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Intertainment AG Earnings Release 2010

May 14, 2010

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Earnings Release

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News Details

Ireland | 14 May 2010 20:00

Intertainment AG: Intertainment veröffentlicht die Ergebniszahlen für das erste Quartal 2010

Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

14.05.2010 20:00

Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


München, 14. Mai 2010 - Die Intertainment AG, München, weist im ersten
Quartal des Geschäftsjahres 2010 ein positives Konzernergebnis vor Zinsen
und Steuern (EBIT) aus. Dieses beträgt 1,8 Mio. Euro, nach 1,5 Mio. Euro im
vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Das positive Ergebnis beruht im
Wesentlichen auf Wechselkurseffekten.

Zum 31. März 2010 hat Intertainment Schadensersatzforderungen in Höhe von
insgesamt 41,1 (31.12.2009: 38,5) Mio. Euro bilanziert. Sie stehen
unverändert in Zusammenhang mit dem Ende 2000 aufgedeckten Budgetbetrug
zulasten von Intertainment und den daraus resultierenden juristischen
Auseinandersetzungen in den USA. Der Anstieg ist auf die
Wechselkursveränderung des US-Dollars zum Euro zurückführen. Gleichzeitig
sind die Rückstellungen des Konzerns gestiegen. Der Gesamtbetrag der
Rückstellungen beläuft sich zum 31. März 2010 auf 15,4 (31.12.2009: 15,1)
Mio. Euro. Diese beinhalten insbesondere die Verpflichtungen für
Prozesserlösbeteiligungen, die in direktem Zusammenhang mit den
Schadensersatzforderungen stehen. Zudem haben sich die Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen von 14,1 Mio. Euro zum 31. Dezember 2009
auf 15,0 Mio. Euro zum aktuellen Bilanzstichtag erhöht. Diese Position
beinhaltet die Darlehen samt Zinsen, die der Großaktionär, die MK Medien
Beteiligungs GmbH, der Intertainment Gruppe gewährt hat.

Aufgrund der Folgen des Budgetbetrugs ist das operative Geschäft von
Intertainment nahezu zum Erliegen gekommen. In der Berichtsperiode konnten
keine Umsatzerlöse erzielt werden. Das EBIT des Intertainment Konzerns ist
im Wesentlichen durch Bewertungseffekte der Schadensersatzforderungen und
von Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit diesen stehen, geprägt.
So beinhaltet der sonstige betriebliche Ertrag Kursgewinne aus der
Bewertung der Schadensersatzforderungen von 2,7 (i.V. 2,1) Mio. Euro. Der
sonstige betriebliche Aufwand enthält die Zuführung zu geschätzten
Verpflichtungen für Prozesserlösbeteiligungen in Höhe von 0,5 (i.V. 0,4)
Mio. Euro.
Intertainment verfügte zum 31. März 2010 über Zahlungsmittel in Höhe von
0,3 (31.12.2009: 0,1) Mio. Euro. Insgesamt gewährte der Großaktionär, die
MK Medien Beteiligungs GmbH, im ersten Quartal 2010 Darlehen in Höhe von
0,7 (i.V. 0,4) Mio. Euro. Mit diesen wurden im Wesentlichen die
Finanzierung der juristischen Auseinandersetzungen in den USA und des
Geschäftsbetriebs sicher gestellt.
Im Rahmen der juristischen Auseinandersetzungen waren nach wie vor das
Insolvenzverfahren des ehemaligen Filmproduzenten Franchise Pictures und
anderer Parteien anhängig sowie das Schiedsgerichtsverfahren gegen die
Comerica Bank.

Wesentliche Ereignisse im ersten Quartal 2010 sowie nach Ende des
Berichtszeitraums

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens von Franchise Pictures und anderer
Parteien wurde der Auszahlungsplan ('liquidation plan') des
Insolvenzverwalters gemäß Verfügung des Insolvenzgerichts zum 31. März 2010
wirksam. Damit steht einer geordneten Abwicklung und Auszahlung der
Insolvenzmasse nichts mehr im Wege. Dies kann sich allerdings über mehrere
Jahre erstrecken und ist unter anderem abhängig davon, inwieweit der
Insolvenzverwalter bestehende Ansprüche gegen Dritte realisieren kann.
Aufgrund entsprechender Auskünfte des Insolvenzverwalters geht
Intertainment von einer ersten Zahlung in Höhe von 1 Mio. US-Dollar im Mai
2010 aus.
Im Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank und andere haben die
Schiedsrichter den für den 6. April 2010 geplanten Beginn der mündlichen
Verhandlung noch einmal verschoben. So hatten sich einige
Zeugenvernehmungen, die der mündlichen Verhandlung vorausgehen, verzögert.
Diese wurden partiell im April 2010 fortgesetzt. Auch waren
Intertainment-Dokumente vom Sachverständigen noch nicht vollständig
analysiert.

Bis zur Fertigstellung dieser Zwischenmitteilung hatten die Schiedsrichter
noch keinen neuen Termin für die mündliche Verhandlung festgelegt. Wegen
der weiterhin laufenden Dokumentenauswertung und der noch ausstehenden
Zeugenvernehmungen geht das Management von Intertainment gegenwärtig davon
aus, dass der Schiedsspruch im ersten Halbjahr 2011 erfolgen wird.

Im ersten Quartal 2010 hat Intertainment weitere Darlehensvereinbarungen
mit der MK Medien Beteiligungs GmbH über insgesamt 0,7 Mio. Euro
abgeschlossen. Durch diese Vereinbarungen war Intertainment in diesem
Zeitraum auch weiterhin in der Lage, u.a. die kostenintensiven
Rechtsstreitigkeiten in den USA zu finanzieren.
Die in 2009 von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen waren am
30. April 2010 zur Rückzahlung fällig. Mit Wirkung zum Fälligkeitstag wurde
die Laufzeit der Darlehen einschließlich der Rückzahlungsverpflichtung aus
dem Verkauf von Forderungen um weitere 12 Monate verlängert. Die MK Medien
Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung, wenn die
Intertainment AG oder ihre Tochtergesellschaften zuvor Zahlungen aus den
Rechtsstreitigkeiten in den USA erhalten, wenn und soweit trotz der
Rückzahlung der operative Geschäftsbetrieb der Intertainment AG
insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.

Prognose und Risikobericht

Die Annahmen zur künftigen Entwicklung einschließlich der damit verbundenen
Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns bestehen unverändert fort.
Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Ausführungen im Konzernlagebericht
2009.

Bestandsgefährdende Risiken

Die Finanzkennzahlen für das erste Quartal 2010 wurden unter der Prämisse
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ('Going Concern') aufgestellt.
Das Management von Intertainment geht von einer positiven
Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine
geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen
fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine integrierte
Unternehmensplanung zugrunde, aus der ein detaillierter Finanzplan
abgeleitet wurde. Bestandteil ist die Finanzierung des künftigen
Geschäftsbetriebs, der Rechtsstreitigkeiten und der sonstigen
Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes
der Unternehmenstätigkeit von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum
aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden
können. Im Einzelnen handelt es sich um:
- Sicherstellung der Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA
- Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Insolvenz von
Franchise Pictures
- Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der
Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank.
Soweit die Mittelzuflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten,
ist der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße - auch sehr kurzfristig
- wegen drohender Zahlungsunfähigkeit sowie der damit verbundenen
Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet.
Zu diesen genannten bestandsgefährdenden Risiken verweisen wir ausdrücklich
auf die weitergehenden umfangreichen Ausführungen im Lagebericht des
Geschäftsjahres 2009. Diese gelten unverändert fort.

Ende der Zwischenmitteilung

14.05.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Intertainment AG
Maximiliansplatz 5
80333 München
Deutschland
Internet: [email protected]

Ende der Mitteilung DGAP News-Service