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New Work SE — Governance Information 2011
Jan 3, 2011
303_cgr_2011-01-03_076ce756-a5c6-45d8-b4e4-32143d34876a.pdf
Governance Information
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Erklärung des Vorstands und des Aufsichtrats der OPEN Business Club AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gem. § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der OPEN Business Club AG geben nach pflichtgemäßer Prüfung die folgende Entsprechenserklärung ab:
Die OPEN Business Club AG entspricht den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" zur Unternehmensleitung und -überwachung in der Fassung vom 12. Juni 2006 (die "Kodex-Empfehlungen") seit Aufnahme der Börsennotierung ihrer Aktien am 7. Dezember 2006 mit folgenden Ausnahmen:
3.8 – Selbstbehalt D&O-Versicherung
Die OPEN Business Club AG hat für ihre Organe eine D&O-Versicherung ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat vertreten die Auffassung, dass der Selbstbehalt einer D&O-Versicherung kein adäquates Mittel für das Erreichen der Ziele des Kodex ist. Selbstbehalte werden in der Regel durch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtrats selbst versichert, so dass die eigentliche Funktion des Selbstbehalts in die Leere läuft.
4.2.1 – Besetzung des Vorstands, Geschäftsverteilungsplan
Gemäß Ziffer 7 der Satzung kann der Vorstand der OPEN Business Club AG aus nur einer Person bestehen. Die Geschäftsordnung enthält keinen Geschäftsverteilungsplan.
4.2.3 Abs. 3 – Aktienoptionen und vergleichbare Gestaltungen
Die OPEN Business Club AG entspricht den Empfehlungen des Kodex hinsichtlich der Ausgestaltung von Aktienoptionen und vergleichbarer Gestaltungen nicht vollumfänglich. Begrenzungsmöglichkeiten bei außerordentlichen Entwicklungen wurden im Aktienoptionsprogramm nicht vereinbart.
5.1.2 – Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder
Der Aufsichtsrat der OPEN Business Club AG hat keine Altersgrenze für die Mitglieder des Vorstands festgelegt. Die Festlegung erfolgt fallweise bei Bestellung der Vorstände.
5.2. Abs. 2 – Vorsitz des Aufsichtsratsvorsitzenden in Ausschüssen
Der Aufsichtsratsvorsitzende der OPEN Business Club AG ist nicht Vorsitzender des Personalausschusses, jedoch ist er Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Die von der OPEN Business Club AG gebildeten Ausschüsse haben keinen beschließenden, sondern lediglich beratenden Charakter.
5.4.1 – Festlegung einer Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder
Der Aufsichtsrat der OPEN Business Club AG hat keine Altersgrenze für die Mitglieder des Aufsichtsrats festgelegt. Die Festlegung erfolgt fallweise bei Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder.
5.4.7. – Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Der Vorsitz und die Mitgliedschaft in Ausschüssen ist in der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder nicht gesondert berücksichtigt. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder enthält keine erfolgsorientierten Bestandteile. Eine langfristige finanzielle Anreizwirkung ergibt sich teilweise bereits aus dem maßgeblichen unmittelbaren oder mittelbaren Aktienbesitz der Aufsichtsratsmitglieder.
7.1.4 – Veröffentlichung der Ergebnisse von Beteiligungsunternehmen
Die von der Gesellschaft veröffentlichte Liste von Drittunternehmen, an denen sie eine Beteiligung von für das Unternehmen nicht untergeordneter Bedeutung hält, enthält die gesetzlichen Angaben.
Zukünftig wird die OPEN Business Club AG den Kodex-Empfehlungen mit Ausnahme der Empfehlungen gemäß Ziff. 3.8, 4.2.1, 4.2.3, 5.1.2, 5.2., 5.4.1, 5.4.7 und 7.1.4 entsprechen.
Hamburg, im Februar 2007