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Intertainment AG Management Reports 2022

May 8, 2023

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Intertainment Aktiengesellschaft, München Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2022

I. Allgemeines

Der Konzernlagebericht und der Lagebericht des Mutterunternehmens, der Intertainment AG, für das Geschäftsjahr 2022 werden gemäß § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst. Aus diesem Grund wird in den einzelnen Abschnitten eine differenzierte Darstellung nach einzelnen Konzernunternehmen vorgenommen, sofern es dem besseren Verständnis dient. Im Folgenden wird der Intertainment Konzern auch als Intertainment bezeichnet.

II. Grundlagen des Unternehmens

Die Intertainment AG ist ein auf den Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, den Handel mit Filmlizenzen sowie die Produktion und Co-Produktion von Filmen und das Merchandising- Geschäft ausgerichtetes Unternehmen. Dabei konzentrierte sich Intertainment in der Vergangenheit insbesondere darauf, US-amerikanische Filmproduktionen über die Vertriebswege Kino, DVD, Pay-TV und Free-TV auszuwerten. Intertainment erwarb dabei Rechte an Filmen und veräußerte sie über die verschiedenen Verwertungsstufen weiter. Intertainment war in diesem Zusammenhang europaweit tätig. Aufgrund eines bereits im Jahr 2000 aufgedeckten Budgetbetrugs in den USA zu Lasten von Intertainment und den daraus folgenden langjährigen Rechtsstreitigkeiten kam das operative Geschäft von Intertainment allerdings schrittweise nahezu zum Erliegen. Intertainment hatte in den Vorjahren erste Schritte für den Wiederaufbau des operativen Geschäfts unternommen – und sich in diesem Zusammenhang nicht mehr ausschließlich auf die Auswertung US-amerikanischer Filmproduktionen konzentriert, sondern die Strategie verfolgt, auch die Rechte anderer internationaler sowie deutscher Produktionen auszuwerten. Auch bemühte sich Intertainment nicht mehr ausschließlich um die Erstverwertungsrechte von Filmen, sondern auch um Zweit- und Drittverwertungsrechte. Allerdings konnte diese Strategie bislang nur ansatzweise umgesetzt werden.

III. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft hat 2022 den allgemein widrigen Umständen – anhaltende Corona- Krise, Krieg in der Ukraine, sehr hohe Inflation und steigende Zinsen – lange getrotzt, bevor sie im vierten Quartal einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) hinnehmen musste. Nach Berechnung des Statistischen Bundesamts (Destatis) stieg das BIP im ersten Quartal 2022 noch um 0,8 Prozent gegenüber dem Vorquartal, im zweiten und dritten Quartal waren noch geringe Zuwächse in Höhe von 0,1 beziehungsweise 0,5 Prozent zu verzeichnen. Im vierten Quartal ging das BIP um 0,2 Prozent zurück. Für das Gesamtjahr 2022 kommt Destatis preisbereinigt auf ein Plus des deutschen BIPs in Höhe von 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Kinobesuche hat 2022 nach dem immer noch stark von Corona geprägten Vorjahr weiter zugelegt und ist deutlich gewachsen. Nach vorläufigen Zahlen der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle (EAI) legte die Zahl der verkauften Eintrittskarten in der Europäischen Union und Großbritannien 2022 gegenüber 2021 um 63,0 Prozent zu, in der 2 EU27 alleine wuchs die Zahl der Besuche sogar um 64,0 Prozent. Allerdings blieb die Zahl der verkauften Tickets immer noch erheblich unter dem Durchschnitt der Zeit vor der Pandemie. So lag der Kartenverkauf 2022 in der EU und Großbritannien laut EAI um 34,5 Prozent unter dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019, in der EU27 um 34,9 Prozent darunter.

2. Geschäftsverlauf

Die Intertainment AG hat im Geschäftsjahr 2022 ein deutlich schlechteres Ergebnis als 2021 erzielt und ist wieder in die Verlustzone gerutscht. Der Konzern konnte seinen Umsatz zwar leicht auf 145 TEuro steigern, nach 142 TEuro im Jahr 2021. Allerdings gingen die sonstigen betrieblichen Erträge von 105 TEuro auf 19 TEuro zurück. Im Vorjahr waren hier unter anderem eine partielle Wertaufholung von Forderungen gegenüber einem früheren Vorstandsmitglied in Höhe von 100 TEuro ergebnisrelevant. Zudem verschlechterte sich das Zinsergebnis von -17 TEuro in 2021 auf -81 TEuro. Insgesamt verzeichnete Intertainment für 2022 einen Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 145 TEuro, nach einem Konzernjahresüberschuss von 116 TEuro im Vorjahr. Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der relevanten Themengebiete von Intertainment im Geschäftsjahr 2022 dar.

2.1 Auswertung von Filmen

Wie bereits in den Vorjahren erzielte Intertainment auch 2022 seine Umsatzerlöse ausschließlich aus der Verwertung der bestehenden Filmbibliothek. Ein wesentlicher Teil davon entfiel auf den Film „Twisted“, den der US-Filmproduzent Paramount für Intertainment auswertet. Die im Jahresabschluss 2022 erfassten Umsatzzahlen für „Twisted“ umfassen die Auswertungserlöse für das zweite Halbjahr 2021 und für das erste Halbjahr 2022. Für das zweite Halbjahr 2022 lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts noch keine Auswertung von Paramount vor. Auch war keine hinreichende Schätzung über die Höhe der Erlöse möglich. Diese werden, nach erhaltener Abrechnung, im Folgejahr erfasst. Eine Erweiterung des operativen Geschäfts – etwa durch den Kauf neuer Filmrechte – fand auch aufgrund der Liquiditätssituation von Intertainment nicht statt.

2.2 Finanzierung des Intertainment Konzerns

Neben den laufenden Umsatzerlösen war die Intertainment AG in den Vorjahr zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs auf Darlehen des Großaktionärs MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. Zuletzt gewährt diese Intertainment im Geschäftsjahr 2021 ein Darlehen in Höhe von 90 TEuro zur Sicherung der Liquidität des Unternehmens. Insgesamt beliefen sich die Verbindlichkeiten einschließlich Zinsen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH zum Bilanzstichtag auf 10.252 (i.V. 10.171) TEuro. Die Laufzeit der älteren Darlehen wurden am 29./30. März 2022 bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Der Zinssatz wurde dabei unverändert mit 0,75 Prozent über Euribor festgelegt. Auch dieses hat unverändert einen Zinssatz von 0,75 Prozent über Euribor. Die Intertainment AG hat für diese Darlehen ihre Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise Pictures Gruppe zur Sicherung abgetreten. Aufgrund der nicht zur Verfügung stehenden alternativen Finanzierungsquellen entsteht nach Auffassung des Vorstands kein Nachteil aus diesen Darlehensvereinbarungen für die Intertainment AG. Sowohl Konditionen als auch die Rückzahlungsbedingungen sind für die Intertainment AG vorteilhaft gestaltet. 3 Neben den Darlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH hat Intertainment auch Darlehen der Jobkit GmbH erhalten. Diese wurden zu den zu den gleichen Konditionen abgeschlossen, die auch für die Darlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH gelten. Alleiniger Gesellschafter der Jobkit GmbH ist Intertainment Alleinvorstand Felix Petri. So hatte Intertainment am 29. Juni 2018 einen Darlehensvertrag mit der Jobkit GmbH über 30 TEuro abgeschlossen. Die Laufzeit des Darlehens wurde sowohl 2021 als auch 2022 bis zum 30. Juni 2024 prolongiert. Ferner gewährte die Jobkit GmbH Intertainment im April 2021 ein weiteres Darlehen in Höhe von 25 TEuro. Dieses Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2023 und wird ebenfalls mit einem Zinssatz von 0,75 Prozent über Euribor verzinst. Wir verweisen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Intertainment auf Absatz VIII.1 im Nachtragsbericht.

2.3 Vorstand – Ausscheiden von Dr. Maaß und Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten

Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Dr. Oliver Maaß aus dem Vorstand der Intertainment AG zum 26. Februar 2016 und den danach aufgedeckten Unregelmäßigkeiten hat Intertainment am 8. Juni 2020 Schadensersatzklage gegen Herrn Maaß vor dem Landge- richt München I erhoben. Mitte März 2022 fand im Rahmen des Verfahrens eine Güteverhandlung vor dem Landgericht München I statt. Diese verlief ergebnislos. Am 23. März 2022 unterbreitete das Gericht beiden Parteien daraufhin einen Vergleichsvorschlag. Er sieht vor, dass Herr Maaß insgesamt 180.500 Euro an Intertainment zahlt. Intertainment hat sich dazu bereit gezeigt, den Ver- gleichsvorschlag zu akzeptieren, die Gegenseite dagegen nicht.# IV. Erläuternder Bericht des Vorstands nach §§ 289 Abs. 4 i. V. m. 315 Abs. 4 HGB

1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Grundkapital der Gesellschaft betrug im Geschäftsjahr 2022 16.296.853,00 Euro und war eingeteilt in 16.296.853 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die am Grundkapital der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag von 1 Euro beteiligt waren. Im Geschäftsjahr 2022 fanden keine Kapitalmaßnahmen statt.

Mit allen Aktien sind jeweils die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.

2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Intertainment AG nicht bekannt.

3. Beteiligungen am Kapital, die 3 Prozent der Stimmrechte überschreiten

Die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, hatte dem Vorstand der Intertainment AG am 29. Juni 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG die Meldeschwelle von 50 Prozent berührt und unterschritten hat und zu diesem Tag 7.540.095 Stimmrechte (entspricht 49,81 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) betragen hat.

Am 31. Dezember 2015 hatte Felix Wilhelm Petri Intertainment mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 23. Dezember 2015 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 883.220 Stimmrechte (entspricht 5,42 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) betragen hat.

Jürgen Hartwig hatte Intertainment am 27. Dezember 2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 20. Dezember 2017 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 815.000 Stimmrechte (entspricht 5,001 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) betragen hat.

Thomas Kaiser hatte Intertainment am 1. März 2021 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 1. März 2021 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 815.000 Stimmrechte (entspricht 5,001 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) betragen hat.

Nach Kenntnis des Vorstands bestanden zum 31. Dezember 2022 keine weiteren direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die 3 Prozent der Stimmrechte überschreiten.

4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Es sind keine Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt, die einer Stimmrechtskontrolle unterliegen.

6. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Der Vorstand besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung i. V. m. § 76 Abs. 2 S. 1 AktG aus einer oder mehreren Personen. Der Vorstand wird grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 84 AktG) und § 7 Abs. 2 der Satzung vom Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt und abberufen. In besonderen Fällen entscheidet das Gericht über die Bestellung eines Vorstandsmitglieds (§ 85 AktG). Der Aufsichtsrat bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig.

Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Änderung wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Nach § 16 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, soweit diese nur die Fassung betreffen. Die Satzung der Gesellschaft wurde zuletzt am 18. Juni 2018 (mit Eintragung am 26. Juni 2018) geändert.

7. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Bei öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Aktien der Intertainment AG gelten ausschließlich Gesetz (insbesondere die Bestimmungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes) und Satzung. Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

8. Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind

Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen wurden.

9. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Da die Gesellschaft im Moment über keine komplexen Prozesse und über keine Mitarbeiter verfügt, hat der Vorstand die alleinige Verantwortung für das Kontroll- und Risikomanagement- system im Hinblick auf die Rechnungslegung. Die notwendige Kontroll- und Überwachungs- funktion ist vom Aufsichtsrat auszuführen.

V. Erklärung zur Unternehmensführung

1. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben im November 2022 die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesell- schaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht.

2. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die Intertainment AG bekennt sich zu ihrer sozialen Verantwortung und ist überzeugt, dass soziale Verantwortung ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg des Unternehmens ist. Das Engagement in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft beruht auf dem Verständnis für Eigeninitiative und Eigenverantwortung. Nur international wettbewerbsfähige und wirt- schaftlich gesunde Unternehmen sind in der Lage, ihren Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Probleme zu leisten. Die gesellschaftliche Verantwortung, die ein Unternehmen wahrnimmt, ist abhängig von der Branche und den Märkten, in denen das Unternehmen operiert. Die von einem Unternehmen gesetzten Schwerpunkte auf bestimmte ökologische und soziale Aktivi- täten führen zu einem Wettbewerb der nachhaltigsten Unternehmenspraktiken.Good-Prac- tice-Beispiele, externe Kodizes, Leitlinien oder Standards können Unternehmen eine Orientie- rung geben, um interne Prinzipien zu formulieren und Managementsysteme zu errichten. Für die Intertainment AG bedeutet wirtschaftliches, ökologisches und sozial verantwortliches Handeln die Sicherung der Zukunftskompetenz und Innovationsfähigkeit auf Basis ökonomi- schen Erfolgs.

3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeits- weise von deren Ausschüssen

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng und vertrauensvoll im Interesse der Intertainment AG zusammen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft und führt deren Geschäfte. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand regelmäßig. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat re- gelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Un- ternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die wirt- schaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns, Risikolage, Risikomanagement sowie Compliance und kommt somit seiner Berichtspflicht umfassend nach. Weicht der Geschäfts- verlauf von den ursprünglich aufgestellten Plänen und Zielen ab, unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat unverzüglich hierüber. Dies gilt auch, wenn sich Änderungen in der Strategie und der Entwicklung des Konzerns ergeben. Darüber hinaus berichtet der Vorstand regelmäßig schriftlich sowie mündlich umfassend und zeitnah über alle Vorgänge, die für das Unterneh- men von wesentlicher Bedeutung sind. Für bedeutende Geschäftsvorgänge hat der Aufsichts- rat Zustimmungsvorbehalte vorgesehen. In sämtliche Entscheidungen wird der Aufsichtsrat frühzeitig eingebunden. Auch außerhalb der Sitzungen besprechen sich der Vorstand und der Aufsichtsrat regelmäßig zu Fragen zur Strategie und Planung sowie zur aktuellen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft. Dazu zäh- len insbesondere auch Themen wie die Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation und die Überwa- chung von insolvenzrechtlichen Verpflichtungen der Gesellschaft sowie die Erschließung mög- licher künftiger Geschäftsfelder und deren Finanzierungsanforderungen. Der regelmäßige, umfassende und enge Informationsaustausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat dient auch dazu, ggf. zeitnah erforderliche bzw. als sinnvoll erachtete Maßnahmen einzuleiten. Bezüglich der Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Angaben im Anhang und Konzernanhang. Die Intertainment AG verzichtet auf die Bildung von gesonderten Ausschüssen, da aufgrund der Anzahl der Mitglieder eine Bildung von Ausschüssen nicht sinnvoll wäre. Gemäß § 107 Abs. 4 AktG ist der Aufsichtsrat auch der Prüfungsausschuss.

4. Frauenanteil

Intertainment fühlt sich der Förderung von Frauen verpflichtet und strebt generell eine Frau- enquote von 30 Prozent in Führungspositionen an. Aufgrund der besonderen Situation, dass Intertainment zurzeit keine Mitarbeiter hat, ist dies zurzeit allerdings nicht umsetzbar. Im Aufsichtsrat hat Intertainment dies dagegen verwirklicht, da dort eine von drei Aufsichts- ratspositionen mit einer Frau besetzt ist.

VI. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intertainment Konzerns für das Geschäfts- jahr 2022 nach IFRS

1. Vermögenslage

Die Bilanzsumme von Intertainment hat sich im Geschäftsjahr 2022 reduziert. Sie ist von 275 TEuro zum Bilanzstichtag 2021 auf 230 TEuro zum 31. Dezember 2022 gefallen. Zurückzu- führen ist dies auf der Aktivseite der Bilanz vor allem auf einen Rückgang des Zahlungsmittel- bestands von 107 TEuro zum 31. Dezember 2021 auf 72 TEuro Ende 2022. Die sonstigen Vermögenswerte blieben mit 154 TEuro (i.V.: 153 TEuro) praktisch unverändert. Sie beinhal- ten neben Steuererstattungsansprüchen aus dem laufenden und aus früheren Geschäftsjah- ren auch teilweise wertberichtigte Forderungen gegen ein früheres Vorstandsmitglied aus Un- regelmäßigkeiten im Rahmen der Geschäftsführung.

Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich von 9 TEuro auf 2 TEuro reduziert. Bei den langfristigen Vermögenswerten ging der Wert der Nutzungsrechte von 6 TEuro auf 2 TEuro zurück.

Auf der Passivseite der Bilanz sind die kurzfristigen Schulden von 158 TEuro zum Bilanzstich- tag 2021 auf 178 TEuro zum 31. Dezember 2022 gestiegen. Wesentliche Position sind hier die kurzfristigen Rückstellungen. Sie belaufen sich auf 149 (i.V. 125) TEuro und beinhalten im Wesentlichen die Kosten für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2022, die Ver- gütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Jahr 2022 sowie die Kosten für einen Rechtsstreit mit der Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds und für einen Rechtsstreit mit einem ehemaligen Alleinvorstand der Gesellschaft.

Die langfristigen Schulden haben sich von 10.228 TEuro auf 10.308 TEuro erhöht. Sie bezie- hen sich mit einem Betrag von 10.252 (i.V. 10.171) TEuro auf Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen – und damit auf die von der MK Medien Beteiligungs GmbH ge- währten Darlehen einschließlich Zinsen.

Das gezeichnete Kapital blieb gegenüber dem Vorjahres-Bilanzstichtag mit 16.297 TEuro ebenso unverändert wie die Kapitalrücklage mit 1.286 TEuro und die Gesetzliche Rücklage mit 116 TEuro. Der Konzernbilanzverlust hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrags in Höhe von 145 TEuro von -27.810 TEuro auf -27.955 TEuro erhöht.

2. Finanzlage

Die Intertainment zur Verfügung stehenden freien Mittel sind im Geschäftsjahr 2022 gesunken. Zum Jahresende 2022 verfügte der Intertainment Konzern über Zahlungsmittel in Höhe von 72 TEuro, nach 107 TEuro zum 31. Dezember 2021.

Für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 liegt ein detaillierter Finanzplan der Intertainment AG vor. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprog- nose mit den unter Abschnitt X. „Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG“ genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefähr- denden Risiken unter Ziffer X.1 dieses Lageberichts.

3. Ertragslage

Intertainment hat im Geschäftsjahr 2022 Umsatzerlöse in Höhe von 145 TEuro erzielt, nach 142 TEuro im Vorjahr. Diese stammen aus den Auswertungserlösen des Films „Twisted“ durch Paramount Pictures sowie aus der Verwertung der sonstigen Alt-Filmbibliothek.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 105 TEuro im Vorjahr auf 19 TEuro gesunken. Im Vorjahr hatten sich diese im Wesentlichen aus Erträgen infolge einer partiellen Wertaufholung von Forderun- gen gegenüber einem früheren Vorstandsmitglied in Höhe von 100 TEuro zusammengesetzt.

Der Materialaufwand hat sich von 18 TEuro auf 17 TEuro reduziert. Er umfasst fast ausschließ- lich Lagerkosten für Filmkopien.

Der Personalaufwand betrug unverändert 36 TEuro. Er betrifft die Vergütung des Vorstands. Die Abschreibungen betrugen 2 TEuro (i.V. 4 TEuro). Sie umfassen ausschließlich planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 56 TEuro auf 173 TEuro erhöht. Sie enthalten im Berichtsjahr im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Kon- zerns, wie die Kosten der Hauptversammlung, die Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Beratungskosten, Aufwendungen für Abschlussprüfung und für Aufsichtsratsvergütungen so- wie die Kosten für einen Rechtsstreit mit der Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds und für einen Rechtsstreit mit einem ehemaligen Alleinvorstand der Gesellschaft. Im Vorjahr hatte Intertainment bei dieser Position Erträge aus der Auflösung einer Rückstellung für mög- liche Forderungsansprüche der Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds in Höhe von 113 TEuro sowie aus der Auflösung einer Rückstellung für Kosten der Hauptversammlung der Geschäftsjahre 2019 und 2020 in Höhe von 11 TEuro saldiert.

Das Zinsergebnis beläuft sich auf -81 TEuro (i.V. -17 TEuro). Es umfasst insbesondere die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten verzinslichen Darlehen. Die Zinsen wurden wie in den Vorjahren auch nicht ausbezahlt.

Intertainment weist für das Geschäftsjahr 2022 einen Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von - 145 TEuro aus, nach einem Jahresüberschuss von 116 TEuro im Vorjahr. Das Ergebnis je Aktie beträgt -0,01 (i.V. 0,01) Euro.

VII. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2022 nach HGB – Einzelabschluss

1. Vermögenslage

Die Bilanzsumme der Intertainment AG hat sich 2022 gegenüber dem Vorjahr erhöht. Zum Bilanzstichtag 2022 betrug sie 10.482 TEuro, nach 10.379 TEuro zum 31. Dezember 2021. Dominierende Position auf der Aktivseite der Bilanz ist dabei unverändert der „Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag“. Dieser ist im Berichtsjahr von 10.113 TEuro auf 10.256 TEuro gestiegen.

Das Anlagevermögen von 2 Euro enthält unverändert zu den Vorjahren abgeschriebene Be- teiligungen an der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (ehemals Phoenix Media GmbH), an der MH Media Holding GmbH sowie an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC.

Innerhalb des Umlaufvermögens sind die Forderungen und sonstigen Vermögensgegen- stände von 163 TEuro auf 155 TEuro zurückgegangen. Sie umfassen unter den sonstigen Vermögensgegenständen im Wesentlichen Steuerforderungen und teilweise wertberichtigte Forderungen gegen ein früheres Vorstandsmitglied aus Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Geschäftsführung. Die Guthaben bei Kreditinstituten haben sich von 103 TEuro auf 71 TEuro reduziert.

Auf der Passivseite blieben sowohl das Gezeichnete Kapital mit 16.297 TEuro als auch die Kapitalrücklage mit 1.328 TEuro und die gesetzliche Rücklage mit 116 TEuro unverändert. Der Bilanzverlust hat sich von -27.853 TEuro zum Bilanzstichtag des Vorjahres auf -27.997 TEuro erhöht. Dies ist auf den Jahresfehlbetrag von 144 TEuro (i.V. Jahresüberschuss in Höhe von 117 TEuro) zurückzuführen. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich auf -10.256 TEuro, nach -10.113 TEuro zum 31. Dezember 2021.# VIII. Nachtragsbericht

1. Darlehensprolongation und neue Darlehen

Ende März 2023 prolongierte der Intertainment Großaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH laut Ad-hoc-Mitteilung vom 3. April 2023 seine bestehenden Gesellschafterdarlehen gegenüber der Intertainment AG im Volumen von 5,625 Mio. Euro bis zum 30. Juni 2026. Der Zinssatz wurde unverändert mit 0,75 Prozent über Euribor festgelegt. Auch alle weiteren Darlehenskonditionen blieben unverändert. Darüber hinaus gewährte die MK Medien Beteiligungs GmbH Intertainment ein neues Darlehen in Höhe von 80.000 Euro. Dieses hat eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2026 und ist mit 0,75 Prozent über Euribor verzinst. Ebenfalls Ende März 2023 prolongierte die Jobkit GmbH ihre Intertainment gewährten Darlehen in Höhe von 55.000 Euro ebenfalls bis zum 30. Juni 2026. Auch diese Darlehen werden unverändert mit 0,75 Prozent über Euribor verzinst. Die Jobkit GmbH befindet sich im Besitz von Intertainment Alleinvorstand Felix Petri.

2. Juristische Auseinandersetzungen mit Dr. Maaß und mit der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds

Im Rahmen des Verfahrens gegen Dr. Maaß konnte bis zur Fertigstellung dieses Lageberichts kein Vergleich zwischen den beiden Parteien erzielt werden. Mitte März legte das Landgericht München I für den 16. Mai einen Termin für die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung fest. Im Rahmen der Klage von Intertainment gegen die Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds bestätigte das Landgericht München I Ende März 2023 abschließend das Säumnisurteil vom September 2021 und entschied damit gegen den Widerspruch von Intertainment. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung im Zeitraum zwischen dem Abschluss des Geschäftsjahrs 2022 und der Fertigstellung dieses Lageberichts lagen nicht vor.

IX. Prognosebericht

1. Allgemeines

Der andauernde Krieg in der Ukraine, die hohe Inflation und die damit einhergehenden Zinserhöhungen werden die Weltwirtschaft und Deutschlands Wirtschaftsentwicklung auch im Jahr 2023 deutlich belasten, auch wenn zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses einige Wirtschaftsforschungsinstitute ihre Wachstumserwartungen für 2023 gegenüber ihren noch vor Jahresbeginn abgegebenen Prognosen wieder leicht erhöht haben. Intertainment geht entsprechend davon aus, dass die Konsumzurückhaltung bei den Verbrauchern anhalten wird. Dies dürfte sich nach Auffassung von Intertainment auch negativ auf die Mediennutzung auswirken. Darüber hinaus rechnet Intertainment damit, dass es aufgrund der immer stärkeren Konkurrenz unter und der Vielzahl an Streamingdiensten schrittweise zu einem Überangebot an Serien und Filmen kommen wird.

2. Künftige Entwicklung des Intertainment Konzerns

Die Intertainment AG steht unverändert zu den Vorjahren vor der Herausforderung, ihr operatives Geschäft wieder aufzubauen. Dies wird durch die schwierige allgemeine Wirtschaftslage erheblich erschwert. Generell erwarten wir, dass sich der Konzentrationsprozess im Bereich der Filmauswertung und der Filmproduktion verstärken wird. Gleichzeitig könnten sich aus dem sich abzeichnenden Überangebot an Serien und Filmen und der starke Konkurrenzkampf aber auch Chancen eröffnen, vergleichsweise günstig an interessante Filmlizenzen zu kommen. Bislang haben sich die Erwartungen allerdings noch nicht erfüllt. Zudem wird es insbesondere auch durch die starken Zinserhöhungen und die hohen Inflationsraten noch schwerer als in der Vergangenheit werden, die Mittelzuflüsse zu erhalten, die für einen Wiederaufbau des operativen Geschäfts nötig sind. Das deutlich rückläufige Finanzierungsvolumen etwa in der Start-up-Szene zeigt, dass Risikokapitalgeber in der aktuellen Lage deutlich zurückhaltender sind als in den Vorjahren. Unabhängig davon beobachtet das Management nach wie vor weiterhin den Markt und eruiert mögliche Chancen. Entsprechend behält sich das Management weiterhin die Option offen, falls nötig auch Kapitalmaßnahmen zur Finanzierung von Rechtekäufen durchzuführen. Ebenso ist der Einstieg eines Investors eine mögliche Option. Bis dahin wird sich Intertainment weiterhin auf die Auswertung der bestehenden Altlizenzen konzentrieren. Diese werden auch in den kommenden Jahren zwar zu einem stetigen Mittelzufluss führen. Dieser wird allerdings weiter lediglich auf einem niedrigen Niveau bleiben – und entsprechend nicht dazu beitragen, dass Intertainment wieder wachsen wird. Auch werden diese Mittelzuflüsse alleine nicht ausreichen, um das Überleben von Intertainment in seiner jetzigen Form zu sichern.

3. Künftige Entwicklung der Intertainment AG

Die künftige Entwicklung der Intertainment AG wird im Wesentlichen parallel zur Entwicklung des Intertainment Konzerns verlaufen. Wir verweisen auf Ziffer IX.2.

X. Chancen- und Risikobericht des Intertainment Konzerns

Mit der künftigen Entwicklung von Intertainment sind Chancen und Risiken verbunden. Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Chancen und Risiken identifiziert, analysiert und bewertet sowie Maßnahmen entwickelt, um die Risiken im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt.

1. Bestandsgefährdende Risiken

Der vorliegende Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit („Going Concern“) aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortführungsprognose aus und ist der Meinung, dass unter Berücksichtigung der Verwertung von bereits abgeschriebenen Filmrechten vom Fortbestand des Unternehmens auszugehen ist. Zur Sicherung der Liquidität wurden die laufenden Gesellschafterdarlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH ebenso wie die Darlehen der Jobkit GmbH bis zum 30. Juni 2026 prolongiert. Darüber hinaus erhielt Intertainment von der MK Medien Beteiligungs GmbH ein neues Darlehen in Höhe von 80.000. Euro. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Absatz VIII dieses Lageberichts. Unabhängig davon ist die nachhaltige Einschätzung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit von der wesentlichen Unsicherheit geprägt, dass der Vorstand zur Fortführung der Geschäftstätigkeit auf Finanzmittel von Dritten, wie z. B. der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen ist.# XI. Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG

1. Bestandsgefährdende Risiken der Intertainment AG

Für die Erläuterung der bestandsgefährdenden Risiken der Intertainment AG verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment Konzern unter Ziffer X.1 dieses Lageberichts.

2. Weitere Risiken der künftigen Entwicklung der Intertainment AG

Für die Erläuterung der weiteren Risiken der künftigen Entwicklung der Intertainment AG verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment Konzern unter Ziffer X.2.

München, 24. April 2023

Intertainment Aktiengesellschaft

Felix Petri

Vorstand

14

Bilanzeid des Vorstands

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahres- und Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelt und in zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind.

München, 24. April 2023

Intertainment Aktiengesellschaft

Felix Petri

Vorstand

Intertainment Aktiengesellschaft, Feldafing

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

A k t i v a 31.12.2022 31.12.2021 P a s s i v a 31.12.2022 31.12.2021
A. Kurzfristige Vermögenswerte A. Kurzfristige Schulden
I. Zahlungsmittel V.1.1 72 107 I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte und Leistungen V.3 26 26
1. Forderungen aus Lieferungen II. Leasingverbindlichkeiten V.5 2 4
und Leistungen V.1.2 2 9 III. Sonstige Verbindlichkeiten V.3 1 3
2. Sonstige Vermögenswerte V.1.2 154 153 IV. Rückstellungen V.3 149 125
Summe kurzfristige Vermögenswerte 228 269 Summe kurzfristige Schulden 178 158
B. Langfristige Vermögenswerte Langfristige Schulden
I. Immaterielle Vermögensgegenstände V.2 0 0 I. Leasingverbindlichkeiten V.5 0 2
II. Sachanlagen V.2 0 0 II. Verbindlichkeiten gegenüber
III. Nutzungsrechte V.2 2 6 verbundenen Unternehmen V.4 10.252 10.171
Summe langfristige Vermögenswerte 2 6 III. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht V.4 56 55
Summe langfristige Schulden 10.308 10.228
C. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital V.7 16.297 16.297
II. Kapitalrücklage V.8 1.286 1.286
III. Gewinnrücklage V.9
Gesetzliche Rücklage 116 116
IV. Konzernbilanzverlust V.10 -27.955 -27.810
Summe Eigenkapital -10.256 -10.111
Aktiva gesamt 230 275 Passiva gesamt 230 275

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Intertainment Aktiengesellschaft, Feldafing

Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

1.1.-31.12.2022 1.1.-31.12.2021
TEuro TEuro
1. Umsatzerlöse VI.1 145 142
2. Sonstige betriebliche Erträge VI.2 19 105
164 247
3. Materialaufwand VI.3
Aufwendungen für bezogene Leistungen -17 -18
-17 -18
4. Personalaufwand VI.4
Gehälter -36 -36
-36 -36
5. Abschreibungen auf Filmrechte und Sachanlagen VI.5 0 0
auf Nutzungsrechte VI.5 -2 -4
auf Umlaufvermögen VI.5 0 0
-2 -4
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen VI.6 -173 -56
7. Zinsergebnis VI.7 -81 -17
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag VI.8 0 0
9. Konzernjahresfehlbetrag/-überschuss -145 116
10. Verlustvortrag -27.810 -27.926
11. Konzernbilanzverlust -27.955 -27.810
Ergebnis je Aktie -0,01 0,01
Verwässertes Ergebnis je Aktie -0,01 0,01

Das Konzernperiodenergebnis entspricht dem Konzerngesamtperiodenergebnis. Sowohl im Geschäftsjahr 2022 als auch in 2021 gab es keine direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge.

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Intertainment Aktiengesellschaft, Feldafing

Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

1.1.-31.12.2022 1.1.-31.12.2021
TEuro TEuro
Periodenergebnis vor gezahlten Zinsen und gezahlten Steuern -145 117
Abschreibungen auf Filmrechte und Nutzungsrechte 2 4
Veränderung der übrigen Rückstellungen 24 13
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge -10 -224
Veränderung sonstige Aktiva 6 7
Veränderung sonstige Passiva 8 -17
Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit -115 -100
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 0 0
Mittelzufluss aus Investitionsstätigkeit 0 0
Gezahlte Zinsen 0 -1
Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten -2 -4
Ausreichung ("+")/Tilgung ("-") von Gesellschafterdarlehen 82 131
Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit 80 126
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -35 26
Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode 107 81
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 72 107

Zusammensetzung des Finanzmittelfonds

31.12.2022 31.12.2021
TEuro TEuro
Zahlungsmittel 72 107
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 72 107

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Intertainment Aktiengesellschaft, Feldafing

Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

Grundkapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Konzernbilanzverlust Gesamt
TEuro TEuro TEuro TEuro TEuro
Stand 1.1.2021 16.297 1.286 116 -27.926 -10.227
Konzernjahresüberschuss 0 0 0 116 116
Stand 31.12.2021 16.297 1.286 116 -27.810 -10.111
Stand 1.1.2022 16.297 1.286 116 -27.810 -10.111
Konzernjahresfehlbetrag 0 0 0 -145 -145
Stand 31.12.2022 16.297 1.286 116 -27.955 -10.256

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Intertainment Aktiengesellschaft, Feldafing, Deutschland

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2022 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

I. Allgemeine Angaben

Die Intertainment AG (im Folgenden auch als „Intertainment“ oder „Konzern“ bezeichnet) ist unter HRB- Nr. 122257 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen, wurde im Februar 1999 am Neuen Markt zugelassen und wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment „Prime Standard“, der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im „General Standard“ (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse. Wesentlicher Geschäftsgegenstand des Konzerns sind der Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, der Handel mit Filmlizenzen sowie die Produktion und Co-Produktion von Filmen und das Merchandising-Geschäft. Aufgrund langjähriger bedeutender Rechtsstreitigkeiten in den USA ist das operative Geschäft nahezu zum Erliegen gekommen. Sitz der Intertainment AG ist die Bahnhofstraße 30 in 82340 Feldafing.

Der Vorstand der Intertainment AG hat den Konzernabschluss aufgestellt und unverzüglich dem Aufsichtsrat vorgelegt. Dieser hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und dann zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Vorstand und Aufsichtsrat können beschließen, die Billigung des Konzernabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen. Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 24. April 2023 vom Aufsichtsrat gebilligt und vom Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben.

Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang jeweils in tausend Euro (TEuro) dar. Neben den Werten für das Geschäftsjahr 2022 werden zur Vergleichbarkeit auch die entsprechenden Vorjahreswerte angegeben. Diese sind in Klammern dargestellt. Die Abkürzung „i.V.“ steht dabei für „im Vorjahr“.

II. Rechnungslegungsgrundsätze

Die Intertainment AG, Feldafing, stellt ihren Konzernabschluss entsprechend § 315e Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC) des International Accounting Standards Board (IASB) auf, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Der Konzernabschluss wurde um weitere nach HGB bzw. AktG erforderliche Erläuterungen ergänzt. Dem konsolidierten Abschluss liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Intertainment leitet alle im Konsolidierungskreis befindlichen, auf Basis der lokalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Einzelabschlüsse auf die internationale Rechnungslegungsnorm IFRS über und erstellt auf dieser Grundlage einen Konzernabschluss.

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20

Erstmals angewandte relevante Standards und Interpretationen

Aus der verpflichtenden Anwendung der folgenden Vorschriften und Interpretationen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernjahresabschluss:

Standard/Interpretation ab
Änderungen an IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept 1.1.2022
Änderungen an IAS 37 Belastende Verträge – Kosten für die Erfüllung eines Vertrags 1.1.2022
Änderungen an IAS 16 Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befindet 1.1.2022
Jährliche Verbesserungen Zyklus 2018 – 2020 Jährliche Verbesserungen in Bezug auf IFRS 1, 9, 16, IAS 41 1.1.2022

Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards/Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten.# Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt: Standard/ Interpretation Übernahme Anzuwenden EU-Kommission ab
* IFRS 17 Versicherungsverträge 19.11.2021 1.1.2023
* Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig offen 1.1.2024
* Änderungen an IAS 1 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.3.2022 1.1.2023
* Änderungen an IAS 1 Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen offen 1.1.2024
* Änderungen an IAS 8 Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen 2.3.2022 1.1.2023
* Änderungen an IAS 12 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen 11.8.2022 1.1.2023
* Änderungen an IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten bei Sale-and-Leaseback offen 1.1.2024
* Änderungen an IFRS 17 Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichsinformationen 8.9.2022 1.1.2023
* Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 Veräußerung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen offen offen

Die Intertainment AG prüft gegenwärtig die möglichen Auswirkungen der Umsetzung der neuen bzw. geänderten Standards und deren Bedeutung für zukünftige Konzernabschlüsse. Es wird derzeit mit keinen wesentlichen Auswirkungen gerechnet.

III. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden

1. Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst alle in- und ausländischen Tochterunternehmen, über die die Intertainment AG die Kontrolle ausübt. Eine Ausübung der Kontrolle wird unterstellt, soweit die Intertainment AG bei der betreffenden Gesellschaft mehr als 50 % der Stimmrechte besitzt, die Finanzierungs- und Geschäftspolitik bestimmt oder die Mehrheit des Aufsichts- oder Verwaltungsrats stellen kann. Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise darauf, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen verliert. In den Konsolidierungskreis werden im Berichtsjahr die Intertainment AG und ihre Tochtergesellschaft, die MH Media Holding GmbH, einbezogen. Das Eigenkapital der Gesellschaften gemäß den Einzelabschlüssen stellt sich wie folgt dar:

Gesellschaft Gezeichnetes Kapital (in TEuro) Eigenkapital 2022 (in TEuro) Jahresergebnis 2022 (in TEuro) Anteil % Beschreibung
Intertainment AG, Feldafing 16.297 (16.297) -10.256 (-10.113) -144 (-117) Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, der Handel mit Filmrechten, die Produktion und Co-Produktion von Filmen, das Merchandising, der Vertrieb und die Übertragung von Medieninhalten im Audio- und Videobereich über Kommunikationsmittel aller Art, die Lizenzvergabe hierauf sowie die Ausführung artverwandter Geschäfte. Zudem agiert die Gesellschaft als Finanzholding.
MH Media Holding GmbH, Feldafing 358 (358) -978 (-968) -10 (-3) 100 Unternehmensgegenstand ist der Handel mit Merchandising- und mit Zeichentrickfilmrechten sowie der Erwerb von sonstigen Rechten.

2. Stichtag des Konzernabschlusses

Stichtag für den Konzernabschluss ist der 31. Dezember 2022. Der Jahresabschluss der Intertainment AG und der Jahresabschluss des in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmens datieren auf diesen Stichtag.

3. Konsolidierungsmethoden

Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach konzerneinheitlichen Regeln zum 31. Dezember 2022 und für die Vergleichsperiode zum 31. Dezember 2021 aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften. Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert. Konsolidierungspflichtige Zwischengewinne aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen lagen nicht vor. Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der damit verbundenen Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert), Schulden, nicht beherrschenden Anteile und sonstigen Eigenkapitalanteile. Jeder daraus entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Jede zurückbehaltene Beteiligung wird zum beizulegenden Wert bilanziert. Bei ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt.

IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Grundsätze

Der Konzernabschluss basiert auf dem Anschaffungskostenprinzip. Soweit nicht besonders vermerkt, erfolgt ein Ansatz der Aktiv- und Passivposten zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung innerhalb der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden. Der Konzern gliedert seine Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn:
* die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird oder der Vermögenswert zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraums gehalten wird
* der Vermögenswert primär für Handelszwecke gehalten wird
* die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder
* es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt, es sei denn, der Tausch oder die Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung ist für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag eingeschränkt.
Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft.

Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn:
* die Erfüllung der Schuld innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird
* die Schuld primär für Handelszwecke gehalten wird
* die Erfüllung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder
* das Unternehmen kein uneingeschränktes Recht zur Verschiebung der Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag hat.
Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft. Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft.

2. Going Concern

Der vorliegende Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit („Going Concern“) aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, sodass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Zur Sicherung der Liquidität sind die ursprünglich bis 31. Mai 2023 bzw. 30. Juni 2024 laufenden Gesellschafterdarlehen in Höhe von 10.252 TEuro der MK Medien Beteiligungs GmbH am 29. März 2023 bis zum 30. Juni 2026 prolongiert worden. Des Weiteren hat die MK Medien Beteiligungs GmbH der Gesellschaft mit Vertrag vom 23. März 2023 ein weiteres Darlehen in Höhe von 80 TEuro mit einer Laufzeit bis 31. Mai 2026 zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig hat auch die JOBKIT GmbH ihre beiden der Intertainment gewährten Darlehen im Umfang von zusammen 55 TEuro bis zum 30. Juni 2026 prolongiert. Zum Bilanzstichtag liegen für einen Betrag von 10.080 TEuro qualifizierte, unbefristete Rangrücktrittserklärungen der MK Medien Beteiligungs GmbH zugunsten der Intertainment AG vor. Zum 31. Dezember 2022 weist die Intertainment AG einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 10.256 Mio. Euro aus.

3. Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Für jedes Unternehmen legt der Konzern die funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden von Konzernunternehmen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung umgerechnet. Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind monetäre Posten, die als Teil einer Absicherung der Nettoinvestition des Konzerns in einen ausländischen Geschäftsbetrieb designiert sind. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition im sonstigen Ergebnis erfasst; erst bei ihrem Abgang wird der kumulierte Betrag in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Aus den Umrechnungsdifferenzen dieser monetären Posten resultierende Steuern werden ebenfalls direkt im sonstigen Ergebnis erfasst. Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet, solche, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, mit dem Kurs, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gilt. Die bilanzielle Behandlung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Umrechnung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten, nichtmonetären Posten orientiert sich an der Erfassung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Postens (d. h.# Umrechnungsdifferenzen

Umrechnungsdifferenzen aus Posten, bei denen der Gewinn oder Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst wird, werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst). Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden im Rahmen der Konsolidierung zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zu dem am Datum der jeweiligen Transaktion geltenden Wechselkurs. Die im Rahmen der Konsolidierung hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Der für einen ausländischen Geschäftsbetrieb im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag wird bei der Veräußerung dieses ausländischen Geschäftsbetriebs in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Jeglicher im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehende Geschäfts- oder Firmenwert und sämtliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebs resultieren, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Stichtagskassakurs umgerechnet.

Verwendung von Annahmen und Schätzungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen zugrunde gelegt, die sich auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden bzw. der Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung der Filmrechte und die Werthaltigkeit einer Forderung gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied. Alle wesentlichen Schätzungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf den Erfahrungen des Managements und den Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert:

Finanzanlagevermögen

Das Finanzanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert bilanziert. Das Finanzanlagevermögen beinhaltet unverändert zum Vorjahr die vollständig abgeschriebene 10,6-%-Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Intertainment wird diese Bewertung beibehalten, da das Management nicht mehr mit Mittelzuflüssen aus den SightSound-Patenten rechnet. Zudem ist die im Jahr 2013 entkonsolidierte PM Abwicklungsgesellschaft mbH (ehemals Phoenix Media GmbH), die vollständig abgeschrieben ist, im Finanzanlagevermögen enthalten.

Filmrechte

Die im Jahr 2016 erworbenen Filmrechte wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bilanziert. Nach einer Analyse der zu erwartenden Einspielergebnisse wurden sämtliche Filmrechte im Jahr 2019 vollständig außerplanmäßig abgeschrieben.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind nach den Regelungen des IFRS 9 beim erstmaligen Ansatz als „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ klassifiziert worden und in der Folge nach der Effektivzinsmethode abzüglich Wertberichtigung angesetzt worden. Für bisher vollständig wertberichtigte Forderungen gegen ein früheres Vorstandsmitglied aus Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Geschäftsführung hat der Verlauf des Gerichtsverfahrens sowie die Neueinschätzung der finanziellen Situation eine partielle Wertaufholung des Forderungsanspruchs im Vorjahr in Höhe von 100 TEuro ergeben. Diese Einschätzung ist im aktuellen Geschäftsjahr beibehalten worden.

Rückstellungen

Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen, deren Höhe oder Zeitpunkt der Erfüllung unsicher ist, sind nach IAS 37 Rückstellungen anzusetzen, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Der Wertansatz der Rückstellungen wird im Wege der Schätzung ermittelt und basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken. Zum Bilanzstichtag sind insbesondere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen bzw. für Leistungen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr verursacht wurden, bilanziert.

Leasingverhältnisse - Schätzung des Grenzfremdkapitalzinssatzes

Der Konzern kann den, dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen. Daher verwendet er zur Bewertung von Leasingverbindlichkeiten seinen Grenzfremdkapitalzinssatz. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die er in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Der Grenzfremdkapitalzinssatz spiegelt somit die Zinsen wider, die der Konzern „zu zahlen hätte". Wenn keine beobachtbaren Zinssätze verfügbar sind, muss der Grenzfremdkapitalzinssatz geschätzt werden. Der Konzern schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Inputfaktoren (z. B. Marktzinssätze), sofern diese verfügbar sind, und muss bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen vornehmen (z. B. Einzelbonitätsbewertung).

Umsatzerlöse

Der Konzern hat für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2022 keine Umsatzerlöse aus der Verwertung von Filmrechten durch die Paramount Pictures Corp. und ab dem 1. Oktober 2022 keine Umsatzerlöse aus der Verwertung von Filmrechten durch die STUDIOCANAL Ltd. realisiert, da aufgrund fehlender Abrechnungsinformationen seitens Paramount Pictures und STUDIOCANAL eine verlässliche Schätzung der tatsächlichen Einspielergebnisse nicht möglich war. Die Abrechnung der Paramount Pictures Corp. für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 hat bis zum 30. September 2023 zu erfolgen und die Abrechnung der STUDIOCANAL Ltd. für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 hat bis zum 31. Dezember 2023 zu erfolgen. Für die bereits abgerechneten Zeiträume in 2022 wurden Umsatzerlöse aus der Verwertung des Filmrechtebestand i. H. v. 143 TEuro nach Umsatzerlösen im Vorjahr von 142 TEuro realisiert.

Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel werden zum Nennwert bilanziert.

Finanzinstrumente

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IFRS 9 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden klassifiziert. Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte nimmt Intertainment mit dem erstmaligen Ansatz vor und überprüft diese Zuordnung am Ende jedes Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist. Die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern. Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Markts festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d.h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist. In der Bilanz enthaltene finanzielle Vermögenswerte umfassen Beteiligungen, Zahlungsmittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Die in der Bilanz enthaltenen finanziellen Vermögenswerte – mit Ausnahme der Beteiligungen – wurden als „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ klassifiziert. Die im Abschluss enthaltenen Beteiligungen hingegen werden als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ bewertete Vermögenswerte eingestuft. Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Allerdings sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche keine signifikante Finanzierungskomponente haben, bei Erstbewertung zum Transaktionspreis zu bewerten. Die Folgebewertung der als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifizierten finanziellen Vermögenswerte erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Die Einzelheiten zu den Ansatz- und Bewertungskriterien werden in den Anhangsangaben zu den einzelnen Positionen offengelegt. Der Konzern ermittelt an jedem Stichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts vorliegt. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows über die Restlaufzeit, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts. Der Wertminderungsverlust wird erfolgswirksam erfasst. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern den gemäß IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatz an, demzufolge die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ab dem erstmaligen Ansatz der Forderungen zu erfassen sind. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung auftretenden Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht.Der neue Buchwert darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen. Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst. Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: (i) die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen, (ii) der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung der Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen von IFRS 3.2.5 erfüllt (Durchleitungsvereinbarung), übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.

Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden von Intertainment gemäß IFRS 9 als Verbindlichkeiten klassifiziert, die bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert und in der Folgebewertung mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden. Verzinsliche Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten bewertet. Sie werden nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden, sowie im Rahmen von Amortisationen mittels Effektivzinsmethode.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

7. Filmrechte

Filmrechte, deren Erwerb für einen begrenzten Zeitraum erfolgt und die nicht zur Weiterveräußerung bestimmt sind, sind in den langfristigen Vermögenswerten bilanziert. Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde.

8. Leasingverhältnisse

Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis gem. IFRS 16 begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Der Konzern erfasst und bewertet alle Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist) nach einem einzigen Modell. Er erfasst Verbindlichkeiten zur Leistung von Leasingzahlungen und Nutzungsrechte für das Recht auf Nutzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts.

Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d.h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrundeliegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu den Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeit berichtigt. Die Kosten der Nutzungsrechte beinhalten die erfasste Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum beträgt 4 Jahre und drei Monate. Die Nutzungsrechte werden auf Wertminderungen geprüft. Einzelheiten zu den Rechnungslegungsmethoden sind im Abschnitt IV.

Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz (3,5 %) zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann.

Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen Leasingzahlungen (z.B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlung verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrundeliegenden Vermögenswert neu bewertet. Die Verbindlichkeiten des Konzerns aus Leasingverhältnissen sind als Leasingverbindlichkeiten bilanziert.

9. Wertminderungen

Die Buchwerte der Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag daraufhin überprüft, ob Indikatoren für eine Wertminderung (Impairment) vorliegen. Wenn solche Indikatoren vorliegen, wird der erzielbare Betrag der Vermögenswerte geschätzt und gegebenenfalls eine Abwertung erfolgswirksam vorgenommen.

10. Rückstellungen

Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen, deren Höhe oder Zeitpunkt der Erfüllung unsicher ist, sind nach IAS 37 Rückstellungen anzusetzen, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Der Wertansatz der Rückstellungen wird im Wege der Schätzung ermittelt und basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken.

11. Eigenkapital

In der Kapitalrücklage ist der Betrag enthalten, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag hinaus – nach Abzug der Transaktionskosten – erzielt wird.

12. Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter und Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Die Erfassung erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Der Umsatzrealisationszeitpunkt kann dabei entweder zeitraum- oder zeitpunktbezogen sein.

Bei der Umsatzrealisation ist zwischen dem Lizenzverkauf und der Auswertung von Filmrechten zu unterscheiden. Im Falle des Lizenzverkaufs werden Umsätze zeitpunktbezogen realisiert, wenn eine bindende vertragliche Beziehung mit dem Lizenznehmer entstanden ist, weil dem Lizenznehmer das Recht auf Nutzung des geistigen Eigentums von Intertainment mit Stand zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung eingeräumt wird. Die Umsatzrealisierung setzt voraus, dass die Abnahme der lizenzierten Filmrechte vorliegt, die Lizenzgebühr für jedes lizenzierte Filmrecht bekannt ist und eine ausreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der wirtschaftliche Nutzen, die Lizenzgebühr, bei Fälligkeit zufließt.

Im Fall der Auswertung von Filmrechten wird der Umsatz bei Vorliegen der tatsächlichen Einspielergebnisse der jeweiligen Teilrechte des Auswertungszeitraums erfasst.

13. Zinsen

Da im Konzern keine qualifizierten Vermögenswerte und damit keine Aktivierungspflicht von Fremdkapitalkosten vorliegen, werden die Zinsen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand bzw. Ertrag erfasst.

14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie latente Steuern

Die Ermittlung der Ertragsteuern erfolgt nach IAS 12. Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für laufende und frühere Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.

Aktive und passive latente Steuern werden dann angesetzt, wenn künftige steuerliche Auswirkungen zu erwarten sind, die auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten bestehender Aktiva und Passiva nach IFRS und Steuerbilanzwerten sowie auf erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen zurückzuführen sind. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden im Rahmen der Realisierbarkeit der Steuervorteile gebildet. Aktive latente Steuern werden periodisch auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Aktive und passive latente Steuern werden unter Verwendung der Steuersätze errechnet, die voraussichtlich aufgrund der derzeit geltenden Steuergesetze für steuerpflichtige Erträge in den Jahren gelten, in denen diese zeitlichen Differenzen umgekehrt oder ausgeglichen werden.# V. Erläuterungen zur Konzernbilanz

1. Kurzfristige Vermögenswerte

1.1 Zahlungsmittel

Die flüssigen Mittel in Höhe von insgesamt 72 (i.V. 107) TEuro bestehen aus laufenden Kontokorrentkonten.

1.2 Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 2 (i.V. 9) TEuro, die sonstigen Vermögenswerte 154 (i.V. 153) TEuro. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten insbesondere Steuererstattungsansprüche aus dem laufenden und aus früheren Geschäftsjahren und teilweise wertberichtigte Forderungen gegen ein früheres Vorstandsmitglied aus Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Geschäftsführung. Hierzu verweisen wir auf die Ausführungen unter IV. 4 zu den Annahmen und Schätzungen in Bezug auf die sonstigen Vermögensgegenstände. Die Forderungen gegen die PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) betragen 113.965 TEuro und sind zum Bilanzstichtag, unverändert zum Vorjahr, vollständig wertberichtigt.

2. Langfristige Vermögenswerte

Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel. Die immateriellen Vermögensgegenstände betreffen ausschließlich Filmrechte. Die Auswertung eines Teils der 2016 erworbenen Filmrechte übertrug Intertainment an die Aktis Film International GmbH, einen langjährigen Geschäftspartner. Dieser hatte auch einen Anteil an einem der damals gekauften zwei Film pakete erworben. Allerdings meldete dieser Dienstleister im Februar 2017 Insolvenz an. Dadurch wurden die Rechte im Geschäftsjahr 2017 nicht ausgewertet. Die im Jahr 2016 erworbenen Filmlizenzen wurden 2018 an die MK Medien Beteiligungs GmbH veräußert. Sämtliche noch bestehenden Filmrechte wurden im Geschäftsjahr 2019 vollständig außerplanmäßig abgeschrieben. Das Finanzanlagevermögen beinhaltet unverändert zum Vorjahr die vollständig abgeschriebene 10,6-%-Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Intertainment hat diese Bewertung beibehalten, da das Management nicht mehr mit Mittelzuflüssen aus den SightSound- Patenten rechnet. Zudem ist die im Jahr 2013 entkonsolidierte PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH), die ebenfalls vollständig abgeschrieben ist, im Finanzanlagevermögen enthalten. Die Nutzungsrechte umfassen das Recht des Leasingnehmers aus einem Mietvertrag für einen Büroraum, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 ermittelt worden sind und nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet wird. Diese werden planmäßig linearer über die Vertragslaufzeit von 4 Jahren und drei Monaten abgeschrieben und auf Wertminderung geprüft. Der Konzern hat außerdem Mietverträge für Lagerräume abgeschlossen, die eine Laufzeit von zwölf Monaten oder weniger aufweisen. Auf diese Mietverträge wendet die Intertainment den praktischen Behelf an, der für kurzfristige Leasingverhältnisse nach IFRS 16.5 gilt und hat somit im Geschäftsjahr 17 (i.V. 18) TEuro als Materialaufwand erfasst.

3. Kurzfristige Schulden

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 26 (i.V. 26) TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen. Sie sind nicht verzinslich und haben eine Fälligkeit von bis zu 30 Tagen. Der Buchwert dieser im Konzern erfassten finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten. Die sonstigen Verbindlichkeiten weisen zum 31. Dezember 2022 einen Betrag von 1 (i.V. 3) TEuro aus. Die kurzfristigen Rückstellungen belaufen sich auf 149 (i.V. 125) TEuro. Diese beinhalten im Wesentlichen die Kosten für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2022 und die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Jahr 2022 sowie die Kosten für einen Rechtsstreit mit der Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds und für einen Rechtsstreit mit einem ehemaligen Vorstand der Gesellschaft. Die Rückstellungen haben sich insgesamt wie folgt entwickelt:

in TEuro 1.1.2022 Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2022
Abschlusserstellung und -prüfung 55 55 0 58 58
Ausstehende Rechnungen und sonstige weitere Verpflichtungen 70 35 0 56 91
Gesamt 125 90 0 114 149

4. Langfristige Schulden

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich insgesamt auf 10.252 (i.V. 10.171) TEuro und enthalten die Darlehensverpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH. Der Ausweis der Verpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH erfolgt aufgrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss bei der Obergesellschaft unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht belaufen sich insgesamt auf 56 (i.V. 55) TEuro und enthalten Darlehensverpflichtungen gegenüber der JOBKIT GmbH. Hinsichtlich der Fälligkeiten, der Besicherung und der Verzinsung der Darlehensverpflichtung verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen (sog. Related Parties) unter Ziffer VII.10. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sind im Geschäftsjahr und im Vorjahr langfristig.

5. Leasingverbindlichkeiten

Im Konzernabschluss sind zum Bilanzstichtag kurzfristige Verbindlichkeiten i. H. v. 2 TEuro und keine langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten zeigt folgendes Bild:

31.12.2022 (in TEuro) 31.12.2021 (in TEuro)
In 2022 fällig 0 4
In 2023 fällig 2 2
Gesamt 2 6

In Bezug auf die eigenen Leasingverbindlichkeiten besteht aus Konzernsicht kein signifikantes Liquiditätsrisiko.

6. Eigenkapital

Bezüglich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir insbesondere auf die Veränderungsrechnung des Konzerneigenkapitals. Intertainment besaß zum 31. Dezember 2022, ebenso wie im Vorjahr, keine eigenen Aktien.

7. Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 16.297 TEuro und verteilt sich auf insgesamt 16.296.853 ausgegebene nennwertlose Stückaktien.

8. Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 1.286 TEuro.

9. Gewinnrücklage

Die Gewinnrücklage besteht unverändert in Höhe von 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage.

10. Konzernbilanzverlust

Zum 31. Dezember 2022 besteht ein Konzernbilanzverlust in Höhe von 27.955 (i.V. 27.810) TEuro. Der Konzernjahresfehlbetrag beläuft sich auf -145 (i.V. Konzernjahresüberschuss von 116) TEuro.

VI. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung

1. Umsatzerlöse

Intertainment realisierte im Berichtsjahr Umsätze i. H. v. 145 (i.V. 142) TEuro aus der Verwertung des Filmrechtebestands.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 19 (i.V. 105) TEuro und setzten sich im Wesentlichen aus Erträgen aus der Währungsumrechnung sowie der Herabsetzung von Verbindlichkeiten aufgrund Verjährung zusammen. Im Vorjahr waren zusätzlich Erträge infolge einer partiellen Wertaufholung von Forderungen gegen ein früheres Vorstandsmitglied i. H. v. 100 TEuro enthalten.

3. Materialaufwand

Der Materialaufwand beläuft sich auf 17 (i.V. 18) TEuro und beinhaltet Lagerkosten für Filmkopien.

4. Personalaufwand

Der Personalaufwand beträgt 36 (i.V. 36) TEuro und beinhaltet ausschließlich Bezüge des Vorstands.

5. Abschreibungen

Die Abschreibungen betragen 2 (i.V. 4) TEuro und beinhalten wie im Vorjahr ausschließlich planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte.

6. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 173 (i.V. 56) TEuro und enthalten im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Konzerns, wie Kosten der Hauptversammlung, Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für Abschlussprüfung und für Aufsichtsratsvergütungen. Mit den sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden im Vorjahr Erträge aus der Auflösung einer Rückstellung für mögliche Forderungsansprüche der Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds in Höhe von 113 TEuro sowie aus der Auflösung einer Rückstellung für Kosten der Hauptversammlung der Geschäftsjahre 2019 und 2020 in Höhe von 11 TEuro saldiert.

7. Zinsergebnis

Das Zinsergebnis beläuft sich auf -81 (i.V. -17) TEuro und beinhaltet Zinsaufwendungen aus der Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH und JOBKIT GmbH erhaltenen Darlehen i. H. v. -81 (i.V. -16) TEuro sowie Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten i. H. v. -0,2 (i.V. -1) TEuro.

8. Steuern

Insgesamt weist der Konzern kein zu versteuerndes Einkommen für 2022 aus. Der Konzernsteuersatz entspricht grundsätzlich dem durchschnittlichen inländischen Steuersatz, da das Konzernergebnis vor Steuern im Inland generiert wird. Er beträgt unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer sowie der Körperschaftsteuer inklusive des Solidaritätszuschlags insgesamt ca. 26 %. Intertainment rechnet zum Bilanzstichtag mit einem Körperschaftsteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von ca. 16 % und mit einem Gewerbesteuersatz in Höhe von ca. 10 %. Es bestehen zum 31. Dezember 2022 ca. 144 Mio. Euro körperschaftsteuerliche Verlustvorträge und ca. 226 Mio. Euro gewerbesteuerliche Verlustvorträge. Die genannten aufgelaufenen Verluste sind nach der geltenden Gesetzeslage im Grundsatz unbeschränkt vortragsfähig. Allerdings können laufende Gewinne einer Periode, die 1 Mio. Euro übersteigen, grundsätzlich nur zu 60 % mit Verlustvorträgen verrechnet werden (Mindestbesteuerung). Da das Management nicht mit einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit davon ausgeht, dass das Ergebnis der zukünftigen Geschäftstätigkeit ausreichende zu versteuernde Gewinne abwerfen wird, um die vorhandenen Verlustvorträge zu realisieren, wurden zum 31. Dezember 2022 keine aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge gebildet.## Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steuerergebnis: in TEuro

31.12.2022 31.12.2021
Ergebnis vor Ertragsteuern -145 116
Erwarteter Ertragsteueraufwand auf der Grundlage des durchschnittlichen inländischen Steuersatzes i. H. v. 26 % (i.V. 26 %) 0 38
Nutzung bislang nicht erfasster steuerlicher Verluste 0 -41
Nicht aktivierungsfähige latente Steuern aus Verlusten des laufenden Jahres 0 0
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 0 3
Tatsächlicher Ertragsteueraufwand 0 0

9. Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am 2. März 2011 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in Gesamthöhe von 979 TEuro. Die erloschenen Forderungen leben wieder auf, sobald und soweit ihre Erfüllung der Intertainment AG aus einem Vermögenszuwachs möglich ist und frei verfügbare Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.

VII. Sonstige Angaben

1. Finanzierungsrisiken

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit („Going Concern“) aufgestellt. Zu den Finanzierungsrisiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Ziffer IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und hier insbesondere auch unter Ziffer IV.2. Going Concern.

2. Segmentberichterstattung

Der Konzern verfügt über keine berichtspflichtigen Segmente. Sämtliche Angaben betreffen den Filmlizenzrechtehandel.

3. Finanzinstrumente

Gemäß der Vorschrift des IFRS 7 werden zu den Finanzinstrumenten neben den bereits in den jeweiligen Bilanzpositionen enthaltenen Erläuterungen folgende Zusatzangaben gemacht:

Die folgende Übersicht zeigt die innerhalb der Finanzinstrumente ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Schulden gegliedert nach den Kategorien des IFRS 9:

in TEuro

31.12.2022 31.12.2021
Finanzielle Vermögenswerte
Kategorie: Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Zahlungsmittel 72 107
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 156 162
Finanzielle Schulden
Kategorie: Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 26 26
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 10.252 10.171
Leasingverbindlichkeiten 2 6
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 56 55
Sonstige Verbindlichkeiten 1 3

Unter der Position „Beteiligungen“ bei der Entwicklung des Anlagevermögens auf der letzten Seite des Anhangs werden die Anteile an der SightSound Technologies Holding LLC gezeigt, deren Marktwert nicht zuverlässig ermittelt werden kann. Die Bewertung wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert vorgenommen.

Folgende Ergebnisse aus den Finanzinstrumenten beeinflussten das Jahresergebnis des Konzerns in TEuro

Kategorie: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige finanzielle Vermögenswerte
Sonstiger betrieblicher Ertrag: Verminderung der Wertberichtigung 0 100
Summe 0 100
Kategorie: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten
Sonstiger betrieblicher Ertrag: Ausbuchung verjährter Verbindlichkeiten 10 0
Zinsergebnis: Verzinsung erhaltene Darlehen -81 -16
Verzinsung Leasingverbindlichkeiten 0 -1
Summe -71 -17
Nettoergebnis -71 83

Die folgende Übersicht zeigt die Buchwerte sowie die beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind:

in TEuro

31.12.2022 31.12.2021
Buchwert Marktwert Buchwert
Finanzielle Vermögenswerte
Kategorie: Forderungen
Zahlungsmittel 72 72 107
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 156 156 162
Finanzielle Schulden
Kategorie: Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 26 26 26
Leasingverbindlichkeiten 2 2 6
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 10.252 10.252 10.171
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 56 56 55
Sonstige Verbindlichkeiten 1 1 3

4. Ergebnis pro Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Intertainment AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahrs im Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus sogenannten „potenziellen Aktien“. Für das Geschäftsjahr 2022 ergibt sich eine gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl von 16.296.853 (i.V. 16.296.853). Der Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2022 einen Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von -145 (i.V. Konzernjahresüberschuss von 116) TEuro. Das Ergebnis je Aktie für 2022 beläuft sich auf -0,01 Euro nach 0,01 Euro im Vorjahr. Das verwässerte Ergebnis je Aktie besteht in gleicher Höhe.

5. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Im Geschäftsjahr 2022 hatte Intertainment kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, zudem bestanden auch keine Aktienoptionen aus früheren Mitarbeiterprogrammen mehr.

6. Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements

Die von Intertainment verwendeten Finanzinstrumente umfassen die als finanzielle Vermögenswerte erfassten Finanzanlagen, Zahlungsmittel sowie die sonstigen finanziellen Vermögenswerte. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber verbundenen Unternehmen und die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stellen die finanziellen Schulden des Intertainment-Konzerns dar. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Entsprechend den konzerneinheitlichen Vorgaben wurde in den Geschäftsjahren 2022 und 2021, und wird auch künftig, kein Handel mit Derivaten betrieben. Das Risikomanagement des Konzerns in Bezug auf Finanzinstrumente wird durch das Management der Intertainment AG ausgeübt. Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen insbesondere Liquiditäts-, Währungs- und Kreditrisiken. Die Unternehmensleitung hat Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten beschlossen, die im Folgenden dargestellt werden.

Liquiditätsrisiko

Als Liquiditätsrisiko ist das Risiko bezeichnet, finanzielle Verpflichtungen nicht fristgerecht erfüllen zu können. Der Konzern überwacht laufend im Rahmen monatlicher Reportings aller Konzerngesellschaften das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses. Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Eigenkapital- und Schuldinstrumenten zu wahren. Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 228 (i.V. 269) TEuro. Dem stehen 178 (i.V. 158) TEuro an kurzfristigen Schulden gegenüber. Ziel des Managements ist es, neben dem Aufbau der operativen Geschäftstätigkeit, insbesondere auch durch den Zukauf weiterer Filmrechte und die anschließende Verwertung, eine weitere Darlehensprolongation über den 30. Juni 2026 hinaus von der MK Medien Beteiligungs GmbH zu erhalten, um den Aufbau des Geschäftsbetriebs auch mittelfristig sicherzustellen. Intertainment steuert die Liquidität über regelmäßig aktualisierte Finanzplanungen, um Liquiditätsengpässe rechtzeitig zu identifizieren und bewerten zu können. Zu den Fälligkeiten und der Analyse der Finanzinstrumente verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen in diesem Konzernanhang.

Währungs- und Zinsrisiko

Das Marktrisiko in Bezug auf die Finanzinstrumente beinhaltet das Risiko einer Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der bestehenden Finanzinstrumente. Dieses Risiko untergliedert sich in das Währungs- und das Zinsänderungsrisiko. Intertainment nimmt keine spezifischen Sicherungsgeschäfte für die Absicherung der Währungsrisiken vor. Bezüglich des Zinsänderungsrisikos ist anzumerken, dass Intertainment bei den finanziellen Verbindlichkeiten, insbesondere den Verpflichtungen aus der Darlehensgewährung der MK Medien Beteiligungs GmbH, einem Zinsrisiko ausgesetzt ist. Eine Erhöhung des EURIBOR-Satzes um 1 % würde den Zinsaufwand um 97 TEuro steigen lassen und das Ergebnis in dieser Höhe belasten. Eine Verminderung des EURIBOR-Satzes um 1 % würde den Zinsaufwand um 52 TEuro mindern und das Ergebnis in gleicher Höhe verbessern.

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko betrifft bei Intertainment die ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte. Diese Positionen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Ausfallrisiken können dabei entstehen, wenn Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Das maximale Ausfallrisiko von Intertainment entspricht der Höhe der ausgewiesenen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte. Über die beschriebenen Risiken hinaus liegen keine weiteren wesentlichen Preisänderungsrisiken oder Risiken aus Zahlungsstromschwankungen vor. Hinsichtlich der quantitativen Angaben verweisen wir auch auf die Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen.

Kapitalmanagement

Aufgrund der aktuellen Lage des Konzerns ist das Kapitalmanagement vorrangig auf den Erhalt der Intertainment AG ausgerichtet.

7. Risikomanagement und internes Kontrollsystem

Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Risiken identifiziert, analysiert sowie bewertet und Maßnahmen entwickelt, um diese im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die dargestellten Risiken der künftigen Entwicklung im Konzernlagebericht. Zudem bestehen fest definierte Prozesse des internen Kontrollsystems.

8. Ergänzende Angaben zur Cashflow-Rechnung nach IAS 7

Die Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode dargestellt.Die Zahlungsströme sind in die Bereiche Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aufgeteilt. Im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sind die nicht zahlungswirksamen operativen Aufwendungen und Erträge eliminiert. Im Geschäftsjahr 2022 wurden wie im Vorjahr keine Zahlungen für Ertragsteuern geleistet. Die erfassten Zinsaufwendungen, insbesondere aus erhaltenen Darlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH, führten in der Berichtsperiode zu Auszahlungen im Umfang von 0,2 TEuro für Leasingverbindlichkeiten. In den Geschäftsjahren 2022 und 2021 fanden keine „nicht zahlungswirksamen Transaktionen“ statt, die ausschließlich das Eigenkapital betreffen. Die Änderungen der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2022 resultieren ausschließlich aus der bisher nicht gezahlten Verzinsung der bereits bestehenden Darlehen in Höhe von zusammen 82 (i.V. 16) TEuro. Im Vorjahr wurden Darlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH in Höhe von 90 TEuro und der JOBKIT GmbH in Höhe von 25 TEuro neu ausgereicht.

Die sonstigen zahlungsunwirksamen Erträge des Geschäftsjahres i. H. v. 10 TEuro betreffen die Ausbuchung bereits verjährter Verbindlichkeiten für Rechts- und Beratungskosten. Die sonstigen zahlungunwirksamen Erträge des Vorjahres beinhalten die Auflösung einer Rückstellung für mögliche Forderungsansprüche der Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds im Umfang von 113 TEuro sowie für Rückstellungen für die Kosten der Hauptversammlung der Geschäftsjahre 2019 und 2020 mit 11 TEuro, für die beide nach Ansicht des Vorstands nicht mehr mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist, und darüber hinaus eine Wertaufholung von bisher vollständig wertberichtigte Forderungen gegen ein früheres Vorstandsmitglied i. H. v. 100 TEuro.

9. Organe der Gesellschaft

Dem Vorstand gehörte im Jahr 2022 an: Herr Felix Petri, Finanzökonom, Aschaffenburg. Die Bezüge des Vorstands betrugen im Berichtsjahr 36 TEuro.

Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2022 und danach bis zur Fertigstellung dieses Anhangs wie folgt zusammen:

  • Bianca Krippendorf, Juristin, Feldafing, (stellvertretende Vorsitzende)
  • Matthias Gaebler, Dipl.-Ökonom, Stuttgart, (Vorsitzender)
  • Prof. Dr. Dirk Bildhäuser, Hochschullehrer, München.

Bianca Krippendorf ist zudem in den Aufsichtsräten folgender Unternehmen vertreten:

  • Autobank AG i.I., Wien (Aufsichtsrat).

Matthias Gaebler ist zudem in den Aufsichtsräten folgender Unternehmen vertreten:

  • GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA, Schwäbisch Hall (Aufsichtsratsvorsitzender),
  • Global Oil & Gas AG, Bad Vilbel (stv. Aufsichtsratsvorsitzender),
  • Volksbank Stuttgart eG, stv. Vorsitzender des Regionalbeirats Filder.

10. Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen (sog. Related Parties)

Als „Related Parties“ im Sinne des IAS 24 kommen vor allem die Vorstands- und die Aufsichtsratsmitglieder der Intertainment AG sowie die Anteilseigner der Gesellschaft, die einen beherrschenden und maßgeblichen Einfluss haben, und die Tochtergesellschaften der Intertainment AG in Betracht.

a) Vorstand

Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2022 beliefen sich insgesamt auf 36 (i.V. 36) TEuro.

b) Aufsichtsrat

Für das Geschäftsjahr 2022 wurden innerhalb der Rückstellungen insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 20 TEuro aufwandswirksam erfasst. Nach § 14 der Satzung der Intertainment AG wurde die Vergütung ab dem Geschäftsjahr 2018 auf 4,5 TEuro festgelegt. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Vergütung gilt so lange, bis die Hauptversammlung eine neue Festsetzung trifft. Neben der Vergütung erhalten die Aufsichtsratsmitglieder auch ihren Auslagenersatz. Im Geschäftsjahr 2022 erhielt Herr Matthias Gaebler 9 TEuro und Frau Bianca Krippendorf 6,75 TEuro als Vergütung für das Geschäftsjahr 2021. Herr Prof. Dr. Dirk Bildhäuser erhielt eine Vergütung von 4,5 TEuro für das Geschäftsjahr 2021. Für das Geschäftsjahr 2022 wurde für Herrn Matthias Gaebler ein Betrag von 9 TEuro, für Frau Bianca Krippendorf ein Betrag von 6,75 TEuro und für Herrn Prof. Dr. Dirk Bildhäuser ein Betrag von 4,5 TEuro zurückgestellt.

c) Tochtergesellschaften der Intertainment AG

Die Intertainment AG besitzt zu 100 % die Geschäftsanteile an der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher: Phoenix Media GmbH) und der MH Media Holding GmbH. Die Tochtergesellschaften werden über Verrechnungskonten vom Mutterunternehmen finanziert. Der Nominalbetrag des Verrechnungskontos zur PM Abwicklungsgesellschaft mbH beträgt zum 31. Dezember 2022 unverändert zum Vorjahr insgesamt 113 Mio. Euro, der zur MH Media Holding GmbH unverändert zum Vorjahr 1,0 Mio. Euro. Die Verrechnungskonten (für die PM Abwicklungsgesellschaft mbH bis zum 31. Dezember 2011) werden mit einem Zinssatz von 1 % p. a. verzinst. Die Verrechnungskonten sind zum Bilanzstichtag zu 100 % wertberichtigt.

d) MK Medien Beteiligungs GmbH

Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH:

Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden in 2022 Zinsen in Höhe von 20 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht. Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2022 auf 6 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2022 auf 17 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2022 auf 4 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten. Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Die Zinsen auf dieses Darlehen beliefen sich in 2022 auf 34 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH ein weiteres verzinsliches Darlehen über 80 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich 2022 auf 1 TEuro und wurden nicht ausgezahlt. Die gewährten Darlehen wurden am 29. März 2022 bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Im Geschäftsjahr 2021 wurde von der MK Medien Beteiligungs GmbH ein weiteres verzinsliches Darlehen über 90 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich 2022 auf 1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Das ursprünglich am 31. Mai 2023 zur Rückzahlung fällige Darlehen wurde ebenfalls bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des EURIBOR zuzüglich 0,75 % verzinst. Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen sowie auf die gesamtschuldnerische Verpflichtung samt Zinsen. Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und soweit die Intertainment AG etwa aus dem Investment SightSound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält und wenn und soweit trotz der Fälligstellung/Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.

e) JOBKIT GmbH

Die JOBKIT GmbH ist aufgrund der Tätigkeit von Herrn Felix Petri als Geschäftsführer der Gesellschaft und ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der JOBKIT GmbH:

Im Geschäftsjahr 2018 wurde von der Jobkit GmbH ein verzinsliches Darlehen über 30 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2026 und die hierauf entfallenen Zinsen beliefen sich 2022 auf 0,3 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2021 wurde von der Jobkit GmbH ein weiteres verzinsliches Darlehen über 25 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich 2022 auf 0,2 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Dieses Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2026. Das Darlehen wurde mit einem Zinssatz in Höhe des EURIBOR zuzüglich 0,75 % verzinst. Die gewährten Darlehen sind am 20./21. März 2023 bis zum 30. Juni 2026 zur Rückzahlung verlängert worden.

f) AEB Aktien-, Emissions- und Börsenberatungs AG

Die AEB AG ist aufgrund der Tätigkeit von Herrn Matthias Gaebler als Aufsichtsratsvorsitzender der Intertainment AG und Vorstand der AEB AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der AEB AG:

Seit dem Geschäftsjahr 2018 übernimmt die AEB AG die Vorbereitung und Abwicklung der Hauptversammlung der Intertainment AG. Im Geschäftsjahr 2022 sind hierfür 10 TEuro gezahlt worden.

11. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2022 beschäftigte der Konzern, wie im Geschäftsjahr 2021, neben dem Vorstand keine Arbeitnehmer.

12. Sitz der Gesellschaft

Die Intertainment AG ist in 82340 Feldafing, Bahnhofstraße 30, ansässig.

13.# Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Zu den berichtspflichtigen Ereignissen, die nach dem Bilanzstichtag 2022 eingetreten sind, verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2022 unter VIII. Nachtragsbericht.

14. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben am 9. November 2022 die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht.

15. Honorare des Abschlussprüfers

Die KMpro GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München wird für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2022 ein Honorar von 38 TEuro erhalten. Im Geschäftsjahr 2022 wurden insgesamt 37 TEuro für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2021 an den Abschlussprüfer bezahlt.

Feldafing, 24. April 2023

Intertainment Aktiengesellschaft

Felix Petri

Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens (Bruttodarstellung)

Anschaffungs- oder Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Buchwert
01.01.2022 Zugänge Abgänge
Euro Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Filmrechte 41.023 -
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.855 -
III. Nutzungsrechte 17.635 -
IV. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.359.382 -
2. Beteiligungen 20.048.362 -
Anlagevermögen gesamt 29.469.257 -

41

AKTIVA

31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1,00 1,00
2. Beteiligungen 1,00 1,00
2,00 2,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.653,84 9.787,93
2. Sonstige Vermögensgegenstände 153.483,19 153.353,84
155.137,03 163.141,77
davon aus Steuern: EUR 486,12 (Vorjahr: TEUR 1)
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.218,94 (Vorjahr: TEUR 3)
II. Guthaben bei Kreditinstituten 71.021,21 103.178,11
226.158,24 266.319,88
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 0,00
10.482.314,09 10.378.933,67

PASSIVA

31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 16.296.853,00 16.296.853,00
II. Kapitalrücklage 1.327.878,71 1.327.878,71
III. Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage 115.806,59 115.806,59
IV. Bilanzverlust -27.996.692,15 -27.853.150,09
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 10.256.153,85 10.112.611,79
2,00 2,00
B. RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen 147.460,23 124.047,49
147.460,23 124.047,49
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25.650,11 25.209,60
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 10.252.258,35 10.171.392,30
3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 55.726,46 55.264,38
4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.218,94 3.019,90
10.334.853,86 10.254.886,18
davon aus Steuern: EUR 486,12 (Vorjahr: TEUR 1)
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.218,94 (Vorjahr: TEUR 3)
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 10.256.153,85 10.112.611,79
10.482.314,09 10.378.933,67

Intertainment Aktiengesellschaft, Feldafing
Bilanz zum 31. Dezember 2022

42

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

2022 2021
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 144.964,48 142.150,83
2. Sonstige betriebliche Erträge 19.447,21 228.562,37
davon Erträge aus Währungsumrechnung: (Vorjahr: TEUR 3)
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen -16.854,48 -18.009,65
4. Personalaufwand
a) Gehälter -36.300,00 -36.000,00
b) Soziale Abgaben -73,31 -73,93
davon für Altersversorgung: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
5. a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 0,00 0,00
davon außerplanmäßige Abschreibung EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 0,00 0,00
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -181.548,80 -184.700,21
davon Aufwendungen aus Währungsumrechnung: (Vorjahr: TEUR 0)
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8.150,97 1.617,47
davon aus verbundenen Unternehmen: (Vorjahr: TEUR 2) EUR 8.150,97
davon Erträge aus der Abzinsung: (Vorjahr: TEUR 0) EUR 0,00
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -81.328,13 -16.357,78
davon an verbundene Unternehmen: (Vorjahr: TEUR 16) EUR 81.328,13
davon Aufwendungen aus der Aufzinsung: (Vorjahr: TEUR 0) EUR 0,00
9. Ergebnis nach Steuern -143.542,06 117.189,10
10. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss -143.542,06 117.189,10
11. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -27.853.150,09 -27.970.339,19
12. Bilanzverlust -27.996.692,15 -27.853.150,09

EUR 0,00

EUR 20,71

EUR 9.089,26

43

Abschreibungen

44

Intertainment Aktiengesellschaft, Feldafing
Anhang für das Geschäftsjahr 2022

I. Allgemeine Angaben

Die Intertainment AG (im Folgenden auch als „Intertainment“ oder „Gesellschaft“ bezeichnet) ist unter Nr. HRB 122257 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen und wurde im Februar 1999 am Neuen Markt zugelassen. Sie wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment „Prime Standard“, der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im „General Standard“ (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse. Intertainment ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktien- gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang in tausend Euro (TEuro) dar. Die Abkürzung „i.V.“ steht dabei für „im Vorjahr“. Sitz der Intertainment AG ist in der Bahnhofstraße 30, 82340 Feldafing.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsansätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben sich im Geschäftsjahr 2022 nicht ergeben. Fremdwährungstransaktionen werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in Euro umgerechnet.

1. Going Concern

Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit („Going Concern“) aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine ge- schäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Zur Si- cherung der Liquidität sind die ursprünglich bis 31. Mai 2023 bzw. 30. Juni 2024 laufenden Gesellschafterdarlehen in Höhe von 10.252 TEuro der MK Medien Beteiligungs GmbH am 29. März 2023 bis zum 30. Juni 2026 prolongiert worden. Des Weiteren hat die MK Medien Beteiligungs GmbH der Gesellschaft mit Vertrag vom 23. März 2023 ein weiteres Darlehen in Höhe von 80 TEuro mit einer Laufzeit bis 31. Mai 2026 zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig hat auch die JOBKIT GmbH ihre beiden der Intertainment gewährten Darlehen im Umfang von zu- sammen TEuro 55 bis zum 30. Juni 2026 prolongiert.

45

Zum Bilanzstichtag liegen für einen Betrag von 10.080 TEuro qualifizierte, unbefristete Rangrücktrittserklärungen der MK Medien Beteiligungs GmbH zugunsten der Intertainment AG vor. Zum 31. Dezember 2022 weist die Intertainment AG einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 10.256 TEuro aus.

2. Anlagevermögen

Filmrechte, die zur langfristigen Verwertung bestimmt sind, werden unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüg- lich Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, soweit nicht ein nied- rigerer Wert beizulegen ist. Die Bilanzierung der Sach- und Finanzanlagen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist.

3. Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung von angemessenen Einzelwertbe- richtigungen Rechnung getragen. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bilanziert.

4. Fremdkapital

Die sonstigen Rückstellungen enthalten sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

46

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den beigefügten Anlagespiegel. Die Finanzanlagen beinhalten die Tochtergesellschaften PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) und MH Media Holding GmbH. Beide Beteiligungen sind zum 31. Dezember 2022, unverändert zum Vorjahr, vollständig abgeschrieben. Der Eigenkapitalstand der Tochterunternehmen ist folgender Übersicht zu entnehmen.

47# Beteiligung in Teuro Sitz Anteil in % Gezeichnetes Kapital 31.12.2022 Eigenkapital 31.12.2022 Jahresergebnis 2022

Beteiligung in Teuro Sitz Anteil in % Gezeichnetes Kapital 31.12.2022 Eigenkapital 31.12.2022 Jahresergebnis 2022
PM Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Phoenix Media GmbH) München 100 946 (*) -133.245 (*) -35.334 (*)
MH Media Holding GmbH Feldafing 100 358 -978 -10 (*)

(*) Die Angaben beziehen sich auf 2011, da aufgrund der Insolvenz keine aktuelleren Daten vorliegen. Das Finanzanlagevermögen beinhaltet zudem die vollständig abgeschriebene 10,6 %- Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Die Intertainment AG behält diese Bewertung zum aktuellen Bilanzstichtag unverändert aufgrund der bedeutenden Unsicherheiten bei.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Intertainment AG weist keinen Buchwert für Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus, da sämtliche Posten vollständig wertberichtigt wurden. Die Forderungen gegen die PM Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Phoenix Media GmbH) betragen 113.965 TEuro und sind zum Bilanzstichtag vollständig wertberichtigt. Das Insolvenzverfahren der PM Abwicklungsgesellschaft mbH wurde nach Schlussverteilung des Vermögens durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 27.05.2016 aufgehoben. Die Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH betragen insgesamt 978 TEuro, wovon ebenfalls 978 TEuro wertberichtigt wurden. Die Intertainment AG erklärte gegenüber der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) einen qualifizierten Rangrücktritt in Höhe von insgesamt 100.000 TEuro. Zusätzlich erklärte die Intertainment AG einen qualifizierten unbefristeten Rangrücktritt auf die gesamten bestehenden Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 2 TEuro. Der Buchwert der sonstigen Vermögensgegenstände beläuft sich auf 154 TEuro und enthält im Wesentlichen Steuerforderungen und teilweise wertberichtigte Forderungen gegen ein früheres Vorstandsmitglied aus Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Geschäftsführung. Aufgrund des Verlaufs des Gerichtsverfahrens sowie einer Neueinschätzung der finanziellen Situation im Jahr 2021 ist im Vorjahr eine partielle Wertaufholung des Forderungsanspruchs in Höhe von 100 TEuro erfolgt. Die Einschätzung dieser Forderung blieb im Berichtsjahr unverändert. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3. Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von insgesamt 71 TEuro betreffen ausschließlich Kontokorrentguthaben.

4. Eigenkapital

4.1 Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert gegenüber dem Vorjahr 16.297 TEuro und verteilt sich auf insgesamt 16.296.853 ausgegebene nennwertlose Stückaktien.

4.2 Rücklagen

Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 1.328 TEuro. Die Gewinnrücklage beläuft sich unverändert auf 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage.

4.3 Bilanzverlust

Die Intertainment AG weist zum 31. Dezember 2022 einen Bilanzverlust in Höhe von 27.997 TEuro aus. Der Verlust beläuft sich für das Geschäftsjahr 2022 auf 144 TEuro.

5. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betragen 147 TEuro und beinhalten im Wesentlichen die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 und die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Jahr 2022 sowie die Kosten für einen Rechtsstreit mit der Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds und für einen Rechtsstreit mit einem ehemaligen Vorstand der Gesellschaft. Die Restlaufzeit aller Rückstellungen beträgt weniger als ein Jahr.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 26 TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen. Aufgrund faktischer Beherrschungstatbesände, wäre die Intertainment AG in einen Konzernabschluss der MK Medien Beteiligungs GmbH einzubeziehen, weshalb die Verbindlichkeiten gegenüber dieser als Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen werden. Diese betragen zum Bilanzstichtag 10.252 TEuro und enthalten Darlehen einschließlich Zinsansprüche. Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem für einen Betrag von 10.080 TEuro qualifizierte Rangrücktritte auf die bestehenden Darlehen samt Zinsen. Am 2. März 2011 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in der Gesamthöhe von 979 TEuro. Die erloschenen Forderungen leben wieder auf, sobald und soweit ihre Erfüllung der Intertainment AG aus einem Vermögenszuwachs möglich ist und frei verfügbare Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht resultieren aus einer Darlehensgewährung inklusive Zinsen der JOBKIT GmbH in Höhe von 56 TEuro.

Die Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, weisen insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin und gegenüber dem Beteiligungsunternehmen von zusammen 10.308 TEuro haben eine Laufzeit zwischen ein und fünf Jahren.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 145 TEuro und resultieren aus der Vermarktung der Filmrechtebibliothek der Gesellschaft.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 19 TEuro. Sie enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung und Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten, bei denen die Verjährung eingetreten ist.

3. Materialaufwand

Der Materialaufwand beläuft sich auf 17 TEuro und beinhaltet Filmlagergebühren.

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen insgesamt 182 TEuro (im Vorjahr 185 TEuro) und umfassen im Wesentlichen Kosten der Hauptversammlung, Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Beratungskosten, Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses und Aufsichtsratsvergütungen.

5. Zinsergebnis

Das Zinsergebnis in Höhe von -73 TEuro setzt sich aus Zinserträgen in Höhe von 8 TEuro und Zinsaufwendungen in Höhe von -81 TEuro zusammen. Die Zinserträge enthalten die Verzinsung der Verrechnungskonten gegen verbundene Unternehmen. Die Zinsaufwendungen beinhalten ausschließlich die Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH und JOBKIT GmbH erhaltenen Darlehen.

V. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es liegt ein qualifizierter Rangrücktritt auf die Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH in Höhe von 952 TEuro vor. Am 2. März 2011 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in der Gesamthöhe von 979 TEuro. Die erloschenen Forderungen leben wieder auf, sobald und soweit ihre Erfüllung der Intertainment AG aus einem Vermögenszuwachs möglich ist und frei verfügbare Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.

2. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2022 neben dem Vorstand keine Mitarbeiter.

3. Zusammensetzung und Bezüge der Organe

Dem Vorstand gehörte im Jahr 2022 an: Herr Felix Petri, Finanzökonom, Aschaffenburg. Die Bezüge des Vorstands betrugen im Berichtsjahr 36 TEuro. Anfang November 2022 verlängerte der Aufsichtsrat den ursprünglich bis zum 31. Dezember 2022 befristeten Vorstandsvertrag mit Alleinvorstand Felix Petri zu unveränderten Konditionen um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2023.

Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2022 und danach bis zur Fertigstellung dieses Anhangs wie folgt zusammen:

  • Matthias Gaebler, Dipl.-Ökonom, Stuttgart, (Vorsitzender)
  • Bianca Krippendorf, Juristin, München, (stellvertretende Vorsitzende)
  • Prof. Dr. Dirk Bildhäuser, Hochschullehrer, München

Herr Matthias Gaebler ist zudem:

  • GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA, Schwäbisch Hall (Aufsichtsratsvorsitzender),
  • Global Oil & Gas AG, Bad Vilbel (stv. Aufsichtsratsvorsitzender),
  • Volksbank Stuttgart eG, stv. Vorsitzender des Regionalbeirats Filder.

Frau Krippendorf ist zudem:

  • Autobank AG i.I., Wien (Aufsichtsrat).

Für das Geschäftsjahr 2022 wurden innerhalb der Rückstellungen insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 20 TEuro aufwandswirksam erfasst. In der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017 wurde die Vergütung des Aufsichtsrat neu geregelt. Nach dem neu gefassten § 14 der Satzung der Intertainment AG wird die Vergütung ab dem Geschäftsjahr 2018 auf 4,5 TEuro festgelegt. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Vergütung gilt so lange, bis die Hauptversammlung eine neue Festsetzung trifft. Neben der Vergütung erhalten die Aufsichtsratsmitglieder auch ihren Auslagenersatz. Im Geschäftsjahr 2022 erhielt Herr Matthias Gaebler 9 TEuro für das Geschäftsjahr 2021. Frau Bianca Krippendorf erhielt eine Vergütung von 6,75 TEuro für das Geschäftsjahr 2021. Herr Prof. Dr. Dirk Bildhäuser erhielt eine Vergütung von 4,5 TEuro für das Geschäftsjahr 2021. Für das Geschäftsjahr 2022 wurde für Herrn Matthias Gaebler ein Betrag von 9 TEuro, für Frau Bianca Krippendorf ein Betrag von 6,75 TEuro und für Herrn Prof. Dr. Dirk Bildhäuser ein Betrag von 4,5 TEuro zurückgestellt.

4. Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen

MK Medien Beteiligungs GmbH

Als nahestehendes Unternehmen der Intertainment AG kommt die MK Medien Beteiligungs GmbH in Betracht, die über die Mehrheit der Aktien an der Intertainment AG verfügt. Auf eine gesonderte Darstellung der Geschäftsbeziehungen zu 100%igen Tochtergesellschaften der Intertainment AG wird verzichtet. Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen.# Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH:

Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden in 2022 Zinsen in Höhe von 20 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht. Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2022 auf 6 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2022 auf 17 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2022 auf 4 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten. Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Die Zinsen auf dieses Darlehen beliefen sich in 2022 auf 34 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Im Geschäftsjahr 2018 wurde von der MK Medien Beteiligungs GmbH ein weiteres verzinsliches Darlehen über 80 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich 2022 auf 1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Die gewährten Darlehen sind am 29. März 2023 bis zum 30. Juni 2026 zur Rückzahlung verlängert worden. Im Geschäftsjahr 2021 wurde von der MK Medien Beteiligungs GmbH ein weiteres verzinsliches Darlehen über 90 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich 2022 auf 1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Das ursprünglich am 31. Mai 2023 zur Rückzahlung fällige Darlehen wurde ebenfalls bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des EURIBOR zuzüglich 0,75 % verzinst. Der Zinssatz war bei Gewährung der Darlehen nicht marktunüblich und ist aus heutiger Sicht angesichts der Zinsentwicklung und der kurzen Zinsbindungsfristen von 12 Monaten ebenfalls nicht ungewöhnlich. Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und insoweit die Intertainment AG etwa aus dem Investment SightSound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält und wenn und soweit trotz der Fälligstellung/Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.

JOBKIT GmbH

Die JOBKIT GmbH ist aufgrund der Tätigkeit von Herrn Felix Petri als Geschäftsführer der Gesellschaft und ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen.

Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der JOBKIT GmbH:

Im Geschäftsjahr 2018 wurde von der JOBKIT GmbH ein verzinsliches Darlehen über 30 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2026 und die hierauf entfallenen Zinsen beliefen sich 2022 auf 0,3 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2021 wurde von der JOBKIT GmbH ein verzinsliches Darlehen über 25 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich 2022 auf 0,2 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Dieses Darlehen hat ebenfalls eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2026. Das Darlehen wurde mit einem Zinssatz in Höhe des EURIBOR zuzüglich 0,75 % verzinst. Die gewährten Darlehen sind am 20./21. März 2023 bis zum 30. Juni 2026 zur Rückzahlung verlängert worden.

AEB Aktien-, Emissions- und Börsenberatungs AG

Die AEB AG ist aufgrund der Tätigkeit von Herrn Matthias Gaebler als Aufsichtsratsvorsitzender der Intertainment AG und Vorstand der AEB AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen.

Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der AEB AG:

Seit dem Geschäftsjahr 2018 übernimmt die AEB AG die Vorbereitung und Abwicklung der Hauptversammlung der Intertainment AG. Im Geschäftsjahr 2022 sind hierfür 10 TEuro in Rechnung gestellt worden.

5. An den Abschlussprüfer gewährte Honorare

Die KMpro GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2022 ein Honorar von 38 TEuro erhalten. Im Geschäftsjahr 2022 wurden insgesamt 37 TEuro für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2021 gezahlt.

6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Mit Vertrag vom 23. März 2023 hat die MK Medien Beteiligungs GmbH der Gesellschaft ein Darlehen in Höhe von 80 TEuro mit einer Laufzeit bis 31. Mai 2026 und einem Zinssatz in Höhe des EURIBOR zuzüglich 0,75 % zur Verfügung gestellt. Zu weiteren berichtspflichtigen Ereignissen, die nach dem Bilanzstichtag 2022 eingetreten sind, verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2022 unter VIII. Nachtragsbericht.

7. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben am 9. November 2022 die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht.

8. Konzernabschluss

Die Intertainment Aktiengesellschaft stellt als Muttergesellschaft gemäß § 315e Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS), so wie sie in der EU anzuwenden sind, unter Einbeziehung ihrer Tochterunternehmen für den kleinsten Kreis an Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und in das Unternehmensregister eingestellt. Die Intertainment Aktiengesellschaft wird wiederum in den Konzernabschluss für den größten Kreis an Unternehmen der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, Deutschland, einbezogen.

9. Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Verlust in Höhe von 144 TEuro zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von 27.853 TEuro auf neue Rechnung vorzutragen.

Feldafing, 24. April 2023
Intertainment Aktiengesellschaft
Felix Petri
Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens (Bruttodarstellung)

Anschaffungs- oder Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Buchwert
01.01.2022 Zu- gänge Abgänge
Euro Euro Euro
Immaterielle Vermögensgegen- stände
I. 1. Filmrechte 41.023 - -
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.855 - -
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.359.382 - -
2. Beteiligungen 20.048.362 - -
Anlagevermögen gesamt 29.451.622 - -