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Intertainment AG — Annual Report 2017
May 15, 2018
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Annual Report
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Intertainment AG
Feldafing (vormals: München)
Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Finanzbericht der Intertainment AG zum Konzern- und Jahresabschluss 2017
Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017
Die Intertainment AG hat auch im Geschäftsjahr 2017 keine nennenswerten Umsätze erzielt und steht damit weiterhin vor einer zukunftsorientierten Neuausrichtung. Insofern ergaben sich zum Vorjahr keine wesentlichen Veränderungen in der operativen Tätigkeit der Intertainment AG.
Im Aufsichtsrat kam es zu mehreren Veränderungen. Gegen Beschlüsse der Hauptversammlung vom 16. Januar 2017 wurde Anfechtungsklage durch den Aktionär Matthias Gaebler erhoben. Aus prozessökonomischen Gründen hat die Gesellschaft die Klage anerkannt. Da hiervon auch die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern betroffen war, beantragte der Vorstand im Mai 2017 beim Amtsgericht München die gerichtliche Bestellung zweier Aufsichtsratsmitglieder, um so die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats wieder herzustellen. Der Anfechtungskläger wandte sich gegen den Vorschlag des Vorstands und unterbreitete dem Registergericht einen eigenen Vorschlag, woraufhin der Vorstand einen erweiterten Vorschlag dem Amtsgericht zur Auswahl unterbreitete. Mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 24. Juli 2017 wurden Jörg Lang und Peter Thilo Hasler zu neuen Aufsichtsräten der Gesellschaft bis zur nächsten Hauptversammlung bestellt. Gegen diesen Beschluss legte der Anfechtungskläger Beschwerde beim Oberlandesgericht München ein, die bis heute anhängig und auf Antrag beider Parteien ruhend gestellt ist. Gegen Beschlüsse der Hauptversammlung vom 30. November 2017 wurde abermals durch den Aktionär Matthias Gaebler Anfechtungsklage erhoben. Die Klage ist beim Landgericht München anhängig und auf Antrag beider Parteien derzeit ruhend gestellt. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2018 haben Anfang Februar der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Bernhard Pöllinger und Jörg Lang ihre Aufsichtsratsmandate niedergelegt. Auf Antrag des Vorstands bestellte das Amtsgericht München sodann mit Beschluss vom 9. April 2018 die Herren Prof. Dr. Dirk Bildhäuser sowie Matthias Gaebler zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats. In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung am 17. April 2018 wurde Matthias Gaebler zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Bianca Krippendorf zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.
Nach den vorliegenden Protokollen hat sich der Aufsichtsrat im Berichtsjahr 2017 auf Grund der Berichterstattung des Vorstands über die Entwicklung der Gesellschaft umfassend und durch fortlaufenden Kontakt unterrichtet und sich mit ihm hierüber in sechs Aufsichtsratssitzungen am 16. Januar, 6. März, 29. Juli, 21. September, 17. November und 5. Dezember 2017 und in mehreren Telefonkonferenzen beraten. Besonders breiten Raum nahmen unverändert die Erörterungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquiditätslage, rechtlicher Angelegenheiten sowie die strategische Unternehmensplanung und die Expansionspolitik ein. Kein Aufsichtsratsmitglied hat während seiner Amtszeit an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Ausschüsse wurden keine gebildet, da dies bei einem dreiköpfigen Aufsichtsrat keinerlei Sinn macht. Nach kritischer Einschätzung des Aufsichtsrats können mögliche Interessenskonflikte nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dem derzeit amtierenden Aufsichtsrat ist jedoch bewusst, dass hierbei das Unternehmensinteresse grundsätzlich im Vordergrund zu stehen hat.
Der Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 wurden von der von der Hauptversammlung gewählten K&M Kreitinger Maierhofer GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und jeweils ein Versagungsvermerk erteilt.
Der erteilte Versagungsvermerk des Abschlussprüfers beruht auf folgenden Sachverhalten:
"1. Die in Zusammenhang mit einem Filmproduzenten stehende Rückstellung musste aufgrund fehlerhafter Abrechnungen des Vertragspartners unter Berücksichtigung von Schätzungen und Annahmen bewertet werden. Die hohe Anzahl und Sensitivität dieser Annahmen führt zu einem Bewertungsrahmen, der es unmöglich macht, eine hinreichende Sicherheit über die wahrscheinliche Höhe der Rückstellung zu erzielen.
2. Es war uns nicht möglich, ein Prüfungsurteil über die Fortführung der Unternehmenstätigkeit abzugeben. Der vom Vorstand aufgestellte Finanzplan geht davon aus, dass die vorhandenen Finanzmittel zur Finanzierung des laufendenden Geschäfts 2018 ausreichen. Darüber hinaus ist zur Finanzierung des laufenden Geschäfts der Zufluss von weiteren Barmitteln notwendig. Für eine darüber hinaus gehende Finanzierung des laufenden Geschäfts gibt es derzeit noch keine verbindlichen Zusagen. Weiterhin wird in der Planung davon ausgegangen, dass im Laufe des Geschäftsjahres 2018 ein wesentlicher Teil der ausgewiesenen Ansprüche bezahlt wird. Da auch in der Vergangenheit insbesondere durch den Hauptaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, rechtzeitig Finanzmittel zur Verfügung gestellt wurden, geht der Vorstand davon aus, dass auch künftig die benötigten Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren besteht erhebliche Unsicherheit hinsichtlich des angenommenen Mittelabflusses der in Zusammenhang mit einem Filmproduzenten stehenden Rückstellung, welcher im Finanzplan nicht berücksichtigt ist. Für diesen nicht geplanten Mittelabfluss stehen nach derzeitigem Stand keine Finanzmittel bzw. Finanzierungszusagen zur Verfügung. Der Jahresabschluss wurde dennoch unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Sollten die geplanten Prämissen nicht eintreten, die Finanzmittel für das laufende Geschäft nicht zur Verfügung gestellt werden und bzw. oder sich die Verpflichtung gegenüber dem Filmproduzenten konkretisieren, ohne dass dafür bis zum Fälligkeitstermin eine Finanzierung zur Verfügung steht, kann die Gesellschaft ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen, so dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Gesellschaft gefährdet wäre. Wir konnten durch unsere Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit erzielen, dass die zugrunde gelegten Prämissen im hinreichenden Umfang eintreten werden, Finanzierungen sichergestellt werden können und der Jahresabschluss demzufolge zu Recht unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt wurde. Diese Sachverhalte hatten umfassende Bedeutung auch für die Beurteilbarkeit der im Lagebericht erfolgten Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft sowie der Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung."
Der mit einem Versagungsvermerk versehene Jahresabschluss und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017, der zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der bilanzfeststellenden Sitzung am 30. April 2018 gemeinsam mit dem Abschlussprüfer eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer hat über sämtliche wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und die Fragen des Aufsichtsrats beantwortet. Dem Ergebnis des Abschlussprüfers stimmt der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung zu. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 selbst geprüft. Diese Prüfung hat keinen Anlass zu Einwendungen gegeben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 gemäß § 172 Abs.1 AktG festgestellt.
Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft und ihn mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch waren."
Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und den hierzu erstellten Prüfungsbericht des Abschlussprüfers ebenfalls geprüft. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfungen durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen durch den Aufsichtsrat sind Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands nicht zu erheben.
Unser Dank gilt allen Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen. Begleiten Sie uns auch weiter auf dem Weg in ein interessantes Geschäftsjahr 2018.
Feldafing, 30. April 2018
Matthias Gaebler, Aufsichtsratsvorsitzender
Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017
I. Allgemeines
Der Konzernlagebericht und der Lagebericht des Mutterunternehmens, der Intertainment AG, für das Geschäftsjahr 2017 werden gemäß § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst. Aus diesem Grund wird in den einzelnen Abschnitten eine differenzierte Darstellung nach einzelnen Konzernunternehmen vorgenommen, sofern es dem besseren Verständnis dient. Im Folgenden wird der Intertainment Konzern auch als Intertainment bezeichnet. Die Ausführungen zur Intertainment AG und ihren Tochterunternehmen sind jeweils als solche benannt.
II. Grundlagen des Unternehmens
Die Intertainment AG ist ein auf den Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, den Handel mit Filmlizenzen sowie die Produktion und Co-Produktion von Filmen und das Merchandising Geschäft ausgerichtetes Unternehmen. Dabei konzentrierte sich Intertainment in der Vergangenheit insbesondere darauf, US-amerikanische Filmproduktionen über die Vertriebswege Kino, DVD, Pay-TV und Free-TV auszuwerten. Intertainment erwarb dabei Rechte an Filmen und veräußerte sie über die verschiedenen Verwertungsstufen weiter. Intertainment war in diesem Zusammenhang europaweit tätig. Aufgrund eines bereits im Jahr 2000 aufgedeckten Budgetbetrugs in den USA zu Lasten von Intertainment und den daraus folgenden langjährigen Rechtsstreitigkeiten kam das vorstehend skizzierte operative Geschäft von Intertainment allerdings schrittweise nahezu zum Erliegen. In den vergangenen Jahren wurden deshalb durch die Verwertung der aus den Vorjahren bestehenden Rest-Filmbibliothek nur noch sehr geringe Umsätze erzielt.
Intertainment hatte im Verlauf des Geschäftsjahres 2016 erste Schritte für den Wiederaufbau des operativen Geschäfts unternommen und zwei kleinere Filmpakete mit älteren Filmrechten erworben. Parallel dazu richtete Intertainment seine Strategie darauf aus, sich nicht mehr ausschließlich auf die Auswertung US-amerikanischer Filmproduktionen zu konzentrieren, sondern auch die Rechte anderer internationaler sowie deutscher Produktionen auszuwerten. Auch bemüht sich Intertainment nicht mehr unbedingt um die Erstverwertungsrechte von Filmen. Vielmehr gehört es zur neuen Strategie, auch Filmrechte im Rahmen einer Zweit- und Drittverwertung zu erwerben. Die Auswertung eines Teils der 2016 erworbenen neuen Filmrechte übertrug Intertainment an einen langjährigen Geschäftspartner. Dieser hatte auch an einen Anteil des einen Pakets erworben. Allerdings wurde über diesen Dienstleister im März 2017 das Insolvenzverfahren eröffnet. Dadurch wurden die Rechte im Geschäftsjahr 2017 nicht ausgewertet. Eine Auswertung des zweiten Filmpakets ist bislang aus organisatorischen Gründen noch nicht erfolgt.
III. Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die deutsche Wirtschaft hat 2017 stetig zugelegt und dabei die Wachstumsraten des Vorjahres übertroffen. Allerdings ließ die Wachstumsdynamik im Jahresverlauf nach. So errechnete das Statistische Bundesamt für das erste Quartal einen Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts gegenüber dem Vorquartal von 0,9 Prozent, in den folgenden Quartalen betrugen die Steigerungsraten dann 0,6, 0,7 beziehungsweise 0,6 Prozent. Für das Gesamtjahr 2017 betrug der Anstieg des BIP 2,2 Prozent (kalenderbereinigt: 2,5 Prozent).
Nach zwei starken Jahren in Folge ist die Zahl der Kinobesucher in der Europäischen Union 2017 leicht zurückgegangen, und zwar um 0,7 Prozent gegenüber 2016. Mit 985 Millionen liegt die Besucherzahl aber immer noch auf einem hohen Niveau, womit sich das Wiedererstarken des europäischen Kinomarktes fortgesetzt hat. Zu diesem Ergebnis kommt die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle nach ersten Schätzungen. Die Zahl der Besucher liege damit in der Europäischen Union auf dem zweithöchsten Stand seit 2004. Von den fünf großen EU-Kinomärkten verzeichneten Großbritannien und Deutschland mit 1,4 beziehungsweise 1,0 Prozent steigende Besucherzahlen, in Frankreich, Italien und Spanien gingen diese dagegen um 1,8, 12,9 beziehungsweise 0,7 Prozent zurück. Rechnet man die nicht zur EU gehörenden Länder in Europa mit ein, gab es nach Angaben der Informationsstelle 2017 allerdings die höchsten Besucherzahlen der letzten Jahrzehnte mit geschätzten Rekordzahlen von mehr als 1,29 Milliarden Kartenverkäufen. Dabei stieg die Besucherzahl in Russland um 9,7 Prozent auf 213,6 Millionen, womit das Land bezogen auf Besucherzahlen der größte Markt Europas ist.
Der Gesamtumsatz der deutschen Videobranche ist 2017 um 3 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen und erreichten mit 1,83 Milliarden Euro das zweitbeste Ergebnis seit Erfassung der Marktdaten, so der Bundesverband Audiovisuelle Medien (BVV). Der Kaufmarktumsatz lag mit 974 Millionen Euro allerdings um 8 Prozent unter dem Vorjahreswert. Dagegen verzeichnete der digitale Markt ein Umsatzplus von insgesamt 41 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Die Bruttowerbeumsätze haben 2017 erneut zugenommen und beliefen sich nach Angaben von Nielsen auf 31,8 Milliarden Euro, eine Steigerung gegenüber 2016 um 1,8 Prozent. Den stärksten Zuwachs verzeichnete dabei mit 32,9 Prozent der Bereich Mobile, die Werbeausgaben auf mobilen Endgeräten beliefen sich 2017 auf 0,63 Milliarden Euro. Die Ausgaben für Fernsehwerbung stiegen um 1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr und stellten mit 15,3 Milliarden Euro unverändert zu den Vorjahren den größten Anteil am gesamten Werbeumsatz.
2. Geschäftsverlauf
Der im Jahr 2016 begonnene Wiederaufbau des operativen Geschäfts der Intertainment AG verlief im Geschäftsjahr 2017 langsamer als geplant. Wesentlicher Grund dafür war die Insolvenz eines Geschäftspartners. Entsprechend erzielte Intertainment 2017 unverändert zum Vorjahr nur einen sehr geringen Umsatz. Dieser lag lediglich bei 1 TEuro und stammt aus der Verwertung von Alt-Filmlizenzen. Der Konzernjahresfehlbetrag reduzierte sich allerdings weiter deutlich, und zwar von 232 auf 140 TEuro. Die Verringerung des Fehlbetrags ist im Wesentlichen auf Erträge aus Fremdwährungsumrechungen zurückzuführen.
Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der relevanten Themengebiete von Intertainment im Geschäftsjahr 2017 dar.
2.1 Auswertung von Filmpaketen
Im Rahmen des geplanten Wiederaufbau des operativen Geschäfts hatte Intertainment Mitte Juli 2016 von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG ein Filmpaket mit 31 Einzeltiteln erworben. Es umfasst überwiegend die weltweiten TV-, Videogrammund On-Demand-Rechte der deutschsprachigen Fassungen der Filme. Bei diesen handelt es sich um internationale und deutsche Filme, die zwischen 1980 und 2001 produziert wurden. Darüber hinaus hatte Intertainment ebenfalls Mitte Juli 2016 von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG 75 Prozent an einem zweiten Filmpaket mit zehn Spielfilmen erworben. Die verbliebenen 25 Prozent des Pakets erwarb die Aktis Film International GmbH, Leipzig. Sie hatte bereits zuvor Filme für Intertainment ausgewertet.
Am 23. März 2017 wurde das Insolvenzverfahren über die Aktis Film International GmbH eröffnet. Durch den Umstand, dass die Aktis Film nicht nur mit der Auswertung des Pakets beauftragt war, sondern darüber hinaus auch noch die übrigen 25 Prozent an dem Paket erworben hatte, war es Intertainment nach der Aktis-Insolvenz nicht möglich, das Paket an einen anderen Dienstleister zur Auswertung zu geben. Intertainment stand im Berichtsjahr mit dem zuständigen Insolvenzverwalter in Gesprächen über den Erwerb der restlichen 25 Prozent. Diese haben aber noch zu keiner Einigung geführt.
Aktis war zudem auch mit der Auswertung der Alt-Filmbibliothek von Intertainment beauftragt. Auch hier fand nach dem Insolvenzantrag keine weitere Auswertung statt.
2.2 Vergleichsgespräche mit einem Filmproduzenten
Im Geschäftsjahr 2004 hatte Intertainment mit einem US-Filmunternehmen einen Vergleich im Zusammenhang mit der Produktion des Films "Twisted" geschlossen. Intertainment war neben diesem der Co-Produzent des Films gewesen. Beide Parteien hatten damals aufgrund von Finanzierungsschwierigkeiten von Intertainment vereinbart, dass der US-Filmproduzent fällige Zahlungen von Intertainment übernimmt und mit Vertriebserlösen, die dieser aus der Verwertung des Films in den Territorien von Intertainment erzielt, verrechnet. Der US-Filmproduzent hat seit 2008 nur noch im mehrjährigen Abstand Abrechnungen über die Erlöse aus dem Film vorgelegt. Intertainment hatte und hat die Rest-Verbindlichkeiten im Rahmen der Bilanzerstellung deshalb seitdem geschätzt und dafür auch auf Gutachten zurückgegriffen.
Da die vorgelegten Abrechnungen nach Auffassungen des Vorstands fehlerhaft waren stand Intertainment während des Berichtsjahrs mit Paramount in Kontakt über einen Vergleich. Diese Gespräche befanden sich zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Lageberichts in einem fortgeschrittenen Stadium.
2.3 Beteiligung an Sight-Sound Technologies Holding LLC
Das Finanzanlagevermögen der Intertainment AG beinhaltet unverändert zu den Vorjahren eine vollständig abgeschriebene Beteiligung in Höhe von 10,6 Prozent an dem US-Unternehmen Sight-Sound Technologies Holding LLC.
Sight-Sound ist im Besitz von US-Patenten für den digitalen Download von Audio- und Video-Dateien aus dem Internet. Diese Patente waren lange Zeit umstritten. Im Rahmen eines Verfahrens zwischen Apple und Sight-Sound hatte das Patent Trial and Appeal Board (PTAB) der US-Patentbehörde im Oktober 2014 zwei Sight-Sound-Patente als nicht patentierbar verworfen. Mitte Dezember 2015 bestätigte zudem das United States Court of Appeals for the Federal Circuit die vorangegangene Entscheidung des PTAB gegen Sight-Sound. Gegen diese Entscheidung ging Sight-Sound mit einer Petition vor. Diese wurde im Januar 2017 abgelehnt. Demensprechend erwartet Intertainment endgültig keine Mittelzuflüsse aus den Sight-Sound-Patenten mehr.
2.4 Finanzierung des Intertainment Konzerns
Am 16. April 2018 wurde die Laufzeit der von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen samt Zinsen bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Der Zinssatz wurde unverändert mit 0,75 Prozent über Euribor festgelegt.
2.5 Vorstand - Ausscheiden von Dr. Maaß und Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten
Am 26. Februar 2016 hatte Dr. Oliver Maaß sein Amt als Vorstandsmitglied der Intertainment AG aus gesundheitlichen Gründen mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Ende April 2016 hatte Intertainment mitgeteilt, dass dem Aufsichtsrat der Gesellschaft konkrete Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten in der Amtsführung durch Herrn Maaß vorliegen. Unter anderem hatte Intertainment Gelder für Leistungen bezahlt, die von Intertainment nicht in Auftrag gegeben wurden und für die Intertainment auch nie Leistungen erhalten hat.
Zudem hat Intertainment in der Amtszeit von Herrn Maaß nach Auffassung von Intertainment zu Unrecht Ansprüche an Dritte abgetreten sowie ebenfalls nach Auffassung von Intertainment zu Unrecht Rechnungen der Anwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds bezahlt, für die kein Leistungsnachweis vorlag.
Intertainment hat gegenüber Herrn Maaß ursprünglich Schadensersatzansprüche von 167 TEuro geltend gemacht. Aufgrund der Ungewissheit der Einbringlichkeit der Forderungen wurden die Wertberichtigungen von 123 Teuro auf 141 TEuro erhöht. Nach einer Verringerung im Vorjahr durch Zahlungen hat sich der Forderungsbetrag im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr auf 161 TEuro erhöht.
Die Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds wiederum, für die Dr. Maaß tätig ist, machte gegenüber Intertainment Mitte 2016 Forderungen in Höhe von 104 TEuro aus den Jahren 2011 und 2012 geltend. Über diese lagen Intertainment bis dahin keine Informationen vor. Über den Bestand dieser Forderungen und deren mögliche Höhe bestehen unterschiedliche Auffassungen.
Im Berichtsjahr kam es zu Gesprächen zwischen beiden Parteien. Diese haben allerdings zu keiner Einigung geführt.
2.6 Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2015 und Anfechtungsklage
Am 16. Januar 2017 führte Intertainment die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2015 durch. Die Einberufung zu der Hauptversammlung hatte sich aufgrund der verspäteten Aufstellung des Jahresabschlusses der Intertainment AG sowie des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 verzögert. Bei der Hauptversammlung informierte das Management die anwesenden Aktionäre ausführlich über die aktuelle Lage des Unternehmens. Dabei ging der Vorstand vor allem auch auf die Gründe für die verzögerte Aufstellung der Abschlüsse ein. Diese waren so schwerwiegend, dass der Wirtschaftsprüfer sowohl den Konzernabschluss als auch den Einzelabschluss der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2015 mit einem Versagungsvermerk versehen und der Aufsichtsrat den Jahresabschluss nicht festgestellt hatte.
Im Rahmen der Hauptversammlung folgten die Aktionäre dem Vorschlag der Verwaltung und stellten den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 fest. Zudem billigten sie den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015.
Sie entlasteten darüber hinaus Alleinvorstand Felix Petri für das Geschäftsjahr 2015. Zudem entlasteten sie auch die im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder. Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Dr. Oliver Maaß wurde dagegen in Übereinstimmung mit der Empfehlung von Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 verweigert.
Die Aktionäre legten zudem die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2015 fest. Dabei folgten sie dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat. Danach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 eine pauschale Vergütung in Höhe von brutto 7.000 Euro, der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages, also 14.000 Euro, und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache, also 10.500 Euro.
Im Februar 2017 reichte ein Aktionär Anfechtungsklage vor dem Landgericht München I gegen einige der auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Januar 2017 gefassten Beschlüsse ein. Die Klage richtete sich gegen die Beschlussfassungen zu Tagesordnungspunkt 2 (Entlastung des Vorstands), Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats), Tagesordnungspunkt 5a (Wahl von Bianca Krippendorf zum Mitglied des Aufsichtsrats) und Tagesordnungspunkt 5b (Wahl von Jörg Lang zum Mitglied des Aufsichtsrats).
Nach Abwägung aller Umstände und um Kosten zu sparen und möglichst zeitnah wieder handlungsfähig zu sein erkannte Intertainment im Mai 2017 die Klage an. Wir verweisen hierzu auch auf Abschnitt III.2.9 dieses Lageberichts.
2.7 Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2016 und Anfechtungsklage
Am 30. November 2017 führte Intertainment die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2016 durch. Bei der Hauptversammlung informierte das Management die anwesenden Aktionäre ausführlich über die aktuelle Lage des Unternehmens. Dabei ging der Vorstand insbesondere auch auf die Gründe dafür ein, warum der Wirtschaftsprüfer sowohl den Konzernabschluss als auch den Einzelabschluss der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2016 mit einem Versagungsvermerk versehen hatte.
Die Aktionäre entlasteten Alleinvorstand Felix Petri sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016. Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Dr. Oliver Maaß wurde dagegen in Übereinstimmung mit der Empfehlung von Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 verweigert.
Darüber hinaus wählten die Aktionäre Jörg Lang zum Aufsichtsratsmitglied von Intertainment - und bestätigten damit die Einsetzung von Herrn Lang durch das Amtsgericht München. Zudem wählten sie Bianca Krippendorf als Nachfolger von Peter Thilo Hasler in den Aufsichtsrat.
Die Aktionäre beschlossen auf der Hauptversammlung auch eine Sitzverlegung der Intertainment AG in die Bahnhofsstraße 30 in 82340 Feldafing und wählten K&M Kreitinger Maierhofer GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017.
Am 27. Dezember 2017 reichte ein Aktionär vor dem Landgericht München I Klage gegen mehrere der auf der Hauptversammlung am 30. November 2017 gefassten Beschlüsse ein. Die Klage richtet sich gegen die Beschlussfassungen zu Tagesordnungspunkt 2 (Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016), Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016), Tagesordnungspunkt 5 (Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016), Tagesordnungspunkt 6 (Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015), Tagesordnungspunkt 7 (Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015), Tagesordnungspunkt 8a (Wahl von Bianca Krippendorf zum Mitglied des Aufsichtsrats) und Tagesordnungspunkt 8b (Wahl von Jörg Lang zum Mitglied des Aufsichtsrats).
2.8 Mitarbeiter
Intertainment beschäftigte im Geschäftsjahr 2017 im Durchschnitt unverändert keine Mitarbeiter.
2.9 Aufsichtsrat
Mit der Hauptversammlung am 16. Januar 2017 schieden Henning Graf von Hardenberg und Frank Posnanski aus dem Aufsichtsrat aus. Zu neuen Aufsichtsratsmitgliedern wählten die Aktionäre Bianca Krippendorf und Jörg Lang.
In seiner konstituierenden Sitzung am 16. Januar 2017 wählte der Aufsichtsrat Bernd Pöllinger zu seinem Vorsitzenden. Herr Pöllinger hatte dieses Amt bereits zuvor inne. Zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde Bianca Krippendorf gewählt.
Am 8. Mai 2017 traten Bianca Krippendorf und Jörg Lang von ihren Ämtern als Aufsichtsratsmitglieder der Intertainment AG zurück. Wir verweisen hierzu auf Abschnitt III.2.6 dieses Lageberichts.
Am 9. Mai beantragte Intertainment beim zuständigen Registergericht, sowohl Frau Krippendorf als auch Herrn Lang zu Aufsichtsratsmitgliedern zu berufen. Als Ersatzkandidat benannte Intertainment zudem Peter Thilo Hasler.
Ende Juli 2017 bestellte das Amtsgericht München Jörg Lang und Peter Thilo Hasler zu neuen Aufsichtsräten der Intertainment AG. Die Bestellung war bis zur Wahl in der nächsten Hauptversammlung der Intertainment AG gültig.
Der Aktionär, der die Anfechtungsklage eingereicht hatte, legte Beschwerde gegen die Entscheidung ein. Das Amtsgericht München beschloss Mitte August, der Beschwerde nicht abzuhelfen. Diese wurde daraufhin an das Oberlandesgericht München weitergeleitet.
Auf seiner konstituierenden Sitzung am 29.07.2017 wählte der Aufsichtsrat Bernhard Pöllinger zu seinem Vorsitzenden.
Auf der Hauptversammlung am 30. November 2017 wählten die Aktionäre der Gesellschaft Jörg Lang zum Aufsichtsratsmitglied von Intertainment - und bestätigten damit die Bestellung des Amtsgerichts. Darüber hinaus wählten sie Bianca Krippendorf als Nachfolger von Peter Thilo Hasler in den Aufsichtsrat.
Auf seiner konstituierenden Sitzung am 05. Dezember 2017 wählte der Aufsichtsrat erneut Bernhard Pöllinger zu seinem Vorsitzenden. Zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde Bianca Krippendorf gewählt.
Im Zusammenhang mit der Anfechtungsklage eines Aktionärs gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung am 30. November 2017 legten am 9. Februar 2018 Bernhard Pöllinger und Jörg Lang ihre Ämter als Aufsichtsrat der Intertainment AG nieder.
Am 12. Februar 2018 reichten beide Parteien beim Landgericht München einen Antrag ein, das Verfahren bezüglich der Klage eines Aktionärs gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse vom 30. November 2017 ruhend zu stellen. Diesem Antrag stimmt das Landgericht zu.
Am 9. April 2018 bestellte das Amtsgericht München Prof. Dr. Dirk Bildhäuser und Matthias Gaebler mit Wirkung zum 9. April 2018 zu neuen Aufsichtsräten der Intertainment AG.
Auf seiner konstituierenden Sitzung am 17. April 2018 wählte der Aufsichtsrat Matthias Gaebler zu seinem Vorsitzenden. Zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde Bianca Krippendorf gewählt.
2.10 Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat
Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat erhalten eine ausschließlich feste Vergütung. Eine variable Vergütung, die an bestimmte Kennzahlen gekoppelt ist, ist derzeit nicht vorgesehen. Eine betriebliche Altersvorsorge oder Aktienoptionen sind zurzeit nicht Bestandteil der Vorstandsvergütung. Die Höhe der Vorstandsvergütung wird durch den Aufsichtsrat bestimmt.
Die Höhe der Aufsichtsratsvergütung wird jährlich durch die Hauptversammlung festgelegt. Der Aufsichtsrat hat neben der festen Vergütung noch Anspruch auf Reisekostenersatz.
2.11 Bericht für das Geschäftsjahr 2017 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG
Der Vorstand der Intertainment AG hat in seinem Bericht für das Geschäftsjahr 2017 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) folgende Erklärung abgegeben:
"Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Insbesondere lagen nach Auffassung des Vorstandes im Berichtszeitraum keine ausgleichspflichtigen Rechtsgeschäfte vor. Die Gesellschaft wurde durch Maßnahmen, die getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt."
IV. Erläuternder Bericht des Vorstands nach §§ 289 Abs. 4 i. V. m. 315 Abs. 4 HGB
1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das Grundkapital der Gesellschaft betrug im Geschäftsjahr 2017 16.296.853,00 Euro und war eingeteilt in 16.296.853 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die am Grundkapital der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag von 1 Euro beteiligt waren.
Im Geschäftsjahr 2017 fanden keine Kapitalmaßnahmen statt.
Mit allen Aktien sind jeweils die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.
2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Intertainment AG nicht bekannt.
3. Beteiligungen am Kapital, die 3 Prozent der Stimmrechte überschreiten
Die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, hatte dem Vorstand der Intertainment AG am 29. Juni 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG die Meldeschwelle von 50 Prozent berührt und unterschritten hat und zu diesem Tag 7.540.095 Stimmrechte (entspricht 49,81 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) betragen hat.
Am 31. Dezember 2015 hatte Felix Wilhelm Petri Intertainment mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 23. Dezember 2015 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 883.220 Stimmrechte (entspricht 5,42 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) betragen hat.
Am 8. November 2016 hatte Jürgen Hartwig Intertainment mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 7. November 2016 die Schwelle von 3 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 510.951 Stimmrechte (entspricht 3,14 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) betragen hat.
Jürgen Hartwig teilte Intertainment darüber hinaus am 27. Dezember 2017 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 20. Dezember 2017 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 815.000 Stimmrechte (entspricht 5,001% der Gesamtzahl der Stimmrechte) beträgt.
Nach Kenntnis des Vorstands bestanden zum 31. Dezember 2017 keine weiteren direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die 3 Prozent der Stimmrechte überschreiten.
4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Es sind keine Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt, die einer Stimmrechtskontrolle unterliegen.
6. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung
Der Vorstand besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung i. V. m. § 76 Abs. 2 S. 1 AktG aus einer oder mehreren Personen. Der Vorstand wird grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 84 AktG) und § 7 Abs. 2 der Satzung vom Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt und abberufen. In besonderen Fällen entscheidet das Gericht über die Bestellung eines Vorstandsmitglieds (§ 85 AktG). Der Aufsichtsrat bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig.
Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Änderung wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Nach § 16 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, soweit diese nur die Fassung betreffen. Die Satzung der Gesellschaft wurde zuletzt am 30. November 2017 (mit Eintragung am 20. März 2018) geändert.
7. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Die Hauptversammlung am 12. Juni 2015 hatte der Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals I und II zugestimmt und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I (Genehmigtes Kapital 2015) gebilligt. Damit war der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Juni 2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 7.568.426,00 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Davon hat Intertainment durch zwei Kapitalerhöhungen im Geschäftsjahr 2015 bislang 1,16 Mio. Euro genutzt. Der Vorstand ist damit weiterhin ermächtigt, bis zum 11. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um weitere 6.408.426,00 Euro zu erhöhen.
Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Dieses kann allerdings auch ausgeschlossen werden, unter anderem um Spitzenbeträge auszugleichen oder auch, wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.
Eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien besteht derzeit nicht.
8. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Bei öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Aktien der Intertainment AG gelten ausschließlich Gesetz (insbesondere die Bestimmungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes) und Satzung. Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
9. Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind
Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen wurden.
10. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Da die Gesellschaft im Moment über keine komplexen Prozesse und über keine Mitarbeiter verfügt, hat der Vorstand die alleinige Verantwortung für das Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf die Rechnungslegung. Die notwendige Kontroll- und Überwachungsfunktion ist vom Aufsichtsrat auszuführen.
V. Erklärung zur Unternehmensführung
1. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben am 17. November 2017 die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht.
2. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Die Intertainment AG bekennt sich zu ihrer sozialen Verantwortung und ist überzeugt, dass soziale Verantwortung ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg des Unternehmens ist. Das Engagement in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft beruht auf dem Verständnis für Eigeninitiative und Eigenverantwortung. Nur international wettbewerbsfähige und wirtschaftlich gesunde Unternehmen sind in der Lage, ihren Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Probleme zu leisten. Die gesellschaftliche Verantwortung, die ein Unternehmen wahrnimmt, ist abhängig von der Branche und den Märkten, in denen das Unternehmen operiert. Die von einem Unternehmen gesetzten Schwerpunkte auf bestimmte ökologische und soziale Aktivitäten führen zu einem Wettbewerb der nachhaltigsten Unternehmenspraktiken. Good-Practice-Beispiele, externe Kodizes, Leitlinien oder Standards können Unternehmen eine Orientierung geben, um interne Prinzipien zu formulieren und Managementsysteme zu errichten.
Für die Intertainment AG bedeutet wirtschaftliches, ökologisches und sozial verantwortliches Handeln die Sicherung der Zukunftskompetenz und Innovationsfähigkeit auf Basis ökonomischen Erfolgs.
3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng und vertrauensvoll im Interesse der Intertainment AG zusammen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft und führt deren Geschäfte. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand regelmäßig. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns, Risikolage, Risikomanagement sowie Compliance und kommt somit seiner Berichtspflicht umfassend nach. Weicht der Geschäftsverlauf von den ursprünglich aufgestellten Plänen und Zielen ab, unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat unverzüglich hierüber. Dies gilt auch, wenn sich Änderungen in der Strategie und der Entwicklung des Konzerns ergeben. Darüber hinaus berichtet der Vorstand regelmäßig schriftlich sowie mündlich umfassend und zeitnah über alle Vorgänge, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung sind. Für bedeutende Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte vorgesehen.
In sämtliche Entscheidungen wird der Aufsichtsrat frühzeitig eingebunden. Auch außerhalb der Sitzungen besprechen sich der Vorstand und der Aufsichtsrat regelmäßig zu Fragen zur Strategie und Planung sowie zur aktuellen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft. Dazu zählen insbesondere auch Themen wie die Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation und die Überwachung von insolvenzrechtlichen Verpflichtungen der Gesellschaft sowie die Erschließung möglicher künftiger Geschäftsfelder und deren Finanzierungsanforderungen. Der regelmäßige, umfassende und enge Informationsaustausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat dient auch dazu, ggf. zeitnah erforderliche bzw. als sinnvoll erachtete Maßnahmen einzuleiten.
Bezüglich der Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Angaben im Anhang und Konzernanhang.
Die Intertainment AG verzichtet auf die Bildung von gesonderten Ausschüssen, da aufgrund der Anzahl der Mitglieder eine Bildung von Ausschüssen nicht sinnvoll wäre.
VI. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intertainment Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 nach IFRS
1. Vermögenslage
Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns ist auch im Geschäftsjahr 2017 von einem deutlichen Rückgang der Bilanzsumme geprägt. Diese sank von 655 TEuro zum Bilanzstichtag 2016 auf 307 TEuro zum 31. Dezember 2017, ein Rückgang um über 53 Prozent.
Die Aktivseite der Bilanz umfasst unverändert zu den Vorjahren nur sehr wenige wesentliche Positionen. Größte Position unter den kurzfristigen Vermögenswerten sind dabei nach wie vor die Zahlungsmittel. Diese haben sich aufgrund von Mittelabflüssen im Geschäftsjahr 2017 von 393 TEuro auf 67 TEuro reduziert. Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte sind von 128 TEuro auf 117 TEuro zurückgegangen. Sie umfassen insbesondere Schadensersatzansprüche gegenüber einem früheren Vorstandsmitglied sowie Steuererstattungsansprüche. Die Schadensersatzansprüche sind im Berichtsjahr auf 161 TEuro (i.V. 152) gestiegen, die hierauf bereits im Vorjahr gebildete Wertberichtigung wurde auf 142 (i.V. 123) TEuro erhöht. Die größte Position unter den langfristigen Vermögenswerten sind die immateriellen Vermögensgegenstände, unter denen die Filmrechte aus der Alt-Filmbibliothek sowie die 2016 erworbenen Filmrechte aufgeführt sind. Die immateriellen Vermögensgegenstände belaufen sich zum Bilanzstichtag 2017 auf 120 TEuro nach 130 TEuro im Vorjahr.
Auf der Passivseite der Bilanz haben sich die kurzfristigen Schulden erneut reduziert. Sie betragen zum Bilanzstichtag 2017 1.193 TEuro nach 1.438 TEuro zum 31. Dezember 2016. Größte Position unter den kurzfristigen Schulden sind die kurzfristigen Rückstellungen. Diese haben sich von 1.366 TEuro zum Bilanzstichtag 2016 auf 987 TEuro reduziert und betreffen mit 703 (i.V. 1.035) TEuro im Wesentlichen Verpflichtungen aus einem Vergleich mit einem Filmproduzenten. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Ziffer III.2.2 dieses Lageberichts.
Die langfristigen Schulden haben sich von 9.864 TEuro auf 9.900 TEuro erhöht. Sie beziehen sich ausschließlich auf Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.
Das gezeichnete Kapital blieb gegenüber dem Vorjahres-Bilanzstichtag mit 16.297 TEuro ebenso unverändert wie die Kapitalrücklage mit 1.286 TEuro und die Gesetzliche Rücklage mit 116 TEuro. Der Konzernbilanzverlust hat sich dagegen aufgrund des Jahresfehlbetrags in Höhe von 139TEuro von -28.346 TEuro auf -28.485 TEuro erhöht.
2. Finanzlage
Zum Jahresende 2017 verfügte der Intertainment Konzern über Zahlungsmittel in Höhe von 67 (i.V. 393) TEuro. Die Liquidität des Konzerns wurde im Berichtsjahr insbesondere durch laufende Verwaltungskosten belastet. Für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 liegt ein detaillierter Finanzplan vor. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt X. "Chancen- und Risikobericht des Intertainment Konzerns" genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken unter Ziffer X.1 dieses Lageberichts.
3. Ertragslage
Intertainment hat im Geschäftsjahr 2017 kaum Umsatzerlöse aus der Verwertung der neu erworbenen Filmrechte und der Alt-Filmbibliothek erzielt. Die Umsatzerlöse lagen bei 1,2 TEuro (i.V. 0,3 TEuro). Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich von 251 TEuro auf 355 TEuro erhöht. Sie enthalten insbesondere Erträge, die im Rahmen der Vergleichsvereinbarung mit einem Filmproduzenten auf die möglicherweise bestehende Verbindlichkeit angerechnet werden sowie Erträge aus der Währungsumrechnung dieser Position.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen haben sich von 26 TEuro auf 24 TEuro reduziert.
Der Personalaufwand ging von 35 TEuro auf 30 TEuro zurück. Er betrifft die Vergütung des Vorstands.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 361 TEuro auf 396 TEuro gestiegen. Sie umfassen insbesondere die laufenden Verwaltungskosten des Konzerns, wie die Kosten der Hauptversammlung, die Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für Abschlusserstellung und -prüfung, für Aufsichtsratvergütungen und Aufwendungen aus Währungsumrechnung.
Das Zinsergebnis beläuft sich auf -35 TEuro (i.V. -40 TEuro). Es umfasst insbesondere die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten verzinslichen Darlehen sowie Zinsaufwendungen aus einem Vergleich mit einem Filmproduzenten. Bei der Berechnung des Zinsaufwandes war der Vorstand aufgrund nicht vorliegenden Abrechnungen des Filmunternehmens auf Schätzungen angewiesen.
Intertainment weist für das Geschäftsjahr 2017 einen Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von -139 TEuro aus. Damit hat Intertainment den Jahresfehlbetrag gegenüber dem Vorjahr erneut deutlich reduziert, zum Bilanzstichtag 2016 lag dieser bei -232 TEuro. Die Verringerung des Fehlbetrags ist im Wesentlichen auf Erträge aus Fremdwährungsumrechnungen zurückzuführen. Der Verlust je Aktie beläuft sich unverändert zum Vorjahr auf -0,01 Euro.
VII. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2017 nach HGB - Einzelabschluss
1. Vermögenslage
Die Bilanzsumme der Intertainment AG hat sich gegenüber dem Vorjahr reduziert. Zum Bilanzstichtag 2017 betrug sie 11.094 TEuro nach 11.301 TEuro zum 31. Dezember 2016.
Wesentliche Position im Anlagevermögen sind die Immateriellen Vermögensgegenstände Sie belaufen sich auf 120 TEuro nach 130 TEuro im Vorjahr. Unter dieser Position hat Intertainment das Filmvermögen zusammengefasst. Es umfasst sowohl die im Geschäftsjahr 2016 neu erworbenen Filmpakete als auch die Alt-Filmbibliothek.
Unverändert zu den Vorjahren weist die Intertainment AG im Anlagevermögen zudem einen Buchwert von 1 Euro für Anteile an verbundenen Unternehmen und ebenfalls von 1 Euro für Beteiligungen aus. Die Intertainment AG hatte in den Vorjahren sowohl ihre Beteiligung an der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (ehemals Phoenix Media GmbH) als auch an der MH Media Holding GmbH sowie die Beteiligung an dem US-Unternehmen Sight-Sound Technologies Holding LLC vollständig abgeschrieben.
Innerhalb des Umlaufvermögens haben sich die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände von 128 TEuro auf 118 TEuro reduziert. Sie umfassen unter den sonstigen Vermögensgegenständen im Wesentlichen Steuerforderungen und Schadensersatzansprüche (nach Wertberichtigung) gegenüber einem ehemaligen Vorstandsmitglied. Wir verweisen hierzu auf Abschnitt III.2.5 dieses Lageberichts.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind von 392 TEuro auf 67 TEuro zurückgegangen. Die Liquidität der AG wurde im Berichtsjahr insbesondere durch laufende Verwaltungskosten belastet.
Auf der Passivseite blieben sowohl das Gezeichnete Kapital mit 16.297 TEuro als auch die Kapitalrücklage mit 1.328 TEuro und die gesetzliche Rücklage mit 116 TEuro unverändert. Der Bilanzverlust hat sich von -28.388 TEuro zum Bilanzstichtag des Vorjahres auf -28.527 TEuro erhöht. In der Erhöhung spiegelt sich der Jahresfehlbetrag von -139 (i.V. -233) TEuro wider. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich auf -10.787 TEuro, nach -10.648 TEuro zum 31. Dezember 2016.
Die sonstigen Rückstellungen haben sich von 1.366 TEuro auf 987 TEuro reduziert. Sie beinhalten im Wesentlichen die möglichen Verpflichtungen aus einem Vergleich mit einem Filmproduzenten, die Vergütung der Aufsichtsräte, die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2017 sowie weitere sonstige Verpflichtungen, die noch nicht abgerechnet wurden.
Die Verbindlichkeiten haben sich von 9.936 TEuro auf 10.107 TEuro erhöht. Sie umfassen als wesentliche Position Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 9.900 (i.V. 9.864) TEuro. Diese beziehen sich auf von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltene Darlehen einschließlich Zinsen. Am 16. April 2018 wurde die Laufzeit der von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen samt Zinsen bis zum 30. Juni 2020 verlängert.
2. Finanzlage
Zum Jahresende 2017 verfügte die Intertainment AG über Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 67 TEuro nach 392 TEuro zum 31. Dezember 2016.
Für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 liegt ein detaillierter Finanzplan der Intertainment AG vor. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt XI. "Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG" genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken unter Ziffer XI.1 dieses Lageberichts.
3. Ertragslage
Die Intertainment AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2017 geringe Umsatzerlöse in Höhe von 1,2 (i.V. 0,3) TEuro aus der Verwertung von Filmrechten. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich von 251 TEuro auf 355 TEuro. Sie enthalten insbesondere Erträge, die im Rahmen der Vergleichsvereinbarung mit einem Filmproduzenten auf die möglicherweise bestehende Verbindlichkeit angerechnet werden sowie Erträge aus der Währungsumrechnung dieser Position. Aufgrund der nicht vorliegenden Abrechnungen des Filmunternehmens war es Intertainment nicht möglich, die korrekten Zahlen festzustellen, deshalb beruhen diese auf Schätzungen.
Der Materialaufwand hat sich von 26 TEuro auf 24 TEuro reduziert. Er beinhaltet für 2017 im Wesentlichen Filmlagergebühren.
Der Personalaufwand ist von 35 TEuro auf 30 TEuro gesunken.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 366 TEuro auf 399 TEuro erhöht. Sie umfassen im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten der Gesellschaft, unter anderem laufende Rechts- und Beratungskosten, die Kosten der Hauptversammlung, die Kosten der Börsennotierung, Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses sowie Aufwendungen aus Währungsumrechnung.
Das Zinsergebnis von insgesamt -32 (i.V. -36) TEuro umfasst Zinserträge aus der Verzinsung der Konzernverrechnungskonten und Zinsaufwand insbesondere für die Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen sowie den Zinsaufwand, der sich aufgrund des Vergleichs mit einem Filmproduzenten ergibt. Dieser wurde aufgrund nicht vorliegender Abrechnungen des Filmunternehmens geschätzt.
Die Intertainment AG weist für das Berichtsjahr 2017 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -139 (i. V. -233) TEuro aus.
VIII. Nachtragsbericht
Anfechtungsklage und Aufsichtsrat
Im Zusammenhang mit der Anfechtungsklage eines Aktionärs gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung am 30. November 2017 legten am 9. Februar 2018 Bernhard Pöllinger und Jörg Lang ihre Ämter als Aufsichtsrat der Intertainment AG nieder.
Am 12. Februar 2018 reichten beide Parteien beim Landgericht München einen Antrag ein, das Verfahren bezüglich der Klage eines Aktionärs gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse vom 30. November 2017 ruhend zu stellen. Diesem Antrag stimmt das Landgericht zu.
Am 9. April 2018 bestellte das Amtsgericht München Prof. Dr. Dirk Bildhäuser und Matthias Gaebler mit Wirkung zum 9. April 2018 zu neuen Aufsichtsräten der Intertainment AG.
Auf seiner konstituierenden Sitzung am 17. April 2018 wählte der Aufsichtsrat Matthias Gaebler zu seinem Vorsitzenden. Zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde Bianca Krippendorf gewählt.
IX. Prognosebericht
1. Allgemeines
Die deutsche Wirtschaft wird sich nach Meinung führender Wirtschaftsforschungsinstitute und auch der Bundesregierung im laufenden Jahr weiter sehr dynamisch entwickeln. So liegt die Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute bei einem Plus von 2.2 Prozent, das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) geht von einer Steigerung des Bruttoinlandsprodukts von 2,4 Prozent aus, und das Institut für Weltwirtschaft IfW Kiel rechnet mit 2,5 Prozent. Die Bundesregierung erwartet ein Wirtschaftswachstum von 2,4 Prozent. Die EU-Kommission wiederum prognostiziert für Deutschland einen BIP-Anstieg um 2.3 Prozent und für die Europäische Union insgesamt ein Plus von ebenfalls 2,3 Prozent.
Vor dem Hintergrund der allgemeinwirtschaftlichen Prognosen und der Entwicklung im Jahr 2017 geht das Management von Intertainment aktuell davon aus, dass auch die europäischen Werbeumsätze weiter wachsen werden. Auch die europäischen filmspezifischen Märkte werden nach Auffassung von Intertainment ein leichtes Wachstum aufweisen. Für den deutschen Markt erwarten wir allerdings lediglich eine stabile Situation und wenn, dann nur ein geringes Wachstum gegenüber 2017
2. Künftige Entwicklung des Intertainment Konzerns
Die Intertainment AG steht unverändert zu den Vorjahren vor der Herausforderung, ihr operatives Geschäft wieder aufzubauen. In diesem Zusammenhang liegt der Fokus von Intertainment im Geschäftsjahr 2018 vor allem darauf, die 2016 erworbenen Filmrechte zu verwerten. Darüber könnten nach Auffassung des Vorstands künftig auch Lizenzerlöse aus einem möglichen Vergleich mit einem US-Filmproduzenten möglich sein. Ebenso sieht Intertainment Chancen darin, die Filmbibliothek durch weitere Rechtekäufe weiter auszubauen. In diesem Fall beabsichtigt das Management -falls nötig -auch Kapitalmaßnahmen zur Finanzierung der Rechtekäufe durchzuführen.
Mittelfristiges Ziel von Intertainment ist es, durch den Wiederaufbau des operativen Geschäfts nicht mehr auf die finanzielle Unterstützung der Großaktionäre angewiesen zu sein und aus eigener Kraft wachsen zu können.
Denkbar ist allerdings auch der Einstieg eines weiteren Investors.
3. Künftige Entwicklung der Intertainment AG
Die künftige Entwicklung der Intertainment AG wird im Wesentlichen parallel zur Entwicklung des Intertainment Konzerns verlaufen. Wir verweisen auf Ziffer IX.2.
X. Chancen- und Risikobericht des Intertainment Konzerns
Mit der künftigen Entwicklung von Intertainment sind Chancen und Risiken verbunden. Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Chancen und Risiken identifiziert, analysiert und bewertet sowie Maßnahmen entwickelt, um die Risiken im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt.
1. Bestandsgefährdende Risiken
Der vorliegende Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Insgesamt ist die nachhaltige Einschätzung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aber von der wesentlichen Unsicherheit geprägt, dass der Vorstand zum Aufbau der Geschäftstätigkeit auf Finanzmittel von Dritten, wie z. B. der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen ist. Ferner ist eine Einigung mit einem Filmunternehmen erforderlich, um die Unsicherheit über eine mögliche Verpflichtung gegenüber diesem zu beseitigen. Die im Geschäftsjahr 2016 erworbenen Filmtitel sind ein erster Schritt zum Wiederaufbau des operativen Geschäfts, sichern jedoch noch nicht den langfristigen Bestand des Unternehmens, so dass Intertainment weiter auf zusätzliche Finanzmittel angewiesen sein wird.
Sollten die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand der Intertainment AG -auch kurzfristig -stark gefährdet.
2. Weitere Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns
2.1 Risiko weiterer Mittelabflüsse an Vertragspartner
Durch die Anfang des Geschäftsjahres 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurden ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert und gegenseitige Verpflichtungen neu geregelt. Hierbei wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen des Filmtitels "Twisted" an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf den Saldo von Intertainment angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass es in Zukunft aus diesen als Rückstellungen erfassten Verpflichtungen zu Zahlungsabflüssen bei der Intertainment AG kommen kann. Der Vorstand geht zum aktuellen Zeitpunkt jedoch unverändert davon aus, dass die künftigen Erlöse aus der Auswertung von bestimmten Territorien den bislang noch nicht erwirtschafteten Zwischensaldo decken.
2.2 Währungsrisiko
Wechselkursschwankungen zwischen US-Dollar und Euro können bedeutende Auswirkungen auf die Bilanzpositionen, die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage und insbesondere Gewinnmargen durch Wechselkursgewinne oder -verluste haben. Gegenwärtig ergeben sich Währungskursrisiken fast ausschließlich aus dem in 2004 geschlossenen Vergleich mit dem US-Filmproduzenten sowie der diesbezüglichen Rechtsberatung.
XI. Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG
1. Bestandsgefährdende Risiken der Intertainment AG
Für die Erläuterung der bestandsgefährdenden Risiken der Intertainment AG verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment Konzern unter Ziffer X.1 dieses Lageberichts.
2. Weitere Risiken der künftigen Entwicklung der Intertainment AG
Für die Erläuterung der weiteren Risiken der künftigen Entwicklung der Intertainment AG verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment AG Konzern unter Ziffer X.2.
Feldafing, 20. April 2018
Intertainment Aktiengesellschaft
Felix Petri, Vorstand
Bilanzeid des Vorstands
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahres- und Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelt und in zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind.
Feldafing, 20. April 2018
Intertainment Aktiengesellschaft
Felix Petri, Vorstand
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
Aktiva
scroll
| 31.12.2017 TEuro |
31.12.2016 TEuro |
||
|---|---|---|---|
| A. Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| I. Zahlungsmittel | VI.1.1 | 67 | 393 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | VI.1.2 | 2 | 2 |
| 2. Sonstige Vermögenswerte | VI.1.2 | 117 | 128 |
| III. Filmrechte | VI.1.3 | 0 | 0 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 186 | 523 | |
| B. Langfristige Vermögenswerte | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | VI.2 | 120 | 130 |
| II. Sachanlagen | VI.2 | 1 | 2 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 121 | 132 | |
| Aktiva gesamt | 307 | 655 | |
| Passiva | |||
| 31.12.2017 TEuro |
31.12.2016 TEuro |
||
| A. Kurzfristige Schulden | |||
| I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | VI.3 | 204 | 66 |
| II. Verbindlichkeiten gegenüber | |||
| verbundenen Unternehmen | VI.3 | 0 | 0 |
| III. Sonstige Verbindlichkeiten | VI.3 | 2 | 6 |
| IV. Rückstellungen | VI.3 | 987 | 1.366 |
| Summe kurzfristige Schulden | 1.193 | 1.438 | |
| B. Langfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | VI.4 | 9.900 | 9.864 |
| Summe langfristige Schulden | 9.900 | 9.864 | |
| C. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | VI.5.1 | 16.297 | 16.297 |
| II. Kapitalrücklage | VI.5.2 | 1.286 | 1.286 |
| III. Gewinnrücklage | VI.5.3 | ||
| Gesetzliche Rücklage | 116 | 116 | |
| IV. Konzernbilanzverlust | VI.5.4 | -28.485 | -28.346 |
| Summe Eigenkapital | -10.786 | -10.647 | |
| Passiva gesamt | 307 | 655 |
Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
scroll
| 1.1.-31.12.2017 TEuro |
1.1.-31.12.2016 TEuro |
||
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | VII.1 | 1 | 0 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | VII.2 | 355 | 251 |
| 356 | 251 | ||
| 3. Materialaufwand | VII.3 | ||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -24 | -26 | |
| -24 | -26 | ||
| 4. Personalaufwand | VII.4 | ||
| a) Gehälter | -30 | -35 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 0 | 0 | |
| -30 | -35 | ||
| 5. Abschreibungen auf Filmrechte und Sachanlagen | VII.5 | -10 | -21 |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | VII.6 | -396 | -361 |
| 7. Zinsergebnis | VI.7 | -35 | -40 |
| 8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -139 | -232 | |
| 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | VII.8 | 0 | 0 |
| 10. Konzernjahresfehlbetrag | -139 | -232 | |
| 11. Verlustvortrag | -28.346 | -28.114 | |
| 12. Anpassung Fehlerkorrektur | 0 | 0 | |
| 13. Konzernbilanzverlust | -28.485 | -28.346 | |
| Ergebnis je Aktie | -0,01 | -0,01 | |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | -0,01 | -0,01 |
Das Konzernperiodenergebnis entspricht dem Konzerngesamtperiodenergebnis.
Sowohl im Geschäftsjahr 2017 als auch in 2016 gab es keine direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge.
Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
scroll
| 1.1.-31.12.2017 TEuro |
1.1.-31.12.2016 TEuro |
|
|---|---|---|
| Periodenergebnis vor gezahlten Zinsen und gezahlten Steuern | -139 | -232 |
| Abschreibungen auf Filmrechte und Sachanlagen | 11 | 21 |
| Veränderung der übrigen Rückstellungen | -379 | -200 |
| Veränderung sonstige Aktiva | 11 | -13 |
| Veränderung sonstige Passiva | 134 | -33 |
| Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -362 | -457 |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | 0 | -119 |
| Mittelzufluss aus Investitionsstätigkeit | 0 | -119 |
| Ausreichung ("+")/Tilgung ("-") von Gesellschafterdarlehen | 36 | -80 |
| Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit | 36 | -80 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | -326 | -656 |
| Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode | 393 | -8.815 |
| Umwidmung Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0 | 9.864 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 67 | 393 |
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
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| 31.12.2017 TEuro |
31.12.2016 TEuro |
|
|---|---|---|
| Zahlungsmittel | 67 | 393 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 67 | 393 |
Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
scroll
| Grundkapital TEuro |
Kapitalrücklage TEuro |
Gewinnrücklage TEuro |
Konzernbilanzverlust TEuro |
Gesamt TEuro |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1.1.2016 | 16.297 | 1.286 | 116 | -28.114 | -10.415 |
| Konzernjahresfehlbetrag | 0 | 0 | 0 | -232 | -232 |
| Stand 31.12.2016 | 16.297 | 1.286 | 116 | -28.346 | -10.647 |
| Stand 1.1.2017 | 16.297 | 1.286 | 116 | -28.346 | -10.647 |
| Konzernjahresfehlbetrag | 0 | 0 | 0 | -139 | -139 |
| Stand 31.12.2017 | 16.297 | 1.286 | 116 | -28.485 | -10.786 |
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2017 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
I. Allgemeine Angaben
Die Intertainment AG (im Folgenden auch als "Intertainment" oder "Konzern" bezeichnet) ist unter HRB-Nr. 122257 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen, wurde im Februar 1999 am neuen Markt zugelassen und wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment "Prime Standard", der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im "General Standard" (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse.
Wesentlicher Geschäftsgegenstand des Konzerns sind der Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, der Handel mit Filmlizenzen sowie die Produktion und Co-Produktion von Filmen und das Merchandising-Geschäft. Aufgrund der langjährigen bedeutenden Rechtsstreitigkeiten in den USA ist das operative Geschäft nahezu zum Erliegen gekommen.
Sitz der Intertainment AG war bis 30. November 2017 Odeonsplatz 18 in 80539 München; seit 30. November 2017 ist der Sitz Bahnhofstraße 30, 82340 Feldafing.
Der Vorstand der Intertainment AG hat den Konzernabschluss aufgestellt und unverzüglich dem Aufsichtsrat vorgelegt. Dieser hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und dann zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Vorstand und Aufsichtsrat können beschließen, die Billigung des Konzernabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen.
Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang jeweils in tausend Euro (TEuro) dar. Neben den Werten für das Geschäftsjahr 2017 werden zur Vergleichbarkeit auch die entsprechenden Vorjahreswerte angegeben. Diese sind in Klammern dargestellt. Die Abkürzung "i.V." steht dabei für "im Vorjahr".
II. Rechnungslegungsgrundsätze
Die Intertainment AG, Feldafing, stellt ihren Konzernabschluss entsprechend § 315a Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) des International Accounting Standards Board (IASB) auf, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Der Konzernabschluss wurde um weitere nach HGB bzw. AktG erforderliche Erläuterungen ergänzt.
Dem konsolidierten Abschluss liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Intertainment leitet alle im Konsolidierungskreis befindlichen, auf Basis der lokalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Einzelabschlüsse auf die internationale Rechnungslegungsnorm IFRS über und erstellt auf dieser Grundlage einen Konzernabschluss.
Erstmals angewandte relevante Standards und Interpretationen
Aus der verpflichtenden Anwendung der folgenden Vorschriften und Interpretationen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernjahresabschluss:
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| Standard/Interpretation | ab | |
|---|---|---|
| Änderungen an IAS 7 | Kapitalflussrechnung - Angabeninitiative | 1.1.2017 |
| Änderungen an IAS 12 | Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste | 1.1.2017 |
Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards/Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt:
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| Standard/ Interpretation | Übernahme EU-Kommission | Anzuwenden ab | |
|---|---|---|---|
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | 22.11.2016 | 1.1.2018 |
| IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 22.9.2016 | 1.1.2018 |
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | 9.11.2017 | 1.1.2019 |
Von Bedeutung für zukünftige Konzernabschlüsse der Intertainment AG sind die folgenden neuen Standards bzw. Änderungen:
IFRS 9 Finanzinstrumente
Am 24. Juli 2014 hat das IASB die endgültige Fassung von IFRS 9 Finanzinstrumente veröffentlicht. In dieser Fassung wurden die Ergebnisse der Phasen Klassifizierung und Bewertung, Wertminderung und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, in denen das Projekt zur Ersetzung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, abgearbeitet wurden, zusammengebracht.
Der Standard ersetzt alle früheren Fassungen von IFRS 9 und tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist möglich. Die Intertainment AG hat auf die freiwillige, vorzeitige Anwendung der Änderungen verzichtet.
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
Die Zielsetzung von IFRS 15 besteht darin, Prinzipien zu schaffen, die ein Unternehmen bei der Berichterstattung von entscheidungsnützlichen Informationen an Abschlussadressaten über die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und resultierenden Zahlungsströmen aus einem Vertrag mit einem Kunden anzuwenden hat. Das Kernprinzip wird mit einem fünfstufigen Rahmenmodell umgesetzt:
| ― | Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden |
| ― | Identifizierung der eigenständigen Leistungsverpflichtungen in dem Vertrag |
| ― | Bestimmung des Transaktionspreises |
| ― | Verteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen des Vertrags |
| ― | Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen durch das Unternehmen. |
Es gibt neue Leitlinien, ob Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Zudem bietet der Standard Regelungen zu Sachverhalten, wie beispielsweise der Identifizierung eigenständiger Leistungsverpflichtungen, der Bilanzierung von Vertragsänderungen, der Bilanzierung des Zeitwerts des Geldes, Kosten zur Erfüllung und Erlangung eines Vertrages sowie Veräußerungen mit Rückgaberechten. Der Standard erfordert umfangreiche zusätzliche Angaben, die zu den Erlösen im Abschluss offenzulegen sind. IFRS 15 muss in den ersten Jahresabschlüssen angewendet werden, die ein Unternehmen für Berichtsperioden erstellt, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Intertainment AG hat auf die freiwillige, vorzeitige Anwendung der Änderungen verzichtet.
IFRS 16 Leasingverhältnisse
Für den Leasingnehmer sieht der Standard ein einziges Bilanzierungsmodell vor. Dieses Modell führt beim Leasingnehmer dazu, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind, sofern die Laufzeit 12 Monate übersteigt oder es sich um keinen geringwertigen Vermögenswert handelt. Der Leasinggeber unterscheidet weiterhin zwischen Finanzierungs- oder Mietleasingvereinbarungen. Der neue Standard ist erstmals in Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, anzuwenden. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist möglich, sofern auch IFRS 15 zu diesem Zeitpunkt bereits angewandt wird. Die Intertainment AG prüft gegenwärtig die möglichen Auswirkungen der Umsetzung der Änderung.
III. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden
1. Konsolidierungskreis
Der Konzernabschluss umfasst alle in- und ausländischen Tochterunternehmen, über die die Intertainment AG die Kontrolle ausübt. Eine Ausübung der Kontrolle wird unterstellt, soweit die Intertainment AG bei der betreffenden Gesellschaft mehr als 50 % der Stimmrechte besitzt, die Finanzierungs- und Geschäftspolitik bestimmt oder die Mehrheit des Aufsichts- oder Verwaltungsrats stellen kann.
Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise darauf, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselement verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen verliert.
In den Konsolidierungskreis werden im Berichtsjahr die Intertainment AG und ihre Tochtergesellschaft, die MH Media Holding GmbH, einbezogen.
Das Eigenkapital der Gesellschaften gemäß der Einzelabschlüsse stellt sich wie folgt dar:
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| Gesellschaft in TEuro |
Gezeichnetes Kapital (Vorjahr) | Eigenkapital 2017 (Vorjahr) | Jahresergebnis 2017 (Vorjahr) | Anteil % |
Beschreibung |
|---|---|---|---|---|---|
| Intertainment AG, Feldafing | 16.297 (16.297) | -10.786 (-10.647) | -139 (-232) | Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, der Handel mit Filmrechten, die Produktion und Co-Produktion von Filmen, das Merchandising, der Vertrieb und die Übertragung von Medieninhalten im Audio- und Videobereich über Kommunikationsmittel aller Art, die Lizenzvergabe hierauf sowie die Ausführung artverwandter Geschäfte. Zudem agiert die Gesellschaft als Finanzholding. | |
| MH Media Holding GmbH, Feldafing | 358 (358) | -952 (-948) | -4 (-5) | 100 | Unternehmensgegenstand ist der Handel mit Merchandising- und mit Zeichentrickfilmrechten sowie der Erwerb von sonstigen Rechten. |
2. Stichtag des Konzernabschlusses
Stichtag für den Konzernabschluss ist der 31. Dezember 2017. Der Jahresabschluss der Intertainment AG und der Jahresabschluss des in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmens datieren auf diesen Stichtag.
3. Konsolidierungsmethoden
Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach konzerneinheitlichen Regeln zum 31. Dezember 2017 und für die Vergleichsperiode zum 31. Dezember 2016 aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften.
Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert. Konsolidierungspflichtige Zwischengewinne aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen lagen nicht vor.
Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der damit verbundenen Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert), Schulden, nicht beherrschenden Anteile und sonstigen Eigenkapitalanteile. Jeder daraus entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Jede zurückbehaltene Beteiligung wird zum beizulegenden Wert bilanziert.
Bei ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt.
IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Grundsätze
Der Konzernabschluss basiert auf dem Anschaffungskostenprinzip. Soweit nicht besonders vermerkt, erfolgt ein Ansatz der Aktiv- und Passivposten zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung innerhalb der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden.
Der Konzern gliedert seine Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn
| ― | die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird oder der Vermögenswert zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraums gehalten wird |
| ― | der Vermögenswert primär für Handelszwecke gehalten wird |
| ― | die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird |
oder
| ― | es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt, es sei denn, der Tausch oder die Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung ist für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag eingeschränkt. |
Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft.
Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn:
| ― | die Erfüllung der Schuld innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird |
| ― | die Schuld primär für Handelszwecke gehalten wird |
| ― | die Erfüllung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird |
oder
| ― | das Unternehmen kein uneingeschränktes Recht zur Verschiebung der Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag hat. |
Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft.
Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft.
2. Going Concern
Der vorliegende Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahr-
scheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Nach den Kapitalerhöhungen im Jahr 2015 über insgesamt 1.160 TEuro wurden im Juli und Oktober 2016 zwei Filmpakete mit insgesamt 41 Einzeltiteln erworben, darunter befinden sich 10 Spielfilme. Intertainment betrachtet die beiden Paketkäufe als ersten Schritt zum Wiederaufbau des operativen Geschäfts. Die Auswertung eines Teils der 2016 erworbenen neuen Filmrechte übertrug Intertainment an einen langjährigen Geschäftspartner. Dieser hatte auch einen Anteil des einen Pakets erworben. Allerdings meldete dieser Dienstleister im Februar 2017 Insolvenz an. Dadurch wurden die Rechte im Geschäftsjahr 2017 nicht ausgewertet. Eine Auswertung des zweiten Filmpakets ist bislang aus organisatorischen Gründen noch nicht erfolgt.
Zum Bilanzstichtag liegen für einen Betrag von 9.900 TEuro qualifizierte, unbefristete-Rangrücktrittserklärungen der MK Medien Beteiligungs GmbH zugunsten der Intertainment AG vor.
Der Vorstand hat eine Fortbestehensprognose erstellt und ist der Meinung, dass insbesondere unter Berücksichtigung der oben erwähnten Schritte zur Wiederaufnahme des Geschäftes vom Fortbestand des Unternehmens auszugehen ist. Allerdings ist der Zufluss von weiteren liquiden Mitteln notwendig, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
Zum 31. Dezember 2017 weist die Intertainment AG einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 10,8 Mio. Euro aus.
3. Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Für jedes Unternehmen legt der Konzern die funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet.
Fremdwährungstransaktionen werden von Konzernunternehmen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung umgerechnet.
Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind monetäre Posten, die als Teil einer Absicherung der Nettoinvestition des Konzerns in einen ausländischen Geschäftsbetrieb designiert sind. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition im sonstigen Ergebnis erfasst; erst bei ihrem Abgang wird der kumulierte Betrag in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Aus den Umrechnungsdifferenzen dieser monetären Posten resultierende Steuern werden ebenfalls direkt im sonstigen Ergebnis erfasst.
Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet, solche, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, mit dem Kurs, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gilt. Die bilanzielle Behandlung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Umrechnung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten, nichtmonetären Posten orientiert sich an der Erfassung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Postens (d. h. Umrechnungsdifferenzen aus Posten, bei denen der Gewinn oder Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst wird, werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst).
Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden im Rahmen der Konsolidierung zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwen-
dungen erfolgt zu dem am Datum der jeweiligen Transaktion geltenden Wechselkurs. Die im Rahmen der Konsolidierung hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Der für einen ausländischen Geschäftsbetrieb im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag wird bei der Veräußerung dieses ausländischen Geschäftsbetriebs in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Jeglicher im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehende Geschäfts- oder Firmenwert und sämtliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebs resultieren, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Stichtagskassakurs umgerechnet.
4. Verwendung von Annahmen und Schätzungen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen zugrunde gelegt, die sich auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden bzw. der Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung der Filmrechte und die Rückstellung für die Verbindlichkeit gegenüber einem Filmproduzenten.
Alle wesentlichen Schätzungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf den Erfahrungen des Managements und den Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt.
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert:
Finanzanlagevermögen
Das Finanzanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert bilanziert. Das Finanzanlagevermögen beinhaltet unverändert zum Vorjahr die vollständig abgeschriebene 10,6-%-Beteiligung an dem US-Unternehmen Sight-Sound Technologies Holding LLC. Intertainment wird diese Bewertung beibehalten, da das Management nicht mehr mit Mittelzuflüssen aus den Sight-Sound-Patenten rechnet. Zudem ist die im Jahr 2013 entkonsolidierte PM Abwicklungsgesellschaft mbH (ehemals Phoenix Media GmbH), die vollständig abgeschrieben ist, im Finanzanlagevermögen enthalten.
Filmrechte
Die im Vorjahr erworbenen Filmrechte wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Nach einer Analyse der zu erwartenden Einspielergebnisse wurden Filmrechte über die vertragliche Lizenzdauer linear abgeschrieben.
Rückstellungen
Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen, deren Höhe oder Zeitpunkt der Erfüllung unsicher ist, sind nach IAS 37 Rückstellungen anzusetzen, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Der Wertansatz der Rückstellungen wird im Wege der Schätzung ermittelt und basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken. Zum Bilanzstichtag sind insbesondere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen bzw. für Leistungen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr verursacht wurden, bilanziert.
Für die Berechnung der Rückstellung der Verpflichtung gegenüber einem Filmproduzenten wurden hinsichtlich der anrechenbaren Einspielergebnisse Schätzungen, die auf den durchschnittlichen Einspielergebnissen der Vorjahre beruhen, getroffen. Die Berechnung der Zinsen wurde anhand des auf diese Weise ermittelten Saldos, basierend auf dem Verständnis der Gesellschaft hinsichtlich eines im Jahr 2004 mit dem Filmproduzenten getroffenen Vergleichs, vorgenommen. Da von der Gesellschaft hier Annahmen getroffen werden mussten, könnten sich in den Folgejahren aufgrund von Anpassungen wesentliche Änderungen ergeben.
5. Zahlungsmittel
Die Zahlungsmittel werden zum Nennwert bilanziert.
6. Finanzinstrumente
Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte klassifiziert. Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte nimmt Intertainment mit dem erstmaligen Ansatz vor und überprüft diese Zuordnung am Ende jedes Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist.
Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Markts festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.
In der Bilanz enthaltene finanzielle Vermögenswerte umfassen Beteiligungen, Zahlungsmittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Die in der Bilanz enthaltenen finanziellen Vermögenswerte -mit Ausnahme der Beteiligungen -wurden als "Forderungen" klassifiziert.
Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung der als Forderung klassifizierten finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert in der Folge bilanziert.
Die Einzelheiten zu den Ansatz- und Bewertungskriterien werden in den Anhangsangaben zu den einzelnen Positionen offengelegt.
Der Konzern ermittelt an jedem Stichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts vorliegt. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts. Der Wertminderungsverlust wird erfolgswirksam erfasst.
Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung auftretenden Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Der neue Buchwert darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen. Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst.
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: (i) die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen, (ii) der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung der Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen von IAS 39.19 erfüllt (Durchleitungsvereinbarung), übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.
Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden von Intertainment gemäß IAS 39 als Verbindlichkeiten klassifiziert, die bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert und in der Folgebewertung mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden.
Verzinsliche Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten bewertet. Sie werden nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden, sowie im Rahmen von Amortisationen.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.
7. Filmrechte
Filmrechte, deren Erwerb für einen begrenzten Zeitraum erfolgt und die nicht zur Weiterveräußerung bestimmt sind, sind in den langfristigen Vermögenswerten bilanziert. Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde.
8. Wertminderungen
Die Buchwerte der Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag daraufhin überprüft, ob Indikatoren für eine Wertminderung (Impairment) vorliegen. Wenn solche Indikatoren vorliegen, wird der erzielbare Betrag der Vermögenswerte geschätzt und gegebenenfalls eine Abwertung erfolgswirksam vorgenommen.
9. Rückstellungen
Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen, deren Höhe oder Zeitpunkt der Erfüllung unsicher ist, sind nach IAS 37 Rückstellungen anzusetzen, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist.
Der Wertansatz der Rückstellungen wird im Wege der Schätzung ermittelt und basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken.
10. Eigenkapital
In der Kapitalrücklage ist der Betrag enthalten, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag hinaus -nach Abzug der T ransaktionskosten -erzielt wird.
11. Umsatzrealisation
Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung oder zu beanspruchenden Gegenleistung, wobei Steuer oder andere Abgaben unberücksichtigt bleiben, bewertet.
Bei der Umsatzrealisation ist zwischen dem Lizenzverkauf und der Auswertung von Filmrechten zu unterscheiden.
Im Falle des Lizenzverkaufs werden Umsätze realisiert, wenn eine bindende vertragliche Beziehung mit dem Lizenznehmer entstanden ist. Diese setzt voraus, dass die Abnahme der lizenzierten Filmrechte vorliegt, die Lizenzgebühr für jedes lizenzierte Filmrecht bekannt ist und eine ausreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der wirtschaftliche Nutzen, die Lizenzgebühr, bei Fälligkeit zufließt.
Im Falle der Auswertung von Filmrechten wird der Umsatz bei Vorliegen der tatsächlichen Einspielergebnisse der jeweiligen Teilrechte des Auswertungszeitraums erfasst.
12. Zinsen
Da im Konzern keine qualifizierten Vermögenswerte und damit keine Aktivierungspflicht von Fremdkapitalkosten vorliegen, werden die Zinsen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand bzw. Ertrag erfasst.
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie latente Steuern
Die Ermittlung der Ertragsteuern erfolgt nach IAS 12.
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für laufende und frühere Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.
Aktive und passive latente Steuern werden dann angesetzt, wenn künftige steuerliche Auswirkungen zu erwarten sind, die auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten bestehender Aktiva und Passiva nach IFRS und Steuerbilanzwerten sowie auf erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen zurückzuführen sind. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden im Rahmen der Realisierbarkeit der Steuervorteile gebildet.
Aktive latente Steuern werden periodisch auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft.
Aktive und passive latente Steuern werden unter Verwendung der Steuersätze errechnet, die voraussichtlich aufgrund der derzeit geltenden Steuergesetze für steuerpflichtige Erträge in den Jahren gelten, in denen diese zeitlichen Differenzen umgekehrt oder ausgeglichen werden. Die Steuerwirkung wird nach IAS 12 und unter Beachtung der aktuellen Gesetzeslage mit einem zum Vorjahr unveränderten Steuersatz in Höhe von 33 % berücksichtigt.
V. Erläuterungen zur Konzernbilanz
1. Kurzfristige Vermögenswerte 1.1 Zahlungsmittel
Die flüssigen Mittel in Höhe von insgesamt 67 (i.V. 393) TEuro bestehen aus laufenden Kontokorrentkonten.
1.2 Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 2 (i.V. 2) TEuro, die sonstigen Vermögenswerte 117 (i.V.128) TEuro. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten insbesondere Schadensersatzanspruch an ein früheres Vorstandsmitglied (161 TEuro, davon wertberichtigt 142 TEuro) und Steuererstattungsansprüche aus dem laufenden und aus früheren Geschäftsjahren.
Aufgrund der Insolvenz von Aktis Film International GmbH wurde die Forderung nach einer Wertberichtigung im Vorjahr (7 TEuro) im Berichtsjahr vollständig abgeschrieben.
Die Forderungen gegen die PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) betragen 113.965 TEuro und sind zum Bilanzstichtag, unverändert zum Vorjahr, vollständig wertberichtigt.
2. Langfristige Vermögenswerte
Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel. Die immateriellen Vermögensgegenstände betreffen ausschließlich Filmrechte. Die Auswertung eines Teils der 2016 erworbenen neuen Filmrechte übertrug Intertainment an einen langjährigen Geschäftspartner. Dieser hatte auch einen Anteil des einen Pakets erworben. Allerdings meldete dieser Dienstleister im Februar 2017 Insolvenz an. Dadurch wurden die Rechte im Geschäftsjahr 2017 nicht ausgewertet. Eine Auswertung des zweiten Filmpakets ist bislang aus organisatorischen Gründen noch nicht erfolgt. Die im Jahr 2016 erworbenen Filmlizenzen, die nicht von der Insolvenz der Aktis Film International GmbH betroffen waren wurden bislang aus organisatorischen Gründen noch nicht ausgewertet.
Das Finanzanlagevermögen beinhaltet unverändert zum Vorjahr die vollständig abgeschriebene 10,6-%-Beteiligung an dem US-Unternehmen Sight-Sound Technologies Holding LLC. Intertainment wird diese unveränderte Bewertung beibehalten, da das Management nicht mehr mit Mittelzuflüssen aus den Sight-Sound-Patenten rechnet. Zudem ist die im Jahr 2013 entkonsolidierte PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH), die ebenfalls vollständig abgeschrieben ist, im Finanzanlagevermögen enthalten.
3. Kurzfristige Schulden
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 204 (i.V. 66) TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen. Sie sind nicht verzinslich und haben eine Fälligkeit von bis zu 30 Tagen. Der Buchwert dieser im Konzern erfassten finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten.
Die sonstigen Verbindlichkeiten weisen zum 31. Dezember 2017 einen Betrag von 2 (i.V. 6) TEuro aus. Sie enthalten insbesondere das Gehalt des Vorstands für Dezember 2017. Der Buchwert dieser finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten der Verpflichtungen.
Die kurzfristigen Rückstellungen belaufen sich auf 987 (i.V. 1.366) TEuro. Sie betreffen im Wesentlichen mögliche Verpflichtungen aus einem Vergleich mit einem Filmproduzenten sowie weitere Verpflichtungen, die das Geschäftsjahr 2017 und Vorjahre betreffen und noch nicht abgerechnet wurden. Für die Berechnung der Rückstellung der Verpflichtung gegenüber einem Filmproduzenten wurden hinsichtlich der anrechenbaren Einspielergebnisse Schätzungen, die auf den durchschnittlichen Einspielergebnissen der Vorjahre beruhen, getroffen. Die Berechnung der Zinsen wurde anhand des auf diese Weise ermittelten Saldos, basierend auf dem Verständnis der Gesellschaft hinsichtlich eines im Jahr 2004 mit dem Filmproduzenten getroffenen Vergleichs, vorgenommen. Da von der Gesellschaft hier Annahmen getroffen werden mussten, könnten sich in den Folgejahren aufgrund von Anpassungen wesentliche Änderungen ergeben.(vgl. Ziffer V.2).
Die Rückstellungen haben sich insgesamt wie folgt entwickelt:
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| in TEuro | 1.1.2017 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|---|---|
| Abschlusserstellung und -prüfung | 68 | 50 | 18 | 50 | 50 |
| Verpflichtung Filmstudio | 1.035 | 332*) | 0 | 0 | 703 |
| Ausstehende Rechnungen und sonstige weitere Verpflichtungen | 263 | 86 | 6 | 63 | 234 |
| Gesamt | 1.366 | 468 | 24 | 113 | 987 |
*) Minderung durch geschätzte Einspielergebnisse
4. Langfristige Schulden
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich insgesamt auf 9.900 (i.V. 9.864) TEuro und enthalten die Darlehensverpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH. Der Ausweis der Verpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH erfolgt aufgrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss bei der Obergesellschaft unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.
Hinsichtlich der Fälligkeiten, der Besicherung und der Verzinsung der Darlehensverpflichtung verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen (sog. Related Parties) unter Ziffer VII.10. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind langfristig.
5. Eigenkapital
Bezüglich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir insbesondere auf die Veränderungsrechnung des Konzerneigenkapitals. Intertainment besaß zum 31. Dezember 2017, ebenso wie im Vorjahr, keine eigenen Aktien.
6. Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 16.297 TEuro und verteilt sich auf insgesamt 16.296.853 ausgegebene nennwertlose Stückaktien.
Genehmigtes Kapital
Die Hauptversammlung am 12. Juni 2015 hat die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals gebilligt. Danach ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Juni 2020 das Grundkapital einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 7.568.426,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I).
Das genehmigte Kapital beträgt zum 31. Dezember 2017 nach teilweiser Ausschöpfung 6.408.426,00 Euro.
7. Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 1.286 TEuro.
8. Gewinnrücklage
Die Gewinnrücklage besteht unverändert in Höhe von 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage.
9. Konzernbilanzverlust
Zum 31. Dezember 2017 besteht ein Konzernbilanzverlust in Höhe von 28.485 (i.V. 28.346) TEuro. Der Konzernjahresfehlbetrag beläuft sich auf 139 (i.V. 232) TEuro.
VI. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung
1. Umsatzerlöse
Intertainment realisierte im Berichtsjahr wie im Vorjahr aus der Verwertung des Filmrechtebestands keine nennenswerten Umsatzerlöse.
2. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 355 (i.V. 251) TEuro und enthalten insbesondere Erträge, die im Rahmen der Vergleichsvereinbarung mit einem Filmproduzenten auf die möglicherweise bestehende Verbindlichkeit angerechnet werden.
3. Materialaufwand
Der Materialaufwand beläuft sich auf 24 (i.V. 26) TEuro und beinhaltet Lagerkosten für Filmkopien.
4. Personalaufwand
Der Personalaufwand beträgt 30 (i.V. 35) TEuro und beinhaltet ausschließlich Bezüge des Vorstands.
5. Abschreibungen
Die Abschreibungen betragen 10 (i.V. 21) TEuro und beinhalten im Wesentlichen die Abschreibungen auf Filmrechte sowie Abschreibungen auf Forderungen.
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 396 (i.V. 361) TEuro und enthalten im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Konzerns, wie Kosten der Hauptversammlung, Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für Abschlussprüfung und für Aufsichtsratsvergütungen.
7. Zinsergebnis
Das Zinsergebnis beläuft sich auf -35 (i.V. -40) TEuro und beinhaltet Zinsaufwendungen aus einem Vergleich mit einem Filmproduzenten sowie der Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen.
8. Steuern
Insgesamt weist der Konzern kein zu versteuerndes Einkommen für 2017 aus. Der Konzernsteuersatz entspricht grundsätzlich dem durchschnittlichen inländischen Steuersatz, da das Konzernergebnis vor Steuern im Inland generiert wird. Er beträgt unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer sowie der Körperschaftsteuer inklusive des Solidaritätszuschlags insgesamt ca. 33 %. Intertainment rechnet zum Bilanzstichtag mit einem Körperschaftsteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von ca. 16 % und mit einem Gewerbesteuersatz in Höhe von ca. 17 %.
Es bestehen zum 31. Dezember 2017 ca. 144 Mio. Euro körperschaftsteuerliche Verlustvorträge und ca. 226 Mio. Euro gewerbesteuerliche Verlustvorträge. Die genannten aufgelaufenen Verluste sind nach der geltenden Gesetzeslage im Grundsatz unbeschränkt vortragsfähig. Allerdings können laufende Gewinne einer Periode, die 1 Mio. Euro übersteigen, nur zu 60 % mit Verlustvorträgen verrechnet werden (Mindestbesteuerung). Da das Management nicht mit einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit davon ausgeht, dass das Ergebnis der zukünftigen Geschäftstätigkeit ausreichende zu versteuernde Gewinne abwerfen wird, um die vorhandenen Verlustvorträge zu realisieren, wurden zum 31. Dezember 2017 keine aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge gebildet.
Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steuerergebnis:
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| in Teuro | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -139 | -232 |
| Konzernsteuersatz | 33 % | 33 % |
| Erwartete Ertragsteuer (+) Ertrag / (-) Aufwand | 46 | 77 |
| Steuerauswirkungen durch: | ||
| Nicht aktivierungsfähige latente Steuern aus Verlusten des laufenden Jahres | -46 | -77 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0 | 0 |
9. Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen
Am 2. März 2011 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in Gesamthöhe von 979 TEuro. Die erloschenen Forderungen leben wieder auf, sobald und soweit ihre Erfüllung der Intertainment AG aus einem Vermögenszuwachs möglich ist und frei verfügbare Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.
VII. Sonstige Angaben
1. Finanzierungsrisiken
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Zu den Finanzierungsrisiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Ziffer IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und hier insbesondere auch unter Ziffer IV.2. Going Concern.
2. Segmentberichterstattung
Der Konzern verfügt über keine berichtspflichtigen Segmente. Sämtliche Angaben betreffen den Filmlizenzrechtehandel.
3. Finanzinstrumente
Gemäß der Vorschrift des IFRS 7 werden zu den Finanzinstrumenten neben den bereits in den jeweiligen Bilanzpositionen enthaltenen Erläuterungen folgende Zusatzangaben gemacht:
Die folgende Übersicht zeigt die innerhalb der Finanzinstrumente ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Schulden gegliedert nach den Kategorien des IAS 39:
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| in Teuro | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||
| Kategorie: Forderungen | ||
| Zahlungsmittel | 67 | 393 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 119 | 130 |
| Finanzielle Schulden | ||
| Kategorie: Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 204 | 66 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 9.900 | 9.864 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2 | 6 |
Unter der Position "Beteiligungen" bei der Entwicklung des Anlagevermögens auf der letzten Seite des Anhangs werden die Anteile an der Sight-Sound Technologies Holding LLC gezeigt, deren Marktwert nicht zuverlässig ermittelt werden kann. Die Bewertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
Folgende Ergebnisse aus den Finanzinstrumenten beeinflussten das Jahresergebnis des Konzerns
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| in Teuro | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Kategorie: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten | ||
| Zinsergebnis: | ||
| Verzinsung erhaltene Darlehen | -36 | -38 |
| Verzinsung Ansprüche Filmstudio | 0 | -2 |
| Summe | -36 | -40 |
| Nettoergebnis | -36 | -40 |
Die folgende Übersicht zeigt die Buchwerte sowie die beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind:
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| in TEuro | 31.12.2017 | 31.12.2016 | ||
|---|---|---|---|---|
| Buchwert | Marktwert | Buchwert | Marktwert | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Kategorie: Forderungen | ||||
| Zahlungsmittel | 67 | 67 | 393 | 393 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 119 | 119 | 130 | 130 |
| Finanzielle Schulden | ||||
| Kategorie: Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 204 | 204 | 66 | 66 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 9.900 | 9.900 | 9.864 | 9.864 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2 | 2 | 6 | 6 |
4. Ergebnis pro Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Intertainment AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus sogenannten "potenziellen Aktien".
Für das Geschäftsjahr 2017 ergibt sich eine gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl von 16.296.853 (i.V. 16.296.853). Der Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2017 einen Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 139 (i.V. 232) TEuro. Das Ergebnis je Aktie für 2017 beläuft sich auf -0,01 Euro nach -0,01 Euro im Vorjahr. Das verwässerte Ergebnis je Aktie besteht in gleicher Höhe.
5. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Im Geschäftsjahr 2017 hatte Intertainment kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, zudem bestanden auch keine Aktienoptionen aus früheren Mitarbeiterprogrammen mehr.
6. Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements
Die von Intertainment verwendeten Finanzinstrumente umfassen die als finanzielle Vermögenswerte erfassten Finanzanlagen, Zahlungsmittel sowie die sonstigen finanziellen Vermögenswerte. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber verbundenen Unternehmen und die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stellen die finanziellen Schulden des Intertainment-Konzerns dar.
Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns.
Entsprechend den konzerneinheitlichen Vorgaben wurde in den Geschäftsjahren 2017 und 2016, und wird auch künftig, kein Handel mit Derivaten betrieben. Das Risikomanagement des Konzerns in Bezug auf Finanzinstrumente wird durch das Management der Intertainment AG ausgeübt. Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen insbesondere Liquiditäts-, Währungs- und Kreditrisiken. Die Unternehmensleitung hat Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten beschlossen, die im Folgenden dargestellt werden.
Liquiditätsrisiko
Als Liquiditätsrisiko ist das Risiko bezeichnet, finanzielle Verpflichtungen nicht fristgerecht erfüllen zu können. Der Konzern überwacht laufend im Rahmen monatlicher Reportings aller Konzerngesellschaften das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses. Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Eigenkapital- und Schuldinstrumenten zu wahren.
Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 236 (i.V. 523) TEuro. Dem stehen 1.161 (i.V. 1.437) TEuro an kurzfristigen Schulden gegenüber. Ziel des Managements ist es, neben dem Aufbau der operativen Geschäftstätigkeit weitere Darlehensprolongationen, insbesondere von der MK Medien Beteiligungs GmbH, zu erhalten, um den Aufbau des Geschäftsbetriebs sicherzustellen.
Intertainment steuert die Liquidität über regelmäßig aktualisierte Finanzplanungen, um Liquiditätsengpässe rechtzeitig zu identifizieren und bewerten zu können. Zu den Fälligkeiten und der Analyse der Finanzinstrumente verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen in diesem Konzernanhang.
Währungs- und Zinsrisiko
Das Marktrisiko in Bezug auf die Finanzinstrumente beinhaltet das Risiko einer Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der bestehenden Finanzinstrumente. Dieses Risiko untergliedert sich in das Währungs- und das Zinsänderungsrisiko.
Die möglichen Verpflichtungen gegenüber einem Filmunternehmen in den USA, für die eine Rückstellung gebildet wurde, unterliegen einem Währungsrisiko. Die Erhöhung des USD-Kurses gegenüber dem Euro um 1 % hätte eine Erhöhung der Rückstellung und damit eine Verschlechterung des Konzernergebnisses um 7 TEuro zur Folge. Eine Verminderung des USD-Kurses um 1 % hätte eine Verbesserung des Konzernergebnisses um 7 TEuro zur Folge.
Intertainment nimmt keine spezifischen Sicherungsgeschäfte für die Absicherung der Währungsrisiken vor.
Bezüglich des Zinsänderungsrisikos ist anzumerken, dass Intertainment bei den finanziellen Verbindlichkeiten, insbesondere den Verpflichtungen aus der Darlehensgewährung von der MK Medien Beteiligungs GmbH, einem Zinsrisiko ausgesetzt ist. Eine Erhöhung des EURIBOR-Satzes um 1 % würde den Zinsaufwand um 37 TEuro steigen lassen und das Ergebnis in dieser Höhe belasten. Eine Verminderung des EURIBOR- Satzes um 1 % würde den Zinsaufwand um 37 TEuro mindern und das Ergebnis in gleicher Höhe verbessern.
Die Vereinbarung mit einem Filmunternehmen in den USA sieht eine auf LIBOR basierende Verzinsung des laufenden Saldos mit Intertainment vor. Eine Erhöhung des LIBOR um 1 % würde den Zinsaufwand und das Ergebnis mit 1 TEuro belasten.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko betrifft bei Intertainment die ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte. Diese Positionen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Ausfallrisiken können dabei entstehen, wenn Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Das maximale Ausfallrisiko von Intertainment entspricht der Höhe der ausgewiesenen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte.
Über die beschriebenen Risiken hinaus liegen keine weiteren wesentlichen Preisänderungsrisiken oder Risiken aus Zahlungsstromschwankungen vor. Hinsichtlich der quantitativen Angaben verweisen wir auch auf die Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen.
Kapitalmanagement
Aufgrund der aktuellen Lage des Konzerns ist das Kapitalmanagement vorrangig auf den Erhalt der Intertainment AG ausgerichtet.
7. Risikomanagement und internes Kontrollsystem
Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Risiken identifiziert, analysiert sowie bewertet und Maßnahmen entwickelt, um diese im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die dargestellten Risiken der künftigen Entwicklung im Konzernlagebericht. Zudem bestehen fest definierte Prozesse des internen Kontrollsystems.
8. Ergänzende Angaben zur Cashflow-Rechnung nach IAS 7
Die Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode dargestellt. Die Zahlungsströme sind in die Bereiche Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aufgeteilt.
Im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sind die nicht zahlungswirksamen operativen Aufwendungen und Erträge eliminiert.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden wie im Vorjahr keine Zahlungen für Ertragsteuern geleistet. Die erfassten Zinsaufwendungen, insbesondere aus erhaltenen Darlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH, führten in der Berichtsperiode zu keinen Auszahlungen.
In den Geschäftsjahren 2017 und 2016 fanden keine "nicht zahlungswirksamen Transaktionen" statt, die ausschließlich das Eigenkapital betreffen.
9. Organe der Gesellschaft
Dem Vorstand gehörte im Jahr 2017 an:
Herr Felix Petri, Finanzökonom, Aschaffenburg .
Die Bezüge des Vorstands betrugen im Berichtsjahr 30 TEuro.
Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2017 und danach bis zur Fertigstellung dieses Anhangs wie folgt zusammen:
| ― | Bernhard Pöllinger, Dipl. Wirtschaftsingenieur/Dipl. Kaufmann, Ebersberg, (Vorsitzender) bis 09. Februar 2018 |
| ― | Frank Posnanski, Kaufmann, Berlin, (stellvertretender Vorsitzender) bis 16. Januar 2017 |
| ― | Bianca Krippendorf, Juristin, München, vom 16. Januar 2017 bis 08. Mai 2017 und seit 30. November 2017 (stellvertretende Vorsitzende) |
| ― | Peter Thilo Hasler, München, Finanzanalyst, (stellvertretender Vorsitzender) 24. Juli 2017 bis 30. November 2017 |
| ― | Jörg Lang, Finanzjournalist, München, seit 16. Januar 2017 bis 08. Mai 2017 und vom 24. Juli 2017 bis 09. Februar 2018 |
| ― | Matthias Gaebler, Dipl.-Ökonom, Stuttgart, (Vorsitzender) seit 9. April 2018 |
Herr Frank Posnanski war im Berichtsjahr 2017 zudem:
| ― | Aufsichtsrat der EMI European Media Investment AG, München. |
Herr Ernst-Henning Graf von Hardenberg war im Berichtsjahr 2017 zudem:
| ― | Aufsichtsrat der Fritz Nols AG, Frankfurt am Main Herr Matthias Gaebler ist zudem: |
| ― | GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. KGaA, Schwäbisch Hall (Aufsichtsratsvorsitzender), |
| ― | GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA, Schwäbisch Hall (Aufsichtsratsvorsitzender), |
| ― | Global Oil & Gas AG, Bad Vilbel (stv. Aufsichtsratsvorsitzender), |
| ― | PA Power Automation AG, Pleidelsheim (Aufsichtsratsvorsitzender). |
Herr Prof. Dr. Dirk Bildhäuser ist zudem:
| ― | GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. KGaA, Schwäbisch Hall (Aufsichtsrat), |
| ― | GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA, Schwäbisch Hall (Aufsichtsrat), |
| ― | PA Power Automation AG, Pleidelsheim (stv. Aufsichtsratsvorsitzender), |
| ― | picturemaxx AG, München, (stv. Aufsichtsratsvorsitzender). |
Für das Geschäftsjahr 2017 wurden innerhalb der Rückstellungen insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 30 TEuro aufwandswirksam erfasst. Nach § 14 der Satzung der Intertainment AG beschließt diejenige Hauptversammlung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr abstimmt. Danach erhält der Vorsitzende die doppelte Vergütung eines einfachen Mitglieds, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache. Zusätzlich wird ein Sitzungsgeld vergütet.
10. Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen (sog. Related Parties)
Als "Related Parties" im Sinne des IAS 24 kommen vor allem die Vorstands- und die Aufsichtsratsmitglieder der Intertainment AG sowie die Anteilseigner der Gesellschaft, die einen beherrschenden und maßgeblichen Einfluss haben, und die Tochtergesellschaften der Intertainment AG in Betracht.
a) Vorstand
Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2017 beliefen sich insgesamt auf 30 (i.V. 35) TEuro.
b) Aufsichtsrat
Für das Geschäftsjahr 2017 wurden innerhalb der Rückstellungen insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 30 TEuro aufwandswirksam erfasst. Nach § 14 der Satzung der Intertainment AG beschließt diejenige Hauptversammlung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr abstimmt. Danach erhält der Vorsitzende die doppelte Vergütung eines einfachen Mitglieds, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache. Zusätzlich wird ein Sitzungsgeld vergütet.
Im Geschäftsjahr 2017 erhielt Herr Bernhard Pöllinger 11 TEuro für das Geschäftsjahr 2015 und 16 TEuro für das Geschäftsjahr 2016. Herr Frank Posnanski erhielt eine Vergütung von 10,5 TEuro für das Jahr 2015. Ernst-Henning Graf von Hardenberg erhielt eine Vergütung von 4 TEuro für das Geschäftsjahr 2015.
c) Tochtergesellschaften der Intertainment AG
Die Intertainment AG besitzt zu 100 % die Geschäftsanteile an der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher: Phoenix Media GmbH) und der MH Media Holding GmbH. Die Tochtergesellschaften werden über Verrechnungskonten vom Mutterunternehmen finanziert. Der Nominalbetrag des Verrechnungskontos zur PM Abwicklungsgesellschaft mbH beträgt zum 31. Dezember 2017 unverändert zum Vorjahr insgesamt 113 Mio. Euro, der zur MH Media Holding GmbH insgesamt 0,9 (i.V. 0,9) Mio. Euro. Die Verrechnungskonten (für die PM Abwicklungsgesellschaft mbH bis zum 31. Dezember 2011) werden mit einem Zinssatz von 1 % p. a. verzinst. Die Verrechnungskonten sind zum Bilanzstichtag zu 100 % wertberichtigt. Das Insolvenzverfahren der PM Abwicklungsgesellschaft mbH ist aufgehoben.
d) MK Medien Beteiligungs GmbH
Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH:
Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden in 2017 Zinsen in Höhe von 9 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht.
Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2017 auf 3 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2017 auf 8 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2017 auf 2 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten.
Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Die Zinsen auf dieses Darlehen beliefen sich in 2017 auf 15 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Die gewährten Darlehen waren bis 30. Juni 2018 zur Rückzahlung verlängert. Am 16.04.2018 erfolgte eine weitere Verlängerung bis 30. Juni 2020.
Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des EURIBOR zuzüglich 0,75 % verzinst.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen sowie auf die gesamtschuldnerische Verpflichtung samt Zinsen.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und soweit die Intertainment AG etwa aus dem Investment Sight-Sound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält und wenn und soweit trotz der Fälligstellung/Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.
e) ML Media Invest GmbH
Gesellschafter und Geschäftsführer der ML Media Invest GmbH ist Herr Dr. Oliver Maaß, der zugleich Vorstand von Intertainment war. Die Gesellschaft ist somit als nahestehendes Unternehmen einzustufen.
f) Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG
Die Intertainment AG erwarb am 21. Juli 2016 Lizenzrechte an 31 Filmen von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG. Die erworbenen Rechte umfassen überwiegend die weltweiten TV-, Videogramm- und On-Demand-Rechte der deutschsprachigen Fassungen der Filme. Sie sind bei rund zwei Dritteln der Filme zeitlich unbegrenzt. Die Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG befindet sich zu 94 % im Eigentum der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, deren alleinige Gesellschafterin Dr. Doris Apell Kölmel ist. Frau Dr. Apell Kölmel war zum Zeitpunkt des Erwerbs der Filmrechte mit einem Anteil von unter 50 % an der Intertainment AG beteiligt.
Die Intertainment AG erwarb am 21. Juli 2016 75 Prozent der Verwertungsrechte an zehn Spielfilmen von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG. Die erworbenen Rechte umfassen überwiegend die weltweiten TV-Rechte (Free TV, Pay TV, Payper-View, Internet TV), Video on Demand- und Videogramm-Rechte der Filmen. Die Lizenzzeit endet zum 31. Dezember 2024. Die Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG befindet sich zu 94 % im Eigentum der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, deren alleinige Gesellschafterin Dr. Doris Apell Kölmel ist. Frau Dr. Apell Kölmel war zum Zeitpunkt des Erwerbs der Filmrechte mit einem Anteil von unter 50 % an der Intertainment AG beteiligt.
11. Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2017 beschäftigte der Konzern, wie im Geschäftsjahr 2016, neben dem Vorstand keine Arbeitnehmer.
12. Sitz der Gesellschaft
Die Intertainment AG ist in 82340 Feldafing, Bahnhofstraße 30, ansässig.
13. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zu den berichtspflichtigen Ereignissen, die nach dem Bilanzstichtag 2017 eingetreten sind, verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 unter VIII. Nachtragsbericht.
14. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben am 17. November 2017 die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlichten die Erklärung im Dezember 2017.
15. Honorare des Abschlussprüfers
Die K&M Kreitinger Maierhofer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München wird für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2017 ein Honorar von 50 TEuro erhalten.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden insgesamt 52 TEuro für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2016 sowie 1,5 TEuro für sonstige Leistungen an den Abschlussprüfer bezahlt.
Feldafing, 20. April 2018
Intertainment Aktiengesellschaft
Felix Petri, Vorstand
Entwicklung des Anlagevermögens (Bruttodarstellung)
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| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2017 Euro |
Zugänge Euro |
Abgänge Euro |
31.12.2017 Euro |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Filmrechte | 133.523 | - | - | 133.523 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.855 | - | - | 2.855 |
| II. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 9.359.382 | - | - | 9.359.382 |
| 2. Beteiligungen | 20.048.362 | - | - | 20.048.362 |
| Anlagevermögen gesamt | 29.544.122 | - | - | 29.544.122 |
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| Kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2017 Euro |
Zugänge Euro |
Abgänge Euro |
31.12.2017 Euro |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Filmrechte | 3.873 | 9.457 | - | 13.330 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 999 | 684 | - | 1.683 |
| II. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 9.359.381 | - | - | 9.359.381 |
| 2. Beteiligungen | 20.048.361 | - | - | 20.048.361 |
| Anlagevermögen gesamt | 29.412.614 | 10.141 | - | 29.422.755 |
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| Buchwert | ||
|---|---|---|
| 31.12.2017 Euro |
31.12.2016 Euro |
|
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Filmrechte | 120.193 | 129.650 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.172 | 1.856 |
| II. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 1 | 1 |
| 2. Beteiligungen | 1 | 1 |
| Anlagevermögen gesamt | 121.367 | 131.508 |
VERSAGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Intertainment Aktiengesellschaft, München
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND KONZERNLAGEBERICHTS
Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen
Wir waren beauftragt, den Konzernabschluss der Intertainment Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) -bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden -zu prüfen. Darüber hinaus waren wir beauftragt, den Konzernlagebericht der Intertainment Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 zu prüfen. Die in der Anlage genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Wir geben keine Prüfungsurteile zu dem beigefügten Konzernabschluss und dem beigefügten Konzernlagebericht ab. Aufgrund der Bedeutung der im Abschnitt "Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen" beschriebenen Sachverhalte sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu erlangen, und versagen daher den Bestätigungsvermerk.
Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen
1. Die in Zusammenhang mit einem Filmproduzenten stehende Rückstellung musste aufgrund fehlerhafter Abrechnungen des Vertragspartners unter Berücksichtigung von Schätzungen und Annahmen bewertet werden. Die hohe Anzahl und Sensitivität dieser Annahmen führt zu einem Bewertungsrahmen, der es unmöglich macht, eine hinreichende Sicherheit über die wahrscheinliche Höhe der Rückstellung zu erzielen.
2. Es war uns nicht möglich, ein Prüfungsurteil über die Fortführung der Unternehmenstätigkeit abzugeben. Der vom Vorstand aufgestellte Finanzplan geht davon aus, dass die vorhandenen Finanzmittel zur Finanzierung des laufendenden Geschäfts 2018 ausreichen. Darüber hinaus ist zur Finanzierung des laufenden Geschäfts der Zufluss von weiteren Barmitteln notwendig. Für eine darüber hinaus gehende Finanzierung des laufenden Geschäfts gibt es derzeit noch keine verbindlichen Zusagen. Weiterhin wird in der Planung davon ausgegangen, dass im Laufe des Geschäftsjahres 2018 ein wesentlicher Teil der ausgewiesenen Ansprüche bezahlt wird. Da auch in der Vergangenheit insbesondere durch den Hauptaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, rechtzeitig Finanzmittel zur Verfügung gestellt wurden, geht der Vorstand davon aus, dass auch künftig die benötigten Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren besteht erhebliche Unsicherheit hinsichtlich des angenommenen Mittelabflusses der in Zusammenhang mit einem Filmproduzenten stehenden Rückstellung, welcher im Finanzplan nicht berücksichtigt ist. Für diesen nicht geplanten Mittelabfluss stehen nach derzeitigem Stand keine Finanzmittel bzw. Finanzierungszusagen zur Verfügung. Der Konzernabschluss wurde dennoch unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Sollten die geplanten Prämissen nicht eintreten, die Finanzmittel für das laufende Geschäft nicht zur Verfügung gestellt werden und bzw. oder sich die Verpflichtung gegenüber dem Filmproduzenten konkretisieren, ohne dass dafür bis zum Fälligkeitstermin eine Finanzierung zur Verfügung steht, kann der Konzern seine laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen, so dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit des Konzerns gefährdet wäre. Wir konnten durch unsere Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit erzielen, dass die zugrunde gelegten Prämissen im hinreichenden Umfang eintreten werden, Finanzierungen sichergestellt werden können und der Konzernabschluss demzufolge zu Recht unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt wurde.
Diese Sachverhalte hatten umfassende Bedeutung auch für die Beurteilbarkeit der im Konzernlagebericht erfolgten Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Konzerns sowie der Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Es liegt in unserer Verantwortung, eine Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung bzw. Lageberichtsprüfung durchzuführen. Des Weiteren liegt es in unserer Verantwortung, einen Bestätigungsvermerk zu erteilen. Aufgrund der im Abschnitt "Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen" beschriebenen Sachverhalte sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile zu diesem Konzernabschluss und diesem Konzernlagebericht zu erlangen.
Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. November 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. Januar 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Konzernabschlussprüfer der Intertainment Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Versagungsvermerk enthaltene Erklärung der Nichtabgabe der Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben wurden, zusätzlich zu den Abschlussprüfungen des Jahres- und Konzernabschlusses erbracht:
Beratungsleistungen, insbesondere in Zusammenhang mit den Hauptversammlungen der Intertainment Aktiengesellschaft
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Abschlussprüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Klaus Maierhofer.
München, den 30. April 2018
K&M Kreitinger Maierhofer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Klaus Maierhofer, Wirtschaftsprüfer
ANLAGE DES BESTÄTIGUNGSVERMERK: NICHT INHALTICH GEPRÜFTE BESTANDTEILE DES KONZERNLAGEBERICHTS
Folgende Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:
| ― | die in Abschnitt V.1. des Konzernlageberichts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung. |
Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Versagungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir verweisen insbesondere auf § 328 HGB.
Bilanz zum 31. Dezember 2017
AKTIVA
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| 31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|
|---|---|---|
| A. ANLAGEVERMÖGEN | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 120.193,15 | 129.649,98 |
| II. Sachanlagen | ||
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.172,00 | 1.856,00 |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 1,00 | 1,00 |
| 2. Beteiligungen | 1,00 | 1,00 |
| 2,00 | 2,00 | |
| 121.367,15 | 131.507,98 | |
| B. UMLAUFVERMÖGEN | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.875,82 | 1.911,14 |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 116.548,74 | 126.318,38 |
| 118.424,56 | 128.229,52 | |
| III. Guthaben bei Kreditinstituten | 66.961,49 | 391.892,88 |
| 185.386,05 | 520.122,40 | |
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 0,00 | 1.715,00 |
| D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG | 10.786.830,17 | 10.648.077,54 |
| 11.093.583,37 | 11.301.422,92 | |
| PASSIVA | ||
| 31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|
| A. EIGENKAPITAL | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 16.296.853,00 | 16.296.853,00 |
| II. Kapitalrücklage | 1.327.878,71 | 1.327.878,71 |
| III. Gewinnrücklagen | ||
| Gesetzliche Rücklage | 115.806,59 | 115.806,59 |
| IV. Bilanzverlust | -28.527.368,47 | -28.388.615,84 |
| V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 10.786.830,17 | 10.648.077,54 |
| 0,00 | 0,00 | |
| B. RÜCKSTELLUNGEN | ||
| Sonstige Rückstellungen | 986.919,00 | 1.365.668,39 |
| 986.919,00 | 1.365.668,39 | |
| C. VERBINDLICHKEITEN | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 203.963,64 | 66.399,69 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 9.900.200,73 | 9.864.271,73 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 2.500,00 | 5.083,11 |
| davon aus Steuern: -EUR 387,94 (Vorjahr: TEUR 0) | ||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0) | ||
| 10.106.664,37 | 9.935.754,53 | |
| 11.093.583,37 | 11.301.422,92 |
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017
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| 2017 EUR |
2016 EUR |
|
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 1.209,63 | 258,25 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 355.054,74 | 250.746,96 |
| davon Erträge aus Währungsumrechnung: -EUR 102.755,00 (Vorjahr: TEUR 0) | ||
| 3. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Filmrechte und dazugehörige Leistungen | 0,00 | 0,00 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -23.800,77 | -26.262,71 |
| 4. Personalaufwand | ||
| a) Gehälter | -30.000,00 | -34.603,34 |
| b) Soziale Abgaben | 0,00 | 0,00 |
| 5. Abschreibungen | ||
| a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -10.140,83 | -4.760,72 |
| davon außerplanmäßige Abschreibung EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0) | ||
| b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten | 0,00 | -16.477,19 |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -399.366,00 | -366.175,30 |
| davon Aufwendungen aus Währungsumrechnung: EUR 0,00 -(Vorjahr: TEUR 34) | ||
| 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 4.219,60 | 3.778,00 |
| davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 3.603,60 (Vorjahr: TEUR 4) | ||
| 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -35.929,00 | -39.597,00 |
| davon an verbundene Unternehmen: EUR 35.929,00 (Vorjahr: TEUR 40) | ||
| 9. Ergebnis nach Steuern | -138.752,63 | -233.093,05 |
| 10. Jahresfehlbetrag | -138.752,63 | -233.093,05 |
| 11. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -28.388.615,84 | -28.155.522,79 |
| 12. Bilanzverlust | -28.527.368,47 | -28.388.615,84 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2017
I. Allgemeine Angaben
Die Intertainment AG (im Folgenden auch als "Intertainment" oder "Gesellschaft" bezeichnet) ist unter Nr. HRB 122257 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen und wurde im Februar 1999 am Neuen Markt zugelassen. Sie wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment "Prime Standard", der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im "General Standard" (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse.
Intertainment ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang in tausend Euro (TEuro) dar. Die Abkürzung "i.V." steht dabei für "im Vorjahr".
Sitz der Intertainment AG war bis 30. November 2017 Odeonsplatz 18 in 80539 München; seit 30. November 2017 ist der Sitz Bahnhofstraße 30, 82340 Feldafing.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsansätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben sich im Geschäftsjahr 2017 nicht ergeben.
Fremdwährungstransaktionen werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in Euro umgerechnet
1. Going Concern
Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Nach den Kapitalerhöhungen im Jahr 2015 über insgesamt 1.160 TEuro wurden im Juli und Oktober 2016 zwei Filmpakete mit insgesamt 41 Einzeltiteln erworben, darunter befinden sich 10 Spielfilme. Intertainment betrachtet die beiden Paketkäufe als ersten Schritt zum Wiederaufbau des operativen Geschäfts. Die Auswertung eines Teils der 2016 erworbenen neuen Filmrechte übertrug Intertainment an einen langjährigen Geschäftspartner. Dieser hatte auch an einen Anteil des einen Pakets erworben. Allerdings meldete dieser Dienstleister im Februar 2017 Insolvenz an. Dadurch wurden die Rechte im Geschäftsjahr 2017 nicht ausgewertet. Eine Auswertung des zweiten Filmpakets ist bislang aus organisatorischen Gründen noch nicht erfolgt.
Zum Bilanzstichtag liegen für einen Betrag von 9.900 TEuro qualifizierte, unbefristete Rangrücktrittserklärungen der MK Medien Beteiligungs GmbH zugunsten der Intertainment AG vor.
Der Vorstand hat eine Fortbestehensprognose erstellt und ist der Meinung, dass insbesondere unter Berücksichtigung der oben erwähnten Schritte zur Wiederaufnahme des Geschäftes vom Fortbestand des Unternehmens auszugehen ist. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die MK-Medien Beteiligungs GmbH am 30. Juni 2020 die dann auslaufenden Kredite nicht fällig stellt. Trotz fehlender schriftlicher Zusage, geht der Vorstand davon aus, dass diese Kredite auch über den Fälligkeitszeitpunkt hinaus prolongiert werden. Ferner ist der Zufluss von weiteren liquiden Mitteln notwendig, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
2. Anlagevermögen
Filmrechte, die zur langfristigen Verwertung bestimmt sind, werden unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist.
Die Bilanzierung der Sach- und Finanzanlagen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist.
3. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung von angemessenen Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bilanziert.
4. Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Auszahlungen vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
5. Fremdkapital
Die sonstigen Rückstellungen enthalten sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den beigefügten Anlagespiegel.
Die Finanzanlagen beinhalten die Tochtergesellschaften PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) und MH Media Holding GmbH. Beide Beteiligungen sind zum 31. Dezember 2017, unverändert zum Vorjahr, vollständig abgeschrieben.
Der Eigenkapitalstand der Tochterunternehmen ist folgender Übersicht zu entnehmen.
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| Beteiligung in Teuro | Sitz | Anteil in % |
Gezeichnetes Kapital 31.12.2017 | Eigenkapital 31.12.2017 | Jahresergebnis 2017 |
|---|---|---|---|---|---|
| PM Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Phoenix Media GmbH) | München | 100 | 946(*) | -133.245(*) | -35.334(*) |
| MH Media Holding GmbH | Feldafing | 100 | 358 | -952 | -4 |
(*) Die Angaben beziehen sich auf 2011, da aufgrund der Insolvenz keine aktuelleren Daten vorliegen.
Das Finanzanlagevermögen beinhaltet zudem die vollständig abgeschriebene 10,6 %-Beteiligung an dem US-Unternehmen Sight-Sound Technologies Holding LLC. Die Intertainment AG behält diese Bewertung zum aktuellen Bilanzstichtag unverändert aufgrund der bedeutenden Unsicherheiten bei.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Intertainment AG weist keinen Buchwert für Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus, da sämtliche Posten vollständig wertberichtigt wurden.
Die Forderungen gegen die PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) betragen 113.965 TEuro und sind zum Bilanzstichtag vollständig wertberichtigt. Das Insolvenzverfahren der PM Abwicklungsgesellschaft mbH wurde nach Schlussverteilung des Vermögens durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 27.05.2016 aufgehoben. Die Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH betragen insgesamt 951 TEuro, wovon ebenfalls 951 TEuro wertberichtigt wurden. Die Intertainment AG erklärte gegenüber der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) einen qualifizierten Rangrücktritt in Höhe von insgesamt 100.000 TEuro. Zusätzlich erklärte die Intertainment AG einen qualifizierten unbefristeten Rangrücktritt auf die gesamten bestehenden Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 2 TEuro. Der Buchwert der sonstigen Vermögensgegenstände beläuft sich auf 117 TEuro und enthält im Wesentlichen Steuerforderungen und Forderungen gegen ein früheres Vorstandsmitglied aus Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Geschäftsführung. Der Betrag hat sich im Berichtsjahr auf 161 Teuro erhöht; aufgrund der Unsicherheit hinsichtlich der Werthaltigkeit wurde eine Wertberichtigung in Höhe von 142 TEuro gebildet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wiesen im Vorjahr insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
3. Guthaben bei Kreditinstituten
Die Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von insgesamt 67 TEuro betreffen ausschließlich Kontokorrentguthaben.
4. Eigenkapital
4.1 Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert gegenüber dem Vorjahr 16.297 TEuro und verteilt sich auf insgesamt 16.296.853 ausgegebene nennwertlose Stückaktien.
Genehmigtes Kapital
Die Hauptversammlung am 12. Juni 2015 hat die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals gebilligt. Danach ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Juni 2020 das Grundkapital einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 7.568.426,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I).
Das genehmigte Kapital beträgt zum 31. Dezember 2017 nach teilweiser Ausschöpfung 6.408.426,00 Euro.
4.2 Rücklagen
Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 1.328 TEuro.
Die Gewinnrücklage beläuft sich unverändert auf 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage.
4.3 Bilanzverlust
Die Intertainment AG weist zum 31. Dezember 2017 einen Bilanzverlust in Höhe von 28.527 TEuro aus. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich für das Geschäftsjahr 2017 auf 139 TEuro.
5. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betragen 987 TEuro und beinhalten im Wesentlichen die möglichen Verpflichtungen aus einem Vergleich mit einem Filmproduzenten, die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses 2017, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Jahr 2017 sowie weitere Verpflichtungen, die das abgelaufene Berichtsjahr betreffen, aber noch nicht abgerechnet wurden. Die Verbindlichkeit aus einem Vergleich mit einem Filmproduzenten geht zurück auf eine Vereinbarung im Jahre 2004 und war in den Vorjahren unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen. Aufgrund einer Fehlerfeststellung der BaFin/DPR sei diese als Verbindlichkeit zu erfassen. Da aufgrund fehlender Unterlagen und mangelnder Kooperation des Vertragspartners eine Abstimmung der Verbindlichkeit nicht möglich war, musste der Vorstand der Gesellschaft zur Abschätzung der Höhe der Verbindlichkeit Annahmen treffen. Da weder der Zeitpunkt der Fälligkeit noch die genaue Höhe der Verbindlichkeit feststehen, erfolgt der Ausweis unter den Rückstellungen.
Die Restlaufzeit aller Rückstellungen beträgt weniger als ein Jahr.
6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 204 TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen.
Aufgrund der Einbeziehung der Intertainment AG in den Konzernabschluss der MK Medien Beteiligungs GmbH werden die Verbindlichkeiten gegenüber dieser als Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Diese betragen zum Bilanzstichtag 9.900 TEuro und enthalten Darlehen einschließlich Zinsansprüche. Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem für einen Betrag von 9.900 TEuro qualifizierte Rangrücktritte auf die bestehenden Darlehen samt Zinsen. Am 2. März 2011 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in der Gesamthöhe von 979 TEuro. Die erloschenen Forderungen leben wieder auf, sobald und soweit ihre Erfüllung der Intertainment AG aus einem Vermögenszuwachs möglich ist und frei verfügbare Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.
Die Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, weisen insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 1,2 TEuro und resultieren aus der Vermarktung von Restposten aus der Filmrechtebibliothek der Gesellschaft.
2. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 355 TEuro. Sie enthalten insbesondere geschätzte Erträge aus einem langfristigen Vertrag mit einem Filmproduzenten (siehe III.5) sowie Erträge aus der Währungsumrechnung.
3. Materialaufwand
Der Materialaufwand beläuft sich auf 24 TEuro und beinhaltet ausschließlich Filmlagergebühren.
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen insgesamt 399 TEuro (im Vorjahr 366 Teuro) und umfassen im Wesentlichen Kosten der Hauptversammlung, Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses und Aufsichtsratsvergütungen.
5. Zinsergebnis
Das Zinsergebnis in Höhe von -32 TEuro setzt sich aus Zinserträgen in Höhe von 4 TEuro und Zinsaufwendungen in Höhe von -36 TEuro zusammen. Die Zinserträge enthalten die Verzinsung der Verrechnungskonten gegen verbundene Unternehmen. Die Zinsaufwendungen beinhalten ausschließlich die Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen.
6. Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen
Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind außergewöhnliche sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 331 TEuro angefallen, die ausschließlich auf den Vergleich mit einem Filmproduzenten aus dem Jahr 2004 zurückzuführen sind. Daneben sind außergewöhnliche Aufwendungen aus der Wertberichtigung von Forderungen in Höhe von 51 TEuro angefallen.
Darstellung von außergewöhnlichen Erträgen und Aufwendungen:
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| a) außergewöhnliche Erträge | TEuro |
|---|---|
| -aus Vergleich mit Filmproduzenten aus 2004 | 228 |
| b) außergewöhnliche Erträge | |
| - Währungsumrechnung der Verpflichtung aus Vergleich mit Filmproduzenten aus 2004 | 103 |
V. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es liegt ein qualifizierter Rangrücktritt auf die Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH in Höhe von 952 TEuro vor.
Am 2. März 2011 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in der Gesamthöhe von 979 TEuro. Die erloschenen Forderungen leben wieder auf, sobald und soweit ihre Erfüllung der Intertainment AG aus einem Vermögenszuwachs möglich ist und frei verfügbare Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.
2. Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2017 neben dem Vorstand keine Mitarbeiter.
3. Zusammensetzung und Bezüge der Organe
Dem Vorstand gehörte im Jahr 2017 an:
Herr Felix Petri, Finanzökonom, Aschaffenburg .
Die Bezüge des Vorstands betrugen im Berichtsjahr 30 TEuro.
Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2017 und danach bis zur Fertigstellung dieses Anhangs wie folgt zusammen:
| ― | Bernhard Pöllinger, Dipl. Wirtschaftsingenieur/Dipl. Kaufmann, Ebersberg, (Vorsitzender) bis 09. Februar 2018 |
| ― | Frank Posnanski, Kaufmann, Berlin, (stellvertretender Vorsitzender) bis 16. Januar 2017 |
| ― | Ernst-Henning Graf von Hardenberg, Bankdirektor a. D. bis 16. Januar 2017 |
| ― | Bianca Krippendorf, Juristin, München, vom 16. Januar 2017 bis 08. Mai 2017 und seit 30. November 2017 (stellvertretende Vorsitzende) |
| ― | Peter Thilo Hasler, München, Finanzanalyst, (stellvertretender Vorsitzender) 24. Juli 2017 bis 30. November 2017 |
| ― | Jörg Lang, Finanzjournalist, München, seit 16. Januar 2017 bis 08. Mai 2017 und vom 24. Juli 2017 bis 09. Februar 2018 |
| ― | Matthias Gaebler, Dipl.-Ökonom, Stuttgart, (Vorsitzender) seit 9. April 2018 |
| ― | Prof. Dr. Dirk Bildhäuser, Hochschullehrer, München, seit 9. April 2018. |
Herr Frank Posnanski war im Berichtsjahr 2017 zudem:
| ― | Aufsichtsrat der EMI European Media Investment AG, München. |
Herr Ernst-Henning Graf von Hardenberg war im Berichtsjahr 2017 zudem:
| ― | Aufsichtsrat der Fritz Nols AG, Frankfurt am Main. |
Herr Matthias Gaebler ist zudem:
| ― | GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. KGaA, Schwäbisch Hall (Aufsichtsratsvorsitzender), |
| ― | GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA, Schwäbisch Hall (Aufsichtsratsvorsitzender), |
| ― | Global Oil & Gas AG, Bad Vilbel (stv. Aufsichtsratsvorsitzender), |
| ― | PA Power Automation AG, Pleidelsheim (Aufsichtsratsvorsitzender). |
Herr Prof. Dr. Dirk Bildhäuser ist zudem:
| ― | GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. KGaA, Schwäbisch Hall (Aufsichtsrat), |
| ― | GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA, Schwäbisch Hall (Aufsichtsrat), |
| ― | PA Power Automation AG, Pleidelsheim (stv. Aufsichtsratsvorsitzender), |
| ― | picturemaxx AG, München, (stv. Aufsichtsratsvorsitzender). |
Für das Geschäftsjahr 2017 wurden innerhalb der Rückstellungen insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 30 TEuro aufwandswirksam erfasst. Nach § 14 der Satzung der Intertainment AG beschließt diejenige Hauptversammlung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr abstimmt. Danach erhält der Vorsitzende die doppelte Vergütung eines einfachen Mitglieds, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache. Zusätzlich wird ein Sitzungsgeld vergütet.
Im Geschäftsjahr 2017 erhielt Herr Bernhard Pöllinger 11 TEuro für das Geschäftsjahr 2015 und 16 TEuro für das Geschäftsjahr 2016. Herr Frank Posnanski erhielt eine Vergütung von 10,5 TEuro für das Jahr 2015. Ernst-Henning Graf von Hardenberg erhielt eine Vergütung von 4 TEuro für das Geschäftsjahr 2015.
4. Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen
MK Medien Beteiligungs GmbH
Als nahestehendes Unternehmen der Intertainment AG kommt die MK Medien Beteiligungs GmbH in Betracht, die über die Mehrheit der Aktien an der Intertainment AG verfügt. Auf eine gesonderte Darstellung der Geschäftsbeziehungen zu 100%igen Tochtergesellschaften der Intertainment AG wird verzichtet.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH:
Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden in 2017 Zinsen in Höhe von 9 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht.
Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2017 auf 3 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2017 auf 8 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2017 auf 2 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten.
Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Die Zinsen auf dieses Darlehen beliefen sich in 2017 auf 15 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Die gewährten Darlehen sind bis 30. Juni 2020 zur Rückzahlung verlängert.
Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des EURIBOR zuzüglich 0,75 % verzinst. Der Zinssatz war bei Gewährung der Darlehen nicht marktunüblich, jedoch angesichts der Zinsentwicklung und der kurzen Zinsbindungsfristen von 12 Monaten in den letzten Jahren aus heutiger Sicht ungewöhnlich niedrig.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und insoweit die Intertainment AG etwa aus dem Investment Sight-Sound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält und wenn und soweit trotz der Fälligstellung/Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.
Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG
Die Intertainment AG erwarb am 21. Juli 2016 Lizenzrechte an 34 Filmen von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG. Die erworbenen Rechte umfassen überwiegend die weltweiten TV-, Videogramm- und On-Demand-Rechte der deutschsprachigen Fassungen der Filme. Sie sind bei rund zwei Dritteln der Filme zeitlich unbegrenzt. Die Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG befindet sich zu 94 % im Eigentum der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, deren alleinige Gesellschafterin Dr. Doris Apell Kölmel ist. Frau Dr. Apell Kölmel war zum Zeitpunkt des Erwerbs der Filmrechte mit einem Anteil von unter 50 % an der Intertainment AG beteiligt.
Die Intertainment AG erwarb am 21. Juli 2016 75 Prozent der Lizenzrechte an 10 Spielfilmen von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG. Die erworbenen Rechte umfassen überwiegend die weltweiten TV-Rechte (Free TV, Pay TV, Payper-View, Internet TV), Video on Demand- und Videogramm-Rechte der Filme. Die Lizenzzeit endet zum 31. Dezember 2024. Die Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG befindet sich zu 94 % im Eigentum der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, deren alleinige Gesellschafterin Dr. Doris Apell Kölmel ist. Frau Dr. Apell Kölmel war zum Zeitpunkt des Erwerbs der Filmrechte mit einem Anteil von unter 50 % an der Intertainment AG beteiligt.
5. An den Abschlussprüfer gewährte Honorare
Die K&M Kreitinger Maierhofer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München wird für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2017 ein Honorar von 50 TEuro erhalten.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden insgesamt 52 TEuro für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2016 sowie 1,5 TEuro für sonstige Leistungen an den Abschlussprüfer bezahlt.
6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Im Zusammenhang mit der Anfechtungsklage eines Aktionärs gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung am 30. November 2017 legten am 9. Februar 2018 Bernhard Pöllinger und Jörg Lang ihre Ämter als Aufsichtsrat der Intertainment AG nieder.
Am 12. Februar 2018 reichten beide Parteien beim Landgericht München einen Antrag ein, das Verfahren bezüglich der Klage eines Aktionärs gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse vom 30. November 2017 ruhend zu stellen. Diesem Antrag stimmt das Landgericht zu.
Am 9. April 2018 bestellte das Amtsgericht München Prof. Dr. Dirk Bildhäuser und Matthias Gaebler mit Wirkung zum 9. April 2018 zu neuen Aufsichtsräten der Intertainment AG.
Auf seiner konstituierenden Sitzung am 17. April 2018 wählte der Aufsichtsrat Matthias Gaebler zu seinem Vorsitzenden. Zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde Bianca Krippendorf gewählt.
7. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben am 17. November 2017 die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat
veröffentlichten die Erklärung im Dezember 2017.
8. Konzernabschluss
Die Intertainment Aktiengesellschaft stellt als Muttergesellschaft gemäß § 315a Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS), so wie sie in der EU anzuwenden sind, unter Einbeziehung ihrer Tochterunternehmen für den kleinsten Kreis an Unternehmen auf.
Die Intertainment Aktiengesellschaft wird wiederum in den Konzernabschluss für den größten Kreis an Unternehmen der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, Deutschland, einbezogen.
9. Angabe der Beteiligungen, die nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt worden sind:
Herr Jürgen Hartwig hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 27. Dezember 2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 20. Dezember 2017 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 815.000 Stimmrechte (entspricht 5,001% der Gesamtzahl der Stimmrechte) beträgt.
10. Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 139 TEuro zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von 28.527 TEuro auf neue Rechnung vorzutragen.
Feldafing, 20. April 2018
Intertainment Aktiengesellschaft
Felix Petri, Vorstand
Entwicklung des Anlagevermögens (Bruttodarstellung)
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| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2017 Euro |
Zugänge Euro |
Abgänge Euro |
31.12.2017 Euro |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Filmrechte | 133.523 | - | - | 133.523 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.855 | - | - | 2.855 |
| II. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 9.359.382 | - | - | 9.359.382 |
| 2. Beteiligungen | 20.048.362 | - | - | 20.048.362 |
| Anlagevermögen gesamt | 29.544.122 | - | 29.544.122 |
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| Kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2017 Euro |
Zugänge Euro |
Abgänge Euro |
31.12.2017 Euro |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Filmrechte | 3.873 | 9.457 | - | 13.330 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 999 | 684 | - | 1.683 |
| II. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 9.359.381 | - | - | 9.359.381 |
| 2. Beteiligungen | 20.048.361 | - | - | 20.048.361 |
| Anlagevermögen gesamt | 29.412.614 | 10.141 | - | 29.422.755 |
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| Buchwert | ||
|---|---|---|
| 31.12.2017 31. Euro |
12.2016 Euro |
|
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Filmrechte | 120.193 | 129.650 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.172 | 1.856 |
| II. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 1 | 1 |
| 2. Beteiligungen | 1 | 1 |
| Anlagevermögen gesamt | 121.367 | 131.508 |
VERSAGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Intertainment Aktiengesellschaft, Feldafing
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND LAGEBERICHTS
Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen
Wir waren beauftragt, den Jahresabschluss der Intertainment Aktiengesellschaft -bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -zu prüfen. Darüber hinaus waren wir beauftragt, den Lagebericht der Intertainment Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 zu prüfen. Die in der Anlage genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Wir geben keine Prüfungsurteile zu dem beigefügten Jahresabschluss und dem beigefügten Lagebericht ab. Aufgrund der Bedeutung der im Abschnitt "Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen" beschriebenen Sachverhalte sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu erlangen, und versagen daher den Bestätigungsvermerk.
Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen
1. Die in Zusammenhang mit einem Filmproduzenten stehende Rückstellung musste aufgrund fehlerhafter Abrechnungen des Vertragspartners unter Berücksichtigung von Schätzungen und Annahmen bewertet werden. Die hohe Anzahl und Sensitivität dieser Annahmen führt zu einem Bewertungsrahmen, der es unmöglich macht, eine hinreichende Sicherheit über die wahrscheinliche Höhe der Rückstellung zu erzielen.
2. Es war uns nicht möglich, ein Prüfungsurteil über die Fortführung der Unternehmenstätigkeit abzugeben. Der vom Vorstand aufgestellte Finanzplan geht davon aus, dass die vorhandenen Finanzmittel zur Finanzierung des laufendenden Geschäfts 2018 ausreichen. Darüber hinaus ist zur Finanzierung des laufenden Geschäfts der Zufluss von weiteren Barmitteln notwendig. Für eine darüber hinaus gehende Finanzierung des laufenden Geschäfts gibt es derzeit noch keine verbindlichen Zusagen. Weiterhin wird in der Planung davon ausgegangen, dass im Laufe des Geschäftsjahres 2018 ein wesentlicher Teil der ausgewiesenen Ansprüche bezahlt wird. Da auch in der Vergangenheit insbesondere durch den Hauptaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, rechtzeitig Finanzmittel zur Verfügung gestellt wurden, geht der Vorstand davon aus, dass auch künftig die benötigten Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.
Des Weiteren besteht erhebliche Unsicherheit hinsichtlich des angenommenen Mittelabflusses der in Zusammenhang mit einem Filmproduzenten stehenden Rückstellung, welcher im Finanzplan nicht berücksichtigt ist. Für diesen nicht geplanten Mittelabfluss stehen nach derzeitigem Stand keine Finanzmittel bzw. Finanzierungszusagen zur Verfügung. Der Jahresabschluss wurde dennoch unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Sollten die geplanten Prämissen nicht eintreten, die Finanzmittel für das laufende Geschäft nicht zur Verfügung gestellt werden und bzw. oder sich die Verpflichtung gegenüber dem Filmproduzenten konkretisieren, ohne dass dafür bis zum Fälligkeitstermin eine Finanzierung zur Verfügung steht, kann die Gesellschaft ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen, so dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Gesellschaft gefährdet wäre. Wir konnten durch unsere Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit erzielen, dass die zugrunde gelegten Prämissen im hinreichenden Umfang eintreten werden, Finanzierungen sichergestellt werden können und der Jahresabschluss demzufolge zu Recht unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt wurde.
Diese Sachverhalte hatten umfassende Bedeutung auch für die Beurteilbarkeit der im Lagebericht erfolgten Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft sowie der Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Es liegt in unserer Verantwortung, eine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung bzw. Lageberichtsprüfung durchzuführen. Des Weiteren liegt es in unserer Verantwortung, einen Bestätigungsvermerk zu erteilen. Aufgrund der im Abschnitt "Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen" beschriebenen Sachverhalte sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile zu diesem Jahresabschluss und diesem Lagebericht zu erlangen.
Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. November 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. Januar 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Abschlussprüfer der Intertainment Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Versagungsvermerk enthaltene Erklärung der Nichtabgabe der Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zu den Abschlussprüfungen des Jahres- und Konzernabschlusses erbracht:
Beratungsleistungen, insbesondere in Zusammenhang mit den Hauptversammlungen der Gesellschaft
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Abschlussprüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Klaus Maierhofer.
München, den 30. April 2018
**K&M Kreitinger Maierhofer GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Klaus Maierhofer, Wirtschaftsprüfer
ANLAGE DES BESTÄTIGUNGSVERMERK: NICHT INHALTICH GEPRÜFTE BESTANDTEILE DES LAGEBERICHTS
Folgende Bestandteile des Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:
| ― | die in Abschnitt V.1. des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung. |
Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Versagungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir verweisen insbesondere auf § 328 HGB.