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RATIONAL AG AGM Information 2010

Mar 11, 2010

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AGM Information

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News Details

AGM Announcements | 11 March 2010 15:10

RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.04.2010 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

RATIONAL Aktiengesellschaft

Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.04.2010 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

11.03.2010 15:10

Rational Aktiengesellschaft

Landsberg am Lech

**WKN 701 080

ISIN DE0007010803**

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zu der am

**Mittwoch, den 21. April 2010, um 10:30 Uhr

in der Kongresshalle Augsburg,

Gögginger Straße 10, 86159 Augsburg**

stattfindenden 13. ordentlichen Hauptversammlung der RATIONAL Aktiengesellschaft ein.

TAGESORDNUNG

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht der RATIONAL Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2009, mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs.

    Die genannten Unterlagen sind im Internet unter www.rational-online.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich. Sie liegen außerdem in den Geschäftsräumen der RATIONAL Aktiengesellschaft in Landsberg a. Lech zur Einsicht der Aktionäre aus.

    Zu diesem Tagesordnungspunkt ist kein Beschluss zu fassen.

  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2009 ausgewiesenen Bilanzgewinn der RATIONAL Aktiengesellschaft von Euro 134.178.438,95 wie folgt zu verwenden:

    1. Zahlung einer Dividende von Euro 3,50 je dividendenberechtigter Aktie,

      Euro 39.795.000,00

    2. Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung:

      Euro 94.383.438,95

  3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

  4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

  5. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

    Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) ermöglicht es der Hauptversammlung, über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu beschließen (§ 120 Absatz 4 AktG). Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ist im Vergütungsbericht dargestellt, der im Geschäftsbericht 2009 als Teil des Corporate Governance Berichts veröffentlicht ist. Der Corporate Governance Bericht ist Bestandteil der Unterlagen, die im Internet unter www.rational-online.de/investor-relations/corporate-governance und in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft eingesehen werden können.

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der RATIONAL Aktiengesellschaft zu billigen.

  6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rölfs WP Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.

  7. Beschlussfassung über die Änderung von § 4 der Satzung (Aufhebung des genehmigten Kapitals)

    § 4 Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung enthalten das Genehmigte Kapital I und das Genehmigte Kapital II. Die zeitlich befristeten Ermächtigungen zur Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I und II sind abgelaufen.

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

    ‘§ 4 Abs. 2 und § 4 Abs. 3 der Satzung werden ersatzlos gestrichen. Der bisherige § 4 Abs. 4 der Satzung wird zu § 4 Abs. 2.’

  8. Beschlussfassung über die Änderung von § 13 der Satzung (Hauptversammlung)

    Durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) sind die aktienrechtlichen Fristen für die Anmeldung zur Hauptversammlung und für den Nachweis der Teilnahmeberechtigung sowie die Regelungen zur Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten geändert worden. Die Satzung der Gesellschaft soll an den neuen Stand angepasst werden.

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

    § 13 Abs. 2 bis Abs. 6 der Satzung werden geändert und wie folgt neu gefasst:

    1. Die Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tage der Versammlung einzuberufen. Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist nach Absatz 3.

    2. Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Anmeldefrist) zugehen. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Einberufung der Hauptversammlung eine auf bis zu drei Tage vor der Hauptversammlung verkürzte Anmelde- und Nachweisfrist zu bestimmen. Gleiches gilt für den Aufsichtsrat, falls die Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat einberufen wird. Der Tag des Zugangs der Anmeldung ist jeweils nicht mitzurechnen.

    3. Für den Nachweis der Berechtigung nach Absatz (3) reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.

    4. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

    5. Das Stimmrecht kann auch durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Die Einzelheiten für die Erteilung der Vollmachten, ihren Widerruf und ihren Nachweis gegenüber der Gesellschaft werden in der Einberufung der Hauptversammlung bestimmt. § 135 Aktiengesetz bleibt unberührt.

WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

  1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

    Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der RATIONAL Aktiengesellschaft in 11.370.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.

  2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz durch einen in Textform erstellten Nachweis ihres depotführenden Instituts nachweisen.

    Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den 31. März 2010, 00:00 Uhr beziehen (Nachweisstichtag). Nachweis und Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens am 14. April 2010 (24:00 Uhr) in deutscher oder englischer Sprache unter folgender Adresse zugehen (Anmeldestelle):

    RATIONAL AG

    c/o Bayern LB

    dwpbank WASHO

    Einsteinring 9

    85609 Aschheim-Dornach

    Fax: 089 / 588 00 – 5014

    E-Mail: [email protected]

    Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie Vollmachts- und Weisungsformulare mit weiteren Erläuterungen übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern.

  3. Bedeutung des Nachweisstichtags

    Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können über ihre Aktien auch nach Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts keine Auswirkung.

  4. Verfahren für die Stimmabgabe und Stimmrechtsvertretung

    Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. das depotführende Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, eine andere Person ihrer Wahl oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. In allen Fällen der Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

    Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen können Ausnahmen bestehen. Wir bitten die Aktionäre die Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.

    Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung in Textform an die Gesellschaft unter einer der folgenden Adressen übermitteln:

    RATIONAL AG

    c/o Computershare HV-Services AG

    Prannerstraße 8

    80333 München

    Fax: 089 / 30 90 37 – 46 75

    oder per E-Mail an: [email protected]

    Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung ausüben zu lassen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern sind besondere Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Aktionäre können dazu das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, das zusammen mit der Eintrittskarte übermittelt wird. Zu Anträgen, zu denen es keine mit dieser Einladung bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt, nehmen die Stimmrechtsvertreter keine Weisungen entgegen.

    Die Vollmacht und die Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie der Widerruf oder die Änderung von Weisungen sind in Textform an die oben für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung genannten Anschriften zu senden und müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 19. April 2010 (24:00 Uhr) zugehen.

    Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter www.rational-online.de/investor-relations/hauptversammlung einsehbar.

  5. Rechte der Aktionäre

    1. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG

      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro des Grundkapitals erreichen, das entspricht 500.000 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 21. März 2010 (24:00 Uhr) zugehen.

    2. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG

      Anfragen, Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers, die nicht begründet werden, aber den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort bzw. Sitz des Vorgeschlagenen enthalten müssen, sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:

      RATIONAL Aktiengesellschaft

      – Vorstand –

      Iglinger Str. 62

      D-86899 Landsberg

      Telefax-Nr. 08191/327 272

      oder per E-Mail an: [email protected]

      Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht. Die mindestens bis zum 6. April 2010 (24:00 Uhr) unter dieser Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse eingegangenen ordnungsgemäßen Gegenanträge werden, vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter

      ‘www.rational-online.de/investor-relations/hauptversammlung/gegenantraege’

      zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 6. April 2010 ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.

    3. Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG

      Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

  6. Veröffentlichungen auf der Internetseite

    Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, die weiteren Angaben nach § 124 a AktG sowie weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz können im Internet unter

    www.rational-online.de/investor-relations/hauptversammlung

    eingesehen und heruntergeladen werden. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

Landsberg am Lech, im März 2010

RATIONAL Aktiengesellschaft

Der Vorstand

11.03.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: RATIONAL Aktiengesellschaft

Iglinger Straße 62

86899 Landsberg am Lech

Deutschland
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.rational-online.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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