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Jumia Technologies AG Annual Report 2019

Jun 23, 2020

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Annual Report

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Publication

Jumia Technologies AG

Berlin

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Geschäftsbericht 2019

An unsere Aktionäre

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

2019 war ein bedeutsames Jahr für die Jumia Technologies AG ("Jumia" oder die "Gesellschaft"), da das Unternehmen im April 2019 seinen Börsengang an der New Yorker Börse durchführte. Seitdem konzentriert sich das Unternehmen weiterhin auf seine Mission, die Lebensqualität im Alltag von Afrika durch Technologielösungen zu verbessern, die den Verbrauchern innovative, komfortable und kostengünstige Online-Dienste bereitstellen und gleichzeitig Unternehmen beim Wachstum unterstützen, die sich durch die Nutzung unserer Plattform besser mit Verbrauchern verbinden können.

Im Folgenden möchten wir Sie über die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2019 informieren:

Kooperation zwischen Aufsichtsrat und Vorstand

Der Aufsichtsrat von Jumia hat im Geschäftsjahr 2019 vertrauensvoll mit dem Vorstand zusammengearbeitet. Inhaltliche Schwerpunkte waren die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft vor dem Hintergrund des Börsengangs und konjunkturellen Umfelds, die mittelfristige Unternehmensplanung und die strategische Weiterentwicklung des Konzerns, die Anfang 2020 abgeschlossenen Ermittlungsverfahren zu Verkaufspraktiken sowie die Behebungsplanung nach Abschluss der Untersuchungen, die Koordination und Überwachung der internen Revision sowie die Klageverfahren die gegen die Gesellschaft in den Vereinigten Staate von Amerika eingereicht wurden. Dazu hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands entsprechend dem Gesetz, Unternehmenssatzung und dem Deutschen Corporate Governance Kodex regelmäßig überwacht und beratend begleitet.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig zeitnah, schriftlich und mündlich umfassend über die Lage der Gesellschaft informiert und mit ihm die Geschäftsentwicklung sowie Entscheidungen ausführlich erörtert. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat vollständig nachgekommen.

Überwachung des Vorstands bei der Geschäftsführung und weitere Tätigkeitsschwerpunkte des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat achtete darauf, dass gesetzliche Regelungen, die Satzung sowie die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und des Vorstands eingehalten wurden. Er fasste die nach Gesetz und Satzung erforderlichen Beschlüsse. Soweit Geschäftsvorgänge der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, beriet er diese vor der Beschlussfassung eingehend mit dem Vorstand. Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand war stets konstruktiv und zielorientiert.

Bei der Wahrnehmung seiner Überwachungsaufgabe befasste sich der Aufsichtsrat unter anderem mit folgenden Schwerpunktthemen:

Geschäftsentwicklung im Jahresverlauf
Einzel- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019
Prüfungsplanung und Berichterstattung der internen Revision, insbesondere Einhaltung der Vorschriften des Sarbanes-Oxley Act of 2002
Strategische Überlegungen zur Kommunikation und Vorgehen im Klageverfahren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Interne Untersuchung von bestimmten Verkaufspraktiken sowie Aufarbeitung und Behebungsplanung nach Abschluss der Untersuchungen.
Beurteilung und Anpassung der Vergütungskomponenten des Vorstands
Budge-Planung des Jumia Konzerns für das Geschäftsjahr 2020
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Veränderungen im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Jumia Technologies AG hatte zum 31. Dezember 2019 acht (8) Mitglieder. Im Berichtsjahr gab es eine personelle und strukturelle Veränderung im Aufsichtsrat. Am 7. März 2019 beschloss die Hauptversammlung eine Erhöhung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder von sieben (7) auf acht (8) Mitglieder und wählte Angela Kaya Mwanza als neues Aufsichtsratsmitglied. Zum Berichtszeitpunkt, mit Datum vom 24. Februar 2020 ist Alioune Ndiaye aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats und der Ausschüsse

Alle Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung als Vertreter der Aktionäre gewählt. Der Aufsichtsrat unterliegt nicht dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer.

Der Aufsichtsrat verfügte im Geschäftsjahr 2019 über vier Ausschüsse:

Prüfungsausschuss
Vergütungsausschuss
Exekutiv- und Nominierungsausschuss
IPO-Ausschuss (Aufgelöst im April 2019)

Sitzungen des Aufsichtsrats

Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben kam der Aufsichtsrat im Jahr 2019 zu vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen zusammen. In der Sitzung am 28. Februar waren fünf (5) von sieben (7) Aufsichtsratsmitglieder, in der Sitzung vom 18. Juni waren sechs (6) von acht (8) Aufsichtsratsmitgliedern, in der Sitzung vom 10. September und 10. Dezember waren je sieben (7) von acht (8) Aufsichtsratsmitgliedern vertreten.

Der Aufsichtsrat befasste sich im Wesentlichen im Berichtsjahr mit der Geschäftsentwicklung sowie der allgemeine finanzielle und strategische Situation der Gesellschaft, der internen Untersuchung bestimmter Verkaufspraktiken und Behebungsplanung nach Abschluss der Untersuchung, der Planung und Festlegung der Budgetziele für das Jahr 2020 sowie den Berichten der jeweiligen Ausschüsse. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand auch ausführlich über die Entwicklung der Geschäfts- und Finanzlage, der Risikolage, der Markt- und Wettbewerbssituation sowie der Personalsituation unterrichtet. Die Berichte des Vorstands entsprachen sowohl hinsichtlich der darin behandelten Themen als auch hinsichtlich ihres Umfangs den gesetzlichen Bestimmungen, den Grundsätzen guter Corporate Governance und den Vorgaben des Aufsichtsrats.

Tätigkeit der Aufsichtsratsausschüsse

Der Aufsichtsrat hat vier Ausschüsse gebildet, von denen einer nach Abschluss des Börsengangs aufgelöst wurde.

Der Vergütungsausschuss befasst sich mit den Dienstverträgen und Personalangelegenheiten des Vorstands. Der Ausschuss kam im Verlauf des Geschäftsjahres sieben (7) Mal vollzählig zusammen. Er beschäftigte sich unter anderem mit der Struktur der Vorstandsvergütung. Hier liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Einhaltung der Vorgaben des Deutsche Corporate Governance Kodex.
Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements sowie der Prüfungsplanung, der Kommunikation mit der internen Revision, den Ermittlungsverfahren zu bestimmten Verkaufspraktiken und der Behebungsplanung nach Abschluss der Untersuchung sowie den Klageverfahren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Der Ausschuss tagte im Jahr elf (11) Mal, wovon eine Sitzung dazu diente, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses vorzubereiten. Die Ausschussmitglieder waren mit einer Ausnahme bei allen Sitzungen vollzählig anwesend.
Der Governance und Nominierungsausschuss kontrolliert das Einhalten der Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex, nominiert Mitglieder des Vorstands und schlägt Mitglieder für die Aufnahme im Aufsichtsrat vor. Der Aufsichtsrat gab auf Empfehlung des Governance- und Nominierungsauschusses am 26. Dezember 2019 die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ab. Die Gesellschaft erfüllt den überwiegenden Teil der Empfehlungen des Kodex. Die wenigen Abweichungen werden auch im Corporate-Governance-Bericht erläutert, der im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung auf der Internetseite www.investor.jumia.com/Corporate_Governance veröffentlicht wurde.
Der IPO-Ausschuss bestand bis zum Abschluss des Börsengangs der Gesellschaft im April 2019 und befasste sich insbesondere mit der Prüfung und Genehmigung aller Transaktionen, die im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft vom Aufsichtsrat erfolgten.

Prüfung des Konzernabschlusses der Jumia Technologies AG

Zur Prüfung des Konzernabschlusses wurde in der Hauptversammlung der Jumia Technologies AG vom 9. April 2019 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer gewählt. Diese hat den Konzern-Jahresabschluss und den Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder erhielten nach Aufstellung und rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Sitzung den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers. Nach vorbereitender Beratung durch den Prüfungsausschuss behandelte der Gesamtaufsichtsrat diese Unterlagen in seiner Sitzung am 29. April 2020. An dieser Sitzung nahmen neben den Mitgliedern des Vorstands die Vertreter des Abschlussprüfers teil. Diese berichteten über die Prüfung insgesamt, die festgelegten Prüfungsschwerpunkte, die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung sowie über Leistungen, die der Abschlussprüfer zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbracht hat, und beantworteten Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrats. Es ergaben sich keine Einwendungen seitens des Aufsichtsrats. Dieser nahm das Ergebnis der Prüfung daher zustimmend zur Kenntnis.

Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Jahr 2019 geprüft, ebenso die Ergebnisse der Abschlussprüfung durch den Abschlussprüfer. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfungen hat er keine Einwendungen erhoben und in der Aufsichtsratssitzung vom 29. April 2020 den Konzernabschluss gebilligt.

Berlin, im April 2020

Der Aufsichtsrat

Jonathan D. Klein, Vorsitzender des Aufsichtsrates

Konzernlagebericht 2019

1. Grundlagen des Konzerns

1.1 Geschäftsmodell und rechtliche Grundlagen der Finanzberichterstattung

Die Jumia Technologies AG, mit Sitz in der Charlottenstraße 4, 10969 Berlin, Deutschland, wurde 2012 gegründet und ist ein führender Internetkonzern, der in vielen Ländern in Afrika tätig ist. Im Folgenden werden die Jumia Technologies AG und ihre Tochtergesellschaften auch als "Jumia", die "Gesellschaft" oder der "Konzern" bezeichnet. In ihrer Funktion als Konzernobergesellschaft erfüllt die Jumia Technologies AG zentrale Aufgaben, einschließlich der Finanzierung von Konzerndienstleistungen und konzerninternen Dienstleistungen. Die geschäftlichen und betrieblichen Tätigkeiten des Konzerns werden ausschließlich durch seine auf dem afrikanischen Markt angesiedelten Tochtergesellschaften durchgeführt.

Seit April 2019 sind Hinterlegungsscheine für Aktien an der Gesellschaft (American Depositary Shares, "ADS") an der New York Stock Exchange (NYSE) unter dem Symbol JMIA gelistet. Die Gesellschaft gilt damit als börsennotierte Aktiengesellschaft i.S.d. § 3 Absatz 2 Aktiengesetz ("AktG") ist aber mangels einer Notierung an einem Handelsplatz nach § 2 Absatz 11 Wertpapierhandelsgesetz ("WpHG") kein kapitalmarktorientiertes Unternehmen i.S.d. § 264d Handelsgesetzbuch ("HGB").

Die Gesellschaft ist nach § 267 Absatz 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Entsprechend unterliegt der handelsrechtliche Einzelabschluss, den die Gesellschaft in Übereinstimmung mit § 264 Absatz 1 HGB erstellt, nicht der Prüfungspflicht gemäß § 316 Absatz 1 HGB und wird unter Inanspruchnahme aller handelsrechtlichen Vereinfachungsmöglichkeiten aufgestellt. Der Konzernabschluss der Jumia Technologies AG wurden in Ausübung des Wahlrechtes nach § 290 i.V.m. § 319e Absatz 3 HGB in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Union angenommenen International Financial Reporting Standards erstellt. Der Konzernabschluss der Gesellschaft wird gemäß § 315 HGB durch einen Konzernlagebericht ergänzt, der alle Pflichtinformationen enthält, die für börsennotierte Aktiengesellschaften nach den Vorschriften der §§ 289 bis 289f HGB vorgesehen sind. Sofern Jumia nach diesen Vorschriften die rechtliche Möglichkeit hat, Angaben auf der Homepage zu veröffentlichen und darauf im Konzernlagebericht zu verweisen, wurde davon Gebrauch gemacht.

Jumia ist die führende panafrikanische E-Commerce-Plattform. Die Plattform von Jumia besteht aus einem Marktplatz, der Verkäufer mit Verbrauchern verbindet, einem Logistikdienst, der den Versand und die Lieferung von Paketen von Verkäufern zu Verbrauchern ermöglicht, und einem Zahlungsdienst, der Transaktionen zwischen Teilnehmern erleichtert, die auf der Plattform von Jumia aktiv sind.

Die Gesellschaft ist gegenwärtig in 11 Ländern tätig. Am 31. Dezember 2019 umfasste Jumia 71 juristische Personen (Vorjahr: 78).

Die nachstehende Grafik zeigt die Länder per 31. Dezember 2019, in denen der Konzern aktiv ist und Zweigniederlassungen unterhält:

1.2 Forschung und Entwicklung

Wir investieren kontinuierlich in unsere Technologie sowie Datenerfassungs- und Analysekapazitäten. Wir betreiben unser Technologiezentrum in Porto, Portugal, das das zentralisierte und harmonisierte technologische Rückgrat für unsere Aktivitäten in unseren Geschäftsregionen bildet. Unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten konzentrieren sich auf die Produktion, Wartung und den Betrieb neuer und bestehender Waren und Dienstleistungen. Wir sehen unsere Aufwendungen für Technologie und Content als Investition in zukünftiges Wachstum sowie für ein verbessertes Kundenerlebnis für Verkäufer und Verbrauchern. In Zukunft beabsichtigen wir, unsere Investitionen in unsere Technologie- und Datenkapazitäten aufrechtzuerhalten oder zu erhöhen. Im Jahr 2019 waren die Forschungs- und Entwicklungskosten des Unternehmens im Verhältnis zu unseren Gesamtkosten unwesentlich.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Allgemeine wirtschaftliche und branchenspezifische Bedingungen

Allgemeine wirtschaftliche Bedingungen

Gemäß dem im Januar 2020 veröffentlichten "World Economic Outlook" des Internationalen Währungsfonds (IWF) ist die Weltkonjunktur weiterhin im Prozess der Konsolidierung. Das globale Wachstum wird voraussichtlich von geschätzten 2,9 Prozent im Jahr 2019 auf 3,3 Prozent im Jahr 2020 und 3,4 Prozent im Jahr 2021 steigen.

In Afrika südlich der Sahara wird auf Basis der Erwartungen des IWF erwartet, dass sich das Wachstum zwischen 2020 und 2021 auf 3,5 Prozent verstärkt (von 3,3 Prozent im Jahr 2019). Die Prognose für 2020 ist um 0,1 Prozentpunkte niedriger als im Oktober veröffentlichten World Economic Outlook und um 0,2 Prozentpunkte schwächer für 2021. Dies spiegelt Abwärtsrevisionen für Südafrika (wo strukturelle Einschränkungen und sich verschlechternde öffentliche Finanzen das Geschäftsvertrauen und private Investitionen beeinträchtigen) und für Äthiopien (wo eine Konsolidierung des öffentlichen Sektors zur Eindämmung der Schuldenrate erforderlich ist, voraussichtlich das Wachstum belasten wird) wider. Wetterbedingte Katastrophen wie Tropenstürme, Überschwemmungen, Hitzewellen, Dürren und Waldbrände haben in den letzten Jahren in mehreren Regionen schwere humanitäre Kosten und den Verlust des Lebensunterhalts verursacht. Der Klimawandel, der Treiber der zunehmenden Häufigkeit und Intensität wetterbedingter Katastrophen, gefährdet bereits die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen, nicht nur in den direkt betroffenen Regionen.

Die entsprechenden Prognosen berücksichtigen dabei noch keine Auswirkungen aus den weltweiten wirtschaftlichen Konsequenzen der COVID-19 Pandemie.

Branchenspezifische Bedingungen

Bis Ende 2018 betrug die Anzahl der Mobilfunkteilnehmer im Subsahara-Afrika bereits 465 Millionen, was einer Steigerung von 20 Millionen gegenüber dem Vorjahr und einen Anteil von 44% an der Gesamtbevölkerung entspricht. Ungefähr 239 Millionen Personen und damit ungefähr 20% der Gesamtbevölkerung nutzen regelmäßig das mobile Internet. Die Region bleibt damit die am schnellsten wachsende Region in Afrika, mit einer erwarteten jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 4,6 % und weiteren 167 Millionen Mobilfunkteilnehmern bis 2025.

Die demographische Struktur der Region Afrika wird weiterhin dafür sorgen, dass viele junge Verbraucher mit Erreichen der Volljährigkeit einen Mobilfunkvertrag abschließen und damit wesentlich zum Wachstum der Branche beitragen werden. Bis zum Jahr 2025 werden über 300 Millionen Menschen das mobile Internet nutzen, wobei die meisten über mobile Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze verbunden sein werden. Die Region ist weiterhin ein Hotspot für mobile Bezahldienste. Bis Ende 2018 gab es bereits 395,7 Millionen registrierte mobile Zahlungskonten, was fast der Hälfte der Weltweiten mobilen Zahlungskonten entspricht. (Quelle: GSMA - The Mobile Economy - Sub-Saharan Africa 2019).

2.2 Geschäftsverlauf

Jumia hat im Geschäftsjahr 2019 eine Steigerung der Umsatzerlöse von 38,7 % verzeichnet. Diese Steigerung lag innerhalb der Vorjahresprognose des Konzerns. Im Geschäftsjahr 2019 erhöhten sich die Umsatzerlöse von 129,06 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2018 auf 160,41 Mio. EUR. Das EBIT fiel von -169,49 Mio. EUR auf -226,49 Mio. EUR. Auch die Entwicklung des EBIT entspricht damit den Prognosen des Vorjahres.

Insgesamt hat Jumia einen Konzerngesamtverlust in Höhe von 226,34 Mio. EUR erwirtschaftet (Vorjahr: 170,62 Mio. EUR).

2.2.1 Ertragslage

In Tsd. EUR 01.01. - 31.12.2019 01.01. - 31.12.2018 Angepasst
Umsatzerlöse 160.408 129.058
Umsatzkosten 84.506 84.849
Bruttogewinn 75.902 44.209
Logistikaufwendungen 77.392 50.466
Marketingaufwendungen 56.019 46.016
Aufwendungen für Technologie und Content 27.272 22.432
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 144.525 94.925
Sonstige betriebliche Erträge 1.929 172
Sonstige betriebliche Aufwendungen 496 277
Betriebsverlust (227.873) (169.735)
Finanzertrag 3.959 1.590
Finanzierungsaufwendungen 2.576 1.349
Verlust vor Ertragsteuern (226.490) (169.494)
Ertragssteueraufwand 575 887
Jahresfehlbetrag des Konzerns (227.065) (170.381)

Die geographische Aufteilung der Umsatzerlöse der Gesellschaft ergibt sich wie folgt:

in Tsd. EUR 01.01. - 31.12.2019 01.01. - 31.12.2018
Westafrika (1) 68.919 65.655
Nordafrika (2) 57.238 36.947
Ost- und Südafrika (3) 32.839 25.947
Portugal 43 509
Frankreich - -
Vereinigte Arabische Emirate 49 -
Deutschland 1.320 -
Summe 160.408 129.058

1 Westafrika umfasst Nigeria, die Elfenbeinküste, Senegal, Kamerun und Ghana.

2 Nordafrika umfasst Ägypten, Tunesien, Marokko und Algerien.

3 Ost- und Südafrika umfasst Kenia, Tansania, Uganda, Ruanda und Südafrika.

Die Umsatzkosten entwickelten sich im Einklang mit den Umsatzerlösen von Erstanbietern und blieben mit 84,51 Mio. EUR im Jahr 2019 gegenüber 84,85 Mio. EUR im Jahr 2018 nahezu unverändert. Die Umsatzkosten beinhalten hauptsächlich den Kaufpreis von Konsumgütern, die in den Erstanbieterverkäufen verkauft werden. Bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit Drittanbieterverkäufen, wie z. B. Entschädigungen an Verkäufer für verlorene, beschädigte oder verspätete Liefergegenstände, sind ebenfalls in den Umsatzkosten enthalten.

Der Bruttogewinn stieg von 44,21 Mio. EUR im Jahr 2018 um 71,7% auf 75,90 Mio. EUR im Jahr 2019, was hauptsächlich auf die zunehmende Monetisierung der Plattform in Bezug auf die Marktplatzeinnahmen sowie auf eine verbesserte Werbedisziplin und verringerte Verbraucheranreize zurückzuführen ist, die die Margen stützten.

Die Logistikaufwendungen erhöhten sich von 50,47 Mio. EUR im Jahr 2018 um 53,4% auf 77,39 Mio. EUR im Jahr 2019, hauptsächlich aufgrund des Anstiegs der Fracht- und Versandkosten wegen des höheren Verkaufsvolumens sowie eines Anstiegs des grenzüberschreitenden Umsatzes. Volumensteigerungen tragen zur einer höheren Effizienz der Logistikaufwendungen bei, da wir auf bestimmten Routen niedrigere Versandkosten pro Paket erzielen können

Die Marketingaufwendungen stiegen von 46,02 Mio. EUR im Jahr 2018 um 21,7% auf 56,02 Mio. EUR im Jahr 2019, was hauptsächlich auf eine Zunahme der Marketingaktivitäten zurückzuführen ist. Die Umsatz- und Werbekosten pro aktivem Kunden fielen von 11,6 EUR im Jahr 2018 um 21,1% auf 9,2 EUR im Jahr 2019. Dies spiegelt die anhaltende Marketingeffizienz, den erhöhten Datenverkehr in unserer App, der die Wiedereingliederungskosten reduziert sowie die effizienteren Investitionen in das Suchmaschinenmarketing wider.

Die Aufwendungen für Technologie und Content stiegen um 21,6% von 22,43 Mio. EUR im Jahr 2018 auf 27,27 Mio. EUR im Jahr 2019, hauptsächlich wegen der Kosten für die Technologieinfrastruktur sowie für Lizenz- und Wartungskosten. Diese Entwicklung ist hauptsächlich auf einen Anstieg der Hosting- und Serverkosten aufgrund des höheren Datenverkehrs auf unserer Plattform zurückzuführen.

Die allgemeinen Verwaltungskosten erhöhten sich von 94,93 Mio. EUR im Jahr 2018 um 52,3% auf 144,53 Mio. EUR im Jahr 2019, was hauptsächlich auf einen Anstieg der Personalkosten, durch die Erweiterung unserer Organisationsstruktur im Zuge des Börsengangs und den Kosten der aktienbasierten Vergütung von 17,4 Mio. EUR im Jahr 2018 auf 37,3 Mio. EUR im Jahr 2019 zurückzuführen ist. Weiterhin sind erhöhte Prüfungs- sowie Rechts- und Beratungskosten angefallen, die teilweise auf die Vorbereitungen im Zusammenhang mit dem Börsengangs zurückzuführen sind. Höhere Miet- und Bürokosten trugen ebenfalls zum Anstieg der allgemeinen Verwaltungskosten bei. Im vierten Quartal 2019 fielen Restrukturierungskosten in Höhe von 2,2 Mio. EUR im Rahmen unserer Initiativen zur Portfoliooptimierung und Rationalisierung der Mitarbeiterzahl, einschließlich Abfindungen, Rückstellungen und anderer Kosten für die Beendigung des Geschäftsbetriebs an.

2.2.2 Finanzlage

in Mio. EUR 01.01. - 31.12.2019 01.01. - 31.12.2018
Netto-Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (182,588) (139,012)
Netto-Cashflow aus Investitionstätigkeit (67,701) (3,633)
Netto-Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 316,828 213,249
Nettoerhöhung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 66,539 70,604
Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente aufgrund von Wechselkursänderungen (2,847) (0,303)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Periodenbeginn 100,635 29,728
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Periodenende 170,021 100,635

Wie im Vorjahr erfassen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die Bilanzpositionen Kassenbestand, Bankguthaben und Schecks.

Der Netto-Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit stieg von einem Mittelabfluss von 139,0 Mio. € im Jahr 2018 um 31,3% auf einen Mittelabfluss von 182,6 Mio. € im Jahr 2019, was hauptsächlich auf einen Anstieg unseres Verlusts vor Ertragsteuern, bereinigt um nicht zahlungswirksame Posten, zurückzuführen ist. Ein Anstieg des Betriebskapitals aufgrund eines Anstiegs der Forderungen und eines Rückgangs der Verbindlichkeiten führte 2019 zu einem Nettomittelabfluss von 12,4 Mio. € gegenüber einem Nettomittelzufluss von 1,8 Mio. € im Jahr 2018.

Der Netto-Cashflow aus Investitionstätigkeit stieg deutlich von einem Mittelabfluss von 3,6 Mio. € im Jahr 2018 auf einen Mittelabfluss von 67,7 Mio. € im Jahr 2019 aufgrund von Mittelabflüssen im Zusammenhang mit der Platzierung von Termineinlagen in Höhe von 62,7 Mio. € im Jahr 2019.

Der Netto-Cashflow aus Finanzierungstätigkeit erhöhte sich von einem Mittelzufluss von 213,2 Mio. EUR im Jahr 2018 um 48,6% auf einen Mittelzufluss von 316,8 Mio. EUR im Jahr 2019. Im Jahr 2018 betrafen die Mittelzuflüsse hauptsächlich Kapitaleinzahlungen unserer Aktionäre auf Basis von abgerufenen Kapitalzusagen in Höhe von 216 Mio. EUR. Im Jahr 2019 betrafen die Mittelzuflüsse hauptsächlich den Erlös aus dem Börsengang im April 2019 und einer gleichzeitige Privatplatzierung von Mastercard.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betragen am 31. Dezember 2019 170,02 Mio. EUR (Vorjahr: 100,64 Mio. EUR).

Die Eigenkapitalausstattung ist zum Bilanzstichtag durch eine im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Eigenkapitalquote auf 61,4 % (Vorjahr: 35,1 %) gekennzeichnet.

2.2.3 Vermögenslage

Vermögenswerte

In Tsd. Euro 31. Dezember 2019 % 31. Dezember 2018 Angepasst %
Langfristige Vermögenswerte 19.098 6,4 6.638 4,7
Kurzfristige Vermögenswerte 278.084 93,6 135.382 95,3
Gesamt 297.182 100,0 142.020 100,0

Eigenkapital & Verbindlichkeiten

In Tsd. Euro 31. Dezember 2019 % 31. Dezember 2018 Angepasst %
Eigenkapital 182.574 61,4 49.848 35,1
Verbindlichkeiten 114.608 38,6 92.172 64,9
Gesamt 297.182 100,0 142.020 100,0

Die Aktivseite der Bilanz ist überwiegend durch Terminanlagen (62,42 Mio. EUR; Vorjahr: 0,00 EUR), Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (170,02 Mio. EUR; Vorjahr: 100,64 Mio. EUR), durch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen in Höhe von 16,94 Mio. EUR (Vorjahr: 13,03 Mio. EUR), geleisteten Anzahlungen und sonstigen Umlaufvermögen in Höhe von 12,59 Mio. EUR (Vorjahr: 7,38 Mio. EUR) sowie Vorräten (10,00 Mio. EUR; Vorjahr: 9,43 Mio. EUR) gekennzeichnet. Die Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Forderungen ist zum Großteil auf höhere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (17,78 Mio. EUR; Vorjahr 12,32 Mio. EUR) sowie auf höhere geleistete Anzahlungen an Lieferanten (2,36 Mio. EUR; Vorjahr: 0,24 Mio. EUR) zurückzuführen. Die Zunahme der geleisteten Anzahlungen und sonstigen Umlaufvermögen ist hauptsächlich auf höhere Anzahlungen von Servernutzungskosten sowie Softwarelizenzen (7,79 Mio. EUR; Vorjahr: 1,63 Mio. EUR) zurückzuführen.

Das konsolidierte Eigenkapital hat sich von 49,85 Mio. EUR um 132,72 Mio. EUR auf 182,57 Mio. EUR erhöht. In 2019 hat die Gesellschaft insgesamt Bareinlagen in Höhe von 329,17 Mio. EUR (Vorjahr: 215,99 Mio. EUR) erhalten. Zum 31. Dezember 2019 besaß der Konzern eine Eigenkapitalbasis mit einer Eigenkapitalquote von 61,4 % (Vorjahr: 35,1 %).

Die Verbindlichkeiten beinhalten überwiegend kurzfristige Verbindlichkeiten, bestehend aus Verbindlichkeiten für Lieferungen und Leistungen (56,44 Mio. EUR; Vorjahr: 47,68 Mio. EUR) und Rückstellungen (27,04 Mio. EUR; Vorjahr: 19,69 Mio. EUR). Die Erhöhung ist im Allgemeinen auf eine stärkere Geschäftstätigkeit zurückzuführen.

2.2.4 Gesamtaussage hinsichtlich der Ertragslage, Finanzlage und des Nettovermögens des Konzerns

Die Jumia Technologies AG und ihre Tochtergesellschaften haben sich vielschichtigen Herausforderungen im Geschäftsjahr 2019 gestellt. Die Gesamtgeschäftsentwicklung kann als positiv betrachtet werden.

2.3 Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Der Konzern misst den Erfolg seiner Geschäftsfelder anhand bestimmter Leistungsindikatoren, einschließlich "Jährliche Aktive Kunden", "Bestellungen", "Bruttowarenwert" ("GMV"), "Gesamtzahlungsvolumen" ("TPV"), "JumiaPay Transaktionen" und "Bereinigtes EBITDA". Bei diesen handelt es sich zum Teil um nicht nach den angewandten Rechnungslegungsstandards ermittelte Messgrößen.

Die bedeutendsten Leistungsindikatoren auf Konzernebene sind:

Jährliche Aktive Kunden

"Jährliche Aktive Kunden" sind eindeutige Verbraucher, die innerhalb von 12 Monaten vor dem maßgeblichen Stichtag eine Bestellung für ein Produkt oder eine Dienstleistung auf unserer Plattform aufgegeben haben, unabhängig von Stornierungen oder Rückgaben. Wir glauben, dass Jährliche Aktive Kunden ein nützlicher Indikator für die Akzeptanz unseres Angebots durch Verbraucher in unseren Märkten darstellt.

Bestellungen

Bestellungen entsprechen der Gesamtzahl der Bestellungen für Produkte und Dienstleistungen in dem maßgeblichen Zeitraum auf unserer Plattform, unabhängig von Stornierungen oder Rücksendungen. Wir glauben, dass die Anzahl der Bestellungen ein nützlicher Indikator ist, um die Gesamtnutzung unserer Plattform, unabhängig vom Geldwert der einzelnen Transaktionen zu messen.

Bruttowarenwert ("GMV")

Der Bruttowarenwert entspricht dem Gesamtwert der Bestellungen für Produkte und Dienstleistungen, einschließlich Versandkosten und Umsatzsteuer und vor Abzug von Rabatten oder Gutscheinen, unabhängig von Stornierungen oder Rückgaben für den jeweiligen Zeitraum. Wir glauben, dass GMV ein nützlicher Indikator für die Nutzung unserer Plattform ist, der nicht durch Verschiebungen zwischen Erst- und Drittverkäufen oder der Zahlungsmethode beeinflusst wird. Wir verwenden Jährliche Aktive Kunden, Bestellungen und GMV als einige von vielen Indikatoren, um die Nutzung unserer Plattform zu überwachen.

Gesamtzahlungsvolumen ("TPV")

Das Gesamtzahlungsvolumen entspricht dem Gesamtwert der Bestellungen für Produkte und Dienstleistungen, die mit JumiaPay abgeschlossen wurden, einschließlich Versandkosten, Umsatzsteuer und vor Abzug von Rabatten oder Gutscheinen, unabhängig von Stornierungen oder Rückgaben für den jeweiligen Zeitraum. Wir glauben, dass das TPV, das dem Anteil des GMV entspricht, für das JumiaPay als relevante Zahlungsmethode verwendet wurde, einen nützlichen Indikator für die Entwicklung und Akzeptanz unserer Zahlungsdienstleistungsangebote durch die Verbraucher darstellt

JumiaPay-Transaktionen

JumiaPay Transaktionen entsprechen der Gesamtzahl der Bestellungen für Produkte und Dienstleistungen auf unseren Plattformen, die mit JumiaPay abgeschlossen wurden, unabhängig von Stornierungen oder Rückgaben für den jeweiligen Zeitraum. Wir glauben, dass JumiaPay-Transaktionen ein nützlicher Indikator für die Entwicklung und Akzeptanz unserer Zahlungsdienstleistungsangebote für Bestellungen auf unserer Plattform durch Verbraucher ist, unabhängig vom Geldwert der einzelnen Transaktionen. Wir verwenden TPV und die Anzahl der JumiaPay-Transaktionen, um die Entwicklung unserer Zahlungsdienste zu messen.

Bereinigtes EBITDA

Wir definieren das bereinigte EBITDA als Jahresfehlbetrag, bereinigt um Ertragsteuern, Finanzertrag, Finanzierungskosten, Abschreibungen sowie angepasst um aktienbasierte Vergütungsaufwendungen.

Das bereinigte EBITDA ist eine ergänzende Nicht-IFRS-Kennzahl unserer operativen Leistung, die nicht nach IFRS erforderlich ist oder gemäß diesen dargestellt wird. Das bereinigte EBITDA ist keine Messung unserer finanziellen Leistung nach IFRS und sollte nicht als Alternative zu Jahresverlusten, Verlusten vor Ertragsteuern oder anderen nach IFRS abgeleiteten Leistungskennzahlen betrachtet werden. Wir weisen Anleger darauf hin, dass Beträge, die gemäß unserer Definition des bereinigten EBITDA ausgewiesen werden, möglicherweise nicht mit ähnlichen Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichbar sind, da nicht alle Unternehmen und Analysten das bereinigte EBITDA auf die gleiche Weise berechnen. Wir präsentieren das bereinigte EBITDA, weil wir es als wichtigen ergänzenden Maßstab für unsere operative Leistung betrachten. Das Management ist der Ansicht, dass das Verständnis der Anleger für unsere Leistung durch die Einbeziehung von Nicht-IFRS-Finanzkennzahlen als angemessene Grundlage für das Verständnis unserer laufenden Ertragslage verbessert wird. Durch die Bereitstellung dieser Nicht-IFRS-Finanzkennzahl und eine Überleitung zur nächstgelegenen IFRS-Finanzkennzahl sind wir der Ansicht, dass wir das Verständnis der Anleger für unser Geschäft und unsere Ertragslage verbessern und die Anleger bei der Bewertung unserer strategischen Initiativen unterstützen.

Das Management verwendet bereinigtes EBITDA:

als Maß für die Betriebsleistung, da es uns hilft, unsere Betriebsleistung auf konsistenter Basis zu vergleichen, da es die Auswirkungen von Posten beseitigt, die nicht direkt aus unseren Kerngeschäften resultieren;
zu Planungszwecken, einschließlich der Erstellung unseres internen jährlichen Betriebsbudgets und unserer Finanzprognosen;
die Leistung und Wirksamkeit unserer strategischen Initiativen zu bewerten; und
um unsere Fähigkeit zur Erweiterung unseres Geschäfts zu bewerten.

Von dieser Non-IFRS-Kennzahl ausgeschlossene Posten sind wesentliche Bestandteile für das Verständnis und die Bewertung der finanziellen Leistung. Das bereinigte EBITDA unterliegt Einschränkungen als Analysewerkzeug und sollte nicht isoliert oder als Alternative oder Ersatz für die Analyse unserer gemäß IFRS ausgewiesenen Ergebnisse einschließlich des Jahresverlusts betrachtet werden. Einige der Einschränkungen sind:

Das bereinigte EBITDA spiegelt nicht unsere aktienbasierten Vergütungen, Ertragsteuern oder die zur Zahlung unserer Steuern erforderlichen Beträge wider;
Obwohl Abschreibungen bei der Berechnung des bereinigten EBITDA eliminiert werden, müssen die abgeschriebenen Vermögenswerte häufig in Zukunft ersetzt werden, und diese Maßnahmen spiegeln keine Kosten für solche Ersetzungen wider; und
Andere Unternehmen berechnen das bereinigte EBITDA möglicherweise anders als wir, was seine Nützlichkeit als Vergleichsmaßstab einschränkt.

Aufgrund dieser Einschränkungen sollte das bereinigte EBITDA nicht als Maß für den Ermessensspielraum angesehen werden, der uns zur Verfügung steht, um in das Wachstum unseres Geschäfts zu investieren. Wir kompensieren diese und andere Einschränkungen, indem wir eine Überleitung des bereinigten EBITDA zu der am direktesten vergleichbaren IFRS-Finanzkennzahl vornehmen: den Jahresfehlbetrag.

Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember,
2017

EUR
2018

EUR
2019

EUR
USD
--- --- --- --- ---
(in Millionen)
--- --- --- --- ---
(ungeprüft)
--- --- --- --- ---
Jahresfehlbetrag (165,4) (170,4) (227,1) (254,9)
Ertragssteueraufwand 11,5 0,9 0,6 0,6
Finanzertrag (2,3) (1,6) (4,0) (4,4)
Finanzierungsaufwand 1,5 1,3 2,6 2,9
Abschreibungen 1,6 2,2 7,9 8,9
Aktienbasierte Vergütung 26,3 17,4 37,3 41,8
Bereinigtes EBITDA (1) (126,8) (150,2) (182,7) (205,1)

Die Entwicklung der Leistungsindikatoren ist in der folgenden Tabelle dargestellt.

Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember,
2017 2018 2019
--- --- --- ---
(in Millionen)
--- --- --- ---
Jährliche Aktive Kunden 2,7 4,0 6,1
Bestellungen n/a 14,4 26,5
GMV € 507,1 € 828,2 € 1.097,6
TPV € n/a € 54,8 € 124,3
JumiaPay-Transaktionen n/a 2,0 7,6
Bereinigtes EBITDA € (126,8) € (150,2) € (182,7)

Das Management hat sich entschieden, die Leistungsindikatoren auf Konzernebene im Vergleich zum Vorjahresbericht anzupassen, um die Entwicklung der Gesellschaft besser darstellen und kommunizieren zu können.

3. Prognosebericht, Bericht über Chancen und Risiken

3.1 Prognosebericht

Jumia wird sich parallel zur Entwicklung von JumiaPay weiterhin auf die Aspekte Nutzungs und Verbraucherakzeptanz konzentrieren, während wir gleichzeitig die Kosteneffizienz steigern und unsere Rentabilität weiter verbessern.

2019 begannen wir mit einer Neugewichtung des Geschäftsmixes, um unsere Rentabilität weiter zu steigern und gleichzeitig die langfristige Nutzung und Kundenakquisition voranzutreiben. Im Rahmen dieser Neugewichtung des Geschäftsmixes reduzierten wir die Werbeintensität im Geschäft mit geringerem Consumer Lifetime Value und trieben gleichzeitig das Wachstum von Produktkategorien mit hoher Konsumfrequenz voran. Dies führte zu einem negativen Wachstum des Bruttowarenwerts im vierten Quartal 2019 gegenüber dem vierten Quartal 2018, während die Bestellungen im selben Zeitraum um 49 % und die Zahl der jährlichen aktiven Verbraucher um 54 % stiegen.

Wir gehen davon aus, dass sich die Effekte der Neugewichtung des Geschäftsmixes zumindest in der ersten Hälfte des Jahres 2020 auch weiterhin auswirken werden. Verschärft werden diese Auswirkungen durch den COVID-19-Ausbruch, der eine Reihe von Versorgungs und Logistikproblemen mit sich bringt Infolgedessen erwarten wir zumindest im ersten Halbjahr 2020 eine anhaltende GMV-Schwäche, mit einer Verbesserung des Auftragseingangs und der Zahl der Jährlichen Aktiven Kunden.

Parallel dazu erwarten wir einen weiteren Zuwachs des digitalen Zahlungsverkehrs auf unserer Plattform, indem wir das Werteversprechen von JumiaPay durch neue Funktionen und mehr Anwendungsfälle für Zahlungen verbessern. Für 2020 erwarten wir ein zweistelliges Wachstum des Gesamtzahlungsvolumens und der Transaktionen von JumiaPay.

Kosteneinsparungen und stetige Fortschritte auf unserem Weg zur Rentabilität werden weiterhin im Zentrum unserer Finanzstrategie bleiben. Im Jahr 2019 stieg der bereinigte EBITDA-Verlust um 21,7 % von 150,2 Millionen EUR im Jahr 2018 auf 182,7 Millionen EUR im Jahr 2019, da einem Anstieg des Bruttogewinns höhere allgemeine Verwaltungs- und Logistikaufwendungen gegenüberstanden. Für das Jahr 2020 erwarten wir einen geringeren bereinigten EBITDA-Verlust in absoluten Zahlen gegenüber 2019 dank eines verbesserten Bruttogewinns nach Logistikaufwand, effizienterer Vertriebs und Werbeausgaben und Einsparungen bei den allgemeinen und Verwaltungskosten.

Die Ertragsentwicklung des Unternehmens kann von Jahr zu Jahr stark schwanken, was auf die Unsicherheit zurückzuführen ist, ein relativ neues Geschäftsmodell - E Commerce und digitale Zahlungen - unter volatilen Marktbedingungen zu betreiben. Diese Dynamik könnte sich durch die COVID-19-Pandemie verschärfen, die unser Unternehmen mit operativen und logistischen Herausforderungen konfrontiert und gleichzeitig die Fundamentalbedingungen in den Märkten, in denen wir tätig sind, negativ beeinflussen wird.

Der Vorstand geht davon aus, dass der Konzern auch über das Jahr 2020 hinaus Bestand haben wird, da er zusätzlich zu 62,4 Millionen EUR an Termineinlagen per 31. Dezember 2019 über ausreichende Barreserven in Höhe von 170,0 Millionen EUR verfügt.

3.2 Risikobericht einschließlich der Beschreibung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

Grundsätzliche Einordnung

Die frühzeitige Identifizierung, Analyse und Steuerung von potenziellen Risiken ist für Jumia ein elementarer Bestandteil der Unternehmensstrategie. Um Risiken und Chancen frühzeitig zu identifizieren und konsequent zu handhaben, setzt Jumia ein Risikomanagementsystem ein, das auch das System zur Früherkennung nach § 91 Abs. 2 AktG umfasst. Das Risikomanagementsystem regelt die Identifikation, Erfassung, Beurteilung, Dokumentation und Berichterstattung von Risiken für unsere Geschäftsbereiche.

Jumia verfolgt einen ganzheitlichen, integrativen Ansatz, der die Themen Risikomanagementsystem, Internes Kontrollsystem und Compliance Managementsystem in einem Management-Ansatz (Governance, Risk & Compliance-Ansatz) vereint. Der Aufbau des Risikomanagementsystems und internen Kontrollsystems gewährleistet, Steuerungs- und Überwachungsaktivitäten an den Unternehmenszielen und deren inhärenten Risiken auszurichten.

Das interne Kontrollsystem umfasst die Gesamtheit aller Regelungen und Maßnahmen, Grundsätze und Verfahren, um Unternehmensziele zu erreichen. Es soll insbesondere die Sicherheit und Effizienz der Geschäftsabwicklung, die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften sichern sowie die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung gewährleisten.

Verantwortlich für das Risikomanagement-, Compliance Management- und das interne Kontrollsystem ist der Vorstand. Der Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss überwachen deren Wirksamkeit.

3.2.1 Struktur des Risikomanagements

Unsere Risikomanagement- und Compliance-Struktur wurde erst vor kurzer Zeit umgesetzt, und 2019 befanden wir uns in der Anfangsphase des Aufbaus einer eigenen zentralen Risikomanagementfunktion. Das Ziel unseres konzernweiten Risikomanagement- und Compliance-Programms ist die Verhinderung von Korruption, Betrug und anderen kriminellen oder anderen Formen von Fehlverhalten seitens unseres Managements, unserer Mitarbeiter, Berater, Agenten und Verkäufer.

Das Ziel des Risikomanagementprogramms von Jumia ist die systematische Erfassung und Bewertung und damit der bewusste und kontrollierte Umgang mit Risiken und Chancen im Unternehmen, um nachteilige Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen zur Minderung und aktiven Überwachung erkannter Risiken zu ergreifen. Das Risikomanagementprogramm von Jumia konzentriert sich auf die für das Unternehmen wichtigen künftigen Erträge und das künftige operative Geschäft.

Unser Risikomanagementsystem umfasst Prozesse zur Identifizierung, Bewertung, zum Management und zur Minderung sowie zur Überwachung, Berichterstattung und Dokumentation von Risiken. Diese Prozesse werden zentral konzipiert und konzernweit umgesetzt und sind nachstehend ausführlicher dargestellt:

Risikoidentifikation: Risiken werden im Rahmen unseres kontinuierlichen Risikomanagements und unserer internen Auditprozesse regelmäßig identifiziert und aufgezeichnet.
Risikobewertung: Das Unternehmen führt eine Bewertung identifizierter Risiken nach potenziellen Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit durch. Die Wahrscheinlichkeitsbewertung basiert auf einem Zeithorizont von ein oder zwei Jahren ab dem Bewertungsdatum. Die Risiken werden anhand des Bruttorisikos (vor Einleitung von Maßnahmen zur Risikominderung) und des Nettorisikos (unter Berücksichtigung bereits bestehender Maßnahmen zur Risikominderung) bewertet.
Risikomanagement und Umsetzung von Verfahren zur Risikominderung: Ermittlung von Frühwarnindikatoren und Schwellenwerten, Festlegung von Minderungstaktiken und -verfahren sowie Festlegung von Kommunikationslinien für die laufende und Ad-hoc-Berichterstattung.
Risikoüberwachung: Das Unternehmen nimmt eine kontinuierliche Überwachung identifizierter Risiken vor, um die Umsetzung der Maßnahmen zur Risikominderung sowie die systematische Erfassung und Meldung identifizierter Risiken sicherzustellen.
Risikoberichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat: Die Risikoberichterstattung gliedert sich in die Standardberichterstattung im Rahmen des regelmäßigen Risikomanagements und in die Ad-hoc-Berichterstattung bei plötzlich auftretenden Risiken mit erheblichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Dokumentation: Jumia hat mit seiner internen Auditabteilung ein System zur Dokumentation und Aufzeichnung jedes identifizierten Risikos sowie zur Überwachung der Bemühungen zur Risikominderung geschaffen.

Alle bestehenden Risiken werden entsprechend der erwarteten Auswirkung des Risikos in fünf Risikoklassen (schwerwiegend, wesentlich, wichtig, mäßig und gering) unterteilt. Der Grad des Risikos wurde auf der Grundlage der geschätzten Auswirkungen auf unseren Geschäftsbetrieb, unsere finanzielle Leistung, unsere Profitabilität und unseren Cashflow ermittelt. Jedes identifizierte Risiko wird zudem bewertet und einer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit (erwartet, hochwahrscheinlich, wahrscheinlich, nicht wahrscheinlich, unwahrscheinlich) zugeordnet.

Die Risikobewertung ordnet jedes identifizierte Risiko einer in der nachstehenden Matrix beschriebenen Risikoklasse (kritisch, sehr hoch, hoch, mittel, niedrig) zu.

Auftretenswahrscheinlichkeit
Unwahrscheinlich Nicht wahrscheinlich Wahrscheinlich
--- --- --- --- ---
• Tritt unter außergewöhnlichen Umständen oder in ferner Zukunft auf • Geringe Auftreten wahrscheinlichkeit • Tritt von Zeit zu Zeit auf
• Auftretenswahrscheinlichkeit 0 bis 4,9 % • Auftretenswahrscheinlichkeit 5 bis 24,9 % • Auftretenswahrscheinlichkeit 25 bis 49,9 %
Bedeutung Schwerwiegend Mittel Hoch Sehr hoch
Wesentlich Mittel Hoch Hoch
Wichtig Niedrig Mittel Hoch
Mäßig Niedrig Mittel Mittel
Gering Niedrig Niedrig Niedrig
Auftretenswahrscheinlichkeit
Hochwahrscheinlich Erwartet
--- --- ---
• Tritt höchstwahrscheinlich in naher Zukunft auf • Auftreten wird in naher Zukunft erwartet
• Auftretenswahrscheinlichkeit 50 bis 74,9 % • Auftretenswahrscheinlichkeit 75 bis 100 %
Bedeutung Kritisch Kritisch
Sehr hoch Kritisch
Hoch Sehr hoch
Mittel Hoch
Mittel Mittel

Die Risikomatrix erleichtert den Vergleich der relativen Priorität des einzelnen Risikos und erhöht die Transparenz unseres Gesamtrisikos. Die Einstufung der Risiken von "niedrig" bis "kritisch" dient der Bestimmung der erforderlichen Priorität von Abhilfemaßnahmen gemäß nachstehender Tabelle.

Risikoklasse Handlungspriorität
Kritisch • Sofortiger Risikominderungsplan erforderlich, da das Risiko bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht
• Definierte Alternativpläne und Minderungsverfahren müssen ebenfalls vorhanden sein
Sehr hoch • Risikomaßnahmenplan muss aufgestellt und genehmigt werden
• Definierte Alternativpläne und Minderungsverfahren müssen ebenfalls vorhanden sein
Hoch • Risikomaßnahmenplan muss aufgestellt und genehmigt werden
• Notfallpläne und -verfahren müssen ebenfalls vorhanden sein
Mittel • Zusätzliche Kontrollen zur Verringerung der Risikoklasse sind in Betracht zu ziehen
Niedrig • Beherrschung im Rahmen von Routineverfahren

2019 wurden die Risiken für die gesamte Jumia-Gruppe zentral gesteuert. Die kontinuierliche Aktualisierung und Weiterentwicklung des Risikomanagements ist eine laufende Managementaufgabe, die mit hoher Priorität verfolgt wird.

3.2.2 Wesentliche Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

Der Vorstand von Jumia hat sich entschieden, vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems die nach § 289 Absatz 4 HGB geforderten Angaben auf freiwilliger Basis in den Konzernabschluss aufzunehmen.

Das Ziel des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems lautet, die Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung im Sinne einer Übereinstimmung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts mit allen einschlägigen Vorschriften sicherzustellen.

Die Verantwortung für die Einrichtung und wirksame Unterhaltung angemessener Kontrollen über die Finanzberichterstattung liegt beim Vorstand der Jumia, der zu jedem Geschäftsjahresende die Angemessenheit und Wirksamkeit des Kontrollsystems beurteilt.

Den Rahmen für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden im Wesentlichen die konzernweit einheitlichen Bilanzierungsrichtlinien, die von allen Konzernunternehmen konsistent angewendet werden. Neue Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere offizielle Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich ihrer Relevanz und Auswirkungen auf den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht analysiert. Bei Bedarf werden Bilanzierungsrichtlinien entsprechend angepasst.

Die Datengrundlage für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden die von Jumia und deren Tochterunternehmen berichteten Abschlussinformationen, die wiederum auf den in den Gesellschaften erfassten Buchungen basieren. Auf Basis der berichteten Abschlussinformationen wird der Konzernabschluss im Konsolidierungssystem erstellt. Die Konsolidierungsvorgänge sowie die Überwachung der Einhaltung der konzeptionellen und terminlichen Vorgaben erfolgen auf Konzernebene.

Die zur Erstellung des Konzernabschlusses durchzuführenden Schritte werden auf allen Ebenen manuellen wie auch systemtechnischen Kontrollen unterzogen. Hierbei werden die angelieferten Abschlussinformationen automatisiert und auf Rechnungswesen spezifische Zusammenhänge und Stimmigkeit hin überprüft.

In den Rechnungslegungsprozess einbezogene Mitarbeiter werden hinsichtlich ihrer fachlichen Eignung überprüft und danach regelmäßig geschult. Als grundsätzliches Prinzip gilt auf jeder Ebene das "Vier-Augen-Prinzip". Zudem müssen die Abschlussinformationen auf jeder Ebene bestimmte Freigabeprozesse durchlaufen. Weitere Kontrollmechanismen sind Soll-Ist-Vergleiche sowie Analysen über die inhaltliche Zusammensetzung und Veränderungen der einzelnen Posten, sowohl der von Konzerneinheiten berichteten Abschlussinformationen als auch des Konzernabschlusses.

In den rechnungslegungsbezogenen IT-Systemen sind Zugriffsberechtigungen definiert, um zu gewährleisten, dass rechnungslegungsbezogene Daten vor nicht genehmigtem Zugriff, Verwendung und Veränderung geschützt sind. Jede in den Konzernabschluss einbezogene Gesellschaft unterliegt dem zentral vorgegebenen Regelwerk zur Informationssicherheit. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Nutzer solcher IT-Systeme nur auf die Informationen und Systeme Zugriff haben, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

Der Aufsichtsrat ist durch den Prüfungsausschuss ebenfalls in das Kontrollsystem eingebunden. Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie die Abschlussprüfung. Zudem obliegt ihm die Prüfung der Unterlagen zum Einzelabschluss und zum Konzernabschluss der Jumia und er erörtert den Konzernabschluss sowie den Konzernlageberichte mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer.

Ebenso wie das Risikomanagementsystem befand sich das konzernweite rechnungslegungsbezogene Kontrollsystem im Geschäftsjahr 2019 im Aufbau.

3.2.3 Risiken

Die nachstehend beschriebenen Risiken gehören zu den höchsten im Rahmen unseres Risikobewertungsprogramms identifizierten Risiken. Alle nachfolgend beschriebenen Risiken werden entweder als "kritisch" oder als "sehr hoch" eingestuft. Für eine detaillierte Darstellung der Risiken mit potenziellen Auswirkungen auf unser Geschäft verweisen wir insoweit auch auf unseren Jahresbericht auf Formular 20 F, der am 3. April 2020 der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC, Securities and Exchange Commission) vorgelegt wurde. Der Jahresbericht ist auf der Website der SEC unter www.sec.gov/edgar und auf unserer Website unter investor.jumia.com veröffentlicht.

Wir ordnen die Risiken jedem der folgenden kritischen Risikobereiche zu:

Strategisch und operativ
Technologie
Politik, Recht und Compliance
Finanzen und Berichtswesen.

Die nachstehende Tabelle beschreibt den kritischen Risikobereich der einzelnen "kritischen" oder "sehr hohen" Risiken, gefolgt von einer ausführlichen Beschreibung im folgenden Text.

Risiko Kritischer Risikobereich Klassifizierung
Wir haben seit unserer Gründung erhebliche Verluste erlitten, und es gibt keine Garantie, dass wir in Zukunft Profitabilität erreichen oder diese aufrechterhalten können. Strategisch und operativ Kritisch
Wir sind Risiken im Zusammenhang mit Epidemien und anderen Krankheitsausbrüchen wie COVID-19 ausgesetzt, die unsere Versorgungskette erheblich stören, unseren Betrieb unterbrechen und unsere Entwicklung negativ beeinflussen könnten. Strategisch und operativ Kritisch
Es kann zu Fehlfunktionen oder Unterbrechungen unserer technischen Systeme und zu Verletzungen der IT-Sicherheit kommen. Technologie Kritisch
Viele Länder, in denen wir tätig sind, sind oder waren durch politische Instabilität oder Veränderungen im Regulierungsumfeld oder in der Regierungspolitik gekennzeichnet. Politik, Recht und Compliance Sehr hoch
Wenn wir nicht wirksam gegen Betrug und fiktive Transaktionen auf unserer Plattform vorgehen, könnte unser Geschäft Schaden nehmen. Strategisch und operativ Sehr hoch
Wir sind einem sich gegebenenfalls auch verschärfenden Wettbewerb ausgesetzt. Strategisch und operativ Sehr hoch
Wenn wir kein wirksames System interner Kontrollen für die Finanzberichterstattung implementieren und unterhalten, sind wir möglicherweise nicht in der Lage, unsere Betriebsergebnisse korrekt zu berichten, unseren Berichtspflichten nachzukommen oder Betrug zu verhindern. Finanzen und Berichtswesen Sehr hoch
Wenn wir unsere Leistung nicht anhand bestimmter wichtiger Kennzahlen genau beurteilen können, kann dies unsere Fähigkeit zur Formulierung und Umsetzung geeigneter Strategien beeinträchtigen. Strategisch und operativ Sehr hoch
Unsere Plattform kann einem Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgesetzt sein. Politik, Recht und Compliance Sehr hoch
Unser Geschäft findet im allgemeinen Steuerumfeld der Länder statt, in denen wir derzeit tätig sind, und jede Änderung dieses Steuerumfelds kann unsere Steuerlast erhöhen. Politik, Recht und Compliance Sehr hoch
Wir unterliegen staatlichen Vorschriften und anderen rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf Privatsphäre, Datenschutz und Informationssicherheit. Wenn wir diese nicht einhalten können, kann es zu staatlichen Zwangsmaßnahmen, Rechtsstreitigkeiten, Bußgeldern und Strafen oder negativer Publicity kommen. Politik, Recht und Compliance Sehr hoch
Wir können Anschuldigungen und Klagen ausgesetzt sein, die den Inhalt unserer Plattform betreffen oder in denen behauptet wird, dass auf unserem Marktplatz gelistete Artikel gefälscht, raubkopiert oder illegal sind. Politik, Recht und Compliance Sehr hoch
Erforderliche Lizenzen, Erlaubnisse oder Genehmigungen sind in den Ländern, in denen wir derzeit tätig sind, gegebenenfalls schwer zu erhalten und können auch nach Erteilung willkürlich geändert, widerrufen oder nicht erneuert werden. Politik, Recht und Compliance Sehr hoch

Wir haben seit unserer Gründung erhebliche Verluste erlitten, und es gibt keine Garantie, dass wir in Zukunft Profitabilität erreichen oder diese aufrechterhalten können.

Unsere Erlöse reichen nicht zur Deckung unsere betrieblichen Aufwendungen aus. Seit unserer Gründung im Jahr 2012 waren wir auf konsolidierter Basis nicht profitabel, und wir gehen davon aus, dass unsere betrieblichen Aufwendungen weiter steigen werden. Wenn es uns nicht gelingt, erfolgreich Erlöse in einer die mit unserem Geschäft verbundenen Kosten übersteigenden Höhe zu erzielen, können wir keine Profitabilität erreichen oder aufrechterhalten oder dauerhaft einen positiven Cashflow erzeugen, und unser Erlöswachstum könnte abnehmen.

Wenn wir nicht in der Lage sind, das erforderliche Kapital zu wirtschaftlich akzeptablen Bedingungen oder überhaupt zu beschaffen, oder wenn es uns nicht gelingt, unseren Kapitalbedarf zu prognostizieren und vorauszusehen, könnten wir gezwungen sein, unsere Geschäftstätigkeit einzuschränken oder zu reduzieren, was sich nachteilig auf unser Wachstum, unser Geschäft und unseren Marktanteil auswirken und letztlich zur Insolvenz führen könnte. Auch COVID-19 kann sich nachteilig auf unsere Fähigkeit zur Beschaffung zusätzlichen Kapitals auswirken, da unsere Geschäftsergebnisse negativ beeinflusst werden könnten und Märkte und Investoren möglicherweise nicht bereit sind, in Unternehmen wie das unsere zu investieren. Zur Minderung dieser Risiken haben wir eine Reihe von Maßnahmen zur Kosteneinsparung eingeleitet und konzentrieren uns auf Kostendisziplin und Kostensenkungen in unserem gesamten Unternehmen. Darüber hinaus planen wir weitere Effizienzsteigerungen bei den Vertriebs- und Werbeausgaben und konzentrieren uns auf weitere Einsparungen bei den allgemeinen und Verwaltungs- sowie bei den Personalkosten.

Wir sind Risiken im Zusammenhang mit Epidemien und anderen Krankheitsausbrüchen wie COVID-19 ausgesetzt, die unsere Versorgungskette erheblich stören, unseren Betrieb unterbrechen und unsere Entwicklung negativ beeinflussen könnten.

Es besteht die Möglichkeit einer Beeinträchtigung unseres Geschäfts durch den Ausbruch von Epidemien oder Pandemien wie beispielsweise COVID-19. Der COVID-19-Ausbruch hat sich in vielerlei Hinsicht in erheblichem Maß nachteilig auf unser Geschäft ausgewirkt:

Im Rahmen unseres grenzüberschreitenden Geschäfts erleichtern wir Lieferungen internationaler Verkäufer nach Afrika. Der COVID-19-Ausbruch hat die Tätigkeit dieser internationalen Verkäufer gestört und könnte dies auch weiterhin tun. Beispielsweise waren einige dieser Verkäufer zur vorübergehenden Produktionseinstellung, zur Schließung ihrer Büros oder zur Einstellung ihrer Dienstleistungen gezwungen.
Viele unserer lokalen Verkäufer sind auf Importprodukte angewiesen. Die Reaktionen auf die COVID-19-Pandemie haben unsere Verkäufer vor Probleme bei der Beschaffung von Produkten und Rohstoffen gestellt.
Einige unserer Verkäufer und Gastronomieverkäufer auf unserer Plattform könnten zur Schließung gezwungen sein und ihre Geschäftstätigkeit einstellen, was sich nachteilig auf unsere Ergebnisse auswirken könnte.
Die COVID-19-Pandemie hat sich bereits nachteilig auf die Stimmung der Verbraucher in vielen unserer Einsatzländer ausgewirkt und zu einem Rückgang der Verbraucherausgaben geführt. Auch wenn wir von einer Verlagerung vom Offline- zum Onlinehandel profitieren können, ist nicht garantiert, dass die Auswirkungen dieser Verlagerung die negativen Auswirkungen aufgrund der Veränderung der Verbraucherstimmung überwiegen werden.
Befürchtungen von Verbrauchern, dass das COVID-19-Virus durch von uns versandte Waren übertragen werden könnte, haben zu einem Rückgang der Verbraucherausgaben für bestimmte Artikel geführt, oder die wirtschaftlichen Folgen amtlicher Maßnahmen zur Begrenzung der Verbreitung des COVID-19-Virus können sich nachteilig auf unseren Umsatz auswirken.
Uns können erhöhte Betriebskosten entstehen, wenn wir uns während der Dauer der Pandemie an neue betriebliche Notwendigkeiten anpassen, und es kann beispielsweise bei der Umsetzung verbesserter Sicherheitsverfahren für Mitarbeiter zu Betriebsunterbrechungen kommen.
Wir mussten unser Logistikzentrum in Südafrika vorübergehend stilllegen. Jede weitere erzwungene oder freiwillige Stilllegung des Geschäftsbetriebs oder andere Eingriffe von Polizei und staatlichen Stellen in unser Geschäft in einer der Regionen, in denen wir tätig sind, kann sich nachteilig auf unsere Fähigkeit, Geschäfte zu tätigen, unsere Logistikzentren zu betreiben, unsere Kunden zu bedienen und unsere Verwaltungsaufgaben zu erfüllen, auswirken.

Im Ergebnis haben sich die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nachteilig auf unser Geschäft, unsere Finanzlage, unser Betriebsergebnis und unsere Aussichten ausgewirkt und könnten sich auch weiterhin negativ auswirken. Darüber hinaus kann die COVID-19-Pandemie zu Unruhen, Instabilität und Krisen in den Ländern, in denen wir tätig sind, führen, was sich weiter nachteilig auf unser Geschäft auswirken könnte. Um die Auswirkungen der Pandemie auf unser Geschäft abzuschwächen, setzen wir Pläne zur Senkung unserer Ausgaben unter anderem durch eine Überprüfung unserer Betriebsgröße und der Entlohnung unserer Mitarbeiter um und haben Maßnahmen zum Schutz unserer Mitarbeiter, unserer Kunden und anderer Partner ergriffen.

Es kann zu Fehlfunktionen oder Unterbrechungen unserer technischen Systeme und zu Verletzungen der IT-Sicherheit kommen.

Für den Betrieb unserer Websites und Apps sind wir auf eine komplexe Technologieplattform und komplexe technische Systeme angewiesen. Ungeachtet regelmäßiger Überprüfungen unserer technischen Systeme sind wir möglicherweise nicht in der Lage, deren Anfälligkeit für Fehler, Hacking oder Viren richtig einzuschätzen. Unsere Systeme können aufgrund von Hardware- und Softwaredefekten oder -störungen, Denial-of-Service- und anderen Angriffen auf IT-Systeme, menschlichem Versagen, Erdbeben, Wirbelstürmen, Überschwemmungen, Feuer, Naturkatastrophen, Stromausfällen, Unterbrechungen der Telekommunikationsdienste, Betrug, militärischen oder politischen Konflikten, Terroranschlägen, Computerviren oder anderen Ereignissen Dienstunterbrechungen oder -beeinträchtigungen erfahren. Unsere Systeme sind auch dem Risiko von Einbruch, Sabotage und mutwilliger Beschädigung ausgesetzt. Einige unserer Systeme sind nicht vollständig redundant, und unsere Notfallwiederherstellungsplanung ist nicht für alle Eventualitäten ausreichend. Zur Minderung des Risikos von Fehlfunktionen oder Unterbrechungen unserer technischen Systeme investieren wir ständig in den Aufbau einer angemessenen Infrastruktur zur Sicherstellung der Geschäftskontinuität und arbeiten gegebenenfalls mit Dritten zusammen, um eventuelle Störungen oder andere Unterbrechungen zu beheben, soweit uns dafür interne Ressourcen fehlen.

Wir sammeln, unterhalten, übertragen und speichern mithilfe unserer Websites, Apps und anderen technischen Systeme personenbezogene Daten und andere sensible Informationen, geschützte Informationen sowie Geschäftsgeheimnisse. Wir bedienen uns externer Dienstleister zur Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung derartiger Informationen, insbesondere von Zahlungsdetails, in unserem Namen. Darüber hinaus sind wir für die sichere und vertrauliche Übertragung auf von Dritten lizenzierte Verschlüsselungs- und Authentifizierungstechnologien angewiesen. Wir ergreifen Maßnahmen wie beispielsweise Passwortrichtlinien und Firewalls zum Schutz von Daten und führen regelmäßige Überprüfungen unserer Sicherheitsverfahren durch.

Viele Länder, in denen wir tätig sind, sind oder waren durch politische Instabilität oder Veränderungen im Regulierungsumfeld oder in der Regierungspolitik gekennzeichnet.

Häufige und intensive Phasen politischer Instabilität erschweren die Vorhersage künftiger Trends in der Regierungspolitik der Länder, in denen wir tätig sind. Afrikanische Regierungen greifen häufig in die Wirtschaft der jeweiligen Länder ein und nehmen gelegentlich weitreichende Änderungen in der Politik und im Regulierungsumfeld vor. Die staatlichen Maßnahmen beinhalten unter anderem Verstaatlichungen und Enteignungen, Preiskontrollen, Währungsabwertungen, obligatorische Erhöhungen von Löhnen und Sozialleistungen, Kapitalkontrollen sowie Einfuhrbeschränkungen. Unsere Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage kann durch Änderungen der Regierungspolitik oder des Regulierungsumfelds nachteilig beeinflusst werden, darunter durch Faktoren wie Wechselkurse und Maßnahmen zur Devisen-, Inflations- und Preiskontrolle, Verbraucherschutzpolitik, Einfuhrzölle und -beschränkungen, Liquidität der inländischen Kapital- und Kreditmärkte, Stromrationierung, Steuerpolitik einschließlich Steuererhöhungen und rückwirkender Steuerforderungen sowie andere politische, diplomatische, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen in den Ländern, in denen wir tätig sind, oder die diese Länder betreffen. In Zukunft könnte der Umfang von Interventionen afrikanischer Regierungen, unter anderem auch als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie, weiter zunehmen. Zur Minderung dieses Risikos bemühen wir uns um eine proaktive und konstruktive Zusammenarbeit mit den für uns zuständigen Aufsichtsbehörden in für unser Geschäft relevanten Fragen. Wir sind überzeugt, dass die Verteilung unseres operativen Geschäfts auf 11 afrikanische Länder auch zur Vermeidung einer übermäßigen Konzentration des politischen Risikos in einem einzelnen Staat beiträgt.

Wenn wir nicht wirksam gegen Betrug und fiktive Transaktionen auf unserer Plattform vorgehen, könnte unser Geschäft Schaden nehmen.

Wir sind Risiken durch betrügerische Aktivitäten auf unserer Plattform ausgesetzt. Angesichts der Länder, in denen wir tätig sind, der Anzahl der Teilnehmer auf unserer Plattform und der Fragmentierung unseres Geschäfts ist es nicht leicht, betrügerische Aktivitäten zu antizipieren, aufzudecken und zu bekämpfen. Wir haben eine Reihe von Maßnahmen zur Erkennung und Eindämmung betrügerischer Aktivitäten auf unserer Plattform ergriffen, wobei sich unsere kontinuierlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Betrug an früher festgestellten Fällen orientieren. Im Rahmen unserer normalen Geschäftstätigkeit unternehmen wir kontinuierlich Schritte zur Stärkung unseres Kontrollumfelds und zur Verbesserung unserer Verfahren zur Überwachung von Transaktionen.

Wir sind einem sich gegebenenfalls auch verschärfenden Wettbewerb ausgesetzt.

Da das E-Commerce-Geschäftsmodell auf den Märkten, auf denen wir tätig sind, relativ neu ist, kann sich der Wettbewerb um Marktanteile erheblich verschärfen. Gegenwärtige Konkurrenten wie beispielsweise Souq.com (ein mit Amazon verbundenes Unternehmen) und noon in Ägypten, Konga in Nigeria oder Takealot und Superbalist, die beide Teil der Naspers-Gruppe in Südafrika sind, könnten versuchen, ihre Investitionen in diesen Märkten zu intensivieren und ihre Geschäftstätigkeit auch auf neue Märkte auszudehnen. Auch bei On-Demand-Diensten stehen wir im Wettbewerb mit Unternehmen wie Glovo, UberEast und OFood, während wir bei digitalen Diensten mit Unternehmen wie OPay und PalmPay und einigen traditionellen Finanzinstituten konkurrieren. Darüber hinaus können neue Konkurrenten auf den Markt treten, oder es können globale E-Commerce-Unternehmen wie Amazon, Asos oder Alibaba, die bereits für eine Reihe von Produkten Versanddienste in bestimmte afrikanische Länder anbieten, in unsere Märkten expandieren, wobei diese Konkurrenten gegebenenfalls einen besseren Zugang als wir zu finanziellen, technologischen und Marketingressourcen haben. Auch sehen wir uns der Konkurrenz durch Transaktionen über andere Plattformen ausgesetzt, unter anderem über Social-Media-Angebote wie Instagram oder Facebook. Wir beobachten unseren Wettbewerb in unseren sämtlichen Märkten sehr aufmerksam und unternehmen Schritte, um unsere Plattform zu verbessern und uns weiterhin von den Dienstleistungen unserer Mitbewerber abzuheben.

Wenn wir kein wirksames System interner Kontrollen für die Finanzberichterstattung implementieren und unterhalten, sind wir möglicherweise nicht in der Lage, unsere Betriebsergebnisse korrekt zu berichten, unseren Berichtspflichten nachzukommen oder Betrug zu verhindern.

Vor unserem Börsengang waren wir eine Privatgesellschaft mit einer begrenzten Zahl von Mitarbeitern im Rechnungswesen und anderen Ressourcen für unsere interne Kontrolle über die Finanzberichterstattung. Seit unserem Börsengang im Jahr 2019 sind wir in den Vereinigten Staaten an der Börse notiert und unterliegen den US-amerikanischen Gesetzen zur Finanzberichterstattung und deren internen Kontrolle. Unsere Berichterstattungspflichten können schon in naher Zukunft eine erhebliche Belastung unserer Management-, Betriebs- und Finanzressourcen und -systeme darstellen. Zur Verbesserung unseres Kontrollumfelds und zur Behebung von zwei wesentlichen von unserer Unternehmensleitung bestätigten Schwächen haben wir Schritte unternommen, darunter die Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter mit Erfahrung in der Rechnungslegung von Aktiengesellschaften, Maßnahmen zur Verbesserung unserer Kontrollen und Verfahren einschließlich der Einführung automatisierter und softwaregestützter Rechnungslegungstools, die Beauftragung Dritter zur Unterstützung unserer internen Ressourcen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung und den internen Kontrollen, die Durchführung zusätzlicher interner Schulungen für unsere Rechnungslegungs- und Finanzmitarbeiter, Investitionen in unsere IT-Systeme im Finanzbereich sowie die Zentralisierung und Verstärkung der Kontrollen im Bereich der Zugangskontrolle.

Wenn wir unsere Leistung nicht anhand bestimmter wichtiger Kennzahlen genau beurteilen können, kann dies unsere Fähigkeit zur Formulierung und Umsetzung geeigneter Strategien beeinträchtigen.

Wir bewerten den Erfolg unseres Unternehmens anhand einer Reihe von Kennzahlen. Die Erfassung genauer Daten zur Berechnung unserer wichtigsten Kennziffern kann sich insbesondere aufgrund unserer noch kurzen Unternehmensgeschichte als schwierig erweisen, und es gibt keine Garantie dafür, dass die von uns bisher gesammelten Informationen akkurat oder zuverlässig sind. [So ermitteln wir beispielsweise die Zahl der jährlichen aktiven Verbraucher anhand der Verbraucherkonten. Die Anzahl der Verbraucherkonten kann jedoch höher sein als die Anzahl der tatsächlichen individuellen jährlichen aktiven Verbraucher. Der Bruttowarenwert (GMV, Gross Merchandise Value) könnte aufgrund schwacher oder fehleranfälliger Datenerfassungsprozesse, betrügerischen Verhaltens von Mitarbeitern oder unabhängigen Verkaufsberatern oder böswilligen Verkäufer- oder Verbraucherverhaltens aufgebläht sein.] Infolgedessen spiegeln unsere Kennzahlen nicht notwendigerweise unsere tatsächliche operative oder finanzielle Leistung wider und sind keine zuverlässigen Indikatoren für unsere derzeitigen oder künftigen Erlöse oder unsere derzeitige oder künftige Profitabilität. Potenzielle Investoren sollten sich daher im Zusammenhang mit einer Investition in unsere Hinterlegungsscheine für Aktien an der Gesellschaft (ADS, American Depositary Shares) nicht zu sehr auf diese Kennzahlen verlassen. Die Leitung unseres Unternehmens richtet sich nach unseren Kennzahlen und anderen daraus abgeleiteten Indikatoren, und wenn eine dieser Kennzahlen ungenau ist, besteht die Möglichkeit von Fehlentscheidungen. Im Zuge von Maßnahmen zur Stärkung unserer internen Kontrollen der Finanzberichterstattung führen wir zusätzliche Kontrollen und Aufsichtsverfahren für die Ermittlung unserer Kennzahlen ein.

Unsere Plattform kann einem Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgesetzt sein.

Wir sind bestrebt, alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Es ist jedoch möglich, dass unsere Richtlinien und Verfahren andere Parteien nicht vollständig daran hindern können, unsere Plattform oder Finanzinstitute, mit denen wir zusammenarbeiten, ohne unser Wissen als Kanäle für Geldwäsche (einschließlich illegaler Bargeldgeschäfte) oder Terrorismusfinanzierung zu nutzen. Ungeachtet unserer Maßnahmen für Due-Diligence-Prüfungen unserer Verkäufer können wir nicht garantieren, dass unser Ökosystem frei von natürlichen und juristischen Personen ("Personen") ist, die das Ziel US-amerikanischer Sanktionen - einschließlich Personen, die auf der "Liste der Specially Designated Nationals and Blocked Persons" des Office of Foreign Assets Control des US-amerikanischen Finanzministeriums aufgeführt sind - oder anderer internationaler Sanktionen sind. Wir könnten in Haftung genommen und gezwungen werden, unsere JumiaPay-Geschäftspraktiken zu ändern, wenn sich herausstellen sollte, dass wir in einem Land, in dem wir tätig sind, Gesetzen oder Vorschriften in Bezug auf Bankgeschäfte, Geldüberweisungen, Steuervorschriften, Anti-Geldwäsche-Bestimmungen oder elektronische Geldtransfers unterliegen oder gegen diese verstoßen, oder wenn in den Ländern, in denen JumiaPay tätig ist, neue Gesetze zu diesen Bereichen erlassen werden. Wir haben uns zum Aufbau eines effektiven Programms zur Einhaltung der Vorschriften zur Verhinderung von Finanzkriminalität und zur Überwachung von Transaktionen verpflichtet, um das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu minimieren.

Unser Geschäft findet im allgemeinen Steuerumfeld der Länder statt, in denen wir derzeit tätig sind, und jede Änderung dieses Steuerumfelds kann unsere Steuerlast erhöhen.

Unser Geschäft unterliegt den allgemeinen steuerlichen Rahmenbedingungen in den Ländern, in denen wir derzeit tätig sind. Unsere Möglichkeiten zur Inanspruchnahme steuerlicher Verlustvorträge und anderer günstiger Steuerregelungen hängt von den nationalen Steuergesetzen und deren Auslegung in diesen Ländern ab. Änderungen der Steuergesetzgebung, der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung könnten unsere Steuerlast erhöhen, und dies gegebenenfalls auch rückwirkend. Darüber hinaus können Steuergesetze von den zuständigen Steuerbehörden und Gerichten unterschiedlich ausgelegt werden, und ihre Auslegung kann sich jederzeit ändern und gegebenenfalls zu einer Erhöhung unserer Steuerlast führen. So versuchen beispielsweise die Steuerbehörden in einer Reihe von Ländern, Einkünfte aus der Erbringung von Dienstleistungen nach ihren nationalen Gesetzen und/oder nach Steuerabkommen als Lizenzgebühren einzustufen, was zur Erhebung einer Quellensteuer führen würde und unsere Steuerlast erheblich erhöhen könnte. Darüber hinaus haben Regierungen und Steuerbehörden die Territorialitätsregeln oder ihre Auslegung hinsichtlich der Anwendung der Umsatzsteuer auf grenzüberschreitende Dienstleistungen geändert oder könnten diese ändern, was zu erheblichen zusätzlichen Zahlungen für vergangene und zukünftige Perioden führen könnte. In einigen der Länder, in denen wir gegenwärtig tätig sind, besteht die Möglichkeit, dass die Steuerbehörden das Steuersystem auch im Interesse ihrer jeweiligen Agenda nutzen und ihren Ermessensspielraum auf eine Art und Weise ausüben, die als selektiv oder willkürlich empfunden oder als von politischen oder wirtschaftlichen Erwägungen beeinflusst betrachtet werden könnte. Entsprechend können wir in diesen Ländern unbegründeten Steuerforderungen ausgesetzt sein. Wir halten die Entwicklungen im Steuerrecht und im Regulierungsumfeld in jedem der Länder, in denen wir tätig sind, aktiv unter Beobachtung.

Wir unterliegen staatlichen Vorschriften und anderen rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf Privatsphäre, Datenschutz und Informationssicherheit. Wenn wir diese nicht einhalten können, kann es zu staatlichen Zwangsmaßnahmen, Rechtsstreitigkeiten, Bußgeldern und Strafen oder negativer Publicity kommen.

Wir erfassen von unseren bestehenden und potenziellen Kunden Informationen und andere Daten, anhand derer sie identifiziert werden könnten. Wir nutzen diese Informationen, um unseren Verbrauchern Dienstleistungen und relevante Produkte anzubieten, um unser Geschäft zu unterstützen, zu erweitern und zu verbessern und um unsere Marketing- und Werbetätigkeit anzupassen. Wir können mit Zustimmung der Verbraucher oder entsprechend der Darstellung in unserer Datenschutzrichtlinie die personenbezogenen Daten von Verbrauchern auch an bestimmte Dritte weitergeben. Infolgedessen unterliegen wir in bestimmten Ländern, in denen wir geschäftlich tätig sind, staatlichen Vorschriften und anderen rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten, der Privatsphäre und der Informationssicherheit, und es ist weltweit eine erhebliche Zunahme von Gesetzen festzustellen, die die Verwendung personenbezogener Daten einschränken oder kontrollieren, wobei wir davon ausgehen, dass dies auch künftig der Fall sein wird. So hat sich beispielsweise in Europa das Datenschutz- und Informationssicherheitssystem vor kurzem umfassend geändert, und es entwickelt sich weiter und unterliegt zunehmender regulatorischer Kontrolle. Mit der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO") wurden strengere operationelle Anforderungen für die Verwendung personenbezogener Daten umgesetzt. Zu diesen strengeren Anforderungen gehören erweiterte Offenlegungspflichten zur Information von Verbrauchern über die Verwendung personenbezogener Daten, verstärkte Kontrollen bei der Erstellung von Verbraucherprofilen sowie erweiterte Rechte der Verbraucher in Bezug auf Zugang, Kontrolle und Löschung ihrer personenbezogenen Daten. Darüber hinaus bestehen Meldepflichten bei Verstößen gegen Datenschutzvorschriften und deutlich erhöhte Geldbußen von 20 Millionen Euro bzw. 4 % des weltweiten Umsatzes für das vorangegangene Geschäftsjahr, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.

Darüber hinaus verändert sich die regulatorische Landschaft in den Bereichen Datenschutz sowie Daten- und Informationssicherheit in ganz Afrika rasant. Von den afrikanischen Ländern, in denen wir tätig sind, haben die Elfenbeinküste, Ghana, Senegal, Marokko, Nigeria, Südafrika, Kenia, Uganda und Tunesien umfassende Datenschutzgesetze oder -bestimmungen erlassen. Diese Datenschutzgesetze und -bestimmungen wurden erst vor kurzem verabschiedet. Die Einhaltung der verschiedenen Datenschutzgesetze in Afrika ist aufgrund der komplexen und bisweilen widersprüchlichen Natur der verschiedenen Regulierungssysteme schwierig. Angesichts uneinheitlicher Datenschutzbestimmungen in den verschiedenen afrikanischen Ländern, in denen wir tätig sind, ist unsere Fähigkeit zur grenzüberschreitenden Übermittlung von Verbraucherdaten dadurch eingeschränkt, dass wir von Land zu Land unterschiedliche Bedingungen und Einschränkungen einhalten müssen. In Ländern mit besonders strengen Datenschutzgesetzen besteht die Möglichkeit, dass wir überhaupt nicht zur Übertragung von Daten aus diesen Ländern in der Lage sind, sodass wir gegebenenfalls gezwungen sind, in jedem dieser Länder, in denen wir Daten sammeln, eigene Server zu hosten. So schränken beispielsweise die Elfenbeinküste, Ghana, Senegal, Marokko, Nigeria, Kenia, Uganda und Tunesien die grenzüberschreitende Datenübermittlung ein. Ghana, Kenia, Uganda und Südafrika verlangen darüber hinaus, dass ein Unternehmen die Verbraucher im Fall einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informiert.

Jedes tatsächliche oder vermeintliche Versäumnis unsererseits, die sich rasch entwickelnden Datenschutz- oder Datensicherheitsgesetze, -bestimmungen und -verpflichtungen oder Industriestandards einzuhalten, oder jeder Sicherheitsvorfall mit der Folge einer unbefugten Freigabe oder Übermittlung von eine persönliche Identifizierung ermöglichenden oder anderen Verbraucherdaten kann zu staatlichen Zwangsmaßnahmen, Rechtsstreitigkeiten (einschließlich Verbrauchersammelklagen), strafrechtlicher Verfolgung, Bußgeldern und Strafen oder negativer Publicity führen und könnte dazu führen, dass unsere Verbraucher das Vertrauen in uns verlieren, was erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unser Geschäft, unsere finanzielle Lage, unser Betriebsergebnis und unsere Perspektiven haben könnte. Wir halten die Entwicklungen im Datenschutzrecht und in den Durchsetzungsmaßnahmen in jedem der Länder, in denen wir tätig sind, aktiv unter Beobachtung.

Wir können Anschuldigungen und Klagen ausgesetzt sein, die den Inhalt unserer Plattform betreffen oder in denen behauptet wird, dass auf unserem Marktplatz gelistete Artikel gefälscht, raubkopiert oder illegal sind.

Wir betreiben einen Marktplatz, auf dem Verkäufer ihre Waren anbieten und direkt mit unseren Verbrauchern in Kontakt treten können. Verbraucher oder Regulierungsbehörden können den Vorwurf erheben, dass über unseren Marktplatz angebotene oder verkaufte Artikel Urheberrechte, Marken und Patente Dritter oder andere geistige Eigentumsrechte verletzen, Raubkopien darstellen oder illegal sind oder gegen Verbraucherschutzgesetze oder -vorschriften verstoßen. Sollten angeblich gefälschte, raubkopierte, illegale oder rechtsverletzende Waren auf unserem Marktplatz angeboten oder verkauft werden, besteht die Möglichkeit, dass wir mit Ansprüchen aufgrund dieser Angebote, Verkäufe oder angeblichen Rechtsverletzungen oder wegen einer nicht rechtzeitigen oder nicht wirksamen Einschränkung oder Begrenzung derartiger Verkäufe oder Rechtsverletzungen konfrontiert werden. Sollte eine staatliche Stelle feststellen, dass wir der Rechtsverletzung oder dem Verkauf gefälschter, raubkopierter oder illegaler Waren Vorschub geleistet haben, müssen wir gegebenenfalls mit behördlichen sowie zivil- oder strafrechtlichen Sanktionen rechnen. Erfolgreiche Klagen dritter Rechteinhaber könnten uns zu erheblichen Schadenersatzzahlungen zwingen oder uns davon abhalten, die betreffenden Artikel weiterhin anbieten zu lassen. Darüber hinaus könnte die öffentliche Wahrnehmung, dass gefälschte, raubkopierte oder illegale Artikel auf unserem Marktplatz alltäglich sind, oder die wahrgenommenen Verzögerungen bei der Entfernung dieser Artikel, selbst wenn dies sachlich falsch ist, unseren Ruf schädigen, zu niedrigeren Listenpreisen für über unsere Marktplätze verkaufte Waren führen, Verkäufer, Verbraucher und Marken davon abhalten, Geschäfte über unsere Plattform abzuwickeln, unserem Geschäft schaden, zu behördlichem Druck oder Maßnahmen gegen uns führen und den Wert unserer Marke mindern. Wir haben bestimmte Maßnahmen ergriffen, um die Echtheit der auf unseren Marktplätzen verkauften Waren zu überprüfen (beispielsweise Überprüfung der Inhalte neuer Verkäufer oder bei Verkäufern, die Waren zu für echte Waren zu niedrig erscheinenden Preisen verkaufen, und regelmäßige Überprüfung der Artikel auf unserem Marktplatz anhand einer "Beobachtungsliste" von Begriffen), um potenzielle Verletzungen und/oder Verstöße gegen geistige Eigentumsrechte Dritter auf ein Minimum zu reduzieren.

Erforderliche Lizenzen, Erlaubnisse oder Genehmigungen sind in den Ländern, in denen wir derzeit tätig sind, gegebenenfalls schwer zu erhalten und können auch nach Erteilung willkürlich geändert, widerrufen oder nicht erneuert werden.

Angesichts unseres vielfältigen Waren- und Dienstleistungsangebots benötigen wir zahlreiche Genehmigungen und Lizenzen nationaler, regionaler und lokaler Regierungs- oder Aufsichtsbehörden in den Ländern, in denen wir derzeit tätig sind. So können wir beispielsweise Lizenzen benötigen, um bestimmte unserer Zahlungslösungen oder Ausleihdienste weiterhin anbieten oder erweitern zu können, und es kann nicht garantiert werden, dass wir diese Lizenzen rechtzeitig oder überhaupt erhalten werden. Selbst wenn Lizenzen erteilt werden, unterliegen diese der Überprüfung, Auslegung, Änderung oder Kündigung durch die zuständigen Behörden. Jede ungünstige Auslegung oder Änderung oder die Kündigung einer erforderlichen Lizenz kann unsere Geschäftstätigkeit im betreffenden Land erheblich beeinträchtigen oder uns zwingen, diese im betreffenden Land teilweise oder insgesamt einzustellen. Wir können versuchen, unter anderem auch durch den Erwerb lizenzierter Unternehmen, Zahlungsdienstanbieter- oder andere Lizenzen im Zusammenhang mit unseren JumiaPay-Diensten zu erwerben, und jede von uns erworbene Lizenz unterliegt der Überprüfung, Auslegung, Änderung oder Kündigung durch die zuständigen Behörden und bedeutet für unsere Geschäftstätigkeit Aufsichts- und Compliance-Verpflichtungen, zu deren rechtzeitiger Erfüllung wir eventuell nicht in der Lage sind. Zur Minderung dieser Risiken betreiben wir eine aktive Überwachung unserer Lizenzen in jedem Land, in dem wir tätig sind, und investieren ständig in Compliance-Programme, um unter anderem die für uns geltenden regulatorischen Standards zu erfüllen, wenn wir direkte Lizenzen im Zusammenhang mit JumiaPay erwerben.

3.3 Chancenbericht

Jumia ist die führende panafrikanische E-Commerce-Plattform. Unsere Plattform besteht aus unserem Marktplatz, der Verkäufer und Verbraucher miteinander verbindet, unserem Logistikdienst, der den Transport und die Lieferung von Paketen von Verkäufern an Verbraucher ermöglicht, sowie unserem Zahlungsdienst, der Transaktionen zwischen den auf unserer Plattform aktiven Teilnehmern auf ausgewählten Märkten erleichtert.

Wir sind in drei Regionen in Afrika tätig, die 11 Länder umfassen, die nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds im Jahr 2019 zusammen etwa 70 % des afrikanischen BIP in Höhe von 2,2 Billionen Euro erwirtschafteten. Auch wenn E-Commerce in Afrika erst noch im Entstehen begriffen ist, sind wir überzeugt, dass dieser Bereich gut für ein Wachstum aufgestellt ist.

Wir wollen vom erwarteten Wachstum des E-Commerce in Afrika profitieren, was wir mit unseren Investitionen und dem seit unserer Gründung im Jahr 2012 aufgebauten umfangreichen lokalen Fachwissen erreichen wollen. Durch unsere Tätigkeit haben wir ein profundes Verständnis der für Afrika einzigartigen und von Land zu Land unterschiedlichen wirtschaftlichen, technischen, geografischen und kulturellen Komplexitäten entwickelt. Wir sind überzeugt, dass wir dank unseres umfassenden Verständnisses in der Lage sind, Lösungen zu schaffen, die den Bedürfnissen und Präferenzen unserer Verkäufer und Verbraucher auf umfassendste und effizienteste Weise gerecht werden. Wir verfügen über umfassende lokale Kenntnisse der Logistik- und Zahlungslandschaften der Märkte, auf denen wir tätig sind, und betrachten dies als eine Schlüsselkomponente für den Erfolg unseres Unternehmens. Darüber hinaus ziehen wir maximalen Nutzen aus den mobilzentrierten Aspekten des afrikanischen Marktes, indem wir bei unserer Produktentwicklung und unserem Marketing einen "Mobile first" - Ansatz verfolgen, mit dem wir den Interessentenkreis für unsere Waren und Dienstleistungen erweitern, Kundenbindung und Transaktionserfolg erhöhen und unsere Kosten für die Kundenakquisition senken können.

Auf unserem Marktplatz bietet eine große und vielfältige Gruppe von Verkäufern Waren in einer Vielzahl von Kategorien wie beispielsweise Mode und Bekleidung, Smartphones, Haus und Wohnen, abgepackte Verbrauchsgüter, Kosmetik und Parfüms und sonstige Elektronikartikel an. Darüber hinaus bieten wir den Verbrauchern einen Restaurantlieferdienst und Zahlungsdienste wie beispielsweise Guthabenaufladung. Wir sind überzeugt, dass die Anzahl und die Qualität der Verkäufer auf unserem Marktplatz sowie die Breite ihrer jeweiligen Angebote mehr Verbraucher auf unsere Plattform locken, was zu mehr Traffic und zu mehr Bestellungen führt, was wiederum noch mehr Verkäufer zu Jumia lockt und starke Netzwerkeffekte generiert. Unser Marktplatz arbeitet mit einem begrenzten Vorratsrisiko, da die von Verkäufern über unseren Marktplatz verkauften Waren überwiegend von Drittverkäufern verkauft werden, sodass die Kosten für Vorräte beim Verkäufer verbleiben. Im Jahr 2019 wurde die überwiegende Mehrheit der auf unserem Marktplatz verkauften Artikel von Drittanbietern angeboten. In begrenztem Umfang verkaufen wir Artikel direkt, um die Verbraucherzufriedenheit in wichtigen Kategorien und Regionen zu verbessern.

Unser Logistikdienst Jumia Logistics ermöglicht eine komfortable und zuverlässige Auslieferung der Waren. Er umfasst ein weit gespanntes Netzwerk aus angemieteten Lagerhäusern, Abholstationen für Verbraucher und Abgabestellen für Verkäufer sowie eine beträchtliche Anzahl lokaler Drittanbieter von Logistikdienstleistungen, die wir mithilfe unserer proprietären Technologie, Daten und Prozesse integrieren und verwalten. In einigen Städten, in denen wir eine Stärkung unseres Logistikservice für hilfreich erachten, betreiben wir auch unsere eigene Flotte für die Zustellung beim Kunden.

Traditionell ziehen Verbraucher in ganz Afrika bei ihren Transaktionen Barzahlung vor. Wir haben unseren Zahlungsdienst JumiaPay so konzipiert, dass er Onlinetransaktionen zwischen den Teilnehmern auf unserer Plattform erleichtert, um in Zukunft weitere Finanzdienstleistungen zu integrieren. Per 31. Dezember 2019 war JumiaPay auf sechs Märkten vertreten, nämlich Nigeria, Ägypten, der Elfenbeinküste, Ghana, Marokko und Kenia.

Über unsere Zahlungs-App Jumia One können Verbraucher auch Onlinezahlungen für ein breites Spektrum alltäglicher Dienstleistungen von Drittanbietern wie beispielsweise Guthabenaufladung oder Bezahlung von Strom- und Wasserrechnungen sowie für Finanzdienstleistungen wie beispielsweise Mikrokredite oder Sparprodukte abwickeln. Über Jumia Lending können unsere Verkäufer auf Finanzierungslösungen von Drittfinanzinstituten zugreifen, wobei Daten aus den Transaktionsaktivitäten des Verkäufers auf unserer Plattform zur Bonitätsprüfung genutzt werden. Wir wollen die Palette der sowohl Verbrauchern als auch Verkäufern im Rahmen des Ökosystems von Jumia angebotenen Zahlungs- und Finanzdienstleistungen weiter ausbauen, um diese Dienstleistungen in Zukunft auch über unsere Plattform hinaus anzubieten.

Unsere Tätigkeit profitiert von einer zentralisierten Entscheidungsfindung und einer einheitlichen Technologieplattform in Verbindung mit einer koordinierten lokalen Präsenz. Unsere einheitliche, skalierbare Technologieplattform wurde von unserem überwiegend in Portugal ansässigen Technologie- und Datenteam entwickelt. Diese Technologieplattform deckt alle relevanten Aspekte unserer Geschäftstätigkeit ab, angefangen mit Datenmanagement, Business Intelligence, Traffic-Optimierung und Kundenbindung bis hin zu Infrastruktur, Logistik und Zahlungen. Wir sammeln und analysieren ständig Daten, um unsere Betriebsabläufe zu optimieren, die Kauferfahrung unserer Kunden persönlicher und relevanter zu gestalten und um uns sowie ausgewählte Verkäufer und Logistikpartner in die Lage zu versetzen, in Echtzeit fundierte Entscheidungen zu treffen. Unsere lokalen Teams in jedem der Länder, in denen wir tätig sind, haben Zugang zum zentralen Datenerfassungs- und -analysesystem, können davon profitieren und die aus unserer Plattform gewonnenen Erkenntnisse nutzen, um jeweils vor Ort entsprechend zu handeln.

3.4 Zusammenfassung der Risikolage des Konzerns

Die Unternehmensleitung ist der Ansicht, dass die kritischen Risiken mit potenziellen Auswirkungen auf unser Geschäft im Rahmen unseres Risikomanagementprogramms erfasst wurden und dass Jumia derzeit keine anderen als die in unserer Risikobewertung identifizierten Risiken erkennt, die den Fortbestand des Konzerns gefährden könnten.

4. Erklärung zur Unternehmensführung/ Corporate Governance Bericht

Jumia macht von der Möglichkeit Gebrauch, die nach § 289f HGB geforderten Angaben in einem gesonderten Corporate Governance Bericht zusammenzufassen und diesen auf der Homepage der Gesellschaft zu veröffentlichen.

5. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Für die Ereignisse nach dem Bilanzstichtag verweisen wir auf die Berichterstattung im Anhang.

Berlin, den 28. April 2020

Der Vorstand

Sacha Poignonnec

Jeremy Hodara

Jumia Technologies AG und Tochtergesellschaften

Konzernabschluss für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2019 und 2018

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Jumia Technologies AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern oder Jumia Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Jumia Technologies AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;
holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Berlin, 28 April 2020

**Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Glöckner, Wirtschaftsprüfer

Marsel, Wirtschaftsprüfer

Konzernabschluss

Konzernbilanz

Aktiva

Zum
In Tsd. Euro Anhangangabe 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018 Angepasst
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Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 7 17.434 5.020
Immaterielle Vermögenswerte 47 180
Latente Steueransprüche 109 175
Sonstige langfristige Vermögenswerte 1.508 1.263
Summe langfristiger Vermögenswerte 19.098 6.638
Kurzfristige Vermögenswerte
Bestände 8 9.996 9.431
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 11 16.936 13.034
Forderungen aus Ertragsteuern 725 726
Sonstige Steuerforderungen 18 5.395 4.172
Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögenswerte 12 12.593 7.384
Termineinlagen 10 62.418 -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 9 170.021 100.635
Summe kurzfristige Vermögenswerte 278.084 135.382
Summe Aktiva 297.182 142.020
Passiva
Zum
in Tsd. Euro Anhangangabe 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018 Angepasst
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 13 156.816 133
Kapitalrücklage 13 1.018.276 845.787
Sonstige Rücklagen 14 104.114 66.093
Kumulierte Verluste (1.096.134) (862.048)
Den Aktionären der Gesellschaft zurechenbares Eigenkapital 183.072 49.965
Nicht beherrschende Anteile (498) (117)
Summe Eigenkapital 182.574 49.848
Verbindlichkeiten
Langfristige Schulden
Langfristige Ausleihungen 17 6.127 -
Rückstellungen für Verbindlichkeiten und andere Aufwendungen 19 226 389
Rechnungsabgrenzungsposten 20 1.201 -
Summe langfristige Schulden 7.554 389
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Ausleihungen 17 3.056 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 16 56.438 47.292
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 4 10.056 10.882
Sonstige Steuerverbindlichkeiten 18 4.473 7.425
Rückstellungen für Verbindlichkeiten und andere Aufwendungen 19 27.040 19.692
Rechnungsabgrenzungsposten 20 5.991 6.492
Summe kurzfristige Schulden 107.054 91.783
Summe Verbindlichkeiten 114.608 92.172
Summe Passiva 297.182 142.020

Der beiliegende Anhang ist ein integraler Bestandteil dieses konsolidierten Jahresabschlusses

Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung für die am 31. Dezember 2019, 2018 und 2017 endenden Geschäftsjahre

Für das Geschäftsjahr zum
In Tsd. Euro Anhangangabe 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018 Angepasst 31. Dezember 2017 Angepasst
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Umsatzerlöse 21 160.408 129.058 93.054
Umsatzkosten 84.506 84.849 65.825
Bruttogewinn 75.902 44.209 27.229
Logistikaufwendungen 22 77.392 50.466 34.436
Marketingaufwendungen 23 56.019 46.016 36.944
Kosten für Technologie und Content 24 27.272 22.432 20.586
Allgemeine und Verwaltungsaufwendungen 25 144.525 94.925 89.050
Sonstige betriebliche Erträge 1.929 172 1.313
Sonstige betriebliche Aufwendungen 496 277 2.193
Betriebsverlust (227.873) (169.735) (154.667)
Finanzertrag 26 3.959 1.590 2.282
Finanzierungsaufwendungen 26 2.576 1.349 1.517
Verlust vor Ertragsteuern (226.490) (169.494) (153.902)
Ertragssteueraufwand 27 575 887 11.456
Jahresfehlbetrag des Konzerns (227.065) (170.381) (165.358)
Entfällt auf:
Aktionäre der Gesellschaft (226.689) (170.071) (161.579)
Nicht beherrschende Anteile (376) (310) (3.779)
Periodenfehlbetrag (227.065) (170.381) (165.358)
Sonstiges Gesamtergebnis, das in den Folgeperioden in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird
Wechselkursdifferenzen (Gewinn/Verlust) aus der Umrechnung von Geschäftstätigkeit im Ausland- nach Steuern (19.449) (9.312) 47.834
Sonstiges Gesamtergebnis aus Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe - nach Steuern 20.179 9.072 (48.367)
Sonstiges Gesamtergebnis (comprehensive loss) 730 (240) (533)
Gesamtergebnis (comprehensive loss) für das Jahr (226.335) (170.621) (165.891)
Entfällt auf:
Aktionäre der Gesellschaft (225.959) (170.247) (163.180)
Nicht beherrschende Anteile (376) (374) (2.711)
Gesamtergebnis (comprehensive loss) für das Jahr (226.335) (170.621) (165.891)
Ergebnis je Aktie (EPS) in EUR:
Unverwässert, den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbarer Jahresverlust 28 (1,61) (1,79) (1,70)
Verwässert, den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbarer Jahresverlust 28 (1,52) (1,68) (1,65)

Der beiliegende Anhang ist ein integraler Bestandteil dieses konsolidierten Jahresabschlusses.

Konsolidierte Eigenkapitalveränderungsrechnung für die am 31. Dezember 2019, 2018 und 2017 endenden Geschäftsjahre

Den Aktionären der Gesellschaft zurechenbar
In Tsd. Euro Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Kumulierte Verluste Sonstige Rücklagen Summe Nicht beherrschende Anteile
--- --- --- --- --- --- ---
Per 1. Januar 2017 133 509.802 (499.474) 27.686 38.147 (31.728)
Periodenfehlbetrag - - (161.579) - (161.579) (3.779)
Sonstiges Gesamtergebnis (comprehensive loss) - - (1.600) (1.600) 1.068
Gesamtergebnis (comprehensive loss) für das Jahr - - (161.579) (1.600) (163.179) (2.711)
Kapitaleinlage - 120.000 - - 120.000 -
Aktienbasierte Vergütungen - - - 26.258 26.258 -
Ausbuchung des Darlehens von Rocket - - 580 - 580 31
Veränderung der nicht beherrschenden Anteile - - (17.222) (1.427) (18.649) 18.640
Per 31. Dezember 2017 133 629.802 (677.695) 50.917 3.157 (15.768)
Periodenfehlbetrag - - (170.071) - (170.071) (310)
Sonstiges Gesamtergebnis (comprehensive loss) - - - (176) (176) (64)
Gesamtergebnis (comprehensive loss) für das Jahr - - (170.071) (176) (170.247) (374)
Kapitaleinlage (Anhang 13) - 215.985 - - 215.985 36
Aktienbasierte Vergütungen (Anhang 15) - - - 17.256 17.256 153
Rückkauf von Aktien von nicht beherrschenden Anteilen - - (350) - (350) -
Veränderung der nicht beherrschenden Anteile - - (13.932) (1.904) (15.836) 15.836
Per 31. Dezember 2018 133 845.787 (862.048) 66.093 49.965 (117)
Periodenfehlbetrag - - (226.689) - (226.689) (376)
Sonstiges Gesamtergebnis (comprehensive loss) - - - 730 730 -
Gesamtergebnis (comprehensive loss) für das Jahr - - (226.689) 730 (225.959) (376)
Kapitaleinlage (Anhang 13) 156.683 172.489 - - 329.172 -
Aktienbasierte Vergütungen (Anhang 15) - - - 37.267 37.267 -
Eigenkapital-Transaktionskosten (7.357) - (7.357)
Veränderung der nicht beherrschenden Anteile - - (40) 24 (16) (5)
Per 31. Dezember 2019 156.816 1.018.276 (1.096.134) 104.114 183.072 (498)
Den Aktionären der Gesellschaft zurechenbar
In Tsd. Euro Summe Eigenkapital
--- ---
Per 1. Januar 2017 6.419
Periodenfehlbetrag (165.358)
Sonstiges Gesamtergebnis (comprehensive loss) (533)
Gesamtergebnis (comprehensive loss) für das Jahr (165.891)
Kapitaleinlage 120.000
Aktienbasierte Vergütungen 26.258
Ausbuchung des Darlehens von Rocket 611
Veränderung der nicht beherrschenden Anteile (9)
Per 31. Dezember 2017 (12.611)
Periodenfehlbetrag (170.381)
Sonstiges Gesamtergebnis (comprehensive loss) (240)
Gesamtergebnis (comprehensive loss) für das Jahr (170.621)
Kapitaleinlage (Anhang 13) 216.021
Aktienbasierte Vergütungen (Anhang 15) 17.409
Rückkauf von Aktien von nicht beherrschenden Anteilen (350)
Veränderung der nicht beherrschenden Anteile -
Per 31. Dezember 2018 49.848
Periodenfehlbetrag (227.065)
Sonstiges Gesamtergebnis (comprehensive loss) 730
Gesamtergebnis (comprehensive loss) für das Jahr (226.335)
Kapitaleinlage (Anhang 13) 329.172
Aktienbasierte Vergütungen (Anhang 15) 37.267
Eigenkapital-Transaktionskosten (7.357)
Veränderung der nicht beherrschenden Anteile (21)
Per 31. Dezember 2019 182.574

Der beiliegende Anhang ist ein integraler Bestandteil dieses konsolidierten Jahresabschlusses

Konsolidierte Kapitalflussrechnung für die am 31. Dezember 2019, 2018 und 2017 endenden Geschäftsjahre

Für das Geschäftsjahr zum
In Tsd. Euro Anhangangabe 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
--- --- --- --- ---
Verlust vor Ertragsteuern (226.490) (169.494) (153.902)
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 25 7.906 2.166 1.637
Wertminderungsverluste bei Darlehen, Forderungen und anderen Vermögenswerten 11, 25 5.877 4.436 3.270
Wertminderungsverluste für veraltete Bestände 8 275 288 1.084
Aufwand für aktienbasierte Vergütungen 15 37.267 17.409 26.258
Netto (-Gewinn)/-Verlust aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen (149) 52 (238)
Wertminderungsverluste bei Investitionen in Tochterunternehmen 28 - -
Veränderung der Rückstellung für sonstige Verbindlichkeiten und Kosten 6.780 5.324 6.905
Kosten im Zusammenhang mit der Abschreibung bei Fusionen - - 26
Zins (-Erträge)/-Aufwendungen (682) (17) (193)
Nicht realisierter Wechselkurs (-Gewinn)/-Verlust (1.034) (620) (571)
(Zunahme)/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und anderen Forderungen, Vorauszahlungen und Mehrwertsteuerforderungen (15.443) (717) (20.820)
(Zunahme)/Abnahme der Bestände (509) (636) (6.554)
Zunahme/(Abnahme) von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und anderen Verbindlichkeiten, passiven Rechnungsabgrenzungsposten und Mehrwertsteuerverbindlichkeiten 4.880 4.606 26.695
Gezahlte Ertragsteuern (1.294) (1.809) (573)
Netto-Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit (182,588) (139.012) (116.976)
Cashflows aus Investitionstätigkeit
Kauf von Sachanlagen (5.658) (3.508) (2.150)
Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagen 51 20 17
Kauf von immateriellen Vermögenswerten (109) (27) (103)
Erlöse aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten 224 219 231
Zahlung für den Erwerb eines Tochterunternehmens, abzüglich der erworbenen Zahlungsmittel 7 - -
Zinseinnahmen 795 - -
Veränderung bei anderen langfristigen Vermögenswerten (295) (337) (576)
Platzierung von Termineinlagen (62.716) - -
Netto-Cashflows aus Investitionen (67.701) (3.633) (2.581)
Cashflows aus Finanzierungstätigkeit
Erlöse aus Ausleihungen - - 1.556
Rückzahlung von Ausleihungen (9) (2.244) -
Abgerechnete Zinsen - Finanzierung (22) (142) -
Rückzahlung von Leasing-Zinsen 17 (1.176) - -
Rückzahlung von Leasing-Verbindlichkeiten 17 (3.769) - -
Eigenkapital-Transaktionskosten 13 (7.357)
Kapitaleinlagen 13 329.161 215.985 120.000
Rückkauf von Aktien von nicht beherrschenden Anteilen - (350) -
Netto-Cashflows aus Finanzierungstätigkeit 316.828 213.249 121.556
Nettozunahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 66.539 70.604 1.999
Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2.847 303 (2.060)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Jahres 9 100.635 29.728 29.789
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente per Ende des Jahres 9 170.021 100.635 29.728

Der beiliegende Anhang ist ein integraler Bestandteil dieses konsolidierten Jahresabschlusses.

Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss für die am 31. Dezember 2019, 2018 und 2017 endenden Geschäftsjahre

1. Angaben zur Gruppe

Der beigefügte konsolidierte Jahresabschluss und der Anhang stellen die Geschäftstätigkeit der Jumia Technologies AG (die "Gesellschaft" oder "Jumia Tech") und ihrer Tochterunternehmen (die "Gruppe" oder "Jumia") dar.

Die Gesellschaft wurde als Africa Internet Holding GmbH am 26. Juni 2012 gegründet und am 31. Januar 2019 in eine Aktiengesellschaft mit dem Namen Jumia Technologies AG umgewandelt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Deutschland unter der Adresse Charlottenstraße 4, 10969 Berlin. Die Gruppe ist im elektronischen Handel auf dem gesamten afrikanischen Kontinent tätig.

Im April 2019 wurde Jumia Tech an der New Yorker Börse (NYSE) unter dem Symbol JMIA notiert. Dabei wurden 19,80 % aller Aktien mit einem Anfangswert von 14,50 USD pro Aktie notiert.

Jumia ist die führende panafrikanische E-Commerce-Plattform. Die Plattform von Jumia besteht aus einem Marktplatz, der Verkäufer mit Verbrauchern in Verbindung bringt, einem Logistikdienst, der den Versand und die Zustellung von Paketen von Verkäufern an Verbraucher ermöglicht, und einem Zahlungsdienst, der Transaktionen zwischen den auf der Plattform von Jumia aktiven Teilnehmern erleichtert.

Die Gruppe hat seit ihrer Gründung erhebliche Verluste erlitten und erwartet nach ihrem Geschäftsplan auch in den kommenden Jahren Verluste, wenn sie die notwendigen Investitionen für das Wachstum ihres Geschäfts und die Ausweitung ihrer geografischen Präsenzen vornimmt. Die Gruppe wird daher auch weiterhin zusätzliche Mittel entweder von den Altaktionären oder von neuen Aktionären benötigen.

Im konsolidierten Jahresabschluss werden alle Angelegenheiten offengelegt, die der Gruppe bekannt und für ihre Fähigkeit zur Unternehmensfortführung relevant sind, einschließlich aller wichtigen Ereignisse und entlastenden Faktoren. Der konsolidierte Jahresabschluss wurde auf einer Grundlage erstellt, die von der Fähigkeit der Gruppe zur Unternehmensfortführung ausgeht und die Werthaltigkeit der Vermögenswerte sowie die Erfüllung der Verbindlichkeiten und Verpflichtungen im normalen Geschäftsverlauf berücksichtigt. Die Gruppe verfügt über ausreichende Ressourcen, um in den nächsten zwölf Monaten die Unternehmensfortführung zu sichern.

2. Zusammenfassung der wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze

Die wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze, die bei der Aufstellung dieses konsolidierten Jahresabschlusses angewandt wurden, sind nachstehend aufgeführt. Diese Rechnungslegungsgrundsätze wurden, sofern nicht anders angegeben, in allen ausgewiesenen Geschäftsjahren einheitlich angewendet.

a) Grundlagen der Aufstellung

Der konsolidierte Jahresabschluss der Gruppe ("konsolidierter Jahresabschluss") wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards ("IFRS"), wie sie vom IASB veröffentlicht wurden, aufgestellt.

Der konsolidierte Jahresabschluss wurde auf der Grundlage historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten erstellt. Hiervon ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sowie der aktienbasierte Vergütungsplan, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Der konsolidierte Jahresabschluss wird in Euro dargestellt, und alle Werte werden auf die nächsten Tausend (€000) gerundet, sofern nicht anders angegeben.

b) Konsolidierungsgrundlagen

Der konsolidierte Jahresabschluss umfasst die Abschlüsse der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen. Die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften werden für dasselbe Berichtsjahr wie die der Gesellschaft erstellt, wobei einheitliche Rechnungslegungsgrundsätze angewandt werden.

Tochterunternehmen sind jene Beteiligungsunternehmen, die von der Gruppe kontrolliert werden, weil die Gruppe (i) die Verfügungsgewalt hat, relevante Aktivitäten der Beteiligungsunternehmen zu steuern, die deren Erträge signifikant beeinflussen, (ii) die Gruppe eine Chance bzw. ein Anrecht im Hinblick auf die schwankenden Renditen aus dem Beteiligungsunternehmen hat und (iii) die Gruppe in der Lage ist, ihre Verfügungsgewalt über die Beteiligungsunternehmen zu nutzen, um die Höhe der Rendite der Investoren zu beeinflussen. Die Existenz und die Auswirkungen von substanziellen Rechten, einschließlich substanzieller potenzieller Stimmrechte, werden bei der Beurteilung der Frage, ob die Gruppe Verfügungsgewalt über ein anderes Unternehmen hat, berücksichtigt. Damit ein Recht substanziell ist, muss der Inhaber die praktische Fähigkeit haben, dieses Recht auszuüben, wenn Entscheidungen über die Richtung der relevanten Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens getroffen werden müssen. Die Gruppe kann auch dann Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen haben, wenn sie weniger als die Mehrheit der Stimmrechte an einem Beteiligungsunternehmen besitzt. In diesem Fall bewertet die Gruppe die Höhe ihrer Stimmrechte im Verhältnis zur Größe und Streuung der Beteiligungen der anderen Stimmrechtsinhaber, um festzustellen, ob sie de facto Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen hat. Schutzrechte anderer Investoren, die sich beispielsweise auf grundlegende Änderungen der Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens beziehen oder nur in Ausnahmefällen gelten, hindern die Gruppe nicht daran, ein Beteiligungsunternehmen zu kontrollieren. Die Gruppe prüft erneut, ob sie ein Beteiligungsunternehmen kontrolliert oder nicht, wenn Fakten und Umstände darauf hindeuten, dass sich eines oder mehrere der drei Elemente der Kontrolle ändern.

Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt, wenn die Gruppe die Kontrolle über das Tochterunternehmen erlangt, und endet, wenn die Gruppe diese Kontrolle verliert. Die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen eines im Laufe des Geschäftsjahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmens werden ab dem Zeitpunkt, an dem die Gruppe die Kontrolle erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Gruppe die Kontrolle über das Tochterunternehmen aufgibt, im konsolidierten Jahresabschluss ausgewiesen. Eine Änderung der Eigentumsbeteiligung an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Kontrolle wird als Eigenkapitaltransaktion verbucht. Verliert die Gruppe die Kontrolle über ein Tochterunternehmen, bucht sie die damit verbundenen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, nicht beherrschenden Anteile und andere Komponenten des Eigenkapitals aus, während ein daraus resultierender Gewinn oder Verlust in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht wird. Zum 31. Dezember 2019 waren 71 und zum 31. Dezember 2018 78 Tochterunternehmen in den Konsolidierungskreis der Gruppe einbezogen.

c) Klassifizierung als kurzfristig oder langfristig

Die Darstellung in der konsolidierten Bilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Ein Vermögenswert wird als kurzfristig klassifiziert, wenn erwartet wird, dass er im normalen Betriebszyklus realisiert oder verkauft oder verbraucht wird, er in erster Linie zu Handelszwecken gehalten wird oder erwartet wird, dass er innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Berichtszeitraums realisiert wird oder der Vermögenswert unter Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente fällt, sofern er nicht für mindestens zwölf Monate nach Abschluss des Berichtszeitraums für den Umtausch oder die Verwendung zur Begleichung einer Verbindlichkeit gesperrt ist. Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig klassifiziert. Eine Verbindlichkeit ist kurzfristig, wenn erwartet wird, dass sie im normalen Betriebszyklus beglichen wird, sie in erster Linie zu Handelszwecken gehalten wird, sie innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Berichtszeitraums zur Zahlung fällig wird oder kein bedingungsloses Recht besteht, die Begleichung der Verbindlichkeit für mindestens zwölf Monate nach dem Berichtszeitraum aufzuschieben. Die Gesellschaft klassifiziert alle anderen Verbindlichkeiten als langfristig.

d) Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsverluste angesetzt.

Kosten für geringfügige Reparaturen und Wartung werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand verbucht. Die Kosten für den Austausch von wichtigen Teilen oder Komponenten von Gegenständen des Sachanlagevermögens werden aktiviert und das ausgetauschte Teil wird abgeschrieben.

Wann immer Ereignisse oder Änderungen der Marktbedingungen auf ein Risiko der Wertminderung von Eigentum und Ausrüstung hinweisen, schätzt das Management den erzielbaren Betrag, der als der höhere Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem Nutzungswert eines Vermögenswertes bestimmt wird. Der Buchwert wird auf den erzielbaren Wert reduziert und der Wertminderungsverlust wird im Jahresgewinn oder -verlust erfasst.

Die Abschreibung von Sachanlagen erfolgt nach der linearen Methode über die geschätzte Nutzungsdauer:

Nutzungsdauer

in Jahren
Gebäude Bis zu 40
Transportmittel 5 bis 8
Technische Ausstattung und Maschinen 3 bis 10
Mobiliar und Büroausstattung 5 bis 15
Mietereinbauten Der kürzere Zeitraum von entweder der Nutzungsdauer oder der Laufzeit des zugrundeliegenden Leasingvertrags

Die Nutzungsdauer der Vermögenswerte wird am Ende jedes Berichtszeitraums überprüft und gegebenenfalls angepasst. Eine erfasste Sachanlage und jeder wesentliche Teil wird bei der Veräußerung (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der Empfänger die Kontrolle erlangt) oder wenn kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus der Nutzung oder Veräußerung erwartet wird, ausgebucht. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung des Vermögenswertes (berechnet als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes) wird bei der Ausbuchung des Vermögenswertes in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

e) Leasingverhältnisse

In den Geschäftsjahren zum 31. Dezember 2018 und 31. Dezember 2017 angewandte Rechnungslegungsgrundsätze:

Die Bestimmung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist (oder enthält), basiert auf dem Inhalt der Vereinbarung zu Beginn des Leasingverhältnisses. Die Vereinbarung ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn die Erfüllung der Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts (oder bestimmter Vermögenswerte) abhängt und die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts (oder der Vermögenswerte) überträgt, auch wenn dieser Vermögenswert (oder diese Vermögenswerte) nicht ausdrücklich in einer Vereinbarung angegeben ist (sind).

Die Leasingverhältnisse werden entweder als Finanzierungsleasing oder als Mietleasing klassifiziert. Leasingverhältnisse, die im Wesentlichen alle mit dem Eigentum von Vermögenswerten verbundenen Chancen und Risiken übertragen, werden als Finanzierungsleasing ausgewiesen, was zur Erfassung eines Vermögenswertes und zur Aufnahme einer Leasingverbindlichkeit zu Beginn des Leasingverhältnisses führt. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Mietleasingverhältnisse ausgewiesen, wobei die Mietzahlungen (nach Abzug aller vom Leasinggeber erhaltenen Anreize) in der Gewinn- und Verlustrechnung auf linearer Basis über die Laufzeit des Leasingvertrags verbucht werden. Die Gruppe hatte in 2018 und 2017 keine Finanzierungsleasingverträge.

Seit dem 1. Januar 2019 angewandte Rechnungslegungsgrundsätze (Angabe 4):

Die Gruppe beurteilt bei Vertragsabschluss, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder ein Leasingverhältnis enthält. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag ein Recht auf die Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt überträgt. Die Gruppe fungiert nur als Leasingnehmer.

Gruppe als Leasingnehmer

Die Gruppe wendet einen einheitlichen Ansatz zur Erfassung und Bewertung für alle Leasingverträge an, mit Ausnahme von Kurzzeit-Leasingverträgen und Leasingverträgen für geringwertige Vermögenswerte. Die Gruppe weist Leasingverbindlichkeiten für anstehende Leasingzahlungen aus sowie Vermögenswerte aus einem Nutzungsrecht ("right-of-use assets"), die das Recht zur Nutzung der zugrundeliegenden Vermögenswerte darstellen.

Vermögenswerte aus einem Nutzungsrecht ("right-of-use assets"/ROU-Vermögenswerte)

Die Gruppe erfasst Vermögenswerte aus einem Nutzungsrecht zum Zeitpunkt des Beginns des Leasingvertrags (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrundeliegende Vermögenswert zur Nutzung zur Verfügung steht). ROU-Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und Wertminderungsverluste angesetzt und um die Neubewertung von Leasingverbindlichkeiten bereinigt. Die Kosten von ROU-Vermögenswerten umfassen die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die anfänglich angefallenen direkten Kosten und die am oder vor dem Leasingbeginn geleisteten Leasingzahlungen nach Abzug aller erhaltenen Leasinganreize. ROU-Vermögenswerte werden linear über den kürzeren der beiden folgenden Zeiträume abgeschrieben: die Leasingdauer oder die geschätzte Nutzungsdauer:

Büro und Warenhäuser: 2 bis 10 Jahre
Kraftfahrzeuge und andere Ausrüstung: 2 bis 6 Jahre

Leasingverbindlichkeiten

Zum Zeitpunkt des Leasingbeginns erfasst die Gruppe Leasingverbindlichkeiten, die mit dem Barwert der über die Laufzeit des Leasingvertrages zu leistenden Leasingzahlungen angesetzt werden. Die Leasingzahlungen umfassen feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger Forderungen aus Leasinganreizen, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder einen (Zins-) Satz gekoppelt sind, und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien gezahlt werden. Die Leasingzahlungen umfassen auch den Ausübungspreis einer Kaufoption, deren Ausübung durch die Gruppe mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist, sowie Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, sofern aufgrund der Laufzeit anzunehmen ist, dass die Gruppe diese Option ausübt.

Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet die Gruppe ihren Grenzfremdkapitalzinssatz ("incremental borrowing rate") zum Zeitpunkt des Leasingbeginns, da der im Leasingvertrag implizierte Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmbar ist. Nach dem Leasingbeginn wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten entsprechend dem Zinszuwachs erhöht und um die geleisteten Leasingzahlungen verringert. Darüber hinaus wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten neu ermittelt, wenn es zu einer Modifizierung, einer Änderung der Leasingdauer, einer Änderung der Leasingzahlungen (z. B. Änderungen der zukünftigen Zahlungen aufgrund einer Änderung eines zur Bestimmung solcher Leasingzahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder einer Änderung der Bewertung einer Option zum Kauf des zugrundeliegenden Vermögenswerts kommt.

Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverträge für geringwertige Vermögensgegenstände

Die Gruppe wendet die Ausnahmeregelung für die Erfassung kurzfristiger Leasingverhältnisse auf ihre kurzfristigen Leasingverträge für Maschinen und Anlagen an (d. h. auf diejenigen Leasingverträge, die eine Laufzeit von 12 Monaten oder weniger ab dem Vertragsbeginn haben und keine Kaufoption enthalten). Sie wendet auch die Befreiung von der Erfassung des Leasings von geringwertigen Vermögenswerten auf das Leasing von Büroausstattung an, die als geringwertig angesehen wird. Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverträge für geringwertige Vermögenswerte werden linear über die Laufzeit des Leasingvertrags als Aufwand ausgewiesen.

f) Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte der Gruppe haben eine bestimmte Nutzungsdauer und umfassen in erster Linie aktivierte Software-Lizenzen. Nach der erstmaligen Erfassung werden die immateriellen Vermögenswerte zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen. Erworbene Software-Lizenzen und Patente werden auf der Grundlage der Kosten aktiviert, die für den Erwerb und die Nutzung der Software anfallen.

Immaterielle Vermögenswerte werden linear über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben:

Nutzungsdauer

in Jahren
Erworbene Software-Lizenzen 1 bis 3

Der Abschreibungsaufwand für immaterielle Vermögenswerte wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Aufwandskategorie ausgewiesen, die der Funktion der immateriellen Vermögenswerte entspricht. Wenn eine Wertminderung vorliegt, wird der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte auf den höheren Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten abgeschrieben.

g) Finanzinstrumente - erstmalige Erfassung und Folgebewertung

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Aufgrund des kurzfristigen Charakters unserer Finanzinstrumente entspricht der Buchwert ungefähr dem beizulegenden Zeitwert.

Finanzielle Vermögenswerte

Die Gruppe verfügt über finanzielle Vermögenswerte in Form von Bankeinlagen, Handelswechseln und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderen Forderungen.

Erstmalige Erfassung und Folgebewertung

Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Merkmalen der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes und dem Geschäftsmodell der Gruppe für das Management des Vermögenswerts ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, bewertet die Gruppe einen finanziellen Vermögenswert beim Erstansatz zu seinem beizulegenden Zeitwert zuzüglich, im Falle eines finanziellen Vermögenswertes, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, der Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, werden zum Transaktionspreis bewertet, der gemäß IFRS 15 ermittelt wird.

Damit ein finanzieller Vermögenswert klassifiziert und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden kann, müssen die Zahlungsströme "ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen", (solely payments of principal and interest, SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Diese Bewertung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf Ebene des Instruments durchgeführt.

Handelswechsel und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in der Folgebewertung anhand der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.

Wertminderung

Die Gruppe erfasst eine Wertberichtigung für erwartete Kreditausfälle (expected credit losses, "ECLs") unter Anwendung der vereinfachten Methode, die nach IFRS 9 für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zulässig ist. Daher verfolgt die Gruppe keine Änderungen des Ausfallrisikos, sondern erfasst stattdessen zu jedem Bilanzstichtag eine Wertberichtigung auf der Grundlage der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle. Unter Berücksichtigung der praktischen Vereinfachung, die der Standard erlaubt, hat die Gruppe eine Rückstellungsmatrix erstellt, die auf ihren historischen Kreditausfällen basiert und um für die Schuldner und das wirtschaftliche Umfeld spezifische zukunftsorientierte Faktoren bereinigt wurde. Diese Rückstellungsmatrix wird zu jedem Bilanzstichtag auf Basis der wirtschaftlichen Bedingungen angepasst.

Um die ECLs zu berechnen, hat die Gruppe die historischen Ausfallquoten der letzten zwei Jahre, für die Daten verfügbar waren, berechnet, bereinigt um einen zukunftsorientierten Faktor von 10 %, der mehrere volkswirtschaftliche Faktoren wie das BIP, die Inflation und die Arbeitslosenquote der jeweiligen Länder berücksichtigt. Der ECL-Aufwand wird unter dem Posten Allgemeine und Verwaltungsaufwendungen verbucht.

Die Gruppe betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als in Verzug, wenn vertraglich vereinbarte Zahlungen 90 Tage überfällig sind. In bestimmten Fällen kann die Gruppe jedoch auch einen finanziellen Vermögenswert als in Verzug betrachten, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Gruppe die ausstehenden Beträge aus den Verträgen in voller Höhe erhält, bevor etwaige von der Gruppe gehaltene Kreditverbesserungen berücksichtigt werden. Finanzielle Vermögenswerte werden abgeschrieben, wenn der Eingang der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme vernünftigerweise nicht zu erwarten ist.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Die Gruppe hat finanzielle Verbindlichkeiten in Form von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und anderen Verbindlichkeiten, die beim Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, der im Allgemeinen dem ursprünglich in Rechnung gestellten Betrag entspricht. In der Folgebewertung werden die finanziellen Verbindlichkeiten anhand der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen zur Zahlung von Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit von Lieferanten erworben wurden. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die Verpflichtung aus der Verbindlichkeit erfüllt, aufgehoben oder abgelaufen ist.

Saldierung von Finanzinstrumenten

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden nur saldiert und als Nettobetrag in der konsolidierten Bilanz ausgewiesen, wenn die Gruppe einen Rechtsanspruch darauf hat, die erfassten Beträge zu saldieren, und beabsichtigt, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit aufzulösen.

h) Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Die Gruppe beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob es einen Hinweis darauf gibt, dass eine Wertminderung eines Vermögenswertes vorliegen könnte. Wenn ein solcher Hinweis vorliegt oder wenn eine jährliche Prüfung der Wertminderung eines Vermögenswertes erforderlich ist, schätzt die Gruppe den erzielbaren Wert des Vermögenswertes. Der erzielbare Wert eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden folgenden Werte: der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) abzüglich der Veräußerungskosten oder der Nutzungswert. Der erzielbare Betrag wird für einen einzelnen Vermögenswert bestimmt, es sei denn, der Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten sind. Wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer CGU seinen erzielbaren Wert übersteigt, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Wert abgeschrieben.

i) Bestände

Bestände werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem Nettoveräußerungswert bewertet. Die Kosten der Bestände werden nach der FIFO-Methode ("first-in-first-out") ermittelt. Die Kosten der Bestände umfassen die Anschaffungskosten sowie die Kosten, die anfallen, um die Bestände an ihren derzeitigen Standort und in ihren derzeitigen Zustand zu bringen. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Etwaige Wertminderungen aufgrund von veraltetem Material und langsamer Lagerbewegung wurden vom Buchwert der Bestände abgezogen.

j) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und Termineinlagen

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Guthaben bei Finanzinstituten sowie sonstige kurzfristige und hoch liquide Geldanlagen mit anfänglichen Laufzeiten von bis zu drei Monaten, die in Bezug auf Wertänderungen unwesentlichen Risiken unterliegen.

Termineinlagen sind Einlagen bei Banken mit einer anfänglichen Laufzeit von mehr als drei Monaten und daher nicht als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der konsolidierten Kapitalflussrechnung erfasst.

k) Mehrwertsteuer

Die Ausgangsmehrwertsteuer ("MwSt.") im Zusammenhang mit Verkäufen ist an die Steuerbehörden zu zahlen, wenn (a) Forderungen von Verbrauchern eingezogen werden oder (b) Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher geliefert werden, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Im Allgemeinen kann die Vorsteuer auf die Ausgangssteuer bei Erhalt der Mehrwertsteuerrechnung angerechnet werden. Die Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit Verkäufen und Käufen wird in der Bilanz auf Bruttobasis erfasst und separat als Vermögenswert und Verbindlichkeit ausgewiesen. Wenn eine Rückstellung für die Wertminderung von Forderungen gebildet wurde, wird der Bruttobetrag der Forderung einschließlich der Mehrwertsteuer zurückgestellt.

l) Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn die Gruppe eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, es wahrscheinlich ist, dass ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen erforderlich ist, um die Verpflichtung zu erfüllen, und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Wenn die Gruppe erwartet, dass eine teilweise oder vollständige Rückerstattung der Rückstellung erfolgt, z. B. im Rahmen eines Versicherungsvertrags, wird die Rückerstattung als separater Vermögenswert erfasst, aber nur, wenn die Rückerstattung so gut wie sicher ist.

Der Aufwand im Zusammenhang mit einer Rückstellung wird in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung und im Gesamtergebnis nach Abzug von Rückerstattungen ausgewiesen. Bei einer wesentlichen Wirkung des Zinseffekts werden die Rückstellungen abgezinst. Der dabei verwendete Abzinsungssatz ist ein Vorsteuerzinssatz, der gegebenenfalls die für die Verbindlichkeit spezifischen Risiken widerspiegelt. Bei der Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellung als Finanzaufwand verbucht.

m) Fremdwährungsumrechnung

Funktionale Währung und Darstellungswährung

Die in den Abschlüssen der einzelnen Unternehmen der Gruppe enthaltenen Posten werden unter Verwendung der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen tätig ist (die "funktionale Währung"), bewertet. Der konsolidierte Jahresabschluss wird in Euro (EUR), der Darstellungswährung der Gruppe dargestellt.

Transaktionen und Salden

Transaktionen in Fremdwährungen werden von den Unternehmen der Gruppe zunächst zu den jeweiligen Kassakursen der funktionalen Währung am Tag der erstmaligen Erfassung der Transaktion erfasst. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden zu den Kassakursen der funktionalen Währung am Bilanzstichtag umgerechnet.

Wechselkursgewinne und -verluste, die sich aus der Abwicklung solcher Transaktionen und aus der Umrechnung von monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen zu den Wechselkursen am Jahresende ergeben, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Finanzaufwand bzw. Finanzertrag ausgewiesen.

Die Gruppe ist der Ansicht, dass langfristige Geldforderungen oder Darlehen, für die eine Rückzahlung in absehbarer Zukunft weder geplant noch wahrscheinlich ist, im Wesentlichen ein Teil der Nettoinvestitionen des Unternehmens in diesen ausländischen Betrieb sind. Die damit verbundenen Wechselkursdifferenzen und der Ertragsteuereffekt der Wechselkursdifferenzen sind als Wechselkursdifferenzen auf Nettoinvestitionen in ausländische Betriebe im Eigenkapital ausgewiesen. Die Gruppe hat sich dafür entschieden, im Falle einer Rückzahlung die Umrechnungsdifferenzen im Eigenkapital bis zur Veräußerung des ausländischen Geschäftsbetriebs beizubehalten.

Bei der Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs wird der abgegrenzte kumulative Betrag, der im Eigenkapital für diesen bestimmten ausländischen Betrieb ausgewiesen wird, in die konsolidierte Gesamtergebnisrechnung umgegliedert.

In den folgenden Tabellen sind die Wechselkurse gegenüber dem Euro für die wichtigsten operativen Bereiche der Gruppe aufgeführt.

2019
Land Währung Durchschnittskurs Kurs am Jahresende
--- --- --- ---
Algerien Algerischer Dinar (DZD) 133,22 133,06
Kamerun CFA-Franc BEAC (XAF) 655,96 655,96
Elfenbeinküste CFA-Franc BCEAO (XOF) 655,96 655,96
Ägypten Ägyptisches Pfund (EGP) 18,80 17,96
Ghana Cedi (Ghana) (GHS) 5,98 6,38
Kenia Kenya-Schilling (KES) 113,01 112,54
Marokko Marokkanischer Dirham (MAD) 10,69 10,61
Nigeria Naira (NGN) 402,40 404,90
Ruanda Ruanda-Franc (RWF) 1.005,63 1.042,62
Senegal CFA-Franc BCEAO (XOF) 655,96 655,96
Südafrika Rand (ZAR) 16,15 15,75
Tunesien Tunesischer Dinar (TND) 3,22 3,12
Vereinigte Republik Tansania Tansania-Schilling (TZS) 2.573,85 2.558,61
Uganda Uganda-Schilling (UGX) 4.115,60 4.078,89
Vereinigte Arabische Emirate VAE-Dirham (AED) 4,11 4,12
Vereinigte Staaten von Amerika US-Dollar (USD) 1,12 1,12
2018
Land Währung Durchschnittskurs Kurs am Jahresende
--- --- --- ---
Algerien Algerischer Dinar (DZD) 137,24 135,02
Kamerun CFA-Franc BEAC (XAF) 655,96 655,96
Elfenbeinküste CFA-Franc BCEAO (XOF) 655,96 655,96
Ägypten Ägyptisches Pfund (EGP) 21,00 20,46
Ghana Cedi (Ghana) (GHS) 5,51 5,55
Kenia Kenya-Schilling (KES) 118,63 115,77
Marokko Marokkanischer Dirham (MAD) 11,04 10,89
Nigeria Naira (NGN) 424,60 415,46
Ruanda Ruanda-Franc (RWF) 1.006,49 995,64
Senegal CFA-Franc BCEAO (XOF) 655,96 655,96
Südafrika Rand (ZAR) 15,60 16,46
Tunesien Tunesischer Dinar (TND) 3,09 3,35
Vereinigte Republik Tansania Tansania-Schilling (TZS) 2.678,57 2.625,28
Uganda Uganda-Schilling (UGX) 4.373,73 4.226,75
Vereinigte Arabische Emirate VAE-Dirham (AED) 4,34 4,20
Vereinigte Staaten von Amerika US-Dollar (USD) 1,18 1,14
2017
Land Währung Durchschnittskurs Kurs am Jahresende
--- --- --- ---
Algerien Algerischer Dinar (DZD) 124,87 137,13
Kamerun CFA-Franc BEAC (XAF) 655,96 655,96
Elfenbeinküste CFA-Franc BCEAO (XOF) 655,96 655,96
Ägypten Ägyptisches Pfund (EGP) 20,12 21,26
Ghana Cedi (Ghana) (GHS) 4,95 5,42
Kenia Kenya-Schilling (KES) 114,99 122,47
Marokko Marokkanischer Dirham (MAD) 10,81 11,18
Nigeria Naira (NGN) 375,90 426,92
Ruanda Ruanda-Franc (RWF) 930,62 1.001,13
Senegal CFA-Franc BCEAO (XOF) 655,96 655,96
Südafrika Rand (ZAR) 15,02 14,80
Tunesien Tunesischer Dinar (TND) 2,71 2,94
Vereinigte Republik Tansania Tansania-Schilling (TZS) 2.491,24 2.676,82
Uganda Uganda-Schilling (UGX) 4.036,54 4.329,02
Vereinigte Arabische Emirate VAE-Dirham (AED) 4,15 4,40
Vereinigte Staaten von Amerika US-Dollar (USD) 1,13 1,20

Umrechnung in die Darstellungswährung

Bei der Konsolidierung werden die Ergebnisse und Bilanzposten aller Gruppengesellschaften, die eine von der Darstellungswährung abweichende funktionale Währung haben, wie folgt in die Darstellungswährung umgerechnet:

i. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede dargestellte Bilanz werden zum Schlusskurs am jeweiligen Bilanzstichtag umgerechnet.

ii. Erträge und Aufwendungen für jeden Posten der Gesamtergebnisrechnung werden zu durchschnittlichen Wechselkursen umgerechnet.

Alle sich daraus ergebenden Umrechnungsdifferenzen, die bei der Umrechnung für die Konsolidierung entstehen, werden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst.

n) Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden

Die Gruppe erzielt ihre Umsatzerlöse hauptsächlich mit Provisionen, dem Verkauf von Waren, Fulfillment, Marketing und Werbung, Logistik, Zahlungsabwicklung und der Bereitstellung anderer Dienstleistungen.

Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Kontrolle über die Waren oder Dienstleistungen an den Kunden übertragen wird, und zwar in Höhe des Betrags, auf den die Gruppe im Gegenzug für diese Waren oder Dienstleistungen voraussichtlich Anspruch hat.

Um zu bestimmen, ob die Erlöse auf Brutto- oder Nettobasis verbucht werden müssen, prüft die Gruppe, ob sie als Prinzipal/Auftraggeber oder als Agent/Vermittler in einer Transaktion auftritt. Dazu ist eine Beurteilung durch das Management erforderlich. Bei der Durchführung ihrer Analyse prüft die Gruppe zunächst, ob sie die Waren kontrolliert, bevor sie an die Kunden weitergegeben werden, und ob sie in der Lage ist, die Verwendung der Waren zu lenken oder Vorteile aus ihnen zu ziehen. Darüber hinaus berücksichtigt die Gruppe folgende Faktoren:

den Spielraum bei der Festlegung von Preisen und der Auswahl von Lieferanten
das von der Gruppe getragene Beständewagnis vor und nach der Übergabe der Waren an den Kunden

Wenn die Gruppe bei einer Transaktion, die einem Beständewagnis unterliegt, die primär verpflichtete Partei ist und mehrere, aber nicht alle der genannten Faktoren zutreffen, handelt die Gruppe als Auftraggeber, und die Umsatzerlöse werden auf Bruttobasis verbucht. Wenn die Gruppe nicht die primär verpflichtete Partei ist, nicht das Bestandsrisiko trägt und nicht in der Lage ist, den Preis zu bestimmen, handelt die Gruppe als Agent und die Umsatzerlöse werden auf Nettobasis verbucht.

Im Folgenden sind die Grundsätze der Ertragserfassung für jede Art von Einnahmequelle aufgeführt:

(1) Provisionen

Provisionen stehen im Zusammenhang mit der Online-Verkaufsplattform, die den Verkäufern die Möglichkeit bietet, Waren direkt an die Verbraucher zu verkaufen. In diesem Fall erhält Jumia eine Provision (normalerweise ein Prozentsatz des Verkaufspreises), deren Höhe sich nach den Vereinbarungen mit den Verkäufern richtet. Die Leistungspflicht von Jumia in Bezug auf diese Transaktionen besteht darin, die Transaktion über die Online-Plattform zu arrangieren. Die Gruppe hat jedoch keinen Ermessensspielraum bei der Festlegung des Preises der zu verkaufenden Waren und trägt auch kein Beständewagnis für die an den Kunden zu liefernden Waren. Die Gruppe wird daher bei diesen Transaktionen als Agent/Vermittler betrachtet und erfasst zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren oder Dienstleistungen an den Endkunden die Erlöse für die vereinbarte Provision auf Nettobasis.

(2) Verkauf von Waren

Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren beziehen sich auf Transaktionen, bei denen Jumia direkt als Verkäufer auftritt und mit einem Verbraucher einen Vertrag über den Verkauf von Waren abschließt. Diese Waren werden zu einem von der Gruppe festgelegten Festpreis verkauft, und die Gruppe ist verpflichtet, diese Waren an den Verbraucher zu liefern. Die Gruppe wird daher bei diesen Transaktionen als Prinzipal/Auftraggeber betrachtet und erfasst zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren an den Verbraucher die Verkäufe zum Bruttoverkaufspreis. Die Lieferung der Waren ist keine gesonderte Leistungspflicht, da der Verbraucher ohne die Lieferung, zu der Jumia verpflichtet ist, keinen Nutzen aus den Waren ziehen kann. Daher werden die Umsatzerlöse für Waren und Lieferungen zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst.

(3) Fulfillment

Die Gruppe bietet den Verkäufern bestimmte Fulfillment-Leistungen an und berechnet den Verbrauchern in der Regel eine "Liefergebühr". Die den Verkäufern erbrachten Fulfillment-Leistungen werden mit jedem Verkäufer vertraglich vereinbart und entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch dieser Leistungen ausgewiesen. Der Preis für die Fulfillment-Leistungen wird zum Kaufzeitpunkt über die Jumia-Plattform festgelegt, wobei die Gruppe die alleinige Entscheidungsbefugnis für die Bereitstellung dieser Fulfillment-Leistungen hat. Die Gruppe wird daher bei diesen Transaktionen als Auftraggeber betrachtet und die Fulfillment-Gebühren in den Erlösen auf Bruttobasis erfasst. Die Umsatzerlöse aus den Fulfillment-Leistungen werden zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst.

(4) Marketing und Werbung

Die Gruppe bietet Werbedienstleistungen für Nichtverkäufer an, wie z. B. Performance-Marketingkampagnen, das Platzieren von Bannern auf der Jumia-Plattform oder das Versenden von Newslettern. Die Werbedienstleistungen werden mit den Unternehmen, die die Werbung schalten, vertraglich vereinbart. Da Jumia die Preise festlegt und primär verpflichtet ist, diese Werbedienstleistungen zu erbringen, werden die Umsatzerlöse auf Bruttobasis erfasst. Die Kampagnen und Banner können sowohl für einen kurzen Zeitraum als auch auf ein ganzes Jahr verteilt platziert werden und werden daher zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über den Zeitraum hinweg erfasst.

(5) Andere Dienstleistungen

Die Gruppe bietet ihren Verkäufern weitere Dienstleistungen an, für die sie Gebühren erhebt, wie z.B. Logistikdienstleistungen, Marketingdienstleistungen für Marktplatz-Verkäufer oder die Verpackung von Produkten vor dem Versand. Da Jumia die Preise festlegt, werden die Umsatzerlöse auf Bruttobasis verbucht. Die Umsatzerlöse aus Logistikdienstleistungen werden im Zeitverlauf bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtung erfasst, die Umsatzerlöse aus Marketingdienstleistungen und der Verpackung von Produkten nach Abschluss der jeweiligen Dienstleistung.

Variable Gegenleistung

Wenn die Gegenleistung aus einem Vertrag einen variablen Bestandteil enthält, schätzt die Gruppe den Betrag, auf den sie als Gegenleistung für die Übergabe der Waren an den Kunden Anspruch hat. Die variable Gegenleistung wird bei Vertragsbeginn geschätzt und so lange beschränkt, bis mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass keine wesentliche Rückbuchung des Betrags der verbuchten kumulativen Umsatzerlöse erfolgt, wenn die mit der variablen Gegenleistung verbundene Unsicherheit später ausgeräumt wird.

Aufgrund der großen Anzahl von Verträgen, die ähnliche Merkmale aufweisen, schätzt die Gruppe die Höhe der variablen Gegenleistung anhand von Erwartungswerten. Anschließend wendet die Gruppe die Bestimmungen zur Beschränkung der Schätzungen der variablen Gegenleistung an, um die Höhe der variablen Gegenleistung zu bestimmen, die in den Transaktionspreis einbezogen und als Erlös erfasst werden kann. Für Waren, die voraussichtlich retourniert werden, wird eine Erstattungsverbindlichkeit ausgewiesen (d .h. der Betrag, der nicht im Transaktionspreis enthalten ist).

Kosten für die Anbahnung eines Vertrags

Die Gruppe zahlt den Parteien für jeden Vertrag, der zustande kommt, eine Vertriebsprovision oder Gebühren. Die Gruppe wendet die Möglichkeit zur sofortigen aufwandswirksamen Erfassung der Vertragsanbahnungskosten an, wenn die Abschreibungsdauer des Vermögenswertes, der erfasst worden wäre, ein Jahr oder weniger beträgt. Daher werden Verkaufsprovisionen und Gebühren sofort als Aufwand verbucht und als Bestandteil der Marketingkosten ausgewiesen.

o) Logistikaufwendungen

Die Logistikaufwendungen sind die Aufwendungen, die beim Betrieb und der Personalausstattung der Fulfillment- und Kundendienstzentren der Gruppe anfallen, einschließlich der Aufwendungen, die der Beschaffung, der Annahme, der Kontrolle und der Lagerung von Beständen und der Kommissionierung, der Verpackung und der Vorbereitung von Verbraucherbestellungen für den Versand, einschließlich der Verpackungsmaterialien, zuzuschreiben sind.

Darunter fallen auch Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kundendienst und Beträge, die an Dritte gezahlt werden, die für die Gruppe in den Bereichen Fulfillment und Kundendienst tätig sind.

p) Marketingaufwendungen

Die Marketingaufwendungen stellen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Werbung für unseren Marktplatz dar und umfassen Ausgaben für Online- und Offline-Marketing, die Förderung der Marke durch traditionelle Medien, bestimmte Aufwendungen im Zusammenhang mit unseren Aktivitäten zur Kundenakquisition und -bindung sowie andere Aufwendungen im Zusammenhang mit unserer Marktpräsenz.

q) Kosten für Technologie und Content

Die Aufwendungen für Technologie und Content bestehen hauptsächlich aus Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, einschließlich Löhnen und Gehältern, für Mitarbeiter, die an der Anwendung, Produktion, Wartung und dem Betrieb neuer und bestehender Güter und Dienstleistungen beteiligt sind, sowie aus anderen Aufwendungen für die technologische Infrastruktur.

r) Leistungen an Arbeitnehmer

Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

Löhne, Gehälter, bezahlter Jahresurlaub und Krankengeld, Prämien und andere Leistungen (z. B. Gesundheitsleistungen) werden in dem Jahr abgegrenzt, in dem die damit verbundenen Leistungen von den Mitarbeitern der Gruppe erbracht werden.

s) Aktienbasierte Vergütung

Die Gruppe unterhält aktienbasierte Vergütungspläne mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente, nach denen Geschäftsführer und Mitarbeiter für die erbrachten Leistungen eine Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten oder Eigenkapitalderivaten der Gesellschaft oder eines ihrer Tochterunternehmen erhalten. Die Zuteilung von Vergütungsprämien ist an dienst- und/oder leistungsbezogene Ausübungsbedingungen gekoppelt.

Der Gesamtbetrag, der für die erhaltenen Arbeitsleistungen als Aufwand zu erfassen ist, wird unter Bezugnahme auf den beizulegenden Zeitwert der aktienbasierten Vergütungsprämie am Gewährungsdatum ermittelt. Bei aktienbasierten Vergütungsprämien analysieren wir, ob der von einem Teilnehmer gezahlte (oder zu zahlende) Ausübungspreis, falls vorhanden, den geschätzten Marktpreis der zugrundeliegenden Eigenkapitalinstrumente am Gewährungsdatum übersteigt. Ergibt sich ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen (i) dem geschätzten Marktwert der Eigenkapitalinstrumente und (ii) dem Ausübungspreis, wird die aktienbasierte Vergütungsprämie als Aufwand ausgewiesen.

Der zum Gewährungsdatum ermittelte beizulegende Zeitwert wird über den Erdienungszeitraum basierend auf den von der Gruppe vorgenommenen Schätzungen der Anzahl der Vergütungsprämien, die letztlich ausübbar werden, linear als Aufwand für Leistungen an Arbeitnehmer mit einer entsprechenden Gegenbuchung im Eigenkapital erfasst. Bei Vergütungsprämien mit gestaffelten Erdienungsmerkmalen ("graded vesting") wird jede Tranche als separate Zuteilung behandelt (d. h. jede Tranche wird separat über den entsprechenden Erdienungszeitraum als Aufwand erfasst). Die von der Gruppe ausgegebenen Optionszuteilungen werden erstmals am Gewährungsdatum nach dem Black-Scholes-Bewertungsmodell bewertet und in der Folge nicht neu bewertet.

Für Vergütungsprämien, die nicht letztlich ausübbar werden, wie z. B. bei einer Vergütungsprämie, die ein Mitarbeiter aufgrund der Nichterfüllung der Ausübungsbedingungen verwirkt hat, werden keine Aufwendungen erfasst. Wenn eine Vergütungsprämie während des Erdienungszeitraums widerrufen wird (außer durch Verfall wegen Nichterfüllung der Ausübungsbedingungen), wird sie als vorgezogene Unverfallbarkeit ("accelaration of vesting") behandelt, und das Unternehmen erfasst den Betrag, der ansonsten für die während des restlichen Erdienungszeitraums erhaltenen Leistungen verbucht worden wäre, sofort. Wenn eine Vergütungsprämie von einem Mitarbeiter zurückgegeben wird (außer durch Verfall wegen Nichterfüllung der Ausübungsbedingungen), wird sie als Widerrufung ausgewiesen.

Falls während des Erdienungszeitraums der gegenwärtig ausübbaren Vergütungen neue Eigenkapitalinstrumente gewährt und diese am Gewährungsdatum als Ersatz für die gegenwärtig ausübbaren Vergütungen bestimmt wurden, werden sie als Änderung behandelt. Der höhere beizulegende Zeitwert von Ersatzprämien wird über den Erdienungszeitraum hinweg erfasst, und die ersetzten Prämien werden weiterhin wie geplant als Aufwand verbucht.

t) Ertragsteuern

Der Ertragsteueraufwand umfasst laufende und latente Steuern und wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, er bezieht sich auf Transaktionen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden.

Laufende Steuern sind in Höhe der voraussichtlich an die Steuerbehörden zu leistenden Steuerzahlungen bzw. von diesen zu erwartenden Steuererstattungen auf das zu versteuernde Jahresergebnis angesetzt, basierend auf den zum Bilanzstichtag gültigen Steuersätzen und eventuellen Anpassungen der in Bezug auf Vorjahre zu zahlenden Steuern. Das zu versteuernde Jahresergebnis basiert auf Schätzungen, wenn Abschlüsse vor Abgabe der betreffenden Steuererklärungen genehmigt werden. Das Management bewertet regelmäßig in den Steuererklärungen eingenommene Positionen in Bezug auf Situationen, in denen geltende Steuervorschriften einer Auslegung unterliegen, und bildet gegebenenfalls Rückstellungen.

Latente Steuern werden mit Hilfe der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode erfasst, die temporäre Differenzen zwischen dem Buchwert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu Berichtszwecken und den Beträgen für Steuerzwecke vorsieht. Die Methode, nach der latente Steuern berechnet werden, hängt von der Art und Weise ab, in der der Buchwert eines Vermögenswertes voraussichtlich realisiert wird und die Verbindlichkeiten erfüllt werden. Gemäß der Ausnahme bei erstmaliger Erfassung werden latente Steuern nicht für temporäre Differenzen erfasst, die im Zusammenhang mit dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit einer Transaktion entstehen, bei der es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und die bei ihrer erstmaligen Erfassung weder das bilanzielle noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst. Latente Steuern werden anhand der bis zum Ende des Berichtszeitraumes gültigen oder angekündigten Steuersätze bewertet. Latente Steueransprüche werden gegen latente Steuerschulden aufgerechnet, wenn die Steuern von derselben Steuerbehörde erhoben werden und das Unternehmen ein einklagbares Recht zur Aufrechnung laufender Steueransprüche gegen laufende Steuern hat. Latente Steueransprüche aufgrund abzugsfähiger temporärer Differenzen und steuerlicher Verlustvorträge werden nur in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass sie erstattungsfähig sind.

u) Segmente

Über Geschäftssegmente wird in einer dem internen Berichtssystem, das der verantwortlichen Unternehmensinstanz vorgelegt wird, entsprechenden Weise Bericht erstattet, wobei es sich um dieselben Zahlen handelt, die auch in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt sind. Die verantwortliche Unternehmensinstanz besteht aus zwei Co-CEOs und dem CFO. In den dargestellten Perioden umfasste die Gruppe ein Geschäfts- und Berichtssegment, nämlich eine E-Commerce-Plattform. Zwar besteht die E-Commerce-Plattform aus verschiedenen Unternehmensplattformen der Gruppe, jedoch trifft die verantwortliche Unternehmensinstanz Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen anhand des durch Marktforschung ermittelten langfristigen Wachstumspotenzials der Gesellschaft, des Wachstumspotenzials in Regionen und verschiedener interner Leistungskennzahlen. Die geografische Verteilung von Umsatzerlösen und Sachanlagen innerhalb der Gruppe ergab sich wie folgt:

Umsatzerlöse Für das Geschäftsjahr zum
In Tsd. Euro 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
--- --- --- ---
Westafrika (4) 68.919 65.655 44.934
Nordafrika (5) 57.238 36.947 28.434
Ost- und Südafrika (6) 32.839 25.947 16.808
Portugal 43 509 2.067
Frankreich - - 623
Vereinigte Arabische Emirate 49 - -
Deutschland 1.320 - 188
Summe 160.408 129.058 93.054
Sachanlagen zum
In Tsd. Euro 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
--- --- ---
Westafrika (1) 5.201 2.552
Nordafrika (2) 4.878 1.620
Ost- und Südafrika (3) 6.243 680
Portugal 986 109
Vereinigte Arabische Emirate 82 58
Deutschland 44 1
Summe 17.434 5.020

4 Westafrika umfasst Nigeria, die Elfenbeinküste, Senegal, Kamerun und Ghana.

5 Nordafrika umfasst Ägypten, Tunesien, Marokko und Algerien.

6 Ost- und Südafrika umfasst Kenia, Tansania, Uganda, Ruanda und Südafrika.

3. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen bei der Anwendung von Rechnungslegungsmethoden

Bei der Erstellung des konsolidierten Abschlusses der Gruppe muss das Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen treffen, die sich auf den Ausweis von Umsatzerlösen, Aufwendungen, Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie auf die dazugehörigen Anhangsangaben, darunter auch auf die Angabe von Eventualverbindlichkeiten, auswirken können. Die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundenen Unsicherheiten können zu Ergebnissen führen, die in künftigen Perioden erhebliche Anpassungen der Buchwerte der betreffenden Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten erforderlich machen.

Ermessensentscheidungen

Bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden der Gruppe hat das Management Ermessensentscheidungen getroffen, von denen die folgenden die größten Auswirkungen auf die in dem konsolidierten Abschluss ausgewiesenen Beträge haben:

Konsolidierung von Unternehmen:

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit nimmt Jumia Dienstleistungen von Unternehmen in Anspruch, an denen sie keine Stimmrechtsmehrheit hat. Bei diesen Unternehmen handelt es sich entweder

um Dienstleister, die Dienstleistungen im Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung oder andere unterstützende Dienstleistungen für die Gruppe erbringen, oder
die in Ländern, in denen die Stimmrechtsmehrheit bei einem inländischen Partner liegen muss, E-Commerce-Dienstleistungen erbringen oder
die im Eigentum eines Angehörigen der Konzernleitung stehen, der als De-facto-Vertreter der Gruppe fungiert.

Nach Feststellungen der Gruppe zum 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2018 werden diese Unternehmen von der Gruppe beherrscht, da diese Macht über die Beteiligungsunternehmen hat, Anrechte auf schwankende Renditen hat und fähig ist, diese Renditen mittels ihrer Macht über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen.

Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen bei Verträgen mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen - Gruppe als Leasingnehmer

Die Gruppe bestimmt die Laufzeit eines Leasingverhältnisses als die nicht kündbare Laufzeit des Leasingverhältnisses nebst allen Zeiträumen, die unter eine Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses fallen, wenn die Ausübung der Option hinreichend sicher ist, oder allen Zeiträumen, die unter eine Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses fallen, wenn die Nichtausübung der Option hinreichend sicher ist.

Bei der Gruppe bestehen mehrere Leasingverträge, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen beinhalten. Die Gruppe beurteilt nach eigenem Ermessen, ob die Ausübung oder Nichtausübung der Verlängerungs- bzw. Kündigungsoption hinreichend sicher ist. Das heißt, sie prüft alle relevanten Faktoren, die einen wirtschaftlichen Anreiz für sie darstellen, entweder die Verlängerungs- oder die Kündigungsoption auszuüben. Nach dem Beginn des Leasingverhältnisses beurteilt die Gruppe die Laufzeit des Leasingverhältnisses neu, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände eintritt, das bzw. die in ihrem Einflussbereich liegt bzw. liegen und ihre Fähigkeit beeinträchtigt, die Verlängerungs- oder Kündigungsoption auszuüben bzw. nicht auszuüben (z. B. Errichtung wesentlicher Mietereinbauten oder wesentliche kundenspezifische Anpassung des Leasinggegenstands).

Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Die Gruppe hat folgende Ermessensentscheidungen getroffen, die die Bestimmung von Höhe und Zeitpunkt der Erlöse aus Verträgen mit Kunden erheblich beeinflussen:

Prinzipal-/Agent-Erwägungen

Die Gruppe schließt Verträge, bei denen sie als Verkäufer fungiert, den Preis bestimmt und verpflichtet ist, die betreffenden Waren an den Verbraucher zu liefern. Feststellungen der Gruppe zufolge kontrolliert sie im Rahmen der betreffenden Verträge die Waren, bevor sie an den Kunden übertragen werden, und ist somit jeweils Prinzipal des Geschäftsvorfalls. Außerdem ist die Gruppe bei Transaktionen, in deren Rahmen sie Fulfillment- und Marketing-Leistungen erbringt, zur Erbringung der Leistungen verpflichtet und kann den Preis nach ihrem Ermessen festsetzen, so dass sie auch bei Transaktionen dieser Art als Prinzipal des Geschäftsvorfalls gilt.

Bei Verträgen, wonach die Gruppe die Verkaufsplattform bietet, auf der Verkäufer ihre Waren direkt an Verbraucher verkaufen können, hat die Gruppe hingegen keinerlei Ermessen bezüglich der Festsetzung des Preises und trägt kein Beständewagnis, weshalb sie in solchen Transaktionen als Agent gilt.

Schätzungen und Annahmen

Unsichere Steuerpositionen

Die Anwendung von Steuervorschriften auf komplexe Transaktionen lässt zuweilen Raum für Interpretationen sowohl seitens der Gruppe als auch seitens der Steuerbehörden. Solche Unklarheiten bezüglich der Auslegung von Steuergesetzen werden allgemein als "unsichere Steuerpositionen" bezeichnet.

Unsichere Steuerpositionen werden vom Management am Ende eines jeden Berichtszeitraumes bewertet und überprüft. Für Steuerpositionen, bei denen es laut Feststellung des Managements eher wahrscheinlich ist, dass sie zur Erhebung zusätzlicher Steuern führen, wenn sie von den Steuerbehörden hinterfragt werden sollten, werden Verbindlichkeiten erfasst. Ihre Beurteilung fußt auf Schätzungen und Annahmen und beinhaltet möglicherweise eine Reihe von Entscheidungen bezüglich künftiger Ereignisse. Diese Entscheidungen basieren auf der Auslegung von Steuergesetzen, die bis zum Ende des Berichtszeitraumes gültig oder angekündigt waren, sowie von bekannten Gerichts- oder sonstigen Entscheidungen zu den betreffenden Fragen. Verbindlichkeiten für Vertragsstrafen, Zinsen und Steuern werden auf Basis der bestmöglichen Schätzung des Managements bezüglich der Aufwendungen bewertet, die zur Erfüllung der Verpflichtungen am Ende des Berichtszeitraumes erforderlich werden. Die bestmögliche Schätzung des Managements bezüglich des bereitzustellenden Betrages bestimmt sich nach dessen Ermessensentscheidung und in einigen Fällen nach Gutachten unabhängiger Experten. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich in Anhang 19.

Aktienbasierte Vergütung

In Bezug auf vor dem 1. Juli 2017 gewährte Ansprüche hat die Gruppe den beizulegenden Zeitwert ihrer Stammaktien und den Eigenkapitalwert jedes ihrer Tochterunternehmen bestimmt. Der beizulegende Zeitwert der Stammaktien zum jeweiligen Zuteilungszeitpunkt wurde nach der Marktbewertungsmethode basierend auf externen Finanzierungsrunden bestimmt. Um den Wert ihres gesamten Eigenkapitals zu schätzen, hat die Gruppe hat die "Prior-Sale-of-Company-Stock"-Methode angewendet, bei der alle früheren zu marktüblichen Bedingungen getätigten Verkäufe von Eigenkapitaltiteln der Gesellschaft berücksichtigt werden. Zu den in die Analyse einbezogenen Faktoren zählten die Art und der Betrag des verkauften Eigenkapitaltitels, die Beziehungen zwischen den beteiligten Parteien, der risikolose Zinssatz, der Zeitrahmen im Vergleich zum Bewertungsdatum der Aktien und die finanzielle Lage und Struktur der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Verkaufs. Im Laufe der Jahre 2014, 2015 und 2016 führte die Gruppe eine Reihe von Finanzierungsrunden durch, die zur Ausgabe neuer Aktien geführt haben. Diese Aktien wurden an bestehende und neue Investoren ausgegeben, weshalb die Gruppe die Preisgestaltung als starkes Indiz für den beizulegenden Zeitwert betrachtet. Zur Schätzung des Eigenkapitalwerts der einzelnen Tochterunternehmen wurde das ertragsorientierte Verfahren auf Basis der in Zukunft erwarteten Cashflows angewendet. Die zukünftigen Cashflows werden mit gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten abgezinst, die die Entwicklungsphase des Unternehmens, die Branche und die Region, in der die Gruppe tätig ist, einbeziehen.

In Bezug auf vor dem 1. Juli 2017 gewährte Ansprüche hat die Gruppe den beizulegenden Zeitwert ihrer Stammaktien und ihrer Call-Optionen wie folgt bestimmt: Zur Schätzung des Eigenkapitalwerts der Gruppe wurde der beizulegende Zeitwert der Stammaktien der Gruppe auf Basis des ertragsorientierten Verfahrens ermittelt. Die zukünftigen Cashflows werden mit gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten abgezinst, die die Entwicklungsphase des Unternehmens in jedem der Länder, in denen die Gruppe tätig ist, einbeziehen.

In Bezug auf nach dem 10. Mai 2019 (nach dem Börsengang) gewährte Ansprüche wird der beizulegende Zeitwert der Aktien vom Wert pro an der New Yorker Börse gehandeltem ADS-Anteilsschein der Jumia Technologies AG (umgerechnet in Euro) abgeleitet.

In Bezug auf alle nach dem 1. Juli 2017 gewährten Ansprüche wird der beizulegende Zeitwert der Call-Optionen der Gruppe vom beizulegenden Zeitwert der Stammaktien der Gruppe abgeleitet, die nach der Black-Scholes-Merton-Formel unter Zugrundelegung folgender Annahmen bewertet werden:

Die Optionen können nur an ihrem Verfalltag ausgeübt werden,
es fallen keine Steuern oder Transaktionskosten an und es bestehen keine Margenerfordernisse,
die Volatilität des Basiswertes ist konstant und ist als Standardabweichung der kontinuierlich verzinsten Rendite auf die Aktie über einen bestimmten Zeitraum definiert und
der risikofreie Zinssatz bleibt relativ konstant.

Für diese Schätzung müssen auch die Parameter, die am besten in das Bewertungsmodell mit einfließen sollten, bestimmt werden, darunter die antizipierte Laufzeit der Aktienoption, die Volatilität und die Dividendenrendite. Diese mit einfließenden Parametern, und insbesondere die Annahme bezüglich der Volatilität, gelten als äußerst komplex und sehr subjektiv. Da die Aktien der Gruppe vor dem 12. April 2019 noch nicht an einer Börse gehandelt wurden, fehlt es an hinreichenden unternehmensspezifischen Daten zur historischen und impliziten Volatilität ihrer Aktien. Darum schätzt die Gruppe die erwartete Volatilität ihres Aktienkurses anhand der historischen Volatilität vergleichbarer börsengehandelter Unternehmen und wird dies voraussichtlich auch weiter tun, bis angemessene historische Daten zur Volatilität ihres eigenen Aktienkurses vorliegen.

Weitere Einzelheiten hierzu finden sich in Anhang 15.

Bestände

Die Bewertung von Beständen zum Nettoveräußerungswert erfordert Ermessensentscheidungen auf der Grundlage aktuell vorliegender Informationen über die wahrscheinliche Veräußerungsmethode, wie z. B. durch den Verkauf an einzelne Verbraucher, Retouren an Produktanbieter oder Liquidationen, und den erwarteten realisierbaren Wert jeder Veräußerungskategorie. Die Annahmen über die künftige Veräußerung von Beständen sind zwangsläufig ungewiss, und Änderungen der Schätzungen und Annahmen können künftig zu wesentlichen außerplanmäßigen Abschreibungen führen. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich in Anhang 8.

Abwertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen

Die Gruppe schätzt Verluste auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen anhand ihrer Kenntnisse der Zahlungsmoral und bisheriger Verlusterfahrungen. Forderungen gelten als nicht werthaltig und werden abgeschrieben, wenn es wahrscheinlich ist, dass alle fälligen vertraglichen Zahlungen nicht gemäß den Bedingungen des Vertrages einbringlich sind. Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen werden anhand einer Beurteilung der Einbringlichkeit bestimmter Kundenforderungen, der Altersstruktur der Forderungen und anderer historischer und zukunftsorientierter wirtschaftlicher Informationen gebildet. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich in Anhang 11.

Die Gruppe hat eine Wertberichtigung für erwartete Kreditausfälle ("ECLs") unter Anwendung des vereinfachten Modells nach IFRS 9 für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst. Somit verfolgt die Gruppe nicht die Veränderungen des Ausfallrisikos, sondern erfasst eine Wertberichtigung auf Basis der über die gesamte Restlaufzeit zu erwartenden Verluste zu jedem Bilanzstichtag. Die Gruppe hat von der praktischen Vereinfachung, die der Standard bietet, Gebrauch gemacht und eine Rückstellungsmatrix erstellt, die auf ihren historischen Kreditausfällen basiert und um für die Schuldner und das wirtschaftliche Umfeld spezifische zukunftsorientierte Faktoren bereinigt wurde. Diese Rückstellungsmatrix wird an jedem Bilanzstichtag anhand der wirtschaftlichen Bedingungen angepasst. Die Beurteilung der Korrelation zwischen historisch beobachteten Ausfällen, prognostizierten wirtschaftlichen Bedingungen und erwarteten Kreditausfällen handelt es sich um eine wesentliche Schätzung. Die Höhe der erwarteten Kreditausfälle ändert sich in Abhängigkeit von Änderungen der Umstände oder prognostizierter wirtschaftlicher Bedingungen. Außerdem sind die historischen Ausfallquoten der Gruppe und die Prognosen wirtschaftlicher Bedingungen möglicherweise nicht repräsentativ für den tatsächlichen Forderungsausfall der Kunden.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in der Regel abgeschrieben, wenn sie länger als ein Jahr überfällig sind und keinen Durchsetzungsmaßnahmen unterliegen.

Leasingverhältnisse - Grenzfremdkapitalzinssatz

Die Gruppe kann die den Leasingverhältnissen zugrunde liegenden Zinssätze nicht ohne Weiteres bestimmen und verwendet daher ihren Grenzfremdkapitalzinssatz [incremental borrowing rate - IBR] zur Bewertung von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den die Gruppe für eine Mittelaufnahme mit ähnlicher Laufzeit zahlen müsste, um einen Vermögenswert mit ähnlichem Wert wie der Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht [right-of-use asset - RoU-Vermögenswert] mit einer vergleichbaren Sicherheit in einer vergleichbaren wirtschaftlichen Situation finanzieren zu können. Er spiegelt somit wider, was die Gruppe "zahlen müsste", was Schätzungen erfordert, wenn keine beobachtbaren Raten vorliegen (z. B. bei Tochterunternehmen, die keine Finanzierungsgeschäfte betreiben), oder wenn diese angepasst werden müssen, um den Bedingungen des Leasingverhältnisses Rechnung zu tragen (z. B. wenn Leasingverhältnisse nicht in der funktionalen Währung des betreffenden Tochterunternehmens geführt werden). Die Gruppe schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Parameter (z. B. marktübliche Zinssätze), sofern solche vorliegen, und muss bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen vornehmen (z. B. zur eigenständigen Bonität des betreffenden Tochterunternehmens).

4. Neue Verlautbarungen zur Rechnungslegung

a) Von der Gruppe erstmals angewendete neue und geänderte Standards und Interpretationen

Die Gruppe hat IFRS 16 und IFRIC 23 zum 1. Januar 2019 angewendet.

IFRS 16 - Leasingverhältnisse

IFRS 16 ersetzt IAS 17 ("Leasingverhältnisse"), IFRIC 4 ("Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält"), SIC-15 "Mietleasingverhältnisse - Anreizvereinbarungen") und SIC-27 ("Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen"). Dieser Standard definiert die Regeln für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Offenlegung von Leasingverhältnissen und verpflichtet den Leasingnehmer, alle Leasingverhältnisse in der Bilanz zu erfassen.

Die Gruppe hat IFRS 16 unter Anwendung des modifizierten retrospektiven Ansatzes angewendet. Der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 für die Gruppe ist der 1. Januar 2019. Bei dieser Methode wird der Standard retrospektiv mit dem kumulativen Effekt der Erstanwendung zu Beginn des Geschäftsjahres der Erstanwendung erfasst. Die Gruppe hat sich dafür entschieden, von der praktischen Erleichterung für die Überleitung Gebrauch zu machen, wonach der Standard zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung nur auf Verträge angewendet werden muss, die zuvor in Anwendung von IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverhältnisse identifiziert wurden. Die Gruppe hat sich auch dafür entschieden, die Ausnahmeregelung für Leasingvereinbarungen, die zu Beginn des Leasingverhältnisses eine Laufzeit von 12 Monaten oder weniger haben und keine Kaufoption beinhalten ("kurzfristige Leasingvereinbarungen"), und für Leasingvereinbarungen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert einen geringen Wert hat ("geringwertige Vermögenswerte"), anzuwenden.

Die erstmalige Anwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 hat sich wie folgt ausgewirkt (Erhöhung/(Rückgang)):

In Tsd. Euro Zum 1. Januar 2019
Vermögenswerte
RoU-Vermögenswerte 10.546
Geleistete Anzahlungen (1.399)
Summe Vermögenswerte 9.147
Verbindlichkeiten
Ausleihungen 9.147
Summe Verbindlichkeiten 9.147

Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16

Bei der Gruppe bestehen Leasingvereinbarungen über verschiedene Sachanlagen, Fahrzeuge und andere Ausrüstung.

Mit erstmaliger Anwendung von IFRS 16 wendete die Gruppe einen einheitlichen Ansatz zur Erfassung und Bewertung für alle Leasingverträge an, mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverträgen und Leasingverträgen für geringwertige Vermögenswerte. Der Standard enthält konkrete Übergangsbestimmungen und praktische Hilfsmittel, die von der Gruppe angewendet wurden.

Bisher als Finanzierungsleasing klassifizierte Leasingverhältnisse:

Zum Zeitpunkt des Übergangs bestanden bei der Gruppe keine Finanzierungsleasingverhältnisse.
Bisher als Mietleasing klassifizierte Leasingverhältnisse:

Die Gruppe hat RoU-Vermögenswerte und Leasingverbindlichkeiten für die bisher als Mietleasing klassifizierten Leasingverhältnisse mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverträgen und Leasingverträgen für geringwertige Vermögenswerte erfasst.

Die Gruppe hat auch die zur Verfügung stehenden praktischen Hilfsmittel angewendet, indem sie

auf Vermögenswerte mit ähnlichen Eigenschaften einen einheitlichen Abzinsungssatz angewendet hat.
Leasingverhältnisse, deren Laufzeit innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet, nicht erfasst - d. h. dieses Modell nicht auf die im Laufe des Jahres 2019 endenden Verträge anwendet.
anfängliche direkte Kosten von der Bewertung von RoU-Vermögenswerten zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung ausgenommen hat.

Dementsprechend wurden zum 1. Januar 2019 von der Gruppe:
RoU-Vermögenswerte in Höhe von 10.546 Tsd. Euro und in der Bilanz als Sachanlagen erfasst. Dies betrifft die bisher im Rahme der Mietleasingverhältnisse erfassten Leasinggegenstände.
zusätzliche Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 9.147 Tsd. Euro (als Ausleihungen) angesetzt.
geleistete Anzahlungen in Höhe von 1.399 Tsd. Euro für bisherige Mietleasingverhältnisse ausgebucht.

In der konsolidierten Bilanz als Leasingverbindlichkeiten erfasste Verpflichtungen aus Mietleasingverhältnissen

Im Folgenden wird die Überleitung der Verpflichtungen aus Mietleasingverhältnissen in Leasingverbindlichkeiten bei erstmaliger Anwendung dargestellt:

in Tsd. EUR Zum 31. Dezember 2019
Verpflichtungen aus Mietleasingverhältnissen zum 31. Dezember 2018 9.230
Linear als Aufwand verbuchte kurzfristige Leasingverhältnisse in 2019 (731)
Ausübung der Verlängerungsoption 3.013
Sonstige 478
Summe 11.990
Abgezinst zum Grenzfremdkapitalzinssatz (IBR) zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung (2.843)
Zum 1. Januar 2019 erfasste Leasingverbindlichkeiten 9.147

In der konsolidierten Bilanz und der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung erfasste Beträge

Im Folgenden werden die Buchwerte der RoU-Vermögenswerte und Leasingverbindlichkeiten der Gruppe sowie die während der Periode eingetretenen Veränderungen dargestellt:

In Tsd. Euro RoU-Vermögenswerte Leasingverbindlichkeiten
Zum 1. Januar 2019 10.546 9.147
Zugänge 4.230 4.180
Abschreibungen (4.518) -
Zinsaufwendungen - 1.293
Änderungen von Leasingvereinbarungen (580) (598)
Zahlungen - (4.945)
Umrechnungseffekt 93 106
Zum 31. Dezember 2019 9.771 9.183

Die Gruppe hat für das Geschäftsjahr bis zum 31. Dezember 2019 Mietaufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen in Höhe von 1.682 Tsd. Euro und Aufwendungen aus Leasingverhältnissen, deren Laufzeit innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endete, in Höhe von 135 Tsd. EUR erfasst.

IFRIC 23 - Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

Gegenstand der Interpretation ist die Bilanzierung von Ertragsteuern, wenn die steuerliche Behandlung mit Unsicherheiten verbunden ist, die die Anwendung von IAS 12 - "Ertragsteuern" betreffen. Sie ist nicht auf außerhalb des Anwendungsbereichs von IAS 12 liegende Steuern und Abgaben anzuwenden und beinhaltet auch keine ausdrücklichen Bestimmungen zu Zinsen und Strafen im Zusammenhang mit Unsicherheiten bezüglich der steuerlichen Behandlung. Konkret klärt die Interpretation folgende Fragen:

Sollte ein Unternehmen unsichere steuerliche Behandlungen einzeln beurteilen?
Welche Annahmen hat ein Unternehmen in Bezug auf steuerliche Behandlungen durch die Steuerbehörden zu treffen?
Wie hat ein Unternehmen den zu versteuernden Gewinn (steuerlichen Verlust), steuerliche Basen, nicht genutzte steuerliche Verluste, nicht genutzte Steuergutschriften und Steuersätze zu bestimmen?
Wie hat ein Unternehmen Änderungen von Tatsachen und Umständen zu berücksichtigen?

Ein Unternehmen hat zu bestimmen, ob es jede unsichere steuerliche Behandlung einzeln oder zusammen mit einer oder mehreren anderen unsicheren steuerlichen Behandlungen beurteilen sollte. Derjenige Ansatz, der die bessere Vorhersage bezüglich der Auflösung der Unsicherheit bietet, ist zu verfolgen. Die Gruppe trifft bei der Identifizierung von Unsicherheiten bezüglich steuerlicher Behandlungen wesentliche Ermessensentscheidungen.

Da die Gruppe in einem komplexen multinationalen Umfeld operiert, hat sie beurteilt, ob die Interpretation sich auf ihren konsolidierten Jahresabschluss ausgewirkt hat. Zum 31. Dezember 2019 entfielen auf Jumia's Beurteilung der Unsicherheit bezüglich ihrer Ertragsteuerpositionen 9.656 Tsd. Euro (JE 2018: 10.734 Tsd. Euro).

Die zum 31. Dezember 2019 bestehenden Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

Zum 31. Dezember 2019
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 400
Ertragsteuerrückstellungen 9.656
Summe 10.056

Die Gruppe hat IFRIC 23 unter Anwendung der retrospektiven Methode angewendet. Der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRIC 23 für die Gruppe ist der 1. Januar 2018. Die Vergleichsabschlüsse wurden entsprechend angepasst.

Die erstmalige Anwendung von IFRIC 23 zum 1. Januar 2018 hat sich wie folgt ausgewirkt:

In Tsd. Euro Zum 1. Januar 2018
Ertragsteuerrückstellungen
Ertragsteuerrückstellungen 10.716
Umbuchung (10.716)
Summe -
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 117
Umbuchung 10.716
Summe 10.833

Im Folgenden werden die Buchwerte der Verbindlichkeiten der Gruppe aus Ertragsteuern sowie die während der Periode eingetretenen Veränderungen dargestellt:

In Tsd. Euro Ertragsteuerrückstellungen
Zum 1. Januar 2018 10.833
Zugänge 49
Umbuchung
Umrechnungseffekt -
Zum 31. Dezember 2018 10.882

b) Veröffentlichte, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards

Andere veröffentlichte, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards oder Interpretationen hat die Gruppe nicht vorzeitig angewendet. Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen waren bis zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses der Gruppe bereits veröffentlicht, aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten.

IFRS 17 - Insurance contracts

Im Mai 2017 hat der IASB IFRS 17 Versicherungsverträge (IFRS 17) veröffentlicht, einen umfassenden neuen Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge, der die Erfassung und Bewertung, Darstellung und Offenlegung umfasst. Nach Inkrafttreten ersetzt IFRS 17 die 2005 herausgegebenen IFRS 4 Versicherungsverträge (IFRS 4). IFRS 17 gilt für alle Arten von Versicherungsverträgen (d.h. Lebens-, Nichtlebens-, Direktversicherungs- und Rückversicherungen), unabhängig von der Art der Unternehmen, die sie ausgeben, sowie bestimmte Garantien und Finanzinstrumente mit Ermessensspielraum. Es gelten einige Ausnahmen vom Anwendungsbereich. Das übergeordnete Ziel von IFRS 17 besteht darin, ein Rechnungslegungsmodell für Versicherungsverträge bereitzustellen, das für Versicherer nützlicher und konsistenter ist. Im Gegensatz zu den Anforderungen in IFRS 4, die weitgehend auf früheren lokalen Rechnungslegungsgrundsätzen beruhen, bietet IFRS 17 ein umfassendes Modell für Versicherungsverträge, das alle relevanten Rechnungslegungsaspekte abdeckt. Der Kern von IFRS 17 ist das allgemeine Modell, ergänzt durch:

Eine spezifische Anpassung für Verträge mit direkten Beteiligungsmerkmalen (variabler Gebührenansatz).
Ein vereinfachter Ansatz (der Prämienallokationsansatz), der hauptsächlich für kurzfristige Verträge gilt. IFRS 17 gilt für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, wobei Vergleichszahlen erforderlich sind. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, sofern das Unternehmen auch IFRS 9 und IFRS 15 an oder vor dem Datum anwendet, an dem es IFRS 17 zum ersten Mal anwendet.

Änderungen von IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs

Im Oktober 2018 veröffentlichte der IASB Änderungen an der Definition eines Geschäftsbetriebs in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, um Unternehmen bei der Feststellung zu helfen, ob es sich bei erworbenen Aktivitäten und Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb handelt oder nicht. Sie klären die Mindestanforderungen für einen Geschäftsbetrieb, entfernen die Voraussetzung, ob Marktteilnehmer in der Lage sind, fehlende Elemente zu ersetzen, fügen Leitlinien hinzu, anhand derer Unternehmen beurteilen können, ob ein erworbener Prozess substantiell ist, schränken die Definitionen eines Geschäftsbetriebs und der Leistungen ein und führen einen optionalen Fair Value-Konzentrationstest ein. Zusammen mit den Änderungen wurden neue veranschaulichende Beispiele bereitgestellt.

Änderungen von IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit

Im Oktober 2018 veröffentlichte der IASB Änderungen zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IAS 8 Rechnungslegungsgrundsätzen, Änderungen der Schätzungen und Fehler, um die Definition von "Wesentlichkeit" über die Standards hinweg auszurichten und bestimmte Aspekte der Definition zu präzisieren. In der neuen Definition heißt es: "Informationen sind wesentlich, wenn sie weggelassen, falsch angegeben oder verdeckt werden. Es ist vernünftigerweise zu erwarten, dass sie Entscheidungen beeinflussen, die die Hauptnutzer von Abschlüssen auf Basis dieser Abschlüsse treffen.

Die Gruppe erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf die Anwendung eines dieser Standards und plant keine vorzeitige Anwendung

5. Informationen über die Gruppe

Zum 31. Dezember 2019 umfasste der Konsolidierungskreis der Jumia folgende Tochterunternehmen:

Firma Gründungsland Anteil am Eigenkapital

(%)
Tätigkeitsschwerpunkt
31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
--- --- --- --- ---
Jumia Technologies AG DEUTSCHLAND 100,00 100,00 Top-Holdinggesellschaft
Africa Internet Services SAS FRANKREICH 100,00 100,00 Dienstleistungen
African Internet Services S.A. ANGOLA 99,82 99,82 Online-Einzelhandel
AIH General Merchandise Algeria UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Holdinggesellschaft
AIH General Merchandise Cameroon UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Holdinggesellschaft
AIH General Merchandise Egypt UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Holdinggesellschaft
AIH General Merchandise Ghana UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Holdinggesellschaft
AIH General Merchandise Ivory Coast UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Holdinggesellschaft
AIH General Merchandise Kenya UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Holdinggesellschaft
AIH General Merchandise Morocco UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Holdinggesellschaft
AIH General Merchandise Nigeria UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG DEUTSCHLAND 99,71 99,71 Holdinggesellschaft
AIH General Merchandise Tanzania UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Holdinggesellschaft
AIH General Merchandise UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Holdinggesellschaft
AIH Subholding Nr. 10 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Holdinggesellschaft
AIH Subholding Nr. 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Holdinggesellschaft
AIH Subholding Nr. 12 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Holdinggesellschaft
AIH Subholding Nr. 15 UG & Co. KG DEUTSCHLAND - 99,82 Holdinggesellschaft
AIH Subholding Nr. 17 UG & Co. KG DEUTSCHLAND - 99,82 Holdinggesellschaft
AIH Subholding Nr. 8 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Holdinggesellschaft
AIH Subholding Nr. 9 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Holdinggesellschaft
Atol Internet Serviçes Limitada MOSAMBIK 99,82 99,82 Marktplatz
Atol Internet Services Ltd. MAURITIUS 99,82 99,82 Marktplatz
Atol Internet Services Ltd. (Zambia) SAMBIA 99,82 99,82 Marktplatz
Atol Internet Services Nigeria Ltd. NIGERIA - 99,71 Marktplatz
Atol Internet Services Rwanda RUANDA 99,82 99,82 Marktplatz
Atol Internet Services S.a.r.l. Tunisia TUNESIEN 99,82 99,82 Marktplatz
Atol Ivory Coast SARL ELFENBEINKÜSTE 99,82 99,82 Marktplatz
Atol Services Congo Ltd. KONGO 99,82 99,82 Marktplatz
Atol Services Gabon SARL GABUN 99,82 99,82 Marktplatz
Atol Technology PLC ÄTHIOPIEN 99,82 99,82 Marktplatz
Bambino 162. V UG (haftungsbeschränkt) DEUTSCHLAND 100,00 100,00 Komplementärin
Digital Services XLV (GP) S.à r.l. DEUTSCHLAND 100,00 100,00 Dienstleistungen
EasyTaxi Egypt ÄGYPTEN 99,82 99,82 Taxi-Bestellplattform
Ecart Internet Services Nigeria Ltd. NIGERIA 99,71 99,71 Online-Einzelhandel
Ecart Services Algeria SARL ALGERIEN 99,82 99,82 Online-Einzelhandel
Ecart Services Cameroon Ltd. KAMERUN 99,82 99,82 Online-Einzelhandel
Ecart Services Ghana Ltd. GHANA - 99,82 Online-Einzelhandel
Ecart Services Ivory Coast SARL ELFENBEINKÜSTE 99,82 99,82 Online-Einzelhandel
Ecart Services Kenya Ltd. KENIA 99,82 99,82 Online-Einzelhandel
Ecart Services Morocco Sarlau MAROKKO 99,82 99,82 Online-Einzelhandel
Ecart Services Tanzania Ltd. TANSANIA 99,82 99,82 Online-Einzelhandel
Gabi Internet Services Ltd. NIGERIA - 99,71 Online-Reisebüro
Hellopay Africa Integrated Services Ltd. (vormals Lipco Internet Services Nigeria) NIGERIA 99,82 99,82 Fahrzeug-Marktplatz
Jade E-Services Algeria SARL ALGERIEN 99,82 99,82 Marktplatz
Jade E-Services Ghana Ltd. GHANA 99,82 99,82 Komplementärin der Top-Holdinggesellschaft
Jade E-Services Kenya Ltd. KENIA 99,82 99,82 Komplementärin der Top-Holdinggesellschaft
Jade E-Services Senegal SARL (vormals Hellofood Senegal SUARL) SENEGAL 99,82 99,82 Komplementärin der Top-Holdinggesellschaft
Jade E-Services South Africa Proprietary Ltd. SÜDAFRIKA 99,82 99,82 Online-Einzelhandel
Jade E-Services Tunisia Suarl TUNESIEN 98,82 99,82 Online-Immobilienmarktplatz
Jade E-Services Uganda Ltd. UGANDA 99,82 99,82 Komplementärin der Top-Holdinggesellschaft
Jade Internet E-Services Nigeria Ltd. NIGERIA - 99,82 Komplementärin der Top-Holdinggesellschaft
Jolali Global Resources Ltd. NIGERIA 99,71 89,74 Dienstleistungen
Jumia Egypt LLC ÄGYPTEN 99,82 99,82 Online-Einzelhandel
Jumia Eservices SARL TUNESIEN 99,82 99,82
Jumia Facilities Management Services L.L.C DUBAI 100,00 100,00 Dienstleistungen
Jumia for Trading LLC ÄGYPTEN 100,00 - Online-Einzelhandel
Jumia UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Holdinggesellschaft
Jumia USA LLC USA 100,00 - Dienstleistungen
Juwel 162. V V UG (haftungsbeschränkt) DEUTSCHLAND 99,82 - Servicegesellschaft
Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. Siebte Verwaltungs KG DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Holdinggesellschaft
Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. Zwölfte Verwaltungs KG DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Holdinggesellschaft
Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Komplementärin
Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. 128. Verwaltungs KG DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Holdinggesellschaft
Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. 132. Verwaltungs KG DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Holdinggesellschaft
Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. 23. Verwaltungs KG DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Holdinggesellschaft
Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. 24. Verwaltungs KG DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Holdinggesellschaft
Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. Dritte Verwaltungs KG DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Holdinggesellschaft
Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. Vierte Verwaltungs KG DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Holdinggesellschaft
Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. Fünfte Verwaltungs KG DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Holdinggesellschaft
Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. Zehnte Verwaltungs KG DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Holdinggesellschaft
Juwel 194. V V UG (haftungsbeschränkt) DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Komplementärin
Juwel 194. V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. Erste Verwaltungs KG/ ZANDO DEUTSCHLAND 99,82 99,82 Zando-Holdinggesellschaft
Juwel E-Services Tanzania Ltd. TANSANIA 99,82 99,82 Inaktiv
Lendico S.A (PTY) Ltd. SÜDAFRIKA 99,82 99,82 Inaktiv
Lipco Internet Services Zimbabwe Ltd. SIMBABWE 99,82 99,82 Marktplatz
Silveroak Internet Services Portugal, Unipessoal Lda PORTUGAL 100,00 100,00 IT-Dienstleistungen
Vamido Global Resources Ltd. NIGERIA 99,71 99,71 Dienstleistungen

Die im Laufe des Jahres 2019 eingetretenen Veränderungen im Konsolidierungskreis sind auf Unternehmenskäufe, Zusammenschlüsse und Aufgabe von Geschäftsbereichen zurückzuführen.

Die Gruppe erwarb die Jumia for Trading LLC, und die Jumia US LLC ist im Laufe dieses Jahres entstanden. Zusammenschlüsse hat es in Nigeria (Atol Internet Serv Nigeria, Gabi Internet Serv. Ltd und Jade Internet E-Services Nigeria) und Deutschland (AIH Subh Nr 15 KG und AIH Subh Nr 17 KG) gegeben.

Die Gruppe gab die Entscheidung bekannt, die Geschäftstätigkeit in vier Unternehmen ab November 2019 aufzugeben, als deren Tätigkeit vollständig aufgegeben wurde. Dabei handelte es sich um die ECART Serv Cameroon Ltd, die Atol Internet Serv. Rwanda, die Ecart Serv. Tanzania Ltd und die Juwel E-Services Tanzania, Ltd. Deren Geschäftstätigkeit stellt keinen wesentlichen Geschäftszweig dar und steht nicht für ein geografisches Gebiet, und sie sind kein wesentlicher Bestandteil der Geschäftstätigkeit der Gruppe, weshalb sie nicht gesondert als aufgegebene Geschäftsbereiche und zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte offengelegt werden. Der Jahresfehlbetrag wurde in 2019 realisiert.

6. Wesentliche Beteiligungsunternehmen

Finanzinformationen zu Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen sind im Folgenden dargestellt.

Die Beteiligungsquoten von nicht beherrschenden Anteilseignern betrugen:

Zum
Firma Land der Gründung und der Betriebsstätte 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
--- --- --- ---
ECART Internet Services Nigeria NIGERIA 0,29 % 0,29 %
Jumia Egypt LLC ÄGYPTEN 0,18 % 0,18 %
ECART Services Morocco Sarl MAROKKO 0,18 % 0,18 %
ECART Services Kenya Limited KENIA 0,18 % 0,18 %
ECART Services Ivory Coast SRL CÔTE D'IVOIRE 0,18 % 0,18 %
Jade E-Services South Africa PTY Ltd SÜDAFRIKA 0,18 % 0,18 %

Die Anteile nicht-beherrschender Anteilseigner am Eigenkapital dieser Tochterunternehmen betrugen:

Zum
Firma 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
--- --- ---
ECART Internet Services Nigeria (825) (608)
Jumia Egypt LLC (226) (163)
ECART Services Morocco Sarl (149) (110)
ECART Services Kenya Limited (126) (92)
ECART Services Ivory Coast SRL (125) (96)
Jade E-Services South Africa PTY Ltd (74) (63)
Sonstige Tochterunternehmen 1.027 1.015
Summe (498) (117)

Die auf nicht beherrschende Anteile entfallenden Vermögenslage und das Gesamtergebnis dieser Tochterunternehmen sind im Folgenden dargestellt:

Für das Geschäftsjahr bis zum 31. Dezember 2019
In Tsd. Euro Umsatzerlöse Periodenfehlbetrag Gesamtergebnis (comprehensive loss) für das Jahr
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ECART Internet Services Nigeria 97 (127) (126)
Jumia Egypt LLC 48 (63) (64)
ECART Services Morocco Sarl 49 (39) (39)
ECART Services Kenya Limited 21 (34) (34)
ECART Services Ivory Coast SRL 46 (29) (29)
Jade E-Services South Africa PTY Ltd 32 (11) (11)
Summe 293 (303) (303)
Für das Geschäftsjahr bis zum 31. Dezember 2018
In Tsd. Euro Umsatzerlöse Periodenfehlbetrag Gesamtergebnis (comprehensive loss) für das Jahr
--- --- --- ---
ECART Internet Services Nigeria 80 (103) (104)
Jumia Egypt LLC 41 (47) (47)
ECART Services Morocco Sarl 23 (25) (25)
ECART Services Kenya Limited 16 (30) (29)
ECART Services Ivory Coast SRL 52 (26) (26)
Jade E-Services South Africa PTY Ltd 28 (12) (11)
Summe 240 (243) (242)
Zum 31. Dezember 2019
In Tsd. Euro Summe langfristige Vermögenswerte Summe kurzfristige Vermögenswerte Summe kurzfristige Verbindlichkeiten
--- --- --- ---
ECART Internet Services Nigeria 7 26 658
Jumia Egypt LLC 4 20 240
ECART Services Morocco Sarl 4 14 167
ECART Services Kenya Limited 6 8 122
ECART Services Ivory Coast SRL 3 13 142
Jade E-Services South Africa PTY Ltd 5 19 57
Summe 29 100 1.386
Zum 31. Dezember 2018
In Tsd. Euro Summe langfristige Vermögenswerte Summe kurzfristige Vermögenswerte Summe kurzfristige Verbindlichkeiten
--- --- --- ---
ECART Internet Services Nigeria 4 19 424
Jumia Egypt LLC 2 11 164
ECART Services Morocco Sarl 2 9 120
ECART Services Kenya Limited 1 11 88
ECART Services Ivory Coast SRL 1 12 109
Jade E-Services South Africa PTY Ltd 1 15 41
Summe 11 77 946

Auf Ebene des Tochterunternehmens, das die nicht beherrschende Beteiligung generiert, stellt der operative Verlust den operativen Cashflow der Periode angemessen dar.

Die auf nicht beherrschende Anteile entfallenden Netto-Cashflows dieser Tochterunternehmen sind im Folgenden dargestellt:

Zum 31. Dezember 2019
Netto-Cashflows
--- --- --- ---
In Tsd. Euro aus laufender Geschäftstätigkeit aus Investitionen aus Finanzierungstätigkeiten
--- --- --- ---
ECART Internet Services Nigeria (21) 2 (2)
Jumia Egypt LLC (26) (2) (1)
ECART Services Morocco Sarl (14) (1) (1)
ECART Services Kenya Limited (24) (1) (1)
ECART Services Ivory Coast SRL (12) (1) (1)
Jade E-Services South Africa PTY Ltd (8) (1) (1)
Summe (105) (4) (7)
Zum 31. Dezember 2018
Netto-Cashflows
--- --- --- ---
in Tsd. EUR aus laufender Geschäftstätigkeit aus Investitionen aus Finanzierungstätigkeiten
--- --- --- ---
ECART Internet Services Nigeria (36) (2) -
Jumia Egypt LLC (21) (1) -
ECART Services Morocco Sarl (14) (1) -
ECART Services Kenya Limited (10) - -
ECART Services Ivory Coast SRL (14) (1) -
Jade E-Services South Africa PTY Ltd (13) - -
Summe (108) (5) -

7. Sachanlagen

Die Veränderungen der Buchwerte der Sachanlagen stellen sich wie folgt dar:

In Tsd. Euro Gebäude Technische Ausstattung und Maschinen Transportausrüstung, Betriebs- und Geschäftsausstattung RoU-Vermögenswerte - Büro und Lager Summe
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Saldo per 1. Januar 2018 997 856 6.339 - 8.192
Zugänge 377 618 2.513 - 3.508
Abgänge (6) (1) (217) - (224)
Umrechnungseffekt 17 10 125 - 152
Umbuchung 109 - (94) - 15
Saldo per31. Dezember 2018 1.494 1.483 8.666 - 11.643
Zugänge 1.111 1.011 3.536 3.650 9.308
Abgänge (85) (135) (503) - (723)
Umrechnungseffekt 106 49 265 93 513
Kündigung von Leasingverhältnissen - - - (229) (229)
Erstmalige Anwendung von IFRS 16 - 4 (15) 10.546 10.535
Stand 31. Dezember 2019 2.626 2.412 11.949 14.060 31.047
Kumulierte Abschreibungen
Saldo per 1. Januar 2018 (542) (417) (3.858) - (4.817)
Abschreibungsaufwand (268) (273) (1.319) - (1.860)
Kumulierte Abschreibungen auf Abgänge 1 - 151 - 152
Umrechnungseffekt (16) (6) (66) - (88)
Umbuchung (39) - 29 - (10)
Saldo per 31. Dezember 2018 (864) (696) (5.063) - (6.623)
Abschreibungsaufwand (466) (488) (2.225) (4.518) (7.697)
Kumulierte Abschreibungen auf Abgänge 57 99 458 - 614
Umrechnungseffekt (56) (23) (142) - (221)
Kündigung von Leasingverhältnissen - - - 223 223
Umbuchung - - 85 6 91
Saldo per 31. Dezember 2019 (1.329) (1.108) (6.887) (4.289) (13.613)
Buchwert zum 31. Dezember 2018 630 787 3.603 - 5.020
Buchwert zum 31. Dezember 2019 1.297 1.304 5.062 9.771 17.434

8. Bestände

Die Bestände umfassen Folgendes:

Zum
In Tsd. Euro 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
--- --- ---
Zum Verkauf bestimmte Erzeugnisse 11.176 10.593
abzgl. Rückstellung für wenig bewegte und veraltete Vorräte (1.180) (1.162)
Summe Vorräte 9.996 9.431

Die Summe der im konsolidierten Ergebnis als Aufwand erfassten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Vorräten betrug 84.506 Tsd. Euro (2018: 84.849 Tsd. EUR).

Rückstellung für langsam rotierende und veraltete Vorräte

Bei der Rückstellung für Vorräte haben sich folgende Veränderungen ergeben:

in Tsd. EUR
Saldo per 1. Januar 2018 1.435
Zugänge 945
Auflösungen (657)
Inanspruchnahme der Rückstellung (576)
Umrechnungseffekt 15
Saldo per 31. Dezember 2018 1.162
Zugänge 886
Auflösungent (611)
Inanspruchnahme der Rückstellung (317)
Umrechnungseffekt 60
Saldo per 31. Dezember 2019 1.180

Die Rückstellungen werden jeweils aufgelöst, wenn die entsprechenden Posten entweder verkauft oder an die jeweiligen Verkäufer zurückgegeben werden.

9. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich wie folgt zusammen:

Zum
in Tsd. EUR 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
--- --- ---
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 52.729 100.635
Kurzfristige Anlagen 117.292 -
Summe Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 170.021 100.635

Guthaben bei Kreditinstituten werden zu variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurzfristige Anlagen werden je nach dem unmittelbaren Liquiditätsbedarf der Gruppe für unterschiedliche Zeiträume getätigt und erwirtschaften Zinserträge in Höhe der für kurzfristige Einlagen geltenden Zinssätze.

In den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind per 31. Dezember 2019 keine verfügungsbeschränkten liquiden Mittel enthalten (per 31. Dezember 2018: keine).

Für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gelten ebenfalls die Wertminderungsvorschriften von IFRS 9, jedoch waren die erwarteten Kreditausfälle unwesentlich.

10. Termineinlagen

Termineinlagen setzten sich wie folgt zusammen:

Zum
31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
--- --- ---
Kurzfristige Einlagen bei Kreditinstituten 62.418 -
Termineinlagen 62.418 -

Einlagen sind verzinsliche Einlagen bei einer Geschäftsbank mit einer festen Laufzeit von über 3 Monaten.

11. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

Zum
in Tsd. EUR Anhangangabe 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
--- --- --- ---
Anzahlungen an Lieferanten 2.356 236
Wechselforderungen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17.780 12.319
davon gegenüber verbundenen Parteien 29 371 402
abzgl. Wertberichtigung für Wertminderungen auf Wechselforderungen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (8.283) (4.254)
Noch nicht abgerechnete Umsatzerlöse 858 1.518
Aufgelaufene Umsatzerlöse Marktplatz - 24
Sonstige Forderungen 4.728 3.675
davon gegenüber verbundenen Parteien 29 - 6
abzgl. Wertberichtigung für Wertminderungen auf sonstige Forderungen (503) (484)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 16.936 13.034

Wertberichtigung für erwartete Kreditausfälle

Bei der Wertberichtigung für erwartete Kreditausfälle bei Wechselforderungen sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen (inklusive verbundenen Unternehmen) haben sich folgende Veränderungen ergeben:

In Tsd. Euro Erwartete Kreditausfälle bei Wechselforderungen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Erwartete Kreditausfälle bei sonstigen Forderungen
Saldo per 1. Januar 2018 3.221 385
Zugänge 4.847 119
Aufgelöst (499) (31)
Inanspruchnahme der Rückstellung (3.405) -
Umrechnungseffekt 90 11
Saldo per 31. Dezember 2018 4.254 484
Zugänge 6.178 71
Aufgelöst (318) (54)
Inanspruchnahme der Rückstellung (2.025) -
Umrechnungseffekt 194 2
Saldo per 31. Dezember 2019 8.283 503

Die Analyse der Altersstruktur der Wechselforderungen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen fällt wie folgt aus:

Überfällig, aber nicht wertgemindert
In Tsd. Euro Summe netto Summe brutto Summe der erwarteten Kreditausfälle Weder überfällig noch wertgemindert < 30 Tage 30-90 Tage
--- --- --- --- --- --- ---
Per 31. Dezember 2019 9.497 17.780 (8.283) 3.291 1.554 2.515
Per 31. Dezember 2018 8.065 12.319 (4.254) 5.389 946 1.655
Überfällig, aber nicht wertgemindert
In Tsd. Euro >90 Tage
--- ---
Per 31. Dezember 2019 2.137
Per 31. Dezember 2018 75

Zu Angaben darüber, wie die Gruppe die Kreditqualität von weder überfälligen noch wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen steuert und bewertet, siehe Anhang 31.

12. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögenswerte

Zum 31. Dezember 2019 umfassen die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte vorausbezahlte Server-Hostinggebühren und Software-Lizenzen von 7.788 Tsd. EUR (2018: 1.625 Tsd. Euro), Vorauszahlungen an die Geschäftspartner der Gruppe für die Bereitstellung von Online-Zahlungsdiensten für Flüge und andere Online-Zahlungsdienste in Höhe von 2168 Tsd. Euro (2018: 1.474 Tsd. Euro) und vorausbezahlte Gebühren für eine geplante Kapitaltransaktion in Höhe von 240 Tsd. Euro (2018: 1.257 Tsd. Euro). Die übrigen 2.397 Tsd. Euro betreffen Mietvorauszahlungen, Versicherungen und sonstige Lieferungen und Leistungen (2018: 3.028 Tsd. Euro).

13. Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen

Zum 31. Dezember 2019 ausgegebene und voll einbezahlte Stammaktien

Anzahl der Aktien Gattung Nennwert

(in Euro)
Gezeichnetes Kapital

(in Euro)
Agio

(in Euro)
Summe
156.816.494 Stammaktien 1 156.816 1.018.276 1.175.092
Summe - 1 156.816 1.018.276 1.175.092

Die gesamte genehmigte Anzahl der Stammaktien betrug zum 31. Dezember 2019 156.816.494 Aktien (2018: 132.631 Aktien) mit einem Nennwert von je 1,00 Euro pro Aktie. Alle ausgegebenen Stammaktien sind in voller Höhe einbezahlt. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme.

Im Laufe des Jahres 2019 wurden im Zusammenhang mit dem Einstieg eines neuen Investors im Januar 2019 und dem Börsengang (IPO) mit gleichzeitiger Privatplatzierung im April 2019 156.683.863 (sämtlich voll einbezahlte) Aktien ausgegeben. Der Nennwert aller ausgegebenen Aktien beträgt je 1 Euro. Die mit dem neuen Investor und dem Börsengang zusammenhängenden Transaktionskosten sind in Höhe von 7.357 Tsd. Euro direkt in der Kapitalrücklage der Gesellschaft erfasst. Außerdem wurden im November 2019 2.550.066 Aktienoptionen ausgeübt, wodurch sich das gezeichnete Kapital der Gesellschaft um 2.550.066 Aktien erhöhen wird. Die Kapitalerhöhung für die Aktienoptionen wird im Jahr 2020 vorgenommen. Die damit zusammenhängenden Transaktionskosten, die als aktive Rechnungsabgrenzungsposten erfasst sind, betragen 240 Tsd. Euro. Insgesamt erhielt die Gruppe im Jahr 2019 Kapitalzuführungen in Höhe von 329.161 Tsd. Euro.

Zum 31. Dezember 2018 ausgegebene und voll einbezahlte Stammaktien

Anzahl der Aktien Gattung Nennwert

(in Euro)
Gezeichnetes Kapital

(in Euro)
Agio

(in Euro)
Summe
132.631 Stammaktien 1 133 845.787 845.920
Summe - 1 133 845.787 845.920

Im Jahr 2018 erhielt die Gruppe eingeforderte Kapitalzuführungen in Höhe von 215.985 Tsd. Euro.

14. Sonstige Rücklagen

In Tsd. Euro Kapitalrücklage Umrechnungsdifferenz aus Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung Summe sonstige Rücklagen
Zum 1. Januar 2017 34.040 (49.973) 43.619 27.686
Sonstiges Gesamtergebnis (comprehensive loss) - (46.835) 45.234 (1.601)
Gesamtergebnis (comprehensive loss) für das Jahr - (46.835) 45.234 (1.601)
Aktienbasierte Vergütungen 26.258 - - 26.258
Veränderung der nicht beherrschenden Anteile (1.426) - - (1.426)
Zum 31. Dezember 2017 58.872 (96.808) 88.853 50.917
Sonstiges Gesamtergebnis (comprehensive loss) - 9.053 (9.229) (176)
Gesamtergebnis (comprehensive loss) für das Jahr - 9.053 (9.229) (176)
Aktienbasierte Vergütungen (Anhang 16) 17.256 - - 17.256
Veränderung der nicht beherrschenden Anteile - (1.888) (16) (1.904)
Zum 31. Dezember 2018 76.128 (89.643) 79.608 66.093
Sonstiges Gesamtergebnis (comprehensive loss) - 20.179 (19.449) 730
Gesamtergebnis (comprehensive loss) für das Jahr - 20.179 (19.449) 730
Aktienbasierte Vergütungen (Anhang 16) 37.267 - - 37.267
Veränderung der nicht beherrschenden Anteile - - 24 24
Zum 31. Dezember 2019 113.395 (69.464) 60.183 104.114

Die Rücklage für aktienbasierte Vergütungen entspricht den kumulativen Kosten der Gruppe für Aktienoptionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente.

Die Rücklage für Unterschiede aus der Währungsumrechnung entspricht den kumulativen Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der ausländischen Tochterunternehmen der Gruppe in die Darstellungswährung der Gruppe.

Die Fremdwährungsrücklage entspricht dem kumulativen Betrag der Umrechnungsdifferenzen im Zusammenhang mit einem konsolidierten ausländischen Geschäftsbetrieb.

15. Aktienbasierte Vergütung

Call-Option-Plan 2012 - die bisherigen Vereinbarungen

Ab 2012 wurde berechtigten Mitarbeitern der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften die Möglichkeit gegeben, indirekt über eine Treuhandgesellschaft, die die Aktieninstrumente hält ("Original - Treuhandbeteiligung"), in die Aktieninstrumente einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft zu investieren.

Die Gewährung aktienbasierter Vergütungen war direkt an den Wert der lokalen Tochtergesellschaften gebunden. Der beizulegende Zeitwert der ausgegebenen aktienbasierten Vergütungen bezieht sich auf Eigenkapitalinstrumente der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften. In Bezug auf die Aktieninvestitionen der Mitarbeiter schlossen der Mitarbeiter und die Gesellschaft eine Angel-Vereinbarung, die bestimmte Verpflichtungen in Bezug auf Ausübungsrechte enthält, die sich auf den indirekten Aktienbesitz des Mitarbeiters am Unternehmen beziehen. Dementsprechend wurde das Datum der Gewährung spätestens auf das Datum der letzten Unterzeichnung dieser Vereinbarungen festgelegt, da beide Parteien der Vereinbarung ab diesem Datum ausdrücklich zugestimmt haben.

Der Plan blieb bis zum 30. Juni 2017 aktiv.

Aktienoptionsprogramm 2016 (JSOP 2016)

Im Jahr 2017 wurde ein neuer aktienbasierter Vergütungsplan mit Zahlung durch Eigenkapitalinstrumente angenommen, der die Vergütungsansprüche des 2012 eingeführten Plans ersetzt. Der neue Plan trat am 1. Juli 2017 in Kraft. Im Rahmen dieses aktienbasierten Vergütungsplans waren zwei Arten von Prämien, nämlich Optionen und Beteiligungen, vorgesehen.

Die Gewährungen von Beteiligungen stellen einen Geschäftsanteil und eine Kapitalbeteiligung an der Jumia UG & Co. dar, die faktisch das gesamte Geschäft der Gruppe hält. Diese Gewährungen ("Jumia-Treuhandanteil") werden nur an ausgewählte Teilnehmer vergeben, um ihre frühere indirekte Beteiligung ("Original-Treuhandbeteiligung") zu ersetzen. Die vorherige Vereinbarung wurde dergestalt geändert, dass der ursprüngliche Treuhänder ("Bambino 53. V V UG") nicht mehr existiert und alle umgewandelten Treuhandbeteiligungen auf den neuen Treuhänder ("Juwel. 179 V V UG") übertragen werden. Alle Gewährungen von Beteiligungen werden am Datum der Gewährung in voller Höhe ausgeübt.

Bei den Optionsgewährungen handelt es sich um einen Call-Optionsvertrag über Eigenkapitalinstrumente der Jumia UG & Co., der in Zukunft ausgeübt werden kann, um eine Beteiligung an der Jumia UG & Co. zu erhalten. Die Call-Optionsvereinbarung umfasst 2 Gruppen von Call-Optionen:

Privilegierte Gruppe: Gewährungen, die am Datum der Gewährung uneingeschränkt ausgeübt werden.

Gewöhnliche Gruppe: Gewährungen mit 4 alternativen Ausübungsbedingungen:

Alternative 1: Vollständige Ausübung nach einer Sperrfrist von im Allgemeinen 9 bis 18 Monaten.

Alternative 2: Vollständige Ausübung, sobald entweder die Holding oder die unterstützten Unternehmen die Rentabilität erreichen.

Alternative 3: Vollständige Ausübung ein Jahr nach einem Exit.

Alternative 4: Vollständige Ausübung, wenn der Wert der Holding zum Zeitpunkt des Exit-Datums ein Ziel erreicht.

Ereignisse vor dem Börsengang

Zur Erleichterung des Börsengangs im April 2019 führte das Unternehmen vor dem Börsengang im Jahr 2019 mehrere Umstrukturierungsschritte durch, die auch das bestehende Aktienoptionsprogramm 2016 ("JSOP 2016") betrafen.

Vor der Umwandlung der Africa Internet Holding GmbH ("AIH") in eine Aktiengesellschaft wurden alle am JSOP 2016 Beteiligten angewiesen, ihre Call-Optionsvereinbarung mit der Jumia UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ("Jumia KG") zu ändern und eine geänderte Call-Optionsvereinbarung mit AIH ("Roll-up") zu schließen. Zweck der Roll-up-Vereinbarung war es, die Gegenpartei bzw. die den Optionen zugrunde liegenden Aktien (AIH statt Jumia KG) aufgrund der Reorganisation der Gruppe zu ändern.

In einem nächsten Schritt wurde die AIH in eine Aktiengesellschaft mit dem Namen Jumia Technologies AG umgewandelt.

Darüber hinaus führte die Jumia Technologies AG im Februar 2019 eine Kapitalerhöhung unter Verwendung eigener Mittel des Unternehmens um fast 100 Mio. Euro ("Kapitalerhöhung") durch. Infolge der Kapitalerhöhung (i) stieg der Nennwert der Call-Optionsscheine proportional zur Kapitalerhöhung und (ii) musste aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Ausübungspreis erhöht werden, um den gesetzlichen Mindestausgabepreis pro Aktie von 1,00 Euro widerzuspiegeln. Alle am JSOP 2016 Beteiligten wurden wirtschaftlich genauso gestellt wie vor den Umstrukturierungsschritten. Dies erforderte eine Änderung des JSOP, um sicherzustellen, dass die wirtschaftliche Position der Teilnehmer nicht negativ beeinflusst wird.

Die Jumia Technologies AG bilanziert das JSOP 2016 als einen Plan auf der Grundlage von Eigenkapitalinstrumenten gemäß IFRS 2. Die Umstrukturierungsschritte führten nicht zu einer Änderung der Klassifizierung und nicht zum Ansatz eines zusätzlichen beizulegenden Zeitwerts.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Februar 2019 wurden ein neues Aktienoptionsprogramm 2019 ("SOP 2019") und eine entsprechende Kapitalerhöhung (bedingtes Kapital) genehmigt. Der Aufsichtsrat hat das SOP 2019 am 11. März 2019 umgesetzt.

Darüber hinaus vereinbarten Vorstand und Aufsichtsrat auf dieser Versammlung die Einführung eines weiteren aktienbasierten Vergütungsprogramms - bezeichnet als "Virtual Restricted Stock Units Program" ("VRSUP 2019").

Börsengang

Nach dem Börsengang am 12. April 2019 waren die Ausübungsbedingungen für die Stammaktionenoptionen 2 sowie die Stammaktienoptionen des JSOP 2016 erfüllt. Dies führte zu einem zusätzlichen Ansatz von Aufwendungen in Höhe von 11.200 Tsd. Euro, da die Wahrscheinlichkeit eines Börsengangs zuvor mit 50 % geschätzt worden war.

Darüber hinaus waren auch die Ausübungsbedingungen für die Stammaktienoptionen 4 erfüllt. Dies führte zu einem zusätzlichen Ansatz von Aufwendungen in Höhe von 4.400 Tsd. Euro, da die Wahrscheinlichkeit für die Erfüllung der Ausübungskriterien bisher mit 50 % geschätzt worden war.

Optionsprogramme 2019

SOP 2019

Die Jumia Technologies AG gewährte im Mai 2019 (10. Mai 2019 für die meisten Begünstigten, 22. Mai 2019 für einen einzelnen Begünstigten) Aktienoptionen an die Begünstigten gemäß den Bedingungen des SOP 2019.

Jede Aktienoption berechtigt nach einer im Mai 2019 beginnenden Wartefrist von vier Jahren zum Erhalt einer Aktie der Jumia Technologies AG zu einem Ausübungspreis von 1 Euro gemäß den einzelnen Zuteilungsvereinbarungen. Die Ausübungsfrist beginnt unmittelbar nach der Wartefrist und endet nach sieben Jahren. Eine Ausübung von Aktienoptionen ist während definierter Blackout-Perioden nicht möglich.

Die Aktienoptionen können nur ausgeübt werden, wenn die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate des Bruttowarenvolumens während der vierjährigen Wartefrist mindestens 10 % beträgt. Wenn dieses Leistungsziel nicht erreicht wird, verfallen alle Optionen.

Darüber hinaus sind die Aktienoptionen an Ausübungsvoraussetzungen gebunden. Die Aktienoptionen werden in der Regel in einer oder mehreren Tranchen ausgeübt. Der SOP 2019-Plan enthält mehrere Kriterien für "good leaver" und "bad leaver". Für Begünstigte, die Mitglieder des Vorstands sind, beträgt die Gesamtzeit bis zur Unverfallbarkeit mindestens vier Jahre, und alle nicht ausgeübten Optionen verfallen, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Austritt aus dem Unternehmen bei einem Wettbewerber tätig werden. Wenn andere Begünstigte (d. h. nicht dem Vorstand angehörende Begünstigte) bis zu dem in den einzelnen Zuteilungsvereinbarungen festgelegten Unverfallbarkeitszeitpunkt austreten und als "good leaver" klassifiziert werden, bleiben alle Aktienoptionen bestehen und können ausgeübt werden.

Alle nicht ausgeübten Aktienoptionen verfallen jedoch, wenn ein Begünstigter das Arbeitsverhältnis innerhalb von vier Jahren nach dem Börsengang am 12. April 2019 beendet.

Nach Maßgabe der individuellen Zuteilungsvereinbarungen werden die Aktienoptionen am 10. Mai 2023 ausübbar und unterliegen keinen weiteren Bedingungen hinsichtlich des Geschäftsverlaufs. Eine Ausnahme ist ein einzelner Begünstigter, der im Rahmen des SOP 2019 zwei Tranchen mit Aktienoptionen erhalten hatte, die am 23. Mai 2021 und am 23. Mai 2023 ausgeübt werden können.

Zahlt die Jumia Technologies AG während der Warte- oder Ausübungsfrist Dividenden, haben die Begünstigten Anspruch auf eine Dividendenzahlung für jede unverfallbar gewordene, aber noch nicht ausgeübte Aktienoption. Die Jumia Technologies AG geht jedoch nicht davon aus, in den nächsten Jahren Dividenden zu zahlen.

Bei den Aktienoptionen des SOP 2019 handelt es sich um einen Plan auf der Grundlage von Eigenkapitalinstrumenten, da die Begünstigten für jede ausgeübte Option eine Aktie erhalten. Bei Zuteilungen auf der Grundlage von Eigenkapitalinstrumenten werden die anzusetzenden Aufwendungen auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts der Zuteilungen am Datum der Gewährung bestimmt. Für den beizulegenden Zeitwert erfolgt nach dem Datum der Gewährung kein erneuter Ansatz.

Aufwendungen werden über die Zeit bis zur Unverfallbarkeit erfasst. Die Zeit bis zur Unverfallbarkeit begann am Datum der Gewährung. Da ein Begünstigter alle Optionen verwirkt, wenn er das Arbeitsverhältnis vier Jahre nach dem Börsengang beendet, muss der Begünstigte mindestens bis zum Ende der vier Jahre Leistungen erbringen. Dieser Termin ist der 12. April 2023.

Die Erfassung der Aufwendungen für die Begünstigten hängt in erster Linie von den spezifischen Ausübungsvoraussetzungen in den Zuteilungsvereinbarungen ab. Nach Maßgabe der individuellen Zuteilungsvereinbarungen werden die Aktienoptionen am 10. Mai 2023 ausübbar, d. h. nach Ablauf der vorstehend genannten vier Jahre ab dem Börsengang.

Die beizulegenden Zeitwerte der Call-Optionen werden aus dem Black-Scholes-Merton-Modell mit den folgenden Eingaben abgeleitet:

Datum der Gewährung 10. Mai 2019 22. Mai 2019
Beizulegender Zeitwert der Aktien (i) 10,90 Euro 10,02 Euro
Ausübungspreis 1 Euro 1 Euro
Risikofreier Zinssatz (ii) 0 % 0 %
Erwartete Dividendenrendite (iii) 0 % 0 %
Erwartete Laufzeit (Jahre) (iv) 4 Jahre 4 Jahre
Erwartete Volatilität (v) 40 % 40 %
Beizulegender Zeitwert der Optionen 9,90 Euro 9,02 Euro

(i) Der beizulegende Zeitwert der Aktie wird auf der Grundlage des in Euro umgerechneten Werts pro ADS der an der New Yorker Börse gehandelten Jumia Technologies AG abgeleitet.

(ii) Der risikofreie Zinssatz basiert auf den Renditen deutscher Staatsanleihen entsprechend der erwarteten Laufzeit von Optionen. Ein risikofreier Satz von 0 % wird als Untergrenze betrachtet.

(iii) Die erwartete Dividendenrendite wird mit 0 % angenommen, da die Gruppe weder eine Vorgeschichte noch eine Erwartung in Bezug auf die Zahlung einer Dividende hat.

(iv) Die erwartete Laufzeit der Aktienoptionen basiert auf der Zeit bis zur Unverfallbarkeit.

(v) Die erwartete Volatilität wird auf der Grundlage der historischen Volatilität der vergleichbaren Unternehmen der Gruppe in dem der erwarteten Laufzeit der einzelnen Gewährungen entsprechenden Zeitraum angenommen.

VRSUP

Die Jumia Technologies AG gewährte den Begünstigten zu den Konditionen des VRSUP 2019 am 8. und 10. Mai 2019 (10. Mai 2019 für diejenigen Begünstigten, die auch Aktienoptionen im Rahmen des SOP 2019 erhielten) sowie am 22. Mai 2019 für einen Begünstigten Restricted Stock Units (jeweils "RSU").

Die Jumia Technologies AG ist berechtigt, nach eigenem Ermessen für jede ausgeübte RSU anstelle einer Barabfindung eine Aktie auszugeben. Die Hauptversammlung genehmigte am 1. April 2019 bedingtes Kapital für das VRSUP 2019. Wenn die Jumia die RSUs in bar begleicht, erhalten die Begünstigten eine Zahlung in Höhe des durchschnittlichen Aktienkurses (Schlusskurse) an den zehn Handelstagen vor dem letzten Halbjahresbericht der Jumia (siehe Ziffer 2.6 des VRSUP 2019).

Das VRSUP 2019 gibt der Jumia Technologies AG die Wahl zwischen Bar- und Aktienabfindung. Da die Jumia Technologies AG in der Vergangenheit weder die Praxis einer Barabfindung praktiziert hat noch rechtlichen Beschränkungen unterliegt oder beabsichtigt, auf Verlangen eines Teilnehmers eine Barabfindung zu leisten, wird das VRSUP 2019 als Plan auf der Grundlage von Eigenkapitalinstrumenten bilanziert.

Jeder Begünstigte erhielt eine individuelle Gewährungsvereinbarung, die die individuelle Anzahl der RSUs sowie mögliche Ausübungsbedingungen, ergebnisabhängige Voraussetzungen sowie einen möglichen maximalen Auszahlungsbetrag regelt.

RSUs verfallen in ihrer Gesamtheit, wenn ein Begünstigter, der Mitglied des Vorstands ist, aus der Gesellschaft ausscheidet und innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ausscheiden für einen Wettbewerber tätig wird. Begünstigte, die nicht Mitglied des Vorstands sind, müssen bis zu dem in der individuellen Gewährungsvereinbarung geregelten Unverfallbarkeitszeitpunkt bei der Jumia Technologies AG beschäftigt bleiben.

Nach Maßgabe der individuellen Gewährungsvereinbarungen werden die RSUs am 10. Mai 2021 für diejenigen Begünstigten, denen auch Aktienoptionen im Rahmen des SOP 2019 zugeteilt wurden, unverfallbar. Die RSUs der anderen Begünstigten (denen ausschließlich RSUs gewährt werden) werden am 8. Mai 2020 übertragen.

Die in 2019 ausgegebenen RSUs unterliegen für alle Begünstigten weder ergebnisabhängigen Voraussetzungen noch einem maximalen Auszahlungsbetrag (Obergrenze).

Die beizulegenden Zeitwerte der RSUs werden aus dem Black-Scholes-Merton-Modell mit den folgenden Eingaben abgeleitet:

Datum der Gewährung 8. Mai 2019 10. Mai 2019 22. Mai 2019
Beizulegender Zeitwert der Aktien (i) 14,79 Euro 10,90 Euro 10,02 Euro
Ausübungspreis 1 Euro 1 Euro 1 Euro
Risikofreier Zinssatz (ii) 0 % 0 % 0 %
Erwartete Dividendenrendite (iii) 0 % 0 % 0 %
Erwartete Laufzeit (Jahre) (iv) 1 Jahr 2 Jahre 2,25 Jahre
Erwartete Volatilität (v) 40 % 40 % 40 %
Beizulegender Zeitwert der Optionen 13,79 Euro 9,90 Euro 9,02 Euro

(i) Der beizulegende Zeitwert der Aktie wird auf der Grundlage des in Euro umgerechneten Werts pro ADS der an der New Yorker Börse gehandelten Jumia Technologies AG abgeleitet.

(ii) Der risikofreie Zinssatz basiert auf den Renditen deutscher Staatsanleihen entsprechend der erwarteten Laufzeit von Optionen. Ein risikofreier Satz von 0 % wird als Untergrenze betrachtet.

(iii) Die erwartete Dividendenrendite wird mit 0 % angenommen, da die Gruppe weder eine Vorgeschichte noch eine Erwartung in Bezug auf die Zahlung einer Dividende hat.

(iv) Die erwartete Laufzeit der Aktienoptionen basiert auf der Zeit bis zur Unverfallbarkeit.

(v) Die erwartete Volatilität wird auf der Grundlage der historischen Volatilität der vergleichbaren Unternehmen in dem der erwarteten Laufzeit der einzelnen Gewährungen entsprechenden Zeitraum angenommen.

Infolgedessen hat die Gruppe für die zwölf Monate bis zum 31. Dezember 2019 insgesamt 37.267 Tsd. Euro an Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen (31. Dezember 2018: 17.409 Tsd. Euro).

Zusammenfassung der Gewährungen

Aufgrund der Kapitalerhöhung im Februar 2019 (siehe oben: "Ereignisse vor dem Börsengang") wurde die Anzahl der Gewährungen mit einem Faktor von 7,93 multipliziert.

Im Jahr 2019 wurden 2.550.066 Optionen ausgeübt. Die Zusammenfassung der Gewährungen per 31. Dezember 2019 und die Entwicklung während des Jahres stellen sich wie folgt dar:

Anzahl der Gewährungen Gewichteter durchschnittlich verbleibende Laufzeit

(Jahre)
Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis

(Euro)
Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert

(Euro)
Nicht verfügbare Gewährungen, am 1. Januar 2018 ausstehend 601.591 2,1 1,9 83,3
Gewährt während der Periode 84.128 1,0 2,8 89,0
Als Ersatz gewährt während der Periode 13.328 0,9 1,0 93,8
Ersetzt während der Periode (313) 1,0 2.308,4
Verfallen während der Periode (34.379) 1,0 83,3
Widerrufen während der Periode (85) 1,0 6.676,0
Unverfallbar geworden während der Periode (75.062) 0,4 1,8 85,1
Nicht verfügbare Gewährungen, am 31. Dezember 2018 ausstehend 589.208 1,0 1,8 83,8
Unverfallbare Gewährungen, am 1. Januar 2018 ausstehend 233.479 2,2 82,6
Widerrufen während der Periode (594) 0,6 1.007,4
Verfallen während der Periode (146) 2,2 82,9
Ersetzt während der Periode (647) 1,0 1.559,8
Unverfallbar geworden während der Periode 75.062 1,8 85,1
Unverfallbare Gewährungen, am 31. Dezember 2018 ausstehend 307.154 - 1,8 83,4
Zahl der Gewährungen Gewichtete durchschnittlich verbleibende Laufzeit

(Jahre)
Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis

(Euro)
Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert

(Euro)
Nicht verfügbare Gewährungen, am 1. Januar 2019 ausstehend 589.208 1,0 1,8 83,8
Multiplikations-/Divisionsfaktor 7,93 - - 7,93
Nicht verfügbare Gewährungen, am 1. Januar 2019 ausstehend, nach Modifikationsfaktor 4.671.733 1,0 1,8 10,6
Gewährt während der Periode 2.531.640 1,9 1,0 11,1
Ausgeübt während der Periode (2.550.066)
Verfallen während der Periode (419.283)
Widerrufen während der Periode (8)
Unverfallbar geworden während der Periode (1.613.079) 1,0 10,8
Nicht verfügbare Gewährungen, am 31. Dezember 2019 ausstehend 2.620.937 1,0 1,0 10,8
Unverfallbare Gewährungen, am 1. Januar 2019 ausstehend 307.154 83,4
Multiplikations-/Divisionsfaktor 7,93 7,93
Unverfallbare Gewährungen, am 1. Januar 2019 ausstehend, nach Modifikationsfaktor 2.435.373 1,8 10,5
Widerrufen während der Periode (54)
Umbuchung unverfallbarer Optionen 1.705
Unverfallbar geworden während der Periode 1.613.079 1,0 10,8
Unverfallbare Gewährungen, am 31. Dezember 2019 ausstehend 4.050.103 - 1,0 10,7

Die Zusammenfassung der Gewährungen per 31. Dezember 2018 und ihre Bewertung während des Jahres stellen sich wie folgt dar:

16. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Per
In Tsd. Euro Anhangangabe 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
--- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 15.762 9.653
Noch nicht eingegangene Rechnungen 19.292 18.155
Abgegrenzte Kosten für Leistungen an Arbeitnehmer 7.943 6.488
Sonstige Rückstellungen 13.441 12.996
Davon an verbundene Parteien 30 - 191
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 56.438 47.292

Die sonstigen Rückstellungen beziehen sich hauptsächlich auf Beratungs-, Rechts-, Marketing-, IT- und Logistikdienstleistungen.

Bedingungen und Konditionen der vorgenannten finanziellen Verbindlichkeiten:

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unverzinslich und werden normalerweise mit einem Zahlungsziel von 0 bis 90 Tagen beglichen.
Sonstige Verbindlichkeiten sind unverzinslich und haben eine durchschnittliche Laufzeit von 1 bis 2 Monaten.
Die Bedingungen und Konditionen mit verbundenen Parteien sind in Anhang 29 aufgeführt. Erläuterungen zu den Ausfallrisikomanagementprozessen der Gruppe sind in Anhang 31 aufgeführt.

17. Ausleihungen

Leasingverbindlichkeiten werden in der Bilanz wie folgt dargestellt:

Per
In Tsd. Euro 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
--- --- ---
Kurzfristig 3.056 -
Langfristig 6.127 -
Summe Leasingverbindlichkeiten 9.183 -

Im Folgenden wird die Fälligkeit der als langfristig klassifizierten Leasingverbindlichkeiten dargestellt:

In Tsd. Euro Ein bis fünf Jahre Mehr als fünf Jahre Gesamtsumme
Zukünftige Zahlungen von Leasingverbindlichkeiten 5.389 738 6.127

Die Gruppe hat mehrere Verlängerungs- und Kündigungsoptionen beinhaltende Leasingverträge abgeschlossen. Soweit die Verträge keine Klausel für einvernehmliche Vereinbarungen enthalten, wird davon ausgegangen, dass die Verlängerungsoptionen ausgeübt werden, sodass diese Verträge in unseren Leasingverbindlichkeiten enthalten sind.

Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit

In Tsd. Euro 1. Januar 2019 Zugänge Zahlungen Umgliederung Umrechnungseffekt 31. Dezember 2019
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 3.116 3.731 (4.945) 1.127 27 3.056
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 6.031 1.144 (1.127) 79 6.127
Gesamtverbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit 9.147 4.876 (4.945) - 106 9.183

In den Zugängen sind 1.293 Tsd. Euro aufgelaufene Zinsen enthalten.

In Tsd. Euro 1. Januar 2018 Zugänge Zahlungen Umgliederung Umrechnungseffekt 31. Dezember 2018
Kurzfristige Ausleihungen 2.244 - (2.244) - - -
Langfristige Ausleihungen - - - - - -
Summe Ausleihungen 2.244 - (2.244) - - -

Nicht als Verbindlichkeit ausgewiesene Leasingzahlungen

Die Gruppe hat sich dafür entschieden, keine Leasingverbindlichkeiten für kurzfristige Leasingverträge (Leasingverträge mit einer erwarteten Laufzeit von bis zu 12 Monaten) oder für Leasingverträge für geringwertige Vermögenswerte zu buchen. Im Rahmen derartiger Leasingverträge geleistete Zahlungen werden linear als Aufwand gebucht. Darüber hinaus dürfen bestimmte variable Leasingzahlungen nicht als Leasingverbindlichkeiten gebucht werden und werden bei ihrer Entstehung als Aufwand gebucht.

Der Aufwand für nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einfließende Zahlungen stellt sich wie folgt dar:

In Tsd. Euro Per 31. Dezember 2019
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 1.817
Variable Leasingzahlungen 154
Gesamtaufwand 1.971

Per 31. Dezember 2019 hatte die Gruppe kurzfristige Leasingverträge mit einer Gesamtverpflichtung zu diesem Zeitpunkt in Höhe von 158 Tsd. Eurogeschlossen.

18. Sonstige Steuerverbindlichkeiten und sonstige Steuerforderungen

Die sonstigen Steuerverbindlichkeiten betreffen Umsatzsteuern in Höhe von 58 Tsd. Euro (2018: 739 Tsd. Euro) und Quellensteuern in Höhe von 4.415 Tsd. Euro (2018: 6.686 Tsd Euro).

Die sonstigen Steuerforderungen betreffen Umsatzsteuern in Höhe von 5.395.000 (2018: 4.172.000).

19. Rückstellungen für Verbindlichkeiten und andere Aufwendungen

Die Entwicklung der Rückstellungen für Verbindlichkeiten und andere Aufwendungen stellt sich wie folgt dar:

In Tsd. Euro Steuerliche Risiken Marktplatz- und Kommissionsware Rückstellungen für andere Aufwendungen Gesamtsumme
Saldo per 1. Januar 2018 14.143 241 560 14.944
Zugänge 5.860 - 60 5.920
Auflösungen (453) (180) (216) (849)
Inanspruchnahme der Rückstellung - - (324) (324)
Umbuchungen - - 389 389
Umrechnungseffekt 125 8 5 138
Saldo per 31. Dezember 2018 19.675 69 474 20.218
Zugänge 6.700 480 584 7.764
Auflösungen (611) - (184) (795)
Inanspruchnahme der Rückstellung (21) - (1) (22)
Umrechnungseffekt 97 - 4 101
Saldo per 31. Dezember 2019 25.840 549 877 27.266
Kurzfristig 25.840 549 651 27.040
Langfristig - - 226 226

Der Saldo zum 1. Januar 2018 ist in Angabe 4 erläutert.

Steuerliche Risiken

Die Rückstellung für steuerliche Risiken umfasst Rückstellungen im Zusammenhang mit Umsatzsteuer in Höhe von 10.329 Tsd. Euro (2018: 8.221 Tsd. Euro), Rückstellungen im Zusammenhang mit Quellensteuer in Höhe von 15.362 Tsd. Euro (2018: 11.456 Tsd. Euro) und Rückstellungen im Zusammenhang mit sonstigen Steuern in Höhe von 97 Tsd. Euro (2018: Null). Die Berechnung der Rückstellungen basiert auf der von der Unternehmensleitung gruppenweit vorgenommenen detaillierten Überprüfung unsicherer Steuerpositionen und berücksichtigt die Wahrscheinlichkeit des Entstehens einer Verbindlichkeit innerhalb der geltenden Verjährungsfrist.

Marktplatz- und Kommissionsware

Die Rückstellung für Markplatz- und Kommissionsware bezieht sich auf verlorene und beschädigte Ware, die den Verkäufern zu erstatten ist. Die Rückstellung wird auf der Grundlage der detaillierten Überprüfung dieser Positionen berechnet und wird voraussichtlich in der Inanspruchnahmeperiode 2020 genutzt werden.

Rückstellung für andere Aufwendungen

Die Rückstellung für andere Aufwendungen umfasst hauptsächlich Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von 173Tsd. Euro (2018: Null), die Rückstellung für Leistungen bei Beendigung des Dienstverhältnisses in Höhe von 226Tsd. Euro (2018: 389Tsd. Euro) sowie diverse Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und Strafen in Höhe von 483Tsd. Euro (2018: 85Tsd. Euro). Die Rückstellungen werden auf der Grundlage bestmöglicher Schätzungen unter Berücksichtigung früherer Erfahrungen berechnet.

20. Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten besteht aus 1.571Tsd. Euro, der sich auf eine über 5 Jahre abgegrenzte Depotgebühr von BNY Mellon bezieht und beträgt somit 1.201Tsd. Euro, die im konsolidierten Jahresabschluss als langfristig ausgewiesen werden. Andere Beträge umfassen einzelne Vorauszahlungen von Endkunden für bestellte, aber noch nicht ausgelieferte Waren. Im Jahr 2018 beinhaltete der Saldo 1.166Tsd. Euro im Zusammenhang mit einer in Anhang 29 offengelegten Vorauszahlung von MTN in Nigeria.

21. Umsatzerlöse

Die Erlöse setzen sich wie folgt zusammen:

Für das Geschäftsjahr zum
In Tsd. Euro 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018 Angepasst 31. Dezember 2017
--- --- --- ---
Verkauf von Waren 81.164 81.340 67.971
Provisionen 25.011 14.394 10.764
Fulfillment 26.855 14.980 6.297
Mehrwertdienste 20.492 14.553 -
Marketing und Werbung 6.089 2.262 1.716
Andere Umsatzerlöse 797 1.529 6.306
Umsatzerlöse 160.408 129.058 93.054

Auf keinen einzigen Kunden entfielen mehr als 5 % des Gruppenumsatzes (2018: keiner, 2017: keiner).

Die Aufschlüsselung der Einnahmen der Gruppe aus Verträgen mit Kunden nach Regionen ist in Anhang 2 n) Segmente aufgeführt.

22. Logistikaufwendungen

Die Logistikaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

Für das Geschäftsjahr zum
In Tsd. Euro 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
--- --- --- ---
Personalkosten für die Erfüllung 20.872 16.970 15.970
Kosten für Logistikzentren 4.920 3.573 3.326
Fracht- und Versandkosten 51.600 29.923 15.140
Logistikaufwendungen 77.392 50.466 34.436

23. Marketingaufwendungen

Die Marketingaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

Für das Geschäftsjahr zum
In Tsd. Euro 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018 Angepasst 31. Dezember 2017
--- --- --- ---
Vertriebs- und Werbepersonalkosten 8.183 5.830 5.125
Vertriebs- und Werbekampagnen 47.836 40.186 31.819
Marketingaufwendungen 56.019 46.016 36.944

24. Kosten für Technologie und Content

Die Kosten für Technologie und Content setzen sich wie folgt zusammen:

Für das Geschäftsjahr zum
In Tsd. Euro 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
--- --- --- ---
Personalkosten - Technologie und Content 13.136 11.691 10.930
Technologielizenz- und Wartungskosten 14.136 10.741 9.656
Kosten für Technologie und Content 27.272 22.432 20.586

25. Allgemeine und Verwaltungsaufwendungen

Die allgemeinen und Verwaltungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

Für das Geschäftsjahr zum
In Tsd. Euro 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
--- --- --- ---
Personalkosten 80.494 47.644 51.273
Nutzungskosten 1.582 5.091 3.989
Beraterhonorare 14.300 9.830 5.257
Reisen und Repräsentation 5.232 3.596 3.171
Büro- und damit verbundene Kosten 7.494 5.354 4.274
Allgemeine Unterverträge 5.168 2.835 2.214
Bankgebühren und Kosten des Geldverkehrs 2.893 2.980 1.699
Forderungsausfall/-ausbuchung 5.877 4.436 3.270
Steueraufwand 5.538 4.778 4.615
Rückstellungen für Steuern 6.068 5.271 6.989
Abschreibungen 7.906 2.166 1.637
Andere allgemeine und Verwaltungsaufwendungen 1.973 944 662
Allgemeine und Verwaltungsaufwendungen 144.525 94.925 89.050

Der Personalkostenaufwand enthält anspruchsberechtigten Mitarbeitern gewährte Aktienoptionen in Höhe von 37.267Tsd. Euro (2018: 17.409Tsd. Euro).

26. Finanzertrag und Finanzierungsaufwendungen

Finanzertrag und Finanzierungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

Für das Geschäftsjahr zum
In Tsd. Euro 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
--- --- --- ---
Wechselkursgewinn 523 1.369 1.978
Zinsen und ähnliche Erträge 3.436 221 304
Finanzertrag 3.959 1.590 2.282
Wechselkursverlust - 1.145 1.406
Zinsen und ähnlicher Aufwand 2.576 204 62
Sonstiges - - 49
Finanzierungsaufwendungen 2.576 1.349 1.517

27. Ertragsteuern

Die Abstimmung des Steueraufwands und der effektiven Steuersätze ist nachstehend dargestellt.

Für das Geschäftsjahr zum
In Tsd. Euro 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
--- --- --- ---
Verlust vor Ertragsteuern (226.490) (169.494) (153.902)
Gesetzlicher Steuersatz 27,39 % 29,04 % 28,34 %
Erwarteter Ertragsteuervorteil 62.036 49.226 43.615
Nicht abzugsfähiger Aufwand (26.063) (18.826) (29.513)
Nicht steuerpflichtiger Ertrag 3.874 890 344
Latente Steueransprüche, nicht gebucht (40.271) (32.170) (25.909)
Latente Steueransprüche (genutzt)/gebucht (151) (7) 7
Aufwand aus Ertragsteuern (575) (887) (11.456)
Effektiver Steuersatz 0,25 % 0,52 % 7,44 %

Der Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:

Für das Geschäftsjahr zum
In Tsd. Euro 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
--- --- --- ---
Aktuelle Steuer (424) (880) (11.463)
Latente Steuer (151) (7) 7
Gesamtertragsteueraufwand (575) (887) (11.456)

Die für die Verrechnung mit künftigen steuerpflichtigen Gewinnen verfügbaren Steuerverluste, für die keine latenten Steuerforderungen gebucht wurden, waren wie folgt:

Per
In Tsd. Euro 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
--- --- --- --- --- ---
Land Dauer Satz Kumulierte steuerliche Verluste [brutto] Kumulierte steuerliche Verluste [brutto] Kumulierte steuerliche Verluste [brutto]
--- --- --- --- --- ---
Deutschland Unbegrenzt 30,2 % (8.961) - -
Marokko 4 Jahre 30,0 % (25.342) (25.848) (20.569)
Ägypten 5 Jahre 22,5 % (90.148) (61.942) (17.693)
Nigeria Unbegrenzt 30,0 % (203.482) (145.143) (82.049)
Südafrika Unbegrenzt 28,0 % (34.327) (28.267) (23.050)
Kenia 9 Jahre 30,0 % (64.812) (39.135) (28.594)
Elfenbeinküste 5 Jahre 25,0 % (27.005) (19.962) (18.298)
Ghana 3 Jahre 25,0 % (9.848) (5.228) (4.791)
Sonstige entfällt entfällt (63.829) (32.974) (51.697)
Summe (527.754) (358.499) (246.741)

Latente Steuerforderungen wurden in Bezug auf diese Verluste nicht verbucht, da sie nicht zur Verrechnung mit steuerpflichtigen Gewinnen an anderer Stelle in der Gruppe verwendet werden dürfen. Diese sind in Tochtergesellschaften entstanden, die seit einiger Zeit Verluste gemacht haben, und es existieren keine weiteren Steuerplanungsmöglichkeiten oder andere Anzeichen für eine baldige Werthaltigkeit.

28. Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem der den Stammaktionären der Muttergesellschaft zurechenbare Jahresgewinn durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Jahres ausstehenden Stammaktien geteilt wird.

Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem der den Stammaktionären der Muttergesellschaft zurechenbare Gewinn (nach Bereinigung um Zinsen auf die wandelbaren Vorzugsaktien) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Jahres ausstehenden Stammaktien plus die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien, die bei Umwandlung aller verwässernden potenziellen Stammaktien in Stammaktien ausgegeben würden, geteilt wird. Die folgende Tabelle enthält die Einkommens- und Aktiendaten, die in den Berechnungen des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie verwendet wurden:

Für das Geschäftsjahr zum
In Tsd. Euro 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
--- --- --- ---
Zähler
Periodenfehlbetrag (227.065) (170.381) (165.358)
Abzüglich: nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnender Nettoverlust (376) (310) (3.779)
Dem Eigenkapital der Gesellschaft zuzurechnender Verlust (226.689) (170.071) (161.579)
Nenner
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien für das unverwässerte Ergebnis je Aktie 140.655.697 94.963.796 94.963.796
Effekt der Verwässerung von:
Aktienoptionen 8.419.896 6.497.213 3.119.765
Um den Verwässerungseffekt bereinigte gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien 149.075.593 101.461.009 98.083.561
Verlust pro Aktie - unverwässert (1,61) (1,79) (1,70)
Verlust pro Aktie - verwässert (1,52) (1,68) (1,65)

Zwischen dem Bilanzstichtag und dem Datum der Genehmigung dieses Jahresabschlusses gab es keine weiteren Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien.

29. Transaktionen und Salden mit verbundenen Parteien

Bedingungen und Konditionen von Transaktionen mit verbundenen Parteien

Nachfolgend werden die Transaktionen mit verbundenen Parteien beschrieben, die die Gruppe seit dem 1. Januar 2018 mit Mitgliedern des Aufsichtsrats oder Vorstands, leitenden Angestellten oder Inhabern von mehr als 10 % irgendeiner Klasse der stimmberechtigten Aktien abgeschlossen hat.

Transaktionen mit MTN

Die Gruppe engagiert sich in mehreren Initiativen mit Tochtergesellschaften ihres Aktionärs Mobile Telefone Networks Holdings (Pty) Ltd. Beispielsweise können Verbraucher für Transaktionen auf der Jumia-Plattform mit dem Mobile Money von MTN bezahlen. Die Gruppe hat auch spezielle Onlineshops mit der Marke MTN auf ihrer Plattform eingerichtet.

In den Jahren 2019 und 2018 schloss die Gruppe auch einen Vertrag, nach dem MTN für Käufe der MTN-Angestellten auf der Jumia-Plattform durch Aufstockung der Wallet-Guthaben Vorauszahlungen leistete, die sich auf 890Tsd. Euro (2018: 1.166Tsd. Euro) beliefen, die sämtlich im Lauf des Jahres 2019 in Erlöse umgewandelt wurden.

Die ausstehenden Salden mit MTN (kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Darlehen) stellen sich wie folgt dar:

Per
In Tsd. Euro Anhangangabe 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
--- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 11 371 262
Summe Aktiva 371 262
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 16 - 191
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 20 - 1.166
Summe Verbindlichkeiten - 1.357

Die Erträge und Aufwendungen mit MTN waren wie folgt:

Per
In Tsd. Euro 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
--- --- ---
Umsatzerlöse - 661
Aufwendungen (478) (487)
Nettogewinn und -verlust (478) 174

Transaktionen mit Managern in Schlüsselpositionen

Zu den Managern in Schlüsselpositionen gehören die leitenden Angestellten. Die an Manager in Schlüsselpositionen gezahlte oder zu zahlende Vergütung für deren Leistungen ist nachstehend aufgeführt:

Für das Geschäftsjahr zum
In Tsd. Euro 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
--- --- ---
Kurzfristige Leistungen für Mitarbeiter 8.036 3.204
Andere Leistungen 47 25
Aktienbasierte Vergütung 13.771 11.034
Summe 21.854 14.263

Anhang 15 enthält zusätzliche Informationen zu den aktienbasierten Vergütungsplänen.

Transaktionen mit Jeremy Hodara

Im Oktober 2018 verkaufte Jeremy Hodara, Co-CEO und Mitglied des Vorstands, seine gesamte Beteiligung an der Jumia Facilities Management Services LLC ("Jumia Facilities") an die Gruppe. Jumia Facilities ist ein Unternehmen mit Sitz in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, und wurde von einem einzelnen lokalen Aktionär, der im Namen der Gruppe 51 % hält, und Jeremy Hodara, der die restlichen 49% hielt, gegründet. Das Geschäft von Jumia Facilities beschränkt sich auf die Bereitstellung operativer Dienste für die Gruppe wie beispielsweise Marketing- und Unterstützungsdienste. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag von Jumia Facilities wurde Jeremy Hodara zum Geschäftsführer von Jumia Facilities ernannt. Die Tätigkeit von Jumia Facilities wird durch von der Gruppe gewährte Darlehen finanziert. Gewinne und Verluste der Gesellschaft sind ebenfalls von der Gruppe zu tragen. Der Verkauf der Beteiligung führte nicht zu einer Änderung der Konsolidierung oder Kontrolle.

30. Beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten

Die Finanzinstrumente bestehen aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Finanzielle Vermögenswerte bestehen aus Bankguthaben und Bargeld, Forderungen und Forderungen gegenüber verbundenen Parteien. Finanzielle Verbindlichkeiten bestehen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Parteien.

Die Unternehmensleitung ist der Ansicht, dass die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen ihren beizulegenden Zeitwerten nahekommen.

31. Ziele und Richtlinien des Finanzrisikomanagements

Die Gruppe ist einem Markt-, Ausfall- und Liquiditätsrisiko ausgesetzt. Die Risiken werden durch ein geeignetes Management auf jeder Ebene überwacht. Die Finanzrisikoaktivitäten der Gruppe werden durch geeignete Richtlinien und Verfahren geregelt, und die Finanzrisiken werden in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Gruppe ermittelt, gemessen und verwaltet. Der Aufsichtsrat prüft und genehmigt die Richtlinien für das Management jedes dieser Risiken, die im Folgenden zusammengefasst sind.

Marktrisiko

Das Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert zukünftiger Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwankt. Das Marktrisiko der Gruppe bezieht sich auf Fremdwährungsrisiken. Zu den von einem Fremdwährungsrisiko betroffenen Finanzinstrumenten gehören liquide Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Die Gruppe sichert ihr Fremdwährungsrisiko nicht ab.

Fremdwährungsrisiko

Das Fremdwährungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert zukünftiger Cashflows eines Engagements aufgrund von Änderungen der Wechselkurse schwankt. Da die Gruppe in mehreren Ländern tätig ist, ist das Fremdwährungsrisiko inhärent und Teil des Tagesgeschäfts. Die Hauptmerkmale sind nachstehend zusammengefasst:

Bargeld wird auf Gruppenebene in Euro und US-Dollar gehalten.
Jede ausländische Einheit wird durch Gruppendarlehen in Euro oder US-Dollar im Durchschnitt alle sechs Wochen auf der Grundlage einer detaillierten Cashflow-Prognose finanziert.
Das Wechselkursrisiko tritt nur auf Gruppenebene auf.

Fremdwährungssensitivität

Die folgenden Tabellen zeigen die Sensitivität gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen möglichen Schwankung des Euro und US-Dollar sowie der wichtigsten Währungen der Gruppe (EGP, ZAR, NGN, MAD, GHS, KES, AED) bei ansonsten unveränderten anderen Variablen. Das Währungsrisiko der Gruppe gegenüber Wechselkursschwankungen bei allen anderen Währungen ist nicht wesentlich.

Die Gruppe ging aufgrund von Bewertungsschwankungen von 2 % bis 4,28 % aller genannten Währungen im Jahr 2019 mit Ausnahme von Ägypten (EGP) mit einer Bewertungsschwankung von 13,32 % und Ghana (GHS) mit einer Schwankung von 10,92 % von einer möglichen Schwankung von +/- 5 % bei allen genannten Währungen und einer möglichen Schwankung des Ägyptischen Pfunds (EGP) und des Ghanaischen Cedi (GHS) von +/- 10 % aus. Gruppendarlehen tragen den Großteil des Fremdwährungsrisikos der Gruppe, da sie in Euro oder US-Dollar ausgereicht werden und rückzahlbar sind. Die Schwankungen verschiedener Wechselkurse in Afrika und die daraus resultierenden Wechselkursgewinne oder -verluste werden im Sonstigen Gesamtergebnis gebucht.

Die Effekte in den wichtigsten lokalen Währungen sind wie folgt:

In Tsd. Euro Auswirkung auf Eigenkapital vor Steuern Auswirkung auf Gewinn vor Steuern
Änderung des EGP/EUR-Wechselkurses
10 % 2.315 110
(10) % (2.315) (110)
Änderung des ZAR/EUR-Wechselkurses
5 % (1.003) (1)
(5) % 1.003 1
Änderung des NGN/EUR-Wechselkurses
5 % (1.199) (51)
(5) % 1.199 51
Änderung des MAD/EUR-Wechselkurses
5 % (1.955) 189
(5) % 1.955 (189)
Änderung des GHS/EUR-Wechselkurses
10 % 558 80
(10) % (558) (80)
Änderung des KES/EUR-Wechselkurses
5 % 663 32
(5)% (663) (32)
Änderung des EGP/USD-Wechselkurses
10 % (2.585) 365
(10) % 2.585 (365)
Änderung des ZAR/USD-Wechselkurses
5 % (36) 24
(5) % 36 (24)
Änderung des NGN/USD-Wechselkurses
5 % (418) 73
(5) % 418 (73)
Änderung des GHS/USD-Wechselkurses
10 % (623) 201
(10) % 623 (201)
Änderung des KES/USD-Wechselkurses
5 % (739) 97
(5) % 739 (97)

Ausfallsrisiko

Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass eine Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus einem Finanzinstrument oder Kundenvertrag nicht nachkommt, was zu einem finanziellen Verlust führt. Die Gruppe ist dem Ausfallrisiko aus ihren betrieblichen Aktivitäten (hauptsächlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) und aus ihren Finanzierungsaktivitäten einschließlich Guthaben bei Banken und Finanzinstituten sowie Devisentransaktionen ausgesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Gruppe ist dem Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hauptsächlich bei Transaktionen mit Firmenkunden ausgesetzt. Die Gruppe bewertet dieses Risiko durch eine detaillierte Alterungsanalyse und auch durch eine detaillierte Analyse der Kreditwürdigkeit der Verbraucher zu jedem Stichtag. Die Gruppe wendet Risikokontrollverfahren zur Bewertung der Kreditqualität der Kunden unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Lage, bisheriger Erfahrungen und anderer Faktoren an. Die Einhaltung der Kreditlimits durch die Firmenkunden wird von der Unternehmensleitung regelmäßig überwacht.

Verkäufe an Privatkunden müssen in bar oder mit den gängigen Kreditkarten abgewickelt werden, um das Ausfallrisiko zu mindern. Es existieren keine signifikanten Konzentrationen von Kreditrisiken durch die Exposition gegenüber einzelnen Verbrauchern, bestimmten Branchen und/oder Regionen.

Die Gruppe bucht eine Wertberichtigung für erwartete Kreditausfälle ("ECLs") unter Anwendung des nach IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatzes. Die Gruppe verfolgt daher keine Änderungen des Ausfallrisikos, sondern bucht vielmehr zu jedem, Bilanzstichtag eine Wertberichtigung für Verluste auf der Grundlage der erwarteten Kreditausfälle über die Gesamtlaufzeit. Die Gruppe hat eine Rückstellungsmatrix erstellt, die auf ihren historischen Kreditausfällen basiert und um für die Schuldner und das wirtschaftliche Umfeld spezifische zukunftsorientierte Faktoren bereinigt wurde.

Am 31. Dezember 2019 schlossen bestimmte Unternehmen der Gruppe (Jumia Facilities, Ecart Internet Services Nigeria Limited, Ecart Services Ivory Coast SARL, Ecart Services Kenya Limited, Ecart Services Morocco und Jumia Egypt LLC) mit bestimmten internationalen Marktplatzanbietern Kontenvergütungs- und Abrechnungsvereinbarungen. Die Gruppe hat daher die damit verbundenen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2019 mit einem Betrag in Höhe von 1.802Tsd. Euro verrechnet. (31. Dezember 2018, 324Tsd. Euro).

Die Gruppe nimmt keine Sicherheiten in Anspruch. Die Gruppe schätzt die Risikokonzentration in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögen als gering ein, da ihre Kunden in verschiedenen Hoheitsgebieten ansässig und in verschiedenen Branchen tätig sind sowie in weitgehend unabhängigen Märkten operieren.

Per 31. Dezember 2019 hat die Gruppe eine Wertberichtigung für uneinbringliche Forderungen in Höhe von 8.283Tsd. Euro (2018: 4.254Tsd. Euro) vorgenommen, wie in Anhang 11 dargestellt. Darüber hinaus hat die Gruppe eine Wertberichtigung für uneinbringliche sonstige Forderungen in Höhe von 503Tsd. Euro (2018: 484Tsd. Euro) vorgenommen. Die gesamte Rückstellung für erwartete Kreditausfälle macht 69 % (2018: 36 %) der gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen aus.

Bareinlage

Das Ausfallrisiko aus Guthaben bei Banken und Finanzinstituten wird von der Finanzabteilung der Gruppe in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Gruppe verwaltet. Das maximale Ausfallrisiko der Gruppe für die Komponenten der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und 2018 entspricht dem im konsolidierten Jahresabschluss als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesenen Buchwert.

Die erwarteten Kreditausfälle ("ECLs) aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten werden von der Gruppe per 1. Januar 2018 als unwesentlich eingeschätzt. Daher wurden die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die kumulierten Anfangsverluste nicht entsprechend angepasst. Per 31. Dezember 2019 war die Auswirkung der Bewertung von erwarteten Kreditausfällen aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten unwesentlich und wird daher nicht im konsolidierten Jahresabschluss ausgewiesen.

Die Gruppe betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als in Verzug, wenn vertraglich vereinbarte Zahlungen 90 Tage überfällig sind. In bestimmten Fällen kann die Gruppe jedoch auch einen finanziellen Vermögenswert als in Verzug betrachten, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Gruppe die ausstehenden Beträge aus den Verträgen in voller Höhe erhält, bevor sie die von der Gruppe gehaltenen Bonitätsverbesserungen berücksichtigt hat. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn der Eingang der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme vernünftigerweise nicht zu erwarten ist.

Die Mehrheit der Bareinlagen der Gruppe wird in Deutschland unterhalten. Deutsche Bankkonten sind über den Einlagensicherungsfonds abgesichert, der alle Bankeinlagen bis zu 20 % des haftenden Eigenkapitals der Bank sichert.

Liquiditätsrisiko

Das vorrangige Ziel des Liquiditäts- und Kapitalmanagements der Gruppe ist die Überwachung der Verfügbarkeit von Bargeld und Kapital, um die Expansion und das Wachstum der Gruppe zu unterstützen. Die Gruppe verwaltet ihre Liquiditäts- und Kapitalstruktur unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedingungen, der Leistung ihrer lokalen Geschäftstätigkeit und der lokalen Vorschriften. Die Finanzierung wird von einer zentralen Finanzabteilung verwaltet, die die Höhe der gemäß der Genehmigung der Unternehmensführung und der Aktionäre gewährten Mittel überwacht. Die gesamte Finanzierung folgt einer strengen operativen und rechtlichen Überwachung durch die Finanz- und Rechtsabteilung.

Im Jahr 2019 hat die Gruppe, wie in Anhang 13 beschrieben, die Finanzierung durch den Börsengang gesichert. Der größte Teil der Finanzierung wird in Form von Darlehen an die operativen Einheiten übertragen, die bei der Konsolidierung eliminiert werden.

Da alle Gelder ausschließlich von den Aktionären kommen und es keine externen Kredite gibt, ist das Zinsrisiko der Gruppe gering.

Auf der Grundlage der Cashflow-Prognose für das Jahr 2020 verfügt die Gruppe per 31. Dezember 2019 über ausreichend Liquidität für die nächsten zwölf Monate.

32. Umbuchung und Anpassung von Vergleichszahlen

Die Vergleichszahlen wurden umgebucht oder angepasst, um die Anwendung des IFRIC 23 abzubilden.

Die Vorjahreszahlen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im Gesamtergebnis (Verlust) wurden angepasst, um die Änderung der Bilanzierung bestimmter Arten von Gutscheinen und Anreizen widerzuspiegeln

Diese Umbuchungen und Anpassungen haben keine Auswirkungen auf den zuvor ausgewiesenen Gewinn oder das Eigenkapital des Unternehmens.

Die Umbuchungen und Anpassungen werden wie folgt zusammengefasst:

In Tsd. Euro 2018 Wie zuvor berichtet 2018 Wie umgebucht/ angepasst Differenz
Bilanz
Langfristige Verbindlichkeiten
Rückstellungen für Verbindlichkeiten und andere Aufwendungen - 389 389
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 47.681 47.292 (389)
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 147 10.882 10.735
Rückstellungen für Verbindlichkeiten und andere Aufwendungen 30.427 19.692 (10.735)
Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung
Umsatzerlöse 130.569 129.058 (1.511)
Vertriebs- und Werbeaufwand 47.527 46.016 (1.511)
In Tsd. Euro 2017 Wie zuvor berichtet 2017 Wie angepasst Differenz
Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung
Umsatzerlöse 94.036 93.054 (982)
Vertriebs- und Werbeaufwand 37.926 36.944 (982)

Anpassungen

Die Zeiträume 2017 und 2018 wurden angepasst, um den Auswirkungen der Umbuchung bestimmter Arten von Gutscheinen sowie Verbraucher- und Partneranreizprogrammen von Vertriebs- und Werbeaufwand zu Umsatzerlösen Rechnung zu tragen. Die Gutscheine sind eine gemäß IFRS 15 an einen Kunden zu zahlende Gegenleistung und werden daher als Minderung der Umsatzerlöse gebucht.

33. Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten

Steuereventualverbindlichkeiten

Die Gruppe hat Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit potenziellen Steuerforderungen, die sich aus dem normalen Geschäftsbetrieb ergeben.

Per 31. Dezember 2019 finden in verschiedenen Ländern noch Steuerprüfungen statt. Einige dieser Steuerprüfungen führten zu Neuveranlagungen, während sich andere noch in einem frühen Stadium befinden und noch keine Neuveranlagung vorgenommen wurde. Das Management muss bei der Bildung gesetzlicher Rückstellungen Schätzungen und Beurteilungen hinsichtlich des endgültigen Ausgangs dieser Untersuchungen oder Rechtsstreitigkeiten vornehmen. Endgültige Forderungen oder Gerichtsurteile können von den Schätzungen des Managements abweichen.

Per 31. Dezember 2019 hatte die Gruppe für Nettosteuerrückstellungen (mit Ausnahme der oben in Anhang 4 unter den Interpretationen von IFRIC 23 beschriebenen Unsicherheiten hinsichtlich der Ertragsteuern) Rückstellungen in Höhe von 25.788 Tsd. Euro (2018: 19.675 Tsd. Euro) als Ergebnis der Bewertung potenzieller Risiken aufgrund unsicherer Steuerpositionen sowie anhängiger und geklärter Angelegenheiten mit den zuständigen Steuerbehörden (Anhang 19) gebildet.

Zusätzlich zu den vorstehend genannten Steuerrisiken könnte wie auch bei anderen internationalen Gruppen der Konflikt zwischen dem internationalen Betriebsmodell der Gruppe, dem jurisdiktionsbasierten Ansatz der Steuerbehörden und einigen inländischen Steuererfordernissen in Bezug auf die Quellensteuer und die Vorschriften zur Einhaltung und Erstattung der Umsatzsteuer zu weiterer Unsicherheit in Höhe von 8.184 Tsd. Euro hinsichtlich der Steuerpositionen führen. Die Wahrscheinlichkeit künftiger wirtschaftlicher Abflüsse im Hinblick auf diese potenziellen Steuerforderungen wird jedoch nur als möglich, aber nicht als wahrscheinlich angesehen. Dementsprechend wurde in diesem konsolidierten Jahresabschluss keine Rückstellung für eine Verbindlichkeit gebildet.

Die Gruppe kann auch mit anderen Steuerforderungen konfrontiert sein, bei denen das Risiko künftiger wirtschaftlicher Abflüsse derzeit als gering eingeschätzt wird.

Rechtsstreite mit Aktionären

Seit Mai 2019 wurden mehrere Sammelklagen gegen das Unternehmen und bestimmte leitende Mitarbeiter beim U.S. District Court for the Southern District of New York und beim Kings County Supreme Court in New York eingereicht. Die Klagen beziehen sich in diesen Fällen auf angebliche fehlerhafte Angaben und Auslassungen von nicht-finanziellen Informationen in unserem Emissionsprospekt und auf Erklärungen, die das Unternehmen im Zusammenhang mit seinem Börsengang abgegeben hat. Diese Verfahren befinden sich noch in der Anfangsphase.

Leasingverpflichtungen

Wie in Anhang 17 offengelegt, war die Gruppe an kurzfristigen Leasingverträgen beteiligt, die sich per 31. Dezember 2019 auf 158 Tsd. Euro (2018: 9.230 Tsd. Euro, Anhang 4) belaufen.

Sonstiges

Die Gruppe ist in mehrere laufende Verfahren mit Lieferanten und Mitarbeitern involviert. Die Gruppe überprüft und bewertet diese Ansprüche kontinuierlich und verzeichnet die Rückstellungen auf der Grundlage der Beurteilung durch die Unternehmensleitung und Schätzungen der Berater zu den jeweiligen Stichtagen.

Bei der Beurteilung der möglichen Ergebnisse von Rechtsansprüchen und Eventualfällen berücksichtigt die Gruppe die Empfehlungen der Rechtsberater. Die Stellungnahmen der Rechtsberater der Gruppe basieren auf deren bestem fachlichen Urteilsvermögen und berücksichtigen den aktuellen Stand des Verfahrens sowie die in den verschiedenen Angelegenheiten gesammelten rechtlichen Erfahrungen. Da die Ergebnisse der Ansprüche letztlich von den Gerichten bestimmt oder anderweitig beigelegt werden können, können sie von diesen Schätzungen abweichen.

34. Prüfungshonorar

Für das Geschäftsjahr zum
In Tsd. Euro 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
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Abschlussprüfungsleistung 45 23
Summe 45 23

35. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Der jüngste Ausbruch einer neuartigen und hoch ansteckenden Form des Coronavirus ("COVID-19"), die von der Weltgesundheitsorganisation als Pandemie eingestuft wurde, hat zu zahlreichen Todesfällen geführt, die weltweite Geschäftstätigkeit beeinträchtigt und in bestimmten Fällen zu einer erheblichen Volatilität der Aktienmärkte und der Märkte für Schuldverschreibungen beigetragen. Die globalen Auswirkungen des Ausbruchs entwickeln sich rasant und viele Länder haben darauf reagiert, indem sie Quarantänen, Reiseverbote und die Schließung von Büros, Unternehmen, Schulen, Einzelhandelsgeschäften und anderen öffentlichen Einrichtungen eingeführt haben. Unternehmen treffen ähnliche Vorsichtsmaßnahmen. Solche Maßnahmen sowie die allgemeine Unsicherheit hinsichtlich der Gefahren und Auswirkungen von COVID-19 führen zu erheblichen Störungen der Lieferketten und der Wirtschaftstätigkeit. Unser Geschäft könnte durch den Ausbruch von COVID-19 beeinträchtigt werden.

Im Rahmen unseres grenzüberschreitenden Geschäfts ermöglichen wir Bestellungen von internationalen Verkäufern nach Afrika. Der COVID-19-Ausbruch hat den Betrieb dieser internationalen Verkäufer gestört und kann ihn auch weiterhin stören, weshalb einige gezwungen waren, die Produktion vorübergehend einzustellen, ihre Büros zu schließen oder ihre Dienste einzustellen. Darüber hinaus sind viele unserer lokalen Verkäufer auf importierte Produkte angewiesen. Die Reaktionen auf die COVID-19-Pandemie haben unsere Verkäufer vor die Herausforderung gestellt, Produkte und Rohstoffe zu beschaffen. Wir können erhöhte Betriebskosten verursachen, wenn wir uns während der Pandemiezeit an neue Betriebsanforderungen anpassen, und es kann zu Betriebsstörungen kommen, einschließlich der Implementierung verbesserter Sicherheitsverfahren für Mitarbeiter. Darüber hinaus hat die COVID-19-Pandemie in vielen unserer Einsatzländer bereits negative Auswirkungen auf die Verbraucherstimmung, was zu einer Verringerung der diskretionären Ausgaben geführt hat. Obwohl wir von einer Verlagerung vom Offline- zum Online-Handel profitieren können, kann nicht garantiert werden, dass die Auswirkungen dieser Verlagerung die negativen Auswirkungen einer Änderung der Verbraucherstimmung überwiegen. Jegliche Befürchtungen der Verbraucher, dass COVID-19 durch von uns versandte Waren übertragen werden könnte, geringere Verbraucherausgaben für diskretionäre Artikel oder die wirtschaftlichen Folgen von Verwaltungsmaßnahmen zur Begrenzung der Verbreitung von COVID-19 könnten sich erheblich negativ auf unseren Umsatz auswirken. Wir mussten auch unser Fulfillment-Center in Südafrika vorübergehend schließen. Jede weitere erzwungene oder freiwillige Einstellung des Geschäftsbetriebs in einer der Regionen, in denen wir tätig sind, kann sich negativ auf unsere Fähigkeit auswirken, Geschäfte zu tätigen, unsere Fulfillment-Center zu betreiben, unsere Kunden zu bedienen und unsere Verwaltungsaufgaben zu erfüllen.

Wir überwachen die möglichen Auswirkungen des Ausbruchs von COVID-19, die sich in zukünftigen Berichtsperioden negativ auf unser globales Geschäft und die Ertragslage auswirken könnten. Da sich COVID-19 weiter ausbreitet, werden die potenziellen Auswirkungen, einschließlich einer globalen, regionalen oder anderen wirtschaftlichen Rezession, zunehmend unsicher und schwer abzuschätzen.

36. Befreiung von Personengesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB gemäß § 264b HGB

Die unter Abschnitt 5 aufgeführten Gesellschaften nehmen die Befreiung gemäß § 264b HGB in Anspruch und verzichten darauf, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen. Die Voraussetzungen des § 264b HGB sind erfüllt.

37. Personalaufwand und Mitarbeiter

Die Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer für das Geschäftsjahr setzen sich wie folgt zusammen:

Für das Geschäftsjahr zum
In Tsd. Euro 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
--- --- ---
Löhne und Gehälter 80.246 60.011
Gewährte Anteilsoptionen (Angabe 15) 37.267 17.409
Sozialversicherungskosten 5.172 4.714
Summe 122.685 82.134

Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug zum 31. Dezember 2019 5.460 (2018: 4.622).

Berlin, den 28. April 2020

Der Vorstand

Sacha Poignonnec

Jeremy Hodara