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Pyramid AG Audit Report / Information 2015

Jun 30, 2016

5450_10-k_2016-06-30_d7da67a4-3426-4791-9ea2-6767d5e418aa.pdf

Audit Report / Information

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Testatsexemplar

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015

$\overline{\mathcal{F}}$

der

mic AG München

Anlagen

$\overline{\mathcal{L}}$

Anlage
Bilanz zum 31. Dezember 2015
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit
vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015
2
Anhang für das Geschäftsjahr 2015 3
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 4
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002
5

Anlagen

mic AG München

Bilanz zum 31. Dezember 2015

AKTIVA 31.12.2015 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 24.591.54 22.582.79
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 28.410,00 25.931.00
28.410,00 25.931.00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 31.071.692,64 26 681 491 00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 13.707.326,51 9 669 778 88
3. Beteiligungen 2.781.485,08 2.806.485.08
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht 43.322,70 64.528.41
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 1,00 1.00
47.603.827.93 39.222.284.37
47.656.829.47 39.270.798.16
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieterungen und Leistungen 24.739,82 4.612.612,53
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.868.949,44 3.161.685.40
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht 10.724,26 34.119.99
4. Sonstige Vermögensgegenstände 45.277,30 108.889,98
3.949.690.82 7.917.307.90
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 253.661.67 64.642,09
4.203.352.49 7.981.949,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 34.257,38 56.656,26
51.894.439.34 47.309.404.41
PASSIVA 31.12.2015 Vorjahr
A. Eigenkapital EUR EUR EUR
I. Gezeichnetes Kapital
- eigene Anteile
10.218.000,00
$-16.000,00$
10.202.000.00
7.731.900.00
0.00
7.731.900.00
- bedingtes Kapital 1.871.050,00 ) (
1.315.250.00 )
II. Kapitalrücklage 19.298.503,35 16.823.989.37
III. Bilanzgewinn 15.902.666,56 14.479.068.03
45.403 169,91 39.034.957.40
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 501.508,34 897.587,00
501.508,34 897.587.00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
52.56 0.00
Leistungen
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
372.807.70 280.874.80
Unternehmen 949.773.82 789.112,42
4. Sonstige Verbindlichkeiten 4.667.127.01 6.306.872.79
5.989.761,09
HARRY COMPANY
7.376.860,01

51.894.439,34 47.309.404,41

$\bar{\beta}$

Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015

2015 Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
1. Rohergebnis 3.441.432,52 4.434.519,39
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.137.328,93 1.515.520.83
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 135.530,99 1.272.859,92 123.461.96
3. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen 22.942,10 24.851.89
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1450.123.95 1.594.892.02
5. Erträge aus anderen Wertpapieren und Aus-
leihungen des Finanzanlagevermögens 924.541.92 674.477.51
- davon aus verbundenen Unternehmen 921.420,86) 670.339.12)
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 129.386,44 1.205,47
- davon aus verbundenen Unternehmen 125.100,00) 0,00)
7. Abschreibungen auf Finanzanlagen und
und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0.00 64.979.68
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 293.281.06 344.997.57
- davon an verbundenen Unternehmen 44.966,86) 28.717,06)
9. Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit 1.456.153.85 1.441.498.42
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag $-32.03$ 0.00
11. Sonstige Steuern 32.587,35 173.406.29
12. Jahresüberschuss 1.423.598,53 1.268.092,13
13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 14.479.068,03 13.210.975,90
14. Bilanzgewinn 15.902.666,56 14.479.068,03

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für Kapitalgesellschaften. Da die Gesellschaft im Freiverkehr notiert ist und der Freiverkehr kein organisierter Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG ist, ist die mic AG als kleine Kapitalgesellschaft zu klassifizieren. Bei der Erstellung des Anhanges wurde von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften teilweise Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde in 2015 erstmals die größenabhängige Erleichterung gemäß § 276 HGB in Anspruch genommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Unter Berücksichtigung der vorliegenden Unternehmensplanung werden zukünftig ausreichend finanzielle Mittel für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes der Gesellschaft zur Verfügung stehen, so dass bei der Bilanzierung und Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen ist.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 410,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, sofern vorhanden, sind grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

Angaben zum Anteilsbesitz

Währung Beteiligung Eigenkapital Ergebnis
Unmittelbarer Anteilsbesitz in T LW in T LW
µ-GPS Optics GmbH, Meiningen EUR 72,54 $-2.251$ $-322$
Aifotec AG, Jena EUR 56,34 1.425 133
ProximusDA GmbH, München EUR 39,53 -399 48
Flores Solar Water GmbH, München EUR 100,00 $-1.206$ $-142$
SmartM GmbH, Meiningen EUR 100,00 $-618$
Themen AGs: $-279$
micData AG, München EUR
4industries AG, München 80,82 974 $-4.096$
EUR 87,82 1.842 $-3.693$
Smarteag AG, München EUR 100,00 1.733 $-2.660$
Wearable Technologies AG, Herrsching EUR 74,64 3.725 $-2.660$
Lifespot Capital AG, München EUR 67,37 3.702 $-270$
Mittelbarer Anteilsbesitz
3-EDGE GmbH, Aschheim EUR 80,00 289 14
4DForce GmbH, Meiningen EUR 92,50 $-1.273$ $-107$
CTS City & Traffic Solutions GmbH, München EUR 100,00 23 0
dimensio inform. GmbH, Chemnitz EUR 64,74 $-755$ -829
Diso AG, Gümlingen (Schweiz) SFR 51,00 761 200
Exergy GmbH, München EUR 95,00 $-455$ $-108$
FIBOTEC F. GmbH, Meiningen EUR 80,00 $-891$ $-35$
FiSec GmbH, Meiningen EUR 58,16 $-987$ 438
IP Pool GmbH, Berlin EUR 50,00* $11*$ $-2^{\star}$
PIMON GmbH, München EUR 93,00 $-1.634$ -437
SHS Technologies GmbH, Chemnitz EUR 51,00 $-219$ 108
SportsCurve GmbH, Herrsching EUR 81,25 $-276$ -20
Symbid GmbH, Düsseldorf EUR 26,00* $10*$ $-3^*$
BodyTel GmbH, Bad Wildungen EUR 100,00 $-772$ $-682$
Lifespot AG, München EUR 100,00 $-11$ -9
fibrisTerre Systems GmbH, Berlin EUR 51,00 $-83$ -109
Wearable Technologies Inc., San Francisco USD 100,00 $-35$ $-2$
*Angaben basieren auf dem Abschluss zum 31. Dezember 2014

سادات

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen in Höhe von TEUR 41 (Vorjahr: TEUR 25) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital setzt sich wie folgt zusammen:

Auf den Inhaber lautende Stammaktien

10.218.000 Stück á EUR 1,00 = EUR 10.218.000.00

FUR
Gezeichnetes Kapital am 01. Januar 2015: 7.731.900.00
Zugang aus SKE (nominal) 2.486.100.00
Rückkauf eigener Aktien $-16.000,00$
Gezeichnetes Kapital am 31. Dezember 2015: 10.202.000,00

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Juli 2013 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 4. September 2018 gegen Bar- und/ oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 3.436.400,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2013/I). Mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 16. Februar 2015 wurde das Grundkapital um EUR 2.486.100,00 durch Ausgabe von 2.486.100 auf den Inhaber lautenden Aktien zu einem Ausgabebetrag von EUR 2,00 erhöht. Die Kapitalerhöhung wurde gegen Sacheinlage durchgeführt. Nach teilweiser Ausschöpfung beträgt das Genehmigte Kapital 2013/I noch EUR 950.300.00.

Die Eintragung der Kapitalerhöhung sowie die damit verbundene Änderung der Satzung erfolgten im Handelsregister am 21. April 2015.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 6. August 2015 wurde das noch vorhandene Genehmigte Kapital 2013/I abgeschafft und ersetzt. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 8. Oktober 2020 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 5.109.000,00 erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2015/I). Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 8. Oktober 2015.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juli 2012 wurde der Vorstand ermächtigt bis zum 25. Juli 2017 eigene Aktien der Gesellschaft mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Grundkapital von EUR 468.000,00, das entspricht 10% des zum Zeitpunkt der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der mic AG, zu erwerben. Am 27. Februar 2015 hat der Vorstand beschlossen von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen. Im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms wurden im Zeitraum vom 2. März bis zum 31. Dezember 2015 eigene Aktien mit einem Gesamtwert von EUR 27.586,02 durch ein Kreditinstitut erworben. Die Aktien sind gemäß § 71 b AktG weder stimm- noch dividendenberechtigt und reduzieren die Anzahl der tatsächlichen stimm- und dividendenberechtigten Aktien.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 6. August 2015 wurde der Ermächtigungsbeschluss vom 25. Juli 2012 aufgehoben und ersetzt. Der Vorstand wurde ermächtigt, bis zum 6. August 2020 eigene Aktien der Gesellschaft mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Grundkapital von EUR 1.021.800,00, das entspricht 10% des zum Zeitpunkt der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der mic AG, zu erwerben.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 13. August 2014 wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 240.000,00 durch Ausgabe von bis zu 240.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2014/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die von der mic AG auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. August 2014 im Rahmen des Aktienoptionsplans 2014 ausgegeben werden. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 2. Oktober 2014.

Weiterhin wurde in der Hauptversammlung beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.075.250.00 durch Ausgabe von bis zu 1.075.250 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2014/II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an Inhaber von Optionsbzw. Wandelschuldverschreibungen bzw. Wandlungspflichten nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 13. August 2014 bis zum 12. August 2019 von der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Optionsbzw. Wandlungspreis.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. August 2015 wurde das Bedingte Kapital 2007/I aufgehoben und durch ein neues ersetzt. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde um EUR 555.800,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die von der Gesellschaft im Rahmen des Aktienoptionsplans 2015 ausgegeben werden. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 8. Oktober 2015.

Die Entwicklung der Kapitalrücklage stellt sich wie folgt dar:

FUR
16.823.989.37
2.486.100.00
$-11.586.02$
19.298,503.35

Herr Carsten Maschmeyer, Hannover, hat uns am 27. April 2015 gemäß § 20 Abs. 6 AktG mitgeteilt, dass ihm nicht mehr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der mic AG gehört.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.

alle Angaben in T€ 31.12.2015 31.12.2014
Restlaufzeit Restlautzeit
bis 1 Jahr über 5 Jahre gesamt bis 1 Jahr über 5 Jahre gesamt
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistun-
gen
373 0 373 281 0 281
Verbindlichkeiten gegen-
über verbundenen Unter-
nehmen
950 0 950 789 o 789
Sonstige Verbindlichkeiten 4.667 0 4.667 6.307 Ω 6.307
- davon aus Steuern 41 o 41 107 0 107
- davon im Rahmen sozialer
Sicherheit
0. 0 0

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr wurde die Geschäftsführung der mic AG durch drei Vorstände wahrgenommen.

Herr Claus-Georg Müller (Chief Executive Officer), München, Vorstandsvorsitzender, verantwortlich für die Bereiche:

  • Richtlinien der Geschäftspolitik
  • Unternehmensstrategie
  • Belange des Aufsichtsrates $\ddot{\phantom{a}}$
  • Unternehmens- und Geschäftsentwicklung $\overline{a}$
  • Vermarktung von Lizenzen, Patenten sowie damit einhergehende Fachkommunikation $\overline{a}$
  • Unternehmenskommunikation $\ddot{\phantom{a}}$
  • Presse $\overline{a}$
  • Investor Relations
  • Operative Betreuung der Beteiligungsfirmen Wearable Technologies AG, Aifotec AG $\ddot{\phantom{a}}$
  • Kapitalbeschaffung, Fundraising

Anlage 3

Herr Oliver Kolbe (Chief Investment Officer), München verantwortlich für die Bereiche:

  • Neuinvestments und Exits
  • $\mathcal{L}^{\pm}$ Beteiligungsstrategie
  • Investitions- und Exitplanung $\mathbf{r}$
  • $\ddot{\phantom{0}}$ Mergers & Acquisitions
  • $\mathcal{L}^{\mathcal{L}}$ Transaktionsrecht und -steuern
  • $\mathcal{L}^{\mathcal{L}}$ Beteiligungscontrolling
  • Forecast und Planung $\mathbf{r}$
  • Controlling und Reporting $\mathbf{v}^{\prime}$
  • Beteiligungsbewertung $\hat{\mathcal{A}}$
  • Risikomanagement $\mathcal{L}$
  • Operative Betreuung der Beteiligungsfirmen micData AG, 4industries AG, Smarteag AG $\mathcal{L}^{\pm}$
  • Kapitalbeschaffung, Fundraising

Herr Manuel Reitmeier (Chief Financial Officer), München verantwortlich für die Bereiche:

  • Finanz-/Rechnungswesen
  • Cash-Flow-Planung $\mathcal{L}$
  • Steuern und Recht (außer Transaktionen) $\mathcal{L}$
  • Compliance Office $\mathcal{L}^{\mathcal{A}}$
  • Personalwesen $\ddot{\phantom{a}}$
  • $\mathbf{H}$
  • $\ddot{\phantom{a}}$ Administration

Der Vorstandsvertrag von Herrn Manuel Reitmeier ist zum 30. April 2016 ausgelaufen und wurde nicht verlängert.

Aufsichtsrat

Herr Reiner Fischer, München Vorsitzender, Geschäftsführer einer Unterneh-
mensberatungsgesellschaft
Herr Martin Weigert, Etterzhausen stv. Vorsitzender, Geschäftsführer bei einem Her-
steller analoger Schnittstellenkomponenten für
Kommunikations-, Industrie- und Verbraucherapp-
likationen
Herr Jens Dieter, Obermaiselstein kaufmännischer Angestellter (bis 16. September
2015)
Herr Dr. Christoph Ludwig,
München
Steuerberater (ab 15. Oktober 2015)

Sämtliche Aufsichtsräte sind für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung. die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit (31. Juli 2013) beschließt, bestellt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet. Die Amtszeit von Herrn Dr. Christoph Ludwig endet mit Ablauf der Amtszeit der restlichen Aufsichtsratsmitglieder.

Gewinnverwendung/Gewinnverwendungsvorschlag

Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:

FUR 1
Bilanzgewinn am 1. Januar 2015 (Gewinnvortrag): 14.479.068.03
Jahresüberschuss 2015: 1.423.598,53
Bilanzgewinn am 31. Dezember 2015: 15.902.666.56

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn von EUR 15.902.666,56 auf neue Rechnung vorzutragen.

München, 22. Juni 2016

mic AG

l.

  • Vorstand -

(Claus-Georg Müller)

(Oliver Kolbe)

I
Ξ
Bilanzposten Entwicklung der Anschaffungswerte Entwicklung der Abschreibungen Restbuchwerte
01.01.2015
Antangs-
bestand
Zugänge chungen
Umbu-
Abgänge 31.12.2015
Endstand
bestand
01.01.2015
Antangs-
des Geschäfts-
Abschreibungen
jahres
Umbu-
chungen
Abgänge Endstand
31.12.2015
31.12.2015
Stand am
31.12.2014
Stand am
EUR EUR
B
EJR. EUR ic
Tu
EUR EUR EJR EUR EJR. นี
มี
EJR
EJ
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Recite und Werte sowie Lizenzen an
Entgettlich erworbene Konzessionen,
solchen Rechten und Werten 40.141,86 8.227.75 8
O
8
OO
48 369,61 17.559,07 6.219,00 8,00 8g 23.778,07 24.591.54 22.582.79
40.141.86 8.227.75 o.o 0.00 48 369,61 17559,07 6.219.00 8i
S.o 23.778.07 24.591,54 22.582.79
II. Sachaniagen
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
109.754.28 19,202,10 8 83 128.956,38 83.623,28 16,723,10 0,00 o
o
100.546,38 28.410,00 25.931,00
109.754,28 19,202,10 $\frac{1}{200}$ ချွံ 128.956,38 83.823.28 16.723.10 8
9
1
$\frac{1}{2}$ 100.546.38 28.410,00 25.931.00
III. Finanzanlagen

$\sum_{i=1}^{n}$

Ausleitungen an verbundene Unternehmen
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen
1. Antelle an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
2.847.184,08 31784.478,39 5758.973,00
9.669.778,88 4.993.419,50
8
$-212.871.87$
$-25.000,00$
275.000,00 1.643.771,36 36.174.680,03
0,00 2.822.184,08
743.000,00 13.707 326,51
5.102.987,39
0,00
40.699,00
888
000
888
000
ខ្លួខ្លួ 102.987,39
800
40.699,00
31.071.692,64
13.707.326,51
2.761.485,08
9.669.778,88
2.806.485.08
26.681.491,00
Wertpapiere des Anlagevermögens
ein Beteiligungsverhältnis besteht
355.628,56
14,980,68
8
0
0
15.922,42 -37.128,13
8
O
)
၁၀၀
၁၀
334.422,85
14.980,68
291.100,15
14.979,68
88
0
88
00
8 8
8 8
291.100,15
14,979,68
43.322,70 64.528 41
$\frac{8}{1}$
44.672.050.59 10.768.314.92 0,00 2,386,771,36 53.053.594,15 5.449.766,22 80 8
0.0
0,00 5.449.766.22 47.603.827.93 39.222.284.37

0,00 5.574,090,67 47,656,829,47 39.270,798,16

$0.00$

22.942.10

0,00 2.386.771.36 53.230.920,14 5.551.148,57

44.821.946,73 10.795.744,77

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

An die mic AG

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der mic AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beach-

tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen der Gesellschaft im Anhang im Abschnitt "Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" hin. Dort wird ausgeführt, dass nach der vorliegenden Unternehmensplanung zukünftig ausreichend finanzielle Mittel für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes der Gesellschaft zur Verfügung stehen werden, so dass bei der Bilanzierung und Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen ist.

Düsseldorf, den 22. Juni 2016

RSM Verhülsdonk GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Grote Wirkschaftsprüfer

Weyers Wirtschaftsprüfer

Allgemeine Auftragsbedingungen

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

vom 1. Januar 2002

1. Geltungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschafts-
prüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden
zusammenfassend "Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden
Prüfungen, Ber ist.

(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch
zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem
Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die
Bestimmungen der nachste

2. Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebs-
wirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbs-
besch

(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen
hinzuweisen.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch
ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages
notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen
Vorgän

(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die
Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte
und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unab-
hängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftli

6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers

Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom
Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe,
Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und
Kostenberec

7. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt

∾........
Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9)
nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu
Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer
zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.

8. Mängelbeseitigung

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf
Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der
Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verl

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber
unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die
nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines
Jahr

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtscha

9. Haftung

(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungs-
beschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.

Haftung bei Fahrlässigkeit, Einzelner Schadensfall

Falls weber Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfrall besteht, ist die Halftung des Wirtschaftsprüfters für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Ges

(3) Ausschlußfristen

Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von
einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte
von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis
erlangt hat, sp

Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit
gesetzlicher Haftungsbeschränkung.

10 Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge

(1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den
Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen
Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung
nicht stattfindet, d Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten
Wortlaut zulässig.

(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtsch

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen.
Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, als auch irchtig und vollständig zugrunde zu lege

(2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der
Auftraggeber

Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die
nde Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden laufende Tätigkeiten:

  • a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Ausantenlung der annesverenstandingen für Sowie der Vermögensteuerer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuerer Märungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber
    Vermögensteuerer Märungen, und zwar auf Grund der vom Auft
  • b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
    unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden $c)$
  • untwickung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
    Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern d)
  • Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der e) unter a) genannten Steuern.

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.

(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein
Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher
Vereinbarungen die unter Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.

(5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und
Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer,
sonstigen Steuern und Abgaben erfolg Auftrages. Dies gilt auch für

  • a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf
    dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
  • die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der
    Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen und
  • under beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit
    Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung,
    Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters,
    Betriebsveräußerung, Liquidation und d c)

(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betr übernommen.

12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich entbindet.

(2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige
schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit
Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

(3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene
Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer
angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm
nach Nr. 3 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer
zur fri Gebrauch macht.

14. Vergütung

(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren-oder
Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die
Umsatzsteuer-wird-zusätzlich-berechnet Er-kann-angemessene-Vorschüsse eine auszubiert um zusauzuri beiseinen auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner
Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.
Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtsch

(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf
Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen zulässig.

15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der
Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst
angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten
Schriftwechselzehn Jahreauf.

(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen
herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem
oder für diesen e

16. Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.