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Intertainment AG Annual Report 2013

Sep 24, 2014

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Annual Report

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Publication

Intertainment AG

München

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Finanzbericht zum Konzern- und Jahresabschluss 2013

Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013

der Intertainment AG

I. Allgemeines

Der Konzernlagebericht und der Lagebericht des Mutterunternehmens, der Intertainment AG, für das Geschäftsjahr 2013 werden gemäß § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst. Aus diesem Grund wird in den einzelnen Abschnitten eine differenzierte Darstellung nach einzelnen Konzernunternehmen vorgenommen, sofern es dem besseren Verständnis dient. Im Folgenden wird der Intertainment Konzern auch als Intertainment bezeichnet. Die Ausführungen zur Intertainment AG und ihren Tochterunternehmen sind jeweils als solche benannt.

II. Grundlagen des Unternehmens

Die Intertainment AG ist ein auf den Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, den Handel mit Filmlizenzen sowie die Produktion und Co-Produktion von Filmen und das Merchandising Geschäft ausgerichtetes Unternehmen. Dabei konzentrierte sich Intertainment in der Vergangenheit insbesondere darauf, US-amerikanische Filmproduktionen über die Vertriebswege Kino, DVD, Pay-TV und Free-TV auszuwerten. Intertainment erwarb dabei Rechte an Filmen und veräußerte sie über die verschiedenen Verwertungsstufen weiter. Intertainment war in diesem Zusammenhang europaweit - und hier insbesondere auf dem deutschen Markt -tätig. Aufgrund eines bereits im Jahr 2000 aufgedeckten Budgetbetrugs in den USA zu Lasten von Intertainment und den daraus folgenden langjährigen Rechtsstreitigkeiten ist das vorstehend skizzierte operative Geschäft von Intertainment in den vergangenen Jahren allerdings schrittweise nahezu zum Erliegen gekommen.

III. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

Wie bereits im Vorjahr ist die deutsche Wirtschaft auch im Jahr 2013 auf niedrigem Niveau gewachsen, wobei sich das Wachstum weiter abgeschwächt hat. Nachdem das Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach Angaben des Statistischen Bundesamts im ersten Quartal noch stagnierte, verzeichneten die Statistiker in den Folgequartalen Steigerungen von 0,7 %, 0,3 % und 0,4 % gegenüber dem jeweiligen Vorquartal. Für das gesamte Jahr 2013 ergab sich daraus ein Wachstum von 0,4 %, kalenderbereinigt von 0,5 %. 2012 war das deutsche BIP um 0,7 % gestiegen.

Im europäischen Kinomarkt setzte sich der Trend des Vorjahres ebenfalls fort. Die Absätze bei Kinokarten sanken in der Europäischen Union in 2013 nach Angaben der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle (EAI) um 4,1 %. Zurückzuführen war dies auf Absatzrückgänge in vier der fünf größten Kinomärkte der EU. So wurden in Spanien 16 %, in Frankreich 5,3 % und in Großbritannien sowie in Deutschland jeweils 4 % weniger Karten verkauft als im Vorjahr. Lediglich Italien verzeichnete unter den Top-5-Kinomärkten in der EU ein Plus von 6,6 % bei den Kinobesuchen. Insgesamt wurden 2013 in der EU 908 Mio. Kinokarten verkauft. Einen deutlichen Anstieg der Kinobesuche meldete die EAI dagegen für die Russische Föderation, hier wurden 10,5 % mehr Karten abgesetzt. Gemessen an Besucherzahlen löste die Russische Föderation damit Großbritannien als zweitgrößten europäischen Kinomarkt ab.

Für die deutsche Videobranche teilte der Bundesverband Audiovisuelle Medien (BVV) für 2013 einen Rekordumsatz von 1,76 Mrd. Euro mit. Dabei stiegen auf der einen Seite die Verkaufsumsätze auf eine neue Bestmarke von 1,45 Mrd. Euro, dies entspricht einem Plus von 3 % gegenüber dem Vorjahr. Auf der anderen Seite legten auch die Verleihumsätze zu, und zwar um 4 % auf 312 Mio. Euro. Der Umsatz mit digitalen filmischen Inhalten wuchs bei Verleih und Verkauf zusammen um 25 % auf 154 Mio. Euro. Damit lag der Digital-Anteil am Gesamtumsatz bei 9 %.

Die Umsätze im Bereich Fernsehwerbung in Deutschland verzeichneten wie in den Vorjahren auch 2013 weitere Zuwächse. Nach Angaben von "Nielsen" stieg der gesamte TV-Werbe-Umsatz um 5,7 % auf 11,99 Mrd. Euro. Damit lag die Steigerungsrate bei der TV-Werbung im Gegensatz zum Vorjahr deutlich über dem Umsatzplus bei Online-Werbung, das 3,5 % betrug.

2. Geschäftsverlauf

Die Folgen des Budgetbetrugs in den USA zu Lasten von Intertainment und das in diesem Zusammenhang im Jahr 2011 verlorene Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank haben auch im Geschäftsjahr 2013 die Entwicklung von Intertainment geprägt. Unverändert zum Vorjahr war Intertainment auch 2013 nicht in der Lage, das operative Lizenzgeschäft wieder aufzubauen oder alternative Finanzierungsquellen hierzu zu erschließen. Dadurch erzielte der Intertainment Konzern im Berichtsjahr so gut wie keinen Umsatz. Intertainment weist für 2013 einen Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 0,5 Mio. Euro aus, nach einem Konzernjahresüberschuss von 14,7 Mio. Euro im Vorjahr. Unverändert war Intertainment auch im Berichtsjahr auf die finanzielle Unterstützung des Großaktionärs MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. Diese sicherte den Fortbestand des Unternehmens durch die Finanzierung der laufenden Verwaltungskosten. Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der relevanten Themengebiete von Intertainment im Geschäftsjahr 2013 dar.

2.1 Beteiligung an SightSound Technologies Holding LLC

Das Finanzanlagevermögen des Intertainment Konzerns beinhaltet unverändert zu den Vorjahren eine vollständig abgeschriebene Beteiligung in Höhe von 10,6 % an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC.

SightSound ist im Besitz von US-Patenten für den digitalen Download von Audio- und Video-Dateien aus dem Internet. Diese Patente waren lange Zeit umstritten. Das US-Patentamt hatte sie allerdings im Dezember 2010 bestätigt und damit eine langjährige Überprüfung zugunsten von SightSound abgeschlossen.

SightSound hatte im Oktober 2011 Klage gegen Apple wegen der Verletzung der Patente eingereicht. Diese Klage bezieht sich auf die iTunes-Plattform. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde nach Kenntnisstand von Intertainment in den ersten Monaten 2013 die der mündlichen Verhandlung vorgelagerte Dokumentenproduktionsphase nahezu abgeschlossen. Zudem wurde im Rahmen einer Pre-Trial-Order im März 2013 der weitere Verfahrensverlauf festgelegt. Danach sollten die dem eigentlichen Prozess vorgelagerten Verfahrensabläufe bis September 2013 abgeschlossen sein.

Dieser Zeitplan wurde unterbrochen, da die Patente auf Antrag von Apple vom US-Patentamt erneut überprüft werden. Nach Kenntnisstand von Intertainment geht SightSound davon aus, dass die neuerliche Überprüfung der Patente durch die Behörde Ende 2014 abgeschlossen sein wird. Die Entscheidung der Patentbehörde hat erheblichen Einfluss auf den Rechtsstreit.

Intertainment vertritt die Auffassung, dass die erheblichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Werthaltigkeit der Beteiligung an SightSound unverändert fortbestehen. Deshalb hat Intertainment auch in der Bilanz für das Geschäftsjahr 2013 die vollständige Abschreibung der Beteiligung beibehalten.

2.2 Finanzierung des Intertainment Konzerns

Zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit war Intertainment auch im Geschäftsjahr 2013 auf die finanzielle Unterstützung des Großaktionärs MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. In diesem Zusammenhang führte Intertainment drei Kapitalerhöhungen durch - und zwar im März, im Juli und im Oktober 2013. Die Kapitalerhöhungen dienten zur Verbesserung der sehr schwierigen Eigenkapitalsituation und zur Deckung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs des Intertainment Konzerns. Der Ausgabekurs der neuen Aktien entsprach jeweils dem aktienrechtlich zulässigen Mindestbetrag.

Durch die Kapitalerhöhung im März 2013 wurde das Eigenkapital durch die Ausgabe von 195.312 neuen Aktien zu einem Preis von 1,2785 Euro je Aktie um insgesamt 250 TEuro erhöht. Die Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital wurde mittels eines öffentlichen Bezugsangebots an die Altaktionäre durchgeführt. Aufgrund der vorab erklärten Zeichnungsgarantie wurde der größte Teil der neuen Aktien vom Großaktionär der Intertainment AG, der MK Medien Beteiligungs GmbH, übernommen.

Bei der Kapitalerhöhung im Juli 2013 wurde das Eigenkapital durch die Ausgabe von 39.100 neuen Aktien zu einem Preis von 1,2785 Euro je Aktie um rund 50 TEuro aufgestockt. Die neuen Aktien wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH unter Ausschluss der Bezugsrechte der übrigen Altaktionäre gezeichnet.

Bei der Kapitalerhöhung im Oktober 2013 wurde das Eigenkapital durch die Ausgabe von 300.000 neuen Aktien zu einem Preis von 1,00 Euro je Aktie um insgesamt 300 TEuro erhöht. Auch diese neuen Aktien wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH unter Ausschluss der Bezugsrechte der übrigen Altaktionäre gezeichnet.

Darüber hinaus wurde Anfang des Jahres 2013 die Laufzeit der von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen bis zum 30. Juni 2014 verlängert. Für die Darlehen samt Zinsen liegen unbefristete qualifizierte Rangrücktritte vor. Zinsen wurden nicht ausbezahlt.

2.3 Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2012

Am 8. August 2013 führte Intertainment in München die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2012 durch. Bei dieser informierte der Vorstand die anwesenden Aktionäre ausführlich über die Lage des Unternehmens. Die Aktionäre beschlossen bei der Versammlung verschiedene Kapitalmaßnahmen. So stimmten sie unter anderem der vom Vorstand vorgeschlagenen Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von 18.458.155,54 Euro, eingeteilt in 14.436.853 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, um 4.021.302,54 Euro auf 14.436.853,00 Euro, eingeteilt in 14.436.853 auf den Inhaber lautende Stückaktien, zu.

Darüber hinaus schränkten die Aktionäre unter anderem die Ermächtigung gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung (Genehmigtes Kapital I) zur Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien im Umfang von bis zu 1.350.722,48 Euro auf einen Betrag von bis zu 1.056.453,00 Euro ein. Auch schränkten sie die Ermächtigung gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung (Genehmigtes Kapital II) zur Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien im Umfang von bis zu 7.203.228,37 Euro auf einen Betrag von bis zu 5.633.930,00 Euro ein. Des Weiteren wurden die bestehenden bedingten Kapitalia an das herabgesetzte Grundkapital angepasst.

Die Hauptversammlung wählte zudem neue Aufsichtsratsmitglieder. Wir verweisen hierzu auf Ziffer III.2.4 dieses Lageberichts. Darüber hinaus bestimmte die Hauptversammlung die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013.

2.4 Vorstand, Aufsichtsrat und Mitarbeiter

Mit der Hauptversammlung am 8. August 2013 endete die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der Intertainment AG. Der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Georg Anders sowie das Aufsichtsratsmitglied Bertil le Claire legten mit Ablauf der Hauptversammlung ihre Ämter nieder und standen nicht mehr zur Wiederwahl. Das bisherige Aufsichtsratsmitglied Bernhard Pöllinger stand für eine weitere Amtszeit zur Verfügung.

Die Hauptversammlung bestätigte Herrn Pöllinger als Aufsichtsrat der Intertainment AG. Neu in den Aufsichtsrat gewählt wurden Bianca Krippendorf und Frank Posnanski. Frau Krippendorf ist Geschäftsführerin der Zweitausendeins Versand-Dienst GmbH. Herr Posnanski ist Chief Financial Officer (CFO) und Geschäftsführer der Tele Columbus Gruppe. Zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats wurde Ernst-Henning Graf von Hardenberg gewählt. Im Rahmen seiner konstituierenden Sitzung wählte der Aufsichtsrat Herrn Pöllinger zum neuen Vorsitzenden und Herrn Posnanski zum stellvertretenden Vorsitzenden.

Intertainment beschäftigte im Geschäftsjahr 2013 im Durchschnitt unverändert keine Mitarbeiter.

2.5 Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats von Intertainment wird durch ein Vergütungssystem festgelegt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Vergütungsbericht im Corporate-Governance-Bericht.

2.6 Bericht für das Geschäftsjahr 2013 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG

Der Vorstand der Intertainment AG hat in seinem Bericht für das Geschäftsjahr 2013 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) folgende Erklärung abgegeben:

"Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Insbesondere lagen nach Auffassung des Vorstands im Berichtszeitraum keine ausgleichspflichtigen Rechtsgeschäfte vor. Die Gesellschaft wurde durch Maßnahmen, die getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt."

2.7 Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) teilte Intertainment Ende November 2013 mit, dass sie eine anlassunabhängige Stichprobenprüfung durchführen und in diesem Zusammenhang den Konzern- und Jahresabschluss einschließlich zusammengefasstem Lage- und Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2012 überprüfen werde. Diese Prüfung dauerte zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts noch an.

IV. Erläuternder Bericht des Vorstands nach §§ 289 Abs. 4 i.V.m. 315 Abs. 4 HGB

1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Grundkapital der Gesellschaft betrug zu Beginn des Geschäftsjahres 2013 insgesamt 18.158.166,83 Euro und war eingeteilt in 14.202.441 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die am Grundkapital der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag von gerundet 1,28 Euro beteiligt waren. Mit der in Ziffer III.2.2 dargelegten Kapitalerhöhung vom März 2013 hatte sich das Grundkapital um 249.999,36 Euro auf 18.408.166,19 Euro erhöht. Ausgegeben wurden 195.312 Aktien. Damit hatte sich Zahl der ausgegebenen Aktien auf 14.397.753 erhöht.

Zusätzlich führte Intertainment im Juli 2013 eine weitere Kapitalerhöhung durch, durch die sich das Grundkapital um 49.989,35 Euro auf 18.458.155,54 Euro und die Zahl der ausgegebenen Aktien um 39.100 auf 14.436.853 erhöhte.

Bei der Hauptversammlung am 8. August 2013 beschlossen die Aktionäre, das Grundkapital im Wege einer vereinfachten Kapitalherabsetzung um 4.021.302,54 Euro auf 14.436.853,00 Euro herabzusetzen. Die Zahl der ausgegebenen Aktien reduzierte sich dabei nicht.

Nach der Hauptversammlung erhöhte Intertainment im Oktober 2013 das Eigenkapital durch die Ausgabe von 300.000 neuen Aktien zu einem Preis von 1,00 Euro je Aktie um insgesamt 300.000 Euro. Wir verweisen hier ebenfalls auf unsere Ausführungen in Ziffer III.2.2 dieses Lageberichts. Sämtliche genannten Kapitalerhöhungen wurden unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals I und teilweise unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts durchgeführt.

Insgesamt betrug das Grundkapital zum Bilanzstichtag 14.736.853,00 Euro und verteilte sich auf ebenso viele ausgegebene nennwertlose Stückaktien. Mit allen Aktien sind jeweils die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Intertainment AG nicht bekannt.

2. Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, hielt nach Kenntnis des Vorstands 2013 unverändert über 50 % der Stimmrechte an der Intertainment AG. Darüber hinausgehende Informationen liegen Intertainment nicht vor. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, bestanden zum 31. Dezember 2013 nach Kenntnis des Vorstands nicht.

3. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

4. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Es sind keine Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt, die einer Stimmrechtskontrolle unterliegen.

5. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Der Vorstand besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung i.V.m. § 76 Abs. 2 S. 1 AktG aus einer oder mehreren Personen. Der Vorstand wird grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 84 AktG) und § 7 Abs. 2 der Satzung vom Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt und abberufen. In besonderen Fällen entscheidet das Gericht über die Bestellung eines Vorstandsmitglieds (§ 85 AktG). Der Aufsichtsrat bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig.

Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Änderung wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Nach § 16 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, soweit diese nur die Fassung betreffen. Die Satzung der Gesellschaft wurde zuletzt am 8. Oktober 2013 (mit Eintragung am 18. Oktober 2013) geändert.

6. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Die Hauptversammlung hatte am 6. August 2010 der Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals I und II und der Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I und II zugestimmt. Im Rahmen des neuen genehmigten Kapitals I war der Vorstand bis zum 5. August 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um weitere bis zu 1.800.807,09 Euro zu erhöhen. Durch verschiedene Kapitalerhöhungen waren zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 8. August 2013 noch 1.350.722,48 Euro davon verfügbar. Diese wurden durch Beschluss der Hauptversammlung auf 1.056.453,00 Euro beschränkt. Durch die Kapitalerhöhung im Oktober 2013 wurden 300.000,00 Euro davon verbraucht. Somit ergibt sich ein Restbetrag in Höhe von 756.453,00 Euro.

Im Rahmen des neuen genehmigten Kapitals II war der Vorstand bis zum 5. August 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um weitere bis zu 7.203.228,37 Euro zu erhöhen. Diese Ermächtigung wurde von der Hauptversammlung am 8. August 2013 auf 5.633.930,00 Euro beschränkt. Sowohl beim genehmigten Kapital I als auch beim neuen genehmigten Kapital II stimmten die Aktionäre Möglichkeiten zum Bezugsrechtsausschluss zu.

Darüber hinaus war das Grundkapital um bis zu 511.291,88 Euro bedingt erhöht. Die Hauptversammlung am 8. August 2013 beschloss, diese Erhöhung auf 399.901,00 Euro zu beschränken. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die von der Intertainment AG aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Januar 1999 sowie aufgrund der geänderten Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juli 1999 und vom 16. Juli 2002 ausgegeben werden, von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen.

Weiterhin ist das Grundkapital um bis zu 383.469 Euro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die Hauptversammlung am 8. August 2013 beschloss, das bedingte Kapital II auf einen Betrag von bis zu 300.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 300.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien zu beschränken. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter (einschließlich leitender Angestellter) der Gesellschaft oder eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens, an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an die Mitglieder der Geschäftsführung eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 27. Juni 2001 (Aktienoptionsprogramm 2001) und vom 16. Juli 2002. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte von den ihnen gewährten Optionsrechten Gebrauch machen.

Darüber hinaus ist das Grundkapital um 6.002.059,34 Euro durch Ausgabe von bis zu 4.695.602 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III). Die Hauptversammlung am 8. August 2013 beschloss, das bedingte Kapital III auf einen Betrag von bis zu 4.695.602,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 4.695.602 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien zu beschränken. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Gläubiger von Wandlungsrechten oder die Inhaber von Optionsscheinen, die mit den von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen verbunden sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Gläubiger der von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die Bedingungen für die Kapitalerhöhungen sind ausgelaufen und nicht eingetreten.

Schließlich war das Grundkapital um bis zu 383.469 Euro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IV). Die Hauptversammlung am 8. August 2013 beschloss, das bedingte Kapital IV auf einen Betrag von bis zu 300.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 300.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien zu beschränken. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter (einschließlich leitender Angestellter) der Gesellschaft oder eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens, an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an die Mitglieder der Geschäftsführung eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. September 2003 (Aktienoptionsprogramm 2003). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte von den ihnen gewährten Optionsrechten Gebrauch machen.

Eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien besteht derzeit nicht.

7. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Bei öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Aktien der Intertainment AG gelten ausschließlich Gesetz (insbesondere die Bestimmungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes) und Satzung. Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

8. Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind

Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen wurden.

9. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Wir verweisen hierzu auf unsere Angaben im Konzernanhang.

V. Erklärung zur Unternehmensführung

1. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben im Dezember 2013 die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013 abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht.

2. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die Intertainment AG bekennt sich zu ihrer sozialen Verantwortung und ist überzeugt, dass soziale Verantwortung ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg des Unternehmens ist. Das Engagement in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft beruht auf dem Verständnis für Eigeninitiative und Eigenverantwortung. Nur international wettbewerbsfähige und wirtschaftlich gesunde Unternehmen sind in der Lage, ihren Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Probleme zu leisten. Die gesellschaftliche Verantwortung, die ein Unternehmen wahrnimmt, ist abhängig von der Branche und den Märkten, in denen das Unternehmen operiert. Die von einem Unternehmen gesetzten Schwerpunkte auf bestimmte ökologische und soziale Aktivitäten führen zu einem Wettbewerb der nachhaltigsten Unternehmenspraktiken. Good-Practice-Beispiele, externe Kodizes, Leitlinien oder Standards können Unternehmen eine Orientierung geben, um interne Prinzipien zu formulieren und Managementsysteme zu errichten.

Für die Intertainment AG bedeutet wirtschaftliches, ökologisches und sozial verantwortliches Handeln die Sicherung der Zukunftskompetenz und Innovationsfähigkeit auf Basis ökonomischen Erfolgs.

3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng und vertrauensvoll im Interesse der Intertainment AG zusammen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft und führt deren Geschäfte. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand regelmäßig. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns, Risikolage, Risikomanagement sowie Compliance und kommt somit seiner Berichtspflicht umfassend nach. Weicht der Geschäftsverlauf von den ursprünglich aufgestellten Plänen und Zielen ab, unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat unverzüglich hierüber. Dies gilt auch, wenn sich Änderungen in der Strategie und der Entwicklung des Konzerns ergeben. Darüber hinaus berichtet der Vorstand regelmäßig schriftlich sowie mündlich umfassend und zeitnah über alle Vorgänge, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung sind. Für bedeutende Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte vorgesehen.

In sämtliche Entscheidungen wird der Aufsichtsrat frühzeitig eingebunden. Auch außerhalb der Sitzungen besprechen sich der Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig zu Fragen zur Strategie und Planung sowie zur aktuellen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft. Dazu zählen insbesondere auch Themen wie die kritische Lage sowie die Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation und die Überwachung von insolvenzrechtlichen Verpflichtungen der Gesellschaft sowie die Erschließung möglicher künftiger Geschäftsfelder und deren Finanzierungsanforderungen. Der regelmäßige, umfassende und enge Informationsaustausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat dient auch dazu, ggf. zeitnah erforderliche bzw. als sinnvoll erachtete Maßnahmen einzuleiten.

Bezüglich der Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Angaben im Anhang und Konzernanhang.

Die Intertainment AG verzichtet auf die Bildung von gesonderten Ausschüssen, da sich die Mitglieder des Aufsichtsrats direkt mit sämtlichen Aufgaben befassen.

VI. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intertainment Konzerns für das Geschäftsjahr 2013 nach IFRS

1. Vermögenslage

Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns ist im Geschäftsjahr 2013 von einer leicht gestiegenen Bilanzsumme in Höhe von 269 (i.V. 260) TEuro gekennzeichnet. Veränderungen gab es vor allem auf der Passivseite - und hier sowohl bei den Schulden-Positionen als auch beim Eigenkapital.

Wesentliche Positionen auf der Aktivseite sind wie bereits im Vorjahr die Filmrechte und die Zahlungsmittel. Während die Zahlungsmittel um 112 TEuro auf 194 TEuro gestiegen sind, haben sich die Filmrechte aufgrund von Abschreibungen um 78 TEuro auf 60 TEuro reduziert.

Die Passivseite der Bilanz ist von einem Anstieg der kurzfristigen Schulden, einem Rückgang der langfristigen Schulden und einem nur wenig veränderten Eigenkapital geprägt.

Die kurzfristigen Schulden sind von 428 TEuro auf 9.949 TEuro gestiegen. Der Anstieg ist ausschließlich auf eine aus einem Umgliederungseffekt resultierende Erhöhung der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von 0 TEuro auf 9.673 TEuro zurückzuführen. Sie betreffen Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen. Zum 31. Dezember 2012 waren die Darlehen und Zinsen noch unter den langfristigen Schulden ausgewiesen. Da sie zum 31. Dezember 2013 innerhalb der nächsten 12 Monate fällig waren, erfolgte die Umgliederung in die kurzfristigen Schulden. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich dagegen auf 74 (i.V. 169) TEuro, die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten nahmen um 38 TEuro auf 62 TEuro ab, und die kurzfristigen Rückstellungen reduzierten sich auf 140 (i.V. 159) TEuro.

Die langfristigen Schulden haben sich auf 0 TEuro verringert. Zum 31. Dezember 2012 hatten sie noch 9.590 TEuro betragen und ausschließlich die nun in die kurzfristigen Schulden umgegliederten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umfasst.

Das Eigenkapital ist von -9.758 TEuro zum Bilanzstichtag leicht auf -9.680 TEuro gestiegen. Innerhalb der Bilanzposition "Eigenkapital" gab es dabei allerdings erhebliche Veränderungen. So ist das gezeichnete Kapital von 18.158 TEuro auf 14.737 TEuro gefallen. Dies beruht auf der im zweiten Halbjahr 2013 durchgeführten Kapitalherabsetzung sowie auf den im Jahresverlauf durchgeführten Kapitalerhöhungen. Wie verweisen hierzu auch auf die Ziffern III.2.2 und IV.1 dieses Lageberichts.

Der Konzernbilanzverlust verringerte sich um 45.302 TEuro von -71.163 TEuro auf -25.861 TEuro. Die Verringerung resultiert mit 4.021 TEuro aus der Herabsetzung des Grundkapitals und mit 41.791 TEuro aus der Auflösung eines erheblichen Teils der Kapitalrücklage. Diese beläuft sich zum 31. Dezember 2013 noch auf 1.328 TEuro. Im Konzernbilanzverlust ist zudem auch der Konzernjahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von 510 TEuro enthalten.

2. Finanzlage

Zum Jahresende verfügte der Intertainment Konzern über Zahlungsmittel in Höhe von 194 (i.V. 82) TEuro. Die Liquidität des Konzerns wurde im Berichtsjahr insbesondere durch laufende Verwaltungskosten belastet. Der Konzern hat 2013 seinen Liquiditätsbedarf vor allem über drei Kapitalerhöhungen gedeckt, die überwiegend von der MK Medien Beteiligungs GmbH gezeichnet wurden. Wir verweisen hierzu auf Ziffer III.2.2 dieses Lageberichts. Durch die Kapitalerhöhungen flossen Intertainment im Berichtsjahr liquide Mittel in Höhe von rund 600 TEuro zu. Im Vorjahr hatte Intertainment seinen Kapitalbedarf insbesondere durch neue Darlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH gedeckt.

Für das Geschäftsjahr 2014 bis einschließlich April 2015 liegt ein detaillierter Finanzplan vor, aus dem das Management eine positive Fortbestehensprognose für den Konzern ableitet. Die Liquiditätslage ist allerdings weiterhin sehr schwierig. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt XI. "Chancen- und Risikobericht des Intertainment Konzerns" genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf das Finanzierungsrisiko unter Ziffer XI.1 dieses Lageberichts.

3. Ertragslage

Das operative Geschäft von Intertainment fand auch 2013 nur in sehr geringem Umfang statt. Der Konzernumsatz betrug dadurch lediglich 3 TEuro. Im Vorjahr hatte der Umsatz mit 64 TEuro noch darüber gelegen. Auch die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich verringert. Sie belaufen sich für das Geschäftsjahr 2013 auf 12 TEuro, nach 241 TEuro im Geschäftsjahr 2012. Im Vorjahr sowie im Berichtsjahr enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

Der Materialaufwand hat sich auf 80 (i.V. 13) TEuro erhöht. Er umfasst nahezu ausschließlich die Abschreibung der Filmrechte.

Weiter verringert hat sich der Personalaufwand. Er ist auf 83 TEuro gesunken. Im Geschäftsjahr 2012 hatte er sich auf 102 TEuro belaufen. Er betrifft die Vergütung des Vorstands.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 186 TEuro auf 273 TEuro gefallen. Im Geschäftsjahr 2012 hatten sie 459 TEuro betragen. Sie umfassen insbesondere die laufenden Verwaltungskosten des Konzerns, wie Kosten der Hauptversammlungen, die Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für Abschlusserstellung und -prüfung und für Aufsichtsratvergütungen.

Das Zinsergebnis beläuft sich auf -89 (i.V. -271) TEuro. Es umfasst insbesondere die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten verzinslichen Darlehen.

Intertainment weist für das Geschäftsjahr 2013 einen Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 510 TEuro aus. Im Vorjahr hatte Intertainment dagegen noch einen Konzernjahresüberschuss in Höhe von 14.721 TEuro erwirtschaftet. Dieser war allerdings ausschließlich auf einen einmaligen Entkonsolidierungseffekt in Höhe von 15.261 TEuro zurückzuführen gewesen. Der Verlust je Aktie beläuft sich auf -0,04 Euro, nach einem Gewinn je Aktie von 1,04 Euro im Geschäftsjahr 2012.

VII. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2013 nach HGB

1. Vermögenslage

Die Vermögenslage der Intertainment AG hat sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert. Die Bilanzsumme ist leicht auf 9.949 TEuro gefallen. Im Vorjahr hatte sie noch 9.998 TEuro betragen. Ursache für den Rückgang ist insbesondere eine Verringerung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags um 68 TEuro.

Die Intertainment AG weist im Anlagevermögen unverändert zum Vorjahr keinen Buchwert aus. Die Intertainment AG hatte in den Vorjahren sowohl ihre Beteiligung an der Phoenix Media GmbH als auch an der MH Media Holding GmbH sowie die Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC vollständig abgeschrieben.

Innerhalb des Umlaufvermögens hat sich der Wert der Filmrechte aufgrund von Abschreibungen um 78 TEuro auf 60 TEuro reduziert. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind von 69 TEuro auf 192 TEuro gestiegen.

Die Passivseite ist insbesondere von deutlichen Veränderungen beim Eigenkapital geprägt. So hat sich das gezeichnete Kapital um 3.421 TEuro auf 14.737 TEuro reduziert. Darin spiegelt sich die im zweiten Halbjahr durchgeführte Kapitalherabsetzung ebenso wider wie die im Jahresverlauf durchgeführten Kapitalerhöhungen. Die Kapitalrücklage wurde weitgehend aufgelöst. Sie hat sich von 55.090 TEuro auf 1.328 TEuro verringert. Die gesetzliche Rücklage wird unverändert mit 116 TEuro ausgewiesen. Der Bilanzverlust hat sich von -83.114 TEuro zum Bilanzstichtag des Vorjahres auf nunmehr -25.863 Euro reduziert. Die Veränderung ist insbesondere auf die weitgehende Auflösung der Kapitalrücklage zurückzuführen. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich auf -9.682 TEuro, nach -9.750 TEuro zum 31. Dezember 2012.

Die sonstigen Rückstellungen betragen 140 (i.V. 154) TEuro und betreffen im Wesentlichen die Vergütung für Aufsichtsräte, die Erfassung der Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2013 sowie weitere sonstige Verpflichtungen, die noch nicht abgerechnet wurden.

Die Verbindlichkeiten haben sich kaum verändert. Sie summieren sich auf 9.809 TEuro, nach 9.844 TEuro im Vorjahr. Sie umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit 9.674 (i.V. 9.590) TEuro. Diese beziehen sich auf von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltene Darlehen einschließlich Zinsen. Für sämtliche Darlehen haben die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG einen unbefristeten Rangrücktritt vereinbart.

2. Finanzlage

Zum Jahresende 2013 verfügte die Intertainment AG über Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 192 TEuro, nach 69 TEuro zum 31. Dezember 2012. Der Intertainment AG flossen 2013 durch Kapitalerhöhungen insgesamt 600 (i.V. 150) TEuro zu. Im Vorjahr hatte die Intertainment AG zudem von der MK Medien Beteiligungs GmbH neue Kredite in Höhe von 425 TEuro erhalten.

Für das Geschäftsjahr 2014 bis einschließlich April 2015 liegt ein detaillierter Finanzplan der Intertainment AG vor, aus dem das Management eine positive Fortbestehensprognose ableitet. Die Liquiditätslage der Intertainment AG ist allerdings trotz der eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen sehr schwierig. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt XII. "Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG" genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf das Finanzierungsrisiko unter Ziffer XII.1 dieses Lageberichts.

3. Ertragslage

Die Intertainment AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2013 mit 3 (i.V. 64) TEuro weiterhin geringe Umsatzerlöse aus der Verwertung von Filmrechten. Ebenso wurden sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 6 (i.V. 31) TEuro erzielt. Diese resultierten aus der Auflösung von Rückstellungen.

Der Materialaufwand erhöhte sich auf 80 TEuro, nach 13 TEuro im Vorjahr. Er beinhaltet insbesondere die Abschreibung der Filmrechte.

Der Personalaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahreswert von 102 TEuro um 19 TEuro verringert. Er betrug im Berichtsjahr 83 TEuro.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich leicht auf 298 TEuro reduziert, nach 319 TEuro im Geschäftsjahr 2012. Sie umfassen insbesondere die laufenden Verwaltungskosten der Gesellschaft, unter anderem laufende Rechts- und Beratungskosten sowie die Kosten der Hauptversammlung.

Das Zinsergebnis von insgesamt -80 (i.V. -55) TEuro umfasst Zinserträge aus der Verzinsung der Konzernverrechnungskonten und einen Zinsaufwand insbesondere für die Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen.

Die Intertainment AG weist für das Berichtsjahr 2013 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -532 (i. V. -990) TEuro aus.

VIII. Nachtragsbericht

Im April 2014 wurde die Laufzeit der von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen samt Zinsen bis zum 30. Juni 2015 verlängert. Der Zinssatz wurde unverändert mit 0,75 % über Euribor festgelegt. Für die Darlehen samt Zinsen liegen unbefristete qualifizierte Rangrücktritte vor.

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.

IX. Bilanzeid des Vorstands

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahres- und Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind.

X. Prognosebericht

1. Allgemeines

Nach Auffassung führender Wirtschaftsforschungsinstitute wird die deutsche Wirtschaft 2014 deutlich stärker wachsen als 2013. Diese Einschätzung beruht vor allem auch auf der Erwartung, dass sich die Weltwirtschaft generell recht positiv entwickelt. Dies gilt beispielsweise für die USA. Zudem erwarten Wirtschaftsforscher, dass sich auch die südeuropäischen Krisenstaaten aus der Rezession herausarbeiten. Die Einschätzungen sind allerdings mit großen Unsicherheiten verbunden. Diese beziehen sich vor allem auch auf die Wirtschaftsentwicklung Chinas und anderer Schwellenländer. Sollte es insbesondere in China zu einem Wachstumseinbruch kommen, könnte dies die Weltwirtschaft erheblich belasten. Auch politische Unsicherheiten, zur Zeit der Erstellung dieses Lageberichts die Krim-Krise, können sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken.

Das Management von Intertainment geht angesichts dessen davon aus, dass der europäische Filmmarkt 2014 leicht wachsen wird. Für den Fall, dass die negativen wirtschaftlichen und politischen Unsicherheiten die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Europa belasten, erwartet das Management von Intertainment aber unmittelbare negative Auswirkungen auch auf die Filmwirtschaft.

2. Künftige Entwicklung des Intertainment Konzerns

Die wesentliche Herausforderung für den Intertainment Konzern im Geschäftsjahr 2014 ist es unverändert, ein Geschäftsmodell zu finden, mit dem der nachhaltige Wiederaufbau des operativen Lizenzgeschäfts eingeleitet werden kann. Aufgrund dessen ist eine konkrete Prognose über die weitere Geschäftsentwicklung von Intertainment im Geschäftsjahr 2014 derzeit nicht möglich.

3. Künftige Entwicklung der Intertainment AG

Die künftige Entwicklung der Intertainment AG wird im Wesentlichen parallel zur Entwicklung des Intertainment Konzerns verlaufen. Wir verweisen auf Ziffer X.2.

XI. Chancen- und Risikobericht des Intertainment Konzerns

Mit der künftigen Entwicklung von Intertainment sind Chancen und Risiken verbunden. Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Chancen und Risiken identifiziert, analysiert und bewertet sowie Maßnahmen entwickelt, um die Risiken im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt.

1. Finanzierungsrisiko

Das Finanzierungsrisiko der Intertainment besteht - aufgrund des nahezu nicht vorhandenen operativen Geschäfts - unverändert fort. In diesem Zusammenhang ist Intertainment weiterhin auf die Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. Sollte diese nicht oder nicht in ausreichendem Umfang erfolgen und sollten die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand der Intertainment AG in hohem Maße - auch sehr kurzfristig - wegen Zahlungsunfähigkeit gefährdet. Aus heutiger Sicht ist es als sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte Finanzierungsquelle kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien Beteiligungs GmbH das benötigte Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.

Der vorliegende Konzernabschluss der Intertainment AG wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Der Vorstand der Intertainment AG geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, nach der die Intertainment AG mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zum 30. April 2015 die geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Dieser Beurteilung liegt eine detaillierte Finanzplanung (für das Jahr 2014 sowie weiter bis einschließlich April 2015) zugrunde. Insgesamt ist die aktuelle Einschätzung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit dadurch geprägt, dass der Vorstand von Finanzmittelzuflüssen, die aus betraglich sowie zeitlich begrenzten Finanzierungszusagen resultieren, ausgehen kann.

Zum 31. Dezember 2013 weist die Intertainment AG einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 9,7 Mio. Euro aus. Durch die Neuregelung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs in § 19 InsO durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz wird eine insolvenzrechtliche Überschuldung ausgeschlossen, soweit eine positive Fortführungsprognose überwiegend wahrscheinlich ist. Die befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs galt zunächst bis zum 31. Dezember 2013. Ende 2012 wurde vom Bundestag die Entfristung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs beschlossen.

Zum Bilanzstichtag liegen qualifizierte unbefristete Rangrücktrittserklärungen der MK Medien Beteiligungs GmbH zugunsten der Intertainment AG vor. Aufgrund dieser Rangrücktrittserklärungen und der vorliegenden Finanzierungszusagen befindet sich die Intertainment AG zum aktuellen Stichtag nicht in der insolvenzrechtlichen Überschuldung.

2. Weitere Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns

2.1 Risiko weiterer Mittelabflüsse an Vertragspartner

Durch die Anfang des Geschäftsjahres 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurden ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert und gegenseitige Verpflichtungen neu geregelt. Hierbei wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen des Filmtitels "Twisted" an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf den Saldo von Intertainment angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft aus dieser Neustrukturierung finanzielle Verpflichtungen für die Intertainment AG entstehen. Der Vorstand geht zum aktuellen Zeitpunkt unverändert jedoch davon aus, dass die künftigen Erlöse aus der Auswertung von bestimmten Territorien den bislang noch nicht erwirtschafteten Zwischensaldo decken.

Im Rahmen der in den Vorjahren abgeschlossenen Reorganisationsmaßnahmen und der Neustrukturierung von Verträgen liegen umfangreiche Sicherungsübereignungen bestehender Vermögensgegenstände an die Vertragspartner vor. Sie dienen der Absicherung von möglichen, in Zukunft entstehenden, finanziellen Verpflichtungen. Zur Absicherung dieser Verpflichtungen wurden Sicherheiten bis zu einer Höhe von maximal 7 Mio. US-Dollar eingeräumt. Das Risiko der Inanspruchnahme wird als niedrig beurteilt, da der Vorstand davon ausgeht, dass keine Zahlungsverpflichtung künftig entstehen wird. Des Weiteren wurden mögliche Finanzmittelzuflüsse aus der Beteiligung SightSound Technologies Holding LLC zur Sicherung dann entstehender Ansprüche von Dritten abgetreten.

2.2 Währungsrisiko

Wechselkursschwankungen zwischen US-Dollar und Euro können bedeutende Auswirkungen auf die Bilanzpositionen, die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage und insbesondere Gewinnmargen durch Wechselkursgewinne oder -verluste haben. Intertainment hat derzeit keine Fremdwährungsgeschäfte abgeschlossen.

XII. Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG

1. Finanzierungsrisiko der Intertainment AG

Für die Erläuterung des Finanzierungsrisikos der Intertainment AG verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment Konzern unter Ziffer XI.1 dieses Lageberichts.

2. Weitere Risiken der künftigen Entwicklung der Intertainment AG

Für die Erläuterung der weiteren Risiken der künftigen Entwicklung der Intertainment AG verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment AG Konzern unter Ziffer XI.2.

München, 25. April 2014

Intertainment Aktiengesellschaft

Dr. Oliver Maaß, Vorstand

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2013

nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

Aktiva

31.12.2013

TEuro
31.12.2012

TEuro
Kurzfristige Vermögenswerte
I. Zahlungsmittel V.1.1 194 82
II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen V.1.2 7 23
2. Sonstige Vermögenswerte V.1.2 8 17
III. Filmrechte V.1.3 60 138
Summe kurzfristige Vermögenswerte 269 260
Aktiva gesamt 269 260
Passiva
31.12.2013

TEuro
31.12.2012

TEuro
A. Kurzfristige Schulden
I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen V.3 74 169
II. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen V.3 9.673 0
III. Sonstige Verbindlichkeiten V.3 62 100
IV. Rückstellungen V.3 140 159
Summe kurzfristige Schulden 9.949 428
B. Langfristige Schulden
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen V.4 0 9.590
Summe langfristige Schulden 0 9.590
C. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital V.5.1 14.737 18.158
II. Kapitalrücklage V.5.2 1.328 43.131
III. Gewinnrücklage V.5.3
Gesetzliche Rücklage 116 116
IV. Konzernbilanzverlust V.5.4 -25.861 -71.163
Summe Eigenkapital -9.680 -9.758
Passiva gesamt 269 260

Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013

nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

1.1.-31.12.2013

TEuro
1.1.-31.12.2012

TEuro
1. Umsatzerlöse VI.1 3 64
2. Sonstige betriebliche Erträge VI.2 12 241
15 305
3. Materialaufwand VI.3
a) Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen -78 -12
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -2 -1
-80 -13
4. Personalaufwand VI.4
a) Gehälter -80 -97
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -3 -5
-83 -102
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen VI.5 -273 -459
6. Zinsergebnis VI.6 -89 -271
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -510 -540
8. Entkonsolidierungseffekte VI.7 0 15.261
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag VI.8 0 0
10. Konzernjahresfehlbetrag (i.V. -überschuss) -510 14.721
11. Verlustvortrag -71.163 -85.884
12. Auflösung Kapitalrücklage 41.791 0
13. Herabsetzung Grundkapital 4.021 0
14. Konzernbilanzverlust -25.861 -71.163
Ergebnis je Aktie -0,04 1,04
Verwässertes Ergebnis je Aktie -0,04 1,04

Das Konzernperiodenergebnis entspricht dem Konzerngesamtperiodenergebnis.

Sowohl im Geschäftsjahr 2013 als auch in 2012 gab es keine direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge.

Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

1.1.-31.12.2013

TEuro
1.1.-31.12.2012

TEuro
Periodenergebnis vor gezahlten Zinsen und gezahlten Steuern -510 14.721
Entkonsolidierungseffekte 0 -15.261
Veränderung Filmrechte 78 12
Veränderung der übrigen Rückstellungen -19 -187
Veränderung sonstige Aktiva 25 15
Veränderung sonstige Passiva -50 100
Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit -476 -600
Einzahlungen aus Kapitalerhöhung 600 150
Kosten der Kapitalerhöhung -12 0
Gesellschafterdarlehen 0 425
Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit 588 575
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 112 -25
Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode 82 107
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 194 82
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
31.12.2013

TEuro
31.12.2012

TEuro
Zahlungsmittel 194 82
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 194 82

Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

Grundkapital

TEuro
Kapitalrücklage

TEuro
Gewinnrücklage

TEuro
Konzernbilanzverlust

TEuro
Gesamt

TEuro
Stand 1.1.2012 18.008 43.131 116 -85.884 -24.629
Kapitalerhöhung 150 0 0 0 150
Konzernjahresüberschuss 0 0 0 14.721 14.721
Stand 31.12.2012 18.158 43.131 116 -71.163 -9.758
Stand 1.1.2013 18.158 43.131 116 -71.163 -9.758
Kapitalerhöhung 600 -12 0 0 588
Auflösung Kapitalrücklage 0 -41.791 0 41.791 0
Herabsetzung Grundkapital -4.021 0 0 4.021 0
Konzernjahresfehlbetrag 0 0 0 -510 -510
Stand 31.12.2013 14.737 1.328 116 -25.861 -9.680

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2013

nach International Financial Reporting Standards (lFRS)

I. Allgemeine Angaben

Die Intertainment AG (im Folgenden auch als "Intertainment" oder "Konzern" bezeichnet) wurde im Februar 1999 am neuen Markt zugelassen und wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment "Prime Standard", der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im "General Standard" (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse.

Wesentlicher Geschäftsgegenstand des Konzerns sind der Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, der Handel mit Filmlizenzen sowie die Produktion und Co-Produktion von Filmen und das Merchandising Geschäft. Aufgrund der langjährigen bedeutenden Rechtsstreitigkeiten in den USA ist das operative Geschäft nahezu zum Erliegen gekommen.

Sitz der Intertainment AG ist der Maximiliansplatz 5 in 80333 München.

Der Vorstand der Intertainment AG hat am 25. April 2014 den Konzernabschluss aufgestellt und unverzüglich dem Aufsichtsrat vorgelegt. Dieser hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und dann zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Vorstand und Aufsichtsrat können beschließen, die Billigung des Konzernabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen.

Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang jeweils in tausend Euro (TEuro) dar. Neben den Werten für das Geschäftsjahr 2013 werden zur Vergleichbarkeit auch die entsprechenden Vorjahreswerte angegeben. Diese sind in Klammern dargestellt. Die Abkürzung "i.V." steht dabei für "im Vorjahr".

II. Rechnungslegungsgrundsätze

Die Intertainment AG, München, stellt ihren Konzernabschluss entsprechend § 315a Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (lFRlC) des International Accounting Standards Board (IASB) auf, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Der Konzernabschluss wurde um weitere nach HGB bzw. AktG erforderliche Erläuterungen ergänzt.

Dem konsolidierten Abschluss liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Intertainment leitet alle im Konsolidierungskreis befindlichen, auf Basis der lokalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Einzelabschlüsse auf die internationale Rechnungslegungsnorm IFRS über und erstellt auf dieser Grundlage einen Konzernabschluss.

Im Folgenden stellen wir die im Geschäftsjahr 2013 veränderten IFRS Standards und Interpretationen dar, deren Anwendung zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorgeschrieben ist.

1. Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften:

Intertainment hat zum 1. Januar 2013 erstmalig folgende neue und überarbeitete Standards angewendet:

Änderung von lAS 1: Darstellung von Posten des sonstigen Ergebnisses, anwendbar ab dem 1. Juli 2012
Änderung von IAS 12 Latente Steuern: Realisierung zugrunde liegender Vermögenswerte, anwendbar ab dem 1. Januar 2013
Änderung von IFRS 1: Ausgeprägte Hochinflation und Beseitigung der festen Zeitpunkte für Erstanwender, anwendbar ab dem 1. Januar 2013
Änderung von IFRS 1: Öffentliche Darlehen, anwendbar ab dem 1. Januar 2013
Änderung von IFRS 7: Angaben Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, anwendbar ab dem 1. Januar 2013
IFRS 13: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, anwendbar ab dem 1. Januar 2013
IAS 19: (überarbeitet) Leistungen an Arbeitnehmer, anwendbar ab dem 1. Januar 2013
IFRIC 20: Kosten der Abraumbeseitigung während des Abbaubetriebs im Tagebau, anwendbar ab dem 1. Januar 2013
Verbesserungen zu IFRS 2009 - 2011, anwendbar ab dem 1. Januar 2013.

Die Anwendung von sämtlichen, oben genannten, neuen und überarbeiteten Standards hat keine Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss der Intertainment AG.

2. Neu herausgegebene Rechnungslegungsvorschriften, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind

2.1 Von der Europäischen Union bereits anerkannte Standards, Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards und Interpretationen, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist

Der IASB hat nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen bzw. deren Änderungen veröffentlicht, die bereits im Rahmen des Komitologieverfahrens in das EU-Recht übernommen wurden, aber im Geschäftsjahr 2013 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Intertainment wendet diese Standards und Interpretationen bzw. deren Änderungen nicht vorzeitig an. Zudem wird bei Anwendung nachfolgender Standards und Interpretationen bzw. deren Änderungen keine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie die zusätzlichen Angabepflichten im Konzernanhang erwartet.

IFRS 10 - Consolidated Financial Statements

Mit diesem Standard wird der Begriff der Beherrschung ("control") neu und umfassend definiert. Beherrscht ein Unternehmen ein anderes Unternehmen, hat das Mutterunternehmen das Tochterunternehmen zu konsolidieren. Nach dem neuen Konzept ist Beherrschung gegeben, wenn das potenzielle Mutterunternehmen die Entscheidungsgewalt aufgrund von Stimmrechten oder anderer Rechte über das potenzielle Tochterunternehmen hat, es an positiven oder negativen variablen Rückflüssen aus dem Tochterunternehmen partizipiert und diese Rückflüsse durch seine Entscheidungsgewalt beeinflussen kann. Der neue Standard ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. IFRS 10 ist - mit bestimmten Ausnahmen - retrospektiv anzuwenden.

IFRS 11 - Joint Arrangements

Mit IFRS 11 wird die Bilanzierung von gemeinsamen Vereinbarungen (Joint Arrangements) neu geregelt. Nach dem neuen Konzept ist zu entscheiden, ob eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) oder ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) vorliegt. Eine gemeinschaftliche Tätigkeit liegt vor, wenn die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien unmittelbare Rechte an den Vermögenswerten und Verpflichtungen für die Verbindlichkeiten haben. Die einzelnen Rechte und Verpflichtungen werden anteilig im Konzernabschluss bilanziert. In einem Gemeinschaftsunternehmen haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien dagegen Rechte am Nettovermögen. Dieses Recht wird durch Anwendung der Equity-Methode im Konzernabschluss abgebildet, das Wahlrecht zur quotalen Einbeziehung in den Konzernabschluss entfällt somit. Der neue Standard ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Für den Übergang z. B. von der Quotenkonsolidierung auf die Equity-Methode bestehen spezifische Übergangsvorschriften.

IFRS 12 - Disclosure of Interests in Other Entities

Dieser Standard regelt die Angabepflichten in Bezug auf Anteile an anderen Unternehmen. Die erforderlichen Angaben sind erheblich umfangreicher gegenüber den bisher nach IAS 27, IAS 28 und IAS 31 vorzunehmenden Angaben. Der neue Standard ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.

Amendments to IFRS 10, IFRS 11 and IFRS 12 - Transition Guidance

Die Änderungen beinhalten eine Klarstellung und zusätzliche Erleichterungen beim Übergang auf IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12. So werden angepasste Vergleichsinformationen lediglich für die vorhergehende Vergleichsperiode verlangt. Darüber hinaus entfällt im Zusammenhang mit Anhangsangaben zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen (structured entities) die Pflicht zur Angabe von Vergleichsinformationen für Perioden, die vor der Erstanwendung von IFRS 12 liegen. Die Änderungen der IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 sind erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.

Amendments to IFRS 10, IFRS 12 and IAS 27 - Investment Entities

Die Änderungen enthalten eine Begriffsdefinition für Investmentgesellschaften und nehmen derartige Gesellschaften aus dem Anwendungsbereich des IFRS 10 Consolidated Financial Statements aus. Investmentgesellschaften konsolidieren danach die von ihnen beherrschten Unternehmen nicht in ihrem IFRS-Konzernabschluss; dabei ist diese Ausnahme von den allgemeinen Grundsätzen nicht als Wahlrecht zu verstehen. Statt einer Vollkonsolidierung bewerten sie die zu Investitionszwecken gehaltenen Beteiligungen zum beizulegenden Zeitwert und erfassen periodische Wertschwankungen im Gewinn oder Verlust. Die Änderungen haben keine Auswirkungen für einen Konzernabschluss, der Investmentgesellschaften umfasst, sofern nicht die Konzernmutter selbst eine Investmentgesellschaft ist. Die Änderungen sind erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.

Amendments to IAS 27 - Separate Financial Statements

Im Rahmen der Verabschiedung des IFRS 10 Consolidated Financial Statements werden die Regelungen für das Kontrollprinzip und die Anforderungen an die Erstellung von Konzernabschlüssen aus dem IAS 27 ausgelagert und abschließend im IFRS 10 behandelt (siehe Ausführungen zu IFRS 10). Im Ergebnis enthält IAS 27 künftig nur die Regelungen zur Bilanzierung von Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in IFRS Einzelabschlüssen. Die Änderung ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.

Amendments to IAS 28 - Investments in Associates and Joint Ventures

Im Rahmen der Verabschiedung des IFRS 11 Joint Arrangements erfolgten auch Anpassungen an IAS 28. IAS 28 regelt - wie bislang auch - die Anwendung der Equity-Methode. Allerdings wird der Anwendungsbereich durch die Verabschiedung des IFRS 11 erheblich erweitert, da zukünftig nicht nur Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, sondern auch an Gemeinschaftsunternehmen (siehe IFRS 11) nach der Equity-Methode bewertet werden müssen. Die Anwendung der quotalen Konsolidierung für Gemeinschaftsunternehmen entfällt mithin. Eine weitere Änderung betrifft die Bilanzierung nach IFRS 5, wenn nur ein Teil eines Anteils an einem assoziierten Unternehmen oder an einem Joint Venture zum Verkauf bestimmt ist: Auf den zu veräußernden Anteil ist IFRS 5 anzuwenden, während der übrige (zurückzubehaltende) Anteil bis zur Veräußerung des erstgenannten Anteils weiterhin nach der Equity-Methode zu bilanzieren ist. Die Änderung ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.

Amendments to IAS 32 - Offsetting Financial Assets and Financial Liabilities

Diese Ergänzung zum IAS 32 stellt klar, welche Voraussetzungen für die Saldierung von Finanzinstrumenten bestehen. In der Ergänzung wird die Bedeutung des gegenwärtigen Rechtsanspruchs zur Aufrechnung erläutert und klargestellt, welche Verfahren mit Bruttoausgleich als Nettoausgleich im Sinne des Standards angesehen werden können. Die Änderung des IAS 32 ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.

Amendment to IAS 36 - Recoverable Amount Disclosures for Non-Financial Assets

Im Zuge einer Folgeänderung aus IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wurde eine neue Pflichtangabe zum Goodwill-Impairment-Test nach IAS 36 eingeführt: es ist der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten anzugeben, unabhängig davon, ob tatsächlich eine Wertminderung vorgenommen wurde. Da diese Anhangangabe unbeabsichtigt eingeführt wurde, wird sie mit diesem Amendment aus Mai 2013 wieder gestrichen. Andererseits ergeben sich aus diesem Amendment zusätzliche Angaben, wenn eine Wertminderung tatsächlich vorgenommen wurde und der erzielbare Betrag auf Basis eines beizulegenden Zeitwerts ermittelt wurde. Die Änderungen sind erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.

Amendment to IAS 39 - Novation of Derivatives and Continuation of Hedge Accounting

Infolge dieser Änderung bleiben Derivate trotz einer Novation eines Sicherungsinstruments auf eine zentrale Gegenpartei infolge gesetzlicher Anforderungen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin als Sicherungsinstrumente in fortbestehenden Sicherungsbeziehungen designiert. Die Änderungen sind erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.

2.2. Von der Europäischen Union noch nicht anerkannte Standards, Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards

Der IASB hat nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen bzw. deren Änderungen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2013 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards und Interpretationen bzw. deren Änderungen wurden von der EU bis zum 31. Dezember 2013 nicht anerkannt und werden vom Konzern nicht angewandt.

IFRIC 21 - Levies

IFRIC 21 Abgaben ist eine Interpretation zu IAS 37 Rückstellungen, Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten. Geklärt wird vor allem die Frage, wann eine gegenwärtige Verpflichtung bei durch die öffentliche Hand erhobenen Abgaben entsteht und eine Rückstellung oder Verbindlichkeit anzusetzen ist. Nicht in den Anwendungsbereich der Interpretation fallen insbesondere Strafzahlungen und Abgaben, die aus öffentlich-rechtlichen Verträgen resultieren oder in den Regelungsbereich eines anderen IFRS fallen, zum Beispiel IAS 12 Ertragsteuern. Nach IFRIC 21 ist ein Schuldposten für Abgaben anzusetzen, wenn das die Abgabepflicht auslösende Ereignis eintritt. Dieses auslösende Ereignis, das die Verpflichtung begründet, ergibt sich wiederum aus dem Wortlaut der zugrunde liegenden Norm. Deren Formulierung ist insofern ausschlaggebend für die Bilanzierung.

Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht -erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.

Amendments to IAS 19 - Defined Benefit Plans: Employee Contributions

Mit den Änderungen werden die Vorschriften klargestellt, die sich mit der Zuordnung von Arbeitnehmerbeiträgen bzw. Beiträgen von dritten Parteien zu den Dienstleistungsperioden beschäftigen, wenn die Beiträge mit der Dienstzeit verknüpft sind. Darüber hinaus werden Erleichterungen geschaffen, wenn die Beiträge von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre unabhängig sind.

Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht -erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen.

Improvements to IFRS 2010 - 2012

Im Rahmen des annual improvement project wurden Änderungen an sieben Standards vorgenommen. Mit der Anpassung von Formulierungen in einzelnen IFRS soll eine Klarstellung der bestehenden Regelungen erreicht werden. Daneben gibt es Änderungen mit Auswirkungen auf Anhangsangaben. Betroffen sind die Standards IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 16, IAS 24 und IAS 38.

Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht -erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen bzw. die Änderung zu IFRS 2 auf anteilsbasierte Vergütungen, die am oder nach dem 1. Juli 2014 gewährt werden.

Improvements to IFRS 2011 - 2013

Im Rahmen des annual improvement project wurden Änderungen an vier Standards vorgenommen. Mit der Anpassung von Formulierungen in einzelnen IFRS soll eine Klarstellung der bestehenden Regelungen erreicht werden. Betroffen sind die Standards IFRS 1, IFRS 3, IFRS 13 und IAS 40.

Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht -erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen.

IFRS 14 - Regulatory Deferral Accounts

Mit IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten wird einem Unternehmen, das ein IFRS-Erstanwender ist, gestattet, mit einigen begrenzten Einschränkungen, regulatorische Abgrenzungsposten weiter zu bilanzieren, die es nach seinen vorher angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen in seinem Abschluss erfasst hat. Dies gilt sowohl im ersten IFRS-Abschluss als auch in den Folgeabschlüssen. Regulatorische Abgrenzungsposten und Veränderungen in ihnen müssen in der Darstellung der Finanzlage und in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Gesamtergebnis separat ausgewiesen werden. Außerdem sind bestimmte Angaben vorgeschrieben.

IFRS 14 ist - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht - erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

IFRS 9 - Financial Instruments

Die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 wird IAS 39 ersetzen. Finanzielle Vermögenswerte werden zukünftig nur noch in zwei Gruppen klassifiziert und bewertet: Zu fortgeführten Anschaffungskosten und zum Fair Value. Die Gruppe der finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten besteht aus solchen finanziellen Vermögenswerten, die nur den Anspruch auf Zins- und Tilgungszahlungen an vorgegebenen Zeitpunkten vorsehen und die zudem im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung das Halten von Vermögenswerten ist. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte bilden die Gruppe zum Fair Value. Unter bestimmten Voraussetzungen kann für finanzielle Vermögenswerte der ersten Kategorie - wie bisher - eine Designation zur Kategorie zum Fair Value ("Fair Value Option") vorgenommen werden.

Wertänderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie zum Fair Value sind grundsätzlich im Gewinn oder Verlust zu erfassen. Für bestimmte Eigenkapitalinstrumente jedoch kann vom Wahlrecht Gebrauch gemacht werden, Wertänderungen im sonstigen Ergebnis zu erfassen; Dividendenansprüche aus diesen Vermögenswerten sind jedoch im Gewinn oder Verlust zu erfassen.

Die Vorschriften für finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich aus IAS 39 übernommen. Der wesentlichste Unterschied betrifft die Erfassung von Wertänderungen von zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten. Zukünftig sind diese aufzuteilen: der auf das eigene Kreditrisiko entfallende Teil ist im sonstigen Ergebnis zu erfassen, der verbleibende Teil der Wertänderung ist im Gewinn oder Verlust zu erfassen.

Der Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 ist derzeit noch offen, aber nicht vor dem 1. Januar 2017 zu erwarten.

IFRS 9 - Hedge Accounting and Amendments to IFRS 9, IFRS 7 and IAS 39

Zielsetzung des neuen Hedge Accounting Modells unter IFRS 9 ist es, eine engere Verknüpfung zwischen dem Risikomanagementsystem und der bilanziellen Abbildung zu erreichen. Die weiterhin zulässigen Arten von Sicherungsbeziehungen sind das "Cash Flow Hedge Accounting", "Fair Value Hedge Accounting" und der "Hedge of an net investment in a foreign operation".

Der Kreis für qualifizierende Grund- und Sicherungsgeschäfte wurde jeweils erweitert. So sind nun insbesondere Gruppen von Grundgeschäften, soweit sich die Grundgeschäfte einzeln für eine Designation qualifizieren, sowie Nettopositionen und Nettonullpositionen designierbar. Als Sicherungsinstrument ist grundsätzlich jedes Finanzinstrument geeignet, welches zum Fair Value bilanziert wird. Ausnahme hierzu sind Verbindlichkeiten, für die die Fair Value Option ausgeübt wurde, sowie Eigenkapitalinstrumente unter der FVOCI-Option ("fair value through other comprehensive income") nach den Regelungen der Phase I.

Unter IFRS 9 wird auf die nach IAS 39 geforderten Bandbreiten von 80 % bis 125 % im Rahmen der Effektivitätsmessung verzichtet, so dass kein retrospektiver Effektivitätstest mehr durchzuführen ist. Der prospektive Effektivitätstest ist wie auch die Erfassung jeglicher Ineffektivität weiterhin erforderlich.

Eine Beendigung einer Sicherungsbeziehung ist nur möglich, wenn die hierfür definierten Voraussetzungen erfüllt sind; dies bedeutet, dass bei unveränderter Risikomanagementzielsetzung die Sicherungsbeziehungen zwingend fortzuführen sind.

Hinsichtlich der Risikomanagementstrategie, der Auswirkungen des Risikomanagements auf künftige Zahlungsströme sowie der Auswirkungen des Hedge Accountings auf den Abschluss sind erweiterte Anhangsangaben zu machen.

Daneben ist die erfolgsneutrale Bilanzierung im sonstigen Ergebnis eigener Ausfallrisiken für finanzielle Verbindlichkeiten der FVO ("Fair Value Option") nun isoliert, d. h. ohne Anwendung der restlichen Anforderungen von IFRS 9, möglich.

Die Erstanwendung der neuen Regelungen zum Hedge Accounting folgt den Regelungen zur erstmaligen Anwendung von IFRS 9. Sicherungsbeziehungen sind aufgrund des Übergangs von IAS 39 auf IFRS 9 nicht zu beenden, sofern die Voraussetzungen und qualitativen Merkmale weiterhin erfüllt sind. Die bestehenden Regelungen nach IAS 39 sind wahlweise auch unter IFRS 9 weiterhin anwendbar.

Amendments to IFRS 9 and IFRS 7 - Mandatory Effective Date and Transition Disclosures

Die Änderungen ermöglichen einen Verzicht auf angepasste Vorjahreszahlen bei der Erstanwendung von IFRS 9. Ursprünglich war diese Erleichterung nur bei vorzeitiger Anwendung von IFRS 9 vor dem 1. Januar 2012 möglich.

Die Erleichterung bringt zusätzliche Anhangsangaben nach IFRS 7 im Übergangzeitpunkt mit sich.

Der Erstanwendungszeitpunkt dieser Änderungen ist analog zu den Regelungen des IFRS 9 derzeit noch offen, aber nicht vor dem 1. Januar 2017 zu erwarten.

III. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden

1. Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst alle in- und ausländischen Tochterunternehmen, über die die Intertainment AG die Kontrolle ausübt. Eine Ausübung der Kontrolle wird unterstellt, soweit die Intertainment AG bei der betreffenden Gesellschaft mehr als 50 % der Stimmrechte besitzt, die Finanzierungs- und Geschäftspolitik bestimmt oder die Mehrheit des Aufsichts- oder Verwaltungsrats stellen kann.

In den Konsolidierungskreis werden im Berichtsjahr die Intertainment AG und ihre Tochtergesellschaft, die MH Media Holding GmbH, einbezogen. Bis April 2012 wurde zudem die Tochtergesellschaft Phoenix Media GmbH (vormals: INTERTAINMENT Licensing GmbH), München, einbezogen, wegen dem vorliegenden Kontrollverlust jedoch zum 1. April 2012 entkonsolidiert.

Das Eigenkapital der Gesellschaften stellt sich wie folgt dar:

Gesellschaft

in TEURo
Gezeichnetes Kapital (Vorjahr) Eigenkapital 2013 (Vorjahr) Jahresergebnis 2013 (Vorjahr) Anteil

%
Beschreibung
Intertainment AG, München 14.737 -9.682 -532 Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, der Handel mit Filmrechten, die Produktion und Co-Produktion von Filmen, das Merchandising, der Vertrieb und die Übertragung von Medieninhalten im Audio- und Videobereich über Kommunikationsmittel aller Art, die Lizenzvergabe hierauf sowie die Ausführung artverwandter Geschäfte. Zudem agiert die Gesellschaft als Finanzholding.
(18.158) (-9.750) (-990)
MH Media Holding GmbH, München 358 -927 -11 100 Unternehmensgegenstand ist der Handel mit Merchandising- und mit Zeichentrickfilmrechten sowie der Erwerb von sonstigen Rechten.
(358) (-916) (-84)

2. Stichtag des Konzernabschlusses

Stichtag für den Konzernabschluss ist der 31. Dezember 2013. Der Jahresabschluss der Intertainment AG und der Jahresabschluss des in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmens datieren auf diesen Stichtag.

3. Konsolidierungsmethoden

Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach konzerneinheitlichen Regeln zum 31. Dezember 2013 und für die Vergleichsperiode zum 31. Dezember 2012 aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften. Die Jahresabschlüsse wurden von Abschlussprüfern geprüft bzw. im Rahmen der Konzernabschlussprüfung einer prüferischen Durchsicht unterzogen.

Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Konsolidierungspflichtige Zwischengewinne aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen lagen nicht vor.

Bei ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.

IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Grundsätze

Der Konzernabschluss basiert auf dem Anschaffungskostenprinzip. Soweit nicht besonders vermerkt, erfolgt ein Ansatz der Aktiv- und Passivposten zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung innerhalb der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen im Wesentlichen den im Vorjahr angewandten Methoden.

2. Going Concern

Der vorliegende Konzernabschluss der Intertainment AG wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Der Vorstand der Intertainment AG geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, nach der die Intertainment AG mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zum 30. April 2015 die geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Dieser Beurteilung liegt eine detaillierte Finanzplanung (für das Jahr 2014 sowie weiter bis einschließlich April 2015) zugrunde. Insgesamt ist die aktuelle Einschätzung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit dadurch geprägt, dass der Vorstand von Finanzmittelzuflüssen, die aus betraglich sowie zeitlich begrenzten Finanzierungszusagen resultieren, ausgehen kann.

Zum 31. Dezember 2013 weist die Intertainment AG einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 9,7 Mio. Euro aus. Durch die Neuregelung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs in § 19 InsO durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz wird eine insolvenzrechtliche Überschuldung ausgeschlossen, soweit eine positive Fortführungsprognose überwiegend wahrscheinlich ist. Die befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs galt zunächst bis zum 31. Dezember 2013. Ende 2012 wurde vom Bundestag die Entfristung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs beschlossen.

Zum Bilanzstichtag liegen qualifizierte unbefristete Rangrücktrittserklärungen der MK Medien Beteiligungs GmbH zugunsten der Intertainment AG vor. Aufgrund dieser Rangrücktrittserklärungen und der vorliegenden Finanzierungszusagen befindet sich die Intertainment AG zum aktuellen Stichtag nicht in der insolvenzrechtlichen Überschuldung.

3. Verwendung von Annahmen und Schätzungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen zugrunde gelegt, die sich auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden bzw. der Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung der Filmrechte und von Rückstellungen sowie aktienbasierte Vergütungen.

Alle wesentlichen Schätzungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf den Erfahrungen des Managements und den Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt.

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert:

Finanzanlagevermögen

Das Finanzanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert bilanziert Das Finanzanlagevermögen beinhaltet unverändert zum Vorjahr die vollständig abgeschriebene 10,6 %-Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Intertainment wird diese Bewertung beibehalten, bis die juristischen Auseinandersetzungen von SightSound Technologies Holding LLC in den USA - bezüglich der bestehenden Patente und deren Durchsetzung, insbesondere gegen Apple - entschieden sind. Zudem ist die im Vorjahr entkonsolidierte Phoenix Media GmbH, die vollständig abgeschrieben ist, im Finanzanlagevermögen enthalten.

Filmrechte

Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Der planmäßigen Abschreibung von Filmrechten liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. die Auswertung der Teilrechte zugrunde. Darüber hinaus erfolgen gemäß IAS 2 außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös (Nettoveräußerungswert) unter dem aktivierten Restbuchwert liegt. Der Buchwert der Filmrechte beträgt zum 31. Dezember 2013 insgesamt 60 (i.V. 138) TEuro.

Rückstellungen

Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen, deren Höhe oder Zeitpunkt der Erfüllung unsicher ist, sind nach IAS 37 Rückstellungen anzusetzen, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Der Wertansatz der Rückstellungen wird im Wege der Schätzung ermittelt und basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken. Zum Bilanzstichtag sind insbesondere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen bzw. für Leistungen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr verursacht wurden, bilanziert.

Aktienbasierte Vergütung

Die Kosten aus der Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten an Mitarbeiter werden im Konzern mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts muss für die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten ein geeignetes Bewertungsverfahren bestimmt werden. Dieses ist abhängig von den Bedingungen der Gewährung. Es ist weiterhin die Bestimmung geeigneter in dieses Bewertungsverfahren einfließender Daten, darunter insbesondere die voraussichtliche Optionslaufzeit, Volatilität und Dividendenrendite, sowie entsprechender Annahmen erforderlich. Des Weiteren ist abzuschätzen, wie viele der zugesagten Optionen nach Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausgeübt werden. Wir verweisen hierzu auf unsere weitergehenden Ausführungen in diesem Konzernanhang.

4. Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel werden zum Nennwert bilanziert.

5. Finanzinstrumente

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte klassifiziert. Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte nimmt Intertainment mit dem erstmaligen Ansatz vor und überprüft diese Zuordnung am Ende jedes Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist.

Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Markts festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.

In der Bilanz enthaltene finanzielle Vermögenswerte umfassen Beteiligungen, Zahlungsmittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Die in der Bilanz enthaltenen finanziellen Vermögenswerte - mit Ausnahme der Beteiligungen - wurden als "Forderungen" klassifiziert. Die Beteiligungen wurden der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" zugeordnet.

Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung der als Forderung klassifizierten finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert in der Folge bilanziert.

Die Einzelheiten zu den Ansatz- und Bewertungskriterien werden in den Anhangsangaben zu den einzelnen Positionen offengelegt.

Der Konzern ermittelt an jedem Stichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts vorliegt. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts. Der Wertminderungsverlust wird erfolgswirksam erfasst.

Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung auftretenden Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Der neue Buchwert darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen. Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst.

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: (i) die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen, (ii) der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung der Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen von IAS 39.19 erfüllt (Durchleitungsvereinbarung), übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.

Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden von Intertainment gemäß IAS 39 als Verbindlichkeiten klassifiziert, die bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert und in der Folgebewertung mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden.

Verzinsliche Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten bewertet. Sie werden nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden, sowie im Rahmen von Amortisationen.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

6. Filmrechte

Filmrechte, deren Erwerb für einen begrenzten Zeitraum erfolgt, sind in den kurzfristigen Vermögenswerten bilanziert. Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Die Anschaffungskosten sind auf die Teilrechte Kino, Video & DVD sowie Pay- und Free-TV aufgeteilt. Bemessungsgrundlage für diese Aufteilung bilden die prognostizierten Erlöse der definierten Teilsegmente. Die Free-TV-Teilrechte sind in bis zu drei Verwertungszyklen untergliedert, die teilweise einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren umfassen. Entfallen bei Filmrechten einzelne Teilsegmente, sind die Anschaffungskosten mit geänderten Allokationsprozentsätzen auf die verbleibenden Verwertungsstufen aufgeteilt.

Die Aktivierung der Filmrechte erfolgt zum Zeitpunkt der technischen Abnahme des angelieferten Filmmaterials durch ein unabhängiges Labor.

Der planmäßigen Abschreibung von Filmrechten liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. die Auswertung der Teilrechte zugrunde. Darüber hinaus erfolgen gemäß IAS 2 außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös (Nettoveräußerungswert) unter dem aktivierten Restbuchwert liegt.

7. Wertminderungen

Die Buchwerte der Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag daraufhin überprüft, ob Indikatoren für eine Wertminderung (Impairment) vorliegen. Wenn solche Indikatoren vorliegen, wird der erzielbare Betrag der Vermögenswerte geschätzt und gegebenenfalls eine Abwertung erfolgswirksam vorgenommen.

8. Rückstellungen

Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen, deren Höhe oder Zeitpunkt der Erfüllung unsicher ist, sind nach IAS 37 Rückstellungen anzusetzen, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist.

Der Wertansatz der Rückstellungen wird im Wege der Schätzung ermittelt und basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken.

9. Eigenkapital

In der Kapitalrücklage ist der Betrag enthalten, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag hinaus - nach Abzug der Transaktionskosten - erzielt wird. Des Weiteren werden die Aktienoptionen in dieser Position erfasst.

10. Umsatzrealisation

Bei der Umsatzrealisation ist zwischen dem Lizenzverkauf und der Auswertung von Filmrechten zu unterscheiden.

Im Falle des Lizenzverkaufs werden Umsätze realisiert, wenn eine bindende vertragliche Beziehung mit dem Lizenznehmer entstanden ist. Diese setzt voraus, dass die Abnahme der lizenzierten Filmrechte vorliegt, die Lizenzgebühr für jedes lizenzierte Filmrecht bekannt ist und eine ausreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der wirtschaftliche Nutzen, die Lizenzgebühr, bei Fälligkeit zufließt.

Im Falle der Auswertung von Filmrechten wird der Umsatz bei Vorliegen der tatsächlichen Einspielergebnisse der jeweiligen Teilrechte des Auswertungszeitraums erfasst. Im Allgemeinen beginnt rund sechs Monate nach dem Kinostart eines Films die Auswertung im DVD-Segment, 12 Monate später die im Pay-TV- und wiederum 12 Monate später die im Free-TV-Segment.

11. Zinsen

Da im Konzern keine qualifizierten Vermögenswerte und damit keine Aktivierungspflicht von Fremdkapitalkosten vorliegen, werden die Zinsen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand bzw. Ertrag erfasst.

12. Bewertung von Aktienoptionen

Nach IFRS 2 werden Vergütungen durch die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten (Aktienoptionen) an Vorstand und Mitarbeiter der Gesellschaft ab dem Zeitpunkt der Ausgabe anteilig über den Erdienungszeitraum im Personalaufwand und in der Kapitalrücklage erfasst. Die Aktienoptionen wurden zu diesem Zweck im Zeitpunkt der Ausgabe nach einem anerkannten Optionspreismodell bewertet (siehe auch unsere Ausführungen unter VII.5. "Mitarbeiterbeteiligungsprogramm").

Die Erfassung von aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgen über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sogenannter Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.

Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind.

13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie latente Steuern

Die Ermittlung der Ertragsteuern erfolgt nach IAS 12.

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.

Aktive und passive latente Steuern werden dann angesetzt, wenn künftige steuerliche Auswirkungen zu erwarten sind, die auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten bestehender Aktiva und Passiva nach IFRS und Steuerbilanzwerten sowie auf erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen zurückzuführen sind. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden im Rahmen der Realisierbarkeit der Steuervorteile gebildet.

Aktive latente Steuern werden periodisch auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft.

Aktive und passive latente Steuern werden unter Verwendung der Steuersätze errechnet, die voraussichtlich aufgrund der derzeit geltenden Steuergesetze für steuerpflichtige Erträge in den Jahren gelten, in denen diese zeitlichen Differenzen umgekehrt oder ausgeglichen werden. Die Steuerwirkung wird nach IAS 12 und unter Beachtung der aktuellen Gesetzeslage mit einem zum Vorjahr unveränderten Steuersatz in Höhe von 33 % berücksichtigt.

V. Erläuterungen zur Konzernbilanz

1. Kurzfristige Vermögenswerte

1.1 Zahlungsmittel

Die flüssigen Mittel in Höhe von insgesamt 194 (i.V. 82) TEuro bestehen aus laufenden Kontokorrentkonten.

1.2 Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 7 (i.V. 23) TEuro und die sonstigen Vermögenswerte 8 (i.V. 17) TEuro. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten insbesondere geleistete Anzahlungen und Steuererstattungsansprüche.

Die Forderungen gegen die Phoenix Media GmbH betragen 113.965 TEuro und sind zum Bilanzstichtag, unverändert zum Vorjahr, vollständig wertberichtigt. Die Intertainment AG erklärte gegenüber der Phoenix Media GmbH zur Abwendung der Überschuldung einen qualifizierten Rangrücktritt in Höhe von insgesamt 100.000 TEuro.

1.3 Filmrechte

Die Filmrechte sind zum Bilanzstichtag mit 60 (i.V. 138) TEuro bilanziert. Es wurden in der Berichtsperiode in Höhe von 78 (i.V. 12) TEuro Abschreibungen für die Verwertung und den aktuell erwarteten Nettoveräußerungserlös vorgenommen.

Das Management geht davon aus, dass die erwarteten Nettoveräußerungserlöse der jeweiligen Filmrechte mindestens den Buchwerten entsprechen. Abschreibungen aufgrund von Lizenzveräußerungen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen.

2. Langfristige Vermögenswerte

Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel. Das Finanzanlagevermögen beinhaltet unverändert zum Vorjahr die vollständig abgeschriebene 10,6 %-Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Intertainment wird diese unveränderte Bewertung beibehalten, bis die juristischen Auseinandersetzungen von SightSound Technologies Holding LLC in den USA bezüglich der zugrundeliegenden Patente entschieden sind. Zudem ist die im Vorjahr entkonsolidierte Phoenix Media GmbH, die ebenfalls vollständig abgeschrieben ist, im Finanzanlagevermögen enthalten.

3. Kurzfristige Schulden

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 74 (i.V. 169) TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen. Sie sind nicht verzinslich und haben eine Fälligkeit von bis zu 30 Tagen. Der Buchwert dieser im Konzern erfassten finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich auf 9.673 (i.V. 0) TEuro und enthalten die Darlehensverpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH. Der Ausweis der Verpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH erfolgt, aufgrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss bei der Obergesellschaft, unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.

Hinsichtlich der Fälligkeiten, der Besicherung und der Verzinsung der Darlehensverpflichtung verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen (sog. related parties) unter Ziffer V.11.

Der Buchwert dieser finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten der Darlehensverpflichtungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten weisen zum 31. Dezember 2013 einen Betrag von 62 (i.V. 100) TEuro aus. Sie enthalten insbesondere ausstehende Gehaltszahlungen und Darlehen. Der Buchwert dieser finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten der Verpflichtungen.

Die kurzfristigen Rückstellungen belaufen sich in der Berichtsperiode auf 140 (i.V. 159) TEuro. Sie betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen für den Jahresabschluss sowie weitere Verpflichtungen, die das Geschäftsjahr 2013 betreffen und noch nicht abgerechnet wurden. Die Rückstellungen haben sich insgesamt wie folgt entwickelt:

in TEURo 1.1.2013 Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2013
Abschlusserstellung und -Prüfung 45 -45 0 46 46
Ausstehende Rechnungen und sonstige weitere Verpflichtungen 114 -39 -6 25 94
Gesamt 159 -84 -6 71 140

4. Langfristige Schulden

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beliefen sich im Vorjahr auf 9.590 TEuro und enthielten die Darlehensverpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH. Im Vorjahr wurden Intertainment weitere Darlehen in Höhe von 425 TEuro zur Verfügung gestellt. Zudem wurde die Verpflichtung für gesamtschuldnerisch von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte Darlehen in Höhe von 4 Mio. Euro passiviert. Im Zuge der Entkonsolidierung der Phoenix Media GmbH wurden Verpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH in Höhe von 11.889 TEuro entkonsolidiert.

Hinsichtlich der Fälligkeiten, der Besicherung und der Verzinsung der Darlehensverpflichtung verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen (sog. related parties) unter Ziffer V.11.

Der Buchwert dieser finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten der Darlehensverpflichtungen.

5. Eigenkapital

Bezüglich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir insbesondere auf die Veränderungsrechnung des Konzerneigenkapitals. Intertainment besaß zum 31. Dezember 2013, ebenso wie im Vorjahr, keine eigenen Aktien.

5.1 Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 14.737 (i.V. 18.158) TEuro und verteilt sich auf insgesamt 14.736.853 (i.V. 14.202.441) ausgegebene nennwertlose Stückaktien. Mit Kapitalerhöhungen vom 25. März 2013, 19. Juli 2013 und 8. Oktober 2013 wurde das Grundkapital um insgesamt 600 TEuro unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals I erhöht. Des Weiteren wurde im Berichtsjahr mittels einer vereinfachten Kapitalherabsetzung das Grundkapital um 4.021 TEuro herabgesetzt.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist bis zum 5. August 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um weitere bis zu 756 TEuro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. August 2015 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 5.634 TEuro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 400 TEuro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die von der Intertainment AG aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Januar 1999 sowie aufgrund der geänderten Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juli 1999 und vom 16. Juli 2002 ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere bis zu 300 TEuro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter (einschließlich leitender Angestellter) der Gesellschaft oder eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens, an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an die Mitglieder der Geschäftsführung eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 27. Juni 2001 (Aktienoptionsprogramm 2001) und vom 16. Juli 2002. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte von den ihnen gewährten Optionsrechten Gebrauch machen.

Darüber hinaus ist das Grundkapital um 4.696 TEuro durch Ausgabe von bis zu 4.695.602 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Gläubiger von Wandlungsrechten oder die Inhaber von Optionsscheinen, die mit den von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen verbunden sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Gläubiger der von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die Bedingungen für die Kapitalerhöhungen sind ausgelaufen und nicht eingetreten.

Zur Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter, Geschäftsführungsmitglieder und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und verbundener Unternehmen wurde das Grundkapital um weitere 300 TEuro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. September 2003 für das Aktienoptionsprogramm 2003 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IV).

5.2 Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag 1.328 TEuro. Im Berichtsjahr erfolgte im Zuge der vereinfachten Kapitalherabsetzung die Vorwegauflösung der Kapitalrücklage in Höhe von 41.791 TEuro.

5.3 Gewinnrücklage

Die Gewinnrücklage besteht unverändert in Höhe von 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage.

5.4 Konzernbilanzverlust

Zum 31. Dezember 2013 besteht ein Konzernbilanzverlust in Höhe von 25.861 (i.V. 71.163) TEuro. Der Konzernjahresfehlbetrag beläuft sich auf 510 (i.V. -Überschuss 14.721) TEuro. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus der Auflösung der Kapitalrücklage und der Herabsetzung des Grundkapitals.

VI. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung

1. Umsatzerlöse

Intertainment realisierte im Berichtsjahr aus der Verwertung des Filmrechtebestands Umsatzerlöse aus Lizenzverkäufen in Höhe von 3 (i.V. 64) TEuro.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 12 (i.V. 241) TEuro und enthalten insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

3. Materialaufwand

Der Materialaufwand beläuft sich auf 80 (i.V. 13) TEuro und beinhaltet in den Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen die Abschreibung der Filmrechte in Höhe von 78 (i.V. 12) TEuro.

4. Personalaufwand

Der Personalaufwand beträgt 83 (i.V. 102) TEuro und beinhaltet mit 80 (i.V. 97) TEuro Gehälter und mit 3 (i.V. 5) TEuro soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung.

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 273 (i.V. 459) TEuro und enthalten im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Konzerns, wie Kosten der Hauptversammlungen, Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für Abschlusserstellung und -prüfung und für Aufsichtsratsvergütungen.

6. Zinsergebnis

Das Zinsergebnis beläuft sich auf -89 (i.V. -271) TEuro und beinhaltet insbesondere Zinsaufwendungen aus der Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen.

7. Entkonsolidierungseffekt

Intertainment wies im Vorjahr insgesamt einen Entkonsolidierungseffekt in Höhe von 15.261 TEuro aus, der aus dem Abgang der Phoenix Media GmbH resultiert.

8. Steuern

Insgesamt weist der Konzern kein Steuerergebnis in 2013 aus. Der Konzernsteuersatz entspricht grundsätzlich dem durchschnittlichen inländischen Steuersatz, da das Konzernergebnis vor Steuern im Inland generiert wird. Er beträgt unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer sowie der Körperschaftsteuer inklusive des Solidaritätszuschlags insgesamt ca. 33 %. Intertainment rechnet zum Bilanzstichtag mit einem Körperschaftsteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von ca. 16 % und mit einem Gewerbesteuersatz in Höhe von ca. 17 %.

Es bestehen zum 31. Dezember 2013 ca. 143 Mio. Euro nicht genutzte körperschaftsteuerliche Verlustvorträge und ca. 225 Mio. Euro nicht genutzte gewerbesteuerliche Verlustvorträge. Die genannten aufgelaufenen Verluste sind nach der geltenden Gesetzeslage im Grundsatz unbeschränkt vortragsfähig. Allerdings können laufende Gewinne einer Periode, die 1 Mio. Euro übersteigen, nur zu 60 % mit Verlustvorträgen verrechnet werden (Mindestbesteuerung). Da das Management nicht mit einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit davon ausgeht, dass das Ergebnis der zukünftigen Geschäftstätigkeit ausreichende zu versteuernde Gewinne abwerfen wird, um die vorhandenen Verlustvorträge zu realisieren, wurden zum 31. Dezember 2013 keine aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge gebildet.

Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steuerergebnis:

in TEURo 31.12.2013 31.12.2012
Ergebnis vor Ertragsteuern -510 14.721
Konzernsteuersatz 33 % 33 %
Erwartete Ertragsteuer (+) Ertrag / (-) Aufwand 168 -4.858
Steuerauswirkungen durch:
Nicht aktivierungsfähige latente Steuern aus Verlusten des laufenden Jahres -168 -178
Nicht steuerpflichtiger Gewinn aus der Entkonsolidierung 0 5.036
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0

VII. Sonstige Angaben

1. Finanzierungsrisiken

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Zu den Finanzierungsrisiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Ziffer 2. Going Concern unter IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

2. Segmentberichterstattung

Der Konzern verfügt über keine berichtspflichtigen Segmente. Sämtliche Angaben betreffen den Filmlizenzrechtehandel.

3. Finanzinstrumente

Gemäß der Vorschrift des IFRS 7 werden zu den Finanzinstrumenten neben den bereits in den jeweiligen Bilanzpositionen enthaltenen Erläuterungen folgende Zusatzangaben gemacht:

Die folgende Übersicht zeigt die innerhalb der Finanzinstrumente ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Schulden gegliedert nach den Kategorien des IAS 39:

in TEURo 31.12.2013 31.12.2012
Finanzielle Vermögenswerte
Kategorie: Forderungen
Zahlungsmittel 194 82
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 7 23
Kategorie: Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Beteiligung SightSound Technologies Holding LLC 0 0
Beteiligung Phoenix Media GmbH 0 0
Finanzielle Schulden
Kategorie: Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 74 169
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.673 9.590
Sonstige Verbindlichkeiten 62 100

Unter der Position "Beteiligungen" bei der Entwicklung des Anlagevermögens auf der letzten Seite des Anhangs werden die Anteile an der SightSound Technologies Holding LLC gezeigt, deren Marktwert nicht zuverlässig ermittelt werden kann. Die Bewertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Der bilanzielle Ausweis erfolgt unter den Finanzanlagen. Der Posten wird der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" in der Gliederung nach IAS 39 zugeordnet.

Folgende Ergebnisse aus den Finanzinstrumenten beeinflussten das Jahresergebnis des Konzerns:

in TEURo 2013 2012
Kategorie: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten
Zinsergebnis:
Verzinsung erhaltene Darlehen -89 -271
Summe -89 -271
Nettoergebnis -89 -271

Die folgende Übersicht zeigt die Buchwerte sowie die beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind:

in TEURo 31.12.2013 31.12.2012
Buchwert Marktwert Buchwert Marktwert
--- --- --- --- ---
Finanzielle Vermögenswerte
Kategorie: Forderungen
Zahlungsmittel 194 194 82 82
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 7 7 23 23
Kategorie: Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Beteiligung SightSound Technologies Holding LLC 0 0 0 0
Beteiligung Phoenix Media GmbH 0 0 0 0
Finanzielle Schulden
Kategorie: Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 74 74 169 169
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.673 9.673 9.590 9.590
Sonstige Verbindlichkeiten 62 62 100 100

4. Ergebnis pro Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Intertainment AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus sogenannten "potenziellen Aktien".

Für das Geschäftsjahr 2013 ergibt sich eine gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl von 14.567.365 (i.V. 14.100.368). Der Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2013 einen Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 510 (i.V. -überschuss 14.721) TEuro. Das Ergebnis je Aktie für 2013 beläuft sich auf -0,04 Euro nach 1,04 Euro im Vorjahr. Das verwässerte Ergebnis je Aktie besteht in gleicher Höhe. Die ausgegebenen Mitarbeiteroptionen können allerdings bei Eintritt der Ausübungsbedingungen in Zukunft das Ergebnis je Aktie verwässern. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2013 waren unverändert 52.500 Optionen, die jeweils zum Erwerb einer Stammaktie berechtigen, ausstehend.

5. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Der Vorstand ist durch die Aktienoptionsprogramme 1999, 2001 und 2003 der Intertainment AG ermächtigt, Arbeitnehmern oder Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern und Mitgliedern der Geschäftsführung verbundener Unternehmen mit Zustimmung des Aufsichtsrats Rechte zum Bezug von nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien anzubieten. Die Berechtigung zum Bezug und die Anzahl der Bezugsrechte werden für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft allein durch den Aufsichtsrat und im Übrigen durch den Vorstand und Aufsichtsrat festgelegt. Ein gesetzliches Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.

Voraussetzung für die Ausübung von Optionsrechten ist, dass die Optionsrechte nicht verfallen sind und dass sich der durchschnittliche Kurs der Xetra-Mittagsauktion an den ersten fünf Börsentagen nach der ordentlichen Hauptversammlung um mindestens 30 % gegenüber dem durchschnittlichen Kurs der Xetra-Mittagsauktion der Intertainment-Aktie erhöht hat, der dem Ausübungspreis bei der Ausgabe der jeweiligen Bezugsrechte zugrunde gelegt wurde. Dieses Erfolgsziel muss jeweils für diejenigen Bezugsrechte erreicht werden, die in diesem Ausübungszeitraum erstmals ausgeübt werden können. Soweit das Erfolgsziel für diese Bezugsrechte erreicht wurde, können sie unabhängig von der weiteren Kursentwicklung auch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeübt werden.

Nach den Aktienoptionsprogrammen 2001 und 2003 kann jeweils nur innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe eines Jahres-, Halbjahres- oder Quartalsgeschäftsberichts der Gesellschaft das Angebot zur Zeichnung der Optionsrechte unterbreitet werden. Das Angebot kann nur innerhalb von vier Wochen nach Angebotsunterbreitung gezeichnet werden. Die Bezugsrechte können unter Einhaltung der entsprechenden Sperrfristen und Ausübungsvoraussetzungen jährlich während des vierten Börsentags und der darauffolgenden 15 Börsentage nach der ordentlichen Hauptversammlung und nach der Bekanntgabe des Ergebnisses für das dritte Quartal ausgeübt werden. Bis zu 25 % der Bezugsrechte können erstmals nach zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsrechte ausgeübt werden. In den folgenden drei Jahren können jeweils weitere 25 % pro Jahr ausgeübt werden. Werden bis zu diesem letztmaligen Zeitpunkt Bezugsrechte nicht ausgeübt, verfallen diese ersatzlos.

Von den im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 1999 zwischen 1999 und 2003 ausgegebenen 350.000 Aktienoptionen sind sämtliche Aktienoptionen verfallen.

Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2001 wurden 58.000 Optionen in 2003 und 132.000 Optionen in 2004 mit einem Ausübungspreis von 2,00 Euro ausgegeben. Zudem erfolgte eine Ausgabe über 25.000 Optionen in 2009 zu einem Ausübungspreis von 1,28 Euro. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2013 waren insgesamt 215.000 (i.V. 215.000) Aktienoptionen verfallen.

Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2003 wurden im Geschäftsjahr 2004 insgesamt 140.000 Aktienoptionen mit einem Ausübungskurs von 2,00 Euro und in 2005 70.000 Aktienoptionen mit einem Ausübungspreis von 1,28 Euro ausgegeben; davon waren zum Bilanzstichtag 157.500 (i.V. 157.500) Aktienoptionen verfallen.

Die Anzahl der Aktienoptionen entwickelte sich wie folgt:

in Stück Geschäftsjahr 2013 Geschäftsjahr 2012
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehende Optionen 52.500 52.500
In der Berichtsperiode gewährte Optionen 0 0
In der Berichtsperiode verfallene Optionen 0 0
Zum Ende der Berichtsperiode ausstehende Optionen 52.500 52.500
Zum Ende der Berichtsperiode ausübbare Optionen 52.500 52.500
Zum Ende der Berichtsperiode noch verfügbare Optionen 175.000 175.000

Der durchschnittliche Ausübungspreis der zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2013 ausgegebenen Aktienoptionen beträgt 1,28 (i.V. 1,28) Euro.

Gemäß den zuvor beschriebenen Bedingungen der Aktienoptionspläne beträgt die Vertragslaufzeit bis zu fünf Jahre; die ausgegebenen, noch nicht verfallenen Aktienoptionen können unter der Realisierung der Voraussetzungen mit 52.500 Stück im Geschäftsjahr 2013 ausgeübt werden.

Die ausgegebenen Aktienoptionen wurden in Anlehnung an IFRS 2 ergebniswirksam erfasst. Im Geschäftsjahr 2013 und 2012 wurden keine ergebniswirksamen Buchungen erfasst.

Für den Zweck der Bewertung wurde der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen auf Basis des Black-Scholes-Optionspreismodells berechnet. Der Bewertungszeitpunkt ("measurement date") ist dabei der Zusagezeitpunkt ("grant date") der Aktienoptionen. Der auf diese Weise ermittelte beizulegende Zeitwert wird anschließend über den Erdienungszeitraum ("vesting period") gleichmäßig über den Personalaufwand der Kapitalrücklage zugeführt. Der Erdienungszeitraum besagt, dass die Ausübung der Aktienoptionen erst nach zwei Jahren mit 25 % und ab diesem Zeitpunkt jedes folgende Jahr mit weiteren 25 % erfolgen kann. Die Ausübungsbedingungen sind im einleitenden Abschnitt zu dieser Ziffer definiert. In Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften zu IFRS 2 werden in die Bewertung nur die Aktienoptionen einbezogen, die nach dem 7. November 2002 zugeteilt wurden.

Die Bewertungsparameter für das Black-Scholes-Optionspreismodell beinhalteten einen risikolosen Zinssatz von 5 % bzw. 2,4 %, eine erwartete Dauer bis zur Ausübung von fünf Jahren und eine erwartete Volatilität von 120 % bzw. 60 %. Die erwartete Volatilität basiert auf der historischen Entwicklung des Aktienkurses der Intertainment AG. Der Berechnung wurde im Zeitpunkt der Ausgabe der Zeitraum der vorangegangenen 250 Tage zugrunde gelegt.

6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Eventualschulden sowie Haftungsverhältnisse

Durch die Anfang des Geschäftsjahres 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurden ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert und gegenseitige Verpflichtungen neu geregelt. Hierbei wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen des Filmtitels "Twisted" an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf den Saldo von Intertainment angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft aus dieser Neustrukturierung finanzielle Verpflichtungen für die Intertainment AG entstehen. Der Vorstand geht zum aktuellen Zeitpunkt unverändert jedoch davon aus, dass die künftigen Erlöse aus der Auswertung von bestimmten Territorien den bislang noch nicht erwirtschafteten Zwischensaldo decken.

Im Rahmen der in den Vorjahren abgeschlossenen Reorganisationsmaßnahmen und der Neustrukturierung von Verträgen liegen umfangreiche Sicherungsübereignungen bestehender Vermögensgegenstände an die Vertragspartner vor. Sie dienen der Absicherung von möglichen, in Zukunft entstehenden, finanziellen Verpflichtungen. Zur Absicherung dieser Verpflichtungen wurden Sicherheiten bis zu einer Höhe von maximal 7 Mio. US-Dollar eingeräumt. Das Risiko der Inanspruchnahme wird als niedrig beurteilt, da der Vorstand davon ausgeht, dass keine Zahlungsverpflichtung künftig entstehen wird. Des Weiteren wurden mögliche Finanzmittelzuflüsse aus der Beteiligung SightSound Technologies Holding LLC zur Sicherung dann entstehender Ansprüche von Dritten abgetreten.

Zur Beseitigung der Überschuldung der Phoenix Media GmbH erklärte die Intertainment AG einen qualifizierten Rangrücktritt. Danach tritt die Intertainment AG in Höhe von 100.000 TEuro mit ihren Ansprüchen auf Tilgung ihrer Forderungen aus dem Verrechnungskonto gegenüber allen anderen Gläubigern bis zur Beendigung der Krise im Rang zurück.

7. Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements

Die von Intertainment verwendeten Finanzinstrumente umfassen die als finanzielle Vermögenswerte erfassten Finanzanlagen, Zahlungsmittel sowie die sonstigen finanziellen Vermögenswerte. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber verbundenen Unternehmen und die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stellen die finanziellen Schulden des Intertainment-Konzerns dar.

Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns.

Entsprechend den konzerneinheitlichen Vorgaben wurde in den Geschäftsjahren 2013 und 2012, und wird auch künftig, kein Handel mit Derivaten betrieben. Das Risikomanagement des Konzerns in Bezug auf Finanzinstrumente wird durch das Management der Intertainment AG ausgeübt. Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen insbesondere Liquiditäts-, Währungs- und Kreditrisiken. Die Unternehmensleitung hat Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten beschlossen, die im Folgenden dargestellt werden.

Liquiditätsrisiko

Als Liquiditätsrisiko ist das Risiko bezeichnet, finanzielle Verpflichtungen nicht fristgerecht erfüllen zu können. Der Konzern überwacht laufend im Rahmen monatlicher Reportings aller Konzerngesellschaften das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses. Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Eigenkapital- und Schuldinstrumenten zu wahren.

Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 269 (i.V. 260) TEuro. Dem stehen 9.949 (i.V. 428) TEuro an kurzfristigen Schulden gegenüber. Ziel des Managements ist es, aufgrund der eingeschränkten operativen Geschäftstätigkeit zeitnah weitere externe Finanzierungen und Darlehensprolongationen, insbesondere von der MK Medien Beteiligungs GmbH, zu erhalten, um die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sicherzustellen. Zuletzt wurde bis zur Aufstellung dieses Abschlusses mittels einer weiteren betraglich und zeitlich begrenzten Finanzierungszusage die künftige Liquidität sichergestellt.

Intertainment steuert die Liquidität über regelmäßig aktualisierte Finanzplanungen, um Liquiditätsengpässe rechtzeitig zu identifizieren und bewerten zu können. Zu den Fälligkeiten und der Analyse der Finanzinstrumente verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen in diesem Konzernanhang.

Marktrisiko

Das Marktrisiko in Bezug auf die Finanzinstrumente beinhaltet das Risiko einer Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der bestehenden Finanzinstrumente. Dieses Risiko untergliedert sich in das Währungs- und das Zinsänderungsrisiko.

Intertainment war in Vorjahren verstärkt dem Währungsrisiko ausgesetzt, da die Verträge des Filmhandels überwiegend in US-Dollar abgeschlossen wurden. Die finanziellen Schulden bestehen zum aktuellen Bilanzstichtag vollständig in der Währung Euro.

Wir gehen davon aus, dass eine Veränderung des Wechselkurses des US-Dollars zum Euro zum 31. Dezember 2013 keine Auswirkung auf die bestehenden Finanzinstrumente und die von ihnen direkt abhängigen Positionen haben kann und somit auf das Konzernergebnis Einfluss nimmt.

Intertainment nimmt, insbesondere aufgrund fehlender Finanzmittel, keine spezifischen Sicherungsgeschäfte für die Absicherung der Währungsrisiken vor.

Bezüglich des Zinsänderungsrisikos ist anzumerken, dass Intertainment bei den finanziellen Verbindlichkeiten, insbesondere den Verpflichtungen aus der Darlehensgewährung von der MK Medien Beteiligungs GmbH, dem zinsbedingten Cashflow-Risiko dahingehend ausgesetzt ist, dass alle Verträge mit einer variable Verzinsung in Höhe von 0,75 %-Punkten über EURIBOR ausgestattet sind.

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko betrifft bei Intertainment die ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte. Diese Positionen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Ausfallrisiken können dabei entstehen, wenn Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Das maximale Ausfallrisiko von Intertainment entspricht der Höhe der ausgewiesenen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte.

Über die beschriebenen Risiken hinaus liegen keine weiteren wesentlichen Preisänderungsrisiken oder Risiken aus Zahlungsstromschwankungen vor. Hinsichtlich der quantitativen Angaben verweisen wir auch auf die Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen.

Kapitalmanagement

Aufgrund der aktuellen Lage des Konzerns ist das Kapitalmanagement vorrangig auf den Erhalt der Intertainment AG ausgerichtet.

8. Risikomanagement und internes Kontrollsystem

Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Risiken identifiziert, analysiert sowie bewertet und Maßnahmen entwickelt, um diese im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die dargestellten Risiken der künftigen Entwicklung im Konzernlagebericht. Zudem bestehen fest definierte Prozesse des internen Kontrollsystems.

9. Ergänzende Angaben zur Cashflow-Rechnung nach IAS 7

Die Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode dargestellt. Die Zahlungsströme sind in die Bereiche Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aufgeteilt.

Im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sind die nicht zahlungswirksamen operativen Aufwendungen und Erträge eliminiert.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet im Berichtsjahr Zuflüsse aus erhaltenen Gesellschafterdarlehen in Höhe von 0 (i.V. 425) TEuro und aus Kapitalerhöhungen über 600 (i.V. 150) TEuro.

Im Geschäftsjahr 2013 wurden, wie im Vorjahr, keine Zahlungen für Ertragsteuern geleistet. Intertainment erhielt keine Zinsen gutgeschrieben. Die erfassten Zinsaufwendungen, insbesondere aus erhaltenen Darlehen von der MK Medien Beteiligungs GmbH, führten in der Berichtsperiode zu keinen Auszahlungen.

In den Geschäftsjahren 2013 und 2012 fanden keine wesentlichen "nicht zahlungswirksamen Transaktionen" statt, die ausschließlich das Eigenkapital betreffen.

10. Organe der Gesellschaft

Das Vorstandsamt übte im Berichtsjahr 2013, wie im Vorjahr, Herr Dr. Oliver Maaß, Rechtsanwalt, München, aus. Herr Dr. Oliver Maaß war im Berichtsjahr 2013 zudem:

Beiratsvorsitzender der Bike Village Verwaltungs GmbH, Maisach
Aufsichtsratsvorsitzender der arivis AG, Unterschleißheim
Aufsichtsratsvorsitzender der Fritz Nols AG, Frankfurt am Main
Ersatzmitglied des Aufsichtsrats der GIG Grundbesitz Immobilien AG, München
Aufsichtsrat der GTM Good Time Music AG, München
Aufsichtsratsvorsitzender der Nevira Vermögensverwaltung AG, München
Aufsichtsratsvorsitzender der Superwise Video Technologies AG, Wolfratshausen.

Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2013 wie folgt zusammen:

Bernhard Pöllinger, Dipl. Wirtschaftsingenieur/Dipl. Kaufmann, Ebersberg, (bis 8. August 2013 Mitglied, ab 8. August 2013 Vorsitzender)
Frank Posnanski, Kaufmann, Berlin, (stellvertretender Vorsitzender) ab 8. August 2013
Bianca Krippendorf, Juristin, Leipzig, ab 8. August 2013
Dr. Georg Anders, Rechtsanwalt, München, (Vorsitzender) bis 8. August 2013
Bertil le Claire, Wirtschaftsingenieur, Berlin, bis 8. August 2013.

Über die Aufsichtsratstätigkeit bei der Intertainment AG hinaus waren die Aufsichtsräte in folgenden anderweitigen Aufsichtsräten und Kontrollgremien tätig: Dr. Georg Anders: Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gehrlicher Solar AG und Frank Posnanski: Mitglied des Aufsichtsrats der EMI European Media Investment AG.

11. Beziehungen zu nahe stehenden Personen und Unternehmen (sog. related parties)

Als "related parties" im Sinne des IAS 24 kommen vor allem die Vorstands- und die Aufsichtsratsmitglieder der Intertainment AG sowie die Anteilseigner der Gesellschaft, die einen beherrschenden und maßgeblichen Einfluss haben, und die Tochtergesellschaften der Intertainment AG in Betracht.

a) Vorstand

Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2013 beliefen sich insgesamt auf 78 (i.V. 78) TEuro.

b) Aufsichtsrat

Für das Geschäftsjahr 2013 wurden innerhalb der Rückstellungen insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 25 TEuro aufwandswirksam erfasst. Nach § 14 der Satzung der Intertainment AG beschließt über die Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr diejenige Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr abstimmt. Danach erhält der Vorsitzende die doppelte Vergütung eines einfachen Mitglieds, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache. Zusätzlich wird ein Sitzungsgeld vergütet. Im Geschäftsjahr 2013 erhielt Herr Dr. Georg Anders 13 TEuro, Herr Bertil le Claire 11 TEuro und Herr Bernhard Pöllinger 9 TEuro als Vergütung für das Geschäftsjahr 2012.

An die Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, in der Herr Dr. Georg Anders tätig ist, wurden im Vorjahr 2012 im Rahmen eines gesonderten Beratungsvertrags (nach § 114 AktG) Vergütungen in Höhe von 7 TEuro geleistet.

c) Tochtergesellschaften der Intertainment AG

Die Intertainment AG besitzt zu 100 % die Geschäftsanteile an der Phoenix Media GmbH und der MH Media Holding GmbH. Die Tochtergesellschaften werden über Verrechnungskonten vom Mutterunternehmen finanziert. Der Nominalbetrag des Verrechnungskontos zur Phoenix Media GmbH beträgt zum 31. Dezember 2013 unverändert zum Vorjahr 113 Mio. Euro insgesamt, der zur MH Media Holding GmbH insgesamt 0,9 (i.V. 0,9) Mio. Euro. Die Verrechnungskonten (für die Phoenix Media GmbH bis zum 31. Dezember 2011) werden mit einem Zinssatz von 1 % p. a. verzinst. Die Verrechnungskonten sind zum Bilanzstichtag zu 100 % wertberichtigt. Die Intertainment AG erklärte gegenüber der Phoenix Media GmbH zur Abwendung der Überschuldung einen qualifizierten Rangrücktritt in Höhe von insgesamt 100.000 TEuro und zusätzlich gegenüber der MH Media Holding GmbH auf die bestehenden Forderungen.

d) MK Medien Beteiligungs GmbH

Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH:

Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden in 2013 Zinsen in Höhe von 21 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht.

Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2013 auf 6 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2013 auf 18 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2013 auf 4 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten.

Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen.

Die gewährten Darlehen samt der gesamtschuldnerischen Verpflichtung waren am 30. Juni 2014 zur Rückzahlung fällig. Im April 2014 wurde die Laufzeit sämtlicher Verpflichtungen bis zum 30. Juni 2015 verlängert.

Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des EURIBOR zuzüglich 0,75 % verzinst.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen sowie auf die gesamtschuldnerische Verpflichtung samt Zinsen.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und insoweit die Intertainment AG etwa aus dem Investment SightSound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält und wenn und soweit trotz der Fälligstellung/Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.

12. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2013 beschäftigte der Konzern, wie im Geschäftsjahr 2012, neben dem Vorstand keine Arbeitnehmer mehr.

13. Sitz der Gesellschaft

Die Intertainment AG ist am Maximiliansplatz 5 in 80333 München ansässig.

14. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Zu den berichtspflichtigen Ereignissen, die nach dem Bilanzstichtag 2013 eingetreten sind, verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013 unter VIII. Nachtragsbericht.

15. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht.

16. Honorare des Abschlussprüfers

Das für die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfasste Gesamthonorar für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2013 beträgt 20 TEuro. Zudem wurden in 2013 insgesamt 21 TEuro für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2012, 4 TEuro für Steuerberatung und 4 TEuro für weitergehende Beratungsleistungen abgerechnet.

München, 25. April 2014

Intertainment Aktiengesellschaft

Dr. Oliver Maaß, Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens (Bruttodarstellung)

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
1.1.2013

TEuro
Zugänge

TEuro
Abgänge

TEuro
31.12.2013

TEuro
--- --- --- --- ---
Finanzanlagen
Beteiligungen 28.944 0 0 28.944
Anlagevermögen gesamt 28.944 0 0 28.944
Kumulierte Abschreibungen
1.1.2013

TEuro
Abschreibungen des Geschäftsjahres

TEuro
Zugänge

TEuro
31.12.2013

TEuro
--- --- --- --- ---
Finanzanlagen
Beteiligungen 28.944 0 0 28.944
Anlagevermögen gesamt 28.944 0 0 28.944
Buchwert
31.12.2013

TEuro
31.12.2012

TEuro
--- --- ---
Finanzanlagen
Beteiligungen 0 0
Anlagevermögen gesamt 0 0

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den von der Intertainment Aktiengesellschaft, München, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Konzernbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen der der Intertainment Aktiengesellschaft, München, in Abschnitt "XI. Chancen- und Risikobericht des Intertainment Konzerns" des Konzernlageberichts zu den bestehenden Finanzierungsrisiken hin:

Danach besteht das Finanzierungsrisiko der Intertainment Aktiengesellschaft, München, - aufgrund des nahezu nicht vorhandenen operativen Geschäfts - unverändert fort. In diesem Zusammenhang ist die Intertainment Aktiengesellschaft, München, weiterhin auf die Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, angewiesen.

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Der Vorstand der Intertainment Aktiengesellschaft, München, geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, nach der die Intertainment Aktiengesellschaft, München, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und folgenden Geschäftsjahr die geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Dieser Beurteilung liegt eine detaillierte Finanzplanung (für das Jahr 2014 sowie weiter bis April 2015) zugrunde. Insgesamt ist die aktuelle Einschätzung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit dadurch geprägt, dass der Vorstand von Finanzmittelzuflüssen, die aus betraglich sowie zeitlich begrenzten und zweckgebundenen weiteren Finanzierungszusagen seitens der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, resultieren, ausgeht.

Sollten die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment Aktiengesellschaft, München, jedoch nicht wie geplant eintreten und/oder sollte die weitere Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, nicht oder nicht in ausreichendem Umfang erfolgen, ist der Fortbestand der Intertainment Aktiengesellschaft, München, in hohem Maße - auch sehr kurzfristig - wegen Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet.

Aus heutiger Sicht ist es als sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte Finanzierungsquelle kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, das benötigte Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.

München, den 25. April 2014

**PSP Peters Schönberger GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Andreas Vogl,Wirtschaftsprüfer

Ina Bestler, Wirtschaftsprüferin

Eine Verwendung des Bestätigungsvermerks mit Hinweis außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Konzernabschlusses und/oder des Konzernlageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk mit Hinweis zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

Bilanz zum 31. Dezember 2013

nach HGB

Aktiva

31.12.2013

TEuro
31.12.2012

TEuro
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0
2. Beteiligungen 0 0
Summe Anlagevermögen 0 0
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Filmrechte 60 138
60 138
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7 0
2. Sonstige Vermögensgegenstände 8 41
15 41
III. Guthaben bei Kreditinstituten 192 69
Summe Umlaufvermögen 267 248
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 9.682 9.750
Summe Aktiva 9.949 9.998
Passiva
31.12.2013

TEuro
31.12.2012

TEuro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 14.737 18.158
II. Kapitalrücklage 1.328 55.090
III. Gewinnrücklage
Gesetzliche Rücklage 116 116
IV. Bilanzverlust -25.863 -83.114
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 9.682 9.750
Summe Eigenkapital 0 0
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 140 154
Summe Rückstellungen 140 154
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 74 153
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbunden Unternehmen 9.674 9.590
3. Sonstige Verbindlichkeiten 61 101
- davon aus Steuern 2 (i.V. 2) TEuro
Summe Verbindlichkeiten 9.809 9.844
Summe Passiva 9.949 9.998

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013

nach HGB

1.1.-31.12.2013

TEuro
1.1.-31.12.2012

TEuro
1. Umsatzerlöse 3 64
2. Sonstige betriebliche Erträge 6 31
9 95
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen -78 -12
b) Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen -2 -1
-80 -13
4. Personalaufwand
a) Gehälter -80 -97
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -3 -5
-83 -102
5. Abschreibungen
auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die üblichen Abschreibungen überschreiten 0 -596
0 -596
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -298 -319
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 9 8
- davon aus verbundenen Unternehmen 9 (i.V. 8) TEuro
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -89 -63
- davon an verbundene Unternehmen -83 (i.V. -57) TEuro
9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -532 -990
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0
11. Jahresfehlbetrag -532 -990
12. Verlustvortrag -83.114 -82.124
13. Auflösung Kapitalrücklage 53.762 0
14. Herabsetzung Grundkapital 4.021 0
15. Bilanzverlust -25.863 -83.114

Anhang für das Geschäftsjahr 2013

I. Allgemeine Angaben

Die Intertainment AG (im Folgenden auch als "Intertainment" oder "Gesellschaft" bezeichnet) wurde im Februar 1999 am Neuen Markt zugelassen und wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment "Prime Standard", der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im "General Standard" (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse.

Intertainment ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang in tausend Euro (TEuro) dar. Die Abkürzung "i.V." steht dabei für "im Vorjahr".

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsansätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

1. Going Concern

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Der Vorstand der Intertainment AG geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, nach der die Intertainment AG mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zum 30. April 2015 die geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Dieser Beurteilung liegt eine detaillierte Finanzplanung (für das Jahr 2014 sowie weiter bis einschließlich April 2015) zugrunde. Insgesamt ist die aktuelle Einschätzung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit dadurch geprägt, dass der Vorstand von Finanzmittelzuflüssen, die aus betraglich sowie zeitlich begrenzten Finanzierungszusagen resultieren, ausgehen kann.

Zum 31. Dezember 2013 weist die Intertainment AG einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 9.682 TEuro aus. Durch die Neuregelung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs in § 19 InsO durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz wird eine insolvenzrechtliche Überschuldung ausgeschlossen, soweit eine positive Fortführungsprognose überwiegend wahrscheinlich ist. Die befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs galt zunächst bis zum 31. Dezember 2013. Ende 2012 wurde vom Bundestag die Entfristung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs beschlossen.

Zum Bilanzstichtag liegen qualifizierte unbefristete Rangrücktrittserklärungen der MK Medien Beteiligungs GmbH zugunsten der Intertainment AG vor. Aufgrund dieser Rangrücktrittserklärungen und der vorliegenden Finanzierungszusagen befindet sich die Intertainment AG zum aktuellen Stichtag nicht in der insolvenzrechtlichen Überschuldung.

2. Anlagevermögen

Die Bilanzierung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist.

3. Umlaufvermögen

Filmrechte, deren Erwerb für einen begrenzten Zeitraum erfolgt, sind im Umlaufvermögen bilanziert. Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Die Anschaffungskosten sind auf die Teilrechte Kino, Video/DVD sowie Pay- und Free-TV aufgeteilt. Bemessungsgrundlage für diese Aufteilung bilden die prognostizierten Erlöse der definierten Teilsegmente. Die Free-TV-Teilrechte sind in bis zu drei Verwertungszyklen untergliedert, die zusammen einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren umfassen. Entfallen bei Filmrechten einzelne Teilsegmente, sind die Anschaffungskosten mit geänderten Allokationsprozentsätzen auf die verbleibenden Verwertungsstufen aufgeteilt.

Die Aktivierung der Filmrechte erfolgt im Zeitpunkt der technischen Abnahme des angelieferten Filmmaterials durch ein unabhängiges Labor.

Der planmäßigen Abschreibung der Filmrechte liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. Auswertung der Teilrechte zugrunde. Darüber hinaus erfolgen im Rahmen der verlustfreien Bewertung außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös unter dem aktivierten Restbuchwert eines Filmrechts liegt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung von angemessenen Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bilanziert. Fremdwährungspositionen werden zum Abschlussstichtag mit dem Devisenkassakurs bewertet.

4. Fremdkapital

Die sonstigen Rückstellungen enthalten sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den beigefügten Anlagespiegel.

Die Finanzanlagen beinhalten die Tochtergesellschaften Phoenix Media GmbH und MH Media Holding GmbH. Beide Beteiligungen sind zum 31. Dezember 2013, unverändert zum Vorjahr, vollständig abgeschrieben.

Der Eigenkapitalstand der Tochterunternehmen ist folgender Übersicht zu entnehmen.

Beteiligung in TEURo Sitz Anteil

in %
Gezeichnetes Kapital 31.12.2013 Eigenkapital 31.12.2013 Jahresergebnis 2013
Phoenix Media GmbH München 100 946(*) -133.245(*) -35.334(*)
MH Media Holding GmbH München 100 358 -927 -11

(*) Die Angaben beziehen sich auf 2011, da aufgrund der Insolvenz keine aktuelleren Daten vorliegen.

Das Finanzanlagevermögen beinhaltet zudem die vollständig abgeschriebene 10,6 %-Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Die Intertainment AG behält diese Bewertung zum aktuellen Bilanzstichtag unverändert aufgrund der bedeutenden Unsicherheiten bei.

2. Filmrechte

Die Filmrechte sind zum 31. Dezember 2013 mit 60 TEuro bilanziert. Es wurden Abschreibungen in Höhe von 78 TEuro vorgenommen.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Intertainment AG weist keinen Buchwert für Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus, da sämtliche Posten vollständig wertberichtigt wurden.

Die Forderungen gegen die Phoenix Media GmbH betragen 113.965 TEuro und sind zum Bilanzstichtag, aufgrund der vorliegenden Insolvenz, vollständig wertberichtigt. Die Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH betragen insgesamt 929 TEuro, wovon ebenfalls 929 TEuro wertberichtigt wurden. Die Intertainment AG erklärte gegenüber der Phoenix Media GmbH einen qualifizierten Rangrücktritt in Höhe von insgesamt 100.000 TEuro. Zusätzlich erklärte die Intertainment AG einen qualifizierten unbefristeten Rangrücktritt auf die gesamten bestehenden Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 7 TEuro; der Buchwert der sonstigen Vermögensgegenstände beläuft sich auf 8 TEuro und enthält insbesondere Steuerforderungen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen wie im Vorjahr insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.

4. Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von insgesamt 192 TEuro betreffen ausschließlich Kontokorrentguthaben.

5. Eigenkapital

5.1 Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 14.737 TEuro und verteilt sich auf insgesamt 14.736.853 ausgegebene nennwertlose Stückaktien. Mit Kapitalerhöhungen vom 25. März 2013, 19. Juli 2013 und 8. Oktober 2013 wurde das Grundkapital um insgesamt 600 TEuro unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals I erhöht. Des Weiteren wurde im Berichtsjahr mittels einer vereinfachten Kapitalherabsetzung das Grundkapital um 4.021 TEuro herabgesetzt.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist bis zum 5. August 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um weitere bis zu 756 TEuro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. August 2015 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 5.634 TEuro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 400 TEuro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die von der Intertainment AG aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Januar 1999 sowie aufgrund der geänderten Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juli 1999 und vom 16. Juli 2002 ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere bis zu 300 TEuro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter (einschließlich leitender Angestellter) der Gesellschaft oder eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens, an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an die Mitglieder der Geschäftsführung eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 27. Juni 2001 (Aktienoptionsprogramm 2001) und vom 16. Juli 2002. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte von den ihnen gewährten Optionsrechten Gebrauch machen.

Darüber hinaus ist das Grundkapital um 4.696 TEuro durch Ausgabe von bis zu 4.695.602 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Gläubiger von Wandlungsrechten oder die Inhaber von Optionsscheinen, die mit den von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen verbunden sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Gläubiger der von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die Bedingungen für die Kapitalerhöhungen sind ausgelaufen und nicht eingetreten.

Zur Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter, Geschäftsführungsmitglieder und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und verbundener Unternehmen wurde das Grundkapital um weitere 300 TEuro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. September 2003 für das Aktienoptionsprogramm 2003 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IV).

5.2 Rücklagen

Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag 1.328 TEuro. Im Berichtsjahr erfolgte im Zuge der vereinfachten Kapitalherabsetzung die Vorwegauflösung der Kapitalrücklage in Höhe von 53.762 TEuro. Die Gewinnrücklage beläuft sich unverändert auf 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage.

5.3 Bilanzverlust

Die Intertainment AG weist zum 31. Dezember 2013 einen Bilanzverlust in Höhe von -25.863 TEuro aus. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr betrifft die Auflösung der Kapitalrücklage und die Herabsetzung des Grundkapitals. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich für das Geschäftsjahr 2013 auf 532 TEuro.

6. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betragen 140 TEuro und beinhalten im Wesentlichen die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2013, die Kosten für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und für weitere Verpflichtungen, die das abgelaufene Berichtsjahr betreffen, aber noch nicht abgerechnet wurden. Die Restlaufzeit beträgt mit 124 TEuro weniger und mit 16 TEuro mehr als ein Jahr.

7. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 74 TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen.

Aufgrund der Einbeziehung der Intertainment AG in den Konzernabschluss der MK Medien Beteiligungs GmbH werden die Verbindlichkeiten gegenüber dieser als Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Diese betragen zum Bilanzstichtag 9.674 TEuro und enthalten Darlehen einschließlich Zinsansprüche. Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen samt Zinsen. Am 17. Dezember 2010 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in der Gesamthöhe von 979 TEuro. Die erloschenen Forderungen leben wieder auf, sobald und soweit ihre Erfüllung der Intertainment AG aus einem Vermögenszuwachs möglich ist und frei verfügbare Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen 61 TEuro und beinhalten erhaltene Darlehen und Verpflichtungen für noch auszuzahlende Gehälter sowie abzuführende Lohn- und Kirchensteuer.

Die Verbindlichkeiten weisen insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf. Im Vorjahr hatten die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEuro 9.590 eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren; alle übrigen Verbindlichkeiten (TEuro 254) hatten eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 3 TEuro und resultieren aus der Vermarktung von Restposten aus der Filmrechtebibliothek der Gesellschaft.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 6 TEuro. Sie enthalten insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

3. Materialaufwand

Der Materialaufwand beläuft sich auf 80 TEuro und beinhaltet in den Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen insbesondere die Abschreibung der Filmrechte in Höhe von 78 TEuro.

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen insgesamt 298 TEuro und umfassen im Wesentlichen die Kosten der Hauptversammlung, Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für die Zuführung zur Rückstellung der Abschlusserstellung und -prüfung und für Aufsichtsratvergütungen.

5. Zinsergebnis

Das Zinsergebnis in Höhe von -80 TEuro setzt sich aus Zinserträgen in Höhe von 9 TEuro und Zinsaufwendungen in Höhe von 89 TEuro zusammen. Die Zinserträge enthalten die Verzinsung der Verrechnungskonten gegen verbundene Unternehmen. Die Zinsaufwendungen beinhalten insbesondere die Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen.

V. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Intertainment AG erklärte gegenüber der Phoenix Media GmbH einen qualifizierten Rangrücktritt über 100.000 TEuro. Zudem liegt ein qualifizierter Rangrücktritt auf die Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH vor.

Durch die Anfang des Geschäftsjahres 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurde ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert und gegenseitige Verpflichtungen neu geregelt. Hierbei wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen des Filmtitels "Twisted" an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf den Saldo von Intertainment angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft aus dieser Neustrukturierung finanzielle Verpflichtungen für die Intertainment AG entstehen. Der Vorstand geht zum aktuellen Zeitpunkt unverändert jedoch davon aus, dass die künftigen Erlöse aus der Auswertung von bestimmten Territorien den bislang noch nicht erwirtschafteten Zwischensaldo decken.

Im Rahmen der in den Vorjahren abgeschlossenen Reorganisationsmaßnahmen und der Neustrukturierung von Verträgen liegen umfangreiche Sicherungsübereignungen bestehender Vermögensgegenstände an die Vertragspartner vor. Sie dienen der Absicherung von möglichen, in Zukunft entstehenden, finanziellen Verpflichtungen. Zur Absicherung dieser Verpflichtungen wurden Sicherheiten bis zu einer Höhe von maximal 7 Mio. US-Dollar eingeräumt. Das Risiko der Inanspruchnahme wird als niedrig beurteilt, da der Vorstand davon ausgeht, dass keine Zahlungsverpflichtung künftig entstehen wird. Des Weiteren wurden mögliche Finanzmittelzuflüsse aus der Beteiligung SightSound Technologies Holding LLC zur Sicherung dann entstehender Ansprüche von Dritten abgetreten.

2. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2013 neben dem Vorstand keine Mitarbeiter am Unternehmenssitz in München.

3. Zusammensetzung der Organe

Das Vorstandsamt übte im Berichtsjahr 2013 Herr Dr. Oliver Maaß, Rechtsanwalt, München, aus. Die Vorstandsbezüge beliefen sich insgesamt auf 78 TEuro. Herr Dr. Oliver Maaß war im Berichtsjahr 2013 zudem:

Beiratsvorsitzender der Bike Village Verwaltungs GmbH, Maisach
Aufsichtsratsvorsitzender der arivis AG, Unterschleißheim
Aufsichtsratsvorsitzender der Fritz Nols AG, Frankfurt am Main
Ersatzmitglied des Aufsichtsrats der GIG Grundbesitz Immobilien AG, München
Aufsichtsrat der GTM Good Time Music AG, München
Aufsichtsratsvorsitzender der Nevira Vermögensverwaltung AG, München
Aufsichtsratsvorsitzender der Superwise Video Technologies AG, Wolfratshausen

Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2013 wie folgt zusammen:

Bernhard Pöllinger, Dipl. Wirtschaftsingenieur/Dipl. Kaufmann, Ebersberg, (bis 8. August 2013 Mitglied, ab 8. August 2013 Vorsitzender)
Frank Posnanski, Kaufmann, Berlin, (stellvertretender Vorsitzender) ab 8. August 2013
Bianca Krippendorf, Juristin, Leipzig, ab 8. August 2013
Dr. Georg Anders, Rechtsanwalt, München, (Vorsitzender) bis 8. August 2013
Bertil le Claire, Wirtschaftsingenieur, Berlin, bis 8. August 2013.

Über die Aufsichtsratstätigkeit bei der Intertainment AG hinaus waren die Aufsichtsräte in folgenden anderweitigen Aufsichtsräten und Kontrollgremien tätig: Dr. Georg Anders: Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gehrlicher Solar AG und Frank Posnanski: Mitglied des Aufsichtsrats der EMI European Media Investment AG.

Für das Geschäftsjahr 2013 wurden innerhalb der Rückstellungen insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 25 TEuro aufwandswirksam erfasst. Nach § 14 der Satzung der Intertainment AG beschließt über die Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr diejenige Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr abstimmt. Danach erhält der Vorsitzende die doppelte Vergütung eines einfachen Mitglieds, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache. Zusätzlich wird ein Sitzungsgeld vergütet. Im Geschäftsjahr 2013 erhielt Herr Dr. Georg Anders 13 TEuro, Herr Bertil le Claire 11 TEuro und Herr Bernhard Pöllinger 9 TEuro als Vergütung für das Geschäftsjahr 2012.

4. Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen

Als nahestehendes Unternehmen der Intertainment AG kommt die MK Medien Beteiligungs GmbH in Betracht, die über die Mehrheit der Aktien an der Intertainment AG verfügt. Auf eine gesonderte Darstellung der Geschäftsbeziehungen zu 100%igen Tochtergesellschaften der Intertainment AG wird verzichtet.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden in 2013 Zinsen in Höhe von 21 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht.

Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2013 auf 6 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2013 auf 18 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2013 auf 4 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten.

Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen.

Die gewährten Darlehen samt der gesamtschuldnerischen Verpflichtung waren am 30. Juni 2014 zur Rückzahlung fällig. Im April 2014 wurde die Laufzeit sämtlicher Verpflichtungen bis zum 30. Juni 2015 verlängert.

Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des EURIBOR zuzüglich 0,75 % verzinst.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen sowie auf die gesamtschuldnerische Verpflichtung samt Zinsen.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und insoweit die Intertainment AG etwa aus dem Investment SightSound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält und wenn und soweit trotz der Fälligstellung/Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.

5. An den Abschlussprüfer gewährte Honorare

Das für die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfasste Gesamthonorar für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2013 beträgt 20 TEuro.

Es wurden im Geschäftsjahr 2013 insgesamt 21 TEuro für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2012, 4 TEuro für Steuerberatung und 4 TEuro für weitergehende Beratungsleistungen abgerechnet.

6. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlichten die Erklärung im Dezember 2013.

7. Konzernabschluss

Die Intertainment Aktiengesellschaft stellt als Muttergesellschaft gemäß § 315a Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Einbeziehung ihrer Tochterunternehmen für den kleinsten Kreis an Unternehmen auf.

Die Intertainment Aktiengesellschaft wird wiederum in den Konzernabschluss für den größten Kreis an Unternehmen der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, Deutschland, einbezogen.

München, 25. April 2014

Intertainment Aktiengesellschaft

Dr. Oliver Maaß, Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens (Bruttodarstellung)

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
1.1.2013

TEuro
Zugänge

TEuro
Abgänge

TEuro
31.12.2013

TEuro
--- --- --- --- ---
Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.359 0 0 9.359
2. Beteiligungen 20.048 0 0 20.048
Anlagevermögen gesamt 29.407 0 0 29.407
Kumulierte Abschreibungen
1.1.2013

TEuro
Abschreibungen des Geschäftsjahres

TEuro
Abgänge

TEuro
31.12.2013

TEuro
--- --- --- --- ---
Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.359 0 0 9.359
2. Beteiligungen 20.048 0 0 20.048
Anlagevermögen gesamt 29.407 0 0 29.407
Buchwert
31.12.2013

TEuro
31.12.2012

TEuro
--- --- ---
Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0
2. Beteiligungen 0 0
Anlagevermögen gesamt 0 0

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Intertainment Aktiengesellschaft, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen der Intertainment Aktiengesellschaft, München, in Abschnitt "XI. Chancen- und Risikobericht des Intertainment Konzerns" des Lageberichts zu den bestehenden Finanzierungsrisiken hin:

Danach besteht das Finanzierungsrisiko der Intertainment Aktiengesellschaft, München, - aufgrund des nahezu nicht vorhandenen operativen Geschäfts - unverändert fort. In diesem Zusammenhang ist die Intertainment Aktiengesellschaft, München, weiterhin auf die Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, angewiesen.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Der Vorstand der Intertainment Aktiengesellschaft, München, geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, nach der die Intertainment Aktiengesellschaft, München, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und folgenden Geschäftsjahr die geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Dieser Beurteilung liegt eine detaillierte Finanzplanung (für das Jahr 2014 sowie weiter bis April 2015) zugrunde. Insgesamt ist die aktuelle Einschätzung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit dadurch geprägt, dass der Vorstand von Finanzmittelzuflüssen, die aus betraglich sowie zeitlich begrenzten und zweckgebundenen weiteren Finanzierungszusagen seitens der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, resultieren, ausgeht.

Sollten die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment Aktiengesellschaft, München, jedoch nicht wie geplant eintreten und/oder sollte die weitere Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, nicht oder nicht in ausreichendem Umfang erfolgen, ist der Fortbestand der Intertainment Aktiengesellschaft, München, in hohem Maße - auch sehr kurzfristig - wegen Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet.

Aus heutiger Sicht ist es als sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte Finanzierungsquelle kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, das benötigte Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.

München, den 25. April 2014

**PSP Peters Schönberger GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Andreas Vogl, Wirtschaftsprüfer

Ina Bestler, Wirtschaftsprüferin

Eine Verwendung des Bestätigungsvermerks mit Hinweis außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk mit Hinweis zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.