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Renault — Audit Report / Information 2017
Oct 18, 2018
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Audit Report / Information
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Publication

Renault Deutschland AG
Brühl
Befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB
zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Renault S.A.
Boulogne-Billancourt/Frankreich
| #### KPMG Audit Abteilung von KPMG S.A. |
#### ERNST & YOUNG Audit |
| ##### 2, avenue Gambetta – CS 60055 92066 Paris La Défense Cedex Frankreich |
##### 1/2, place des Saisons 92400 Courbevoie – Paris La Défense Frankreich |
| ##### Externe Revision Mitglied der Regionalgesellschaft Versailles |
##### Externe Revision Mitglied der Regionalgesellschaft Versailles |
Renault, société anonyme („Renault“)
Bericht der Wirtschaftsprüfer zum Konzernabschluss
Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017
Renault, société anonyme („Renault“), Boulogne-Billancourt
| #### KPMG Audit Abteilung von KPMG S.A. |
#### ERNST & YOUNG Audit |
| ##### 2, avenue Gambetta – CS 60055 92066 Paris La Défense Cedex Frankreich |
##### 1/2, place des Saisons 92400 Courbevoie – Paris La Défense Frankreich |
| ##### Externe Revision Mitglied der Regionalgesellschaft Versailles |
##### Externe Revision Mitglied der Regionalgesellschaft Versailles |
ERNST & YOUNG Audit
Dies ist eine deutsche Übersetzung des Berichts der Wirtschaftsprüfer zum Konzernabschluss, der ursprünglich in französischer Sprache vorlag und dann ins Englische übersetzt wurde. Sie dient ausschließlich der Information der deutschsprachigen Leser.
Dieser Bericht der Wirtschaftsprüfer enthält Informationen, die aufgrund der europäischen Gesetzgebung und des französischen Rechts erforderlich sind, wie z. B. Informationen über die Bestellung der Wirtschaftsprüfer oder die Prüfung der im Lagebericht enthaltenen Informationen über den Konzern.
Dieser Bericht sollte in Verbindung mit dem französischen Recht und den in Frankreich geltenden professionellen Prüfungsstandards gelesen und ausgelegt werden.
Renault, société anonyme („Renault“)
Bericht der Wirtschaftsprüfer zum Konzernabschluss
Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017
Für die Jahreshauptversammlung von Renault
Stellungnahme
Gemäß dem von uns in Ihrer Hauptversammlung erteilten Auftrag haben wir den beigefügten Konzernabschluss von Renault für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 geprüft.
Nach unserem Dafürhalten vermitteln die Konzernabschlüsse im Einklang mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie der Ertragslage des Konzerns für das an diesem Datum abgelaufene Geschäftsjahr.
Der vorstehende Bestätigungsvermerk steht im Einklang mit unserem Bericht an den Prüfungs-, Risiko- und Ethikausschuss.
Grundlage der Stellungnahme
Audit-Rahmen
Wir haben unsere Prüfung nach den in Frankreich geltenden Berufsstandards durchgeführt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise als Grundlage für unsere Stellungnahme ausreichend und angemessen sind.
Unsere Verantwortlichkeiten im Rahmen dieser Standards sind im Abschnitt Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsprüfer für die Prüfung des Konzernabschlusses unseres Berichts näher beschrieben.
Unabhängigkeit
Wir haben unseren Prüfungsauftrag in Übereinstimmung mit den für uns geltenden Unabhängigkeitsregeln für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum Datum unseres Berichts durchgeführt und insbesondere keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 oder des französischen Ethikkodex (Code de déontologie) für Wirtschaftsprüfer erbracht.
Begründung von Beurteilungen – Prüfungsschwerpunkte
In Übereinstimmung mit den Anforderungen der Artikel L.823-9 und R.823-7 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) bezüglich der Begründung unserer Einschätzungen informieren wir Sie über die wesentlichen Prüfungsschwerpunkte im Zusammenhang mit Risiken wesentlicher falscher Angaben, die nach unserer fachlichen Beurteilung für die Prüfung des Konzernabschlusses des laufenden Zeitraums von größter Bedeutung waren, sowie darüber, wie wir diesen Risiken begegnet sind.
Diese Sachverhalte wurden im Rahmen unserer Prüfung des Konzernabschlusses insgesamt und bei der Erstellung unseres Bestätigungsvermerks behandelt, und wir geben zu einzelnen Posten des Konzernabschlusses keinen gesonderten Bestätigungsvermerk ab.
Bewertung der herstellungsspezifischen immateriellen und materiellen Vermögenswerte (Fahrzeuge) des Automobilsektors (ohne AVTOVAZ)
Ermitteltes RisikoDie immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen des operativen Segments „Automotive (ohne AVTOVAZ)“ belaufen sich auf 16.818 Millionen Euro.
Der Konzern führt Wertminderungstests auf der Ebene der operativen Segmente sowie auf der Ebene der immateriellen und materiellen Vermögenswerte, die für Fahrzeuge oder mechanische Organe spezifisch sind, gemäß dem in Anmerkung 2-M des Konzernabschlusses beschriebenen Ansatz durch.
Für Letztere besteht der Test darin, den Nettobuchwert der immateriellen und materiellen Vermögenswerte, die für die Fahrzeuge oder mechanischen Organe spezifisch sind, mit ihrem erzielbaren Wert zu vergleichen, definiert als der höhere Betrag zwischen dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Ausstiegskosten. Der Nutzungswert wird auf Basis diskontierter zukünftiger Cashflows ermittelt.
Wir sind der Ansicht, dass die Bewertung der herstellungsspezifischen Vermögenswerte im Zusammenhang mit Fahrzeugen oder mechanischen Organen wegen ihres Beitrags zum Jahresabschluss und wegen der Schätzungen und Beurteilungen, die das Management zur Vorbereitung dieser Tests benötigt, eine wichtige Prüfungsaufgabe ist.
Informationen zu diesen Werthaltigkeitstests sind in Anmerkung 11 des Konzernabschlusses enthalten.Unsere PrüfungsreaktionBei der Prüfung des Konzernabschlusses haben wir uns im Wesentlichen auf Folgendes konzentriert:
| ― | Verständnis der vom Management durchgeführten Analyse, um Fahrzeuge mit Indikatoren für eine Wertminderung zu identifizieren; |
| ― | Überleitung zum Konzernabschluss auf den Nettobuchwert bestimmter Vermögenswerte, die dem Werthaltigkeitstest unterliegen; |
| ― | Beurteilung der Widerspruchsfreiheit der in den Tests verwendeten Volumen- und Margenannahmen mit den neuesten Prognosen des Managements; |
| ― | Beurteilung der Angemessenheit der wichtigsten Annahmen durch Interviews mit den für die zu prüfenden Fahrzeuge zuständigen Wirtschaftsprüfern und durch Vergleich der Annahmen mit den Daten der vorangegangenen Werthaltigkeitstests sowie gegebenenfalls mit der historischen Leistung der zu prüfenden Fahrzeuge oder mechanischen Organe; |
Bewertung der herstellungsspezifischen immateriellen und materiellen Vermögenswerte (Fahrzeuge) des Automobilsektors (ohne AVTOVAZ)
| ― | Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der vom Management erstellten diskontierter Cashflow-Prognosen für Fahrzeuge, die einem Werthaltigkeitstest unterzogen werden; |
| ― | Vergleich des verwendeten Diskontierungssatzes nach Steuern mit den verfügbaren externen Daten; |
| ― | Durchführung von Sensitivitätsanalysen zu den wichtigsten verwendeten Annahmen; |
| ― | Beurteilung der Angemessenheit der Angaben in den Anmerkungen zum Konzernabschluss. |
Konsolidierungsmethode und erzielbarer Wert der Beteiligung von Renault an Nissan
Ermitteltes RisikoZum 31. Dezember 2017 beträgt die Beteiligung von Renault an Nissan 19.135 Millionen Euro, und Nissan trägt mit 2.791 Millionen Euro zum Jahresüberschuss von Renault bei.
Wie in Anmerkung 12 zum Konzernabschluss dargestellt, hat Renault einen bedeutenden Einfluss auf Nissan und bilanziert seine Beteiligung nach der Equity-Methode. Die für die Erstellung des Jahresabschlusses von Renault verwendeten Nissan-Abschlüsse sind die Konzernabschlüsse von Nissan, die in Übereinstimmung mit den japanischen Rechnungslegungsstandards veröffentlicht und für die Zwecke der Renault Konsolidierung nach IFRS angepasst wurden.
Wir sind der Ansicht, dass die Konsolidierungsmethode und der erzielbare Wert der Beteiligung an Nissan angesichts des Umfangs des Konzernabschlusses von Renault und der folgenden Schwerpunkte eine wichtige Prüfungsaufgabe sind: (1) das Urteil des Managements zur Beurteilung der Führungsstruktur der Allianz sowie der Tatsachen und Umstände, die dem maßgeblichen Einfluss von Renault auf Nissan zugrunde liegen, (2) die Anpassungen der Jahresabschlüsse von Nissan, die erforderlich sind, um den Anteil von Renault am Ergebnis und am Eigenkapital dieses Unternehmens sowie deren Genauigkeit zu berücksichtigen, (3) die Schätzungen, die das Management zur Bestimmung des erzielbaren Wertes der Beteiligung von Renault an Nissan verwendet.Unsere PrüfungsreaktionUnsere Prüfungsreaktion auf die ermittelten Risiken bestand im Wesentlichen in Folgendem:
| ― | Lesen der Protokolle der Verwaltungsratssitzungen und der Vereinbarungen und Verpflichtungen der verbundenen Parteien und Einholung der Bestätigung des Managements, dass es keine Änderungen in der Führung von Nissan gab und/oder keine neuen Verträge, die die Beziehungen zwischen Renault und Nissan strukturieren und die Analyse des bedeutenden Einflusses von Renault auf Nissan verändern könnten; |
| ― | Verständnis der Schlussfolgerungen und der Prüfungsarbeit des unabhängigen Wirtschaftsprüfers von Nissan in Übereinstimmung mit unseren Anweisungen, die die durchzuführenden Verfahren und das für unsere Prüfungszwecke erforderliche Abschlussformat beschreiben; |
| ― | Verständnis der Prüfungsarbeit des unabhängigen Wirtschaftsprüfers von Nissan im Hinblick auf die erforderlichen Homogenisierungsanpassungen der Jahresabschlüsse von Nissan zur Anpassung an die Rechnungslegungsgrundsätze von Renault. |
Konsolidierungsmethode und erzielbarer Wert der Beteiligung von Renault an Nissan
| ― | Beurteilung, ob es identifizierte Wertminderungsindikatoren gibt, wobei die Hauptindikatoren signifikante nachteilige Veränderungen auf den Märkten, auf denen Nissan tätig ist, oder ein signifikanter und lang anhaltender Rückgang des Nissan-Börsenwerts sind; |
| ― | Beurteilung der Relevanz der wichtigsten Annahmen, die von Renault im Rahmen des durchgeführten Werthaltigkeitstests zur Bestätigung des erzielbaren Wertes seiner Beteiligung an Nissan verwendet wurden, unter Bezugnahme auf den Mittelfristplan von Nissan, die von Nissan erzielte historische Performance sowie die Gesamtaussichten des Automobilsektors; |
| ― | Beurteilung der Angemessenheit der Angaben im Anhang des Konzernabschlusses. |
Konsolidierung von AVTOVAZ: Kaufpreisallokation
| Ermitteltes Risiko | Renault hat am 28. Dezember 2016 die Kontrolle über die AVTOVAZ-Gruppe übernommen. Nach Abschluss der Kaufpreisallokation auf den beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden beläuft sich der mit dieser Akquisition verbundene Goodwill zum 31. Dezember 2017 auf 968 Millionen Euro. Die Kaufpreisallokation basiert auf Schätzungen, die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen Vermögenswerte und Schulden herangezogen werden. Wir sind daher der Auffassung, dass die bei AVTOVAZ durchgeführte Kaufpreisallokation ein wesentlicher Prüfungsgegenstand für das Geschäftsjahr 2017 ist. Diese Elemente sind in der Anmerkung 3-B des Konzernanhangs erläutert. |
| Unsere Prüfungsreaktion | Wir haben die Arbeit des Unternehmens mit seinen externen Experten analysiert, um den beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zu ermitteln und zu bewerten. Insbesondere wurden wir von unseren Spezialisten bei der Analyse der Bewertungsmethodik für die wesentlichen erworbenen Vermögenswerte und Schulden sowie bei der Beurteilung der Angemessenheit der wichtigsten verwendeten Schätzungen unterstützt. Ferner haben wir die Angemessenheit der Angaben im Anhang des Konzernabschlusses zur Kaufpreisallokation geprüft. |
Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern der französischen Steuergruppe
| Risiko | Wie in Anmerkung 8-B des Konzernabschlusses dargestellt, wird in der Konzernbilanz von Renault ein latenter Steueranspruch in Höhe von 202 Millionen Euro in Bezug auf die französische integrierte Steuergruppe ausgewiesen. Der Wert dieses latenten Steueranspruchs hängt von der Fähigkeit der juristischen Personen der französischen Steuergruppe ab, die vom Management erwartete finanzielle Performance zu erreichen. Die Werthaltigkeit dieses Vermögenswerts ist angesichts der vom Management geforderten Beurteilung der Fähigkeit der zugrunde liegenden juristischen Personen, ihre steuerlichen Verlustvorträge zu nutzen, eine zentrale Prüfungsfrage. |
Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern der französischen Steuergruppe
Unsere PrüfungsreaktionUnsere Prüfungsreaktion auf die ermittelten Risiken bestand im Wesentlichen aus folgenden Punkten:
| ― | Beurteilung der Übereinstimmung der erwarteten finanziellen Ergebnisse der französischen Steuergruppe mit den Hauptannahmen des vom Verwaltungsrat genehmigten Mittelfristplans der Gruppe; |
| ― | Vergleich von Plan- und Ist-Ergebnissen in Vorperioden, um die Zuverlässigkeit der Budgetierungsprozesse zu beurteilen. |
Werthaltigkeit der Forderungen aus Absatzfinanzierung
Ermitteltes RisikoDie Forderungen aus Absatzfinanzierung beziehen sich auf die Finanzierungsaktivitäten des Automobilabsatzes an das Händlernetz bzw. an Privatkunden und betragen in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017 39.334 Millionen Euro.
Wie in Anmerkung 2G zum Konzernabschluss dargestellt, wird eine Wertberichtigung für eingetretene Kreditrisiken vorgenommen, um das Risiko der Nicht-Einbringlichkeit von Forderungen abzudecken. Der Wertminderungsaufwand wird für Forderungen an Privatkunden individuell ermittelt (statistisch oder fallweise). Die Wertberichtigungen für Kreditausfälle bei der Händlernetzfinanzierung werden fallweise und individuell für zweifelhafte Forderungen und kollektiv für zweifelsfreie Forderungen (mittels statistischer Methode oder interner Expertise) ermittelt.
Für die Berechnung der Einzelwertberichtigungen für das Händlernetz und der statistischen Wertberichtigungen für die Kundenfinanzierung werden die wesentlichen Annahmen vom Management festgelegt. Dies kann zu unterschiedlichen Schätzungen führen.
Angesichts der Komplexität der Annahmen zur Schätzung dieser Kreditrisiken und der damit verbundenen Wertminderungen sowie der vom Management geforderten Beurteilung halten wir die Bestimmung des realisierbaren Wertes der Forderungen aus Absatzfinanzierung für einen wesentlichen Prüfungsgegenstand.Unsere PrüfungsreaktionUnsere Verfahren bestanden hauptsächlich aus:
Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus dem Händlernetz
| ― | Verständnis des Bewertungsprozesses für diese Wertminderungen und der internen Kontrollverfahren im Zusammenhang mit der Identifizierung von Risikoindikatoren für Forderungsausfälle sowie der Steuerung und Überwachung der Wertberichtigungen. |
| ― | Überleitung des Betrages der einzelwertberichtigten Forderungen auf die in der Wertberichtigungsberechnung berücksichtigten Forderungen |
| ― | Beurteilung der Relevanz von Verlustannahmen |
| ― | Durchführung von Analysen zu Forderungen und Wertberichtigungen. |
Statistische Abschreibung von Forderungen an Privatkunden:
| ― | Verständnis des Bewertungsprozesses für diese Wertminderungen und der internen Kontrollverfahren im Zusammenhang mit der Identifizierung von Indikatoren für Wertminderungen und der Kalibrierung von statistischen Wertminderungsmodellen. |
Werthaltigkeit der Forderungen aus Absatzfinanzierung
| ― | Durchführung einer Analyse des historischen Zahlungsverhaltens im Vergleich zu den in den Modellen verwendeten Parametern; |
| ― | Testen der statistischen Matrizen für die Verlustmigration; |
| ― | Überprüfung der korrekten Erfassung des Wertminderungsaufwands aus den Modellen für statistische Wertminderungen in der Konzernbilanz; |
| ― | Durchführung von Analysen zu Forderungen und Wertberichtigungen. |
Prüfung der im Lagebericht gemachten Angaben zum Konzern
Wie gesetzlich vorgeschrieben, haben wir auch die im Lagebericht des Verwaltungsrates dargestellten Angaben zum Konzern nach den in Frankreich geltenden Berufsstandards geprüft.
Dabei ergaben sich keine Beanstandungen im Hinblick auf eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung und die Übereinstimmung mit dem Konzernabschluss.
Bericht über weitere rechtliche und regulatorische Anforderungen
Wahl der Wirtschaftsprüfer
Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. April 2014 zum Abschlussprüfer von Renault gewählt
für KPMG SA und im Auftrag des Wirtschaftsministeriums vom 27. März 1979 für Ernst & Young Audit.
Per 31. Dezember 2017 befand sich KPMG SA im vierten Jahr des ununterbrochenen Engagements und Ernst & Young Audit im neununddreißigsten Jahr des ununterbrochenen Engagements, davon vierundzwanzig Jahre seit der Zulassung von Wertpapieren der Gesellschaft zum Handel an einem geregelten Markt.
Verantwortlichkeiten des Managements und der Verantwortlichen für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind für die Aufstellung eines Konzernabschlusses verantwortlich, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, vermittelt.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist das Management für die Beurteilung der Unternehmensfortführung, die Offenlegung der mit der Unternehmensfortführung zusammenhängenden Sachverhalte und die Anwendung der Unternehmensfortführungsgrundsätze verantwortlich, es sei denn, es wird erwartet, dass die Gesellschaft liquidiert oder der Geschäftsbetrieb eingestellt wird.
Der Prüfungs-, Risiko- und Ethikausschuss ist für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und die Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie gegebenenfalls seiner internen Revision hinsichtlich der Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsverfahren zuständig.
Der Konzernabschluss wurde vom Verwaltungsrat genehmigt.
Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsprüfer für die Prüfung des Konzernabschlusses
Ziele und Prüfungsansatz
Unsere Aufgabe ist es, einen Bericht über den Konzernabschluss zu erstellen. Unser Ziel ist es, eine hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss insgesamt frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, stellt aber keine Garantie dafür dar, dass eine Prüfung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung immer dann durchgeführt wird, wenn eine wesentliche Falschaussage vorliegt. Falschaussagen können sich aus Betrug oder Irrtümern ergeben und sind als wesentlich anzusehen, wenn sie einzeln oder in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlichen Entscheidungen der Adressaten, die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffen werden, begründet beeinflussen könnten.
Gemäß Artikel L.823-10-1 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) umfasst unsere Abschlussprüfung keine Zusicherung der Lebensfähigkeit der Gesellschaft oder der Qualität der Geschäftsführung der Gesellschaft.
Im Rahmen einer Prüfung, die nach den in Frankreich geltenden Berufsstandards durchgeführt wird, übt der Wirtschaftsprüfer während der gesamten Prüfung und darüber hinaus ein professionelles Urteilsvermögen aus:
| • | Identifizierung und Bewertung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen des Konzernabschlusses, unabhängig davon, ob diese auf Betrug oder Fehler zurückzuführen sind, Konzeption und Durchführung von Prüfungsverfahren, die auf diese Risiken reagieren, und Einholung von Prüfungsnachweisen, die als ausreichend und angemessen erachtet werden, um eine Grundlage für sein Prüfungsurteil zu liefern. Das Risiko, keine wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug aufzudecken, ist höher als bei einem Fehler, da Betrug Absprachen, Fälschungen, absichtliche Auslassungen, falsche Darstellungen oder die Aufhebung der internen Kontrolle beinhalten kann. |
| • | Erlangung eines Verständnisses der für die Prüfung relevanten internen Kontrolle, um unter den gegebenen Umständen geeignete Prüfungsverfahren zu konzipieren, jedoch nicht, um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrolle abzugeben. |
| • | Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Angemessenheit der vom Management vorgenommenen Schätzungen und damit verbundenen Angaben im Konzernabschluss. |
| • | Beurteilung der Angemessenheit der Anwendung der Unternehmensfortführungsgrundsätze durch das Management und, basierend auf den erhaltenen Prüfungsnachweisen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Bedingungen besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, aufkommen lassen. Diese Beurteilung stützt sich auf die bis zum Zeitpunkt seines Prüfungsberichts erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Umstände können jedoch dazu führen, dass der Fortbestand des Unternehmens gefährdet ist. Kommt der Wirtschaftsprüfer zu dem Schluss, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, ist es erforderlich, im Prüfungsbericht auf die entsprechenden Angaben im Konzernabschluss hinzuweisen oder, falls solche Angaben nicht gemacht werden oder nicht ausreichen, den darin enthaltenen Bestätigungsvermerk zu ändern. |
| • | Beurteilung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und Beurteilung, ob dieser die zugrunde liegenden Vorgänge und Ereignisse in einer Weise darstellt, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt. |
| • | Einholung ausreichender Prüfungsnachweise für die Finanzinformationen der Unternehmen oder Geschäftsaktivitäten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil über den Konzernabschluss abzugeben. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Leitung, Überwachung und Durchführung der Prüfung des Konzernabschlusses sowie für das zu diesem Konzernabschluss abgegebene Prüfungsurteil verantwortlich. |
Bericht an den Prüfungs-, Risiko- und Ethikausschuss
Wir legen dem Prüfungs-, Risiko- und Ethikausschuss einen Bericht vor, der insbesondere eine Beschreibung des Prüfungsumfangs und des durchgeführten Prüfungsprogramms sowie die Ergebnisse unserer Prüfung enthält. Darüber hinaus berichten wir, falls vorhanden, über wesentliche Mängel im internen Kontrollsystem in Bezug auf die von uns verwendeten Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsverfahren.
Unser Bericht an den Prüfungs-, Risiko- und Ethikausschuss enthält die Risiken wesentlicher Fehldarstellungen, die nach unserer pflichtgemäßen Beurteilung für die Prüfung des Konzernabschlusses des laufenden Zeitraums von besonderer Bedeutung waren und daher die wesentlichen Prüfungsfragen darstellen, die wir in diesem Prüfungsbericht zu beschreiben haben.
Weiterhin legen wir dem Prüfungs-, Risiko- und Ethikausschuss die in Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 537/2014 vorgesehene Erklärung vor, die unsere Unabhängigkeit im Sinne der in Frankreich geltenden Vorschriften bestätigt, wie sie insbesondere in den Artikeln L.822-10 bis L.822-14 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) und im französischen Ethikkodex (Code de déontologie) für Wirtschaftsprüfer festgelegt sind. Gegebenenfalls erörtern wir mit dem Prüfungs-, Risiko- und Ethikausschuss die Risiken, die sich nach vernünftigem Ermessen auf unsere Unabhängigkeit auswirken können, und die damit verbundenen Sicherheitsvorkehrungen.
Paris La Défense, 21. Februar 2018
Die Wirtschaftsprüfer
Französisches Original unterzeichnet von
*KPMG Audit
Abteilung von KPMG S.A.*
ERNST & YOUNG Audit
Jean-Paul Vellutini
Laurent des Places
Aymeric de La Morandière
Bernard Heller
KONZERNABSCHLUSS 2017
4.2 Anmerkungen zum Konzernabschluss
KONZERNABSCHLUSS 2017
4.2.1 Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung
4.2.2. Konzerngesamtergebnis
4.2.3 Konsolidierte Finanzlage
4.2.4 Eigenkapitalveränderungsrechnung
4.2.5 Kapitalflussrechnung
4.2.6 Anmerkungen zum Konzernabschluss
4.2.6.1 Informationen zu Geschäftssegmenten und Regionen
A – Informationen nach Geschäftssegment
A1 – KONSOLIDIERTE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG NACH GESCHÄFTSSEGMENT
A2 – KONSOLIDIERTE FINANZLAGE NACH GESCHÄFTSSEGMENT
A3 – KAPITALFLUSSRECHNUNG NACH GESCHÄFTSSEGMENT
A4 – SONSTIGE INFORMATIONEN FÜR DIE AUTOMOTIVE-SEGMENTE: NETTO-CASH-POSITION BZW. NETTOVERSCHULDUNG UND CASHFLOW AUS BETRIEBLICHER TÄTIGKEIT
B – Informationen nach Region
4.2.6.2 Rechnungslegungsgrundsätze und Konsolidierungskreis
ANMERKUNG 1 – FESTSTELLUNG DES KONZERNABSCHLUSSES
ANMERKUNG 2 – RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE
ANMERKUNG 3 – ÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGSKREIS
4.2.6.3 Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung
ANMERKUNG 4 – UMSATZERLÖSE
ANMERKUNG 5 – OPERATIVE GEWINNMARGE: ANGABEN ZU DEN ERTRÄGEN UND AUFWENDUNGEN NACH ART DER ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN
ANMERKUNG 6 – SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN
ANMERKUNG 7 – FINANZERTRAG (-AUFWAND)
ANMERKUNG 8 – LAUFENDE UND LATENTE STEUERN.
ANMERKUNG 9 – UNVERWÄSSERTES UND VERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIE
4.2.6.4 Betriebliche Aktiva und Passiva, Eigenkapital
ANMERKUNG 10 – IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE UND SACHANLAGEN
ANMERKUNG 11 – WERTHALTIGKEITSTESTS DES SACHANLAGEVERMÖGENS (AUSSER LEASINGGEGENSTÄNDE)
ANMERKUNG 12 – BETEILIGUNG AN NISSAN
ANMERKUNG 13 – BETEILIGUNGEN AN ANDEREN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN UND JOINT VENTURES
ANMERKUNG 14 – VORRÄTE
ANMERKUNG 15 – FORDERUNGEN AUS DER ABSATZFINANZIERUNG
ANMERKUNG 16 - FORDERUNGEN AUS DEM AUTOMOTIVE-SEGMENT
ANMERKUNG 17 – SONSTIGE KURZ- UND LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
ANMERKUNG 18 – EIGENKAPITAL
ANMERKUNG 19 – RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ANDERE LANGFRISTIGE PERSONALVORSORGEVERPFLICHTUNGEN
ANMERKUNG 20 – VERÄNDERUNG DER RÜCKSTELLUNGEN
ANMERKUNG 21 – SONSTIGE KURZ- UND LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN
4.2.6.5 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, Fair Value und Management finanzieller Risiken
ANMERKUNG 22 – FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE – ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE
ANMERKUNG 23 – FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN UND SCHULDUNG AUS ABSATZFINANZIERUNG
ANMERKUNG 24 – FINANZINSTRUMENTE NACH STUFE, FAIR VALUE UND AUSWIRKUNG AUF DAS KONZERNERGEBNIS
ANMERKUNG 25 –DERIVATE UND MANAGEMENT VON FINANZWIRTSCHAFTLICHEN RISIKEN
4.2.6.6 Cashflows und sonstige Informationen
ANMERKUNG 26 – CASHFLOWS
ANMERKUNG 27 – VERBUNDENE PARTEIEN
ANMERKUNG 28 – AUSSERBILANZIELLE VERPFLICHTUNGEN SOWIE EVENTUALFORDERUNGEN UND -VERBINDLICHKEITEN
ANMERKUNG 29 – HONORARE FÜR ABSCHLUSSPRÜFER
ANMERKUNG 30 – WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
ANMERKUNG 31 – KONSOLIDIERTE UNTERNEHMEN
4.2.1 Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung
| (Mio. €) | Anmerkungen | 2017 (1) | 2016 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 4 | 58.770 | 51.243 |
| Kosten der verkauften Produkte und Dienstleistungen | (46.477) | (40.256) | |
| Forschungs- und Entwicklungsausgaben | 10-A | (2.590) | (2.370) |
| Vertriebs-, Verwaltungs- und allgemeinen Kosten | (5.849) | (5.335) | |
| Operative Gewinnmarge | 5 | 3.854 | 3.282 |
| Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen | 6 | (48) | 1 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 6 | 214 | 727 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6 | (262) | (726) |
| Betriebliche Erträge (Verlust) | 3.806 | 3.283 | |
| Kosten der Nettofinanzverschuldung | 7 | (369) | (284) |
| Kosten der Brutto-Finanzverschuldung | 7 | (441) | (385) |
| Erträge aus Barmitteln und Finanzanlagen | 7 | 72 | 101 |
| Sonstige Finanzerträge und -aufwendungen | 7 | (135) | (39) |
| Finanzerträge (-aufwendungen) | 7 | (504) | (323) |
| Ergebnisanteil (Verlust) von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 2.799 | 1.638 | |
| Nissan | 12 | 2.791 | 1.741 |
| Sonstige assoziierte Unternehmen und Joint Ventures | 13 | 8 | (103) |
| Vorsteuergewinn | 6.101 | 4.598 | |
| Laufende und latente Steuern | 8 | (891) | (1.055) |
| Reinertrag | 5.210 | 3.543 | |
| Nettoertrag – Anteil der nicht beherrschenden Anteile | 96 | 124 | |
| Reinertrag – Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft | 5.114 | 3.419 | |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie(2) (in €) | 18,87 | 12,57 | |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie(2) (in €) | 18,68 | 12,46 | |
| Anzahl der Aktien in Umlauf (in tausenden) | |||
| Für unverwässertes Ergebnis je Aktie | 9 | 271.080 | 271.968 |
| Für verwässertes Ergebnis je Aktie | 9 | 273.749 | 274.331 |
(1) Die Umsätze des Joint Ventures Alliance Rostec Auto B.V. und der AVTOVAZ-Gruppe, die zusammen das Segment AVTOVAZ bilden, werden ab 1. Januar 2017 vollkonsolidiert. Die entsprechenden Zahlen sind in den Informationen nach operativen Segmenten dargestellt (Abschnitt 4.2.6.1.A).
(2) Nettoertrag – Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft dividiert durch die Anzahl der angegebenen Aktien.
4.2.2. Konzerngesamtergebnis
| (Mio. €) | 2017 (1) | 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Brutto | Steuereffekt(2) | Netto | Brutto | Steuereffekt(2) | Netto | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| REINERTRAG | 6.101 | (891) | 5.210 | 4.598 | (1.055) | 3.543 |
| Sonstige Anteile der Muttergesellschaft und von Tochtergesellschaften am Gesamtergebnis | ||||||
| Posten, die nicht nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | 13 | (25) | (12) | (176) | 159 | (17) |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste durch leistungsorientierte Versorgungspläne | 13 | (25) | (12) | (176) | 159 | (17) |
| Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurden oder werden | (142) | (16) | (158) | (213) | 240 | 27 |
| Umrechnungsdifferenzen auf ausländische Aktivitäten(3) | (272) | - | (272) | 38 | - | 38 |
| Teilabsicherung der Investition in Nissan | 113 | (17) | 96 | (70) | 204 | 134 |
| Fair-Value-Anpassungen von Cashflow-Absicherungsinstrumenten(4) | 5 | - | 5 | (68) | 59 | (9) |
| Fair-Value-Anpassungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten(5) | 12 | 1 | 13 | (113) | (23) | (136) |
| Summe sonstiger Anteile von Mutter- und Tochtergesellschaften am Konzerngesamtergebnis (a) | (129) | (41) | (170) | (389) | 399 | 10 |
| Anteil von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures an sonstigen Bestandteilen des Gesamtergebnisses | ||||||
| Posten, die nicht nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | 130 | - | 130 | (225) | - | (225) |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste durch leistungsorientierte Versorgungspläne | 130 | - | 130 | (225) | - | (225) |
| Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurden oder werden(6) | (1.488) | - | (1.488) | 230 | - | 230 |
| Umrechnungsdifferenzen auf ausländische Aktivitäten | (1.519) | - | (1.519) | 229 | - | 229 |
| Sonstige Anpassungen | 31 | - | 31 | 1 | - | 1 |
| Gesamtanteil von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures an sonstigen Komponenten des Gesamtergebnisses (b) | (1.358) | - | (1.358) | 5 | - | 5 |
| Sonstige Bestandteile des Gesamtergebnisses (a) + (b) | (1.487) | (41) | (1.528) | (384) | 399 | 15 |
| GESAMTERGEBNIS | 4.614 | (932) | 3.682 | 4.214 | (656) | 3.558 |
| Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft | 3.575 | 3.435 | ||||
| Anteil der nicht beherrschenden Anteile | 107 | 123 |
(1) Die Umsätze der Alliance Rostec Auto B.V. und der AVTOVAZ-Gruppe, die zusammen das Segment AVTOVAZ bilden, werden ab dem 1. Januar 2017 vollkonsolidiert. Die entsprechenden Zahlen sind in den Informationen nach operativen Segmenten dargestellt (Abschnitt 4.2.6.1.A).
(2) Im Jahr 2017 beinhaltet der Steuereffekt eine Aufwendung in Höhe von 255 Mio. € (Ertrag von 44 Mio. € im Jahr 2016), der sich aus dem Ansatz der aktiven latenten Steuern der französischen Steuerkonsolidierungsgruppe ergibt, und zwar in Höhe von 236 Mio. € im Zusammenhang mit dem Jahresüberschuss und 19 Mio. € im Zusammenhang mit den sonstigen Komponenten des Gesamtergebnisses (im Jahr 2016: 301 Mio. € Aufwendungen bzw. 345 Mio. € Ertrag) (Anmerkung 8-B).
(3) Im Jahr 2017 wurden keine Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen (2016: 23 Mio. €).
(4) Einschließlich 12 Mio. €, die 2017 in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurden (4 Mio. € im Jahr 2016).
(5) Einschließlich 3 Mio. €, die 2017 in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurden (1 Mio. € im Jahr 2016).
(6) Im Jahr 2017 wurden keine Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen (2016: 349 Mio. €).
4.2.3 Konsolidierte Finanzlage
| AKTIVA (Mio. €) |
Anmerkungen | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (1) |
|---|---|---|---|
| LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte | 10-A | 5.240 | 4.989 |
| Sachanlagen | 10-B | 13.582 | 12.988 |
| Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 19.811 | 19.026 | |
| Nissan | 12 | 19.135 | 18.304 |
| Sonstige assoziierte Unternehmen und Joint Ventures | 13 | 676 | 722 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 22 | 1.395 | 1.379 |
| Latente Steueransprüche | 8 | 971 | 1.217 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 17 | 1.435 | 1.366 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 42.434 | 40.965 | |
| UMLAUFVERMÖGEN | |||
| Bestände | 14 | 6.328 | 5.813 |
| Forderungen aus Absatzfinanzierung | 15 | 39.334 | 34.358 |
| Forderungen aus dem Segment Automotive | 16 | 1.753 | 1.900 |
| Finanzumlaufvermögen | 22 | 1.932 | 1.908 |
| Laufende Steueransprüche | 17 | 91 | 44 |
| Sonstiges Umlaufvermögen | 17 | 4.014 | 3.611 |
| Liquide Mittel | 22 | 14.057 | 13.853 |
| Summe Umlaufvermögen | 67.509 | 61.487 | |
| GESAMTVERMÖGEN | 109.943 | 102.452 |
(1) Die Zahlen zum 31. Dezember 2016 beinhalten die 2017 vorgenommenen Anpassungen im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation für die AVTOVAZ-Gruppe (Anmerkung 3-B) und weichen damit von den bisher veröffentlichten Zahlen ab.
| EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN (Mio. €) |
Anmerkungen | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (1) |
|---|---|---|---|
| EIGENKAPITAL | |||
| Aktienkapital | 1.127 | 1.127 | |
| Kapitalrücklage | 3.785 | 3.785 | |
| Eigene Aktien | (494) | (321) | |
| Neubewertung von Finanzinstrumenten | 809 | 758 | |
| Umrechnungsdifferenzen | (3.376) | (1.668) | |
| Reserven | 26.183 | 23.643 | |
| Reinertrag – Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft | 5.114 | 3.419 | |
| Eigenkapital – Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft | 33.148 | 30.743 | |
| Eigenkapital – Anteile anderer Gesellschafter | 294 | 181 | |
| Eigenkapital, gesamt | 18 | 33.442 | 30.924 |
| LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | |||
| Latente Steuerschulden | 8 | 180 | 124 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen – langfristig | 19 | 1.584 | 1.717 |
| Sonstige Rückstellungen – langfristig | 20 | 1.514 | 1.460 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 23 | 5.401 | 4.943 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 21 | 1.579 | 1.530 |
| Summe langfristige Verbindlichkeiten | 10.258 | 9.774 | |
| KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | |||
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen – kurzfristig | 19 | 51 | 54 |
| Sonstige Rückstellungen – kurzfristig | 20 | 915 | 1.106 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 23 | 3.792 | 5.248 |
| Schulden aus Absatzfinanzierung | 23 | 41.395 | 36.041 |
| Warenverbindlichkeiten | 9.904 | 9.533 | |
| Laufende Steuerverbindlichkeiten | 21 | 246 | 321 |
| Sonstige laufende Verbindlichkeiten | 21 | 9.940 | 9.451 |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten | 66.243 | 61.754 | |
| SUMME EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN | 109.943 | 102.452 |
(1) Die Zahlen zum 31. Dezember 2016 beinhalten die 2017 vorgenommenen Anpassungen im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation für die AVTOVAZ-Gruppe (Anmerkung 3-B) und weichen damit von den bisher veröffentlichten Zahlen ab.
4.2.4 Eigenkapitalveränderungsrechnung
| (Millionen €) | Anzahl der Aktien (Tausend) | Aktienkapital | Kapitalrücklage | Eigene Aktien |
|---|---|---|---|---|
| Bilanz zum 31. Dezember 2015 | 295.722 | 1.127 | 3.785 | (227) |
| Reinertrag 2016 | ||||
| Sonstige Komponenten des Gesamtergebnisses (1) | ||||
| Gesamtergebnis 2016 | ||||
| Verwendung des Nettoertrags 2015 | ||||
| Dividenden | ||||
| (Kauf)/Verkauf eigener Aktien und Effekt von Kapitalerhöhungen | (94) | |||
| Änderungen in der Beteiligungsquote (2) (3) | ||||
| Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen und andere | ||||
| Bilanz zum 31. Dezember 2016 (3) | 295.722 | 1.127 | 3.785 | (321) |
| Reinertrag 2017 | ||||
| Sonstige Komponenten des Gesamtergebnisses (1) | ||||
| Gesamtergebnis 2017 | ||||
| Verwendung des Nettoertrags 2016 | ||||
| Dividenden | ||||
| (Kauf) Verkauf eigener Aktien und Effekt von Kapitalerhöhungen | (173) | |||
| Änderungen in der Beteiligungsquote (2) | ||||
| Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen und andere | ||||
| Bilanz zum 31. Dezember 2017 | 295.772 | 1.127 | 3.785 | (494) |
| (Millionen €) | Neubewertung von Finanzinstrumenten | Umrechnungsdifferenzen | Reserven | Reinertrag (Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft) |
|---|---|---|---|---|
| Bilanz zum 31. Dezember 2015 | 890 | (2.059) | 21.653 | 2.823 |
| Reinertrag 2016 | 3.419 | |||
| Sonstige Komponenten des Gesamtergebnisses (1) | (132) | 391 | (243) | |
| Gesamtergebnis 2016 | (132) | 391 | (243) | 3.419 |
| Verwendung des Nettoertrags 2015 | 2.823 | (2.823) | ||
| Dividenden | (655) | |||
| (Kauf)/Verkauf eigener Aktien und Effekt von Kapitalerhöhungen | ||||
| Änderungen in der Beteiligungsquote (2) (3) | 9 | |||
| Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen und andere | 56 | |||
| Bilanz zum 31. Dezember 2016 (3) | 758 | (1.668) | 23.643 | 3.419 |
| Reinertrag 2017 | 5.114 | |||
| Sonstige Komponenten des Gesamtergebnisses (1) | 51 | (1.708) | 118 | |
| Gesamtergebnis 2017 | 51 | (1.708) | 118 | 5.114 |
| Verwendung des Nettoertrags 2016 | 3.419 | (3.419) | ||
| Dividenden | (855) | |||
| (Kauf) Verkauf eigener Aktien und Effekt von Kapitalerhöhungen | ||||
| Änderungen in der Beteiligungsquote (2) | 3 | (155) | ||
| Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen und andere | (3) | 13 | ||
| Bilanz zum 31. Dezember 2017 | 809 | (3.376) | 26.183 | 5.114 |
| (Millionen €) | Eigenkapital (Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft) | Eigenkapital (Anteil der nichtbeherrschenden Anteile) | Eigenkapital, gesamt |
|---|---|---|---|
| Bilanz zum 31. Dezember 2015 | 27.992 | 482 | 28.474 |
| Reinertrag 2016 | 3.419 | 124 | 3.543 |
| Sonstige Komponenten des Gesamtergebnisses (1) | 16 | (1) | 15 |
| Gesamtergebnis 2016 | 3.435 | 123 | 3.558 |
| Verwendung des Nettoertrags 2015 | |||
| Dividenden | (655) | (109) | (764) |
| (Kauf)/Verkauf eigener Aktien und Effekt von Kapitalerhöhungen | (94) | (94) | |
| Änderungen in der Beteiligungsquote (2) (3) | 9 | (315) | (306) |
| Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen und andere | 56 | 56 | |
| Bilanz zum 31. Dezember 2016 (3) | 30.743 | 181 | 30.924 |
| Reinertrag 2017 | 5.114 | 96 | 5.210 |
| Sonstige Komponenten des Gesamtergebnisses (1) | (1.539) | 11 | (1.528) |
| Gesamtergebnis 2017 | 3.575 | 107 | 3.682 |
| Verwendung des Nettoertrags 2016 | |||
| Dividenden | (855) | (133) | (988) |
| (Kauf) Verkauf eigener Aktien und Effekt von Kapitalerhöhungen | (173) | (173) | |
| Änderungen in der Beteiligungsquote (2) | (152) | 139 | (13) |
| Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen und andere | 10 | 10 | |
| Bilanz zum 31. Dezember 2017 | 33.148 | 294 | 33.442 |
(1) Die Veränderung der Rückstellungen entspricht den versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten nach Steuern aus leistungsorientierten Versorgungsplänen während der Berichtsperiode.
(2) Änderungen in der Beteiligungsquote umfassen den Effekt aus dem Erwerb und der Veräußerung von Beteiligungen sowie Verpflichtungen für den Erwerb von Minderheitsanteilen. Im Jahr 2017 beinhalten sie den im September 2017 erfolgten Erwerb der zuvor von Nissan gehaltenen Aktien der Alliance Rostec Auto B.V. durch Renault sowie eine Put-Option für AVTOVAZ-Aktien, die bei einem Dritten gezeichnet wurden, was zu einer Realisierung von 139 Mio. € im Eigenkapital (Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft) und 87 Mio. € im Eigenkapital (Anteil der nicht beherrschenden Anteile) führte (Anmerkung 3-B).
(3) Die Zahlen zum 31. Dezember 2016 beinhalten die in 2017 vorgenommenen Anpassungen im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation für die AVTOVAZ-Gruppe (Anmerkung 3-B) und weichen damit von den bisher veröffentlichten Zahlen ab.
Die Entwicklung des konsolidierten Eigenkapitals im Jahr 2017 ist in Anmerkung 18 dargestellt.
4.2.5 Kapitalflussrechnung
| (Millionen €) | Anmerkungen | 2017 (1) | 2016 |
|---|---|---|---|
| REINERTRAG | 5.210 | 3.543 | |
| Stornierung von Dividenden aus nicht konsolidierten börsennotierten Beteiligungen | (51) | (44) | |
| Stornierung von zahlungsunwirksamen Erträgen und Ausgaben | |||
| Abschreibungen und Wertminderungen | 3.046 | 2.840 | |
| Ergebnisanteil (Ertrag) von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | (2.799) | (1.638) | |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Ausgaben vor Zinsen und Steuern | 26-A | 1.130 | 1.405 |
| Dividenden von nicht börsennotierten assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 3 | 1 | |
| Cashflow vor Zinsen und Steuern(2) | 6.539 | 6.107 | |
| Dividenden von börsennotierten Unternehmen (3) | 761 | 772 | |
| Nettoveränderung der Finanzierung für Endkunden | (4.617) | (3.934) | |
| Nettoveränderung in der Händlerfinanzierung für erneuerbare Energien | (888) | (1.981) | |
| Rückgang (Zuwachs) der Forderungen aus Absatzfinanzierung | (5.505) | (5.915) | |
| Emission von Anleihen durch das Segment Absatzfinanzierung | 23-C | 7.409 | 5.353 |
| Rückkauf von Anleihen durch das Segment Absatzfinanzierung | 23-C | (3.797) | (3.673) |
| Nettoänderung bei sonstigen Absatzfinanzierungsschulden | 2.353 | 4.030 | |
| Nettoänderung bei sonstigen Wertpapieren und Darlehen des Segments Absatzfinanzierung | (227) | (412) | |
| Nettoänderung bei finanziellen Vermögenswerten des Segments Absatzfinanzierung | 5.738 | 5.298 | |
| Änderung bei aktivierten Leasinggegenständen | (622) | (705) | |
| Rückgang (Zuwachs) des Umlaufvermögens vor Steuern | 26-B | (112) | (239) |
| MITTELZUFLÜSSE AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT VOR ZINSEN UND STEUERN | 6.799 | 5.318 | |
| Zinseinnahmen | 70 | 90 | |
| Zinsaufwand | (451) | (416) | |
| Laufende Steuern (gezahlt) / erhalten | (716) | (603) | |
| MITTELZUFLÜSSE AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | 5.702 | 4.389 | |
| Investitionen in Sachanlagen | 26-C | (3.601) | (3.097) |
| Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen | 153 | 44 | |
| Erwerb von Beteiligungen mit Kontrollgewinn, abzüglich erworbener liquider Mittel(4) | (31) | (133) | |
| Erwerb sonstiger Beteiligungen, abzüglich erworbener liquider Mittel | (37) | (48) | |
| Abgänge von sonstigen Beteiligungen, abzüglich übertragener liquider Mittel und Sonstigem(5) | 1 | 1.120 | |
| Nettorückgang (-zuwachs) an sonstigen Wertpapieren und Darlehen der Automotive-Segmente | (117) | 207 | |
| MITTELZUFLÜSSE AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT | (3.632) | (1.907) | |
| Dividendenzahlungen an Aktionäre der Muttergesellschaft | 18-D | (916) | (701) |
| Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen (6) | (41) | - | |
| Dividendenzahlungen auf nicht-beherrschende Anteile | 18-I | (133) | (108) |
| (Erwerb) Verkäufe eigener Aktien (7) | (226) | (102) | |
| Mittelzuflüsse von Aktionären | (1.316) | (911) | |
| Emission von Anleihen durch die Automotive-Segmente | 23-C | 2.259 | 616 |
| Rückkauf von Anleihen durch die Automotive-Segmente | 23-C | (2.134) | (1.510) |
| Nettozuwachs (-rückgang) an Finanzverbindlichkeiten der Automotive-Segmente | (516) | (1.040) | |
| Nettoänderung bei Finanzverbindlichkeiten der Automotive-Segmente | 23-B | (391) | (1.934) |
| MITTELZUFLÜSSE AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT | (1.707) | (2.845) | |
| ZUWACHS (RÜCKGANG) AN LIQUIDEN MITTELN | 363 | (363) |
(1) Die Cashflows der Alliance Rostec Auto B.V. und der AVTOVAZ-Gruppe, die zusammen das Segment AVTOVAZ bilden, werden ab dem 1. Januar 2017 vollkonsolidiert. Die entsprechenden Zahlen sind in den Informationen nach operativen Segmenten dargestellt (Abschnitt 4.2.6.1.A3).
(2) Der operative Cashflow vor Zinsen und Steuern wird ohne die von börsennotierten Unternehmen erhaltenen Dividenden dargestellt.
(3) Dividenden von Daimler (51 Mio. € im Jahr 2017 und 44 Mio. € im Jahr 2016) und Nissan (710 Mio. € im Jahr 2017 und 728 Mio. € im Jahr 2016).
(4) Der Effekt aus dem Kontrollerwerb im Sinne von IFRS 10 über die AVTOVAZ-Gruppe und ihre Muttergesellschaft belief sich im Jahr 2016 auf (104) Mio. €, einschließlich der erworbenen liquiden Mittel in Höhe von 282 Mio. €.
(5) Im Zusammenhang mit dem Aktienrückkauf von Nissan zwischen März und Dezember 2016 (Anmerkung 12-B) verkaufte Renault SA im Jahr 2016 Nissan-Aktien im Wert von 1.119 Mio. € (Anmerkung 12-B zum Konzernabschluss 2016).
(6) Diese beinhalten im Wesentlichen den im September 2017 erfolgten Erwerb der zuvor von Nissan gehaltenen Aktien an Alliance Rostec Auto B.V. durch Renault (Anmerkung 3-B).
(7) In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften erwarb Renault im November 2017 vom französischen Staat verkaufte Renault-Aktien im Wert von 121 Mio. € für ein Aktienangebot, das für derzeitige und ehemalige Mitarbeiter reserviert ist und innerhalb eines Jahres gestartet werden soll (Anmerkung 18-C).
| (Mio. €) | 2017 (1) | 2016 |
|---|---|---|
| Liquide Mittel: Anfangssaldo | 13.853 | 14.133 |
| Zuwachs (Rückgang) an liquiden Mitteln | 363 | (363) |
| Effekt von Wechselkurs- und sonstigen Änderungen | (159) | 83 |
| Liquide Mittel: Schlusssaldo(2) | 14.057 | 13.853 |
(1) Die Cashflows der Alliance Rostec Auto B.V. und der AVTOVAZ-Gruppe, die zusammen das Segment AVTOVAZ bilden, werden ab dem 1. Januar 2017 vollkonsolidiert. Die entsprechenden Zahlen sind in den Informationen nach operativen Segmenten dargestellt (Abschnitt 4.2.6.1.A3).
(2) Barmittel mit Verfügungsbeschränkung sind in Anmerkung 22-C beschrieben.
4.2.6 Anmerkungen zum Konzernabschluss
4.2.6.1 Informationen zu Geschäftssegmenten und Regionen
Die Zahl der Geschäftssegmente von Renault erhöhte sich Ende 2016 nach der Ende Dezember 2016 erfolgten Übernahme der Kontrolle im Sinne von IFRS 10 über das Joint Venture Alliance Rostec Auto B.V. und die AVTOVAZ-Gruppe von zwei auf drei. Dies wird in den Anmerkungen 3-B und 13-A zum Konzernabschluss 2016 und in nachfolgender Anmerkung 3-B beschrieben:
| • | Das Segment, in dem die Automobilaktivitäten des Konzerns zusammengefasst sind, wie sie bis zur Übernahme der Kontrolle über die AVTOVAZ-Gruppe durch Renault nach IFRS 10 bestanden, heißt jetzt „Automotive (ohne AVTOVAZ)“ Dieses Segment umfasst die Produktions-, Vertriebs- und Vertriebstochtergesellschaften für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die Fahrzeugservice-Tochtergesellschaften für die Marken Renault, Dacia und Samsung sowie die Tochtergesellschaften, die für das Cash-Management des Segments zuständig sind. Darüber umfasst es Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures im Automobilbereich, in erster Linie Nissan und AVTOVTAZ (bis zum 28. Dezember 2016). |
| • | Das Segment Absatzfinanzierung, das der Konzern als eigenständige operative Tätigkeit betrachtet und das die RCI Banque, ihre Tochtergesellschaften und Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures für das Vertriebsnetz und die Endkunden durchführt, weist keine Veränderungen auf. |
| • | Seit dem Zeitpunkt des Kontrollerwerbs im Sinne von IFRS 10 über Alliance Rostec Auto B.V. und die AVTOVAZ-Gruppe im Dezember 2016 verfügt die Gruppe über ein drittes Geschäftssegment mit der Bezeichnung „AVTOVAZ“, das aus dem russischen Fahrzeugbau-Teilkonzern und seiner Muttergesellschaft besteht. |
Da der Kontrollerwerb im Sinne von IFRS 10 am 28. Dezember 2016 erfolgte, sind diese Gesellschaften seit dem 31. Dezember 2016 vollkonsolidiert. Die Zahlen für das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) und das Segment AVTOVAZ für 2017 und 2016 stellen sich daher wie folgt dar:
| • | Der Jahresüberschuss und die Veränderung der liquiden Mittel der Alliance Rostec Auto B.V. und der AVTOVAZ-Gruppe werden ab dem 1. Januar 2017 erstmals im Segment AVTOVAZ vollkonsolidiert, während die konsolidierte Finanzlage des Segments AVTOVAZ seit dem 31. Dezember 2016 die Vermögenswerte und Schulden der AVTOVAZ-Gruppe und ihrer Muttergesellschaft umfasst. |
| • | Das Segment AVTOVAZ beinhaltet die Anpassung bestimmter Vermögenswerte und Schulden an den beizulegenden Zeitwert in Anwendung von IFRS 3 und deren Auswirkungen auf die Ermittlung des Jahresüberschusses, wie in Anmerkung 3-B erläutert. Die im Konzernabschluss 2017 ausgewiesenen AVTOVAZ-Segmentzahlen zum 31. Dezember 2016 beinhalten Anpassungen im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation für die AVTOVAZ-Gruppe (Anmerkung 3-B) und weichen damit von den bisher veröffentlichten Zahlen ab. |
| • | Der Nettoertrag der Alliance Rostec Auto B.V. und der AVTOVAZ-Gruppe für 2016 ist im Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) noch nach der Equity-Methode bilanziert. |
| • | Die Erträge aus dem Kontrollerwerb, wie in IFRS 10 festgelegt, sind im Nettoertrag des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) enthalten (siehe Anmerkung 6-B). |
Einzelheiten zu den Finanzinformationen der AVTOVAZ-Gruppe (ohne die in der konsolidierten Bilanz enthaltenen Posten) zum 31. Dezember 2016, wie sie nach IFRS erstellt und von AVTOVAZ veröffentlicht wurden, sind in Anmerkung 13-A dargestellt.
A – Informationen nach Geschäftssegment
A1 – KONSOLIDIERTE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG NACH GESCHÄFTSSEGMENT
| (Mio. €) | Automotive (ohne AVTOVAZ) (1) |
AVTOVAZ (1) | Transaktionen innerhalb von Automotive | AUTOMOTIVE INSGESAMT | Absatzfinanzierung | Konzerninterne Transaktionen | Konsolidiert gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | |||||||
| Verkauf von Waren | 51.284 | 2.694 | - | 53.978 | 29 | - | 54.007 |
| Verkauf von Dienstleistungen | 2.246 | 33 | - | 2.279 | 2.484 | - | 4.763 |
| Außenumsatz | 53.530 | 2.727 | - | 56.257 | 2.513 | - | 58.770 |
| Umsatz zwischen Segmenten | (379) | 765 | (765) | (379) | 532 | (153) | - |
| Umsatz nach Segment | 53.151 | 3.492 | (765) | 55.878 | 3.045 | (153) | 58.770 |
| Operative Gewinnmarge(2) | 2.630 | 57 | (2) | 2.685 | 1.050 | 119 | 3.854 |
| Betriebliche Erträge | 2.617 | 23 | (2) | 2.638 | 1.049 | 119 | 3.806 |
| Finanzerträge (-aufwendungen) | (392) | (112) | - | (504) | - | - | (504) |
| Ergebnisanteil (Verlust) von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 2.808 | (24) | - | 2.784 | 15 | - | 2.799 |
| Vorsteuergewinn | 5.033 | (113) | (2) | 4.918 | 1.064 | 119 | 6.101 |
| Laufende und latente Steuern | (528) | (2) | - | (530) | (325) | (36) | (891) |
| Reinertrag | 4.505 | (115) | (2) | 4.388 | 739 | 83 | 5.210 |
(1) Aus Gründen der Vergleichbarkeit mit den vorherigen Zeiträumen enthalten die Außenumsätze des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) im Jahr 2017 noch Umsätze mit der AVTOVAZ-Gruppe in Höhe von 276 Mio. € und sind damit im Innenumsatz des Segments AVTOVAZ enthalten.
(2) Details zu Abschreibungen und Wertminderungen finden sich in den nach Segmenten aufgeschlüsselten konsolidierten Kapitalflussrechnungen.
| (Mio. €) | Automotive (ohne AVTOVAZ) (1) |
Absatzfinanzierung | Konzerninterne Transaktionen | Konsolidiert gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 2016 | ||||
| Verkauf von Waren | 46.993 | 28 | - | 47.021 |
| Verkauf von Dienstleistungen | 2.002 | 2.220 | - | 4.222 |
| Außenumsatz | 48.995 | 2.248 | - | 51.243 |
| Umsatz zwischen Segmenten | (430) | 464 | (34) | - |
| Umsatz nach Segment | 48.565 | 2.712 | (34) | 51.243 |
| Operative Gewinnmarge(2) | 2.327 | 896 | 59 | 3.282 |
| Betriebliche Erträge | 2.326 | 898 | 59 | 3.283 |
| Finanzerträge (-aufwendungen) | (323) | - | - | (323) |
| Ergebnisanteil (Verlust) von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 1.631 | 7 | - | 1.638 |
| Vorsteuergewinn | 3.634 | 905 | 59 | 4.598 |
| Laufende und latente Steuern | (754) | (285) | (16) | (1.055) |
| Reinertrag | 2.880 | 620 | 43 | 3.543 |
(1) Im Jahr 2016 umfasst das Segment Automotive ohne AVTOVAZ Transaktionen zwischen dem Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) und dem Segment AVTOVAZ sowie den Nettoertrag der AVTOVAZ-Gruppe und ihrer Muttergesellschaft, bilanziert nach der Equity-Methode. Da der Effekt der AVTOVAZ-Gruppe und ihrer Muttergesellschaft auf den Nettoertrag zwischen dem 28. Dezember 2016 und dem 31. Dezember 2016 als nicht wesentlich eingeschätzt wurde, erfolgte die Vollkonsolidierung ab dem 31. Dezember 2016 (siehe 4.2.6.1).
(2) Details zu Abschreibungen und Wertminderungen finden sich in den nach Segmenten aufgeschlüsselten konsolidierten Kapitalflussrechnungen.
A2 – KONSOLIDIERTE FINANZLAGE NACH GESCHÄFTSSEGMENT
| (Mio. €) | Automotive (ohne AVTOVAZ) |
AVTOVAZ | Transaktionen innerhalb von Automotive | AUTOMOTIVE INSGESAMT |
|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2017 | ||||
| AKTIVA | ||||
| LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | ||||
| Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände und Firmenwerte | 16.818 | 1.616 | - | 18.434 |
| Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 19.694 | 15 | - | 19.709 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte – Beteiligungen an Unternehmen | 6.241 | - | (303) | 5.938 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte – sonstige Wertpapiere, Darlehen und Derivate aus der Finanzierungstätigkeit des Automotive-Segments | 139 | - | (50) | 89 |
| Latente Steueransprüche und sonstige langfristige Vermögenswerte | 1.753 | 477 | (146) | 2.084 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 44.645 | 2.108 | (499) | 46.254 |
| UMLAUFVERMÖGEN | ||||
| Bestände | 5.939 | 344 | - | 6.283 |
| Kundenforderungen | 2.238 | 214 | (435) | 2.017 |
| Finanzumlaufvermögen | 1.181 | - | (38) | 1.143 |
| Laufende Steueransprüche und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 2.853 | 139 | (6) | 2.986 |
| Liquide Mittel | 11.718 | 130 | (3) | 11.845 |
| Summe Umlaufvermögen | 23.929 | 827 | (482) | 24.274 |
| GESAMTVERMÖGEN | 68.574 | 2.935 | (981) | 70.528 |
| EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN | ||||
| EIGENKAPITAL | 33.447 | (99) | (138) | 33.210 |
| LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | ||||
| Langfristige Rückstellungen | 2.549 | 18 | - | 2.567 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 4.392 | 1.211 | (215) | 5.388 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten und sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 1.147 | 83 | (146) | 1.084 |
| Summe langfristige Verbindlichkeiten | 8.088 | 1.312 | (361) | 9.039 |
| KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | ||||
| Kurzfristige Rückstellungen | 868 | 87 | - | 955 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 4.270 | 532 | (41) | 4.761 |
| Warenverbindlichkeiten und Absatzfinanzierungsschulden | 9.595 | 824 | (400) | 10.019 |
| Laufende Steuerverbindlichkeiten und sonstige laufende Verbindlichkeiten | 12.306 | 279 | (41) | 12.544 |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten | 27.039 | 1.722 | (482) | 28.279 |
| SUMME EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN | 68.574 | 2.935 | (981) | 70.528 |
| (Mio. €) | Absatzfinanzierung | Konzerninterne Transaktionen | KONSOLIDIERT GESAMT |
|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2017 | |||
| AKTIVA | |||
| LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände und Firmenwerte | 388 | - | 18.822 |
| Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 102 | - | 19.811 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte – Beteiligungen an Unternehmen | 2 | (4.634) | 1.306 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte – sonstige Wertpapiere, Darlehen und Derivate aus der Finanzierungstätigkeit des Automotive-Segments | - | - | 89 |
| Latente Steueransprüche und sonstige langfristige Vermögenswerte | 411 | (89) | 2.406 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 903 | (4.723) | 42.434 |
| UMLAUFVERMÖGEN | |||
| Bestände | 45 | - | 6.328 |
| Kundenforderungen | 39.972 | (902) | 41.087 |
| Finanzumlaufvermögen | 1.610 | (821) | 1.932 |
| Laufende Steueransprüche und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 4.761 | (3.642) | 4.105 |
| Liquide Mittel | 2.354 | (142) | 14.057 |
| Summe Umlaufvermögen | 48.742 | (5.507) | 67.509 |
| GESAMTVERMÖGEN | 49.645 | (10.230) | 109.943 |
| EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN | |||
| EIGENKAPITAL | 4.672 | (4.440) | 33.442 |
| LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | |||
| Langfristige Rückstellungen | 531 | - | 3.098 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 13 | - | 5.401 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten und sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 675 | - | 1.759 |
| Summe langfristige Verbindlichkeiten | 1.219 | - | 10.258 |
| KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | |||
| Kurzfristige Rückstellungen | 11 | - | 966 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | - | (969) | 3.792 |
| Warenverbindlichkeiten und Absatzfinanzierungsschulden | 42.248 | (968) | 51.299 |
| Laufende Steuerverbindlichkeiten und sonstige laufende Verbindlichkeiten | 1.495 | (3.853) | 10.186 |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten | 43.754 | (5.790) | 66.243 |
| SUMME EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN | 49.645 | (10.230) | 109.943 |
| (Mio. €) | Automotive (ohne AVTOVAZ) |
AVTOVAZ | Transaktionen innerhalb von Automotive | AUTOMOTIVE INSGESAMT |
|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2016 (1) | ||||
| AKTIVA | ||||
| LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | ||||
| Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände und Firmenwerte | 15.843 | 1.755 | - | 17.598 |
| Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 18.888 | 41 | - | 18.929 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte – Beteiligungen an Unternehmen | 5.790 | - | (509) | 5.281 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte – sonstige Wertpapiere, Darlehen und Derivate aus der Finanzierungstätigkeit des Automotive-Segments | 166 | - | (57) | 109 |
| Latente Steueransprüche und sonstige langfristige Vermögenswerte | 1.897 | 366 | - | 2.263 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 42.584 | 2.162 | (566) | 44.180 |
| UMLAUFVERMÖGEN | ||||
| Bestände | 5.456 | 312 | - | 5.768 |
| Kundenforderungen | 2.377 | 251 | (451) | 2.177 |
| Finanzumlaufvermögen | 1.228 | - | (40) | 1.188 |
| Laufende Steueransprüche und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 2.417 | 304 | (178) | 2.543 |
| Liquide Mittel | 11.820 | 277 | - | 12.097 |
| Summe Umlaufvermögen | 23.298 | 1.144 | (669) | 23.773 |
| GESAMTVERMÖGEN | 65.882 | 3.306 | (1.235) | 67.953 |
| EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN | ||||
| EIGENKAPITAL | 31.098 | 18 | (330) | 30.786 |
| LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | ||||
| Langfristige Rückstellungen | 2.700 | 13 | - | 2.713 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 3.851 | 1.315 | (235) | 4.931 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten und sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 945 | 95 | - | 1.040 |
| Summe langfristige Verbindlichkeiten | 7.496 | 1.423 | (235) | 8.684 |
| KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | ||||
| Kurzfristige Rückstellungen | 1.055 | 79 | - | 1.134 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 5.343 | 746 | (40) | 6.049 |
| Warenverbindlichkeiten und Absatzfinanzierungsschulden | 9.260 | 754 | (416) | 9.598 |
| Laufende Steuerverbindlichkeiten und sonstige laufende Verbindlichkeiten | 11.630 | 286 | (214) | 11.702 |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten | 27.288 | 1.865 | (670) | 28.483 |
| SUMME EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN | 65.882 | 3.306 | (1.235) | 67.953 |
| (Mio. €) | Absatzfinanzierung | Konzerninterne Transaktionen | KONSOLIDIERT GESAMT |
|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2016 (1) | |||
| AKTIVA | |||
| LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände und Firmenwerte | 388 | (9) | 17.977 |
| Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 97 | - | 19.026 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte – Beteiligungen an Unternehmen | 1 | (4.012) | 1.270 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte – sonstige Wertpapiere, Darlehen und Derivate aus der Finanzierungstätigkeit des Automotive-Segments | - | - | 109 |
| Latente Steueransprüche und sonstige langfristige Vermögenswerte | 376 | (56) | 2.583 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 862 | (4.077) | 40.965 |
| UMLAUFVERMÖGEN | |||
| Bestände | 54 | (9) | 5.813 |
| Kundenforderungen | 34.923 | (842) | 36.258 |
| Finanzumlaufvermögen | 1.383 | (663) | 1.908 |
| Laufende Steueransprüche und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 4.171 | (3.059) | 3.655 |
| Liquide Mittel | 1.894 | (138) | 13.853 |
| Summe Umlaufvermögen | 42.425 | (4.711) | 61.487 |
| GESAMTVERMÖGEN | 43.287 | (8.788) | 102.452 |
| EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN | |||
| EIGENKAPITAL | 4.028 | (3.890) | 30.924 |
| LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | |||
| Langfristige Rückstellungen | 464 | - | 3.177 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 12 | - | 4.643 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten und sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 614 | - | 1.654 |
| Summe langfristige Verbindlichkeiten | 1.090 | - | 9.774 |
| KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | |||
| Kurzfristige Rückstellungen | 26 | - | 1.160 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | - | (801) | 5.248 |
| Warenverbindlichkeiten und Absatzfinanzierungsschulden | 36.760 | (784) | 45.574 |
| Laufende Steuerverbindlichkeiten und sonstige laufende Verbindlichkeiten | 1.383 | (3.313) | 9.772 |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten | 38.169 | (4.898) | 61.754 |
| SUMME EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN | 43.287 | (8.788) | 102.452 |
(1) Die Zahlen zum 31. Dezember 2016 beinhalten die in 2017 vorgenommenen Anpassungen im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation für die AVTOVAZ-Gruppe (Anmerkung 3-B) und weichen damit von den bisher veröffentlichten Zahlen ab.
A3 – KAPITALFLUSSRECHNUNG NACH GESCHÄFTSSEGMENT
| (Millionen €) | Automotive (ohne AVTOVAZ) |
AVTOVAZ | Transaktionen innerhalb von Automotive | AUTOMOTIVE INSGESAMT |
|---|---|---|---|---|
| 2017 | ||||
| Reinertrag | 4.505 | (115) | (2) | 4.388 |
| Stornierung von Dividenden aus nicht konsolidierten börsennotierten Beteiligungen | (51) | - | - | (51) |
| Stornierung von zahlungsunwirksamen Erträgen und Ausgaben | ||||
| Abschreibungen und Wertminderungen | 2.852 | 109 | - | 2.961 |
| Ergebnisanteil (Ertrag) von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | (2.808) | 24 | - | (2.784) |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Ausgaben vor Zinsen und Steuern | 597 | 139 | - | 736 |
| Dividenden von nicht börsennotierten assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 3 | - | - | 3 |
| Cashflow vor Zinsen und Steuern (1) | 5.098 | 157 | (2) | 5.253 |
| Dividenden von börsennotierten Unternehmen(2) | 761 | - | - | 761 |
| Rückgang (Zuwachs) der Forderungen aus Absatzfinanzierung | - | - | - | - |
| Nettoänderung bei finanziellen Vermögenswerten und Absatzfinanzierungsschulden | - | - | - | - |
| Änderung bei aktivierten Leasinggegenständen | (529) | - | - | (529) |
| Veränderung des Umlaufvermögens vor Steuern | 447 | 98 | 5 | 550 |
| MITTELZUFLÜSSE AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT VOR ZINSEN UND STEUERN | 5.777 | 255 | 3 | 6.035 |
| Erhaltene Zinsen | 68 | 17 | (4) | 81 |
| Zinsaufwand | (352) | (128) | 4 | (476) |
| Laufende Steuern (gezahlt)/erhalten | (487) | (6) | - | (493) |
| MITTELZUFLÜSSE AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | 5.006 | 138 | 3 | 5.147 |
| (Millionen €) | Absatzfinanzierung | Konzerninterne Transaktionen | Konsolidiert gesamt |
|---|---|---|---|
| 2017 | |||
| Reinertrag | 739 | 83 | 5.210 |
| Stornierung von Dividenden aus nicht konsolidierten börsennotierten Beteiligungen | - | - | (51) |
| Stornierung von zahlungsunwirksamen Erträgen und Ausgaben | |||
| Abschreibungen und Wertminderungen | 85 | - | 3.046 |
| Ergebnisanteil (Ertrag) von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | (15) | - | (2.799) |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Ausgaben vor Zinsen und Steuern | 372 | 22 | 1.130 |
| Dividenden von nicht börsennotierten assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | - | - | 3 |
| Cashflow vor Zinsen und Steuern (1) | 1.181 | 105 | 6.539 |
| Dividenden von börsennotierten Unternehmen(2) | - | - | 761 |
| Rückgang (Zuwachs) der Forderungen aus Absatzfinanzierung | (5.568) | 63 | (5.505) |
| Nettoänderung bei finanziellen Vermögenswerten und Absatzfinanzierungsschulden | 5.871 | (133) | 5.738 |
| Änderung bei aktivierten Leasinggegenständen | (93) | - | (622) |
| Veränderung des Umlaufvermögens vor Steuern | (613) | (49) | (112) |
| MITTELZUFLÜSSE AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT VOR ZINSEN UND STEUERN | 778 | (14) | 6.799 |
| Erhaltene Zinsen | 1 | (12) | 70 |
| Zinsaufwand | - | 25 | (451) |
| Laufende Steuern (gezahlt)/erhalten | (220) | (3) | (716) |
| MITTELZUFLÜSSE AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | 559 | (4) | 5.702 |
(1) Im Cashflow vor Zinsen und Steuern sind keine Dividenden von börsennotierten Unternehmen enthalten.
(2) Dividenden von Daimler (51 Mio. €) und Nissan (710 Mio. €).
| (Mio. €) | Automotive (ohne AVTOVAZ) |
AVTOVAZ | Transaktionen innerhalb von Automotive | AUTOMOTIVE INSGESAMT |
|---|---|---|---|---|
| 2017 | ||||
| MITTELZUFLÜSSE AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | 5.006 | 138 | 3 | 5.147 |
| Erwerb immaterieller Vermögensgegenstände | (1.285) | (24) | - | (1.309) |
| Kauf von Sachanlagen | (2.221) | (81) | 17 | (2.285) |
| Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen | 144 | 29 | (20) | 153 |
| Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen mit Kontrollgewinn oder -verlust, abzüglich erworbener liquider Mittel | (16) | - | - | (16) |
| Erwerb und Veräußerung von sonstigen Beteiligungen und Sonstigem | (37) | 1 | - | (36) |
| Nettorückgang (-zuwachs) an sonstigen Wertpapieren und Darlehen der Automotive-Segmente | (228) | - | - | (228) |
| MITTELZUFLÜSSE AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT | (3.643) | (75) | (3) | (3.721) |
| Mittelzuflüsse von Aktionären (1) | (1.267) | - | - | (1.267) |
| Nettoänderung bei Finanzverbindlichkeiten der Automotive-Segmente | (54) | (194) | (3) | (251) |
| MITTELZUFLÜSSE AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT | (1.321) | (194) | (3) | (1.518) |
| ZUWACHS (RÜCKGANG) AN LIQUIDEN MITTELN | 42 | (131) | (3) | (92) |
| (Mio. €) | Absatzfinanzierung | Konzerninterne Transaktionen | Konsolidiert gesamt |
|---|---|---|---|
| 2017 | |||
| MITTELZUFLÜSSE AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | 559 | (4) | 5.702 |
| Erwerb immaterieller Vermögensgegenstände | (2) | - | (1.311) |
| Kauf von Sachanlagen | (5) | - | (2.290) |
| Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen | - | - | 153 |
| Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen mit Kontrollgewinn oder -verlust, abzüglich erworbener liquider Mittel | (15) | - | (31) |
| Erwerb und Veräußerung von sonstigen Beteiligungen und Sonstigem | - | - | (36) |
| Nettorückgang (-zuwachs) an sonstigen Wertpapieren und Darlehen der Automotive-Segmente | - | 111 | (117) |
| MITTELZUFLÜSSE AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT | (22) | 111 | (3.632) |
| Mittelzuflüsse von Aktionären (1) | (49) | - | (1.316) |
| Nettoänderung bei Finanzverbindlichkeiten der Automotive-Segmente | - | (140) | (391) |
| MITTELZUFLÜSSE AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT | (49) | (140) | (1.707) |
| ZUWACHS (RÜCKGANG) AN LIQUIDEN MITTELN | 488 | (33) | 363 |
| (Mio. €) | Automotive (ohne AVTOVAZ) |
AVTOVAZ | Innerhalb von Automotive | AUTOMOTIVE INSGESAMT | Absatzfinanzierung | Konzerninterne Transaktionen | Konsolidiert gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | |||||||
| Liquide Mittel: Anfangssaldo | 11.820 | 277 | - | 12.097 | 1.894 | (138) | 13.853 |
| Zuwachs (Rückgang) an liquiden Mitteln | 42 | (131) | (3) | (92) | 488 | (33) | 363 |
| Effekt von Wechselkurs- und sonstigen Änderungen | (144) | (16) | - | (160) | (28) | 29 | (159) |
| Liquide Mittel: Schlusssaldo | 11.718 | 130 | (3) | 11.845 | 2.354 | (142) | 14.057 |
(1) Diese beinhalten den Erwerb der zuvor von Nissan gehaltenen Aktien der Alliance Rostec Auto B.V. (Anmerkung 3-B) und der vom französischen Staat verkauften Renault-Aktien für ein Aktienangebot, das für derzeitige und ehemalige Mitarbeiter reserviert ist (Anmerkung 18-C).
| (Mio. €) | Automotive (ohne AVTOVAZ) (1) |
Absatzfinanzierung | Konzerninterne Transaktionen | Konsolidiert gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 2016 | ||||
| Reinertrag | 2.880 | 620 | 43 | 3.543 |
| Stornierung von Dividenden aus nicht konsolidierten börsennotierten Beteiligungen | (44) | - | - | (44) |
| Stornierung von zahlungsunwirksamen Erträgen und Ausgaben | ||||
| Abschreibungen und Wertminderungen | 2.779 | 61 | - | 2.840 |
| Ergebnisanteil (Ertrag) von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | (1.631) | (7) | - | (1.638) |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Ausgaben vor Zinsen und Steuern | 1.059 | 330 | 16 | 1.405 |
| Dividenden von assoziierten Unternehmen und nicht börsennotierten Gesellschaften | - | 1 | - | 1 |
| Cashflow vor Zinsen und Steuern (2) | 5.043 | 1.005 | 59 | 6.107 |
| Dividenden von börsennotierten Unternehmen (3) | 772 | - | - | 772 |
| Rückgang (Zuwachs) der Forderungen aus Absatzfinanzierung | - | (6.007) | 92 | (5.915) |
| Nettoänderung bei finanziellen Vermögenswerten und Vermögenswerten der Absatzfinanzierung | - | 5.276 | 22 | 5.298 |
| Änderung bei aktivierten Leasinggegenständen | (564) | (141) | - | (705) |
| Veränderung des Umlaufvermögens vor Steuern | 356 | (615) | 20 | (239) |
| MITTELZUFLÜSSE AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT VOR ZINSEN UND STEUERN | 5.607 | (482) | 193 | 5.318 |
| Zinseinnahmen | 114 | - | (24) | 90 |
| Zinsaufwand | (441) | - | 25 | (416) |
| Laufende Steuern (gezahlt) / erhalten | (354) | (254) | 5 | (603) |
| MITTELZUFLÜSSE AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | 4.926 | (736) | 199 | 4.389 |
| Erwerb immaterieller Vermögensgegenstände | (1.054) | (4) | - | (1.058) |
| Kauf von Sachanlagen | (2.037) | (2) | - | (2.039) |
| Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen | 44 | - | - | 44 |
| Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen mit Kontrollgewinn oder -verlust, abzüglich erworbener liquider Mittel(4) | (397) | (18) | 282 | (133) |
| Erwerb und Veräußerung von sonstigen Beteiligungen und Sonstigem (5) | 1.087 | (15) | - | 1.072 |
| Nettorückgang (-zuwachs) an sonstigen Wertpapieren und Darlehen der Automotive-Segmente | 268 | - | (61) | 207 |
| MITTELZUFLÜSSE AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT | (2.089) | (39) | 221 | (1.907) |
| Mittelzuflüsse von Aktionären | (896) (1.788) | (15) - | - (146) | (911) (1.934) |
| Nettoänderung bei Finanzverbindlichkeiten der Automotive-Segmente | ||||
| MITTELZUFLUSS AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT | (2.684) | (15) | (146) | (2.845) |
| ZUWACHS (RÜCKGANG) AN LIQUIDEN MITTELN | 153 | (790) | 274 | (363) |
| (Mio. €) | Automotive (ohne AVTOVAZ)(1) |
Absatzfinanzierung | Konzerninterne Transaktionen | Konsolidiert gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 2016 | ||||
| Liquide Mittel: Anfangssaldo | 11.571 | 2.672 | (110) | 14.133 |
| Zuwachs (Rückgang) an liquiden Mitteln | 153 | (790) | 274 | (363) |
| Effekt von Wechselkurs- und sonstigen Änderungen | 96 | 12 | (25) | 83 |
| Liquide Mittel: Schlusssaldo | 11.820 | 1.894 | 139 | 13.853 |
(1) Das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) umfasst im Jahr 2016 den Nettoertrag der AVTOVAZ-Gruppe und ihrer Muttergesellschaft, die nach der Equity-Methode bilanziert werden. Da der Effekt der AVTOVAZ-Gruppe und ihrer Muttergesellschaft auf den Nettoertrag sowie Cash-Änderungen zwischen dem 28. Dezember 2016 und dem 31. Dezember 2016 als nicht wesentlich eingeschätzt wurde, erfolgte die Vollkonsolidierung ab dem 31. Dezember 2016 (siehe 4.2.6.1).
(2) Im Cashflow vor Zinsen und Steuern sind keine Dividenden von börsennotierten Unternehmen enthalten.
(3) Dividenden von Daimler (44 Mio. €) und Nissan (728 Mio. €).
(4) Der Effekt aus dem Kontrollerwerb im Sinne von IFRS 10 über die AVTOVAZ-Gruppe und ihre Muttergesellschaft belief sich im Jahr 2016 auf (104) Mio. €, einschließlich der erworbenen liquiden Mittel in Höhe von 282 Mio. €.
(5) Im Zusammenhang mit dem Aktienrückkauf von Nissan zwischen März und Dezember 2016 (Anmerkung 12-B) verkaufte Renault SA im Jahr 2016 Nissan-Aktien im Wert von 1.119 Mio. € (Anmerkung 12-B zum Konzernabschluss für 2016).
A4 – SONSTIGE INFORMATIONEN FÜR DIE AUTOMOTIVE-SEGMENTE: NETTO-CASH-POSITION BZW. NETTOVERSCHULDUNG UND CASHFLOW AUS BETRIEBLICHER TÄTIGKEIT
Die Netto-Cash-Position bzw. Nettoverschuldung und der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit werden nur für die Automotive-Segmente dargestellt, weil diese Indikatoren für die Überwachung der Absatzfinanzierungsaktivitäten nicht relevant sind.
Netto-Cash-Position (Nettoverschuldung)
| (Mio. €) | 31. Dezember 2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| Automotive (ohne AVTOVAZ) |
AVTOVAZ | Transaktionen innerhalb von Automotive | AUTOMOTIVE INSGESAMT | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Verbindlichkeiten | (4.392) | (1.211) | 215 | (5.388) |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | (4.270) | (532) | 41 | (4.761) |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte – sonstige Wertpapiere, Darlehen und Derivate aus der Finanzierungstätigkeit | 139 | - | (50) | 89 |
| Finanzumlaufvermögen | 1.181 | - | (38) | 1.143 |
| Liquide Mittel | 11.718 | 130 | (3) | 11.845 |
| Aktivierbare Darlehen von Renault s.a.s. an AVTOVAZ | (87) | - | 87 | - |
| Netto-Cash-Position (Nettoverschuldung) der Automotive-Segmente | 4.289 | (1.613) | 252 | 2.928 |
| (Mio. €) | 31. Dezember 2016(1) | |||
|---|---|---|---|---|
| Automotive (ohne AVTOVAZ) |
AVTOVAZ | Transaktionen innerhalb von Automotive | AUTOMOTIVE INSGESAMT | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Verbindlichkeiten | (3.849) | (1.315) | 235 | (4.929) |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | (5.343) | (746) | 40 | (6.049) |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte – sonstige Wertpapiere, Darlehen und Derivate aus der Finanzierungstätigkeit | 166 | - | (57) | 109 |
| Finanzumlaufvermögen | 1.228 | - | (40) | 1.188 |
| Liquide Mittel | 11.820 | 277 | - | 12.097 |
| Aktivierbare Darlehen von Renault s.a.s. an AVTOVAZ | (97) | - | 97 | - |
| Netto-Cash-Position (Nettoverschuldung) der Automotive-Segmente | 3.925 | (1.784) | 275 | 2.416 |
(1) Die Zahlen zum 31. Dezember 2016 beinhalten die 2017 vorgenommenen Anpassungen im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation für die AVTOVAZ-Gruppe (Anmerkung 3-B) und weichen damit von den bisher veröffentlichten Zahlen ab.
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
| (Millionen €) | 2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| Automotive (ohne AVTOVAZ) |
AVTOVAZ | Transaktionen innerhalb von Automotive | AUTOMOTIVE INSGESAMT | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Cashflows (ohne Dividenden von börsennotierten Unternehmen) vor Zinsen und Steuern | 5.098 | 157 | (2) | 5.253 |
| Veränderungen des Umlaufvermögens vor Steuern | 447 | 98 | 5 | 550 |
| Erhaltene Zinsanteile der Segmente Automotive | 68 | 17 | (4) | 81 |
| Bezahlte Zinsanteile der Segmente Automotive | (352) | (128) | 4 | (476) |
| Laufende Steuern (gezahlt)/erhalten | (487) | (6) | - | (493) |
| Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten abzüglich Veräußerungen | (3.362) | (76) | (3) | (3.441) |
| Aktivierte geleaste Fahrzeuge und Akkus | (529) | - | - | (529) |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit der Segmente Automotive | 883 | 62 | - | 945 |
| (Mio. €) | 2016 |
|---|---|
| Automotive (ohne AVTOVAZ) | |
| Cashflows (ohne Dividenden von börsennotierten Unternehmen) vor Zinsen und Steuern | 5.043 |
| Veränderungen des Umlaufvermögens vor Steuern | 356 |
| Vom Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) eingenommene Zinsen | 114 |
| Vom Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) gezahlte Zinsen | (441) |
| Laufende Steuern (gezahlt)/erhalten | (354) |
| Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen abzüglich Veräußerungen | (3.047) |
| Aktivierte geleaste Fahrzeuge und Akkus | (564) |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) | 1.107 |
B – Informationen nach Region
Die dargestellten Regionen entsprechen der für die Leitung des Konzerns verwendeten geografischen Aufteilung. Die Regionen sind in Abschnitt 1.3.1.3 des Registrierungsdokuments definiert.
Konzernumsätze werden nach Sitz der Kunden ausgewiesen.
Sachanlagen sowie immaterielle Vermögensgegenstände werden nach Standort der Tochtergesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen ausgewiesen.
| (Millionen €) | Europa(1) | Nord-/ Südamerika |
Asiatisch-pazifischer Raum | Afrika, Naher Osten, Indien | Eurasien | Konsolidiert gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | ||||||
| Umsatzerlöse | 36.249 | 6.773 | 3.638 | 4.512 | 7.598 | 58.770 |
| Einschließlich AVTOVAZ (2) | 44 | 5 | - | 2 | 2.951 | 3.002 |
| Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | 12.956 | 1.073 | 522 | 706 | 3.565 | 18.822 |
| Einschließlich AVTOVAZ (2) | - | - | - | - | 1.533 | 1.533 |
| 2016 | ||||||
| Umsatzerlöse | 33.195 | 4.194 | 5.434 | 4.212 | 4.208 | 51.243 |
| Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | 12.038 | 1.054 | 589 | 714 | 3.582 | 17.977 |
| Einschließlich AVTOVAZ (2) | - | - | - | - | 1.755 | 1.755 |
(1) Einschließlich des Folgenden für Frankreich:
| (Mio. €) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 12.670 | 11.968 |
| Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | 10.325 | 9.680 |
(2) Die Ergebnisse des Joint Ventures Alliance Rostec Auto B.V. und der AVTOVAZ-Gruppe, die zusammen das Segment AVTOVAZ bilden, werden ab 1. Januar 2017 vollkonsolidiert.
4.2.6.2 Rechnungslegungsgrundsätze und Konsolidierungskreis
ANMERKUNG 1 – FESTSTELLUNG DES KONZERNABSCHLUSSES
Der Konzernabschluss 2017 der Renault Group wurde auf der Verwaltungsratssitzung vom 15. Februar 2018 verabschiedet und wird den Aktionären auf der Generalversammlung zur Genehmigung vorgelegt.
ANMERKUNG 2 – RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE
In Anwendung der europäischen Vorschriften wird der Konzernabschluss 2017 der Renault Group nach den IFRS (International Financial Reporting Standards) erstellt, wie sie vom IASB (International Accounting Standards Board) zum 31. Dezember 2017 herausgegeben und von der Europäischen Union zum Jahresende übernommen wurden.
A – ÄNDERUNGEN IN DEN RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZEN
A1 – Änderungen im Jahr 2017
Seit 31. Dezember 2017 wendet der Konzern die nachfolgend dargestellten neuen Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze an, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und verpflichtend anzuwenden sind.
Neue Änderungen, die ab dem 1. Januar 2017 verpflichtend anzuwenden sind
| IAS 7 (Änderungen) | Angabeninitiative |
| IAS 12 (Änderungen) | Ansatz latenter Steueransprüche auf nicht realisierte Verluste |
Die Gruppe stellt die neuen Angaben zu Änderungen der finanziellen Verbindlichkeiten dar, die durch die Änderung von IAS 7 in Anmerkung 23-B verlangt werden. Die Änderung von IAS 12 betrifft die Bilanzierungsmethoden für einen latenten Steueranspruch, und seine Anforderungen wurden in den in Anmerkung 8 beschriebenen Ansatz übernommen.
Die Gruppe hat sich gegen eine vorzeitige Anwendung der nachfolgend aufgeführten neuen Grundsätze entschieden, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und ab dem 1. Januar 2018 verpflichtend anzuwenden sind.
| Neue Grundsätze und Änderungen, die vom Konzern nicht vorzeitig angewendet wurden | Verpflichtendes Anmeldedatum | |
|---|---|---|
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | 1. Januar 2018 |
| IFRS 15 | Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden | 1. Januar 2018 |
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | 1. Januar 2019 |
Am 29. Oktober 2016 veröffentlichte die Europäische Union im Amtsblatt IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden“. Er wird IAS 11 und IAS 18 sowie die zugehörigen IFRIC- und SIC-Interpretationen ersetzen. IFRS 15 schlägt einen neuen Ansatz zur Erfassung von Umsatzerlösen vor, der in fünf Stufen beschrieben wird.
Dieser neue Standard wird keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernabschlüsse haben. Der Konzern hat seine Verkaufsverträge überprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass es nicht notwendig ist, das Trigger-Ereignis für die Umsatzrealisierung oder die derzeitige Bilanzierung von Garantien zu ändern, die eine Unterscheidung zwischen Garantien vom Typ Versicherung (die durch Rückstellungen abgedeckt werden müssen) und Garantien vom Typ Dienstleistung (für die die Erlöse über die Dauer der Garantieverlängerung verteilt werden) trifft. Die Behandlung von Anreizen, die in Form von reduzierten Zinsen für den Verkauf eines Fahrzeugs mit entsprechender Finanzierung gewährt werden, wird dahingehend modifiziert, dass der Effekt der Zinssenkung immer zum Zeitpunkt des Verkaufs des Fahrzeugs in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt wird, anstatt wie bisher progressiv erfasst zu werden. Die Auswirkungen dieser Änderung in Höhe von rund 200 Mio. € nach Abzug der latenten Steuern werden im Eigenkapital erfasst. Der Konzern hat zum Übergangszeitpunkt keine wesentliche Finanzierungskomponente identifiziert, wird aber den Grundsatz anwenden, die Auswirkungen im Abschluss zu erfassen, sobald sie wesentlich werden. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzern, die Höhe der Umsatzerlöse mit seinen Partnern in den Anmerkungen zum Konzernabschluss anzugeben.
Der Konzern wird IFRS 15 ab dem 1. Januar 2018 im Rahmen des vereinfachten retrospektiven Ansatzes (Kumulative-Effekt-Methode) anwenden: Der Abschluss 2018 wird die Grundsätze des IFRS 15 anwenden, während die Vergleichszahlen für 2017 weiterhin ausgewiesen werden. Die Auswirkungen der Änderungen werden zum 1. Januar 2018 im Eigenkapital erfasst und im Anhang ausführlich erläutert, um die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 15 darzustellen und die Umsatzerlöse nach den bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auszuweisen.
Am 29. November 2016 veröffentlichte die Europäische Union im Amtsblatt IFRS 9 „Finanzinstrumente“. Dieser Standard führt unter anderem folgende Änderungen ein:
| • | ein neuer Ansatz für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, basierend auf dem Geschäftsmodell und den vertraglichen Vereinbarungen Cashflows: Kredite und Schuldtitel, die nicht als „unverwässert“ im Sinne des Standards gelten (Solely Payments of Principal and Interest), werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, während unverwässerte Kredite und Schuldtitel zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert über Sonstige Komponenten des Gesamtergebnisses erfasst werden; Eigenkapitalinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert oder, im Rahmen einer unwiderruflichen Option, über Sonstige Komponenten des Gesamtergebnisses bewertet; |
| • | ein einziges Wertminderungsmodell auf Basis des Kreditrisikos: IFRS 9 führt einen Wechsel von einem Modell, das auf eingetretenen Verlusten basiert, zu einem Modell, das auf dem erwarteten Verlust basiert, ein; |
| • | ein grundlegend reformierter Ansatz für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften, um dem Risikomanagement besser Rechnung zu tragen, insbesondere durch die Erweiterung des Spektrums der in Frage kommenden Sicherungsinstrumente. Bis zur Freigabe eines zukünftigen Standards für Makro-Hedging erlaubt IFRS 9 die Fortführung der bestehenden Hedge-Accounting-Verfahren nach IAS 39 für alle oder nur für Makro-Hedging. |
Der Konzern hat alle seine Finanzanlagenportfolios auf ihre Klassifizierung nach den Kategorien des IFRS 9 überprüft. Insbesondere beabsichtigt der Konzern, die im Rahmen der strategischen Partnerschaft gehaltenen Daimler-Aktien zum beizulegenden Zeitwert über Sonstige Komponenten des Gesamtergebnisses zu klassifizieren. Gemäß dem Standard werden Anteile an Investmentfonds erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Der Konzern hat zudem ein neues Wertminderungsmodell für Forderungen entwickelt, das auf einer prospektiven Einschätzung des Kreditrisikos zu Beginn der Forderung und ihrer Verschlechterung im Laufe der Zeit beruht. Für kurzfristige Automotive-Forderungen wird ein vereinfachter Ansatz angewendet, der zur Bildung zusätzlicher Wertberichtigungen auf gesunde Forderungen auf Basis einer Übergangsmatrix führt. Die erwarteten Auswirkungen dieses neuen Wertminderungsmodells sind nicht wesentlich.
Im Segment Absatzfinanzierung wurde eine neue Wertberichtigungsmethode eingehend analysiert. Daraus folgt, dass alle Finanzinstrumente im Anwendungsbereich des Standards nach den folgenden Regeln potenziell einer Wertminderung für erwartete Kreditausfälle unterliegen:
| • | Bei der erstmaligen Erfassung wird eine Wertminderung des Instruments in Höhe des erwarteten Kreditrisikos von 12 Monaten erfasst. |
| • | Wenn sich das Kreditrisiko nach dem erstmaligen Ansatz signifikant verschlechtert, wird eine Wertminderung des Instruments in Höhe der erwarteten Verluste während der Laufzeit des Instruments erfasst. |
Da IFRS 9 die Definition des Ausfallrisikos nach IAS 39 nicht ändert, wird der Konzern weiterhin dieselben Definitionen von zweifelhaften und gefährdeten Forderungen verwenden. Es ist zu beachten, dass das im Segment Absatzfinanzierung verwendete Rechnungslegungskonzept „zweifelhaft“ dem Baseler Konzept des „Ausfalls“ sehr ähnlich ist.
Das neue Wertminderungsmodell umfasst Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert über die sonstigen Bestandteile des Gesamtergebnisses bilanziert werden, und muss die beobachtete Verschlechterung des Kreditrisikos widerspiegeln.
Um die Kohärenz zwischen seiner aufsichtsrechtlichen Risikomanagementpolitik und seiner Bilanzierungsmethode zur Bildung von Rückstellungen zu gewährleisten, wird das Segment Absatzfinanzierung in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Baseler Ausschusses und der Europäischen Bankaufsichtsbehörde die für seine Berechnungen erforderlichen IFRS-9-Parameter so weit wie möglich anhand der bestehenden Baseler Regeln generieren. Um IFRS 9 zu erfüllen, müssen jedoch die Parameter für die vom AIRB-Ansatz (Advanced Internal Rating Based) betroffenen Portfolios angepasst werden, um wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Prognosen sowie aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen, die zum Abschlussstichtag nicht ausreichend berücksichtigt werden (im Gegensatz zur Verwendung der „Bottom of cycle“-Bewertung des aufsichtsrechtlichen Umfelds oder des langfristigen historischen Durchschnitts).
Für Kunden- und Händlerdarlehen und -finanzierungen, Finanzierungsleasing sowie unwiderrufliche Finanzierungszusagen und -garantien wird daher ein Ansatz auf Basis von Baseler Kreditrisikomodellen umgesetzt. Diese Vermögenswerte machen mehr als 85 % der von IFRS 9 erfassten finanziellen Vermögenswerte aus. Für andere Vermögenswerte wird ein Standardansatz auf der Grundlage einer vereinfachten Methode angewandt, da diese Portfolios nicht signifikant sind.
Die Messung der Auswirkungen der Anwendung dieser neuen Methoden auf den Konzernabschluss wird derzeit abgeschlossen und sollte zu einer Erhöhung der Wertminderung führen, wenn auch mit geringer Wesentlichkeit.
Für das Hedge Accounting wird der Konzern IFRS 9 zur Dokumentation seiner Mikro-Hedging-Aktivitäten anwenden, und die in IAS 39 festgelegten Rechnungslegungsgrundsätze werden bis zu einer weiteren Änderung der IFRS weiterhin für die Dokumentation von Makro-Hedging-Aktivitäten angewendet.
IFRS 9 ist ab dem 1. Januar 2018 verpflichtend anzuwenden und kann vorzeitig angewendet werden. Die sich aus der Anwendung von IFRS 9 ergebenden Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Abschluss zum 31. Dezember 2018 unter Anwendung der folgenden Vereinfachungen rückwirkend angewendet:
| • | Die zu Vergleichszwecken dargestellte konsolidierte Jahresrechnung 2017 wird für die Anwendung von IFRS 9 nicht neu bewertet und ist damit identisch mit den nach den Rechnungslegungsgrundsätzen des IAS 39 veröffentlichten Zahlen für N-1. „Finanzinstrumente – Ansatz und Bewertung“; |
| • | Unterschiede im Buchwert von finanziellen Vermögenswerten zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 werden im Eigenkapital unter den Rücklagen und der Neubewertung von Finanzinstrumenten erfasst. |
Die Bewertung der Auswirkungen von IFRS 15 und IFRS 9 für die Nissan-Gruppe wird derzeit abgeschlossen.
Am 9. November 2017 veröffentlichte die Europäische Union im Amtsblatt IFRS 16 „Leases“, der IAS 17 und die damit verbundenen IFRIC- und SIC-Interpretationen ersetzen und die bisherige Unterscheidung zwischen „Operating Lease“ und „Finance Lease“ für den Leasingnehmer aufheben wird. Nach IFRS 16 bilanziert der Leasingnehmer einen Vermögenswert im Zusammenhang mit dem Nutzungsrecht und eine finanzielle Verbindlichkeit, die die Leasingverpflichtung darstellt. Der Nutzungsrechtsgegenstand wird abgeschrieben und die Leasingverbindlichkeit zunächst mit dem Barwert der Leasingraten über die Laufzeit des Leasingverhältnisses angesetzt. Der Barwert wird mit dem impliziten Zinssatz des Leasingvertrages berechnet, sofern dieser leicht bestimmbar ist, oder mit dem inkrementellen Fremdkapitalzinssatz. IFRS 16 ist jedoch in Bezug auf die Behandlung von Leasingverträgen durch den Leasinggeber dem bestehenden Standard sehr ähnlich.
Der Konzern arbeitet derzeit an der Identifizierung seiner Leasingverträge, die in den Anwendungsbereich von IFRS 16 fallen, und prüft deren Bewertung nach dem neuen Standard. Zum jetzigen Zeitpunkt stellen Immobilien-Leasingverträge die Hauptverpflichtungen des Konzerns dar und werden die meisten der angepassten Verträge ausmachen.
Eine Bewertung der Auswirkungen der Anwendung dieses Standards ist noch nicht verfügbar, aber aufgrund der Besonderheiten von Leasingverträgen, die einen gebührenfreien Rücktritt vor Vertragsende ermöglichen, sind unwiderrufliche Leasingverpflichtungen, die in Anmerkung 28 A1 des Anhangs zu den Jahresabschlüssen von 2017 aufgeführt sind, noch nicht vollständig repräsentativ für die finanzielle Verbindlichkeit, die in Anwendung von IFRS 16 anzusetzen ist. Die negativen Auswirkungen der Anwendung dieses Standards auf die finanzielle Verbindlichkeit sowie die positiven Auswirkungen auf die operative Marge und den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit werden derzeit analysiert.
IFRS ist ab dem 1. Januar 2019 verpflichtend anzuwenden. Der Konzern beabsichtigt nicht, den Standard vorzeitig anzuwenden. Die Modalitäten der Erstanwendung von IFRS 16 sind noch nicht festgelegt.
A2 – Von der AVTOVAZ-Gruppe angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Abschlüsse der AVTOVAZ-Gruppe, die von Renault ab dem 31. Dezember 2016 vollkonsolidiert werden, werden nach den vom IASB herausgegebenen IFRS erstellt. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen wie in Anmerkung 2 beschrieben weitestgehend denen der Renault Gruppe. Einige wenige Ausnahmen davon werden in den entsprechenden Abschnitten der Anmerkung 2 gesondert angegeben.
Sie betreffen die Nutzungsdauern für Sachanlagen (Anmerkung 2-L), die Definition der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Anmerkung 2-M) und die Bewertungsmethode für die Anschaffungs- und Herstellungskosten abgehender Vorräte (Anmerkung 2-O).
B – Schätzungen und Beurteilungen
Bei der Erstellung seines Jahresabschlusses muss Renault Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die sich auf den Buchwert bestimmter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, Ertrags- und Aufwandsposten sowie auf die in bestimmten Anmerkungen gemachten Angaben auswirken. Renault überprüft seine Schätzungen und Beurteilungen regelmäßig, um Erfahrungen aus der Vergangenheit und andere Faktoren zu berücksichtigen, die unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten als relevant erachtet werden.
Sollten Änderungen dieser Annahmen oder Umstände nicht wie erwartet eintreten, können die in den künftigen Konzernabschlüssen von Renault ausgewiesenen Werte von den Schätzungen zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses abweichen.
Für die Aufteilung des Kaufpreises von AVTOVAZ wurde der beizulegende Zeitwert der zum 31. Dezember 2016 übertragenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ermittelt (Erläuterung 3-B). Diese Bewertungen, die von Schätzungen und Beurteilungen abhängig sind, betrafen folgende Positionen: Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, Finanzanlagen und sonstige Vermögenswerte, latente Steuern, Kundenforderungen, Finanzverbindlichkeiten, sonstige Verbindlichkeiten und Rückstellungen.
Die wesentlichen Posten des Konzernabschlusses, die von Schätzungen und Beurteilungen zum 31. Dezember 2017 abhängig sind, sind im Wesentlichen
| • | Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten und deren Abschreibungsdauer (Anmerkungen 2-K und 10-A) |
| • | etwaige Wertminderungen des Anlagevermögens (Anmerkungen 2-M und 11) und der betrieblichen Forderungen (Anmerkungen 16 und 17) |
| • | der erzielbare Wert von geleasten Fahrzeugen, die als Sachanlagen oder Vorräte klassifiziert sind (Anmerkungen 2-G, 10-B und 14) |
| • | Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, insbesondere Nissan (Anmerkungen 2-M, 12 und 13) |
| • | Forderungen aus der Absatzfinanzierung (Anmerkungen 2-G und 15) |
| • | Ansatz latenter Steuern (Anmerkungen 2-I und 8) |
| • | Rückstellungen, insbesondere Rückstellungen für Fahrzeug- und Batteriegarantien (Anmerkung 2-G), Rückstellungen für Pensionen und sonstige langfristige Personalvorsorgeverpflichtungen (Anmerkung 2-S und 19) sowie Rückstellungen für Personalanpassungsmaßnahmen (Anmerkung 2-T und 6-A) und Rückstellungen für rechtliche und steuerliche Risiken (Anmerkung 20); |
| • | der Wert der Aktiva im Iran, die im Wesentlichen aus Aktien, einem Gesellschafterdarlehen und kommerziellen Forderungen bestehen (Anmerkung 6-D), und im Allgemeinen der Wert der Vermögenswerte des Konzerns in allen Bereichen, die von Länderrisiken betroffen sind. |
C - Konsolidierungsgrundsätze
Der Konzernabschluss umfasst die Abschlüsse aller Unternehmen, die ausschließlich vom Konzern direkt oder indirekt kontrolliert werden (Tochterunternehmen). Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert, wenn sie als Joint Ventures klassifiziert werden, und auf der Grundlage des prozentualen Anteils, der für jede Bilanz- und GuV-Position spezifisch ist, konsolidiert, wenn sie als Joint Operations klassifiziert werden.
Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss ausübt (assoziierte Unternehmen), werden auf der Grundlage des Eigenkapitals in den Abschluss einbezogen.
Wesentliche konzerninterne Transaktionen und nicht realisierte Zwischenergebnisse werden eliminiert.
Beteiligungen an nicht wesentlichen Unternehmen, die nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen sind, obwohl sie die oben genannten Kriterien erfüllen, werden unter den sonstigen langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Ihre Konsolidierung hätte keine nennenswerten Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da es sich um konzernfinanzierte Unternehmen handelt, deren Verluste gegebenenfalls durch außerplanmäßige Abschreibungen erfasst werden, und für die gilt:
| • | dass nahezu alle ihre Einkäufe von Konzerngesellschaften erworben werden; oder |
| • | dass die Gesellschaft nahezu alle Verkaufstransaktionen mit den Konzerngesellschaften abwickelt. |
Put-Optionen auf Minderheitenanteile werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und in der Konzernbilanz unter entsprechender Anpassung des Eigenkapitals unter den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
D – Darstellung des Konzernabschlusses
Bewertungsgrundlage
Der Konzernabschluss wird im Einklang mit den IFRS-Vorschriften und mit Ausnahme bestimmter Kategorien von Vermögenswerten und Schulden nach dem Anschaffungswertprinzip erstellt. Die betroffenen Kategorien werden in den folgenden Anmerkungen näher erläutert.
Betriebsergebnis und operative Marge
Das Betriebsergebnis umfasst alle Erlöse und Kosten, die direkt mit den Aktivitäten des Konzerns in Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob sie wiederkehrend sind oder aus einmaligen Entscheidungen oder Vorgängen resultieren, wie z. B. Restrukturierungskosten. Die operative Marge entspricht dem Betriebsergebnis vor sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen, die naturgemäß ungewöhnlich oder signifikant sind und die Vergleichbarkeit der Marge beeinträchtigen könnten. Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen umfassen:
| • | Restrukturierungskosten im Zusammenhang mit eingestellten Aktivitäten und Personalanpassungskosten |
| • | Gewinne oder Verluste aus dem teilweisen oder vollständigen Verkauf von Unternehmen oder Betriebsteilen, Gewinne oder Verluste aus dem vollständigen oder teilweisen Verkauf von Anteilen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, sonstige Gewinne oder Verluste aufgrund von Änderungen des Konsolidierungskreises, wie z. B. aus dem Erwerb der Kontrolle über Unternehmen im Sinne von IFRS 10, die zuvor nach der Equity-Methode bilanziert wurden, sowie direkte Anschaffungskosten für Unternehmen, die voll konsolidiert oder auf der Grundlage des prozentualen Anteils an der Beteiligung konsolidiert werden |
| • | Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen oder immateriellen Vermögenswerten (ausgenommen Verkäufe von vermieteten Vermögenswerten) |
| • | Wertminderungen auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte (ohne Firmenwerte von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures) |
| • | ungewöhnliche Sachverhalte, d. h. Erträge und Aufwendungen, die in ihrer Häufigkeit, Art oder Höhe ungewöhnlich sind und sich auf wesentliche Rechtsstreitigkeiten oder Wertminderungen von betrieblichen Forderungen beziehen |
Ergebnisanteil von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ausgewiesene Ergebnisanteil von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures umfasst den Anteil an den Gewinnen oder Verlusten dieser Unternehmen sowie die Wertminderungen und Wertaufholungen dieser Unternehmen (Anmerkung 2-M). Die gebuchte Wertminderung ist auf den Restbuchwert der Beteiligung begrenzt, sofern keine zusätzliche Verpflichtung eingegangen wurde.
Der Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf oder dem Verlust eines maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Kontrolle über assoziierte Unternehmen und Joint Ventures, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, sowie der Gewinn oder Verlust aus dem Erwerb der Kontrolle über Unternehmen im Sinne von IFRS 10, die bereits konsolidiert, aber nicht beherrscht werden, wird in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen. Das schließt Übertragungen von kumulierten Umrechnungsdifferenzen während des Zeitraums ein, in dem das Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert wurde.
Der Konzern bilanziert für alle Differenzen zwischen den Buch- und Steuerwerten seiner Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures eine latente Steuerschuld auf Dividendenausschüttungen (Anmerkung 2-I). Diese Steuern sind in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns in den laufenden und latenten Steuern enthalten.
Geschäfts- oder Firmenwerte, die sich auf assoziierte Unternehmen und Joint Ventures beziehen, sind im Wert der betreffenden Unternehmen enthalten, wie er in der Konzernbilanz unter den Vermögenswerten ausgewiesen ist. Im Falle einer Wertminderung wird ein Wertminderungsaufwand verbucht und über den Ergebnisanteil von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ausgewiesen (Anmerkung 2-J).
Anschaffungskosten im Zusammenhang mit Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures sind in den Anschaffungskosten dieser Beteiligungen enthalten.
Kreuzbeteiligungen zwischen einem konsolidierten Unternehmen und einem assoziierten Unternehmen werden bei der Bewertung der Anteile an dem assoziierten Unternehmen, wie sie in den Vermögenswerten der Bilanz ausgewiesen werden, neutralisiert. Die 15%ige Beteiligung von Nissan an Renault wird daher bei der Bewertung der in der Konzernbilanz ausgewiesenen Beteiligung an Nissan neutralisiert (Anmerkung 12).
Dividenden von nicht börsennotierten assoziierten Unternehmen und Joint Ventures sind im Automotive-Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit enthalten. Dividenden von börsennotierten assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, d. h. Nissan, sind hingegeben nicht im operativen Cashflow der Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) enthalten.
Ausweisung nach Geschäftssegment
Die nach Geschäftssegmenten aufgeschlüsselten Informationen basieren auf der internen Berichterstattung an das Executive Committee, das als „Chief Operating Decision-Maker“ bezeichnet wird. Diese Informationen werden nach den für den Konzernabschluss geltenden IFRS erstellt. Alle Finanzdaten des Konzerns sind den Geschäftssegmenten zugeordnet. Die Spalten „Konzerninterne Transaktionen“ und „Transaktionen innerhalb von Automotive“ sind für Transaktionen zwischen den Segmenten reserviert, die zu marktnahen Konditionen erfolgen. Dividendenzahlungen des Segments Absatzfinanzierung an das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) sind im Finanzergebnis des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) erfasst.
Die Kennzahl zur Beurteilung der Segmentleistung ist die operative Marge.
Neben den Steuern und dem Anteil der assoziierten Unternehmen am Nettoertrag werden die Erträge und Aufwendungen aus der Absatzfinanzierung als operative Posten ausgewiesen. Der sich aus der französischen Konzernbesteuerung ergebende Steuereffekt ist im Steueraufwand des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) erfasst.
Die Aktiva und Passiva sind segmentspezifisch. Forderungen, die vom Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) an die Absatzfinanzierungsgesellschaften abgetreten werden, behandelt der Abtretungsempfänger als Betriebsvermögen, sofern die Risiken und Chancen in wesentlichen Teilen übertragen werden. Bei diesen Forderungen handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen an das Händlernetz.
Fahrzeuge und Batterien, für die das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) eine Rückkaufverpflichtung hat, sind in den Aktiva des Segments enthalten. Wenn diese Aktiva durch das Segment Absatzfinanzierung finanziert werden, weist das Segment Absatzfinanzierung eine Forderung gegenüber dem Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) aus.
Kurz- und langfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Forderungen aus der Absatzfinanzierung, sonstige Wertpapiere, Derivate, Darlehen und Finanzverbindlichkeiten des Segments Absatzfinanzierung (ausgenommen rückzahlbare Aktien und nachrangige Darlehen) werden als kurzfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten behandelt, weil sie im normalen Geschäftszyklus dieses operativen Segments zum Einsatz kommen.
Für die Automotive-Segmente werden neben den direkt mit dem Geschäftszyklus in Zusammenhang stehenden Positionen alle innerhalb eines Jahres fälligen Vermögenswerte und Schulden als kurzfristig klassifiziert.
E – Umrechnung der Jahresabschlüsse ausländischer Gesellschaften
Die Berichtswährung des Konzerns ist der Euro.
Bei ausländischen Gesellschaften entspricht die funktionale Währung in der Regel der lokalen Währung. In den Fällen, in denen die meisten Transaktionen in einer anderen Währung abgewickelt werden, wird diese als funktionale Währung übernommen.
Um festzustellen, ob sich ein Land in einer Hyperinflation befindet, nutzt der Konzern die von der International Task Force des AICPA (American Institute of Certified Public Accountants) veröffentlichte Liste. Keines der Länder, in denen Renault eine bedeutende Geschäftstätigkeit unterhält, stand 2017 auf dieser Liste.
Die Abschlüsse ausländischer Gesellschaften werden in ihrer funktionalen Währung erstellt und anschließend wie folgt in die Berichtswährung des Konzerns umgerechnet:
| • | Die Umrechnung der zum Anschaffungswert angesetzten Posten der Finanzlage, die nicht Bestandteil des Eigenkapitals sind, erfolgt zum Stichtagskurs. |
| • | Die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit dem Durchschnittskurs des Zeitraums umgerechnet. |
| • | Die Umrechnungsdifferenz ist eine der sonstigen Komponenten des Gesamtergebnisses und hat daher keinen Einfluss auf das Konzernergebnis. |
Geschäfts- oder Firmenwerte, die bei einem Zusammenschluss mit einem ausländischen Unternehmen entstehen, werden als Vermögenswert oder Verbindlichkeit des erworbenen Unternehmens behandelt. Deshalb werden sie in der funktionalen Währung des jeweiligen Unternehmens ausgedrückt und zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Bei Verkauf eines ausländischen Unternehmens werden die kumulierten Umrechnungsdifferenzen auf seinen Vermögenswerten und Schulden in der Gewinn- und Verlustrechnung in die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen umgebucht.
F –Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften
In einer anderen Währung als der funktionalen Währung des betreffenden Unternehmens getätigte Geschäftsvorgänge werden zunächst in die funktionale Währung umgerechnet und mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion erfasst.
Für Berichtszwecke werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in anderen Währungen als der funktionalen Währung zum Stichtagskurs umgerechnet. Alle sich daraus ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst. Eine Ausnahme bilden Kursgewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten, die zur Absicherung einer Nettoinvestition in eine wirtschaftlich selbständige Teileinheit bestimmt sind (Anmerkung 2-X).
Die folgenden Effekte werden daher im Nettoertrag erfasst:
Umrechnungsdifferenzen aus dem Finanzgeschäft der Segmente Automotive sind im Finanzergebnis enthalten. Die übrigen Umrechnungsdifferenzen sind in der operativen Marge enthalten. Die Bewertung und Erfassung der Derivate erfolgt wie in Anmerkung 2-X beschrieben.
G – Umsatzerlöse und Marge
Die Umsatzerlöse umfassen alle Erlöse aus dem Verkauf von Automobilwaren des Konzerns, die damit verbundenen Dienstleistungen sowie die verschiedenen Absatzfinanzierungsprodukte, die die Konzerngesellschaften an ihre Kunden vermarkten.
Realisierung des Verkaufs von Waren und Dienstleistungen und der Margen
| • | Realisierung von Verkäufen und Margen |
Verkäufe von Automobilwaren werden realisiert, wenn die Waren dem Vertriebsnetz bei konzernfremden Händlern zur Verfügung gestellt werden, bzw. bei Direktverkäufen mit der Lieferung an den Endverbraucher. Die Umsatzrendite wird bei normalen Umsätzen der Automotive-Segmente einschließlich der Umsätze mit zugehörigen Finanzierungsverträgen (Kredit- oder Finanzierungsleasing) sofort realisiert. Kein Verkauf wird hingegen erfasst, wenn ein Automobilartikel (Fahrzeug oder Elektroautobatterie) durch ein Operating Lease einer Konzernfinanzgesellschaft gedeckt ist oder der Konzern eine Rückkaufverpflichtung mit hoher Anwendungswahrscheinlichkeit eingegangen ist, falls die Vertragslaufzeit einen ungenügenden Teil der Nutzungsdauer des Gegenstands abdeckt.
In diesen Fällen werden die Transaktionen als Operating Leases erfasst und sind in den Umsatzerlösen enthalten. Die Differenz zwischen dem vom Kunden bezahlten Preis und dem Rückkaufpreis wird als Mieteinnahmen behandelt und über den Zeitraum verteilt, in dem der Automobilartikel dem Kunden zur Verfügung steht. Die Herstellungskosten für den betreffenden neuen Automobilartikel werden bei Verträgen mit einer Vertragslaufzeit von weniger als einem Jahr in den Vorräten erfasst und bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in den Sachanlagen unter den an Kunden vermieteten Sachanlagen ausgewiesen. Aus dem Verkauf des Automobilartikels als Gebrauchtfahrzeug am Ende des Leasingverhältnisses resultiert die Realisierung von Umsatzerlösen und der damit verbundenen Marge. Der prognostizierte Wiederverkaufswert berücksichtigt die jüngsten bekannten Entwicklungen auf dem Gebrauchtwagenmarkt, aber auch die zukünftig zu erwartenden Entwicklungen über den Zeitraum, in dem die Automobilgüter verkauft werden.
Sie können sowohl von externen (Wirtschaftslage, Besteuerung) als auch von internen Faktoren (Änderung des Sortiments, niedrigere Herstellerpreise) beeinflusst werden. Sobald ein Verlust aus der Weiterveräußerung zu erwarten ist, wird eine Rückstellung (wenn sich der Automobilartikel im Vorratsvermögen befindet) oder eine zusätzliche Abschreibung (wenn der Automobilartikel im Sachanlagevermögen inbegriffen ist) gebildet, um den Verlust zu decken. Wenn die Gesamtposition des Leasingvertrages (Mieteinnahmen und Wiederverkaufserlös) einen Verlust aufweist, wird ebenfalls sofort eine zusätzliche Rückstellung gebildet, um den zukünftigen Verlust abzudecken.
| • | Verkaufsförderungsprogramme |
Wenn sie auf der Menge oder dem Preis der verkauften Produkte basieren, werden die Kosten dieser Programme bei der Erfassung der entsprechenden Umsätze von den Umsatzerlösen abgezogen. Andernfalls sind die Kosten in den Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten enthalten. Werden Programme nach dem Verkauf genehmigt, wird bei der Entscheidung eine Rückstellung gebildet.
Gelegentlich organisiert der Konzern Werbekampagnen, die den Endverbrauchern zinsverbilligte Kredite anbieten. Die Kosten dieser Geschäfte werden sofort erfasst, wenn die angebotenen Zinssätze die Refinanzierungs- und Verwaltungskosten nicht abdecken können. Andernfalls werden über die Laufzeit des Darlehens die Erlöse aus der Absatzfinanzierung belastet.
| • | Garantie |
Die geschätzten oder angefallenen Kosten im Zusammenhang mit Produkt- oder Teilegarantien des Herstellers, die nicht durch Versicherungen abgedeckt sind, werden bei der Erfassung der Verkäufe als Aufwand erfasst. Rückstellungen für Kosten, die Renault zu tragen hat, werden auf der Grundlage der beobachteten Daten nach Modell und Motor, d. h. der Höhe der Kosten, und ihrer Verteilung über die Garantiezeiträume des Herstellers bewertet. Im Falle von Produktrückrufen infolge von Ereignissen, die nach dem Inverkehrbringen des Fahrzeugs auftreten, werden Rückstellungen gebildet, um die anfallenden Kosten zu decken, sobald die Entscheidung über die Durchführung der Rückrufaktion gefallen ist. Forderungen gegenüber Zulieferern werden von den Gewährleistungsaufwendungen abgezogen, wenn es als praktisch sicher gilt, dass sie eingezogen werden.
| • | Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Automobilprodukten |
Renault bietet seinen Kunden verlängerte Garantie- und Wartungsverträge an, deren Erträge und Margen über die Vertragslaufzeit verbucht werden.
Realisierung der Umsatzerlöse aus der Absatzfinanzierung und der operativen Marge
| • | Umsatzerlöse aus der Absatzfinanzierung |
Umsatzerlöse aus der Absatzfinanzierung resultieren aus der Finanzierung des Verkaufs von Fahrzeugen an Händler und Endverbraucher. Diese Finanzierungen erfolgen in Form von Darlehen der Gesellschaften des Segments Absatzfinanzierung und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bilanziert. Die Erträge aus diesen Verträgen werden unter Berücksichtigung eines konstanten Zinssatzes über den Zeitraum berechnet und sind in den Umsatzerlösen enthalten.
| • | Kosten der Absatzfinanzierung |
Die Kosten der Absatzfinanzierung werden als Betriebsaufwand betrachtet und sind in der operativen Marge enthalten. Im Wesentlichen umfassen sie Zinsen, die von Absatzfinanzierungsgesellschaften zur Refinanzierung ihrer Kundenkreditgeschäfte angefallen sind, sonstige Kosten und Erträge, die in direktem Zusammenhang mit der Verwaltung dieser Art der Refinanzierung stehen (temporäre Anlagen, Absicherung und Management von Währungs- und Zinsrisiken), sowie Kosten für Risiken, die nicht mit der Refinanzierung von Forderungen zusammenhängen. Die Refinanzierung erfolgt aus diversifizierten Quellen: öffentliche und private Anleihen, öffentliche und private Verbriefungen, die durch Kredite der Automotive-Segmente abgesichert sind, handelbare Schuldtitel, gesammelte Ersparnisse und Finanzierungen von Kreditinstituten u.ä.
| • | Provisionen für Geschäftsvermittler |
Provisionen werden als externe Vertriebskosten behandelt und daher als Abschlusskosten aktiviert, um einen konstanten Zinssatz über die Laufzeit der Finanzierungsverträge zu erhalten.
| • | Wertberichtigung von Forderungen |
Für die eingetretenen Verluste wird eine Wertberichtigung vorgenommen, um das Risiko der Nichterstattung von Forderungen abzudecken. Diese Wertminderung erfolgt für Forderungen aus der Absatzfinanzierung individuell (statistisch oder fallweise). Bei der Händlerfinanzierung wird sie bei zweifelhaften Forderungen im Einzelfall und bei gesunden Forderungen im Kollektiv (statistischer Ansatz oder interne Expertise) ermittelt. Jede Forderung mit dem Risiko einer teilweisen oder vollständigen Nicht-Einziehung wird spätestens dann als zweifelhafte Forderung klassifiziert, wenn sie um mehr als drei Monate überfällig ist, und als gefährdete zweifelhafte Forderung, wenn sich die Finanzlage des Schuldners erheblich verschlechtert hat, und spätestens ein Jahr nach der Klassifizierung als zweifelhaft. Wertminderungen werden entsprechend erfasst.
Die Ermittlung der Wertminderung für das Länderrisiko erfolgt auf Basis des Kreditrisikos, dem Schuldner bei einem längerfristig anhaltenden, kontinuierlichen Rückgang des wirtschaftlichen Umfelds des Landes ausgesetzt sind. Für Länder, die nicht der Eurozone angehören und deren Rating von Standard & Poor‘s mit niedriger als BBB+ angesetzt wird, erfolgt grundsätzlich eine Wertminderung. Im aktuellen RCI Banque Portfolio sind dies Argentinien, Brasilien, Marokko und Rumänien. Die Ermittlung der Wertminderung erfolgt durch Anwendung einer prognostizierten Ausfallquote (Ausfallwahrscheinlichkeit) und einer Ausfallquote auf ausstehende Kundenforderungen der Absatzfinanzierung, die nicht bereits einzeln, gruppiert nach Ländern, wertberichtigt wurden. Die Vermögenswerte der Händlerfinanzierung sind bereits durch eine Wertminderung des Händlernetzes gedeckt, die auf einer ähnlichen Berechnungsgrundlage beruht.
H – Finanzertrag (-aufwand)
Die Kosten der Netto-Finanzverschuldung umfassen die Kosten der Brutto-Finanzverschuldung abzüglich der Erträge aus liquiden Mitteln und Finanzanlagen der Automotive-Segmente. Die Kosten der Brutto-Finanzverschuldung setzen sich aus den Erträgen und Aufwendungen zusammen, die durch die Finanzschulden der Automotive-Segmente während der Berichtsperiode generiert wurden. Das schließt die Auswirkungen des effektiven Teils der entsprechenden Zinssicherungsgeschäfte ein.
Die sonstigen finanziellen Erträge und Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Marktwertveränderungen der rückkaufbaren Aktien der Renault SA, die Nettozinsen der Pensionsrückstellungen sowie Dividenden und Wertminderungen von Gesellschaften, die weder von der Gruppe kontrolliert werden noch unter deren maßgeblichem Einfluss stehen.
I – Ertragssteuer
Der Konzern bilanziert für alle temporären Differenzen zwischen den steuerlichen und den Buchwerten von Vermögenswerten und Schulden in der Konzernbilanz latente Steuern. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit dem zum Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen gültigen Steuersatz. Jede einzelne steuerliche Einheit (juristische Person, Einrichtung oder Gruppe von Einheiten, die Steuern an die Steuerverwaltung zahlt), die befugt ist, ihre tatsächlichen Steuerforderungen und -verbindlichkeiten zu verrechnen, weist latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten netto aus. Der Ansatz aktiver latenter Steuern hängt von der Wahrscheinlichkeit einer künftigen Realisierung ab.
Bei assoziierten Unternehmen und Joint Ventures wird für alle Differenzen zwischen Buchwert und Steuerwert der gehaltenen Anteile eine latente Steuerschuld auf Dividendenausschüttungen gebildet.
Steuergutschriften, die nur gegen ein zu versteuerndes Ergebnis verwendet werden können, werden als Abzug von der zu zahlenden Ertragssteuer erfasst. Steuergutschriften, die unabhängig davon, ob die Gesellschaft einen zu versteuernden Gewinn erzielt, einbringbar sind, werden mit dem entsprechenden Aufwand verrechnet.
J – Geschäfts- oder Firmenwert
Anteile ohne beherrschenden Einfluss („Minderheitenanteile“) werden mit dem beizulegenden Zeitwert (Full-Goodwill-Methode) oder mit ihrem Anteil am beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden (Partial-Goodwill-Methode) angesetzt. Bisher hat Renault nur Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert, der nach der Partial-Goodwill-Methode bewertet wurde. Die Wahl der Methode wird im Einzelfall getroffen. Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich oder bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bilanziert.
Geschäfts- oder Firmenwert, der sich auf assoziierte Unternehmen und Joint Ventures bezieht, ist im Wert der betreffenden Unternehmen enthalten, wie er in der Konzernbilanz unter den Vermögenswerten ausgewiesen ist. Im Falle einer Wertminderung wird ein Wertminderungsaufwand verbucht und über den Ergebnisanteil von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ausgewiesen.
Der Erwerb von zusätzlichen Beteiligungen im Hinblick auf nicht beherrschende Anteile an Unternehmen, die vom Konzern beherrscht werden, wird als Eigenkapitaltransaktion behandelt. Der positive oder negative Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten der Anteile und dem Buchwert der erworbenen Anteile ohne beherrschenden Einfluss wird im Eigenkapital erfasst.
K – Forschungs- und Entwicklungsausgaben
Entwicklungskosten, die zwischen der Entscheidung, mit der Entwicklung eines neuen Fahrzeugs oder einer neuen Komponente (z. B. Motor oder Getriebe) zu beginnen, und der anschließenden Freigabe für die Massenproduktion anfallen, werden als immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Die Abschreibung erfolgt linear ab dem Zeitpunkt der Serienfreigabe über die voraussichtliche Nutzungsdauer des Fahrzeugs oder Teils, die zunächst nicht länger als sieben Jahre beträgt. Die Nutzungsdauer wird regelmäßig überprüft und anschließend angepasst, wenn ein signifikanter Unterschied zur ursprünglichen Schätzung besteht. Die aktivierten Entwicklungskosten umfassen im Wesentlichen die Kosten für Prototypen, die Kosten für Studien, die von externen Firmen in Rechnung gestellt werden, die Kosten für das dem Projekt zugeordnete Personal und einen Anteil der Gemeinkosten, der ausschließlich für Entwicklungsaktivitäten entfiel.
Fremdkapitalkosten, die direkt der Entwicklung eines Projekts zugerechnet werden können, das vor der Inbetriebnahme mindestens 12 Monate Vorbereitungszeit erforderte, sind im Bruttowert des Vermögenswertes, der ein „qualifizierter Vermögenswert“ ist, enthalten. Der Aktivierungssatz für Fremdkapitalkosten ist so begrenzt, dass die aktivierten Fremdkapitalkosten nicht höher sind als die gesamten Fremdkapitalkosten des Jahres. Wenn ein Projekt durch eine bestimmte Kreditaufnahme finanziert wird, entspricht der Kapitalisierungszinssatz dem Zinssatz für die Kreditaufnahme.
Aufwendungen, die vor der Entscheidung über den Beginn der Produktentwicklung anfallen, werden in der Periode, in der sie anfallen, wie Forschungskosten als Kosten erfasst. Aufwendungen, die nach dem Beginn der Massenproduktion anfallen, werden als Herstellungskosten behandelt.
L – Sachanlagen
Der Bruttowert der Sachanlagen entspricht den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Planungs- und Vorbereitungskosten sind in den Herstellungskosten des Vermögenswertes enthalten.
Die Herstellungskosten des Sachanlagevermögens enthalten auch die während der Bauphase anfallenden Finanzierungskosten – nach der gleichen Methode wie bei den immateriellen Vermögenswerten. Wenn ein Projekt durch eine bestimmte Kreditaufnahme finanziert wird, entspricht der Kapitalisierungszinssatz dem Zinssatz für die Kreditaufnahme.
Erhaltene Investitionszuschüsse werden vom Bruttowert der betreffenden Vermögenswerte abgezogen.
Nachträgliche Ausgaben für Sachanlagen, mit Ausnahme derjenigen, die zur Steigerung der Produktivität oder Verlängerung der Nutzungsdauer eines Vermögenswertes anfallen, werden bei ihrem Anfall als Aufwand erfasst.
Vermögenswerte, die vom Konzern im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen genutzt werden, werden als kreditfinanzierte Vermögenswerte behandelt.
An Kunden vermietete Sachanlagen sind Fahrzeuge und Batterien, die von einer Konzernfinanzgesellschaft, für die der Konzern eine Rückkaufverpflichtung eingegangen ist, über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr geleast werden, oder Fahrzeuge, die im Rahmen einer Vereinbarung einschließlich einer Rückkaufklausel verkauft werden (siehe Anmerkung 2-G).
Abschreibung
Im Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) und im Segment Absatzfinanzierung erfolgt die Abschreibung linear über die folgenden geschätzten Nutzungsdauern:
| Gebäude(1) | 15 bis 30 Jahre |
| Spezialwerkzeuge | 2 bis 7 Jahre |
| Maschinen und andere Werkzeuge (außer Pressenstraßen) | 5 bis 15 Jahre |
| Pressenstraßen | 20 bis 30 Jahre |
| Sonstiges Sachanlagevermögen(2) | 4 bis 6 Jahre |
(1) Gebäude, die vor 1987 genutzt wurden, werden über einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren abgeschrieben.
(2) Ausgenommen sind geleaste Batterien, die je nach Modell über einen Zeitraum von 8 bis 10 Jahren abgeschrieben werden.
Die Nutzungsdauern werden regelmäßig überprüft und eine beschleunigte Abschreibung vorgenommen, wenn die Nutzungsdauer eines Vermögenswertes kürzer ist als die ursprünglich erwartete Nutzungsdauer, insbesondere wenn beschlossen wird, ein Fahrzeug oder eine Komponente vom Markt zu nehmen.
Die Abschreibung für das Segment AVTOVAZ erfolgt linear über Nutzungsdauern, die länger sein können als bei anderen Unternehmen der Renault-Gruppe: maximal 80 Jahre für Gebäude, 17 Jahre für bestimmte Werkzeuge, 20 Jahre für Maschinen und andere Werkzeuge und 13 Jahre für sonstige Sachanlagen.
M – Wertminderung
Wertminderung des Sachanlagevermögens (außer Leasinggegenstände)
Sachanlagen werden einem Werthaltigkeitstest unterzogen, sobald Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, wie z. B. wesentliche nachteilige Veränderungen des Marktes, in dem das Unternehmen tätig ist, oder Änderungen, die sich auf die Umstände und die Art und Weise der Nutzung der Vermögenswerte auswirken.
Für das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) werden Werthaltigkeitstests auf zwei Ebenen durchgeführt:
| • | Auf der Ebene der fahrzeugspezifischen Anlagen (einschließlich Komponenten) Die fahrzeugspezifischen (einschließlich komponentenspezifischen) Vermögenswerte setzen sich aus aktivierten Entwicklungskosten und Werkzeugen zusammen. Die Werthaltigkeitstests werden durchgeführt, indem der Nettobuchwert der Vermögenswerte mit dem erzielbaren Wert verglichen wird, der auf der Grundlage diskontierter zukünftiger Cashflows im Zusammenhang mit dem Fahrzeug und den zugehörigen Komponenten berechnet wird. |
| • | auf der Ebene anderer zahlungsmittelgenerierender Einheiten Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit ist definiert als eine zusammenhängende Teilmenge, die weitgehend unabhängige Cashflows generiert. Andere zahlungsmittelgenerierende Einheiten können eine wirtschaftliche Einheit (Werk oder Tochtergesellschaft) oder das gesamte Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) darstellen. Das Nettoanlagevermögen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten umfasst insbesondere den Geschäfts- oder Firmenwert, bestimmte Vermögenswerte und Kapazitätswerte sowie Komponenten des Umlaufvermögens. |
Für jede der beiden Ebenen werden Werthaltigkeitstests durchgeführt, indem der Nettobuchwert mit dem erzielbaren Wert verglichen wird. Der erzielbare Wert ist definiert als der höhere Wert aus Nutzungswert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten.
Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der Nutzung eines Vermögenswertes erwartet werden. Die zukünftigen Cashflows ergeben sich aus dem vom Management erstellten und validierten Businessplan sowie einem Endwert, der auf diskontierten normativen Cashflows nach Anwendung einer Wachstumsrate bis unendlich basiert. Darin enthalten sind auch die vom Segment Absatzfinanzierung an das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) gezahlten Dividenden, die in barer Form den Beitrag des Segments Absatzfinanzierung darstellen, der bei der internen Beurteilung der Projektrentabilität berücksichtigt wird. Die dem Businessplan zugrunde liegenden Annahmen umfassen Schätzungen der Marktentwicklung in den Ländern, in denen der Konzern tätig ist, und seines Anteils an diesen Märkten, Änderungen des Verkaufspreises von Produkten sowie der Preise für zugekaufte Komponenten und Rohstoffe. Als Diskontierungssatz vor Steuern wird der vom Unternehmen ermittelte gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensatz verwendet.
Liegt der erzielbare Wert unter dem Nettobuchwert, wird eine Wertminderung in Höhe des Unterschiedsbetrags bei den betreffenden Vermögenswerten vorgenommen.
Für das Segment Absatzfinanzierung wird mindestens einmal jährlich oder bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt, bei dem der Buchwert und der erzielbare Wert der Vermögenswerte verglichen werden. Der erzielbare Wert ist definiert als der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert (abzüglich Veräußerungskosten) und Nutzungswert. Der Nutzungswert basiert auf einem Marktansatz, der für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die sich aus juristischen Personen oder Gruppen von juristischen Personen im selben Land zusammensetzen, anhand von Multiplikatoren ermittelt wird. Für alle getesteten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird der gleiche Abzinsungssatz verwendet: ein risikofreier 10-Jahres-Satz, erhöht um die durchschnittliche Risikoprämie für den Sektor, in dem die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten tätig sind. Der Prognosezeitraum für Erträge und Verluste beträgt 1 Jahr.
Für AVTOVAZ werden auch Werthaltigkeitstests auf zwei Ebenen (für bestimmte Vermögenswerte und zahlungsmittelgenerierende Einheiten) durchgeführt: Die gesamte AVTOVAZ-Gruppe wird als eine zahlungsmittelgenerierende Einheit betrachtet, und es werden keine Tests für einzelne Fabriken oder Wirtschaftseinheiten durchgeführt.
Wertminderung von Anteilen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
Werthaltigkeitstests für Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures werden durchgeführt, sobald Hinweise auf eine Wertminderung, wesentliche nachteilige Veränderungen in den Märkten, in denen das Unternehmen tätig ist, oder einen wesentlichen oder langfristigen Rückgang des Börsenwertes vorliegen.
Die Werthaltigkeitstests werden in Übereinstimmung mit IAS 28 und IAS 36 durchgeführt, indem der Buchwert der Anteile an dem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture mit dem erzielbaren Betrag, der dem höheren Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht, verglichen wird. Der Nutzungswert entspricht dem Anteil des Barwerts der zukünftigen geschätzten Cashflows, der vom assoziierten Unternehmen oder Joint Venture erwartet wird. Wenn das assoziierte Unternehmen oder Joint Venture börsennotiert ist, entspricht der beizulegende Zeitwert dem Börsenwert.
Liegt der erzielbare Wert unter dem Buchwert, wird eine Wertminderung in Höhe der Differenz gegen die entsprechende Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture erfasst und über den Anteil am Jahresüberschuss (-verlust) von assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures in die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns einbezogen.
N – Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte sind langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten, die zur sofortigen Veräußerung zur Verfügung stehen und mit hoher Wahrscheinlichkeit veräußert werden können.
Langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten, die als zur Veräußerung gehalten gelten, werden mit dem niedrigeren Wert aus Nettobuchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet und erfasst. Sobald ein Vermögenswert als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird (oder einer Gruppe von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten angehört), werden keine weiteren Abschreibungen vorgenommen. Diese Vermögenswerte werden in einer bestimmten Zeile der Konzernbilanz ausgewiesen.
O – Vorräte
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen die direkten und indirekten Fertigungskosten sowie anteilige Fertigungsgemeinkosten auf der Grundlage eines normalen Aktivitätsgrades. Der normale Aktivitätsgrad wird von Standort zu Standort bewertet, um den Anteil der Fixkosten zu bestimmen, der im Falle einer unterdurchschnittlichen Aktivität auszuschließen ist.
Vorräte des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) und des Segments Absatzfinanzierung werden nach der FIFO-Methode (First In First Out) bewertet. Vorräte von AVTOVAZ werden zu gewichteten Durchschnittskosten bewertet.
Liegt der Nettoveräußerungswert unter dem Wert der Finanzlage, wird eine Wertminderung in Höhe der Differenz erfasst.
P – Abtretung von Forderungen
An Dritte abgetretene Forderungen (durch Verbriefung oder Diskontierung) werden aus dem Konzernvermögen ausgebucht, wenn auch die damit verbundenen Risiken und Chancen im Wesentlichen auf die betreffenden Dritten übertragen werden.
Gleiches gilt für die Zuordnung zwischen den Segmenten Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung.
Q – Eigene Aktien
Eigene Aktien sind Aktien, die für die Zwecke von Aktienoptionsplänen, leistungsbezogenen Aktionsbeteiligungsplänen und anderen aktienbasierten Vergütungsvereinbarungen gehalten werden, mit denen Führungskräfte der Gruppe vergütet werden. Die beim Verkauf der Renault-Aktien durch den französischen Staat im Jahr 2017 erworbenen eigenen Aktien sollen für ein Aktienangebot verwendet werden, das den derzeitigen und ehemaligen Mitarbeitern vorbehalten ist und ihnen eine Beteiligung am Ergebnis der Renault Gruppe ermöglicht (Anmerkung 18-C).
Sie werden zu Anschaffungskosten erfasst und bis zum Verkaufsdatum vom Eigenkapital der Gruppe abgezogen.
Bei der Veräußerung dieser Anteile wird der Verkaufspreis direkt im konsolidierten Eigenkapital erfasst. Folglich ist kein Gewinn oder Verlust auf eigenen Aktien im Periodenergebnis enthalten.
R – Aktienoptionspläne / leistungsorientierte Aktienbeteiligungspläne und andere aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen
Der Konzern gewährt Aktienoptionspläne (Kauf- und Bezugsrechte), leistungsorientierte Aktienbeteiligungspläne und andere aktienbasierte Vergütungen für Renault-Aktien. Das Zuteilungsdatum ist das Datum, an dem die Begünstigten über die Entscheidung, diese Optionen oder leistungsorientierten Aktien zu gewähren, und die Bedingungen der entsprechenden Pläne informiert werden. Bei leistungsabhängigen Plänen wird bei der Bestimmung der Anzahl der zugeteilten Optionen oder Aktien eine Schätzung der Erfüllung dieser Bedingungen berücksichtigt. Diese Schätzung wird auf der Grundlage von Änderungen der Wahrscheinlichkeit, dass die Leistungsbedingungen erfüllt werden, jährlich überprüft. Der endgültige beizulegende Zeitwert von Leistungen, die im Gegenzug für die Zuteilung von Optionen oder Aktien erbracht werden, wird anhand des beizulegenden Zeitwerts dieser Optionen oder Aktien zum Zeitpunkt ihrer Gewährung unter Verwendung eines geeigneten binomialen mathematischen Modells ermittelt, das die Ausübung der Optionen unterstellt und linear über den Ausübungszeitraum verteilt wird. Ansprüche auf Zuteilung leistungsorientierter Aktien werden auf der Grundlage des Aktienwerts am Tag der Gewährung abzüglich der während der Sperrfrist erwarteten Dividenden bewertet. Gegebenenfalls wird ein Abschlag vorgenommen, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Aktien für einen bestimmten Zeitraum gehalten werden müssen. Der verwendete Volatilitätsfaktor für den Aktienkurs ist die implizite Volatilität zum Zeitpunkt der Gewährung. Die Höhe der erwarteten Dividende wird anhand des Dividendenausschüttungsplans bestimmt, der zum Zeitpunkt der Bewertung der einzelnen Pläne bekannt gegeben wurde.
Der so ermittelte gesamte beizulegende Zeitwert wird linear über den Erdienungszeitraum des jeweiligen Plans verteilt. Die Kosten sind im Personalaufwand enthalten – mit einer entsprechenden Anpassung der konsolidierten Rücklagen. Bei Ausübung der Option wird der dem Konzern zur Begleichung des Ausübungspreises zugeflossene Geldbetrag unter entsprechender Anpassung der Konzernrücklagen in den liquiden Mitteln verbucht.
S – Pensionen und andere langfristige Personalvorsorgeverpflichtungen
Die Zahlungen des Konzerns für beitragsorientierte Pensionspläne werden in der entsprechenden Periode als Aufwand erfasst.
Bei leistungsorientierten Plänen für Versorgungsleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wendet der Konzern das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) an, um den Barwert seiner Verpflichtungen zu ermitteln. Bei dieser Methode werden die Leistungen nach der Leistungsformel des Plans den Dienstjahren zugerechnet, hauptsächlich linear über die Dienstjahre.
Die künftigen Zahlungen für Leistungen an Arbeitnehmer werden auf der Grundlage der künftigen Gehaltssteigerungen, des Rentenalters, der Sterblichkeit und der Dauer der Betriebszugehörigkeit bemessen und mit einem Zinssatz diskontiert, der sich nach den Renditen langfristiger, hochwertiger Unternehmensanleihen mit einer Laufzeit richtet, die der geschätzten durchschnittlichen Dauer des betreffenden Vorsorgeplans entspricht.
Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, die sich aus der Überarbeitung der zugrunde liegenden Annahmen und erfahrungsbedingten Anpassungen ergeben, sind in den sonstigen Bestandteilen des Gesamtergebnisses enthalten.
Der Nettoaufwand des Jahres, der dem Dienstzeitaufwand der laufenden Periode zuzüglich des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands entspricht, wird der operativen Marge zugebucht. Der Zinsaufwand für die leistungsorientierte Nettoverpflichtung (Aktivposten) wird im Finanzergebnis erfasst.
T – Personalanpassungsmaßnahmen
Die geschätzten Kosten für Personalanpassungsmaßnahmen, die bilanziell als Leistungen an Arbeitnehmer behandelt werden, werden durch eine Rückstellung über die geschätzte Restbeschäftigungszeit der betroffenen Mitarbeiter abgedeckt.
Die geschätzten Kosten für Abfindungen werden erfasst, sobald ein detaillierter Plan entweder angekündigt wurde oder in Arbeit ist.
U – Finanzielle Vermögenswerte
Der Konzern erfasst einen finanziellen Vermögenswert, wenn er Vertragspartei der vertraglichen Bestimmungen des Instruments wird.
Finanzielle Vermögenswerte umfassen Beteiligungen an nicht kontrollierten Unternehmen, auf die Renault keinen maßgeblichen Einfluss ausübt, Wertpapiere, handelbare Schuldtitel, Darlehen und derivative Vermögenswerte im Zusammenhang mit Finanztransaktionen (Anmerkung 2-X). Diese Instrumente werden als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Eine Ausnahme davon bilden Instrumente, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig werden und als kurzfristige Vermögenswerte klassifiziert werden.
Beteiligungen an nicht beherrschten Unternehmen, auf die Renault keinen maßgeblichen Einfluss ausübt
Beteiligungen an nicht kontrollierten Unternehmen, auf die Renault keinen maßgeblichen Einfluss ausübt, werden als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte klassifiziert. Die beizulegenden Zeitwerte dieser finanziellen Vermögenswerte werden vorrangig anhand des Marktpreises ermittelt. Ist dies nicht möglich, verwendet der Konzern eine Bewertungsmethode, die nicht auf Marktdaten basiert.
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten sind in den sonstigen Bestandteilen des Gesamtergebnisses enthalten. Wenn der beizulegende Zeitwert signifikant oder dauerhaft unter den Anschaffungspreis sinkt, wird eine Wertminderung erfolgswirksam erfasst. Ein Rückgang gilt als signifikant, wenn er 40 % des Betrags übersteigt, und als nachhaltig, wenn er in mehr als vier aufeinander folgenden veröffentlichten Finanzberichten beobachtet wird.
Börsengängige Wertpapiere und begebbare Schuldtitel
Kurzfristige Anlagen in Form von Wertpapieren und begebbaren Schuldtiteln werden zur Bewirtschaftung von Liquiditätsüberschüssen getätigt, erfüllen jedoch nicht die Voraussetzungen für die Einstufung als Zahlungsmitteläquivalente.
Diese Instrumente werden als „zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte“ klassifiziert und zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Darlehen
Zu Darlehen zählen im Wesentlichen Darlehen zur Anlage von Liquiditätsüberschüssen und Darlehen an assoziierten Unternehmen.
Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten.
Darlehen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Eine Wertminderung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, die auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eingetreten ist.
V – Liquide Mittel (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente)
Die liquiden Mittel umfassen Kassenbestände, Kontokorrentkonten und andere Sichteinlagen, mit Ausnahme der Kontokorrentkredite, die in den Finanzverbindlichkeiten enthalten sind. Diese Instrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Bei den Zahlungsmitteläquivalenten handelt es sich um Anlagen, die zur Erfüllung kurzfristiger Zahlungsverpflichtungen gehalten werden. Damit eine Anlage als Zahlungsmitteläquivalent qualifiziert werden kann, muss sie leicht in einen bestimmten Betrag umwandelbar sein und einem unwesentlichen Wertänderungsrisiko unterliegen. Festverzinsliche oder variabel verzinsliche Instrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Sonstige Instrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Bankkonten, die aufgrund branchenspezifischer Vorschriften (z. B. Bankenvorschriften) Beschränkungen unterliegen, oder Bankkonten, die der Erhöhung des Kredits auf verbriefte Forderungen zugeordnet sind, werden in den liquiden Mitteln (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) ausgewiesen.
W – Finanzverbindlichkeiten der Automotive-Segmente und Absatzfinanzierungsschulden
Der Konzern erfasst eine finanzielle Verbindlichkeit (für die Automotive-Segmente) oder eine Absatzfinanzierungsschuld, wenn er Vertragspartei der vertraglichen Bestimmungen des Instruments wird.
Die finanziellen Verbindlichkeiten und die Verbindlichkeiten aus Absatzfinanzierung umfassen rückzahlbare Aktien, Schuldverschreibungen, verbriefte sonstige Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten und derivative Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Finanzgeschäften (Anmerkung 2-X).
Rückzahlbare Aktien
In Übereinstimmung mit IAS 39 geht der Konzern davon aus, dass es sich bei der variablen Verzinsung der rückzahlbaren Aktien um ein eingebettetes Derivat handelt, das nicht separat bewertet werden kann. Infolgedessen bilanziert der Konzern alle rückkaufbaren Aktien zum Zeitwert, der dem Marktwert entspricht.
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der rückzahlbaren Aktien des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) werden im Finanzergebnis erfasst, während Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der rückzahlbaren Anteile des Segments Absatzfinanzierung in der operativen Marge erfasst werden.
Schuldverschreibungen, andere verbriefte Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten
Schuldverschreibungen, andere verbriefte Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und andere verzinsliche Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten angesetzt.
Zu jedem Bilanzstichtag werden diese finanziellen Verbindlichkeiten, abgesehen von bestimmten Hedge-Accounting-Methoden (Anmerkung 2-X), grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angepasst. Der so ermittelte Finanzaufwand umfasst Emissionskosten und Ausgabe- bzw. Rücknahmeprämien sowie die Effekte von Nachverhandlungen, wenn sich alte und neue Bedingungen nicht wesentlich unterscheiden.
X – Derivate und Hedge Accounting
Bewertung und Darstellung
Derivate werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Dieser beizulegende Zeitwert wird zu jedem Stichtag überprüft.
| • | Der beizulegende Zeitwert von Devisentermingeschäften basiert auf Marktkonditionen. Der beizulegende Zeitwert von Währungsswaps wird durch Diskontierung der zukünftigen Cashflows unter Verwendung von Stichtagskursen (Wechselkurse und Zinssätze) ermittelt. |
| • | Der beizulegende Zeitwert von Zinsderivaten ist der Betrag, den der Konzern erhalten (oder zahlen) würde, um die am Abschlussstichtag ausstehenden Kontrakte zu begleichen – unter Berücksichtigung von nicht realisierten Gewinnen oder Verlusten, die auf Zinssätzen und der Finanzstärke der Gegenpartei zu jedem Kontrakt am Abschlussstichtag beruhen. Dieser beizulegende Zeitwert beinhaltet die aufgelaufenen Zinsen. Der beizulegende Zeitwert von Warenderivaten basiert auf Marktkonditionen. |
Die Derivate der Automotive-Segmente werden in der Finanzlage als kurzfristig ausgewiesen, wenn sie innerhalb von 12 Monaten fällig sind; andernfalls als langfristig. Alle Derivate des Segments Absatzfinanzierung werden in der Finanzlage als kurzfristig ausgewiesen.
Hedge Accounting
Die Behandlung der als Sicherungsinstrumente designierten Derivate hängt von der Art der Sicherungsbeziehung ab:
| • | Fair-Value-Hedge |
| • | Cashflow-Hedge |
| • | Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb |
Der Konzern identifiziert das Sicherungsinstrument und das Grundgeschäft, sobald das Sicherungsgeschäft abgeschlossen ist, und dokumentiert die Sicherungsbeziehung unter Angabe der Sicherungsstrategie, des abgesicherten Risikos und der Methode zur Beurteilung der Effektivität des Sicherungsgeschäfts. Diese Dokumentation wird nachfolgend aktualisiert, so dass die Effektivität des designierten Sicherungsgeschäfts nachgewiesen werden kann.
Im Rahmen des Hedge Accounting werden für jede Kategorie von Sicherungsgeschäften spezifische Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden angewendet.
| • | Fair-Value-Hedges: Das Grundgeschäft wird aufgrund des abgesicherten Risikos auf den beizulegenden Zeitwert angepasst und das Sicherungsinstrument zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Da die Veränderungen dieser Positionen zeitgleich in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, wirkt sich nur der ineffektive Teil des Sicherungsgeschäfts ergebniswirksam aus. Er wird in derselben Position der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wie die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments. |
| • | Cashflow-Hedges: Es erfolgt keine Anpassung des Wertes des Grundgeschäfts; lediglich das Sicherungsinstrument wird auf den beizulegenden Zeitwert angepasst. Nach dieser Anpassung wird der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts, der auf das abgesicherte Risiko entfällt, nach Steuern in den sonstigen Bestandteilen des Gesamtergebnisses erfasst, während der ineffektive Teil im Konzernergebnis erfasst wird. Der im Eigenkapital erfasste kumulierte Betrag wird in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht, wenn das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird. |
| • | Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb: Das Sicherungsinstrument wird auf den beizulegenden Zeitwert angepasst. Nach dieser Anpassung wird der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts, der auf das abgesicherte Kursrisiko entfällt, nach Steuern in den sonstigen Bestandteilen des Gesamtergebnisses erfasst, während der ineffektive Teil im Konzernergebnis erfasst wird. Das |
Der im Eigenkapital erfasste kumulierte Betrag wird zum Zeitpunkt der Liquidation oder des Verkaufs der Beteiligung in das Ergebnis umgebucht. Die Zinskomponente von Krediten in Yen, die zur Absicherung der Investition in Nissan verwendet wird, wird als ineffektiver Teil betrachtet und daher direkt im Finanzertrag und -aufwand erfasst.
Derivate ohne Sicherungsbeziehung
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die nicht als Sicherungsgeschäfte designiert sind, werden direkt im Finanzergebnis erfasst, mit Ausnahme von Derivaten, die ausschließlich aus Gründen abgeschlossen werden, die in engem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit stehen. In diesem Fall werden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten in die operative Marge einbezogen.
ANMERKUNG 3 – ÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGSKREIS
| Automotive (ohne AVTOVAZ) |
AVTOVAZ | Absatzfinanzierung | Summe | |
|---|---|---|---|---|
| Anzahl der konsolidierten Unternehmen zum 31. Dezember 2016 | 115 | 74 | 36 | 225 |
| Neu konsolidierte Unternehmen (Akquisitionen, Gründungen usw.) | 1 | - | 1 | 2 |
| Entkonsolidierte Unternehmen (Veräußerungen, Fusionen, Liquidationen usw.) | - | 9 | - | 9 |
| Anzahl der konsolidierten Unternehmen zum 31. Dezember 2017 | 116 | 65 | 37 | 218 |
A – Wesentliche Änderungen des Konsolidierungskreises im Jahr 2017
RCI Colombia SA, eine Kunden- und Händlerfinanzierungsgesellschaft in Kolumbien, die von der Gruppe in Partnerschaft mit BBVA gegründet wurde, trat 2017 in den Konsolidierungskreis ein. Der Konzern hat die alleinige Kontrolle über diese Gesellschaft, die vollkonsolidiert wird. Am 15. Dezember 2017 gab die Renault Group die Gründung eines neuen Joint Ventures namens Renault-Brillance-Jinbei Automotive Company bekannt, das leichte Nutzfahrzeuge in China unter den Marken Jinbei, Renault und Huasong produzieren und vertreiben wird. Renault besitzt 49 % dieses Joint Ventures, und seine Beteiligung wurde für 2 Yuan erworben. Die neue Gesellschaft wird ab dem 1. Januar 2018 nach der Equity-Methode bilanziert.
B – AVTOVAZ-Gruppe
Die AVTOVAZ-Gruppe ist der führende russische Automobilhersteller. Sie verkauft Fahrzeuge der Marke LADA und produziert auch Fahrzeuge für Renault und Nissan.
Das Joint Venture Alliance Rostec Auto B.V. und die AVTOVAZ-Gruppe, bestehend aus der Muttergesellschaft PJSC AVTOVAZ und ihren Tochtergesellschaften, die bis Ende Dezember 2016 nach der Equity-Methode bilanziert wurden, werden ab dem Datum der von Renault s.a.s. im Dezember 2016 gezeichneten Kapitalerhöhung der Alliance Rostec Auto B.V., die nach der von Alliance Rostec Auto B.V. gezeichneten Kapitalerhöhung durch AVTOVAZ erfolgte, vollkonsolidiert.
Der Kontrollerwerb im Sinne von IFRS 10 erfolgte am 28. Dezember 2016. Da der Effekt dieser Gesellschaften auf den Nettoertrag und die Cash-Änderungen zwischen dem 28. Dezember und dem 31. Dezember 2016 als nicht wesentlich eingeschätzt wurden, erfolgte die Vollkonsolidierung ab dem 31. Dezember 2016.
Die Barkapitalerhöhung für Alliance Rostec Auto B.V., die von Renault s.a.s. am 28. Dezember 2016 gezeichnet wurde und sich auf 14,85 Milliarden Rubel belief (236 Millionen Euro umgerechnet zum Kurs der Kapitalerhöhung), folgte einer Barkapitalerhöhung für AVTOVAZ von 26,14 Milliarden Rubel, von denen 14,85 Milliarden Rubel (231 Millionen Euro zum Jahresendkurs 2016) von Alliance Rostec Auto B.V. bereitgestellt wurden.
Alliance Rostec Auto B.V. investierte darüber hinaus in ein Finanzinstrument mit einem Wert von 180 Mio. €, wodurch wirtschaftliche Interessen an AVTOVAZ im Wesentlichen übertragen wurden, obwohl dieses Finanzinstrument Alliance Rostec Auto B.V. nicht zum rechtmäßigen Eigentümer von Anteilen an AVTOVAZ macht. Zur Finanzierung dieses Vorhabens erhielt Alliance Rostec Auto B.V. ein Darlehen von Renault.
Nach diesen Kapitalerhöhungen besitzt Renault nun 73,30 % des Kapitals (57,30 % der Stimmrechte) von Alliance Rostec Auto B.V., die 64,60 % des Kapitals von AVTOVAZ hielt. Die indirekte Beteiligung an AVTOVAZ beträgt dadurch 47,35 %. Einschließlich des von Alliance Rostec Auto B.V. gehaltenen Finanzinstruments wurden 88,69 % des Kapitals von AVTOVAZ von Alliance Rostec Auto B.V. gehalten. Damit betrug der indirekte Anteil an AVTOVAZ zum 31. Dezember 2016 im Wesentlichen 65,01 %.
Der beizulegende Zeitwert der gesamten übertragenen Gegenleistung zum Erwerbszeitpunkt setzt sich wie folgt zusammen:
| • | 113 Mio. € (7.106 Mio. Rubel) für die zuvor über Alliance Rostec Auto B.V. gehaltene Beteiligung, umgerechnet zum Tageskurs von Dezember 2016, der für die Kapitalerhöhung von AVTOVAZ im Dezember für die Stammaktien festgelegt wurde, und für die Vorzugsaktien, d. h. 9 Rubel pro Stammaktie und 3,92 Rubel pro Vorzugsaktie, zum Zeitpunkt des Erwerbs der Beherrschung im Sinne von IFRS 10. Aus dieser Bewertung resultierte ein sonstiger betrieblicher Ertrag in Höhe von 113 Mio. € aus dem Verkauf der vor dem Erwerb der Kontrolle gehaltenen Anteile; |
| • | 217 Mio. € an Barmitteln. |
| • | 132 Mio. €, die 73,3 % von 180 Mio. € eines Finanzinstruments der Alliance Rostec Auto B.V. entsprechen, um ein Finanzinstrument anzuschaffen, das im Wesentlichen als wirtschaftliche Interessen an AVTOVAZ analysiert wurde. |
Die mit dem Kontrollerwerb verbundenen Kosten belaufen sich zum 31. Dezember 2016 auf 4 Mio. € (von denen bereits 3 Mio. € zum 31. Dezember 2016 angesetzt wurden) und wurden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Da die Kontrolle über AVTOVAZ Ende 2016 erworben wurde, war es nicht möglich, die beizulegenden Zeitwerte der bis zum Jahresende übertragenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu ermitteln. Sie werden daher mit dem Wert angesetzt, der in dem von AVTOVAZ zum 31. Dezember 2016 veröffentlichten IFRS-Konzernabschluss ausgewiesen ist. Eine Ausnahme bilden die Verbindlichkeiten gegenüber Renault. Die beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurden im Jahr 2017 endgültig festgelegt. Die erworbenen Nettoverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| Anmerkungen | Beizulegender Zeitwert der erworbenen Nettoverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2016 (unter Verwendung des Wechselkurses vom 28. Dezember 2016) |
Buchwert zum 31. Dezember 2016 im Konzernabschluss von AVTOVAZ und Alliance Rostec Auto B.V. (zum Wechselkurs vom 31. Dezember 2016) |
Anpassungen der Kaufpreisallokation | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. € | in Millionen Rubel | Mio. € | in Millionen Rubel | in Millionen Rubel | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Nettoverbindlichkeiten der AVTOVAZ-Gruppe | ||||||
| Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | (1) | 821 | 51.723 | 661 | 42.475 | 9.248 |
| Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 41 | 2.606 | 41 | 2.606 | - | |
| Finanzanlagen und sonstige langfristige Vermögenswerte | 233 | 14.696 | 241 | 15.525 | (829) | |
| Latente Steueransprüche | (2) | 266 | 16.784 | 21 | 1.339 | 15.445 |
| Bestände | 319 | 20.059 | 320 | 20.600 | (541) | |
| Kundenforderungen | (3) | 256 | 16.156 | 248 | 15.884 | 272 |
| Kurzfristige Finanzanlagen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 129 | 8.134 | 127 | 8.181 | (47) | |
| Liquide Mittel | 280 | 17.610 | 274 | 17.610 | - | |
| Langfristige Rückstellungen | (13) | (818) | (10) | (628) | (190) | |
| Langfristige Verbindlichkeiten | (3) | (1.159) | (73.036) | (874) | (56.194) | (16.842) |
| Latente Steuerschulden | (4) | - | - | (51) | (3.311) | 3.311 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | (40) | (2.540) | (28) | (1.788) | (752) | |
| Kurzfristige Rückstellungen | (80) | (5.082) | (78) | (4.989) | (93) | |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | (762) | (47.986) | (746) | (47.986) | - | |
| Warenverbindlichkeiten | (744) | (46.882) | (729) | (46.882) | - | |
| Laufende Steuerverbindlichkeiten und sonstige laufende Verbindlichkeiten | (318) | (20.021) | (311) | (20.021) | - | |
| Minderheitenanteile | (11) | (662) | (10) | (662) | - | |
| Von der AVTOVAZ-Gruppe übernommene Nettoverbindlichkeiten | (782) | (49.259) | (904) | (58.241) | 8.982 | |
| Nettovermögen der Alliance Rostec Auto B.V. | ||||||
| Liquide Mittel | 3 | 176 | 3 | 176 | - | |
| Sonstige betriebliche Aktiva und Passiva | - | (15) | - | (15) | - | |
| Erworbenes Nettovermögen von Alliance Rostec Auto B.V. | 3 | 161 | 3 | 161 | - |
(1) Die Marke LADA im Wert von 9.248 Mio. Rubel hat eine unbestimmte Nutzungsdauer und wird daher nicht abgeschrieben.
(2) Dies entspricht im Wesentlichen dem Ansatz von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 16.967 Mio. Rubel und latenten Steuern auf sonstige Anpassungen.
(3) Entspricht einer Anpassung der Schulden an Russian Technologies, Renault s.a.s. (2.679 Millionen Rubel bereits im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 erfasst) und der Vnesheconombank (VEB).
(4) Einschließlich der zum 31. Dezember 2016 bereits bilanzierten (233) Mio. Rubel, die als Abzug von aktiven latenten Steuern umklassifiziert wurden.
Endgültige Bestimmung des Goodwills:
| Beträge zum 31. Dezember 2017 | Beträge zum 31. Dezember 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| Mio. € (1) | in Millionen Rubel | Mio. € (1) | in Millionen Rubel | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Beizulegender Zeitwert der übertragenen Gegenleistung (A) | 462 | 30.300 | 462 | 30.300 |
| Übertragene Netto-Verbindlichkeiten der AVTOVAZ-Gruppe – 100 % (B) | (782) | (49.259) | (868) | (54.630) |
| Erworbenes Nettovermögen von Alliance Rostec Auto B.V. (C) | 3 | 161 | 3 | 161 |
| Erworbener Anteil (D) = (B) x 65,01 % + (C) x 73,3 % | (506) | (31.905) | (563) | (35.397) |
| Goodwill (A) – (D) | 968 | 62.205 | 1.025 | 65.697 |
(1) Umrechnung zum Euro-Rubelkurs zum Zeitpunkt des Kontrollerwerbs: 62,9938 RUB = 1 EUR, bzw. der Kurs des Zahlungstages im Falle des beizulegenden Zeitwerts der übertragenen Gegenleistung.
Korrekturen der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2016 nach der endgültigen Kaufpreisallokation für AVTOVAZ
Die endgültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte und Schulden von AVTOVAZ sowie die Höhe des Geschäfts- oder Firmenwerts aus diesem Unternehmenszusammenschluss wurden im Jahr 2017 ermittelt und werden in der Bilanz zum 31. Dezember 2016 in diesem Abschluss ausgewiesen. Einzelheiten zu den Anpassungen der im Registrierungsdokument 2016 veröffentlichten Zahlen sind nachstehend aufgeführt:
| Konzernbilanz der Renault-Gruppe | Beträge zum 31. Dezember 2016 | Differenz | |
|---|---|---|---|
| Mio. € | Stand: 31. Dezember 2016 | Stand: 31. Dezember 2017 | |
| --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | 17.887 | 17.977 | 90 |
| Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 19.026 | 19.026 | - |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 1.392 | 1.379 | (13) |
| Latente Steueransprüche und sonstige langfristige Vermögenswerte | 2.288 | 2.583 | 295 |
| Bestände | 5.821 | 5.813 | (8) |
| Kundenforderungen | 36.272 | 36.258 | (14) |
| Kurzfristige Finanzanlagen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 5.564 | 5.563 | (1) |
| Liquide Mittel | 13.853 | 13.853 | - |
| GESAMTVERMÖGEN | 102.103 | 102.452 | 349 |
| EIGENKAPITAL | 30.895 | 30.924 | 29 |
| Langfristige Rückstellungen | 3.174 | 3.177 | 3 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 4.639 | 4.943 | 304 |
| Latente Steuerschulden | 124 | 124 | - |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 1.518 | 1.530 | 12 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 1.159 | 1.160 | 1 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 41.289 | 41.289 | - |
| Warenverbindlichkeiten | 9.533 | 9.533 | - |
| Laufende Steuerverbindlichkeiten und sonstige laufende Verbindlichkeiten | 9.772 | 9.772 | - |
| SUMME EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN | 102.103 | 102.452 | 349 |
Änderungen der Beteiligung von Renault an AVTOVAZ im Jahr 2017 und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss
Im Laufe des Jahres 2017 änderte sich die Beteiligung von Renault an AVTOVAZ aufgrund des Erwerbs der zuvor von Nissan gehaltenen Anteile an Alliance Rostec Auto B.V. durch Renault im September 2017 und einer Put-Option für AVTOVAZ-Aktien, die bei einem Dritten gezeichnet wurden. Die Auswirkungen der Veränderung der Beteiligung werden direkt im Eigenkapital – Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft und Anteil der Minderheitsgesellschafter – in Höhe von 139 Mio. € bzw. 87 Mio. € erfasst.
Zum 31. Dezember 2017 hielt Renault 82,45 % des Kapitals (und 66,45 % der Stimmrechte) der Alliance Rostec Auto B.V., die 64,60 % an AVTOVAZ hielt, so dass die indirekte Beteiligung an AVTOVAZ 53,26 % beträgt. Einschließlich des von Alliance Rostec Auto B.V. gehaltenen Finanzinstruments werden 89,42 % des Kapitals von AVTOVAZ von Alliance Rostec Auto B.V. gehalten. Damit beträgt der indirekte Anteil an AVTOVAZ zum 31. Dezember 2017 im Wesentlichen 73,73 %.
Die Anteile anderer Gesellschafter beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf (334) Mio. €, bewertet mit dem entsprechenden Anteil an den ermittelbaren Nettoverbindlichkeiten der erworbenen Unternehmen. Der Konzern entschied sich dagegen, diese nicht beherrschenden Anteile zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Nach Abschluss der Kaufpreisallokation belaufen sich die Anteile anderer Gesellschafter zum 31. Dezember 2016 nun auf 305 Mio. €.
Konzerninterne Konten zwischen Renault und AVTOVAZ und der AVTOVAZ-Gewinn- und Verlustrechnung 2016
Zum 31. Dezember 2015 waren die von Renault in den Jahren 2012 und 2013 gewährten Darlehen (Buchwert jeweils 100 Mio. € zum 31. Dezember 2015), wie in Anmerkung 13-A zum Konzernabschluss 2015 „AVTOVAZ-Konzernabschluss nach der Equity-Methode in die Renault Konsolidierung einbezogen“ dargestellt, nicht durch eine spezifische Garantie gedeckt.
Darüber hinaus hatte Renault zum 31. Dezember 2015 Kundenforderungen in Höhe von 315 Mio. € (38 Mio. € Forderungen in Euro und 277 Mio. € Forderungen in Rubel, was einem Gesamtbetrag von 22.370 Mio. Rubel entspricht).
Angesichts der Finanzlage von AVTOVAZ hat Renault beschlossen, die Mittel für diese Kredite und Forderungen auf unbestimmte Zeit zur Verfügung von AVTOVAZ zu stellen und sie für die Kapitalrestrukturierung der AVTOVAZ-Gruppe ab dem zweiten Halbjahr 2016 zu verwenden. Die Begleichung dieser finanziellen Vermögenswerte war daher weder geplant noch wahrscheinlich, weshalb sie in Anwendung von IAS 28, „Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“ als Teil der Nettoinvestition in die AVTOVAZ-Gruppe behandelt und in die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen umgegliedert wurden.
Der Bruttowert dieser Kredite und Forderungen, die in die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen umgegliedert wurden, belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 519 Mio. €. Der Anteil der Renault-Gruppe an den Verlusten von AVTOVAZ im Jahr 2016 wurde der Nettoinvestition belastet – einschließlich dieser Kredite und Forderungen bis zum Zeitpunkt der Vollkonsolidierung bis zum Gesamtbetrag der Nettoinvestition. In der Folge wurde der Wert der Kredite und Forderungen auf null reduziert.
Zum Zeitpunkt der Vollkonsolidierung wurden diese Kredite und Forderungen in Anwendung von IFRS 3 in die Finanzanlagen umgegliedert und mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Sie werden in einer späteren Phase in gleicher Höhe aktiviert. Diese Neubewertung veranlasste den Konzern, einen Gewinn in Höhe von 487 Mio. € in den sonstigen betrieblichen Erträgen zu erfassen. Zum 31. Dezember 2017 ist weiterhin beabsichtigt, diese Kredite und Forderungen über eine reservierte Kapitalerhöhung der AVTOVAZ zu aktivieren.
Im Jahr 2016 wurden keine Umsätze oder Ergebnisse der erworbenen Unternehmen erfasst, da diese zwischen dem Zeitpunkt des Kontrollerwerbs und der erstmaligen Vollkonsolidierung zum 31. Dezember 2016 von untergeordneter Bedeutung waren. Die Höhe der Umsatzerlöse und des Nettoergebnisses dieser Gesellschaften im Jahr 2016, die bei einer Vollkonsolidierung von AVTOVAZ ab dem 1. Januar 2016 im Jahresüberschuss von Renault enthalten gewesen wären, ist in Anmerkung 13-A zum Konzernabschluss 2016, „Beteiligung an AVTOVAZ“, dargestellt.
4.2.6.3 Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung
ANMERKUNG 4 – UMSATZERLÖSE
A – Aufgliederung der Umsatzerlöse
| (Mio. €) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Warenabsatz – Automotive-Segmente (einschließlich AVTOVAZ) | 53.978 | 46.993 |
| Mieterträge aus vermieteten Vermögenswerten(1) | 504 | 401 |
| Verkauf sonstiger Dienstleistungen | 1.775 | 1.601 |
| Verkauf von Dienstleistungen – Automotive-Segmente (einschließlich AVTOVAZ) | 2.279 | 2.002 |
| Warenabsatz – Segment Absatzfinanzierung | 29 | 28 |
| Mieterträge aus vermieteten Vermögenswerten(1) | 116 | 97 |
| Zinserträge aus Forderungen aus Finanzdienstleistungen | 1.478 | 1.371 |
| Verkauf sonstiger Dienstleistungen(2) | 890 | 752 |
| Verkauf von Dienstleistungen – Segment Absatzfinanzierung | 2.484 | 2.220 |
| GESAMTERLÖSE | 58.770 | 51.243 |
(1) Im Konzern erfasste Mieteinnahmen aus Fahrzeugverkäufen mit Rückkaufverpflichtung oder aus der Vermietung von Sachanlagen.
(2) Hauptsächlich Erträge aus Dienstleistungen, die Versicherung, Wartung und Ersatzfahrzeuge im Rahmen eines Finanzierungsvertrages oder anderweitig umfassen.
B – Umsatzerlöse 2016 nach Anwendung von Kreis und Methoden für 2017
| (Mio. €) | Automotive (einschließlich AVTOVAZ) |
Absatzfinanzierung | Summe |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse 2016 | 48.995 | 2.248 | 51.243 |
| Änderungen im Konsolidierungskreis | 1.794 | - | 1.794 |
| Umsatzerlöse 2016 nach Anwendungsbereich und Methoden 2017 | 50.789 | 2.248 | 53.037 |
| Umsatzerlöse 2017 | 56.257 | 2.513 | 58.770 |
ANMERKUNG 5 – OPERATIVE GEWINNMARGE: ANGABEN ZU DEN ERTRÄGEN UND AUFWENDUNGEN NACH ART DER ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN
A – Personalaufwand
Der Personalaufwand beläuft sich 2017 auf 6.502 Mio. € (2016: 5.747 Mio. €).
Die durchschnittliche Anzahl der während des Jahres beschäftigten Mitarbeiter für die konsolidierten Unternehmen ist in Abschnitt 2.4 – „Humankapital“ des Registrierungsdokuments 2017 angegeben.
Einzelheiten zu den Pensionen und sonstigen langfristigen Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer sind in Anmerkung 19 zu finden.
Die Erträge aus der französischen Steuergutschrift „CICE“ zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung belaufen sich auf 61 Mio. € im Jahr 2017 und 50 Mio. € im Jahr 2016. Sie werden zweckgebunden auf die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeteilt.
Die aktienbasierten Vergütungen betreffen Aktienoptionen, leistungsorientierte Aktien und andere aktienbasierte Vergütungen für das Personal und beliefen sich im Jahr 2017 auf 77 Mio. € Personalaufwand (65 Mio. € im Jahr 2016).
Die Planbewertungsmethode wird in Anmerkung 18-H erläutert.
B – Mietaufwendungen
Die Mieten belaufen sich 2017 auf 252 Mio. € (2016: 224 Mio. €).
C – Währungsgewinne/-verluste
Im Jahr 2017 enthält die operative Marge einen Netto-Wechselkursgewinn von 113 Mio. €, der zum Teil auf Bewegungen des argentinischen Peso, des russischen Rubels und der türkischen Lira gegenüber dem Euro zurückzuführen ist (im Vergleich zu einem Netto-Wechselkursgewinn von 62 Mio. € im Jahr 2016, der auf dieselben Währungen zurückzuführen war).
ANMERKUNG 6 – SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN
| (Millionen €) | 2017 (1) | 2016 |
|---|---|---|
| Restrukturierungs- und Personalanpassungskosten | (56) | (283) |
| Gewinne oder Verluste aus der teilweisen oder vollständigen Veräußerung von Geschäftsbereichen oder operativen Einheiten sowie sonstige Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Veränderungen des Konsolidierungskreises | - | (23) |
| Erträge aus dem Erwerb der Kontrolle über Alliance Rostec Auto B.V. und die AVTOVAZ-Gruppe im Sinne von IFRS 10 | - | 325 |
| Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (ausgenommen Verkäufe von vermieteten Vermögenswerten) | 96 | 19 |
| Wertminderungen auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte (ohne Firmenwerte von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures) | (52) | (38) |
| Wertaufholung im Zusammenhang mit dem Iran-Geschäft | 4 | 2 |
| Sonstige außergewöhnliche Posten | (40) | (1) |
| Summe | (48) | 1 |
(1) Einschließlich der AVTOVAZ-Gruppe: Restrukturierungs- und Personalanpassungskosten in Höhe von 33 Mio. € und Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 2 Mio. € im Jahr 2017.
A – Restrukturierungs- und Personalanpassungskosten
Die Restrukturierungs- und Personalanpassungskosten betreffen vor allem die Regionen Amerika, Eurasien und Europa in den Jahren 2017 und 2016.
Im Jahr 2016 beinhalteten diese Kosten 98 Mio. € im Zusammenhang mit einem 2013 eingeführten französischen Freistellungsplan für die Beendigung der Erwerbstätigkeit. Bis zum 31. Dezember 2016 konnten sich die Mitarbeiter für diesen Plan anmelden. Bei Anwendung von IAS 19 (überarbeitet) wird dies als Personalvorsorge betrachtet, und die Kosten sind durch eine Rückstellung zu decken, die über die erwartete Restdienstzeit der betroffenen Mitarbeiter gebildet wird.
Die Restrukturierungs- und Personalanpassungskosten im Jahr 2016 beinhalteten auch 106 Mio. € für die speziellen Freistellungsvereinbarungen, die in der am 13. Januar 2017 unterzeichneten Vereinbarung „Renault France CAP 2020 – Contrat d'Activité pour une Performance durable“ (Tätigkeitsvertrag für nachhaltige Leistung) enthalten sind. Die Bedingungen dieser Vereinbarungen wurden zwischen September 2016 und Anfang Januar 2017 mit repräsentativen Gewerkschaften ausgehandelt. Aufgrund einer Klausel, die das System auf Mitarbeiter beschränkt, die 15 Jahre Schichtarbeit innerhalb und außerhalb von Renault geleistet haben, deckte die im Jahr 2016 erfasste Belastung die Gesamtkosten für Mitarbeiter ab, die am 31. Dezember 2016 die vollen Ansprüche erworben haben, sowie einen Anteil der Kosten für Mitarbeiter, die sich zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2019 für das System anmelden konnten.
B – Erträge aus dem Erwerb der Kontrolle über Alliance Rostec Auto B.V. und die AVTOVAZ-Gruppe im Sinne von IFRS 10
Der am 28. Dezember 2016 erfolgte Erwerb der Kontrolle über Alliance Rostec Auto B.V. und AVTOVAZ wurde gemäß IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ als Verkauf der Anteile an Alliance Rostec Auto B.V. und AVTOVAZ zum Zeitpunkt des Erwerbs der Kontrolle zum beizulegenden Zeitwert (113 Mio. €, entsprechend dem für die AVTOVAZ-Kapitalerhöhung für Stammaktien im Dezember 2016 festgesetzten Preis und dem AVTOVAZ-Börsenkurs zum Zeitpunkt der Transaktion für Vorzugsaktien) behandelt.
Die Kredite und Forderungen, die gemäß IAS 28 als Erweiterung der Beteiligung analysiert werden, hatten zum Zeitpunkt des Kontrollerwerbs einen Buchwert von null und wurden gemäß IFRS 3 zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, was zu einem Gewinn von 487 Mio. € führte. Die kumulierten Umrechnungsdifferenzen in Höhe von (272) Mio. € zum Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung wurden in die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen umgegliedert.
Der in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen für 2016 erfasste Nettoeffekt aus dem Erwerb der Kontrolle über die AVTOVAZ-Gruppe ist somit ein Nettogewinn in Höhe von 325 Mio. €, einschließlich 3 Mio. € Aufwendungen für den Erwerb von Anteilen.
C – Wertminderungen auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte (ohne Firmenwerte von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures)
Zum 31. Dezember 2017 wurden Wertminderungen in Höhe von 52 Mio. € (2016: 37 Mio. €) erfasst. Diese Wertminderung resultiert im Wesentlichen aus Werthaltigkeitstests von Fahrzeugen (Anmerkungen 10 und 11).
D – Wertaufholung im Zusammenhang mit dem Iran-Geschäft
Die Risiken aus dem Iran-Geschäft werden seit 2013 vollständig abgeschrieben und bestehen aus Wertpapieren, einem Gesellschafterdarlehen und Handelsforderungen. Im Jahr 2017 änderte sich diese Situation nur wenig. Der Bruttobetrag der Vermögenswerte belief sich zum 31. Dezember 2017 auf 784 Mio. €, einschließlich 680 Mio. € Kundenforderungen (803 Mio. € bzw. 699 Mio. € zum 31. Dezember 2016).
Das Geschäftsvolumen mit dem Iran stieg im Jahr 2017 im Vergleich zu 2016 mit einem Umsatz von 743 Mio. € (31. Dezember 2016: 513 Mio. €). Die Umsatzrealisierung erfolgt erst nach Eingang der liquiden Mittel, und die Zahlungen für die vollständig abgeschriebenen Forderungen aus der Zeit vor Mitte 2013 sind weiterhin sehr begrenzt, wie die im Jahr 2017 eingetretene Wertminderung von 4 Mio. € (31. Dezember 2016: 2 Mio. €) zeigt.
Im August 2017 wurde eine neue Vereinbarung zwischen Renault, IDRO, einem Investitions- und Branchenerneuerungsfonds im Iran, und PARTO NEGIN NASEH Co (Negin Holding), dem derzeitigen Importeur von Renault Produkten in den Iran, unterzeichnet. Es folgte eine im September 2016 unterzeichnete strategische Vereinbarung.
Der wirksame Abschluss dieses Vorhabens steht noch unter dem Vorbehalt einer Reihe aufschiebender Bedingungen, einschließlich der behördlichen Genehmigungen, der Gründung der neuen Gesellschaft und der Vorbereitung der Industrieanlagen für das Projekt. Die Gesellschaft bestand zum 31. Dezember 2017 noch nicht, da die Bedingungen nicht erfüllt waren.
Da sich der Markt allmählich wieder öffnet, wird im Hinblick auf die künftige Umsetzung dieses im August 2017 mit dem iranischen Staat unterzeichneten Abkommens und die bevorstehenden Gespräche mit lokalen Partnern die Möglichkeit der Rückkonsolidierung von Renault Pars noch geprüft.
E. –Sonstige außergewöhnliche Posten
Sonstige außergewöhnliche Posten umfassen im Wesentlichen die Kosten für leerstehende Mietflächen in Korea, die Renault bis zum Ende der Mietverträge auf 23 Mio. € belassen musste.
ANMERKUNG 7 – FINANZERTRAG (-AUFWAND)
| (Millionen €) | 2017 (1) | 2016 |
|---|---|---|
| Kosten der Brutto-Finanzverschuldung | (441) | (385) |
| Erträge aus Barmitteln und Finanzanlagen | 72 | 101 |
| Kosten der Nettoverschuldung | (369) | (284) |
| Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der rückkaufbaren Aktien | (120) | (3) |
| Fremdwährungsgewinne und -verluste aus Finanzgeschäften | 20 | 38 |
| Nettozinsaufwand auf die leistungsorientierten Verbindlichkeiten und Vermögenswerte, die den Pensions- und sonstigen langfristigen Personalvorsorgeverpflichtungen entsprechen | (25) | (32) |
| Sonstige | (10) | (42) |
| Sonstige Finanzerträge und -aufwendungen | (135) | (39) |
| Finanzerträge (-aufwendungen) | (504) | (323) |
(1) Einschließlich für die AVTOVAZ-Gruppe: Die Kosten der Nettofinanzverschuldung beliefen sich im Jahr 2017 auf 119 Mio. € und die sonstigen finanziellen Erträge und Aufwendungen auf 7 Mio. €.
Die Netto-Liquidität (Netto-Finanzverschuldung) der Segmente Automotive wird in den Informationen nach operativen Segmenten dargestellt (siehe Abschnitt 4.2.6.1 – A4).
ANMERKUNG 8 – LAUFENDE UND LATENTE STEUERN
Da Renault SA sich bei seiner Gründung für die Bestimmung der französischen Ertragssteuern im Rahmen der inländischen Steuerkonsolidierung entschieden hat, gilt diese Regelung für die Gruppe, in der Renault SA in Frankreich besteuert wird.
In Deutschland, Italien, Spanien, Rumänien und Großbritannien wendet die Renault Group auch andere optionale Steuerkonsolidierungssysteme an.
A – Tatsächlicher und latenter Steueraufwand
| (Millionen €) | 2017 (1) | 2016 |
|---|---|---|
| Tatsächlicher Steueraufwand | (634) | (728) |
| Latenter Steuerertrag (-aufwand) | (257) | (327) |
| Laufende und latente Steuern | (891) | (1.055) |
(1) Einschließlich für die AVTOVAZ-Gruppe : 5 Mio. € laufende Steuerbelastung und 3 Mio. € latente Steuern im Jahr 2017.
Der tatsächliche Steueraufwand für die in den französischen Steuerkonsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften beträgt 148 Mio. € im Jahr 2017 (182 Mio. € im Jahr 2016).
Im Jahr 2017 entfallen von der laufenden Steuerbelastung 486 Mio. € auf ausländische Gesellschaften, einschließlich AVTOVAZ (546 Mio. € im Jahr 2016).
B – Zusammensetzung des Steueraufwands
| (Millionen €) | 2017 (1) | 2016 |
|---|---|---|
| Ertrag vor Steuern und Anteil am Nettoertrag von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 3.302 | 2.960 |
| Gesetzlicher Ertragsteuersatz in Frankreich, ohne den Sonderbeitrag | 34,43 % | 34,43 % |
| Theoretischer Steuerertrag (Belastung) | (1.137) | (1.019) |
| Effekt von Unterschieden zwischen örtlichen und französischen Steuersätzen(2) | 201 | 161 |
| Steuergutschriften | 68 | 73 |
| Ausschüttungssteuern | (84) | (78) |
| Änderung bei nicht bilanzierten latenten Steuerguthaben(3) | (72) | (310) |
| Sonstige Effekte(4) | 232 | 225 |
| Tatsächlicher und latenter Steuerertrag (-aufwand) ohne Steuern auf Basis des Netto-Zwischenergebnisses | (792) | (948) |
| Steuern auf Basis des Netto-Zwischenergebnisses (5) | (99) | (107) |
| Tatsächlicher und latenter Steuerertrag (-aufwand) | (891) | (1.055) |
(1) Einschließlich für die AVTOVAZ-Gruppe: Der Ertrag vor Steuern und der Anteil am Nettoertrag von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures belief sich im Jahr 2017 auf 89 Mio. € und die laufenden und latenten Steueraufwendungen auf 2 Mio. €.
(2) Die Hauptverantwortlichen für den Steuersatzunterschied sind Korea, Spanien, Marokko, Rumänien, die Schweiz, die Türkei und seit 2017 AVTOVAZ.
(3) Zur Veränderung der nicht bilanzierten aktiven latenten Steuern haben vor allem AVTOVAZ, Argentinien, Frankreich und Indien im Jahr 2017 (Brasilien, Frankreich und Indien im Jahr 2016) beigetragen.
(4) Die sonstigen Auswirkungen umfassen im Wesentlichen die Auswirkungen von permanenten Differenzen, ermäßigten Steuersätzen, Steuerumlagen, Anpassungen des Vorjahres und Änderungen künftiger Steuersätze, die vor dem Jahresende verabschiedet wurden. Im Jahr 2017 beinhalten sie auch den Sonderbeitrag zum Jahresüberschuss 2017 in Frankreich. Im Jahr 2016 beinhalten sie auch den Effekt von permanenten Differenzen bezüglich der Auswirkungen der Vollkonsolidierung von AVTOVAZ auf die sonstigen Erträge und Aufwendungen (siehe Anmerkung 6-B).
(5) Die auf Zwischenergebnissen basierenden Steuern des Konzerns sind im Wesentlichen der CVAE in Frankreich und der IRAP in Italien.
Französischer Steuerkonsolidierungskreis
Zum 31. Dezember 2017 beträgt der effektive Steuersatz im französischen Steuerkonsolidierungskreis 31,5 % (41,6 % im Jahr 2016).
Der Konzern bilanziert die aktiven latenten Steuern des französischen Steuerkonsolidierungskreises, die den steuerlichen Verlustvorträgen entsprechen, unter Berücksichtigung der Rentabilitätsaussichten teilweise.
Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen aktiven latenten Steuern betrugen zum 31. Dezember 2017 202 Mio. €, im Vergleich zu 457 Mio. € zu Beginn des Jahres, bestehend aus 37 Mio. € (31. Dezember 2016: 200 Mio. €) und 239 Mio. € (31. Dezember 2016: 257 Mio. €), die aufgrund der jeweiligen Herkunft der betreffenden Steuern in den sonstigen Bestandteilen des Gesamtergebnisses enthalten sind.
Zum 31. Dezember 2017 verringerte sich der Betrag der bilanzierten aktiven latenten Steuern um 255 Mio. €, wobei der Effekt der schrittweisen Senkung des französischen Ertragsteuersatzes von 34,43 % auf 25,83 % zwischen 2019 und 2022 in Anwendung des französischen Finanzgesetzes für 2018 berücksichtigt wurde. Der entsprechende Aufwand wurde erfolgswirksam erfasst (236 Mio. €) und die sonstigen Bestandteile des Gesamtergebnisses (19 Mio. €). Der Effekt der schrittweisen Senkung des französischen Ertragsteuersatzes zwischen 2019 und 2022 sind in den sonstigen Auswirkungen in der Aufgliederung des Steueraufwands für 2017 und 2016 enthalten.
Der Betrag der im Jahr 2016 angesetzten aktiven latenten Steuern wurde mit dem zum 31. Dezember 2016 geltenden Steuersatz von 34,43 % berechnet und betrug 44 Mio. €, davon entfallen 301 Mio. € auf das Ergebnis und 345 Mio. € auf die sonstigen Bestandteile des Gesamtergebnisses. Der Effekt der Senkung des französischen Ertragsteuersatzes von 34,43 % auf 28,92 % ab 2020, die mit dem französischen Finanzgesetz für 2017 beschlossen wurde, ist in der Aufgliederung des Steueraufwands unter „Sonstige Effekte“ enthalten.
Nicht zum französischen Steuerkonsolidierungskreis gehörende Gesellschaften
Der effektive Steuersatz für alle ausländischen Gesellschaften (ohne AVTOVAZ) beträgt zum 31. Dezember 2017 23,2 % (30 % für 2016). Der effektive Steuersatz für AVTOVAZ beträgt (2,1) %, da im Jahr 2017 nur wenige latente Steuern erfolgswirksam erfasst wurden. Der Rückgang des effektiven Steuersatzes ist hauptsächlich auf den höheren Anteil steuerpflichtiger Gewinne in Niedrigsteuerländern und die Nutzung steuerlicher Verluste zurückzuführen.
C – Aufschlüsselung des Nettosaldos aus latenten Steuern
C1 – Veränderung der aktiven und passiven latenten Steuern
| (Millionen €) | 2017 | 2016 (1) |
|---|---|---|
| Latente Steueransprüche | 1.217 | 881 |
| Latente Steuerschulden | (124) | (122) |
| Latente Steuerguthaben (-verbindlichkeiten), netto, per 1. Januar | 1.093 | 759 |
| Latenter Steuerertrag (-aufwand) für den Zeitraum | (257) | (327) |
| Im sonstigen Gesamtergebnis enthaltener latenter Steuerertrag (-aufwand) | (41) | 401 |
| Umrechnungsdifferenzen | (7) | (2) |
| Änderung des Konsolidierungskreises und Sonstiges | 3 | 262 |
| Latente Steuerguthaben (-verbindlichkeiten), netto, per 1. Dezember | 791 | 1.093 |
| Einschließlich: - latente Steueransprüche | 971 | 1.217 |
| - latente Steuerschulden | (180) | (124) |
(1) Die Zahlen zum 31. Dezember 2016 beinhalten die in 2017 vorgenommenen Anpassungen im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation für die AVTOVAZ-Gruppe (Anmerkung 3-B) und weichen damit von den bisher veröffentlichten Zahlen ab.
C2 – artbezogene Aufschlüsselung der latenten Steuerguthaben, netto
| (Millionen €) | 2017 | 2016 (1) |
|---|---|---|
| Latente Steuern auf: | ||
| Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures ohne AVTOVAZ(2) | (161) | (179) |
| Anlagevermögen ohne AVTOVAZ | (1.745) | (1.597) |
| Rückstellungen und sonstige Aufwendungen bzw. Wertberichtigungen, die bei Inanspruchnahme abzugsfähig sind, ohne AVTOVAZ | 814 | 1.018 |
| Verlustvorträge ohne AVTOVAZ (3) | 4.353 | 4.403 |
| Sonstige Posten ohne AVTOVAZ | 645 | 571 |
| Latente Steuerguthaben (-verbindlichkeiten), netto, ohne AVTOVAZ | 3.906 | 4.216 |
| Anlagevermögen von AVTOVAZ | 1 | 23 |
| Rückstellungen und sonstige Aufwendungen bzw. Wertberichtigungen, die bei Inanspruchnahme abzugsfähig sind AVTOVAZ | 38 | 18 |
| Verlustvorträge von AVTOVAZ | 334 | 342 |
| Unverzinsliche Finanzverbindlichkeiten in Rubel von AVTOVAZ | (60) | (66) |
| Sonstige Posten von AVTOVAZ | 21 | 23 |
| Latente Steuerguthaben (-verbindlichkeiten), netto, von AVTOVAZ | 334 | 340 |
| Nicht bilanzierte latente Steuerguthaben im Zusammenhang mit steuerlichen Verlusten (Anmerkung 8-C3) | (3.280) | (3.240) |
| Sonstige nicht bilanzierte latente Steuerguthaben | (169) | (223) |
| Bilanzierte latente Steuerguthaben (-verbindlichkeiten), netto | 791 | 1.093 |
(1) Die Zahlen zum 31. Dezember 2016 beinhalten die in 2017 vorgenommenen Anpassungen im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation für die AVTOVAZ-Gruppe (Anmerkung 3-B) und weichen damit von den bisher veröffentlichten Zahlen ab.
(2) Einschließlich Steuern auf künftige Dividendenausschüttungen
(3) Einschließlich 3.739 Mio. € für die französischen Steuerkonsolidierungsgesellschaften und 614 Mio. € für die sonstigen Gesellschaften zum 31. Dezember 2017 (3.745 Mio. € bzw. 658 Mio. € zum 31. Dezember 2016).
Die verbleibenden nicht bilanzierten aktiven latenten Steuern der in den französischen Steuerkonsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen betrugen 2.637 Mio. € (31. Dezember 2016: 2.585 Mio. €). Dabei handelt es sich um steuerliche Verluste, die unbegrenzt vortragsfähig sind und bis zu einer Obergrenze von 50 % dieser Erträge mit künftigen steuerbaren Erträgen verrechnet werden können. Von diesen nicht bilanzierten Vermögenswerten entfielen 309 Mio. € auf Posten, die über das Eigenkapital gebucht wurden (Effekte aus der teilweisen Absicherung der Beteiligung an Nissan), und 2.328 Mio. € auf Posten, die erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden (331 Mio. € bzw. 2.254 Mio. € zum 31. Dezember 2016).
Für Gesellschaften, die nicht dem französischen Steuerkonsolidierungskreis angehören, betrugen die nicht bilanzierten aktiven latenten Steuern zum 31. Dezember 2017 813 Mio. €, (89 Mio. € für AVTOVAZ und 724 Mio. € für den Konzern ohne AVTOVAZ) im Wesentlichen steuerliche Verlustvorträge des Konzerns in Brasilien und in geringerem Umfang in Indien. Sie beliefen sich zum 31. Dezember 2016 zunächst auf 1.141 Mio. € (342 Mio. € von AVTOVAZ und 799 Mio. € vom Konzern ohne AVTOVAZ). Nach Berücksichtigung der Anpassungen im Jahr 2017 aufgrund der endgültigen Kaufpreisallokation für die AVTOVAZ-Gruppe (Erläuterung 3-B) und der Aktivierung von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 263 Mio. € betragen die zum 31. Dezember 2016 nicht bilanzierten aktiven latenten Steuern nun 878 Mio. €, davon 79 Mio. € im Zusammenhang mit AVTOVAZ.
C3 – Aufschlüsselung der steuerlichen Verluste nach Verfallsdatum
Die nicht aktivierten Verlustvorträge stellen eine potenzielle Steuerersparnis von 3.280 Mio. € zum 31. Dezember 2017 dar.
| (Mio. €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (1) | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktiviert | Nicht aktiviert | Summe | Aktiviert | Nicht aktiviert | Summe | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Steuerverluste, die unbegrenzt vortragsfähig sind(2) | 1.160 | 3.079 | 4.239 | 1.237 | 3.090 | 4.327 |
| Steuerverluste, die innerhalb von mehr als 5 Jahren verfallen | 2 | 90 | 92 | 4 | 54 | 58 |
| Steuerverluste, die innerhalb von 1 bis 5 Jahren verfallen | - | 22 | 22 | 1 | 17 | 18 |
| Steuerverluste, die innerhalb von 1 Jahr verfallen | - | - | - | - | - | - |
| Gesamte Steuerverluste ohne AVTOVAZ | 1.162 | 3.191 | 4.353 | 1.242 | 3.161 | 4.403 |
| Steuerverluste von AVTOVAZ, die unbegrenzt vortragsfähig sind(3) | 245 | 89 | 334 | 263 | 79 | 342 |
| Gesamte Steuerverluste von AVTOVAZ | 245 | 89 | 334 | 263 | 79 | 342 |
| Gesamte Steuerverluste der Gruppe | 1.407 | 3.280 | 4.687 | 1.505 | 3.240 | 4.745 |
(1) Die Zahlen zum 31. Dezember 2016 beinhalten die in 2017 vorgenommenen Anpassungen im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation für die AVTOVAZ-Gruppe (Anmerkung 3-B) und weichen damit von den bisher veröffentlichten Zahlen ab.
(2) Einschließlich bilanzierter und nicht bilanzierter aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge der in den französischen Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen, die sich zum 31. Dezember 2017 auf 1.102 Mio. € bzw. 2.637 Mio. € und zum 31. Dezember 2016 auf 1.160 Mio. € bzw. 2.585 Mio. € belaufen (Anmerkung 8-C2).
(3) Seit der Verabschiedung des russischen Gesetzes 401-FZ vom 30. November 2016 können steuerliche Verluste auf unbestimmte Zeit vorgetragen werden.
ANMERKUNG 9 – UNVERWÄSSERTES UND VERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIE
| (in Tsd. Aktien) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Aktien im Umlauf | 295.722 | 295.722 |
| Eigene Aktien | (5.254 ) | (4.368) |
| Aktien im Besitz von Nissan x Anteil von Renault an Nissan | (19.388 ) | (19.386) |
| Anzahl der Aktien zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie | 271.080 | 271.968 |
Die Anzahl der Aktien zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie ist der gewichtete Durchschnitt der während der Periode im Umlauf befindlichen Stammaktien, d.h. nach Neutralisierung der von Nissan gehaltenen eigenen Aktien und Renault-Aktien.
| (in Tsd. Aktien) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Anzahl der Aktien zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie | 271.080 | 271.968 |
| Verwässerungseffekt von Aktienoptionen, Bezugsrechten für leistungsorientierte Aktien und anderen aktienbasierten Vergütungen | 2.665 | 2.363 |
| Anzahl der Aktien zur Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie | 273.745 | 274.331 |
Die Anzahl der Aktien, die zur Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, ist der gewichtete Durchschnitt der während der Periode potenziell im Umlauf befindlichen Stammaktien, d. h. die Anzahl der Aktien, die für die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie verwendet werden, zuzüglich der Anzahl der Aktienoptionen und der Bezugsrechte für leistungsorientierte Aktien, die im Rahmen der entsprechenden Pläne zugeteilt wurden, sowie der Rechte auf Aktien als Teil der erfolgsabhängigen Vergütung des Präsidenten und CEO, die einen Verwässerungseffekt haben und die Performance-Bedingungen am Jahresende erfüllen, sofern die Ausgabe an Bedingungen geknüpft ist (Anmerkung 18-G).
4.2.6.4 Betriebliche Aktiva und Passiva, Eigenkapital
ANMERKUNG 10 – IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE UND SACHANLAGEN
A – Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte
A1 – Änderungen an immateriellen Vermögenswerten und Firmenwerten
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte im Jahr 2017 stellt sich wie folgt dar:
| (Mio. €) | 31. Dezember 2016 (1) | Erwerb /(Abschreibungen und Wertminderungen) | (Abgänge) / Zuschreibungen |
Umrechnungsdifferenzen | Änderung des Konsolidierungskreises und Sonstiges(2) | 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktivierte Entwicklungskosten (2) | 8.618 | 1.209 | (1.272) | (8) | 16 | 8.563 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 1.191 | - | - | (77) | - | 1.114 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 989 | 101 | (34) | (21) | 9 | 1.044 |
| Immaterielle Vermögenswerte, brutto | 10.798 | 1.310 | (1.306) | (106) | 25 | 10.721 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | (5.257) | (847) | 1.272 | 2 | (16) | (4.846) |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | (552) | (114) | 30 | 5 | (4) | (635) |
| Abschreibungen und Wertminderungen | (5.809) | (961) | 1.302 | 7 | (20) | (5.481) |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 3.361 | 362 | - | (6) | - | 3.717 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 1.191 | - | - | (77) | - | 1.114 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 437 | (13) | (4) | (16) | 5 | 409 |
| Immaterielle Vermögenswerte, netto | 4.989 | 349 | (4) | (99) | 5 | 5.240 |
(1) Die Zahlen zum 31. Dezember 2016 beinhalten die in 2017 vorgenommenen Anpassungen im Zusammenhang mit dem Kaufpreis für die AVTOVAZ-Gruppe (Anmerkung 3-B) und weichen damit von den bisher veröffentlichten Zahlen ab.
(2) Einschließlich Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten und sonstige immaterielle Vermögenswerte: 31 Mio. €, siehe Anmerkung 6-C. Der größte Teil des Goodwills befindet sich in Europa und in Eurasien.
Der Erwerb von immateriellen Vermögenswerten im Jahr 2017 umfasst 1.209 Mio. € an selbst produzierten Vermögenswerten und 101 Mio. € an erworbenen Vermögenswerten (2016: 903 Mio. € bzw. 155 Mio. €).
In den Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte sind im Jahr 2017 Wertminderungen auf Fahrzeuge (einschließlich Komponenten) in Höhe von 31 Mio. € enthalten, gegenüber 37 Mio. € im Jahr 2016 (Anmerkung 6-C). Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte im Jahr 2016 stellt sich wie folgt dar:
| (Mio. €) | Bruttowert | Abschreibungen und Wertminderungen | Nettowert |
|---|---|---|---|
| Wert zum 31. Dezember 2015 | 9.527 | (5.957) | 3.570 |
| Erwerbe (Anmerkung 26-C) / (Abschreibung) | 1.058 | (877) | 181 |
| (Abgänge) / Zuschreibungen | (1.038) | 1.032 | (6) |
| Umrechnungsdifferenzen | (22) | (7) | (29) |
| Änderung des Konsolidierungskreises und Sonstiges(1) (2) | 1.273 | - | 1.273 |
| Wert zum 31. Dezember 2016 (2) | 10.798 | (5.809) | 4.989 |
(1) Die Auswirkungen der Vollkonsolidierung der AVTOVAZ-Gruppe und der beiden Renault Sport Racing-Gesellschaften im Jahr 2016 sind unter „Änderung des Konsolidierungskreises“ dargestellt.
(2) Die Zahlen zum 31. Dezember 2016 beinhalten die in 2017 vorgenommenen Anpassungen im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation für die AVTOVAZ-Gruppe (Anmerkung 3-B) und weichen damit von den bisher veröffentlichten Zahlen ab.
A2 – In den Erträgen enthaltene Forschungs- und Entwicklungskosten
| (Mio. €) | 2017 (1) | 2016 |
|---|---|---|
| Forschungs- und Entwicklungsausgaben | (2.983) | (2.530) |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 1.209 | 903 |
| Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten | (816) | (743) |
| SUMME DER IM ERGEBNIS ENTHALTENEN BETRÄGE | (2.590) | (2.370) |
(1) Einschließlich für die AVTOVAZ-Gruppe: In der Gewinn- und Verlustrechnung sind im Jahr 2017 aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 16 Mio. € und Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 26 Mio. € enthalten.
Die Forschungs- und Entwicklungskosten werden nach Abzug der Forschungssteuergutschriften für die Fahrzeugentwicklungstätigkeit ausgewiesen.
B – Sachanlagen
Die Entwicklung des Sachanlagevermögens im Jahr 2017 stellt sich wie folgt dar:
| (Mio. €) | 31. Dezember 2016 | Erwerb / (Abschreibung und Wertminderung) |
(Abgänge) / Zuschreibungen |
Umrechnungsdifferenzen | Änderung des Konsolidierungskreises und Sonstiges | 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Grundstücke | 601 | 12 | (46) | (8) | 10 | 569 |
| Gebäude | 6.539 | 232 | (75) | (109) | 115 | 6.702 |
| Spezialwerkzeuge | 16.170 | 793 | (388) | (209) | 65 | 16.431 |
| Maschinen und sonstige Werkzeuge | 11.404 | 948 | (298) | (198) | 378 | 12.234 |
| An Kunden vermietete Sachanlagen | 2.778 | 817 | (259) | (20) | (1) | 3.315 |
| Sonstige Sachwerte | 846 | 73 | (52) | (14) | 7 | 860 |
| In Bau befindlich(1) | 1.395 | 362 | (15) | (27) | (483) | 1.232 |
| Bruttowert | 39.733 | 3.237 | (1.133) | (585) | 91 | 41.343 |
| Grundstücke | ||||||
| Gebäude | (3.913) | (250) | 75 | 35 | (13) | (4.066) |
| Spezialwerkzeuge | (13,073) | (968) | 385 | 126 | (5) | (13.535) |
| Maschinen und sonstige Werkzeuge | (8.449) | (618) | 275 | 98 | (62) | (8.756) |
| An Kunden vermietete Sachanlagen | (657) | (178) | 64 | 7 | (2) | (766) |
| Sonstige Sachwerte | (653) | (47) | 49 | 9 | 4 | (638) |
| In Bau befindlich | - | - | - | - | - | - |
| Abschreibungen und Wertminderungen (2) | (26.745) | (2.061) | 848 | 275 | (78) | (27.761) |
| Grundstücke | 601 | 12 | (46) | (8) | 10 | 569 |
| Gebäude | 2.626 | (18) | - | (74) | 102 | 2.636 |
| Spezialwerkzeuge | 3.097 | (175) | (3) | (83) | 60 | 2.896 |
| Maschinen und sonstige Werkzeuge | 2.955 | 330 | (23) | (100) | 316 | 3.478 |
| An Kunden vermietete Sachanlagen | 2.121 | 639 | (195) | (13) | (3) | 2.549 |
| Sonstige Sachanlagen | 193 | 26 | (3) | (5) | 11 | 222 |
| In Bau befindlich(1) | 1.395 | 362 | (15) | (27) | (483) | 1.232 |
| Nettowert | 12.988 | 1.176 | (285) | (310) | 13 | 13.582 |
(1) Die als „im Bau befindlich“ klassifizierten Positionen werden über die Spalte „Zugänge / (Abschreibungen und Wertminderungen)“ auf fertige Anlagenkategorien übertragen.
(2) In den Abschreibungen und Wertminderungen im Jahr 2017 sind Wertminderungen in Höhe von 25 Mio. € enthalten, die im Wesentlichen Fahrzeuge (einschließlich Komponenten) betreffen (siehe Anmerkung 6-C).
Die Entwicklung des Sachanlagevermögens im Jahr 2016 stellt sich wie folgt dar:
| (Mio. €) | Bruttowert | Abschreibungen und Wertminderungen | Nettowert |
|---|---|---|---|
| Wert zum 31. Dezember 2015 | 36.552 | (25.381) | 11.171 |
| Zugänge / (Abschreibungen und Wertminderungen) | 3.273 | (1.963) | 1.310 |
| (Abgänge) / Zuschreibungen | (1.229) | 844 | (385) |
| Umrechnungsdifferenzen | 417 | (234) | 183 |
| Änderung des Konsolidierungskreises und Sonstiges(1) | 720 | (11) | 709 |
| Wert zum 31. Dezember 2016 | 39.733 | (26.745) | 12.988 |
(1) Die Auswirkungen der Vollkonsolidierung der AVTOVAZ-Gruppe und der beiden Renault Sport Racing-Gesellschaften im Jahr 2016 sind unter „Änderung des Konsolidierungskreises“ dargestellt.
ANMERKUNG 11 – WERTHALTIGKEITSTESTS DES SACHANLAGEVERMÖGENS (AUSSER LEASINGGEGENSTÄNDE)
Der Konzern hat Werthaltigkeitstests für das Anlagevermögen nach dem im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ (Anmerkung 2-M) beschriebenen Verfahren durchgeführt.
A – Werthaltigkeitstests auf der Ebene der fahrzeugspezifischen Anlagen (einschließlich Komponenten)
Nach der Überprüfung der Werthaltigkeit bestimmter Vermögenswerte für Fahrzeuge (einschließlich Komponenten) wurden Wertminderungen
für das Jahr 2017 in Höhe von 56 Mio. € verbucht (35 Mio. € zum 31. Dezember 2016). Diese Wertminderung betrifft immaterielle Vermögenswerte (31 Mio. €) und Sachanlagen (25 Mio. €). Sie betraf im Jahr 2016 ausschließlich immaterielle Vermögenswerte und wurde im Wesentlichen den aktivierten Entwicklungskosten zugeordnet.
B – Werthaltigkeitstests für andere zahlungsmittelgenerierende Einheiten des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ)
Im Jahr 2017 wurde keine zahlungsmittelgenerierende Einheit, die eine wirtschaftliche Einheit (Werk oder Tochtergesellschaft) darstellt, einem Werthaltigkeitstest unterzogen, da es keine Anzeichen für eine Wertminderung in den verschiedenen kombinierten wirtschaftlichen Einheiten des Konzerns gab.
Für das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) wurde wie in jedem Jahr ein Werthaltigkeitstest durchgeführt.
Der erzielbare Wert für die Werthaltigkeitstests des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) ist der Nutzungswert, der nach der Discounted-Cashflow-Methode unter Zugrundelegung der nachstehenden Annahmen ermittelt wird.
| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Dauer des Businessplans | 6 Jahre | 3 Jahre |
| Prognostizierte Absatzmengen über den Prognosehorizont (in Einheiten) | 4.407.000 | 3.830.000 |
| Wachstumsrate bis unendlich | 1,9% | 1,9% |
| Diskontierungssatz nach Steuern | 8,6% | 8,7% |
Im Jahr 2017 wurden wie im Jahr 2016 keine Wertminderungen auf Vermögenswerte des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) aufgrund des Impairment-Tests vorgenommen.
Die zum 31. Dezember 2017 verwendeten Annahmen für den Werthaltigkeitstest stammen aus der im Oktober 2017 angekündigten Sechsjahresstrategie Drive the Future 2017-2022. Die zum 31. Dezember 2016 verwendeten Annahmen für den Werthaltigkeitstest waren die besten zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Schätzungen, da die Daten aus der neuen Mittelfristplanung 2017-2022 noch validiert wurden.
Eine nach vernünftigem Ermessen mögliche Änderung der Hauptannahmen sollte nicht zu einem erzielbaren Wert führen, der unter dem Buchwert der getesteten Aktiva liegt.
C – Werthaltigkeitstests für die zahlungsmittelgenerierenden Einheit AVTOVAZ und die Marke Lada Werthaltigkeitstests der zahlungsmittelgenerierenden Einheit AVTOVAZ
Die Marktkapitalisierung von AVTOVAZ liegt zum 31. Dezember 2017 mit 750 Mio. € (31. Dezember 2016: 739 Mio. €) über dem Buchwert des AVTOVAZ-Nettovermögens (einschließlich Goodwill) zu diesem Zeitpunkt.
Der Nutzungswert von AVTOVAZ wurde nicht ermittelt, da der beizulegende Zeitwert höher als der Wert der getesteten Vermögenswerte ist.
Impairment-Tests der Marke Lada
Für die Aufteilung des Kaufpreises von AVTOVAZ (siehe Anmerkung 3-B) wurde die Marke Lada zum Zeitpunkt des Erwerbs der Kontrolle mit ihrem beizulegenden Zeitwert von 9.248 Mio. Rubel (144 Mio. €) zum 31. Dezember 2016 angesetzt. Da es sich bei dieser Marke um einen immateriellen Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer handelt, wurde zum 31. Dezember 2017 ein Werthaltigkeitstest mit einem Abzinsungssatz von 16,3 % und einer Wachstumsrate bis unendlich von 4 % durchgeführt. Im Jahr 2017 wurde keine Wertminderung vorgenommen, da der erzielbare Betrag höher war als der Buchwert.
Eine Erhöhung des Abzinsungssatzes um 2 % würde zu einer Wertminderung von 698 Mio. Rubel führen (11 Mio. € vor latenten Steuern und 9 Mio. € nach latenten Steuern).
Die Verwendung einer Wachstumsrate von 0 % bis unendlich würde zu einer Wertminderung von 319 Millionen Rubel führen (5 Millionen Euro vor latenten Steuern und 4 Millionen Euro nach latenten Steuern).
ANMERKUNG 12 – BETEILIGUNG AN NISSAN
A – Konsolidierungsmethode für Nissan
Renault und der japanische Autohersteller Nissan haben beschlossen, eine in ihrer Art einzigartige Allianz zwischen zwei Unternehmen mit gemeinsamen Interessen zu entwickeln und auf diesem Weg im Sinne einer optimalen Leistung die Kräfte zu bündeln. Die Allianz ist so organisiert, dass die individuelle Markenidentität gewahrt bleibt und die Unternehmenskultur beider Unternehmen respektiert wird. Daraus ergibt sich Folgendes: Es wird sichergestellt, dass Renault in der Hauptversammlung von Nissan nicht die Mehrheit der Stimmrechte hält.
| • | Die Bestimmungen der Renault-Nissan-Vereinbarungen berechtigen Renault weder zur Bestellung der Mehrheit der Nissan-Direktoren noch zur Ausübung der Stimmrechte bei Sitzungen des Nissan-Verwaltungsrats; Renault kann den Präsidenten von Nissan nicht einseitig ernennen. Renault besetzte am 31. Dezember 2017 zwei der neun Sitze im Verwaltungsrat von Nissan (unverändert seit dem 31. Dezember 2016). |
| • | Renault-Nissan b.v., zu 50 % im Besitz von Renault und zu 50 % im Besitz von Nissan, ist eine gemeinsame Einheit der Allianz, deren Entscheidungsbefugnis auf bestimmte strategische Fragen der beiden Gruppen beschränkt ist. Sie koordiniert die gemeinsamen Aktivitäten weltweit und kann Entscheidungen treffen, die die Unabhängigkeit jedes Partners respektieren. Diese Entscheidungsbefugnis wurde Renault-Nissan b.v. übertragen, um Synergien zu generieren und den beiden Automobilherstellern weltweit Skaleneffekte zu verschaffen. Über dieses Gremium hat Renault nicht die Möglichkeit, die Finanz- und Betriebsstrategien von Nissan zu steuern, die vom Nissan-Verwaltungsrat geregelt werden. Es kann daher nicht als vertragliche Kontrolle von Renault über Nissan interpretiert werden. Die von Renault-Nissan b.v. seit seiner Gründung geprüften Sachverhalte bewegten sich streng innerhalb dieses vertraglichen Rahmens und liefern keinen Hinweis dafür, dass Renault die Kontrolle über Nissan ausübt. |
| • | Renault kann die Nutzung der Vermögenswerte von Nissan nicht in gleicher Weise wie die der eigenen Vermögenswerte ausüben oder beeinflussen. |
| • | Renault gibt keine Garantien in Bezug auf die Schulden von Nissan. |
In Anbetracht dieser Situation wird davon ausgegangen, dass Renault einen maßgeblichen Einfluss auf Nissan ausübt, weshalb die Beteiligung an Nissan nach der Equity-Methode in die Konsolidierung einbezogen wird.
B – Nissan-Konzernabschluss nach der Equity-Methode in die Renault Konsolidierung einbezogen
Die Nissan-Konten, die nach der Equity-Methode in den Renault-Abschluss einbezogen werden, sind die konsolidierten Abschlüsse von Nissan, die in Übereinstimmung mit den japanischen Rechnungslegungsstandards veröffentlicht wurden (da Nissan an der Tokioter Börse notiert ist) – nach entsprechender Anpassung an die Anforderungen der Renault-Konsolidierung.
Nissan veröffentlicht den Konzernabschluss vierteljährlich und jährlich zum 31. März. Für die Zwecke der Renault-Konsolidierung werden die Ergebnisse von Nissan in Übereinstimmung mit dem Renault-Kalender einbezogen (die Ergebnisse für den Zeitraum Januar bis Dezember werden in der Jahresrechnung von Renault konsolidiert).
Nissan hielt zum 31. Dezember 2017 0,7 % der eigenen Aktien. Folglich beträgt der prozentuale Anteil von Renault an Nissan 43,7 %, und Renault hält 43,4 % der Stimmrechte an Nissan (unverändert seit dem 31. Dezember 2016).
C – Veränderungen der Beteiligung an Nissan gemäß der Bilanz von Renault
| (Mio. €) | Anteilige Nettoaktiva | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Vor Neutralisierung | Neutralisierung proportional zur Beteiligung von Nissan an Renault (1) | Netto | Kulanz | Summe | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Am 31. Dezember 2016 | 18.528 | (974) | 17.554 | 750 | 18.304 |
| Reinertrag 2017 (2) | 2.791 | 2.791 | 2.791 | ||
| Ausgeschüttete Dividende | (710) | (710) | (710) | ||
| Umrechnungsdifferenzen | (1.403) | (1.403) | (64) | (1.467) | |
| Sonstige Änderungen(3) | 217 | 217 | 217 | ||
| Am 31. Dezember 2017 | 19.423 | (974) | 18.449 | 686 | 19.135 |
(1) Nissan hält seit 2002 44.358.000 Renault-Aktien, was einer Beteiligung von rund 15 % entspricht.
(2) Einschließlich eines positiven Effekts aus der Veräußerung von Calsonic Kansei im ersten Quartal 2017 und eines positiven Effekts aus der Steuerreform in den USA im vierten Quartal 2017 in Höhe von 737 Mio. €, was einen Gesamteffekt von 1.021 Mio. € im Jahr 2017 ergibt.
(3) Weitere Änderungen betreffen den Effekt der von Nissan bezogenen Renault-Dividenden, die Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus Pensionsverpflichtungen, die Veränderung der Neubewertungsrücklage für Finanzinstrumente und die Veränderung der eigenen Aktien von Nissan.
D – Anpassung der Veränderungen des Eigenkapitals von Nissan für die Zwecke der Renault-Konsolidierung
| 31. Dezember 2016 | Reinertrag 2017 | Dividenden | Umrechnungsdifferenzen | Sonstige Änderungen (1) | 31. Dezember 2017 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| (¥ Milliarden) | ||||||
| Eigenkapital – Muttergesellschaft Anteil der Aktionäre nach japanischen GAAP | 4.479 | 827 | (198) | 130 | 74 | 5.312 |
| Anpassungen zur Übereinstimmung mit den IFRS: | ||||||
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche langfristige Verpflichtungen | 26 | (19) | 1 | (14) | (6) | |
| Aktivierung von Entwicklungskosten | 668 | (5) | - | 663 | ||
| Latente Steuern und sonstige Anpassungen | (146) | 44 | 14 | (14) | (102) | |
| Zur Übereinstimmung mit den IFRS angepasste Netto-Aktiva | 5.027 | 847 | (198) | 145 | 46 | 5.867 |
| Anpassungen an die Anforderungen der Renault Group (2) | 204 | (35) | (14) | (41) | 19 | 133 |
| Für Erfordernisse der Renault Group angepasste Nettoaktiva | 5.231 | 812 | (212) | 104 | 65 | 6.000 |
| (Mio. €) | ||||||
| Für Erfordernisse der Renault Group angepasste Nettoaktiva | 42.388 | 6.387 | (1.625) | (3.211) | 503 | 44.442 |
| Prozentualer Anteil von Renault | 43,7 % | 43,7 % | ||||
| Anteil von Renault (vor dem oben beschriebenen Neutralisierungseffekt) | 18.528 | 2.791 | (710) | (1.403) | 217 | 19.423 |
| Neutralisierung der Beteiligung von Nissan an Renault (3) | (974) | |||||
| Anteil von Renault am Nettovermögen von Nissan | 17.554 | 2.791 | (710) | (1.403) | 217 | 18.449 |
(1) Weitere Änderungen betreffen den Effekt der von Nissan bezogenen Renault-Dividenden, die Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus Pensionsverpflichtungen, die Veränderung der Neubewertungsrücklage für Finanzinstrumente und die Veränderung der eigenen Aktien von Nissan.
(2) Die Anpassungen für die Anforderungen der Renault Group entsprechen im Wesentlichen der Neubewertung des Anlagevermögens durch Renault für die zwischen 1999 und 2002 getätigten Akquisitionen sowie der Eliminierung der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung von Nissan an Renault.
(3) Nissan hält seit 2002 44.358.000 Renault-Aktien, was einem Anteil von rund 15 % entspricht.
E – Nissan-Reinertrag nach japanischen GAAP
Da das Geschäftsjahr von Nissan am 31. März endet, ist der in der Renault-Konsolidierung 2017 enthaltene Reinertrag von Nissan die Summe des Reinertrags von Nissan für das letzte Quartal des Geschäftsjahres 2016 und die ersten drei Quartale des Geschäftsjahres 2017.
| Januar bis März 2017 | April bis Juni 2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| Viertes Quartal des Nissan-Geschäftsjahres 2016 | Erstes Quartal des Nissan-Geschäftsjahres 2017 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (Milliarden ¥) | (Millionen €)1 | (Milliarden ¥) | (Millionen €)1 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Reinertrag – Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft | 249 | 2.060 | 135 | 1.103 |
| Juli bis September 2017 | Oktober bis Dezember 2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| Zweites Quartal des Nissan-Geschäftsjahres 2017 | Drittes Quartal des Nissan-Geschäftsjahres 2017 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (Milliarden ¥) | (Millionen €)1 | (Milliarden ¥) | (Millionen €)1 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Reinertrag – Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft | 142 | 1.086 | 301 | 2.269 |
| Januar bis Dezember 2017 | ||
|---|---|---|
| Vergleichszeiträume für den Konzernabschluss 2017 von Renault | ||
| --- | --- | --- |
| (Milliarden ¥) | (Millionen €)1 | |
| --- | --- | --- |
| Reinertrag – Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft | 827 | 6.518 |
(1) Umgerechnet mit dem Durchschnittskurs jedes Quartals.
F – Nissan-Finanzinformationen nach IFRS
Die folgende Tabelle enthält die Finanzinformationen von Nissan, die gemäß IFRS für die Zwecke der Renault-Konsolidierung für die Jahre 2017 und 2016 angepasst wurden. Die Anpassungen beinhalten nicht die Fair-Value-Anpassungen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Renault zum Zeitpunkt der Akquisitionen in den Jahren 1999 und 2002 vorgenommen hat, sowie die Eliminierung der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung von Nissan an Renault.
| 2017 | 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| (Milliarden ¥) | (Millionen €) (1) | (Milliarden ¥) | (Millionen €) (2) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 11.869 | 93.711 | 11.383 | 94.611 |
| Reinertrag | ||||
| Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft | 813 | 6.415 | 507 | 4.214 |
| Anteil der nicht-beherrschenden Anteile | 22 | 173 | 31 | 259 |
| Sonstige Bestandteile des Gesamtergebnisses | ||||
| Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft | 198 | 1.567 | (444) | (3.694) |
| Anteil der nicht-beherrschenden Anteile | 7 | 57 | (18) | (151) |
| Gesamtergebnis | ||||
| Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft | 1.011 | 7.982 | 63 | 520 |
| Anteil der nicht-beherrschenden Anteile | 29 | 230 | 13 | 108 |
| Von Nissan bezogene Dividende | 93 | 710 | 86 | 728 |
| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | |||
| (Milliarden ¥) | (Millionen €) (1) | (Milliarden ¥) | (Millionen €) (2) | |
| Langfristige Vermögenswerte | 7.978 | 59.095 | 7.596 | 61.556 |
| Umlaufvermögen | 12.314 | 91.206 | 11.493 | 93.136 |
| GESAMTVERMÖGEN | 20.292 | 150.301 | 19.089 | 154.692 |
| Eigenkapital | ||||
| Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft | 5.868 | 43.462 | 5.028 | 40.746 |
| Anteil der nicht-beherrschenden Anteile | 288 | 2.133 | 425 | 3.444 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 6.951 | 51.484 | 6.553 | 53.104 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 7.185 | 53.222 | 7.083 | 57.398 |
| SUMME EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN | 20.292 | 150.301 | 19.089 | 154.692 |
(1) Umgerechnet zum Durchschnittskurs 2017, d. h. 126,7 JPY = 1 EUR für Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung und zum Stichtagskurs vom 31. Dezember 2017, d. h. 135,0 JPY = 1 EUR für Positionen der Finanzlage.
(2) Umgerechnet zum Durchschnittskurs 2016, d. h. 120,3 JPY = 1 EUR, für Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung, und zum Stichtagskurs 31. Dezember 2016, d. h. 123,4 JPY = 1 EUR, für Positionen der Finanzlage.
G – Absicherung Beteiligung an Nissan
Die Gruppe hat das Yen/Euro-Wechselkursrisiko ihrer Beteiligung an Nissan seit 1999 teilweise abgesichert.
Zum 31. Dezember 2015 beliefen sich die entsprechenden Absicherungsgeschäfte auf 181 Mrd. Yen (1.341 Mio. €), davon 24 Mrd. Yen (178 Mio. €) aus Privatplatzierungen auf dem EMTN-Markt und 157 Mrd. Yen (1.163 Mio. €) aus direkt in Yen emittierten Anleihen auf dem japanischen Samurai-Bond-Markt.
Im Jahr 2017 ergaben sich aus diesen Transaktionen günstige Währungsdifferenzen von 113 Mio. € (ungünstige Differenz von 70 Mio. € im Jahr 2016). Der positive Nettoeffekt von 96 Mio. € nach latenten Steuern wird in der Umrechnungsrücklage des Konzerns (Anmerkung 18-E) ausgewiesen.
H – Bewertung der Beteiligung von Renault an Nissan zu Börsenkursen
Auf der Grundlage des Börsenkurses zum 31. Dezember 2015 von 1.123,5¥ je Aktie beträgt der Wert der Beteiligung von Renault an Nissan 15.244 Mio. € (17.450 Mio. € zum 31. Dezember 2016 auf Basis des Kurses von 1.175,5¥ je Aktie).
I – Werthaltigkeitstest der Beteiligung an Nissan
Zum 31. Dezember 2017 lag der Börsenwert der Beteiligung 20,3 % unter dem Wert von AVTOVAZ in der Bilanz von Renault (4,7 % weniger als zum 31. Dezember 2016).
In Anwendung des in der Anmerkung zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Anmerkung 2-M) dargestellten Ansatzes wurde zum 31. Dezember 2017 ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Für die Berechnung des Nutzungswertes wurde ein Diskontierungssatz nach Steuern (einschließlich des Effekts der Inflation) und eine Wachstumsrate bis unendlich von 4,2 % verwendet. Der Endwert wurde unter Rentabilitätsannahmen berechnet, die mit den Vergangenheitsdaten von Nissan und den ausgewogenen mittelfristigen Aussichten übereinstimmen.
Die Testergebnisse führten nicht zu einer Wertminderung der Beteiligung an Nissan zum 31. Dezember 2017.
Eine nach vernünftigem Ermessen mögliche Änderung der Hauptannahmen sollte nicht zu einem erzielbaren Wert führen, der unter dem Buchwert der Beteiligung an Nissan liegt.
J – Operationen zwischen der Renault-Gruppe und der Nissan-Gruppe
J1 – Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung
Renault und Nissan verfolgen gemeinsame Strategien für die Entwicklung von Fahrzeugen und Komponenten, den Einkauf, die Produktion und den Vertrieb. Am 1. April 2014 starteten die beiden Unternehmen zudem ein Projekt zur Zusammenführung von vier Schlüsselfunktionen: Entwicklung, Fertigung und Supply Chain Management, Einkauf und Personalwesen. Diese Zusammenarbeit spiegelt sich in kostenreduzierenden Synergien wider, insbesondere in den Supportfunktionen und im Vertrieb an Nissan.
Das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) ist mit Nissan auf zwei Ebenen operativ tätig:
•
Industrielle Produktion: gegenseitige Produktion von Fahrzeugen und Komponenten in den Fertigungsstätten der Allianz:
| ― | Der Umsatz der Renault Group mit der Nissan-Gruppe belief sich 2017 auf rund 4.961 Mio. € (2016: 4.105 Mio. €), davon rund 3.362 Mio. € für Fahrzeuge (2016: 2.465 Mio. €), 1.501 Mio. € für Komponenten (2016: 1.580 Mio. €) und 98 Mio. € für Dienstleistungen (2016: 60 Mio. €). Der Anstieg ist hauptsächlich auf die Verkäufe von Fahrzeugen zurückzuführen, die von Renault Samsung Motors für Nissan North America hergestellt wurden, und den Nissan Micra, der in Flins, Frankreich, hergestellt wird. |
| ― | Im Jahr 2017 kaufte die Renault-Gruppe von der Nissan-Gruppe für insgesamt rund 2.400 Mio. € (2.115 Mio. € 2016), davon rund 1.240 Mio. € an Fahrzeugen (1.170 Mio. € 2016), 1.028 Mio. € an Komponenten (795 Mio. € 2016) und 132 Mio. € an Dienstleistungen (150 Mio. € 2016). |
| ― | Der Saldo der Forderungen der Renault-Gruppe gegenüber der Nissan-Gruppe beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf 853 Mio. € (430 Mio. € zum 31. Dezember 2016) und der Saldo der Verbindlichkeiten der Renault-Gruppe gegenüber der Nissan-Gruppe auf 795 Mio. € zum 31. Dezember 2017 (647 Mio. € zum 31. Dezember 2016). |
•
Finanzierungen: Zusätzlich zu seiner Tätigkeit für Renault fungiert Renault Finance als Gegenpartei der Nissan-Gruppe im Handel mit Finanzinstrumenten zur Absicherung von Devisen und Zinsen. Renault Finance tätigte 2017 für Nissan Devisengeschäfte im Wert von rund 20,9 Mrd. € (19,7 Mrd. € im Jahr 2017) auf dem Devisenmarkt. Geschäfte mit Nissan in Bezug auf Devisen-, Zins- und Rohstoffderivate werden zu Marktpreisen erfasst und sind in den von Renault Finance verwalteten Positionen enthalten. In der Bilanz belaufen sich die derivativen Vermögenswerte der Nissan-Gruppe zum 31. Dezember 2017 auf 63 Mio. € (31. Dezember 2017: 70 Mio. €) und die derivativen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2017 auf 41 Mio. € (31. Dezember 2016: 74 Mio. €).
Das Absatzfinanzierungssegment von Renault trägt dazu bei, Kunden zu gewinnen und die Bindung an die Nissan-Marken zu stärken, indem es eine Reihe von Finanzierungsprodukten und -dienstleistungen anbietet, die in die Verkaufspolitik integriert sind, vor allem in Europa. Im Jahr 2017 verzeichnete die RCI Banque einen Dienstleistungsumsatz in Höhe von 137 Mio. € in Form von Provisionen und Zinsen von Nissan (134 Mio. € zum 31. Dezember 2016). Der Saldo der Forderungen aus der Absatzfinanzierung der Nissan-Gruppe beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf 107 Mio. € (78 Mio. € zum 31. Dezember 2016) und der Saldo der Verbindlichkeiten auf 191 Mio. € zum 31. Dezember 2017 (210 Mio. € zum 31. Dezember 2016).
Die Allianzpartner halten Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die ihre Zusammenarbeit steuern. Einzelheiten über die Tätigkeit und den Standort dieser Einheiten sowie den Einfluss der Renault-Gruppe auf sie sind in Anmerkung 13 aufgeführt.
J2 – AVTOVAZ
Die Gesamtverkäufe von AVTOVAZ an Nissan und die Käufe von Nissan durch AVTOVAZ beliefen sich auf geschätzte 233 Mio. € bzw. 30 Mio. €.
In der Finanzlage von AVTOVAZ zum 31. Dezember 2017 bestehen die Salden der Transaktionen zwischen AVTOVAZ und der Nissan-Gruppe im Wesentlichen aus:
| ― | einer langfristige Forderung für gemeinschaftlich geführte Vermögenswerte in Höhe von 38 Mio. € (31. Dezember 2016: 50 Mio. €), |
| ― | operativen Forderungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 25 Mio. € bzw. 69 Mio. € (68 Mio. € bzw. 118 Mio. € zum 31. Dezember 2016). |
ANMERKUNG 13 – BETEILIGUNGEN AN ANDEREN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN UND JOINT VENTURES
Die Details zu den Beteiligungen an anderen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures sind in der Konzernrechnung wie folgt dargestellt:
| ― | Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung |
| (Millionen €) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Ergebnisanteil (Verlust) von anderen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 8 | (103) |
| AVTOVAZ (1) | - | (89) |
| Sonstige assoziierte Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 10 | 17 |
| Joint Ventures, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | (2) | (31) |
(1) AVTOVAZ wird seit dem 31. Dezember 2016 nach dem Erwerb der Kontrolle am 28. Dezember 2016 vollkonsolidiert (4.2.6.1 und Anmerkung 3).
B).
| ― | Konzernbilanz |
| (Mio. €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Beteiligung an anderen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 676 | 722 |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen | 380 | 398 |
| Joint Ventures, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 296 | 324 |
A – Beteiligung an AVTOVAZ
Im Dezember 2016 nahm AVTOVAZ eine Barkapitalerhöhung in Höhe von 26,14 Mrd. Rubel vor, was 2.904.524.987 neuen Stammaktien entspricht, von denen 14,85 Mrd. Rubel (1.650.000 Aktien) von Alliance Rostec Auto B.V. gezeichnet wurden. Am 28. Dezember 2016 zeichnete Renault dann die Kapitalerhöhung von Alliance Rostec Auto B.V. und erwarb daraufhin im Dezember 2016 die Kontrolle über AVTOVAZ und Alliance Rostec Auto B.V. Daher werden Alliance Rostec Auto B.V. und AVTOVTAZ ab dem 31. Dezember 2016 vollkonsolidiert und bis zu diesem Zeitpunkt nach der Equity-Methode bewertet.
Die veröffentlichten Finanzinformationen der AVTOVAZ-Gruppe nach IFRS zum 31. Dezember 2016 (ohne die in der Konzernbilanz enthaltenen Posten) sind nachfolgend zusammengefasst:
| 2016 | ||
|---|---|---|
| (in Millionen Rubel) | (in Mio. € (1) | |
| --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 184.931 | 2.492 |
| Operative Gewinnmarge | (16.233) | (219) |
| Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen | (24.377) | (328) |
| Betriebliche Erträge (Verlust) | (40.610) | (547) |
| Reinertrag | (44.779) | (603) |
| Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft | (45.008) | (606) |
| Anteil der nicht beherrschenden Anteile | 229 | 3 |
| Sonstige Bestandteile des Gesamtergebnisses | (214) | (3) |
| Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft | (172) | (3) |
| Anteil der nicht beherrschenden Anteile | (42) | - |
| Gesamtergebnis | (44.993) | (606) |
| Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft | (45.180) | (609) |
| Anteil der nicht beherrschenden Anteile | 187 | 3 |
| Von AVTOVAZ bezogene Dividende | - | - |
| 2016 | ||
| (in Millionen Rubel) | (in Mio. € (1) | |
| Mittelzuflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit | (11.259) | (152) |
| Mittelzuflüsse aus Investitionstätigkeit | (13.553) | (183) |
| Darin enthalten: Zugang/Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen | (13.708) | (185) |
| Mittelzuflüsse aus Investitionstätigkeit und Umrechnungsdifferenzen | 37.435 | 504 |
| Darin enthalten: Mittelzuflüsse aus der Kapitalerhöhung vom Dezember 2016 | 26.141 | 352 |
| Zuwachs (Rückgang) an liquiden Mitteln | 12.623 | 170 |
(1) Umgerechnet zum Durchschnittskurs von Januar bis Dezember 2016, d. h. 74.2236 Rubel für 1 Euro für GuV- und Cashflow-Positionen. Die Bilanzzahlen zum 31. Dezember 2016 sind in den Informationen nach Geschäftssegmenten in Abschnitt 4.2.6.1-A enthalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung von AVTOVAZ, die für die Einbeziehung nach der Equity-Methode in den Abschluss des Renault-Konzerns verwendet wird, wird durch Anwendung des Durchschnittskurses für jedes Quartal auf den Abschluss des entsprechenden Quartals umgerechnet.
B – Nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen und Joint Ventures mit Ausnahme von Nissan und AVTOVAZ
B1 – Angaben zu sonstigen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die nach der Equity-Methode bilanziert werden
| Name | Standortland | Tätigkeitsschwerpunkt | Anteilsbesitz und Stimmrechte der Gruppe in Prozent | |
|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Unternehmen unter maßgeblichem Einfluss | ||||
| Automotive (ohne AVTOVAZ) | ||||
| Boone Comenor | Frankreich | Metallhandel | 33 | 33 |
| Motorlu Araclar Imal ve Satis A.S (MAIS) | Türkei | Fahrzeugvertrieb | 49 | 49 |
| Renault Nissan Automotive India Private Limited (RNAIPL) | Indien | Kraftfahrzeugbau | 30 | 30 |
| Renault South Africa | Südafrika | Import von Fahrzeugen | 40 | 40 |
| AVTOVAZ | ||||
| Ferro VAZ GmbH (1) | Deutschland | Export und Import von Maschinen, Anlagen und Ersatzteilen | 50 | 50 |
| Absatzfinanzierung | ||||
| RN Bank | Russland | Fahrzeugabsatzfinanzierung | 30 | 30 |
| BARN B.V. | Niederlande | Holding | 30 | 30 |
| Nissan Renault Financial Services India Private Limited | Indien | Fahrzeugabsatzfinanzierung | 30 | 30 |
| Joint Ventures | ||||
| Automotive (ohne AVTOVAZ) | ||||
| Renault Algérie Production | Algerien | Kraftfahrzeugbau | 49 | 49 |
| Dongfeng Renault Automotive Company | China | Automobilhersteller | 50 | 50 |
| Indra Investissements | Frankreich | Demontage von Altfahrzeugen | 50 | 50 |
| AVTOVAZ | ||||
| ZAO GM-AVTOVAZ (1) | Russland | Fahrzeugbau und -vertrieb | 50 | 50 |
| Absatzfinanzierung | ||||
| Renault Credit Car | Belgien | Fahrzeugabsatzfinanzierung | 50 | 50 |
| RN SF B.V. | Niederlande | Holding | 50 | 50 |
| Orfin Finansman Anonim Sirketi | Türkei | Fahrzeugabsatzfinanzierung | 50 | 50 |
B2 – Kumulierte Finanzinformationen über die nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Beteiligungen an assoziierten Unternehmen | 380 | 398 |
| Ergebnisanteil von assoziierten Unternehmen | 10 | 17 |
| Anteil von assoziierten Unternehmen an sonstigen Komponenten des Gesamtergebnisses | (28) | - |
| Anteil von assoziierten Unternehmen am Gesamtergebnis | (18) | 17 |
B3 – Kumulierte Finanzinformationen über die nach der Equity-Methode bilanzierten Joint Ventures
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Beteiligungen an Joint Ventures | 296 | 324 |
| Ergebnisanteil von Joint Ventures | (2) | (31) |
| Anteil von Joint Ventures an sonstigen Komponenten des Gesamtergebnisses | (23) | (13) |
| Anteil von Joint Ventures am Gesamtergebnis | (25) | (44) |
ANMERKUNG 14 – VORRÄTE
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bruttowert | Wertminderungen | Nettowert | Bruttowert | Wertminderungen | Nettowert | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 1.845 | (328) | 1.517 | 1.789 | (309) | 1.480 |
| Unfertige Erzeugnisse | 390 | (1) | 389 | 308 | (4) | 304 |
| Gebrauchtfahrzeuge | 1.589 | (91) | 1.498 | 1.456 | (77) | 1.379 |
| Fertigerzeugnisse und Ersatzteile | 3.076 | (152) | 2.924 | 2.804 | (154) | 2.650 |
| GESAMT | 6.900 | (572) | 6.328 | 6.357 | (544) | 5.813 |
ANMERKUNG 15 – FORDERUNGEN AUS DER ABSATZFINANZIERUNG
A – Forderungen aus Absatzfinanzierung nach Art der Forderungen
| (Mio. €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Forderungen gegenüber Händlern | 10.210 | 9.550 |
| Finanzierungen für Endkunden | 22.085 | 19.219 |
| Leasing und ähnliche Geschäfte | 7.649 | 6.241 |
| Bruttowert | 39.944 | 35.010 |
| Wertminderungen | (610) | (652) |
| Nettowert | 39.334 | 34.358 |
Einzelheiten zum beizulegenden Zeitwert sind in Anmerkung 24-A dargestellt.
B – Abtretungen und verpfändete Aktiven als Garantien für die Bewirtschaftung der Liquiditätsreserve
B1 – Abtretung von Vermögenswerten der Absatzfinanzierung
| (Mio. €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | ||
|---|---|---|---|---|
| Bilanzwert | Zeitwert | Bilanzwert | Zeitwert | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| In der Bilanz erfasste abgetretene Forderungen | 10.391 | 10.344 | 9.768 | 9.730 |
| Zugehörige Verbindlichkeiten | 2.272 | 2.326 | 3.064 | 3.091 |
Das Segment Absatzfinanzierung hat mehrere öffentliche Verbriefungen und Conduit-Finanzierungen (in Deutschland, Brasilien, Frankreich, Italien, Frankreich und Großbritannien) mit Endkundenkrediten und Forderungen aus dem Händlernetz durchgeführt. Beide Vorgangsarten werden über Spezialfahrzeuge abgewickelt. Einige öffentliche Verbriefungen wurden von der RCI Banque gezeichnet, wodurch es möglich ist, Wertpapiere als Sicherheiten für die Europäische Zentralbank zu haben.
Die im Rahmen dieser Vorgänge abgetretenen Forderungen werden nicht ausgebucht, da alle Risiken im Konzern verbleiben. Die damit verbundenen Verbindlichkeiten entsprechen den Wertpapieren aus dem Verbriefungsgeschäft, die in den sonstigen verbrieften Verbindlichkeiten ausgewiesen sind.
Die Differenz zwischen den abgetretenen Forderungen und der Höhe der damit verbundenen Verbindlichkeiten entspricht dem höheren Kreditbedarf für diese Geschäfte und dem Anteil der von der RCI Banque zur Bildung einer Liquiditätsreserve gehaltenen Wertpapiere.
Verbriefte Vermögenswerte können nicht mehr abgetreten oder verpfändet werden. Zeichner von Schuldverschreibungen haben nur Ansprüche auf die abgetretenen Vermögenswerte.
B2 – Verpfändete Aktiven als Garantien für die Bewirtschaftung der Liquiditätsreserve
Für die Bewirtschaftung der Liquiditätsreserve hatte die Absatzfinanzierung der Banque de France (im Rahmen des zentralen französischen Sicherheitenverwaltungssystems 3G (Gestion Globale des Garanties) Garantien in Form von Vermögenswerten mit einem Buchwert von 6.949 Mio. € zum 31. Dezember 2017 (5.453 Mio. € zum 31. Dezember 2016) bereitgestellt. Diese Garantien setzen sich zusammen aus 5.676 Mio. € in Form von Anteilen an Verbriefungsgesellschaften, 168 Mio. € an Euro-Anleihen und 1.106 Mio. € an Forderungen aus der Absatzfinanzierung (4.504 Mio. € an Anteilen an Verbriefungsgesellschaften, 168 Mio. € an Euro-Anleihen und 781 Mio. € an Forderungen aus der Absatzfinanzierung zum 31. Dezember 2016). Die von der Banque de France zur Verfügung gestellten Mittel für diese Garantien belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf 2.500 Mio. € (2.000 Mio. € zum 31. Dezember 2016). Alle Vermögenswerte, die der Banque de France als Garantien zur Verfügung gestellt wurden, verbleiben in der Bilanz.
C – Forderungen aus Absatzfinanzierung nach Fälligkeit
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| - 1 Jahr | 20.067 | 18.456 |
| 1 bis 5 Jahre | 18.819 | 15.565 |
| + 5 Jahre | 448 | 337 |
| Summe Forderungen aus Absatzfinanzierung, netto | 39.334 | 34.358 |
D – Aufgliederung der überfälligen Forderungen aus Absatzfinanzierung (Bruttowerte)
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Forderungen, für die eine Wertminderung erfasst wurde: überfällig bis (1) | 375 | 373 |
| 0 bis 90 Tage | 52 | 46 |
| 90 bis 180 Tage | 51 | 45 |
| Nach mehr als 180 Tagen | 272 | 282 |
| Forderungen, für die keine Wertminderung erfasst wurde: überfällig bis | 271 | 224 |
| 0 bis 90 Tage | 271 | 224 |
(1) Darin enthalten sind nur Forderungen aus der Absatzfinanzierung, die im Einzelfall ganz oder teilweise wertberichtigt werden.
Das maximale Kreditrisiko für die Absatzfinanzierungstätigkeit ergibt sich aus dem Nettobuchwert der Forderungen aus Absatzfinanzierung zuzüglich des Betrags der unter den unwiderruflichen außerbilanziellen Verpflichtungen ausgewiesenen Finanzierungszusagen für Kunden (Anmerkung 28-A).
Dieses Risiko wird durch von Kunden beigebrachte Garantien gemindert, wie sie in den erhaltenen außerbilanziellen Verpflichtungen ausgewiesen werden (Anmerkung 28-B). Insbesondere die Garantien im Zusammenhang mit überfälligen oder wertgeminderten Forderungen aus Absatzfinanzierung betrugen zum 31. Dezember 2017 660 Mio. € (31. Dezember 2016: 593 Mio. €).
Zum Jahresende deuten keine Anzeichen darauf hin, dass die Qualität der noch nicht fälligen oder nicht wertgeminderten Forderungen aus der Absatzfinanzierung beeinträchtigt ist, und es besteht auch keine signifikante Risikokonzentration im Kundenstamm der Absatzfinanzierung.
E – Veränderung der Wertminderung von Forderungen aus der Absatzfinanzierung
| (Millionen €) | |
|---|---|
| Wert zum 31. Dezember 2016 | (652) |
| Während des Jahres erfasste Wertminderungen | (296) |
| Wertaufholungen bei Inanspruchnahme von Wertminderungen | 164 |
| Auflösung ungenutzter Restbeträge | 161 |
| Umrechnungsdifferenzen und Sonstiges | 13 |
| Wert zum 31. Dezember 2017 | (610) |
Die Netto-Kreditverluste beliefen sich im Jahr 2017 auf 67 Mio. € (2016: 104 Mio. €).
ANMERKUNG 16 - FORDERUNGEN AUS DEM AUTOMOTIVE-SEGMENT
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Bruttowert | 2.572 | 2.747 |
| Wertminderung (1) | (819) | (847) |
| FORDERUNGEN AUS AUTOMOTIVE, NETTO | 1.753 | 1.900 |
(1) Einschließlich (677) Mio. € für den Iran zum 31. Dezember 2017 und (699) Mio. € zum 31. Dezember 2017.
Diese Forderungen beinhalten nicht die an die Absatzfinanzierungsgesellschaften des Konzerns oder andere konzernfremde Unternehmen abgetretenen Forderungen, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Besitz der Forderungen verbunden sind, übertragen werden. Das Verwässerungsrisiko (im Wesentlichen das Risiko der Nichtbegleichung nach einem Handelskonflikt) verbleibt beim Konzern, wird jedoch als vernachlässigbar angesehen. Die auf diese Weise an die Konzernfinanzierungsgesellschaften abgetretenen Forderungen sind in den Forderungen aus der Absatzfinanzierung, im Wesentlichen Händlerforderungen, enthalten.
Wenn im Wesentlichen keine Risiken und Chancen übertragen werden, obwohl aus rechtlicher Sicht Forderungen an Konzernfinanzierungsgesellschaften oder andere konzernfremde Gesellschaften abgetreten wurden, verbleiben diese in den Forderungen von Automotive und es wird eine entsprechende finanzielle Verbindlichkeit ausgewiesen (in den sonstigen verzinslichen Verbindlichkeiten). Der Betrag der abgetretenen Forderungen des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ), die in der Bilanz verbleiben, weil das Kreditrisiko bzw. das Risiko der verspäteten Bedienung beim Konzern verbleibt, ist zum 31. Dezember 2017 nicht wesentlich.
Es gibt keine signifikante Risikokonzentration innerhalb des Kundenstamms von Automotive (ohne AVTOVAZ), und kein einziger konzernfremder Kunde macht mehr als 10 % des Gesamtumsatzes von Automotive (ohne AVTOVAZ) aus.
Innerhalb des Segments AVTOVAZ bestehen keine signifikanten Konzentrationen von Kreditrisiken.
Zum 31. Dezember 2017 stellt sich der Fälligkeitsstatus der nicht wertgeminderten Forderungen wie folgt dar:
| (Mio. €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Noch nicht fällig und nicht wertgemindert | 1.560 | 1.725 |
| Überfällig um bis zu 30 Tage | 78 | 63 |
| Überfällig um bis zu 31 bis 90 Tage | 62 | 63 |
| Überfällig um mehr als 90 Tage | 53 | 49 |
| BRUTTOWERT | 1.753 | 1.900 |
Einzelheiten zum beizulegenden Zeitwert sind in Anmerkung 24-A dargestellt.
ANMERKUNG 17 – SONSTIGE KURZ- UND LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Langfristig | Kurzfristig | Summe | Langfristig | Kurzfristig | Summe | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 249 | 307 | 556 | 193 | 283 | 476 |
| Steuerforderungen (ohne laufende Steuern) | 527 | 1.846 | 2.373 | 517 | 1.737 | 2.254 |
| Steuerverbindlichkeiten(1) | 4 | 91 | 95 | - | 44 | 44 |
| Sonstige Forderungen | 555 | 1.728 | 2.283 | 574 | 1.349 | 1.923 |
| Anteile an kontrollierten, nicht konsolidierten Unternehmen | 100 | - | 100 | 82 | - | 82 |
| Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente | - | 10 | 10 | - | 4 | 4 |
| Derivate aus Finanzierungstransaktionen des Segments Absatzfinanzierung | - | 123 | 123 | - | 238 | 238 |
| GESAMT | 1.435 | 4.105 | 5.440 | 1.366 | 3.655 | 5.021 |
| Bruttowert | 1.470 | 4.307 | 5.777 | 1.394 | 3.860 | 5.254 |
| Wertminderungen | (35) | (202) | (237) | (28) | (205) | (233) |
(1) Die fälligen laufenden Steuern werden in der konsolidierten Bilanz gesondert ausgewiesen (Abschnitt 4.2.3).
Die Steuerforderungen (ohne fällige laufende Steuern) beinhalten nicht die außerhalb des Konzerns abgetretenen französischen Steuerforderungen (CIR: Steuergutschrift für Forschungstätigkeit, und CICE: Steuergutschrift zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung), wenn im Wesentlichen alle Risiken und Vorteile, die mit dem Besitz von Forderungen verbunden sind, übertragen werden. Bei Steuerforderungen führt die Abtretung nur dann zu einer Realisierung, wenn das Verwässerungsrisiko als nicht gegeben angesehen wird, insbesondere wenn die abgetretenen Forderungen bereits einer Steuerprüfung oder Vorprüfung unterzogen wurden.
Der Gesamtbetrag der im Jahr 2017 abgetretenen und ausgebuchten Steuerforderungen beträgt 194 Mio. €, davon 144 Mio. € CIR-Forderungen und 50 Mio. € CICE-Forderungen (50 Mio. € CICE-Forderungen im Jahr 2016). Zum 31. Dezember 2017 und 2016 bestanden keine abgetretenen Steuerforderungen.
ANMERKUNG 18 – EIGENKAPITAL
A – Aktienkapital
Die Gesamtzahl der ausgegebenen und voll eingezahlten Stammaktien beträgt zum 31. Dezember 2017 295.722.000 Stück mit einem Nennwert von 3,81 € je Aktie (unverändert gegenüber dem 31. Dezember 2016).
Eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Zum 31. Dezember 2017 machten sie 2,17 % des Aktienkapitals von Renault aus (1,57 % zum 31. Dezember 2016).
Über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Nissan Finance Co Ltd. hält die Nissan-Gruppe 15 % an Renault (mit diesen Aktien sind keine Stimmrechte verbunden).
B – Kapitalmanagement
Bei der Bewirtschaftung ihres Kapitals ist es das Ziel der Gruppe, die Kontinuität des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten, um den Aktionären Renditen und den anderen Stakeholdern Nutzeffekte zu bieten, und zur Kostenoptimierung eine optimale Kapitalstruktur beizubehalten.
Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur aktiv und passt sie an die Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen an. Der Konzern kann die Dividendenzahlungen an die Aktionäre anpassen, einen Teil des Kapitals zurücknehmen oder neue Aktien ausgeben.
Die Ziele des Konzerns werden in den verschiedenen operativen Segmenten unterschiedlich überwacht.
Der Konzern steuert das Kapital des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) anhand eines Verhältnisses, das der Nettoverschuldung des Segments, dividiert durch das Eigenkapital, entspricht. Die Netto-Finanzverschuldung umfasst alle nicht operativen verzinslichen Finanzverbindlichkeiten und -verpflichtungen abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie anderer nicht operativer finanzieller Vermögenswerte wie Wertschriften oder Darlehen des Segments. Das Eigenkapital entspricht dem Ausweis in der Finanzlage des Konzerns. Das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) weist zum 31. Dezember 2017 und zum 31. Dezember 2016 eine Nettoliquidität aus (Abschnitt 4.2.6.1A4).
Das Segment Absatzfinanzierung muss bankbetriebsspezifische aufsichtsrechtliche Kennzahlen einhalten. Der Mindestsolvabilitätskoeffizient (Eigenkapital inklusive Nachrangdarlehen zu den gewichteten Gesamtrisiken) beträgt 8 %. Der Core Tier 1-Solvabilitätskoeffizient der RCI Banque beträgt zum 31. Dezember 2017 15,01 % (15,74 % zum 31. Dezember 2016).
Ferner sichert der Konzern seine Beteiligung an Nissan teilweise ab (Anmerkung 12-G).
C – Eigene Renault-Aktien
Im Einklang mit den Beschlüssen der Generalversammlungen beschloss der Verwaltungsrat, alle eigenen Renault-Aktien für die laufenden Aktienoptions- und leistungsorientierten Aktienpläne sowie für andere aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen, die den Führungskräften der Gruppe gewährt werden, zu verwenden.
| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | |
|---|---|---|
| Gesamtwert der Aktienpläne (Mio. €) | 494 | 321 |
| Gesamtzahl der eigenen Aktien | 6.414.355 | 4.649.545 |
Am 3. November 2017 gab die französische Regierung den Abschluss des Verkaufs von 4,73 % des Aktienkapitals von Renault (d. h. 14 Millionen Aktien) durch eine institutionelle Platzierung mit beschleunigtem Bookbuilding bekannt.
In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften hat Renault durch Beschluss des Verwaltungsrats 10 % der vom Staat verkauften Aktien (1.400.000 Aktien) zum Platzierungspreis (121 Mio. €) erworben, um sich auf ein Angebot vorzubereiten, das den derzeitigen und ehemaligen Mitarbeitern der Renault Group vorbehalten ist, um sie an den Ergebnissen der Gruppe teilhaben zu lassen.
Dieses Mitarbeiterangebot erfolgt innerhalb eines Jahres zu Bedingungen, die vom Verwaltungsrat zu beschließen sind.
D – Ausschüttungen
Auf der ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. Juni 2017 wurde beschlossen, eine Dividende von 3,15 € je Aktie auszuschütten, was einem Gesamtbetrag von 916 Mio. € entspricht (2,40 € je Aktie bzw. 701 Mio. € im Jahr 2016). Diese Dividende wurde im Juni 2017 gezahlt.
E – Umrechnungsdifferenzen
Die Veränderung der Umrechnungsdifferenzen im Jahresverlauf stellte sich wie folgt dar:
| (Mio. €) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Veränderung der Umrechnungsdifferenzen auf den Wert der Beteiligung an Nissan | (1.467) | 12 |
| Effekt der teilweisen Absicherung der Beteiligung an Nissan nach Steuern (Anmerkung 12-G) | 96 | 134 |
| GESAMTVERÄNDERUNG DER UMRECHNUNGSDIFFERENZEN IM ZUSAMMENHANG MIT NISSAN | (1.371) | 146 |
| Effekt des Kontrollerwerbs über AVTOVAZ im Sinne von IFRS 10 | - | 349 |
| Sonstige Veränderungen in der Umrechnungsdifferenz | (324) | (94) |
| GESAMTVERÄNDERUNG IN DER UMRECHNUNGSDIFFERENZ | (1.695) | 401 |
Die Auswirkungen des Erwerbs der Kontrolle im Sinne von IFRS 10 über AVTOVAZ auf die Umrechnungsdifferenzen sind in den Erläuterungen 3 und 13-A zum Konzernabschluss 2016 dargestellt.
In den Jahren 2016 und 2017 ergaben sich weitere Veränderungen in der Währungsumrechnung vor allem aus den Bewegungen des russischen Rubels, des brasilianischen Real und des argentinischen Peso.
F – Neubewertungsrücklage für Finanzinstrumente
F1 – Veränderung der Neubewertungsrücklage für
Finanzinstrumente
Die folgenden Zahlen sind nach Abzug von Steuereffekten ausgewiesen.
| (Mio. €) | Cashflow-Hedges | Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | Summe |
|---|---|---|---|
| Am 31. Dezember 2016(1) | 8 | 738(2) | 746 |
| Im Eigenkapital erfasste Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts | (4) | 63 | 59 |
| Umbuchung aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung (3) | (12) | 3 | (9) |
| Zum 31. Dezember 2017 (1) | (8) | 804 (2) | 796 |
(1) Für die Aufstellung der Beträge im Zusammenhang mit Cash Flow Hedges, die aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung übertragen wurden, siehe Anmerkung F-3 unten.
(2) Die Neubewertungsrücklage betrifft zum Teil Daimler-Aktien (Anmerkung 22-A).
(3) Für die Aufschlüsselung der Beträge im Zusammenhang mit Cash-Flow-Hedges, die aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht wurden, siehe Anmerkung F-2 unten.
F2 – Aufschlüsselung der Beträge für Cash-Flow-Hedges, die aus der Neubewertungsrücklage für Finanzinstrumente in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht wurden.
| (Millionen €) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Operative Gewinnmarge | (22) | 5 |
| Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen | - | - |
| Nettofinanzertrag (-aufwand) | - | - |
| Ergebnisanteil von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | - | - |
| Laufende und latente Steuern | 10 | (9) |
| Summe der in die Gewinn- und Verlustrechnung übertragenen Beträge für Cash-Flow-Hedges | (12) | (4) |
F3 – Aufstellung der Beträge für Cash-Flow-Hedges, die aus der Neubewertungsrücklage für Finanzinstrumente in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht wurden.
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Innerhalb eines Jahres | (3) | 3 |
| Nach einem Jahr | (2) | (12) |
| Neubewertungsrücklage für Cash-Flow-Hedges ohne assoziierte Unternehmen und Joint Ventures | (5) | (9) |
| Neubewertungsrücklage für Cash-Flow-Hedges – assoziierte Unternehmen und Joint Ventures | (3) | 17 |
| Summe Neubewertungsrücklage für Cash-Flow-Hedges | (8) | 8 |
Diese Aufstellung basiert auf den vertraglich vereinbarten Fälligkeiten der abgesicherten Zahlungsströme.
G – Aktienoptionspläne, leistungsorientierte Aktienbeteiligungspläne und andere aktienbasierte Vergütungen
Der Verwaltungsrat gewährt den Führungskräften und Managern der Gruppe periodisch leistungsorientierte Aktien (Performance Shares), wobei die Preise und Ausübungszeiträume für jeden Plan individuell festgelegt werden. Bis 2012 gewährte sie zudem periodisch Aktienoptionen mit jeweils eigener Sperr- und Haltefrist. Alle Pläne beinhalten Leistungsbedingungen, die die Anzahl der den Begünstigten gewährten Optionen oder Performance Shares bestimmen. Der Verlust des Vorteils von Aktienoptionen oder Performance Shares richtet sich nach den geltenden Vorschriften: Alle Optionen und Rechte verfallen im Falle des Ausscheidens oder der Kündigung, und es wird für jeden Einzelfall entschieden, wenn ein Mitarbeiter auf Veranlassung des Unternehmens ausscheidet.
Der Verwaltungsrat beschloss zudem, einen Teil der variablen Vergütung des Präsidenten und CEO für ein bestimmtes Jahr in Aktien umzuwandeln, die bei Renault ab 2013 unter den Bedingungen der Leistungserbringung und Weiterbeschäftigung unverfallbar werden, wobei die Weiterbeschäftigung erst ab 2016 gilt.
G1 – Entwicklung der Anzahl der vom Personal gehaltenen Aktienoptionen und -rechte
| Aktienoptionen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Menge | Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis | Gewichteter durchschnittlicher Aktienkurs am Zuteilungs- und Ausübungstag | Aktienrechte (1) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (€) | (€) | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Ausstehende Optionen und noch nicht unverfallbare Rechte zum 1. Januar 2017 | 430.049 | 37 | - | 4.165.297 |
| Gewährt | - | - | - | 1.450.328 |
| Ausgeübte Optionen oder unverfallbare Rechte | (130.710) (2) | - | 50 (3) | (890.480) (4) |
| Verfallene Optionen und Rechte und sonstige Anpassungen | - | - | - | (139.296) |
| Ausstehende Optionen und noch nicht unverfallbare Rechte zum 31. Dezember 2017 | 299.339 | 37 | - | 4.585.849 |
(1) In den Zahlen sind Aktienoptionen enthalten, die im Rahmen der leistungsbezogenen Vergütung des Präsidenten des Verwaltungsrats und des CEO zugeteilt wurden.
(2) Die im Jahr 2017 ausgeübten Aktienoptionen wurden unter den Plänen 18 und 19 im Jahr 2011 und 20 im Jahr 2012 gewährt.
(3) Preis, zu dem die Aktien von der Gruppe erworben wurden, um zukünftige Optionen abzudecken.
(4) Die zugeteilten Performance Shares beziehen sich im Wesentlichen auf den 2014 eingeführten Plan 21.
G2 – Aktienoptionen
Bei den 2017 laufenden Plänen werden die zugeteilten Optionen nach einem Zeitraum von 4 Jahren unverfallbar, und der Ausübungszeitraum erstreckt sich dann auf die folgenden 4 Jahre.
| Plan | Art von Plan | Gewährungstag | Ausübungspreis (€) |
Ausstehende Optionen zum 31. Dezember 2017 | Ausübungszeitraum |
|---|---|---|---|---|---|
| Plan 18 | Aktienbezugsoptionen | 29. April 2011 | 38,80 | 133.018 | 30. April 2015 – 28. April 2019 |
| Plan 19 | Aktienbezugsoptionen | 08. Dezember 2011 | 26,87 | 38.800 | 09. Dezember 2015 – 07. Dezember 2019 |
| Plan 20 | Aktienbezugsoptionen | 13. Dezember 2012 | 37,43 | 127.521 | 13. Dezember 2016 – 12. Dezember 2020 |
| GESAMT | 299.339 |
G3 – Performance-Share-Pläne und andere aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen
Die Sperr- und Mindesthaltefristen sind unterschiedlich, je nachdem, ob es sich bei den Begünstigten um in Frankreich ansässige Steuerpflichtige oder um Steuerpflichtige anderer Länder handelt. Damit wird den örtlichen steuerlichen Gegebenheiten Rechnung getragen.
Die Sperrfrist für Aktien, die an in Frankreich ansässige Steuerpflichtige ausgegeben werden, beträgt 3 Jahre, gefolgt von einer Mindesthaltefrist von 2 Jahren, die bei Plänen, die ab 2016 eingeführt werden, auf 1 Jahr verkürzt wird.
Für nicht in Frankreich ansässige Steuerpflichtige beträgt die Sperrfrist 4 Jahre und es gibt keine Mindesthaltefrist.
| Plan | Art von Plan | Gewährungstag | Aktienrechte zugeteilt am 31. Dezember 2017 | Ausübungsdatum | Haltefrist |
|---|---|---|---|---|---|
| Plan 21 (1) | Leistungsorientierte Aktien | 12. Februar 2014 | -303.590 | 12. Februar 2017 (2) | 12. Februar 2017 – 12. Februar 2019 |
| 12. Februar 2018 | Keine | ||||
| Plan 22 (1) | Leistungsorientierte Aktien | 11. Februar 2015 | 1.017.730 | 11. Februar 2018 | 11. Februar 2018 – 11. Februar 2020 |
| 383.801 | 11. Februar 2019 | ||||
| Plan 23 (1) | Leistungsorientierte Aktien | 29. April 2016 | 983.600 | 29. April 2019 | 29. April 2019 – 29. April 2020 |
| 360.800 | 29. April 2020 | Keine | |||
| Plan 23 bis | Leistungsorientierte Aktien | 27. Juli 2016 | 100.000 | 27. Juli 2020 | Keine |
| Plan 24 (1) | Leistungsorientierte Aktien | 9. Februar 2017 | 1.002.310 | 9. Februar 2020 | 9. Februar 2020 – 9. Februar 2021 |
| 434.018 | 9. Februar 2021 | Keine | |||
| GESAMT | 4.585.849 |
(1) Darin enthalten sind Aktien, die im Rahmen der erfolgsabhängigen Vergütung des Präsidenten des Verwaltungsrats und des CEO zugeteilt wurden.
(2) Die von diesen Plänen betroffenen Performance Shares wurden 2017 an die Begünstigten ausgegeben.
H – Aktienbasierte Vergütungen
Die aktienbasierten Vergütungen beziehen sich ausschließlich auf Aktienoptionen und Performance Shares, die an Mitarbeiter ausgegeben werden, sowie auf Aktien, die als Teil der erfolgsabhängigen Vergütung des Präsidenten des Verwaltungsrats und des CEO zugeteilt werden.
Die Bewertung der Pläne erfolgte nach den in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Anmerkung 2-R) beschriebenen Methoden. Die wichtigsten Details sind im Folgenden aufgeführt:
| Plan | Anfangswert | Zeitwert je Einheit | Aufwendungen für 2017 | Aufwendungen für 2016 |
|---|---|---|---|---|
| (Tsd. €) | (Mio. €) | (Mio. €) | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Plan 18 | 3.422 | 9,31 | - | |
| Plan 19 | 1.608 | 5,36 | - | |
| Plan 20 | 2.708 | 6,87 | (1) | |
| Plan 20 bis | 21.767 | 36,38 | (1) | |
| Plan 21(1) | 38.702 | 53,69 | (3) | (15) |
| 13.653 | 54,97 | (4) | (4) | 65,61 |
| Plan 22(1) | 51.509 | 66,51 | (20) | (22) |
| 19.138 | 65,19 | (5) | (6) | 76,58 |
| Plan 23(1) | 53.728 | 66,38 | (18) | (12) |
| 19.929 | 65,72 | (5) | (3) | 76,16 |
| Plan 23 bis | 5.348 | 65,34 | (1) | (1) |
| Plan 24 (1) | 53.646 | 66,18 | (16) | - |
| 22.167 | 66,16 | (5) | - | 82,79 |
| GESAMT | (77) | (65) |
| Plan | Aktienkurs am Tag der Zuteilung | Volatilität | Zinssatz | Ausübungspreis |
|---|---|---|---|---|
| (€) | (€) | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Plan 18 | 36,70 | 37,28 % | 2,28 % | 38,80 |
| Plan 19 | 27,50 | 42,24 % | 1,99 % | 26,87 |
| Plan 20 | 40,39 | 35 % | 0,71 % | 37,43 |
| Plan 20 bis | 43,15 | n. z. | 0,87 % | n. z. |
| Plan 21(1) | 65,76 | n. z. | 0,20 % | n. z. |
| 13.653 | n. z. | 0,19 % | n. z. | 4 Jahre |
| Plan 22(1) | 78,75 | n. z. | (0,10) % | n. z. |
| 19.138 | n. z. | (0,03) % | n. z. | 4 Jahre |
| Plan 23(1) | 80,25 | n. z. | (0,48) % | n. z. |
| 19.929 | n. z. | (0,48) % | n. z. | 4 Jahre |
| Plan 23 bis | 76,99 | n. z. | (0,48) % | n. z. |
| Plan 24 (1) | 82,79 | n. z. | (0,56) % | n. z. |
| 22.167 | n. z. | (0,57) % | n. z. | 4 Jahre |
| Plan | Optionsdauer | Dividende pro Aktie |
|---|---|---|
| (€) | ||
| --- | --- | --- |
| Plan 18 | 4 – 8 Jahre | 0,30 – 1,16 |
| Plan 19 | 4 – 8 Jahre | 1,19 - 1,72 |
| Plan 20 | 4 – 8 Jahre | 1,57 – 2,19 |
| Plan 20 bis | 2 – 4 Jahre | 1,57 – 1,97 |
| Plan 21(1) | 3 – 5 Jahre | 1,72 – 1,97 |
| 13.653 | 1,72 – 1,97 | |
| Plan 22(1) | 3 – 5 Jahre | 1,90 – 2,22 |
| 19.138 | 1,90 – 2,22 | |
| Plan 23(1) | 3 – 4 Jahre | 2,40 – 2,88 |
| 19.929 | 2,40 – 2,88 | |
| Plan 23 bis | 4 Jahre | 2,40 - 2,88 |
| Plan 24 (1) | 3 – 4 Jahre | 3,15 – 3,34 |
| 22.167 | 3,15 – 3,34 | |
(1) Für diese Pläne wurden Performance Shares zu unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb des angegebenen Zeitraums zugeteilt. In den Zahlen sind auch die Aktien enthalten, die im Rahmen der leistungsbezogenen Vergütung des Präsidenten des Verwaltungsrats und des CEO zugeteilt wurden. Die übermittelten Informationen können gewichteten Durchschnittswerten entsprechen, die auf den Mengen basieren, die pro Zuteilungsdatum zugeteilt wurden.
I Anteil der Minderheitenanteile
| Gesellschaft | Standortland | Anteil der Minderheitsaktionäre am Kapital und an den Stimmrechten in Prozent |
Reinertrag – Anteil der Minderheitenanteile (Mio. €) |
Reinertrag – Anteil der Minderheitenanteile (Mio. €) |
Dividendenzahlungen auf nicht beherrschende Anteile (Minderheitsgesellschafter) (Mio. €) |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | 2017 | 2016 | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (1) | 2017 | 2016 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Automotive (ohne AVTOVAZ) | |||||||||
| Renault Samsung Motors | Korea | 20% | 20% | 45 | 49 | 210 | 198 | (32) | (31) |
| Oyak Renault Otomobil Fabrikalari | Türkei | 48% | 48% | 51 | 43 | 257 | 243 | (38) | (53) |
| Sonstige | n. z. | n. z. | n. z. | 7 | 8 | 29 | 32 | (10) | (9) |
| Gesamt – Automotive (ohne AVTOVAZ) | 103 | 100 | 496 | 473 | (80) | (93) | |||
| Absatzfinanzierung | |||||||||
| Banco RCI Brasil (2) | Brasilien | 40% | 40% | 20 | 17 | - | - | (51) | (6) |
| Rombo Compania Financiera (2) | Argentinien | 40% | 40% | 4 | 5 | - | - | - | (6) |
| RCI Colombia S.A. Compania de Financiamiento (3) | Kolumbien | 49% | - | 1 | - | 20 | - | - | - |
| Sonstiges | n. z. | n. z. | n. z. | 2 | 2 | 14 | 13 | (2) | (3) |
| Gesamt – Absatzfinanzierung | 27 | 24 | 34 | 13 | (53) | (15) | |||
| AVTOVAZ | |||||||||
| Allianz Rostec Auto B.V. (4) | Niederlande | 18% | 27% | - | - | 211 | 346 | - | - |
| AVTOVAZ (4) | Russland | 26% | 35% | (33) | - | (430) | (603) | - | - |
| LLC United Automobile Group (4) | Russland | 26% | 35% | 1 | - | (24) | (35) | - | - |
| Sonstiges | n. z. | n. z. | n. z. | (2) | - | 7 | (13) | - | - |
| Gesamt AVTOVAZ | (34) | - | (236) | (305) | - | - | |||
| GESAMT | 96 | 124 | 294 | 181 | (133) | (108) |
(1) Die Zahlen zum 31. Dezember 2016 beinhalten die in 2017 vorgenommenen Anpassungen im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation für die AVTOVAZ-Gruppe (Anmerkung 3-B) und weichen damit von den bisher veröffentlichten Zahlen ab.
(2) Der Konzern hat den Minderheitsaktionären dieser Gesellschaften Put-Optionen zum Verkauf ihrer Beteiligungen eingeräumt. Eine diesen Put-Optionen entsprechende Verbindlichkeit ist in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten und betrug zum 31. Dezember 2017 129 Mio. € für die brasilianische Tochtergesellschaft und 25 Mio. € für die argentinische Tochtergesellschaft (178 Mio. € bzw. 25 Mio. € zum 31. Dezember 2016). Eine entsprechende Belastung des Eigenkapitals, das vorrangig dem Anteil der nicht beherrschenden Anteile zuzurechnen ist, wird vorgenommen, wobei der verbleibende Restbetrag dem Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft zuzuordnen ist. Die Verbindlichkeit wird zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert wird durch Schätzung des potenziellen Kaufpreises unter Berücksichtigung der zukünftigen Ergebnisse des zum Bilanzstichtag bestehenden Finanzierungsportfolios und der Bestimmungen der Partnerschaftsverträge ermittelt. Dies ist ein beizulegender Zeitwert der Stufe 3, weil er anerkannte Modelle verwendet, deren wesentliche Daten jedoch nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
(3) Gesellschaft, die im Jahr 2017 erstmals vollkonsolidiert wurden.
(4) Der Stimmrechtsanteil der nicht beherrschenden Anteile an der ARA B.V. beträgt zum 31. Dezember 2017 34 % und an der AVTOVAZ-Gruppe 35 % (43 % bzw. 35 % zum 31. Dezember 2016).
Abgesehen von den Beschränkungen, die sich aus dem regulatorischen Rahmen ergeben, in dem die Tochtergesellschaften tätig sind, bestehen keine wesentlichen Einschränkungen hinsichtlich der Fähigkeit der Gruppe, auf ihre Vermögenswerte zuzugreifen oder diese zu nutzen und ihre Verbindlichkeiten zu begleichen. Die lokalen Aufsichtsbehörden können von den Bankentöchtern verlangen, dass sie ein bestimmtes Maß an Kapital und Liquidität vorhalten, ihr Engagement gegenüber anderen Gruppenmitgliedern begrenzen und andere Kennzahlen einhalten.
J Gemeinschaftsunternehmen
| Gesellschaft | Standortland | Tätigkeitsschwerpunkt | Beteiligungsquote des Konzerns | |
|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Automotive (ohne AVTOVAZ) | ||||
| Renault Nissan Technology and Business Centre India Private Limited (RNTBCI) (1) | Indien | Gemeinsames Servicezentrum | 67 | 67 |
(1) Die Gruppe hält 50 % der Stimmrechte an der indischen Gesellschaft RNTBCI.
ANMERKUNG 19 – RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ANDERE LANGFRISTIGE PERSONALVORSORGEVERPFLICHTUNGEN
A – Pensions- und Personalvorsorgepläne
Pensionen und andere langfristige Personalvorsorgeverpflichtungen betreffen im Wesentlichen aktive Mitarbeiter. Diese Leistungen sind entweder durch beitrags- oder leistungsorientierte Pläne abgedeckt.
| • | Beitragsorientierte Pläne |
Der Konzern leistet gehaltsabhängige Zahlungen gemäß den lokalen Gepflogenheiten an die für die Zahlung von Renten und ähnlichen finanziellen Leistungen zuständigen staatlichen Kassen. Es bestehen keine versicherungsmathematischen Verpflichtungen aus diesen Pensionsplänen. Der Gesamtaufwand für beitragsorientierte Pläne belief sich im Jahr 2017 auf 619 Mio. € (2016: 592 Mio. €).
| • | Leistungsorientierte Pläne |
Die Bilanzierung von leistungsorientierten Plänen ist in Anmerkung 2-S beschrieben und beinhaltet die Bildung von Rückstellungen. Diese Pläne betreffen:
| ― | Abfindungen, die bei Verrentung oder Ausscheiden in Anwendung von Gesetzen oder Vereinbarungen in bestimmten Ländern wie Frankreich und der Türkei zu zahlen sind; |
| ― | ergänzende Rentenpläne, die den Arbeitnehmern ein vertragliches Einkommen sichern; diese Art von Plan wird in europäischen Ländern angewendet (z. B. Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Niederlande, Schweiz) – sonstige langfristige Leistungen, vor allem Dienstaltersgeschenke und flexible Urlaubsansprüche. |
Leistungsorientierte ergänzende Rentenpläne werden in der Regel durch Verträge mit Pensionskassen oder Versicherungen abgedeckt. In diesem Fall werden die Verpflichtungen und Vermögenswerte separat bewertet. Die Differenz zwischen der Verpflichtung und dem beizulegenden Zeitwert der zur Finanzierung gehaltenen Vermögenswerte kann auf eine Unter- oder Überdeckung hindeuten. Bei Unterdeckung wird eine Rückstellung gebildet. Im Falle einer Überdeckung wird unter bestimmten Bedingungen ein Vermögenswert angesetzt.
| • | Wesentliche leistungsorientierte Pläne des Konzerns |
In Frankreich resultieren die Pensionsabfindungen des Konzerns aus Vereinbarungen, die mit jeder französischen Gesellschaft und den Arbeitnehmervertretern ausgehandelt wurden. Sie richten sich nach den Gehältern und der Dauer der Betriebszugehörigkeit; die Auszahlung ist an die Bedingung geknüpft, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Pensionierung im Unternehmen beschäftigt ist. Die Pensionsverpflichtungen für Frankreich sind vollständig durch Rückstellungen gedeckt und machen den größten Teil der Verbindlichkeiten des Konzerns für Altersversorgungsleistungen aus.
Den wichtigsten ergänzenden Pensionsplan unterhält die Gruppe im Vereinigten Königreich, wo zwei leistungsorientierte Pensionspläne als Teil eines speziellen Pensionsfonds verwaltet werden, der aus zwei Abteilungen besteht: der eine betrifft die Automotive-Tochtergesellschaften (ohne AVTOVAZ), der andere die RCI Financial Services Ltd. Dieser Plan ist seit 2004 für neue Begünstigte geschlossen und betrifft 1.850 Personen.
Dieser Pensionsfonds (ein Trust) ist eine eigene juristische Person. Er wird von einem paritätisch besetzten Kuratorium für die beteiligten Unternehmen und deren derzeitige und ehemalige Mitarbeiter verwaltet. Der Fonds unterliegt den örtlichen Vorschriften, die Mindestfinanzierungsvorschriften vorschreiben, die zu zusätzlichen Beiträgen des Konzerns führen können. Die Anlagepolitik wird für jeden Teil des Fonds von einer Aufsichtsbehörde festgelegt, die die Wertentwicklung der Anlagen vierteljährlich überprüft. Die mit diesen Plänen verbundenen Risiken sind die üblichen Risiken (niedrigere zukünftige Erträge des Fondsvermögens, ein Rückgang der Aktienmärkte, eine längere Lebenserwartung der Begünstigten, ein Anstieg der Inflationsrate usw.).
Der dem Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) gewidmete Fondsbereich ist unterfinanziert, und die Gruppe hat sich verpflichtet, den Fehlbetrag bis 2026 durch Zahlungen in Höhe von maximal £5 Millionen pro Jahr zu decken. In Anwendung von IAS 19 beläuft sich der Fehlbetrag für dieses Fondssegment zum 31. Dezember 2017 auf 71 Mio. £. Der Fehlbetrag für das der RCI Financial Services Ltd. gewidmete Fondssegment beläuft sich zum 31. Dezember 2017 gemäß IAS 19 auf 10 Mio. £.
B Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen, die bei der Berechnung der Rückstellungen und sonstigen Daten für die wichtigsten Vorsorgepläne verwendet wurden
| Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen und Ist-Daten für die Pensionsleistungen des Konzerns in Frankreich | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | ||
|---|---|---|---|---|
| Renault s.a.s. | Sonstige | Renault s.a.s. | Sonstige | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Rentenalter | 60 bis 65 Jahre | 60 bis 65 Jahre | 60 bis 65 Jahre | 60 bis 65 Jahre |
| Diskontierungssatz(1) | 1,43 % | 0,58 % bis 2 % | 1,44 % | 1 % bis 2 % |
| Gehaltssteigerungsrate | 2,5 % | 1 % bis 2,7 % | 2,7 % | 1 % bis 2,7 % |
| Dauer des Plans | 13 Jahre | 7 bis 20 Jahre | 13 Jahre | 7 bis 20 Jahre |
| Bruttoverpflichtung | 1.062 Millionen Euro | 175 Millionen Euro | 1.093 Millionen Euro | 172 Millionen Euro |
(1) Die für die Bewertung der Verpflichtungen des Konzerns in Frankreich verwendeten Zinssätze variieren zwischen den Gesellschaften je nach Fälligkeit der Verpflichtungen. Die Benchmark für den Diskontsatz ist der Nullkupon-Satz zuzüglich der durchschnittlichen Spread-Kurve für Emittenten mit AA-Rating, wie von Reuters veröffentlicht.
| Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen und Ist-Daten für die ergänzenden Rentenpläne des Konzerns in Großbritannien | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | ||
|---|---|---|---|---|
| Automotive ohne AVTOVAZ | Absatzfinanzierung | Automotive ohne AVTOVAZ | Absatzfinanzierung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Diskontierungssatz(1) | 2,5 % | 2,5 % | 2,7 % | 2,7 % |
| Gehaltssteigerungsrate | 2 % | 3,1 % | 2 % | 3,15 % |
| Dauer des Plans | 20 Jahre | 25 Jahre | 21 Jahre | 26 Jahre |
| Tatsächliche Rendite des Fondsvermögens | 7,4 % | 8,8 % | 13 % | 16,3 % |
| Bruttoverpflichtung | 363 Millionen Euro | 37 Millionen Euro | €340 Millionen | €34 Millionen |
| Beizulegender Zeitwert der über Pensionsfonds angelegten Vermögenswerte | 284 Millionen Euro | €27 Millionen | €271 Millionen | €25 Millionen |
(1) Im Jahr 2017 wurde der Diskontierungssatz anhand der von Deloitte erstellten Zinskurve auf Basis des iBoxx £-Index für Unternehmensanleihen mit AA-Rating (DTRB £ AA Corporate Bond Zinskurve) ermittelt. Im Jahr 2016 wurde der Diskontierungssatz auf Basis der Mercer Yield Curve ermittelt.
C – Nettoaufwand des Jahres
| (Millionen €) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Laufender Dienstzeitaufwand | 94 | 96 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und (Gewinn)/Verlust aus der Abrechnung (1) | (92) | (3) |
| Zinsergebnis der Nettoschuld (Aktivum) | 25 | 31 |
| Effekte aus Personalanpassungsmaßnahmen | - | (1) |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasster Nettoaufwand (-ertrag) des Geschäftsjahres | 27 | 123 |
(1) Diese Kosten umfassen hauptsächlich Ansprüche auf Vorruhestandsurlaub im Sinne der Wettbewerbsvereinbarung von 1991 für Frankreich, geändert durch die im Januar 2017 unterzeichnete Vereinbarung „CAP 2020 – Contrat d'Activité pour une Performance durable“ (Tätigkeitsvertrag für nachhaltige Leistung). Neue Rechte werden ab dem Zeitpunkt der Unverfallbarkeit gemäß IAS 19 erfasst und nicht mehr als Altersversorgung behandelt. Die positiven Auswirkungen dieser Änderung auf den Jahresüberschuss 2017 wurden als sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen klassifiziert (Anmerkung 6-A), da alle Auswirkungen der GAP 2020 in dieser Kategorie enthalten sind (einige wurden zum 31. Dezember 2016 im Voraus erfasst).
D Detail der Bilanzrückstellung
D1 – Aufschlüsselung der Bilanzrückstellung
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | ||
|---|---|---|---|
| Barwert der Verpflichtung | Beizulegender Zeitwert des Fondsvermögens | Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Plänen (Anlage) | |
| --- | --- | --- | --- |
| Pensions- und Abfindungszahlungen | |||
| Frankreich | 1.237 | - | 1.237 |
| Europa (ohne Frankreich) | 15 | - | 15 |
| Nord-/Südamerika | 2 | - | 2 |
| Asien/Pazifischer Raum | - | - | - |
| Afrika – Naher Osten – Indien | 2 | - | 2 |
| Eurasien(1) | 43 | - | 43 |
| Summe Pensions- und Abfindungszahlungen | 1.299 | - | 1.299 |
| Ergänzende Rentenpläne | |||
| Frankreich | 125 | (60) | 65 |
| Großbritannien | 400 | (311) | 89 |
| Europa (ohne Frankreich und Großbritannien) (2) | 255 | (166) | 89 |
| Nord-/Südamerika | 5 | - | 5 |
| Asien/Pazifischer Raum | 2 | - | 2 |
| Summe ergänzende Rentenpläne | 787 | (537) | 250 |
| Sonstige langfristige Leistungen | |||
| Frankreich(3) | 82 | - | 82 |
| Europa (ohne Frankreich) | 2 | - | 2 |
| Nord-/Südamerika | 2 | - | 2 |
| Summe langfristige Leistungen | 86 | - | 86 |
| GESAMT (4) | 2.172 | (537) | 1.635 |
(1) Im Wesentlichen Rumänen und die Türkei.
(2) Im Wesentlichen Deutschland, die Niederlande und die Schweiz.
(3) Flexible Urlaubsansprüche und Dienstaltersgeschenke.
(4) Gesamte Nettoverpflichtung, fällig innerhalb eines Jahres: 51 Millionen Euro; gesamte Nettoverpflichtung, fällig nach einem Jahr: 1.584 Millionen Euro.
D2 – Aufstellung der Beträge für die Verbindlichkeiten aus leistungsorientierten Plänen (netto)
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| - 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | 5 bis 10 Jahre | + 10 Jahre | Summe | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Barwert der Verpflichtung | 61 | 285 | 401 | 1.425 | 2.172 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | (10) | (45) | (63) | (419) | (537) |
| Leistungsorientierte Nettoverpflichtung (Aktivposten) | 51 | 240 | 338 | 1.006 | 1.635 |
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Pläne beträgt zum 31. Dezember 2017 15 Jahre (Stand 31. Dezember 2016).
E – Entwicklung der Verpflichtungen, des Fondsvermögens und der Rückstellung
| (Mio. €) | Barwert der Verpflichtung (A) | Beizulegender Zeitwert des Fondsvermögens (B) | Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Plänen (A) + (B) |
|---|---|---|---|
| Saldo am 31. Dezember 2016 | 2.295 | (524) | 1.771 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 94 | - | 94 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und (Gewinn)/Verlust aus der Liquidierung | (92) | - | (92) |
| Zinsergebnis der Nettoschuld (Aktivum) | 36 | (11) | 25 |
| Effekte aus Personalanpassungsmaßnahmen | - | - | - |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung für 2017 erfasster Nettoaufwand (-ertrag) (Anmerkung 19-C) | 38 | (11) | 27 |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste auf die Verpflichtung aus Änderungen der demographischen Annahmen | 16 | - | 16 |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Verpflichtung aufgrund von Änderungen der finanziellen Auswirkungen | (35) | - | (35) |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Verpflichtung aufgrund von Erfahrungseffekten | 8 | - | 8 |
| Nettorendite des Fondsvermögens (nicht im Zinsergebnis enthalten) | - | (2) | (2) |
| In anderen Komponenten des Gesamtergebnisses für 2017 erfasster Nettoaufwand (-ertrag) | (11) | (2) | (13) |
| Arbeitgeberbeiträge an Fonds | - | (31) | (31) |
| Arbeitsnehmerbeiträge an Fonds | - | (6) | (6) |
| Im Rahmen des Plans gezahlte Leistungen | (129) | 24 | (105) |
| Bei Auflösung eines Plans gezahlte Leistungen | - | - | - |
| Effekt aus Wechselkursänderungen | (21) | 13 | (8) |
| Effekt von Änderungen im Konsolidierungskreis | - | - | - |
| Stand zum 31. Dezember 2017 | 2.172 | (537) | 1.635 |
Die kumulierten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste nach Steuern (ohne den Anteil der assoziierten Unternehmen), die in den sonstigen Bestandteilen des Gesamtergebnisses erfasst wurden, beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 620 Mio € (zum 31. Dezember 2016: 620 Mio €).
Eine Senkung der für jeden Plan verwendeten Diskontierungssätze um 100 Basispunktewürde zu einer Erhöhung des Verpflichtungsumfangs um 286 Mio. € zum 31. Dezember 2017 (316 Mio. € zum 31. Dezember 2016) und eine Erhöhung der für jeden Plan verwendeten Diskontierungssätze um 100 Basispunkte zueiner Verringerung des Verpflichtungsumfangs um 230 Mio. € zum 31. Dezember 2017 führen (254 Mio. € zum 31. Dezember 2016).
F – Beizulegender Zeitwert des Fondsvermögens
Die Angaben zu den über Pensionskassen und Versicherungen angelegten Vermögenswerten stellen sich wie folgt dar:
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | ||
|---|---|---|---|
| Auf aktiven Märkten gelistete Vermögenswerte | Nicht gelistete Vermögenswerte | Summe | |
| --- | --- | --- | --- |
| Pensionsfonds | |||
| Liquide Mittel | - | - | - |
| Aktien | 85 | - | 85 |
| Anleihen | 197 | - | 197 |
| Anteile an Investmentfonds und sonstige | 31 | 4 | 35 |
| Gesamt – Pensionsfonds | 313 | 4 | 317 |
| Versicherungen | |||
| Liquide Mittel | 5 | - | 5 |
| Aktien | 5 | 2 | 7 |
| Anleihen | 180 | 3 | 183 |
| Immobilienbesitz | 16 | - | 16 |
| Anteile an Investmentfonds und sonstige | - | 9 | 9 |
| Gesamt – Versicherungen | 206 | 14 | 220 |
| GESAMT | 519 | 18 | 537 |
Die Vermögenswerte der Pensionsfonds betreffen im Wesentlichen Pläne in Großbritannien (57,9 %). Die Versicherungsverträge betreffen hauptsächlich Frankreich (11,1 %), Deutschland (4,8 %), die Niederlande (19,3 %) und die Schweiz (5,7 %). Die tatsächlichen Erträge aus dem Planvermögen in Großbritannien werden in Anmerkung 19-B erläutert.
Die gewichtete durchschnittliche tatsächliche Rendite der Hauptfonds der Gruppe betrug im Jahr 2017 5,17 % (8,45 % im Jahr 2016).
Zum Zeitpunkt dieses Berichts beläuft sich die bestmögliche Schätzung der Beiträge, die 2017 an die Fonds zu zahlen sind, auf etwa 15 Mio. €.
Das Vermögen der Pensionskasse des Konzerns umfasst nicht die Finanzinstrumente der Renault Group. In den Immobilienanlagen sind die vom Konzern genutzten Immobilien nicht enthalten.
ANMERKUNG 20 – VERÄNDERUNG DER RÜCKSTELLUNGEN
| (Millionen €) | Rückstellungen für Restrukturierungen | Garantierückstellungen | Rückstellungen für Steuerrisiken und Rechtsstreitigkeiten |
|---|---|---|---|
| Zum 31. Dezember 2016(2) | 431 | 965 | 440 |
| Erhöhungen | 106 | 557 | 95 |
| Auflösung von Rückstellungen zur Anwendung | (193) | (525) | (153) |
| Auflösung von nicht in Anspruch genommenen Rückstellungen | (7) | (6) | (39) |
| Änderungen im Konsolidierungskreis | - | - | 5 |
| Umrechnungsdifferenzen und andere Änderungen | (18) | (18) | (28) |
| Zum 31. Dezember 2017 (3) | 319 | 973 | 320 |
| (Millionen €) | Versicherungsaktivitäten(1) | Sonstige Rückstellungen | Summe |
|---|---|---|---|
| Zum 31. Dezember 2016(2) | 369 | 361 | 2.566 |
| Erhöhungen | 96 | 105 | 959 |
| Auflösung von Rückstellungen zur Anwendung | (33) | (51) | (955) |
| Auflösung von nicht in Anspruch genommenen Rückstellungen | - | (25) | (77) |
| Änderungen im Konsolidierungskreis | - | - | 5 |
| Umrechnungsdifferenzen und andere Änderungen | - | (5) | (69) |
| Zum 31. Dezember 2017 (3) | 432 | 385 | 2.429 |
(1) Hauptsächlich versicherungstechnische Rückstellungen, die von den Versicherungsgesellschaften der Absatzfinanzierungstätigkeit gebildet werden.
(2) Die Zahlen zum 31. Dezember 2016 beinhalten die in 2017 vorgenommenen Anpassungen im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation für die AVTOVAZ-Gruppe (Anmerkung 3-B) und weichen damit von den bisher veröffentlichten Zahlen ab.
(3) Kurzfristiger Anteil der Rückstellungen: 915 Mio. €; langfristiger Anteil der Rückstellungen: 1.514 Millionen Euro.
Alle bekannten Rechtsstreitigkeiten, an denen Renault oder Konzerngesellschaften beteiligt sind, werden bei jedem Abschluss geprüft. Nach Einholung der Stellungnahme von Rechtsberatern werden die für notwendig erachteten Rückstellungen zur Deckung des geschätzten Risikos gebildet. Im Jahr 2017 verbuchte die Gruppe keine bedeutenden neuen Rechtsstreitigkeiten in den Rückstellungen. Angaben zu den Eventualverbindlichkeiten finden sich in Anmerkung 28-A2.
Die Erhöhungen der Restrukturierungsrückstellungen beinhalten im Wesentlichen den Effekt von Personalanpassungsmaßnahmen in Nord-/Südamerika, Eurasien und Europa (Anmerkung 6-A).
Zum 31. Dezember 2012 sind in der Position „Sonstige Rückstellungen“ Rückstellungen von 70 Mio. € enthalten, die aufgrund von Umweltauflagen gebildet wurden (61 Mio. € zum 31. Dezember 2016). Diese beinhalten Rückstellungen für Aufwendungen im Zusammenhang mit Altfahrzeugen und Altbatterien sowie Umweltschutzaufwendungen für Industrieflächen, die der Konzern in der Region Europa verkaufen will, und für Industriestandorte in der Region Nord- und Südamerika. Darin enthalten sind auch 3 Mio. € für die Sanierung von Gewerbeflächen der Renault Retail Group (7 Mio. € zum 31. Dezember 2016) und eine Rückstellung von 3 Mio. € für Wasserverschmutzung im Abschluss der AVTOVAZ-Gruppe (9 Mio. € zum 31. Dezember 2016).
ANMERKUNG 21 – SONSTIGE KURZ- UND LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Langfristig | Kurzfristig | Summe | Langfristig | Kurzfristig | Summe | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Steuerverbindlichkeiten (ohne laufende Steuern) | 55 | 1.278 | 1.333 | 70 | 1.323 | 1.393 |
| Laufende Steuerverbindlichkeiten | - | 246 | 246 | - | 321 | 321 |
| Sozialverbindlichkeiten | 22 | 1.434 | 1.456 | 21 | 1.405 | 1.426 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 189 | 5.918 | 6.107 | 247 | 5.695 | 5.942 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1.313 | 1.308 | 2.621 | 1.192 | 1.018 | 2.210 |
| Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente | - | 2 | 2 | - | 10 | 10 |
| Summe | 1.579 | 10.186 | 11.765 | 1.530 | 9.772 | 11.302 |
Die sonstigen Verbindlichkeiten entsprechen im Wesentlichen den passiven Rechnungsabgrenzungsposten im Zusammenhang mit Verkaufsverträgen einschließlich einer Rückkaufverpflichtung (518 Mio. € zum 31. Dezember 2017 und 631 Mio. € zum 31. Dezember 2016).
Der Konzern unterliegt in der Europäischen Union und in Korea einem Quotensystem für Treibhausgasemissionen. Im Jahr 2017 lagen die Treibhausgasemissionen über den in Europa und Korea zugeteilten Quoten, und der Konzern verbuchte im Jahr 2017 einen entsprechenden Aufwand von weniger als 1 Mio. €.
4.2.6.5 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, Fair Value und Management finanzieller Risiken
ANMERKUNG 22 – FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE – ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE
A – Aufschlüsselung von kurz-/langfristigen Vermögenswerten
| (Mio. €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (1) | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Langfristig | Kurzfristig | Summe | Langfristig | Kurzfristig | Summe | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Investitionen in eigenständige Unternehmen | 1.306 | - | 1.306 | 1.269 | - | 1.269 |
| Börsengängige Wertpapiere und begebbare Schuldtitel | - | 1.184 | 1.184 | - | 952 | 952 |
| Darlehen | 27 | 485 | 512 | 28 | 417 | 445 |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente | 62 | 263 | 325 | 82 | 539 | 621 |
| Summe finanzielle Vermögenswerte | 1.395 | 1.932 | 3.327 | 1.379 | 1.908 | 3.287 |
| Bruttowert (ohne AVTOVAZ) | 1.396 | 1.933 | 3.329 | 1.380 | 1.910 | 3.290 |
| Wertminderung (ohne AVTOVAZ) | (1) | (2) | (3) | (1) | (2) | (3) |
| Bruttowert – AVTOVAZ | 4 | 3 | 7 | 13 | - | 13 |
| Wertminderung – AVTOVAZ | (4) | (2) | (6) | - | - | - |
| Barwerte | - | 6.640 | 6.640 | - | 6.822 | 6.822 |
| Äquivalente | - | 7.417 | 7.417 | - | 7.031 | 7.031 |
| Summe Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - | 14.057 | 14.057 | - | 13.853 | 13.853 |
| Zahlungsmitteläquivalente (ohne AVTOVAZ) | - | 6.542 | 6.542 | - | 6.575 | 6.575 |
| Zahlungsmittel (ohne AVTOVAZ) | - | 7.387 | 7.387 | - | 7.002 | 7.002 |
| Zahlungsmitteläquivalente – AVTOVAZ | - | 101 | 101 | - | 247 | 247 |
| Zahlungsmittel – AVTOVAZ | - | 27 | 27 | - | 29 | 29 |
(1) Die Zahlen zum 31. Dezember 2016 beinhalten die 2017 vorgenommenen Anpassungen im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation für die AVTOVAZ-Gruppe (Anmerkung 3-B) und weichen damit von den bisher veröffentlichten Zahlen ab.
Angaben zu den Adressenausfallrisiken bei finanziellen Vermögenswerten und Zahlungsmitteln sind in den Anmerkungen 25-B6 und 25-C2 enthalten.
B – Investitionen in eigenständige Unternehmen
Zum 31. Dezember 2017 sind in den Beteiligungen an nicht kontrollierten Unternehmen 1.165 Mio. € (31. Dezember 2016: 1.163 Mio. €) für die im Rahmen der strategischen Partnerschaft erworbenen Daimler-Aktien enthalten. Diese Aktien werden als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert und ihr beizulegender Zeitwert wird anhand des Marktpreises ermittelt. Zum 31. Dezember 2017 lag der Börsenkurs (70,80 € je Aktie) über dem Erwerbspreis (35,52 € je Aktie). Der entsprechende Rückgang des beizulegenden Zeitwerts im Jahresverlauf in Höhe von 2 Mio. € (gegenüber 113 Mio. € im Jahr 2016) wird in den sonstigen Bestandteilen des Gesamtergebnisses 2017 erfasst.
Die Investitionen in nicht kontrollierte Einheiten beinhalten auch 67 Mio. € zum 31. Dezember 2016 (58 Mio. € zum 31. Dezember 2016), die an den Fonds Avenir Automobile – FAA gezahlt wurden. Im Rahmen des von den französischen Behörden und dem Automobilhersteller eingeführten Förderplans für diese Zulieferer hat sich Renault verpflichtet, insgesamt 200 Mio. € zu zahlen, wenn die Mittel abgerufen werden. Der ausstehende Betrag für Renault beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf 58 Mio. €.
Der beizulegende Zeitwert dieser Wertpapiere wird unter Bezugnahme auf den letzten von der Verwaltungsgesellschaft der FAA gemeldeten Nettovermögenswert ermittelt, bereinigt um alle relevanten Informationen, die nachträglich bekannt werden.
C – Für den Konzern nicht verfügbare Zahlungsmittel
Einige laufende Bankkonten des Sales Financing Securitization Fund werden zur Erhöhung des Kredits auf verbriefte Forderungen verwendet und dienen somit als Garantien für den Fall eines Forderungsausfalls (Anmerkung 15-B1). Diese laufenden Bankkonten belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf 506 Mio. € (31. Dezember 2016: 477 Mio. €).
ANMERKUNG 23 – FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN UND SCHULDUNG AUS ABSATZFINANZIERUNG
A – Aufschlüsselung von kurz-/langfristigen Vermögenswerten
| (Mio. €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (1) | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Langfristig | Kurzfristig | Summe | Langfristig | Kurzfristig | Summe | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Rückzahlbare Aktien von Renault SA | 554 | - | 554 | 434 | - | 434 |
| Anleihen | 3.233 | 1.471 | 4.704 | 2.572 | 2.176 | 4.748 |
| Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | - | 609 | 609 | - | 554 | 554 |
| Darlehen von Kreditinstituten (zu fortgeführten Anschaffungskosten) | 329 | 806 | 1.135 | 533 | 1.122 | 1.655 |
| Sonstige verzinsliche Darlehen (2) | 212 | 181 | 393 | 230 | 146 | 376 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) | 4.328 | 3.067 | 7.395 | 3.769 | 3.998 | 7.767 |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Automotive-Segments (ohne AVTOVAZ) | 64 | 234 | 298 | 82 | 544 | 626 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) | 4.392 | 3.301 | 7.693 | 3.851 | 4.542 | 8.393 |
| Darlehen von Kreditinstituten (zu fortgeführten Anschaffungskosten) | 531 | 490 | 1.021 | 585 | 705 | 1.290 |
| Sonstige verzinsliche Darlehen | 2 | 1 | 3 | 5 | 1 | 6 |
| Sonstige nicht verzinsliche Darlehen | 463 | - | 463 | 490 | - | 490 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten von AVTOVAZ (ohne Derivate)(3) | 996 | 491 | 1.487 | 1.080 | 706 | 1.786 |
| Summe Automotive Finanzverbindlichkeiten mit AVTOVAZ | 5.388 | 3.792 | 9.180 | 4.931 | 5.248 | 10.179 |
| Rückzahlbare Aktien von DIAC | 13 | - | 13 | 12 | - | 12 |
| Anleihen | - | 17.885 | 17.885 | - | 14.638 | 14.638 |
| Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | - | 3.363 | 3.363 | - | 4.771 | 4.771 |
| Darlehen von Kreditinstituten | - | 4.944 | 4.944 | - | 3.845 | 3.845 |
| Sonstige verzinsliche Darlehen | - | 15.085 | 15.085 | - | 12.690 | 12.690 |
| Finanzverbindlichkeiten und Schulden des Segments Absatzfinanzierung (ohne Derivate) | 13 | 41.277 | 41.290 | 12 | 35.944 | 35.956 |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Absatzfinanzierungsbereichs | - | 118 | 118 | - | 97 | 97 |
| Finanzverbindlichkeiten und Schulden des Absatzfinanzierungsbereichs | 13 | 41.395 | 41.408 | 12 | 36.041 | 36.053 |
| Summe Automotive Finanzverbindlichkeiten mit AVTOVAZ und finanzielle Verbindlichkeiten und Schulden des Segment Absatzfinanzierung | 5.401 | 45.187 | 50.588 | 4.943 | 41.289 | 46.232 |
(1) Die Zahlen zum 31. Dezember 2016 beinhalten die in 2017 vorgenommenen Anpassungen im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation für die AVTOVAZ-Gruppe (Anmerkung 3-B) und weichen damit von den bisher veröffentlichten Zahlen ab.
(2) Die Verbindlichkeiten des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf 79 Mio. € (31. Dezember 2016: 83 Mio. €).
(3) Die Darstellung erfolgt ohne konzerninterne Transaktionen. Konzerninterne Transaktionen zwischen den Segmenten Automotive (ohne AVTOVAZ) und AVTOVAZ werden in der konsolidierten Bilanz nach Segmenten in Abschnitt 4.2.6.6.1.A2 dargestellt. Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen von AVTOVAZ belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf 5 Mio. € (31. Dezember 2016: 6 Mio. €).
B – Veränderung der Finanzverbindlichkeiten und der derivativen Vermögenswerte aus dem Finanzierungsgeschäft des Automotive-Segments
| (Mio. €) | 31. Dezember 2016 (1) | Änderung im Cash-flow | Veränderung aufgrund von Erwerb oder Verlust der Kontrolle von Tochtergesellschaften und anderen operativen Einheiten |
|---|---|---|---|
| Rückzahlbare Aktien von Renault SA | 434 | - | - |
| Anleihen | 4.748 | 125 | - |
| Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | 554 | 55 | - |
| Darlehen von Kreditinstituten (zu fortgeführten Anschaffungskosten) | 1.655 | (479) | - |
| Sonstige verzinsliche Darlehen | 376 | 151 | - |
| Finanzverbindlichkeiten des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) (ohne Berücksichtigung von Derivaten) | 7.767 | (148) | - |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Automotive-Segments (ohne AVTOVAZ) | 626 | (312) | - |
| Gesamtfinanzverbindlichkeiten des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) | 8.393 | (460) | - |
| Darlehen von Kreditinstituten (zu fortgeführten Anschaffungskosten) | 1.290 | (196) | - |
| Sonstige verzinsliche Darlehen | 6 | (1) | - |
| Sonstige nicht verzinsliche Darlehen | 490 | - | - |
| Finanzverbindlichkeiten von AVTOVAZ (ohne Derivate)(2) | 1.786 | (197) | - |
| SUMME FINANZVERBINDLICHKEITEN AUTOMOTIVE EINSCHLIESSLICH AVTOVAZ (a) | 10.179 | (657) | - |
| Derivative Vermögenswerte aus Finanzvorgängen Finanzierungsoperationen (ohne AVTOVAZ) (b) | 621 | (266) | - |
| Nettoänderung der Finanzverbindlichkeiten Automotive in den konsolidierten Kapitalflussrechnungen (Abschnitt 4.2.5) (a) – (b) | (391) |
| (Mio. €) | Nicht zahlungswirksame Wechselkursänderungen | Sonstige zahlungsunwirksame Veränderungen | 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|---|
| Rückzahlbare Aktien von Renault SA | - | 120 | 554 |
| Anleihen | (123) | (46) | 4.704 |
| Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | - | - | 609 |
| Darlehen von Kreditinstituten (zu fortgeführten Anschaffungskosten) | (100) | 59 | 1.135 |
| Sonstige verzinsliche Darlehen | (139) | 5 | 393 |
| Finanzverbindlichkeiten des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) (ohne Berücksichtigung von Derivaten) | (362) | 138 | 7.395 |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Automotive-Segments (ohne AVTOVAZ) | (5) | (11) | 298 |
| Gesamtfinanzverbindlichkeiten des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) | (367) | 127 | 7.693 |
| Darlehen von Kreditinstituten (zu fortgeführten Anschaffungskosten) | (161) | 88 | 1.021 |
| Sonstige verzinsliche Darlehen | 78 | (80) | 3 |
| Sonstige nicht verzinsliche Darlehen | (38) | 11 | 463 |
| Finanzverbindlichkeiten von AVTOVAZ (ohne Derivate)(2) | (121) | 19 | 1.487 |
| SUMME FINANZVERBINDLICHKEITEN AUTOMOTIVE EINSCHLIESSLICH AVTOVAZ (a) | (488) | 146 | 9.180 |
| Derivative Vermögenswerte aus Finanzvorgängen Finanzierungsoperationen (ohne AVTOVAZ) (b) | (28) | (2) | 325 |
| Nettoänderung der Finanzverbindlichkeiten Automotive in den konsolidierten Kapitalflussrechnungen (Abschnitt 4.2.5) (a) – (b) |
(1) Die Zahlen zum 31. Dezember 2016 beinhalten die in 2017 vorgenommenen Anpassungen im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation für die AVTOVAZ-Gruppe (Anmerkung 3-B) und weichen damit von den bisher veröffentlichten Zahlen ab.
(2) Die Darstellung erfolgt ohne konzerninterne Transaktionen. Konzerninterne Transaktionen zwischen den Segmenten Automotive (ohne AVTOVAZ) und AVTOVAZ werden in der konsolidierten Bilanz nach Segmenten in Abschnitt 4.2.6.1-A2 dargestellt.
C – Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus der Absatzfinanzierung der Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung
Rückzahlbare Aktien
Die im Oktober 1983 und April 1984 von Renault SA ausgegebenen rückkaufbaren Aktien sind nachrangige, unbefristete Aktien. Sie erzielen eine jährliche Mindestrendite von 9 %, die sich aus einem fixen Anteil von 6,75 % und einem variablen Anteil zusammensetzt, der vom Konzernumsatz abhängt und auf der Grundlage identischer Konzernstrukturen und -methoden berechnet wird. Die Rendite der rückkaufbaren Aktien in Höhe von 19 Mio. € für 2017 (18 Mio. € für 2016) ist im Zinsaufwand enthalten. Diese Aktien sind an der Pariser Börse notiert. Zum 31. Dezember 2017 wurden 695 € und zum 31. Dezember 2016 543,9 € für einen Nennwert von 153 € gehandelt, was zu einer entsprechenden Anpassung des beizulegenden Zeitwerts der rückkaufbaren Aktien (3 Mio. € im Jahr 2016) im sonstigen Finanzaufwand führte (Erläuterung 7). Die 1985 ausgeschüttete Rendite der rückkaufbaren Diac-Aktien setzt sich zusammen aus einem fixen Anteil, der dem Jahressatz entspricht, und einem variablen Anteil, der durch Multiplikation eines Betrags in Höhe von 40 % des Jahressatzes mit der Steigerungsrate des konsolidierten Nettogewinns der Diac-Teilgruppe im Vergleich zum Vorjahr berechnet wird.
Veränderung der Anleihen des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ)
Renault SA emittierte im Rahmen seines EMTN-Programms drei Anleihen: zwei Eurobonds mit einem Nominalwert von 750 Millionen Euro und einem Kupon von je 1 %, die erste mit einer Laufzeit von 6 Jahren am 8. März 2017 und die zweite mit einer Laufzeit von 8 Jahren am 28. November 2017; und eine Privatplatzierung im EMTN-Format über 7 Milliarden Yen mit einer Laufzeit von 3 Jahren.
Im Rahmen des „Shelf Registration“-Programms emittierte Renault SA am 6. Juli 2017 eine Samurai-Anleihe über 90 Milliarden Yen auf dem japanischen Markt. Diese neue Samurai-Anleihe hat zwei Tranchen, eine mit einem Nominalwert von 63,4 Milliarden Yen, einer Laufzeit von 3 Jahren und einem Kupon von 0,36 %, die andere mit einem Nominalwert von 26,6 Milliarden Yen, einer Laufzeit von 5 Jahren und einem Kupon von 0,5 %.
Zum 31. Dezember 2017 beläuft sich der Gesamtbetrag der von Renault SA ausgegebenen Anleihen auf 2.259 Mio. € und der Gesamtbetrag der Rückzahlungen von Anleihen auf 2.106 Mio. €.
Renault do Brasil hat 28 Millionen Euro der im März 2016 begebenen Anleihe zurückgezahlt.
Veränderung der Schulden des Segments Absatzfinanzierung
Im Jahr 2017 hat die RCI Banque Gruppe neue Anleihen in Höhe von 7.409 Mio. € mit einer Laufzeit von 2018 bis 2025 begeben und Anleihen in Höhe von 3.811 Mio. € zurückgezahlt, davon 14 Mio. € im Segment Automotive (ohne AVTOVAZ).
Die Neueinlagen stiegen im Jahr 2017 um 2.359 Mio. € (2.445 Mio. € Sichteinlagen und 86 Mio. € Termineinlagen) auf 14.934 Mio. € (11.470 Mio. € Sichteinlagen und 3.464 Mio. € Termineinlagen) und werden als sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten ausgewiesen. Diese Einsparungen werden in Deutschland, Österreich, Frankreich und Großbritannien gesammelt.
Kreditlinien
Zum 31. Dezember 2017 hatte Renault SA bestätigte Kreditlinien bei Banken Kreditlinien in Höhe von 3.405 Mio. € (31. Dezember 2016: 3.305 Mio. €) eröffnet. Diese Kreditlinien waren zum 31. Dezember 2017 und 2016 ungenutzt.
Zum 31. Dezember 2017 beliefen sich die bestätigten Kreditlinien des Segments Absatzfinanzierung in mehreren Währungen bei Banken auf 4.934 Mio. € (31. Dezember 2016: 4.637 Mio. €). Diese Kreditlinien wurden zum 31. Dezember 2017 in Höhe von 23 Mio. € in Anspruch genommen (ungenutzt zum 31. Dezember 2016).
Die Vertragsdokumentation für finanzielle Verbindlichkeiten und bestätigte Kreditlinien enthält keine Klausel, die die weitere Kreditvergabe im Falle einer Änderung der Kreditwürdigkeit oder der Einhaltung der Finanzkennzahlen von Renault beeinträchtigen könnte.
Aufschlüsselung nach Fälligkeit
Bei den finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich Derivaten entsprechen die vertraglichen Zahlungsströme den erwarteten Zahlungsströmen und den zu zahlenden Beträgen.
Bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten werden die Zinsen auf Basis der Zinssätze zum 31. Dezember 2017 berechnet.
Für die rückzahlbaren Aktien von Renault und Diac werden keine vertraglichen Zahlungsströme ausgewiesen, da sie keinen festen Rückzahlungstermin haben.
Finanzielle Verbindlichkeiten des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ)
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bilanzwert | Summe vertragliche Zahlungsströme | - 1 Jahr | 1 bis 2 Jahre | 2 bis 3 Jahre | 3 bis 4 Jahre | 4 bis 5 Jahre | +5 Jahre | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Von Renault SA ausgegebene Anleihen (nach Ausgabedatum) | ||||||||
| 2013 | 900 | 900 | 900 | - | - | - | - | - |
| 2014 | 500 | 500 | - | - | - | 500 | - | - |
| 2015 | 570 | 570 | 518 | 52 | - | - | - | - |
| 2016 | 444 | 444 | - | 444 | - | - | - | - |
| 2017 | 2.219 | 2.219 | - | - | 522 | - | 197 | 1.500 |
| Von Renault do Brasil ausgegebene Anleihen (nach Ausgabedatum) | ||||||||
| 2016 | 57 | 57 | 26 | 25 | 6 | - | - | - |
| Aufgelaufene Zinsen, Aufwendungen und Prämien | 14 | 31 | 31 | - | - | - | - | - |
| Anleihen gesamt | 4.704 | 4.721 | 1.475 | 521 | 528 | 500 | 197 | 1.500 |
| Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | 609 | 609 | 609 | - | - | - | - | - |
| Darlehen von Kreditinstituten | 1.135 | 1.133 | 797 | 126 | 109 | 81 | 6 | 14 |
| Sonstige verzinsliche Darlehen | 393 | 365 | 185 | 23 | 27 | 20 | 24 | 86 |
| Summe sonstige Finanzverbindlichkeiten | 2.137 | 2.107 | 1.591 | 149 | 136 | 101 | 30 | 100 |
| Zukünftige Zinsen auf Anleihen und andere Finanzverbindlichkeiten | - | 191 | 42 | 40 | 32 | 31 | 16 | 30 |
| Rückzahlbare Aktien | 554 | - | - | - | - | - | - | - |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen | 298 | 297 | 233 | 39 | 17 | 4 | 4 | - |
| Finanzielle Verbindlichkeiten des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) | 7.693 | 7.316 | 3.341 | 749 | 713 | 636 | 247 | 1.630 |
Der Anteil der Finanzverbindlichkeiten des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ), der innerhalb eines Jahres fällig wird, setzt sich wie folgt zusammen:
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| Vertragliche Zahlungsströme mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr | 1 Monat | 1 – 3 Monate | 3 Monate – 1 Jahr | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anleihen | 1.475 | 2 | 7 | 1.466 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1.591 | 292 | 377 | 922 |
| Zukünftige Zinsen auf Anleihen und andere Finanzverbindlichkeiten | 42 | - | 18 | 24 |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen | 233 | 45 | 56 | 132 |
| Summe Finanzverbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von bis zu 1 Jahr | 3.341 | 339 | 458 | 2.544 |
Finanzverbindlichkeiten und Schulden des Absatzfinanzierungsbereichs
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bilanzwert | Summe vertragliche Zahlungsströme | - 1 Jahr | 1 bis 2 Jahre | 2 bis 3 Jahre | 3 bis 4 Jahre | 4 bis 5 Jahre | +5 Jahre | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Von der RCI Banque ausgegebene Anleihen (nach Ausgabedatum) | ||||||||
| 2013 | 1.468 | 1.434 | 1.434 | - | - | - | - | - |
| 2014 | 1.415 | 1.397 | - | 884 | - | 513 | - | - |
| 2015 | 2.793 | 2.777 | 985 | 29 | 1.005 | - | 758 | - |
| 2016 | 4.829 | 4.858 | 444 | 2.359 | - | 733 | - | 1.322 |
| 2017 | 7.314 | 7.330 | 25 | 550 | 1.528 | 765 | 2.722 | 1.740 |
| Aufgelaufene Zinsen, Aufwendungen und Prämien | 66 | 114 | 112 | 2 | - | - | - | - |
| Anleihen gesamt | 17.885 | 17.910 | 3.000 | 3.824 | 2.533 | 2.011 | 3.480 | 3.062 |
| Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | 3.363 | 3.366 | 1.936 | 849 | 545 | 36 | - | - |
| Darlehen von Kreditinstituten (1) | 4.944 | 4.944 | 1.416 | 583 | 2.350 | 514 | 81 | - |
| Sonstige verzinsliche Darlehen | 15.085 | 15.086 | 13.755 | 912 | 254 | 112 | 53 | - |
| Summe sonstige Finanzverbindlichkeiten | 23.392 | 23.396 | 17.107 | 2.344 | 3.149 | 662 | 134 | - |
| Zukünftige Zinsen auf Anleihen und andere Finanzverbindlichkeiten | - | 897 | 171 | 273 | 192 | 104 | 79 | 78 |
| Rückzahlbare Aktien | 13 | - | - | - | - | - | - | - |
| Derivative Verbindlichkeiten aus Finanzierungen | 118 | 108 | 18 | 31 | 1 | 7 | 22 | 29 |
| Summe Finanzverbindlichkeiten und Schulden des Segments Absatzfinanzierung | 41.408 | 42.311 | 20.296 | 6.472 | 5.875 | 2.784 | 3.715 | 3.169 |
(1) Einschließlich 2,5 Mrd. € für die von der Europäischen Zentralbank Ende 2014 eingeführten langfristigen Finanzierungsoperationen (TLTRO), die von der RCI Banque schrittweise in Anspruch genommen werden.
Der Anteil der Finanzverbindlichkeiten und Schulden des Segments Absatzfinanzierung, der innerhalb eines Jahres fällig wird, setzt sich wie folgt zusammen:
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| Vertragliche Zahlungsströme mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr | – 1 Monat | 1–3 Monate | 3 Monate – 1 Jahr | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anleihe | 3.000 | 701 | 106 | 2.193 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 17.107 | 12.757 | 965 | 3.385 |
| Zukünftige Zinsen auf Anleihen und andere Finanzverbindlichkeiten | 171 | 5 | 18 | 148 |
| Derivative Verbindlichkeiten aus Finanzierungsvorgängen | 18 | 2 | 4 | 12 |
| Summe Finanzverbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von bis zu 1 Jahr | 20.296 | 13.465 | 1.093 | 5.738 |
D – Finanzverbindlichkeiten des Segments AVTOVAZ
Die kurzfristigen Finanzschulden des Segments AVTOVAZ setzen sich wie folgt zusammen:
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Auf Rubel lautende Bankdarlehen | 494 | 696 |
| Auf Fremdwährung lautende Bankdarlehen | 1 | 9 |
| Andere auf den Rubel lautende verzinsliche Darlehen | 37 | 41 |
| Summe kurzfristige Darlehen der AVTOVAZ-Gruppe | 532 | 746 |
| Abzüglich kurzfristiger Darlehen von Renault s.a.s. | (41) | (40) |
| Summe kurzfristige Finanzverbindlichkeiten des Segments AVTOVAZ | 491 | 706 |
Die langfristigen Finanzschulden des Segments AVTOVAZ setzen sich wie folgt zusammen:
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (1) |
|---|---|---|
| Auf Rubel lautende Bankdarlehen (2) | 531 | 585 |
| Auf Rubel lautende zinslose Darlehen (3) | 442 | 477 |
| Auf den Rubel lautende zinslose Schuldscheine | 14 | 13 |
| Andere auf den Rubel lautende verzinsliche Darlehen | - | 5 |
| Andere verzinsliche Darlehen in Fremdwährungen(4) | 51 | 57 |
| Summe langfristige Darlehen der AVTOVAZ-Gruppe | 1.038 | 1.137 |
| Summe langfristige Darlehen von Alliance Rostec Auto B.V. | 173 | 178 |
| Summe langfristige Darlehen des Segments AVTOVAZ | 1.211 | 1 315 |
| Abzüglich langfristiger Darlehen von Renault s.a.s. | (215) | (235) |
| Summe langfristige Finanzverbindlichkeiten des Segments AVTOVAZ | 996 | 1 080 |
(1) Die Zahlen zum 31. Dezember 2016 beinhalten die in 2017 vorgenommenen Anpassungen im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation für die AVTOVAZ-Gruppe (Anmerkung 3-B) und weichen damit von den bisher veröffentlichten Zahlen ab.
(2) In diesen Zahlen ist eine Anpassung in Höhe von 38 Mio. € zum 31. Dezember 2017 (45 Mio. € zum 31. Dezember 2016) im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation für die AVTOVAZ-Gruppe enthalten (Anmerkung 3-B).
(3) In diesen Zahlen ist eine Anpassung in Höhe von 308 Mio. € zum 31. Dezember 2017 (349 Mio. € zum 31. Dezember 2016) im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation für die AVTOVAZ-Gruppe enthalten (Anmerkung 3-B).
(4) In diesen Zahlen ist eine Anpassung in Höhe von 48 Mio. € zum 31. Dezember 2017 (42 Mio. € zum 31. Dezember 2016) im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation für die AVTOVAZ-Gruppe enthalten (Anmerkung 3-B).
Die auf den Rubel lautenden unverzinslichen Darlehen und Schuldscheindarlehen setzen sich aus den folgenden Verbindlichkeiten zusammen:
| Ausgabedatum | Fälligkeitsdatum (nach Verlängerung) |
31. Dezember 2017 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Nennwert | Buchwert | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Auf den Rubel lautende zinslose Darlehen | (Millionen Rubel) | (Millionen €) | (Millionen Rubel) | (Millionen €) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 5. Juni 2009 | 5. Juni 2009 | 25.000 | 360 | 25.000 | 360 |
| 29. April 2010 | 29. April 2010 | 26.282 | 379 | 5.700 | 82 |
| Gesamt | 51.282 | 739 | 30.700 | 442 | |
| Auf den Rubel lautende zinslose Schuldscheine | |||||
| 23. April 2001 | 7. März 2020 | 1.481 | 21 | 987 | 14 |
Im Jahr 2017 hat die AVTOVAZ-Gruppe Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 402 Mio. Euro getilgt und neue Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 210 Mio. Euro aufgenommen. Zum 31. Dezember 2016 betrug der durchschnittliche Zinssatz der AVTOVAZ-Gruppe 11,15 % für ausstehende auf Rubel lautende Bankkredite und 3,00 % für auf Fremdwährung lautende Bankkredite (zum 31. Dezember 2016 jeweils 12,25 % und 4,97 %). Bankkredite in Fremdwährung lauten auf Euro. Die AVTOVAZ-Gruppe verfügt zum 31. Dezember 2017 über variabel verzinsliche Bankdarlehen in Höhe von 193 Mio. € (31. Dezember 2016: 51 Mio. €).
Zum 31. Dezember 2017 hat die AVTOVAZ-Gruppe bestätigte Kreditlinien bei Banken in Höhe von 1.304 Mio. € (31. Dezember 2016: 1.601 Mio. €) eröffnet. Zum 31. Dezember 2017 verfügt die AVTOVAZ-Gruppe über 262 Mio. € (31. Dezember 2016: 312 Mio. €) nicht in Anspruch genommene bestätigte Kreditlinien, von denen 2 Mio. € für zukünftige operative Aktivitäten und 260 Mio. € für Investitionstätigkeiten zur Verfügung standen (31. Dezember 2016: 2 Mio. € bzw. 310 Mio. €).
Zum 31. Dezember 2017 erfüllte die AVTOVAZ-Gruppe nicht die in den Kreditverträgen mit Banken festgelegten kreditvertraglichen Klauseln, die Verschuldungsgrad, EBITDA, Rentabilitäts- und Liquiditätskennziffern und Drittverzug sowie den Höchstbetrag aller Forderungen umfassen, bei denen AVTOVAZ Beklagter ist. Zum 31. Dezember 2016 verfügte die AVTOVAZ-Gruppe über Bankkredite in Höhe von 601 Mio. € (601 Mio. € zum 31. Dezember 2016), bei denen kreditvertragliche Klauseln verletzt wurden. Die Kreditinstitute sind in der Lage, die vorzeitige Rückzahlung dieser Verbindlichkeiten unter Einhaltung von Covenants zu verlangen, die sich aus langfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von 16 Mio. € (246 Mio. € zum 31. Dezember 2016) und kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von 389 Mio. € (355 Mio. € zum 31. Dezember 2016) zusammensetzen.
Zum 31. Dezember 2017 erhielt die AVTOVAZ-Gruppe einen Verzicht auf vorzeitige Rückzahlungsforderungen wegen Verletzung von Covenants für alle in Verzug befindlichen Kreditverträge, die sich über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erstrecken.
Zum 31. Dezember 2016 erhielt die AVTOVAZ-Gruppe Verzichte auf vorzeitige Rückzahlungsforderungen für Darlehensverträge mit nicht eingehaltenen Covenants in Höhe von 282 Mio. €, davon 124 Mio. € langfristige Verbindlichkeiten. Da diese Verzichte einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten ab Jahresende abdeckten, wurden alle langfristigen Darlehen mit nicht eingehaltenen Covenants (insgesamt 246 Mio. €) in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert.
Zum 31. Dezember 2017 hatte die AVTOVAZ-Gruppe eine überfällige Kreditaufnahme gegenüber der Renault s.a.s. in Höhe von 37 Mio. € (31. Dezember 2016: 40 Mio. €).
Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind wie folgt rückzahlbar:
| (Mio. €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 (1) |
|---|---|---|
| Kurzfristiger Anteil von Darlehen | 403 | 349 |
| 1 bis 5 Jahre | 491 | 711 |
| > 5 Jahre | 936 | 1.048 |
| Summe langfristige Darlehen | 1.830 | 2.108 |
| Abzüglich des kurzfristigen Anteils von Darlehen | (403) | (349) |
| Abzüglich Darlehen mit verletzten Vertragsklauseln | - | (246) |
| Abzüglich Anpassung für Abzinsung von unverzinslichen Rubelverbindlichkeiten | (389) | (376) |
| Langfristiger Anteil von Darlehen der AVTOVAZ-Gruppe | 1.038 | 1.137 |
| 1 bis 5 Jahre | 173 | 178 |
| Langfristige Darlehen von Alliance Rostec Auto B.V. | 173 | 178 |
| Langfristige Darlehen des Segments AVTOVAZ | 1.211 | 1.315 |
| Abzüglich des langfristigen Anteils von Darlehen von Renault s.a.s. | (215) | (235) |
| Summe langfristige Darlehen des Segments AVTOVAZ | 996 | 1.080 |
(1) Die Zahlen zum 31. Dezember 2016 beinhalten die 2017 vorgenommenen Anpassungen im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation für die AVTOVAZ-Gruppe (Anmerkung 3-B) und weichen damit von den bisher veröffentlichten Zahlen ab.
Zum 31. Dezember 2017 waren die Darlehen der AVTOVAZ-Gruppe in Höhe von 719 Mio. € durch Sachanlagen in Höhe von 164 Mio. €, durch fertige Erzeugnisse in Höhe von 19 Mio. € und durch 100%ige Anteile an AO Lada-Servis und AO ZAK garantiert (zum 31. Dezember 2016 waren 952 Mio. € an Darlehen und Ausleihungen durch 238 Mio. € an Sachanlagen und 39 Mio. € an fertigen Erzeugnissen garantiert).
ANMERKUNG 24 – FINANZINSTRUMENTE NACH STUFE, FAIR VALUE UND AUSWIRKUNG AUF DAS KONZERNERGEBNIS
A – Finanzinstrumente nach Kategorie und Fair Value nach Stufe IAS 39 Standard definiert 4 Kategorien von Finanzinstrumenten:
| • | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, bestehend aus zu Handelszwecken gehaltenen Vermögenswerten und Vermögenswerten, die von vornherein als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ eingestuft wurden. |
| • | Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen. |
| • | Kredite und Forderungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. |
| • | Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, die alle Finanzinstrumente umfassen, die nicht in einer der oben genannten Kategorien enthalten sind. Für Finanzinstrumente, die in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, ergibt sich folgende Aufteilung nach der Höhe des beizulegenden Zeitwerts: |
| • | Stufe 1: Instrumente, deren beizulegende Zeitwerte sich aus notierten Preisen in einem aktiven Markt ableiten |
| • | Stufe 2: Instrumente, deren Fair Values von beobachtbaren Marktpreisen abgeleitet sind und nicht in Stufe 1 enthalten sind |
| • | Stufe 3: Instrumente, deren Fair Values von nicht beobachtbaren Inputs am Markt abgeleitet sind. |
Die geschätzten beizulegenden Zeitwerte basieren auf Informationen, die an den Märkten verfügbar sind, und werden unter Anwendung von Bewertungsmethoden ermittelt, die für die jeweiligen Instrumententypen angemessen sind.
Die beizulegenden Zeitwerte wurden auf der Grundlage der am Jahresende verfügbaren Informationen ermittelt und berücksichtigen daher keine späteren Veränderungen.
Im Allgemeinen sind die Bewertungsmethoden für jede Stufe wie folgt:
| • | Stufe 1: Der beizulegende Zeitwert ist identisch mit dem zuletzt notierten Preis. |
| • | Stufe 2: Der beizulegende Zeitwert wird in der Regel durch anerkannte Bewertungsmodelle ermittelt, die auf beobachtbaren Marktdaten basieren. |
| • | Stufe 3: Der beizulegende Zeitwert von Beteiligungen an nicht beherrschten Unternehmen basiert auf dem Anteil des Nettovermögens. |
Im Jahr 2017 wurden keine Finanzinstrumente zwischen Stufe 1 und Stufe 2 sowie aus Stufe 3 und dann erneut in Stufe 3 transferiert.
| (Mio. €) | 31. Dezember 2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bilanzwert | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| FINANZIELLE UND ANDERE VERMÖGENSWERTE | Anmerkungen | Zu Handelszwecken gehalten | Erstmalig angesetzt zum beigelegten Zeitwert über Gewinn und Verlust | Sicherungsderivate | Zur Veräußerung verfügbar | Darlehen und Forderungen |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Darlehen | 22 | - | - | - | - | 512 |
| Forderungen aus Absatzfinanzierung | 15 | - | - | - | - | 39.334 |
| Forderungen von Automotive-Kunden | 16 | - | - | - | - | 1.753 |
| Steuerforderungen (einschließlich laufender Steuern) | 17 | - | - | - | - | 2.468 |
| Sonstige Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 17 | - | - | - | - | 2.824 |
| Barwerte | 22 | - | - | - | - | 2.757 |
| Bargeld | 22 | - | - | - | - | 7.417 |
| Summe der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte | - | - | - | - | 57.065 | |
| Börsengängige Wertpapiere und begebbare Schuldtitel | 22 | - | - | - | 1.184 | - |
| Investitionen in eigenständige Unternehmen | 22 | - | - | - | 1.306 | - |
| Investitionen in nicht konsolidierte, kontrollierte Unternehmen | 17 | - | - | - | 100 | - |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente | 22 | - | - | 1 | - | - |
| Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente | 17 | - | - | 6 | - | - |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung | 17 | - | - | 36 | - | - |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | - | - | 43 | 2.590 | - | |
| Sonstige Forderungen(3) | 17 | - | 15 | - | - | - |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente | 22 | 321 | - | 3 | - | - |
| Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente | 17 | - | - | 4 | - | - |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung | 17 | 28 | - | 59 | - | - |
| Barwerte | 22 | 3.686 | - | - | 197 | - |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | 4.035 | 15 | 66 | 197 | - | |
| Summe der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte | 4.035 | 15 | 109 | 2.787 | 57.065 |
| (Mio. €) | 31. Dezember 2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte zum Zeitwert | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| FINANZIELLE UND ANDERE VERMÖGENSWERTE | Beizulegender Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte zu Fortgeführten Anschaffungskosten | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Darlehen | (1) | |||
| Forderungen aus Absatzfinanzierung | 39.194 (2) | |||
| Forderungen von Automotive-Kunden | (1) | |||
| Steuerforderungen (einschließlich laufender Steuern) | (1) | |||
| Sonstige Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten | (1) | |||
| Barwerte | (1) | |||
| Bargeld | (1) | |||
| Summe der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte | ||||
| Börsengängige Wertpapiere und begebbare Schuldtitel | 1.184 | - | - | |
| Investitionen in eigenständige Unternehmen | 1.165 | - | 141 | |
| Investitionen in nicht konsolidierte, kontrollierte Unternehmen | - | - | 100 | |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente | 1 | - | - | |
| Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente | - | 6 | - | |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung | - | 36 | - | |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | 2.350 | 42 | 241 | |
| Sonstige Forderungen(3) | - | 15 | - | |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente | - | 324 | - | |
| Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente | - | 4 | - | |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung | - | 87 | - | |
| Barwerte | 3.883 | - | - | |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | 3.883 | 430 | - | |
| Summe der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte | 6.233 | 472 | 241 |
(1) Der Konzern weist den beizulegenden Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten wie Forderungen von Automobilkunden, Steuerforderungen oder Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten nicht aus, da deren Nettobuchwert nach Wertminderung eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert darstellt.
(2) Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Finanzdienstleistungen wird durch Abzinsung der künftigen Cashflows mit den Zinssätzen ermittelt, die für ähnliche Darlehen (Konditionen, Fälligkeit und Schuldnerqualität) am Jahresende gelten würden. Forderungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr werden nicht abgezinst, weil ihr beizulegender Zeitwert nicht wesentlich von ihrem Nettobuchwert abweicht. Hierbei handelt es sich um einen beizulegenden Zeitwert der Stufe 3, weil er anerkannte Modelle verwendet, bei denen bestimmte wesentliche Daten, wie z. B. das Kreditrisiko des Forderungsportfolios, nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
(3) Kurzfristige Vermögenswerte des VTOVAZ-Pensionsfonds, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| FINANZVERBINDLICHKEITEN UND ANDERE VERBINDLICHKEITEN | Bilanzwert | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anmerkungen | Zu Handelszwecken gehalten | Erstmalig angesetzt zum beigelegten Zeitwert über Gewinn und Verlust | Sicherungsderivate | Sonstige Finanzverbindlichkeiten | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Steuerverbindlichkeiten (einschließlich laufender Steuern) | 21 | - | - | - | 1.579 |
| Sozialverbindlichkeiten | 21 | - | - | - | 1.456 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten | 21 | - | - | - | 8.728 |
| Warenverbindlichkeiten | - | - | - | 9.904 | |
| Anleihen(*) | 23 | - | - | - | 22.589 |
| Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten(*) | 23 | - | - | - | 3.972 |
| Darlehen von Kreditinstituten(*) | 23 | - | - | - | 7.100 |
| Sonstige verzinsliche und nicht verzinsliche Darlehen (*) | 23 | - | - | - | 15.944 |
| Summe der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten | - | - | - | 71.272 | |
| (*) Finanzielle Verbindlichkeiten und Schulden des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) | 6.841 | 6.876 | |||
| Finanzielle Verbindlichkeiten und Schulden von AVTOVAZ | 1.487 | 1.516 | |||
| Finanzverbindlichkeiten und Schulden des Segments Absatzfinanzierung | 41.277 | 41.526 | |||
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente | 23 | - | - | 3 | - |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung | 23 | - | - | 67 | - |
| Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente | 21 | - | - | 2 | - |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | - | - | 72 | - | |
| Rückzahlbare Aktien (Renault & DIAC) | 23 | - | 567 | - | - |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente | 23 | 295 | - | - | - |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung | 23 | 23 | - | 28 | - |
| Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente | 21 | - | - | - | - |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 318 | 567 | 28 | - | |
| Summe der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten | 318 | 567 | 100 | - |
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| FINANZVERBINDLICHKEITEN UND ANDERE VERBINDLICHKEITEN | Fair-Value-Niveau der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Beizulegender Zeitwert der finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Steuerverbindlichkeiten (einschließlich laufender Steuern) | (1) | |||
| Sozialverbindlichkeiten | (1) | |||
| Sonstige Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten | (1) | |||
| Warenverbindlichkeiten | (1) | |||
| Anleihen(*) | 22.782 (2) | |||
| Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten(*) | 4.026 (2) | |||
| Darlehen von Kreditinstituten(*) | 7.100 (2) | |||
| Sonstige verzinsliche und nicht verzinsliche Darlehen (*) | 16.010 (2) | |||
| Summe der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten | ||||
| (*) Finanzielle Verbindlichkeiten und Schulden des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) | ||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten und Schulden von AVTOVAZ | ||||
| Finanzverbindlichkeiten und Schulden des Segments Absatzfinanzierung | ||||
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente | - | 3 | - | |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung | - | 67 | - | |
| Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente | - | 2 | - | |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | - | 72 | - | |
| Rückzahlbare Aktien (Renault & DIAC) | 567 | - | - | |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente | - | 295 | - | |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung | - | 51 | - | |
| Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente | - | - | - | |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 567 | 346 | - | |
| Summe der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten | 567 | 418 | - |
(1) Der Konzern weist den beizulegenden Zeitwert von finanziellen Verbindlichkeiten wie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Steuerverbindlichkeiten und sozialen Verbindlichkeiten nicht aus, da deren Buchwert eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert darstellt.
(2) Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Verbindlichkeiten des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) und der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Verbindlichkeiten aus Absatzfinanzierung wird im Wesentlichen durch Abzinsung der zukünftigen Cashflows mit den Zinssätzen ermittelt, die Renault zum 31. Dezember 2017 für Darlehen mit ähnlichen Konditionen und Laufzeiten angeboten werden. Die Renault angebotenen Zinssätze ergeben sich aus beobachtbaren Marktdaten wie Nullkupon-Zinskurven und Sekundärmarktpreisen für die von der Gruppe emittierten Anleihen und entsprechen somit einem beizulegenden Zeitwert der Stufe 2. Der beizulegende Zeitwert der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten von AVTOVAZ wird durch Abzinsung der künftigen Cashflows unter Verwendung der derzeit verfügbaren Zinssätze für Kredite mit ähnlichen Laufzeiten, Kreditrisiken und Restlaufzeiten ermittelt. Der Abzinsungssatz, der zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts der langfristigen Verbindlichkeiten von AVTOVAZ verwendet wurde, betrug zum 31. Dezember 2017 11 %.
B – Änderungen bei Finanzinstrumenten der Stufe 3
Die Finanzinstrumente der Stufe 3 beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 241 Mio. € (31. Dezember 2016: 188 Mio. €). Sie stiegen im Jahresverlauf um 53 Millionen Euro.
C – Auswirkungen von Finanzinstrumenten auf das Nettoergebnis
| (Millionen €) | Finanzielle Vermögenswerte mit Ausnahme von Derivaten | ||
|---|---|---|---|
| 2017 | Zu Handelszwecken gehaltene Instrumente | Zur Veräußerung verfügbare Instrumente | Darlehen und Forderungen |
| --- | --- | --- | --- |
| Operative Gewinnmarge | 8 | 1 | 17 |
| Nettofinanzertrag (-aufwand) | (1) | 60 | (124) |
| Auswirkungen auf das Nettoergebnis – Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) | 7 | 61 | (107) |
| Operative Gewinnmarge | - | - | (12) |
| Nettofinanzertrag (-aufwand) | - | - | 30 |
| Auswirkungen auf das Nettoergebnis – Segment AVTOVAZ | - | - | 18 |
| Operative Gewinnmarge | - | 1 | 1.412 |
| Auswirkungen auf das Nettoergebnis – Segment Absatzfinanzierung | - | 1 | 1.412 |
| Summe ergebniswirksamer Gewinne (Verluste) | 7 | 62 | 1.323 |
| (Millionen €) | Finanzielle Verbindlichkeiten mit Ausnahme von Derivaten | |||
|---|---|---|---|---|
| 2017 | Als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ ausgewiesene Instrumente | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Instrumente (1) | Derivative | Auswirkungen auf das Nettoergebnis insgesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Operative Gewinnmarge | - | (162) | 6 | (130) |
| Nettofinanzertrag (-aufwand) | (140) | (336) | 150 | (391) |
| Auswirkungen auf das Nettoergebnis – Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) | (140) | (498) | 156 | (521) |
| Operative Gewinnmarge | - | - | - | (12) |
| Nettofinanzertrag (-aufwand) | (134) | (2) | - | (106) |
| Auswirkungen auf das Nettoergebnis – Segment AVTOVAZ | (134) | (2) | - | (118) |
| Operative Gewinnmarge | (1) | (673) | (111) | 628 |
| Auswirkungen auf das Nettoergebnis – Segment Absatzfinanzierung | (1) | (673) | (111) | 628 |
| Summe ergebniswirksamer Gewinne (Verluste) | (275) | (1.173) | 45 | (11) |
(1) Einschließlich finanzieller Verbindlichkeiten, die durch Fair-Value-Hedges abgesichert sind.
Im Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) und im AVTOVAZ-Segment entsprechen die Auswirkungen von Finanzinstrumenten auf die operative Marge im Wesentlichen den Währungsgewinnen und -verlusten aus operativen Transaktionen sowie der Wertminderung von operativen Forderungen.
D – Fair-Value-Hedges
| (Millionen €) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Veränderung des beizulegenden Zeitwerts des Absicherungsinstruments | (113) | (89) |
| Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der abgesicherten Position | 128 | 89 |
| Nettoeffekt auf das Ergebnis aus Fair-Value-Hedges | 15 (1) | - |
Einschließlich des Segments Absatzfinanzierung für 14 Mio. € im Jahr 2017.
Hedge-Accounting-Methoden werden in Anmerkung 2-X beschrieben.
ANMERKUNG 25 –DERIVATE UND MANAGEMENT VON FINANZWIRTSCHAFTLICHEN RISIKEN
A – Derivative und Nettingvereinbarungen
A1 – Beizulegender Zeitwert von Derivaten
Der beizulegende Zeitwert von Derivaten entspricht ihrem Bilanzwert.
| (Millionen €) | Finanzielle Vermögenswerte | Sonstige Vermögenswerte | Finanzielle Verbindlichkeiten und Schuldung aus Absatzfinanzierung | Sonstige Verbindlichkeiten | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2017 | Langfristig | Kurzfristig | Kurzfristig | Langfristig | Kurzfristig | Kurzfristig |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Cashflow-Hedges | - | 1 | - | - | - | - |
| Fair-Value-Hedges | - | - | 37 | - | - | - |
| Absicherung der Nettobeteiligung an Nissan | - | - | - | - | - | - |
| Nicht als Hedges klassifizierte und zu Handelszwecken gehaltene Derivate | 44 | 254 | 26 | 39 | 251 | - |
| Summe Fremdwährungsrisiken | 44 | 255 | 63 | 39 | 251 | - |
| Cashflow-Hedges | - | - | 36 | 3 | 67 | - |
| Fair-Value-Hedges | 2 | 1 | 27 | - | 28 | - |
| Nicht als Hedges klassifizierte und zu Handelszwecken gehaltene Derivate | 16 | 7 | 1 | 22 | 6 | - |
| Summe Zinsänderungsrisiken | 18 | 8 | 64 | 25 | 101 | - |
| Cashflow-Hedges | - | - | 6 | - | - | 2 |
| Fair-Value-Hedges | - | - | - | - | - | - |
| Nicht als Hedges klassifizierte und zu Handelszwecken gehaltene Derivate | - | - | - | - | - | - |
| Summe Rohstoffrisiken | - | - | 6 | - | - | 2 |
| Gesamt | 62 | 263 | 133 | 64 | 352 | 2 |
A2 – Nettingvereinbarungen und ähnliche Verpflichtungen Rahmenvereinbarungen für Finanztermingeschäfte und ähnliche Vereinbarungen
Die Gruppe handelt ihre Derivatekontrakte in Übereinstimmung mit den Rahmenvereinbarungen der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) und der FBF (Fédération Bancaire Française) aus.
Im Verzugsfall hat die nicht säumige Partei das Recht, die Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen auszusetzen und für alle beendeten Geschäfte die Zahlung oder Übertragung eines Kündigungsguthabens zu verlangen.
Die ISDA- und FBF-Rahmenverträge erfüllen nicht die Voraussetzungen für ein Netting im Abschluss. Der Konzern hat derzeit kein rechtlich durchsetzbares Recht, die ausgewiesenen Beträge zu saldieren, es sei denn, es handelt sich um einen Ausfall oder ein Kreditereignis.
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten: Zusammenfassung
| (Millionen €) | Beträge in der Gewinn- und Verlustrechnung nettingfähige Position |
In der Finanzlage nicht saldierte Beträge | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2017 | Finanzinstrumente Aktiva/Passiva | In Verbindlichkeiten inbegriffene Garantien | Außerbilanzielle Sicherheitsleistungen | Nettobeträge | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| AKTIVA | |||||
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Automotive-Segments (ohne AVTOVAZ) | 325 | (183) | - | - | 142 |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Absatzfinanzierungsbereichs | 123 | (41) | - | - | 82 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (1) | (250) | - | - | (250) | - |
| Absatzfinanzierungsforderungen an Händler (2) | 393 | - | (169) | - | 224 |
| GESAMTVERMÖGEN | 1.091 | (224) | (169) | (250) | 448 |
| PASSIVA | |||||
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Automotive-Segments (ohne AVTOVAZ) | 297 | (183) | - | - | 114 |
| Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung | 118 | (41) | - | - | 77 |
| GESAMTVERBINDLICHKEITEN | 415 | (224) | - | - | 191 |
(1) Dabei handelt es sich um ein durch Wertpapiere garantiertes Darlehen (Reverse Repo). Die als Garantien erhaltenen Wertpapiere sind in den verpfändeten Aktiven enthalten, die als Garantien gewährt oder in den erhaltenen Verpflichtungen verpfändet wurden (siehe Anmerkung 28-B).
(2) Forderungen aus der Absatzfinanzierung, die von der Banco RCI Brasil gehalten werden, deren Engagement durch Verpfändungen der von Händlern gezeichneten „letras de cambio“ (Wechsel) gedeckt ist, die unter den sonstigen verbrieften Verbindlichkeiten ausgewiesen werden.
B – Management der Finanzrisiken der Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung Die Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung sind folgenden Finanzrisiken ausgesetzt:
| • | Liquiditätsrisiken |
| • | Marktrisiken (Währungs-, Zins-, Aktien- und Rohstoffrisiken) |
| • | Gegenparteirisiken |
B1 – Liquiditätsrisiken
Die Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung werden über den Kapitalmarkt finanziert durch:
| • | langfristige Mittel (Anleiheemissionen, Privatplatzierungen, Projektfinanzierungen, Termineinlagen usw.) |
| • | kurzfristige Bankdarlehen oder Commercial-Paper-Emissionen und Sichteinlagen |
| • | Verbriefung von Forderungen durch Absatzfinanzierung |
Das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) benötigt ausreichende finanzielle Mittel, um das Tagesgeschäft und die für das zukünftige Wachstum notwendigen Investitionen zu finanzieren. Daher nimmt es regelmäßig Kredite an den Banken- und Kapitalmärkten auf, um seine Bruttoverschuldung zu refinanzieren und die Liquidität für das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) zu garantieren. Das schafft bei ausgedehnten Marktschließungen oder Spannungen bei der Kreditverfügbarkeit Liquiditätsrisiken. Im Rahmen seines zentralisierten Cash Managements wickelt Renault SA die meisten Refinanzierungen für das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) durch langfristige Mittel über den Kapitalmarkt (Anleihen und Privatplatzierungen), kurzfristige Finanzierungen wie Schatzanweisungen oder Projektfinanzierungen über den Bankensektor bzw. öffentliche oder halböffentliche Stellen ab.
Die mittelfristige Refinanzierung des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) erfolgte im Jahr 2017 überwiegend durch Anleiheemissionen. Renault SA emittierte im Rahmen seines EMTN-Programms drei Anleihen: zwei Eurobonds mit einem Nominalwert von 750 Millionen Euro und einem Kupon von je 1 %, die erste mit einer Laufzeit von 6 Jahren am 8. März 2017 und die zweite mit einer Laufzeit von 8 Jahren am 28. November 2017; und eine Privatplatzierung im EMTN-Format über 7 Milliarden Yen mit einer Laufzeit von 3 Jahren am 11. April 2017.
Im Rahmen des „Shelf Registration“-Programms emittierte Renault SA am 6. Juli 2017 eine Samurai-Anleihe über 90 Milliarden Yen auf dem japanischen Markt. Diese neue Samurai-Anleihe hat zwei Tranchen, eine mit einem Nominalwert von 63,4 Milliarden Yen, einer Laufzeit von 3 Jahren und einem Kupon von 0,36 %, die andere mit einem Nominalwert von 26,6 Milliarden Yen, einer Laufzeit von 5 Jahren und einem Kupon von 0,5 %.
Die Vertragsdokumentation für diese Finanzierung enthält keine Klausel, die die weitere Kreditvergabe im Falle einer Änderung der Kreditwürdigkeit von Renault oder der Einhaltung der Finanzkennzahlen beeinträchtigen könnte. Bestimmte Arten von Finanzierungen, insbesondere Marktfinanzierungen, enthalten jedoch Standardklauseln (pari passu-, Negativerklärungs- und Cross-Default-Klauseln).
Das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) hat ebenfalls bestätigte Kreditlinien bei Banken in Höhe von 3.405 Mio. € mit unterschiedlichen Laufzeiten bis 2022. Keine dieser Kreditlinien war zum 31. Dezember 2017 in Anspruch genommen. Diese bestätigten Kreditlinien bilden eine Liquiditätsreserve.
Die Vertragsdokumentation für diese bestätigten Bankkreditlinien enthält keine Klausel, die die Kreditverfügbarkeit oder -fortführung infolge einer Änderung der Bonitätseinstufung oder der Einhaltung der Finanzkennzahlen von Renault beeinträchtigen könnte.
Das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) verfügt aufgrund der vorhandenen Barreserven (11,7 Mrd. €) und der zum Jahresende nicht in Anspruch genommenen bestätigten Kreditlinien (3,4 Mrd. €) über ausreichende finanzielle Mittel, um seine Verpflichtungen über einen Zeitraum von 12 Monaten abzudecken. Bestätigte, offene, aber nicht in Anspruch genommene Kreditlinien sind in Anmerkung 23-C beschrieben.
Das Segment Absatzfinanzierung achtet sehr auf die Diversifizierung der Liquiditätsquellen. Jede Beschränkung des Zugangs zu den Bank- und Finanzmärkten würde zu einer Schrumpfung seiner Finanzierungstätigkeit führen und/oder die Kosten der ausgehandelten Finanzierung erhöhen.
Die Liquiditätsrisikoüberwachung der RCI Banque folgt den Empfehlungen der Europäischen Bankenaufsicht für einen Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP). Sie verwendet mehrere Indikatoren und Analysen (statische Liquidität, Liquiditätsreserve, verschiedene Stressszenarien), die aktualisiert und dem Finanzausschuss der RCI Banque gemeldet werden. Die Stressszenarien beinhalten Annahmen über das Einlagenleck, den Verlust des Zugangs zu neuer Finanzierung, die teilweise Nichtverfügbarkeit bestimmter Elemente der Liquiditätsreserve und Prognosen für die Ausgabe neuer Kredite. Die gestressten Annahmen für Lagerstättenlecks sind sehr konservativ und werden regelmäßig überprüft.
Im Jahr 2017 emittierte das Segment Absatzfinanzierung öffentliche Anleihen im Gegenwert von 6 Mrd. € und verlängerte die Laufzeit durch die erstmalige Begebung einer 8-jährigen Anleihe. Neben sechs Euro-Anleihen im Wechsel zwischen festem und variablem Kupon wurden zwei Anleihen in Schweizer Franken bzw. Pfund Sterling begeben. Erstmals hat das Segment ein Dual-Tranche-Format verwendet, das eine festverzinsliche Emission mit einer variabel verzinslichen Emission kombiniert, und seine variabel verzinsliche Kreditkurve durch die Einführung der ersten 7-jährigen Emission in diesem Format erweitert. Parallel dazu wurden Privatplatzierungen in Höhe von insgesamt 0,4 Mrd. € durchgeführt.
Der revolvierende Zeitraum für die private Verbriefung von Automobilkrediten in Großbritannien wurde um ein weiteres Jahr verlängert und der Betrag um 0,2 Mrd. £ auf 1,1 Mrd. £ erhöht.
Der Wechsel von unterschiedlichen Laufzeiten, Coupontypen und Emissionsformaten ist Teil der Diversifikationsstrategie für Finanzierungsquellen des Segments Absatzfinanzierung. Diese Politik wird seit mehreren Jahren verfolgt und ermöglicht es dem Segment, die maximale Anzahl von Investoren zu erreichen.
Die Absatzfinanzierungsgesellschaften in Brasilien, Südkorea, Marokko, Argentinien und erstmals auch in Polen haben Emissionen auf ihren inländischen Anleihemärkten vorgenommen.
Die Spareinlagen von Privatkunden stiegen gegenüber 2017 um 2,4 Milliarden Euro und beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 15,0 Milliarden Euro oder 34 % des Vermögens, was dem Ziel der Gesellschaft entspricht, Kundeneinlagen in Höhe von rund einem Drittel der ausgegebenen Kundenfinanzierungen zu halten.
Mit diesen Mitteln sowie den in Europa gehaltenen Aktiva in Höhe von 4,4 Mrd. € an nicht in Anspruch genommenen bestätigten Kreditlinien bei Banken, 3,6 Mrd. € an geldpolitischen Sicherheiten, 1,8 Mrd. € an hochliquiden Aktiva und kurzfristigen Finanzanlagen in Höhe von 0,4 Mrd. € ist die RCI Banque in der Lage, ihre Kundenfinanzierung für mehr als 12 Monate ohne Zugang zu externen Ressourcen zu finanzieren.
Bestätigte, offene, aber nicht in Anspruch genommene Kreditlinien sind in Anmerkung 23-C beschrieben.
B2 – Fremdwährungsrisiken
| • | Management von Fremdwährungsrisiken |
Das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) ist im Rahmen seines Industrie- und Handelsgeschäfts Wechselkursrisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden von der Renault-Abteilung Finanzierung und Treasury überwacht und zentralisiert.
Es ist die allgemeine Politik von Renault, keine Absicherung künftiger operativer Cashflows in Fremdwährungen vorzunehmen. Infolgedessen ist die operative Marge des Konzerns Wechselkursrisiken ausgesetzt. Das Umlaufvermögen ist ebenfalls sensibel gegenüber Wechselkursschwankungen. Die Absicherung solcher Risiken bedarf der offiziellen Genehmigung durch die Finanzabteilung oder die Geschäftsleitung. Die Ergebnisse dieser Absicherungen müssen dann an die Geschäftsleitung berichtet werden.
Demgegenüber verfolgt das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) die generelle Politik, die Wechselkursrisiken bei Finanzierungs- und Investitionsströmen in Fremdwährungen zu minimieren, um eine wechselkursbedingte Verzerrung des Finanzergebnisses zu vermeiden. Alle Fremdwährungsrisiken des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) aus Finanzergebnispositionen werden durch das zentrale Cash-Management-Team aggregiert und überwacht und monatlich dem Chief Financial Officer gemeldet. Finanzierungsströme in Fremdwährung, die von Renault-Gesellschaften stammen, werden in derselben Währung abgesichert. Wenn eine Tochtergesellschaft eine Fremdfinanzierung in einer anderen Währung als der lokalen Währung benötigt, überwacht die Muttergesellschaft die Geschäftstätigkeit genau. Liquiditätsüberschüsse in Ländern, die nicht dem zentralen Cash Management der Muttergesellschaft unterliegen, werden unter der Aufsicht der zentralen Cash-Management-Abteilung des Konzerns in der Regel in lokaler Währung angelegt.
Beteiligungen (in anderen Währungen als dem Euro) werden in der Regel nicht abgesichert. Aufgrund ihrer Bedeutung unterliegt die Beteiligung an Nissan zum 31. Dezember 2017 jedoch einem teilweisen Devisenabsicherungsgeschäft in Höhe von 181 Milliarden Yen (Anmerkung 12-G). Die Tochtergesellschaft Renault Finance kann Devisengeschäfte im eigenen Namen und innerhalb eines genau definierten Risikorahmens tätigen. Die Devisenpositionen werden in Echtzeit überwacht und bewertet. Diese Tätigkeit dient in erster Linie dazu, die Kompetenz der Gruppe auf den Finanzmärkten zu wahren. Es werden sehr kurze Expositionen erzeugt und Summen von einigen zehn Millionen Euro nicht überschritten. Daher ist ein wesentlicher Einfluss auf die konsolidierten Ergebnisse von Renault ausgeschlossen.
Das Segment Absatzfinanzierung ist aufgrund der verfolgten Managementgrundsätze nur geringen Wechselkursrisiken ausgesetzt. Im Rahmen des zentralen Steuerungsrahmens für die Refinanzierung kann keine Position eingenommen werden; der Handelsraum sichert alle betroffenen Ströme ab. Verbleibende temporäre Positionen in Fremdwährungen im Zusammenhang mit den Zeitdifferenzen im Cashflow, die mit dem Multi-Currency-Cash-Management verbunden sind, können weiterhin bestehen bleiben. Sie werden täglich überwacht und unterliegen der gleichen Absicherungspolitik. Die Absatzfinanzierungsgesellschaften sind verpflichtet, sich in ihrer eigenen Währung zu refinanzieren und sind daher nicht risikobehaftet. In Ausnahmefällen werden für Tochtergesellschaften, bei denen die Absatzfinanzierung oder Refinanzierung in mehreren Währungen erfolgt, sowie den Tochtergesellschaften, die berechtigt sind, einen Teil ihrer Liquiditätsüberschüsse in einer anderen Währung als ihrer Landeswährung anzulegen, Limits definiert.
Zum 31. Dezember 2017 erreichte die konsolidierte Fremdwährungsposition der RCI Banque 8 Millionen Euro.
Die Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung haben im Jahr 2017 keine wesentlichen Änderungen in ihrem Management der Wechselkursrisiken vorgenommen.
| ― | Analyse der Sensitivität von Finanzinstrumenten gegenüber Wechselkursrisiken im Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) |
Diese Analyse betrifft die Sensitivität gegenüber Wechselkursrisiken von monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (einschließlich konzerninterner Salden) und Derivaten, die eine andere Währung als die Währung des haltenden Unternehmens aufweisen. Nicht berücksichtigt werden jedoch Positionen, die durch Fair-Value-Hedges abgesichert sind (abgesicherte Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten und Derivate), bei denen sich die Marktwertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung nahezu vollständig ausgleichen.
Die Auswirkungen auf das Eigenkapital (vor Steuern), die sich aus einem Anstieg des Euro um 1 % gegenüber anderen Währungen ergeben, werden durch die Umrechnung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, Cashflow-Hedges und der teilweisen Absicherung der Beteiligung an Nissan bewertet. Für das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) ergäbe sich zum 31. Dezember 2017 ein positiver Effekt in Höhe von 13 Mio. €, im Wesentlichen im Zusammenhang mit den Yen-Anleihen, die die teilweise Absicherung der Beteiligung an Nissan darstellen (siehe Anmerkung 12-G).
Der Einfluss auf das Konzernergebnis, der sich aus einem Anstieg des Euro gegenüber anderen Währungen um 1 % ergibt, wäre zum 31. Dezember 2017 mit (3) Mio. € ungünstig. Im Wesentlichen ist das auf nicht abgesicherte betriebliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zurückzuführen, die auf eine Währung lauten, die nicht der funktionalen Währung entspricht.
| ― | Währungsderivate |
| (Mio. €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nominell | – 1 Jahr | 1–5 Jahre | +5 Jahre | Nominell | – 1 Jahr | 1–5 Jahre | +5 Jahre | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Währungsswaps – Erwerbe | 3.852 | 1.207 | 2.645 | - | 3.758 | 2.555 | 1.203 | - |
| Währungsswaps – Verkäufe | 3.914 | 1.234 | 2.680 | - | 3.903 | 2.593 | 1.310 | - |
| Terminkäufe | 19.088 | 18.293 | 795 | - | 28.296 | 27.204 | 1.092 | - |
| Terminverkäufe | 19.086 | 18.291 | 795 | - | 28.292 | 27.200 | 1.092 | - |
B3 – Zinsänderungsrisiken
| • | Management von Zinsänderungsrisiken |
Das Zinsänderungsrisiko der Renault Group betrifft im Wesentlichen die Aktivitäten der RCI Banque und ihrer Tochtergesellschaften im Bereich Absatzfinanzierung. Die Gesamtzinsrisiken stellen die Auswirkungen schwankender Zinssätze auf die zukünftige Brutto-Finanzmarge dar. Ziel des Segments Absatzfinanzierung ist es, diese Risiken so weit wie möglich zu begrenzen, um die Umsatzmarge zu sichern. Um der Schwierigkeit Rechnung zu tragen, die Struktur der Finanzschulden genau auf die Struktur der Kredite abzustimmen, ist eine begrenzte Flexibilität bei der Zinssicherung der einzelnen Tochtergesellschaften gegeben. Diese Flexibilität spiegelt sich in einem Sensitivitätslimit wider, das jeder Tochtergesellschaft zugewiesen und vom Finanzausschuss validiert wurde, sowie in der individuellen Anpassung eines Teils des Limits, das Renault dem Segment Absatzfinanzierung zuweist.
Die Sensitivitätsberechnung erfolgt täglich für jede Währung und jede Führungseinheit (zentrale Refinanzierungsstelle, französische und ausländische Tochtergesellschaften für die Absatzfinanzierung) zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken über den gesamten Konsolidierungskreis des Segments Absatzfinanzierung.
Die Position jeder Gesellschaft hinsichtlich ihres Limits wird täglich überprüft, und den Tochtergesellschaften werden, wenn es die Umstände erfordern, sofort geltende Absicherungsrichtlinien erteilt. Die Ergebnisse der Prüfungen werden monatlich an den Finanzausschuss des Segments Absatzfinanzierung berichtet, der die Übereinstimmung der Positionen mit der Finanzstrategie des Konzerns und den aktuellen Verfahrensanweisungen überprüft.
Die Analyse des strukturellen Zinsänderungsrisikos des Segments Absatzfinanzierung stellt sich wie folgt dar:
Nahezu alle Kundenkredite der Absatzfinanzierungsgesellschaften werden fest verzinst und haben eine Laufzeit von ein bis zweiundsiebzig Monaten. Diese Kredite sind durch festverzinsliche Mittel mit gleicher Struktur abgesichert. Sie sind durch Makro-Hedging abgesichert und generieren lediglich ein Restzinsrisiko. Bei Tochtergesellschaften, bei denen die Finanzierung variabel verzinst wird, wird das Zinsänderungsrisiko durch Makro-Hedging mittels Zinsswaps abgesichert.
Die Haupttätigkeit der zentralen Refinanzierungsabteilung des Segments Absatzfinanzierung ist die Refinanzierung der kommerziellen Tochtergesellschaften des Segments. Die ausstehenden Kredite der Verkaufsfinanzierungsgesellschaften sind durch festverzinsliche Mittel, die zum Teil durch Zinsswaps abgesichert sind, sowie durch variabel verzinsliche Mittel gesichert. Makro-Hedging-Geschäfte in Form von Zinsswaps halten die Sensitivität der refinanzierenden Holdinggesellschaft unterhalb des definierten Limits.
Die Zinsrisikopolitik des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) beruht auf zwei Grundsätzen: Langfristige Anlagen werden in der Regel mit festverzinslichen Finanzierungen und Investitionen in Barreserven mit variabel verzinslichen Finanzierungen getätigt. Festverzinsliche Finanzschulden bleiben zu festen Zinssätzen, solange die Zinskurve nahe null liegt und die Sicherungsquote der variabel verzinslichen Vermögenswerte durch variabel verzinsliche Verbindlichkeiten stabil bleibt.
Die Finanzierung in Yen, die im Rahmen der teilweisen Absicherung des Nissan-Eigenkapitals vorgenommen wird, erfolgt festverzinslich.
Die verfügbaren liquiden Mittel des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) werden soweit wie möglich zentral von Renault SA verwaltet und von Renault Finance in kurzfristige Bankeinlagen investiert.
Zudem führt Renault Finance Zinsgeschäfte im eigenen Namen und im Rahmen streng definierter Risikolimits durch, und die Positionen werden in Echtzeit überwacht und bewertet. Das mit diesem Arbitragegeschäft verbundene Risiko ist sehr begrenzt und hat keinen wesentlichen Einfluss auf das Konzernergebnis der Gruppe.
Die Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung haben ihre Zinsrisikopolitik im Jahr 2017 nicht wesentlich verändert.
| • | Analyse der Sensitivität von Finanzinstrumenten gegenüber Zinsänderungsrisiken |
Die Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung sind folgenden Zinsänderungsrisiken ausgesetzt:
| ― | Schwankungen der Zinsströme bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden (einschließlich festverzinslicher Instrumente, die in variabel verzinsliche Instrumente umgewandelt werden, und strukturierter Produkte) |
| ― | Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten festverzinslichen Finanzinstrumente |
| ― | Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten |
Die Auswirkungen werden durch Anwendung eines Anstiegs der Zinssätze um 100 Basispunkte über einen Zeitraum von einem Jahr auf die in der Bilanz ausgewiesenen Finanzinstrumente geschätzt.
Die Auswirkung auf das Eigenkapital entspricht der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts vor Umgliederung in die Gewinn- und Verlustrechnung (Abschnitt 4.2.2) von zur Veräußerung verfügbaren festverzinslichen finanziellen Vermögenswerten und Cashflow-Hedges nach einem Anstieg der Zinssätze um 100 Basispunkte. Alle anderen Effekte wirken sich auf das Konzernergebnis aus.
Die Ermittlung der Zinssensitivität der einzelnen Segmente erfolgt unter Berücksichtigung von Intersegmentkrediten.
Für das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) würde sich ein Anstieg der Zinssätze für zinsrisikobehaftete Finanzinstrumente um 100 Basispunkte zum 31. Dezember 2017 mit 102 Mio. € bzw. 2 Mio. € positiv auf das Konzernergebnis und das Eigenkapital (vor Steuern) auswirken.
Für das Segment Absatzfinanzierung blieb die Zinssensitivität im Jahr 2017 insgesamt unter dem von der RCI Banque Gruppe festgelegten Limit (50 Mio. € zum 31. Dezember).
Zum 31. Dezember 2017 hätte ein Anstieg der Zinssätze um 100 Basispunkte folgende Auswirkungen auf den Jahresüberschuss und das Eigenkapital (vor Steuern):
| ― | +4,7 Mio. € für auf Euro lautende Positionen. |
| ― | (0,4) Mio. € für auf brasilianische Real lautende Positionen. |
| ― | (0,7) Mio. € für Positionen in Schweizer Franken. |
| ― | (2,9) Mio. € für auf Pfund Sterling lautende Positionen. |
| ― | +0,4 Mio. € für auf koreanische Won lautende Positionen |
| ― | +0,2 Mio. € für Artikel in marokkanischem Dirham. |
| ― | (0,2) Mio. € für auf polnische Zloty lautende Positionen. |
Die Summe der absoluten Sensitivitäten in jeder Währung beträgt 10,1 Mio. €.
| • | Aufschlüsselung der Finanzverbindlichkeiten und Absatzfinanzierungsschulden des Konzerns (ohne AVTOVAZ) nach fest bzw. variabel verzinslichen Verbindlichkeiten/Schulden, nach dem Effekt von Derivaten |
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Finanzielle Verbindlichkeiten vor Absicherung: festverzinslich (a) | 25.887 | 23.850 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten vor Absicherung: variabel verzinslich (a’) | 22.231 | 19.427 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten vor Absicherung (ohne rückzahlbare Aktien) des Konzerns (ohne AVTOVAZ) | 48.118 | 43.277 |
| Hedges: variabel / fest verzinslich (b) | 8.743 | 7.525 |
| Hedges: fest / variabel verzinslich (b’) | 7.987 | 7.340 |
| Hedges | 16.730 | 14.865 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten nach Absicherung: festverzinslich (a+b-b’) | 26.643 | 24.035 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten nach Absicherung: variabel verzinslich (a’+b’-b) | 21.475 | 19.242 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten nach Absicherung (ohne rückzahlbare Aktien) des Konzerns (ohne AVTOVAZ) | 48.118 | 43.277 |
| • | Zinsderivate |
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nominell | – 1 Jahr | 1–5 Jahre | +5 Jahre | Nominell | - 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | + 5 Jahre | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zinsswaps | 22.838 | 7.583 | 12.905 | 2.350 | 18.293 | 5.975 | 10.668 | 1.650 |
| Sonstige Zinssatz-Absicherungsinstrumente | 1 | 1 | - | - | - | - | - | - |
B4 – Eigenkapitalrisiken
| • | Management von Eigenkapitalrisiken |
Die Risiken des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) und des Segments Absatzfinanzierung betreffen im Wesentlichen die im Rahmen der Kooperationsverträge erworbenen Daimler-Aktien sowie die an Börsenkurse gebundenen Wertpapiere. Diese beiden Segmente setzen keine Aktienderivate zur Absicherung dieser Risiken ein.
Das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) und das Segment Absatzfinanzierung haben im Jahr 2017 keine wesentlichen Änderungen in ihrer Eigenkapitalrisikopolitik vorgenommen.
| • | Analyse der Sensitivität von Finanzinstrumenten gegenüber Aktienrisiken |
Die Sensitivität gegenüber Aktienrisiken, die sich aus der Anwendung eines Kursrückgangs von 10 % auf die betroffenen finanziellen Vermögenswerte zum Jahresende ergibt, hätte einen negativen Einfluss auf das Eigenkapital in Höhe von 132 Mio. €. Die Auswirkungen auf das Konzernergebnis sind zum 31. Dezember 2017 unwesentlich.
B5 - Rohstoffrisiken
| • | Management von Rohstoffrisiken |
Rohstoffeinkaufspreise können sich plötzlich und erheblich ändern und lassen sich nicht zwangsläufig über die Fahrzeugverkaufspreise weitergeben. Dies kann zur Folge haben, dass die Einkaufsabteilung von Renault einen Teil ihrer Rohstoffrisiken mit Hilfe von Finanzinstrumenten absichert. Diese Sicherungsgeschäfte unterliegen Volumen-, Laufzeit- und Preislimits.
Im Jahr 2017 tätigte Renault Absicherungsgeschäfte für maximal 27 % der monatlichen Mengen an Aluminium, Blei, Kupfer, Palladium, Platin, Nickel und Brent-Öl, wenn die Preise auf den Finanzmärkten unter die vom CEO bestätigten Schwellenwerte fielen.
Die zum 31. Dezember 2017 laufenden Geschäfte werden für Bilanzierungszwecke als Cash Flow Hedges klassifiziert, und dementsprechend werden Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts für den effektiven Teil der Sicherungsgeschäfte im Eigenkapital erfasst.
| • | Analyse der Sensitivität von Finanzinstrumenten gegenüber Rohstoffrisiken |
Die bilanzielle Sensitivität der Finanzinstrumente gegenüber Rohstoffrisiken resultiert aus Derivaten, die zur Absicherung der wirtschaftlichen Risiken des Konzerns eingesetzt werden.
Ein Anstieg der Rohstoffpreise für Derivate, die als Sicherungsderivate klassifiziert sind, um 10 % hätte einen positiven Einfluss von 12 Mio. € auf das Eigenkapital zum 31. Dezember 2017.
| • | Rohstoffderivate |
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nominell | - 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | +5 Jahre | Nominell | - 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | +5 Jahre | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Tauschgeschäfte | 94 | 94 | - | - | 142 | 142 | - | - |
| Null-Premium-Manschetten (Option) | 65 | 65 | - | - | - | - | - | - |
B6 – Gegenparteirisiken
Alle Gesellschaften des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) und des Segments Absatzfinanzierung nutzen ein voll koordiniertes Kontrahentenrisikomanagementverfahren mit einem Scoringsystem, das sich im Wesentlichen an der langfristigen Bonität und dem Eigenkapitalniveau der Kontrahenten orientiert. Für jede dieser Einheiten mit hohem Risiko wird die Einhaltung der genehmigten Grenzwerte täglich unter strengen internen Kontrollverfahren überwacht.
Die Gruppe (ohne AVTOVAZ) erstellt einen konsolidierten Monatsbericht, der alle ihre Bankkontrahenten umfasst und nach Bonität geordnet ist. Dieser Bericht enthält eine detaillierte Analyse der Einhaltung der Limits nach Betrag, Laufzeit und Art sowie eine Auflistung der wichtigsten Expositionen.
Die meisten Einlagen sind bei großen Netzwerkbanken und haben in der Regel Laufzeiten von weniger als 90 Tagen, da dies eine gute Risikostreuung ermöglicht und das systemische Risiko senkt.
Die Aktivitäten des Konzerns (ohne AVTOVAZ) auf den Finanz- und Bankenmärkten unterliegen keiner wesentlichen Risikokonzentration.
Im Jahr 2017 wurden keine Verluste aufgrund des Ausfalls eines Bankenkontrahenten verzeichnet.
C – Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der AVTOVAZ-Gruppe
Die wesentlichen Finanzverbindlichkeiten der AVTOVAZ-Gruppe umfassen Bankdarlehen, Finanzierungsleasing, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie erhaltene Darlehen.
Der Hauptzweck dieser Finanzverbindlichkeiten ist die Aufnahme von Finanzierungsmitteln für die Geschäftstätigkeit der AVTOVAZ-Gruppe. Sie verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Barmittel, kurzfristige Einlagen und ausgereichte Darlehen, die direkt aus ihrer Geschäftstätigkeit resultieren. In Übereinstimmung mit der Konzernrichtlinie wurde in den Jahren 2017 und 2016 kein Handel mit Derivaten betrieben. Die wesentlichen Risiken aus den Finanzinstrumenten des Konzerns sind das Liquiditätsrisiko, das Fremdwährungsrisiko und das Kreditrisiko.
C1 – Fremdwährungsrisiken
Die AVTOVAZ-Gruppe vertreibt ihre Produkte sowohl innerhalb als auch außerhalb der Russischen Föderation. Infolgedessen ist die AVTOVAZ-Gruppe
Währungsrisiken ausgesetzt. Ein solches Risiko ergibt sich aus Verkäufen in anderen Währungen als der funktionalen Währung von AVTOVAZ, dem russischen Rubel. Fast 98 % des Umsatzes werden in russischem Rubel erzielt. Etwa 6 % der Kosten fallen in anderen Währungen als dem russischen Rubel an.
Zum 31. Dezember 2017 verfügte die AVTOVAZ-Gruppe über 3 Mio. € an liquiden Mitteln, 7 Mio. € an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen, 100 Mio. € an Darlehen und Krediten sowie 89 Mio. € an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten in anderen Währungen als dem russischen Rubel. Das Risikomanagement wird von der Finanzabteilung der PJSC AVTOVAZ durchgeführt, die Fremdwährungsrisiken ermittelt, bewertet und steuert, indem sie die Nettoposition in jeder Fremdwährung analysiert. Die AVTOVAZ-Gruppe ist keinem Aktienkursrisiko ausgesetzt. Es bestehen keine Sicherungsgeschäfte in Bezug auf die Fremdwährung.
Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Ergebnisses vor Steuern der AVTOVAZ-Gruppe gegenüber veränderten Wechselkursen von US-Dollar, Euro und japanischen Yen.
| (Mio. €) | Anstieg/ (Rückgang) des Wechselkurses in % |
Effekt auf Gewinn vor Steuern |
|---|---|---|
| 2017 | ||
| EUR/RUB | 12,8 | (22) |
| JPY/RUB | 13,5 | (3) |
| USD/RUB | 10,0 | (1) |
| EUR/RUB | (12,8) | 22 |
| JPY/RUB | (13,5) | 3 |
| USD/RUB | (10,0) | 1 |
C2 – Kreditrisiken
Zum 31. Dezember 2017 verfügte die AVTOVAZ-Gruppe über 128 Mio. € an liquiden Mitteln und 352 Mio. € an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten, die einem potenziellen Kreditrisiko unterliegen. Das Kreditrisiko dieser finanziellen Vermögenswerte ergibt sich aus dem Ausfall der Gegenpartei, wobei das maximale Risiko dem Buchwert entspricht.
Die AVTOVAZ Gruppe handelt nur mit anerkannten, kreditwürdigen Dritten. Die AVTOVAZ Gruppe ist bestrebt, dass alle Kunden, die zu Kreditbedingungen handeln möchten, einer Bonitätsprüfung unterzogen werden. Darüber hinaus werden die Forderungsbestände laufend überwacht, so dass das Forderungsausfallrisiko der AVTOVAZ-Gruppe nicht signifikant ist. Die maximale Exposition entspricht dem Buchwert. Innerhalb der AVTOVAZ-Gruppe bestehen keine signifikanten Konzentrationen von Kreditrisiken.
C3 – Liquiditätsrisiken
Die AVTOVAZ-Gruppe überwacht ihr Risiko einer Mittelknappheit mit Hilfe eines Liquiditätsplanungs-Tools. Dieses Tool berücksichtigt sowohl die Fälligkeit der Finanzinvestitionen der Gruppe als auch der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) und die prognostizierten Cashflows aus der Geschäftstätigkeit.
Ziel der AVTOVAZ Gruppe ist die Ausgewogenheit zwischen Finanzierungskontinuität und -flexibilität durch die Verwendung von Bankkrediten und -verbindlichkeiten.
In der folgende Tabelle sind die Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten der AVTOVAZ-Gruppe zum 31. Dezember 2016 zusammengefasst – basierend auf vertraglich vereinbarten undiskontierten Zahlungen.
| (Mio. €) | Weniger als 3 Monate | 3 bis 12 Monate | 1 bis 5 Jahre | > 5 Jahre | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2017 | |||||
| Finanzschulden | 137 | 489 | 626 | 974 | 2.226 |
| einschließlich Renault Group | 38 | 129 | 167 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 977 | 1 | 2 | - | 980 |
| einschließlich Renault Group | 386 | 386 | |||
| Darlehen mit verletzten Vertragsklauseln | - | - | - | - | - |
C4 – Cashflow- und Zinsänderungsrisiken
Das Zinsänderungsrisiko der AVTOVAZ-Gruppe ergibt sich aus der Aufnahme von Fremdkapital. Der überwiegende Teil der Fremdkapitalzinsen sind Festzinsen. Bestehende Zinssätze können nach Absprache mit den Dritten geändert werden. Finanzielle Vermögenswerte sind entweder unverzinslich oder festverzinslich; die Erträge und operativen Cashflows der AVTOVAZ-Gruppe sind weitgehend abgekoppelt von Änderungen der Marktzinssätze. Es wurden keine Sicherungsgeschäfte für Zinsänderungsrisiken abgeschlossen.
Zum 31. Dezember 2017 hatte die AVTOVAZ-Gruppe Bankdarlehen in Höhe von 193 Millionen Euro mit variablem Zinssatz (Anmerkung 23-D).
4.2.6.6 Cashflows und sonstige Informationen
ANMERKUNG 26 – CASHFLOWS
A – Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Ausgaben
| (Millionen €) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Nettozuführung zu Rückstellungen | (201 | 605 |
| Nettoeffekte aus Kreditausfällen der Absatzfinanzierung | (29) | (8) |
| Netto(gewinn)/-verlust aus Anlagenabgängen | (93) | (655) |
| Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der rückkaufbaren Aktien | 120 | 3 |
| Veränderung des beizulegenden Zeitwerts anderer Finanzinstrumente | (5) | 3 |
| Netto-Finanzverschuldung | 369 | 284 |
| Latente Steuern | 257 | 327 |
| Laufende Steuern | 634 | 728 |
| Sonstige | 78 | 118 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Ausgaben vor Zinsen und Steuern | 1.130 | 1.405 |
B – Veränderung des Umlaufvermögens
| (Millionen €) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Zuwachs (Rückgang) der Nettovorräte | (691) | (1.233) |
| Zuwachs (Rückgang) der Nettoforderungen von Automotive | 78 | (513) |
| Zuwachs (Rückgang) anderer Aktiva | (795) | (696) |
| Zuwachs (Rückgang) von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 591 | 894 |
| Zuwachs (Rückgang) sonstiger Verbindlichkeiten | 705 | 1.309 |
| Zuwachs (Rückgang) des Umlaufvermögens vor Steuern | (112) | (239) |
C – Investitionen in Sachanlagen
| (Millionen €) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Erwerb immaterieller Vermögensgegenstände | (1.310) | (1.058) |
| Erwerb von Sachanlagen (außer an Kunden vermietete Sachanlagen) | (2.420) | (2.216) |
| Summe der Einkäufe der Periode | (3.730) | (3.274) |
| Abgegrenzte Zahlungen | 129 | 177 |
| Gesamtinvestitionen in Sachanlagen | (3.601) | (3.097) |
ANMERKUNG 27 – VERBUNDENE PARTEIEN
A – Vergütung von Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung
In der nachstehenden Tabelle sind die Vergütungen des Präsidenten des Verwaltungsrats und des CEO sowie der Mitglieder der Konzernleitung aufgeführt, die in den Jahren 2017 und 2016 als Aufwand verbucht wurden. Die Beträge werden zeitanteilig auf die Perioden verteilt, in denen die Funktionen besetzt waren.
| (Millionen €) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Grundgehalt | 6,1 | 5,9 |
| Pensionsleistungen | - | - |
| Erfolgsabhängiges Gehalt | 7,8 | 7,5 |
| Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers (1) | 9,0 | 7,5 |
| Zusatzrente | 8,0 | 5,2 |
| Sonstige Vergütungsbestandteile | 2,7 | 1,5 |
| Gesamtvergütung ohne Aktienoptionen und Performance Shares | 33,6 | 27.6 |
| Aktienoptionen und Performance Shares | 15,3 | 12,0 |
| Summe Aktienoptionen und Performance Shares | 15,3 | 12,0 |
| Präsidenten und CEO sowie Mitglieder der Konzernleitung | 48,9 | 39.6 |
(1) Die gewährte Vergütung setzt sich aus dem in bar bezahlten Teil und dem Buchwert des aufgeschobenen, in Aktien zu zahlenden Gehalts zusammen.
Die Verwaltungsratshonorare beliefen sich im Jahr 2017 auf 1,2 Millionen Euro (2016: 1,1 Millionen Euro), einschließlich der Honorare für die Funktionen des Vorsitzenden.
Einzelheiten zu den Vergütungen des Präsidenten und CEO sowie der Mitglieder der Konzernleitung sind im Registrierungsdokument 2017, in den Abschnitten 3.1.2 („Grundsätze und Regeln des Verwaltungsrats für die Vergütung des Chief Executive Officer“) und 3.3 („Vergütung der leitenden Angestellten“) niedergelegt.
B – Die Beteiligungen von Renault an assoziierten Unternehmen
Einzelheiten zu den Beteiligungen von Renault an Nissan sind in Anmerkung 12 dargestellt.
C – Transaktionen mit dem französischen Staat und Unternehmen der öffentlichen Hand
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit tätigt die Gruppe Transaktionen mit dem Staat und öffentlichen Unternehmen wie UGAP, EDF und La Poste. Diese Transaktionen, die zu marktüblichen Konditionen durchgeführt werden, entsprechen einem Umsatz von 192 Mio. € im Jahr 2017, einer Automobilforderung von 107 Mio. €, einer Absatzfinanzierungsforderung von 406 Mio. € und einer Finanzierungszusage von 21 Mio. € zum 31. Dezember 2017.
ANMERKUNG 28 – AUSSERBILANZIELLE VERPFLICHTUNGEN SOWIE EVENTUALFORDERUNGEN UND -VERBINDLICHKEITEN
Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit geht Renault eine Reihe von Verpflichtungen ein und ist in Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungen der Wettbewerbs- und Kfz-Regulierungsbehörden involviert. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen (z. B. Pensionen und andere Leistungen für Arbeitnehmer, Prozesskosten usw.) sind durch Rückstellungen gedeckt. Einzelheiten zu den sonstigen Verpflichtungen, die außerbilanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten darstellen, sind im Folgenden aufgeführt (Anmerkung 28-A).
Renault erhält auch Verpflichtungen von Kunden (Einlagen, Hypotheken usw.) und kann Kreditlinien bei Kreditinstituten in Anspruch nehmen (Anmerkung 28-B).
A – Außerbilanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten
A1 – Ordentliche Geschäftstätigkeit
Der Konzern ist zu folgenden Beträgen verpflichtet:
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Finanzierungsverpflichtungen zugunsten von Kunden(1) | 2.315 | 2.082 |
| Feste Investitionsaufträge(2) | 952 | 655 |
| Leasingverpflichtungen(3) | 546 | 434 |
| Verpfändete, als Bürgschaft oder Hypothek begebene Aktiva(4) | 187 | 277 |
| Bürgschaften, Garantien und andere Verpflichtungen | 187 | 154 |
(1) Die Verpflichtungen des Segments Absatzfinanzierung zugunsten von Kunden führen in den drei Monaten nach Jahresende zu Liquiditätsabflüssen in Höhe von maximal 2.250 Mio. € zum 31. Dezember 2017 (1.998 Mio. € zum 31. Dezember 2016).
(2) Die festen Investitionsaufträge bei AVTOVAZ belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf 68 Mio. € (31. Dezember 2016: 63 Mio. €).
(3) Die hier ausgewiesenen unwiderruflichen Leasingverpflichtungen sind im Wesentlichen aufgrund der Besonderheiten französischer Mietverträge, die eine straffreie vorzeitige Kündigung ermöglichen, nicht vollständig repräsentativ für die in Anwendung von IFRS 16 zu bilanzierende finanzielle Verbindlichkeit. Die negativen Auswirkungen der künftigen Anwendung dieses Standards auf die finanzielle Verbindlichkeit werden derzeit analysiert (Anmerkung 2-A). Die von AVTOVAZ eingegangenen Leasingverpflichtungen belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf 56 Mio. € (31. Dezember 2016: 43 Mio. €).
(4) Zum 31. Dezember 2017 beinhalten die verpfändeten, als Bürgschaft gestellten oder hypothekarisch belasteten Vermögenswerte Verpflichtungen von AVTOVAZ in Höhe von 183 Mio. € (31. Dezember 2016: 277 Mio. €), die dem Anlagevermögen, dem Bestand an fertigen Erzeugnissen und den Sicherheiten für finanzielle Verbindlichkeiten entsprechen (Anmerkung 23-D).
Die vom Segment Absatzfinanzierung zur Steuerung der Liquiditätsreserve verpfändeten Vermögenswerte sind in Anmerkung 15B dargestellt.
Die Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen entsprechen den Mieten aus unkündbaren Leasingverhältnissen. Die Aufschlüsselung stellt sich wie folgt dar:
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Weniger als 1 Jahr | 101 | 85 |
| Zwischen 1 und 5 Jahren | 296 | 212 |
| Mehr als 5 Jahre | 149 | 137 |
| GESAMT(1) | 546 | 434 |
(1) Die Leasingverpflichtungen von AVTOVAZ belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf 56 Mio. € (31. Dezember 2016: 43 Mio. €) und haben eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (31. Dezember 2017: 49 Mio. € und 31. Dezember 2016: 37 Mio. €).
A2 – Eventualverbindlichkeiten
Im Rahmen eines Zollabkommens zwischen Brasilien und Argentinien für die Automobilindustrie, das 2008 eingeführt und im Juni 2016 geändert wurde, sind Importe von Fahrzeugen und Ersatzteilen für den argentinischen Automobilsektor zollfrei, solange das durchschnittliche Verhältnis von Importen zu Exporten mit Brasilien im Zeitraum Juli 2015 bis Juni 2020 unter 1,5 liegt (dieses Verhältnis kann ab 30. Juni 2019 auf 1,7 erhöht werden). Die Höhe der möglicherweise rückwirkend zu entrichtenden Zölle kann bis zu 75 % der Zölle auf Kraftfahrzeuge und 70 % der Zölle auf Ersatzteile über das Verhältnis hinaus betragen, wobei eine Berechnung für den gesamten Automobilsektor herangezogen wird.
Im Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2017 lag das Verhältnis für die gesamte Branche über 1,5, und Renault trägt dazu bei. Nur Autohersteller, die in dem betreffenden Zeitraum ihr individuelles Verhältnis nicht einhalten, sind strafbar. Die geltenden Vorschriften, die sich seit der Verabschiedung von zwei neuen Verordnungen im Januar 2018 leicht geändert haben, erlauben ausdrücklich den Kauf von Krediten von anderen betroffenen Automobilherstellern, um die Zahlung der fälligen Strafen zu vermeiden. Diese Zollvereinbarung schafft für Renault eine Eventualverpflichtung, die nur durch das Eintreten ungewisser künftiger Ereignisse bestätigt wird, die zum Teil unter seiner Kontrolle (Einhaltung des individuellen Verhältnisses) und zum Teil außerhalb seiner Kontrolle liegen, da das einzuhaltende Verhältnis den gesamten Automobilsektor betrifft. Eine verlässliche Einschätzung des Risikopotenzials zum Stichtag ist vor allem wegen der Unsicherheiten über die Entwicklung der argentinischen und brasilianischen Automobilmärkte bis 2020 schwierig. Demzufolge wurden im Konzern keine Rückstellungen gebildet.
Seit Einführung der Verordnung 21-E vom 23. Januar 2018 wird eine Garantie in Höhe von 86 Mio. USD für die vorläufigen Strafen gewährt, die für die ersten 24 Monate der Anwendung der geänderten Vereinbarung vom Juni 2016 berechnet wurden. Dies kann nicht als Hinweis auf den Endbetrag angesehen werden, der am Ende des von der Vereinbarung betroffenen Zeitraums, der am 30. Juni 2020 endet, fällig wird.
Die Veräußerung von Tochtergesellschaften oder Geschäftsbereichen durch den Konzern beinhaltet in der Regel Zusicherungen und Gewährleistungen zu Gunsten des Käufers. Zum 31. Dezember 2017 hatte der Konzern keine wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit diesen Geschäften ermittelt.
Nach Teilverkäufen von Tochtergesellschaften in den Vorjahren hält Renault Put-Optionen, die einen Teil oder die gesamte verbleibende Restbeteiligung abdecken. Die Ausübung dieser Optionen hätte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung der Gruppe.
Die Konzerngesellschaften werden in den Ländern, in denen sie tätig sind, in periodischen Abständen einer Steuerprüfung unterzogen. Akzeptierte Steueranpassungen werden in der Bilanz als Rückstellungen ausgewiesen. Anfechtbare Steueranpassungen werden auf Fallbasis berücksichtigt, wobei dem Risiko Rechnung getragen wird, dass das eingeleitete Verfahren oder die Rechtsbehelfe erfolglos bleiben.
Die Konzerngesellschaften unterliegen periodischen Untersuchungen durch die Behörden der Länder, in denen sie tätig sind. Wenn die daraus resultierenden finanziellen Konsequenzen akzeptiert werden, werden sie über Rückstellungen im Abschluss berücksichtigt. Werden sie angefochten, werden sie von Fall zu Fall auf der Grundlage von Schätzungen erfasst, die dem Risiko Rechnung tragen, dass das Verfahren oder die eingeleiteten Rechtsbehelfe erfolglos bleiben.
Die zum 31. Dezember 2017 laufenden Hauptuntersuchungen der Wettbewerbs- und Zulassungsbehörden betreffen die Höhe der Fahrzeugemissionen in Europa.
Im laufenden Abgasskandal in Frankreich stellt Renault fest, dass ein förmliches Gerichtsverfahren eingeleitet wurde. Diese neue Phase des Verfahrens wird als Zeichen dafür gedeutet, dass die französische Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in dieser Angelegenheit fortführen will. Zum 31. Dezember 2017 und 31. Dezember 2016 wurde keine Rückstellung gebildet.
Im März 2016 beschloss Renault, einen Plan zur Reduzierung der Stickoxidemissionen (NOx) seiner Euro 6b-Fahrzeuge einzuführen.
Dafür wurden neue Werkskalibrierungen für die Fahrzeugproduktion und eine entsprechende Rückstellung in Höhe von 20 Mio. € für Fahrzeuge vorgenommen, die vor dieser Entscheidung hergestellt wurden. Im Oktober 2017 wurde eine Aufstockung dieses Plans beschlossen, die zur Bildung einer zusätzlichen Rückstellung in Höhe von 24 Mio. € führte. Zum 31. Dezember 2017 beträgt der Saldo der Rückstellung 44 Mio. € (gegenüber 20 Mio. € zum 31. Dezember 2016).
Die Konzerngesellschaften unterliegen den geltenden Vorschriften zur Verschmutzung, insbesondere von Boden und Grundwasser. Diese Vorschriften sind je nach Land unterschiedlich. Einige der damit verbundenen Umweltschutzverpflichtungen sind potenziell und werden nur dann bilanziert, wenn die Aktivität eingestellt oder der Standort geschlossen wird. Zudem ist es manchmal schwierig, die Höhe der Verpflichtung verlässlich zu bestimmen. Rückstellungen werden nur für Verbindlichkeiten gebildet, die am Bilanzstichtag einer rechtlichen oder faktischen Verpflichtung entsprechen und mit hinreichender Sicherheit geschätzt werden können. Einzelheiten zu den wesentlichen Rückstellungen sind in Anmerkung 20 dargestellt.
B – Erhaltene außerbilanzielle Verpflichtungen und Eventualforderungen
| (Millionen €) | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Bürgschaften, Garantien und erhaltene Garantien | 2.929 | 2.295 |
| Verpfändete oder als Hypothek begebene Aktiva(1) | 3.162 | 3.138 |
| Rückkaufverpflichtungen(2) | 3.231 | 2.274 |
| Sonstige Verpflichtungen | 29 | 33 |
(1) Das Segment Absatzfinanzierung erhält von seinen Kunden Garantien im Rahmen der Absatzfinanzierung für Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge. Die von Kunden erhaltenen Garantien belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf 2.796 Mio. € (31. Dezember 2016: 2.757 Mio. €). Darüber hinaus erhielt AVTOVAZ 12 Mio. € an Grundstücksrechten und Eigentumsrechten als Darlehensgarantien und 79 Mio. € an Rechten an Fahrzeugen als Garantien für Kundenforderungen (13 Mio. € bzw. 93 Mio. € zum 31. Dezember 2016).
(2) Vom Segment Absatzfinanzierung eingegangene Verpflichtungen zum Verkauf von Mietfahrzeugen an Dritte am Ende des Mietvertrages. Die erhaltenen außerbilanziellen Verpflichtungen aus bestätigten, offenen Kreditlinien sind in Anmerkung 23 dargestellt.
ANMERKUNG 29 – HONORARE FÜR ABSCHLUSSPRÜFER
Die an die Wirtschaftsprüfer der Gruppe und ihre Netzwerke bezahlten Honorare sind in Abschnitt 6.3.3 des Registrierungsdokuments 2017 aufgeführt.
ANMERKUNG 30 – WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Nach dem 31. Dezember 2017 sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten.
ANMERKUNG 31 – KONSOLIDIERTE UNTERNEHMEN
A – Vollkonsolidierte Unternehmen (Tochterunternehmen)
| Beteiligung der Renault Group (%) |
Land | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|---|
| Renault SA | Frankreich | Konsolidierendes Unternehmen | Konsolidierendes Unternehmen |
| --- | --- | --- | --- |
| AUTOMOTIVE (OHNE AVTOVAZ) | |||
| FRANKREICH | |||
| Renault s.a.s | Frankreich | 100 | 100 |
| Auto Châssis International (ACI) Le Mans | Frankreich | 100 | 100 |
| Auto Châssis International (ACI) Villeurbanne | Frankreich | 100 | 100 |
| Fonderie de Bretagne | Frankreich | 100 | 100 |
| IDVU | Frankreich | 100 | 100 |
| IDVE | Frankreich | 100 | 100 |
| Maubeuge Construction Automobile (MCA) | Frankreich | 100 | 100 |
| Renault Environnement | Frankreich | 100 | 100 |
| Renault Retail Group und Tochtergesellschaften | Frankreich | 100 | 100 |
| Renault Samara | Frankreich | 100 | 100 |
| RDREAM | Frankreich | 100 | 100 |
| Renault Sport Racing s.a.s. | Frankreich | 100 | 100 |
| SCI Plateau de Guyancourt | Frankreich | 100 | 100 |
| SNC Renault Cléon | Frankreich | 100 | 100 |
| SNC Renault Douai | Frankreich | 100 | 100 |
| SNC Renault Flins | Frankreich | 100 | 100 |
| SNC Renault Sandouville | Frankreich | 100 | 100 |
| Société des Automobiles Alpine Caterham | Frankreich | 100 | 100 |
| Sofrastock International | Frankreich | 100 | 100 |
| Société de Transmissions Automatiques | Frankreich | 100 | 100 |
| Société de Véhicules Automobiles de Batilly (SOVAB) | Frankreich | 100 | 100 |
| Société Immobilière de Construction Française pour l’Automobile et la Mécanique (SICOFRAM) | Frankreich | 100 | 100 |
| Société Immobilière Renault Habitation (SIRHA) | Frankreich | 100 | 100 |
| Société Immobilière d’Epone | Frankreich | 100 | 100 |
| Société Immobilière pour l’Automobile (SCIA) | Frankreich | 100 | 100 |
| SODICAM 2 | Frankreich | 100 | 100 |
| Technologie et Exploitation Informatique (TEI) | Frankreich | 100 | 100 |
| EUROPA | |||
| Renault Deutschland AG und Tochtergesellschaften | Deutschland | 100 | 100 |
| Renault Österreich | Österreich | 100 | 100 |
| Renault Belgique Luxembourg und Tochtergesellschaft | Belgien | 100 | 100 |
| Renault Industrie Belgique (RIB) | Belgien | 100 | 100 |
| Renault Croatia | Kroatien | 100 | 100 |
| Renault España Comercial SA (RECSA) und Tochtergesellschaften | Spanien | 100 | 100 |
| Renault España SA | Spanien | 100 | 100 |
| Renault Hungaria | Ungarn | 100 | 100 |
| Renault Irlande | Irland | 100 | 100 |
| Renault Italia und Tochtergesellschaft | Italien | 100 | 100 |
| Motor Reinsurance Company | Luxemburg | 100 | 100 |
| Beteiligung der Renault Group %) |
Land | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|---|
| Renault Group B.V. | Niederlande | 100 | 100 |
| Renault Nederland | Niederlande | 100 | 100 |
| Renault Polska | Polen | 100 | 100 |
| Cacia | Portugal | 100 | 100 |
| Renault Portuguesa und Tochtergesellschaft | Portugal | 100 | 100 |
| Renault Česká Republika | Tschechische Republik | 100 | 100 |
| Grigny Ltd. | Großbritannien | 100 | 100 |
| Renault Retail Group U.K. | Großbritannien | 100 | 100 |
| Renault Sport Racing Limited | Großbritannien | 100 | 100 |
| Renault U.K. | Großbritannien | 100 | 100 |
| Renault Slovakia | Slowakei | 100 | 100 |
| Renault Nissan Slovenija d.o.o. | Slowenien | 100 | 100 |
| Revoz | Slowenien | 100 | 100 |
| Renault Nordic | Schweden | 100 | 100 |
| Renault Développement Industriel et Commercial (RDIC) | Schweiz | 100 | 100 |
| Renault Finance | Schweiz | 100 | 100 |
| Renault Suisse SA | Schweiz | 100 | 100 |
| NORD- UND SÜDAMERIKA | |||
| Groupe Renault Argentina | Argentinien | 100 | 100 |
| Renault do Brasil LTDA | Brasilien | 100 | 100 |
| Renault do Brasil SA | Brasilien | 100 | 100 |
| Sociedad de Fabricacion de Automotores (SOFASA) und Tochtergesellschaft | Kolumbien | 100 | 100 |
| Renault Corporativo SA de C.V. | Mexiko | 100 | 100 |
| Renault Mexico | Mexiko | 100 | 100 |
| ASIEN/PAZIFISCHER RAUM | |||
| Vehicle Distributors Australia | Australien | 100 | 100 |
| Renault Beijing Automotive Company | China | 100 | 100 |
| Renault Samsung Motors | Südkorea | 80 | 80 |
| Renault Treasury Services PTE LTD | Singapur | 100 | - |
| AFRIKA, NAHER OSTEN, INDIEN | |||
| Renault Algérie | Algerien | 100 | 100 |
| Renault India Private Ltd | Indien | 100 | 100 |
| Renault Maroc | Marokko | 80 | 80 |
| Renault Maroc Service | Marokko | 100 | 100 |
| Renault Tanger Exploitation | Marokko | 100 | 100 |
| Renault Tanger Méditerranée | Marokko | 100 | 100 |
| Société Marocaine de Construction Automobile (SOMACA) | Marokko | 77 | 77 |
| EURASIEN | |||
| Renault Nissan Bulgaria | Bulgarien | 100 | 100 |
| Dacia | Rumänien | 99 | 99 |
| Renault Mécanique Romania | Rumänien | 100 | 100 |
| Renault Commercial Romania | Rumänien | 100 | 100 |
| Renault Technologie Romania | Rumänien | 100 | 100 |
| CJSC Renault Russia | Russland | 100 | 100 |
| Oyak-Renault Otomobil Fabrikalari | Türkei | 52 | 52 |
| Renault Ukraine | Ukraine | 100 | 100 |
| Beteiligung der Renault Group (%) |
Land | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|---|
| ABSATZFINANZIERUNG | |||
| FRANKREICH | |||
| Diac | Frankreich | 100 | 100 |
| Diac Location | Frankreich | 100 | 100 |
| RCI Banque und Tochtergesellschaften | Frankreich | 100 | 100 |
| EUROPA | |||
| RCI Versicherungs-Service GmbH | Deutschland | 100 | 100 |
| RCI Financial Services S.A. | Belgien | 100 | 100 |
| Renault AutoFin S.A. | Belgien | 100 | 100 |
| Overlease | Spanien | 100 | 100 |
| RCI zrt Hongrie | Ungarn | 100 | 100 |
| ES Mobility SRL | Italien | 100 | 100 |
| RCI Insurance Ltd | Malta | 100 | 100 |
| RCI Life Ltd | Malta | 100 | 100 |
| RCI Services Ltd | Malta | 100 | 100 |
| RCI Financial Services B.V. | Niederlande | 100 | 100 |
| Renault Leasing Polska Sp. z.o.o. | Polen | 100 | 100 |
| RCICOM, SA | Portugal | 100 | 100 |
| RCI Gest Seguros – Mediadores de Seguros | Portugal | 100 | 100 |
| RCI Finance CZ s.r.o. | Tschechische Republik | 100 | 100 |
| RCI Financial Services s.r.o. | Tschechische Republik | 50 | 50 |
| RCI Financial Services Ltd | Großbritannien | 100 | 100 |
| RCI Finance S.A. | Schweiz | 100 | 100 |
| NORD- UND SÜDAMERIKA | |||
| Courtage S.A. | Argentinien | 100 | 100 |
| Rombo Compania Financiera | Argentinien | 60 | 60 |
| RCI Brasil S.A. (ehemals Companhia de Arrendamento Mercantil RCI do Brasil) | Brasilien | 60 | 60 |
| Administradora de Consorcio Renault do Brasil | Brasilien | 100 | 100 |
| Corretora de Seguros RCI do Brasil | Brasilien | 100 | 100 |
| RCI Colombia S.A. Finanzierungsgesellschaft (1) | Kolumbien | 51 | - |
| ASIEN/PAZIFISCHER RAUM | |||
| RCI Financial Services Korea | Südkorea | 100 | 100 |
| AFRIKA, NAHER OSTEN, INDIEN | |||
| RCI Finance Maroc | Marokko | 100 | 100 |
| RDFM | Marokko | 100 | 100 |
| EURASIEN | |||
| RCI Broker De Asigurare | Rumänien | 100 | 100 |
| RCI Finantare Romania | Rumänien | 100 | 100 |
| RCI Leasing Romania IFN | Rumänien | 100 | 100 |
| OOO RN FINANCE RUS | Russland | 100 | 100 |
| Beteiligung der Renault Group (%) |
Land | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|---|
| AVTOVAZ(2) | |||
| EUROPA | |||
| LADA International Ltd | Zypern | 74 | 65 |
| Allianz Rostec Auto B.V. | Niederlande | 82 | 73(2) |
| EURASIEN | |||
| SOAO Minsk-Lada | Weißrussland | 41 | 37 |
| PAO AVTOVAZ | Russland | 74 | 65(2) |
| AO Avtosentr-Togliatti-VAZ | Russland | 38 | 33 |
| AO Brjansk Lada | Russland | 56 | 50 |
| AO Tscheboksary-Lada | Russland | 69 | 60 |
| AO ChitaServisLada | Russland | 57 | 50 |
| OAO Izh-Lada | Russland | 37 | 33 |
| AO JarLadaservis | Russland | 70 | 61 |
| AO Kostroma-Lada-Servis | Russland | 47 | 41 |
| AO Kursk-Lada | Russland | 54 | 47 |
| AO Lada-Servis | Russland | 74 | 65 |
| AO Lipezk-Lada | Russland | 49 | 43 |
| AO Oka-Lada | Russland | 64 | 57 |
| AO Piter-Lada | Russland | 66 | 59 |
| AO Samara-Lada | Russland | 52 | 46 |
| AO Saransk-Lada | Russland | 67 | 59 |
| AO Saratow-Lada | Russland | 63 | 55 |
| AO Smolensk-Lada | Russland | 45 | 39 |
| AO Tyumen-Lada | Russland | 74 | 64 |
| AP Jachroma-Lada | Russland | 64 | 57 |
| AO ZAK | Russland | 74 | 65 |
| OOO LADA Sport | Russland | 74 | 65 |
| OOO LIN | Russland | 74 | 65 |
| OOO PPPO | Russland | 74 | 65 |
| AO PSA VIS-AVTO | Russland | 74 | 65 |
| OOO Sockultbit-AVTOVAZ | Russland | 74 | 65 |
| OOO VMZ (3) | Russland | - | 65 |
| LLC LADA IZHEVSK | Russland | 73 | 65 |
| AO Lada-Imidzh | Russland | 74 | 65 |
| AO STO Komsomolskaya | Russland | 58 | 51 |
| AO Tsentralnaja STO | Russland | 74 | 65 |
| Weitere AVTOVAZ-Tochtergesellschaften | Russland | 74 | 65 |
B – Konsolidierungskreis nach prozentualem Anteil an jeder Bilanz- und GuV-Position (Gemeinschaftsunternehmen)
| Beteiligung der Renault Group (%) |
Land | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|---|
| AUTOMOTIVE OHNE AVTOVAZ | |||
| Renault Nissan Technology and Business Centre India Private Limited (RNTBCI) | Indien | 67 | 67 |
C – Nach der Equity-Methode bewertete Unternehmen (assoziierte Unternehmen und Joint Ventures)
| Beteiligung der Renault Group (%) |
Land | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|---|
| AUTOMOTIVE OHNE AVTOVAZ | |||
| Boone Comenor | Frankreich | 33 | 33 |
| Indra Investissements | Frankreich | 50 | 50 |
| Renault South Africa | Südafrika | 40 | 40 |
| Renault Algérie Production | Algerien | 49 | 49 |
| Dongfeng Renault Automotive Company | China | 50 | 50 |
| Renault Nissan Automotive India Private Limited | Indien | 30 | 30 |
| Nissan Group | Japan | 44 | 44 |
| Motorlu Araclar Imal ve Satis A.S | Türkei | 49 | 49 |
| ABSATZFINANZIERUNG | |||
| Renault Crédit Car | Belgien | 50 | 50 |
| Nissan Renault Financial Services India Private Limited | Indien | 30 | 30 |
| RN SF B.V. | Niederlande | 50 | 50 |
| BARN B.V. | Niederlande | 30 | 30 |
| RN Bank | Russland | 30 | 30 |
| Orfin Finansman Anonim Sirketi | Türkei | 50 | 50 |
| AVTOVAZ(2) | |||
| FerroVAZ GmbH | Deutschland | 37 | 33 |
| ZAO GM-AVTOVAZ | Russland | 37 | 33 |
| CSC ARMENIEN-LADA | Armenien | 37 | 33 |
(1) RCI Colombia S.A. Compania de Financiamiento, gegründet von der Gruppe in Partnerschaft mit BBVA, wird ab 2017 vollkonsolidiert.
(2) Alliance Rostec Auto B.V. und die AVTOVAZ-Gruppe werden ab dem 31. Dezember 2016 nach dem Kontrollerwerb im Sinne von IFRS 10 zum Jahresende voll konsolidiert. 2016 wurden sie bis zur Erlangung der Kontrolle durch den Konzern nach der Equity-Methode bilanziert (Anmerkung 3-B).
(3) Tochtergesellschaften, die 2017 von vollkonsolidierten Gesellschaften übernommen wurden.
In Anwendung der Verordnung 2016-09 vom 2. Dezember 2016 der französischen Behörde für Rechnungslegungsstandards (Autorité des Normes Comptables) ist die Gruppe verpflichtet, die folgenden Informationen Dritten zugänglich zu machen: - Eine vollständige Liste der konsolidierten Unternehmen.
―
Eine Liste von Unternehmen, die als „nicht konsolidierte Beteiligungen“ klassifiziert sind, nämlich:
| • | Beteiligungen an Gesellschaften, die nicht ausschließlich von Renault kontrolliert werden und in den langfristigen finanziellen Vermögenswerten inbegriffen sind (Anmerkung 22). |
| • | Beteiligungen an Gesellschaften, die ausschließlich von Renault kontrolliert werden, nicht konsolidiert werden und als „sonstige kurzfristige Vermögenswerte“ klassifiziert werden (Anmerkung 17). Diese Informationen sind auf der Website der Gruppe unter der Rubrik „Dokumente & Präsentationen“ auf den Seiten „Finanzen“(1) abrufbar. |
(1) Nach Veröffentlichung des Registrierungsdokuments 2017.