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Mynaric AG — Audit Report / Information 2019
Mar 1, 2021
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Audit Report / Information
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Publication

Mynaric AG
Gilching
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
gem. HGB
Bilanz zum 31. Dezember 2019
AKTIVA
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| A. | Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 91.762,00 | 123.872,00 | |
| II. Sachanlagen | 91.762,00 | 123.872,00 | |
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.093.793,00 | 0,00 | |
| 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 116.205,00 | 138.685,00 | |
| 3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 754.529,19 | |
| 1.209.998,00 | 893.214,19 | ||
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 16.990.066,82 | 6.961.566,82 | |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 9.818.892,23 | 8.458.186,39 | |
| 26.808.959,05 | 15.419.753,21 | ||
| 28.110.719,05 | 16.436.839,40 | ||
| B. | Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | |||
| 1. geleistete Anzahlungen | 12.470,21 | 0,00 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 12.470,21 | 0,00 | |
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 4.185.262,66 | 1.131.900,82 | |
| 2. sonstige Vermögensgegenstände | 451.972,74 | 386.496,54 | |
| 4.637.235,40 | 1.518.397,36 | ||
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 7.936.779,09 | 13.844.057,55 | |
| 7.936.779,09 | 13.844.057,55 | ||
| 12.586.484,70 | 15.362.454,91 | ||
| C. | Rechnungsabgrenzungsposten | 133.687,36 | 63.184,84 |
| 133.687,36 | 63.184,84 | ||
| SUMME AKTIVA | 40.830.891,11 | 31.862.479,15 |
PASSIVA
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| A. | Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 2.904.304,00 | 2.704.304,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 42.494.606,75 | 31.694.606,75 | |
| III. Bilanzverlust | -5.377.154,47 | -4.525.316,28 | |
| B. | Rückstellungen | 40.021.756,28 | 29.873.594,47 |
| 1. sonstige Rückstellungen | 610.515,54 | 432.307,66 | |
| 610.515,54 | 432.307,66 | ||
| C. | Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 160.257,88 | 856.138,17 | |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 665.390,42 | |
| 3. sonstige Verbindlichkeiten | 38.361,41 | 35.048,43 | |
| davon aus Steuern | 33.340,74 | 28.771,82 | |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 3.416,75 | 3.217,00 | |
| 198.619,29 | 1.556.577,02 | ||
| SUMME PASSIVA | 40.830.891,11 | 31.862.479,15 |
Gewinn- und Verlustrechnung für 2019
| 01.01.2019 - 31.12.2019 | 01.01.2018 - 31.12.2018 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| 1. | Umsatzerlöse | 4.049.523,00 | 2.320.981,28 |
| 2. | sonstige betriebliche Erträge | 319.780,24 | 3.313,02 |
| davon aus Währungsumrechnung | 111.611,61 | 96,02 | |
| Gesamtleistung | 4.369.303,24 | 2.324.294,30 | |
| 3. | Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -1.720.832,00 | -1.354.309,06 | |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -252.498,89 | -186.217,65 | |
| -1.973.330,89 | -1.540.526,71 | ||
| 4. | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -176.752,65 | -212.351,32 |
| -176.752,65 | -212.351,32 | ||
| 5. | sonstige betriebliche Aufwendungen | -3.358.326,33 | -2.265.745,85 |
| davon aus Währungsumrechnung | -80.081,15 | 0,00 | |
| Betriebsergebnis | -1.139.106,63 | -1.694.329,58 | |
| 6. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 287.268,44 | 127.801,17 |
| Finanzergebnis | 287.268,44 | 127.801,17 | |
| 7. | Ergebnis nach Steuern / Jahresfehlbetrag | -851.838,19 | -1.566.528,41 |
| 8. | Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -4.525.316,28 | -2.958.787,87 |
| 9. | Bilanzverlust | -5.377.154,47 | -4.525.316,28 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.2019
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Mynaric AG ist das Mutterunternehmen der Mynaric-Gruppe, Hersteller für Laserkommunikationsprodukte für die Luft- und Raumfahrt. Sie hat ihren Sitz in Gilching und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München (Reg. Nr. HRB 232763).
Die Aktien der Gesellschaft sind im Freiverkehr (Segment Scale) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Die Mynaric AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wird auf Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierung- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie den sie ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes erstellt. Der Jahresabschluss entspricht den Gliederungsvorschriften der §§ 265 ff. HGB.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt (§ 275 Abs. 2 HGB).
B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde hinsichtlich der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Liquidität und der Finanzbedarf der Mynaric AG werden von dem Vorstand laufend überwacht. Ausgehend von den dabei erstellten Szenariorechnungen und den Planungen der Gesellschaft gehen wir davon aus, dass die Fortführung der Gesellschaft innerhalb der entsprechenden Szenarien sichergestellt ist.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauern für EDV Software betragen zwischen 1-5 Jahren und für Markenrechte 10 Jahre.
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Hierbei entsprachen die handelsrechtlichen Verhältnisse den steuerlichen Vorgaben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 250 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Wirtschaftsgüter mit den Anschaffungskosten zwischen EUR 250 und EUR 800 werden als geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt und wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Es wurden keine Forderungen einzelwert- und pauschalwertberichtigt.
Die Bankguthaben werden zum Nennwert bewertet.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden gebildet für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden entsprechend dem Höchstwertprinzip angesetzt. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag.
Auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr erfolgte bei den Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt sich um die 100%igen Beteiligungen an den Tochterunternehmen Mynaric Lasercom GmbH in Höhe von TEUR 15.950, Mynaric Systems GmbH in Höhe von TEUR 1.028 und Mynaric USA Inc. in Höhe von TEUR 12. Die Mynaric Systems GmbH wurde zum 15.03.2019 als nicht operativ tätige Gesellschaft (vormals Blitz 19-60 GmbH) erworben. Die Mynaric AG hat Zuführungen zur der Kapitalrücklage der Mynaric Lasercom GmbH in Höhe von TEUR 6.000 und TEUR 3.000 sowie der Mynaric System GmbH in Höhe von TEUR 1.000 beschlossen, deren Einzahlung jeweils am 28.06.2019 und am 08.11.2019 sowie am 07.11.2019 erfolgte.
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 9.819 (Vj: EUR 8.458) setzen sich aus Ausleihungen an die Mynaric Lasercom GmbH sowie die Mynaric Systems GmbH und Ausleihungen an die Mynaric USA, Inc. zusammen. Sie beziehen sich auf Darlehen, die die Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaften zur Finanzierung von Investitionen und der Kosten des laufenden Betriebs vergeben hat.
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 4.185 (Vj: TEUR 1.132) setzen sich aus Forderungen gegen die Mynaric Lasercom GmbH zusammen. Sie beziehen sich auf laufende Verrechnungskonten.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus Umsatzsteuerforderungen in Höhe von TEUR 151 (Vj: TEUR 280) sowie Kautionen für Mietbürgschaften in Höhe von TEUR 224 (Vj: TEUR 106).
4. Flüssige Mittel
Die Flüssigen Mittel bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten.
Darin enthalten sind verzinsliche Termingelder in Höhe von TEUR 1.560 (Vj: TEUR 3.085) welche in US$ angelegt sind.
5. Gezeichnetes Kapital
Zum 01.01.2019 betrug das Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.704.304, aufgeteilt in 2.704.304 Inhaberaktien zum Nennwert von je EUR 1 je Aktie. Mit Beschluss des Vorstandes und des Aufsichtsrates vom 18.03.2019 wurde eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017/I von EUR 2.704.304,00 um EUR 200.000,00 auf EUR 2.904.304,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie beschlossen.
a. Bedingtes Kapital
Das bestehende Bedingte Kapital 2017 wurde in der ordentlichen Hauptversammlung am 02. Juli bis auf einen Restbetrag von EUR 20.000,00 aufgehoben. Stattdessen wurde ein neues Bedingtes Kapital 2019 in Höhe von EUR 270.000,00 geschaffen. Der Vorstand wird ermächtigt, bis einschließlich zum 31. Dezember 2022 ("Ermächtigungszeitraum") mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals Bezugsrechte ("Aktienoptionen") auf
| ― | insgesamt bis zu 135.000 auf den Inhaber oder den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft oder Geschäftsführer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ("Bezugsberechtigte") sowie |
| ― | insgesamt bis zu 135.000 auf den Inhaber oder den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ("Bezugsberechtigte") zu gewähren. |
Soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, wird der Aufsichtsrat ermächtigt.
b. Genehmigtes Kapital
Das Genehmigte Kapital 2017/I von insgesamt bis zu EUR 735.696,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 735.696 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung am 02. Juli aufgehoben. Der Vorstand wird stattdessen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2024 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 1.352.152 durch Ausgabe von bis zu 1.352.152 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019).
6. Kapitalrücklage
Zum 31.12.2019 notierte die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 42.494.606,75. Die Veränderung zum 01.01.2019 mit einem Bestand von EUR 31.694.606,75 resultiert aus der am 18.03.2019 beschlossen Erhöhung des Grundkapitals und der in diesem Zusammenhang erhaltenen Zuzahlungen über dem Ausgabekurs der Stückaktien von EUR 10.800.000,00.
7. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten insbesondere Rückstellungen aus dem Personalbereich von TEUR 377 (Vj: TEUR 264), Vergütung des Aufsichtsrates TEUR 44 (Vj: TEUR 35), Abschluss- und Prüfungskosten TEUR 47 (Vj: TEUR 30) und sonstige Rückstellungen TEUR 142 (Vj: TEUR 103).
8. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen zum Stichtag nicht. Im Vorjahr resultierten sie aus sonstigen Verbindlichkeiten i.H.v. TEUR 665.
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
9. Latente Steuern
Das Wahlrecht zur Bilanzierung von aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 1.470 auf den bestehenden steuerlichen Verlustvortrag von TEUR 5.299 zum 31.12.2019 wurde nicht ausgeübt. Der Ermittlung lag ein durchschnittlicher Steuersatz in Höhe von 27,73% zugrunde.
D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Umsatzerlöse
Die Umsätze betreffen die verrechneten Shared Services an die Tochtergesellschaft Mynaric Lasercom GmbH sowie die Mynaric Systems GmbH.
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten wesentliche Posten Recht- und Beratungskosten, IT-Kosten sowie Kosten der Personalsuche.
E. SONSTIGE ANGABEN
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf TEUR 9.244; davon entfallen TEUR 1.502 auf 2020. Der wesentliche Teil resultiert aus einem 10-jährigen Mietvertrag bis April 2029 in Höhe von 8.314 TEUR.
2. Vorstand und Aufsichtsrat
Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr zum 2019 an:
| ― | Herr Dr. Wolfram Peschko (Dr. rer.nat.), Vorstand Finanzen & Administration, Gauting |
| ― | Herr Dr. Markus Knapek (Dr.-Ing.), München (bis 13.03.2019), Geschäftsführer der Mynaric Systems GmbH |
| ― | Herr Joachim Horwath (Dipl.-Ing.), Gilching (bis 13.03.2019), Geschäftsführer der Mynaric Lasercom GmbH |
| ― | Herr Bulent Altan (Master of Science in Aerospace), Playa Vista, Californien (ab 13.03.2019) |
| ― | Herr Hubertus Edler von Janecek (Dipl.-Ing.), München (ab 13.03.2019) |
Der Aufsichtsrat umfasst im Geschäftsjahr 2019 folgende Mitglieder:
| ― | Herr Dr. Manfred Krischke, Vorsitzender, CEO Cloudeo AG |
| ― | Herr Dr. Gerd Gruppe, stellvertretender Vorsitzender, Vorstand Raumfahrtmanagement DLR i.R. |
| ― | Herr Dr. Thomas Billeter, Investor and Business Angel |
| ― | Herr Müller-Brühl, COO GreenCom Networks AG |
| ― | Herr Thomas Mayrhofer, Rechtsanwalt, Partner der Sozietät Pinsent Masons Germany LLP (ab 01.04.2019) |
3. Mitarbeiterzahl
Im Geschäftsjahr 2019 beschäftigte das Unternehmen durchschnittlich 19 Mitarbeiter (Vj: 16 MA).
4. Konzernzugehörigkeit
Die Mynaric AG, Gilching erstellt freiwillig gemäß § 290 ff. HGB einen Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis an Unternehmen.
5. Ergebnisverwendung
Der Vorstand schlägt vor, den handelsrechtlichen Bilanzverlust der Mynaric AG in Höhe von EUR 5.377.154,47, bestehend aus dem Verlustvortrag in Höhe von EUR 4.525.316,28 und dem Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 851.838,19 auf neue Rechnung vorzutragen.
6. Nachtragsberichterstattung
Mit Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat vom 04.02.2020 wurde eine Erhöhung des Grundkapitals um EUR 290.430 aufgeteilt auf 290.430 Inhaberaktien ohne Namen zum Nennwert von je 1 EUR je Aktie aus Genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechtes beschlossen. Der Kapitalrücklage werden 12.053 TEUR zugeführt. Die Einzahlung des Emissionserlöses erfolgte im Februar 2020.
Wie sich die Corona-Pandemie auf die wirtschaftliche Entwicklung in einzelnen Ländern und letztlich auf die Mynaric AG sowie deren Tochtergesellschaften auswirken wird, hängt sehr stark von der weiteren Ausbreitung des Virus ab und davon wie schnell und effektiv die Maßnahmen zu dessen Eindämmung Wirkung zeigen. Wie lange die Wirtschaft aufgrund der Corona-Pandemie leiden wird und wie stark die negativen Folgen auf die Wirtschaft ausfallen werden, lässt sich aufgrund der gegenwärtig vorliegenden Informationen nur äußerst schwer abschätzen. Gleichermaßen sind die finanziellen Auswirkungen und wirtschaftlichen Konsequenzen für die Mynaric AG sowie deren Tochterunternehmen aktuell nicht vorhersehbar.
Gilching, den 28. März 2020
Der Vorstand
| Dr. Wolfram Peschko | Bülent Altan | Hubertus Edler von Janecek |
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Mynaric AG, Gilching:
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Mynaric AG, Gilching - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses " unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 28. März 2020
RSM GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
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