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Intertainment AG Annual Report 2015

Dec 15, 2016

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Annual Report

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Publication

Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 14.02.2017:

Es handelt sich hier um den „Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015“.

Intertainment Aktiengesellschaft

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Intertainment AG

Finanzbericht der Intertainment AG zum Konzern- und Jahresabschluss 2015

Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015

I. Allgemeines

Der Konzernlagebericht und der Lagebericht des Mutterunternehmens, der Intertainment AG, für das Geschäftsjahr 2015 werden gemäß § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst. Aus diesem Grund wird in den einzelnen Abschnitten eine differenzierte Darstellung nach einzelnen Konzernunternehmen vorgenommen, sofern es dem besseren Verständnis dient. Im Folgenden wird der Intertainment Konzern auch als Intertainment bezeichnet. Die Ausführungen zur Intertainment AG und ihren Tochterunternehmen sind jeweils als solche benannt.

II. Grundlagen des Unternehmens

Die Intertainment AG ist ein auf den Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, den Handel mit Filmlizenzen sowie die Produktion und Co-Produktion von Filmen und das Merchandising Geschäft ausgerichtetes Unternehmen. Dabei konzentrierte sich Intertainment in der Vergangenheit insbesondere darauf, US-amerikanische Filmproduktionen über die Vertriebswege Kino, DVD, Pay-TV und Free-TV auszuwerten. Intertainment erwarb dabei Rechte an Filmen und veräußerte sie über die verschiedenen Verwertungsstufen weiter. Intertainment war in diesem Zusammenhang europaweit - und hier insbesondere auf dem deutschen Markt - tätig. Aufgrund eines bereits im Jahr 2000 aufgedeckten Budgetbetrugs in den USA zu Lasten von Intertainment und den daraus folgenden langjährigen Rechtsstreitigkeiten ist das vorstehend skizzierte operative Geschäft von Intertainment in den vergangenen Jahren allerdings schrittweise nahezu zum Erliegen gekommen. Umsätze in sehr geringer Höhe erzielte Intertainment im Geschäftsjahr 2015 nur noch durch die Verwertung der bestehenden Rest-Filmbibliothek.

Im Jahresverlauf 2015 begann Intertainment aber damit, die Grundlagen für den Wiederaufbau des operativen Geschäfts zu legen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere ein abschließender Vergleich zur Abgeltung möglicher Ansprüche mit dem Insolvenzverwalter der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) zu nennen und zwei Kapitalerhöhungen in Höhe von insgesamt 1.160.000 Euro, die im August 2015 bzw. Ende Dezember 2015 abgeschlossen wurden.

Negativ auf die Planungen wirkte sich eine Entscheidung im Rahmen der Patentstreitigkeiten der Intertainment-Beteiligung SightSound Technologies zuungunsten von SightSound aus. Dadurch wurde es äußerst unwahrscheinlich, dass Intertainment noch Mittel über SightSound zufließen werden. Diese hätten die Rückkehr ins operative Geschäft beschleunigen können. Ziel von Intertainment ist es deshalb, zunächst kleinere Filmrechte bzw. Filmpakete zu erwerben und damit schrittweise wieder das Geschäft mit der Verwertung von Filmrechten aufzubauen. Dabei wird sich Intertainment im Gegensatz zur Vergangenheit nicht mehr insbesondere auf US-Produktionen konzentrieren.

III. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft hat 2015 ihr solides Wachstum aus dem Vorjahr fortgesetzt, sich dabei aber deutlich beständiger entwickelt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts stieg das Bruttoinlandsprodukt in den beiden ersten Quartalen um jeweils 0,4 Prozent und im dritten sowie im vierten Quartal um je 0,3 Prozent. Insgesamt ergab sich damit für das Jahr 2015 ein Anstieg des BIP um 1,7 Prozent (kalenderbereinigt 1,4 Prozent). 2014 hatte das BIP-Wachstum bei 1,6 Prozent gelegen.

Die Zahl der Kinobesucher in Europa ist 2015 erneut gestiegen und dies deutlich einheitlicher als im Jahr zuvor: 25 der 26 EU-Länder verzeichneten ein Plus bei den Besucherzahlen. Insgesamt wurden in der Europäischen Union (EU) im vergangenen Jahr laut der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle 980 Millionen Kinokarten abgesetzt, 7,6 Prozent mehr als 2014. In Deutschland stieg die Zahl der Kinobesucher um 14,4 Prozent, in Großbritannien um 9,2 Prozent, in Italien um 8,9 Prozent und in Spanien um 8,2 Prozent. Damit verzeichnete unter den großen fünf Kinomärkten der EU lediglich Frankreich ein Minus, das 1,4 Prozent betrug. Allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass der größte Kinomarkt Europas 2014 ein außerordentlich starkes Jahr hatte. Die Russische Föderation blieb 2015 zweitgrößter europäischer Kinomarkt, allerdings gingen die Kartenverkäufe hier leicht um 0,2 Prozent zurück.

Der Umsatz der deutschen Videobranche gab im vergangenen Jahr gegenüber 2014 etwas nach. Der Gesamtmarktumsatz lag nach Zahlen des Bundesverbands Audiovisuelle Medien mit 1,61 Mrd. Euro um 2 Prozent unter dem in 2014. Dabei verzeichnete der Kaufmarktumsatz einen Rückgang um 2 Prozent auf 1,35 Mrd. Euro, das Volumen des Leihmarkts ohne Abo-Angebote beziehungsweise Subscriptional VoD sank um 5 Prozent auf 259 Mio. Euro.

Ein deutlicher Zuwachs war beim Umsatz mit digitalen filmischen Inhalten zu verzeichnen. Dieser stieg um 30 Prozent auf 195 Millionen Euro (Verleih- und Verkauf zusammengenommen). Damit lag der Digital-Anteil am Gesamtmarktumsatz bei 12 Prozent, nach 9 Prozent im Vorjahr.

Die Bruttowerbeumsätze sind 2015 erneut gestiegen und lagen nach Berechnungen von Nielsen Media mit 29,2 Mrd. Euro um 3,5 Prozent über denen in 2014. Der größte Teil davon entfiel wie in den Vorjahren auf Fernsehwerbung, die einen Bruttoumsatz von 13,78 Mrd. Euro vorweisen konnte. Damit lag der Anteil am Gesamtumsatz bei über 47 Prozent. Internet-Werbung kam 2015 auf einen Bruttoumsatz von 3,03 Mrd. Euro, was einem Anteil von gut 10 Prozent am gesamten Bruttowerbeumsatz entspricht.

2. Geschäftsverlauf

Unverändert zu den Vorjahren war der Geschäftsverlauf von Intertainment im Berichtsjahr 2015 von den Folgen des Budgetbetrugs in den USA zu Lasten von Intertainment und dem in diesem Zusammenhang im Jahr 2011 verlorenen Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank geprägt. Intertainment war noch nicht in der Lage, das operative Lizenzgeschäft wieder aufzubauen. Mittelzuflüsse aus einem Patentverfahren der Intertainment Beteiligung SightSound Technologies Holding LLC fanden nicht statt; vielmehr wurde in dem Verfahren zu Ungunsten von SightSound Technologies entschieden. Insgesamt erzielte der Intertainment Konzern im Berichtsjahr so gut wie keinen Umsatz. Der Konzernjahresfehlbetrag betrug wie im Vorjahr 450 Mio. Euro. Im Einzelabschluss der Intertainment AG erhöhte sich der Jahresfehlbetrag um 1,48 Mio. Euro auf 1,8 Mio. Euro. Dies erklärt sich im Wesentlichen dadurch, dass Intertainment aufgrund einer Prüfung durch die DPR die Zahlen angepasst hat. Im Einzelabschluss geschah dies in Übereinstimmung mit dem HGB dadurch, dass der Fehler in 2015 in laufender Rechnung korrigiert wurde, während für den Konzernabschluss die Fehler in den Vorjahren korrigiert wurden. Wir verweisen hierzu auf die Angaben sowohl im Einzel- als auch im Konzernabschluss.

Intertainment war auch im Berichtsjahr auf die finanzielle Unterstützung des Großaktionärs MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. Erstmals engagierte sich auch ein weiterer Ankeraktionär im Rahmen der Finanzierung des Konzerns. Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der relevanten Themengebiete von Intertainment im Geschäftsjahr 2015 dar.

2.1 Beteiligung an SightSound Technologies Holding LLC

Das Finanzanlagevermögen der Intertainment AG beinhaltet unverändert zu den Vorjahren eine vollständig abgeschriebene Beteiligung in Höhe von 10,6 Prozent an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC.

SightSound ist im Besitz von US-Patenten für den digitalen Download von Audio- und Video-Dateien aus dem Internet. Diese Patente waren lange Zeit umstritten. Das US-Patentamt hatte sie allerdings im Dezember 2010 bestätigt und damit eine langjährige Überprüfung zugunsten von SightSound abgeschlossen. SightSound hatte daraufhin im Oktober 2011 Klage gegen Apple wegen der Verletzung der Patente eingereicht. Diese Klage bezieht sich auf die iTunes-Plattform. Im Rahmen dieses Verfahrens hatte Apple zwei Patente von SightSound zur Überprüfung vor das Patent Trial and Appeal Board (PTAB) der US-Patentbehörde gebracht. Dieses verwarf die Patente im Oktober 2014 als nicht patentierbar und entschied damit zugunsten von Apple. Mitte Oktober 2014 informierte SightSound Intertainment darüber, dass es vor dem United States Court of Appeals for the Federal Circuit Rechtsmittel gegen die Entscheidung des PTAB eingelegt hat.

Im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres 2014 und im ersten Halbjahr 2015 wurden Schriftsätze im Rahmen des Berufungsverfahrens ausgetauscht. In einem nächsten Schritt fand Anfang Oktober 2015 ein mündlicher Erörterungstermin vor dem Gericht statt.

Mitte Dezember 2015 erhielt Intertainment Kenntnis davon, dass das United States Court of Appeals for the Federal Circuit eine vorangegangene Entscheidung des Patent Trial and Appeal Board (PTAB) der US-Patentbehörde gegen SightSound bestätigt hat.

Nach Kenntnisstand von Intertainment besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Court of Appeals vorzugehen. SightSound selbst hat sich die Entscheidung über das weitere Vorgehen in der Causa bislang offen gehalten. Intertainment beurteilt die Erfolgsaussichten eines möglichen Vorgehens gegen die Entscheidung derzeit als sehr gering.

2.2 Finanzierung des Intertainment Konzerns

Zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit war Intertainment auch im Geschäftsjahr 2015 unverändert auf die finanzielle Unterstützung des Großaktionärs MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. Im Juli/August 2015 führte Intertainment in diesem Zusammenhang eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital durch. Die Kapitalerhöhung diente der Stärkung der Eigenkapitalsituation und der Deckung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs. Angeboten wurden bis zu 160.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie. Der Bezugspreis betrug 1,00 Euro je Aktie und das Bezugsverhältnis 94:1. Im Rahmen der Kapitalerhöhung hatte die MK Medien Beteiligungs GmbH eine Zeichnungsgarantie in Höhe von 160.000 Euro abgegeben. Durch die Kapitalerhöhung stieg das Grundkapital der Gesellschaft von 15.136.853,00 Euro auf 15.296.853,00 Euro.

Am 19. November 2015 beschloss der Vorstand von Intertainment zudem mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um bis zu 1.000.000 Euro. Die Kapitalerhöhung diente der Stärkung der Eigenkapitalsituation, der Deckung des Liquiditätsbedarfs der Gesellschaft sowie dem Wiederaufbau des operativen Geschäfts.

Angeboten wurden bis zu 1.000.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie. Der Bezugspreis betrug 1,00 Euro je Aktie; das Bezugsverhältnis lag bei 16:1. Durch die Kapitalerhöhung wurde das Grundkapital der Gesellschaft von 15.296.853,00 auf 16.296.853,00 Euro erhöht.

Neben der MK Medien GmbH hatte auch Intertainment-Vorstandsmitglied Felix Petri eine Zeichnungsgarantie abgegeben. Die Zeichnungsgarantien beliefen sich insgesamt auf bis zu 1.000.000 Euro. Ende Dezember 2015 schloss Intertainment diese Kapitalerhöhung erfolgreich ab.

Am 30. Juni 2016 wurde zudem die Laufzeit der von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen samt Zinsen bis zum 30. Juni 2018 verlängert. Der Zinssatz wurde unverändert mit 0,75 Prozent über Euribor festgelegt. Für die Darlehen samt Zinsen liegen (mit Ausnahme des Darlehens welches in 2015 in Höhe von 80.000 Euro gewährt wurde) unbefristete qualifizierte Rangrücktritte vor.

2.3 Insolvenz der Phoenix Media GmbH

Die Intertainment Tochtergesellschaft PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) hatte am 30. November 2011 Insolvenz angemeldet. Mit Schreiben vom 5. November 2014 gab der Insolvenzverwalter Intertainment Gelegenheit zur Stellungnahme betreffend Zahlungsvorgängen im Verhältnis der PM Abwicklungsgesellschaft mbH und der Intertainment AG. Intertainment nahm hierzu mit Schreiben vom 3. Dezember 2014 Stellung, insbesondere auch zu Fragen von möglichen Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung. Hierauf äußerte sich der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 8. Mai 2015. Eine konkrete Geltendmachung von Zahlungsansprüchen erfolgte in diesem Schreiben jedoch nicht. Mit Schreiben vom 22. Juni 2015 antwortete Intertainment auf das Schreiben des Insolvenzverwalters. Im Oktober 2015 schloss Intertainment mit dem Insolvenzverwalter einen abschließenden Vergleich zur Abgeltung möglicher Ansprüche ab und leistete in diesem Zusammenhang eine Zahlung von 117.000 Euro an den Insolvenzverwalter, erhielt aber im Gegenzug die Forderungen aus dem Körperschaftsteuererstattungsguthaben der PM Abwicklungsgesellschaft mbH in Höhe von 35.000 Euro abgetreten.

2.4 Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2014

Am 12. Juni 2015 führte Intertainment die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2014 durch. Bei der Hauptversammlung informierte das Management die anwesenden Aktionäre ausführlich über die aktuelle Lage des Unternehmens.

Im Rahmen der Hauptversammlung stimmten die Aktionäre unter anderem der Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals in Höhe von 7.568.426,00 Euro (Genehmigtes Kapital 2015) zu.

Die Aktionäre legten zudem die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2014 fest. Dabei folgten sie dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat. Danach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 eine pauschale Vergütung in Höhe von 5.400 Euro, der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages, also 10.800 Euro, und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache, also 8.100 Euro.

2.5 Vorstand, Mitarbeiter und Aufsichtsrat

In seiner Sitzung vom 14. August 2015 verlängerte der Aufsichtsrat der Intertainment AG den Vorstandsvertrag mit dem damaligen Intertainment Alleinvorstand Dr. Oliver Maaß bis zum 31. August 2016.

Ende Oktober 2015 berief der Aufsichtsrat der Intertainment AG Felix Petri mit Wirkung zum 1. November 2015 zusätzlich zum bisherigen Alleinvorstand Dr. Oliver Maas zum neuen Vorstandsmitglied des Unternehmens. Der 44jährige Finanzökonom (EBS) hat umfangreiche Management-Erfahrung im Finanz- und EDV-Bereich. Er verantwortete bei Intertainment zunächst zuvorderst operative Themenstellungen und entlastete damit Dr. Oliver Maaß, der bis dahin Alleinvorstand von Intertainment gewesen war.

Felix Petri hielt zum Zeitpunkt seiner Berufung in den Vorstand über 3 Prozent der Aktien der Intertainment AG. Damit war er der zweitgrößte Aktionär des Unternehmens nach der MK Medien Beteiligungs GmbH. Im Zusammenhang damit verweisen wir auch auf Absatz IV.3. dieses Lageberichts.

Intertainment beschäftigte im Geschäftsjahr 2015 im Durchschnitt unverändert keine Mitarbeiter.

Mit Schreiben vom 11. Mai 2015 legte Bianca Krippendorf ihr Aufsichtsratsmandat nieder. Als neues Mitglied trat Graf Ernst-Henning von Hardenberg, in den Aufsichtsrat ein. Graf Hardenberg war in der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2013 als Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat gewählt worden.

2.6 Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat

Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat erhalten ausschließlich eine feste Vergütung. Eine variable Vergütung, die an bestimmte Kennzahlen gekoppelt ist, ist derzeit nicht vorgesehen. Der Vorstand erhält zudem Reisekostenersatz in Höhe der steuerlichen zulässigen Beträge. Eine betriebliche Altersvorsorge oder Aktienoptionen sind zurzeit nicht Bestandteil der Vorstandsvergütung. Die Höhe der Vorstandsvergütung wird durch den Aufsichtsrat bestimmt.

Die Höhe der Aufsichtsratsvergütung wird jährlich durch die Hauptversammlung festgelegt. Der Aufsichtsrat hat neben der festen Vergütung noch Anspruch auf Reisekostenersatz.

2.7 Bericht für das Geschäftsjahr 2015 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG

Der Vorstand der Intertainment AG hat in seinem Bericht für das Geschäftsjahr 2015 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) folgende Erklärung abgegeben:

"Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Insbesondere lagen nach Auffassung des Vorstands im Berichtszeitraum keine ausgleichspflichtigen Rechtsgeschäfte vor. Die Gesellschaft wurde durch Maßnahmen, die getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt."

2.8 Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung und Fehlerkorrektur

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hatte Intertainment Ende November 2013 mitgeteilt, dass sie eine anlassunabhängige Stichprobenprüfung durchführen und in diesem Zusammenhang den Konzern- und Jahresabschluss einschließlich zusammengefasstem Lage- und Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2012 überprüfen werde. Mit Schreiben vom 15. Dezember 2014 hatte die DPR Intertainment mitgeteilt, dass sie eine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt habe, da eine finanzielle Verbindlichkeit in Höhe von 1,4 Mio. US-Dollar und die dazugehörige Zinsverpflichtung in Höhe von mindestens 1 Mio. US-Dollar fälschlicherweise nicht aufgeführt werde. Das Management von Intertainment schloss sich dieser Auffassung nicht an und stimmte der Fehlerfeststellung deshalb nicht zu. Daraufhin ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Bescheid vom 10. Februar 2015 eine erneute Prüfung des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 sowie des zusammengefassten Lageberichtes zum Geschäftsjahr 2012 der Intertainment AG durch die BaFin an.

Die BaFin teilte der Intertainment AG am 7. Dezember 2015 nach Abschluss ihrer Prüfung mit, dass sie sich der Feststellung der DPR anschließe und dass im Jahres- und Konzernabschluss der Intertainment AG die Verbindlichkeiten gegenüber einem Filmunternehmen aus einem Settlement Agreement um mindestens 1,5 Mio. Euro zu gering ausgewiesen seien. Die Fehlerfeststellung wurde wie vorgeschrieben unter anderem am 29. Dezember 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Da aufgrund fehlender Kooperationsbereitschaft des Filmunternehmens eine Verständigung auf die tatsächliche Höhe der Verbindlichkeit nicht möglich war, hat der Vorstand im Rahmen der Erstellung dieses Abschlusses Annahmen hinsichtlich der Entwicklung der Einspielergebnisse und der Zinsen getroffen und hat dies entsprechend im Jahresabschluss berücksichtigt.

2.9 Weitere Korrekturen

Wie durch ad-hoch Mitteilung vom 29. April 2016 mitgeteilt, lagen dem Aufsichtsrat nach Ende des Geschäftsjahres konkrete Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten in der Amtsführung eines ehemaligen Vorstandsmitglieds vor. Die sich daraus ergebenden Schadenersatzforderungen wurden im Einzelabschluss für das Jahr 2015 und im Konzernabschluss für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 berücksichtigt.

Ebenfalls wurde im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2015 festgestellt, dass Rechnungen einer Rechtsanwaltskanzlei aus den Vorjahren nicht erfasst worden waren. Dies wurde ebenfalls korrigiert.

Zu den Auswirkungen auf die Zahlen verweisen wir auf die Beschreibung der Fehlerkorrektur nach IAS 8 im Konzernabschluss und im Anhang des Einzelabschlusses.

IV. Erläuternder Bericht des Vorstands nach §§ 289 Abs. 4 i. V. m. 315 Abs. 4 HGB

1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Grundkapital der Gesellschaft betrug zu Beginn des Geschäftsjahres 2015 insgesamt 15.136.853,00 Euro und war eingeteilt in 15.136.853,00 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die am Grundkapital der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag von 1 Euro beteiligt waren. Mit der in Ziffer III.2.2 dargelegten Kapitalerhöhung vom Mai/August 2015 erhöhte sich das Grundkapital um 160.00,00 Euro auf 15.296.853,00 Euro. Ausgegeben wurden 160.000 Aktien. Damit stieg die Zahl der ausgegebenen Aktien auf 15.296.853.

Durch die ebenfalls in diesem Lagebericht unter Ziffer III.2.2 dargelegte Kapitalerhöhung vom November/Dezember 2015 erhöhte sich das Grundkapital der Gesellschaft um 1.000.000,00 Euro von 15.296.853,00 Euro auf 16.296.853,00 Euro. Die Zahl der ausgegebenen Aktien stieg von 15.296.853 auf 16.296.853.

Mit allen Aktien sind jeweils die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.

2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Intertainment AG nicht bekannt.

3. Beteiligungen am Kapital, die 5 % der Stimmrechte überschreiten

Die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, hat dem Vorstand der Intertainment AG am 29. Juni 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG die Meldeschwelle von 50 % berührt und unterschritten hat und zu diesem Tag 7.540.095 Stimmrechte (entspricht 49,81 % der Gesamtzahl der Stimmrechte) betragen hat.

Am 31. Dezember 2015 teilte Felix Wilhelm Petri Intertainment mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 23. Dezember 2015 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 883.220 Stimmrechte (entspricht 5,42 % der Gesamtzahl der Stimmrechte) betragen hat. Bereits am 22. Juli 2015 hatte er Intertainment mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 21. Juli 2015 die Schwelle von 3 % überschritten und zu diesem Tag 506.199 Stimmrechte (entspricht 3,344 % der Gesamtzahl der Stimmrechte) betragen hatte.

Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 5 % der Stimmrechte überschreiten, bestanden zum 31. Dezember 2015 nach Kenntnis des Vorstands nicht.

4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihreKontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Es sind keine Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt, die einer Stimmrechtskontrolle unterliegen.

6. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Der Vorstand besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung i. V. m. § 76 Abs. 2 S. 1 AktG aus einer oder mehreren Personen. Der Vorstand wird grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 84 AktG) und § 7 Abs. 2 der Satzung vom Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt und abberufen. In besonderen Fällen entscheidet das Gericht über die Bestellung eines Vorstandsmitglieds (§ 85 AktG). Der Aufsichtsrat bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig.

Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Änderung wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Nach § 16 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, soweit diese nur die Fassung betreffen. Die Satzung der Gesellschaft wurde zuletzt am 17. Dezember 2015 (mit Eintragung am 23. Dezember 2015) geändert.

7. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Die Hauptversammlung am 12. Juni 2015 hat der Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals I und II zugestimmt und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I (Genehmigtes Kapital 2015) gebilligt. Damit ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Juni 2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 7.568.426,00 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen.

Auf Basis dieser Ermächtigungen wurde das Genehmigte Kapital 2015 zur Erhöhung des Grundkapitals von 15.136.853,00 Euro um 160.000,00 Euro auf insgesamt 15.296.853,00 Euro gegen Bareinlage teilweise ausgenutzt. Diese Kapitalerhöhung um 160.000,00 Euro wurde am 30. Juli 2015 in das Handelsregister eingetragen.

Ebenfalls auf Basis der bestehenden Ermächtigung wurde das Genehmigte Kapital 2015 im November/Dezember 2015 zur Erhöhung des Grundkapitals von 15.296.853,00 Euro um 1.000.000,00 Euro auf 16.296.853,00 Euro ausgenutzt. Diese Kapitalerhöhung wurde am 23. Dezember 2015 in das Handelsregister eingetragen.

Der Vorstand ist damit weiterhin ermächtigt, bis zum 11. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um weitere 6.408.426,00 Euro (Genehmigtes Kapital 2015) zu erhöhen.

Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Dieses kann allerdings auch ausgeschlossen werden, unter anderem um Spitzenbeträge auszugleichen oder auch wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.

Eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien besteht derzeit nicht.

8. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Bei öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Aktien der Intertainment AG gelten ausschließlich Gesetz (insbesondere die Bestimmungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes) und Satzung. Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

9. Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit denMitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind

Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen wurden.

10. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems imHinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Da die Gesellschaft im Moment über keine komplexen Prozesse und über keine Mitarbeiter verfügt, hat der Vorstand die alleinige Verantwortung für das Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf die Rechnungslegung. Die notwendige Kontroll- und Überwachungsfunktion ist vom Aufsichtsrat auszuführen.

V. Erklärung zur Unternehmensführung

1. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben im Dezember 2015 die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht.

2. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die Intertainment AG bekennt sich zu ihrer sozialen Verantwortung und ist überzeugt, dass soziale Verantwortung ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg des Unternehmens ist.

Das Engagement in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft beruht auf dem Verständnis für Eigeninitiative und Eigenverantwortung. Nur international wettbewerbsfähige und wirtschaftlich gesunde Unternehmen sind in der Lage, ihren Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Probleme zu leisten. Die gesellschaftliche Verantwortung, die ein Unternehmen wahrnimmt, ist abhängig von der Branche und den Märkten, in denen das Unternehmen operiert. Die von einem Unternehmen gesetzten Schwerpunkte auf bestimmte ökologische und soziale Aktivitäten führen zu einem Wettbewerb der nachhaltigsten Unternehmenspraktiken. Good-Practice-Beispiele, externe Kodizes, Leitlinien oder Standards können Unternehmen eine Orientierung geben, um interne Prinzipien zu formulieren und Managementsysteme zu errichten.

Für die Intertainment AG bedeutet wirtschaftliches, ökologisches und sozial verantwortliches Handeln die Sicherung der Zukunftskompetenz und Innovationsfähigkeit auf Basis ökonomischen Erfolgs.

3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng und vertrauensvoll im Interesse der Intertainment AG zusammen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft und führt deren Geschäfte. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand regelmäßig. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns, Risikolage, Risikomanagement sowie Compliance und kommt somit seiner Berichtspflicht umfassend nach. Weicht der Geschäftsverlauf von den ursprünglich aufgestellten Plänen und Zielen ab, unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat unverzüglich hierüber. Dies gilt auch, wenn sich Änderungen in der Strategie und der Entwicklung des Konzerns ergeben. Darüber hinaus berichtet der Vorstand regelmäßig schriftlich sowie mündlich umfassend und zeitnah über alle Vorgänge, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung sind. Für bedeutende Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte vorgesehen.

In sämtliche Entscheidungen wird der Aufsichtsrat frühzeitig eingebunden. Auch außerhalb der Sitzungen besprechen sich der Vorstand und der Aufsichtsrat regelmäßig zu Fragen zur Strategie und Planung sowie zur aktuellen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft. Dazu zählen insbesondere auch Themen wie die kritische Lage sowie die Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation und die Überwachung von insolvenzrechtlichen Verpflichtungen der Gesellschaft sowie die Erschließung möglicher künftiger Geschäftsfelder und deren Finanzierungsanforderungen. Der regelmäßige, umfassende und enge Informationsaustausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat dient auch dazu, ggf. zeitnah erforderliche bzw. als sinnvoll erachtete Maßnahmen einzuleiten.

Bezüglich der Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Angaben im Anhang und Konzernanhang.

Die Intertainment AG verzichtet auf die Bildung von gesonderten Ausschüssen, da aufgrund der Anzahl der Mitglieder eine Bildung von Ausschüssen nicht sinnvoll wäre.

VI. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intertainment Konzerns für das Geschäftsjahr 2015 nach IFRS

Vorbemerkung

Im Rahmen einer Prüfung nach § 342 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 HGB durch die DPR wurde festgestellt, dass im Jahres- und Konzernabschluss zum 31.12.2012 die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber einem Filmproduzenten aus einer Vergleichsvereinbarung um mindestens 1,5 Mio. Euro zu gering ausgewiesen sind (vgl. Absatz III.2.8 dieses Lageberichts). Intertainment stimmt dieser Auffassung der DPR nicht zu. Dennoch hat Intertainment bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses die Auffassung der DPR umgesetzt und die Verbindlichkeiten im Jahresabschluss berücksichtigt. In diesem Zusammenhang hat Intertainment im Konzernabschluss auch die Zahlen für das Geschäftsjahr 2014 nach IAS 8 angepasst. Im Einzelabschluss ist die Korrektur des Fehlers in laufender Rechnung erfolgt und hat das Ergebnis für das Geschäftsjahr signifikant beeinflusst. Zum besseren Verständnis, wie sich die Zahlen durch die Fehlerkorrektur verändert haben, verweisen wir auf die Angabe zur Fehlerkorrektur im Konzernabschluss. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichtes wurde mit dem Filmunternehmen keine abschließende Einigung über die Höhe und die Fälligkeit der Verbindlichkeit aus dem Vergleich erzielt.

1. Vermögenslage

Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns ist im Geschäftsjahr 2014 von einem deutlichen Anstieg der Bilanzsumme geprägt. Diese ist von 280 TEuro (angepasst) zum Bilanzstichtag 2014 auf 1.162 TEuro gestiegen.

Die Aktivseite der Bilanz umfasst unverändert nahezu ausschließlich kurzfristige Vermögenswerte. Wesentliche Position sind dabei die Zahlungsmittel. Diese haben sich aufgrund der im Dezember 2015 durchgeführten Kapitalerhöhung um 825 TEuro auf 1.011 TEuro erhöht. Die sonstigen Vermögenswerte sind von 54 TEuro (angepasst) auf 109 TEuro gestiegen. In den sonstigen Vermögenswerten sind Schadensersatzansprüche gegenüber einem früheren Vorstandsmitglied in Höhe von 167 TEuro enthalten. Hierauf wurde eine Wertberichtigung in Höhe von 127 TEuro gebildet. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Absatz III.2.9 dieses Lageberichts.

Wesentliche Positionen auf der Passivseite der Bilanz sind die kurzfristigen Schulden und das Eigenkapital.

Die kurzfristigen Schulden betragen zum Bilanzstichtag 2015 1.751 TEuro nach 11.383 TEuro (angepasst) Ende Dezember 2014. Der starke Rückgang ist darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2014 noch bestehenden kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in der Bilanz für 2015 in Höhe von 9826 TEuro in die langfristigen Schulden umgebucht wurden. Dies ist auf eine Darlehensprolongation bis zum 30. Juni 2018 zurückzuführen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Absatz VIII.10.d des Konzernanhangs.

Die kurzfristigen Rückstellungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 1.566 TEuro. Intertainment weist in dieser Position mit 1.238 TEuro Verbindlichkeiten gegenüber einem Filmunternehmens aus, die nach Auffassung der DPR zuvor nicht korrekt bilanziert worden waren. Gegenüber der ursprünglich von Intertainment für 2014 veröffentlichten Bilanz haben sich die kurzfristigen Rückstellungen um 1.433 Euro erhöht. Gegenüber der angepassten Bilanz für 2014 beträgt der Anstieg in dieser Position lediglich 29 TEuro. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind von 43 TEuro auf 75 TEuro gestiegen

Die langfristigen Schulden belaufen sich auf 9826 TEuro nach 0 TEuro im Vorjahr. Sie beziehen sich ausschließlich auf Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.

Das gezeichnete Kapital ist durch die im Berichtsjahr durchgeführten Kapitalerhöhungen von 15.137 TEuro auf 16.297 TEuro gestiegen. Die Kapitalrücklage hat sich um 22 TEuro aufgrund der Verrechnung mit den Kosten für die Kapitalerhöhungen auf 1.286 Teuro reduziert. Die Gesetzliche Rücklage blieb mit 116 TEuro unverändert. Der Konzernbilanzverlust hat sich dagegen aufgrund des Jahresfehlbetrags in Höhe von 450 TEuro von -27664 TEuro (angepasst) auf -28.114 TEuro erhöht.

2. Finanzlage

Zum Jahresende verfügte der Intertainment Konzern über Zahlungsmittel in Höhe von 1.011 (i.V. 186) TEuro. Die Liquidität des Konzerns wurde im Berichtsjahr insbesondere durch laufende Verwaltungskosten belastet. Der Konzern hat seinen Liquiditätsbedarf im Geschäftsjahr 2015 vor allem über zwei Kapitalerhöhungen gedeckt. Wir verweisen hierzu auf Ziffer III.2.2 dieses Lageberichts. Durch die Kapitalerhöhung flossen Intertainment im Berichtsjahr liquide Mittel in Höhe von 1.160. TEuro zu. Im Vorjahr hatte Intertainment seinen Kapitalbedarf durch zwei Kapitalerhöhungen im Volumen von insgesamt 400 TEuro gedeckt. Für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 liegt ein detaillierter Finanzplan vor. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt XI. "Chancen- und Risikobericht des Intertainment Konzerns" genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken unter Ziffer XI.1 dieses Lageberichts.

3. Ertragslage

Das operative Geschäft von Intertainment fand auch 2015 nur in sehr geringem Umfang statt. Der Konzernumsatz belief sich auf 6 (i.V. 11) TEuro. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 309 TEuro (angepasst) auf 200 TEuro gesunken. Sie enthalten insbesondere Erträge die im Rahmen der Vergleichsvereinbarung mit einem Filmproduzenten auf die möglicherweise bestehende Verbindlichkeit angerechnet werden.

Der Materialaufwand hat sich von 41 TEuro auf 10 TEuro reduziert. Er umfasst ausschließlich Aufwendungen für bezogene Leistungen. Im Vorjahr hatte er 28 TEuro Abschreibungen auf Filmrechte und 13 TEuro Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten.

Der Personalaufwand ist von 36 TEuro auf 42 TEuro gestiegen. Er betrifft die Vergütung des Vorstands.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 538 TEuro nach 598 TEuro in den angepassten Zahlen für 2014. Ursprünglich hatte Intertainment für 2014 sonstige betriebliche Aufwendungen von 321 TEuro ausgewiesen. Sie umfassen insbesondere die laufenden Verwaltungskosten des Konzerns, wie die Kosten der Hauptversammlung, die Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für Abschlusserstellung und -prüfung und für Aufsichtsratvergütungen. Da die Verbindlichkeit gegenüber dem Filmunternehmen auf US $ lautet, sind in dieser Position aufgrund der Fehlerkorrektur jetzt auch Fremdwährungsverluste enthalten. Darüber hinaus umfassen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen für 2015 einen Betrag in Höhe von 80 TEuro aus dem Vergleich mit dem Insolvenzverwalter der PM Abwicklungsgesellschaft mbH.

Das Zinsergebnis beläuft sich auf -66 TEuro (i.V. -95 TEuro nach Anpassung). Es umfasst insbesondere die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten verzinslichen Darlehen sowie Zinsaufwendungen aus einem Vergleich mit einem Filmproduzenten. Bei der Berechnung des Zinsaufwandes war der Vorstand aufgrund der fehlenden Kooperationsbereitschaft des Filmunternehmens ebenfalls auf Schätzungen angewiesen.

Intertainment weist für das Geschäftsjahr 2015 einen Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von -450 TEuro aus gegenüber -450 TEuro nach Anpassung und -389 TEuro vor Anpassung für das Geschäftsjahr 2014. Der Verlust je Aktie beläuft sich unverändert auf -0,03 Euro.

VII. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2015 nach HGB - Einzelabschluss

1. Vermögenslage

Die Vermögenslage der Intertainment AG hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verändert. Die Bilanzsumme betrug zum Bilanzstichtag 2015 insgesamt 11.578 TEuro nach 9.950 TEuro zum 31. Dezember 2014.

Die Intertainment AG weist im Anlagevermögen einen Buchwert von 1 (i.V. 1) Euro für Anteile an verbundenen Unternehmen und ebenfalls von 1 (i.V. 1) Euro für Beteiligungen aus. Die Intertainment AG hatte in den Vorjahren sowohl ihre Beteiligung an der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (ehemals Phoenix Media GmbH) als auch an der MH Media Holding GmbH sowie die Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC vollständig abgeschrieben.

Innerhalb des Umlaufvermögens blieb der Wert der Filmrechte unverändert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sich dagegen von 39 TEuro auf 117 TEuro erhöht. Sie umfassen unter anderem auch die Schadensersatzansprüche (nach Wertberichtigung) gegenüber einem ehemaligen Vorstandsmitglied. Wir verweisen hierzu auf Abschnitt VI.1 dieses Lageberichts.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind von 186 TEuro auf 1.011 TEuro gestiegen. Der Anstieg resultiert aus der Kapitalerhöhung im Dezember 2015.

Auf der Passivseite hat sich das Gezeichnete Kapital aufgrund der beiden im Berichtsjahr durchgeführten Kapitalerhöhungen von 15.137 TEuro auf 16.297 TEuro erhöht. Die Kapitalrücklage blieb mit 1.328 TEuro ebenso unverändert wie die gesetzliche Rücklage mit 116 TEuro. Der Bilanzverlust hat sich von -26.271 TEuro zum Bilanzstichtag des Vorjahres auf - 28.156 TEuro erhöht. In der Erhöhung spiegelt sich der Jahresfehlbetrag von -1.885 (i.V. - 408) TEuro wider. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich auf -10.415 TEuro, nach -9.690 TEuro zum 31. Dezember 2014.

Die sonstigen Rückstellungen betragen 1.566 (i.V. 104) TEuro und beinhalten im Wesentlichen die möglichen Verpflichtungen aus einem Vergleich mit einem Filmproduzenten, die Kosten für den BaFin-Review, die Vergütung der Aufsichtsräte, die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2015 sowie weitere sonstige Verpflichtungen, die noch nicht abgerechnet wurden.

Die Verbindlichkeiten sind von 9.846 TEuro auf 10.012 TEuro gestiegen. Sie umfassen als wesentliche Position Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 9.906 (i.V. 9.762) TEuro. Diese beziehen sich auf von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltene Darlehen einschließlich Zinsen. Für den größten Teil der Darlehen haben die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG einen unbefristeten Rangrücktritt vereinbart, nur für das in 2015 gewährte Darlehen in Höhe von 80 TEuro wurde kein Rangrücktritt vereinbart

2. Finanzlage

Zum Jahresende 2015 verfügte die Intertainment AG über Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 1.011 TEuro nach 186 TEuro zum 31. Dezember 2014. Der Intertainment AG flossen 2015 durch Kapitalerhöhungen insgesamt 1.160 (i.V. 400) TEuro zu.

Für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 liegt ein detaillierter Finanzplan der Intertainment AG vor. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt XII. "Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG" genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken unter Ziffer XII.1 dieses Lageberichts.

3. Ertragslage

Die Intertainment AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2014 mit 6 (i.V. 11) TEuro weiterhin geringe Umsatzerlöse aus der Verwertung von Filmrechten. Die sonstigen betriebliche Erträge erhöhten sich auf 281 (i.V. 90) TEuro. Sie enthalten insbesondere die Erträge aus dem Vergleich mit einem Filmproduzenten, welche die Funding Obligation vemindern, und die Erträge aus Forderungen an ein früheres Vorstandsmitglied. Aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft des Filmunternehmens, die korrekten Zahlen festzustellen, beruhen diese auf Schätzungen.

Der Materialaufwand reduzierte sich auf 10 TEuro nach 41 TEuro im Vorjahr. Er beinhaltete 2015 ausschließlich Aufwendungen für bezogene Leistungen.

Der Personalaufwand stieg von 37 TEuro auf 42 TEuro.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 349 TEuro auf 1.976 TEuro erhöht. Der wesentliche Teil der Erhöhung erklärt sich aus der Fehlerkorrektur aufgrund des BaFin-Reviews, welche im Einzelabschluss in laufender Rechnung erfasst wurde. Daneben umfassen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen insbesondere die laufenden Verwaltungskosten der Gesellschaft, unter anderem laufende Rechts- und Beratungskosten, die Kosten der Hauptversammlung sowie Aufwendungen aus Währungsumrechnung.

Das Zinsergebnis von insgesamt -62 (i.V. -83) TEuro umfasst Zinserträge aus der Verzinsung der Konzernverrechnungskonten und Zinsaufwand insbesondere für die Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen sowie den Zinsaufwand, der sich aufgrund des Vergleichs mit einem Filmproduzenten ergibt. Dieser wurde aufgrund der schwierigen Kooperationsbereitschaft des Filmunternehmens, die korrekten Zahlen festzustellen, geschätzt.

Die Intertainment AG weist für das Geschäftsjahr 2015 außerordentliche Aufwendungen in Höhe von 82 TEuro aus. Diese umfassen Zahlungen von 117 TEuro aus einem Vergleich mit dem Insolvenzverwalter der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH). Im Gegenzug trat der Insolvenzverwalter der Intertainment AG die Forderungen aus dem Körperschaftsteuererstattungsguthaben der PM Abwicklungsgesellschaft mbH in Höhe von 35 TEuro ab.

Die Intertainment AG weist für das Berichtsjahr 2015 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.885 (i. V. -408) TEuro aus.

VIII. Nachtragsbericht

1. Amtsniederlegung

Am 26. Februar 2016 legte Dr. Oliver Maaß sein Amt als Vorstandsmitglied der Intertainment AG aus gesundheitlichen Gründen mit sofortiger Wirkung nieder. Felix Petri übernahm die Aufgaben von Herrn Maaß und ist seitdem Alleinvorstand des Unternehmens.

2. Verschiebung der Veröffentlichung des Jahresabschlusses

Am 26. April 2016 teilte die Intertainment AG mit, dass sie die zum 30. April geplante Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses und den Termin für die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2015 verschiebt. Im Anschluss an das Ausscheiden von Dr. Maaß aus dem Vorstand hatte sich herausgestellt, dass sich bestimmte Geschäftsunterlagen der Gesellschaft noch in seinem Besitz befinden und der amtierende Vorstand der Gesellschaft auf diese Unterlagen keinen Zugriff hat. Die Gesellschaft führte zum Zeitpunkt der Verschiebungs-Veröffentlichung Gespräche über die Herausgabe dieser Unterlagen. Obwohl die Orginalunterlagen zum großen Teil bis zur Fertigstellung dieses Jahresabschlusses noch nicht herausgegeben wurden, hat der Vorstand durch umfangreiche Recherchearbeiten und Kontakten mit Dritten erreicht, dass ausreichend Unterlagen zur Verfügung standen, um den Abschluss fertig zu stellen.

3. Aufsichtsrat untersucht Unregelmäßigkeiten

Am 29. April teilte die Intertainment AG mit, dass dem Aufsichtsrat der Gesellschaft konkrete Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten in der Amtsführung durch das ehemalige Vorstandsmitglied, Dr. Oliver Maaß, vorliegen. Die bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses vorliegenden Schadenersatzansprüche in Höhe von 167 TEuro wurden mit dem wahrscheinlich einbringbaren Wert als Forderung erfasst.

4. Filmpakete erworben

Mitte Juli 2016 erwarb die Intertainment AG von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG die Rechte an zwei Filmpaketen mit insgesamt 41 Einzeltiteln.

So hat Intertainment im Rahmen des Rechtekaufs überwiegend die weltweiten TV-, Videogramm- und On-Demand-Rechte der deutschsprachigen Fassungen von 34 Filmen gekauft. Dabei handelt es sich um internationale und deutsche Filme, die zwischen 1980 und 2001 produziert wurden. Die Laufzeit der Lizenzen ist bei rund zwei Dritteln der Filme unbegrenzt.

Darüber hinaus hat Intertainment 75 Prozent der weltweiten Nutzungs- und Verwertungsrechte an sieben Spielfilmen erworben. Das Paket umfasst überwiegend die TV-Rechte (Free TV, Pay TV, Pay-per-View, Internet TV), Video on Demand-Rechte und Videogrammrecht an den Filmen. Die Lizenzzeit für diese Filme endet zum 31. Dezember 2024. Das Paket umfasst die Filme

To Kill a King, UK 2003, Regie: Mike Barker
Bright Young Things, UK 2003, Regie: Stephen Fry
Dr. Sleep, UK 2002, Regie: Nick Willing
Love's Brother (Eine italienische Hochzeit), Australien/D 2004, Regie: Jan Sardi
Superstition, UK 2001, Regie: Kenneth Hope
Animals, USA 1997, Regie: Michael Di Jiacomo (nur TV Rechte GSA)
Titanic Town, UK 1998, Regie: Roger Michell (nur TV Rechte GSA).

Über den Kaufpreis für die beiden Pakete wurde Stillschweigen vereinbart. Intertainment betrachtet die beiden Paketkäufe als ersten Schritt zum Wiederaufbau des operativen Geschäfts.

5. Darlehensprolongation

Am 30. Juni 2016 hat die MK Medien Beteiligungs GmbH ihre an Intertainment gegebenen Darlehen und die Rangrücktritte bis einschließlich 30. Juni 2018 prolongiert.

IX. Bilanzeid des Vorstands

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahres- und Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind.

X. Prognosebericht

1. Allgemeines

Im laufenden Jahr dürfte die deutsche Wirtschaft nach Prognosen führender Wirtschaftsforschungsinstitute und Institutionen deutlich wachsen. Konkret geht das ifo-Institut von einem Anstieg des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 1,8% im laufenden Jahr aus. Im Jahr 2017 beläuft sich der Anstieg voraussichtlich auf 1,6%. Auch für die Europäische Union insgesamt zeigt sich die Europäische Kommission optimistisch. Laut ihrer Prognose dürften 2016 und 2017 ein Wachstum von etwa 1,7 % zu erwarten sein. Der Ausgang der US-Wahlen ist im Moment nicht vorhersehbar. Jedoch sind solche Vorhersagen, naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet. Zudem bestehen erhebliche geopolitische Unsicherheiten wie beispielsweise die Lage im Nahen Osten.

Vor dem Hintergrund der allgemeinwirtschaftlichen Prognosen geht das Management von Intertainment aktuell davon aus, dass die europäischen filmspezifischen Märkte 2016 und 2017 konstant bleiben werden. Eine unerwartete Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfelds dürfte sich allerdings auch negativ auf die Entwicklung dieser Märkte auswirken.

2. Künftige Entwicklung des Intertainment Konzerns

Die wesentliche Herausforderung für den Intertainment Konzern im Geschäftsjahr 2016 ist es ein Geschäftsmodell zu entwickeln, mit dem der nachhaltige Wiederaufbau des operativen Lizenzgeschäfts eingeleitet werden kann. Hierzu wurden bereits zwei Filmpakete zur Auswertung gekauft. Die Vermarktung wird im November 2016 beginnen sodass hierzu noch keine konkreten Aussagen möglich sind. In Zusammenarbeit mit dem Hauptaktionär wird in 2017 weiter an einem Konzept zur nachhaltigen Erweiterung der Geschäftstätigkeit gearbeitet werden.

3. Künftige Entwicklung der Intertainment AG

Die künftige Entwicklung der Intertainment AG wird im Wesentlichen parallel zur Entwicklung des Intertainment Konzerns verlaufen. Wir verweisen auf Ziffer X.2.

XI. Chancen- und Risikobericht des Intertainment Konzerns

Mit der künftigen Entwicklung von Intertainment sind Chancen und Risiken verbunden. Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Chancen und Risiken identifiziert, analysiert und bewertet sowie Maßnahmen entwickelt, um die Risiken im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt.

1. Bestandsgefährdende Risiken

Der vorliegende Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Insgesamt ist die nachhaltige Einschätzung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aber von der wesentlichen Unsicherheit geprägt, dass der Vorstand zum weiteren Aufbau der Geschäftstätigkeit auf Finanzmittel von Dritten, wie z.B. der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen ist. Die im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahrs 2016 erworbenen Filmtitel sind ein erster Schritt in diese Richtung, sichern jedoch noch nicht den langfristigen Bestand des Unternehmens.

Sollten die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG und ein weiterer mit neuem Kapital zu erfolgender Erwerb von weiteren Filmbibliotheken nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand der Intertainment AG mittelfristig gefährdet.

2. Weitere Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns

2.1 Risiko weiterer Mittelabflüsse an Vertragspartner

Durch die Anfang des Geschäftsjahres 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurden ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert und gegenseitige Verpflichtungen neu geregelt. Hierbei wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen des Filmtitels "Twisted" an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf den Saldo von Intertainment angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass es in Zukunft aus diesen als Rückstellungen erfassten Verpflichtungen zu Zahlungsabflüssen bei der Intertainment AG kommen kann. Der Vorstand geht zum aktuellen Zeitpunkt jedoch unverändert davon aus, dass die künftigen Erlöse aus der Auswertung von bestimmten Territorien den bislang noch nicht erwirtschafteten Zwischensaldo decken.

2.2 Währungsrisiko

Wechselkursschwankungen zwischen US-Dollar und Euro können bedeutende Auswirkungen auf die Bilanzpositionen, die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage und insbesondere Gewinnmargen durch Wechselkursgewinne oder -verluste haben. Gegenwärtig ergeben sich Währungskursrisiken nur aus dem in 2004 geschlossenen Vergleich mit dem US-Filmproduzenten.

XII. Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG

1. Bestandsgefährdende Risiken der Intertainment AG

Für die Erläuterung der bestandsgefährdenden Risiken der Intertainment AG verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment Konzern unter Ziffer XI.1 dieses Lageberichts.

2. Weitere Risiken der künftigen Entwicklung der Intertainment AG

Für die Erläuterung der weiteren Risiken der künftigen Entwicklung der Intertainment AG verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment AG Konzern unter Ziffer XI.2.

München, 21. Oktober 2016

Intertainment Aktiengesellschaft

Felix Petri, Vorstand

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2015 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

Aktiva

31.12.2015

TEuro
angepasst 31.12.2014

TEuro
angepasst 01.01.2014

TEuro
A. Kurzfristige Vermögenswerte
I. Zahlungsmittel VI.1.1 1.011 186 194
II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen VI.1.2 9 8 7
2. Sonstige Vermögenswerte VI.1.2 109 54 8
III. Filmrechte VI.1.3 32 32 60
Summe kurzfristige Vermögenswerte 1.161 280 269
B. Langfristige Vermögenswerte
I. Sachanlagen V.2 1 0 0
Aktiva gesamt 1.162 280 269
Passiva
31.12.2015

TEuro
angepasst 31.12.2014

TEuro
angepasst 01.01.2014

TEuro
A. Kurzfristige Schulden
I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen VI.3 75 43 74
II. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen VI.3 80 9.762 9.672
III. Sonstige Verbindlichkeiten VI.3 30 41 62
IV. Rückstellungen VI.3 1.566 1.537 1.494
Summe kurzfristige Schulden 1.751 11.383 11.302
B. Langfristige Schulden
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen VI.4 9.826 0 0
Summe langfristige Schulden 9.826 0 0
C. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital VI.5.1 16.297 15.137 14.737
II. Kapitalrücklage VI.5.2 1.286 1.308 1.328
III. Gewinnrücklage VI.5.3
Gesetzliche Rücklage 116 116 116
IV. Konzernbilanzverlust VI.5.4 -28.114 -27.664 -27.214
Summe Eigenkapital -10.415 -11.103 -11.033
Passiva gesamt 1.162 280 269

Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

1.1.-31.12.2015

TEuro
angepasst 1.1.-31.12.2014

TEuro
1. Umsatzerlöse VI.1 6 11
2. Sonstige betriebliche Erträge VI.2 200 309
206 320
3. Materialaufwand VI.3
a) Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen 0 -28
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -10 -13
-10 -41
4. Personalaufwand VI.4
a) Gehälter -39 -33
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -3 -3
-42 -36
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen VI.5 -538 -598
6. Zinsergebnis VI.6 -66 -95
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -450 -450
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag VI.8 0 0
9. Konzernjahresfehlbetrag -450 -450
10. Verlustvortrag -27.664 -25.861
11. Anpassung Fehlerkorektur 0 -1.353
12. Konzernbilanzverlust -28.114 -27.664
Ergebnis je Aktie -0,03 -0,03
Verwässertes Ergebnis je Aktie -0,03 -0,03

Das Konzernperiodenergebnis entspricht dem Konzerngesamtperiodenergebnis.

Sowohl im Geschäftsjahr 2015 als auch in 2014 gab es keine direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge.

Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

1.1.-31.12.2015

TEuro
1.1.-31.12.2014 TEuro anpepasst
Periodenergebnis vor gezahlten Zinsen und gezahlten Steuern -450 -450
Veränderung Filmrechte 0 28
Veränderung der übrigen Rückstellungen 29 43
Veränderung sonstige Aktiva -56 -47
Veränderung sonstige Passiva -9.741 38
Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit -10.218 -388
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -1 0
Mittelzufluss aus Investitionsstätigkeit -1 0
Einzahlungen aus Kapitalerhöhung 1.160 400
Kosten der Kapitalerhöhung -22 -20
Gesellschafterdarlehen 80 0
Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit 1.218 380
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -9.001 -8
Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode 186 194
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -8.815 186

Zusammensetzung des Finanzmittelfonds

31.12.2015

TEuro
31.12.2014

TEuro
Zahlungsmittel 1.011 186
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 1.011 186

Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

Grundkapital

TEuro
Kapitalrücklage

TEuro
Gewinnrücklage

TEuro
Konzernbilanzverlust

TEuro
Gesamt

TEuro
Stand 1.1.2014 14.737 1.328 116 -25.861 -9.680
Anpassung -1.353 -1.353
Kapitalerhöhung 400 -20 0 0 380
Konzernjahresfehlbetrag* 0 0 0 -450 -450
Stand 31.12.2014* 15.137 1.308 116 -27.664 -11.103
Stand 1.1.2015 15.137 1.308 116 -27.664 -11.103
Kapitalerhöhung 1.160 -22 0 0 1.138
Konzernjahresfehlbetrag 0 0 0 -450 -450
Stand 31.12.2015 16.297 1.286 116 -28.114 -10.415

* angepasst

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2015 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

I. Allgemeine Angaben

Die Intertainment AG (im Folgenden auch als "Intertainment" oder "Konzern" bezeichnet) wurde im Februar 1999 am neuen Markt zugelassen und wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment "Prime Standard", der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im "General Standard" (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse.

Wesentlicher Geschäftsgegenstand des Konzerns sind der Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, der Handel mit Filmlizenzen sowie die Produktion und Co-Produktion von Filmen und das Merchandising-Geschäft. Aufgrund der langjährigen bedeutenden Rechtsstreitigkeiten in den USA ist das operative Geschäft nahezu zum Erliegen gekommen.

Sitz der Intertainment AG ist Perusastraße 7 in 80333 München.

Der Vorstand der Intertainment AG hat am 21. Oktober 2016 den Konzernabschluss aufgestellt und unverzüglich dem Aufsichtsrat vorgelegt. Dieser hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und dann zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Vorstand und Aufsichtsrat können beschließen, die Billigung des Konzernabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen.

Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang jeweils in tausend Euro (TEuro) dar. Neben den Werten für das Geschäftsjahr 2015 werden zur Vergleichbarkeit auch die entsprechenden Vorjahreswerte angegeben. Diese sind in Klammern dargestellt. Die Abkürzung "i.V." steht dabei für "im Vorjahr". Außerdem weist der Konzern eine zusätzliche Bilanz zu Beginn der frühesten Vergleichsperiode aus, wenn er eine Rechnungslegungsmethode rückwirkend anwendet oder Posten im Abschluss rückwirkend anpasst oder umgegliedert. In diesen Abschluss wurde aufgrund der rückwirkenden Fehlerkorrekturen eine zusätzliche Bilanz zum 1. Januar 2014 aufgenommen (siehe Anhangsangabe IV).

II. Rechnungslegungsgrundsätze

Die Intertainment AG, München, stellt ihren Konzernabschluss entsprechend § 315a Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) des International Accounting Standards Board (IASB) auf, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Der Konzernabschluss wurde um weitere nach HGB bzw. AktG erforderliche Erläuterungen ergänzt.

Dem konsolidierten Abschluss liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Intertainment leitet alle im Konsolidierungskreis befindlichen, auf Basis der lokalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Einzelabschlüsse auf die internationale Rechnungslegungsnorm IFRS über und erstellt auf dieser Grundlage einen Konzernabschluss.

Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards/Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt:

Standard/ Interpretation Übernahme EU-Kommission Anzuwenden ab
IFRS 9 Finanzinstrumente Nein 1.1.2018
IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten Nein 1.1.2016
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden Nein 1.1.2018
IFRS 16 Leasingverhältnisse Nein 1.1.2019
Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme Nein 1.1.2016
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture Nein unbestimmt verschoben
Änderungen an IFRS 11 Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit 24.11.2015 1.1.2016
Änderungen an IAS 12 Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste Nein 1.1.2017
Änderungen an IAS 1 Angabeninitiative 18.12.2015 1.1.2016
Änderungen an IAS 7 Angabeninitiative Nein 1.1.2017
Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer 17.12.2014 1.2.2015
Änderungen an IAS 27 Equity-Methode im separaten Abschluss 18.12.2015 1.1.2016
Änderungen an IAS 16 und IAS 38 Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden 2.12.2015 1.1.2016
Änderungen an IAS 16 und IAS 41 Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen 23.11.2015 1.1.2016
Jährliches Verbesserungsprojekt 2012-2014 15.12.2015 1.1.2016

Von Bedeutung für zukünftige Konzernabschlüsse der Intertainment AG sind die folgenden neuen Standards bzw. Änderungen:

IAS 16, Sachanlagen und IAS 38, Immaterielle Vermögenswerte - Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (Änderung)

Die Vorschriften in IAS 16 wurden geändert, um klarzustellen, dass eine umsatzbasierte Abschreibungsmethode für das Sachanlagevermögen nicht sachgerecht ist. Der neu eingeführte Paragraph IAS 16.62A stellt klar, dass es sich bei einer Abschreibungsmethode, die auf den unter Einsatz des Vermögenswerts erzielten Umsatz abstellt, nicht um ein angemessenes Verfahren zur Abschreibungsbemessung für das Sachanlagevermögen handelt, da die Umsatzerlöse auch andere Faktoren als den tatsächlichen Verbrauch des wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts widerspiegeln. Im Gegensatz zu dem strikten Verbot umsatzbasierter Abschreibungsmethoden für das Sachanlagevermögen wurden die Vorschriften in IAS 38 um eine widerlegbare Vermutung zum Verbot der umsatzbasierten Abschreibung ergänzt. Begründet wird dies in ähnlicher Weise wie in IAS 16 damit, dass Umsatzerlöse, die unter Einsatz eines immateriellen Vermögenswerts generiert werden, typischerweise auch Faktoren widerspiegeln, die keinen direkten Bezug zum Verbrauch des dem immateriellen Vermögenswert innewohnenden wirtschaftlichen Nutzens aufweisen. Der neu eingeführte Paragraph beschreibt zudem die beiden einzigen Fälle, in denen die Vermutung widerlegt werden kann, so dass die Abschreibung auf Basis von Umsatzerlösen zulässig ist:

Der immaterielle Vermögenswert wird in Bezug zu Erlösen ausgedrückt (der bestimmende begrenzende Faktor, der den immateriellen Vermögenswert ausmacht, ist das Erreichen einer Erlösschwelle); und
es ist nachzuweisen, dass Erlöse und der Verbrauch des wirtschaftlichen Nutzens stark korrelieren (der Verbrauch des immateriellen Vermögenswerts ist direkt mit den Erlösen verknüpft, die aus der Verwendung des Vermögenswerts entstehen).

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Intertainment AG prüft gegenwärtig die möglichen Auswirkungen der Umsetzung der Änderungen.

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer

IAS 19 wurde umfassend überarbeitet. Die vorgenommenen Anpassungen reichen von grundlegenden Änderungen, bspw. betreffend Ermittlung von erwarteten Erträgen aus dem Planvermögen und Aufhebung der Korridormethode, bis zu bloßen Klarstellungen und Umformulierungen. Diese Änderung hat keinen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

IFRS 9 Finanzinstrumente

Am 24. Juli 2014 hat das IASB die endgültige Fassung von IFRS 9 Finanzinstrumente veröffentlicht. In dieser Fassung wurden die Ergebnisse der Phasen Klassifizierung und Bewertung, Wertminderung und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, in denen das Projekt zur Ersetzung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung abgearbeitet wurden, zusammengebracht.

Der Standard ersetzt alle früheren Fassungen von IFRS 9 und tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist möglich. Die Intertainment AG prüft gegenwärtig die möglichen Auswirkungen der Umsetzung der Änderungen.

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Die Zielsetzung von IFRS 15 besteht darin, Prinzipien zu schaffen, die ein Unternehmen bei der Berichterstattung von entscheidungsnützlichen Informationen an Abschlussadressaten über die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und resultierenden Zahlungsströmen aus einem Vertrag mit einem Kunden anzuwenden hat. Das Kernprinzip wird mit einem fünfstufigen Rahmenmodell umgesetzt:

Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden
Identifizierung der eigenständigen Leistungsverpflichtungen in dem Vertrag
Bestimmung des Transaktionspreises
Verteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen des Vertrags
Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen durch das Unternehmen.

Es gibt neue Leitlinien, ob Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Zudem bietet der Standard Regelungen zu Sachverhalten wie beispielsweise der Identifizierung eigenständiger Leistungsverpflichtungen, der Bilanzierung von Vertragsänderungen, der Bilanzierung des Zeitwerts des Geldes, Kosten zur Erfüllung und Erlangung eines Vertrages sowie Veräußerungen mit Rückgaberechten. Der Standard erfordert umfangreiche zusätzliche Angaben, die zu den Erlösen im Abschluss offenzulegen sind. IFRS 15 muss in den ersten Jahresabschlüssen angewendet werden, die ein Unternehmen für Berichtsperioden erstellt, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Intertainment AG prüft gegenwärtig die möglichen Auswirkungen der Umsetzung der Änderungen.

IFRS 16 Leasingverhältnisse

Für den Leasingnehmer sieht der Standard ein einziges Bilanzierungsmodell vor. Dieses Modell führt beim Leasingnehmer dazu, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind, sofern die Laufzeit 12 Monate übersteigt oder es sich um keinen geringwertigen Vermögenswert handelt. Der Leasinggeber unterscheidet weiterhin zwischen Finanzierungs- oder Mietleasingvereinbarungen. Der neue Standard ist erstmals in Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, anzuwenden. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist möglich, sofern auch IFRS 15 zu diesem Zeitpunkt bereits angewandt wird. Die Intertainment AG prüft gegenwärtig die möglichen Auswirkungen der Umsetzung der Änderung.

Jährliches Verbesserungsprojekt 2012 - 2014

Die Verbesserungen aus diesem Projekt sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die Verbesserungen umfassen im Einzelnen:

IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

Der Abgang von Vermögenswerten erfolgt im Allgemeinen durch Veräußerung oder durch Ausschüttung an den Eigentümer. Die Änderung stellt klar, dass der Wechsel von einer dieser Abgangsmethoden zu einer anderen nicht als neuer Veräußerungsplan, sondern als Fortführung des ursprünglichen Plans anzusehen ist. Es kommt zu keiner Unterbrechung in der Anwendung der Vorschriften des IFRS 5. Die Änderung ist prospektiv anzuwenden.

IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben

i) Dienstleistungsverträge

Die Änderung stellt klar, dass ein Dienstleistungsvertrag (servicing contract), der eine Gebühr beinhaltet, ein anhaltendes Engagement (continuing involvement) an einem finanziellen Vermögenswert darstellen kann. Ein Unternehmen hat anhand der Leitlinien von IFRS 7 zum anhaltenden Engagement die Art der Gebühr und der Vereinbarung zu beurteilen, um einzuschätzen, ob die Angaben erforderlich sind. Die Beurteilung, welche Dienstleistungsverträge ein anhaltendes Engagement darstellen, muss rückwirkend vorgenommen werden. Die erforderlichen Angaben müssen jedoch nicht für Berichtsperioden gemacht werden, die vor dem Geschäftsjahr beginnen, in dem das Unternehmen die Änderungen erstmals anwendet.

(ii) Anwendbarkeit der Änderungen an IFRS 7 auf verkürzte Zwischenabschlüsse

Die Änderung stellt klar, dass die Angabevorschriften zur Verrechnung nicht auf verkürzte Zwischenabschlüsse anzuwenden sind, es sei denn, solche Angaben stellen wesentliche aktuelle Entwicklung gegenüber den im letzten Geschäftsbericht veröffentlichten Informationen dar. Diese Änderung ist rückwirkend anzuwenden.

III. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden

1. Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst alle in- und ausländischen Tochterunternehmen, über die die Intertainment AG die Kontrolle ausübt. Eine Ausübung der Kontrolle wird unterstellt, soweit die Intertainment AG bei der betreffenden Gesellschaft mehr als 50 % der Stimmrechte besitzt, die Finanzierungs- und Geschäftspolitik bestimmt oder die Mehrheit des Aufsichts- oder Verwaltungsrats stellen kann.

Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise darauf, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselement verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen verliert.

In den Konsolidierungskreis werden im Berichtsjahr die Intertainment AG und ihre Tochtergesellschaft, die MH Media Holding GmbH, einbezogen.

Das Eigenkapital der Gesellschaften gemäß den Einzelabschlüsse stellt sich wie folgt dar:

Gesellschaft

in TEuro
Gezeichnetes Kapital (Vorjahr) Eigenkapital 2015 (Vorjahr) Jahresergebnis 2015 (Vorjahr) Anteil

%
Beschreibung
Intertainment AG, München 16.297 -10.415 -1.885 Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, der Handel mit Filmrechten, die Produktion und Co-Produktion von Filmen, das Merchandising, der Vertrieb und die Übertragung von Medieninhalten im Audio- und Videobereich über Kommunikationsmittel aller Art, die Lizenzvergabe hierauf sowie die Ausführung artverwandter Geschäfte. Zudem agiert die Gesellschaft als Finanzholding.
(15.137) (-9.690) (-408)
MH Media Holding GmbH, München 358 -943 -7 100 Unternehmensgegenstand ist der Handel mit Merchandising- und mit Zeichentrickfilmrechten sowie der Erwerb von sonstigen Rechten.
(358) (-936) (-9)

2. Stichtag des Konzernabschlusses

Stichtag für den Konzernabschluss ist der 31. Dezember 2015. Der Jahresabschluss der Intertainment AG und der Jahresabschluss des in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmens datieren auf diesen Stichtag.

3. Konsolidierungsmethoden

Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach konzerneinheitlichen Regeln zum 31. Dezember 2015 und für die Vergleichsperiode zum 31. Dezember 2014 aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften.

Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert. Konsolidierungspflichtige Zwischengewinne aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen lagen nicht vor.

Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der damit verbundenen Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert), Schulden, nicht beherrschender Anteile und sonstige Eigenkapitalanteile. Jeder daraus entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Jede zurückbehaltene Beteiligung wird zum beizulegenden Wert bilanziert.

Bei ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt.

IV. Fehlerberichtigungen

1. Vereinbarung mit einem Filmunternehmen

Im Rahmen einer Prüfung nach § 342 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 HGB durch die BaFin/DPR wurde festgestellt, dass im Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber einem Filmunternehmen aus einem Vergleich um mindestens 1,5 Mio. Euro zu gering ausgewiesen waren. Aus diesem Grund wurden die Zahlen der Vorjahre angepasst. Die Intertainment AG hat daraufhin versucht, mit diesem Filmunternehmen eine Einigung darüber zu erzielen, in welcher Höhe tatsächlich Verbindlichkeiten bestehen - diese Abstimmungsarbeit war notwendig, da die im Vergleich vereinbarten Saldomitteilungen von dem Filmunternehmen zum letzten Mal am 10. Oktober 2012 der Intertainment AG zugestellt wurden. Da aufgrund fehlender Unterlagen und schwieriger Kooperation des Vertragspartners eine Abstimmung der Verbindlichkeit nicht möglich war, musste der Vorstand der Intertainment AG zur Abschätzung der Höhe der Verbindlichkeit Annahmen treffen. Da daher weder der Zeitpunkt der Fälligkeit noch die genaue Höhe der Verbindlichkeit feststehen, erfolgt der Ausweis unter Rückstellungen.

2. Korrektur der Verbindlichkeit an eine Anwaltskanzlei

Seitens einer Anwaltskanzlei wurden Forderungen aus Vorjahren geltend gemacht, die bisher nicht bekannt waren. Über den Bestand dieser Forderungen und deren mögliche Höhe bestehen unterschiedliche Auffassungen. Die geforderten Beträge wurden unter den Rückstellungen ausgewiesen. Die Höhe der geltend gemachten Forderungen betragen für die Jahre 2011 und 2012 104 TEuro. Die Fehlerkorrektur erfolgte zum 1. Januar 2014.

3. Schadensersatzansprüche gegen ein früheres Vorstandsmitglied

Im Jahr 2016 hat sich herausgestellt, dass in Vorjahren Sachverhalte durch ein früheres Mitglied des Vorstands unrichtig dargestellt worden waren (vgl. Ad-hoc-Mitteilung vom 29. April 2016). Der Aufsichtsrat hat diese Vorfälle untersucht und die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche wurden geltend gemacht. Die Forderungen sind unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Dabei entfällt ein Betrag in Höhe von 112 TEuro auf das Jahr 2015 und 55 TEuro auf das Jahr 2014. Aufgrund der Ungewissheit der Einbringlichkeit der Forderungen wurden Wertberichtigungen in Höhe von 123 TEuro gebildet.

4. Assets held for Sale

Der in den Vorjahren erfolgte Ausweis der Beteiligungen unter "Assets held for Sale" war aufgrund mangelnder Veräußerbarkeit der Beteiligungen irrtümlich geschehen. Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben sich aufgrund der Tatsache, dass die Beteiligungen bereits seit längerem vollständig abgeschrieben waren, nicht.

Diese Fehlerberichtigungen führen zu folgenden Anpassungen der veröffentlichten Werte zum 31. Dezember 2014:

Erhöhung der Rückstellungen um 1.433 TEuro
Erhöhung des Bilanzverlusts um 1.414 TEuro
Erhöhung der sonstigen Vermögenswerte um 19 TEuro
Erhöhung der sonstigen betrieblichen Erträge um 219 TEuro
Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 277 TEuro
Verminderung des Zinsergebnisses um 3 TEuro
Erhöhung des Konzernjahresfehlbetrags um 61 TEuro.

Die folgende Übersicht zeigt die Bilanzposten der Intertainment AG nach Berücksichtigung dieser retrospektiven Fehlerkorrekturen im Vergleich zu den ursprünglich im Konzernabschluss ausgewiesenen Werten:

31.12.2014 TEuro ursprünglich 31.12.2014 TEuro angepasst 01.01.2014 TEuro ursprünglich 01.01.2014 TEuro angepasst
Zahlungsmittel 186 186 194 194
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8 8 7 7
Sonstige Vermögenswerte 35 54 8 8
Filmrechte 32 32 60 60
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 43 43 74 74
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.762 9.762 9.672 9.672
Sonstige Verbindlichkeiten 41 41 62 62
Rückstellungen 104 1.537 140 1.494
Gezeichnetes Kapital 15.137 15.137 14.737 14.737
Kapitalrücklage 1.308 1.308 1.328 1.328
Gesetzliche Rücklage 116 116 116 116
Konzernbilanzverlust 26.250 27.664 25.861 27.214

Die folgende Übersicht zeigt die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns nach Anpassungen zu den ursprünglich veröffentlichten Werten:

2014 TEuro ursprünglich 2014 TEuro angepasst
Umsatzerlöse 11 11
Sonstige betriebliche Erträge 90 309
Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen 28 28
Aufwendungen für bezogenen Leistungen 13 13
Gehälter 33 33
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 3 3
Sonstige betriebliche Aufwendungen 321 598
Zinsergebnis -92 -95
Konzernjahresfehlbetrag -389 -450

Das verwässerte und unverwässerte Ergebnis je Aktie 2014 hat sich aufgrund der Fehlerkorrektur nicht verändert und beträgt -0,03 Euro (vor Anpassung -0,03 Euro).

V. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Grundsätze

Der Konzernabschluss basiert auf dem Anschaffungskostenprinzip. Soweit nicht besonders vermerkt, erfolgt ein Ansatz der Aktiv- und Passivposten zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung innerhalb der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen im Wesentlichen den im Vorjahr angewandten Methoden.

Der Konzern gliedert seine Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn

die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird oder der Vermögenswert zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraums gehalten wird
der Vermögenswert primär für Handelszwecke gehalten
die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird

oder

es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt, es sei denn, der Tausch oder die Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung ist für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag eingeschränkt.

Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft.

Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn:

die Erfüllung der Schuld innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird
die Schuld primär für Handelszwecke gehalten wird
die Erfüllung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird

oder

das Unternehmen kein uneingeschränktes Recht zur Verschiebung der Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag hat.

Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft.

Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft.

2. Going Concern

Der vorliegende Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Im Geschäftsjahr 2015 wurden zwei Kapitalerhöhungen über insgesamt 1.160 Teuro durchgeführt. Am 21. Juli 2016 hat die Intertainment AG zwei Filmpakete mit insgesamt 41 Einzeltiteln erworben. Darüber hinaus hat Intertainment 75 Prozent der weltweiten Nutzungs- und Verwertungsrechte an sieben Spielfilmen erworben. Intertainment betrachtet die beiden Paketkäufe als ersten Schritt zum Wiederaufbau des operativen Geschäfts.

Zum 31. Dezember 2015 weist die Intertainment AG einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 10,4 Mio. Euro aus.

Zum Bilanzstichtag liegen für sämtliche Forderungen (ausgenommen 80 TEuro aus 2015) der MK Medien Beteiligungs GmbH qualifizierte Rangrücktrittserklärungen zugunsten der Intertainment AG vor.

3. Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Für jedes Unternehmen legt der Konzern die funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet.

Fremdwährungstransaktionen werden von Konzernunternehmen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung umgerechnet.

Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind monetäre Posten, die als Teil einer Absicherung der Nettoinvestition des Konzerns in einen ausländischen Geschäftsbetrieb designiert sind. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition im sonstigen Ergebnis erfasst; erst bei ihrem Abgang wird der kumulierte Betrag in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Aus den Umrechnungsdifferenzen dieser monetären Posten resultierende Steuern werden ebenfalls direkt im sonstigen Ergebnis erfasst.

Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet, solche, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, mit dem Kurs, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gilt. Die bilanzielle Behandlung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Umrechnung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten, nichtmonetären Posten orientiert sich an der Erfassung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Postens (d. h., Umrechnungsdifferenzen aus Posten, bei denen der Gewinn oder Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst wird, werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst).

Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden im Rahmen der Konsolidierung zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zu dem am Datum der jeweiligen Transaktion geltenden Wechselkurs. Die im Rahmen der Konsolidierung hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Der für einen ausländischen Geschäftsbetrieb im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag wird bei der Veräußerung dieses ausländischen Geschäftsbetriebs in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Jeglicher im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehende Geschäfts- oder Firmenwert und sämtliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichteten Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebs resultieren, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Stichtagskassakurs umgerechnet

4. Verwendung von Annahmen und Schätzungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen zugrunde gelegt, die sich auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden bzw. der Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung der Filmrechte, Rückstellung für die Verbindlichkeit gegenüber einem Filmproduzenten.

Alle wesentlichen Schätzungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf den Erfahrungen des Managements und den Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt.

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert:

Finanzanlagevermögen

Das Finanzanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert bilanziert Das Finanzanlagevermögen beinhaltet unverändert zum Vorjahr die vollständig abgeschriebene 10,6 %-Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Intertainment wird diese Bewertung beibehalten, bis die juristischen Auseinandersetzungen von SightSound Technologies Holding LLC in den USA - bezüglich der bestehenden Patente und deren Durchsetzung, insbesondere gegen Apple - entschieden sind. Zudem ist die im Jahr 2013 entkonsolidierte Phoenix Media GmbH, die vollständig abgeschrieben ist, im Finanzanlagevermögen enthalten.

Filmrechte

Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Der Buchwert der Filmrechte beträgt zum 31. Dezember 2015 unverändert gegenüber dem Vorjahr insgesamt 33 TEuro.

Rückstellungen

Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen, deren Höhe oder Zeitpunkt der Erfüllung unsicher ist, sind nach IAS 37 Rückstellungen anzusetzen, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Der Wertansatz der Rückstellungen wird im Wege der Schätzung ermittelt und basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken. Zum Bilanzstichtag sind insbesondere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen bzw. für Leistungen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr verursacht wurden, bilanziert.

Für die Berechnung der Rückstellung der Verpflichtung gegenüber einem Filmproduzenten wurden hinsichtlich der anrechenbaren Einspielergebnisse Schätzungen, die auf den durchschnittlchen Einspielergebnissen der Vorjahre beruhen, getroffen. Die Berechnung der Zinsen wurde anhand des auf diese Weise ermittelten Saldos, basierend auf dem Verständnis der Gesellschaft hinsichtlich des Vergleichs, vorgenommen. Da von der Gesellschaft hier Annahmen getroffen werden mussten, könnten sich in den Folgejahren aufgrund von Anpassungen wesentliche Änderungen ergeben.

5. Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel werden zum Nennwert bilanziert.

6. Finanzinstrumente

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte klassifiziert. Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte nimmt Intertainment mit dem erstmaligen Ansatz vor und überprüft diese Zuordnung am Ende jedes Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist.

Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Markts festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.

In der Bilanz enthaltene finanzielle Vermögenswerte umfassen Beteiligungen, Zahlungsmittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Die in der Bilanz enthaltenen finanziellen Vermögenswerte - mit Ausnahme der Beteiligungen - wurden als "Forderungen" klassifiziert.

Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung der als Forderung klassifizierten finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert in der Folge bilanziert.

Die Einzelheiten zu den Ansatz- und Bewertungskriterien werden in den Anhangsangaben zu den einzelnen Positionen offengelegt.

Der Konzern ermittelt an jedem Stichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts vorliegt. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts. Der Wertminderungsverlust wird erfolgswirksam erfasst.

Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung auftretenden Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Der neue Buchwert darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen. Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst.

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: (i) die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen, (ii) der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung der Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen von IAS 39.19 erfüllt (Durchleitungsvereinbarung), übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.

Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden von Intertainment gemäß IAS 39 als Verbindlichkeiten klassifiziert, die bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert und in der Folgebewertung mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden.

Verzinsliche Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten bewertet. Sie werden nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden, sowie im Rahmen von Amortisationen.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

7. Filmrechte

Filmrechte, deren Erwerb für einen begrenzten Zeitraum erfolgt, sind in den kurzfristigen Vermögenswerten bilanziert. Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde.

Die Aktivierung der Filmrechte erfolgte zum Zeitpunkt der technischen Abnahme des angelieferten Filmmaterials durch ein unabhängiges Labor. Im Berichtsjahr gab es keinen Zugang.

8. Wertminderungen

Die Buchwerte der Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag daraufhin überprüft, ob Indikatoren für eine Wertminderung (Impairment) vorliegen. Wenn solche Indikatoren vorliegen, wird der erzielbare Betrag der Vermögenswerte geschätzt und gegebenenfalls eine Abwertung erfolgswirksam vorgenommen.

9. Rückstellungen

Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen, deren Höhe oder Zeitpunkt der Erfüllung unsicher ist, sind nach IAS 37 Rückstellungen anzusetzen, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist.

Der Wertansatz der Rückstellungen wird im Wege der Schätzung ermittelt und basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken.

10. Eigenkapital

In der Kapitalrücklage ist der Betrag enthalten, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag hinaus - nach Abzug der Transaktionskosten - erzielt wird.

11. Umsatzrealisation

Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung oder zu beanspruchenden Gegenleistung, wobei Steuer oder andere Abgaben unberücksichtigt bleiben, bewertet.

Bei der Umsatzrealisation ist zwischen dem Lizenzverkauf und der Auswertung von Filmrechten zu unterscheiden.

Im Falle des Lizenzverkaufs werden Umsätze realisiert, wenn eine bindende vertragliche Beziehung mit dem Lizenznehmer entstanden ist. Diese setzt voraus, dass die Abnahme der lizenzierten Filmrechte vorliegt, die Lizenzgebühr für jedes lizenzierte Filmrecht bekannt ist und eine ausreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der wirtschaftliche Nutzen, die Lizenzgebühr, bei Fälligkeit zufließt.

Im Falle der Auswertung von Filmrechten wird der Umsatz bei Vorliegen der tatsächlichen Einspielergebnisse der jeweiligen Teilrechte des Auswertungszeitraums erfasst.

12. Zinsen

Da im Konzern keine qualifizierten Vermögenswerte und damit keine Aktivierungspflicht von Fremdkapitalkosten vorliegen, werden die Zinsen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand bzw. Ertrag erfasst.

13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie latente Steuern

Die Ermittlung der Ertragsteuern erfolgt nach IAS 12.

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.

Aktive und passive latente Steuern werden dann angesetzt, wenn künftige steuerliche Auswirkungen zu erwarten sind, die auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten bestehender Aktiva und Passiva nach IFRS und Steuerbilanzwerten sowie auf erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen zurückzuführen sind. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden im Rahmen der Realisierbarkeit der Steuervorteile gebildet.

Aktive latente Steuern werden periodisch auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft.

Aktive und passive latente Steuern werden unter Verwendung der Steuersätze errechnet, die voraussichtlich aufgrund der derzeit geltenden Steuergesetze für steuerpflichtige Erträge in den Jahren gelten, in denen diese zeitlichen Differenzen umgekehrt oder ausgeglichen werden. Die Steuerwirkung wird nach IAS 12 und unter Beachtung der aktuellen Gesetzeslage mit einem zum Vorjahr unveränderten Steuersatz in Höhe von 33 % berücksichtigt.

VI. Erläuterungen zur Konzernbilanz (Vorjahreswerte sind angepasst)

1. Kurzfristige Vermögenswerte

1.1 Zahlungsmittel

Die flüssigen Mittel in Höhe von insgesamt 1.011 (i.V. 186) TEuro bestehen aus laufenden Kontokorrentkonten.

1.2 Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 9 (i.V. 8) TEuro, die sonstigen Vermögenswerte 109 (i.V. 54) TEuro. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten insbesondere Schadensersatzanspruch an ein früheres Vorstandsmitglied (167 TEuro, davon wertberichtigt 123 TEuro) und Steuererstattungsansprüche.

Die Forderungen gegen die PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) betragen 113.965 TEuro und sind zum Bilanzstichtag, unverändert zum Vorjahr, vollständig wertberichtigt.

1.3 Filmrechte

Die Filmrechte sind zum Bilanzstichtag mit 32 (i.V. 32) TEuro bilanziert.

Das Management geht davon aus, dass die erwarteten Nettoveräußerungserlöse der jeweiligen Filmrechte mindestens den Buchwerten entsprechen. Abschreibungen aufgrund von Lizenzveräußerungen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen.

2. Langfristige Vermögenswerte

Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel. Das Finanzanlagevermögen beinhaltet unverändert zum Vorjahr die vollständig abgeschriebene 10,6 %-Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Intertainment wird diese unveränderte Bewertung beibehalten, bis die juristischen Auseinandersetzungen von SightSound Technologies Holding LLC in den USA bezüglich der zugrundeliegenden Patente entschieden sind. Zudem ist die im Jahr 2013 entkonsolidierte PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH), die ebenfalls vollständig abgeschrieben ist, im Finanzanlagevermögen enthalten.

3. Kurzfristige Schulden

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 75 (i.V. 43) TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen. Sie sind nicht verzinslich und haben eine Fälligkeit von bis zu 30 Tagen. Der Buchwert dieser im Konzern erfassten finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich insgesamt auf 9.906 (i.V. 9.762) TEuro und enthalten die Darlehensverpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH. Der Ausweis der Verpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH erfolgt, aufgrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss bei der Obergesellschaft, unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.

Hinsichtlich der Fälligkeiten, der Besicherung und der Verzinsung der Darlehensverpflichtung verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen (sog. related parties) unter Ziffer VNI.10. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in Höhe von 80 TEuro kurzfristig und im Übrigen langfristig.

Der Buchwert dieser finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten der Darlehensverpflichtungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten weisen zum 31. Dezember 2015 einen Betrag von 30 (i.V. 41) TEuro aus. Sie enthalten insbesondere Darlehen. Der Buchwert dieser finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten der Verpflichtungen.

Die kurzfristigen Rückstellungen belaufen sich in der Berichtsperiode auf 1.566 (i.V. 1.537) TEuro. Sie betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus einem Vergleich mit einem Filmproduzenten sowie weitere Verpflichtungen, die das Geschäftsjahr 2015 betreffen und noch nicht abgerechnet wurden. Bei der Berechnung der Rückstellung aus einem Vergleich mit einem Filmproduzenten mussten vom Vorstand Annahmen getroffen werden (vgl. Ziffer IV.1). Sollten diese Annahmen nicht so eintreffen, besteht die Möglichkeit, dass sich der Betrag wesentlich ändert.

Die Rückstellungen haben sich insgesamt wie folgt entwickelt:

in TEuro 1.1.2015 (angepasst) Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2015
Abschlusserstellung und -Prüfung 53 53 0 85 85
Verpflichtung Filmstudio 1.322 235 151 1.238
Ausstehende Rechnungen und sonstige weitere Verpflichtungen 162 51 0 132 243
Gesamt 1.537 104 235 368 1.566

4. Langfristige Schulden

Zur Langfristigkeit der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen verweisen wir auf die Ziffern V.3 und VII.10.

5. Eigenkapital

Bezüglich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir insbesondere auf die Veränderungsrechnung des Konzerneigenkapitals. Intertainment besaß zum 31. Dezember 2015, ebenso wie im Vorjahr, keine eigenen Aktien.

5.1 Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 16.297 (i.V. 15.137) TEuro und verteilt sich auf insgesamt 16.296.853 (i.V. 15.136.853) ausgegebene nennwertlose Stückaktien. Mit Kapitalerhöhungen vom 12. Juni 2015 und 19. November 2016 wurde das Grundkapital um insgesamt 1.160 TEuro unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals I erhöht.

Genehmigtes Kapital

Die Hauptversammlung am 12. Juni 2015 hat die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals gebilligt. Danach ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Juni 2020 das Grundkapital einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 7.568.426,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I).

Das genehmigte Kapital beträgt zum 31. Dezember 2015 nach teilweiser Ausschöpfung 6.408.426,00 Euro.

Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung am 10. Juli 2014 beschloss, das Bedingte Kapital ersatzlos aufzuheben.

Options- und/oder Bezugsrechte auf Aktien aus dem Bedingten Kapital bestanden nach Erklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht mehr.

5.2 Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag 1.286 TEuro (i.V. 1.308 TEuro).

5.3 Gewinnrücklage

Die Gewinnrücklage besteht unverändert in Höhe von 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage.

5.4 Konzernbilanzverlust

Zum 31. Dezember 2015 besteht ein Konzernbilanzverlust in Höhe von 28.114 (i.V. 27.664, nach Anpassung) TEuro. Der Konzernjahresfehlbetrag beläuft sich auf 450 (i.V. 450 nach Anpassung) TEuro.

VII. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung

1. Umsatzerlöse

Intertainment realisierte im Berichtsjahr aus der Verwertung des Filmrechtebestands Umsatzerlöse aus Lizenzverkäufen in Höhe von 6 (i.V. 11) TEuro.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 200 (i.V. 309 nach Anpassung) TEuro und enthalten insbesondere Erträge, die im Rahmen der Vergleichsvereinbarung mit einem Filmproduzenten auf die möglicherweise bestehende Verbindlichkeit angerechnet werden.

3. Materialaufwand

Der Materialaufwand beläuft sich auf 10 (i.V. 41) TEuro und beinhaltet Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen.

4. Personalaufwand

Der Personalaufwand beträgt 42 (i.V. 36) TEuro und beinhaltet mit 39 (i.V. 33) TEuro Gehälter und mit 3 (i.V. 3) TEuro soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung.

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 538 (i.V. 598, nach Anpassung) TEuro und enthalten im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Konzerns, wie Kosten der Hauptversammlungen, Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für Abschlusserstellung und -prüfung und für Aufsichtsratsvergütungen sowie Aufwendungen aus Währungsumrechnung. Zur Vermeidung von Risiken im Zusammenhang mit der Insolvenz der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Phoenix Media GmbH) wurde mit dem Insolvenzverwalter ein Vergleich geschlossen. Der Gesellschaft entstanden hierdurch Aufwendungen in Höhe von 80 TEuro, die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen sind.

6. Zinsergebnis

Das Zinsergebnis beläuft sich auf -66 (i.V. -95, nach Anpassung) TEuro und beinhaltet insbesondere Zinsaufwendungen aus einem Vergleich mit einem Filmproduzenten sowie der Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen.

7. Steuern

Insgesamt weist der Konzern kein zu versteuerndes Einkommen für 2015 aus. Der Konzernsteuersatz entspricht grundsätzlich dem durchschnittlichen inländischen Steuersatz, da das Konzernergebnis vor Steuern im Inland generiert wird. Er beträgt unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer sowie der Körperschaftsteuer inklusive des Solidaritätszuschlags insgesamt ca. 33 %. Intertainment rechnet zum Bilanzstichtag mit einem Körperschaftsteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von ca. 16 % und mit einem Gewerbesteuersatz in Höhe von ca. 17 %.

Es bestehen zum 31. Dezember 2015 ca. 144 Mio. Euro körperschaftsteuerliche Verlustvorträge und ca. 226 Mio. Euro gewerbesteuerliche Verlustvorträge. Die genannten aufgelaufenen Verluste sind nach der geltenden Gesetzeslage im Grundsatz unbeschränkt vortragsfähig. Allerdings können laufende Gewinne einer Periode, die 1 Mio. Euro übersteigen, nur zu 60 % mit Verlustvorträgen verrechnet werden (Mindestbesteuerung). Da das Management nicht mit einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit davon ausgeht, dass das Ergebnis der zukünftigen Geschäftstätigkeit ausreichende zu versteuernde Gewinne abwerfen wird, um die vorhandenen Verlustvorträge zu realisieren, wurden zum 31. Dezember 2015 keine aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge gebildet.

Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steuerergebnis:

in TEuro 31.12.2015 31.12.2014
Ergebnis vor Ertragsteuern (Vorjahr angepasst) -450 -450
Konzernsteuersatz 33 % 33 %
Erwartete Ertragsteuer (+) Ertrag / (-) Aufwand 149 149
Steuerauswirkungen durch:
Nicht aktivierungsfähige latente Steuern aus Verlusten des laufenden Jahres -146 -149
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0

8. Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es liegt ein qualifizierter Rangrücktritt auf die Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH in Höhe von 943 TEuro vor.

Am 2. März 2011 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in der Gesamthöhe von 979 TEuro. Die erloschenen Forderungen leben wieder auf, sobald und soweit ihre Erfüllung der Intertainment AG aus einem Vermögenszuwachs möglich ist und frei verfügbare Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.

VIII. Sonstige Angaben

1. Finanzierungsrisiken

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Zu den Finanzierungsrisiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Ziffer 2. Going Concern und unter V. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

2. Segmentberichterstattung

Der Konzern verfügt über keine berichtspflichtigen Segmente. Sämtliche Angaben betreffen den Filmlizenzrechtehandel.

3. Finanzinstrumente

Gemäß der Vorschrift des IFRS 7 werden zu den Finanzinstrumenten neben den bereits in den jeweiligen Bilanzpositionen enthaltenen Erläuterungen folgende Zusatzangaben gemacht:

Die folgende Übersicht zeigt die innerhalb der Finanzinstrumente ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Schulden gegliedert nach den Kategorien des IAS 39:

Finanzielle Vermögenswerte

in TEuro 31.12.2015 31.12.2014 angepasst
Kategorie: Forderungen
Zahlungsmittel 1.011 186
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 118 62

Finanzielle Schulden

in TEuro 31.12.2015 31.12.2014 angepasst
Kategorie: Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 75 43
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.906 9.762
Sonstige Verbindlichkeiten 30 41

Unter der Position "Beteiligungen" bei der Entwicklung des Anlagevermögens auf der letzten Seite des Anhangs werden die Anteile an der SightSound Technologies Holding LLC gezeigt, deren Marktwert nicht zuverlässig ermittelt werden kann. Die Bewertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Der bilanzielle Ausweis erfolgt unter den Finanzanlagen. Der in den Vorjahren erfolgte Ausweis der Beteiligungen unter "Assets held for Sale" war aufgrund mangelnder Veräußerbarkeit der Beteiligungen irrtümlich geschehen. Auswirkungen auf die Vermögens- Finanz - und Ertragslage ergeben sich aufgrund der Tatsache, dass die Beteiligungen bereits seit längerem vollständig abgeschrieben sind, nicht.

Folgende Ergebnisse aus den Finanzinstrumenten beeinflussten das Jahresergebnis des Konzerns (Zahlen 2014 angepasst):

in TEuro 2015 2014 angepasst
Kategorie: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten
Zinsergebnis:
Verzinsung erhaltene Darlehen -63 -92
Verzinsung Ansprüche Filmstudio -3 -3
Summe -66 -95
Nettoergebnis -66 -95

Die folgende Übersicht zeigt die Buchwerte sowie die beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind:

Finanzielle Vermögenswerte

in TEuro 31.12.2015 31.12.2014
Angepasst
--- --- --- --- ---
Buchwert Marktwert Buchwert Marktwert
--- --- --- --- ---
Kategorie: Forderungen
Zahlungsmittel 1.011 1.011 186 186
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 118 118 62 62

Finanzielle Schulden

in TEuro 31.12.2015 31.12.2014
Angepasst
--- --- --- --- ---
Buchwert Marktwert Buchwert Marktwert
--- --- --- --- ---
Kategorie: Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 75 75 43 43
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.906 9.906 9.762 9.762
Sonstige Verbindlichkeiten 30 30 41 41

4. Ergebnis pro Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Intertainment AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus sogenannten "potenziellen Aktien".

Für das Geschäftsjahr 2015 ergibt sich eine gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl von 15.238.964 (i.V. 14.855.604). Der Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2015 einen Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 450 (i.V. 450, nach Anpassung) TEuro. Das Ergebnis je Aktie für 2015 beläuft sich auf -0,03 Euro nach -0,03 Euro (nach Anpassung) im Vorjahr. Das verwässerte Ergebnis je Aktie besteht in gleicher Höhe.

5. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Der Vorstand war durch die Aktienoptionsprogramme 1999, 2001 und 2003 der Intertainment AG ermächtigt, Arbeitnehmern oder Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern und Mitgliedern der Geschäftsführung verbundener Unternehmen mit Zustimmung des Aufsichtsrats Rechte zum Bezug von nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien anzubieten.

Die Gesellschaft beschäftigt seit Jahren keine Mitarbeiter. Zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 10. Juli 2014 existierten keine Optionsrechte mehr. Das für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm geschaffene bedingte Kapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juli 2014 ersatzlos aufgehoben.

Zum 31. Dezember 2015 bestanden keine Aktienoptionen mehr.

6. Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements

Die von Intertainment verwendeten Finanzinstrumente umfassen die als finanzielle Vermögenswerte erfassten Finanzanlagen, Zahlungsmittel sowie die sonstigen finanziellen Vermögenswerte. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber verbundenen Unternehmen und die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stellen die finanziellen Schulden des Intertainment-Konzerns dar.

Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns.

Entsprechend den konzerneinheitlichen Vorgaben wurde in den Geschäftsjahren 2015 und 2014, und wird auch künftig, kein Handel mit Derivaten betrieben. Das Risikomanagement des Konzerns in Bezug auf Finanzinstrumente wird durch das Management der Intertainment AG ausgeübt. Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen insbesondere Liquiditäts-, Währungs- und Kreditrisiken. Die Unternehmensleitung hat Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten beschlossen, die im Folgenden dargestellt werden.

Liquiditätsrisiko

Als Liquiditätsrisiko ist das Risiko bezeichnet, finanzielle Verpflichtungen nicht fristgerecht erfüllen zu können. Der Konzern überwacht laufend im Rahmen monatlicher Reportings aller Konzerngesellschaften das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses. Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Eigenkapital- und Schuldinstrumenten zu wahren.

Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 1.162 (i.V. 280) TEuro. Dem stehen 1.752 (i.V. 11.383 angepasst) TEuro an kurzfristigen Schulden gegenüber. Ziel des Managements ist es, neben dem Aufbau der operativen Geschäftstätigkeit weitere Darlehensprolongationen, insbesondere von der MK Medien Beteiligungs GmbH, zu erhalten, um den Aufbau des Geschäftsbetriebs sicherzustellen.

Intertainment steuert die Liquidität über regelmäßig aktualisierte Finanzplanungen, um Liquiditätsengpässe rechtzeitig zu identifizieren und bewerten zu können. Zu den Fälligkeiten und der Analyse der Finanzinstrumente verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen in diesem Konzernanhang.

Währungs- und Zinsrisiko

Das Marktrisiko in Bezug auf die Finanzinstrumente beinhaltet das Risiko einer Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der bestehenden Finanzinstrumente. Dieses Risiko untergliedert sich in das Währungs- und das Zinsänderungsrisiko.

Die möglichen Verpflichtungen gegenüber einem Filmunternehmen in den USA, für die eine Rückstellung gebildet wurde, unterliegen einem Währungsrisiko. Die Erhöhung des USD-Kurses gegenüber dem Euro um 1 % hätte eine Erhöhung der Rückstellung und damit eine Verschlechterung des Konzernergebnisses um 13 TEuro zur Folge. Eine Verminderung des USD-Kurses um 1 % hätte eine Verbesserung des Konzernergebnisses um 13 TEuro zur Folge.

Intertainment nimmt keine spezifischen Sicherungsgeschäfte für die Absicherung der Währungsrisiken vor.

Bezüglich des Zinsänderungsrisikos ist anzumerken, dass Intertainment bei den finanziellen Verbindlichkeiten, insbesondere den Verpflichtungen aus der Darlehensgewährung von der MK Medien Beteiligungs GmbH, einem Zinsrisiko ausgesetzt ist. Eine Erhöhung des EURIBOR-Satzes um 0,5 % würde den Zinsaufwand um 47 TEuro steigen lassen und das Ergebnis in dieser Höhe belasten. Eine Verminderung des EURIBOR-Satzes um 0,5 % würde den Zinsaufwand um 47 TEuro mindern und das Ergebnis in gleicher Höhe verbessern.

Die Vereinbarung mit einem Filmunternehmen in den USA sieht eine auf LIBOR basierende Verzinsung des laufenden Saldos mit Intertainment vor. Eine Erhöhung des LIBOR um 1 % würde den Zinsaufwand und das Ergebnis mit 7 TEuro belasten.

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko betrifft bei Intertainment die ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte. Diese Positionen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Ausfallrisiken können dabei entstehen, wenn Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Das maximale Ausfallrisiko von Intertainment entspricht der Höhe der ausgewiesenen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte.

Über die beschriebenen Risiken hinaus liegen keine weiteren wesentlichen Preisänderungsrisiken oder Risiken aus Zahlungsstromschwankungen vor. Hinsichtlich der quantitativen Angaben verweisen wir auch auf die Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen.

Kapitalmanagement

Aufgrund der aktuellen Lage des Konzerns ist das Kapitalmanagement vorrangig auf den Erhalt der Intertainment AG ausgerichtet.

7. Risikomanagement und internes Kontrollsystem

Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Risiken identifiziert, analysiert sowie bewertet und Maßnahmen entwickelt, um diese im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die dargestellten Risiken der künftigen Entwicklung im Konzernlagebericht. Zudem bestehen fest definierte Prozesse des internen Kontrollsystems.

8. Ergänzende Angaben zur Cashflow-Rechnung nach IAS 7

Die Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode dargestellt. Die Zahlungsströme sind in die Bereiche Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aufgeteilt.

Im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sind die nicht zahlungswirksamen operativen Aufwendungen und Erträge eliminiert.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet im Berichtsjahr im Wesentlichen Zuflüsse aus Kapitalerhöhungen über 1.160 (i.V. 400) TEuro sowie neuer Gesellschafterdarlehen in Höhe von 80 (i.V. 0) TEuro.

Im Geschäftsjahr 2015 wurden wie im Vorjahr keine Zahlungen für Ertragsteuern geleistet. Intertainment erhielt keine Zinsen gutgeschrieben. Die erfassten Zinsaufwendungen, insbesondere aus erhaltenen Darlehen von der MK Medien Beteiligungs GmbH, führten in der Berichtsperiode zu keinen Auszahlungen.

In den Geschäftsjahren 2015 und 2014 fanden keine wesentlichen "nicht zahlungswirksamen Transaktionen" statt, die ausschließlich das Eigenkapital betreffen.

9. Organe der Gesellschaft

Dem Vorstand gehörten im Jahr 2015 an:

Herr Dr. Oliver Maaß, Rechtsanwalt, München (bis zum 26. Februar 2016)

Herr Felix Petri, Finanzökonom, Aschaffenburg (seit 1. November 2015).

Herr Dr. Oliver Maaß war im Berichtsjahr 2015 zudem:

Aufsichtsratsvorsitzender der arivis AG, Unterschleißheim
Aufsichtsratsvorsitzender der Fritz Nols AG, Frankfurt am Main
Aufsichtsratsvorsitzender der GIG Grundbesitz Immobilien AG, München
Aufsichtsrat der GTM Good Time Music AG, München
Aufsichtsratsvorsitzender der Nevira Vermögensverwaltung AG, München
Aufsichtsratsvorsitzender der Superwise Video Technologies AG, Wolfratshausen
Aufsichtsrat der MBB Clean Energy AG, Unterhaching.
Aufsichtsratsvorsitzender der Gramax Capital AG, München.

Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2015 wie folgt zusammen:

Bernhard Pöllinger, Dipl. Wirtschaftsingenieur/Dipl. Kaufmann, Ebersberg, (Vorsitzender)
Frank Posnanski, Kaufmann, Berlin, (stellvertretender Vorsitzender)
Bianca Krippendorf, Juristin, Leipzig (bis 11. Mai 2015)
Ernst-Henning Graf von Hardenberg (seit 11. Mai 2015).

Graf von Hardenberg war in der Hauptversammlung 8. August 2013 als Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat gewählt worden.

Mit Ausnahme von Graf von Hardenberg waren die Aufsichtsräte nicht in anderweitigen Aufsichtsräten und Kontrollgremien tätig. Graf Hardenberg war im Aufsichtsrat der Fritz Nols AG, Frankfurt am Main, tätig.

10. Beziehungen zu nahe stehenden Personen und Unternehmen (sog. related parties)

Als "related parties" im Sinne des IAS 24 kommen vor allem die Vorstands- und die Aufsichtsratsmitglieder der Intertainment AG sowie die Anteilseigner der Gesellschaft, die einen beherrschenden und maßgeblichen Einfluss haben, und die Tochtergesellschaften der Intertainment AG in Betracht.

a) Vorstand

Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2015 beliefen sich insgesamt auf 35 (i.V. 30) TEuro.

b) Aufsichtsrat

Für das Geschäftsjahr 2015 wurden innerhalb der Rückstellungen insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 30 TEuro aufwandswirksam erfasst. Nach § 14 der Satzung der Intertainment AG beschließt über die Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr diejenige Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr abstimmt. Danach erhält der Vorsitzende die doppelte Vergütung eines einfachen Mitglieds, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache. Zusätzlich wird ein Sitzungsgeld vergütet. Im Geschäftsjahr 2015 erhielten Herr Bernhard Pöllinger 12 TEuro, Herr Frank Posnanski 8 TEuro und Frau Bianca Krippendorf 5 TEuro als Vergütung für das Geschäftsjahr 2014.

c) Tochtergesellschaften der Intertainment AG

Die Intertainment AG besitzt zu 100 % die Geschäftsanteile an der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher: Phoenix Media GmbH) und der MH Media Holding GmbH. Die Tochtergesellschaften werden über Verrechnungskonten vom Mutterunternehmen finanziert. Der Nominalbetrag des Verrechnungskontos zur PM Abwicklungsgesellschaft mbH beträgt zum 31. Dezember 2015 unverändert zum Vorjahr 113 Mio. Euro insgesamt, der zur MH Media Holding GmbH insgesamt 0,9 (i.V. 0,9) Mio. Euro. Die Verrechnungskonten (für die PM Abwicklungsgesellschaft mbH bis zum 31. Dezember 2011) werden mit einem Zinssatz von 1 % p. a. verzinst. Die Verrechnungskonten sind zum Bilanzstichtag zu 100 % wertberichtigt. Die PM Abwicklungsgesellschaft mbH befindet sich in der Insolvenz.

d) MK Medien Beteiligungs GmbH

Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH:

Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden in 2015 Zinsen in Höhe von 16 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht.

Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2015 auf 4 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2015 auf 14 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2015 auf 3 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Am 8. Oktober 2015 wurde von der MK Medien Beteiligungs GmbH ein kurzfristiges Darlehen bis zum Zufluss der Mittel aus der Kapitalerhöhung gewährt, das zum Bilanzstichtag mit 80 TEuro valutiert. Wegen Geringfügigkeit wurden keine Zinsen berechnet.

Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten.

Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Die Zinsen auf dieses Darlehen beliefen sich in 2015 auf 27 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Die gewährten Darlehen, mit Ausnahme des Kurzfristdarlehens über 80 TEuro, samt der gesamtschuldnerischen Verpflichtung waren bis 30. Juni 2016 zur Rückzahlung verlängert. Am 30.06.2016 erfolgte eine weitere Verlängerung bis 30. Juni 2018.

Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des EURIBOR zuzüglich 0,75 % verzinst.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen (ausgenommen des Darlehens in Höhe von TEuro 80) sowie auf die gesamtschuldnerische Verpflichtung samt Zinsen.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und insoweit die Intertainment AG etwa aus dem Investment SightSound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält und wenn und soweit trotz der Fälligstellung/Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.

e) ML Media Invest GmbH

Gesellschafter und Geschäftsführer der ML Media Invest GmbH ist Herr Dr. Oliver Maaß, der zugleich Vorstand von Intertainment war. Die Gesellschaft ist somit als nahestehendes Unternehmen einzustufen.

f) JOBKIT GmbH

Gesellschafter und Geschäftsführer der JOBKIT GmbH ist Herr Felix Petri, der zugleich Vorstand von Intertainment ist. Die Gesellschaft ist somit als nahestehendes Unternehmen einzustufen. JOBKIT GmbH hat Intertainment am 2. Dezember 2015 ein kurzfristiges Darlehen bis zum Zufluss der Mittel aus der Kapitalerhöhung gewährt, das zum Bilanzstichtag mit 30 TEuro valutiert. Wegen Geringfügigkeit wurden keine Zinsen berechnet.

11. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2015 beschäftigte der Konzern, wie im Geschäftsjahr 2014, neben dem Vorstand keine Arbeitnehmer.

12. Sitz der Gesellschaft

Die Intertainment AG ist in 80333 München, Perusastr. 7, ansässig.

13. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Zu den berichtspflichtigen Ereignissen, die nach dem Bilanzstichtag 2015 eingetreten sind, verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015 unter VIII. Nachtragsbericht.

14. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht.

15. Honorare des Abschlussprüfers

Die K&M Kreitinger Maierhofer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München wird für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2015 ein Honorar von 50 TEuro erhalten. Im Berichtsjahr ist davon noch nichts bezahlt worden.

Es wurden im Geschäftsjahr 2015 insgesamt 31 TEuro für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2014 und 2 TEuro für Steuerberatung an den vorherigen Abschlussprüfer PSP bezahlt.

München, 21. Oktober 2016

Intertainment Aktiengesellschaft

Felix Petri, Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens (Bruttodarstellung)

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
1.1.2015

TEuro
Zugänge

TEuro
Abgänge

TEuro
31.12.2015

TEuro
--- --- --- --- ---
Sachanlagen 0 1 0 1
Finanzanlagen
Beteiligungen 28.944 0 0 28.944
Anlagevermögen gesamt 28.944 0 0 28.944
Kumulierte Abschreibungen
1.1.2015

TEuro
Abschreibungen des Geschäftsjahres

TEuro
Zugänge

TEuro
31.12.2015

TEuro
--- --- --- --- ---
Sachanlagen 0 0 0 0
Finanzanlagen
Beteiligungen 28.944 0 0 28.944
Anlagevermögen gesamt 28.944 0 0 28.944
Buchwert
31.12.2015

TEuro
31.12.2014

TEuro
--- --- ---
Sachanlagen 1 0
Finanzanlagen
Beteiligungen 0 0
Anlagevermögen gesamt 1 1

Versagungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir wurden beauftragt, den von der Intertainment Aktiengesellschaft, München, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 zu prüfen.

Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Als Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass wir nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung des Sachverhalts aus folgenden Gründen nicht in der Lage waren, ein Prüfungsurteil abzugeben:

1. Die in Zusammenhang mit einem Filmproduzenten stehende Rückstellung musste aufgrund mangelnder Kooperationsbereitschaft des Vertragspartners unter Berücksichtigung von Schätzungen und Annahmen bewertet werden. Die hohe Anzahl und Sensitivität dieser Annahmen führt zu einem Bewertungsrahmen, der es unmöglich macht, eine hinreichende Sicherheit über die wahrscheinliche Höhe der Rückstellung zu erzielen.

2. Im Zusammenhang des Ausscheidens des bisherigen Vorstands Dr. Maaß konnte der derzeitige Vorstand der Gesellschaft nicht sicherstellen, dass alle für die Rechnungslegung notwendigen Unterlagen vorliegen. Der derzeitige Vorstand ist nicht imstande, das Ausmaß möglich fehlender Unterlagen einzuschätzen. Insbesondere kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob sich durch fehlende Unterlagen möglicherweise weitere zu bilanzierende oder im Anhang anzugebende Verpflichtungen für den Konzern ergeben.

Aufgrund der Bedeutung der dargestellten Prüfungshemmnisse versagen wir den Bestätigungsvermerk.

Aussagen darüber, ob der Konzernabschluss den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, sind wegen der dargestellten Prüfungshemmnisse nicht möglich. Ebenso kann nicht beurteilt werden, ob der Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Im Übrigen weisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht hin. Dort ist in Abschnitt "XI. Chancen- und Risikobericht des Intertainment Konzerns" ausgeführt, dass der Fortbestand der Gesellschaft aufgrund angespannter Liquidität mittelfristig gefährdet ist und die Gesellschaft auf Finanzmittel von Dritten angewiesen ist.

München, den 27. Oktober 2016

K&M Kreitinger Maierhofer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Klaus Maierhofer, Wirtschaftsprüfer

Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Konzernabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Versagungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir verweisen insbesondere auf § 328 HGB.

Bilanz zum 31. Dezember 2015

AKTIVA

31.12.2015

EUR
31.12.2014

EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.382,00 0,00
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1,00 1,00
2. Beteiligungen 1,00 1,00
2,00 2,00
1.384,00 2,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Filmrechte 32.500,00 32.500,00
32.500,00 32.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.629,81 7.686,52
2. Sonstige Vermögensgegenstände 108.101,32 31.708,13
116.731,13 39.394,65
III. Guthaben bei Kreditinstituten 1.010.637,45 185.886,35
1.159.868,58 257.781,00
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.389,00 1.962,00
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETF 10.414.984,49 9.690.207,27
11.577.626,07 9.949.952,27
PASSIVA
31.12.2015

EUR
31.12.2014

EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 16.296.853,00 15.136.853,00
II. Kapitalrücklage 1.327.878,71 1.327.878,71
III. Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage 115.806,59 115.806,59
IV. Bilanzverlust -28.155.522,79 -26.270.745,57
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 10.414.984,49 9.690.207,27
0,00 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen 1.565.682,96 104.361,00
1.565.682,96 104.361,00
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 75.099,98 42.184,89
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.906.451,73 9.761.736,63
3. Sonstige Verbindlichkeiten 30.391,40 41.669,75
davon aus Steuern: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
10.011.943,11 9.845.591,27
11.577.626,07 9.949.952,27

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015

2015

EUR
2014

EUR
1. Umsatzerlöse 5.919,22 10.648,98
2. Sonstige betriebliche Erträge 281.410,27 90.497,84
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Filmrechte und dazugehörige Leistungen 0,00 -27.500,00
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -9.798,47 -13.059,50
4. Personalaufwand
a) Gehälter -38.672,00 -33.468,00
b) Soziale Abgaben -2.897,10 -3.350,15
5. Abschreibungen auf Sachanlagen -111,09 0,00
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.975.869,18 -348.840,64
davon Aufwendungen aus Währungsumrechnung: EUR 148.263,37 (Vorjahr: TEUR 0)
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.347,16 8.519,98
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 6.347,16 (Vorjahr: TEUR 9)
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -68.831,38 -91.765,10
davon an verbundene Unternehmen: EUR 64.715,10 (Vorjahr: TEUR 88)
9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -1.802.502,57 -408.316,59
10. Außerordentliche Aufwendungen -82.274,65 0,00
11. Außerordentliches Ergebnis -82.274,65 0,00
12. Jahresfehlbetrag -1.884.777,22 -408.316,59
13. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -26.270.745,57 -25.862.428,98
14. Bilanzverlust -28.155.522,79 -26.270.745,57

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

I. Allgemeine Angaben

Die Intertainment AG (im Folgenden auch als "Intertainment" oder "Gesellschaft" bezeichnet) wurde im Februar 1999 am Neuen Markt zugelassen und wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment "Prime Standard", der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im "General Standard" (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse.

Intertainment ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang in tausend Euro (TEuro) dar. Die Abkürzung "i.V." steht dabei für "im Vorjahr".

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsansätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im Berichtsjahr wurde aufgrund einer Fehlerfeststellung der BAFin/DPR eine Verbindlichkeit aus einer Vergleichsvereinbarung mit einem Filmproduzenten in den Rückstellungen erfasst. Die Korrektur des Fehlers erfolgte in laufender Rechnung. In 2015 wurde diese Fehlerkorrektur in Höhe von 1.237 TEuro ergebniswirksam erfasst. Hierin enthalten sind in Höhe von 1.322 TEuro periodenfremde Aufwendungen, wodurch 2015 mit 2014 nur eingeschränkt vergleichbar ist. In den periodenfremden Aufwendungen sind 929 TEuro aus Zinsaufwand seit Beginn der Vergleichsvereinbarung enthalten, der Restbetrag reflektiert den Saldo aus von dem Filmproduzenten gutgeschrieben Erträgen und bei ihm im Zusammenhang mit der Vergleichsvereinbarung entstandenen Kosten.

Fremdwährungstransaktionen werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in Euro umgerechnet

1. Going Concern

Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Im Geschäftsjahr 2015 wurden zwei Kapitalerhöhungen über insgesamt 1.160 Teuro durchgeführt. Am 21. Juli 2016 hat die Intertainment AG zwei Filmpakete mit insgesamt 41 Einzeltiteln erworben. Darüber hinaus hat Intertainment 75 Prozent der weltweiten Nutzungs- und Verwertungsrechte an sieben Spielfilmen erworben. Intertainment betrachtet die beiden Paketkäufe als ersten Schritt zum Wiederaufbau des operativen Geschäfts.

Zum Bilanzstichtag liegen für einen Betrag von 9.826 TEuro qualifizierte, bis Juni 2018 befristete Rangrücktrittserklärungen der MK Medien Beteiligungs GmbH zugunsten der Intertainment AG vor.

Der Vorstand hat eine Fortbestehensprognose erstellt und ist der Meinung, dass insbesondere unter Berücksichtigung der oben erwähnten Schritte zur Wiederaufnahme des Geschäftes vom Fortbestand des Unternehmens auszugehen ist. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die MK Medien Beteiligungs GmbH am 31. Juni 2018 die dann auslaufenden Kredite nicht fällig stellt. Trotz fehlender schriftlicher Zusage geht der Vorstand davon aus, dass diese Kredite auch über den Fälligkeitszeitpunkt hinaus prolongiert werden.

2. Anlagevermögen

Die Bilanzierung der Sach- und Finanzanlagen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist.

3. Umlaufvermögen

Filmrechte, deren Erwerb für einen begrenzten Zeitraum erfolgt, sind im Umlaufvermögen bilanziert. Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Die Abschreibung der Filmrechte erfolgen im Rahmen der verlustfreien Bewertung außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös unter dem aktivierten Restbuchwert eines Filmrechts liegt.

Die Aktivierung der Filmrechte erfolgte in der Vergangenheit im Zeitpunkt der technischen Abnahme des angelieferten Filmmaterials durch ein unabhängiges Labor. Im Berichtsjahr gab es keinen Zugang bei den Filmrechten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung von angemessenen Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bilanziert.

4. Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Auszahlungen vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

5. Fremdkapital

Die sonstigen Rückstellungen enthalten sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den beigefügten Anlagespiegel.

Die Finanzanlagen beinhalten die Tochtergesellschaften PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) und MH Media Holding GmbH. Beide Beteiligungen sind zum 31. Dezember 2015, unverändert zum Vorjahr, vollständig abgeschrieben.

Der Eigenkapitalstand der Tochterunternehmen ist folgender Übersicht zu entnehmen.

Beteiligung

in TEuro
Sitz Anteil

in %
Gezeichnetes Kapital 31.12.2015 Eigenkapital 31.12.2015 Jahresergebnis 2015
PM Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Phoenix Media GmbH) München 100 946(*) -133.245(*) -35.334(*)
MH Media Holding GmbH München 100 358 -943 -7

(*) Die Angaben beziehen sich auf 2011, da aufgrund der Insolvenz keine aktuelleren Daten vorliegen.

Das Finanzanlagevermögen beinhaltet zudem die vollständig abgeschriebene 10,6 %-Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Die Intertainment AG behält diese Bewertung zum aktuellen Bilanzstichtag unverändert aufgrund der bedeutenden Unsicherheiten bei.

2. Filmrechte

Die Filmrechte sind zum 31. Dezember 2015 unverändert mit 32,5 TEuro bilanziert.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Intertainment AG weist keinen Buchwert für Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus, da sämtliche Posten vollständig wertberichtigt wurden.

Die Forderungen gegen die PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) betragen 113.965 TEuro und sind zum Bilanzstichtag, aufgrund der vorliegenden Insolvenz, vollständig wertberichtigt. Die Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH betragen insgesamt 943 TEuro, wovon ebenfalls 943 TEuro wertberichtigt wurden. Die Intertainment AG erklärte gegenüber der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) einen qualifizierten Rangrücktritt in Höhe von insgesamt 100.000 TEuro. Zusätzlich erklärte die Intertainment AG einen qualifizierten unbefristeten Rangrücktritt auf die gesamten bestehenden Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH.

Im Berichtsjahr wurde mit dem Insolvenzverwalter der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) ein Vergleich geschlossen - hierdurch wurden mögliche Anfechtungsansprüche gegen die Gesellschaft abgewehrt. Die wirtschaftliche Belastung aus dem Vergleich beträgt 83 TEuro und setzt sich zusammen aus der Zahlung einer Abfindung in Höhe von 118 TEuro - im Gegenzug wurde vom Insolvenzverwalter der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) das Körperschaftsteuererstattungsguthaben in Höhe von 35 TEuro an die Intertainment abgetreten.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 9 TEuro. Der Buchwert der sonstigen Vermögensgegenstände beläuft sich auf 108 TEuro und enthält im Wesentlichen Steuerforderungen und Forderungen gegen ein früheres Vorstandsmitglied aus Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Geschäftsführung in Höhe von 167 TEuro; aufgrund der Unsicherheit hinsichtlich der Werthaltigkeit wurde eine Wertberichtigung in Höhe von 123 TEuro gebildet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wiesen im Vorjahr insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf. Im Berichtsjahr hat ein Betrag von 13 TEuro eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Der Rest hat eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

4. Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von insgesamt 1.011 TEuro betreffen ausschließlich Kontokorrentguthaben.

5. Eigenkapital

5.1 Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 16.297 TEuro und verteilt sich auf insgesamt 16.296.853 ausgegebene nennwertlose Stückaktien. Mit Kapitalerhöhungen vom 12. Juni 2015 und 19. November 2015 wurde das Grundkapital um insgesamt 1.160 TEuro unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals erhöht.

Genehmigtes Kapital

Die Hauptversammlung am 12. Juni 2015 hat die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals gebilligt. Danach ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Juni 2020 das Grundkapital einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 7.568.426,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I).

Das genehmigte Kapital beträgt zum 31. Dezember 2015 nach teilweiser Ausschöpfung 6.408.426,00 Euro.

Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung am 10. Juli 2014 beschloss, das Bedingte Kapital ersatzlos aufzuheben.

Options- und/oder Bezugsrechte auf Aktien aus dem Bedingten Kapital bestanden nach Erklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht mehr.

Eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien besteht derzeit nicht.

5.2 Rücklagen

Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 1.328 TEuro.

Die Gewinnrücklage beläuft sich unverändert auf 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage.

5.3 Bilanzverlust

Die Intertainment AG weist zum 31. Dezember 2015 einen Bilanzverlust in Höhe von 28.156 TEuro aus. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich für das Geschäftsjahr 2015 auf 1.885 TEuro.

6. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betragen 1.566 TEuro und beinhalten im Wesentlichen die möglichen Verpflichtungen aus einem Vergleich mit einem Filmproduzenten, strittige Rechnungen, die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses 2015, die Kosten für den BAFIN Review, die Kosten für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und für weitere Verpflichtungen, die das abgelaufene Berichtsjahr betreffen, aber noch nicht abgerechnet wurden. Die Verbindlichkeit aus einem Vergleich mit einem Filmproduzenten geht zurück auf eine Vereinbarung im Jahre 2004 und war in den Vorjahren unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen. Aufgrund einer Fehlerfeststellung der BaFin/DPR sei diese als Verbindlichkeit zu erfassen. Da aufgrund fehlender Unterlagen und mangelnder Kooperation des Vertragspartners eine Abstimmung der Verbindlichkeit nicht möglich war, musste der Vorstand der Gesellschaft zur Abschätzung der Höhe der Verbindlichkeit Annahmen treffen. Da daher weder der Zeitpunkt der Fälligkeit noch die genaue Höhe der Verbindlichkeit feststehen, erfolgt der Ausweis unter Rückstellungen.

Die Restlaufzeit aller Rückstellungen beträgt mit 308 TEuro weniger und mit 1.258 TEuro mehr als ein Jahr und weniger als fünf Jahre. Bei der Rückstellung für den Vergleich mit einem Filmproduzenten wurde aufgrund der Erfahrung der Vergangenheit angenommen, dass der Betrag nicht innerhalb eines Jahres fällig ist.

7. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 75 TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen.

Aufgrund der Einbeziehung der Intertainment AG in den Konzernabschluss der MK Medien Beteiligungs GmbH werden die Verbindlichkeiten gegenüber dieser als Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Diese betragen zum Bilanzstichtag9 .906 TEuro und enthalten Darlehen einschließlich Zinsansprüche. Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem für eine Betrag von Teuro 9.826 qualifizierte, befristete Rangrücktritte auf die bestehenden Darlehen samt Zinsen. Am 2. März 2011 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in der Gesamthöhe von 979 TEuro. Die erloschenen Forderungen leben wieder auf, sobald und soweit ihre Erfüllung der Intertainment AG aus einem Vermögenszuwachs möglich ist und frei verfügbare Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen 30 TEuro und beinhalten erhaltene Darlehen von der JOBKIT GmbH.

Die Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, weisen insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 6 TEuro und resultieren aus der Vermarktung von Restposten aus der Filmrechtebibliothek der Gesellschaft.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 281 TEuro. Sie enthalten insbesondere geschätzte Erträge aus einem langfristigen Vertrag mit einem Filmproduzenten (siehe III.6), sowie den Ertrag aus den Forderungen (nach Wertberichtigung), die aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei bestimmten Geschäften an ein früheres Vorstandsmitglied gestellt wurden.

3. Materialaufwand

Der Materialaufwand beläuft sich auf 10 TEuro und beinhaltet im Wesentlichen Filmlagergebühren.

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen insgesamt 1.976 TEuro und umfassen im Wesentlichen Korrektur von Bilanzierungsfehlern, Aufwendungen aus Währungsumrechnung, Kosten der Hauptversammlung, Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für die Zuführung zur Rückstellung der Abschlusserstellung und - prüfung und für Aufsichtsratvergütungen.

Im Rahmen einer Prüfung nach § 342 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 HGB durch die DPR/BaFin wurde festgestellt, dass im Jahres- und Konzernabschluss zum 31.12.2012 die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber einem Filmproduzenten aus einem Vergleich um mindestens 1,5 Mio. Euro zu gering ausgewiesen sind. Der aus der Anpassung in 2015 resultierende sonstige betriebliche Aufwand beträgt 1.470 TEuro. Die Fehlerkorrektur erfolgte in laufender Rechnung. Vgl. hierzu Ausführungen unter III. 6.

5. Zinsergebnis

Das Zinsergebnis in Höhe von -63 TEuro setzt sich aus Zinserträgen in Höhe von 6 TEuro und Zinsaufwendungen in Höhe von -69 TEuro zusammen. Die Zinserträge enthalten die Verzinsung der Verrechnungskonten gegen verbundene Unternehmen. Die Zinsaufwendungen beinhalten insbesondere die Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen.

6. Außerordentliches Ergebnis

Das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 82 TEuro spiegelt die wirtschaftliche Belastung der Intertainment aus einem Vergleich mit dem Insolvenzverwalter der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Phoenix Media GmbH) wider.

V. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es liegt ein qualifizierter Rangrücktritt auf die Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH in Höhe von 943 TEuro vor.

Am 2. März 2011 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in der Gesamthöhe von 979 TEuro. Die erloschenen Forderungen leben wieder auf, sobald und soweit ihre Erfüllung der Intertainment AG aus einem Vermögenszuwachs möglich ist und frei verfügbare Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.

2. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2015 neben dem Vorstand keine Mitarbeiter.

3. Zusammensetzung und Bezüge der Organe

Dem Vorstand gehörten im Jahr 2015 an:

Herr Dr. Oliver Maaß, Rechtsanwalt, München, (bis zum 26. Februar 2016)

Herr Felix Petri, Finanzökonom, Aschaffenburg (seit 1. November 2015).

Herr Dr. Oliver Maaß war im Berichtsjahr 2015 zudem:

Aufsichtsratsvorsitzender der arivis AG, Unterschleißheim
Aufsichtsratsvorsitzender der Fritz Nols AG, Frankfurt am Main
Aufsichtsratsvorsitzender der GIG Grundbesitz Immobilien AG, München
Aufsichtsratsvorsitzender der GTM Good Time Music AG, München
Aufsichtsratsvorsitzender der Nevira Vermögensverwaltung AG, München
Aufsichtsratsvorsitzender der Superwise Video Technologies AG, Wolfratshausen
Aufsichtsrat der MBB Clean Energy AG, Unterhaching.
Aufsichtsratsvorsitzender Gramax Capital AG, München.

Die Bezüge von Dr. Maaß betrugen im Berichtjahr 30 TEuro (Vj 30 TEuro). Die Bezüge von Herrn Petri betrugen im Berichtsjahr 5 TEuro.

Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2015 wie folgt zusammen:

Bernhard Pöllinger, Dipl. Wirtschaftsingenieur/Dipl.-Kaufmann, Ebersberg, (Vorsitzender)
Frank Posnanski, Kaufmann, Berlin, (stellvertretender Vorsitzender)
Bianca Krippendorf, Juristin, Leipzig (bis 11. Mai 2015)
Ernst-Henning Graf von Hardenberg (seit 11. Mai 2015).

Über die Aufsichtsratstätigkeit bei der Intertainment AG hinaus waren, mit Ausnahme von Herrn Graf von Hardenberg, die Aufsichtsräte nicht in anderweitigen Aufsichtsräten und Kontrollgremien tätig. Herr Graf von Hardenberg war noch Aufsichtsrat der Fritz Nols AG, Frankfurt am Main.

Für das Geschäftsjahr 2015 wurden innerhalb der Rückstellungen insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 30 TEuro aufwandswirksam erfasst. Nach § 14 der Satzung der Intertainment AG beschließt über die Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr diejenige Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr abstimmt. Danach erhält der Vorsitzende die doppelte Vergütung eines einfachen Mitglieds, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache. Zusätzlich wird ein Sitzungsgeld vergütet. Im Geschäftsjahr 2015 erhielten Herr Bernhard Pöllinger 12 TEuro, Herr Frank Posnanski 8 TEuro und Frau Bianca Krippendorf 5 TEuro als Vergütung für das Geschäftsjahr 2014.

4. Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen

MK Medien Beteiligungs GmbH

Als nahestehendes Unternehmen der Intertainment AG kommt die MK Medien Beteiligungs GmbH in Betracht, die über die Mehrheit der Aktien an der Intertainment AG verfügt. Auf eine gesonderte Darstellung der Geschäftsbeziehungen zu 100%igen Tochtergesellschaften der Intertainment AG wird verzichtet.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH:

Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden in 2015 Zinsen in Höhe von 16 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht.

Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2015 auf 4 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2015 auf 14 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2015 auf 3 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Am 08. Oktober 2015 wurde von der MK Medien Beteiligungs GmbH ein kurzfristiges Darlehen bis zum Zufluss der Mittel aus der Kapitalerhöhung gewährt, das zum Bilanzstichtag mit 80 TEuro valutiert. Wegen Geringfügigkeit wurden keine Zinsen berechnet.

Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten.

Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Die Zinsen auf dieses Darlehen beliefen sich in 2015 auf 27 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Die gewährten Darlehen samt der gesamtschuldnerischen Verpflichtung waren bis 30. Juni 2016 zur Rückzahlung verlängert. Am 30.06.2016 erfolgte eine weitere Verlängerung bis 30. Juni 2018.

Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des EURIBOR zuzüglich 0,75 % verzinst. Der Zinssatz war bei Gewährung der Darlehen nicht marktunüblich, jedoch angesichts der Zinsentwicklung und der kurzen Zinsbindungsfristen von 12 Monaten in den letzten Jahren aus heutiger Sicht ungewöhnlich niedrig.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen sowie auf die gesamtschuldnerische Verpflichtung samt Zinsen, mit Ausnahme des in 2015 gewährten Darlehens in Höhe von 80 TEuro.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und insoweit die Intertainment AG etwa aus dem Investment SightSound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält und wenn und soweit trotz der Fälligstellung/Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.

ML Media Invest GmbH

Gesellschafter und Geschäftsführer der ML Media Invest GmbH ist Herr Dr. Oliver Maaß, der zugleich Vorstand von Intertainment war. Die Gesellschaft ist somit als nahestehendes Unternehmen einzustufen. Herr Dr. Oliver Maaß hat Intertainment ein Darlehen gewährt, welches er an die ML Media Invest GmbH abgetreten hat. Zum Bilanzstichtag wird dieses Darlehen aufgrund der Unsicherheit des Bestandes mit 5 TEuro unter den Rückstellungen ausgewiesen.

JOBKIT GmbH

Gesellschafter und Geschäftsführer der JOBKIT GmbH ist Herr Felix Petri, der zugleich Vorstand von Intertainment ist. Die Gesellschaft ist somit als nahestehendes Unternehmen einzustufen. JOBKIT GmbH hat Intertainment am 02. Dezember 2015 ein kurzfristiges Darlehen bis zum Zufluss der Mittel aus der Kapitalerhöhung gewährt, das zum Bilanzstichtag mit 30 TEuro valutiert. Wegen Geringfügigkeit wurden keine Zinsen berechnet.

5. An den Abschlussprüfer gewährte Honorare

Die K&M Kreitinger Maierhofer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München wird für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2015 ein Honorar von 50 TEuro erhalten. Im Berichtsjahr ist davon noch nichts bezahlt worden.

Es wurden im Geschäftsjahr 2015 insgesamt 31 TEuro für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2014 und 2 TEuro für Steuerberatung an den vorherigen Abschlussprüfer PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bezahlt.

6. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlichten die Erklärung im Dezember 2015.

7. Konzernabschluss

Die Intertainment Aktiengesellschaft stellt als Muttergesellschaft gemäß § 315a Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS), so wie sie in der EU anzuwenden sind, unter Einbeziehung ihrer Tochterunternehmen für den kleinsten Kreis an Unternehmen auf.

Die Intertainment Aktiengesellschaft wird wiederum in den Konzernabschluss für den größten Kreis an Unternehmen der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, Deutschland, einbezogen.

8. Angabe der Beteiligungen, die nach § 20 Abs 1 oder Abs 4 mitgeteilt worden sind:

Herr Felix Wilhelm Petri, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 31. Dezember 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 23. Dezember 2015 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 883.220 Stimmrechte (entspricht 5,42% der Gesamtzahl der Stimmrechte) beträgt.

487.565 Stimmrechte (entspricht 2,99% der Gesamtzahl der Stimmrechte) werden dabei nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG der JOBKIT GmbH, Aschaffenburg, Deutschland, zugerechnet.

Die Arthaus Musik GmbH, Halle (Saale), Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16. September 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am2 9.06.2007 die Schwellen von 50 %, 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0 Stimmrechte (entspricht 0 % der Gesamtzahl der Stimmrechte) betragen hat.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29. Juni 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 24. Juni 2015 die Schwelle von 50 % berührt und unterschritten hat und zu diesem Tag 7.540.095 Stimmrechte (entspricht 49,81% der Gesamtzahl der Stimmrechte) beträgt.

Frau Dr. Doris Apell Kölmel, Feldafing, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29. Juni 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG (ISIN: DE0006223605) am 24. Juni 2015 die Schwelle von 50 % berührt und unterschritten hat und zu diesem Tag 7.540.095 Stimmrechte (entspricht 49,81% der Gesamtzahl der Stimmrechte) beträgt. 7.540.095 Stimmrechte (entspricht 49,81% der Gesamtzahl der Stimmrechte) werden Frau Dr. Doris Apell Kölmel gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, Deutschland, zugerechnet.

Herr Felix Wilhelm Petri, Deutschland, hat der Gesellschaft am 31. Dezember 2015 gemäß § 15 a WpHG den Kauf von 49.155 Stückaktien (ISIN: DE 0006223605) an der Intertainment AG, Perusastraße 7, 80333 München, zum 23. Dezember 2015 zum Preis von 1,- Euro je Aktie (Geschäftsvolumen: 49.155 Euro) mitgeteilt. Der Kauf erfolgte im Rahmen einer Kapitalerhöhung der Gesellschaft mit Bezugsrecht der Aktionäre und Überbezug. Zur Mitteilung gemäß §15a WpHG war Felix Wilhelm Petri verpflichtet, da er Vorstandsmitglied der Intertainment AG ist.

Die JOBKIT GmbH, Aschaffenburg, hat der Gesellschaft am 31. Dezember 2015 gemäß § 15 a WpHG den Kauf von 73.015 Stückaktien (ISIN: DE 0006223605) an der Intertainment AG, Perusastraße 7, 80333 München, zum 23. Dezember 2015 zum Preis von 1,- Euro je Aktie (Geschäftsvolumen: 73.015 Euro) mitgeteilt. Der Kauf erfolgte im Rahmen einer Kapitalerhöhung der Gesellschaft mit Bezugsrecht der Aktionäre und Überbezug sowie im Rahmen einer Privatplatzierung. Zur Mitteilung gemäß §15a WpHG war die JOBKIT GmbH verpflichtet, da sie mit dem Vorstandsmitglied der Intertainment AG, Herrn Felix Wilhelm Petri, in enger Beziehung steht.

München, 21. Oktober 2016

Intertainment Aktiengesellschaft

Felix Petri, Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens (Bruttodarstellung)

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
1.1.2015

TEuro
Zugänge

TEuro
Abgänge

TEuro
31.12.2015

TEuro
--- --- --- --- ---
I. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 1 0 1
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.359 0 0 9.359
2. Beteiligungen 20.048 0 0 20.048
Anlagevermögen gesamt 29.407 1 0 29.408
Kumulierte Abschreibungen
1.1.2015

TEuro
Abschreibungen des Geschäftsjahres

TEuro
Abgänge

TEuro
31.12.2015

TEuro
--- --- --- --- ---
I. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 0 0 1
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.359 0 0 9.359
2. Beteiligungen 20.048 0 0 20.048
Anlagevermögen gesamt 29.407 0 0 29.407
Buchwert
31.12.2015

TEuro
31.12.2014

TEuro
--- --- ---
I. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 0
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0
2. Beteiligungen 0 0
Anlagevermögen gesamt 1 0

Versagungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir wurden beauftragt, den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Intertainment Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 zu prüfen. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Als Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass wir nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung des Sachverhalts aus folgenden Gründen nicht in der Lage waren, ein Prüfungsurteil abzugeben:

1. Die in Zusammenhang mit einem Filmproduzenten stehende Rückstellung musste aufgrund mangelnder Kooperationsbereitschaft des Vertragspartners unter Berücksichtigung von Schätzungen und Annahmen bewertet werden. Die hohe Anzahl und Sensitivität dieser Annahmen führt zu einem Bewertungsrahmen, der es unmöglich macht, eine hinreichende Sicherheit über die wahrscheinliche Höhe der Rückstellung zu erzielen.

2. Im Zusammenhang des Ausscheidens des bisherigen Vorstands Dr. Maaß konnte der derzeitige Vorstand der Gesellschaft nicht sicherstellen, dass alle für die Rechnungslegung notwendigen Unterlagen vorliegen. Der derzeitige Vorstand ist nicht imstande, das Ausmaß möglich fehlender Unterlagen einzuschätzen. Insbesondere kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob sich durch fehlende Unterlagen möglicherweise weitere zu bilanzierende oder im Anhang anzugebende Verpflichtungen für die Gesellschaft ergeben.

Aufgrund der Bedeutung der dargestellten Prüfungshemmnisse versagen wir den Bestätigungsvermerk.

Aussagen darüber, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, sind wegen der dargestellten Prüfungshemmnisse nicht möglich. Ebenso kann nicht beurteilt werden, ob der Lagebericht in Einklang mit einem den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Im Übrigen weisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht hin. Dort ist in Abschnitt "XII. Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG" ausgeführt, dass der Fortbestand der Gesellschaft aufgrund angespannter Liquidität mittelfristig gefährdet ist und die Gesellschaft auf Finanzmittel von Dritten angewiesen ist.

München, den 27. Oktober 2016

K&M Kreitinger Maierhofer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Klaus Maierhofer, Wirtschaftsprüfer

Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Versagungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir verweisen insbesondere auf § 328 HGB.