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RATIONAL AG AGM Information 2013

Mar 25, 2013

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AGM Information

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News Details

AGM Announcements | 25 March 2013 15:11

RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2013 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

RATIONAL Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

25.03.2013 / 15:11


RATIONAL Aktiengesellschaft

Landsberg am Lech

WKN 701 080

ISIN DE0007010803

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zu der am

Mittwoch, den 08. Mai 2013, um 10:00 Uhr

in der Messe Augsburg (Schwabenhalle),

Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg

stattfindenden 16. ordentlichen Hauptversammlung der RATIONAL Aktiengesellschaft ein.

TAGESORDNUNG

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht der RATIONAL Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2012, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs.

Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rational-online.com/de/investor_relations/shareholders_meeting zugänglich. Sie liegen außerdem in den Geschäftsräumen der RATIONAL Aktiengesellschaft in Landsberg a. Lech zur Einsicht der Aktionäre aus.

Der Aufsichtsrat der RATIONAL Aktiengesellschaft hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt daher kein Beschluss zu fassen.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn der RATIONAL Aktiengesellschaft von Euro 153.808.454,88 wie folgt zu verwenden:

a) Zahlung einer Dividende von Euro 5,70 je dividendenberechtigter Aktie:

Euro 64.809.000,00
b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung:

Euro 88.999.454,88

Die Dividende soll am 10. Mai 2013 ausgezahlt werden.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.

TOP 6

Zustimmung der Hauptversammlung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der RATIONAL Montage GmbH

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem beabsichtigten Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zwischen der RATIONAL Aktiengesellschaft und der RATIONAL Montage GmbH, mit Sitz in Landsberg a. Lech, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 27166, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der RATIONAL Aktiengesellschaft, zuzustimmen.

Der Gewinnabführungsvertrag wird der Hauptversammlung im Entwurf vorgelegt und hat im Wesentlichen folgenden Inhalt:

Die RATIONAL Montage GmbH verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn an die RATIONAL Aktiengesellschaft abzuführen. Abzuführen ist – vorbehaltlich der Bildung und Auflösung von Rücklagen gemäß diesem Vertrag – der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und den nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrten Betrag. Die Gewinnabführung darf den gemäß § 301 AktG in der jeweils geltenden Fassung zulässigen Höchstbetrag der Gewinnabführung nicht überschreiten.
Die RATIONAL Montage GmbH kann mit Zustimmung der RATIONAL Aktiengesellschaft Beträge aus dem Jahresüberschuss in die anderen Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.
Während der Dauer des Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) sind auf Verlangen der RATIONAL Aktiengesellschaft aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn abzuführen.
Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht mit Ablauf eines Geschäftsjahres der RATIONAL Montage GmbH und wird fällig am Tage der Feststellung des Jahresabschlusses der RATIONAL Montage GmbH. Die RATIONAL Aktiengesellschaft kann eine Vorabführung von Gewinnen verlangen, wenn und soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die RATIONAL Aktiengesellschaft hat entsprechend § 302 Abs. 1 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung jeden während der Dauer des Vertrages bei der RATIONAL Montage GmbH entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Der gesamte § 302 AktG ist auch darüber hinaus in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend anzuwenden.
Die Verpflichtung zur Gewinnabführung und die Verlustausgleichspflicht gelten erstmals für den ganzen Gewinn bzw. Verlust des Geschäftsjahres der RATIONAL Montage GmbH, in dem der Vertrag wirksam wird. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der RATIONAL Aktiengesellschaft und der Gesellschafterversammlung der RATIONAL Montage GmbH. Der Vertrag wird mit der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der RATIONAL Montage GmbH wirksam.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von beiden Vertragsteilen schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf das Ende eines Geschäftsjahres der RATIONAL Montage GmbH gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ablauf des Geschäftsjahres, das mindestens fünf Zeitjahre nach Beginn des Geschäftsjahres endet, für welches die Verpflichtung zur Gewinnabführung bzw. zum Verlustausgleich erstmals besteht.
Das Recht zur fristlosen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung durch die RATIONAL Aktiengesellschaft gilt insbesondere die Veräußerung von Geschäftsanteilen an der RATIONAL Montage GmbH durch die RATIONAL Aktiengesellschaft.

Der Text des Gewinnabführungsvertrags sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der RATIONAL Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 und der Jahresabschluss und Lagebericht der im Jahr 2012 gegründeten RATIONAL Montage GmbH für das Geschäftsjahr 2012 sowie der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der RATIONAL Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der RATIONAL Montage GmbH sind auf der Internetseite der RATIONAL Aktiengesellschaft unter www.rational-online.com/de/investor_relations/shareholders_meeting zugänglich. Sie liegen außerdem in den Geschäftsräumen der RATIONAL Aktiengesellschaft in Landsberg a. Lech zur Einsicht der Aktionäre aus. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der RATIONAL Aktiengesellschaft zur Einsichtnahme ausliegen.

TOP 7

Zustimmung der Hauptversammlung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der LechMetall GmbH

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem beabsichtigten Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zwischen der RATIONAL Aktiengesellschaft und der LechMetall GmbH, mit Sitz in Landsberg a. Lech, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 26300, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der RATIONAL Aktiengesellschaft, zuzustimmen.

Der Gewinnabführungsvertrag wird der Hauptversammlung im Entwurf vorgelegt und hat im Wesentlichen folgenden Inhalt:

Die LechMetall GmbH verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn an die RATIONAL Aktiengesellschaft abzuführen. Abzuführen ist – vorbehaltlich der Bildung und Auflösung von Rücklagen gemäß diesem Vertrag – der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und den nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrten Betrag. Die Gewinnabführung darf den gemäß § 301 AktG in der jeweils geltenden Fassung zulässigen Höchstbetrag der Gewinnabführung nicht überschreiten.
Die LechMetall GmbH kann mit Zustimmung der RATIONAL Aktiengesellschaft Beträge aus dem Jahresüberschuss in die anderen Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.
Während der Dauer des Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) sind auf Verlangen der RATIONAL Aktiengesellschaft aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn abzuführen.
Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht mit Ablauf eines Geschäftsjahres der LechMetall GmbH und wird fällig am Tage der Feststellung des Jahresabschlusses der LechMetall GmbH. Die RATIONAL Aktiengesellschaft kann eine Vorabführung von Gewinnen verlangen, wenn und soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die RATIONAL Aktiengesellschaft hat entsprechend § 302 Abs. 1 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung jeden während der Dauer des Vertrages bei der LechMetall GmbH entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Der gesamte § 302 AktG ist auch darüber hinaus in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend anzuwenden.
Die Verpflichtung zur Gewinnabführung und die Verlustausgleichspflicht gelten erstmals für den ganzen Gewinn bzw. Verlust des Geschäftsjahres der LechMetall GmbH, in dem der Vertrag wirksam wird. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der RATIONAL Aktiengesellschaft und der Gesellschafterversammlung der LechMetall GmbH. Der Vertrag wird mit der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der LechMetall GmbH wirksam.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von beiden Vertragsteilen schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf das Ende eines Geschäftsjahres der LechMetall GmbH gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ablauf des Geschäftsjahres, das mindestens fünf Zeitjahre nach Beginn des Geschäftsjahres endet, für welches die Verpflichtung zur Gewinnabführung bzw. zum Verlustausgleich erstmals besteht.
Das Recht zur fristlosen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung durch die RATIONAL Aktiengesellschaft gilt insbesondere die Veräußerung von Geschäftsanteilen an der LechMetall GmbH durch die RATIONAL Aktiengesellschaft.

Der Text des Gewinnabführungsvertrags sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der RATIONAL Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 und die Jahresabschlüsse und Lageberichte der im Jahr 2011 gegründeten LechMetall GmbH für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 sowie der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der RATIONAL Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der LechMetall GmbH sind auf der Internetseite der RATIONAL Aktiengesellschaft unter www.rational-online.com/de/investor_relations/shareholders_meeting zugänglich. Sie liegen außerdem in den Geschäftsräumen der RATIONAL Aktiengesellschaft in Landsberg a. Lech zur Einsicht der Aktionäre aus. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der RATIONAL Aktiengesellschaft zur Einsichtnahme ausliegen.

TOP 8

Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung (Hauptversammlung: Vorsitz, Beschlussfassung)

§ 14 Abs. 1 der Satzung enthält die Regelung über den Vorsitz in der Hauptversammlung. Bisher führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats den Vorsitz in der Hauptversammlung, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Diese Regelung soll dahingehend geändert werden, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Aufsichtsrats den Vorsitz in der Hauptversammlung führt oder ein durch den Aufsichtsratsvorsitzenden bestimmtes anderes Mitglied des Aufsichtsrats den Vorsitz übernimmt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

§ 14 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

‘Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder ein anderes vom Aufsichtsratsvorsitzenden bestimmtes Aufsichtsratsmitglied. Für den Fall, dass weder der Vorsitzende des Aufsichtsrats noch das dazu bestimmte Mitglied des Aufsichtsrats den Vorsitz übernimmt, führt den Vorsitz das verbleibende Aufsichtsratsmitglied.’

TOP 9

Beschlussfassung über die Änderung von § 3 der Satzung (Bekanntmachungen)

Der Gesetzgeber hat den ‘elektronischen Bundesanzeiger’ umbenannt in ‘Bundesanzeiger’. Diese redaktionelle Änderung soll in die Satzung § 3 übernommen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

§ 3 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

‘Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.’

TOP 10

Beschlussfassung über die Änderung von § 8 der Satzung (Aufsichtsrat – Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung)

§ 8 Abs. 6 der Satzung in der Fassung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung 2009 regelt die Entsendung eines Mitglieds des Aufsichtsrates und die erstmalige Ausübung des Entsendungsrechts. Da zwischenzeitlich ein Mitglied des Aufsichtsrats ausgeschieden ist und die Entsendungsberechtigten das Entsendungsrecht erstmals ausgeübt haben, kann der Satzungstext insoweit vereinfacht werden. Deshalb soll § 8 Abs. 6 S. 2 der Satzung (‘Das Entsendungsrecht kann ausgeübt werden, sobald ein Mitglied des Aufsichtsrates, welcher vollständig von der Hauptversammlung bestellt wurde, weggefallen ist.’) ersatzlos gestrichen werden. Im Satz 1 sollen die Worte ‘anstelle eines weggefallenen Aufsichtsratsmitgliedes’ gestrichen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

§ 8 Abs. 6 der Satzung wird geändert und neu gefasst wie folgt:

‘Solange Herr Siegfried Meister und Herr Walter Kurtz Aktionäre der Gesellschaft sind, haben sie das gemeinsame Recht, ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Ist einer der beiden Entsendungsberechtigten nicht mehr Aktionär der Gesellschaft, so hat der verbleibende Aktionär das alleinige Entsendungsrecht. Das Entsendungsrecht ist durch schriftliche Erklärung an den Vorstand der Gesellschaft auszuüben.’

WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

I.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der RATIONAL Aktiengesellschaft in 11.370.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.

II.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse vor der Hauptversammlung rechtzeitig anmelden und ihren Aktienbesitz durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres depotführenden Instituts nachweisen.

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den 17. April 2013 (00:00 Uhr) beziehen (Nachweisstichtag). Nachweis und Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens am 1. Mai 2013 (24:00 Uhr) in deutscher oder englischer Sprache unter folgender Adresse zugehen (Anmeldestelle):

RATIONAL Aktiengesellschaft

c/o Bayern LB

dwpbank, WASHV

Landsberger Str. 187

80687 München

Fax: 069 / 5099 – 1110

E-Mail: [email protected]

III.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts keine Auswirkung. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können über ihre Aktien daher auch am oder nach dem Nachweisstichtag frei verfügen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

IV.

Verfahren für die Stimmabgabe und Stimmrechtsvertretung

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, eine andere Person ihrer Wahl oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. In allen Fällen der Bevollmächtigung sind auch eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen können abweichende Regelungen bestehen. Wir bitten die Aktionäre die Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.

Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung in Textform an die Gesellschaft unter einer der folgenden Adressen übermitteln:

RATIONAL Aktiengesellschaft

c/o Computershare Operations Center

80249 München

Fax. 089 / 30 90 37 – 46 75
oder per E-Mail an: rational-hv2013 @computershare.de

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung ausüben zu lassen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern sind insbesondere Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Aktionäre können dazu das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, das zusammen mit der Eintrittskarte übermittelt wird. Zu Anträgen, zu denen es keine mit dieser Einladung bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt, nehmen die Stimmrechtsvertreter keine Weisungen entgegen. Ebenso wenig nehmen die Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zu Fragen von Aktionären oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.

Die Vollmacht und die Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie der Widerruf oder die Änderung von Weisungen sind in Textform an die oben für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung genannten Anschriften zu senden und müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 06. Mai 2013 (24:00 Uhr) zugehen.

Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rational-online.com/de/investor_relations/shareholders_meeting einsehbar.

V.

Rechte der Aktionäre

1.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro des Grundkapitals erreichen, das entspricht 500.000 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Das Verlangen muss dem Vorstand bis zum 07. April 2013 (24:00 Uhr) schriftlich zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

RATIONAL Aktiengesellschaft

– Vorstand –

Iglinger Str. 62

D-86899 Landsberg

2.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG

Anfragen, Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers, die den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort bzw. Sitz des Vorgeschlagenen enthalten müssen – Wahlvorschläge für den Abschlussprüfer müssen nicht begründet werden -, sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:

RATIONAL Aktiengesellschaft

– Vorstand –

Iglinger Str. 62

D-86899 Landsberg

Telefax-Nr. 08191/327 272
oder per E-Mail an: [email protected]

Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht. Die spätestens bis zum 23. April 2013 (24:00 Uhr) unter dieser Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse eingegangenen ordnungsgemäßen Gegenanträge werden, vorbehaltlich der Regelungen in § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

‘www.rational-online.com/de/investor_relations/shareholders_meeting/ gegenantraege’

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 23. April 2013 ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.

3.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG

Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

VI.

Veröffentlichungen auf der Internetseite, Auslegung in den Geschäftsräumen

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, die weiteren Angaben nach § 124 a AktG sowie weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG können auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.rational-online.com/de/investor_relations/shareholders_meeting

eingesehen und heruntergeladen werden. Sie liegen außerdem in den Geschäftsräumen der RATIONAL Aktiengesellschaft in Landsberg a. Lech zur Einsicht der Aktionäre aus. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

Landsberg am Lech, im März 2013

RATIONAL Aktiengesellschaft

Der Vorstand