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METRO AG — Audit Report / Information 2020
Apr 16, 2021
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Audit Report / Information
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Publication
METRO AG
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020

METRO AG
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020
BILANZ ZUM 30. SEPTEMBER 2020
AKTIVA
| Mio. € | Anhang Nr. | 30.9.2019 | 30.9.2020 |
|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | 2 | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 3 | 939 | 875 |
| Sachanlagen | 4 | 3 | 2 |
| Finanzanlagen | 5 | 9.005 | 8.147 |
| 9.947 | 9.024 | ||
| Umlaufvermögen | |||
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 6 | 8.218 | 1.263 |
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 7 | 44 | 1.083 |
| 8.262 | 2.346 | ||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 8 | 12 | 10 |
| 18.221 | 11.380 | ||
| PASSIVA | |||
| Mio. € | Anhang Nr. | 30.9.2019 | 30.9.2020 |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 9 | 363 | 363 |
| Kapitalrücklage | 10 | 6.118 | 5.048 |
| Bilanzgewinn | 28 | 266 | 267 |
| 6.747 | 5.678 | ||
| Rückstellungen | 11 | 451 | 702 |
| Verbindlichkeiten | 12 | ||
| Anleihen | 2.288 | 2.071 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 262 | 60 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 8.380 | 2.663 | |
| Übrige Verbindlichkeiten | 81 | 48 | |
| 11.011 | 4.841 | ||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 13 | 12 | 159 |
| 18.221 | 11.380 |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2019 BIS 30. SEPTEMBER 2020
| Mio. € | Anhang Nr. | 2018/19 | 2019/20 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 19 | 393 | 358 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 20 | 387 | 443 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 21 | -51 | -40 |
| Personalaufwand | 22 | -139 | -167 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen | 23 | -66 | -65 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 24 | -571 | -736 |
| Beteiligungsergebnis | 25 | 293 | -527 |
| Finanzergebnis | 26 | -5 | -34 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 27 | -2 | -43 |
| Ergebnis nach Steuern | 239 | -811 | |
| Sonstige Steuern | -2 | -4 | |
| Jahresüberschuss (+)/Jahresfehlbetrag (-) | 237 | -815 | |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 28 | 29 | 11 |
| Entnahmen aus der Kapitalrücklage | - | 1.070 | |
| Bilanzgewinn | 28, 29 | 266 | 267 |
ANHANG
| 1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss |
Die METRO AG als Mutter des Konzerns METRO (im Folgenden auch METRO) hat ihren Sitz in der Metro-Straße 1 in 40235 Düsseldorf, Deutschland. Sie wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 79055 geführt.
Erläuterungen zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der METRO AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, sofern nicht auf Abweichungen besonders hingewiesen wird. Beträge unter 0,5 Mio. € werden abgerundet. In den Tabellen wurde zur besseren Übersicht grundsätzlich auf die Darstellung von Nachkommastellen verzichtet. Dementsprechend können Rundungsdifferenzen auftreten.
Ausweis, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die im Zuge der im Geschäftsjahr 2016/17 vollzogenen Ausgliederung und Abspaltung der METRO AG erstmals als immaterielle Vermögensgegenstände bilanzierten Lizenzverträge und Nutzungsrechte an den Marken METRO und MAKRO wurden mit ihrem Zeitwert angesetzt. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Gesamtanschaffungskosten der im Rahmen der Ausgliederung übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden den Ausgabebetrag der gewährten Anteile nicht übersteigen dürfen. Insofern erfolgte eine Abstockung des Markenwerts.
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, die Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert, jeweils abzüglich kumulierter planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear. Hierzu unterlegte Nutzungsdauern belaufen sich für die aktivierte Marke auf 25 Jahre und im Übrigen auf Zeiträume zwischen 3 und 5 Jahren. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten unter 1.000 € (geringwertige Anlagegüter) werden in 2 Gruppen unterteilt. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über 250 € bis 1.000 € werden in einen sog. Sammelposten eingestellt und im Jahr der Anschaffung sowie in den folgenden 4 Jahren linear abgeschrieben. Von dem Wahlrecht, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren, wurde kein Gebrauch gemacht.
Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Der beizulegende Wert wird dabei je nach Typ der Beteiligung anhand einer Discounted-Cashflow-Berechnung auf Basis der von METRO erstellten Unternehmensplanung oder anhand von Immobilienbewertungen ermittelt. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde die Unternehmensplanung aufgrund der Covid-19-Pandemie szenarienbasiert erstellt. Niedrigere Wertansätze werden beibehalten, sofern nicht wieder ein höherer Wertansatz bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten geboten ist.
Ausleihungen sind zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen werden auf den Barwert abgezinst.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Unverzinsliche Forderungen werden auf den Barwert abgezinst. Die in den Forderungen liegenden Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden Ergebnisse der mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen grundsätzlich phasengleich vereinnahmt. Ferner werden Erträge aus Beteiligungen, soweit entsprechende Beschlüsse bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses gefasst wurden, in dem Jahr vereinnahmt, für das die Ausschüttung erfolgt.
Rechnungsabgrenzungsposten werden ratierlich über die Laufzeiten der zugrunde liegenden Sachverhalte verteilt.
Ungesicherte Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu 1 Jahr werden zum Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Ungesicherte Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr werden zum Stichtagskurs unter Wahrung des Imparitätsprinzips bewertet.
Unmittelbare Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Zukünftig zu erwartende Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei gehen wir von jährlichen Anpassungen von 2,0 % bei den Entgelten und von 1,5 % bei den Renten aus. Als Rechnungszins wurde im Geschäftsjahr 2019/20 der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen 10 Jahre von 2,42 % bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt.
Für Unterdeckungen bei einer Unterstützungseinrichtung ist bei der METRO AG eine entsprechende Rückstellung gebildet. Dabei wurden die gleichen Methoden und Parameter wie bei der Berechnung unmittelbarer Pensionsverpflichtungen angewandt.
Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektivierbare Hinweise für ihren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre abgezinst.
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlust- und Zinsvorträge sowie etwaige Steuergutschriften in die Berechnung einbezogen. Passive latente Steuern werden nur dann ausgewiesen, wenn sie die aktiven latenten Steuern übersteigen. Von dem Wahlrecht gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, aktive latente Steuern zu bilanzieren, wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.
Im Rahmen der Geschäftstätigkeit bestehende Währungs-, Zins-, Kurs- und Preisrisiken werden durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente abgesichert. Dazu gehören insbesondere Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen sowie Zins- und Währungsswaps. Derivative Finanzinstrumente, die in wirtschaftlich notwendigem und entsprechend dokumentiertem Sicherungszusammenhang mit anderen oder originären Finanzinstrumenten stehen, werden gem. § 254 HGB gemeinsam bewertet (Einfrierungsmethode). Dies betrifft insbesondere konzerninterne und externe Finanzierungen sowie Derivate, die an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Innerhalb gebildeter Bewertungseinheiten sind nicht realisierte Verluste bis zur Höhe nicht realisierter Gewinne aufgerechnet. Übersteigende Verluste sind antizipiert (zurückgestellt), übersteigende Gewinne nicht bilanziert. Als weitere Methode zur Bilanzierung von Bewertungseinheiten wird die Durchbuchungsmethode angewandt. Dies betrifft insbesondere kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an verbundene Unternehmen. Bei der Durchbuchungsmethode werden Wertschwankungen von Grund- und Sicherungsgeschäften erfolgswirksam erfasst. Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten sind die individuelle Risikokompensation, die Kongruenz von Zinsfälligkeit und Währung, gleicher Fristigkeitstermin und Durchhalteabsicht über den Bewertungsstichtag hinaus.
Für drohende Verluste aus der Einzelbewertung derivativer Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang werden Rückstellungen gebildet. Nicht realisierte Gewinne bleiben bilanziell unberücksichtigt.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
| 2. Anlagevermögen |
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus nachfolgender Übersicht:
| Immaterielle Vermögensgegenstände | Sachanlagen | Finanzanlagen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. € | Entgeltlich erworbene Nutzungsrechte und Lizenzen | Geleistete Anzahlungen | Einbauten in gemieteten Gebäuden | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Anteile an verbundenen Unternehmen | Ausleihungen an verbundene Unternehmen |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||||
| Stand 1.10.2019 | 1.106 | - | - | 6 | 9.463 | 40 |
| Zugänge | 2 | - | - | - | 53 | 12 |
| Abgänge | -3 | - | - | -1 | -684 | -46 |
| Umbuchungen | - | - | - | - | - | - |
| Stand 30.9.2020 | 1.105 | - | - | 5 | 8.832 | 6 |
| Abschreibungen | ||||||
| Stand 1.10.2019 | 167 | - | - | 3 | 499 | - |
| Zugänge, planmäßig | 64 | - | - | 1 | 624 | - |
| Zugänge Wertminderungen | - | - | - | - | - | - |
| Abgänge | -1 | - | - | -1 | -432 | - |
| Stand 30.9.2020 | 230 | - | - | 3 | 691 | - |
| Buchwert 30.9.2019 | 939 | - | - | 3 | 8.964 | 40 |
| Buchwert 30.9.2020 | 875 | - | - | 2 | 8.141 | 6 |
| Finanzanlagen | |||
|---|---|---|---|
| Mio. € | Beteiligungen | Sonstige Ausleihungen | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | |||
| Stand 1.10.2019 | - | 1 | 10.616 |
| Zugänge | - | - | 67 |
| Abgänge | - | - | -734 |
| Umbuchungen | - | - | - |
| Stand 30.9.2020 | - | 1 | 9.949 |
| Abschreibungen | |||
| Stand 1.10.2019 | - | - | 669 |
| Zugänge, planmäßig | - | - | 689 |
| Zugänge Wertminderungen | - | 1 | 1 |
| Abgänge | - | - | -434 |
| Stand 30.9.2020 | - | 1 | 925 |
| Buchwert 30.9.2019 | - | 1 | 9.947 |
| Buchwert 30.9.2020 | - | - | 9.024 |
| 3. Immaterielle Vermögensgegenstände |
Die Position immaterielle Vermögensgegenstände enthält mit 840 Mio. € im Wesentlichen das Nutzungsrecht der Marken METRO und MAKRO. Weiterhin enthalten sind Lizenzen für Software.
| 4. Sachanlagen |
Die Zugänge betreffen hauptsächlich Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie PC-Anlagen.
| 5. Finanzanlagen |
Anteile an verbundenen Unternehmen bestehen zum 30. September 2020 in Höhe von 8.141 Mio. €. Der Rückgang in Höhe von 823 Mio. € ggü. dem Vorjahr resultiert in Höhe von 624 Mio. € aus Abschreibungen, die überwiegend aus einer Wertminderung infolge einer Gewinnausschüttung resultieren.
Zugängen aus einer Kapitalerhöhung (in Höhe von 38 Mio. €) stehen Abgänge durch den Verkauf der real,- Holding GmbH (einschließlich real,- GmbH) und real,- Digital Payment & Technology Services GmbH in Höhe von 237 Mio. € gegenüber. Hinsichtlich der real,- Digital Payment & Technology Services GmbH hat die METRO AG bereits den Kaufpreis erhalten und ist nicht mehr wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile, gleichwohl ist noch ein Zustimmungserfordernis zur endgültigen gesellschaftsrechtlichen Übertragung der Anteile notwendig; die Anteile werden insoweit nur noch in einem treuhandähnlichen Verhältnis für den Erwerber gehalten, aber nicht mehr bilanziell erfasst.
Ausleihungen an Konzernunternehmen belaufen sich zum 30. September 2020 auf 6 Mio. € ggü. 40 Mio. € im Vorjahr.
| 6. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
| Mio. € | 30.9.2019 | 30.9.2020 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | 21 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 8.214 | 1.231 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 4 | 12 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr | (0) | (0) |
| 8.218 | 1.263 |
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit 18 Mio. € Forderungen an assoziierte Unternehmen enthalten, die aus weitergeführten Leistungen nach Veräußerung resultieren.
Die Position Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultiert zum 30. September 2020 im Wesentlichen aus Forderungen aus Ergebnisübernahmen in Höhe von 571 Mio. €. Weiterhin enthält diese Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 518 Mio. € sowie kurzfristige verzinsliche Forderungen aus der Finanzierungsfunktion der METRO AG als Holdinggesellschaft in Höhe von 33 Mio. €. Der Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von rund 7 Mrd. € resultiert aus dem Ausgleich konzerninterner Finanzforderungen und -verbindlichkeiten (vgl. auch die Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen unter Nr. 12).
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche.
| 7. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
Die Position mit 1.083 Mio. € besteht im Wesentlichen aus kurzfristigen Geldanlagen bei Kreditinstituten in Höhe von 928 Mio. € und Guthaben bei Kreditinstituten durch Cash-Pool-Einnahmen aus den Vertriebslinien gegen Ende des Berichtszeitraums.
| 8. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten mit 6 Mio. € überwiegend vorausbezahlte Kosten- und Gebührenrechnungen sowie mit 4 Mio. € Disagien bei Unterschieden zwischen Rückzahlungs- und Darlehensbeträgen aus Anleihen und Schuldscheindarlehen.
| 9. Gezeichnetes Kapital (Eigenkapital) |
Zum 30. September 2020 beträgt das gezeichnete Kapital der METRO AG unverändert 363.097.253 € und ist wie folgt eingeteilt:
| Inhaberstückaktien, anteiliger Wert je Aktie am Grundkapital 1,00 € |
30.9.2019 | 30.9.2020 | |
|---|---|---|---|
| Stammaktien | Stück | 360.121.736 | 360.121.736 |
| € | 360.121.736 | 360.121.736 | |
| Vorzugsaktien | Stück | 2.975.517 | 2.975.517 |
| € | 2.975.517 | 2.975.517 | |
| Aktien gesamt | Stück | 363.097.253 | 363.097.253 |
| Grundkapital gesamt | € | 363.097.253 | 363.097.253 |
Jede Stammaktie berechtigt zu einer Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft. Die Stammaktien sind in voller Höhe gewinnberechtigt. Im Unterschied zu den Stammaktien gewähren Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht und sind mit einem Gewinnvorzug gem. § 21 der Satzung der METRO AG ausgestattet. Hierin heißt es:
„(1) Die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine Vorabdividende von 0,17 Euro je Vorzugsaktie.
(2) Reicht der verteilbare Bilanzgewinn in einem Geschäftsjahr zur Zahlung der Vorabdividende nicht aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachzuzahlen, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind.
(3) Nach Ausschüttung der Vorabdividende erhalten die Inhaber von Stammaktien eine Dividende von 0,17 Euro je Stammaktie. Danach wird an die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eine nicht nachzahlbare Mehrdividende gezahlt, die je Vorzugsaktie 10 vom Hundert der unter Berücksichtigung von Absatz 4 an die Inhaber von Stammaktien gezahlten Dividende beträgt, vorausgesetzt dass diese 1,02 Euro je Stammaktie erreicht oder übersteigt.
(4) An einer weiteren Gewinnausschüttung nehmen die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und die Inhaber von Stammaktien entsprechend ihren Anteilen am Grundkapital gleichberechtigt teil.“
Genehmigtes Kapital
Die Hauptversammlung vom 16. Februar 2018 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. Februar 2022 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geld- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 181.000.000 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Das genehmigte Kapital wurde bisher nicht ausgenutzt.
Bedingtes Kapital
Die Hauptversammlung vom 16. Februar 2018 hat eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 50.000.000 €, eingeteilt in bis zu 50.000.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien, beschlossen (bedingtes Kapital). Diese bedingte Kapitalerhöhung steht im Zusammenhang mit der Schaffung einer Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Februar 2023 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stammaktien der METRO AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 50.000.000 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen oder das Recht der Gesellschaft vorzusehen, statt einer Rückzahlung der Schuldverschreibungen in bar ganz oder teilweise Stammaktien der Gesellschaft zu liefern. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Es wurden bisher keine Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen aufgrund der vorgenannten Ermächtigung begeben.
Erwerb eigener Aktien
Die Hauptversammlung vom 11. April 2017 hat die Gesellschaft gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 28. Februar 2022 eigene Aktien, gleich welcher Gattung, von bis zu insgesamt 10 vom Hundert des Grundkapitals zu erwerben, das zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestand oder – falls dieser Wert geringer ist – das zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung besteht. Von dieser Ermächtigung hat bisher weder die Gesellschaft noch ein abhängiges oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen oder ein anderer für Rechnung der Gesellschaft oder eines abhängigen oder eines in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens Gebrauch gemacht.
| • | Weitere Angaben zum genehmigten Kapital, zum bedingten Kapital bzw. zur Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sowie zum Erwerb eigener Aktien finden sich im zusammengefassten Lagebericht – 7 Übernahmerelevante Angaben. |
| 10. Kapitalrücklage |
Die Kapitalrücklage beträgt zum 30. September 2020 5.048 Mio. €. Aus der Kapitalrücklage wurde im Geschäftsjahr 2019/20 ein Betrag von 1.070 Mio. € entnommen. Hiervon betrifft ein Teilbetrag in Höhe von 803 Mio. € die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB i. V. m. § 150 Abs. 4 Nr. 1 AktG mit dem Zweck des Ausgleichs eines Jahresfehlbetrags, soweit er nicht durch einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr gedeckt ist, sowie ein Teilbetrag von 267 Mio. € die freie Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.
| 11. Rückstellungen |
| Mio. € | 30.9.2019 | 30.9.2020 |
|---|---|---|
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 3 | 32 |
| Steuerrückstellungen | 5 | 40 |
| Sonstige Rückstellungen | 443 | 631 |
| 451 | 702 |
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bestehen in Höhe von 18 Mio. € für unmittelbare Versorgungszusagen und mit 14 Mio. € für Unterdeckungen von nicht voll dotierten Unterstützungseinrichtungen. Bei ihrer Ermittlung wurde als Rechnungszins im Geschäftsjahr der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen 10 Jahre (2,42 %) bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt. Bei einer Bewertung mit einem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 7 Jahre hätte sich eine Differenz in Höhe von 1,7 Mio. € ergeben.
Innerhalb der Position Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden Aktivwerte von Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 35 Mio. € verrechnet. Die Anschaffungskosten entsprechen im Wesentlichen den Zeitwerten der Rückdeckungsversicherungen sowie dem Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen. Wesentliche verrechnete Aufwendungen und Erträge haben sich in diesem Zusammenhang nicht ergeben.
Die Veränderung der Steuerrückstellungen basiert auf den laufenden Ertragsteuern der METRO AG für den Organkreis der METRO AG sowie auf Ergebnissen der fortgeschrittenen Betriebsprüfungen der im Organkreis der METRO AG enthaltenen Gesellschaften.
Sonstige Rückstellungen sind für folgende Sachverhalte gebildet:
| Mio. € | 30.9.2019 | 30.9.2020 |
|---|---|---|
| Risiken aus Verrechnungspreismodell | 356 | 456 |
| Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 54 | 76 |
| Ausstehende Rechnungen | 15 | 9 |
| Risiken aus dem Beteiligungsbereich | 14 | 77 |
| Übrige | 4 | 12 |
| 443 | 631 |
Hauptursächlich für den Bestand sind Rückstellungen für Risiken aus der möglichen teilweisen Nichtanerkennung des seit 2015/16 bestehenden Verrechnungspreismodells durch ausländische Finanzbehörden und daraus resultierende Rückzahlungsverpflichtungen bereits vereinnahmter Entgelte an die ausländischen Konzerngesellschaften. Die Erhöhung der Rückstellung ergab sich aus der fortschreitenden Vertragslaufzeit in Verbindung mit ersten Prüfungsergebnissen lokaler Finanzbehörden.
Darüber hinaus wurden im Wesentlichen für variable Vergütungsbestandteile Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern gebildet.
Der Anstieg der Rückstellungen für Risiken aus dem Beteiligungsbereich steht überwiegend im Zusammenhang mit dem Verkauf von Geschäftsaktivitäten.
| 12. Verbindlichkeiten |
| Restlaufzeit | ||||
|---|---|---|---|---|
| Mio. € | 30.9.2019 Gesamt | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anleihen | 2.288 | 512 | 1.126 | 650 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 262 | 208 | 54 | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 8.380 | 8.380 | - | - |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | (39) | (39) | (-) | (-) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 37 | 37 | - | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 45 | 44 | - | - |
| davon aus Steuern | (22) | (22) | (-) | (-) |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | (-) | (-) | (-) | (-) |
| 11.011 | 9.181 | 1.180 | 650 |
| Restlaufzeit | ||||
|---|---|---|---|---|
| Mio. € | 30.9.2020 Gesamt | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anleihen | 2.071 | 295 | 1.726 | 50 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 60 | 6 | 54 | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.663 | 2.663 | - | - |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | (23) | (23) | (-) | (-) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 17 | 17 | - | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 31 | 31 | - | - |
| davon aus Steuern | (9) | (9) | (-) | (-) |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | (-) | (-) | (-) | (-) |
| 4.841 | 3.012 | 1.780 | 50 |
Unter Anleihen werden die Nominalbeträge aus der Begebung von Anleihen sowie Commercial Papers geführt.
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten enthalten im Wesentlichen Nominalbeträge aus Schuldscheindarlehen sowie kurzfristigen Termingeldern.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich insgesamt auf 2.663 Mio. € und betreffen mit 2.451 Mio. € hauptsächlich kurzfristige Geldanlagen von Gesellschaften des METRO Konzerns. Sie haben sich infolge eines Ausgleichs konzerninterner Finanzforderungen und -verbindlichkeiten (vgl. auch die Entwicklung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen unter Nr. 6) deutlich reduziert.
Die Position sonstige Verbindlichkeiten umfasst mit 17 Mio. € Zinsschulden, die im Wesentlichen auf Anleihen und Schuldscheindarlehen entfallen, sowie mit 9 Mio. € Steuerverbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert wären, liegen nicht vor.
| 13. Passive Rechnungsabgrenzungsposten |
Die METRO AG hat am 11. Oktober 2019 eine Vereinbarung mit der Wumei Technology Group, einem führenden chinesischen Einzelhändler, über eine strategische Partnerschaft bezüglich des operativen Geschäftsbetriebs von METRO China und der zugehörigen Immobilien abgeschlossen. Diese Partnerschaft beinhaltet den Verkauf der gesamten indirekten Mehrheitsbeteiligung der METRO AG an METRO China an eine Tochtergesellschaft der Wumei Technology Group. Die METRO AG bleibt mit rund 20 % an den Aktivitäten von METRO China beteiligt. Teil der Vereinbarung ist auch die Nutzung der Markenlizenz für einen Zeitraum von 3 Jahren. Diese Vergütung wurde bereits vereinnahmt und findet sich in diesem Rechnungsabgrenzungsposten wieder.
Außerdem beinhaltet die Position Abgrenzungen aus Finanzaktivitäten wie z. B. Avalprovisionen für herausgelegte Bürgschaften.
| 14. Haftungsverhältnisse |
| Mio. € | 30.9.2019 | 30.9.2020 |
|---|---|---|
| Verpflichtungen aus Gewährleistungsverträgen | 3.391 | 2.311 |
| davon für Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen | (3.135) | (1.799) |
| Verpflichtungen aus Bürgschaften | 762 | 488 |
| davon für Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen | (753) | (471) |
| 4.153 | 2.799 |
In den Verpflichtungen aus Gewährleistungsverträgen sind im Wesentlichen Garantiezusagen der METRO AG für Finanzgeschäfte von Konzerngesellschaften enthalten. Der deutliche Rückgang ergab sich insbesondere im Zusammenhang mit dem Verkauf des SB-Warenhausgeschäfts. Weiterhin sind in dieser Position Gewährleistungen aus Mietverhältnissen in Höhe von 237 Mio. € (2018/19: 292 Mio. €) enthalten. Diese Haftungsverhältnisse werden mit den jeweiligen Jahresraten der einzelnen Mietverhältnisse berücksichtigt. Die Haftung erstreckt sich auf die gesamte Laufzeit der jeweiligen Mietverhältnisse, deren Restlaufzeiten sich auf bis zu 20 Jahre belaufen. Verpflichtungen aus Bürgschaften betreffen ausschließlich Bankbürgschaften der METRO AG.
Die den Gewährleistungsverträgen und Bürgschaften zugrunde liegenden Verpflichtungen können von den betreffenden Gesellschaften nach unseren Erkenntnissen in allen Fällen erfüllt werden.
Ferner bestehen Patronatserklärungen der METRO AG zugunsten einzelner Konzerngesellschaften, u. a. sind darin auch 254 Mio. € für Pensionsverpflichtungen einer Konzerngesellschaft enthalten. Hierfür wird nicht von einer Inanspruchnahme ausgegangen, da diese vollständig mit Planvermögen hinterlegt wurde. Von einer Inanspruchnahme der restlichen Patronatserklärungen ist ebenfalls nicht auszugehen.
| 15. Sonstige finanzielle Verpflichtungen |
| Restlaufzeit | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. € | 30.9.2019 Gesamt | 30.9.2020 Gesamt | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverhältnissen | 62 | 59 | 7 | 29 | 23 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | (58) | () | () | () | () |
| 62 | 59 | 7 | 29 | 23 |
Unbefristete finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen werden bis zur frühestmöglichen Kündigung berücksichtigt.
| 16. Derivative Finanzinstrumente |
Am Bilanzstichtag sind folgende derivative Finanzinstrumente zur Risikoreduzierung eingesetzt (in der Darstellung ist die erstgenannte Währung des Währungspaars die verkaufte Währung):
| Beizulegende Zeitwerte | |||
|---|---|---|---|
| Mio. € | Nominalvolumen | Positiv | Negativ |
| --- | --- | --- | --- |
| Währungsbezogene Geschäfte | 217 | 3 | 2 |
| davon Devisentermingeschäfte | (217) | (3) | (2) |
| PLN/EUR | 37 | 1 | 0 |
| EUR/PLN | 37 | 0 | 1 |
| RUB/EUR | 26 | 2 | 0 |
| EUR/RUB | 12 | 0 | 1 |
| CZK/EUR | 12 | 0 | 0 |
| EUR/CZK | 12 | 0 | 0 |
| CHF/EUR | 11 | 0 | 0 |
| EUR/CHF | 11 | 0 | 0 |
| RON/EUR | 7 | 0 | 0 |
| EUR/RON | 7 | 0 | 0 |
| Sonstige | 45 | 0 | 0 |
Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden nach der Barwertmethode und nach anerkannten Optionspreismodellen ermittelt. Dabei werden die bei Reuters veröffentlichten Zinssätze und Währungskurse zugrunde gelegt.
Das Nominalvolumen der derivativen Finanzinstrumente ist in absoluten Beträgen ausgewiesen.
Zur Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente wird auf Ziffer 1 verwiesen.
Grundsätzlich wird die Einfrierungsmethode angewendet. Bei bilanzieller Erfassung der Grundgeschäfte erfolgt ein Wechsel auf die Durchbuchungsmethode. Es werden Zahlungsstromänderungsrisiken abgesichert. Die Effektivität wird prospektiv und retrospektiv mittels der Critical-Term-Match-Methode überprüft.
Die oben aufgeführten 217 Mio. € verteilen sich zum einen auf die Absicherung von Währungsrisiken bei Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten der Tochterunternehmen. Es werden Devisentermingeschäfte mit Banken in analoger Höhe geschlossen (Mikro-Hedges). Das Nominalvolumen der Devisentermingeschäfte beträgt 203 Mio. €.
Die Devisenterminkontrakte weisen einen beizulegenden Zeitwert per Saldo von 0 Mio. € auf; sie sind innerhalb eines Jahres fällig und bilanziell nicht erfasst.
Zum anderen werden Fremdwährungsanlagen abgesichert. Diese Fremdwährungsanlagen werden mit einem Buchwert von 14 Mio. € zum gesicherten Devisenterminkurs bilanziert. Die Devisenterminkontrakte mit einem Nominalvolumen von 14 Mio. € sind im Jahr 2020 fällig und bilanziell nicht erfasst.
Des Weiteren wurden Fremdwährungssicherungen für Unternehmenstransaktionen von Tochtergesellschaften getätigt und im Laufe des Geschäftsjahres abgerechnet.
| 17. Sonstige Rechtsangelegenheiten |
Konzernaufteilung im Jahr 2017
Im Zusammenhang mit der Konzernaufteilung haben mehrere Aktionäre mit unterschiedlichen Angriffsrichtungen gegen die CECONOMY AG Anfechtungsklage, Nichtigkeitsklage und/oder Feststellungsklage beim Landgericht Düsseldorf u. a. wegen des in der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG vom 6. Februar 2017 gefassten Beschlusses über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag (Spaltungsvertrag) sowie teilweise im Hinblick auf den Spaltungsvertrag selbst erhoben. Gem. einer Regelung des Spaltungsvertrags ist Träger der Kosten aus den im Zusammenhang mit der Spaltung stehenden Prozess- und Verfahrenskosten die METRO AG. Am 24. Januar 2018 wies das Landgericht Düsseldorf die Klagen vollumfänglich ab. Sämtliche Kläger legten in allen Verfahren Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ein. Am 4. April 2019 hat das OLG Düsseldorf sämtliche Berufungen zurückgewiesen. In dem Berufungsurteil im Anfechtungsverfahren betreffend die Beschlüsse der Hauptversammlung wurde die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen und eingelegt. In den Verfahren auf Feststellung der Nichtigkeit oder schwebenden Unwirksamkeit des Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrags hat das OLG Düsseldorf die Revision nicht zugelassen. In einem dieser Feststellungsverfahren haben die Kläger Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt. Das Urteil in dem anderen Feststellungsverfahren ist rechtskräftig. Die METRO AG hält sämtliche dieser Klagen weiterhin für unzulässig und/oder unbegründet und hat daher keine Risikovorsorge bilanziert.
Schiedsverfahren gegen Hudson’s Bay Company
Die METRO AG war Klägerin in einem Schiedsverfahren gegen den kanadischen Warenhauskonzern Hudson’s Bay Company (HBC). Hintergrund des Schiedsverfahrens war eine noch offene Kaufpreisforderung der METRO AG gegen HBC aus der Veräußerung von Galeria Kaufhof im Jahr 2015. Die METRO AG hatte an einzelnen Immobilien zunächst Minderheitsanteile behalten und HBC an diesen Call-Optionen eingeräumt. Im Januar 2016 hat HBC diese Call-Optionen ausgeübt und einen vorläufigen Kaufpreis gezahlt. Die METRO AG hielt den gezahlten vorläufigen Kaufpreis jedoch für zu gering und stritt deshalb mit HBC über die Bewertungsgrundlage für die Kaufpreisermittlung. Es wurde zu Beginn des Geschäftsjahres 2020/21 mit der Einzelrechtsnachfolgerin der HBC eine außergerichtliche Einigung über die geltend gemachten Ansprüche erzielt. METRO hat im Zuge dessen die Schiedsklage gegen HBC zurückgenommen.
Übrige Rechtsangelegenheiten
Gesellschaften des METRO Konzerns sind Partei bzw. Beteiligte in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Klageverfahren sowie Kartellverfahren in diversen europäischen Ländern. Für diese Verfahren wurde, sofern die Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist, eine angemessene Risikovorsorge gebildet. Die METRO AG bzw. ihre Konzerngesellschaften haben zudem Klagen auf Schadensersatz gegen Unternehmen erhoben, die wegen verbotener Wettbewerbsabsprachen sanktioniert wurden (u. a. Lkw- und Zucker-Kartell).
| 18. Risiken und Vorteile außerbilanzieller Geschäfte |
Zwischen der METRO AG und wesentlichen Konzerngesellschaften bestehen Gewinnabführungsverträge. Vorteile aus diesen Verträgen ergeben sich insbesondere aus der hieraus resultierenden steuerlichen Organschaft. Risiken bestehen darin, dass auch Verluste im Rahmen der Gewinnabführungsverträge übernommen werden müssen. Außerdem wurden gegenüber einzelnen Konzerngesellschaften Verpflichtungsübernahmeerklärungen für das Geschäftsjahr 2020/21 abgegeben. Daraus können ebenso Risiken entstehen wie aus Patronatserklärungen, die zugunsten von Konzerngesellschaften abgegeben wurden.
Weitere wesentliche Geschäfte in Bezug auf ausgegliederte Funktionen bestehen zwischen der METRO AG und ihren Tochterunternehmen hauptsächlich für IT-Dienstleistungen, die von den Tochterunternehmen in Rechnung gestellt werden. Die Vorteile dieser Auslagerung liegen in der Spezialisierung und damit in der Steigerung der Qualität sowie in der Preis- und Kostenoptimierung.
Gegenüber der CECONOMY AG besteht eine Call-Option auf Übertragung der verbleibenden Anteile (6,61 %) an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG, die erstmals 3 Jahre nach erfolgter Spaltung der METRO AG ausgeübt werden kann. Darüber hinaus besteht eine Put-Option der CECONOMY AG gegenüber der METRO AG zur Übertragung der verbleibenden Anteile (6,61 %) an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG. Dieses Recht kann erstmals 7 Jahre nach erfolgter Spaltung der METRO AG ausgeübt werden. Die Übertragung erfolgt zum jeweiligen Zeitwert der Anteile. Aufgrund aktueller Berechnungen beläuft sich dieser Wert zum 30. September 2020 auf 10 Mio. €.
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
| 19. Umsatzerlöse |
Ausgewiesene Umsatzerlöse betreffen mit 250 Mio. € im Wesentlichen Abrechnungen von Lizenzierungsentgelten für die Marken METRO und MAKRO sowie in Höhe von 108 Mio. € IT- und Business-Serviceleistungen mit aktuellen und ehemaligen Tochterunternehmen von METRO. Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Regionen ergibt sich im Berichtsjahr wie folgt:
| Mio. € | 2018/19 | 2019/20 |
|---|---|---|
| Deutschland | 22 | 19 |
| Westeuropa (ohne Deutschland) | 209 | 131 |
| Russland | 66 | 63 |
| Osteuropa (ohne Russland) | 88 | 115 |
| Asien | 8 | 30 |
| 393 | 358 |
Die Lizenzierungsentgelte für die Nutzung der Marken METRO und MAKRO werden im Wesentlichen ergebnisabhängig ermittelt. Ursächlich für den Rückgang der Umsatzerlöse in Höhe von rund 40 Mio. € ist daher die Ergebnisentwicklung der Konzerngesellschaften in Westeuropa, die besonders in Frankreich, Italien und Spanien durch Covid-19 belastet war. In Osteuropa (ohne Russland) steht demgegenüber ein positiver Effekt, insbesondere durch die Entwicklung in der Ukraine. Die Lizenzierungsentgelte in Asien konnten erhöht werden, da für METRO China bei Verlassen des Konzerns eine vorübergehende Weiternutzung der Marke vereinbart wurde, die mit einer höheren Lizenzrate als im Konzernverbund verbunden ist.
| 20. Sonstige betriebliche Erträge |
| Mio. € | 2018/19 | 2019/20 |
|---|---|---|
| Abrechnungen an Tochterunternehmen | 274 | 277 |
| Erträge aus Kursgewinnen | 60 | 31 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 12 | 66 |
| Mieterträge | 7 | 7 |
| Übrige Erträge | 34 | 62 |
| 387 | 443 |
In der Position sonstige betriebliche Erträge befinden sich hauptsächlich Abrechnungen für Serviceleistungen an aktuelle und vorübergehend auch ehemalige Tochterunternehmen, soweit diese Abrechnungsbeträge nicht als Umsatzerlöse zu klassifizieren sind. Hinsichtlich der Erträge aus Kursgewinnen ist zu beachten, dass die im Rahmen einer natürlichen Sicherung auf Konzernebene gegenläufigen Aufwendungen aus Wechselkursverlusten bei einer Tochtergesellschaft angefallen und somit bei der METRO AG in den Ergebnisabführungen enthalten sind.
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten überwiegend Erträge im Zusammenhang mit der Veräußerung von METRO China (38 Mio. €) und dem SB-Warenhausgeschäft (18 Mio. €).
| 21. Aufwendungen für bezogene Leistungen |
Die METRO AG hat zur Ausübung ihrer Funktion als zentrale Managementholding Dienstleistungen bei Konzerngesellschaften und konzernfremden Unternehmen beauftragt, die im Wesentlichen Kosten für Marketing sowie für IT-Dienstleistungen umfassen. Soweit diese Aufwendungen im Zusammenhang mit Abrechnungsleistungen stehen, die unter der Position Umsatzerlöse anzugeben sind, werden diese korrespondierenden Beträge als Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesen.
| 22. Personalaufwand |
| Mio. € | 2018/19 | 2019/20 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 124 | 153 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 15 | 14 |
| davon für Altersversorgung | (4) | (4) |
| 139 | 167 |
Der Anstieg der Personalaufwendungen resultiert aus gegenüber dem Vorjahr deutlich höheren Restrukturierungsaufwendungen.
| 23. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen |
Abschreibungen resultieren mit 40 Mio. € überwiegend aus planmäßigen Abschreibungen auf die Nutzungsrechte an den Marken METRO und MAKRO. Planmäßige Abschreibungen auf Software waren in Höhe von 24 Mio. € zu verzeichnen.
| 24. Sonstige betriebliche Aufwendungen |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich zum Stichtag wie folgt zusammen:
| Mio. € | 2018/19 | 2019/20 |
|---|---|---|
| Dienstleistungen von Tochterunternehmen für die METRO AG | 292 | 307 |
| Risiken aus dem Verrechnungspreismodell | 88 | 172 |
| Beratungsaufwendungen | 84 | 62 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 39 | 48 |
| Aufwendungen aus der Währungsumrechnung | 32 | 124 |
| Immobilienmieten | 15 | 14 |
| Übrige Aufwendungen | 21 | 9 |
| 571 | 736 |
Die METRO AG hat zur Ausübung ihrer Funktion als zentrale Managementholding Dienstleistungen bei Konzerngesellschaften und konzernfremden Unternehmen beauftragt. Diesen Aufwendungen stehen u. a. Erträge aus der Abrechnung von Lizenzierungsentgelten für die Marken METRO und MAKRO sowie IT- und Business-Serviceleistungen unter den Positionen Umsatzerlöse sowie sonstige betriebliche Erträge gegenüber. Für Risiken aus der möglichen teilweisen Nichtanerkennung des Verrechnungspreismodells durch ausländische Finanzbehörden und daraus resultierende Verpflichtungen zur Rückzahlung bereits von ausländischen Konzerngesellschaften vereinnahmter Entgelte wurde eine Rückstellung gebildet.
Hinsichtlich der Kursverluste ist zu beachten, dass die im Rahmen einer natürlichen Sicherung auf Konzernebene gegenläufige Erträge aus Wechselkurserträgen bei einer Tochtergesellschaft angefallen und somit bei der METRO AG in den Ergebnisabführungen enthalten sind.
| 25. Beteiligungsergebnis |
| Mio. € | 2018/19 | 2019/20 |
|---|---|---|
| Erträge aus Beteiligungen | 89 | 353 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (89) | (353) |
| Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 1.160 | 219 |
| Aufwendungen aus Verlustübernahmen | -472 | -252 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | -484 | -624 |
| Aufwendungen aus dem Abgang von Finanzanlagevermögen | - | -222 |
| 293 | -527 |
Im Geschäftsjahr 2019/20 ist im Beteiligungsergebnis grundsätzlich zu beachten, dass die Verluste aus dem SB-Warenhausgeschäft bis zur Veräußerung sowie die Veräußerungsergebnisse selbst im Jahresabschluss der METRO AG Berücksichtigung gefunden haben, während die Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von METRO China im Wesentlichen auf Ebene einer im Ausland ansässigen Zwischenholding angefallen sind. Über die Gewinnverwendung dieser Zwischenholding wie auch anderer operativ tätiger Gesellschaften wurde bisher noch nicht entschieden. Insoweit ergibt sich im Geschäftsjahr 2019/20 ein negatives Beteiligungsergebnis.
Erträge aus Beteiligungen resultieren im Berichtsjahr überwiegend aus Immobiliengesellschaften des Konzerns.
Aus Konzerngesellschaften, mit denen Ergebnisabführungsverträge bestehen, konnten Erträge in Höhe von 219 Mio. € vereinnahmt werden.
Aufwendungen aus Verlustübernahmen belaufen sich auf 252 Mio. € und resultieren aus dem Bereich Real, METRO Dienstleistungs-Holding GmbH und METRO Hospitality Digital Holding GmbH.
Im Berichtsjahr waren Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 624 Mio. € vorzunehmen. Diese entfielen im Wesentlichen auf die Immobiliengesellschaften und wurden überwiegend durch Gewinnausschüttungen, die den Wert der Beteiligung vermindert haben, verursacht.
Die Aufwendungen aus dem Abgang von Finanzanlagen betreffen das Veräußerungsergebnis aus dem Abgang der Anteile der real,- Holding GmbH und der real,- Digital Payment & Technology GmbH.
| 26. Finanzergebnis |
| Mio. € | 2018/19 | 2019/20 |
|---|---|---|
| Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 1 | 1 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (1) | (1) |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 46 | 33 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (45) | (29) |
| Andere Finanzerträge | 0 | 0 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (0) | (0) |
| Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen | 6 | - |
| davon periodenfremde Erträge | (0) | (0) |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -54 | -64 |
| davon an verbundene Unternehmen | (-7) | (-21) |
| Andere Finanzaufwendungen | -4 | -4 |
| davon an verbundene Unternehmen | (0) | (0) |
| -5 | -34 |
Zinsen und ähnliche Erträge resultieren in Höhe von 33 Mio. € aus dem Finanzverrechnungsverkehr mit Konzerngesellschaften von METRO. In dieser Position sind auch Zinsen aus früheren Perioden in Höhe von 5 Mio. € enthalten.
Die Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen ist im Geschäftsjahr 2019/20 geprägt durch Zinsaufwendungen für Anleihen und Schuldscheindarlehen in Höhe von 33 Mio. €, sonstige Zinsaufwendungen aus dem laufenden Geldverkehr in Höhe von 28 Mio. € sowie 3 Mio. € aus der Aufzinsung von Rückstellungen.
| 27. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
Zur Ermittlung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden der METRO AG als Organträgerin die steuerlich zuzurechnenden Ergebnisse der jeweiligen Organgesellschaften gemeldet. Bei dem Steuerausweis handelt es sich um Steueraufwand des gesamten Organkreises. Der Ausweis im Berichtsjahr in Höhe von 43 Mio. € betrifft im Wesentlichen laufende Ertragsteuern im Zusammenhang mit der Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts.
Latente Steuern werden gem. § 274 Abs. 1 HGB auf bilanzielle Differenzen zwischen dem steuerlichen und dem handelsrechtlichen Wertansatz ermittelt. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf Rückstellungen sowie immaterielle Vermögensgegenstände. Darüber hinaus sind bei der Berechnung aktiver latenter Steuern auch Verlust- und Zinsvorträge sowie etwaige Steuergutschriften zu berücksichtigen.
Der Ermittlung der latenten Steuern liegt der zum Realisierungszeitpunkt erwartete Gesamtsteuersatz von 30,53 % zugrunde. Dieser setzt sich zusammen aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % sowie dem Gewerbesteuersatz von 14,7 % bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 420 %.
Passive latente Steuern werden nur dann ausgewiesen, wenn sie die aktiven latenten Steuern übersteigen. Zum 30. September 2020 bestand ein aktivischer Überhang latenter Steuern, der unter Ausübung des Wahlrechts gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert wurde.
| 28. Bilanzgewinn |
Ausgehend von einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -814 Mio. € ergibt sich unter Einbezug des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 11 Mio. € sowie der Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 1.070 Mio. € zum Stichtag ein Bilanzgewinn in Höhe von 267 Mio. €.
| 29. Verwendung des Bilanzgewinns, Dividenden |
Zur Verwendung des Bilanzgewinns 2019/20 schlägt der Vorstand der METRO AG der Hauptversammlung vor, aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn von 267 Mio. € eine Dividendenausschüttung in Höhe von 0,70 € je Stammaktie und 0,70 € je Vorzugsaktie, also insgesamt 254 Mio. €, zu beschließen und den Restbetrag als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
SONSTIGE ANGABEN
| 30. Mitarbeiter |
Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2019/20, berechnet aus den 4 Quartalen, lag die Zahl der Mitarbeiter der METRO AG bei 796 (2018/19: 855). Teilzeitbeschäftigte und Aushilfen wurden auf Vollzeitkräfte umgerechnet. Die Mitarbeiterzahl verteilt sich auf Männer mit 45,3 % und Frauen mit 54,7 %.
| 31. Leistungen des Abschlussprüfers |
Die Angaben zu den Abschlussprüferhonoraren sind im Konzernabschluss der METRO AG enthalten. Auf eine Veröffentlichung an dieser Stelle wird aufgrund der befreienden Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet.
Es wurden ausschließlich Leistungen erbracht, die mit der Tätigkeit als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der METRO AG vereinbar sind.
Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezieht sich auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der METRO AG einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen. Darüber hinaus sind die Honorare für die Prüfungen von IFRS Reporting Packages von Tochterunternehmen der METRO AG zur Einbeziehung in den METRO Konzernabschluss enthalten sowie für handelsrechtliche Jahresabschlussprüfungen von Tochterunternehmen. Zudem erfolgten prüfungsintegriert prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen, projektbegleitende Prüfungen im Rahmen der Einführung neuer Rechnungslegungsstandards sowie Prüfungsleistungen gem. ISAE 3402.
Andere Bestätigungsleistungen beziehen sich auf vereinbarte Prüfungshandlungen (bspw. zu Umsatzmietvereinbarungen, Compliance Certificates, Vollständigkeitserklärungen gem. Verpackungsverordnung und Konzessionsabgaben) und die betriebswirtschaftliche Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung und des Nachhaltigkeitsberichtes.
Die sonstigen Leistungen betreffen prüferische Unterstützungsleistungen im Rahmen eines umsatzsteuerlichen Compliance-Managementsystems, Unterstützungsleistungen in Anlehnung an IDW PS 980 im Bereich IT-Compliancesystem sowie Honorare für Financial Due Diligence- und Beratungsleistungen.
| 32. Konzernzugehörigkeit |
Die METRO AG stellt als Holdinggesellschaft den Konzernabschluss der METRO AG auf. Der Konzernabschluss ist in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt worden. Er wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und anschließend im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
| 33. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen |
Nahestehende Unternehmen und Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die METRO AG Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die METRO AG unterliegen.
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden insbesondere mit Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen abgeschlossen. Es handelt sich vor allem um Dienstleistungs-, Miet- und Finanzierungsgeschäfte sowie konzerninterne Unternehmenstransaktionen, die grundsätzlich zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen sind.
| 34. Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG |
Von Beginn des Geschäftsjahres 2019/20 bis zum Zeitpunkt der Abschlussaufstellung hat die METRO AG die nachfolgenden Mitteilungen über das Bestehen von Beteiligungen an der METRO AG erhalten, über die nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Angaben zu machen sind. Im Falle mehrfacher Mitteilungen innerhalb eines Geschäftsjahres hinsichtlich des Erreichens, Über- oder Unterschreitens der relevanten Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen ist jeweils nur die zeitlich letzte Mitteilung aufgeführt. Bei den nachfolgend genannten Stimmrechtsanteilen können sich nach den angegebenen Zeitpunkten Veränderungen ergeben haben, die der METRO AG gegenüber nicht meldepflichtig waren. Die gem. § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlichten Inhalte der der METRO AG zugegangenen Stimmrechtsmitteilungen, einschließlich Mitteilungen gem. §§ 38 und 39 WpHG, sind über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht unter www.metroag.de/mediacenter/rechtliche-mitteilungen.
Die gem. § 20 Abs. 6 AktG veröffentlichten Inhalte der der METRO AG zugegangenen Mitteilungen sind über den elektronischen Bundesanzeiger zugänglich gemacht unter www.bundesanzeiger.de.
Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 3. März 2020 lautet wie folgt:






Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 11. August 2020 lautet wie folgt:



Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 10. Oktober 2020 lautet wie folgt:



Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 30. Oktober 2020 lautet wie folgt:
Am 30. Oktober 2020 hat uns die EP Global Commerce III GmbH, Grünwald, Bundesrepublik Deutschland, Folgendes mitgeteilt:
„[...] mit Bezug auf die Stimmrechtsmitteilung nach §§ 33, 34 Wertpapierhandelsgesetz („WpHG“) von Daniel Křetínský mit Schwellenberührung am 5. Oktober 2020 auf Ebene eines Tochterunternehmens (Konzernmitteilung) betreffend die METRO AG teilen wir Ihnen für die EP Global Commerce III GmbH, EP Global Commerce IV GmbH und EP Global Commerce VII GmbH (zusammen die „Meldepflichtigen“) gemäß § 43 WpHG wegen des Überschreitens der Schwelle von 10 % der Stimmrechte aus Aktien der METRO AG im Hinblick auf die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel Folgendes mit:
| 1. Der Erwerb der Stimmrechte dient der Umsetzung strategischer Ziele. |
| 2. Es besteht die Absicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben. |
| 3. Es ist eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrats der METRO angestrebt, sowie, gemäß unserer Vertretung im Aufsichtsrat der METRO AG, eine Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstands der METRO AG. |
| 4. Es wird derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der METRO AG insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik angestrebt. |
| 5. Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte als Folge der Zurechnung der Stimmrechte nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, so dass zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte weder Eigen- noch Fremdmittel aufgewendet wurden.“ |
Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 30. November 2020 lautet wie folgt:



| 35. Vorstand und Aufsichtsrat |
Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2019/20
Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands setzt sich im Wesentlichen zusammen aus der Grundvergütung, der kurzfristigen variablen Vergütung (Short-Term Incentive und Sonderprämien) sowie der im Geschäftsjahr 2019/20 gewährten langfristigen variablen Vergütung (Long-Term Incentive).
Das Short-Term Incentive der Mitglieder des Vorstands wird im Wesentlichen durch die Entwicklung von finanziellen, auf das Geschäftsjahr bezogenen Erfolgszielen bestimmt und berücksichtigt darüber hinaus die Erreichung vereinbarter Ziele.
Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2019/20 beträgt 11,5 Mio. € (2018/19: 9,8 Mio. €). Davon entfallen 3,8 Mio. € (2018/19: 3,5 Mio. €) auf die Grundvergütung, 2,1 Mio. € (2018/19: 2,0 Mio. €) auf die kurzfristige variable Vergütung, 5,1 Mio. € (2018/19: 3,9 Mio. €) auf die aktienbasierte langfristige variable Vergütung und 0,5 Mio. € (2018/19: 0,3 Mio. €) auf Sach- und Nebenleistungen.
Die im Geschäftsjahr 2019/20 gewährte aktienbasierte langfristige variable Vergütung (Performance Share Plan) ist mit dem Fair Value unter Berücksichtigung der geänderten Erfolgsziele angegeben. Der Aufsichtsrat hatte am 24. September 2020 beschlossen, die LTI-Tranche 2019/20 im Hinblick auf die Zielsetzung der EPS-Komponente an die aktuelle Mittelfristplanung anzupassen, um die Auswirkungen auf die Vorstandsvergütung abzumildern und die Anreizwirkung aufrechtzuerhalten. Zudem wurde die TSR-Komponente bezüglich Zusammensetzung und Bewertung der Vergleichsgruppe der Wettbewerber angepasst. Die Vergleichsgruppe der Wettbewerber wurde um das Unternehmen Bizim Toptan verkleinert und bei der Ermittlung des TSR-Werts für die Vergleichsgruppe wird auf den Median anstelle des arithmetischen Mittels abgestellt.
Die Anzahl der bedingt zugeteilten Performance Shares beträgt für die Mitglieder des Vorstands insgesamt 514.821.
Im Geschäftsjahr 2019/20 haben sich Wertveränderungen aus den laufenden aktienbasierten Tranchen der langfristigen variablen Vergütung ergeben. Der Aufwand für die Gesellschaft betrug betreffend Herrn Koch 0,464 Mio. €, betreffend Frau Euenheim 0,126 Mio. € und betreffend die Herren Gasset und Poirier jeweils 0,145 Mio. €. Bei Herrn Baier konnten im Geschäftsjahr 2019/20 Rückstellungen von 0,376 Mio. €, bei Herrn Hutmacher von 1,171 Mio. € und bei Herrn Palazzi von 0,087 Mio. € aufgelöst werden.
Die Rückstellungen betrugen zum 30. September 2020 für die Mitglieder des Vorstands insgesamt 2,71 Mio. €. Davon entfallen auf Herrn Koch 1,63 Mio. €, auf Herrn Baier 0,32 Mio. €, auf Frau Euenheim 0,13 Mio. €, auf die Herren Gasset und Poirier jeweils 0,15 Mio. € und auf Herrn Hutmacher 0,34 Mio. €.
Der Aufwand und die Rückstellungen wurden durch externe Gutachter nach einem anerkannten finanzmathematischen Verfahren ermittelt.
Mit Herrn Hutmacher wurde im Geschäftsjahr 2018/19 eine Vereinbarung über die vorzeitige Aufhebung seines Anstellungsvertrags mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2019 getroffen. Zur Abgeltung der Restlaufzeit seines Anstellungsvertrags (1. Januar 2020 bis 30. September 2020) sowie des Short-Term Incentive für den Zeitraum 1. Oktober 2019 bis 31. Dezember 2019 wurde eine Abfindung in Höhe von 2.957.700 € vereinbart, die die Ansprüche von Herrn Hutmacher unter Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Abfindungscaps gem. Deutschem Corporate Governance Kodex abdeckt. Die Abfindung, die im Geschäftsjahr 2019/20 fällig wurde, wurde im Geschäftsjahr 2018/19 in voller Höhe zurückgestellt. Die Herrn Hutmacher bereits gewährten Tranchen des Long-Term Incentive werden nach den Planbedingungen abgewickelt.
Mit Herrn Palazzi wurde im Geschäftsjahr 2019/20 eine Vereinbarung über die vorzeitige Aufhebung seines Anstellungsvertrags mit Wirkung zum Ablauf des 31. Mai 2020 geschlossen. Das Short-Term Incentive für den Zeitraum 1. Oktober 2019 bis 31. Mai 2020 wurde im Mai 2020 ausgezahlt. Mit Herrn Palazzi wurde keine Abfindungszahlung vereinbart und die ihm gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind entschädigungslos entfallen.
Ebenfalls im Geschäftsjahr 2019/20 wurde eine Vereinbarung über die vorzeitige Aufhebung des Anstellungsvertrags mit Herrn Koch mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2020 getroffen. Das Short-Term Incentive bis zum 31. Dezember 2020 wird Herrn Koch vertragsgem. ausgezahlt. Die Herrn Koch bisher gewährten Tranchen des Long-Term Incentive bleiben bestehen und werden gem. den Planbedingungen abgewickelt. Es wird keine Abfindung an Herrn Koch gezahlt.
Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands
Gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands bestehen Verpflichtungen aus Altersversorgungszusagen von 6,4 Mio. €, die kongruent rückversichert sind.
| • | Die Angaben gem. § 314 Abs. 1 Nr. 6 a Satz 5 bis 8 HGB in individualisierter Form finden sich im zusammengefassten Lagebericht – 6 Vergütungsbericht. |
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Die Gesamtvergütung sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/20 beträgt 2,2 Mio. € (2018/19: 2,2 Mio. €).
| • | Weitere Angaben zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden sich im zusammengefassten Lagebericht – 6 Vergütungsbericht. |
| 36. Entsprechenserklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex |
Vorstand und Aufsichtsrat haben im September 2020 die jährliche Erklärung gem. § 161 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abgegeben. Die Erklärung ist auf der Homepage der METRO AG (www.metroag.de) dauerhaft zugänglich gemacht.
| 37. Organe der METRO AG und die Mandate ihrer Mitglieder |
Mitglieder des Aufsichtsrats
(Stand: 1. Dezember 2020)
Jürgen Steinemann (Vorsitzender)
Geschäftsführer der JBS Holding GmbH
Vertreter der Anteilseigner
a) Big Dutchman AG (Vorsitzender, seit 19. Dezember 2019)
b) Bankiva B.V., Wezep, Niederlande – Aufsichtsrat (Vorsitzender)
Lonza Group AG 1 , Basel, Schweiz – Verwaltungsrat
Xaver Schiller (stellv. Vorsitzender, seit 22. Juli 2020)
Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der METRO AG
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der METRO Deutschland GmbH
Vertreter der Arbeitnehmer
a) METRO Großhandelsgesellschaft mbH 2 (stellv. Vorsitzender)
b) Keine
Marco Arcelli, seit 22. Januar 2020
CEO der EP Global Commerce a.s. (EPGC), Prag, Tschechische Republik
Vertreter der Anteilseigner
a) Keine
b) Keine
Werner Klockhaus (stellv. Vorsitzender), bis 25. Juni 2020
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der real GmbH
Vertreter der Arbeitnehmer
a) Hamburger Pensionskasse von 1905 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
real GmbH 2 (stellv. Vorsitzender)
b) Keine
Stefanie Blaser
Vorsitzende des Betriebsrats der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG Saarbrücken
Vertreterin der Arbeitnehmer
a) Keine
b) Keine
a) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG.
b) Mitgliedschaften in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG.
1 Börsennotiertes Unternehmen.
2 Konzerninternes Mandat.
Herbert Bolliger
Selbstständiger Unternehmensberater
Vertreter der Anteilseigner
a) Keine
b) Amann Wine Group Holding SA, Zug, Schweiz – Verwaltungsrat
BNP Paribas (Suisse) AG 1 , Genf, Schweiz – Verwaltungsrat
Eldora Holding SA, Rolle, Schweiz – Verwaltungsrat, seit 4. Juni 2020
MTH Retail Group Holding GmbH, Wien, Österreich – Aufsichtsrat
Office World Holding AG, Bolligen, Schweiz – Verwaltungsrat (Vizepräsident)
Gwyn Burr
Mitglied des Board of Directors der Hammerson plc, London, Vereinigtes Königreich
Vertreterin der Anteilseigner
a) Keine
b) Hammerson plc 1 , London, Vereinigtes Königreich – Board of Directors
Ingleby Farms and Forests ApS, Køge, Dänemark – Board of Directors
Just Eat Ltd. (vormals Just Eat plc 1), London, Vereinigtes Königreich – Board of Directors, bis 1. Mai 2020
Just Eat Takeaway.com N.V. 1 , Amsterdam, Niederlande – Aufsichtsrat, seit 31. Januar 2020
Sainsbury’s Bank plc 1 , London, Vereinigtes Königreich – Board of Directors, bis 31. Januar 2020
Taylor Wimpey plc 1 , London, Vereinigtes Königreich – Board of Directors
Thomas Dommel
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der METRO LOGISTICS Germany GmbH
Vertreter der Arbeitnehmer
a) METRO LOGISTICS Germany GmbH 2 (stellv. Vorsitzender)
b) Keine
Prof. Dr. Edgar Ernst
Präsident der Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR)
Vertreter der Anteilseigner
| a) TUI AG 1 |
Vonovia SE 1 (stellv. Vorsitzender)
| b) Keine |
a) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG.
b) Mitgliedschaften in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG.
1 Börsennotiertes Unternehmen.
2 Konzerninternes Mandat.
Dr. Florian Funck, bis 7. Dezember 2019
Mitglied des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH
Vertreter der Anteilseigner
| a) CECONOMY AG 1 |
TAKKT AG 1 (Vorsitzender)
Vonovia SE 1
| b) Keine |
Michael Heider
Stellv. Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der METRO Deutschland GmbH
Vorsitzender des Betriebsrats des METRO Großmarkts Schwelm
Vertreter der Arbeitnehmer
a) METRO Großhandelsgesellschaft mbH 2
b) Keine
Udo Höfer, seit 17. Juli 2020
Geschäftsleiter METRO Deutschland GmbH Store Krefeld
Vertreter der Arbeitnehmer
a) Keine
b) Keine
Peter Küpfer
Selbstständiger Unternehmensberater
Vertreter der Anteilseigner
| a) Keine | |
| b) AHRA AG, Zürich, Schweiz – Verwaltungsrat (Präsident) |
AHRB AG, Zürich, Schweiz – Verwaltungsrat (Präsident)
ARH Resort Holding AG, Zürich, Schweiz – Verwaltungsrat (Präsident)
Breda Consulting AG, Zürich, Schweiz – Verwaltungsrat (Präsident)
Cambiata Ltd., Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln – Board of Directors
Cambiata Schweiz AG, Zürich, Schweiz – Verwaltungsrat
Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG – Beirat, bis 23. Dezember 2019
Lake Zurich Fund Exempt Company, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands – Board of Directors
SERAVI AG, Zollikon, Schweiz – Verwaltungsrat
Supra Holding AG, Zug, Schweiz –Verwaltungsrat (Präsident)
a) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG.
b) Mitgliedschaften in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG.
1 Börsennotiertes Unternehmen.
2 Konzerninternes Mandat.
Rosalinde Lax, seit 17. Juli 2020
Vorsitzende des Betriebsrats der METRO Deutschland GmbH
Vertreterin der Arbeitnehmer
| a) METRO Großhandelsgesellschaft mbH 2 | |
| b) Keine |
Susanne Meister, bis 25. Juni 2020
Mitglied des Gesamtbetriebsrats der real GmbH
Vertreterin der Arbeitnehmer
| a) Keine | |
| b) Keine |
Dr. Angela Pilkmann, bis 25. Juni 2020
Ressortleiterin Food der real GmbH
Vertreterin der Arbeitnehmer
| a) Keine | |
| b) Keine |
Dr. Fredy Raas
Geschäftsführer der Beisheim Holding GmbH, Baar, Schweiz
Vertreter der Anteilseigner
| a) CECONOMY AG 1 | |
| b) ARISCO Holding AG, Baar, Schweiz – Verwaltungsrat |
HUWA Finanz- und Beteiligungs AG, Au, Schweiz – Verwaltungsrat (Präsident)
Eva-Lotta Sjöstedt
Selbstständige Unternehmensberaterin
Vertreterin der Anteilseigner
| a) Keine | |
| b) Elisa Corporation 1 , Helsinki, Finnland, Board of Directors, seit 20. April 2020 |
Tritax EuroBox plc 1 , London, Vereinigtes Königreich, Board of Directors, seit 10. Dezember 2019
a) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG.
b) Mitgliedschaften in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG.
1 Börsennotiertes Unternehmen.
2 Konzerninternes Mandat.
Dr. Liliana Solomon
Group Chief Financial Officer der Awaze Limited, London, Vereinigtes Königreich
Vertreterin der Anteilseigner
| a) Keine | |
| b) Unit4 N.V., Utrecht, Niederlande – Aufsichtsrat, seit 1. Januar 2020 |
Alexandra Soto
Group Executive Director, Managing Director und Global Chief Operating Officer von Lazard Financial Advisory, Lazard & Co., Limited, London, Vereinigtes Königreich
Vertreterin der Anteilseigner
| a) Keine | |
| b) Keine |
Manuela Wetzko, seit 17. Juli 2020
IT-Koordinatorin Betreuungsgebiet 5 METRO Deutschland GmbH
Vertreterin der Arbeitnehmer
| a) METRO Großhandelsgesellschaft mbH 2 | |
| b) Keine |
Angelika Will
Ehrenamtliche Richterin am Bundesarbeitsgericht
Schriftführerin des Landesverbandsvorstands Nordrhein-Westfalen der DHV – Die Berufsgewerkschaft e. V.
(Bundesfachgruppe Handel und Warenlogistik)
Vertreterin der Arbeitnehmer
| a) Keine | |
| b) Keine |
Manfred Wirsch
Gewerkschaftssekretär ver.di − Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V.
Vertreter der Arbeitnehmer
| a) METRO Großhandelsgesellschaft mbH 2 | |
| b) Keine |
Silke Zimmer
Gewerkschaftssekretärin ver.di − Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V.
Vertreterin der Arbeitnehmer
| a) Keine | |
| b) Keine |
a) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG.
b) Mitgliedschaften in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG.
1 Börsennotiertes Unternehmen.
2 Konzerninternes Mandat.
Ständige Ausschüsse des Aufsichtsrats und deren Besetzung
(Stand: 1. Dezember 2020)
Aufsichtsratspräsidium
Jürgen Steinemann (Vorsitzender)
Xaver Schiller (stellv. Vorsitzender)
Thomas Dommel
Prof. Dr. Edgar Ernst
Prüfungsausschuss
Prof. Dr. Edgar Ernst (Vorsitzender)
Xaver Schiller (stellv. Vorsitzender)
Marco Arcelli
Stefanie Blaser
Michael Heider
Dr. Fredy Raas
Nominierungsausschuss
Jürgen Steinemann (Vorsitzender)
Gwyn Burr
Herbert Bolliger
Vermittlungsausschuss gem. § 27 Abs. 3 MitbestG
Jürgen Steinemann (Vorsitzender)
Xaver Schiller (stellv. Vorsitzender)
Thomas Dommel
Prof. Dr. Edgar Ernst
a) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG.
b) Mitgliedschaften in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG.
1 Börsennotiertes Unternehmen.
2 Konzerninternes Mandat.
Mitglieder des Vorstands
(Stand: 1. Dezember 2020)
Olaf Koch (Vorsitzender)
| a) real GmbH 2 (Vorsitzender), bis 25. Juni 2020 |
METRO-NOM GmbH 2 (Vorsitzender), seit 28. Januar 2020
| b) Hospitality Digital GmbH 2 – Beirat (Vorsitzender) |
Christian Baier (Finanzvorstand)
| a) METRO Großhandelsgesellschaft mbH 2 |
METRO Re AG 2 – Aufsichtsrat (Vorsitzender)
| b) Hospitality Digital GmbH 2 – Beirat |
METRO Cash & Carry International Holding GmbH 2 , Vösendorf, Österreich – Aufsichtsrat (Vorsitzender)
Metro Holding France S.A. 2 , Vitry-sur-Seine, Frankreich – Verwaltungsrat
Andrea Euenheim (Chief Human Resources Officer und Arbeitsdirektorin)
Ab 1. November 2019
| a) METRO Großhandelsgesellschaft mbH 2 , seit 1. November 2019 |
METRO LOGISTICS Germany GmbH 2 , seit 16. Juli 2020
METRO-NOM GmbH 2 , seit 4. März 2020
real GmbH 2 , bis 25. Juni 2020
| b) Keine |
Rafael Gasset (Chief Operating Officer - Convenience Cluster)
Ab 1. April 2020
| a) Keine | |
| b) METRO Logistics Polska Sp. z o.o. 2 , Warschau, Polen – Aufsichtsrat |
Makro Cash and Carry Polska S.A. 2 , Warschau, Polen – Aufsichtsrat
WM Holding (HK) Limited, Hongkong, China – Verwaltungsrat, seit 23. April 2020
Heiko Hutmacher (Arbeitsdirektor, bis 31. Oktober 2019)
Bis 31. Dezember 2019
| a) METRO Großhandelsgesellschaft mbH 2 , bis 31. Oktober 2019 |
real GmbH 2 , bis 31. Dezember 2019
METRO-NOM GmbH 2 (Vorsitzender), bis 31. Oktober 2019
| b) Keine |
a) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG.
b) Mitgliedschaften in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG.
1 Börsennotiertes Unternehmen.
2 Konzerninternes Mandat.
Eric Poirier (Chief Operating Officer – Hospitality Cluster)
Ab 1. April 2020
| a) Keine | |
| b) Makro Cash and Carry Polska S.A. 2 , Warschau, Polen – Aufsichtsrat |
METRO FSD France S.A.S. 2 , Montauban, Frankreich – Verwaltungsrat (Vorsitzender), seit 1. April 2020
Hospitality Digital GmbH 2 – Beirat, seit 11. Mai 2020
Metro Holding France S.A. 2 , Vitry-sur-Seine, Frankreich – Verwaltungsrat (Vorsitzender), seit 1. April 2020
Philippe Palazzi (Chief Operating Officer)
Bis 31. März 2020
| a) Keine | |
| b) Hospitality Digital GmbH 2 – Beirat, bis 11. Mai 2020 |
Metro Holding France S.A. 2 , Vitry-sur-Seine, Frankreich – Verwaltungsrat (Vorsitzender), bis 31. März 2020
METRO FSD France S.A.S. 2 , Montauban, Frankreich – Verwaltungsrat (Vorsitzender), bis 31. März 2020
METRO Wholesale Myanmar Ltd. 2 , Yangon, Myanmar – Aufsichtsrat, bis 10. Juni 2020
Classic Fine Foods Netherlands B.V. 2 , Rotterdam, Niederlande – Verwaltungsrat, bis 3. Juni 2020
a) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG.
b) Mitgliedschaften in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG.
1 Börsennotiertes Unternehmen.
2 Konzerninternes Mandat.
| 38. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag |
METRO übernimmt die Aviludo Group
METRO übernimmt die Aviludo Group, den zweitgrößten portugiesischen Lebensmittellieferanten mit Sitz in Quarteira, Algarve. Die Transaktion umfasst neben dem operativen Geschäft auch die Logistikplattformen von Aviludo. Die Umsätze der Aviludo Group betrugen im Jahr 2019 (vor der Covid-19-Pandemie) ca. 152 Mio. €. Der Kaufpreis liegt im mittleren 2-stelligen Millionenbereich. Diese Akquisition ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer vollständigen Fokussierung auf HoReCa-Kunden. Die Akquisition steht unter dem Vorbehalt der Genehmigungen durch die zuständigen Behörden. Die Transaktion wird voraussichtlich in der 1. Hälfte des Kalenderjahres 2021 abgeschlossen sein.
EP Global Commerce GmbH erhöht Stimmrechtsanteil an METRO AG
Die EP Global Commerce GmbH, die auf Basis der Stimmrechtsmitteilung vom 10. Oktober 2020 29,99 % der Stimmrechte an der METRO AG hält, hat am 1. Oktober 2020 ein freiwilliges Übernahmeangebot in Bezug auf alle Aktien an der METRO AG veröffentlicht. Die EP Global Commerce GmbH hat mit ihrer Schlussmeldung vom 20. November 2020 bekannt gegeben, dass ihr bis zum Ende der weiteren Annahmefrist insgesamt 10,60 % der Stammaktien angedient wurden. Der Vollzug des Übernahmeangebots steht unter dem Vorbehalt regulatorischer Freigaben. Gem. den Angaben in der Angebotsunterlage erwartet die EP Global Commerce GmbH den Vollzug bis zum Ende des Jahres 2020, spätestens bis Februar 2021.
| 39. Anteilsbesitz der METRO AG zum 30.9.2020 gem. § 285 HGB |
| KONSOLIDIERTE TOCHTERUNTERNEHMEN | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Name | Sitz | Land | Anteile am Kapital in % |
Eigenkapital in ´000 EUR |
Jahresergebnis in ´000 EUR |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2. Schaper Objekt GmbH & Co. Kiel KG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 4.051 | 230 10 |
| ADAGIO 2. Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 25 | 0 1, 10 |
| ADAGIO 3. Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 9.871 | 0 1, 10 |
| ADAGIO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 52 | 0 1, 10 |
| Adolf Schaper GmbH & Co. Grundbesitz-KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 26 | 101 10 |
| AIB Verwaltungs GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 29 | 4 10 |
| ARKON Grundbesitzverwaltung GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 26 | 0 1, 10 |
| ASSET Immobilienbeteiligungen GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 190.760 | 0 1, 10 |
| ASSET Köln-Kalk GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 22.592 | 0 1, 10 |
| Aubepine SARL | Châlette-sur-Loing | Frankreich | 100,00 | 3.963 | 433 8 |
| Avilo Marketing Gesellschaft m. b. H. | Vösendorf | Österreich | 100,00 | 2.406 | 940 8 |
| BAUGRU Immobilien - Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Grundstücksverwaltung KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 71 | -1.561 10 |
| Beijing Weifa Trading & Commerce Co. Ltd. | Peking | China | 100,00 | -1.971 | -690 9 |
| CCG DE GmbH | Kelsterbach | Deutschland | 100,00 | 883 | 0 1, 8 |
| CJSC METRO Management Ukraine | Kiew | Ukraine | 100,00 | 15.663 | 0 5 |
| Classic Coffee & Beverage Sdn Bhd | Kuala Lumpur | Malaysia | 100,00 | 3.195 | 309 9 |
| Classic Fine Foods (Hong Kong) Limited | Hongkong | China | 100,00 | 23.420 | 1.406 9 |
| Classic Fine Foods (Macau) Ltd | Macau | China | 99,80 | 3.121 | 1.475 9 |
| Classic Fine Foods (Singapore) Private Limited | Singapur | Singapur | 100,00 | 3.895 | 457 9 |
| Classic Fine Foods (Thailand) Company Limited | Bangkok | Thailand | 100,00 | -5.949 | -180 9 |
| Classic Fine Foods (Thailand) Holding Company Limited | Bangkok | Thailand | 49,00 | -570 | -16 9 |
| Classic Fine Foods (Vietnam) Limited | Ho-Chi-Minh-Stadt | Vietnam | 100,00 | 10.674 | 1.980 9 |
| Classic Fine Foods China Holdings Limited | Hongkong | China | 100,00 | -4.011 | -25 9 |
| Classic Fine Foods China Trading Limited | Hongkong | China | 100,00 | -450 | -152 9 |
| Classic Fine Foods EM LLC | Abu Dhabi | Vereinigte Arabische Emirate | 50,00 | 0 | 0 9 |
| Classic Fine Foods Group Limited | London | Großbritannien | 100,00 | 29.891 | -1 9 |
| Classic Fine Foods Holdings Limited | London | Großbritannien | 100,00 | 18.195 | 27 9 |
| Classic Fine Foods Japan Holdings | Tokio | Japan | 100,00 | 4.545 | -6 9 |
| Classic Fine Foods Macau Holding Limited | Hongkong | China | 100,00 | 109 | -13 9 |
| Classic Fine Foods Netherlands BV | Rotterdam | Niederlande | 100,00 | 689 | -3 9 |
| Classic Fine Foods Philippines Inc. | Makati | Philippinen | 100,00 | 7.748 | -245 9 |
| Classic Fine Foods Rungis SAS | Rungis | Frankreich | 100,00 | 1.125 | 12 9 |
| Classic Fine Foods Sdn Bhd | Kuala Lumpur | Malaysia | 100,00 | 4.425 | 131 9 |
| Classic Fine Foods UK Limited | London | Großbritannien | 100,00 | 6.164 | 789 9 |
| Classic Fine Foodstuff Trading LLC | Abu Dhabi | Vereinigte Arabische Emirate | 49,00 | 21.210 | 1.767 9 |
| Concarneau Trading Office SAS | Concarneau | Frankreich | 100,00 | 759 | 178 8 |
| COOL CHAIN GROUP PL Sp. z o.o. | Krakau | Polen | 100,00 | 313 | 19 8 |
| Culinary Agents Italia s.r.l. | San Donato Milanese | Italien | 100,00 | 83 | -1 8 |
| Deelnemingmaatschappij Arodema B.V. | Amsterdam | Niederlande | 100,00 | 3.136 | 0 8 |
| Deutsche SB-Kauf Beteiligungsverwaltung GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 26 | 1 10 |
| Deutsche SB-Kauf GmbH & Co. KG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 8.102 | 21.918 10 |
| DFI Verwaltungs GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 25 | 0 1, 10 |
| Dinghao Foods (Shanghai) Co. Ltd. | Shanghai | China | 100,00 | -4.618 | -1.010 9 |
| Etablissements Blin SAS | Saint-Gilles | Frankreich | 100,00 | 15.209 | 2.641 8 |
| Fideco AG | Courgevaux | Schweiz | 100,00 | 5.624 | 208 8 |
| French F&B (Japan) Co., Ltd. | Tokio | Japan | 93,83 | 8.292 | -821 9 |
| Freshly CR s.r.o. | Prag | Tschechien | 100,00 | 6 | 0 8 |
| FZB Fachmarktzentrum Bous Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 52 | 3.643 10 |
| GBS Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 175.529 | 0 1, 10 |
| GKF 6. Objekt Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 26 | 0 1, 10 |
| GKF Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Donaueschingen KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 28 | 2.687 10 |
| GKF Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Köln-Porz KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 18 | 14.113 10 |
| GKF Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Objekt Groß-Zimmern KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 22 | 2 10 |
| GKF Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Objekt Norden KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 50 | -1.387 10 |
| GKF Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Schaper Bremen-Habenhausen KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 173 | 29.392 10 |
| GKF Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Wolfenbüttel KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 94,00 | 78 | 2.918 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 539 | 26 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. 10. Objekt-KG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 0 | -7 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. 25. Objekt-KG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 0 | -607 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. 8. Objekt - KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 50 | -114 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Entwicklungsgrundstücke KG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 281 | -32 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Gewerbegrundstücke KG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 344 | 400 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Bannewitz KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 0 | -5.089 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh & Co. Objekt Bitterfeld KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 94,90 | 57 | 2.356 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Bochum Otto Straße KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 53 | 17.845 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Braunschweig Hamburger Straße KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 52 | 6.568 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Brühl KG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 484 | -91 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Duisburg KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 51 | 3.904 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Emden KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 51 | 1.678 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Espelkamp KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 1 | 1.071 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Frankenthal KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 175 | -242 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Frankenthal-Studernheim KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 213 | 1.117 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Gäufelden KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 55 | 2.336 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hamm KG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 2.935 | 2.483 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hannover / Davenstedter Straße KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 42 | 2.413 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hannover Fössestraße KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 28 | 334 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hannover-Linden KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 52 | 1.567 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Heinsberg KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 53 | 19.094 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Herten KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 6 | 4.515 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hildesheim-Senking KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 26 | 8.396 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hürth KG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 2.176 | -244 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Kassel KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 0 | -1.834 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh & Co. Objekt Krefeld KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 94,90 | 76 | 10.668 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Kulmbach KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 52 | 2.454 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Mönchengladbach ZV II KG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 106 | -28 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Mönchengladbach-Rheydt KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 52 | 4.276 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Nettetal KG | Düsseldorf | Deutschland | 94,90 | 596 | 17 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Oldenburg KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 53 | 8.177 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Paderborn "Südring Center" KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 60 | 15.572 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Pfarrkirchen KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 50 | -3.952 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Rastatt KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 54 | 25.342 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Ratingen KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 79 | 43.440 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Regensburg KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 38 | 1.739 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Saar-Grund KG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 709 | 244 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh & Co. Objekt Stralsund KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 94,90 | 72 | 6.317 10 |
| GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Wülfrath KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 51 | 7.808 10 |
| Goldhand Lebensmittel- u. Verbrauchsgüter-Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 26 | 0 1, 10 |
| GrandPari Limited Liability Company | Moskau | Russland | 100,00 | 17.726 | 11.385 9 |
| HoReCa Innovation I Carry GmbH & Co. KG | Düsseldorf | Deutschland | 3,26 | 0 | -1 8 |
| HoReCa Innovation I GmbH & Co. KG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 3.508 | -286 8 |
| HoReCa Innovation I Team GmbH & Co. KG | Düsseldorf | Deutschland | 0,67 | 12 | -1 8 |
| HoReCa Investment I Carry GmbH & Co. KG | Düsseldorf | Deutschland | 3,32 | 0 | -1 8 |
| HoReCa Investment I GmbH & Co. KG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 40.298 | -6.240 8 |
| HoReCa Investment I Team GmbH & Co. KG | Düsseldorf | Deutschland | 0,07 | 142 | -1 8 |
| HoReCa Investment Management GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 25 | 0 1, 8 |
| HoReCa Komplementär GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 30 | 0 1, 8 |
| HoReCa Strategic I Carry GmbH & Co. KG | Düsseldorf | Deutschland | 4,26 | 0 | -1 8 |
| HoReCa Strategic I GmbH & Co. KG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 5.160 | -33 8 |
| Horten Nürnberg GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 16.698 | 0 1, 10 |
| Hospitality Digital France SAS | Paris | Frankreich | 100,00 | 53 | 14 8 |
| Hospitality Digital GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 280 | 0 1, 8 |
| Hospitality Digital Services Germany GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | -54 | 0 1, 8 |
| HOSPITALITY.digital, Inc. | Wilmington | USA | 100,00 | 9 | 4 8 |
| ICS METRO Cash & Carry Moldova S.R.L. | Chişinău | Moldawien | 100,00 | 14.618 | 5.371 9 |
| Immobilien-Vermietungsgesellschaft von Quistorp GmbH & Co. Objekt Altlandsberg KG | Düsseldorf | Deutschland | 90,24 | 41.233 | -12 10 |
| Inpakcentrale ICN B.V. | Duiven | Niederlande | 100,00 | 8 | -61 8 |
| Johannes Berg GmbH, Weinkellerei | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 26 | 0 1, 10 |
| Kaufhalle GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 25.182 | 0 1, 10 |
| Kaufhalle GmbH & Co. Objekt Lager Apfelstädt KG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 4.069 | 433 10 |
| Klassisk Group (S) Pte. Ltd. | Singapur | Singapur | 100,00 | -89 | -10 9 |
| Klassisk Investment Limited | Hongkong | China | 100,00 | 69.261 | -1.362 9 |
| KUPINA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | -3.072 | 1.763 10 |
| LLC Ukrainian Wholesale Trade Company | Kiew | Ukraine | 100,00 | 261 | -16 5 |
| Makro Autoservicio Mayorista S. A. U. | Madrid | Spanien | 100,00 | 341.723 | -5.947 10 |
| MAKRO Cash & Carry Belgium NV | Wommelgem | Belgien | 100,00 | 41.521 | -66.525 8 |
| MAKRO Cash & Carry CR s.r.o. | Prag | Tschechien | 100,00 | 71.729 | 14.920 8 |
| Makro Cash & Carry Egypt LLC | Kairo | Ägypten | 100,00 | -30.664 | 3.944 10 |
| Makro Cash & Carry Portugal S.A. | Lissabon | Portugal | 100,00 | 42.243 | 2.694 10 |
| Makro Cash & Carry UK Holding Limited | Manchester | Großbritannien | 100,00 | -10.909 | 0 5 |
| Makro Cash and Carry Polska S.A. | Warschau | Polen | 100,00 | 59.352 | 7.012 8 |
| MAKRO Fulfillment SL | Madrid | Spanien | 100,00 | 3 | 0 10 |
| Makro Ltd. | Manchester | Großbritannien | 100,00 | 292 | -1.304 5 |
| Makro Pension Trustees Ltd. | Manchester | Großbritannien | 100,00 | 2 | 0 5 |
| MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Augsburg KG | Düsseldorf | Deutschland | 94,90 | -1.193 | 8 10 |
| MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Berlin-Friedrichshain KG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 16.540 | 434 10 |
| MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hamburg-Altona KG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 20.671 | 1.088 10 |
| MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt München-Pasing KG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 31.451 | 2.499 10 |
| MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Porta-Westfalica KG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 8.447 | 664 10 |
| MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Schwelm KG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 11.828 | 885 10 |
| MCC Trading Deutschland GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 26 | 0 1, 10 |
| MCC Trading International GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 26 | 0 1, 10 |
| MCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Ludwigshafen KG | Düsseldorf | Deutschland | 94,90 | -1.023 | 227 10 |
| MCCAP Holding GmbH | Wien | Österreich | 100,00 | 983.071 | 865.658 10 |
| MCCI Asia Pte. Ltd. | Singapur | Singapur | 100,00 | 5.039 | 158 10 |
| MDH Secundus GmbH & Co. KG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 78.220 | 7.535 10 |
| METRO Achte Verwaltungs GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 25 | 0 1, 10 |
| METRO Advertising GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 105 | 0 1, 8 |
| METRO Advertising Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością | Warschau | Polen | 100,00 | 3.058 | 390 8 |
| METRO Asia Investment GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 130.914 | -21 10 |
| METRO Asia Investment Management Limited | Hongkong | China | 100,00 | 0 | 0 10 |
| METRO Asset Management Services GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 90.333 | 0 1, 10 |
| METRO Białystok Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 6.374 | 230 9 |
| METRO Bielsko-Biała Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 4.569 | -15 5 |
| METRO Bydgoszcz Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 5.886 | -37 5 |
| METRO Campus Services GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 5.197 | 0 1, 10 |
| METRO Cash & Carry Bulgaria EOOD | Sofia | Bulgarien | 100,00 | 47.629 | 9.335 9 |
| METRO Cash & Carry Central Asia Holding GmbH | Wien | Österreich | 100,00 | 338 | -51 8 |
| METRO Cash & Carry China Holding GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 130.967 | -22 10 |
| METRO Cash & Carry d.o.o. | Zagreb | Kroatien | 100,00 | -18.519 | -5.837 8 |
| METRO Cash & Carry d.o.o. | Belgrad | Serbien | 100,00 | 32.768 | -1.687 10 |
| Metro Cash & Carry Danmark ApS. | Glostrup | Dänemark | 100,00 | 21.221 | 62 8 |
| Metro Cash & Carry Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 25 | 0 1, 10 |
| METRO Cash & Carry Import Limited Liability Company | Noginsk | Russland | 100,00 | 425 | 286 9 |
| METRO Cash & Carry India Private Limited | Bangalore | Indien | 100,00 | 73.821 | 26.909 6 |
| METRO Cash & Carry International GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 4.373.330 | 0 1, 10 |
| METRO Cash & Carry International Holding B. V. | Amsterdam | Niederlande | 100,00 | 2.947.972 | 251.524 8 |
| METRO Cash & Carry International Holding GmbH | Wien | Österreich | 100,00 | 752.444 | 548.900 10 |
| METRO Cash & Carry Japan KK | Tokio | Japan | 100,00 | 16.584 | -11.032 8 |
| METRO Cash & Carry Myanmar Holding GmbH | Wien | Österreich | 100,00 | 1.488 | -119 8 |
| Metro Cash & Carry Nederland B.V. | Amsterdam | Niederlande | 100,00 | 33.564 | -32.059 8 |
| METRO Cash & Carry OOO | Moskau | Russland | 100,00 | 990.907 | 47.762 9 |
| METRO Cash & Carry Österreich GmbH | Vösendorf | Österreich | 73,00 | 36.059 | 8.054 10 |
| METRO CASH & CARRY ROMANIA SRL | Bukarest | Rumänien | 100,00 | 216.037 | 19.655 9 |
| METRO Cash & Carry Russia N.V. | Amsterdam | Niederlande | 100,00 | 198.139 | -1 8 |
| METRO Cash & Carry SR s.r.o. | Ivanka pri Dunaji | Slowakei | 100,00 | 23.261 | 4.126 8 |
| METRO Cash & Carry TOO | Almaty | Kasachstan | 100,00 | -36.318 | -10.674 8 |
| METRO Cash & Carry Ukraine Ltd. | Kiew | Ukraine | 100,00 | -163.179 | 14.569 5 |
| Metro Cash & Carry Wines | Hyderabad | Indien | 99,99 | -34 | 0 6 |
| METRO Central East Europe GmbH | Wien | Österreich | 100,00 | 78.603 | 2.692 8 |
| METRO Częstochowa Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 5.331 | 425 9 |
| METRO Delivery Service NV | Willebroek | Belgien | 100,00 | 436 | 78 8 |
| METRO Deutschland Consulting GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 25 | 0 1, 10 |
| METRO Deutschland GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 41.998 | 0 1, 8 |
| METRO Dienstleistungs-Holding GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 595.173 | 0 1, 10 |
| METRO Digital GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 25 | 0 1, 10 |
| METRO Distributie Nederland B. V. | Amsterdam | Niederlande | 100,00 | 125.410 | -54.734 8 |
| METRO DOLOMITI S.p.A. | San Donato Milanese | Italien | 100,00 | 11.170 | 939 8 |
| METRO Dreizehnte Verwaltungs GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 25 | 0 1, 10 |
| METRO Dritte Verwaltungs GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 25 | 0 1, 10 |
| METRO Elfte Verwaltungs GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 25 | 0 1, 10 |
| METRO Erste Erwerbsgesellschaft mbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 4.623.763 | 0 1, 10 |
| METRO FIM S.p.A. | Cinisello Balsamo | Italien | 100,00 | 69.902 | 1.193 9 |
| Metro France Immobiliere S. a. r. l. | Nanterre | Frankreich | 100,00 | 122.068 | 4.599 10 |
| METRO France S.A.S. | Nanterre | Frankreich | 100,00 | 196.339 | 42.660 10 |
| METRO FSD France S.A.S. | Montauban | Frankreich | 100,00 | 183.299 | 26.024 8 |
| METRO FSD Holding GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 25 | 0 1, 8 |
| METRO Fulfillment GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 25 | 0 1, 8 |
| METRO Fünfte Verwaltungs GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 25 | 0 1, 10 |
| METRO GastroFinanz GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 127 | 0 1, 8 |
| METRO Gdańsk-Przejazdowo Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 5.013 | 38 5 |
| METRO Gdynia Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 4.736 | 44 5 |
| Metro Global Business Services Private Limited | Pune | Indien | 100,00 | 8.395 | 1.743 10 |
| Metro Grosmarket Bakirköy Alisveris Hizmetleri Ticaret Ltd. Sirketi | Istanbul | Türkei | 100,00 | 54.026 | 2.218 8 |
| METRO Groß- und Lebensmitteleinzelhandel Holding GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 5.148.126 | 0 1, 10 |
| METRO Großhandelsgesellschaft mbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 37.037 | 0 1, 8 |
| METRO GROUP Accounting Center GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 25 | 0 1, 10 |
| METRO Group Asset Management Ukraine, Limited Liability Company | Kiew | Ukraine | 100,00 | 137 | -23 9 |
| METRO Group Properties SR s.r.o. | Ivanka pri Dunaji | Slowakei | 100,00 | 53.504 | 2.318 8 |
| METRO Group Retail Real Estate Romania S.R.L. | Voluntari | Rumänien | 100,00 | 964 | -1.490 9 |
| METRO Group Wholesale Real Estate Bulgaria EOOD | Sofia | Bulgarien | 100,00 | 5 | 0 9 |
| Metro Holding France S. A. | Vitry-sur-Seine | Frankreich | 100,00 | 297.227 | -8.717 10 |
| METRO Hospitality Digital Holding GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 306 | 0 1, 8 |
| METRO Innovations Holding GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 25 | 0 1, 10 |
| METRO Insurance Broker GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 140 | 0 1, 8 |
| METRO International AG | Baar | Schweiz | 100,00 | 418.161 | 31.844 10 |
| METRO INTERNATIONAL SUPPLY GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 1.000 | 0 1, 8 |
| METRO Italia Cash and Carry S. p. A. | San Donato Milanese | Italien | 100,00 | 119.442 | 9.752 8 |
| METRO Kalisz Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 3.781 | 43 5 |
| METRO Kereskedelmi Kft. | Budaörs | Ungarn | 100,00 | 306.756 | 33.758 8 |
| METRO Kielce Sp. z o.o | Warschau | Polen | 100,00 | 7.160 | 419 9 |
| METRO Kobierzyce Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 7.587 | 2.460 9 |
| METRO Koszalin Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 3.675 | 50 5 |
| METRO Kraków Jasnogórska Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 12.874 | 6.146 9 |
| METRO Kraków Zakopiańska Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 6.005 | 40 5 |
| METRO Leasing GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 1.527 | 0 1, 10 |
| METRO Leasing Objekt Schwerin GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 17.254 | 0 1, 10 |
| METRO Legnica Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 424 | -3 5 |
| METRO Łódź Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 4.335 | 34 5 |
| METRO LOGISTICS Germany GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 1.675 | 0 1, 10 |
| METRO Logistics Polska Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 463 | 18 8 |
| METRO Logistics Polska spółka z ograniczoną odpowiedzialnością i Spółka spółka komandytowa | Warschau | Polen | 99,83 | 6.921 | 4.446 8 |
| METRO Lublin Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 9.381 | 3.424 9 |
| METRO Management EOOD | Sofia | Bulgarien | 100,00 | 18 | 0 9 |
| METRO Markets GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 25 | 0 1, 8 |
| METRO Neunte Verwaltungs GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 25 | 0 1, 10 |
| METRO Olsztyn Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 4.378 | 32 5 |
| METRO Opole Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 4.716 | 49 5 |
| METRO Pakistan (Pvt.) Limited | Lahore | Pakistan | 100,00 | -24.309 | -3.869 10 |
| METRO Payment Services GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 500 | 0 1, 8 |
| METRO Poznań II Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 492 | -3 5 |
| METRO Poznań Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 5.431 | 47 5 |
| Metro Properties B.V. | Amsterdam | Niederlande | 100,00 | 170.281 | 11.937 8 |
| METRO Properties CR s.r.o. | Prag | Tschechien | 100,00 | 38.087 | 3.658 8 |
| METRO PROPERTIES France SAS | Nanterre | Frankreich | 100,00 | 81 | -16 8 |
| Metro Properties Gayrimenkul Yatirim A.Ş. | Istanbul | Türkei | 100,00 | 237.605 | -61.499 8 |
| METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG | Düsseldorf | Deutschland | 92,90 | 154.976 | 379.526 10 |
| METRO PROPERTIES Holding GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 394.025 | 0 1, 10 |
| METRO PROPERTIES Management GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 66,67 | 52 | 4 10 |
| METRO Properties Real Estate Management Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością | Warschau | Polen | 100,00 | 10.317 | 4.666 8 |
| METRO PROPERTIES Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 4.675 | 2.351 8 |
| METRO Re AG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 22.314 | 0 1, 8 |
| METRO Retail Real Estate GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 100 | 0 1, 10 |
| METRO Rybnik Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 4.481 | 47 5 |
| METRO Rzeszów Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 5.000 | 37 5 |
| METRO Rzgów Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 2.417 | -12 5 |
| Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. Kommanditgesellschaft | Esslingen am Neckar | Deutschland | 100,00 | 322 | 242 8 |
| Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. Kommanditgesellschaft | Linden | Deutschland | 100,00 | 348 | -1.534 8 |
| METRO Sechste Verwaltungs GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 3 | 0 1, 10 |
| METRO Services PL spółka z ograniczoną odpowiedzialnością | Stettin | Polen | 100,00 | 1.497 | 222 10 |
| METRO Siebte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 89 | 0 10 |
| METRO Siebte Verwaltungs GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 25 | 0 1, 10 |
| METRO Sosnowiec Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 5.985 | 63 5 |
| METRO Sourcing (Shanghai) Co., Ltd. | Shanghai | China | 100,00 | 1.065 | -87 9 |
| METRO Sourcing International Limited | Hongkong | China | 100,00 | 14.391 | -21.528 8 |
| METRO South East Asia Holding GmbH | Wien | Österreich | 100,00 | 736 | -73 8 |
| Metro Systems Romania S.R.L. | Bukarest | Rumänien | 100,00 | 6.869 | 1.439 9 |
| METRO Systems Ukraine LLC | Kiew | Ukraine | 100,00 | 99 | -4 5 |
| METRO Szczecin Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 5.659 | 299 9 |
| METRO Toruń Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 4.160 | 48 5 |
| METRO Vierte Verwaltungs GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 25 | 0 1, 10 |
| Metro Warehouse Noginsk Limited Liability Company | Noginsk | Russland | 100,00 | 23.802 | 2.116 9 |
| METRO Warszawa Jerozolimskie Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 22.258 | 11.369 9 |
| METRO Warszawa Kolumbijska Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 6.361 | 432 9 |
| METRO Wholesale & Food Services Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 20 | -6 10 |
| METRO Wholesale & Food Services Vermögensverwaltung Management GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 39 | 4 10 |
| Metro Wholesale Myanmar Ltd. | Yangon | Myanmar | 88,12 | 1 | -10.998 8 |
| METRO Wholesale Real Estate GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 100 | 0 1, 10 |
| METRO Zabki Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 15.693 | 6.543 9 |
| METRO Zabrze Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 4.675 | 51 5 |
| METRO Zehnte Verwaltungs GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 25 | 0 1, 10 |
| METRO Zielona Góra Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00 | 3.831 | 44 5 |
| METRO Zwölfte Verwaltungs GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 25 | 0 1, 10 |
| METRO-nom GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 72.116 | 0 1, 10 |
| MGB METRO Group Buying RUS OOO | Moskau | Russland | 100,00 | 107 | 36 9 |
| MGC METRO Group Clearing GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 25 | 0 1, 8 |
| MGE Warenhandelsgesellschaft mbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 8.386 | 0 1, 10 |
| MGL METRO Group Logistics Bulgaria LTD | Sofia | Bulgarien | 100,00 | 6 | 0 9 |
| MGL METRO Group Logistics GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 235 | 0 1, 10 |
| MGL METRO Group Logistics Limited Liability Company | Noginsk | Russland | 100,00 | 7.280 | 302 9 |
| MGL METRO GROUP LOGISTICS UKRAINE LLC | Kiew | Ukraine | 100,00 | 8 | 0 5 |
| MGL METRO Group Logistics Warehousing Beteiligungs GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 78 | 0 10 |
| MIP METRO Group Intellectual Property GmbH & Co. KG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 26 | -2 10 |
| MIP METRO Group Intellectual Property Management GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 80 | 0 10 |
| MIP METRO Holding Management GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 27 | 0 10 |
| MP Gayrimenkul Yönetim Hizmetleri Anonim Şirketi | Istanbul | Türkei | 100,00 | 815 | -69 9 |
| MTE Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Objekt Duisburg oHG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 0 | -285 10 |
| Multi-Center Warenvertriebs GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 6.111 | 0 1, 8 |
| My Mart (China) Trading Co., Ltd. | Guangzhou | China | 100,00 | 1.512 | -11 10 |
| My Mart (Shanghai) Trading Co. Ltd. | Shanghai | China | 100,00 | -441 | 30 10 |
| N & NF Trading GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 30 | -1 10 |
| NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Eschweiler KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 52 | 450 10 |
| NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Germersheim KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 58 | 621 10 |
| NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Langendreer KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 0 | -609 10 |
| NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Moers KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 53 | 10.456 10 |
| NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Neunkirchen KG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 0 | 176 10 |
| NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Rendsburg KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 0 | -740 10 |
| NX-Food GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 25 | 0 1, 10 |
| Petit RUNGIS express GmbH | Meckenheim | Deutschland | 100,00 | -318 | 0 1, 8 |
| PIL Grundstücksverwaltung GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 26 | 0 1, 10 |
| PRO A PRO DISTRIBUTION EXPORT SAS | Montauban | Frankreich | 100,00 | 21.484 | 3.357 8 |
| PRO A PRO DISTRIBUTION NORD SAS | Châlette-sur-Loing | Frankreich | 100,00 | 31.945 | 3.753 8 |
| PRO A PRO DISTRIBUTION SUD SAS | Montauban | Frankreich | 100,00 | 26.413 | 991 8 |
| PT Classic Fine Foods Indonesia | Nord-Jakarta | Indonesien | 100,00 | -1.241 | 178 9 |
| Real Estate Management Misr Limited Liability Company | Kairo | Ägypten | 100,00 | -53 | -25 2 |
| Remo Zaandam B.V. | Zaandam | Niederlande | 100,00 | 17.711 | 0 8 |
| Renate Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 26 | 0 1, 10 |
| Restu s.r.o. | Prag | Tschechien | 100,00 | -284 | -302 8 |
| Retail Property 5 Limited Liability Company | Moskau | Russland | 100,00 | 1.083 | 994 9 |
| Retail Property 6 Limited Liability Company | Moskau | Russland | 100,00 | 5.094 | 1.070 9 |
| R'EXPRESS ALIMENTOS, UNIPESSOAL LDA | Lissabon | Portugal | 100,00 | -152 | 7 8 |
| ROSARIA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Gerlingen KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 1.122 | 2.703 10 |
| Rotterdam Trading Office B.V. | Amsterdam | Niederlande | 100,00 | 2.780 | 664 4 |
| RUDU Verwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 465 | 0 1, 10 |
| RUNGIS express GmbH | Meckenheim | Deutschland | 100,00 | 2.322 | 0 1, 8 |
| RUNGIS express SPAIN SL | Palma de Mallorca | Spanien | 100,00 | -256 | -88 8 |
| RUNGIS express Suisse Holding AG | Courgevaux | Schweiz | 100,00 | 3.179 | -13 8 |
| RUTIL Verwaltung GmbH & Co. SB-Warenhaus Bielefeld KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 53 | 4.899 10 |
| Schaper Beteiligungsverwaltung GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 23 | -2 10 |
| Schaper Grundbesitz-Verwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 1.243 | 0 1, 10 |
| Sentinel GCC Holdings Limited | Tortola | Britische Jungferninseln | 100,00 | 197 | 0 9 |
| Servicios de Distribución a Horeca Organizada, S.L. | Madrid | Spanien | 100,00 | -50 | -52 8 |
| Sezam XVI Fundusz Inwestycyjny Zamknięty Aktywów Niepublicznych | Warschau | Polen | 100,00 | 4.103 | -108 9 |
| Shenzhen Mymart Trade Co., Ltd. | Shenzhen | China | 100,00 | 39 | 15 10 |
| SIL Verwaltung GmbH & Co. Objekt Haidach KG | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 2.101 | -136 10 |
| Sinco Großhandelsgesellschaft m. b. H. | Vösendorf | Österreich | 73,00 | 21.629 | 16.782 8 |
| Sodeger SAS | Château-Gontier | Frankreich | 100,00 | 2.504 | -89 8 |
| Star Farm Pakistan Pvt. Ltd. | Lahore | Pakistan | 100,00 | -301 | -169 8 |
| STW Grundstücksverwaltung GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 102 | 30 10 |
| TIMUG GmbH & Co. Objekt Homburg KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 94,00 | -4.192 | -9.431 10 |
| TIMUG Verwaltung GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 25 | -1 10 |
| Transpro France SARL | Montauban | Frankreich | 100,00 | 1.333 | -205 8 |
| Transpro SAS | La Possession | Frankreich | 100,00 | 1.092 | 259 8 |
| VALENCIA TRADING OFFICE, S.L. | Madrid | Spanien | 100,00 | 2.692 | 524 8 |
| Weinkellerei Thomas Rath GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 26 | 0 1, 8 |
| Western United Finance Company Limited | London | Großbritannien | 100,00 | 307 | -30 9 |
| Wholesale Real Estate Belgium N.V. | Wommelgem | Belgien | 100,00 | 106.278 | 9.123 8 |
| Wolfgang Wirichs GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 5.113 | 0 1, 10 |
| WRE Real Estate Limited Liability Partnership | Almaty | Kasachstan | 100,00 | -35.410 | 4.671 9 |
| ZARUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Mutterstadt KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 49 | 400 10 |
| ZARUS Verwaltung GmbH & Co. Objekte Niedersachsen KG i. L. | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | 36 | 1.256 10 |
| Name | Sitz | Land | Anteile am Kapital in % |
Eigenkapital in ´000 EUR |
|
| Beteiligungen (mindestens 20% Anteilsbesitz) | |||||
| CABI-SFPK JV | Lahore | Pakistan | 48,00 | 190 | -24 8 |
| Diehl & Brüser Handelskonzepte GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 100,00 | -3.598 | -296 5 |
| Fachmarktzentrum Essen GmbH & Co. KG | Pullach im Isartal | Deutschland | 94,00 | -1.615 | -299 9 |
| FILPROMER SAS | Cherbourg-en-Cotentin | Frankreich | 24,90 | 230 | 0 10 |
| Gourmet F&B Korea Ltd. | Seoul | Südkorea | 28,00 | 233 | 2.482 9 |
| Habib METRO Pakistan (Pvt) Ltd | Karachi | Pakistan | 40,00 | 52.187 | 5.730 7 |
| Helm Wohnpark Lahnblick GmbH | Aßlar | Deutschland | 25,00 | 23 | 0 9 |
| Horizon International Services Sàrl | Le Grand-Saconnex | Schweiz | 25,00 | 1.106 | 0 8 |
| Iniziative Methab s.r.l. | Bozen | Italien | 50,00 | 2.347 | 1.682 9 |
| Intercompra LDA | Lissabon | Portugal | 50,00 | 4 | 0 9 |
| Mayfair GP S.à r.l. | Luxemburg | Luxemburg | 40,00 | 16 | -4 9 |
| Mayfair Holding Company S.C.S. | Luxemburg | Luxemburg | 39,99 | 178.150 | 7.602 9 |
| MEC METRO-ECE Centermanagement GmbH & Co. KG | Düsseldorf | Deutschland | 50,00 | 712 | 1.528 9 |
| MEC METRO-ECE Centermanagement Verwaltungs GmbH | Düsseldorf | Deutschland | 50,00 | 25 | 0 9 |
| Metro plus Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf | Deutschland | 20,00 | 51 | 0 9 |
| METSPA Beszerzési és Kereskedelmi Kft. | Budaörs | Ungarn | 33,33 | 10 | 0 5 |
| METSPA d.o.o. za trgovinu | Zagreb | Kroatien | 50,00 | 11 | 8 9 |
| OPCI FRENCH WHOLESALE STORES - FWS | Paris | Frankreich | 25,00 | 174.741 | 16.830 9 |
| Peter Glinicke Grundstücks-GmbH & Co. KG | Pullach im Isartal | Deutschland | 50,00 | -5.021 | 3.368 5 |
| Professional Finance Technologies Limited Liability Company | Moskau | Russland | 40,00 | 0 | 0 10 |
| WM Holding (HK) Limited | Hongkong | China | 20,04 | "-" | 0 11 |
| Name | Sitz | Land | Anteile am Kapital in % |
Eigenkapital in ´000 EUR |
|
| Beteiligungen (5% bis unter 20% Anteilsbesitz) | |||||
| BINARY SUBJECT, S.A. | Torres Vedras | Portugal | 16,03 | 9.309 | -5.093 5 |
| Culinary Agents Inc. | Wilmington | USA | 18,33 | 662 | 357 9 |
| EKS Handelsgesellschaft mbH | Salzburg | Österreich | 15,00 | 67 | 2 9 |
| EKS Handelsgesellschaft mbH & Co. KG | Salzburg | Österreich | 15,00 | 58.539 | 58.003 9 |
| eVentures Growth, L.P. | Wilmington | USA | 5,00 | 74.974 | 4.023 3 |
| Horizon Achats SARL | Paris | Frankreich | 8,00 | 1.005 | 5 9 |
| Horizon Appels d’Offres SARL | Paris | Frankreich | 8,00 | 208 | 8 9 |
| Kato Property GmbH | Berlin | Deutschland | 5,10 | 762 | 129 9 |
| MATSMART IN SCANDINAVIA AB | Stockholm | Schweden | 13,98 | 10.409 | -9.221 9 |
| MAXXAM B.V. | Ede | Niederlande | 16,67 | 36 | 0 5 |
| MAXXAM C.V. | Ede | Niederlande | 16,67 | 420 | 0 5 |
| Napier Property GmbH | Berlin | Deutschland | 5,10 | 1.410 | 249 9 |
| OPCI FRENCH WHOLESALE PROPERTIES - FWP | Paris | Frankreich | 5,00 | 177.568 | 16.236 9 |
| orderbird AG | Berlin | Deutschland | 14,18 | 1.962 | -29.353 9 |
| Planday A/S | Kopenhagen | Dänemark | 11,74 | 23.466 | -5.489 9 |
| Quadrant Property GmbH | Berlin | Deutschland | 5,10 | 243 | 2 9 |
| QUANTIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Darmstadt KG | Schönefeld | Deutschland | 6,00 | 4 | 9 9 |
| RTG Retail Trade Group GmbH | Hamburg | Deutschland | 11,11 | -438 | -6 9 |
| Sabra Property GmbH | Berlin | Deutschland | 5,10 | 712 | 34 9 |
| Shore GmbH | München | Deutschland | 12,41 | 6.009 | -7.999 3 |
| Tatra Property GmbH | Berlin | Deutschland | 5,10 | 1.608 | 274 9 |
| Upton Property GmbH | Berlin | Deutschland | 5,10 | 1.465 | 296 9 |
| Verwaltungsgesellschaft Lebensmittelgesellschaft "GLAWA" mbH & Co. KG | Hamburg | Deutschland | 18,75 | 716 | 216 9 |
| Wilcox Property GmbH | Berlin | Deutschland | 5,10 | 1.091 | 220 9 |
| Xiali Property GmbH | Berlin | Deutschland | 5,10 | 418 | 58 9 |
| Yoyo Wallet Ltd. | London | Großbritannien | 12,44 | 343 | -3.813 9 |
| Zagato Property GmbH | Berlin | Deutschland | 5,10 | 77 | -37 9 |
| Zender Property GmbH | Berlin | Deutschland | 5,10 | 1.292 | 237 9 |
1 Gewinnabführungsvertrag.
2 Eigenkapital und Ergebnis zum 30.9.2015.
3 Eigenkapital und Ergebnis zum 31.12.2017.
4 Eigenkapital und Ergebnis zum 30.9.2018.
5 Eigenkapital und Ergebnis zum 31.12.2018.
6 Eigenkapital und Ergebnis zum 31.3.2019.
7 Eigenkapital und Ergebnis zum 30.6.2019.
8 Eigenkapital und Ergebnis zum 30.9.2019.
9 Eigenkapital und Ergebnis zum 31.12.2019.
10 Eigenkapital und Ergebnis zum 30.9.2020.
11 Neugründung, Jahresabschluss liegt noch nicht vor.
1. Dezember 2020
Der Vorstand
OLAF KOCH
CHRISTIAN BAIER
ANDREA EUENHEIM
RAFAEL GASSET
ERIC POIRIER
ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT
1 ÜBERBLICK ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/20 UND PROGNOSE
Alle nachfolgenden Darstellungen beziehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders beschrieben, auf die fortgeführten Aktivitäten. Des Weiteren werden die Geschäftsjahresergebnisse unter Berücksichtigung des neuen Leasingstandards IFRS 16 (voll retrospektive Anwendung) berichtet.
Das Geschäftsjahr 2019/20 ist zum einen gekennzeichnet durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, zum anderen aber auch durch die erfolgreich vollzogenen Verkäufe des SB-Warenhausgeschäfts und des Mehrheitsanteils an METRO China. Mit diesen Transaktionen konnte die Transformation hin zu einem reinen Großhändler erfolgreich abgeschlossen werden. Für das Geschäftsjahr 2019/20 hatte der Vorstand zudem Effizienzmaßnahmen angekündigt. Die Kosten für diese Effizienzmaßnahmen, die sich im Wesentlichen auf Personalmaßnahmen in der Hauptverwaltung beziehen, werden aufgrund ihres nicht regelmäßig wiederkehrenden Charakters ab dem Geschäftsjahr 2019/20 als Transformationskosten gesondert ausgewiesen. Daher werden folgende Positionen wie folgt definiert:
| • | EBITDA bereinigt: EBITDA ohne Transformationskosten und Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen |
| • | EBITDA: EBITDA, wie im Abschluss berichtet, inkl. Transformationskosten und Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen |
Ertragslage
| • | Flächenbereinigter Umsatz ging um -3,9 % zurück; in lokaler Währung ging der Umsatz um -4,0 % zurück und der berichtete Umsatz verringerte sich um -5,4 % auf 25,6 Mrd. € |
| • | EBITDA bereinigt lag bei 1.158 Mio. € (2018/19: 1.392 Mio. €). Es fielen Transformationskosten in Höhe von 47 Mio. € (2018/19: 0 €) an; Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen erreichten 3 Mio. € (2018/19: 339 Mio. €). Das berichtete EBITDA erreichte 1.113 Mio. € (2018/19: 1.731 Mio. €). |
| • | Periodenergebnis (fortgeführte Aktivitäten) erreichte -140 Mio. € (2018/19: 427 Mio. €) |
| • | Ergebnis je Aktie (fortgeführte Aktivitäten): -0,40 € (2018/19: 1,16 €) |
| • | Für die fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten erreichte das Periodenergebnis 471 Mio. € (2018/19: 333 Mio. €) und das Ergebnis je Aktie 1,27 € (2018/19: 0,89 €) |
Finanz- und Vermögenslage
| • | Nettoverschuldung verringerte sich auf 3,8 Mrd. € (30.9.2019: 5,4 Mrd. €) |
| • | Investitionen lagen bei 0,6 Mrd. € (2018/19: 0,8 Mrd. €) |
| • | Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit erreicht 0,6 Mrd. € (2018/19: 1,2 Mrd. €) |
| • | Bilanzsumme (fortgeführte und nicht fortgeführte Aktivitäten) beträgt 13,2 Mrd. € (30.9.2019: 17,8 Mrd. €) |
| • | Eigenkapital (fortgeführte und nicht fortgeführte Aktivitäten): 2,1 Mrd. € (30.9.2019: 2,3 Mrd. €) |
| • | Langfristiges Rating: BBB- (Standard & Poor’s) |
Prognose von METRO
Der Vorstand der METRO AG erwartet eine Rückkehr zu nachhaltigem Umsatz- und Ergebniswachstum nach der Covid-19-Pandemie und bekräftigt den eigenen Anspruch, die Wettbewerbsposition von METRO zu verbessern und weitere Marktanteile zu gewinnen. Diese Überzeugung beruht auf einer durchgehend robusten Finanzstruktur, den gewonnenen Erkenntnissen aus der ersten Welle der Covid-19-Pandemie, der Fähigkeit die Bedürfnisse der Kunden zu erfüllen und der Möglichkeit eine führende Rolle bei der erwarteten Konsolidierung des Großhandels zu spielen.
Im Geschäftsjahr 2020/21 wird die finanzielle Leistungsfähigkeit von METRO jedoch durch die Entwicklung der Covid-19-Pandemie beeinflusst. Zum einen gibt es Effekte aus den auf Covid-19 bezogenen staatlichen Beschränkungen des öffentlichen Lebens, die nur schwer zu prognostizieren sind. Dauer und Intensität dieser Beschränkungen bestimmen deren Auswirkungen, sind aber noch nicht bekannt. Zum anderen können sich Potenziale ergeben, falls eine flächendeckende Impfung früher als erwartet verfügbar wäre. Der Vorstand plant daher mit unterschiedlichen Szenarien und aktualisiert diese regelmäßig.
Unter der Annahme stabiler Wechselkurse und ohne weitere Portfolioanpassungen erwartet METRO den Gesamtumsatz und den flächenbereinigten Umsatz leicht unterhalb des Vorjahresniveaus. Für das EBITDA bereinigt wird ein Ergebnisrückgang im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich erwartet. Diese Prognose inkludiert dabei staatliche Beschränkungen des öffentlichen Lebens, die teilweise bis Mitte des zweiten Quartals des Geschäftsjahres 2020/21 andauern sowie eine schnelle und substanzielle Erholung von Gastronomie und Tourismus in der Zeit danach. Die Erfahrungen aus dem Umgang mit der ersten Welle der Covid-19-Pandemie ermöglichen es METRO, im Zusammenspiel mit Kosteneffizienz und bewährten Maßnahmen zur Stützung des operativen Geschäfts, die Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung von METRO im Vergleich zum Frühjahr 2020 abzumildern. Ausgehend von den Beobachtungen im November 2020 erwartet der Vorstand für einen Monat mit vollständigem Lockdown im gesamten Länderportfolio durchschnittliche Umsatzeinbußen von rund 400 Mio. €. Dies entspricht einem rund 1,5 Prozentpunkten geringeren Umsatzwachstum im Vergleich zum Vorjahr.
Die Auswirkungen staatlicher Beschränkungen auf das Ergebnis und den Umsatz sind abhängig von deren Dauer und Intensität und folgen voraussichtlich dem gleichen Muster wie im Vorjahr. Entsprechend erwartet METRO die größten Effekte in Regionen mit hohem HoReCa-Anteil, insb. im Segment Westeuropa. Dagegen werden sich die Segmente Russland und Asien voraussichtlich besser entwickeln als die METRO insgesamt. Auf Konzernebene erwartet der Vorstand, dass sich das 2. Halbjahr deutlich besser entwickelt als das erste. Ursächlich hierfür ist die hohe Vergleichsbasis im 1. Halbjahr (wenig bis gar keine Auswirkungen von Covid-19 auf Konzernebene im Vorjahr) und ein ab Frühjahr 2021 zu erwartendes vorteilhafteres Geschäftsumfeld.
Angesichts der ungewissen Weiterentwicklung der Covid-19-Pandemie legt das operative Geschäft weiterhin den Fokus auf die Elemente „Schützen, Erhalten und Wachsen“. Diese Strategie hat sich im Geschäftsjahr 2019/20 bereits bewährt. Sie war entscheidend für die kontinuierliche Entwicklung oberhalb des Wettbewerbs und die schnelle Erholung von METRO während und nach der ersten Welle der Covid-19-Pandemie. Kernelemente sind
| • | die Gewährleistung der Sicherheit von Mitarbeitern und Kunden, |
| • | die Optimierung der Kostenbasis durch Kapazitätsanpassungen und ein insgesamt zurückhaltendes Investitionsverhalten, |
| • | eine hohe Flexibilität durch die Kombination von stationärem Geschäft und Belieferung |
| • | die Pflege der starken Kundenbeziehungen, durch partnerschaftliches Handeln und Auftreten. |
2 GRUNDLAGEN DES KONZERNS
2.1 GESCHÄFTSMODELL DES KONZERNS
METRO ist ein führender internationaler Spezialist im Lebensmittelgroßhandel. An der Spitze des Konzerns steht die METRO AG als zentrale Managementholding. Sie nimmt Aufgaben der Konzernführung wahr, u. a. in den Bereichen Finanzen, Controlling, Recht und Compliance sowie Einkauf und Personal. Zudem sind zentrale Führungs- und Verwaltungsfunktionen für METRO in der METRO AG angesiedelt.
Im Kerngeschäft Großhandel agiert METRO weltweit mit 678 Märkten in 24 Ländern. In weiteren 10 Ländern ist METRO mit dem Belieferungsgeschäft (Food Service Distribution, FSD) tätig. Hierzu zählen u. a. der METRO Lieferservice sowie die Belieferungsspezialisten Classic Fine Foods, Pro à Pro und Rungis Express.
Kernkundengruppen von METRO sind HoReCa und Trader. Der Bereich HoReCa umfasst z. B. Hotels, Restaurants, Bars und Cafés sowie Cateringunternehmen, Kantinenbetreiber und Street-Food-Händler. Zum Bereich Trader zählen kleine Lebensmittelhändler, Kioske sowie Tankstellen und andere Großhändler.
Über alle Kundengruppen hinweg sind die Kunden mehrheitlich kleine und mittelgroße Unternehmen sowie Einzelunternehmer. Diese will METRO dabei unterstützen, ihre geschäftlichen Herausforderungen besser zu bewältigen. Dazu werden ihnen nachhaltige Lösungen mit überlegenem wirtschaftlichem Mehrwert bereitgestellt, die unter dem strategischen Ansatz Wholesale 360 zusammengefasst sind.
Im Segment Sonstige werden u. a. die Digitalisierungsaktivitäten des Konzerns gebündelt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Aktivitäten der Geschäftseinheiten Hospitality Digital und METRO MARKETS. Darüber hinaus umfasst das Segment Sonstige u. a. die Servicegesellschaften METRO PROPERTIES, METRO LOGISTICS, METRO-NOM, METRO ADVERTISING und METRO SOURCING. Diese Gesellschaften erbringen Dienstleistungen in den Bereichen Immobilien, Logistik, Informationstechnologie, Werbung und Beschaffung.

| METRO IM ÜBERBLICK | |
|---|---|
| METRO | METRO kombiniert als Omnichannel-Anbieter ein weites Netz moderner Großmärkte mit einem umfangreichen Lieferservice (Food Service Distribution, FSD) und zählt hierbei zu den international führenden Akteuren. Mit den Segmenten METRO Deutschland, METRO Westeuropa (ohne Deutschland), METRO Russland, METRO Osteuropa (ohne Russland) und METRO Asien ist METRO in 34 Ländern aktiv. Unter den Marken METRO und MAKRO werden 678 Großhandelsmärkte in Europa und Asien betrieben. Zu den weltweit mehr als 16 Millionen gewerblichen Kunden zählen vor allem Hotels, Restaurants, Cateringunternehmen, unabhängige Einzelhändler sowie Dienstleister und Behörden. Ihnen bietet METRO ein Produkt- und Lösungsangebot, das speziell auf ihre Anforderungen zugeschnitten ist. Im Bereich Food Service Distribution (FSD) ist METRO mit dem METRO Lieferservice sowie den Belieferungsunternehmen Classic Fine Foods, Pro à Pro und Rungis Express stark positioniert. Classic Fine Foods ist ein asiatisches Belieferungsunternehmen für vielfältige Produkte aus dem Bereich Feinkost mit Premium-Kunden hauptsächlich in Asien und im Mittleren Osten. Pro à Pro beliefert gewerbliche Kunden in ganz Frankreich, insbesondere die Betriebs- und Systemgastronomie sowie Kantinen. Rungis Express ist ein bedeutender deutscher Premium-Lebensmittellieferant, der sich auf Hotels, Restaurants und Cateringunternehmen (HoReCa) spezialisiert hat. |
| Sonstige | Das Segment Sonstige umfasst vor allem die Geschäftseinheiten Hospitality Digital, METRO MARKETS und METRO PROPERTIES. Hospitality Digital bündelt die Digitalisierungsaktivitäten des Konzerns für Kunden aus der Gastronomie. Hierzu gehören die Entwicklung passgenauer digitaler Lösungen für HoReCa-Kunden. Mit einem B2B-Online-Marktplatz baut METRO MARKETS das digitale Angebot für unabhängige Gastronomen weiter aus. Über diesen Vertriebskanal bietet METRO neben Non-Food-Artikeln aus dem eigenen Sortiment auch Produkte von Drittanbietern an. Die über METRO MARKETS erzielten Umsätze und anteilige Kosten werden jeweils in den operativen Einheiten berücksichtigt, während die darüber hinausgehenden Entwicklungsaktivitäten von METRO MARKETS zum Segment Sonstige zählen. METRO PROPERTIES entwickelt, betreibt und vermarktet ein internationales Immobilienportfolio. Bei Zusatzgeschäften wie der Drittvermietung profitiert METRO von der umfassenden Marktexpertise der Geschäftseinheit. Damit trägt der Immobilienbereich maßgeblich und langfristig zum Unternehmenserfolg von METRO bei. Darüber hinaus sind diesem Segment weitere Servicegesellschaften zugeordnet. |
STANDORTPORTFOLIO NACH LÄNDERN UND SEGMENTEN
zum Stichtag 30.9.
| METRO | ||
|---|---|---|
| Märkte 2020 | Belieferung 2020 | |
| --- | --- | --- |
| METRO Deutschland | 103 | FSD, Rungis Express, METRO MARKETS |
| Belgien | 17 | FSD |
| Frankreich | 98 | FSD, CFF, Pro à Pro |
| Italien | 49 | FSD |
| Niederlande | 17 | FSD |
| Österreich | 12 | FSD, Rungis Express |
| Portugal | 10 | FSD, Rungis Express |
| Spanien | 37 | FSD, Rungis Express |
| METRO Westeuropa (ohne Deutschland) | 240 | |
| METRO Russland | 93 | FSD |
| Bulgarien | 11 | FSD |
| Kasachstan | 6 | FSD |
| Kroatien | 10 | FSD |
| Moldawien | 3 | FSD |
| Polen | 29 | FSD |
| Rumänien | 30 | FSD |
| Serbien | 9 | FSD |
| Slowakei | 6 | FSD |
| Tschechien | 13 | FSD |
| Türkei | 34 | FSD |
| Ukraine | 32 | FSD |
| Ungarn | 13 | FSD |
| METRO Osteuropa (ohne Russland) | 196 | |
| Indien | 27 | FSD |
| Japan | 10 | FSD, CFF |
| Pakistan | 9 | FSD |
| METRO Asien | 46 | |
| Gesamt | 678 | |
| Länder ohne Märkte | ||
| China | - | CFF |
| Indonesien | - | CFF |
| Malaysia | - | CFF |
| Myanmar | - | FSD |
| Philippinen | - | CFF |
| Schweiz | - | Rungis Express |
| Singapur | - | CFF |
| Vereinigte Arabische Emirate | - | CFF |
| Vereinigtes Königreich | - | CFF |
| Vietnam | - | CFF |
FSD = Food Service Distribution, CFF = Classic Fine Foods
Länder gesamt: 34; Länder mit Märkten: 24; METRO Länder: 25 (Myanmar nur FSD); CFF Länder: 10; Rungis Länder: 5; Pro à Pro Länder: 1; METRO MARKETS Länder: 1.
2.2 STEUERUNGSSYSTEM
METRO fokussiert sich strategisch auf den Kundenmehrwert im Großhandelsgeschäft. Ziel ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Dieser Grundsatz spiegelt sich auch in unserem internen Steuerungssystem wider. Zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Geschäftstätigkeiten setzt METRO dabei die nachfolgend beschriebenen Kennzahlen ein. Ausgewählte Kennzahlen des Steuerungssystems (flächenbereinigtes Umsatzwachstum, EBITDA und Rendite auf das eingesetzte Geschäftsvermögen) bilden zudem die Basis für die variable Vergütung des Vorstands.
Im Mittelpunkt der operativen Steuerung des Konzerns stehen die Werttreiber, die unmittelbaren Einfluss auf die mittel- und langfristigen Unternehmensziele haben und in direktem Zusammenhang mit der Strategie stehen.
Die bedeutsamsten Steuerungsgrößen für METRO sind das wechselkursbereinigte Umsatzwachstum (in den Ausprägungen gesamt sowie flächenbereinigt) und das EBITDA ohne Transformationskosten und Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen. Darüber hinaus finden in unserem Steuerungssystem weitere bedeutsame Leistungsindikatoren Verwendung, die im Folgenden ebenfalls dargestellt und erläutert sind.
Steuerungssystem

Steuerungskennzahlen zur Ertragslage
Die 1. bedeutsamste Steuerungsgröße des operativen Geschäfts ist das um Wechselkurseffekte bereinigte Umsatzwachstum (in den Ausprägungen gesamt sowie flächenbereinigt). Bei dem flächenbereinigten Umsatzwachstum handelt es sich um das Umsatzwachstum in lokaler Währung auf vergleichbarer Verkaufsfläche bzw. bezogen auf ein vergleichbares Panel an Standorten oder Vertriebskonzepten wie Onlinehandel und Belieferung. Es gehen ausschließlich Umsätze von Standorten ein, die mindestens über 1 Jahr eine vergleichbare Historie vorweisen können. Demnach werden Umsätze von Standorten, die von Eröffnungen, Schließungen oder wesentlichen Umbauten bzw. sonstigen Konzeptveränderungen im Berichtsjahr bzw. im Vergleichsjahr betroffen sind, aus der Betrachtung ausgeschlossen.
Die 2. bedeutsamste Steuerungsgröße neben dem um Wechselkurseffekte bereinigten Umsatzwachstum ist das EBITDA ohne Transformationskosten und Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen. Sie stellt die operative Leistungsfähigkeit von METRO in transparenter Form dar. Die Entwicklung von Immobilien und die Realisierung von Desinvestitionserlösen bleiben unabhängig davon zentrale Bestandteile der Immobilienstrategie des Konzerns.
Vor dem Hintergrund der strategischen Portfoliobereinigung und der damit verbundenen Fokussierung auf das Großhandelsgeschäft stellt METRO diese Steuerungsgröße ab dem Geschäftsjahr 2019/20 ohne die Berücksichtigung von Transformationskosten dar, die sich aufgrund nicht regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen im Zusammenhang mit den Effizienzmaßnahmen ergeben. Daher werden folgende Kenngrößen im Gegensatz zu vorherigen Berichten gezeigt:
| • | EBITDA bereinigt: EBITDA ohne Transformationskosten und Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen |
| • | EBITDA: EBITDA, wie im Abschluss berichtet (dies schließt Transformationskosten und Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen ein) |
Das Periodenergebnis sowie das Ergebnis je Aktie stellen weitere bedeutsame Steuerungskennzahlen von METRO dar. Durch diese Kennzahlen findet das Steuer- und Finanzergebnis zusätzlich zum operativen Ergebnis Berücksichtigung und erlaubt damit eine ganzheitliche Beurteilung der Ertragslage aus Perspektive der Anteilseigner.
| • | Detaillierte Informationen zu diesen Kennzahlen finden sich im Kapitel 3 Wirtschaftsbericht – 3.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage – Ertragslage. |
Steuerungskennzahlen mit Bezug zur Finanz- und Vermögenslage
Die Steuerung der Finanz- und Vermögenslage von METRO zielt auf die nachhaltige Sicherung der Liquidität sowie die kostengünstige Deckung der Finanzierungsbedarfe unserer Konzerngesellschaften.
| • | Eine umfassende Darstellung der Finanz- und Vermögenslage findet sich im Kapitel 3 Wirtschaftsbericht – 3.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage – Finanz- und Vermögenslage. |
Zu den konkret in diesem Bereich verwendeten Steuerungskennzahlen zählen die Investitionen, die aggregiert für die Gruppe, aber auch separat nach Segmenten geplant, berichtet und überprüft werden. Als Investitionen sind dabei Zugänge zu den langfristigen Vermögenswerten definiert (ohne Finanzinstrumente und latente Steueransprüche).
Einen weiteren Schwerpunkt im Bereich der Finanz- und Vermögenslage bilden regelmäßige Analysen des Nettobetriebsvermögens, die zur Steuerung des operativen Geschäfts und des Kapitaleinsatzes vorgenommen werden. Die Entwicklung des Nettobetriebsvermögens im Zeitverlauf ergibt sich aus den Veränderungen der Bestände an Vorräten, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und an Lieferanten sowie der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Forderungen an Lieferanten werden innerhalb der sonstigen finanziellen und sonstigen anderen Vermögenswerte ausgewiesen.
Darüber hinaus werden die Nettoverschuldung und der Cashflow vor Finanzierungstätigkeit als Kennzahlen zur Steuerung der Liquidität und der Kapitalstruktur eingesetzt. Die Nettoverschuldung stellt sich als Saldogröße aus den Finanzschulden (inkl. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen) und den Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten sowie den kurzfristigen Geldanlagen dar.
Weiterhin wird die Free Cashflow Conversion als Maß für die Fähigkeit der Gruppe, das erwirtschaftete Ergebnis in Zahlungsmittelzuflüsse zu transformieren, analysiert. Die Free Cashflow Conversion ergibt sich aus dem Verhältnis eines vereinfachten Free Cashflow zum bereinigten EBITDA nach Leasing-Zahlungen. Dabei berechnet sich der vereinfachte Free Cashflow als bereinigtes EBITDA abzüglich Leasing-Zahlungen und cashwirksame Investitionen (ohne Mergers & Acquisitions) +/- Veränderungen des Nettobetriebsvermögens.
Wertorientierte Kennzahlen
Zur Beurteilung des operativen Geschäfts wird weiterhin die Renditekennzahl Return on Capital Employed (RoCE) verwendet. Diese Kennzahl misst die in einer betrachteten Periode erzielte Rendite auf das eingesetzte Geschäftsvermögen (RoCE = EBIT / durchschnittliches Geschäftsvermögen) und ermöglicht eine Beurteilung des Geschäftserfolgs der einzelnen Segmente des Konzerns.
Der ermittelte RoCE wird dem jeweiligen segmentspezifischen Kapitalkostensatz vor Steuern gegenübergestellt. Dieser stellt eine auf Basis von Kapitalmarktmodellen abgeleitete marktgerechte Mindestverzinsung auf das eingesetzte Kapital dar.
Wertorientierte Kennzahlen werden von METRO zudem regelmäßig zur Beurteilung geplanter und getätigter Investitionen herangezogen. Entsprechend nutzt METRO neben dem Discounted-Cashflow-Verfahren die Kennzahl Economic Value Added (EVA) und liquiditätsorientierte Kennzahlen wie die Amortisationsdauer für die Bewertung von Investitionsentscheidungen.
2.3 INNOVATIONSMANAGEMENT
METRO versteht sich als Innovationstreiber. Innovationen liefern einen wichtigen Beitrag für neue Lösungen, die METRO sowohl für das operative Geschäft als auch die Unterstützung der Kunden anstrebt. Mit den Gesellschaften Hospitality Digital und METRO-NOM verfolgen wir das Ziel, solche Lösungen zu entwickeln und die Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten. Zudem unterstützen digitale Lösungen die Nachhaltigkeitsinitiativen von METRO, indem Prozesse effizienter gestaltet werden.
2.4 ZUSAMMENGEFASSTE NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG DER METRO AG
Mit diesem Kapitel kommt die METRO AG ihrer Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung (NFE) für die Holdinggesellschaft gem. § 289b–e HGB sowie einer nichtfinanziellen Konzernerklärung gem. § 315b–c i. V. m. § 289c–e HGB in Form einer zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung nach. Diese ist als separates Kapitel Teil des zusammengefassten Lageberichts. Sofern nicht anders aufgeführt, gelten die dargestellten Konzepte sowohl für den gesamten Konzern als auch für die Holdinggesellschaft. Alle im zusammengefassten Lagebericht angegebenen Darstellungen beziehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders beschrieben, auf die fortgeführten Aktivitäten (ohne das SB-Warenhausgeschäft und ohne METRO China). Der Vorstand der METRO AG ist vollumfänglich in sämtliche hier dargestellten Themen eingebunden und wird regelmäßig über deren Fortschritt informiert.
Die NFE wurde unter Berücksichtigung der GRI-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie des UN Global Compact erstellt. Die Inhalte unterliegen nicht der gesetzlichen Jahres- und Konzernabschlussprüfung, sondern sind Bestandteil einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit nach ISAE 3000 durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der Vermerk des unabhängigen Prüfers ist unter www.metroag.de/cr-bericht-2019-20/vermerk einsehbar.
Geschäftsmodell
| • | Informationen zum Geschäftsmodell von METRO finden sich im Kapitel 2 Grundlagen des Konzerns – 2.1 Geschäftsmodell des Konzerns. |
METRO SUSTAINABLE
Rahmen für unser Handeln und gleichzeitig Treiber für all unsere Aktivitäten, die bei unseren Kunden auf gesteigerte Nachhaltigkeit abzielen, ist unser Nachhaltigkeitsansatz METRO SUSTAINABLE. Im Kern geht es für METRO darum, die Veränderung hin zu verantwortungsvollem und nachhaltigem Wirtschaften voranzubringen – innerhalb unseres Geschäftsbetriebs, aber vor allem in der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten und Kunden. Indem wir unsere Bedürfnisse und Ziele mit den Bedürfnissen der Natur, der Menschen und zukünftiger Generationen in Einklang bringen, können wir langfristig erfolgreich sein und die konventionellen Grenzen des Wachstums für uns, unsere Stakeholder und die Gesellschaft als Ganzes überwinden.
Unseren Nachhaltigkeitsansatz haben wir im Geschäftsjahr 2019/20 entsprechend den Anforderungen des HGB mittels einer Wesentlichkeitsanalyse verifiziert. Die Bewertung der Sachverhalte erfolgte dabei durch die Mitglieder des Nachhaltigkeitskomitees und auf Basis der gesetzlich geforderten Wesentlichkeitsdefinition. Die identifizierten Aspekte und Belange sind Inhalt der vorliegenden NFE und erfüllen die Anforderungen des HGB an die Berichterstattung nichtfinanzieller Inhalte.
Im Zusammenspiel von METRO SUSTAINABLE und unserem strategischen Ansatz Wholesale 360 verfolgen wir unsere operative Nachhaltigkeitsstrategie. Sie zielt auf den Umgang mit den für uns wesentlichsten Themen ab, um sicherzustellen, dass unsere Nachhaltigkeitsaktivitäten die Aspekte und Belange abdecken, die unser Geschäft am stärksten beeinflussen und auf die wir durch unsere Geschäftstätigkeit einen großen Einfluss nehmen können – gemeinsam mit unseren Partnern und Kunden. Mit unserem Fokus auf den Food-Sektor deckt sie insgesamt 8 Fokusfelder ab. In Richtung Kunden haben wir diese Strategie in unser Konzept „Mein nachhaltiges Restaurant“ überführt, um nachhaltige Gastronomie als Partner unabhängiger Unternehmen voranzutreiben und für unsere Kunden direkt greif- und umsetzbar zu machen.
Innerhalb der 8 Fokusfelder konzentrieren wir uns auf die folgenden 3 Schwerpunktthemen:
| 1. Wir wollen unser Produkt- und Serviceangebot nachhaltiger gestalten, indem wir die Verfügbarkeit, Beschaffenheit sowie gesundheitliche, soziale und umweltbezogene Unbedenklichkeit von Lebensmitteln positiv beeinflussen und mehr biologische und nachhaltige Produkte anbieten. | |
| 2. Wir fördern bewussteren Konsum, indem wir Lösungen für ein ausgewogenes Verhältnis von Proteinen finden. | |
| 3. Durch Bündelung partnerschaftlicher Kräfte setzen wir uns gegen Lebensmittelverschwendung ein. |
Gleichermaßen sind wir uns unserer Verantwortung und der Chancen bewusst, wenn wir für Menschenrechte einstehen, innovative Lösungen im Bereich Verpackung und Plastik suchen, einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten, den Einkauf von Rohstoffen nachhaltig gestalten und Vielfalt und Inklusion fördern. Dies geschieht insbesondere durch den Diskurs mit internen und externen Stakeholdern wie Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern, lokalen Gemeinschaften, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), politischen Vertretern, Investoren, Wettbewerbern und Gremien. Durch Covid-19 haben sich für uns keine grundsätzlich neuen Themen ergeben. Jedoch resultieren hieraus Herausforderungen und Chancen, die mit den genannten Themen in Verbindung stehen und deutlicher in den Vordergrund gerückt sind. Insbesondere Aspekte wie der Gesundheitsschutz von Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten haben an Bedeutung gewonnen (vgl. dazu bspw. Arbeitnehmerbelange - Arbeitssicherheit in Zeiten von Covid-19; Sozialbelange – Globale Arbeits- und Sozialstandards in der Lieferkette und Lieferantenentwicklung; Kunden – Kundenzufriedenheit und Innovationsmanagement).

Nachhaltigkeit aktiv managen
Im Sinne der Strategie der METRO AG ist Nachhaltigkeit im Kerngeschäft systematisch und organisatorisch verankert. Das Nachhaltigkeitsmanagement berücksichtigt Wechselwirkungen zwischen wirtschaftlichen sowie umwelt- und sozialbezogenen Aspekten effizient und lösungsorientiert und bindet den Vorstand ein. Einerseits über die Arbeit des Nachhaltigkeitskomitees, andererseits z. B. durch die Kopplung der Vergütungen des Vorstands und des weltweiten Senior Management an die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von METRO im Rating des Dow Jones Sustainability Index (DJSI).
Das Nachhaltigkeitskomitee als oberstes Nachhaltigkeitsgremium im Unternehmen gibt den strategischen Rahmen sowie konzernweit gültige Ziele vor und ermöglicht den Austausch zu Nachhaltigkeitsthemen auf oberster Managementebene – auch mit externem Input von Gastrednern. Um den spezifischen Markt- und Kundenanforderungen gerecht zu werden, steuern die METRO Gesellschaften innerhalb dieses Rahmens die operative Umsetzung der übergreifenden Nachhaltigkeitsziele. Sie sind dafür verantwortlich, die jeweils relevanten Nachhaltigkeitsthemen zu bearbeiten, spezifische Ziele und Maßnahmen zu definieren und umzusetzen sowie den Erfolg zu kontrollieren. Dem Komitee sitzen regelmäßig wechselnd 2 Vertreter aus dem obersten Management vor. Weitere Mitglieder des Gremiums sind:
| • | Verantwortliche für Corporate Responsibility der METRO AG |
| • | Vertreter der Kernfunktionen Einkauf, Kommunikation sowie Energy Management, Investments & Technical Solutions |
| • | Vertreter von METRO Landesgesellschaften |
Über die formalisierte Meldung und Bewertung nachhaltigkeitsbezogener Chancen und Risiken ist das Nachhaltigkeitsmanagement eng mit unserem Chancen- und Risikomanagement verknüpft. Der Vorstand kann so mögliche Abweichungen von den Nachhaltigkeitszielen und die damit verbundenen Chancen und Risiken systematisch identifizieren, bewerten und steuern. Für das Geschäftsjahr 2019/20 bestehen gem. § 289c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und 4 HGB keine berichtspflichtigen Risiken.
Alle Nachhaltigkeitsmaßnahmen werden u. a. im Rahmen von Ratings durch unsere Anspruchsgruppen bewertet. Diese Beurteilungen unabhängiger Dritter zeigen uns Fortschritte und Verbesserungspotenziale in unserem Handeln auf und sind damit für uns eine wichtige Motivation und ein Managementinstrument.
ISS ESG (Institutional Shareholder Services – Environmental, Social, Governance; ehemals ISS-oekom) verlieh METRO im April 2020 erneut den Prime Status C+ (Skala D- bis A+) als führend in der Branche. Darüber hinaus wurden wir im Geschäftsjahr 2019/20 erneut in der Gruppe Food & Staples Retailing im international bedeutenden Nachhaltigkeitsindex Dow Jones Sustainability World und Europe gelistet. Zudem ist METRO 2020 erneut im FTSE4Good Index gelistet. Bei CDP Klimaschutz und Wasser erreichte METRO 2019 ein Rating von B (Skala F bis A) und liegt damit über dem Branchendurchschnitt. Im Jahr 2019 beteiligte sich METRO erstmals beim CDP Forest und schnitt mit B- (Palmöl, Soja, Papier) und D (Fleisch) ab. Darüber hinaus ist die METRO Aktie im MSCI World ESG Leaders Index sowie in dessen europäischem Pendant enthalten.
Umweltbelange
Unser Ansatz ist es, die aus unserem Geschäftsbetrieb resultierenden sowie die in unserer Lieferkette entstehenden klimarelevanten Emissionen deutlich zu verringern und unseren Ressourcenverbrauch zu reduzieren 1 . Dazu setzen wir sowohl auf Verhaltensänderung (Energy Awareness Programme) als auch auf Investitionen (Energy Saving Programme), um unsere Energieeffizienz zu steigern. Außerdem betreiben wir ein weltweites Energie-Management-System, das Einsparpotenziale in unseren Märkten identifiziert und unsere übergeordneten Einsparziele überwacht. Im Geschäftsjahr 2019/20 haben wir den Stromverbrauch in unseren METRO Märkten um 7,9 % ggü. dem Vorjahr reduziert und damit unser Ziel von 3,4 % deutlich übertroffen. Effekte durch Covid-19 konnten wir nur lokal und in kleinen Schwankungen feststellen. Den genauen Einfluss der Pandemie auf unsere Leistungen im Bereich der Energieverbräuche können wir nicht beziffern. Die hier dargestellten Kennzahlen sowie Umrechnungen in CO2-Äquivalente sind daher in Bezug zum Basisjahr 2011 oder Vorjahr in die Berichterstattung eingeflossen. Die entsprechenden Würdigungen beziehen sich auf diese Vergleichsbasis. Zudem stellen wir unsere Kälteanlagen auf natürliche Kältemittel um (F-Gas Exit Programme), sofern dies jeweils möglich ist. Dadurch senken wir unseren Energiebedarf und unsere Kosten. Im Geschäftsjahr 2019/20 haben wir u. a. im Rahmen des Energy Saving Programme von METRO 5,1 Mio. € investiert. Damit sparen wir künftig jährlich ca. 1,4 Mio. € an Energiekosten ein. Beispiele für Maßnahmen im Berichtsjahr sind:
| • | Die ersten transkritischen Ejektor-Kälteanlagen wurden in der Slowakei sowie in weiteren Projekten in Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien und Rumänien in Betrieb genommen. |
| • | Die letzten FCKW-Anlagen wurden durch natürliche Kältemittel in allen Märkten in Russland ersetzt. |
| • | 14 weitere Photovoltaikanlagen wurden in Frankreich, Belgien, Bulgarien, Österreich, Indien und Pakistan installiert, mit einer zusätzlichen Kapazität von insgesamt 7.086 kWp. |
| • | 460 Ladestationen für Elektrofahrzeuge wurden für METRO Kunden eingerichtet. Am Campus Düsseldorf nutzen bereits 170 Mitarbeiter Elektrofahrzeuge als Dienstwagen, deren Emissionen über Zertifikate für Wasserkraftwerke kompensiert werden. |
| • | METRO nutzt einen internen CO2-Preis, der im Jahr 2019 auf 50 € pro Tonne CO2 angehoben wurde. Wir nutzen den CO2-Preis insbesondere für die Genehmigung energieeffizienter Projekte mit niedrigeren finanziellen Einsparungen. METRO ist Mitglied der Task Force on Carbon Pricing in Europe, die das Ziel hat, alle relevanten CO2-Emissionen zu bepreisen und dadurch eine markt- und wettbewerbsorientierte Dekarbonisierung zu erreichen. |
Zudem führen wir zurzeit eine umfangreiche, auf den Klimawandel bezogene Szenarioanalyse für die lokale und internationale Lieferkette von Obst und Gemüse bei METRO durch.
Mit diesen Maßnahmen reagiert METRO auch auf Risiken, die im Rahmen initialer Szenarioanalysen – wie von der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) empfohlen – in unserem Geschäftsbetrieb sowie in unserer Lieferkette identifiziert wurden:
| • | Physische Risiken, die aus extremen Wetterereignissen und Wasserstress (Knappheit oder Fluten) resultieren |
| • | Risiken durch Geschäftsunterbrechungen aufgrund extremer Wetterereignisse und Risiken, bedingt durch sinkende Wirtschaftskraft |
| • | Transitionsrisiken wie steigende Preise für CO2-Emissionen (mit kurzfristigem Einfluss auf Kosten und Produktpreise) |
| • | Risiken der Ressourcenknappheit und damit verbundener Anstieg der Preise (z. B. für landwirtschaftliche Produkte in den nächsten 5 bis 10 Jahren) |
| • | Risiko durch höhere Investitionen in neue Technologien (klimaneutrale Kühlgeräte weltweit geplant bis 2030) und durch Investitionen in die Erzeugung erneuerbarer Energien (umfangreiche Installation von Solaranlagen geplant bis 2030) |
Wir beziehen diese Risiken in unsere mittelfristige Risikobetrachtung ein und schätzen Risiken für Umsätze und Kosten vor allem basierend auf steigenden Preisen und sinkender Verfügbarkeit von Ressourcen ein, wobei wir soziale Belange einbeziehen. Dabei wurden keine berichtspflichtigen Risiken gem. § 289c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und 4 HGB identifiziert.
Weitere Schwerpunktthemen in Bezug auf einen nachhaltigen Geschäftsbetrieb sind die Vermeidung von Abfällen, die Weiter- und Mehrfachverwendung von Ressourcen und deren Rückgewinnung durch Recycling. Insbesondere die Reduzierung von Lebensmittelverlusten ist für das operative Geschäft von METRO von großer Bedeutung. Aus diesem Grund hat sich METRO im Rahmen der Resolution zur Lebensmittelverschwendung des Consumer Goods Forum (CGF) verpflichtet, bis 2025 die im eigenen Geschäftsbetrieb anfallenden Lebensmittelverluste im Vergleich zu 2016 um 50 % zu reduzieren. Derzeit arbeiten wir an einer Aktualisierung des Ziels. In 22 Ländern kooperieren wir mit Tafelorganisationen und sozialen Einrichtungen, um Lebensmittelabfälle in den Märkten inkl. unserer Restaurants und Warenlager zu vermeiden. Zusätzlich kooperieren bzw. planen 9 dieser Länder die Kooperation mit Too Good To Go, um im eigenen operativen Bereich (Großmarkt und Restaurant) sowie gemeinsam mit Kunden Lebensmittelabfälle zu reduzieren. METRO ist Mitglied der „10x20x30“-Initiative und involviert 20 seiner wichtigsten Geschäftspartner, um gemeinsam Lebensmittelabfälle entlang der Lieferkette zu reduzieren. Seit Oktober 2019 ist METRO Partner von Matsmart, einem schwedischen Start-up, das im B2B-Geschäft überschüssige Lebensmittel weiterverkauft und so einen Beitrag zur Abfallvermeidung leistet.
Status Klimaschutzziel
Von Oktober 2019 bis September 2020 verursachte METRO pro Quadratmeter Verkaufs- und Belieferungsfläche 247 kg CO2-Äquivalente. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 267 kg. Unser Ziel ist es, diese Emissionen bis zum Jahr 2030 um 50 % ggü. 2011 auf 188 kg zu senken. Mit der bisher erreichten Einsparung von 34,3 % sind wir auf einem guten Weg. Im Jahr 2019 hat METRO das Klimaziel auch auf die Lieferkette erweitert und sich als 1. deutsches Handelsunternehmen ein anerkanntes Science-Based Target gesetzt. Die METRO AG verpflichtet sich dabei, ihre Scope-1- und Scope-2-CO2-Emissionen um 60 % pro Quadratmeter Verkaufs- und Belieferungsfläche bis 2030 ggü. 2011 zu reduzieren. Hier konnte seit 2011 eine Reduzierung um 31,1 % erreicht werden. Außerdem verpflichtet sich die METRO AG, die absoluten Scope-3-CO2-Emissionen (Lieferkette) um 15 % bis 2030 ggü. 2018 zu reduzieren. Unsere Ziele zu Scope 1 und Scope 2 stehen in Einklang mit den Reduzierungen, die erforderlich sind, um die Erwärmung der Erde bis 2100 auf deutlich unter 2°C ggü. dem vorindustriellen Niveau zu halten.
Arbeitnehmerbelange
Nachhaltige Personalstrategie
Mit der vollständigen Fokussierung auf das Großhandelsgeschäft stellen wir die Weichen für unsere Zukunft. Unsere Mitarbeiter sind in diesem Geschäftsmodell der wesentliche Erfolgsfaktor. Sie setzen unsere Strategie um und binden die Kunden durch langfristige Beziehungen als Partner an unser Unternehmen. Daher ist es uns besonders wichtig, für unsere Mitarbeiter eine attraktive, offene und inspirierende Arbeitsumgebung zu schaffen. Denn wir sind davon überzeugt: Nur zufriedene und ihrer Leistungsbereitschaft und Fähigkeit entsprechend geförderte Mitarbeiter können auch ein erstklassiges Kundenerlebnis bieten.
Unser zugrunde liegender holistischer Personalansatz deckt dabei mit maßgeschneiderten Initiativen und Programmen das gesamte Berufsleben eines Mitarbeiters ab, von der Anwerbung über verschiedene Karriere- und Lebensphasen bis hin zu Altersvorsorgemodellen.
Eine Einbindung des Vorstands bzw. der Geschäftsführungen der Landes- und Servicegesellschaften erfolgt oft schon in der Entwicklungsphase der Personalkonzepte. Sie stellt somit die Balance zwischen Anpassung an örtliche Gegebenheiten und dem Grad der Standardisierung konzernweit sicher. So wurden 2020 unsere Guiding Principles, unsere Leitprinzipien, in einer internationalen, funktionsübergreifenden Projektgruppe überarbeitet, in der Mitarbeiter auf Vorstandsebene wie auch aus den Ländern gleichermaßen mitgewirkt haben. Das Ziel war, diese Richtlinien noch klarer und für alle Mitarbeiter verständlich und umsetzbar zu definieren und die Einzigartigkeit der METRO Kultur herauszustellen. Der erweiterte Vorstand und die Landesgeschäftsführungen wurden dabei regelmäßig als Sounding Board eingebunden und fungieren nun auch als Sponsoren bei der Wiedereinführung.
Die Guiding Principles sind das kulturelle Bindemittel in unseren Personalprozessen für ein einzigartiges Mitarbeitererlebnis bei METRO. Sie geben unseren Mitarbeitern Orientierung für ihr Verhalten und ihre Entscheidungen auf dem Weg zu einem 360°-Großhandelsunternehmen.
Unsere seit 2011 stetig angestiegenen und deutlich über dem Industriedurchschnitt liegenden Engagement-Werte sind Beleg dafür, dass unsere Mitarbeiter jeden Tag ihr Bestes geben, um gemeinsam die Ziele des Konzerns zu erreichen. Mit unserer Personalarbeit leisten wir einen wichtigen Beitrag, um diese Motivation weiter auszubauen, unsere Mitarbeiter zur Teamarbeit zu befähigen sowie unternehmerisches Denken, Offenheit für Neues und die Übernahme von Verantwortung im Unternehmen zu fördern.
Dabei konzentrieren wir uns auf folgende Schwerpunkte:
| • | Nutzung der Guiding Principles als Fundament unserer Personalprozesse, um ein einheitliches Mitarbeitererlebnis zu schaffen |
| • | Ausbau unseres Talent-Managements und Investitionen in unsere Arbeitgebermarke, um die Positionen in unserem Unternehmen mit den am besten geeigneten Talenten zu besetzen |
| • | Weiterentwicklung unseres Leistungsbeurteilungsprozesses mit klarem Fokus auf Entwicklung, um eine leistungsorientierte Kultur zu fördern |
| • | Steigerung der Effizienz durch den bewussten Einsatz unserer Ressourcen und durch kontinuierliche Verbesserung unserer Prozesse |
Mit dem Ausbruch von Covid-19 wurden unsere bekannten und gewohnten Kommunikationswege und Arbeitsweisen abrupt verändert. Mithilfe von speziellen Umfragen haben wir in dieser Zeit den Dialog mit unseren Mitarbeitern gesucht und erfragt, welche Aspekte des „neuen Arbeitens“ sie positiv bewerten und an welchen Stellen sie Verbesserungspotenzial sehen oder sich weitere Unterstützung wünschen. Die Ergebnisse zeigten insbesondere eine positive Bewertung der bereitgestellten IT-Infrastruktur und der gewonnenen Flexibilität durch die Ausweitung von Flexible Work und Zeitersparnis aufgrund von weniger Reisetätigkeiten. Als Herausforderung wurde hingegen die Führung von Teams auf Distanz genannt. Daher haben wir eine Projektorganisation initiiert, die das Thema „neue, veränderte Arbeitsweisen“ in 3 Arbeitsblöcken vorantreiben soll. Diese sind: „Wie wir zusammenarbeiten“, „Wie wir befähigen und kommunizieren“ und „Wie wir pendeln und reisen“.
Dieses Projekt komplementiert die o. g. strategischen Schwerpunkte durch eine neue Sichtweise auf Zusammenarbeit und Kommunikation.
Gewinnung von Mitarbeitern
Im Wettbewerb um die besten Fach- und Führungskräfte ist es unser Ziel, METRO als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren und qualifizierte Talente für unser Unternehmen zu gewinnen. Mit diversen Aktivitäten im Bereich der Talentakquisition identifizieren und gewinnen wir passende Fach- und Führungskräfte für METRO auf dem Talentmarkt. Diese dienen der erfolgreichen und nachhaltigen Besetzung geschäftskritischer Rollen mit dem Ziel, die eigene Belegschaft zu stärken, um so das Unternehmen durch Sicherung des Humankapitals bestmöglich voranzubringen.
Um passende Mitarbeiter zu gewinnen, positioniert sich METRO mit einer zielgruppenorientierten Kommunikation auf verschiedenen Kanälen als attraktiver Arbeitgeber.
Unsere Hauptaktivitäten:
| • | Indem wir junge Talente für den Großhandel rekrutieren und ausbilden, sind wir in der Lage, Führungskräfte aus den eigenen Reihen zu entwickeln. Deshalb bieten wir konzernweit verschiedene Praktikanten-, Trainee- und Ausbildungsprogramme an. |
| • | Um spezialisierte, erfahrene Fach- und Führungskräfte zu erreichen und zu gewinnen, investieren wir in unsere Aktivitäten Direct Sourcing, Talent Pooling und Candidate Relationship Management. |
| • | Die Definition von relevanten und geschäftskritischen Zielgruppen sowie die Analyse ihrer möglichen Kontaktpunkte zu METRO ermöglichen eine zielgruppengerechte und fokussierte Kommunikation, um METRO als attraktive Arbeitgebermarke zu positionieren. Kommunikationskanäle sind bspw. Karrieremessen (auch virtueller Art), soziale Netzwerke und auch strategische Kooperationen (z. B. mit Hochschulen). |
| • | Wir investieren in unsere Arbeitgebermarke: METRO ist erneut als Top-Arbeitgeber zertifiziert worden. Insgesamt erhielten 7 METRO Landesgesellschaften und 6 Servicegesellschaften die renommierte Zertifizierung durch das Top Employers Institute. |
Mitarbeiterentwicklung und -bindung
Durch ganzheitliches Talent-Management, gezielte Nachfolgeplanung und zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten bieten wir unseren Fach- und Führungskräften eine attraktive Karriere innerhalb unseres Unternehmens und schaffen so die Grundlage für nachhaltigen Erfolg. Mit unseren Vergütungsmodellen schaffen wir zusätzlich Anreize für unsere Mitarbeiter, leistungsorientiert und gem. unseren Unternehmensgrundsätzen zu arbeiten.
TALENT-MANAGEMENT UND NACHFOLGEPLANUNG
Es ist unser Ziel, Nachbesetzungen möglichst intern vorzunehmen. Auf Ebene der lokalen Geschäftsführungen haben wir uns vorgenommen, 75 % aller Positionen aus den eigenen Reihen und lokal zu besetzen. Dabei ist es wichtig, unsere jungen Talente möglichst früh zu identifizieren und auf die Herausforderungen zukünftiger Managementaufgaben vorzubereiten, national wie auch international.
Die interne Nachbesetzungsquote für Ländergeschäftsführungen lag im Geschäftsjahr 2019/20 bei 85 %. Bei extern rekrutierten Fach- und Führungskräften legen wir Wert darauf, dass sie nicht nur passend für die zu besetzende Stelle sind, sondern auch Potenzial haben, sich darüber hinaus weiterzuentwickeln. Daher messen wir in der 2. Führungsebene, welcher Anteil der extern rekrutierten Mitarbeiter nach 2 Jahren in die Nachfolgeplanung für die Geschäftsführung mit einbezogen wird. Im Berichtszeitraum lag diese Quote bei 43,4 %. Ebenso legen wir ein verstärktes Augenmerk bei der Nachfolgeplanung auf den Anteil an Frauen in Führungspositionen.
Dabei kommt den Vorgesetzten eine besondere Bedeutung zu. Denn es liegt in ihrer Verantwortung, die eigenen Mitarbeiter durch den Leistungsprozess zu leiten, zu differenzieren, wer welche Entwicklungsmaßnahmen benötigt und welche nächste Zielposition den Fähigkeiten des Mitarbeiters entspricht. In einem jährlichen Kalibrierungsprozess, der sowohl pro Land für alle Mitarbeiter als auch länderübergreifend für die 1. und 2. Führungsebene stattfindet, werden individuelle Entwicklungsmaßnahmen abgestimmt. Gleichzeitig wird darüber entschieden, für welche Mitarbeitergruppen in Talent- oder Förderprogramme auf lokaler oder globaler Ebene investiert wird. Bei den Talentprogrammen für jüngere Mitarbeiter stehen die Bindung an das Unternehmen und die Beförderung in Teamleiter- oder erste Managementpositionen im Vordergrund.
Außerdem unterstützen wir die Bildung von globalen „Communitys“ von jungen Talenten und Experten, damit Wissen und Best Practices über Ländergrenzen und Funktionen hinweg ausgetauscht werden. Die fortschreitende Digitalisierung, gerade im Berichtsjahr, hat diesen Trend beschleunigt.
Um die Mitarbeiterentwicklung ganzheitlich zu betrachten und dem sich ständig beschleunigenden Geschäftsrhythmus anzupassen, haben wir die aktuellen Prozesse überarbeitet. Die bisher getrennten Prozesse der Leistungsbeurteilung, der Nachfolge- und der individuellen Entwicklungsplanung werden wir zusammenfassen und künftig halbjährlich durchführen. Die Guiding Principles unseres Unternehmens stellen wir in allen Prozessen in den Mittelpunkt der Bewertung. Unser Bestreben ist es, die Mitarbeiter anzuleiten, ihr Verhalten und ihre Entscheidungen an unseren Leitprinzipien auszurichten. Damit schaffen wir Klarheit und kulturelle Bindung an unser Unternehmen.
TRAINING UND ENTWICKLUNG
Nach der erfolgreichen Akkreditierung der firmeninternen Trainingsakademie House of Learning durch die international renommierte Zertifizierung CLIP der European Foundation for Management Development (EFMD) im Jahr 2019, ist im Berichtsjahr die Mitarbeiter- und Führungskräfteentwicklung kontinuierlich weiterentwickelt worden. So haben wir neue Runden unserer internationalen Entwicklungsprogramme gestartet (z. B. Master in Store Operations, METRO Sustainable Leadership Program, METRO Potentials) und Trainingsportfolios weiter optimiert, indem wir unser „Academy-Konzept“ weiter ausgebaut haben. Hierbei verknüpfen wir einzelne Lernlösungen in einer logischen Kette, sodass sie gem. der Karriereplanung auf die verschiedenen Bedürfnisse der Zielgruppe passen. Die Operations Academy z. B. deckt von Kernthemen für alle Marktleiter über Kompetenzbildung für Marktleiter bis hin zum internen Masterprogramm alle Karriereschritte im Vertrieb ab.
Im Fokus stehen bei unserem Trainingsangebot weiterhin Mitarbeiter und Führungskräfte, sowohl der METRO AG als auch der Landesgesellschaften.
Das Portfolio für die bei METRO angebotenen Lern- und Entwicklungsprogramme zu den Themenschwerpunkten Vertrieb, Außendienst, Einkauf, Finanzen, Personalwesen und Management wurde außerdem stark digitalisiert, um – neben klassischem E-Learning – auch die virtuelle Durchführung von Workshops zu ermöglichen. Besonders hervorzuheben sind hierbei unsere mehrmonatigen Programme Next Generation Finance, HR Masterclass, Assortment Management und Future Leaders.
Auf diese Weise konnten auch die für die interne Nachbesetzungsquote wichtigen internationalen Entwicklungsprogramme und internen Masterprogramme mit Erfolg fortgesetzt werden, um auch in Zeiten des Lockdowns Potenzialträger im Unternehmen auf die Herausforderungen zukünftiger Managementaufgaben im Großhandelsgeschäft vorzubereiten sowie die Nachfolgeplanung langfristig sicherzustellen.
Die systematische Entwicklung unserer Führungskräfte wurde durch das Führungskräfteprogramm Lead & Win weiter forciert. Die Zielgruppe dieser Lernreise sind ca. 12.300 Führungskräfte im Konzern. Aufgrund der durch Covid-19 eingeschränkten internationalen Reisetätigkeit wurde der Fokus im Berichtszeitraum verstärkt lokal auf die Führungsebenen Geschäfts-, Betriebs- und Abteilungsleiter gelegt. Zusätzlich zu Lead & Win wurde der Baustein „Leading in the New Normal“ als Onlineprogramm entwickelt, der mit Beginn des Geschäftsjahres 2020/21 global eingeführt wird. Er soll sowohl Mitarbeiter als auch Führungskräfte auf die Herausforderungen der neuen Arbeitswelt vorbereiten.
| TRAININGS BEI METRO | |||
|---|---|---|---|
| E-Learning-Module, Webinare und Onlinekurse | Seminare, On-the-Job-Trainings | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- |
| Anzahl | 358.015 | 11.779 | 369.794 |
| Teilnehmer | 366.485 | 107.542 | 474.027 |
| Teilnehmerstunden | 212.936 | 498.315 | 711.250 |
| TRAININGS BEI DER METRO AG | |||
|---|---|---|---|
| E-Learning-Module, Webinare und Onlinekurse | Seminare, On-the-Job-Trainings | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- |
| Anzahl | 651 | 23 | 674 |
| Teilnehmer | 651 | 260 | 911 |
| Teilnehmerstunden | 326 | 2.909 | 3.235 |
LEISTUNGSORIENTIERTE VERGÜTUNG
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von METRO erhalten eine wettbewerbsfähige, leistungsgerechte und faire Vergütung. Dies haben wir auch in unserer globalen Richtlinie zu fairen Arbeitsbedingungen und Sozialpartnerschaft verankert.
Unser Vergütungssystem Perform & Reward für Führungskräfte (mit Ausnahme der Mitglieder des Vorstands) 2 beinhaltet eine feste monatliche Grundvergütung sowie 1-jährige und mehrjährige variable Gehaltsbestandteile, deren Auszahlungshöhen im Wesentlichen von der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Unternehmens abhängen. Bei der 1-jährigen variablen Vergütung werden zudem die individuelle Leistung, die Generierung von Kundenmehrwert sowie die Umsetzung unserer Führungsgrundsätze im Arbeitsalltag berücksichtigt. Die mehrjährigen variablen Vergütungsbestandteile beziehen u. a. eine Nachhaltigkeitskomponente mit ein und lassen die Führungskräfte an der Aktienkursentwicklung von METRO teilhaben.
Ergänzt wird die Vergütung von Führungskräften durch Zusatzleistungen wie bspw. ein attraktives Altersvorsorgemodell, die Förderung von Gesundheitsvorsorge sowie ein Mobilitätsbudget, das im Rahmen der Green Car Policy von METRO für ein Fahrzeug, die Bahn oder zur Altersvorsorge genutzt werden kann.
Vielfalt und Inklusion
Es ist unsere Überzeugung, dass Vielfalt und Inklusion zu besseren Geschäftsergebnissen führen. Um eine vielfältige und inklusive Unternehmenskultur zu etablieren und den Zugang zu einem Mehr an Talenten zu ermöglichen, hat METRO eine unternehmensweite Diversity-Strategie entwickelt. Ziel ist es, eine offene Arbeitsumgebung zu schaffen, in der individuelle Unterschiede geachtet, geschätzt und gefördert werden. Auf diese Weise wollen wir eine Belegschaft aufbauen, in der jeder Einzelne seine individuellen Potenziale und Stärken entfalten und nutzen kann.
CHANCENGLEICHHEIT IM BERUF
Wir fördern die berufliche Chancengleichheit von Männern und Frauen. Entsprechend ist es ein Ziel von METRO, den Anteil von Frauen in Führungspositionen weiter auszubauen. Bis Juni 2022 sollen bei der METRO AG in der 1. Führungsebene unterhalb des Vorstands 20 % Frauen beschäftigt sein und in der 2. Führungsebene unterhalb des Vorstands 35 %. Mit Ende des Geschäftsjahres 2019/20 liegt der Anteil von Frauen in der 1. Führungsebene unterhalb des Vorstands bei 15,2 % und bei 36,4 % in der 2. Führungsebene unterhalb des Vorstands. Zudem soll nach der Zielsetzung des Aufsichtsrats bis Juni 2022 mindestens 1 Frau dem Vorstand der METRO AG angehören. Andrea Euenheim wurde zum 1. November 2019 als neue Arbeitsdirektorin in den Vorstand der METRO AG berufen. Die METRO AG erreichte somit das vom Aufsichtsrat gesetzte Ziel bereits 2019.
Darüber hinaus haben wir uns freiwillig eine Zielgröße für den Frauenanteil in Führungspositionen in unserem Großhandelsgeschäft gesetzt. Danach soll bis Juni 2022 der Anteil von Frauen in Führungspositionen der Ebenen 1 bis 3 (inkl. Marktleiter) weltweit 25 % betragen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019/20 liegt der Frauenanteil in Führungspositionen in den Ebenen 1 bis 3 (inkl. Marktleiter) bei 24,0 %.
METRO hat im Jahr 2020 in jeder METRO (Landes-)Gesellschaft 1 Ansprechpartner für Vielfalt und Inklusion etabliert. Die 2020 überarbeitete Strategie für Vielfalt und Inklusion wird nun gemeinsam implementiert und mithilfe von Kennzahlen überwacht. Im Zuge der Überarbeitung der Strategie und durch die positive Entwicklung in Bezug auf die Zielerreichung, den Anteil von Frauen in Führungspositionen bei der METRO AG und im METRO Großhandel zu erhöhen, haben wir das vom Vorstand am 26. Juli 2017 festgelegte Zielerreichungsdatum der aktuellen Geschlechterziele auf den 30. September 2020 (ursprünglich: 30. Juni 2022) verkürzt und uns neue Ziele für September 2025 gesetzt. Bis September 2025 sollen bei der METRO AG in der 1. Führungsebene unterhalb des Vorstands 25 % Frauen beschäftigt sein und in der 2. Führungsebene unterhalb des Vorstands 40 %. Darüber hinaus haben wir uns erneut freiwillig eine Zielgröße für den Frauenanteil in Führungspositionen in unserem Großhandelsgeschäft gesetzt. Danach soll bis September 2025 der Anteil von Frauen in Führungspositionen der Ebenen 1 bis 3 (inkl. Marktleiter) weltweit 30 % betragen.
Um diese Ziele zu stützen, haben wir 2018 das Women Leadership Programme (WLP) ins Leben gerufen. Es fördert die Top-150-Frauen innerhalb von METRO mit maßgeschneiderten Trainingsmaßnahmen. Zusätzlich wird ihnen die Möglichkeit geboten, zur Lösung relevanter geschäftlicher Herausforderungen beizutragen und so Wirkung für METRO zu erzielen und internationale Sichtbarkeit zu erlangen.
METRO ist Mitglied in verschiedenen Initiativen wie der Charta der Vielfalt, dem LEAD Network und Prout at Work. Darüber hinaus haben sich verschiedene Mitarbeiternetzwerke etabliert, die in Eigeninitiative das Thema Vielfalt und Inklusion in der Belegschaft und auch extern vertreten.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement
Als führendes nachhaltiges Unternehmen setzen wir uns dafür ein, unseren Mitarbeitern, Zulieferern und Kunden ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Dieses Engagement hat uns dazu veranlasst, eine neue Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (OHS-Strategie) zu entwickeln, die Transparenz für Verbesserungsmöglichkeiten schafft und die Schwerpunktthemen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit hervorhebt. In einem 1. Schritt haben wir eine neue Organisationsstruktur auf Unternehmensebene eingeführt, die unsere Aktivitäten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterstützt.
BETRIEBLICHE SICHERHEIT
Für METRO haben wir ein konzernweites Operational Safety Management System (OSMS) initiiert, das im September 2020 vom Vorstand beschlossen wurde. Es strukturiert das Sicherheitsumfeld entsprechend den Anforderungen der ISO 45001 „Managementsysteme für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“. Das OSMS steuert und kontrolliert die miteinander verknüpften Prozesse der verschiedenen Geschäftsaktivitäten, sodass METRO ihre sicherheitsrelevanten Verpflichtungen als Betreiber erfüllen kann. Ab dem Geschäftsjahr 2020/21 gilt das System entsprechend konzernweit.
ARBEITSSCHUTZBERICHTERSTATTUNG
Bereits im Februar 2020 wurde das Handbuch zur Berichterstattung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit als Pilotprojekt gestartet, das im Rahmen der Implementierung des OSMS auf alle Einheiten übertragen werden soll. Derzeit berichtet die überwiegende Mehrheit der METRO Länder regelmäßig gem. dem neuen Format mit einer verbesserten Methodik zur Erfassung und Berechnung von arbeitsbedingten Verletzungen.
KPIS FÜR SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ BEI DER ARBEIT
Wir haben im Berichtsjahr unsere Leistung im Bereich Arbeitssicherheit weiter ausgebaut und sind auf einem guten Weg hin zu einer robusten Sicherheitskultur. Mit verschiedenen Initiativen arbeiten wir allgemein daran, das Bewusstsein bei den Mitarbeitern dafür zu erhöhen, dass jeder Einzelne Verantwortung für Arbeitssicherheit trägt. Zudem arbeiten wir weiter an einem soliden konzernweiten Reporting. Die Lost Time Injury Frequency Rate (LTIFR), d. h. die Gesamtzahl der Unfälle mit Arbeitsausfall (LTIs) pro 1 Million Arbeitsstunden, lag für die deutschen METRO Unternehmen im Geschäftsjahr 2019/20 bei 4,27 3 .
Wir werden unser Engagement zur Steigerung der Arbeitssicherheit weiter fortsetzen und hierbei Ergebnisse unserer Sicherheitsmaßnahmen anhand proaktiver und reaktiver Kennzahlen messen. Dazu gehören Maßnahmen zur aktiven Führungseinbindung von Mitarbeitern durch Marktbesuche und die Teilnahme an Audits, eine starke Beteiligung der Mitarbeiter an unserem Programm zur Gefahrenerkennung, eine solide Berichterstattung über Vorfälle und Beinaheunfälle, Schulungen zur Förderung von Verhaltensänderungen, ein Auditprogramm sowie Selbstüberwachungsprogramme.
ARBEITSSICHERHEIT IN ZEITEN VON COVID-19
Die weltweite Covid-19-Pandemie hat auch METRO betroffen. Um die Sicherheit aller Mitarbeiter zu gewährleisten, wurden umfängliche organisatorische Maßnahmen implementiert. Diese beinhalten u. a. eine Optimierung des Flexible-Work-Angebots, Reisebeschränkungen sowie Sicherheits- und Hygienemaßnahmen in den Zentralen, Märkten und Lagerstandorten in den METRO Gesellschaften. Durch transparente Kommunikation hinsichtlich Regelungen sowie Veränderungen der Covid-19-Situation konnte das Infektionsgeschehen im gesamten Unternehmen auf einem niedrigen Stand gehalten werden.
Faire Arbeitsbedingungen und Sozialpartnerschaft
Maßgeblich für die Gestaltung unserer Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehungen sind unsere Grundsätze zu fairen Arbeitsbedingungen und zur Sozialpartnerschaft. Sie basieren auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie den 3 Hauptgrundsätzen der Beschlussfassung des Consumer Goods Forum gegen jegliche Form der Zwangsarbeit. Unsere Grundsätze umfassen demnach Prinzipien zur Gewerkschaftsfreiheit und das Recht auf Kollektivvereinbarungen, strukturierte Arbeitszeiten und Löhne, Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement sowie das Verbot von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung.
Um sicherzustellen, dass unsere Vertriebslinien und Landesgesellschaften den Grundsätzen zu fairen Arbeitsbedingungen folgen, überprüfen wir unsere Landeszentralen, Märkte und Logistikzentren. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Landesgesellschaften werden mit den Kollegen vor Ort konkrete Pläne erarbeitet, in denen inhaltliche Maßnahmen mit klaren Verantwortlichkeiten und Zeiträumen festgelegt und nachgehalten werden. Dabei liegt der Fokus darauf, mit den Gesellschaften in den Dialog zu treten und den Erfahrungsaustausch untereinander zu fördern, um voneinander zu lernen, nicht nur in Bezug auf Arbeitsbedingungen, sondern auch mit Blick auf den Dialog mit den Arbeitnehmervertretern. Seit dem Geschäftsjahr 2016/17 haben ausführliche Prüfungen zur Einhaltung der METRO Grundsätze vor Ort in 15 Landesgesellschaften stattgefunden (Pakistan, Bulgarien, Japan, Ungarn, Italien, Serbien, Indien, Slowakei, Moldawien, Spanien, Russland, Kroatien, Kasachstan, Portugal und Frankreich). Die Ergebnisse waren in vielen Bereichen zufriedenstellend, zeigten aber auch Verbesserungspotenziale auf, insbesondere im Bereich Arbeitssicherheit. Die Prüfungen vor Ort wurden durch ein ausführliches Training zu den METRO Grundsätzen zu fairen Arbeitsbedingungen ergänzt. Im Berichtszeitraum haben keine Prüfungen vor Ort stattgefunden.
Das Geschäftsjahr 2019/20 war geprägt von Covid-19. Aus diesem Grund haben wir unser Prüfverfahren in den METRO Gesellschaften umgestellt und von Mai bis Juli eine Umfrage zu den Grundsätzen durchgeführt. Danach wurden bei 5 ausgewählten METRO Gesellschaften begrenzte Prüfverfahren durchgeführt. Ziel war es, den aktuellen Stand der Umsetzung der Grundsätze für faire Arbeitsbedingungen und Sozialpartnerschaft (FWC & SP) in wichtigen Einheiten zu bewerten und Empfehlungen zur Verbesserung des FWC-&-SP-Prozesses zu geben.
National wie international pflegt METRO den stetigen Austausch mit Betriebsräten und Gewerkschaften und bestärkt das Management darin, einen konstruktiven und in beide Richtungen informativen Dialog mit unseren Mitarbeitern und ihren Vertretern zu führen. Das Ergebnis dieses Dialogs sind vielfach Kollektivvereinbarungen auf Ebene von Geschäftseinheiten, Ländern oder Märkten – abhängig von der Gesetzgebung vor Ort und von gängigen Praktiken. Zudem besteht das METRO Euro Forum (MEF), unser europäischer Betriebsrat. Dieses Gremium wird im Fall von grenzüberschreitenden/transnationalen Veränderungen innerhalb des EU-Raums informiert und konsultiert. Das MEF trifft sich regelmäßig. Einmal pro Jahr finden Plenarsitzungen mit einer Schulungsveranstaltung für alle Arbeitnehmervertreter des Euro Forum und bis zu dreimal pro Jahr mit dem Lenkungsausschuss des MEF und Vertretern des Managements statt. Außerdem gibt es einen regelmäßigen sozialen Dialog mit der internationalen Gewerkschaftsorganisation UNI Global auf weltweiter Ebene, bei dem u. a. das Engagement für faire Arbeitsbedingungen und Sozialpartnerschaft erörtert wird.
Entwicklung der Mitarbeiterzahlen
Die nachstehenden Tabellen zeigen die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen im Vergleich zum Vorjahr als Durchschnittswerte der 4 Quartale des Geschäftsjahres sowie zum Stichtag 30. September, jeweils auf Vollzeitbasis:
| MITARBEITERENTWICKLUNG NACH SEGMENTEN auf Vollzeitbasis, Durchschnitt | 2018/19 | 2019/20 |
|---|---|---|
| METRO | 93.133 | 89.359 |
| METRO Deutschland | 11.770 | 11.580 |
| METRO Westeuropa (ohne Deutschland) | 24.290 | 23.483 |
| METRO Russland | 13.623 | 11.583 |
| METRO Osteuropa (ohne Russland) | 27.993 | 27.681 |
| METRO Asien | 7.585 | 7.182 |
| Sonstige | 7.017 | 7.054 |
| METRO AG | 855 | 796 |
| MITARBEITERENTWICKLUNG NACH SEGMENTEN auf Vollzeitbasis zum Stichtag 30.9. | 2019 | 2020 |
|---|---|---|
| METRO | 90.883 | 88.306 |
| METRO Deutschland | 11.760 | 11.396 |
| METRO Westeuropa (ohne Deutschland) | 24.044 | 23.594 |
| METRO Russland | 12.288 | 11.280 |
| METRO Osteuropa (ohne Russland) | 27.589 | 27.484 |
| METRO Asien | 7.298 | 7.079 |
| Sonstige | 7.067 | 6.705 |
| METRO AG | 837 | 768 |
Sozialbelange
Achtung von Menschenrechten
Die Achtung der Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), der Internationalen Menschenrechtscharta, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) formuliert wurden, gehört zu den Grundwerten von METRO. Dies ist in unserer Richtlinie für Menschenrechte festgeschrieben, die sich sowohl auf unsere eigenen Mitarbeiter als auch auf unsere Geschäftspartner innerhalb unserer Wertschöpfungskette 4 bezieht. Unser Ziel ist es, in unserem eigenen Geschäftsbetrieb sowie in der Lieferkette fundamentale Menschenrechtsverletzungen zu erkennen und ihnen vorzubeugen. Außerdem streben wir danach, die Arbeitsbedingungen in unserer Lieferkette systematisch zu verbessern.
Die Achtung ähnlicher Werte ist uns auch seitens unserer Geschäftspartner wichtig. Dies haben wir im METRO Verhaltenskodex für Geschäftspartner festgeschrieben. Er umfasst die Einhaltung der Menschenrechte nach der Internationalen Menschenrechtscharta, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN- und ILO-Standards, Arbeits- und Sozialthemen, basierend auf den Grundsätzen der 4 Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), Vorschriften zu Umweltschutz sowie zur Unternehmensethik, insbesondere zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, zum Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie zum Datenschutz. Darüber hinaus enthalten alle unsere Eigenmarkenverträge sowie Rahmenverträge für Markenlieferanten eine Klausel zu den Sozialstandards, die uns eine rechtliche Handhabe zur Durchsetzung unserer Anforderungen gibt.
Bei Verstößen gegen unsere Grundprinzipien zu den Menschenrechten können sich unsere Mitarbeiter an ihre Vorgesetzten sowie an die Compliance-Officer des Unternehmens wenden. Mittels eines über die METRO Compliance-Seite öffentlich zugänglichen Tools können alle internen und externen Personen, auch Interessengruppen unserer Lieferanten, relevante Fälle melden. Für uns ist es wichtig, dass auch unsere Lieferanten ein derartiges Meldesystem zur Verfügung stellen. Die gemeldeten Vorfälle werden zeitnah von unseren Experten untersucht und bearbeitet, um – sofern notwendig – angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Dabei bekennen wir uns dazu, sowohl intern als auch in der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten an der Behebung von Auswirkungen gemeinsam mit Initiativen und Interessengruppen zu arbeiten und den Zugang zu anderen Rechtsbehelfen nicht zu behindern.
Globale Arbeits- und Sozialstandards in der Lieferkette und Lieferantenentwicklung
Um dazu beizutragen, sozial verträgliche Arbeitsbedingungen innerhalb unserer Beschaffungskanäle sicherzustellen und etwaigen Verstößen vorzubeugen, ist neben der vertraglichen Verankerung unserer Anforderungen die Anwendung von Sozialstandardsystemen ein wesentlicher Bestandteil des Einkaufsprozesses. Wir streben an, dass unsere Produzenten entsprechend dem Lieferkettenmanagement der Amfori Business Social Compliance Initiative (Amfori BSCI), dem Sedex-Audit nach SMETA oder nach äquivalenten Sozialstandardsystemen auditiert werden. Das gilt entsprechend einem Risikoansatz für alle Produzenten, in definierten Risikoländern (basierend auf der Bewertung der Amfori BSCI), in denen METRO SOURCING International (MSI) und METRO Food Sourcing (MFS) Importware herstellen lassen, sowie für alle Produzenten, die für unsere Vertriebslinien Eigenmarken- oder Eigenimportartikel herstellen. Diese Risikobewertung musste auch im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie nicht angepasst werden, da sie allgemein gültig ist. Bereits seit vielen Jahren arbeiten wir auf der Grundlage eines entsprechenden Prozesses für unsere Non-Food-Produzenten 5 . Seit dem 1. Juni 2019 wurde derselbe Prozess analog auch für alle Food- und Near-Food-Produzenten im Eigenmarkenbereich festgelegt. Die Landesgesellschaften wurden hierzu geschult und sollen innerhalb der nächsten 1–2 Jahre schrittweise in den Prozess eingegliedert werden. Aufgrund der insbesondere für das Lieferkettenmanagement disruptiven Umstände der Covid-19-Pandemie hat bis dato lediglich METRO Food Sourcing den Prozess vollständig implementiert. Die Landesgesellschaften Türkei, Deutschland, Indien und Pakistan sowie unsere Einkaufsgesellschaften Valencia Trading Office (VTO) und Rotterdam Trading Office (RTO) sind noch mit der Einführung des Prozesses befasst.
Zum 30. September 2020 haben 675 von 863 aktiven Eigenmarken Non-Food-Produzenten und 60 von 109 entsprechenden Food-/Near-Food-Produzenten den Auditierungsprozess durchlaufen. Davon haben 99 % (665) der Non-Food-Produzenten und 100 % (60) der Food-/Near-Food-Produzenten das Audit bestanden. Non-Food-Produzenten, die das Audit nicht bestehen, können seit dem 1. Januar 2019 nur mit einem akzeptablen Auditergebnis, d. h. für die Amfori BSCI mindestens mit einem A-, B- oder C-Auditergebnis oder einem der als äquivalent zugelassenen Audits, als Vertragspartner von METRO beauftragt werden 6 . Für alle Food-/Near-Food-Lieferanten gilt bis auf Weiteres, dass auch Amfori-BSCI-D- und in Ausnahmefällen auch -E-Auditergebnisse (und entsprechende Äquivalente anderer von METRO anerkannter Standards) von METRO beauftragt werden können. Dieses Vorgehen spiegelt den herausfordernden Weg realistisch wider, Lieferanten neu in den Prozess einzugliedern und schrittweise auf die Sicherstellung sozialverträglicher (Arbeits-) Bedingungen hinzuarbeiten.
Die Überprüfung der Einhaltung unserer Anforderungen erfolgt über eine interne IT-gestützte Prozessmanagement-Datenbank, die einen Überblick über das Portfoliomanagement der betroffenen Lieferanten sowie der zugehörigen Produzenten ermöglicht. Die Datenbank wird auch dazu genutzt, das Einhalten von vertraglichen Vereinbarungen sowohl bei der Geschäftsanbahnung als auch bei der Suspendierung von Geschäftsbeziehungen zu überwachen. Vor Vertragsabschluss werden die erforderlichen Dokumente überprüft. Bei Verfehlungen in Bezug auf die von METRO spezifizierten sog. Dealbreaker im Rahmen von laufenden Geschäftsbeziehungen wird eine Suspendierung des Lieferanten ausgelöst. Als Dealbreaker gelten bestimmte Befunde in den Bereichen Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Arbeitssicherheit mit Bezug auf Brandschutz und ethisches Verhalten. Lieferanten und ihre Produzenten mit einem solchen Befund werden von METRO verpflichtet, kurz- und langfristige Lösungen zur Beseitigung der Dealbreaker zu erarbeiten. Neue Aufträge oder Folgeaufträge werden so lange ausgesetzt, bis die im Dealbreaker-Prozess erfassten Befunde behoben wurden.
Als wesentliches Thema für die Geschäftsaktivitäten unserer operativen Einheiten 7 wurde auch die Lieferantenentwicklung identifiziert: Indem wir insbesondere kleine und mittelständische Lieferanten zu Aspekten der Lebensmittelsicherheit, Hygiene und Umsetzung von fairen Arbeitsbedingungen schulen, unterstützen wir sie, entsprechende Standards zu erfüllen und damit ihre Waren erfolgreich zu vermarkten. Die Wichtigkeit dieser Zusammenarbeit kam insbesondere mit Ausbruch der Covid-19-Pandemie zum Tragen, um in weiten Teilen ausgefallene Amfori-BSCI- und Sedex-Audits durch Überbrückungsmaßnahmen auszugleichen. Durch Fragebogen, Anleitungen und Gespräche konnten wir unseren Produzenten Hilfestellung bieten und so unserer Sorgfaltspflicht nachkommen, der Achtung von Menschenrechten auch ohne Audits Gewicht zu verleihen. Besonderes Augenmerk wurde gelegt auf verschärfte Hygieneregeln und potenzielle Menschenrechtsverstöße als Folgeerscheinung der teils schweren wirtschaftlichen Einbußen, wie etwa das Risiko ungeregelter Mehrarbeit.
Um zur Verbesserung der sozialen Anforderungen bei unseren Produktionsbetrieben beizutragen und damit den Anteil gültiger Sozialaudits weiter zu steigern, arbeiten MSI, MFS sowie METRO Türkei mit unseren Produzenten vor Ort zusammen und begleiten diese im Rahmen von Schulungen, die dem Verständnis und der Einhaltung der Sozialstandardvorgaben dienen. Speziell zum Thema Zwangsarbeit haben seit Projektbeginn im Geschäftsjahr 2017/18 die Landesgesellschaften Türkei, Pakistan, Ukraine und Bulgarien sowie im Geschäftsjahr 2019/20 darüber hinaus Spanien, Serbien, Kroatien und Myanmar ein Training für Mitarbeiter in Schlüsselfunktionen absolviert, das zusammen mit Amfori BSCI durchgeführt wird. Schrittweise sollen alle METRO Landesorganisationen dieses Training absolvieren. Die ursprüngliche Zielvorgabe, dies bis zum 30. September 2020 erreicht zu haben, konnte aufgrund von prozessbedingten Verzögerungen und durch Covid-19-bedingte Umstände nicht realisiert werden.
| • | Bezüglich der Beschreibung von Risiken, die mit der Nichteinhaltung von Standards seitens unserer Lieferanten einhergehen, verweisen wir auf den Abschnitt Lieferanten- und Produktrisiken – Qualitätsrisiken im Kapitel 5 Chancen- und Risikobericht. Dabei wurden keine wesentlichen Risiken identifiziert. |
Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Der Vorstand der METRO AG bekennt sich zur Einhaltung der geltenden Gesetze, Regeln und Bestimmungen. Mit einem konzernweiten Compliance-Managementsystem (CMS) bündelt METRO Maßnahmen zur Einhaltung von Rechtsvorschriften und selbst gesetzten Verhaltensstandards einschließlich wesentlicher Risiken wie der Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das CMS zielt darauf ab, Regelverstößen im Unternehmen systematisch und dauerhaft vorzubeugen, sie andernfalls aufzudecken und festgestellte Regelverstöße zu sanktionieren sowie daraus Maßnahmen zur Erreichung künftiger Regeltreue abzuleiten.
Die METRO Geschäftsgrundsätze, die konzernweit vor allem durch fortlaufende Trainingsmaßnahmen nachhaltig verankert werden, bilden den inhaltlichen Kern der Compliance-Initiativen. Das CMS setzt auf die METRO Geschäftsgrundsätze auf. Geschäftsgrundsatz Nr. 2 verbietet bspw. ausdrücklich Korruption und Bestechung im Umgang mit Geschäftspartnern und Behörden. Bei der Einrichtung des CMS hat METRO sich an den im Prüfungsstandard IDW PS 980 (Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance-Managementsystemen) dargestellten Grundelementen eines solchen Systems orientiert. Es operationalisiert risikobasiert die 7 CMS-Elemente mit einer Fülle von organisatorischen, strukturellen, prozessualen und individuellen Maßnahmen für alle wesentlichen Konzerngesellschaften.
Der Vorstand der METRO AG und die Geschäftsführungen der relevanten METRO Konzerngesellschaften leben das korrekte Verhalten vor. Neben informellem Role Modeling sind regelmäßige Tone-from-the-Top-Botschaften in den Organisationen vorgesehen. Neue Mitglieder von Leitungsgremien und andere Executives erhalten ein Compliance-Onboarding zu Beginn ihrer Tätigkeit. Hinweisen auf Compliance-Vorfälle wird in einem definierten und objektiven Prozess nachgegangen. Daran sind alle relevanten Funktionen einschließlich Compliance, Recht, Revision und Personal beteiligt.
Das definierte Ziel des CMS wird über Steuerungstools des Personalwesens zusätzlich in die Organisation getragen. Im Rahmen der regelmäßigen Mitarbeitergespräche fließen Compliance-Aspekte aus den METRO Guiding Principles in die Bewertung ein.
Grundsätzlich erfolgt die Steuerung der Compliance-Risiken im CMS risikobasiert. Im Rahmen von regelmäßigen Risikoüberprüfungen, etwa in Form von Workshops mit relevanten Stakeholdern in den jeweiligen Einheiten, werden die Compliance-Risiken laufend auf Vollständigkeit und Relevanz überprüft. Darüber hinaus wird jede relevante Konzerneinheit in 1 von 3 Risikoklassen eingestuft. Hierfür werden externe und interne Indikatoren herangezogen wie etwa Indizes von Transparency International, Mitarbeiterfluktuation und der Compliance-Reifegrad in vergangenen Perioden.
Für jede Risikoklasse ist ein Compliance-Programm mit unterschiedlichen Intensitäten definiert. Grundlage sind die für jedes wesentliche Compliance-Risiko entwickelten und durch den Vorstand verabschiedeten Richtlinien. Im Bereich der Bekämpfung von Korruption und Bestechung ist dies eine Richtlinie zum Umgang mit Geschäftspartnern, einschließlich der Leitlinien für eine Geschäftspartnerprüfung sowie zum Umgang mit Amtsträgern.
Umgesetzt wird das CMS durch die Compliance-Organisation. Hierzu ist in jeder relevanten METRO Konzerngesellschaft ein Compliance-Officer bestellt, der direkt an den Bereich Corporate Compliance der METRO AG als Teil von Corporate Legal Affairs & Compliance berichtet. Corporate Compliance hält das CMS konzeptionell und inhaltlich auf einem risikoangemessenen Stand und gibt für jedes CMS-Element die Konzepte und Tools zur Umsetzung in den METRO Konzerngesellschaften vor. Die disziplinarische und fachliche Führung der Compliance-Officer erfolgt sowohl über institutionalisierte Berichtstermine als auch über Zielvereinbarungen. Die Compliance-Officer berichten in ihren Einheiten regelmäßig direkt an die dortige Geschäftsführung. Daneben werden identifizierte wesentliche Compliance-Risiken im Rahmen der weiteren GRC-Teilsysteme aufgegriffen und in die dortigen Systeme integriert.
Beschäftigte wie externe Dritte haben über ein IT-gestütztes Hinweisgebersystem die Möglichkeit, (auch anonym) Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Alle gemeldeten Regelverstöße – unabhängig davon, ob die Maßnahmen zur Einhaltung dieser Regeln in die Zuständigkeit der Compliance-Organisation fallen – werden im Rahmen des CMS durch das etablierte Compliance-Incident-Handling-System, das durch die Compliance-Organisation betrieben wird, systematisch aufgearbeitet und – sofern angemessen und notwendig – sanktioniert.
Compliance-Themen und -Maßnahmen werden über vielfältige Kanäle im Unternehmen systematisch und adressatengerecht an die Belegschaft kommuniziert. Ein Kerninstrument sind verpflichtende Compliance-Schulungen, die entweder als Präsenz- oder E-Training durchgeführt werden. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden in allen relevanten METRO Konzerngesellschaften Compliance-Schulungen durchgeführt. Die Auswahl der relevanten Mitarbeitergruppen erfolgt risikobasiert. Im Rahmen der Schulungen werden praxisnahe Inhalte vermittelt. Neben Schulungen werden viele andere Kommunikationsformate wie z. B. Compliance-Talks, Poster, Flyer, Intranet, Abteilungsbesuche, Funktions- und Führungskräftekonferenzen sowie Personalentwicklungsveranstaltungen genutzt.
Die Gesellschaften von METRO arbeiten mit einer Vielzahl von externen Geschäftspartnern zusammen. Vor Eingehung bestimmter Vertragsbeziehungen erfolgt eine risikobasierte Prüfung, ob aus Compliance-Sicht Gründe gegen die Beauftragung eines Dritten sprechen. Insbesondere bestimmte Gruppen von Geschäftspartnern, wie z. B. Berater mit auftragsgemäßem Kontakt zu Amtsträgern, erfordern eine dem Risiko angemessene vertiefte Prüfung. Hierfür wurde der bestehende Prozess digitalisiert. Der im letzten Geschäftsjahr begonnene konzernweite Roll-out des digitalen Tools zur Compliance-Prüfung von Geschäftspartnern ist beinahe abgeschlossen. Ziel ist die vollständige Inbetriebnahme für relevante METRO Konzerngesellschaften im kommenden Geschäftsjahr. Der Prüfungsansatz ist dabei risikobasiert in verschiedenen Intensitätsgraden etwa in Form von Selbstauskünften, aber auch durch Prüfung von externen Datenbanken mit relevanten Risikoinformationen.
Die ordnungsgemäße Durchführung der risikobasiert definierten Maßnahmen zur Umsetzung des CMS wird über ein regelmäßiges KPI-Reporting für jede relevante METRO Konzerngesellschaft sichergestellt. Über das KPI-Reporting wird jährlich ein Compliance-Reifegrad ermittelt, der wiederum in die Risikoklassifizierung und die Maßnahmendefinition einfließt. Die Wirksamkeit der internen Compliance-Kontrollen ist regelmäßig Teil des Prüfungsplans der internen Revision. Im Rahmen des GRC-Ansatzes von METRO bewertet die Konzernrevision jährlich die Wirksamkeit des konzernweiten CMS. Diese Bewertung wird Vorstand und Aufsichtsrat als Teil der regelmäßigen Berichterstattung zu Compliance-Themen vorgelegt.
Insgesamt belegen die genannten Kontroll- und Monitoringmaßnahmen einen angemessenen Compliance-Reifegrad.
Kunden
Kundenzufriedenheit und Innovationsmanagement
METRO fokussiert sich darauf, in einem sich permanent ändernden Umfeld die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Kunden frühzeitig zu identifizieren und zu adressieren und dadurch die Kundenbeziehung von einem transaktionalen Warenhandel hin zu einer nachhaltigen und ganzheitlichen Partnerschaft auszubauen.
Kundenfokussierung und Kundenzufriedenheit sind zentrale Elemente der Unternehmensstrategie. Um die Zufriedenheit unserer Kunden kontinuierlich zu messen und zu verbessern, hat METRO den Net Promoter Score flächendeckend in 24 METRO Ländern implementiert. Seit Einführung wurden rund 3,7 Millionen Kundenfeedbacks gesammelt. Neben der quantitativen Messung der Zufriedenheitswerte können Anregungen der Kunden systematisch erfasst und ausgewertet werden. Dies geschieht u. a. durch Analysetools im Hinblick auf bspw. die Sortimentsverfügbarkeit oder die Preisgestaltung. Anschließend werden auf Länderebene Maßnahmen umgesetzt und verfolgt, um die Kundenzufriedenheit stetig zu optimieren.
Ein wichtiger Aspekt der Kundenzufriedenheit im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie ist der Schutz der Kundengesundheit. Um diesen bestmöglich zu gewährleisten, hat METRO Empfehlungen zum Gesundheitsschutz ausgesprochen, bspw. zur Wahrung des nötigen Abstands und zur Einhaltung der Maskenpflicht sowie zum Aufstellen von Desinfektionsmittelspendern. Entsprechende Maßnahmen wurden in den Ländern eigenverantwortlich umgesetzt. Daneben wurden Best Practices zwischen den Landesgesellschaften ausgetauscht sowie Sortimente erweitert, um unsere Kunden dabei zu unterstützen, Schutzmaßnahmen in ihren Betrieben zu realisieren.
Mit den beiden Gesellschaften Hospitality Digital und METRO-NOM bietet METRO professionelle Dienstleistungen und digitale Lösungen, die professionelle Kunden bei der erfolgreichen Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit unterstützen und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Hospitality Digital entwickelt kunden- und nutzerorientierte digitale Lösungen speziell für den Gastronomiesektor. Nach rund 2 Jahren hat METRO mit der Onlineplattform DISH (Digital Innovations and Solutions for Hospitality) mehr als 200.000 Gastronomen in 15 Ländern mit digitalen Lösungen unterstützt. Die zur Verfügung gestellten Tools erleichtern u. a. die Betriebsprozesse, sorgen für Visibilität im Internet oder unterstützen den Gastronomen bei der Auswertung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen.
Schutz personenbezogener Daten
Der Schutz personenbezogener Daten von Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern ist für METRO ein hohes Gut. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass Unternehmensprozesse zunehmend digitalisiert werden und so die Erfassung, Verarbeitung und Speicherung von Daten erforderlich wird.
METRO verpflichtet sich stets, den jeweiligen Datenschutzgesetzen der Länder, in denen METRO aktiv ist, gerecht zu werden. Darüber hinaus verfügt METRO über eine konzernweit verbindliche Datenschutzrichtlinie, die einheitliche Standards zum Umgang mit personenbezogenen Daten für alle Konzernunternehmen beinhaltet, daneben gelten die nationalen Gesetze. Für in Europa tätige Unternehmen umfasst dies insbesondere Vorgaben zum Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
METRO hat zudem eine konzernweite Datenschutzorganisation, bestehend aus lokalen Datenschutzbeauftragten und für den Konzerndatenschutz zuständigen Datenschutzmanagern. Sie ermöglicht es, sowohl übergreifende als auch nationale Entwicklungen beim Thema Datenschutz und Digitalisierung zu verfolgen, um weiterhin den gesetzlichen Datenschutzanforderungen konzernweit gerecht werden zu können.
Mithilfe der durch die Datenschutzorganisation geschaffenen Strukturen hat METRO ein System aufgebaut, um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im Konzern kontinuierlich und umfassend zu überprüfen. Die Überprüfung erfasst sowohl interne Vorgaben als auch Vorgaben aus Gesetzen und sonstigen rechtlich verbindlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
Die Konzeption des Datenschutz-Management-Systems der METRO Unternehmensgruppe wurde zudem von externer Stelle nach dem internationalen Wirtschaftsprüfer-Standard IDW PS 980 geprüft und zertifiziert. Dabei gab es keine Beanstandungen.
3 WIRTSCHAFTSBERICHT
3.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN
Die folgende Beschreibung ist ausdrücklich im Kontext der noch andauernden Covid-19-Pandemie zu sehen. Verwendete Daten wurden bis zum Stichtag 30. September 2020 erhoben.
Weltwirtschaft
Zu Anfang des Geschäftsjahres 2019/20 knüpfte die wirtschaftliche Entwicklung an das moderate Wachstum des Vorjahres an. Ausgehend von China und gefolgt von weiteren Ländern Asiens und Europa sowie Nord- und Südamerika führte die rapide Ausbreitung von Covid-19 zu umfassenden Maßnahmen seitens der Regierungen der einzelnen Länder, um das Virus einzudämmen. Diese Maßnahmen gestalteten sich von Land zu Land unterschiedlich und haben sowohl das gesellschaftliche Leben als auch die Wirtschaft in einem teilweise erheblichen Maße eingeschränkt.
Auf wirtschaftlicher Ebene bedeutete dies eine Kombination aus unmittelbaren Angebots- und Nachfrageschocks, die eine weltweite Rezession zur Folge hatten. Dies spiegelt sich in einem Rückgang der globalen realen Wirtschaftsleistung in Höhe von -2,9 % im Geschäftsjahr 2019/20 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018/19 wider. Insbesondere in Q3 2019/20, als zahlreiche Länder aus dem METRO Portfolio von dem Covid-19-Ausbruch stark betroffen waren, fiel der Rückgang des BIP im Vergleich zum Vorjahresquartal mit -6,6 % besonders hoch aus.
Die einzelnen Wirtschaftssektoren und Branchen waren von den Maßnahmen unterschiedlich stark betroffen. Während Branchen wie z. B. die zivile Luftfahrt, der Tourismus und das Gastgewerbe sowie Sport- und Kulturveranstaltungen aufgrund der behördlich auferlegten Einschränkungen zum Teil drastische Umsatzeinbußen verzeichnen mussten, konnten wenige andere Branchen wie Lebensmitteleinzelhandel, Pharmazie, IT sowie Hygieneartikelhersteller von der Situation profitieren.
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wirkten sich – im Vergleich zu vorhergehenden Rezessionen – ohne zeitlichen Verzug auf den Arbeitsmarkt aus. Jedoch konnten viele Länder bislang die Effekte durch Kurzarbeitsprogramme abmildern. Zusätzlich wurden in China, den USA und Europa umfangreiche und sehr groß bemessene Konjunkturprogramme aufgelegt, um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern und die Konjunktur wiederzubeleben. Hierzu trugen auch die schrittweisen Lockerungen der Beschränkungen des Sozial- und Wirtschaftslebens bei. Dies führte zu einem leichten Wachstum des BIP in Q4 2019/20 ggü. dem Vorquartal.
Allerdings ist die Pandemie bis zum Ende des Geschäftsjahres 2019/20, vor allem in den größten Volkswirtschaften – mit bisher unklarer Lage in China – noch nicht vollständig überstanden. Wegen der hohen Abhängigkeit der Wirtschaft von der pandemischen Situation ist unklar, ob die ersten positiven wirtschaftlichen Entwicklungen in Q4 2019/20 bereits in eine dauerhafte Erholung münden.
Auch im Lebensmittelgroßhandel waren die Auswirkungen durch die Pandemie sichtbar. Dies lag vor allem an den massiven und unmittelbaren Umsatzeinbrüchen in der Kundengruppe HoReCa. Das gilt besonders in Ländern, in denen Gastronomie und Tourismus traditionell einen höheren Anteil an der Wirtschaftsleistung ausmachen. Lebensmittelgroßhändler mit einem breitem Kundenportfolio konnten diese negativen Effekte teilweise durch Umsätze mit anderen Kundengruppen, z.B. Tradern, oder der kurzzeitigen Öffnung für Endkonsumenten abfedern. Im letzten Quartal des Geschäftsjahres 2019/20 wurde in vielen Ländern ein Anstieg der Umsätze der HoReCa-Branche sowie im Inlandstourismus verzeichnet.
Deutschland
Im Verlauf des Geschäftsjahres 2019/20 ist die deutsche Wirtschaft aufgrund der Covid-19-Pandemie in eine tiefe Rezession gerutscht und im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018/19 um -4,7 % geschrumpft. Hierzu trug insbesondere Q3 2019/20 mit einem Wachstumsrückgang von -11,3 % ggü. dem Vorjahresquartal bei. In Deutschland führten frühzeitige und weitreichende Präventivmaßnahmen dazu, dass die wirtschaftlichen und sozialen Restriktionen im Vergleich zu anderen Ländern kürzer und weniger umfangreich ausfielen.
Dennoch trafen die Maßnahmen nahezu alle Wirtschaftszweige, insbesondere aber das Gast- und Veranstaltungsgewerbe, die zivile Luftfahrt und den Tourismus, wobei der Inlandstourismus im letzten Quartal des Geschäftsjahres 2019/20 bereits erste Anzeichen einer Erholung aufwies. Export, Industrieproduktion und privater Konsum brachen im Verlauf des Berichtsjahres signifikant ein. Hingegen stiegen die Ausgaben für Lebensmittel deutlich. Die Inflation stagnierte im Verlauf des Jahres, auch aufgrund der Senkung der Umsatzsteuer ab dem 1. Juli 2020.
Zur Abfederung der Auswirkungen verabschiedete die Bundesregierung umfassende Hilfsprogramme für die gesamte Wirtschaft, wie z. B. direkte Covid-19-Hilfszahlungen und ein Konjunkturprogramm in Höhe von über 200 Mrd. €, setzte die Insolvenzantragspflicht vorübergehend aus und verlängerte für Unternehmen die Möglichkeit zur Kurzarbeit. Die beiden letztgenannten Maßnahmen sollten zu einer klaren Dämpfung des ansonsten zu erwartenden Anstiegs der Insolvenzanmeldungen und Arbeitslosenzahlen führen. Bis Mai lag die Zahl der in Kurzarbeit Beschäftigten bei knapp unter 20 % der Arbeitnehmer und damit deutlich über dem Niveau der Finanzkrise im Jahr 2008.
Obwohl immer noch von wirtschaftlicher Relevanz, sind die Handelskonflikte mit den USA sowie die Verhandlungen zum Brexit in der öffentlichen Wahrnehmung in den Hintergrund geraten.
Der Lebensmittelgroßhandel war nach positivem Wachstum zu Beginn des Geschäftsjahres 2019/20 ebenfalls von der Pandemie und den beschlossenen Gegenmaßnahmen betroffen, was sich anhand der mit diesen Kundengruppen erzielten Umsätze nachvollziehen lässt. Die Kundengruppe HoReCa verzeichnete etwa seit März 2020 massive Umsatzeinbußen, die sich unmittelbar auf den Lebensmittelgroßhandel auswirkten. Lockerungen der Gegenmaßnahmen im Zusammenhang mit der Gastronomie führten seit Q3 2019/20 zu einer Erholung der Umsätze. Das vergleichbare Vorjahresniveau konnte indes nicht erreicht werden. Dagegen konnte die Kundengruppe Trader als Teil des Lebensmitteleinzelhandels von der verstärkten Nachfrage nach Lebensmitteln profitieren.
Westeuropa
Covid-19 und die staatlichen Gegenmaßnahmen hatten auch in den übrigen Ländern Westeuropas massive Auswirkungen auf die gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Entwicklung. Die METRO Länder Westeuropas verzeichneten im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018/19 durchweg Rückgänge in der Wirtschaftsleistung: Spanien (-8,9 %), Frankreich (-8,1 %) und Italien (-8,0 %). Bisher wird für das Geschäftsjahr 2019/20 mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung von etwa -7,4 % ggü. dem Vorjahreszeitraum in Westeuropa gerechnet.
Neben nationalen Konjunkturprogrammen soll vor allem das im Juli 2020 von der EU beschlossene Maßnahmenpaket in Höhe von 750 Mrd. € dazu beitragen, die wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 aufzufangen bzw. die Konjunktur zu beleben. In den Ländern wurden darüber hinaus eigene Programme zur Stützung des Arbeitsmarkts aufgelegt, z. B. Lohnsubvention oder Kurzarbeit. Daher haben sich die negativen Effekte der Krise bisher nicht gravierend auf die Arbeitsmärkte ausgewirkt. Allerdings waren z. B. in Frankreich bis Mai bereits mehr als 30 % der gesamten Arbeitnehmer in Kurzarbeit.
In Westeuropa sind mehrere Länder des METRO Portfolios stark auf die HoReCa-Kundengruppe ausgerichtet, allen voran touristisch bedeutsame Länder wie Spanien, Portugal, Frankreich und Italien. Da diese Länder durch Covid-19 und die damit verbundenen gesellschaftlichen Restriktionen schwer betroffen waren, wirkte sich dies auch unmittelbar auf die sich zuvor positiv entwickelnde HoReCa-Branche aus. Der Tourismus kam vorübergehend zum Erliegen und die Umsätze im Gastgewerbe brachen stark ein. Jedoch zeigte sich von Mai an eine positive Entwicklung im Inlandstourismus, möglicherweise ausgelöst durch Risiken und Restriktionen bei Auslandsreisen, sowie in den Umsätzen des Gastgewerbes. Diese Entwicklung hielt bis Juli (Ende der verfügbaren statistischen Berichterstattung) an.
Der Lebensmitteleinzelhandel verzeichnete ein erhebliches Wachstum seit Ausbruch der Pandemie, speziell im März wurden sehr hohe Wachstumsraten erzielt. Hiervon sollte auch unsere Trader-Kundengruppe profitiert haben.
Die beschriebene Entwicklung der Kundengruppen HoReCa und Trader hatte auch Folgen für den Lebensmittelgroßhandel, wobei die konkrete Auswirkung von der Kundengruppenstruktur des jeweiligen Großhändlers abhängt.
Russland
Die russische Wirtschaft ist im Geschäftsjahr 2019/20 nach einer positiven Entwicklung im 1. Halbjahr mit -2,9 % im Vergleich zum Vorjahr geschrumpft. Ab März brachen sowohl die Importe als auch die Exporte signifikant ein. Die Arbeitslosenquote stieg moderat an und der private Konsum ging ab Q3 2019/20 deutlich zurück. Zur Stützung der Binnennachfrage ordnete die russische Regierung während der von ihr verhängten, mehrwöchigen Selbstisolation zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie einen vollen Lohnausgleich an. Die Maßnahme zur Stützung der Haushaltseinkommen ist ein Teil eines Konjunkturprogramms, das rund 1,5 % des BIP ausmacht. Infolge der teilweisen Lockerung der Covid-19-Maßnahmen hat sich der private Konsum, der ein wesentlicher Treiber für künftiges Wirtschaftswachstum ist, wieder positiv entwickelt.
Die Auswirkungen der wirtschaftlichen Entwicklung auf die Trader-Branche waren uneinheitlich. Die traditionellen und unabhängigen kleinen Lebensmittelhändler haben einen Rückgang der Umsatzerlöse verzeichnet, der etwa auf dem Niveau der Vorjahre lag. Im Gegenzug konnten die modernen kleinformatigen Lebensmitteleinzelhändler sowohl in der Phase der Restriktionen als auch von der zuletzt positiven Entwicklung des privaten Konsums profitieren. Zu den modernen Kleinformaten zählen auch die Geschäfte, die unter der Marke Fasol von unseren Franchise-Nehmern betrieben werden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir das Fasol-Netzwerk erneut stark ausgebaut. Insgesamt entwickelte sich METRO im Trader-Segment besser als der Markt. Ähnlich wie in den anderen Regionen war die HoReCa-Branche wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie deutlich stärker eingeschränkt und verzeichnete entsprechend rückläufige Erlöse.
Osteuropa
Während die übrigen osteuropäischen Staaten in den Vorjahren ein Wachstum oberhalb der westeuropäischen Nachbarn verzeichnen konnten, folgte ihre Wirtschaftsentwicklung 2019/20 mit einem Rückgang von -2,1 % dem globalen Trend. Ausschlaggebend war auch hier die Ausbreitung der Pandemie, verbunden mit den entsprechenden staatlichen Gegenmaßnahmen. Jedoch wiesen einige Länder wie die Türkei, Kroatien, Tschechien und Polen bereits im letzten Quartal des Geschäftsjahres ein positives Wachstum ggü. Q3 2019/20 auf, was eine Trendwende andeuten könnte. In Anbetracht der Pandemie verzeichnete der Arbeitsmarkt über alle Länder hinweg bisher nur eine leichte Zunahme der Arbeitslosigkeit.
Wie in den anderen METRO Regionen brach auch in Osteuropa der private Konsum im Verlauf des Berichtsjahres ein. Das gilt in gleichem Maße für die Importe und Exporte, wobei diese in Q4 2019/20 gegenüber Q3 2019/20 wieder zunahmen. Insgesamt ist das Niveau jedoch deutlich niedriger als im Vorjahreszeitraum.
Der Wechselkurs zum Euro blieb größtenteils auf stabilem Niveau, während die türkische Lira erneut eine merkliche Abwertung ggü. Euro und US-Dollar verzeichnete.
In den beiden Branchen HoReCa und Trader zeichnete sich ein ähnliches Bild wie in Westeuropa ab. Touristisch geprägte Länder wie bspw. Kroatien und die Türkei wiesen zu Beginn der Pandemie eine deutlich negative Entwicklung in den Umsatzzahlen des Gastgewerbes auf, mit einer positiveren Entwicklung im letzten Quartal des Geschäftsjahres. Die Lebensmitteleinzelhändler konnten auch in Osteuropa ein positives Umsatzwachstum aufweisen.
Asien
Die Auswirkungen der Pandemie zeigen sich auch in den Schwellenländern Asiens, allen voran in China, wo Covid-19 zuerst aufgetreten ist. Dort brachen nach einem erfreulichen Q1 2019/20 der Privatkonsum und das Wirtschaftswachstum im Verlauf von Q2 2019/20 abrupt ein, was aufgrund Chinas wichtiger Position in der globalen Lieferkette auch andere Länder traf. Jedoch begann in Q3 2019/20 eine starke wirtschaftliche Erholung, die sich in Q4 2019/20 fortsetzte. Diese Erholung hatte maßgeblichen Einfluss auf die Gesamtentwicklung des BIP in der asiatischen Region.
Mit zeitlicher Verzögerung ist Covid-19 in anderen asiatischen Ländern aufgetreten. Insbesondere Indien ist hiervon schwer getroffen worden. Mittlerweile verzeichnet Indien die zweitmeisten Infektionen global, was sich auch in einem sehr signifikanten Rückgang der Wirtschaftsleistung und einem starken Anstieg der Arbeitslosigkeit in Q3 und Q4 2019/20 widerspiegelt. Diese Entwicklungen wirkten sich entsprechend auf den privaten Konsum aus.
| ENTWICKLUNG DES BRUTTOINLANDSPRODUKTS WICHTIGER WELTREGIONEN UND DEUTSCHLANDS | ||
|---|---|---|
| Veränderungen zum Vorjahr in % |
2018/191 | 2019/202 |
| --- | --- | --- |
| Welt | 2,6 | -2,9 |
| Deutschland | 0,6 | -4,7 |
| Westeuropa (ohne Deutschland) | 1,4 | -7,4 |
| Russland | 1,5 | -2,9 |
| Osteuropa (ohne Russland) | 1,6 | -2,1 |
| Asien | 3,8 | -1,2 |
| Reales BIP-Wachstum auf USD-Basis und, außer für „Welt“, um Kaufkraft korrigiert. Quelle: Oxford Economics. |
1 Vorjahreswerte können ggü. dem Geschäftsbericht 2018/19 geringfügig abweichen, da retrospektive Korrekturen durch den Datenanbieter vorgenommen werden und die Umstellung von Kalenderjahr auf Geschäftsjahr erfolgt ist.
2 Prognose.
3.2 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE
Gesamtaussage des Vorstands der METRO AG zum Geschäftsverlauf und zur Lage von METRO
Zu Anfang des Geschäftsjahres 2019/20 setzte sich die positive wirtschaftliche Entwicklung des Vorjahres fort. Das operative Geschäft entwickelte sich bis Ende Februar 2020 weitgehend unbeeinflusst von der Covid-19-Pandemie deutlich positiv. Dann führte die rapide Ausbreitung von Covid-19 in allen Ländern, in denen METRO aktiv ist, zu umfassenden staatlichen Maßnahmen und Restriktionen, mit dem Ziel, das Virus einzudämmen. Diese gestalteten sich von Land zu Land unterschiedlich, hatten aber gemeinsam, dass sie sowohl das gesellschaftliche Leben als auch die Wirtschaft in einem teilweise erheblichen Maße einschränkten. Die Geschäftsentwicklung von METRO wurde somit, genau wie der Gastronomie und Hotellerie Sektor, insbesondere in Q3 2019/20 durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie stark beeinträchtigt. In Q4 2019/20 hat das operative Geschäft dann bereits wieder annähernd Vorjahresniveau erreicht, auch gestützt durch deutliche Marktanteilsgewinne im Kerngeschäft und eine deutlich positive Entwicklung in Russland und Osteuropa (ohne Russland).
Der Vorstand blickt mit Ausnahme des durch Covid-19 belasteten Q3 2019/20 auf ein insgesamt stabiles und robustes Geschäftsjahr zurück, in dem die Transformation hin zu einem reinen Großhändler abgeschlossen wurde. In einem herausfordernden Geschäftsjahr haben sich der ganzheitliche Großhandelsansatz, das flexible Kanalangebot mit Belieferungs- und Stationärgeschäft sowie die enge Zusammenarbeit mit den Kunden als sehr krisenfest erwiesen. METRO ist im Vergleich zum Wettbewerb sehr zufriedenstellend durch die 1. Phase der Covid-19-Pandemie gekommen und konnte Marktanteile hinzugewinnen.
Der Umsatz und das EBITDA entwickelten sich im Rahmen der Erwartungen am oberen Ende der angepassten Prognose. Entsprechend ist der Vorstand mit der Entwicklung des Geschäfts unter den gegebenen Umständen insgesamt zufrieden. Das berichtete Ergebnis je Aktie (EPS) aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten beträgt 1,27 € (2018/19: 0,89 €) und stellt die Basis für den Dividendenvorschlag dar. Dementsprechend wird den Aktionären auch für das Geschäftsjahr 2019/20 eine attraktive Dividende vorgeschlagen.
FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE
Finanzmanagement
Grundsätze und Ziele der Finanzaktivitäten
Für die Steuerung der Finanzierungstätigkeiten des Konzerns ist METRO AG zentral verantwortlich. Sie sichert die jederzeitige Zahlungsfähigkeit des Konzerns, reduziert finanzielle Risiken soweit wirtschaftlich sinnvoll und vergibt Kredite an die Konzerngesellschaften. Ziel ist es, den Finanzbedarf der Konzerngesellschaften kosteneffizient und in ausreichender Höhe über die internationalen Banken- und Kapitalmärkte zu decken. Grundlage für die Finanzaktivitäten ist die Konzernfinanzplanung, die alle wesentlichen Gesellschaften berücksichtigt. Die Auswahl der Finanzprodukte orientiert sich grundsätzlich an den Fristigkeiten der zugrunde liegenden Geschäfte.
Durch den konzerninternen Finanzausgleich im Rahmen des Cash-Pooling, können die finanziellen Mittel bedarfsgerecht allokiert werden, indem Konzerngesellschaften mit Finanzierungsbedarf die Liquiditätsüberschüsse anderer Konzerngesellschaften nutzen. Dies verringert das Finanzierungsvolumen und somit den Zinsaufwand.
Das aktuelle Investment-Grade-Rating von METRO von langfristig BBB- bzw. kurzfristig A-3 (Standard & Poor’s) unterstützt den Zugang zu den internationalen Geld- und Kapitalmärkten, der insbesondere im Rahmen des Euro Commercial Paper Programme sowie des Anleiheemissionsprogramms bei entsprechendem Bedarf genutzt wird. Dabei findet stets ein regelmäßiger Dialog mit Kreditinvestoren und -analysten statt.
Bei sämtlichen Finanzaktivitäten gelten konzernweit die folgenden Grundsätze:
| • | Zentrale Steuerung der Finanzierungstätigkeiten durch die METRO AG |
| • | Außenauftritt von METRO als finanzielle Einheit |
| • | Kosteneffiziente Kapitalbeschaffung durch Nutzung von Banken- und Kapitalmärkten |
| • | Wahrung des finanziellen Handlungsspielraums durch Limitierung des Geschäftsvolumens mit einzelnen Kreditinstituten |
| • | Funktionstrennung für Anbahnung, Controlling und Verwaltung von Finanzgeschäften |
| • | Zentrales Finanzrisikomanagement |
| • | Informationen zu den Risiken aus Finanzinstrumenten und Sicherungsbeziehungen finden sich im Konzernanhang – Nr. 44 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken. |
Rating
Die METRO AG hat Standard & Poor’s mit der Erstellung und Überwachung eines Ratings beauftragt, das sich aktuell wie folgt darstellt:
| Kategorie | 2020 |
|---|---|
| Langfristig | BBB- |
| Kurzfristig | A-3 |
| Ausblick | negative |
Finanzierungsmaßnahmen
Die Deckung des mittel- bis langfristigen Finanzierungsbedarfs erfolgt über ein Anleiheemissionsprogramm, welches über ein maximales Volumen von 5 Mrd. € verfügt. Am 20. Januar 2020 wurde eine fällige Anleihe über 125 Mio. € mit einem Coupon von 4,05 % fristgerecht zurückgezahlt. Das Anleiheemissionsprogramm wurde zum 30. September 2020 mit insgesamt 1.776 Mio. € in Anspruch genommen.
Die Deckung des kurzfristigen Finanzierungsbedarfs erfolgt über das Euro Commercial Paper Programme mit einem maximalen Volumen von 2 Mrd. €. Im Durchschnitt wurde das Programm im Berichtszeitraum mit 575 Mio. € in Anspruch genommen. Zum 30. September 2020 betrug die Inanspruchnahme 295 Mio. € (30.9.2019: 387 Mio. €).
Zum 30. September 2020 wurden bilaterale Kreditlinien in Höhe von insgesamt 150 Mio. € in Anspruch genommen. Als Liquiditätsreserve wurden 2 syndizierte Kreditlinien in Höhe von insgesamt 1.750 Mio. € sowie zusätzlich mehrjährige bilaterale Kreditlinien in Höhe von 250 Mio. € vereinbart.
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden sowohl eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 900 Mio. € als auch zeitweise mehrjährige bilaterale Kreditlinien in Höhe von 200 Mio. € in Anspruch genommen. Die Ziehungen der syndizierten Kreditlinie sowie der mehrjährigen bilateralen Kreditlinien wurden vorgenommen, da im Zuge der Covid-19-Pandemie die Liquidität am Geldmarkt eingeschränkt war und eine kurzfristige Refinanzierung über Commercial Paper nicht sichergestellt war. Alle in Anspruch genommenen Kreditlinien wurden vorzeitig zurückgeführt.
| • | Weitere Informationen zu Finanzierungsprogrammen und Kreditlinien finden sich im Konzernanhang – Nr. 36 Finanzschulden. |
| FREIE KREDITLINIEN VON METRO | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 30.9.2019 | 30.9.2020 | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Restlaufzeit | Restlaufzeit | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Mio. € | Gesamt | bis 1 Jahr | über 1 Jahr | Gesamt | bis 1 Jahr | über 1 Jahr |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bilaterale Kreditlinien | 609 | 279 | 330 | 400 | 86 | 314 |
| Inanspruchnahme | -359 | -279 | -80 | -150 | -86 | -64 |
| Freie bilaterale Kreditlinien | 250 | 0 | 250 | 250 | 0 | 250 |
| Syndizierte Kreditlinien | 1.750 | 0 | 1.750 | 1.750 | 900 | 850 |
| Inanspruchnahme | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Freie syndizierte Kreditlinien | 1.750 | 0 | 1.750 | 1.750 | 900 | 850 |
| Kreditlinien gesamt | 2.359 | 279 | 2.080 | 2.150 | 986 | 1.164 |
| Inanspruchnahme gesamt | -359 | -279 | -80 | -150 | -86 | -64 |
| Freie Kreditlinien gesamt | 2.000 | 0 | 2.000 | 2.000 | 900 | 1.100 |
Investitionen/Desinvestitionen
Im Geschäftsjahr 2019/20 hat METRO 627 Mio. € investiert und liegt damit unter dem Investitionsvolumen des Vorjahres. Der Investitionsrückgang lässt sich u. a. durch eine selektivere Expansionstätigkeit begründen. Diese verzeichnet mit 1 neuen Markteröffnung im Geschäftsjahr 2019/20 einen Rückgang ggü. dem Vorjahr (2018/19: 3 Neueröffnungen). Während im vorherigen Geschäftsjahr 1 neuer METRO Markt in Russland eröffnet wurde sowie 2 kleinere und damit kostengünstigere Formate in der Türkei und in Kroatien dazukamen, wurde im aktuellen Geschäftsjahr 1 kleineres Marktformat in der Ukraine eröffnet. Im Geschäftsjahr 2019/20 gab es 1 Schließung in Russland.
Darüber hinaus resultiert der Investitionsrückgang außer aus vereinzelten, landesspezifischen Covid-19-bedingten Einsparungen im Wesentlichen aus Sale-and-Leaseback-Projekten im Vorjahr, vor allem in der Region Osteuropa. In den Bereichen Modernisierungen, Konzeptumstellungen und Belieferungsgeschäft wurde die Verbesserung der Kapitaleffizienz weiter vorangetrieben.
Der Investitionsfokus lag im Geschäftsjahr 2019/20 weiterhin u. a. auf den Bereichen IT und Digitalisierung. Auch hier wurden im Rahmen eines aufgrund von Covid-19 insgesamt zurückhaltenden Investitionsverhaltens Mittel ggü. dem Vorjahr eingespart. Über Investitionen in den Online-Marktplatz METRO MARKETS und Hospitality Digital hinaus wurden vor allem die digitalen Dienstleistungen für Großhandelskunden und IT-Lösungen für das Belieferungsgeschäft ausgebaut.
Die Desinvestitionen betreffen im Geschäftsjahr 2019/20 im wesentlichen Betriebs- und Geschäftsausstattung. Im Vorjahr gab es ferner wesentliche Immobiliendesinvestitionen, aus denen im laufenden Jahr noch ein Zahlungseingang in Höhe von 74 Mio. € zu verzeichnen war.
| • | Weitere Informationen zu Desinvestitionen finden sich im Konzernabschluss – Kapitalflussrechnung sowie im Konzernanhang – Nr. 41 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung. |
| INVESTITIONEN VON METRO | ||||
|---|---|---|---|---|
| Mio. € | 2018/191 | 2019/20 | Veränderung absolut | % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | 63 | 77 | 15 | 23,6 |
| Westeuropa (ohne Deutschland) | 215 | 213 | -3 | -1,3 |
| Russland | 38 | 17 | -21 | -56,1 |
| Osteuropa (ohne Russland) | 261 | 107 | -154 | -59,1 |
| Asien | 29 | 24 | -5 | -16,8 |
| Sonstige/Konsolidierung | 220 | 189 | -31 | -13,9 |
| METRO | 826 | 627 | -199 | -24,1 |
1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).
Liquidität (Kapitalflussrechnung)
Aus der betrieblichen Tätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten wurde im Geschäftsjahr 2019/20 ein Mittelzufluss von 646 Mio. € (2018/19: Mittelzufluss 1.209 Mio. €) generiert. Vorsichtiges Einkaufsverhalten und angestiegene Vorratsbestände im Zusammenhang mit Covid-19 führen zu einer Verschlechterung des Cashflows aus der Veränderung des Nettobetriebsvermögens. Aus dem Bereich der Investitionstätigkeit ist ein Mittelabfluss von 265 Mio. € (2018/19: Mittelzufluss 46 Mio. €) zu verzeichnen. Im Vorjahr waren hierin wesentliche Zahlungseingänge aus Immobilienverkäufen enthalten. Damit ergibt sich ggü. dem Vorjahreszeitraum ein Rückgang des Cashflows vor Finanzierungstätigkeit um 875 Mio. € auf 380 Mio. €. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit weist einen Mittelabfluss von 1.280 Mio. € (2018/19: Mittelabfluss 1.535 Mio. €) auf. Die Summe der Cashflows aus fortgeführten Aktivitäten beläuft sich auf 510 Mio. € (2018/19: – 368 Mio. €).
Die Summe der Cashflows aus nicht fortgeführten Aktivitäten ergibt einen Mittelzufluss in Höhe von 1.410 Mio. € (2018/19: Mittelabfluss 88 Mio. €). Hierin sind die Einzahlungen aus der Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts einschließlich des Immobilienportfolios sowie von METRO China enthalten.
| • | Erläuterungen finden sich im Konzernabschluss – Kapitalflussrechnung sowie im Konzernanhang – Nr. 41 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung. |
| KAPITALFLUSSRECHNUNG1 Mio. € |
2018/192 | 2019/20 |
|---|---|---|
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten | 1.209 | 646 |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten | 399 | 416 |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | 1.608 | 1.062 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten | 46 | -265 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten | -136 | 1.271 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -90 | 1.006 |
| Cashflow vor Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten | 1.255 | 380 |
| Cashflow vor Finanzierungstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten | 263 | 1.687 |
| Cashflow vor Finanzierungstätigkeit | 1.518 | 2.068 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten | -1.535 | -1.280 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten | -351 | -278 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -1.886 | -1.557 |
| Summe der Cashflows | -368 | 510 |
| Wechselkurseffekte auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 17 | -29 |
| Gesamtveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -351 | 482 |
1 Verkürzte Fassung. Die vollständige Fassung ist im Konzernabschluss enthalten.
2 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).
Kapitalstruktur
Die Konzernbilanz von METRO weist zum 30. September 2020 ein Eigenkapital in Höhe von 2,1 Mrd. € aus (30.9.2019: 2,3 Mrd. €).
Das den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnende Periodenergebnis führt zu einer Erhöhung der Gewinnrücklagen in Höhe von 460 Mio. €. Gegenläufig wirken sich im Wesentlichen Währungsumrechnungsdifferenzen, insbesondere aufgrund der Entwicklung des Rubels, sowie die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2018/19 im Eigenkapital aus. Die Eigenkapitalquote beträgt 15,6 % (30.9.2019: 13,2 %). Der Anstieg der Eigenkapitalquote resultiert insbesondere aus dem Rückgang der Bilanzsumme aufgrund der Veräußerung der Mehrheitsbeteiligung von METRO China und des SB-Warenhausgeschäfts.
Die negativen Gewinnrücklagen sind nicht auf eine Verlusthistorie zurückzuführen, sondern resultieren im Wesentlichen aus der Umbuchung von der zum 1. Oktober 2016 im kombinierten Abschluss der MWFS GROUP ausgewiesenen Eigenkapitalposition „Nettovermögen entfallend auf die ehemalige METRO GROUP“ in die gesetzlich definierten Eigenkapitalpositionen.
Aus der Kapitalrücklage wurde im Geschäftsjahr 2019/20 ein Betrag von 1.070 Mio. € entnommen. Korrespondierend erfolgte im Konzernabschluss eine Umgliederung dieses Betrags in die Gewinnrücklagen.
| Mio. € | Anhang Nr. | 30.9.20191 | 30.9.2020 |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | 31 | 2.345 | 2.061 |
| Gezeichnetes Kapital | 363 | 363 | |
| Kapitalrücklage | 6.118 | 5.048 | |
| Gewinnrücklagen | -4.167 | -3.358 | |
| Eigenkapital vor Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter | 2.314 | 2.053 | |
| Anteile nicht beherrschender Gesellschafter | 31 | 8 |
1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).
| • | Weitere Informationen zum Eigenkapital finden sich im Konzernanhang unter der in der Tabelle angegebenen Nummer. |
Die Nettoverschuldung hat sich um 1,6 Mrd. € verringert und beträgt 3,8 Mrd. € zum 30. September 2020 (30.9.2019: 5,4 Mrd. €). Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben sich zum 30. September 2020 um 1,0 Mrd. € auf 1,5 Mrd. € (30.9.2019: 0,5 Mrd. €) erhöht. Darüber hinaus reduzierten sich die Finanzschulden um 0,6 Mrd. € auf 5,3 Mrd. € (30.9.2019: 5,9 Mrd. €).
| Mio. € | 30.9.20191 | 30.9.2020 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 500 | 1.525 |
| Kurzfristige Geldanlagen 2 | 11 | 19 |
| Finanzschulden (inkl. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen) | 5.930 | 5.314 |
| Nettoverschuldung | 5.419 | 3.771 |
1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).
2 In der Bilanz in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten (kurzfristig) enthalten.
Die sehr deutliche Reduzierung der Nettoverschuldung ist insbesondere auf die Veräußerung der Mehrheitsbeteiligung an METRO China und des SB-Warenhausgeschäfts zurückzuführen. Hier wirken sich die Transaktionserlöse mit 2,0 Mrd. € aus. Dabei sind die erhaltenen Kaufpreise vollständig den Zahlungsmitteln zuzurechnen, während die flüssigen Mittel der Veräußerungsgruppen nicht in der Vergleichsbasis der Nettoverschuldung, sondern in den zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten berücksichtigt waren. Die Zahlungsmittel der Veräußerungsgruppen wurden dabei auch durch die verbesserte Geschäftsentwicklung der letzten Monate gestärkt.
| DESINVESTITIONS-CASHFLOW GEM. KAPITALFLUSSRECHNUNG (AUS NICHT FORTGEFÜHRTEN AKTIVITÄTEN) Mrd. € |
|
|---|---|
| METRO China | 1,1 |
| SB-Warenhausgeschäft | 0,3 |
| Cashflow aus Unternehmenstransaktionen 1 | 1,4 |
| zuzüglich Zahlungsmitteln der Veräußerungsgruppen | |
| METRO China | 0,5 |
| SB-Warenhausgeschäft | 0,1 |
| Zahlungsmittel der Veräußerungsgruppen gesamt | 0,6 |
| Nettomittelzufluss in den fortgeführten Aktivitäten = Transaktionsbedingter Abbau der Nettoverschuldung | |
| METRO China | 1,6 |
| SB-Warenhausgeschäft | 0,4 |
| Nettomittelzufluss | 2,0 |
1 Der gesamte Cashflow aus Investitionstätigkeit der nicht fortgeführten Aktivitäten beläuft sich auf 1,3Mrd. € und enthält zudem den laufenden Investitionscashflow der Veräußerungsgruppe bis zur Veräußerung.
Die langfristigen Schulden von METRO betragen zum 30. September 2020 5,5 Mrd. € (30.9.2019: 5,7 Mrd. €). Die Finanzschulden verringerten sich um 0,2 Mrd. € auf 4,5 Mrd. €.
Zum 30. September 2020 betragen die kurzfristigen Schulden von METRO 5,6 Mrd. € (30.9.2019: 9,8 Mrd. €). Der Rückgang um 4,2 Mrd. € ggü. dem Vorjahreswert ist im Wesentlichen auf die Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts und der Mehrheitsbeteiligung von METRO China zurückzuführen. Die Finanzschulden verringerten sich u. a. aufgrund der Rückzahlung einer Anleihe um 0,4 Mrd. € auf 0,8 Mrd. €. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich überwiegend währungsbedingt, durch geänderte Zahlungsmodalitäten und aufgrund geänderter Einkaufsvolumina um 0,4 Mrd. € auf 3,2 Mrd. €.
Gegenüber dem 30. September 2019 ist die Fremdkapitalquote von 86,8 % um 2,4 Prozentpunkte auf 84,4 % gesunken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Vorjahr kurzfristige Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten in Höhe von 3,8 Mrd. € enthalten sind, die zum 30. September 2020 noch 7 Mio. € betragen.
| • | Weitere Angaben zur Fälligkeits-, Währungs- und Zinsstruktur der finanziellen Schulden sowie zu Kreditlinien finden sich im Konzernanhang – Nr. 36 Finanzschulden. |
| Mio. € | Anhang Nr. | 30.9.2019 1 | 30.9.2020 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Schulden | 5.652 | 5.506 | |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 32 | 543 | 550 |
| Sonstige Rückstellungen | 33 | 108 | 139 |
| Finanzschulden | 34, 36 | 4.766 | 4.541 |
| Sonstige finanzielle und sonstige andere Verbindlichkeiten | 34, 37 | 81 | 210 |
| Latente Steuerschulden | 25 | 155 | 66 |
| Kurzfristige Schulden | 9.832 | 5.625 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 34, 35 | 3.572 | 3.199 |
| Rückstellungen | 33 | 158 | 287 |
| Finanzschulden | 34, 36 | 1.164 | 773 |
| Sonstige finanzielle und sonstige andere Verbindlichkeiten | 34, 37 | 955 | 1.175 |
| Ertragsteuerschulden | 34 | 169 | 184 |
| Schulden i. Z. m. zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten | 43 | 3.813 | 7 |
1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).
| • | Weitere Informationen zur Entwicklung der Schulden finden sich im Konzernanhang unter den in der Tabelle angegebenen Nummern. Angaben zu Eventualverbindlichkeiten sowie sonstigen finanziellen Verpflichtungen finden sich im Konzernanhang – Nr. 45 Eventualverbindlichkeiten und Nr. 46 Sonstige finanzielle Verpflichtungen. |
Vermögenslage
Im Geschäftsjahr 2019/20 verringerte sich die Bilanzsumme von METRO um 4,6 Mrd. € auf 13,2 Mrd. € (30.9.2019: 17,8 Mrd. €).
Bei den langfristigen Vermögenswerten der fortgeführten Aktivitäten war im Geschäftsjahr 2019/20 ein Rückgang um 0,6 Mrd. € auf 8,3 Mrd. € (30.9.2019: 8,8 Mrd. €) zu verzeichnen, der insbesondere die Sachanlagen betrifft. Hierzu haben vor allem negative Währungseffekte, die sich buchwertmindernd auswirken, beigetragen. Gegenläufig wirkt sich der Anstieg der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen aus. Dieser resultiert insbesondere aus dem Zugang von 20,04 % der Anteile an der WM Holding (HK) Limited. Diese Gesellschaft hat im Rahmen unserer Partnerschaft mit Wumei das operative Geschäft von METRO China und die zugehörigen Immobilien erworben.
| Mio. € | Anhang Nr. | 30.9.2019 1 | 30.9.2020 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 8.838 | 8.277 | |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 19 | 785 | 731 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 20 | 562 | 576 |
| Sachanlagen | 21 | 6.635 | 5.811 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 22 | 127 | 188 |
| Finanzanlagen | 23 | 97 | 98 |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | 23 | 179 | 421 |
| Sonstige finanzielle und sonstige andere Vermögenswerte | 24 | 169 | 201 |
| Latente Steueransprüche | 25 | 284 | 252 |
1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).
| • | Weitere Informationen zur Entwicklung der langfristigen Vermögenswerte finden sich im Konzernanhang unter den in der Tabelle angegebenen Nummern. |
Die kurzfristigen Vermögenswerte von METRO vermindern sich ggü. dem Vorjahreswert um 4,1 Mrd. € auf 4,9 Mrd. € (30.9.2019: 9,0 Mrd. €). Zu dieser Entwicklung tragen die Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts und der Mehrheitsbeteiligung von METRO China in Höhe von 4,9 Mrd. € bei. Gegenläufig steigen die Zahlungsmittel um 1,0 Mrd. € auf 1,5 Mrd. € (30.9.2019: 0,5 Mrd. €).
| Mio. € | Anhang Nr. | 30.9.2019 1 | 30.9.2020 |
|---|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | 8.992 | 4.915 | |
| Vorräte | 26 | 1.946 | 1.888 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 27 | 482 | 429 |
| Finanzanlagen | 4 | 3 | |
| Sonstige finanzielle und sonstige andere Vermögenswerte | 24 | 901 | 902 |
| Ertragsteuererstattungsansprüche | 190 | 145 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 29 | 500 | 1.525 |
| Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte | 30, 43 | 4.970 | 22 |
1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).
| • | Weitere Informationen zur Entwicklung der kurzfristigen Vermögenswerte finden sich im Konzernanhang unter den in der Tabelle angegebenen Nummern. |
Nicht fortgeführte Aktivitäten
Der Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an METRO China und der Verkauf des SB-Warenhausgeschäfts sind, mit Ausnahme einer Einzelimmobilie, vollzogen.
Die zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte belaufen sich auf 0,0 Mrd. € (30.9.2019: 5,0 Mrd. €). Die in diesem Zusammenhang ausgewiesenen Schulden betragen 0,0 Mrd. € (30.9.2019: 3,8 Mrd. €).
Von dem sich ergebenden Nettovermögen des Vorjahres betreffen das SB-Warenhausgeschäft 0,5 Mrd. €. Das im Vorjahr auf METRO China entfallene Nettovermögen betrug 0,7 Mrd. €.
| • | Erläuterungen finden sich im Konzernanhang – Nr. 43 Nicht fortgeführte Aktivitäten. |
ERTRAGSLAGE
Geschäftsverlauf des Konzerns im Überblick
Die Geschäftsentwicklung von METRO ist im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 merklich von der Covid-19-Pandemie und ihren Folgen geprägt. Nach einem erfolgreichen Start und einer positiven operativen Entwicklung in Q1 und Q2 2019/20 haben sich die staatlichen Maßnahmen im Kontext der Covid-19-Pandemie insbesondere von Mitte März bis Anfang Mai 2020 spürbar negativ auf die Geschäftsentwicklung von METRO ausgewirkt. Ab der 2. Hälfte von Q3 2019/20, mit der kontinuierlichen Lockerung der staatlichen Restriktionen und dem Ausrollen zahlreicher operativer Initiativen, verbesserte sich die Geschäftsentwicklung wieder kontinuierlich. In Q4 2019/20 wurde eine weitere starke Trendverbesserung in allen Regionen und eine Geschäftsentwicklung annähernd auf dem Niveau des Vorjahres erreicht. METRO profitierte in dieser Phase sowohl von der Diversifizierung des Geschäftsmodells als auch von der aktiven Positionierung in der Erholungsphase des HoReCa-Geschäfts.
Die einzelnen Segmente von METRO sind in ihrer Entwicklung in unterschiedlichem Maße von der Covid-19-Pandemie betroffen. Die Entwicklung ist abhängig von
| • | der Zusammensetzung der Kundengruppen, |
| • | der Dauer der staatlichen Restriktionen sowie |
| • | deren Ausmaß in den jeweiligen Ländern. |
Die Segmente mit einem hohen Trader- und SCO-Umsatzanteil konnten durch eine positive Umsatzentwicklung in diesen beiden Kundengruppen den Rückgang des HoReCa-Umsatzes kompensieren. Das Umsatzwachstum in Russland (31 % Trader-, 55 % SCO-Umsatzanteil im Geschäftsjahr 2019/20) und Osteuropa (ohne Russland) (33 % Trader-, 36 % SCO-Umsatzanteil im Geschäftsjahr 2019/20) entwickelte sich hier im Saldo positiv, während Deutschland (13 % Trader-, 46 % SCO-Umsatzanteil im Geschäftsjahr 2019/20) in etwa auf dem Niveau des Vorjahres lag. In Segmenten mit einem hohen HoReCa-Umsatzanteil und in denen die staatlichen Maßnahmen strenger griffen, wirkten sich die Einschränkungen bei Restaurants und Hotels stärker auf die Geschäftsentwicklung aus. Dies war insbesondere in Westeuropa (ohne Deutschland) zu spüren, wo der HoReCa-Umsatzanteil im Geschäftsjahr 2019/20 bei 60 % liegt, mit einem Länderportfolio, das im Berichtsjahr besonders von den Restriktionen betroffen war, wie Frankreich, Italien, Spanien und Portugal.
Für das Geschäftsjahr 2019/20 ergibt sich somit eine flächenbereinigte Umsatzentwicklung von -3,9 %. Die flächenbereinigte Umsatzentwicklung war in Russland und Osteuropa (ohne Russland) positiv. Deutschland lag etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Westeuropa (ohne Deutschland) und Asien erzielten im Wesentlichen aufgrund der Effekte aus der Covid-19-Pandemie ein deutlich negatives flächenbereinigtes Umsatzwachstum. In lokaler Währung ging der Umsatz um -4,0 % zurück. Beeinträchtigt durch nachteilige Währungsentwicklungen, insbesondere in der Türkei und in Russland sowie weiteren Ländern in Osteuropa und Asien, fiel der berichtete Umsatz der METRO AG um -5,4 % auf 25,6 Mrd. €.
Das EBITDA bereinigt erreichte im Geschäftsjahr 2019/20 insgesamt 1.158 Mio. € (2018/19: 1.392 Mio. €). Die staatlichen Maßnahmen im Kontext der Covid-19-Pandemie wirkten sich hier bei der Mehrheit der Segmente, insbesondere aber in Westeuropa, negativ aus. Kompensierend wirkten Kosteneinsparungen u. a. im Zuge des kommunizierten Effizienzprogramms in der Hauptverwaltung, ein verbessertes Ergebnis der Logistik, Lizenzerlöse aus der Partnerschaft mit Wumei sowie eine stabile operative Entwicklung in Russland, Osteuropa (ohne Russland) und Deutschland. Im Geschäftsjahr 2019/20 sind 47 Mio. € (2018/19: 0 Mio. €) Transformationskosten angefallen. Diese sind ausnahmslos im Segment Sonstige angefallen und betreffen insbesondere die erfolgreiche Restrukturierung in der Hauptverwaltung. Die Wechselkursentwicklungen vor allem der russischen und der türkischen Währung wirkten sich negativ auf das Ergebnis aus. Währungsbereinigt entspricht der Rückgang einer Veränderung von -205 Mio. € (-15,1 %) ggü. dem Vorjahreszeitraum.
Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen beliefen sich auf 3 Mio. € (2018/19: 339 Mio. €). Insgesamt erreichte das EBITDA 1.113 Mio. € (2018/19: 1.731 Mio. €).
| Mio. € | 2018/191 | 2019/20 | Abweichung |
|---|---|---|---|
| Umsatz | 27.082 | 25.632 | -5,4 % |
| EBITDA bereinigt | 1.392 | 1.158 | -16,8 % |
| Transformationskosten | 0 | 47 | - |
| Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen | 339 | 3 | -99,2 % |
| EBITDA | 1.731 | 1.113 | -35,7 % |
| EBIT | 957 | 257 | -73,1 % |
| Investitionen | 826 | 627 | -24,1 % |
| Standorte | 678 | 678 | 0,0 % |
| Verkaufsfläche (1.000 m2) | 4.728 | 4.723 | -0,1 % |
1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).
Die Überleitung vom Umsatz zum flächen- und währungsbereinigten Umsatz ist im Folgenden dargestellt:
| Fortgeführte Aktivitäten | |||
|---|---|---|---|
| Mio. € | 2018/19 | 2019/20 | Abweichung |
| --- | --- | --- | --- |
| Umsatz gesamt in € | 27.082 | 25.632 | -5,4 % |
| Umsatz gesamt währungsbereinigt 1 | 26.691 | 25.632 | -4,0 % |
| Umsätze in Filialen, die 2019/20 nicht zum Like-for-Like-Panel gehörten 2 | 85 | 73 | - |
| Umsatz flächen- und währungsbereinigt | 26.606 | 25.559 | -3,9 % |
1 Der währungsbereinigte Umsatz des Vorjahres ermittelt sich durch Umrechnung des im Vorjahr berichteten Umsatzes zum Durchschnittskurs des aktuellen Geschäftsjahres.
2 Nicht zum Like-for-Like-Panel zählen u. a. Neueröffnungen, Anlauffilialen, Schließungen, Servicegesellschaften und wesentliche Umbauten.
Vergleich der Prognose mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung
Der Vergleich der tatsächlichen Geschäftsentwicklung mit der Prognose für das Geschäftsjahr 2019/20 bezieht sich auf die fortgeführten Aktivitäten von METRO.
Die ursprüngliche Umsatz- und EBITDA-Prognose für das Geschäftsjahr 2019/20 wurde am 3. April 2020 zurückgezogen. Der Grund hierfür war die Ungewissheit über die Dauer der als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie staatlich verordneten Restriktionen und deren Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung. Für das Geschäftsjahr 2019/20 hatte METRO ursprünglich ein Wachstum des Gesamtumsatzes und des flächenbereinigten Umsatzes von 1,5 % bis 3 % und ein EBITDA ohne Transformationskosten und Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen in etwa auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2018/19 prognostiziert. Die Prognose erfolgte dabei unter der Annahme von stabilen Wechselkursen ohne weitere Portfolioanpassungen und umfasste lediglich den fortgeführten Bereich von METRO.
Nachdem die Geschäftsentwicklung zu Beginn von Q3 2019/20 durch staatliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 und die daraus resultierenden Auswirkungen auf das öffentliche Leben zunächst deutlich negativ beeinflusst wurde, haben die graduellen Lockerungen der Covid-19-Schutzmaßnahmen im weiteren Verlauf von Q3 sowie die in diesem Kontext vom Vorstand ergriffenen Maßnahmen zur Anpassung an die jeweils geltenden Rahmenbedingungen zu einer weitgehenden Erholung der Umsatzentwicklung geführt. Vor dem Hintergrund der stabilen Umsatzentwicklung und weiteren Trendverbesserung im HoReCa-Geschäft zum Beginn von Q4 hat der Vorstand am 3. August 2020 beschlossen, für das Geschäftsjahr 2019/20 folgenden Ausblick zu geben:
Für das Geschäftsjahr 2019/20 erwartet METRO einen Rückgang des Gesamtumsatzes in lokaler Währung und des flächenbereinigten Umsatzes von 3,5 % bis 5 % sowie einen Rückgang des EBITDA bereinigt von rund 200 Mio. € bis 250 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Für Russland und Osteuropa (ohne Russland) werden deutlich bessere Entwicklungen in Bezug auf Umsatz und EBITDA als im Gruppendurchschnitt für das Geschäftsjahr 2019/20 erwartet, während Westeuropa und auch Asien schwächer erwartet werden. Infolge von Einsparungen und anderen Effekten wirkt zudem das EBITDA bereinigt im Segment Sonstige deutlich positiv.
Die Prognose erfolgte unter der Annahme von stabilen Wechselkursen ohne weitere Portfolioanpassungen und umfasst lediglich den fortgeführten Bereich von METRO. Die Prognose erfolgte außerdem unter der Annahme, dass es zu keinen neuerlichen Verschärfungen der Covid-19-Pandemie und entsprechend keinen negativen Auswirkungen in für METRO maßgeblichen Ländern kommt und sich die stabile Erholung des HoReCa-Sektors fortsetzt.
Mit einem Rückgang des Gesamtumsatzes von -4,0 % in lokaler Währung und des flächenbereinigten Umsatzes von -3,9 % hat METRO dieses Ziel am oberen Ende der Prognose (-3,5 % bis -5 %) erreicht. Die für Russland und Osteuropa (ohne Russland) erwartete deutlich bessere Entwicklung als im Gruppendurchschnitt in Bezug auf den Umsatz trat wie prognostiziert ein. Westeuropa und Asien entwickelten sich wie erwartet schwächer. Deutschland lag annähernd auf dem Niveau des Vorjahres.
Beim EBITDA bereinigt erwartete der Vorstand der METRO AG einen Rückgang von rund 200 Mio. € bis 250 Mio. € ggü. dem Vorjahr (1.392 Mio. €). Hier sollte sich infolge von Einsparungen und anderen Effekten zudem das EBITDA bereinigt im Segment Sonstige deutlich positiv auswirken. Bereinigt um negative Wechselkurseffekte von 29 Mio. € lag im das EBITDA bereinigt von METRO um -205 Mio. € bzw. -15,1 % unter dem Vorjahreswert. Dies beinhaltet auch bereits die nicht erwarteten Ergebnisbelastungen aus dem zweiten freiwilligen Übernahmeangebot von EPGC im mittleren bis hohen 1-stelligen Millionenbereich. Mit diesem Rückgang liegt METRO am oberen Ende der Prognose. Das gilt ebenfalls für die Prognose für die Segmente Russland und Osteuropa (ohne Russland), die wie erwartet eine deutlich bessere EBITDA-Entwicklung als der Gruppendurchschnitt erreichten. Die Segmente Westeuropa und Asien haben sich im Rahmen der Erwartungen schwächer entwickelt. Deutschland lag annähernd auf Vorjahresniveau. Das EBITDA bereinigt im Segment Sonstige entwickelte sich wie erwartet deutlich positiv und erreichte 42 Mio. € (2018/19: -34 Mio. €).
METRO hat die für das Geschäftsjahr 2019/20 angepassten prognostizierten Umsatz- und Ergebnisziele am oberen Ende des Prognosekorridors erreicht.
Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Segmente
In Deutschland ging der flächenbereinigte Umsatz im Geschäftsjahr 2019/20 um -0,8 % zurück und lag damit annähernd auf dem Niveau des Vorjahres. Der berichtete Umsatz ging um -0,8 % zurück. Der Umsatz entwickelte sich über die 4 Quartale unterschiedlich. Im 1. Halbjahr entwickelte sich der Umsatz positiv und lag auch gestützt durch Vorratskäufe zu Beginn der Pandemie über dem Vorjahresniveau. Im Zuge der staatlich auferlegten Restriktionen gingen die Umsätze im 3. Quartal deutlich zurück. Mit der schrittweisen Wiedereröffnung des Gastronomie- und Tourismusgeschäfts begann eine kontinuierliche und starke Trendverbesserung, die auf Marktanteilsgewinne schließen lässt. In Q4 konnte so bereits wieder ein positives flächenbereinigtes Umsatzwachstum erreicht werden.
Der flächenbereinigte Umsatz in Westeuropa (ohne Deutschland) ging im Geschäftsjahr 2019/20 aufgrund der Effekte aus der Covid-19-Pandemie deutlich um -10,6 % zurück. Der berichtete Umsatz sank um -10,7 % auf 9,6 Mrd. €. Hier machten sich nach einem 1. Quartal auf Vorjahresniveau im Verlauf des Geschäftsjahres die Auswirkungen der temporären Restaurantschließungen im Kontext der Covid-19-Pandemie deutlich bemerkbar, insbesondere in Frankreich, Italien, Spanien und bei Pro à Pro. In Q4 konnte die Umsatzentwicklung allerdings im Vergleich zu Q3 2019/20 bereits deutlich verbessert werden, auch hier zeigen sich deutliche Anzeichen für Marktanteilsgewinne etwa in Frankreich Italien und Spanien.
In Russland entwickelte sich der flächenbereinigte Umsatz im Geschäftsjahr 2019/20 mit einem Anstieg in Höhe von 3,8 % deutlich positiv. Zurückzuführen ist diese Entwicklung sowohl auf die bereits im Vorjahr eingeleiteten strategischen Maßnahmen zur Neupositionierung als auch auf Vorratskäufe im Kontext der Covid-19-Pandemie. Eine erhöhte Nachfrage der Trader- und SCO-Kundengruppen, die Expansion des Trader-Franchise-Geschäfts Fasol und das wachsende E-Commerce-Geschäft wirkten sich als positiver Treiber aus. Der Umsatz in Landeswährung nahm um 4,2 % zu und lag dabei seit Beginn des Kalenderjahres 2020 kontinuierlich über dem Niveau des Vorjahres. Bedingt durch negative Wechselkurseffekte verringerte sich der berichtete Umsatz um -0,7 %.
In Osteuropa (ohne Russland) stieg der flächenbereinigte Umsatz im Geschäftsjahr um 2,2 %. In der Mehrzahl der Länder wirkten sich die staatlichen Beschränkungen bei den HoReCa-Kunden negativ aus, wobei das Trader- und SCO-Geschäft unterstützend wirkte. Zu dem Umsatzanstieg trugen vor allem die Ukraine, die Türkei und Rumänien bei. In Landeswährung stieg der Umsatz ebenfalls um 2,2 %. Bedingt durch negative Wechselkurseffekte, insbesondere in der Türkei, sank der berichtete Umsatz um -0,9 %. Im Verlauf des Geschäftsjahres 2019/20, außer in Q3, erreichte Osteuropa eine durchgehend positive flächenbereinigte Umsatzentwicklung.
Der flächenbereinigte Umsatz in Asien sank im Geschäftsjahr 2019/20 deutlich um -7,0 %. Dies ist insbesondere zurückzuführen auf die Umsatzentwicklung bei Classic Fine Foods, in Japan und in Indien als Folge der Covid-19 Pandemie. In Q4 zeigte sich allerdings eine Trendverbesserung im Vergleich zu Q3. In lokaler Währung ging der Umsatz im Gesamtjahr um -6,7 % zurück. Bedingt durch negative Wechselkursentwicklungen sank der berichtete Umsatz um -9,3 %.
Der Belieferungsumsatz von METRO ging im Geschäftsjahr 2019/20 deutlich um -14,3 % auf rund 3,9 Mrd. € (2018/19: 4,6 Mrd. €) zurück und erreichte einen Umsatzanteil von 15 % (2018/19: 17 %). Auch das Belieferungsgeschäft erholte sich zum Ende des Geschäftsjahres, allerdings zeitversetzt zum stationären Geschäft aufgrund der derzeitigen Kundenpräferenz für die höhere Flexibilität beim Einkauf im stationären Geschäft.
Zum 30. September 2020 umfasste das Standortnetz 678 Märkte (1 Neueröffnung in der Ukraine und 1 Schließung in Russland).
| UMSATZKENNZAHLEN METRO 2019/20 im Vorjahresvergleich | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Veränderung zum Vorjahreszeitraum in % |
||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatz (Mio. €) |
in Konzernwährung (€) |
Wechselkurseffekte in Prozentpunkten | in lokaler Währung | flächenbereinigt (lokale Währung) | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2018/19 | 2019/20 | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| METRO | 27.082 | 25.632 | -5,4 % | -1,4 % | -4,0 % | -3,9 % |
| Deutschland | 4.735 | 4.699 | -0,8 % | 0,0 % | -0,8 % | -0,8 % |
| Westeuropa (ohne Deutschland) | 10.752 | 9.603 | -10,7 % | 0,0 % | -10,7 % | -10,6 % |
| Russland | 2.662 | 2.644 | -0,7 % | -4,9 % | 4,2 % | 3,8 % |
| Osteuropa (ohne Russland) | 7.191 | 7.125 | -0,9 % | -3,1 % | 2,2 % | 2,2 % |
| Asien | 1.696 | 1.539 | -9,3 % | -2,5 % | -6,7 % | -7,0 % |
| Sonstige | 46 | 22 | -52,8 % | 0,0 % | -52,7 % | - |
In Deutschland erreichte das EBITDA bereinigt im Geschäftsjahr 2019/20 125 Mio. € (2018/19: 128 Mio. €). Hier wirkte sich die gute Umsatzentwicklung im 1. Halbjahr 2019/20 positiv aus und konnte die Covid-19-bedingte rückläufige Umsatzentwicklung in Q3 2019/20 weitgehend kompensieren. METRO Deutschland entwickelte sich hier insgesamt deutlich besser als Rungis Express, wo sich die staatlichen Restriktionen aufgrund der hohen Fokussierung auf Gastronomiekunden signifikant negativer auswirkten.
In Westeuropa (ohne Deutschland) ging das EBITDA bereinigt im Geschäftsjahr 2019/20 auf 394 Mio. € zurück (2018/19: 636 Mio. €). Dieser deutliche Rückgang ist im Wesentlichen eine Folge der Covid-19-bedingten staatlichen Einschränkungen für die Gastronomie und die Tourismusbranche. Insbesondere in Frankreich, Italien, Spanien und bei Pro à Pro, wirkten sich diese im Zuge der Covid-19-Pandemie erheblich negativ auf die Umsatzentwicklung aus.
Das EBITDA bereinigt lag in Russland im Geschäftsjahr 2019/20 bei 224 Mio. € (2018/19: 235 Mio. €). Währungsbereinigt liegt das EBITDA bereinigt auf Vorjahresniveau, dabei trugen u. a. ein attraktives Preismodell zu nachhaltigem Umsatzwachstum und einem stabilen Ergebnis bei.
In Osteuropa (ohne Russland) erreichte das EBITDA bereinigt im Geschäftsjahr 2019/20 371 Mio. € (2018/19: 385 Mio. €). Dieser Rückgang ist u. a. auf die negative Währungsentwicklung in der Türkei sowie auf allgemeine Kostenentwicklungen in der Region zurückzuführen. Bereinigt um Währungseffekte ging das EBITDA ohne Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen in Osteuropa (ohne Russland) um -1 Mio. € zurück.
Das EBITDA bereinigt in Asien lag im Geschäftsjahr 2019/20 bei 0 Mio. € (2018/19: 43 Mio. €). Dies ist insbesondere ein Resultat der Entwicklung bei Classic Fine Foods aufgrund instabiler politischer Rahmenbedingungen und regulatorischer Einschränkungen in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Auch in Indien und in Japan wirkten sich die Covid-19-bedingten staatlich auferlegten Maßnahmen negativ auf die Umsatzentwicklung aus. Bereinigt um Währungseffekte ging das EBITDA ohne Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen in Asien um -40 Mio. € zurück.
Das EBITDA bereinigt im Segment Sonstige lag im Geschäftsjahr 2019/20 bei 42 Mio. € (2018/19: -34 Mio. €). Hierbei konnten die im Vorjahr enthaltenen und nicht wiederkehrenden Erträge aus Schadensersatz im niedrigen 2-stelligen Millionenbereich, die im Wesentlichen im Segment Sonstige anfielen, durch Kosteneinsparungen u. a. im Zuge des umgesetzten Effizienzprogramms in der Hauptverwaltung, ein verbessertes Ergebnis der Logistik sowie Lizenzerlöse aus der Partnerschaft mit Wumei deutlich überkompensiert werden. Zudem liegen die in Q4 2019/20 bereits teilweise angefallenen negativen Ergebnisbeiträge für das 2. freiwillige Übernahmeangebot durch EPGC unter denen des Vorjahres.
| EBITDA bereinigt | Transformationskosten | Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. € | 2018/191 | 2019/20 | Abweichung (€) |
2018/191 | 2019/20 | 2018/191 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesamt | 1.392 | 1.158 | -234 | 0 | 47 | 339 |
| Deutschland | 128 | 125 | -3 | 0 | 0 | 0 |
| Westeuropa (ohne Deutschland) | 636 | 394 | -242 | 0 | 0 | 29 |
| Russland | 235 | 224 | -11 | 0 | 0 | 0 |
| Osteuropa (ohne Russland) | 385 | 371 | -13 | 0 | 0 | 182 |
| Asien | 43 | 0 | -43 | 0 | 0 | 107 |
| Sonstige | -34 | 42 | 76 | 0 | 47 | 21 |
| Konsolidierung | 0 | 1 | 2 | 0 | 0 | 0 |
1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).
| Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen | EBITDA | ||
|---|---|---|---|
| Mio. € | 2019/20 | 2018/191 | 2019/20 |
| --- | --- | --- | --- |
| Gesamt | 3 | 1.731 | 1.113 |
| Deutschland | 0 | 128 | 125 |
| Westeuropa (ohne Deutschland) | 1 | 665 | 395 |
| Russland | 0 | 235 | 224 |
| Osteuropa (ohne Russland) | 2 | 567 | 373 |
| Asien | 0 | 150 | 0 |
| Sonstige | 0 | -13 | -5 |
| Konsolidierung | 0 | 0 | 1 |
1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).
Abschreibungen, Finanzergebnis und Steuern
| Mio. € | 2018/191 | 2019/20 |
|---|---|---|
| EBITDA | 1.731 | 1.113 |
| Abschreibungen | 782 | 857 |
| Zuschreibungen | 8 | 1 |
| Betriebliches Ergebnis EBIT | 957 | 257 |
| Ergebnisanteil aus nicht operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | 0 | 0 |
| Sonstiges Beteiligungsergebnis | -1 | 3 |
| Zinsertrag/-aufwand (Zinsergebnis) | -241 | -220 |
| Übriges Finanzergebnis | 12 | -72 |
| Finanzergebnis | -230 | -289 |
| Ergebnis vor Steuern EBT | 728 | -32 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -301 | -108 |
| Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten | 427 | -140 |
| Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern | -93 | 612 |
| Periodenergebnis | 333 | 471 |
1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).
Abschreibungen
Die Abschreibungen steigen um 74 Mio. € von 782 Mio. € auf 857 Mio. €. Dieser Anstieg resultiert zum einen aus den im Zuge verschiedener Digitalisierungsinitiativen erhöhten Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte. Zum anderen lagen die Wertminderungen über denen des Vorjahres. Dies wiederum ist im Wesentlichen auf die vollständige Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts von Classic Fine Foods sowie selektive Wertminderungen bei Einzelstandorten zurückzuführen, auch infolge regulatorischer Einschränkungen in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie.
| • | Weitere Angaben zu Abschreibungen finden sich im Konzernanhang unter Nr. 14 Abschreibungen und Wertminderungen. |
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis setzt sich im Wesentlichen aus dem Zinsergebnis in Höhe von -220 Mio. € (2018/19: -241 Mio. €) und dem übrigen Finanzergebnis in Höhe von -72 Mio. € (2018/19: 12 Mio. €) zusammen. Das Zinsergebnis verbesserte sich maßgeblich aufgrund einer günstigeren Refinanzierung sowie aufgrund rückläufiger Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen. Das übrige Finanzergebnis veränderte sich im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen aufgrund schwächerer Wechselkurse osteuropäischer Währungen und der türkischen Lira, die sich negativ auf die Bewertung von Fremdwährungsleasingverbindlichkeiten auswirkten.
| • | Weitere Angaben zum Finanzergebnis finden sich im Konzernanhang unter Nr. 7 Ergebnisanteil aus operativen/nicht operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen, Nr. 8 Sonstiges Beteiligungsergebnis, Nr. 9 Zinsertrag/Zinsaufwand und Nr. 10 Übriges Finanzergebnis. |
Steuern
Der ausgewiesene Ertragsteueraufwand von 108 Mio. € (2018/19: 301 Mio. €) liegt um 193 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Der Rückgang der laufenden Ertragsteuern in Höhe von 82 Mio. € (2018/19: Anstieg 42 Mio. €) ist im Wesentlichen auf das im Vergleich zum Vorjahr niedrigere konsolidierte Vorsteuerergebnis zurückzuführen. Ursächlich für die Verringerung des latenten Steueraufwands von 111 Mio. € (2018/19: Anstieg 40 Mio. €) sind die im Vorjahr vorgenommenen Wertberichtigungen von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge im Inland.
| • | Weitere Angaben zu Steuern vom Einkommen und vom Ertrag finden sich im Konzernanhang – Nr. 12 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. |
| Mio. € | 2018/191 | 2019/20 |
|---|---|---|
| Tatsächliche Steuern | 215 | 133 |
| davon Deutschland | (9) | (10) |
| davon international | (206) | (123) |
| davon Steueraufwand/-ertrag der laufenden Periode | (221) | (143) |
| davon Steueraufwand/-ertrag aus Vorperioden | (-6) | (-10) |
| Latente Steuern | 86 | -25 |
| davon Deutschland | (105) | (24) |
| davon international | (-19) | (-49) |
| 301 | 108 |
1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).
Nicht fortgeführte Aktivitäten
Die Entwicklung des laufenden Geschäfts der nicht fortgeführten Aktivitäten erlaubt keinen adäquaten Vergleich zum Vorjahr, da METRO China lediglich anteilig bis zum 22. April 2020 und das SB-Warenhausgeschäft anteilig bis zum 24. Juni 2020 bzw. bis zum 10. September 2020 enthalten ist. Bis zu diesem Zeitpunkt entwickelte sich sowohl bei METRO China als auch beim SB-Warenhausgeschäft der Umsatz spürbar über dem Vorjahresniveau.
Im Geschäftsjahr 2019/20 beläuft sich das Bewertungs-/Veräußerungsergebnis nach Steuern auf insgesamt 316 Mio. € (2018/19: -209 Mio. €). Davon betreffen METRO China 943 Mio. € (2018/19: 0 Mio. €) und das SB-Warenhausgeschäft -627 Mio. € (2018/19: -209 Mio. €). Einschließlich des laufenden Geschäfts der beiden Veräußerungsgruppen beläuft sich das Periodenergebnis nicht fortgeführter Aktivitäten nach Steuern auf 612 Mio. € (2018/19: -93 Mio. €).
| • | Erläuterungen finden sich im Konzernanhang – Nr. 43 Nicht fortgeführte Aktivitäten. |
Periodenergebnis und Ergebnis je Aktie
Das Periodenergebnis der fortgeführten Aktivitäten erreichte im Geschäftsjahr 2019/20 -140 Mio. € und lag damit 567 Mio. € unter dem Periodenergebnis des Vorjahreszeitraums (2018/19: 427 Mio. €).
Das Periodenergebnis aus sowohl fortgeführten als auch nicht fortgeführten Aktivitäten der METRO AG lag im Geschäftsjahr 2019/20 bei 471 Mio. € und damit um 138 Mio. € über dem Periodenergebnis des Vorjahreszeitraums (2018/19: 333 Mio. €).
Nach Abzug der den nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzurechnenden Ergebnisanteile verbleibt ein auf die Aktionäre der METRO AG entfallendes Periodenergebnis der fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten von 460 Mio. € (2018/19: 322 Mio. €). Dies entspricht einer Zunahme um 138 Mio. €, die fortgeführten Aktivitäten trugen mit -566 Mio. € dazu bei.
Auf dieser Grundlage erzielte METRO im Geschäftsjahr 2019/20 ein Ergebnis der fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten von 1,27 € je Aktie (2018/19: 0,89 €), davon aus fortgeführten Aktivitäten -0,40 € (2018/19: 1,16 €). Der Berechnung war eine gewichtete Anzahl von 363.097.253 Aktien zugrunde zu legen. Auf diese Aktienanzahl wurde das den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnende Periodenergebnis verteilt. Ein Verwässerungseffekt aus sog. potenziellen Aktien war weder im Geschäftsjahr 2019/20 noch im Vorjahr gegeben.
Dieses Ergebnis bildet die Basis für den Dividendenvorschlag.
| 2018/191 | 2019/20 | Veränderung absolut | ||
|---|---|---|---|---|
| Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten | Mio. € | 427 | -140 | -567 |
| Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern | Mio. € | -93 | 612 | 705 |
| davon Wertminderung des SB-Warenhausgeschäfts | Mio. € | (209) | (598) | (389) |
| Periodenergebnis | Mio. € | 333 | 471 | 138 |
| Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis | Mio. € | 11 | 11 | 0 |
| davon aus fortgeführten Aktivitäten | Mio. € | (6) | (5) | (-1) |
| davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten | Mio. € | (5) | (6) | (1) |
| Den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnendes Periodenergebnis | Mio. € | 322 | 460 | 138 |
| davon aus fortgeführten Aktivitäten | Mio. € | (421) | (-146) | (-566) |
| davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten | Mio. € | (-99) | (606) | (705) |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert = verwässert) | € | 0,89 | 1,27 | 0,38 |
| davon aus fortgeführten Aktivitäten | € | (1,16) | (-0,40) | (-1,56) |
| davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten | € | (-0,27) | (1,67) | (1,94) |
1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).
4 NACHTRAGS- UND PROGNOSEBERICHT
NACHTRAGSBERICHT
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
METRO übernimmt die Aviludo Group
METRO übernimmt die Aviludo Group, den zweitgrößten portugiesischen Lebensmittellieferanten mit Sitz in Quarteira, Algarve. Die Transaktion umfasst neben dem operativen Geschäft auch die Logistikplattformen von Aviludo. Die Umsätze der Aviludo Group betrugen im Jahr 2019 (vor der Covid-19-Pandemie) ca. 152 Mio. €. Der Kaufpreis liegt im mittleren 2-stelligen Millionenbereich. Diese Akquisition ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer vollständigen Fokussierung auf HoReCa-Kunden. Die Akquisition steht unter dem Vorbehalt der Genehmigungen durch die zuständigen Behörden. Die Transaktion wird voraussichtlich in der 1. Hälfte des Kalenderjahres 2021 abgeschlossen sein.
EP Global Commerce GmbH erhöht Stimmrechtsanteil an METRO AG
Die EP Global Commerce GmbH, die auf Basis der Stimmrechtsmitteilung vom 10. Oktober 2020 29,99 % der Stimmrechte an der METRO AG hält, hat am 1. Oktober 2020 ein freiwilliges Übernahmeangebot in Bezug auf alle Aktien an der METRO AG veröffentlicht. Die EP Global Commerce GmbH hat mit ihrer Schlussmeldung vom 20. November 2020 bekannt gegeben, dass ihr bis zum Ende der weiteren Annahmefrist insgesamt 10,60 % der Stammaktien angedient wurden. Der Vollzug des Übernahmeangebots steht unter dem Vorbehalt regulatorischer Freigaben. Gem. den Angaben in der Angebotsunterlage erwartet die EP Global Commerce GmbH den Vollzug bis zum Ende des Jahres 2020, spätestens bis Februar 2021.
PROGNOSEBERICHT
Der Prognosebericht von METRO berücksichtigt relevante Fakten und Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren und die zukünftige Geschäftsentwicklung beeinflussen können. Der Prognosebericht zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen basiert auf der Auswertung von Primärdaten zur Früherkennung. Hauptquelle für die Prognosen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist Oxford Economics. Die im Folgenden getroffenen Aussagen sind besonders vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Pandemie zu verstehen. Aufgrund der weltweit volatilen Entwicklung des Infektionsgeschehens und der mit dessen Bekämpfung einhergehenden staatlichen Gegenmaßnahmen sind alle Prognosen mit einer hohen Unsicherheit verbunden. Sie können sich daher nicht nur schnell, sondern auch maßgeblich ändern. Die für diesen Bericht getroffenen Aussagen beziehen sich auf den Stichtag 20. November 2020. Sie können seitdem durch neue Entwicklungen überholt sein.
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Weltwirtschaft
Im Verlauf des kommenden Geschäftsjahres 2020/21 wird eine Erholung der Weltwirtschaft erwartet. Aufgrund des erneuten und insbesondere in Europa deutlichen Anstiegs der Covid-19-Infektionen im Herbst 2020 haben viele europäische Länder bereits mit einer (Wieder-)Einführung von wirtschaftlichen und sozialen Restriktionen reagiert. Diese gegenwärtigen Einschränkungen liegen jedoch überwiegend unterhalb des Niveaus des Frühjahres, um ähnliche, stark negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaften möglichst zu vermeiden. Da sowohl der Bildungs- und Erziehungsbereich als auch das Baugewerbe und die Industrie von den neuerlichen Einschränkungen vielfach ausgenommen sind, sprechen viele Länder in Europa von einem „Lockdown light“, um den Unterschied zum Lockdown im Frühjahr 2020 deutlich zu machen. Die gegenwärtigen Maßnahmen zielen in den meisten Ländern auf eine Reduzierung oder Vermeidung von insbesondere privaten Kontakten ab. Entsprechend sind das Kulturleben und die Freizeitgestaltung besonders betroffen, was ebenfalls weitgehende Einschränkungen für den Tourismus, die Veranstaltungsbranche und das Hotel- und Gaststättengewerbe zur Folge hat. Somit wirken sich die Maßnahmen wiederholt unmittelbar auf die Geschäftstätigkeit der HoReCa-Branche, die eine unserer Kernkundengruppen ist, negativ aus. Die daraus resultierenden wirtschaftlichen Konsequenzen sollten vor allem in touristisch geprägten Ländern deutlich werden.
Wurde vor den neuerlichen Verschärfungen der Restriktionen in den Prognosen noch eine Rückkehr der Weltwirtschaftsleistung bis in etwa auf das Niveau des vorletzten Geschäftsjahres 2018/19 erwartet, ist wegen der Bedeutung Europas für die Weltwirtschaft davon auszugehen, dass sich eine Rückkehr auf das Vorkrisenniveau zeitlich weiter verzögert. Weiterhin ist eine Erholung der Weltwirtschaft auf das Niveau von vor der Pandemie davon abhängig, wie sich der Verlauf der Pandemie auf weiteren Kontinenten und in den einzelnen Ländern gestaltet. Neben der europäischen Wirtschaft tragen insbesondere die amerikanische und die chinesische Wirtschaft in ausgeprägtem Maß zum Weltwirtschaftswachstum bei.
Nicht nur der Verlauf der Covid-19-Pandemie wird für die Erholung der Weltwirtschaft von Bedeutung sein, sondern auch inwieweit eine Ausweitung der bestehenden Handelskonflikte, z. B. zwischen den USA und China bzw. der EU vermieden werden kann. Mit Blick auf den anstehenden Austritt Großbritanniens aus der EU, könnte sich ein erfolgreicher Vertragsabschluss, der die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich regelt, ebenfalls positiv auswirken.
Deutschland
Die Prognose für die deutsche Volkswirtschaft geht für das Geschäftsjahr 2020/21 bisher von einer positiven Entwicklung und einem realen Wirtschaftswachstum von etwa 1 % aus. Jedoch erreicht die reale Wirtschaftsleistung damit noch nicht das Niveau des vorletzten Geschäftsjahres. Aufgrund des Infektionsgeschehens haben die Behörden im November erneut Beschränkungen eingeführt, die neben dem Kulturbetrieb vor allem den Tourismus und das Gastgewerbe sowie öffentliche Veranstaltungen zeitlich auf einen Monat – mit der Möglichkeit einer Verlängerung bis in den Dezember – befristet einschränken. Sofern sich die Beschränkungen nur auf einen kurzen Zeitraum erstrecken und unter dem Vorbehalt der weiteren Pandemieentwicklung sollte sich die allgemeine wirtschaftliche Erholung wegen der Maßnahmen nur in begrenztem Ausmaß verlangsamen.
Nach bisherigen Prognosen zieht sich die Erholung durch fast alle Bereiche, d. h. Import, Export, privater Konsum sowie den Arbeitsmarkt. Im Gastgewerbe und im Tourismus ist eine Erholung nicht nur von einer Aufhebung der Beschränkungen, sondern auch vom Sicherheitsempfinden und von der Konsumneigung der Verbraucher abhängig. Während sich der Arbeitsmarkt, unterstützt durch staatliche Konjunkturmaßnahmen, bislang als robust erwiesen hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass negative wirtschaftliche Effekte der Pandemie erst zeitlich verzögert im kommenden Geschäftsjahr eintreten, wie z.B. ein Anstieg der Insolvenzen oder der Arbeitslosigkeit und damit verbunden negative Auswirkungen auf den privaten Konsum.
Unter dem Vorbehalt des weiteren Pandemieverlaufs erwarten wir für das Gastgewerbe im Kalenderjahr 2021 eine positive Entwicklung ggü. dem Vorjahr. Es ist aktuell nicht davon auszugehen, dass das Vorkrisenniveau des Kalenderjahres 2019 im Jahr 2021 wieder erreicht werden kann. Ob dieses Niveau im darauffolgenden Jahr wieder erreicht werden kann, ist aktuell nicht belastbar vorherzusagen.
Westeuropa
Für das kommende Geschäftsjahr wird für Westeuropa insgesamt eine wirtschaftliche Erholung erwartet. Jedoch wird noch nicht das Niveau von vor dem Ausbruch der Pandemie erreicht werden. Dazu trägt auch die im Herbst 2020 einsetzende Verschlechterung des Infektionsgeschehens in allen westeuropäischen Ländern bei, die die Erholung der Volkswirtschaften verzögern könnte. Wie in Deutschland erreichen die wieder eingeführten Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie in den meisten westeuropäischen Ländern nicht das Ausmaß vom Frühjahr 2020. Falls das Infektionsgeschehen nicht mit den eingeführten Maßnahmen eingedämmt werden kann oder die gegenwärtigen Restriktionen, anders als geplant, über einen längeren Zeitraum in Kraft bleiben oder auf weitere Bereiche ausgedehnt werden, besteht das Risiko, dass die wirtschaftliche Erholung erst im darauffolgenden Geschäftsjahr eintreten wird.
Ähnlich wie in Deutschland stellt der produzierende Sektor eine wesentliche Säule der Erholung dar. Über eine höhere Binnennachfrage hinaus sollten auch die Exporte insbesondere nach Asien wieder zunehmen. In einzelnen westeuropäischen Ländern, wie z. B. in Österreich, Spanien und Portugal, ist der Anteil des Tourismus am Bruttoinlandsprodukt überdurchschnittlich hoch und die wirtschaftliche Entwicklung ist daher stärker von der Tourismusbranche abhängig. Jedoch ist die Entwicklung des Tourismus aufgrund der gegenwärtigen Situation und eines möglicherweise veränderten Verbraucherverhaltens bezüglich der Reisepräferenzen nicht belastbar zu prognostizieren. Wir rechnen allerdings damit, dass es mehrere Jahre dauern wird, bis der Tourismus wieder annähernd ein Niveau von vor der Pandemie erreichen könnte.
Eng mit dem Tourismussektor ist die Entwicklung im Gastgewerbe verzahnt, insbesondere in den Ländern, die stärker von der Reisebranche abhängig sind. Während wir insgesamt für Westeuropa eine im Vergleich zu 2020 deutlich positive Entwicklung des Gastgewerbes erwarten, könnte die Erholung in den Tourismusländern zunächst schwächer ausfallen. Allgemein gehen wir jedoch in allen westeuropäischen Ländern davon aus, dass die Inlandsnachfrage im Gastgewerbe in den kommenden beiden Geschäftsjahren wächst.
Russland
Für Russland gehen aktuelle Prognosen insgesamt von einem Wirtschaftswachstum leicht unterhalb des Niveaus des Geschäftsjahres 2019/20 aus, wobei über den Jahresverlauf eine fortschreitende Erholung der Wirtschaft erwartet wird. Die Erholung ist auf eine Zunahme der Industrieproduktion zurückzuführen. Der Energiesektor, allen voran Öl und Gas, hat mit etwa 20 % einen hohen Anteil am BIP und steht für mehr als 60 % der russischen Exporte. Eine Rückkehr der Weltwirtschaft zum Wachstum könnte mit einem höheren Absatz von Öl und Gas – und somit einer Verbesserung der staatlichen Finanzen auch infolge eventuell steigender Rohstoffpreise – verbunden sein. Auf dem Arbeitsmarkt wird mit einer im Jahresverlauf zunehmend positiven Entwicklung gerechnet. Der private Konsum, der sich wegen der Covid-19-Maßnahmen rückläufig entwickelte, wird Prognosen zufolge ebenfalls im Verlauf des Geschäftsjahres eine Trendumkehr erfahren und eine hohe Wachstumsdynamik verzeichnen. Ein starker Anstieg des privaten Konsums sollte sich sowohl positiv auf die Nachfrage nach Lebensmitteln auswirken, die insbesondere für die Trader-Branche maßgeblich ist, als auch steigende Umsätze in der Gastronomie zur Folge haben.
Osteuropa
Die Wirtschaft in Osteuropa könnte bereits im kommenden Jahr auf das Niveau des Geschäftsjahres 2018/19 zurückkehren. Die Länder Osteuropas wurden zeitlich verzögert und mit im Vergleich zu Westeuropa deutlich geringeren Infektionszahlen von der Covid-19-Pandemie im Frühjahr erfasst. Daher fielen die wirtschaftlichen Einbußen in Osteuropa vergleichsweise geringer aus. Eine Rückkehr auf das Vorkrisenniveau in Osteuropa setzt jedoch voraus, dass der zuletzt starke Anstieg der Infektionszahlen, der das Niveau des Frühjahres 2020 bereits deutlich übertrifft, schnell eingedämmt werden kann. Die positive wirtschaftliche Entwicklung sollte in diesem Fall für die meisten Länder dieser Region zutreffen. Die Industrieproduktion sowie die Im- und Exporte sollten das Niveau von vor Ausbruch der Krise wieder erreichen. Gleiches gilt für den privaten Konsum, unterstützt von einer erwarteten Entspannung der Lage am Arbeitsmarkt z. B. in Polen oder Rumänien.
Auch bei einer angespannten Infektionslage gehen wir wegen der weiterhin hohen Bedeutung der Trader-Branche für die Grundversorgung mit Lebensmitteln von einer positiven Nachfrageentwicklung bei Tradern aus. Im Unterschied dazu ist die Entwicklung des Gastgewerbes stark an den weiteren Pandemieverlauf und möglichen Restriktionen gekoppelt und kann in der gegenwärtigen Situation nicht vorhergesagt werden.
Asien
Die asiatische Wirtschaft wächst nach dem Einbruch während der Pandemie mit voraussichtlich mehr als 5 % im Vergleich zum Vorjahr wieder stark und könnte in etwa das Niveau von vor der Krise erreichen. Indien wird der positiven Entwicklung der anderen asiatischen Länder wahrscheinlich zeitlich verzögert folgen, da das Land von Covid-19 weiterhin vergleichsweise schwer betroffen ist. Sofern der Pandemieverlauf unter Kontrolle gehalten werden kann, sollten sich der Arbeitsmarkt, der private Konsum sowie die Im- und Exporte gem. Prognose wieder positiv entwickeln. Im Unterschied zu Europa konnte in den asiatischen Ländern bislang ein erneutes Aufkeimen des Infektionsgeschehens überwiegend verhindert werden. Dies spiegelt sich auch in einer im Vergleich zu anderen Regionen schnelleren Erholung der Reiseaktivitäten in Asien wider, wovon auch das Gastgewerbe profitieren sollte. Insgesamt wird für die Gastronomie für das Kalenderjahr 2021 und darüber hinaus ein starkes Wachstum ggü. dem Vorjahr erwartet. Dies setzt allerdings voraus, dass sich die Covid-19-Situation nicht noch einmal verschlimmert. Eine neuerliche Verschlechterung des Covid-19-Infektionsgeschehens wird voraussichtlich eine negative Entwicklung der wirtschaftlichen Lage in vielen Ländern in der Region zur Folge haben.
Prognose von METRO
Der Vorstand der METRO AG erwartet eine Rückkehr zu nachhaltigem Umsatz- und Ergebniswachstum nach der Covid-19-Pandemie und bekräftigt den eigenen Anspruch, die Wettbewerbsposition von METRO zu verbessern und weitere Marktanteile zu gewinnen. Diese Überzeugung beruht auf einer durchgehend robusten Finanzstruktur, den gewonnenen Erkenntnissen aus der ersten Welle der Covid-19-Pandemie, der Fähigkeit die Bedürfnisse der Kunden zu erfüllen und der Möglichkeit eine führende Rolle bei der erwarteten Konsolidierung des Großhandels zu spielen.
Im Geschäftsjahr 2020/21 wird die finanzielle Leistungsfähigkeit von METRO jedoch durch die Entwicklung der Covid-19-Pandemie beeinflusst. Zum einen gibt es Effekte aus den auf Covid-19 bezogenen staatlichen Beschränkungen des öffentlichen Lebens, die nur schwer zu prognostizieren sind. Dauer und Intensität dieser Beschränkungen bestimmen deren Auswirkungen, sind aber noch nicht bekannt. Zum anderen können sich Potenziale ergeben, falls eine flächendeckende Impfung früher als erwartet verfügbar wäre. Der Vorstand plant daher mit unterschiedlichen Szenarien und aktualisiert diese regelmäßig.
Unter der Annahme stabiler Wechselkurse und ohne weitere Portfolioanpassungen erwartet METRO den Gesamtumsatz und den flächenbereinigten Umsatz leicht unterhalb des Vorjahresniveaus. Für das EBITDA bereinigt wird ein Ergebnisrückgang im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich erwartet. Diese Prognose inkludiert dabei staatliche Beschränkungen des öffentlichen Lebens, die teilweise bis Mitte des zweiten Quartals des Geschäftsjahres 2020/21 andauern sowie eine schnelle und substanzielle Erholung von Gastronomie und Tourismus in der Zeit danach. Die Erfahrungen aus dem Umgang mit der ersten Welle der Covid-19-Pandemie ermöglichen es METRO, im Zusammenspiel mit Kosteneffizienz und bewährten Maßnahmen zur Stützung des operativen Geschäfts, die Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung von METRO im Vergleich zum Frühjahr 2020 abzumildern. Ausgehend von den Beobachtungen im November 2020 erwartet der Vorstand für einen Monat mit vollständigem Lockdown im gesamten Länderportfolio durchschnittliche Umsatzeinbußen von rund 400 Mio. €. Dies entspricht einem rund 1,5 Prozentpunkten geringeren Umsatzwachstum im Vergleich zum Vorjahr.
Die Auswirkungen staatlicher Beschränkungen auf das Ergebnis und den Umsatz sind abhängig von deren Dauer und Intensität und folgen voraussichtlich dem gleichen Muster wie im Vorjahr. Entsprechend erwartet METRO die größten Effekte in Regionen mit hohem HoReCa-Anteil, insb. im Segment Westeuropa. Dagegen werden sich die Segmente Russland und Asien voraussichtlich besser entwickeln als die METRO insgesamt. Auf Konzernebene erwartet der Vorstand, dass sich das 2. Halbjahr deutlich besser entwickelt als das erste. Ursächlich hierfür ist die hohe Vergleichsbasis im 1. Halbjahr (wenig bis gar keine Auswirkungen von Covid-19 auf Konzernebene im Vorjahr) und ein ab Frühjahr 2021 zu erwartendes vorteilhafteres Geschäftsumfeld.
Angesichts der ungewissen Weiterentwicklung der Covid-19-Pandemie legt das operative Geschäft weiterhin den Fokus auf die Elemente „Schützen, Erhalten und Wachsen“. Diese Strategie hat sich im Geschäftsjahr 2019/20 bereits bewährt. Sie war entscheidend für die kontinuierliche Entwicklung oberhalb des Wettbewerbs und die schnelle Erholung von METRO während und nach der ersten Welle der Covid-19-Pandemie. Kernelemente sind
| • | die Gewährleistung der Sicherheit von Mitarbeitern und Kunden, |
| • | die Optimierung der Kostenbasis durch Kapazitätsanpassungen und ein insgesamt zurückhaltendes Investitionsverhalten, |
| • | eine hohe Flexibilität durch die Kombination von stationärem Geschäft und Belieferung |
| • | die Pflege der starken Kundenbeziehungen, durch partnerschaftliches Handeln und Auftreten. |
5 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
Voraussetzung für den langfristigen Erfolg unseres Unternehmens ist es, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen und zu nutzen bzw. zu steuern.
Der Vorstand der METRO AG trägt die Gesamtverantwortung für ein effektives Risikomanagementsystem (RMS) und ein effektives internes Kontrollsystem (IKS). Beide Managementsysteme und die für METRO als wesentlich erachteten Chancen und Risiken sowie entsprechende Maßnahmen werden in diesem Kapitel des Geschäftsberichts dargestellt.
Das RMS und das IKS von METRO wurden auf Basis der Empfehlungen des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) sowie der Anforderungen der Prüfungsstandards 981 und 982 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) durch die Abteilung Group Governance entwickelt und implementiert. Die Managementsysteme setzen sich dementsprechend aus folgenden Elementen zusammen:
Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem

Ziele des RMS und IKS
Übergeordnete Ziele des RMS und des IKS sind der Schutz der Vermögenswerte und die Unterstützung nachhaltigen Wachstums für METRO. Das RMS unterstützt diese Ziele über eine systematische Berichterstattung zu Chancen und Risiken. Damit werden informierte Entscheidungen ermöglicht und Transparenz wird geschaffen. Das IKS fördert die o. g. Ziele, indem es verlässliche operative und finanzielle Prozesse schafft, die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität insbesondere der finanziellen Berichterstattung sowie die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien sicherstellen.
Organisation des RMS und des IKS
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für das RMS und IKS sind im Konzern eindeutig geregelt und spiegeln unsere Unternehmensstruktur wider. Wir verbinden die zentrale Konzernsteuerung durch die Managementholding METRO AG mit der dezentralen Verantwortung der Vertriebsgesellschaften für das operative Geschäft und den Servicegesellschaften, die das operative Geschäft unterstützen.
Der Vorstand der METRO AG ist dafür verantwortlich und rechtlich dazu verpflichtet, ein Governance-Managementsystem für METRO zu organisieren. Das Risikomanagement-, das interne Kontroll- und das Compliance-Managementsystem (CMS) sowie die interne Revision verstehen wir als Teile des Governance-, Risiko- und Compliance-Systems (GRC-System). Diese Organisation orientiert sich an den in § 107 Abs. 3 AktG sowie im Deutschen Corporate Governance Kodex benannten Governance-Elementen. Die Grundprinzipien des GRC-Systems sind in der Richtlinie für Governance, Risiko und Compliance geregelt und dokumentiert. Auf dieser Basis arbeiten wir kontinuierlich an der Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit des GRC-Systems.
Im Konzernkomitee für Governance, Risiken und Compliance (GRC-Komitee) unter Leitung des Finanzvorstands der METRO AG erfolgt regelmäßig ein Austausch über die Methoden und die Weiterentwicklung der GRC-Teilsysteme. Die Aufbau- und Ablauforganisation des RMS und des IKS sind in den entsprechenden Richtlinien klar definiert und konzernweit eingeführt.
Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken
Unternehmerische Risiken gehen wir nur dann ein, wenn sie als beherrschbar eingeschätzt werden und aufgrund der damit verbundenen Chancen eine angemessene Wertsteigerung des Unternehmens zu erwarten ist. Risiken, die mit den Kernprozessen des Großhandels einhergehen, tragen wir selbst. Zu den Kernprozessen gehören: die Entwicklung und Umsetzung von Geschäftsmodellen, Standortentscheidungen sowie der Ein- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Risiken aus unterstützenden Prozessen werden im Konzern gemindert oder, soweit sinnvoll, auf Dritte übertragen. Risiken, die sich weder auf Kernprozesse noch auf unterstützende Prozesse beziehen, gehen wir grundsätzlich nicht ein. Sofern es wahrscheinlich ist, dass Risiken eintreten, haben wir diese in unsere Geschäftspläne aufgenommen.
Risiken werden in der jährlichen Risikoinventur für die METRO AG und ihre Tochtergesellschaften identifiziert und bewertet. Dies geschieht auf Basis eines einheitlichen Risikokatalogs. Zusätzlich werden geschäftsmodellspezifische Risiken lokal ergänzt.
Sämtliche Risiken klassifizieren wir nach einheitlichen Kriterien anhand quantitativer und qualitativer Maßstäbe. Bewertet wird zum einen das potenzielle Schadensausmaß, das negative Auswirkungen auf unsere Unternehmensziele beinhaltet. Die wesentliche Kennziffer ist hier das EBIT. Zum anderen beurteilen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit. Dabei unterscheiden wir jeweils folgende 4 Klassen:
| Potenzielles Schadensausmaß | |
|---|---|
| Wesentlich | > 300 Mio. € |
| Bedeutend | > 100–300 Mio. € |
| Moderat | > 50–100 Mio. € |
| Geringfügig | ≤ 50 Mio. € |
| Eintrittswahrscheinlichkeit | |
| Wahrscheinlich | > 50 % |
| Möglich | > 25–50 % |
| Gering | ≥ 10–25 % |
| Unwahrscheinlich | < 10 % |
Alle Risiken werden hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkung zum Zeitpunkt der Risikoanalyse und vor eventuellen risikomindernden Maßnahmen bewertet (Darstellung der Bruttorisiken). Die Risikoidentifizierung und -bewertung sowie die Dokumentation wesentlicher Steuerungsmaßnahmen erfolgt über das zentrale IT-Tool myGRC. Grundsätzlich betrachten wir Risiken vorausschauend für einen Zeitraum von 1 Jahr, strategische Risiken werden mindestens für den Zeithorizont der Mittelfristplanung von 3 Jahren betrachtet. Längerfristige Risiken und Chancen, bspw. durch den Klimawandel oder politische Risiken, werden zusätzlich von den entsprechenden fachlichen Experten bewertet.
Die durch die Gesellschaften identifizierten und bewerteten Risiken werden anschließend nach Themen den unterschiedlichen Funktionen innerhalb von METRO zugeordnet und durch die jeweiligen Bereichsleiter validiert und, sofern notwendig, angepasst und ergänzt. Aus diesen sog. funktionalen Risikoprofilen erarbeitet die Abteilung Group Governance einen Vorschlag der konsolidierten Risiken. Dieser wird zunächst durch das GRC-Komitee geprüft und freigegeben, bevor er dem Vorstand der METRO AG zur Autorisierung vorgelegt wird.
| • | Die vom Vorstand der METRO AG als wesentlich erachteten konsolidierten Risiken sind unter Darstellung der Chancen- und Risikosituation aufgeführt. |
Chancen systematisch zu identifizieren und zu kommunizieren, ist integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung von METRO.
Dazu führen wir makroökonomische Untersuchungen durch, analysieren die relevante Trendlandschaft und werten Markt-, Wettbewerbs- und Standortanalysen aus. Zudem befassen wir uns mit den kritischen Erfolgsfaktoren unserer Geschäftsmodelle und mit relevanten Kostentreibern unseres Unternehmens. Die daraus abgeleiteten Markt- und Geschäftschancen sowie Potenziale zur Effizienzsteigerung konkretisiert der Vorstand der METRO AG im Rahmen der strategischen sowie der kurz- und mittelfristigen Planung. Dazu steht er im engen Austausch mit dem Management der Konzerngesellschaften und zentralen Holdingeinheiten. Als Großhandelsunternehmen verfolgen wir bei diesem Prozess insbesondere markt- und kundengetriebene Geschäftsansätze und überprüfen fortlaufend unsere Strategie, um ein langfristig nachhaltiges Wachstum sicherzustellen. Die konsolidierten Chancen und Risiken werden dem GRC-Komitee sowie dem Vorstand gemeinsam vorgestellt.
Die Verantwortung für die Steuerung der Risiken liegt bei den fachlich bzw. operativ Verantwortlichen innerhalb von METRO. Das IKS unterstützt die Konzerngesellschaften dabei, ihrer Verantwortung zur Steuerung von Prozessrisiken gerecht zu werden.
Internes Kontrollsystem für finanzielle und operative Prozesse
Das IKS von METRO definiert konzernweite Mindestvorgaben zur Ausgestaltung des internen Kontrollsystems für finanzielle Prozesse (z. B. rechnungslegungsbezogene und steuerliche Prozesse) und operative Prozesse (z. B. Einkaufsprozesse und Prozesse in den Märkten) für die METRO AG und ihre Tochtergesellschaften. Diese Vorgaben umfassen u. a. das Kontrolldesign, die Kontrollausführung, die Überprüfung der Wirksamkeit der Kontrollen und die Berichterstattung über die Wirksamkeitsanalysen. Das Kontrollrahmenwerk von METRO, das lokale Kontrolldesign der Gesellschaften, die Kontrolldurchführung und -dokumentation sowie die Wirksamkeitsanalysen der Tochtergesellschaften werden in dem zentralen IT-Tool myGRC dokumentiert.
IFRS-Bilanzierungsrichtlinie
Eine konzernweit gültige und von allen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften verpflichtend anzuwendende IFRS-Bilanzierungsrichtlinie stellt für den gesamten METRO Konzern die einheitliche Bilanzierung sicher. Die Richtlinie wird regelmäßig durch den Bereich Corporate Accounting & Controlling aktualisiert. Die Geschäftsführung jedes wesentlichen Konzernunternehmens ist dazu verpflichtet, zu jedem Berichtsstichtag die Einhaltung der Richtlinienvorgaben in einer formalen Erklärung zu bestätigen.
Rechnungslegungsprozesse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
Die Einzelabschlusserstellung der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen erfolgt grundsätzlich in SAP-basierten Rechnungslegungssystemen (SAP FI). Durch die Abgrenzung von Verantwortungsbereichen und eindeutige Rollenzuteilungen werden zum einen klar definierte Zuständigkeiten für die einzelnen Abschlusserstellungstätigkeiten sichergestellt. Zum anderen ist eine Funktionstrennung gegeben, durch die mögliche Interessenkollisionen unterbunden werden. Ein großer Teil der Konzernunternehmen erstellt die Einzelabschlüsse unter Zugrundelegung eines zentral gepflegten Kontenplans nach einheitlichen Buchungsvorgaben.
Zur Vermeidung von Risiken bezüglich der Nichteinhaltung von Bilanzierungsregeln, Fristen oder Terminen sowie zur Dokumentation der im Rahmen der Einzel- und Konzernabschlusserstellung nach IFRS durchzuführenden Arbeitsschritte stehen Planungswerkzeuge zur Verfügung, mit denen die Arbeitsabläufe inhaltlich und zeitlich überwacht werden können. Die Terminierung und Kontrolle notwendiger Meilensteine und Aktivitäten sowie die Ausgestaltung gesellschaftsindividueller interner Kontrollen im Rahmen der Einzelabschlusserstellung liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der jeweiligen Einzelgesellschaft.
Rechnungslegungsprozesse im Rahmen der Konsolidierung
Die Zusammenführung der rechnungslegungsbezogenen Geschäftsdaten im Rahmen der Konzernberichterstattung erfolgt durch ein zentrales Konsolidierungssystem (CCH Tagetik), in das ausnahmslos alle konsolidierten Konzernunternehmen von METRO eingebunden sind. In diesem System ist ein einheitlicher Kontenplan hinterlegt, der von allen einbezogenen Unternehmen unter Berücksichtigung der IFRS-Bilanzierungsrichtlinie anzuwenden ist. Im Anschluss an die Übertragung der Einzelabschlussdaten in das Konsolidierungssystem werden diese einer automatisierten Plausibilitätsprüfung vor dem Hintergrund rechnungswesenspezifischer Zusammenhänge und Abhängigkeiten unterzogen. Sollte das System im Rahmen dieser Validierungen Fehler- oder Warnmeldungen erzeugen, sind diese vom Einzelabschlussverantwortlichen vor Weitergabe der Daten an die Konsolidierungsstelle entsprechend zu bearbeiten.
Die Prozesse und Kontrollen im Rahmen der Konzernabschlusserstellung schließen die Vollständigkeitsprüfung des Konsolidierungskreises, die Überprüfung der pünktlichen, vollständigen und korrekten Datenabgabe, die Vermeidung ungewollter Datenänderungen und die vollständige und fehlerfreie Durchführung der typischen Konsolidierungsschritte ein. Letztere werden sowohl systemtechnischen als auch manuellen Kontrollen unterzogen. Für die Konsolidierungsmaßnahmen gelten automatisierte Plausibilitätsprüfungen (Validierungen), wie sie analog auch für die Einzelabschlussdaten vorgesehen sind.
IT-Sicherheit
Um die Sicherheit der Informationstechnik (IT) zu gewährleisten, sind Zugriffsregelungen in den rechnungslegungsbezogenen EDV-Systemen definiert. Die Berechtigungen zur Nutzung werden zentral verwaltet und unterliegen üblichen Freigabemechanismen. Jedes in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen unterliegt den Regeln der IT-Sicherheit, die in entsprechenden Richtlinien zusammengefasst sind und deren Einhaltung die interne Revision konzernweit überwacht.
Berichterstattung zum RMS und IKS
Alle im Rahmen der RMS-, IKS- und CMS-Berichterstattung gewonnenen Erkenntnisse münden in der GRC-Berichterstattung. Sie ermöglicht eine Gesamtbetrachtung der Chancen- und Risikosituation unseres Unternehmens sowie eine Einschätzung zur Effektivität der ergriffenen Maßnahmen. Der GRC-Bericht umfasst
| • | die Einschätzung des Managements der METRO AG zur Effektivität der Governance-Management-Teilsysteme, |
| • | das Chancen- und Risikoprofil von METRO und |
| • | die Empfehlungen zu Risikosteuerungsmaßnahmen und zur Optimierung des Governance-Ansatzes. |
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss fortlaufend zum Chancen- und Risikomanagement. Halbjährlich erhält der Aufsichtsrat einen schriftlichen Bericht über die Organisation und Ausrichtung des RMS und des IKS sowie die aktuelle Chancen- und Risikosituation.
Bei plötzlich auftretenden, gravierenden Risiken für die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage wird ein Eilmeldesystem genutzt, sodass der Vorstand der METRO AG direkt und unverzüglich alle notwendigen Informationen erhält.
Überwachung und Verbesserung des RMS und IKS
Der Aufsichtsrat der METRO AG ist nach § 107 Abs. 3 AktG verantwortlich für die Überwachung der Governance-Managementsysteme. Insbesondere die GRC-Berichterstattung ermöglicht es dem Aufsichtsrat, seinen Pflichten nachzukommen. Gemäß den Vorschriften des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) unterzieht der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem einer periodischen Beurteilung. Das Ergebnis dieser Prüfung legt er dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vor.
Zentrale Elemente der internen Überwachung sind die Prüfung der Effektivität durch die interne Revision auf Grundlage risikoorientierter Jahresrevisionsplanungen sowie die Selbsteinschätzung der Wirksamkeit der Managementsysteme durch die Geschäftsführungen.
Die Abteilung Group Governance hat Kontrollen zur Überwachung des RMS und IKS entwickelt, die sie selbst durchführt und im zentralen IT-Tool myGRC dokumentiert. Eine dieser Kontrollen beinhaltet die jährliche systematische Auswertung aller unterjährigen Erkenntnisse, wie sie sich z. B. aus Revisionsergebnissen, Feststellungen von externen Prüfern und dem Feedback durch die Nutzer ergeben. So werden die Managementsysteme stetig verbessert.
Darstellung der Chancen- und Risikosituation
Für METRO bestehen vielfältige Chancen auf eine nachhaltig positive Geschäftsentwicklung. Dem ggü. stehen Risiken, die uns bei der Erreichung unserer Ziele beeinflussen könnten. Das Chancen- und Risikoportfolio von METRO haben wir Themengruppen zugeordnet. Für den Berichtszeitraum hat der Vorstand der METRO AG folgende Risiken identifiziert und bewertet, die für METRO als besonders relevant eingeschätzt werden. Sie sind in folgender Übersicht dargestellt:
| Themengruppe | Nr. | Besonders relevante Risiken 2019/20 | Potenzielles Schadensausmaß | Eintrittswahrscheinlichkeit | |
|---|---|---|---|---|---|
| Umfeldbezogene Risiken | #1 | Risiken aus Covid-19 (Neu) | Wesentlich | Wahrscheinlich | |
| #2 | Makroökonomische und politische Risiken | Moderat | Möglich | ||
| #3 | Unterbrechung der Geschäftstätigkeit | Bedeutend | Gering | ||
| Umweltbezogene Risiken | #4 | Nachhaltigkeitsrisiken | Geringfügig | Wahrscheinlich | |
| Branchenbezogene Risiken | Risiken aus dem Handelsgeschäft | #5 | Herausforderungen des Geschäftsmodells | Wesentlich | Möglich |
| Immobilienrisiken | #6 | Immobilienrisiken | Moderat | Möglich | |
| Leistungswirtschaftliche Risiken | Lieferanten- und Produkterisiken | #7 | Qualitätsrisiken | Bedeutend | Gering |
| Finanzwirtschaftliche Risiken | #8 | Finanzrisiken (Neu) | Bedeutend | Möglich | |
| Sonstige Risiken | Transaktionsrisiken | #9 | Risiken aus abgeschlossenen Transaktionen | Bedeutend | Möglich |
| Rechtliche und steuerliche Risiken | #10 | Handelsregulierungen | Moderat | Wahrscheinlich | |
| #11 | Verschärfung von Regulierungen zu nachträglichen Vergütungen | Moderat | Möglich | ||
| #12 | Steuerrisiken | Moderat | Möglich |
Neu aufgenommen wurde Risiko Nr. 1 „Risiken aus Covid-19“, das aufgrund des potenziellen Schadensausmaßes sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit im Berichtszeitraum ein bedeutendes Risiko für METRO dargestellt hat.
Das Risiko „Zuverlässigkeit der Planung“ aus dem Vorjahr wird in diesem Jahr gemeinsam mit dem neu aufgenommenen Risiko Nr. 8 „Finanzrisiken“ berichtet. Das Risiko Nr. 9 „Risiken aus abgeschlossenen Transaktionen“ beinhaltet in diesem Jahr auch die Risiken im Zusammenhang mit der Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts, die im Vorjahr im Risiko Nr. 9 aufgeführt wurden.
Umfeldbezogene Chancen und Risiken
CHANCEN IM ZUSAMMENHANG MIT COVID-19
Trotz des erheblichen Effekts der Covid-19-Pandemie auf unsere HoReCa Kunden und des damit einhergehenden Umsatzrückgangs ergibt sich für METRO eine signifikante Chance gestärkt daraus hervorzugehen. Denn METRO zeichnet sich ggü. ihren Wettbewerbern durch ein diversifiziertes Geschäftsmodell sowie eine starke Finanzkraft aus. Insbesondere kleinere Wettbewerber mit reinem Belieferungsgeschäft sind aufgrund des hohen HoReCa-Umsatzanteils und begrenzter finanzieller Möglichkeiten stark von der Covid-19-Pandemie betroffen. Für METRO ergibt sich die Chance den Markt aktiv zu konsolidieren und Marktanteile zu gewinnen. Durch die Pandemie hat sich zudem das Konsumentenverhalten verändert und der Convenience-Trend verstärkt, was sich auf unsere Trader-Kundengruppe und unser Trader-Franchise-Geschäft positiv auswirkt. METRO hat darüber hinaus in dieser Zeit strategische B2B-Partnerschaften mit Online-Lebensmittelhändlern wie SberMarket (B2B2C) in Russland oder Zarkaz in Ungarn und der Ukraine intensiviert und hat somit die Möglichkeit, von zukünftigem Wachstum dieser Firmen zu profitieren. Die Digitalisierung wurde durch die Covid-19-Pandemie beschleunigt und die Bedeutung digitaler Lösungen für HoReCa- und Trader-Kunden ist entsprechend gestiegen. Im Rahmen des strategischen Ansatzes Wholesale 360 bietet METRO ihren Kunden über Hospitality Digital und METRO MARKETS nachhaltige Lösungen mit überlegenem wirtschaftlichen Mehrwert, um die Kundenbindung langfristig zu stärken, die Kundenbeziehungen weiter auszubauen und dadurch den Share-of-Wallet zu erhöhen. Darüber hinaus würde sich auch eine schnellere Erholung der wirtschaftlichen Situation unserer Kunden durch erfolgreiche staatliche Interventionen positiv für METRO auswirken.
RISIKEN AUS COVID-19 (#1, NEU)
Die weltweite Verbreitung von Covid-19 sowie die damit einhergehenden Lockdown-Maßnahmen haben das operative Geschäft von METRO in der 2. Hälfte des Berichtszeitraums maßgeblich beeinflusst. Während zu Beginn der Covid-19-Pandemie der Umsatzrückgang im HoReCa-Bereich noch durch die SCO-Umsätze kompensiert werden konnte, haben die staatlich angeordnete Schließung von HoReCa-Betrieben und der wirtschaftliche Abschwung dazu geführt, dass METRO in den Monaten März, April und Mai deutliche Umsatzverluste ggü. dem Vorjahreszeitraum verzeichnet hat. Seit den Lockerungen der Beschränkungen im Sommer 2020 hat sich die Umsatzentwicklung zwar wieder deutlich erholt, durch den Anstieg der Infektionszahlen seit Oktober und die erneuten Beschränkungen ist eine negative Umsatzentwicklung jedoch wieder wahrscheinlicher geworden. Auf der Lieferantenseite und in den Lieferketten kann es weiterhin zur Verknappung von Warenbeständen, zu unregelmäßigen Lieferungen oder auch zur Verschlechterung der Einkaufskonditionen kommen. Zudem halten wir Immobilien in unserem Portfolio und vermieten diese zum Teil an Drittmieter. Politische Maßnahmen und eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Mieter können zu Mietausfällen und zusätzlich zu den unter Risiko Nr. 6 „Immobilienrisiken“ aufgeführten Szenarien führen. Um den Risiken rechtzeitig und umfassend zu begegnen, die sich aus einer möglichen weiteren Verbreitung von Covid-19 ergeben, verfolgen wir systematisch die politischen Maßnahmen und bewerten die aktuelle Pandemie-Lage. Dazu haben wir auf Konzernebene ein Krisenteam eingesetzt, das für einen fortlaufenden Austausch aller relevanten Informationen und eine zeitnahe Berichterstattung verantwortlich ist. Des Weiteren wurde eine Vielzahl von zentralen und dezentralen Maßnahmen zur Unterstützung des operativen Geschäfts initiiert, wie etwa Kampagnen zur Wiedereröffnung der Gastronomie in mehreren Ländern, Beratung und Hilfe bei der Umsetzung von Hygienekonzepten, die Bereitstellung von digitalen Lösungen, etwa zur Gästeregistrierung in der Gastronomie, oder auch die selektive Öffnung der Märkte für Endverbraucher. Weiterhin sind auch die Hygienestandards der METRO internen Prozesse in den Märkten und bei der Belieferung einer kritischen Prüfung unter Covid-19-Gesichtspunkten unterzogen worden. So schützen wir unsere Kunden und Mitarbeiter, sichern die Liquidität des Konzerns durch Kostensenkung und unterstützen das Geschäft unserer Kunden.
CHANCEN AUS DER ENTWICKLUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN UND POLITISCHEN RAHMENBEDINGUNGEN
Eine Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen weltweit oder in Ländern, in denen METRO vertreten ist, sowie Verbesserungen im Freihandel könnten sich positiv auf Umsatz, Kosten und Ergebnis auswirken. METRO ist in vielen Märkten vertreten, in denen wir von solchen Entwicklungen profitieren würden. So könnten sich Chancen durch eine anhaltende positive geopolitische und makroökonomische Entwicklung ergeben, z. B. durch Wechselkurserholungen.
MAKROÖKONOMISCHE UND POLITISCHE RISIKEN (#2)
Als international agierendes Unternehmen ist METRO abhängig von den wirtschaftlichen und politischen Situationen in den Ländern, in denen der Konzern tätig ist. Die Rahmenbedingungen können sich schnell ändern. Wechsel in der politischen Führung, Unruhen, Anschläge oder wirtschaftliche Ungleichgewichte könnten die Geschäfte von METRO gefährden. Für das Berichtsjahr sind auf Länderebene besonders die politischen und/oder wirtschaftlichen Situationen in Russland, der Ukraine und der Türkei zu nennen. Mögliche Risiken sind der Verlust von Eigentum und Immobilien, Wechselkursänderungen, Beschränkungen im Waren- und Kapitalverkehr, regulatorische Beschränkungen sowie unerwartete Abschwächungen der Nachfrage. Weltwirtschaftlich sehen wir die zunehmend angespannten Handelsbeziehungen zwischen den USA, Europa und China, sichtbar anhand einer Ausweitung der erhobenen Strafzölle, sowie den beschlossenen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit) als Risiken. Die kontinuierliche Überwachung der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung sowie die Überprüfung unserer strategischen Ziele ermöglichen es uns jedoch, rechtzeitig und angemessen zu reagieren. Unsere internationale Präsenz hat den Vorteil, dass sich volkswirtschaftliche, rechtliche und politische Risiken sowie Nachfrageschwankungen über Diversifizierung reduzieren lassen.
| • | Details zur Einschätzung der weiteren Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds finden sich im Kapitel 4 Nachtrags- und Prognosebericht. |
UNTERBRECHUNG DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT (#3)
Unsere Geschäftstätigkeit könnte z. B. durch den Ausfall von informationstechnologischen Systemen, durch Naturkatastrophen oder Pandemien beeinträchtigt bzw. unterbrochen werden. Wichtige Geschäftsabläufe wie Einkauf/Bestellung, Vermarktung und Verkauf beruhen auf IT-Systemen. Systeme für den Onlinehandel müssen ständig verfügbar sein, da dieser eine permanente Erreichbarkeit, auch außerhalb von Ladenöffnungszeiten, voraussetzt. Ein zentrales Kriterium bei der Weiterentwicklung und Umsetzung unserer IT-Lösungen ist es deshalb, die Betriebsbereitschaft jederzeit zu gewährleisten. Für den Geschäftsbetrieb zwingend erforderliche Systeme in den Märkten, vor allem Kassen, sind weitgehend autark und können auch bei einem Ausfall von Netzwerken oder zentralen Systemen ohne Unterbrechung für einige Zeit weiter eingesetzt werden. Fallen Teile der Netzwerke aus, können sie automatisch auf Umleitungsstrecken oder redundante Wege ausweichen.
Zentrale IT-Systeme lassen sich bei Ausfall von einem oder mehreren Servern schnell wieder in Betriebsbereitschaft versetzen. Wir unterhalten mehrere zentrale Rechenzentren und können so auch größere Ausfälle kompensieren bzw. auf ein Minimum reduzieren. Für die Wiederherstellung der Rechenzentren in Deutschland nach einem längerfristigen Ausfall (z. B. durch Brand, Naturkatastrophen oder kriminelle Handlungen) steht ein entsprechender Krisenplan zur Verfügung.
Darüber hinaus sind wir auf das Risiko einer Unterbrechung der Geschäftstätigkeit durch ein umfassendes Betriebskontinuitätsmanagement (Business Continuity Management) vorbereitet. Ein professionelles Krisenmanagement ermöglicht zudem eine schnelle Reaktion, die Bewältigung der Krise und damit den Schutz unserer Mitarbeiter und Kunden. Dazu gehören u. a. Evakuierungspläne sowie Schulungen und Handlungsanweisungen. Soweit möglich und sinnvoll, versichern wir uns gegen den Verlust von Sachwerten sowie drohende Umsatz- und Ertragsverluste infolge von Betriebsausfällen.
Umweltbezogene Chancen und Risiken
CHANCEN AUS NACHHALTIGEM WIRTSCHAFTEN
Unsere Gesellschaft ist mehr denn je wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Herausforderungen ausgesetzt. Gleichermaßen erleben wir, dass Nachhaltigkeit der Schlüssel dazu ist, diese Herausforderungen in Chancen zu verwandeln. METRO betreibt ein aktives Nachhaltigkeitsmanagement, um Nachhaltigkeit im Kerngeschäft systematisch und organisatorisch zu verankern. Die Maßnahmen, die wir in diesem Bereich umsetzen, werden u. a. im Rahmen von Ratings durch unsere Anspruchsgruppen bewertet.
NACHHALTIGKEITSRISIKEN (#4)
Die Nutzung von Energie und anderen natürlichen Ressourcen beeinflusst unsere Betriebskosten und kann negative Auswirkungen auf die Umwelt haben, z. B. durch den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase. Nationale Vorschriften, die darauf abzielen, die Klimaauswirkungen des akkumulierten Energie- und Treibstoffverbrauchs zu verringern, könnten zu einem höheren Energiepreisniveau (z. B. für Strom, Gas, Treibstoff) und damit zu insgesamt höheren Energiekosten für METRO führen. Insbesondere die Umlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) steigen von Jahr zu Jahr an. Allein durch diese zusätzlichen Preisbestandteile sind unsere Energiekosten im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Wir schätzen das Risiko weiter steigender Energiepreise infolge einer möglichen CO2-Bepreisung nach wie vor als wahrscheinlich ein. Das bereits von METRO definierte Klimaziel, das 2019 um die Lieferkette erweitert wurde, wird dabei helfen, dieses Risiko zu minimieren.
| • | Weitere Informationen zu unseren Maßnahmen in den Bereichen soziale Verantwortung und Umweltschutz finden sich im Kapitel 2 Grundlagen des Konzerns – 2.4 Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der METRO AG. |
Branchenbezogene Chancen und Risiken
HANDELSGESCHÄFT
CHANCEN AUS INNOVATIONEN UND DIGITALISIERUNG
METRO fokussiert sich darauf, in einem sich permanent ändernden Umfeld die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Kunden frühzeitig zu identifizieren und zu adressieren. Dabei stellen Innovationen und Digitalisierung für uns hervorragende Ansatzpunkte zur Wertsteigerung dar. So sind wir davon überzeugt, dass die konsequente Umsetzung von innovativen Ideen im Zusammenhang mit der voranschreitenden Digitalisierung die Zukunft des Handels immer stärker beeinflussen wird. Daraus resultierend können neue Geschäftsmodelle entstehen, die uns wiederum vielfältige Chancen eröffnen.
Um die Chancen aus der Digitalisierung zu nutzen und Synergien zu realisieren, bündeln wir mit den Gesellschaften Hospitality Digital und METRO-NOM unsere entsprechenden Initiativen. Dabei ist die Fokussierung auf unsere Kernkundengruppen HoReCa und Trader zentraler Bestandteil unserer Digitalisierungsstrategie, mit der wir unseren Kunden digitale Lösungen, wie die Plattform DISH (Digital Innovations and Solutions for Hospitality), zur Verfügung stellen. Mit Hospitality Digital sehen wir signifikante Chancen, von einer schneller voranschreitenden Digitalisierung im HoReCa- und Trader-Sektor wie auch in anderen Geschäftsbereichen zu profitieren. Die Covid-19-Pandemie trägt zu einer Beschleunigung der Digitalisierung unserer Kunden bei. Mit unserer Geschäftseinheit METRO-NOM digitalisieren wir stetig das Kerngeschäft weiter. So entwickelt, optimiert und betreut METRO-NOM alle digitalen Lösungen, die von unseren Kunden genutzt werden. METRO-NOM entwickelt darüber hinaus auch interne digitale Lösungen, die bspw. die Effizienz unserer Logistikprozesse verbessern. Diese digitalen Lösungen ermöglichen Chancen für METRO zur Differenzierung ggü. dem Wettbewerb.
CHANCEN AUS KUNDENFOKUSSIERUNG
Kundenfokussierung und Kundenzufriedenheit sind zentrale Elemente unserer Strategie. Um die Zufriedenheit unserer Kunden kontinuierlich zu messen und konsequent verbessern zu können, haben wir den Net Promoter Score flächendeckend in 24 Ländern, in denen METRO mit Großmärkten vertreten ist, implementiert. Neben der rein quantitativen Messung der aktuellen Zufriedenheitswerte können Anregungen seitens der Kunden systematisch erfasst und ausgewertet werden. Dadurch lassen sich weitere Potenziale zur Verbesserung des Einkaufserlebnisses und der Belieferung sowie allgemeine Konsumententrends identifizieren. Im Sinne einer Omnichannel-Strategie bauen wir das Belieferungsgeschäft aus und verstärken unsere Onlineaktivitäten. Mit Wholesale 360 verfolgen wir das Ziel, der Partner der Wahl für unsere Kunden zu werden, indem METRO Lösungen anbietet, die alle Aspekte der Geschäftstätigkeit der Kunden abdecken. Außerdem intensivieren wir unsere Wettbewerbsanalysen. Unsere verschiedenen strategischen Projekte haben das Ziel, Einkaufs- und Vertriebsprozesse weiter zu optimieren und Mehrwert für unsere Kunden zu schaffen. Dadurch wollen wir die Werthaltigkeit von Vermögenswerten sicherstellen und damit den Herausforderungen des Geschäftsmodells begegnen. Als Großhandelsspezialist wollen wir den Kundenfokus weiter schärfen, das Wachstum beschleunigen, Strukturen vereinfachen sowie die Umsetzungsgeschwindigkeit erhöhen. Auf diese Weise streben wir eine Steigerung der operativen Leistungsfähigkeit insgesamt an.
HERAUSFORDERUNGEN DES GESCHÄFTSMODELLS (#5)
Gerade in den Märkten, in denen wir tätig sind, ist der Handel von einer hohen Veränderungsdynamik und einem intensiven Wettbewerb geprägt. Ein wesentliches Risiko ist die schwankende Konsumbereitschaft der Verbraucher. Der Wandel des Konsumverhaltens und der Kundenerwartungen birgt weitere Risiken – auch vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen, des zunehmenden Wettbewerbs sowie der fortschreitenden Digitalisierung. Gehen wir nur unzureichend auf Kundenbedürfnisse und Preisentwicklungen ein oder verpassen Trends im Hinblick auf das Sortiment oder auf geeignete Vertriebsformate bzw. neue Vertriebskanäle, kann dies die Umsatz- und Ertragsentwicklung beeinträchtigen sowie unsere Wachstums- und Profitabilitätsziele gefährden.
Diesen Risiken wirken wir auf verschiedenen Wegen entgegen. Zum einen entwickeln wir länderspezifische Wertschöpfungspläne, die sich jeweils an den lokalen Begebenheiten und Kundenbedürfnissen orientieren und in der Umsetzung durch unsere Operating Partner sowie internationale Arbeitsgruppen (Federations) unterstützt und überwacht werden. Zum anderen arbeiten wir mit unserer Wholesale-360-Strategie aktiv an einer Erweiterung des Geschäftsmodells vom transaktionalen Warenverkauf hin zu einer ganzheitlichen Partnerschaft, die alle Bedürfnisse professioneller Kunden adressiert. Beispielhaft genannt seien hier das Plattformgeschäft von METRO MARKETS, die zahlreichen auf dish.co gebündelten Initiativen zur Digitalisierung unserer Kunden sowie die Finanzdienstleistungen unter GastroFinanz.
IMMOBILIEN
CHANCEN AUS WERTSTEIGERUNG
Wir sehen Wertsteigerungspotenzial für unser Unternehmen in möglichen Projektentwicklungen unserer Bestandsimmobilien sowie weiterer Immobilien und in einer optimierten Bewirtschaftung.
IMMOBILIENRISIKEN (#6)
Mietausfälle durch Insolvenzen von Drittmietern und Leerstände durch nicht mehr genutzte Verkaufsflächen führen zu dem Risiko einer Mietunterdeckung bzw. einer Wertberichtigung von Nutzungsrechten. Verzögerte Reparatur- und Wartungsarbeiten könnten zu Gesetzesverstößen, Wertminderungen der Immobilien und Reputationsschäden führen. Dem begegnen wir mit strategischem und operativem Immobilienmanagement. Hierzu finden regelmäßige Bewertungen der Immobilien hinsichtlich Wert und Ertrag statt und wir führen vorausschauende Investitionsplanungen durch. Die Sicherheit und die Gesundheit von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern könnten durch Mängel an den Immobilien gefährdet sein. Wir ergreifen wirksame Maßnahmen, um potenziellen Unfällen und gesundheitlichen Schädigungen vorzubeugen und so für ein sicheres und gesundes Umfeld zu sorgen. Dazu führen wir Gefährdungsbeurteilungen durch und erstellen eindeutige Regelwerke und Verfahrenskataloge. Die Umsetzung unterstützen wir durch regelmäßige Schulungen, interne Kontrollen wie regelmäßige Sicherheits- und Arbeitsschutzbegehungen und externe Kontrollen wie Standsicherheitsbegehungen.
Leistungswirtschaftliche Chancen und Risiken
LIEFERANTEN UND PRODUKTE
CHANCEN AUS VERANTWORTLICHEM HANDELN
Nicht nur für uns, sondern auch für immer mehr Kunden spielen neben Qualität und Sicherheit zunehmend die Umwelt- und Sozialverträglichkeit der von uns angebotenen Produkte und ihrer Herstellungsprozesse eine wesentliche Rolle. Unser Ziel ist es, sozial verträgliche Arbeitsbedingungen innerhalb unserer Beschaffungskanäle sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund verfolgt METRO eine konzernweite, produktübergreifende Einkaufspolitik für ein nachhaltiges Lieferketten- und Beschaffungsmanagement.
| • | Weitere Informationen zu unserem Engagement für soziale Verantwortung und Umweltschutz finden sich im Kapitel 2 Grundlagen des Konzerns – 2.4 Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der METRO AG. |
CHANCEN AUS HÖHERER EIGENMARKENPENETRATION
Eigenmarken sind ein zentraler Bestandteil der Strategie von METRO, den Erfolg unserer Kunden zu erhöhen. Durch das Angebot von Eigenmarken können wir hohe Qualität zu relativ günstigen Preisen bieten und damit sowohl die Profitabilität unserer Kunden als auch die eigene Profitabilität steigern. Potenzielle wirtschaftliche Einschränkungen und ein erhöhter Preisdruck auf unsere Kunden, z. B. als Folge der Covid-19-Pandemie, könnten die Nachfrage nach Eigenmarken erhöhen und somit positive Effekte auf die Profitabilität von METRO haben.
QUALITÄTSRISIKEN (#7)
Als Handelsunternehmen ist METRO auf externe Hersteller von Waren und Anbieter von Dienstleistungen angewiesen. Fehlerhafte oder unsichere Produkte, Ausbeutung der Umwelt, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen und die Nichteinhaltung unserer Compliance-Standards könnten dem Ansehen von METRO großen Schaden zufügen und den Unternehmenserfolg dauerhaft gefährden. Deshalb kontrollieren wir unsere Lieferanten kontinuierlich dahingehend, ob sie den hohen einkaufspolitischen und den Compliance-Standards von METRO entsprechen. Dazu zählen besonders die von der Global Food Safety Initiative (GFSI) anerkannten Lebensmittelsicherheits- und Qualitätsstandards, wie z. B. der International Food Safety Standard und die GLOBALGAP-Zertifizierung für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Sie tragen dazu bei, die Sicherheit von Lebensmitteln auf allen Erzeugungs-, Produktions- und Vertriebsstufen zu gewährleisten. Um als Eigenmarkenlieferant von METRO ohne ein anerkanntes und gültiges Zertifikat tätig werden zu können, muss dieser übergangsweise eine besondere Prüfung (METRO Assessment Solution) durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle bestehen. Verstöße gegen die Auflagen können zum Ausschluss aus unserem Lieferantennetzwerk führen oder bei nicht akzeptablen Produktionsmethoden zu einem Einkaufsverbot für ein Produkt. Sofern Lieferanten ein entsprechendes Zertifikat nicht erbringen, gefährdet dies die Sorgfaltspflicht von METRO ggü. den Kunden. Ein mögliches Inverkehrbringen nicht sicherer Produkte, die für den menschlichen Verzehr oder Gebrauch ungeeignet sind oder gar gesundheitsschädigend wirken könnten, stellt ein sehr hohes Reputationsrisiko dar und beinhaltet die Gefahr, Kundenbeziehungen nachhaltig zu schädigen. Sollte es dennoch zu einem Qualitätsvorfall kommen, greifen die in unserem Handbuch für Störungen und Krisen beschriebenen Prozessschritte, um im Sinne unserer Kunden angemessen auf den Vorfall zu reagieren. Zusätzlich identifizieren wir kontinuierlich mögliche Verbesserungen für unsere Qualitätssicherungssysteme und setzen sie um.
Finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken
FINANZRISIKEN (#8, NEU)
Die Finanzrisiken wurden in diesem Jahr neu in das Chancen- und Risikoprofil aufgenommen. Darin enthalten ist das zuvor separat aufgeführte Risiko „Zuverlässigkeit der Planung“. Unerwartete Abweichungen vom Budget oder von der Prognose könnten dazu führen, dass wir unsere Planzahlen nicht erreichen und zudem falsche unternehmerische Entscheidungen getroffen werden. Das könnte zu unerwarteten negativen finanziellen Konsequenzen führen. Maßnahmen zur Begrenzung dieser Risiken räumen wir daher einen hohen Stellenwert ein. Um Risiken zu minimieren, implementieren wir konsequent strategische Maßnahmen, die auf die Verbesserung des Finanzergebnisses ausgerichtet sind. Dabei unterstützen wir die operativen Einheiten mit Wertschöpfungsplänen (Value Creation Plans) bei der proaktiven Implementierung der Strategie. Außerdem wirken wir den Risiken durch effektive interne Kontrollen, eine enge Verzahnung der strategischen Planung mit dem Budgetprozess und eine starke Einbeziehung der Kontrollgremien entgegen. Aufgrund unseres vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahres verfügen wir über eine hohe und frühzeitige Planungssicherheit, da das ertragreiche Weihnachtsquartal bereits am Anfang des Geschäftsjahres steht. Darüber hinaus stellen mögliche Insolvenzen von Geschäftsbanken und Kunden ein finanzielles Risiko dar. Um das Risiko von Forderungsausfällen zu minimieren, überwachen wir täglich neben dem Forderungsbestand auch die Ratings und Credit Spreads der Gegenparteien. Gleichzeitig reduzieren wir durch Verteilung des Cash-Poolings auf mehrere Parteien (Diversifikation) sowie mithilfe von Standard Scoring und Limit-Autorisierungstools das Ausfallrisiko auf ein Minimum.
| • | Weitere Informationen zu finanzwirtschaftlichen Risiken und ihrem Management finden sich im Konzernanhang – Nr. 44 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken. |
Sonstige Chancen und Risiken
CHANCEN AUS PORTFOLIOVEREINFACHUNG UND EFFIZIENZSTEIGERUNG
Das Länderportfolio wird regelmäßig hinsichtlich der Erreichbarkeit einer lokalen Marktführerschaft sowie der Attraktivität der jeweiligen Märkte beurteilt. Durch die Veräußerung von Real in Deutschland und der Mehrheitsbeteiligung an METRO China hat METRO die Transformation zu einem fokussierten Großhandelsunternehmen erfolgreich abgeschlossen. Auch in Zukunft sind weitere Portfolioanpassungen nicht ausgeschlossen. Wir haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Transaktionen erfolgreich durchgeführt und können von diesen Erfahrungswerten profitieren. Den Fokus legt METRO zukünftig aber auf Investitionen zur Stärkung der Großhandelsgeschäfte, um weitere Marktanteile zu sichern. Der Fokus auf den Großhandel könnte schneller als erwartet zu verbesserten Arbeitsabläufen entlang der Wertschöpfungskette führen und sich über eine Steigerung der operativen Leistungsfähigkeit positiv auf unsere Geschäftsentwicklung auswirken. Neben der Fokussierung auf das Großhandelsgeschäft können Partnerschaften wie die zwischen METRO und Wumei in China zu zusätzlichen Innovationen führen. Kooperationen können helfen, operative Kosteneinsparungen zu generieren oder unseren Kunden Zugang zu innovativen Food-Produkten zu ermöglichen. So beteiligen wir uns über NX-Food bspw. an verschiedenen Lebensmittel-Start-ups.
CHANCEN AUS UNTERNEHMENSZUKÄUFEN
Großes Potenzial zur Wertsteigerung könnte sich durch ausgewählte Akquisitionen, insbesondere in strategisch wichtigen Geschäftsfeldern, ergeben. Die Liquiditätssituation von METRO ist nach dem Abschluss der Transaktionen von METRO China und Real ausgezeichnet und bietet Spielraum für Unternehmenszukäufe. So sehen wir Chancen im weiteren Ausbau des Kerngeschäfts, z. B. durch Akquisitionen im Belieferungsgeschäft, aber auch in der Stärkung unserer E-Commerce-Aktivitäten im B2B-Bereich. Auch unsere bestehenden Minderheitsbeteiligungen bieten Chancen, weitere Wertsteigerungen zu erzielen, etwa wenn sich Start-up-Unternehmen schneller als geplant positiv entwickeln. Weiterhin wollen wir unsere führende Position, die wir in vielen Märkten erreicht haben, weiter festigen und ausbauen. Wir erwarten, dass sich die Konsolidierung der Großhandelsmärkte in vielen unserer Portfolioländer durch die Covid-19-Pandemie noch verstärken wird. Hier ist es unser Ziel, Marktanteile hinzuzugewinnen und, sofern sinnvoll, einzelne Standorte von Wettbewerbern zu übernehmen und damit eine Marktkonsolidierung aktiv voranzutreiben.
RISIKEN AUS ABGESCHLOSSENEN TRANSAKTIONEN (#9)
Die Risiken aus abgeschlossenen Transaktionen aus Unternehmenskäufen und -verkäufen beinhalten in diesem Jahr auch das Risiko im Zusammenhang mit der Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts, das im Vorjahr separat aufgeführt wurde, sowie die Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von METRO China und weiteren Nachhaftungsrisiken aus abgeschlossenen Unternehmensverkäufen aus Vorjahren. Aus diesem Grund schätzen wir das Risiko nun insgesamt als wahrscheinlicher im Vergleich zum Vorjahr ein und kommen zu einer Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit als „möglich“ anstatt wie noch im Vorjahr als „unwahrscheinlich“. Im Zusammenhang mit der Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts bestehen die Risiken im Wesentlichen aus Remanenzkosten, die auch nach dem Verkauf weiter anfallen, denen im Rahmen der fortgeführten Aktivitäten keine ausreichenden, diese Kosten deckenden Erlöse gegenüberstehen könnten, und potenziellen Ergebnissen aus der finalen Festlegung der Kaufpreise oder der Inanspruchnahme von Garantien. Beispiele für Remanenzkosten sind der Verlust von Einkaufssynergien sowie die zeitweise Unterauslastung von METRO LOGISTICS, die sich aufgrund von Übergangsverträgen erst mittelfristig realisiert. In dieser Übergangszeit ist der Aufbau von Drittgeschäft zur Auslastung von METRO LOGISTICS geplant.
Mit der Börsennotierung der METRO AG am 13. Juli 2017 wurde die Konzernaufteilung der METRO GROUP abgeschlossen. Die ehemalige METRO GROUP hat sich in einen Großhandelsspezialisten (neue METRO AG) sowie ein auf Unterhaltungselektronikprodukte und Dienstleistungen fokussiertes Unternehmen (CECONOMY AG, ehemalige METRO AG) aufgeteilt. In diesem Zusammenhang können neben steuerlichen Umsetzungsrisiken noch weitere rechtliche Risiken bestehen, im Einzelnen sind dies:
| • | Nachhaftung für 5 Jahre bzgl. aller Verbindlichkeiten der CECONOMY AG, die im Moment des Wirksamwerdens der Aufteilung/Abspaltung bestanden haben |
| • | Haftungsrisiken aus Klagen von Aktionären der ehemaligen METRO AG gegen die Konzernaufteilung, die zu tragen sich die METRO AG im Spaltungsvertrag verpflichtet hat |
Die Finanzlage der CECONOMY AG beobachten wir kontinuierlich. Auf mögliche Klagen stellen wir uns mit juristischen Verteidigungsstrategien ein.
INFORMATIONSTECHNOLOGIE
CHANCEN AUS STAMMDATEN
Eine zuverlässige Grundlage im Hinblick auf Datenqualität führt zu einem verbesserten Kundenverständnis und bietet somit großes Chancenpotenzial. Unter anderem werden durch digitale Lösungen von Hospitality Digital (Online-Reservierungstool, Internetpräsenz) Master Data generiert, die auf diese Datengrundlage einzahlen. Um diese Chancen aufzugreifen, entwickelt METRO End-to-End-Master-Data-Lösungen für Kundenstammdaten und hat zudem ein professionelles Produktinformationssystem gekauft, das in den nächsten Jahren in allen Ländern eingeführt wird. Diese Lösungen werden die Datenverlässlichkeit sicherstellen und in Zukunft alle Vertriebskanäle unterstützen.
RECHTLICHE UND STEUERLICHE RISIKEN
HANDELSREGULIERUNGEN #10)
Die Europäische Union und nationale Regierungen erlassen oder ändern zunehmend Vorschriften zur Regulierung des Handels, die unser Geschäft beeinträchtigen könnten. Im April 2019 ist die EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (Unfair Trading Practices) verabschiedet worden, die bis April 2021 in nationales Recht umzusetzen ist. In diesem Zusammenhang werden weitere Einschränkungen des lokalen Rechts in den EU-Ländern erwartet. Unter anderem wird der Vorschlag zum Verbot von Einkaufskooperationen im Europäischen Parlament diskutiert. Im Bereich Corporate Public Policy sammeln, diskutieren und analysieren wir wichtige soziale, regulatorische und politische Fragestellungen, um auf dieser Grundlage unsere Interessen auf politischer Ebene durch verantwortungsvolles Lobbying zu vertreten. Steigende rechtliche Anforderungen berücksichtigen wir in der regelmäßigen Überarbeitung von Regelwerken.
VERSCHÄRFUNG VON REGULIERUNGEN ZU NACHTRÄGLICHEN VERGÜTUNGEN (#11)
Im Rahmen des Einkaufs von Waren für den Wiederverkauf werden mit den Lieferanten außer über den Kaufpreis auch Vereinbarungen über sog. nachlaufende Vergütungen geschlossen. Dabei handelt es sich um Einkaufskonditionen z. B. in Form von warenbezogenen nachträglichen Rabatten, Kostenerstattungen oder Vergütungen für Dienstleistungen wie bestimmte Kundendatenauswertungen.
Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass Vereinbarungen zwischen Händlern und Lieferanten über nachlaufende Vergütungen verstärkt regulatorischen Restriktionen unterworfen werden. Das gilt vor allem für Osteuropa, aber auch für andere Länder, in denen METRO tätig ist. Insbesondere Russland ist von einem Rückgang der nachlaufenden Vergütungen betroffen. Einigen Restriktionen zufolge sind bestimmte Konditionen gänzlich untersagt. Gleichzeitig wird das Kartellrecht dazu instrumentalisiert, Konditionen zulasten des Handels zu regulieren, da eine Marktmacht angenommen wird.
Risiken aus der zunehmenden Regulierung von nachlaufenden Vergütungen beobachten wir kontinuierlich und systematisch. Präventiv und reaktiv gehen wir auf die Regulierungstendenzen ein, indem wir die vertraglichen Beziehungen zu Lieferanten in betroffenen Rechtskreisen und/oder bezüglich bestimmter Warengruppen an die jeweiligen Entwicklungen anpassen. So können wir nachlaufende Vergütungen stets im Einklang mit geltenden Gesetzen und unter Berücksichtigung zivilrechtlicher Verjährungsfristen vereinbaren. Im Rahmen eines fortlaufenden Überwachungsprogramms analysieren wir historische Konditionsstrukturen und modernisieren auf der Grundlage dieser Erkenntnisse die jeweils aktuellen Vergütungsvereinbarungen, sofern dies als notwendig erachtet wird. Ohne ein aktives Management bestünde anderenfalls das Risiko, Wertbeiträge in Form von nachlaufenden Vergütungen für ausgewählte Warengruppen und/oder in einzelnen Ländern aufgrund von Änderungen des regulatorischen Umfelds nicht mehr oder nur noch teilweise vereinnahmen zu können. Dies könnte entsprechende nachteilige Auswirkungen auf das Gesamtergebnis unseres Unternehmens haben.
| • | Weitere Informationen zu Rechtsangelegenheiten finden sich im Konzernanhang – Nr. 47 Sonstige Rechtsangelegenheiten. |
STEUERRISIKEN (#12)
Die Steuerrisiken können vornehmlich im Zusammenhang mit der Würdigung von Sachverhalten durch die Finanzverwaltung (inkl. Verrechnungspreissachverhalten) entstehen. Darüber hinaus können sich Risiken aus der Auslegung umsatzsteuerlicher Regelungen ergeben. Um steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren, hat die METRO AG eine Konzernsteuerrichtlinie erstellt, deren Aktualität und Umsetzung von dem Bereich Corporate Group Tax kontinuierlich überprüft wird. Die Risiken werden regelmäßig und systematisch geprüft und bewertet. Steigende steuerrechtliche Anforderungen werden in der regelmäßigen Überarbeitung von Regelwerken berücksichtigt. Zusätzlich wurde ein internes Kontrollsystem für den Umsatzsteuerprozess aufgesetzt und für deutsche Gesellschaften implementiert, der Roll-out-Prozess für weitere Landesgesellschaften wurde im Geschäftsjahr 2019/20 initiiert.
Gesamtaussage der Unternehmensleitung zur Chancen- und Risikosituation
Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG werden regelmäßig über die Chancen- und Risikosituation des Unternehmens informiert. Für die Beurteilung der gegenwärtigen Situation haben wir die Chancen und Risiken nicht isoliert betrachtet, sondern Interdependenzen analysiert und entsprechend ihrer Wahrscheinlichkeit und Auswirkung bewertet. Die Beurteilung hat ergeben, dass die Risiken insgesamt getragen werden können bzw. beherrschbar sind. Die identifizierten Risiken stellen sowohl einzeln als auch in ihrer Gesamtheit für einen Zeitraum von 1 Jahr nach dem Abschlussstichtag keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken in Form einer möglichen Illiquidität oder Überschuldung dar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Wir sind zuversichtlich, dass die Ertragskraft von METRO eine solide Basis für eine nachhaltige, positive Geschäftsentwicklung und die Nutzung vielfältiger Chancen bietet. Grundlegende Änderungen der Chancen- und Risikolage erwartet der Vorstand der METRO AG derzeit nicht.
6 VERGÜTUNGSBERICHT
Der Vergütungsbericht erläutert nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 8 das Vergütungssystem für den Vorstand und den Aufsichtsrat. Er stellt die Höhe der Vergütungen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder individualisiert und nach Vergütungsbestandteilen dar. Der Bericht entspricht darüber hinaus den geltenden Rechnungslegungsvorschriften nach DRS und IFRS für kapitalmarktorientierte Unternehmen.
Der Aufsichtsrat der METRO AG beschließt das Vergütungssystem für den Vorstand und überprüft es regelmäßig. Das Aufsichtsratspräsidium, dem der Vorsitzende des Aufsichtsrats vorsitzt, bereitet die Beschlussvorschläge für das Aufsichtsratsplenum vor. Das dem Geschäftsjahr 2019/20 zugrunde liegende Vergütungssystem wurde vom Aufsichtsrat am 2. März 2017 beschlossen, am 31. August 2017 bestätigt und hinsichtlich der finanziellen Erfolgsziele für das Short-Term Incentive ab dem Geschäftsjahr 2017/18 am 14. November 2017 angepasst. Das bestehende Vergütungssystem wurde von der Hauptversammlung am 16. Februar 2018 mit 83,18 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.
Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands
Die vereinbarte Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich zusammen aus
| • | einer Grundvergütung, |
| • | einer kurzfristigen variablen Vergütung, |
| • | einer langfristigen variablen Vergütung, |
| • | einer betrieblichen Altersversorgung sowie |
| • | sonstigen Sach- und Nebenleistungen. |
Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands

Die Gesamtbezüge sowie die einzelnen Vergütungskomponenten stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Mitglieds des Vorstands sowie zur Lage der Gesellschaft. Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an die Üblichkeit von Vergütungen. Die erfolgsabhängige variable Vergütung setzt Leistungsanreize für den Vorstand, den Unternehmenswert zu steigern, und ist auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.
Der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex folgend ist die Vergütung für jedes Mitglied des Vorstands individuell betragsmäßig begrenzt – jeweils hinsichtlich der einzelnen Vergütungsbestandteile und auch insgesamt (Gesamtauszahlungscap). Die betragsmäßige Höchstgrenze der auf ein Geschäftsjahr bezogenen gewährten Vergütung ist für das Geschäftsjahr 2019/20 wie folgt festgelegt: für Herrn Koch auf 8.034.800 €, für Herrn Baier auf 4.048.600 €, für Frau Euenheim auf 3.126.000 €, für Herrn Gasset auf 4.040.000 € und für Herrn Poirier auf 4.065.000 €. Für Herrn Hutmacher, dessen Anstellungsvertrag am 31. Dezember 2019 endete, betrug die betragsmäßige Höchstgrenze 6.043.600 € und für Herrn Palazzi, dessen Anstellungsvertrag am 31. Mai 2020 endete, 4.228.600 €.
Sofern ein Mitglied des Vorstands fahrlässig oder vorsätzlich seine Pflichten verletzt und dadurch der Gesellschaft ein Schaden entsteht, hat der Aufsichtsrat das Recht, die Vergütung dieses Vorstandsmitglieds ganz oder teilweise nicht auszuzahlen. Mit den Herren Gasset und Poirier wurde bei Abschluss der Anstellungsverträge eine sog. Holdback-(Malus-)/Clawback-Klausel (Zurückbehaltungs-/Rückzahlungsvereinbarung) vereinbart. Diese sieht die Zurückbehaltung bzw. Rückforderung von in der Vergangenheit geleisteten Zahlungen aus variablen Vergütungsbestandteilen vor. Auszahlungen aus der kurzristigen variablen Vergütung und der langfristigen variablen Vergütung erfolgen generell erst nach der Erfüllung der Erfolgsziele und Beendigung der Performance-Periode. Unbeschadet hiervon bleibt eine Herabsetzung von zukünftig auszuzahlenden Bezügen bei einer Verschlechterung der Lage der Gesellschaft nach § 87 Abs. 2 AktG.
Grundvergütung
Die Grundvergütung ist fest vereinbart und wird in monatlichen Raten ausbezahlt.
Kurzfristige variable Vergütung (Short-Term Incentive, STI)
Das Short-Term Incentive honoriert die operative Unternehmensentwicklung anhand von finanziellen, auf das Geschäftsjahr bezogenen Erfolgszielen.
Für jedes Mitglied des Vorstands wird zunächst ein Zielbetrag festgelegt. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich durch Multiplikation des Zielbetrags mit dem Faktor der Gesamtzielerreichung. Dieser berechnet sich aus den ermittelten Zielerreichungsfaktoren für jedes der finanziellen Erfolgsziele. Das gewichtete arithmetische Mittel der einzelnen Faktoren ergibt den Gesamtzielerreichungsfaktor. Die Gesamtzielerreichung ist auf den Faktor 2,0 begrenzt.
Short-Term Incentive

Das Short-Term Incentive für das Geschäftsjahr 2019/20 beruht auf den folgenden Parametern des Konzerns:
| • | flächenbereinigtes Umsatzwachstum (Umsatzwachstum in Lokalwährung auf vergleichbarer Fläche bzw. bezogen auf ein vergleichbares Panel an Standorten oder Vertriebskonzepten wie Belieferung und Onlinegeschäft) zu 40 %, |
| • | wechselkursbereinigtes Ergebnis vor Abzug von Zinsaufwendungen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), ohne Berücksichtigung von Immobilientransaktionen und Transformationskosten, zu 40 %, |
| • | wechselkursbereinigte Rendite auf das eingesetzte Kapital (RoCE), ohne Berücksichtigung von Immobilientransaktionen und Transformationskosten, zu 20 %, |
jeweils bezogen auf den Zielbetrag.
| • | Weitere Informationen zu den Steuerungskennzahlen finden sich im Kapitel 2 Grundlagen des Konzerns – 2.2 Steuerungssystem. |
Für jeden der 3 Parameter werden im Regelfall vor Beginn des Geschäftsjahres durch den Aufsichtsrat Erfolgsziele festgelegt. Basis für die Ermittlung der Ziele ist die Budgetplanung, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Zur Ermittlung der Zielerreichung definiert der Aufsichtsrat für jedes Erfolgsziel eine untere Schwelle/Einstiegshürde und einen Zielwert für die Zielerreichung von 100 %. Dem jeweiligen Grad der Zielerreichung für jedes Erfolgsziel wird ein Faktor zugeordnet:
| • | Ist der Grad der Zielerreichung 100 %, beträgt der Faktor 1,0. |
| • | Ist der Grad der Zielerreichung kleiner oder gleich der Einstiegshürde, so ist der Faktor 0,0. |
| • | Der Faktor für eine Zielerreichung bei Zwischenwerten und über 100 % wird mittels linearer Interpolation bzw. Extrapolation ermittelt. |
Für die Ermittlung der Zielerreichung des EBITDA ist der Aufsichtsrat ermächtigt, dieses um etwaige Minderungen von Firmenwerten zu bereinigen.
Um die individuelle Leistungsbezogenheit der Vorstandsvergütung sicherzustellen, behält sich der Aufsichtsrat generell das Recht vor, das individuelle Short-Term Incentive um bis zu 30 % zu reduzieren oder um bis zu 30 % zu erhöhen. Als Grundlage hierfür dienen mit den jeweiligen Mitgliedern des Vorstands individuell vereinbarte Ziele sowie für alle Mitglieder des Vorstands übergreifende strategische Ziele wie z. B. Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterzufriedenheit und Nachhaltigkeit, die im Kontext der Gesamtstrategie des Konzerns stehen.
Der Auszahlungsbetrag des Short-Term Incentive ist auf maximal 200 % des vereinbarten individuellen Zielbetrags begrenzt (Auszahlungscap).
Short-Term Incentive – Auszahlungsermittlung

Das Short-Term Incentive der Mitglieder des Vorstands wird im Regelfall 4 Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres zur Zahlung fällig, nicht jedoch vor Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses des Geschäftsjahres durch den Aufsichtsrat, für das die Incentivierung vereinbart wurde.
Aus dem regulären Short-Term Incentive für das Geschäftsjahr 2019/20 erfolgte keine Auszahlung.
Zusätzlich kann der Aufsichtsrat Mitgliedern des Vorstands für besondere außerordentliche Leistungen Sonderprämien gewähren. Für den Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an METRO China im Berichtsjahr wurde den Herren Koch und Baier eine entsprechende Sonderprämie gezahlt.
Langfristige variable Vergütung (Long-Term Incentive, LTI)
Die langfristige variable Vergütung incentiviert die nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung der Gesellschaft unter Berücksichtigung der internen und externen Wertentwicklung sowie der Belange der Aktionäre und der weiteren, dem Unternehmen verbundenen Stakeholder.
PERFORMANCE SHARE PLAN (SEIT GESCHÄFTSJAHR 2016/17)
Die jährlich zu gewährenden Tranchen des sog. Performance Share Plan und deren Erfolgsziele haben grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage. Die Performance-Periode beträgt im Regelfall 3 Jahre. Der Auszahlungsbetrag ist auf maximal 250 % des individuell vereinbarten Zielbetrags begrenzt (Auszahlungscap). Für den Fall der Beendigung der Tätigkeit eines Mitglieds des Vorstands vor dem Ende einer Performance-Periode sind gesonderte Regelungen zur Auszahlung von Tranchen vereinbart.
Jedem Mitglied des Vorstands werden zunächst bedingte Performance Shares zugeteilt. Deren Anzahl entspricht dem Quotienten aus individuellem Zielbetrag und arithmetischem Mittel des Aktienkurses der Stammaktie der Gesellschaft bei Zuteilung. Maßgeblich ist hierbei der Durchschnittskurs der Xetra-Schlusskurse der Stammaktie der Gesellschaft über einen Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Gewährungsjahr.
Die Performance-Periode endet mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der ordentlichen Hauptversammlung im 3. Geschäftsjahr nach Begebung der Tranche. Nach Ablauf der Performance-Periode einer Tranche wird die endgültige Anzahl der Performance Shares ermittelt. Diese ist abhängig von der Erreichung von 2 Erfolgszielen, die im Zielbetrag des Performance Share Plan jeweils hälftig gewichtet werden:
| • | Ergebnis je Aktie (Earnings per Share – EPS), |
| • | Aktienrendite (Total Shareholder Return – TSR). |
Long-Term Incentive

Für die EPS-Komponente beschließt der Aufsichtsrat im Regelfall zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Tranche des Performance Share Plan gewährt wird, eine untere Schwelle/Einstiegshürde für die Zielerreichung und einen EPS-Zielwert für die 100 %-Zielerreichung für das 3. Geschäftsjahr der Performance-Periode. Dem jeweiligen Grad der Zielerreichung wird ein Faktor zugeordnet:
| • | Ist der Grad der Zielerreichung nach Ablauf der Performance-Periode 100 %, beträgt der Faktor 1,0. |
| • | Ist der Grad der Zielerreichung kleiner oder gleich der Einstiegshürde, so ist der Faktor 0,0. |
| • | Der Faktor für eine Zielerreichung bei Zwischenwerten und über 100 % bis maximal 300 % wird mittels linearer Interpolation bzw. Extrapolation ermittelt. |
Ermittlung der Zielerreichung der EPS-Komponente

Der Zielerreichungsfaktor der TSR-Komponente bemisst sich anhand der Entwicklung der Aktienrendite der Stammaktie der Gesellschaft im Performance-Zeitraum relativ zu einem definierten Vergleichsindex und zu einer definierten Vergleichsgruppe, nämlich je hälftig zu der Entwicklung des MDAX-TSR und zu der Entwicklung des durchschnittlichen TSR einer definierten Vergleichsgruppe von Wettbewerbern, jeweils über den gleichen Zeitraum wie der TSR der Gesellschaft. Dabei wird der TSR-Wert der Vergleichsgruppe der Wettbewerber einzeln für die Mitglieder der Vergleichsgruppe ermittelt und dann das arithmetische Mittel gebildet. Die Vergleichsgruppe der Wettbewerber, die im Einklang mit dem Wholesale-360-Ansatz steht, setzt sich zusammen aus den folgenden Unternehmen: Bidcorp, Bizim Toptan, Marr, Eurocash Group, Performance Food Group, US Foods, Sysco und Sligro. Dabei werden in dieser Gruppe nur die Unternehmen berücksichtigt, die über die gesamte Performance-Periode börsennotiert sind. Liegen TSR-Werte für weniger als 6 Unternehmen dieser Vergleichsgruppe vor, wird der METRO TSR ausschließlich mit dem MDAX-TSR verglichen und der Vergleich mit der Gruppe der Wettbewerber entfällt.
Auch für die TSR-Komponente beschließt der Aufsichtsrat im Regelfall zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Tranche des Performance Share Plan gewährt wird, eine untere Schwelle/Einstiegshürde und einen TSR-Zielwert für die 100 %-Zielerfüllung.
Für die Ermittlung der Zielerreichung werden über einen Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Gewährungsjahr der Tranche die Xetra-Schlusskurse der Stammaktie der Gesellschaft ermittelt. Daraus wird das arithmetische Mittel gebildet, der sog. Anfangskurs. Am 41. Börsenhandelstag nach der ordentlichen Hauptversammlung beginnt die Performance-Periode für diese Komponente bzw. für die im Geschäftsjahr 2016/17 gewährte Tranche am 41. Börsenhandelstag nach der Erstnotierung der Stammaktie der Gesellschaft. 3 Jahre nach Ermittlung des Anfangskurses und Begebung der Tranche werden wiederum über einen Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung die Xetra-Schlusskurse der Stammaktie der Gesellschaft ermittelt. Daraus wird erneut das arithmetische Mittel gebildet, der sog. Endkurs. Der TSR berechnet sich als Prozentsatz aus der Veränderung des Aktienkurses der Stammaktie der Gesellschaft und der Summe der hypothetisch reinvestierten Dividenden über die Performance-Periode in Relation zum Anfangskurs.
Der so errechnete TSR der Gesellschaft wird mit dem gleichermaßen ermittelten TSR der beiden Vergleichsgruppen in der Performance-Periode verglichen. Dem jeweiligen Grad der Zielerreichung wird ein Faktor zugeordnet:
| • | Ist der Grad der Zielerreichung nach Ablauf der Performance-Periode 100 %, beträgt der Faktor 1,0. Dafür ist eine Outperformance ggü. den Vergleichsgruppen von 5 Prozentpunkten erforderlich. |
| • | Ist der Grad der Zielerreichung kleiner oder gleich der Einstiegshürde, so ist der Faktor 0,0. |
| • | Der Faktor für eine Zielerreichung bei Zwischenwerten und über 100 % bis maximal 300 % wird mittels linearer Interpolation bzw. Extrapolation ermittelt. |
Ermittlung der Zielerreichung der TSR-Komponente

Aus den Zielerreichungsfaktoren der EPS- und der TSR-Komponente wird das arithmetische Mittel gebildet, das den Gesamtzielerreichungsfaktor ergibt. Mit diesem wird die Zielanzahl der Performance Shares ermittelt, die zu einer Barauszahlung am Ende der Performance-Periode der Tranche führen:
| • | Beträgt der Gesamtzielerreichungsfaktor für beide Komponenten 1,0, so entspricht die Zielanzahl der Performance Shares der Zahl der bedingt zugeteilten Performance Shares. |
| • | Ist der Gesamtzielerreichungsfaktor 0,0, so sinkt die Anzahl der Performance Shares auf 0. |
| • | Für alle weiteren Zielerreichungen ermittelt sich die Zielanzahl der Performance Shares mittels linearer Interpolation bzw. Extrapolation. |
Dabei ist die Zielanzahl der Performance Shares auf maximal 300 % der bedingt zugeteilten Anzahl der Performance Shares begrenzt.
Der Auszahlungsbetrag, der sich je Performance Share berechnet, wird wie folgt ermittelt: Über einen Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung 3 Jahre nach Ermittlung des Anfangskurses und Begebung der jeweiligen Tranche werden die Xetra-Schlusskurse der Stammaktie der Gesellschaft ermittelt. Daraus wird das arithmetische Mittel gebildet und zu diesem werden alle während der Performance-Periode für die Stammaktie der Gesellschaft gezahlten Dividenden addiert. Dieser sog. Aktienfaktor wird mit der Anzahl der ermittelten Performance Shares multipliziert und ergibt den Bruttoauszahlungsbetrag.
Der Auszahlungsbetrag ist auf maximal 250 % des vereinbarten individuellen Zielbetrags begrenzt (Auszahlungscap).
Die Auszahlung der Tranchen des Performance Share Plan erfolgt spätestens 4 Monate nach der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Verwendung des Bilanzgewinns des letzten Geschäftsjahres der Performance-Periode beschließt, nicht jedoch vor Billigung aller Jahres- und Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre der Performance-Periode durch den Aufsichtsrat.
Die Ziele für die im Geschäftsjahr 2019/20 gewährte Tranche des Performance Share Plan hat der Aufsichtsrat auf Basis der im September 2019 vorgelegten Mittelfristplanung für das Geschäftsjahr 2021/22 festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt war die Covid-19-Pandemie nicht absehbar. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen von Covid-19 musste die aktuelle Mittelfristplanung für das Geschäftsjahr 2021/22 auch im Hinblick auf das Ergebnis je Aktie angepasst werden. Der Aufsichtsrat hat daher am 24. September 2020 beschlossen, die LTI-Tranche 2019/20 im Hinblick auf die Zielsetzung der EPS-Komponente an die aktuelle Mittelfristplanung anzupassen, um die Auswirkungen auf die Vorstandsvergütung abzumildern und die Anreizwirkung aufrecht zu erhalten. Zudem wurde die TSR-Komponente bezüglich Zusammensetzung und Bewertung der Vergleichsgruppe der Wettbewerber angepasst. Die Vergleichsgruppe der Wettbewerber wurde um das Unternehmen Bizim Toptan verkleinert und bei der Ermittlung des TSR-Werts für die Vergleichsgruppe wird auf den Median anstelle des arithmetischen Mittels abgestellt. Dies findet ebenfalls Berücksichtigung im überarbeiteten Vergütungssystem, das der Hauptversammlung im Februar 2021 vorgelegt wird.
AKTIENHALTEVORSCHRIFTEN
Mit dem Performance Share Plan wurden zugleich sog. Share Ownership Guidelines (Aktienhaltevorschriften) eingeführt. Als Voraussetzung für die Barauszahlung der Performance Shares sind die Mitglieder des Vorstands für jede Tranche verpflichtet, bis zum Ablauf des Monats Februar im 3. Jahr der Performance-Periode ein eigenfinanziertes Investment in Stammaktien der Gesellschaft aufzubauen. Dabei beläuft sich der zu investierende Betrag je Tranche für den Vorsitzenden des Vorstands auf 2 Drittel und für ein ordentliches Mitglied des Vorstands auf 50 % der jeweiligen Bruttojahresgrundvergütung. Der Plan zielt darauf ab, dass nach spätestens 5 Dienstjahren der Vorsitzende des Vorstands 200 % und ein ordentliches Mitglied des Vorstands 150 % seiner Bruttojahresgrundvergütung in Stammaktien der Gesellschaft investiert hat, bezogen auf den rechnerisch ermittelten Kaufpreis für die jeweiligen Aktien. Maßgeblich für die Ermittlung des Kaufpreises und damit die Anzahl der zu erwerbenden Stammaktien ist der Durchschnittskurs der Xetra-Schlusskurse der Stammaktie der Gesellschaft an den 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der Bilanzpressekonferenz, die vor dem Monat Februar im 3. Jahr der Performance-Periode stattfindet. Der Kaufpreis entspricht dem Quotienten aus dem zu investierenden Betrag, der sich aus der Bruttojahresgrundvergütung ergibt, und dem ermittelten Durchschnittskurs. Sofern das zu leistende Eigeninvestment in Stammaktien der Gesellschaft zum jeweiligen Stichtag nicht oder nicht vollständig erfüllt ist, wird der ermittelte Auszahlungsbetrag zunächst zwar in bar ausgezahlt, jedoch mit der Verpflichtung, diesen in Stammaktien der Gesellschaft zu investieren, bis die Share Ownership Guidelines erfüllt sind.
Altersversorgung
Die Mitglieder des Vorstands erhalten im Regelfall eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktzusage. Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch den Vorstand und das Unternehmen. Dabei gilt die Aufteilung „7 + 14“. Sofern das Mitglied des Vorstands einen Eigenbeitrag von 7 % seiner definierten Bemessungsgrundlage erbringt, fügt das Unternehmen den doppelten Beitrag hinzu. Dabei richtet sich die Bemessungsgrundlage nach der Höhe der Grundvergütung und des Zielbetrags des Short-Term Incentive. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds vor Eintritt eines Versorgungsfalls bleiben die Beiträge mit dem erreichten Stand erhalten. Diese Komponente der betrieblichen Altersversorgung ist über die Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) kongruent rückgedeckt. Die Verzinsung der Beiträge erfolgt nach Maßgabe der Satzung der HPR zur Überschussbeteiligung mit einer Garantie auf die eingezahlten Beiträge.
Anspruch auf Versorgungsleistungen besteht,
| • | wenn das Dienstverhältnis mit oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung endet, |
| • | als vorzeitige Altersleistung, wenn das Dienstverhältnis nach Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. nach Vollendung des 62. Lebensjahres für Versorgungszusagen, die nach dem 31. Dezember 2011 erteilt wurden, und vor Erreichen der Regelaltersgrenze endet, |
| • | im Fall der Invalidität oder des Todes, sofern die entsprechenden Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. |
Bezüglich der Auszahlung besteht ein Wahlrecht zwischen einmaliger Kapitalauszahlung, Ratenzahlungen und lebenslanger Rente. Bei Invalidität oder Tod wird eine Mindestauszahlung gewährt. Hierbei wird das bestehende Versorgungsguthaben um die Summe der Beiträge aufgestockt, die dem Mitglied des Vorstands für jedes Kalenderjahr bis zu einer Beitragszeit von insgesamt 10 Jahren, maximal jedoch bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, künftig noch gutgeschrieben worden wären. Diese Komponente der betrieblichen Altersversorgung ist nicht rückgedeckt und wird im Versorgungsfall unmittelbar vom Unternehmen erbracht.
Bei den Herren Gasset, Poirier und Palazzi wurden von dieser Form der betrieblichen Altersversorgung abweichende Regelungen vereinbart. Ihnen wird der Unternehmensbeitrag zum Aufbau einer individuellen Altersvorsorge gewährt, ohne dass ein Eigenbeitrag geleistet werden muss. Bei diesen den Herren Gasset, Poirier und Palazzi erteilten Zusagen ist sichergestellt, dass der Unternehmensbeitrag von 14 % der definierten Bemessungsgrundlage nicht überschritten wird.
Weiterhin wird den Mitgliedern des Vorstands die Möglichkeit eingeräumt, künftige Entgeltbestandteile aus der Grundvergütung und der variablen Vergütung im Rahmen einer steuerbegünstigten Entgeltumwandlung in Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung bei der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG umzuwandeln.
Die Mitglieder des Vorstands haben über die beschriebene Altersversorgung hinaus keine weiteren Zusagen zur Altersversorgung. Es werden insbesondere keine Ruhegelder gewährt.
Weitere Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit
Abfindungszahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, sind begrenzt auf 2 Jahresvergütungen (Abfindungscap) und betragen nicht mehr als die Vergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags. Hierbei wird der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen.
Für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) ist bzw. war den Herren Koch, Baier, Hutmacher und Palazzi das Recht eingeräumt, innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem Kontrollwechsel mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende das Amt aus wichtigem Grund niederzulegen und den Vorstandsvertrag zu diesem Termin zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).
Nach der vertraglichen Regelung wird ein Kontrollwechsel unter der Voraussetzung angenommen, dass entweder ein Aktionär oder mehrere zusammen handelnde Aktionäre durch das Halten von mindestens 30 % der Stimmrechte an der Gesellschaft die Kontrolle im Sinne von § 29 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes erlangt hat bzw. haben und durch den Kontrollwechsel eine erhebliche Beeinträchtigung der Stellung des Mitglieds des Vorstands hervorgerufen wird.
Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts oder einvernehmlicher Aufhebung des Anstellungsvertrags innerhalb von 6 Monaten ab dem Kontrollwechsel besteht Anspruch auf Auszahlung der nach dem Anstellungsvertrag bestehenden vertraglichen Ansprüche für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags in Form einer einmaligen Vergütung. Hierbei wird der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen und die Höhe der Abfindung auf 150 % des Abfindungscaps begrenzt. Der Zahlungsanspruch entfällt, wenn die Gesellschaft das Anstellungsverhältnis wirksam außerordentlich aus wichtigem Grund gem. § 626 BGB kündigt.
Darüber hinaus sehen die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands grundsätzlich ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vor. Ihnen ist es danach untersagt, für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des Anstellungsvertrags Leistungen an oder für einen Wettbewerber zu erbringen. Hierfür ist eine Karenzentschädigung vereinbart, die der Zielvergütung aus Grundgehalt, Short-Term Incentive und Long-Term Incentive für die Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots entspricht und in monatlichen Raten ausgezahlt wird. Auf diese Zahlungen werden die Bezüge angerechnet, die durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben werden. Für die Gesellschaft besteht die Möglichkeit, vor oder mit Beendigung des Anstellungsvertrags auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot, ggf. unter Wahrung von Kündigungsfristen, zu verzichten.
Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds während der aktiven Dienstzeit wird den Hinterbliebenen die Grundvergütung für den Sterbemonat sowie für weitere 6 Monate gezahlt.
Sonstige Sach- und Nebenleistungen
Die den Mitgliedern des Vorstands gewährten Nebenleistungen umfassen u. a. geldwerte Vorteile aus Sachbezügen wie z. B. Dienstwagennutzung, Zuschüsse zur individuellen Altersvorsorge und Sonstiges.
Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2019/20
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2019/20 stellt sich wie folgt dar:
| VERGÜTUNG DES VORSTANDS IM GESCHÄFTSJAHR 2019/201 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Langfristige variable Vergütung | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Tsd. € | Geschäftsjahr | Grundvergütung | Nebenleistungen | Kurzfristige variable Vergütung6 | Wert der gewährten Tranche7 | (Auszahlung aus in der Vergangenheit gewährten Tranchen) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Olaf Koch | 2018/19 | 1.200 | 16 | 757 | 1.453 | (0) |
| 2019/20 | 1.200 | 14 | 950 | 1.828 | (0) | |
| Christian Baier | 2018/19 | 700 | 13 | 372 | 701 | (0) |
| 2019/20 | 700 | 17 | 950 | 881 | (0) | |
| Andrea Euenheim2 | 2018/19 | - | - | - | - | - |
| 2019/20 | 458 | 134 | 0 | 653 | (0) | |
| Rafael Gasset 3 | 2018/19 | - | - | - | - | - |
| 2019/20 | 360 | 110 | 0 | 870 | (0) | |
| Eric Poirier 3 | 2018/19 | - | - | - | - | - |
| 2019/20 | 360 | 116 | 0 | 870 | (0) | |
| Heiko Hutmacher 4 | 2018/19 | 900 | 17 | 546 | 1.090 | (0) |
| 2019/20 | 225 | 1 | - | - | (0) | |
| Philippe Palazzi 5 | 2018/19 | 700 | 270 | 372 | 701 | (0) |
| 2019/20 | 467 | 141 | 205 | - | (0) | |
| Gesamt | 2018/19 | 3.500 | 316 | 2.047 | 3.945 | (0) |
| 2019/20 | 3.770 | 533 | 2.105 | 5.102 | (0) |
1 Angaben nach HGB § 285 Satz 1 Nr. 9 a bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6 a (ohne Altersversorgungsaufwendungen).
2 Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft seit 1. November 2019.
3 Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft seit 1. April 2020. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen.
4 Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft bis 31. Dezember 2019.
5 Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft bis 31. Mai 2020. Die Herrn Palazzi gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind verfallen. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen. Die Bestellung zum Mitglied des Vorstands endete am 31. März 2020.
6 Für die Herren Koch und Baier sind bei der kurzfristigen variablen Vergütung die für das Geschäftsjahr 2019/20 gewährten Sonderprämien für den Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an METRO China in Höhe von jeweils 950 T€ angegeben. Aus der kurzfristigen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2019/20 erfolgte keine Auszahlung. Die Herrn Palazzi gezahlte kurzfristige variable Vergütung basiert gem. der mit ihm geschlossenen Vereinbarung auf den Halbjahreszahlen für das Geschäftsjahr 2019/20.
7 Dargestellt ist der Fair Value der Tranche des Performance Share Plan unter Berücksichtigung der geänderten Erfolgsziele.
8 Summe der Spalten Grundvergütung, Nebenleistungen, kurzfristige variable Vergütung und Wert der gewährten Tranche des Long-Term Incentive.
9 Summe der Spalten Grundvergütung, Nebenleistungen, kurzfristige variable Vergütung und Auszahlung aus in der Vergangenheit gewährten Tranchen des Long-Term Incentive.
| VERGÜTUNG DES VORSTANDS IM GESCHÄFTSJAHR 2019/201 Tsd. € |
Gesamt8 | (Effektive Vergütung9 ) |
|---|---|---|
| Olaf Koch | 3.426 | (1.973) |
| 3.992 | (2.164) | |
| Christian Baier | 1.786 | (1.085) |
| 2.548 | (1.667) | |
| Andrea Euenheim2 | - | - |
| 1.245 | (592) | |
| Rafael Gasset 3 | - | - |
| 1.340 | (470) | |
| Eric Poirier 3 | - | - |
| 1.346 | (476) | |
| Heiko Hutmacher 4 | 2.553 | (1.463) |
| 226 | (226) | |
| Philippe Palazzi 5 | 2.043 | (1.342) |
| 813 | (813) | |
| Gesamt | 9.808 | (5.863) |
| 11.510 | (6.408) |
1 Angaben nach HGB § 285 Satz 1 Nr. 9 a bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6 a (ohne Altersversorgungsaufwendungen).
2 Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft seit 1. November 2019.
3 Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft seit 1. April 2020. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen.
4 Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft bis 31. Dezember 2019.
5 Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft bis 31. Mai 2020. Die Herrn Palazzi gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind verfallen. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen. Die Bestellung zum Mitglied des Vorstands endete am 31. März 2020.
6 Für die Herren Koch und Baier sind bei der kurzfristigen variablen Vergütung die für das Geschäftsjahr 2019/20 gewährten Sonderprämien für den Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an METRO China in Höhe von jeweils 950 T€ angegeben. Aus der kurzfristigen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2019/20 erfolgte keine Auszahlung. Die Herrn Palazzi gezahlte kurzfristige variable Vergütung basiert gem. der mit ihm geschlossenen Vereinbarung auf den Halbjahreszahlen für das Geschäftsjahr 2019/20.
7 Dargestellt ist der Fair Value der Tranche des Performance Share Plan unter Berücksichtigung der geänderten Erfolgsziele.
8 Summe der Spalten Grundvergütung, Nebenleistungen, kurzfristige variable Vergütung und Wert der gewährten Tranche des Long-Term Incentive.
9 Summe der Spalten Grundvergütung, Nebenleistungen, kurzfristige variable Vergütung und Auszahlung aus in der Vergangenheit gewährten Tranchen des Long-Term Incentive.
| GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Olaf Koch | Christian Baier | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Vorsitzender des Vorstands Mitglied des Vorstands seit 2.3.2017 | Finanzvorstand Mitglied des Vorstands seit 11.11.2016 | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Tsd. € | 2018/19 | 2019/20 | 2019/20 Minimalwert | 2019/20 Maximalwert | 2018/19 | 2019/20 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 1.200 | 1.200 | 1.200 | 1.200 | 700 | 700 |
| Nebenleistungen | 16 | 14 | 14 | 70 | 13 | 17 |
| Summe | 1.216 | 1.214 | 1.214 | 1.270 | 713 | 717 |
| 1-jährige variable Vergütung 3 | 1.120 | 1.120 | 0 | 2.240 | 540 | 540 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||
| Performance Share Plan – Tranche 2018/19 4 | 1.453 | 701 | ||||
| Performance Share Plan – Tranche 2019/20 5 | 1.828 | 0 | 4.200 | 881 | ||
| Summe | 3.789 | 4.162 | 1.214 | 7.710 | 1.954 | 2.138 |
| Versorgungsaufwand | 325 | 325 | 325 | 325 | 174 | 174 |
| Gesamtvergütung | 4.114 | 4.487 | 1.539 | 8.035 | 2.128 | 2.312 |
1 Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen.
2 Die Herrn Palazzi gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind verfallen. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen. Die Bestellung zum Mitglied des Vorstands endete am 31. März 2020.
3 Die angegebenen Werte beziehen sich auf das Short-Term Incentive ohne Sonderprämien.
4 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. (Gewährung 15.4.2019, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)
5 Dargestellt ist der Fair Value der Tranche unter Berücksichtigung der geänderten Erfolgsziele. (Gewährung 15.4.2020, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)
| GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN | ||
|---|---|---|
| Christian Baier | ||
| --- | --- | --- |
| Finanzvorstand Mitglied des Vorstands seit 11.11.2016 | ||
| --- | --- | --- |
| Tsd. € | 2019/20 Minimalwert | 2019/20 Maximalwert |
| --- | --- | --- |
| Festvergütung | 700 | 700 |
| Nebenleistungen | 17 | 70 |
| Summe | 717 | 770 |
| 1-jährige variable Vergütung 3 | 0 | 1.080 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||
| Performance Share Plan – Tranche 2018/19 4 | ||
| Performance Share Plan – Tranche 2019/20 5 | 0 | 2.025 |
| Summe | 717 | 3.875 |
| Versorgungsaufwand | 174 | 174 |
| Gesamtvergütung | 891 | 4.049 |
1 Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen.
2 Die Herrn Palazzi gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind verfallen. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen. Die Bestellung zum Mitglied des Vorstands endete am 31. März 2020.
3 Die angegebenen Werte beziehen sich auf das Short-Term Incentive ohne Sonderprämien.
4 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. (Gewährung 15.4.2019, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)
5 Dargestellt ist der Fair Value der Tranche unter Berücksichtigung der geänderten Erfolgsziele. (Gewährung 15.4.2020, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)
| Andrea Euenheim | Rafael Gasset1 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Personalvorstand/Arbeitsdirektorin Mitglied des Vorstands seit 1.11.2019 | Chief Operating Officer (Convenience Cluster) Mitglied des Vorstands seit 1.4.2020 | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Tsd. € | 2018/19 | 2019/20 | 2019/20 Minimalwert | 2019/20 Maximalwert | 2018/19 | 2019/20 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 458 | 458 | 458 | 360 | ||
| Nebenleistungen | - | 134 | 134 | 183 | - | 110 |
| Summe | - | 592 | 592 | 641 | - | 470 |
| 1-jährige variable Vergütung 3 | - | 367 | 0 | 734 | - | 265 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||
| Performance Share Plan – Tranche 2018/19 4 | - | - | ||||
| Performance Share Plan – Tranche 2019/20 5 | 653 | 0 | 1.500 | 870 | ||
| Summe | - | 1.612 | 592 | 2.875 | - | 1.605 |
| Versorgungsaufwand | - | 116 | 116 | 116 | - | - |
| Gesamtvergütung | - | 1.728 | 708 | 2.991 | - | 1.605 |
1 Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen.
2 Die Herrn Palazzi gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind verfallen. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen. Die Bestellung zum Mitglied des Vorstands endete am 31. März 2020.
3 Die angegebenen Werte beziehen sich auf das Short-Term Incentive ohne Sonderprämien.
4 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. (Gewährung 15.4.2019, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)
5 Dargestellt ist der Fair Value der Tranche unter Berücksichtigung der geänderten Erfolgsziele. (Gewährung 15.4.2020, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)
| Rafael Gasset1 | ||
|---|---|---|
| Chief Operating Officer (Convenience Cluster) Mitglied des Vorstands seit 1.4.2020 | ||
| --- | --- | --- |
| Tsd. € | 2019/20 Minimalwert | 2019/20 Maximalwert |
| --- | --- | --- |
| Festvergütung | 360 | 360 |
| Nebenleistungen | 110 | 130 |
| Summe | 470 | 490 |
| 1-jährige variable Vergütung 3 | 0 | 530 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||
| Performance Share Plan – Tranche 2018/19 4 | ||
| Performance Share Plan – Tranche 2019/20 5 | 0 | 2.000 |
| Summe | 470 | 3.020 |
| Versorgungsaufwand | - | - |
| Gesamtvergütung | 470 | 3.020 |
1 Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen.
2 Die Herrn Palazzi gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind verfallen. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen. Die Bestellung zum Mitglied des Vorstands endete am 31. März 2020.
3 Die angegebenen Werte beziehen sich auf das Short-Term Incentive ohne Sonderprämien.
4 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. (Gewährung 15.4.2019, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)
5 Dargestellt ist der Fair Value der Tranche unter Berücksichtigung der geänderten Erfolgsziele. (Gewährung 15.4.2020, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)
| Eric Poirier1 | Heiko Hutmacher | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Chief Operating Officer (Hospitality Cluster) Mitglied des Vorstands seit 1.4.2020 | Personalvorstand/Arbeitsdirektor Mitglied des Vorstands vom 2.3.2017 bis 31.12.2019 | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Tsd. € | 2018/19 | 2019/20 | 2019/20 Minimalwert | 2019/20 Maximalwert | 2018/19 | 2019/20 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | - | 360 | 360 | 360 | 900 | 225 |
| Nebenleistungen | - | 116 | 116 | 143 | 17 | 1 |
| Summe | - | 476 | 476 | 503 | 917 | 226 |
| 1-jährige variable Vergütung 3 | - | 265 | 0 | 530 | 840 | 210 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||
| Performance Share Plan – Tranche 2018/19 4 | - | 1.090 | ||||
| Performance Share Plan – Tranche 2019/20 5 | 870 | 0 | 2.000 | - | ||
| Summe | - | 1.611 | 476 | 3.033 | 2.847 | 436 |
| Versorgungsaufwand | - | - | - | - | 244 | 61 |
| Gesamtvergütung | - | 1.611 | 476 | 3.033 | 3.091 | 497 |
1 Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen.
2 Die Herrn Palazzi gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind verfallen. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen. Die Bestellung zum Mitglied des Vorstands endete am 31. März 2020.
3 Die angegebenen Werte beziehen sich auf das Short-Term Incentive ohne Sonderprämien.
4 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. (Gewährung 15.4.2019, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)
5 Dargestellt ist der Fair Value der Tranche unter Berücksichtigung der geänderten Erfolgsziele. (Gewährung 15.4.2020, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)
| Heiko Hutmacher | ||
|---|---|---|
| Personalvorstand/Arbeitsdirektor Mitglied des Vorstands vom 2.3.2017 bis 31.12.2019 | ||
| --- | --- | --- |
| Tsd. € | 2019/20 Minimalwert | 2019/20 Maximalwert |
| --- | --- | --- |
| Festvergütung | 225 | 225 |
| Nebenleistungen | 1 | 18 |
| Summe | 226 | 243 |
| 1-jährige variable Vergütung 3 | 0 | 420 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||
| Performance Share Plan – Tranche 2018/19 4 | ||
| Performance Share Plan – Tranche 2019/20 5 | - | - |
| Summe | 226 | 663 |
| Versorgungsaufwand | 61 | 61 |
| Gesamtvergütung | 287 | 724 |
1 Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen.
2 Die Herrn Palazzi gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind verfallen. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen. Die Bestellung zum Mitglied des Vorstands endete am 31. März 2020.
3 Die angegebenen Werte beziehen sich auf das Short-Term Incentive ohne Sonderprämien.
4 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. (Gewährung 15.4.2019, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)
5 Dargestellt ist der Fair Value der Tranche unter Berücksichtigung der geänderten Erfolgsziele. (Gewährung 15.4.2020, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)
| Philippe Palazzi2 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Chief Operating Officer Mitglied des Vorstands vom 7.5.2018 bis 31.5.2020 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Tsd. € | 2018/19 | 2019/20 | 2019/20 Minimalwert | 2019/20 Maximalwert |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 700 | 467 | 467 | 467 |
| Nebenleistungen | 270 | 141 | 141 | 180 |
| Summe | 970 | 608 | 608 | 647 |
| 1-jährige variable Vergütung | 540 | 360 | 0 | 720 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Performance Share Plan – Tranche 2018/19 2 | 701 | |||
| Performance Share Plan – Tranche 2019/20 3 | - | - | - | |
| Summe | 2.211 | 968 | 608 | 1.367 |
| Versorgungsaufwand | - | - | - | - |
| Gesamtvergütung | 2.211 | 968 | 608 | 1.367 |
1 Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen.
2 Die Herrn Palazzi gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind verfallen. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen. Die Bestellung zum Mitglied des Vorstands endete am 31. März 2020.
3 Die angegebenen Werte beziehen sich auf das Short-Term Incentive ohne Sonderprämien.
4 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. (Gewährung 15.4.2019, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)
5 Dargestellt ist der Fair Value der Tranche unter Berücksichtigung der geänderten Erfolgsziele. (Gewährung 15.4.2020, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)
| ZUFLUSS | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Olaf Koch | Christian Baier | Andrea Euenheim | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Vorsitzender des Vorstands Mitglied des Vorstands seit 2.3.2017 | Finanzvorstand Mitglied des Vorstands seit 11.11.2016 | Personalvorstand/Arbeitsdirektorin Mitglied des Vorstands seit 1.11.2019 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Tsd. € | 2019/20 | 2018/19 | 2019/20 | 2018/19 | 2019/20 | 2018/19 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 1.200 | 1.200 | 700 | 700 | 458 | - |
| Nebenleistungen | 14 | 16 | 17 | 13 | 134 | - |
| Summe | 1.214 | 1.216 | 717 | 713 | 592 | - |
| 1-jährige variable Vergütung 3 | 950 | 757 | 950 | 372 | 0 | - |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | - |
| Sonstiges | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | - |
| Summe | 2.164 | 1.973 | 1.667 | 1.085 | 592 | - |
| Versorgungsaufwand | 325 | 325 | 174 | 174 | 116 | - |
| Gesamtvergütung | 2.489 | 2.298 | 1.841 | 1.259 | 708 | - |
1 Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen.
2 Die Herrn Palazzi gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind verfallen. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen. Die Bestellung zum Mitglied des Vorstands endete am 31. März 2020.
3 Für die Herren Koch und Baier sind bei der kurzfristigen variablen Vergütung die für das Geschäftsjahr 2019/20 gewährten Sonderprämien für den Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an METRO China in Höhe von jeweils 950 T€ angegeben. Aus der kurzfristigen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2019/20 erfolgte keine Auszahlung. Die Herrn Palazzi gezahlte kurzfristige variable Vergütung basiert gemäß der mit ihm geschlossenen Vereinbarung auf den Halbjahreszahlen für das Geschäftsjahr 2019/20.
| ZUFLUSS | ||
|---|---|---|
| Rafael Gasset1 | ||
| --- | --- | --- |
| Chief Operating Officer (Convenience Cluster) Mitglied des Vorstands seit 1.4.2020 | ||
| --- | --- | --- |
| Tsd. € | 2019/20 | 2018/19 |
| --- | --- | --- |
| Festvergütung | 360 | - |
| Nebenleistungen | 110 | - |
| Summe | 470 | - |
| 1-jährige variable Vergütung 3 | 0 | - |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | - |
| Sonstiges | 0 | - |
| Summe | 470 | - |
| Versorgungsaufwand | - | |
| Gesamtvergütung | 470 | - |
1 Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen.
2 Die Herrn Palazzi gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind verfallen. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen. Die Bestellung zum Mitglied des Vorstands endete am 31. März 2020.
3 Für die Herren Koch und Baier sind bei der kurzfristigen variablen Vergütung die für das Geschäftsjahr 2019/20 gewährten Sonderprämien für den Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an METRO China in Höhe von jeweils 950 T€ angegeben. Aus der kurzfristigen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2019/20 erfolgte keine Auszahlung. Die Herrn Palazzi gezahlte kurzfristige variable Vergütung basiert gemäß der mit ihm geschlossenen Vereinbarung auf den Halbjahreszahlen für das Geschäftsjahr 2019/20.
| Eric Poirier1 | Heiko Hutmacher | Philippe Palazzi2 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Chief Operating Officer (Hospitality Cluster) Mitglied des Vorstands seit 1.4.2020 | Personalvorstand/Arbeitsdirektor Mitglied des Vorstands vom 2.3.2017 bis 31.12.2019 | Chief Operating Officer Mitglied des Vorstands vom 7.5.2018 bis 31.5.2020 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Tsd. € | 2019/20 | 2018/19 | 2019/20 | 2018/19 | 2019/20 | 2018/19 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 360 | - | 225 | 900 | 467 | 700 |
| Nebenleistungen | 116 | - | 1 | 17 | 141 | 270 |
| Summe | 476 | - | 226 | 917 | 608 | 970 |
| 1-jährige variable Vergütung 3 | 0 | - | 0 | 546 | 205 | 372 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | - | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstiges | 0 | - | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 476 | - | 226 | 1.463 | 813 | 1.342 |
| Versorgungsaufwand | - | 61 | 244 | - | ||
| Gesamtvergütung | 476 | - | 287 | 1.707 | 813 | 1.342 |
1 Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen.
2 Die Herrn Palazzi gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind verfallen. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen. Die Bestellung zum Mitglied des Vorstands endete am 31. März 2020.
3 Für die Herren Koch und Baier sind bei der kurzfristigen variablen Vergütung die für das Geschäftsjahr 2019/20 gewährten Sonderprämien für den Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an METRO China in Höhe von jeweils 950 T€ angegeben. Aus der kurzfristigen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2019/20 erfolgte keine Auszahlung. Die Herrn Palazzi gezahlte kurzfristige variable Vergütung basiert gemäß der mit ihm geschlossenen Vereinbarung auf den Halbjahreszahlen für das Geschäftsjahr 2019/20.
Long-Term Incentive (Performance Share Plan) im Geschäftsjahr 2019/20
Für die im Geschäftsjahr 2019/20 gewährte Tranche des Performance Share Plan beträgt der Zielbetrag für Herrn Koch 1,68 Mio. €, für Herrn Baier 0,81 Mio. €, für Frau Euenheim 0,6 Mio. € und für die Herren Gasset und Poirier jeweils 0,8 Mio. €. Den Herren Hutmacher und Palazzi wurde im Geschäftsjahr 2019/20 keine Tranche des Performance Share Plan gewährt.
Die Anzahl der zunächst bedingt zugeteilten Performance Shares beträgt für Herrn Koch 184.413, für Herrn Baier 88.914, für Frau Euenheim 65.862 und für die Herren Gasset und Poirier jeweils 87.816.
Der Wert der im Geschäftsjahr 2019/20 zugeteilten Tranche des Performance Share Plan wurde durch externe Gutachter nach einem anerkannten finanzmathematischen Verfahren ermittelt.
| PERFORMANCE SHARE PLAN | |||
|---|---|---|---|
| Tranche | Ende der Performance-Periode | Anfangskurs für die TSR-Komponente | Zielbetrag Vorstand zum 30.9.2020 |
| --- | --- | --- | --- |
| 2016/17 | mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche | 17,14 € | verfallen |
| 2017/18 | mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche | 15,10 € | 3.750.000 € |
| 2018/19 | mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche | 14,64 € | 3.750.000 € |
| 2019/20 | mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche | 9,11 € | 4.690.000 € |
Die aktiven Mitglieder des Vorstands verfügen außer über die im Berichtsjahr ausgegebene Tranche des Performance Share Plan zudem über die folgenden während ihrer Vorstandstätigkeit gewährten Tranchen des Long-Term Incentive: die Herren Koch und Baier jeweils über die Tranchen 2017/18 und 2018/19 des Performance Share Plan.
Aus der Tranche 2016/17 des Performance Share Plan, deren Performance-Periode im Geschäftsjahr 2019/20 endete, erfolgte keine Auszahlung.
Im Geschäftsjahr 2019/20 haben sich Wertveränderungen aus den laufenden aktienbasierten Tranchen der langfristigen variablen Vergütung ergeben. Der Aufwand für die Gesellschaft betrug betreffend Herrn Koch 0,464 Mio. €, betreffend Frau Euenheim 0,126 Mio. € und betreffend die Herren Gasset und Poirier jeweils 0,145 Mio. €. Bei Herrn Baier konnten im Geschäftsjahr 2019/20 Rückstellungen von 0,376 Mio. €, bei Herrn Hutmacher von 1,171 Mio. € und bei Herrn Palazzi von 0,087 Mio. € aufgelöst werden.
Die Rückstellungen betrugen zum 30. September 2020 für die Mitglieder des Vorstands insgesamt 2,710 Mio. €.
Leistungen nach Beendigung der Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019/20 (einschließlich Altersversorgung)
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden für die aktiven Mitglieder des Vorstands der METRO AG nach IFRS (International Financial Reporting Standards) und nach HGB 0,68 Mio. € für Leistungen nach Beendigung der Tätigkeit aufgewendet (2018/19 nach IFRS und nach HGB 0,74 Mio. €). Davon entfielen nach IFRS sowie nach HGB auf die Altersversorgung von Herrn Koch rund 0,33 Mio. €, von Herrn Baier rund 0,17 Mio. €, von Frau Euenheim rund 0,12 Mio. € und von Herrn Hutmacher rund 0,06 Mio. €.
Der Rückstellungsbetrag für Frau Euenheim nach IFRS und HGB beträgt rund 0,001 Mio. €. Weitere Rückstellungen sind nicht zu bilden.
Der Barwert des Verpflichtungsvolumens nach IFRS und nach HGB beträgt für Herrn Koch rund 4,4 Mio. €, für Herrn Baier rund 1,3 Mio. €, für Frau Euenheim rund 0,2 Mio. € und für Herrn Hutmacher rund 4,9 Mio. €. Dem Barwert des Verpflichtungsvolumens stehen bis auf den im vorherigen Absatz genannten Rückstellungsbetrag Vermögenswerte gegenüber. Für die Herren Gasset, Palazzi und Poirier besteht kein Verpflichtungsvolumen.
Leistungen aus Anlass der Beendigung der Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019/20
Mit Herrn Hutmacher wurde im Geschäftsjahr 2018/19 eine Vereinbarung über die vorzeitige Aufhebung seines Anstellungsvertrags mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2019 getroffen. Zur Abgeltung der Restlaufzeit seines Anstellungsvertrags (1. Januar 2020 bis 30. September 2020) sowie des Short-Term Incentive für den Zeitraum 1. Oktober 2019 bis 31. Dezember 2019 wurde eine Abfindung in Höhe von 2.957.700 € vereinbart, die die Ansprüche von Herrn Hutmacher unter Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Abfindungscaps gem. Deutschem Corporate Governance Kodex abdeckt. Die Abfindung, die in diesem Geschäftsjahr gezahlt wurde, wurde im Geschäftsjahr 2018/19 in voller Höhe zurückgestellt. Die Herrn Hutmacher bereits gewährten Tranchen des Long-Term Incentive werden nach den Planbedingungen abgewickelt.
Mit Herrn Palazzi wurde im Geschäftsjahr 2019/20 eine Vereinbarung über die vorzeitige Aufhebung seines Anstellungsvertrags mit Wirkung zum Ablauf des 31. Mai 2020 geschlossen. Das Short-Term Incentive für den Zeitraum 1. Oktober 2019 bis 31. Mai 2020 wurde im Mai 2020 auf Basis der Halbjahreszahlen für das Geschäftsjahr 2019/20 ausgezahlt. Mit Herrn Palazzi wurde keine Abfindungszahlung vereinbart und die ihm gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind entschädigungslos entfallen.
Ebenfalls im Geschäftsjahr 2019/20 wurde eine Vereinbarung über die vorzeitige Aufhebung des Anstellungsvertrags mit Herrn Koch mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2020 getroffen. Das Short-Term Incentive bis zum 31. Dezember 2020 wird Herrn Koch vertragsgem. ausgezahlt. Die Herrn Koch bisher gewährten Tranchen des Long-Term Incentive bleiben bestehen und werden gem. den Planbedingungen abgewickelt. Es wird keine Abfindung an Herrn Koch gezahlt.
Ausblick
Der Aufsichtsrat der METRO AG hat im Geschäftsjahr 2019/20 in seiner Septembersitzung ein überarbeitetes Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands beschlossen, das die Umsetzung der neuen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben beinhaltet. Dieses Vergütungssystem legt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung im Februar 2021 vor.
Zudem hat der Aufsichtsrat ein geordnetes Verfahren zur Auswahl eines bzw. einer neuen Vorstandsvorsitzenden beschlossen, nachdem er der einvernehmlichen Aufhebung des Anstellungsvertrags von Herrn Koch zum 31. Dezember 2020 zugestimmt hat.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gem. § 13 der Satzung der METRO AG eine feste jährliche Vergütung. Diese betrug im Geschäftsjahr 2019/20 80.000 € je ordentliches Mitglied. Die auf die jeweilige Vergütung in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats gem. § 13 Abs. 5 der Satzung der METRO AG gezahlt.
Die individuelle Höhe der Aufsichtsratsvergütung berücksichtigt den Arbeitsaufwand und die Verantwortung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder aufgrund besonderer Aufgaben. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 3-Fache, sein Stellvertreter sowie Ausschussvorsitzende erhalten je das Doppelte und die übrigen Mitglieder der Ausschüsse je das 1,5-Fache der Vergütungen eines ordentlichen Mitglieds des Aufsichtsrats. Die Vergütung für eine Mitgliedschaft oder den Vorsitz in einem Ausschuss wird nur gezahlt, wenn mindestens 2 Sitzungen oder sonstige Beschlussfassungen dieses Ausschusses im jeweiligen Geschäftsjahr stattgefunden haben. Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats zur gleichen Zeit mehrere Ämter innehat, erhält es die Vergütung nur für 1 Amt, bei unterschiedlicher Vergütung für das am höchsten vergütete Amt.
Vergütungsmultiplikatoren
Aufsichtsratsvorsitzender
Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender
Ausschussvorsitzender 1
Ausschussmitglieder 1
Aufsichtsratsmitglieder
1 Bei mindestens 2 Sitzungen/Beschlussfassungen.
Individuell ergeben sich damit für das Geschäftsjahr 2019/20 folgende Werte:
| VERGÜTUNG DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/20 GEM. § 13 DER SATZUNG1 | |||
|---|---|---|---|
| € | Geschäftsjahr | Multiplikator | Feste Vergütung |
| --- | --- | --- | --- |
| Jürgen Steinemann, Vorsitzender | 2018/19 | 240.000 | |
| 2019/20 | 240.000 | ||
| Werner Klockhaus, stellv. Vorsitzender (bis 25. Juni 2020) | 2018/19 | 160.000 | |
| 2019/20 | 120.000 | ||
| Xaver Schiller, stellv. Vorsitzender seit 20. Juli 2020 | 2018/19 | 120.000 | |
| 2019/20 | | | 130.000 | |
| Marco Arcelli (seit 22. Januar 2020) | 2018/19 | - | 0 |
| 2019/20 | | | 70.000 | |
| Stefanie Blaser | 2018/19 | 80.000 | |
| 2019/20 | | | 90.000 | |
| Herbert Bolliger | 2018/19 | 80.000 | |
| 2019/20 | | | 90.000 | |
| Gwyn Burr | 2018/19 | 120.000 | |
| 2019/20 | 120.000 | ||
| Thomas Dommel | 2018/19 | 120.000 | |
| 2019/20 | 120.000 | ||
| Prof. Dr. Edgar Ernst | 2018/19 | 160.000 | |
| 2019/20 | 160.000 | ||
| Dr. Florian Funck (bis 7. Dezember 2019) | 2018/19 | 120.000 | |
| 2019/20 | 30.000 | ||
| Michael Heider | 2018/19 | 80.000 | |
| 2019/20 | | | 90.000 | |
| Udo Höfer (seit 17. Juli 2020) | 2018/19 | 0 | |
| 2019/20 | 20.000 | ||
| Peter Küpfer | 2018/19 | 80.000 | |
| 2019/20 | 80.000 | ||
| Rosalinde Lax (seit 17. Juli 2020) | 2018/19 | 0 | |
| 2019/20 | 20.000 | ||
| Susanne Meister (bis 25. Juni 2020) | 2018/19 | 80.000 | |
| 2019/20 | 60.000 | ||
| Dr. Angela Pilkmann (bis 25. Juni 2020) | 2018/19 | 80.000 | |
| 2019/20 | 60.000 | ||
| Dr. Fredy Raas | 2018/19 | 120.000 | |
| 2019/20 | 120.000 | ||
| Eva-Lotta Sjöstedt | 2018/19 | 80.000 | |
| 2019/20 | 80.000 | ||
| Dr. Liliana Solomon | 2018/19 | 120.000 | |
| 2019/20 | | | 113.333 |
| Alexandra Soto | 2018/19 | 120.000 | |
|---|---|---|---|
| 2019/20 | 80.000 | ||
| Manuela Wetzko (seit 17. Juli 2020) | 2018/19 | 0 | |
| 2019/20 | 20.000 | ||
| Angelika Will | 2018/19 | 80.000 | |
| 2019/20 | 80.000 | ||
| Manfred Wirsch | 2018/19 | 80.000 | |
| 2019/20 | 80.000 | ||
| Silke Zimmer | 2018/19 | 80.000 | |
| 2019/20 | 80.000 | ||
| Gesamt 2 | 2018/19 | 2.200.000 | |
| 2019/20 | 2.153.333 |
1 Jeweils zuzüglich ggf. anfallender Umsatzsteuer gem. § 13 Abs. 5 der Satzung.
2 Die Werte für das Geschäftsjahr 2018/19 sind für die im Geschäftsjahr 2019/20 aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats ausgewiesen.
Für Aufsichtsratsmandate bei Konzerngesellschaften wurden einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats der METRO AG durch die Konzerngesellschaften für das Geschäftsjahr 2019/20 ebenfalls Vergütungen gewährt.
| KONZERNINTERNE VERGÜTUNGEN DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/201 € |
Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| Werner Klockhaus | 2018/19 | 10.075 |
| 2019/20 | 9.300 | |
| Thomas Dommel | 2018/19 | 4.500 |
| 2019/20 | 4.500 | |
| Michael Heider | 2018/19 | 6.000 |
| 2019/20 | 6.000 | |
| Rosalinde Lax | 2018/19 | 6.000 |
| 2019/20 | 6.000 | |
| Xaver Schiller | 2018/19 | 9.000 |
| 2019/20 | 9.000 | |
| Manuela Wetzko | 2018/19 | 6.000 |
| 2019/20 | 6.000 | |
| Manfred Wirsch | 2018/19 | 6.000 |
| 2019/20 | 6.000 | |
| Gesamt | 2018/19 | 47.575 |
| 2019/20 | 46.800 |
1 Jeweils zuzüglich ggf. anfallender Umsatzsteuer.
Darüber hinaus wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats von Gesellschaften des METRO Konzerns keine Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere nicht für Beratungs- und Vermittlungsleistungen, im Sinne von Ziffer 5.4.6 Deutscher Corporate Governance Kodex gewährt.
7 ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN
Im Folgenden sind die nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben zum 30. September 2020 dargestellt:
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das Grundkapital der METRO AG zum 30. September 2020 beträgt 363.097.253 € und ist eingeteilt in 360.121.736 Stück nennwertlose auf den Inhaber lautende Stammaktien (anteiliger Wert am Grundkapital: 360.121.736 €, ca. 99,18 %) sowie 2.975.517 Stück nennwertlose auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien (anteiliger Wert am Grundkapital: 2.975.517 €, ca. 0,82 %). Jede der Aktien der Gesellschaft hat einen rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 €.
Jede Stammaktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft. Die Stammaktien sind in voller Höhe gewinnberechtigt. Im Unterschied zu den Stammaktien gewähren Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht und sind mit einem Gewinnvorzug gem. § 21 der Satzung der METRO AG ausgestattet. Hierin heißt es:
„(1) Die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine Vorabdividende von 0,17 Euro je Vorzugsaktie.
(2) Reicht der verteilbare Bilanzgewinn in einem Geschäftsjahr zur Zahlung der Vorabdividende nicht aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachzuzahlen, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind.
(3) Nach Ausschüttung der Vorabdividende erhalten die Inhaber von Stammaktien eine Dividende von 0,17 Euro je Stammaktie. Danach wird an die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eine nicht nachzahlbare Mehrdividende gezahlt, die je Vorzugsaktie 10 vom Hundert der unter Berücksichtigung von Absatz 4 an die Inhaber von Stammaktien gezahlten Dividende beträgt, vorausgesetzt dass diese 1,02 Euro je Stammaktie erreicht oder übersteigt.
(4) An einer weiteren Gewinnausschüttung nehmen die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und die Inhaber von Stammaktien entsprechend ihren Anteilen am Grundkapital gleichberechtigt teil.“
Weitere mit den Stamm- und Vorzugsaktien verbundene Rechte sind insbesondere das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 118 Abs. 1 AktG), das Auskunftsrecht (§ 131 AktG) sowie das Recht auf Erhebung einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage (§§ 245 Nr. 1–3, 246, 249 AktG). Neben dem angesprochenen Recht auf Erhalt einer Dividende besteht für die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen (§ 186 Abs. 1 AktG). Sie haben zudem Ansprüche auf den Liquidationserlös nach Auflösung der Gesellschaft (§ 271 AktG) sowie auf Abfindung und Ausgleich bei bestimmten Strukturmaßnahmen, insbesondere nach §§ 304 ff., 320b und 327b AktG.
Stimmrechts- und übertragungsrelevante Beschränkungen
Nach Kenntnis des Vorstands bestehen bzw. bestanden im Geschäftsjahr 2019/20 folgende Vereinbarungen, die als Beschränkungen im Sinne von § 315a Abs. 1 Nr. 2 und § 289a Abs. 1 Nr. 2 HGB angesehen werden können.
Zwischen der Beisheim Capital GmbH, Düsseldorf, der Beisheim Holding GmbH, Baar (Schweiz), und der Palatin Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, einer Tochtergesellschaft der Meridian Stiftung, Essen, besteht seit dem 29. Juli 2019 ein Stimmrechtspool. Auf Grundlage der Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 halten die Partner des Stimmrechtspools 23,06 % der Stammaktien. Erklärtes Ziel der Meridian Stiftung und der Beisheim-Gruppe ist es, die Stimmrechte aus den von ihnen gehaltenen METRO Aktien zukünftig einheitlich auszuüben und in wesentlichen Angelegenheiten geschlossen ggü. METRO und deren Aktionären aufzutreten. Der bestehende Poolvertrag zwischen der Beisheim Capital GmbH, Düsseldorf, und der Beisheim Holding GmbH, Baar (Schweiz), ruht für die Dauer des Stimmrechtspools mit der Meridian Stiftung, Essen. Im Zusammenhang mit der Spaltung der ehemaligen METRO AG hat die CECONOMY AG (vormals firmierend als METRO AG) gem. dem Konzerntrennungsvertrag vom 13. Dezember 2016 hinsichtlich der von ihr gehaltenen Aktien eine Halteverpflichtung übernommen. Danach ist die CECONOMY AG verpflichtet, die etwa 1 % der Aktien an der METRO AG, die im Rahmen der Ausgliederung als Teil der Konzernspaltung gewährt wurden, bis zum 1. Oktober 2023 nicht zu veräußern.
Daneben können auch gesetzliche Beschränkungen des Stimmrechts, etwa gem. § 136 AktG oder, sofern die Gesellschaft eigene Aktien halten sollte, gem. § 71 AktG, bestehen.
Beteiligungen am Kapital
Zum 30. September 2020 bestanden die folgenden direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschritten:
| Name/Firma | Direkte/Indirekte Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte |
|---|---|
| Beisheim Capital GmbH, Düsseldorf, Deutschland 1 | Direkt |
| Beisheim Holding GmbH, Baar, Schweiz 1 | Direkt |
| Beisheim Group GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Deutschland | Indirekt |
| Beisheim Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, Deutschland | Indirekt |
| Prof. Otto Beisheim Stiftung, München, Deutschland | Indirekt |
| Prof. Otto Beisheim Stiftung, Baar, Schweiz | Indirekt |
| Palatin Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, Deutschland 1 | Direkt |
| BVG Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs-GmbH, Essen, Deutschland | Indirekt |
| Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG, Essen, Deutschland | Indirekt |
| Gebr. Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, Deutschland | Indirekt |
| Meridian Stiftung, Essen, Deutschland | Indirekt |
| EP Global Commerce GmbH, Grünwald, Deutschland | Direkt |
| EP Global Commerce VII GmbH, Grünwald, Deutschland | Indirekt |
| EP Global Commerce IV GmbH, Grünwald, Deutschland | Indirekt |
| EP Global Commerce III GmbH, Grünwald, Deutschland | Indirekt |
| EP Global Commerce a.s., Prag, Tschechische Republik | Indirekt |
| Daniel Křetínský | Indirekt |
| Patrik Tkáč 2 | Indirekt |
1 Abstimmung über die Ausübung von Stimmrechten aufgrund eines Stimmrechtspools zwischen der Beisheim Capital GmbH, der Beisheim Holding GmbH und der Palatin Verwaltungsgesellschaft mbH.
2 Zurechnung der Stimmrechte wegen abgestimmten Verhaltens im Sinne des § 34 Abs. 2 WpHG.
Die obigen Angaben basieren insbesondere auf den Mitteilungen nach §§ 33 ff. WpHG, die die METRO AG erhalten und veröffentlicht hat.
Durch die METRO AG veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen sind auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Newsroom – Rechtliche Mitteilungen abrufbar.
Inhaber von Aktien mit Sonderrechten sowie Art der Stimmrechtskontrolle von Arbeitnehmeraktien
Aktien mit Sonderrechten gem. § 315a Abs. 1 Nr. 4 und § 289a Abs. 1 Nr. 4 HGB hat die Gesellschaft nicht ausgegeben. Arbeitnehmer sind nicht im Sinne von § 315a Abs. 1 Nr. 5 und § 289a Abs. 1 Nr. 5 HGB am Kapital beteiligt.
Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung des Vorstands und die Änderung der Satzung
Für die Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder der METRO AG sind die §§ 84, 85 AktG und §§ 30, 31, 33 MitbestG maßgebend. Ergänzend regelt § 5 der Satzung der METRO AG, dass der Vorstand aus mindestens 2 Mitgliedern besteht und im Übrigen der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt.
Änderungen der Satzung der METRO AG bestimmen sich grundsätzlich nach den §§ 179, 181, 133, 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG. Daneben gibt es zahlreiche weitere Vorschriften des Aktiengesetzes, die im Fall einer Satzungsregelung zur Anwendung gelangen können und die vorgenannten Vorschriften modifizieren oder verdrängen, z. B. die §§ 182 ff. AktG bei Kapitalerhöhungen, die §§ 222 ff. AktG bei Kapitalherabsetzungen und § 262 AktG für die Auflösung der AG. Änderungen, die nur die Fassung der Satzung betreffen, können gem. § 14 Abs. 1 der Satzung der METRO AG ohne Beschluss der Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat beschlossen werden.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Befugnisse zur Ausgabe neuer Aktien
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Februar 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. Februar 2022 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geld- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 181.000.000 €, zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
Dabei haben die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:
| • | zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; |
| • | sofern die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen oder Anteilen an Unternehmen ausgegeben werden; |
| • | zur Gewährung einer sog. Aktiendividende (Scrip Dividend), bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien aus dem genehmigten Kapital in die Gesellschaft einzulegen; |
| • | bei Kapitalerhöhungen gegen Geldeinlagen, soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der METRO AG oder von Konzerngesellschaften, an denen die METRO AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % beteiligt ist, begebenen Options- oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Stammaktien in dem Umfang zu gewähren, in dem es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht oder nach Ausübung einer Ersetzungsbefugnis der METRO AG als Aktionär zustehen würde; |
| • | bei Kapitalerhöhungen gegen Geldeinlagen, wenn der Nennbetrag dieser Kapitalerhöhungen insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und jeweils der Ausgabepreis der neuen Stammaktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Stammaktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des genehmigten Kapitals (i) unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG als eigene Aktien verwendet oder veräußert werden oder (ii) aus bedingtem Kapital zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die ihrerseits ohne Bezugsrecht in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG begeben wurden oder werden, ausgegeben werden. Der anteilige Betrag am Grundkapital, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Geld- und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 20 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. |
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen festzulegen. Das genehmigte Kapital wurde bisher nicht ausgenutzt.
Befugnisse zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Februar 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Februar 2023 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder - pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stammaktien der METRO AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 50.000.000 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Im Zusammenhang mit dieser Ermächtigung besteht ein bedingtes Kapital in Höhe von bis zu 50.000.000 € gem. § 4 Abs. 8 der Satzung der METRO AG.
Die Schuldverschreibungen können auch durch eine Konzerngesellschaft der METRO AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben werden, an der die METRO AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % beteiligt ist. Für diesen Fall ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die METRO AG die Garantie für diese Schuldverschreibungen zu übernehmen und deren Inhabern Options- oder Wandlungsrechte oder - pflichten auf auf den Inhaber lautende Stammaktien der METRO AG zu gewähren oder aufzuerlegen.
Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der METRO AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, an der die METRO AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % beteiligt ist, hat die METRO AG die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der METRO AG nach Maßgabe des vorstehenden Satzes sicherzustellen.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, damit denjenigen, denen bereits zuvor ausgegebene Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten zustehen oder auferlegt sind, ein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt werden kann, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder bei Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf gegen Barzahlung ausgegebene Schuldverschreibungen, die mit Options- oder Wandlungsrecht oder Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabebetrag der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht oder Options- oder Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung nicht überschreiten darf. Auf diese 10 %-Grenze ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, (i) der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden, und (ii) der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die ausgegeben werden oder auszugeben sind zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die (auf Grundlage anderer Ermächtigungen) ihrerseits unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung begeben wurden.
Im Fall der Begebung von Schuldverschreibungen, die ein Options- oder Wandlungsrecht gewähren oder eine Options- oder Wandlungspflicht begründen, bestimmt sich der Options- oder Wandlungspreis nach den Regelungen in § 4 Abs. 8 der Satzung der METRO AG.
Bei mit Options- oder Wandlungsrechten oder Options- oder Wandlungspflichten verbundenen Schuldverschreibungen kann der Options- oder Wandlungspreis im Fall der wirtschaftlichen Verwässerung des Werts der Options- oder Wandlungsrechte oder Options- oder Wandlungspflichten nach näherer Bestimmung der Schuldverschreibungen wertwahrend angepasst werden, soweit die Anpassung nicht schon durch Gesetz geregelt ist. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können darüber hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung oder anderer außerordentlicher Maßnahmen oder Ereignisse (z. B. ungewöhnlich hohe Dividenden, Kontrollerlangung durch Dritte) eine Anpassung der Options- oder Wandlungsrechte oder Options- oder Wandlungspflichten vorsehen. Bei einer Kontrollerlangung durch Dritte kann eine marktübliche Anpassung des Options- oder Wandlungspreises vorgesehen werden. Ferner können die Bedingungen der Schuldverschreibungen vorsehen, dass das Umtauschverhältnis und/oder der Options- oder Wandlungspreis variabel sind und der Options- oder Wandlungspreis innerhalb einer festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses während der Laufzeit festgelegt wird. Der Mindestausgabebetrag nach den Regelungen in § 4 Abs. 8 der Satzung der METRO AG darf auch insoweit nicht unterschritten werden.
Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können das Recht der METRO AG vorsehen, im Fall der Wandlung oder Optionsausübung statt der Gewährung von Aktien einen Geldbetrag zu zahlen, der für die Anzahl der anderenfalls zu liefernden Aktien dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Stammaktien der METRO AG im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen, funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse während eines vom Vorstand zu bestimmenden angemessenen Zeitraums von Tagen vor oder nach Erklärung der Wandlung oder der Optionsausübung entspricht. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch vorsehen, dass nach Wahl der METRO AG statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in bereits existierende Stammaktien der METRO AG oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft gewandelt oder das Optionsrecht oder die Optionspflicht durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann.
Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch eine Options- oder Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem anderen Zeitpunkt) oder das Recht der METRO AG vorsehen, bei Endfälligkeit der mit einem Options- oder Wandlungsrecht verbundenen Schuldverschreibungen (dies umfasst auch eine Fälligkeit wegen Kündigung) den Gläubigern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der METRO AG oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zu gewähren. Der anteilige Betrag des Grundkapitals der bei Wandlung oder Optionsausübung auszugebenden Stammaktien der METRO AG darf den Nennbetrag der Schuldverschreibungen nicht übersteigen. §§ 9 Abs. 1, 199 Abs. 2 AktG sind zu beachten.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen sowie Options- oder Wandlungszeitraum, zu bestimmen oder im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen begebenden Konzerngesellschaft der METRO AG im Sinne von § 18 AktG festzulegen.
Die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen wurde bisher nicht ausgenutzt.
Befugnisse zum Erwerb eigener Aktien
Die Gesellschaft ist ermächtigt, im Rahmen des § 71 AktG eigene Aktien zu erwerben. Aufgrund des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wurde die Gesellschaft mit Beschluss der Hauptversammlung vom 11. April 2017 ermächtigt, bis zum 28. Februar 2022 eigene Aktien, gleich welcher Gattung, zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien beschränkt, auf die insgesamt ein anteiliger Betrag von höchstens 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals entfällt. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.
Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten Kaufangebots erfolgen; dabei enthält die Ermächtigung jeweils Vorgaben hinsichtlich des Erwerbspreises und des Vorgehens bei Überzeichnung eines öffentlichen Kaufangebots.
Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung erworbenen Aktien der Gesellschaft insbesondere zu folgenden Zwecken zu verwenden:
| • | Veräußerung von Aktien der Gesellschaft über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre; |
| • | Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind, wobei die Ermächtigung Vorgaben hinsichtlich des Einführungspreises enthält; |
| • | Übertragung von Aktien der Gesellschaft an Dritte gegen Sachleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen; |
| • | Veräußerung von Aktien der Gesellschaft in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre, sofern die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung ist beschränkt auf die Veräußerung von Aktien, auf die insgesamt ein anteiliger Betrag von höchstens 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung entfällt. Auf diese Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, (i) der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, und (ii) der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die ausgegeben werden oder auszugeben sind zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die ihrerseits unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung begeben wurden; |
| • | Lieferung von Aktien an die Inhaber von Options- oder Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG gem. den Options- oder Wandelanleihebedingungen; dies gilt auch für die Lieferung von Aktien aufgrund der Ausübung von Bezugsrechten, die bei einer Veräußerung eigener Aktien durch Angebot an alle Aktionäre oder im Fall einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht den Inhabern von Options- oder Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG in dem Umfang gewährt werden dürfen, in dem die Inhaber der Options- oder Wandelschuldverschreibungen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder bei Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht ein Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft hätten. Insgesamt darf auf die aufgrund dieser Ermächtigung übertragenen Aktien ein anteiliger Betrag von höchstens 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung entfallen, sofern die Aktien zur Erfüllung von Options- oder Wandlungsrechten oder Options- oder Wandlungspflichten, die in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewährt oder begründet wurden, verwendet werden. Auf diese Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben oder veräußert werden; |
| • | Durchführung einer sog. Aktiendividende (Scrip Dividend), im Rahmen derer Aktien der Gesellschaft (auch teil- und wahlweise) zur Erfüllung der Dividendenansprüche der Aktionäre verwendet werden; |
| • | Einziehung von Aktien der Gesellschaft ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Erhöhung des anteiligen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen. Der Vorstand wird in diesem Fall zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. |
Alle vorstehenden Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung von aufgrund der vorstehenden oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien können ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Alle vorstehenden Ermächtigungen können zum Erwerb und zur Verwendung sowohl von Stammaktien als auch von Vorzugsaktien oder zum Erwerb und zur Verwendung lediglich von Stammaktien oder lediglich von Vorzugsaktien ausgeübt werden.
Die Verwendung eigener Aktien gem. den vorgenannten Ermächtigungen mit Ausnahme der Ermächtigung zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Bei Verwendung eigener Aktien gem. den vorgenannten Ermächtigungen mit Ausnahme der Ermächtigung zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft durch Angebot an alle Aktionäre, der Ermächtigung zur Durchführung einer sog. Aktiendividende (Scrip Dividend) sowie der Ermächtigung zur Einziehung von Aktien der Gesellschaft ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.
Bei Verwendung eigener Aktien gem. der Ermächtigung zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft durch Angebot an alle Aktionäre, das unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) erfolgt, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Darüber hinaus ist der Vorstand bei Verwendung eigener Aktien gem. der Ermächtigung zur Durchführung einer sog. Aktiendividende (Scrip Dividend) ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen.
Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde bisher nicht ausgenutzt.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen
Die METRO AG ist zurzeit als Kreditnehmerin an 2 Konsortialkreditverträgen beteiligt, die im Falle eines Kontrollwechsels (Change of Control) durch die Kreditgeber kündbar sind, sofern zusätzlich und als Folge des Kontrollwechsels das Kreditrating der METRO AG in einer vertraglich festgelegten Weise fällt. Kontrollwechsel nach der Definition in den Konsortialkreditverträgen bedeutet Verlust und Erwerb der Kontrolle im Sinne von § 29 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG). Voraussetzungen eines solchen Kontrollwechsels sind, dass 1. die Aktionäre, die die METRO AG zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses kontrolliert haben, diese Kontrolle verlieren und dass 2. eine oder mehrere Parteien die Kontrolle über die METRO AG erlangen. Nur wenn der Kontrollwechsel und infolgedessen das Fallen des Kreditratings kumulativ eintreten, können die kreditgebenden Banken den Vertrag kündigen und herausgelegte Kredite zurückverlangen. Diese Regelungen sind in der beschriebenen Weise marktüblich und dienen dem Schutz der Gläubiger.
Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots
Es bestehen Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands getroffen worden sind. Für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) wird einzelnen Mitgliedern des Vorstands, mit denen diese Klausel bereits in ihren bestehenden Anstellungsverträgen vereinbart wurde, das Recht eingeräumt, innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem Kontrollwechsel mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ihr Amt aus wichtigem Grund niederzulegen und den Anstellungsvertrag zu diesem Termin zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Bei Neuabschluss von Anstellungsverträgen (Erstbestellung) wird grundsätzlich keine Change of Control-Klausel vereinbart.
Nach der vertraglichen Regelung ist von einem Kontrollwechsel unter der Voraussetzung auszugehen, dass entweder ein Aktionär oder mehrere zusammen handelnde Aktionäre durch das Halten von mindestens 30 % der Stimmrechte an der Gesellschaft die Kontrolle im Sinne von § 29 WpÜG erlangt hat bzw. haben und durch den Kontrollwechsel eine erhebliche Beeinträchtigung der Stellung des Mitglieds des Vorstands hervorgerufen wird.
Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts oder einvernehmlicher Aufhebung des Dienstvertrags innerhalb von 6 Monaten ab dem Kontrollwechsel hat das Mitglied des Vorstands Anspruch auf Auszahlung seiner nach dem Dienstvertrag bestehenden vertraglichen Ansprüche für die Restlaufzeit des Dienstvertrags in Form einer einmaligen Vergütung. Hierbei wird der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen und die Höhe der Abfindung auf 150 % des Abfindungscaps begrenzt. Der Zahlungsanspruch entfällt, wenn die Gesellschaft das Anstellungsverhältnis wirksam außerordentlich aus wichtigem Grund gem. § 626 BGB kündigt.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Arbeitnehmern getroffen worden sind, bestehen hingegen nicht.
8 ERGÄNZENDE ANGABEN FÜR DIE METRO AG (GEM. HGB)
Überblick über das Geschäftsjahr 2019/20 und Prognose der METRO AG
Die METRO AG ist in ihrer Funktion als Managementholding des METRO Konzerns hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung des METRO Konzerns abhängig.
Angesichts der Holdingstruktur ist, abweichend von der konzernweiten Betrachtung, der handelsrechtliche Jahresüberschuss die wichtigste Steuerungsgröße der METRO AG im Sinne des DRS 20.
Geschäftsverlauf der METRO AG
Der Geschäftsverlauf der METRO AG ist wesentlich geprägt von der Entwicklung ihrer Tochterunternehmen und dem innerkonzernlichen Ausschüttungsverhalten. Im Geschäftsjahr 2019/20 ist dabei insbesondere zu beachten, dass die Verluste aus dem SB-Warenhausgeschäft bis zur Veräußerung sowie die Veräußerungsergebnisse selbst im Jahresabschluss der METRO AG Berücksichtigung gefunden haben, während die Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von METRO China im Wesentlichen auf Ebene einer im Ausland ansässigen Zwischenholding angefallen sind. Über die Gewinnverwendung dieser Zwischenholding wie auch anderer operativ tätiger Gesellschaften wurde bisher noch nicht entschieden. Insoweit weist der Jahresabschluss der METRO AG technisch einen hohen und nicht prognostizierten Jahresfehlbetrag aus, gleichwohl sind die flüssigen Mittel aus dem Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an METRO China bereits dem Cash-Pool von METRO zugeflossen. Da der Jahresabschluss der METRO AG nach handelsrechtlichen Vorschriften als Ausschüttungsbemessungsgrundlage dient, wurde zur Herstellung des für die vorgeschlagene Dividendenzahlung notwendigen Bilanzgewinns eine Entnahme aus der Kapitalrücklage vorgenommen. Während sich der Dividendenvorschlag grundsätzlich am im Konzernabschluss ausgewiesenen Ergebnis je Aktie orientiert, sind im Folgenden die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz aus dem Jahresabschluss der METRO AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) dargestellt.
Ertragslage der METRO AG und Gewinnverwendung
| GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2019 BIS 30. SEPTEMBER 2020 NACH HGB Mio. € |
2018/19 | 2019/20 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 393 | 358 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 387 | 443 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -51 | -40 |
| Personalaufwand | -139 | -167 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen | -66 | -65 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -571 | -736 |
| Beteiligungsergebnis | 293 | -527 |
| Finanzergebnis | -5 | -34 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -2 | -43 |
| Ergebnis nach Steuern | 239 | -811 |
| Sonstige Steuern | -2 | -4 |
| Jahresüberschuss (+)/Jahresfehlbetrag (-) | 237 | -815 |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 29 | 11 |
| Entnahme aus der Kapitalrücklage | 0 | 1.070 |
| Bilanzgewinn | 266 | 267 |
Die METRO AG agiert im Wesentlichen als Lizenzgeber sowie als Dienstleister für die operativen METRO Landesgesellschaften und rechnet diese im Rahmen des Verrechnungspreissystems ab.
Die Leistungserbringung besteht hauptsächlich in der Erbringung von diversen Dienstleistungen des operativen Geschäftsbetriebs (Beratungsleistungen), Holdingdienstleistungen sowie Leistungen im Bereich der Entwicklung und des Betriebs diverser konzerneigener IT-Lösungen. Um diese Dienstleistungen erbringen zu können, werden insbesondere IT-Dienstleistungen von konzerninternen Subunternehmern und Externen eingekauft, die sich innerhalb der Aufwendungen für bezogene Leistungen, der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie der Abschreibungen niederschlagen. Hinsichtlich der Marken METRO und MAKRO sowie der Produkteigenmarken agiert die METRO AG als zentraler Lizenzgeber für ihre aktuellen und vorübergehend auch für ehemalige Tochtergesellschaften.
Im Berichtsjahr werden mit 358 Mio. € Abrechnungsbeträge der METRO AG als Umsatzerlöse ausgewiesen. Diese betreffen mit 250 Mio. € im Wesentlichen Abrechnungen von Lizenzierungsentgelten für die Marken METRO und MAKRO sowie in Höhe von 108 Mio. € IT- und Business-Serviceleistungen. Ursächlich für den Rückgang der Umsatzerlöse ist die durch Covid-19 beeinträchtigte Ergebnisentwicklung in Westeuropa, da die Lizenzierungsentgelte für die Nutzung der Marken METRO und MAKRO im Wesentlichen ergebnisabhängig ermittelt werden. Erhöhte Lizenzentgelte in Osteuropa (ohne Russland) und Asien konnten dies nur teilweise kompensieren.
Die Position sonstige betriebliche Erträge beinhaltet hauptsächlich Abrechnungen an Tochterunternehmen, soweit diese Abrechnungsbeträge nicht als Umsatzerlöse zu klassifizieren sind. Der Anstieg ggü. dem Vorjahr betrifft im Wesentlichen nicht mehr benötigte Risikovorsorgen für die Abrechnung von Lizenzierungsentgelten in bestimmten Ländern (Auflösung von Rückstellungen) und Einmalerträge im Zusammenhang mit der Veräußerung von METRO China und des SB-Warenhausgeschäfts (übrige sonstige betriebliche Erträge).
Die METRO AG hat zur Ausübung ihrer Funktion als zentrale Managementholding Dienstleistungen bei Konzerngesellschaften und konzernfremden Unternehmen beauftragt, die im Wesentlichen Kosten für Marketing sowie IT-Dienstleistungen umfassen. Soweit diese Aufwendungen in Zusammenhang mit Abrechnungsleistungen stehen, die unter der Position Umsatzerlöse anzugeben sind, werden diese korrespondierenden Beträge als Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesen.
Im Durchschnitt der 4 Quartale des Geschäftsjahres 2019/20 beschäftigte die METRO AG 796 Mitarbeiter. Teilzeitbeschäftigte und Aushilfen wurden auf Vollzeitkräfte umgerechnet. Personalaufwendungen liegen trotz geringerer Beschäftigtenzahl aufgrund gestiegener Restrukturierungsaufwendungen oberhalb des Vorjahresniveaus.
Abschreibungen entfallen mit 40 Mio. € auf planmäßige Abschreibungen auf die Nutzungsrechte an den Marken METRO und MAKRO und betreffen im Übrigen planmäßige Abschreibungen sonstiger Vermögensgegenstände.
Sonstige betriebliche Aufwendungen sind geprägt durch Aufwendungen, die der METRO AG in Ausübung ihrer Funktion als Managementholding entstanden sind durch die Beauftragung von Dienstleistungen bei Konzerngesellschaften und konzernfremden Unternehmen. Der Anstieg ggü. dem Vorjahr resultiert überwiegend aus höheren Währungsverlusten und höherer Risikovorsorge für die Abrechnung von Lizenzierungsentgelten in verschiedenen Ländern.
Die METRO AG weist im Geschäftsjahr 2019/20 ein Beteiligungsergebnis in Höhe von -527 Mio. € aus. Aus Konzerngesellschaften, mit denen Ergebnisabführungsverträge bestehen, konnten Erträge in Höhe von 219 Mio. € vereinnahmt werden. Verluste wurden in Höhe von 252 Mio. € übernommen. Diese resultieren überwiegend aus dem SB-Warenhausgeschäft (Real). Erträge aus Beteiligungen ohne Ergebnisabführungsverträge belaufen sich im Geschäftsjahr 2019/20 auf 352 Mio. € und resultieren aus Immobiliengesellschaften des Konzerns. Im Berichtsjahr waren Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen des Immobilienbereichs in Höhe von 624 Mio. € vorzunehmen, die überwiegend aus Wertminderungen infolge von Gewinnausschüttungen resultierten. Darüber hinaus ist aus dem Verkauf des SB-Warenhausgeschäfts ein Abgangsverlust von 222 Mio. € entstanden.
Das Finanzergebnis beläuft sich auf -34 Mio. €, hierzu hat im Wesentlichen ein reduziertes Zinsergebnis beigetragen.
Der Jahresfehlbetrag beträgt -815 Mio. €. Unter Einbezug eines Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 11 Mio. € und der Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 1.070 Mio. € weist die Gesellschaft einen Bilanzgewinn von 267 Mio. € aus.
Zur Verwendung des Bilanzgewinns 2019/20 schlägt der Vorstand der METRO AG der Hauptversammlung vor, aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn von 267 Mio. € eine Dividendenausschüttung in Höhe von 0,70 € je Stammaktie und in Höhe von 0,70 € je Vorzugsaktie, also insgesamt 254 Mio. €, zu beschließen und den Restbetrag als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Finanzlage der METRO AG
Zahlungsmittelflüsse
Der stichtagsbezogene Kassenbestand beträgt 1.083 Mio. € und besteht im Wesentlichen aus Guthaben bei Kreditinstituten durch zugeflossene Cash-Pool-Einnahmen aus den Tochtergesellschaften zum Ende des Berichtszeitraums.
Kapitalstruktur
PASSIVA
| Mio. € | 30.9.2019 | 30.9.2020 |
|---|---|---|
| Eigenkapital | ||
| Gezeichnetes Kapital | 363 | 363 |
| Kapitalrücklage | 6.118 | 5.048 |
| Bilanzgewinn | 266 | 267 |
| 6.747 | 5.678 | |
| Rückstellungen | 451 | 702 |
| Verbindlichkeiten | ||
| Anleihen | 2.288 | 2.071 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 262 | 60 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 8.380 | 2.663 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 81 | 48 |
| 11.011 | 4.841 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 12 | 159 |
| 18.221 | 11.380 |
Die Passivseite der Bilanz besteht mit 5.678 Mio. € aus Eigenkapital und mit 5.702 Mio. € aus Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Stichtag 49,9 %. Die Rückstellungen betragen zum Bilanzstichtag 702 Mio. €. Die Verbindlichkeiten resultieren zum einen mit 2.071 Mio. € aus Anleihen sowie mit 60 Mio. € aus Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten. Zum anderen bestehen Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen mit 2.663 Mio. €. Sie betreffen überwiegend kurzfristige Geldanlagen von Tochtergesellschaften. Der Saldo hat sich aufgrund eines Ausgleichs von Forderungen und Verbindlichkeiten im Konzern deutlich reduziert.
Vermögenslage der METRO AG
| AKTIVA Mio. € |
30.9.2019 | 30.9.2020 |
|---|---|---|
| Anlagevermögen | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 939 | 875 |
| Sachanlagen | 3 | 2 |
| Finanzanlagen | 9.005 | 8.147 |
| 9.947 | 9.024 | |
| Umlaufvermögen | ||
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 8.218 | 1.263 |
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 44 | 1.083 |
| 8.262 | 2.346 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 12 | 10 |
| 18.221 | 11.380 |
Die Aktiva betragen zum Stichtag insgesamt 11.380 Mio. € und sind überwiegend mit 8.147 Mio. € durch Finanzanlagen, mit 1.231 Mio. € durch Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie durch das unter immaterielle Vermögensgegenstände ausgewiesene Nutzungsrecht an den Marken METRO und MAKRO (840 Mio. €) geprägt. Die Finanzanlagen bestehen mit 8.141 Mio. € überwiegend aus Anteilen an verbundenen Unternehmen und umfassen im Wesentlichen die Anteile an der Holding für Wholesale-Gesellschaften (6.731 Mio. €), an Immobiliengesellschaften (670 Mio. €), an Dienstleistungsgesellschaften (519 Mio. €) sowie mit 221 Mio. € an weiteren Gesellschaften. Die Reduzierung ergab sich in Folge des Verkaufs des SB-Warenhausgeschäfts zum einen durch Abgänge von Anteilen und zum anderen durch ausschüttungsbedingte Wertminderungen. Das Finanzanlagevermögen stellt 71,6 % der Bilanzsumme dar. Forderungen gegen verbundene Unternehmen weisen einen Bestand in Höhe von 1.231 Mio. € auf. Dies entspricht 10,8 % der gesamten Aktiva. Diese Position spiegelt hauptsächlich den kurzfristigen Finanzierungsbedarf der Konzerngesellschaften zum Stichtag wider. Die Position Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks beläuft sich auf 1.083 Mio. €, die Erhöhung ist im Wesentlichen bedingt durch die Zahlungseingänge aus den Unternehmenstransaktionen.
Risikosituation der METRO AG
Da die METRO AG u. a. durch Finanzierungs- und Garantiezusagen sowie durch mittel- und unmittelbare Investitionen in die Beteiligungsunternehmen weitgehend mit den Unternehmen des METRO Konzerns verbunden ist, ist die Risikosituation der METRO AG wesentlich von der Risikosituation des METRO Konzerns abhängig. Deshalb gelten die Aussagen zur Gesamtbewertung der Risikosituation durch die Unternehmensleitung auch als Zusammenfassung der Risikosituation der METRO AG.
Prognose der METRO AG
Die METRO AG in ihrer Funktion als Managementholding ist in ihrer Entwicklung wesentlich von der Entwicklung und dem Ausschüttungsverhalten ihrer Beteiligungen abhängig. Wir gehen davon aus, dass voraussichtlich angesichts der anhaltenden Covid-19-Pandemie niedrigere Lizenzerträge von Tochtergesellschaften durch laufende Kosteneinsparungen infolge des durchgeführten Effizienzprogramms sowie Veränderungen des Beteiligungsergebnisses kompensiert werden können, sodass im kommenden Geschäftsjahr 2020/21 wieder ein positiver Jahresüberschuss ausgewiesen werden kann.
Geplante Investitionen der METRO AG
Im Rahmen der Durchführung von Investitionen des METRO Konzerns wird die METRO AG die Konzerngesellschaften bei Bedarf durch Anteilserhöhungen oder Ausleihungen unterstützen. Darüber hinaus können sich im Rahmen von konzerninternen Anteilstransfers Investitionen in Anteile an verbundenen Unternehmen ergeben.
Erklärung zur Unternehmensführung
Die mit dem Corporate-Governance-Bericht zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB ist auf der Website der Gesellschaft (www.metroag.de) unter der Rubrik Unternehmen – Corporate Governance dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gem. den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
1. Dezember 2020
Der Vorstand
OLAF KOCH
CHRISTIAN BAIER
ANDREA EUENHEIM
RAFAEL GASSET
ERIC POIRIER
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFER
AN DIE METRO AG, DÜSSELDORF
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der METRO AG, Düsseldorf – bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden „zusammengefasster Lagebericht“) der METRO AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft.
Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und |
| • | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Die Werthaltigkeit der Anteile an verbunden Unternehmen
| • | Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen verweisen wir auf die Anhangangabe 1. Die Entwicklung der Anteile an verbundenen Unternehmen ist unter den Anhangangaben 2 und 5 dargestellt. Angaben zu der Entwicklung des Beteiligungsergebnisses finden sich unter Anhangangabe 25. |
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Der Jahresabschluss der METRO AG zum 30. September 2020 weist Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 8.141 Mio aus (72 % der Bilanzsumme).
Das Beteiligungsergebnis in Höhe von EUR -527 Mio enthält im Geschäftsjahr 2019/2020 außerplanmäßige Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 624 Mio.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Die Bestimmung des niedrigeren beizulegenden Werts erfolgt dabei für operativ tätige Tochterunternehmen anhand des Discounted-Cashflow-Verfahrens auf Basis der von der METRO AG erstellten Mehrjahresplanung.
Die Berechnung des beizulegenden Werts ist komplex und die zugrunde liegenden Annahmen sind mit teilweise erheblichen Schätzunsicherheiten und Ermessen verbunden. Die bedeutsamsten Annahmen sind neben dem Kapitalisierungszinssatz die nachhaltig geplanten Umsätze und Nettozahlungsströme sowie die unterstellte langfristige Wachstumsrate. Planverfehlungen im Detailplanungszeitraum führen in der Regel zu Anpassungen der erwarteten zukünftigen Nettozahlungsströme und somit zu geringeren beizulegenden Werten. Die sich seit Januar 2020 weltweit ausbreitende Covid-19 Pandemie hat, im Vergleich zu den Vorjahren, den Grad der Schätzunsicherheit hinsichtlich der zugrunde liegenden künftigen Umsätze und Nettozahlungsströme deutlich erhöht. Der Vorstand ist dafür verantwortlich, die weiteren Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die Geschäftstätigkeit einzuschätzen und in den Planungen der Umsätze und Nettozahlungsströme angemessen zu berücksichtigen.
Die Werthaltigkeit der Anteile an (Zwischen)Holding-Gesellschaften wird wesentlich durch deren operative Tochtergesellschaften bestimmt.
Die Werthaltigkeit der Anteile an den Immobilienholdings wird maßgeblich anhand der beizulegenden Werte der zugehörigen Immobilienobjektgesellschaften beurteilt.
Die Ermittlung der beizulegenden Werte der Immobilienobjektgesellschaften erfordert eine Reihe von ermessensbehafteten Annahmen. Neben dem Kapitalisierungszinssatz sind die angesetzten erzielbaren Mieterträge der Immobilienobjektgesellschaften bedeutend. Diese werden maßgeblich durch die unterstellte Nutzungsart und die Lage der Immobilie geprägt.
Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderungen der Anteile an verbundenen Unternehmen nicht oder zu spät erkannt werden sowie die erwarteten Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die Geschäftsentwicklung im Rahmen des Discounted-Cashflow-Verfahren nicht sachgerecht abgebildet werden.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen im Jahresabschluss der METRO AG haben wir auf Basis einer unter Risiko- und Größengesichtspunkten bewusst festgelegten Auswahl beurteilt.
Für diese bewusst festgelegte Auswahl von Anteilen an verbundenen Unternehmen haben wir die verwendeten Bewertungsmodelle sowie die Unternehmensplanungen der einzelnen Tochterunternehmen unter Einbeziehung unserer eigenen Bewertungsspezialisten beurteilt. Wir haben uns von der Angemessenheit der Bewertungsmodelle überzeugt, indem wir die formelle und rechnerische Richtigkeit sowie die Berücksichtigung der Grundsätze der Unternehmensbewertung nach IDW S1 sowie IDW RS HFA 10 überprüft haben.
Für die Anteile an den unmittelbar und mittelbar über Zwischenholdings gehaltenen operativ tätigen Tochterunternehmen haben wir die der Bewertung zugrunde liegenden Unternehmensplanzahlen auf Konsistenz mit der von der METRO AG erstellten Mehrjahresplanung beurteilt. Besondere Beachtung erforderte in diesem Jahr die Analyse der weiteren möglichen Auswirkungen durch die Covid-19 Pandemie. Bedingt durch Covid-19 hat METRO eine auf Szenarien basierte Mehrjahresplanung aufgestellt. In diesem Zusammenhang haben wir uns auch von der Angemessenheit des Planungsprozesses der METRO AG überzeugt, indem wir die Vorgehensweise bei der Erstellung der Planungen gewürdigt haben. Ferner haben wir die bisherige Planungstreue auf Basis der durch die Gesellschaft erstellten Plan-Ist-Abweichungen kritisch analysiert. Außerdem haben wir die Mehrjahresplanung insbesondere im Hinblick auf die operative Profitabilitätsverbesserung im Detailplanungszeitraum mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Anhand von Marktdaten und öffentlich verfügbaren Informationen haben wir beurteilt, ob die durch die METRO AG herangezogenen Kapitalisierungszinssätze in einer angemessenen Bandbreite liegen und uns intensiv mit den zugrunde gelegten Annahmen und Parametern der Kapitalisierungszinssätze auseinandergesetzt, insbesondere dem Basiszinssatz, den jeweiligen Risikoprämien und den unternehmensindividuellen Betafaktoren. Weiterhin haben wir die Angemessenheit der unterstellten langfristigen Wachstumsraten beurteilt.
Für Immobilienholdings haben wir unter Einbeziehung unserer immobilienbezogenen Bewertungsspezialisten für eine bewusste Auswahl an Immobilienobjektgesellschaften die angesetzten Mieterträge mit den mietvertraglichen Vereinbarungen und Marktmieten verglichen. Außerdem haben wir die immobilienspezifischen Kapitalisierungszinssätze auf Angemessenheit beurteilt.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die von der METRO AG für die Ermittlung der beizulegenden Werte angewendeten Bewertungsmodelle sind sachgerecht und stehen im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die jeweils zugrunde liegenden Annahmen und Parameter sind sachgerecht.
Sonstige Informationen
Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:
| • | die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns, die in Abschnitt 2.4 des zusammengefassten Lageberichts enthalten ist, und |
| • | die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Februar 2020 als Abschlussprüfer gewählt und unter gleichem Datum auch vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016/2017 als Abschlussprüfer der METRO AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Thorsten Hain.
Düsseldorf, den 1. Dezember 2020
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Dr Hain
Klaaßen
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
im Geschäftsjahr 2019/20 wurde die Transformation vom Konglomerat zum reinen Großhändler durch den Verkauf von METRO China und Real abgeschlossen. Damit wurde ein voller Fokus auf das Großhandelsgeschäft erreicht und METRO konnte sich im Weiteren auf das Wachstum des Geschäfts konzentrieren.
Nachdem METRO gut in das Geschäftsjahr gestartet war, besonders in den Fokusbereichen HoReCa und Trader, wurde ab März jedoch das Geschäft stark durch die Covid-19-Pandemie beeinträchtigt. Die monatelangen Schließungen der Geschäfte unserer HoReCa-Kunden zusammen mit weiteren staatlichen Restriktionen führten zu einem Umsatz- und Ergebnisrückgang. Dennoch hat METRO im Geschäftsjahr 2019/20 insgesamt ein ordentliches Ergebnis liefern können. Die stabile finanzielle Performance und die Erlöse aus den Verkäufen von METRO China und Real wirkten sich positiv auf die Bilanz und die Liquidität von METRO aus.
METRO hat mit Nachdruck geholfen, die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf ihre HoReCa-Kunden in Presse und Politik sichtbar zu machen, und hat ihre Kunden auch durch zusätzliche Belieferungsaktivitäten, digitale Anwendungen und Services beraten und unterstützt. Das Ergebnis zeigt, dass METRO mit diesen Aktivitäten richtig liegt. Folgerichtig werden wir diese auch weiter mit Kraft umsetzen.
Ich möchte im Namen des Aufsichtsrats allen Kunden von METRO das Signal geben, dass wir an ihrer Seite stehen und sie mit größtmöglichem Einsatz unterstützen, damit sie diese schwierigen Zeiten überstehen. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von METRO gilt in diesem Jahr unser außergewöhnlicher Dank. So haben sie nicht nur unter erschwerten Bedingungen arbeiten müssen, sondern auch außerhalb von bekannten Abläufen ein unglaubliches Engagement gezeigt. Unser Dank geht auch an die Mitglieder des Vorstands, die alles tun, um METRO durch diese große Krise zu bringen, aber dabei auch neue Chancen nutzen, die sich bieten.
| • | Informationen zu den weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats sind auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen – Aufsichtsrat abrufbar. |
Beratung und Überwachung im Dialog mit dem Vorstand
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019/20 die Pflichten und Aufgaben wahrgenommen, die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung der METRO AG und des Konzerns beraten und seine Tätigkeit überwacht. Der Vorstand unterrichtete uns in und außerhalb von Aufsichtsratssitzungen ausführlich und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in schriftlicher und mündlicher Form über alle wesentlichen Belange von METRO. Die Berichterstattung umfasste Informationen über die laufende Geschäftsentwicklung, insbesondere vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie, die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Belange der Unternehmensplanung und beinhaltete auch Informationen zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns (einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance). Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen hat der Vorstand erläutert. Zu einzelnen Geschäftsvorfällen haben wir unsere Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder selbst getroffenen Regelungen notwendig war. Vom Einsichts- und Prüfungsrecht des Aufsichtsrats nach § 111 Abs. 2 Satz 1 und 2 Aktiengesetz (AktG) haben wir nicht Gebrauch gemacht, da es keine klärungsbedürftigen Sachverhalte gab. Zu ausgewählten Tagesordnungspunkten der Sitzungen wurden Führungskräfte der zuständigen Fachbereiche von METRO hinzugezogen.
Auch außerhalb der Sitzungen standen Prof. Dr. Edgar Ernst als Vorsitzender des Prüfungsausschusses und ich als Aufsichtsratsvorsitzender mit dem Finanzvorstand bzw. dem Vorstandsvorsitzenden in engem und regelmäßigem Informations- und Gedankenaustausch zu wichtigen Themen und anstehenden Entscheidungen. Zudem stand ich außerhalb der Sitzungen auch in Kontakt mit den Mitgliedern des Aufsichtsrats. Ferner berichteten Prof. Dr. Edgar Ernst und ich in unserer Funktion als Ausschussvorsitzende in der jeweils nachfolgenden Aufsichtsratssitzung über die Arbeit und die Empfehlungen der jeweiligen Ausschüsse.
Im Geschäftsjahr 2019/20 fanden insgesamt 11 Aufsichtsratssitzungen statt, wovon 4 außerordentlich einberufen wurden.
Die durchschnittliche Teilnahmequote bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse betrug im Geschäftsjahr 2019/20 97 %. Eine individualisierte Übersicht über die Teilnahme der einzelnen, im Geschäftsjahr 2019/20 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ist im Abschnitt „Individualisierte Sitzungsteilnahme“ dieses Berichts enthalten. Zudem erfolgten 2 Beschlussfassungen des Aufsichtsrats außerhalb einer Sitzung im schriftlichen Verfahren. In sog. Closed Sessions tauschten sich die Aufsichtsratsmitglieder regelmäßig ohne Teilnahme der Vorstandsmitglieder aus. Wie auch in der Vergangenheit üblich, berieten sich sowohl die Anteilseigner- als auch die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der METRO AG in getrennten Vorbesprechungen über relevante Tagesordnungspunkte. In gesonderten Telefonaten berichteten der Vorsitzende des Vorstands und der Finanzvorstand dem Aufsichtsrat zudem zur Covid-19-Pandemie und zu deren Auswirkung auf das Geschäft von METRO.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind gehalten, das Auftreten von Interessenkonflikten unverzüglich offenzulegen. Das ehemalige Aufsichtsratsmitglied Dr. Florian Funck, zugleich Vorstandsmitglied des damaligen METRO Großaktionärs Franz Haniel & Cie. GmbH, hat im Geschäftsjahr 2019/20 aufgrund der damals bestehenden Geschäftsbeziehung der Franz Haniel & Cie. GmbH zu EPGC weder am Informationsfluss noch an den Beratungen des Aufsichtsrats der METRO AG teilgenommen, die noch im Nachgang zu dem freiwilligen Übernahmeangebot der EP Global Commerce VI GmbH vom 10. Juli 2019 stattfanden und im Zusammenhang mit der Anteilsaufstockung von EPGC standen. Im Weiteren hat das Aufsichtsratsmitglied Marco Arcelli im Geschäftsjahr 2019/20 weder an Beratungen noch an Beschlussfassungen des Aufsichtsrats der METRO AG im Zusammenhang mit dem am 13. September 2020 angekündigten und am 1. Oktober 2020 veröffentlichten freiwilligen Übernahmeangebot der EP Global Commerce GmbH oder an dem damit zusammenhängenden Informationsfluss teilgenommen. Hintergrund ist, dass Marco Arcelli zugleich die Position des CEO der EP Global Commerce a.s. inne hat, die Muttergesellschaft der EP Global Commerce GmbH und damit eine mit dieser gemeinsam handelnde Person im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG ist. Weitere Interessenkonflikte sind im Geschäftsjahr 2019/20 nicht aufgetreten.
Personalien
Dr. Florian Funck hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf des 7. Dezember 2019 niedergelegt. Als sein Nachfolger im Aufsichtsrat wurde Marco Arcelli zunächst gerichtlich bestellt und dann durch die Hauptversammlung 2020 gewählt. Darüber hinaus wurden Gwyn Burr, Prof. Dr. Edgar Ernst und Dr. Liliana Solomon als Mitglieder des Aufsichtsrats der METRO AG durch die Hauptversammlung 2020 wiedergewählt. Im Zuge des Verkaufs des Real SB-Warenhausgeschäfts endeten am 25. Juni 2020 die Mandate der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Werner Klockhaus (als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats), Susanne Meister und Dr. Angela Pilkmann. Mit Wirkung zum 17. Juli 2020 wurden Rosalinde Lax, Manuela Wetzko und Udo Höfer gerichtlich zu deren Nachfolgern bestellt. Danach wurde Xaver Schiller zum neuen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.
Am 1. November 2019 trat Andrea Euenheim als Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektorin planmäßig die Nachfolge des zum 31. Dezember 2019 aus dem Vorstand ausgeschiedenen Heiko Hutmacher an. Zudem hat das Vorstandsmitglied Philippe Palazzi METRO Ende Mai 2020 auf eigenen Wunsch verlassen; seine Bestellung als Vorstandsmitglied endete mit Wirkung zum 31. März 2020. Auf der Position des Chief Operating Officer folgten ihm zum 1. April 2020 Rafael Gasset und Eric Poirier nach. Christian Baier wurde vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2025 zum Mitglied des Vorstands wiederbestellt. Zudem hat der Vorstandsvorsitzende Olaf Koch angekündigt, keine Vertragsverlängerung anzustreben und zum Jahresende 2020 aus dem Unternehmen ausscheiden zu wollen. Der Aufsichtsrat hat einer einvernehmlichen Aufhebung des bis zum 1. März 2022 laufenden Vertrags von Olaf Koch zum 31. Dezember 2020 zugestimmt.
Wesentliche Inhalte der Aufsichtsratssitzungen
Oktober 2019 – In einer außerordentlich einberufenen Sitzung stimmten wir dem Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an METRO China an die Wumei Technology Group und dem Abschluss einer Partnerschaftsvereinbarung zu. Diese Transaktion markierte einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg von METRO zum reinen Großhändler.
November 2019 – In dieser Sitzung informierten wir uns über die Veränderungen in der Anteilsbesitzstruktur des Unternehmens, nachdem EPGC die Beteiligung an METRO aufgestockt hatte und damit mit 29,99 % der Stammaktien größter Einzelaktionär von METRO wurde. Der Vorstand berichtete uns sodann über die aktuelle Geschäftsentwicklung und über den Stand des Real Verkaufsprozesses. Im Weiteren fassten wir Beschluss über die individuellen Leistungsfaktoren der Vorstandsmitglieder zur Bestimmung der Höhe des Short-Term Incentive für das Geschäftsjahr 2018/19 und beschäftigten uns turnusgemäß mit der Vorstandsvergütung 2019/20, insbesondere mit der Erörterung der individuellen Zielsetzungen für die einzelnen Vorstandsmitglieder. Wir erörterten den Jahresbericht zu den Governance-Funktionen im Konzern. Darüber hinaus beschlossen wir, Christian Baier für die Dauer von 5 Jahren erneut zum Mitglied des Vorstands zu bestellen und einen entsprechenden Anstellungsvertrag abzuschließen. Ferner erfolgte die Beschlussfassung über die Erklärung zur Unternehmensführung | Corporate-Governance-Bericht 2018/19 und wir erhielten Informationen über die Nachhaltigkeitsinitiativen von METRO.
Dezember 2019 – Routinemäßige Schwerpunkte unserer Bilanzsitzung waren der Jahres- und Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die METRO AG und den Konzern des Geschäftsjahres 2018/19 einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung sowie der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns an die Hauptversammlung 2020. An der Erörterung nahm der Abschlussprüfer teil. Er berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen. Neben dem Bericht des Vorstands über die aktuelle Geschäftsentwicklung waren weitere wesentliche Themen die Beschlussfassung über den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19 sowie die Vorbereitung der Hauptversammlung 2020. Zudem ließen wir uns auf den neuesten Stand bezüglich des Real Verkaufsprozesses bringen und stimmten dem ab 1. Januar 2020 gültigen Geschäftsverteilungsplan des Vorstands zu, dessen Anpassung mit dem Ausscheiden von Herrn Hutmacher zum Ende 2019 notwendig wurde.
Februar 2020 – In einer außerordentlich einberufenen Sitzung stimmten wir dem Verkauf des Real SB-Warenhausgeschäfts und der damit zusammenhängenden Geschäftsaktivitäten an ein Konsortium aus The SCP Group S.à r.l. und x+bricks AG zu. Dieser Verkauf unterstrich erneut den Fokus von METRO auf den Großhandel und war damit für die Zukunft von METRO ein weiterer wichtiger Meilenstein.
In der Sitzung des Aufsichtsrats unmittelbar vor Beginn der Hauptversammlung 2020 informierte der Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung und stellte zudem das geplante Effizienzprogramm für den METRO Campus Düsseldorf vor. Im Weiteren beschlossen wir vorsorglich die Bevollmächtigung einer Rechtsanwaltssozietät, insbesondere in Zusammenhang mit etwaigen Anfechtungs- und/oder Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung 2020. Vorbehaltlich der Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung 2020 beschlossen wir die Prüfungsaufträge für den Jahres- und Konzernabschluss 2019/20 und die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres des Geschäftsjahres 2019/20. Weitere Beschlussfassungen erfolgten über vorzeitige Mietvertragsverlängerungen in Bezug auf 10 Standorte von METRO Deutschland, eine weitere Anpassung des Geschäftsverteilungsplans sowie über die aufgrund von Gesetzesänderungen notwendige interne Richtlinie über Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen.
Mit Ende ihrer Amtszeiten als Aufsichtsratsmitglieder endeten auch die Mitgliedschaften von Gwyn Burr, Dr. Liliana Solomon und Prof. Dr. Edgar Ernst in den jeweiligen Ausschüssen des Aufsichtsrats. Nachdem die Genannten am gleichen Tag durch die Hauptversammlung wiedergewählt worden waren, wurden im Anschluss an die Hauptversammlung 2020 Wahlen zur Besetzung der Ausschüsse erforderlich. Den entsprechenden Beschluss fasste der Aufsichtsrat im Wege eines schriftlichen Verfahrens.
März 2020 – In einer außerordentlichen Sitzung erhielten wir zunächst aktuelle Informationen zur Geschäftsentwicklung vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie. Im Weiteren befassten wir uns mit Personalangelegenheiten des Vorstands. So beschlossen wir nach der Bitte von Philippe Palazzi, seine Bestellung zum Mitglied des Vorstands der METRO AG vorzeitig aufzuheben, Rafael Gasset und Eric Poirier für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2023 zu Mitgliedern des Vorstands (Chief Operating Officer) der METRO AG zu bestellen und ihre jeweiligen Anstellungsverträge abzuschließen.
Mai 2020 – Die Berichterstattung über die aktuelle Geschäftsentwicklung war weiterhin von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie geprägt. Im Weiteren informierte der Vorstand, dass der Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an METRO China vollzogen wurde. Der Vorstand berichtete zudem über die Liquiditätsplanung für die Gesellschaft und erläuterte die Hintergründe für geplante Effizienzprogramme, die zur Qualitätsverbesserung und zur vollständigen Ausrichtung von METRO als reinem Großhändler erforderlich werden. In Vorbereitung des Vollzugs des Real Verkaufs fassten wir Beschluss über die Erweiterung des dem Abschlussprüfer KPMG bereits erteilten Auftrags zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2019/20 und über die Ergänzung von Prüfungsschwerpunkten. Im Weiteren beschäftigten wir uns mit der variablen Vorstandsvergütung und beschlossen – wie geplant – die Überleitung der STI-Zielsetzungen nach Anwendung des neuen internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS 16. Darüber hinaus berichtete Andrea Euenheim über den Status ihres Vorstandsressorts sowie die Veränderungen seit ihrem Eintritt in den Vorstand der METRO AG im November 2019.
Juli 2020 – Infolge des mit Vollzug des Real Verkaufs einhergehenden Ausscheidens von Werner Klockhaus als Mitglied und stellvertretendem Vorsitzenden des Aufsichtsrats haben wir im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens Xaver Schiller zum neuen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt und die Ausschüsse neu besetzt.
August 2020 – Der Vorstand berichtete nach einer Information über die aktuelle Geschäftsentwicklung über die Flexibilisierung der Arbeit bei METRO und zukünftige Veränderungen, die sich als Lernprozess aus der Covid-19-Pandemie herauskristallisiert haben. In Vorbereitung des von Gesetzes wegen zukünftig notwendigen Say-on-Pay zur Aufsichtsratsvergütung befassten wir uns mit dem bestehenden Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der METRO AG und erörterten einen möglichen Anpassungsvorschlag an die Hauptversammlung 2021. Wir wurden ferner über die Veränderungen im Top-Management informiert und erhielten in Form von Investment Reviews Berichte zu den Distributionszentren von METRO LOGISTICS in Marl und dem Distributionszentrum/Customer Fulfillment Center von MAKRO Tschechien in Prag. Zudem wurde den Aufsichtsratsmitgliedern die Teilnahme an einer internen Fort- und Weiterbildungsveranstaltung zum Thema NX-Food angeboten, einer Plattform von METRO, die sich mit neuen Lebensmittellösungen, veränderten Kundenbedürfnissen und zukünftigen Trends befasst. Vor dem Hintergrund der Neubesetzung des Aufsichtsrats wurde ferner im August ein Seminar über die Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern mit den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat durchgeführt.
Infolge der Entscheidung von Olaf Koch, seinen im März 2022 auslaufenden Vertrag nicht verlängern und mit Jahresende 2020 aus dem Unternehmen ausscheiden zu wollen, beschlossen wir in einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung die einvernehmliche Aufhebung seiner Bestellung zum Mitglied und Vorsitzenden des Vorstands mit Ablauf des 31. Dezember 2020. Im Zuge der Erörterung kamen wir überein, uns bei der Suche nach einem Nachfolger für die CEO-Position durch einen externen Berater unterstützen zu lassen, und fassten Beschluss über eine entsprechende Beraterbeauftragung.
September 2020 – Diese Sitzung war einleitend geprägt von der Information über die am 13. September 2020 veröffentlichte Ankündigung von EPGC, erneut ein freiwilliges Übernahmeangebot für die Aktien der METRO AG abzugeben. In Reaktion darauf beschlossen wir, für die Dauer dieses Übernahmeprozesses erneut einen Übernahmeausschuss einzurichten und Finanz- und Rechtsberater des Aufsichtsrats zu beauftragen. Zudem informierte uns der Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung und erläuterte das Transformationsprojekt bei der METRO-NOM GmbH. Wir erörterten die vom Vorstand vorgelegte Budgetplanung 2020/21 ff. und stimmten dieser zu. Zudem gewährten wir an die Vorstandsmitglieder Olaf Koch und Christian Baier Sonderprämien wegen des Abschlusses des Verkaufs von METRO China. Des Weiteren verabschiedeten wir das überarbeitete Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der METRO AG und beschlossen die entsprechende Anpassung ihrer Dienstverträge. Wir fassten Beschlüsse zum Thema Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2020/21 und nahmen vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Planung von METRO eine Anpassung der Ziele der LTI-Tranche 2019/20 für die Vorstandsmitglieder vor. Weiterhin passten wir die Geschäftsordnungen von Vorstand, Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss sowie das Diversitätskonzept für Vorstand und Aufsichtsrat an. Im Weiteren erfolgten Beschlussfassungen über die Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG und über die Anpassung der Richtlinie über Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen. Schließlich erörterten wir die Auswertung der auf Basis eines intern vorbereiteten Fragebogens durchgeführten Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats.
In der 1 ½-tägigen Strategiesitzung, die vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie vom Mai in den September 2020 verlegt worden war, befassten wir uns mit der Konzernstrategie. Themen wie bspw. der Einfluss der Covid-19-Pandemie auf Wirtschaft, Handel und METRO Kunden, das Strategiekonzept für HoReCa- und Trader-Kunden nebst Umsetzung in den jeweiligen METRO Ländern sowie die Erweiterung des Geschäftsmodells Wholesale 360 bildeten die Grundlage für unsere Erörterung.
Arbeit der Ausschüsse
Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben verfügt der Aufsichtsrat über 4 ständige Ausschüsse: Aufsichtsratspräsidium, Prüfungsausschuss, Nominierungsausschuss und Vermittlungsausschuss gem. § 27 Abs. 3 MitbestG. Die Ausschüsse bereiten die Beratungen und die Beschlussfassungen im Plenum vor. Darüber hinaus wurden den Ausschüssen innerhalb des gesetzlichen Rahmens auch eigene Entscheidungszuständigkeiten übertragen. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Arbeit in den Ausschüssen. Themenbezogen wurden in den Ausschusssitzungen Gäste wie bspw. Führungskräfte der zuständigen Fachbereiche von METRO oder der Abschlussprüfer hinzugezogen.
Die ständigen Ausschüsse des Aufsichtsrats setzen sich wie folgt zusammen (Stand: 9. Dezember 2020):
| • | Aufsichtsratspräsidium: |
Jürgen Steinemann (Vorsitzender), Xaver Schiller (stellv. Vorsitzender),
Thomas Dommel, Prof. Dr. Edgar Ernst
| • | Prüfungsausschuss: |
Prof. Dr. Edgar Ernst (Vorsitzender), Xaver Schiller (stellv. Vorsitzender),
Marco Arcelli, Stefanie Blaser, Michael Heider, Dr. Fredy Raas
| • | Nominierungsausschuss: |
Jürgen Steinemann (Vorsitzender), Herbert Bolliger, Gwyn Burr
| • | Vermittlungsausschuss gem. § 27 Abs. 3 MitbestG: |
Jürgen Steinemann (Vorsitzender), Xaver Schiller (stellv. Vorsitzender),
Thomas Dommel, Prof. Dr. Edgar Ernst
Im Zusammenhang mit dem am 13. September 2020 angekündigten und am 1. Oktober 2020 veröffentlichten freiwilligen Übernahmeangebot der EP Global Commerce GmbH hatte der Aufsichtsrat darüber hinaus einen paritätisch besetzten Übernahmeausschuss gebildet. Mitglieder des Übernahmeausschusses waren Jürgen Steinemann (Vorsitzender), Stefanie Blaser, Prof. Dr. Edgar Ernst, Michael Heider, Xaver Schiller und Alexandra Soto.
Aufsichtsratspräsidium – Das Aufsichtsratspräsidium befasst sich im Wesentlichen mit den Personal- und Vergütungsangelegenheiten des Vorstands und überwacht die Einhaltung von Rechtsvorschriften sowie die Anwendung des Deutschen Corporate Governance Kodex. Zudem ist das Aufsichtsratspräsidium für eilbedürftige Beschlussfassungen zuständig und solche Themen, die ihm der Aufsichtsrat zur Beschlussfassung übertragen hat. Im Geschäftsjahr 2019/20 tagte das Aufsichtsratspräsidium 8 Mal; 4 Sitzungen wurden außerordentlich einberufen.
Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen waren Themen betreffend die Vergütungs- und Vertragsangelegenheiten der Mitglieder des Vorstands. Zudem befasste sich das Aufsichtsratspräsidium mit dem einvernehmlich vereinbarten vorzeitigen Ausscheiden von Philippe Palazzi und Olaf Koch. Weitere Themen des Aufsichtsratspräsidiums waren die Corporate Governance von METRO und dabei insbesondere die Vorbereitung der Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG. Als Regelthema des Ausschusses wurden die langfristige Nachfolgeplanung und die Entwicklung des Talent-Managements ausführlich erörtert.
Prüfungsausschuss – Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit und Weiterentwicklung der internen Kontrollsysteme, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung (insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen) sowie der Compliance.
Im Geschäftsjahr 2019/20 fanden 6 Ausschusssitzungen statt. Der Finanzvorstand und der Vorsitzende des Vorstands nahmen an allen Sitzungen teil. Neben themenrelevanten internen und externen Gästen, darunter insbesondere der Abschlussprüfer, nahm zudem der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Jürgen Steinemann, nach Beendigung seiner Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss im Rahmen der Ausschussneubesetzung im Juli 2020 als ständiger Gast an den Sitzungen des Prüfungsausschusses teil. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Edgar Ernst, stand regelmäßig in Kontakt mit dem Finanzvorstand und dem Abschlussprüfer sowie bei Bedarf mit Leitern der METRO Fachabteilungen. Routinemäßig bereitete der Prüfungsausschuss die Bilanzsitzung des Aufsichtsrats im Dezember 2019 vor und genehmigte nach eingehender Prüfung den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018/19, den zusammengefassten Lagebericht für die METRO AG und den Konzern 2018/19 sowie die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung. In Anwesenheit des Abschlussprüfers erörterte das Gremium ferner die Ergebnisse der Abschlussprüfungen und empfahl dem Aufsichtsrat, den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018/19 zu billigen und sich dem Vorschlag des Vorstands an die Hauptversammlung 2020 für die Verwendung des Bilanzgewinns anzuschließen. Zudem erörterten die Mitglieder des Prüfungsausschusses jeweils vor Veröffentlichung eingehend die Quartalsmitteilungen sowie den Halbjahresfinanzbericht des Geschäftsjahres 2019/20. Weiter bereitete der Ausschuss die Erteilung der Prüfungsaufträge für das Geschäftsjahr 2019/20 vor und befasste sich mit der Prüfungsplanung des Abschlussprüfers sowie den Prüfungsschwerpunkten. Der Ausschuss ließ sich über sog. Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers unterrichten und genehmigte entsprechende Leistungen im Bedarfsfall. Intensiv beschäftigte sich der Prüfungsausschuss mit den Governance-Funktionen im Konzern (interne Kontrollsysteme, Risikomanagementsystem, interne Revision und Compliance), der Budgetplanung des Vorstands, der Konzernsteuerplanung und der Prüfungsplanung der internen Revision. Weiterhin ließ sich der Prüfungsausschuss über wesentliche Projekte und rechtliche Themen berichten.
In gesonderten Telefonaten, an denen planmäßig der Vorsitzende des Vorstands und der Finanzvorstand teilnahmen, ließ sich der Prüfungsausschuss zudem zwischen den Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, insbesondere vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie, berichten. Die im Berichtszeitraum durchgeführte Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats beinhaltete zusätzlich einen eigens für die Mitglieder des Prüfungsausschusses erarbeiteten internen Fragebogen. Die Auswertung wurde im Gesamtgremium besprochen. Handlungsbedarf zur Verbesserung der Arbeit des Prüfungsausschusses wurde nicht erkennbar.
Nominierungsausschuss – Der Nominierungsausschuss wird vorbereitend bei Wahlen der Vertreter der Anteilseigner zum Aufsichtsrat tätig und schlägt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vor. Im Geschäftsjahr 2019/20 fanden zur Vorbereitung von Wahlvorschlägen an die Hauptversammlungen 2020 und 2021 insgesamt 3 Ausschusssitzungen statt, wovon 1 außerordentlich einberufen wurde.
Vermittlungsausschuss – Für eine Sitzung des gem. § 27 Abs. 3 MitbestG gebildeten Vermittlungsausschusses bestand in diesem Berichtsjahr kein Anlass.
Übernahmeausschuss – Aufgabe des Übernahmeausschusses war die laufende Befassung mit dem Übernahmeprozess sowie die Vorbereitung aller erforderlichen oder zweckmäßigen Aufgaben und Entscheidungen des Aufsichtsrats. Insbesondere hat der Ausschuss die Prüfung des freiwilligen Übernahmeangebots und die begründete Stellungnahme gem. § 27 WpÜG vorbereitet. Der Ausschuss nahm erst im Geschäftsjahr 2020/21 seine Tätigkeit auf.
Individualisierte Sitzungsteilnahme
Die Teilnahme der im Geschäftsjahr 2019/20 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wird nachfolgend individualisiert offengelegt. Angegeben sind jeweils nur die Sitzungen, die während der jeweiligen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. im Ausschuss stattgefunden haben.
| Aufsichtsrat | Aufsichtsrat | Aufsichtsratspräsidium | Prüfungsausschuss | Nominierungsausschuss | Gesamt (in %) |
|---|---|---|---|---|---|
| Jürgen Steinemann (Vorsitzender) | 11/11 | 8/8 | 6/6 (teilw. Gastteilnahme) | 3/3 | 100 |
| Xaver Schiller (stellv. Vorsitzender, seit 20.7.2020) | 11/11 | 8/8 | 6/6 | 100 | |
| Werner Klockhaus (stellv. Vorsitzender, bis 25.6.2020) | 7/7 | 5/5 | 4/4 | 100 | |
| Marco Arcelli seit 22.1.2020 | 8/8 | 2/2 | 100 | ||
| Stefanie Blaser | 11/11 | 2/2 | 100 | ||
| Herbert Bolliger | 11/11 | 1/1 | 100 | ||
| Gwyn Burr | 10/11 | 3/3 | 93 | ||
| Thomas Dommel | 10/11 | 2/3 | 4/4 | 89 | |
| Prof. Dr. Edgar Ernst | 9/11 | 3/3 | 6/6 | 2/2 | 91 |
| Dr. Florian Funck bis 7.12.2019 | 3/3 | 2/2 | 100 | ||
| Michael Heider | 11/11 | 2/2 | 100 | ||
| Udo Höfer | 11/11 | 2/2 | 100 | ||
| Peter Küpfer | 11/11 | 100 | |||
| Rosalinde Lax seit 17.7.2020 | 4/4 | 100 | |||
| Susanne Meister bis 25.6.2020 | 7/7 | 100 | |||
| Dr. Angela Pilkmann bis 25.6.2020 | 7/7 | 100 | |||
| Dr. Fredy Raas | 11/11 | 6/6 | 100 | ||
| Eva-Lotta Sjöstedt | 10/11 | 91 | |||
| Dr. Liliana Solomon | 10/11 | 5/5 | 94 | ||
| Alexandra Soto | 10/11 | 91 | |||
| Manuela Wetzko seit 17.7.2020 | 4/4 | 100 | |||
| Angelika Will | 11/11 | 100 | |||
| Manfred Wirsch | 10/11 | 91 | |||
| Silke Zimmer | 10/11 | 91 | |||
| Teilnahmequote (gesamt) | 97 |
Corporate Governance
Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG messen den Standards einer guten Corporate Governance einen hohen Stellenwert bei. Vor diesem Hintergrund richten Vorstand und Aufsichtsrat ihr Handeln im Grundsatz an den jeweils gültigen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus und haben ihre Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG im September 2020 abgegeben und auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen – Corporate Governance dauerhaft zugänglich gemacht. Die Berichterstattung über die Corporate Governance von METRO insgesamt ist in der Erklärung zur Unternehmensführung nachzulesen. Dieses Dokument ist ebenfalls auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen – Corporate Governance veröffentlicht.
Jahres- und Konzernabschluss
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den vom Vorstand nach den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschluss und den auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss der METRO AG sowie den zusammengefassten Lagebericht für die METRO AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019/20 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Ebenso hat der Abschlussprüfer für die im Lagebericht enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung als Ergebnis seiner Prüfung zur Erlangung beschränkter Sicherheit einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Der Abschlussprüfer berichtete schriftlich über das Ergebnis dieser Prüfungen.
Die Abschlussunterlagen einschließlich der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung und die Prüfungsberichte wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 8. Dezember 2020 und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 9. Dezember 2020 in Gegenwart des Abschlussprüfers eingehend erörtert und geprüft. Die erforderlichen Unterlagen haben rechtzeitig vor diesen Sitzungen allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats vorgelegen. Der Abschlussprüfer berichtete in beiden Sitzungen über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen und stand für Fragen und ergänzende Auskünfte auch in Abwesenheit des Vorstands zur Verfügung.
Weiterhin informierte der Abschlussprüfer über Leistungen, die zusätzlich zu den Abschlussprüferleistungen erbracht wurden. Umstände, die eine Befangenheit des Abschlussprüfers befürchten lassen, lagen nicht vor.
Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr 2019/20 hatten wir keine Einwände und stimmten im Plenum dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Wir haben – wie vom Prüfungsausschuss empfohlen – den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der METRO AG festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands an die Hauptversammlung 2021 zur Verwendung des Bilanzgewinns haben wir uns nach sorgfältiger eigener Prüfung und unter Abwägung der zu berücksichtigenden Interessen angeschlossen.
Düsseldorf, 9. Dezember 2020
Der Aufsichtsrat
JÜRGEN STEINEMANN
Vorsitzender
| • | Informationen zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats sind auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen – Aufsichtsrat abrufbar. |
Vorschlag des Vorstands der METRO AG an die ordentliche Hauptversammlung am 19. Februar 2021 für die Verwendung des Bilanzgewinns
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 283.034.314,89 € wie folgt zu verwenden:
| a) Verteilung an die Aktionäre: | (i) Ausschüttung einer Dividende je Stammaktie in Höhe von 0,70 €; bei 360.121.736 Stück dividendenberechtigten Stammaktien sind das 252.085.215,20 €. |
| (ii) Ausschüttung einer Dividende je Vorzugsaktie ohne Stimmrecht in Höhe von 0,70 €; bei 2.975.517 Stück dividendenberechtigten Vorzugsaktien ohne Stimmrecht sind das 2.082.861,90 €. | |
| b) Verbleibt als Gewinnvortrag: | 12.490.216,88 Euro €. |
Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2019/20 beträgt 266.658.293,98 €.
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Die gem. §§ 289f, 315d HGB 9 abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung ist für die METRO AG und den Konzern zusammengefasst. Die Inhalte unterliegen nicht der gesetzlichen Jahres- und Konzernabschlussprüfung durch den Abschlussprüfer.
Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG haben sich im Geschäftsjahr 2019/20 mit der Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst und am 24. September 2020 gemeinsam die nachfolgende Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben:
„Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 (DCGK 2017) seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 20. September 2019 mit den folgenden Ausnahmen entsprochen wurde:
Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 2 DCGK 2017
Herr Heiko Hutmacher, der zum Ablauf des 31. Dezember 2019 aus dem Vorstand der METRO AG ausgeschieden ist, erhielt für seine Vorstandstätigkeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2019 im Ergebnis keine variable Vergütung mehr. Dies lag darin begründet, dass mit Herrn Hutmacher im Zuge der einvernehmlichen Aufhebung seiner Bestellung zum Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor eine Aufhebungsvereinbarung geschlossen wurde, nach der die variablen Komponenten seiner Vergütung (Short-Term Incentive und Long-Term Incentive) für das Geschäftsjahr 2019/20 im Rahmen einer vereinbarten Abfindung abgegolten wurden. Daher wurde im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2019 von der Empfehlung gemäß Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 2 DCGK 2017 abgewichen. Nach dieser Empfehlung sollen die monetären Vergütungsteile der Vorstandsvergütung fixe und variable Bestandteile umfassen.
Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 8 DCGK 2017
Mit Beginn des Geschäftsjahres 2019/20 wendet die METRO AG im Rahmen ihrer Finanzberichterstattung erstmalig und mit einem vollständig retrospektiven Ansatz den Rechnungslegungsstandard IFRS 16 an. Das Budget für das Geschäftsjahr 2019/20 wurde auf Basis der Zahlen vor Anwendung von IFRS 16 beschlossen, wesentliche Finanzkennzahlen wurden jedoch nach Abschluss des Restatements für das Geschäftsjahr 2018/19 in eine IFRS 16 berücksichtigende Sicht übergeleitet. Diese Überleitung hat sich auf die Zielsetzungen der Komponenten „wechselkursbereinigtes Ergebnis vor Abzug von Zinsaufwendungen, Steuern und Abschreibungen“ (EBITDA) sowie „wechselkursbereinigte Rendite auf das eingesetzte Kapital“ (RoCE) des Short-Term Incentive (STI) der Mitglieder des Vorstands der METRO AG für das Geschäftsjahr 2019/20 ausgewirkt. Die Zielsetzungen dieser Komponenten sind weiterhin dem vom Aufsichtsrat im September 2019 beschlossenen Budget entnommen, wurden aber diesbezüglich in eine IFRS 16-Sicht für das Geschäftsjahr 2019/20 überführt. Daher wurde von der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 8 DCGK 2017 abgewichen. Nach dieser Empfehlung soll hinsichtlich der variablen Teile der Vorstandsvergütung eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter ausgeschlossen sein.
Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (DCGK 2020) zukünftig mit folgenden Ausnahmen zu entsprechen:
Empfehlung G.8 DCGK 2020
Die Ziele für die im Geschäftsjahr 2019/20 gewährte Tranche des Long-Term Incentive (LTI) der Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat auf Basis der im September 2019 vorgelegten Mittelfristplanung für das Geschäftsjahr 2021/22 festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt war die Covid-19-Pandemie nicht absehbar. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen von Covid-19 musste die aktuelle Mittelfristplanung für das Geschäftsjahr 2021/22 auch im Hinblick auf das Ergebnis je Aktie angepasst werden. Der Aufsichtsrat hat daher beschlossen, die LTI-Tranche 2019/20 im Hinblick auf die Zielsetzung der Komponente „Ergebnis je Aktie“ an die aktuelle Mittelfristplanung anzupassen, um die Auswirkungen auf die Vorstandsvergütung abzumildern und die Anreizwirkung aufrecht zu erhalten. Zudem werden die im überarbeiteten Vorstandsvergütungssystem angelegten Änderungen der Komponente „relative Entwicklung der Aktienrendite“ des LTI bezüglich Zusammensetzung und Bewertung der Vergleichsgruppe der Wettbewerber auch auf die Tranche 2019/20 angewendet. Daher wird von der Empfehlung G.8 DCGK 2020 abgewichen, wonach hinsichtlich der variablen Teile der Vorstandsvergütung eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter ausgeschlossen sein soll.
Empfehlung G.10 Satz 1 DCGK 2020
Das ab dem 1. Oktober 2020 geltende neue Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der METRO AG sieht vor, dass der vormals als Performance Share Plan ausgestaltete LTI der Mitglieder des Vorstands nunmehr als Performance Cash Plan ausgestaltet ist. Hierdurch soll die Komplexität reduziert werden, auch mit Blick auf die gesetzliche Vorgabe, dass das Vergütungssystem klar und verständlich sein muss. Um die langfristige variable Vergütung dennoch überwiegend aktienbasiert zu gestalten, wurde die Gewichtung der LTI-Komponente „relative Entwicklung der Aktienrendite“ (TSR) von vormals 50% auf 60% erhöht. Dies entsprach im Ergebnis auch der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner 2. Entwurfsfassung vom 9. Mai 2019. Auch wenn mit der dann im Dezember 2019 beschlossenen finalen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex die Empfehlung auf die variable Vergütung insgesamt ausgeweitet wurde, ist der Aufsichtsrat der METRO AG weiterhin der Ansicht, dass die Struktur der Vorstandsvergütung im neuen Vergütungssystem, das zudem anspruchsvolle Aktienhaltevorschriften vorsieht, in einem angemessenen Rahmen auf die Aktienkursentwicklung der Gesellschaft ausgerichtet ist. Daher wird von der Empfehlung G.10 Satz 1 DCGK 2020 abgewichen, wonach die den Vorstandsmitgliedern gewährten variablen Vergütungsbeträge von ihnen unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden sollen.“
| • | Die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG macht die METRO AG auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen – Corporate Governance dauerhaft zugänglich. |
Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG sind den Grundsätzen einer transparenten, verantwortungsbewussten und wertorientierten Unternehmensführung und -kontrolle verpflichtet.
Deutscher Corporate Governance Kodex
Den Standards einer guten Corporate Governance wird ein hoher Stellenwert beigemessen. Vor diesem Hintergrund richten Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG ihr Handeln an den jeweils gültigen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus und weichen von diesen Empfehlungen nur in begründeten Ausnahmefällen ab. Dies wurde auch entsprechend in den Geschäftsordnungen des Vorstands und des Aufsichtsrats der METRO AG niedergelegt.
| • | Weitere Informationen zum Thema Corporate Governance sind auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen – Corporate Governance abrufbar. |
Compliance
Mit einem konzernweiten Compliance-Managementsystem bündelt METRO Maßnahmen zur Einhaltung von Rechtsvorschriften und selbst gesetzten Verhaltensstandards in den Bereichen Kartellrecht, Korruptions- und Geldwäscheprävention, Interessenkonflikte, Betrug/Untreue sowie Regulierung von nachlaufenden Vergütungen im Einkauf.
Das Compliance-Managementsystem zielt darauf ab, Regelverstößen in den genannten Bereichen im Unternehmen systematisch und dauerhaft vorzubeugen, diese aufzudecken und zu sanktionieren. Dazu identifiziert METRO regelmäßig verhaltensbedingte Compliance-Risiken, passt die bestehenden organisatorischen Strukturen ggf. an und steuert und kontrolliert die Risiken konsistent. Im Rahmen des systematischen Berichtswesens werden die wesentlichen Compliance-Risiken und -Maßnahmen transparent dargestellt und dokumentiert. Durch Mitarbeiterbefragungen, interne Kontrollen und Prüfungshandlungen wird fortlaufend ermittelt, welche Weiterentwicklungen des Compliance-Managementsystems sinnvoll sind. Beschäftigte wie externe Dritte haben über ein IT-gestütztes Hinweisgebersystem die Möglichkeit, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Alle gemeldeten Hinweise – unabhängig davon, ob die Maßnahmen zur Einhaltung dieser Regeln in die Zuständigkeit der Compliance-Organisation fallen – werden im Rahmen des Compliance-Managementsystems durch das Compliance-Incident-Handling-System systematisch aufgearbeitet und ggf. sanktioniert. Maßnahmen zur Einhaltung von Regeln, die – abgesehen vom Compliance-Incident-Handling – nicht in den Zuständigkeitsbereich der Compliance-Organisation fallen, verantworten die zuständigen Fachabteilungen. So liegen bspw. die Maßnahmen zur Einhaltung der Regeln zu fairen Arbeitsbedingungen in der Verantwortung des Bereichs Human Resources.
Für alle Holding- und Landesgesellschaften von METRO sowie alle wesentlichen Servicegesellschaften des Konzerns stehen Compliance-Beauftragte als Ansprechpartner und Berater für die verantwortlichen Geschäftsleitungen und Mitarbeiter zur Verfügung. Der Chief Compliance Officer der METRO AG berichtet unmittelbar an den Vorstandsvorsitzenden der METRO AG.
Um verhaltensbedingte Risiken konsistent zu steuern, hat die METRO AG klare Verantwortlichkeiten für Risikobereiche zugewiesen, eindeutige Verhaltensrichtlinien kommuniziert sowie geeignete Risikosteuerungs- und Kontrollprozesse entwickelt und bereitgestellt. Hinzu kommen verpflichtende Compliance-Schulungen, systematische und adressatengerechte Kommunikationsmaßnahmen sowie ein konsistenter und konsequenter Umgang mit Compliance-Vorfällen und deren Aufarbeitung.
Die METRO Geschäftsgrundsätze, die konzernweit vor allem durch fortlaufende Trainingsmaßnahmen nachhaltig verankert werden, bilden den inhaltlichen Kern der Compliance-Initiativen. Wesentliche weitere Bausteine des Compliance-Programms sind die konzernweiten Verhaltensrichtlinien und -leitfäden zum Kartellrecht sowie die Antikorruptions- und die Beraterrichtlinie. Unmittelbar verbunden mit den Initiativen des Compliance-Programms sind adressatenorientierte Präsenz- und Onlineschulungsprogramme für Führungskräfte und Mitarbeiter sowie die Gestaltung und Prüfung interner Kontrollen in den operativen Geschäftsprozessen einschließlich eines IT-basierten Geschäftspartnerprüfungsprozesses. Die Überprüfung der Wirksamkeit der internen Compliance-Kontrollen ist regelmäßig Teil des Prüfungsplans der internen Revision.
| • | Weitere Informationen zum Thema Compliance sind auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen – Compliance abrufbar. Dort lassen sich auch die Geschäftsgrundsätze für Mitarbeiter der METRO AG herunterladen. |
Risiko- und Chancenmanagement
Ein weiterer integraler Bestandteil der wertorientierten Unternehmensführung bei METRO ist das Risikomanagement. Hierbei handelt es sich um einen systematischen, den gesamten Konzern umfassenden Prozess, der das Management dabei unterstützt, Risiken und Chancen zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern. Risiko- und Chancenmanagement bilden somit eine Einheit. Das Risikomanagement identifiziert ungünstige Entwicklungen und Ereignisse frühzeitig, macht sie transparent und analysiert ihre Auswirkungen. So kann das Unternehmen gezielt und zeitnah geeignete Maßnahmen zur Bewältigung einleiten. Gleichzeitig können sich ergebende Chancen effizient genutzt werden. Das Risiko- und Chancenmanagement wird ebenso wie das Compliance-Managementsystem kontinuierlich weiterentwickelt.
| • | Weitere Informationen zum Thema Risiko- und Chancenmanagement finden sich im METRO Geschäftsbericht. Dieser ist auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Investoren – Publikationen abrufbar. Jeweils Mitte Dezember eines Jahres wird der Geschäftsbericht für das am 30. September des Jahres endende Geschäftsjahr veröffentlicht. |
Verantwortung/Nachhaltigkeit
Als Unternehmen ist METRO dafür verantwortlich, den Handel entlang der Wertschöpfungskette nachhaltiger zu gestalten – innerhalb des eigenen Geschäftsbetriebs, aber vor allem bei der Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren selbstständigen Unternehmen auf Lieferanten- und Kundenseite. Indem METRO ihre Ziele mit den Bedürfnissen von Natur, Mensch und zukünftigen Generationen in Einklang bringt, kann METRO verantwortlich agieren, langfristig erfolgreich sein und die konventionellen Grenzen des Wachstums überwinden.
In der Strategie der METRO AG ist Nachhaltigkeit im Kerngeschäft systematisch und organisatorisch verankert. Das Nachhaltigkeitsmanagement dient dazu, Wechselwirkungen zwischen wirtschaftlichen sowie umwelt- und sozialbezogenen Aspekten effizient und lösungsorientiert zu berücksichtigen und die Einbindung des Vorstands sicherzustellen, bspw. über die Arbeit des Nachhaltigkeitskomitees sowie durch die Kopplung der Vergütungen des Vorstands und der weltweiten Führungskräfte an die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von METRO im Rating des Dow Jones Sustainability Index.
Das Nachhaltigkeitskomitee als oberstes Nachhaltigkeitsgremium gibt den strategischen Rahmen vor, ermöglicht den Austausch zu Nachhaltigkeitsthemen auf oberster Ebene – auch mit externem Input – und steckt konzernweit gültige Ziele ab. Um den spezifischen Markt- und Kundenanforderungen gerecht zu werden, steuern die METRO Gesellschaften innerhalb dieses Rahmens die operative Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen. Sie sind dafür verantwortlich, die jeweils relevanten Nachhaltigkeitsthemen zu bearbeiten, spezifische Ziele und Maßnahmen zu definieren und den Erfolg zu kontrollieren. Dem Komitee sitzen im turnusgemäßen Wechsel 2 Vertreter aus dem obersten Management vor. Weitere Mitglieder des Gremiums sind:
| • | Verantwortliche für Corporate Responsibility der METRO AG |
| • | Vertreter der Kernfunktionen Einkauf, Kommunikation sowie Energy Management, Investitionen und technische Lösungen |
| • | Vertreter von METRO Wholesale Landesgesellschaften |
Über die formalisierte Meldung und Bewertung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen, die unter Berücksichtigung von Wesentlichkeitsaspekten bewertet werden, ist das Nachhaltigkeitsmanagement eng verbunden mit dem Risiko- und Chancenmanagement von METRO. Der Vorstand kann so mögliche Abweichungen von den Nachhaltigkeitszielen, also Risiken und Chancen, systematisch identifizieren, bewerten und steuern.
Um sicherzustellen, dass METRO mit ihrem Nachhaltigkeitsansatz an den Aspekten und Belangen arbeitet, die ihr Geschäft am stärksten beeinflussen und auf die sie durch ihre Geschäftstätigkeit einwirken kann, hat METRO ihren Nachhaltigkeitsansatz im Geschäftsjahr 2019/20 entsprechend den handelsrechtlichen Anforderungen mittels einer Wesentlichkeitsanalyse verifiziert. Die Bewertung der Sachverhalte erfolgte dabei durch das Nachhaltigkeitskomitee und auf Basis der gesetzlich geforderten Wesentlichkeitsdefinition.
Mit dem Fokus auf den Food-Sektor setzt METRO auf 3 Schwerpunktthemen:
| • | METRO will ihr Produkt- und Serviceangebot nachhaltiger gestalten, indem sie die Verfügbarkeit, Beschaffenheit sowie gesundheitliche, soziale und umweltbezogene Unbedenklichkeit von Lebensmitteln positiv beeinflusst und mehr biologische und nachhaltige Produkte anbietet. |
| • | METRO fördert bewussteren Konsum, indem sie Lösungen für ein ausgewogenes Verhältnis von Proteinen findet. |
| • | Durch Bündelung partnerschaftlicher Kräfte setzt METRO sich gegen Lebensmittelverschwendung ein. |
Gleichermaßen ist sich METRO nicht zuletzt durch den Diskurs mit internen und externen Stakeholdern wie Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern, lokalen Gemeinschaften, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), politischen Vertretern, Investoren, Wettbewerbern und Gremien der Verantwortung und Chancen bewusst, die sich ergeben, wenn METRO für Menschenrechte einsteht, innovative Lösungen im Bereich Verpackung und Plastik sucht, einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leistet, den Einkauf von Rohstoffen nachhaltig gestaltet und Vielfalt und Inklusion fördert.
Die Maßnahmen, die METRO im Bereich Nachhaltigkeit umsetzt, bewerten die Anspruchsgruppen von METRO, z. B. Lieferanten, Mitarbeiter und Investoren, u. a. im Rahmen von Ratings. Diese Bewertungen sind eine wichtige Motivation und ein Managementinstrument für METRO, da sie Fortschritte und Verbesserungspotenziale aufzeigen.
ISS-ESG (Institutional Shareholder Services-Environmental Social Governance, ehemals ISS-OEKOM) verlieh METRO im April 2020 erneut den Prime Status C+ (Skala D- bis A+) als führend in der Branche. Darüber hinaus wurde METRO im Geschäftsjahr 2019/20 erneut in der Gruppe Food & Staples Retailing im international bedeutenden Nachhaltigkeitsindex Dow Jones Sustainability World und Europe gelistet. Zudem ist METRO 2020 erneut im FTSE4Good Index gelistet. Bei CDP Klimaschutz und Wasser erreichte METRO 2019 ein Rating von B (Skala F bis A) und liegt damit über dem Branchendurchschnitt. Im Jahr 2019 beteiligte sich METRO erstmals beim CDP Forest und schnitt mit B- (Palmöl, Soja, Papier) und D (Fleisch) ab.
| • | Weitere Informationen zum Thema Verantwortung sind auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen – Verantwortung abrufbar. Dort steht auch der Corporate Responsibility Report zum Herunterladen zur Verfügung. |
Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats
Ein wesentliches Element der Corporate Governance deutscher Aktiengesellschaften ist die Trennung von Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle. Aufgaben und Verantwortung sind zwischen Vorstand und Aufsichtsrat klar verteilt.
Der Vorstand
Der Vorstand der METRO AG besteht aus 5 Mitgliedern (Stand: 12. November 2020).
| • | Informationen zu den Mitgliedern des Vorstands finden sich im Konzernanhang der METRO AG – Nr. 56 Organe der METRO AG und die Mandate ihrer Mitglieder sowie auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen – Vorstand. |
AUFGABEN UND ARBEIT DES VORSTANDS
Der Vorstand leitet die METRO AG und den Konzern in eigener Verantwortung. Zu den wesentlichen Führungsaufgaben des Vorstands zählen die Festlegung der Unternehmensziele und der strategischen Ausrichtung des Konzerns, dessen Steuerung und Überwachung sowie die Unternehmensplanung. Darüber hinaus sichert der Vorstand die Verfügbarkeit von Investitionsmitteln, entscheidet über deren Vergabe innerhalb des Konzerns und ist verantwortlich für die Gewinnung und Förderung von Führungskräften.
Grundlegende Regelungen für die Zusammenarbeit innerhalb des Vorstands sind in einer Geschäftsordnung niedergelegt, die sich der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegeben hat. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsleitung. Sie arbeiten kollegial zusammen und informieren sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Geschäftsbereichen. Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands führt jedes einzelne Vorstandsmitglied die ihm aufgrund des Geschäftsverteilungsplans zugewiesenen Geschäftsbereiche in eigener Verantwortung. Ausschüsse hat der Vorstand der METRO AG nicht gebildet. Angelegenheiten, die einer Beschlussfassung des Gesamtvorstands bedürfen, sind in der Geschäftsordnung des Vorstands festgelegt. Hierzu zählen beispielsweise alle grundsätzlichen Fragen der Organisation, der Geschäftspolitik sowie der Investitions- und Finanzplanung von METRO. Die Koordination aller Geschäftsbereiche und die Repräsentation gegenüber den Aktionären sowie der Öffentlichkeit obliegen dem Vorstandsvorsitzenden. Er ist auch erster Ansprechpartner für den Aufsichtsratsvorsitzenden.
Beschlüsse fasst der Vorstand gem. seiner Geschäftsordnung in der Regel in Sitzungen, die mindestens 2 Mal im Monat stattfinden sollen. Die Geschäftsordnung des Vorstands enthält Vorgaben für die Einberufung und den Ablauf dieser Sitzungen sowie Regelungen zur erforderlichen Mehrheit bei Beschlüssen.
| • | Die Geschäftsordnung des Vorstands der METRO AG ist auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen – Corporate Governance abrufbar. |
Der Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der METRO AG setzt sich gem. den Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes, des Aktiengesetzes und der Satzung der METRO AG aus 10 Vertretern der Anteilseigner und 10 Vertretern der Arbeitnehmer und jeweils zu mindestens 30 % aus Frauen bzw. Männern zusammen.
| • | Informationen zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats finden sich im Konzernanhang der METRO AG – Nr. 56 Organe der METRO AG und die Mandate ihrer Mitglieder sowie auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen – Aufsichtsrat. |
AUFGABEN UND ARBEIT DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat der METRO AG bestellt die Mitglieder des Vorstands, berät den Vorstand und überwacht kontinuierlich dessen Geschäftsleitung, auch im Hinblick auf das Erreichen der langfristigen Unternehmensziele. Der Vorstand bezieht den Aufsichtsrat in die Planungen hinsichtlich der weiteren Entwicklung von METRO ebenso ein wie in Entscheidungen über bedeutende Maßnahmen. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Zustimmungserfordernissen hat der Aufsichtsrat weitere eigene Zustimmungsvorbehalte für bestimmte Maßnahmen und Geschäfte festgelegt.
Der Aufsichtsrat der METRO AG tritt in der Regel zu 7 ordentlichen Sitzungen pro Geschäftsjahr zusammen. Regelungen zur Einberufung von Sitzungen und zur Beschlussfassung sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegt.
| • | Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der METRO AG ist auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen – Corporate Governance abrufbar. |
Einzelheiten zu den Sitzungen und zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG im Geschäftsjahr 2019/20 sind im Bericht des Aufsichtsrats beschrieben.
| • | Der Bericht des Aufsichtsrats ist im Geschäftsbericht enthalten und auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen – Aufsichtsrat abrufbar. |
DIE AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat wird in seiner Tätigkeit durch 4 aus seiner Mitte gebildete ständige Ausschüsse unterstützt. Im Einzelnen sind dies Aufsichtsratspräsidium, Prüfungsausschuss, Nominierungsausschuss und Vermittlungsausschuss gem. § 27 Abs. 3 MitbestG. Die Aufgaben der ständigen Ausschüsse sowie ihre Zusammensetzung sind in den §§ 5 ff. der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats bzw. für den Prüfungsausschuss in den §§ 1 und 2 der Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses festgelegt.
| • | Die Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats der METRO AG ist auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen – Corporate Governance abrufbar. |
Mitglieder des Aufsichtsratspräsidiums sind Jürgen Steinemann (Vorsitzender), Xaver Schiller (stellv. Vorsitzender), Thomas Dommel und Prof. Dr. Edgar Ernst (Stand: 12. November 2020).
Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Prof. Dr. Edgar Ernst (Vorsitzender), Xaver Schiller (stellv. Vorsitzender), Marco Arcelli, Stefanie Blaser, Michael Heider und Dr. Fredy Raas (Stand: 12. November 2020).
Mitglieder des Nominierungsausschusses sind Jürgen Steinemann (Vorsitzender), Herbert Bolliger und Gwyn Burr (Stand: 12. November 2020).
Mitglieder des Vermittlungsausschusses sind Jürgen Steinemann (Vorsitzender), Xaver Schiller (stellv. Vorsitzender), Thomas Dommel und Prof. Dr. Edgar Ernst (Stand: 12. November 2020).
| • | Informationen zur Besetzung der ständigen Ausschüsse des Aufsichtsrats finden sich auch im Konzernanhang der METRO AG – Nr. 56 Organe der METRO AG und die Mandate ihrer Mitglieder sowie auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen – Aufsichtsrat. |
Im Zusammenhang mit dem am 13. September 2019 angekündigten und am 1. Oktober 2020 veröffentlichten freiwilligen Übernahmeangebot der EP Global Commerce GmbH hatte der Aufsichtsrat darüber hinaus einen paritätisch besetzten Übernahmeausschuss gebildet. Aufgabe des Ausschusses war die laufende Befassung mit dem Übernahmeprozess sowie die Vorbereitung aller erforderlichen oder zweckmäßigen Aufgaben und Entscheidungen des Aufsichtsrats. Insbesondere hat der Ausschuss die Prüfung des freiwilligen Übernahmeangebots und die begründete Stellungnahme gem. § 27 WpÜG vorbereitet.
Mitglieder des Übernahmeausschusses waren Jürgen Steinemann (Vorsitzender), Stefanie Blaser, Prof. Dr. Edgar Ernst, Michael Heider, Xaver Schiller und Alexandra Soto.
INFORMATION DES AUFSICHTSRATS DURCH AUSSCHÜSSE UND VORSTAND
Über Beschlüsse und wesentliche Aspekte der Beratungen der Ausschüsse berichtet der jeweilige Ausschussvorsitzende dem Aufsichtsrat zeitnah, im Regelfall mündlich, in der jeweils nächsten Sitzung des Aufsichtsrats.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, der Festlegungen in den Geschäftsordnungen des Vorstands, des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses sowie aufgrund sonstiger Informationsanforderungen des Aufsichtsrats im Einzelfall. Die Themen und Zeitintervalle zur Information und Berichterstattung werden durch einen Sitzungs- und Regelthemenplan des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse konkretisiert, der Teil der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist.
LANGFRISTIGE NACHFOLGEPLANUNG
Gemeinsam mit dem Vorstand sorgt der Aufsichtsrat für eine langfristige Nachfolgeplanung. Wie im Sitzungs- und Regelthemenplan vorgesehen, wird die langfristige Nachfolgeplanung 1 Mal jährlich im Aufsichtsrat und 2 Mal jährlich im Aufsichtsratspräsidium mit den Mitgliedern des Vorstands bzw. dem Vorstandsvorsitzenden erörtert. Außer über die Prozesse zur Identifizierung und Förderung geeigneter möglicher Kandidatinnen und Kandidaten wird im Einzelnen über die konkreten Nachfolgebänke für den Vorstand und das obere Management beraten. Dabei werden die Vertragslaufzeiten der aktuell bestellten Vorstandsmitglieder und etwaige Verlängerungsmöglichkeiten sowie das Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands berücksichtigt. Des Weiteren erfolgt die langfristige Nachfolgeplanung durch den regelmäßigen Austausch der Vorsitzenden von Vorstand und Aufsichtsrat.
SELBSTBEURTEILUNG DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat der METRO AG beurteilt regelmäßig, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Zuletzt erfolgte die Selbstbeurteilung Ende des Geschäftsjahres 2019/20. Die Selbstbeurteilung wurde mithilfe eines durch das Aufsichtsratsbüro der METRO AG intern vorbereiteten Fragebogens durchgeführt und umfasste die Themen Zusammensetzung, Organisation, Information und Informationsaustausch, Personalhoheit, Überwachung der Geschäftsführung, Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie Rechenschaftslegung und Corporate Governance. Dabei wurde auch die Arbeit der Ausschüsse des Aufsichtsrats beurteilt. Den Mitgliedern des Prüfungsausschusses wurde zudem ein zusätzlicher Fragenkatalog zur Verfügung gestellt. Die Aufsichtsratsmitglieder hatten die Möglichkeit, schriftlich und anonym ihre Bewertung abzugeben. Die anonyme Auswertung sowie das identifizierte Verbesserungspotenzial wurden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorhergegangenen Effizienzprüfung aus dem Geschäftsjahr 2017/18 in der Sitzung des Aufsichtsrats Ende September 2020 vorgestellt und erörtert.
Festlegungen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG
Gem. § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG haben Aufsichtsrat und Vorstand der METRO AG Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen und Fristen zur Erreichung dieser Zielgrößen beschlossen.
Hinsichtlich der Zielgröße und der Zielerreichungsfrist für den Anteil von Frauen im Vorstand hat der Aufsichtsrat der METRO AG beschlossen, dass dem Vorstand der METRO AG bis zum 30. Juni 2022 mindestens 1 Frau angehören soll. Seit dem 1. November 2019 gehört dem Vorstand mit Andrea Euenheim 1 Frau an.
Der Vorstand der METRO AG hatte für den Anteil von Frauen in der 1. Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von mindestens 20 % und für den Anteil von Frauen in der 2. Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von mindestens 35 % beschlossen, beides jeweils mit Fristsetzung bis zum 30. Juni 2022. Zum 30. September 2020 betrug der Anteil von Frauen in der 1. Führungsebene unterhalb des Vorstands 15%. In den vergangenen drei Jahren wurde der Fokus auf die Zielgrößen der METRO Landesgesellschaften und auf Frauen im operativen Geschäft gesetzt. Im Zuge verschiedener Effizienzmaßnahmen sind einige Positionen auf der 1. Führungsebene weggefallen, wodurch sich die Grundgesamtheit der existierenden Stellen auf dieser Ebene wesentlich verringert hat. Im Hinblick auf die 2. Führungsebene unterhalb des Vorstands wurde die gesetzte Zielgröße vorzeitig erreicht: zum 30. September 2020 betrug der Anteil von Frauen auf dieser Ebene 36%. Damit bei METRO auch weiterhin anspruchsvolle Ziele für beide Führungsebenen unterhalb des Vorstands bestehen, hat der Vorstand der METRO AG vor diesem Hintergrund beschlossen, die Frist für die Erreichung der Zielgrößen für die 1. und 2. Führungsebene vom 30. Juni 2022 auf den 30. September 2020 vorzuziehen und neue, höhere Zielgrößen festzulegen. Für den Anteil von Frauen in der 1. Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand nunmehr eine Zielgröße von mindestens 25% und für den Anteil von Frauen in der 2. Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von mindestens 40% festgelegt, beides jeweils mit Fristsetzung bis zum 30. September 2025.
Angaben zum Mindestanteil von Frauen und Männern im Aufsichtsrat
Bei paritätisch mitbestimmten Gesellschaften wie der METRO AG setzt sich der Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 2 AktG zu mindestens 30 % aus Frauen bzw. zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat der METRO AG insgesamt 9 Frauen (45 %) und 11 Männer (55 %) an. Bei getrennter Betrachtung besteht der Aufsichtsrat auf seiten der Arbeitnehmervertreter aus 5 Frauen (50 %) und 5 Männern (50 %) und auf seiten der Anteilseigner aus 4 Frauen (40 %) und 6 Männern (60 %). Der Aufsichtsrat der METRO AG erfüllt damit in seiner Zusammensetzung die gesetzliche Geschlechterquote.
Diversitätskonzept für den Vorstand
Beschreibung
Das im Geschäftsjahr 2019/20 verfolgte Diversitätskonzept für den Vorstand sah vor, bei der Zusammensetzung des Vorstands die Aspekte Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund sowie Internationalität wie folgt zu berücksichtigen:
| • | Jedes Mitglied des Vorstands muss nicht nur über eine grundlegende allgemeine Qualifikation verfügen, sondern für das Unternehmen in seiner konkreten Situation und in Anbetracht künftiger Aufgaben geeignet sein. |
| • | Die Mitglieder des Vorstands sollen über unterschiedliche Bildungs- und/oder Berufshintergründe verfügen. |
| • | Die Mitglieder des Vorstands sollen sich im Hinblick auf ihre Kompetenz und Kenntnisse ergänzen. Insbesondere soll der Vorstand in seiner Gesamtheit über Expertise und Erfahrung im Bereich Handel, Lebensmittel, Lieferkette (Supply Chain), Nachhaltigkeit und Digitalisierung verfügen. |
| • | Die Besetzung des Vorstands soll die Internationalität des Unternehmens in angemessener Weise abbilden. |
| • | Der Vorstand in seiner Gesamtheit soll über langjährige Führungserfahrung verfügen. |
| • | Der Vorstand in seiner Gesamtheit soll eine gemischte Altersstruktur haben. |
| • | Die Amtszeit eines Mitglieds des Vorstands soll in der Regel nicht über die Vollendung des 65. Lebensjahres hinausreichen. |
| • | Bis zum 30. Juni 2022 soll dem Vorstand mindestens eine Frau angehören. |
Im September 2020 hat der Aufsichtsrat das Diversitätskonzept für den Vorstand überprüft und geringfügig angepasst. Neu aufgenommen wurde, dass die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern für längstens 3 Jahre erfolgen soll. Zudem wird im Hinblick auf den Vorstand in seiner Gesamtheit auf eine ausgewogene Altersstruktur abgestellt.
Ziele
Mit diesem Diversitätskonzept wird angestrebt, den Vorstand so zu besetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, sodass der Vorstand als Leitungsorgan das Unternehmen bestmöglich steuern und führen kann.
Umsetzung
Der Aufsichtsrat und sein Aufsichtsratspräsidium stellen sicher, dass die Besetzung des Vorstands unter angemessener Berücksichtigung des festgelegten Diversitätskonzepts erfolgt. Entscheidungen über die Größe des Vorstands, die Besetzung von Vorstandspositionen sowie die Ermittlung geeigneter Kandidatinnen oder Kandidaten erfolgen auf Basis einer sorgfältigen Analyse der bestehenden und zukünftigen unternehmerischen Herausforderungen und Ziele. Zudem ist das Diversitätskonzept des Vorstands Grundlage für eine langfristige Nachfolgeplanung.
Weiterhin finden die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und die einschlägigen Gesetze, wie z. B. das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen, Berücksichtigung.
Im Geschäftsjahr 2019/20 erreichte Ergebnisse
Das Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands ist in der für das Geschäftsjahr 2019/20 verfolgten sowie in seiner angepassten Fassung erfüllt. Außer über die individuelle Eignung zur Aufgabenerfüllung verfügen die Vorstandsmitglieder über unterschiedliche Bildungs- bzw. Berufshintergründe. Die erforderliche Expertise und Erfahrung in den für das Unternehmen relevanten Bereichen ist vorhanden. Insbesondere bestehen keine Kompetenzlücken, sondern vielmehr angemessene Kompetenzüberschneidungen, die die Teamleistung nachhaltig fördern. Sämtliche Vorstandsmitglieder verfügen über langjährige Führungserfahrung. 3 der 5 amtierenden Mitglieder des Vorstands waren zudem über einen erheblichen Zeitraum in führenden Managementpositionen im Ausland tätig. Im Vorstand sind zum Ende des Geschäftsjahres 2019/20 zudem 3 verschiedene Nationalitäten vertreten. Die im Geschäftsjahr 2019/20 erfolgten Erstbestellungen von Andrea Euenheim, Rafael Gasset und Eric Poirier sind jeweils auf 3 Jahre befristet. Die Altersspanne lag zum Ende des Geschäftsjahres 2019/20 zwischen 43 und 55 Jahren; keine Amtszeit reicht über die Vollendung des 65. Lebensjahres hinaus. Seit dem 1. November 2019 gehört dem Vorstand mit Andrea Euenheim 1 Frau an.
Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat
Beschreibung
Das im Geschäftsjahr 2019/20 verfolgte Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat beinhaltete Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex und sah vor, dass bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats die Aspekte Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund sowie Internationalität wie folgt berücksichtigt werden.
Die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats waren:
| • | Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen sich im Hinblick auf Alter, (Bildungs- und Berufs-) Hintergrund, Erfahrung und Kenntnisse so ergänzen, dass das Gesamtgremium auf einen möglichst vielfältigen Erfahrungsfundus und ein möglichst breites Kompetenzspektrum zurückgreifen kann. |
| • | Dem Aufsichtsrat soll eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern angehören, die über internationale Erfahrung oder Expertise verfügen. |
| • | Die gesetzliche Geschlechterquote von 30 % soll durch die Vertreter der Arbeitnehmer und der Anteilseigner getrennt erfüllt werden. Dies bedeutet, dass dem Aufsichtsrat mindestens 3 weibliche Mitglieder auf jeder Seite angehören sollen. |
| • | Mindestens 12 der 20 Mitglieder des Aufsichtsrats sollen unabhängig im Sinne der Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sein, davon mindestens 6 Vertreter der Anteilseigner. |
| • | Mindestens 1 Mitglied des Aufsichtsrats muss die Voraussetzungen zur Übernahme des Vorsitzes im Prüfungsausschuss erfüllen. Gemäß der Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses soll der Ausschussvorsitzende unabhängig sein und muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung sowie interne Kontrollverfahren verfügen (Financial Expert). Die weiteren Mitglieder des Prüfungsausschusses sollten über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen auf diesen Gebieten verfügen, möglichst 1 Mitglied des Prüfungsausschusses zusätzlich über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Compliance. |
| • | Um potenziellen Interessenkonflikten vorzubeugen, ist die Wahrnehmung von Organfunktionen und Beratungsaufgaben sowie Mitgliedschaften in Kontrollgremien in- und ausländischer direkter, wesentlicher Konkurrenzunternehmen unvereinbar mit einer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft. |
| • | Die Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat beträgt 10 Jahre. Die Amtsperiode für Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat soll in der Regel 3 Jahre betragen. Die Feststellung begründeter Ausnahmen von diesen Regelfällen erfolgt jeweils nach eigenem, pflichtgemäßem Ermessen durch den Aufsichtsrat. |
| • | Zur erstmaligen Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sollen im Regelfall nur Kandidaten vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Wahl nicht älter als 65 Jahre sind. Allgemein sollen zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats im Regelfall nur Kandidaten vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl nicht älter als 71 Jahre sind. Die Feststellung begründeter Ausnahmen von diesen Regelfällen erfolgt jeweils nach eigenem, pflichtgemäßem Ermessen durch den Aufsichtsrat. |
Nach dem Kompetenzprofil soll das Gesamtgremium über folgende Kompetenzen verfügen:
| • | Handelsexpertise |
| • | Kenntnisse/Erfahrung auf den Gebieten Rechnungslegung, Abschlussprüfung, interne Kontrollverfahren |
| • | Kenntnisse auf dem Gebiet der Compliance |
| • | Expertise im Bereich Unternehmenszusammenschlüsse und -übernahmen (Mergers and Acquisitions) |
| • | Expertise im Bereich Digitalisierung/Technologie |
| • | Internationale Erfahrung/Expertise, insbesondere in Osteuropa und Asien |
| • | Expertise im Bereich Nachhaltigkeit |
| • | Logistikexpertise, insbesondere im Bereich Lieferkette (Supply Chain) |
| • | Marketingexpertise |
| • | Expertise im Bereich Personalwesen (Human Resources) |
| • | Erfahrung in der Führung eines Unternehmens |
Im September 2020 hat der Aufsichtsrat das Diversitätskonzept für seine Zusammensetzung überprüft und angepasst. Dabei wurden insbesondere zu den Themen Unabhängigkeit und Mandatsobergrenzen die neuen bzw. klarstellenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 reflektiert. Das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium ist unverändert geblieben.
Die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind nunmehr folgende:
| • | Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen sich im Hinblick auf Bildungs- und Berufshintergrund, Erfahrung und Kenntnisse so ergänzen, dass das Gesamtgremium auf die im Kompetenzprofil für das Gesamtgremium festgelegten Kompetenzen zurückgreifen kann. |
| • | Dem Aufsichtsrat soll eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern angehören, die über internationale Erfahrung oder Expertise verfügen. |
| • | Die gesetzliche Geschlechterquote von 30 % soll durch die Vertreter der Arbeitnehmer und der Anteilseigner getrennt erfüllt werden. Dies bedeutet, dass dem Aufsichtsrat mindestens drei weibliche Mitglieder auf jeder Seite angehören sollen. |
| • | Ein Aufsichtsratsmitglied, das keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahrnehmen, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt. |
| • | Gehört ein Aufsichtsratsmitglied dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft an, soll es insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen. |
| • | Nach Einschätzung der Vertreter der Anteilseigner sollen mindestens sechs Vertreter der Anteilseigner im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex unabhängig sein, d.h. unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand und unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär. |
| • | Der Aufsichtsratsvorsitzende, der gemäß Geschäftsordnung des Aufsichtsrats kraft seiner Funktion zugleich Vorsitzender des mit der Vorstandsvergütung befassten Aufsichtsratspräsidiums ist, soll im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. |
| • | Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss die Voraussetzungen zur Übernahme des Vorsitzes im Prüfungsausschuss erfüllen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex unabhängig sein, d.h. unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand und unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär. Er muss über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der Abschlussprüfung vertraut sein. Die weiteren Mitglieder des Prüfungsausschusses sollten über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen auf diesen Gebieten verfügen, möglichst ein Mitglied des Prüfungsausschusses zusätzlich über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Compliance. |
| • | Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. |
| • | Um potenziellen Interessenkonflikten vorzubeugen, dürfen Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der Gesellschaft oder eines Unternehmens der Gruppe ausüben und nicht in einer persönlichen Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber stehen. |
| • | Die Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat beträgt zehn Jahre. Die Amtsperiode für Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat soll in der Regel drei Jahre betragen. Die Feststellung begründeter Ausnahmen von diesen Regelfällen erfolgt jeweils nach eigenem, pflichtgemäßem Ermessen durch den Aufsichtsrat. |
| • | Zur erstmaligen Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sollen im Regelfall nur Kandidaten vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Wahl nicht älter als 65 Jahre sind. Allgemein sollen zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats im Regelfall nur Kandidaten vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl nicht älter als 71 Jahre sind. Die Feststellung begründeter Ausnahmen von diesen Regelfällen erfolgt jeweils nach eigenem, pflichtgemäßem Ermessen durch den Aufsichtsrat. |
Ziele
Der Aufsichtsrat soll so besetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und die gesetzliche Geschlechterquote eingehalten wird.
Umsetzung
Der Aufsichtsrat unterbreitet der Hauptversammlung Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner. Bei der Entscheidung über seine Wahlvorschläge berücksichtigt der Aufsichtsrat neben gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben die vorstehenden Ziele für seine Zusammensetzung und das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Das Gleiche gilt für den Nominierungsausschuss, der den Aufsichtsrat bei der Suche nach geeigneten Kandidaten für die Anteilseignerseite im Aufsichtsrat vorbereitend unterstützt.
Im Geschäftsjahr 2019/20 erreichte Ergebnisse
Das Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist in der für das Geschäftsjahr 2019/20 verfolgten sowie in seiner angepassten Fassung erfüllt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats bringen in ihrer Gesamtheit vielfältige spezifische Kenntnisse in die Gremienarbeit ein. Sie ergänzen sich insbesondere im Hinblick auf Alter, Bildungs- und Berufshintergrund, Erfahrung und Kenntnisse. Der Aufsichtsrat kann dadurch auf die im Kompetenzprofil festgelegten Kompetenzen zurückgreifen und füllt das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium aus. Mehrere Mitglieder besitzen internationale Expertise und/oder Erfahrung. Dem Aufsichtsrat gehören auf seiten der Arbeitnehmervertreter 5 und auf seiten der Anteilseignervertreter 4 weibliche Mitglieder an. Die Mandatsobergrenzen werden eingehalten. Die Besetzung des Aufsichtsrats entspricht der Zielsetzung im Hinblick auf die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder bzw. Anteilseignervertreter. Aktuell werden 9 der 10 Vertreter der Anteilseigner als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex angesehen. Im Einzelnen sind dies Jürgen Steinemann, Marco Arcelli, Herbert Bolliger, Gwyn Burr, Prof. Dr. Edgar Ernst, Dr. Fredy Raas, Eva-Lotta Sjöstedt, Dr. Liliana Solomon und Alexandra Soto. Der Aufsichtsratsvorsitzende Jürgen Steinemann, der auch den Vorsitz des Aufsichtsratspräsidiums innehat, ist im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand. Die Zielsetzungen in Bezug auf den Vorsitz und die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind ebenfalls erfüllt. Im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex unabhängiger Vorsitzender dieses Ausschusses ist Prof. Dr. Edgar Ernst. Kein Mitglied des Aufsichtsrats der METRO AG übt Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei direkten, wesentlichen Konkurrenzunternehmen aus, ist Mitglied in einem Kontrollgremium eines solchen Unternehmens oder steht in einer persönlichen Beziehung zu einem solchen Unternehmen. Die Regelzugehörigkeitsdauer, die regelmäßige Dauer der Amtsperiode der Anteilseignervertreter und die Regelaltersgrenze sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats niedergelegt. Aufgrund der Überführung der Restmandatslaufzeiten bei der früheren METRO AG (heute CECONOMY AG) sind aktuell noch 2 Anteilseignervertreter für länger als 3 Jahre bestellt; beide Amtszeiten enden mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2021. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat die Regelgrenze für die Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat erreicht. 1 Aufsichtsratsmitglied, das bereits dem Aufsichtsrat der früheren METRO AG angehörte, war zum Zeitpunkt seiner (erstmaligen) Wahl in den Aufsichtsrat der neuen METRO AG älter als 65 bzw. 71 Jahre.
Düsseldorf, 12. November 2020
METRO AG
DER VORSTAND
DER AUFSICHTSRAT
1 Für die Holdinggesellschaft METRO AG ist der Aspekt Umweltbelange aufgrund der Größe der Organisation und der geschäftlichen Ausrichtung (Verwaltung) nicht wesentlich.
2 Informationen zur Vergütung des Vorstands finden sich in Kapitel 6 Vergütungsbericht.
3 Kennzahl nicht vergleichbar mit der Angabe im Geschäftsbericht 2018/19 aufgrund der Umstellung im Reporting-System
4 Für die Holdinggesellschaft METRO AG ist der Aspekt Menschenrechte in der Lieferkette aufgrund der geschäftlichen Ausrichtung nicht wesentlich, sondern nur in Bezug auf eigene Mitarbeiter.
5 Erfasst sind hierbei Produzenten für Handelsware (Non-Food-Eigenmarken sowie -Eigenimporte) in Risikoländern, die den letzten maßgeblichen und wertgebenden Produktionsschritt durchführen, z. B. das finale Kleidungsstück produzieren.
6 Einer Gesellschaft von METRO wurde im August 2020 für den (Post-)Corona-Zeitraum die Ausnahmeregelung gewährt, einzelne Produzenten mit D-Auditergebnissen weiter zu nutzen, wenn ihr D-Auditergebnis auf ein coronabegründetes Verfehlen zurück zu führen ist. Diesen Produzenten wird eine 6-monatige Karenzzeit gewährt, bis sie ein Follow-up-Auditergebnis A–C nachweisen können.
7 Für die Holdinggesellschaft METRO AG ist der Aspekt der Lieferantenentwicklung aufgrund der geschäftlichen Ausrichtung nicht wesentlich.
8 Für das Geschäftsjahr 2019/20 war der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 anwendbar. Verweisungen auf den Deutschen Corporate Governance Kodex beziehen sich auf diese Fassung.
9 Gemäß Art. 23 Abs. 1 EGHGB ist § 289f HGB in der bis einschließlich 31. Dezember 2019 geltenden Fassung anzuwenden.