fall eine wesentliche falsche Darstellung festgestellt wird, wenn eine solche vorliegt. Falsche Darstellungen können durch Betrug oder Irrtum entstehen und gelten als wesentlich, wenn einzeln oder in ihrer Gesamtheit vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass sie die wirtschaftlichen Entscheidungen der Nutzer, die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffen werden, beeinflussen werden.
Gemäß Artikel L. 823-10-1 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de Commerce) beinhaltet unsere Abschlussprüfung keine Gewähr für die Lebensfähigkeit des Unternehmens oder die Qualität der Unternehmensführung.
Im Rahmen einer Prüfung, die nach den in Frankreich geltenden Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durchgeführt wird, übt der Abschlussprüfer während der gesamten Prüfung und darüber hinaus sein pflichtgemäßes Urteil aus:
| • | Identifiziert und beurteilt die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder unbeabsichtigten Fehlern, konzipiert und führt als Reaktion auf diese Risiken Prüfungen durch und holt Prüfungsnachweise ein, die als ausreichend und angemessen erachtet werden, um eine Grundlage für sein Urteil zu liefern. Das Risiko, eine wesentliche falsche Darstellung bei dolosen Handlungen nicht zu aufzudecken, ist höher als bei irrtümlichen Falschangaben, da dolose Handlungen möglicherweise Absprachen, Fälschungen, vorsätzliche Unterlassungen, falsche Darstellungen oder der Außerkraftsetzung von internen Kontrollen beinhalten. |
| • | Erlangung eines Verständnisses des für die Prüfung relevanten internen Kontrollsystems, um unter den gegebenen Umständen geeignete Prüfungsverfahren zu konzipieren, jedoch nicht, um ein Urteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. |
| • | Bewertet die Angemessenheit der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und die Angemessenheit der vom Management im Konzernabschluss vorgenommenen Schätzungen und damit verbundenen Angaben. |
| • | Beurteilt die Angemessenheit der Anwendung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung durch das Management und, basierend auf den erhaltenen Prüfungsnachweisen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Bedingungen besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, begründen können. Diese Beurteilung basiert auf den Prüfungsnachweisen, die bis zum Datum des Prüfungsberichts erlangt wurden. Zukünftige Ereignisse oder Umstände können jedoch dazu führen, dass das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit einstellt. Kommt der Abschlussprüfer zu dem Schluss, dass eine wesentliche Unsicherheit vorliegt, ist er verpflichtet, im Prüfungsbericht auf die entsprechenden Angaben im Konzernabschluss hinzuweisen oder, wenn diese Angaben nicht oder nicht ausreichend sind, das darin abgegebene Prüfungsurteil zu ändern. |
| • | Bewertet die Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und beurteilt, ob diese die zugrunde liegenden Vorgänge und Ereignisse in einer Weise darstellen, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt. |
| • | Beschafft ausreichende angemessene Prüfungsnachweise über die Finanzinformationen der Unternehmen oder Geschäftsaktivitäten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Die Abschlussprüfer sind für die Leitung, Aufsicht und Durchführung der Prüfung des Konzernabschlusses sowie für das zu diesem Konzernabschluss abgegebene Prüfungsurteil verantwortlich. |
Bericht an den Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss
Wir übermitteln dem Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss einen Bericht, der insbesondere eine Beschreibung des Umfangs der Prüfung und des durchgeführten Prüfungsprogramms sowie der Ergebnisse unserer Prüfung enthält. Wir berichten auch über etwaige bedeutsame Mängel im internen Kontrollsystem in Bezug auf die von uns festgestellten Rechnungslegungs- und Finanzberichtsverfahren.
Unser Bericht an den Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss enthält die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen für die Prüfung des Konzernabschlusses der laufenden Periode von größter Bedeutung waren und die daher die wichtigsten Prüfungsschwerpunkte darstellen, die wir in diesem Bericht zu beschreiben haben.
Darüber hinaus geben wir gegenüber dem Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss die in Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vorgesehene Erklärung ab, die unsere Unabhängigkeit im Sinne der in Frankreich geltenden Vorschriften bestätigt, wie sie insbesondere in den Artikeln L. 822-10 bis L. 822-14 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) und im französischen Verhaltenskodex (Code de déontologie) für Abschlussprüfer festgelegt sind. Gegebenenfalls besprechen wir mit dem Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss die Risiken, die nach vernünftigem Ermessen für unsere Unabhängigkeit von Bedeutung sein könnten, und die damit verbundenen Sicherheitsvorkehrungen.
Paris La Défense, 20. Februar 2020
Die Abschlussprüfer
Französisches Original
unterzeichnet von
KPMG Audit, eine Tochter von KPMG S.A
Laurent des Places
ERNST & YOUNG Audit
Aymeric de La Morandière
Philippe Berteaux
4.2 KONZERNABSCHLUSS
4.2.1 Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung
| (Mio. €) | Anmerkungen | 2019 (1) | 2018 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 4 | 55.537 | 57.419 |
| Kosten der verkauften Waren und Dienstleistungen | (44.665) | (45.417) | |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 10-A | (2.658) | (2.598) |
| Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten | (5.552) | (5.792) | |
| Operative Gewinnmarge | 5 | 2.662 | 3.612 |
| Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen | 6 | (557) | (625) |
| Sonstige betriebliche Erträge | 6 | 80 | 149 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6 | (637) | (774) |
| Betriebliche Erträge (Verlust) | 2.105 | 2.987 | |
| Kosten der Nettoverschuldung | 7 | (311) | (308) |
| Kosten der Bruttoverschuldung | 7 | (386) | (373) |
| Erträge aus Barmitteln und Finanzanlagen | 7 | 75 | 65 |
| Sonstige Finanzerträge und -aufwendungen | 7 | (131) | (45) |
| Finanzerträge (-aufwendungen) | 7 | (442) | (353) |
| Ergebnisanteil (Verlust) von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | (190) | 1.540 | |
| Nissan | 12 | 242 | 1.509 |
| Sonstige assoziierte Unternehmen und Joint Ventures | 13 | (432) | 31 |
| Vorsteuergewinn | 1.473 | 4.174 | |
| Laufende und latente Steuern | 8 | (1.454) | (723) |
| REINERTRAG | 19 | 3.451 | |
| Reinertrag (-verlust) - Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft | (141) | 3.302 | |
| Reinertrag - Anteil der nicht beherrschenden Anteile | 160 | 149 | |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (2) (in €) | (0,52) | 12,24 | |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (2) (in €) | (0,52) | 12,13 | |
| Anzahl ausstehender Aktien (in Tausend) | |||
| Für unverwässertes Ergebnis je Aktie | 9 | 271.639 | 269.850 |
| Für verwässertes Ergebnis je Aktie | 9 | 273.569 | 272.222 |
(1) Die Zahlen für 2019 wurden in Anwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse" ermittelt. Die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 16 seit dem 1. Januar 2019 werden in Anmerkung 2-A2 erläutert. Die Zahlen für 2018 wurden nicht neu ermittelt.
(2) Reinertrag (-verlust) - Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft geteilt durch die Anzahl der angegebenen Aktien
4.2.2 Konzerngesamtergebnis
| 2019 | 2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | Brutto | Steuereffekt | Netto | Brutto | Steuereffekt | Netto |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Reinertrag | 1.473 | (1.454) | 19 | 4.174 | (723) | 3.451 |
| Sonstige Anteile der Muttergesellschaft und von Tochtergesellschaften am Gesamtergebnis | ||||||
| Posten, die nicht nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | (137) | 49 | (88) | (356) | (3) | (359) |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste durch leistungsorientierte Versorgungspläne | (194) | 50 | (144) | 53 | (16) | 37 |
| Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Eigenkapital | 57 | (1) | 56 | (409) | 13 | (396) |
| Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurden oder werden | (67) | (81) | (148) | (483) | 29 | (454) |
| Umrechnungsdifferenzen auf ausländische Aktivitäten | 119 | - | 119 | (213) | - | (213) |
| Umrechnungsdifferenzen auf ausländische Aktivitäten in Hochinflationsländern | (99) | - | (99) | (175) | - | (175) |
| Teilabsicherung der Investition in Nissan | (70) | (87) | (157) | (102) | 32 | (70) |
| Fair-Value-Anpassungen von Cashflow-Absicherungsinstrumenten (1) | (17) | 6 | (11) | 7 | (4) | 3 |
| Schuldtitel zum beizulegenden Zeitwert über Eigenkapital (2) | - | - | - | - | 1 | 1 |
| SUMME SONSTIGER BESTANDTEILE AM GESAMTERGEBNIS DER MUTTERGESELLSCHAFT UND DER TOCHTERGESELLSCHAFTEN (A) | (204) | (32) | (236) | (839) | 26 | (813) |
| Anteil von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures an sonstigen Bestandteilen des Gesamtergebnisses | ||||||
| Posten, die nicht nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | 24 | - | 24 | (206) | - | (206) |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste durch leistungsorientierte Versorgungspläne | 23 | - | 23 | (68) | - | (68) |
| Sonstiges | 1 | - | 1 | (138) | - | (138) |
| Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurden oder werden (3) | 352 | - | 352 | 956 | - | 956 |
| Umrechnungsdifferenzen auf ausländische Aktivitäten | 407 | - | 407 | 960 | - | 960 |
| Sonstiges | (55) | - | (55) | (4) | - | (4) |
| GESAMTANTEIL VON ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN UND JOINT VENTURES AN SONSTIGEN BESTANDTEILEN DES GESAMTERGEBNISSES (B) | 376 | - | 376 | 750 | - | 750 |
| SONSTIGE BESTANDTEILE DES GESAMTERGEBNISSES (A) + (B) | 172 | (32) | 140 | (89) | 26 | (63) |
| GESAMTERGEBNIS | 1.645 | (1.486) | 159 | 4.085 | (697) | 3.388 |
| Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft | 1 | 3.221 | ||||
| Anteil der nicht-beherrschenden Anteile | 158 | 167 |
(1) Einschließlich 10 Mio. €, die im Jahr 2019 in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurden (6 Mio. € in 2018).
(2) Einschließlich -1 Mio. €, die im Jahr 2019 in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurde (2 Mio. € in 2018).
(3) Einschließlich 3 Mio. €, die im Jahr 2019 in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurden nach der vollständigen Konsolidierung von ZAG GM-AVTOVAZ zum 31. Dezember 2019.
4.2.3 Konsolidierte Finanzlage
| (Mio. €) AKTIVA | Anmerkungen | 31. Dezember 2019 (1) | 31. Dezember 2018 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte | 10-A | 6.949 | 5.913 |
| Sachanlagen (2) | 10-B | 16.900 | 14.304 |
| Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 21.232 | 21.439 | |
| Nissan | 12 | 20.622 | 20.583 |
| Sonstige assoziierte Unternehmen und Joint Ventures | 13 | 610 | 856 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 22 | 1.072 | 928 |
| Latente Steueransprüche | 8 | 1.016 | 952 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 17 | 1.224 | 1.485 |
| SUMME LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | 48.393 | 45.021 | |
| Umlaufvermögen | |||
| Bestände | 14 | 5.780 | 5.879 |
| Forderungen aus Absatzfinanzierung | 15 | 45.374 | 42.067 |
| Forderungen aus dem Segment Automotive | 16 | 1.258 | 1.399 |
| Finanzumlaufvermögen | 22 | 2.216 | 1.963 |
| Laufende Steueransprüche | 17 | 86 | 111 |
| Sonstiges Umlaufvermögen | 17 | 4.082 | 3.779 |
| Liquide Mittel | 22 | 14.982 | 14.777 |
| SUMME UMLAUFVERMÖGEN | 73.778 | 69.975 | |
| GESAMTVERMÖGEN | 122.171 | 114.996 |
(1) Die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse" seit dem 1. Januar 2019 werden in Anmerkung 2-A2 erläutert. Die Zahlen für 2018 wurden nicht neu ermittelt.
(2) Enthält Nutzungsrechte an Vermögenswerten in Höhe von 669 Mio. €, die sich aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse" ergeben.
| (Mio. €) PASSIVA | Anmerkungen | 31. Dezember 2019 (1) | 31. Dezember 2018 (2) |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | |||
| Aktienkapital | 1.127 | 1.127 | |
| Kapitalrücklage | 3.785 | 3.785 | |
| Eigene Aktien | (344) | (400) | |
| Neubewertung von Finanzinstrumenten | 232 | 236 | |
| Umrechnungsdifferenzen | (2.584) | (2.826) | |
| Reserven | 32.489 | 30.265 | |
| Reinertrag (-verlust) - Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft | (141) | 3.302 | |
| Eigenkapital - Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft | 34.564 | 35.489 | |
| Eigenkapital - Anteil der nicht-beherrschenden Anteile | 767 | 599 | |
| EIGENKAPITAL, GESAMT | 18 | 35.331 | 36.088 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | |||
| Latente Steuerschulden | 8 | 1.044 | 135 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen - langfristig | 19 | 1.636 | 1.531 |
| Sonstige Rückstellungen - langfristig | 20 | 1.458 | 1.463 |
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 23 | 8.794 | 6.209 |
| Rückstellungen für ungewisse Steuerverbindlichkeiten - langfristig | 8-C | 187 | 140 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 21 | 1.734 | 1.572 |
| SUMME LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | 14.853 | 11.050 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen - kurzfristig | 19 | 64 | 56 |
| Sonstige Rückstellungen - kurzfristig | 20 | 1.064 | 1.100 |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 23 | 2.780 | 2.463 |
| Schulden aus Absatzfinanzierung | 23 | 47.465 | 44.495 |
| Warenverbindlichkeiten | 9.582 | 9.505 | |
| Laufende Steuerverbindlichkeiten | 8-C | 223 | 289 |
| Rückstellungen für ungewisse Steuerverbindlichkeiten - kurzfristig | 8-C | 8 | 22 |
| Sonstige laufende Verbindlichkeiten | 21 | 10.801 | 9.928 |
| SUMME KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | 71.987 | 67.858 | |
| SUMME PASSIVA | 122.171 | 114.996 |
(1) Die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ seit dem 1. Januar 2019 werden in Anmerkung 2-A2 erläutert. Die Zahlen für 2018 wurden nicht neu ermittelt.
(2) Die Zahlen für 2018 enthalten eine Umgliederung der Rückstellungen für ungewisse Steuerverbindlichkeiten in Anwendung einer IFRIC-Entscheidung vom September 2019. Diese Rückstellungen werden nun separat ausgewiesen anstatt wie zuvor unter den sonstigen Rückstellungen (Anmerkung 2-A3). Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2018 wurde ebenfalls um einen Betrag von -57 Mio. € angepasst, nachdem ein Fehler in Bezug auf das Geschäft in der Region Nord- und Südamerika korrigiert wurde; eine entsprechende Buchung wurde unter den sonstigen Rückstellungen erfasst.
4.2.4 Eigenkapitalveränderungsrechnung
| Anzahl der Aktien | Neubewertung von | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | (Tausend) | Aktienkapital | Kapitalrücklage | Eigene Aktien | Finanzinstrumenten |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| BILANZIERT ZUM 31. DEZEMBER 2017 (1) | 295.722 | 1.127 | 3.785 | (494) | 809 |
| Übergang zu IFRS 9 „Anpassung der Eröffnungsbilanz“ | (21) | ||||
| Übergang zu IFRS 15 „Anpassung der Eröffnungsbilanz“ | |||||
| Anwendung von IAS 29 „Anpassung der Eröffnungsbilanz“ | |||||
| ANGEPASSTE ERÖFFNUNGSBILANZ ZUM 1. JANUAR 2018 | 295.722 | 1.127 | 3.785 | (494) | 788 |
| Reinertrag 2018 | |||||
| Sonstige Komponenten des Gesamtergebnisses (2) (3) | (538) | ||||
| GESAMTERGEBNIS 2018 | (538) | ||||
| Verwendung des Reinertrags 2017 | |||||
| Dividenden | |||||
| (Kauf) / Verkauf eigener Aktien und Effekt von | |||||
| Kapitalerhöhungen | 94 | ||||
| Änderungen in der Beteiligungsquote (4) | |||||
| Indexbasierte Anpassung der Aktienpositionen in | |||||
| Hochinflationsländern in 2018 | |||||
| Kosten für aktienbasierte Vergütungen und sonstige | |||||
| Leistungen | (14) | ||||
| SALDO AM 31. DEZEMBER 2018 (5) | 295.722 | 1.127 | 3.785 | (400) | 236 |
| Reinertrag 2019 | |||||
| Sonstige Komponenten des Gesamtergebnisses (3) | (4) | ||||
| GESAMTERGEBNIS 2019 | (4) | ||||
| Verwendung des Reinertrags 2018 | |||||
| Dividenden | |||||
| (Kauf) / Verkauf eigener Aktien und Effekt von | |||||
| Kapitalerhöhungen | 56 | ||||
| Änderungen in der Beteiligungsquote | |||||
| Indexbasierte Anpassung der Aktienpositionen in | |||||
| Hochinflationsländern in 2018 | |||||
| Kosten für aktienbasierte Vergütungen und sonstige | |||||
| Leistungen | |||||
| SALDO AM 31. DEZEMBER 2019 | 295.722 | 1.127 | 3.785 | (344) | 232 |
| Neubewertung von | Reinertrag (-verlust) (Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft) | Eigenkapital der Aktionäre (Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft) | ||
|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | Umrechnungsdifferenzen | Reserven | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| BILANZIERT ZUM 31. DEZEMBER 2017 (1) | (3.376) | 26.265 | 5.212 | 33.328 |
| Übergang zu IFRS 9 „Anpassung der Eröffnungsbilanz“ | (73) | (94) | ||
| Übergang zu IFRS 15 „Anpassung der Eröffnungsbilanz“ | (229) | (229) | ||
| Anwendung von IAS 29 „Anpassung der Eröffnungsbilanz“ | 14 | 65 | 79 | |
| ANGEPASSTE ERÖFFNUNGSBILANZ ZUM 1. JANUAR 2018 | (3.362) | 26.028 | 5.212 | 33.084 |
| Reinertrag 2018 | 3.302 | 3.302 | ||
| Sonstige Komponenten des Gesamtergebnisses (2) (3) | 487 | (30) | (81) | |
| GESAMTERGEBNIS 2018 | 487 | (30) | 3.302 | 3.221 |
| Verwendung des Reinertrags 2017 | 5.212 | (5.212) | ||
| Dividenden | (958) | (958) | ||
| (Kauf) / Verkauf eigener Aktien und Effekt von | ||||
| Kapitalerhöhungen | 94 | |||
| Änderungen in der Beteiligungsquote (4) | 33 | 39 | 72 | |
| Indexbasierte Anpassung der Aktienpositionen in | ||||
| Hochinflationsländern in 2018 | 3 | 86 | 89 | |
| Kosten für aktienbasierte Vergütungen und sonstige | ||||
| Leistungen | 13 | (112) | (113) | |
| SALDO AM 31. DEZEMBER 2018 (5) | (2.826) | 30.265 | 3.302 | 35.489 |
| Reinertrag 2019 | (141) | (141) | ||
| Sonstige Komponenten des Gesamtergebnisses (3) | 267 | (121) | 142 | |
| GESAMTERGEBNIS 2019 | 267 | (121) | (141) | 1 |
| Verwendung des Reinertrags 2018 | 3.302 | (3.302) | ||
| Dividenden | (966) | (966) | ||
| (Kauf) / Verkauf eigener Aktien und Effekt von | ||||
| Kapitalerhöhungen | 56 | |||
| Änderungen in der Beteiligungsquote | (5) | (5) | ||
| Indexbasierte Anpassung der Aktienpositionen in | ||||
| Hochinflationsländern in 2018 | (25) | 59 | 34 | |
| Kosten für aktienbasierte Vergütungen und sonstige | ||||
| Leistungen | (45) | (45) | ||
| SALDO AM 31. DEZEMBER 2019 | (2.584) | 32.489 | (141) | 34.564 |
| Eigenkapital der Aktionäre (Anteil der nicht beherrschenden Anteile) | Eigenkapital der Aktionäre, gesamt | |
|---|---|---|
| (Mio. €) | ||
| --- | --- | --- |
| BILANZIERT ZUM 31. DEZEMBER 2017 (1) | 294 | 33.622 |
| Übergang zu IFRS 9 „Anpassung der Eröffnungsbilanz“ | (2) | (96) |
| Übergang zu IFRS 15 „Anpassung der Eröffnungsbilanz“ | (9) | (238) |
| Anwendung von IAS 29 „Anpassung der Eröffnungsbilanz“ | 79 | |
| ANGEPASSTE ERÖFFNUNGSBILANZ ZUM 1. JANUAR 2018 | 283 | 33.367 |
| Reinertrag 2018 | 149 | 3.451 |
| Sonstige Komponenten des Gesamtergebnisses (2) (3) | 18 | (63) |
| GESAMTERGEBNIS 2018 | 167 | 3.388 |
| Verwendung des Reinertrags 2017 | ||
| Dividenden | (94) | (1.052) |
| (Kauf) / Verkauf eigener Aktien und Effekt von | ||
| Kapitalerhöhungen | 94 | |
| Änderungen in der Beteiligungsquote (4) | 241 | 313 |
| Indexbasierte Anpassung der Aktienpositionen in | ||
| Hochinflationsländern in 2018 | 1 | 90 |
| Kosten für aktienbasierte Vergütungen und sonstige | ||
| Leistungen | 1 | (112) |
| SALDO AM 31. DEZEMBER 2018 (5) | 599 | 36.088 |
| Reinertrag 2019 | 160 | 19 |
| Sonstige Komponenten des Gesamtergebnisses (3) | (2) | 140 |
| GESAMTERGEBNIS 2019 | 158 | 159 |
| Verwendung des Reinertrags 2018 | ||
| Dividenden | (96) | (1.062) |
| (Kauf) / Verkauf eigener Aktien und Effekt von | ||
| Kapitalerhöhungen | 56 | |
| Änderungen in der Beteiligungsquote | 106 | 101 |
| Indexbasierte Anpassung der Aktienpositionen in | ||
| Hochinflationsländern in 2018 | 34 | |
| Kosten für aktienbasierte Vergütungen und sonstige | ||
| Leistungen | (45) | |
| SALDO AM 31. DEZEMBER 2019 | 767 | 35.331 |
(1) Enthält Nutzungsrechte an Vermögenswerten in Höhe von 669 Mio. €, die sich aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse" ergeben.
(2) Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2018 wurde um einen Betrag von -57 Mio. € angepasst, nachdem ein Fehler in Bezug auf das Geschäft in der Region Nord- und Südamerika korrigiert wurde; eine entsprechende Buchung wurde unter den sonstigen Rückstellungen erfasst.
(3) Die Veränderung der Rückstellungen entspricht den versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus leistungsorientierten Versorgungsplänen während der Berichtsperiode.
(4) Die Änderungen in der Beteiligungsquote enthalten im Jahr 2018 die Auswirkungen von Kapitalerhöhungen durch Alliance Rostec Auto b.v. und AVTOVAZ sowie den Erwerb von Anteilen an AVTOVAZ durch Alliance Rostec Auto b.v. infolge eines Pflichtangebots und eines obligatorischen Squeeze-Out (Anmerkung 3-B).
(5) Die Anwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ und IFRIC 23 „Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung" hat keine Anpassungen des Eröffnungseigenkapitals erforderlich gemacht.
Die Entwicklung des konsolidierten Eigenkapitals im Jahr 2019 ist in Anmerkung 18 dargestellt.
4.2.5 Kapitalflussrechnung
| (Mio. €) | Anmerkungen | 2019 (1) | 2018 |
|---|---|---|---|
| Reinertrag | 19 | 3.451 | |
| Stornierung von Dividenden aus nicht konsolidierten börsennotierten Beteiligungen | (46) | (44) | |
| Stornierung von zahlungsunwirksamen Erträgen und Ausgaben | |||
| Abschreibungen und Wertminderungen | 3.809 | 3.245 | |
| Ergebnisanteil am Verlust (Ertrag) von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 190 | (1.540) | |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Ausgaben vor Zinsen und Steuern | 26-A | 1.937 | 1.396 |
| Dividenden von nicht börsennotierten assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 4 | 2 | |
| Cashflow vor Zinsen und Steuern (2) | 5.913 | 6.510 | |
| Dividenden von börsennotierten Unternehmen (3) | 625 | 828 | |
| Nettoveränderung der Finanzierung für Endkunden | (2.612) | (3.596) | |
| Nettoveränderung in der Händlerfinanzierung für erneuerbare Energien | (659) | (160) | |
| Rückgang (Zuwachs) der Forderungen aus Absatzfinanzierung | (3.271) | (3.756) | |
| Emission von Anleihen durch das Segment Absatzfinanzierung | 23-C | 3.869 | 4.245 |
| Rückkauf von Anleihen durch das Segment Absatzfinanzierung | 23-C | (4.034) | (3.148) |
| Nettoänderung bei sonstigen Schulden des Segments Absatzfinanzierung | 3.696 | 2.435 | |
| Nettoänderung bei sonstigen Wertpapieren und Darlehen des Segments Absatzfinanzierung | (428) | 61 | |
| Nettoänderung bei finanziellen Vermögenswerten des Segments Absatzfinanzierung | 3.103 | 3.593 | |
| Änderung bei aktivierten Leasinggegenständen | (1.059) | (519) | |
| Veränderung des Umlaufvermögenbedarfs vor Steuern | 26-B | 1.214 | 551 |
| CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT VOR ZINSEN UND STEUERN | 6.525 | 7.207 | |
| Zinseinnahmen | 78 | 67 | |
| Zinsaufwand | (368) | (332) | |
| Laufende Steuern (gezahlt)/erhalten | 8-C | (636) | (657) |
| CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | 5.599 | 6.285 | |
| Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | 26-C | (5.022) | (4.407) |
| Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen | 31 | 131 | |
| Erwerb von Beteiligungen mit Kontrollgewinn, abzüglich erworbener liquider Mittel | 5 | (29) | |
| Erwerb sonstiger Beteiligungen | (157) | (215) | |
| Veräußerung von Beteiligungen mit Kontrollverlust, abzüglich übertragener liquider Mittel | 2 | - | |
| Veräußerung sonstiger Beteiligungen | 36 | 8 | |
| Nettorückgang (-zuwachs) an sonstigen Wertpapieren und Darlehen der Automotive-Segmente | (2) | (150) | |
| CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT | (5.107) | (4.662) | |
| Dividendenzahlungen an Aktionäre der Muttergesellschaft | 18-D | (1.035) | (1.027) |
| Transaktionen mit Minderheitsanteilen | (10) | 11 | |
| Dividendenzahlungen auf nicht-beherrschende Anteile | 18-H | (96) | (94) |
| (Erwerb) Verkäufe eigener Aktien | (36) | (41) | |
| Cashflow von Aktionären | (1.177) | (1.151) | |
| Emission von Anleihen durch die Automotive-Segmente | 23-C | 1.557 | 1.895 |
| Rückkauf von Anleihen durch die Automotive-Segmente | 23-C | (574) | (1.455) |
| Nettozuwachs (-rückgang) bei sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten der Automotive-Segmente | (59) | (242) | |
| Nettoänderung bei finanziellen Verbindlichkeiten der Automotive-Segmente | 23-B | 924 | 198 |
| CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT | (253) | (953) | |
| ZUWACHS (RÜCKGANG) AN LIQUIDEN MITTELN | 239 | 670 |
(1) Die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ seit dem 1. Januar 2019 werden in Anmerkung 2-A2 erläutert. Die Zahlen für 2018 wurden nicht neu ermittelt.
(2) Der Cashflow vor Zinsen und Steuern beinhaltet nicht die von börsennotierten Unternehmen erhaltenen Dividenden.
(3) Dividenden von Daimler (46 Mio. € im Jahr 2019 und 44 Mio. € im Jahr 2018) und Nissan (579 Mio. € im Jahr 2019 und 784 Mio. € im Jahr 2018).
| (Mio. €) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Liquide Mittel: Anfangssaldo | 14.777 | 14.057 |
| Zuwachs (Rückgang) an liquiden Mitteln | 239 | 670 |
| Effekt von Wechselkurs- und sonstigen Änderungen | (34) | 50 |
| Liquide Mittel: Schlusssaldo * | 14.982 | 14.777 |
* Barmittel mit Verfügungsbeschränkung sind in Anmerkung 22-C beschrieben.
4.2.6 Anhang zum Konzernabschluss
4.2.6.1 Informationen zu Geschäftssegmenten und Regionen
Die von Renault definierten Geschäftssegmente sind die folgenden:
| • | das Segment „Automotive (ohne AVTOVAZ)", das die Automobilaktivitäten des Konzerns in der Form umfasst, wie sie vor der Übernahme der Kontrolle über die AVTOVAZ-Gruppe durch Renault gemäß IFRS 10 bestanden. Dieses Segment umfasst die Produktions-, Vertriebs- und Vertriebstochtergesellschaften für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die Fahrzeugservice-Tochtergesellschaften für die Marken Renault, Dacia und Samsung sowie die Tochtergesellschaften, die für das Cash-Management des Segments zuständig sind. Darin enthalten sind auch Beteiligungen an assoziierten Unternehmen der Automobilbranche und Joint Ventures, insbesondere Nissan; |
| • | das Segment „AVTOVAZ", bestehend aus dem russischen Automobilkonzern AVTOVAZ und seiner Muttergesellschaft Alliance Rostec Auto b.v., die Ende 2016 gegründet wurde, nachdem Renault im Dezember 2016 die Kontrolle über die Gesellschaften im Sinne von IFRS 10 erworben hatte; |
| • | das Segment „Absatzfinanzierung“, das der Konzern als eigenständige operative Tätigkeit betrachtet, die von der RCI Banque, ihren Tochtergesellschaften und Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures für das Vertriebsnetz und die Endkunden durchgeführt wird. |
A - Informationen nach Geschäftssegment
A1 - Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung nach Geschäftssegment
| Automotive (ohne | Transaktionen innerhalb von Automotive | GESAMT AUTOMOTIVE | Konzerninterne Transaktionen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | AVTOVAZ) (1) | AVTOVAZ (1) | Absatzfinanzierung | KONSOLIDIERT GESAMT | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2019 (2) | |||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Außenumsatz | 49.002 | 3.130 | - | 52.132 | 3.405 | - | 55.537 |
| Umsatz zwischen Segmenten | 105 | 774 | (774) | 105 | 18 | (123) | - |
| Umsatz nach Segment | 49.107 | 3.904 | (774) | 52.237 | 3.423 | (123) | 55.537 |
| Operative Gewinnmarge (3) | 1.289 | 156 | (1) | 1.444 | 1.223 | (5) | 2.662 |
| Betriebliche Erträge | 762 | 130 | (1) | 891 | 1.294 | (§0) | 2.105 |
| Finanzerträge (-aufwendungen) (4) | 179 | (111) | - | 68 | (10) | (500) | (442) |
| Ergebnisanteil (Verlust) von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | (213) | 2 | - | (211) | 21 | - | (190) |
| Vorsteuergewinn | 728 | 21 | (1) | 748 | 1.305 | (580) | 1.473 |
| Laufende und latente Steuern | (1.122) | 51 | - | (1.071) | (383) | - | (1.454) |
| REINERTRAG | (394) | 72 | (1) | (323) | 922 | (580) | 19 |
(1) Im Jahr 2019 beinhalten die Außenumsätze des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) Umsätze mit der AVTOVAZ-Gruppe in Höhe von 246 Mio. €, die somit unter „Konzerninterne Transaktionen“ für das Segment AVTOVAZ erfasst sind.
(2) Die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse" seit dem 1. Januar 2019 werden in Anmerkung 2-A2 erläutert. Die Zahlen für 2018 wurden nicht neu ermittelt.
(3) Details zu Abschreibungen und Wertminderungen finden sich in den nach Segmenten aufgeschlüsselten konsolidierten Kapitalflussrechnungen.
(4) Dividendenzahlungen des Segments Absatzfinanzierung an die Automotive-Segmente sind im Finanzergebnis der Automotive-Segmente und nicht unter „Konzerninterne Transaktionen“ erfasst. Für 2019 belaufen sich die Dividendenzahlungen auf 500 Mio. €.
| (Mio. €) | Automotive (ohne AVTOVAZ) (1) | AVTOVAZ (1) | Transaktionen innerhalb von Automotive | GESAMT AUTOMOTIVE | Absatzfinanzierung | Konzerninterne Transaktionen | KONSOLIDIERT GESAMT |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2018 | |||||||
| Außenumsatz | 51.171 | 3.040 | - | 54.211 | 3.208 | - | 57.419 |
| Umsatz zwischen Segmenten | 96 | 815 | (815) | 96 | 18 | (114) | - |
| Umsatz nach Segment | 51.267 | 3.855 | (815) | 54.307 | 3.226 | (114) | 57.419 |
| Operative Gewinnmarge (2) | 2.202 | 204 | - | 2.406 | 1.204 | 2 | 3.612 |
| Betriebliche Erträge | 1.583 | 209 | - | 1.792 | 1.193 | 2 | 2.987 |
| Finanzerträge (-aufwendungen) (3) | (97) | (95) | - | (192) | (11) | (150) | (353) |
| Ergebnisanteil (Verlust) von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 1.527 | (3) | - | 1.524 | 16 | - | 1.540 |
| Vorsteuergewinn | 3.013 | 111 | - | 3.124 | 1.198 | (148) | 4.174 |
| Laufende und latente Steuern | (369) | (26) | - | (395) | (330) | 2 | (723) |
| REINERTRAG | 2.644 | 85 | - | 2.729 | 868 | (146) | 3.451 |
(1) Im Jahr 2018 beinhalten die Außenumsätze des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) Umsätze mit der AVTOVAZ-Gruppe in Höhe von 311 Mio. €, die somit unter „Konzerninterne Transaktionen“ für das Segment AVTOVAZ erfasst sind.
(2) Details zu Abschreibungen und Wertminderungen finden sich in den nach Segmenten aufgeschlüsselten konsolidierten Kapitalflussrechnungen.
(3) Dividendenzahlungen des Segments Absatzfinanzierung an die Automotive-Segmente sind im Finanzergebnis der Automotive-Segmente und nicht unter „Konzerninterne Transaktionen“ erfasst.
A2 - Konsolidierte Finanzlage nach Geschäftssegment
31. DEZEMBER 2019 *
| (Mio. €) AKTIVA | Automotive (ohne AVTOVAZ) | AVTOVAZ | Transaktionen innerhalb von Automotive | GESAMT AUTOMOTIVE |
|---|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | ||||
| Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | 21.701 | 1.740 | - | 23.441 |
| Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 21.087 | 3 | - | 21.090 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte - Beteiligungen | 7.478 | - | (1.025) | 6.453 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte - sonstige Wertpapiere, | ||||
| Darlehen und Derivate aus der Finanzierungstätigkeit des | ||||
| Automotive-Segments | 194 | - | - | 194 |
| Latente Steueransprüche und sonstige langfristige | ||||
| Vermögenswerte | 1.446 | 469 | (108) | 1.807 |
| SUMME LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | 51.906 | 2.212 | (1.133) | 52.985 |
| Umlaufvermögen | ||||
| Bestände | 5.379 | 352 | - | 5.731 |
| Kundenforderungen | 1.175 | 183 | (87) | 1.271 |
| Finanzumlaufvermögen | 1.197 | 5 | (7) | 1.195 |
| Laufende Steueransprüche und sonstige kurzfristige | ||||
| Vermögenswerte | 3.003 | 66 | (3) | 3.066 |
| Liquide Mittel | 12.231 | 70 | (3) | 12.298 |
| SUMME UMLAUFVERMÖGEN | 22.985 | 676 | (100) | 23.561 |
| GESAMTVERMÖGEN | 74.891 | 2.888 | (1.233) | 76.546 |
| PASSIVA | ||||
| Eigenkapital | 35.214 | 1.108 | (1.028) | 35.294 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | ||||
| Langfristige Rückstellungen | 2.604 | 37 | - | 2.641 |
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 7.106 | 821 | - | 7.927 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten und sonstige langfristige | ||||
| Verbindlichkeiten | 1.982 | 60 | (108) | 1.934 |
| SUMME LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | 11.692 | 918 | (108) | 12.502 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | ||||
| Kurzfristige Rückstellungen | 1.034 | 66 | - | 1.100 |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 3.785 | 100 | (10) | 3.875 |
| Warenverbindlichkeiten und Absatzfinanzierungsschulden | 9.520 | 487 | (84) | 9.923 |
| Laufende Steuerverbindlichkeiten und sonstige laufende | ||||
| Verbindlichkeiten | 13.646 | 209 | (3) | 13.852 |
| SUMME KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | 27.985 | 862 | (97) | 28.750 |
| SUMME PASSIVA | 74.891 | 2.888 | (1.233) | 76.546 |
| (Mio. €) AKTIVA | Absatzfinanzierung | Konzerninterne Transaktionen | KONSOLIDIERT GESAMT |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | 408 | - | 23.849 |
| Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 142 | - | 21.232 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte - Beteiligungen | 2 | (5.577) | 878 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte - sonstige Wertpapiere, | |||
| Darlehen und Derivate aus der Finanzierungstätigkeit des | |||
| Automotive-Segments | - | - | 194 |
| Latente Steueransprüche und sonstige langfristige | |||
| Vermögenswerte | 433 | - | 2.240 |
| SUMME LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | 985 | (5.577) | 48.393 |
| Umlaufvermögen | |||
| Bestände | 49 | - | 5.780 |
| Kundenforderungen | 46.252 | (891) | 46.632 |
| Finanzumlaufvermögen | 1.948 | (927) | 2.216 |
| Laufende Steueransprüche und sonstige kurzfristige | |||
| Vermögenswerte | 5.984 | (4.882) | 4.168 |
| Liquide Mittel | 2.762 | (78) | 14.982 |
| SUMME UMLAUFVERMÖGEN | 56.995 | (6.778) | 73.778 |
| GESAMTVERMÖGEN | 57.980 | (12.355) | 122.171 |
| PASSIVA | |||
| Eigenkapital | 5.632 | (5.595) | 35.331 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | |||
| Langfristige Rückstellungen | 640 | - | 3.281 |
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 867 | - | 8.794 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten und sonstige langfristige | |||
| Verbindlichkeiten | 844 | - | 2.778 |
| SUMME LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | 2.351 | - | 14.853 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
| Kurzfristige Rückstellungen | 36 | - | 1.136 |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | - | (1.095) | 2.780 |
| Warenverbindlichkeiten und Absatzfinanzierungsschulden | 48.253 | (1.129) | 57.047 |
| Laufende Steuerverbindlichkeiten und sonstige laufende | |||
| Verbindlichkeiten | 1.708 | (4.536) | 11.024 |
| SUMME KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | 49.997 | (6.760) | 71.987 |
| SUMME PASSIVA | 57.980 | (12.355) | 122.171 |
* Die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse” seit dem 1. Januar 2019 werden in Anmerkung 2-A2 erläutert.
31. DEZEMBER 2018
| (Mio. €) AKTIVA | Automotive (ohne AVTOVAZ) | AVTOVAZ | Transaktionen innerhalb von Automotive | GESAMT AUTOMOTIVE |
|---|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | ||||
| Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | 18.448 | 1.422 | - | 19.870 |
| Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 21.314 | 11 | - | 21.325 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte - Beteiligungen | 6.907 | - | (855) | 6.052 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte - sonstige Wertpapiere, Darlehen und Derivate aus der Finanzierungstätigkeit des Automotive-Segments | 75 | - | - | 75 |
| Latente Steueransprüche und sonstige langfristige Vermögenswerte | 1.738 | 342 | (107) | 1.973 |
| SUMME LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | 48.482 | 1.775 | (962) | 49.295 |
| Umlaufvermögen | ||||
| Bestände | 5.515 | 321 | - | 5.836 |
| Kundenforderungen | 1.295 | 205 | (80) | 1.420 |
| Finanzumlaufvermögen | 1.415 | - | (6) | 1.409 |
| Laufende Steueransprüche und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 2.764 | 157 | (4) | 2.917 |
| Liquide Mittel | 11.691 | 89 | (3) | 11.777 |
| SUMME UMLAUFVERMÖGEN | 22.680 | 772 | (93) | 23.359 |
| GESAMTVERMÖGEN | 71.162 | 2.547 | (1.055) | 72.654 |
| PASSIVA | ||||
| Eigenkapital * | 36.004 | 908 | (859) | 36.053 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | ||||
| Langfristige Rückstellungen | 2.529 | 27 | - | 2.556 |
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 5.508 | 688 | - | 6.196 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten und sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 1.070 | 34 | (106) | 998 |
| SUMME LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | 9.107 | 749 | (106) | 9.750 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | ||||
| Kurzfristige Rückstellungen | 1.103 | 44 | - | 1.147 |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 3.258 | 94 | (9) | 3.343 |
| Warenverbindlichkeiten und Absatzfinanzierungsschulden | 9.279 | 495 | (78) | 9.696 |
| Laufende Steuerverbindlichkeiten und sonstige laufende Verbindlichkeiten | 12.411 | 257 | (3) | 12.665 |
| SUMME KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | 26.051 | 890 | (90) | 26.851 |
| SUMME PASSIVA | 71.162 | 2.547 | (1.055) | 72.654 |
| (Mio. €) AKTIVA | Absatzfinanzierung | Konzerninterne Transaktionen | KONSOLIDIERT GESAMT |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | 347 | - | 20.217 |
| Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 114 | - | 21.439 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte - Beteiligungen | 2 | (5.201) | 853 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte - sonstige Wertpapiere, Darlehen und Derivate aus der Finanzierungstätigkeit des Automotive-Segments | - | - | 75 |
| Latente Steueransprüche und sonstige langfristige Vermögenswerte | 464 | - | 2.437 |
| SUMME LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | 927 | (5.201) | 45.021 |
| Umlaufvermögen | |||
| Bestände | 43 | 5.879 | |
| Kundenforderungen | 42.854 | (808) | 43.466 |
| Finanzumlaufvermögen | 1.369 | (815) | 1.963 |
| Laufende Steueransprüche und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 5.028 | (4.055) | 3.890 |
| Liquide Mittel | 3.094 | (94) | 14.777 |
| SUMME UMLAUFVERMÖGEN | 52.388 | (5.772) | 69.975 |
| GESAMTVERMÖGEN | 53.315 | (10.973) | 114.996 |
| PASSIVA | |||
| Eigenkapital * | 5.249 | (5.214) | 36.088 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | |||
| Langfristige Rückstellungen | 578 | 3.134 | |
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 13 | - | 6.209 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten und sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 709 | - | 1.707 |
| SUMME LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | 1.300 | - | 11.050 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
| Kurzfristige Rückstellungen | 31 | - | 1.178 |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | - | (880) | 2.463 |
| Warenverbindlichkeiten und Absatzfinanzierungsschulden | 45.311 | (1.007) | 54.000 |
| Laufende Steuerverbindlichkeiten und sonstige laufende Verbindlichkeiten | 1.424 | (3.872) | 10.217 |
| SUMME KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | 46.766 | (5.759) | 67.858 |
| SUMME PASSIVA | 53.315 | (10.973) | 114.996 |
* Die Zahlen für 2018 enthalten eine Umgliederung der Rückstellungen für ungewisse Steuerverbindlichkeiten in Anwendung einer IFRIC-Entscheidung vom September 2019. Diese Rückstellungen werden nun separat ausgewiesen anstatt wie zuvor unter den sonstigen Rückstellungen (Anmerkung 2-A3). Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2018 wurde ebenfalls um einen Betrag von -57 Mio. € angepasst, nachdem ein Fehler in Bezug auf das Geschäft in der Region Nord- und Südamerika korrigiert wurde; eine entsprechende Buchung wurde unter den sonstigen Rückstellungen erfasst.
A3 - Kapitalflussrechnung nach Geschäftssegment
| (Mio. €) | Automotive (ohne AVTOVAZ) | AVTOVAZ | Transaktionen innerhalb von Automotive | GESAMT AUTOMOTIVE |
|---|---|---|---|---|
| 2019 (1) | ||||
| Reinertrag (2) | (394) | 72 | (1) | (323) |
| Stornierung von Dividenden aus nicht konsolidierten börsennotierten Beteiligungen | (46) | - | - | (46) |
| Stornierung von zahlungsunwirksamen Erträgen und Ausgaben | ||||
| Abschreibungen und Wertminderungen | 3.607 | 120 | - | 3.727 |
| Ergebnisanteil am Verlust (Ertrag) von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 213 | (2) | - | 211 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Ausgaben vor Zinsen und Steuern | 1.355 | 50 | - | 1.405 |
| DIVIDENDEN VON NICHT BÖRSENNOTIERTEN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN UND JOINT VENTURES | 4 | - | - | 4 |
| Cashflow vor Zinsen und Steuern (3) | 4.739 | 240 | (1) | 4.978 |
| Dividenden von börsennotierten Unternehmen (4) | 625 | - | 625 | |
| Rückgang (Zuwachs) der Forderungen aus Absatzfinanzierung | - | - | - | - |
| Nettoänderung bei finanziellen Vermögenswerten und Absatzfinanzierungsschulden | - | - | - | - |
| Änderung bei aktivierten Leasinggegenständen | (1.002) | - | - | (1.002) |
| Veränderung des Umlaufvermögenbedarfs vor Steuern | 1.829 | 15 | - | 1.844 |
| CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT VOR ZINSEN UND STEUERN | 6.191 | 255 | (1) | 6.445 |
| Zinseinnahmen | 73 | 5 | - | 78 |
| Zinsaufwand | (301) | (87) | 1 | (387) |
| Laufende Steuern (gezahlt)/erhalten | (367) | (11) | - | (378) |
| CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | 5.596 | 162 | - | 5.758 |
| (Mio. €) | Absatzfinanzierung | Konzerninterne Transaktionen | KONSOLIDIERT GESAMT |
|---|---|---|---|
| 2019 (1) | |||
| Reinertrag (2) | 922 | (580) | 19 |
| Stornierung von Dividenden aus nicht konsolidierten börsennotierten Beteiligungen | - | - | (46) |
| Stornierung von zahlungsunwirksamen Erträgen und Ausgaben | |||
| Abschreibungen und Wertminderungen | 82 | - | 3.809 |
| Ergebnisanteil am Verlust (Ertrag) von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | (21) | - | 190 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Ausgaben vor Zinsen und Steuern | 475 | 57 | 1.937 |
| DIVIDENDEN VON NICHT BÖRSENNOTIERTEN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN UND JOINT VENTURES | - | - | 4 |
| Cashflow vor Zinsen und Steuern (3) | 1.458 | (523) | 5.913 |
| Dividenden von börsennotierten Unternehmen (4) | - | - | 625 |
| Rückgang (Zuwachs) der Forderungen aus Absatzfinanzierung | (3.353) | 82 | (3.271) |
| Nettoänderung bei finanziellen Vermögenswerten und Absatzfinanzierungsschulden | 2.968 | 135 | 3.103 |
| Änderung bei aktivierten Leasinggegenständen | (57) | - | (1.059) |
| Veränderung des Umlaufvermögenbedarfs vor Steuern | (635) | 5 | 1.214 |
| CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT VOR ZINSEN UND STEUERN | 381 | (301) | 6.525 |
| Zinseinnahmen | - | - | 78 |
| Zinsaufwand | - | 19 | (368) |
| Laufende Steuern (gezahlt)/erhalten | (258) | - | (636) |
| CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | 123 | (282) | 5.599 |
(1) Die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse" seit dem 1. Januar 2019 werden in Anmerkung 2-A2 erläutert. Die Zahlen für 2018 wurden nicht neu ermittelt.
(2) Dividendenzahlungen des Segments Absatzfinanzierung an das Segment Automotive sind im Finanzergebnis des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) erfasst. Für 2019 belaufen sich die Dividendenzahlungen auf 500 Mio. €.
(3) Der Cashflow vor Zinsen und Steuern beinhaltet nicht die von börsennotierten Unternehmen erhaltenen Dividenden.
(4) Dividenden von Daimler (46 Mio. €) und Nissan (579 Mia €).
| (Mio. €) | Automotive (ohne AVTOVAZ) | AVTOVAZ | Transaktionen innerhalb von Automotive | GESAMT AUTOMOTIVE |
|---|---|---|---|---|
| 2019 | ||||
| CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | 5.596 | 162 | - | 5.758 |
| Erwerb immaterieller Vermögensgegenstände | (2.016) | (67) | - | (2.083) |
| Kauf von Sachanlagen | (2.846) | (95) | 15 | (2.926) |
| Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen | 16 | 27 | (14) | 29 |
| Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen mit Kontrollgewinn oder -verlust, abzüglich erworbener liquider Mittel | (55) | (9) | - | (64) |
| Erwerb und Veräußerung von sonstigen Beteiligungen und Sonstigem | (120) | - | - | (120) |
| Nettorückgang (-zuwachs) an sonstigen Wertpapieren und Darlehen der Automotive-Segmente | (3) | 1 | - | (2) |
| CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT | (5.024) | (143) | 1 | (5.166) |
| Cashflow von Aktionären | (1.165) | (1) | - | (1.166) |
| Nettoänderung bei finanziellen Verbindlichkeiten der Automotive-Segmente | 1.180 | (49) | - | 1.131 |
| CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT | 15 | (50) | - | (35) |
| ZUWACHS (RÜCKGANG) AN LIQUIDEN MITTELN | 587 | (3l) | 1 | 557 |
| (Mio. €) | Absatzfinanzierung | Konzerninterne Transaktionen | KONSOLIDIERT GESAMT |
|---|---|---|---|
| 2019 | |||
| CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | 123 | (282) | 5.599 |
| Erwerb immaterieller Vermögensgegenstände | (3) | - | (2.086) |
| Kauf von Sachanlagen | (10) | (2.936) | |
| Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen | 2 | - | 31 |
| Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen mit Kontrollgewinn oder -verlust, abzüglich erworbener liquider Mittel | 71 | - | 7 |
| Erwerb und Veräußerung von sonstigen Beteiligungen und Sonstigem | (1) | - | (121) |
| Nettorückgang (-zuwachs) an sonstigen Wertpapieren und Darlehen der Automotive-Segmente | - | - | (2) |
| CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT | 59 | - | (5.107) |
| Cashflow von Aktionären | (511) | 500 | (1.177) |
| Nettoänderung bei finanziellen Verbindlichkeiten der Automotive-Segmente | - | (207) | 924 |
| CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT | (511) | 293 | (253) |
| ZUWACHS (RÜCKGANG) AN LIQUIDEN MITTELN | (329) | 11 | 239 |
| (Mio. €) | Automotive (ohne AVTOVAZ) | AVTOVAZ | Transaktionen innerhalb von Automotive | GESAMT AUTOMOTIVE | Absatzfinanzierung | Konzerninterne Transaktionen | KONSOLIDIERT GESAMT |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | |||||||
| LIQUIDE MITTEL: ANFANGSSALDO | 11.691 | 89 | (3) | 11.777 | 3.094 | (94) | 14.777 |
| Zuwachs (Rückgang) an liquiden Mitteln | 587 | (31) | 1 | 557 | (329) | 11 | 239 |
| Effekt von Wechselkurs- und sonstigen Änderungen | (47) | 12 | (1) | (36) | (3) | 5 | (34) |
| LIQUIDE MITTEL: SCHLUSSSALDO | 12.231 | 70 | (3) | 12.298 | 2.762 | (78) | 14.982 |
| (Mio. €) | Automotive (ohne AVTOVAZ) | AVTOVAZ | Transaktionen innerhalb von Automotive | GESAMT AUTOMOTIVE |
|---|---|---|---|---|
| 2018 | ||||
| Reinertrag | 2.644 | 85 | - | 2.729 |
| Stornierung von Dividenden aus nicht konsolidierten börsennotierten Beteiligungen | (44) | - | - | (44) |
| Stornierung von zahlungsunwirksamen Erträgen und Ausgaben | ||||
| Abschreibungen und Wertminderungen | 3.066 | 109 | - | 3.175 |
| Ergebnisanteil am Verlust (Ertrag) von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | (1.527) | 3 | - | (1.524) |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Ausgaben vor Zinsen und Steuern | 825 | 90 | (1) | 914 |
| Dividenden von nicht börsennotierten assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 2 | - | - | 2 |
| Cashflow vor Zinsen und Steuern (1) | 4.966 | 287 | (1) | 5.252 |
| Dividenden von börsennotierten Unternehmen (2) | 828 | - | - | 828 |
| Rückgang (Zuwachs) der Forderungen aus Absatzfinanzierung | - | - | - | - |
| Nettoänderung bei finanziellen Vermögenswerten und Absatzfinanzierungsschulden | - | - | - | - |
| Änderung bei aktivierten Leasinggegenständen | (509) | - | - | (509) |
| Veränderung des Umlaufvermögenbedarfs vor Steuern | 781 | 16 | 6 | 803 |
| CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT VOR ZINSEN UND STEUERN | 6.066 | 303 | 5 | 6.374 |
| Zinseinnahmen | 71 | 5 | (2) | 74 |
| Zinsaufwand | (263) | (95) | 2 | (356) |
| Laufende Steuern (gezahlt)/erhalten | (388) | (14) | - | (402) |
| CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | 5.486 | 199 | 5 | 5.690 |
| (Mio. €) | Absatzfinanzierung | Konzerninterne Transaktionen | KONSOLIDIERT GESAMT |
|---|---|---|---|
| 2018 | |||
| Reinertrag | 868 | (146) | 3.451 |
| Stornierung von Dividenden aus nicht konsolidierten börsennotierten Beteiligungen | - | - | (44) |
| Stornierung von zahlungsunwirksamen Erträgen und Ausgaben | |||
| Abschreibungen und Wertminderungen | 70 | - | 3.245 |
| Ergebnisanteil am Verlust (Ertrag) von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | (16) | - | (1.540) |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Ausgaben vor Zinsen und Steuern | 503 | (21) | 1.396 |
| Dividenden von nicht börsennotierten assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | - | - | 2 |
| Cashflow vor Zinsen und Steuern (1) | 1.425 | (167) | 6.510 |
| Dividenden von börsennotierten Unternehmen (2) | - | - | 828 |
| Rückgang (Zuwachs) der Forderungen aus Absatzfinanzierung | (3.586) | (170) | (3.756) |
| Nettoänderung bei finanziellen Vermögenswerten und Absatzfinanzierungsschulden | 3.593 | - | 3.593 |
| Änderung bei aktivierten Leasinggegenständen | (10) | - | (519) |
| Veränderung des Umlaufvermögenbedarfs vor Steuern | (331) | 79 | 551 |
| CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT VOR ZINSEN UND STEUERN | 1.091 | (258) | 7.207 |
| Zinseinnahmen | - | (7) | 67 |
| Zinsaufwand | - | 24 | (332) |
| Laufende Steuern (gezahlt)/erhalten | (255) | - | (657) |
| CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | 836 | (241) | 6.285 |
(1) Der Cashflow vor Zinsen und Steuern beinhaltet nicht die von börsennotierten Unternehmen erhaltenen Dividenden.
(2) Dividenden von Daimler (44 Mio. €) und Nissan (784 Mio. €).
| (Mio. €) | Automotive (ohne AVTOVAZ) | AVTOVAZ | Transaktionen innerhalb von Automotive | GESAMT AUTOMOTIVE |
|---|---|---|---|---|
| 2018 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | 5.486 | 199 | 5 | 5.690 |
| Erwerb immaterieller Vermögensgegenstände | (1.735) | (32) | - | (1.767) |
| Kauf von Sachanlagen | (2.557) | (83) | 19 | (2.621) |
| Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen | 126 | 31 | (24) | 133 |
| Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen mit Kontrollgewinn oder -verlust, abzüglich erworbener liquider Mittel | (15) | (2) | - | (17) |
| Erwerb und Veräußerung von sonstigen Beteiligungen und Sonstigem | (159) | - | - | (159) |
| Nettorückgang (-zuwachs) an sonstigen Wertpapieren und Darlehen der Automotive-Segmente | (156) | - | 6 | (150) |
| CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT | (4.496) | (§6) | 1 | (4.581) |
| Cashflow von Aktionären | (1.149) | - | - | (1.149) |
| Nettoänderung bei finanziellen Verbindlichkeiten der Automotive-Segmente | 233 | (139) | (7) | 87 |
| CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT | (916) | (139) | (7) | (1.062) |
| ZUWACHS (RÜCKGANG) AN LIQUIDEN MITTELN | 74 | (26) | (1) | 47 |
| LIQUIDE MITTEL: ANFANGSSALDO | 11.718 | 130 | (3) | 11.845 |
| Zuwachs (Rückgang) an liquiden Mitteln | 74 | (26) | (1) | 47 |
| Effekt von Wechselkurs- und sonstigen Änderungen | (101) | (15) | 1 | (115) |
| LIQUIDE MITTEL: SCHLUSSSALDO | 11.691 | 89 | (3) | 11.777 |
| (Mio. €) | Absatzfinanzierung | Konzerninterne Transaktionen | KONSOLIDIERT GESAMT |
|---|---|---|---|
| 2018 | |||
| --- | --- | --- | --- |
| CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | 836 | (241) | 6.285 |
| Erwerb immaterieller Vermögensgegenstände | (4) | - | (1.771) |
| Kauf von Sachanlagen | (15) | - | (2.636) |
| Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen | - | (2) | 131 |
| Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen mit Kontrollgewinn oder -verlust, abzüglich erworbener liquider Mittel | (12) | - | (29) |
| Erwerb und Veräußerung von sonstigen Beteiligungen und Sonstigem | (48) | - | (207) |
| Nettorückgang (-zuwachs) an sonstigen Wertpapieren und Darlehen der Automotive-Segmente | - | - | (150) |
| CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT | (79) | (2) | (4.662) |
| Cashflow von Aktionären | (153) | 151 | (1.151) |
| Nettoänderung bei finanziellen Verbindlichkeiten der Automotive-Segmente | - | 111 | 198 |
| CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT | (153) | 262 | (953) |
| ZUWACHS (RÜCKGANG) AN LIQUIDEN MITTELN | 604 | 19 | 670 |
| LIQUIDE MITTEL: ANFANGSSALDO | 2.354 | (142) | 14.057 |
| Zuwachs (Rückgang) an liquiden Mitteln | 604 | 19 | 670 |
| Effekt von Wechselkurs- und sonstigen Änderungen | 136 | 29 | 50 |
| LIQUIDE MITTEL: SCHLUSSSALDO | 3.094 | (94) | 14.777 |
A4 - Sonstige Informationen für die Automotive-Segmente: Netto-Cash-Position bzw. Nettoverschuldung und Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
Die Netto-Cash-Position bzw. Nettoverschuldung und der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit werden nur für die Automotive-Segmente dargestellt, weil diese Indikatoren für die Überwachung der Absatzfinanzierungsaktivitäten nicht relevant sind.
Die Netto-Finanzverschuldung umfasst alle nicht operativen verzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie anderer nicht operativer finanzieller Vermögenswerte wie Wertschriften oder Darlehen des Segments.
NETTO-CASH-POSITION BZW. NETTOVERSCHULDUNG
| 31. Dezember 2019 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Automotive (ohne | Transaktionen innerhalb von | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (Mio. €) | AVTOVAZ) * | AVTOVAZ * | Automotive | GESAMT AUTOMOTIVE |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | (7.106) | (821) | - | (7.927) |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | (3.785) | (100) | 10 | (3.875) |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte - sonstige Wertpapiere, Darlehen und Derivate aus der Finanzierungstätigkeit | 64 | - | - | 64 |
| Finanzumlaufvermögen | 1.180 | 1 | (7) | 1.174 |
| Liquide Mittel | 12.231 | 70 | (3) | 12.298 |
| NETTO-CASH-POSITION (NETTOVERSCHULDUNG) DER AUTOMOTIVE-SEGMENTE | 2.584 | (850) | - | 1.734 |
* Die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ seit dem 1. Januar 2019 werden in Anmerkung 2-A2 erläutert. Die Zahlen für 2018 wurden nicht neu ermittelt.
| 31. Dezember 2018 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Transaktionen innerhalb von | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (Mio. €) | Automotive (ohne AVTOVAZ) | AVTOVAZ | Automotive | GESAMT AUTOMOTIVE |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | (5.508) | (688) | - | (6.196) |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | (3.258) | (94) | 9 | (3.343) |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte - sonstige Wertpapiere, Darlehen und Derivate aus der | ||||
| Finanzierungstätigkeit | 55 | - | - | 55 |
| Finanzumlaufvermögen | 1.415 | - | (6) | 1.409 |
| Liquide Mittel | 11.691 | 89 | (3) | 11.777 |
| NETTO-CASH-POSITION (NETTOVERSCHULDUNG) DER AUTOMOTIVE-SEGMENTE | 4.395 | (693) | - | 3.702 |
CASHFLOW AUS BETRIEBLICHER TÄTIGKEIT
| 2019 | ||||
|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | Automotive (ohne AVTOVAZ) | AVTOVAZ | Transaktionen innerhalb von Automotive | GESAMT AUTOMOTIVE |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Cashflow (ohne Dividenden von börsennotierten Unternehmen) vor Zinsen und Steuern | 4.739 | 240 | (1) | 4.978 |
| Veränderung des Umlaufvermögens vor Steuern | 1.829 | 15 | - | 1.844 |
| Erhaltene und bezahlte Zinsanteile des Segments Automotive | 73 | 5 | - | 78 |
| Vom Segment Automotive gezahlte Zinsen | (301) | (87) | 1 | (387) |
| Laufende Steuern (gezahlt)/erhalten | (367) | (11) | - | (378) |
| Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen abzüglich Veräußerungen | (4.846) | (135) | 1 | (4.980) |
| Aktivierte geleaste Fahrzeuge und Akkus | (1.002) | - | - | (1.002) |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit der Automotive-Segmente * | 125 | 27 | 1 | 153 |
* Für 2019 wird dieselbe Definition von Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit verwendet wie für 2018. 2018 wurde der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit nach Abzug der Mietaufwendungen im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit angegeben; ab 2019 wird aufgrund der Anwendung von IFRS 16 im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit nur noch der Cashflow im Zusammenhang mit gezahlten Zinsen angegeben. Der Unterschiedsbetrag, bestehend aus den Mietzahlungen, wird im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit dargestellt (Nettoänderung bei finanziellen Verbindlichkeiten der Automotive-Segmente) und zählt somit nicht mehr zum Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit. Ohne Anwendung von IFRS 16 beliefe sich der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit für 2019 auf 57 Mio. €
| 2018 | ||||
|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | Automotive (ohne AVTOVAZ) | AVTOVAZ | Transaktionen innerhalb von Automotive | GESAMT AUTOMOTIVE |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Cashflow (ohne Dividenden von börsennotierten Unternehmen) vor Zinsen und Steuern | 4.966 | 287 | (1) | 5.252 |
| Veränderung des Umlaufvermögens vor Steuern | 781 | 16 | 6 | 803 |
| Erhaltene und bezahlte Zinsanteile des Segments Automotive | 71 | 5 | (2) | 74 |
| Vom Segment Automotive gezahlte Zinsen | (263) | (95) | 2 | (356) |
| Laufende Steuern (gezahlt)/erhalten | (388) | (14) | - | (402) |
| Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen abzüglich Veräußerungen | (4.166) | (84) | (5) | (4.255) |
| Aktivierte geleaste Fahrzeuge und Akkus | (509) | - | - | (509) |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit des Segments Automotive | 492 | 115 | - | 607 |
B - Informationen nach Region
Die dargestellten Regionen entsprechen der für die Leitung des Konzerns verwendeten geografischen Aufteilung. Die Regionen sind in Abschnitt 1.3.1.3 des einheitlichen Registrierungsformulars definiert.
Konzernumsätze werden nach Sitz der Kunden ausgewiesen Im Jahr 2019 hat der Konzern seine internationale Organisation angepasst. Die bisherigen Regionen Asien-Pazifik einerseits und Afrika, Naher Osten, Indien andererseits wurden in zwei neue Regionen umgruppiert:
| • | Die Region China deckt gezielt die Geschäftsaktivitäten des Konzerns in China ab. |
| • | Die Region Afrika, Naher Osten, Indien, Asien-Pazifik umfasst die Länder in Afrika und im Nahen Osten, Indien, die Länder des ASEAN (Verband Südostasiatischer Nationen), Korea, Japan und Australien. |
Die Zahlen für 2018 entsprechen den neuen Segmenten, die 2019 eingeführt wurden.
Sachanlagen sowie immaterielle Vermögensgegenstände werden nach Standort der Tochtergesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen ausgewiesen.
| Afrika, Naher Osten, Indien, Asien- | KONSOLIDIERT | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | Europa 1) | Nord-/Südamerika | China | Pazifik | Eurasien | GESAMT |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2019 | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 36.516 | 4.435 | 127 | 7.038 | 7.421 | 55.537 |
| mit AVTOVAZ | 42 | 3 | - | 14 | 3.317 | 3.376 |
| Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | 17.392 | 852 | 179 | 1.307 | 4.119 | 23.849 |
| mit AVTOVAZ | - | - | - | - | 1.740 | 1.740 |
| 2018 | ||||||
| Umsatzerlöse | 36.704 | 4.684 | 275 | 8.194 | 7.562 | 57.419 |
| mit AVTOVAZ | 39 | 2 | - | 18 | 3.292 | 3.351 |
| Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | 14.800 | 821 | - | 1.180 | 3.416 | 20.217 |
| mit AVTOVAZ | - | - | - | - | 1.422 | 1.422 |
| (1) Einschließlich des Folgenden für Frankreich: | ||||||
| (Mio. €) | 2019 | 2018 | ||||
| Umsatzerlöse | 13.581 | 13.533 | ||||
| Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | 13.773 | 11.735 |
4.2.6.2 Rechnungslegungsgrundsätze und Konsolidierungskreis
ANMERKUNG 1 - FESTSTELLUNG DES KONZERNABSCHLUSSES
Der Konzernabschluss 2019 der Renault Gruppe wurde auf der Verwaltungsratssitzung am 13. Februar 2020 verabschiedet und wird den Aktionären auf der Hauptversammlung zur Genehmigung vorgelegt.
ANMERKUNG 2 - RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE
In Anwendung der europäischen Vorschriften wird der Konzernabschluss 2019 der Renault Gruppe nach den IFRS (International Financial Reporting Standards) erstellt, wie sie vom IASB (International Accounting Standards Board) am 31. Dezember 2019 herausgegeben und von der Europäischen Union zum Jahresende übernommen wurden.
2 - A - Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze
A1 - Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze in 2019
Die Renault Gruppe wendet die Rechnungslegungsstandards und zugehörigen Änderungen an, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und ab dem 1. Januar 2019 verbindlich sind.
NEUE ÄNDERUNGEN, DIE AB DEM 1. JANUAR 2019 VERPFLICHTEND ANZUWENDEN SIND
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse |
| IFRIC 23 | Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung |
| Änderungen an IAS 28 | Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures |
| Änderungen an IFRS 9 | Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung |
| Änderungen an IAS 19 | Planänderung, -kürzung oder -abgeltung |
| Jährliche Verbesserungen an den IFRS - Zyklus 2015-2017 | Verschiedene Maßnahmen betreffend: |
| • Änderungen an IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ und IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“ in Bezug auf „zuvor gehaltene Anteile an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit“; | |
| • Änderungen an IAS 12 „Ertragsteuern“ in Bezug auf „Ertragsteuerkonsequenzen von Zahlungen auf Finanzinstrumente, die als Eigenkapital klassifiziert werden“; | |
| •Änderungen an IAS 23 „Fremdkapitalkosten" in Bezug auf „Fremdkapitalkosten auf fertiggestellte qualifizierende Vermögenswerte“. |
Die Änderungen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 16 und IFRIC 23 werden im Folgenden dargestellt.
Die sonstigen Standards und Änderungen, die am 1. Januar 2019 in Kraft getreten sind, hatten keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss.
NEUE STANDARDS UND ÄNDERUNGEN, DIE IM AMTSBLATT DER EUROPÄISCHEN UNION VERÖFFENTLICHT WURDEN UND VOM KONZERN VORZEITIG ANGEWENDET WERDEN
Die Renault Gruppe hat sich dazu entschieden, die folgenden Änderungen, die am 16. Januar 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, bereits 2019 vorzeitig anzuwenden: Änderungen an IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“, IFRS 9 „Finanzinstrumente'' und IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ in Bezug auf die Reform der Referenzzinssätze.
Durch die vorzeitige Anwendung dieser Änderungen im Konzernabschluss der Gruppe zum 31. Dezember 2019 bleiben die Zinssicherungsbeziehungen (Cashflow-Hedges oder Fair-Value-Hedges) während der Dauer der Ungewissheit durch den Ersatz eines Referenzzinssatzes unverändert.
Da das Verfahren und der Zeitpunkt für den Ersatz der LIBOR-Sätze in der Reform der Referenzzinssätze noch nicht endgültig feststehen, wendet die Renault Gruppe diese Änderungen auf Sicherungsbeziehungen mit LIBOR-Sätzen an. Die Gruppe ist der Ansicht, dass keine Ungewissheit bezüglich der Euribor-Sätze besteht, da das neue Verfahren zur Bestimmung des Euribor von der ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) geprüft wurde.
Die Gruppe hat sich gegen die vorzeitige Anwendung der folgenden neuen Änderungen entschieden, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2020 verpflichtend anzuwenden sind:
NEUE ÄNDERUNGEN, DIE IM AMTSBLATT DER EUROPÄISCHEN UNION VERÖFFENTLICHT WURDEN UND VOM KONZERN NICHT VORZEITIG ANGEWENDET WERDEN
| Änderungen an IAS 1 und IAS 8 | Definition von „wesentlich“ |
| Änderung an IFRS 3 | Definition eines Geschäftsbetriebs |
A2 - Änderungen des Abschlusses durch die Erstanwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse“
Die Renault Gruppe wendet seit dem 1. Januar 2019 den IFRS 16 „Leasingverhältnisse" an. Dieser Standard ersetzt IAS 17 „Leasingverhältnisse" und die dazugehörigen IFRIC- und SIC-Interpretationen. Damit wird die bisherige Unterscheidung zwischen Mietleasing- und Finanzierungsleasingvereinbarungen („operating leases" und „finance leases") für den Leasingnehmer aufgehoben.
Nach IFRS 16 bilanziert ein Leasingnehmer einen Vermögenswert im Zusammenhang mit dem Nutzungsrecht sowie eine finanzielle Verbindlichkeit, die die Leasingverpflichtung darstellt. Der Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht („right-of-use asset“) wird über die erwartete Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben; die Leasingverbindlichkeit, die zunächst mit dem Barwert der Leasingraten über die erwartete Laufzeit des Leasingverhältnisses angesetzt wird, wird mit dem impliziten Zinssatz des Leasingvertrags, sofern dieser leicht bestimmbar ist, oder mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz berechnet. In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird die Abschreibung des Vermögenswerts aus dem Nutzungsrecht in der operativen Gewinnmarge erfasst, gleichzeitig wird unter den Finanzerträgen und -aufwendungen ein Finanzaufwand entsprechend den Zinsen auf die Leasingverbindlichkeit erfasst; dies ersetzt die Leasingzahlungen, die zuvor der operativen Gewinnmarge zugebucht wurden. Der steuerliche Effekt dieses Konsoliderungsausgleichs wird über die latenten Steuern berücksichtigt. In der Kapitalflussrechnung wirkt sich der Zinsaufwand auf den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit aus; die zurückgezahlte Leasingverbindlichkeit wirkt sich auf den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus. Bislang wurde der Gesamtbetrag der Leasingzahlungen im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit berücksichtigt.
Die Gruppe hat sich dazu entschieden, ihr nach IFRS 16 zulässiges Wahlrecht in Anspruch zu nehmen. Somit werden bei Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten und Leasingverträgen für geringwertige Vermögenswerte die Leasingzahlungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung weiterhin linear über die Laufzeit des Leasingvertrags verbucht.
Die Definition der Leistungsindikatoren (siehe Anmerkung 4.2.6.1-A4) zur Berechnung der Vergütung von Führungskräften und anderen Mitarbeitern der Gruppe hat sich nicht geändert. Somit wirkt sich die oben beschriebene Anwendung von IFRS 16 auf diese Indikatoren aus.
Die sich aus der Anwendung von IFRS 16 ergebenden Änderungen werden im Jahresabschluss 2019 nach dem vereinfachten retrospektiven Ansatz umgesetzt. Die Vergleichszahlen für das Jahr 2018 wurden nicht in Anwendung von IFRS 16 neu berechnet und entsprechen daher den im Konzernabschluss 2018 veröffentlichten Zahlen, die gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen nach IAS 17 ermittelt wurden.
Die Gruppe hat auf Leasingverträge, die zuvor als Leasingverhältnisse nach IAS 17 „Leasingverhältnisse" und IFRIC 4 „Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält“ ausgewiesen wurden, IFRS 16 angewendet und sich für die Nutzung der folgenden Wahlrechte und Vereinfachungsmaßnahmen entschieden, um die Werte zum Zeitpunkt der Erstanwendung (1. Januar 2019) zu ermitteln:
| • | Leasingverhältnisse mit einer Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten zum Zeitpunkt der Erstanwendung werden wie kurzzeitige Leasingverhältnisse behandelt. |
| • | Bei der Bewertung der Vermögenswerte aus Nutzungsrechten zum Zeitpunkt der Erstanwendung werden die anfänglichen direkten Kosten ausgeschlossen. |
| • | Die Vermögenswerte aus Nutzungsrechten werden zum Zeitpunkt der Erstanwendung um den unmittelbar vor dem Zeitpunkt der Erstanwendung verbuchten Betrag der Rückstellungen für belastete Leasingverhältnisse angepasst. |
Als Laufzeit des Leasingvertrags gilt die unkündbare Vertragslaufzeit, während der der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht am Leasinggegenstand hat, sowie mögliche Vertragsverlängerungen, wenn die Gruppe diese mit hinreichender Sicherheit in Anspruch nehmen wird. Für gewerbliche Mietverträge in Frankreich gilt generell eine Laufzeit von 9 Jahren.
Die IFRIC-Agenda-Entscheidung vom November 2019 in Bezug auf die Vertragslaufzeit und ihre Auswirkungen auf Verbesserungen an gemieteten Gebäuden hat keinen wesentlichen Einfluss auf den Jahresabschluss des Konzerns und betrifft unsere Analyse der Laufzeiten nicht.
In der Bilanz zum 1. Januar 2019 entsprechen die finanziellen Verbindlichkeiten für Leasingverhältnisse dem abgezinsten Betrag der künftigen Leasingzahlungen, ermittelt zum Grenzfremdkapitalzinssatz am 31. Dezember 2018, festgelegt auf Grundlage der Restlaufzeit des Leasingverhältnisses. Als Leasingnehmer verwendet die Gruppe den Grenzfremdkapitalzinssatz, der sich für jeden Währungsraum aus dem dort geltenden risikofreien Zinssatz zuzüglich der Risikoprämie der Gruppe für die lokale Währung errechnet. Der gewichtete Durchschnitt der Grenzfremdkapitalzinssätze, die für Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 angewendet wurden, betrug 2,35 %.
Vermögenswerte aus Nutzungsrechten wurden zum 1. Januar 2019 als der Wert der Leasingverbindlichkeiten zu diesem Zeitpunkt bewertet, korrigiert um Vorauszahlungen oder Vergünstigungen für die jeweiligen Leasingverhältnisse, soweit diese in der Bilanz zum 31. Dezember 2018 berücksichtigt wurden.
Die Differenz zwischen der Leasingverbindlichkeit zum Zeitpunkt der Erstanwendung und den Verpflichtungen aus Mietleasingverhältnissen, die im Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 gemäß IAS 17 aufgeführt sind, ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
| (Mio. €) | 1. Januar 2019 |
|---|---|
| Außerbilanzielle Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 | 661 |
| Leasingverhältnisse außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 16 und Ausnahmen | (71) |
| Abzinsungseffekt auf Leasingverhältnisse | (78) |
| Auswirkungen von abweichenden Stichtagen | (54) |
| Auswirkungen von optionalen Laufzeitverlängerungen, die nicht in den außerbilanziellen Verpflichtungen enthalten sind | 205 |
| Sonstiges | 25 |
| Finanzierungsleasingverhältnisse zum 31. Dezember 2018 | 78 |
| Leasingverbindlichkeiten zum 01. Januar 2019 | 766 |
Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 16 auf die Konzernbilanz zum 1. Januar 2019:
| (Mio. €) | Automotive (ohne AVTOVAZ) | AVTOVAZ | Absatzfinanzierung | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Sachanlagen - Nutzungsrechte | 602 | 11 | 56 | 669 |
| Grundstücke | - | 8 | - | 8 |
| Gebäude | 578 | 3 | 56 | 637 |
| Sonstiges (1) | 24 | - | - | 24 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten | (1) | - | 1 | - |
| Finanzielle Verbindlichkeiten und Schulden aus Absatzfinanzierung (kurzfristig und langfristig) - Leasingverbindlichkeiten | 696 | 15 | 55 | 766 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten und Schulden aus Absatzfinanzierung (kurzfristig und langfristig) - Sonstige verzinsliche Darlehen | (74) | (4) | - | (78) |
| Rückstellungen (2) | (19) | - | - | (19) |
(1) Leasingverträge für IT-, Betriebs- und Transportausrüstung
(2) Überwiegend Rückstellungen für die bis zum Ende der Mietverträge geschätzten Kosten für leerstehende gemietete Räumlichkeiten in Korea, die in eine Belastung des Nutzungsrechts umgegliedert wurden.
Die Anwendung von IFRS 16 hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die operative Gewinnmarge sowie die Finanzerträge und -aufwendungen des Konzerns.
Zum 31. Dezember 2019 lassen sich die Leasingzahlungen, die in der Bilanz nicht neu berechnet wurden, wie folgt darstellen:
| (Mio. €) | 31. Dezember 2019 |
|---|---|
| Leasingzahlungen für kurzzeitige Leasingverhältnisse | (33) |
| Leasingzahlungen für geringwertige Vermögenswerte | (31) |
| Sonstige Leasingzahlungen einschließlich variabler Leasingzahlungen | (48) |
Angaben zu Leasingverbindlichkeiten sind in Anmerkung 23 dargestellt.
Die Änderungen im Cashflow im Zusammenhang mit Leasingverbindlichkeiten pro Geschäftssegment lassen sich wie folgt darstellen:
| (Mio. €) | Automotive (ohne AVTOVAZ) | AVTOVAZ | Absatzfinanzierung | Summe |
|---|---|---|---|---|
| 2019 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Nettoänderung bei sonstigen Schulden des Segments Absatzfinanzierung | - | - | (5) | (5) |
| Zinsaufwand | (22) | (2) | - | (24) |
| CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | (22) | (2) | (5) | (29) |
| Nettozuwachs (-rückgang) bei sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten der Automotive-Segmente * | (94) | (2) | - | (96) |
| CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT | (94) | (2) | - | (96) |
| Zuwachs (Rückgang) des Cashflow | (116) | (4) | (5) | (125) |
* Dies entspricht der Rückzahlung der Leasingverbindlichkeiten für die Automotive-Segmente.
In der Kapitalflussrechnung zum 31. Dezember 2019 hat die Anwendung von IFRS 16 zu einem Zuwachs der Mittelabflüsse aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 96 Mio. € und einem Rückgang der Mittelabflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe desselben Betrags geführt. Dieser Effekt betrifft lediglich das Segment Automotive, denn der gesamte Cashflow im Segment Absatzfinanzierung wird als Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit klassifiziert.
A3 - Erstanwendung von IFRIC 23 „Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung“
Infolge der vorgeschriebenen Anwendung von IFRIC 23 „Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung" wurden keine Situationen erkannt, die Buchungspositionen aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 in Frage stellen. Somit hat die Anwendung von IFRIC 23 keine Auswirkungen auf das Eigenkapital zum 1. Januar 2019. Zur Ermittlung der Rückstellungen für ungewisse Steuerverbindlichkeiten nutzt die Gruppe ein Einzelfallverfahren, das in der Regel auf dem wahrscheinlichsten Wert beruht.
In der ersten Jahreshälfte 2019 wurde das IFRIC-Komitee darum gebeten, Richtlinien für die Klassifizierung von ungewissen Steuerverbindlichkeiten in der konsolidierten Finanzlage herauszugeben. Im September 2019 entschied das IFRIC, dass diese als laufende Steuerverbindlichkeiten ausgewiesen bzw. in die latenten Steuern einbezogen werden sollten. Das entsprach nicht dem von der Gruppe angewendeten Verfahren, bei dem Rückstellungen für ungewisse Steuerverbindlichkeiten unter Rückstellungen (Anmerkung 20) verbucht wurden; hierbei wurden die qualitativen Eigenschaften von sachdienlichen Finanzdaten berücksichtigt, wie im Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung festgelegt.
Die betreffenden Rückstellungen wurden jetzt umgegliedert und werden - getrennt nach kurzfristigen und einen langfristigen Rückstellungen - in der konsolidierten Finanzlage (4.2.3) separat zum 31. Dezember 2019 und für alle dargestellten Zeiträume ausgewiesen. Diese separate Darstellung erfolgt gemäß IAS 1.55.
2 - B - Schätzungen und Beurteilungen
Bei der Erstellung seines Jahresabschlusses muss Renault Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die sich auf den Buchwert bestimmter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, Ertrags- und Aufwandsposten sowie auf die in bestimmten Anmerkungen gemachten Angaben auswirken. Renault überprüft seine Schätzungen und Beurteilungen regelmäßig, um Erfahrungen aus der Vergangenheit und andere Faktoren zu berücksichtigen, die unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten als relevant erachtet werden. Sollten Änderungen dieser Annahmen oder Umstände nicht wie erwartet eintreten, können die in den künftigen Konzernabschlüssen von Renault ausgewiesenen Werte von den Schätzungen zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses abweichen.
Im Allgemeinen handelt es sich bei den wesentlichen Posten im Konzernabschluss der Gruppe, die von Schätzungen und Beurteilungen zum 31. Dezember 2019 abhängig sind, um Folgende:
| • | Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten und deren Abschreibungsdauer (Anmerkungen 2-K und 10-A) |
| • | Abschreibungszeiträume für Anlagevermögen, bei dem es sich nicht um aktivierte Entwicklungskosten handelt (Anmerkungen 2-K, 2-L und 10) |
| • | etwaige Wertminderungen des Anlagevermögens (Anmerkungen 2-M und 11) und der operativen Forderungen (Anmerkungen 16 und 17), insbesondere der Vermögenswerte in Argentinien, das sich seit 2018 in einer hyperinflationären Lage befindet (Anmerkung 11-B), und der Vermögenswerte in China (Anmerkungen 6-B und 13) |
| • | der erzielbare Wert von geleasten Fahrzeugen, die als Sachanlagen oder Vorräte klassifiziert sind (Anmerkungen 2-G, 10-B und 14) |
| • | Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, insbesondere Nissan (Anmerkungen 2-M, 12 und 13) |
| • | Forderungen aus der Absatzfinanzierung (Anmerkungen 2-G und 15); |
| • | Ansatz latenter Steuern (Anmerkungen 2-I und 8) |
| • | Erfassung von Verkaufsförderungsprogrammen, die unter sonstigen Verbindlichkeiten verbucht sind (Anmerkungen 2-G und 21) |
| • | Rückstellungen, insbesondere Rückstellungen für Fahrzeug- und Batteriegarantien (Anmerkung 2-G), Rückstellungen für Pensionen und sonstige langfristige Personalvorsorgeverpflichtungen (Anmerkung 2-S und 19) sowie Rückstellungen für Personalanpassungsmaßnahmen (Anmerkung 2-T und 6-A), Rückstellungen für rechtliche und steuerliche Risiken (außer Ertragsteuerrisiken) (Anmerkung 20) und Rückstellungen für ungewisse Steuerverbindlichkeiten (Anmerkung 21) |
| • | Erfassung von Leasingverbindlichkeiten, insbesondere mit den Grenzfremdkapitalzinssätzen und dem Wert möglicher Vertragsverlängerungen, die mit hinreichender Sicherheit in Anspruch genommen werden (Anmerkung 23) |
| • | der Wert der Aktiva im Iran, die im Wesentlichen aus Aktien, einem Gesellschafterdarlehen und geschäftlichen Forderungen bestehen (Anmerkung 6-D), und im Allgemeinen der Wert der Vermögenswerte des Konzerns in allen Bereichen, die von Länderrisiken betroffen sind. |
2 - C - Konsolidierungsgrundsätze
Der Konzernabschluss umfasst die Abschlüsse aller Unternehmen, die ausschließlich vom Konzern direkt oder indirekt kontrolliert werden (Tochterunternehmen). Gemeinschaftlich geführte Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert, wenn sie als Joint Ventures klassifiziert werden; sie werden auf der Grundlage des prozentualen Anteils, der für jede Bilanz- und GuV-Position spezifisch ist, konsolidiert, wenn sie als Gemeinschaftsunternehmen klassifiziert werden.
Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss ausübt (assoziierte Unternehmen), werden auf der Grundlage des Eigenkapitals in den Abschluss einbezogen.
Wesentliche konzerninterne Transaktionen und nicht realisierte Zwischenergebnisse werden eliminiert.
Investitionen in nicht bedeutende Unternehmen, die ausschließlich von der Gruppe kontrolliert, aber nicht konsolidiert werden, obwohl sie die oben genannten Kriterien erfüllen, werden unter den sonstigen langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Ihre Konsolidierung hätte keine nennenswerten Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da es sich um konzernfinanzierte Unternehmen handelt, deren Verluste gegebenenfalls durch außerplanmäßige Abschreibungen erfasst werden, und für die gilt:
| • | dass sie fast alle Einkäufe bei Konzerngesellschaften tätigen; oder |
| • | dass die Gesellschaft nahezu alle Verkaufstransaktionen mit den Konzerngesellschaften abwickelt. |
Verkaufsoptionen auf Minderheitsanteile werden in der Konzernbilanz zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und in den Automotive-Segmenten in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten und im Segment Absatzfinanzierung in den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten mit entsprechender Anpassung des Eigenkapitals ausgewiesen.
2 - D - Darstellung des Konzernabschlusses
Bewertungsgrundlage
Der Konzernabschluss wird im Einklang mit den IFRS-Vorschriften und mit Ausnahme bestimmter Kategorien von Vermögenswerten und Schulden nach dem Anschaffungswertprinzip erstellt. Die betroffenen Kategorien werden in den folgenden Anmerkungen näher erläutert.
Betriebsergebnis und operative Marge
Das Betriebsergebnis umfasst alle Erlöse und Kosten, die direkt mit den Aktivitäten des Konzerns in Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob sie wiederkehrend sind oder aus einmaligen Entscheidungen oder Vorgängen resultieren, wie z. B. Restrukturierungskosten. Die operative Marge entspricht dem Betriebsergebnis vor sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen, die naturgemäß ungewöhnlich oder signifikant sind und die Vergleichbarkeit der Marge beeinträchtigen könnten. Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen umfassen:
| • | Restrukturierungskosten im Zusammenhang mit eingestellten Aktivitäten und Personalanpassungskosten |
| • | Gewinne oder Verluste aus dem teilweisen oder vollständigen Verkauf von Unternehmen oder Betriebsteilen, Gewinne oder Verluste aus dem vollständigen oder teilweisen Verkauf von Anteilen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, sonstige Gewinne oder Verluste aufgrund von Änderungen des Konsolidierungskreises, z. B. aus dem Erwerb der Kontrolle über Unternehmen im Sinne von IFRS 10, die zuvor nach der Equity-Methode bilanziert wurden, sowie direkte Anschaffungskosten für Unternehmen, die voll konsolidiert oder auf der Grundlage des prozentualen Anteils an der Beteiligung konsolidiert werden |
| • | Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen oder immateriellen Vermögenswerten (ausgenommen Verkäufe von vermieteten Vermögenswerten) |
| • | Wertminderungen auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte (ohne Firmenwerte von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures) |
| • | ungewöhnliche Sachverhalte, d. h. Erträge und Aufwendungen, die in ihrer Häufigkeit, Art oder Höhe ungewöhnlich sind und sich auf wesentliche Rechtsstreitigkeiten oder Wertminderungen von betrieblichen Forderungen beziehen. |
Ergebnisanteil von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
Der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ergebnisanteil von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures umfasst den Anteil an den Gewinnen oder Verlusten dieser Unternehmen sowie die Wertminderungen und Wertaufholungen dieser Unternehmen (Anmerkung 2-M). Die gebuchte Wertminderung ist auf den Restbuchwert der Beteiligung begrenzt, sofern keine zusätzliche Verpflichtung eingegangen wurde.
Der Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf oder dem Verlust eines maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Kontrolle über assoziierte Unternehmen und Joint Ventures, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, sowie der Gewinn oder Verlust aus dem Erwerb der Kontrolle über Unternehmen im Sinne von IFRS 10, die bereits konsolidiert, aber nicht beherrscht werden, wird in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen. Das schließt Übertragungen von kumulierten Umrechnungsdifferenzen während des Zeitraums ein, in dem das Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert wurde.
Der Konzern bilanziert für alle Differenzen zwischen den Buch- und Steuerwerten seiner Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures eine latente Steuerschuld auf Dividendenausschüttungen (Anmerkung 2-1). Diese Steuern sind in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns in den laufenden und latenten Steuern enthalten.
Firmenwerte, die sich auf assoziierte Unternehmen und Joint Ventures beziehen, sind im Wert der betreffenden Unternehmen enthalten, wie er in der Konzernbilanz unter den Vermögenswerten ausgewiesen ist. Im Falle einer Wertminderung wird ein Wertminderungsaufwand verbucht und über den Ergebnisanteil von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ausgewiesen (Anmerkung 2-J).
Anschaffungskosten im Zusammenhang mit Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures sind in den Anschaffungskosten dieser Beteiligungen enthalten.
Kreuzbeteiligungen zwischen einem konsolidierten Unternehmen und einem assoziierten Unternehmen werden bei der Bewertung der Anteile an dem assoziierten Unternehmen, wie sie in den Vermögenswerten der Bilanz ausgewiesen werden, neutralisiert. Die 15-prozentige Beteiligung von Renault an Nissan wird daher bei der Bewertung der in der Konzernbilanz ausgewiesenen Beteiligung an Nissan neutralisiert (Anmerkung 12).
Dividenden von nicht börsennotierten assoziierten Unternehmen und Joint Ventures sind im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit der Automotive-Segmente enthalten. Dividenden von börsennotierten assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, d. h. Nissan, sind hingegen nicht im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) enthalten.
AUSWEISUNG NACH GESCHÄFTSSEGMENT
Die nach Geschäftssegmenten aufgeschlüsselten Informationen basieren auf der internen Berichterstattung an das Executive Committee, das als „Chief Operating Decision-Maker“ bezeichnet wird. Diese Informationen werden nach den für den Konzernabschluss geltenden IFRS erstellt. Alle Finanzdaten des Konzerns sind den Geschäftssegmenten zugeordnet. Die Spalten „Konzerninterne Transaktionen“ und „Transaktionen innerhalb von Automotive“ sind für Transaktionen zwischen den Segmenten reserviert, die zu marktnahen Konditionen erfolgen. Dividendenzahlungen des Segments Absatzfinanzierung an das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) sind im Finanzergebnis des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) erfasst.
Die Kennzahl zur Beurteilung der Segmentleistung ist die operative Marge.
Neben den Steuern und dem Anteil der assoziierten Unternehmen am Reinertrag werden die Erträge und Aufwendungen aus der Absatzfinanzierung als operative Posten ausgewiesen. Der sich aus der französischen Konzernbesteuerung ergebende Steuereffekt ist im Steueraufwand des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) erfasst.
Die Aktiva und Passiva sind segmentspezifisch. Forderungen, die vom Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) an die Absatzfinanzierungsgesellschaften abgetreten werden, behandelt der Abtretungsempfänger als Betriebsvermögen, sofern die Risiken und Chancen in wesentlichen Teilen übertragen werden. Bei diesen Forderungen handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen an das Händlernetz.
Fahrzeuge und Batterien, für die das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) eine Rückkaufverpflichtung hat, sind in den Aktiva des Segments enthalten. Wenn diese Aktiva durch das Segment Absatzfinanzierung finanziert werden, weist das Segment Absatzfinanzierung eine Forderung gegenüber dem Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) aus.
Kurz- und langfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Forderungen aus der Absatzfinanzierung, sonstige Wertpapiere, Derivate, Darlehen und finanzielle Verbindlichkeiten des Segments Absatzfinanzierung (ausgenommen rückzahlbare Aktien und nachrangige Darlehen) werden als kurzfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten behandelt, weil sie im normalen Geschäftszyklus dieses operativen Segments zum Einsatz kommen.
Für die Automotive-Segmente werden neben den direkt mit dem Geschäftszyklus in Zusammenhang stehenden Positionen alle innerhalb eines Jahres fälligen Vermögenswerte und Schulden als kurzfristig klassifiziert.
2 - E - Umrechnung der Jahresabschlüsse ausländischer Gesellschaften
Die Berichtswährung des Konzerns ist der Euro. Bei ausländischen Gesellschaften entspricht die funktionale Währung in der Regel der lokalen Währung. In den Fällen, in denen die meisten Transaktionen in einer anderen Währung abgewickelt werden, wird diese als funktionale Währung übernommen.
Die Abschlüsse ausländischer Gesellschaften werden in ihrer funktionalen Währung erstellt und anschließend wie folgt in die Berichtswährung des Konzerns umgerechnet:
Die Umrechnung der zum Anschaffungswert angesetzten Posten der Finanzlage, die nicht Bestandteil des Eigenkapitals sind, erfolgt zum Stichtagskurs.
| • | Die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit dem Durchschnittskurs des Zeitraums umgerechnet. |
| • | Die Umrechnungsdifferenz ist eine der sonstigen Komponenten des Gesamtergebnisses und hat daher keinen Einfluss auf das Konzernergebnis. |
| • | Geschäfts- oder Firmenwerte, die bei einem Zusammenschluss mit einem ausländischen Unternehmen entstehen, werden als Vermögenswert oder Verbindlichkeit des erworbenen Unternehmens behandelt. Deshalb werden sie in der funktionalen Währung des jeweiligen Unternehmens ausgedrückt und zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. |
Bei Verkauf eines ausländischen Unternehmens werden die kumulierten Umrechnungsdifferenzen auf seinen Vermögenswerten und Schulden in der Gewinn- und Verlustrechnung in die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen umgebucht.
Im Gegensatz zu den oben genannten Grundsätzen werden die Abschlüsse von Unternehmen in Hochinflationsländern gemäß IAS 29 „Rechnungslegung in Hochinflationsländern“ umgerechnet. Nichtmonetäre Bilanzpositionen, Gewinn- und Verlustrechnungspositionen, Gesamtergebnispositionen und Kapitalflussrechnungspositionen werden um die Inflation in ihrer ursprünglichen Landeswährung bereinigt, dann werden alle Abschlüsse mit dem Kurs zum Abschlussstichtag der Periode umgerechnet. Diese Art der Rechnungslegung in Hochinflationsländern führt zum Ansatz eines Gewinns oder Verlustes aus der Belastung durch Hyperinflation, der unter den sonstigen Finanzerträgen und -aufwendungen erfasst und somit im Folgejahr in die Rücklagen aufgenommen wird.
Um festzustellen, ob sich ein Land in Hyperinflation befindet, verweist die Gruppe auf die Liste der International Practices Task Force (IPTF) des Center for Audit Quality. Die Abschlüsse der argentinischen Tochtergesellschaften des Konzerns werden nach den Grundsätzen des IAS 29 konsolidiert, der ab dem 1. Januar 2018 angewendet wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass das IFRIC derzeit Fragen untersucht, die ihm in Bezug auf IAS 21 „Auswirkungen von Wechselkursänderungen" und IAS 29 „Rechnungslegung in Hochinflationsländern" und deren Anwendung auf Jahresabschlüsse von Unternehmen, die in Hochinflationsländern tätig sind, vorgelegt wurden. Die Fragen betreffen insbesondere die Klassifizierung von kumulierten Währungsumrechnungsdifferenzen vor der Hyperinflation sowie die Klassifizierung der Auswirkungen der indexbasierten Anpassung und Umrechnung der Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften in Hochinflationsländern als Rücklagen oder als Umrechnungsdifferenzen im Eigenkapital. Die Zuordnung der Auswirkungen der indexbasierten Anpassung wegen Hyperinflation und die Umrechnung der Konten zwischen Rücklagen und Umrechnungsdifferenzen könnte von den bevorstehenden Entscheidungen des IFRIC beeinflusst werden.
2 - F - Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften
In einer anderen Währung als der funktionalen Währung des betreffenden Unternehmens getätigte Geschäftsvorgänge werden zunächst in die funktionale Währung umgerechnet und mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion erfasst.
Für Berichtszwecke werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in anderen Währungen als der funktionalen Währung zum Stichtagskurs umgerechnet. Alle sich daraus ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst. Eine Ausnahme bilden Kursgewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten, die zur Absicherung einer Nettoinvestition in eine wirtschaftlich selbstständige Teileinheit bestimmt sind (Anmerkung 2-X).
Die folgenden Effekte werden daher im Reinertrag erfasst:
| • | Umrechnungsdifferenzen aus dem Finanzgeschäft der Automotive-Segmente sind im Finanzergebnis enthalten. |
| • | Die übrigen Umrechnungsdifferenzen sind in der operativen Marge enthalten. |
Die Bewertung und Erfassung der Derivate erfolgt wie in Anmerkung 2-X beschrieben.
2 - G - Umsatzerlöse und Marge
Die Umsatzerlöse umfassen alle Erlöse aus dem Verkauf von Automobilwaren des Konzerns, die damit verbundenen Dienstleistungen sowie die verschiedenen Absatzfinanzierungsprodukte, die die Konzerngesellschaften an ihre Kunden vermarkten.
Realisierung des Verkaufs von Waren und Dienstleistungen und der Margen
REALISIERUNG VON VERKÄUFEN UND MARGEN
Verkäufe von Automobilgüter werden zum Zeitpunkt des Kontrollübergangs erfasst. Der Übergang der Kontrolle über die Automobilgüter erfolgt, wenn die Waren bei konzernfremden Händlern dem Vertriebsnetz zur Verfügung gestellt (zum Zeitpunkt der Ein- oder Auslagerung, je nach vertraglicher Vereinbarung) bzw. bei Direktverkäufen an den Endverbraucher geliefert werden.
Ein Kontrollübergang liegt jedoch nicht vor, wenn es sich um Güter handelt, die im Rahmen eines Mietleasingverhältnisses von einer Konzernfinanzierungsgesellschaft verkauft wurden, oder wenn Waren, die mit einer Rückkaufverpflichtung verkauft wurden, mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückgegeben werden. Bei solchen Transaktionen werden die Erlöse progressiv über den Leasingdauer erfasst. Ein Gebrauchtwagenverkauf wird zum Zeitpunkt der Kontrollübergangs über das Gebrauchtfahrzeug erfasst.
Die Differenz zwischen dem vom Kunden bezahlten Preis und dem Rückkaufpreis wird als Mieteinnahmen behandelt und über den Zeitraum verteilt, in dem der Automobilartikel dem Kunden zur Verfügung steht. Die Herstellungskosten für den betreffenden neuen Automobilartikel werden bei Verträgen mit einer Vertragslaufzeit von weniger als einem Jahr in den Vorräten erfasst und bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in den Sachanlagen unter den an Kunden vermieteten Sachanlagen ausgewiesen. Der prognostizierte Wiederverkaufswert berücksichtigt die jüngsten bekannten Entwicklungen auf dem Gebrauchtwagenmarkt, aber auch die zukünftig zu erwartenden Entwicklungen über den Zeitraum, in dem die Automobilwaren verkauft werden. Sie können sowohl von externen (Wirtschaftslage, Besteuerung) als auch von internen Faktoren (Änderung des Sortiments oder der Preisstrategie des Herstellers) beeinflusst werden. Sobald ein Verlust aus der Weiterveräußerung zu erwarten ist, wird eine Rückstellung (wenn sich der Automobilartikel im Vorratsvermögen befindet) oder eine zusätzliche Abschreibung (wenn der Automobilartikel im Sachanlagevermögen inbegriffen ist) gebildet, um den Verlust zu decken.
VERKAUFSFÖRDERUNGSPROGRAMME
Verkaufsförderungsprogramme, die auf dem Volumen oder den Preisen der verkauften Produkte basieren, werden bei der Erfassung der betreffenden Verkaufsaktivitäten vom Umsatz abgezogen. Die Rückstellungen basieren auf Schätzungen des wahrscheinlichsten Betrages.
Die Gruppe führt bestimmte Werbekampagnen durch, bei denen sie zinsgünstige Kundenkredite oder Rabatte auf Dienstleistungen anbietet. Da es sich hierbei um Verkaufsförderung handelt, werden die Kosten dieser Maßnahmen beim Fahrzeugverkauf vom Umsatz des Segments Automotive abgezogen und nicht über die Dauer der betroffenen Finanzierung oder Dienstleistungen verteilt.
GARANTIE
Der Konzern unterscheidet zwischen versicherungs- und dienstleistungsbezogenen Garantien. Für versicherungsbezogene Garantien werden Rückstellungen gebildet, während dienstleistungsbezogene Garantien zu Erträgen führen, die über die Dauer der Garantieverlängerung verteilt sind.
Die geschätzten oder angefallenen Kosten im Zusammenhang mit Produkt- oder Teilegarantien des Herstellers, die nicht durch Versicherungen abgedeckt sind, werden bei der Erfassung der Verkäufe als Aufwand erfasst. Rückstellungen für Kosten, die Renault zu tragen hat, werden auf der Grundlage der beobachteten Daten nach Modell und Motor, d. h. der Höhe der Kosten, und ihrer Verteilung über die Garantiezeiträume des Herstellers bewertet. Im Falle von Produktrückrufen infolge von Ereignissen, die nach dem Inverkehrbringen des Fahrzeugs auftreten, werden Rückstellungen gebildet, um die anfallenden Kosten zu decken, sobald die Entscheidung über die Durchführung der Rückrufaktion gefallen ist. Forderungen gegenüber Zulieferern werden von den Gewährleistungsaufwendungen abgezogen, wenn es als praktisch sicher gilt, dass sie eingezogen werden.
DIENSTLEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERKAUF VON AUTOMOBILPRODUKTEN
Erlöse aus von der Gruppe verkauften Serviceverträgen werden auf Grundlage der Gewinnrealisierung nach Leistungsfortschritt (Percentage-of-completion-Methode) berücksichtigt. Dabei kann es sich um Garantieverlängerungen, Wartungs- oder Versicherungsverträge handeln.
Die Serviceverträge werden den Endkunden entweder separat verkauft oder sind kostenloser Bestandteil eines Verkaufspakets, das ein Fahrzeug und dazugehörige Dienstleistungen umfasst. In beiden Fällen betrachtet die Gruppe die Serviceverträge als von der Fahrzeugübergabe unabhängige Serviceverpflichtung und ordnet dem Servicevertrag einen Teil der Erlöse zu.
Wenn der Kunde regelmäßige Zahlungen für den Servicevertrag leistet, werden die Erlöse linear verbucht. Handelt es sich um einen im Voraus bezahlten Vertrag (beispielsweise wenn der Kunde die Zahlung beim Fahrzeugkauf leistet), werden die erhaltenen Beträge als Rechnungsabgrenzungsposten erfasst und über die Vertragslaufzeit verteilt - linear bei Garantieverlängerungen und anhand der Erfahrungswerte bei Wartungsverträgen.
WERTMINDERUNG VON KUNDENFORDERUNGEN
Wertberichtigungen auf Kundenforderungen im Segment Automotive werden vorgenommen, um die Einschätzung des voraussichtlichen Kreditrisikos zu Beginn der Forderung und eine eventuelle Erhöhung dieses Risikos im Zeitablauf zu berücksichtigen. Bei Vorliegen eines Kreditrisikos wird die Wertminderung für jede Forderung einzeln erfasst.
Realisierung der Umsatzerlöse aus der Absatzfinanzierung und der operativen Marge
UMSATZERLÖSE AUS DER ABSATZFINANZIERUNG
Umsatzerlöse aus der Absatzfinanzierung resultieren aus der Finanzierung des Verkaufs von Fahrzeugen an Händler und Endverbraucher. Diese Finanzierungen erfolgen in Form von Darlehen der Gesellschaften des Segments Absatzfinanzierung und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bilanziert. Die Erträge aus diesen Verträgen werden unter Berücksichtigung eines konstanten Zinssatzes über den Zeitraum berechnet und sind in den Umsatzerlösen enthalten.
KOSTEN DER ABSATZFINANZIERUNG
Die Kosten der Absatzfinanzierung werden als Betriebsaufwand betrachtet und sind in der operativen Marge enthalten. Im Wesentlichen umfassen sie Zinsen, die von Absatzfinanzierungsgesellschaften zur Refinanzierung ihrer Kundenkreditgeschäfte angefallen sind, sonstige Kosten und Erträge, die in direktem Zusammenhang mit der Verwaltung dieser Art der Refinanzierung stehen (temporäre Anlagen, Absicherung und Management von Währungs- und Zinsrisiken), sowie Kosten für Risiken, die nicht mit der Refinanzierung von Forderungen zusammenhängen. Die Refinanzierung erfolgt aus diversifizierten Quellen: öffentliche und private Anleihen, öffentliche und private Verbriefungen, die durch Kredite der Automotive-Segmente abgesichert sind, handelbare Schuldtitel, gesammelte Ersparnisse und Finanzierungen von Kreditinstituten u.ä.
PROVISIONEN FÜR GESCHÄFTSVERMITTLER
Provisionen werden als externe Vertriebskosten behandelt und daher als Abschlusskosten aktiviert, um einen konstanten Zinssatz über die Laufzeit der Finanzierungsverträge zu erhalten.
KLASSIFIZIERUNG UND WERTMINDERUNG VON FORDERUNGEN
Die Wertminderungsmethode für Finanzforderungen hängt von der jeweiligen Kategorie ab. Bei gesunden Forderungen (Stufe 1) entspricht die Wertminderung den innerhalb von 12 Monaten erwarteten Kreditausfällen; bei Forderungen, bei denen sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz deutlich verschlechtert hat (Stufe 2), entspricht die Wertminderung den während der Laufzeit erwarteten Kreditausfällen; und bei Forderungsausfällen (Stufe 3) entspricht die Wertminderung dem eingetretenen Kreditausfall.
Das Segment Absatzfinanzierung nutzt ein internes Scoring-System oder externe Bewertungen zur Erkennung einer beträchtlichen Verschlechterung des Kreditrisikos. Darüber hinaus hat sich das Segment dazu entschlossen, die im Standard vorgegebenen Annahmen zu verwenden; daher stuft es offene Forderungen nach 30 Tagen auf Stufe 2 und nach 90 Tagen auf Stufe 3 herab.
Das Segment Absatzfinanzierung bezieht sich auf die derzeitigen Empfehlungen des Baseler Ausschusses zur Generierung der Parameter für die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit und der Verlustquoten bei Ausfällen von Krediten und Finanzierungen, Forderungen aus Finanzierungsleasing, unwiderruflichen Finanzierungszusagen und Finanzgarantien gegenüber Kunden und Händlern in den Hauptgeschäftsländern (Deutschland, Brasilien, Spanien, Frankreich, Italien und Großbritannien für Kunden- und Händlerfinanzierungen, Korea nur für Kundenfinanzierungen). Diese Vermögen machen mehr als 85 % der Vermögenswerte aus. Für die sonstigen Vermögenswerte wird ein Standardansatz auf der Grundlage einer vereinfachten Methodik angewendet.
Da die verwendeten Annahmen im Wesentlichen auf beobachtbaren Marktdaten basieren, beinhaltet die Berechnung der Wertberichtigung für erwartete Kreditausfälle im Segment Absatzfinanzierung auch zukunftsorientierte makroökonomische Daten (BIP, langfristige Zinssätze usw.), die Veränderungen von Indikatoren und branchenspezifische Informationen berücksichtigen.
ABSCHREIBUNGSVORSCHRIFTEN
Der Bruttobuchwert eines Vermögenswerts wird abgeschrieben, wenn es keine begründete Erwartung gibt, dass der Vermögenswert eingebracht werden kann. Der Vermögenswert wird über ein Verlustkonto ausgebucht und die entsprechende Wertminderung wird aufgelöst, wenn die Uneinbringlichkeit der Forderung bestätigt wird oder spätestens wenn die Rechte des Segments Absatzfinanzierung als Gläubiger erloschen sind. Beispiele für Forderungen, die uneinbringlich sind und daher ausgebucht werden, sind mit Kunden vereinbarte Forderungsverzichte (insbesondere im Rahmen eines Sanierungsplans), verjährte Forderungen, Forderungen, über die ein ungünstiges Gerichtsurteil gefällt wurde (wenn ein Klageverfahren oder ein Rechtsstreit verloren wurde) sowie Forderungen an einen nicht mehr vorhandenen Kunden.
2 - H - Finanzertrag (-aufwand)
Die Kosten der Netto-Finanzverschuldung umfassen die Kosten der Brutto-Finanzverschuldung abzüglich der Erträge aus liquiden Mitteln und Finanzanlagen der Automotive-Segmente. Die Kosten der Brutto-Finanzverschuldung setzen sich aus den Erträgen und Aufwendungen zusammen, die durch die Finanzschulden der Automotive-Segmente während der Berichtsperiode generiert wurden. Das schließt die Auswirkungen des effektiven Teils der entsprechenden Zinssicherungsgeschäfte ein.
Die sonstigen finanziellen Erträge und Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Währungsgewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten und dazugehörigen Sicherungsinstrumenten, Gewinne oder Verluste durch eine Belastung durch Hyperinflation (Anmerkung 2-E), die Nettozinsen der Pensionsrückstellungen sowie Dividenden und Wertminderungen von Gesellschaften, die weder von der Gruppe kontrolliert werden noch unter deren maßgeblichem Einfluss stehen.
2 - I - Ertragssteuer
Der Konzern bilanziert für alle temporären Differenzen zwischen den steuerlichen und den Buchwerten von Vermögenswerten und Schulden in der Konzernbilanz latente Steuern. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit dem zum Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen gültigen Steuersatz. Jede einzelne steuerliche Einheit (juristische Person, Einrichtung oder Gruppe von Einheiten, die Steuern an die Steuerverwaltung zahlt), die befugt ist, ihre tatsächlichen Steuerforderungen und -verbindlichkeiten zu verrechnen, weist latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten netto aus. Der Ansatz aktiver latenter Steuern hängt von der Wahrscheinlichkeit einer künftigen Realisierung ab.
Bei assoziierten Unternehmen und Joint Ventures wird für alle Differenzen zwischen Buchwert und Steuerwert der gehaltenen Anteile eine latente Steuerschuld auf Dividendenausschüttungen gebildet.
Steuergutschriften, die nur gegen ein zu versteuerndes Ergebnis verwendet werden können, werden als Abzug von der zu zahlenden Ertragssteuer erfasst. Steuergutschriften, die unabhängig davon, ob die Gesellschaft einen zu versteuernden Gewinn erzielt, einbringbar sind, werden mit dem entsprechenden Aufwand verrechnet.
Zur Ermittlung der Rückstellungen für ungewisse Steuerverbindlichkeiten nutzt die Gruppe ein Einzelfallverfahren, das auf dem wahrscheinlichsten Wert beruht. Aufgrund ihrer qualitativen Eigenschaften werden diese Rückstellungen in der konsolidierten Finanzlage separat ausgewiesen.
2 - J - Geschäfts- oder Firmenwert
Anteile ohne beherrschenden Einfluss („Minderheitenanteile") werden mit dem beizulegenden Zeitwert (Full-Goodwill-Methode) oder mit ihrem Anteil am beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden (Partial-Goodwill-Methode) angesetzt. Bisher hat Renault nur Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert, der nach der Partial-Goodwill-Methode bewertet wurde. Die Wahl der Methode wird im Einzelfall getroffen.
Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich oder bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bilanziert.
Geschäfts- oder Firmenwert, der sich auf assoziierte Unternehmen und Joint Ventures bezieht, ist im Wert der betreffenden Unternehmen enthalten, wie er in der Konzernbilanz unter den Vermögenswerten ausgewiesen ist. Im Falle einer Wertminderung wird ein Wertminderungsaufwand verbucht und über den Ergebnisanteil von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ausgewiesen.
Der Erwerb von zusätzlichen Beteiligungen im Hinblick auf nicht beherrschende Anteile an Unternehmen, die vom Konzern beherrscht werden, wird als Eigenkapitaltransaktion behandelt. Der positive oder negative Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten der Anteile und dem Buchwert der erworbenen Anteile ohne beherrschenden Einfluss wird im Eigenkapital erfasst.
2 - K - Forschungs- und Entwicklungskosten und sonstige immaterielle Vermögenswerte
Forschungs- und Entwicklungskosten
Entwicklungskosten, die zwischen der Entscheidung, mit der Entwicklung eines neuen Fahrzeugs oder einer neuen Komponente (z. B. Motor oder Getriebe) zu beginnen, und der anschließenden Freigabe für die Massenproduktion anfallen, werden als immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Die Abschreibung erfolgt linear ab dem Zeitpunkt der Serienfreigabe über die voraussichtliche Nutzungsdauer des Fahrzeugs oder Teils, die zunächst nicht länger als sieben Jahre beträgt. Die Nutzungsdauer wird regelmäßig überprüft und anschließend angepasst, wenn ein signifikanter Unterschied zur ursprünglichen Schätzung besteht. Die aktivierten Entwicklungskosten umfassen im Wesentlichen die Kosten für Prototypen, die Kosten für Studien, die von externen Firmen in Rechnung gestellt werden, die Kosten für das dem Projekt zugeordnete Personal und einen Anteil der Gemeinkosten, der ausschließlich für Entwicklungsaktivitäten entfiel.
Fremdkapitalkosten, die direkt der Entwicklung eines Projekts zugerechnet werden können, das vor der Inbetriebnahme mindestens 12 Monate Vorbereitungszeit erforderte, sind im Bruttowert des Vermögenswertes, der ein „qualifizierter Vermögenswert" ist, enthalten. Der Aktivierungssatz für Fremdkapitalkosten ist so begrenzt, dass die aktivierten Fremdkapitalkosten nicht höher sind als die gesamten Fremdkapitalkosten des Jahres. Wenn ein Projekt durch eine bestimmte Kreditaufnahme finanziert wird, entspricht der Kapitalisierungszinssatz dem Zinssatz für die Kreditaufnahme.
Aufwendungen, die vor der Entscheidung über den Beginn der Produktentwicklung anfallen, werden in der Periode, in der sie anfallen, wie Forschungskosten als Kosten erfasst. Aufwendungen, die nach dem Beginn der Massenproduktion anfallen, werden als Herstellungskosten behandelt.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte umfassen Patente, grundstücksgleiche Rechte, immaterielle Wirtschaftsgüter, Lizenzen, Software, Marken und ähnliche von der Gruppe erworbene Rechte. Wenn sie eine bestimmte Nutzungsdauer haben, werden Patente, grundstücksgleiche Rechte, Lizenzen, Marken und ähnliche erworbene Rechte linear über die vertraglich oder gesetzlich vorgegebene Schutzfrist oder über die Nutzungsdauer, sofern diese kürzer ist, abgeschrieben. Immaterielle Wirtschaftsgüter und Software werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer von immateriellen Vermögenswerten beträgt normalerweise 3 bis 5 Jahre. Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer, beispielsweise die Marke Lada (Anmerkung 11-C), werden mindestens einmal jährlich sowie bei Anzeichen für eine Wertminderung einem Werthaltigkeitstest unterzogen.
2 -L - Sachanlagen und Vermögenswerte aus Nutzungsrechten
Der Bruttowert der Sachanlagen entspricht den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Planungs- und Vorbereitungskosten sind in den Herstellungskosten des Vermögenswertes enthalten.
Die Herstellungskosten des Sachanlagevermögens enthalten auch die während der Bauphase anfallenden Finanzierungskosten - nach der gleichen Methode wie bei den immateriellen Vermögenswerten. Wenn ein Projekt durch eine bestimmte Kreditaufnahme finanziert wird, entspricht der Kapitalisierungszinssatz dem Zinssatz für die Kreditaufnahme.
Erhaltene Investitionszuschüsse werden vom Bruttowert der betreffenden Vermögenswerte abgezogen.
Nachträgliche Ausgaben für Sachanlagen, mit Ausnahme derjenigen, die zur Steigerung der Produktivität oder Verlängerung der Nutzungsdauer eines Vermögenswertes anfallen, werden bei ihrem Anfall als Aufwand erfasst.
An Kunden vermietete Vermögensgegenstände umfassen Fahrzeuge, die für mehr als ein Jahr von einer Finanzierungsgesellschaft der Gruppe vermietet werden und für die eine Rückkaufverpflichtung durch die Gruppe besteht, sowie Fahrzeuge, die im Rahmen eines Vertrags mit einer Rückkaufverpflichtung nach mindestens einem Jahr Nutzungsdauer verkauft werden. An Kunden vermietete Vermögensgegenstände umfassen auch die Batterien, die von den Finanzierungsgesellschaften der Gruppe an die Nutzer von Elektrofahrzeugen vermietet werden (Anmerkung 2-G).
Vermögenswerte aus Nutzungsrechten
Die folgenden Grundsätze werden für den Jahresabschluss 2019 angewendet und entsprechen den Standards, die zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten sind. Der Jahresabschluss 2018 wurde entsprechend den bislang gültigen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt: Vermögenswerte, die von der Gruppe im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen genutzt werden, wurden als kreditfinanzierte Vermögenswerte behandelt, für die eine Finanzverbindlichkeit verbucht wurde (Anmerkung 23-A).
Ein Vertrag enthält ein Leasingverhältnis, wenn er dem Leasingnehmer das Nutzungsrecht an einem bestimmten Vermögenswert für eine bestimmte Dauer gegen Zahlung gewährt.
Zum Vertragsbeginn bilanziert ein Leasingnehmer einen Vermögenswert im Zusammenhang mit dem Nutzungsrecht und eine finanzielle Verbindlichkeit, die die Leasingverpflichtung darstellt. Der Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Die Leasingverbindlichkeit wird zunächst mit dem Barwert der Leasingraten über die erwartete Laufzeit des Leasingverhältnisses angesetzt. Der Barwert wird mit dem impliziten Zinssatz des Leasingvertrages berechnet, sofern dieser leicht bestimmbar ist, oder mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Als Leasingnehmer verwendet die Gruppe den Grenzfremdkapitalzinssatz, der sich für jeden Währungsraum aus dem dort geltenden risikofreien Zinssatz zuzüglich der Risikoprämie der Gruppe für die lokale Währung errechnet. In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird die Abschreibung des Vermögenswerts aus dem Nutzungsrecht in der operativen Gewinnmarge erfasst, gleichzeitig wird ein Finanzaufwand entsprechend den Zinsen auf die Leasingverbindlichkeit unter den Finanzerträgen und -aufwendungen erfasst; dies ersetzt die Leasingzahlungen, die zuvor der operativen Gewinnmarge zugebucht wurden. Der steuerliche Effekt dieses Konsoliderungsausgleichs wird über die latenten Steuern berücksichtigt. In der Kapitalflussrechnung wirkt sich der Zinsaufwand auf den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit aus; die zurückgezahlte Leasingverbindlichkeit wirkt sich auf den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus.
Leasingzahlungen für kurzzeitige Leasingverhältnisse (bis zu 12 Monate) und Leasingzahlungen für geringwertige Vermögenswerte werden unter den betrieblichen Aufwendungen erfasst und linear abgeschrieben.
Als Laufzeit des Leasingvertrags gilt die unkündbare Vertragslaufzeit, während der der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht am Leasinggegenstand hat, sowie mögliche Vertragsverlängerungen, wenn die Gruppe diese mit hinreichender Sicherheit in Anspruch nehmen wird.
Verbesserungen an gemieteten Gebäuden werden über einen Zeitraum abgeschrieben, der maximal der Vertragslaufzeit entspricht, die zur Ermittlung der Leasingverbindlichkeit herangezogen wird.
Wenn ein Mietvertrag eine Kaufoption enthält und die Gruppe diese mit hinreichender Sicherheit ausüben wird, handelt es sich der Sache nach um einen Kauf und nicht um ein Leasingverhältnis. Die entsprechende Verbindlichkeit gilt als finanzielle Verbindlichkeit gemäß IFRS 9 und der Vermögenswert als Sachanlage gemäß IAS 16.
Rückstellungen für Reparaturen, die von Leasinggebern vertraglich verlangt werden, werden bei Beginn des Leasingverhältnisses zu einer entsprechenden Sachanlage verbucht.
Die Gruppe hat Miet- bzw. Leasingverträge für Immobilien (Grundstücke, Autohäuser, Lagerhäuser, Büroräume usw.) sowie für bewegliches Vermögen (IT- und Betriebsausrüstung, Transportausrüstung) abgeschlossen.
Abschreibung
Im Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) und im Segment Absatzfinanzierung werden die Abschreibungen linear über die folgenden geschätzten Nutzungsdauern berechnet:
| Gebäude (1) | 15 bis 30 Jahre |
| Spezialwerkzeuge | 2 bis 7 Jahre |
| Maschinen und andere Werkzeuge (außer Pressenstraßen) | 5 bis 15 Jahre |
| Pressenstraßen und Stanzanlagen | 20 bis 30 Jahre |
| Sonstiges Sachanlagevermögen (2) | 4 bis 6 Jahre |
(1) Gebäude, die vor 1987 genutzt wurden, werden über einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren abgeschrieben.
(2) Ausgenommen sind Mietbatterien, die je nach Modell über einen Zeitraum von 8 bis 10 Jahren abgeschrieben werden.
Die Nutzungsdauern werden regelmäßig überprüft und eine beschleunigte Abschreibung vorgenommen, wenn die Nutzungsdauer eines Vermögenswertes kürzer ist als die ursprünglich erwartete Nutzungsdauer, insbesondere wenn beschlossen wird, ein Fahrzeug oder eine Komponente vom Markt zu nehmen.
Für die Berechnung linearer Abschreibungen im Segment AVTOVAZ werden unter Umständen längere Nutzungsdauern herangezogen als in anderen Unternehmen der Renault Gruppe üblich.
2 - M - Wertminderung
Wertminderung des Sachanlagevermögens (außer Leasinggegenstände)
Sachanlagen werden einem Werthaltigkeitstest unterzogen, sobald Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, z. B. wesentliche nachteilige Veränderungen des Marktes, in dem das Unternehmen tätig ist, oder Änderungen, die sich auf die Umstände und die Art und Weise der Nutzung der Vermögenswerte auswirken.
Für das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) werden Werthaltigkeitstests auf zwei Ebenen durchgeführt:
AUF DER EBENE DER FAHRZEUGBEZOGENEN VERMÖGENSWERTE (EINSCHLIEßLICH KOMPONENTEN)
Die fahrzeugbezogenen und komponentenbezogenen Vermögenswerte setzen sich aus aktivierten Entwicklungskosten und Werkzeugen zusammen. Die Werthaltigkeitstests werden durchgeführt, indem der Nettobuchwert der Vermögenswerte mit dem erzielbaren Wert verglichen wird, der auf der Grundlage diskontierter zukünftiger Cashflows im Zusammenhang mit dem Fahrzeug oder der Komponente berechnet wird. Die Vermögenswerte können sich auf ein bestimmtes Modell bzw. ein bestimmtes Zielland beziehen.
AUF DER EBENE DER ZAHLUNGSMITTELGENERIERENDE EINHEITEN
Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit ist definiert als eine zusammenhängende Teilmenge, die weitgehend unabhängige Cashflows generiert. Andere zahlungsmittelgenerierende Einheiten können eine wirtschaftliche Einheit (Werk oder Tochtergesellschaft) oder das gesamte Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) darstellen. Das Nettoanlagevermögen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten umfasst insbesondere den Geschäfts- oder Firmenwert, bestimmte Vermögenswerte und Kapazitätswerte sowie Komponenten des Umlaufvermögens.
Für jede der beiden Ebenen werden Werthaltigkeitstests durchgeführt, indem der Nettobuchwert mit dem erzielbaren Wert verglichen wird. Der erzielbare Wert ist definiert als der höhere Wert aus Nutzungswert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten.
Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der Nutzung eines Vermögenswertes erwartet werden. Die zukünftigen Cashflows ergeben sich aus dem vom Management erstellten und validierten Businessplan sowie einem Endwert, der auf diskontierten normativen Cashflows nach Anwendung einer Wachstumsrate bis unendlich basiert. Darin enthalten sind auch die vom Segment Absatzfinanzierung an das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) gezahlten Dividenden, die in barer Form den Beitrag des Segments Absatzfinanzierung darstellen, der bei der internen Beurteilung der Projektrentabilität berücksichtigt wird. Die dem Businessplan zugrunde liegenden Annahmen umfassen Schätzungen der Marktentwicklung in den Ländern, in denen der Konzern tätig ist, und seines Anteils an diesen Märkten, Änderungen des Verkaufspreises von Produkten sowie der Preise für zugekaufte Komponenten und Rohstoffe. Als Diskontierungssatz vor Steuern wird der vom Konzern ermittelte gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensatz verwendet.
Liegt der erzielbare Wert unter dem Nettobuchwert, wird eine Wertminderung in Höhe des Unterschiedsbetrags bei den betreffenden Vermögenswerten vorgenommen.
Für das Segment Absatzfinanzierung wird mindestens einmal jährlich oder bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt, bei dem der Buchwert und der erzielbare Wert der Vermögenswerte verglichen werden. Der erzielbare Wert ist definiert als der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert (abzüglich Veräußerungskosten) und Nutzungswert. Der Nutzungswert basiert auf einem Marktansatz, der durch Verwendung von Multiplikatoren für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bestimmt wird, die aus juristischen Personen oder Gruppen von juristischen Personen im selben Land bestehen. Für alle getesteten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird der gleiche Abzinsungssatz verwendet: ein risikofreier 10-Jahres-Satz, erhöht um die durchschnittliche Risikoprämie für den Sektor, in dem die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten tätig sind. Der Prognosehorizont für Erträge und Verluste beträgt ein Jahr.
Für AVTOVAZ werden auch Werthaltigkeitstests auf zwei Ebenen (für bestimmte Vermögenswerte und für die gesamte Gruppe) durchgeführt. Dabei wird die gesamte AVTOVAZ-Gruppe als eine zahlungsmittelgenerierende Einheit betrachtet, und es werden keine Tests für einzelne Fabriken oder Wirtschaftseinheiten durchgeführt.
Wertminderung von Anteilen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
Werthaltigkeitstests für Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures werden durchgeführt, sobald Hinweise auf eine Wertminderung, wesentliche nachteilige Veränderungen in den Märkten, in denen das Unternehmen tätig ist, oder einen wesentlichen oder langfristigen Rückgang des Börsenwertes vorliegen.
Die Werthaltigkeitstests werden in Übereinstimmung mit IAS 28 und IAS 36 durchgeführt, indem der Buchwert der Anteile an dem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture mit dem erzielbaren Betrag, der dem höheren Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht, verglichen wird. Der Nutzungswert entspricht dem Anteil des Barwerts der zukünftigen geschätzten Cashflows, der vom assoziierten Unternehmen oder Joint Venture erwartet wird. Wenn das assoziierte Unternehmen oder Joint Venture börsennotiert ist, entspricht der beizulegende Zeitwert dem Börsenwert.
Liegt der erzielbare Wert unter dem Buchwert, wird eine Wertminderung in Höhe der Differenz gegen die entsprechende Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture erfasst und über den Anteil am Reinertrag (-verlust) von assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures in die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns einbezogen.
2 -N - Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte sind langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten, die zur sofortigen Veräußerung zur Verfügung stehen und mit hoher Wahrscheinlichkeit veräußert werden können.
Langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten, die als zur Veräußerung gehalten gelten, werden mit dem niedrigeren Wert aus Nettobuchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet und erfasst. Sobald ein Vermögenswert als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird (oder einer Gruppe von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten angehört), werden keine weiteren Abschreibungen vorgenommen. Diese Vermögenswerte werden in einer bestimmten Zeile der Konzernbilanz ausgewiesen.
2 - O - Vorräte
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen die direkten und indirekten Fertigungskosten sowie anteilige Fertigungsgemeinkosten auf der Grundlage eines normalen Aktivitätsgrades. Der normale Aktivitätsgrad wird von Standort zu Standort bewertet, um den Anteil der Fixkosten zu bestimmen, der im Falle einer unterdurchschnittlichen Aktivität auszuschließen ist.
Vorräte des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) und des Segments Absatzfinanzierung werden nach der FIFO-Methode (First In First Out) bewertet. Vorräte von AVTOVAZ werden zu gewichteten Durchschnittskosten bewertet.
Liegt der Nettoveräußerungswert unter dem Wert der Finanzlage, wird eine Wertminderung in Höhe der Differenz erfasst.
2 - P - Abtretung von Forderungen
An Dritte abgetretene Forderungen (durch Verbriefung, Diskontierung oder Factoring) werden aus dem Konzernvermögen ausgebucht, wenn auch die damit verbundenen Risiken und Chancen im Wesentlichen auf die betreffenden Dritten übertragen werden.
Gleiches gilt für die Zuordnung zwischen den Segmenten Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung.
2 - Q - Eigene Aktien
Eigene Aktien sind Aktien, die für die Zwecke von Aktienoptionsplänen, leistungsorientierten Aktienbeteiligungsplänen und anderen aktienbasierten Vergütungsvereinbarungen gehalten werden, die einen Teil der Vergütung von Führungskräften der Gruppe bilden.
Sie werden zu Anschaffungskosten erfasst und bis zum Verkaufsdatum vom Eigenkapital der Gruppe abgezogen.
Bei der Veräußerung dieser Anteile wird der Verkaufspreis direkt im konsolidierten Eigenkapital erfasst. Folglich ist kein Gewinn oder Verlust auf eigenen Aktien im Periodenergebnis enthalten.
2 - R - Aktienoptionspläne / leistungsorientierte Aktienbeteiligungspläne und andere aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen
Der Konzern gewährt Aktienoptionspläne, leistungsorientierte Aktienbeteiligungspläne und andere aktienbasierte Vergütungen für Renault-Aktien. Das Zuteilungsdatum ist das Datum, an dem die Begünstigten über die Entscheidung, diese Optionen oder leistungsbezogenen Aktien zu gewähren, und die Bedingungen der entsprechenden Pläne informiert werden. Bei leistungsabhängigen Plänen wird bei der Bestimmung der Anzahl der zugeteilten Optionen oder Aktien eine Schätzung der Erfüllung dieser Bedingungen berücksichtigt. Diese Schätzung wird auf der Grundlage von Änderungen der Wahrscheinlichkeit, dass die Leistungsbedingungen erfüllt werden, jährlich überprüft. Der endgültige beizulegende Zeitwert von Leistungen, die im Gegenzug für die Zuteilung von Optionen oder Aktien erbracht werden, wird anhand des beizulegenden Zeitwerts dieser Optionen oder Aktien zum Zeitpunkt ihrer Gewährung unter Verwendung eines geeigneten binomialen mathematischen Modells ermittelt, das die Ausübung der Optionen unterstellt und linear über den Ausübungszeitraum verteilt wird. Ansprüche auf Zuteilung leistungsbezogener Aktien werden auf der Grundlage des Aktienwerts am Tag der Gewährung abzüglich der während der Sperrfrist erwarteten Dividenden bewertet. Gegebenenfalls wird ein Abschlag vorgenommen, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Aktien für einen bestimmten Zeitraum gehalten werden müssen. Der verwendete Volatilitätsfaktor für den Aktienkurs ist die implizite Volatilität zum Zeitpunkt der Gewährung. Die Höhe der erwarteten Dividende wird anhand des Dividendenausschüttungsplans bestimmt, der zum Zeitpunkt der Bewertung der einzelnen Pläne bekannt gegeben wurde.
Der so ermittelte gesamte beizulegende Zeitwert wird linear über den Erdienungszeitraum des jeweiligen Plans verteilt. Die Kosten sind im Personalaufwand enthalten - mit einer entsprechenden Anpassung der konsolidierten Rücklagen. Bei Ausübung der Option wird der dem Konzern zur Begleichung des Ausübungspreises zugeflossene Geldbetrag unter entsprechender Anpassung der Konzernrücklagen in den liquiden Mitteln verbucht.
2 - S - Pensionen und andere langfristige Personalvorsorgeverpflichtungen
Die Zahlungen des Konzerns für beitragsorientierte Pensionspläne werden in der entsprechenden Periode als Aufwand erfasst.
Bei leistungsorientierten Plänen für Versorgungsleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wendet der Konzern das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) an, um den Barwert seiner Verpflichtungen zu ermitteln. Bei dieser Methode werden die Leistungen nach der Leistungsformel des Plans den Dienstjahren zugerechnet, hauptsächlich linear über die Dienstjahre.
Die künftigen Zahlungen für Leistungen an Arbeitnehmer werden auf der Grundlage der künftigen Gehaltssteigerungen, des Rentenalters, der Sterblichkeit und der Dauer der Betriebszugehörigkeit bemessen und mit einem Zinssatz diskontiert, der sich nach den Renditen langfristiger, hochwertiger Unternehmensanleihen mit einer Laufzeit richtet, die der geschätzten durchschnittlichen Dauer des betreffenden Vorsorgeplans entspricht.
Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, die sich aus der Überarbeitung der zugrunde liegenden Annahmen und erfahrungsbedingten Anpassungen ergeben, sind in den sonstigen Bestandteilen des Gesamtergebnisses enthalten.
Der Nettoaufwand des Jahres, der dem Dienstzeitaufwand der laufenden Periode zuzüglich des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands entspricht, wird der operativen Marge zugebucht. Der Zinsaufwand für Nettoverpflichtungen (Nettovermögen) aus leistungsorientierten Pensionsplänen wird im Finanzergebnis erfasst.
2 - T - Personalanpassungsmaßnahmen
Die geschätzten Kosten für Personalanpassungsmaßnahmen, die bilanziell als Leistungen an Arbeitnehmer behandelt werden, werden durch eine Rückstellung über die geschätzte Restbeschäftigungszeit der betroffenen Mitarbeiter abgedeckt.
Die geschätzten Kosten für Abfindungen werden erfasst, sobald ein detaillierter Plan entweder angekündigt wurde oder in Arbeit ist.
2 - U - Finanzielle Vermögenswerte
Der Konzern erfasst einen finanziellen Vermögenswert, wenn er Vertragspartei der vertraglichen Bestimmungen eines Finanzinstruments wird.
Finanzielle Vermögenswerte umfassen Beteiligungen an nicht kontrollierten Unternehmen, auf die Renault keinen maßgeblichen Einfluss ausübt, Wertpapiere, handelbare Schuldtitel, Darlehen und derivative Vermögenswerte im Zusammenhang mit Finanztransaktionen (Anmerkung 2-X).
Diese Instrumente werden als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Eine Ausnahme davon bilden Instrumente, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig werden und als kurzfristige Vermögenswerte klassifiziert werden.
Beteiligungen an nicht kontrollierten Unternehmen, auf die Renault keinen maßgeblichen Einfluss ausübt
Beteiligungen an nicht kontrollierten Unternehmen, auf die Renault keinen maßgeblichen Einfluss ausübt, werden als Eigenkapitalinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert. Die beizulegenden Zeitwerte dieser finanziellen Vermögenswerte werden vorrangig anhand des Marktpreises ermittelt. Ist dies nicht möglich, verwendet der Konzern eine Bewertungsmethode, die nicht auf Marktdaten basiert.
In Abweichung von dieser Regel hat der Konzern unwiderruflich die Option gewählt, die Daimler-Aktien zum beizulegenden Zeitwert unter den sonstigen Komponenten des Gesamtergebnisses zu erfassen.
Börsengängige Wertpapiere und begebbare Schuldtitel
Kurzfristige Anlagen in Form von Wertpapieren und begebbaren Schuldtiteln werden zur Bewirtschaftung von Liquiditätsüberschüssen getätigt, erfüllen jedoch nicht die Voraussetzungen für die Einstufung als Zahlungsmitteläquivalente. Dabei handelt es sich um Schuldtitel, die zum beizulegenden Zeitwert über andere Bestandteile des Gesamtergebnisses erfasst werden, mit Ausnahme von Anteilen an Investmentfonds (OGAW), die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Eine Wertminderung in Höhe der erwarteten Kreditverluste wird beim erstmaligen Ansatz von Schuldtiteln, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, über die sonstigen Bestandteile des Gesamtergebnisses erfasst.
Darlehen
Zu Darlehen zählen im Wesentlichen Darlehen zur Anlage von Liquiditätsüberschüssen und Darlehen an assoziierten Unternehmen.
Darlehen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Eine Wertminderung in Höhe der erwarteten Kreditverluste wird beim erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes und bei Vorliegen objektiver Hinweise auf eine Wertminderung durch ein Ereignis, das nach dem erstmaligen Ansatz eintritt, erfasst.
2 - V - Liquide Mittel (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente)
Die liquiden Mittel umfassen Kassenbestände, Kontokorrentkonten und andere Sichteinlagen, mit Ausnahme der Kontokorrentkredite, die in den finanziellen Verbindlichkeiten enthalten sind. Diese Instrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, mit Ausnahme von Anteilen an Investmentfonds (OGAW), die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Bei den Zahlungsmitteläquivalenten handelt es sich um Anlagen, die zur Erfüllung kurzfristiger Zahlungsverpflichtungen gehalten werden. Damit eine Anlage als Zahlungsmitteläquivalent qualifiziert werden kann, muss sie leicht in einen bestimmten Betrag umwandelbar sein und einem unwesentlichen Wertänderungsrisiko unterliegen.
Bankkonten, die aufgrund branchenspezifischer Vorschriften (z. B. Bank- oder Versicherungsvorschriften) Beschränkungen unterliegen, oder Bankkonten, die einer Erhöhung des Kredits auf verbriefte Forderungen zugeordnet sind, werden in den liquiden Mitteln (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) ausgewiesen.
2 - W - Finanzielle Verbindlichkeiten der Automotive-Segmente und Schulden aus Absatzfinanzierung
Der Konzern erfasst eine finanzielle Verbindlichkeit (für die Automotive-Segmente) oder eine Verbindlichkeit aus Absatzfinanzierung, wenn er Vertragspartei der vertraglichen Bestimmungen eines Finanzinstruments wird.
Die finanziellen Verbindlichkeiten und die Verbindlichkeiten aus Absatzfinanzierung umfassen rückzahlbare Aktien, Schuldverschreibungen, verbriefte sonstige Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Leasingverbindlichkeiten in Anwendung von IFRS 16 (Anmerkung 2-A2 und 2-L), sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten und derivative Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Finanzgeschäften (Anmerkung 2-X).
Rückzahlbare Aktien sind börsennotierte nachrangige Schuldtitel, die eine variable Rendite erzielen, die auf die Konzernumsätze indexiert ist. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, die durch Diskontierung der prognostizierten Kupons unter Verwendung des Effektivzinssatzes für Kreditaufnahmen ermittelt werden.
Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht von bestimmten Hedge-Accounting-Methoden (Anmerkung 2-X) betroffen sind, werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Der so ermittelte Finanzaufwand umfasst Emissionskosten und Ausgabe- bzw. Rücknahmeprämien sowie die Effekte von Nachverhandlungen, wenn sich alte und neue Bedingungen nicht wesentlich unterscheiden.
2 - X - Derivate und Hedge Accounting
Bewertung und Darstellung
Derivate werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Dieser beizulegende Zeitwert wird zu jedem Stichtag überprüft:
| • | Der beizulegende Zeitwert von Devisentermingeschäften und Währungsswaps wird durch Diskontierung der zukünftigen Cashflows unter Verwendung von Stichtagskursen (Wechselkurse und Zinssätze) ermittelt. |
| • | Der beizulegende Zeitwert von Zinsderivaten ist der Betrag, den der Konzern erhalten (oder zahlen) würde, um die am Abschlussstichtag ausstehenden Kontrakte zu begleichen - unter Berücksichtigung von nicht realisierten Gewinnen oder Verlusten, die auf Zinssätzen und der Finanzstärke der Gegenpartei zu jedem Kontrakt am Abschlussstichtag beruhen. Dieser beizulegende Zeitwert beinhaltet die aufgelaufenen Zinsen. |
| • | Der beizulegende Zeitwert von Warenderivaten basiert auf Marktkonditionen. |
Die Derivate der Automotive-Segmente werden in der Finanzlage als kurzfristig ausgewiesen, wenn sie innerhalb von 12 Monaten fällig sind; andernfalls als langfristig. Alle Derivate des Segments Absatzfinanzierung werden in der Finanzlage als kurzfristig ausgewiesen.
Hedge Accounting
Die Behandlung der als Sicherungsinstrumente designierten Derivate hängt von der Art der Sicherungsbeziehung ab:
| • | Fair-Value-Hedge |
| • | Cashflow-Hedge |
| • | Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb |
Der Konzern identifiziert das Sicherungsinstrument und das Grundgeschäft, sobald das Sicherungsgeschäft abgeschlossen ist, und dokumentiert die Sicherungsbeziehung unter Angabe der Sicherungsstrategie, des abgesicherten Risikos und der Methode zur Beurteilung der Effektivität des Sicherungsgeschäfts. Das Segment Absatzfinanzierung dokumentiert Mikro-Hedge-Beziehungen, bei denen ein oder mehrere gleichartige Geschäfte abgesichert werden, und Makro-Hedge-Beziehungen, bei denen verschiedene Geschäfte mit ähnlichen Risikoarten abgesichert werden. Diese Dokumentation wird später aktualisiert, so dass die Effektivität des jeweiligen Sicherungsgeschäfts nachgewiesen werden kann.
Im Rahmen des Hedge Accounting werden für jede Kategorie von Sicherungsgeschäften spezifische Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden angewendet:
| • | Fair-Value-Hedges: Das Grundgeschäft wird aufgrund des abgesicherten Risikos auf den beizulegenden Zeitwert angepasst und das Sicherungsinstrument zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Da die Veränderungen dieser Positionen zeitgleich in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, wirkt sich nur der ineffektive Teil des Sicherungsgeschäfts ergebniswirksam aus. Er wird in derselben Position der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wie die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments. |
| • | Cashflow-Hedges: Es erfolgt keine Anpassung des Wertes des Grundgeschäfts; lediglich das Sicherungsinstrument wird auf den beizulegenden Zeitwert angepasst. Nach dieser Anpassung wird der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts, der auf das abgesicherte Risiko entfällt, nach Steuern in den sonstigen Bestandteilen des Gesamtergebnisses erfasst, während der ineffektive Teil im Konzernergebnis erfasst wird. Der im Eigenkapital erfasste kumulierte Betrag wird in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht, wenn das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird. |
| • | Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb: Das Sicherungsinstrument wird auf den beizulegenden Zeitwert angepasst. Nach dieser Anpassung wird der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts, der auf das abgesicherte Kursrisiko entfällt, nach Steuern in den sonstigen Bestandteilen des Gesamtergebnisses erfasst, während der ineffektive Teil im Konzernergebnis erfasst wird. Der im Eigenkapital erfasste kumulierte Betrag wird zum Zeitpunkt der Liquidation oder des Verkaufs der Beteiligung in das Ergebnis umgebucht. Die Zinskomponente der Darlehen in Yen, die zur Absicherung der Investition in Nissan verwendet wird, gilt als ineffektiver Teil und wird daher direkt im Finanzertrag und -aufwand erfasst. |
Derivate ohne Sicherungsbeziehung
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die nicht als Sicherungsgeschäfte designiert sind, werden direkt im Finanzergebnis erfasst, mit Ausnahme von Derivaten, die ausschließlich aus Gründen abgeschlossen werden, die in engem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit stehen. In diesem Fall werden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten in die operative Marge einbezogen.
ANMERKUNG 3 - ÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGSKREIS
| Automotive (ohne AVTOVAZ) | AVTOVAZ | Absatzfinanzierung | Summe | |
|---|---|---|---|---|
| Anzahl der konsolidierten Unternehmen zum 31. Dezember 2018 | 118 | 54 | 40 | 212 |
| Neu konsolidierte Unternehmen (Akquisitionen, Gründungen usw.) | 10 | 1 | 2 | 13 |
| Entkonsolidierte Unternehmen (Veräußerungen, Fusionen, Liquidationen usw.) | - | 2 | - | 2 |
| Anzahl der konsolidierten Unternehmen zum 31. Dezember 2019 | 128 | 53 | 42 | 223 |
Im Jahr 2019 wurden folgende Unternehmen erstmals in den Konsolidierungskreis einbezogen:
3 - A- Segment Automotive (ohne AVTOVAZ)
| • | Im März und Juni 2019 erwarb Renault s.a.s. einen Anteil von 15 % an den neuen Energiespeicherunternehmen Tokay 1 und Tokay 2, die ein Grundkapital von 3,5 Mio. € bzw. 1,3 Mio. € ausweisen. Da die Gruppe einen maßgeblichen Einfluss auf Tokay 1 und Tokay 2 ausübt, werden sie im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert. |
| • | Im Juni 2019 gründete Renault s.a.s. gemeinsam mit der Nissan Group die Joint Ventures Alliance Mobility Company France und Alliance Mobility Company Japan, die sich auf fahrerlose Mobilitätsangebote konzentrieren sollen. Die Gruppe hält einen Anteil von 50 % am Kapital der beiden Unternehmen, das sich zum 30. Juni 2019 auf insgesamt 100.000 € bzw. 10 Mio. ¥ belief. Beide Unternehmen nahmen im zweiten Halbjahr 2019 Kapitalerhöhungen über einen Betrag von 51,6 Mio. € bzw. 4901 Mio. ¥ vor, wobei Renault und Nissan jeweils Anteile in gleicher Höhe zeichneten. Die beiden Joint Ventures werden im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert. |
| • | Im Juli 2019 erwarb Renault s.a.s. eine Beteiligung an der chinesischen Gesellschaft JMEV Jiangxi Jiangling Group Electric Vehicle Co. Ltd. und verpflichtete sich, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen, zur Beteiligung an einer Kapitalerhöhung um bis zu 1 Mrd. RMB¥; infolge dieser Kapitalerhöhung hätte die Gruppe einen Anteil von 50 % an JMEV. Renault verfügt mit 4 von insgesamt 7 Mitgliedern über die Mehrheit im Verwaltungsrat; wichtige Entscheidungen zu Steuerungsanalysezwecken werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Mit dieser Übernahme verstärkt die Gruppe ihre Präsenz im Elektrofahrzeugbereich auf dem chinesischen Markt. Die Bedingungen und Beträge der Kapitalerhöhungen werden derzeit noch mit dem chinesischen Partner verhandelt, doch es wird erwartet, dass eine erste Kapitalerhöhung im Jahr 2020 stattfindet. |
Da die Gruppe die effektive Kontrolle ausübt, werden JMEV und ihre Tochtergesellschaften nach der wirtschaftlichen Betrachtung des Erwerbs in vollem Umfang im Konzernabschluss konsolidiert, so dass die übernommenen Aktiva und Verbindlichkeiten gemäß IFRS 10 dargestellt werden, wobei eine Zeitverzögerung von drei Monaten bei den Daten aus dem Rechnungswesen besteht. Die in die Konsolidierung einbezogenen Konten von JMEV und ihren Tochtergesellschaften umfassen den Zeitraum 16. Juli bis 30. September 2019. Die Kosten dieser Übernahme sind zum 31. Dezember 2019 nicht wesentlich und werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Die übernommenen Aktiva und Verbindlichkeiten werden zum 31. Dezember 2019 mit ihrem Buchwert im Jahresabschluss von JMEV und der größten Tochtergesellschaft JMEVS erfasst. Zu diesem Zeitpunkt wurden keine Eventualverbindlichkeiten oder Umrechnungsdifferenzen berücksichtigt. Der im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ausgewiesene Firmenwert ist somit ein vorläufiger Wert; die endgültigen beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Aktiva und Verbindlichkeiten werden innerhalb von 12 Monaten ermittelt.
Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht über das übernommene Nettovermögen:
| Beträge zum Zeitpunkt der Kontrollübernahme | ||
|---|---|---|
| (Mio. €) | (Mio. RMB¥) | |
| --- | --- | --- |
| Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | 192 | 1.477 |
| Bestände | 28 | 215 |
| Kundenforderungen | 229 | 1.762 |
| Sonstige Vermögenswerte | 490 | 3.769 |
| Liquide Mittel | 17 | 131 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | (253) | (1.946) |
| Sonstige Verbindlichkeiten | (443) | (3.407) |
| ÜBERNOMMENES NETTOVERMÖGEN | 260 | 2.000 |
| Beträge zum Zeitpunkt der Kontrollübernahme | ||
|---|---|---|
| (Mio. €) | (Mio. RMB¥) | |
| --- | --- | --- |
| Beizulegender Zeitwert der gezahlten Vergütung (A) | 130 | 1.000 |
| Nettovermögen von JMEV - zu 50 % übernommen | 260 | 2.000 |
| Anteil des übernommenen Nettovermögens (B) | 130 | 1.000 |
| VORLÄUFIGER FIRMENWERT (A) - (B) | - | - |
| • | Im Dezember 2019 gründete die Gruppe die neue Gesellschaft Renault MAI (Mobility As an Industry), um die Entwicklung neuer Arten von Mobilität zu beschleunigen und strategische Partnerschaften zu bilden. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 165 Mio. €. Zum 31. Dezember 2019 ist die Gesellschaft an Flit Tech (einer Plattform für Taxireservierungen), iCabbi (Softwareentwicklung für Taxis) und Marcel (einer App für die Vermietung von Privatautos) beteiligt; diese Beteiligungen wurden vorher von der RCI Banque gehalten. |
| • | Die Gruppe hat den beizulegenden Zeitwert der übernommenen Aktiva und Verbindlichkeiten der Gesellschaft Les Éditions Croque Futur, an der die Gruppe seit März 2018 eine Beteiligung von 40,26 % hält, endgültig ermittelt. Die Gesellschaft ist im Bereich der Printmedien tätig und besitzt insbesondere die Zeitschriftentitel Challenges, Historia, Sciences et Avenir, Histoire und La Recherche. Die Gesellschaft Les Éditions Croque Futur, auf die die Gruppe einen maßgeblichen Einfluss ausübt, wird nach der Equity-Methode bilanziert. Anpassungen wurden im Wesentlichen im Bereich der Zeitschriftentitel vorgenommen, die mit 9,7 Mio. € (zu 100 %) angesetzt werden, sowie bei den Abonnements, die mit 8,1 Mio. € (zu 100 %) angesetzt werden. Der endgültige Firmenwert zum Zeitpunkt des Erwerbs beläuft sich damit auf 8 Mio. €. Im Juli 2019 fand eine Kapitalerhöhung statt, an der die Gruppe nicht teilnahm, woraufhin ihre Beteiligung auf 35,11 % sank. |
| • | Die Gruppe hat den beizulegenden Zeitwert der übernommenen Aktiva und Verbindlichkeiten der Gesellschaft Carizy, an der die Gruppe seit Juni 2018 eine Beteiligung von 96,08% hält, endgültig ermittelt. Carizy ist im Bereich der Beratung und Vermittlung von Gebrauchtfahrzeugen tätig, insbesondere als Eigentümerin der Website Carizy.com. Die Gesellschaft ist vollständig konsolidiert. Anpassungen betrafen im Wesentlichen die Marke, die mit 3 Mio. € angesetzt wird. Der endgültige Firmenwert zum Zeitpunkt des Erwerbs beläuft sich damit auf 24 Mio. €. |
3 - B - AVTOVAZ
| • | Im Jahr 2019 hat sich prozentuale Anteil von Renault an der Alliance Rostec Auto b.v. nicht geändert. Zum 31. Dezember 2018 hielt Renault 61,09 % des Kapitals der Alliance Rostec Auto b.v., die 100 % der Anteile an AVTOVAZ hielt. Der im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 angewandte Prozentsatz betrug 67,61 % und beinhaltete die Kapitalerhöhung, die Anfang 2019 gemäß den von Renault s.a.s. unterzeichneten Beschlüssen der Aktionäre vom 28. November 2018 durchgeführt wurde. Die Auswirkungen dieser Aktivitäten und die Änderung der Beteiligung von Renault s.a.s. an Alliance Rostec Auto b.v. und von Alliance Rostec Auto b.v. an AVTOVAZ wurden direkt unter „Eigenkapital - Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft" und „Anteil der nicht beherrschenden Anteile" in Höhe von 72 Mio. € bzw. 245 Mio. € erfasst. |
| • | Der Wert der nicht beherrschenden Anteile zum 31. Dezember 2019 beträgt 83 Mio. € (52 Mio. € zum 31. Dezember 2018). |
| • | Im Juli 2019 veräußerte AVTOVAZ die AO Smolensk-LADA und AO Dal-Lada. Mit der Transaktion wurde ein Gewinn von 0,5 Mio. € erzielt. |
| • | Im Dezember 2019 erwarb PAO AVTOVAZ eine weitere Beteiligung von 50 %, zusätzlich zu dem bereits bestehenden Anteil von 50 %, an ZAO GM-AVTOVAZ zu einem Preis von 5,9 Mio. €. Die ZAO GM-AVTOVAZ und ihre Tochtergesellschaft JVS wurden zuvor nach der Equity-Methode in die Konsolidierung der Renault Gruppe einbezogen. Neben weiteren Folgen hat die Übernahme zum Eigentum am Nutzungsrecht der Marke NIVA geführt. Die Kontrollübernahme fand am 16. Dezember 2019 statt. Da der Effekt dieser Gesellschaften auf den Reinertrag und die Änderungen bei den liquiden Mitteln zwischen dem 16. Dezember und dem 31. Dezember 2019 nicht wesentlich waren, erfolgt die Vollkonsolidierung ab dem 31. Dezember 2019. |
Der beizulegende Zeitwert der zum Zeitpunkt des Erwerbs gezahlten Vergütung lässt sich wie folgt darstellen:
| • | 5,9 Mio. € (411 Mio. Rubel) entsprechend der bisherigen Beteiligung. Diese Bewertung hat dazu geführt, dass ein Verlust auf die Veräußerung der bisher gehaltenen Anteile in Höhe von -7,3 Mio. € erfasst und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen verbucht wurde. |
| • | 5,9 Mio. € in Barmitteln (411 Mio. Rubel). |
Es wurden keine wesentlichen Kosten für die Übernahme unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der übernommenen Aktiva und Verbindlichkeiten findet innerhalb von 12 Monaten statt. Die übernommenen Aktiva und Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Buchwert in den Konten von ZAO GM-AVTOVAZ erfasst, die gemäß US GAAP erstellt und zum 31. Dezember 2019 gemäß IFRS aktualisiert wurden.
Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht über das übernommene Nettovermögen:
| Zum 31. Dezember 2019 | ||
|---|---|---|
| (Mio. €) | (Mio. RUB) | |
| --- | --- | --- |
| Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | 17 | 1.213 |
| Sonstige Vermögenswerte | 40 | 2.809 |
| Liquide Mittel | 9 | 589 |
| Rückstellungen | (33) | (2.290) |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | (13) | (934) |
| Sonstige Verbindlichkeiten | (27) | (1.872) |
| ÜBERNOMMENES NETTOVERMÖGEN | (7) | (476) |
Der Firmenwert zum 31. Dezember 2019 stellt sich wie folgt dar:
Zum 31. Dezember 2019
| (Mio. €) | (Mio. RUB) | |
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert der gezahlten Vergütung (A) | 12 | 822 |
| Nettovermögen von ZAO - GM AVTOVAZ - zu 100% übernommen | (7) | (476) |
| Anteil des übernommenen Nettovermögens (B) | (7) | (476) |
| VORLÄUFIGER FIRMENWERT (A) - (B) | 19 | 1.298 |
4.2.6.3 Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung
ANMERKUNG 4 - UMSATZERLÖSE
4 - A - Aufschlüsselung der Umsatzerlöse
| (Mio. €) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Warenabsatz - Segment Automotive (inkl. AVTOVAZ) | 43.901 | 44.226 |
| Verkäufe an Partner des Segments Automotive (inkl. AVTOVAZ) (1) | 6.203 | 8.046 |
| Mieterträge aus vermieteten Vermögenswerten (2) | 630 | 578 |
| Verkauf sonstiger Dienstleistungen | 1.398 | 1.361 |
| Verkauf von Dienstleistungen - Automotive-Segmente (einschließlich AVTOVAZ) | 2.028 | 1.939 |
| Warenabsatz - Segment Absatzfinanzierung | 36 | 27 |
| Mieterträge aus vermieteten Vermögenswerten (2) | 116 | 119 |
| Zinserträge aus Forderungen aus Finanzdienstleistungen | 2.210 | 2.100 |
| Verkauf sonstiger Dienstleistungen (3) | 1.043 | 962 |
| Verkauf von Dienstleistungen - Segment Absatzfinanzierung | 3.369 | 3.181 |
| GESAMTERLÖSE | 55.537 | 57.419 |
(1) Die meisten Partner sind Autohersteller. Hauptpartner der Automotive-Segmente sind Nissan und Daimler. Die Verkäufe an Partner umfassen den Verkauf von Teilen, Komponenten und Fahrzeugen, die unter den Eigenmarken der Partner verkauft werden sollen, sowie Dienstleistungen wie die technische Entwicklung.
(2) Im Konzern erfasste Mieteinnahmen aus Fahrzeugverkäufen mit Rückkaufverpflichtung oder aus der Vermietung von Sachanlagen.
(3) Hauptsächlich Erträge aus Dienstleistungen, die Versicherung, Wartung und Ersatzfahrzeuge im Rahmen eines Finanzierungsvertrages oder einer anderweitigen Vereinbarung umfassen.
4 - B - Umsatzerlöse 2018 nach Anwendung von Konsolidierungskreis und -methoden für 2019
| (Mio. €) | Automotive (ohne AVTOVAZ) | AVTOVAZ | Absatzfinanzierung | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse 2018 | 51.171 | 3.040 | 3.208 | 57.419 |
| Änderungen im Konsolidierungskreis | 5 | (10) | - | (5) |
| Umsatzerlöse 2018 nach Anwendung von Konsolidierungskreis und -methoden für 2019 | 51.176 | 3.030 | 3.208 | 57.414 |
| Umsatzerlöse 2019 | 49.002 | 3.130 | 3.405 | 55.537 |
ANMERKUNG 5 - OPERATIVE GEWINNMARGE: ANGABEN ZU DEN ERTRÄGEN UND AUFWENDUNGEN NACH ART DER ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN
5 - A - Personalaufwand
Der Personalaufwand beläuft sich 2019 auf 6.706 Mio. € (2018: 6.703 Mio. €).
Die durchschnittliche Anzahl der während des Jahres in den konsolidierten Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter ist in Abschnitt 2.4 - „Humankapital" des einheitlichen Registrierungsformulars für 2019 angegeben.
Einzelheiten zu den Pensionen und sonstigen langfristigen Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer sind in Anmerkung 19 zu finden.
Die aktienbasierten Vergütungen betreffen Aktienoptionen, leistungsbezogene Aktien und andere aktienbasierte Vergütungen für das Personal und beliefen sich im Jahr 2019 auf 89 Mio. € Personalaufwand (97 Mio. € im Jahr 2018).
Die Planbewertungsmethode wird in Anmerkung 18-G erläutert.
5 - B - Währungsgewinne/-verluste
Im Jahr 2019 enthält die operative Marge einen Netto-Wechselkursgewinn von 42 Mio. €, der zum Teil auf Bewegungen der türkischen Lira zurückzuführen ist (gegenüber einem Netto-Wechselkursverlust von 72 Mio. € im Jahr 2018, der zum Teil auf Bewegungen des argentinischen Peso, des brasilianischen Real und der türkischen Lira zurückzuführen ist).
ANMERKUNG 6 - SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN
| (Mio. €) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Restrukturierungs- und Personalanpassungskosten | (236) | (306) |
| Gewinne oder Verluste aus der teilweisen oder vollständigen Veräußerung von Geschäftsbereichen oder operativen Einheiten sowie sonstige Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Veränderungen des Konsolidierungskreises | (5) | 3 |
| Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (ausgenommen Verkäufe von vermieteten Vermögenswerten) | (10) | 65 |
| Wertminderungen auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte (ohne Firmenwerte von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures) | (229) | (276) |
| Wertminderung im Zusammenhang mit dem Iran-Geschäft | - | (47) |
| Sonstige außergewöhnliche Posten | (77) | (64) |
| GESAMT | (557) | (625) |
6 - A - Restrukturierungs- und Personalanpassungskosten
Die Restrukturierungs- und Personalanpassungskosten betreffen in den Jahren 2019 und 2018 im Wesentlichen die Region Europa.
2019 beinhalten diese Kosten 89 Mio. € im Zusammenhang mit der Aktualisierung der Annahmen, da sich mehr Mitarbeiter als erwartet für den französischen Freistellungsplan für das Ende der beruflichen Laufbahn entschieden haben, der am 13. Januar 2017 unterzeichnet und am 16. April 2018 ergänzt wurde und den Titel „Renault France CAP 2020 - Contrat d'Activite pour une Performance durable" (Aktivitätsvertrag für nachhaltige Leistung) trägt.
6 - B - Wertminderung von Anlagevermögen und Firmenwerten (ohne Firmenwerte von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures)
Zum 31. Dezember 2019 wurden Wertminderungen in Höhe von netto -229 Mio. € (2018: -276 Mio. €) vorgenommen, davon -239 Mio. € neue Wertminderungen und 10 Mio. € Wertaufholungen. Diese Wertminderungen betreffen immaterielle Vermögenswerte (Nettozunahme um -201 Mio. €) und Sachanlagen (Nettozunahme um -28 Mio. €) (Anmerkungen 10 und 11). Neue Wertminderungen wurden im Wesentlichen durch Werthaltigkeitstests an Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor für den chinesischen Markt in Anbetracht der geringeren Absatzmengen und der nach unten korrigierten Aussichten von Renault auf diesem Markt vorgenommen (Anmerkungen 10 und 11). Die Wertaufholungen betreffen Elektrofahrzeuge.
6 - C - Wertminderung im Zusammenhang mit dem Iran-Geschäft
Das Risikoexposure des Konzerns aus dem Iran-Geschäft ist seit 2013 vollständig abgeschrieben worden und besteht aus Wertpapieren, einem Gesellschafterdarlehen und gewerblichen Forderungen. Im Jahr 2019 änderte sich diese Situation nur wenig. Der Bruttowert in den Aktiva betrug zum 31. Dezember 2019 782 Mio. €, davon 677 Mio. € Kundenforderungen (31. Dezember 2018: 782 Mio. €, davon 677 Mio. € Forderungen).
Nachdem die USA vom gemeinsamen umfassenden Aktionsplan (Joint Comprehensive Plan of Action; JCPOA) zurückgetreten und die Sanktionen für den Automobilsektor im Iran zum 6. August 2018 wieder in Kraft getreten sind, gab es 2019 keinen Umsatz mit CKD. Im Jahr 2018 belief sich der Umsatz mit CKD auf 319 Mio. €.
6 - D - Sonstige außergewöhnliche Posten
2018 und 2019 führten Werthaltigkeitstests an bestimmten Fahrzeugen zum Ansatz außergewöhnlicher Aufwendungen in Höhe von -78 Mio. € im Jahr 2019 und -71 Mio. € im Jahr 2018; die Aufwendungen entsprechen Anzahlungen und künftigen Zahlungen an Partner und Lieferanten im Zusammenhang mit diesen Fahrzeugen.
ANMERKUNG 7- FINANZERTRAG (-AUFWAND)
| (Mio. €) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Kosten der Bruttoverschuldung (1) | (386) | (373) |
| Erträge aus Barmitteln und Finanzanlagen | 75 | 65 |
| KOSTEN DER NETTOVERSCHULDUNG | (311) | (308) |
| Dividenden von Unternehmen, die weder kontrolliert werden noch unter maßgeblichem Einfluss stehen | 59 | 78 |
| Fremdwährungsgewinne und -verluste aus Finanzgeschäften | 30 | 14 |
| Gewinn/Verlust aus der Belastung durch Hyperinflation | (34) | (31) |
| Der Zinsaufwand für Nettoverpflichtungen und Nettovermögen aus leistungsorientierten Pensionsplänen und andere langfristige Personalvorsorgeverpflichtungen | (28) | (25) |
| Sonstiges (2) | (158) | (81) |
| SONSTIGE FINANZERTRÄGE UND -AUFWENDUNGEN | (131) | (45) |
| FINANZERTRÄGE (-AUFWENDUNGEN) (3) | (442) | (353) |
(1) Die Zinsaufwendungen, die nach erstmaliger Anwendung von IFRS 16 im Jahr 2019 ermittelt wurden, sind in Anmerkung 2-A2 dargestellt.
(2) Die Position Sonstiges umfasst im Wesentlichen Aufwendungen für die Abtretung von Forderungen, Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts (die Beteiligungen an FAA und Partech Growth), Bankprovisionen, Rabatte und Verzugszinsen.
(3) 2019 wurden keine Wertminderungen auf Finanzinstrumente verbucht, die in die Nettoverschuldung aufgenommen bzw. aus der Nettoverschuldung eliminiert wurden.
Die Netto-Cash-Position (Netto-Finanzverschuldung) der Automotive-Segmente ist in den Informationen nach operativen Segmenten dargestellt (Abschnitt 4.2.6.1 - A4).
ANMERKUNG 8 - LAUFENDE UND LATENTE STEUERN
Da Renault SA sich bei seiner Gründung für die Bestimmung der französischen Ertragssteuern im Rahmen der inländischen Steuerkonsolidierung entschieden hat, gilt diese Regelung für die Gruppe, in der Renault SA in Frankreich besteuert wird.
In Deutschland, Italien, Spanien, Rumänien und Großbritannien wendet die Renault Gruppe auch andere optionale Steuerkonsolidierungssysteme an.
8 - A - Laufende und latente Steuern
| (Mio. €) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Laufende Ertragsteuer | (626) | (690) |
| Latenter Steuerertrag(-aufwand) | (828) | (33) |
| LAUFENDE UND LATENTE STEUERN | (1.454) | (723) |
Der laufende Ertragsteueraufwand für die in den französischen Steuerkonsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften beträgt 117 Mio. € im Jahr 2019 (90 Mio. € im Jahr 2018). Die Erhöhung des laufenden Ertragsteueraufwands von 2018 auf 2019 ist insbesondere auf die höheren Rückstellungen für Steuerrisiken zurückzuführen.
Im Jahr 2019 entfallen 509 Mio. € des laufenden Ertragsteueraufwands auf ausländische Gesellschaften inklusive AVTOVAZ (600 Mio. € im Jahr 2018). Dieser Steueraufwand ging im Jahr 2019 zurück, was im Wesentlichen auf die geringeren zu versteuernden Erträge bei bestimmten Tochtergesellschaften und die im Jahr 2018 vorgenommenen Neubewertungen von Steuern zurückzuführen ist.
Im latenten Steueraufwand für 2019 zeigt sich, dass die Berücksichtigung aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge im französischen Steuerkonsolidierungssystem beendet wurde (mit einem Effekt von -753 Mio. €); dies ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass es im Rahmen des Konzernplans „Drive the Future" keine Aussichten auf zu versteuernde Erträge bei den in den französischen Steuerkonsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften gab. Die dem Plan zugrunde liegenden Annahmen werden derzeit unter Berücksichtigung der ungünstigen Marktbedingungen überarbeitet.
8 - B - Zusammensetzung des Steueraufwands
| (Mio. €) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Ertrag vor Steuern und Anteil am Reinertrag von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 1.663 | 2.634 |
| Gesetzlicher Ertragsteuersatz in Frankreich | 34,43 % | 34,43 % |
| Theoretischer Steuerertrag (Belastung) | (573) | (907) |
| Effekt von Unterschieden zwischen örtlichen Steuersätzen und französischem Steuersatz (1) | 194 | 249 |
| Steuergutschriften | 78 | 33 |
| Ausschüttungssteuern | (56) | (86) |
| Änderung bei nicht bilanzierten latenten Steuerguthaben (2) | (1.012) | 73 |
| Sonstige Effekte (3) | 8 | - |
| Tatsächlicher und latenter Steuerertrag(-aufwand), ohne Steuern auf der Grundlage eines zu versteuernden Gewinns | (1.361) | (638) |
| Steuern auf Basis von zu versteuernden Zwischengewinnen (4) | (93) | (85) |
| Tatsächlicher und latenter Steuerertrag (-aufwand) | (1.454) | (723) |
(1) Zu den Differenzen in den Steuersätzen tragen überwiegend Korea, Spanien, Marokko, Rumänien, die Schweiz, die Türkei und Großbritannien bei.
(2) Der latente Steueraufwand für 2019 enthält den Effekt der Beendigung der Berücksichtigung aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge bei den in den französischen Steuerkonsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften (siehe Anmerkung 8-A).
(3) Zu den sonstigen Effekten zählen hauptsächlich die Effekte von permanenten Differenzen, reduzierten Steuersätzen, Neubewertungen von Steuern, spezifischen Steuersystemen, Anpassungen des Vorjahres und Änderungen zukünftiger Steuersätze, die vor Ende der Berichtsperiode beschlossen wurden.
(4) Die wichtigsten Steuern des Konzerns, die auf steuerpflichtigen Gewinnen basieren, sind die CVAE in Frankreich und die IRAP in Italien.
Französischer Steuerkonsolidierungskreis
Für die in den französischen Steuerkonsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften beträgt der tatsächliche Steueraufwand -117 Mio. € und besteht hauptsächlich aus der Unternehmenssteuer Cotisation sur la valeur ajoutée des entreprises (CVAE); der latente Steueraufwand beläuft sich auf -950 Mio. € und ist im Wesentlichen auf die Beendigung der Berücksichtigung aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge zurückzuführen (siehe Anmerkung 8-A).
Nicht in den französischen Steuerkonsolidierungskreis einbezogene Gesellschaften
Der effektive Steuersatz für alle ausländischen Tochtergesellschaften einschließlich AVTOVAZ beträgt 19,4 % im Jahr 2019 (28,7 % in 2018).
8 - C - Veränderungen der laufenden Steuerverbindlichkeiten, laufenden Steuerforderungen und der Rückstellungen für ungewisse Steuerverbindlichkeiten
| 31. Dezember | Laufende Steuern in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung | Umrechnungsdifferenzen und | |||
|---|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | 2018 | Netto-Steuerzahlungen | Sonstiges | 31. Dezember 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Laufende Steuern ohne ungewisse Steuerpositionen | (570) | 570 | |||
| Rückstellungen für ungewisse Steuerverbindlichkeiten - kurzfristig | (22) | (5) | 12 | 7 | (8) |
| Rückstellungen für ungewisse Steuerverbindlichkeiten - langfristig | (140) | (51) | 13 | (9) | (187) |
| Steuerforderungen - kurzfristig | 111 | (28) | 3 | 86 | |
| Steuerforderungen - langfristig | 19 | 5 | (3) | 21 | |
| Laufende Steuerverbindlichkeiten - kurzfristig | (289) | 64 | - | (225) | |
| Laufende Steuerverbindlichkeiten - langfristig | - | - | - | - | |
| GESAMT | (321) | (626) | 636 | (2) | (313) |
8 - D - Aufschlüsselung des Nettosaldos aus latenten Steuern
D1 - Veränderung der aktiven und passiven latenten Steuern
| (Mio. €) | 31. Dezember 2018 | Gewinn-und-Verlust-Rechnung * | Sonstige Komponenten des Gesamtergebnisses | Umrechnungsdifferenzen | Sonstiges | 31. Dezember 2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Latente Steueransprüche | 952 | 86 | (35) | 32 | (19) | 1.016 |
| Latente Steuerschulden | (135) | (914) | 3 | (22) | 24 | (1.044) |
| Latente Steuern, netto | 817 | (828) | (32) | 10 | 5 | (28) |
| Französischer Steuerkonsolidierungskreis | 178 | (952) | (46) | - | (20) | (840) |
| AVTOVAZ | 196 | 70 | - | 31 | 4 | 301 |
| Sonstige | 443 | 54 | 14 | (21) | 21 | 511 |
* Der latente Steueraufwand für 2019 enthält den Effekt der Beendigung der Berücksichtigung aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge bei den in den französischen Steuerkonsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften (siehe Anmerkung 8-A).
D2 - Artbezogene Aufschlüsselung der latenten Steuerguthaben, netto
| (Mio. €) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Latente Steuern auf: | ||
| Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures ohne AVTOVAZ (1) | (193) | (181) |
| Anlagevermögen ohne AVTOVAZ | (2.350) | (2.044) |
| Rückstellungen und sonstige Aufwendungen bzw. Wertberichtigungen, die bei Inanspruchnahme abzugsfähig sind, ohne AVTOVAZ | 815 | 750 |
| Verlustvorträge ohne AVTOVAZ (2) | 4.871 | 4.434 |
| Sonstige Posten ohne AVTOVAZ | 783 | 764 |
| LATENTE STEUERGUTHABEN (-VERBINDLICHKEITEN), NETTO, OHNE AVTOVAZ | 3.926 | 3.723 |
| Anlagevermögen von AVTOVAZ | (23) | (16) |
| Rückstellungen und sonstige Aufwendungen bzw. Wertberichtigungen, die bei Inanspruchnahme abzugsfähig sind, von AVTOVAZ | 56 | 54 |
| Verlustvorträge von AVTOVAZ | 327 | 294 |
| Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten in Rubel von AVTOVAZ | (43) | (42) |
| Sonstige Posten von AVTOVAZ | 19 | (12) |
| LATENTE STEUERGUTHABEN (-VERBINDLICHKEITEN), NETTO, VON AVTOVAZ | 336 | 278 |
| Nicht bilanzierte latente Steuerguthaben im Zusammenhang mit steuerlichen Verlusten (Anmerkung 8-D3) | (4.023) | (2.944) |
| Sonstige nicht bilanzierte latente Steuerguthaben | (267) | (240) |
| BILANZIERTE LATENTE STEUERGUTHABEN (-VERBINDLICHKEITEN), NETTO | (28) | 817 |
(1) Einschließlich Steuern auf künftige Dividendenausschüttungen
(2) Einschließlich 4.286 Mio. € für die in den französischen Steuerkonsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften und 585 Mio. € für andere Gesellschaften zum 31. Dezember 2019 (3.864 Mio. € bzw. 570 Mio. € zum 31. Dezember 2018)
Das verbleibende, nicht bilanzierte Nettovermögen der in den französischen Steuerkonsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften belief sich auf 3.442 Mio. € (2.344 Mio. € zum 31. Dezember 2018). Dabei handelt es sich um steuerliche Verluste, die unbegrenzt vortragsfähig sind und bis zu einer Obergrenze von 50 % dieser Erträge mit künftigen steuerbaren Erträgen verrechnet werden können. Von diesen nicht bilanzierten Vermögenswerten entfallen 393 Mio. € auf Posten, die über das Eigenkapital gebucht wurden (Effekte aus der teilweisen Absicherung der Beteiligung an Nissan), und 3.049 Mio. € auf Posten, die erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden (265 Mio. € bzw. 2.079 Mio. € zum 31. Dezember 2018).
Für Unternehmen, die nicht in den französischen Steuerkonsolidierungskreis einbezogen sind, belaufen sich die nicht angesetzten aktiven latenten Steuern zum 31. Dezember 2019 auf 848 Mio.€ (840 Mio.€ zum 31. Dezember 2018), davon 34 Mio. € für AVTOVAZ (82 Mio.€ zum 31. Dezember 2018) und 814 Mio. € für die Gruppe ohne AVTOVAZ (758 Mio.€ zum 31. Dezember 2018), und umfassen im Wesentlichen steuerliche Verlustvorträge, die die Gruppe in Brasilien und Indien sowie in geringerem Umfang in Argentinien generiert.
D3 - Aufschlüsselung der latenten Steuern auf steuerliche Verluste nach Verfallsdatum
Die nicht aktivierten Verlustvorträge stellen eine potenzielle Steuerersparnis von 4.023 Mio. € zum 31. Dezember 2019 dar.
| (Mio. €) | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Latente Steuern auf: | Aktiviert | Nicht aktiviert | Summe | Aktiviert | Nicht aktiviert | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Steuerverluste, die unbegrenzt vortragsfähig sind * | 879 | 3.848 | 4.727 | 1.565 | 2.760 | 4.325 |
| Steuerverluste, die innerhalb von mehr als 5 Jahren verfallen | - | 29 | 29 | 5 | 53 | 58 |
| Steuerverluste, die innerhalb von 1 bis 5 Jahren verfallen | 3 | 104 | 107 | - | 49 | 49 |
| Steuerverluste, die innerhalb von 1 Jahr verfallen | - | 8 | 8 | 2 | - | 2 |
| GESAMTE LATENTE STEUERN AUF STEUERVERLUSTE OHNE AVTOVAZ | 882 | 3.989 | 4.871 | 1.572 | 2.862 | 4.434 |
| GESAMTE LATENTE STEUERN AUF STEUERVERLUSTE VON AVTOVAZ | 293 | 34 | 327 | 212 | 82 | 294 |
| GESAMTE LATENTE STEUERN AUF STEUERVERLUSTE DER GRUPPE | 1.175 | 4.023 | 5.198 | 1.784 | 2.944 | 4.728 |
* Einschließlich bilanzierter und nicht bilanzierter latenter Steuern, die den steuerlichen Verlustvorträgen der in den französischen Steuerkonsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften entsprechen und sich zum 31. Dezember 2019 auf 842 Mio. € bzw. 3.442 Mio. € und zum 31. Dezember 2018 auf 1.520 Mio. € bzw. 2.344 Mio. € belaufen (Anmerkung 8-D2).
ANMERKUNG 9 - UNVERWÄSSERTES UND VERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIE
| (in Tsd. Aktien) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Aktien im Umlauf | 295.722 | 295.722 |
| Eigene Aktien | (4.700) | (6.490) |
| Aktien im Besitz von Nissan x Anteil von Renault an Nissan | (19.383) | (19.382) |
| Anzahl der Aktien zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie | 271.639 | 269.850 |
Die Anzahl der Aktien, die zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, ist der gewichtete Durchschnitt der während der Periode im Umlauf befindlichen Stammaktien, d. h. nach Neutralisierung der eigenen Aktien und der von Nissan gehaltenen Renault-Aktien.
| (in Tsd. Aktien) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Anzahl der Aktien zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie | 271.639 | 269.850 |
| Verwässerungseffekt von Aktienoptionen, Bezugsrechten für leistungsbezogene Aktien und anderen aktienbasierten Vergütungen | 1.930 | 2.372 |
| Anzahl der Aktien zur Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie | 273.569 | 272.222 |
Die Anzahl der Aktien, die zur Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, ist der gewichtete Durchschnitt der während der Periode potenziell im Umlauf befindlichen Stammaktien, d.h. die Anzahl der Aktien, die für die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie verwendet werden, zuzüglich der Anzahl der Aktienoptionen und der im Rahmen der entsprechenden Pläne zugeteilten Bezugsrechte für leistungsbezogene Aktien, die einen Verwässerungseffekt haben und die Performance-Bedingungen zum Berichtsdatum erfüllen, sofern die Ausgabe an Bedingungen geknüpft ist (Anmerkung 18-G).
4.2.6.4 Betriebliche Aktiva und Passiva, Eigenkapital
ANMERKUNG 10 - IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE UND SACHANLAGEN
10 - A - Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte
A1 - Änderungen an immateriellen Vermögenswerten und Firmenwerten
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte im Jahr 2019 stellt sich wie folgt dar:
| (Mio. €) | 31. Dezember 2018 | Zugänge/ (Abschreibungen und Wertminderungen) | (Abgänge) / Zuschreibungen |
|---|---|---|---|
| Aktivierte Entwicklungskosten | 9.671 | 1.985 | (69) |
| Firmenwert | 996 | - | - |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 1.044 | 101 | (14) |
| Immaterielle Vermögenswerte, brutto | 11.711 | 2.086 | (83) |
| Aktivierte Entwicklungskosten | (5.078) | (1.123) | 69 |
| Firmenwert | (24) | - | |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | (720) | (109) | 14 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | (5.798) | (1.256) | 83 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 4.593 | 862 | - |
| Firmenwert | 996 | (24) | - |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 324 | (8) | - |
| IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE, NETTO | 5.913 | 830 | - |
| (Mio. €) | Umrechnungsdifferenzen | Änderung des Konsolidierungskreises und Sonstiges | 31. Dezember 2019 |
|---|---|---|---|
| Aktivierte Entwicklungskosten | 14 | 12 | 11.613 |
| Firmenwert | 112 | 43 | 1.151 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 23 | 6 | 1.160 |
| Immaterielle Vermögenswerte, brutto | 149 | 61 | 13.924 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | (2) | - | (6.134) |
| Firmenwert | - | - | (24) |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | (2) | - | (817) |
| Abschreibungen und Wertminderungen | (4) | - | (6.975) |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 12 | 12 | 5.479 |
| Firmenwert | 112 | 43 | 1.127 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 21 | 6 | 343 |
| IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE, NETTO | 145 | 61 | 6.949 |
Der überwiegende Teil des Firmenwerts befindet sich in Europa und Eurasien.
Der Erwerb von immateriellen Vermögenswerten im Jahr 2019 umfasst 1.985 Mio. € an selbst produzierten Vermögenswerten und 101 Mio. € an erworbenen Vermögenswerten (1.717 Mio. € bzw. 55 Mio. € im Jahr 2018).
In den Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte sind im Jahr 2019 Wertminderungen auf Fahrzeuge (einschließlich Komponenten) in Höhe von 206 Mio. € enthalten (Anmerkung 6-B), gegenüber 42 Mio. € im Jahr 2018.
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte im Jahr 2018 stellt sich wie folgt dar:
| (Mio. €) | Bruttowert | Abschreibungen und Wertminderungen | Nettowert |
|---|---|---|---|
| Wert am 31. Dezember 2017 | 10.721 | (5.481) | 5.240 |
| Zugänge/(Abschreibungen und Wertminderungen) * | 1.772 | (950) | 822 |
| (Anlagenabgänge)/Zuschreibungen | (623) | 623 | - |
| Umrechnungsdifferenzen | (159) | 10 | (149) |
| Änderung des Konsolidierungskreises und Sonstiges | - | - | - |
| Wert am 31. Dezember 2018 | 11.711 | (5.798) | 5.913 |
* Einschließlich Wertminderungen von 42 Mio. € in Bezug auf immaterielle Vermögenswerte
A2 - In den Erträgen enthaltene Forschungs- und Entwicklungskosten
| (Mio. €) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Forschungs- und Entwicklungskosten | (3.697) | (3.516) |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 1.985 | 1.717 |
| Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten | (946) | (799) |
| SUMME DER IM ERGEBNIS ENTHALTENEN BETRÄGE | (2.658) | (2.598) |
Die Forschungs- und Entwicklungskosten werden nach Abzug der Forschungssteuergutschriften für die Fahrzeugentwicklungstätigkeit ausgewiesen.
Der Anstieg der Forschungs- und Entwicklungskosten erklärt sich aus den Bemühungen, auf neue Probleme bei vernetzten, fahrerlosen und Elektrofahrzeugen zu reagieren und sicherzustellen, dass die Motoren den neuen, insbesondere in Europa geltenden Vorschriften entsprechen. Der Anstieg der aktivierten Entwicklungskosten ist neben diesem Anstieg der Entwicklungskosten auch auf den Beginn der Aktivierungsphase für Entwicklungskosten für wesentliche Programme und die Wiederaufnahme der Aktivierung von Entwicklungskosten für Elektrofahrzeuge zurückzuführen.
10 - B - Sachanlagen
Die Entwicklung des Sachanlagevermögens im Jahr 2019 stellt sich wie folgt dar:
| (Mio. €) | 31. Dezember 2018 | Zugänge/(Abschreibungen und Wertminderungen) | (Abgänge) / Zuschreibungen |
|---|---|---|---|
| Grundstücke | 571 | 12 | (4) |
| Gebäude | 6.623 | 189 | (50) |
| Spezialwerkzeuge | 16.831 | 1.185 | (227) |
| Maschinen und sonstige Werkzeuge | 12.793 | 821 | (287) |
| An Kunden vermietete Sachanlagen | 3.734 | 1.752 | (973) |
| Sonstige Sachwerte | 914 | 70 | (29) |
| Vermögenswerte aus Nutzungsrechten | - | 117 | (1) |
| • Grundstücke | - | 3 | - |
| • Gebäude | - | 103 | (1) |
| • Sonstige Vermögenswerte | - | 11 | - |
| In Bau befindlich (2) | 2.116 | 758 | (1) |
| Bruttowert | 43.582 | 4.904 | (1.572) |
| Grundstücke | |||
| Gebäude | (4.226) | (259) | 41 |
| Spezialwerkzeuge | (14.240) | (1.003) | 225 |
| Maschinen und sonstige Werkzeuge | (9.069) | (701) | 270 |
| An Kunden vermietete Sachanlagen | (831) | (419) | 282 |
| Sonstige Sachwerte | (912) | (53) | 18 |
| Vermögenswerte aus Nutzungsrechten | - | (114) | - |
| • Grundstücke | - | (1) | - |
| • Gebäude | - | (103) | - |
| • Sonstige Vermögenswerte | - | (10) | - |
| In Bau befindlich | - | - | - |
| Abschreibungen und Wertminderungen (3) | (29.278) | (2.549) | 836 |
| Grundstücke | 571 | 12 | (4) |
| Gebäude | 2.397 | (70) | (9) |
| Spezialwerkzeuge | 2.591 | 182 | (2) |
| Maschinen und sonstige Werkzeuge | 3.724 | 120 | (17) |
| An Kunden vermietete Sachanlagen | 2.903 | 1.333 | (691) |
| Sonstige Sachanlagen | 2 | 17 | (11) |
| Vermögenswerte aus Nutzungsrechten | - | 3 | (1) |
| • Grundstücke | - | 2 | - |
| • Gebäude | - | - | (1) |
| • Sonstige Vermögenswerte | - | 1 | - |
| In Bau befindlich (2) | 2.116 | 758 | (1) |
| NETTOWERT | 14.304 | 2.355 | (736) |
| (Mio. €) | Umrechnungsdifferenzen | Änderung des Konsolidierungskreises und Sonstiges (1) | 31. Dezember 2019 |
|---|---|---|---|
| Grundstücke | 2 | 73 | 654 |
| Gebäude | 7 | 82 | 6.851 |
| Spezialwerkzeuge | (52) | 249 | 17.986 |
| Maschinen und sonstige Werkzeuge | (17) | 318 | 13.628 |
| An Kunden vermietete Sachanlagen | 15 | - | 4.528 |
| Sonstige Sachwerte | (2) | 25 | 978 |
| Vermögenswerte aus Nutzungsrechten | 5 | 749 | 870 |
| • Grundstücke | 1 | 10 | 14 |
| • Gebäude | 3 | 704 | 809 |
| • Sonstige Vermögenswerte | 1 | 35 | 47 |
| In Bau befindlich (2) | 21 | (391) | 2.503 |
| Bruttowert | (21) | 1.105 | 47.998 |
| Grundstücke | |||
| Gebäude | 3 | (23) | (4.464) |
| Spezialwerkzeuge | 27 | (78) | (15.069) |
| Maschinen und sonstige Werkzeuge | 16 | (63) | (9.547) |
| An Kunden vermietete Sachanlagen | (5) | 5 | (968) |
| Sonstige Sachwerte | 69 | (36) | (914) |
| Vermögenswerte aus Nutzungsrechten | - | (22) | (136) |
| • Grundstücke | - | (1) | |
| • Gebäude | - | (15) | (118) |
| • Sonstige Vermögenswerte | - | (7) | (17) |
| In Bau befindlich | - | - | - |
| Abschreibungen und Wertminderungen (3) | 110 | (217) | (31.098) |
| Grundstücke | 2 | 73 | 654 |
| Gebäude | 10 | 59 | 2.387 |
| Spezialwerkzeuge | (25) | 171 | 2.917 |
| Maschinen und sonstige Werkzeuge | (1) | 255 | 4.081 |
| An Kunden vermietete Sachanlagen | 10 | 5 | 3.560 |
| Sonstige Sachanlagen | 67 | (11) | 64 |
| Vermögenswerte aus Nutzungsrechten | 5 | 727 | 734 |
| • Grundstücke | 1 | 10 | 13 |
| • Gebäude | 3 | 689 | 691 |
| • Sonstige Vermögenswerte | 1 | 28 | 30 |
| In Bau befindlich (2) | 21 | (391) | 2.503 |
| NETTOWERT | 89 | 888 | 16.900 |
(1) Einschließlich Vermögenswerte aus Nutzungsrechten nach Erstanwendung von IFRS 16. Die Auswirkungen des Standards sind in Anmerkung 2-A2 näher erläutert.
(2) Die als „in Bau befindlich“ klassifizierten Positionen werden über die Spalte „Zugänge / (Abschreibungen und Wertminderungen)“ auf fertige Anlagenkategorien übertragen.
(3) Die Abschreibungen und Wertminderungen im Jahr 2019 beinhalten Wertminderungen in Höhe von 33 Mio. €, die hauptsächlich Fahrzeuge (einschließlich Komponenten) betreffen (siehe Anmerkung 6-B).
Die Entwicklung des Sachanlagevermögens im Jahr 2018 stellt sich wie folgt dar:
| (Mio. €) | Bruttowert | Abschreibungen und Wertminderungen | Nettowert |
|---|---|---|---|
| Wert am 31. Dezember 2017 | 41.343 | (27.761) | 13.582 |
| Zugänge/(Abschreibungen und Wertminderungen) (1) | 4.029 | (2.294) | 1.735 |
| (Anlagenabgänge)/Zuschreibungen | (1.506) | 697 | (809) |
| Umrechnungsdifferenzen | (656) | 312 | (344) |
| Änderung des Konsolidierungskreises und Sonstiges (2) | 372 | (232) | 140 |
| Wert am 31. Dezember 2018 | 43.582 | (29.278) | 14.304 |
(1) Einschließlich Wertminderungen des Sachanlagevermögens in Höhe von 234 Mio. €
(2) Einschließlich Vermögenswerte aus Nutzungsrechten nach Erstanwendung von IFRS 16. Die Auswirkungen des Standards sind in Anmerkung 2-A2 näher erläutert.
ANMERKUNG 11 - WERTHALTIGKEITSTESTS DES SACHANLAGEVERMÖGENS (AUSSER LEASINGGEGENSTÄNDE)
Der Konzern hat Werthaltigkeitstests für das Anlagevermögen nach dem im Abschnitt zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Anmerkung 2-M) beschriebenen Verfahren durchgeführt.
11 - A - Werthaltigkeitstests für fahrzeugbezogene Vermögenswerte (einschließlich Komponenten)
Im Anschluss an die Werthaltigkeitstests spezifischer Vermögenswerte für Fahrzeuge (einschließlich Komponenten) wurden im Jahr 2019 Wertminderungen in Höhe von 239 Mio. € vorgenommen, davon 206 Mio. € für immaterielle Vermögenswerte und 33 Mio. € für Sachanlagen (2018 betrug die Wertminderung 126 Mio. €, davon 63 Mio. € für immaterielle Vermögenswerte und 63 Mio. € für Sachanlagen). Diese Wertminderung wird vorrangig den aktivierten Entwicklungskosten zugeordnet. Sie betrifft im Wesentlichen für den chinesischen Markt hergestellte Fahrzeuge und ist durch die geringeren Absatzmengen und die nach unten korrigierten Aussichten für diese Vermögenswerte bedingt.
Wertminderungen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen wurden im Jahr 2013 für Elektrofahrzeuge vorgenommen. Da der Markt für Elektrofahrzeuge im Jahr 2018 stark gewachsen ist und sich dieser Trend 2019 bestätigte, konnte die verbleibende Wertminderung von 5 Mio. € auf immaterielle Vermögenswerte und 3 Mio. € auf Sachanlagen im Jahr 2019 aufgeholt werden. Im Jahr 2018 konnte die verbleibende Wertminderung von 38 Mio. € aufgeholt werden (21 Mio. € für immaterielle Vermögenswerte und 17 Mio. € für Sachanlagen).
11 - B - Werthaltigkeitstests für länderspezifische Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierende Einheiten des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ)
Argentinien, China und andere Länder:
Im Jahr 2018 wurde die zahlungsmittelgenerierende Einheit, die Argentinien entspricht, nach Anwendung der Rechnungslegung in Hochinflationsländern und angesichts der Rezession auf dem lokalen Automobilmarkt im zweiten Halbjahr einem Werthaltigkeitstest unterzogen.
Ferner wurde eine Analyse bestimmter Vermögenswerte für den chinesischen Markt (im zweiten Halbjahr 2019), den türkischen Markt (im zweiten Halbjahr 2018) und den iranischen Markt durchgeführt, nachdem der Automobilabsatz in China und der Türkei deutlich zurückgegangen war und Renault sein Iran-Geschäft aussetzen musste (siehe Anmerkung 6-C).
Die für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Argentinien im Jahr 2018 durchgeführten Tests führten zum 31. Dezember 2018 zu einer Wertminderung der Vermögenswerte in Höhe von 188 Mio. € (d. h. dem Gesamtwert der Industrieanlagen). Zum 1. Januar 2018 wurde keine Wertminderung gebucht.
Aufgrund des im Jahr 2019 für bestimmte Vermögenswerte für den chinesischen Markt durchgeführten Tests wurde eine Wertminderung gemäß Anmerkung 11-A erfasst, hinzu kamen Wertminderungen auf Beteiligungen an Joint Ventures, die auf dem chinesischen Markt tätig sind (siehe Anmerkung 13).
2018 wurden keine Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen für den iranischen und türkischen Markt auf Grundlage der durchgeführten Werthaltigkeitstests vorgenommen.
Segment Automotive (ohne AVTOVAZ):
Der erzielbare Wert für die Werthaltigkeitstests des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) ist der Nutzungswert, der nach der Discounted-Cashflow-Methode unter Zugrundelegung der nachstehenden Annahmen ermittelt wird.
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Wachstumsrate bis unendlich | 1,7 % | 1,9% |
| Diskontierungssatz nach Steuern | 8.5 % | 8,7% |
Die Annahmen für den Werthaltigkeitstest zum 31. Dezember 2019 wurden dem im Oktober 2017 angekündigten Sechsjahresplan „Drive the Future 2017-2022" entnommen. Diese Annahmen wurden anhand von Daten aus dem Budget für 2020 sowie der besten Schätzungen von Renault für die Entwicklung der Ergebnisse in den Jahren 2021 und 2022, die von ungünstigen Marktbedingungen beeinträchtigt werden, aktualisiert. Zum Jahresende befand sich der Strategieplan noch in der Überarbeitung, soll jedoch im Laufe des Jahres 2020 fertiggestellt werden.
Im Jahr 2019 wie auch im Jahr 2018 wurden basierend auf dem Ergebnis des Werthaltigkeitstests keine Wertminderungen auf Vermögenswerte des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) vorgenommen.
Eine nach vernünftigem Ermessen mögliche Änderung der Hauptannahmen sollte nicht zu einem erzielbaren Wert führen, der unter dem Buchwert der getesteten Aktiva liegt.
11 - C - Werthaltigkeitstests für die zahlungsmittelgenerierende Einheit AVTOVAZ und die Marke Lada
Werthaltigkeitstests für die zahlungsmittelgenerierende Einheit AVTOVAZ
AVTOVAZ wurde im Mai 2019 von der Moskauer Börse genommen, daher wird zur Bewertung des erzielbaren Werts des Nettovermögens der Gesellschaft (einschließlich des Firmenwerts) nicht mehr auf die Marktkapitalisierung Bezug genommen.
In Anwendung des Verfahrens, das in der Anmerkung zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Anmerkung 2-M im Konzernabschluss 2018) dargestellt ist, wurde zum 30. Juni 2019 ein Werthaltigkeitstest durchgeführt, doch es wurde keine Wertminderung auf Grundlage dieses Tests erfasst. Aufgrund der negativen Entwicklung des russischen Marktes wurde zum 31. Dezember 2019 ein weiterer Test durchgeführt. In Zukunft soll der jährliche Werthaltigkeitstest jeweils zum 31. Dezember vorgenommen werden.
Für den Werthaltigkeitstest der zahlungsmittelgenerierenden Einheit AVTOVAZ wurde zur Berechnung des Nutzungswertes ein Diskontierungssatz nach Steuern von 14 % und eine Wachstumsrate bis unendlich (einschließlich Inflation) von 4 % verwendet.
Die Testergebnisse führten nicht zu einer Wertminderung zum 31. Dezember 2019. Eine nach vernünftigem Ermessen mögliche Änderung der Hauptannahmen sollte nicht zu einem erzielbaren Wert führen, der unter den Buchwerten liegt.
Werthaltigkeitstests der Marke Lada
Für die Zuteilung des Kaufpreises von AVTOVAZ wurde die Marke Lada mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Kontrollübernahme (Ende 2016) angesetzt, d. h. mit 9.248 Mio. Rubel (132 Mio. € zum Wechselkurs vom 31. Dezember 2019). Da es sich bei dieser Marke um einen immateriellen Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer handelt, wurde zum 31. Dezember 2019 ein Werthaltigkeitstest durchgeführt, der auf einem Diskontierungssatz von 14 % und einer Wachstumsrate bis unendlich von 4 % basiert. Im Jahr 2019 wurde keine Wertminderung vorgenommen, da der erzielbare Betrag höher war als der Buchwert.
Eine nach vernünftigem Ermessen mögliche Änderung der Hauptannahmen sollte nicht zu einem erzielbaren Wert führen, der unter dem Buchwert liegt.
In Zukunft soll der jährliche Werthaltigkeitstest jeweils zum 31. Dezember vorgenommen werden.
ANMERKUNG 12 - BETEILIGUNG AN NISSAN
Die Beteiligung von Renault an Nissan in der Erfolgsrechnung und in der Finanzlage:
| (Mio. €) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung | ||
| Anteil am Jahresüberschuss (-fehlbetrag) von nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen | 242 | 1.509 |
| Konsolidierte Finanzlage | ||
| Sonstige assoziierte Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 20.622 | 20.583 |
12 - A - Konsolidierungsmethode für Nissan
Renault und der japanische Autohersteller Nissan haben eine in ihrer Art einzigartige Allianz zwischen zwei Unternehmen mit gemeinsamen Interessen entwickelt und auf diesem Weg im Sinne einer optimalen Leistung die Kräfte gebündelt. Die Allianz ist so organisiert, dass die individuelle Markenidentität gewahrt bleibt und die Unternehmenskultur beider Unternehmen respektiert wird.
Daraus ergibt sich Folgendes:
| • | Es wird sichergestellt, dass Renault in der Hauptversammlung von Nissan nicht die Mehrheit der Stimmrechte hält. |
| • | Die Bestimmungen der Renault-Nissan-Vereinbarungen berechtigen Renault weder zur Bestellung der Mehrheit der Nissan-Direktoren noch zur Ausübung der Stimmrechte bei Sitzungen des Nissan-Verwaltungsrats; Renault kann den Präsidenten von Nissan nicht einseitig ernennen. |
von Nissan und den Chief Executive Officer von Mitsubishi Motors. Entscheidungen werden einvernehmlich getroffen. Im November 2019 wurde der Rat um den Posten eines Allianz-Generalsekretärs erweitert, der an den Allianz-Verwaltungsrat und die CEOs der drei Allianz-Unternehmen berichtet.
| • | Zum 31. Dezember 2019 hielt die Renault Gruppe zwei Sitze im Verwaltungsrat von Nissan und wurde von Jean-Dominique Senard vertreten, dem Verwaltungsratsvorsitzenden von Renault. Über die Ernennung von Pierre Fleuriot als Ersatz für Thierry Bollore soll auf der nächsten außerordentlichen Hauptversammlung am 18. Februar 2020 abgestimmt werden. Pierre Fleuriot hat den Posten eines Senior Independent Director in der Renault Gruppe inne. |
| • | Renault kann die Nutzung der Vermögenswerte von Nissan nicht in gleicher Weise wie die der eigenen Vermögenswerte ausüben oder beeinflussen. |
| • | Renault gibt keine Garantien in Bezug auf die Schulden von Nissan. |
In Anbetracht dieser Situation wird davon ausgegangen, dass Renault einen maßgeblichen Einfluss auf Nissan ausübt, weshalb die Beteiligung an Nissan nach der Equity-Methode in die Konsolidierung einbezogen wird.
12 - B - Nissan-Konzernabschluss nach der Equity-Methode in die Renault Konsolidierung einbezogen
Die Nissan-Konten, die nach der Equity-Methode in den Renault-Abschluss einbezogen werden, sind die konsolidierten Abschlüsse von Nissan, die in Übereinstimmung mit den japanischen Rechnungslegungsstandards veröffentlicht wurden (da Nissan an der Tokioter Börse notiert ist) - nach entsprechender Anpassung an die Anforderungen der Konsolidierung bei Renault.
Nissan veröffentlicht den Konzernabschluss vierteljährlich und jährlich zum 31. März. Für die Zwecke der Renault-Konsolidierung werden die Ergebnisse von Nissan in Übereinstimmung mit dem Renault-Kalender einbezogen (die Ergebnisse für den Zeitraum Januar bis Dezember werden in der Jahresrechnung von Renault konsolidiert).
Nissan hielt zum 31. Dezember 2019 0,7 % der eigenen Aktien (0,7 % zum 31. Dezember 2018). Folglich beträgt der prozentuale Anteil von Renault an Nissan 43,7 % (31. Dezember 2018: 43,7 %). Renault hält zum 30. September 2019 43,7 % der Stimmrechte an Nissan (43,7 % zum 30. September 2018).
12 - C - Veränderungen der Beteiligung an Nissan gemäß der Bilanz von Renault
| Anteilige Nettoaktiva | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | Vor Neutralisierung | Neutralisierung proportional zur Beteiligung von Nissan an Renault (1) | Netto | Firmenwert | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Am 31. Dezember 2018 | 20.822 | (974) | 19.848 | 735 | 20.583 |
| Reinertrag 2019 | 242 | 242 | 242 | ||
| Ausgeschüttete Dividende | (579) | (579) | (579) | ||
| Umrechnungsdifferenzen | 353 | 353 | 24 | 377 | |
| Sonstige Änderungen (2) | (1) | (1) | (1) | ||
| Zum 31. Dezember 2019 | 20.837 | (974) | 19.863 | 759 | 20.622 |
(1) Nissan hält seit 2002 44.358.000 Renault-Aktien, was einer Beteiligung von rund 15 % entspricht. Die Neutralisierung beruht auf dem Anteil, den Renault an Nissan hält.
(2) Weitere Änderungen betreffen den Effekt der von Nissan bezogenen Renault-Dividenden, die Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus Pensionsverpflichtungen, die Veränderung der Neubewertungsrücklage für Finanzinstrumente und die Veränderung der eigenen Aktien von Nissan.
12 - D - Anpassung der Veränderungen des Eigenkapitals von Nissan für die Zwecke der Renault-Konsolidierung
| (Mrd. ¥) | 31. Dezember 2018 | Reinertrag 2019 | Dividenden | Umrechnungsdifferenzen | Sonstige Änderungen (1) | 31. Dezember 2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapital - Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft nach japanischen GAAP | 5.338 | 42 | (151) | (117) | (61) | 5.051 |
| Anpassungen zur Übereinstimmung mit den IFRS: | ||||||
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche langfristige Verpflichtungen | (65) | (14) | 1 | 51 | (27) | |
| Aktivierung von Entwicklungskosten | 712 | 41 | (1) | 752 | ||
| Latente Steuern und sonstige Anpassungen | (99) | 4 | (10) | (17) | (122) | |
| Zur Übereinstimmung mit den IFRS angepasste Netto-Aktiva | 5.886 | 73 | (151) | (127) | (27) | 5.654 |
| Anpassung an die Anforderungen der Renault Gruppe (2) | 111 | (6) | (10) | 41 | 25 | 161 |
| Für Erfordernisse der Renault-Gruppe neu bewertete Nettoaktiva | 5.997 | 67 | (161) | (86) | (2) | 5.815 |
| (Mio. €) | ||||||
| Für Erfordernisse der Renault-Gruppe neu bewertete Nettoaktiva | 47.650 | 554 | (1.325) | 808 | - | 47.687 |
| Prozentualer Anteil von Renault | 43,7 % | 43,7 % | ||||
| Anteil von Renault (vor dem oben beschriebenen Neutralisierungseffekt) | 20.822 | 242 | (579) | 353 | (1) | 20.837 |
| Neutralisierung der Beteiligung von Nissan an Renault (3) | (974) | (974) | ||||
| Anteil von Renault am Nettovermögen von Nissan | 19.848 | 242 | (579) | 353 | (1) | 19.863 |
(1) Die Sonstigen Änderungen betreffen den Effekt der von Nissan bezogenen Renault-Dividenden, die Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus Pensionsverpflichtungen, die Veränderung der Neubewertungsrücklage für Finanzinstrumente und die Veränderung der eigenen Aktien von Nissan. 2019 sind hier auch die Effekte der Erstanwendung von IFRS 16 (-16 Mio. €) und IFRIC 23 (-37 Mio. €) erfasst.
(2) Die Anpassungen für die Anforderungen der Renault Gruppe entsprechen im Wesentlichen der Neubewertung des Anlagevermögens durch Renault für die zwischen 1999 und 2002 getätigten Akquisitionen sowie der Eliminierung der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung von Nissan an Renault.
(3) Nissan hält seit 2002 44.358.000 Renault-Aktien, was einem Anteil von rund 15 % entspricht. Die Neutralisierung beruht auf dem Anteil, den Renault an Nissan hält.
12 - E - Nissan-Reinertrag nach japanischen GAAP
Da das Geschäftsjahr von Nissan am 31. März endet, ist der in der Renault-Konsolidierung 2019 enthaltene Reinertrag von Nissan die Summe des Reinertrags von Nissan für das letzte Quartal des Geschäftsjahres 2018 und die ersten drei Quartale des Geschäftsjahres 2019.
| Januar bis März 2019 | April bis Juni 2019 | Juli bis September 2019 | Oktober bis Dezember 2019 | Januar bis Dezember 2019 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Viertes Quartal des Nissan-Geschäftsjahres 2018 | Erstes Quartal des Nissan-Geschäftsjahres 2019 | Zweites Quartal des Nissan-Geschäftsjahres 2019 | Drittes Quartal des Nissan-Geschäftsjahres 2019 | Vergleichszeiträume für den Konzernabschluss 2019 von Renault | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (Mrd. ¥) | (Mio. €) * | (Mrd. ¥) | (Mio. €) * | (Mrd. ¥) | (Mio. €) * | (Mrd. ¥) | (Mio. €) * | (Mrd. ¥) | (Mio. €) * | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Reinertrag - Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft | 2 | 20 | 7 | 52 | 59 | 495 | (26) | (217) | 42 | 350 |
* Umrechnung mit dem Durchschnittskurs des jeweiligen Quartals.
12 - F - Nissan-Finanzinformationen nach IFRS
Die folgende Tabelle enthält die Finanzinformationen von Nissan, die gemäß IFRS für die Zwecke der Renault-Konsolidierung für die Jahre 2018 und 2017 angepasst wurden. Die Anpassungen beinhalten nicht die Fair-Value-Anpassungen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Renault zum Zeitpunkt der Akquisitionen in den Jahren 1999 und 2002 vorgenommen hat, sowie die Eliminierung der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung von Nissan an Renault.
| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| (Mrd. ¥) | (Mio. €) (1) | (Mrd. ¥) | (Mio. €) (2) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 10.316 | 84.520 | 11.764 | 90.201 |
| Reinertrag | ||||
| Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft | 85 | 698 | 451 | 3.458 |
| Anteil der nicht-beherrschenden Anteile | (14) | (115) | 20 | 151 |
| Sonstige Komponenten des Gesamtergebnisses | ||||
| Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft | (154) | (1.264) | (220) | (1.688) |
| Anteil der nicht-beherrschenden Anteile | 23 | 185 | 31 | 237 |
| Gesamtergebnis | ||||
| Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft | (69) | (566) | 231 | 1.771 |
| Anteil der nicht-beherrschenden Anteile | 9 | 70 | 51 | 388 |
| Von Nissan bezogene Dividende | 71 | 579 | 101 | 784 |
| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| (Mrd. ¥) | (Mio. €) (1) | (Mrd. ¥) | (Mio. €) (2) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | 7.877 | 64.597 | 7.886 | 62.664 |
| Umlaufvermögen | 11.186 | 91.734 | 11.797 | 93.736 |
| GESAMTVERMÖGEN | 19.063 | 156.331 | 19.683 | 156.400 |
| Eigenkapital | ||||
| Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft | 5.655 | 46.378 | 5.887 | 46.775 |
| Anteil der nicht-beherrschenden Anteile | 364 | 2.984 | 297 | 2.359 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 5.345 | 43.828 | 5.874 | 46.675 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 7.699 | 63.142 | 7.625 | 60.591 |
| SUMME PASSIVA | 19.063 | 156.331 | 19.683 | 156.400 |
(1) Umgerechnet zum Durchschnittskurs 2019, d. h. 122,06 JPY = 1 EUR, für Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung, und zum Stichtagskurs 31. Dezember 2019, d. h. 121,94 JPY = 1 EUR, für Positionen der Finanzlage.
(2) Umgerechnet zum Durchschnittskurs 2018, d. h. 130,4 JPY = 1 EUR, für Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung, und zum Stichtagskurs 31. Dezember 2018, d. h. 125,8 JPY = 1 EUR, für Positionen der Finanzlage.
12 - G - Absicherung der Beteiligung an Nissan
Die Gruppe hat das Yen/Euro-Wechselkursrisiko ihrer Beteiligung an Nissan seit 1999 teilweise abgesichert. Einzelheiten zu der Absicherung sind in Anmerkung 25-B2 dargestellt.
Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die entsprechenden Absicherungsgeschäfte auf 84 Mrd. ¥ (689 Mio. €) aus Privatplatzierungen aus direkt in Yen emittierten Anleihen auf dem japanischen Samurai-Bond-Markt.
Im Jahr 2019 ergaben sich aus diesen Transaktionen ungünstige Währungsdifferenzen in Höhe von -70 Mio. € (ungünstige Differenz von -102 Mio. € im Jahr 2018). Der negative Nettoeffekt von -157 Mio. € nach latenten Steuern (einschließlich des Effekts aus dem Nichtansatz gemäß Anmerkung 8) wird in der Umrechnungsrücklage der Gruppe (Anmerkung 18-E) ausgewiesen.
12 - H - Bewertung der Beteiligung von Renault an Nissan zu Börsenkursen
Auf Grundlage des Börsenkurses zum 31. Dezember 2019 von 636 ¥ je Aktie beträgt der Wert der Beteiligung von Renault an Nissan 9.554 Mio. € (12.809 Mio. € zum 31. Dezember 2018 auf Grundlage des Kurses von 880 ¥ je Aktie).
12 -I - Werthaltigkeitstest der Beteiligung an Nissan
Zum 31. Dezember 2019 lag der Börsenwert der Beteiligung 53,7 % unter dem Wert von Nissan in der Bilanz von Renault (37,8 % zum 31. Dezember 2018).
In Anwendung des Verfahrens, das in der Anmerkung zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Anmerkung 2-M) dargestellt ist, wurde zum 31. Dezember 2019 ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Für die Berechnung des Nutzungswertes wurde ein Diskontierungssatz nach Steuern von 6,95 % und eine Wachstumsrate bis unendlich (einschließlich Inflation) von 2,25 % verwendet. Der Endwert wurde unter Rentabilitätsannahmen berechnet, die mit den Vergangenheitsdaten von Nissan und den ausgewogenen mittelfristigen Aussichten übereinstimmen.
Die Testergebnisse führten nicht zu einer Wertminderung der Beteiligung an Nissan zum 31. Dezember 2019.
Eine nach vernünftigem Ermessen mögliche Änderung der Hauptannahmen sollte nicht zu einem erzielbaren Wert führen, der unter dem Buchwert der Beteiligung an Nissan liegt.
12 - J - Operationen zwischen der Renault-Gruppe und der Nissan-Gruppe
J1 - Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung
Renault und Nissan verfolgen gemeinsame Strategien für die Entwicklung von Fahrzeugen und Komponenten, den Einkauf, die Produktion und den Vertrieb. Seit dem 1. April 2014 sind die beiden Unternehmen auch an einem Konvergenzprojekt für vier Schlüsselfunktionen beteiligt: Entwicklung, Fertigung und Supply Chain Management, Einkauf und Personalwesen. Diese Zusammenarbeit spiegelt sich in kostenreduzierenden Synergien wider, insbesondere in den Supportfunktionen und im Vertrieb an Nissan.
Das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) ist mit Nissan auf zwei Ebenen operativ tätig:
• Industrielle Produktion: gegenseitige Produktion von Fahrzeugen und Komponenten in den Fertigungsstätten der Allianz:
| • | Die Verkäufe der Renault-Gruppe an die Nissan-Gruppe beliefen sich 2019 auf rund 3.374 Mio. € (4.162 Mio.€ im Jahr 2018), davon rund 2.272 Mio. € für Fahrzeuge (2.871 Mio. € im Jahr 2018), 985 Mio. € für Komponenten (1.169 Mio. € im Jahr 2018) und 117 Mio. € für Dienstleistungen (123 Mio. € im Jahr 2018). Der Rückgang ist hauptsächlich auf den Verkauf von Fahrzeugen von Renault Samsung Motors für Nissan North America und des Nissan Micra aus Flins, Frankreich, zurückzuführen, |
| • | Die Einkäufe der Renault-Gruppe von der Nissan-Gruppe beliefen sich 2019 auf rund 1.896 Mio. € (2.184 Mio. € im Jahr 2018), davon rund 1.046 Mio. € für Fahrzeuge (1.068 Mio. € im Jahr 2018), 665 Mio. € für Komponenten (884 Mio. € im Jahr 2018) und 195 Mio. € für Dienstleistungen (223 Mio. € im Jahr 2018). |
| • | Der Saldo der Forderungen der Renault-Gruppe gegenüber der Nissan-Gruppe beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 521 Mio. € (859 Mio. € zum 31. Dezember 2018); der Saldo der Verbindlichkeiten der Renault-Gruppe gegenüber der Nissan-Gruppe beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 738 Mio. € (872 Mio. € zum 31. Dezember 2018). |
• Finanzierungen: Zusätzlich zu seiner Tätigkeit für Renault fungiert Renault Finance als Gegenpartei der Nissan-Gruppe im Handel mit Finanzinstrumenten zur Absicherung von Fremdwährungs- und Zinsrisiken. Renault Finance tätigte 2019 für Nissan Devisengeschäfte im Wert von rund 17 Mrd. € (18 Mrd. € im Jahr 2018) auf dem Devisenmarkt. Geschäfte mit Nissan in Bezug auf Devisen- und Zinsderivate werden zu Marktpreisen erfasst und sind in den von Renault Finance verwalteten Positionen enthalten. In der Bilanz belaufen sich die derivativen Vermögenswerte der Nissan-Gruppe zum 31. Dezember 2019 auf 26 Mio. € (30 Mio. € zum 31. Dezember 2019) und die derivativen Verbindlichkeiten auf 4 Mio. € zum 31. Dezember 2019 (69 Mio. € zum 31. Dezember 2018).
Das Absatzfinanzierungssegment von Renault trägt dazu bei, Kunden zu gewinnen und die Bindung an die Nissan-Marken zu stärken, indem es eine Reihe von Finanzierungsprodukten und - dienstleistungen anbietet, die in die Verkaufspolitik integriert sind, vor allem in Europa. Im Jahr 2019 verzeichnete die RCI Banque Dienstleistungserlöse in Höhe von 148 Mio. € in Form von Provisionen und Zinsen von Nissan (158 Mio. € im Jahr 2018). Der Saldo der Forderungen aus der Absatzfinanzierung der Nissan-Gruppe beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 86 Mio. € (133 Mio. € zum 31. Dezember 2018) und der Saldo der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 auf 184 Mio. € (148 Mio. € zum 31. Dezember 2018).
Die Allianzpartner halten Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die ihre Zusammenarbeit steuern. Einzelheiten über die Tätigkeit und den Standort dieser Unternehmen sowie den Einfluss der Renault-Gruppe auf sie sind in Anmerkung 13 aufgeführt.
J2 - AVTOVAZ
Im Jahr 2019 beliefen sich die Gesamtverkäufe von AVTOVAZ an Nissan und die Einkäufe von AVTOVAZ bei Nissan auf schätzungsweise 118 Mio. € bzw. 23 Mio. € (260 Mio. € bzw. 35 Mio. € im Jahr 2018).
In der Finanzlage von AVTOVAZ zum 31. Dezember 2019 bestehen die Salden der Transaktionen zwischen AVTOVAZ und der Nissan-Gruppe im Wesentlichen aus:
| • | einer langfristigen Forderung für gemeinschaftlich geführte Vermögenswerte in Höhe von 25 Mio. € (31. Dezember 2018: 27 Mio. €); |
| • | operativen Forderungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 0 Mio. € bzw. 18 Mio. € (12 Mio. € bzw. 37 Mio. € zum 31. Dezember 2018). |
ANMERKUNG 13 - BETEILIGUNGEN AN ANDEREN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN UND JOINT VENTURES
Die Details zu den Beteiligungen an anderen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures sind in der Konzernrechnung wie folgt dargestellt:
| (Mio. €) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung | ||
| Ergebnisanteil (Verlust) von anderen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | (432) | 31 |
| Assoziierte Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 43 | 27 |
| Joint Ventures, die nach der Equity-Methode bilanziert werden * | (475) | 4 |
| Konsolidierte Finanzlage | ||
| Beteiligung an anderen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 610 | 856 |
| Assoziierte Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 479 | 420 |
| Joint Ventures, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 131 | 436 |
* Der 2019 erfasste Verlust entspricht im Wesentlichen der Wertminderung der Beteiligungen an Joint Ventures, die nach der Equity-Methode bilanziert werden: Dongfeng Renault Automotive Company und Renault Brilliance Jinbei Automotive Company (Anmerkung 13-C).
13 -A - Angaben zu den wichtigsten sonstigen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die nach der Equity-Methode bilanziert werden
| Anteilsbesitz und Stimmrechte der Gruppe in Prozent | Beteiligung an anderen assoziierten Unternehmen | Beteiligung an anderen assoziierten Unternehmen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Name | Standortland | Tätigkeitsschwerpunkt | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | und Joint Ventures zum 31. Dezember 2019 | und Joint Ventures zum 31. Dezember 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Assoziierte Unternehmen | ||||||
| Automotive (ohne AVTOVAZ) | ||||||
| Motorlu Araclar Imal ve Satis AS (MAIS) | Türkei | Fahrzeugvertrieb | 49% | 49% | 59 | 34 |
| Renault Nissan Automotive India Private Limited (RNAIPL) | Indien | Kraftfahrzeugbau | 30 % | 30 % | 210 | 206 |
| Absatzfinanzierung | ||||||
| RN Bank | Russland | Fahrzeugabsatzfinanzierung | 30% | 30% | 84 | 63 |
| Joint Ventures | ||||||
| Automotive (ohne AVTOVAZ) | ||||||
| Renault Algerie Production | Algerien | Kraftfahrzeugbau | 49% | 49% | 22 | 8 |
| Dongfeng Renault Automotive Company | China | Automobilhersteller | 50% | 50% | - | 260 |
| Renault Brilliance Jinbei Automotive Company | China | Nutzfahrzeugfertigung in China | 49% | 49% | - | 74 |
| Alliance Ventures b.v. | Niederlande | Finanzierung von Start-ups für neue Technologien | 40 % | 40% | 61 | 51 |
| Alliance Mobility Company Japan * | Japan | Autonome Fahrzeuge und Mobilitätsdienste | 50% | 3 | ||
| Alliance Mobility Company France (1) | Frankreich | Autonome Fahrzeuge und Mobilitätsdienste | 50% | 4 | ||
| Sonstige nicht wesentliche assoziierte Unternehmen und Joint Ventures | 167 | 160 | ||||
| GESAMT | 610 | 856 |
* Neu konsolidierte Unternehmen im Jahr 2019.
Die nachstehenden Tabellen zeigen den Gesamtbetrag der Verkäufe und Einkäufe zwischen der Renault Gruppe und den wichtigsten sonstigen nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen und Joint Ventures sowie die Bilanzpositionen der Renault Gruppe in Bezug auf diese Unternehmen:
| (Mio. €) | 2019 | 2018 | ||
|---|---|---|---|---|
| Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung | Verkäufe an andere assoziierte Unternehmen und Joint Ventures | Einkäufe | Verkäufe an andere assoziierte Unternehmen und Joint Ventures | (Käufe) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Motorlu Araclar Imal ve Satis AS (MAIS) | 817 | (2) | 1.261 | 12 |
| Renault Nissan Automotive India Private Limited (RNAIPL) | 6 | (406) | 3 | (357) |
| RN Bank | - | (11) | (3) | - |
| Renault Algerie Production | 3 | (125) | 9 | (102) |
| Dongfeng Renault Automotive Company | 67 | (30) | 206 | (7) |
| (Mio. €) | 31. Dezember 2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| In der konsolidierten Finanzlage | Finanzielle Vermögenswerte | Forderungen aus dem Segment Automotive | Sonstige Vermögenswerte | Schulden aus Absatzfinanzierung | Warenverbindlichkeiten | Sonstige Verbindlichkeiten |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Motorlu Araclar Imal ve Satis AS (MAIS) | - | - | - | - | 5 | - |
| Renault Nissan Automotive India Private Limited (RNAIPL) | 20 | 53 | 201 | - | 68 | - |
| RN Bank | 60 | - | - | - | - | 1 |
| Renault Algerie Production | - | 40 | - | - | 114 | 5 |
| Dongfeng Renault Automotive Company | - | 20 | - | - | 24 | 3 |
| (Mio. €) | 31. Dezember 2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| In der konsolidierten Finanzlage | Finanzielle Vermögenswerte | Forderungen aus dem Segment Automotive | Sonstige Vermögenswerte | Schulden aus Absatzfinanzierung | Warenverbindlichkeiten | Sonstige Verbindlichkeiten |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Motorlu Araclar Imal ve Satis AS (MAIS) | - | - | - | - | 25 | 4 |
| Renault Nissan Automotive India Private Limited (RNAIPL) | 18 | 54 | 402 | - | 57 | 3 |
| RN Bank | 80 | - | 2 | 3 | - | 3 |
| Renault Algerie Production | - | 86 | - | - | 115 | 3 |
| Dongfeng Renault Automotive Company | - | 9 | - | - | 9 | 3 |
13 - B - Kumulierte Finanzinformationen über die nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen
| (Mio. €) | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
|---|---|---|
| Beteiligungen an assoziierten Unternehmen | 479 | 420 |
| Ergebnisanteil von assoziierten Unternehmen | 43 | 27 |
| Anteil von assoziierten Unternehmen an sonstigen Komponenten des Gesamtergebnisses | 1 | (29) |
| Anteil von assoziierten Unternehmen am Gesamtergebnis | 44 | (2) |
13 - C - Kumulierte Finanzinformationen über die nach der Equity-Methode bilanzierten Joint Ventures
| (Mio. €) | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
|---|---|---|
| Beteiligungen an Joint Ventures | 131 | 436 |
| Ergebnisanteil (Verlust) von Joint Ventures * | (475) | 4 |
| Anteil von Joint Ventures an sonstigen Komponenten des Gesamtergebnisses | 4 | (7) |
| Anteil von Joint Ventures am Gesamtergebnis | (471) | (3) |
* Einschließlich -466 Mio. € Ergebnisanteil und Wertminderung der Beteiligungen an den Joint Ventures Dongfeng Renault Automotive Company und Renault Brilliance Jinbei Automotive Company (darunter eine Finanzverbindlichkeit von 63 Mio. € (490 Mio. RMB¥) im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung durch Renault Brilliance Jinbei Automotive Company, die Anfang Januar 2020 stattfand und zu der die Renault Gruppe zum 31. Dezember 2019 verpflichtet war).
ANMERKUNG 14 - VORRÄTE
| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | Bruttowert | Wertminderungen | Nettowert | Bruttowert | Wertminderungen | Nettowert |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 1.724 | (290) | 1.434 | 1.748 | (299) | 1.449 |
| Unfertige Erzeugnisse | 330 | (7) | 323 | 395 | (3) | 392 |
| Gebrauchtfahrzeuge | 1.465 | (141) | 1.324 | 1.383 | (126) | 1.257 |
| Fertigerzeugnisse und Ersatzteile | 2.842 | (143) | 2.699 | 2.931 | (150) | 2.781 |
| GESAMT | 6.361 | (581) | 5.780 | 6.457 | (578) | 5.879 |
ANMERKUNG 15 - FORDERUNGEN AUS DER ABSATZFINANZIERUNG
15 - A - Forderungen aus Absatzfinanzierung nach Art der Forderungen
| (Mio. €) | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
|---|---|---|
| Forderungen gegenüber Händlern | 10.901 | 10.233 |
| Finanzierungen für Endkunden | 25.016 | 23.606 |
| Leasing und ähnliche Geschäfte | 10.305 | 9.008 |
| Bruttowert | 46.222 | 42.847 |
| Wertminderungen | (848) | (780) |
| Nettowert | 45.374 | 42.067 |
Einzelheiten zum beizulegenden Zeitwert sind in Anmerkung 24-A dargestellt.
15 - B - Abtretungen und Verpfändungen als Garantien für die Bewirtschaftung der Liquiditätsreserve
B1 - Abtretung von Vermögenswerten der Absatzfinanzierung
| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | Bilanzwert | Zeitwert | Bilanzwert | Zeitwert |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| In der Bilanz erfasste abgetretene Forderungen | 10.508 | 10.504 | 11.010 | 10.980 |
| Zugehörige Verbindlichkeiten | 3.243 | 3.264 | 2.781 | 2.645 |
Das Segment Absatzfinanzierung hat mehrere öffentliche Verbriefungen und Conduit-Finanzierungen (in Deutschland, Brasilien, Frankreich, Großbritannien und Italien) mit Endkundenkrediten und Forderungen aus dem Händlernetz durchgeführt. Beide Vorgangsarten werden über Spezialfahrzeuge abgewickelt. Einige öffentliche Verbriefungen wurden von der RCI Banque gezeichnet, wodurch es möglich ist, Wertpapiere als Sicherheiten für die Europäische Zentralbank zu haben.
Die im Rahmen dieser Vorgänge abgetretenen Forderungen werden nicht ausgebucht, da alle Risiken im Konzern verbleiben. Die damit verbundenen Verbindlichkeiten entsprechen den Wertpapieren aus dem Verbriefungsgeschäft, die in den sonstigen verbrieften Verbindlichkeiten ausgewiesen sind.
Die Differenz zwischen den abgetretenen Forderungen und der Höhe der damit verbundenen Verbindlichkeiten entspricht dem höheren Kreditbedarf für diese Geschäfte und dem Anteil der von der RCI Banque zur Bildung einer Liquiditätsreserve gehaltenen Wertpapiere.
Verbriefte Vermögenswerte können nicht mehr abgetreten oder verpfändet werden. Zeichner von Schuldverschreibungen haben nur Ansprüche auf die abgetretenen Vermögenswerte.
B2 - Verpfändete Aktiva als Garantien für die Bewirtschaftung der Liquiditätsreserve
Für die Bewirtschaftung der Liquiditätsreserve hatte die Absatzfinanzierung der Banque de France (im Rahmen des zentralen französischen Sicherheitenverwaltungssystems 3G (Gestion Globale des Garanties)) Garantien in Form von Vermögenswerten mit einem Buchwert von 5.882 Mio. € zum 31. Dezember 2019 (7.454 Mio. € zum 31. Dezember 2018) bereitgestellt. Diese Garantien setzen sich zusammen aus 5.325 Mio. € in Form von Anteilen an Verbriefungsgesellschaften, 151 Mio. € an Euro-Anleihen und 406 Mio. € an Forderungen aus der Absatzfinanzierung (6.184 Mio. € an Anteilen an Verbriefungsgesellschaften, 159 Mio. € an Euro-Anleihen und 1.111 Mio. € an Forderungen aus der Absatzfinanzierung zum 31. Dezember 2018). Die von der Banque de France zur Verfügung gestellten Mittel für diese Garantien belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf 2.700 Mio. € (2.500 Mio. € zum 31. Dezember 2018). Alle Vermögenswerte, die der Banque de France als Garantien zur Verfügung gestellt wurden, verbleiben in der Bilanz.
15 - C - Forderungen aus Absatzfinanzierung nach Fälligkeit
| (Mio. €) | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
|---|---|---|
| -1 Jahr | 23.174 | 21.184 |
| 1 bis 5 Jahre | 21.675 | 20.403 |
| +5 Jahre | 525 | 480 |
| SUMME FORDERUNGEN AUS ABSATZFINANZIERUNG, NETTO | 45.374 | 42.067 |
15 - D - Aufschlüsselung der Forderungen aus Absatzfinanzierung nach Risikograd
| (Mio. €) | Finanzierungen für Endkunden | Händlerfinanzierungen | 31. Dezember 2019 |
|---|---|---|---|
| Bruttowert | 35.321 | 10.901 | 46.222 |
| Gesunde Forderungen | 31.690 | 10.527 | 42.217 |
| Forderungen, die seit dem erstmaligen Ansatz ein höheres Kreditrisiko aufweisen | 3.034 | 298 | 3.332 |
| In Verzug befindliche Forderungen | 597 | 76 | 673 |
| Anteil der in Verzug befindlichen Forderungen an den Gesamtforderungen | 1,7 % | 0,7 % | 1,5% |
| Wertminderungen | (747) | (101) | (848) |
| Wertminderungen bei gesunden Forderungen | (94) | (57) | (151) |
| Wertminderungen bei Forderungen, die seit dem erstmaligen Ansatz ein höheres Kreditrisiko aufweisen | (167) | (10) | (177) |
| Wertminderungen bei in Verzug befindlichen Forderungen | (486) | (34) | (520) |
| Netto-Gesamtwert | 34.574 | 10.800 | 45.374 |
| (Mio. €) | Finanzierungen für Endkunden | Händlerfinanzierungen | 31. Dezember 2018 |
|---|---|---|---|
| Bruttowert | 32.614 | 10.233 | 42.847 |
| Gesunde Forderungen | 28.754 | 9.705 | 38.459 |
| Forderungen, die seit dem erstmaligen Ansatz ein höheres Kreditrisiko aufweisen | 3.324 | 445 | 3.769 |
| In Verzug befindliche Forderungen | 536 | 83 | 619 |
| Anteil der in Verzug befindlichen Forderungen an den Gesamtforderungen | 1,6 % | 0,8 % | 1,4 % |
| Wertminderungen | (670) | (110) | (780) |
| Wertminderungen bei gesunden Forderungen | (93) | (69) | (162) |
| Wertminderungen bei Forderungen, die seit dem erstmaligen Ansatz ein höheres Kreditrisiko aufweisen | (154) | (10) | (164) |
| Wertminderungen bei in Verzug befindlichen Forderungen | (423) | (31) | (454) |
| Netto-Gesamtwert | 31.944 | 10.123 | 42.067 |
15 - E - Kreditrisiko für die Absatzfinanzierung
Das maximale Kreditrisiko für die Absatzfinanzierungstätigkeit ergibt sich aus dem Nettobuchwert der Forderungen aus Absatzfinanzierung zuzüglich des Betrags der unter den außerbilanziellen Verpflichtungen ausgewiesenen Finanzierungszusagen für Kunden (Anmerkung 28-A). Dieses Risiko wird durch von Kunden beigebrachte Garantien gemindert, wie sie in den erhaltenen außerbilanziellen Verpflichtungen ausgewiesen werden (Anmerkung 28-B). Die Garantien im Zusammenhang mit überfälligen oder wertgeminderten Forderungen aus Absatzfinanzierung betrugen zum 31. Dezember 2019 821 Mio. € (31. Dezember 2018: 678 Mio. €).
Das Kundenkreditrisiko wird mit einem Scoring-System bewertet und nach Art der Aktivität (Kunden und Händler) überwacht. Zum Jahresende deuten keine Anzeichen darauf hin, dass die Qualität der noch nicht fälligen oder nicht wertgeminderten Forderungen aus der Absatzfinanzierung beeinträchtigt ist, und es besteht auch keine signifikante Risikokonzentration im Kundenstamm der Absatzfinanzierung gemäß den geltenden Bestimmungen.
ANMERKUNG 16 - FORDERUNGEN DER AUTOMOTIVE-SEGMENTE
NETTOWERT DER AUTOMOTIVE-FORDERUNGEN
| (Mio. €) | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
|---|---|---|
| Bruttowert | 2.073 | 2.178 |
| Wertminderung für eingetretene Kreditverluste * | (807) | (770) |
| Wertminderung für erwartete Kreditverluste | (8) | (9) |
| FORDERUNGEN DER AUTOMOTIVE-SEGMENTE, NETTO | 1.258 | 1.399 |
* Einschließlich -674 Mio. € aus dem Iran-Geschäft zum 31. Dezember 2019
Diese Forderungen beinhalten nicht die an die Absatzfinanzierungsgesellschaften des Konzerns oder andere konzernfremde Unternehmen abgetretenen Forderungen, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Besitz der Forderungen verbunden sind, übertragen werden. Das Verwässerungsrisiko (im Wesentlichen das Risiko der Nichtbegleichung nach einem Handelskonflikt) verbleibt beim Konzern, wird jedoch als vernachlässigbar angesehen. Die auf diese Weise an die Konzernfinanzierungsgesellschaften abgetretenen Forderungen sind in den Forderungen aus der Absatzfinanzierung, im Wesentlichen Händlerforderungen, enthalten.
Auch im Kundenstamm Automotive gibt es keine signifikante Risikokonzentration (ohne oder mit AVTOAZ), und kein einziger konzernexterner Kunde macht mehr als 10 % der Gesamtumsatzerlöse der Segmente Automotive aus.
Die Managementstrategie für das Kreditrisiko ist in Anmerkung 25 beschrieben.
Das maximale Kreditrisiko für Automotive-Forderungen (ohne AVTOVAZ) wird durch den Nettobuchwert dieser Forderungen dargestellt.
Das Wertminderungsmodell für Automotive-Forderungen ist in Anmerkung 2-G dargestellt.
Einzelheiten zum beizulegenden Zeitwert sind in Anmerkung 24-A dargestellt.
ANMERKUNG 17 - SONSTIGE KURZ- UND LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | Langfristig | Kurzfristig | Summe | Langfristig | Kurzfristig | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 179 | 456 | 635 | 245 | 368 | 613 |
| Steuerforderungen (ohne laufende Steuern) | 314 | 1.884 | 2.198 | 465 | 1.712 | 2.177 |
| Steuerforderungen (auf laufende Steuern) | 21 | 86 | 107 | 19 | 111 | 130 |
| Sonstige Forderungen | 605 | 1.555 | 2.160 | 603 | 1.566 | 2.169 |
| Beteiligungen an kontrollierten, nicht konsolidierten Unternehmen * | 105 | - | 105 | 153 | - | 153 |
| Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente | - | 10 | 10 | - | 10 | 10 |
| Derivate aus Finanzierungstransaktionen des Segments Absatzfinanzierung | - | 177 | 177 | - | 123 | 123 |
| SUMME | 1.224 | 4.168 | 5.392 | 1.485 | 3.890 | 5.375 |
| Bruttowert | 1.361 | 4.370 | 5.731 | 1.613 | 4.082 | 5.695 |
| Wertminderungen | (137) | (202) | (339) | (128) | (192) | (320) |
* Von den Beteiligungen an kontrollierten, nicht konsolidierten Unternehmen betreffen über 10 Mio. € iCabbi.
Beteiligungen an kontrollierten, nicht konsolidierten Unternehmen
Die kontrollierten, nicht konsolidierten Unternehmen umfassen Flit Tech (eine Plattform für Taxireservierungen), iCabbi (Softwareentwicklung für Taxis) und Marcel (eine App für die Vermietung von Privatautos). Die Abschlüsse dieser Gesellschaften werden zum 31. Dezember 2019 nicht voll konsolidiert, da ihre Konsolidierung aufgrund der vom Konzern angewandten Schwellenwerte keine wesentlichen Effekte hätte. Ihr Beitrag zum Konzernergebnis in Höhe von -56 Mio. € im Jahr 2019 (-29 Mio. € im Jahr 2018) ist jedoch in den Kosten der verkauften Produkte und Dienstleistungen enthalten. Die wichtigsten Gesellschaften werden im Jahr 2020 voll konsolidiert. Da diese Gesellschaften im Dezember 2019 auf das neue Unternehmen Renault MAI übertragen wurden (siehe Anmerkung 3-A), gehören sie ab 1. Januar 2020 nicht mehr zum Segment Absatzfinanzierung.
ANMERKUNG 18 - EIGENKAPITAL
18 - A - Aktienkapital
Die Gesamtzahl der ausgegebenen und voll eingezahlten Stammaktien beträgt zum 31. Dezember 2019 295.722.000 Stück mit einem Nennwert von 3,81 € je Aktie (unverändert seit dem 31. Dezember 2018).
Eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Zum 31. Dezember 2019 machen sie 1,54 % des Aktienkapitals von Renault aus (1,71 % zum 31. Dezember 2018).
Über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Nissan Finance Co. Ltd. hält die Nissan-Gruppe ca. 15 % an Renault (mit diesen Aktien sind keine Stimmrechte verbunden).
18 - B - Kapitalmanagement
Bei der Bewirtschaftung ihres Kapitals ist es das Ziel der Gruppe, die Kontinuität des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten, um den Aktionären Renditen und den anderen Stakeholdern Nutzeffekte zu bieten, und zur Kostenoptimierung eine optimale Kapitalstruktur beizubehalten. Der Konzern kann die Dividendenzahlungen an die Aktionäre anpassen, einen Teil des Kapitals zurücknehmen oder neue Aktien ausgeben.
Die Ziele des Konzerns werden in den verschiedenen operativen Segmenten unterschiedlich überwacht.
Das Segment Absatzfinanzierung muss bankbetriebsspezifische aufsichtsrechtliche Kennzahlen einhalten. Der Mindestsolvabilitätskoeffizient (Eigenkapital inklusive Nachrangdarlehen zu den gewichteten Gesamtrisiken) beträgt 8 %. Der Core Tier 1-Solvabilitätskoeffizient der RCI Banque beträgt zum 31. Dezember 2019 14,41 % (15,46 % zum 31. Dezember 2018).
Ferner sichert der Konzern seine Beteiligung an Nissan teilweise ab (Anmerkung 12-G und 25-B2).
18 - C - Eigene Renault-Aktien
Im Einklang mit den Beschlüssen der Hauptversammlungen beschloss der Verwaltungsrat, alle eigenen Renault-Aktien für die laufenden Aktienoptionspläne und leistungsbezogenen Aktienpläne sowie für andere aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen, die den Führungskräften der Gruppe gewährt werden, zu verwenden.
| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |
|---|---|---|
| Gesamtwert der eigenen Aktien (Mio. €) | 344 | 400 |
| Gesamtzahl der eigenen Aktien | 4.548.736 | 5.058,961 |
18 - D - Ausschüttungen
Auf der ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juni 2019 wurde beschlossen, eine Dividende von 3,55 € je Aktie auszuschütten, was einem Gesamtbetrag von 1.035 Mio. € entspricht (3,55 € je Aktie bzw. 1.027 Mio. € im Jahr 2018). Diese Dividende wurde im Juni 2019 ausgezahlt.
18 - E - Umrechnungsdifferenzen
Die Veränderung der Umrechnungsdifferenzen im Jahresverlauf stellt sich wie folgt dar:
| (Mio. €) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Veränderung der Umrechnungsdifferenzen auf den Wert der Beteiligung an Nissan | 401 | 997 |
| Effekt der teilweisen Absicherung der Beteiligung an Nissan nach Steuern (Anmerkung 12-G) | (157) | (70) |
| Gesamtveränderung der Nissan-bezogenen Umrechnungsdifferenzen | 244 | 927 |
| Änderungen im Zusammenhang mit Hochinflationsländern | (99) | (175) |
| Sonstige Veränderungen in der Umrechnungsdifferenz | 125 | (250) |
| GESAMTVERÄNDERUNG DER UMRECHNUNGSDIFFERENZEN | 270 | 502 |
Zu den Änderungen im Zusammenhang mit Hochinflationsländern gehören die Veränderungen der Umrechnungsdifferenz, die den argentinischen Tochtergesellschaften seit dem 1. Januar 2018 zuzurechnen sind. 2019 ergaben sich weitere Veränderungen in der Währungsumrechnung vor allem aus den Bewegungen des russischen Rubels und des rumänischen Leu.
18 - F - Neubewertungsrücklage für Finanzinstrumente
F1 Veränderung der Neubewertungsrücklage des Finanzinstruments
Die folgenden Zahlen sind nach Abzug der Steuereffekte dargestellt.
| (Mio. €) | Cashflow-Hedges (1) | Eigenkapitalinstrumente zum Zeitwert | Schuldtitel zum Zeitwert | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Am 31. Dezember 2018 | (21) | 253 (2) | 3 | 235 |
| Im Eigenkapital erfasste Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts | (76) | 57 | 1 | (18) |
| Umbuchung aus dem Eigenkapital in das Ergebnis (1) | 10 | - | (1) | 9 |
| Sonstige | - | - | - | - |
| Am 31. Dezember 2019 | (87) | 310 | 3 | 226 |
(1) Informationen zur Aufschlüsselung der Beträge im Zusammenhang mit Cashflow-Hedges, die aus dem Eigenkapital in das Ergebnis umgebucht wurden, finden Sie in Anmerkung F2. Informationen über den Ansatz der Beträge im Zusammenhang mit Cashflow-Hedges, die aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht wurden, finden Sie in Anmerkung F3.
(2) Die Neubewertungsrücklage für Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bezieht sich im Wesentlichen auf die Daimler-Aktien (Anmerkung 22-B).
F2 - Aufschlüsselung der Beträge für Cash-Flow-Hedges, die aus der Neubewertungsrücklage für Finanzinstrumente in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht wurden.
| (Mio. €) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Operative Gewinnmarge | 14 | 7 |
| Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen | - | 1 |
| Nettofinanzertrag (-aufwand) | - | - |
| Ergebnisanteil von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | - | - |
| Laufende und latente Steuern | (4) | (2) |
| SUMME DER IN DIE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG ÜBERTRAGENEN BETRÄGE FÜR CASH-FLOW-HEDGES | 10 | 6 |
F3 - Aufstellung der Beträge für Cash-Flow-Hedges, die aus der Neubewertungsrücklage für Finanzinstrumente in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht wurden.
| (Mio. €) | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
|---|---|---|
| Innerhalb eines Jahres | - | (6) |
| Nach einem Jahr | (24) | (9) |
| Neubewertungsrücklage für Cash-Flow-Hedges ohne assoziierte Unternehmen und Joint Ventures | (24) | (15) |
| Neubewertungsrücklage für Cash-Flow-Hedges - assoziierte Unternehmen und Joint Ventures | (63) | (6) |
| SUMME NEUBEWERTUNGSRÜCKLAGE FÜR CASH-FLOW-HEDGES | (87) | (21) |
Diese Aufstellung basiert auf den vertraglich vereinbarten Fälligkeiten der abgesicherten Zahlungsströme.
18 - G - Aktienoptionspläne, leistungsbezogene Aktienpläne und andere aktienbasierte Vergütungen
Der Verwaltungsrat gewährt den Führungskräften und Managern der Gruppe periodisch leistungsbezogene Aktien (Performance Shares), wobei die Preise und Ausübungszeiträume für jeden Plan individuell festgelegt werden. Bis 2012 wurden zudem periodisch Aktienoptionen mit jeweils eigener Sperr- und Haltefrist gewährt. Alle Pläne beinhalten Leistungsbedingungen, die die Anzahl der den Begünstigten gewährten Optionen oder leistungsbezogene Aktien bestimmen. Der Verlust des Vorteils von Aktienoptionen oder Performance Shares richtet sich nach den geltenden Vorschriften: Alle Optionen und Rechte verfallen im Falle des Ausscheidens oder der Kündigung, und es wird für jeden Einzelfall entschieden, wenn ein Mitarbeiter auf Veranlassung des Unternehmens ausscheidet.
2019 wurden neue leistungsbezogene Aktienpläne aufgelegt, die 1.462.000 Aktien mit einem anfänglichen Gesamtwert von 50 Mio. € umfassen. Die Sperrfrist für Rechte auf Aktien beträgt 3 Jahre, eine Mindesthaltefrist besteht nicht.
Die Bewertung der aktienbasierten Vergütung erfolgte nach den in den Rechnungslegungsgrundsätzen beschriebenen Methoden (Anmerkung 2-R). Die wichtigsten Details sind im Folgenden aufgeführt:
| Anfangswert (in | Zeitwert je | Aufwendungen für | Aufwendungen für | Aktienkurs am Tag der | |
|---|---|---|---|---|---|
| Plan | Tausend €) | Einheit | 2019 (Mio. €) | 2018 (Mio. €) | Zuteilung (€) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Plan 18 | 3.422 | 9.31 | - | - | 36,70 |
| Plan 19 | 1.608 | 5.36 | - | - | 27,50 |
| Plan 20 | 2.708 | 6.87 | - | - | 40,39 |
| 51.509 | 66,51 | - | (10) | 78,75 | |
| Plan 22 * | 19.138 | 65,19 | 5 | (7) | 76,58 |
| 53.728 | 66,38 | (20) | (18) | 80,25 | |
| Plan 23 * | 19.929 | 65,72 | (7) | (5) | 76,16 |
| Plan 23 b | 5.348 | 65,34 | 3 | (1) | 76,99 |
| 53.646 | 66,18 | (31) | (18) | ||
| Plan 24 * | 22.167 | 66,16 | (4) | (6) | 82,79 |
| 63.533 | 73,37 | (23) | (19) | 90,64 | |
| Plan 25 * | 23.096 | 69,73 | (2) | (5) | 88,93 |
| Plan 26 | 49.618 | 42,50 | (10) | - | 54,99 |
| GESAMT | (89) | (89) |
| Ausübungspreis | Dividende pro Aktie | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Plan | Volatilität | Zinssatz | (€) | Optionsdauer | (€) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Plan 18 | 37,28 % | 2,28 % | 38,80 | 4 bis 8 Jahre | 0,30 - 1,16 |
| Plan 19 | 42,24 % | 1,99 % | 26,87 | 4 bis 8 Jahre | 1,19 - 1,72 |
| Plan 20 | 35% | 0,71 % | 37,43 | 4 bis 8 Jahre | 1,57-2,19 |
| n. z. | (0,10) % | n. z. | 3 bis 5 Jahre | 1,90 - 2,22 | |
| Plan 22 * | n. z. | (0,03) % | n. z. | 4 Jahre | 1,90 - 2,22 |
| n. z. | (0,48) % | n. z. | 3 bis 4 Jahre | 2,40 - 2,88 | |
| Plan 23 * | n.z. | (0,48) % | n.z. | 4 Jahre | 2,40 - 2,88 |
| Plan 23 b | n.z. | (0,48) % | n.z. | 4 Jahre | 2,40 - 2,88 |
| n. z. | (0,56) % | n. z. | 3 bis 4 Jahre | 3,15 - 3,34 | |
| Plan 24 * | n. z. | (0,57) % | n.z. | 4 Jahre | 3,15 - 3,34 |
| n. z. | (0,57) % | n.z. | 3 bis 4 Jahre | 3,55 - 4,25 | |
| Plan 25 * | n. z. | (0,57) % | n.z. | 4 Jahre | 3,55 - 4,25 |
| Plan 26 | n. z. | - | n.z. | 3 Jahre | 3,55 - 3,50 |
| GESAMT |
* Für diese Pläne wurden leistungsbezogene Aktien zu unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb des angegebenen Zeitraums zugeteilt. In den Zahlen sind auch Aktien enthalten, die bis zum 23. Januar 2019 im Rahmen der variablen Vergütung für das Amt des Präsidenten und CEO gewährt wurden. Die übermittelten Informationen können gewichteten Durchschnittswerten entsprechen, die auf den Mengen basieren, die pro Zuteilungsdatum zugeteilt wurden.
G1 - Entwicklung der Anzahl der vom Personal gehaltenen Aktienoptionen und -rechte sowie anderer aktienbasierter Vergütungen
| Aktienoptionen | Aktienrechte | |||
|---|---|---|---|---|
| Menge | Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis (€) | Gewichteter durchschnittlicher Aktienkurs am Zuteilungs- und Ausübungstag (€) | Menge | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Ausstehende Optionen und noch nicht unverfallbare Rechte zum 1. Januar 2019 | 248.774 | 36 | - | 4.714,171 |
| Gewährt | - | - | - | 1.462.030 |
| Ausgeübte Optionen oder unverfallbare Rechte | (95.787) (1) | 35 | 49 (2) | (1.214.438) (3) |
| Verfallene Optionen und Rechte und sonstige Anpassungen | (50.000) (1) | 36 | - | (618.434) (4) |
| Ausstehende Optionen und noch nicht unverfallbare Rechte zum 31. Dezember 2019 | 102.987 | 37 | - | 4.343.329 |
(1) Die im Jahr 2019 ausgeübten oder verfallenen Aktienoptionen wurden unter den Plänen 18 und 19 im Jahr 2011 und dem Plan 20 im Jahr 2012 gewährt.
(2) Preis, zu dem die Aktien von der Gruppe erworben wurden, um zukünftige Optionen abzudecken.
(3) Leistungsbezogene Aktien, die unverfallbar sind, wurden im Wesentlichen im Rahmen von Plan 22 für Gebietsfremde im Jahr 2015 und Plan 23 für Gebietsansässige im Jahr 2016 gewährt.
(4) Die verfallenen Rechte umfassen im Wesentlichen 455.658 Aktienrechte des zurückgetretenen Präsidenten und CEO.
G2 - Aktienoptionen
Bei den 2019 laufenden Plänen werden die zugeteilten Optionen nach einem Zeitraum von 4 Jahren unverfallbar, und der Ausübungszeitraum erstreckt sich dann auf die folgenden 4 Jahre.
| Plan | Art von Plan | Gewährungstag | Ausübungspreis (€) | Ausstehende Optionen zum 31. Dezember 2019 | Ausübungszeitraum |
|---|---|---|---|---|---|
| Plan 18 | Aktienbezugsoptionen | 29. April 2011 | 38,80 | - | 30. April 2015 - 28. April 2019 |
| Plan 19 | Aktienbezugsoptionen | 8. Dezember 2011 | 26,87 | - | 9. Dezember 2015 - 7. Dezember 2019 |
| Plan 20 | Aktienbezugsoptionen | 13. Dezember 2012 | 37,43 | 102.987 | 13. Dezember 2016 - 12. Dezember 2020 |
| GESAMT | 102.987 |
G3 - Leistungsbezogene Aktienpläne und andere aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen
Für die Pläne 22 bis 25 sind die Sperr- und Mindesthaltefristen unterschiedlich, je nachdem, ob es sich bei den Begünstigten um in Frankreich ansässige Steuerpflichtige oder um Steuerpflichtige anderer Länder handelt. Damit wird den örtlichen steuerlichen Gegebenheiten Rechnung getragen.
Die Sperrfrist für Aktien, die an in Frankreich ansässige Steuerpflichtige ausgegeben werden, beträgt 3 Jahre, gefolgt von einer Mindesthaltefrist von 1 Jahr (2 Jahre bei Plan 22).
Für nicht in Frankreich ansässige Steuerpflichtige beträgt die Sperrfrist 4 Jahre, und es gibt keine Mindesthaltefrist.
Ab Plan 26 beträgt die Sperrfrist 3 Jahre und es besteht keine Haltefrist für die Begünstigten, unabhängig davon, ob sie in Frankreich oder in einem anderen Land ansässig sind.
| Plan | Art von Plan | Gewährungstag | Zum 31. Dezember 2019 gewährte Aktienrechte | Ausübungsdatum | Haltefrist |
|---|---|---|---|---|---|
| Plan 22 | Leistungsorientierte Aktien | 11. Februar 2015 | - * | 11. Februar 2019 | Keine |
| - * | 29. April 2019 | 29. April 2019-29. April 2020 | |||
| Plan 23 | Leistungsorientierte Aktien | 29. April 2016 | 314.610 | 29. April 2020 | Keine |
| Plan 23 bis | Leistungsorientierte Aktien | 27. Juli 2016 | - * | 27. Juli 2020 | Keine |
| 983.010 | 9. Februar 2020 | 9. Februar 2020 bis 9. Februar 2021 | |||
| Plan 24 | Leistungsorientierte Aktien | 9. Februar 2017 | 292.650 | 9. Februar 2021 | Keine |
| 1.062.759 | 15. Februar 2021 | 15. Februar 2021 bis 15. Februar 2022 | |||
| Plan 25 | Leistungsorientierte Aktien | 15. Februar 2018 | 278.150 | 15. Februar 2022 | Keine |
| Plan 26 | Leistungsorientierte Aktien | 12. Juni 2019 | 1.412.150 | 12. Juni 2022 | Keine |
| GESAMT | 4.343.329 |
* Die von diesem Plan betroffenen Aktienrechte sind 2019 verfallen oder unverfallbar geworden.
18 - H - Anteil der Minderheitenanteile
| Anteil der Minderheitsaktionäre am Kapital und an den Stimmrechten in | Reinertrag - Anteil der nichtbeherrschenden Anteile | Eigenkapital - Anteil der nichtbeherrschenden Anteile | Dividendenzahlungen auf nichtbeherrschende Anteile (Minderheitsaktionäre) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Prozent | (Mio. €) | (Mio. €) | (Mio. €) | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesellschaft | Standortland | 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018 | 2019 | 2018 | 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018 | 2019 | 2018 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Automotive (ohne AVTOVAZ) | |||||||||
| Renault Samsung Motors | Korea | 20% | 20% | 24 | 36 | 202 | 205 | (24) | (33) |
| Oyak Renault Otomobil Fabrikalari | Türkei | 48% | 48% | 83 | 55 | 295 | 270 | (56) | (41) |
| JMEV | China | 50% | - | (6) | - | 123 | - | - | - |
| Sonstige | 3 | 6 | 12 | 27 | (4) | (7) | |||
| AUTOMOTIVE (OHNE AVTOVAZ) | 104 | 97 | 632 | 502 | (84) | (81) | |||
| Absatzfinanzierung | |||||||||
| Banco RCI Brasil * | Brasilien | 40% | 40% | 24 | 19 | - | - | (9) | (8) |
| Rombo Compania Financiera * | Argentinien | 40% | 40% | - | (2) | - | - | - | - |
| Sonstige | 7 | 7 | 52 | 45 | (2) | (5) | |||
| GESAMT - ABSATZFINANZIERUNG | 31 | 24 | 52 | 45 | (11) | (13) | |||
| AVTOVAZ | |||||||||
| Alliance Rostec Auto b.v. | Niederlande | 32% | 32% | - | - | 756 | 663 | - | - |
| AVTOVAZ | Russland | 32% | 32% | 11 | 16 | (668) | (603) | 7 | - |
| LLC Lada Izhevsk | Russland | 32% | 32% | 6 | 7 | (21) | (19) | (5) | - |
| Sonstige | 8 | 5 | 16 | 11 | (3) | - | |||
| GESAMT AVTOVAZ | 25 | 28 | 83 | 52 | (1) | - | |||
| SUMME | 160 | 149 | 767 | 599 | (96) | (94) |
* Der Konzern hat den Minderheitsaktionären dieser Gesellschaften Put-Optionen zum Verkauf ihrer Beteiligungen eingeräumt. Eine diesen Put-Optionen entsprechende Verbindlichkeit ist in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten und betrug zum 31. Dezember 2019 144 Mio. € für die brasilianische Tochtergesellschaft und 7 Mio. € für die argentinische Tochtergesellschaft (127 Mio. € bzw. 13 Mio. € zum 31. Dezember 2018). Eine entsprechende Belastung des Eigenkapitals, das vorrangig dem Anteil der nicht beherrschenden Anteile zuzurechnen ist, wird vorgenommen, wobei der verbleibende Restbetrag dem Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft zuzuordnen ist. Die Verbindlichkeit wird zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert wird durch Schätzung des potenziellen Kaufpreises unter Berücksichtigung der zukünftigen Ergebnisse des zum Bilanzstichtag bestehenden Finanzierungsportfolios und der Bestimmungen der Partnerschaftsverträge ermittelt. Dies ist ein beizulegender Zeitwert der Stufe 3, weil er anerkannte Modelle verwendet, deren wesentliche Daten jedoch nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
Im Jahr 2018 wurden neue Partnerschaftsverträge mit Oyak in der Türkei unterzeichnet, einschließlich perfekt symmetrischer Put- und Call-Optionen für nicht kontrollierende Investitionen, die Renault unter bestimmten Bedingungen berechtigen, die Anteile von Oyak an Oyak Renault zu erwerben (Call) und seine Anteile an Mais zu verkaufen (Put), und Oyak berechtigen, seine Anteile an Oyak Renault zu verkaufen (Put) und die Anteile von Renault an Mais zu erwerben (Call). Der Ausübungspreis für die Put-Option wird im Falle der Ausübung von drei unabhängigen Sachverständigen festgelegt, die zum Zeitpunkt der Ausübung bestellt werden.
Die Analyse der Verträge ergab keine Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Renault SA lagen und die dazu führen könnten, dass die Put-Option von Oyak ausgeübt wurde, ohne dass Renault SA widersprechen konnte. Daher wird zum 31. Dezember 20109 keine Verbindlichkeit im Zusammenhang mit diesen Optionen angesetzt.
Abgesehen von den Beschränkungen, die sich aus dem regulatorischen Rahmen ergeben, in dem die Tochtergesellschaften tätig sind, bestehen keine wesentlichen Einschränkungen hinsichtlich der Fähigkeit der Gruppe, auf ihre Vermögenswerte zuzugreifen oder diese zu nutzen und ihre Verbindlichkeiten zu begleichen. Die lokalen Aufsichtsbehörden können von den Bankentöchtern verlangen, dass sie ein bestimmtes Maß an Kapital und Liquidität vorhalten, ihr Engagement gegenüber anderen Gruppenmitgliedern begrenzen und andere Kennzahlen einhalten.
ANMERKUNG 19 - RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ANDERE LANGFRISTIGE PERSONALVORSORGEVERPFLICHTUNGEN
19 - A - Pensions- und Personalvorsorgepläne
Pensionen und andere langfristige Personalvorsorgeverpflichtungen betreffen im Wesentlichen aktive Mitarbeiter. Diese Leistungen sind entweder durch beitrags- oder leistungsorientierte Pläne abgedeckt.
Beitragsorientierte Pläne
Der Konzern leistet gehaltsabhängige Zahlungen gemäß den lokalen Gepflogenheiten an die für die Zahlung von Renten und ähnlichen finanziellen Leistungen zuständigen staatlichen Kassen. Es bestehen keine versicherungsmathematischen Verpflichtungen aus diesen Pensionsplänen.
Der Gesamtaufwand für beitragsorientierte Pläne belief sich im Jahr 2019 auf 603 Mio. € (2018: 588 Mio. €).
Leistungsorientierte Pläne
Die Bilanzierung von leistungsorientierten Plänen ist in Anmerkung 2-S beschrieben und beinhaltet die Bildung von Rückstellungen. Diese Pläne betreffen:
| • | Abfindungen, die bei Verrentung oder Ausscheiden in Anwendung von Gesetzen oder Vereinbarungen in bestimmten Ländern wie Frankreich und der Türkei zu zahlen sind |
| • | ergänzende Rentenpläne, die den Arbeitnehmern ein vertragliches Einkommen sichern; diese Art von Plan wird in europäischen Ländern angewendet (z. B. Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Niederlande, Schweiz) |
| • | sonstige langfristig fällige Leistungen, vor allem Jubiläumsgelder und flexible Urlaubsansprüche. |
Leistungsorientierte ergänzende Pensionspläne werden in der Regel durch Verträge mit Pensionskassen oder Versicherungen abgedeckt. In diesem Fall werden die Verpflichtungen und Vermögenswerte separat bewertet. Die Differenz zwischen der Verpflichtung und dem beizulegenden Zeitwert der zur Finanzierung gehaltenen Vermögenswerte kann auf eine Unter- oder Überdeckung hindeuten. Bei Unterdeckung wird eine Rückstellung gebildet. Im Falle einer Überdeckung wird unter bestimmten Bedingungen ein Vermögenswert angesetzt.
Wesentliche leistungsorientierte Pläne des Konzerns
In Frankreich resultieren die Pensionsabfindungen des Konzerns aus Vereinbarungen, die mit jeder französischen Gesellschaft und den Arbeitnehmervertretern ausgehandelt wurden. Sie richten sich nach den Gehältern und der Dauer der Betriebszugehörigkeit; die Auszahlung ist an die Bedingung geknüpft, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Pensionierung im Unternehmen beschäftigt ist. Die Pensionsverpflichtungen für Frankreich sind vollständig durch Rückstellungen gedeckt und machen den größten Teil der Verbindlichkeiten des Konzerns für Altersversorgungsleistungen aus.
Den wichtigsten ergänzenden Pensionsplan unterhält die Gruppe in Großbritannien, wo zwei leistungsorientierte Pensionspläne als Teil eines speziellen Pensionsfonds verwaltet werden, der in zwei Bereiche unterteilt ist: einmal für die Automotive-Tochtergesellschaften (ohne AVTOVAZ) und einmal für die RCI Financial Services Ltd.; das betrifft insgesamt rund 1.780 Personen. Dieser Plan ist seit 2004 für neue Begünstigte geschlossen, und nach dem 31. Dezember 2019 können keine weitere Rechte im Rahmen dieses Plans erworben werden. Für alle Mitarbeiter gilt ab dem 1. Januar 2020 ein beitragsorientierter Pensionsplan.
Dieser Pensionsfonds (ein Trust) ist eine eigene juristische Person. Er wird von einem paritätisch besetzten Kuratorium für die beteiligten Unternehmen und deren derzeitige und ehemalige Mitarbeiter verwaltet. Der Fonds unterliegt den örtlichen Vorschriften, die Mindestfinanzierungsvorschriften vorschreiben, die zu zusätzlichen Beiträgen des Konzerns führen können. Die Anlagepolitik wird für jeden Teil des Fonds von einer Aufsichtsbehörde festgelegt, die die Wertentwicklung der Anlagen vierteljährlich überprüft. Die mit diesen Plänen verbundenen Risiken sind die üblichen Risiken (niedrigere zukünftige Erträge des Fondsvermögens, ein Rückgang der Aktienmärkte, eine längere Lebenserwartung der Begünstigten, ein Anstieg der Inflationsrate usw.).
Der dem Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) gewidmete Fondsbereich ist unterfinanziert, und die Gruppe hat sich verpflichtet, den Fehlbetrag bis 2027 durch Zahlungen in Höhe von maximal 5 Mio. £ pro Jahr zu decken. Die Unterdeckung zum 31. Dezember 2019 wird für den Fondsbereich, der das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) abdeckt, mit 44 Mio. £ und für den Fondsbereich, der das Segment RCI Financial Services Ltd. abdeckt, mit 11 Mio. £ bewertet.
Wesentliche Änderungen in den leistungsorientierten Plänen der Gruppe
Nach der Veröffentlichung der französischen Verordnung Nr. 2019-697 vom 3. Juli 2019, mit den ergänzenden leistungsorientierten Pensionsplänen in Anwendung von Artikel 197 der „Loi Pacte“ reformiert werden, beendete die Gruppe den leistungsorientierten Zusatzpensionsplan, der Ende 2004 in Frankreich aufgelegt worden war, wodurch noch berufstätige Begünstigte die entsprechenden Rechte verloren. Der Plan richtete sich an Mitglieder der Konzernleitung, die wenigstens 5 Jahre für die Gruppe tätig waren, davon wenigstens 2 Jahre in der Konzernleitung, wobei die Auszahlung der Pensionsleistungen an die Bedingung geknüpft war, dass die Begünstigten zum Zeitpunkt der Pensionierung noch eine Führungsposition in der Gruppe innehatten.
Die Rückstellungen für den leistungsorientierten Zusatzpensionsplan beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 72 Mio. €. Der Anteil an diesen Rückstellungen, der sich auf noch berufstätige Teilnehmer bezieht, wurde 2019 als Plankürzung (mit einem positiven Effekt von 41 Mio. € in der Gewinn- und Verlustrechnung) und als Planabgeltung (mit einem positiven Effekt von 23 Mio. € in der Gewinn- und Verlustrechnung) ergebniswirksam umgebucht.
19 - B - Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen, die bei der Berechnung der Rückstellungen und sonstigen Daten für die wichtigsten Vorsorgepläne verwendet wurden
| Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen und Ist-Daten für die | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | ||
|---|---|---|---|---|
| Pensionsleistungen des Konzerns in Frankreich | Renault s.a.s. | Sonstige | Renault s.a.s. | Sonstige |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Rentenalter | 60 bis 65 | 60 bis 67 | 60 bis 65 | 60 bis 67 |
| Diskontierungssatz * | 0,79% | 0,1 % bis 2 % | 1,69% | 0,8 % bis 2 % |
| Gehaltssteigerungsrate | 2,5 % | 1 % bis 3 % | 2,5 % | 1% bis 2,7 % |
| Dauer des Plans | 13 Jahre | 6 bis 20 Jahre | 13 Jahre | 7 bis 20 Jahre |
| Bruttoverpflichtung | 1.158 Mio. € | 189 Mio. € | 1.035 Mio. € | 174 Mio.€ |
* Die für die Bewertung der Verpflichtungen des Konzerns in Frankreich verwendeten Zinssätze variieren zwischen den Gesellschaften je nach Fälligkeit der Verpflichtungen. Die Benchmark für den Diskontsatz ist der Nullkupon-Satz zuzüglich der durchschnittlichen Spread-Kurve für Emittenten mit AA-Rating, wie von Reuters veröffentlicht.
| Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen und Ist-Daten für die | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | ||
|---|---|---|---|---|
| ergänzenden Rentenpläne des Konzerns in Großbritannien | Automotive (ohne AVTOVAZ) | Absatzfinanzierung | Automotive (ohne AVTOVAZ) | Absatzfinanzierung |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Diskontierungssatz | 2,10% | 2,10% | 2,85 % | 2,85 % |
| Pensionsinflationsrate (Gehaltssteigerungsrate für 2018) | 2,80 % | 2,80 % | 2% | 3,10% |
| Dauer des Plans | 20 Jahre | 23 Jahre | 18 Jahre | 25 Jahre |
| Tatsächliche Rendite des Fondsvermögens | 12,74 % | 15,52% | (3,95) % | (5,37) % |
| Bruttoverpflichtung | 370 Mio. € | 44 Mio. € | 325 Mio. € | 33 Mio. € |
| Beizulegender Zeitwert der über Pensionsfonds angelegten Vermögenswerte | 319 Mio. € | 31 Mio. € | 270 Mio. € | 25 Mio. € |
* Der Diskontierungssatz wurde unter Bezugnahme auf die von Deloitte erstellte Ertragskurve auf Basis des iBoxx-£-Index für Unternehmensanleihen mit AA-Rating (Ertragskurve Unternehmensanleihe DTRB £ AA) ermittelt.
19 - C - Nettoaufwand des Jahres
| (Mio. €) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Laufender Dienstzeitaufwand | 98 | 94 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und (Gewinn)/Verlust aus der Abrechnung | (84) | (3) |
| Nettozinsen auf die Nettoschuld (das Nettovermögen) | 28 | 25 |
| Effekte aus Personalanpassungsmaßnahmen | - | (1) |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasster Nettoaufwand (-ertrag) des Geschäftsjahres | 42 | 115 |
19 - D - Details zur Bilanzrückstellung
D1 - Aufschlüsselung der Bilanzrückstellung
| 31. Dezember 2019 | |||
|---|---|---|---|
| (Mio. €) | Barwert der Verpflichtung | Beizulegender Zeitwert des Fondsvermögens | Nettoverpflichtungen (Nettovermögen) aus leistungsorientierten Pensionsplänen |
| --- | --- | --- | --- |
| Pensions- und Abfindungszahlungen | |||
| Frankreich | 1.347 | - | 1.347 |
| Europa (ohne Frankreich) | 17 | - | 17 |
| Nord-/Südamerika | 2 | - | 2 |
| Afrika, Naher Osten, Indien, Asien/Pazifischer Raum | 3 | - | 3 |
| Eurasien (1) | 54 | - | 54 |
| SUMME PENSIONS- UND ABFINDUNGSZAHLUNGEN | 1.423 | - | 1.423 |
| Ergänzende Rentenpläne | |||
| Frankreich | 85 | (65) | 20 |
| Großbritannien | 414 | (350) | 64 |
| Europa (ohne Frankreich und GB) (2) | 308 | (200) | 108 |
| Nord-/Südamerika | 3 | - | 3 |
| Afrika, Naher Osten, Indien, Asien/Pazifischer Raum | 5 | - | 5 |
| SUMME ERGÄNZENDE RENTENPLÄNE | 815 | (615) | 200 |
| Sonstige langfristige Leistungen | |||
| Frankreich (3) | 72 | - | 72 |
| Europa (ohne Frankreich) | 3 | - | 3 |
| Nord-/Südamerika | 2 | - | 2 |
| SUMME LANGFRISTIGE LEISTUNGEN | 77 | - | 77 |
| GESAMT (4) | 2.315 | (615) | 1.700 |
(1) Im Wesentlichen Rumänen und die Türkei.
(2) Im Wesentlichen Deutschland und die Schweiz.
(3) Flexible Urlaubsansprüche und Jubiläumsgelder.
(4) Gesamte Nettoverpflichtung, fällig innerhalb eines Jahres: 64 Mio. €; gesamte Nettoverpflichtung, fällig nach einem Jahr: 1.636 Mio. €
D2-Aufstellung der Beträge für die Nettoverpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen
| 31. Dezember 2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | < 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | 5 bis 10 Jahre | >10 Jahre | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Barwert der Verpflichtung | 73 | 332 | 417 | 1.493 | 2.315 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | (9) | (64) | (77) | (465) | (615) |
| Nettoverpflichtungen (Nettovermögen) aus leistungsorientierten Pensionsplänen | 64 | 268 | 340 | 1.028 | 1.700 |
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Pläne beträgt 15 Jahre zum 31. Dezember 2019 (14 Jahre zum 31. Dezember 2018).
19 - E - Entwicklung der Verpflichtungen, des Fondsvermögens und der Rückstellung
| (Mio. €) | Barwert der Verpflichtung (A) | Beizulegender Zeitwert des Fondsvermögens (B) | Leistungsorientierte Nettoverpflichtung (A) + (B) |
|---|---|---|---|
| Saldo am 31. Dezember 2018 | 2.116 | (529) | 1.587 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 98 | - | 98 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und Gewinn/Verlust aus Plankürzung, -änderung und -abgeltung | (84) | - | (84) |
| Nettozinsen auf die Nettoschuld (das Nettovermögen) | 40 | (12) | 28 |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung für 2019 erfasster Nettoaufwand (-ertrag) (Anmerkung 19-C) | 54 | (12) | 42 |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Verpflichtung aufgrund von Änderungen der demografischen | |||
| Annahmen | (3) | - | (3) |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Verpflichtung aufgrund von Änderungen der finanziellen Annahmen | 233 | - | 233 |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Verpflichtung aufgrund von Erfahrungseffekten | 16 | - | 16 |
| Nettorendite des Fondsvermögens (nicht in den Nettozinsen oben enthalten) | - | (52) | (52) |
| In anderen Komponenten des Gesamtergebnisses für 2019 erfasster Nettoaufwand (-ertrag) | 246 | (52) | 194 |
| Arbeitgeberbeiträge an Fonds | - | (22) | (22) |
| Arbeitgeberbeiträge an Fonds | - | (1) | (1) |
| Im Rahmen des Plans gezahlte Leistungen | (117) | 19 | (98) |
| Bei Auflösung eines Plans gezahlte Leistungen | - | ||
| Effekt von Wechselkursänderungen | 21 | (18) | 3 |
| Änderung des Konsolidierungskreises und Sonstiges | (5) | - | (5) |
| Saldo am 31. Dezember 2019 | 2.315 | (615) | 1.700 |
Die kumulierten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste nach Steuern (ohne den Anteil der assoziierten Unternehmen), die in den sonstigen Komponenten des Gesamtergebnisses erfasst wurden, beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 735 Mio. € (31. Dezember 2018: 596 Mio. €).
Eine Senkung der für jeden Plan verwendeten Diskontierungssätze um 100 Basispunkte würde zu einer Erhöhung des Verpflichtungsumfangs um 420 Mio. € zum 31. Dezember 2019 (272 Mio. € zum 31. Dezember 2018) führen; eine Erhöhung der für jeden Plan verwendeten Diskontierungssätze um 100 Basispunkte würde zu einer Verringerung des Verpflichtungsumfangs um 322 Mio. € zum 31. Dezember 2019 führen (229 Mio. € zum 31. Dezember 2018).
19 - F - Beizulegender Zeitwert des Fondsvermögens
Die Angaben zu den über Pensionskassen und Versicherungen angelegten Vermögenswerten stellen sich wie folgt dar:
| 31. Dezember 2019 | |||
|---|---|---|---|
| (Mio. €) | Auf aktiven Märkten gelistete Vermögenswerte | Nicht gelistete Vermögenswerte | Summe |
| --- | --- | --- | --- |
| Pensionsfonds | |||
| Liquide Mittel | - | - | - |
| Aktien | 112 | - | 112 |
| Anleihen | 202 | - | 202 |
| Anteile an Investmentfonds und sonstige | 40 | 5 | 45 |
| GESAMT - PENSIONSFONDS | 354 | 5 | 359 |
| Versicherungen | - | ||
| Liquide Mittel | 1 | 7 | 8 |
| Aktien | 7 | - | 7 |
| Anleihen | 203 | 5 | 208 |
| Immobilienbesitz | 17 | 1 | 18 |
| Anteile an Investmentfonds und sonstige | 5 | 10 | 15 |
| GESAMT - VERSICHERUNGEN | 233 | 23 | 256 |
| GESAMT | 587 | 28 | 615 |
Die Vermögenswerte der Pensionsfonds betreffen im Wesentlichen Pläne in Großbritannien (57,2%). Die Versicherungsverträge betreffen hauptsächlich Deutschland (5,5%), Frankreich (10,6%), die Niederlande (20 %) und die Schweiz (5,5 %). Die tatsächlichen Erträge aus dem Planvermögen in Großbritannien werden in Anmerkung 19-B erläutert.
Die gewichtete durchschnittliche tatsächliche Rendite der Hauptfonds der Gruppe betrug im Jahr 2019 8,84 % (-1,28 % im Jahr 2018).
Zum Zeitpunkt dieses Berichts beläuft sich die bestmögliche Schätzung der Beiträge, die 2019 an die Fonds zu zahlen sind, auf etwa 11 Mio. €.
Das Vermögen der Pensionskasse des Konzerns umfasst nicht die Finanzinstrumente der Renault-Gruppe. In den Immobilienanlagen sind die vom Konzern genutzten Immobilien nicht enthalten.
ANMERKUNG 20 - VERÄNDERUNG DER RÜCKSTELLUNGEN
| (Mio. €) | Rückstellungen f ür Restrukturierungen | Garantierückstellungen | ückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und Risiken aus sonstigen Steuern |
|---|---|---|---|
| Am 31. Dezember 2018 (2) | 437 | 1.001 | 240 |
| Erhöhungen | 259 | 628 | 78 |
| Auflösung von Rückstellungen zur Anwendung | (224) | (591) | (31) |
| Auflösung von nicht in Anspruch genommenen Rückstellungen | (22) | (31) | (47) |
| Änderungen im Konsolidierungskreis | - | - | 28 |
| Umrechnungsdifferenzen und andere Änderungen | 9 | (40) | |
| Am 31. Dezember 2019 (3) | 450 | 1.016 | 228 |
| (Mio. €) | Rückstellungen für den Versicherungsbereich (1) | Rückstellungen für eingegangene Verpflichtungen und sonstiges | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Am 31. Dezember 2018 (2) | 480 | 405 | 2.563 |
| Erhöhungen | 84 | 124 | 1.173 |
| Auflösung von Rückstellungen zur Anwendung | (41) | (93) | (980) |
| Auflösung von nicht in Anspruch genommenen Rückstellungen | - | (110) | (210) |
| Änderungen im Konsolidierungskreis | - | - | 28 |
| Umrechnungsdifferenzen und andere Änderungen | - | (21) | (52) |
| Am 31. Dezember 2019 (3) | 523 | 305 | 2.522 |
(1) Versicherungstechnische Rückstellungen, die von den Versicherungsgesellschaften des Segments Absatzfinanzierung gebildet werden.
(2) Die Zahlen für 2018 enthalten eine Umgliederung der Rückstellungen für ungewisse Steuerverbindlichkeiten in Anwendung einer IFRIC-Entscheidung vom September 2019. Diese Rückstellungen werden nun separat ausgewiesen anstatt wie zuvor unter den sonstigen Rückstellungen (Anmerkung 2-A3). Die Zahlen für 2018 enthalten auch eine Anpassung um -57 Mio. €, nachdem ein Fehler in Bezug auf das Geschäft in der Region Nord- und Südamerika korrigiert wurde; eine entsprechende Buchung wurde unter den Rückstellungen erfasst.
(3) Kurzfristiger Anteil der Rückstellungen: 1.064 Mio. €; langfristiger Anteil der Rückstellungen: 1.458 Mio. €.
Alle bekannten Rechtsstreitigkeiten, an denen Renault oder Konzerngesellschaften beteiligt sind, werden bei jedem Abschluss geprüft. Nach Einholung der Stellungnahme von Rechtsberatern werden die für notwendig erachteten Rückstellungen zur Deckung des geschätzten Risikos gebildet. Für 2019 erfasste die Gruppe keine Rückstellungen im Zusammenhang mit wesentlichen neuen Rechtsstreitigkeiten. Angaben zu den Eventualverbindlichkeiten finden sich in Anmerkung 28-A2.
Die Erhöhungen der Restrukturierungsrückstellungen beinhalten im Wesentlichen den Effekt von Personalanpassungsmaßnahmen in Europa (Anmerkung 6-A).
Zum 31. Dezember 2019 sind in der Position „Sonstige Rückstellungen“ 84 Mio. € Rückstellungen enthalten, die aufgrund von Umweltauflagen gebildet wurden (31. Dezember 2018: 99 Mio.€). Dazu gehören Rückstellungen für Aufwendungen im Zusammenhang mit Altfahrzeugen und Altbatterien, Kosten für einen Plan zur Reduzierung der Stickoxid-(NOX)-Emissionen von Dieselfahrzeugen in Höhe von 8 Mio. € (Anmerkung 28-A2) sowie Kosten für die Einhaltung der Umweltauflagen für Industriegelände in der Region Europa sowie für Industriestandorte in den Regionen Nord-/Südamerika und Eurasien.
ANMERKUNG 21 - SONSTIGE KURZ- UND LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN
| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | Langfristig | Kurzfristig | Summe | Langfristig | Kurzfristig | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Laufende Steuerverbindlichkeiten | 2 | 223 | 225 | - | 289 | 289 |
| Rückstellungen für ungewisse Steuerverbindlichkeiten * | 187 | 8 | 195 | 140 | 22 | 162 |
| Steuerverbindlichkeiten (ohne laufende Steuern) | 30 | 1.235 | 1.265 | 45 | 1.176 | 1.221 |
| Sozialverbindlichkeiten | 22 | 1.415 | 1.437 | 21 | 1.451 | 1.472 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 248 | 6.415 | 6.663 | 169 | 5.723 | 5.892 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1.432 | 1.722 | 3.154 | 1.337 | 1.573 | 2.910 |
| Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente | - | 14 | 14 | - | 5 | 5 |
| Summe sonstige Verbindlichkeiten | 1.732 | 10.801 | 12.533 | 1.572 | 9.928 | 11.500 |
| GESAMT | 1.921 | 11.032 | 12.953 | 1.712 | 10.239 | 11.951 |
* Die Zahlen für 2018 enthalten eine Umgliederung der Rückstellungen für ungewisse Steuerverbindlichkeiten in Anwendung einer IFRIC-Entscheidung vom September 2019. Diese Rückstellungen werden nun separat ausgewiesen anstatt wie zuvor unter den sonstigen
Rückstellungen (Anmerkung 2-A3).
Die sonstigen Verbindlichkeiten entsprechen im Wesentlichen den Verbindlichkeiten aus Verkaufsförderungsprogrammen (2.455 Mio. € zum 31. Dezember 2019 und 2.442 Mio. € zum 31. Dezember 2018) sowie den passiven Rechnungsabgrenzungsposten im Zusammenhang mit Verkaufsverträgen mit Rückkaufverpflichtung (675 Mio. € zum 31. Dezember 2019 und 408 Mio. € zum 31. Dezember 2018).
Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Rechnungsabgrenzungsposten für Serviceverträge im Automotive-Bereich, z. B. Wartungs- und Garantieverlängerungsverträge. Dabei werden im Rahmen eines Vertrags, in dem ein Kundenzahlungsplan festgelegt ist, Zahlungen erhalten, wobei der Zahlungsplan nicht von der Erfüllung der Leistungsverpflichtung durch die Gruppe abhängig ist (vollständige Vorauszahlung oder regelmäßige Zahlungen mit Fälligkeitsterminen zum Ende bestimmter Zeiträume). Der Rechnungsabgrenzungsposten wird über die Laufzeit der Verträge in die Umsatzerlöse übertragen und lässt sich wie folgt darstellen:
| (Mio. €) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Rechnungsabgrenzungsposten für Serviceverträge (Wartung und Garantieverlängerung) im Automotive-Bereich zum 1. Januar | 817 | 720 |
| In der Berichtsperiode zugeflossener Rechnungsabgrenzungsposten | 341 | 351 |
| In der Berichtsperiode unter den Umsatzerlösen erfasster Rechnungsabgrenzungsposten | (313) | (253) |
| Änderungen im Konsolidierungskreis | - | - |
| Umrechnungsdifferenzen und andere Änderungen | 1 | (1) |
| Rechnungsabgrenzungsposten für Serviceverträge (Wartung und Garantieverlängerung) im Automotive-Bereich zum 31. Dezember | 846 | 817 |
| Innerhalb eines Jahres unter den Umsatzerlösen zu erfassen | 329 | 271 |
| in 1 bis 3 Jahren | 464 | 479 |
| in 3 bis 5 Jahren | 53 | 67 |
4.2.6.5 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, Fair Value und Management finanzieller Risiken
ANMERKUNG 22 - FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE - ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE
22 - A - Aufschlüsselung von kurz-/langfristigen Vermögenswerten
| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | Langfristig | Kurzfristig | Summe | Langfristig | Kurzfristig | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Beteiligungen an nicht kontrollierten Unternehmen | 878 | - | 878 | 853 | - | 853 |
| Börsengängige Wertpapiere und begebbare Schuldtitel | - | 1.375 | 1.375 | - | 921 | 921 |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente | 49 | 216 | 265 | 48 | 378 | 426 |
| Darlehen und sonstiges | 145 | 625 | 770 | 27 | 664 | 691 |
| SUMME FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | 1.072 | 2.216 | 3.288 | 928 | 1.963 | 2.891 |
| Bruttowert | 1.072 | 2.221 | 3.293 | 928 | 1.974 | 2.902 |
| Wertminderungen | - | (5) | (5) | - | (11) | (11) |
| Zahlungsmitteläquivalente | - | 8.375 | 8.375 | - | 8.091 | 8.091 |
| Zahlungsmittel | - | 6.607 | 6.607 | - | 6.686 | 6.686 |
| SUMME ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE | - | 14.982 | 14.982 | - | 14.777 | 14.777 |
Angaben zu den Adressenausfallrisiken bei finanziellen Vermögenswerten und Zahlungsmitteln sind in den Anmerkungen 25-B6 und 25-C2 enthalten.
22 - B - Beteiligungen an nicht kontrollierten Unternehmen
Zum 31. Dezember 2019 sind in den Beteiligungen an nicht kontrollierten Unternehmen 812 Mio. € (31. Dezember 2018: 755 Mio. €) für die im Rahmen der strategischen Partnerschaft erworbenen Daimler-Aktien enthalten. Diese Aktien werden nach Wahl zum beizulegenden Zeitwert unter den sonstigen Komponenten des Gesamtergebnisses erfasst. Bei einem Verkauf der Daimler-Aktien würde der Veräußerungsgewinn nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung übernommen. Der beizulegende Zeitwert wird unter Bezugnahme auf den Börsenkurs ermittelt. Zum 31. Dezember 2019 lag der Börsenkurs (49,37 € je Aktie) über dem Erwerbspreis (35,52 € je Aktie) und der nicht realisierte Gewinn auf die gehaltenen Daimler-Aktien belief sich auf 228 Mio. €. Der Anstieg des beizulegenden Zeitwerts im Jahresverlauf auf 228 Mio. € (gegenüber einem Rückgang um 409 Mio. € im Jahr 2018) wird unter den sonstigen Komponenten des Gesamtergebnisses 2019 erfasst.
Die Beteiligungen an nicht kontrollierten Unternehmen umfassen auch 43 Mio. € zum 31. Dezember 2019 (57 Mio. € zum 31. Dezember 2018), die an den Fonds Avenir Automobile - FAA gezahlt wurden. Im Rahmen des von den französischen Behörden und dem Automobilhersteller eingeführten Förderplans für diese Zulieferer hat sich Renault verpflichtet, insgesamt 200 Mio. € zu zahlen, wenn die Mittel abgerufen werden. Der ausstehende Betrag für Renault beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 54 Mio. €. Der beizulegende Zeitwert dieser Wertpapiere wird unter Bezugnahme auf den letzten von der Verwaltungsgesellschaft der FAA gemeldeten Nettovermögenswert ermittelt, bereinigt um alle relevanten Informationen, die nachträglich bekannt werden.
22 - C - Zahlungsmittel, die dem Konzern nicht zur Verfügung stehen
Die Gruppe verfügt über Liquidität in Ländern, in denen die Rückführung von Geldern aus regulatorischen oder politischen Gründen schwierig sein kann. In den meisten dieser Länder werden diese Mittel örtlich für Industrie- oder Absatzfinanzierungen eingesetzt.
Einige laufende Bankkonten des Sales Financing Securitization Fund werden zur Erhöhung des Kredits auf verbriefte Forderungen verwendet und dienen somit als Garantien für den Fall eines Forderungsausfalls (Anmerkung 15-B1). Diese laufenden Bankkonten belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf 540 Mio. € (551 Mio. € zum 31. Dezember 2018).
ANMERKUNG 23 - FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN UND SCHULDEN AUS ABSATZFINANZIERUNG
23-A-Aufschlüsselung von kurz-/langfristigen Vermögenswerten
| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | Langfristig | Kurzfristig | Summe | Langfristig | Kurzfristig | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Rückzahlbare Aktien von Renault SA | 281 | - | 281 | 277 | - | 277 |
| Anleihen | 5.671 | 613 | 6.284 | 4.665 | 581 | 5.246 |
| Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | - | 648 | 648 | - | 649 | 649 |
| Darlehen von Kreditinstituten | 363 | 619 | 982 | 314 | 643 | 957 |
| Leasingverbindlichkeiten in Anwendung von IFRS 16 (1) | 608 | 115 | 723 | - | - | - |
| Sonstige verzinsliche Darlehen (2) | 134 | 476 | 610 | 210 | 152 | 362 |
| FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AUTOMOTIVE (OHNE AVTOVAZ) (OHNE DERIVATE) | 7.057 | 2.471 | 9.528 | 5.466 | 2.025 | 7.491 |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Automotive-Segments (ohne AVTOVAZ) | 49 | 219 | 268 | 42 | 353 | 395 |
| SUMME DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AUTOMOTIVE (OHNE AVTOVAZ) | 7.106 | 2.690 | 9.796 | 5.508 | 2.378 | 7.886 |
| Darlehen von Kreditinstituten | 807 | 71 | 878 | 667 | 85 | 752 |
| Sonstige verzinsliche Darlehen (2) (3) | - | (3) | (3) | 6 | - | 6 |
| Leasingverbindlichkeiten in Anwendung von IFRS 16 (1) | 14 | 2 | 16 | - | - | - |
| Sonstige nichtverzinsliche Darlehen | - | 20 | 20 | 15 | - | 15 |
| FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN VON AVTOVAZ (OHNE DERIVATE) | 821 | 90 | 911 | 688 | 85 | 773 |
| SUMME DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AUTOMOTIVE (MIT AVTOVAZ) | 7.927 | 2.780 | 10.707 | 6.196 | 2.463 | 8.659 |
| Rückzahlbare Aktien von Diac und nachrangige Darlehen (4) | 867 | - | 867 | 13 | - | 13 |
| Anleihen | - | 18.825 | 18.825 | - | 18.902 | 18.902 |
| Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | - | 5.114 | 5.114 | - | 4.527 | 4.527 |
| Darlehen von Kreditinstituten | - | 5.480 | 5.480 | - | 4.931 | 4.931 |
| Sonstige verzinsliche Darlehen, einschließlich Leasingverbindlichkeiten (5) | - | 17.954 | 17.954 | - | 16.053 | 16.053 |
| FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN UND SCHULDEN DES SEGMENTS ABSATZFINANZIERUNG (OHNE DERIVATE) | 867 | 47.373 | 48.240 | 13 | 44.413 | 44.426 |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung | - | 92 | 92 | - | 82 | 82 |
| FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN UND SCHULDEN DES SEGMENTS ABSATZFINANZIERUNG | 867 | 47.465 | 48.332 | 13 | 44.495 | 44.508 |
| SUMME DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AUTOMOTIVE EINSCHLIEßLICH AVTOVAZ SOWIE DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN UND SCHULDEN DES SEGMENTS ABSATZFINANZIERUNG | 8.794 | 50.245 | 59.039 | 6.209 | 46.958 | 53.167 |
(1) Die Effekte der Erstanwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse" nach dem vereinfachten retrospektiven Ansatz werden in Anmerkung 2-A2 erläutert. Leasingverbindlichkeiten werden für die Automotive-Segmente jetzt separat ausgewiesen.
(2) Zum 31. Dezember 2019 wurde in Anwendung von IAS 16 für Leasingverhältnisse, die der Sache nach als Käufe zu betrachten sind, eine Finanzverbindlichkeit von 26 Mio. € ausgewiesen. Die sonstigen verzinslichen Darlehen enthielten zum 31. Dezember 2018 Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen der Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) und AVTOVAZ in Höhe von 74 Mio. € bzw. 4 Mio. €.
(3) Für die Darstellung der Zahlen wurden konzerninterne Transaktionen eliminiert. Der negative Wert für die Sonstigen verzinslichen Darlehen zum 31. Dezember 2019 erklärt sich somit durch die Eliminierung der von AVTOVAZ an das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) verliehenen Barmittel. Konzerninterne Transaktionen zwischen den Segmenten Automotive (ohne AVTOVAZ) und AVTOVAZ werden in der konsolidierten Bilanz nach Segmenten in Abschnitt 4.2.6.1-A2 dargestellt. Die Finanzierungsleasingverbindlichkeit von AVTOVAZ beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 16 Mio. € (3 Mio. € zum 31. Dezember 2018).
(4) Einschließlich nachrangige Darlehen der RCI Banque in Höhe von 850 Mio. € zum 31. Dezember 2019
(5) Einschließlich Leasingverbindlichkeiten des Segments Absatzfinanzierung in Höhe von 53 Mio. € zum 31. Dezember 2019.
23 - B - Veränderung der finanziellen Verbindlichkeiten und der derivativen Vermögenswerte aus dem Finanzierungsgeschäft des Automotive-Segments
| (Mio. €) | 31. Dezember 2018 | Änderung im Cashflow | Veränderung durch Übernahme oder Verlust der Kontrolle über Tochterunternehmen und andere betriebliche Einheiten |
|---|---|---|---|
| Rückzahlbare Aktien von Renault SA | 277 | - | |
| Anleihen | 5.246 | 983 | - |
| Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | 649 | - | - |
| Darlehen von Kreditinstituten | 957 | 121 | - |
| Leasingverbindlichkeiten in Anwendung von IFRS 16 (1) | (94) | - | |
| Sonstige verzinsliche Darlehen | 362 | (117) | 250 |
| FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AUTOMOTIVE (OHNE AVTOVAZ) (OHNE DERIVATE) | 7.491 | 893 | 250 |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Automotive-Segments (ohne AVTOVAZ) | 395 | (67) | - |
| SUMME DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AUTOMOTIVE (OHNE AVTOVAZ) | 7.886 | 826 | 250 |
| Darlehen von Kreditinstituten | 752 | (20) | - |
| Sonstige verzinsliche Darlehen | 6 | (27) | - |
| Leasingverbindlichkeiten in Anwendung von IFRS 16 (1) | (2) | - | |
| Sonstige nichtverzinsliche Darlehen | 15 | - | - |
| FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN VON AVTOVAZ (OHNE DERIVATE) (2) | 773 | (49) | - |
| SUMME DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AUTOMOTIVE (MIT AVTOVAZ) (A) | 8.659 | 777 | 250 |
| Derivative Vermögenswerte aus dem Automobilfinanzierungsgeschäft (ohne AVTOVAZ) (B) | 426 | (147) | - |
| NETTOVERÄNDERUNG DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AUTOMOTIVE IN DEN KONSOLIDIERTEN ZAHLUNGSSTRÖMEN (ABSCHNITT 4.2.5) (A) - (B) | 924 |
| (Mio. €) | Sonstige zahlungsunwirksame Veränderungen | Sonstige zahlungsunwirksame Veränderungen | 31. Dezember 2019 |
|---|---|---|---|
| Rückzahlbare Aktien von Renault SA | - | 4 | 281 |
| Anleihen | 58 | (3) | 6.284 |
| Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | - | (1) | 648 |
| Darlehen von Kreditinstituten | (11) | (85) | 982 |
| Leasingverbindlichkeiten in Anwendung von IFRS 16 (1) | 1 | 816 | 723 |
| Sonstige verzinsliche Darlehen | 16 | 99 | 610 |
| FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AUTOMOTIVE (OHNE AVTOVAZ) (OHNE DERIVATE) | 64 | 830 | 9.528 |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Automotive-Segments (ohne AVTOVAZ) | (48) | (12) | 268 |
| SUMME DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AUTOMOTIVE (OHNE AVTOVAZ) | 16 | 818 | 9.796 |
| Darlehen von Kreditinstituten | 30 | 116 | 878 |
| Sonstige verzinsliche Darlehen | 76 | (58) | (3) |
| Leasingverbindlichkeiten in Anwendung von IFRS 16 (1) | 2 | 16 | 16 |
| Sonstige nichtverzinsliche Darlehen | 5 | - | 20 |
| FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN VON AVTOVAZ (OHNE DERIVATE) (2) | 113 | 74 | 911 |
| SUMME DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AUTOMOTIVE (MIT AVTOVAZ) (A) | 129 | 892 | 10.707 |
| Derivative Vermögenswerte aus dem Automobilfinanzierungsgeschäft (ohne AVTOVAZ) (B) | (3) | (11) | 265 |
| NETTOVERÄNDERUNG DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AUTOMOTIVE IN DEN KONSOLIDIERTEN ZAHLUNGSSTRÖMEN (ABSCHNITT 4.2.5) (A) - (B) |
(1) Die Effekte der Erstanwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse” nach dem vereinfachten retrospektiven Ansatz werden in Anmerkung 2-A2 erläutert. Die Sonstigen zahlungsunwirksamen Veränderungen umfassen im Wesentlichen die Effekte der Erstanwendung zum 1. Januar 2019 und neue, im Jahr 2019 abgeschlossene Leasingverhältnisse.
(2) Für die Darstellung der Zahlen wurden konzerninterne Transaktionen eliminiert. Der negative Wert für die Sonstigen verzinslichen Darlehen erklärt sich somit durch die Eliminierung der von AVTOVAZ an das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) verliehenen Barmittel. Konzerninterne Transaktionen zwischen den Segmenten Automotive (ohne AVTOVAZ) und AVTOVAZ werden in der konsolidierten Bilanz nach Segmenten in Abschnitt 4.2.6.1 -A4 dargestellt.
23 - C - Veränderung der finanziellen Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus der Absatzfinanzierung
Veränderung der rückzahlbaren Aktien des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ)
Die im Oktober 1983 und April 1984 von Renault SA ausgegebenen rückzahlbaren Aktien sind nachrangige, unbefristete Aktien, die an der Pariser Börse notiert sind. Sie erzielen eine jährliche Mindestrendite von 9 %, die sich aus einem fixen Anteil von 6,75 % und einem variablen Anteil zusammensetzt, der vom Konzernumsatz abhängt und auf der Grundlage identischer Konzernstrukturen und -methoden berechnet wird. Die Rendite der rückzahlbaren Aktien in Höhe von 20 Mio. € für 2019 (21 Mio. € für 2018) ist im Zinsaufwand enthalten.
Rückzahlbare Aktien werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Diese Aktien wurden zum 31. Dezember 2019 mit 557 € und zum 31. Dezember 2018 mit 601 € gehandelt. Die Finanzverbindlichkeit auf Grundlage des Börsenwerts der rückzahlbaren Aktien zum 31. Dezember 2019 beläuft sich auf 444 Mio. € (479 Mio. € zum 31. Dezember 2018).
Veränderung der Anleihen des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ)
Renault SA gab im Rahmen des EMTN-Programms 2019 zwei Euroanleihen aus: eine am 24. Juni 2019 mit einem Nominalwert von 1 Mrd. €, einer Laufzeit von 6 Jahren und einem Kupon von 1,25 % sowie eine am 4. Oktober 2019 mit einem Nominalwert von 500 Mio. €, einer Laufzeit von 8 Jahren und einem Kupon von 1,125 %.
Renault SA und Renault Do Brasil SA zahlten 2019 Anleihen im Wert von insgesamt 551 Mio. € bzw. 23 Mio. € zurück.
Veränderung der finanziellen Verbindlichkeiten des Segments AVTOVAZ
Im Jahr 2019 zahlte die AVTOVAZ-Gruppe finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 234 Mio. € zurück und nahm neue finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 186 Mio. € Euro auf.
Zum 31. Dezember 2019 betrug der durchschnittliche Zinssatz der AVTOVAZ-Gruppe 7,6% für ausstehende, auf Rubel lautende Bankdarlehen (zum 31. Dezember 2018 betrug der Durchschnittssatz 10,16% für auf Rubel lautende Kredite und 3,00% für Kredite in anderen Währungen). Zum 31. Dezember 2019 verfügt die AVTOVAZ-Gruppe über variabel verzinsliche Bankdarlehen in Höhe von 583 Mio. € (414 Mio. € zum 31. Dezember 2018).
Zum 31. Dezember 2019 bestehen für die AVTOVAZ-Gruppe bestätigte Kreditlinien bei Banken in Höhe von 1.347 Mio. € (31. Dezember 2018: 1.299 Mio. €). Zum 31. Dezember 2019 verfügt die AVTOVAZ-Gruppe über bestätigte, aber nicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten in Höhe von 474 Mio.€ (519 Mio. € zum 31. Dezember 2018), die für das operative Geschäft genutzt werden können (2018 standen ihr bestätigte Kreditfazilitäten in Höhe von 329 Mio. € für das operative Geschäft und 190 Mio. € für Investitionen zur Verfügung).
Zum 31. Dezember 2019 hat die AVTOVAZ-Gruppe alle in ihren Kreditverträgen mit Banken enthaltenen Verpflichtungen erfüllt.
Zum 31. Dezember 2019 sind die Darlehen der AVTOVAZ-Gruppe nicht besichert (zum 31. Dezember 2018 waren 357 Mio.€ an Darlehen und Krediten durch 86 Mio.€ an Sachanlagen, 19 Mio. € an Fertigprodukten und 100 % der Anteile an AO Lada-Servis und AO ZAK besichert).
Veränderung der Schulden des Segments Absatzfinanzierung
Im Jahr 2019 emittierte die RCI Banque Group neue Anleihen in Höhe von 3.869 Mio. € mit einem Laufzeitende zwischen 2019 und 2026 und zahlte Anleihen in Höhe von insgesamt 4.034 Mio. € zurück. Ferner führte die RCI Banque eine Emission in Höhe von 850 Mio. € auf dem Markt für kündbare nachrangige Tier-2-Bankschuldverschreibungen durch.
Die kassierten Spareinlagen stiegen 2019 um 1.848 Mio. € (883 Mio. € Sichteinlagen und 965 Mio. € Termingeld) auf 17.711 Mio. € (13.003 Mio. € Sichteinlagen und 4.708 Mio. € Termingeld) und werden als sonstige verzinsliche Darlehen ausgewiesen. Diese Spareinlagen werden in Deutschland, Österreich, Frankreich und Großbritannien kassiert.
Kreditlinien
Zum 31. Dezember 2019 verfügt Renault SA über bestätigte Kreditlinien bei Banken in Höhe von umgerechnet 3.480 Mio. € (unverändert zum 31. Dezember 2018). Diese Kreditlinien haben eine Laufzeit von mehr als einem Jahr und waren zum 31. Dezember 2019 (ebenso wie zum 31. Dezember 2018) ungenutzt.
Zum 31. Dezember 2019 belaufen sich die bestätigten Kreditlinien des Segments Absatzfinanzierung, die in mehreren Währungen bei Banken eröffnet wurden, auf 4.847 Mio. € (31. Dezember 2018: 4.820 Mio. €). Diese Kreditlinien wurden zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 13 Mio. € (26 Mio. € zum 31. Dezember 2018) in Anspruch genommen.
Die Vertragsdokumentation für finanzielle Verbindlichkeiten und bestätigte Kreditlinien enthält keine Klausel, die die weitere Kreditvergabe im Falle einer Änderung der Kreditwürdigkeit oder der Einhaltung der Finanzkennzahlen von Renault beeinträchtigen könnte.
23 - D - Aufschlüsselung nach Fälligkeit
Bei den finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich Derivaten entsprechen die vertraglichen Zahlungsströme den erwarteten Zahlungsströmen und den zu zahlenden Beträgen.
Bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten werden die Zinsen auf Basis der Zinssätze zum 31. Dezember 2019 berechnet.
Für die rückzahlbaren Aktien von Renault und Diac werden keine vertraglichen Zahlungsströme ausgewiesen, da sie keinen festen Rückzahlungstermin haben.
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN DER AUTOMOTIVE-SEGMENTE
| 31. Dezember 2019 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | Bilanzwert | Summe vertragliche Zahlungsströme | < 1 Jahr | 1 bis 2 Jahre | 2 bis 3 Jahre | 3 bis 4 Jahre | 4 bis 5 Jahre | > 5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Von Renault SA ausgegebene Anleihen (nach Ausgabedatum) | ||||||||
| 2014 | 500 | 500 | - | 500 | - | - | - | - |
| 2017 | 2.295 | 2.295 | 577 | - | 218 | 750 | - | 750 |
| 2018 | 1.921 | 1.921 | - | 321 | - | 150 | 700 | 750 |
| 2019 | 1.557 | 1.557 | - | - | - | - | 57 | 1.500 |
| Von Renault Do Brasil ausgegebene Anleihen (nach Ausgabedatum) | ||||||||
| 2016 | 6 | - | - | - | - | - | - | |
| Aufgelaufene Zinsen, Aufwendungen und Prämien | 5 | 36 | 36 | - | - | - | - | - |
| ANLEIHEN GESAMT | 6.284 | 6.309 | 613 | 821 | 218 | 900 | 757 | 3.000 |
| Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | 648 | 648 | 648 | - | - | - | - | - |
| Darlehen von Kreditinstituten | 982 | 569 | 229 | 75 | 25 | 50 | 190 | - |
| Leasingverbindlichkeiten in Anwendung von IFRS 16 (1)(2) | 723 | 776 | 123 | 117 | 104 | 78 | 70 | 284 |
| Sonstige verzinsliche Darlehen | 610 | 363 | 285 | 35 | 18 | 15 | 10 | - |
| SUMME DER SONSTIGEN FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN | 2.963 | 2.356 | 1.285 | 227 | 147 | 143 | 270 | 284 |
| Zukünftige Zinsen auf Anleihen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | - | 200 | 39 | 73 | 57 | 14 | 6 | 11 |
| Rückzahlbare Aktien | 281 | - | - | - | - | - | - | - |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen | 268 | 264 | 215 | 21 | 14 | 8 | -6 | - |
| SUMME DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AUTOMOTIVE (OHNE AVTOVAZ) | 9.796 | 9.129 | 2.152 | 1.142 | 436 | 1.065 | 1.039 | 3.295 |
| Auf Rubel lautende Bankdarlehen | 878 | 878 | 71 | 109 | 9 | 367 | 322 | - |
| Auf Rubel lautende zinslose Schuldscheine | 20 | 20 | 20 | - | - | - | - | |
| Leasingverbindlichkeiten in Anwendung von IFRS 16 (1)(2) | 16 | 56 | 4 | 3 | 3 | 2 | 2 | 42 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten der Alliance Rostec Auto b.v. | 7 | 7 | 7 | - | - | - | - | - |
| Abzüglich kurzfristiger Darlehen von Renault s.a.s. und konzerninterner Zahlungsmittel des Segments AVTOVAZ | (10) | (10) | (10) | - | - | - | - | - |
| SUMME DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AVTOVAZ | 911 | 951 | 92 | 112 | 12 | 369 | 324 | 42 |
(1) Die Effekte der Erstanwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse" nach dem vereinfachten retrospektiven Ansatz werden in Anmerkung 2-A erläutert.
(2) Der potenzielle künftige Zahlungsmittelabfluss durch die Ausübung von Vertragsverlängerungsoptionen und bereits unterzeichnete Verträge, die 2020 wirksam werden, beläuft sich auf 80 Mio. €.
Der Anteil der finanziellen Verbindlichkeiten der Automotive-Segmente, der innerhalb eines Jahres fällig wird, setzt sich wie folgt zusammen:
| 31. Dezember 2019 | ||||
|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | Vertragliche Zahlungsströme mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr | < 1 Monat | 1 bis 3 Monate | 3 Monate bis 1 Jahr |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anleihen | 613 | - | 19 | 594 |
| Leasingverbindlichkeiten in Anwendung von IFRS 16 * | 123 | 14 | 24 | 85 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.162 | 592 | 253 | 317 |
| Zukünftige Zinsen auf Anleihen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 39 | 2 | 13 | 24 |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen | 215 | 84 | 46 | 85 |
| SUMME DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AUTOMOTIVE (OHNE AVTOVAZ) MIT FÄLLIGKEIT VON BIS ZU 1 JAHR | 2.152 | 692 | 355 | 1.105 |
| Auf Rubel lautende Bankdarlehen * | 71 | 19 | 33 | 19 |
| Auf Rubel lautende zinslose Schuldscheine | 20 | - | 20 | - |
| Leasingverbindlichkeiten in Anwendung von IFRS 16* | 4 | - | 1 | 3 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten der Alliance Rostec Auto b.v. | 7 | 7 | - | 7 |
| Abzüglich kurzfristiger Darlehen von Renault s.a.s. und konzerninterner Zahlungsmittel des Segments AVTOVAZ | (10) | (10) | - | - |
| SUMME DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AVTOVAZ MIT FÄLLIGKEIT VON BIS ZU 1 JAHR | 92 | 16 | 54 | 29 |
* Die Effekte der Erstanwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse" nach dem vereinfachten retrospektiven Ansatz werden in Anmerkung 2-A erläutert. Leasingverbindlichkeiten werden jetzt separat ausgewiesen.
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN UND SCHULDEN DES SEGMENTS ABSATZFINANZIERUNG
| 31. Dezember 2019 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | Bilanzwert | Summe vertragliche Zahlungsströme | < 1 Jahr | 1 bis 2 Jahre | 2 bis 3 Jahre | 3 bis 4 Jahre | 4 bis 5 Jahre | > 5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Von RCI Banque ausgegebene Anleihen (nach Ausgabedatum) | ||||||||
| 2014 | 507 | 500 | - | 500 | - | - | - | - |
| 2015 | 1.763 | 1.750 | 1.000 | - | 750 | - | - | - |
| 2016 | 2.113 | 2.100 | - | 750 | - | 1.350 | - | - |
| 2017 | 6.779 | 6.739 | 1.472 | 765 | 2.752 | - | 1.150 | 600 |
| 2018 | 3.722 | 3.676 | 132 | 1.316 | 63 | 865 | - | 1.300 |
| 2019 | 3.866 | 3.855 | 4 | 333 | 482 | 1.445 | 941 | 650 |
| Aufgelaufene Zinsen, Aufwendungen und Prämien | 75 | 126 | 99 | 15 | 10 | 2 | - | - |
| ANLEIHEN GESAMT | 18.825 | 18.746 | 2.707 | 3.679 | 4.057 | 3.662 | 2.091 | 2.550 |
| Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | 5.114 | 5.114 | 2.729 | 1.191 | 208 | 11 | 975 | - |
| Darlehen von Kreditinstituten | 5.480 | 5.480 | 3.717 | 1.248 | 412 | 98 | 5 | - |
| Sonstige verzinsliche Darlehen, einschließlich Leasingverbindlichkeiten * | 17.954 | 17.954 | 15.799 | 1.122 | 624 | 167 | 227 | 15 |
| SUMME DER SONSTIGEN FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN | 28.548 | 28.548 | 22.245 | 3.561 | 1.244 | 276 | 1.207 | 15 |
| Zukünftige Zinsen auf Anleihen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | - | 1.050 | 235 | 390 | 166 | 105 | 68 | 86 |
| Rückzahlbare Aktien von Diac und nachrangige Darlehen | 867 | 863 | 3 | - | - | - | - | 860 |
| Derivative Verbindlichkeiten aus Finanzierungsvorgängen | 92 | 41 | 12 | 16 | 10 | 3 | - | - |
| SUMME DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN UND SCHULDEN DES SEGMENTS ABSATZFINANZIERUNG | 48.332 | 49.248 | 25.202 | 7.646 | 5.477 | 4.046 | 3.366 | 3.511 |
* Die Effekte der Erstanwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse" nach dem vereinfachten retrospektiven Ansatz werden in Anmerkung 2-A2 erläutert.
Der Anteil der finanziellen Verbindlichkeiten und Schulden des Segments Absatzfinanzierung, der innerhalb eines Jahres fällig wird, setzt sich wie folgt zusammen:
| 31. Dezember 2019 | ||||
|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | Vertragliche Zahlungsströme mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr | < 1 Monat | 1 bis 3 Monate | 3 Monate bis 1 Jahr |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anleihen | 2.707 | 10 | 23 | 2.674 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 22.245 | 14.911 | 1.063 | 6.271 |
| Zukünftige Zinsen auf Anleihen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 235 | 5 | 32 | 198 |
| Nachrangige Darlehen | 3 | - | 3 | - |
| Derivative Verbindlichkeiten aus Finanzierungsvorgängen | 12 | - | 1 | 11 |
| SUMME DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN MIT EINER FÄLLIGKEIT VON BIS ZU 1 JAHR | 25.202 | 14.926 | 1.122 | 9.154 |
23 - E - Finanzierung durch Abtretung von Forderungen
Ein Teil der Fremdfinanzierung des Segments Automotive erfolgt durch die Abtretung geschäftlicher Forderungen an nicht dem Konzern angehörige Finanzinstitute.
Die Finanzierung durch Abtretung geschäftlicher Forderungen lässt sich wie folgt darstellen:
| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | An externe Gesellschaften abgetretene und ausgebuchte Forderungen | Abgetretene und nicht ausgebuchte Forderungen | An externe Gesellschaften abgetretene und ausgebuchte Forderungen | Abgetretene und nicht ausgebuchte Forderungen |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Automotive (ohne AVTOVAZ) | 1.805 | - | 1.375 | - |
| AVTOVAZ | 5 | - | - | - |
| ABTRETUNGEN GESAMT | 1.810 | - | 1.375 | - |
Der Gesamtbetrag der im Jahr 2019 abgetretenen und ausgebuchten Steuerforderungen beläuft sich auf 438 Mio. €, davon 324 Mio.€ CIR-Forderungen, 54 Mio. € CICE-Forderungen und 60 Mio. € Umsatzsteuerforderungen (2018: 218 Mio. € CIR-Forderungen, 60 Mio. € CICE-Forderungen und 85 Mio. € Umsatzsteuerforderungen).
Französische Steuerforderungen, die an Unternehmen außerhalb der Gruppe abgetreten werden (die Steuergutschrift für Forschung „CIR“ und die Steuergutschrift für Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung „CICE“), mit einer Übertragung im Wesentlichen aller Risiken und Vorteile aus dem Eigentum an den Forderungen, werden nur ausgebucht, wenn das Verwässerungsrisiko als nicht vorhanden betrachtet wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn die abgetretenen Forderungen bereits Gegenstand einer Steuerprüfung oder Vorprüfung waren. Zum 31. Dezember 2019 weist die Bilanz keine abgetretenen Steuerforderungen mehr auf.
Die abgetretenen Forderungen werden ausgebucht, wenn ein wesentlicher Teil der damit verbundenen Risiken und Vorteile übertragen wird, wie in Anmerkung 2-P dargestellt.
ANMERKUNG 24 - FINANZINSTRUMENTE NACH KATEGORIE, ZEITWERT UND AUSWIRKUNG AUF DAS KONZERNERGEBNIS
24 - A - Finanzinstrumente nach Kategorie und beizulegendem Zeitwert nach Stufe
Der seit 2018 anzuwendende Standard IFRS 9 definiert drei Kategorien von Finanzinstrumenten:
| • | finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert über sonstige Bestandteile des Gesamtergebnisses; |
| • | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte |
| • | Kredite und Forderungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. |
Für Finanzinstrumente, die in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, ergibt sich folgende Aufteilung nach der Höhe des beizulegenden Zeitwerts:
| • | Stufe 1: Instrumente, deren beizulegende Zeitwerte sich aus notierten Preisen auf einem aktiven Markt ableiten lassen (Marktpreis). Der beizulegende Zeitwert ist im Allgemeinen identisch mit dem letzten notierten Preis. |
| • | Stufe 2: Instrumente, deren beizulegende Zeitwerte sich aus beobachtbaren Marktpreisen ableiten und nicht in Stufe 1 enthalten sind (Vergleichswert). |
| • | Stufe 3: Instrumente, deren beizulegende Zeitwerte aus nicht beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden (Schätzwert). Der beizulegende Zeitwert von Anteilen an nicht kontrollierten Unternehmen basiert im Allgemeinen auf dem Anteil am Nettovermögen. |
Die beizulegenden Zeitwerte wurden auf der Grundlage der am Jahresende verfügbaren Informationen ermittelt und berücksichtigen daher keine späteren Veränderungen.
Im Jahr 2019 wurden keine Finanzinstrumente zwischen Stufe 1 und Stufe 2 umgegliedert oder in Stufe 3 eingegliedert bzw. aus Stufe 3 ausgegliedert.
| 31. Dezember 2019 | |||
|---|---|---|---|
| Bilanzwert | |||
| --- | --- | --- | --- |
| FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| --- | --- | --- | --- |
| (Mio. €) | Anmerkungen | Beizulegender Zeitwert mit erfolgswirksamer Bewertung | Beizulegender Zeitwert der Sicherungsinstrumente |
| --- | --- | --- | --- |
| Forderungen aus Absatzfinanzierung | 15 | - | - |
| Forderungen von Automotive-Kunden | 16 | - | - |
| Steuerforderungen (einschließlich laufender Steuern) | 17 | - | - |
| Sonstige Forderungen und aktive | |||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 17 | - | - |
| Darlehen | 22 | - | - |
| Zahlungsmitteläquivalente | 22 | - | - |
| Zahlungsmittel | 22 | - | - |
| SUMME DER ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN | |||
| BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE | - | - | |
| Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente | 17 | - | 10 |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung | 17 | - | 36 |
| Beteiligungen an nicht kontrollierten Unternehmen | 22 | - | - |
| Börsengängige Wertpapiere und begebbare Schuldtitel | 22 | - | - |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente | 22 | - | - |
| Barwerte | 22 | - | - |
| SUMME ERFOLGSNEUTRAL ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT | |||
| BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | - | 46 | |
| Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente | 17 | - | - |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung | 17 | 2 | 139 |
| Beteiligungen an nicht kontrollierten Unternehmen | 22 | 66 | - |
| Börsengängige Wertpapiere und begebbare Schuldtitel | 22 | - | - |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente | 22 | 265 | - |
| Barwerte | 22 | 4.583 | - |
| SUMME ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT | |||
| BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | 4.916 | 139 | |
| Investitionen in nicht konsolidierte, kontrollierte Unternehmen | 17 | - | - |
| SUMME DER NACH DEM GELTENDEN STANDARD BEWERTETEN NICHT KONSOLIDIERTEN EIGENKAPITALINSTRUMENTE | - | - | |
| SUMME FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | 4.916 | 185 |
| 31. Dezember 2019 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Bilanzwert | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (Mio. €) | Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert in den sonstigen Komponenten des Gesamtergebnisses | Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert in den sonstigen Komponenten des Gesamtergebnisses | Eigenkapitalinstrumente mit Bewertung nach dem geltenden Standard | FortgeführteFortgeführte Anschaffungskosten |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Forderungen aus Absatzfinanzierung | - | - | - | 45.374 |
| Forderungen von Automotive-Kunden | - | - | - | 1.258 |
| Steuerforderungen (einschließlich laufender Steuern) | - | - | - | 2.305 |
| Sonstige Forderungen und aktive | ||||
| Rechnungsabgrenzungsposten | - | - | - | 2.795 |
| Darlehen | - | - | - | 770 |
| Zahlungsmitteläquivalente | - | - | - | 3.690 |
| Zahlungsmittel | - | - | - | 6.607 |
| SUMME DER ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN | ||||
| BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE | - | - | - | 62.799 |
| Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente | - | - | - | - |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung | - | - | - | - |
| Beteiligungen an nicht kontrollierten Unternehmen | 812 | - | - | - |
| Börsengängige Wertpapiere und begebbare Schuldtitel | - | 1.285 | - | - |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente | - | - | - | - |
| Barwerte | - | 102 | - | - |
| SUMME ERFOLGSNEUTRAL ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT | ||||
| BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | 812 | 1.387 | - | - |
| Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente | - | - | - | - |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung | - | - | - | - |
| Beteiligungen an nicht kontrollierten Unternehmen | - | - | - | - |
| Börsengängige Wertpapiere und begebbare Schuldtitel | - | 90 | - | - |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente | - | - | - | - |
| Barwerte | - | - | - | - |
| SUMME ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT | ||||
| BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | - | 90 | - | - |
| Investitionen in nicht konsolidierte, kontrollierte Unternehmen | - | - | 105 | - |
| SUMME DER NACH DEM GELTENDEN STANDARD BEWERTETEN NICHT KONSOLIDIERTEN EIGENKAPITALINSTRUMENTE | - | - | 105 | - |
| SUMME FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | 812 | 1.477 | 105 | 62.799 |
| 31. Dezember 2019 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stufe der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE | Stufe | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (Mio. €) | Beizulegender Zeitwert Beizulegender Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten | Stufe 1 | 2Stufe 3 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Forderungen aus Absatzfinanzierung | 45.276 (1) | |||
| Forderungen von Automotive-Kunden | (2) | |||
| Steuerforderungen (einschließlich laufender Steuern) | (2) | |||
| Sonstige Forderungen und aktive | ||||
| Rechnungsabgrenzungsposten | (2) | |||
| Darlehen | (2) | |||
| Zahlungsmitteläquivalente | (2) | |||
| Zahlungsmittel | (2) | |||
| SUMME DER ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN | ||||
| BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE | ||||
| Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente | - | 10 | - | |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung | - | 36 | - | |
| Beteiligungen an nicht kontrollierten Unternehmen | 812 | - | -- | |
| Börsengängige Wertpapiere und begebbare Schuldtitel | 1.285 | - | - | |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente | - | - | - | |
| Barwerte | 102 | - | - | |
| SUMME ERFOLGSNEUTRAL ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT | ||||
| BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | 2.199 | 46 | - | |
| Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente | - | - | - | |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung | - | 141 | - | |
| Beteiligungen an nicht kontrollierten Unternehmen | - | - | 66 | |
| Börsengängige Wertpapiere und begebbare Schuldtitel | 90 | - | - | |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente | - | 265 | - | |
| Barwerte | 4.583 | - | - | |
| SUMME ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT | ||||
| BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | 4.673 | 406 | 66 | |
| Investitionen in nicht konsolidierte, kontrollierte Unternehmen | ||||
| SUMME DER NACH DEM GELTENDEN STANDARD BEWERTETEN NICHT KONSOLIDIERTEN EIGENKAPITALINSTRUMENTE | ||||
| SUMME FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | 6.872 | 452 | 66 |
(1) Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Absatzfinanzierung wird durch Abzinsung der künftigen Cashflows mit den Zinssätzen ermittelt, die für ähnliche Darlehen (Konditionen, Fälligkeit und Schuldnerqualität) am Jahresende gelten würden. Forderungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr werden nicht abgezinst, weil ihr beizulegender Zeitwert nicht wesentlich von ihrem Nettobuchwert abweicht. Hierbei handelt es sich um einen beizulegenden Zeitwert der Stufe 3, weil er anerkannte Modelle verwendet, bei denen bestimmte wesentliche Daten, wie z. B. das Kreditrisiko des Forderungsportfolios, nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
(2) Die Gruppe weist den beizulegenden Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten wie Forderungen von Automotive-Kunden, Steuerforderungen oder Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten nicht aus, da deren Nettobuchwert nach Wertminderung eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert darstellt.
| 31. Dezember 2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bilanzwert | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN (Mio. €) | Anmerkungen | Zu Handelszwecken gehalten | Erstmaliger Ansatz mit erfolgswirksamer Bewertung des beizulegenden Zeitwerts | Sicherungsderivate | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Steuerverbindlichkeiten (einschließlich laufender Steuern) | 21 | - | - | - | 1.490 |
| Sozialverbindlichkeiten | 21 | - | - | - | 1.437 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten | 21 | - | - | - | 9.817 |
| Warenverbindlichkeiten | 21 | - | - | - | 47.465 |
| Rückzahlbare Aktien von Renault | 23 | - | - | - | 281 |
| Nachrangige Schuldtitel | 23 | - | - | - | 853 |
| Anleihen | 23 | - | - | - | 25.109 |
| Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten* | 23 | - | - | - | 5.762 |
| Darlehen von Kreditinstituten* | 23 | - | - | - | 7.340 |
| Leasingverbindlichkeiten in Anwendung von IFRS 16 *(1) | 23 | - | - | - | 792 |
| Sonstige verzinsliche und nicht verzinsliche Darlehen * | 23 | - | - | - | 18.528 |
| SUMME DER ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETEN FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN | - | - | 118.874 | ||
| * Finanzielle Verbindlichkeiten und Schulden des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) | 9.247 | ||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten und Schulden von AVTOVAZ | 911 | ||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten und Schulden des Segments Absatzfinanzierung | 47.373 | ||||
| Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente | 21 | - | 9 | - | |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente | 23 | - | - | - | |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung | 23 | - | - | 77 | - |
| SUMME DER ERFOLGSNEUTRAL ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETEN FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN | - | - | 86 | ||
| Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente | 21 | 5 | - | - | - |
| Rückzahlbare Aktien von Diac | 23 | - | 14 | - | - |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente | 23 | 268 | - | - | - |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung | 23 | 12 | - | 3 | - |
| SUMME DER ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETEN FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN | 285 | 14 | 3 | ||
| SUMME DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN | 285 | 14 | 89 | 118.874 |
| 31. Dezember 2019 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stufe der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN (Mio. €) | Beizulegender Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Steuerverbindlichkeiten (einschließlich laufender Steuern) | (2) | |||
| Sozialverbindlichkeiten | (2) | |||
| Sonstige Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten | (2) | |||
| Warenverbindlichkeiten | (2) | |||
| Rückzahlbare Aktien von Renault | 444 (3) | |||
| Nachrangige Schuldtitel | 853 (4) | |||
| Anleihen | 25194 (4) | |||
| Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten* | 5785 (4) | |||
| Darlehen von Kreditinstituten* | 7428 (4) | |||
| Leasingverbindlichkeiten in Anwendung von IFRS 16 *(1) | 792 (4) | |||
| Sonstige verzinsliche und nicht verzinsliche Darlehen * | 18.500 (4) | |||
| SUMME DER ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETEN FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN | ||||
| * Finanzielle Verbindlichkeiten und Schulden des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) | 9.200 | |||
| Finanzielle Verbindlichkeiten und Schulden von AVTOVAZ | 929 | |||
| Finanzielle Verbindlichkeiten und Schulden des Segments Absatzfinanzierung | 47.570 | |||
| Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente | - | 9 | - | |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente | - | - | - | |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung | - | 77 | - | |
| SUMME DER ERFOLGSNEUTRAL ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETEN FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN | - | 86 | - | |
| Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente | - | 5 | - | |
| Rückzahlbare Aktien von Diac | 14 | - | - | |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente | - | 268 | - | |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung | - | 15 | - | |
| SUMME DER ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETEN FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN | 14 | 288 | - | |
| SUMME DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN | 14 | 374 | - |
(1) Die Effekte der Erstanwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse" nach dem vereinfachten retrospektiven Ansatz werden in Anmerkung 2-A erläutert. Unter dieser Position sind die Leasingverbindlichkeiten der Segmente Automotive und Absatzfinanzierung ausgewiesen.
(2) Die Gruppe weist den beizulegenden Zeitwert von finanziellen Verbindlichkeiten wie Warenverbindlichkeiten, Steuerverbindlichkeiten und Sozialverbindlichkeiten nicht aus, da deren Buchwert eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert darstellt.
(3) Der beizulegende Zeitwert der rückzahlbaren Renault-Aktien ist identisch mit dem Börsenkurs.
(4) Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Verbindlichkeiten des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) und der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Verbindlichkeiten aus Absatzfinanzierung wird im Wesentlichen durch Abzinsung der künftigen Cashflows mit den Zinssätzen ermittelt, die Renault zum 31. Dezember 2019 für Darlehen mit ähnlichen Konditionen und Laufzeiten angeboten werden. Die Renault angebotenen Zinssätze ergeben sich aus beobachtbaren Marktdaten wie Nullkupon-Zinskurven und Sekundärmarktpreisen für die von der Gruppe emittierten Anleihen und entsprechen somit einem beizulegenden Zeitwert der Stufe 2. Der beizulegende Zeitwert der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten von AVTOVAZ wird durch Abzinsung der künftigen Cashflows unter Verwendung der derzeit verfügbaren Zinssätze für Kredite mit ähnlichen Laufzeiten, Kreditrisiken und Restlaufzeiten ermittelt. Der Abzinsungssatz, der zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts der langfristigen Verbindlichkeiten von AVTOVAZ verwendet wurde, betrug zum 31. Dezember 2019 11 %.
24 - B - Änderungen bei Finanzinstrumenten der Stufe 3
Die Finanzinstrumente der Stufe 3 entsprechen im Wesentlichen Beteiligungen an nicht kontrollierten Unternehmen (66 Mio. € zum 31. Dezember 2019 und 98 Mio. € zum 31. Dezember 2018). In Ausnahmefällen vom allgemeinen Ansatz werden diese Instrumente weiterhin zu historischen Anschaffungskosten bilanziert. Wenn dies jedoch nicht angemessen ist, werden sie auf der Grundlage des Anteils am Eigenkapital oder nach einer Methode auf der Grundlage nicht beobachtbarer Daten bewertet.
24 - C - Auswirkungen von Finanzinstrumenten auf das Nettoergebnis
| Finanzielle Vermögenswerte mit Ausnahme von Derivaten | |||
|---|---|---|---|
| 2019 | |||
| --- | --- | --- | --- |
| (Mio. €) | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Instrumente | Zum beizulegenden Zeitwert über das An Eigenkapital bewertete Instrumente | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Instrumente |
| --- | --- | --- | --- |
| Operative Gewinnmarge | - | - | 79 |
| Nettofinanzertrag (-aufwand) | (18) | 59 | 75 |
| Auswirkungen auf das Nettoergebnis - Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) | (18) | 59 | 154 |
| Operative Gewinnmarge | - | - | 6 |
| Nettofinanzertrag (-aufwand) | 1 | - | 3 |
| Auswirkungen auf das Nettoergebnis - Segment AVTOVAZ | 1 | - | 9 |
| Operative Gewinnmarge | (45) | 10 | 758 |
| Auswirkungen auf das Nettoergebnis - Segment Absatzfinanzierung | (45) | 10 | 758 |
| SUMME ERGEBNISWIRKSAMER GEWINNE (VERLUSTE) | (62) | 69 | 921 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten mit Ausnahme von Derivaten | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2019 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (Mio. €) | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene Instrumente | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteteInstrumente * | Derivate | Auswirkungen auf das Nettoergebnis insgesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Operative Gewinnmarge | - | (37) | (8) | 34 |
| Nettofinanzertrag (-aufwand) | - | (344) | (15) | (243) |
| Auswirkungen auf das Nettoergebnis - Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) | - | (381) | (23) | (209) |
| Operative Gewinnmarge | - | - | - | 6 |
| Nettofinanzertrag (-aufwand) | - | (88) | - | (84) |
| Auswirkungen auf das Nettoergebnis - Segment AVTOVAZ | - | (88) | - | (78) |
| Operative Gewinnmarge | (2) | (681) | 99 | 139 |
| Auswirkungen auf das Nettoergebnis - Segment Absatzfinanzierung | (2) | (681) | 99 | 139 |
| SUMME ERGEBNISWIRKSAMER GEWINNE (VERLUSTE) | (2) | (1.150) | 76 | (148) |
* Einschließlich finanzieller Verbindlichkeiten, die durch Fair-Value-Hedges abgesichert sind.
In den Segmenten Automotive (ohne AVTOVAZ) und AVTOVAZ entsprechen die Auswirkungen von Finanzinstrumenten auf die operative Marge im Wesentlichen den Währungsgewinnen und -verlusten aus operativen Transaktionen.
24 - D - Fair-Value-Hedges
| (Mio. €) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Veränderung des beizulegenden Zeitwerts des Absicherungsinstruments | 74 | 26 |
| Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der abgesicherten Position | (80) | (27) |
| Nettoeffekt auf das Ergebnis aus Fair-Value-Hedges | (6) | (1) |
Hedge-Accounting-Methoden werden in Anmerkung 2-X beschrieben.
ANMERKUNG 25 - DERIVATE UND MANAGEMENT VON FINANZWIRTSCHAFTLICHEN RISIKEN
25 - A - Derivate und Aufrechnungsvereinbarungen
A1 - Beizulegender Zeitwert von Derivaten
Der beizulegende Zeitwert von Derivaten entspricht ihrem Bilanzwert.
| 31. Dezember 2019 | Finanzielle Vermögenswerte | Sonstige Vermögenswerte | Finanzielle Verbindlichkeiten und Schulden aus Absatzfinanzierung | Sonstige Verbindlichkeiten | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | Langfristig | Kurzfristig | Kurzfristig | Langfristig | Kurzfristig | Kurzfristig |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Cashflow-Hedges | - | - | - | - | - | 8 |
| Fair-Value-Hedges | - | - | - | - | - | - |
| Absicherung der Nettobeteiligung an Nissan | - | - | - | - | - | |
| Derivate, die nicht als Sicherungsinstrumente qualifiziert sind | 26 | 215 | 2 | 21 | 228 | 5 |
| SUMME FREMDWÄHRUNGSRISIKEN | 26 | 215 | 2 | 21 | 228 | 13 |
| Cashflow-Hedges | - | - | 36 | - | 77 | - |
| Fair-Value-Hedges | - | - | 140 | - | 3 | - |
| Derivate, die nicht als Sicherungsinstrumente qualifiziert sind | 23 | 1 | - | 28 | 3 | - |
| SUMME ZINSÄNDERUNGSRISIKEN | 23 | 1 | 176 | 28 | 83 | - |
| Cashflow-Hedges | - | - | 9 | - | - | 1 |
| Fair-Value-Hedges | - | - | - | - | - | - |
| Derivate, die nicht als Sicherungsinstrumente qualifiziert sind | - | - | - | - | - | - |
| SUMME ROHSTOFFRISIKEN | - | - | 9 | - | - | 1 |
| GESAMT | 49 | 216 | 187 | 49 | 311 | 14 |
A2 Aufrechnungsvereinbarungen und andere ähnliche Verpflichtungen
RAHMENVERTRÄGE FÜR FINANZTERMINGESCHÄFTE UND ÄHNLICHE VEREINBARUNGEN
Die Gruppe handelt ihre Derivatekontrakte in Übereinstimmung mit den Rahmenvereinbarungen der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) und der FBF (Fédération Bancaire Française) aus.
Im Verzugsfall hat die nicht säumige Partei das Recht, die Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen auszusetzen und für alle beendeten Geschäfte die Zahlung oder Übertragung eines Kündigungsguthabens zu verlangen.
Die ISDA- und FBF-Rahmenverträge erfüllen nicht die Voraussetzungen für ein Netting im Abschluss. Der Konzern hat derzeit kein rechtlich durchsetzbares Recht, die ausgewiesenen Beträge zu saldieren, es sei denn, es handelt sich um einen Ausfall oder ein Kreditereignis.
SALDIERUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN UND VERBINDLICHKEITEN: ZUSAMMENFASSUNG
| In der Bilanz nicht saldierte Beträge | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2019 | Saldierungsfähige Beträge | Finanzinstrumente | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (Mio. €) | in der Bilanz | Aktiva/Passiva | In Verbindlichkeiten inbegriffene Garantien | Außerbilanzielle Garantien | Nettobeträge |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Vermögensgegenstände | |||||
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Automotive-Segments (ohne AVTOVAZ) | 265 | (173) | - | - | 92 |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung | 177 | (37) | - | - | 140 |
| Forderungen aus Absatzfinanzierung an Händler * | 441 | - | (197) | - | 244 |
| GESAMTVERMÖGEN | 883 | (210) | (197) | - | 476 |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Automotive-Segments (ohne AVTOVAZ) | |||||
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung | 92 | (37) | - | - | 55 |
| GESAMTVERBINDLICHKEITEN | 360 | (210) | - | - | 150 |
* Forderungen aus der Absatzfinanzierung, die von der Banco RCI Brasil gehalten werden, deren Engagement durch Verpfändungen der von Händlern gezeichneten „letras de cambio” (Wechsel) gedeckt ist, die unter den sonstigen verbrieften Verbindlichkeiten ausgewiesen werden.
25 - B - Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung
Die Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung sind folgenden finanziellen Risiken ausgesetzt:
| • | Liquiditätsrisiken |
| • | Marktrisiken (Fremdwährungs-, Zins-, Aktien- und Rohstoffrisiken) |
| • | Gegenpartei- und Kreditrisiken. |
B1 - Liquiditätsrisiken
Die Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung werden über den Kapitalmarkt finanziert durch:
| • | langfristige Ressourcen (Anleiheemissionen, Privatplatzierungen, Projektfinanzierungen, Termingelder usw.); |
| • | kurzfristige Bankkredite oder Commercial-Paper-Emissionen und Sichteinlagen; |
| • | Verbriefung von Forderungen durch Absatzfinanzierung |
Das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) benötigt ausreichende finanzielle Mittel, um das Tagesgeschäft und die für das zukünftige Wachstum notwendigen Investitionen zu finanzieren. Daher nimmt es regelmäßig Kredite an den Banken- und Kapitalmärkten auf, um die Bruttoverschuldung für das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) zu refinanzieren. Das schafft bei ausgedehnten Marktschließungen oder Spannungen bei der Kreditverfügbarkeit Liquiditätsrisiken.
Im Rahmen seines zentralisierten Cash Managements wickelt Renault SA die meisten Refinanzierungen für das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) durch langfristige Mittel über den Kapitalmarkt (Anleihen und Privatplatzierungen), kurzfristige Finanzierungen wie NEU CP (Negotiable European Commercial Paper) oder Finanzierungen über den Bankensektor bzw. öffentliche oder halböffentliche Stellen ab.
Die mittelfristige Refinanzierung des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) im Jahr 2019 erfolgte überwiegend durch Anleiheemissionen. Renault SA hat im Rahmen des EMTN-Programms zwei Anleihen ausgegeben: zwei Euroanleihen, davon eine am 24. Juni 2019 mit einem Nominalwert von 1 Mrd. €, einer Laufzeit von 6 Jahren und einem Kupon von 1,25 % und eine am 4. Oktober 2019 mit einem Nominalwert von 500 Mio. €, einer Laufzeit von 8 Jahren und einem Kupon von 1,125 %.
Die Vertragsdokumentation für diese Finanzierung enthält keine Klausel, die die weitere Kreditvergabe im Falle einer Änderung der Kreditwürdigkeit von Renault oder der Einhaltung der Finanzkennzahlen beeinträchtigen könnte. Bestimmte Arten von Finanzierungen, insbesondere Marktfinanzierungen, enthalten jedoch Standardklauseln (pari passu-, Negativerklärungs- und Cross-Default-Klauseln).
Auch im Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) bestehen bestätigte Kreditlinien bei Banken in Höhe von 3.480 Mio. €, die bis 2024 mehrfach fällig sind. Keine dieser Kreditlinien wurde zum 31. Dezember 2019 in Anspruch genommen. Diese bestätigten Kreditlinien bilden eine Liquiditätsreserve.
Die Vertragsdokumentation für diese bestätigten Bankkreditlinien enthält keine Klausel, die die Kreditverfügbarkeit oder -fortführung infolge einer Änderung der Bonitätseinstufung oder der Einhaltung der Finanzkennzahlen von Renault beeinträchtigen könnte.
Das Liquiditätsrisikomanagement besteht aus einem internen Modell, mit dem die Höhe der Liquiditätsreserve festgelegt wird, über die das Segment Automotive zur Finanzierung seines operativen Geschäfts und seiner Entwicklung verfügen muss. Die Liquiditätsreserve des Segments Automotive wird mithilfe einer regelmäßigen monatlichen Auswertung und Berichterstattung, die intern geprüft wird, eng überwacht.
Mit den verfügbaren Barreserven (12,2 Mrd. €) und den zum 31. Dezember nicht in Anspruch genommenen bestätigten Kreditlinien (3,5 Mrd. €) verfügt das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) über ausreichende finanzielle Mittel, um seine Verpflichtungen über einen Zeithorizont von 12 Monaten abzudecken.
Bestätigte, nicht in Anspruch genommene Kreditlinien sind in Anmerkung 23-C beschrieben.
Das Segment Absatzfinanzierung achtet sehr auf die Diversifizierung der Liquiditätsquellen. In den letzten Jahren hat Renault seine Finanzierungsquellen stark diversifiziert und hat sich neben seiner langjährigen Basis an Investoren in Euroanleihen neue Bereiche erschlossen.
Die Liquiditätsrisikoüberwachung der RCI Banque folgt den Empfehlungen der Europäischen Bankaufsichtsbehörde zur Durchführung von internen Prozessen zur Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsausstattung (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process, ILAAP). Dabei kommen verschiedene Indikatoren und Analysen (statische Liquidität, Liquiditätsreserve, mehrere Stressszenarien) zum Einsatz, die monatlich aktualisiert und an das Finanzkomitee der RCI Banque gemeldet werden. Die Stress Szenarien beinhalten Annahmen über Abflussraten von Einlagen, den Zugangsverlust zu neuen Finanzierungen, die teilweise Nichtverfügbarkeit bestimmter Elemente der Liquiditätsreserve sowie Prognosen für die Vergabe neuer Kredite. Die Stressannahmen für Abflussraten von Einlagen sind sehr konservativ und werden regelmäßig überprüft.
Im Jahr 2019 emittierte das Segment Absatzfinanzierung umgerechnet 2,9 Mrd. € an öffentlichen Anleihen. Der Konzern emittierte nacheinander eine festverzinsliche 5,5-jährige Anleihe über 750 Mio.€, eine Anleihe über 1,4 Mrd. € in zwei Tranchen (4-jährige festverzinsliche Anleihe über 750 Mio. € und 7-jährige festverzinsliche Anleihe über 650 Mio. €) sowie eine 3,5-jährige festverzinsliche Anleihe über 600 Mio. €. Parallel dazu emittierte der Konzern eine festverzinsliche 5-jährige Anleihe in Höhe von 170 Mio. CHF, wodurch er sowohl seine Investorenbasis diversifizierte als auch Vermögenswerte in dieser Währung finanzierte.
Die RCI Banque führte außerdem eine Emission auf dem Markt für nachrangige Bankschuldverschreibungen durch, wobei sie eine 10,25-jährige nachrangige Tier-2-Anleihe über 850 Mio. € (mit Kündbarkeit nach 5,25 Jahren) platzierte.
Im Segment der besicherten Refinanzierung führte die RCI Banque eine öffentliche Verbriefungstransaktion mit Automobilkrediten in Deutschland in Höhe von 975,7 Mio. € durch, davon 950 Mio. € an vorrangigen Instrumenten und 25,7 Mio. € an nachrangigen Instrumenten.
Der Wechsel von unterschiedlichen Laufzeiten und Emissionsformaten ist Teil der Diversifizierungsstrategie für die Finanzierungsquellen des Segments Absatzfinanzierung. Diese Politik wird seit mehreren Jahren verfolgt und ermöglicht es dem Segment, die maximale Anzahl von Anlegern zu erreichen.
Die von Privatkunden kassierten Spareinlagen stiegen seit 2018 um 1,8 Mrd. € und belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf 17,7 Mrd. € oder 35 % des Nettovermögens, was dem Ziel des Konzerns entspricht, Kundeneinlagen in Höhe von rund einem Drittel der ausgegebenen Kundenfinanzierungen zu halten.
Mit diesen Mitteln sowie den in Europa gehaltenen Mitteln, die sich aus nicht in Anspruch genommenen bestätigten Kreditlinien bei Banken in Höhe von 4,5 Mrd.€, 2,5 Mrd. € an Sicherheiten, die für geldpolitische Operationen der Europäischen Zentralbank zugelassen sind, 2,2 Mrd. € an hochliquiden Aktiva (HQLA) und kurzfristigen Finanzanlagen in Höhe von 0,5 Mrd. € zusammensetzen, ist die RCI Banque in der Lage, ihre Kundenfinanzierung mehr als 12 Monate lang ohne Zugang zu externen Ressourcen zu finanzieren.
Bestätigte, offene, aber nicht in Anspruch genommene Kreditlinien sind in Anmerkung 23-C beschrieben.
B2 - Fremdwährungsrisiken
MANAGEMENT VON FREMDWÄHRUNGSRISIKEN
Das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) ist im Rahmen seines Industrie- und Handelsgeschäfts Wechselkursrisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden von der Renault-Abteilung Finanzierung und Treasury überwacht und zentralisiert.
Renault verfolgt die Politik, künftige operative Cashflows nicht in Fremdwährungen abzusichern, obwohl Ausnahmen möglich sind. Infolgedessen ist die operative Marge des Konzerns Wechselkursrisiken ausgesetzt. Das Umlaufvermögen ist ebenfalls sensibel gegenüber Wechselkursschwankungen. Die Absicherung solcher Risiken bedarf der offiziellen Genehmigung durch die Finanzabteilung oder die Geschäftsleitung. Die Ergebnisse dieser Absicherungen müssen dann an die Geschäftsleitung berichtet werden. In Anbetracht der durch den Brexit verursachten Unsicherheit über den EUR/GBP-Wechselkurs hat die Gruppe im November 2019 eine Absicherung künftiger operativer Cashflows in Pfund Sterling für 2020 eingerichtet.
Das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) verfolgt die generelle Politik, die Wechselkursrisiken bei Finanzierungs- und Investitionsströmen in Fremdwährungen zu minimieren, um eine wechselkursbedingte Verzerrung des Finanzergebnisses zu vermeiden. Alle Fremdwährungsrisiken des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) aus Finanzergebnispositionen werden durch das zentrale Cash-Management-Team aggregiert und überwacht und monatlich dem Chief Financial Officer gemeldet. Finanzierungsströme in Fremdwährung, die von Renault-Gesellschaften stammen, werden in derselben Währung abgesichert. Wenn eine Tochtergesellschaft eine Fremdfinanzierung in einer anderen Währung als der lokalen Währung benötigt, überwacht die Muttergesellschaft die Geschäftstätigkeit genau. Liquiditätsüberschüsse in Ländern, die nicht dem zentralen Cash Management der Muttergesellschaft unterliegen, werden unter der Aufsicht der zentralen Cash-Management-Abteilung des Konzerns in der Regel in lokaler Währung angelegt.
Beteiligungen (in anderen Währungen als dem Euro) werden in der Regel nicht abgesichert. Aufgrund ihrer Bedeutung unterliegt die Beteiligung an Nissan jedoch teilweise einem Devisenabsicherungsgeschäft, das sich zum 31. Dezember 2019 auf 84 Mrd. ¥ beläuft (Anmerkung 12-G). Zur Begrenzung der Liquiditätsrisiken in Yen hat sich die Gruppe selbst zur Vorschrift gemacht, die Nettobeteiligung nicht mit einem Betrag abzusichern, der die beste Schätzung der von Nissan in Yen zu erwartenden Dividenden der nächsten drei Jahre übersteigt.
Die Tochtergesellschaft Renault Finance kann Devisengeschäfte im eigenen Namen und innerhalb eines genau definierten Risikorahmens tätigen. Die Devisenpositionen werden in Echtzeit überwacht und bewertet. Diese Tätigkeit dient in erster Linie dazu, die Kompetenz der Gruppe auf den Finanzmärkten zu wahren. Es werden sehr kurze Expositionen erzeugt und Summen von einigen zehn Mio. € nicht überschritten. Daher ist ein wesentlicher Einfluss auf die konsolidierten Ergebnisse von Renault ausgeschlossen.
Das Segment Absatzfinanzierung ist aufgrund der verfolgten Managementgrundsätze nur geringen Wechselkursrisiken ausgesetzt. Im Rahmen des zentralen Steuerungsrahmens für die Refinanzierung kann keine Position eingenommen werden; der Handelsraum sichert alle betroffenen Ströme ab. Verbleibende temporäre Positionen in Fremdwährungen im Zusammenhang mit den Zeitdifferenzen im Cashflow, die mit dem Multi-Currency-Cash-Management verbunden sind, können weiterhin bestehen bleiben. Sie werden täglich überwacht und unterliegen der gleichen Absicherungspolitik. Die Absatzfinanzierungsgesellschaften sind verpflichtet, sich in ihrer eigenen Währung zu refinanzieren und sind daher nicht risikobehaftet. In Ausnahmefällen werden für Tochtergesellschaften, bei denen die Absatzfinanzierung oder Refinanzierung in mehreren Währungen erfolgt, sowie den Tochtergesellschaften, die berechtigt sind, einen Teil ihrer Liquiditätsüberschüsse in einer anderen Währung als ihrer Landeswährung anzulegen, Limits definiert.
Zum 31. Dezember 2019 belief sich die konsolidierte Fremdwährungsposition der RCI Banque auf 6,3 Mio. €.
In Vorbereitung auf die Folgen des Brexits wurden alle Aktivitäten der britischen Filiale der RCI Bank seit dem 14. März 2019 auf eine neue Gesellschaft übertragen, das Kreditinstitut RCI Services UK Limited, das eine vollständige Tochtergesellschaft der RCI Banque SA ist.
Die Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung haben im Jahr 2019 keine wesentlichen Änderungen an ihrem Management der Wechselkursrisiken vorgenommen.
ANALYSE DER SENSITIVITÄT VON FINANZINSTRUMENTEN GEGENÜBER WECHSELKURSRISIKEN IM SEGMENT AUTOMOTIVE (OHNE AVTOVAZ)
Diese Analyse betrifft die Sensitivität gegenüber Wechselkursrisiken von monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (einschließlich konzerninterner Salden) und Derivaten, die eine andere Währung als die Währung des haltenden Unternehmens aufweisen. Nicht berücksichtigt werden jedoch durch Fair-Value-Hedges abgesicherte Positionen (abgesicherte Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten und Derivate), bei denen sich die Marktwertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung nahezu vollständig ausgleichen.
Die Auswirkungen auf das Eigenkapital (vor Steuern), die sich aus einem Anstieg des Euro um 1 % gegenüber anderen Währungen ergeben, werden durch die Umrechnung finanzieller Vermögenswerte, Cashflow-Hedges und der teilweisen Absicherung der Beteiligung an Nissan bewertet. Für das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) beläuft sich dieser Effekt zum 31. Dezember 2019 auf ein Plus von 10 Mio. €, das sich durch die Yen-Anleihen, die die teilweise Absicherung der Beteiligung an Nissan darstellen (siehe Anmerkung 12-G), sowie die teilweise Absicherung der künftigen Cashflows in Pfund Sterling für 2020 erklären lässt.
Der Einfluss auf das Konzernergebnis, der sich aus einem Anstieg des Euro gegenüber anderen Währungen um 1 % ergibt, wäre zum 31. Dezember 2019 ein Minus von 7 Mio. €, das im Wesentlichen auf nicht abgesicherte betriebliche Vermögenswerte zurückzuführen ist sowie auf Verbindlichkeiten in einer Währung, die nicht der funktionalen Währung des haltenden Unternehmens entspricht.
WÄHRUNGSDERIVATE
| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | Nominell | < 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | >5 Jahre | Nominell | < 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | > 5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Währungsswaps - Erwerbe | 724 | 436 | 288 | - | 3.101 | 1.408 | 1.693 | - |
| Währungsswaps - Verkäufe | 720 | 434 | 286 | - | 3.092 | 1.393 | 1.699 | - |
| Terminkäufe | 25.539 | 23.567 | 1.972 | - | 30.089 | 28.420 | 1.669 | - |
| Terminverkäufe | 25.603 | 23.631 | 1.972 | - | 30.105 | 28.436 | 1.669 | - |
B3 - Zinsänderungsrisiken
ZINSÄNDERUNGSRISIKEN
Das Zinsrisiko der Renault Gruppe betrifft im Wesentlichen die Aktivitäten des Segments Absatzfinanzierung, die von der RCI Banque und ihren Tochtergesellschaften ausgeübt werden. Die Gesamtzinsrisiken stellen die Auswirkungen schwankender Zinssätze auf die zukünftige Brutto-Finanzmarge dar. Ziel des Segments Absatzfinanzierung ist es, dieses Risiko so weit wie möglich zu begrenzen, um die Umsatzrendite zu sichern. Um der Schwierigkeit Rechnung zu tragen, die Struktur der Finanzschulden genau auf die Struktur der Kredite abzustimmen, ist eine begrenzte Flexibilität bei der Zinssicherung der einzelnen Tochtergesellschaften gegeben. Diese Flexibilität spiegelt sich in einem Sensitivitätslimit wider, das jeder Tochtergesellschaft zugewiesen und vom Finanzausschuss validiert wurde, sowie in der individuellen Anpassung eines Teils des Limits, das Renault dem Segment Absatzfinanzierung zuweist.
Die Sensitivitätsberechnung erfolgt täglich für jede Währung und jede Führungseinheit (zentrale Refinanzierungsstelle, französische und ausländische Tochtergesellschaften für die Absatzfinanzierung) zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken über den gesamten Konsolidierungskreis des Segments Absatzfinanzierung.
Die Position jeder Gesellschaft hinsichtlich ihres Limits wird täglich überprüft, und den Tochtergesellschaften werden, wenn es die Umstände erfordern, sofort geltende Absicherungsrichtlinien erteilt. Das Ergebnis der Prüfungen wird monatlich an den Finanzausschuss des Segments Absatzfinanzierung berichtet, der die Übereinstimmung der Positionen mit der Finanzstrategie des Konzerns und den aktuellen Verfahrensanweisungen überprüft.
Die Analyse des strukturellen Zinsänderungsrisikos des Segments Absatzfinanzierung stellt sich wie folgt dar:
| • | Nahezu alle Kundenkredite der Absatzfinanzierungsgesellschaften werden mit einem festen Zinssatz verzinst und haben Laufzeiten von einem bis 72 Monaten. Diese Kredite sind durch festverzinsliche Mittel mit gleicher Struktur abgesichert. Sie sind durch Makro-Hedging abgesichert und generieren lediglich ein Restzinsrisiko. Bei Tochtergesellschaften mit variabler Verzinsung der Finanzierung wird das Zinsänderungsrisiko durch Makro-Hedging mittels Zinsswaps abgesichert. |
| • | Die Hauptaktivität der Zentralen Refinanzierungsabteilung des Segments Absatzfinanzierung ist die Refinanzierung der gewerblichen Tochtergesellschaften des Konzerns. Die ausstehenden Kredite der Tochtergesellschaften im Segment Absatzfinanzierung werden durch festverzinsliche Ressourcen, die zum Teil durch Zinsswaps gesichert sind, und variabel verzinsliche Ressourcen abgesichert. Makro-Hedging-Geschäfte in Form von Zinsswaps halten die Sensitivität der refinanzierenden Holdinggesellschaft unterhalb des definierten Limits. |
Das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) wendet beim Management von Zinsänderungsrisiken zwei Grundsätze an:
| • | Liquiditätsreserven werden mithilfe von variabel verzinslicher Finanzierung aufgebaut: Die verfügbaren liquiden Mittel des Segments Automotive werden soweit wie möglich zentral von Renault SA verwaltet und von Renault Finance in kurzfristige Bankeinlagen investiert. |
| • | Bei langfristigen Beteiligungen kommen im Allgemeinen festverzinsliche Finanzierungen zum Einsatz. Festverzinsliche Kredite bleiben bei festen Zinssätzen, solange die Zinskurve nahe Null oder sogar negativ ist. |
Das Absicherungsverhältnis der Liquiditätsreserve durch variabel verzinsliche Darlehen wird monatlich überwacht.
Die Finanzierung in Yen, die im Rahmen der teilweisen Absicherung des Nissan-Eigenkapitals vorgenommen wird, erfolgt festverzinslich.
Zudem führt Renault Finance Zinsgeschäfte im eigenen Namen und im Rahmen streng definierter Risikolimits durch, und die Positionen werden in Echtzeit überwacht und bewertet. Das mit diesem Arbitragegeschäft verbundene Risiko ist sehr begrenzt und hat keinen wesentlichen Einfluss auf das Konzernergebnis der Gruppe.
Zinsabsicherungsinstrumente für das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) sind Standardzinsswaps, die durch abgesicherte Verbindlichkeiten angemessen gedeckt sind, so dass keine Unwirksamkeit zu erwarten ist.
Die Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung haben im Jahr 2019 keine wesentlichen Änderungen am Zinsrisikomanagement vorgenommen.
ANALYSE DER SENSITIVITÄT VON FINANZINSTRUMENTEN GEGENÜBER ZINSÄNDERUNGSRISIKEN
Die Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung sind folgenden Zinsänderungsrisiken ausgesetzt:
| • | Schwankungen der Zinsströme bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden (einschließlich festverzinslicher Instrumente, die in variabel verzinsliche Instrumente umgewandelt werden, und strukturierter Produkte) |
| • | Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten festverzinslichen Finanzinstrumente |
| • | Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten |
Die Auswirkungen werden durch Anwendung eines Anstiegs der Zinssätze um 100 Basispunkte über einen Zeitraum von einem Jahr auf die in der Bilanz ausgewiesenen Finanzinstrumente geschätzt.
Für das Segment Absatzfinanzierung entspricht die Auswirkung auf das Eigenkapital der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von festverzinslichen Schuldtiteln vor Umgliederung in das Ergebnis (Abschnitt 4.2.2), die nach einem Anstieg der Zinssätze um 100 Basispunkte als finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert über die sonstigen Komponenten des Gesamtergebnisses und Cashflow-Hedges bewertet werden. Alle anderen Effekte wirken sich auf das Konzernergebnis aus.
Die Ermittlung der Zinssensitivität der einzelnen Segmente erfolgt unter Berücksichtigung von Intersegmentkrediten.
Für das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) würde ein Anstieg der Zinssätze um 100 Basispunkte für Finanzinstrumente mit Zinssatzrisiken zum 31. Dezember 2019 ein Plus von 102,1 Mio. € bzw. von 0,2 Mio. € für das Ergebnis bzw. das Eigenkapital (vor Steuern) bedeuten.
Im Segment Absatzfinanzierung bliebe die Gesamtsensitivität für Zinsänderungsrisiken im Jahr 2019 unter dem von der RCI Banque Gruppe festgelegten Limit (50 Mio. € bis zum 31. Dezember). Zum 31. Dezember 2019 h��tte ein Anstieg der Zinssätze um 100 Basispunkte folgende Auswirkungen auf das Ergebnis und das Eigenkapital (vor Steuern):
| • | +0,9 Mio. € für auf Pfund Sterling lautende Positionen. |
| • | +0,5 Mio. € für auf koreanische Won lautende Positionen. |
| • | +0,2 Mio. € für auf polnische Zloty lautende Positionen. |
| • | -0,2 Mio. € für auf tschechische Kronen lautende Positionen. |
| • | -0,5 Mio. € für auf brasilianische Real lautende Positionen. |
| • | -0,8 Mio. € für auf Schweizer Franken lautende Positionen. |
| • | -1,0 Mio. € für auf Euro lautende Positionen. |
Die Summe der absoluten Sensitivitäten in jeder Währung beläuft sich auf 4,5 Mio. €.
AUFSCHLÜSSELUNG DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN UND ABSATZFINANZIERUNGSSCHULDEN DES KONZERNS (OHNE AVTOVAZ) NACH FEST BZW. VARIABEL VERZINSLICHEN VERBINDLICHKEITEN/SCHULDEN, NACH DEM EFFEKT VON DERIVATEN
| (Mio. €) | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
|---|---|---|
| Finanzielle Verbindlichkeiten vor Absicherung: festverzinslich (a) | 35.503 | 27.006 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten vor Absicherung: variabel verzinslich (a') | 21. 970 | 24.621 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten vor Absicherung (ohne rückzahlbare Aktien) des Konzerns (ohne AVTOVAZ) | 57.473 | 51.627 |
| Hedges: variabel / festverzinslich (b) | 8.631 | 9.844 |
| Hedges: fest- / variabel verzinslich (b1) | 8.758 | 7.702 |
| Hedges | 17.389 | 17.546 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten nach Absicherung: festverzinslich (a+b-b') | 35.376 | 29.148 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten nach Absicherung: variabel verzinslich (a'+b'-b) | 22.097 | 22.479 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten nach Absicherung (ohne rückzahlbare Aktien) des Konzerns (ohne AVTOVAZ) | 57.473 | 51.627 |
ZINSDERIVATE
| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | Nominell | <1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | > 5 Jahre | Nominell | < 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | > 5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zinsswaps | 23.313 | 7.500 | 13.813 | 2.000 | 23.867 | 8.361 | 13.506 | 2.000 |
| Sonstige Zinssatz-Absicherungsinstrumente | - | - | - | - | 79 | 79 | - | - |
B4 - Eigenkapitalrisiken
MANAGEMENT VON EIGENKAPITALRISIKEN
Das Exposure der Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung gegenüber Aktienrisiken betrifft im Wesentlichen die im Rahmen der Kooperationsverträge erworbenen Daimler-Aktien sowie an Aktienkursen orientierte marktgängige Wertpapiere. Diese beiden Segmente setzen zur Absicherung dieser Risiken keine Aktienderivate ein.
Die Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung haben im Jahr 2019 keine wesentlichen Änderungen an ihrem Aktienrisikomanagement vorgenommen.
ANALYSE DER SENSITIVITÄT VON FINANZINSTRUMENTEN GEGENÜBER AKTIENRISIKEN
Die Sensitivität gegenüber Aktienrisiken, die sich aus der Anwendung eines um 10 % gesunkenen Aktienkurses auf die betreffenden finanziellen Vermögenswerte zum Jahresende ergibt, hätte einen negativen Einfluss von 82 Mio. € auf das Eigenkapital. Der Einfluss auf das Konzernergebnis ist zum 31. Dezember 2019 unwesentlich.
B5 - Rohstoffrisiken
MANAGEMENT VON ROHSTOFFRISIKEN
Rohstoffeinkaufspreise können sich plötzlich und erheblich ändern und lassen sich nicht zwangsläufig über die Fahrzeugverkaufspreise weitergeben. Dies kann zur Folge haben, dass die Einkaufsabteilung von Renault einen Teil ihrer Rohstoffrisiken mit Hilfe von Finanzinstrumenten absichert. Diese Sicherungsgeschäfte unterliegen Volumen-, Laufzeit- und Preislimits.
Im Jahr 2019 tätigte Renault vorübergehend Sicherungsgeschäfte für Basismetalle und Edelmetalle innerhalb der vom Vorstandsvorsitzenden und CEO von Renault SA festgelegten Grenzen.
Die zum 31. Dezember 2019 laufenden Geschäfte werden für Rechnungslegungszwecke als Cashflow-Hedges klassifiziert, und dementsprechend werden Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts im Umfang des effektiven Teils der Sicherungsgeschäfte in den sonstigen Komponenten des Gesamtergebnisses erfasst.
ANALYSE DER SENSITIVITÄT VON FINANZINSTRUMENTEN GEGENÜBER ROHSTOFFRISIKEN
Die bilanzielle Sensitivität der Finanzinstrumente gegenüber Rohstoffrisiken resultiert aus Derivaten, die zur Absicherung der wirtschaftlichen Risiken des Konzerns eingesetzt werden.
Ein Anstieg der Rohstoffpreise um 10% für Derivate, die als Sicherungsderivate klassifiziert sind, hätte einen positiven Effekt von 9 Mio. € auf die sonstigen Komponenten des Gesamtergebnisses zum 31. Dezember 2019.
ROHSTOFFDERIVATE
| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | Nominell | < 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | > 5 Jahre | Nominell | < 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | > 5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Swaps | 115 | 115 | - | - | 70 | 64 | 6 | - |
| Zero-Cost-Collar (Option) | 36 | 36 | - | - | 31 | 29 | 2 | - |
B6 Gegenpartei- und Kreditrisiken
KREDITRISIKO BEI AUTOMOTIVE-FORDERUNGEN
Das Kreditrisiko im Segment Automotive ist aufgrund der Abtretung vieler Forderungen, die zu ihrer Entkonsolidierung führen, und der systematischen Absicherung von Risiken bei Exportforderungen begrenzt. Nicht abgetretene Verkaufsforderungen und durch Garantien abgedeckte Forderungen werden regelmäßig überwacht.
KREDITRISIKO FÜR FORDERUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN DES SEGMENTS ABSATZFINANZIERUNG
Das Kreditrisiko gegenüber Kunden wird mit einem Scoring-System bewertet und nach Art der Aktivität (Kunden und Händler) überwacht. Im Segment Absatzfinanzierung werden derzeit verschiedene interne Bewertungssysteme eingesetzt:
| • | ein Konzern-Rating für "Händler", das in jeder Phase der Beziehungen zum Kreditnehmer (Erstaufnahme, Risikoüberwachung, Risikovorsorge) verwendet wird |
| • | ein Konzern-Rating für Bankkontrahenten, das auf dem externen Rating und dem Eigenkapitalniveau des jeweiligen Kontrahenten basiert |
| • | verschiedene Akzeptanz-Score-Systeme für "Kunden", abhängig von den Tochtergesellschaften und Finanzierungsarten |
Die RCI Banque passt ihre Annahmepolitik ständig an die Bedingungen des wirtschaftlichen Umfelds an.
Die Gruppe verfügt über detaillierte Managementverfahren, insbesondere für den Einzug ausstehender Zahlungen, mit lokalen Versionen für alle Länder, in denen sie gelten.
KONTRAHENTENRISIKO BEI SONSTIGEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN
Alle Gesellschaften der Segmente Automotive und Absatzfinanzierung nutzen ein vollständig abgestimmtes Kontrahentenrisikomanagement mit einem Scoring-System, das im Wesentlichen auf der langfristigen Bonität und dem Eigenkapitalniveau der Kontrahenten basiert. Für jede dieser Gesellschaften mit bedeutsamem Risiko wird die Einhaltung der genehmigten Limits täglich unter strengen internen Kontrollverfahren überwacht.
Die Gruppe erstellt einen konsolidierten monatlichen Bericht, der alle Bankkontrahenten erfasst und nach sortiert geordnet ist. Dieser Bericht enthält eine detaillierte Analyse der Einhaltung der Limits nach Betrag, Laufzeit und Art sowie eine Auflistung der wichtigsten Risiken.
Die meisten Einlagen werden bei großen Netzwerkbanken abgeschlossen und haben in der Regel eine Laufzeit von weniger als 90 Tagen, da dies eine gute Risikostreuung ermöglicht und das systemische Risiko senkt.
In volatilen makroökonomischen Situationen, die in Schwellenländern auftreten und sich auf deren Bankensysteme auswirken können, setzt der Konzern einen Aktionsplan zur Intensivierung der Überwachung der Kontrahentenrisiken um und passt gegebenenfalls die Kontrahentenlimits an.
Das Exposure jeder Bankengruppe wird monatlich auf konsolidierter Basis mit den Segmenten Automotive und Absatzfinanzierung ermittelt. Die Aktivitäten des Konzerns auf den Finanz- und Bankenmärkten unterliegen keiner wesentlichen Risikokonzentration.
Im Jahr 2019 wurden keine Verluste durch den Ausfall einer Gegenpartei im Bankgeschäft verzeichnet.
WERTMINDERUNG UND RÜCKSTELLUNGEN ZUR ABDECKUNG VON KONTRAHENTENRISIKEN
| (Mio. €) | Anmerkungen | 31. Dezember 2018 | Wertminderungen |
| --- | --- | --- | --- |
| Wertminderung von Forderungen aus Absatzfinanzierung | 15 | (780) | (373) |
| Wertminderung von Finanzierungen für Endkunden | 15 | (669) | (295) |
| Wertminderung von Händlerfinanzierungen | 15 | (111) | (78) |
| Wertminderung von Automotive-Forderungen | 16 | (779) | (20) |
| Wertminderung von sonstigen Forderungen | 17 | (320) | (19) |
| Wertminderung von sonstigen finanziellen Vermögenswerten | 22 | (11) | 6 |
| Rückstellungen (eingegangene Verpflichtungen) | 20 | 5 | 11 |
| GESAMTDECKUNG VON KONTRAHENTENRISIKEN | (1.885) | (395) |
| Zuschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| (Mio. €) | Für die Anwendung | Von ungenutzten | Restbeträgen | Sonstiges | 31. Dezember 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wertminderung von Forderungen aus Absatzfinanzierung | 198 | 108 | (1) | (848) | |
| Wertminderung von Finanzierungen für Endkunden | 153 | 65 | (1) | (747) | |
| Wertminderung von Händlerfinanzierungen | 45 | 43 | - | (101) | |
| Wertminderung von Automotive-Forderungen | 5 | 11 | (32) | (815) | |
| Wertminderung von sonstigen Forderungen | - | - | - | (339) | |
| Wertminderung von sonstigen finanziellen Vermögenswerten | - | - | - | (5) | |
| Rückstellungen (eingegangene Verpflichtungen) | (1) | (9) | - | 6 | |
| GESAMTDECKUNG VON KONTRAHENTENRISIKEN | 202 | 110 | (33) | (2.001) |
25 - C - Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der AVTOVAZ-Gruppe
Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten der AVTOVAZ-Gruppe umfassen Bankdarlehen, Leasingverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie erhaltene Darlehen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Aufnahme von Finanzierungsmitteln für die Geschäftstätigkeit der AVTOVAZ-Gruppe. Sie verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel, kurzfristige Einlagen und vergebene Kredite, die direkt aus ihrer Geschäftstätigkeit resultieren.
2019 wurde nicht mit Derivaten gehandelt. Die Hauptrisiken, die sich aus den Finanzinstrumenten des Konzerns ergeben, sind das Fremdwährungsrisiko, das Kreditrisiko und das Liquiditätsrisiko. Die AVTOVAZ-Gruppe ist keinem Aktienkursrisiko ausgesetzt.
C1 - Fremdwährungsrisiken
Die AVTOVAZ-Gruppe vertreibt ihre Produkte sowohl innerhalb als auch außerhalb der Russischen Föderation. Infolgedessen ist die AVTOVAZ-Gruppe Währungsrisiken ausgesetzt. Ein solches Risiko ergibt sich aus Verkäufen in anderen Währungen als der funktionalen Währung von AVTOVAZ, dem russischen Rubel. Knapp 97 % der Verkäufe und 94 % der Käufe lauten auf Rubel.
Das Risikomanagement wird von der Finanzabteilung der PAO AVTOVAZ durchgeführt, die Fremdwährungsrisiken ermittelt, bewertet und steuert, indem sie die Nettoposition in jeder Fremdwährung analysiert. Es wurden keine Sicherungsgeschäfte in Bezug auf Fremdwährungen abgeschlossen.
Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Ergebnisses vor Steuern der AVTOVAZ-Gruppe gegenüber veränderten Wechselkursen von US-Dollar, Euro und japanischen Yen.
| (Mio. €) | Anstieg/(Rückgang) des Wechselkurses in % | Effekt auf Gewinn vor Steuern |
|---|---|---|
| 2019 | ||
| EUR/RUB | 13,00 | (3) |
| JPY/RUB | 13,00 | 0 |
| USD/RUB | 13,00 | 0 |
| EUR/RUB | -11,00 | 2 |
| JPY/RUB | -13,00 | 0 |
| USD/RUB | -13,00 | 0 |
C2 Kontrahenten- und Kreditrisiken
Zum 31. Dezember 2019 verfügt die AVTOVAZ-Gruppe über 67 Mio. € an liquiden Mitteln und 250 Mio. € an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten, die einem potenziellen Kreditrisiko unterliegen. Das Kreditrisiko dieser finanziellen Vermögenswerte ergibt sich aus dem Ausfall der Gegenpartei, wobei das maximale Risiko dem Buchwert entspricht.
Die AVTOVAZ-Gruppe handelt nur mit anerkannten, kreditwürdigen Dritten. Die Richtlinie der AVTOVAZ-Gruppe besagt, dass alle Kunden, die Kreditlinien benötigen, Kreditprüfungsverfahren unterzogen werden müssen. Darüber hinaus werden die Forderungsbestände laufend überwacht, sodass das Forderungsausfallrisiko der AVTOVAZ-Gruppe nicht signifikant ist. Die maximale Exposition entspricht dem Buchwert. Innerhalb der AVTOVAZ-Gruppe bestehen keine signifikanten Konzentrationen von Kreditrisiken.
C3 - Liquiditätsrisiken
Die AVTOVAZ-Gruppe überwacht ihr Liquiditätsrisiko mit einem Tool für die Liquiditätsplanung. Dieses Tool berücksichtigt sowohl die Fälligkeit der Finanzinvestitionen der Gruppe als auch der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) und die prognostizierten Cashflows aus der Geschäftstätigkeit.
Ziel der AVTOVAZ-Gruppe ist die Ausgewogenheit zwischen Finanzierungskontinuität und -flexibilität durch die Verwendung von Bankkrediten und -verbindlichkeiten.
Die Laufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten der AVTOVAZ-Gruppe zum 31. Dezember 2019 sind in Anmerkung 23-D dargestellt.
C4 - Cashflow- und Zinsänderungsrisiken
Das Zinsänderungsrisiko der AVTOVAZ-Gruppe entsteht im Wesentlichen aus ihren Finanzierungsquellen. Zum 31. Dezember 2019 verfügt die AVTOVAZ-Gruppe über variabel verzinsliche Kredite von Kreditinstituten in Höhe von 583 Mio. € und festverzinsliche Kredite von Kreditinstituten in Höhe von 338 Mio. € (Anmerkung 23). Es wurden keine Sicherungsgeschäfte für Zinsänderungsrisiken abgeschlossen.
Die finanziellen Vermögenswerte der AVTOVAZ-Gruppe werden mit einem festen Zinssatz verzinst oder sind unverzinslich.
4.2.6.6 Cashflows und sonstige Informationen
ANMERKUNG 26 - CASHFLOWS
26 - A - Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Ausgaben vor Zinsen und Steuern
| (Mio. €) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Nettozuführung zu Rückstellungen | (115) | 204 |
| Nettoeffekte aus Kreditausfällen der Absatzfinanzierung | 67 | 63 |
| Netto(gewinn)/-verlust aus Anlagenabgängen | 23 | (69) |
| Veränderung des beizulegenden Zeitwerts anderer Finanzinstrumente | 33 | 22 |
| Netto-Finanzverschuldung | 311 | 308 |
| Latente Steuern | 828 | 33 |
| Laufende Steuern | 626 | 690 |
| Sonstige | 164 | 145 |
| SONSTIGE ZAHLUNGSUNWIRKSAME ERTRÄGE UND AUSGABEN VOR ZINSEN UND STEUERN | 1.937 | 1.396 |
26 - B - Veränderung des Umlaufvermögens
| (Mio. €) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Zuwachs (Rückgang) der Nettovorräte | 165 | 240 |
| Zuwachs (Rückgang) der Nettoforderungen von Automotive | 390 | 283 |
| Zuwachs (Rückgang) anderer Aktiva | 155 | (39) |
| Zuwachs (Rückgang) von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (161) | (240) |
| Zuwachs (Rückgang) sonstiger Verbindlichkeiten | 665 | 307 |
| ZUWACHS (RÜCKGANG) DES UMLAUFVERMÖGENS VOR STEUERN | 1.214 | 551 |
26 - C - Investitionen in Sachanlagen
| (Mio. €) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Erwerb immaterieller Vermögensgegenstände | (2.086) | (1.772) |
| Erwerb von Sachanlagen (außer an Kunden vermietete Sachanlagen) | (3.035) | (2.745) |
| SUMME DER EINKÄUFE DER PERIODE | (5.121) | (4.517) |
| Abgegrenzte Zahlungen | 99 | 110 |
| GESAMTINVESTITIONEN IN SACHANLAGEN | (5.022) | (4.407) |
ANMERKUNG 27 - VERBUNDENE PARTEIEN
27 - A - Vergütung von Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung
Auf seiner Sitzung am 24. Januar 2019 beschloss der Verwaltungsrat der Renault Gruppe, die Funktionen des Verwaltungsratsvorsitzenden und des Chief Executive Officer zu trennen.
In der folgenden Tabelle ist dargestellt, welche Vergütung dem Präsidenten und CEO (2018), dem Verwaltungsratsvorsitzenden (2019), dem Chief Executive Officer (2019), den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Konzernleitung gezahlt wurde. Die Beträge werden zeitanteilig auf die Aufwendungen der Perioden verteilt, in denen die Funktionen besetzt waren. Seit dem 1. April 2019 hat die Konzernleitung der Renault Gruppe 12 Mitglieder.
| (Mio. €) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Grundgehalt | 6,0 | 5,5 |
| Variable Vergütung | 4,6 | 7,4 |
| Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers | 2,7 | 11,1 |
| Ergänzende Pensions- und Rentenversicherungen | (23,2) | 9,5 |
| Vereinbarte Abfindungen | 7,8 | - |
| Sonstige Vergütungsbestandteile | 0,2 | 0,5 |
| GESAMTVERGÜTUNG IN BAR | (1,8) | 34,0 |
| Aktienoptionspläne, leistungsorientierte Aktienbeteiligungspläne und andere aktienbasierte Vergütungen | 11,3 | 16,1 |
| GESAMTVERGÜTUNG IN AKTIEN | 11,3 | 16,1 |
| GESAMT | 9,5 | 50,1 |
Die Verwaltungsratshonorare beliefen sich 2019 auf 1,5 Mio. € (2018: 1,5 Mio. €).
Zum 31. Dezember 2019 bestehen keine weiteren Verpflichtungen aus dem allgemeinen Zusatzpensionsplan für Mitglieder der Konzernleitung (52 Mio. € zum 31. Dezember 2018) aufgrund der Abgeltung des Plans im Jahr 2019 (siehe Anmerkung 19-A). Ergebniswirksame Auflösungen von Rückstellungen in Bezug auf Mitglieder des Verwaltungsrates und der Konzernleitung sind in der oben dargestellten Tabelle unter „Ergänzende Pensions- und Rentenversicherungen" berücksichtigt.
2018 spiegelte die Tabelle nicht den vom Verwaltungsrat am 24. Januar 2019 angekündigten Rücktritt des Präsidenten und CEO von Renault wider, dementsprechend enthalten die oben angegebenen Zahlen für 2018 auch nicht die möglichen Konsequenzen für die Elemente seiner Vergütung.
Da der Präsident und CEO von Renault zum 31. Dezember 2018 nicht in der Lage war, im ersten Halbjahr 2019 seine Führungsaufgaben wahrzunehmen, und da er (i) am 23. Januar 2019 von seinem Posten als Chief Executive Officer und Verwaltungsratsvorsitzenden von Renault, (ii) am 23. Januar 2019 von seinen sonstigen Posten in Gesellschaften der Renault Gruppe und (iii) nach der Hauptversammlung am 12. Juni 2019 von seiner Position als Präsident von Renault SA zurücktrat, wird er für das Jahr 2019 nicht als wichtige Führungskraft der Gruppe betrachtet. Dies entspricht den Festlegungen in IAS 24 „Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen", denn seit Ende 2018 hatte er bei Renault keine Geschäftsführungsbefugnis mehr. Die oben dargestellten Zahlen für 2019 enthalten somit keine Vergütung für den früheren Präsidenten und CEO.
27 - B - Die Beteiligungen von Renault an assoziierten Unternehmen
Einzelheiten zu den Beteiligungen von Renault an Nissan und anderen nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen sind in den Anmerkungen 12 und 13-A enthalten.
27 - C - Transaktionen mit dem französischen Staat und Unternehmen der öffentlichen Hand
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit tätigt die Gruppe Transaktionen mit dem französischen Staat und öffentlichen Unternehmen wie UGAP, EDF und La Poste. Diese Transaktionen, die zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt werden, betreffen Umsätze von 257 Mio. € im Jahr 2019, Forderungen des Segments Automotive von 53 Mio. €, Forderungen aus Absatzfinanzierung von 403 Mio. € und Finanzierungszusagen von 26 Mio. € zum 31. Dezember 2019.
27 - D - Transaktionen mit nicht konsolidierten kontrollierten Unternehmen
Eine bestimmte Anzahl von kontrollierten Unternehmen wird, wie in Anmerkung 2-C erläutert, nicht konsolidiert, da ihr Beitrag zum Konzernabschluss als nicht wesentlich angesehen wird (Anmerkung 17).
Das einzige Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 100 Mio. € und/oder einem Bilanzwert von mehr als 100 Mio. € ist Renault Nissan Global Management, das die Expatriates von Renault verwaltet.
Im Jahr 2019 beliefen sich die Aufwendungen der Renault Gruppe für diese Gesellschaft auf rund 255 Mio. € (2018: 284 Mio. €).
In der Finanzlage der Gruppe zum 31. Dezember 2019 bestehen die Salden der Transaktionen zwischen Renault Nissan Global Management und der Renault Gruppe im Wesentlichen aus operativen Forderungen in Höhe von 120 Mio. € (31. Dezember 2018: 41 Mio. €) und operativen Verbindlichkeiten in Höhe von 59 Mio. € (31. Dezember 2018: 25 Mio. €).
ANMERKUNG 28 - AUSSERBILANZIELLE VERPFLICHTUNGEN SOWIE EVENTUALFORDERUNGEN UND -VERBINDLICHKEITEN
Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit geht Renault eine Reihe von Verpflichtungen ein und ist in Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungen der Wettbewerbs- und Kfz-Regulierungsbehörden involviert. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen (z. B. Pensionen und andere Leistungen für Arbeitnehmer, Prozesskosten) sind durch Rückstellungen gedeckt. Einzelheiten zu den sonstigen Verpflichtungen, die außerbilanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten darstellen, sind im Folgenden aufgeführt (Anmerkung 28-A).
Renault erhält auch Verpflichtungen von Kunden (Einlagen, Hypotheken usw.) und kann Kreditlinien bei Kreditinstituten in Anspruch nehmen (Anmerkung 28-B).
28 - A - Außerbilanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten
A1 - Ordentliche Geschäftstätigkeit
Der Konzern ist zu folgenden Beträgen verpflichtet:
| (Mio. €) | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
|---|---|---|
| Finanzierungsverpflichtungen zugunsten von Kunden (1) | 2.583 | 2.367 |
| Feste Investitionsaufträge | 1.572 | 1.327 |
| Verpfändete, als Bürgschaft oder Hypothek begebene Aktiva (2) | 2 | 86 |
| Bürgschaften, Zusicherungen, Garantien und andere Verpflichtungen (3) | 696 | 1.086 |
(1) Die Verpflichtungen des Segments Absatzfinanzierung zugunsten von Kunden führen in den drei Monaten nach dem Jahresende zu Liquiditätsabflüssen in Höhe von maximal 2.488 Mio. € zum 31. Dezember 2019 (31. Dezember 2018: 2.331 Mio. €).
(2) Zum 31. Dezember 2018 enthalten die verpfändeten, als Bürgschaft oder Hypothek begebenen Aktiva Verpflichtungen von AVTOVAZ in Höhe von 86 Mio. €, die dem Anlagevermögen entsprechen (Anmerkung 23-D). Diese Verpflichtungen bestehen zum 31. Dezember 2019 nicht mehr.
(3) Die anderen Verpflichtungen umfassen insbesondere Bürgschaften für Verwaltungen, Verpflichtungen aus der Zeichnung von Aktien und Leasingverpflichtungen (661 Mio. € zum 31. Dezember 2018). Die Effekte der Erstanwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ nach dem vereinfachten retrospektiven Ansatz werden in Anmerkung 2-A2 erläutert. Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2019 beziehen sich jetzt nur noch auf Leasingverhältnisse, die nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 16 fallen oder von der dort vorgegebenen bilanziellen Behandlung ausgenommen sind.
Die vom Segment Absatzfinanzierung als Bürgschaft verpfändeten Vermögenswerte zur Bewirtschaftung der Liquiditätsreserve sind in Anmerkung 15-B dargestellt.
A2 - Eventualverbindlichkeiten
Die Konzerngesellschaften werden in den Ländern, in denen sie tätig sind, in periodischen Abständen einer Steuerprüfung unterzogen. Akzeptierte Steueranpassungen werden in der Bilanz als Rückstellungen ausgewiesen. Anfechtbare Steueranpassungen werden auf Fallbasis berücksichtigt, wobei dem Risiko Rechnung getragen wird, dass das eingeleitete Verfahren oder die Rechtsbehelfe erfolglos bleiben. Steuerverbindlichkeiten werden unter Rückstellungen erfasst, wenn Ungewissheiten über die Feststellung der Steuern bestehen.
Im Rahmen eines 2008 eingeführten und im Juni 2016 geänderten Zollabkommens zwischen Brasilien und Argentinien für die Automobilindustrie sind die Einfuhren von Fahrzeugen und Ersatzteilen für den argentinischen Automobilsektor zollfrei, sofern das durchschnittliche Verhältnis von Einfuhren zu Ausfuhren mit Brasilien im Zeitraum Juli 2015 bis Juni 2020 unter 1,5 liegt (dieses Verhältnis könnte ab dem 30. Juni 2019 auf 1,7 erhöht werden). Der Betrag der möglicherweise rückwirkend fälligen Zölle kann bis zu 75 % der Zölle auf Personenkraftwagen und 70 % der Zölle auf Ersatzteile betragen, die über das genannte Verhältnis hinausgehen. Dabei wird eine Berechnung verwendet, die für den gesamten Automobilsektor gilt.
Das Zollabkommen wurde im September und Dezember 2019 noch einmal geändert: Das Verhältnis für den Zeitraum Juli 2015 bis Juni 2020 wurde von 1,5 auf 1,7 hochgesetzt, und für Zeiträume ab dem 30. Juni 2029 wurden höhere Kennzahlen festgelegt.
Das Verhältnis für den gesamten Sektor lag im Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis zum 30. November 2019 unter 1,7, daher wurden von der Gruppe keine Rückstellungen gebildet.
Die Veräußerung von Tochtergesellschaften oder Geschäftsbereichen durch den Konzern beinhaltet in der Regel Zusicherungen und Gewährleistungen zu Gunsten des Käufers. Zum 31. Dezember 2019 hatte der Konzern keine wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit diesen Geschäften ermittelt.
Nach Teilverkäufen von Tochtergesellschaften in den Vorjahren hält Renault Put-Optionen, die einen Teil oder die gesamte verbleibende Restbeteiligung abdecken. Die Ausübung dieser Optionen hätte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung der Gruppe.
Die Konzerngesellschaften unterliegen periodischen Untersuchungen durch die Behörden der Länder, in denen sie tätig sind. Wenn die daraus resultierenden finanziellen Konsequenzen akzeptiert werden, werden sie über Rückstellungen im Abschluss berücksichtigt. Werden sie angefochten, werden sie von Fall zu Fall auf der Grundlage von Schätzungen erfasst, die dem Risiko Rechnung tragen, dass das Verfahren oder die eingeleiteten Rechtsbehelfe erfolglos bleiben.
Die zum 31. Dezember 2019 laufenden Hauptuntersuchungen der Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden betreffen illegale Absprachen und die Höhe der Fahrzeugemissionen in Europa.
Am 9. Januar 2019 verhängte die italienische Wettbewerbsbehörde (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) gegen die RCI Banque eine Geldbuße von 125 Mio. €. Renault SA ist für die Zahlung der Geldbuße mitverantwortlich. Der Konzern bestreitet die Gründe für diese Geldbuße und beabsichtigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Renault hält die Wahrscheinlichkeit für hoch, dass die Entscheidung durch einen Gerichtsbeschluss aufgehoben oder grundlegend geändert wird. Aufgrund der Vielzahl von Variablen, die sich auf die Höhe der Geldbuße auswirken (sofern sie aufrechterhalten wird), ist es nicht möglich, den Betrag, der am Ende des Verfahrens fällig werden könnte, zuverlässig zu schätzen. Zum 31. Dezember 2019 wurde keine Rückstellung dazu gebildet. Am 3. April 2019 wurde der Antrag von Renault auf Aussetzung der Zahlung angenommen, und es wurde eine Bankgarantie eingerichtet. Die nächste Gerichtsverhandlung ist für den 26. Februar 2020 angesetzt.
In Bezug auf die Affäre um Emissionswerte in Frankreich ist Renault bekannt, dass am 12. Januar 2017 auf Antrag der Pariser Staatsanwaltschaft eine offizielle gerichtliche Untersuchung eingeleitet wurde. Diese Phase des Verfahrens wurde als Zeichen dafür gedeutet, dass die französische Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in dieser Angelegenheit fortführen will. Zum 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2018 wurde keine Rückstellung gebildet.
Im März 2016 begann Renault, einen Plan zur Reduzierung der Stickoxid-(NOX)-Emissionen seiner Euro-6b-Fahrzeuge durch neue Werkskalibrierungen für die Fahrzeugproduktion umzusetzen. Eine entsprechende Rückstellung in Höhe von 20 Mio. € wurde für Fahrzeuge gebildet, die vor dieser Entscheidung hergestellt wurden. Im Oktober 2017 wurde eine Aufstockung dieses Plans beschlossen, die zur Bildung einer zusätzlichen Rückstellung in Höhe von 24 Mio. € führte. Zum 31. Dezember 2019 beträgt der Saldo der Rückstellung 8 Mio. € (gegenüber 23 Mio. € zum 31. Dezember 2018).
Die Konzerngesellschaften unterliegen ebenfalls den jeweils geltenden Vorschriften zur Verschmutzung, insbesondere von Boden und Grundwasser. Diese Vorschriften variieren je nach Land des Standortes. Einige der damit verbundenen Umweltschutzverpflichtungen sind potenziell und werden nur dann bilanziert, wenn die Aktivität eingestellt oder der Standort geschlossen wird. Zudem ist es manchmal schwierig, die Höhe der Verpflichtung verlässlich zu bestimmen. Rückstellungen werden nur für Verpflichtungen gebildet, die einer rechtlichen oder faktischen Verpflichtung am Abschlussstichtag entsprechen und mit hinreichender Zuverlässigkeit geschätzt werden können.
28 - B - Erhaltene außerbilanzielle Verpflichtungen und Eventualforderungen
| (Mio. €) | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
|---|---|---|
| Erhaltene Bürgschaften, Zusicherungen und Garantien | 2.671 | 2.629 |
| Verpfändete oder als Hypothek begebene Aktiva (1) | 3.790 | 3.739 |
| Rückkaufverpflichtungen (2) | 4.832 | 3.961 |
| Sonstige Verpflichtungen | 43 | 26 |
(1) Das Segment Absatzfinanzierung erhält von seinen Kunden Garantien im Rahmen der Absatzfinanzierung für Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge. Die von Kunden erhaltenen Garantien belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf 3.727 Mio. € (31. Dezember 2018: 3.374 Mio. €). Darüber hinaus erhielt AVTOVAZ 13 Mio. € an Grundstücks- und Eigentumsrechten als Bürgschaften für Darlehen und 49 Mio. € an Rechten an Fahrzeugen als Bürgschaften für Kundenforderungen (12 Mio. € bzw. 78 Mio. € zum 31. Dezember 2018).
(2) Vom Segment Absatzfinanzierung erhaltene Verpflichtungen zum Verkauf von Mietfahrzeugen an Dritte am Ende der Vertragslaufzeit.
Die erhaltenen außerbilanziellen Verpflichtungen aus bestätigten, offenen Kreditlinien sind in Anmerkung 23 dargestellt.
ANMERKUNG 29 - HONORARE FÜR ABSCHLUSSPRÜFER
Die an die Abschlussprüfer der Gruppe und ihre Netzwerke bezahlten Honorare sind in Abschnitt 6.3.3 des einheitlichen Registrierungsformulars für 2019 aufgeführt.
ANMERKUNG 30 - WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Nach dem Auswahlprozess durch den Unternehmensführungs- und Vergütungsausschuss entschied der Verwaltungsrat am 28. Januar 2020 auf einer Versammlung unter Vorsitz von Jean-Dominique Senard, mit Wirkung vom 1. Juli 2020 Luca de Meo als Chief Executive Officer von Renault SA und Präsident von Renault s.a.s einzusetzen.
Clotilde Delbos, Interims-CEO von Renault SA, übt ihre Funktion weiter aus, bis Luca de Meo den Posten übernimmt. Der Verwaltungsrat sprach sich auch dafür aus, Delbos ab dem 1. Juli 2020 als Stellvertreterin des CEO einzusetzen.
ANMERKUNG 31 - KONSOLIDIERTE UNTERNEHMEN
31 - A - Vollkonsolidierte Unternehmen (Tochterunternehmen)
| Anteil der Renault Gruppe (%) | Land | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
|---|---|---|---|
| Renault SA | Frankreich | Konsolidierendes Unternehmen | Konsolidierendes Unternehmen |
| --- | --- | --- | --- |
| AUTOMOTIVE (OHNE AVTOVAZ) | |||
| Frankreich | |||
| Renault s.a.s. | Frankreich | 100 | 100 |
| Auto Châssis International (ACI) Le Mans | Frankreich | 100 | 100 |
| Auto Châssis International (ACI) Villeurbanne | Frankreich | 100 | 100 |
| Alliance Media Ventures | Frankreich | 100 | 100 |
| Carizy(1) | Frankreich | 96 | - |
| Fonderie de Bretagne | Frankreich | 100 | 100 |
| IDVE | Frankreich | 100 | 100 |
| IDVU | Frankreich | 100 | 100 |
| Maubeuge Construction Automobile (MCA) | Frankreich | 100 | 100 |
| Renault Developpement Industriel et Commercial (RDIC) | Frankreich | 100 | 100 |
| Renault Environnement | Frankreich | 100 | 100 |
| Renault Mobility As an Industry (1) | Frankreich | 100 | - |
| Renault Retail Group und Tochtergesellschaften | Frankreich | 100 | 100 |
| Renault Samara | Frankreich | 100 | 100 |
| RDREAM | Frankreich | 100 | 100 |
| Renault Sport Racing s.a.s. | Frankreich | 100 | 100 |
| Renault Venture Capital (1) | Frankreich | 100 | - |
| SCI Plateau de Guyancourt | Frankreich | 100 | 100 |
| SNC Renault Cléon | Frankreich | 100 | 100 |
| SNC Renault Douai | Frankreich | 100 | 100 |
| SNC Renault Flins | Frankreich | 100 | 100 |
| SNC Renault Sandouville | Frankreich | 100 | 100 |
| Societe des Automobiles Alpine Caterham | Frankreich | 100 | 100 |
| Societe de Transmissions Automatiques (STA) | Frankreich | 100 | 100 |
| Societe de Vehicules Automobiles de Batilly (SOVAB) | Frankreich | 100 | 100 |
| Société Immobilière de Construction Française pour I’Automobile et la Mécanique (SICOFRAM) mit Tochtergesellschaft | Frankreich | 100 | 100 |
| Société Immobilière Renault Habitation (SIRHA) | Frankreich | 100 | 100 |
| Société Immobilère d’Epone | Frankreich | 100 | 100 |
| Société Immobilière pour I’Automobile (SCIA) | Frankreich | 100 | 100 |
| SODICAM 2 | Frankreich | 100 | 100 |
| Sofrastock International | Frankreich | 100 | 100 |
| Technologie et Exploitation Informatique (TEI) | Frankreich | 100 | 100 |
| in Europa | |||
| Renault Deutschland AG und Tochtergesellschaften | Deutschland | 100 | 100 |
| Renault Österreich GmbH | Österreich | 100 | 100 |
| Renault Belgique Luxembourg und Tochtergesellschaft | Belgien | 100 | 100 |
| Renault Industrie Belgique (RIB) | Belgien | 100 | 100 |
| Renault Croatia | Kroatien | 100 | 100 |
| Renault Espagne Commercial SA (RECSA) und Tochtergesellschaften | Spanien | 100 | 100 |
| Renault Espana SA | Spanien | 100 | 100 |
| Renault Hungaria | Ungarn | 100 | 100 |
| Renault Irlande | Irland | 100 | 100 |
| Renault Italia und Tochtergesellschaft | Italien | 100 | 100 |
| Motor Reinsurance Company | Luxemburg | 100 | 100 |
| Groupe Renault b.v. | Niederlande | 100 | 100 |
| Renault Nederland | Niederlande | 100 | 100 |
| Renault Polska | Polen | 100 | 100 |
| Cacia | Portugal | 100 | 100 |
| Renault Portuguesa und Tochtergesellschaft | Portugal | 100 | 100 |
| Renault Ceskä Republika | Tschechische Republik | 100 | 100 |
| Grigny Ltd. | Großbritannien | 100 | 100 |
| Renault Retail Group UK | Großbritannien | 100 | 100 |
| Renault Sport Racing Limited | Großbritannien | 90 | 90 |
| Renault UK | Großbritannien | 100 | 100 |
| Renault Slovakia | Slowakei | 100 | 100 |
| Renault Nissan Slovenija d.o.o. | Slowenien | 100 | 100 |
| Revoz | Slowenien | 100 | 100 |
| Renault Nordic mit Tochtergesellschaft | Schweden | 100 | 100 |
| Renault Finance | Schweiz | 100 | 100 |
| Renault Suisse SA | Schweiz | 100 | 100 |
| Nord-/Südamerika | |||
| Groupe Renault Argentina und Tochtergesellschaften | Argentinien | 100 | 100 |
| Renault Do Brasil LTDA | Brasilien | 100 | 100 |
| Renault Do Brasil SA | Brasilien | 100 | 100 |
| Cormecanica | Chile | 100 | 100 |
| Renault CSC s.a.s. (1) | Kolumbien | 100 | - |
| Sociedad de Fabricacion de Automotores (Sofasa) | Kolumbien | 100 | 100 |
| Renault Corporativo SA de CV | Mexiko | 100 | 100 |
| Renault Mexico | Mexiko | 100 | 100 |
| Afrika, Naher Osten, Indien, Asien/Pazifischer Raum | |||
| Vehicle Distributors Australia | Australien | 100 | 100 |
| Renault Samsung Motors | Südkorea | 80 | 80 |
| Renault Treasury Services PTE Ltd. | Singapur | 100 | 100 |
| Renault Algerie | Algerien | 100 | 100 |
| Renault India Private Ltd. | Indien | 100 | 100 |
| Renault Maroc | Marokko | 80 | 80 |
| Renault Maroc Services | Marokko | 100 | 100 |
| Renault Tanger Exploitation | Marokko | 100 | 100 |
| Renault Tanger Mediterranee | Marokko | 100 | 100 |
| Societe Marocaine de Construction Automobile (SOMACA) | Marokko | 97 | 77 |
| China | |||
| JMEV (1) | China | 50 | |
| JMEVS (1) | China | 50 | - |
| Renault Beijing Automotive Company | China | 100 | 100 |
| Eurasien | |||
| Renault Nissan Bulgaria | Bulgarien | 100 | 100 |
| Dacia | Rumänien | 99 | 99 |
| Renault Commercial Roumanie | Rumänien | 100 | 100 |
| Renault Mecanique Romania SRL | Rumänien | 100 | 100 |
| Renault Technologie Roumanie | Rumänien | 100 | 100 |
| CJSC Renault Russie | Russland | 100 | 100 |
| Oyak-Renault Otomobil Fabrikalari | Türkei | 52 | 52 |
| Renault Ukraine | Ukraine | 100 | 100 |
| ABSATZFINANZIERUNG | |||
| Frankreich | |||
| Diac SA | Frankreich | 100 | 100 |
| Diac Location SA | Frankreich | 100 | 100 |
| RCI Banque SA und Tochtergesellschaft | Frankreich | 100 | 100 |
| in Europa | |||
| RCI Versicherungs-Service GmbH | Deutschland | 100 | 100 |
| RCI Financial Services SA | Belgien | 100 | 100 |
| Renault AutoFin SA | Belgien | 100 | 100 |
| Overlease | Spanien | 100 | 100 |
| RCI ZRT | Ungarn | 100 | 100 |
| ES Mobility SRL | Italien | 100 | 100 |
| RCI Insurance Ltd. | Malta | 100 | 100 |
| RCI Life Ltd. | Malta | 100 | 100 |
| RCI Services Ltd. | Malta | 100 | 100 |
| RCI Financial Services b.v. | Niederlande | 100 | 100 |
| Renault Leasing Polska Sp. z.o.o. | Polen | 100 | 100 |
| RCI Gest Seguros - Mediadores de Seguros | Portugal | 100 | 100 |
| RCICOM, SA | Portugal | 100 | 100 |
| RCI Finance CZ s.r.o. | Tschechische Republik | 100 | 100 |
| RCI Financial Services s.r.o. | Tschechische Republik | 50 | 50 |
| RCI Financial Services Ltd. | Großbritannien | 100 | 100 |
| RCI Services UK Limited (1) | Großbritannien | 100 | - |
| RCI Finance SA | Schweiz | 100 | 100 |
| Nord-/Südamerika | |||
| Courtage SA | Argentinien | 100 | 100 |
| Rombo Compania Financiera | Argentinien | 60 | 60 |
| Administradora de Consorcio Renault Do Brasil | Brasilien | 100 | 100 |
| RCI Brasil SA | Brasilien | 60 | 60 |
| RCI Brasil Servigos e Part. Lt (1) | Brasilien | 100 | - |
| Corretora de Seguros RCI Do Brasil | Brasilien | 100 | 100 |
| RCI Colombia SA Compania de Financiamiento | Kolumbien | 51 | 51 |
| RCI Servicios Colombia SA | Kolumbien | 100 | 100 |
| Afrika, Naher Osten, Indien, Asien/Pazifischer Raum | |||
| RCI Financial Services Korea | Südkorea | 100 | 100 |
| RCI Finance Maroc | Marokko | 100 | 100 |
| RDFM | Marokko | 100 | 100 |
| Eurasien | |||
| RCI Broker De Asigurare | Rumänien | 100 | 100 |
| RCI Finantare Romania | Rumänien | 100 | 100 |
| RCI Leasing Romania IFN | Rumänien | 100 | 100 |
| OOO RN FINANCE RUS | Russland | 100 | 100 |
| AVTOVAZ | |||
| in Europa | |||
| LADA International Ltd. | Zypern | 68 | 68 |
| Alliance Rostec Auto b.v. | Niederlande | 68 | 68 |
| Eurasien | |||
| SOAO Minsk-Lada | Weißrussland | 38 | 38 |
| PAO AVTOVAZ | Russland | 68 | 68 |
| LLC Lada Izhevsk | Russland | 68 | 68 |
| OOO PSA VIS-AVTO | Russland | 68 | 68 |
| 000 PPPO | Russland | 68 | 68 |
| AO Lada-Imidzh | Russland | 68 | 68 |
| AO Lada-Servis | Russland | 68 | 68 |
| OAO Izh-Lada | Russland | 68 | 67 |
| AO ZAK | Russland | 68 | 68 |
| AO Piter-Lada | Russland | 61 | 61 |
| AO Samara-Lada | Russland | 48 | 48 |
| AO Yakhroma-Lada | Russland | 59 | 59 |
| AO Lipetsk-Lada | Russland | 45 | 45 |
| AO Oka-Lada | Russland | 59 | 59 |
| AO STO komsomolskaya | Russland | 53 | 53 |
| AO Tyumen-Lada | Russland | 68 | 68 |
| AO Tsentralnaya STO | Russland | 68 | 68 |
| AO JarLadaservis | Russland | 64 | 64 |
| AO Avtosentr-Togliatti-VAZ | Russland | 34 | 34 |
| AO Bryansk Lada | Russland | 51 | 51 |
| 000 LIN | Russland | 68 | 68 |
| AO Kostroma-Lada-Servis | Russland | 65 | 43 |
| AO Kursk-Lada | Russland | 49 | 49 |
| 000 Lada Sport | Russland | 68 | 68 |
| AO Saransk-Lada | Russland | 61 | 61 |
| AO Smolensk-Lada (2) | Russland | - | 41 |
| AO Cheboksary-Lada | Russland | 63 | 63 |
| 000 Sockultbit-AVTOVAZ | Russland | 68 | 68 |
| AO Dal-Lada (2) | Russland | - | 46 |
| ZAO GM-AVTOVAZ (3) | Russland | 68 | - |
| JV Systems (1) | Russland | 68 | - |
| Sonstige AVTOVAZ-Tochtergesellschaften | Russland | 34 bis 68 | 34 bis 68 |
(1) 2019 neu konsolidierte Unternehmen (Anmerkung 3-A).
(2) 2019 verkaufte und aus dem Konsolidierungskreis ausgeschiedene Unternehmen.
| Anteil der Renault Gruppe (%) | Land | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
|---|---|---|---|
(3) Bislang nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen.
31 - B - Konsolidierungskreis nach prozentualem Anteil an jeder Bilanz- und GuV-Position (Gemeinschaftsunternehmen)
| Anteil der Renault Gruppe (%) | Land | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
|---|---|---|---|
| Renault Nissan Technology and Business Centre India Private Limited (RNTBCI) * | Indien | 67 | 67 |
* Die Gruppe hält 50 % der Stimmrechte an der indischen Gesellschaft RNTBCI.
31 - C - Nach der Equity-Methode bewertete Unternehmen (assoziierte Unternehmen und Joint Ventures)
| Anteil der Renault Gruppe (%) | Land | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
|---|---|---|---|
| AUTOMOTIVE (OHNE AVTOVAZ). | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Renault South Africa | Südafrika | 40 | 40 |
| Renault Algerie Production | Algerien | 49 | 49 |
| Tokai 2 GmbH (1) | Deutschland | 15 | - |
| EGT New Energy Automotive Company Ltd. | China | 25 | 25 |
| Dongfeng Renault Automotive Company | China | 50 | 50 |
| Renault Brillance Jinbei Automotive Company Ltd. | China | 49 | 49 |
| Boone Comenor | Frankreich | 33 | 33 |
| Alliance Mobility Company France (1) | Frankreich | 50 | - |
| INDRA INVESTISSEMENTS s.a.s. | Frankreich | 50 | 50 |
| Les Editions Croque Futur und Tochtergesellschaften | Frankreich | 35 | 40 |
| Tokai 1 (1) | Frankreich | 15 | - |
| Renault Nissan Automotive India Private Limited | Indien | 30 | 30 |
| Alliance Mobility Company Japan (1) | Japan | 50 | - |
| Nissan-Gruppe | Japan | 44 | 44 |
| Alliance Ventures b.v. | Niederlande | 40 | 40 |
| Motorlu Araclar Imal ve Satis AS (MAIS) | Türkei | 49 | 49 |
| ABSATZFINANZIERUNG | |||
| Renault Credit Car | Belgien | 50 | 50 |
| Nissan Renault Financial Services India Private Limited | Indien | 30 | 30 |
| RN SF b.v. | Niederlande | 50 | 50 |
| BARN bv | Niederlande | 30 | 30 |
| RN Bank | Russland | 30 | 30 |
| Orfin Finansman Anonim Sirketi | Türkei | 50 | 50 |
| AVTOVAZ | |||
| FerroVAZ GmbH | Deutschland | 34 | 34 |
| ZAO GM-AVTOVAZ (2) | Russland | - | 34 |
| CSC ARMENIEN-LADA | Armenien | 34 | 34 |
(1) 2019 erstmals konsolidierte Unternehmen (Anmerkung 3-A).
(2) 2019 voll konsolidiert.
In Anwendung der Verordnung Nr. 2016-09 vom 2. Dezember 2016 der französischen Behörde für Rechnungslegungsstandards (Autorité des Normes Comptables) macht die Gruppe die folgenden Angaben für Dritte zugänglich, und zwar auf ihrer Website group.renault.com ab Veröffentlichung des einheitlichen Registrierungsformulars für 2019 unter der Rubrik „Dokumente & Präsentationen“ im Abschnitt „Finanzen“:
• Eine vollständige Liste der konsolidierten Unternehmen.
• Eine Liste von Unternehmen, die als „nicht konsolidierte Beteiligungen“ klassifiziert sind, nämlich:
| • | Beteiligungen an Gesellschaften, die nicht ausschließlich von Renault kontrolliert werden, soweit diese Beteiligungen in den langfristigen finanziellen Vermögenswerten erfasst sind (Anmerkung 22) |
| • | Beteiligungen an Gesellschaften, die ausschließlich von Renault kontrolliert und nicht konsolidiert werden, soweit diese Beteiligungen als sonstige kurzfristige Vermögenswerte klassifiziert werden (Anmerkung 17). |