Skip to main content

AI assistant

Sign in to chat with this filing

The assistant answers questions, extracts KPIs, and summarises risk factors directly from the filing text.

Paul Hartmann AG Audit Report / Information 2019

Feb 17, 2021

5442_rns_2021-02-17_965f65ac-ad4e-408c-bfbf-198a1295e250.html

Audit Report / Information

Open in viewer

Opens in your device viewer

Publication

Hartmann AG

Leer

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Hartmann AG, Leer

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Hartmann AG, Leer, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Hartmann AG, Leer, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Hamburg, den 30. Juni 2020

**Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Christian Dinter, Wirtschaftsprüfer

Dr. Jan Fürwentsches, Wirtschaftsprüfer

Konzernlagebericht der Hartmann AG für das Geschäftsjahr 2019

1 Die Hartmann AG

1.1 Geschäftsmodell der Hartmann AG

Die Hartmann AG, als Mutterunternehmen des Hartmann-Konzerns, agiert als Management-Holding und ist für die Bereiche Strategie, Investition und Finanzierung sowie Risikomanagement verantwortlich.

Die Unternehmen des Hartmann-Konzerns sind international renommierte Anbieter von maritimen Dienstleistungen und beschäftigen im Jahr 2019 durchschnittlich 2.191 Mitarbeiter. Mit Gesellschaften in Deutschland, Zypern, Singapur, den USA, den Philippinen, Polen und den Niederlanden ist der Hartmann-Konzern weltweit tätig und deckt dabei alle wesentlichen Stufen der Wertschöpfungskette in der Seeschifffahrt ab. Die Hartmann-Gruppe umfasst weitere Gesellschaften, die im Besitz der Eigentümer-Familie stehen, d.h. auch Gesellschaften, die nicht im Hartmann-Konzern berücksichtigt werden.

Die strategische Ausrichtung des Hartmann-Konzerns basiert auf folgenden Grundpfeilern:

• Möglichst mehrheitliches Eigentum an den Schiffen (Ship Owning)

Auf der Basis der gesellschaftsrechtlichen und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen beherrscht die Hartmann AG 58 Schiffsgesellschaften; an weiteren zwei Schiffsgesellschaften ist sie maßgeblich beteiligt. Dadurch wird sichergestellt, dass erwirtschaftete Überschüsse der Schiffe im Konzern verbleiben. Dies ist ein wichtiger Faktor für die Innenfinanzierungskraft des Konzerns und damit für die Realisierung von Neuinvestitionen. Alle Schiffe der Hartmann AG werden durch konzerneigene Bereederungsgesellschaften technisch betreut (Ship Management).

• Diversifizierte Schiffsflotte

Die Geschichte der Handelsschifffahrt ist seit jeher von ausgeprägten Zyklen gekennzeichnet. Die nicht nur hohe, sondern unvorhersehbare Volatilität sowie die starke Abhängigkeit der Schifffahrtsmärkte von exogenen, unbeeinflussbaren Faktoren, machen es daher notwendig, strategische Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Die Analyse der Schifffahrtsmärkte zeigt, dass die zyklischen Bewegungen in jedem Teilmarkt sowohl unterschiedlich stark ausgeprägt sind, als auch unterschiedlich lange dauern. Daher ist eine möglichst breit diversifizierte Flotte ein angemessenes Mittel, um die zyklischen Auswirkungen zu begrenzen. Der Konzern ist direkt oder über assoziierte Unternehmen in den Segmenten Bulk Carrier, Multi-Purpose-Schiffe, Cement Carrier, Container-Schiffe und Gastanker tätig.

• Direkter Zugang zur Ladung (Commercial Management)

Die Befrachtung sowohl der eigenen Schiffe, als auch der Schiffe Dritter erfolgt fast ausnahmslos über konzerneigene, spezialisierte Befrachtungsgesellschaften. Damit besteht ein direkter Kundenzugang und die Abhängigkeit von externen Parteien, z.B. Befrachtungsmaklern, wird minimiert.

• Eigene Aus- und Fortbildung der Seeleute

Den Kunden des Hartmann-Konzerns soll der bestmögliche Service angeboten werden. Dies ist nur möglich, wenn nicht nur das technische und kommerzielle Management durch eigene Mitarbeiter erfolgt, sondern wenn auch die Qualität der Schiffsbesatzungen (Crewing) sichergestellt werden kann. Die Hartmann-Gruppe legt daher viel Wert auf die Aus- und Fortbildung der Seeleute.

Durch das Eigentum an den Schiffen sowie das eigene technische und kommerzielle Management, verbunden mit der hohen Qualität der Crew, bestimmt der Hartmann-Konzern die einzelnen Stufen der Wertschöpfungskette und kann dadurch ihren Kunden den bestmöglichen Service anbieten.

1.2 Unternehmenssteuerung

Der Erfolg der Hartmann AG ist an den Erfolg der jeweiligen Konzerngesellschaften gekoppelt. Aus diesem Grund erfolgt die Unternehmenssteuerung auf Ebene des Hartmann-Konzerns. Diese erfolgt im Wesentlichen auf der Basis der finanziellen Leistungsindikatoren Umsatzerlöse, EBITDA und Cashflow auf Ebene der Bulk Carrier, Multi-Purpose-Schiffe, Cement Carrier, Container-Schiffe und Gastanker. Die Umsatzerlöse umfassen dabei sämtliche Zeitcharter-, Bareboatcharter- und Poolerlöse. Im Falle von Reise-/Spotchartern erfolgt eine Umrechnung auf Zeitcharterbasis (sog. TCE: Time Charter Equivalent). Das EBITDA setzt sich aus dem EBIT zzgl. Abschreibungen und Ergebnis aus assoziierten Unternehmen zusammen. Der wichtigste Liquiditäts-Leistungsindikator ist der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit. Er beinhaltet die Zahlungsflüsse aus der operativen Tätigkeit unter Berücksichtigung der gezahlten Zinsen.

Die Überwachung der Planungsannahmen erfolgt in eigener Verantwortung durch den Vorstand und in regelmäßiger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat. Grundlage der Überwachung ist ein Business-Intelligence-System, das täglich die Steuerungsgrößen der wesentlichen Gesellschaften aktualisiert und u.a. in Form von Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Bilanzen transparent darstellt. Hierdurch können Abweichungen frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Ein wichtiger Schwerpunkt der Unternehmenssteuerung ist dabei die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen aus den diversen Vereinbarungen mit den größten finanzierenden Parteien des Konzerns.

1.3 Strategie und Ziele

Die Hartmann AG ist von den Vorzügen eines Familienunternehmens überzeugt. Die Strategie basiert daher auf der Grundlage, dass die Anteile an der Konzernobergesellschaft langfristig bei der Inhaberfamilie verbleiben.

Unabhängig davon reagiert die Hartmann AG selbstverständlich auf das seit der Finanzkrise 2008 veränderte Schiffsfinanzierungsumfeld. Die seitdem schwächeren Märkte verändern das Umfeld ebenso wie strengere Finanzierungsbedingungen und eine abnehmende Zahl von schiffsfinanzierenden Banken. Die Hartmann-Gruppe profitiert von der klaren Inhaberstruktur, die schnelle und flexible Entscheidungen ermöglicht. Das Gleiche gilt für die Aufstellung des Konzernabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, seit dem Jahr 2014. Damit wurde zugleich auch eine wesentliche Voraussetzung erfüllt, um zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls Optionen am Kapitalmarkt wahrnehmen zu können.

Die Grundzüge des unter 1.1 aufgeführten Geschäftsmodells bestimmen die Strategie und die langfristigen Ziele der Hartmann AG. So wird es auch zukünftig bei Neuinvestitionen von wesentlicher Bedeutung sein, die Balance einer diversifizierten Flotte grundsätzlich ebenso zu erhalten, wie die konzerneigene technische und kommerzielle Betreuung der Schiffsgesellschaften. Nach Einschätzung des Vorstands reduziert die bereits erfolgte und noch beabsichtigte Veräußerung von Schiffen die Diversifizierung nicht maßgeblich.

Darüber hinaus setzt die Hartmann AG die erfolgreiche Strategie fort, ihre Position gezielt in Märkten zu stärken, in denen dauerhafte und verteidigungsfähige Wettbewerbsvorteile zu erzielen sind. Diese Strategie ist vor allem in Nischenmärkten durchsetzbar, in denen Wettbewerbsvorteile zur Marktpositionierung genutzt werden können, z.B. durch die regionale Konzentration von Teilflotten, der Nutzung von technischem Vorsprung (s. Forschung und Entwicklung) oder durch regulatorische Vorgaben (Vet- tings).

1.4 Forschung und Entwicklung

Als Dienstleistungsunternehmen der Schifffahrt suchen die Unternehmen des Konzerns im Rahmen der technischen und nautischen Inspektionen von Seeschiffen laufend mit und für die Kunden nach neuen Ideen und Lösungen zur technischen Verbesserung.

Aus diesem Antrieb heraus hat der Konzern seit 2012 intensiv an der Entwicklung eines neuen Ethylen- /Ethan-Gastanker-Typs gearbeitet. Durch eine Vielzahl von Optimierungen an der Wasserlinie, dem Schiffsaufbau, an der Ruderanlage und am Propeller, ist es gelungen, den Kraftstoffverbrauch und die Emissionen signifikant zu reduzieren. Ebenso konnte die Sicherheit in extremen Wetterlagen und die Stabilität des Schiffes verbessert werden. Darüber hinaus ist es gelungen, die größten jemals gebauten „Typ C Gastanks" (StarTriLobe) zu entwickeln. Bei gleichen Abmessungen des Schiffes ermöglichen diese ein bis zu 30% höheres Ladungsvolumen als bei den bisher größten gebauten Ethylen-Schiffen. Gemeinsam mit unseren Partnern konnte auf dieser Basis Tanksysteme für Ethylen/Ethan-Schiffe bis zu einer Größe von 36.000 cbm (EcoStar36k) und 85.000 cbm (EcoStar85k) entwickelt werden. Außerdem ist es gelungen, gemeinsam mit dem Hersteller die Hauptmaschine auch für die Verbrennung von Ethan zu modifizieren, so dass neben den üblichen Treibstoffen auch LNG (Liquefied Natural Gas) und Ethan als Brennstoff verwendet werden können. Bei allen drei zwischenzeitlich abgelieferten EcoStar36k-Schiffen konnten die beschriebenen technischen Fortschritte vollständig umgesetzt werden.

Auch bei der Arbeit an neuen Projekten liegt der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Effizienz und der Reduzierung von Emissionen. Die Erfahrungen bei der Entwicklung der EcoStar-Schiffe wurden übernommen und daraus ein ganz neuer Typ eines Volldruck-Gastankers entwickelt. Der so genannte „5000 cbm Svelte Bow Typ“ wurde für einen Energiekonzern maßgeschneidert. Durch den Antrieb mit LPG werden ca. 24% CO2, 95% Rußpartikel und 99% Schwefel weniger an die Umwelt abgegeben. Um die Gewichtsverteilung zu optimieren, wird das Schiff die Aufbauten vorne haben und somit sehr viel weniger Ballastwasser benötigen. Die dadurch erzielte Einsparung beim Brennstoffverbrauch wird im Vergleich zu bestehenden Schiffen bei 30% liegen, wobei der benötigte Brennstoff auch noch umweltfreundlicher ist. Im Jahr 2020 wurden drei Schiffe dieses Typs bestellt, die Ende 2021 abgeliefert werden sollen.

Es wird ferner gemeinsam mit einem amerikanischen Energielieferanten an einem Projekt zum Transport von CNG (Compressed Natural Gas) gearbeitet. Im Gegensatz zu LNG wird hier das Methan unter Druck transportiert. Dabei muss deutlich weniger Energie aufgewendet werden, als bei der Verflüssigung von Methan, um es danach als LNG zu befördern. Die Klassifikationsgesellschaft hat bereits eine grundsätzliche Genehmigung, ein sogenanntes AiP (Approval in Principle) erteilt. Die Schiffe werden das Methan in speziellen Container mit einem Überdruck von 350-400 bar befördern. Dieses Projekt ist schon weit fortgeschritten und könnte nach unserer Einschätzung Ende 2021 umgesetzt werden.

Darüber hinaus ist die Reederei in verschiedenen Arbeitsgruppen zur Entwicklung neuer Antriebsstrategien vertreten. Gemeinsam mit einem führenden Hersteller von Schiffsmotoren wird derzeit ein Ammoniakantrieb entwickelt. Ammoniak kann mit dem Haber-Bosch-Verfahren aus Wasser und Luft mit erneuerbaren Energien klimaneutral hergestellt werden. Erste Tests sind erfolgsversprechend verlaufen und könnten einen Meilenstein in der weltweiten Reduzierung des von Schiffen ausgestoßenen CO2 bedeuten.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

2.1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Nach einem Zuwachs von 3,6% in2018 verlangsamte sich das Wachstumstempo der Weltwirtschaft 2019 auf 2,9%. Die Wachstumsrate des Welthandels verringerte sich noch stärker, von 3,8% in 2018 auf nur noch 0,9% in2019. (International Monetary Fund (IMF), World Economic Outlook, April 2020). Die weltwirtschaftliche Situation war dabei insbesondere vom Handelsstreit zwischen den USA und China sowie wachsender politischer Unsicherheit in zahlreichen Ländern geprägt. Das alles überragende Thema für die kurzfristige Entwicklung der Weltwirtschaft ist jedoch der weltweite Ausbruch der COVID-19-Pandemie im ersten Quartal 2020. Der IMF geht davon aus, dass die Pandemie die schlimmste Rezession seit der Großen Depression in den 1930er Jahren auslöst und prognostiziert einen Rückgang der Weltwirtschaftsleistung um 3,0% in 2020 und ein Wachstum von 5,8% im folgenden Jahr. Der Welthandel soll sogar um 11,0% einbrechen, sich 2021 jedoch wieder um 8,4% erholen.

2.1.2 Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Schifffahrt ist geprägt von starkem Wettbewerb, insbesondere in den Standard-Segmenten (Dry Bulk, Tanker und Container). Der Markt ist stark fragmentiert, mit der Folge, dass selbst die größten Reedereien nur sehr geringe Marktanteile haben. Dies spricht dafür, dass Größe, d.h. die Anzahl der Schiffe kein notwendiges Erfolgskriterium ist. Eine Ausnahme hiervon bildet die Containerschifffahrt, in der einige wenige Linien den Großteil des Weltmarktes beherrschen. Der Konzern ist in verschiedensten Bereichen der Seeschifffahrt aktiv und bietet eine Vielzahl von Leistungen an. Dementsprechend ist die Branchensituation jedes einzelnen Segments separat zu beurteilen.

Dry Bulk: Der führende Indikator für die Marktentwicklung der Trockenfrachter ist der Baltic Exchange Dry Index (BDI). Die langfristige Entwicklung, der abrupte Markteinbruch im Jahr 2008 und der jüngste Abwärtstrend werden in folgender Abbildung deutlich.

In den letzten Jahren waren die Raten im zweiten Halbjahr stets fester als in den ersten sechs Monaten. Diese Saisonalität war 2019 besonders ausgeprägt. Der BDI notierte im zweiten Halbjahr 2019 durchschnittlich doppelt so hoch wie im ersten Halbjahr und erreichte im September mit 2.255 Punkten ein 9-Jahres-Hoch. Der folgende saisonale Abschwung fiel dann jedoch stärker aus als in den Vorjahren und die Auswirkungen von COVID-19 haben die saisonale Erholung des Marktes 2020 verhindert. Der Marktbericht des Verbands Deutscher Reeder (VDR) aus Juni 2020 sieht eine beginnende leichte Erholung, betont jedoch, dass eine dauerhafte Erholung bessere globale Rahmenbedingungen voraussetzt.

Trotz der stark schrumpfenden Weltwirtschaft und der Unsicherheit über die kurz- und mittelfristigen Perspektiven gibt es jedoch in der Seeschifffahrt, und hier insbesondere im Bulkersektor, die Hoffnung, dass die Auswirkungen nicht so negativ und langandauernd sind, wie nach der Finanzkrise 2008. Während 2008 der Nachfrageschock durch ausbleibende Kundenaufträge einherging mit einem historisch hohen Bestand an Bauaufträgen für neue Schiffe, wird in diesem Jahr mit einem Zugang an neuen Schiffen in diesem Sektor von lediglich 2,5% gerechnet. Und auch das gesamte Orderbuch im Dry Bulk-Bereich ist im historischen Kontext sehr niedrig. Die folgende Clarksons-Graphik zeigt diesen Effekt deutlich.

Zusammen mit weiteren angebotsreduzierenden Effekten wie Geschwindigkeitsreduzierungen (-2% in 2020) und Werftzeiten wegen des „Scrubber Retrofittings" erscheint die Angebotsseite also deutlich freundlicher als 2008 und zu dem Nachfrageschock gesellt sich diesmal nicht auch noch der Angebotsschock. Der VDR kommentiert dazu: „Das niedrige Orderbuch könnte dazu führen, dass Angebot und Nachfrage sich wieder annähern." Dennoch ist auch mit weiterem Verlauf des Jahres 2020 mit Indexständen deutlich unterhalb des letzten Jahres zu rechnen.

Für den Hartmann-Konzern ist das Handysize-Segment von besonderer Bedeutung, also Schiffe mit einer Tragfähigkeit von 30-40.000 dwt. Die langfristige Betrachtung des Baltic Exchange Handysize Index (BHSI) zeigt einen sehr ähnlichen Verlauf wie der übergeordnete und allgemeinere BDI.

Auch dieses Segment erholte sich zunächst weiter vom Allzeittief 2016, verzeichnete aber gegen Ende des Jahres 2018 und erneut ab Herbst 2019 ebenfalls einen Abwärtstrend. Im Detail zeigen sich jedoch Unterschiede zum BDI. Während der BDI im ersten Halbjahr 2020 durchschnittlich 56% im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2019 verlor, war es im BHSI „nur" ein Drittel.

Hinzu kommt das im Vergleich zum gesamten Bulkermarkt (s.o.) nochmals deutlich niedrigere Orderbuch von lediglich 4% der fahrenden Flotte im Juni 2020 (Gesamt Bulkermarkt: 8,1%).

Gastanker: Der Gastanker-Markt ist ein Nischenmarkt und erheblich kleiner als der Bulk-Markt. Der Hartmann-Konzern ist im Bereich der Druckgastanker sowie in den semi- und fully-refrigerated-Märkten aktiv, mit Schiffsgrößen bis zu 35.000 cbm (die 35.000 cbm-Schiffe wurden in Q1/2020 verkauft). Die Einnahmen der kleineren von dem Hartmann-Konzern betreuten Schiffe (6.500 cbm bis 8.600 cbm) waren im Jahr 2019 im Durchschnitt relativ stabil und vergleichbar mit denen des Vorjahres (durchschnittlich -2,9%). Die Raten der größeren - und nunmehr verkauften - Einheiten gaben jedoch um durchschnittlich 20% nach.

Im Bereich 5.000 - 20.000 cbm sind im Juni 2020 lediglich 13 Einheiten ausstehend. Das entspricht 3,6% der fahrenden Flotte und spricht für eine stabile Marktumgebung in diesem Kernsegment der Hartmann-Flotte. Der Konzern ist einer der größten Ethylen Transporteure weltweit.

Container: Im Bereich der kleineren Containerschiffe, der sog. Feeder-Tonnage bis 2.800 TEU, in dem der Hartmann-Konzern aktiv ist, war das Jahr 2019 ähnlich schwierig wie die vorangegangenen Jahre seit Beginn der Krise. Der Aufwärtstrend aus 2018 flaute im gleichen Jahr bereits wieder ab und COVID-19 setzte die Märkte dann nochmals unter Druck, so dass die Raten ab Anfang 2020 nochmals zurückgingen, wie die nachfolgende Graphik für 1000 TEU Schiffe zeigt. Der Konzern hat sich dazu entschlossen, sich aus dem Eigentum an Containerschiffen zurückzuziehen. Die verbleibenden Containerschiffe wurden teilweise bereits verkauft. Der Verkauf der verbleibenden Schiffe dieses Segments wird im Laufe des Jahrs 2020 erwartet.

Produktentanker: Der Konzern war insbesondere im Bereich kleinerer Produktentanker bis 50.000 dwt aktiv. Diese Schiffe wurden jedoch Ende 2019, Anfang 2020 verkauft. Entsprechend den Angaben von Clarksons lagen die Ein-Jahres-Zeitcharterraten für dieses Segment 2019 etwa 14% über dem Niveau des Vorjahres: Ein 37.000dwt-Tanker erzielte 2019 durchschnittlich 13.422 USD pro Tag gegenüber 11.585 USD pro Tag 2018; Ein 47-48.000dwt-Tanker erzielte 2019 durchschnittlich 14.682 USD pro Tag, 2018 waren es 13.131 USD je Tag. Beide Segmente konnten im bisherigen Verlauf des Jahres 2020 noch einmal leicht zulegen.

Multi Purpose (MPP): Im MPP-Segment betreibt der Hartmann-Konzern vor allem kleinere Schiffe zwischen 5.000 und 8.000 dwt. Die Einfahrergebnisse waren auch 2019 nicht voll kapitaldienstdeckend.

Allerdings gibt es in diesem Segment kaum noch Neubestellungen. Unter Berücksichtigung der Verschrottungen schrumpft daher seit dem Jahr 2014 das Angebot an MPP-Schiffen Jahr für Jahr. Diese Verknappung des Angebotes könnte bei stabiler Nachfrage langfristig zu einem Anstieg der Einfahrergebnisse führen. Aus strategischen Gründen, und weil sich die Ergebnissituation seit Jahren unbefriedigend darstellt, hat sich der Konzern entschlossen, die Schiffes dieses Segments kurz- oder mittelfristig zu veräußern.

2.2 Geschäftsverlauf

2.2.1 Gesamtaussage des Managements

Das EBITDA (EBIT zzgl. Abschreibungen und Ergebnis aus assoziierten Unternehmen) war 2019 mit 82,5 Mio. € erneut deutlich positiv. Der Rückgang im Vergleich zu 2018 (163,7 Mio. €) beruht auf Verzichten von Banken auf Kreditforderungen nach dem Verkauf von Schiffen, die 2018 in Höhe von 88,9 Mio. € als Sondereffekt aufgetreten sind. Bereinigt um diesen Effekt konnte das EBITDA 2019 im Vergleich zum Vorjahr sogar gesteigert werden. Die im Vergleich zum Vorjahr fast unverändert gebliebenen Zinsen (59,5 Mio. €; Vj: 60,0 Mio. €) konnten damit wiederum voll abgedeckt werden. Im Ergebnis kann der Konzern erneut einen Konzerngewinn in Höhe von 87,4 Mio. € ausweisen.

Auch der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit war 2019 erneut positiv (49,4 Mio. €), er konnte im Vergleich zu 2018 (41,9 Mio. €) leicht gesteigert werden. Die Finanzmittelfonds betragen am Jahresende 67,5 Mio. € im Vergleich zu 53,7 Mio. € im Vorjahr.

Bei der Bewältigung der Schifffahrtskrise hat die Hartmann AG einen entscheidenden Durchbruch erzielen können. Die in den vergangenen Jahren größte schiffsfinanzierende Bank des Konzerns hat die Darlehen der Hartmann AG im Jahr 2019 an einen Investor verkauft. Durch diesen Verkauf entstand die Notwendigkeit, mit dem neuen Investor Einigkeit über eine zukunftssichernde Lösung zu erzielen. Diese Einigung konnte im Herbst 2019 erzielt werden. Die gemeinsame Vereinbarung sieht im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen vor: Ein Teil der Flotte des Konzerns wird mit Schiffshypothekendarlehen neu finanziert und ein anderer Teil wird verkauft. Die Refinanzierung erfolgt zu den üblichen Marktbedingungen (Verschuldungsgrad, Margen etc.), ebenso wie der Verkauf des anderen Teils der Flotte. Sobald die Refinanzierung und die Verkäufe komplett umgesetzt worden sind, verzichtet der Investor auf etwaig überhängende Darlehensteile und damit auch auf die Bedienung von Eventualverbindlichkeiten. Im Ergebnis verbleiben im Konzern weniger, aber dafür deutlich geringer verschuldete Schiffsgesellschaften.

Auf Basis der beschriebenen Maßnahmen wird sich nach Einschätzung des Vorstands die wirtschaftliche Situation des Konzerns erheblich verbessern. Die Auswirkungen der Vereinbarung sind in wesentlichen Teilen bereits in den Konzernabschluss 2019 eingeflossen.

2.2.2 Beschreibung der Flotte

Der Hartmann-Konzern zeichnet sich durch eine breite Diversifikation der Flotte aus. Im Eigentum des Konzerns befinden sich im Jahr 2019 Bulker, Mehrzweckfrachter, Zementfrachter, Containerschiffe, Gastanker und Produktentanker.

Die Reedereien des Konzerns in Deutschland und auf Zypern betreuten Ende 2019 etwa 150 Schiffe im nautischen und technischen Management. Zum Jahresende 2019 befanden sich 58 Schiffe im Besitz des Konzerns, an zwei weiteren ist er maßgeblich beteiligt. Das Durchschnittsalter der vollkonsolidierten Flotte betrug am 31.12.2019 rund 10,7 Jahre.

Die Befrachtungsunternehmen des Konzerns sorgen für die Beschäftigung der eigenen Schiffe, betreuen aber auch Dritttonnage. Sie sorgen für einen Mix aus verschiedenen Beschäftigungsarten: Während ein Teil der Flotte stabile Einnahmen aus Zeitchartern generiert, werden die übrigen Schiffe in einzelnen Reisen oder in Kontrakten mit vereinbarten Frachtmengen (COAs) beschäftigt, die den Schwankungen des Marktes deutlich stärker ausgesetzt sind. Zum Jahresende 2019 war 48% der eigenen Flotte in Zeitcharter beschäftigt (Vj. 47%), während der Rest einzelne Reisen absolvierte.

Ähnlich wie im Vorjahr gehört die überwiegende Anzahl der eigenen Flotte (67%) Erlöspools an (Vj. 66%). Dieser sichert die Einnahmen des einzelnen Schiffs ab und kommt daher insbesondere bei Schiffen zur Anwendung, die auf Basis von Reisechartern beschäftigt werden. Aber auch viele der in Zeitcharter beschäftigten Schiffe gehören einem Einnahme-Pool an. Die Zusammenfassung mehrerer Schiffe zu Einnahme-Pools hilft dabei, die in der Schifffahrt traditionell starken Marktschwankungen abzuschwächen und stellt daher auch ein Instrument zur Risikominimierung dar.

2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Ertragslage

Auch 2019 entwickelte sich die Ertragslage in den einzelnen Segmenten unterschiedlich. Die Bulker konnten sich weiter vom Allzeittief aus 2016 erholen und notierten im Herbst auf einem 8-Jahres-Hoch, bevor die Raten stark zurückfielen. MPPs und Produktentanker entwickelten sich im Jahresverlauf besser als 2018, während die Raten der Gastanker, und hier insbesondere jene der größeren Einheiten, schwächer als im Vorjahr notierten.

Der Konzernumsatz betrug im Berichtsjahr 340,0 Mio. € (Vj. 365,4 Mio. €), was einem Rückgang um 25,4 Mio. € bzw. rund 7,0 % entspricht. Hauptgrund für die Veränderung war die veränderte Bilanzierung nach IFRS 16. Aus diesem Grund wurden zum einen 19,1 Mio. € geringere Umsatzerlöse ausgewiesen. Die verbleibende Differenz in Höhe von 6,3 Mio. € entstand im Wesentlichen durch den Verkauf von Schiffen, deren Abgang nicht vollständig durch die leicht besseren Märkte wettgemacht werden konnten.

Die Schiffsbetriebskosten waren in der fahrenden Flotte stabil, gingen jedoch wegen des Verkaufs von Schiffen insgesamt zurück. Das Bruttoergebnis i.H.v. 110,3 Mio. € (Vorjahr: 123,6 Mio. €) unterscheidet sich im Wesentlichen also durch die veränderte IFRS 16-Bilanzierung vom Bruttoergebnis des Vorjahrs.

Die sonstigen betrieblichen Erträge des Vorjahres enthielten Sondereffekte aus Forderungsverzichten der Banken i.H.v. 88,9 Mio. €, so dass sich unter Berücksichtigung dieses Einmaleffekts die sonstigen betrieblichen Erträge 2019 stabil zeigten (17,8 Mio. € vs. 15,2 Mio. € bereinigt 2018). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind zurückgegangen (19,5 Mio. € vs. 36,6 Mio. € 2018), vor allem wegen geringerer Verluste aus der Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und geringerer Währungskursverluste. Unter Berücksichtigung des größten Einmaleffekts des Vorjahrs (88,9 Mio. €, s.o.) hat sich das EBITDA (82,5 Mio. €, Vorjahr 163,7 Mio. €) demnach positiv entwickelt.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen enthalten neben den planmäßigen Abschreibungen (53,3 Mio. €; Vorjahr 62,7 Mio. €) vor allem außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 218,1 Mio. €, die aus Marktwertanpassungen bei Schiffsgesellschaften resultieren. Das übrige Finanzergebnis beinhaltet im Wesentlichen positive Effekte in Höhe von 337,0 Mio. € aus der Vereinbarung mit dem Investor, welcher die Darlehen der ehemaligen finanzierenden Bank übernommen hat und dem damit verbundenen erwarteten Darlehensverzicht.

Hauptursache für den Konzerngewinn i.H.v. 87,4 Mio. € sind die nicht zahlungswirksamen 337,0 Mio. € aus dem übrigen Finanzergebnis, denen jedoch ebenfalls nicht auszahlungswirksame Abschreibungen i.H.v. 271,4 Mio. € gegenüberstehen.

Für 2020 rechnen wir aufgrund der COVID-19-Pandemie mit einer schwächeren Ertragslage. In den ersten vier Monaten des Jahres waren die Einnahmen um 11% rückläufig. Im weiteren Jahresverlauf rechnen wir einer leichten Markterholung, so dass sich die Umsatzverluste in einer Größenordnung von 5%-10% bewegen könnten.

Finanzlage

Die Finanzierung des Hartmann-Konzerns erfolgt neben Eigenkapital vor allem durch die Gewährung von Fremdkapital, welches vor allem der Finanzierung der in der Flotte fahrenden Seeschiffe dient.

Deutlich mehr als die Hälfte der Finanzschulden des Hartmann-Konzerns entfällt dabei lediglich auf einen Kreditgeber.

Innerhalb der Konzernkapitalflussrechnung ist der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit eine besonders wichtige Steuerungsgröße. Er gibt das operative Ergebnis der Unternehmenstätigkeit unter Berücksichtigung der gezahlten Zinsen wieder und ist damit ein wichtiger Indikator für die Fähigkeit, vorhandene Finanzschulden zu tilgen und Investitionen durchführen zu können. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2019 49,4 Mio. € (Vj. 41,9 Mio. €). Berücksichtigt sind dabei gezahlte Zinsen in Höhe von 52,8 Mio. €. Trotz der oben beschriebenen negativen Einflüsse durch COVID-19 erwartet das Management auch im Jahr 2020 einen positiven betrieblichen Cashflow. Eine konkrete Prognose ist jedoch wegen der derzeitigen erheblichen Unsicherheiten hinsichtlich des weiteren Jahresverlaufs nicht möglich.

Zusätzlich zu dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit (49,4 Mio. €) haben die Einzahlungen aus dem Verkauf von Seeschiffen (58,5 Mio. €) den Konzern in die Lage versetzt, die Finanzschulden um 81,0 Mio. € zu reduzieren.

Die Finanzmittelfonds lagen am Stichtag mit 67,5 Mio. € um 13,8 Mio. € höher als im Vorjahr.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat sich um 86,2 Mio. € auf 1.243,6 Mio. € erhöht. Die derivativen Finanzinstrumente in Höhe von 336,5 Mio. € (Vorjahr 1,5 Mio. €) bilden die finanziellen Effekte der Vereinbarung mit dem Investor und hier insbesondere die erwartete Reduzierung der Darlehensverbindlichkeiten ab. Ebenfalls Teil der genannten Vereinbarung ist der Verkauf eines Teils der Flotte. Daher werden zum Bilanzstichtag 233,0 Mio. € an Vermögenswerten zur Veräußerung gehalten (Vorjahr 22,3 Mio. €).

Ausgehend von den Erläuterungen zur Ertragslage zeigt sich, dass der Hartmann-Konzern derzeit nicht in der Lage ist, den alterungsbedingten Werteverzehr der Schiffe in voller Höhe am Markt zu verdienen. Dies ist einer der Gründe für die nachhaltige Umstrukturierung der Flotte, die nach dem Ende dieses Prozesses zwar kleiner sein wird, aber auch deutlich geringere Verbindlichkeiten aufweisen wird. Bedingt durch das positive Konzernergebnis sowie durch Fremdwährungseffekte ist das Eigenkapital zum Bilanzstichtag mit 51,4 Mio. € erstmalig seit Jahren wieder positiv.

Das langfristige Ziel ist es, über einen angemessenen Finanzierungs-Mix eine Diversifikation der Kapitalgeber zu erreichen. In welchem Umfang, mit welchen Instrumenten und wann Kapitalmarktinstrumente in Anspruch genommen werden, ist stark vom Marktumfeld der Schifffahrt abhängig und heute noch nicht konkret absehbar.

3 Prognosebericht

3.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

"The world has changed dramatically in the three months since our last World Economic Outlook update on the global economy." So beginnt der World Economic Outlook des IMF von April 2020. COVID- 19 hat alle früheren Prognosen zur Makulatur erklärt. Der IMF erwartet größere wirtschaftliche Auswirkungen als nach der Finanzkrise 2008 und rechnet mit der schlimmsten Rezession seit der Großen Depression vor fast 100 Jahren. Dementsprechend dramatisch wurden die Prognosen zum Wirtschaftswachstum nach unten korrigiert. Statt mit einem Wachstum von 3,3% noch im Januar 2020 erwartet der IMF nun ein Schrumpfen der Weltwirtschaft um 3,3% in 2020. Die Erholung soll dann 2021 mit einem Wachstum von 5,8% einsetzen.

Noch deutlicher als die Weltwirtschaft insgesamt soll der Welthandel einbrechen. Nach einem Wachstum von 0,9% 2019 hatte der IMF im Januar ein Wachstum von 2% für 2020 prognostiziert. Nunmehr geht man von einem Schrumpfen des Welthandels von 11% in 2020 aus und von einem Wachstum in Höhe von 8,4% im folgenden Jahr.

3.2 Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die oben beschriebenen weltwirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 wirken sich selbstverständlich auch gravierend auf die Seeschifffahrt aus. Clarksons stellt im Juni 2020 ein Schrumpfen der Nachfrage nach Schiffsraum um 2,4% im bisherigen Jahresverlauf fest (April 7,7%). Clarksons geht davon aus, dass der Höhepunkt der Krise in den meisten Ländern überschritten ist und es im Laufe des Jahres, selbst bei Auftreten einer „zweiten Welle", zu Erholungstendenzen kommen sollte. Im Basisszenario prognostiziert Clarksons ein Schrumpfen des seewärtigen Welthandels um 5,6%.

Nach einem Wachstum von 0,4% in 2019 sieht Clarksons im Mai 2020 ein Schrumpfen der für den Konzern wichtigen Dry Bulk-Märkte um 3,9% in diesem Jahr. Dieser Rückgang wäre zwar gravierend, aber sehr viel weniger dramatisch als das vom IMF prognostizierte Schrumpfen des Welthandels um 11%. Das Wachstum verläuft in diesem Szenario mit 5,5% in 2021 dann ähnlich stark wie die Erholung des Welthandels insgesamt (5,8% laut IMF). Ein weiterer Faktor, der die Auswirkungen der Pandemie - hoffentlich - beherrschbarer macht, ist das historisch niedrige Orderbuch (s.a. 2.1.2 Branchenbezogene Rahmenbedingungen). Damit stellt sich die Situation möglicherweise nicht so einschneidend wie 2008 dar, als sich zu dem Nachfrageschock noch der Angebotsschock durch die sehr hohe Anzahl von bestellten Schiffen gesellte.

Die Gastankermärkte haben in den ersten vier Monaten des Jahres 2020 um etwa 10% im Vergleich zum Vorjahr nachgegeben. Nicht zuletzt wegen des nun einsetzenden „Hochfahrens" der industriellen Produktion und wegen des sehr begrenzten Flottenwachstums in diesem Markt erwartet das Management steigende Einfahrergebnisse bis zum Jahresende, so dass sich das Minus im Vergleich zum Vorjahr verringern könnte.

Auf eine Prognose der Container-, Produktentanker- und MPP Short Sea-Märkte kann verzichtet werden, weil sich der Konzern von diesen Schiffssegmenten entweder bereits fast vollständig getrennt hat (Container, Produktentanker) oder trennen wird (MPP Short Sea).

Die großen Unterschiede zwischen den prognostizierten globalen Wachstumsraten und denen für die Seeschifffahrt liegt möglicherweise auch in dem unterschiedlichen Erscheinungszeitpunkten der Analysen begründet. Während die Prognosen aus Januar die damals bereits aus China bekannte Pandemie noch negierten, wurden im April - zu Hochzeiten des weltweiten lock-downs - Untergangsszenarien gemalt. Nun, im Juni 2020 und im Zeichen der Lockerung von COVID-19-Maßnahmen, scheint sich die Meinung durchzusetzen, dass die Auswirkungen der Pandemie zwar gravierend, aber möglicherweise nicht so katastrophal wie befürchtet sein werden.

3.3 Entwicklung des Hartmann-Konzerns

Die Entwicklung des Hartmann-Konzerns ist in starkem Maße von gesamtwirtschaftlichen und den branchenbezogenen Rahmenbedingungen abhängig. Der Vorstand sieht den Hartmann-Konzern aufgrund seines robusten Geschäftsmodells weiterhin gut in den Schifffahrtsmärkten positioniert. Insbesondere die restrukturierte und diversifizierte Flotte sowie das breite Angebot an Serviceleistungen (Bereederung und Befrachtung) helfen, Schwächen in einzelnen Marktsegmenten abzufedern. Insgesamt erwartet das Management in Bezug auf die wichtigsten Leistungsindikatoren, also EBITDA und operativer Cashflow, 2020 einen durch Schiffsverkäufe bedingten starken Rückgang im Vergleich zu 2019. Die Umsatzerlöse pro Schiff werden leicht zurückgehen. Wie stark dieser COVID-19 bedingte Rückgang ausfallen wird, lässt sich heute aufgrund der volatilen Datenlage noch nicht konkret beurteilen.

4 Risiko- und Chancenbericht

4.1 Risikobericht

4.1.1 Darstellung des Risikomanagementsystems

Die Hartmann AG hat in ihrem Risikomanagementsystem die Instrumente und Maßnahmen zusammengefasst, die es ermöglichen, die wesentlichen Risiken zu erkennen, zu messen, zu steuern und Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Besondere Bedeutung bei den Analysen haben dabei die Marktpreisrisiken und die strategischen Risiken, wie folgendes Schaubild verdeutlicht.

Risiken und Chancen sind mit jeder wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden und sind demnach zwei Seiten einer Medaille. Daher werden in dem strategischen Risikomanagementsystem der Hartmann AG nicht nur Risiken, sondern auch Chancen erfasst (s. auch Chancenbericht Abschnitt 4.2.).

Das Risikomanagementsystem basiert auf historischen Daten der Schifffahrtsmärkte (Einfahrergebnisse, Schiffswerte etc.), sowie allgemeinen wirtschaftlichen Daten (Zinsen, Wechselkurse etc.). In einem ökonometrischen System werden die Basisdaten unter Berücksichtigung von Interdependenzen und Volatilitäten modelliert und anschließend 1.000 Szenarien pro Monat simuliert. Der Langfristigkeit von Schifffahrtszyklen angemessen, werden die Ergebnisse mithilfe von Fan-Charts stets mit einem mindestens fünfjährigen Betrachtungshorizont dargestellt. Letztmalig wurden die Ergebnisse 2014 aktualisiert. Aufgrund der strategischen Ausrichtung und der Langfristigkeit der Zeitreihen halten wir die Ergebnisse nach wie vor für aussagekräftig. Wo es aufgrund aktueller Entwicklungen notwendig ist, nehmen wir weitere Risikobetrachtungen anhand von Sensitivitätsrechnungen vor.

4.1.2 Beschreibung und Bewertung der Risiken

4.1.2.1 Marktpreisrisiken

Risiken aus der Art der Beschäftigung: Grundsätzlich erfolgt die Beschäftigung der Schiffe entweder kurzfristig über den Spotmarkt oder mittel- oder langfristig mit einer Zeitcharter. Beide Arten der Beschäftigung haben Vor- und Nachteile. Es ist dabei abzuwägen, ob die höheren Erlöse im Spotmarkt oder die geringere Volatilität von Zeitchartern zu bevorzugen ist. Die Modelle des Risikomanagementsystems erlauben uns konkrete Aussagen über die Vorteile beider Beschäftigungsarten pro Schiffstyp. Eine weitere Maßnahme zur Risikominimierung ist die Beschäftigung der Flotte in Pools. Zum 31. Dezember 2019 wird 67% der eigenen Flotte in Erlöspools eingesetzt. Hierdurch werden die Einnahmen des einzelnen Schiffs abgesichert. Ein deutlicher Rückgang des - insbesondere von der makroökonomischen Entwicklung abhängigen - Charterratenniveaus hätte dennoch negative Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage.

Risiken aus Zinsänderungen: Zinsänderungsrisiken bestehen durch Schwankungen des variablen Marktzinssatzes. Das Zinsänderungsrisiko des Hartmann-Konzerns besteht überwiegend aus variabel verzinsten Schiffsfinanzierungen. Zur Minimierung dieses Risikos wird ein angemessenes Verhältnis zwischen variablen und festverzinslichen Finanzverbindlichkeiten sichergestellt. Deutliche Erhöhungen der variablen Zinssätze, insbesondere des LIBOR, hätten dennoch negative Auswirkungen auf das Ergebnis des Konzerns. Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken werden Zinssatzswaps eingesetzt. Für zusätzliche Angaben verweisen wir auf die Angaben und Sensitivitätsrechnungen im Konzernanhang unter Abschnitt 9.2 (Marktrisiken).

Risiken aus Wechselkursänderungen: Die nicht kongruente Finanzierung von Schiffsgesellschaften ist der wesentliche Grund für Wechselkursrisiken. Kongruent bedeutet in diesem Zusammenhang, dass bei den Schiffsgesellschaften Einnahmen und Ausgaben auf die gleiche Währung lauten wie die Finanzierung des jeweiligen Schiffes. Basierend auf den Ergebnissen des Risikomanagementsystems wurden die Risiken aus nicht kongruent finanzierten Schiffen weitestgehend eliminiert. Darüber hinaus werden zum Teil Devisentermingeschäfte abgeschlossen, um Kursänderungsrisiken aus Fremdwährungseinnahmen zu minimieren. Für zusätzliche Angaben verweisen wir auf die Angaben und Sensitivitätsrechnungen im Konzernanhang unter Abschnitt 9.2 (Marktrisiken).

Risiken aus niedrigen Schiffswerten: Nicht nur die Einfahrergebnisse der Schiffe bewegen sich in Zyklen, sondern auch die Schiffswerte. Derzeit befinden sich die Schiffswerte in den meisten Segmenten auf einem niedrigen Niveau, wobei derzeit spürbare Erholungstendenzen erkennbar sind. Sollten sich die Schifffahrtsmärkte zukünftig deutlich schwächer entwickeln als erwartet, könnten weitere Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen notwendig werden. Dies wiederum hätte negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns. Die Wertansätze unserer fahrenden Flotte werden regelmäßig überwacht und frühzeitig Kosten/Nutzen-Analysen zur weiteren Beschäftigung durchgeführt. Zugleich unterliegt jede Investitionsentscheidung einer Rentabilitätsprüfung.

4.1.2.2 Adressausfallrisiken

Das Ausfallrisiko bezieht sich auf das Risiko, dass Vertragspartner ihre Verpflichtungen gegenüber dem Hartmann-Konzern nicht oder nicht vollständig erfüllen können. Der Hartmann-Konzern beurteilt die Kreditwürdigkeit der Kunden bzw. Vertragspartner fortlaufend mittels der Auswertung von historischen Geschäftstransaktionen und Zahlungsflüssen. Eine weitere grundlegende Basis für die Beurteilung stellen dabei die im Hartmann-Konzern verfügbaren industriespezifischen Kenntnisse sowie die Reputation des jeweiligen Kunden bzw. Vertragspartners dar. Der Hartmann-Konzern hat zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Forderungsausfällen ein angemessenes Forderungsmanagement mit einer regelmäßigen Überwachung der Debitoren eingerichtet; dies schließt die Altersstruktur der fälligen Forderungen ein. Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns beträgt am Bilanzstichtag 526,3 Mio. €. Dieser Betrag beinhaltet die Buchwerte der in der Konzernbilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte ohne den Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalente. Ausgehend von der bisher erfassten Risikovorsorge und unseres sehr breiten Kundenportfolios schätzen wir eine weitere Belastung der Ertragslage aus dem Adressausfallrisiko als gering ein. Die Differenz im Vergleich zum vorherigen Geschäftsjahr ist hauptsächlich auf das Derivat bezüglich des Restrukturierungsvertrags mit einem wichtigen neuen Kreditgeber (298,5 Mio. €) und die Verbuchung von Forderungen aus Finanzierungsleasing gemäß dem neuen Standard IFRS 16 (153,3 Mio. €) zurückzuführen.

4.1.2.3 Finanzierungsrisiken (inkl. COVID-19-Pandemie)

In den vergangenen Jahren war die Finanzlage des Konzerns von der weiterhin andauernden Schifffahrtskrise geprägt, die seit Ende 2008 eine Verminderung von Charterraten zur Folge hatte. Nach Verhandlungen mit seinen Darlehnsgebern schloss der Konzern mit diesen 2013 ein Rahmenkonzept zur finanziellen Restrukturierung; in der Folge wurde 2015 ein Stillhalteabkommen vereinbart. In einer zweiten finanziellen Restrukturierung wurden 2017 Sanierungsvereinbarungen geschlossen. Die wesentlichen Inhalte der Sanierungsvereinbarungen betreffen die folgenden Maßnahmen. Mit der bedeutendsten finanzierenden Kernbank konnte vereinbart werden, dass das Tilgungsprofil der Schiffshypothekendarlehen auf 22,5 Jahre verlängert wird. Des Weiteren wurden zunächst für die Laufzeit der Sanierungsvereinbarung bis zum 31. Dezember 2019 die Zinsmargen reduziert und Tilgungsstundungsvereinbarungen konnten genutzt werden.

Im April 2019 schloss die bedeutendste Kernbank des Konzerns eine Vereinbarung über den Verkauf eines Teils ihres Schiffskreditportfolios. Dieses Schiffskreditportfolio umfasst die Darlehen des Konzerns und wurde am 9. April 2019 an den Käufer („neuen Kreditgeber") abgetreten. Mit dem neuen Kreditgeber wurden in der Folgezeit intensive Verhandlungen über eine Restrukturierung geführt, die die Sanierungsvereinbarung spätestens zum 31. Dezember 2019 ablösen sollte. Am 29. November 2019 wurde eine entsprechende Vereinbarung zur Restrukturierung des übertragenen Schiffskreditportfolios zwischen dem neuen Kreditgeber und dem Konzern geschlossen.

Die wesentlichen Elemente der Vereinbarung betreffen den Verkauf eines Teils der Flotte (33 Schiffe) sowie die Refinanzierung einer anderen Teilflotte (17 Schiffe). Weiterhin hat der neue Kreditgeber auf sein Kündigungsrecht zum 31. Dezember 2019 verzichtet und ist bereit, eine verminderte Rückzahlung der Darlehen zu akzeptieren und den Konzern nach Abschluss des Prozesses vollständig von ihren Verpflichtungen zu entbinden. Die Kernelemente, vor allem der Verkauf von Schiffen, müssen bis zum 30. September 2021 abgeschlossen sein und ein festgelegter Mindestbetrag muss erzielt werden.

Sollte dieser Mindestbetrag nicht erzielt werden, gewährt der neue Kreditgeber dem Konzern ein Darlehen bis zu einer vertraglich vereinbarten Maximalhöhe mit einer Laufzeit bis zum 15. Februar 2025.

Die Refinanzierung des anderen Teils der Flotte musste bis zum 12. März 2020 mit einem Mindestbetrag für das betreffende Schiffsportfolio abgeschlossen sein. Diese Voraussetzung wurde erfüllt.

Nach erfolgreicher Erfüllung aller vertraglich vereinbarter Voraussetzungen gibt es zukünftig keinerlei weitere Geschäftsbeziehungen zwischen dem neuen Kreditgeber und dem Konzern.

Da der Konzern bislang alle Meilensteine bezüglich des Verkaufs des betroffenen Schiffsportfolios erreicht und den anderen Teil des Schiffsportfolios erfolgreich refinanziert hat (siehe dazu im Detail den Nachtragsbericht im Anhang), werden seitens des Vorstandes derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken gesehen. Sollte die Vereinbarung nicht wie vorgesehen umgesetzt werden können, ergäben sich daraus möglicherweise bestandsgefährdende Risiken. Der Vorstand ist jedoch zuversichtlich, die Vereinbarung auch weiterhin plangemäß bis Ende 2020 umsetzen zu können.

Der Vorstand berücksichtigt auch bedeutende Marktentwicklungen, die nach dem Jahresende eingetreten sind, einschließlich der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Der Vorstand hat die bestehenden und erwarteten Auswirkungen der Pandemie auf die Aktivitäten und die Liquiditätsposition des Konzerns sowie auf den Refinanzierungsprozess und die Einhaltung der Vereinbarung mit dem neuen Kreditgeber berücksichtigt. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung hat der Konzern zum Teil niedrigere Frachtraten, einen leichten Anstieg der Leerlaufzeiten sowie einige Betriebsunterbrechungen bei der Lieferung von Ersatzteilen, der Werftarbeit und den Crew-Transporten festgestellt. Des Weiteren wurden die Marktwerte der Schiffe beeinflusst, was den Verkaufsprozess der Schiffe im Rahmen der Vereinbarung sowie die Fähigkeit der Gruppe, die im Darlehensvertrag mit dem neuen Darlehensgeber vorgesehenen LTV-Vereinbarungen zu erfüllen, in Frage stellen könnte.

Weiterhin hat der Konzern seine Kalkulationen bezüglich des Verkaufsprozesses im Hinblick auf die zu erlösenden Verkaufspreise und die damit zusammenhängenden Rückzahlungen auf einen niedrigeren Wert angepasst. In Bezug auf die LTV-Vereinbarung erfüllte der Konzern die Anforderung zum 31. März 2020, aber die Einhaltung zum 30. Juni 2020 ist ungewiss und birgt das Risiko, dass die Vereinbarung gebrochen wird. Das Management ist in Gesprächen mit dem neuen Kreditgeber, um eine Verzichtserklärung für eine mögliche Verletzung bis Ende 2020 zu erhalten. Im Falle der Nichteinhaltung der LTV-Klausel für den neuen Kredit und der Nichterteilung einer Verzichtserklärung bezüglich der Verletzung wird der Konzern zur vorzeitigen Rückzahlung von Krediten verpflichtet sein, um das LTV-Verhältnis auf das vereinbarte Niveau zu senken. Im Juni 2020 zeigte der Markt Anzeichen einer Erholung, wobei der BDI-Index im Vergleich zu den Vormonaten deutlich gestiegen ist. Das Management erwartet, dass sich die Verbesserung der Charterraten bald auf die Marktwerte der Schiffe auswirken wird.

Auf der Grundlage der Prognosen wird erwartet, dass der Konzern über ausreichende Mittel zur Bedienung seiner Verbindlichkeiten verfügen wird. Die Herausforderungen bezüglich der Pandemie werden vom Vorstand als beherrschbar eingeschätzt.

4.1.2.4 Strategische Risiken

Risiken aus der Zusammenstellung der Schiffsflotte: Die gewünschte Diversifikation der Flotte ist nicht zwangsläufig dann erreicht, sobald sich die Flotte aus unterschiedlichen Schiffstypen zusammensetzt. Vielmehr ist es für eine erfolgreiche Diversifikation erforderlich, dass die einzelnen Schiffstypen nicht zu stark positiv korrelieren. Andernfalls würden unterschiedliche Schiffstypen nicht zur Diversifikation bzw. Risikominimierung beitragen. Die Analyse der Abhängigkeiten zwischen verschiedenen Schiffsmärkten ist daher wesentliche Voraussetzung für eine risikominimierende Zusammenstellung der Flotte und nimmt einen wichtigen Teil im Risikomanagement der Hartmann AG ein.

4.1.2.5 Operative und externe Risiken

Risiken aus den politischen und weltwirtschaftlichen Entwicklungen: Mehr als 80% des Welthandels werden über den Seeweg abgewickelt. Daher ist die Entwicklung der Seeschifffahrt stark von der Weltwirtschaft und dem Welthandelsvolumen abhängig. Die aktuelle COVID-19-Pandemie hat zu einem starken Einbruch der Weltwirtschaft geführt und die Unsicherheit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung ist groß. Clarksons prognostiziert einen Rückgang des Seehandels 2020 um 5,6%, während der IMF ein Schrumpfen des Welthandels um 11% sieht. Je negativer sich das weltwirtschaftliche Umfeld entwickelt, desto nachteiliger kann sich das auf die Einfahrergebnisse der Schiffe und damit auf das Ergebnis des Hartmann-Konzerns auswirken.

Risiken aus dem Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage: Nicht nur die Veränderung des Welthandels, also die Nachfrage nach Schiffsraum, hat Einfluss auf das Ergebnis des Hartmann-Konzerns, sondern auch die Größe der Welthandelsflotte, also das Angebot an Schiffsraum. Falls die Flotte in den einzelnen Teilmärkten schneller wächst als die relevante Nachfrage, dann kann sich dies negativ auf die Ergebnissituation des Hartmann-Konzerns auswirken.

Haftungsrisiken sowie Risiken aus Rechtsstreitigkeiten: Der Konzern ist durch seine Tätigkeit in der Schifffahrt den branchenüblichen Risiken zur Haftung und Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt. Hierbei sind regelmäßig kleinere, selten größere, Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Schäden an Schiffen oder Ladung sowie Vertragsstreitigkeiten mit Lieferanten, Kunden, Dienstleistern oder Beratern zu führen. Ebenso ergeben sich aus den verschiedenen Kapitalquellen und Finanzierungsstrukturen, die durch den Konzern genutzt werden, in erster Linie Risiken aus Prospektstreitigkeiten. In den letzten Geschäftsjahren wurden verschiedene gerichtliche und außergerichtliche Ansprüche von Investoren in Schiffsfonds bzw. Schiffen geltend gemacht. Sollten diese nicht erfolgreich verteidigt werden können, können sich hieraus Risiken bis hin zum Arrest von Schiffen ergeben. Des Weiteren würde sich das Ausfallrisiko von Forderungen der Konzernunternehmen gegenüber den betroffenen Schiffsgesellschaften erhöhen. Bisher konnten alle außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren erfolgreich verteidigt werden. Aktuell ist nicht erkennbar, dass ein erhöhtes Risiko aus den vorgetragenen Ansprüchen von Investoren ausgeht bzw. potentielle außergerichtliche oder gerichtliche Verfahren nicht erfolgreich verteidigt werden könnten.

Risiken aus regulatorischen Pflichten: Die regulatorischen Anforderungen an die Schifffahrt wachsen stetig. Neben den allgemein gültigen Anforderungen an den Schiffsbetrieb durch zentrale Regulatoren wie die IMO (Internationale Seeschifffahrts-Organisation) oder Klassifikationsgesellschaften, überprüfen insbesondere in der Tankschifffahrt die großen Energie- und Ölgesellschaften im Rahmen der jährlichen Audits ("Vettings") die Erfüllung ihrer Vorgaben. Sollte es der Hartmann-Konzern nicht mehr wie bisher schaffen, die Vettings mit sehr gutem Erfolg zu absolvieren, dann könnte dies zu erheblichen Einnahmeausfällen bei den Tankern führen. Als risikominimierende Maßnahme ist diesem Zusammenhang die Umstrukturierung der vorher von der Hartmann Schiffahrts GmbH & Co. KG (HSKG) erbrachten operativen Bereederungstätigkeiten auf die separaten Einheiten Hartmann Gas Carrier Germany GmbH & Co. KG (HGCG) sowie Hartmann Dry Cargo Germany GmbH & Co. KG (HDCG) zu sehen.

Abhängig von der weltwirtschaftlichen Entwicklung und der nicht beeinflussbaren volkswirtschaftlichen Parameter kann sich eine andere Bewertung und damit Bedeutung der dargestellten Risiken ergeben.

Organisationsrisiken: Interne organisatorische Abläufe sollen künftig noch besser strukturiert, dokumentiert und kontrolliert werden. In diesem Zusammenhang wurden 2015 gemeinsam mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erste Schritte eingeleitet und eine erste Prüfung durchgeführt. Diese Prüfung hat zu keinerlei Einwendungen geführt.

4.2 Chancenbericht

Chancen aus steigenden Schiffswerten: Die Werte für Second-Hand-Schiffe im Bulkbereich (5 Jahre alte Handysize-Schiffe) liegen aktuell -trotz COVID-19 - 67% über den Tiefstwerten aus 2016. Dennoch befanden sie sich im Juni 2020 noch 31% unterhalb des 15-Jahres-Durchschnitts. Sollten sich die Schiffswerte in den nächsten Jahren wieder den langjährigen Durchschnittswerten annähern, ergäben sich im Anlagevermögen erhebliche stille Reserven.

Chancen aus dem Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage: Ähnliches wie für die Schiffswerte gilt für die Einfahrergebnisse der Schiffe. Sollten Mengen und Entfernungen (Tonnenmeilen) der Transportgüter stärker wachsen als die Flotte in dem jeweiligen Teilsegment, dann spricht vieles dafür, dass die Einfahrergebnisse wieder deutlich ansteigen. Die Einfahrergebnisse von Seeschiffen (gemessen am Clarksons Clarksea Index) liegen im Mai 2020 9% unter dem 15-Jahresdurchschnitt. Sollten die Raten der Schiffe auf die langjährigen Durchschnittswerte ansteigen, dann hätte dies eine positive Umsatz- und Ergebnisauswirkung im zweistelligen Millionenbereich.

Chancen aus dem Zusammenwirken von Einfahrergebnissen und Marktpreisen für Seeschiffe: Mit Hilfe der Analyse historischer Zeitreihen lassen sich Zusammenhänge zwischen der Entwicklung der Einfahrergebnisse einerseits und der Entwicklung von Marktpreisen für Seeschiffe andererseits herstellen. Die Kenntnis dieser Zusammenhänge, ausgedrückt in Sensitivitäten und Halbwertszeiten, ermöglicht Prognosen darüber, wie und in welchem Abstand sich die Schiffswerte in Folge von Einfahrergebnissen verändern. Wenn es um den richtigen Zeitpunkt für den Kauf oder Verkauf von Schiffen geht, können diese Kenntnisse von erheblichem Vorteil sein.

Chancen aus den politischen und weltwirtschaftlichen Entwicklungen: Durch die große Abhängigkeit der Schifffahrt von weltwirtschaftlichen Entwicklungen und Warenströmen ergeben sich Chancen, wenn die Wachstumsraten höher ausfallen, als vom IMF prognostiziert. Des Weiteren ergeben sich Chancen, wenn zwar die Wachstumsraten wie prognostiziert eintreffen, sich aber die Warenströme verändern. Wenn die gleichen Mengen über eine größere Entfernung transportiert werden müssen, ergibt sich aus der Multiplikation von Mengen in Tonnen mal Entfernungsmeilen eine höhere Anzahl von sogenannten Tonnenmeilen und damit an benötigtem Schiffsraum. Kurzfristig den größten positiven Einfluss hätte eine schnellere und stärkere Erholung der Weltwirtschaft von der COVID-19-Pandemie.

Chancen aus langjährigen und direkten Kundenbeziehungen: Die Befrachtungsunternehmen des Hartmann-Konzerns arbeiten teilweise schon seit vielen Jahren mit den gleichen Kunden zusammen. Dieser direkte und vertrauensvolle Kundenkontakt kann die Vergabe von Transportaufträgen dieser Kunden zugunsten des Hartmann-Konzerns positiv beeinflussen und damit die Auslastung der eigenen Flotte möglicherweise deutlich verbessern.

Chancen aus innovativen Schiffsentwicklungen: Die durch den Konzern entwickelten Neubauten von Gastankern (s. Forschung und Entwicklung) haben dem Konzern die Chance eröffnet, an dem sich stark veränderten Handel mit Ethan zur petrochemischen Produktion oder zur Energiegewinnung überproportional zu partizipieren. Im Jahr 2014 konnten zwei große Ausschreibungen für langfristige Zeitcharter-Verträge (10 Jahre plus 5 Jahre) zum Transport von Ethan aus den USA nach Europa bzw. Asien gewonnen werden. Das Gesamtkonzept aus Ökonomie, Innovation und Ökologie der neuen Schiffe, gepaart mit dem seit Jahrzehnten unter Beweis gestellten Know-how des Konzerns im Gasmarkt sowie die teilweise seit Jahrzehnten existierenden Kundenbeziehungen waren hierbei die entscheidenden Vorteile gegenüber den Wettbewerbern. Mit verschiedenen langjährigen Kunden sowie möglichen Kapitalgebern laufen Gespräche zum weiteren Ausbau dieses Geschäftsfelds.

Chancen aus regulatorischen Pflichten: Seit Jahren sind die erforderlichen Strukturen zur Erkennung und Umsetzung sämtlicher Regularien (s. Risiken aus regulatorischen Pflichten) in den Bereederungs- Gesellschaften des Hartmann-Konzerns implementiert. Insbesondere werden seit Jahren die einmal jährlich durchgeführten Vettings mit besten Ergebnissen bestanden. Durch Erfüllung dieser Regularien werden einige Teilmärkte der Schifffahrt überhaupt erst zugänglich und bieten somit zusätzliche Ertragschancen, die anderen Wettbewerbern durch die hohen Eintrittsbarrieren verwehrt bleiben.

4.3 Gesamtaussage des Managements zum Risiko- und Chancenbericht

Die Risiken aus den politischen und weltwirtschaftlichen Entwicklungen, dem Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage mit den daraus folgenden negativen Auswirkungen auf die Ergebnissituation sowie die Risiken aus niedrigen Schiffswerten mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Vermögens- und Liquiditätslage sind die gravierendsten Risiken im Hinblick auf den Fortbestand des Konzerns. Gleichzeitig entstehen aus diesen Risiken aber auch die größten Chancen. Zwar sind im Zusammenhang mit COVID-19 die Unsicherheiten über die weitere weltwirtschaftliche Entwicklung so groß, wie schon lange nicht mehr. Das Management hält es jedoch für möglich, dass in den meisten Segmenten der Seeschifffahrt die Pandemie bedingte Bodenbildung erreicht ist. Gleichwohl die Risiken hoch sind, schätzen wir die Chancen aus einer zyklischen Erholung der Schifffahrtskonjunktur höher ein.

Leer, 30. Juni 2020

Dr. Niels Hartmann

Michael Hoppe

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

Konzernanhang 31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
--- --- --- ---
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 7.1 54.764 1.033.003
Seeschiffe 7.2 300.199.572 970.128.296
Sonstige Sachanlagen 7.3 22.548.763 23.811.525
Nutzungsrechte 7.4 32.184.692 0
Anteile an assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen 7.5 1.023.188 1.752.866
Ausleihungen 7.7 135.088 126.060
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 7.8 4.868 4.773
Derivative Finanzinstrumente 7.9 37.993.945 1.125.521
Forderungen aus Finanzierungsleasing 7.10 147.251.226 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 7.11 5.657.094 6.774.508
Vertragsvermögenswerte 7.15 230.182 0
Aktive latente Steuern 7.13 33.416.011 31.022.144
Summe langfristige Vermögenswerte 580.699.393 1.035.778.694
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 7.14 13.158.081 13.102.943
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 7.8 27.994.127 26.422.448
Steuerforderungen 417.870 362.252
Derivative Finanzinstrumente 7.9 298.540.603 340.990
Forderungen aus Finanzierungsleasing 7.10 6.077.621 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 7.11 463.135 403.762
Vertragsvermögenswerte 7.15 1.819.481 923.790
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte 7.12 5.023.380 4.056.397
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 7.16 76.390.297 53.748.343
Summe kurzfristige Vermögenswerte 429.884.595 99.360.925
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte 7.17 233.021.533 22.264.909
SUMME AKTIVA 1.243.605.521 1.157.404.528

PASSIVA

31.12.2019 31.12.2018
Konzernanhang EUR EUR
--- --- --- ---
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 7.18 3.000.000 3.000.000
Kapitalrücklage 7.18 432.700 432.700
Sonstige Rücklagen 7.19 47.919.540 -77.147.997
Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbarer Anteil am Eigenkapital 51.352.240 -73.715.297
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 0 153.168
Summe Eigenkapital 51.352.240 -73.562.129
Langfristige Schulden
Finanzschulden 7.21 149.395.315 326.583.609
Leasingverbindlichkeiten 7.22 150.860.487 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 7.23 33.751.371 40.873.594
Nicht beherrschende Kapitalanteile Dritter 7.24 6.141.522 5.922.910
Passive latente Steuern 7.13 63.753.242 42.545.937
Summe langfristige Schulden 403.901.937 415.926.050
Kurzfristige Schulden
Finanzschulden 7.21 688.881.299 739.611.988
Leasingverbindlichkeiten 7.22 9.921.093 0
Derivative Finanzinstrumente 7.9 740.815 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 7.23 76.304.500 60.060.174
Vertragsverbindlichkeiten 7.15 2.947.656 1.160.022
Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten 5.267.158 12.924.321
Steuerschulden 4.288.823 1.284.102
Summe kurzfristige Schulden 788.351.344 815.040.607
SUMME PASSIVA 1.243.605.521 1.157.404.528

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

Konzernanhang 2019 2018
EUR EUR
--- --- --- ---
Umsatzerlöse 6.1 339.953.287 365.444.649
Schiffsbetriebskosten 6.2 -229.629.703 -241.839.572
Bruttoergebnis aus dem Schiffsbetrieb 110.323.584 123.605.077
Allgemeine Verwaltungskosten 6.3 -24.333.506 -26.171.884
Wertminderungen auf finanzielle Vermögensgegenstände und Vertragsvermögenswerte 6.4 -1.742.840 -1.171.224
Sonstige betriebliche Erträge 6.5 17.812.033 104.051.980
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.6 -19.511.450 -36.624.838
EBITDA (Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen) 82.547.821 163.689.110
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 6.7 -271.354.088 -76.342.122
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 1.052.406 96.587
EBIT (Ergebnis vor Steuern und Zinsen) -187.753.861 87.443.575
Finanzierungsaufwendungen 6.8 -59.501.659 -59.956.922
Ergebnis aus Zeitwertänderungen derivativer Finanzinstrumente 6.8 334.671.520 0
Zinserträge aus Finanzierungsleasing 6.8 15.446.310 0
Ergebnis aus Wertänderungen von nicht beherrschenden Kapitalanteilen Dritter 6.9 -218.613 -590.533
Übriges Finanzergebnis 6.8 571.557 3.059.851
Ergebnis vor Steuern 103.215.254 29.955.971
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 6.10 -15.835.967 978.932
Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen 87.379.287 30.934.903
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0
Konzernergebnis 87.379.287 30.934.903
davon entfallen auf
Anteile des Mutterunternehmens 86.184.225 30.922.973
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 1.195.062 11.931
Posten, die unter bestimmten Bedingungen zukünftig in die Konzerngewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden:
Kursdifferenzen, die während des Geschäftsjahrs eingetreten sind 3.670.913 -2.286.988
Sonstiges Ergebnis 3.670.913 -2.286.988
Konzerngesamtergebnis 91.050.200 28.647.915
davon entfallen auf
Anteile des Mutterunternehmens 89.855.138 28.628.395
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 1.195.062 19.520

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019

1 Allgemeine Angaben

1.1 Gesellschaft und Hauptaktivitäten

Die Hartmann AG (Sitz: Neue Straße 24, 26789 Leer/Deutschland) ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter HRB 111121 eingetragen und Mutterunternehmen des Hartmann-Konzerns. "Ultimate Controlling party" ist Herr Alfred Hartmann. Der Hartmann-Konzern (nachfolgend der "Konzern") ist ein internationaler Anbieter von Dienstleistungen in der Schifffahrtsindustrie und betreibt eine Flotte von 55 Schiffen sowie drei Schiffe aus Bareboatcharter-Verträgen. An zwei weiteren Schiffsgesellschaften ist der Konzern maßgeblich beteiligt. Die Dienstleistungen umfassen insbesondere Bereederungs- und Befrachtungsaktivitäten sowie Rekrutierung und Qualifizierung von Seeleuten.

Die Hartmann AG übernimmt als Managementholding des Konzerns die Koordination der Grundsätze der Geschäftspolitik sowie die Koordination von Investitionen und Finanzierungen. Weitere Aufgaben der Managementholding sind das Beteiligungscontrolling, Risk-Management, Business Intelligence, Krisenmanagement, Personalpolitik sowie die interne und externe Unternehmenskommunikation.

1.2 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses

Der Konzernabschluss wurde unter Inanspruchnahme des Wahlrechtes gemäß § 315e Abs. 3 HGB in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Der Konzernabschluss der Hartmann AG wird in Euro (EUR) aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, erfolgen Angaben in tausend EUR (TEUR). Die Beträge sind jeweils kaufmännisch gerundet.

Der Vorstand der Hartmann AG hat den vorliegenden Konzernabschluss am 30. Juni 2020 zur Veröffentlichung freigegeben; mit diesem Zeitpunkt endet der Wertaufhellungszeitraum. Der Konzernabschluss wird voraussichtlich im Herbst 2020 nach § 172 Abs. 1 AktG durch den Aufsichtsrat gebilligt.

1.3 Unternehmensfortführungsrisiko

Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Vermögenswerte und Schulden werden unter der Prämisse bilanziert, dass der Konzern in der Lage sein wird, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren und seine Schulden zu begleichen.

In den vergangenen Jahren war die Finanzlage des Konzerns von der weiterhin andauernden Schifffahrtskrise geprägt, die seit Ende 2008 eine Verminderung von Charterraten zur Folge hatte. Nach Verhandlungen mit seinen Darlehnsgebern schloss der Konzern mit diesen 2013 ein Rahmenkonzept zur finanziellen Restrukturierung; in der Folge wurde 2015 ein Stillhalteabkommen vereinbart. In einer zweiten finanziellen Restrukturierung wurden 2017 Sanierungsvereinbarungen geschlossen. Die wesentlichen Inhalte der Sanierungsvereinbarungen betreffen die folgenden Maßnahmen: Mit der bedeutendsten finanzierenden Kernbank konnte vereinbart werden, dass das Tilgungsprofil der Schiffshypothekendarlehen auf 22,5 Jahre verlängert wird. Des Weiteren wurden zunächst für die Laufzeit der Sanierungsvereinbarung bis zum 31. Dezember 2019 die Zinsmargen reduziert und Tilgungsstundungsvereinbarungen konnten genutzt werden.

Im April 2019 schloss die bedeutendste Kernbank des Konzerns eine Vereinbarung über den Verkauf eines Teils ihres Schiffskreditportfolios. Dieses Schiffskreditportfolio umfasst die Darlehen des Konzerns und wurde am 9. April 2019 an den Käufer („neuen Kreditgeber") abgetreten. Mit dem neuen Kreditgeber wurden in der Folgezeit intensive Verhandlungen über eine Restrukturierung geführt, die die Sanierungsvereinbarung spätestens zum 31. Dezember 2019 ablösen sollte. Am 29. November 2019 wurde eine entsprechende Vereinbarung zur Restrukturierung des übertragenen Schiffskreditportfolios zwischen dem neuen Kreditgeber und dem Konzern geschlossen.

Die wesentlichen Elemente der Vereinbarung betreffen den Verkauf eines Teils der Flotte (33 Schiffe) sowie die Refinanzierung einer anderen Teilflotte (17 Schiffe). Weiterhin hat der neue Kreditgeber auf sein Kündigungsrecht zum 31. Dezember 2019 verzichtet. Die beschriebenen Kernelemente, vor allem der Verkauf von Schiffen, müssen bis zum 30. September 2021 abgeschlossen sein und ein festgelegter Mindestbetrag muss erzielt werden. Sollte dieser Mindestbetrag nicht erzielt werden, gewährt der neue Kreditgeber dem Konzern ein Darlehen bis zu einer vertraglich vereinbarten Maximalhöhe mit einer Laufzeit bis zum 15. Februar 2025.

Die Refinanzierung des anderen Teils der Flotte musste bis zum 12. März 2020 mit einem Mindestbetrag für das betreffende Schiffsportfolio abgeschlossen sein. Diese Voraussetzung wurde erfüllt.

Nach erfolgreicher Erfüllung aller vertraglich vereinbarter Voraussetzungen gibt es zukünftig keinerlei weitere Geschäftsbeziehungen zwischen dem neuen Kreditgeber und dem Konzern.

Da der Konzern bislang alle Meilensteine bezüglich des Verkaufs des betroffenen Schiffsportfolios erreicht und den anderen Teil des Schiffsportfolios erfolgreich refinanziert hat (siehe dazu im Detail den Nachtragsbericht), werden seitens des Vorstandes derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken gesehen. Sollte die Vereinbarung nicht wie vorgesehen umgesetzt werden können, ergäben sich daraus möglicherweise bestandsgefährdende Risiken. Der Vorstand ist jedoch zuversichtlich, die Vereinbarung auch weiterhin plangemäß bis Ende 2020 umsetzen zu können.

Der Konzern erzielte im Jahr 2019 einen positiven operativen Cash Flow von 49,4 Mio. EUR (Vorjahr: 41,9 Mio. EUR). Der Vorstand ist zuversichtlich, auch 2020 einen positiven operativen Cash Flow erzielen zu können.

Der Vorstand berücksichtigt auch bedeutende Marktentwicklungen, die nach dem Jahresende eingetreten sind, einschließlich der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Der Vorstand hat die bestehenden und erwarteten Auswirkungen der Pandemie auf die Aktivitäten und die Liquiditätsposition des Konzerns sowie auf den Refinanzierungsprozess und die Einhaltung der Vereinbarung mit dem neuen Kreditgeber berücksichtigt. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung hat der Konzern zum Teil niedrigere Frachtraten, einen leichten Anstieg der Leerlaufzeiten sowie einige Betriebsunterbrechungen bei der Lieferung von Ersatzteilen, der Werftarbeit und den Crew-Transporten festgestellt. Weiterhin hat der Konzern seine Kalkulationen bezüglich des Verkaufsprozesses im Hinblick auf die zu erlösenden Verkaufspreise und die damit zusammenhängenden Rückzahlungen auf einen niedrigeren Wert angepasst. Auf der Grundlage der Prognosen wird erwartet, dass der Konzern über ausreichende Mittel zur Bedienung seiner Verbindlichkeiten verfügen wird. Die Herausforderungen bezüglich der Pandemie werden vom Vorstand als beherrschbar eingeschätzt.

Der Vorstand hat unter Berücksichtigung der genannten Faktoren die Entscheidung getroffen, dass zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses der Konzern für die absehbare Zukunft seine Geschäftstätigkeit fortführen kann und den Abschluss daher unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.

2 Anwendung von neuen und geänderten Standards und Interpretationen

Im Geschäftsjahr 2019 wurden erstmals die nachfolgend dargestellten neuen und geänderten Standards und Interpretationen angewendet:

Standard Erklärungen
IFRS 16 Leasingverhältnisse
Änderung von IFRS 9 Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung
Änderung von IAS 28 Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
Jährliche Verbesserungen der IFRS-Standards 2015- 2017 Zyklusänderungen an IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23
Änderung von IAS 19 Planänderungen, -kürzung oder -abgeltung
IFRIC 23 Unsicherheit bei der ertragsteuerlichen Behandlung

Im Folgenden werden wesentliche Veränderungen für den Konzern infolge der erstmaligen Anwendung des Standard IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019 erläutert. Die übrigen Änderungen der Standards, die im Geschäftsjahr 2019 erstmals anzuwenden sind, haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Hartmann-Gruppe.

IFRS 16 Leasing

Im laufenden Jahr hat der Konzern IFRS 16 (wie vom IASB im Januar 2016 veröffentlicht) angewendet, der für Geschäftsjahre gilt, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen.

Mit IFRS 16 werden neue oder geänderte Anforderungen in Bezug auf die Bilanzierung von Leasingverhältnissen eingeführt. Wesentliche Änderungen hinsichtlich der Bilanzierung ergeben sich bei Leasingnehmern, indem die Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasing aufgehoben wird und der Ansatz eines Nutzungsrechtes und einer Leasingverbindlichkeit zu Beginn aller Leasingverhältnisse erforderlich ist. Ausgenommen davon sind kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse mit geringem Wert, bei Anwendung entsprechender Erleichterungsvorschriften. Im Gegensatz zur Bilanzierung beim Leasingnehmer sind die Anforderungen an die Bilanzierung beim Leasinggeber weitgehend unverändert geblieben. Einzelheiten zu diesen neuen Anforderungen sind in Punkt 3 beschrieben. Die Auswirkungen der Übernahme von IFRS 16 auf den Konzernabschluss werden im Folgenden beschrieben.

Der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 für den Konzern ist der 1. Januar 2019.

Die Gruppe hat IFRS 16 unter Anwendung des modifizierten retrospektiven Ansatzes angewendet, der:

den Konzern dazu verpflichtet, die kumulative Wirkung der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 als Anpassung an den Eröffnungsbilanzwert der Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2019 zu erfassen; und
keine Anpassung der Vorjahresvergleichswerte zulässt. Diese werden weiterhin gemäß IAS 17 und IFRIC 4 dargestellt.

a) Auswirkungen der neuen Definition eines Leasingverhältnisses

Der Konzern hat von der praktischen Erleichterung bei der Umstellung auf IFRS 16 Gebrauch gemacht, um nicht neu zu beurteilen, ob ein bestehender Vertrag ein Mietvertrag ist oder nicht. Dementsprechend gilt die Definition eines Leasingverhältnisses gemäß IAS 17 und IFRIC 4 weiterhin für diejenigen Leasingverträge, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen oder geändert wurden.

Die Änderung der Definition eines Leasingverhältnisses bezieht sich hauptsächlich auf das Konzept der Beherrschung. Ob ein Vertrag ein Leasingvertrag ist, ergibt sich nach IFRS 16 daraus, ob dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält. Dies steht im Gegensatz zur Fokussierung auf "Chancen und Risiken" in IAS 17 und IFRIC 4.

Der Konzern wendet die Definition eines Leasingverhältnisses und die damit verbundenen Leitlinien gemäß IFRS 16 auf alle Verträge an, die am oder nach dem 1. Januar 2019 abgeschlossen oder geändert wurden. Zur Vorbereitung der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 hat die Gruppe ein Umsetzungsprojekt durchgeführt. Das Projekt hat gezeigt, dass die neue Definition in IFRS 16 den Umfang von Verträgen, die der Definition eines Leasingverhältnisses für den Konzern entsprechen, nicht signifikant verändern wird.

Bei den Verträgen des Konzerns, die nach der Definition des neuen Standards einen Leasingvertrag darstellen, handelt es sich in erster Linie um Charter-in- und Charter-out-Verträge der Schiffe, die zuvor auch als Leasingverträge gemäß den Anforderungen von IAS 17 und IFRIC 4 bilanziert wurden. Die Frachtverträge des Konzerns enthalten keinen Leasingvertrag nach IFRS 16 und werden weiterhin nach dem Umsatzstandard IFRS 15 bilanziert. Daher ändert die neue Definition in IFRS 16 den Umfang von Verträgen, die der Definition eines Leasingverhältnisses für den Konzern entsprechen, nicht wesentlich.

b) Auswirkungen auf die Rechnungslegung des Leasings

i) Ehemalige Operating-Leasingverträge

IFRS 16 ändert die Art und Weise, wie der Konzern Leasingverträge bilanziert, die zuvor als Operating Leasingverhältnisse nach IAS 17 klassifiziert waren und nicht in der Bilanz erfasst wurden.

Gemäß IFRS 16 erfasst der Konzern für alle Leasingverhältnisse (außer wie unten angegeben):

a) in der Konzernbilanz ein Nutzungsrecht und die korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten, die zunächst mit dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen bewertet werden;
b) Abschreibungen auf Nutzungsrechte und Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten in der Gewinn- und Verlustrechnung;
c) die gezahlten Leasingraten in der Kapitalflussrechnung. Dabei trennt er den Gesamtbetrag der Zahlungen in einen Tilgungs- (im Rahmen der Finanzierungstätigkeit dargestellt) und einen Zinsteil (im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit dargestellt) in der konsolidierten Kapitalflussrechnung.

Anreizzahlungen (z. B. mietfreie Periode) werden als Teil der Bewertung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten erfasst, während sie nach IAS 17 zur Erfassung eines Leasinganreizes führten, der in der Regel linear als Verringerung der Mietaufwendungen amortisiert wurde.

Nach IFRS 16 werden Nutzungsrechte gemäß IAS 36 auf Wertminderung geprüft.

Bei kurzfristigen Leasingverträgen (Leasinglaufzeit von 12 Monaten oder weniger) und Leasing von geringwertigen Vermögenswerten (wie Tablets, kleine Büromöbel, Rettungsboote und Telefone) hat sich der Konzern dafür entschieden, den Leasingaufwand in Einklang mit IFRS 16 linear zu erfassen. Diese Aufwendungen werden im Rahmen von "Allgemeine Verwaltungskosten" als Gewinn oder Verlust dargestellt.

Der Konzern hat für die vorherigen Operating-Leasingverhältnisse die folgende Erleichterungsvorschrift für den Übergang auf IFRS 16 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode genutzt:

Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen nicht zu erfassen, bei denen die Laufzeit innerhalb von 12 Monaten nach dem 1. Januar 2019 endet.

ii) Vorherige Finanzierungsleasingverhältnisse

Die Hauptunterschiede zwischen IFRS 16 und IAS 17 in Bezug auf Verträge, die früher als Finanzierungsleasing eingestuft wurden, sind die Bewertung der Restwertgarantien, die der Leasingnehmer dem Leasingeber gewährt. IFRS 16 schreibt vor, dass der Konzern als Teil seiner Leasingschuld nur den Betrag anerkennt, der voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, und nicht den gemäß IAS 17 garantierten Höchstbetrag. Diese Änderung hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Darüber hinaus werden die Buchwerte der Leasingforderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing, wie gemäß IAS 17 bewertet, ohne Anpassungen in die Nutzungsrechte bzw. Leasingverbindlichkeiten umgegliedert.

Zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 hatte die Gruppe drei Leasingverhältnisse, Bareboat-Charter-in-Verträge für drei Schiffe, die als Finanzierungsleasing eingestuft wurden. Zum 1. Januar 2019 wurde der Buchwert eines Schiffes (TEUR 26.667) von "Seeschiffe" in "Nutzungsrechte" umgegliedert. Die beiden anderen Schiffe (TEUR 125.089) wurden ausgebucht, da der Untermietvertrag der geleasten Seeschiffe nach IFRS 16 als Finanzierungsleasing und nicht mehr als Operating-Lea- sing einzustufen ist. Anstelle der Seeschiffe wurde eine neue Finanzierungsleasingforderung (TEUR 155.612) erfasst (siehe 2.c)). Der Buchwert der Leasingverpflichtung wurde von "Finanzschulden" in "Leasingverbindlichkeiten" umgegliedert. Das verbleibende Seeschiff wird weiterhin linear abgeschrieben, jedoch werden die Abschreibungen nun unter Abschreibungen auf Nutzungsrechte anstelle als Abschreibungen auf Seeschiffe ausgewiesen.

Die Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten werden ab dem 1. Januar 2019 unter Anwendung von IFRS 16 bilanziert.

c) Auswirkungen auf die Bilanzierung beim Leasinggeber

IFRS 16 ändert die Bilanzierung beim Leasinggeber nicht wesentlich. Nach IFRS 16 klassifiziert ein Leasinggeber weiterhin Leasingverhältnisse entweder als Finanzierungsleasing oder als Operating-Leasing und berücksichtigt diese beiden Arten bei der unterschiedlichen Bilanzierung.

Änderungen und Erweiterungen ergeben sich aus IFRS 16 jedoch hinsichtlich der Angabepflichten, insbesondere in Bezug auf den Umgang mit den Risiken aus den verbleiben Rechten an den Leasingobjekten.

Time Charter-Verträge und die vom Konzern abgeschlossenen Poolverträge werden weiterhin als Operating-Leasingverträge bilanziert (wenn die Kriterien für Finanzierungsleasing nicht erfüllt sind).

Nach dem neuen Standard ist der Leasinggeber verpflichtet, die Leasing- und Nichtleasingkomponenten in Verträgen zu trennen, die sowohl Leasing- als auch Nichtleasingelemente enthalten. Die Gegenleistung im Vertrag jeder Komponente ist auf der Grundlage der relativen Einzelpreise zuzuweisen und die Leasingkomponente nach IFRS 16 und die Nichtleasingkomponente nach IFRS15 zu bilanzieren. Die Zeitcharterverträge der Gruppe enthalten sowohl einen Mietvertrag (da es sich um ein Recht zur Nutzung des Schiffes handelt) als auch Servicekomponenten (die Bereitstellung von Besatzung, Betrieb und Wartung des Schiffes). Nach IAS 17 trennte der Konzern keine Leasing- und Nichtleasingkomponenten, da dies keine buchhalterischen Auswirkungen hatte. Nach IFRS 16 ist die Trennung verpflichtend. Die Leasingkomponente wird weiterhin nach dem neuen Standard als Leasingbasis bilanziert und über den Mietzeitraum linear erfasst (es sei denn, sie wird als Finanzierungsleasing klassifiziert), während die Servicekomponente nach IFRS 15 separat bilanziert und im Laufe der Zeit als Dienstleistung erfasst wird. Da sowohl Leasing- als auch Servicekomponenten während der Mietdauer gleichzeitig erfasst werden, ändert sich die Höhe des im Gewinn oder Verlust erfassten Umsatzes nicht (es sei denn, es wurden steigende Mietzahlungen vereinbart). Im Konzernabschluss ändern sich jedoch die Anhangsangaben, da die Bestandteile der Zeitchartereinnahmen in der Umsatzaufschlüsselung gesondert ausgewiesen werden müssen. Weiterhin ändern sich die Anhangsangaben in Bezug auf die Trennung der im Voraus erhaltenen oder in Rechnung gestellten Beträge in Rechnungsabgrenzungsposten (für die Leasingkomponente) und Vertragsverbindlichkeiten (für die Servicekomponente).

Im Zusammenhang mit der Servicekomponente nach IFRS 15 gibt es keine Änderungen an den Anforderungen. Die Bestandteile der Mieteinnahmen werden in Umsatzerlöse von Verträgen mit Kunden (zeigt die Nicht-Leasing Komponente) und in sonstige Umsatzerlöse, welche die Leasing Komponente zeigt, aufgeteilt. Bei der Fälligkeitsanalyse der Leasingzahlungen sind die Nichtmietbestandteile auszuschließen. Aus diesem Grund wird der eigenständige Verkaufspreis für den Leasingvertrag und für die nicht geleaste Komponente geschätzt werden müssen, da keine eigenständigen Verkaufspreise direkt beobachtbar sind.

Nach IFRS 16 bilanziert ein Intermediär bei Untermietverhältnissen den Hauptleasingvertrag und den Unterleasingvertrag als zwei separate Verträge. Der Intermediär ist verpflichtet, den Unterleasingvertrag als Finanzierungs- oder Operating-Leasing zu klassifizieren. Dies muss unter Bezugnahme auf das aus dem Hauptleasingverhältnis resultierende Nutzungsrecht erfolgen (und nicht unter Bezugnahme auf den dem Nutzungsrecht zugrundeliegenden Vermögenswert, wie dies nach IAS 17 der Fall war).

Aufgrund dieser Änderung hat der Konzern zwei seiner Untermietverhältnisse als Finanzierungsleasingverträge umklassifiziert und als neue Finanzierungsleasingverhältnisse bilanziert, die zum Zeitpunkt der Erstanwendung abgeschlossen waren. Gemäß IFRS 9 wurden die Leasingforderungen auf mögliche Wertberichtung für erwartete Kreditverluste geprüft.

d) Finanzielle Auswirkungen der ursprünglichen Anwendung von IFRS 16

Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz für die in der Bilanz erfassten Leasingverbindlichkeiten beträgt zum 1. Januar 2019 6,06 %.

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der angegebenen Verpflichtung aus dem Operating-Leasing zum 31. Dezember 2018 mit den Leasingverbindlichkeiten vom 1. Januar 2019:

EUR
Verpflichtungen Operating-Leasing IAS 17 ab Dezember 2018 1.805.488
Kurzfristige Mietverhältnisse -26.752
Geringwertige Leasingverhältnisse -4.518
Änderungen aufgrund von Verlängerungsoptionen 5.184.168
Sonstige Änderungen 32.614
Verpflichtungen Operating- Leasingverträge (undiskontiert) 6.991.000
Diskontierung -1.013.738
Verpflichtungen Operating- Leasingverträge (diskontiert) 5.977.262
Finanzierungsleasingverpflichtungen 156.986.187
Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 162.963.449

Bei Operating-Leasingverhältnissen, für die die Mietlaufzeit innerhalb von 12 Monaten nach dem 1. Januar 2019 endet, nutzt der Konzern die praktischen Erleichterungen gem. IFRS 16, um diese Leasingverträge als kurzfristige Leasingverträge zu klassifizieren.

Weiterhin wurden die Leasingverbindlichkeit in eine separate Bilanzposition umgegliedert (siehe hierzu Punkte 7.20 und 7.21).

Die folgende Übersicht zeigt den Effekt der erstmaligen Anwendung des IFRS auf die Gruppe:

31.12.2018 IFRS 16 Änderungen 01.01.2019
TEUR TEUR TEUR
--- --- --- ---
Seeschiffe 970.128 -151.682 818.446
Nutzungsrechte 0 32.570 32.570
Forderungen aus Finanzierungsleasing 0 155.612 155.612
Aktive latente Steuern 31.022 861 31.883
Nettoeffekt auf die Vermögenswerte 37.361
Verbindlichkeiten 1.066.196 -1.173 1.065.023
Leasingverbindlichkeiten 7.151 7.151
Passive latente Steuern 42.546 6.536 49.082
Nettoeffekt auf die Schulden 12.514
IFRS 16-Anpassung im Eigenkapital 24.847

Auswirkungen auf die konsolidierte Kapitalflussrechnung:

Nach IFRS 16 müssen Leasingnehmer Folgendes angeben:

kurzfristige Leasingzahlungen, Zahlungen für Leasingverhältnisse von Geringverdienern und variable Leasingzahlungen, die nicht in der Bewertung der Leasingschuld als Teil der betrieblichen Tätigkeit enthalten sind;
Auszahlungen für den Zinsanteil einer Leasingschuld als operative oder Finanzierungstätigkeit gemäß IAS 7 (die Gruppe hat sich dafür entschieden, Zinszahlungen als Teil der betrieblichen Tätigkeit einzubeziehen); und
Auszahlungen für den Tilgungsanteil einer Leasingschuld im Rahmen der Finanzierungstätigkeit.

Die neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gruppe für Leasingverhältnisse nach der Annahme von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 sind in Anmerkung 3 dargelegt.

Neue und überarbeitete IFRS-Standards, die aber noch nicht wirksam geworden sind

Zum Zeitpunkt der Genehmigung dieses Konzernabschlusses hat der Konzern die folgenden neuen und überarbeiteten IFRS-Standards, die veröffentlicht, aber noch nicht wirksam sind, und (in einigen Fällen) noch nicht von der EU übernommen wurden, nicht angewandt:

Standard Erklärungen
IFRS 17 Versicherungsverträge
IFRS 10 und IAS 28 (Änderungen) Verkauf oder Beitrag von Vermögenswerten zwischen einem Investor und seinem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture
Änderungen an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebes
Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition des Materials
Konzeptioneller Rahmen Änderungen der Verweise auf den Rahmen in IFRS-Standards

Der Konzern geht nicht davon aus, dass die Annahme der oben genannten Standards in künftigen Perioden eine wesentliche Auswirkung auf den Abschluss des Konzerns haben wird.

3 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

3.1 Grundlagen der Rechnungslegung

Im Folgenden werden die wichtigsten bei der Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses angewandten Rechnungslegungsgrundsätze dargelegt. Abgesehen von den Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze, die sich aus der Umsetzung von IFRS 9, IFRS 15 (in Kraft seit dem 1. Januar 2018) und IFRS 16 (in Kraft seit dem 1. Januar 2019) ergeben, wurden diese Grundsätze konsequent auf alle dargestellten Jahre angewandt, sofern nicht anders angegeben ist.

Die Darstellung der Konzernbilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden. Vermögenswerte bzw. Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn sie innerhalb eines Jahres oder eines längeren normalen Geschäftszyklus realisiert bzw. erfüllt werden.

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

3.2 Grundlagen der Konsolidierung

In den Konzernabschluss sind alle wesentlichen in- und ausländischen Unternehmen, die von der Hartmann AG beherrscht werden, einbezogen. Beherrschung liegt vor, wenn die Hartmann AG

Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen besitzt,
schwankenden Renditen aus der Beteiligung ausgesetzt ist und
die Verfügungsgewalt so nutzen kann, dass die Höhe der Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Sofern sich Hinweise ergeben, dass sich ein oder mehrere der genannten Beherrschungskriterien verändert haben, nimmt die Gesellschaft eine Neubeurteilung der Umstände vor, die zur Beherrschung führen.

Die Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen ergibt sich oftmals aus dem Besitz der Mehrheit der Stimmrechte. Sofern die Hartmann AG nicht die Mehrheit der Stimmrechte besitzt, können andere Sachverhalte und Umstände (einschließlich vertragliche Vereinbarungen) dazu führen, dass die Gesellschaft ein Beteiligungsunternehmen beherrscht.

Die erstmalige Einbeziehung eines Tochterunternehmens in den Konzernabschluss erfolgt, wenn die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt wird; der Einbezug endet bei Verlust der Beherrschung.

Für den Konzernabschluss werden sämtliche Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen der Hartmann AG sowie der Tochterunternehmen zusammengefasst. Hierzu werden, sofern erforderlich, die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen an die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angepasst. Konzerninterne Transaktionen werden vollständig eliminiert. Der Gewinn und Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden den Gesellschaftern der Hartmann AG und den nicht beherrschenden Gesellschaftern zugeordnet. Dies kann dazu führen, dass die Anteile der nicht beherrschenden Gesellschafter am Eigenkapital des Konzerns mit einem Negativsaldo ausgewiesen werden.

Änderungen der Beteiligungsverhältnisse des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung über das Tochterunternehmen führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.

Wenn der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, wird der Entkonsolidierungsgewinn oder -verlust erfolgswirksam erfasst. Dieser Gewinn oder Verlust ist die Differenz zwischen

dem Gesamtbetrag des beizulegenden Zeitwertes der erhaltenen Gegenleistung und dem beizulegenden Zeitwert der zurückbehaltenen Anteile und
dem Buchwert der auszubuchenden Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert), Schulden sowie eventueller nicht beherrschender Anteile am ehemaligen Tochterunternehmen.

Alle in Zusammenhang mit dem Tochterunternehmen im sonstigen Ergebnis angesetzten Beträge werden so bilanziert, wie dies bei einer Veräußerung der entsprechenden Vermögenswerte oder Schulden erfolgt wäre, d.h. es erfolgt eine Umgliederung der Beträge in die Gewinn- und Verlustrechnung oder eine direkte Übertragung in den Ergebnisvortrag.

3.3 Unternehmenszusammenschlüsse

Der Erwerb von Geschäftsbetrieben wird nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser bestimmt sich aus der Summe der zum Erwerbszeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der von den früheren Eigentümern des erworbenen Unternehmens übernommenen Schulden und der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Transaktionskosten werden bei Anfall erfolgswirksam erfasst.

Zum Zeitpunkt der Akquisition werden die identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte und die übernommenen Schulden zu ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Hierzu gelten folgende Ausnahmen:

Latente Steueransprüche oder -schulden und Verbindlichkeiten oder Vermögenswerte in Verbindung mit Vereinbarungen für Leistungen an Arbeitnehmer werden gemäß IAS 12 Ertragsteuern bzw. IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer erfasst und bewertet;
Schulden oder Eigenkapitalinstrumente, welche sich auf anteilsbasierte Vergütungen oder auf den Ausgleich anteilsbasierter Vergütungen durch den Konzern beziehen, werden zum Erwerbszeitpunkt gemäß IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung bewertet und
Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen), die gemäß IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche als zur Veräußerung gehalten eingestuft sind, werden gemäß diesem Standard bewertet.

Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als Überschuss der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) über den Saldo der zum Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden. Wenn nach nochmaliger Beurteilung der Nettobetrag der zum Erwerbszeitpunkt identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden die Summe der übertragenen Gegenleistung, den Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und den beizulegenden Zeitwert des zuvor gehaltenen Anteils des Erwerbers an dem erworbenen Unternehmen (falls vorhanden), übersteigt, wird der Überschuss unmittelbar als Ertrag erfolgswirksam erfasst.

Nicht beherrschende Anteile, bei denen es sich um gegenwärtige Eigentumsanteile handelt und bei denen ihren Inhabern im Falle der Liquidation ein proportionaler Anteil am Nettovermögen des Unternehmens zusteht, können anfänglich entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum proportionalen Anteil der nicht beherrschenden Anteile an den ausgewiesenen Beträgen des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet werden. Die Wahl der Bewertungsgrundlage erfolgt auf der Grundlage der einzelnen Transaktionen. Andere Arten von nicht beherrschenden Anteilen werden zum beizulegenden Zeitwert oder, falls zutreffend, auf der in einem anderen IFRS festgelegten Grundlage bewertet.

Wenn die von der Gruppe bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten enthält, die aus einer Vereinbarung über eine bedingte Gegenleistung resultieren, wird die bedingte Gegenleistung mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert bewertet und als Teil der bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragenen Gegenleistung einbezogen. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung innerhalb des Bewertungszeitraums werden rückwirkend korrigiert und entsprechend gegen den Geschäfts- oder Firmenwert gebucht. Berichtigungen während des Bewertungszeitraums sind Anpassungen, die sich aus zusätzlichen Informationen über Fakten und Umstände, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden, ergeben. Der Bewertungszeitraum darf jedoch ein Jahr vom Erwerbszeitpunkt an nicht überschreiten.

Die Bilanzierung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung, die keine Berichtigungen während des Bewertungszeitraumes darstellen, erfolgt in Abhängigkeit davon, wie die bedingte Gegenleistung einzustufen ist. Handelt es sich bei der bedingten Gegenleistung um Eigenkapital, erfolgt keine Folgebewertung an nachfolgenden Abschlussstichtagen; ihre Erfüllung wird innerhalb des Eigenkapitals bilanziert.

Eine bedingte Gegenleistung, die als Vermögenswert oder Verbindlichkeit eingestuft ist, wird an nachfolgenden Abschlussstichtagen gemäß IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung bzw. IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen neu bewertet, wobei der resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst wird.

Im Falle eines sukzessiven Unternehmenszusammenschlusses wird der zuvor von der Gesellschaft an dem erworbenen Unternehmen gehaltenen Eigenkapitalanteil mit dem zum Erwerbszeitpunkt (d.h. zu dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt) geltenden beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Ein daraus resultierender Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Beträge, die sich aus Anteilen an dem erworbenen Unternehmen vor dem Erwerbszeitpunkt ergeben und zuvor im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wurden, werden in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ungegliedert, wenn eine solche Behandlung im Falle eines Verkaufs dieses Anteils angemessen wäre.

Ist die erstmalige Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses am Ende eines Geschäftsjahres, in dem der Zusammenschluss stattfindet, noch nicht abgeschlossen, weist der Konzern vorläufige Beträge für die betreffenden Posten aus. Diese vorläufigen Beträge werden während des Bewertungszeitraums korrigiert (siehe oben) bzw. es werden zusätzliche Vermögenswerte oder Schulden angesetzt, um die neuen Informationen widerzuspiegeln.

3.4 Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern maßgeblichen Einfluss hat. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken. Dabei liegt weder Beherrschung noch gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse vor.

Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinsame Beherrschung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung haben. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte, gemeinsam ausgeübte Führung einer Vereinbarung. Diese ist nur dann gegeben, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern.

Die Ergebnisse, Vermögenswerte und Schulden von assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen werden in diesen Konzernabschluss nach der Equity-Methode einbezogen, es sei denn, die Anteile oder ein Teil davon werden als zur Veräußerung gehalten eingestuft. In diesem Fall werden gemäß IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche bilanziert. Nach der Equity-Methode sind Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen mit ihren Anschaffungskosten in die Konzernbilanz aufzunehmen, die um Veränderungen des Anteils des Konzerns am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens nach dem Erwerbszeitpunkt angepasst werden.

Verluste eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens, die den Anteil des Konzerns an diesem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen übersteigen, werden nicht erfasst. Eine Erfassung erfolgt lediglich dann, wenn der Konzern rechtliche oder faktische Verpflichtungen zur Verlustübernahme eingegangen ist bzw. Zahlungen an Stelle des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens leistet.

Eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen für ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen vorliegen, nach der Equity-Methode bilanziert. Jeglicher Überschuss der Anschaffungskosten des Anteilserwerbs über den erworbenen Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden wird als Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. Jeglicher Überschuss des Konzernanteils der beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden wird als Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. Um zu ermitteln, ob Indikatoren dafür vorliegen, dass die Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen in ihrem Wert gemindert sind, werden die Vorschriften des IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten herangezogen.

Sofern ein Wertminderungstest vorzunehmen ist, wird der gesamte Beteiligungsbuchwert (einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwertes) gemäß IAS 36 als ein einziger Vermögenswert auf Werthaltigkeit getestet, indem sein erzielbarer Betrag (der höhere Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten) mit seinem Beteiligungsbuchwert verglichen wird. Sofern der erzielbare Betrag in Folgejahren wieder ansteigt, wird in Übereinstimmung mit IAS 36 eine Wertaufholung vorgenommen.

Der Konzern beendet die Anwendung der Equity-Methode ab dem Zeitpunkt, an dem seine Beteiligung kein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen mehr darstellt oder die Beteiligung nach IFRS 5 als zur Veräußerung zu klassifizieren ist. Behält der Konzern einen Anteil am ehemaligen assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zurück und stellt dieser Anteil einen finanziellen Vermögenswert dar, so wird er zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung gemäß IFRS 9 Finanzinstrumente mit seinem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Differenz zwischen dem vorherigen Buchwert des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens zum Zeitpunkt der Beendigung der Equity-Methode und dem beizulegenden Zeitwert jedes zurückbehaltenen Anteils und jeglichen Erlösen aus der Veräußerung eines Teils der Anteile an dem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen ist bei der Bestimmung des Veräußerungsgewinns/-verlusts zu berücksichtigen. Zusätzlich bilanziert der Konzern alle bezüglich dieses assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens bislang im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge so, wie es verlangt würde, wenn das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen direkt die Vermögenswerte oder Schulden veräußert hätte.

Demzufolge ist bei der Beendigung der Equity-Methode ein Gewinn oder Verlust, der vom assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen bislang im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Verkauf der Vermögenswerte oder Schulden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert würde, vom Konzern aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern.

Wird die Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen zu einer Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen oder umgekehrt, wendet der Konzern die Equity-Methode weiter an und nimmt keine Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert aufgrund der Änderungen der Art der Beteiligung vor.

Sofern sich die Beteiligungsquote des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen ändert, aber der Konzern weiterhin die Equity-Methode anwendet, wird der Teil des zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinns oder Verlusts, der auf die Verringerung der Beteiligungsquote entfällt, aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert, falls dieser Gewinn oder Verlust bei der Veräußerung der dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden müsste.

Geht ein Konzernunternehmen Geschäftsbeziehungen mit einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen ein, werden die daraus resultierenden Gewinne und Verluste im Konzernabschluss nur im Umfang der Anteile an dem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen verbucht, die nicht mit dem Konzern verbunden sind.

3.5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Ein langfristiger Vermögenswert oder eine Veräußerungsgruppe werden als zur Veräußerung eingestuft, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn der langfristige Vermögenswert (oder die Veräußerungsgruppe) im gegenwärtigen Zustand sofort zur Veräußerung verfügbar ist und die Veräußerung höchstwahrscheinlich ist. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Vermögenswert (oder eine Veräußerungsgruppe) als zur Veräußerung eingestuft wird, werden keine planmäßigen Abschreibungen mehr erfasst.

Ein aufgegebener Geschäftsbereich ist ein Konzernbestandteil, der veräußert wurde oder als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird und der

einen gesonderten, wesentlichen Geschäftsbereich darstellt,
Teil eines einzelnen, abgestimmten Plans zur Veräußerung eines gesonderten wesentlichen Geschäftsbereichs ist oder
ein Tochterunternehmen darstellt, das ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben wurde.

3.6 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse stellen den Betrag der Gegenleistung dar, auf den die Gruppe für die Übertragung der versprochenen Güter oder Dienstleistungen an den Kunden erwartungsgemäß Anspruch hat (Transaktionspreis), mit Ausnahme von Beträgen, die im Namen Dritter eingezogen werden (z.B. Umsatzsteuern). Der Konzern nimmt einen Betrag der variablen Gegenleistung aufgrund von Rabatten/Skonti nur in dem Maße in den Transaktionspreis auf, in dem es höchstwahrscheinlich ist, dass eine wesentliche Umkehrung der kumulierten Umsatzerlöse nicht eintritt, wenn die mit der variablen Gegenleistung verbundene Unsicherheit später behoben wird. Schätzungen für Rabatte und Skonti basieren auf der Erfahrung der Gruppe mit ähnlichen Verträgen und den erwarteten Einnahmen mit dem Kunden.

Der Konzern verbucht Einnahmen, wenn die Parteien dem Vertrag (schriftlich, mündlich oder in Übereinstimmung mit anderen üblichen Geschäftspraktiken) zugestimmt haben und sich verpflichtet haben, ihren jeweiligen Verpflichtungen nachzukommen, wenn die Rechte jeder Partei und die Zahlungsbedingungen für die zu übertragenden Waren oder Dienstleistungen identifizierbar sind, wenn der Vertrag einen wirtschaftlichen Gehalt besitzt (d.h. das Risiko, der Zeitpunkt oder die Höhe der künftigen Cashflows des Konzerns werden sich aufgrund des Vertrags voraussichtlich ändern), wenn es wahrscheinlich ist, dass der Konzern die ihm zustehende Gegenleistung, im Austausch für die Waren oder Dienstleistungen, die an den Kunden übertragen werden, einfordert und wenn bestimmte Kriterien für die Verträge mit Kunden erfüllt sind.

Die Schätzungen basieren auf historischen Daten, wobei die Art des Kunden, die Art der Transaktion und die Besonderheiten jedes Vertrags berücksichtigt werden. Bei der Beurteilung, ob die Einbringlichkeit einer Gegenleistung wahrscheinlich ist, berücksichtigt die Gruppe nur die Fähigkeit und Absicht des Kunden, diese Gegenleistung bei Fälligkeit zu zahlen. Die Schätzungen der Erlöse, Kosten und des Fertigstellungsgrades werden bei veränderten Umständen angepasst. Alle sich daraus ergebenden Erhöhungen oder Verminderungen der Schätzungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis in der Periode ausgewiesen, in der die Umstände, die zu der Anpassung führen, dem Management bekannt werden.

Erlöse werden, wenn sie erwirtschaftet werden, in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen erfasst. Im Hartmann-Konzern bestehen Vertragsvermögenswerte im Sinne des IFRS 15 aus nicht abgerechneten Frachtumsätzen (Fracht-, Liegegeld-, Abweichungs- und sonstige Forderungen aus Charterverträgen) für den Teil der zum Jahresende abgeschlossenen Reisen. Diese werden zu dem Zeitpunkt fällig, zu dem die Waren oder Dienstleistungen an den Kunden vertraglich übertragen worden sind. In Bezug auf die wichtigsten Einnahmequellen der Gruppe im Zusammenhang mit der Beschäftigung ihrer Schiffe und der Erbringung von Bereederungs- und Befrachtungsdienstleistungen wurden die folgenden Grundlagen festgelegt:

• Zeitcharter-Erlöse

Umsätze aus Chartervermietungsleistungen werden mit der Erbringung der Dienstleistungen erfasst. Umsatzerlöse aus Zeitcharterverträgen werden gemäß IFRS 16 linear nach der Anzahl der Tage erfasst, die jeder Vertrag vor und nach dem Ende der Berichtsperiode dauert. Eine vorhandene Dienstleistungskomponente wird vom Erlös aus Zeitcharterverträgen getrennt und gemäß IFRS 15 bilanziert. Die Aufteilung des Transaktionspreises auf die Nichtleasing- und Leasingkomponente erfolgt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise. Da keine Einzelveräußerungspreise direkt verfügbar sind, schätzt der Konzern die Einzelveräußerungspreise auf Basis des Cost-plus-Margin-Ansatzes. Hierbei schätzt der Konzern die voraussichtlichen Kosten für die Erfüllung einer Leistungsverpflichtung und schlägt dann für die betreffende Leistungsverpflichtung eine angemessene Marge auf (IFRS 15.79b).

• Reisecharter-Erlöse

Frachterlöse aus Reiseverträgen werden im Zeitablauf nach dem Leistungsfortschritt erfasst. Der Konzern verwendet zur Bestimmung des Fertigstellungsgrades einer Reise den Leistungsfortschritt vom Belade- zum Entladeort. Reiseerlöse werden über die geschätzte Dauer jeder Reise erfasst und daher auf der Grundlage der relativen Transitzeit auf die jeweiligen Berichtsperioden aufgeteilt. Liegegeldeinnahmen und Versandspesen werden als variable Gegenleistung berücksichtigt und vom Zeitpunkt des Entstehens (z.B. wenn eine Verspätung eintritt) bis zum Ende der Reise (von Laden bis Löschen) erfasst. Für variable Gegenleistungen zieht der Konzern den Betrag in Betracht, der am wahrscheinlichsten ist. Die Reisekosten beinhalten im Wesentlichen Bunker, Hafengebühren, Kanalgebühren, Umschlagbetriebe und Vermittlungsprovisionen, die von den Reedereien des Konzerns im Rahmen von Reisecharterverträgen gezahlt werden. Die Bunkerverbrauchskosten werden gemäß den Bestimmungen von IAS 2 Vorräte nach der First-in-First-out-Formel erfasst. Alle anderen Reisekosten während der Dauer der Reise werden als Aufwand erfasst.

• Poolerlöse

Einnahmen und Reisekosten der in Poolvereinbarungen tätigen Schiffe werden gebündelt und die daraus resultierenden Netto-Poolerträge, berechnet auf Zeitcharter-Äquivalenzbasis, den Poolteilnehmern nach einer vereinbarten Formel zugeordnet. Die Formeln für die Aufteilung der Netto-Pool-Einnahmen variieren von Pool zu Pool, verteilen sich aber im Allgemeinen auf die Poolteilnehmer auf der Grundlage der Anzahl der Tage, an denen ein Schiff im Pool operiert, wobei die Gewichtung angepasst wird, um die unterschiedlichen Kapazitäten und Leistungsfähigkeiten der Schiffe widerzuspiegeln. Poolerlöse werden auf monatlicher Basis erfasst, wenn die Höhe der Poolerlöse für den Monat gemäß der von den Poolmanagern vorgelegten Poolverteilungsrechnung zuverlässig geschätzt werden kann. Poolerlöse werden grundsätzlich nach IFRS 16 erfasst und nur gemäß IFRS 15 bilanziert, wenn die Poolvereinbarung keine Leasingvereinbarung gemäß IFRS 16 darstellt. Bei reinen konzerninternen Pools ist eine Bilanzierung nach IFRS 16 (bei Zeitcharterverträgen mit dem Charterer) sowie nach IFRS 15 (bei Reisecharterverträgen) möglich.

• Bereederungs- und Befrachtungsentgelte

Umsatzerlöse aus der Erbringung von Bereederungs- und Befrachtungsdienstleistungen werden im Zeitablauf unter Berücksichtigung des Fertigstellungsgrades der Transaktion am Ende der Berichtsperiode erfasst.

Leistungsverpflichtungen

Der Konzern beurteilt, ob Verträge, die die Bereitstellung einer Reihe von Waren und/oder Dienstleistungen beinhalten, eine oder mehrere Leistungsverpflichtungen enthalten (d.h. unterschiedliche Zusagen zur Erbringung einer Dienstleistung) und teilt den Transaktionspreis jeder identifizierten Leistungsverpflichtung auf der Grundlage ihres eigenständigen Verkaufspreises zu. Eine Ware oder Dienstleistung, die einem Kunden versprochen wird, ist unterscheidbar, wenn der Kunde von der Ware oder Dienstleistung entweder allein oder zusammen mit anderen Ressourcen, die für den Kunden leicht verfügbar sind (d.h. die Ware oder Dienstleistung kann unterschieden werden), profitieren kann und das Versprechen, die Ware oder Dienstleistung auf den Kunden zu übertragen, getrennt von anderen Versprechungen im Vertrag erkennbar (d.h. die Ware oder Dienstleistung unterscheidet sich im Rahmen des Vertrags) ist. Im Hartmann-Konzern liegen mehrere Leistungsverpflichtungen typischerweise bei Zeitcharterverträgen vor, bei denen zum einen das Seeschiff (IFRS 16-Komponente) sowie andererseits das Seepersonal zur Verfügung gestellt werden. Bei Reisecharterverträgen hingegen gibt es nur eine Leistungsverpflichtung des Konzerns.

Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten

Ein Vertragsvermögenswert ist das Recht auf eine Gegenleistung für Waren oder Dienstleistungen, die an den Kunden übertragen werden. Wenn der Konzern Leistungen erbringt, indem er Waren oder Dienstleistungen an einen Kunden überträgt, bevor der Kunde die Gegenleistung zahlt oder bevor die Zahlung fällig wird, wird ein bedingter Vertragsvermögenswert für die verdiente Gegenleistung erfasst. Im Hartmann-Konzern bestehen diese typischerweise aus nicht abgerechneten Frachtumsätzen (Fracht-, Liegegeld-, Abweichungs- und sonstige Forderungen aus Charterverträgen) für den Teil der zum Jahresende abgeschlossenen Reisen.

Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung, Waren oder Dienstleistungen an einen Kunden zu übertragen, für die der Konzern vom Kunden eine Gegenleistung erhalten hat (oder ein Betrag der Gegenleistung fällig ist). Zahlt ein Kunde eine Gegenleistung, bevor der Konzern die Waren oder Dienstleistungen an den Kunden überträgt, wird eine vertragliche Verpflichtung erfasst, wenn die Zahlung erfolgt oder die Zahlung fällig ist (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt). Vertragsverbindlichkeiten werden als Umsatz erfasst, wenn der Konzern im Rahmen des Vertrags seine Leistungen erbringt.

Im Konzern liegen vor allem Vertragsverbindlichkeiten aus Frachtverträgen vor. Diese stellen die dem Charterer zustehende Leistung für den nach dem Jahresende verbleibenden Teil der Reise dar; diese ergibt sich, wenn die Charterer vor Beendigung der Reise Vorauszahlungen leisten.

Kosten für den Abschluss oder die Erfüllung von Verträgen mit Kunden

Der Konzern erfasst die dem Konzern entstandenen zusätzlichen Kosten für den Abschluss von Verträgen mit Kunden und die Kosten für die Erfüllung von Verträgen mit Kunden, die im direkten Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, als Vermögenswert in der Konzernbilanz. Zusätzliche Kosten für den Abschluss von Verträgen sind diejenigen Kosten, die dem Konzern entstehen, um einen Vertrag mit einem Kunden zu erhalten, die ohne den Abschluss des Vertrages nicht entstanden wären. Der Vermögenswert wird linear über die Laufzeit des jeweiligen Vertrages entsprechend der Erfassung der zugehörigen Erträge abgeschrieben. Die Abschreibung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Gesamtergebnis erfasst. Zusätzlich wird der Vermögenswert auf eine Wertminderung überprüft und ein etwaiger Wertminderungsaufwand wird ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Gesamtergebnis erfasst.

Der Konzern erfasst die zusätzlichen Kosten für den Abschluss eines Vertrages (Vertragserlangungskosten) als Aufwand, wenn die Abschreibungsdauer des Vermögenswertes, die das Unternehmen ansonsten erfasst hätte, ein Jahr oder weniger beträgt.

Die Kosten während der Ballastphase einer Reise (Vertragserfüllung) gelten als Kosten, die zur Erfüllung eines Reisecharters anfallen. Diese Kosten werden abgegrenzt und im Laufe der Charter vom Laden bis zum Löschen abgeschrieben. Ballast-Leg-Kosten werden nur dann abgegrenzt, wenn sie sich (i) direkt auf eine solche Charter/Reise beziehen, (ii) Ressourcen erzeugen oder verbessern, die zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Charter/Reise verwendet werden sollen, und (iii) voraussichtlich wieder zurückgewonnen werden.

3.7 Leasing

a) Der Konzern als Leasingnehmer

Die Hartmann-Gruppe schließt Leasingverträge hauptsächlich für Gebäude (Büros und Lagerhallen), Ausstattung für Büros (z.B. Drucker) und Schiffe (z.B. VSAT), Autos und Schiffe (Bareboat) ab.

Der Konzern prüft zu Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis darstellt oder enthält. Der Konzern erfasst ein Nutzungsrecht und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit in Bezug auf alle Leasingverträge, in denen der Konzern Leasingnehmer ist, mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverträgen (definiert als Leasingverträge mit einer Mietdauer von 12 Monaten oder weniger) und Leasing von minderwertigen Vermögenswerten (wie Tablets und PCs, geringwertige Büromöbel und Telefone). Für diese Leasingverträge erfasst der Konzern die Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Allgemeinen Verwaltungsaufwand, es sei denn, eine andere systematische Basis ist repräsentativer für den Zeitraum, in dem der wirtschaftliche Nutzen aus den Leasingobjekten zufließt.

Die Leasingverbindlichkeit wird bei der erstmaligen Erfassung zunächst mit dem Barwert der zu Beginn noch nicht gezahlten Leasingzahlungen bewertet und mit dem im Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz diskontiert. Wenn dieser Zinssatz nicht ohne weiteres ermittelt werden kann, verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses basiert auf der Grundlaufzeit gemäß Leasingvertrag sowie möglichen Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen. Bei der Beurteilung, ob eine Option gezogen wird, werden vom Konzern wirtschaftliche Faktoren (z.B. Umzugskosten) sowie Schätzungen des Managements einbezogen.

Folgende Leasingzahlungen werden in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogen:

feste Leasingzahlungen (einschließlich faktisch fester Zahlungen) abzüglich etwaiger Anreizzahlungen;
variable Leasingzahlungen, die von einem Index oder Kurs abhängen, anfänglich mit dem Index oder dem Kurs zum Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses bemessen;
erwartete Zahlungen durch den Leasingnehmer aufgrund von Restwertgarantien;
der Ausübungspreis von Kaufoptionen, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, die Optionen auszuüben; und
Strafzahlungen für die vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, sofern der Laufzeit des Leasingverhältnisses entsprechend der Ausübung des Kündigungsrechts zugrunde liegt.

Die Leasingverbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz als separate Posten dargestellt.

Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt durch Erhöhung des Buchwertes um die Verzinsung der Leasingverbindlichkeit (nach der Effektivzinsmethode) und durch Reduzierung des Buchwerts um die geleisteten Leasingzahlungen.

Der Konzern bewertet die Leasingverbindlichkeit neu und nimmt eine entsprechende Anpassung des damit verbundenen Nutzungsrechtswerts vor, wenn:

sich die Leasinglaufzeit geändert hat, oder es gibt ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände, die zu einer Änderung der Beurteilung der Ausübung einer Kaufoption führen. In diesem Fall wird die Leasingverbindlichkeit durch Diskontierung der revidierten Leasingzahlungen mit einem aktualisierten Zinssatz neu bewertet.
sich die Leasingzahlungen aufgrund von Index- oder Kursänderungen ändern oder es zu einer Änderung der zu erwarteten Zahlung aufgrund einer Restwertgarantie kommt. In diesen Fällen wird die Leasingverbindlichkeit durch Diskontierung der revidierten Leasingzahlungen mit einem unveränderten Diskontsatz neu bewertet (es sei denn, die Änderung der Leasingzahlungen ist auf eine Änderung eines variablen Zinssatzes zurückzuführen. In diesem Fall wird ein revidierter Zinssatz verwendet).
ein Leasingvertrag geändert wird, und die Leasingänderung nicht als separater Leasingvertrag erfasst wird. In diesem Fall wird die Leasingverbindlichkeit auf der Grundlage der Laufzeit des geänderten Leasingverhältnisses neu bewertet, indem die revidierten Leasingzahlungen mit einem aktualisierten Zinssatz zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung diskontiert werden.

Der Konzern hat in der dargestellten Periode keine derartigen Anpassungen vorgenommen.

Die Nutzungsrechte umfassen im Rahmen der Erstbewertung die entsprechenden Leasingverbindlichkeiten, die Leasingraten, die zu oder vor dem Beginn des Leasingverhältnisses geleistet werden, abzüglich der erhaltenen Leasinganreize und anfänglicher direkter Kosten. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen.

Ist der Konzern zum Rück- oder Abbau eines Leasingobjekts, zur Wiederherstellung des Standorts, auf dem sich das Leasingobjekt befindet, oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes in den durch die Bedingungen des Leasingverhältnisses geforderten Zustand verpflichtet, wird eine Rückstellung nach IAS 37 erfasst und bewertet. Soweit sich die Kosten auf ein Nutzungsrecht beziehen, werden die Kosten in dem verbundenen Nutzungsrecht erfasst, es sei denn, diese Kosten fallen für die Herstellung von Vorräten an.

Nutzungsrechte werden grundsätzlich über die kürzere Laufzeit aus der Vertragslaufzeit und der Nutzungsdauer des Vermögenswertes des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Wenn das Leasingverhältnis das Eigentum an dem Leasingobjekt überträgt oder der Konzern die Ausübung einer im Rahmen des Leasingverhältnisses vereinbarten Kaufoption als hinreichend sicher einstuft und der Ausübungspreis damit entsprechend bereits in den Kosten des Nutzungsrechts berücksichtigt ist, wird analog vorgegangen. Die Abschreibung beginnt mit dem Beginn des Leasingverhältnisses.

Die Nutzungsrechte werden in der Konzernbilanz als separate Posten dargestellt.

Der Konzern wendet IAS 36 an, um festzustellen, ob ein Nutzungsrecht wertgemindert ist und erfasst sämtliche Wertberichtigungen wie in den Bilanzierungsgrundsätzen für Sachanlagen beschrieben.

Variable Mieten, die nicht von einem Index oder Kurs abhängen, sind nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts enthalten. Die damit verbundenen Zahlungen werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der das Ereignis oder die Bedingung, die diese Zahlungen auslöst, eintritt und werden in die "Allgemeine Verwaltungskosten" in Gewinn oder Verlust einbezogen.

Im Rahmen der gewährten Erleichterungsvorschriften erlaubt IFRS 16 einem Leasingnehmer, Nichtleasing- und Leasingkomponenten nicht zu trennen und stattdessen alle Leasing- und damit verbundenen Nichtleasingkomponenten als eine einzige Vereinbarung zu bilanzieren. Der Konzern hat diese praktische Erleichterungsvorschrift genutzt.

b) Der Konzern als Leasinggeber

Als Leasinggeber geht der Konzern hauptsächlich Leasingverträge in Form vom Zeitcharter- und Poolverträge für seine Schiffe ein.

Der Konzern schließt als Leasinggeber Mietverträge über einen Zeitchartervertrag mit Charterern ab. Weiterhin vermietet der Konzern einige Büros an nahestehende Personen.

Leasingverträge, für die der Konzern ein Leasinggeber ist, werden als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Wenn die Bedingungen des Leasingverhältnisses im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen, wird der Vertrag als Finanzierungsleasing eingestuft.

Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert.

Wenn der Konzern als Vermieter fungiert, bilanziert er das Hauptleasingverhältnis und das Untermietverhältnis als zwei gesonderte Verträge. Die Klassifizierung in Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnis des Untermietverhältnisses erfolgt auf Basis des Nutzungsrechts des Hauptleasingverhältnisses.

Mieterträge aus Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des jeweiligen Leasingverhältnisses erfasst. Anfängliche direkte Kosten, die bei der Aushandlung und Vereinbarung eines Operating-Leasingverhältnisses anfallen, werden zum Buchwert des Leasingobjekts hinzugefügt und linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses verteilt.

Fällige Beträge von Leasingnehmern aus Finanzierungsleasing werden in Höhe der Nettoinvestition des Konzerns in die Leasingverträge als Forderung ausgewiesen. Die Erträge aus Finanzierungsleasing werden über die jeweiligen Berichtsperioden verteilt, um eine konstante periodische Verzinsung der ausstehenden Nettoinvestitionen des Konzerns auf die Leasingverhältnisse zu gewährleisten.

Wenn ein Vertrag sowohl Leasing- als auch Nicht-Leasingkomponenten umfasst, wendet der Konzern zur Verteilung der Vergütung auf die einzelnen Komponenten die entsprechenden Regelungen des IFRS 15 an.

3.8 Währungsumrechnung

Die Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen werden in deren funktionaler Währung erstellt. Als funktionale Währung eines Unternehmens wird die Währung des wirtschaftlichen Umfelds bestimmt, in dem das Unternehmen primär tätig ist. Die funktionalen Währungen der Konzernunternehmen umfassen den Euro, US-Dollar und PLN. Die funktionale Währung des Mutterunternehmens Hartmann AG entspricht der Darstellungswährung Euro des Konzernabschlusses.

Bei der Aufstellung der Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen werden Geschäftsvorfälle, die in einer anderen Währung als die der funktionalen Währung des Konzernunternehmens (Fremdwährungen) aufgestellt werden, mit den am Tag der Transaktion gültigen Kursen umgerechnet. An jedem Abschlussstichtag werden monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs umgerechnet. Nichtmonetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit den Kursen umgerechnet, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes Gültigkeit hatten.

Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertete nicht-monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen bilanziellen Erfassung umgerechnet.

Umrechnungsdifferenzen aus monetären Posten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie auftreten. Davon ausgenommen sind:

Umrechnungsdifferenzen aus auf fremde Währung lautende Fremdmittelaufnahmen für Anlagen im Bau für die künftige produktive Verwendung, die in den Kosten dieser Anlagen enthalten sind, wenn sie Anpassungen des Zinsaufwands für diese auf fremde Währung lautenden Fremdmittelaufnahmen darstellen;
Umrechnungsdifferenzen aus Geschäftsvorfällen, die eingegangen wurden, um bestimmte Fremdwährungsrisiken abzusichern; und
Umrechnungsdifferenzen aus zu erhaltenden bzw. zu zahlenden monetären Posten von/an einen ausländischen Geschäftsbetrieb, deren Erfüllung weder geplant noch wahrscheinlich ist und die deswegen Teil der Nettoinvestition in diesen ausländischen Geschäftsbetrieb sind, die anfänglich im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Veräußerung vom Eigenkapital in den Gewinn und Verlust umgegliedert werden.

Zur Aufstellung des Konzernabschlusses werden die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe des Konzerns in Euro umgerechnet, wobei die am Abschlussstichtag geltenden Wechselkurse verwendet werden. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet, es sei denn, die Umrechnungskurse während der Periode unterlagen erheblichen Schwankungen. In diesem Fall finden die Umrechnungskurse zum Zeitpunkt der Transaktion Anwendung. Gegebenenfalls auftretende Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital kumuliert (und gegebenenfalls den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zugerechnet). Bei der Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs (d.h. bei der Veräußerung des gesamten Anteils des Konzerns an einem ausländischen Geschäftsbetrieb, bei einer Veräußerung mit Verlust der Beherrschung über eine Tochtergesellschaft, die einen ausländischen Geschäftsbetrieb umfasst, oder bei einer teilweisen Veräußerung eines Anteils an einer gemeinsamen Vereinbarung oder einem assoziierten Unternehmen, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb umfasst, dessen zurückbehaltener Anteil zu einem finanziellen Vermögenswert wird), werden alle im Eigenkapital kumulierten Umrechnungsdifferenzen in Bezug auf diesen Geschäftsbetrieb, die den Eigentümern des Unternehmens zuzurechnen sind, in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Darüber hinaus wird im Zusammenhang mit einer teilweisen Veräußerung einer Tochtergesellschaft, die einen ausländischen Geschäftsbetrieb umfasst, die nicht dazu führt, dass der Konzern die Beherrschung über die Tochtergesellschaft verliert, der entsprechende Anteil der kumulierten Umrechnungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen neu zugeordnet und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Bei allen anderen Teilveräußerungen (d.h. Teilveräußerungen von assoziierten Unternehmen oder gemeinsamen Vereinbarungen, die nicht zum Verlust des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinsamen Kontrolle durch den Konzern führen) wird der entsprechende Anteil der kumulierten Umrechnungsdifferenzen in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Ein aus dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehender Geschäfts- oder Firmenwert sowie Anpassungen an die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden als Vermögenswerte oder Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Daraus resultierende Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

Die für die Umrechnung verwendeten Umrechnungskurse der relevanten Konzernwährungen stellen sich wie folgt dar:

Stichtagskurs Durchschnittskurs
1 Euro entspricht 31.12.2019 31.12.2018 2019 2018
--- --- --- --- --- ---
US-Dollar USD 1,1228 1,1453 1,1196 1,1810
Australischer Dollar AUD 1,5995 1,6220 1,6109 1,5797
Polnischer Zloty PLN 4,2568 4,3014 4,2976 4,2615

3.9 Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten (Vermögenswerte, für die ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um sie in ihren beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen) stehen, werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte im Wesentlichen für ihre vorgesehene Nutzung oder zum Verkauf bereitstehen, zu den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet.

Erwirtschaftete Erträge aus vorübergehend aufgenommenem Fremdkapital werden bis zu dessen Ausgabe für qualifizierte Vermögenswerte von den aktivierbaren Fremdkapitalkosten abgezogen.

Alle anderen Fremdkapitalkosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.

3.10 Kosten für Ruhestands- und Abfindungsleistungen

Für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht neben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland bei einem ausländischen Tochterunternehmen ein beitragsorientierter Versorgungsplan, der im Wesentlichen alle Arbeitnehmer umfasst. Die Zahlungen für diesen Plan werden als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbracht haben, die sie zu den Beiträgen berechtigt.

Für den beitragsorientierten Versorgungsplan der ausländischen Tochterunternehmen wurden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen in Höhe von TEUR 158 (2018: TEUR 168) erfasst; die Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland betragen TEUR 1.100 (2018: TEUR 1.054).

3.11 Ertragsteuern

Der Steueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar.

Laufende Steuern

Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden bzw. in Kürze geltenden Steuersätze berechnet.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert. Latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Solche latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden werden nicht angesetzt, wenn sich die temporären Differenzen aus einem Geschäfts- oder Firmenwert oder aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmenszusammenschlüssen) von anderen Vermögenswerten und Schulden ergeben, welche aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde Einkommen noch den Jahresüberschuss berühren.

Für zu versteuernde temporäre Differenzen, die aus Anteilen an Tochterunternehmen oder assoziierten Unternehmen entstehen, werden latente Steuerschulden gebildet, es sei denn, dass der Konzern die Umkehrung der temporären Differenzen steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird.

Latente Steueransprüche, die sich aus temporären Differenzen im Zusammenhang mit Tochterunternehmen oder assoziierten Unternehmen ergeben, werden nur in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend steuerbares Einkommen zur Verfügung steht, mit dem die Ansprüche aus den temporären Differenzen genutzt werden können. Zudem muss davon ausgegangen werden können, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und im Wert gemindert, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze und Steuergesetze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung der Vermögenswerte voraussichtlich Geltung haben werden.

Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben, wie der Konzern zum Abschlussstichtag die Erwartung hat, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren.

Für den Ansatz und die Bewertung latenter Steuerschulden und Steueransprüche im Zusammenhang mit zum beilegenden Zeitwert bewerteten, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, wird angenommen, dass die durch die fortgeführten Buchwerte verkörperten wirtschaftlichen Vorteile vollständig durch Veräußerung realisiert werden. Diese Regelvermutung ist widerlegt, wenn die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien abzuschreiben sind und im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Ziel es ist, im Wesentlichen alle mit den Immobilien zusammenhängenden wirtschaftlichen Vorteile im Zeitablauf zu verbrauchen, anstatt diese durch Veräußerung zu realisieren. Die Unternehmensleitung hat den Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien überprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass keine der Immobilien mit dem Ziel gehalten wird, die wirtschaftlichen Vorteile durch eine laufende Nutzung zu realisieren. Aus diesem Grund hat die Unternehmensleitung festgestellt, dass die Regelvermutung des IAS 12 nicht widerlegt wird. Insoweit sind keine latenten Steuern anzusetzen, die auf die Veräußerung der beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien entfallen, weil die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts bei der Veräußerung dieser Immobilien nicht der Besteuerung unterliegen.

Laufende und latente Steuern im Berichtsjahr

Laufende und latente Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn diese stehen mit Posten in Verbindung, die im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesen Fällen erfolgt ein Ausweis der laufenden und latenten Steuer im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital. Wenn laufende oder latente Steuern aus der erstmaligen Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses resultieren, werden die Steuereffekte bei der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses einbezogen.

3.12 Seeschiffe und sonstige Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen der Hartmann-Gruppe setzt sich aus den Konzernschiffen und sonstigen Sachanlagen zusammen.

Das Sachanlagevermögen der Gruppe wird mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten nach Abzug der planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen ausgewiesen. In den Kosten werden zudem die Erwerbs-/Produktionskosten oder der Zeitwert im Zeitpunkt des Erwerbs bei einem Unternehmenszusammenschluss miteinbezogen. Die Erwerbs- oder Produktionskosten schließen alle notwendigen Kosten ein, um das Sachanlagevermögen zu erwerben und ihn in Betrieb nehmen zu können. Das umfasst auch die direkten Kosten für die Darlehensaufnahme zum Erwerb des Sachanlagevermögens.

Geleistete Anzahlungen und im Bau befindliche Sachanlagen für Herstellungs-, Miet- oder Verwaltungszwecke oder für noch nicht festgelegte Zwecke werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich erfasster Wertminderungen bilanziert. Diese Kosten schließen Honorare für die Vermögenswerte sowie zu verzinsende Darlehenskosten im Einklang mit den Konzernbilanzierungsrichtlinien mit ein. Diese Vermögenswerte werden in das Sachanlagevermögen umgegliedert, wenn diese fertiggestellt wurden und für den Gebrauch genutzt werden können. Zu diesem Zeitpunkt beginnt dann auch die Abschreibung der entsprechenden Vermögenswerte.

Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern daraus künftig ein wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird (das heißt die Erhöhung der Nutzungsdauer oder Ertragskraft des jeweiligen Schiffes) und die Kosten verlässlich bewertet werden können.

Die Kosten für die regelmäßig durchzuführende Klasseerneuerung (Dry-docking) der Schiffe werden als separate Komponente aktiviert und über die Laufzeit bis zum nächsten geplanten Dry-docking abgeschrieben. Sollte das Dry-docking früher als zum geplanten Zeitpunkt erfolgen, wird der noch nicht abgeschriebene Betrag sofort abgeschrieben. Routinemäßige Reparaturen und Instandhaltungsaufwendungen stellen Aufwand dar.

Die Konzernschiffe werden vom DNV GL und vom American Bureau of Shipping (ABS) klassifiziert. Deren Kosten werden in einer Blockfee abgerechnet, die die jeweilige Klassenperiode abdecken soll. Die Blockfee wird in der Gewinn- und Verlustrechnung anteilig in gleichen Jahresbeträgen ausgewiesen.

Grundstücke und Gebäude, die für die Produktion, die Warenversorgung, Serviceleistungen oder Verwaltungstätigkeiten gehalten werden, werden in der Bilanz zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen ausgewiesen.

Ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens ist nach Veräußerung oder wenn kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen für den Vermögenswertes zu erwarten ist, auszubuchen. Gewinne bzw. Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös abzüglich Transaktionskosten und dem Buchwert ermittelt und entsprechend in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.

Im Rahmen der Folgebewertung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen vermindert. Die Höhe der planmäßigen Abschreibungen wird durch die zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer erzielbaren Restwerte beeinflusst. Der Restwert für die Seeschiffe bestimmt sich durch den Schrottwert. Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Sowohl die Nutzungsdauer als auch der Restwert werden jährlich überprüft und soweit notwendig prospektiv angepasst. Bei Ereignissen oder Anhaltspunkten für eine mögliche Wertminderung einer Sachanlage wird der Buchwert hinsichtlich seiner Werthaltigkeit überprüft.

Den Abschreibungen werden die folgenden Nutzungsdauern zu Grunde gelegt:

Gebäude 25 bis 33 Jahre
Seeschiffe 20 bzw. 25 Jahre
Klasseerneuerung (Dry-docking) 2 bis 7,5 Jahre
Übrige Sachanlagen 2 bis 16 Jahre

3.13 Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten im Zeitpunkt ihres erstmaligen Ansatzes bewertet. Kosten von Immateriellen Vermögenswerten, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden mit dem Zeitwert im Zeitpunkt des Erwerbes bewertet. Nach ihrem erstmaligen Ansatz werden die Immateriellen Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet. Selbst erstellte Immaterielle Vermögenswerte, ohne kapitalisierte Entwicklungskosten, werden nicht kapitalisiert und deren Aufwand wird in der Konzern-, Gewinn- und Verlustrechnung in dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Kosten tatsächlich angefallen sind. Die Laufzeit der Immateriellen Vermögenswerte ist entweder begrenzt oder unbestimmt.

Immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Laufzeit werden über ihre gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben und Wertminderungsaufwendungen sind vorzunehmen, wenn Hinweise für eine Wertminderung der Immateriellen Vermögenswerte vorliegen. Die Laufzeit der Abschreibung und die Abschreibungsmethode sind für einen Immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Laufzeit am Ende eines jeden Geschäftsjahres zu überprüfen. Hat sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der erwartete Abschreibungsverlauf des Vermögenswerts geändert, wird die Laufzeit der Abschreibungen oder Abschreibungsmethode geändert, und falls notwendig, werden sämtliche Schätzungsänderungen berücksichtigt.

Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Laufzeit werden jährlich einzeln oder im Rahmen einer Cash generierenden Einheit auf Wertminderungsaufwendungen getestet. Diese Immateriellen Vermögenswerte werden nicht abgeschrieben. Die Laufzeit eines Immateriellen Vermögenswerts mit einer unbestimmten Laufzeit wird jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, wird die Veränderung der Laufzeit von einer unbestimmten zu einer begrenzten prospektiv vorgenommen.

Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden gesondert vom Geschäfts- und Firmenwert erfasst und im Erwerbszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet.

In den Folgeperioden werden immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, genauso wie einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen bewertet.

Ein Immaterieller Vermögenswert ist bei Abgang oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von seiner Nutzung oder seinem Abgang erwartet wird auszubuchen. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang eines Immateriellen Vermögenswertes, bewertet mit der Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes, werden im Zeitpunkt der Ausbuchung des Vermögenswertes in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

3.14 Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte

Zu jedem Abschlussstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört. Wenn eine angemessene und stetige Grundlage zur Verteilung ermittelt werden kann, werden die gemeinschaftlichen Vermögenswerte auf die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt. Andernfalls erfolgt eine Verteilung auf die kleinste Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, für die eine angemessene und stetige Grundlage der Verteilung ermittelt werden kann.

Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer bzw. bei solchen, die noch nicht für eine Nutzung zur Verfügung stehen, wird mindestens jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, ein Wertminderungstest durchgeführt.

Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Zahlungsströme mit einem Vorsteuerzinssatz abgezinst. Dieser Vorsteuerzinssatz berücksichtigt zum einen die momentane Markteinschätzung über den Zeitwert des Geldes, zum anderen die dem Vermögenswert inhärenten Risiken, insoweit diese nicht bereits Eingang in die Schätzung der Zahlungsströme gefunden haben.

Wenn der geschätzte erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf den erzielbaren Betrag vermindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst, es sei denn, der entsprechende Vermögenswert wird mit seinem Neubewertungsbetrag angesetzt. In einem solchen Fall ist der Wertminderungsaufwand als Verminderung der Neubewertungsrücklage zu behandeln. Soweit die Wertminderung größer ist als die entsprechende Neubewertungsrücklage, wird die übersteigende Wertminderung erfolgswirksam erfasst.

Sollte sich der Wertminderungsaufwand in der Folge umkehren, wird der Buchwert des Vermögens wertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf die jüngste Schätzung des erzielbaren Betrages erhöht. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert oder die zahlungsmittelgenerierende Einheit in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst, soweit sie den in Vorjahren für den Vermögenswert erfassten Wertminderungsaufwand eliminiert. Jede darüber hinausgehende Wertaufholung ist als Erhöhung der Neubewertungsrücklage zu behandeln.

3.15 Vorräte

Vorräte an Proviant, Kantine, Treib- und Schmierstoffen sowie Decks- und Maschinenvorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Marktwert angesetzt.

3.16 Finanzinstrumente

Finanzielle Vermögenswerte - Klassifizierung

Der Konzern klassifiziert seine finanziellen Vermögenswerte in die folgenden Bewertungskategorien:

solche, die in der Folge zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind (entweder über das sonstige Ergebnis (OCI) oder über den Gewinn oder Verlust), und
diejenigen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten sind.

Die Klassifizierung und Folgebewertung von finanziellen Schulden ist abhängig von: (i) dem Geschäftsmodell des Konzerns für die Verwaltung des zugehörigen Vermögensportfolios und (ii) den Cashflow-Eigenschaften des Vermögenswertes. Bei dem erstmaligen Ansatz kann der Konzern einen finanziellen Schuldtitel, der ansonsten die Anforderungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) erfüllt, unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) einstufen, wenn dadurch eine sonst auftretende Diskrepanz in der Rechnungslegung beseitigt oder erheblich verringert wird.

Bei Vermögenswerten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden Gewinne und Verluste entweder im Gewinn oder Verlust oder im OCI verbucht. Bei Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, hängt dies davon ab, ob der Konzern zum Zeitpunkt der erstmaligen Verbuchung eine unwiderrufliche Entscheidung getroffen hat, das Eigenkapitalinstrument als FVOCI zu bewerten. Diese Entscheidung wird auf der Grundlage der einzelnen Investitionen getroffen.

Alle anderen finanziellen Vermögenswerte werden als FVTPL bewertet klassifiziert.

Finanzielle Vermögenswerte - Ansatz und Ausbuchung

Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die eine Lieferung innerhalb des durch Vorschriften oder Marktvereinbarungen festgelegten Zeitrahmens erfordern ("reguläre" Käufe und Verkäufe), werden am Handelstag verbucht, d.h. an dem Tag, an dem sich der Konzern zur Lieferung eines Finanzinstruments verpflichtet. Alle anderen Käufe und Verkäufe werden verbucht, wenn das Unternehmen Vertragspartei der vertraglichen Bestimmungen des Instruments wird.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf den Erhalt von Cashflows aus den finanziellen Vermögenswerten abgelaufen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen des Eigentums übertragen hat.

Finanzielle Vermögenswerte - Bewertung

Der Konzern bewertet einen finanziellen Vermögenswert beim erstmaligen Ansatz zu seinem beizulegenden Zeitwert zuzüglich, im Falle eines finanziellen Vermögenswertes, der nicht als FVTPL klassifiziert wird, der Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswertes zuzurechnen sind. Transaktionskosten von finanziellen Vermögenswerten, die als FVTPL geführt werden, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst. Der beizulegende Zeitwert beim erstmaligen Ansatz lässt sich am besten durch den Transaktionspreis belegen. Ein Gewinn oder Verlust beim erstmaligen Ansatz wird nur dann erfasst, wenn es eine Differenz zwischen beizulegendem Zeitwert und Transaktionspreis gibt, die durch andere beobachtbare aktuelle Markttransaktionen desselben Instruments oder durch eine Bewertungsmethode, deren Inputs nur Daten von beobachtbaren Märkten umfassen, nachgewiesen werden kann.

Finanzielle Vermögenswerte mit eingebetteten Derivaten werden bei der Bestimmung, ob ihre Cashflows ausschließlich aus Kapital- und Zinszahlungen bestehen, in ihrer Gesamtheit berücksichtigt.

Schuldinstrumente

Die Folgebewertung von Schuldinstrumenten hängt vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Verwaltung des Vermögenswertes und von den Zahlungsstrombedingungen des Vermögenswertes ab. Es gibt drei Bewertungskategorien, in die der Konzern seine Schuldinstrumente einteilt:

Fortgeführte Anschaffungskosten: Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung von vertraglichen Cashflows gehalten werden, wobei diese Cashflows ausschließlich Zahlungen von Zins und Tilgung darstellen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter "Sonstige Erträge" ausgewiesen. Jeglicher Gewinn oder Verlust, der aus der Ausbuchung entsteht, wird direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht und unter "Sonstige Erträge" zusammen mit Wechselkursgewinnen und -verlusten ausgewiesen. Wertminderungsverluste werden als separater Posten in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten (AK) bewertet werden, umfassen: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Bankguthaben mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als 3 Monaten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten.

FVOCI: Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows und zur Veräußerung der finanziellen Vermögenswerte gehalten werden, wobei die Cashflows der Vermögenswerte ausschließlich Zahlungen von Zins und Tilgung darstellen, werden zum FVOCI bewertet. Wertänderungen des Buchwertes werden über das OCI erfasst, mit Ausnahme der Erfassung von Wertberichtigungsgewinnen oder - verlusten, Zinserträgen und Wechselkursgewinnen und -verlusten, die erfolgswirksam erfasst werden.

Wenn der finanzielle Vermögenswert ausgebucht wird, wird der kumulierte Gewinn oder Verlust, der zuvor im OCI verbucht wurde, vom Eigenkapital in den Gewinn oder Verlust umgegliedert und in den sonstigen Erträgen verbucht. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten sind in den "Sonstigen Erträgen" enthalten. Wechselkursgewinne und -verluste werden unter "Sonstige Erträge" ausgewiesen, und Wertminderungsaufwendungen werden als separater Posten in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis dargestellt.

FVTPL: Vermögenswerte, die die Kriterien für fortgeführte Anschaffungskosten oder FVOCI nicht erfüllen, werden zum FVTPL bewertet. Ein Gewinn oder Verlust aus einem Schuldinstrument, das in der Folge zu FVTPL bewertet wird, wird erfolgswirksam verbucht und in der Periode, in der er entsteht, netto unter "Sonstige Erträge" ausgewiesen.

Eigenkapitalinstrumente

Der Konzern bewertet in der Folge alle Eigenkapitalbeteiligungen zum beizulegenden Zeitwert. Wenn sich die Unternehmensleitung des Konzerns dafür entschieden hat, Gewinne und Verluste aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalbeteiligungen im OCI auszuweisen, gibt es nach der Ausbuchung der Investition keine nachträgliche Umgliederung von Gewinnen und Verlusten aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Gewinn- und Verlustrechnung. Jeder damit verbundene Saldo innerhalb der FVOCI-Reserve wird in die Gewinnrücklagen umgebucht. Die Konzernrichtlinie sieht vor, Eigenkapitalbeteiligungen als FVOCI zu bezeichnen, wenn diese Investitionen für strategische Zwecke gehalten werden, die nicht ausschließlich der Erzielung von Anlagerenditen dienen. Dividenden aus solchen Investitionen werden weiterhin in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstige Erträge verbucht, wenn das Recht des Konzerns auf den Erhalt von Zahlungen festgelegt wird.

Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von Finanzanlagen zum FVTPL werden in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung und gegebenenfalls im sonstigen Ergebnis unter "Sonstige Erträge" ausgewiesen. Wertminderungsverluste (und die Umkehrung von Wertminderungsverlusten) von Eigenkapitalbeteiligungen, die zum FVOCI bewertet werden, werden nicht getrennt von anderen Änderungen des beizulegenden Zeitwertes ausgewiesen.

Finanzielle Vermögenswerte - Wertberichtigung für Kreditverluste bei ECL

Der Konzern bewertet auf einer vorausschauenden Basis die erwarteten Kreditverluste (ECL) für Schuldinstrumente (einschließlich Darlehen), die zu AC und FVOCI bewertet werden, und mit dem Risiko, das sich aus Kreditzusagen und Finanzgarantieverträgen ergibt. ECLs basieren auf der Differenz zwischen den vertraglich festgelegten, vertragsgemäß fälligen Cashflows und allen Cashflows, die der Konzern erwartet, diskontiert mit einer Annäherung an den ursprünglichen effektiven Zinssatz. Der Konzern bewertet ECL und verbucht Wertberichtigungen für Kreditverluste an jedem Abschlussstichtag. Die Bewertung von ECL spiegelt: (i) einen unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag, der durch die Bewertung einer Reihe möglicher Ergebnisse bestimmt wird, (ii) den Zeitwert des Geldes und (iii) alle vernünftigen und vertretbaren Informationen, die am Ende jeder Berichtsperiode ohne unangemessene Kosten und Anstrengungen über vergangene Ereignisse, aktuelle Bedingungen und Prognosen zukünftiger Bedingungen zur Verfügung stehen.

Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte wird durch die Verwendung eines Wertberichtigungspostens reduziert, und der Verlustbetrag wird in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis ausgewiesen.

Schuldinstrumente, die nach AC bewertet werden, werden in der konsolidierten Bilanz abzüglich der Wertberichtigung für ECL ausgewiesen. Für Kreditzusagen und Finanzgarantieverträge wird eine separate Rückstellung für ECL als Verbindlichkeit in der Konzern-Bilanz ausgewiesen.

Für Schuldinstrumente zum FVOCI wird eine Wertberichtigung für ECL in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, und sie wirkt sich auf Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aus, die im OCI verbucht werden, und nicht auf den Buchwert dieser Instrumente.

Erwartete Kreditverluste werden entweder nach dem allgemeinen Ansatz oder vereinfachten Ansatz erfasst und bewertet.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, einschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer signifikanten Finanzierungskomponente und Vertragsvermögenswerte, wendet der Konzern den von IFRS 9 erlaubten vereinfachten Ansatz an, bei dem erwartete Verluste über die Gesamtlaufzeit beim erstmaligen Ansatz der finanziellen Vermögenswerte berücksichtigt werden. Der Konzern verfolgt daher keine Änderungen des Kreditrisikos, sondern erfasst stattdessen eine Wertberichtigung für Verluste auf der Grundlage von Gesamtlaufzeit-ECLs an jedem Abschlussstichtag. Die erwarteten Kreditverluste auf diese finanziellen Vermögenswerte werden anhand einer Provisionmatrix geschätzt, die auf der historischen Erfahrung des Konzerns mit Kreditverlusten basiert, bereinigt um Faktoren, die für die Schuldner spezifisch sind, allgemeine wirtschaftliche Bedingungen und eine Bewertung sowohl der aktuellen als auch der prognostizierten Entwicklung der Bedingungen am Abschlussstichtag, einschließlich des Zeitwertes des Geldes, wo dies angemessen erscheint.

Für alle anderen finanziellen Vermögenswerte, die gemäß IFRS 9 einer Wertminderung unterliegen, wendet der Konzern einen allgemeinen Ansatz - ein Drei-Stufen-Modell für Wertminderungen - an, das auf Veränderungen der Kreditqualität seit dem erstmaligen Ansatz basiert.

Ein Finanzinstrument, das zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes nicht kreditgemindert ist, wird in Stufe 1 eingestuft. Finanzielle Vermögenswerte in Stufe 1 werden mit einem ECL bewertet, der dem Teil der Gesamtlaufzeit-ECL entspricht, der sich aus Ausfallereignissen ergibt, die innerhalb der nächsten 12 Monate oder bis zur vertraglichen Fälligkeit, falls diese kürzer ist, möglich sind ("12-Monats-ECL").

Stellt der Konzern einen signifikanten Anstieg des Kreditrisikos (Significant Increase in Credit Risk, "SICR") seit dem erstmaligen Ansatz fest, wird der Vermögenswert in Stufe 2 transferiert, und sein ECL wird auf der Grundlage des Gesamtlaufzeit-ECL bewertet, d.h. bis zur vertraglichen Fälligkeit, aber unter Berücksichtigung erwarteter Vorauszahlungen, falls vorhanden. Stellt der Konzern fest, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität gemindert ist, wird der Vermögenswert in Stufe 3 überführt, und sein ECL wird auf der Grundlage des Gesamtlaufzeit-ECL bewertet.

Der Konzern hat außerdem beschlossen, die Ausnahmeregelung zur Bewertung des geringen Kreditrisikos für Finanzanlagen mit Investment-Grade-Rating anzuwenden. Wenn das Kreditrisiko des Finanzinstruments am Abschlussstichtag gering ist, kann davon ausgegangen werden, dass sich das Kreditrisiko des Finanzinstruments seit der erstmaligen Erfassung nicht wesentlich erhöht hat, und die erwarteten Kreditverluste werden mit einem Betrag bewertet, der dem 12-Monats-ECL entspricht.

Finanzielle Vermögenswerte - Reklassifizierung

Finanzinstrumente werden nur dann reklassifiziert, wenn sich das Geschäftsmodell für die Verwaltung dieser Vermögenswerte ändert. Die Neuklassifizierung hat eine prospektive Wirkung und erfolgt ab dem Beginn der ersten Berichtsperiode nach der Änderung.

Finanzielle Vermögenswerte - Abschreibung

Finanzielle Vermögenswerte werden ganz oder teilweise abgeschrieben, wenn der Konzern alle praktischen Bemühungen um eine Rückzahlung ausgeschöpft hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass keine vernünftige Erwartung einer Rückzahlung besteht. Die Abschreibung stellt ein Ausbuchungsereignis dar. Der Konzern kann finanzielle Vermögenswerte, die noch Vollstreckungsmaßnahmen unterliegen, abschreiben, wenn er versucht, vertraglich geschuldete Beträge wiederzuerlangen, jedoch keine vernünftige Erwartung auf eine Einziehung besteht.

Finanzielle Vermögenswerte - Modifikation

Der Konzern verhandelt manchmal die Vertragsbedingungen der finanziellen Vermögenswerte neu oder ändert sie auf sonstige Weise. Der Konzern beurteilt, ob die Änderung der vertraglichen Cashflows substanziell ist, wobei unter anderem folgende Faktoren berücksichtigt werden: alle neuen Vertragsbedingungen, die das Risikoprofil des Vermögenswerts wesentlich beeinflussen (z.B. Rendite auf der Basis von Gewinnanteilen oder Eigenkapital), wesentliche Änderung des Zinssatzes, Änderung der Währung, neue Sicherheiten oder Kreditverbesserungen, die das mit dem Vermögenswert verbundene Kreditrisiko wesentlich beeinflussen, oder eine wesentliche Verlängerung eines Kredits, wenn der Kreditnehmer nicht in finanziellen Schwierigkeiten ist. Wenn die geänderten Bedingungen wesentlich anders sind, erlöschen die Rechte auf Cashflows aus dem ursprünglichen Vermögenswert, und der Konzern bucht den ursprünglichen finanziellen Vermögenswert aus und verbucht einen neuen Vermögenswert zu seinem beizulegenden Zeitwert. Das Datum der Neuverhandlung gilt als das Datum des erstmaligen Ansatzes für spätere Wertminderungsberechnungen, einschließlich der Bestimmung, ob ein SICR eingetreten ist. Der Konzern beurteilt auch, ob das neue Darlehen oder Schuldinstrument das Zahlungsstrom-Kriterium erfüllt. Jegliche Differenz zwischen dem Buchwert des ursprünglichen ausgebuchten Vermögenswertes und dem beizulegenden Zeitwert des neuen wesentlich veränderten Vermögenswertes wird im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, die Substanz der Differenz wird einer Kapitaltransaktion mit den Eigentümern zugeschrieben. In einer Situation, in der die Neuverhandlung durch finanzielle Schwierigkeiten der Gegenpartei und die Unfähigkeit, die ursprünglich vereinbarten Zahlungen zu leisten, vorangetrieben wurde, vergleicht der Konzern die ursprünglichen und revidierten erwarteten Cashflows mit den Vermögenswerten, unabhängig davon, ob die Risiken und Belohnungen des Vermögenswertes infolge der Vertragsänderung wesentlich anders sind. Wenn sich die Risiken und Belohnungen nicht ändern, unterscheidet sich der geänderte Vermögenswert nicht wesentlich vom ursprünglichen Vermögenswert, und die Änderung führt nicht zu einer Ausbuchung. Der Konzern berechnet den Bruttobuchwert durch Abzinsung der modifizierten vertraglichen Cashflows mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz neu und verbucht erfolgswirksam einen Modifikationsgewinn oder -Verlust.

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten

Diese Beträge stammen in der Regel aus Transaktionen außerhalb der üblichen betrieblichen Aktivitäten des Konzerns. Diese werden mit dem Ziel der Vereinnahmung ihrer vertraglichen Cashflows gehalten, und ihre Cashflows stellen ausschließlich Zahlungen von Zins und Tilgung dar. Dementsprechend werden diese zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode, abzüglich einer Rückstellung für Wertminderung, bewertet. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten werden als kurzfristig eingestuft, wenn sie innerhalb eines Jahres oder weniger fällig sind (oder im normalen Betriebszyklus des Unternehmens, wenn dieser länger dauert). Falls nicht, werden sie als langfristig ausgewiesen.

Finanzielle Verbindlichkeiten - Bewertungskategorien

Finanzielle Verbindlichkeiten werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert verbucht und in der Folge als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet eingestuft, mit Ausnahme von (i) finanziellen Verbindlichkeiten zum FVTPL: Diese Klassifizierung wird auf Derivate, zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten (z.B. Short-Positionen in Wertpapieren), von einem Erwerber im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses angesetzte Eventualverbindlichkeiten und andere finanzielle Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz als solche eingestuft werden, und (ii) Finanzgarantieverträge und Kreditzusagen angewandt.

Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten

Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit dann aus, wenn die entsprechende Verpflichtung beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Wenn der Konzern mit dem bestehenden Kreditgeber ein Schuldinstrument in ein anderes mit substanziell unterschiedlichen Bedingungen umtauscht, wird dieser Austausch als Tilgung der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit und als Erfassung einer neuen finanziellen Verbindlichkeit behandelt. Ebenso bilanziert der Konzern substanzielle Veränderungen der Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit oder eines Teils davon als Tilgung der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit und als Erfassung einer neuen Verbindlichkeit. Eine substanzielle Veränderung der Bedingungen liegt annahmegemäß vor, wenn der mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz diskontierte Barwert der Zahlungsströme unter den neuen Bedingungen, einschließlich der Berücksichtigung gezahlter und erhaltener Gebühren, mindestens 10% vom diskontierten Barwert der verbleibenden Zahlungsströme der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit abweicht. Wenn die Modifikation nicht zu einer substanziellen Veränderung der finanziellen Verbindlichkeit geführt hat, ist der Unterschied zwischen dem Buchwert der Verbindlichkeit vor der Modifikation und dem Barwert der Zahlungsströme nach der Modifikation, erfolgswirksam als Gewinn- oder Verlust aus Modifizierung in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Posten "Sonstige Erträge" zu erfassen.

Verrechnung von Finanzinstrumenten

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden miteinander verrechnet und der Nettobetrag in der konsolidierten Bilanz ausgewiesen, wenn, und nur dann, ein derzeit durchsetzbarer Rechtsanspruch zur Verrechnung der ausgewiesenen Beträge besteht und die Absicht besteht, den Ausgleich auf Nettobasis vorzunehmen oder den Vermögenswert zu realisieren und die Verbindlichkeit gleichzeitig zu begleichen. Dies ist bei Netting-Rahmenvereinbarungen im Allgemeinen nicht der Fall, und die damit verbundenen Aktiva und Passiva werden in der konsolidierten Bilanz brutto ausgewiesen.

3.17 Derivative Finanzinstrumente

Der Konzern schließt eine Vielzahl von derivativen Finanzinstrumenten ab, um sich gegen Zins- und Wechselkursrisiken abzusichern, darunter Devisentermingeschäfte, Optionen und Zinssatz-Swaps.

Derivate werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Derivatkontrakts angesetzt und in der Folge an jedem Berichtsdatum zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust wird sofort in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung verbucht, es sei denn, bei dem Derivat handelt es sich um ein Sicherungsinstrument, bei dem der Zeitpunkt der Verbuchung in Gewinn oder Verlust von der Art der Sicherungsbeziehung abhängt.

Ein Derivat mit einem positiven beizulegenden Zeitwert wird als ein finanzieller Vermögenswert angesetzt, während ein Derivat mit einem negativen beizulegenden Zeitwert als eine finanzielle Verbindlichkeit angesetzt wird. Derivate werden im Konzernabschluss nicht verrechnet, es sei denn, der Konzern hat dazu sowohl ein rechtlich durchsetzbares Recht als auch die Absicht zur Verrechnung.

Eingebettete Derivate

Ein eingebettetes Derivat ist eine Komponente eines hybriden Vertrags, der auch einen nicht derivativen Basisvertrag enthält - mit dem Effekt, dass ein Teil der Cashflows des kombinierten Instruments in ähnlicher Weise wie bei einem eigenständigen Derivat variiert.

Derivate, die in hybride Verträge mit einem finanziellen Vermögenswert eingebettet sind, der in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fällt, werden nicht getrennt. Der gesamte hybride Vertrag wird klassifiziert und anschließend entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.

Derivate, die in hybride Verträge eingebettet sind, die keine finanziellen Vermögenswerte im Anwendungsbereich von IFRS 9 sind (z.B. finanzielle Verbindlichkeiten), werden als separate Derivate behandelt, wenn sie die Definition eines Derivats erfüllen, ihre Risiken und Eigenschaften nicht eng mit denen der Basisverträge verbunden sind und die Basisverträge nicht als FVTPL bewertet werden.

Handelt es sich bei dem hybriden Vertrag um eine börsennotierte finanzielle Verbindlichkeit, so klassifiziert der Konzern im Allgemeinen den gesamten hybriden Vertrag als FVTPL, anstatt das eingebettete Derivat zu trennen.

Ein eingebettetes Derivat wird als langfristiger Vermögenswert oder langfristige Verbindlichkeit ausgewiesen, wenn die Restlaufzeit des hybriden Instruments, auf das sich das eingebettete Derivat bezieht, mehr als 12 Monate beträgt und nicht erwartet wird, dass es innerhalb von 12 Monaten realisiert oder abgewickelt wird.

3.18 Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlicher oder faktischer Natur) aus dem vergangenen Ereignis hat und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung mit dem Abfluss von Ressourcen einhergeht und eine verlässliche Schätzung des Betrages der Rückstellung möglich ist.

Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der beste Schätzwert, der sich am Abschlussstichtag für die hinzugebende Leistung ergibt, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Dabei sind bei der Ermittlung der Verpflichtung inhärente Risiken und Unsicherheiten zu berücksichtigen. Wird eine Rückstellung auf Basis der für die Erfüllung der Verpflichtung geschätzten Zahlungsströme bewertet, sind diese Zahlungsströme abzuzinsen, sofern der Zinseffekt wesentlich ist.

Kann davon ausgegangen werden, dass Teile oder gesamte zur Erfüllung der Rückstellung notwendige wirtschaftliche Nutzen durch einen außenstehenden Dritten erstattet werden, wird dieser Anspruch als Vermögenswert aktiviert, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist und ihr Betrag zuverlässig geschätzt werden kann.

3.19 Eigenkapital

Ein Eigenkapitalinstrument begründet einen Residualanspruch an den Vermögenswerten abzüglich der dazugehörigen Schulden eines Unternehmens.

Von einem Konzernunternehmen emittierte Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Vertragsvereinbarung und den Definitionen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital klassifiziert.

Kündbare Eigenkapitalinstrumente, bei denen es sich um nicht beherrschende Anteile handelt, werden im Konzernabschluss als finanzielle Verbindlichkeiten eingestuft. Diese Einstufung erfolgt unabhängig davon, dass die kündbaren Eigenkapitalinstrumente in den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen Eigenkapital darstellen. Im Konzern betrifft dies den Ausweis von nicht beherrschenden Anteilen an Tochterunternehmen in der Rechtsform der Personengesellschaft.

Soweit solche kündbaren Eigenkapitalinstrumente im Konzernabschluss dem Fremdkapital (Nicht beherrschende Kapitalanteile Dritter) zugeordnet wurden, erfolgt die Bewertung gemäß IFRS 9 mit den fortgeführten Anschaffungskosten.

3.20 Erträge und Aufwendungen

Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst und sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis unter "Finanzierungsaufwendungen" enthalten. Zinserträge werden berechnet, indem der Effektivzinssatz auf den Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes angewandt wird, mit Ausnahme von finanziellen Vermögenswerten, die in der Folge eine Wertminderung erfahren. Bei wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten wird der Effektivzinssatz auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswertes angewandt, d.h. nach Abzug der Verlustberichtigung.

Dividendenerträge aus Investitionen werden erfasst, sobald der Anspruch auf den Erhalt der Zahlungen besteht (vorausgesetzt, es ist wahrscheinlich, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zugutekommt und die Höhe der Erträge verlässlich gemessen werden kann).

3.21 Änderungen von Vorjahresangaben

Bei der Anwendung des neuen Standards IFRS 16 ist aufgefallen, dass im Vorjahr der Ausweis von Umsatzerlöskomponenten netto anstatt brutto erfolgt ist. Die Erlöse wurden direkt um die Kosten reduziert und dementsprechend vermindert dargestellt. In Übereinstimmung mit den neuen Standards (insbesondere IFRS 15) hat die Darstellung allerdings brutto zu erfolgen. Weiterhin wurden auf Grundlage des neuen Standards Umsatzerlöse neu klassifiziert. Dies führte zu Verschiebungen innerhalb der einzelnen Erlöse. Aus diesem Grund wurden die Vorjahresangaben gemäß IAS 8.42 entsprechend angepasst, was zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse sowie der Schiffsbetriebskosten geführt hat. Eine erfolgswirksame Korrektur (Eigenkapitalkorrektur) musste nicht erfolgen. Nachfolgend ist die Überleitung zwischen den im Vorjahr berichteten Zahlen, zu den geänderten Zahlen dargestellt.

2018 geändert 2018
Zeitchartererlöse 198.123 207.632
Reisechartererlöse 109.300 51.046
Bereederungs- und Befrachtungsentgelte 50.012 50.012
Vermittlungserlöse 5.696 5.696
Verwaltungs- und Dienstleistungserlöse 1.303 1.303
Sonstige Umsatzerlöse 1.011 1.011
365.445 316.700
2018 geändert 2018
Reederei- bzw. Schiffsaufwendungen
Schiffsreisekosten 61.363 33.470
Instandhaltung, Reparaturen, Klassekosten (Dry-docking) 28.699 28.699
Sonstiges 34.218 18.293
124.280 80.462
Personalaufwand
Heuern (eigene und fremde Seeleute) 97.885 97.885
Löhne und Gehälter (nautisch-technisches Verwaltungspersonal) 4.898 4.898
Sozialabgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung 2.852 2.852
Sonstiges 1.174 1.174
106.809 106.809
Bereederungsgebühren/Kommissionen 10.751 5.824
241.840 193.095
2018 geändert 2018
Bruttoergebnis aus dem Schiffsbetrieb 123.605 123.605

3.22 Neue Rechnungslegungsvorschriften

Zum Zeitpunkt des Testats dieses Konzernabschlusses wurden vom International Accounting Standards Board Standards und Interpretationen herausgegeben, die noch nicht in Kraft getreten waren. Einige von ihnen wurden von der Europäischen Union übernommen, andere noch nicht. Der Vorstand erwartet, dass die Übernahme dieser Rechnungslegungsstandards in zukünftigen Perioden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnungslegung des Konzerns haben wird.

Herausgegebene, aber noch nicht in Kraft getretene Standards

Zum Zeitpunkt der Genehmigung dieses Konzernabschlusses wurden die folgenden Rechnungslegungsstandards vom International Accounting Standards Board herausgegeben, waren aber noch nicht in Kraft:

(i) Vom IASB herausgegeben und von der Europäischen Union übernommen

Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition des Begriffs "wesentlich" (tritt in Kraft für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen),
Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Reform der Zinssatz-Benchmarks (tritt in Kraft für Jahresperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen),
Änderungen an den Verweisen auf den konzeptionellen Rahmen in den IFRS-Standards (tritt in Kraft für Jahresperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen),
Änderung zu IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (tritt in Kraft für Jahresperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen).

(ii) Veröffentlicht vom IASB, aber noch nicht von der Europäischen Union übernommen

IFRS 17 Versicherungsverträge (anzuwenden für Jahresperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen),
Änderungen zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Einstufung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig (anzuwenden für Jahresperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen),
Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Verweis auf den konzeptionellen Rahmen (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen),
Änderungen an IAS 16 Sachanlagen: Sachanlagen - Erlöse vor beabsichtigter Nutzung (tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen),
Änderungen an IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen: Belastende Verträge - Kosten der Vertragserfüllung (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen),
Jährliche Verbesserungen der IFRS-Standards 2018-2020 (tritt in Kraft für Jahresperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen),
Änderungen zu IFRS 16 Leasingverhältnisse: Covid-19-bezogene Mietkonzessionen (anzuwenden für Jahresperioden, die am oder nach dem 1. Juni 2020 beginnen).

Der Vorstand erwartet, dass die Annahme dieser Standards oder Interpretationen in zukünftigen Perioden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnungslegung des Konzerns haben wird.

4 Konsolidierungskreis

4.1 Zusammensetzung des Konsolidierungskreises

Der Konzern (Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB siehe Abschnitt 4.1.3.) setzt sich wie folgt zusammen (inklusive der Muttergesellschaft Hartmann AG):

Anzahl der Unternehmen
Hauptgeschäft Sitz 31.12.2019 31.12.2018
--- --- --- ---
Transportverkehr zur See/ Schiffsbetrieb Deutschland, Liberia, Marshall Islands, Niederlande, Zypern 88 105
Nautisch-technische Bereederung Deutschland, Marshall Island, Zypern 9 9
Kommerzielles Schiffsmanagement (Befrachtung etc.) Deutschland, Singapur, USA, Zypern 13 14
Crewing & Training Polen, Deutschland 2 2
Sonstige Maritime Dienstleistungen Australien, Bermuda, Deutschland, USA, Zypern 6 6
Nicht-Maritime Tätigkeiten Deutschland, Zypern 3 2
Holdingaktivitäten (inkl. Mutterunternehmen) Deutschland, Niederlande, Singapur, Zypern, USA 15 15
136 153

4.1.1 Änderungen im Konsolidierungskreis

Die Zahl der vollkonsolidierten Tochtergesellschaften (ohne die Muttergesellschaft Hartmann AG) hat sich wie folgt entwickelt:

Inland Ausland Gesamt
31.12.2017 52 153 205
Zugänge 0 3 3
Abgänge -4 -52 -56
31.12.2018 48 104 152
Zugänge 0 1 1
Abgänge -5 -13 -18
31.12.2019 43 92 135

4.1.1.1 Ergänzende Erläuterungen zu den Zugängen

2019 hat die Hartmann Gruppe als technischer Berater ein neues Unternehmen für eine neu gegründete Gesellschaft auf Zypern gegründet. Der Fonds ist noch nicht in Betrieb und es sind noch keine Investitionen vorgenommen worden.

4.1.1.2 Ergänzende Erläuterungen zu den Abgängen

Wegen einer neuen Finanzierungsstruktur verlor der Konzern 2019 seine Kontrollbefugnis über zwei Unternehmen. Diese Unternehmen sind bis zum 1. August 2020 lediglich Beteiligungen. Drei Unternehmen wurden 2019 entkonsolidiert, da sie durch den Verkauf der Schiffe und die bevorstehende Liquidation unbedeutend geworden sind. 13 Unternehmen wurden 2019 liquidiert.

4.1.2 Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschten Anteilen

Der Hartmann-Konzern hielt unverändert zum Vorjahr 49,0 % der Anteile an der Go Hartmann Pty. Ltd., Perth/Australien. Da die Gesellschaft im Januar 2020 aus dem Handelsregister gelöscht wurde, wird aus Wesentlichkeitsgründen auf die Angabe des Nettovermögens und der Gesamtergebnisrechnung vor konzerninternen Eliminierungen verzichtet.

4.1.3 Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB

Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil in % Fußnote
Mutterunternehmen
Hartmann AG Leer n.a.
Tochterunternehmen
1.100 TEU Container-Fleet UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Leer 65,00 1)
Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS "UBC ODESSA" KG Leer 100,00 1)
Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS "UBC OHIO" KG Leer 100,00 1)
Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS "UBC OLIMBUS" KG Leer 100,00 1)
Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS "UBC ONSAN" KG Leer 100,00 1)
Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS "UBC ORISTANO" KG Leer 100,00 1)
Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS "UBC OTTAWA" KG Leer 100,00 1)
Chemgas Schiffahrts UG (haftungsbeschränkt) & Co. MT "DNEPR" KG Leer 70,00 1)
Chemgas Schiffahrts UG (haftungsbeschränkt) & Co. MT "GASCHEM RHONE" KG Leer 100,00 1)
Chemgas Schiffahrts UG (haftungsbeschränkt) & Co. MT "GASCHEM SHINANO" KG Leer 10,45 1), 2)
Chemgas Schiffahrts UG (haftungsbeschränkt) & Co. MT "GASCHEM WARNOW" KG Leer 100,00 1)
Chemgas Schiffahrts UG (haftungsbeschränkt) & Co. MT "HAVEL" KG Leer 100,00 1)
Chemgas Schiffahrts UG (haftungsbeschränkt) & Co. MT "MOLDAU" KG Leer 100,00 1)
Chemgas Schiffahrts UG (haftungsbeschränkt) & Co. MT "NEISSE" KG Leer 100,00 1)
Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil in % Fußnote
Container-Schiffahrt GmbH & Co. MS "FRISIA RHEIN" KG Leer 100,00 1)
Container-Schiffahrt GmbH & Co. MS "FRISIA SPREE" KG Leer 99,95 1)
Container-Schiffahrt UG (haftungsbeschränkt) & Co. MS "FRISIA DORTMUND" KG Leer 100,00 1)
Container-Schiffahrt UG (haftungsbeschränkt) & Co. MS "FRISIA DÜSSELDORF" KG Leer 100,00 1)
Container-Schiffahrt UG (haftungsbeschränkt) & Co. MS "FRISIA MÜNSTER" KG Leer 100,00 1)
Container-Schiffahrt UG (haftungsbeschränkt) & Co. MS "FRISIA OSNABRÜCK" KG Leer 100,00 1)
Container-Schiffahrt UG (haftungsbeschränkt) & Co. MS "FRISIA SCHWERIN" KG Leer 100,00 1)
EcoStar36 Chartering 1 GmbH & Co. KG Leer 100,00 1)
EcoStar36 Chartering 2 GmbH & Co. KG Leer 100,00 1)
ETB Befrachtungs GmbH & Co. KG Leer 100,00 1)
Frisia Shipping & Chartering GmbH & Co. KG Leer 100,00 1)
GasChem Services GmbH & Co. KG Hamburg 100,00 1)
Hartmann Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Leer 100,00 1)
Hartmann Crew Germany GmbH & Co. KG Leer 100,00 1)
Hartmann Dry Cargo Germany GmbH & Co. KG Leer 100,00 1)
Hartmann Gas Carriers Germany GmbH & Co. KG Leer 100,00 1)
Hartmann Holding Germany GmbH & Co. KG Leer 100,00 1)
Hartmann Schiffahrts GmbH & Co. KG Leer 100,00 1)
Hartmann Shipping Services Germany GmbH & Co. KG Leer 100,00 1)
Hunte Chartering GmbH & Co. KG i.L. Leer 100,00 1), 3)
Reederei Hartmann GmbH & Co. KG Leer 100,00 1)
Zweite Container-Shipping UG (haftungsbeschränkt) & Co. MS "FRISIA ALLER" KG Leer 100,00 1), 4)
Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil in % Fußnote
Zweite Container-Shipping UG (haftungsbeschränkt) & Co. MS "FRISIA ALSTER" KG Leer 100,00 1), 4)
Zweite Container-Shipping UG (haftungsbeschränkt) & Co. MS "FRISIA ILLER" KG Leer 100,00 1), 4)
Zweite Container-Shipping UG (haftungsbeschränkt) & Co. MS "FRISIA INN" KG Leer 100,00 1), 4)
Zweite Container-Shipping UG (haftungsbeschränkt) & Co. MS "FRISIA LAHN" KG Leer 100,00 1), 4)
Zweite Container-Shipping UG (haftungsbeschränkt) & Co. MS "FRISIA RHEIN" KG Leer 100,00 1), 4)
Zweite Container-Shipping UG (haftungsbeschränkt) & Co. MS "FRISIA SPREE" KG Leer 100,00 1), 4)
Hartmann Asia Holding Pte. Ltd. Singapur 100,00
Hartmann Asia Container Line Pte. Ltd. Singapur 100,00
Hartmann Project Lines Pte. Ltd. Singapur 100,00
Hartmann Shipping Asia Pte. Ltd. Singapur 100,00
Hartmann Shipping Asia (Germany) GmbH Leer 100,00
Go Hartmann Pty. Ltd. Perth, Australien 51,00
Hartmann Crew Consultants Sp.z.o.o. Gdynia, Polen 100,00
Werra Holding B.V. Vogelwaarde, Niederlande 99,99
Werra Investment B.V. Vogelwaarde, Niederlande 99,99
Scheepvaartonderneming m.s. GasChem Werra C.V. Groningen, Niederlande 99,99
Goldfarm Investment Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Sharewell Holding (USA) Ltd. Marydel, USA 100,00
Intership Navigation, Inc. Prairieville, USA 100,00
United Bulk Carriers (USA), LLC Wayne, USA 100,00
United Bulk Carriers (Germany) UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil in % Fußnote
Hartmann Holdings (Zypern) Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Acer Pro Navigation Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Altermar Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Artilo Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Aspire Navigation Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Atlantic Hunter Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Belneto Finance Limited Limassol, Zypern 100,00
Benisk Holdings Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Boltonio Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Canada Jupiter Shipping Company Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Canada Osiris Shipping Company Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Canada Star Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Canada Zeus Shipping Company Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Cargo Shiptrading (Zypern) Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Cumeria Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Donnelly Tanker Management Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Fitorio Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Grand Futur Holdings Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Grivellco Holdings Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Hartmann Maritime Advisors Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil in % Fußnote
Hartmann Project Lines Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Hopwood Property Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Internova Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Interscope Shipping Co.Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Intership Navigation Co. Ltd. Marshall Islands 100,00
Intership Navigation Limited Limassol, Zypern 100,00
Kampino Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Katrizio Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Kedario Shipping Company Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Kerasato Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Lemona Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Lemourio Shipping Company Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Logano Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Matuski Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
MCP Mini Container Pool Chartering Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Memara Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Millenium Sea Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Mount Hope Shipping Company Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Mundi Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil in % Fußnote
New Navigator Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Noble Sea Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
O'Giant Shipping Company Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Ocean Growth Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Onore Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Orient Emerald Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Premant Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Quansea Shipping Company Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Raytec Marine Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Riverine Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Santacross Shipping Company Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Scoplak Investments Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Sea Hunter Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Sentina Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Shipward Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Solano Spirit Shipping Co. Ltd, Limassol, Zypern 100,00
Soreta Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Southern Princess Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Southern Queen Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Speedwave Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil in % Fußnote
Spring Tide Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Summit Africa Shipping Company Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Tandino Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Teloro Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Torelo Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
United Bulk Carriers (Zypern) Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Victoria River Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Woolko Shipping Co. Ltd. Limassol, Zypern 100,00
Castiel Shipping Inc. Monrovia, Liberia 100,00
Shipward Maritime Ltd. Monrovia, Liberia 100,00
Solano Spirit Maritime Ltd. Monrovia, Liberia 100,00
Spring Tide Maritime Ltd. Monrovia, Liberia 100,00
Canada Jupiter Shipping Company S.A. Marshall Islands 100,00
Canada Osiris Shipping Company S.A. Marshall Islands 100,00
Canada Zeus Shipping Company S.A. Marshall Islands 100,00
Donnelly Tanker Management Limited Marshall Islands 100,00
Intership Navigation Co. Ltd. Marshall Islands 100,00
Intership Navigation GmbH Leer 100,00
United Insurance Solutions (Bermudas) Ltd. Hamilton, Bermuda 100,00
Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil in % Fußnote
Aufgrund von Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen
Atlas Trampship Reederei GmbH i.L. (zum 31.12.2017) Leer 100,00 3)
Atlas Trampship Reederei MS "ANTARES" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Atlas Trampship Reederei MS "CUXHAVEN" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Atlas Trampship Reederei MS "DESSAU" Verwaltung GmbH Leer 100,00
Atlas Trampship Reederei MS "FLENSBURG" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Atlas Trampship Reederei MS "HANDORF" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Atlas Trampship Reederei MS "HUSUM" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Atlas Trampship Reederei MS "KÖLN" Verwaltungs GmbH Delmenhorst 100,00
Atlas Trampship Reederei MS "SATURN" Verwaltungs GmbH i.L. Leer 100,00 3)
Beteiligungsgesellschaft GasChem Services GmbH i. L. Hamburg 100,00 3)
Chemgas Schiffahrts UG (haftungsbeschränkt) & Co. MT "GASCHEM WERRA" KG Leer 100,00
Chemgas Schiffahrtsverwaltungs GmbH Leer 100,00
Chemgas-Schiffahrt MT "GASCHEM BALTIC" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Chemgas-Schiffahrt MT "GASCHEM BREMEN" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Chemgas-Schiffahrt MT "GASCHEM HAMBURG" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Chemgas-Schiffahrt MT "GASCHEM MOSEL" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Chemgas-Schiffahrt MT "GASCHEM STADE" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Chemgas-Schiffahrt MT "OSTE" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Chemgas-Schiffahrt MT "RHONE" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Coastal-Bulker UG (haftungsbeschränkt) & Co. MS "AURICH" KG Leer 100,00 3)
Container-Schiffahrt GmbH & Co. MS "FRISIA BONN" KG Leer 100,00 3)
Container-Schiffahrt GmbH & Co. MS "FRISIA NÜRNBERG" KG Leer 100,00 3)
Container-Schiffahrt MS "FRISIA ALLER" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Container-Schiffahrt MS "FRISIA ALSTER" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Container-Schiffahrt MS "FRISIA AMSTERDAM" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Container-Schiffahrt MS "FRISIA BONN" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Container-Schiffahrt MS "FRISIA COTTBUS" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Container-Schiffahrt MS "FRISIA GÖTEBORG" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Container-Schiffahrt MS "FRISIA HANNOVER" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Container-Schiffahrt MS "FRISIA HELSINKI" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Container-Schiffahrt MS "FRISIA ILLER" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Container-Schiffahrt MS "FRISIA INN" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Container-Schiffahrt MS "FRISIA KIEL" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Container-Schiffahrt MS "FRISIA LAHN" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil in % Fußnote
Container-Schiffahrt MS "FRISIA LISSABON" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Container-Schiffahrt MS "FRISIA LOGA" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Container-Schiffahrt MS "FRISIA LÜBECK" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Container-Schiffahrt MS "FRISIA NÜRNBERG" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Container-Schiffahrt MS "FRISIA OSLO" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Container-Schiffahrt MS "FRISIA RHEIN" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Container-Schiffahrt MS "FRISIA ROSTOCK" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Container-Schiffahrt MS "FRISIA ROTTERDAM" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Container-Schiffahrt MS "FRISIA SPREE" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Container-Schiffahrt MS "FRISIA WISMAR" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Container-Schiffahrt Verwaltungs GmbH i.L. (zum 31.12.2017) Leer 100,00 3)
Diep Trampship Reederei MS "LAAKDIEP" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
EcoStar36 Chartering 1 Verwaltungs GmbH Leer 100,00
EcoStar36 Chartering 2 Verwaltungs GmbH Leer 100,00
EcoStar36 Chartering 3 GmbH & Co. KG Leer 100,00
EcoStar36 Chartering 3 Verwaltungs GmbH Leer 100,00
ETB Befrachtungs Verwaltungs GmbH i.L. (zum 31.12.2017) Leer 100,00 3)
Fresena Flug Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Frisia Befrachtungs & Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Frisia Handels GmbH i.L. Hamburg 100,00 3)
Frisia Seeschiffahrt GmbH Leer 100,00
Frisia Tank-Schiffahrt Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Frisia-Schiffahrt MT "MOUNT EVEREST" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Frisia-Schiffahrt MT "MOUNT KIBO" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
GasChem Chartering GmbH & Co. KG Hamburg 100,00
GasChem Chartering Verwaltungs GmbH Hamburg 100,00
Gastanker Chartering Verwaltungs GmbH Leer 100,00
GSC Gastanker Shipping & Chartering GmbH i.L. (zum 31.12.2017) Leer 100,00 3)
Hartmann 1. Reserve UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
Hartmann 2. Reserve UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
Hartmann Crew Germany Verwaltungs GmbH i.L. (zum 31.12.2017) Leer 100,00 3)
Hartmann Schiffahrts Verwaltungs GmbH i.L. (zum 31.12.2017) Leer 80,00 3)
HB Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
HHG Verwaltungs GmbH Leer 100,00
HSSG Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil in % Fußnote
MS "FRISIA ALLER" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MS "FRISIA ALSTER" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MS "FRISIA DORTMUND" Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MS "FRISIA DÜSSELDORF" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MS "FRISIA ILLER" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MS "FRISIA INN" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MS "FRISIA LAHN" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MS "FRISIA MÜNSTER" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MS "FRISIA OSNABRÜCK" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MS "FRISIA RHEIN" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MS "FRISIA SCHWERIN" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MS "FRISIA SPREE" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MS "AURICH" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MS "EMDEN" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MS “OLDENBURG“ Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MS "PAPENBURG" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MT "DANUBEGAS 2" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MT "DNEPR" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MT "GASCHEM NARWHAL" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MT "GASCHEM RHONE" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MT "GASCHEM SHINANO" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MT "GASCHEM WARNOW" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MT "GASCHEM WERRA" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MT "GASCHEM WESER" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MT "HAVEL" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MT "MOLDAU" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MT "NEISSE" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
MT "WESER" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
New Horizons Shipping GmbH & Co. KG Leer 100,00
New Horizons Shipping Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Reederei Alfred Hartmann Verwaltungsgesellschaft mbH Leer 100,00
Zweite Beteiligungsgesellschaft GasChem Services GmbH Hamburg 100,00
Zweite ETB Befrachtungs Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
Zweite Hartmann Crew Germany Verwaltungs GmbH Leer 100,00
Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil in % Fußnote
Zweite Hartmann Schiffahrts Verwaltungs GmbH Leer 100,00
"Orion Gas" Verwaltungs GmbH Leer 100,00
1.100 TEU Container-Fleet Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Leer 100,00
Assoziierte Unternehmen
UFS United Fuel Services GmbH & Co. KG Leer 33,33
Chemgas Schiffahrts GmbH & Co. MT "OSTE" KG Leer 46,08
Nautitec GmbH & Co. KG Leer 50,00
Navinvest Holdings Ltd. Limassol, Zypern 32,20
Hartmann Crew Philippines , Inc. Manila, Philippinen 25,00
Gemeinschaftsunternehmen
Schulte & Bruns Chartering GmbH & Co. KG Papenburg 50,00
Aufgrund von Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogene assoziierte Unternehmen
UFS United Fuel Services Verwaltungs GmbH Leer 33,33
PN Bioethanol Elbewerke GmbH & Co. KG i.L. Leer 48,93 3)
ATL Reederei GmbH Leer 40,00
Flugcharter Leer GmbH Leer 37,50
B 200 Flugcharter Leer GmbH & Co. KG Leer 25,00
GasChem-Gasmare Pool GmbH & Co. KG Hamburg 31,69
Nautitec Verwaltungs GmbH Leer 50,00
53° Verwaltungs GmbH Leer 50,00
Ems-Offshore Service Beteiligungs GmbH Leer 50,00
Schleppschiffahrtsgesellschaft mbH Leer 50,00
Cryotrans Gastanker GmbH Leer 50,00

1) Diese Gesellschaft nimmt die Befreiungsregelungen gemäß § 264b HGB in Anspruch.

2) Beherrschender Einfluss durch wirtschaftliche Umstände.

3) In Liquidation befindliche Gesellschaften.

4) Die 1.100 TEU Container-Fleet UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG hält direkt 99,8 % der Anteile; die restlichen Anteile von 0,2 % werden von Hartmann Dry Cargo Germany GmbH & Co. KG gehalten. An der 1.100 TEU Container-Fleet UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG hält die Hartmann AG quotal 66,93 % und an der Hartmann Dry Cargo Germany GmbH & Co. KG 100 % der Anteile. Bei quotaler Berechnung des Anteilsbesitzes würde sich für die Hartmann AG eine Anteilsquote von 67,00 % an der Gesellschaft ergeben.

5 Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten

Bei der Anwendung der Konzernbilanzierungs- und -bewertungsmethoden muss die Geschäftsleitung in Bezug auf die Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden, die nicht ohne Weiteres aus anderen Quellen ermittelt werden können, Sachverhalte beurteilen, Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen. Die Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit sowie weiteren relevanten Faktoren. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen.

Die Schätzungen und zugrunde liegenden Annahmen werden laufend überprüft. Revisionen von buchhalterischen Schätzungen werden in der Periode verbucht, in der die Schätzung revidiert wird, falls die Revision nur diese Periode betrifft, oder in der Periode der Revision und in zukünftigen Perioden, falls die Revision sowohl die laufende als auch zukünftige Perioden betrifft.

Die Schätzungen, Annahmen und Beurteilungen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden für das nächste Geschäftsjahr mit sich bringen, werden nachfolgend erörtert.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Die Wertberichtigungen für finanzielle Vermögenswerte basieren auf Annahmen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Verlustraten. Der Konzern stützt sich bei diesen Annahmen und bei der Auswahl der Eingaben für die Berechnung der Wertminderung auf historische Daten, bestehende Marktbedingungen, Beurteilungen der Zahlungsfähigkeit der Gegenpartei sowie auf vorausschauende Schätzungen am Ende jeder Berichtsperiode. Einzelheiten über die angewandte Methodik sind in Abschnitt 9.3 dargestellt.

Subleasingverträge

Wenn der Konzern ein zwischengeschalteter Leasinggeber ist, verbucht er den Hauptleasingvertrag und den Unterleasingvertrag als zwei getrennte Verträge. Das Sub-Leasing wird unter Bezugnahme auf das aus dem Hauptleasingvertrag resultierende Nutzungsrecht als Finanzierungs- oder Operating-Leasing klassifiziert. Wann immer die Bedingungen des Leasingvertrags im Wesentlichen alle Risiken und Chancen des Eigentums auf den Leasingnehmer übertragen, wird der Vertrag als Finanzierungsleasing klassifiziert. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert.

Im Konzern gibt es zwei Gesellschaften mit einem Haupt- und einem Unterleasingvertrag. Das Hauptleasing hat eine Laufzeit von 15 Jahren und das Unterleasing eine feste Laufzeit von 10 Jahren mit einer Verlängerungsoption von 5 Jahren.

Insbesondere aufgrund der sehr guten Performance (keine Off-Hire-Perioden), des konkurrenzlos niedrigen Verbrauchs (dadurch auch Kosteneinsparungen beim Bunkerverbrauch) und der einzigartigen technischen Ausstattung der Schiffe sowie der Investitionen in die landseitige Infrastruktur geht die Unternehmensleitung davon aus, dass die Verlängerungsoption für zwei Unterleasing-TC-Verträge mit hinreichender Sicherheit vom Charterer ausgeübt wird. Diese beiden Unterleasingverträge werden als Finanzierungsleasing klassifiziert. Der daraus resultierende finanzielle Effekt ist in Abschnitt 2 dargestellt.

Zu jedem Bilanzstichtag oder auslösenden Ereignis bewertet der Konzern, ob es Ereignisse gibt, die auf mögliche Änderungen dieser Annahme hindeuten.

Der Time-Charter-Vertrag als Untermietverhältnis umfasst eine Nichtleasing- (für Crewingaktivitäten) und eine Leasing-Komponente (zur Verfügung stellen des Seeschiffes). Die Aufteilung des Transaktionspreises auf die Nichtleasing- und Leasingkomponente erfolgt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise. Da keine Einzelveräußerungspreise direkt verfügbar sind, schätzt der Konzern die Einzelveräußerungspreise auf Basis des Cost-plus-Margin-Ansatzes. Hierbei schätzt der Konzern die voraussichtlichen Kosten für die Erfüllung einer Leistungsverpflichtung und schlägt dann für die betreffende Leistungsverpflichtung eine angemessene Marge auf (IFRS 15.79b). Aus diesem Ansatz resultiert eine Leasingkomponente (Finanzierungsleasingforderung) in Höhe von TEUR 155.612. Die Nichtleasingkomponente wird gemäß IFRS 15 über die Laufzeit des Vertrages bilanziert. Siehe auch Punkt 2.

Schiffsnutzungsdauer und Wertminderung

Der Buchwert eines Schiffes setzt sich aus den historischen Kosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen zusammen. Der linear zu erfassenden Abschreibung für Seeschiffe liegt für Containerschiffe eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 20 Jahren und für die übrigen Schiffstypen eine einheitliche erwartete Nutzungsdauer von 25 Jahren zugrunde. Die tatsächliche Nutzungsdauer eines Schiffes kann von der in dem konsolidierten Jahresabschluss bilanzierten erwarteten Nutzungsdauer abweichen. Wenn sich aufgrund zukünftiger Ereignisse herausstellt, dass die in der Gruppe verwendete Nutzungsdauer zu lang/kurz ist und eine entsprechende Anpassung der wahrscheinlichen Nutzungsdauer erforderlich ist, kann dies zu höheren oder niedrigeren Abschreibungen in zukünftigen Perioden führen.

Darüber hinaus erfordert die Werthaltigkeitsprüfung von Schiffen Annahmen und Schätzungen bezüglich zukünftiger Cashflows, erwarteter Wachstumsraten, Wechselkurse und Diskontierungssätze. Diese Parameter liegen im Ermessen der Unternehmensleitung. Zusätzlich zu der Ungewissheit, die mit jeder Zukunftsprognose verbunden ist, können sich die getroffenen Annahmen ändern, so dass Wertminderungen oder die Umkehrung von Wertminderungen in zukünftigen Perioden auftreten können.

An jedem Bilanzstichtag beurteilt die Gruppe, ob es Ereignisse gibt, die auf mögliche Wertveränderungen der Schiffe hinweisen. Wenn es Anzeichen für eine Wertminderung oder Rückbuchung gibt, wird der erzielbare Wert (siehe Abschnitt 3.14) des Schiffes geschätzt. Somit wird das einzelne Seeschiff als eine separate zahlungsmittelgenerierende Einheit betrachtet.

Die Gruppe bestimmt den erzielbaren Betrag im Allgemeinen auf der Grundlage einer Schätzung des langfristigen Ertragspotenzials (Nutzungswert). Zur Bestimmung des Nutzungswertes wird die Discounted-Cashflow-Methode (DCF) verwendet. Gemäß IAS 36 sollte die Nutzungswertberechnung die folgenden Elemente widerspiegeln:

eine Schätzung der künftigen Cashflows, die das Unternehmen erwartet, aus dem Vermögenswert zu erzielen,
Erwartungen über mögliche Schwankungen der Höhe oder des Zeitpunkts dieser zukünftigen Geldflüsse,
den Zeitwert des Geldes, dargestellt durch den aktuellen risikofreien Marktzinssatz,
den Preis dafür, die mit dem Vermögenswert verbundene Unsicherheit zu tragen,
andere Faktoren, wie z. B. Illiquidität, die Marktteilnehmer bei der Preisgestaltung der künftigen Cashflows, die das Unternehmen aus dem Vermögenswert zu erzielen erwartet, berücksichtigen würden.

Die Cashflow-Prognosen sollten auf vernünftigen und vertretbaren Annahmen beruhen, die von der Unternehmensleitung mittels Abweichungsanalysen vergangener Cashflow-Prognosen bewertet werden müssen.

Der Wert der Seeschiffe ergibt sich somit aus den diskontierten zukünftig erwarteten finanziellen Überschüssen pro Schiff auf der Grundlage einer detaillierten Planungsrechnung über die Laufzeit des jeweiligen Seeschiffes. Die zugrunde liegenden Annahmen spiegeln die Schätzungen der Unternehmensleitung wider. Insbesondere die folgenden Faktoren haben einen wesentlichen Einfluss auf die Prognose der zukünftig erwarteten finanziellen Überschüsse:

die künftig erzielbaren Charterraten sowie
die Schiffbetriebskosten.

Die zukünftig erzielbaren Charterraten basieren auf bereits unterzeichneten Charterverträgen und auf Schätzungen der zukünftigen Marktcharterraten je Seeschiff. Die in der Detailplanungsphase verwendeten Charterraten basieren entweder auf langfristigen Charterverträgen oder auf Schätzungen der Unternehmensleitung auf der Grundlage historischer Daten in Verbindung mit Informationen aus externen Quellen, die die aktuelle Marktsituation abzüglich 4 % variabler Managementgebühren für deutsche Schiffe und 2,5 % kommerzieller Managementgebühren für zyprische Schiffe darstellen, da deren technische Managementgebühren fest und somit Teil der Schiffsbetriebskosten sind. Für die Fortschreibungsphase werden grundsätzlich die schiffssegmentspezifisch historisch durchschnittlich erzielten Charterraten zugrunde gelegt. Die Raten werden um 2% pro Jahr erhöht.

Für die Prognose der Schiffsbetriebskosten wird auf die tatsächliche Kostenstruktur des Seeschiffes zurückgegriffen. Dabei wird für die erwartete Entwicklung der Schiffsbetriebskosten eine Inflationsrate von 2 % p.a. unterstellt.

Der Ermittlung der künftig erwarteten finanziellen Überschüsse werden für die Charterraten grundsätzlich 360 Einsatztage und für die Schiffsbetriebskosten 365 Einsatztage zugrunde gelegt. In den Jahren, in denen die Seeschiffe planmäßig zur Klasseerneuerung (Dry-docking) in die Werft müssen, werden für die Chartereinnahmen 345 Einsatztage kalkuliert.

Um den Ertragswert zum Bilanzstichtag bestimmen zu können, müssen die zukünftig erwarteten finanziellen Überschüsse auf den Barwert am Bewertungsstichtag abgezinst werden. Der hierbei verwendete Diskontierungsfaktor entspricht dem je nach Schiffstyp ermittelten gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz vor Steuern (Weighted Average Cost of Capital „WACC"). Zum Bilanzstichtag wurde dem Wertminderungstest ein laufzeit- und schiffstypspezifischer Diskontierungssatz vor Steuern von 6,18% bis 7,92% (31.12.2018: 7,35% bis 9,52%) zugrunde gelegt. Zur Höhe des Buchwertes der Seeschiffe wird auf Abschnitt 7.2. verwiesen.

Anteil an den Verlusten der assoziierten Unternehmen

Der Konzern konsolidiert seinen Anteil an den Verlusten assoziierter Unternehmen in dem Umfang, in dem man davon ausgeht, dass der Konzern eine faktische Verpflichtung dazu hat. Die Feststellung des Vorliegens einer faktischen Verpflichtung erfordert die Ausübung von Urteilsvermögen, da eine solche Verpflichtung stets nicht in einer rechtlichen Vereinbarung enthalten ist und die Form einer stillschweigenden Verpflichtung gegenüber einer dritten Partei oder einer Erwartung an eine dritte Partei annehmen kann. Sollte sich die Situation, die zu der faktischen Verpflichtung geführt hat, wesentlich ändern oder es kann eindeutig festgestellt werden, dass der Konzern keine faktische Verpflichtung mehr hat, würde der Konzern seinen Anteil an den Verlusten der assoziierten Unternehmen nicht mehr konsolidieren und in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Gewinn in Höhe der zuvor konsolidierten Verluste ausweisen.

Wertminderung von Forderungen

Zur Bemessung der erwarteten Kreditausfälle von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne beeinträchtigte Bonität sowie Vertragsvermögenswerten und Leasingforderungen ohne beeinträchtigte Bonität werden diese nach den gemeinsamen Kreditrisikoeigenschaften "geografische Region" gruppiert. Die verwendeten Ausfallwahrscheinlichkeiten sind zukunftsorientiert und werden anhand historischer Kreditausfälle verifiziert.

Wertminderungen von Anteilen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Sofern Hinweise für eine Wertminderung von Anteilen an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen vorliegen, erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Werthaltigkeit des Buchwertes dieser Anteile. Im Fall von assoziierten Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit die Vercharterung eines Seeschiffes umfasst, ist Grundlage der Werthaltigkeitsprüfung der ermittelte Nutzungswert des Seeschiffes. Dieser unterliegt Schätzungsannahmen bzgl. der erzielbaren Charterraten und Schiffsbetriebskosten sowie dem Kapitalkostensatz vor Steuern. Mögliche Hinweise für Wertminderungen sind u.a. rückläufige Umsatzerlöse, Gewinne oder Cashflows.

Im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit wird der erzielbare Betrag (siehe 3.4) der Anteile am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen ermittelt und dem Buchwert gegenübergestellt. Ist der erzielbare Betrag niedriger als der Buchwert, wird eine Wertminderung in Höhe der Differenz zwischen diesen beiden Werten erfasst. Zur Höhe des Buchwertes der Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wird auf Abschnitt 7.5 verwiesen.

Derivate

Für die Berechnung des eingebetteten Derivats berücksichtigt der Konzern Annahmen der Unternehmensleitung über den Verlauf der finanziellen Restrukturierung sowie Marktinformationen. Für weitere Informationen siehe Abschnitt 9.5.

6 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

6.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 339.953 (2018: TEUR 316.700) setzen sich wie folgt zusammen:

2019 2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Zeitchartererlöse 0 198.123
Service-Erlöse aus Zeitcharter 74.966 0
Leasing-Erlöse aus Zeitcharter 88.245 0
Reisechartererlöse 103.896 109.300
Bereederungs- und Befrachtungsentgelte 59.033 50.012
Vermittlungserlöse 5.503 5.696
Verwaltungs- und Dienstleistungserlöse 1.650 1.303
Sonstige Umsatzerlöse 6.660 1.011
339.953 365.445

Hiervon sind TEUR 246.205 (2018: TEUR 161.626) zeitraumbezogene Umsatzerlöse und TEUR 5.503 (2018: TEUR 5.696) zeitpunktbezogene Umsatzerlöse sowie TEUR 88.245 (2018: TEUR 198.123) Leasingerlöse.

6.2 Schiffsbetriebskosten

Die Schiffsbetriebskosten setzen sich wie folgt zusammen:

2019 2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Reederei- bzw. Schiffsaufwendungen
Schiffsreisekosten 57.293 61.363
Instandhaltung, Reparaturen, Klassekosten (Dry-docking) 25.815 28.699
Sonstiges 29.734 34.218
112.842 124.280
Personalaufwand
Heuern (eigene und fremde Seeleute) 98.204 97.885
Löhne und Gehälter (nautisch-technisches Verwaltungspersonal) 5.836 4.898
Sozialabgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung 2.830 2.852
Sonstiges 1.022 1.174
107.892 106.809
Bereederungsgebühren/Kommissionen 8.896 10.751
229.630 241.840

Die Schiffsreisekosten beinhalten den Aufwand für Schmier- und Treibstoffe sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen (u.a. Hafenkosten/Kanalgebühren, Lade- und Löschkosten etc.). Die sonstigen Reederei- bzw. Schiffsaufwendungen umfassen im Wesentlichen Zeit-, Reise- und Bareboatcharterkosten für Fremdtonnage.

6.3 Allgemeine Verwaltungskosten

2019 2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Löhne und Gehälter (Verwaltung) 14.333 14.445
Rechts- und Beratungskosten 3.072 3.261
Büro- und Verwaltungsaufwendungen 1.655 2.246
Sonstiges 4.928 6.220
Aufwendungen für geringwertige Leasingverhältnisse 84 0
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 261 0
24.333 26.172

Die sonstigen Aufwendungen beinhalten u.a. nicht konsolidierungspflichtige weiterzubelastende Aufwendungen, Reise- und Fuhrparkkosten, sonstige Steuern sowie Versicherungsbeiträge und sonstige Gebühren.

6.4 Wertminderungen auf finanzielle Vermögensgegenstände und Vertragsvermögenswerte

2019 2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Aufwendungen aus Wertberichtigungen -1.745 -1.794
Erträge aus Zuschreibungen 2 623
-1.743 -1.171

Zu der Aufteilung der Aufwendungen und Erträge der Wertberichtigungen verweisen wir auf die jeweiligen Bilanzpositionen, wo die Entwicklung der Wertberichtigungen detailliert dargestellt wird.

6.5 Sonstige betriebliche Erträge

2019 2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Erträge aus der Ausbuchung von Finanzschulden gegenüber Kreditinstituten 0 88.850
Versicherungsleistungen 2.619 1.901
Erträge aus der Fremdwährungsumrechnung 831 2.256
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen 13 801
Gewinne aus der Entkonsolidierung 11.065 183
Übrige Erträge 3.284 10.061
17.812 104.052

Die Erträge aus der Entkonsolidierung resultieren im Wesentlichen aus der Umgliederung des Fremdwährungseffektes aus dem sonstigen Eigenkapital ins laufende Ergebnis (TEUR 9.072).

Die übrigen Erträge enthalten u.a. Erträge für andere Serviceleistungen, Erträge aus der Auflösung von nicht benötigten Verbindlichkeiten sowie Erträge aus der Erbringung von sonstigen Dienstleistungen.

6.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

2019 2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Wertminderungsaufwendungen/Verluste aus dem Abgang von kurzfristigen Vermögenswerten 2.255 174
Aufwendungen aus der Fremdwährungsumrechnung 863 3.043
Verluste aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 1.288 596
Verluste aus der Entkonsolidierung 12.525 9.935
Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte 1 15.878
Übrige Aufwendungen 2.579 6.999
19.511 36.625

Hinsichtlich der Wertminderungsaufwendungen verweisen wir auf die Ausführungen in den Abschnitt 7.8.

Aus dem Verkauf von sieben Schiffen im Jahr 2019 resultiert ein Verlust von TEUR 1.280.

Die Verluste aus Entkonsolidierung resultieren aus der Umgliederung des Fremdwährungseffektes aus dem sonstigen Eigenkapital ins laufende Ergebnis (TEUR 12.525).

Die übrigen Aufwendungen entfallen u.a. auf Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Bauaufsichten und sonstige Bankaufwendungen und Umsatzkosten.

6.7 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

2019 2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Planmäßige Abschreibungen auf
Immaterielle Vermögenswerte 54 62
Seeschiffe 49.324 61.230
Nutzungsrechtliche Vermögenswerte 2.512 0
Sonstige Sachanlagen 1.370 1.423
53.260 62.715
Wertminderungen auf
Geschäfts- und Firmenwerte 0 3.159
Seeschiffe 217.679 10.468
Sonstige Sachanlagen 415 0
218.094 13.627
271.354 76.342

6.8 Finanzergebnis

2019 2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Finanzierungsaufwendungen
Zinsen aus Finanzierungsleasing * 0 -15.245
Zinsen auf Darlehen und Banküberziehungen -39.952 -31.388
Zinsaufwand aus Leasingverpflichtungen gem. IFRS 16 -15.775 0
Sonstige Finanzierungsaufwendungen -3.775 -13.324
-59.502 -59.957
Ergebnis aus Zeitwertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten
Erträge aus Zeitwertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten 336.905 0
Aufwendungen aus Zeitwertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten -2.234 0
334.671 0
Zinserträge aus Finanzierungsleasing 15.446 0
Übriges Finanzergebnis
Darlehenszinsen 1.220 1.447
Sonstige Zinserträge 29 15
Beteiligungserträge 219 101
Kursgewinne 4 269
Sonstige Erträge 0 2.465
Kursverluste -901 -1.237
571 3.060
291.186 -56.896

* Wegen des neuen Standards IFRS 16 ist die Position in Zinsaufwand aus Leasingverpflichtungen gemäß IFRS 16 enthalten.

Die Erträge aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von derivativen Finanzinstrumenten resultieren aus dem Restrukturierungsvertrag mit einem neuen großen Kreditgeber im Jahr 2019 und dem Erstansatz des damit verbundenen Derivats. Siehe Abschnitt 7.9.

Die Beteiligungserträge resultieren hauptsächlich aus Dividenden von Gesellschaften, deren Anteile als Beteiligungen und Darlehen zu Anschaffungskosten verbucht werden.

Es folgt eine Analyse des Finanzergebnisses nach Bewertungskategorien im Sinne von IFRS 9:

2019 2018
TEUR TEUR
--- --- ---
AC 16.397 1.139 *
FVTPL 334.591 2.244 *
FLAC -59.801 -60.280 *
291.186 -56.896 *

* Korrekturen zu den Angaben aus 2018 wurden vorgenommen.

6.9 Ergebnis aus Wertänderungen von nicht beherrschenden Kapitalanteilen Dritter

Das Ergebnis aus Wertänderungen von nicht beherrschenden Kapitalanteilen Dritter in Höhe von TEUR -219 (2018: TEUR -591) betrifft die im Fremdkapital ausgewiesenen Anteile an Personengesellschaften im Fremdbesitz. Das Ergebnis entfällt in Höhe von TEUR 0 auf Erträge (Vorjahr: TEUR 301) sowie in Höhe von TEUR 219 auf Aufwendungen (Vorjahr: TEUR 892). Darüber hinaus verweisen wir auf die Erläuterungen in Abschnitt 7.24.

6.10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:

2019 2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Ertragsteuern
laufender Aufwand -429 -1.100
laufender Aufwand für Vorjahre -2.205 -16
Erstattungen für Vorjahre 4 94
-2.630 -1.022
Tonnagesteuer -89 -68
-2.719 -1.090
Latenter Steueraufwand aus temporären Differenzen -24.350 -7.940
Latenter Steuerertrag aus temporären Differenzen 12.467 9.990
Latenter Steueraufwand aus der Auflösung von aktiven -1.234 -95
latenten Steuern auf steuerliche Verluste
Latenter Steuerertrag aus dem Ansatz von aktiven latenten Steuern auf bisher nicht berücksichtigte steuerliche Verluste 0 113
-15.836 978

Der Anstieg der latenten Steueraufwendungen resultiert aus dem Ansatz des Finanzderivats und die damit verbundenen latenten Steuern in Höhe von TEUR 23.137 (siehe Abschnitt 7.13).

Die folgende Überleitungsrechnung erläutert die Relation zwischen dem ausgewiesenen und dem erwarteten Steueraufwand, der sich durch Multiplikation des Ergebnisses vor Steuern mit dem anzuwendenden Konzernsteuersatz ergibt. Als anzuwendender Konzernsteuersatz wird der für die Hartmann AG als Konzernmutter im Geschäftsjahr 2019 und zukünftig gültige Steuersatz von 29,6 % (2018: 29,6 %) berücksichtigt. Dieser setzt sich zusammen aus 15,0 % Körperschaftsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag (bezogen auf die sich ergebende Körperschaftsteuer) sowie 13,8 % Gewerbesteuer.

2019 2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Vorsteuerergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen 103.215 29.958
Ertragsteuerertrag bei einem Steuersatz von 29,6 % 30.583 8.877
Abweichungen durch Tonnagebesteuerung -4.362 8.447
Auswirkungen abweichender Steuersätze bei Tochterunternehmen in anderen Rechtskreisen 16.780 -13.192
Auswirkungen von ungenutzten und nicht als latente Steueransprüche erfassten steuerlichen Verlusten und Aufrechnungsmöglichkeiten 2.962 5.491
Veränderung latente Steuern aus Fremdwährungseffekten -1.884 -339
Auswirkungen nicht steuerbare Aufwendungen 37 78
Auswirkungen steuerfreier Erträge -95 -7.659
Laufende Steuern Vorjahre (Betriebsprüfung) 2.165 -366
Effekte aus dem eingebetteten Derivat -49.628 0
Effekte aus der IFRS 16 Einführung -5.094 0
Sonstige -7.210 -290
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -15.746 1.046
Tonnagesteuer -90 -68
In der „Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis" erfasster Ertragsteuerertrag für fortgeführte Geschäftsbereiche -15.836 978

Auf noch nicht genutzte gewerbesteuerliche Verlustvorträge im Gesamtumfang von TEUR 80.408 (31.12.2018: TEUR 73.339) und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von TEUR 188.155 (31.12.2018: TEUR 188.120) wurden in der Konzernbilanz keine latenten Steueransprüche angesetzt.

Der Gesamtbetrag der abzugsfähigen temporären Differenzen, für welche keine gewerbesteuerlichen latenten Steueransprüche angesetzt wurde, beträgt TEUR 4 (31.12.2018: TEUR 9.101).

7 Erläuterungen zur Konzernbilanz

7.1 Immaterielle Vermögenswerte

Geschäfts- oder Firmenwert Übrige immaterielle Vermögenswerte Gesamt
TEUR TEUR TEUR
--- --- --- ---
Anschaffungs- und Herstellungs-Kosten
31.12.2017 47.900 954 48.854
Zugänge 0 23 23
Abgänge -19.697 -1 -19.698
31.12.2018 28.203 976 29.179
Zugänge 0 27 27
Abgänge -28.203 0 -28.203
Währungsumrechnung 0 1 1
31.12.2019 0 1.004 1.004
Kumulierte Abschreibungen
31.12.2017 43.789 834 44.623
Zugänge 0 62 62
Wertminderung 3.159 0 3.159
Abgänge -19.697 -1 -19.698
31.12.2018 27.251 895 28.146
Zugänge 0 54 54
Abgänge -27.251 0 -27.251
31.12.2019 0 949 949
Buchwert
31.12.2017 4.111 120 4.231
31.12.2018 952 81 1.033
31.12.2019 0 55 55

Die im Geschäftsjahr 2017 erfassten Geschäfts- oder Firmenwerte resultieren aus der Übernahme von Seeschiffen (Geschäftsbetriebe). Die Seeschiffe wurden zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert (aktueller Marktpreis) angesetzt. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergab sich aus der Verrechnung des Kaufpreises mit den beizulegenden Zeitwerten der Seeschiffe und wurde dem jeweiligen Schiff als zahlungsmittelgenerierende Einheit zugeordnet. Im Geschäftsjahr 2019 wurden diese Schiffe verkauft.

Die übrigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen EDV-Software.

7.2 Seeschiffe

Seeschiffe
Eigene Finanzierungsleasing/Klasse Finanzierungsleasing Gesamt
--- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR
--- --- --- ---
Anschaffungs- und Herstellungskosten
31.12.2017 1.368.387 179.207 1.547.594
Zugänge 4.846 0 4.846
Abgänge -22.232 0 -22.232
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten -39.056 0 -39.056
Abgang von Klassekosten (Dry-docking) -3.299 0 -3.299
Währungsumrechnung 63.443 8.372 71.815
31.12.2018 1.372.089 187.579 1.559.668
Ausbuchung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 0 -142.752 -142.752
01.01.2019 1.372.089 44.827 1.416.916
Zugänge 5.833 892 6.725
Abgänge -106.722 0 -106.722
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten -731.985 0 -731.985
Umgliederung als Nutzungsrechte 0 -43.331 -43.331
Abgänge von Klassekosten (Dry-docking) -2.458 -1.526 -3.984
Währungsumrechnung 27.360 30 27.390
31.12.2019 564.117 892 565.009
Kumulierte Abschreibungen
31.12.2017 496.858 23.530 520.388
Zugänge 50.376 10.854 61.230
Werminderungen 10.468 0 10.468
Abgänge -8.739 0 -8.739
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten -16.195 0 -16.195
Abgang von Klassekosten (Dry-docking) -3.199 0 -3.199
Sonstige Veränderung -52 0 -52
Währungsumrechnung 24.201 1.438 25.639
31.12.2018 553.718 35.822 589.540
Ausbuchung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 0 -17.662 -17.662
01.01.2019 553.718 18.160 571.878
Zugänge 49.173 151 49.324
Wertminderung 217.679 0 217.679
Abgänge -64.919 0 -64.919
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten -500.389 0 -500.389
Umgliederung als Nutzungsrechte 0 -16.738 -16.738
Abgang von Klassekosten (Dry-docking) -2.465 -1.526 -3.991
Währungsumrechnung 11.938 28 11.965
31.12.2019 264.735 74 264.809
Buchwert
31.12.2017 871.529 155.677 1.027.206
31.12.2018 818.371 151.757 970.128
31.12.2019 299.382 817 300.199

Der am Bilanzstichtag im Buchwert der Seeschiffe enthaltene Betrag für die separate Komponente Klasseerneuerung (Dry-docking) beträgt insgesamt TEUR 6.487 (31.12.2018: TEUR 12.547).

Die Seeschiffe des Konzerns sind zur Besicherung langfristiger Darlehensverträge mit im jeweiligen Seeschiffsregister eingetragenen Hypotheken belastet. Teilweise bestehen auch sog. „Überkreuzbesicherungen" zwischen einzelnen Schiffen und Darlehen.

In Bezug auf den neuen Standard IFRS 16 wurde ein Finanzierungsleasingschiff in dem separaten Bilanzposten "Nutzungsrechte" (Abschnitt 7.4) neu eingeordnet. Zwei Finanzierungsleasingschiffe wurden ausgebucht, da der Untermietvertrag als Finanzierungsleasing und nicht als Operating-Leasing nach IFRS 16 eingestuft wird. Der Finanzierungsleasing-Vermögenswert wurde gemäß IFRS 16 am 01. Januar 2019 ausgebucht und eine Forderung aus Finanzierungsleasing wurde erfasst (s. Abschnitt 2).

Aufgrund der Marktsituation in der Schifffahrtsbranche hat der Konzern für Seeschiffe zum 31. Dezember 2019 einen Wertminderungstest durchgeführt, sofern Hinweise/Ereignisse für einen möglichen Wertminderungsbedarf vorlagen; zum Berechnungsmodell und den verwendeten Prämissen siehe Abschnitt 5.

Der durchgeführte Wertminderungstest führte zu einem Wertminderungsaufwand von 217.679 TEUR (2018: TEUR 10.468) bzw. 243.713 TUSD (2018: TUSD 12.363). Der erzielbare Betrag entspricht dabei entweder dem aktuellen Marktpreis der Seeschiffe oder deren Nutzungswert.

31.12.2019 Erzielbarer Betrag
Wertminderungsaufwand Marktpreis in TEUR Nutzungswert in TEUR
--- --- --- ---
Seeschiffe in TEUR
--- --- --- ---
29 Seeschiffe IFRS 5 157.972 233.022
19 Seeschiffe IAS 36 42.476 196.022
2 verkaufte Seeschiffe 17.231
217.679

Die Bandbreite der verwendeten Diskontierungssätze liegt zwischen 6,18% und 7,92% (2018: zwischen 7,35% und 9,52%) je nach Art und Alter des Schiffes.

Die Ermittlung der Nutzungswerte je Seeschiff basiert auf den Schätzungen und Annahmen der Geschäftsleitung des Konzerns. Die wesentlichen wertbestimmenden Faktoren sind dabei die prognostizierten künftigen Charterraten und Schiffsbetriebskosten sowie die verwendeten Diskontierungssätze. Nachfolgend werden daher die Sensitivitäten hinsichtlich dieser Faktoren, für Seeschiffe bei denen Hinweise/Ereignisse für einen möglichen Wertminderungsbedarf vorlagen, dargestellt:

31.12.2019

Sensitivitäten Wertminderungsaufwand
in TEUR
--- ---
Rückgang der Charterraten um 10 % 11.469
Anstieg der Schiffsbetriebkosten um 10 % 6.952
Anstieg des WACC um 1 %-Punkt 3.558

31.12.2018

Sensitivitäten Wertminderungsaufwand
in TEUR
--- ---
Rückgang der Charterraten um 10 % 25.128
Anstieg der Schiffsbetriebskosten um 10 % 16.359
Anstieg des WACC um 1 %-Punkt 8.731

7.3 Sonstige Sachanlagen

Grundstücke Gebäude Übriges Sachanlagevermögen Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Anschaffungs- und Herstellungskosten
31.12.2017 4.271 21.696 10.677 36.644
Zugänge 0 12 201 213
Übrige Abgänge 0 0 -71 -71
Währungsumrechnung 0 9 192 201
31.12.2018 4.271 21.717 10.999 36.987
Zugänge 0 0 203 203
Übrige Abgänge 0 0 -77 -77
Währungsumrechnung 0 5 96 101
31.12.2019 4.271 21.722 11.221 37.214
Kumulierte Abschreibungen
31.12.2017 971 4.089 6.443 11.503
Zugänge 0 621 802 1.423
Wertminderung 0 0 2 2
Übrige Abgänge 0 0 -50 -50
Umgliederung 0 0 145 145
Währungsumrechnung 0 6 146 152
31.12.2018 971 4.716 7.488 13.175
Zugänge 0 621 748 1.369
Übrige Abgänge 0 0 -72 -72
Umgliederung 0 3 115 118
Währungsumrechnung 0 2 73 75
31.12.2019 971 5.342 8.352 14.665
Buchwert
31.12.2017 3.300 17.607 4.234 25.141
31.12.2018 3.300 17.001 3.511 23.812
31.12.2019 3.300 16.380 2.869 22.549

Die o.g. Grundstücke und Gebäude des Konzerns sind als Sicherheit für die zu ihrer Anschaffung bzw. Herstellung gewährten Darlehen verpfändet.

7.4 Nutzungsrechte

Seeschiffe Gebäude Fahrzeuge Sonstige Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- ---
Kosten
01.01.2019 43.331 5.781 196 0 49.308
Zugänge 0 0 107 1.457 1.564
Währungsumrechnung 868 25 0 0 893
31.12.2019 44.199 5.806 303 1.457 51.765
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2019 16.738 0 0 0 16.738
Zugänge 1.465 699 138 210 2.512
Währungsumrechnung 331 0 0 -1 330
31.12.2019 18.534 699 138 209 19.580
Buchwert
01.01.2019 26.593 5.781 196 0 32.570
31.12.2019 25.665 5.107 165 1.248 32.185

Der Konzern mietet mehrere Vermögenswerte, darunter Gebäude, Fahrzeuge und Ausrüstung für Seeschiffe. Die durchschnittliche Mietdauer beträgt 8,4 Jahre.

Im laufenden Geschäftsjahr wurden abgelaufene Verträge durch neue Leasingverträge ersetzt. Dies führte 2019 zu einem Anstieg der Nutzungsrechte von TEUR 1.564.

Die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten ist in Abschnitt 7.22 dargestellt.

31.12.2019
Erfolgswirksam erfasste Beiträge TEUR
--- ---
Abschreibungsaufwendungen für Nutzungsrechte 2.512
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 2.634
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 261
Aufwendungen für geringwertige Leasingverhältnisse 84

Am 31. Dezember 2019 ist der Konzern mit TEUR 20 (2018: TEUR 158) in kurzfristigen Leasingverträge verpflichtet und hat TEUR 0 variable Leasingzahlungen zu leisten. Zudem sind die Unterleasingverträge des Konzerns als Finanzierungsleasing klassifiziert und werden buchhalterisch nach den relevanten Standards erfasst.

Für den gesamten Mittelabfluss in Bezug auf Leasingverhältnisse wird auf Abschnitt 8 verwiesen.

7.5 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Die Buchwerte der Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen haben sich wie folgt entwickelt:

TEUR
31.12.2017 1.662
Entnahmen/Ausschüttungen -44
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 97
Abgänge -3
Übrige Wertänderungen 41
31.12.2018 1.753
Entnahmen/Ausschüttungen -1.210
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 748
Abgänge -298
Übrige Wertänderungen 30
31.12.2019 1.023

Die ausgewiesenen Buchwerte der Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen entfallen in voller Höhe auf assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die für sich genommen nicht wesentlich sind. Für das Geschäftsjahr 2019 beläuft sich die Gesamtsumme der Konzernanteile an Verlusten aus fortgeführten Geschäftsbereichen per Saldo auf TEUR 693 (2018: TEUR 11), am sonstigen Ergebnis per Saldo TEUR 18 (2018: TEUR 40) sowie auf das Gesamtergebnis per Saldo TEUR 711 (2018: TEUR 51).

Die Abgänge sind in vollem Umfang auf die Verringerung der Anteile an der At-Equity Beteiligung Coastal-Bulker UG (haftungsbeschränkt) & Co. MS "PAPENBURG" KG im Juli 2019 zurückzuführen.

Das Ergebnis von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen im Geschäftsjahr 2019 beinhaltet Erträge in Höhe von TEUR 748 (2018: TEUR 263) und Aufwendungen in Höhe von TEUR 0 (2018: TEUR 166).

Vom den assoziierten Unternehmen zurechenbaren Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2019 wurden Verluste in Höhe von TEUR 85 (2018: TEUR 0) nicht erfasst; die bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen nicht erfassten Verluste belaufen sich auf TEUR 746 (31.12.2018: TEUR 661).

Für weitere Einzelheiten, z. B. den vollständigen Sitz und Prozentsatz des Kapitalanteils (Stimmrecht), verweisen wir auf Abschnitt 4.1.3 zu den Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB.

7.6 Finanzielle Vermögenswerte

Die finanziellen Vermögenswerte setzen sich insgesamt (kurz- und langfristig) wie folgt zusammen:

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Ausleihungen 135 126
Derivative Finanzinstrumente 336.535 1.467
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 27.999 26.427
Vertragsvermögenswerte 2.050 924
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 76.390 53.748
Forderungen aus Finanzierungsleasing 153.329 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 6.119 7.178
602.558 89.870

7.7 Ausleihungen

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Ausleihungen an
Assoziierte Unternehmen 19 19
Nahestehende Unternehmen 40.980 20.830
Übrige 116 19.955
41.115 40.805
Abzüglich Wertberichtigungen -40.980 -40.679
135 126

Die Veränderung ergibt sich aus einer Reklassifizierung von Darlehen an Dritte zu an nahestehende Unternehmen.

Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:

TEUR
31.12.2017 0
Zugänge -542
Umgliederung -45.795
Rückzahlungen 5.658
31.12.2018 -40.679
Zugänge -301
31.12.2019 -40.980

Die Zugänge zu den Wertberichtigungen betreffen im Wesentlichen Darlehensansprüche inkl. der bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen Zinsen. Bei den Darlehen inkl. der aufgelaufenen Zinsen beruht die Höhe der vorgenommenen Wertberichtigungen auf den Einschätzungen des Konzerns hinsichtlich der Werthaltigkeit.

7.8 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen
Dritte 26.112 21.985
Assoziierte Unternehmen 460 2.487
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 151 266
Verbundene Unternehmen (nicht konsolidiert) 21 11
26.744 24.749
Abzüglich Wertberichtigungen -1.645 -1.492
25.099 23.257
Sonstige Forderungen gegen
Dritte 13.724 13.165
Assoziierte Unternehmen 1.147 1.147
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 3
Verbundene Unternehmen (nicht konsolidiert) 0 1
14.871 14.316
Abzüglich Wertberichtigungen -11.971 -11.146
2.900 3.170
27.999 26.427

Die Wertberichtigungen haben sich insgesamt wie folgt entwickelt:

TEUR
31.12.2017 -8.317
Zugänge -1.164
Zugänge (IFRS 9 zum 01.01.2018) -655
Abgänge 103
Umgliederung -2.590
Währungsumrechnung und sonstige Änderungen -15
31.12.2018 -12.638
Zugänge -1.269
Abgänge 298
Währungsumrechnung und sonstige Änderungen -7
31.12.2019 13.616

Die Zugänge beinhalten zusätzliche Risikovorsorgen bzgl. erwarteter Kreditverluste in Höhe von TEUR 416. 2019 wurde eine Forderung in Höhe von TEUR 2.495 abgeschrieben (s. Abschnitt 6.6.). Die entsprechende Wertberichtigung in Höhe von TEUR 257 wurde ausgebucht.

1.2 Derivative Finanzinstrumente

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Derivative Finanzinstrumente
Zinsderivate 0 1.466
Eingebettetes Derivat 336.535 0
336.535 1.466

Das eingebettete Derivat bezieht sich auf die Vorauszahlungsoption, die in den im Laufe des Jahres geschlossenen finanziellen Restrukturierungsvereinbarungen eingebettet ist (siehe Abschnitt 1.3), wonach der Konzern verpflichtet ist, bestimmte Beträge bis zum 31. Dezember 2020 gegen vollständige Erfüllung seiner Verpflichtungen aus Schiffshypothekendarlehen zu zahlen. Der Buchwert des Derivats entspricht dem geschätzten beizulegenden Zeitwert, der gemäß Abschnitt 3.17 berechnet wird. Der beizulegende Zeitwert des eingebetteten Derivats bei Erstansatz wurde im Gewinn oder Verlust innerhalb des Postens "Ergebnis aus Zeitwertänderungen derivativer Finanzinstrumente" erfasst, da er in direktem Zusammenhang mit der in Abschnitt 1.3 und 7.21 beschriebenen Vereinbarung zur Darlehensänderung steht.

Die derivativen Finanzinstrumente des Konzerns waren nicht für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften qualifiziert und die Änderungen ihrer beizulegenden Zeitwerte wurden erfolgswirksam erfasst.

7.10 Forderungen aus Finanzierungsleasing

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Langfristig
Forderungen aus Finanzierungsleasing 147.251 0
147.251 0
Kurzfristig
Forderungen aus Finanzierungsleasing 6.078 0
6.078 0
153.329 0

Die neuen Forderungen aus Finanzierungsleasing ergeben sich aus der Anwendung des neuen Standards IFRS 16. Gemäß dem neuen Standard wird ein Leasingvertrag, der nach IAS 17 als Operating-Leasing eingestuft wurde, nun als Finanzierungsleasing eingestuft.

Forderungen aus Finanzierungsleasing

31.12.2019
TEUR
--- ---
Forderungen aus Finanzierungsleasing
2020 20.918
2021 21.075
2022 21.233
2023 21.392
2024 21.552
2025 und fortlaufend 160.597
Undiskontierte Leasingzahlungen (ohne garantierten Restwert) 266.767
abzüglich nicht realisierte Finanzerträge -113.438
Nettoinvestitionen in Leasingverträge 153.329

Das Finanzergebnis aus der Nettoinvestition in Finanzierungsleasing beläuft sich auf TEUR 15.446 und der gewichtete durchschnittliche Effektivzinssatz beläuft sich auf 9,85%.

Die Finanzierungsleasingverträge des Konzerns enthalten keine variablen Zahlungen.

Nach IAS 17 waren diese Finanzierungsleasingverträge als Operating-Leasingverträge kategorisiert. Aufgrund der Vertragskonstellation mit Haupt- und Unterleasing und gemäß IFRS 16 musste der Unterleasingvertrag am Erstanwendungsdatum von IFRS 16 überprüft werden. Da die beiden Leasingverhältnisse im Zuge der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 als Finanzierungsleasing klassifiziert wurden, wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung kein Gewinn oder Verlust verbucht. Hinsichtlich der Auswirkungen auf das Eigenkapital wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.

Die Geschäftsleitung des Konzerns schätzt die Wertberichtigung auf Forderungen aus Finanzierungsleasing am Ende des Berichtszeitraums auf einen Betrag in Höhe der Gesamtlaufzeit-ECL. Keine der Finanzierungen von Leasingforderungen im Berichtszeitraums ist überfällig, und unter Berücksichtigung der historischen Ausfallerfahrung und der Zukunftsaussichten der Branchen, in denen die Leasingnehmer tätig sind, sowie dem Wert der Sicherheiten, die bzgl. dieser Forderungen aus Finanzierungsleasing gehalten werden, ist die Geschäftsleitung der Ansicht, dass keine Forderungen aus Finanzierungsleasing wertberichtigt werden müssen.

Die Schätzungsmethoden oder signifikanten Annahmen, die im laufenden Berichtszeitraum bei der Bewertung der Verlustberichtigung für Forderungen aus Finanzierungsleasing getroffen wurden, haben sich nicht geändert.

7.11 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Ausleihungen und Beteiligungen 13.745 15.802
13.745 15.802
Übrige langfristige finanzielle Vermögenswerte 1.369 2.749
15.114 18.551
abzüglich Wertberichtigungen/Wertminderungen -9.457 -11.777
5.657 6.774
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Darlehen an nahestehende Unternehmen 3 0
Darlehen an nahestehende Personen 12 2
Darlehen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 34.519 33.920
34.534 33.922
Übrige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 1.468 1.402
36.002 35.324
abzüglich Wertberichtigungen -35.540 -34.920
462 404
6.119 7.178

Insgesamt entwickelten sich die Wertberichtigungen wie folgt:

TEUR
31.12.2017 -108.346
Abgänge 17.348
Auflösungen 620
Umgliederung 45.795
Währungsumrechnung und sonstige Änderungen -2.114
31.12.2018 -46.697
Abgänge 2.320
Währungsumrechnung und sonstige Änderungen -620
31.12.2019 -44.997

Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Wertberichtigungen bei den Beteiligungen und Ausleihungen erfasst.

Die Abgänge resultieren aus der Liquidation von drei wertgeminderten Beteiligungen im Jahr 2019.

Ausleihungen und Beteiligungen beziehen sich auf Anteile an Beteiligungsunternehmen und Tochterunternehmen, die aufgrund von Unwesentlichkeit nicht im Konzernabschluss enthalten sind; die Buchwerte haben sich wie folgt entwickelt:

TEUR
31.12.2017 19.472
Zugänge 33
Abgänge -16.367
Wertminderungen / Auflösung Wertberichtigung 623
Währungsumrechnung 739
31.12.2018 4.500
Zugänge 787
Abgänge -2.842
Wertminderungen / Auflösung Wertberichtigung 2.320
Währungsumrechnung 1
31.12.2019 4.766

7.12 Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte

Unter Berücksichtigung kumulierter Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 0 (31.12.2018: TEUR 262) belaufen sich die Buchwerte der kurzfristigen und langfristigen sonstigen Vermögenswerte zum Bilanzstichtag auf TEUR 4.843 (31.12.2018: TEUR 4.056). Der zusammengefasste Posten beinhaltet im Wesentlichen Rechnungsabgrenzungsposten und Umsatzsteuerforderungen. Die Veränderung der Wertberichtigungen bezieht sich in erster Linie auf eine Umgliederung in die sonstigen Forderungen.

Die übrigen Vermögenswerte beinhalten die Kosten für die Vertragserfüllung in Höhe von TEUR 180. Diese betreffen die Kosten für den sog. „Ballast leg" der Reisen, die in Übereinstimmung mit den beschriebenen Grundsätzen der Umsatzrealisierung als Aufwand erfasst werden.

7.13 Latente Steuern

Die aktiven und passiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Aktive latente Steuern
auf temporäre Differenzen 33.368 29.702
auf Verlustvorträge 48 1.320
33.416 31.022
Passive latente Steuern
auf temporäre Differenzen 63.753 42.546

Weitere Einzelheiten zur Herkunft der latenten Steuern ergeben sich aus der folgenden Zusammenstellung:

Latente Steuern Latente Steuern
Aktive 31.12.2019 Passive 31.12.2019 Aktive 31.12.2018 Passive 31.12.2018
--- --- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Seeschiffe 184 9.976 0 41.620
Darlehen 0 719 0 922
Nutzungsrechte 0 1.371 0 0
Forderungen aus Finanzierungsleasing 0 28.504 0 0
Vertragsvermögenswerte 0 43 0 0
Finanzderivate 0 23.137 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten 7.503 3 29.584 4
Sonstige Verbindlichkeiten 114 0 118 0
Leasingverbindlichkeiten 25.567 0 0 0
Steuerliche Verlustvorträge 48 0 1.320 0
33.416 63.753 31.022 42.546

Die Änderungen resultieren im Wesentlichen aus der Anwendung des neuen Standards IFRS 16 und des eingebetteten Derivats (siehe Abschnitt 1.3 und 2).

7.14 Vorräte

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Bordvorräte 9.071 9.640
Übrige Vorräte 4.087 3.462
13.158 13.103

Die Bordvorräte betreffen im Wesentlichen Schmieröl- und Treibstoffbestände.

7.15 Vertragsvermögenswerte / Vertragsverbindlichkeiten

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Vertragsvermögenswerte
Vertragsvermögenswerte 2.102 924
Wertminderungen auf Vertragsvermögenswerte -52 0
2.050 924
Vertragsverbindlichkeiten 2.948 1.160

Die nicht abgerechneten Frachterlöse stellen die Fracht-, Liegegeld-, Abweichungs- und sonstigen Forderungen aus Charterverträgen für den zum Jahresende abgeschlossenen Teil der Reisen dar. Jeder Betrag, der zuvor als Vertragsvermögenswert erfasst wurde, wird zu dem Zeitpunkt, zu dem er dem Kunden in Rechnung gestellt wird, in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert.

Die Erhöhung der Vertragsvermögenswerte resultiert aus der Anwendung von IFRS 16 in Verbindung mit IFRS 15 (TEUR 230) und der Erhöhung des nicht abgerechneten Umsatzes auf TEUR 1.872.

Die vertraglichen Verbindlichkeiten aus Frachtverträgen stellen die dem Charterer zustehende Leistung für den verbleibenden Teil der Reise dar, der nach Jahresende verbleibt. Diese Leistung entsteht, wenn Charterer vor Abschluss der Reise Vorauszahlungen leisten.

Der Gesamtbetrag der Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2018 wurde im Laufe des Jahres 2019 in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Gesamthöhe des Transaktionspreises der nicht (oder teilweise nicht) erfüllten Leistungsverpflichtungen beträgt TEUR 67.779 und wird wahrscheinlich wie folgt realisiert:

TEUR
2020 5.528
2021 5.528
2022 5.528
2023 5.528
2024 5.528
2025 und danach 40.139

7.16 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Bankguthaben 75.159 52.169
Bargeldbestände 1.231 1.579
76.390 53.748

Für die Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente verweisen wir auf Abschnitt 8 (Konzernkapitalflussrechnung).

7.17 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Seeschiffe
fünf Containerschiffe (1.100 TEU-class) 0 22.265
29 sonstige Seeschiffe 233.022 0
233.022 22.265

Im November 2019 schloss der Konzern eine Restrukturierungsvereinbarung, die den Verkauf von 31 Schiffen umfasste. Zwei Schiffe wurden bereits 2019 verkauft. Der geschätzte Kaufpreis abzüglich der Verkaufskosten beläuft sich auf insgesamt TEUR 233.022. Die Übergabe der Seeschiffe ist für 2020 geplant. Die Einstufung als "zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" führt 2019 zu Wertminderungen in Höhe von TEUR 157.972. Die Verbindlichkeiten aus dem jeweiligen Schiffshypothekendarlehen werden zum 31. Dezember 2019 vollständig unter den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

7.18 Gezeichnetes Kapital

Das voll eingezahlte Grundkapital der Hartmann AG beträgt TEUR 3.000 und ist in 6.000 auf den Inhaber lautende Aktien mit einem Nennwert von je EUR 500 eingeteilt.

Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 433 beinhaltet das im Rahmen der Gründung der Hartmann AG vereinbarte Aufgeld (Agio) aus der Ausgabe der Aktien. Das Gründungskapital in Höhe von TEUR 300 wurde in 600 Stückaktien eingeteilt.

7.19 Rücklagen

Das kumulierte übrige Eigenkapital umfasst die Fremdwährungsumrechnungsrücklage und das erwirtschaftete Eigenkapital. Das erwirtschaftete Eigenkapital beinhaltet das Konzernergebnis.

7.20 Finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich insgesamt (kurz- und langfristig) wie folgt zusammen:

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Finanzschulden 838.276 1.066.196
Leasingverbindlichkeiten 160.782 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 110.056 102.094
Vertragsverbindlichkeiten (s. Abschnitt 7.14) 2.948 1.160
Nicht beherrschende Kapitalanteile Dritter 6.142 5.923
Derivative Finanzinstrumente 741 0
1.118.945 1.175.373

Leasingverbindlichkeiten wurden in eine separate Position verschoben. 2018 waren diese Verbindlichkeiten in den übrigen Positionen enthalten.

7.21 Finanzschulden

Die Finanzschulden setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Finanzschulden
Langfristig 149.395 326.584
Kurzfristig 688.881 739.612
838.276 1.066.196
Finanzschulden
Verbindlichkeiten aus Darlehensverpflichtungen 832.951 904.578
Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen * 0 156.986
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 5.325 4.631
838.276 1.066.196

* gemäß IFRS 16 zu Abschnitt 7.22 verschoben

Die Verbindlichkeiten aus Darlehensverpflichtungen verteilen sich wie folgt:

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 114.518 140.625
Nahestehende Unternehmen und Personen 34.856 34.835
149.374 175.461
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 682.043 726.939
Nahestehende Unternehmen und Personen 609 619
Übrige 925 1.559
683.577 729.117
832.951 904.578

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten im Wesentlichen einzelvertraglich geregelte Schiffshypothekendarlehen zur Finanzierung der Seeschiffe des Hartmann-Konzerns.

Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten abgegrenzte Zinsaufwendungen sowie die Inanspruchnahme von Kontokorrentkrediten.

7.22 Leasingverbindlichkeiten

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 150.861 151.073
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 9.921 5.913
160.782 156.986
31.12.2019
TEUR
--- ---
Fälligkeitsanalyse
2020 22.494
2021 22.634
2022 22.855
2023 23.129
2024 32.729
2025 und fortlaufend 128.947
252.788
abzüglich nicht realisierter Zinsen -92.006
160.782

In den Leasingverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing in Höhe von TEUR 154.100 enthalten, die drei Bareboat-Charterverträge (31.12.2018: drei) umfassen. Die Bareboat-Charterverträge haben jeweils eine Laufzeit von 15 Jahren.

Ein Bareboat-Chartervertrag wurde 2009 unterzeichnet; die Gruppe ist vertraglich verpflichtet, das Schiff bei Fälligkeit der Bareboat-Charter im Jahr 2024 zu erwerben. Die Verpflichtungen der Gruppe im Rahmen der Bareboat-Charter sind durch eine finanzielle Garantie einer Tochtergesellschaft gesichert.

Zwei weitere Bareboat-Charterverträge wurden 2014 geschlossen. Die Gruppe übernahm die zugrunde liegenden Seeschiffe im Juni 2017 und im November 2016 und aktivierte sie in Höhe des Barwerts der künftigen Mindestleasingzahlungen. Die Nutzungsdauer der Seeschiffe entspricht der Laufzeit der Bareboat-Charterverträge. Für die ersten 10 Jahre der Gesamtlaufzeit der Bareboat-Charter belaufen sich die monatlichen Mindestleasingzahlungen auf TUSD 880; für die Restlaufzeit auf TUSD 806. Es gibt keine Kaufoption für das Schiff, aber stattdessen hat die Gruppe die Option, nach 10 Jahren einen bestimmten Anteil der Reederei, der das Schiff gehört, vom Kreditgeber zu kaufen.

Darüber hinaus enthalten die Leasingverbindlichkeiten Verbindlichkeiten für Gebäude TEUR 5.212, Autos TEUR 169 und Sonstige TEUR 1.301.

Darstellung 2018 in Übereinstimmung mit IAS 17

Nach Fälligkeiten aufgeschlüsselt, stellen sich die künftigen Mindestfinanzleasingzahlungen und ihr Barwert wie folgt dar:

Zukünftige Mindestleasingzahlungen Barwert der zukünftigen Mindestleasingzahlungen
31.12.2018 31.12.2018
--- --- ---
TEUR TEUR
--- --- ---
bis zu einem Jahr 21.022 5.913
länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 91.642 39.585
mehr als fünf Jahre 156.353 111.488
269.017 156.986
abzüglich zukünftiger Finanzierungskosten -112.031 0
156.986 156.986

Der Konzern sieht sich in Bezug auf seine Leasingverbindlichkeiten keinem signifikanten Liquiditätsrisiko ausgesetzt. Leasingverbindlichkeiten werden innerhalb der Treasury-Funktion des Konzerns überwacht.

7.23 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich folgt zusammen:

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Langfristig
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 32.461 38.180
Sonstige Verbindlichkeiten 1.290 2.694
33.751 40.874
Kurzfristig
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 41.620 31.511
Sonstige Verbindlichkeiten 34.685 28.549
76.305 60.060
110.056 100.934

Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen unverändert die 2011 erfolgte Lieferung von sechs Massengutfrachtern (Bulkcarrier). Mit dem „Loan Purchase and Assignment Agreement" vom 12. Mai 2017 wurden die Verbindlichkeiten durch ein dem Konzern nahestehendes Unternehmen von der bisherigen Gläubigerin - die mit dem Bau der Seeschiffe beauftragte Werft - übernommen.

Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Abgrenzungen, Verpflichtungen aus dem Personalbereich sowie Garantieverpflichtungen.

7.24 Nicht beherrschende Kapitalanteile Dritter

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Chemgas Schiffahrts UG (haftungsbeschränkt) & Co. MT "GASCHEM SHINANO" KG 6.086 5.867
Chemgas Schiffahrts UG (haftungsbeschränkt) & Co. MT "DNEPR"KG 56 56
6.142 5.923

Die nicht beherrschenden Kapitalanteile Dritter betreffen kündbare Eigenkapitalinstrumente an Personengesellschaften, die nicht vollständig im Eigentum des Konzerns stehen. Das Kündigungsrecht der Gesellschafter ist als möglicher Abfindungsanspruch im Konzernabschluss zwingend als Fremdkapital auszuweisen und entsprechend mit den fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Die Bewertung der möglichen Abfindungsansprüche erfolgt in Abhängigkeit von den individuellen Regelungen im jeweiligen Gesellschaftsvertrag mit dem Wert, der zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgerufen werden könnte.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Liquiditätsausschüttungen vorgenommen.

8 Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit wird nach der indirekten Methode dargestellt.

Durch die Anwendung des IFRS 16 wurden zwei Charterverträge als Finanzierungsleasing ab dem 01.01.2019 klassifiziert. Die Erträge aus diesen beiden Charterverträgen wurden im letzten Jahr im betrieblichen Cashflow dargestellt. Auf Grund der Umklassifizierung erwirtschaftet der Konzern Zinserträge aus Finanzierungsleasing. Um ein besseres Bild über die Ertragslage des Konzernes zu vermitteln, wurden die erhaltenen Zinsen vom Cashflow aus Investitionstätigkeit in den betrieblichen Cashflow umgegliedert. In der Position erhaltenen Zinsen sind TEUR 141 enthalten, die normalweise im Cashflow aus Investitionstätigkeit ausgewiesen würden.

Gewinne/Verluste aus dem Verkauf/dem Abgang von Schiffen und sonstigen Sachanlagen in Höhe von TEUR 1.275 sind auf Gewinne in Höhe von TEUR 13 und auf Verluste in Höhe von TEUR 1.288 zurückzuführen.

In den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind Beträge in Höhe von TEUR 8.916 (31.12.2018: TEUR 10) enthalten, die der Konzern nur unter bestimmten vertraglichen Bedingungen (finanzielle Restrukturierung) veräußern kann.

Die Kapitaleinlage in Höhe von TEUR 8.906 (zwei Einlagen in Höhe von TUSD 5.000) wurde im Zusammenhang mit der Vereinbarung mit dem neuen Kreditgeber (Abschnitt 1.3) geleistet und am Jahresende als gesperrte Bankeinlage verbucht. Die Buchwerte der Finanzverbindlichkeiten, die im Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeiten verbucht wurden, setzen sich, aufgeschlüsselt in zahlungswirksame und zahlungsunwirksame Buchwertveränderungen, wie folgt zusammen:

Verpflichtungen aus Darlehensverbindlichkeiten und übrige finanzielle Verpflichtungen Nicht beherrschende Kapitalanteile Dritter Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
31.12.2018 909.209 5.923 156.986 1.072.118
IFRS 16 Anpassungen 0 0 5.977 5.977
01.01.2019 909.209 5.923 162.963 1.078.095
Zahlungswirksam -81.164 0 -7.055 -88.220
Wechselkursänderungen 23.249 0 3.310 26.560
Neue Leasing-Verbindlichkeiten 0 0 1.564 1.564
Änderungen im beizulegenden Zeitwert 0 219 0 219
Abgang von Tochtergesellschaften -7.693 0 0 -7.693
31.12.2019 843.601 6.142 160.782 1.010.525

Für die Zusammensetzung der Darlehensverbindlichkeiten verweisen wir auf Abschnitt 7.20. Auf die Darlehen wurden Rückzahlungen in Höhe von TEUR 81.164 geleistet. Der Posten "Änderungen im beizulegenden Zeitwert" umfasst nur die Wertänderungen der nicht beherrschenden Anteile. Hinsichtlich der nicht beherrschenden Anteile Dritter verweisen wir auf Abschnitt 7.24.

9 Risikomanagement

9.1 Darstellung des Risikomanagementsystems

Hinsichtlich der Ziele, Methoden und Prozesse des Risikomanagementsystems des Konzerns sowie der zur Risikobewertung verwendeten Methoden wird auf die Angaben im Konzernlagebericht, Abschnitt 4.1. „Risikobericht", der Hartmann AG verwiesen.

9.2 Marktrisiken

Die Marktrisiken betreffen das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Zahlungsflüsse eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Im Konzern umfasst dies insbesondere Risiken aus Zinsänderungen sowie aus Wechselkursänderungen.

Zinsänderungsrisiko

Zinsänderungsrisiken bestehen durch Schwankungen des variablen Marktzinssatzes. Das Zinsänderungsrisiko des Konzerns betrifft überwiegend die variabel verzinsten Schiffsfinanzierungen. Zur Minimierung dieses Risikos hat der Konzern ein angemessenes Verhältnis zwischen variablen und festverzinslichen Finanzverbindlichkeiten sichergestellt. Deutliche Erhöhungen der variablen Zinssätze, insbesondere des LIBOR, hätten dennoch negative Auswirkungen auf das Ergebnis der Hartmann AG.

Für die Darstellung des Zinsänderungsrisikos wird zwischen Barwert- und Cashflow-Risiken unterschieden. Während Barwertrisiken hauptsächlich aus der Bewertung von Finanzinstrumenten mit langfristigen Zinsbindungen resultieren, besteht bei Finanzinstrumenten mit einer variablen Verzinsung das Risiko in der Änderung der künftigen Zahlungsflüsse. Im Konzern umfasst das Cashflow-Risiko vor allem variabel verzinsliche Bankdarlehen. Die diesbezüglichen Risiken werden im Konzern durch den Einsatz von Zinsderivaten teilweise in eine synthetische fixe Verzinsung (Barwertrisiko) umgewandelt.

Nachfolgend werden die zum Bilanzstichtag bestehenden Barwert- und Cashflow-Risiken mittels einer Sensitivitätsbetrachtung analysiert.

Hinsichtlich des Barwertrisikos wurde analysiert, wie sich die negativen Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente (Zinsswaps) bei einer Erhöhung des Zinsniveaus um 0,3 %-Punkte verändern. Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 0,3 %-Punkte hätte zu einer Verringerung der negativen Marktwerte geführt; die ermittelte positive Ergebnisauswirkung beträgt insgesamt TEUR 0 (31.12.2018: TEUR 557). Eine Verminderung des Zinsniveaus um 0,3 %-Punkte hätte demgegenüber zu einer Erhöhung der negativen Marktwerte und einer negativen Ergebnisauswirkung in Höhe von TEUR 0 (31.12.2018: TEUR 570) geführt.

Die Ausführungen zum Barwertrisiko gelten analog für die Analyse des Cashflow-Risikos bei den variabel verzinslichen Verbindlichkeiten. Eine Erhöhung des Marktzinsniveaus um 0,3 %-Punkte hätte insgesamt TEUR 2.147 (31.12.2018: TEUR 1.865) höhere Zinszahlungen (entspricht der negativen Ergebnisauswirkung) zur Folge. Eine Verminderung des Zinsniveaus hätte zu einer positiven Ergebnisauswirkung in der gleichen Höhe geführt.

Wechselkursrisiko

Die nicht kongruente Finanzierung von Schiffsgesellschaften ist der wesentliche Grund für Wechselkursrisiken. Kongruent bedeutet in diesem Zusammenhang, dass bei den Schiffsgesellschaften Einnahmen und Ausgaben auf die gleiche Währung lauten wie die Finanzierung des jeweiligen Schiffes.

Die Änderung von Wechselkursen kann sich nachteilig auf die künftigen Zahlungsströme von Transaktionen sowie die Buchwerte von Finanzinstrumenten auswirken. Das Währungsrisiko betrifft jede Konzerngesellschaft, die Geschäfte abschließt, deren daraus resultierende Zahlungsströme nicht der funktionalen Währung der Konzerngesellschaft entsprechen.

Der Hartmann-Konzern ist ein international tätiger Konzern und daher Risiken aus Währungskursschwankungen ausgesetzt. Diese Risiken werden fortlaufend quantifiziert.

Die funktionalen Währungen der meisten Konzerngesellschaften sind der US-Dollar sowie der Euro. Sofern die Konzerngesellschaften Geschäfte in einer anderen als der funktionalen Währung abschließen, unterliegen diese Transaktionen einem Währungsrisiko. Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse spiegelt diesen Sachverhalt wider; dabei wird dargestellt, wie sich eine Veränderung des Wechselkurses des Euro um 10 % im Vergleich zu der jeweiligen Fremdwährung auf das Konzernergebnis auswirkt.

31.12.2019 31.12.2018
Wechselkursänderung Ergebnisauswirkung Wechselkursänderung Ergebnisauswirkung
--- --- --- --- ---
in % TEUR in % TEUR
--- --- --- --- ---
Fremdwährung
USD +10,00 -3.312 +10,00 -3.781
-10,00 +3.312 -10,00 +3.781
EUR in Gesellschaften mit dem USD als funktionale Währung +10,00 +5.037 +10,00 +5.000
-10,00 -5.037 -10,00 -5.000
AUD +10,00 - +10,00 +36
-10,00 - -10,00 -36
JPY +10,00 - +10,00 -1
-10,00 - -10,00 +1
SGD +10,00 -16 +10,00 -
-10,00 +16 -10,00 -
GBP +10,00 -2 +10,00 -
-10,00 +2 -10,00 -

9.3 Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko bezieht sich auf das Risiko, dass ein Vertragspartner seine Verpflichtungen gegenüber dem Konzern nicht oder nicht vollständig erfüllen kann.

Der Konzern beurteilt die Kreditwürdigkeit der Kunden bzw. Vertragspartner fortlaufend mittels der Auswertung von historischen Geschäftstransaktionen und Zahlungsflüssen. Eine weitere grundlegende Basis für die Beurteilung stellen dabei natürlich auch die im Konzern verfügbaren industriespezifischen Kenntnisse sowie die Reputation des jeweiligen Kunden bzw. Vertragspartners dar.

Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns beträgt am Bilanzstichtag TEUR 526.348 (31.12.2018: TEUR 36.122). Dieser Betrag beinhaltet die Buchwerte der in der Konzernbilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte ohne den Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Die Differenz im Vergleich zum vorherigen Geschäftsjahr ist hauptsächlich auf das Derivat bezüglich des Restrukturierungsvertrags mit einem wichtigen neuen Kreditgeber (TEUR 336.535) und die Verbuchung von Forderungen aus Finanzierungsleasing gemäß dem neuen Standard IFRS 16 (TEUR 153.329) zurückzuführen.

Zum einen wirkt sich die globale Geschäftstätigkeit des Konzerns sowie die hohe Anzahl verschiedener Kunden positiv auf ansonsten ggf. mögliche Risikokonzentrationen aus. Was die Forderungen aus Finanzierungsleasing betrifft, so hat die Gruppe die Seeschiffe als Sicherheit. Zum anderen hat der Konzern zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Forderungsausfällen ein angemessenes Forderungsmanagement mit einer regelmäßigen Überwachung der Debitoren eingerichtet; dies schließt die Altersstruktur der fälligen Forderungen ein.

Im Berichtszeitraum hat der Konzern keine Sicherheiten erhalten.

Überfällige oder wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte

Die nachfolgende Altersstruktur beinhaltet die überfälligen, aber nicht wertgeminderten finanziellen Vermögenswerte:

Überfällige, aber nicht wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte
< 30 Tage 30 - 90 Tage 91-180 Tage > 180 Tage
--- --- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
31.12.2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.992 959 167 2.433
Sonstige Forderungen 783 8 0 2
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 13 0 0 0
Überfällige, aber nicht wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte
< 30 Tage 30 - 90 Tage 91 - 180 Tage > 180 Tage
--- --- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
31.12.2018
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.640 460 175 83
Sonstige Forderungen 3.181 0 43 28
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 35 0 0 0

Die Überleitung auf die Bilanzposten stellt sich wie folgt dar:

Davon
Nominalwert überfällig, aber nicht wertgemindert wertgemindert
--- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR
--- --- --- ---
31.12.2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 43.716 15.343 13.616
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 122.053 13 115.932
Forderungen aus Finanzierungsleasing 153.329 0 0
Ausleihungen 41.115 0 40.980
Davon
Nominalwert überfällig, aber nicht wertgemindert wertgemindert
--- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR
--- --- --- ---
31.12.2018
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 39.064 11.611 12.638
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 53.875 35 46.697
Ausleihungen 40.805 0 40.679

Hinsichtlich der weder fälligen noch wertgeminderten finanziellen Vermögenswerte deuten zum Bilanzstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

Die Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen wurden nach dem Expected Loss Model des IFRS 9 ermittelt. Dabei wurde zwischen den Regionen Zypern und sonstige (überwiegend Deutschland) unterschieden.

Die Geschäftsleitung des Konzerns schätzt die Wertberichtigung auf Forderungen aus Finanzierungsleasing am Ende des Berichtszeitraums auf einen Betrag in Höhe der Gesamtlaufzeit-ECL. Keine der Forderungen aus Finanzierungsleasing ist im Berichtszeitraum überfällig, und unter Berücksichtigung der historischen Ausfallerfahrung und der Zukunftsaussichten der Branchen, in denen die Leasingnehmer tätig sind, sowie dem Wert der Sicherheiten, die bzgl. dieser Forderungen aus Finanzierungsleasing gehalten werden, ist die Geschäftsleitung der Ansicht, dass keine Forderungen aus Finanzierungsleasing wertberichtigt werden müssen.

Provision Matrix

Buchwerte Erwartete Ausfallquote ECL 31.12.2018 ECL 31.12.2019
TEUR % TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Zypern 22.492 1,12 527 251
Sonstige 7.198 0,3 -18,0 275 333

Darstellung des Drei-Stufen-Modells nach IFRS 9

Nominalwert Wertberichtigung Nettobuchwert
TEUR TEUR TEUR
--- --- --- ---
31.12.2019
Stufe 1 329.917 0 329.917
Stufe 2 7.198 -333 6.865
Stufe 3 158.241 -157.180 1.061
Nominalwert Wertberichtigung Nettobuchwert
TEUR TEUR TEUR
--- --- --- ---
31.12.2018
Stufe 1 29.870 0 29.870
Stufe 2 11.804 -297 11.507
Stufe 3 158.719 -157.665 1.054

Für 2018 wurden Anpassungen in der Stufenzuordnung vorgenommen.

Die Zunahme in Stufe 1 lässt sich überwiegend auf das Derivat bezüglich des Restrukturierungsvertrags mit einem wichtigen neuen Kreditgeber zurückführen. Während der Berichtsperiode wurden keine Transfers zwischen den Stufen vorgenommen. Auch in Stufe 3 gab es im Geschäftsjahr keine wesentlichen Veränderungen.

9.4 Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsmanagement des Konzerns stellt die Erfüllung bestehender und künftiger Zahlungsverpflichtungen sicher. Zu diesem Zweck hat der Konzern Rahmenbedingungen für das Liquiditätsmanagement implementiert, mittels derer der kurz-, mittel- und langfristige Finanzmittelbedarf überwacht und gesteuert wird. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt über die Bereitstellung von Bankguthaben inkl. der von den Banken eingeräumten Kreditlinien. Darüber hinaus werden langfristige Investitionen durch fristenkongruente langfristige Darlehen finanziert.

Hinsichtlich des Liquiditätsrisikos unterliegt der Konzern einem Konzentrationsrisiko. Die wesentlichen Finanzschulden bestehen gegenüber drei Kreditgebern, davon entfällt mehr als die Hälfte auf nur einen Kreditgeber. Zum Bilanzstichtag existieren keine außerbilanziellen Verpflichtungen (31.12.2018: TEUR 0).

Die Erfüllung von Vereinbarungen und Auflagen in Zusammenhang mit der bestehenden Finanzierung des Konzerns ist grundsätzlich abhängig von der künftigen Geschäfts- und Ertragsentwicklung des Konzerns. Die damit verbundenen Finanzierungsrisiken ergeben sich vor allem aus dem Nachweis von Finanzkennzahlen (Loan-to-Value-Ratios) sowie aus der Erbringung des Kapitaldienstes aus Darlehensverträgen mit den finanzierenden Banken bzw. Dritten (z.B. Werften) des Konzerns. Verstöße gegen Kreditauflagen bzw. gegen zusätzliche Berichtspflichten können die Banken berechtigen, zusätzliche Tilgungen und/oder eine höhere Verzinsung zu verlangen und/oder die gewährten Darlehen vorzeitig fällig zu stellen.

Die Überwachung dieser Auflagen und eine transparente Berichterstattung über die wirtschaftliche Entwicklung des Konzerns sowie ein enger Austausch mit den finanzierenden Banken sind wichtige Voraussetzungen zur weiteren Risikominimierung. Wir verweisen hierzu auch auf das Unternehmensfortführungsrisiko in Abschnitt 1.3.

Fälligkeitsanalyse für derivative und originäre finanzielle Verbindlichkeiten

Die vertraglich bestehenden Zahlungsströme (Tilgung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:

Restlaufzeiten
< 1 Jahr 1 bis 5 Jahre >5 Jahre Gesamt
--- --- --- --- ---
31.12.2019 TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Finanzschulden
variabel verzinslich * 648.721 40.586 13.359 702.666
festverzinslich 9.244 50.042 10.667 69.953
Leasing 22.494 101.348 128.947 252.789
unverzinslich 3.708 0 0 3.708
684.167 191.976 152.973 1.029.116
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
festverzinslich 45.723 41.340 0 87.063
unverzinslich 72.974 542 10.529 84.045
118.697 41.882 10.529 171.108
802.864 233.857 163.502 1.200.224
Derivate Finanzinstrumente 741 0 0 741

* In Bezug auf diese Finanzschulden erwartet der Konzern, aufgrund des Finanzderivats aus der Restrukturierungsvereinbarung, nicht, dass er verpflichtet ist, den vollen Betrag zu zahlen. Daher könnte dieser Betrag zukünftig um die Höhe des Derivats (TEUR 336.535) reduziert werden.

Restlaufzeiten
< 1 Jahr 1 bis 5 Jahre >5 Jahre Gesamt
--- --- --- --- ---
31.12.2018 TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Finanzschulden
variabel verzinslich 745.650 106.312 49.833 901.797
festverzinslich 1.428 2.011 0 3.438
Leasing 18.759 86.391 153.811 258.961
unverzinslich 2.329 0 0 2.329
768.167 194.716 203.644 1.166.527
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
festverzinslich 9.535 23.661 0 33.195
unverzinslich 46.940 308 6.738 53.986
56.474 23.969 6.738 87.181
824.642 218.684 210.382 1.253.708
Derivate Finanzinstrumente 0 37.248 0 37.248

Fremdwährungsbeträge wurden mit dem jeweiligen Stichtagskurs umgerechnet. Zur Ermittlung der variablen Zinszahlungen aus den entsprechenden Finanzinstrumenten wurden die am jeweiligen Bilanzstichtag fixierten Zinssätze auch für die Folgeperioden angenommen.

9.5 Risiken aus der COVID-19-Pandemie

Der Vorstand berücksichtigt auch bedeutende Marktentwicklungen, die nach dem Jahresende eingetreten sind, einschließlich der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Der Vorstand hat die bestehenden und erwarteten Auswirkungen der Pandemie auf die Aktivitäten und die Liquiditätsposition des Konzerns sowie auf den Refinanzierungsprozess und die Einhaltung der Vereinbarung mit dem neuen Kreditgeber berücksichtigt. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung hat der Konzern zum Teil niedrigere Frachtraten, einen leichten Anstieg der Leerlaufzeiten sowie einige Betriebsunterbrechungen bei der Lieferung von Ersatzteilen, der Werftarbeit und den Crew-Transporten festgestellt. Weiterhin hat der Konzern seine Kalkulationen bezüglich des Verkaufsprozesses im Hinblick auf die zu erlösenden Erlöse und die damit zusammenhängenden Rückzahlungen auf einen niedrigeren Wert angepasst. Auf der Grundlage der Prognosen wird erwartet, dass der Konzern über ausreichende Mittel zur Bedienung seiner Verbindlichkeiten verfügen wird. Die Herausforderungen bezüglich der Pandemie werden vom Vorstand als beherrschbar eingeschätzt.

9.6 Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts

Die Buchwerte der in der Konzernbilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und Schulden stellen einen angemessenen Näherungswert für den jeweiligen beizulegenden Zeitwert dar. Hinsichtlich finanzieller Garantien bestehen für die Gegenparteien am Bilanzstichtag keine Ansprüche, so dass die beizulegenden Zeitwerte wie im Vorjahr TEUR 0 betragen.

Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und Schulden wird wie folgt vorgenommen:

Stufe 1 betrifft die beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, die auf einem aktiven Markt gehandelt werden. Die Ermittlung basiert auf dem am Bilanzstichtag notierten Marktpreis. Der Konzern hält keine derartigen Finanzinstrumente.
Stufe 2 betrifft die beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, deren Ermittlung auf direkt oder indirekt beobachteten Inputfaktoren basiert, die nicht der Stufe 1 zuzuordnen sind. Der beizulegende Zeitwert der in der Konzernbilanz ausgewiesen derivativen Finanzinstrumente wird mittels eines spezifischen Bewertungsverfahrens (DCF-Verfahren) ermittelt. Beim DCF-Verfahren werden künftige Cashflows auf Basis von Forward-Zinssätzen (beobachtbare Zinsstrukturkurven am Bilanzstichtag) und den kontrahierten Zinssätzen geschätzt und mit einem Zinssatz diskontiert, der das Bonitätsrisiko der verschiedenen Gegenparteien berücksichtigt. Die positiven als Vermögenswerte ausgewiesenen beizulegenden Zeitwerte betragen am Bilanzstichtag TEUR 0 (31.12.2018: TEUR 1.467) und die negativen als Schulden ausgewiesenen beizulegenden Zeitwerte TEUR 741 (31.12.2018: TEUR 0). Neben den derivativen Finanzinstrumenten werden im Konzernabschluss bestimmte Beteiligungen und Ausleihungen (siehe Abschnitt 10) dieser Stufe zugeordnet.
Stufe 3 betrifft die beizulegenden Zeitwerte anderer als der zuvor aufgeführten finanziellen Vermögenswerte und Schulden, deren Ermittlung auf anderen sachgerechten Bewertungsmodellen beruht. Hierfür kommen beispielsweise DCF-Verfahren in Betracht, denen keine für den jeweiligen Vermögenswert oder die Schuld beobachtbaren Inputfaktoren zugrunde gelegt werden. Nicht beobachtbare Inputfaktoren spiegeln eigene Annahmen wider, die beispielsweise aus aktuell stattgefundenen Marktransaktionen abgeleitet werden. Der Konzern hält ein Finanzinstrument dieser Art, welches TEUR 336.535 beträgt. Die wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren, die bei der Bewertung des beizulegenden Zeitwerts dieses finanziellen Vermögenswerts, der in Stufe 3 der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts kategorisiert ist, zusammen mit einer quantitativen Sensitivitätsanalyse zum 31. Dezember 2019 verwendet wurden, sind nachstehend aufgeführt:

Finanzieller Vermögenswert

Eingebettetes Derivat: Darlehensvorauszahlungsoption

Bewertungsmethode und Schlüssel-Input-Faktoren

Diskontierter Cash Flow.

Die erwarteten Cashflows werden zur Ermittlung des erwarteten künftigen wirtschaftlichen Nutzens verwendet, der aus der in der revidierten Darlehensabwicklungsvereinbarung eingebetteten Vorauszahlungsoption zu ziehen ist. Der Konzern ist verpflichtet, bestimmte Vermögenswerte (zum Verkauf stehende Schiffe) zu veräußern, eine Refinanzierung für die verbleibenden Schiffe zu erreichen und den Erlös zur Vorauszahlung ihrer Darlehen bis zum 31.12.2020 als Gegenleistung für eine vollständige Befreiung von ihren Verpflichtungen zu verwenden. Der "Verzicht" auf das Darlehen hängt von den aus dem Nettoverkaufserlös zu zahlenden Beträgen ab.

Signifikante unbeobachtbare Input-Faktoren

Die Marktwerte der Schiffe, die als zum Verkauf gehalten klassifiziert wurden, und somit der Nettoverkaufserlös, der für die Abwicklung der Darlehen zu zahlen ist.

Sensitivitäten und Verhältnis der signifikanten unbeobachtbaren Input-Faktoren zum beizulegenden Zeitwert

Wenn die Marktwerte der Schiffe niedrig sind, das heißt unter dem festgelegten Mindestbetrag liegen, profitiert der Konzern von einem höheren Verzichtsgewinn. Dies würde den beizulegenden Zeitwert des eingebetteten Derivats erhöhen.
Ein Rückgang um 10% der Marktwerte der zum Verkauf stehenden Schiffe würde den beizulegenden Zeitwert des Derivats am Jahresende um 7.320 TEUR erhöhen.
Je höher die Marktwerte der Schiffe sind, desto höher ist die Tilgung der Darlehen, was zu einer Reduzierung des Verzichtes führt. Dies würde den beizulegenden Zeitwert des eingebetteten Derivats verringern.
Ein Anstieg um 5% der Marktwerte der zum Verkauf stehenden Schiffe würde den beizulegenden Zeitwert des Derivats am Jahresende um 6.055 TEUR verringern.

Die übrigen Finanzschulden und Konzernbilanzpositionen, für die ein beizulegender Zeitwert angegeben wurde, entsprechen der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie.

10 Finanzinstrumente

31.12.2019

Buchwert 31.12.2019 Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
IFRS 9 Kategorie Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value erfolgswirksam Keiner IFRS 9 Kategorie zugeordnet Beizulegender Zeitwert Finanzinstrumente
--- --- --- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- ---
Langfristige derivative Finanzinstrumente FVTPL 37.994 37.994
Übrige Beteiligungen FVTPL 4.766 4.766
Ausleihungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 1.031 1.031
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Forderungen einschließlich Ausleihungen AC 28.637 28.637
Leasingforderungen - 153.329
Vertragsvermögenswerte - 2.050
Kurzfristige derivative Finanzinstrumente (Aktiva) FVTPL 298.541 298.541
Bankguthaben und Kassenbestände AC 76.390 76.390
Langfristige Finanzverbindlichkeiten FLAC 149.395 149.395
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und FLAC 39.278 39.278
sonstige Verbindlichkeiten Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten FLAC 688.140 688.140
Kurzfristige derivative Finanzinstrumente (Passiva) FVTPL 741 741
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten FLAC 79.252 79.252
Vertragsverbindlichkeiten - 2.948
Leasingverbindlichkeiten - 160.782
1.062.123 342.042 319.109 1.404.165
AC = Financial Assets measured at Amortized Cost
FVTPL = Financial Assets and Liabilities measured at Fair Value through Profit and Loss
FLAC = Financial Liabilities measured at Amortized Cost
IFRS 9 Kategorie Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value erfolgswirksam Wertansatz Bilanz nach IFRS 15, 16 Beizulegender Zeitwert Finanzinstrumente
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- ---
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien des IFRS 9:
Financial Assets measured at Amortized Cost (AC) 106.057 106.057
Financial Assets measured at Fair
Value through Profit and Loss (FVTPL) 342.042 342.042
Financial Liabilities measured at Amortized Cost (FLAC) 956.065 956.065
1.062.123 342.042 0 1.404.165

31.12.2018

Buchwert 31.12.2018 Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
IFRS 9 Kategorie Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value erfolgswirksam Keiner IFRS 9 Kategorie zugeordnet Beizulegender Zeitwert Finanzinstrumente
--- --- --- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- ---
Langfristige derivative Finanzinstrumente FVTPL 1.126 1.126
Übrige Beteiligungen FVTPL 4.504 4.504
Ausleihungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 2.401 2.401
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Forderungen einschließlich Ausleihungen AC 26.826 26.826
Vertragsvermögenswerte - 854
Kurzfristige derivative Finanzinstrumente FVTPL 341 341
Bankguthaben und Kassenbestände AC 53.748 53.748
Langfristige Finanzverbindlichkeiten FLAC 326.584 326.584
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und FLAC 46.193 46.193
sonstige Verbindlichkeiten Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten FLAC 739.612 739.612
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten FLAC 61.220 61.220
1.256.584 5.971 854 1.262.555
AC = Financial Assets measured at Amortized Cost
FVTPL = Financial Assets and Liabilities measured at Fair Value through Profit and Loss
FLAC = Financial Liabilities measured at Amortized Cost
IFRS 9 Kategorie Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value erfolgswirksam Wertansatz Bilanz nach IFRS 15 Beizulegender Zeitwert Finanzinstrumente
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- ---
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien des IFRS 9:
Financial Assets measured at Amortized Cost (AC) 82.975 82.975
Financial Assets measured at Fair Value through Profit and Loss (FVTPL) 5.971 5.971
Financial Liabilities measured at Amortized Cost (FLAC) 1.173.609 1.173.609
1.256.584 5.971 0 1.262.555

11 Zusätzliche Informationen

11.1 Kapitalmanagement

Das Kapitalmanagement des Konzerns verfolgt das Ziel, die Unternehmensfortführung und finanzielle Stabilität sicherzustellen. Die Finanzierung der Konzernaktivitäten erfolgt einerseits durch Eigenkapital und andererseits durch Fremdkapital, welches überwiegend durch schiffsfinanzierende Banken zur Verfügung gestellt wird.

Beim Hartmann-Konzern handelt es sich um einen inhabergeführten Familienkonzern. Die Anteile an der Konzernobergesellschaft werden langfristig bei der Inhaberfamilie verbleiben. Dies ist ein entscheidender Faktor für die Innenfinanzierungskraft des Konzerns, da erwirtschaftete Überschüsse weitestgehend im Konzern verbleiben und somit zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung stehen.

Zusätzlich finanziert sich der Konzern durch die Aufnahme von Fremdkapital. Strategie bei der Finanzierung des erwarteten Finanzbedarfs ist dabei ein ausgewogenes Verhältnis von lang- und kurzfristigen Fremdkapitalaufnahmen aus unterschiedlichen Finanzierungsquellen.

Die Kapitalstruktur wird fortlaufend überwacht und entsprechend dem Finanzmittelbedarf oder veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. das seit der Finanzkrise 2008 veränderte Schiffsfinanzierungsumfeld, angepasst. Wir verweisen weiterhin auf Abschnitt 1.3 und Abschnitt 12.

11.2 Operating-Leasingverhältnisse

11.2.1 Konzern als Leasinggeber

Aufgeteilt nach Fristigkeiten stellen sich die künftig zu erhaltenden Mindestleasingzahlungen wie folgt dar:

TEUR
2020 44.198
2021 18.942
2022 14.402
2023 12.333
2024 12.440
fortlaufend 25.644

Die Angaben betreffen diverse extern vercharterte eigene Seeschiffe. Die jeweiligen Zeitcharterverträge haben eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren. Zudem hat der Leasingnehmer bei einigen dieser Schiffe eine Kaufoption zum Ende der Vertragslaufzeit. Es wurden keine Eventualmietzahlungen als Ertrag erfasst.

Auf den Bestand der künftigen Mindestleasingzahlungen hat sich auch die Entwicklung des US-Dollar-Umrechnungskurses für die in US-Dollar abgeschlossenen Charterverträge ausgewirkt.

Im Folgenden sind die Beträge aus der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt:

2019
TEUR
--- ---
Erträge aus Operating-Leasing 88.245
davon Leasing-Erträge aus variablen Zahlungen, die nicht von einem Index oder Kurs abhängig sind 0

Darstellung 2018 gemäß IAS 17

31.12.2018
TEUR
--- ---
bis zu einem Jahr 79.983
länger als ein und bis zu fünf Jahre 205.800
länger als fünf Jahre 136.412
422.194

11.2.2 Konzern als Leasingnehmer

Für aktuelle Informationen zu Leasingverbindlichkeiten verweisen wir auf Abschnitt 7.22.

Aufgeteilt nach Fristigkeiten stellten sich die künftigen Mindestleasingzahlungen in 2018 gemäß IAS 17 wie folgt dar:

31.12.2018
TEUR
--- ---
bis zu einem Jahr 455
länger als ein und bis zu fünf Jahre 894
länger als fünf Jahre 456
1.805

11.3 Angaben zu Zahlungsverpflichtungen bzw. -ansprüchen aus schwebenden Geschäften

Zum Geschäftsjahresende bestehen keine Zahlungsverpflichtungen bzw. -ansprüche aus schwebenden Geschäften.

11.4 Eventualverbindlichkeiten

Zum Geschäftsjahresende bestehen keine Eventualverbindlichkeiten.

11.5 Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer

2019
Anzahl
--- ---
Seepersonal 1.834
Landpersonal 357
2.191

11.6 Honorar des Konzernabschlussprüfers

Das im Konzernabschluss als Aufwand erfasste Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft setzt sich wie folgt zusammen:

2019
TEUR
--- ---
Abschlussprüfungsleistungen 2019 317
Abschlussprüfungsleistungen 2018 13
330

12 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im ersten Quartal 2020 konnte die Refinanzierung einer Teilflotte (bis zu 17 Schiffe) im Wege eines Schiffshypothekendarlehens (bis zu 102,7 Mio. USD) umgesetzt werden. Die Refinanzierung war dabei nicht nur notwendig, um diesen Teil der Flotte auf wirtschaftlich gesunde Füße zu stellen, sondern es war auch ein wesentlicher Bestandteil bei der Umsetzung einer Vereinbarung mit dem neuen Kreditgeber. Die Refinanzierungsvereinbarung sieht eine Laufzeit bis zum 31. März 2023 bei quartalsweiser Tilgung vor. Die jeweiligen Schiffe dienen dem Darlehnsgeber als Sicherheiten; Financial Covenants sind vereinbart. Der Konzern hat die Möglichkeit, die Laufzeit der Refinanzierung um zwei Jahre zu verlängern.

Der in der Restrukturierungsvereinbarung festgelegte Verkauf eines Teils der Seeschiffe wurde vom Konzern in den letzten Monaten intensiv vorangetrieben. In den ersten vier Monaten des Jahres 2020 erfolgte der Verkauf von neun Seeschiffen zu Preisen von insgesamt 145,9 Mio. USD (Buchwerte zum 31.12.2019:145,9 Mio. USD). Im Juni 2020 wurden zwei Memoranden of Agreement (MoA) zum Verkauf zweier weiterer Schiffe über insgesamt 12,1 Mio. USD (Buchwerte zum 31.12.2019: 13,0 Mio. USD) unterzeichnet. Die aus den Verkäufen zufließenden liquiden Mittel werden zur Begleichung von operativen Verbindlichkeiten und zur Rückführung der ausstehenden Schiffshypothekendarlehen verwendet. Weitere Schiffsverkäufe sind geplant. Das Management erwartet, dass die Verkäufe der restlichen Schiffe, die in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 im Posten „zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" ausgewiesen werden, bis Ende 2020 vollzogen werden können.

Die COVID-19-Pandemie (vgl. dazu auch unter Risiken aus der COVID-19-Pandemie) hat wie oben beschrieben zwar negative Auswirkungen auf das operative Ergebnis der Hartmann-Gruppe im Geschäftsjahr 2020. Aufgrund möglicher, zeitlich verzögert einsetzender Marktbewegungen sowie die Unsicherheiten hinsichtlich der Eindämmung der Viruskrankheit sind die Auswirkungen von COVID-19 auf die Weltwirtschaft für den restlichen Jahresverlauf nicht abschließend einschätzbar. Eine anhaltende Beeinträchtigung der Weltwirtschaft würde die Fähigkeit der Gruppe, Financial Covenants aus der Refinanzierung einzuhalten beeinträchtigen und könnte zu Liquiditätsengpässen führen. Der Konzern hat die Financial Covenant Loan-to-Value (LTV) am 31. März 2020 eingehalten, aber ein COVID-19 bedingter Rückgang von Schiffswerten könnte zu einer Verletzung dieser Covenant in den folgenden Perioden 2020 führen. Nachhaltige Einflüsse, insbesondere bestandsgefährdende Tatsachen, werden aber aktuell nicht gesehen.

13 Nahestehende Unternehmen und Personen

13.1 Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Nahestehende Unternehmen und Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die Hartmann AG und deren Tochterunternehmen Einfluss nehmen können oder der Kontrolle, der gemeinschaftlichen Führung oder einem maßgeblichen Einfluss durch die Hartmann AG bzw. der Tochterunternehmen unterliegen. Dazu gehören insbesondere nicht konsolidierte Tochtergesellschaften, zu Anschaffungskosten oder at-equity einbezogene Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen sowie die Organmitglieder der Hartmann AG. Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht der Konzern in Ausübung seiner Geschäftstätigkeit in unmittelbaren oder mittelbaren Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen.

Im Laufe des Geschäftsjahres führten Konzerngesellschaften die folgenden Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen durch, die nicht dem Konzernkreis angehören (ohne die Angaben zur Vergütung der Mitglieder des Managements):

Verkauf von Gütern und Dienstleistungen Kauf von Gütern und Dienstleistungen
2019 TEUR 2018 TEUR 2019 TEUR 2018 TEUR
--- --- --- --- ---
Aktionäre der Hartmann AG 3 11 334 331
Sonstige nahestehenden Unternehmen und Personen 2.207 6.949 14.610 16.814
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 3.221 3.221 1.219 1.219
5.431 10.180 16.163 18.364

Die Transaktionen aus dem Verkauf von Gütern und Dienstleistungen umfassen im Wesentlichen für den Schiffsbetrieb erbrachte Dienstleistungen (TEUR 4.270, 2018: TEUR 6.032) sowie Zinserträge (TEUR 1.161 2018: TEUR 1.094) aus der Gewährung von Darlehen.

Die Erträge aus dem Verkauf von Gütern und Dienstleistungen resultieren in Höhe von TEUR 20 (2018: TEUR 24) aus Transaktionen mit einem Mitglied im Aufsichtsrat.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden Wertberichtigungen auf Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen in Höhe von TEUR 1.154 (2018: TEUR 1.034) erfasst. Die Transaktionen aus dem Kauf von Gütern und Dienstleistungen umfassen zudem für den Schiffsbetrieb empfangene Dienstleistungen (TEUR 11.579, 2018: TEUR 15.128) sowie Zinsaufwendungen (TEUR 4.585, 2018: TEUR 2.570) aus der Aufnahme von Darlehen. Die Aufwendungen aus dem Kauf von Gütern und Dienstleistungen enthalten Aufwendungen in Höhe von TEUR 620 (2018: TEUR 683) auf Transaktionen mit einem Aufsichtsratsmitglied und in Höhe von TEUR 176 (2018: TEUR 173) auf eine diesem Aufsichtsratsmitglied nahestehende Person.

Die Höhe der offenen Posten aus Käufen/Verkäufen von Gütern und Dienstleistungen ergibt sich aus der folgenden Übersicht:

Verbindlichkeiten gegenüber Forderungen gegen
31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
--- --- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Aktionäre der Hartmann AG 14.501 14.029 8 0
Sonstige nahestehenden Unternehmen und Personen 100.719 94.728 883 2.308
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 309 309 2.743 2.743
115.529 109.066 3.634 5.052

Die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen entfallen mit TEUR 12.749 (31.12.2018: TEUR 12.036) auf ein Aufsichtsratsmitglied und in Höhe von TEUR 8.978 (31.12.2018: TEUR 8.803) auf eine diesem Aufsichtsratsmitglied nahestehende Person; diese Verbindlichkeiten beinhalten kurz- und langfristige Darlehensverpflichtungen, die zwischen 2 % und 4 % p.a. bzw. 3 % p.a. zzgl. Basiszinssatz verzinst werden. Sowohl das Aufsichtsratsmitglied als auch die diesem nahestehende Person sind in Bezug auf die Aktionäre der Hartmann AG diesen nahestehende Personen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären beinhalten wie im Vorjahr zwei langfristige Darlehen von insgesamt TEUR 12.604, die mit einem Zinssatz von 3 % p.a. zzgl. Basiszinssatz verzinst werden.

Die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen beinhalten, neben solchen aus der Erbringung von Dienstleistungen für den Schiffsbetrieb, kurz- und langfristige Darlehen, die mit 2,4 % bis 8 % p.a. zu verzinsen sind. Weiterhin beinhaltet der Gesamtbetrag der Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen zum Bilanzstichtag aufgelaufene Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 49.717 (31.12.2018: TEUR 28.498).

13.2 Vergütung der Mitglieder des Managements

Der Vorstand der Hartmann AG setzt sich wie folgt zusammen:

Dr. Niels Hartmann, Vorsitzender des Vorstands, Germasogeia (Zypern)
Michael Hoppe, Finanzvorstand, Leer

Der Aufsichtsrat der Hartmann AG besteht aus den folgenden Mitgliedern:

Alfred Hartmann, Reeder, Vorsitzender des Aufsichtsrats, Leer
Friedrich Hueck, Bankdirektor der Nord/LB i.R., Garbsen (bis zum 26.03.2019)
Prof. Dr. Klaus Rudolf Heilmann, Professor für Betriebswirtschaftslehre im Fachbereich Seefahrt an der Hochschule Emden/Leer, Leer (ab dem 26.03.2019)
Dr. Henning Winter, Vorstandsmitglied der ehemaligen Deutsche Schiffsbank AG i.R. mit Tätigkeiten in verschiedenen Kontrollgremien, Neumünster

In die Angabe der Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen werden darüber hinaus die Mitglieder der Geschäftsleitungen der Tochterunternehmen einbezogen, die zum erweiterten Führungskreis des Konzerns gehören.

Die Mitglieder des Managements wurden wie folgt vergütet:

Geschäftsleitung Aufsichtsrat
2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Kurzfristig fällige Leistungen 2.527 3.197 50 51
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 20 77 0 0
2.548 3.273 50 51

Weitere im Konzernabschluss als Aufwand erfasste Transaktionen mit Mitgliedern des Managements sind in Abschnitt 13.1. aufgeführt.

Für die nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB anzugebende Gesamtvergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung der Hartmann AG wird die Befreiungsregelung gemäß §§ 314 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.

Leer, den 30. Juni 2020

Dr. Niels Hartmann

Michael Hoppe

Konzernkapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

Konzernanhang 2019 2018
EUR EUR
--- --- --- ---
Konzernergebnis 87.379.287 30.934.903
-/+ Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Saldo: (-) Ertrag / (+) Aufwand) 6.10 15.835.967 -978.932
-/+ Gewinn-/Verlustanteile aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 7.5 -748.156 -96.587
+ Finanzierungsaufwendungen 6.8 59.501.659 59.956.922
- Zinserträge 6.8 -16.695.817 -1.461.941
- Dividendenerträge 6.8 -219.103 -101.335
+/- Verlust/Gewinn aus dem Verkauf/Abgang von Seeschiffen und sonstigen Sachanlagen 6.6 1.275.270 -204.936
+ Verlust aus dem Abgang von assoziierten Unternehmen 7.5 -304.250 1
+/- Verlust/Gewinn aus dem Abgang von Geschäftsbereichen 1.460.630 9.752.500
+ Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Seeschiffe und sonstige Sachanlagen 6.7 271.354.088 76.342.122
+ Abschreibungen/Wertminderungen von kurz- und langfristigen Vermögenswerten 6.4/6.6 3.999.857 1.968.319
-/+ Wertänderungen (Saldo: (-) Ertrag / (+) Aufwand) der nicht beherrschenden Kapitalanteile Dritter 6.9/7.24 218.613 590.533
- Wertänderungen (Saldo: (-) Ertrag / (+) Aufwand) der derivativen Finanzinstrumente 6.8 -334.671.520 -1.782.843
-/- Zunahme/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen -1.070.382 4.961.137
- Zunahme der sonstigen finanziellen Vermögenswerte -4.194.609 -5.365.030
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte 204.687 612.890
-/+ Zunahme/Abnahme der sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte -2.064.066 1.593.796
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten 7.178.708 -9.538.078
-/+ Abnahme/Zunahme der sonstigen nicht finanziellen Schulden -4.885.456 60.113
-/+ Abnahme/Zunahme der Rückstellungen -315.538 343.784
+ Einzahlungen für die Tilgung von Forderungen aus Leasingverhältnissen 5.416.597 0
- Gezahlte Zinsen -52.756.185 -52.215.037
+ Erhaltene Zinsen 15.587.720 0
-/+ Gezahlte/Erhaltene Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -334.941 -485.723
-/+ Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge/Aufwendungen 8 -1.719.924 -73.020.977
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 49.433.136 41.865.601
- Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten 7.1 -27.214 -23.430
- Auszahlungen für den Erwerb von Seeschiffen 7.2/7.4 -6.724.914 -4.846.005
- Auszahlungen für den Erwerb von sonstigen Sachanlagen 7.3 -208.733 -212.285
+ Einzahlungen aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten 0 125
+ Einzahlungen aus dem Abgang von Seeschiffen 58.464.216 98.122.186
+ Einzahlungen aus dem Abgang sonstiger Sachanlagen 4.708 18.092
+ Erhaltene Zinsen 6.8 0 173.091
+ Erhaltene Dividenden 6.8 219.103 101.335
- Nettozahlungsmittelabfluss aus dem Abgang von Tochterunternehmen -474.354 -118.651
+ Einzahlungen aus dem Abgang von assoziierten Unternehmen 0 1
Cashflow aus Investitionstätigkeit 51.252.812 93.214.459
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführung von Aktionären 1.3 4.453.153 0
+ Einzahlungen aus der Ausgabe von Anteilen an Tochterunternehmen, die nicht zu einer Veränderung des Konsolidierungskreises führen 1.3 4.453.153 0
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden 0 50.000
- Auszahlungen für die Tilgung von Finanzschulden 8 -80.989.387 -138.433.190
- Auszahlungen für die Tilgung von Verpflichtungen aus Leasingverträgen 8 -7.055.193 0
+ Sonstige Zahlungen an Fremdkapitalgeber 8 -175.000 -162.000
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -79.313.274 -138.545.190
Zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 21.372.674 -3.465.130
Wechselkursbedingte Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.269.279 2.788.279
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode 53.748.343 54.425.194
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode 76.390.296 53.748.343
abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit Verfügungsbeschränkungen -8.916.684 -10.200
Finanzmittelfonds 67.473.612 53.738.143

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2019

Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbarer Anteil am Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Kumuliertes übriges Eigenkapital Summe
--- --- --- --- --- ---
Fremdwährungsum-

rechnungsrücklage
erwirtschaftetes Eigenkapital
--- --- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- --- ---
Stand zum 31.12.2017/ 1.1.2018 3.000.000 432.700 35.345.982 -150.480.631 -111.701.949
Konzernergebnis 0 0 0 30.922.972 30.922.972
Sonstiges Ergebnis 0 0 -2.323.494 0 -2.323.494
3.000.000 432.700 33.022.488 -119.557.659 -83.102.471
Änderungen im Konsolidierungskreis 0 0 9.149.376 0 9.149.376
Sonstige 0 0 0 237.798 237.798
Stand zum 31.12.2018 3.000.000 432.700 42.171.865 -119.319.861 -73.715.297
Effekt aus IFRS 16 Einführung zum 1.1.2019 0 0 0 24.847.146 24.847.146
Konzernergebnis 0 0 0 86.184.225 86.184.225
Sonstiges Ergebnis 0 0 3.681.007 0 3.681.007
3.000.000 432.700 45.852.871 -8.288.490 40.997.082
Änderungen im Konsolidierungskreis 0 0 -10.094 -1.460.630 -1.470.724
Sonstige 0 0 490 11.825.393 11.825.883
davon Einzahlungen in Rücklagen 9.024.456
davon Sonstiges 2.800.937
Stand zum 31.12.2019 3.000.000 432.700 45.843.267 2.076.273 51.352.240
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Summe Eigenkapital
--- --- ---
--- --- ---
EUR EUR
--- --- ---
Stand zum 31.12.2017/ 1.1.2018 133.648 -111.568.301
Konzernergebnis 11.931 30.934.903
Sonstiges Ergebnis 7.589 -2.315.905
153.168 -82.949.303
Änderungen im Konsolidierungskreis 0 9.149.376
Sonstige 0 237.798
Stand zum 31.12.2018 153.168 -73.562.129
Effekt aus IFRS 16 Einführung zum 1.1.2019 0 24.847.146
Konzernergebnis 1.195.062 87.379.287
Sonstiges Ergebnis 0 3.681.007
1.348.230 42.345.311
Änderungen im Konsolidierungskreis 0 -1.470.724
Sonstige -1.348.230 10.477.653
davon Einzahlungen in Rücklagen
davon Sonstiges
Stand zum 31.12.2019 0 51.352.240

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

der folgende Bericht informiert gemäß § 171 Abs. 2 AktG über die Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019.

Der Aufsichtsrat der Hartmann AG hat in diesem Jahr die ihm nach Gesetz obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß und gewissenhaft wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft sorgfältig und regelmäßig beraten sowie überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden.

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2019 von dem Vorstand regelmäßig schriftlich und mündlich über alle wesentlichen Themen im Zusammenhang mit der Führung der Gesellschaft zeitnah und umfassend informieren lassen. Davon umfasst war insbesondere die Berichterstattung über die Strategie, die Investitionen und Finanzierungen, das Risikomanagement und die Unternehmensplanung sowie zu zahlreichen aktuellen Themen, die für die Hartmann AG von Bedeutung waren, insbesondere die Vereinbarung mit Cerberus betreffend („Lock-Up Agreement“). Auf der Grundlage entsprechender, regelmäßiger Berichte des Vorstands und im Rahmen von Einzelgesprächen hat der Aufsichtsrat ferner bedeutende Geschäftsvorfälle mit dem Vorstand erörtert und wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage sowie maßgebliche Geschäftsvorgänge informiert. Soweit Maßnahmen des Vorstands eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderten, wurde dieser frühzeitig informiert. Der Aufsichtsrat hat den zugrundeliegenden Beschlussvorschlägen nach ausführlicher Prüfung und Beratung seine Zustimmung erteilt.

Von der Hauptversammlung wurde die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als Abschlussprüfer für den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2019 gewählt. Auf Grundlage des anschließend vom Aufsichtsrat erteilten Prüfungsauftrages hat der Abschlussprüfer den Konzernabschluss der Hartmann Gruppe, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden ergänzenden Bestimmungen erstellt, einschließlich des Konzernlageberichtes unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die vom Vorstand erstellten Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 15.12.2020 eingehend gewürdigt. Nach ausführlicher Diskussion ist der Aufsichtsrat zu dem abschließenden Ergebnis gekommen, dass keine Einwendungen gegen den Konzernabschluss zu erheben sind. Der Konzernabschluss 2019 der Hartmann AG wurde damit festgestellt und gebilligt. Den Prüfungsberichten des Abschlussprüfers wurde zugestimmt.

Der Vorstand der Hartmann AG hat ferner gemäß § 312 AktG für die Zeit der Abhängigkeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 einen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) erstellt.

Die Hartmann AG erklärt, dass bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen im Geschäftsjahr 2019 nach den Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist.“

Der Abschlussprüfer, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat auch den Abhängigkeitsbericht geprüft und über das Ergebnis seiner Prüfung folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,

3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Den Bericht des Abschlussprüfers zum vom Vorstand aufgestellten Abhängigkeitsbericht hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen.

Leer, den 15.12.2020

Alfred Hartmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats