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Intertainment AG — Annual Report 2014
Jul 1, 2015
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Annual Report
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Intertainment AG
München
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Geschäftsbericht 2014
Bericht des Aufsichtsrats
Im Fokus der Aufsichtsratstätigkeit standen im Jahr 2014 die Finanzierungs- und Liquiditätssicherung und die zukünftige unternehmerische Ausrichtung.
Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2014 viermal zusammengetreten und hat mehrere Beschlüsse telefonisch oder im schriftlichen Verfahren gefasst sowie zusammen mit Vorstand und Beratern mehrmals telefoniert. Er befasste sich eingehend mit der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, wobei er die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben im Hinblick auf seine Beratungs- und Überwachungsfunktion pflichtgemäß wahrgenommen hat. Eingebunden in alle wesentlichen Entscheidungen hat der Aufsichtsrat, soweit dies nach Gesetz und Satzung geboten war, nach gründlicher Prüfung Beschluss gefasst.
Der Vorstand hat in mündlicher und schriftlicher Form in den Sitzungen und den Telefonkonferenzen zeitnah, umfassend und ausführlich Bericht erstattet. Diese Berichterstattung beinhaltete den Geschäftsgang, die Unternehmensstrategie, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, den Jahresabschluss, das Risikomanagement sowie die zustimmungspflichtigen Geschäfte. Im Zuge dessen wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand über alle relevanten Fragen des Geschäftsverlaufs und über wichtige Geschäftsvorfälle informiert. Infolge dessen wurden seitens des Aufsichtsrats Gestaltungsvorschläge sowie Anregungen unterbreitet und Beschlüsse gefasst. Auch in der Zeit zwischen den Sitzungen fand ein intensiver Dialog zwischen Vorstand und Aufsichtsrat statt.
Das Verhältnis zwischen Vorstand und Aufsichtsrat war von Vertrauen und Teamgeist bestimmt. Dafür sei an dieser Stelle dem Vorstand gedankt.
Bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats sind keine Interessenkonflikte aufgetreten. Der Aufsichtsrat hat angesichts seines geringen personellen Umfangs keine Ausschüsse gebildet.
Zu den Personalien:
Der Aufsichtsrat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Herr Bernhard Pöllinger, Frau Bianca Krippendorf und Herr Frank Posnanski.
Zu den Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats:
In der telefonischen Sitzung vom 3. Februar 2014 wurden die Liquiditätssituation und die Vermeidung einer Überschuldungssituation besprochen. Eine Verlängerung der bestehenden Darlehen und eine Patronatserklärung samt Rangrücktritt der MK Medien GmbH wurden als notwendig erachtet. Der Aufsichtsrat beschloss einstimmig, Herrn Dr. Oliver Maaß zum Alleinvorstand zu bestellen. Der Hauptversammlungstermin wurde für den 10. Juli 2014 beschlossen.
In der Sitzung am 28. März 2014 wurden mit dem Vertreter der PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch offene Fragen zur Jahresabschlußprüfung 2013 diskutiert und erläutert. Ausführlich wurden die Strategie und das künftige Geschäftsmodell der Intertainment diskutiert. Vorstand und Aufsichtsrat diskutierten in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten, die Intertainment AG im Bereich der Filmproduktion, eventuell in der Rolle eines Koproduzenten, wieder in das operative Geschäft zu bringen. In diesem Zusammenhang wird ein Letter of Intent mit der Filmaufbau Leipzig GmbH angestrebt.
In der Sitzung vom 30. April 2014 stimmte der Aufsichtsrat nach eingehender Erörterung der Ergebnisse der Prüfung des Abschlussprüfers dem Konzern- und Jahresabschluss der Intertainment AG zum 31. Dezember 2013, dem Abhängigkeitsbericht des Vorstands sowie dem Ergebnis des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers über die Beziehung der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen zu. Weiter wurden die Berichte des Vorstands zur Geschäftslage, zur Liquiditätslage des Unternehmens, zur Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH sowie zum Stand der Rechtsstreitigkeiten erörtert. Der Bericht des Aufsichtsrates für das Jahr 2013 wurde verabschiedet.
In der Sitzung vom 5. September 2014 befassten sich Vorstand und der Aufsichtsrat mit dem Halbjahresabschluss 2014. In diesem Rahmen wurden die Zusammenarbeit und die Übergabe der betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten an die Central Treuhand AG besprochen. Ein Schwerpunkt war auch die Mittelverwendung seit der letzten Kapitalerhöhung. Darüber hinaus wurden die laufenden juristisch noch offenen Fragen/Prozesse besprochen.
In der Sitzung vom 28. November 2014 wurden erneut die Liquiditätssituation und die laufenden juristisch noch offenen Fragen/Prozesse besprochen.
Mit Herrn Dr. Maaß wurde ein neuer Vorstandsvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31. August 2015 einstimmig beschlossen und vereinbart.
Zu den Jahresabschlussprüfungen betreffend das Geschäftsjahr 2014:
Die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde am 10. Juli 2014 durch die Hauptversammlung zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 gewählt. Sie wurde auf Grundlage des Angebots vom 1. Juli 2014 vom Aufsichtsrat beauftragt, die Abschlussprüfung durchzuführen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts des Aufsichtsrats hat die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ihre Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts des am 31. Dezember 2014 endenden Geschäftsjahres noch nicht beendet. Die wesentlichen Prüfungsschwerpunkte der Wirtschaftsprüfer, die aufgeworfenen bilanziellen Fragestellungen sowie die der Finanzplanung und der Fortbestehensprognose zugrunde liegenden Prämissen werden derzeit noch eingehend erörtert. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 30. April 2015 gemeinsam mit dem Vorstand beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen.
Die maßgeblichen Personen bei der Intertainment AG haben im Jahre 2014 in einem weiterhin schwierigen Umfeld großes Engagement gezeigt, um das Unternehmen voranzubringen. Der Aufsichtsrat dankt allen für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit.
München, 30. April 2015
Der Aufsichtsrat
Bernhard Pöllinger, Vorsitzender
Corporate-Governance-Bericht
Corporate Governance steht für die verantwortungsbewusste und auf eine langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung sowie Kontrolle eines Unternehmens. Hierzu zählen u.a. die effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz in der Unternehmenskommunikation sowie die Achtung der Aktionärsinteressen.
Insbesondere internationale institutionelle Investoren berücksichtigen im wachsenden Maße neben den Bilanzdaten auch die Corporate Governance der Unternehmen bei ihren Investitionsentscheidungen.
Der von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex im Jahr 2002 erstmals verabschiedete und seitdem regelmäßig aktualisierte Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält einerseits Bestimmungen, die von den Unternehmen umzusetzen sind. Zum anderen enthält der Kodex zahlreiche Anregungen, die für die Unternehmen nicht verpflichtend sind. Ferner spricht der DCGK Empfehlungen aus, betreffend die Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft einmal jährlich erklären müssen, ob die Gesellschaft den Empfehlungen des DCGK entspricht und entsprechen wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet werden.
Über die Corporate Governance bei Intertainment berichten der Vorstand und der Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des DCGK:
Vorstand und Aufsichtsrat der Intertainment AG haben im Dezember 2014 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz mit dem Inhalt abgegeben, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes in der Fassung vom 24. Juni 2014 entsprochen wurde und wird. Lediglich folgende Empfehlungen werden nicht bzw. nur modifiziert angewendet:
| ― | Empfehlung 4.1.5 des Kodex: "Vielfalt bei Besetzung Führungspositionen" Aufgrund der speziellen Geschäftslage sowie Struktur der Intertainment AG und der sehr geringen Arbeitnehmeranzahl existiert keine Führungsebene unterhalb des Vorstands. Deshalb nimmt dieser sämtliche Führungsaufgaben derzeit selbst war. Grundsätzlich wird der Vorstand künftig bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) achten und eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben. |
| ― | Empfehlung 4.2.1 des Kodex: "Zusammensetzung des Vorstands" Der Vorstand der Intertainment AG besteht gemäß § 76 Abs. 2 AktG in Verbindung mit der entsprechenden Satzungsregelung gegenwärtig gesetzeskonform aus einer Person. |
| ― | Empfehlung 5.1.2. des Kodex: "Vielfalt bei der Zusammensetzung des Vorstands" und "Altersgrenze der Vorstandsmitglieder" In einem derzeit aus einer Person bestehenden Vorstand wie bei der Intertainment AG kann der Gesichtspunkt der Vielfalt (Diversity) nur begrenzt umgesetzt werden. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die Entscheidung über die Besetzung einer Vorstandsposition weiterhin im Wesentlichen danach zu treffen ist, ob der jeweilige Kandidat oder die Kandidatin über die angemessenen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Tätigkeit verfügt. Zudem vertritt der Aufsichtsrat die Auffassung, dass die Leistungen, die ein Vorstandsmitglied für Intertainment erbringen kann, nicht von dessen Alter abhängen. Die Intertainment AG möchte auf das Know-how erfahrener Mitglieder zurückgreifen. Aus diesem Grunde wird auf die Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder verzichtet. |
| ― | Empfehlung 5.3 des Kodex: "Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat" Aufgrund der spezifischen Gegebenheiten bei der Intertainment AG und der Besetzung des Aufsichtsrats mit nur drei Mitgliedern werden keine Ausschüsse, wie z.B. ein Audit Committee oder ein Nominierungsausschuss, gebildet. |
| ― | Empfehlung 5.4.1 Abs.2 und Abs. 3 des Kodex: "Zusammensetzung Aufsichtsrat" Nach Ziffer 5.4.1. Abs. 2 und Abs. 3 soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Kodex, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien sollen diese Ziele berücksichtigen. Die Zielsetzung und der Stand der Umsetzung sollen im Corporate-Governance-Bericht veröffentlicht werden. Die Intertainment AG setzt die in Ziffer 5.4.1. Abs. 2 bestimmten Kriterien teilweise bereits um. Insbesondere ist im Aufsichtsrat derzeit auch ein weibliches Mitglied vertreten. Für die Zukunft strebt Intertainment weitergehend die vollständige Anwendung dieser Empfehlung an, soweit dies sinnvoll und möglich ist. Der Aufsichtsrat ist allerdings der Auffassung, dass die Entscheidung über einen Aufsichtsratskandidaten weiterhin im Wesentlichen danach zu treffen ist, ob der jeweilige Kandidat über die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufsichtsratstätigkeit verfügt. Die in Ziffer 5.4.1. Abs. 2 des Kodex empfohlene Implementierung konkreter Ziele bezüglich bestimmter Kriterien für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern erscheint hier nicht sachgerecht. Der Aufsichtsrat möchte daher weiterhin über Vorschläge zu seiner Zusammensetzung in der jeweiligen konkreten Situation individuell entscheiden. |
| ― | Empfehlung 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Kodex: "Weitere Angaben bei Wahlvorschlägen" Der Aufsichtsrat wird bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung sämtliche gesetzlich geforderten Angaben zu den Aufsichtsratsmitgliedern machen. Ferner erfolgt eine Vorstellung der Kandidaten in der Hauptversammlung. Dies ist nach Auffassung des Aufsichtsrats eine ausreichende Informationsbasis für die Beurteilung der Kandidatenvorschläge. |
| ― | Empfehlung 7.1.2 des Kodex: "Frist Veröffentlichung von Konzernabschluss und Zwischenberichten" Die Intertainment AG hält die gesetzlichen Vorgaben zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses, des Halbjahresabschlusses und der Zwischenmitteilungen ein und beurteilt diese als ausreichend. |
Vergütungsbericht
Das Vergütungssystem des Vorstands
Der Vorstand erhält eine feste monatliche Vergütung, die nach bestimmten Bewertungskriterien in regelmäßigen zeitlichen Abständen vom Aufsichtsrat überprüft wird. Darüber hinaus erhält der Vorstand Tantieme bei Erreichen bestimmter, zwischen Vorstand und Aufsichtsrat schriftlich vereinbarter Ziele.
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats
Nach § 14 der Satzung der Intertainment AG beschließt über die Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr diejenige Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr abstimmt. Danach erhält der Vorsitzende die doppelte Vergütung eines einfachen Mitglieds, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache. Zusätzlich wird ein Sitzungsgeld vergütet.
Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2014
Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2014 beliefen sich insgesamt auf 33 (i.V. 78) TEuro
Aufsichtsratsbezüge für das Geschäftsjahr 2014
Für das Geschäftsjahr 2014 wurden innerhalb der Rückstellungen insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 25 TEuro aufwandswirksam erfasst. Im Geschäftsjahr 2014 erhielten Herr Bernhard Pöllinger 11 TEuro, Herr Frank Posnanski 5 TEuro und Frau Bianca Krippendorf 2 TEuro als Vergütung für das Geschäftsjahr 2013.
Aktienoptionen / Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Zum 31. Dezember 2014 standen für Vorstand und Mitarbeiter der Intertainment AG keine Aktienoptionen zur Verteilung aus.
Aktienbesitz des Vorstands und des Aufsichtsrats
Zum 31. Dezember 2014 besaßen weder Mitglieder des Vorstands noch des Aufsichtsrats Aktien von Intertainment.
Directors' Dealings
Personen mit Führungsaufgaben, insbesondere Vorstand und Mitglieder des Aufsichtsrats von Intertainment sowie mit diesen in einer engen Beziehung stehende Personen, sind gemäß §15a Wertpapierhandelsgesetz dazu verpflichtet, Geschäfte mit Intertainment Aktien oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente offen zu legen. Im Geschäftsjahr 2014 wurden Intertainment keine solchen Geschäfte gemeldet.
Der Vorstand
Der Vorstand der Intertainment AG besteht gesetzeskonform aus einer Person. Der Vorstand bestimmt die unternehmerischen Ziele, die grundsätzliche strategische Ausrichtung, die Organisationsstruktur sowie die Unternehmenspolitik von Intertainment.
Zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat verweisen wir auf die Erklärung zur Unternehmensführung unter Absatz V.3. im Lagebericht.
Der Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Intertainment AG setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats befassen sich mit den für Intertainment relevanten Themen. Auf die Einrichtung spezieller Aufsichtsrats-Ausschüsse wurde verzichtet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt. Sie überwachen die Geschäftsführung des Vorstands. Gesonderte Dienstleistungsverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Intertainment AG bedürfen im Einklang mit § 114 AktG der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Aktionäre und Hauptversammlung
Die Aktionäre der Intertainment AG nehmen ihre Aktionärsrechte auf der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr und üben dort ihre Stimmrechte aus. Die Aktionäre habe die Möglichkeit, ihre Stimmrechte auf der Hauptversammlung selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten bzw. über einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen.
Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch die Hauptversammlung.
Transparente Kommunikation
Um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, wollen wir allen Zielgruppen die gleichen Informationen zum gleichen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Über unsere Unternehmens-Homepage können sich sowohl institutionelle Investoren als auch Privatanleger zeitnah über aktuelle Entwicklungen im Konzern informieren.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung / Chancen- und Risikomanagement
Mit ihrem Chancen- und Risikomanagement ist die Intertainment AG in der Lage, systematisch Chancen und Risiken zu identifizieren, diese zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen zu treffen. Dieses System entwickelt das Unternehmen kontinuierlich weiter. Nähere Angaben hierzu finden Sie im Geschäftsbericht 2014 im Konzernlagebericht.
Zum Abschlussprüfer der Intertainment AG wurde für das Geschäftsjahr 2014 die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, bestellt. Diese wird dem Aufsichtsratsvorsitzenden über etwaige Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich unterrichten. Der Abschlussprüfer wird zudem über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Abschlussprüfung ergeben, berichten. Außerdem wird der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat informieren, wenn er im Zuge der Abschlussprüfung Tatsachen feststellen sollte, die mit der vom Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechungserklärung nicht vereinbar sind.
Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014
I. Allgemeines
Der Konzernlagebericht und der Lagebericht des Mutterunternehmens, der Intertainment AG, für das Geschäftsjahr 2014 werden gemäß § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst. Aus diesem Grund wird in den einzelnen Abschnitten eine differenzierte Darstellung nach einzelnen Konzernunternehmen vorgenommen, sofern es dem besseren Verständnis dient. Im Folgenden wird der Intertainment Konzern auch als Intertainment bezeichnet. Die Ausführungen zur Intertainment AG und ihren Tochterunternehmen sind jeweils als solche benannt.
II. Grundlagen des Unternehmens
Die Intertainment AG ist ein auf den Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, den Handel mit Filmlizenzen sowie die Produktion und Co-Produktion von Filmen und das Merchandising Geschäft ausgerichtetes Unternehmen. Dabei konzentrierte sich Intertainment in der Vergangenheit insbesondere darauf, US-amerikanische Filmproduktionen über die Vertriebswege Kino, DVD, Pay-TV und Free-TV auszuwerten. Intertainment erwarb dabei Rechte an Filmen und veräußerte sie über die verschiedenen Verwertungsstufen weiter. Intertainment war in diesem Zusammenhang europaweit - und hier insbesondere auf dem deutschen Markt - tätig. Aufgrund eines bereits im Jahr 2000 aufgedeckten Budgetbetrugs in den USA zu Lasten von Intertainment und den daraus folgenden langjährigen Rechtsstreitigkeiten ist das vorstehend skizzierte operative Geschäft von Intertainment in den vergangenen Jahren allerdings schrittweise nahezu zum Erliegen gekommen.
III. Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die deutsche Wirtschaft hat 2014 nach zwei schwächeren Jahren wieder an Fahrt aufgenommen. Dabei schwankte das Wachstum im Jahresverlauf allerdings merklich. So stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach Angaben des Statistischen Bundesamts im ersten Quartal um 0,8 Prozent. In den beiden Folgequartalen schwächte sich das Wachstum dann auf -0,1 beziehungsweise 0,1 Prozent ab, bevor im vierten Quartal wieder ein deutlicheres Plus von 0,7 Prozent zu verzeichnen war. Für das Jahr 2014 insgesamt wiesen die Statistiker einen BIP-Anstieg um 1,6 Prozent (auch kalenderbereinigt) aus. Im Vorjahr war die deutsche Wirtschaft um lediglich 0,4 Prozent beziehungsweise 0,5 Prozent kalenderbereinigt gewachsen.
Die Kinobesucherzahlen in Europa sind 2014 leicht gestiegen, womit der Abwärtstrend der Vorjahre unterbrochen wurde. Nach vorläufigen Angaben der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle (EAI) wurden in der Europäischen Union im vergangenen Jahr 0,6 Prozent mehr Kinokarten verkauft als im Vorjahr, nämlich insgesamt 911 Millionen. Vor allem der starke Anstieg bei den Kinobesuchern in Frankreich (+7,7 Prozent) sowie in Spanien (+13,6 Prozent) waren nach Angaben der EAI für das Gesamt-Plus verantwortlich. In zwei Drittel der EU-Staaten waren die Besucherzahlen dagegen auch 2014 rückläufig, nur neun Staaten verzeichneten Zuwächse. Mit Deutschland (-6,1 Prozent), Italien (-6,1 Prozent) und Großbritannien (-4,9 Prozent) wiesen drei der fünf großen EU-Kinomärkte sinkende Kartenverkäufe aus. Außerhalb der EU behauptete die Russische Föderation ihren im Vorjahr eingenommenen Platz als zweitgrößter europäischer Kinomarkt nach Besucherzahlen. Dabei ging aber auch dort die Zahl der verkauften Kinokarten um 1,0 Prozent zurück, nach einem Anstieg um 10,5 Prozent im Vorjahr.
Der Umsatz der deutschen Videobranche blieb 2014 unter dem des Rekordjahres 2013. Laut Bundesverband Audiovisuelle Medien (BVV) lagen die Verkaufsumsätze mit 1,37 Mrd. Euro um 5 Prozent unter denen des Vorjahres. Das Volumen des Leihmarktes ohne Abo-Angebote beziehungsweise Subscriptional VoD sank um rund 2 Prozent auf 272 Mio. Euro. Der Umsatz mit digitalen filmischen Inhalten ging bei Verleih und Verkauf zusammen um 2,6 Prozent auf 150 Mio. Euro zurück, der Digital-Anteil am Gesamtumsatz bleib mit 9 Prozent unverändert.
Unverändert zu den Vorjahren entfiel auch 2014 der Großteil der gesamten Bruttowerbeumsätze auf Fernsehwerbung. Diese verbuchte einen Bruttoumsatz von 13,07 Mrd. Euro und damit 4,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Auf Online-Werbung entfielen 3,06 Mrd. Euro, eine Steigerung um 1,2 Prozent gegenüber 2013.
2. Geschäftsverlauf
Wie bereits in den Vorjahren war der Geschäftsverlauf von Intertainment auch im Berichtsjahr 2014 von den Folgen des Budgetbetrugs in den USA zu Lasten von Intertainment und dem in diesem Zusammenhang im Jahr 2011 verlorenen Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank geprägt. Intertainment war dabei unverändert nicht in der Lage, das operative Lizenzgeschäft wieder aufzubauen. Mögliche Mittelzuflüsse aus einem Patentverfahren der Intertainment Beteiligung SightSound Technologies Holding LLC fanden nicht statt. Insgesamt erzielte der Intertainment Konzern im Berichtsjahr so gut wie keinen Umsatz. Der Jahresfehlbetrag reduzierte sich um 0,1 Mio. Euro auf 0,4 Mio. Euro. Unverändert war Intertainment im Berichtsjahr auf die finanzielle Unterstützung des Großaktionärs MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. Darüber hinaus erhielt Intertainment neue Mittel aus einer Kapitalerhöhung in Höhe von 400.000 Euro mit Bezugsrecht der Aktionäre. Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der relevanten Themengebiete von Intertainment im Geschäftsjahr 2014 dar.
2.1 Beteiligung an SightSound Technologies Holding LLC
Das Finanzanlagevermögen des Intertainment Konzerns beinhaltet unverändert zu den Vorjahren eine vollständig abgeschriebene Beteiligung in Höhe von 10,6 % an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC.
SightSound ist im Besitz von US-Patenten für den digitalen Download von Audio- und Video-Dateien aus dem Internet. Diese Patente waren lange Zeit umstritten. Das US-Patentamt hatte sie allerdings im Dezember 2010 bestätigt und damit eine langjährige Überprüfung zugunsten von SightSound abgeschlossen. SightSound hatte daraufhin im Oktober 2011 Klage gegen Apple wegen der Verletzung der Patente eingereicht. Diese Klage bezieht sich auf die iTunes-Plattform. Im Rahmen dieses Verfahrens hatte Apple zwei Patente von SightSound zur Überprüfung vor das Patent Trial and Appeal Board (PTAB) der US-Patentbehörde gebracht. Dieses verwarf die Patente im Oktober 2014 als nicht patentierbar und entschied damit zugunsten von Apple.
Mitte Oktober informierte SightSound Intertainment darüber, dass es vor dem United States Court of Appeals for the Federal Circuit Rechtsmittel gegen die Entscheidung des PTAB eingelegt hat. Im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres wurden nach Informationen von Intertainment Schriftsätze im Rahmen des Berufungsverfahrens ausgetauscht.
2.2 Finanzierung des Intertainment Konzerns
Zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit war Intertainment auch im Geschäftsjahr 2014 auf die finanzielle Unterstützung des Großaktionärs MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. In diesem Zusammenhang wurde im April 2014 die Laufzeit der von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen samt Zinsen bis zum 30. Juni 2015 verlängert. Der Zinssatz wurde unverändert mit 0,75 % über Euribor festgelegt. Für die Darlehen samt Zinsen liegen unbefristete qualifizierte Rangrücktritte vor.
Zur Stärkung der Eigenkapitalsituation und zur Deckung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs der Gesellschaft hat Intertainment im Juli 2014 zudem eine Kapitalerhöhung durchgeführt. Durch diese flossen der Gesellschaft insgesamt 400.000 Euro zu. Angeboten hatte Intertainment bis zu 400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie. Der Bezugspreis betrug 1,00 Euro je Aktie und das Bezugsverhältnis 37:1. Zusätzlich stand den Aktionären die Möglichkeit für einen Überbezug offen. Die Kapitalerhöhung war knapp zweifach überzeichnet.
2.3 Insolvenz der Phoenix Media GmbH
Die Intertainment Tochtergesellschaft Phoenix Media GmbH hatte am 30. November 2011 Insolvenz angemeldet. Mit Schreiben vom 5. November 2014 gab der Insolvenzverwalter Intertainment Gelegenheit zur Stellungnahme betreffend Zahlungsvorgängen im Verhältnis der Phoenix Media GmbH und der Intertainment AG. Intertainment nahm hierzu mit Schreiben vom 3. Dezember 2014 Stellung, insbesondere auch zu Fragen von möglichen Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung. Hierauf äußerte sich der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 8. Mai 2015. Eine konkrete Geltendmachung von Zahlungsansprüchen nach Höhe und Fälligkeit erfolgte in diesem Schreiben jedoch nicht.
2.4 Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2013
Am 10. Juli 2014 führte Intertainment in München die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2013 durch. Bei dieser informierte der Vorstand die anwesenden Aktionäre ausführlich über die Lage des Unternehmens. Die Aktionäre beschlossen bei der Versammlung verschiedene Satzungsänderungen. Das bisherige Bedingte Kapital I, II, III und IV wurde aufgehoben.
Die Aktionäre stimmten zudem einem Vergleichsvertrag mit einem früheren Aufsichtsratsmitglied zu. Intertainment hatte gegen dieses eine Schadensersatzforderung geltend gemacht. Darüber hinaus bestimmte die Hauptversammlung die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014.
2.5 Vorstand und Mitarbeiter
Im November 2014 verlängerte der Aufsichtsrat den Vertrag mit dem Intertainment Alleinvorstand Dr. Oliver Maaß bis zum 31. August 2015.
Intertainment beschäftigte im Geschäftsjahr 2014 im Durchschnitt unverändert keine Mitarbeiter.
2.6 Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats von Intertainment wird durch ein Vergütungssystem festgelegt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Vergütungsbericht im Corporate-Governance-Bericht.
2.7 Bericht für das Geschäftsjahr 2014 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG
Der Vorstand der Intertainment AG hat in seinem Bericht für das Geschäftsjahr 2014 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) folgende Erklärung abgegeben:
"Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Insbesondere lagen nach Auffassung des Vorstands im Berichtszeitraum keine ausgleichspflichtigen Rechtsgeschäfte vor. Die Gesellschaft wurde durch Maßnahmen, die getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt."
2.8 Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hatte Intertainment Ende November 2013 mitgeteilt, dass sie eine anlassunabhängige Stichprobenprüfung durchführen und in diesem Zusammenhang den Konzern- und Jahresabschluss einschließlich zusammengefasstem Lage- und Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2012 überprüfen werde. Mit Schreiben vom 15. Dezember 2014 teilte die DPR Intertainment mit, dass sie eine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt habe, da eine finanzielle Verbindlichkeit in Höhe von 1,4 Mio. US-Dollar und die dazugehörige Zinsverpflichtung in Höhe von mindestens 1 Mio. US-Dollar aus einem Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten (vgl. XI. 2.1) fälschlicherweise nicht aufgeführt werde. Das Management von Intertainment hat sich dieser Auffassung nicht angeschlossen und hat der Fehlerfeststellung deshalb mit Schreiben vom Januar 2015 auch nicht zugestimmt.
IV. Erläuternder Bericht des Vorstands nach §§ 289 Abs. 4 i. V. m. 315 Abs. 4 HGB
1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das Grundkapital der Gesellschaft betrug zu Beginn des Geschäftsjahres 2014 insgesamt 14.736.853,00 Euro und war eingeteilt in 14.736.853,00 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die am Grundkapital der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag von 1 Euro beteiligt waren. Mit der in Ziffer III.2.2 dargelegten Kapitalerhöhung vom Juli hat sich das Grundkapital um 400.00,00 Euro auf 15.136.853,00 Euro erhöht. Ausgegeben wurden 400.000 Aktien. Damit hatte sich Zahl der ausgegebenen Aktien auf 15.136.853 erhöht. Mit allen Aktien sind jeweils die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.
2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Intertainment AG nicht bekannt.
3. Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten
Die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, hielt nach Kenntnis des Vorstands 2014 unverändert über 50 % der Stimmrechte an der Intertainment AG. Darüber hinausgehende Informationen liegen Intertainment nicht vor. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, bestanden zum 31. Dezember 2014 nach Kenntnis des Vorstands nicht.
4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Es sind keine Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt, die einer Stimmrechtskontrolle unterliegen.
6. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung
Der Vorstand besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung i. V. m. § 76 Abs. 2 S. 1 AktG aus einer oder mehreren Personen. Der Vorstand wird grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 84 AktG) und § 7 Abs. 2 der Satzung vom Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt und abberufen. In besonderen Fällen entscheidet das Gericht über die Bestellung eines Vorstandsmitglieds (§ 85 AktG). Der Aufsichtsrat bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig.
Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Änderung wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Nach § 16 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, soweit diese nur die Fassung betreffen. Die Satzung der Gesellschaft wurde zuletzt am 4. August 2014 (mit Eintragung am 14. August 2014) geändert.
7. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Die Hauptversammlung am 10. Juli 2014 hatte der Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals I und II zugestimmt und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I gebilligt. Der Beschluss wurde jedoch nicht im Handelsregister eingetragen, so dass die Ermächtigungen vom 6. August 2010 jeweils weiter gültig blieben.
Auf Basis der weiterhin bestehenden Ermächtigungen vom 6. August 2010 wurde dann das Genehmigte Kapital 2010/II zur Erhöhung des Grundkapitals von 14.736.853,00 Euro um 400.000,00 Euro auf insgesamt 15.136.853,00 Euro gegen Bareinlage ausgenutzt. Diese Kapitalerhöhung um 400.000,00 Euro wurde am 14. August 2014 in das Handelsregister eingetragen.
Der Vorstand ist damit weiterhin ermächtigt, bis zum 5. August 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um weitere 756.453,00 Euro (Genehmigtes Kapital I) bzw. 5.233.930,00 Euro (Genehmigtes Kapital II) zu erhöhen.
Sowohl beim genehmigten Kapital I als auch beim genehmigten Kapital II ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Dieses kann allerdings auch ausgeschlossen werden, unter anderem um Spitzenbeträge auszugleichen oder auch wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.
Darüber hinaus existierten vier Bedingte Kapitalia. Im Zusammenhang damit war das Grundkapital um bis zu 399.901,00 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I), um bis zu 300.000 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II), um bis zu 4.695.602 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III) und nochmals um bis zu 300.000 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IV). Die Hauptversammlung am 10. Juli 2014 beschloss, diese Bedingten Kapitalia ersatzlos aufzuheben.
Eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien besteht derzeit nicht.
8. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Bei öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Aktien der Intertainment AG gelten ausschließlich Gesetz (insbesondere die Bestimmungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes) und Satzung. Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
9. Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind
Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen wurden.
10. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Wir verweisen hierzu auf unsere Angaben im Konzernanhang.
V. Erklärung zur Unternehmensführung
1. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben im Dezember 2014 die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht.
2. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Die Intertainment AG bekennt sich zu ihrer sozialen Verantwortung und ist überzeugt, dass soziale Verantwortung ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg des Unternehmens ist. Das Engagement in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft beruht auf dem Verständnis für Eigeninitiative und Eigenverantwortung. Nur international wettbewerbsfähige und wirtschaftlich gesunde Unternehmen sind in der Lage, ihren Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Probleme zu leisten. Die gesellschaftliche Verantwortung, die ein Unternehmen wahrnimmt, ist abhängig von der Branche und den Märkten, in denen das Unternehmen operiert. Die von einem Unternehmen gesetzten Schwerpunkte auf bestimmte ökologische und soziale Aktivitäten führen zu einem Wettbewerb der nachhaltigsten Unternehmenspraktiken. Good-Practice-Beispiele, externe Kodizes, Leitlinien oder Standards können Unternehmen eine Orientierung geben, um interne Prinzipien zu formulieren und Managementsysteme zu errichten.
Für die Intertainment AG bedeutet wirtschaftliches, ökologisches und sozial verantwortliches Handeln die Sicherung der Zukunftskompetenz und Innovationsfähigkeit auf Basis ökonomischen Erfolgs.
3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng und vertrauensvoll im Interesse der Intertainment AG zusammen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft und führt deren Geschäfte. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand regelmäßig. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns, Risikolage, Risikomanagement sowie Compliance und kommt somit seiner Berichtspflicht umfassend nach. Weicht der Geschäftsverlauf von den ursprünglich aufgestellten Plänen und Zielen ab, unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat unverzüglich hierüber. Dies gilt auch, wenn sich Änderungen in der Strategie und der Entwicklung des Konzerns ergeben. Darüber hinaus berichtet der Vorstand regelmäßig schriftlich sowie mündlich umfassend und zeitnah über alle Vorgänge, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung sind. Für bedeutende Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte vorgesehen.
In sämtliche Entscheidungen wird der Aufsichtsrat frühzeitig eingebunden. Auch außerhalb der Sitzungen besprechen sich der Vorstand und der Aufsichtsrat regelmäßig zu Fragen zur Strategie und Planung sowie zur aktuellen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft. Dazu zählen insbesondere auch Themen wie die kritische Lage sowie die Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation und die Überwachung von insolvenzrechtlichen Verpflichtungen der Gesellschaft sowie die Erschließung möglicher künftiger Geschäftsfelder und deren Finanzierungsanforderungen. Der regelmäßige, umfassende und enge Informationsaustausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat dient auch dazu, ggf. zeitnah erforderliche bzw. als sinnvoll erachtete Maßnahmen einzuleiten.
Bezüglich der Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Angaben im Anhang und Konzernanhang.
Die Intertainment AG verzichtet auf die Bildung von gesonderten Ausschüssen, da sich die Mitglieder des Aufsichtsrats direkt mit sämtlichen Aufgaben befassen.
VI. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intertainment Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 nach IFRS
1. Vermögenslage
Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns ist im Geschäftsjahr 2014 von einer nahezu unveränderten Bilanzsumme in Höhe von 261 (i.V. 269) TEuro gekennzeichnet. Wie schon in den Vorjahren haben sich vor allem Positionen auf der Passivseite verändert. Die Aktivseite zeigt sich dagegen kaum verändert.
Sie umfasst ausschließlich kurzfristige Vermögenswerte. Wesentliche Positionen sind dabei die Zahlungsmittel. Diese haben sich um 8 TEuro auf 186 TEuro verringert. Der bilanzierte Wert der Filmrechte hat sich um 28 TEuro auf 32 TEuro reduziert. Dies ist auf Abschreibungen zurückzuführen. Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte sind dagegen von 8 TEuro auf 35 TEuro gestiegen. Sie beinhalten insbesondere geleistete Anzahlungen und Steuererstattungsansprüche.
Wesentliche Positionen auf der Passivseite der Bilanz sind die kurzfristigen Schulden und das Eigenkapital. Ihre jeweilige Summe hat sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert.
So belaufen sich die kurzfristigen Schulden zum Bilanzstichtag 2014 auf 9.950 TEuro nach 9.949 TEuro Ende Dezember 2013. Innerhalb der kurzfristigen Schulden gab es allerdings einige Veränderungen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben sich von 9.673 TEuro auf 9.762 TEuro erhöht. Sie betreffen Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich dagegen auf 43 (i.V. 74) TEuro, die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten betrugen zum Bilanzstichtag 41 (i.V. 62) TEuro und die kurzfristigen Rückstellungen 104 (i.V. 140) TEuro.
Die langfristigen Schulden belaufen sich unverändert auf 0 TEuro.
Das Eigenkapital hat sich leicht reduziert. Es ist von -9.680 TEuro auf -9.689 TEuro gefallen. Dabei stieg das gezeichnete Kapital durch die 2014 durchgeführte Kapitalerhöhung um 400.000 TEuro auf 15.137 TEuro. Der Konzernbilanzverlust erhöhte sich dagegen aufgrund des für 2014 ausgewiesenen Jahresfehlbetrags in Höhe von 389 TEuro von -25.861 TEuro auf -26.250 TEuro. Die Kapitalrücklage reduzierte sich um 20 TEuro auf 1.308 TEuro. Die Gesetzliche Rücklage blieb mit 116 TEuro unverändert.
2. Finanzlage
Zum Jahresende verfügte der Intertainment Konzern über Zahlungsmittel in Höhe von 186 (i.V. 194) TEuro. Die Liquidität des Konzerns wurde im Berichtsjahr insbesondere durch laufende Verwaltungskosten belastet. Der Konzern hat seinen Liquiditätsbedarf im Geschäftsjahr 2014 vor allem über eine Kapitalerhöhung gedeckt, die sowohl von freien Aktionären als auch vom Intertainment Großaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH gezeichnet wurde. Wir verweisen hierzu auf Ziffer III.2.2 dieses Lageberichts. Durch die Kapitalerhöhung flossen Intertainment im Berichtsjahr liquide Mittel in Höhe von 400 TEuro zu. Im Vorjahr hatte Intertainment seinen Kapitalbedarf durch drei Kapitalerhöhungen im Volumen von insgesamt 600 TEuro gedeckt, die überwiegend von der MK Medien Beteiligungs GmbH gezeichnet worden waren.
Für das Geschäftsjahr 2015 bis einschließlich Juni 2016 liegt ein detaillierter Finanzplan vor, der ab Dezember 2015 eine Unterdeckung ausweist. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognse mit den unter Abschnitt XI. "Chancen- und Risikobericht des Intertainment Konzerns" genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken unter Ziffer XI.1 dieses Lageberichts.
3. Ertragslage
Das operative Geschäft von Intertainment fand auch 2014 nur in sehr geringem Umfang statt. Der Konzernumsatz erhöhte sich leicht von 3 TEuro auf 11 TEuro. Deutlich gestiegen sind dagegen die sonstigen betrieblichen Erträge. Sie haben sich auf 90 TEuro erhöht, nachdem sie sich 2013 noch auf 12 TEuro belaufen hatten. Im Berichtsjahr enthalten sie insbesondere Erträge aus Versicherungsleistungen und einem Vergleich.
Der Materialaufwand hat sich von 80 TEuro auf 41 TEuro reduziert. Er umfasst 28 TEuro Abschreibungen auf Filmrechte und 13 TEuro Aufwendungen für bezogene Leistungen.
Nochmals verringert hat sich der Personalaufwand. Er ist auf 36 TEuro gesunken. Im Geschäftsjahr 2013 hatte er sich auf 83 TEuro belaufen. Er betrifft die Vergütung des Vorstands.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind dagegen von 273 TEuro auf 321 TEuro gestiegen. Sie umfassen insbesondere die laufenden Verwaltungskosten des Konzerns, wie die Kosten der Hauptversammlung, die Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für Abschlusserstellung und -prüfung und für Aufsichtsratvergütungen.
Das Zinsergebnis beläuft sich auf -92 (i.V. -89) TEuro. Es umfasst insbesondere die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten verzinslichen Darlehen.
Intertainment weist für das Geschäftsjahr 2014 einen Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 389 TEuro aus. Damit hat Intertainment den Jahresfehlbetrag um 121 TEuro reduziert. Der Verlust je Aktie beläuft sich auf -0,03 Euro, nach -0,04 Euro im Geschäftsjahr 2013.
VII. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2014 nach HGB
1. Vermögenslage
Die Vermögenslage der Intertainment AG hat sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert. Die Bilanzsumme betrug zum Bilanzstichtag 9.950 TEuro nach 9.949 TEuro zum 31. Dezember 2013.
Die Intertainment AG weist im Anlagevermögen unverändert zum Vorjahr keinen Buchwert aus. Die Intertainment AG hatte in den Vorjahren sowohl ihre Beteiligung an der Phoenix Media GmbH als auch an der MH Media Holding GmbH sowie die Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC vollständig abgeschrieben.
Innerhalb des Umlaufvermögens hat sich der Wert der Filmrechte aufgrund von Aschreibungen um 28 TEuro auf 32 TEuro reduziert. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind von 192 TEuro auf 186 TEuro gefallen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sich dagegen von 15 TEuro auf 40 TEuro erhöht.
Die wesentlichen Veränderungen auf der Passivseite sind beim Eigenkapital zu finden. Hier hat sich das gezeichnete Kapital aufgrund der 2014 durchgeführten Kapitalerhöhung auf 15.137 TEuro erhöht. Zum Bilanzstichtag 2013 hatte es sich auf 14.737 TEuro belaufen. Die Kapitalrücklage blieb mit 1.328 TEuro ebenso unverändert wie die gesetzliche Rücklage mit 116 TEuro. Der Bilanzverlust hat sich von -25.863 TEuro zum Bilanzstichtag des Vorjahres auf -26.271 Euro erhöht. In der Erhöhung spiegelt sich der Jahresfehlbetrag von 408 TEuro wider. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich auf -9.690 TEuro, nach -9.682 TEuro zum 31. Dezember 2013.
Die sonstigen Rückstellungen betragen 104 (i.V. 140) TEuro und betreffen im Wesentlichen die Vergütung für Aufsichtsräte, die Erfassung der Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014 sowie weitere sonstige Verpflichtungen, die noch nicht abgerechnet wurden.
Die Verbindlichkeiten sind von 9.809 TEuro auf 9.846 TEuro gestiegen. Sie umfassen als wesentliche Position Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 9.762 (i.V. 9.674) TEuro. Diese beziehen sich auf von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltene Darlehen einschließlich Zinsen. Für sämtliche Darlehen haben die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG einen unbefristeten Rangrücktritt vereinbart.
2. Finanzlage
Zum Jahresende 2014 verfügte die Intertainment AG über Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 186 TEuro nach 192 TEuro zum 31. Dezember 2013. Der Intertainment AG flossen 2014 durch eine Kapitalerhöhung insgesamt 400 (i.V. 600) TEuro zu.
Für das Geschäftsjahr 2015 bis einschließlich Juni 2016 liegt ein detaillierter Finanzplan der Intertainment AG vor, der ab Dezember 2015 eine Unterdeckung ausweist. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt XII. "Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG" genannten Risiken behaftet sind. Ins-besondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken unter Ziffer XII.1 dieses Lageberichts.
3. Ertragslage
Die Intertainment AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2014 mit 11 (i.V. 3) TEuro weiterhin geringe Umsatzerlöse aus der Verwertung von Filmrechten. Die sonstigen betriebliche Erträge erhöhten sich auf 90 (i.V. 6) TEuro. Diese enthalten insbesondere Erträge aus Versicherungsleistungen und einem Vergleich.
Der Materialaufwand reduzierte sich auf 41 TEuro nach 80 TEuro im Vorjahr. Er beinhaltet insbesondere die Abschreibung der Filmrechte und Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen.
Der Personalaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr ebenfalls reduziert. Er betrug im Berichtsjahr 37 TEuro nach 83 TEuro im Geschäftsjahr 2013.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich dagegen um 50 TEuro von 298 TEuro auf 348 TEuro erhöht. Sie umfassen insbesondere die laufenden Verwaltungskosten der Gesellschaft, unter anderem laufende Rechts- und Beratungskosten sowie die Kosten der Hauptversammlung.
Das Zinsergebnis von insgesamt -83 (i.V. -80) TEuro umfasst Zinserträge aus der Verzinsung der Konzernverrechnungskonten und einen Zinsaufwand insbesondere für die Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen.
Die Intertainment AG weist für das Berichtsjahr 2014 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -408 (i. V. -532) TEuro aus.
VIII. Nachtragsbericht
Nachdem Intertainment die Feststellungen der DPR (siehe oben III. 2.8. nicht akzeptiert hat, ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Bescheid vom 10. Februar 2015 eine erneute Prüfung des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 sowie des zusammengefassten Lageberichtes zum Geschäftsjahr 2012 der Intertainment AG durch die BaFin an. Mit Schreiben vom 23. April 2015 schloss sich die BaFin den Prüfungsergebnissen der DPR an und forderte Intertainment zur Stellungnahme auf. Intertainment hat mit Schreiben vom 26. Mai 2015 Stellung genommen und BaFin gebeten, ihre Beurteilung zu begründen und zu überdenken. Die Entscheidung ist noch offen.
Im Februar fand eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durch das Finanzamt statt, die ohne Beanstandungen abgeschlossen wurde.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat mit Schreiben vom 07. Mai 2015 ihre an Intertainment gegebenen Darlehen und die Rangrücktritte bis einschließlich 30. Juni 2016 prolongiert, sowie eine bis 31.12.2016 befristete Zeichnungsgarantie über 160.000,00 Euro für geplante Kapitalerhöhungen abgegeben.
Mit Schreiben vom 11. Mai 2015 hat Frau Bianca Krippendorf ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Als neues Mitglied des Aufsichtsrats ist Graf Ernst-Henning von Hardenberg, Pensionär, 14778 Paewesin eingetreten.
IX. Bilanzeid des Vorstands
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahres- und Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind.
X. Prognosebericht
1. Allgemeines
Im laufenden Jahr dürfte die deutsche Wirtschaft nach Prognosen führender Wirtschaftsforschungsinstitute und Institutionen deutlich wachsen. Konkret gehen sowohl das ifo-Institut als auch die EU-Kommission von einem Anstieg des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 1,5 Prozent aus, das Institut für Weltwirtschaft in Kiel (IfW) rechnet sogar mit einem BIP-Anstieg um 1,8 Prozent. Auch für die Europäische Union insgesamt zeigt sich die Europäische Kommission optimistisch. Laut ihrer Prognose dürften 2015 erstmals seit 2007 alle Mitgliedsstaaten wieder ein Wirtschaftswachstum verzeichnen. Dabei sind solche Voraussagen naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet. So scheint es zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts möglich, dass sich die amerikanische Wirtschaft 2014 schlechter entwickelt, als noch vor Jahresbeginn erwartet. Darauf deuten die sich zuletzt abschwächenden Konjunkturdaten hin. Eine Verschlechterung der Lage der US-Wirtschaft könnte sich auch auf die Entwicklung in den europäischen Ländern auswirken. Zudem bestehen erhebliche geopolitische Unsicherheiten wie beispielsweise die Lage im Nahen Osten.
Vor dem Hintergrund der allgemeinwirtschaftlichen Prognosen geht das Management von Intertainment aktuell davon aus, dass die europäischen filmspezifischen Märkte 2015 leicht zulegen werden. Eine unerwartete Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfelds dürfte sich allerdings auch negativ auf die Entwicklung dieser Märkte auswirken.
2. Künftige Entwicklung des Intertainment Konzerns
Die wesentliche Herausforderung für den Intertainment Konzern im Geschäftsjahr 2015 ist es, zum einen die Finanzierung des Konzerns sicherzustellen und zum anderen ein Geschäftsmodell zu finden, mit dem der nachhaltige Wiederaufbau des operativen Lizenzgeschäfts eingeleitet werden kann. Aufgrund dessen ist eine konkrete Prognose über die weitere Geschäftsentwicklung von Intertainment im Geschäftsjahr 2015 derzeit nicht möglich.
3. Künftige Entwicklung der Intertainment AG
Die künftige Entwicklung der Intertainment AG wird im Wesentlichen parallel zur Entwicklung des Intertainment Konzerns verlaufen. Wir verweisen auf Ziffer X.2.
XI. Chancen- und Risikobericht des Intertainment Konzerns
Mit der künftigen Entwicklung von Intertainment sind Chancen und Risiken verbunden. Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Chancen und Risiken identifiziert, analysiert und bewertet sowie Maßnahmen entwickelt, um die Risiken im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt.
1. Bestandsgefährdende Risiken
Der vorliegende Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Insgesamt ist die Einschätzung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aber von den wesentlichen Unsicherheiten geprägt, dass der Vorstand auf entsprechende Finanzmittel von Dritten, wie z.B. der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen ist, und weitergehende Erklärungen seitens der MK Medien Beteiligungs GmbH abgegeben und bestehende Vereinbarungen seitens der MK Medien Beteiligungs GmbH verlängert werden müssen. Die benötigten Finanzmittel, die weitergehenden Erklärungen und die Verlängerung der bestehenden Vereinbarungen wurden mit Schreiben vom 07. Mai 2015 verbindlich abgegeben. Aus heutiger Sicht ist es als sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte Finanzierungsquelle kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien Beteiligungs GmbH das Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.
Aufgrund der bisher immer rechtzeitig erfolgten Finanzierung, der Abgabe weiterer Erklärungen und der Verlängerung der bestehenden Vereinbarungen durch die MK Medien Beteiligungs GmbH darf das Management davon ausgehen, dass auch künftig die entsprechenden Finanzmittel, Erklärungen und Verlängerungen zur Verfügung gestellt bzw. abgegeben werden. Sollten diese nicht oder nicht in ausreichendem Umfang erfolgen und sollen die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand der Intertainment AG in hohem Maße - auch sehr kurzfristig - wegen Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung gefährdet.
Zum 31. Dezember 2014 weist die Intertainment AG einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 9,7 Mio. Euro aus. Durch die Neuregelung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs in § 19 InsO durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz wird eine insolvenzrechtliche Überschuldung ausgeschlossen, soweit eine positive Fortführungsprognose überwiegend wahrscheinlich ist. Die befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs galt zunächst bis zum 31. Dezember 2013. Ende 2012 wurde vom Bundestag die Entfristung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs beschlossen.
Zum Bilanzstichtag liegen qualifizierte unbefristete Rangrücktrittserklärungen der MK Medien Beteiligungs GmbH zugunsten der Intertainment AG vor. Aufgrund dieser Rangrücktrittserklärungen und der vorliegenden Finanzierungszusagen sowie der bisher stets rechtzeitig erfolgten Finanzierung befindet sich die Intertainment AG zum aktuellen Stichtag nicht in der insolvenzrechtlichen Überschuldung.
2. Weitere Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns
2.1 Risiko weiterer Mittelabflüsse an Vertragspartner
Durch die Anfang des Geschäftsjahres 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurden ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert und gegenseitige Verpflichtungen neu geregelt. Hierbei wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen des Filmtitels "Twisted" an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf den Saldo von Intertainment angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft aus dieser Neustrukturierung finanzielle Verpflichtungen für die Intertainment AG entstehen. Der Vorstand geht zum aktuellen Zeitpunkt jedoch unverändert davon aus, dass die künftigen Erlöse aus der Auswertung von bestimmten Territorien den bislang noch nicht erwirtschafteten Zwischensaldo decken.
Im Rahmen der in den Vorjahren abgeschlossenen Reorganisationsmaßnahmen und der Neustrukturierung von Verträgen liegen umfangreiche Sicherungsübereignungen bestehender Vermögensgegenstände an die Vertragspartner vor. Sie dienen der Absicherung von möglichen, in Zukunft entstehenden, finanziellen Verpflichtungen. Zur Absicherung dieser Verpflichtungen wurden Sicherheiten bis zu einer Höhe von maximal 7 Mio. US-Dollar eingeräumt. Das Risiko der Inanspruchnahme wird als niedrig beurteilt, da der Vorstand davon ausgeht, dass künftig keine Zahlungsverpflichtung entstehen wird. Des Weiteren wurden mögliche Finanzmittelzuflüsse aus der Beteiligung SightSound Technologies Holding LLC zur Sicherung dann entstehender Ansprüche von Dritten abgetreten. Nach Meinung der US-Anwälte kann Paramount aus dem Rahmenvertrag keine Ansprüche durchsetzen.
Die Intertainment Tochtergesellschaft Phoenix Media GmbH hatte am 30. November 2011 Insolvenz angemeldet. Mit Schreiben vom 5. November 2014 gab der Insolvenzverwalter Intertainment Gelegenheit zur Stellungnahme betreffend Zahlungsvorgängen im Verhältnis der Phoenix Media GmbH und der Intertainment AG. Intertainment nahm hierzu mit Schreiben vom 3. Dezember 2014 Stellung, insbesondere auch zu Fragen von möglichen Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung. Hierauf äußerte sich der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 8. Mai 2015. Eine konkrete Geltendmachung von Zahlungsansprüchen nach Höhe und Fälligkeit erfolgte in diesem Schreiben jedoch nicht. Der Vorstand geht zum aktuellen Zeitpunkt davon aus, dass es keine Grundlage zur Durchsetzung von Ansprüchen des Insolvenzverwalters gibt.
2.2 Währungsrisiko
Wechselkursschwankungen zwischen US-Dollar und Euro können bedeutende Auswirkungen auf die Bilanzpositionen, die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage und insbesondere Gewinnmargen durch Wechselkursgewinne oder -verluste haben. Intertainment hat derzeit keine Fremdwährungsgeschäfte abgeschlossen.
XII. Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG
1. Bestandsgefährdende Risiken der Intertainment AG
Für die Erläuterung der bestandsgefährdenden Risiken der Intertainment AG verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment Konzern unter Ziffer XI.1 dieses Lageberichts.
2. Weitere Risiken der künftigen Entwicklung der Intertainment AG
Für die Erläuterung der weiteren Risiken der künftigen Entwicklung der Intertainment AG verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment AG Konzern unter Ziffer XI.2.
München, 8. Juni 2015
Intertainment Aktiengesellschaft
Dr. Oliver Maaß, Vorstand
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2014 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
Aktiva
scroll
| 31.12.2014 TEuro |
31.12.2013 TEuro |
||
|---|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| I. Zahlungsmittel | V.1.1 | 186 | 194 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | V.1.2 | 8 | 7 |
| 2. Sonstige Vermögenswerte | V.1.2 | 35 | 8 |
| III. Filmrechte | V.1.3 | 32 | 60 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 261 | 269 | |
| Aktiva gesamt | 261 | 269 | |
| Passiva | |||
| 31.12.2014 TEuro |
31.12.2013 TEuro |
||
| A. Kurzfristige Schulden | |||
| I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | V.3 | 43 | 74 |
| II. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | V.3 | 9.762 | 9.673 |
| III. Sonstige Verbindlichkeiten | V.3 | 41 | 62 |
| IV. Rückstellungen | V.3 | 104 | 140 |
| Summe kurzfristige Schulden | 9.950 | 9.949 | |
| B. Langfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | V.4 | 0 | 0 |
| Summe langfristige Schulden | 0 | 0 | |
| C. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | V.5.1 | 15.137 | 14.737 |
| II. Kapitalrücklage | V.5.2 | 1.308 | 1.328 |
| III. Gewinnrücklage | V.5.3 | ||
| Gesetzliche Rücklage | 116 | 116 | |
| IV. Konzernbilanzverlust | V.5.4 | -26.250 | -25.861 |
| Summe Eigenkapital | -9.689 | -9.680 | |
| Passiva gesamt | 261 | 269 |
Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
scroll
| 1.1.-31.12.2014 TEuro |
1.1.-31.12.2013 TEuro |
||
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | VI.1 | 11 | 3 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | VI.2 | 90 | 12 |
| 101 | 15 | ||
| 3. Materialaufwand | VI.3 | ||
| a) Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen | -28 | -78 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -13 | -2 | |
| -41 | -80 | ||
| 4. Personalaufwand | VI.4 | ||
| a) Gehälter | -33 | -80 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | -3 | -3 | |
| -36 | -83 | ||
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | VI.5 | -321 | -273 |
| 6. Zinsergebnis | VI.6 | -92 | -89 |
| 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -389 | -510 | |
| 8. Entkonsolidierungseffekte | VI.7 | 0 | 0 |
| 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | VI.8 | 0 | 0 |
| 10. Konzernjahresfehlbetrag (i.V. -überschuss) | -389 | -510 | |
| 11. Verlustvortrag | -25.861 | -71.163 | |
| 12. Auflösung Kapitalrücklage | 41.791 | ||
| 13. Herabsetzung Grundkapital | 4.021 | ||
| 14. Konzernbilanzverlust | -26.250 | -25.861 | |
| Ergebnis je Aktie | -0,03 | -0,04 | |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | -0,03 | -0,04 |
Das Konzernperiodenergebnis entspricht dem Konzerngesamtperiodenergebnis.
Sowohl im Geschäftsjahr 2014 als auch in 2013 gab es keine direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge.
Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
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| 1.1.-31.12.2014 TEuro |
1.1.-31.12.2013 TEuro |
|
|---|---|---|
| Periodenergebnis vor gezahlten Zinsen und gezahlten Steuern | -389 | -510 |
| Entkonsolidierungseffekte | 0 | 0 |
| Veränderung Filmrechte | 28 | 78 |
| Veränderung der übrigen Rückstellungen | -36 | -19 |
| Veränderung sonstige Aktiva | -28 | 25 |
| Veränderung sonstige Passiva | 37 | -50 |
| Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -388 | -476 |
| Einzahlungen aus Kapitalerhöhung | 400 | 600 |
| Kosten der Kapitalerhöhung | -20 | -12 |
| Gesellschafterdarlehen | 0 | |
| Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit | 380 | 588 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | -8 | 112 |
| Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode | 194 | 82 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 186 | 194 |
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
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| 31.12.2014 TEuro |
31.12.2013 TEuro |
|
|---|---|---|
| Zahlungsmittel | 186 | 194 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 0 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 186 | 194 |
Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
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| Grundkapital TEuro |
Kapitalrücklage TEuro |
Gewinnrücklage TEuro |
Konzernbilanzverlust TEuro |
Gesamt TEuro |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1.1.2013 | 18.158 | 43.131 | 116 | -71.163 | -9.758 |
| Kapitalerhöhung | 600 | -12 | 0 | 0 | 588 |
| Auflösung Kapitalrücklage | 0 | -41.791 | 0 | 41.791 | 0 |
| Herabsetzung Grundkapital | -4.021 | 0 | 0 | 4.021 | 0 |
| Konzernjahresfehlbetrag | 0 | 0 | 0 | -510 | -510 |
| Stand 31.12.2013 | 14.737 | 1.328 | 116 | -25.861 | -9.680 |
| Stand 1.1.2014 | 14.737 | 1.328 | 116 | -25.861 | -9.680 |
| Kapitalerhöhung | 400 | -20 | 0 | 0 | 380 |
| Konzernjahresfehlbetrag | 0 | 0 | 0 | -389 | -389 |
| Stand 31.12.2014 | 15.137 | 1.308 | 116 | -26.250 | -9.689 |
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2014 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
I. Allgemeine Angaben
Die Intertainment AG (im Folgenden auch als "Intertainment" oder "Konzern" bezeichnet) wurde im Februar 1999 am neuen Markt zugelassen und wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment "Prime Standard", der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im "General Standard" (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse.
Wesentlicher Geschäftsgegenstand des Konzerns sind der Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, der Handel mit Filmlizenzen sowie die Produktion und Co-Produktion von Filmen und das Merchandising Geschäft. Aufgrund der langjährigen bedeutenden Rechtsstreitigkeiten in den USA ist das operative Geschäft nahezu zum Erliegen gekommen.
Sitz der Intertainment AG ist der Maximiliansplatz 5 in 80333 München.
Der Vorstand der Intertainment AG hat am 8. Juni 2015 den Konzernabschluss aufgestellt. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und dann zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Vorstand und Aufsichtsrat können beschließen, die Billigung des Konzernabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, hielt nach Kenntnis des Vorstands 2014 unterverändert über 50% der Stimmrechte an der Intertainment AG und ist damit Mutterunternehmen der Intertainment AG
Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang jeweils in tausend Euro (TEuro) dar. Neben den Werten für das Geschäftsjahr 2014 werden zur Vergleichbarkeit auch die entsprechenden Vorjahreswerte angegeben. Diese sind in Klammern dargestellt. Die Abkürzung "i.V." steht dabei für "im Vorjahr".
II. Rechnungslegungsgrundsätze
Die Intertainment AG, München, stellt ihren Konzernabschluss entsprechend § 315a Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) des International Accounting Standards Board (IASB) auf, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Der Konzernabschluss wurde um weitere nach HGB bzw. AktG erforderliche Erläuterungen ergänzt.
Dem konsolidierten Abschluss liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Intertainment leitet alle im Konsolidierungskreis befindlichen, auf Basis der lokalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Einzelabschlüsse auf die internationale Rechnungslegungsnorm IFRS über und erstellt auf dieser Grundlage einen Konzernabschluss.
Im Folgenden stellen wir die im Geschäftsjahr 2014 veränderten IFRS Standards und Interpretationen dar, deren Anwendung zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorgeschrieben ist.
Standards/Änderungen/Interpretationen
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| Verpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre beginnend ab dem: | |
|---|---|
| IFRS 9, Finanzinstrumente | 1.1.2018** |
| IFRS 14, Regulatorische Abgrenzungsposten | 1.1.2016** |
| IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 1.1.2017** |
| IFRS 10, Konzernabschlüsse und IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftunternehmen - Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture (Änderung) | 1.1.2016** |
| Investment Entities - Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28) | 1.1.2016** |
| IFRS 11, Gemeinsame Vereinbarungen - Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit (Änderung) | 1.1.2016** |
| IAS 1, Darstellung des Abschlusses - Angabeinitiative (Änderung) | 1.1.2016** |
| IAS 16, Sachanlagen und IAS 38, Immaterielle Vermögenswerte - Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (Änderung) | 1.1.2016** |
| IAS 16, Sachanlagen und IAS 41, Landwirtschaft - Fruchttragende Pflanzen (Änderung) | 1.1.2016** |
| IAS 19, Leistungen an Arbeiternehmer - Bilanzierung von Arbeitnehmerbeiträgen (Änderung) | 1.7.2015* |
| IAS 27, Einzelabschluss - Equity-Methode im separaten Abschluss | 1.1.2016** |
| Jährlicher Verbesserungsprozess der IFRS (2010-2012)*** | 1.7.2015* |
| Jährlicher Verbesserungsprozess der IFRS (2011-2013)**** | 1.7.2015* |
| Jährlicher Verbesserungsprozess der IFRS (2012-2014)***** | 1.1.2016** |
* Anerkennung durch die EU (Endorsement) sowie Übernahme in Deutschland erfolgt
** Vorausgesetzt Anerkennung durch die EU ist bis dahin erfolgt
*** hiervon sind im Einzelnen folgende Standards und Interpretationen betroffen: IFRS 2, IFRS S, IFRS S, IFRS 1S, IAS 16, IAS 24, IAS SS
**** hiervon sind im Einzelnen folgende Standards und Interpretationen betroffen: IFRS 1, IFRS S, IFRS 1S, IAS 40
***** hiervon sind im Einzelnen folgende Standards und Interpretationen betroffen: IFRS 5, IFRS 7, IAS 19, IAS S4
Von Bedeutung für zukünftige Konzernabschlüsse der Intertainment AG sind die folgenden neuen Standards bzw. Änderungen:
IAS 16, Sachanlagen und IAS 38, Immaterielle Vermögenswerte - Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (Änderung)
Die Vorschriften in IAS 16 wurden geändert, um klarzustellen, dass eine umsatzbasierte Abschreibungsmethode für das Sachanlagevermögen nicht sachgerecht ist. Der neu eingeführte Paragraph IAS 16.62A stellt klar, dass es sich bei einer Abschreibungsmethode, die auf den unter Einsatz des Vermögenswerts erzielten Umsatz abstellt, nicht um ein angemessenes Verfahren zur Abschreibungsbemessung für das Sachanlagevermögen handelt, da die Umsatzerlöse auch andere Faktoren als den tatsächlichen Verbrauch des wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts widerspiegeln. Im Gegensatz zu dem strikten Verbot umsatzbasierter Abschreibungsmethoden für das Sachanlagevermögen wurden die Vorschriften in IAS 38 um eine widerlegbare Vermutung zum Verbot der umsatzbasierten Abschreibung ergänzt. Begründet wird dies in ähnlicher Weise wie in IAS 16 damit, dass Umsatzerlöse, die unter Einsatz eines immateriellen Vermögenswerts generiert werden, typischerweise auch Faktoren widerspiegeln, die keinen direkten Bezug zum Verbrauch des dem immateriellen Vermögenswert innewohnenden wirtschaftlichen Nutzens aufweisen. Der neu eingeführte Paragraph beschreibt zudem die beiden einzigen Fälle, in denen die Vermutung widerlegt werden kann, so dass die Abschreibung auf Basis von Umsatzerlösen zulässig ist:
| ― | Der immaterielle Vermögenswert wird in Bezug zu Erlösen ausgedrückt (der bestimmende begrenzende Faktor, der den immateriellen Vermögenswert ausmacht, ist das Erreichen einer Erlösschwelle); und |
| ― | es ist nachzuweisen, dass Erlöse und der Verbrauch des wirtschaftlichen Nutzens stark korrelieren (der Verbrauch des immateriellen Vermögenswerts ist direkt mit den Erlösen verknüpft, die aus der Verwendung des Vermögenswerts entstehen). |
Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Intertainment AG prüft gegenwärtig die möglichen Auswirkungen der Umsetzung der Änderungen.
IFRS 9 Finanzinstrumente
Am 24. Juli 2014 hat das IASB die endgültige Fassung von IFRS 9 Finanzinstrumente veröffentlicht. In dieser Fassung wurden die Ergebnisse der Phasen Klassifizierung und Bewertung, Wertminderung und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, in denen das Projekt zur Ersetzung von IAS 39 Finanz -instrumente: Ansatz und Bewertung abgearbeitet wurden, zusammengebracht. Die Regelungen von IFRS 9 sehen im Vergleich zu IAS 39 ein neues Klassifizierungsmodell für finanzielle Vermögenswerte vor:
| ― | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| ― | Beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Ergebnis |
| ― | Beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung |
Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte richtet sich künftig nach diesen drei vorgenannten Kategorien. Die Festlegung der Kategorie ergibt ich dabei sowohl aus dem Geschäftsmodell, in dem das Instrument gehalten wird als auch aus den vertraglichen Zahlungsströmen des Instruments. Grundsätzlich handelt es sich dabei um Pflichtkategorien, jedoch stehen vereinzelte Wahlrechte zur Verfügung. Für finanzielle Verbindlichkeiten wurden die bestehenden Vorschriften weitgehend übernommen. Die einzige wesentliche Neuerung betrifft finanzielle Verbindlichkeiten in der Fair Value-Option. Für sie sind Fair Value-Schwankungen aufgrund von Veränderungen des eigenen Ausfallrisikos im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Das neue Wertminderungsmodell verlagert den Fokus auf eine tendenziell frühere Risikovorsorge. IFRS 9 sieht drei Stufen vor, welche die Höhe der zu erfassenden Verluste und die Zinsvereinnahmung künftig bestimmen:
| ― | Stufe 1: Danach sind bereits bei Zugang erwartete Verluste in Höhe des Barwerts eines erwarteten 12-Monats-Verlusts zu erfassen |
| ― | Stufe 2: Liegt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vor, ist die Risikovorsorge bis zur Höhe der erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit aufzustocken |
| ― | Stufe 3: Mit Eintritt eines objektiven Hinweises auf Wertminderung hat zudem die Zinsvereinnahmung auf Grundlage des Nettobuchwerts zu erfolgen |
Mit IFRS 9 wird zum einen der Umfang der für eine Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen infrage kommenden Grundgeschäfte ausgedehnt. Ein weiterer fundamentaler Unterschied zum in IAS 39 niedergelegten Modell der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen besteht in der Abschaffung des 80 Prozent - 125 Prozent-Intervalls effektiver Sicherungsbeziehungen und der Vorschrift, die Effektivität von Sicherungsbeziehungen quantitativ überprüfen zu müssen. Im IFRS 9-Modell muss ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument nachgewiesen werden, ohne dass quantitative Schwellenwerte bestehen. Bei erstmaliger Anwendung von IFRS 9 besteht ein einmaliges Bilanzierungswahlrecht für Sicherungsbeziehungen zwischen IFRS 9 und den bisherigen Leitlinien aus IAS 39. Die gewählte Variante ist für alle aktuellen und zukünftigen Sicherungsbeziehungen auszuüben.
Der Standard ersetzt alle früheren Fassungen von IFRS 9 und tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist möglich. Die Intertainment AG prüft gegenwärtig die möglichen Auswirkungen der Umsetzung der Änderungen.
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
Die Zielsetzung von IFRS 15 besteht darin, Prinzipien zu schaffen, die ein Unternehmen bei der Berichterstattung von entscheidungsnützlichen Informationen an Abschlussadressaten über die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und resultierenden Zahlungsströmen aus einem Vertrag mit einem Kunden anzuwenden hat. Das Kernprinzip wird mit einem fünfstufigen Rahmenmodell umgesetzt:
| ― | Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden |
| ― | Identifizierung der eigenständigen Leistungsverpflichtungen in dem Vertrag |
| ― | Bestimmung des Transaktionspreises |
| ― | Verteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen des Vertrags |
| ― | Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen durch das Unternehmen |
Es gibt neue Leitlinien, ob Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Zudem bietet der Standard Regelungen zu Sachverhalten wie beispielsweise der Identifizierung eigenständiger Leistungsverpflichtungen, der Bilanzierung von Vertragsänderungen, der Bilanzierung des Zeitwerts des Geldes, Kosten zur Erfüllung und Erlangung eines Vertrages sowie Veräußerungen mit Rückgaberechten. Der Standard erfordert umfangreiche zusätzliche Angaben, die zu den Erlösen im Abschluss offenzulegen sind. IFRS 15 muss in den ersten Jahresabschlüssen angewendet werden, die ein Unternehmen für Berichtsperioden erstellt, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Intertainment AG prüft gegenwärtig die möglichen Auswirkungen der Umsetzung der Änderungen.
III. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden
1. Konsolidierungskreis
Der Konzernabschluss umfasst alle in- und ausländischen Tochterunternehmen, über die die Intertainment AG die Kontrolle ausübt. Eine Ausübung der Kontrolle wird unterstellt, soweit die Intertainment AG bei der betreffenden Gesellschaft mehr als 50 % der Stimmrechte besitzt, die Finanzierungs- und Geschäftspolitik bestimmt oder die Mehrheit des Aufsichts- oder Verwaltungsrats stellen kann.
In den Konsolidierungskreis werden im Berichtsjahr die Intertainment AG und ihre Tochtergesellschaft, die MH Media Holding GmbH, einbezogen.
Das Eigenkapital der Gesellschaften stellt sich wie folgt dar:
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| Gesellschaft | Gezeichnetes Kapital (Vorjahr) | Eigenkapital 2014 (Vorjahr) | Jahresergebnis 2014 (Vorjahr) | Anteil % |
Beschreibung |
|---|---|---|---|---|---|
| in TEuro | |||||
| Intertainment AG, München | 15.137 (14.737) | -9.690 (-9.682) | -408 (-532) | Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, der Handel mit Filmrechten, die Produktion und Co-Produktion von Filmen, das Merchandising, der Vertrieb und die Übertragung von Medieninhalten im Audio- und Videobereich über Kommunikationsmittel aller Art, die Lizenzvergabe hierauf sowie die Ausführung artverwandter Geschäfte. Zudem agiert die Gesellschaft als Finanzholding. | |
| MH Media Holding GmbH, München | 358 (358) | -936 (-927) | -9 (-11) | 100 | Unternehmensgegenstand ist der Handel mit Merchandising- und mit Zeichentrickfilmrechten sowie der Erwerb von sonstigen Rechten. |
2. Stichtag des Konzernabschlusses
Stichtag für den Konzernabschluss ist der 31. Dezember 2014. Der Jahresabschluss der Intertainment AG und der Jahresabschluss des in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmens datieren auf diesen Stichtag.
3. Konsolidierungsmethoden
Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach konzerneinheitlichen Regeln zum 31. Dezember 2014 und für die Vergleichsperiode zum 31. Dezember 2013 aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften. Die Jahresabschlüsse wurden von Abschlussprüfern geprüft bzw. im Rahmen der Konzernabschlussprüfung einer prüferischen Durchsicht unterzogen
Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Konsolidierungspflichtige Zwischengewinne aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen lagen nicht vor.
Bei ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.
IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Grundsätze
Der Konzernabschluss basiert auf dem Anschaffungskostenprinzip. Soweit nicht besonders vermerkt, erfolgt ein Ansatz der Aktiv- und Passivposten zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung innerhalb der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen im Wesentlichen den im Vorjahr angewandten Methoden.
2. Going Concern
Der vorliegende Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Insgesamt ist die Einschätzung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aber von den wesentlichen Unsicherheiten geprägt, dass der Vorstand auf entsprechende Finanzmittel von Dritten, wie z.B. der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen ist, und weitergehende Erklärungen seitens der MK Medien Beteiligungs GmbH abgegeben und bestehende Vereinbarungen seitens der MK Medien Beteiligungs GmbH verlängert werden müssen. Die benötigten Finanzmittel, die weitergehenden Erklärungen und die Verlängerung der bestehenden Vereinbarungen wurden mit Schreiben vom 07. Mai 2015 verbindlich abgegeben. Aus heutiger Sicht ist es als sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte Finanzierungsquelle kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien Beteiligungs GmbH das Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.
Aufgrund der bisher immer rechtzeitig erfolgten Finanzierung, der Abgabe weiterer Erklärungen und der Verlängerung der bestehenden Vereinbarungen durch die MK Medien Beteiligungs GmbH darf das Management davon ausgehen, dass auch künftig die entsprechenden Finanzmittel, Erklärungen und Verlängerungen zur Verfügung gestellt bzw. abgegeben werden. Sollten diese nicht oder nicht in ausreichendem Umfang erfolgen und sollen die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand der Intertainment AG in hohem Maße - auch sehr kurzfristig - wegen Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung gefährdet.
Zum 31. Dezember 2014 weist die Intertainment AG einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 9,7 Mio. Euro aus. Durch die Neuregelung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs in § 19 InsO durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz wird eine insolvenzrechtliche Überschuldung ausgeschlossen, soweit eine positive Fortführungsprognose überwiegend wahrscheinlich ist. Die befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs galt zunächst bis zum 31. Dezember 2013. Ende 2012 wurde vom Bundestag die Entfristung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs beschlossen.
Zum Bilanzstichtag liegen qualifizierte unbefristete Rangrücktrittserklärungen der MK Medien Beteiligungs GmbH zugunsten der Intertainment AG vor. Aufgrund dieser Rangrücktrittserklärungen und der vorliegenden Finanzierungszusagen sowie der bisher stets rechtzeitig erfolgten Finanzierung befindet sich die Intertainment AG zum aktuellen Stichtag nicht in der insolvenzrechtlichen Überschuldung.
3. Verwendung von Annahmen und Schätzungen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen zugrunde gelegt, die sich auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden bzw. der Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung der Filmrechte und von Rückstellungen sowie aktienbasierte Vergütungen.
Alle wesentlichen Schätzungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf den Erfahrungen des Managements und den Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt.
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert:
Finanzanlagevermögen
Das Finanzanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert bilanziert Das Finanzanlagevermögen beinhaltet unverändert zum Vorjahr die vollständig abgeschriebene 10,6 %-Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Intertainment wird diese Bewertung beibehalten, bis die juristischen Auseinandersetzungen von SightSound Technologies Holding LLC in den USA - bezüglich der bestehenden Patente und deren Durchsetzung, insbesondere gegen Apple - entschieden sind. Zudem ist die im Vorjahr entkonsolidierte Phoenix Media GmbH, die vollständig abgeschrieben ist, im Finanzanlagevermögen enthalten.
Filmrechte
Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Der planmäßigen Abschreibung von Filmrechten liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. die Auswertung der Teilrechte zugrunde. Darüber hinaus erfolgen gemäß IAS 2 außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös (Nettoveräußerungswert) unter dem aktivierten Restbuchwert liegt. Der Buchwert der Filmrechte beträgt zum 31. Dezember 2014 insgesamt 32 (i.V. 60) TEuro.
Rückstellungen
Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen, deren Höhe oder Zeitpunkt der Erfüllung unsicher ist, sind nach IAS 37 Rückstellungen anzusetzen, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Der Wertansatz der Rückstellungen wird im Wege der Schätzung ermittelt und basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken. Zum Bilanzstichtag sind insbesondere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen bzw. für Leistungen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr verursacht wurden, bilanziert.
Aktienbasierte Vergütung
Die Kosten aus der Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten an Mitarbeiter werden im Konzern mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts muss für die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten ein geeignetes Bewertungsverfahren bestimmt werden. Dieses ist abhängig von den Bedingungen der Gewährung. Es ist weiterhin die Bestimmung geeigneter in dieses Bewertungsverfahren einfließender Daten, darunter insbesondere die voraussichtliche Optionslaufzeit, Volatilität und Dividendenrendite, sowie entsprechender Annahmen erforderlich. Des Weiteren ist abzuschätzen, wie viele der zugesagten Optionen nach Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausgeübt werden. Wir verweisen hierzu auf unsere weitergehenden Ausführungen in diesem Konzernanhang.
4. Zahlungsmittel
Die Zahlungsmittel werden zum Nennwert bilanziert.
5. Finanzinstrumente
Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte klassifiziert. Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte nimmt Intertainment mit dem erstmaligen Ansatz vor und überprüft diese Zuordnung am Ende jedes Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist.
Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Markts festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.
In der Bilanz enthaltene finanzielle Vermögenswerte umfassen Beteiligungen, Zahlungsmittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Die in der Bilanz enthaltenen finanziellen Vermögenswerte - mit Ausnahme der Beteiligungen - wurden als "Forderungen" klassifiziert. Die Beteiligungen wurden der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" zugeordnet.
Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung der als Forderung klassifizierten finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Die Einzelheiten zu den Ansatz- und Bewertungskriterien werden in den Anhangsangaben zu den einzelnen Positionen offengelegt.
Der Konzern ermittelt an jedem Stichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts vorliegt. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts. Der Wertminderungsverlust wird erfolgswirksam erfasst.
Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung auftretenden Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Der neue Buchwert darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen. Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst.
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: (i) die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen, (ii) der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung der Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen von IAS 39.19 erfüllt (Durchleitungsvereinbarung), übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.
Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden von Intertainment gemäß IAS 39 als Verbindlichkeiten klassifiziert, die bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert und in der Folgebewertung mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden.
Verzinsliche Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten bewertet. Sie werden nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden, sowie im Rahmen von Amortisationen.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.
6. Filmrechte
Filmrechte, deren Erwerb für einen begrenzten Zeitraum erfolgt, sind in den kurzfristigen Vermögenswerten bilanziert. Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Die Anschaffungskosten sind auf die Teilrechte Kino, Video &DVD sowie Pay- und Free-TV aufgeteilt. Bemessungsgrundlage für diese Aufteilung bilden die prognostizierten Erlöse der definierten Teilsegmente. Die Free-TV-Teilrechte sind in bis zu drei Verwertungszyklen untergliedert, die teilweise einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren umfassen. Entfallen bei Filmrechten einzelne Teilsegmente, sind die Anschaffungskosten mit geänderten Allokationsprozentsätzen auf die verbleibenden Verwertungsstufen aufgeteilt.
Die Aktivierung der Filmrechte erfolgt zum Zeitpunkt der technischen Abnahme des angelieferten Filmmaterials durch ein unabhängiges Labor.
Der planmäßigen Abschreibung von Filmrechten liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. die Auswertung der Teilrechte zugrunde. Darüber hinaus erfolgen gemäß IAS 2 außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös (Nettoveräußerungswert) unter dem aktivierten Restbuchwert liegt.
7. Wertminderungen
Die Buchwerte der Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag daraufhin überprüft, ob Indikatoren für eine Wertminderung (Impairment) vorliegen. Wenn solche Indikatoren vorliegen, wird der erzielbare Betrag der Vermögenswerte geschätzt und gegebenenfalls eine Abwertung erfolgswirksam vorgenommen.
8. Rückstellungen
Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen, deren Höhe oder Zeitpunkt der Erfüllung unsicher ist, sind nach IAS 37 Rückstellungen anzusetzen, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist.
Der Wertansatz der Rückstellungen wird im Wege der Schätzung ermittelt und basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken.
9. Eigenkapital
In der Kapitalrücklage ist der Betrag enthalten, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag hinaus - nach Abzug der Transaktionskosten - erzielt wird. Des Weiteren werden die Aktienoptionen in dieser Position erfasst.
10. Umsatzrealisation
Bei der Umsatzrealisation ist zwischen dem Lizenzverkauf und der Auswertung von Filmrechten zu unterscheiden.
Im Falle des Lizenzverkaufs werden Umsätze realisiert, wenn eine bindende vertragliche Beziehung mit dem Lizenznehmer entstanden ist. Diese setzt voraus, dass die Abnahme der lizenzierten Filmrechte vorliegt, die Lizenzgebühr für jedes lizenzierte Filmrecht bekannt ist und eine ausreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der wirtschaftliche Nutzen, die Lizenzgebühr, bei Fälligkeit zufließt.
Im Falle der Auswertung von Filmrechten wird der Umsatz bei Vorliegen der tatsächlichen Einspielergebnisse der jeweiligen Teilrechte des Auswertungszeitraums erfasst. Im Allgemeinen beginnt rund sechs Monate nach dem Kinostart eines Films die Auswertung im DVD-Segment, 12 Monate später die im Pay-TV- und wiederum 12 Monate später die im Free-TV-Segment.
11. Zinsen
Da im Konzern keine qualifizierten Vermögenswerte und damit keine Aktivierungspflicht von Fremdkapitalkosten vorliegen, werden die Zinsen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand bzw. Ertrag erfasst.
12. Bewertung von Aktienoptionen
Nach IFRS 2 werden Vergütungen durch die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten (Aktienoptionen) an Vorstand und Mitarbeiter der Gesellschaft ab dem Zeitpunkt der Ausgabe anteilig über den Erdienungszeitraum im Personalaufwand und in der Kapitalrücklage erfasst. Die Aktienoptionen wurden zu diesem Zweck im Zeitpunkt der Ausgabe nach einem anerkannten Optionspreismodell bewertet (siehe auch unsere Ausführungen unter VII.5. "Mitarbeiterbeteiligungsprogramm").
Die Erfassung von aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgen über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sogenannter Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.
Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind.
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie latente Steuern
Die Ermittlung der Ertragsteuern erfolgt nach IAS 12.
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.
Aktive und passive latente Steuern werden dann angesetzt, wenn künftige steuerliche Auswirkungen zu erwarten sind, die auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten bestehender Aktiva und Passiva nach IFRS und Steuerbilanzwerten sowie auf erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen zurückzuführen sind. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden im Rahmen der Realisierbarkeit der Steuervorteile gebildet.
Aktive latente Steuern werden periodisch auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft.
Aktive und passive latente Steuern werden unter Verwendung der Steuersätze errechnet, die voraussichtlich aufgrund der derzeit geltenden Steuergesetze für steuerpflichtige Erträge in den Jahren gelten, in denen diese zeitlichen Differenzen umgekehrt oder ausgeglichen werden. Die Steuerwirkung wird nach IAS 12 und unter Beachtung der aktuellen Gesetzeslage mit einem zum Vorjahr unveränderten Steuersatz in Höhe von 33 % berücksichtigt.
V. Erläuterungen zur Konzernbilanz
1. Kurzfristige Vermögenswerte
1.1 Zahlungsmittel
Die flüssigen Mittel in Höhe von insgesamt 186 (i.V. 194) TEuro bestehen aus laufenden Kontokorrentkonten.
1.2 Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 8 (i.V. 7) TEuro und die sonstigen Vermögenswerte 35 (i.V. 8) TEuro. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten insbesondere geleistete Anzahlungen und Steuererstattungsansprüche.
Die Forderungen gegen die Phoenix Media GmbH betragen 113.965 TEuro und sind zum Bilanzstichtag, unverändert zum Vorjahr, vollständig wertberichtigt. Die Intertainment AG erklärte gegenüber der Phoenix Media GmbH zur Abwendung der Überschuldung einen qualifizierten Rangrücktritt in Höhe von insgesamt 100.000 TEuro.
1.3 Filmrechte
Die Filmrechte sind zum Bilanzstichtag mit 32 (i.V. 60) TEuro bilanziert. Es wurden in der Berichtsperiode in Höhe von 28 (i.V. 78) TEuro Abschreibungen für die Verwertung und den aktuell erwarteten Nettoveräußerungserlös vorgenommen.
Das Management geht davon aus, dass die erwarteten Nettoveräußerungserlöse der jeweiligen Filmrechte mindestens den Buchwerten entsprechen. Abschreibungen aufgrund von Lizenzveräußerungen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen.
2. Langfristige Vermögenswerte
Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel. Das Finanzanlagevermögen beinhaltet unverändert zum Vorjahr die vollständig abgeschriebene 10,6 %-Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Intertainment wird diese unveränderte Bewertung beibehalten, bis die juristischen Auseinandersetzungen von SightSound Technologies Holding LLC in den USA bezüglich der zugrundeliegenden Patente entschieden sind. Zudem ist die im Vorjahr entkonsolidierte Phoenix Media GmbH, die ebenfalls vollständig abgeschrieben ist, im Finanzanlagevermögen enthalten.
3. Kurzfristige Schulden
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 43 (i.V. 74) TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen. Sie sind nicht verzinslich und haben eine Fälligkeit von bis zu 30 Tagen. Der Buchwert dieser im Konzern erfassten finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich auf 9.762 (i.V. 9.673) TEuro und enthalten die Darlehensverpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH. Der Ausweis der Verpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH erfolgt, aufgrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss bei der MK Medien GmbH, unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.
Hinsichtlich der Fälligkeiten, der Besicherung und der Verzinsung der Darlehensverpflichtung verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen (sog. related parties) unter Ziffer V.11.
Der Buchwert dieser finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten der Darlehensverpflichtungen zuzüglich aufgelaufener und angegrenzter Zinsen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten weisen zum 31. Dezember 2014 einen Betrag von 41 (i.V. 62) TEuro aus. Sie enthalten insbesondere Darlehen. Der Buchwert dieser finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten der Verpflichtungen.
Die kurzfristigen Rückstellungen belaufen sich in der Berichtsperiode auf 104 (i.V. 140) TEuro. Sie betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen für den Jahresabschluss sowie weitere Verpflichtungen, die das Geschäftsjahr 2014 betreffen und noch nicht abgerechnet wurden. Die Rückstellungen haben sich insgesamt wie folgt entwickelt:
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| in TEURo | 1.1.2014 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 31.12.2014 |
|---|---|---|---|---|---|
| Abschlusserstellung und -Prüfung | 46 | -46 | 0 | 53 | 53 |
| Ausstehende Rechnungen und sonstige weitere Verpflichtungen | 94 | -63 | -11 | 31 | 51 |
| Gesamt | 140 | -109 | -11 | 84 | 104 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beliefen sich im Vorjahr auf 9.673 TEuro und enthielten die Darlehensverpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH. Zudem wurde die Verpflichtung für gesamtschuldnerisch von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte Darlehen in Höhe von 4 Mio. Euro passiviert.
Hinsichtlich der Fälligkeiten, der Besicherung und der Verzinsung der Darlehensverpflichtung verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen (sog. related parties) unter Ziffer V.11.
Der Buchwert dieser finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten der Darlehensverpflichtungen.
4. Eigenkapital
Bezüglich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir insbesondere auf die Veränderungsrechnung des Konzerneigenkapitals. Intertainment besaß zum 31. Dezember 2014, ebenso wie im Vorjahr, keine eigenen Aktien.
4.1 Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 15.137 (i.V. 14.737) TEuro und verteilt sich auf insgesamt 15.136.853 (i.V. 14.736.853) ausgegebene nennwertlose Stückaktien. Mit Kapitalerhöhungen vom 28. Juli 2014 wurde das Grundkapital um insgesamt 400 TEuro unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals I erhöht.
Genehmigtes Kapital
Die Hauptversammlung am 10. Juli 2014 hatte der Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals I und II zugestimmt und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I gebilligt. Der Beschluss wurde jedoch nicht im Handelsregister eingetragen, so dass die Ermächtigungen vom 06. August 2010 jeweils weiter gültig blieben.
Auf Basis der weiterhin bestehenden Ermächtigungen vom 06. August 2010 wurde das Genehmigte Kapital 2010/II zur Erhöhung des Grundkapitals von 14.736.853,00 Euro um 400.000,00 Euro auf insgesamt 15.136.853,00 Euro gegen Bareinlage ausgenutzt. Diese Kapitalerhöhung um 400.000,00 Euro wurde am 14.08.2014 in das Handelsregister eingetragen.
Der Vorstand ist damit weiterhin ermächtigt, bis zum 5. August 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um weitere 756.453,00 Euro (Genehmigtes Kapital I) bzw. 5.233.930,00 Euro (Genehmigtes Kapital II) zu erhöhen.
Sowohl beim genehmigten Kapital I als auch beim genehmigten Kapital II ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Dieses kann allerdings auch ausgeschlossen werden, unter anderem um Spitzenbeträge auszugleichen oder auch wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.
Bedingtes Kapital
Im Vorjahr existierten vier Bedingte Kapitalia. Im Zusammenhang damit war das Grundkapital um bis zu 399.901,00 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I), um bis zu 300.000 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II), um bis zu 4.695.602 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III) und nochmals um bis zu 300.000 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IV). Die Hauptversammlung am 10. Juli 2014 beschloss, diese Bedingten Kapitalia ersatzlos aufzuheben.
Options- und/oder Bezugsrechte auf Aktien aus dem Bedingten Kapital bestanden nach Erklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht mehr.
4.2 Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag 1.308 TEuro (i.V. 1.328 TEuro).
4.3 Gewinnrücklage
Die Gewinnrücklage besteht unverändert in Höhe von 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage.
4.4 Konzernbilanzverlust
Zum 31. Dezember 2014 besteht ein Konzernbilanzverlust in Höhe von 26.250 (i.V. 25.861) TEuro. Der Konzernjahresfehlbetrag beläuft sich auf 389 (i.V. 510) TEuro.
VI. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung
1. Umsatzerlöse
Intertainment realisierte im Berichtsjahr aus der Verwertung des Filmrechtebestands Umsatzerlöse aus Lizenzverkäufen in Höhe von 11 (i.V. 3) TEuro.
2. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 90 (i.V. 12) TEuro und enthalten insbesondere Erträge aus Versicherungsleistungen und einem Vergleich sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.
3. Materialaufwand
Der Materialaufwand beläuft sich auf 41 (i.V. 80) TEuro und beinhaltet in den Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen die Abschreibung der Filmrechte in Höhe von 28 (i.V. 78) TEuro.
4. Personalaufwand
Der Personalaufwand beträgt 36 (i.V. 83) TEuro und beinhaltet mit 33 (i.V. 80) TEuro Gehälter und mit 3 (i.V. 3) TEuro soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung.
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 321 (i.V. 273) TEuro und enthalten im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Konzerns, wie Kosten der Hauptversammlungen, Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für Abschlusserstellung und -prüfung und für Aufsichtsratsvergütungen.
6. Zinsergebnis
Das Zinsergebnis beläuft sich auf -92 (i.V. -89) TEuro und beinhaltet insbesondere Zinsaufwendungen aus der Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen.
7. Steuern
Insgesamt weist der Konzern kein Steuerergebnis in 2014 aus. Der Konzernsteuersatz entspricht grundsätzlich dem durchschnittlichen inländischen Steuersatz, da das Konzernergebnis vor Steuern im Inland generiert wird. Er beträgt unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer sowie der Körperschaftsteuer inklusive des Solidaritätszuschlags insgesamt ca. 33 %.
Intertainment rechnet zum Bilanzstichtag mit einem Körperschaftsteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von ca. 16 % und mit einem Gewerbesteuersatz in Höhe von ca. 17 %.
Es bestehen zum 31. Dezember 2014 ca. 143 Mio. Euro körperschaftsteuerliche Verlustvorträge und ca. 225 Mio. Euro gewerbesteuerliche Verlustvorträge. Die genannten aufgelaufenen Verluste sind nach der geltenden Gesetzeslage im Grundsatz unbeschränkt vortragsfähig. Allerdings können laufende Gewinne einer Periode, die 1 Mio. Euro übersteigen, nur zu 60 % mit Verlustvorträgen verrechnet werden (Mindestbesteuerung). Da das Management nicht mit einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit davon ausgeht, dass das Ergebnis der zukünftigen Geschäftstätigkeit ausreichende zu versteuernde Gewinne abwerfen wird, um die vorhandenen Verlustvorträge zu realisieren, wurden zum 31. Dezember 2014 keine aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge gebildet.
Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steuerergebnis:
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| in TEURo | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -389 | -510 |
| Konzernsteuersatz | 33 % | 33 % |
| Erwartete Ertragsteuer (+) Ertrag / (-) Aufwand | 128 | 168 |
| Steuerauswirkungen durch: | ||
| Nicht aktivierungsfähige latente Steuern aus Verlusten des laufenden Jahres | -128 | -168 |
| Nicht steuerpflichtiger Gewinn aus der Entkonsolidierung | 0 | 0 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0 | 0 |
VII. Sonstige Angaben
1. Finanzierungsrisiken
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Zu den Finanzierungsrisiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Ziffer 2. Going Concern unter IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
2. Segmentberichterstattung
Der Konzern verfügt über keine berichtspflichtigen Segmente. Sämtliche Angaben betreffen den Filmlizenzrechtehandel.
3. Finanzinstrumente
Gemäß der Vorschrift des IFRS 7 werden zu den Finanzinstrumenten neben den bereits in den jeweiligen Bilanzpositionen enthaltenen Erläuterungen folgende Zusatzangaben gemacht:
Die folgende Übersicht zeigt die innerhalb der Finanzinstrumente ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Schulden gegliedert nach den Kategorien des IAS 39:
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| in TEURo | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||
| Kategorie: Forderungen | ||
| Zahlungsmittel | 186 | 194 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 8 | 7 |
| Kategorie: Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | ||
| Beteiligung SightSound Technologies Holding LLC | 0 | 0 |
| Beteiligung Phoenix Media GmbH | 0 | 0 |
| Finanzielle Schulden | ||
| Kategorie: Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 43 | 74 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 9.762 | 9.673 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 41 | 62 |
Unter der Position "Beteiligungen" bei der Entwicklung des Anlagevermögens auf der letzten Seite des Anhangs werden die Anteile an der SightSound Technologies Holding LLC gezeigt, deren beizulegender Zeitwert aufgrund der mit der Patentthematik verbundenen Unsicherheiten aktuell mit Null bewertet wird. Der bilanzielle Ausweis erfolgt unter den Finanzanlagen. Der Posten wird der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" in der Gliederung nach IAS 39 zugeordnet.
Folgende Ergebnisse aus den Finanzinstrumenten beeinflussten das Jahresergebnis des Konzerns:
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| in TEURo | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Kategorie: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten | ||
| Zinsergebnis: | ||
| Verzinsung erhaltene Darlehen | -92 | -89 |
| Summe | -92 | -89 |
| Nettoergebnis | -92 | -89 |
Die folgende Übersicht zeigt die Buchwerte sowie die beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind:
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| in TEURo | 31.12.2014 | 31.12.2013 | ||
|---|---|---|---|---|
| Buchwert | Marktwert | Buchwert | Marktwert | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Kategorie: Forderungen | ||||
| Zahlungsmittel | 186 | 186 | 194 | 194 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 8 | 8 | 7 | 7 |
| Kategorie: Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Beteiligung SightSound Technologies Holding LLC | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Beteiligung Phoenix Media GmbH | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Finanzielle Schulden | ||||
| Kategorie: Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 43 | 43 | 74 | 74 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 9.762 | 9.762 | 9.673 | 9.673 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 41 | 41 | 62 | 62 |
4. Ergebnis pro Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Intertainment AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus sogenannten "potenziellen Aktien".
Für das Geschäftsjahr 2014 ergibt sich eine gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl von 14.855.604 (i.V. 14.567.365). Der Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2014 einen Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 389 (i.V. 510) TEuro. Das Ergebnis je Aktie für 2014 beläuft sich auf -0,03 Euro nach -0,04 Euro im Vorjahr. Das verwässerte Ergebnis je Aktie besteht in gleicher Höhe.
5. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Der Vorstand war durch die Aktienoptionsprogramme 1999, 2001 und 2003 der Intertainment AG ermächtigt, Arbeitnehmern oder Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern und Mitgliedern der Geschäftsführung verbundener Unternehmen mit Zustimmung des Aufsichtsrats Rechte zum Bezug von nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien anzubieten.
Die Gesellschaft beschäftigt seit Jahren keine Mitarbeiter. Zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 10. Juli 2014 existierten keine Optionsrechte mehr. Das für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm geschaffene bedingte Kapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juli 2014 ersatzlos aufgehoben.
Die Anzahl der Aktienoptionen entwickelte sich wie folgt:
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| in Stück | Geschäftsjahr 2014 | Geschäftsjahr 2013 |
|---|---|---|
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehende Optionen | 52.500 | 52.500 |
| In der Berichtsperiode gewährte Optionen | 0 | 0 |
| In der Berichtsperiode verfallene Optionen | 52.000 | 0 |
| Zum Ende der Berichtsperiode ausstehende Optionen | 0 | 52.500 |
| Zum Ende der Berichtsperiode ausübbare Optionen | 0 | 52.500 |
| Zum Ende der Berichtsperiode noch verfügbare Optionen | 0 | 175.000 |
6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Eventualschulden sowie Haftungsverhältnisse
Durch die Anfang des Geschäftsjahres 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurden ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert und gegenseitige Verpflichtungen neu geregelt. Hierbei wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen des Filmtitels "Twisted" an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf den Saldo von Intertainment angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft aus dieser Neustrukturierung finanzielle Verpflichtungen für die Intertainment AG entstehen. Der Vorstand geht zum aktuellen Zeitpunkt jedoch unverändert davon aus, dass die künftigen Erlöse aus der Auswertung von bestimmten Territorien den bislang noch nicht erwirtschafteten Zwischensaldo decken.
Im Rahmen der in den Vorjahren abgeschlossenen Reorganisationsmaßnahmen und der Neustrukturierung von Verträgen liegen umfangreiche Sicherungsübereignungen bestehender Vermögensgegenstände an die Vertragspartner vor. Sie dienen der Absicherung von mögliche, in Zukunft entstehenden, finanziellen Verpflichtungen. Zur Absicherung dieser Verpflichtungen wurden Sicherheiten bis zu einer Höhe von maximal 7 Mio. US-Dollar eingeräumt. Das Risiko der Inanspruchnahme wird als niedrig beurteilt, da der Vorstand davon ausgeht, dass keine Zahlungsverpflichtung künftig entstehen wird. Für eine Inanspruchnahme aus dem Rahmenvertrag besteht nach Ansicht der Anwälte von Intertainment in USA keine Grundlage.
Zur Beseitigung der Überschuldung der Phoenix Media GmbH erklärte die Intertainment AG einen qualifizierten Rangrücktritt. Danach tritt die Intertainment AG in Höhe von 100.000 TEuro mit ihren Ansprüchen auf Tilgung ihrer Forderungen aus dem Verrechnungskonto gegenüber allen anderen Gläubigern bis zur Beendigung der Krise im Rang zurück.
7. Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements
Die von Intertainment verwendeten Finanzinstrumente umfassen die als finanzielle Vermögenswerte erfassten Finanzanlagen, Zahlungsmittel sowie die sonstigen finanziellen Vermögenswerte. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber verbundenen Unternehmen und die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stellen die finanziellen Schulden des Intertainment-Konzerns dar.
Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns.
Entsprechend den konzerneinheitlichen Vorgaben wurde in den Geschäftsjahren 2014 und 2013, und wird auch künftig, kein Handel mit Derivaten betrieben. Das Risikomanagement des Konzerns in Bezug auf Finanzinstrumente wird durch das Management der Intertainment AG ausgeübt. Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen insbesondere Liquiditäts-, Währungs- und Kreditrisiken. Die Unternehmensleitung hat Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten beschlossen, die im Folgenden dargestellt werden.
Liquiditätsrisiko
Als Liquiditätsrisiko ist das Risiko bezeichnet, finanzielle Verpflichtungen nicht fristgerecht erfüllen zu können. Der Konzern überwacht laufend im Rahmen monatlicher Reportings aller Konzerngesellschaften das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses. Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Eigenkapital- und Schuldinstrumenten zu wahren.
Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 261 (i.V. 269) TEuro. Dem stehen 9.950 (i.V. 9.949) TEuro an kurzfristigen Schulden gegenüber. Ziel des Managements ist es, aufgrund der eingeschränkten operativen Geschäftstätigkeit zeitnah weitere externe Finanzierungen und Darlehensprolongationen, insbesondere von der MK Medien Beteiligungs GmbH, zu erhalten, um die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sicherzustellen. Zuletzt wurde bis zur Aufstellung dieses Abschlusses mittels einer weiteren betraglich und zeitlich begrenzten Finanzierungszusage die künftige Liquidität sichergestellt.
Intertainment steuert die Liquidität über regelmäßig aktualisierte Finanzplanungen, um Liquiditätsengpässe rechtzeitig zu identifizieren und bewerten zu können. Zu den Fälligkeiten und der Analyse der Finanzinstrumente verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen in diesem Konzernanhang.
Marktrisiko
Das Marktrisiko in Bezug auf die Finanzinstrumente beinhaltet das Risiko einer Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der bestehenden Finanzinstrumente. Dieses Risiko untergliedert sich in das Währungs- und das Zinsänderungsrisiko.
Intertainment war in Vorjahren verstärkt dem Währungsrisiko ausgesetzt, da die Verträge des Filmhandels überwiegend in US-Dollar abgeschlossen wurden. Die finanziellen Schulden bestehen zum aktuellen Bilanzstichtag vollständig in der Währung Euro.
Wir gehen davon aus, dass eine Veränderung des Wechselkurses des US-Dollars zum Euro zum 31. Dezember 2014 keine Auswirkung auf die bestehenden Finanzinstrumente und die von ihnen direkt abhängigen Positionen haben kann und somit auf das Konzernergebnis Einfluss nimmt.
Intertainment nimmt, insbesondere aufgrund fehlender Finanzmittel, keine spezifischen Sicherungsgeschäfte für die Absicherung der Währungsrisiken vor.
Bezüglich des Zinsänderungsrisikos ist anzumerken, dass Intertainment bei den finanziellen Verbindlichkeiten, insbesondere den Verpflichtungen aus der Darlehensgewährung von der MK Medien Beteiligungs GmbH, dem zinsbedingten Cashflow-Risiko dahingehend ausgesetzt ist, dass alle Verträge mit einer variablen Verzinsung in Höhe von 0,75 %-Punkten über EURIBOR ausgestattet sind.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko betrifft bei Intertainment die ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte. Diese Positionen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Ausfallrisiken können dabei entstehen, wenn Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Das maximale Ausfallrisiko von Intertainment entspricht der Höhe der ausgewiesenen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte.
Über die beschriebenen Risiken hinaus liegen keine weiteren wesentlichen Preisänderungsrisiken oder Risiken aus Zahlungsstromschwankungen vor. Hinsichtlich der quantitativen Angaben verweisen wir auch auf die Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen.
Kapitalmanagement
Aufgrund der aktuellen Lage des Konzerns ist das Kapitalmanagement vorrangig auf den Erhalt der Intertainment AG ausgerichtet.
8. Risikomanagement und internes Kontrollsystem
Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Risiken identifiziert, analysiert sowie bewertet und Maßnahmen entwickelt, um diese im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die dargestellten Risiken der künftigen Entwicklung im Konzernlagebericht. Zudem bestehen fest definierte Prozesse des internen Kontrollsystems.
9. Ergänzende Angaben zur Cashflow-Rechnung nach IAS 7
Die Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode dargestellt. Die Zahlungsströme sind in die Bereiche Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aufgeteilt.
Im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sind die nicht zahlungswirksamen operativen Aufwendungen und Erträge eliminiert.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet im Berichtsjahr Zuflüsse aus Kapitalerhöhungen über 400 (i.V. 600) TEuro.
Im Geschäftsjahr 2014 wurden wie im Vorjahr keine Zahlungen für Ertragsteuern geleistet. Intertainment erhielt keine Zinsen gutgeschrieben. Die erfassten Zinsaufwendungen, insbesondere aus erhaltenen Darlehen von der MK Medien Beteiligungs GmbH, führten in der Berichtsperiode zu keinen Auszahlungen.
In den Geschäftsjahren 2014 und 2013 fanden keine wesentlichen "nicht zahlungswirksamen Transaktionen" statt, die ausschließlich das Eigenkapital betreffen.
10. Organe der Gesellschaft
Das Vorstandsamt übte im Berichtsjahr 2014, wie im Vorjahr, Herr Dr. Oliver Maaß, Rechtsanwalt, München, aus. Herr Dr. Oliver Maaß war im Berichtsjahr 2014 zudem:
| ― | Aufsichtsratsvorsitzender der arivis AG, Unterschleißheim |
| ― | Aufsichtsratsvorsitzender der Fritz Nols AG, Frankfurt am Main |
| ― | Aufsichtsratsvorsitzender der GIG Grundbesitz Immobilien AG, München |
| ― | Aufsichtsrat der GTM Good Time Music AG, München |
| ― | Aufsichtsratsvorsitzender der Nevira Vermögensverwaltung AG, München |
| ― | Aufsichtsratsvorsitzender der Superwise Video Technologies AG, Wolfratshausen |
| ― | Aufsichtsrat der MBB Clean Energy AG, Unterhaching. |
Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2014 wie folgt zusammen:
| ― | Bernhard Pöllinger, Dipl. Wirtschaftsingenieur/Dipl. Kaufmann, Ebersberg, (Vorsitzender) |
| ― | Frank Posnanski, Kaufmann, Berlin, (stellvertretender Vorsitzender) |
| ― | Bianca Krippendorf, Juristin, Leipzig |
Über die Aufsichtsratstätigkeit bei der Intertainment AG hinaus waren die Aufsichtsräte nicht in anderweitigen Aufsichtsräten und Kontrollgremien tätig.
11. Beziehungen zu nahe stehenden Personen und Unternehmen (sog. related parties)
Als "related parties" im Sinne des IAS 24 kommen vor allem die Vorstands- und die Aufsichtsratsmitglieder der Intertainment AG sowie die Anteilseigner der Gesellschaft, die einen beherrschenden und maßgeblichen Einfluss haben, und die Tochtergesellschaften der Intertainment AG in Betracht.
a) Vorstand
Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2014 beliefen sich insgesamt auf 33 (i.V. 78) TEuro.
b) Aufsichtsrat
Für das Geschäftsjahr 2014 wurden innerhalb der Rückstellungen insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 25 TEuro aufwandswirksam erfasst. Nach § 14 der Satzung der Intertainment AG beschließt über die Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr diejenige Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr abstimmt. Danach erhält der Vorsitzende die doppelte Vergütung eines einfachen Mitglieds, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache. Zusätzlich wird ein Sitzungsgeld vergütet. Im Geschäftsjahr 2014 erhielten Herr Bernhard Pöllinger 11 TEuro, Herr Frank Posnanski 5 TEuro und Frau Bianca Krippendorf 2 TEuro als Vergütung für das Geschäftsjahr 2013.
c) Tochtergesellschaften der Intertainment AG
Die Intertainment AG besitzt zu 100 % die Geschäftsanteile an der Phoenix Media GmbH und der MH Media Holding GmbH. Die Tochtergesellschaften werden über Verrechnungskonten vom Mutterunternehmen finanziert. Der Nominalbetrag des Verrechnungskontos zur Phoenix Media GmbH beträgt zum 31. Dezember 2014 unverändert zum Vorjahr 113 Mio. Euro insgesamt, der zur MH Media Holding GmbH insgesamt 0,9 (i.V. 0,9) Mio. Euro. Die Verrechnungskonten (für die Phoenix Media GmbH bis zum 31. Dezember 2011) werden mit einem Zinssatz von 1 % p. a. verzinst. Die Verrechnungskonten sind zum Bilanzstichtag zu 100 % wertberichtigt. Die Intertainment AG erklärte gegenüber der Phoenix Media GmbH zur Abwendung der Überschuldung einen qualifizierten Rangrücktritt in Höhe von insgesamt 100.000 TEuro und zusätzlich gegenüber der MH Media Holding GmbH auf die bestehenden Forderungen.
d) MK Medien Beteiligungs GmbH
Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH:
Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden in 2014 Zinsen in Höhe von 22 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht.
Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2014 auf 6 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2014 auf 19 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2014 auf 4 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten.
Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Die Zinsen beliefen sich in 2014 auf 37 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Die gewährten Darlehen samt der gesamtschuldnerischen Verpflichtung waren am 30. Juni 2014 zur Rückzahlung fällig. Im April 2014 wurde die Laufzeit sämtlicher Verpflichtungen bis zum 30. Juni 2015 verlängert.
Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des EURIBOR zuzüglich 0,75 % verzinst.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen sowie auf die gesamtschuldnerische Verpflichtung samt Zinsen.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und insoweit die Intertainment AG etwa aus dem Investment SightSound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält und wenn und soweit trotz der Fälligstellung/Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.
e) ML Media Invest GmbH
Gesellschafter und Geschäftsführer der ML Media Invest GmbH ist Herr Dr. Oliver Maaß, der zugleich Vorstand von Intertainment ist. Die Gesellschaft ist somit als nahestehendes Unternehmen einzustufen. ML Media Invest GmbH hat Intertainment ein Darlehen gewährt.
12. Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2014 beschäftigte der Konzern, wie im Geschäftsjahr 2013, neben dem Vorstand als Organ, keine Arbeitnehmer.
13. Sitz der Gesellschaft
Die Intertainment AG ist am Maximiliansplatz 5 in 80333 München ansässig.
14. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zu den berichtspflichtigen Ereignissen, die nach dem Bilanzstichtag 2014 eingetreten sind, verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 unter VIII. Nachtragsbericht.
15. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht.
16. Honorare des Abschlussprüfers
Das Honorar für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses zum 31.12.2014 beträgt 30 TEuro. Daneben hat PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 2,5 TEuro für Steuerberatung erhalten.
München, 8. Juni 2015
Intertainment Aktiengesellschaft
Dr. Oliver Maaß, Vorstand
Entwicklung des Anlagevermögens (Bruttodarstellung)
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| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1.1.2014 TEuro |
Zugänge TEuro |
Abgänge TEuro |
31.12.2014 TEuro |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | ||||
| Beteiligungen | 28.944 | 0 | 0 | 28.944 |
| Anlagevermögen gesamt | 28.944 | 0 | 0 | 28.944 |
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| Kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1.1.2014 TEuro |
Abschreibungen des Geschäftsjahres TEuro |
Zugänge TEuro |
31.12.2014 TEuro |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | ||||
| Beteiligungen | 28.944 | 0 | 0 | 28.944 |
| Anlagevermögen gesamt | 28.944 | 0 | 0 | 28.944 |
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| Buchwert | ||
|---|---|---|
| 31.12.2014 TEuro |
31.12.2013 TEuro |
|
| --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | ||
| Beteiligungen | 0 | 0 |
| Anlagevermögen gesamt | 0 | 0 |
Versagungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir wurden beauftragt, den von der Intertainment Aktiengesellschaft, München, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 zu prüfen.
Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Als Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass wir nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung nicht in der Lage waren, ein Prüfungsurteil über die Fortführung der Unternehmenstätigkeit abzugeben.
Der Vorstand hat eine Finanzplanung aufgestellt, nach der das Mutterunternehmen und der Konzern ab Dezember 2015 zusätzliche Finanzmittel benötigt. Diese benötigten Finanzmittel wurden zum Aufstellungszeitpunkt dieses Konzernabschlusses insbesondere von der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, nicht verbindlich zugesagt. Aufgrund der bisher immer rechtzeitig erfolgten Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, geht der Vorstand der Intertainment AG jedoch davon aus, dass auch künftig die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Der Konzernabschluss der Gesellschaft wurde demzufolge unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.
Nach unserer Einschätzung bestehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich des Eintritts der in der Finanzplanung zugrunde gelegten Annahmen - insbesondere keine Mittelabflüsse aus dem mit einem US-Produzenten im Jahre 2004 neu strukturierten Rahmenvertrag über die Filmproduktion "Twisted" und keine Mittelabflüsse an den Insolvenzverwalter der Phoenix Media GmbH - sowie die Unterstellung des rechtzeitigen Zuflusses weiterer benötigter und nicht zugesagter Finanzmittel. Sollten diese Prämissen nicht wie geplant eintreten, können das Mutterunternehmen und der Konzern ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen, sodass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit des Mutterunternehmens und des Konzerns (Going Concern) - auch sehr kurzfristig - gefährdet wäre. Wir konnten durch unsere Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit erzielen, dass die zugrunde gelegten Prämissen in erforderlichem Umfang eintreten werden und der Konzernabschluss demzufolge zu Recht unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt wurde.
Aufgrund der Bedeutung dieses Prüfungshemmnisses in seiner Gesamtheit für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie für die Frage der Fortführung der Unternehmenstätigkeit versagen wir den Bestätigungsvermerk.
Aussagen darüber, ob der Konzernabschluss den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung entspricht und unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, sind wegen des dargestellten Prüfungshemmnisses nicht möglich. Ebenso kann nicht beurteilt werden, ob der Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
München, den 8. Juni 2015
**PSP Peters Schönberger GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Andreas Vogl, Wirtschaftsprüfer
Stephan Nowack, Wirtschaftsprüfer
Eine Verwendung des Versagungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Konzernabschlusses und/oder des Konzernlageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Versagungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Bilanz zum 31. Dezember 2014 nach HGB
Aktiva
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| 31.12.2014 TEuro |
31.12.2013 TEuro |
|
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 |
| 2. Beteiligungen | 0 | 0 |
| Summe Anlagevermögen | 0 | 0 |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| Filmrechte | 32 | 60 |
| 32 | 60 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 8 | 7 |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 32 | 8 |
| 40 | 15 | |
| III. Guthaben bei Kreditinstituten | 186 | 192 |
| Summe Umlaufvermögen | 258 | 267 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 2 | |
| D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 9.690 | 9.682 |
| Summe Aktiva | 9.950 | 9.949 |
| Passiva | ||
| 31.12.2014 TEuro |
31.12.2013 TEuro |
|
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 15.137 | 14.737 |
| II. Kapitalrücklage | 1.328 | 1.328 |
| III. Gewinnrücklage | ||
| Gesetzliche Rücklage | 116 | 116 |
| IV. Bilanzverlust | -26.271 | -25.863 |
| V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 9.690 | 9.682 |
| Summe Eigenkapital | 0 | 0 |
| B. Rückstellungen | ||
| Sonstige Rückstellungen | 104 | 140 |
| Summe Rückstellungen | 104 | 140 |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 43 | 74 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbunden Unternehmen | 9.762 | 9.674 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 41 | 61 |
| - davon aus Steuern 0 (i.V. 2) TEuro | ||
| Summe Verbindlichkeiten | 9.846 | 9.809 |
| Summe Passiva | 9.950 | 9.949 |
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 nach HGB
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| 1.1.-31.12.2014 TEuro |
1.1.-31.12.2013 TEuro |
|
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 11 | 3 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 90 | 6 |
| 101 | 9 | |
| 3. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen | -28 | -78 |
| b) Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen | -13 | -2 |
| -41 | -80 | |
| 4. Personalaufwand | ||
| a) Gehälter | -34 | -80 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | -3 | -3 |
| -37 | -83 | |
| 5. Abschreibungen | ||
| auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die üblichen Abschreibungen überschreiten | 0 | 0 |
| 0 | 0 | |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -348 | -298 |
| 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 9 | 9 |
| - davon aus verbundenen Unternehmen 9 (i.V. 9) TEuro | ||
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -92 | -89 |
| - davon an verbundene Unternehmen -88 (i.V. -83) TEuro | ||
| 9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -408 | -532 |
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0 | 0 |
| 11. Jahresfehlbetrag | -408 | -532 |
| 12. Verlustvortrag | -25.863 | -83.114 |
| 13. Auflösung Kapitalrücklage | 53.762 | |
| 14. Herabsetzung Grundkapital | 4.021 | |
| 15. Bilanzverlust | -26.271 | -25.863 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2014
I. Allgemeine Angaben
Die Intertainment AG (im Folgenden auch als "Intertainment" oder "Gesellschaft" bezeichnet) wurde im Februar 1999 am Neuen Markt zugelassen und wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment "Prime Standard", der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im "General Standard" (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse.
Intertainment ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang in tausend Euro (TEuro) dar. Die Abkürzung "i.V." steht dabei für "im Vorjahr".
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsansätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
1. Going Concern
Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Insgesamt ist die Einschätzung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aber von den wesentlichen Unsicherheiten geprägt, dass der Vorstand auf entsprechende Finanzmittel von Dritten, wie z.B. der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen ist, und weitergehende Erklärungen seitens der MK Medien Beteiligungs GmbH abgegeben und bestehende Vereinbarungen seitens der MK Medien Beteiligungs GmbH verlängert werden müssen. Die benötigten Finanzmittel, die weitergehenden Erklärungen und die Verlängerung der bestehenden Vereinbarungen wurden mit Schreiben vom 07. Mai 2015 verbindlich abgegeben. Aus heutiger Sicht ist es als sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte Finanzierungsquelle kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien Beteiligungs GmbH das Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.
Aufgrund der bisher immer rechtzeitig erfolgten Finanzierung, der Abgabe weiterer Erklärungen und der Verlängerung der bestehenden Vereinbarungen durch die MK Medien Beteiligungs GmbH darf das Management davon ausgehen, dass auch künftig die entsprechenden Finanzmittel, Erklärungen und Verlängerungen zur Verfügung gestellt bzw. abgegeben werden. Sollten diese nicht oder nicht in ausreichendem Umfang erfolgen und sollen die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand der Intertainment AG in hohem Maße - auch sehr kurzfristig - wegen Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung gefährdet.
Zum 31. Dezember 2014 weist die Intertainment AG einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 9,7 Mio. Euro aus. Durch die Neuregelung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs in § 19 InsO durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz wird eine insolvenzrechtliche Überschuldung ausgeschlossen, soweit eine positive Fortführungsprognose überwiegend wahrscheinlich ist. Die befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs galt zunächst bis zum 31. Dezember 2013. Ende 2012 wurde vom Bundestag die Entfristung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs beschlossen.
Zum Bilanzstichtag liegen qualifizierte unbefristete Rangrücktrittserklärungen der MK Medien Beteiligungs GmbH zugunsten der Intertainment AG vor. Aufgrund dieser Rangrücktrittserklärungen und der vorliegenden Finanzierungszusagen sowie der bisher stets rechtzeitig erfolgten Finanzierung befindet sich die Intertainment AG zum aktuellen Stichtag nicht in der insolvenzrechtlichen Überschuldung.
2. Anlagevermögen
Die Bilanzierung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist.
3. Umlaufvermögen
Filmrechte, deren Erwerb für einen begrenzten Zeitraum erfolgt, sind im Umlaufvermögen bilanziert. Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Die Anschaffungskosten sind auf die Teilrechte Kino, Video/DVD sowie Pay- und Free-TV aufgeteilt. Bemessungsgrundlage für diese Aufteilung bilden die prognostizierten Erlöse der definierten Teilsegmente. Die Free-TV-Teilrechte sind in bis zu drei Verwertungszyklen untergliedert, die zusammen einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren umfassen. Entfallen bei Filmrechten einzelne Teilsegmente, sind die Anschaffungskosten mit geänderten Allokationsprozentsätzen auf die verbleibenden Verwertungsstufen aufgeteilt.
Die Aktivierung der Filmrechte erfolgt im Zeitpunkt der technischen Abnahme des angelieferten Filmmaterials durch ein unabhängiges Labor.
Der planmäßigen Abschreibung der Filmrechte liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. Auswertung der Teilrechte zugrunde. Darüber hinaus erfolgen im Rahmen der verlustfreien Bewertung außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös unter dem aktivierten Restbuchwert eines Filmrechts liegt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung von angemessenen Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bilanziert. Fremdwährungspositionen werden zum Abschlussstichtag mit dem Devisenkassakurs bewertet.
4. Fremdkapital
Die sonstigen Rückstellungen enthalten sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den beigefügten Anlagespiegel.
Die Finanzanlagen beinhalten die Tochtergesellschaften Phoenix Media GmbH und MH Media Holding GmbH. Beide Beteiligungen sind zum 31. Dezember 2014, unverändert zum Vorjahr, vollständig abgeschrieben.
Der Eigenkapitalstand der Tochterunternehmen ist folgender Übersicht zu entnehmen.
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| Beteiligung in TEURo | Sitz | Anteil in % |
Gezeichnetes Kapital 31.12.2014 | Eigenkapital 31.12.2014 | Jahresergebnis 2014 |
|---|---|---|---|---|---|
| Phoenix Media GmbH | München | 100 | 946(*) | -133.245(*) | -35.334(*) |
| MH Media Holding GmbH | München | 100 | 358 | -936 | -9 |
(*) Die Angaben beziehen sich auf 2011, da aufgrund der Insolvenz keine aktuelleren Daten vorliegen.
Das Finanzanlagevermögen beinhaltet zudem die vollständig abgeschriebene 10,6 %-Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Die Intertainment AG behält diese Bewertung zum aktuellen Bilanzstichtag unverändert aufgrund der bedeutenden Unsicherheiten bei.
2. Filmrechte
Die Filmrechte sind zum 31. Dezember 2014 mit 32,5 TEuro bilanziert. Es wurden Abschreibungen in Höhe von 27,5TEuro vorgenommen.
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Intertainment AG weist keinen Buchwert für Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus, da sämtliche Posten vollständig wertberichtigt wurden.
Die Forderungen gegen die Phoenix Media GmbH betragen 113.965 TEuro und sind zum Bilanzstichtag, aufgrund der vorliegenden Insolvenz, vollständig wertberichtigt. Die Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH betragen insgesamt 936 TEuro, wovon ebenfalls 936 TEuro wertberichtigt wurden. Die Intertainment AG erklärte gegenüber der Phoenix Media GmbH einen qualifizierten Rangrücktritt in Höhe von insgesamt 100.000 TEuro. Zusätzlich erklärte die Intertainment AG einen qualifizierten unbefristeten Rangrücktritt auf die gesamten bestehenden Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 8 TEuro; der Buchwert der sonstigen Vermögensgegenstände beläuft sich auf 32 TEuro und enthält ausschließlich Steuerforderungen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen wie im Vorjahr insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.
4. Guthaben bei Kreditinstituten
Die Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von insgesamt 186 TEuro betreffen ausschließlich Kontokorrentguthaben.
5. Eigenkapital
5.1 Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 15.137 TEuro und verteilt sich auf insgesamt 15.136.853 ausgegebene nennwertlose Stückaktien. Mit Kapitalerhöhung vom 10. Juli 2014 wurde das Grundkapital um insgesamt 400 TEuro unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals erhöht.
Genehmigtes Kapital
Die Hauptversammlung am 10. Juli 2014 hatte der Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals I und II zugestimmt und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I gebilligt. Der Beschluss wurde jedoch nicht im Handelsregister eingetragen, so dass die Ermächtigungen vom 06. August 2010 jeweils weiter gültig blieben.
Auf Basis der weiterhin bestehenden Ermächtigungen vom 06. August 2010 wurde dann das Genehmigte Kapital 2010/II zur Erhöhung des Grundkapitals von 14.736.853,00 Euro um 400.000,00 Euro auf insgesamt 15.136.853,00 Euro gegen Bareinlage ausgenutzt. Diese Kapitalerhöhung um 400.000,00 Euro wurde am 14.08.2014 in das Handelsregister eingetragen.
Der Vorstand ist damit weiterhin ermächtigt, bis zum 5. August 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um weitere 756.453,00 Euro (Genehmigtes Kapital I) bzw. 5.233.930,00 Euro (Genehmigtes Kapital II) zu erhöhen.
Sowohl beim genehmigten Kapital I als auch beim genehmigten Kapital II ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Dieses kann allerdings auch ausgeschlossen werden, unter anderem um Spitzenbeträge auszugleichen oder auch wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet..
Bedingtes Kapital
Darüber existierten vier Bedingte Kapitalia. Im Zusammenhang damit war das Grundkapital um bis zu 399.901,00 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I), um bis zu 300.000 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II), um bis zu 4.695.602 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III) und nochmals um bis zu 300.000 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IV). Die Hauptversammlung am 10. Juli 2014 beschloss, diese bedingten Kapitalia ersatzlos aufzuheben
Eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien besteht derzeit nicht.
5.2 Rücklagen
Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 1.328 TEuro.
Die Gewinnrücklage beläuft sich unverändert auf 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage.
5.3 Bilanzverlust
Die Intertainment AG weist zum 31. Dezember 2014 einen Bilanzverlust in Höhe von 26.271 TEuro aus. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich für das Geschäftsjahr 2014 auf 408 TEuro.
6. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betragen 104 TEuro und beinhalten im Wesentlichen die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2014, die Kosten für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und für weitere Verpflichtungen, die das abgelaufene Berichtsjahr betreffen, aber noch nicht abgerechnet wurden. Die Restlaufzeit beträgt mit 88 TEuro weniger und mit 16 TEuro mehr als ein Jahr.
7. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 43 TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen.
Aufgrund der Einbeziehung der Intertainment AG in den Konzernabschluss der MK Medien Beteiligungs GmbH werden die Verbindlichkeiten gegenüber dieser als Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Diese betragen zum Bilanzstichtag 9.762 TEuro und enthalten Darlehen einschließlich Zinsansprüche. Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen samt Zinsen. Am 17. Dezember 2010 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in der Gesamthöhe von 979 TEuro. Die erloschenen Forderungen leben wieder auf, sobald und soweit ihre Erfüllung der Intertainment AG aus einem Vermögenszuwachs möglich ist und frei verfügbare Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen 41 TEuro und beinhalten erhaltene Darlehen und Verpflichtungen für noch auszuzahlende Gehälter sowie abzuführende Lohn- und Kirchensteuer.
Die Verbindlichkeiten weisen insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 11 TEuro und resultieren aus der Vermarktung von Restposten aus der Filmrechtebibliothek der Gesellschaft.
2. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 90 TEuro. Sie enthalten insbesondere Erträge aus einem Forderungsverzicht sowie einer Versicherungsentschädigung sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.
3. Materialaufwand
Der Materialaufwand beläuft sich auf 41 TEuro und beinhaltet in den Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen insbesondere die Abschreibung der Filmrechte in Höhe von 28 TEuro.
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen insgesamt 348 TEuro und umfassen im Wesentlichen die Kosten der Hauptversammlung, Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für die Zuführung zur Rückstellung der Abschlusserstellung und -prüfung und für Aufsichtsratvergütungen.
5. Zinsergebnis
Das Zinsergebnis in Höhe von -83 TEuro setzt sich aus Zinserträgen in Höhe von 9 TEuro und Zinsaufwendungen in Höhe von -92 TEuro zusammen. Die Zinserträge enthalten die Verzinsung der Verrechnungskonten gegen verbundene Unternehmen. Die Zinsaufwendungen beinhalten insbesondere die Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen.
V. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Intertainment AG erklärte gegenüber der Phoenix Media GmbH einen qualifizierten Rangrücktritt über 100.000 TEuro. Zudem liegt ein qualifizierter Rangrücktritt auf die Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH vor.
Durch die Anfang des Geschäftsjahres 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurde ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert und gegenseitige Verpflichtungen neu geregelt. Hierbei wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen des Filmtitels "Twisted" an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf den Saldo von Intertainment angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft aus dieser Neustrukturierung finanzielle Verpflichtungen für die Intertainment AG entstehen. Der Vorstand geht zum aktuellen Zeitpunkt unverändert jedoch davon aus, dass die künftigen Erlöse aus der Auswertung von bestimmten Territorien den bislang noch nicht erwirtschafteten Zwischensaldo decken.
Im Rahmen der in den Vorjahren abgeschlossenen Reorganisationsmaßnahmen und der Neustrukturierung von Verträgen liegen umfangreiche Sicherungsübereignungen bestehender Vermögensgegenstände an die Vertragspartner vor. Sie dienen der Absicherung von möglichen, in Zukunft entstehenden, finanziellen Verpflichtungen. Zur Absicherung dieser Verpflichtungen wurden Sicherheiten bis zu einer Höhe von maximal 7 Mio. US-Dollar eingeräumt. Das Risiko der Inanspruchnahme wird als niedrig beurteilt, da der Vorstand davon ausgeht, dass keine Zahlungsverpflichtung künftig entstehen wird. Nach Ansicht der Anwälte in USA können aus dem Rahmenvertrag keine Ansprüche gegen Intertainment durchgesetzt werden.
Des Weiteren wurden mögliche Finanzmittelzuflüsse aus der Beteiligung SightSound Technologies Holding LLC zur Sicherung dann entstehender Ansprüche von Dritten abgetreten.
2. Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2014 neben dem Vorstand als Organ der Gesellschaft keine Mitarbeiter am Unternehmenssitz in München.
3. Zusammensetzung der Organe
Das Vorstandsamt übte im Berichtsjahr 2014, wie im Vorjahr, Herr Dr. Oliver Maaß, Rechtsanwalt, München, aus. Herr Dr. Oliver Maaß war im Berichtsjahr 2014 zudem:
| ― | Aufsichtsratsvorsitzender der arivis AG, Unterschleißheim |
| ― | Aufsichtsratsvorsitzender der Fritz Nols AG, Frankfurt am Main |
| ― | Aufsichtsratsvorsitzender der GIG Grundbesitz Immobilien AG, München |
| ― | Aufsichtsrat der GTM Good Time Music AG, München |
| ― | Aufsichtsratsvorsitzender der Nevira Vermögensverwaltung AG, München |
| ― | Aufsichtsratsvorsitzender der Superwise Video Technologies AG, Wolfratshausen |
| ― | Aufsichtsrat der MBB Clean Energy AG, Unterhaching. |
Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2014 wie folgt zusammen:
| ― | Bernhard Pöllinger, Dipl. Wirtschaftsingenieur/Dipl. Kaufmann, Ebersberg, (Vorsitzender) |
| ― | Frank Posnanski, Kaufmann, Berlin, (stellvertretender Vorsitzender) |
| ― | Bianca Krippendorf, Juristin, Leipzig. |
Über die Aufsichtsratstätigkeit bei der Intertainment AG hinaus waren die Aufsichtsräte nicht in anderweitigen Aufsichtsräten und Kontrollgremien tätig.
Für das Geschäftsjahr 2014 wurden innerhalb der Rückstellungen insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 25 TEuro aufwandswirksam erfasst. Nach § 14 der Satzung der Intertainment AG beschließt über die Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr diejenige Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr abstimmt. Danach erhält der Vorsitzende die doppelte Vergütung eines einfachen Mitglieds, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache. Zusätzlich wird ein Sitzungsgeld vergütet. Im Geschäftsjahr 2014 erhielten die ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder Dr. Georg Anders 8 TEuro, Bertil le Claire 4 TEuro und die Mitglieder Bernhard Pöllinger 10 TEuro, Frank Posnanski 3 TEuro und Bianca Krippendorf 2 TEuro als Vergütung für das Geschäftsjahr 2013.
4. Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen
Als nahestehendes Unternehmen der Intertainment AG kommt die MK Medien Beteiligungs GmbH in Betracht, die über die Mehrheit der Aktien an der Intertainment AG verfügt. Auf eine gesonderte Darstellung der Geschäftsbeziehungen zu 100%igen Tochtergesellschaften der Intertainment AG wird verzichtet.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden in 2014 Zinsen in Höhe von 22 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht.
Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2014 auf 7 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2014 auf 19 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2014 auf 3 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten.
Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Die Zinsen beliefen sich in 2014 auf TEUR 37 und wurden nicht ausbezahlt.
Die gewährten Darlehen samt der gesamtschuldnerischen Verpflichtung waren am 30. Juni 2015 zur Rückzahlung fällig. Mit Schreiben vom 7. Mai 2015 wurde die Laufzeit sämtlicher Verpflichtungen bis zum 30. Juni 2016 verlängert.
Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des EURIBOR zuzüglich 0,75 % verzinst.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen sowie auf die gesamtschuldnerische Verpflichtung samt Zinsen.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und insoweit die Intertainment AG etwa aus dem Investment SightSound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält und wenn und soweit trotz der Fälligstellung/Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.
Darüber hinaus wurde die ML Media Invest GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer Herr Dr. Oliver Maaß ist, der zugleich Vorstand von Intertainment ist, als nahestehendes Unternehmen eingestuft. ML Media Invest GmbH hat Intertainment ein Darlehen gewährt.
5. An den Abschlussprüfer gewährte Honorare
Das Honorar für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses zum 31.12.2014 beträgt 30 TEuro. Daneben hat PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 2,5 TEuro für Steuerberatung erhalten.
6. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlichten die Erklärung im Dezember 2013.
7. Konzernabschluss
Die Intertainment Aktiengesellschaft stellt als Muttergesellschaft gemäß § 315a Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Einbeziehung ihrer Tochterunternehmen für den kleinsten Kreis an Unternehmen auf.
Die Intertainment Aktiengesellschaft wird wiederum in den Konzernabschluss für den größten Kreis an Unternehmen der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, Deutschland, einbezogen.
München, 8. Juni 2015
Intertainment Aktiengesellschaft
Dr. Oliver Maaß, Vorstand
Entwicklung des Anlagevermögens (Bruttodarstellung)
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| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1.1.2014 TEuro |
Zugänge TEuro |
Abgänge TEuro |
31.12.2014 TEuro |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 9.359 | 0 | 0 | 9.359 |
| 2. Beteiligungen | 20.048 | 0 | 0 | 20.048 |
| Anlagevermögen gesamt | 29.407 | 0 | 0 | 29.407 |
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| Kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1.1.2014 TEuro |
Abschreibungen des Geschäftsjahres TEuro |
Abgänge TEuro |
31.12.2014 TEuro |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 9.359 | 0 | 0 | 9.359 |
| 2. Beteiligungen | 20.048 | 0 | 0 | 20.048 |
| Anlagevermögen gesamt | 29.407 | 0 | 0 | 29.407 |
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| Buchwert | ||
|---|---|---|
| 31.12.2014 TEuro |
31.12.2013 TEuro |
|
| --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 |
| 2. Beteiligungen | 0 | 0 |
| Anlagevermögen gesamt | 0 | 0 |
Versagungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir wurden beauftragt, den von der Intertainment Aktiengesellschaft, München, aufgestellten Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang - sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 zu prüfen.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Als Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass wir nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung nicht in der Lage waren, ein Prüfungsurteil über die Fortführung der Unternehmenstätigkeit abzugeben.
Der Vorstand hat eine Finanzplanung aufgestellt, nach der die Gesellschaft und der Konzern ab Dezember 2015 zusätzliche Finanzmittel benötigen. Diese benötigten Finanzmittel wurden zum Aufstellungszeitpunkt dieses Jahresabschlusses insbesondere von der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, nicht verbindlich zugesagt. Aufgrund der bisher immer rechtzeitig erfolgten Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, geht der Vorstand der Intertainment AG jedoch davon aus, dass auch künftig die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde demzufolge unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.
Nach unserer Einschätzung bestehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich des Eintritts der in der Finanzplanung zugrunde gelegten Annahmen - insbesondere keine Mittelabflüsse aus dem mit einem US-Produzenten im Jahre 2004 neu strukturierten Rahmenvertrag über die Filmproduktion "Twisted" und keine Mittelabflüsse an den Insolvenzverwalter der Phoenix Media GmbH - sowie die Unterstellung des rechtzeitigen Zuflusses weiterer benötigter und nicht zugesagter Finanzmittel. Sollten diese Prämissen nicht wie geplant eintreten, können die Gesellschaft und der Konzern ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen, sodass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Gesellschaft und des Konzerns (Going Concern) - auch sehr kurzfristig - gefährdet wäre. Wir konnten durch unsere Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit erzielen, dass die zugrunde gelegten Prämissen in erforderlichem Umfang eintreten werden und der Jahresabschluss demzufolge zu Recht unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt wurde.
Aufgrund der Bedeutung dieses Prüfungshemmnisses in seiner Gesamtheit für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sowie für die Frage der Fortführung der Unternehmenstätigkeit versagen wir den Bestätigungsvermerk.
Aussagen darüber, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung entspricht und unter Beachtung dieser Vorschriften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, sind wegen des dargestellten Prüfungshemmnisses nicht möglich. Ebenso kann nicht beurteilt werden, ob der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
München, den 8. Juni 2015
**PSP Peters Schönberger GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Andreas Vogl, Wirtschaftsprüfer
Stephan Nowack, Wirtschaftsprüfer
Eine Verwendung des Versagungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Versagungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Impressum:
Herausgeber Intertainment AG, München