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Manz AG — AGM Information 2012
Apr 16, 2012
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AGM Information
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Manz AG
Reutlingen
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
HAUPTVERSAMMLUNG
Am 28. Juni 2011 fand in der FILharmonie in Filderstadt die Hauptversammlung 2011 der Manz AG statt. Insgesamt waren rund 300 Aktionäre anwesend und folgten dem Bericht des Vorstands zur Geschäftsentwicklung im Jahr 2010 und dem Ausblick für das laufende Geschäftsjahr.
In der Hauptversammlung stimmten nahezu alle vertretenen Aktionäre den Tagesordnungspunkten zu. Insgesamt waren 63,63 % des stimmberechtigten Grundkapitals vertreten (Vorjahr: 63,13 %)
ABSTIMMERGEBNIS-ÜBERSICHT
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| Grundkapital: 4.480.054 Präsent gesamt: 2.850.724 63,63 % |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TOP | Enthaltungen | Gültige Stimmen | in % vom GK | Nein- Stimmen | Nein- % |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2 | Entlastung Vorstand | 11.703 | 845.507 | 18,873 | 2.543 | 0,301 |
| 3 | Entlastung Aufsichtsrat | 11.721 | 2.835.203 | 63,285 | 2.672 | 0,094 |
| 4 | Wahl Abschlussprüfer | 2.162 | 2.848.562 | 63,583 | 19.025 | 0,668 |
| 5a | Wahl Aufsichtsrat Prof. Dr. Aurenz | 11.941 | 2.838.783 | 63,365 | 15.216 | 0,536 |
| 5b | Wahl Aufsichtsrat Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Leibinger | 11.522 | 2.839.202 | 63,374 | 129.821 | 4,572 |
| 5c | Wahl Aufsichtsrat Prof. Dr.-Ing. Powalla | 11.521 | 2.839.203 | 63,374 | 15.098 | 0,532 |
| 6 | Änderung der Firma und Satzung | 1.365 | 2.849.359 | 63,601 | 475 | 0,017 |
| 7 | Änderung Gegenstand Unternehmen, Satzung | 1.041 | 2.849.683 | 63,608 | 575 | 0,020 |
| 8 | Änderung Vergütung Aufsichtsrat, Satzung | 69.441 | 2.781.283 | 62,081 | 10.772 | 0,387 |
| 9 | Billigung Vergütung Vorstand | 1.334 | 2.849.390 | 63,602 | 21.701 | 0,762 |
| 10 | Perf. Share Plan 2011, Schaffung Kapital, Änderung Satzung | 68.754 | 2.781.970 | 62,097 | 21.919 | 0,788 |
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| Präsent gesamt: 2.850.724 63,63 % |
||||
|---|---|---|---|---|
| TOP | Ja-Stimmen | Ja- % |
Ergebnis | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2 | Entlastung Vorstand | 842.964 | 99,699 | angenommen |
| 3 | Entlastung Aufsichtsrat | 2.832.531 | 99,906 | angenommen |
| 3 | Wahl Abschlussprüfer | 2.829.537 | 99,332 | angenommen |
| 5a | Wahl Aufsichtsrat Prof. Dr. Aurenz | 2.823.567 | 99,464 | angenommen |
| 5b | Wahl Aufsichtsrat Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Leibinger | 2.709.381 | 95,428 | angenommen |
| 5c | Wahl Aufsichtsrat Prof. Dr.-Ing. Powalla | 2.824.105 | 99,468 | angenommen |
| 6 | Änderung der Firma und Satzung | 2.848.884 | 99,983 | angenommen |
| 7 | Änderung Gegenstand Unternehmen, Satzung | 2.849.108 | 99,980 | angenommen |
| 8 | Änderung Vergütung Aufsichtsrat, Satzung | 2.770.511 | 99,613 | angenommen |
| 9 | Billigung Vergütung Vorstand | 2.827.689 | 99,238 | angenommen |
| 10 | Perf. Share Plan 2011, Schaffung Kapital, Änderung Satzung | 2.760.051 | 99,212 | angenommen |
FINANZKALENDER 2012
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| Datum | |
|---|---|
| 11. Mai 2012 | Veröffentlichung des 3-Monatsberichtes 2012 |
| 19. Juni 2012 | Ordentliche Hauptversammlung 2012 |
| 15. August 2012 | Veröffentlichung des 6-Monatsberichtes 2012 |
| 12.-14. November 2012 | Deutsches Eigenkapitalforum 2012 |
| 13. November 2012 | Veröffentlichung des 9-Monatsberichtes 2012 |
DIRECTORS' DEALINGS
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| Datum Transaktion | Vor- und Zuname | Funktion / Status | Art und Ort der Transaktion | Finanzinstrument und ISIN | Anzahl | Kurs / Preis |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 13.09.2011 | Dieter Manz | Vorstand | Kauf/ OTC | Aktie / DE000A0JQ5U3 | 574 | 23,97 |
| 29.08.2011 | Dieter Manz | Vorstand | Kauf / OTC | Aktie / DE000A0JQ5U3 | 3250 | 24,8988 |
| 29.08.2011 | Dieter Manz | Vorstand | Kauf / OTC | Aktie / DE000A0JQ5U3 | 22750 | 23,2568 |
| 22.08.2011 | Dieter Manz | Vorstand | Kauf / OTC | Aktie / DE000A0JQ5U3 | 28350 | 22,2669 |
| 17.08.2011 | Dieter Manz | Vorstand | Kauf / OTC | Aktie / DE000A0JQ5U3 | 300 | 23,6050 |
| 16.08.2011 | Dieter Manz | Vorstand | Kauf / OTC | Aktie / DE000A0JQ5U3 | 12347 | 24,1144 |
| 15.08.2011 | Dieter Manz | Vorstand | Kauf / OTC | Aktie / DE000A0JQ5U3 | 8446 | 24,8887 |
| 12.08.2011 | Dieter Manz | Vorstand | Kauf / OTC | Aktie / DE000A0JQ5U3 | 11057 | 20,1796 |
| 11.08.2011 | Martin Hipp | Vorstand | Kauf / XETRA | Aktie / DE000A0JQ5U3 | 260 | 19,40 |
| 30.06.2011 | Prof. Dr. Heiko Aurenz | Aufsichtsratsmitglied | Kauf / Stuttgart | Aktie / DE000A0JQ5U3 | 1500 | 32,50 |
| 09.06.2011 | Prof. Dr. Heiko Aurenz | Aufsichtsratsmitglied | Kauf / Stuttgart | Aktie / DE000A0JQ5U3 | 1450 | 34,20 |
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| Datum Transaktion | Gesamtvolumen | |
|---|---|---|
| 13.09.2011 | Dieter Manz | 13758,78 |
| 29.08.2011 | Dieter Manz | 80921,10 |
| 29.08.2011 | Dieter Manz | 529092,20 |
| 22.08.2011 | Dieter Manz | 631266,61 |
| 17.08.2011 | Dieter Manz | 7081,50 |
| 16.08.2011 | Dieter Manz | 297740,49 |
| 15.08.2011 | Dieter Manz | 210209,96 |
| 12.08.2011 | Dieter Manz | 223125,84 |
| 11.08.2011 | Martin Hipp | 5044,00 |
| 30.06.2011 | Prof. Dr. Heiko Aurenz | 48750,00 |
| 09.06.2011 | Prof. Dr. Heiko Aurenz | 49590,00 |
CORPORATE GOVERNANCE
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
auch im Berichtsjahr 2011 hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der strategischen Ausrichtung und Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Dabei haben wir die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig wahrgenommen und uns von der Recht- und Zweckmäßigkeit der Arbeit des Vorstandes überzeugt. Der Aufsichtsrat war in sämtliche Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft und den Konzern eingebunden.
Der Aufsichtsrat der Manz AG besteht aus der gesetzlichen Mindestzahl von drei Mitgliedern. Aufgrund der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder ist die Bildung von Ausschüssen nicht zweckdienlich und würde die Arbeit des Gremiums unnötig erschweren. Entsprechend wurden im Geschäftsjahr 2011 keine Ausschüsse gebildet.
Während des gesamten Geschäftsjahres 2011 standen der Vorstand und der Aufsichtsrat in einem vertrauensvollen und intensiven Austausch. Dabei ist der Vorstand seinen aus dem Gesetz und der Geschäftsordnung ergebenden Informationspflichten nachgekommen und unterrichtete uns regelmäßig, ausführlich und zeitnah in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen relevanten Maßnahmen und Ereignisse. Der Aufsichtsrat wurde somit stets über die Geschäftslage und -entwicklung, die beabsichtigte Geschäftspolitik, die kurz- und langfristige Unternehmensplanung einschließlich der Investitions-, Finanz- und Personalplanung sowie die Rentabilität der Gesellschaft, die organisatorischen Maßnahmen und die Lage des Konzerns insgesamt informiert. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsfluss über die Risikolage und das Risikomanagement statt.
Alle Geschäfte und Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden auf Grundlage der Berichte von Aufsichtsrat und Vorstand eingehend diskutiert. Der Aufsichtsrat hat unter Abwägung aller relevanten Informationen und nach eingehender Prüfung den Beschlussvorschlägen des Vorstands zugestimmt.
Über die Sitzungen des Aufsichtsrats hinaus unterrichtete der Vorstand den Vorsitzenden des Aufsichtsrats schriftlich oder mündlich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage sowie sämtliche Geschäftsvorgänge, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung waren.
Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat
Insgesamt fanden im Geschäftsjahr 2011 drei ordentliche Sitzungen, eine außerordentliche Sitzung sowie zwei Beschlussfassungen im Umlaufverfahren statt. An allen Sitzungen haben sowohl alle Mitglieder des Vorstands als auch alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. In diesen Sitzungen haben wir die Berichte des Vorstands ausführlich besprochen und mit ihm die Unternehmenssituation, die zukünftige Entwicklung des Unternehmens sowie strategische Fragestellungen diskutiert. Inhalt der ordentlichen Sitzungen war insbesondere stets die jeweilige aktuelle Lage zu den Themen Ergebnisentwicklung, Bilanz und Liquidität, Ergebnisse der Tochtergesellschaften, Projekte, Kapitalmarkt, Mitarbeiter und Auftragsbestände.
Aufsichtsrat und Vorstand erörterten in der ordentlichen Sitzung am 17. März 2011 den Jahres- und Konzernabschluss 2010 einschließlich des Lageberichts und des Konzernlageberichts. Daneben wurden insbesondere die aktuelle Geschäftsentwicklung sowie die Planung für das Geschäftsjahr 2011 diskutiert. Weitere wichtige Themen dieser Sitzung waren die Verlängerung der Amtszeit von Herrn Dieter Manz als Mitglied und Vorsitzender des Vorstands, die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex, das geänderte Vorstandsvergütungssystem sowie die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung 2011.
In der Sitzung am 17. Mai 2011 berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage des Konzerns nach Abschluss des ersten Quartals des Geschäftsjahrs 2011. Ferner haben wir uns insbesondere mit den Aktivitäten zur Vermarktung der CIGSfab befasst sowie den aktuellen Status des Neubaus der Betriebsstätte in Suzhou / China erörtert.
Die im Anschluss an die Hauptversammlung durchgeführte außerordentliche Aufsichtsratssitzung am 28. Juni 2011 hatte die Wahl von Herrn Prof. Dr. Heiko Aurenz zum Vorsitzenden und von Herrn Dr. Peter Leibinger zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats zum Gegenstand.
Themenschwerpunkte der Sitzung am 27. Juli 2011 waren der Bericht des Vorstands über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage des Konzerns nach Abschluss des zweiten Quartals 2011. Erörtert haben wir zudem den aktuellen Status bei der Vermarktung der CIGSfab sowie bei den Gesprächen mit der Würth Solar GmbH & Co. KG über eine mögliche Übernahme des Standortes Schwäbisch Hall.
Zum 13. Oktober 2011 fasste der Aufsichtsrat im Umlaufverfahren Beschlüsse zu folgenden Abstimmungspunkten: den Planbedingungen für den Manz Performance Share Plan 2011, der Festlegung der Anzahl der im Jahr 2011 an die Vorstandsmitglieder auszugebenden Bezugsrechte, der Ermächtigung des Vorstandsvorsitzenden zum Abschluss der Individualvereinbarungen mit den Vorstandsmitgliedern sowie der Zustimmung zum Beschluss des Vorstands über die Ausgabe von Bezugsrechten an ausgewählte Führungskräfte und Mitglieder der Geschäftsführung. Die vom Aufsichtsratsvorsitzenden zur Abstimmung gestellten Beschlussanträge wurden vom Aufsichtsrat angenommen.
Des Weiteren hat der Aufsichtsrat zum 15. Oktober 2011 per Umlaufverfahren einen Beschluss über die Zustimmung zur Unterzeichnung der Transaktionsvereinbarung zwischen der Würth Solar GmbH & Co. KG und der Manz AG gefasst. Der zur Beschlussfassung gestellte Antrag wurde durch den Aufsichtsrat angenommen und der Unterzeichnung der Transaktionsvereinbarung zugestimmt.
Interessenkonflikte
Das seit dem 22. Juni 2010 dem Aufsichtsrat angehörende Mitglied Herr Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Peter Leibinger ist geschäftsführender Gesellschafter eines Unternehmens, das Lieferungen an die Gesellschaft erbringt. Ein konkreter Interessenkonflikt ist durch diese geschäftliche Beziehung nicht aufgetreten.
Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla ist Mitglied des Vorstands des ZSW, das der Manz-Gruppe Lizenzen gewährt hat. Bei der Abstimmung über die Zustimmung zum Abschluss des Patent- und Know-how-Lizenzvertrags am 15. Oktober 2011 hat er sich der Stimme enthalten.
Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über deren Behandlung die Hauptversammlung zu informieren ist, sind im Übrigen nicht aufgetreten.
Corporate Governance
Höchste Priorität hat eine verantwortungsbewusste, wertschöpfende Unternehmensleitung und Kontrolle. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2011 mit der Weiterentwicklung der Corporate Governance befasst und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex eingehend diskutiert. Vorstand und Aufsichtsrat haben im März 2011 sowie im März 2012 jeweils die gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und auf der Internetseite der Manz AG dauerhaft zur Verfügung gestellt. Zudem haben wir die Effizienz unserer Tätigkeit gemäß Kodex im Wege der Selbstevaluation geprüft. Die Ergebnisse nutzen wir dafür, die Arbeit des Aufsichtsrats kontinuierlich zu verbessern. Ausschüsse wurden aufgrund des aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrats aus Effizienzgründen nicht gebildet.
Jahres- und Konzernabschluss 2011
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2011 wurden vom Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns, der BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 sowie die Lageberichte für die Manz AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011 unter Einbeziehung der den Mitgliedern des Aufsichtsrats vor der Sitzung übersandten Prüfungsberichte des Abschlussprüfers geprüft.
In der Aufsichtsratssitzung am 26. März 2012 hat der Vorstand die Abschlüsse der Manz AG und des Konzerns erläutert. Der Abschlussprüfer berichtete in dieser Sitzung über wesentliche Ergebnisse und Grundsätze seiner Prüfung sowie darüber, dass nach seiner Prüfung keine wesentlichen Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems vorliegen. Der Abschlussprüfer ging ferner auf den Umfang und die Schwerpunkte der Abschlussprüfung ein. Der Aufsichtsrat hat die Abschlussunterlagen sowie den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands gemeinsam mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer ausführlich besprochen und keine Einwände erhoben. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats, sind keine Einwendungen zu erheben. Mit Beschluss vom 26. März 2012 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 gebilligt. Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2011 ist damit festgestellt.
Änderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats
Aufgrund der Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder stand das langjährige Mitglied Herr Prof. Dr. Rolf D. Schraft für eine neue Amtszeit nicht zur Verfügung und schied deshalb zum 28. Juni 2011 aus dem Aufsichtsrat aus. Wir danken Herrn Prof. Dr. Schraft für seine wertvollen Beiträge zur Arbeit des Aufsichtsrats. Auf Vorschlag des Aufsichtsrats wurde Herr Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla durch die ordentliche Hauptversammlung am 28. Juni 2011 als neues Mitglied des Aufsichtsrats berufen.
"Im Geschäftsjahr 2011 hat die Manz AG den höchsten Umsatzerlös der Unternehmensgeschichte erzielen können. Dass dies trotz schwierigem Marktumfeld gelungen ist, belegt die Stabilität des Geschäftsmodells und den Erfolg der Diversifizierungsstrategie." PROF. DR. HEIKO AURENZ
Dank und Anerkennung
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die stets offene und konstruktive Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Dank gilt ebenfalls allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen entscheidenden Beitrag zur positiven Unternehmensentwicklung im zurückliegenden Geschäftsjahr geleistet haben. Nicht zuletzt wollen wir uns auch bei Ihnen, werte Aktionärinnen und Aktionäre, für das entgegengebrachte Vertrauen und die Bereitschaft bedanken, mit uns gemeinsam die Zukunft der Manz AG zu gestalten.
Reutlingen, den 26. März 2012
Prof. Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender des Aufsichtsrates
CORPORATE GOVERNANCE BERICHT
Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG orientieren sich an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (der "Kodex"). Dieser stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften (Unternehmensführung) dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Damit soll das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften gefördert werden. Vorstand und Aufsichtsrat sehen sich in der Verpflichtung, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft, für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen.
Nachfolgend berichten der Vorstand und der Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Kodex über die Corporate Governance bei der Manz AG.
Weitere Angaben zur Corporate Governance bei der Manz AG enthält die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB für das Geschäftsjahr 2011, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter dem Link "Corporate Governance" abrufbar ist.
Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch in dieser Berichtsperiode intensiv mit den Empfehlungen des Kodex befasst.
Entsprechenserklärung März 2012
Die Manz AG hat in dem Zeitraum seit der letzten Entsprechenserklärung März 2011 sämtliche Empfehlungen des Kodex umgesetzt und beabsichtigt, diese auch in der Zukunft weiter umzusetzen. Auf der Grundlage der Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 26. Mai 2010 haben Vorstand und Aufsichtsrat am 26. März 2012 die Entsprechenserklärung März 2012 nach § 161 Aktiengesetz abgegeben, die nachstehend wiedergegeben ist. Damit knüpften sie an die vorangehende Entsprechenserklärung März 2011 vom 17. März 2011 an, die auf der Grundlage der Fassungen des Kodex vom 18. Juni 2009 und vom 26. Mai 2010 abgegeben worden war.
Entsprechenserklärung März 2012 des Vorstands und des Aufsichtsrats der Manz AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 Aktiengesetz
Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz, dass die Manz AG den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 26. Mai 2010 seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 17. März 2011 entsprochen hat sowie dass die Manz AG den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 künftig entsprechen wird.
Reutlingen, den 26. März 2012
Manz AG
Für den Vorstand
Dieter Manz, Vorsitzender des Vorstands
Für den Aufsichtsrat
Prof. Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Diversity bei Führungspositionen im Unternehmen
Bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen achtet der Vorstand entsprechend der Empfehlung in Ziffer 4.1.5 des Kodex auf Vielfalt (Diversity) und strebt dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an. Diese Ziele sollen neben einer ausgewogenen fachlichen Qualifikation verfolgt werden. Als international tätiges Unternehmen verfügt die Manz-Gruppe über einen hohen Anteil ausländischer Mitarbeiter und Führungskräfte, insbesondere in Asien. In den verschiedenen Konzerngesellschaften sind Mitarbeiter und Führungskräfte aus 27 Nationen und bei der Manz AG selbst aus 24 Nationen tätig. Zur Förderung einer größeren Internationalität auf der oberen Führungsebene beabsichtigt der Vorstand, weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Der Anteil der Frauen bei den Mitarbeitern der Manz-Gruppe betrug Ende des Geschäftsjahres 2011 mehr als 16 %. In Führungspositionen sind Frauen jedoch noch nicht angemessen repräsentiert. Die Gesellschaft verfügt über ein flexibles Arbeitszeitmodell, durch das sowohl Teilzeitarbeit als auch gleitende Arbeitszeiten ermöglicht werden. Ferner verfügt das Unternehmen über Belegplätze in zwei Kindertagesstätten, in denen auch Kinder im Alter zwischen einem Jahr und drei Jahren während der Arbeitszeit der Mitarbeiter von ausgebildeten Erzieherinnen betreut werden. Um gezielt Frauen zu fördern und für künftige Führungspositionen vorzubereiten, beabsichtigt der Vorstand weitere konkrete Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen.
Diversity bei der Zusammensetzung des Vorstands
Zur Umsetzung der Empfehlung in Ziffer 5.1.2 Abs. 1 Satz 2 des Kodex hat der Aufsichtsrat einen Beschluss gefasst, nachdem der Aufsichtsrat bei der Zusammensetzung des Vorstands auch auf Vielfalt (Diversity) achten wird. Hierbei wird der Aufsichtsrat insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben, indem er sich im Rahmen des Auswahlprozesses für Vorstandsmitglieder bemühen wird, dass dem Vorstand bei entsprechender Qualifikation auch Frauen als Mitglieder angehören.
Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Ferner hat der Aufsichtsrat nach Maßgabe von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 Satz 1 des Kodex die nachstehenden konkreten Ziele für seine Zusammensetzung benannt und in die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat aufgenommen. Diese berücksichtigen, unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation, die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder sowie Vielfalt (Diversity) und sehen insbesondere auch eine angemessene Beteiligung von Frauen vor:
―
Der Aufsichtsrat strebt generell an, dass er stets so zusammengesetzt ist, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.
―
Grundlegende Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats sind die persönliche Integrität, eine hinreichende Lebens- und Berufserfahrung, Unabhängigkeit sowie Kommunikationsfähigkeit. Die Mitglieder sollen ferner über betriebswirtschaftliche, unternehmensrechtliche und branchenbezogene technische Grundkenntnisse sowie Kenntnisse über die Manz-Gruppe verfügen oder bereit sein, sich diese Kenntnisse zu Beginn ihrer Amtszeit anzueignen. Ferner muss erkennbar sein, dass den Aufsichtsratsmitgliedern unter Berücksichtigung ihrer beruflichen Verpflichtungen und weiteren Aufsichtsratsmandaten für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft genügend Zeit zur Verfügung steht.
―
Der Aufsichtsrat soll stets so zusammengesetzt sein, dass er insgesamt über die erforderlichen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen aus verschiedenen fachlichen Bereichen verfügt, die für die Gesellschaft wesentlich sind. Im Rahmen der Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung ist der Aufsichtsrat bestrebt, dass die folgenden Anforderungsprofile jeweils durch mindestens ein Mitglied erfüllt werden:
| ― | Erfahrung als Mitglied der oberen Führungsebene eines mittelständischen Unternehmens |
| ― | Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren |
| ― | Kenntnisse und Erfahrungen in der Branche Maschinenbau oder in anderen Branchen, in denen die Manz-Gruppe tätig ist |
| ― | Erfahrungen im Management von international tätigen Unternehmen |
―
Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sollen in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
―
Der Aufsichtsrat wird sich im Rahmen des Auswahlprozesses für Wahlvorschläge an die Hauptversammlung bemühen, dass ihm bei entsprechender Qualifikation auch Frauen als Mitglieder angehören.
Aufgrund des Ablaufs der Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder waren im Rahmen der am 28. Juni 2011 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2011 Neuwahlen zum Aufsichtsrat durchzuführen. Die Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern haben die vorgenannten Ziele entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 3 Satz 1 des Kodex berücksichtigt.
Im Interesse einer Kontinuität der Arbeit des Aufsichtsrats haben sich Herr Professor Dr. Heiko Aurenz und Herr Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Peter Leibinger erneut zur Wahl gestellt. Der Aufsichtsrat konnte ferner Herrn Professor Dr.-Ing. Michael Powalla als neues Mitglied für den Aufsichtsrat gewinnen. Die genannten Mitglieder wurden in der ordentlichen Hauptversammlung 2011 gewählt und erfüllen die genannten Anforderungsprofile aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen und ihrer Sachkenntnisse sowie ihrer persönlichen Eigenschaften in vollem Umfang. Herr Professor Dr. Heiko Aurenz wurde aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen aus seiner langjährigen Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung der Hauptversammlung als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung (§ 100 Abs. 5 AktG) benannt. Herr Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Peter Leibinger bringt neben seinem technischen Sachverstand vor allem seine Kenntnisse und Erfahrungen aus seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der in der Maschinenbaubranche international agierenden TRUMPF-Gruppe in die Arbeit des Aufsichtsrats ein. Herr Professor Dr.-Ing. Michael Powalla verfügt als Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik und Mitglied des Vorstands des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) sowie als Professor für Dünnschichtphotovoltaik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) insbesondere über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Photovoltaikbranche.
Im Hinblick auf die Altersgrenze verzichtete Herr Professor Dr.-Ing. Dr. h.c. mult. Rolf D. Schraft auf eine erneute Kandidatur. Bei dem Verfahren für die Auswahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds haben sich die Beteiligten insbesondere bemüht, eine Frau als Nachfolgerin für Herrn Professor Dr.-Ing. Dr. h.c. mult. Schraft zu gewinnen. Jedoch fand sich trotz intensiver und gezielter Suche keine Kandidatin, die auch die weiteren in den Zielsetzungen benannten Anforderungen erfüllt und zur Übernahme des Amts bereit war.
Vermeidung von Interessenkonflikten sowie Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder
Das Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Peter Leibinger, ist geschäftsführender Gesellschafter der TRUMPF GmbH + Co. KG, deren Tochtergesellschaften Lasersysteme an die Gesellschaft liefern. Gesellschaften der TRUMPF-Gruppe haben im Geschäftsjahr 2011 für ihre Lieferungen und Leistungen von der Gesellschaft insgesamt 2.970.460 EUR erhalten. Ein konkreter Interessenkonflikt ist durch diese geschäftliche Beziehung nicht aufgetreten.
Das Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Professor Dr.-Ing. Michael Powalla, ist Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik und Mitglied des Vorstands des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW). Das ZSW hat der Manz CIGS Technology GmbH, einer Tochtergesellschaft der Manz AG, im Geschäftsjahr 2011 Lizenzen an Patenten und Know-how im Bereich der Dünnschichtphotovoltaik gewährt und erhält hierfür von der Manz CIGS Technology GmbH bestimmte feste und variable Lizenzgebühren. Bei der Abstimmung über die Zustimmung des Aufsichtsrats zum Abschluss des Patent- und Know-how-Lizenzvertrags mit dem ZSW, der im Zusammenhang mit dem Erwerb von Patenten, Know-how und einer Innovationslinie am Standort Schwäbisch Hall von der Würth Solar GmbH & Co. KG erfolgte, hat sich Herr Professor Dr.-Ing. Powalla der Stimme enthalten.
Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offen zu legen sind, sind im Übrigen nicht aufgetreten.
Der Aufsichtsrat ist nach eingehender Prüfung der Auffassung, dass die oben genannten geschäftlichen Beziehungen die Meinungsbildung der betreffenden Mitglieder nicht beeinflussen und die unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat nicht beeinträchtigen. Nach seiner Einschätzung gehören dem Aufsichtsrat eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder an.
Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat
Der Vorstandsvorsitzende Dieter Manz war am 28. Februar 2012 mit 2.079.984 Aktien an der Gesellschaft beteiligt; dies entspricht 46,43 % des Grundkapitals der Manz AG. Die Ehefrau von Herrn Dieter Manz hielt zu diesem Zeitpunkt 203.154 Aktien; dies entspricht 4,53 % des Grundkapitals. Das Vorstandsmitglied Martin Hipp hielt zum selben Tag 522 Aktien der Gesellschaft; dies entspricht 0,01 % des Grundkapitals.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren am 28. Februar 2012 mit insgesamt 4.300 Aktien an der Gesellschaft beteiligt; dies entspricht 0,10 % des Grundkapitals der Manz AG.
Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze für die Festsetzung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der Manz AG zusammen und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats dargestellt.
System der Vorstandsvergütung
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 17. März 2011 ein neues System der Vorstandsvergütung für die Gesellschaft beschlossen, das nachstehend dargestellt wird.
Das Vergütungssystem für den Vorstand hat zum Ziel, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei nicht nur die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, sondern auch die Lage der Gesellschaft und den Unternehmenserfolg zu berücksichtigen. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.
Die Vergütung für die Mitglieder des Vorstands setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Bei der Bemessung der Höhe der Vergütungselemente wird jeweils zwischen dem Vorsitzenden des Vorstands und den weiteren Vorstandsmitgliedern differenziert.
Feste Vergütungselemente
Die festen Bestandteile der Vorstandsvergütung bestehen aus einem monatlichen Festgehalt und laufenden Sachbezügen sowie aus Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung.
Das Festgehalt wird in zwölf monatlich gleichbleibenden Teilbeträgen entrichtet. Die Festbezüge sollen als Grundgehalt den Vorstandsmitgliedern und ihren Familien unabhängig vom Erfolg des Unternehmens den laufenden Lebensunterhalt sichern.
Als Sachbezug wird den Vorstandsmitgliedern jeweils ein angemessener Dienstwagen zur Verfügung gestellt, der auch privat genutzt werden kann. Die Gesellschaft hat zudem zugunsten der Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung mit angemessenen Versicherungsleistungen abgeschlossen, die auch Unfälle im Privatbereich abdeckt. Ferner besteht für die Vorstandsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine sogenannte D&O-Versicherung.
Mit dem Vorsitzenden des Vorstands, Dieter Manz, besteht eine Pensionsvereinbarung für ein lebenslängliches Ruhegeld für den Fall des Ausscheidens nach dem vollendeten 65. Lebensjahr oder infolge Berufsunfähigkeit. Ferner ist für den Fall des Ablebens zugunsten der Ehefrau eine lebenslängliche Hinterbliebenenrente vereinbart. Gegenüber dem Vorstandsmitglied Martin Hipp hat sich die Gesellschaft zum Abschluss einer Altersvorsorge durch Zahlung jährlicher Beiträge an eine Unterstützungskasse verpflichtet.
Variable Vergütungselemente
Allgemeines
Die variable Vergütung umfasst zum einen eine jährliche, an den geschäftlichen Erfolg gebundene Komponente in Form einer jährlichen Bartantieme (kurzfristige variable Vergütung) und zum anderen eine aktienbasierte Komponente mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage in Form von jährlich zu gewährenden Aktienbezugsrechten auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2011 (langfristige variable Vergütung).
Die variablen Bezüge dienen auf der Basis der festen Vergütungselemente dem gezielten Anreiz zur Erzielung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und tragen zur Vermögensbildung sowie wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Vorstandsmitglieder bei. Im Interesse einer Ausrichtung der variablen Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung überwiegt der nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelte Wert (Fair Value) der aufgrund des Manz Performance Share Plan 2011 gewährten Bezugsrechte die jährliche Bartantieme.
Jährliche Bartantieme
Die jährliche Bartantieme soll die Vorstandsmitglieder angesichts ihrer eigenverantwortlichen Leitungstätigkeit am unternehmerischen Erfolg oder Misserfolg des Geschäftsjahrs beteiligen. Ihre Bemessung wurde mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2011 neu geregelt.
Die jährliche Bartantieme wird jährlich nachträglich in Abhängigkeit von der EBT-Rendite des jeweiligen Geschäftsjahrs gewährt. Die EBT-Rendite errechnet sich aus dem Verhältnis des Ergebnisses vor Steuern (EBT - Earnings before Taxes) zum Umsatz nach Maßgabe des Konzernabschlusses nach IFRS. Die Bartantieme berechnet sich ferner in Abhängigkeit von dem für das jeweilige Geschäftsjahr von dem Vorstandsmitglied bezogenen Festgehalt (Jahresfestgehalt).
Die Gewährung der Bartantieme setzt voraus, dass eine EBT-Rendite von mindestens 4,1 % erreicht worden ist. Bei einer EBT-Rendite von 4,1 % erhält das Vorstandsmitglied eine Bartantieme in Höhe von 1 % des Jahresfestgehalts. Je vollen 0,1 Prozentpunkt, um die die EBT-Rendite eine EBT-Rendite von 4,1 % übersteigt, erhöht sich der für die Berechnung der Bartantieme anwendbare Prozentsatz entsprechend um einen Prozentpunkt. Mithin erhält das Vorstandsmitglied z. B. bei einer EBT-Rendite von 5 % eine Bartantieme in Höhe von 10 % des Jahresfestgehalts sowie bei einer EBT-Rendite von 14 % eine Bartantieme in Höhe von 100 % des Jahresfestgehalts. Die Obergrenze ist bei einer EBT-Rendite von 20 % festgelegt, bei der die Bartantieme 160 % des Jahresfestgehalts beträgt.
Der Aufsichtsrat hat zum Zweck der Bestimmung des Verhältnisses zwischen den einzelnen Vergütungselementen als mittlere Zielgröße der kurzfristigen variablen Vergütung eine EBT-Rendite von 10 % festgelegt. Bei diesem mittleren Zielwert beträgt die Bartantieme 60 % des Jahresfestgehalts.
Manz Performance Share Plan 2011
Die auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2011 (langfristige variable Vergütung) jährlich zu gewährenden Bezugsrechte auf Manz-Aktien, sollen die Vorstandsmitglieder zu einer nachhaltigen Steigerung des internen und externen Unternehmenswerts anregen und damit ihre Interessen mit denen der Aktionäre, aber auch der übrigen Stakeholder, wirksam verknüpfen.
Der Aufsichtsrat hat bereits bisher als variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteil mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter aufgrund des von der Hauptversammlung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2008 den Mitgliedern des Vorstands in den Geschäftsjahren 2008, 2009 und 2010 Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG gewährt. Es wurden insgesamt 7.151 Bezugsrechte zum Bezug von bis zu 21.453 Aktien ausgegeben. Das für den Vorstand vorgesehene Kontingent des Manz Performance Share Plan 2008 in Höhe von 7.200 Bezugsrechten war hierdurch nahezu vollständig ausgeschöpft worden.
Die ordentliche Hauptversammlung 2011 vom 28. Juni 2011 hat einen neuen Manz Performance Share Plan 2011 sowie die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals beschlossen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstandsmitgliedern auf dieser Grundlage im Geschäftsjahr 2011 Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG gewährt und beabsichtigt, diesen auch künftig jährlich Bezugsrechte zu gewähren.
Die Wartezeit für die Ausübung der auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2011 auszugebenden Bezugsrechte beträgt mehr als vier Jahre. Bei Ausübung von Bezugsrechten nach Ablauf der Wartezeit und innerhalb der Ausübungszeiträume von drei Monaten nach der jeweiligen ordentlichen Hauptversammlung werden an die Vorstandsmitglieder Manz-Aktien zum Preis von je 1,00 EUR ausgegeben.
Die Bezugsrechte können jedoch nur ausgeübt werden, wenn und soweit das jeweilige Erfolgsziel erreicht wurde (Performance-Komponente). Das Erfolgsziel für jede einzelne Tranche besteht in dem Mittelwert der EBIT-Margen (Betriebsergebnis (EBIT) im Verhältnis zum Umsatz), die den geprüften und gebilligten Konzernjahresabschlüssen des Manz-Konzerns nach IFRS für das Geschäftsjahr, in dem die Wartezeit endet, sowie für die drei vorangehenden Geschäftsjahre zu entnehmen sind. Die Bezugsrechte sind nur dann ausübbar, wenn eine durchschnittliche EBIT-Marge von mindestens 5 % (Mindestziel) erreicht wird. Wird das Mindestziel erreicht oder übertroffen, ist bei der Berechnung der Anzahl der auf ein Bezugsrecht auszugebenden Aktien ein Erfolgsfaktor anwendbar, der sich nach der in dem Manz Performance Share Plan 2011 näher aufgeführten, oberhalb des Standardziels progressiv ansteigenden Staffelung richtet. Die Staffelung des Erfolgsfaktors reicht von dem Faktor 0,5 bei Erreichung des Mindestziels über den Faktor 1,0 bei Erreichung einer durchschnittlichen EBIT-Marge von 10 % (Standard-Ziel) bis zu dem Faktor 2,0 bei einer durchschnittlichen EBIT-Marge von mindestens 15 % (Stretch-Ziel).
Der Manz Performance Share Plan 2011 setzt die gesetzliche Vorgabe, dass variable Vergütungsbestandteile eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben sollen, dadurch um, dass sich der Erfolgsfaktor nach den EBIT-Margen der Konzernabschlüsse der vier Geschäftsjahre nach der Ausgabe der Bezugsrechte bemisst. Die Vorstandsmitglieder sollen hierdurch dazu motiviert werden, ihre Handlungen an dem Ziel einer nachhaltigen positiven Entwicklung der EBIT-Marge auszurichten. Dies wird zusätzlich dadurch verstärkt, dass jährlich eine neue Tranche von Bezugsrechten an die Vorstandsmitglieder ausgegeben wird, die die Ausrichtung auf die künftigen EBIT-Margen laufend perpetuiert.
Die Anzahl der Aktien, zu deren Bezug die Bezugsrechte berechtigen, hängt ferner von einer Treuekomponente ab, d. h. die Anzahl der bei Ausübung der Bezugsrechte zu gewährenden Aktien erhöht sich mit zunehmender Haltedauer der Bezugsrechte durch das jeweilige Vorstandsmitglied für den Zeitraum von bis zu vier weiteren Jahren nach Ablauf der Wartezeit von mehr als vier Jahren. Dies entspricht wirtschaftlich einer Prämie für eine längere Haltedauer von Bezugsaktien. Die Treuekomponente wird in dem Manz Performance Share Plan 2011 dadurch umgesetzt, dass bei der Berechnung der Anzahl der Aktien, die je Bezugsrecht zu gewähren sind, zusätzlich ein Treuefaktor angewendet wird. Dieser reicht nach der in dem Manz Performance Share Plan 2011 näher aufgeführten Staffelung von dem Faktor 1,0 bei Ausübung innerhalb des fünften Kalenderjahres nach Ausgabe der Bezugsrechte bis zum Faktor 2,0 bei Ausübung innerhalb des achten Kalenderjahres nach Ausgabe der entsprechenden Bezugsrechte.
Die Anzahl der von dem jeweiligen Vorstandsmitglied ausgeübten Bezugsrechte wird mit dem jeweils anwendbaren Erfolgsfaktor, der sich nach dem Grad der Erreichung des Erfolgsziels richtet, sowie mit dem jeweils anwendbaren Treuefaktor, der sich nach der Haltedauer der Bezugsrechte richtet, multipliziert. Die so ermittelte Zahl entspricht der Anzahl der Aktien, die das Vorstandsmitglied aufgrund der Ausübung der betroffenen Tranche gegen Zahlung des Ausgabebetrags je Aktie erhält. Je ein Bezugsrecht berechtigt somit -bei Anwendung des maximalen Erfolgsfaktors von 2,0 und des maximalen Treuefaktors von 2,0 -zum Bezug von bis zu vier Manz-Aktien.
Der Aufsichtsrat hat in den Planbedingungen für den Fall außerordentlicher Entwicklungen eine Begrenzungsmöglichkeit für die Ausübbarkeit der den Mitgliedern des Vorstands gewährten Bezugsrechte vorgesehen. Eine Begrenzung der Zuflüsse aus der langfristigen variablen Vergütung kann erforderlich sein, um die gesetzlich geforderte Angemessenheit der Vergütung sicherzustellen. Anlässe hierfür können sich durch außerordentliche Entwicklungen ergeben, die zu sogenannten "Windfall-Profits" führen.
Der Aufsichtsrat kann die Anzahl der an die einzelnen Vorstandsmitglieder zu gewährenden Bezugsrechte nach seinem freien Ermessen festlegen. Ein Anspruch der Vorstandsmitglieder auf die Gewährung von Aktienbezugsrechten besteht nicht. Für die Bemessung der Ausgabe von Bezugsrechten hat der Aufsichtsrat jedoch als Leitlinie festgelegt, dass die langfristige variable Vergütung in Form von Bezugsrechten in der Regel 50 % der Gesamtbarvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds betragen soll. Die Gesamtbarvergütung besteht hierbei aus dem Jahresfestgehalt sowie dem mittleren Zielwert der jährlichen Bartantieme in Höhe von 60 % des Jahresfestgehalts.
Bei der Ausgabe erfolgt die Bewertung der zu gewährenden Bezugsrechte anhand des Fair Value zum Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsrechte nach Maßgabe des Börsenkurses der Manz-Aktie am Ausgabetag abzüglich des Ausgabebetrags von 1,00 EUR je Aktie. Hierbei wird hinsichtlich der Performance-Komponente die Erreichung des Standard-Ziels einer EBIT-Marge in Höhe von 10 % (Faktor 1,0) und hinsichtlich der Treuekomponente eine Ausübung der Bezugsrechte erst kurz vor Ende der Laufzeit innerhalb des achten Kalenderjahres nach Ausgabe der Bezugsrechte (Faktor 2,0) unterstellt.
Manz Performance Share Plan 2008
Der Aufsichtsrat hat den Mitgliedern des Vorstands in den Geschäftsjahren 2008 bis 2010 als langfristige variable Vergütung Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG aufgrund des von der Hauptversammlung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2008 gewährt, die die nachstehenden wesentlichen Merkmale aufweisen:
Die Wartezeit für die Ausübung der ausgegebenen Bezugsrechte beträgt mehr als zwei Jahre. Bei Ausübung von Bezugsrechten nach Ablauf der Wartezeit und innerhalb der Ausübungszeiträume von drei Monaten nach der jeweiligen ordentlichen Hauptversammlung werden an die Vorstandsmitglieder Manz-Aktien zum Preis von je 1,00 EUR ausgegeben.
Die Bezugsrechte können jedoch nur ausgeübt werden, wenn und soweit das jeweilige Erfolgsziel erreicht wurde (Performance-Komponente). Das Erfolgsziel für jede einzelne Tranche besteht in der EBIT-Marge (Betriebsergebnis (EBIT) im Verhältnis zum Umsatz), die dem geprüften und gebilligten Konzernjahresabschluss des Manz-Konzerns nach IFRS für das Geschäftsjahr, in dem die Wartezeit endet, zu entnehmen ist. Die Bezugsrechte sind nur dann ausübbar, wenn eine EBIT-Marge von mindestens 9 % (Mindestziel) erreicht wird. Wird das Mindestziel erreicht oder übertroffen, ist bei der Berechnung der Anzahl der auf ein Bezugsrecht auszugebenden Aktien ein Erfolgsfaktor anwendbar, der sich nach der in dem Manz Performance Share Plan 2008 näher aufgeführten Staffelung richtet. Die Staffelung des Erfolgsfaktors reicht von dem Faktor 0,75 bei Erreichung des Mindestziels über den Faktor 1,0 bei Erreichung einer EBIT-Marge von 12 % (Standard-Ziel) bis zu dem Faktor 1,5 bei einer EBIT-Marge von mindestens 15 % (Stretch-Ziel).
Die Anzahl der Aktien, zu deren Bezug die Bezugsrechte berechtigen, hängt ferner von einer Treuekomponente ab, d. h. die Anzahl der bei Ausübung der Bezugsrechte zu gewährenden Aktien erhöht sich mit zunehmender Haltedauer der Bezugsrechte durch das jeweilige Vorstandsmitglied für den Zeitraum von bis zu vier weiteren Jahren nach Ablauf der Wartezeit von mehr als zwei Jahren. Hierfür wird bei der Berechnung der Anzahl der Aktien, die je Bezugsrecht zu gewähren sind, zusätzlich ein Treuefaktor angewendet. Dieser reicht nach der in dem Manz Performance Share Plan 2008 näher aufgeführten Staffelung von dem Faktor 1,0 bei Ausübung innerhalb des dritten Kalenderjahres nach Ausgabe der Bezugsrechte bis zum Faktor 2,0 bei Ausübung innerhalb des sechsten Kalenderjahres nach Ausgabe der entsprechenden Bezugsrechte.
Die Anzahl der von dem jeweiligen Vorstandsmitglied ausgeübten Bezugsrechte wird mit dem jeweils anwendbaren Erfolgsfaktor, der sich nach dem Grad der Erreichung des Erfolgsziels richtet, sowie mit dem jeweils anwendbaren Treuefaktor, der sich nach der Haltedauer der Bezugsrechte richtet, multipliziert. Die so ermittelte Zahl entspricht der Anzahl der Aktien, die das Vorstandsmitglied aufgrund der Ausübung der betroffenen Tranche gegen Zahlung des Ausgabebetrags je Aktie erhält. Je ein Bezugsrecht berechtigt somit -bei Anwendung des maximalen Erfolgsfaktors von 1,5 und des maximalen Treuefaktors von 2,0 -zum Bezug von bis zu drei Manz-Aktien.
Der Aufsichtsrat hat in den Planbedingungen für den Fall außerordentlicher Entwicklungen eine Begrenzungsmöglichkeit für die Ausübbarkeit der den Mitgliedern des Vorstands gewährten Bezugsrechte vorgesehen.
Bisherige Ausgabe von Bezugsrechten
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die bisherige Ausgabe von Bezugsrechten auf Aktien der Manz AG auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2008 sowie des Manz Performance Share Plan 2011 an die amtierenden Mitglieder des Vorstands in den Jahren 2009 bis 2011:
AUSGABE VON BEZUGSRECHTEN
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| Ausgabe Tranche 2009 * (nicht ausübbar) Stück | Ausgabe Tranche 2010 * (ggf. ausübbar ab 2013) Stück | Ausgabe Tranche 2011 ** (ggf. ausübbar ab 2016) Stück | Gesamtzahl der ggf. ausübbaren Bezugsrechte *** Stück | Fair Value der ggf. ausübbaren Bezugsrechte ***TEUR | |
|---|---|---|---|---|---|
| Dieter Manz | 1.660 | 1.367 | 2.788 | 4.155 | 118 |
| Martin Hipp | 830 | 686 | 1.491 | 2.177 | 63 |
| Volker Renz | 830 | 686 | 0 | 686 | 0 |
| Gesamt | 3.320 | 2.739 | 4.279 | 7.018 | 181 |
* Manz Performance Share Plan 2008
** Manz Performance Share Plan 2011,
*** Nur Tranchen 2010 und 2011
Die im Geschäftsjahr 2009 an die Mitglieder des Vorstands ausgegebenen Bezugsrechte sind nicht ausübbar und ersatzlos entfallen, da das Mindestziel (EBIT-Marge in Höhe von 9 %) im Geschäftsjahr 2011 nicht erreicht worden ist. Die Bezugsrechte des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds Volker Renz sind nicht mehr ausübbar.
Abfindungs-Cap bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen vor, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Amtszeit und des Dienstverhältnisses, die nicht auf einem wichtigen Grund beruht, Abfindungszahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses vergütet werden. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahrs und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.
Regelungen für den Fall eines Change of Control
Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Martin Hipp sieht für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen zugeht, dass der Meldepflichtige 25 % oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat.
Das Vorstandsmitglied hat im Falle der Kündigung Anspruch auf eine Abfindung in Höhe des Festgehalts sowie der Bartantieme für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses. Für die Berechnung der Bartantieme ist hierbei der Durchschnitt aus der EBT-Rendite des vorangehenden Geschäftsjahrs und der nach den Planungen der Gesellschaft voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr erzielten EBT-Rendite zu Grunde zu legen. Die Abfindung ist jedoch auf den Betrag begrenzt, der sich bei einer Restlaufzeit des Dienstverhältnisses von drei Jahren ergeben würde. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, zudem um 75 % zum Zweck der pauschalierten Anrechnung der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte des Vorstandsmitglieds. Die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge sind ferner jeweils mit 3 % p. a. auf den Tag der Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht, wenn die Gesellschaft das Dienstverhältnis wirksam aus wichtigem Grund gekündigt hat.
Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2011
Die Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 eine Vergütung in Höhe von insgesamt 971 TEUR (Vorjahr: 944 TEUR).
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen (Vorjahreswerte in Klammern):
VERGÜTUNG DES VORSTANDS (Vorjahreswerte in Klammern)
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| Erfolgsunabhängige Komponenten | Erfolgsbezogene Komponenten (kurzfristig) | Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung | |||
|---|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Festgehalt | Sonstige Bezüge * | Bartantieme | Bezugsrechte auf Aktien (Fair value) | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dieter Manz, Vorstandsvorsitzender | 274 | 20 | 0 | 118 | 412 |
| (276) | (15) | (18) | (133) | (442) | |
| Martin Hipp, Vorstand Finanzen | 144 | 20 | 0 | 63 | 227 |
| (156) | (18) | (11) | (67) | (252) | |
| Volker Renz, Vorstand Operations ** | 308 | 13 | 11 | 0 | 332 |
| (156) | (16) | (11) | (67) | (250) | |
| 726 | 53 | 11 | 181 | 971 | |
| Gesamt | (588) | (49) | (40) | (267) | (944) |
* Insbesondere geldwerte Vorteile der Sachbezüge und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (Unterstützungskasse)
** Bis 30. September 2011
Die Gesellschaft hat anlässlich der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit von Herrn Volker Renz zum 30. September 2011 zum Ausgleich der für die Restlaufzeit des Dienstvertrags entfallenden Bezüge eine Abfindung in Höhe von 190 TEUR an Herrn Renz bezahlt.
Die Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2008 (Tranche 2010) sowie des Manz Performance Share Plan 2011 (Tranche 2011) wurden anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden als sogenannter Fair Value zum Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsrechte nach Maßgabe des Börsenkurses der Manz-Aktie am Ausgabetag abzüglich des Ausgabebetrags von 1,00 EUR je Aktie bewertet. Hierbei wurde hinsichtlich der Performance-Komponente die Erreichung des Standard-Ziels (Faktor 1,0) einer EBIT-Marge von 12 % (Tranche 2010) bzw. von 10 % (Tranche 2011) sowie hinsichtlich der Treuekomponente eine Ausübung der Bezugsrechte erst kurz vor Ende der Laufzeit (Faktor 2,0) innerhalb des sechsten Kalenderjahrs (Tranche 2010) bzw. achten Kalenderjahrs (Tranche 2011) nach Ausgabe der Bezugsrechte unterstellt.
Aktienorientierte Anreizsysteme für weitere Führungskräfte
Der Vorstand hat aufgrund des von der Hauptversammlung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2008 Mitgliedern der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie Führungskräften der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräften von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft unterhalb der Geschäftsführungen in den Geschäftsjahren 2008, 2009 und 2010 Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG mit einer Ausrichtung auf eine im übernächsten Geschäftsjahr zu erreichende EBIT-Marge von mindestens 9 % und einer Prämie für das mehrjährige Halten der ausübbaren Bezugsrechte gewährt. Es wurden insgesamt 3.320 Bezugsrechte zum Bezug von bis zu 9.960 Aktien ausgegeben. Die in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 ausgegebenen Bezugsrechte sind jedoch nicht ausübbar und ersatzlos entfallen, da das Mindestziel (EBIT-Marge in Höhe von 9 %) in den Geschäftsjahren 2010 und 2011 nicht erreicht worden ist.
Die ordentliche Hauptversammlung 2011 vom 28. Juni 2011 hat einen neuen Manz Performance Share Plan 2011 sowie die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals beschlossen. Der Vorstand hat ausgewählten Führungskräften auf dieser Grundlage im Geschäftsjahr 2011 insgesamt 9.977 Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG gewährt und beabsichtigt, diesen auch künftig jährlich Bezugsrechte zu gewähren. Die Ziele und die wesentlichen Merkmale des neuen Manz Performance Share Plan 2011 sind oben im Abschnitt "System der Vorstandsvergütung - Variable Vergütungselemente - Manz Performance Share Plan 2011" dargestellt.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 geändert. Danach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied neben der Erstattung seiner Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung in Höhe von 12 TEUR sowie eine nach Billigung des IFRS-Konzernabschlusses der Gesellschaft zahlbare Tantieme in Höhe von 25,00 EUR je 0,01 EUR Konzernergebnis je Aktie (unverwässert), das über ein Konzernergebnis je Aktie (unverwässert) von 0,04 EUR hinaus erreicht wird, höchstens jedoch in Höhe von 12 TEUR. Die Vergütung beträgt für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats das Doppelte. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält einen Zuschlag von 50 % auf die Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung. Eine auf ihre Bezüge zu entrichtende Umsatzsteuer, wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats von der Gesellschaft erstattet. Ferner kann die Gesellschaft auf ihre Kosten die Mitglieder des Aufsichtsrats gegen zivil- und strafrechtliche Inanspruchnahme im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihres Amtes versichern und eine entsprechende Rechtsschutz- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung) abschließen.
Auf der Grundlage des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 eine Vergütung in Höhe von 56 TEUR (Vorjahr: 36 TEUR).
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Vergütungen der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 (Vorjahreswerte in Klammern):
VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS (Vorjahreswerte in Klammern)
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| (in TEUR) | Feste Vergütung | variable Vergütung | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Prof. Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender | 24 | 1 | 25 |
| (15) | (1) | (16) | |
| Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Peter Leibinger, stellvertretender Vorsitzender (seit 22.6.2010) | 18 | 1 | 19 |
| (6) | (1) | (7) | |
| Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. mult. Rolf D. Schraft (bis 28.6.2011) | 6 | 0 | 6 |
| (8) | (1) | (9) | |
| Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla (seit 29.6.2011) | 6 | 0 | 6 |
| 54 | 2 | 56 | |
| Gesamt | (36) | (0) | (36) |
Ferner bestand für die Aufsichtsratsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine sogenannte D&O-Versicherung.
WIRTSCHAFTSBERICHT
RAHMENBEDINGUNGEN
Marktumfeld und wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Konjunkturelle Entwicklung
Auch im Kalenderjahr 2011 hat die Weltwirtschaft den bereits im Vorjahr eingeschlagenen Aufwärtstrend fortgesetzt; die Wachstumsdynamik schwächte sich allerdings im Verlauf des Jahres deutlich ab. Steigende Rohstoffpreise, Spekulationen über die Auswirkungen der Reaktorkatastrophe in Fukushima /Japan sowie Diskussionen über eine mögliche Rezession in den USA sorgten im ersten Halbjahr 2011 für eine leichte Eintrübung des weltweiten Wirtschaftsklimas. Durch die anhaltende Staatsschuldenkrise in einer Reihe der Industrienationen, insbesondere der Europäischen Union (EU), wurde dieser Effekt zum Jahresende 2011 verstärkt: Nach einer leichten konjunkturellen Erholung im dritten Quartal und einem Wachstum von 3,5 %, stieg die globale Produktion im letzten Quartal 2011 nur noch um 2,2 %. Nach ersten Zahlen geht das Kieler Institut für Wirtschaftsforschung (IfW) für das Gesamtjahr 2011 von einem weltweiten BIP-Wachstum von 3,8 % im Vergleich zu 5,1 % im Vorjahr aus. Einen Ausblick auf die Entwicklung 2012 haben die Ökonomen der Weltbank veröffentlicht und rechnen mit einem Rückgang des weltweiten BIP-Wachstums auf 2,5 % im laufenden Jahr.
Sehr gute konjunkturelle Rahmenbedingungen insbesondere in der wichtigen Absatzregion Südostasien
Durch die europäische Schuldenkrise wurde nach Einschätzungen der Weltbank auch die für die Manz AG wichtige Region Südostasien wirtschaftlich leicht in Mitleidenschaft gezogen. Die Weltbank prognostiziert für 2011 einen BIP-Zuwachs von 8,2 % (2010: 9,7 %). Im Jahr 2012 soll das BIP-Wachstum in dieser Region etwas schwächer ausfallen als in den Vorjahren -mit 7,8 % jedoch deutlich höher als die Weltwirtschaft 1 .
Von besonderem Stellenwert für Manz in der Region Asien ist die Volksrepublik China als weltweit wichtigster Absatzmarkt für den deutschen Maschinenbau. Auch in China war 2011 eine ähnliche wirtschaftliche Tendenz zu beobachten wie auf globaler Ebene. Dabei nahm die konjunkturelle Dynamik im Verlaufe des Jahres leicht ab: von 9,7 % Zuwachs des realen BIP im ersten Quartal auf 9,2 % im vierten Quartal 2011 2 . Insgesamt rechnet der IfW für 2011 mit einem Anstieg des BIP um 9,5 %. In der Außenhandelsbilanz hatte die Volksrepublik einen Anstieg der Importe bei einer gleichzeitigen Reduzierung des Ausfuhrvolumens zu verzeichnen. Aufgrund eines weiter expandierenden Investitionsvolumens und nur leicht abgeschwächtem Privatkonsums zeigte sich insbesondere die Inlandsnachfrage als sehr robust. Um einer möglichen Überhitzung der eigenen Wirtschaft zu begegnen, hat die chinesische Regierung in ihrem aktuellen Fünf-Jahres-Plan eine schrittweise Abkühlung des Wirtschafts-Wachstums vorgesehen. Abzuwarten bleibt, ob dies der Regierung wie geplant in einem schonenden Prozess gelingt oder nicht. Für die kommenden Monate gehen die Experten des IfW von einem weiteren Rückgang der Konjunkturdynamik aus; 2012 wird sich die gesamtwirtschaftliche Leistung voraussichtlich mit 8 % ausweiten.
Stabile wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland trotz Euro- und Staatsschuldenkrise
Auf europäischer Ebene wurde die wirtschaftliche Entwicklung im abgelaufenen Kalenderjahr 2011 in erster Linie durch die Spar- und Konsolidierungspolitik der meisten europäischen Staaten beeinflusst. Daneben wirkt sich die Verunsicherung der Finanzmärkte über die sich ausweitende Schuldenkrise und deren Auswirkung auf den Bankensektor auf das Konjunkturklima aus. Für die EU rechnete das IfW in der zuletzt veröffentlichten Einschätzung mit einem Wachstum von 1,5 % im Jahr 2011 nach 1,8 % im Vorjahr. Für 2012 erwartet der Internationale Währungsfonds eine milde Rezession (-0,3 %) 3 für die europäische Währungsunion.
In Deutschland, dem Heimatmarkt der Manz AG, entwickelte sich das reale BIP entgegen der Wirtschaftsentwicklung in den meisten europäischen Nachbarländern auch 2011 im EU-Vergleich überdurchschnittlich gut; es konnte gegenüber dem Vorjahr um 3 % zulegen 4 . Insbesondere profitierte die Bundesrepublik dabei von der starken Exportorientierung bei einer gleichzeitig steigenden Auslandsnachfrage nach Gütern "Made in Germany". Nicht nur das boomende Exportgeschäft sorgte für ein positives Wirtschaftsklima in Deutschland. Auch der Binnenkonsum erreichte Spitzenwerte und förderte das Wachstum 5 , wobei die Dynamik der deutschen Wirtschaft im Jahresverlauf leicht nachließ: Die Zuwachsraten des zweiten bzw. dritten Quartals liegen bei vergleichsweise niedrigen 0,3 % bzw. 0,5 % gegenüber dem jeweiligen Vorquartal 6 . In den letzten drei Monaten verzeichnete das BIP sogar einen Rückgang um 0,2 %. Für 2012 ist nach Ansicht des Sachverständigenrats der Bundesregierung 7 ein durch die Auswirkungen der Euro- und Staatsschuldenkrise bedingter Rückgang des Wirtschaftswachstums auf 0,9 % zu erwarten.
Der deutsche Maschinenbau konnte die Produktionsleistung in 2011 insgesamt trotz der weltweit schwierigen Marktsituation und einer spürbaren Zurückhaltung bei den Auftragseingängen im zweiten Halbjahr weiter ausbauen. Nach Angaben des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) legte die Produktionsleistung in 2011 im Vergleich zum Vorjahreswert um 12,1 % zu. Absolut belief sich der Branchenumsatz auf 200,3 Mrd. EUR (2010: 174 Mrd. EUR), wobei die Produktionskapazitäten durchschnittlich zu rund 85,4 % ausgelastet waren (2010: 79,85 %). Die kumulierte Exportleistung lag 2011 nach ersten Schätzungen bei etwa 141,0 Mrd. EUR (2010: 124,8 Mrd. EUR), was einer Exportquote von 75,6 % entspricht (2010: 76,5 %). Bereits 2009 hatte China die USA als wichtigster Absatzmarkt der deutschen Maschinenbauexporteure überholt und auch im Berichtsjahr erwies sich das Reich der Mitte als wesentlicher Impulsgeber für das Wachstum der Branche. Für das laufende Geschäftsjahr 2012 prognostizieren die Industrieexperten des VDMA eine Stagnation der realen Maschinenproduktion.
1 Weltbank, Pressemitteilung Nr. 2012/236/DEC vom 18. Januar 2012
2 National Bureau of Statistics of China
3 Weltbank, Pressemitteilung 2012/236/DEC vom 18. Januar 2012
4 Bundesamt für Statistik, Pressemitteilung Nr. 010 vom 11. Januar 2012
5 Bundesamt für Statistik, Pressemitteilung Nr.435 vom 24. November 2011
6 Bundesamt für Statistik, Pressemitteilung Nr.421 vom 15. November 2011
7 Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2011/12
Geschäftsbereich Solar
Der weltweite Markt für Photovoltaik war 2011 von unterschiedlichen, teils gegenläufigen Entwicklungen geprägt. Während beim Zubau an Solarmodulen ebenso wie bei der Stromerzeugung aus Solarenergie neue Höchstmarken erzielt wurden, litten die Hersteller und Zulieferer unter Überkapazitäten und stark sinkenden Preisen.
INSTALLIERTE LEISTUNG
2011 Neuinstallierte Leistung (GW)

2011 Kumulierte installierte Leistung (GW)

Quelle: EPIA, Market Report 2011; Januar 2012
Rekordinvestitionen in die Solarenergie in 2011
Dem Branchendienst Bloomberg New Energy Finance (BNEF) zufolge wurden 2011 weltweit rund 204 Mrd. EUR im Bereich Erneuerbare Energien investiert, was einer Steigerung um 5 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Trotz des schwierigen Marktumfelds in der Photovoltaikbranche -bedingt durch Überkapazitäten, einem starken Preisverfall für Solarzellen und -module, sinkender staatlicher Fördermittel und einem schwierigen Kreditmarktzugang -entwickelten sich die Investitionen in die Solarenergie mit einer Steigerung von 36 % auf insgesamt 107 Mrd. EUR deutlich am dynamischsten. Demzufolge überstiegen die Investitionen im Solarmarkt 2011 jene in die Windenergie zum ersten Mal um nahezu das Doppelte -vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Umfelds in 2011 eine umso bemerkenswertere Entwicklung. Konkret vermeldete die European Photovoltaic Industry Association (EPIA) für 2011 Neuinstallationen in der globalen Solarbranche von 27,7 GW nach 16,6 GW im Jahr 2010. Dabei entfielen knapp 21 GW neuinstallierte Leistung auf die europäischen Länder.
Durch Preisverfall weitere Effizienzsteigerung und Kostenreduzierung bei PV-Produzenten notwendig
Neben dem Erfolg chinesischer Anbieter auf den Weltmärkten erhöhte sich der Druck zu Kosteneinsparungen auf Herstellerseite aufgrund der Förderkürzungen insbesondere in Europa, überbordenden weltweiten Kapazitäten und einem daraus resultierendem Preisverfall deutlich. Nach Einschätzung des Fachmagazins Photon überstiegen dabei die Produktionskapazitäten mit rund 67,0 GW die globale Nachfrage von weniger als 30 GW deutlich. Dies bedeutet eine Produktionsauslastung unter 50 %. Direkte Folge ist ein fortgesetzter Preisverfall zugunsten der Endabnehmer bei gleichzeitig unvermindertem Technologiewettbewerb. Im Fünf-Jahres-Vergleich liegt das Preisniveau für Photovoltaikmodule Ende 2011 laut EUPD Research rund 65 % unter dem Niveau von Mitte 2006. Bei kristallinen Modulen verzeichnete Photon allein für das Jahr 2011 einen Preisverfall von rund 30 % auf zuletzt 0,99 pro Watt.
Positiver Effekt des hohen Kostendrucks und der Notwendigkeit zu Kostenreduktionen auf Seiten der Produzenten ist die zunehmende Unabhängigkeit der Solarindustrie von nationalen Förderprogrammen, wodurch sie dem Ziel der uneingeschränkten Wettbewerbsfähigkeit mit anderen Energieträgern näher kommt.
China ist nicht nur für die Manz AG der wichtigste Markt weltweit, sondern nach wie vor größter Produzent und Exporteur von Photovoltaikzellen und Solarmodulen. Darüber hinaus entwickelt sich die Volksrepublik zu einem der bedeutendsten Absatzmärkte für Photovoltaik. Nach Italien und Deutschland war China 2011 bereits der drittgrößte Photovoltaik-Markt weltweit. Angaben zur neuinstallierten Leistung in 2011 schwanken zwischen 2,2 GW (Nationale Entwicklungs- und Reformkommission China) und 2,9 GW (NPD Solarbuzz). Die positive Branchenentwicklung im Jahr 2011 zeigt auch Wirkung auf dem Binnenmarkt: Wurden 2009 noch mehr als 95 % der Produktion exportiert, soll der heimische Markt für die chinesischen Hersteller mehr und mehr zu einem ernstzunehmenden Absatzmarkt werden und 2012 bereits 3 GW Neuinstallationen verzeichnen.
Auch für Deutschland - 2010 mit einem Marktanteil von rund 46 % laut IMS Research der mit Abstand wichtigste Absatzmarkt weltweit -kann nach dem Rekordjahr 2010 mit einem weiteren Rekord in 2011 gerechnet werden. So geht die Bundesnetzagentur nach vorläufigen Zahlen davon aus, dass Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 7,5 GW neu installiert wurden; 2010 betrug der Zubau 7,4 GW. Trotz der erneuten Steigerung der Neuinstallationen in Deutschland könnte Italien mit 7,7 GW neu installierter Photovoltaikanlagen im vergangenen Jahr erstmals die Bundesrepublik als weltweit größten Markt von der Spitze verdrängt haben. Noch 2010 betrug der Anteil Italiens an der weltweit neu installierten Leistung dem Analystenhaus NPD Solarbuzz zufolge mit 21 % erst rund die Hälfte des deutschen Anteils.
Aussichten
Für den Zeitraum von 2010 bis 2015 geht die Bank Sarasin von einem globalen Wachstum der Neuinstallationen von jährlich 18 % aus. Die Analysten der Bank erwarten, dass sich der Markt für Photovoltaik geografisch verstärkt diversifiziert: Bis 2013 erreichen demnach mehr als zehn Ländermärkte einen jährlichen Zubau von mindestens 500 MW. Daneben erwartet BNEF im Jahr 2012 das Aufkommen vieler kleiner Märkte in der Größenordnung zwischen 100 und 200 MW.
Auch für die Solarbranche in der Volksrepublik China kann in den kommenden Jahren aufgrund voller Auftragsbücher mit einer positiven Entwicklung gerechnet werden. Den Branchenexperten von NPD Solarbuzz zufolge ist die Projektpipeline der chinesischen Photovoltaik-Produzenten im vergangenen Jahr auf 20 GW angewachsen.
Dem indischen Markt für Solarenergie wird in den kommenden Jahren das weltweit höchste Wachstumspotenzial vorausgesagt. Zwischen 2010 und 2016 erwartet das Marktforschungsunternehmen GTM Research eine Zunahme der Solar-Installationen von 54 MW auf 3.000 MW.
Dünnschicht-PV mit dem höchsten Potenzial bei Kosteneinsparungen und höheren Wirkungsgraden
Auf technologischer Ebene ist nach Ansicht der Manz AG die Dünnschicht-Photovoltaik das Segment auf dem Solarmarkt mit dem höchsten Potenzial für weitere Kosteneinsparungen und zukünftige Erhöhung der Wirkungsgrade. Der Markt für Dünnschicht-Photovoltaik war im vergangenen Jahr von einem Kapazitätsausbau bei den Marktführern und einer Marktbereinigung unter den Herstellern geprägt. Das Bankhaus Sarasin geht davon aus, dass sich die Zahl der Unternehmen in diesem Bereich von etwa 150 in 2010 auf 100 im Jahr 2011 reduziert hat. Als Folge werden sich 2013 unter den Top Ten der Dünnschicht-Hersteller nur noch Produzenten mit einer Kapazität über 500 MW finden. In einer Prognose bis 2020 gehen die Analysten von Det Norske Veritas davon aus, dass der Markt für Dünnschicht-Solarmodule jährlich um 24 % wachsen und 2020 eine Produktionsleistung von 22 GW erreichen wird.
Die Manz AG bietet ihren Kunden im Segment Solar System- und Produktionslösungen zur Herstellung von kristallinen Solarzellen wie auch Dünnschicht-Solarmodulen. Durch die Entwicklung neuer Konzepte bei den Produktionsprozessen treibt die Manz AG die Senkung der Produktionskosten und die Steigerung der Wirkungsgrade stetig voran und trägt somit zum Erreichen der Netzparität bei.
Geschäftsbereich FPD
Flat Panel Displays (FPD) sind aus der heutigen Welt nicht mehr wegzudenken -ob als Computerbildschirm inklusive Laptops, Fernseher, industriell eingesetzte Bediendisplays oder Touchscreen Panels für mobile Endgeräte wie Smartphones, Navigationsgeräte oder Tablet-PCs.
MARKTENTWICKLUNG TOUCHSCREEN PANELS

FPD-Markt boomt dank starker Nachfrage bei Touchscreen Panels
Das wachstumsintensivste und zukunftsträchtigste Teilsegment des FPD-Marktes sind die Touchscreen Panels für mobile Endgeräte wie beispielsweise Smartphones oder Tablet-PCs. 2011 hat sich das Absatzvolumen der Touchscreen Panels nach Einschätzung der Displaybank Korea im Vorjahresvergleich um 35 % auf 665 Mio. Stück vergrößert. Dabei geht sie von einem Umsatz von rund 6,09 Mrd. USD aus. Bis 2014 wird ein Absatz von insgesamt 1,35 Mrd. Stück (+170 % gegenüber 2010) und ein Umsatzvolumen von 9,65 Mrd. USD prognostiziert. Dieser Anstieg wird insbesondere durch den boomenden Markt bei Smartphones, Netbooks und Tablet-PCs getragen werden.
Der Markt für Flachbildfernseher wurde auch 2011 durch LCD-Bildschirme bestimmt. DisplaySearch geht von einem Anteil von 84 % am gesamten TV-Markt weltweit aus. Dabei rechnen die Analysten mit einem Zuwachs auf 210 Mio. Stück in 2011 nach 192 Mio. im Vorjahr. Durch die Einführung neuer Technologien wie beispielsweise LED oder 3D ist das Preisniveau 2011 im LCD-Segment relativ stabil geblieben und lag nach Schätzungen lediglich 7 % unter dem Vorjahreswert. Aufgrund des gestiegenen Gesamtabsatzvolumens kann die Branche demnach trotzdem mit einer leichten Umsatzsteigerung in 2011 rechnen. Für den Absatzzuwachs machen sie die erhöhte Nachfrage in aufstrebenden Märkten wie China, Indien, Südamerika und dem Mittleren Osten verantwortlich; in den kommenden vier Jahren gehen sie in diesen Regionen von einem durchschnittlichen Zuwachs von 17 % jährlich aus. Bereits 2011 avancierte China demnach mit einem Absatz von 46 Mio. Flachbildschirmen zum größten Markt -vor Nordamerika und Europa.
Die Manz AG ist im Wertschöpfungsprozess bei der Herstellung von FPD mit der Automatisierung des Produktionsprozesses sowie im Beschichtungsbereich und der kompletten nasschemischen Prozesskette vertreten und kann an den großen Potenzialen in dieser Branche entsprechend partizipieren.
Geschäftsbereich New Business
Im Geschäftsbereich New Business konzentriert die Manz AG ihr jahrelanges Know-how als Hightech-Maschinenbauer auf verschiedene Zukunftstechnologien. Dabei fokussiert sie sich primär auf Fertigungstechnologien und optimierte Produktionsprozesse im umsatz- und wachstumsstärksten Teilsegment Lithium-Ionen-Batterien, insbesondere für die Automobilindustrie. Die Gesellschaft kann hier Synergieeffekte aus ihren anderen Geschäftsbereichen sowie dem Know-how der Anfang 2008 übernommenen Firma Majer nutzen.
Im Jahr 2010 überschritt die Gesamtzahl der weltweit zugelassenen Kraftfahrzeuge (PKW, LKW und Busse) erstmals die Marke von einer Milliarde. Bei den neu zugelassenen PKW 2010 führt die Volksrepublik China mit rund 14 Mio. Fahrzeugen das Feld klar an; es folgen die USA mit rund sechs Millionen und Japan mit rund vier Millionen Stück. Insbesondere vor dem Hintergrund beschränkter Ölreserven, steigender Benzinpreise, einer hohen Umweltbelastung durch den Straßenverkehr und dem rasanten Anstieg der PKW-Anzahl in aufstrebenden Wirtschaftsmächten wie China, wird die Dringlichkeit eines neuen und innovativen Mobilitätskonzepts deutlich.
Elektroautos als das neue Mobilitätskonzept der Zukunft
Die Akzeptanz der Elektromobilität ist weltweit und insbesondere in Märkten wie China und Indien bereits heute groß. Nach Angaben der Global E-Mobility-Survey 2011 wären 92 % der Inder und 88 % der Chinesen bereit, sich bei einem Neuwagenkauf in den nächsten fünf Jahren für ein Elektroauto zu entscheiden. In Deutschland und den USA würden immerhin 57 % der Befragten ein solches Vorhaben in die Tat umsetzen. Das Thema Elektromobilität wird daher von der Automobilindustrie mit Nachdruck vorangetrieben. Dies zeigen die Markteinführung kommerziell produzierter Plug-in-Elektroautos wie dem Opel Ampera im vergangenen Jahr oder dem E-Smart von Daimler und weiterer Modelle von BMW, Ford oder Toyota im Jahr 2012. Pike Research rechnet für 2012 bereits mit über 257.000 weltweit verkaufter Plug-in-Elektroautos; rund 43 % werden demnach auf die Region Asien-Pazifik, 26 % auf Nordamerika und 24 % auf Westeuropa entfallen. Die Tendenz ist klar: Der Markt für Elektromobilität ist ein wachstumsstarker Zukunftsmarkt. Laut den Roland Berger Strategy Consultants wird das Marktvolumen für Lithium-Ionen-Batterien in den folgenden vier Jahren von 1,5 Mrd. auf rund 9 Mrd. USD steigen. Bei einem langfristig erwarteten Investitionsvolumen in Produktionssysteme von jährlich bis zu fünf Mrd. EUR sieht die Manz AG als Anlagen- und Maschinenbauer ein immenses Marktpotenzial für den eigenen Geschäftsbereich New Business.
Noch sind die Kosten der Lithium-Ionen-Batterien für Elektroautos sehr hoch -die Lösungen der Manz AG jedoch bieten das erforderliche Kostensenkungspotenzial, um auch in diesem Bereich einen wichtigen Beitrag zum Durchbruch der Technologie zu leisten.
Berichtssegment Leiterplatten / OEM
Nach Einschätzung des Fachverbands ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.) legte der globale Markt für Leiterplatten im Geschäftsjahr 2011 um rund 7,9 % auf 54,6 Mrd. USD zu. Als wesentliche Treiber hinter dieser positiven Entwicklung sehen die Experten des ZVEI primär die Wachstumsimpulse in den Regionen Asien-Pazifik und Japan. Daneben wuchs auch der Leiterplattenmarkt in Europa um 7 % von 5,9 Mrd. USD auf 6,4 Mrd. USD. Dabei konnte der deutsche Markt nach ZVEI-Berechnungen um rund 5,4 % auf 1,4 Mrd. EUR wachsen. Hauptursächlich für dieses Wachstum zeigen sich die Bereiche KfZ-Elektronik und Industrie-Elektronik.
Gesamtaussage zu den Rahmenbedingungen
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2011 kann die Manz AG auf eine erfolgreiche Umsetzung der Diversifizierungs- und Integrationsstrategie zwischen den Geschäftsbereichen Solar, FPD und Lithium-Ionen zurückblicken und sieht sich gut für das laufende Geschäftsjahr 2012 aufgestellt. Für den Geschäftsbereich Solar rechnet Manz auch 2012 mit einem anspruchsvollen Marktumfeld. Betriebliche Erfolge hängen stark von der zukünftigen Investitionsbereitschaft der Marktteilnehmer ab. Im Segment FPD wurden aufgrund des Investitionsbooms der vergangenen Jahre große Produktionskapazitäten aufgebaut. Wie sich die Situation in der FPD-Branche entwickeln wird, ist unklar. Die größten Wachstumschancen sieht Manz im Bereich New Business/Lithium-Ionen-Batterien. Aufgrund des Aufwärtstrends im Sektor Elektromobilität, wird auch die Nachfrage nach entsprechenden Produktionslinien für Lithium-Ionen-Batterien stark zunehmen. Für das Berichtssegment Leiterplatten / OEM geht die Manz AG von einer stabilen Marktentwicklung aus.
Unternehmensziele und Strategie
Wachstum durch Diversifizierung und Technologieführerschaft
Die Manz AG verfolgt das strategische Ziel, ihre Stellung als weltweiter Technologie- und Marktführer für integrierte Systemlösungen für kristalline Solarzellen und Dünnschicht-Solarmodule, die Herstellung von Flat Panel Displays sowie von Lithium-Ionen-Batterien weiter auszubauen. Ausgehend von der Notwendigkeit der Kunden in der Photovoltaik-Branche nach einer Reduzierung der Produktionskosten sowie einer Steigerung der Wirkungsgrade, will sich die Gesellschaft als unverzichtbarer Partner bei der Herstellung von Solarzellen und -modulen etablieren. Auch in den Bereichen FPD und Lithium-Ionen-Batterien möchte die Manz AG durch die Nutzung branchenübergreifender technologischer Synergien und der Entwicklung innovativer Produktionslösungen ihre bereits ausgezeichnete Marktposition weiter verbessern. Über alle Branchen hinweg ist es die Zielsetzung der Manz AG, die Vertriebs- und Serviceleistungen kontinuierlich zu optimieren, um Marktanteile zu sichern bzw. zu erhöhen.
Diversifizierungs- und Integrationsstrategie der Gesellschaft
Durch die Diversifizierung des Geschäftsmodells über mehrere Branchen hinweg und die gleichzeitige Integration von Schlüsseltechnologien in mehreren Geschäftsbereichen, möchte die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit insgesamt breiter, flexibler und zugleich resistenter gegen branchenzyklische Schwankungen aufstellen. Zugleich ermöglicht dies der Manz AG, technologische Synergieeffekte zu nutzen und das eigene Geschäftsmodell noch effizienter zu gestalten.
Forschung als Schlüssel des Erfolgs
Innovationen bilden die Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft. Daher sollen sowohl durch eigene Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten wie auch im Verbund mit Kooperationspartnern innovative Technologien konsequent vorangetrieben werden. Entsprechend den Anforderungen des Markts ist es das Ziel, den Herstellern neue Lösungen mit verbesserter Effizienz und damit geringeren Produktionskosten anbieten zu können.
Positionierung als Innovationsmotor der Branchen
Ziel ist es, die Manz AG als "Preferred Supplier" im Photovoltaikmarkt zu positionieren. Dabei spielen vor allem Produktinnovationen und die kontinuierliche Weiterentwicklung des bestehenden Produktportfolios eine große Rolle. Durch die branchenübergreifende Anwendung gemeinsamer Schlüsseltechnologien in den Segmenten Photovoltaik und FPD will die Manz AG zudem innovative Produktionslösungen in der FPD-Industrie etablieren. Als Hightech-Maschinenbauer mit jahrelanger Erfahrung im Forschungsbereich möchte die Gesellschaft der Zukunftsbranche Lithium-Ionen-Batterien durch weitere Effizienzsteigerung und Kostensenkung in der Produktion zum weltweiten Durchbruch verhelfen und gleichzeitig selbst an diesen Wachstumschancen teilhaben. Insgesamt möchte die Gesellschaft als Innovationsmotor wegweisende Technologien entwickeln und die Branchen voranbringen.
Investitionen in Technologien
Neben der Akquisition neuer Technologien zur Erweiterung des Produktportfolios, soll die Entwicklung von neuen Hightech-Produkten in allen Geschäftsbereichen zur Erhöhung der Wertschöpfungsanteile bei Produktionslinien führen. Damit will die Gesellschaft ihre weltweit marktführende Stellung ausbauen.
Stärkung der technologischen Marktführerschaft
Zur Absicherung und zur Erweiterung der bisherigen Wettbewerbsvorteile und damit der Marktführerschaft soll der technologische Vorsprung weiter ausgebaut werden. Neben Forschung und Entwicklung spielt auch das anorganische Wachstum für den Ausbau des Technologie- und Produktportfolios eine zentrale Rolle. Mit dem Zukauf von Technologien und gezielten Akquisitionen wird auch Fach-Know-how erworben. Damit kann die Gesellschaft auf ein noch breiteres Fundament gestellt und die Wettbewerbsposition gefestigt werden.
Ausbau ausländischer Standorte
Ein wesentlicher Vorteil der Manz AG sind die ausländischen Standorte, vor allem in Asien, wo die wichtigsten Kunden und Absatzmärkte der Gesellschaft beheimatet sind. Dieser Wettbewerbsvorsprung soll künftig noch stärker genutzt werden, um weitere Kostenvorteile zu realisieren.
UNTERNEHMENSSITUATION
Konzernstruktur und Beteiligungen
Insgesamt werden in dem Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2011 19 Unternehmen einbezogen und entsprechend voll konsolidiert. Als Muttergesellschaft des Konzerns hielt das Unternehmen am Stichtag jeweils 100 %-Beteiligungen an sechs ausländischen und zwei inländischen Tochtergesellschaften in Reutlingen bzw. Tübingen sowie drei Enkelgesellschaften in China und zwei Enkelgesellschaften in Taiwan. Darüber hinaus bestehen eine Enkelgesellschaft in Indien, zwei Urenkelgesellschaften auf British Virgin Island sowie eine Urenkelgesellschaft in China. Zwei Töchter haben ihren Sitz in Ungarn und jeweils eine Gesellschaft besteht in den USA, der Slowakei, Israel und Hongkong.
Im Geschäftsjahr 2011 waren die Produkte und Dienstleistungen der Manz AG in den Geschäftsbereichen "Solar", "FPD", "New Business" sowie den Berichtssegmenten "Leiterplatten / OEM" und "Sonstige" zusammengefasst. Mit der rückwirkenden Etablierung des Segments Leiterplatten / OEM im Geschäftsjahr 2010 wurde dem entsprechenden Umsatz- und Ertragsanteil im Bereich des Drittkundengeschäfts für Halbleiter und der damit verbundenen Verpflichtung zur Segmentberichterstattung nach IFRS 8 Rechnung getragen. Die Verpflichtung der Gesellschaft zum Ausweis dieses Segments könnte jedoch zukünftig mit einem sinkenden Anteil des Geschäftsbereichs Leiterplatten / OEM am Gesamtumsatz der Manz AG wieder entfallen. Das operative Segment Sonstige hingegen ist nicht berichtspflichtig, da es die Wesentlichkeitskriterien des IFRS 8 nicht erfüllt.

WAS WIR WELTWEIT BEWEGEN

1 Deutschland
Reutlingen, Tübingen, Karlstein, Leipzig
Production, Sales & Service
2 Ungarn
Debrecen
Production & Service
3 Slowakei
Nove Mesto nad Vahom
Production, Sales & Service
4 USA
North Kingstown
Sales & Service
5 Taiwan
Taoyuan, Taichung, Tainan
Production, Sales & Service
6 Süd-Korea
Seoul, Incheon
Sales & Service
7 China
Shanghai, Suzhou, Wuxi, Yingkuo, Huaian, Jiangyin, Ningbo, Longhua, Xiamen
Production, Sales & Service
8 Indien
New Delhi, Kalkutta, Bangalore, Hyderabad
Sales & Service
9 Israel
Petach-Tikva
Development
Mitarbeiter
Mitarbeiterstruktur
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind die Basis für unseren langfristigen Unternehmenserfolg. Zum 31. Dezember 2011 waren insgesamt 1.912 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.768) für das Unternehmen im In- und Ausland tätig, davon 440 am Unternehmenssitz in Reutlingen.
Damit wurde der Mitarbeiterstamm 2011 weiter ausgebaut. Der kontinuierliche Ausbau des Technologie- und Produktportfolios durch Forschung und Entwicklung ist ein zentraler Bestandteil der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft. Im Zuge der Umsetzung dieser Fokussierung wurde die Belegschaft an den deutschen Standorten, an denen vor allem Forschung und Entwicklung betrieben wird, weiter erhöht.
Gemessen an der Zahl der Mitarbeiter ist die größte Tochtergesellschaft im Konzern die Manz Taiwan Ltd. in Taiwan mit 473 Beschäftigten, gefolgt von der Manz China WuZhong Ltd. in China mit 433 Werktätigen und der Manz Slovakia s.r.o. mit 250 Arbeitnehmern.
MITARBEITERSTRUKTUR

Zur Sicherstellung der Technologieführerschaft der Manz AG werden im Rahmen der Manz Academy Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten, um die Mitarbeiter der Gesellschaft kontinuierlich zu fördern. Um der hohen Bedeutung der Beschäftigten für die Geschäftsentwicklung gerecht zu werden, sind verschiedene Maßnahmen wie das Kindertagesstättenprogramm ins Leben gerufen worden. Weitere Informationen hierzu werden im Nachhaltigkeitsbericht detailliert dargestellt.
Produkte und Wertschöpfungsstufen
In den vergangenen Jahren hat sich die Manz AG vom Automationsspezialisten zum Hightech-Maschinenbauer in globalen Wachstumsmärkten wie Photovoltaik, Flat Panel Display und Lithium-Ionen-Batterien entwickelt. Dabei kommen der Gesellschaft ihre zum Teil über 20-jährige Erfahrung in den Bereichen Robotik, Steuerungstechnik, Bildverarbeitung, Qualitätssicherung, Laserprozesstechnik und nasschemische Prozesse zugute. Bereits heute nehmen die angebotenen Systemlösungen eine weltweit führende Marktposition ein -sowohl im Hinblick auf den technologischen Standard als auch auf die Leistungsfähigkeit und Qualität.
Produkte im Geschäftsbereich Solar
Manz erreicht eine Wertschöpfungstiefe von 90 % bei der Herstellung von Solarzellen und -modulen
Der Geschäftsbereich Solar umfasst Systemlösungen für die Herstellung von kristallinen Solarzellen sowie für die Herstellung von Dünnschicht-Solarmodulen. Mit der Eröffnung des Entwicklungszentrums für Vakuumbeschichtungstechnologie in Karlstein wurde der zukünftige Anteil von in der Manz-Gruppe entwickelten und produzierten Maschinen auf bis zu 90 % gesteigert -sowohl für kristalline Solarzellen als auch für Dünnschicht-Solarmodule. Darüber hinaus wurde im vergangenen Geschäftsjahr mit der Unterzeichnung des Vertrags zur Übernahme der Innovationslinie zur Produktion von CIGS-Solarmodulen zum 1. Januar 2012 ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer marktführenden Position als Anbieter komplett integrierter und wirtschaftlicher CIGS-Produktionslinien (CIGS-fab) erreicht. Momentan durchlebt die Solarbranche eine Phase starken Preisverfalls bei Solarzellen und -modulen sowie branchenweiter Unternehmenskonsolidierungen. Die Manz AG eröffnet mit ihren Produkten Kunden weltweit das Potenzial zu weiterer Effizienzsteigerung und damit zu wesentlichen Kosteneinsparungen. Dies bietet ihnen die Möglichkeit, den gestiegenen Wettbewerbsanforderungen gerecht zu werden.
Segment kristalline Solarzellen (cSi)
Im Gesamtprozess der Solarzellenproduktion konzentriert sich die Manz AG mit ihrem langjährigen Know-how als Maschinenbauer auf die Verarbeitung von Siliziumscheiben (sog. Wafer) zu photovoltaischen Zellen. Bei der Entwicklung neuer Prozesse liegt der Schwerpunkt auf der wirtschaftlichen Fertigung von Solarzellen. Präzise, schnelle und hocheffiziente Prozessanlagen sorgen für eine Erhöhung der Wirkungsgrade der Zellen sowie für eine Erhöhung der Taktzeiten bei minimalen Bruchraten.
PROZESSSCHRITTE ZUR HERSTELLUNG VON KRISTALLINEN SILIZIUM-SOLARZELLEN

WERTSCHÖPFUNGSKETTE

Segment Dünnschicht-Solarmodule
Dünnschicht-Solarmodule werden durch Aufbringen von wenigen Mikrometer dünnen Schichten aus leitendem und halbleitendem Material auf Glassubstraten hergestellt. Trotz des allgemeinen Preisverfalls für kristalline Solarzellen sind die Herstellungskosten bei der Dünnschicht-Technologie niedriger. Durch diesen Preisvorteil werden die im Vergleich zur kristallinen Photovoltaik geringeren Modulwirkungsgrade kompensiert, da entsprechend mehr Dünnschichtmodule mit positivem Kosteneffekt installiert werden können. Ein klarer Vorteil der Dünnschicht-Solarmodule besteht darin, dass sie diffuse Sonneneinstrahlungen (z. B. bei bewölktem Himmel oder Verschattung) besser als kristalline Zellen nutzen können. Gleichzeitig sind sie aufgrund des besseren Temperaturkoeffizienten auch für den Einsatz in heißen Klimazonen hervorragend geeignet.
Im Bereich Einzelequipment konzentriert sich Manz auf die Weiterentwicklung von Prozessschritten wie zum Beispiel die Laserstrukturierung, mechanische Strukturierung und Laserrandentschichtung. Im Bereich der Laserstrukturierung ist Manz mit einem Anteil von rund 60 % Weltmarktführer. Anlagen zum nasschemischen Ätzen oder Reinigen sowie das Automatisierungskonzept "total fab automation" runden das breite Leistungsportfolio im Bereich Dünnschicht-Solarmodule ab. Darüber hinaus ist die Manz AG mit der CIGSfab in diesem Bereich gut aufgestellt, um von den zukünftigen Wachstumschancen profitieren zu können.
Produkte im Geschäftsbereich FPD (Flat Panel Display)
Die Manz-Gruppe ist im Wertschöpfungsprozess bei der Herstellung von Flat Panel Displays (FPDs) mit der Automatisierung des Produktionsprozesses sowie der kompletten nasschemischen Prozesskette vertreten.
Manz setzt neue Produktionsstandards in der FPD-Industrie durch die branchenübergreifende Nutzung des eigenen Know-hows als Hightech-Maschinenbauer
Die Fertigung von FPDs wie z. B. LCDs (Liquid Crystal Displays) oder OLEDs (Organic Light Emitting Diode), muss unter höchsten Reinraumbedingungen erfolgen. Dies bedeutet spezifische Anforderungen an die eingesetzten Produktionssysteme und -technologien. Die niedrige Bruchrate und die hohe Durchsatzgeschwindigkeit der Produktionslösungen der Manz AG sind das Alleinstellungsmerkmal der Produkte im Segment FPD. Neben den sehr hohen Anforderungen hinsichtlich Reinraum und Bruchrate machen die in der LCD-Produktion eingesetzten Substratgrößen von bis zu 6 m2 bei einer maximalen Dicke von 0,7 mm ein manuelles Handling unmöglich. Die Manz AG kann Unternehmen vollautomatisierte Systeme anbieten, die neben den Automatisierungssystemen für das Be- und Entladen von Inline-Sputteranlagen auch Systeme für das Laserschneiden von Glassubstraten sowie die Inline-Inspektion umfassen. Die Reinraumtauglichkeit aller Manz-Systeme wurde vom Fraunhofer IPA-Institut zertifiziert.
Durch die Manz Asia hat die Manz-Gruppe ihr Produktportfolio um die nasschemischen Prozessanlagen für die LCD-Industrie ergänzt. Hierbei geht es um Prozesse wie Etching (Ätzen), Stripping (Beizen) und Cleaning (Reinigen / Waschen) im Rahmen der Herstellung von Displays. Auch nasschemische Prozessanlagen zum Rework, das heißt komplettes Entfernen aller Schichten, um das Glassubstrat erneut in den Produktionsprozess einzuschleusen, gehören zum Produktportfolio.
Die Manz AG kann bei der Herstellung von FPDs System- und Produktionslösungen präsentieren, die neue technologische Standards in der Branche setzen. Möglich macht dies der Innovations- und Entwicklungsgeist der Manz AG, wobei jahrelang angesammeltes Know-how als Maschinenbauer branchenübergreifend und synergetisch genutzt wird.
Produkte im Geschäftsbereich New Business
Im Geschäftsbereich New Business fokussiert sich die Manz AG primär auf Anlagen zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien für die Elektromobilität. Dabei sieht Manz eine hervorragende Chance, am Wachstumspotenzial des Megatrends Elektroauto und den tiefgreifenden Veränderungen in der Automobilindustrie zu partizipieren. Durch die Erforschung und Einführung innovativer Produktionstechnologien trägt Manz aktiv dazu bei, die Produkte dieser noch jungen Wachstumsbranche am Markt zu etablieren.
Basis für die Expertise der Manz AG in diesem zukunftsweisenden Geschäftsbereich ist die erfolgreiche Synergie aus dem eigenen langjährigen Know-how als Hightech-Maschinenbauer und der Kompetenz der Anfang 2008 übernommenen Firma Majer. Diese brachte jahrzehntelange Erfahrungen aus dem Marktsegment der Papier- und Folienverarbeitung in die Gesellschaft ein. Darüber hinaus können die bei der Kommerzialisierung der FPD- und Solarindustrie gewonnenen Erfahrungen in dieses neue, zukunftsträchtige Marktsegment eingebracht werden.
Förderung junger Wachstumsbranchen durch die Entwicklung und Einführung innovativer Produktionstechnologien
Seit Anfang 2009 werden Maschinen zur Fertigung von Lithium-Ionen-Batterien entwickelt und gebaut. Neben der laufenden Entwicklung neuer Systemlösungen hat sich Manz zur Aufgabe gemacht, die Fertigungstechnologien für die Großserienfertigung von Lithium-Ionen-Batterien voranzutreiben. Dabei reicht das Leistungsspektrum von der Batteriezellenfertigung -reel to cell - bis zur Montage der einzelnen Batteriezellen in ein Batteriesystem -cell to system.
Produkte im Berichtssegment Leiterplatten / OEM
Im Teilsegment Leiterplatten / OEM produziert die Manz AG Anlagen für die Halbleiterindustrie die weitgehend als OEM-Geschäfte getätigt werden und zur besseren Auslastung der Produktionskapazitäten dienen. Die Manz AG ist hierbei einer der Weltmarktführer im Hinblick auf nasschemische Prozesse und der Automatisierung bei Anlagen zur Herstellung und Bearbeitung von Leiterplatten.
Forschung und Entwicklung
Investitionen in Forschung und Entwicklung als zentraler Baustein für zukünftiges Wachstum der Gesellschaft
Der Bereich Forschung und Entwicklung ist ein zentraler Baustein für den Erfolg eines Hightech-Maschinenbauunternehmens. Aus diesem Grund ist es für Manz eine strategische Entscheidung, auch zukünftig in neue Entwicklungen zu investieren. Im Geschäftsjahr 2011 wurden die Anstrengungen im Bereich Forschung und Entwicklung weiter intensiviert. Insgesamt weist die Manz AG für den Berichtszeitraum eine Forschungskostenquote von 10,2 % aus (Vorjahr: 11,3 %). Betrachtet man nur die aktivierten Entwicklungskosten, beläuft sich die Forschungskostenquote auf 5,6 %. Auch 2012 wird die Gesellschaft den bereits eingeschlagenen Kurs fortsetzen, um die Positionierung als Innovationstreiber von Wachstumsbranchen, durch den kontinuierlichen Ausbau des Technologie- und Produktportfolios, noch stärker zu festigen. Patente sind dabei ein wichtiges Instrument, um die Ergebnisse aus aufwändigen und kostenintensiven Forschungs- und Entwicklungsarbeiten vor Nachahmern zu schützen.
Erklärtes Ziel der Gesellschaft ist es, bestehende Produkte weiterzuentwickeln und neue, integrierte Systemlösungen auf den Markt zu bringen. Dabei arbeitet die Gesellschaft branchenübergreifend: Durch den Know-how-Transfer zwischen den Segmenten Solar, Flat Panel Display und New Business ist die Gesellschaft in der Lage, den Kunden innovative und leistungsfähige Neuentwicklungen zu präsentieren. Gleichzeitig richtet Manz das eigene Geschäftsmodell breiter und flexibler für die Zukunft aus. Durch die ergriffenen Maßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung festigt die Manz AG fortlaufend ihre hervorragende Marktposition.
Anlagen im Geschäftsbereich Solar
Im Geschäftsbereich Solar wurde die Manz AG im Juni 2011 für ihre Forschungsanstrengungen mit dem Intersolar Award 2011 in der Kategorie PV-Produktionstechnik ausgezeichnet. Die unabhängige Fachjury würdigte damit den von der Manz AG entwickelten OneStep Selective Emitter. Dabei zeichnet sich die Anlage durch die besondere Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Verfahrens aus.
Durch den Einsatz des OneStep Selective Emitter bietet die Manz AG ihren Kunden eine Steigerung des Wirkungsgrads von bis zu einem halben Prozent bei gleichzeitig sinkenden Produktionskosten. Dabei werden durch einen laserbasierten Prozess hochdotierte Bereiche im Emitter einer kristallinen Silizium-Solarzelle erzeugt. Auf zusätzliche Verbrauchsmaterialien kann dabei vollständig verzichtet werden und auch der Energieeinsatz beläuft sich lediglich auf ein Minimum. Die Wirkungsgradsteigerung wird dabei dank des speziell angepassten Laserprofils ohne Schädigung des Emitters ermöglicht. Gleichzeitig wird die Verwendung umweltschädlicher Chemikalien in der Solarzellenproduktion stark reduziert. Aufgrund der geringen zusätzlichen Produktionskosten amortisiert sich der "Manz OneStep SE" bereits innerhalb eines Jahres und erhöht in der Folge durch die Kosteneinsparungen direkt die erzielbaren Gewinnmargen.
Daneben hat die Manz AG im abgelaufenen Geschäftsjahr im Rahmen der EU PVSEC in Hamburg die neue Generation des Automationssystems SpeedPicker vorgestellt. Diese Weiterentwicklung des 2010 eingeführten SpeedPickers 1.0 ist perfekt auf die spezifischen Anforderungen der Herstellung kristalliner Solarzellen abgestimmt. Dabei überzeugt der neue SpeedPicker 1.1 mit einer Durchsatzrate von bis zu 5.000 Wafern pro Stunde. Auch bei einer Bruchrate von 0,05 % gehört die Anlage der Manz AG in der Branche zur Weltspitze.
CIGSfab
Die Weiterentwicklung der CIGS-Technologie wird mit der Innovationslinie zukünftig noch schneller vorangetrieben
Bereits im Juli 2010 hat die Manz AG mit der Würth Solar GmbH & Co. KG und dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) einen Know-how Lizenzierungs- und Kooperationsvertrag geschlossen. Dieser ermöglichte es Manz, als erstes Unternehmen weltweit, eine integrierte, schlüsselfertige Produktionslinie zur Herstellung von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen -die CIGSfab -anzubieten. Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 hat Manz die Anlage in Schwäbisch Hall vollständig übernommen, inklusive 118 hochqualifizierten Mitarbeitern. Lizenzen und Know-how von Würth Solar und der Forschungskooperation mit dem ZSW sind ebenfalls auf die Manz AG übergegangen. Die vormalige Produktionslinie wird zukünftig mit dem Ziel betrieben, die Forschung und Entwicklung der CIGS-Technologie noch schneller als bisher voranzutreiben und damit die Reduzierung der Produktionskosten sowie die weitere Steigerung der Modulwirkungsgrade zu erreichen.

Mit der Einrichtung einer Innovationslinie am Standort Schwäbisch Hall leistet Manz einen signifikanten Beitrag, die Kosten pro Watt schnell zu reduzieren -eines der zentralen Themen in der Photovoltaik-Industrie. Bislang geplante Meilensteine, wie die Optimierung der Herstellungsprozesse, die Erhöhung des Wirkungsgrads, die Einsparung von Material und damit die Reduktion der Produktionskosten können durch die Intensivierung der Forschungsarbeiten früher als geplant erreicht werden. Durch diesen Schritt wird die Manz AG ihrer technologischen Vorreiterrolle in der Dünnschichtphotovoltaik-Industrie gerecht und bietet den weltweiten Solar-Herstellern eine wirtschaftlich attraktive Produktionslösung.
Manz hält Weltrekordmodul mit einem Apertur-Wirkungsgrad von 15,1 %
Bereits innerhalb kurzer Zeit hat die Manz AG 2011 in Kooperation mit Würth Solar und dem ZSW ein Weltrekordmodul mit einem Apertur-Wirkungsgrad von 15,1 % im Produktionsformat entwickelt. Darüber hinaus hält das ZSW bei der CIGS-Technologie derzeit den Weltrekord mit dem höchsten bisher erreichten Zell-Wirkungsgrad im Labormaßstab von 20,3 %. Damit zeichnet sich CIGS als die Dünnschicht-Technologie mit dem höchsten Effizienzpotenzial aus.
Aufgrund des technologischen Know-hows des ZSW und der langjährigen Erfahrung der Manz AG bei Produktions- und Systemlösungen in der Solarbranche kann die Gesellschaft ihren Kunden eine glaubhafte Technologie- und Kosten-Roadmap präsentieren und gewährleistet damit ein Höchstmaß an Investitionssicherheit. Momentan bietet Manz mit der CIGSfab eine Produktionslinie für Dünnschicht-Module mit dem weltweit höchsten Wirkungsgrad von aktuell 14,4 % auf einer Aperturfläche von 600 x 1.200 mm an.
Anlagen im Geschäftsbereich FPD
Mit der neuen Generation des Slit Coaters bietet die Manz AG im Geschäftsbereich Flat Panel Display eine einzigartige Anlage für die Produktion großflächiger Paneele, die Technologien aus dem Bereich der Nasschemie wie auch dem Photovoltaik-Segment vereint. So kommen beim Slit Coater Schlüsseltechnologien der Manz Photovoltaik-Anlagen zum Einsatz, wie zum Beispiel der Multi-Achsen-Antrieb des Manz SpeedPickers zur Be- und Entladung und die ursprünglich für die Laserstrukturierung von Dünnschicht-Solarmodulen entwickelte Steuerung mit Luftfederung (Air Suspension Control-Technologie).
Innovationsvorsprung durch branchenübergreifenden Technologietransfer
Der Slit Coater findet im Array-Bereich der Litho-Produktions-Fertigung für Flachbildschirme seine Anwendung. Dabei überträgt und beschichtet er großformatige Paneele wesentlich effizienter als konventionelle Beschichter. Indem der Slit Coater im Gegensatz zu herkömmlichen Beschichtungsanlagen direkt an der Fördereinrichtung angebracht werden kann, ermöglicht die Manz-Anlage eine verbesserte Homogenität und Qualität der Fotoresit-Beschichtung und verhindert die Entstehung von Kratzern und statischer Elektrizität.
Auch am Beispiel des Slit Coaters wird der Erfolg der Diversifizierungsstrategie, des branchenübergreifenden Technologietransfers und der Innovationskraft der Manz AG deutlich.
Anlagen im Geschäftsbereich New Business
Im Geschäftsbereich New Business entwickelt die Manz AG vornehmlich Anlagen für den Einsatz bei der Produktion von Lithium-Ionen-Batterien. Bereits seit Juli 2009 beteiligt sich die Manz AG mit dem Karlsruher Institut für Technologie, der Deutschen Accumotive GmbH & Co. KG, der Evonik Litarion, Li-Tec und der Daimler AG an einer Innovationsallianz mit dem strategischen Ziel, innovative Produktionstechnologien für Lithium-Ionen-Batterien in Deutschland zu entwickeln, zu etablieren und auszubauen. Mit der Ankündigung, ab 2012 für den Elektro-Smart Lithium-Ionen-Batterien aus deutscher Produktion einzusetzen, wurde der nachweisliche Erfolg dieses Forschungsprojekts erbracht. Durch die Beteiligung an dieser Industriepartnerschaft hat Manz einzigartiges Know-how erworben und verfügt über eine hervorragende Ausgangsposition, um sich auch in diesem dynamischen Wachstumsmarkt als langfristig führender Systemlieferant zu etablieren.
Ergebnis dieses Forschungsengagements sind innovative Produkte wie beispielsweise der Annoden-Kathoden-Schneider, der Z-Folder, die Laserschneideanlage oder die Laserschweißanlage. Alle Produkte zeichnen sich dabei durch ihre einzigartig hohe Präzision und Effizienz aus. Mit dem Single Sheet Cutter bietet die Manz AG im Zellenbereich eine vollautomatische, auf Lasertechnologie basierende Anlage zum Schneiden einzelner Elektrodenblätter an. Dank des eingesetzten Laserschnitts weist die Maschine eine besonders konstante Kantenqualität und hohe Schneidegeschwindigkeit auf. Um ein schonendes Handling der Elektrodenblätter zu gewährleisten, kombiniert der Elektrodenschneider die Lasertechnologie mit der Greifmechanik des SpeedPickers und ermöglicht gleichzeitig geringe Wartungskosten.
Die Produkte im Segment Lithium-Ionen-Batterien sind nicht nur als Einzel-Lösungen, sondern auch als aufeinander abgestimmte und integrierte Produktionslösungen verfügbar. So können beispielsweise die Elektrodenblätter durch die Zusammenführung des Single Sheet Cutter mit dem sogenannten Z-Folder direkt weiterverarbeitet werden. Die einzelnen Elektrodenblätter werden dabei durch einen im "Z"-Verfahren gefalteten Separator voneinander isoliert. Elektrodenblätter und Separatoren bilden einen Batterie-Zellstapel, der in seiner tatsächlichen Ablegegenauigkeit durch optische Messsysteme überprüft und automatisch korrigiert wird.
Durch die eigene Innovationskraft im Bereich Lithium-Ionen-Batterien partizipiert Manz am Wachstum des Zukunftmarkts Elektromobilität
Insgesamt deckt die Manz AG mit ihren Produkten, abgesehen von der Elektrodenherstellung, die Wertschöpfungskette bei der Produktion von Lithium-Ionen-Batterie nahezu komplett ab und kann mit ihren Entwicklungs- und Forschungsergebnissen dieser Wachstumsbranche zu einer industriell wirtschaftlichen Produktion verhelfen.
Anlagen im Bereich Leiterplatten / OEM
Im Teilsegment Leiterplatten / OEM vertreibt die Manz AG Anlagen zur Herstellung und Bearbeitung von Leiterplatten. Dabei kann das Unternehmen bestehende Technologien in den Bereichen nasschemische Prozesse und Automatisierung anwenden, die ursprünglich in anderen Geschäftsbereichen entwickelt wurden. Aus diesem Grund betreibt die Manz AG keine aktive Forschung im Bereich Leiterplatten / OEM.
Marketing und Vertrieb
Mit einem Auslandsanteil von rund 90 % am Gesamtumsatz verfügt die Manz AG über einen internationalen Kundenstamm. Durch die Implementierung einer eigenständigen Marketingabteilung für Asien wurde der hohen Relevanz dieser Märkte für die Manz AG Rechnung getragen. Zudem präsentiert sich die Manz AG Interessenten seit dem abgelaufenen Geschäftsjahr auf der Unternehmenswebseite neben Deutsch und Englisch nun auch in zwei chinesischen Versionen (Mandarin und Kanton). Bereits in der Vergangenheit wurden zahlreiche zukunftsweisende Marketing- und Vertriebsmaßnahmen in die Wege geleitet, um die Bekanntheit der Marke "Manz" und deren Produkte zu erhöhen. Zusätzlich zu dem im Mai 2008 eröffneten Technologie- und Trainingszentrum (TTC) verfügt die Gesellschaft seit Anfang 2009 über ein neues Kunden- und Konferenzzentrum (MCC) zur optimalen Betreuung der Kunden am Stammsitz der Manz AG in Reutlingen. Damit wurden optimale organisatorische Voraussetzungen geschaffen, um die Unternehmensziele zu erreichen.
Abgerundet wird das umfassende Marketing- und Vertriebskonzept der Gesellschaft durch die Teilnahme an 36 Fachmessen sowie einer regelmäßig erscheinenden Kundenzeitschrift. Dabei besuchte die Manz AG im vergangenen Jahr verstärkt auch Messen im Bereich E-Mobility und Lithium-Ionen-Batterien. Zudem werden kontinuierlich Anzeigen in Online- und Printmedien geschaltet. Durch Messeteilnahmen im In- und Ausland, wie z. B. der 26th European Photovoltaic Solar Energy Conference and Exhibition (EU PVSEC) in Hamburg, der 5th International Solar Photovoltaic Power Generation Conference and Exhibition (SNEC) in Shanghai, China, oder der Battery Technology Expo in Detroit, Michigan, USA, stand Manz in engem Austausch mit bestehenden und potenziellen Kunden.
Zur Sicherung und künftigen Ausweitung des Marktanteils wurde gezielt der Vertrieb weltweit, insbesondere die Vertriebsteams für Lithium-Ionen-Batterien in den USA und Asien durch weitere erfahrene Mitarbeiter verstärkt. Insgesamt verfügt die Gesellschaft nun über ein Vertriebsteam von 56 hochqualifizierten und engagierten Spezialisten, deren Fokus speziell auf dem Vertrieb der hochwertigen Produkte der Manz AG in den Segmenten Solar, FPD und Lithium-Ionen-Batterien liegt.
Entscheidend für eine erfolgreiche Vertriebsstruktur sind, neben der regionalen Nähe zu den Kunden, umfangreiche Serviceleistungen und schnelle Reaktionszeiten. Die Serviceleistungen sind ein Grundpfeiler des Vertriebs, die den fortwährenden Kundenkontakt sicherstellen und damit Wettbewerbsvorteile für Manz ermöglichen. Zu den Dienstleistungen vor Ort zählen unter anderem die Wartung der Maschinen, die Versorgung mit Ersatzteilen und insbesondere die kurzen Reaktionszeiten von maximal zwei Stunden im Falle von Störungen. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, erfolgt die Auslieferung von Anlagen außerhalb Europas nur in Märkte, in denen auch Service-Stützpunkte bestehen und eine schnelle und kompetente Unterstützung der Kunden durch die Mitarbeiter von Manz gewährleistet werden kann.
ERLÄUTERUNGEN DES GESCHÄFTSERGEBNISSES UND ANALYSE DER ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE
Ertragslage
Rekordumsatzerlöse in Höhe von 240,5 Mio. EUR in 2011
Im Geschäftsjahr 2011 konnte die Manz AG durch die konsequente Umsetzung der Diversifizierungs- und Integrationsstrategie das Umsatzvolumen in allen Berichtssegmenten erhöhen. Insgesamt erzielte das Unternehmen Umsätze in Höhe von 240,5 Mio. EUR. Dies stellt nach 181,4 Mio. EUR im Vorjahr eine Steigerung von 32,6 % dar.
Umsatzverteilung nach Segmenten als Beleg der erfolgreichen Diversifizierungsstrategie
Als umsatzstärkster und besonders wachstumsintensiver Geschäftsbereich zeigte sich im Geschäftsjahr 2011 das Berichtssegment Flat Panel Display (FPD). Getrieben durch eine hohe Nachfrage nach Smartphones und Tablet-PCs wurde der Segmentumsatz um 67,7 % auf 98,5 Mio. EUR im abgelaufenen Geschäftsjahr gesteigert (Vorjahr: 58,8 Mio. EUR). Dies entspricht einem Anteil von rund 41,0 % am Konzernumsatz. Auch im Segment Solar verzeichnete die Manz AG trotz der anhaltend schwierigen Rahmenbedingungen einen Umsatzzuwachs von 10,5 % auf 72,6 Mio. EUR (Vorjahr: 65,7 Mio. EUR), wobei der Umsatzanteil auf 30,2 % abnahm. Insbesondere das Teilsegment Dünnschicht-Solarmodule konnte durch zwei Großaufträge deutlich zulegen. Die Umsätze verdreifachten sich auf 31,8 Mio. EUR (Vorjahr: 10,5 Mio. EUR), wohingegen der Bereich kristalline Solarzellen von 55,3 Mio. EUR auf 40,9 Mio. EUR abnahm. Die höchsten Zuwachsraten konnten im Geschäftsbereich New Business erzielt werden. Die Umsätze stiegen hier im Vorjahresvergleich um 160,5 % von 3,6 Mio. EUR auf 9,5 Mio. EUR in 2011 und umfassten Equipment für die Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien. Daneben entfielen auf das Berichtssegment Leiterplatten / OEM mit 41,9 Mio. EUR rund 17,4 % der Umsatzerlöse (Vorjahr: 38,8 Mio. EUR) sowie auf das Segment Sonstige 18,0 Mio. EUR bzw. 7,5 % der Umsätze (Vorjahr: 14,5 Mio. EUR).
UMSATZ NACH GESCHÄFTSBEREICHEN 2011

Bei der Betrachtung der Umsatzanteile nach Regionen ergibt sich ein vergleichbares Bild wie bereits 2010. Auch im Geschäftsjahr 2011 wurde der größte Anteil der Umsatzerlöse in Asien erwirtschaftet. Mit 171,7 Mio. EUR wurden 71,4 % der Umsätze in dieser Region erwirtschaftet (Vorjahr: 126,0 Mio. EUR / 69,5 %). In Deutschland erzielte die Manz AG Umsatzerlöse in Höhe von 25,1 Mio. EUR; dies entspricht einem Umsatzanteil von 10,4 % (Vorjahr: 18,3 Mio. EUR / 10,1 %). Im übrigen Europa hingegen waren die Umsatzerlöse leicht rückläufig und beliefen sich auf 31,8 Mio. EUR (Vorjahr: 32,3 Mio. EUR). Sie entsprechen 13,2 % des Konzernumsatzes 2011 (Vorjahr: 17,8 %). Daneben entfielen im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 11,6 Mio. EUR rund 4,8 % auf die Märkte in den USA (Vorjahr: 4,1 Mio. EUR / 2,3 %) sowie mit 0,3 Mio. EUR rund 0,2 % auf die übrigen Regionen (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR / 0,3 %).
Asien weiterhin der wichtigste Absatzmarkt der Manz AG
UMSATZ NACH REGIONEN 2011

Die Gesamtleistung der Manz AG erhöhte sich nach Berücksichtigung der Bestandsveränderungen fertiger Erzeugnisse in Höhe von 13,1 Mio. EUR (Vorjahr: 9,6 Mio. EUR) sowie den aktivierten Eigenleistungen von 13,2 Mio. EUR (Vorjahr: 14,0 Mio. EUR) auf 266,8 Mio. EUR nach 205,0 Mio. EUR im Vorjahr. Dabei resultieren die aktivierten Eigenleistungen aus den intensivierten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, unter anderem für die Bereiche CIGS, Nasschemie, Lasertechnik und Lithium-Ionen Batterien. Die Bestandsveränderungen sind insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Manz AG zum Ende des Berichtszeitraums 2011 Standardkomponenten auf Lager produziert hat, um die Lieferfähigkeit zu erhöhen und auf eine steigende Nachfrage flexibel und schnell reagieren zu können. Im Zuge des ausgeweiteten operativen Geschäfts erhöhten sich die Materialaufwendungen im Geschäftsjahr 2011 von 121,6 Mio. EUR auf 158,5 Mio. EUR; die Materialaufwandsquote befand sich mit 59,4 % auf einem stabilen Niveau zum Vergleichszeitraum (Vorjahr: 59,3 %). Zusammen mit den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 4,5 Mio. EUR (Vorjahr: 6,4 Mio. EUR) resultiert hieraus für die Manz AG ein Rohergebnis von 112,8 Mio. EUR nach 89,9 Mio. EUR im Vorjahr.
Infolge der positiven Umsatzentwicklung insbesondere in Asien, erhöhte sich die Mitarbeiterzahl der Gesellschaft von 1.768 Beschäftigten zum Vorjahresstichtag auf 1.912 Mitarbeiter per 31. Dezember 2011. Des Weiteren wurden Lohnkürzungen, die im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise 2009 und 2010 in Asien vorgenommen wurden, teilweise wieder ausgeglichen. Im Ergebnis stiegen die Personalaufwendungen von 51,7 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum auf 64,6 Mio. EUR. Im Hinblick auf die erzielte Gesamtleistung der Gesellschaft bedeutet dies eine verbesserte Personalaufwandsquote von 24,2 % gegenüber 25,2 % im Geschäftsjahr 2010.
Die Abschreibungen lagen im Geschäftsjahr 2011 mit 11,2 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von 9,3 Mio. EUR, wobei diese im Wesentlichen planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen sowie auf aktivierte Eigenleistungen (Entwicklungskosten) beinhalten. Hierzu zählt auch eine planmäßige Abschreibung auf das Lizenzpaket an der CIGS-Technologie in Höhe von rund 2,0 Mio. EUR. Mit der Ausweitung der Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf 33,8 Mio. EUR (Vorjahr: 28,3 Mio. EUR). Dieser Anstieg ist unter anderem durch erhöhte Vertriebs-, Beratungs- und Logistikkosten begründet.
EBIT trotz anhaltend schwieriger Situation auf dem Solarmarkt auf 3,1 Mio. EUR ausgebaut
Somit erzielte die Manz AG ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 3,1 Mio. EUR und konnte das EBIT somit mehr als verfünffachen (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR). Dies ist insbesondere auf die erfolgreiche Umsetzung der Diversifizierungs- und Integrationsstrategie in 2011 zurückzuführen, wodurch die starke Umsatzausweitung sowie die positive Entwicklung in den Geschäftsbereichen FPD und New Business erreicht wurde. Zudem haben die in den letzten Jahren erfolgreich eingeleiteten Kostensenkungsmaßnahmen (u. a. im Bereich Einkauf und Komponentenstandardisierung) sowie die deutlich verbesserte Kapazitätsauslastung trotz sinkender Verkaufspreise bei Anlagen mit zur Rückkehr in die Gewinnzone beigetragen. Beim EBIT handelt es sich bei der Gesellschaft um ein zentrales unternehmensinternes Steuerungsinstrument auf Segment- und Konzernebene.
In der Segmentbetrachtung stieg das EBIT im Geschäftsbereich FPD von 3,5 Mio. EUR auf rund 9,0 Mio. EUR. Aufgrund der anhaltend schwierigen Rahmenbedingungen erhöhte sich der operative Verlust im Geschäftsbereich Solar von -3,8 Mio. EUR auf -9,9 Mio. EUR. Innerhalb des Geschäftsbereichs New Business ist es gelungen, das EBIT von 0,1 Mio. EUR auf 1,1 Mio. EUR im Berichtszeitraum 2011 auszubauen. Das operative Ergebnis im Segment Leiterplatten / OEM belief sich auf 1,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,8 Mio. EUR). Daneben erwirtschaftete die Manz AG im Segment Sonstige ein EBIT von 1,7 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR).
In Folge der ausgeweiteten Geschäftsaktivitäten im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Manz AG in erhöhtem Maße Banklinien in Anspruch genommen, wodurch sich die Finanzaufwendungen der Gesellschaft von 0,8 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2010 auf 1,3 Mio. EUR erhöhten. Diesen Zinsaufwendungen stehen Zinserträge in Höhe von 0,4 Mio. EUR gegenüber. Im Ergebnis resultiert dies in einem Vorsteuerergebnis (EBT) von 2,2 Mio. EUR gegenüber 0,7 Mio. EUR im Vorjahr.
Aufgrund der Ertragssituation der verschiedenen Gesellschaften resultierte ein negativer Steuereffekt in Höhe von -1,0 Mio. EUR. Somit verblieb ein Konzernergebnis in Höhe von 1,2 Mio. EUR (Vorjahr: 1,8 Mio. EUR), unter Berücksichtung der Minderheitenanteile verbuchte die Manz AG einen Gewinn von 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1,6 Mio. EUR). Bei einer durchschnittlichen Anzahl von 4.480.054 ausstehenden Aktien entspricht dies einem Ergebnis je Aktie von 0,19 EUR (Vorjahr: 0,35 EUR).
Vermögenslage
Solide Vermögenslage bei einer hohen Eigenkapitalquote von 59,5%
Die Bilanzsumme stieg im Vergleich zum 31. Dezember 2010 um 42,0 Mio. EUR auf 318,2 Mio. EUR (Vorjahr: 276,2 Mio. EUR). Im Vorjahr erfolgte bei der Aktivierung von latenten Steuern auf einen Verlustvortrag keine Saldierung mit den entsprechenden passiven latenten Steuern nach IAS 12.74. Im Berichtsjahr wurden die Vorjahreszahlen der aktiven und passiven latenten Steuern insofern angepasst, so dass sich die Bilanzsumme zum Stichtag 2010 um 6.8 TEUR vermindert und somit diesbezüglich die aktiven und passiven latenten Steuern saldiert dargestellt werden. Das Eigenkapital der Gesellschaft erhöhte sich im Berichtszeitraum leicht auf 189,3 Mio. EUR nach 187,9 Mio. EUR im Vorjahr. Die Erhöhung resultiert aus den ergebnisneutralen Effekten durch die Währungsumrechnung in Höhe von 0,7 Mio. EUR sowie Gewinnrücklagen aus dem erwirtschafteten Konzernjahresüberschuss. Hieraus ergibt sich zum Bilanzstichtag 2011 eine Eigenkapitalquote von 59,5 % nach 68,0 % zum 31. Dezember 2010.
Die langfristigen Schulden stiegen leicht von 11,9 Mio. EUR auf 12,0 Mio. EUR. Grund hierfür ist der Anstieg der langfristigen Finanzschulden von 4,4 Mio. EUR auf 4,9 Mio. EUR sowie eine Erhöhung der sonstigen langfristigen Rückstellungen von 1,5 Mio. EUR auf 2,0 Mio. EUR. Diese umfassen im Wesentlichen Gewährleistungsrückstellungen. Daneben verringerten sich die passiven latenten Steuern von 1,6 Mio. EUR auf 0,8 Mio. EUR.
Des Weiteren erhöhten sich die kurzfristigen Schulden deutlich von 76,4 Mio. EUR auf 116,9 Mio. EUR. Die enthaltenen zinstragenden Finanzschulden stiegen auf 45,4 Mio. EUR (Vorjahr: 9,6 Mio. EUR) und wurden über bestehende Kreditlinien sowie kurzfristige Geldmarktkredite zu zinsgünstigen Konditionen aufgenommen. Diese dienen insbesondere der Finanzierung des operativen Wachstums. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich von 51,5 Mio. EUR im Vorjahr auf 46,3 Mio. EUR zum Stichtag 31. Dezember 2011. Zugleich erhöhten sich die erhaltenen Anzahlungen auf 10,4 Mio. EUR (Vorjahr: 4,2 Mio. EUR). Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen summierten sich zum 31. Dezember 2011 auf 3,2 Mio. EUR (Vorjahr: 3,4 Mio. EUR). Die übrigen Verbindlichkeiten von 8,0 Mio. EUR enthalten insbesondere Umsatzsteuern sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Sozialversicherung.
Auf der Aktivseite der Bilanz erhöhten sich die langfristigen Vermögenswerte von 115,5 Mio. EUR auf 130,0 Mio. EUR. Dabei stiegen die immateriellen Vermögensgegenstände aufgrund von aktivierten Entwicklungskosten von 90,0 Mio. EUR auf 95,3 Mio. EUR, reduziert um planmäßige Abschreibungen. Neben aktivierten Entwicklungskosten beinhaltet diese Bilanzposition vor allem die Kaufpreisallokation der Nutzungsrechte an der CIGS-Produktionstechnologie, die im Sommer 2010 von Würth Solar erworben wurde. Im Rahmen des zum Jahresende durchgeführten Impairment-Tests haben sich bei den immateriellen Vermögensgegenständen die Goodwills und Markenrechte als werthaltig erwiesen, so dass hier keine Abschreibungen erforderlich waren. Lediglich bei den aktivierten Eigenleistungen ergaben sich außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 1,3 Mio. EUR. Aufgrund der anteiligen Aktivierung des im Zuge der Ausweitung des operativen Geschäfts zusätzlich erworbenen Grundstücks und des sich im Bau befindlichen Produktionswerks am Standort China sowie der Installation zusätzlicher Produktionsanlagen, stiegen die Sachanlagen von 23,6 Mio. EUR auf 31,4 Mio. EUR. Darüber hinaus erhöhten sich die aktiven latenten Steuern von 1,3 Mio. EUR auf 2,4 Mio. EUR.
Vorräte steigen aufgrund der Geschäftsausweitung und der verbesserten Kapazitätsauslastung -entsprechende Entwicklung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Auch die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich zum 31. Dezember 2011. Demnach beliefen sich die kurzfristigen Vermögenswerte auf 188,2 Mio. EUR (Vorjahr: 160,7 Mio. EUR). Dabei stiegen die Vorräte der Gesellschaft zum Ende des Geschäftsjahres 2011 aufgrund des ausgeweiteten operativen Geschäfts und der verbesserten Kapazitätsauslastung von 50,0 Mio. EUR auf 66,4 Mio. EUR. Auch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich zum 31. Dezember 2011 entsprechend von 67,1 Mio. EUR auf 84,2 Mio. EUR. Die sonstigen kurzfristigen Forderungen sanken hingegen von 4,5 Mio. EUR auf 3,9 Mio. EUR. Infolge der im Rahmen der Geschäftsausweitung getätigten Investitionen nahmen die flüssigen Mittel im Vorjahresvergleich auf 33,3 Mio. EUR ab (Vorjahr: 38,9 Mio. EUR).
Finanzlage
Verbesserter Cashflow als Beleg für positive operative Entwicklung der Manz AG
Als Cashflow im engeren Sinne (Jahresergebnis zzgl. Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens sowie Zunahme / Abnahme langfristiger Rückstellungen und sonstige zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen) resultierte im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Betrag von insgesamt 10,5 Mio. EUR (Vorjahr: 8,5 Mio. EUR). Dieser erhöhte Mittelzufluss ist ein Beleg für die positive operative Entwicklung der Manz AG im Geschäftsjahr 2011. Aufgrund des gestiegenen Working Capital-Bedarfs und den entsprechenden Veränderungen der Aktiva ergab sich für die Gesellschaft ein negativer operativer Cashflow von -17,4 Mio. EUR (Vorjahr: +2,0 Mio. EUR).
Nach einem Cashflow aus Investitionstätigkeit von -28,2 Mio. EUR im Vorjahr ergab sich für das Geschäftsjahr 2011 ein Mittelabfluss in Höhe von -24,7 Mio. EUR. Diese resultierten im Wesentlichen durch Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie in die Produktionsstätte in China.
Demgegenüber erhöhte sich der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit deutlich auf 36,3 Mio. EUR nach 4,5 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum. Hierin spiegelt sich insbesondere die Inanspruchnahme der bestehenden Kontokorrentkredite im Geschäftsjahr 2011 wider. Unter Berücksichtigung der Wechselkursveränderungen verfügte die Manz AG somit zum 31. Dezember 2011 über flüssige Mittel in Höhe von 33,3 Mio. EUR (Vorjahr: 38,9 Mio. EUR).
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements
Das Finanzmanagement der Manz AG ist zentral organisiert. Zur Minimierung von Risiken und Nutzung konzernübergreifender Optimierungspotenziale bündelt die Gesellschaft Finanzierungen, Geldanlagen sowie Wechselkurssicherungen von Tochtergesellschaften innerhalb der Gruppe. Dabei werden wertorientierte Finanzierungsgrundsätze verfolgt, um die Liquidität zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen, finanzwirtschaftliche Risiken zu begrenzen sowie die Kapitalkosten zu optimieren. Darüber hinaus wird ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil angestrebt. Als zentrale Steuerungsgrößen des Finanzmanagements dienen der Manz AG die Kennzahlen Umsatz, Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie die Liquidität.
Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens
Aufgrund der erfolgreichen Umsetzung der Diversifizierungsstrategie, der positiven Marktsituation in der FPD-Industrie und der dynamischen Entwicklung des Segments New Business konnte die Manz AG trotz der anhaltend schwierigen Bedingungen auf dem Photovoltaikmarkt die Umsatzerlöse von 181,4 Mio. EUR auf 240,5 Mio. EUR ausbauen. Dies stellt einen neuen Rekordwert in der Firmengeschichte dar. Darüber hinaus gelang es der Gesellschaft das EBIT auf 3,1 Mio. EUR und das Konzernergebnis auf rund 1,2 Mio EUR zu steigern. Wenngleich die operative Marge noch auf vergleichsweise niedrigem Niveau ist, verfügt die Gesellschaft damit über eine solide Ertragslage. Daneben konnte die Manz AG die Mittelabflüsse im Geschäftsjahr deutlich auf 5,6 Mio. EUR verringern und verfügte zum Jahresende 2011 über liquide Mittel in Höhe von 33,3 Mio. EUR. Somit belief sich die Nettoverschuldung des Konzerns zum 31. Dezember 2011 auf 17,2 Mio. EUR. Neben einer hohen Eigenkapitalquote von rund 59,5 % bietet dies ausreichend finanzielle Spielräume, um künftige Wachstumschancen wahrnehmen zu können.
KONZERNERGEBNISSE IM ÜBERBLICK
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| (in Mio. EUR) | 2011 | 2010 | Veränderung in Prozent |
|---|---|---|---|
| Umsatz | 240,5 | 181,4 | + 32,6 |
| Gesamtleistung | 266,8 | 205,0 | +30,1 |
| EBIT | 3,1 | 0,6 | +420,0 |
| EBT | 2,2 | 0,7 | +214,3 |
| Konzernüberschuss | 1,2 | 1,8 | -33,3 |
| Ergebnis je Aktie (in EUR) | 0,19 | 0,35 | -45,7 |
| Bilanzsumme | 318,2 | 276,2 | +15,2 |
| Eigenkapital | 189,3 | 187,9 | + 0,7 |
| Eigenkapitalquote (in %) | 59,5 | 68,0 | n.a. |
| Finanzschulden | 50,3 | 14,2 | +254,2 |
| Liquide Mittel | 33,3 | 38,9 | -14,4 |
| Nettoverschuldung | 17,2 | -24,7 | n.a. |
| Operativer Cashflow | -17,4 | 2,0 | n.a. |
| Cashflow aus Investitionen | -24,7 | -28,2 | n.a. |
| Cashflow aus Finanzierung | 36,3 | 4,5 | n.a. |
VERGÜTUNGSBERICHT
Der im Corporate Governance-Bericht auf den Seiten 31 bis 47 enthaltene Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts. Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festlegung der Vergütung der Vorstandsmitglieder maßgeblich sind und erläutert die Struktur und Höhe der Vorstandsvergütung sowie die Vergütung des Aufsichtsrats.
ANGABEN GEMÄSS § 315 ABSATZ 4 HGB UND ERLÄUTERUNGEN
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital der Manz AG beträgt 4.480.054,00 EUR und ist in 4.480.054 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.
Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien und Gewinnanteile ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sämtliche Aktien der Gesellschaft sind in Sammelurkunden verbrieft.
Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Sämtliche Aktien sind in gleicher Weise gewinnanteilsberechtigt. Hiervon ausgenommen sind von der Manz AG gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien.
Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Vereinbarungen über Beschränkungen, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Manz AG nicht bekannt.
Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz hat jeder Anleger, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise bestimmte Anteile an Stimmrechten der Gesellschaft erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen. Die Meldepflicht besteht ab einem Schwellenwert von 3 % der Stimmrechte.
Ferner haben nach dem Wertpapierhandelsgesetz Personen, die bei der Gesellschaft Führungsaufgaben wahrnehmen, eigene Geschäfte mit Aktien der Gesellschaft sowohl der Gesellschaft und der BaFin mitzuteilen.
Dem Vorstand ist aufgrund der zugegangenen Mitteilungen über bedeutende Stimmrechtsanteile und über eigene Geschäfte von Personen mit Führungsaufgaben das Bestehen der folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:
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| Anzahl der Stimmrechte | Anteil der Stimmrechte | |
|---|---|---|
| Dieter Manz | 2.079.984 | 46,43 % |
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Soweit die Manz AG im Rahmen des von der Hauptversammlung vom 10. Juni 2008 beschlossenen Manz Performance Share Plan 2008 oder des von der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 beschlossenen Manz Performance Share Plan 2011 aufgrund der Ausübung von Bezugsrechten Aktien an Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen ausgegeben werden, werden die Aktien den bezugsberechtigten Personen unmittelbar übertragen. Diese können die ihnen aus den übertragenen Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung
Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig.
Nach § 5 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und bestimmt ihre Zahl.
Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, so hat nach § 85 Absatz 1 AktG in dringenden Fällen das Gericht auf Antrag eines Beteiligten das Mitglied zu bestellen.
Der Aufsichtsrat kann nach § 84 Absatz 3 AktG die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Änderung der Satzung ist in den §§ 133 ff., 179 ff. AktG geregelt. Diese bedarf grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat ist jedoch gemäß § 7 Absatz 2 der Satzung befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.
Gemäß § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Aktiengesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenden Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Der Vorstand kann neue Aktien nur auf Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung über eine Erhöhung des Grundkapitals oder über genehmigte und bedingte Kapitalien ausgeben. Der Erwerb eigener Aktien ist in den §§ 71 ff. AktG geregelt und in bestimmten Fällen kraft Gesetzes oder aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung zulässig.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 15. Juni 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 2.240.027,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 2.240.027 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2009).
Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
| ― | bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 448.005,00 EUR und insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden; |
| ― | bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen; |
| ― | soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und / oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde; |
| ― | um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. |
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie bedingtes Kapital i
Die Hauptversammlung vom 10. Juni 2008 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juni 2013 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und / oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen "Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu 300 Mio. EUR zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 1.433.160,00 EUR nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren.
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu.
Soweit Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und / oder Optionsrecht bzw. Wandlungspflicht gegen Barleistung ausgegeben werden sollen, ist der Vorstand jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und / oder Optionsrecht bzw. Wandlungspflicht in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts auszugeben, sofern der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und / oder Optionsrecht bzw. Wandlungspflicht nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt nur insoweit, als auf die zur Bedienung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 358.290,00 EUR und insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden.
Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen für Spitzenbeträge auszuschließen und das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch auszuschließen, soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Wandlungs- bzw. Optionsrechten auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft bzw. den Gläubigern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang gewähren zu können, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts oder bei Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 1.433.160,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.433.160 neuen Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung begeben werden und ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht auf Aktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine Wandlungspflicht bestimmen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2008 sowie bedingtes Kapital II
Die Hauptversammlung vom 10. Juni 2008 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 31. Mai 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 50.400 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2013 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 21.600 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Insgesamt dürfen Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 72.000 Aktien der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2008 festgelegten Bestimmungen. Die Ermächtigungen wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 aufgehoben, soweit auf der Grundlage der Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 72.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 72.000 neuen Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2011 sowie bedingtes Kapital III
Die Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 31. Mai 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 15.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 60.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2016 einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 15.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 60.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 festgelegten Bestimmungen.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 6 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 120.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 120.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.
Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien
Die Hauptversammlung vom 22. Juni 2010 hat den Vorstand gemäß § 71 Absatz 1 Ziffer 8 AktG ermächtigt, in dem Zeitraum bis zum 21. Juni 2015 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am derzeitigen Grundkapital von bis zu 10 % zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung erworbener eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert oder an ausländischen Börsen, an denen sie nicht notiert sind, eingeführt werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der Durchschnitt der tagesvolumengewichteten Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen Nachfolgesystem) während der letzten drei Börsenhandelstage vor der Veräußerung der Aktien.
Dieser Ausschluss des Bezugsrechts ist auf insgesamt höchstens 10 % sowohl des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt. Auf diese Begrenzung ist das auf diejenigen Aktien entfallende Grundkapital anzurechnen, die zur Bedienung von Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und / oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) auszugeben sind, die in entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben werden, oder die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre an Dritte im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen zu veräußern. Der Vorstand und -sofern die Verpflichtung gegenüber Mitgliedern des Vorstands besteht -der Aufsichtsrat, wurden ferner ermächtigt, erworbene eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Bedienung von Bezugsrechten zu verwenden, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Juni 2008 unter Punkt 7 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2008 ausgegeben wurden oder werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, erworbene eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Erfüllung von Bezugs- und Umtauschrechten zu verwenden, die aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, die im Rahmen der Ausgabe von Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und / oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt wurden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Mitarbeiter der Gesellschaft oder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG auszugeben.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Martin Hipp sieht für den Fall eines Kontrollwechsels (Mitteilung eines Meldepflichtigen nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG, dass der Meldepflichtige 25 % oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat) vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Die Rechte können nur innerhalb von sechs Monaten nach dem Eintritt des Kontrollwechsels ausgeübt werden. Das Vorstandsmitglied erhält eine Abfindung bestehend aus dem Gesamtbetrag des für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Festgehalts sowie dem Gesamtbetrag der für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Bartantieme. Die Abfindung ist auf den Betrag begrenzt, der sich bei einer Restlaufzeit des Dienstverhältnisses von drei Jahren ergeben würde. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, um 75 % zum Zweck der pauschalierten Anrechnung der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte. Ferner sind die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge jeweils mit 3 % p. a. auf den Tag der Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen.
Im Übrigen bestehen keine Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind
Es bestehen -abgesehen von den im vorstehenden Abschnitt genannten Vereinbarungen mit dem Vorstandsmitglied Martin Hipp -keine Vereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern, die für den Fall eines Übernahmeangebots Entschädigungen vorsehen.
NACHHALTIGKEITSBERICHT
Nachhaltigkeit heißt für Manz, im Sinne zukünftiger Generationen sowohl in wirtschaftlicher, ökologischer als auch sozialer Hinsicht verantwortungsvoll zu handeln. Als Unternehmen Verantwortung für seine Umwelt zu übernehmen ist nach Ansicht der Gesellschaft die entscheidende Grundlage für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Gerade als hochinnovatives Technologieunternehmen, das bereits heute einen wesentlichen Beitrag zur Nutzung von erneuerbaren Energien und deren Wirtschaftlichkeit leistet, verfügt die Manz AG über herausragende Möglichkeiten, um ihre eigene Zukunft, aber auch die ihrer Kunden entscheidend mit zu gestalten.
WIRTSCHAFT
Nachhaltigkeit bedeutet für Manz im Sinne zukünftiger Generationen verantwortungsvoll zu handeln
Wirtschaftlicher Erfolg und verantwortungsvolles Handeln stehen nicht im Widerspruch. Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaft ihr Produktportfolio konsequent auf Zielbranchen ausgerichtet, die einen bedeutenden Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung leisten und ein ausgezeichnetes wirtschaftliches Wachstumspotenzial bieten. Ökonomie ist demnach nicht unvereinbar mit Umweltschutz und sozialem Engagement. Im Gegenteil: Alle drei Gesichtspunkte sind ein integraler Bestandteil von Nachhaltigkeit, die sich wechselseitig bedingen.
Als beispielhaft für ein solches Zusammenwirken von wirtschaftlichen und ökologisch-sozialen Gesichtspunkten kann die Kooperation von Manz mit der Amity University in Indien angesehen werden. Im Rahmen dieser Partnerschaft fördert Manz den akademischen Abschluss "Solar Engineer" -ein in dieser Form einzigartiger Studiengang auf dem indischen Subkontinent. Insgesamt 15 Studenten profitieren dadurch von einem hohen Praxisbezug und einem breiten Angebot an Praktikamöglichkeiten. Indien bietet aufgrund verschiedener Faktoren (z. B. klimatische Voraussetzungen, Notwendigkeit einer dezentralisierten Energieversorgung) außergewöhnliche Zukunftsperspektiven für die Photovoltaik-Industrie und könnte sich bald schon zu einem Kernmarkt für Solarprodukte entwickeln. Für die Gesellschaft ist es daher von besonderem Interesse, qualifizierte und motivierte Mitarbeiter zu gewinnen. Mit Hochschulpartnerschaften weckt Manz Begeisterung und Interesse bei den potenziellen Nachwuchsingenieuren und verschafft sich zugleich eine sehr gute Ausgangsbasis, den zunehmenden Bedarf an Fachkräften und Spezialisten durch eigene Talente abdecken zu können.
Zudem bietet die Gesellschaft mit ihrer Manz Academy ein breites Bündel an Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Dieses Angebot richtet sich sowohl an Mitarbeiter als auch an Kunden der Manz AG. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 403 Seminartermine angeboten, die von 3.048 Mitarbeitern besucht wurden. Intensive Schulungsmaßnahmen ermöglichen die Verbesserung der Qualifikationen der Belegschaft. Daneben wurden an 119 Terminen angebotene Sprachkurse von insgesamt 627 Mitarbeitern besucht. Dies schafft nicht nur eine optimale Ausgangslage für das Erreichen der Unternehmensziele, sondern ermöglicht auch die persönliche Weiterentwicklung jedes einzelnen Mitarbeiters.
Individuelle Förderung der Mitarbeiter in der Manz Academy
Das Angebot der Manz Academy umfasst insbesondere auch Führungsschulungen für deutsche Führungskräfte und alle Geschäftsführer der europäischen Tochtergesellschaften. Hierdurch stellt die Manz AG sicher, dass diesen Mitarbeitern ein gemeinsames Führungsverständnis vermittelt wird. Sie werden dadurch in die Lage versetzt, die mit ihrer Verantwortung verbundenen komplexen Herausforderungen schnell zu erfassen und ihre Aufgaben verantwortungsbewusst zu erfüllen.
Neben Schulungsangeboten zur Optimierung interner Prozesse und der Selbstorganisation werden Seminare zum Erwerb von Zusatzqualifikationen angeboten. Das fachspezifische Weiterbildungsangebot beinhaltet Manz-Technologie-Schulungen für konzernspezifische Basistechnologien (z. B. Steuerungs- und Antriebstechnik) sowie produktspezifische Vertiefungsschulungen innerhalb der jeweiligen Geschäftsbereiche. Dabei werden nicht nur Inhouse-Workshops durchgeführt, sondern auch externe Kurse koordiniert, wie beispielsweise an der Laserakademie sowie am Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE).
Gleichzeitig wurden einzelne Mitarbeiter zu Manz Academy Coaches (MACs) ausgebildet, um zukünftig ein noch umfangreicheres Bildungsprogramm auf einem qualitativ hohen Niveau anbieten zu können.
In der Manz Academy werden beispielsweise folgende Schulungsinhalte angeboten:
| ― | Programmierung |
| ― | Kalibrierung |
| ― | Montage |
| ― | Manz Interface Board |
| ― | Systemkomponenten |
| ― | Messtechnik / Prozesse |
UMWELTSCHUTZ
Als Hightech-Maschinenbauer mit einem klaren Branchenfokus auf "Green Technologies" leistet die Gesellschaft bereits heute einen deutlichen Beitrag für eine nachhaltige und umweltschonende Energieversorgung. Eine ressourcenschonende Produktion und Verwaltung ist für die Manz AG keine abstrakte Vorstellung, sondern ein wesentlicher Bestandteil ihres Geschäftsmodells. Entsprechend dieser strategischen Ausrichtung ist es für den Konzern selbstverständlich, photovoltaisch erzeugten Strom für den Eigenverbrauch zu produzieren.
Manz setzt auch bei der eigenen Stromerzeugung auf Solar
So wurden auf den Dächern und Fassaden der Montagehalle am Stammsitz in Reutlingen Solarmodule installiert, die der Stromerzeugung dienen. Mit zwei großen Anlagen werden dort über 340.000 KWh Strom pro Jahr erzeugt. Die erste Anlage mit einer Leistung in Höhe von 100 KW wurde im Jahr 2004 in Betrieb genommen, die Zweite mit 237 KW Leistung folgte im Dezember 2009. Eigentümer dieser Solaranlagen ist allerdings nicht die Manz AG, sondern es sind die Mitarbeiter des Unternehmens selbst. Sie haben sich zusammengeschlossen und die Anlagen alleine finanziert, um damit ihre Verbundenheit mit dem Unternehmen sowie ihre Überzeugung hinsichtlich der Wirksamkeit und Zukunftsfähigkeit der Photovoltaik zu demonstrieren. Dabei profitieren die Mitarbeiter von der Einspeisung der erzeugten Energie ins allgemeine Stromnetz und der sich daraus ergebenden Vergütung. Ergänzt wird das Energiekonzept von zwei kleineren Fassadenanlagen mit Leistungen von 8 KW bzw. 16 KW, die sich im Besitz des Unternehmens befinden. Sie sind ein gelungenes Beispiel für die architektonisch anspruchsvolle Integration von Solarmodulen in Fassaden.
SOZIALES ENGAGEMENT
Die Manz AG nimmt ihre unternehmerische und soziale Verantwortung wahr. Daher ist es sowohl für den Konzern wie auch für dessen Mitarbeiter eine Selbstverständlichkeit, sich in sozialen Projekten zu engagieren. So absolvierten im Berichtsjahr rund 31 junge Menschen eine qualifizierte Berufsausbildung an den deutschen Standorten der Manz AG. Neben der Unterstützung lokaler Vereine, der Universität Tübingen und öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Kirchentellinsfurt spendet das Unternehmen zudem regelmäßig Geld für soziale Zwecke.
Manz zeigt Zukunftsperspektiven: Das Ausbildungsprogramm "Metallwerkstatt" in Äthiopien
Parallel dazu konnte auch im Jahr 2011 das Projekt "Metallwerkstatt" in Äthiopien in enger Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Jugendwerk und dem YMCA Äthiopien erfolgreich fortgeführt werden. Dieses Engagement besteht nun mittlerweile seit 2008 und steht unter dem Motto "Zukunft schenken". Ziel ist es, in einem der ärmsten Länder der Welt Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Dabei wurde im Rahmen des zweiten Kurses 15 interessierten und motivierten Jugendlichen im Alter von 15 bis 19 Jahren aus benachteiligten ethnischen Gruppen eine Grundausbildung zum "General Metal Worker" ermöglicht, die 14 von ihnen mit der Abschlussprüfung erfolgreich beendeten. Zu diesem Zweck hat die Manz AG in Addis Abeba, Äthiopien, eine eigene Lehrwerkstatt für Metallverarbeitung aufgebaut. 2011 hat bereits die dritte Klasse erfolgreich ihren Abschluss gemacht und verfügt damit über das notwendige Know-how, um in der Berufswelt Fuß fassen zu können. Bereits heute gilt die Metallwerkstatt von Manz als Modellprojekt für ganz Äthiopien. Um die Ausbildung weiter zu verbessern, soll die Lehrzeit in einem nächsten Schritt auf 10 bis 12 Monate verlängert werden. Neben einer Verbesserung der Räumlichkeiten ist unter anderem der Aufbau einer kleinen Produktion vorgesehen, um die Abhängigkeit von Spendengeldern zu reduzieren.
Eine weitere Facette des sozialen Engagements der Manz AG ist das Kindertagesstättenprogramm. Mit diesem besonderen Angebot für berufstätige Eltern verfügt die Gesellschaft über ein wichtiges Argument bei potenziellen Mitarbeitern und dem Werben um Fachkräfte. Damit sich die Angestellten des Unternehmens keine Sorgen über die Betreuung ihres Nachwuchses machen müssen, hat Manz das Kindertagesstättenprogramm ins Leben gerufen. In zwei verschiedenen Einrichtungen können Kinder im Alter zwischen ein und drei Jahren während der Arbeitszeit zur Betreuung in gut ausgebildete und fürsorgliche Hände gegeben werden. Dabei unterstützt die Gesellschaft junge Familien auch in finanzieller Hinsicht.
NACHTRAGSBERICHT
Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 hat die Manz AG die CIGS-Produktionslinie am Standort Schwäbisch Hall von der Würth Solar GmbH & Co. KG übernommen, die in eine Innovationslinie für die Weiterentwicklung der CIGS-Produktions- und Prozesstechnologie umgerüstet wurde. Im Rahmen des Erwerbs der vollständigen CIGS-Technologie wurden insgesamt 118 Würth Solar-Mitarbeiter in den Manz-Konzern integriert. Die Innovationsfabrik dient der Forschung und Entwicklung, wobei die Beschleunigung der technologischen Weiterentwicklung und damit verbunden die Reduzierung der Produktionskosten sowie die Steigerung der Modulwirkungsgrade im Vordergrund stehen. Neben der Produktionsstätte hat Manz auch die Lizenzen und das Know-how von Würth Solar, wie auch aus der Forschungskooperation mit dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW) ohne weitere Einmalkosten erworben.
Am 16. Februar 2012 hat die Manz AG im Geschäftsbereich FPD einen Neuauftrag im Gesamtvolumen von 33 Mio. EUR vermeldet. Die Bestellung umfasst Systeme und Anlagen zur Produktion von Komponenten in der FPD-Branche. Der Auftrag spiegelt den erfolgreichen Technologietransfer innerhalb des Unternehmens wider, da das Equipment ursprünglich für die kristalline Solarindustrie entwickelt wurde und nun ohne wesentliche technologische Anpassungen auf das FPD-Segment übertragen werden kann.
Darüber hinaus sind nach Ende des Berichtszeitraums keine Ereignisse eingetreten die substanzielle Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- oder Finanzlage gehabt hätten.
CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
Die Manz AG ist als weltweit tätiges Technologieunternehmen einer Vielzahl unterschiedlichster Risiken ausgesetzt. Risiken können dabei sowohl aus eigenem unternehmerischen Handeln als auch durch externe Faktoren entstehen. Für die Manz AG ist daher ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Risiken die Grundvoraussetzung für einen nachhaltigen Geschäftserfolg. Das Risikomanagement ist aus diesem Grund direkt bei der Unternehmensführung angesiedelt und darauf ausgerichtet, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Insgesamt gibt es derzeit keine Risiken, die den Bestand des Unternehmens gefährden könnten.
RISIKOMANAGEMENT- UND INTERNES KONTROLLSYSTEM
Risikomanagementziele und -merkmale
Das Risikomanagement der Manz AG hat das Ziel, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen drohenden Schaden abzuwenden. Durch die Anwendung eines in die Unternehmensführung integrierten Risikomanagements ist die Manz AG in der Lage, konzernweit mögliche Gefahren rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten und ihnen mit adäquaten Maßnahmen zu begegnen. Im Zuge des unternehmerischen Handelns, also dem Spannungsfeld zwischen Chancen und Risiken, geht die Manz AG jedoch auch bewusst Risiken ein, die in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen aus der entsprechenden Geschäftstätigkeit stehen. Risiken lassen sich somit nicht grundsätzlich vermeiden, werden aber soweit möglich minimiert bzw. transferiert.
Das Risikomanagement wird zentral vom Risikomanagementbeauftragten gesteuert, regelmäßig auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit hin überprüft und in seiner Gesamtheit vom Finanzvorstand verantwortet. Die Verantwortung für die Risikoüberwachung hingegen ist dezentral organisiert und obliegt je nach Risikokategorie und -tragweite sowohl den Bereichsleitern und Geschäftsführern als auch den Vorständen der Manz AG. Durch regelmäßige Abfragen in mündlicher und schriftlicher Form werden potenzielle Risiken in allen Geschäftsbereichen erfasst und zugleich die Möglichkeit geschaffen, negative Entwicklungen durch frühzeitiges Gegensteuern zu verhindern. Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wird für eine umfassende Beurteilung der Risikolage ein Gesamtbericht in einem jährlichen Turnus vorgelegt.
Die regelmäßige Analyse und Bewertung der Risiken erfolgt anhand eines Risikomanagementsystems bestehend aus einem definierten Kreis von Risikoverantwortlichen, festgelegten Risikokategorien und einer Risikoklassifizierung, welche das Gefahrenpotenzial und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs widerspiegelt. Die Identifikation und Handhabung von Risiken ist in den Unternehmensgrundsätzen verankert und als Aufgabe aller Mitarbeiter der Manz AG definiert. Durch die Einbindung der gesamten Belegschaft werden Risiken schnell erkannt und an den jeweiligen Risikoverantwortlichen kommuniziert, der in Einklang mit den konzernweit definierten Handlungsgrundsätzen geeignete Maßnahmen ergreifen muss. Die Risiken werden für eine möglichst vollumfängliche Erfassung nach Themenfeldern gruppiert. Unterschieden werden grundsätzlich folgende Risikokategorien:
| ― | Management |
| ― | Naturkatastrophen und Pandemie |
| ― | Angriffe und Betrug |
| ― | Gesellschaftliche und kulturelle Risiken |
| ― | Politik und regulatorisches Umfeld |
| ― | Wirtschaftliches Umfeld |
| ― | Technologie |
| ― | Wettbewerb |
| ― | Unternehmensorganisation und -prozesse |
| ― | Gebäude und Infrastruktur |
| ― | Produkte und Projekte |
| ― | Vertrieb |
| ― | Akquisitionen und Investments |
| ― | Beschaffung |
| ― | Personalwesen |
| ― | Finanzwesen |
Ergänzend zu diesem Risikomanagementsystem finden im Rahmen eines halbjährlichen Planungsprozesses weitere Aktivitäten zur Risikoidentifikation und -minderung statt. Mit Hilfe einer kontinuierlichen Technologie- und Marktbeobachtung werden unterschiedliche Szenarien entwickelt, die in Abhängigkeit der technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung zum Tragen kommen. Ziel der Ausarbeitung und Nutzung dieser verschiedenen Planungsszenarien ist es letztlich, den Wert des Unternehmens kontinuierlich und nachhaltig zu steigern, die mittelfristigen finanziellen Ziele zu erreichen und die Existenz des Unternehmens langfristig zu sichern.
Die Wirksamkeit und Angemessenheit unseres Risikomanagementsystems wurden vom Wirtschaftsprüfer beurteilt. Er stellte fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen insbesondere zur Errichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Somit entspricht die Manz AG den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG).
Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess (§§ 289 Absatz 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 HGB)
Das Ziel des Risikomanagementsystems der Manz AG im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die der Regelkonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen könnten. Das Risikomanagement beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung.
Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind bei Manz folgende Strukturen und Prozesse implementiert:
Der Finanzvorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Die Einzelabschlüsse der Manz AG und der Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in einen Abschluss gemäß IFRS übergeleitet.
Die einheitliche Bilanzierung und Bewertung auf Grundlage der für das Mutterunternehmen geltenden Vorschriften wird durch die Konzernbilanzierungsrichtlinien gewährleistet und in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst. Darüber hinaus werden den Konzerngesellschaften zu erstellende Berichtspakete vorgegeben.
Für den Konsolidierungsprozess wird seit dem Geschäftsjahr 2010 das SAP-Tool BCS eingesetzt. Zur Überprüfung der Datenkonsistenz werden hier automatische Plausibilitätskontrollen bereits bei der Datenerfassung vorgenommen. Die Konsolidierungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung der zeitlichen und prozessualen Vorgaben erfolgt durch Mitarbeiter der Konsolidierungsabteilung auf Konzernebene.
Weitere Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und ggf. die Korrektur der durch die Tochtergesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern vorgelegten Berichten.
Weitere wesentliche Elemente der Risikokontrolle im Rechnungslegungsprozess sind die Funktionstrennung zwischen Eingabe, Prüfung und Freigabe sowie eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten in den betroffenen Bereichen. Die Verwendung von SAP als IT-Finanzsystem leistet einen weiteren wichtigen Beitrag für die konsequente Fehlervermeidung. Des Weiteren wird auf allen Prozessebenen das Vier-Augen-Prinzip angewandt. Bei speziellen fachlichen und komplexen Fragestellungen werden außerdem externe Sachverständige mit einbezogen. Neben der unternehmensinternen Kontrolle der rechnungslegungsrelevanten Prozesse und Strukturen nimmt schließlich auch der Abschlussprüfer eine Beurteilung im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit vor.
Weitere Kontrollaktivitäten umfassen die Analyse und Plausibilitätskontrollen von Geschäftsvorfällen sowie die kontinuierliche Überwachung der Projektkalkulationen.
Durch die dargestellten Strukturen, Prozesse und Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung der Manz AG einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, internationalen Rechnungslegungsstandards und konzerninternen Richtlinien erfolgt.
Der Vorstand erachtet die eingerichteten Systeme, die regelmäßig hinsichtlich ihrer Optimierungs- und Weiterentwicklungsfähigkeit überprüft werden, als angemessen und funktionsfähig. Identifizierte Verbesserungspotenziale setzt der Vorstand in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Manz AG um.
RISIKEN DES UNTERNEHMENS
Branchenrisiken
Gesamtwirtschaftliche Risiken
Wie die massiven konjunkturellen Verwerfungen in Folge der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise gezeigt haben, kann die gesamt- und finanzwirtschaftliche Entwicklung in den zentralen Absatzmärkten der Manz AG mit negativen Effekten für die Geschäftsentwicklung verbunden sein. So könnten Investitionen in die Solartechnologie, der FPD-Branche oder im Bereich Lithium-Ionen-Batterien aufgrund von Finanzierungsengpässen verschoben werden. Zudem könnte sich die Refinanzierung börsennotierter Unternehmen über den Kapitalmarkt deutlich schwieriger gestalten. Für Unternehmen allgemein besteht das Risiko, dass notwendiges Kapital für Investitionen in neue Anlagen nicht zur Verfügung steht. Dies würde die Entwicklung auf dem Solar- und FPD-Markt sowie im Segment Lithium-Ionen-Batterien spürbar bremsen. In einem solchen Szenario wäre die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage, ihre Wachstumsziele wie geplant zu realisieren. Durch einen stetigen Ausbau weltweiter Produktions- und Vertriebskapazitäten, die Bereithaltung eines Liquiditätspolsters für Nachfrageeinbrüche sowie einen klaren Fokus auf Wachstumsmärkte wie China und Indien, werden diese Risiken durch die Gesellschaft diversifiziert.
Risiken durch zunehmenden Wettbewerb
Die Zukunftsaussichten und die Finanzierungsbedingungen für Systemlösungen vor allem im Photovoltaiksektor haben sich im vergangenen Jahr verschlechtert. Die Gefahr, dass sich der Wettbewerb für Automatisierungs- und Qualitätssicherungslösungen weiter intensiviert, ist gestiegen. Überkapazitäten auf dem Solarmarkt und der erhöhte Margendruck der Solarhersteller sind für bestehende und potenzielle Wettbewerber mit dem Anreiz verbunden, Marktanteile vor allem durch eine aggressive Preispolitik zu gewinnen. Diese Strategie wird insbesondere von asiatischen Herstellern verfolgt. Ein weiteres Risiko besteht durch die Herstellung von Plagiaten im asiatischen Raum. Dies könnte einen direkten Einfluss auf die Umsatz- und vor allem die Ertragssituation der Manz AG sowie auf die Marktanteile der Gesellschaft haben. Um diesen Risiken wirksam entgegenzutreten, verfolgt die Manz AG den Anspruch, die derzeit technologisch führende Marktstellung durch eine weitere Ausweitung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu behaupten und weiter auszubauen.
Risiken aufgrund einer Konsolidierung in der Solarbranche
Durch den Konsolidierungsprozess der Solarbranche könnten wichtige Kunden wegfallen. Ferner besteht das Risiko, dass der fortschreitende Subventionsabbau auf zentralen Absatzmärkten wie Deutschland den Kostendruck der Hersteller von Solarmodulen weiter verstärkt. Damit einhergehende geringere Margen könnten negative Auswirkungen auf die Ertragssituation der Manz AG haben. Auch eine mögliche Verschiebung von Ersatzinvestitionen sowie eine längere Konsolidierungsphase würden sich negativ auf die Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Zur Minimierung dieser Risiken und als Reaktion auf die veränderten Anforderungen des Marktes hat die Gesellschaft den Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt auf Lösungen gelegt, die für die Hersteller mit einer verbesserten Effizienz und damit geringeren Produktionskosten einhergehen. Darüber hinaus entgegnet die Gesellschaft den Risiken einer solchen Entwicklung mit der konsequenten Umsetzung der eigenen Diversifizierungsstrategie.
Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte
Als Technologieführer sind Forschung und Entwicklung sowie ein innovatives Produktportfolio für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Grund dafür ist der kontinuierlich stattfindende technologische Wandel in den Kernbranchen Photovoltaik, FPD sowie Lithium-Ionen-Batterien. In diesem Prozess ist nicht gesichert, dass die Gesellschaft stets die Technologien anbieten kann, die vom Markt langfristig gefordert werden. Zudem besteht das Risiko, dass Neuentwicklungen mit höheren Kosten verbunden sind als ursprünglich budgetiert, so dass durch einzelne Entwicklungsprojekte Verluste entstehen können. Auch ist der spätere Markterfolg bei der Einführung neuer Produkte nicht garantiert, woraus weitere Risiken für die Umsatz- und Ertragslage resultieren können. Ferner besteht aufgrund der hohen technologischen Dynamik in unseren Zielsektoren die Gefahr, dass Maschinen und Systeme entwickelt werden, für die am Markt nur eine geringe Nachfrage besteht. Um diese Risiken zu kontrollieren, pflegt die Manz AG einen engen Kontakt zu ihren Kunden, und kann so neue Trends frühzeitig erkennen. Zudem prüft die Gesellschaft im Vorfeld sorgfältig die möglichen Marktpotenziale, um die Renditen von Entwicklungsprojekten abschätzen und damit die Ressourcen optimal einsetzen zu können.
Obwohl aktuell stattfindende Gespräche mit Kunden aus Asien uns Optimismus verleihen, dass im laufenden Jahr ein neues Umsatzhoch erreichbar ist, kann das Risiko nicht völlig ausgeschlossen werden, dass für die CIGSfab keine ausreichende Nachfrage am Markt besteht bzw. eine Finanzierungslösung für diese Technologie durch die Kunden nicht möglich ist. Der Verkauf der CIGSfab könnte zusätzlich aufgrund einer durch Preisverfall bei Solarmodulen bedingte Investitionszurückhaltung auf Kundenseite erschwert werden. Die Konsequenz einer ausbleibenden Nachfrage wäre ein (Teil-)Verlust der im Rahmen des Projekt CIGSfab getätigten Investitionen für Lizenzen und die Weiterentwicklung der CIGS-Technologie, die Übernahme und den Betrieb des Innovationsstandorts Schwäbisch Hall. Zudem wäre das zukünftige Umsatz- und Ergebnispotenzial der Gesellschaft signifikant reduziert.
Mit der Übernahme der Produktionslinie inklusive der 118 Mitarbeiter von der Würth Solar GmbH & Co. KG in Schwäbisch Hall und der Umwandlung des Standorts zu einem Forschungszentrum für die CIGS-Technologie, hat die Manz AG ihr finanzielles Engagement im Bereich CIGSfab zudem ausgeweitet. Sollte sich die CIGS-Technologie nicht wie vom Management der Manz AG erwartet auf dem Markt für Dünnschicht-Photovoltaik durchsetzen, könnte dies zu einer erheblichen finanziellen Belastung der Gesellschaft in diesem Geschäftsbereich führen und sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz AG auswirken.
Finanzwirtschaftliche Risiken
Liquiditätsrisiko
Zur Fortführung des Wachstumskurses ist es für die Gesellschaft von vitalem Interesse, die für den laufenden Geschäftsbetrieb notwendigen Zahlungen sowie strategisch sinnvolle Erweiterungs- und Erhaltungsinvestitionen in ausreichender Form gewährleisten zu können. Der dafür notwendige Zufluss an liquiden Mitteln könnte durch eine Verschlechterung des operativen Geschäfts bzw. durch externe Faktoren wie beispielsweise eine restriktivere Kreditvergabepolitik durch Banken beeinträchtigt werden. Aufgrund der hohen Eigenkapitalausstattung und Ertragskraft der Gesellschaft sind jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keine Liquiditätsrisiken zu erkennen.
Währungs- und Zinsänderungsrisiken
Die Währungsrisiken der Manz AG ergeben sich aus operativen Tätigkeiten. Soweit sie die Cashflows der Gesellschaft beeinflussen, werden Risiken aus Fremdwährungen gesichert. Im Geschäftsjahr 2011 war die Manz AG Fremdwährungen im Zusammenhang mit bereits fixierten und geplanten Transaktionen in Fremdwährung ausgesetzt. Diese betrafen ausschließlich Transaktionen in US-Dollar im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten. Die Risiken hieraus wurden mit Hilfe von derivativen Finanzinstrumenten (im Wesentlichen Devisentermingeschäfte und in geringerem Umfang Devisenoptions- und Devisenswapgeschäfte) abgesichert. Für die geplanten Transaktionen lagen die Voraussetzungen für ein Hedge Accounting (Cashflow Hedge) vor. Es besteht allerdings das Risiko, dass sich die Liefertermine verschieben, wodurch Verluste bzw. Gewinne aus der Verlängerung der derivativen Finanzinstrumente entstehen können. Zum Bilanzstichtag bestehen weder wesentliche offene Fremdwährungspositionen noch geplante Fremdwährungsgeschäfte. Das Zinsänderungsrisiko bei variablen Darlehen wird durch Zinssicherungsgeschäfte begrenzt.
Risiken durch Zahlungsunfähigkeit von Kunden
Die Manz AG ist auch zukünftig mit dem Risiko von Forderungsausfällen konfrontiert, die sich negativ auf die Umsatz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken könnten. Insbesondere können aufgrund der erhöhten Wettbewerbssituation unter den Herstellern der Solarbranche, im Segment Solar insolvenzbedingte Forderungsausfälle auftreten. Darüber hinaus geht mit der Insolvenz eines Kunden auch der Verlust von möglichen Folgeaufträgen einher. Potenziellen Kreditrisiken begegnet das Unternehmen mit intensiven Bonitätsprüfungen vor Vertragsschluss, dem Abschluss von Kreditversicherungen sowie einem konsequenten Forderungsmanagement.
Personalrisiken
Für einen Hightech-Maschinenbauer sind qualifizierte und motivierte Führungskräfte und Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung für den Unternehmenserfolg. Das Abwandern von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen könnte sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass neue geeignete Fach- und Führungskräfte oder zusätzliche Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Allerdings steht die Manz AG als börsennotiertes Unternehmen stärker im Blickfeld von potenziellen Arbeitnehmern und kann dadurch zugleich die Attraktivität als Arbeitgeber steigern. Zudem besteht mit der Börsennotierung mittelfristig auch die Möglichkeit, Mitarbeiter durch die Ausgabe von Aktien und eine entsprechende Erfolgsbeteiligung enger an das Unternehmen zu binden.
Vertragsrisiken
Risiken aus Vertragsstrafen
Risiken können bei der Manz AG auch aus Vertragsstrafen, sogenannte Pönale, resultieren. So wird bei Auftragsvergabe ein festes Lieferdatum vereinbart, das beide Parteien als verbindlich erachten. Sollte Manz z. B. aufgrund von Lieferengpässen oder knappen Ressourcen nicht in der Lage sein, die vereinbarte Menge fristgerecht auszuliefern, kann dies die Projekterträge mindern. Daraus ergäben sich direkte Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns. Zur Steuerung des Risikos werden jedoch frühzeitig vorhandene Ressourcen überwacht und gegebenenfalls an das jeweilige Auftragsvolumen angepasst. Damit ist die Gesellschaft in der Lage, das Ertragsrisiko auf ein Minimum zu begrenzen.
Risiken aus Lieferantenverträgen
Langfristige Verträge mit Lieferanten und Subunternehmen führen zur Verpflichtung, bereits bestellte Komponenten auch in einer schwierigen Marktlage abzunehmen. Dies kann zu einem Anstieg der Vorräte der Gesellschaft und damit zu einer erhöhten Kapitalbindung führen. Im Ergebnis kann sich dies auf die Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätslage der Gesellschaft auswirken.
CHANCEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG
Notwendige Neuinvestitionen in der Photovoltaikbranche
24 % jährliches Wachstum auf dem Markt für Dünnschicht-Solarmodule prognostiziert
Das vergangene Geschäftsjahr war von Überkapazitäten und einem verstärkten Preisdruck gekennzeichnet, der vor allem in sinkenden Preisen für Solarmodule resultierte. Mit einer Verlangsamung dieses Trends ist auch gleichzeitig mit dem Beginn eines neuen Investitionszyklus zu rechnen. Mittelfristig könnte dies wieder zu deutlich steigenden Wachstumsraten im Solarsektor führen, da für eine weiterhin wirtschaftliche Produktion Neuinvestitionen unumgänglich wären. Dies ist einer der wesentlichen Gründe, weswegen die Manz AG die CIGS-Technologie intensiv vorantreibt. Die Technologie bietet das höchste Potenzial im Hinblick auf zukünftige Effizienzsteigerung und damit verbunden auch die niedrigsten Kosten pro Watt. Die Wettbewerbsfähigkeit des Solarstroms (Grid Parity) insgesamt scheint mittlerweile in greifbare Nähe zu rücken und insbesondere in sonnenreichen Ländern wie Indien, China oder Nordamerika wird sich die Solarenergie etablieren. Hierbei kann vor allem die Dünnschicht-Technologie ihre Vorteile ausspielen, so dass die mittel- bis langfristigen Aussichten für diesen Geschäftsbereich sehr positiv bleiben. Marktforscher von Det Norske Veritas prognostizieren für den Markt für Dünnschicht-Solarmodule bis 2020 ein jährliches Wachstum von 24 %. 2020 wird der Markt voraussichtlich eine Produktionsleistung von 22 GW erreicht haben.
Synergieeffekte in den Geschäftsbereichen Solar und FPD eröffnen Wettbewerbsvorteile
Wettbewerbsvorsprung bei Solar und FPD durch erfolgreichen Technologietransfer
Die Nutzung besonderer Synergieeffekte in den Geschäftsbereichen Solar und FPD tragen in verstärktem Maße zum Wachstum der Gesellschaft und gleichzeitig zur Steigerung der Profitabilität bei. Sie resultieren aus den technologisch vergleichbaren Anforderungen bei der Automatisierung von Produktionsanlagen für Flat Panel Displays und Dünnschicht-Solarmodule. Dies betrifft vor allem das Handling und die Reinigung großflächiger Glassubstrate. Die Manz AG hat sich in diesem Bereich seit Jahren hohe Kompetenzen und einzigartiges Know-how angeeignet und verfügt hierdurch über klare Wettbewerbsvorteile. Bereits vollständig entwickelte Technologien können sowohl im Segment Solar wie auch im Geschäftsbereich FPD eingesetzt werden. Durch die Übernahme der Intech Machines Co. Ltd., heute Manz Taiwan Ltd., erhielt die Manz AG Zugriff auf die Technologie für die nasschemische Reinigung von Glassubstraten. Diese Technologie stellt sowohl bei der Herstellung von LCD-Displays als auch von Dünnschicht-Solarmodulen einen wichtigen Produktionsschritt dar und wurde seitdem von der Gesellschaft stetig weiterentwickelt. Dadurch kann die Gesellschaft ihre Wettbewerbsposition in beiden Geschäftsbereichen weiter festigen und zusätzliches Umsatz- und Ertragspotenzial erschließen.
Ausbau der wertschöpfungstiefe durch Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Forschung und Entwicklung als Schlüssel zur Technologie- und Marktführerschaft
Mit der Eröffnung des Entwicklungszentrums für Vakuumbeschichtungstechnologie in Karlstein am Main hat die Gesellschaft den Anteil von in der Manz-Gruppe entwickelten und produzierten Technologien sowohl für kristalline Solarzellen wie auch für Dünnschicht-Solarmodule auf 90 % gesteigert. Durch diesen sehr hohen internen Anteil an eigenen Maschinen wird bereits heute eine weitgehende Integration von Einzelmaschinen und Prozessen gewährleistet. Neben einer signifikanten Kostenreduktion der Produktionslinien wird der Gesellschaft durch Steigerungspotenziale hinsichtlich der Wirkungsgrade ein weiterer Wettbewerbsvorteil zuteil. Um die Wertschöpfungstiefe weiter zu optimieren, arbeitet die Gesellschaft an verschiedenen F&E-Projekten, um auch in der Zukunft Maschinen für weitere, erforderliche Produktionsschritte anbieten zu können. Aber auch die Geschwindigkeit der Maschinen, deren Sicherheit sowie geringe Bruchraten sind wichtige Attribute, die in der Weiterentwicklung der Anlagen Berücksichtigung finden. Künftig steht vor allem die Erhöhung des Wirkungsgrades von Solarzellen im Mittelpunkt der Forschung. Durch den Ausbau der Wertschöpfungstiefe wird die Gesellschaft ihre Marktposition weiter verbessern können und auch die Position in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern stärken. Darüber hinaus wurde im vergangenen Geschäftsjahr mit der Unterzeichnung des Vertrags zur Übernahme der Innovationslinie zur Produktion von CIGS-Solarmodulen zum 1. Januar 2012 ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer marktführenden Position als Anbieter komplett integrierter und wirtschaftlicher CIGS-Produktionslinien (CIGSfab) erreicht. Beides kann sich positiv auf die Umsatz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Signifikante Wachstumschancen durch Ausbau der Internationalisierung
Gerade der Solarsektor eröffnet mittelfristig die Expansion in weitere Wachstumsmärkte. Neben den asiatischen Märkten betrifft dies besonders die USA, die sowohl über günstige klimatische Bedingungen, die weltweit höchste Energienachfrage sowie ein riesiges Angebot an verfügbaren Flächen für Photovoltaikanlagen verfügt. Zudem trifft Solarstrom in den Vereinigten Staaten auf zunehmendes politisches Wohlwollen. So hat sich die US-Regierung das Ziel gesteckt, den Anteil an erneuerbaren Energien langfristig von 9 % auf 25 % zu erhöhen. Im Zuge dessen sollen 150 Mrd. USD in den kommenden zehn Jahren für neue Energietechnologien eingesetzt werden, um die Energieeffizienz zu steigern. Auch dem Mittleren Osten wird zukünftig eine größere strategische Bedeutung zuteil. Im Angesicht zur Neige gehender fossiler Brennstoffe, scheint eine Neukonzeption der energiepolitischen Agenda unausweichlich. Die erfolgreiche Erschließung dieser Märkte kann sich daher positiv auf die Umsatz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Marktchancen durch Übernahmen
Des Weiteren können der Gesellschaft zusätzliche Wettbewerbsvorteile aus gezielten Übernahmen erwachsen. Dies ermöglicht den Zugriff auf neue Technologien, Know-how sowie qualifiziertes Personal (und damit auf sowohl knappe als auch im Wettbewerb ausschlaggebende Faktoren). Ferner prüft die Gesellschaft regelmäßig die Möglichkeit, durch attraktive Zukäufe neue Kunden- und Produktgruppen zu erschließen und die Produktpalette weiter zu diversifizieren. Das Unternehmen wird somit auf eine breitere Basis gestellt, mit stabilisierenden Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage.
Marktchancen durch Erschließung neuer Märkte
Großes Wachstumspotenzial in jungen Zukunftsbranchen
Auch zukünftig strebt die Manz AG die Erschließung neuer Wachstumsmärkte an. Der Fokus liegt hier auf Zukunftstechnologien mit hohem Wachstumspotenzial. Die Manz AG möchte durch die Entwicklung und Etablierung innovativer Produktionslösungen die Herstellungsprozesse in diesen Industrien für die Unternehmen wirtschaftlich machen und den Technologien somit zum Durchbruch verhelfen. Gleichzeitig sieht die Manz AG großes Potenzial an diesem zukünftigen Wachstum mit der eigenen Gesellschaft zu partizipieren.
PROGNOSEBERICHT
AUSBLICK
In unserem Prognosebericht gehen wir, soweit möglich, auf die erwartete künftige Entwicklung der Manz AG und des Umfelds des Unternehmens in den nächsten zwei Geschäftsjahren ein.
Die im Vorjahr prognostizierte EBIT-Marge von mindestens 5 % konnte die Manz AG im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht erreichen. Dies ist insbesondere auf den deutlichen Margendruck im Segment Solar zurückzuführen, dem sich die Manz AG aufgrund der anhaltend schwierigen Situation auf dem Solarmarkt, dem Preisverfall für Solarzellen und -module sowie der Notwendigkeit zu weiteren Kosteneinsparungen auf Kundenseite ausgesetzt sah.
Es ist zu beachten, dass die gegenwärtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Unsicherheit in Bezug auf Aussagen für die künftige Entwicklung erhöhen, da zugrunde liegende Prämissen rasch ihre Gültigkeit verlieren können. Aus den Rahmenbedingungen ergeben sich Chancen und Risiken für die weitere operative Entwicklung der Manz-Gruppe.
Die konjunkturellen Erwartungen sind weiterhin eng verknüpft mit der künftigen Entwicklung der europäischen Schuldenkrise. So erwartet die EU im laufenden Jahr 2012 eine milde Rezession von -0,3 %. Für Deutschland sind die Vorzeichen grundsätzlich positiv, so dass die EU-Kommission im Jahr 2012 mit einem Wachstum von 0,6 % rechnet. Anlass zu Optimismus geben hier die in den vergangenen Monaten veröffentlichten Daten zum ifo-Geschäftsklimaindex, die eine steigende Wirtschaftleistung in Deutschland signalisieren. Dennoch zeigt sich auch das weltweite BIP von der europäischen Entwicklung nicht unbeeinflusst. Während sich in den USA zwar die Zeichen für eine konjunkturelle Erholung mehren, ist China mit steigenden Inflationsraten und gleichzeitig sinkenden Wachstumsraten des BIP konfrontiert.
Die Maschinenbaubranche in Deutschland kann sich von dieser Entwicklung nicht abkoppeln. Der VDMA hat seine Wachstumsprognosen für 2012 zurückgezogen und rechnet im laufenden Jahr mit einem Nullwachstum der Branche, da sich das Exportgeschäft nicht mehr so dynamisch wie in den Vorjahren auswirken sollte.
Mittel- bis langfristige Aussichten im Geschäftsbereich Solar sehr positiv
Neben diesen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind für die Manz AG die Entwicklungen der Teilmärkte Photovoltaik, Flat Panel Display sowie Lithium-Ionen-Batterien von entscheidender Bedeutung für die weitere operative Entwicklung. Durch die im Februar beschlossenen, erheblichen Einschnitte für die Solarförderungen in Deutschland muss im Jahr 2012 mit einer rückläufigen Installation von Solaranlagen gerechnet werden. Diese sinkende Nachfrage des -gemessen an der installierten Leistung -weltweit größten Marktes wird sich nach unserer Einschätzung erheblich auf die Investitionsbereitschaft vieler Solarzellenhersteller im In- und Ausland auswirken. Die damit verbundene Unsicherheit wird insbesondere im ersten Halbjahr 2012 allenfalls zu Ersatzinvestitionen bzw. Rationalisierungsinvestitionen bei Produktionslinien führen. Dabei ist die Investitionszurückhaltung vor allem bei Herstellern von kristallinen Solarzellen derzeit deutlich spürbar. Weiterhin sind die hohen Lagerbestände der Produzenten ein Investitionshemmnis; die Preise für Solarmodule sind weiterhin im Fallen begriffen, da Lagerbestände teilweise unter den Herstellungskosten veräußert werden. Erst wenn sich dieser Trend verlangsamt und die Visibilität steigt, wird wieder mit einem neu beginnenden Investitionszyklus zu rechnen sein. Dies kann mittelfristig wieder zu deutlich steigenden Wachstumsraten im Solarsektor führen, da dann Neuinvestitionen erfolgen müssen, um wirtschaftlich produzieren zu können. Dies ist einer der wesentlichen Gründe, weswegen die Manz AG die von der Würth Solar erworbene CIGS-Technologie intensiv vorantreibt. Zum einen bietet die Technologie die höchsten Steigerungsraten im Hinblick auf die Effizienz und damit auch die niedrigsten Kosten pro Watt. Zum anderen wird sich die Solarenergie in den sonnenreichen Ländern wie Indien, China oder Nordamerika etablieren. Hierbei kann vor allem die Dünnschichttechnologie ihre Vorteile ausspielen, so dass die mittel- bis langfristigen Aussichten für diesen Geschäftsbereich sehr positiv bleiben.
Anhaltend hohe Nachfrage nach Smartphones und Tablet-PC in der FPD-Industrie
Im zweiten wichtigen Standbein der Manz AG, der Flat Panel Display-Industrie, herrschen derzeit gegenläufige Trends vor. Zum einen schwächt sich der Boom nach Equipment zur Produktion von LCD-Fernsehern ab, so dass hierfür im laufenden Jahr mit einer rückläufigen Nachfrage gerechnet werden muss. Zum anderen ist die Nachfrage nach Smartphones und Tablet-PCs nach wie vor auf hohem Niveau, so dass sich dies als zunehmend attraktives Geschäftsfeld für die Manz AG entwickeln kann. Der im Frühjahr 2012 gewonnene Großauftrag mit einem Volumen von 33 Mio. EUR stützt diese Erwartung.
Sehr positive Entwicklung bei Lithium-Ionen-Batterien zu erwarten
Eine sehr positive Entwicklung ist nach Einschätzung des Vorstands für die Nachfrage nach Systemen und Anlagen zur Produktion von Lithium-Ionen-Batterien zu erwarten. Die steigenden Produktionszahlen von Autos mit Hybrid- oder Batterieantrieben sollte in den kommenden Jahren zu verstärkten Investitionen für den Bau von Batteriefabriken führen. Zugleich können durch den steigenden Automationsgrad die Kosten für Batterien erheblich reduziert werden, was wiederum die Nachfrage nach Automobilen mit diesen Antrieben belebt.
Das Berichtssegment Leiterplatten / OEM wird sich aufgrund des zunehmenden Einsatzes von elektronischen Geräten im alltäglichen Leben, der erhöhten Durchdringungsrate von Kommunikationsanwendungen sowie einer anhaltenden Nachfrage nach mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablet-PCs voraussichtlich auch zukünftig stabil entwickeln, wobei die hierbei weitgehend als OEM getätigten Geschäfte insbesondere einer besseren Auslastung der Produktionskapazitäten dienen. Mit einem sinkenden Anteil des Geschäftsbereichs Leiterplatten / OEM an den Gesamtumsätzen der Manz AG könnte dieses Segment nach IFRS 8 zukünftig wieder entfallen.
Nachhaltiges Wachstum durch die Fortführung der Diversifizierungsstrategie und Investitionen in F&E
Schlüssel zu einem nachhaltigen Wachstum des Unternehmens sind die Fortsetzung der Diversifizierungsstrategie sowie Investitionen in Forschung und Entwicklung. Ausgehend von den Bedürfnissen unserer Kunden entwickeln wir in unseren Geschäftsbereichen Solar, FPD und New Business auch weiterhin innovative Produkte, die unsere Technologie- und Marktführerschaft mittel- und langfristig sichern und weiter steigern werden. Um diese Ziele realisieren zu können plant die Manz AG für das laufende Geschäftsjahr 15 Mio. EUR im Bereich Forschung und Entwicklung zu investieren. Dass der Forschung bei der Manz AG höchste Priorität eingeräumt wird zeigt die Forschungskostenquote von 10,2 °% im Geschäftsjahr 2011 sowie die Etablierung des Innovationsstandorts Schwäbisch Hall zum 1. Januar 2012. Hierdurch sind wir in der Lage, die Forschung und Entwicklung im Bereich der CIGS-Technologie noch schneller als bisher voranzutreiben und damit Kunden höchste Wirkungsgrade und maximale Investitionssicherheit zu garantieren.
Umsatzpotenzial einer CIGSfab beläuft sich auf rund 150 Mio. EUR
Zentrale Herausforderung für das laufende Geschäftsjahr 2012 ist es, unsere CIGSfab erfolgreich am Markt zu etablieren und die erste schlüsselfertige, vollintegrierte Produktionslinie für CIGS-Dünnschicht-Solarmodule auszuliefern. Nach Übernahme der CIGS-Produktlinie von Würth Solar ist derzeit nur Manz in der Lage, eine integrierte und vollproduktive Produktionslinie für CIGS-Dünnschicht-Solarmodule anzubieten, die wirtschaftlich betrieben werden kann. Mit 118 Experten steht uns darüber hinaus das branchenweit größte Kompetenzteam für CIGS-Technologie überhaupt zur Verfügung. Das Umsatzpotenzial für eine CIGSfab mit einer Kapazität von 120 MW pro Jahr beläuft sich auf insgesamt rund 150 Mio. EUR. Aufgrund der hervorragenden Ausgangsposition der Manz AG haben wir in den nächsten Jahren die Chance, neben dem Umsatz auch den Ertrag erheblich zu steigern. Auch für das Geschäftsjahr 2012 planen wir weitere Investitionen zur Etablierung unserer CIGSfab in Höhe von rund 5 Mio. EUR.
Durch die Eröffnung des Fertigungsstandorts in Suzhou / China mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 10 Mio. EUR stärkt die Manz AG die lokale Präsenz im wachstumsintensiven chinesischen Markt. Ergänzt wird die Investitionsstrategie der Gesellschaft durch Ersatz- und Rationalisierungsinvestitionen, die erfahrungsgemäß aufgrund des geringen Alters der Anlagen und Maschinen des Unternehmens im niedrigen einstelligen Millionenbereich liegen. Gleichzeitig werden weiterhin neue Mitarbeiter zur Realisierung des geplanten Wachstums eingestellt.
Insgesamt wird die Manz AG Investitionen von rund 25 Mio. EUR für das weitere Wachstum im Geschäftsjahr 2012 verwenden.
Durch die konsequente Stärkung der einzelnen Geschäftsbereiche mit ihren jeweils unterschiedlichen zyklischen Entwicklungen ist die Manz AG sehr gut positioniert, um mögliche Rückgänge durch positive Wachstumsraten anderer Geschäftsbereiche zu kompensieren. Der Auftragsbestand von 96,5 Mio. EUR zum 21. März 2012 ist ein Indiz für die derzeit verhaltene Nachfrage, insbesondere aus der Photovoltaik-Industrie. Trotz der unsicheren konjunkturellen Aussichten besteht die Chance, dass wir im Geschäftsjahr 2012 ein Gesamtumsatzvolumen erreichen, das sich in etwa auf Höhe des Vorjahresniveaus bewegt. Dabei rechnen wir durch eine konjunkturelle Belebung aber auch durch deutlich steigende Umsätze für unser Equipment zur Produktion von Lithium-Ionen-Batterien mit einem im Vergleich zu den ersten sechs Monaten stärkeren zweiten Halbjahr. Alleine im Bereich der Lithium-Ionen-Batterien rechnen wir im Gesamtjahr mit mehr als einer Verdopplung der Umsätze, nach 9,5 Mio. EUR im Vorjahr. Das beschriebene Umsatzszenario berücksichtigt noch nicht den Verkauf einer CIGS-Produktionslinie. Aktuell stattfindende Gespräche mit Kunden aus Asien verleihen uns jedoch Optimismus, dass im laufenden Jahr ein neues Umsatzhoch erreichbar ist. Mit dem ersten Verkauf einer solchen Fabrik könnte sich der Umsatz im Geschäftsjahr 2012 deutlich erhöhen.
Im Hinblick auf die Entwicklung der Margen rechnen wir im Geschäftsjahr 2012 nur mit einer geringen Verbesserung gegenüber dem abgelaufenen Geschäftsjahr, jedoch mit einem insgesamt positiven EBIT. Insbesondere das Solarsegment wird voraussichtlich im laufenden Jahr -nicht zuletzt aufgrund der laufenden Investitionen für die CIGS-Technologie und die in Schwäbisch Hall betriebene Innovationslinie -keinen oder nur einen geringen positiven Ergebnisbeitrag leisten. Dennoch ist der Vorstand überzeugt, dass sich diese Investitionen auszahlen und Manz durch das etablierte Know-how und die weiterentwickelte Technologie mittelfristig eine weltweit marktführende Stellung einnehmen kann. Ab dem Jahr 2013 ist daher in einem insgesamt wieder positiveren konjunkturellen Umfeld und damit einer steigenden Nachfrage in den relevanten Teilmärkten, mit weiterem Umsatzwachstum und überproportional steigenden Margen zu rechnen.
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Manz AG beruhen. Solche Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklungen oder die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an künftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Reutlingen, den 28. März 2012
Der Vorstand
KONZERNABSCHLUSS
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
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| (in TEUR) | Anhang | 2011 | 2010 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1 | 240.509 | 181.402 |
| Bestandsveränderungen Erzeugnisse | 13.088 | 9.581 | |
| Aktivierte Eigenleistungen | 2 | 13.173 | 14.035 |
| Gesamtleistung | 266.770 | 205.018 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 3 | 4.451 | 6.429 |
| Materialaufwand | 4 | -158.466 | -121.558 |
| Rohergebnis | 112.755 | 89.889 | |
| Personalaufwand | 5 | -64.648 | -51.653 |
| Abschreibungen | -11.195 | -9.335 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6 | -33.795 | -28.339 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 3.117 | 562 | |
| Ergebnis aus at equity bilanzierten Finanzanlagen | 0 | -36 | |
| Finanzerträge | 7 | 378 | 937 |
| Finanzaufwendungen | 8 | -1.283 | -775 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 2.212 | 688 | |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 10 | -1.049 | 1.112 |
| Konzernergebnis | 1.163 | 1.800 | |
| davon Ergebnisanteil Minderheitsanteile | 11 | 300 | 235 |
| davon Ergebnisanteil Aktionäre Manz AG | 863 | 1.565 | |
| Gewichteter Durchschnitt der Anzahl Aktien | 4.480.054 | 4.480.054 | |
| Ergebnis je Aktie in EUR (verwässert = unverwässert) | 12 | 0,19 | 0,35 |
KONZERN-GESAMTPERIODENERFOLGSRECHNUNG
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| (in TEUR) | 2011 | 2010 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | 1.163 | 1.800 |
| Ergebnisneutrale Bestandteile des Periodenerfolgs | ||
| Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | 684 | 7.813 |
| Veränderung der Marktwerte von Wertpapieren | 0 | -129 |
| Veränderung der Marktwerte von Cashflow Hedges | -288 | 0 |
| Steuereffekt aus Bestandteilen des Periodenerfolgs | 73 | 29 |
| 469 | 7.713 | |
| Konzern-Gesamtperiodenerfolg | 1.632 | 9.513 |
| davon Minderheitsanteile | 318 | 472 |
| davon Anteilseigner der Manz AG | 1.314 | 9.041 |
Konzernbilanz
AKTIVA
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| (in TEUR) | Anhang | 31.12.2011 | 31.12.2010 * |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 14 | 95.325 | 89.999 |
| Sachanlagen | 15 | 31.380 | 23.636 |
| Latente Steuern | 10 | 2.438 | 1.255 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 864 | 615 | |
| 130.007 | 115.505 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 16 | 66.393 | 49.995 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 17 | 84.175 | 67.054 |
| Ertragsteuerforderungen | 282 | 164 | |
| Derivative Finanzinstrumente | 18 | 109 | 89 |
| Sonstige kurzfristige Forderungen | 19 | 3.924 | 4.509 |
| Flüssige Mittel | 20 | 33.288 | 38.902 |
| 188.171 | 160.713 | ||
| Summe Aktiva | 318.178 | 276.218 | |
| PASSIVA | |||
| (in TEUR) | Anhang | 31.12.2011 | 31.12.2010* |
| Eigenkapital | 21 | ||
| Gezeichnetes Kapital | 4.480 | 4.480 | |
| Kapitalrücklagen | 144.006 | 144.213 | |
| Gewinnrücklagen | 28.835 | 28.182 | |
| Währungsumrechnung | 10.243 | 9.577 | |
| Anteilseigner der Manz AG | 187.564 | 186.452 | |
| Minderheitsanteile | 1.754 | 1.476 | |
| 189.318 | 187.928 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Finanzschulden | 22 | 4.934 | 4.390 |
| Langfristig abgegrenzte Investitionszuwendungen | 23 | 338 | 332 |
| Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 24 | 70 | 39 |
| Pensionsrückstellungen | 25 | 3.903 | 3.951 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 26 | 1.958 | 1.532 |
| Latente Steuern | 10 | 803 | 1.624 |
| 12.006 | 11.868 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Kurzfristige Finanzschulden | 27 | 45.399 | 9.794 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 28 | 46.335 | 51.535 |
| Erhaltene Anzahlungen | 17 | 10.434 | 4.246 |
| Ertragsteuerschulden | 3.124 | 47 | |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 29 | 3.236 | 3.363 |
| Derivative Finanzinstrumente | 18 | 288 | 0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 30 | 7.996 | 7.433 |
| Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 24 | 42 | 4 |
| 116.854 | 76.422 | ||
| Summe Passiva | 318.178 | 276.218 |
* Vorjahreszahlen angepasst. Weitere Angaben im Anhang unter "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" zu "Anpassung der Vorjahreszahlen"
KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG
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| (in TEUR) | 2011 | 2010 |
|---|---|---|
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | ||
| Konzernergebnis | 1.163 | 1.800 |
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 11.195 | 9.335 |
| Verlust (+) / Gewinn (-) aus at equity Beteiligung | 0 | 36 |
| Zunahme (+) /Abnahme (-) von Pensionsrückstellungen und sonstigen langfristigen Rückstellungen | 378 | -974 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (-) und Aufwendungen (+) insbesondere latente Steuern | -2.210 | -1.704 |
| Cashflow | 10.526 | 8.493 |
| Gewinn (-) /Verlust (+) aus Anlageabgängen | -62 | -11 |
| Zunahme (-) /Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva | -32.946 | -53.651 |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva | 5.094 | 47.171 |
| -17.388 | 2.002 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen | 723 | 133 |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -25.420 | -55.083 |
| Auszahlungen für den Erwerb von konsolidierten Unternehmen, abzüglich der zugeflossenen liquiden Mittel | 0 | -2.070 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Wertpapieren | 0 | 43.429 |
| Auszahlungen für den Erwerb von Wertpapieren | 0 | -14.590 |
| -24.697 | -28.181 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||
| Erwerb eigener Aktien | 0 | -125 |
| Auszahlungen für die Tilgung von Finance-Lease-Verträgen | -6 | -8 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme langfristiger Kredite | 4.584 | 3.745 |
| Auszahlung für die Tilgung langfristiger Kredite | -525 | -157 |
| Veränderung der Kontokorrentkredite | 32.280 | 1.080 |
| 36.333 | 4.535 | |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | ||
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes (Zwischensumme 1-3) | -5.752 | -21.644 |
| Wechselkursbedingte Wertänderung des Finanzmittelbestandes | 138 | 1.215 |
| Finanzmittelbestand am 1.1. | 38.902 | 59.331 |
| Finanzmittelbestand am 31.12. | 33.288 | 38.902 |
| Zusammensetzung des Finanzmittelbestands | ||
| Flüssige Mittel | 33.288 | 38.902 |
| Finanzmittelbestand am 31.12. | 33.288 | 38.902 |
Die Kapitalflussrechnung wird in Anhangsangabe 13 erläutert.
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
für das Geschäftsjahr 2011
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| Gewinnrücklagen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklagen | Eigene Aktien | Angesammelte Gewinne | Marktbewertung Wertpapiere | Cashflow Hedge |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Januar 2010 | 4.480 | 144.226 | 0 | 26.397 | 100 | 0 |
| Gesamtperiodenerfolg | 1.565 | -100 | 0 | |||
| Erwerb eigene Aktien | -125 | |||||
| Verwendung eigene Aktien | 125 | |||||
| Aktienbasierte Vergütung | -13 | |||||
| Veränderung Minderheitsanteile aus Aufstockung Anteile | 220 | |||||
| Stand 31. Dezember 2010 | 4.480 | 144.213 | 0 | 28.182 | 0 | 0 |
| Stand 1. Januar 2011 | 4.480 | 144.213 | 0 | 28.182 | 0 | 0 |
| Gesamtperiodenerfolg | 863 | 0 | -215 | |||
| Aktienbasierte Vergütung | -207 | 0 | ||||
| Veränderung Minderheitsanteile aus Aufstockung Anteile | 5 | |||||
| Stand 31. Dezember 2011 | 4.480 | 144.006 | 0 | 29.050 | 0 | -215 |
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| (in TEUR) | Währungsumrechnung | Anteilseigner der Manz AG | Minderheitsanteile | Gesamtes Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2010 | 2.001 | 177.204 | 1.826 | 179.030 |
| Gesamtperiodenerfolg | 7.576 | 9.041 | 472 | 9.513 |
| Erwerb eigene Aktien | -125 | -125 | ||
| Verwendung eigene Aktien | 125 | 125 | ||
| Aktienbasierte Vergütung | -13 | -13 | ||
| Veränderung Minderheitsanteile aus Aufstockung Anteile | 220 | -822 | -602 | |
| Stand 31. Dezember 2010 | 9.577 | 186.452 | 1.476 | 187.928 |
| Stand 1. Januar 2011 | 9.577 | 186.452 | 1.476 | 187.928 |
| Gesamtperiodenerfolg | 666 | 1.314 | 318 | 1.632 |
| Aktienbasierte Vergütung | -207 | -207 | ||
| Veränderung Minderheitsanteile aus Aufstockung Anteile | 5 | -40 | -35 | |
| Stand 31. Dezember 2011 | 10.243 | 187.564 | 1.754 | 189.318 |
Sonstige Angaben zur Eigenkapitalveränderungsrechnung können Anmerkung 21 entnommen werden.
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG GESCHÄFTSBEREICHE
zum 31. Dezember 2011
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| (in TEUR) | Umsätze mit Dritten | Umsätze mit anderen Segmenten | EBIT | Segmentvermögen | Segmentschulden |
|---|---|---|---|---|---|
| Solar | |||||
| 2010 | 65.740 | -3.844 | 120.180 | 9.959 | |
| 2011 | 72.637 | -9.912 | 146.348 | 10.917 | |
| FPD | |||||
| 2010 | 58.755 | 3.505 | 59.504 | 28.197 | |
| 2011 | 98.535 | 9.011 | 76.429 | 38.799 | |
| New Business | |||||
| 2010 | 3.643 | 92 | 6.363 | 1.128 | |
| 2011 | 9.492 | 1.050 | 7.940 | 1.316 | |
| Leiterplatten/OEM | |||||
| 2010 | 38.775 | 749 | 35.398 | 17.505 | |
| 2011 | 41.883 | 1.277 | 31.703 | 21.392 | |
| Sonstige | |||||
| 2010 | 14.489 | 13.323 | 60 | 7.906 | 239 |
| 2011 | 17.962 | 12.761 | 1.691 | 8.314 | 7.005 |
| Zentralfunktionen/Übriges | |||||
| 2010 | 0 | 46.867 | 31.262 | ||
| 2011 | 0 | 47.444 | 49.431 | ||
| Konsolidierung | |||||
| 2010 | -13.323 | ||||
| 2011 | -12.761 | ||||
| Konzern | |||||
| 2010 | 181.402 | 0 | 562 | 276.218 | 88.290 |
| 2011 | 240.509 | 0 | 3.117 | 318.178 | 128.860 |
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| (in TEUR) | Nettovermögen | Anlagenzugänge | Abschreibungen | Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt) |
|---|---|---|---|---|
| Solar | ||||
| 2010 | 110.221 | 41.326 | 4.765 | 414 |
| 2011 | 135.431 | 20.096 | 4.830 | 508 |
| FPD | ||||
| 2010 | 31.307 | 1.056 | 1.398 | 306 |
| 2011 | 37.630 | 759 | 1.488 | 438 |
| New Business | ||||
| 2010 | 5.235 | 1.642 | 112 | 40 |
| 2011 | 6.624 | 1.448 | 416 | 41 |
| Leiterplatten/OEM | ||||
| 2010 | 17.893 | 5.293 | 1.375 | 407 |
| 2011 | 10.311 | 818 | 1.529 | 453 |
| Sonstige | ||||
| 2010 | 7.667 | 2.028 | 527 | 94 |
| 2011 | 1.309 | 419 | 415 | 95 |
| Zentralfunktionen/Übriges | ||||
| 2010 | 15.605 | 3.738 | 1.158 | 274 |
| 2011 | -1.987 | 1.880 | 2.517 | 334 |
| Konsolidierung | ||||
| 2010 | ||||
| 2011 | ||||
| Konzern | ||||
| 2010 | 187.928 | 55.083 | 9.335 | 1.535 |
| 2011 | 189.318 | 25.420 | 11.195 | 1.869 |
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG REGIONEN
zum 31. Dezember 2011
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| (in TEUR) | Außenumsatz nach Standorten des Kunden | Langfristige Vermögenswerte (ohne latente Steuern) |
|---|---|---|
| Deutschland | ||
| 2010 | 18.345 | 66.419 |
| 2011 | 25.056 | 70.901 |
| Übriges Europa | ||
| 2010 | 32.293 | 8.595 |
| 2011 | 31.793 | 12.314 |
| Asien | ||
| 2010 | 126.019 | 36.289 |
| 2011 | 171.720 | 42.382 |
| Amerika | ||
| 2010 | 4.111 | 74 |
| 2011 | 11.603 | 103 |
| Sonstige Regionen | ||
| 2010 | 634 | 2.873 |
| 2011 | 337 | 1.869 |
| Konzern | ||
| 2010 | 181.402 | 114.250 |
| 2011 | 240.509 | 127.569 |
ANHANG
ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN
Die Manz AG ("Manz AG") hat ihren Firmensitz in der Steigäckerstraße 5 in 72768 Reutlingen, Deutschland. Die Geschäftsaktivitäten der Manz AG und ihrer Tochtergesellschaften ("Manz-Gruppe" oder "Manz") bestehen in der Entwicklung und Herstellung von Systemen und Komponenten für die Automatisierung, Qualitätssicherung, Laserprozesstechnik und Metallisierung. Die Systeme werden vor allem bei der Herstellung von Solarzellen, LCD-Flachbildschirmen und touchfähigen Anwendungen, sowie bei der Lithium-Ionen-Batteriefertigung eingesetzt. Die Aktien der Manz AG werden im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Der Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2011 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Alle verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen wurden berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS werden nicht angewendet. Der Konzernabschluss wurde am 21. März 2012 durch Beschluss des Vorstands zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben.
Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit sind in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Das Geschäftsjahr der Manz-Gruppe umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Der Konzernabschluss ist in EUR aufgestellt. Die Angaben im Anhang erfolgen, sofern nicht anders vermerkt, in Tausend EUR (TEUR). Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG
KONSOLIDIERUNGSKREIS
In den Konzernabschluss der Manz AG sind alle Unternehmen einbezogen, bei denen die Manz AG mittelbar oder unmittelbar die Möglichkeit hat, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen ("Control"-Verhältnis).
Neben der Manz AG gehören zum Kreis der konsolidierten Unternehmen folgende in- und ausländische Tochterunternehmen:
VOLLKONSOLIDIERTE UNTERNEHMEN
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| Anteil in % |
||
|---|---|---|
| Manz Tübingen GmbH | Tübingen/Deutschland | 100,0 % |
| Manz Coating GmbH | Reutlingen/Deutschland | 100,0 % |
| Manz USA Inc. | North Kingstown/USA | 100,0 % |
| Manz Hungary Kft. | Debrecen/Ungarn | 100,0 % |
| MVG Hungary Kft. | Debrecen /Ungarn | 100,0 % |
| Manz Slovakia s.r.o. | Nove Mesto nad Vahom/Slowakei | 100,0 % |
| Manz Automation Spain S. L. | Madrid/Spanien | 100,0 % |
| Manz Israel (T.A.) Ltd. | Petach-Tikva/Israel | 100,0 % |
| Manz Asia Ltd. | Hong-Kong/China | 100,0 % |
| Manz Chungli Ltd. 1) | Chungli/Taiwan | 100,0 % |
| Manz Co. Ltd. (Shanghai) 1) | Shanghai/China | 100,0 % |
| Manz China WuZhong Co. Ltd. 1) | Suzhou/China | 100,0 % |
| Manz China Suzhou Ltd.1) | Suzhou/China | 100,0 % |
| Manz India Private Ltd .1) | New Delhi/Indien | 75,0 % |
| Manz Taiwan Ltd. 1) | Chungli/Taiwan | 97,2 % |
| Manz (B.V.I.) Ltd .2) | Road Town/British Virgin Islands | 97,2 % |
| Intech Machines (B.V.I.) Co. Ltd. 2) | Road Town/British Virgin Islands | 97,2 % |
| Intech Machines (Shenzhen) Co. Ltd. 3) | Shenzhen/China | 97,2 % |
1) über Manz Asia Ltd.
2) über Manz Taiwan Ltd.
3) über Intech Machines (B.V.I.) Co. Ltd.
Die Liste des Anteilsbesitzes ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
NAMENSÄNDERUNGEN DER TOCHTERGESELLSCHAFTEN IM GESCHÄFTSJAHR 2011
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| Bisher | Neu |
|---|---|
| Manz Automation Tübingen GmbH | Manz Tübingen GmbH |
| Manz Automation Asia Ltd. | Manz Asia Ltd. |
| Manz Automation Co. Ltd. | Manz China Shanghai Ltd. |
| Axystems Ltd. | Manz Israel (TA.) Ltd. |
| Manz Automation India Private Ltd. | Manz India Private Ltd. |
Veränderungen des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr 2011
Aufstockung Anteile Manz Taiwan Ltd., Chungli / Taiwan
Im Geschäftsjahr 2011 wurden die Anteile an der Manz Taiwan Ltd. (ehemals: Manz Intech Machines Co. Ltd.) um 0,03 % von 97,12 % auf jetzt 97,15 % aufgestockt. Die Bilanzierung des Hinzuerwerbs erfolgt nach dem sog. entity-Konzept. Hierbei wird der Hinzuerwerb nur innerhalb des Eigenkapitals als Verschiebung zwischen den Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern dargestellt. Die Bilanzansätze der Vermögenswerte und Schulden bleiben unberührt.
Liquidation Manz Automation Spain S.L.
Die Manz Spain wurde im Juni 2011 liquidiert. Aus der Endkonsolidierung ergaben sich keine ergebniswirksamen Beträge.
Erwerbe nach Bilanzstichtag Manz CIGS Technology GmbH
Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 erwarb die Manz AG 100 % an der Manz CIGS Technology GmbH, Stuttgart. Die Gesellschaft hält die Lizenzen, das Know-how und eine Produktionsanlage zur Herstellung von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen (CIGSfab). In diesem Zusammenhang wurde die Lizenz- und Kooperationsvereinbarung vom Juli 2010 mit der Würth Solar GmbH & Co. KG aufgehoben. Alle noch nicht erbrachten Leistungen aus diesem Vertrag gelten mit dem Vollzug des Erwerbs der Manz CIGS Technology GmbH durch die Manz AG als erbracht. Der beizulegende Zeitwert der aufgehobenen Lizenz- und Kooperationsvereinbarung in Höhe von 24,9 Mio. EUR entspricht einem Kaufpreis in derselben Höhe. Eine Kaufpreiszahlung in Form von flüssigen Mitteln erfolgt nicht. Für die Transaktion fielen keine wesentlichen Anschaffungsnebenkosten an.
Durch den Erwerb wurden folgende Vermögenswerte und Schulden übernommen:
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| (in Mio. EUR) | Zeitwert | Buchwert |
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 22,5 | 0,0 |
| Sachanlagen | 2,6 | 0,0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0,3 | 0,3 |
| 25,4 | 0,3 | |
| Langfristige Schulden | 0,5 | 0,0 |
| Beizulegender Zeitwert des Nettovermögens | 24,9 | 0,3 |
| Nettovermögen 1) | 24,9 | 0,3 |
| Anschaffungskosten | 24,9 | |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0,0 |
1) Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden ist noch nicht abgeschlossen. Es wurden daher gemäß IFRS 3.62 provisorische werte angesetzt.
Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden auf den Stichtag des Konzernabschlusses, der dem Stichtag der Manz AG entspricht, aufgestellt.
KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden dabei zum Erwerbszeitpunkt mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Anschließend werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag aus der Aufrechnung des Kaufpreises mit den identifizierten Vermögenswerten und Schulden wird unter den immateriellen Vermögenswerten als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses entstandene Kosten werden aufwandswirksam erfasst und stellen somit keinen Bestandteil der Anschaffungskosten dar.
Ein Unterschiedsbetrag, der sich beim Erwerb weiterer Anteile oder bei der Veräußerung von Anteilen nach Erstkonsolidierung ohne Verlust der Beherrschung an einem bereits voll konsolidierten Tochterunternehmen ergibt, wird direkt mit dem Eigenkapital verrechnet.
Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt neu bestimmt und der hieraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst.
Bei der Endkonsolidierung eines bisherigen Tochterunternehmens wird die Differenz zwischen der erhaltenen Gegenleistung und dem abgehenden Nettoreinvermögen zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlusts (einschließlich eines noch vorhandenen Geschäfts- oder Firmenwerts aus der Kapitalkonsolidierung) erfolgswirksam erfasst.
Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen konsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet und Zwischenergebnisse eliminiert. Auf die Konsolidierungsvorgänge werden die erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen. Darüber hinaus werden Bürgschaften und Garantien, die von der Manz AG oder einer ihrer konsolidierten Tochterunternehmen zu Gunsten anderer konsolidierter Tochterunternehmen übernommen werden, eliminiert.
Minderheitsanteile stellen den Anteil des Ergebnisses und des Reinvermögens dar, der nicht dem Konzern zuzurechnen ist. Minderheitsanteile werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt von dem auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Die in Fremdwährung aufgestellten Abschlüsse der in den Konzern einbezogenen Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 in EUR umgerechnet. Die funktionale Währung der einbezogenen Gesellschaften entspricht fast immer der jeweiligen Landeswährung, da diese Tochterunternehmen ihre Geschäftsaktivitäten in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig führen. Für ein Tochterunternehmen ist die funktionale Währung abweichend zur Landeswährung EUR. Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden mit dem Mittelkurs am Bilanzstichtag, das Eigenkapital mit historischen Kursen umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zum Jahresdurchschnittskurs. Aus der Umrechnung des Abschlusses resultierende Umrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang des Tochterunternehmens ergebnisneutral als gesonderter Posten im Eigenkapital erfasst.
In den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden Fremdwährungsposten bei ihrem Zugang mit dem Anschaffungskurs bewertet.
Monetäre Posten werden zum Stichtag mit dem Mittelkurs bewertet. Kursgewinne und -verluste zum Bilanzstichtag werden ergebniswirksam erfasst.
WECHSELKURSE DER WICHTIGSTEN WÄHRUNGEN
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| Stichtagskurs | Durchschnittskurs | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| (in EUR) | 31.12.2011 | 31.12.2010 | 2011 | 2010 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| USA | USA | 1,2950 | 1,3253 | 1,3928 | 1,3279 |
| Taiwan | TWD | 39,4288 | 38,9638 | 41,0836 | 41,8818 |
| Hong-Kong | HKD | 10,0612 | 10,3247 | 10,8510 | 10,3304 |
| China | CNY | 8,2424 | 8,7626 | 9,0169 | 9,0005 |
| Ungarn | HUF | 312,7680 | 280,0290 | 279,9614 | 275,9354 |
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Die Vermögenswerte und Schulden der Manz AG und der im Wege der Vollkonsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen werden einheitlich nach den in der Manz-Gruppe geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum 31. Dezember 2011 angesetzt und bewertet.
Die Vergleichsinformationen für das Geschäftsjahr 2010 basieren auf den gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die auch für das Geschäftsjahr 2011 angewendet werden.
ANPASSUNG DER VORJAHRESZAHLEN
Im Vorjahr erfolgte bei der Aktivierung von latenten Steuern auf einen Verlustvortrag keine Saldierung mit den entsprechenden passiven latenten Steuern nach IAS 12.74. Im Berichtsjahr wurden die Vorjahreszahlen der aktiven und passiven latenten Steuern insofern angepasst, dass diese um 6.781 TEUR vermindert und somit diesbezüglich die aktiven und passiven latenten Steuern saldiert dargestellt werden.
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierungsfähigen Entwicklungskosten nicht aktiviert und erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.
Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmbarer Nutzungsdauer differenziert.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Hierzu gehören Geschäfts- oder Firmenwerte und Markennamen aus Unternehmenszusammenschlüssen. Die Unbestimmtheit der Nutzungsdauer der Marken beruht auf der Einschätzung, dass der wirtschaftliche Nutzenzufluss aus diesen Vermögenswerten nicht auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden kann. Mindestens einmal jährlich wird für jeden einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) ein Wertminderungstest durchgeführt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von unbestimmter zur begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen.
Die Entwicklungskosten für Anlagen und Anlagenkomponenten werden aktiviert, sofern die Voraussetzungen der IAS 38 erfüllt sind. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden ab Produktionsstart planmäßig linear über den erwarteten Produktlebenszyklus von in der Regel 3 bis 5 Jahren abgeschrieben. Soweit die aktivierten Entwicklungskosten noch nicht planmäßig abgeschrieben werden, wird mindestens einmal jährlich für jeden einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) ein Wertminderungstest durchgeführt. Die Forschungs- und nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten werden bei Entstehung als Aufwand erfasst.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sowie außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen. Kosten für Reparaturen und Instandhaltung werden als laufender Aufwand erfasst. Die linearen Abschreibungen werden entsprechend dem erwarteten Verlauf des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen überwiegend folgende Nutzungsdauern zugrunde:
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| Jahre | |
|---|---|
| Gebäude | 20 bis 50 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 6 bis 10 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4 bis 13 |
Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst.
Sofern für den Erwerb oder die Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um diesen in seinen beabsichtigten gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, werden die bis zur Erlangung des gebrauchsfertigen Zustands angefallenen und direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten aktiviert. Im laufenden und vorangegangenen Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert.
Im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen wird dem Leasingnehmer das wirtschaftliche Eigentum in den Fällen zugerechnet, in denen er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, trägt (IAS 17). Sofern das wirtschaftliche Eigentum der Manz-Gruppe zuzurechnen ist, erfolgt die Aktivierung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert oder zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Abschreibungsmethode auf der Grundlage der wirtschaftlichen Nutzungsdauer bzw. der kürzeren Vertragslaufzeit. Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen werden unter den Finanzverbindlichkeiten aus Leasing passiviert.
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt.
WERTHALTIGKEITSTEST
Ein Werthaltigkeitstest wird bei Geschäfts- oder Firmenwerten sowie bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer mindestens einmal jährlich, bei aktivierten Entwicklungskosten und anderen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer sowie bei Sachanlagen und Finanzanlagen nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte durchgeführt.
Eine Wertminderung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln geschätzt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die eine Zahlungsmittel generierende Einheit (ZGE) darstellt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert.
Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht dem aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbaren Betrag abzüglich Veräußerungskosten. Der Nutzungswert wird auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows aus der Nutzung und dem Abgang eines Vermögenswerts mit Hilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Als Diskontierungssatz wird ein den Marktbedingungen entsprechender Zinssatz vor Steuern verwendet.
Zur Ermittlung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten wird grundsätzlich der Nutzungswert der betreffenden Zahlungsmittel generierenden Einheit herangezogen. Basis hierfür ist die vom Management erstellte aktuelle Planung. Die detaillierte Planungsperiode erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren.
Für die Folgejahre werden plausible Annahmen über die künftige Entwicklung getroffen. Die Planungsprämissen werden jeweils an den aktuellen Erkenntnisstand angepasst. Dabei werden angemessene Annahmen zu makroökonomischen Trends sowie historische Entwicklungen berücksichtigt.
Sollten die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, werden -mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten - Zuschreibungen auf den erzielbaren Betrag vorgenommen. Der Betrag darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben würde, wenn in der Vergangenheit kein Impairment für den Vermögenswert erfasst worden wäre.
Der Werthaltigkeitstest für die in den Konzernabschluss einbezogenen Markenwerte erfolgt anhand des Nutzungswertes auf Basis des Lizenzpreisanalogieverfahrens.
VORRÄTE
Vorräte werden gemäß IAS 2 (Vorräte) zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen und anteilige Verwaltungsgemeinkosten, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können. Sofern erforderlich, wird als Bewertungsvereinfachungsverfahren die Durchschnittsmethode angewandt.
FERTIGUNGSAUFTRÄGE
Manz erwirtschaftet seine Umsatzerlöse überwiegend aus Fertigungsaufträgen, die nach der Percentage-of-Completion-Methode (PoC-Methode) gemäß IAS 11 bilanziert werden. Dabei werden die Umsatzerlöse und die geplante Marge entsprechend des Fertigstellungsgrades eines Auftrags bilanziert. Grundlage sind die mit dem Kunden vereinbarten Auftragserlöse und die erwarteten Auftragskosten. Der für die Höhe einer Teilgewinnrealisierung maßgebliche Fertigstellungsgrad je Auftrag wird dabei durch das Verhältnis der am Abschlussstichtag aufgelaufenen Auftragskosten zu den kalkulierten Gesamtkosten (Cost-to-Cost-Methode) bestimmt. Durch diese Bilanzierungsmethode werden sowohl Umsatzerlöse als auch die zugehörigen Kosten periodengerecht realisiert.
Soweit die Summe aus angefallenen Auftragskosten und ausgewiesenen Gewinnen die Anzahlungen übersteigt, erfolgt der Ausweis der Fertigungsaufträge aktivisch unter den künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen als Bestandteil der Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Ein negativer Saldo wird unter den Erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Erwartete Verluste aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen werden sofort in voller Höhe als Aufwand bilanziert, indem aktivierte Vermögenswerte wertberichtigt und darüber hinaus auch Rückstellungen gebildet werden.
Die übrigen Umsatzerlöse werden in Übereinstimmung mit IAS 18 "Erträge" erfasst, wenn die maßgeblichen Chancen und Risiken übertragen wurden. Dies ist üblicherweise der Zeitpunkt, an dem die Erzeugnisse oder Waren geliefert beziehungsweise die Leistungen erbracht wurden.
FINANZINSTRUMENTE
Finanzinstrumente sind nach IAS 39 Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Sofern bei finanziellen Vermögenswerten Handels- und Erfüllungstag zeitlich auseinander fallen können, ist für die erstmalige Bilanzierung der Erfüllungstag maßgeblich. Die erstmalige Bewertung eines Finanzinstruments erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten werden einbezogen. Im Rahmen der Folgebewertung werden Finanzinstrumente entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Für die Bewertung unterscheidet IAS 39 finanzielle Vermögenswerte in die Kategorien:
| ― | erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte |
| ― | bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen |
| ― | zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und |
| ― | ausgereichte Kredite und Forderungen |
Finanzielle Verbindlichkeiten sind folgenden beiden Kategorien zuzuordnen:
| ― | erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten und zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten |
| ― | zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
Je nach Kategorisierung der Finanzinstrumente erfolgt die Bewertung entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Markt- oder Börsenpreis, sofern die zu bewertenden Finanzinstrumente an einem aktiven Markt gehandelt werden. Sofern kein aktiver Markt für ein Finanzinstrument besteht, wird der beizulegende Zeitwert mittels geeigneter finanzmathematischer Methoden, wie zum Beispiel anerkannten Optionspreismodellen oder der Diskontierung zukünftiger Zahlungszuflüsse mit dem Marktzinssatz ermittelt und durch Bestätigungen der Banken, die die Geschäfte abwickeln, überprüft. Die fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen den Anschaffungskosten abzüglich Tilgungen, Wertminderungen und der Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag, welche entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt wird. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald Manz Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Eine Ausbuchung erfolgt grundsätzlich dann, wenn das vertragliche Recht auf Cashflows ausläuft oder dieses Recht auf einen Dritten übertragen wird.
ORIGINÄRE FINANZINSTRUMENTE
Zu den originären Finanzinstrumenten gehören insbesondere Forderungen gegen Kunden und Flüssige Mittel sowie Finanzschulden und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Bei erstmaliger Erfassung werden die originären Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei der Erstbewertung entspricht der beizulegende Zeitwert grundsätzlich dem Transaktionspreis, d.h. der hingegebenen oder der empfangenen Gegenleistung.
Nach dem erstmaligen Ansatz werden die originären Finanzinstrumente je nach der Kategorie, zu der sie gehören, entweder mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Kredite und Forderungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten, abzüglich der Wertminderungen, bilanziert. Wertminderungen werden vorgenommen, wenn objektive Hinweise für eine solche vorliegen. Hinweise auf eine Wertminderung können dann gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz und wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten künftigen Cashflows hinweisen, wie Änderung der Rückstände oder wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Ausfällen korrelieren. Diese Kategorie umfasst in der Manz-Gruppe vor allem Forderungen gegen Kunden und sonstige Forderungen.
Wertberichtigungen werden unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen.
Zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. In der Manz-Gruppe kommen diese originären Finanzinstrumente nicht vor.
Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinstrumente werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste aus der Folgebewertung werden erfolgswirksam erfasst. Sie kommen in der Manz-Gruppe nicht vor.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Folgebewertung mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE
Die Manz AG setzt derivative Finanzinstrumente nur zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten resultierenden Zins- und Währungsrisiken ein.
Die derivativen Finanzinstrumente werden nach IAS 39 bei ihrer erstmaligen Erfassung sowie in der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Zeitwerte von gehandelten derivativen Finanzinstrumenten entsprechen den Marktpreisen. Nicht gehandelte derivative Finanzinstrumente werden unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet.
Für die Erfassung der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte -erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital -ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden ist oder nicht. Liegt kein Hedge Accounting vor, werden die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam erfasst. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, wird der Besicherungszusammenhang als solcher bilanziert.
Bei Manz werden die Vorschriften des Hedge Accounting gemäß IAS 39 zur Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) angewandt. Hierbei wird zu Beginn der Sicherungsbeziehung die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft dokumentiert, einschließlich der Risikomanagementziele. Des Weiteren wird bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, ob das in die Sicherungsbeziehung designierte Sicherungsinstrument hinsichtlich der Kompensation der Änderung der Cashflows der Grundgeschäfte im hohen Maße effektiv ist.
Derivate sind der Kategorie "zu Handelszwecken gehalten" zugeordnet, sofern kein Hedge Accounting angewendet wird.
Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines Derivates oder eines originären Finanzinstruments, das als Sicherungsinstrument designiert worden ist, wird nach Abzug latenter Steuern im Eigenkapital unter Gewinnrücklagen aus Cashflow Hedges erfasst. Der auf den ineffektiven Teil entfallende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam in den "sonstigen betrieblichen Erträgen" oder "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" ausgewiesen.
Im Eigenkapital erfasste Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, in der auch das Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Falls der Eintritt des ursprünglich abgesicherten Grundgeschäfts nicht mehr erwartet wird, werden die bis dahin innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesenen kumulierten, nicht realisierten Gewinne und Verluste ebenfalls ergebniswirksam erfasst.
FLÜSSIGE MITTEL
Die flüssigen Mittel umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Form von Geldkonten und kurzfristigen Geldanlagen bei Kreditinstituten, die beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Sie werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGEN
Als Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten Mitarbeiter des Konzerns (einschließlich der Führungskräfte) eine aktienbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten. Dieser sog. Performance Share Plan wurde im Geschäftsjahr 2008 erstmalig eingeführt. Die Kosten aus der Gewährung der Aktienzusagen werden zum beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bemessen. Der beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells ermittelt (zu Einzelheiten siehe Angabe 9).
Die Erfassung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sog. Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d.h. dem Zeitpunkt, an dem der betroffene Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.
Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind.
Werden die Bedingungen einer Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geändert, so werden Aufwendungen mindestens in der Höhe erfasst, in der sie angefallen wären, wenn die Vertragsbedingungen nicht geändert worden wären. Die Gesellschaft erfasst außerdem die Auswirkungen von Änderungen, die den gesamten beizulegenden Zeitwert der aktienbasierten Vergütungsvereinbarung erhöhen oder mit einem anderen Nutzen für den Arbeitnehmer verbunden sind, bewertet zum Zeitpunkt der Änderung.
Wird eine Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente annulliert, wird diese so behandelt, als ob sie am Tag der Annullierung ausgeübt worden wäre. Der bislang noch nicht erfasste Aufwand wird sofort erfasst. Dies findet auf alle Vergütungsvereinbarungen Anwendung, wenn Nicht-Ausübungsbedingungen, auf die entweder das Unternehmen oder die Gegenpartei Einfluss haben, nicht erfüllt werden. Wird die annullierte Vergütungsvereinbarung jedoch durch eine neue Vergütungsvereinbarung ersetzt und die neue Vergütungsvereinbarung am Tag ihrer Gewährung als Ersatz für die annullierte Vergütungsvereinbarung deklariert, werden die annullierte und die neue Vergütungsvereinbarung wie eine Änderung der ursprünglichen Vergütungsvereinbarung bilanziert (vgl. hierzu den obigen Abschnitt).
Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienzusagen wird bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie (verwässert) als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt (zu Einzelheiten siehe Angabe 12).
EIGENE AKTIEN
Erwirbt der Konzern eigene Aktien, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Aktien wird nicht erfolgswirksam erfasst.
ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden in der Bilanz als passivischer Abgrenzungsposten angesetzt und in gleichen Raten über die geschätzte Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts ertragswirksam aufgelöst.
TATSÄCHLICHE ERTRAGSTEUERN
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.
Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst.
LATENTE STEUERN
Latente Steuern werden auf alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz gebildet. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden aktiviert, sofern damit gerechnet wird, dass diese genutzt werden können.
Für die Bewertung der latenten Steuern werden die Steuersätze zum Realisationszeitpunkt zugrunde gelegt, die auf Basis der aktuellen Rechtslage in den einzelnen Ländern gelten oder erwartet werden. Latente Steuern, die sich auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden im Eigenkapital ausgewiesen. Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hätte und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") gemäß IAS 19 ermittelt. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Sofern Pensionsverpflichtungen durch Planvermögen rückgedeckt wurden, werden diese saldiert ausgewiesen.
Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen. Die erfolgswirksame Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste erfolgt erst dann, wenn die zu Beginn des Geschäftsjahres nicht erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste zehn Prozent des höheren Wertes vom Anwartschaftsbarwert und Planvermögen (Korridormethode) übersteigen. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis. Der Zinssatz, der zur Abzinsung der Rückstellungen verwendet wird, wird ausgehend von der Rendite langfristiger erstrangiger Industrieanleihen am Bilanzstichtag bestimmt.
SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und dieser verlässlich geschätzt werden kann. Rückstellungen werden grundsätzlich unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung berechnet. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen.
Rückstellungen für Gewährleistungen werden unter Berücksichtigung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs gebildet. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Zinssatz wird ein Zinssatz vor Steuern verwendet, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für den Sachverhalt spezifischen Risiken widerspiegelt. Der aus der Aufzinsung entstehende Zinsaufwand wird in den Finanzaufwendungen ausgewiesen.
Abgegrenzte Schulden werden nicht unter den Rückstellungen, sondern sachverhaltsbezogen unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bzw. unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
VERBINDLICHKEITEN
Langfristige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt.
ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN
Die Erfassung von Umsatzerlösen erfolgt grundsätzlich erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erzeugnisse oder Waren geliefert bzw. die Leistungen erbracht sind und der Gefahrenübergang an den Kunden stattgefunden hat. Skonti, Kundenboni und Rabatte vermindern die Umsatzerlöse. Bei Fertigungsaufträgen werden Umsätze nach dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) erfasst.
Die produktionsbezogenen Aufwendungen werden mit der Lieferung bzw. der Inanspruchnahme der Leistung, alle sonstigen Aufwendungen werden im Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Dies gilt auch für nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten. Rückstellungen für Gewährleistung werden im Zeitpunkt des Verkaufs der Produkte gebildet. Zinsen und sonstige Fremdkapitalkosten werden als Aufwand der Periode gebucht, soweit diese nicht nach IAS 23 aktiviert werden.
EVENTUALSCHULDEN
Die Eventualschulden stellen mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten dar, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse, die nicht vollständig unter der Kontrolle der Manz-Gruppe stehen, erst noch bestätigt werden müssen. Des Weiteren entstehen Eventualschulden aus einer gegenwärtigen Verpflichtung, die auf vergangenen Ereignissen beruht, die jedoch nicht bilanziert werden, weil der Abfluss von Ressourcen nicht wahrscheinlich ist bzw. die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann.
SCHÄTZUNGEN UND BEURTEILUNGEN DES MANAGEMENTS
Zur Erstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen und Schätzungen notwendig, die sich auf Ansatz, Bewertung und Ausweis der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Eventualforderungen und -schulden auswirken. Die wesentlichen Sachverhalte, die von solchen Ermessensentscheidungen und Schätzungen betroffen sind, beziehen sich auf die Realisierbarkeit von Forderungen, die Ermittlung des Fertigstellungsgrads bei langfristiger Auftragsfertigung, die Annahmen über zukünftige Cashflows von Zahlungsmittel generierenden Einheiten (ZGE) und Entwicklungsprojekten sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Die tatsächlich eintretenden Werte können im Einzelfall von den Schätzungen abweichen. Die Buchwerte der durch Schätzungen betroffenen Vermögenswerte und Schulden können den Aufgliederungen der einzelnen Bilanzposten entnommen werden.
Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Insbesondere werden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert:
Geschäfts- oder Firmenwerte: Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich im Rahmen eines Impairment-Tests geprüft. Im Zuge dieses Tests müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags ist ein angemessener Diskontierungszinssatz zu wählen. Eine künftige Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation kann zu einer Reduzierung der Zahlungsmittelüberschüsse beziehungsweise des Diskontierungszinssatzes und somit gegebenenfalls zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte führen.
Entwicklungskosten: Entwicklungskosten werden entsprechend den Angaben in den dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aktiviert. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge hat die Unternehmensleitung Annahmen über die Höhe der zu erwartenden künftigen Cashflows aus Vermögenswerten, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwartenden zukünftigen Cashflows, die Vermögenswerte generieren, zu treffen.
Sachanlagen: Technischer Fortschritt, eine Verschlechterung der Marktsituation oder Schäden können zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der Sachanlagen führen.
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen: Die Bilanzierung von Forderungen aus Fertigungsaufträgen werden nach der Percentage-of-Completion-Methode gemäß IAS 11 vorgenommen. Die Umsätze werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen. Hierbei ist eine exakte Schätzung des Auftragsfortschritts wesentlich für die Bilanzierung. In Abhängigkeit von der Methode zur Bestimmung des Fertigstellungsgrads umfassen die wesentlichen Schätzungen die gesamten Auftragskosten, die bis zur Fertigstellung noch anfallenden Kosten, die gesamten Auftragserlöse und -risiken sowie andere Beurteilungen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte: Um dem Kreditrisiko Rechnung zu tragen, werden Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen gebildet. Die Höhe der Wertberichtigung umfasst hierbei Einschätzungen und Beurteilungen einzelner Forderungen, die auf den Fälligkeitsstrukturen der Forderungssalden, der Bonität der Kunden, den Erfahrungen in Bezug auf Ausbuchungen von Forderungen der Vergangenheit und Veränderungen von Zahlungsbedingungen basieren.
Pensionsrückstellungen: Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen kommt es durch die Wahl der Prämissen wie Rechnungszins oder Trendannahmen sowie durch den Ansatz biometrischer Wahrscheinlichkeiten zu Abweichungen im Vergleich zu den tatsächlichen im Zeitablauf entstehenden Verpflichtungen.
Drohverlustrückstellungen: Drohverlustrückstellungen werden in der Regel für nachteilige Bezugs- und Absatzverträge gebildet. Eine künftige Änderung der Marktpreise auf der Bezugs- oder Absatzseite kann zu einer Anpassung der Drohverlustrückstellungen führen.
Bilanzierung von Erwerben: Im Rahmen eines Anteilserwerbs werden sämtliche identifizierten Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualverbindlichkeiten für Zwecke der Erstkonsolidierung zum beizulegenden Zeitwert am Erwerbsstichtag angesetzt. Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte dieser Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbsstichtag werden Schätzungen herangezogen.
Ertragsteuern: Für die Bildung von Steuerrückstellungen sowie bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge sind gleichermaßen Schätzungen vorzunehmen. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern bestehen Unsicherheiten in Bezug auf die Auslegung komplexer Steuervorschriften sowie auf die Höhe und den Zeitpunkt künftiger zu versteuernder Einkünfte. Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.
ÄNDERUNG DER BILANZIERUNG- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Das IASB und das IFRIC haben folgende Standards und Interpretationen neu verabschiedet, die ab dem Geschäftsjahr 2011 verpflichtend anzuwenden sind, ohne dass diese wesentliche Auswirkungen auf den Manz-Konzernabschluss hätten:
| ― | Sammelstandard zur Änderung verschiedener IFRS (2010) "Verbesserungen der International Financial Reporting Standards" |
| ― | IFRS 1 Änderung (2010) "Begrenzte Befreiung erstmaliger Anwender von Vergleichsangaben nach IFRS 7" |
| ― | IAS 24 Änderung (2009) "Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen" |
| ― | IAS 32 Änderung (2009) "Einstufung von Bezugsrechten" |
| ― | IFRIC 14 Änderung (2009) "Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestdotierungsverpflichtungen" |
| ― | IFRIC 19 "Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente" |
AUSWIRKUNGEN NEUER, NOCH NICHT ANZUWENDENDER RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS
Das IASB und das IFRIC veröffentlichten bereits folgende Standards und Interpretationen, deren Anwendung für das Geschäftsjahr 2011 jedoch noch nicht verpflichtend ist. Die künftige Anwendung setzt teilweise noch die Übernahme durch die EU in europäisches Recht voraus.
IAS 1 Änderung (2011) "Darstellung der Posten der Gesamtperiodenerfolgsrechnung": Gemäß den Änderungen hat der Ausweis von Bestandteilen der Gesamtperiodenerfolgsrechnung, die in Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden, und von Bestandteilen, die nicht umgegliedert werden, getrennt zu erfolgen. Werden die Posten der Gesamtperiodenerfolgsrechnung vor Steuern dargestellt, so ist der dazugehörige Steuerbetrag gleichermaßen für jede Kategorie getrennt auszuweisen.
Des Weiteren wird der in IAS 1 verwendete Begriff für die Gesamtperiodenerfolgsrechnung geändert in "Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis". Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen. Die Änderungen wurden noch nicht in europäisches Recht übernommen. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG werden derzeit geprüft.
IAS 12 Änderung (2010) "Latente Steuern: Realisierung zugrunde liegender Vermögenswerte": Die Änderung stellt zumindest teilweise die Behandlung temporärer steuerlicher Differenzen in Zusammenhang mit der Anwendung des Zeitwertmodells von IAS 40 "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" klar. Als weitere Konsequenz führt die Änderung des IAS 12 zu einer Anpassung des SIC 21 "Ertragsteuern - Realisierung von neu bewerteten, nicht planmäßig abzuschreibenden Vermögenswerten". Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen. Die Änderungen wurden noch nicht in europäisches Recht übernommen. Der Standard wird keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
IAS 19 Änderung (2011) "Leistungen an Arbeitnehmer": Die bedeutendste Änderung des IAS 19 besteht darin, dass künftig unerwartete Schwankungen der Pensionsverpflichtungen sowie versicherungsmathematische Gewinne und Verluste unmittelbar im Eigenkapital (kumulierte erfolgsneutrale Veränderungen) erfasst werden müssen. Das bisherige Wahlrecht zwischen einer sofortigen ergebniswirksamen Erfassung, einer erfolgsneutralen Erfassung oder der zeitverzögerten Erfassung nach der sogenannten Korridormethode wird abgeschafft. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Die Übernahme der Änderungen des IAS 19 in europäisches Recht steht noch aus. Im Konzernabschluss der Manz AG sind zum 31. Dezember 2011 versicherungsmathematische Gewinne und Verluste in Höhe von 309 TEUR (Vj. 422 TEUR) noch nicht erfolgswirksam berücksichtigt (siehe Textziffer 25).
IAS 27 Neufassung (2011) "Einzelabschlüsse": Der Standard wurde im Rahmen des umfassenden Reformprojekts zur Konsolidierung neu gefasst. IAS 27 enthält nunmehr ausschließlich die unveränderten Vorschriften zu IFRS-Einzelabschlüssen. Die Neufassung des Standards ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Der Standard wurde noch nicht in europäisches Recht übernommen. Der Standard wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
IAS 28 Änderung (2011) "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen": Der IAS 28 wurde im Jahr 2011 in Zusammenhang mit dem IASB-Projekt zu gemeinschaftlichen Vereinbarungen überarbeitet. Die meisten dieser Änderungen ergeben sich aus der Einbeziehung von Gemeinschaftsunternehmen in IAS 28 (2011). Der grundlegende Ansatz zur Bilanzierung nach der Equity-Methode wurde nicht geändert. Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Die Übernahme in EU-Recht steht noch aus. Der Standard wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
IAS 32 Änderung (2011) "Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten": Durch die Änderung werden die Voraussetzungen zur Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten durch zusätzliche Anwendungsleitlinien konkretisiert. Die Änderung ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Der Standard wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
IFRS 1 Änderung (2010) "Schwerwiegende Hochinflation und Beseitigung fixer Daten": Durch die erste Änderung wird der Verweis auf den festen Umstellungszeitpunkt "1. Januar 2004" durch "Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS" ersetzt. Die zweite Änderung gibt Anwendungsleitlinien vor, wie bei der Darstellung von IFRS-konformen Abschlüssen vorzugehen ist, wenn ein Unternehmen für einige Zeit die IFRS-Vorschriften nicht einhalten konnte, weil seine funktionale Währung starker Hochinflation unterlag. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnen. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Änderungen werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
IFRS 7 Änderung (2010) "Finanzinstrumente: Angaben - Übertragung finanzieller Vermögenswerte": Die Änderungen führen zu erweiterten Anhangangaben bei der Übertragung von finanziellen Vermögenswerten und sollen den Bilanzadressaten einen besseren Einblick in derartige Transaktionen ermöglichen. Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnen. Die Änderungen werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.
IFRS 7 Änderung (2011) "Angaben - Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten": In Zusammenhang mit der Änderung des IAS 32 "Finanzinstrumente: Darstellung" hinsichtlich der Saldierung von Finanzinstrumenten wurde der Umfang der erforderlichen Anhangangaben erweitert. Die Änderung des IFRS 7 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Änderungen werden keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben, da diese nur Angaben im Anhang betreffen.
IFRS 9 "Finanzinstrumente": Mit den Veröffentlichungen von IFRS 9 (2009) und IFRS 9 (2010) schließt das IASB die erste von drei Phasen der Reform der Bilanzierung von Finanzinstrumenten ab. Das IASB beabsichtigt mit IFRS 9 den bestehenden IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" vollständig zu ersetzen. Der Standard befasst sich in der ersten Phase mit der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten. Durch IFRS 9 werden die bisher bestehenden Bewertungskategorien auf nunmehr zwei Bewertungskategorien reduziert: zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Am 16. Dezember 2011 hat das IASB eine Änderung des IFRS 9 veröffentlicht, die den erstmaligen Anwendungszeitpunkt auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen (bislang 1. Januar 2013), verschiebt. IFRS 9 wurde noch nicht in europäisches Recht übernommen. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG werden derzeit geprüft.
IFRS 10 "Konzernabschlüsse": Der IFRS 10 ersetzt die Konsolidierungsvorschriften im bisherigen IAS 27 "Konzern- und Einzelabschlüsse" und im SIC-12 "Konsolidierung -Zweckgesellschaften" und schafft eine einheitliche Definition für Beherrschung. IFRS 10 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Der Standard wurde noch nicht in europäisches Recht übernommen. Der Standard wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
IFRS 11 "Gemeinschaftliche Vereinbarungen": IFRS 11 ersetzt IAS 31 "Anteile an Gemeinschaftsunternehmen" und SIC-13 "Gemeinschaftlich geführte Einheiten - Nicht monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen" und beinhaltet Vorschriften zur Identifikation, Klassifikation und Bilanzierung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen. IFRS 11 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Änderungen werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
IFRS 12 "Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen": Der neue Standard regelt die Anhangangabepflichten zu Unternehmensverbindungen im Konzernabschluss sowie zu gemeinschaftlichen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen. IFRS 12 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Der Standard wurde noch nicht in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
IFRS 13 "Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert": Durch IFRS 13 erfolgt eine standardübergreifende Vereinheitlichung der Definition und der Anforderungen an die Bemessung und die Anhangangaben des beizulegenden Zeitwerts. IFRS 13 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Der Standard wurde noch nicht in europäisches Recht übernommen. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG werden derzeit geprüft.
IFRIC 20 "Abraumkosten in der Produktionsphase einer im Tagebau erschlossenen Mine": IFRIC 20 regelt die Bilanzierung von Abraumbeseitigungskosten im Rahmen der Produktionsphase im Tagebau. Die Interpretation stellt klar, wann die Abraumkosten aus der Produktion als Vermögenswert anzusetzen sind und wie die Erst- und Folgebewertung des Vermögenswerts aus der Abraumbeseitigung erfolgt. IFRIC 20 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Die Interpretation wurde noch nicht in europäisches Recht übernommen. Die Interpretation wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
UMSATZERLÖSE (1)
Die sachliche und regionale Aufteilung der Umsatzerlöse ist in der Segmentberichterstattung (Anlage 6a) wiedergegeben. Wir verweisen auch auf unsere Erläuterungen zur Segmentberichterstattung im Abschnitt IV.
In den Umsatzerlösen sind Umsätze aus Fertigungsaufträgen in Höhe von 227.754 TEUR (Vj. 168.268 TEUR) enthalten.
AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN (2)
Im Geschäftsjahr 2011 wurden insbesondere für folgende Projekte Entwicklungskosten aktiviert:
Solar
| ― | CIGS-Dünnschicht-Technologie |
| ― | Weiterentwicklungen beim Laserstrukturierungsprozess im Bereich Dünnschicht-Technologie (tfs) |
| ― | Entwicklung OneStep Selektiver Emitter 2.0 |
| ― | Vakuumbeschichtung für kristalline Solarzellen und Dünnschicht-Solarmodule |
| ― | Entwicklung backend generation 3 |
| ― | Automatisierungslösungen für eine Dünnschicht-Fabrik |
| ― | Entwicklung nasschemischer Prozesstechnologie |
| ― | Weiterentwicklung des Metallisierungsprozesses |
FPD
| ― | Weiterentwicklungen im Bereich des FPD-Handlings |
| ― | Vakuumbeschichtung für den FPD-Bereich |
New Business
| ― | Entwicklungen im Bereich der Lithium-Ionen-Batterien |
SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE (3)
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| (in TEUR) | 2011 | 2010 |
|---|---|---|
| Kursgewinne | 721 | 826 |
| Erträge aus der Verminderung von Rückstellungen | 998 | 2.348 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 104 | 508 |
| Erträge aus Anlageverkäufen | 62 | 13 |
| Fördergelder | 404 | 222 |
| Veränderung Wertberichtigungen auf Forderungen | 119 | 1.837 |
| Investitionszuschüsse | 116 | 88 |
| Übrige | 1.927 | 586 |
| 4.451 | 6.429 |
MATERIALAUFWAND (4)
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| (in TEUR) | 2011 | 2010 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 145.713 | 113.218 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 12.753 | 8.340 |
| 158.466 | 121.558 |
PERSONALAUFWAND (5)
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| (in TEUR) | 2011 | 2010 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 55.619 | 43.676 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 9.029 | 7.977 |
| 64.648 | 51.653 | |
| Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt | ||
| Produktion | 1.365 | 931 |
| Kaufmännischer / technischer Bereich | 504 | 605 |
| Auszubildende | 31 | 28 |
| 1.900 | 1.564 |
SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN (6)
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| (in TEUR) | 2011 | 2010 |
|---|---|---|
| Ausgangsfrachten, Verpackung | 2.476 | 1.580 |
| Werbe- und Reisekosten | 6.718 | 4.543 |
| Provisionen | 1.840 | 1.233 |
| Mieten und Leasing | 5.242 | 4.758 |
| Rechts- und Beratungskosten | 1.276 | 1.311 |
| EDV-Kosten | 949 | 1.136 |
| Sonstiger Personalaufwand | 1.773 | 1.257 |
| Versicherungen | 447 | 386 |
| Kursverluste | 1.794 | 1.068 |
| Zuführung zu sonstigen Rückstellungen (v.a. Nacharbeiten, Gewährleistungen und Drohverluste) | 789 | 968 |
| Reparatur und Instandhaltung | 569 | 504 |
| Forderungsverluste | 50 | 89 |
| Veränderung Wertberichtigungen auf Forderungen | 330 | 52 |
| Übrige | 9.543 | 9.455 |
| 33.795 | 28.339 |
FINANZERTRÄGE (7)
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| (in TEUR) | 2011 | 2010 |
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | ||
| Bankzinsen (Termingelder u.ä.) | 378 | 302 |
| Erträge aus Wertpapieren | 0 | 230 |
| Ertrag aus Neubewertung sukzessiver Anteilserwerb Axystems | 0 | 157 |
| Gewinne aus dem Abgang von Wertpapieren | 0 | 248 |
| 378 | 937 |
FINANZAUFWENDUNGEN (8)
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| (in TEUR) | 2011 | 2010 |
|---|---|---|
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | ||
| langfristige Verbindlichkeiten | 142 | 47 |
| kurzfristige Verbindlichkeiten | 842 | 259 |
| Zinsanteil langfristige Rückstellungen | 222 | 268 |
| sonstige Zinsaufwendungen | 77 | 5 |
| Verluste aus dem Abgang von Wertpapieren | 0 | 196 |
| 1.283 | 775 |
AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGEN (9)
Performance Share Plan
Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2008 für Mitglieder des Vorstands und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter einen Performance Share Plan 2008 eingeführt. Hierbei werden Aktienzusagen mit einer Wartezeit (Vesting Period) von 3 Jahren und einer maximalen Gesamtlaufzeit von 6 Jahren gewährt. Im Geschäftsjahr 2011 wurde der bisherige Performance Share Plan 2008 aufgehoben und ein neuer Performance Share Plan 2011 eingeführt. Die Wartezeit (Vesting Period) beläuft sich im neuen Plan auf nahezu 5 Jahre und hat eine maximale Gesamtlaufzeit von 8 Jahren gewährt. Nach Ablauf der Wartezeit erhält der Empfänger eine Manz-Aktie zum Preis von 1,00 EUR. Die Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Die Aktienzusagen sind während der Wartezeit nicht dividendenberechtigt. Die Manz AG kann die Aktienzusagen durch neue ausgegebene Aktien, durch eigene Aktien oder durch Geldzahlung abgelten. Die Art der Abgeltung legen Vorstand und Aufsichtsrat fest.
Die Aktienzusagen (Bezugsrechte) werden nach freiem Ermessen des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates -soweit es sich um Vorstandsmitglieder handelt, nach freiem Ermessen des Aufsichtsrates -in jährlichen Tranchen, binnen eines Zeitraums von drei Monaten nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, ausgegeben.
Die Anzahl der insgesamt auszugebenden Aktien richtet sich nach der Anzahl der Bezugsberechtigten je Tranche, nach dem Grad der Erreichung der Erfolgsziele (Erfolgsfaktor) und nach der Haltedauer der Bezugsrechte (Treuefaktor). Der Erfolgsfaktor bezieht sich für die einzelnen Tranchen auf die jeweilige EBIT-Marge des Konzernabschlusses. Hierbei stellt der Performance Share Plan 2011 auf die durchschnittliche EBIT-Marge für das Geschäftsjahr, in dem die Wartezeit endet, sowie die drei vorangehenden Geschäftsjahre. Der Performance Share Plan 2008 bezog sich nur auf die EBIT-Marge für das Geschäftsjahr, in dem die Wartezeit endet. Der Treuefaktor wird bestimmt durch die Haltedauer der Bezugsrechte und kann sich bis zu einem Maximal-Faktor von 2,00 erhöhen, wenn die Bezugsrechte erst im dritten Jahr nach Ausgabe der Bezugsrechte ausgeübt werden.
Im Geschäftsjahr 2011 räumte die Gesellschaft 20 (Vj. 12) Mitarbeitern und Mitgliedern des Vorstands 14.256 (Vj. 6.059) Aktienzusagen/Bezugsrechte ein. Hiervon entfallen 4.279 (Vj. 2.739) auf den Vorstand.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aktienzusagen/Bezugsrechte mit den entsprechenden gewichteten durchschnittlichen beizulegenden Zeitwerten je zugesagter Aktie zum Zeitpunkt ihrer Gewährung:
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| (in Stück) | (in EUR) | |
|---|---|---|
| Aktienzusagen/ Bezugsrechte | Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt | |
| --- | --- | --- |
| Bestand am Jahresanfang (nicht erdient) | 12.724 | 86,73 |
| In der Berichtsperiode verfallen | -12.724 | 86,73 |
| In der Berichtsperiode gewährt | 14.256 | 35,65 |
| Bestand am Jahresende (nicht erdient) | 14.256 | 35,65 |
Die Bilanzierung der Aktienzusagen erfolgt gemäß IFRS 2 mit dem beizulegenden Zeitwert der Zusagen zum Zeitpunkt der Gewährung und wird im Personalaufwand sowie einer korrespondierenden Erhöhung des Eigenkapitals (Kapitalrücklage) erfasst. Die Ermittlung der Zeitwerte erfolgt unter Anwendung des Black-Scholes-Modells.
Folgende Parameter liegen der Berechnung zugrunde:
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| 2011 | 2010 | |
|---|---|---|
| Ausübungspreis (in EUR) | 1,00 | 1,00 |
| Risikofreier Zinssatz p.a. | 2,02 % | 1,09 % |
| Volatilität | 71,70 % | 80,50 % |
| Erwartete Dividenden (in EUR) | 0,00 | 0,00 |
| Fair Value je Aktienzusage (in EUR) | 35,65 | 83,38 |
Der beizulegende Zeitwert der im Berichtsjahr gewährten Aktienzusagen beläuft sich auf 508 TEUR (Vj. 505 TEUR). Im Berichtsjahr wurde aus dem Performance Share Plan 2011 ein Aufwand von 21 TEUR (Vj. Performance Share Plan 2008 169 TEUR) erfasst, der unter den Personalaufwendungen ausgewiesen wird. Durch die im Berichtsjahr verfallenen 12.724 Aktienzusagen aus den beiden Tranchen der Geschäftsjahre 2009 und 2010, wurden die bis dato in der Kapitalrücklage kumuliert erfassten Aufwendungen in Höhe von 227 TEUR erfolgswirksam aufgelöst und im Personalaufwand ausgewiesen.
STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG (10)
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag umfassen sowohl tatsächliche als auch latente Ertragsteuern aus temporären Differenzen sowie aus bestehenden steuerlichen Verlustvorträgen.
Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:
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| (in TEUR) | 2011 | 2010 |
|---|---|---|
| Tatsächlicher Steueraufwand | ||
| Laufende Periode | 2.414 | 912 |
| Vorperioden | 549 | -125 |
| Latenter Steueraufwand / -ertrag (-) aus temporären Differenzen | 6.128 | 3.703 |
| Latenter Steueraufwand / -ertrag (-) aus steuerlichen Verlustvorträgen | -8.042 | -5.602 |
| 1.049 | -1.112 |
Die Berechnung des laufenden Ertragsteueraufwands erfolgt unter Anwendung der zum Bilanzstichtag geltenden Steuersätze. Für die Berechnung der latenten Steuern wurde der inländische Steuersatz von 29,13 % (Vj. 29,13 %) berücksichtigt.
Der Ertragsteueraufwand im Berichtsjahr in Höhe von 1.049 TEUR (Vj. Ertrag 1.112 TEUR) leitet sich wie folgt von einem "erwarteten" Ertragsteueraufwand ab, der sich bei Anwendung des gesetzlichen Ertragsteuersatzes des Mutterunternehmens auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben hätte:
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| (in TEUR) | 2011 | 2010 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 2.212 | 688 |
| Ertragsteuersatz der Manz AG | 29,13 % | 29,13 % |
| Erwarteter Ertragsteueraufwand | 644 | 200 |
| Steuersatzunterschiede Ausland | -1.769 | -735 |
| Änderung des Steuersatzes | 0 | -180 |
| Nicht abzugsfähige Aufwendungen | 620 | 337 |
| Periodenfremde Steuern | 549 | -125 |
| Steuerfreie Erträge | 0 | -395 |
| Steuergutschriften | -267 | -204 |
| Nichtansatz steuerlicher Verlustvorträge | 1.480 | 66 |
| Sonstiges | -208 | -76 |
| Ausgewiesener Ertragsteueraufwand | 1.049 | -1.112 |
| Effektive Steuerbelastung | 47,44 % | -161,57 % |
Die aktiven und passiven latenten Steuern auf Ebene der einzelnen Bilanzposten werden in der folgenden Übersicht dargestellt:
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| Aktive latente Steuern 1) | Passive latente Steuern 1) | |||
|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | 31.12.2011 | 31.12.2010 | 31.12.2011 | 31.12.2010 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 0 | 0 | 9.846 | 6.298 |
| Sachanlagen | 0 | 4 | 73 | 535 |
| Vorräte | 6.214 | 5.454 | 0 | 0 |
| Forderungen | 190 | 292 | 10.270 | 6.988 |
| Pensionsrückstellungen | 73 | 227 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 177 | 343 | 0 | 15 |
| Rückstellungen | 191 | 0 | 197 | 0 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 15.176 | 7.147 | 0 | 0 |
| Bruttowert | 22.021 | 13.467 | 20.386 | 13.836 |
| Saldierung | -19.583 | -12.212 | -19.583 | -12.212 |
| Bestand laut Konzernbilanz | 2.438 | 1.255 | 803 | 1.624 |
| Nettobetrag der aktiven (Vj. passiven) latenten Steuern. | 1.635 | -369 |
1) Die Vorjahreszahlen wurden angepasst.
Der Erhöhung (Vj. Verminderung) des Netto-Betrages der aktiven latenten Steuern (Vj. passiven latenten Steuern) in Höhe von 2.004 TEUR (Vj. 1.692 TEUR) setzt sich wie folgt zusammen:
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| (in TEUR) | 2011 | 2010 |
|---|---|---|
| Latenter Steuerertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung | 1.914 | 1.899 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | -312 |
| Neutrale Verminderung der latenten Steuern auf zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte | 0 | 29 |
| Neutrale Verminderung der latenten Steuern auf derivative Finanzinstrumente | 73 | 0 |
| Währungsumrechnung | 17 | 76 |
| 2.004 | 1.692 |
Für steuerliche Verlustvorträge werden latente Steuern nur angesetzt, wenn ihre Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist.
Die steuerlichen Verlustvorträge belaufen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 57.869 TEUR (Vj. 25.101 TEUR) und sind unbegrenzt vortragsfähig. Für Verlustvorträge in Höhe von 5.300 TEUR (Vj. 231 TEUR) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet.
Gemäß IAS 12 sind latente Steuern auf temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Konzernunternehmen zu bilanzieren (Outside Basis Differences). Für Outside Basis Differences in Höhe von 22,2 Mio. EUR (Vj. 8,6 Mio. EUR) wurden keine passiven latenten Steuern gebildet, da eine Umkehrung der temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht erwartet wird.
ERGEBNISANTEIL MINDERHEITSANTEILE (11)
Der Ergebnisanteil der Minderheitsaktionäre setzt sich zusammen aus den den Minderheiten zugewiesenen Ergebnissen in Höhe von 300 TEUR (Vj. 235 TEUR). Hierbei handelt es sich um Minderheitsanteile bei der Manz Taiwan Ltd. und Manz India Ltd..
ERGEBNIS JE AKTIE (12)
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Manz AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus sogenannten potenziellen Aktien. Hierzu zählen Options- und Bezugsrechte, wenn diese Rechte die Ausgabe von Aktien zu einem Wert unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie zur Folge haben. Es ergab sich ein Verwässerungseffekt aus den Aktienzusagen im Rahmen des Performance Plans (siehe Angabe 9).
Das Ergebnis je Aktie wurde gemäß IAS 33 ermittelt.
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| 2011 | 2010 | ||
|---|---|---|---|
| Den Anteilseignern der Manz AG zuzurechnendes Konzernergebnis | (EUR) | 863.512 | 1.565.400 |
| Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien | (Stück) | 4.480.054 | 4.480.054 |
| Effekt aus aktienbasierter Vergütung | (Stück) | 57.024 | 19.779 |
| Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (verwässert) | (Stück) | 4.537.078 | 4.499.833 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert = unverwässert) | (in EUR) | 0,19 | 0,35 |
ERLÄUTERUNGEN ZUR SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Im Rahmen der Segmentberichterstattung werden die Aktivitäten der Manz-Gruppe gemäß den Regeln von IFRS 8 (Segmentberichterstattung) nach Geschäftsbereichen und nach Regionen abgegrenzt. Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Steuerung und berücksichtigt die unterschiedlichen Risiko- und Ertragsstrukturen der Geschäftsbereiche. Der Manz Konzern ist unverändert in den fünf Geschäftsbereichen Solar, FPD, New Business, Leiterplatten / OEM und Sonstige tätig.
Die Aktivitäten im Bereich "Solar" erstrecken sich auf Systemlösungen für die Herstellung von kristallinen Solarzellen und Dünnschicht-Solarmodulen.
Im Segment "FPD" (Flat Panel Display) werden Komplettanlagen für die Handhabung empfindlicher Produkte unter Reinraumbedingungen realisiert. Die Schwerpunkte liegen hierbei im Bereich der Herstellung von LCD-Flachbildschirmen und touch-fähigen Anwendungen.
Im Bereich "New Business" werden hauptsächlich Systemlösungen für die industrielle Fertigung von Li-Ion-Batterien entwickelt.
Im Segment "Leiterplatten / OEM" werden Anlagen für die Herstellung und Bearbeitung von Leiterplatten (PCBs) und Anlagen für die Halbleiterindustrie gefertigt.
Der Bereich "Sonstige" umfasst insbesondere Systemlösungen für die Verpackungsindustrie und Anlagen für die automatisierte Handhabung von Kleinteilen.
Zentrale Größe für die Beurteilung und Steuerung der Ertragslage eines Segments ist das operative Ergebnis (EBIT).
In der Segmentberichterstattung sind Erlöse, Ergebnisse sowie Vermögen und Schulden der einzelnen Segmente des Konzerns dargestellt. Mit Ausnahme des Bereichs der Zentralfunktionen / Übriges bestehen zwischen den einzelnen Segmenten nur in geringem Umfang Liefer- und Leistungsbeziehungen. Die Liefer- und Leistungsbeziehungen innerhalb von Segmenten sind konsolidiert ausgewiesen. Der Leistungsaustausch zwischen den Segmenten wird zu Preisen angesetzt, wie sie auch mit Konzernfremden vereinbart würden.
Von den Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2011 entfallen auf einen Kunden 44.092 TEUR, die dem Segment FPD zuzuordnen sind. Im Geschäftsjahr 2010 hatte kein Kunde einen Anteil von mehr als 10 % der Umsatzerlöse.
Die Segmentberichterstattung ist der Anlage 6a zu entnehmen.
ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG
ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG (13)
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel der Manz-Gruppe im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. Entsprechend IAS 7 (Kapitalflussrechnung) werden Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit sowie Finanzierungstätigkeit unterschieden. Auswirkungen aus Veränderungen des Konsolidierungskreises und der Wechselkurse sind in den jeweiligen Positionen eliminiert. Die auf Änderungen der Wechselkurse beruhende Veränderung der flüssigen Mittel ist gesondert ausgewiesen.
Die Zahlungsmittel der Kapitalflussrechnung umfassen alle in der Bilanz ausgewiesenen flüssigen Mittel, die sich aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten und nur unwesentlichen Wertschwankungen zusammensetzen.
Die Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden nach der direkten Methode dargestellt. Die Mittelzu- und Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts umfassen neben Zugängen im Sachanlagevermögen auch Zugänge bei den immateriellen Vermögenswerten. Die Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen sind um die übernommenen flüssigen Mittel vermindert. In der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsmittelzuflüssen aus Eigenkapitalerhöhungen und der Begebung von sonstigen Finanzverbindlichkeiten auch Zahlungsmittelabflüsse aus der Tilgung von Krediten ausgewiesen.
Demgegenüber wird ausgehend vom Ergebnis nach Steuern der Mittelzufluss und -abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit indirekt abgeleitet. Dazu wird das Ergebnis nach Steuern um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge, das sind im Wesentlichen Abschreibungen und die Veränderungen der langfristigen Rückstellungen und latenten Steuern, korrigiert und um die Veränderung der betrieblichen Aktiva und Passiva ergänzt.
Im Mittelzufluss und -abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit sind enthalten:
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| (in TEUR) | 2011 | 2010 |
|---|---|---|
| Gezahlte Zinsen | -986 | -332 |
| Erhaltene Zinsen | 371 | 282 |
| Gezahlte Ertragsteuern | -110 | -258 |
| Erstattete Ertragsteuern | 4 | 56 |
Investitions- und Finanzierungsvorgänge, welche nicht zu einer Veränderung von Zahlungsmitteln geführt haben, sind nicht Bestandteil der Kapitalflussrechnung.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE (14)
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| (in TEUR) | Lizenzen, Markenrechte, Software und ähnliche Rechte | Aktivierte Entwicklungs- kosten | Geschäfts- oder Firmenwert | Anlagen im Bau/ Geleistete Anzahlungen | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand 1. Januar 2010 | 18.373 | 16.909 | 21.932 | 324 | 57.538 |
| Währungsanpassung | 23 | 56 | 2.871 | 0 | 2.950 |
| Zugänge | 22.248 | 14.035 | 157 | 8.818 | 45.258 |
| Abgänge | -12 | 0 | 0 | 0 | -12 |
| Umgliederungen | 407 | 0 | 0 | -324 | 83 |
| Stand 31. Dezember 2010 | 42.560 | 31.000 | 24.960 | 8.818 | 107.338 |
| Abschreibungen | |||||
| Stand 1. Januar 2010 | 4.090 | 6.436 | 0 | 0 | 10.526 |
| Währungsanpassung | 27 | 7 | 0 | 0 | 34 |
| Zugänge | 3.734 | 2.638 | 0 | 419 | 6.791 |
| Abgänge | -12 | 0 | 0 | 0 | -12 |
| Stand 31. Dezember 2010 | 7.839 | 9.081 | 0 | 419 | 17.339 |
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand 1. Januar 2011 | 42.560 | 31.000 | 24.960 | 8.818 | 107.338 |
| Währungsanpassung | -77 | -5 | -179 | 0 | -261 |
| Zugänge | 514 | 13.173 | 0 | 346 | 14.033 |
| Abgänge | -288 | -49 | 0 | 0 | -337 |
| Umgliederungen | 18 | 1.704 | 0 | -1.722 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2011 | 42.727 | 45.823 | 24.781 | 7.442 | 120.773 |
| Abschreibungen | |||||
| Stand 1. Januar 2011 | 7.839 | 9.081 | 0 | 419 | 17.339 |
| Währungsanpassung | -3 | 51 | 0 | 0 | 48 |
| Zugänge | 4.659 | 3.496 | 0 | 0 | 8.155 |
| Abgänge | -94 | 0 | 0 | 0 | -94 |
| Stand 31. Dezember 2011 | 12.401 | 12.628 | 0 | 419 | 25.448 |
| Restbuchwert 31.12.2010 | 34.721 | 21.919 | 24.960 | 8.399 | 89.999 |
| Restbuchwert 31.12.2011 | 30.326 | 33.195 | 24.781 | 7.023 | 95.325 |
Im Berichtsjahr wurden im Rahmen der jährlichen Überprüfung der aktivierten Entwicklungskosten zusätzliche Abschreibungen im Geschäftsbereich Solar in Höhe von 1.336 TEUR (Vj. 169 TEUR) vorgenommen. Die zusätzlichen Abschreibungen resultieren aus geänderten Abschreibungsdauern sowie geänderten Erwartungen über den Verbrauch des wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswertes.
GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE SOWIE MARKENRECHTE
Die Geschäfts- oder Firmenwerte sowie die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (Markenrechte) entfallen wie folgt auf die einzelnen Segmente:
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| Geschäfts- oder Firmenwert | Markenrechte | |||
|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | 31.12.2011 | 31.12.2010 | 31.12.2011 | 31.12.2010 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Solar | 12.478 | 12.559 | 1.604 | 1.623 |
| FPD | 7.342 | 7.432 | 1.604 | 1.623 |
| Leiterplatten / OEM | 2.473 | 2.491 | 802 | 812 |
| Sonstige | 2.488 | 2.488 | 0 | 0 |
| 24.781 | 24.960 | 4.010 | 4.058 |
Die Veränderungen beim Geschäfts- oder Firmenwert sowie bei den Markenrechten resultieren ausschließlich aus Währungsumrechnungen.
Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird mindestens einmal jährlich getestet, in dem die Buchwerte der dem jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwert zugrunde liegenden Einheiten mit dem Nutzungswert verglichen werden. Der Nutzungswert wird nach der Discounted Cashflow-Methode ermittelt. Ausgangspunkt ist die aktuelle Dreijahresplanung für den jeweiligen Geschäftsbereich.
Zu den wesentlichen Planungsprämissen gehören vor allem die erwartete Marktentwicklung in Relation zur Entwicklung der Manz Gruppe, die Entwicklung wesentlicher Fertigungs- und sonstiger Kosten sowie der Abzinsungsfaktor. Bei der Festlegung der Annahmen werden sowohl allgemeine Marktprognosen, aktuelle Entwicklungen wie auch historische Erfahrungen berücksichtigt.
Die Cashflows werden für jeden Geschäftsbereich, dem ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, individuell auf Basis der Umsatz- und Kostenplanung prognostiziert. Die Wachstumsraten wurden mit Werten von 1,0 % bis 2,0 % (Vj. 1,0 % bis 2,0 %) angesetzt. Der für die Abzinsung verwendete Diskontierungssatz vor Steuern (gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten (WACC) beträgt 18,0 % (Vj. 16,4 %). Dabei werden die Eigenkapitalkosten auf Basis einer Vergleichsgruppe (Peer Group) ermittelt.
Die Gewichtung der so ermittelten Eigen- und Fremdkapitalkostensätze erfolgte auf Basis der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Peer Group.
Eine Wertminderung eines Geschäfts- oder Firmenwertes liegt vor, wenn der Nutzungswert kleiner ist als der Buchwert des Geschäftsbereichs. Für die Geschäftsjahre 2011 und 2010 wurde kein Wertberichtigungsbedarf der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte sowie der immateriellen Vermögenswerte ohne bestimmte Nutzungsdauer ermittelt.
Ein um 1 % höherer WACC und eine Berechnung ohne unterstelltes Wachstum in der ewigen Rente beeinflusst die Werthaltigkeit der Firmenwerte nicht. Eine dann noch zusätzliche Reduzierung der EBIT-Marge über die gesamte Planungsdauer von 10 %, hätte im Geschäftsjahr 2011 zu einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes in Höhe von 1,5 Mio. EUR geführt.
Der Werthaltigkeitstest für die Markenwerte erfolgt anhand des Nutzungswertes auf Basis des Lizenzpreisanalogieverfahrens mit einer Lizenzrate von 3 % p.a. und einem Diskontierungssatz von 5,88 % p.a. sowie einem Planungshorizont von fünf Jahren und einer angenommenen Wachstumsrate von 0 %.
Von den im Jahr 2011 insgesamt angefallenen Forschungs- und Entwicklungskosten erfüllen 13.173 TEUR (Vorjahr: 14.035 TEUR) die Aktivierungskriterien nach IFRS.
Folgende Beträge wurden erfolgswirksam verrechnet:
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| (in TEUR) | 2011 | 2010 |
|---|---|---|
| Forschungs- und Entwicklungskosten gesamt | -24.490 | -20.563 |
| Abschreibungen auf Entwicklungskosten | -3.496 | -2.638 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 13.173 | 14.035 |
| Aufwandswirksam verrechnete Forschungs- und Entwicklungskosten | -14.813 | -9.166 |
SACHANLAGEN (15)
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| (in TEUR) | Grundstücke und Gebäude | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Anlagen im Bau/ Geleistete Anzahlungen | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand 1. Januar 2010 | 8.731 | 5.049 | 7.007 | 265 | 21.052 |
| Währungsanpassung | 1.545 | 259 | 200 | 20 | 2.024 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 14 | 0 | 27 | 0 | 41 |
| Zugänge | 5.384 | 690 | 953 | 1.234 | 8.261 |
| Abgänge | 0 | -403 | -595 | -94 | -1.092 |
| Umgliederungen | 124 | 862 | 242 | -1.311 | -83 |
| Stand 31. Dezember 2010 | 15.798 | 6.457 | 7.834 | 114 | 30.203 |
| Abschreibungen | |||||
| Stand 1. Januar 2010 | 454 | 1.045 | 2.945 | 0 | 4.444 |
| Währungsanpassung | 283 | 136 | 127 | 0 | 546 |
| Zugänge | 329 | 900 | 1.314 | 0 | 2.543 |
| Abgänge | 0 | -381 | -585 | 0 | -966 |
| Stand 31. Dezember 2010 | 1.066 | 1.700 | 3.801 | 0 | 6.567 |
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand 1. Januar 2011 | 15.798 | 6.457 | 7.834 | 114 | 30.203 |
| Währungsanpassung | -181 | 42 | 29 | 1 | -109 |
| Zugänge | 3.177 | 574 | 1.444 | 6.190 | 11.385 |
| Abgänge | -536 | -111 | -652 | 0 | -1.299 |
| Umgliederungen | 75 | 215 | 29 | -319 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2011 | 18.333 | 7.177 | 8.684 | 5.986 | 40.180 |
| Abschreibungen | |||||
| Stand 1. Januar 2011 | 1.066 | 1.700 | 3.801 | 0 | 6.567 |
| Währungsanpassung | -13 | 31 | 56 | 0 | 74 |
| Zugänge | 557 | 1.060 | 1.422 | 0 | 3.039 |
| Abgänge | -245 | -101 | -534 | 0 | -880 |
| Stand 31. Dezember 2011 | 1.365 | 2.690 | 4.745 | 0 | 8.800 |
| Restbuchwert 31.12.2010 | 14.732 | 4.757 | 4.033 | 114 | 23.636 |
| Restbuchwert 31.12.2011 | 16.968 | 4.487 | 3.939 | 5.986 | 31.380 |
Grundstücke und Gebäude der Manz Taiwan Ltd. mit einem Buchwert von 7.355 TEUR (Vj. 7.998 TEUR) sowie der Manz Slovakia s.r.o von 4.839 TEUR (Vj. 5.027 TEUR) dienen als Sicherheit für Bankdarlehen.
VORRÄTE (16)
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| (in TEUR) | 31.12.2011 | 31.12.2010 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 27.198 | 22.298 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 36.845 | 24.480 |
| Fertige Erzeugnisse, Waren | 708 | 884 |
| Geleistete Anzahlungen | 1.642 | 2.332 |
| 66.393 | 49.995 |
Bei den Vorräten wurden Wertminderungen aufgrund von Markt- und Gängigkeitsrisiken in Höhe von 3.034 TEUR (Vj. 3.510 TEUR) vorgenommen. Die Verminderung der Wertberichtigungen im Berichtsjahr in Höhe von 476 TEUR (Vj. 859 TEUR) wurde erfolgswirksam im Materialaufwand erfasst.
FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN (17)
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| (in TEUR) | 31.12.2011 | 31.12.2010 |
|---|---|---|
| Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 49.234 | 23.662 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 34.941 | 43.392 |
| 84.175 | 67.054 |
Die nach dem Grad der Fertigstellung bilanzierten künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen ermitteln sich wie folgt:
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| (in TEUR) | 31.12.2011 | 31.12.2010 |
|---|---|---|
| Herstellungskosten einschließlich Auftragsergebnis der Fertigungsaufträge | 107.385 | 54.075 |
| abzüglich erhaltene Anzahlungen | -58.151 | -30.413 |
| 49.234 | 23.662 |
Soweit die erhaltenen Anzahlungen die Summe aus angefallenen Auftragskosten und ausgewiesenen Gewinnen übersteigt, erfolgt der Ausweis passivisch unter den Erhaltenen Anzahlungen.
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| (in TEUR) | 31.12.2011 | 31.12.2010 |
|---|---|---|
| Herstellungskosten einschließlich Auftragsergebnis der Fertigungsaufträge | 17.765 | 1.316 |
| abzüglich erhaltene Anzahlungen | -28.199 | -5.562 |
| -10.434 | -4.246 |
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| (in TEUR) | 31.12.2011 | 31.12.2010 |
|---|---|---|
| Einzelwertberichtigungen | 96 | 130 |
| Pauschalierte Einzelwertberichtigungen | 1.731 | 1.487 |
| 1.827 | 1.616 |
Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| (in TEUR) | 2011 | 2010 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 1.616 | 2.945 |
| Währungsumrechnung | -8 | 454 |
| Verbrauch | 14 | 195 |
| Auflösung | 107 | 1.837 |
| Zuführungen | 340 | 249 |
| Stand 31.12. | 1.827 | 1.616 |
Für die künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen sind keine Wertberichtigungen erforderlich.
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE (18)
Am Bilanzstichtag waren folgende Devisentermin- und Devisenswapgeschäfte im Rahmen von Hedge Accounting zur Kurssicherung von während des folgenden Geschäftsjahres erwarteten USD-Einnahmen sowie Zinsderivate zur Zinsabsicherung eingesetzt:
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| (in TEUR) | 31.12.2011 | 31.12.2010 | ||
|---|---|---|---|---|
| Währungskurssicherung | Zinsderivate | Währungskurssicherung | Zinsderivate | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Nominalwert | 10.479 | 16.745 | 0 | 3.745 |
| Marktwert (netto) | -94 | -12 | 0 | 88 |
| Restlaufzeit | max. 4 / 2012 | max. 12 / 2015 | max. 12 / 2015 |
Im Geschäftsjahr wurden 215 TEUR (Vj. 0 TEUR), unter Abzug von latenten Steuern in Höhe von 73 TEUR, aus noch laufenden Cashflow Hedges erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Als Folge von terminlichen Verschiebungen bei den Grundgeschäften kam es bei den Cashflow Hedges zu Verlusten aus Ineffektivitäten im Geschäftsjahr 2011 in Höhe von 302 TEUR (Vj. 0 TEUR). Der Ausweis erfolgt in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen.
SONSTIGE KURZFRISTIGE FORDERUNGEN (19)
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| (in TEUR) | 31.12.2011 | 31.12.2010 |
|---|---|---|
| Steuerforderungen (keine Einkommen- und Ertragsteuern) | 1.712 | 2.810 |
| Forderungen Personal | 313 | 231 |
| Zinsabgrenzungen | 0 | 26 |
| Sonstige Abgrenzungen (v.a. Versicherungen) | 290 | 496 |
| Übrige | 1.609 | 947 |
| 3.924 | 4.509 |
Die sonstigen kurzfristigen Forderungen sind weder überfällig noch wertgemindert.
FLÜSSIGE MITTEL (20)
Bei den flüssigen Mitteln handelt es sich um Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Form von Geldkonten und kurzfristigen Geldanlagen bei Kreditinstituten, die beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Sie werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
EIGENKAPITAL (21)
Die Entwicklung des Eigenkapitals und des Gesamtergebnisses sind in der "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung" (Anlage 5) gesondert dargestellt. Die Bestandteile des Gesamtergebnisses sind in der Gesamtperiodenerfolgsrechnung aggregiert dargestellt.
GEZEICHNETES KAPITAL
Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital des Mutterunternehmens Manz AG ausgewiesen.
Das gezeichnete Kapital beläuft sich unverändert zum Vorjahr auf 4.480.054,00 EUR und ist eingeteilt in unverändert 4.480.054 auf den Inhaber lautende Stückaktien, welche voll eingezahlt sind. Der Nennbetrag einer Stückaktie entspricht damit 1,00 EUR.
GENEHMIGTES KAPITAL
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2009 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 15. Juni 2014 um bis zu insgesamt 2.240.027,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 2.240.027 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Das genehmigte Kapital soll für Bar- oder Sachkapitalerhöhungen zur Verfügung stehen und das bisherige genehmigte Kapital ersetzen, das der Vorstand in den Geschäftsjahren 2007 und 2008 zum Großteil ausgeübt hatte.
BEDINGTES KAPITAL I
In der Hauptversammlung vom 10. Juni 2008 wurde die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.433.160,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.433.160 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien beschlossen (bedingtes Kapital I).
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und / oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombination dieser Instrumente).
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juni 2013 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und / oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombination dieser Instrumente) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu 300 Mio. EUR zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Instrumente auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 1.433.160,00 EUR nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren.
BEDINGTES KAPITAL II
In der Hauptversammlung vom 10. Juni 2008 wurde die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 72.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 72.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien beschlossen (bedingtes Kapital II, Manz Performance Share Plan 2008).
Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen unterhalb der Geschäftsführung, jeweils im In- und Ausland.
Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 31. Mai 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt 50.400 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, bis zum 31. Mai 2013 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 21.600 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Insgesamt dürfen bis zu 24.000 Bezugsrechte ausgegeben werden.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 wurde die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten nach dem Manz Performance Share Plan 2008 aufgehoben, soweit auf der Grundlage dieser Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.
Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital II zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 0 (Vj. 12.724) (siehe Anmerkung 9).
BEDINGTES KAPITAL III
Die Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 hat der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten nach dem Manz Performance Share Plan 2011 zugestimmt.
Der Vorstand wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 15.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 60.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren.
Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2016 einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 15.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 60.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 festgelegten Bestimmungen.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 6 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 120.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 120.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.
Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital III zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 14.256 (Vj. 0) (siehe Anmerkung 9).
KAPITALRÜCKLAGE
Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen die Einzahlungen von Aktionären nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB abzüglich der Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern. Desweiteren ist der Wert der als Gehaltsbestandteil an Führungskräfte (einschließlich Vorstand) in Form von Eigenkapitalinstrumenten gewährten anteilsbasierten Vergütung erfasst.
EIGENE AKTIEN
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2010 wurde die Gesellschaft ermächtigt gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in dem Zeitraum bis zum 21. Juni 2015 eigene Aktien mit einem rechnerischen Wert von bis zu 10 % des Grundkapitals, welches am Tag der Hauptversammlung vorlag, zu erwerben.
Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten erfolgen. Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworben wurden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, zu ihrer Einziehung und ihrer Wiederveräußerung oder Verwertung auf andere Weise können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, jeweils auch in Teilen ausgeübt werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den definierten Ermächtigungen verwendet werden.
Im Geschäftsjahr 2011 erwarb die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Zu den Bilanzstichtagen 31. Dezember 2011 und 31. Dezember 2010 sind keine eigenen Aktien im Bestand.
GEWINNRÜCKLAGEN
Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich um Rücklagen für angesammelte Gewinne, Rücklagen für die Marktbewertung von zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren und Rücklagen für Cashflow Hedges. Die angesammelten Gewinne enthalten die laufenden und die in Vorjahren von der Manz AG und den einbezogenen Tochterunternehmen erwirtschafteten, noch nicht ausgeschütteten Gewinne.
In den Geschäftsjahren 2010 und 2011 erfolgte jeweils eine Erhöhung der Anteilsquote bei der Manz Taiwan Ltd. Die Bilanzierung erfolgte erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion zwischen den Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern. Hierbei entstand jeweils ein positiver Unterschiedsbetrag in Höhe von 5 TEUR (Vj. 220 TEUR) der in den Rücklagen für angesammelte Gewinne ausgewiesen wird.
In der Rücklage für die Absicherung von Cashflows wird der Teil des Gewinns oder Verlusts aus einem Sicherungsinstrument zur Absicherung von Cashflows erfasst, der als effektive Absicherung ermittelt wurde.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Die Rücklage für Währungsumrechnung dient der Erfassung von Differenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften.
MINDERHEITSANTEILE
Die Minderheitsanteile betreffen die Manz Taiwan Ltd. bei der die Manz Asia Ltd. einen Anteil von 97,15 % (Vj. 97,12 %) hält. Darüber hinaus bestehen bei der im Geschäftsjahr 2008 neu gegründeten Manz India Private Ltd. Minderheitsanteile in Höhe von 25 %. Der den Minderheitsgesellschaftern zuzurechnende Anteil am Eigenkapital und Jahresergebnis wird in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung jeweils gesondert ausgewiesen.
VORSCHLAG ZUR GEWINNVERWENDUNG
Die Dividendenausschüttung der Manz AG richtet sich gemäß § 58 Abs. 2 AktG nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss (Einzelabschluss) zum 31. Dezember 2011 der Manz AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Bilanzverlust der Manz AG zum 31. Dezember 2011 in Höhe von 21.913.534,71 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZUM KAPITALMANAGEMENT
Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements im Manz Konzern ist eine kontinuierliche und langfristige Steigerung des Unternehmenswertes und die Sicherung der Liquidität. Ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote sind hierzu wichtige Bausteine. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor.
Der Manz-Konzern überwacht sein Kapital regelmäßig auf der Basis verschiedener Kennzahlen. Das Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten zum bilanziellen Eigenkapital vor Minderheitsanteilen (Gearing) und die Eigenkapitalquote sind hierbei wichtige Kennzahlen. Die Netto-Finanzverbindlichkeiten werden dabei als Summe der Finanzverbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten abzüglich der flüssigen Mittel und Wertpapiere ermittelt.
Aufsichtsrat und Vorstand haben als Ziel eine Mindesteigenkapitalquote von 40 % und ein Gearing von weniger als 50 % definiert.
ÜBERSICHT KAPITALMANAGEMENT
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| (in TEUR) | 31.12.2011 | 31.12.2010 |
|---|---|---|
| Flüssige Mittel | 33.288 | 38.902 |
| Finanzverbindlichkeiten | 50.783 | 14.559 |
| Nettofinanzverbindlichkeiten | 17.495 | -24.343 |
| Summe Eigenkapital Anteilseigner Manz AG | 187.564 | 186.452 |
| Eigenkapitalquote | 58,9 % | 67,5 % |
| Gearing | 9,3 % | -13,1 % |
Die beiden Kennzahlen Eigenkapital und Gearing haben sich im Berichtsjahr verschlechtert. Die Eigenkapitalquote ist aufgrund eines höheren Fremdkapitalanteils auf 58,9 % (Vj. 67,5 %) gesunken. Das Gearing hat sich aufgrund der deutlichen Erhöhung der Finanzverbindlichkeiten auf +9,3 % (Vj. -13,1 %) verschlechtert. Beide Kennzahlen liegen aber noch deutlich über den gesetzten Zielen.
Von den Finanzverbindlichkeiten unterlagen im Geschäftsjahr 27.500 TEUR (Vj. 7.000 TEUR) einer sog. Covenants-Regelung, die eine Eigenmittelquote von 30 % und einen Auftragsbestand für den Konzernabschluss von 100,00 Mio. EUR vorsahen. Die Covenants-Regelung zum Auftragsbestand in Höhe von 100,00 Mio. EUR ist zum Bilanzstichtag nicht erfüllt. Die Nichteinhaltung der Covenants Regelung würde grundsätzlich eine Nachbesicherung zur Folge haben. Auf eine Anpassung der Kreditkonditionen in Bezug auf eine Nachbesicherung wurde von Seiten der Banken zunächst verzichtet. Zusätzlich unterlagen im Geschäftsjahr Finanzverbindlichkeiten der Manz Slovakia in Höhe von 3.325 TEUR (Vj. 3.745 TEUR) Covenants-Regelungen in Bezug auf den Einzelabschluss der Manz Slovakia, die eine Eigenkapitalquote von größer 10 % und ein EBITDA/ Umsatzverhältnis von größer 5 % vorsehen. Diese beiden Finanzauflagen waren im Geschäftsjahr 2011 nicht erfüllt. Die Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 3.325 TEUR wurden daher von langfristigen Finanzschulden zu den kurzfristigen Finanzschulden umgegliedert.
LANGFRISTIGE FINANZSCHULDEN (22)
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| (in TEUR) | 31.12.2011 | 31.12.2010 |
|---|---|---|
| Langfristige Verbindlichkeiten Kreditinstitute | 4.934 | 4.390 |
| 4.934 | 4.390 |
Die langfristigen Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten betreffen zum 31.12.2011 die Manz AG mit einem KfW-Darlehen (ERP-Innovationsprogramm) in Höhe von 4,6 Mio. EUR und Manz Taiwan mit 0,3 Mio. EUR. Das gesamte KfW-Darlehen beläuft sich auf 20,00 Mio. EUR. Der Restbetrag von 15,4 Mio. EUR kann noch bis spätestens 30.12.2012 abgerufen werden. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30.12.2020. Das der Manz Taiwan ausgereichte Darlehen hat eine jährlich Tilgung von 140 TEUR und eine Laufzeit bis 2015.
Das im Geschäftsjahr 2010 aufgenommene Darlehen der Manz Slovakia über 3.750 TEUR hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2015. Aufgrund der Nichteinhaltung von Covenants-Regelungen (siehe Angabe 21) wurde der Valutabetrag zum 31.12.2011 in Höhe von 3.325 TEUR umgegliedert zu den kurzfristigen Finanzschulden.
LANGFRISTIG ABGEGRENZTE INVESTITIONSZUWENDUNGEN (23)
Der Posten beinhaltet abgegrenzte Investitionszuschüsse, auch soweit sie bereits im Folgejahr aufzulösen sein werden, da sie ausschließlich im Zusammenhang mit dem Sachanlagevermögen stehen. Sie betreffen ausnahmslos die Manz Hungary in Ungarn.
Die Investitionszuschüsse sind mit einer Reihe von Auflagen verbunden. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand werden diese Auflagen vollständig erfüllt, so dass mit keinen Rückzahlungen zu rechnen ist.
FINANZVERBINDLICHKEITEN AUS LEASING (24)
Die Leasingverbindlichkeiten resultieren aus den gemäß IAS 17 aktivierungspflichtigen Vermögenswerten. Es handelt sich um Finanzierungsleasingverträge über PKW's, die in dem Posten Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung mit einem Buchwert von 115 TEUR (Vj. 45 TEUR) ausgewiesen sind.
Die in der Zukunft fälligen Leasingzahlungen mit ihren Barwerten ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
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| (in TEUR) | Mindestleasingzahlungen 2011 | Barwert der Mindestleasingzahlungen 2011 | Mindestleasingzahlungen 2010 | Barwert der Mindestleasingzahlungen 2010 |
|---|---|---|---|---|
| Bis 1 Jahr | 42 | 42 | 4 | 4 |
| 1 bis 5 Jahre | 70 | 61 | 39 | 33 |
| Summe Mindestleasingzahlungen | 112 | 43 | ||
| Abzüglich des Zinsanteils | -9 | -6 | ||
| Barwert der Mindestleasingzahlungen | 103 | 103 | 37 | 37 |
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN (25)
In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Konzernbilanz angesetzten Beträge dargestellt.
Das Planvermögen besteht bei den inländischen Versorgungszusagen ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen. Beim Planvermögen der Manz Taiwan Ltd. handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene Dotierungen durch den Arbeitgeber in ein zentrales externes Treuhandvermögen (Central Trust).
Dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Jahresende wird das Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert gegenübergestellt (Finanzierungsstatus). Nach Abzug der noch nicht berücksichtigten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste ergeben sich die Pensionsrückstellungen.
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
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| (in TEUR) | 2011 | 2010 |
|---|---|---|
| Veränderung des Anwartschaftsbarwertes | ||
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 1.1. | 6.161 | 5.133 |
| Dienstzeitaufwand | 57 | 48 |
| Zinsaufwand | 224 | 235 |
| Gezahlte Leistungen | -382 | -232 |
| Versicherungsmathematische Verluste (+) / Gewinne (-) | -114 | 760 |
| Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen | -24 | 217 |
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 31.12. | 5.922 | 6.161 |
| Veränderung des Planvermögens | ||
| Planvermögen zum Zeitwert 1.1. | 1.788 | 1.520 |
| Erwartete Erträge aus Planvermögen | 29 | 34 |
| Beiträge durch die Gesellschaft | 62 | 65 |
| Gezahlte Leistungen | -154 | -36 |
| Versicherungsmathematische Verluste (+) / Gewinne (-) | 2 | -9 |
| Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen | -17 | 214 |
| Planvermögen zum Zeitwert 31.12. | 1.710 | 1.788 |
| Finanzierungsstatus | 4.212 | 4.373 |
| Noch nicht berücksichtigte versicherungsmathematische Gewinne (+) / Verluste (-) | -309 | -422 |
| Pensionsrückstellungen | 3.903 | 3.951 |
| hiervon entfallen auf: | ||
| Manz Tübingen GmbH, Tübingen | 3.441 | 3.473 |
| Manz Taiwan Ltd., Taiwan | 356 | 386 |
| Manz AG, Reutlingen | 106 | 93 |
Die Pensionsverpflichtungen der Manz Tübingen GmbH bestehen aus einer betrieblichen Versorgungsordnung, welche für Neuzugänge ab dem 15. Juli 1997 geschlossen wurde.
Bei der Manz Taiwan besteht sowohl ein leistungsorientierter als auch beitragsorientierter Pensionsplan für die Mitarbeiter. Für Mitarbeiter seit dem 1. Juli 2005 besteht nur noch die Möglichkeit dem beitragsorientierten Pensionsplan beizutreten. Die Mitarbeiter die schon vor dem 1. Juli 2005 beschäftigt waren, haben die Wahl zwischen beiden Pensionsplänen.
Folgende Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
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| (in TEUR) | 2011 | 2010 |
|---|---|---|
| Dienstzeitaufwand | -57 | -48 |
| Zinsaufwand | -224 | -235 |
| Erwarteter Ertrag aus Planvermögen | 29 | 34 |
Der Dienstzeitaufwand wird unter den Personalaufwendungen, der Zinsaufwand und der erwartete Ertrag aus dem Planvermögen dagegen unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen.
Die erwarteten Erträge aus dem Planvermögen werden auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt gängigen Marktpreise für den Zeitraum, über den die Verpflichtung erfüllt wird, berechnet. Die tatsächlichen Erträge aus Planvermögen betrugen im Berichtsjahr 27 TEUR (Vj. 24 TEUR).
Im nächsten Geschäftsjahr werden sich die Arbeitgeberbeiträge zum Fondsvermögen voraussichtlich auf 36 TEUR (Vj. 37 TEUR) belaufen. Das Fondsvermögen setzt sich zu 22 % aus Rückdeckungsversicherungen (Deutschland) und zu 78 % aus einem Treuhandvermögen (Taiwan) zusammen.
Für beitragsorientierte Pensionspläne sind Zahlungen in Höhe von 447 TEUR (Vj. 289 TEUR) erfolgt. Darüber hinaus wurden bei den inländischen Gesellschaften, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Beiträge an die staatliche Rentenversicherungsanstalt in Höhe von 2.919 TEUR (Vj. 2.465 TEUR) abgeführt.
Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurden die folgenden Annahmen zugrunde gelegt:
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| Deutschland | Taiwan | |||
|---|---|---|---|---|
| (in %) | 2011 | 2010 | 2011 | 2010 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Abzinsungssatz | 5,20 | 4,70 | 1,75 | 1,75 |
| Lohn- und Gehaltssteigerungen | 2,50 | 2,50 | 2,00 | 2,00 |
| Rentensteigerungen | 2,00 | 2,00 | 2,00 | 2,00 |
| Erwartete Renditen des Planvermögens | 3,00 | 3,00 | 1,75 | 1,75 |
In den zurückliegenden fünf Jahren hat sich der Finanzierungsstatus, bestehend aus dem Barwert aller Versorgungszusagen und dem Zeitwert des Planvermögens, wie folgt geändert:
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| (in TEUR) | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 |
|---|---|---|---|---|---|
| Barwert aller Versorgungszusagen | -5.922 | -6.161 | -4.736 | -224 | -184 |
| Planvermögen | 1.710 | 1.788 | 1.495 | 149 | 136 |
| Finanzierungsstatus | -4.212 | -4.373 | -3.241 | -75 | -48 |
| Erfahrungsbedingte Anpassungen der Planschulden | 705 | 681 | 296 | -23 | -18 |
| Erfahrungsbedingte Anpassungen des Planvermögens | -5 | -10 | -14 | 26 | 1 |
Die erfahrungsbedingten Anpassungen stellen die Abweichung dar, zwischen der gemäß den versicherungsmathematischen Annahmen erwarteten und der tatsächlichen Entwicklung der Verpflichtungen und Vermögenswerte.
SONSTIGE LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN (26)
Die sonstigen langfristigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Gewährleistungen und langfristige Personalverpflichtungen aus Altersteilzeit. Sie haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
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| (in TEUR) | 1.1.2011 | Währungsanpassung | Verbrauch | Auflösung | Aufzinsung | Zuführung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Personal | 247 | 0 | 154 | 0 | 14 | 52 |
| Gewährleistungen | 1.285 | -4 | 507 | 83 | 13 | 1.095 |
| 1.532 | -4 | 661 | 83 | 27 | 1.147 |
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| (in TEUR) | 31.12.2011 |
|---|---|
| Personal | 159 |
| Gewährleistungen | 1.799 |
| 1.958 |
Die Rückstellungen aus Altersteilzeit wurden mit dem Deckungsvermögen in Höhe von 144 TEUR saldiert ausgewiesen.
Die Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen wird auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit gebildet. Es ist zu erwarten, dass die Kosten innerhalb der nächsten beiden Geschäftsjahre anfallen werden.
KURZFRISTIGE FINANZSCHULDEN (27)
Die kurzfristigen Finanzschulden betreffen neben dem aus den langfristigen Finanzschulden umgegliederten Darlehen der Manz Slovakia verschiedene kurzfristige Kreditlinien und Kontokorrentkredite zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit; sie sind innerhalb eines Jahres fällig. Für die kurzfristigen Kredite sind marktübliche Zinssätze vereinbart.
VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN (28)
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Ihre Bilanzwerte entsprechen im Wesentlichen den Marktwerten; sie sind innerhalb eines Jahres fällig.
SONSTIGE KURZFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN (29)
Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:
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| (in TEUR) | 1.1.2011 | Währungsanpassung | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 31.12.2011 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nacharbeiten | 816 | 0 | 816 | 0 | 741 | 741 |
| Übrige | 2.547 | 12 | 2.175 | 21 | 2.132 | 2.495 |
| 3.363 | 12 | 2.991 | 21 | 2.873 | 3.236 |
Im Bereich Übrige sind insbesondere Rückstellungen für Drohverluste aus Kundenaufträgen, Provisionen und Jahresabschlusskosten ausgewiesen.
Die Rückstellungen führen in der Regel im Folgejahr zu Auszahlungen.
ÜBRIGE VERBINDLICHKEITEN (30)
Die übrigen Verbindlichkeiten setzen sich zum Stichtag wie folgt zusammen:
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| (in TEUR) | 31.12.2011 | 31.12.2010 |
|---|---|---|
| Steuerverbindlichkeiten (keine Einkommen- und Ertragsteuern) | 432 | 1.495 |
| Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich | 6.746 | 5.593 |
| Sonstige | 818 | 345 |
| 7.996 | 7.433 |
Die Steuerverbindlichkeiten (keine Einkommens- und Ertragsteuern) setzen sich v.a. aus Umsatzsteuerverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer zusammen; sie sind innerhalb eines Jahres fällig.
BERICHTERSTATTUNG ZU FINANZINSTRUMENTEN
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Forderungen, flüssige Mittel, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der wesentliche Teil der übrigen Schulden aus dem Anwendungsbereich des IFRS 7 haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Es wird daher unterstellt, dass die Buchwerte dieser Finanzinstrumente näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.
BUCHWERTE NACH BEWERTUNGSKATEGORIE 2011
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| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Kredite und Forderungen | Zu Handelszwecken gehalten | Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IAS 39 | Buchwert 31.12.2011 |
|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva per 31.12.2011 | |||||
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 864 | 864 | 864 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 84.175 | 34.941 | - | 49.234 | 84.175 |
| Derivative Finanzinstrumente | 109 | - | 109 | - | 109 |
| Sonstige kurzfristige Forderungen | 3.924 | 2.212 | 1.712 | 3.924 | |
| Flüssige Mittel | 33.288 | 33.288 | - | - | 33.288 |
| 122.360 | 71.305 | 109 | 50.946 | 122.360 |
BUCHWERTE NACH BEWERTUNGSKATEGORIE 2011
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| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Wertansatz nach IAS 17 | Zur Veräußerung verfügbar | Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IAS 39 | Buchwert 31.12.2011 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Passiva per 31.12.2011 | ||||||
| Finanzschulden | 50.535 | 50.535 | - | - | - | 50.333 |
| Finanzverbindlichkeiten Leasing | 119 | - | 119 | - | - | 112 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 46.335 | 46.335 | - | - | - | 46.335 |
| Erhaltene Anzahlungen | 10.434 | 10.434 | - | - | - | 10.434 |
| Derivative Finanzinstrumente | 288 | - | - | 288 | - | 288 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 7.996 | 7.564 | - | - | 432 | 7.996 |
| 115.303 | 114.666 | 119 | 288 | 432 | 115.498 |
BUCHWERTE NACH BEWERTUNGSKATEGORIE 2010
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| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Kredite und Forderungen | Zu Handelszwecken gehalten | Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IAS 39 | Buchwert 31.12.2010 |
|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva per 31.12.2010 | |||||
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 615 | 615 | 615 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 67.054 | 43.392 | - | 23.662 | 67.054 |
| Derivative Finanzinstrumente | 89 | - | 89 | - | 89 |
| Sonstige kurzfristige Forderungen | 4.509 | 1.699 | 2.810 | 4.509 | |
| Flüssige Mittel | 38.902 | 38.902 | - | - | 38.902 |
| 111.169 | 84.608 | 89 | 26.471 | 111.169 |
BUCHWERTE NACH BEWERTUNGSKATEGORIE 2010
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| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Wertansatz nach IAS 17 | Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IAS 39 | Buchwert 31.12.2010 |
|---|---|---|---|---|---|
| Passiva per 31.12.2010 | |||||
| Finanzschulden | 14.184 | 14.184 | - | - | 14.184 |
| Finanzverbindlichkeiten Leasing | 43 | - | 43 | - | 43 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 51.535 | 51.535 | - | - | 51.535 |
| Erhaltene Anzahlungen | 4.246 | 4.246 | - | - | 4.246 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 7.433 | 5.938 | - | 1.495 | 7.433 |
| 77.441 | 75.903 | 43 | 1.495 | 77.441 |
BEWERTUNGSKLASSEN NACH IFRS 7.27
Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:
Stufe 1: auf aktiven Märkten notierte (unverändert übernommene) Preise für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Stufe 2: für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preis) oder indirekt (in Ableitung von Preisen) beobachtbare Inputdaten, die keinen notierten Preis nach Stufe 1 darstellen.
Stufe 3: herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten für die Bewertung des Vermögenswerts und der Verbindlichkeit basieren (nicht beobachtbare Inputdaten).
Zum 31. Dezember 2011 fallen die derivativen Finanzinstrumente im Bereich der kurzfristigen Vermögenswerte in Höhe von 109 TEUR (Vj. 89 TEUR) und im Bereich der kurzfristigen Schulden in Höhe von 288 TEUR (Vj. 0 TEUR) in den Anwendungsbereich von IFRS 7.27 mit der Stufe 2 in der Fair-Value-Hierarchie.
NETTOERGEBNISSE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN DES IAS 39
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| (in TEUR) | Nettogewinne / -verluste | Gesamtzinserträge / -aufwendungen |
|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2011 | ||
| Kredite und Forderungen | -468 | 378 |
| Zu Handelszwecken gehalten (Derivative Finanzinstrumente) | -99 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Schulden (Derivative Finanzinstrumente) | -517 | 0 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 34 | -1.032 |
| -1.050 | -654 | |
| Geschäftsjahr 2010 | ||
| Kredite und Forderungen | 1.647 | 298 |
| Zu Handelszwecken gehalten (Derivative Finanzinstrumente) | -21 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | 52 | 234 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | -82 | -317 |
| 1.596 | 215 |
Die Nettogewinne bzw. -verluste aus Krediten und Forderungen beinhalten im Wesentlichen Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung und Veränderungen von Wertberichtigungen auf Forderungen. Die Veränderungen der Wertberichtigungen auf Forderungen betragen zum 31. Dezember 2011 211 TEUR Aufwand (Vj. 1.785 TEUR Ertrag).
Die Zinserträge für die Finanzinstrumente der Kategorie "Kredite und Forderungen" stammen aus der Anlage der flüssigen Mittel. Das Zinsergebnis bei der Kategorie "Zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" betrifft im Wesentlichen Zinsaufwendungen aus den langfristigen Finanzschulden sowie aus den Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
FINANZIELLES RISIKOMANAGEMENT UND FINANZDERIVATE
Die Manz-Gruppe ist als international tätiges Unternehmen bei seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken ausgesetzt. Marktrisiken resultieren insbesondere aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen. Aufgabe des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Marktrisiken durch die laufenden operativen und finanziellen Aktivitäten zu steuern und zu begrenzen. Je nach Risikoeinschätzung werden derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt, wobei grundsätzlich nur Cashflow-Risiken gesichert werden. Derivative Finanzinstrumente kommen ausschließlich zu Sicherungszwecken zum Einsatz und werden somit nicht als Handels- oder Spekulationsposition gehalten. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit führenden Finanzinstituten mit einwandfreier Bonität abgeschlossen.
Die Grundzüge der Finanzpolitik werden regelmäßig im Vorstand abgestimmt und vom Aufsichtsrat überwacht.
Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf den Stand zum 31. Dezember 2011 bzw. 2010. Die Sensitivitätsanalysen wurden auf der Grundlage der am 31. Dezember 2011 bestehenden Sicherungsbeziehungen und unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und Derivaten und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant bleiben.
Die Sensitivitätsanalysen wurden unter folgenden Annahmen aufgestellt:
| ― | Die Sensitivität der Bilanz bezieht sich auf Derivate und auf zur Veräußerung gehaltene Schuldinstrumente. |
| ― | Die Sensitivität des relevanten Postens der Gewinn- und Verlustrechnung spiegelt den Effekt der angenommenen Änderungen der entsprechenden Marktrisiken wider. Dies basiert auf den zum 31. Dezember 2011 und 2010 gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, einschließlich des Effekts der Sicherungsbeziehung. |
| ― | Die Sensitivität des Eigenkapitals wird berechnet, indem der Effekt verbundener Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Cashflows zum 31. Dezember 2011 und 2010 auf die angenommenen Änderungen des gesicherten Grundgeschäfts berücksichtigt wird. |
KREDITRISIKEN
Kreditrisiko ist das Risiko, dass Geschäftspartner ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen können und der Manz-Gruppe somit ein finanzieller Verlust entsteht. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken insbesondere bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich Geldanlagen bei Banken und derivativen Finanzinstrumenten, ausgesetzt.
Das Kreditrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird auf Gesellschaftsebene (lokal) gesteuert und fortlaufend überwacht. Im Projektgeschäft wird das Ausfallrisiko durch Anzahlungen minimiert. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Das Ausfallrisiko bezüglich der Geldanlagen und derivativen Finanzinstrumenten wird durch die Streuung der Anlagen bei verschiedenen Banken reduziert.
Das maximale Kreditrisiko der finanziellen Vermögenswerte (einschließlich Derivate mit positivem Marktwert) entspricht dem in der Bilanz angesetzten Buchwert. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2011 beträgt das maximale Kreditrisiko 133.039 TEUR (Vj. 111.169 TEUR).
Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergibt sich aus folgender Tabelle:
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| (in TEUR) | 2011 | 2010 |
|---|---|---|
| Nicht überfällig und nicht wertgemindert | 17.583 | 29.518 |
| Überfällig und nicht einzelwertberichtigt | ||
| bis 30 Tage | 2.006 | 4.645 |
| zwischen 31 und 60 Tagen | 2.413 | 1.189 |
| zwischen 61 und 90 Tagen | 3.141 | 2.806 |
| zwischen 91 und 180 Tagen | 2.943 | 2.370 |
| mehr als 180 Tage | 6.712 | 2.802 |
| Einzelwertberichtigte Forderungen | 143 | 62 |
| 34.941 | 43.392 |
Für die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen keine Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs vor. Die Werthaltigkeit der weder überfälligen noch wertgeminderten Forderungen wird als sehr hoch angesehen. Diese Einschätzung wird dabei vor allem auf die langjährige Geschäftsbeziehung zu den meisten Abnehmern und der Bonität der Kunden zurückgeführt. Die historischen Ausfallraten im Konzern sind sehr gering.
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte und die sonstigen kurzfristigen Forderungen sind weder überfällig noch wertgemindert.
Als Ausfluss aus der Finanzmarktkrise und deren Auswirkungen auf die Realwirtschaft wurden durch die Manz Gruppe frühzeitig Maßnahmen eingeleitet, um die Risiken aus möglichen Kreditausfällen so gering wie möglich zu halten. Hierzu wurde das Forderungsmanagement weiter intensiviert, und es werden die Maßnahmen zur Kreditrisikostreuung fortlaufend an die sich ändernden Marktbedingungen angepasst.
LIQUIDITÄTSRISIKEN
Die Liquiditätsrisiken, d.h. das Risiko, dass Manz seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, werden durch Schaffung der notwendigen finanziellen Flexibilität als auch durch ein effektives Cash-Management begrenzt. Zur Steuerung der zukünftigen Liquiditätssituation setzen wir entsprechende Finanzplanungsinstrumente ein. Nach unserer derzeitigen Planung sind keine Liquiditätsengpässe erkennbar.
Zum Bilanzstichtag bestehen nicht ausgenutzte Kontokorrent- / Avalkreditlinien bei Banken in Höhe von 67.354 TEUR (Vj. 49.715 TEUR); wahlweise ausnutzbar als Kontokorrentkredit und / oder Avalkredit (Inanspruchnahme Avale zum 31.12.2011: 43.360 TEUR (Vj. 2.899 TEUR). Ferner bestehen nicht ausgenutzte Avalkreditlinien bei Kreditversicherungen und Kreditinstituten in Höhe von 23.752 TEUR (Vj. 10.114 TEUR); deren Inanspruchnahme beläuft sich auf 3.248 TEUR (Vj. 4.886 TEUR). Darüber hinaus besteht ein noch nicht vollständig abgerufenes Restdarlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (ERP-Innovationsdarlehen) in Höhe von 15.416 TEUR, welches bis zum 30. Dezember 2012 noch zum Abruf bereit steht.
Darüber hinaus besteht ein noch nicht vollständig abgerufenes Restdarlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (ERP-Innovationsdarlehen) in Höhe von 15.416 TEUR, welches bis zum 30. Dezember 2012 noch zum Abruf bereitsteht.
Die nachfolgenden Aufstellungen zeigen die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen für die unter IFRS 7 fallenden originären finanziellen Verbindlichkeiten. Ist der Fälligkeitstermin nicht fixiert, wird die Verbindlichkeit auf den frühesten Fälligkeitstermin bezogen. Zinszahlungen mit variabler Verzinsung werden entsprechend den Konditionen zum Stichtag berücksichtigt. Im Wesentlichen wird davon ausgegangen, dass die Zahlungsmittelabflüsse nicht früher als dargestellt eintreten werden.
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| (in TEUR) | Gesamt | 2012 | 2013 | > 2014 |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2011 | ||||
| Finanzschulden | 50.535 | 45.399 | 140 | 4.996 |
| Finanzierungsleasing | 117 | 42 | 40 | 35 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 46.335 | 46.335 | ||
| Derivative Finanzinstrumente | 288 | 288 | ||
| Erhaltene Anzahlungen | 11.405 | 11.405 | ||
| Übrige Verbindlichkeiten | 7.996 | 7.996 | ||
| 116.676 | 111.465 | 180 | 5.031 |
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| (in TEUR) | Gesamt | 2011 | 2012 | > 2013 |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2010 | ||||
| Finanzschulden | 14.496 | 10.198 | 711 | 3.587 |
| Finanzierungsleasing | 44 | 15 | 11 | 18 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 51.535 | 51.535 | ||
| Erhaltene Anzahlungen | 4.246 | 4.246 | ||
| Übrige Verbindlichkeiten | 5.938 | 5.938 | ||
| 76.259 | 71.932 | 722 | 3.605 |
Für die zum Bilanzstichtag in Anspruch genommenen Kredite sowie Avalkredite der Manz-Gruppe gegenüber Kreditinstituten bestehen Sicherheiten in Form von Grundschulden auf das Fabrikgebäude der Manz Taiwan Ltd. und Manz Slovakia s.r.o. an. Ansonsten bestehen keine Sicherheiten.
WÄHRUNGSRISIKEN
Währungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse schwanken. Die Manz-Gruppe ist vor allem aus seiner Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und / oder Aufwendungen auf eine von der funktionalen Währung der jeweiligen Manz-Gesellschaft abweichende Währung lauten) dessen ausgesetzt. Um die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen zu reduzieren, quantifiziert die Manz AG fortlaufend das Wechselkursrisiko und sichert alle wesentlichen Risiken, sofern wirtschaftlich sinnvoll mit Devisentermingeschäften und Devisenswaps ab. Bei der Absicherung von Wertschwankungen künftiger Cashflows aus erwarteten Transaktionen handelt es sich um geplante Umsätze in Fremdwährung. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt.
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche mögliche Auswirkungen aus Veränderungen relevanter Risikovariablen (z.B. Wechselkurse, Zinssätze) auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Um die periodischen Auswirkungen zu ermitteln, wird eine mögliche Änderung der Risikovariablen auf den Bestand an Finanzinstrumenten zum Abschlussstichtag vorgenommen. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Jahresultimo repräsentativ für das Geschäftsjahr ist. Devisenderivate sind stets originären Grundgeschäften zugeordnet, so dass aus diesen Instrumenten keine Währungsrisiken entstehen.
Für den US-Dollar als wesentliche Fremdwährung für die Manz-Gruppe ergibt sich folgendes Währungsszenario:
Wenn der EUR gegenüber dem US-Dollar zum 31. Dezember 2011 (2010) um 10 % aufgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 1.615 TEUR (959 TEUR) niedriger und das Konzerneigenkapital um 827 TEUR (Vj. 959 TEUR) niedriger ausgefallen. Wenn der EUR gegenüber dem USD zum 31. Dezember 2011 (2010) um 10 % abgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 1.974 TEUR (1.172 TEUR) höher und das Konzerneigenkapital um 1.211 TEUR (Vj. 1.172 TEUR) höher ausgefallen.
ZINSRISIKEN
Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den variabel verzinslichen Darlehen.
Der Konzern steuert sein Zinsrisiko bei den Finanzschulden durch ein ausgeglichenes Portfolio von fest und variabel verzinslichen Darlehen und den Einsatz von Zinsderivaten in der Form von Zinscaps und Zinsswaps.
Zinsrisiken im Sinne von IFRS 7 werden mittels Sensitivitätsanalyse ermittelt. Hierbei werden Effekte der risikovariablen Marktzinssätze auf das Finanzergebnis dargestellt.
Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2011 (2010) um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 40 TEUR (72 TEUR) niedriger (höher) und das Konzerneigenkapital um 24 TEUR (72 TEUR) höher (niedriger) gewesen.
EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Am Bilanzstichtag bestehen Bürgschaften der Manz AG für Bankverbindlichkeiten für Dritte in Höhe von 700 TEUR.
Die Manz-Gruppe hat verschiedene Mietverträge über Gebäude sowie Leasingverträge über Betriebs- und Geschäftsausstattung und PKW abgeschlossen. Die Fälligkeiten der Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen und Mietverträgen stellen sich wie folgt dar:
FÄLLIGKEITEN DER MINDESTLEASINGZAHLUNGEN
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| (in TEUR) | 2011 | 2010 |
|---|---|---|
| Mindestleasingzahlungen | ||
| Restlaufzeit bis 1 Jahr | 3.859 | 3.575 |
| Restlaufzeit 1-5 Jahre | 12.503 | 14.655 |
| Restlaufzeit größer 5 Jahre | 31.036 | 31.345 |
Im Geschäftsjahr 2011 wurden Miet- und Leasingzahlungen in Höhe von 5.242 TEUR (Vj. 4.758 TEUR) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Im Zusammenhang mit einem bestehenden Vertrag besteht in Abhängigkeit vom Eintritt einer Bedingung eine Verpflichtung zur Leistung einer Zahlung in Höhe von 5.185 TEUR (Vj. 20.000 TEUR). Es ist davon auszugehen, dass die Bedingung innerhalb der nächsten 18 Monate eintritt.
Im Zuge eines Unternehmenserwerbs bestehen eine Betriebsweiterführungsverpflichtung sowie weitere Verpflichtungen. Die sich hieraus ergebenden finanziellen Verpflichtungen belaufen sich voraussichtlich auf maximal 11.914 TEUR.
Investitionsverpflichtungen aus Sachanlagen bestehen in Höhe von 8.614 TEUR.
EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 hat die Manz AG die CIGS-Produktionslinie am Standort Schwäbisch Hall von der Würth Solar GmbH & Co. KG übernommen, die in eine Innovationslinie für die Weiterentwicklung der CIGS Produktions- und Prozesstechnologie umgerüstet wurde. Im Rahmen des Erwerbs der vollständigen CIGS-Technologie wurden insgesamt 118 Würth Solar-Mitarbeiter in den Manz-Konzern integriert. Die Innovationsfabrik dient der Forschung und Entwicklung, wobei die Beschleunigung der technologischen Weiterentwicklung und damit verbunden die Reduzierung der Produktionskosten sowie die Steigerung der Modulwirkungsgrade im Vordergrund stehen. Neben der Produktionsstätte hat Manz auch die Lizenzen und das Know-how von Würth Solar, wie auch aus der Forschungskooperation mit dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW) ohne weitere Einmalkosten erworben.
Am 16. Februar 2012 hat die Manz AG im Geschäftsbereich FPD einen Neuauftrag im Gesamtvolumen von 33 Mio. EUR vermeldet. Die Bestellung umfasst Systeme und Anlagen zur Produktion von Komponenten in der FPD-Branche. Der Auftrag spiegelt den erfolgreichen Technologietransfer innerhalb des Unternehmens wider, da das Equipment ursprünglich für die kristalline Solarindustrie entwickelt wurde und nun ohne wesentliche technologische Anpassungen auf das FPD-Segment übertragen werden kann.
Darüber hinaus sind nach Ende des Berichtszeitraums keine Ereignisse eingetreten die substanzielle Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- oder Finanzlage gehabt hätten.
BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND NAHESTEHENDEN PERSONEN
Gemäß IAS 24 sind Personen oder Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden bzw. die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen wurden, anzugeben.
Als nahestehende Personen im Manz Konzern kommen grundsätzlich Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einschließlich deren Familienangehörige sowie Unternehmen, auf die die Manz AG, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder und deren nahe Familienangehörige einen maßgeblichen Einfluss ausüben können.
VERGÜTUNG DES VORSTANDS UND AUFSICHTSRATS
Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der früheren Vorstandsmitglieder sind im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.
Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 betragen 971 TEUR (Vj. 944 TEUR). Die erfolgsunabhängigen Leistungen betragen 779 TEUR (Vj. 637 TEUR), die erfolgsabhängigen Leistungen 11 TEUR (Vj. 40 TEUR) und die langfristig fälligen Leistungen 181 TEUR (Vj. 267 TEUR). Bei den langfristig fälligen Leistungen handelt es sich um die Aktienzusagen / Bezugsrechte im Rahmen des Performance Share Plans. Hier wurden im Berichtsjahr insgesamt 4.279 Stück (Vj. 2.739 Stück) Bezugsrechte an die Vorstandsmitglieder mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt 181 TEUR (Vj. 267 TEUR) gewährt.
Für den Vorstandsvorsitzenden Dieter Manz besteht eine Pensionsverpflichtung (Defined Benefit Obligation) nach IFRS in Höhe von 171 TEUR (Vj. 214 TEUR). Für die Pensionszusage ist eine Rückdeckungsversicherung mit einem beizulegenden Zeitwert von 109 TEUR (Vj. 103 TEUR) abgeschlossen.
Das frühere Vorstandsmitglied Otto Angerhofer erhielt im Geschäftsjahr 2011 eine Rentenzahlung in Höhe von 10 TEUR (Vj. 10 TEUR). Es besteht eine Pensionsverpflichtung gegenüber dem früheren Vorstandsmitglied nach IFRS in Höhe von 138 TEUR (Vj. 177 TEUR). Für die Pensionszusage ist ebenfalls eine Rückdeckungsversicherung mit einem beizulegenden Zeitwert von 91 TEUR (Vj. 88 TEUR) abgeschlossen.
Der Vorstandsvorsitzende Dieter Manz hielt am Bilanzstichtag 46,43 % (Vj. 44,49 %) der Anteile an der Manz AG.
Für das Vorstandsmitglied Martin Hipp besteht seit dem Geschäftsjahr 2009 und für das ausgeschiedene Vorstandsmitglied Volker Renz seit dem Geschäftsjahr 2010 eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden jeweils 6 TEUR p.a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.
Im Berichtsjahr bestanden wie im Vorjahr keine Vorschüsse und Kredite gegenüber Mitgliedern des Vorstands.
AUFSICHTSRAT
Prof. Dr. Heiko Aurenz, Dipl. oec. Partner bei Ebner Stolz Mönning Bachem Unternehmensberatung GmbH, Stuttgart (Vorsitzender)
Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Peter Leibinger, geschäftsführender Gesellschafter der Trumpf GmbH + Co. KG, Ditzingen (Stellvertretender Vorsitzender)
Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla, Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik und Mitglied des Vorstands des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung BadenWürttemberg (ZSW) sowie Professor für Dünnschichtphotovoltaik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Lichttechnisches Institut, Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik (seit 28. Juni 2011)
Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. mult. Rolf D. Schraft (bis 28. Juni 2011)
Der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Heiko Aurenz ist auch Mitglied des Aufsichtsrats der IBS AG, Know How! Aktiengesellschaft für Weiterbildung, Anna-Haag-Mehrgenerationenhaus e.V., ASB Grünland Helmut Aurenz GmbH und der Monument Vermögensverwaltung GmbH.
Das Aufsichtsratsmitglied Peter Leibinger ist auch Mitglied des Verwaltungsrats der TRUMPF Laser GmbH + Co. KG sowie Mitglied des Beirats der Hüttinger Elektronik GmbH + Co. KG. Ferner ist Herr Leibinger Mitglied des Boards of Directors der SPI Lasers plc, der TRUMPF Korea Co. Ltd., der TRUMPF Management Consulting (Shanghai) Co. Ltd., der TRUMPF Pte. Ltd., Singapur und der TRUMPF Taiwan Industries Co. Ltd.
Im Geschäftsjahr wurden von der TRUMPF GmbH + Co. KG., bei der Peter Leibinger geschäftsführender Gesellschafter ist, Lasersysteme im Wert von 2.970 TEUR (Vj. 1.624 TEUR) von der Manz AG gekauft. Zum 31. Dezember 2011 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der TRUMPG GmbH & Co. KG. in Höhe von 445 TEUR (Vj. 657 TEUR).
Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftunternehmen aus.
Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Rolf D. Schraft ist auch Mitglied des Executive Boards der International Federatin of Robotics (IFR) sowie Beiratsmitglied des Forschungskuratoriums der Alfred Kärcher GmbH und der Hock Holding GmbH & Co. KG.
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird ebenfalls im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.
Für das Geschäftsjahr 2011 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt 56 TEUR (Vj. 39 TEUR) gewährt. Die Vergütung beinhaltet fixe und variable Bestandteile.
Im Berichtsjahr bestanden wie im Vorjahr keine Vorschüsse und Kredite gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats.
HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Die Honorare des Abschlussprüfers BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (2010: alltax gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als Netzwerkpartner) für Dienstleistungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| (in TEUR) | 2011 | 2010 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfung | 126 | 116 |
| Sonstige Bestätigungsleistungen (Prüferische Durchsicht Zwischenabschluss) | 20 | 16 |
| Steuerberatungsleistungen | 43 * | 16 |
| Sonstige Leistungen | 30 * | 24 |
* Diese Leistungen wurden in 2011 durch die alltax gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Netzwerkpartner) erbracht.
CORPORATE GOVERNANCE KODEX
Der Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Manz AG www.manz.com dauerhaft zugänglich gemacht.
ANGABEN GEMÄSS § 160 ABS. 1 NR. 8 AKTIENGESETZ
Folgende Meldungen nach WpHG wurden im Geschäftsjahr 2011 mitgeteilt:
15. Juni 2011
"On June 15, 2011, FMR LLC, Boston, USA, has notified us pursuant to section 21 (1) WpHG that its Percentage of voting rights in Manz AG, Reutlingen, Germany, fell below the threshold of 3 % and amounted to 2.95 % of the voting rights (132,128 voting rights) as of June 9, 2011.
All voting rights in Manz AG were attributed to FMR LLC pursuant to section 22 (1) sent. 1 no. 6 in connection with sent. 2 WpHG.
On June 15, 2011, Fidelity Management & Research Company, Boston, USA, has notified us pursuant to section 21 (1) WpHG that its percentage of voting rights in Manz AG, Reutlingen, Germany, fell below the threshold of 3 % and amounted to 2.95 % of the voting rights (132,128 voting rights) as of June 9, 2011
All voting rights in Manz AG were attributed to Fidelity Management & Research Company pursuant to section 22 (1) sent. 1 no. 6 WpHG"
16. Dezember 2011
On December 16, 2011, Universal-Investment Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Germany has informed us according to Article 21, Section 1 of the WpHG that via shares its voting rights on Manz AG, Reutlingen, Germany, have exceeded the 3 % threshold of the voting rights on December 15, 2011 and on that day amounted to 3.03 % (this corresponds to 135,707 voting rights).
According to Article 22, Section 1, Sentence 1, No. 6 of the WpHG, 0.11 % of the voting rights (this corresponds to 5,000 voting rights) is to be attributed to the company.
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Reutlingen, den 21. März 2012
Der Vorstand der Manz AG
Dieter Manz, Vorstandsvorsitzender
Martin Hipp
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Zu dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Wir haben den von der Manz AG, Reutlingen, aufgestellten Konzernabschluss -bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtperiodenerfolgsrechnung, Bilanz, Kapitalflussrechnung, Entwicklung des Eigenkapitals sowie Anhang - und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung, eine Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Reutlingen, 21. März 2012
**BEST AUDIT GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Klatte, Wirtschaftsprüfer
Schäuffele, Wirtschaftsprüfer