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Intertainment AG — Annual Report 2012
Aug 6, 2013
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Annual Report
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Intertainment AG
München
Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012
I. Allgemeines
Der Konzernlagebericht und der Lagebericht des Mutterunternehmens, der Intertainment AG, für das Geschäftsjahr 2012 werden gemäß § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst. Aus diesem Grund wird in den einzelnen Abschnitten eine differenzierte Darstellung nach einzelnen Konzernunternehmen vorgenommen, sofern es dem besseren Verständnis dient. Im Folgenden wird der Intertainment-Konzern auch als Intertainment bezeichnet. Die Ausführungen zur Intertainment AG und ihren Tochterunternehmen sind jeweils als solche benannt.
II. Grundlagen des Unternehmens
Die Intertainment AG ist ursprünglich ein auf den Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, den Handel mit Filmlizenzen sowie die Produktion und Co-Produktion von Filmen und das Merchandising Geschäft ausgerichtetes Unternehmen. Dabei konzentriert sich Intertainment insbesondere darauf, US-amerikanische Filmproduktionen über die Vertriebswege Kino, DVD, Pay-TV und Free-TV auszuwerten. Intertainment erwirbt Rechte an Filmen und veräußert sie über die verschiedenen Verwertungsstufen weiter. Intertainment ist in diesem Zusammenhang europaweit - und hier insbesondere auf dem deutschen Markt -tätig. Aufgrund eines bereits im Jahr 2000 aufgedeckten Budgetbetrugs in den USA zulasten von Intertainment und den daraus folgenden langjährigen Rechtsstreitigkeiten ist das vorstehend skizzierte operative Geschäft von Intertainment in den vergangenen Jahren allerdings schrittweise nahezu zum Erliegen gekommen. Bisher ist es Intertainment nicht gelungen, neues operatives Geschäft aufzubauen und die hierfür erforderlichen Finanzmittel zu bekommen.
III. Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die deutsche Wirtschaft hat im Jahr 2012 wie bereits im Vorjahr über weite Strecken moderat zugelegt, bevor im vierten Quartal ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu verzeichnen war. Dabei schwächte sich das Wachstum allerdings bereits in den ersten neun Monaten kontinuierlich ab. So stieg das BIP in den ersten drei Vierteljahren nach Angaben des Statistischen Bundesamts um 0,5, 0,3 beziehungsweise 0,2 % gegenüber dem Vorquartal. Für die letzten drei Monate des Jahres verzeichneten die Statistiker dann ein Minus von 0,6 %. Für das Gesamtjahr ergab sich insgesamt ein leichter BIP-Anstieg von 0,7 %, nach einem Plus von 3,0 % im Jahr 2011.
Der bereits in den Vorjahren zu beobachtende Absatzrückgang bei Kinokarten in Europa hat sich auch 2012 fortgesetzt. Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle (EAI) verzeichnete bei den europäischen Kinobesucherzahlen nach ersten Schätzungen ein Minus von 0,9 %. In der Europäischen Union (EU) belief sich der Besucherrückgang sogar auf 2,4 %. Insgesamt wurden 2012 in der EU 943 Mio. Kinokarten verkauft.
Das Besucherminus in den vier führenden EU-Filmnationen Frankreich, Vereinigtes Königreich, Deutschland und Italien, auf die nach Angaben der EAI fast zwei Drittel der Gesamt-Besucherzahlen der EU entfallen, lag bei 2,8 %. Dabei entwickelten sich die einzelnen Märkte allerdings sehr unterschiedlich. Während in Deutschland und im Vereinigten Königreich 4,2 % beziehungsweise 0,5 % mehr Besucher in die Kinos kamen, waren aus Frankreich und Italien Rückgänge von 5,9 % beziehungsweise 9,9 % zu vermelden.
Die deutsche Videobranche verzeichnete nach Auskunft des Bundesverbands Audiovisuelle Medien (BVV) 2012 mit einem Umsatz von 1,71 Mrd. Euro das zweitbeste Ergebnis in der Geschichte des deutschen Home Entertainment-Marktes. Dabei sanken die Umsätze aus dem Verkauf filmischer Inhalte zwar von 1,42 Mrd. Euro in 2011 auf 1,41 Mrd. Euro, was einem Minus von 1 % entspricht. Dies konnte durch die von 276 Mio. Euro in 2011 auf 299 Mio. Euro (+ 8 %) angestiegenen Verleihumsätze aber mehr als kompensiert werden. Stark entwickelte sich nach BVV-Angaben in 2012 das Video on Demand (VoD) Geschäft. Hier stieg der Verkaufsumsatz von 33 Mio. Euro in 2011 um 39 % auf 46 Mio. Euro, beim VoD-Verleih stellte der BVV sogar einen Anstieg um 71 % auf 77 Mio. Euro nach 45 Mio. Euro in 2011 fest.
Die Umsätze im Bereich der Fernsehwerbung in Deutschland sind auch im Jahr 2012 gestiegen, und zwar um 2,0 % gegenüber dem Vorjahr. Der gesamte TV-Werbungsumsatz betrug nach Angaben von Nielsen dabei 11,3 Mrd. Euro, nach 11,1 Mrd. Euro im Jahr 2011. Deutlich höher war der Zuwachs im Bereich der Online-Werbung, hier wurden 2012 mit 2,9 Mrd. Euro 17,3 % mehr umgesetzt als im Vorjahr.
2. Geschäftsverlauf
Die Folgen des Budgetbetrugs in den USA zulasten von Intertainment und das in diesem Zusammenhang im Jahr 2011 verlorene Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank hat auch im Geschäftsjahr 2012 die Entwicklung von Intertainment geprägt. Intertainment war bislang nicht in der Lage, das operative Geschäft wieder aufzubauen. Das Management konnte 2012 auch keine alternativen Finanzierungsquellen zum Wiederaufbau des operativen Geschäfts erschließen.
Der Intertainment-Konzern erzielte im Berichtsjahr erneut nur einen sehr geringen Umsatz. Der Konzernjahresüberschuss von 14,7 (i.V. Jahresfehlbetrag von 22,4) Mio. Euro ist im Wesentlichen lediglich auf die Entkonsolidierung der Phoenix Media GmbH -aufgrund der 2012 erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen dieses Unternehmens -zurückzuführen. Unverändert war Intertainment auch im Berichtsjahr auf die finanzielle Unterstützung des Großaktionärs MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. Dieser sicherte den Fortbestand des Unternehmens durch die Finanzierung der laufenden Verwaltungskosten. Im Folgenden stellen wir den Geschäftsverlauf von Intertainment untergliedert dar.
2.1 Juristische Auseinandersetzungen in den USA und ihre unmittelbaren Folgen
Bei der Hauptversammlung am 31. Januar 2012 informierte das Management die anwesenden Aktionäre ausführlich über die aktuelle Lage von Intertainment, den Schiedsspruch im Verfahren gegen die Comerica Bank sowie die Auswirkungen auf die Gesellschaft. Im Zusammenhang mit den langjährigen juristischen Auseinandersetzungen in den USA hatte die INTERTAINMENT Licensing GmbH (heutige Phoenix Media GmbH) im November 2011 ein Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank verloren. Dieses hatte erhebliche bilanzielle Folgen für die Intertainment AG und den Intertainment-Konzern.
Als unmittelbare Konsequenz aus dem verlorenen Verfahren teilte die Intertainment AG am 14. November 2011 in einer Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG mit, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht. Eine Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG hat die unverzügliche Einberufung einer Hauptversammlung zur Folge. Die Intertainment AG berief diese für den genannten 31. Januar 2012 ein und verband sie mit der für diesen Tag geplanten ordentlichen Hauptversammlung 2010.
Im März 2012 hat die Phoenix Media GmbH zudem im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs den Schiedsspruch aus dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank vom November 2011 anerkannt. Damit verzichtete die Phoenix Media GmbH darauf, gegen den Schiedsspruch inhaltlich vorzugehen. Die Phoenix Media GmbH hat sich aufgrund mangelnder Aussichten von Rechtsbehelfen und aus Kosteneffizienzgründen für diesen Weg entschieden. Die Ansprüche der Comerica Bank gegen die Phoenix Media GmbH auf Erstattung ihrer Anwalts- und Verfahrenskosten bleiben unverändert bestehen.
Ebenfalls als unmittelbare Folge des verlorenen Schiedsgerichtsverfahrens hatte die Phoenix Media GmbH zum 30. November 2011 Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phoenix Media GmbH wurde im April 2012 eröffnet. Dementsprechend entkonsolidierte die Intertainment AG im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 die Phoenix Media GmbH. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens fand 2012 der erste Berichts- und Prüfungstermin statt. Weitere Erkenntnisse über den Fortgang des Insolvenzverfahrens lagen Intertainment zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Lageberichts nicht vor.
2.2 Beteiligung an SightSound Technologies Holding LLC
Das Finanzanlagevermögen des Intertainment-Konzerns beinhaltet unverändert zu den Vorjahren eine vollständig abgeschriebene Beteiligung in Höhe von 10,6 % an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC.
SightSound ist im Besitz von US-Patenten für den digitalen Download von Audio- und Video-Dateien aus dem Internet. Diese Patente waren lange Zeit umstritten. Das US-Patentamt hatte sie allerdings im Dezember 2010 bestätigt und damit eine langjährige Überprüfung zugunsten von SightSound abgeschlossen. Nach der Bestätigung der Patente hatte SightSound ein anhängiges, aber wegen der Patentüberprüfung ruhendes Gerichtsverfahren über die Nutzung der zugrunde liegenden Patente gegen Napster wieder aufgenommen. Zudem hatte SightSound im Oktober 2011 Klage gegen Apple wegen der Verletzung der Patente eingereicht. Diese Klage bezieht sich auf die iTunes-Plattform.
Im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Napster schloss SightSound im ersten Halbjahr 2012 einen Vergleich. Dieser Vergleich unterliegt strengen Vertraulichkeitsvorgaben. Intertainment ist aus ihm kein Geld zugeflossen.
Im Verfahren gegen Apple wurde nach Kenntnisstand von Intertainment die der mündlichen Verhandlung vorgelagerte Dokumentenproduktionsphase 2012 fortgeführt und bis zur Fertigstellung dieses Lageberichts nahezu abgeschlossen. Im Rahmen einer Pre-Trial-Order legte das Gericht im März 2013 den weiteren Verfahrensverlauf fest. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts wurde davon ausgegangen, dass die mündliche Verhandlung Ende 2013 stattfinden wird.
Trotz dieser Entwicklungen vertritt Intertainment die Auffassung, dass die erheblichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Werthaltigkeit der Beteiligung an SightSound weiter unverändert fortbestehen. Deshalb hat Intertainment auch in der Bilanz für das Geschäftsjahr 2012 die vollständige Abschreibung der Beteiligung beibehalten.
2.3 Finanzierung des Intertainment-Konzerns
Zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit war Intertainment auch im Geschäftsjahr 2012 auf die finanzielle Unterstützung des Großaktionärs MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. Im Zusammenhang damit wurde die Laufzeit der von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen unter Beibehaltung der ursprünglichen Bedingungen bis zum 31. Dezember 2013 und aktuell bis 30. Juni 2014 verlängert. Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte der Intertainment AG im Berichtsjahr zudem weitere Darlehen über insgesamt 0,4 Mio. Euro. Für die Darlehen samt Zinsen liegen unbefristete qualifizierte Rangrücktritte vor. Zinsen wurden nicht ausbezahlt.
Anfang November 2012 führte die Intertainment AG zudem eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital durch. Diese wurde durch die MK Medien Beteiligungs GmbH unter Ausschluss der Bezugsrechte der übrigen Altaktionäre gezeichnet. Im Rahmen der Kapitalerhöhung wurde das Eigenkapital durch die Ausgabe von 117.400 neuen Aktien zu einem Preis von 1,2785 Euro je Aktie um insgesamt 150.095,90 Euro erhöht. Der Ausgabekurs der neuen Aktien entsprach dem aktienrechtlich zulässigen Mindestbetrag. Die Kapitalerhöhung diente zur Verbesserung der sehr schwierigen Eigenkapitalsituation und zur Deckung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs des Unternehmens.
2.4 Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2011
Am 1. Oktober 2012 führte Intertainment in München die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2011 durch. Auf dieser informierte der Vorstand die anwesenden Aktionäre über die Lage des Unternehmens. Die Hauptversammlung wählte zudem die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012.
2.5 Vorstand, Aufsichtsrat und Mitarbeiter
Die Hauptversammlung am 31. Januar 2012 wählte Herrn Bernhard Pöllinger und Herrn Dr. Georg Anders zu Mitgliedern des Aufsichtsrats. Herr Pöllinger war durch Beschluss des Registergerichts München vom 18. Februar 2011 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Herr Dr. Anders war durch Beschluss des Registergerichts München vom 16. Januar 2012 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Auf seiner Sitzung am 6. Februar 2012 wählte der Aufsichtsrat Herrn Dr. Anders zum neuen Vorsitzenden.
Intertainment beschäftigte im Geschäftsjahr 2012 im Durchschnitt keinen (i.V. 1) Mitarbeiter.
2.6 Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats von Intertainment wird durch ein Vergütungssystem festgelegt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Vergütungsbericht im Corporate-Governance-Bericht.
2.7 Bericht für das Geschäftsjahr 2012 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG
Der Vorstand der Intertainment AG hat in seinem Bericht für das Geschäftsjahr 2012 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) folgende Erklärung abgegeben:
"Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Insbesondere lagen nach Auffassung des Vorstands im Berichtszeitraum keine ausgleichspflichtigen Rechtsgeschäfte vor. Die Gesellschaft wurde durch Maßnahmen, die getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt."
IV. Erläuternder Bericht des Vorstands nach § 289 Abs. 4 i.V.m. § 315 Abs. 4 HGB
1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das Grundkapital der Gesellschaft betrug zu Beginn des Geschäftsjahres 2012 insgesamt 18.008.070,93 Euro und war eingeteilt in 14.085.041 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die am Grundkapital der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag von gerundet 1,28 Euro beteiligt waren.
Mit Kapitalerhöhung vom 13. November 2012 wurde das Grundkapital um 150.095,90 Euro durch Ausgabe von 117.400 nennwertlosen Stückaktien unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals I und unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts erhöht. Damit betrug das Grundkapital zum Bilanzstichtag 18.158.166,83 Euro und verteilte sich auf insgesamt 14.202.441 ausgegebene nennwertlose Stückaktien.
Mit allen Aktien sind jeweils die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.
2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Intertainment AG nicht bekannt.
3. Beteiligung am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten
Die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, hielt nach Kenntnis des Vorstands 2012 unverändert über 50 % der Stimmrechte an der Intertainment AG. Darüber hinausgehende Informationen liegen Intertainment nicht vor. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, bestanden zum 31. Dezember 2012 nach Kenntnis des Vorstands nicht.
4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Es sind keine Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt, die einer Stimmrechtskontrolle unterliegen.
6. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung
Der Vorstand besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung i.V.m. § 76 Abs. 2 S. 1 AktG aus einer oder mehreren Personen. Der Vorstand wird grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 84 AktG) und § 7 Abs. 2 der Satzung vom Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt und abberufen. In besonderen Fällen entscheidet das Gericht über die Bestellung eines Vorstandsmitglieds (§ 85 AktG). Der Aufsichtsrat bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig.
Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Änderung wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Nach § 16 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, soweit diese nur die Fassung betreffen. Die Satzung der Gesellschaft wurde zuletzt am 8. November 2012 (mit Eintragung am 13. November 2012) geändert (Kapitalerhöhung).
7. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Die Hauptversammlung hat am 6. August 2010 der Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals I und II und der Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I und II zugestimmt.
Im Rahmen des neuen genehmigten Kapitals I ist der Vorstand bis zum 5. August 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder gegen Sacheinlagen um weitere bis zu 1.800.807,09 Euro zu erhöhen. Durch die Kapitalerhöhung im November 2012 wurden 150.095,90 Euro davon verbraucht. Somit ergibt sich ein Restbetrag von 1.650.711,19 Euro.
Im Rahmen des neuen genehmigten Kapitals II ist der Vorstand bis zum 5. August 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um weitere bis zu 7.203.228,37 Euro zu erhöhen.
Sowohl beim neuen genehmigten Kapital I als auch beim neuen genehmigten Kapital II stimmten die Aktionäre Möglichkeiten zum Bezugsrechtsausschluss zu.
Darüber hinaus ist das Grundkapital um bis zu 511.291,88 Euro bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die von der Intertainment AG aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Januar 1999 sowie aufgrund der geänderten Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juli 1999 und vom 16. Juli 2002 ausgegeben werden, von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen.
Weiterhin ist das Grundkapital um bis zu 383.469 Euro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter (einschließlich leitender Angestellter) der Gesellschaft oder eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens, an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an die Mitglieder der Geschäftsführung eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 27. Juni 2001 (Aktienoptionsprogramm 2001) und vom 16. Juli 2002. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte von den ihnen gewährten Optionsrechten Gebrauch machen.
Das Grundkapital der Gesellschaft war um weitere 6.002.059,34 Euro durch Ausgabe von bis zu 4.695.602 neuen Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Dabei galt, dass die bedingte Kapitalerhöhung nur insoweit durchgeführt wird, als die Gläubiger von Wandlungsrechten oder die Inhaber von Optionsscheinen, die mit den von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen verbunden sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Gläubiger der von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die Bedingungen für die Kapitalerhöhung sind ausgelaufen und nicht eingetreten.
Schließlich ist das Grundkapital um bis zu 383.469 Euro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter (einschließlich leitender Angestellter) der Gesellschaft oder eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens, an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an die Mitglieder der Geschäftsführung eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. September 2003 (Aktienoptionsprogramm 2003). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte von den ihnen gewährten Optionsrechten Gebrauch machen. Eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien besteht derzeit nicht.
8. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Bei öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Aktien der Intertainment AG gelten ausschließlich Gesetz (insbesondere die Bestimmungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes) und Satzung. Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
9. Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind
Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen wurden.
10. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Wir verweisen hierzu auf unsere Angaben im Konzernanhang.
V. Erklärung zur Unternehmensführung
1. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben im Dezember 2012 die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht.
2. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Die Intertainment AG bekennt sich zu ihrer sozialen Verantwortung und ist überzeugt, dass soziale Verantwortung ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg des Unternehmens ist. Das Engagement in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft beruht auf dem Verständnis für Eigeninitiative und Eigenverantwortung. Nur international wettbewerbsfähige und wirtschaftlich gesunde Unternehmen sind in der Lage, ihren Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Probleme zu leisten. Die gesellschaftliche Verantwortung, die ein Unternehmen wahrnimmt, ist abhängig von der Branche und den Märkten, in denen das Unternehmen operiert. Die von einem Unternehmen gesetzten Schwerpunkte auf bestimmte ökologische und soziale Aktivitäten führen zu einem Wettbewerb der nachhaltigsten Unternehmenspraktiken. Good-Practice-Beispiele, externe Kodizes, Leitlinien oder Standards können Unternehmen eine Orientierung geben, um interne Prinzipien zu formulieren und Managementsysteme zu errichten.
Für die Intertainment AG bedeutet wirtschaftliches, ökologisches und sozial verantwortliches Handeln die Sicherung der Zukunftskompetenz und Innovationsfähigkeit auf Basis ökonomischen Erfolgs.
3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng und vertrauensvoll im Interesse der Intertainment AG zusammen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft und führt deren Geschäfte. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand regelmäßig. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns, Risikolage, Risikomanagement sowie Compliance und kommt somit seiner Berichtspflicht umfassend nach. Weicht der Geschäftsverlauf von den ursprünglich aufgestellten Plänen und Zielen ab, unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat unverzüglich hierüber. Dies gilt auch, wenn sich Änderungen in der Strategie und der Entwicklung des Konzerns ergeben. Darüber hinaus berichtet der Vorstand regelmäßig schriftlich sowie mündlich umfassend und zeitnah über alle Vorgänge, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung sind. Für bedeutende Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte vorgesehen.
In sämtliche Entscheidungen wird der Aufsichtsrat frühzeitig eingebunden. Auch außerhalb der Sitzungen besprechen sich der Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig zu Fragen zur Strategie und Planung sowie zur aktuellen Geschäftsentwicklung. Dieser regelmäßige, umfassende und enge Informationsaustausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat dient mitunter dazu, um ggf. zeitnah erforderliche bzw. als sinnvoll erachtete Maßnahmen einzuleiten. Bezüglich der Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang.
Die Intertainment AG verzichtet auf die Bildung von gesonderten Ausschüssen, da sich die Mitglieder des Aufsichtsrats direkt mit sämtlichen Aufgaben befassen.
VI. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intertainment-Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 nach IFRS
1. Vermögenslage
Die Vermögenslage des Intertainment-Konzerns ist im Geschäftsjahr 2012 von einer nahezu unveränderten Bilanzsumme in Höhe von 0,3 Mio. Euro und einem Sondereffekt durch die Entkonsolidierung der Phoenix Media GmbH gekennzeichnet.
Auf der Aktivseite sind insbesondere die Filmrechte mit 0,1 (i.V. 0,2) Mio. Euro und die Zahlungsmittel mit 0,1 (i.V. 0,1) Mio. Euro enthalten. Wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr liegen nicht vor.
Die Passivseite der Bilanz ist von einem Rückgang der kurz- und langfristigen Schulden und einer deutlichen Verbesserung des Eigenkapitals geprägt. Die kurzfristigen Schulden sind von 8,0 Mio. Euro auf 0,4 Mio. Euro gesunken. Wesentlich für diesen Effekt ist dabei die entkonsolidierungsbedingte Abnahme der sonstigen Verbindlichkeiten. Die langfristigen Schulden verringerten sich ebenfalls von 17,0 Mio. Euro auf 9,6 Mio. Euro. Sie enthalten unverändert die Darlehensverpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH. Für sämtliche Darlehens- und Zinsverpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH liegt ein unbefristeter Rangrücktritt vor.
Das Eigenkapital ist von -24,6 Mio. Euro zum 31. Dezember 2011 auf aktuell -9,8 Mio. Euro gestiegen. Die Verbesserung resultiert zum einen aus dem Konzernjahresüberschuss in Höhe von 14,7 (i.V. -verlust -22,4) Mio. Euro, der einen Entkonsolidierungseffekt in Höhe von 15,3 (i.V. 0) Mio. Euro enthält, und zum anderen aus einer Kapitalerhöhung über 0,15 Mio. Euro, die im November 2012 durchgeführt wurde. Die Kapitalerhöhung hat zu einer Erhöhung des gezeichneten Kapitals geführt. Dieses beträgt zum 31. Dezember 2012 18,2 Mio. Euro, nach 18,0 Mio. Euro zum Vorjahresbilanzstichtag. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert 43,1 Mio. Euro.
2. Finanzlage
Die Liquiditätslage von Intertainment blieb auch in 2012 angespannt. Zum Jahresende verfügte der Intertainment Konzern über Zahlungsmittel in Höhe von 0,1 (i.V. 0,1) Mio. Euro. Unverändert zu den Vorjahren wurde die Liquidität des Konzerns im Berichtsjahr insbesondere durch laufende Verwaltungskosten belastet. Im Vorjahr hatten zudem die Rechtsstreitigkeiten in den USA zu erheblichen Liquiditätsabflüssen geführt.
Der Konzern hat in 2012 seinen Liquiditätsbedarf vor allem über neue Darlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH gedeckt. Durch diese flossen Intertainment im Berichtsjahr liquide Mittel in Höhe von 0,4 (i.V. 2,0) Mio. Euro zu. Zudem wurde im November 2012 eine Kapitalerhöhung über 0,15 Mio. Euro durchgeführt, die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gezeichnet wurde.
Für das Geschäftsjahr 2013 bis einschließlich April 2014 liegt ein detaillierter Finanzplan vor, aus dem das Management eine positive Fortbestehensprognose für den Konzern ableitet. Die Liquiditätslage ist allerdings weiterhin sehr schwierig. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt XI. "Chancen- und Risikobericht des Intertainment-Konzerns" genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf das Finanzierungsrisiko unter Ziffer XI.1. dieses Lageberichts.
3. Ertragslage
Der Intertainment-Konzern verfügte auch in 2012 über so gut wie kein operatives Geschäft. Dadurch erwirtschaftete der Konzern im Berichtsjahr lediglich einen geringfügigen Umsatz in Höhe von 64 (i.V. 19) TEuro.
Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 0,2 Mio. Euro, nach 12,3 Mio. Euro im Vorjahr. Im Berichtsjahr umfassen die sonstigen betrieblichen Erträge insbesondere Erträge aus Wechselkursveränderungen und aus der Auflösung von Rückstellungen. Im Vorjahr waren in dieser Position als unmittelbare Folge des verlorenen Schiedsgerichtsverfahrens gegen die Comerica Bank insbesondere Erträge aus der Auflösung der Rückstellung für Prozesserlösbeteiligungen in Höhe von 12,2 Mio. Euro enthalten.
Der Materialaufwand hat sich auf 0,01 (i.V. 0,08) Mio. Euro reduziert. Er umfasst nahezu ausschließlich die Abschreibung der Filmrechte.
Verringert hat sich zudem der Personalaufwand. Er ist um 90 TEuro auf 0,1 Mio. Euro gesunken. Er betrifft im Berichtsjahr insbesondere die Vergütung des Vorstands.
Auf 0,5 (i.V. 46,7) Mio. Euro gefallen sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Als unmittelbare Folge des verlorenen Schiedsgerichtsverfahrens umfassten diese im Vorjahr im Wesentlichen die Wertberichtigung der Forderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA in Höhe von 38,4 Mio. Euro und die Verpflichtung zur Erstattung der Anwalts- und Verfahrenskosten der Comerica Bank mit 7,3 Mio. Euro. In der aktuellen Berichtsperiode sind hierin die laufenden Verwaltungskosten des Konzerns, wie Kosten der Hauptversammlungen, Kosten der Börsennotierung, Recht- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für Abschlusserstellung und -prüfung und für Aufsichtsratvergütungen enthalten.
Das Zinsergebnis beläuft sich auf -0,3 (i.V. -0,3) Mio. Euro. Es umfasst vor allem die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten verzinslichen Darlehen sowie Zinsaufwendungen der Phoenix Media GmbH für die Comerica Bank bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung.
Intertainment weist insgesamt einen Entkonsolidierungseffekt in Höhe von 15,3 (i.V. 0) Mio. Euro aus, der aus dem Abgang der Phoenix Media GmbH resultiert.
Der Konzernjahresüberschuss beträgt 14,7 Mio. Euro, nach einem Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von -22,4 Mio. Euro im Vorjahr.
Der Gewinn je Aktie beläuft sich auf 1,04 Euro (i.V. Verlust -1,59 Euro).
VII. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2012 nach HGB
1. Vermögenslage
Die Vermögenslage der Intertainment AG hat sich gegenüber dem Vorjahr weiter verschlechtert. Die Bilanzsumme ist zwar von 9,6 Mio. Euro auf 10,0 Mio. Euro gestiegen. Ursache dafür ist jedoch insbesondere der weiter gestiegene nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag, der nun 9,8 Mio. Euro, nach 8,9 Mio. Euro im Vorjahr, beträgt.
Das Anlagevermögen weist unverändert zum Vorjahr keinen Buchwert zum 31. Dezember 2012 aus. Die Beteiligung an der Phoenix Media GmbH wurde mit 8,9 Mio. Euro im Vorjahr vollständig abgeschrieben. Die Wertansätze der MH Media Holding GmbH sowie der Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC hatte Intertainment bereits in den Vorjahren abgeschrieben.
Innerhalb des Umlaufvermögens hat sich der Wert der Filmrechte geringfügig auf 0,14 (i.V. 0,15) Mio. Euro verändert. Zudem wurden die Forderungen gegen verbundene Unternehmen nun vollständig wertberichtigt. Im Vorjahr hatten diese noch 0,4 Mio. Euro betragen. Die Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich nahezu unverändert auf 0,1 Mio. Euro.
Die Passivseite ist insbesondere von der deutlichen Verringerung des Eigenkapitals von -8,9 Mio. Euro zum 31. Dezember 2011 auf aktuell -9,8 Mio. Euro geprägt. Hier spiegelt sich der Jahresfehlbetrag von 1,0 (i.V. 19,5) Mio. Euro wider. Er hat den Bilanzverlust auf 83,1 (i.V. 82,1) Mio. Euro entsprechend erhöht. Das gezeichnete Kapital beträgt aufgrund der Kapitalerhöhung im November 2012 insgesamt 18,2 Mio. Euro, nach 18,0 Mio. Euro im Vorjahr, die Kapitalrücklage beläuft sich unverändert auf 55,1 Mio. Euro, die gesetzliche Rücklage wird unverändert mit 0,1 Mio. Euro ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf 0,2 (i.V. 4,3) Mio. Euro und betreffen im Wesentlichen die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2012 und für weitere sonstige Verpflichtungen, die noch nicht abgerechnet wurden.
Die Verbindlichkeiten summieren sich auf 9,8 (i.V. 5,3) Mio. Euro. Sie enthalten unter anderem die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 0,2 (i.V. 0,2) Mio. Euro und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit 9,6 (i.V. 5,1) Mio. Euro. Letztere umfassen die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen einschließlich Zinsen. Im Berichtsjahr hat Intertainment neue Darlehen in Höhe von 0,4 (i.V. 2,0) Mio. Euro von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhalten. Zudem wurden die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gesamtschuldnerisch gewährten Darlehen von den Rückstellungen in die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 4 Mio. (i.V. 0) Euro umgegliedert. Für sämtliche Darlehen haben die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG einen unbefristeten Rangrücktritt vereinbart.
2. Finanzlage
Zum Jahresende 2012 verfügte die Intertainment AG über Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 0,07 Mio. Euro, nach 0,1 Mio. Euro zum 31. Dezember 2011. Der Intertainment AG flossen insgesamt 0,4 (i.V. 2,0) Mio. Euro durch neue Darlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH zu. Zudem wurde im November 2012 eine Kapitalerhöhung über 0,15 Mio. Euro durchgeführt.
Für das Geschäftsjahr 2013 bis einschließlich April 2014 liegt ein detaillierter Finanzplan der Intertainment AG vor, aus dem das Management eine positive Fortbestehensprognose ableitet. Die Liquiditätslage der Intertainment AG ist allerdings trotz der eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen sehr schwierig. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt XI. "Chancen- und Risikobericht des Intertainment-Konzerns" genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf das Finanzierungsrisiko unter Ziffer XI.1. dieses Lageberichts.
3. Ertragslage
Die Intertainment AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2012 nur geringfügige Umsatzerlöse aus der Verwertung von Filmrechten. Die sonstigen betrieblichen Erträge von 0,03 (i.V. 0,1) Mio. Euro resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen.
Der Materialaufwand beläuft sich auf 0,01 Mio. Euro und beinhaltet insbesondere die Abschreibung der Filmrechte.
Der Personalaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr weiter verringert und beträgt 0,1 Mio. Euro, nach 0,3 Mio. Euro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.
Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens betreffen die Wertberichtigung von Forderungen gegen verbundene Unternehmen und belaufen sich auf 0,6 (i.V. 7,2) Mio. Euro.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich um rund 4,0 Mio. Euro auf 0,3 Mio. Euro. Sie umfassen insbesondere die laufenden Verwaltungskosten der Gesellschaft, unter anderem laufende Rechts- und Beratungskosten sowie die Kosten der Hauptversammlungen.
Das Zinsergebnis umfasst Zinserträge aus der Verzinsung der Konzernverrechnungskonten und einen Zinsaufwand insbesondere für die Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen.
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen beliefen sich im Vorjahr auf 8,9 Mio. Euro und betrafen die vollständige Wertminderung der Beteiligung an der Phoenix Media GmbH.
Die Intertainment AG weist für das Berichtsjahr 2012 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1,0 (i.V. 19,5) Mio. Euro aus.
VIII. Nachtragsbericht
Am 19. Februar 2013 hat der Vorstand der Intertainment AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen, durch die das Eigenkapital durch die Ausgabe von bis zu 195.312 neuen Aktien zu einem Preis von rund 1,2785 Euro je Aktie um insgesamt bis zu 250.000,00 Euro erhöht wird. Das Bezugsrecht der übrigen Aktionäre ist nicht ausgeschlossen. Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat für diese Kapitalerhöhung eine Zeichnungsgarantie über bis zu 0,25 Mio. Euro abgegeben. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Lageberichts war die Kapitalerhöhung abgeschlossen.
Im März 2013 wurden die Gesellschafter von SightSound über den aktuellen Stand des Verfahrens gegen Apple informiert. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Ausführungen unter Absatz III.2.2 dieses Lageberichts.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.
IX. Bilanzeid des Vorstands
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahres- und Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns vermitteln und im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind.
X. Prognosebericht
1. Allgemeines
Nach Auffassung führender Wirtschaftsforschungsinstitute wird die deutsche Wirtschaft 2013 -wie bereits 2012 -erneut moderat wachsen. Gleichzeitig werden allerdings voraussichtlich vor allem die südeuropäischen Staaten in der Rezession verharren. Ein sehr großer Unsicherheitsfaktor für die allgemeine Wirtschaftsentwicklung sowohl in Deutschland als auch in sämtlichen anderen europäischen Staaten sind die Folgen der europäischen Staatsschuldenkrise. Das Management von Intertainment geht deshalb davon aus, dass die erheblichen Unsicherheiten bezüglich der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung sich auch auf den europäischen Filmmarkt auswirken werden.
Für Deutschland erwartet Intertainment -analog zu einer Studie der Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers -dass der Filmmarkt in den kommenden Jahren um ca. 1 % per annum leicht wächst. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich die deutsche Wirtschaft wie prognostiziert entwickelt und es zu keinen exogenen Schocks kommt.
2. Künftige Entwicklung des Intertainment-Konzerns
Die wesentliche Herausforderung für den Intertainment-Konzern im Geschäftsjahr 2013 wird es sein, ein nachhaltiges Geschäftsmodell zu finden, mit dem der Wiederaufbau des operativen Geschäfts eingeleitet werden kann. Vorrangiges Ziel des Managements bleibt es dabei, Finanzierungsquellen zu finden. Dies ist allerdings mit sehr großen Unsicherheiten verbunden. Aufgrund dessen ist eine konkrete Prognose über die weitere Geschäftsentwicklung von Intertainment im Geschäftsjahr 2013 nicht möglich. Für den Fall, dass Intertainment keine Finanzierungsquellen finden sollte, wird sich das Management auch mit der Möglichkeit der Liquidation der Gesellschaft befassen.
3. Künftige Entwicklung der Intertainment AG
Die künftige Entwicklung der Intertainment AG wird im Wesentlichen parallel zur Entwicklung des Intertainment-Konzerns verlaufen. Wir verweisen auf Absatz X.2.
XI. Chancen- und Risikobericht des Intertainment-Konzerns
Mit der künftigen Entwicklung von Intertainment sind Chancen und Risiken verbunden. Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Chancen und Risiken identifiziert, analysiert und bewertet sowie Maßnahmen entwickelt, um die Risiken im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt.
1. Finanzierungsrisiko
Das Finanzierungsrisiko der Intertainment besteht -aufgrund des nahezu nicht vorhandenen operativen Geschäftes -unverändert fort. In diesem Zusammenhang ist Intertainment weiterhin auf die Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. Sollte diese nicht oder nicht in ausreichendem Umfang erfolgen und sollten die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand der Intertainment AG in hohem Maße -auch sehr kurzfristig -wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet. Aus heutiger Sicht ist es als sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte Finanzierungsquelle kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien Beteiligungs GmbH das benötigte Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, nach der Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und folgenden Geschäftsjahr die geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Dieser Beurteilung liegt eine detaillierte Finanzplanung (für das Jahr 2013 sowie weiter bis April 2014) zugrunde. Insgesamt ist die aktuelle Einschätzung des Fortbestands der Unternehmenstätigkeit dadurch geprägt, dass der Vorstand von Finanzmittelzuflüssen, die aus der laufenden Kapitalerhöhung und aus betraglich sowie zeitlich begrenzten und zweckgebundenen Finanzierungszusagen resultieren, ausgehen kann.
Zum 31. Dezember 2012 weist die Intertainment AG einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 9,8 Mio. Euro aus. Durch die Neuregelung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs in § 19 InsO durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz wird eine insolvenzrechtliche Überschuldung ausgeschlossen, soweit eine positive Fortführungsprognose überwiegend wahrscheinlich ist. Die befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs galt zunächst bis zum 31. Dezember 2013. Ende 2012 wurde vom Bundestag die Entfristung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs beschlossen. Eine positive Fortführungsprognose schließt damit auch zukünftig eine Überschuldung aus.
Zum Bilanzstichtag liegen qualifizierte Rangrücktrittserklärungen der MK Medien Beteiligungs GmbH zugunsten der Intertainment AG vor. Aufgrund den Rangrücktrittserklärungen, der am 19. Februar 2013 beschlossenen Kapitalerhöhung und weiteren betraglich sowie zeitlich begrenzten und zweckgebundenen Finanzierungszusagen der MK Medien Beteiligungs GmbH befindet sich die Intertainment AG zum aktuellen Stichtag nicht in der insolvenzrechtlichen Überschuldung.
2. Weitere Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns
2.1 Risiko weiterer Mittelabflüsse an Vertragspartner
Durch die Anfang des Geschäftsjahres 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurde ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert. Zum Ausgleich der daraus entstandenen Verpflichtungen wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen des Filmtitels "Twisted" an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf die Verpflichtungen von Intertainment angerechnet.
Es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft aus dieser Neustrukturierung weitere finanzielle Verpflichtungen für Intertainment entstehen. Zur Absicherung dieser Verpflichtungen wurden Sicherheiten bis zu einer Höhe von maximal 7 Mio. US-Dollar eingeräumt. Der Vorstand geht zum aktuellen Zeitpunkt unverändert davon aus, dass die künftigen Erlöse aus bestimmten Territorien die Verpflichtungen decken.
2.2 Währungsrisiko
Wechselkursschwankungen zwischen US-Dollar und Euro können bedeutende Auswirkungen auf die Bilanzpositionen, die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage und insbesondere Gewinnmargen durch Wechselkursgewinne oder -verluste haben. Intertainment sichert derzeit keine Fremdwährungsgeschäfte und bestehende Fremdwährungsforderungen ab.
XII. Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG
1. Finanzierungsrisiko
Für die Erläuterung des Finanzierungsrisikos verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment-Konzern unter Ziffer XI.1. dieses Lageberichts.
2. Weitere Risiken der Intertainment AG
Für die Erläuterung der weiteren Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment-Konzern unter Ziffer XI.2. dieses Lageberichts.
München, 12. April 2013
Intertainment Aktiengesellschaft
Dr. Oliver Maaß, Vorstand
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2012 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
Aktiva
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| Anhang | 31.12.2012 TEuro |
31.12.2011 TEuro |
|
|---|---|---|---|
| A. Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| I. Zahlungsmittel | V.1.1. | 82 | 107 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte | V.1.2. | ||
| Sonstige Vermögenswerte | 40 | 55 | |
| III. Filmrechte | V.1.3. | 138 | 150 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 260 | 312 | |
| B. Langfristige Vermögenswerte | |||
| Beteiligungen | V.2. | 0 | 0 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 0 | 0 | |
| Aktiva gesamt | 260 | 312 | |
| Passiva | |||
| Anhang | 31.12.2012 TEuro |
31.12.2011 TEuro |
|
| A. Kurzfristige Schulden | |||
| I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | V.3. | 169 | 185 |
| II. Sonstige Verbindlichkeiten | V.3. | 100 | 7.351 |
| III. Rückstellungen | V.3. | 159 | 440 |
| Summe kurzfristige Schulden | 428 | 7.976 | |
| B. Langfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | V.4. | 9.590 | 16.965 |
| Summe langfristige Schulden | 9.590 | 16.965 | |
| C. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | V.5.1. | 18.158 | 18.008 |
| II. Kapitalrücklage | V.5.2. | 43.131 | 43.131 |
| III. Gewinnrücklage | |||
| Gesetzliche Rücklage | V.5.3. | 116 | 116 |
| IV. Konzernbilanzverlust | V.5.4. | -71.163 | -85.884 |
| Summe Eigenkapital | -9.758 | -24.629 | |
| Passiva gesamt | 260 | 312 |
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012
nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
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| Anhang | 1.1.-31.12.2012 TEuro |
1.1.-31.12.2011 TEuro |
|
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | VI 1. | 64 | 19 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | VI 2. | 241 | 12.336 |
| 3. Materialaufwand | VI.3. | 305 | 12.355 |
| a) Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen | -12 | -79 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -1 | -1 | |
| 4. Personalaufwand | VI.4. | -13 | -80 |
| a) Gehälter | -97 | -182 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung | -5 | -10 | |
| -102 | -192 | ||
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | VI.5. | -459 | -46.739 |
| 6. Zinsergebnis | VI.6. | -271 | -341 |
| 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -540 | -34.997 | |
| 8. Entkonsolidierungseffekte | VI.7. | 15.261 | 0 |
| 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | VI.8. | 0 | 12.601 |
| 10. Konzernjahresüberschuss (i.V. -fehlbetrag) | 14.721 | -22.396 | |
| 11. Verlustvortrag | -85.884 | -63.488 | |
| 12. Konzernbilanzverlust | -71.163 | -85.884 | |
| Ergebnis je Aktie | VII.4. | 1,04 | -1,59 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | 1,04 | -1,59 |
Das Konzernperiodenergebnis entspricht dem Konzerngesamtperiodenergebnis.
Sowohl im Geschäftsjahr 2012 als auch in 2011 gab es keine direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge.
Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)
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| 1.1.-31.12.2012 TEuro |
1.1.-31.12.2011 TEuro |
|
|---|---|---|
| Periodenergebnis vor gezahlten Zinsen und gezahlten Steuern | 14.721 | -22.396 |
| Entkonsolidierungseffekte | -15.261 | 0 |
| Veränderung Filmrechte | 12 | 79 |
| Bewertung Forderungen aus Rechtstreitigkeiten | 0 | 38.448 |
| Bewertung Rückstellung Prozesserlösbeteiligungen | 0 | -12.212 |
| Bewertung Rückstellung Prozesskosten | 0 | -430 |
| Veränderung der übrigen Rückstellungen | -187 | -1.224 |
| Veränderung der latenten Steuern | 0 | -12.596 |
| Veränderung sonstige Aktiva | 15 | 251 |
| Veränderung sonstige Passiva | 100 | 7.620 |
| Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -600 | -2.460 |
| Einzahlungen aus Kapitalerhöhung | 150 | 0 |
| Gesellschafterdarlehen | 425 | 1.990 |
| Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit | 575 | 1.990 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | -25 | -470 |
| Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode | 107 | 577 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 82 | 107 |
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
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| 1.1.-31.12.2012 TEuro |
1.1.-31.12.2011 TEuro |
|
|---|---|---|
| Zahlungsmittel | 82 | 107 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 0 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 82 | 107 |
Entwicklung des Konzern - Eigenkapitals (TEuro) nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)
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| Grundkapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklage | Konzernbilanzverlust | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2011 | 18.008 | 43.131 | 116 | -63.488 | -2.233 |
| Periodenergebnis | -22.396 | -22.396 | |||
| Stand 31.12.2011 | 18.008 | 43.131 | 116 | -85.884 | -24.629 |
| Stand 01.01.2012 | 18.008 | 43.131 | 116 | -85.884 | -24.629 |
| Kapitalerhöhung | 150 | 150 | |||
| Periodenergebnis | 14.721 | 14.721 | |||
| Stand 31.12.2012 | 18.158 | 43.131 | 116 | -71.163 | -9.758 |
Konzernanhang zum 31. Dezember 2012 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
I. Allgemeine Angaben
Die Intertainment AG (im Folgenden auch als "Intertainment" oder "Konzern" bezeichnet) wurde im Februar 1999 am neuen Markt zugelassen und wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment "Prime Standard", der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im "General Standard" (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse.
Wesentlicher Geschäftsgegenstand des Konzerns sind der Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, der Handel mit Filmlizenzen sowie die Produktion und Co-Produktion von Filmen und das Merchandising Geschäft. Aufgrund der langjährigen bedeutenden Rechtsstreitigkeiten in den USA ist das operative Geschäft nahezu zum Erliegen gekommen.
Sitz der Intertainment AG ist der Maximiliansplatz 5 in 80333 München.
Der Vorstand der Intertainment AG hat am 12. April 2013 den Konzernabschluss aufgestellt und unverzüglich dem Aufsichtsrat vorgelegt. Dieser hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und dann zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Vorstand und Aufsichtsrat können beschließen, die Billigung des Konzernabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen.
Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang jeweils in tausend Euro (TEuro) dar. Neben den Werten für das Geschäftsjahr 2012 werden zur Vergleichbarkeit auch die entsprechenden Vorjahreswerte angegeben. Diese sind in Klammern dargestellt. Die Abkürzung "i.V." steht dabei für "im Vorjahr".
II. Rechnungslegungsgrundsätze
Die Intertainment Aktiengesellschaft, München, stellt ihren Konzernabschluss entsprechend §315a Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) des International Accounting Standards Board (IASB) auf, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Der Konzernabschluss wurde um weitere nach HGB bzw. AktG erforderliche Erläuterungen ergänzt.
Dem konsolidierten Abschluss liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Intertainment leitet alle im Konsolidierungskreis befindlichen, auf Basis der lokalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Einzelabschlüsse auf die internationale Rechnungslegungsnorm IFRS über und erstellt auf dieser Grundlage einen Konzernabschluss.
Im Folgenden stellen wir die im Geschäftsjahr 2012 veränderten IFRS Standards und Interpretationen dar, deren Anwendung zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorgeschrieben ist.
1. Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften:
Intertainment hat im Konzernabschluss 2012 erstmals die folgende Vorschrift angewendet:
Änderung von IFRS 7 - Angaben über die Übertragung von finanziellen Vermögenswerten
Die Änderungen von IFRS 7 betreffen erweiterte Angabepflichten bei der Übertragung finanzieller Vermögenswerte. Damit sollen die Beziehungen zwischen finanziellen Vermögenswerten, die nicht vollständig auszubuchen sind, und den korrespondierenden finanziellen Verbindlichkeiten verständlicher werden. Weiterhin sollen die Art sowie insbesondere die Risiken eines anhaltenden Engagements (continuing involvement) bei ausgebuchten finanziellen Vermögenswerten besser beurteilt werden können. Mit den Änderungen werden auch zusätzliche Angaben gefordert, wenn eine unverhältnismäßig große Anzahl von Übertragungen mit continuing involvement z. B. rund um das Ende einer Berichtsperiode auftritt. Die Anwendung der Änderung von IFRS 7 hat keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
2. Im Geschäftsjahr 2012 neu herausgegebene Rechnungslegungsvorschriften, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind
2.1 Von der Europäischen Union bereits anerkannte Standards, Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards und Interpretationen, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist
Der IASB hat nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen bzw. deren Änderungen veröffentlicht, die bereits im Rahmen des Komitologieverfahrens in das EU-Recht übernommen wurden, aber im Geschäftsjahr 2012 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Intertainment wendet diese Standards und Interpretationen bzw. deren Änderungen nicht vorzeitig an. Zudem wird bei Anwendung nachfolgender Standards und Interpretationen bzw. deren Änderungen keine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-. Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie die zusätzlichen Angabepflichten im Konzernanhang erwartet.
Änderung von IFRS 1 - Drastische Hyperinflation und Streichung der festen Daten für Erstanwender
Die Änderung von IFRS 1 wurde im Dezember 2010 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnt. Die Änderung streicht fixierte Anwendungszeitpunkte für die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie für die Vorschriften zur Erfassung eines Gewinns oder Verlusts im Zugangszeitpunkt gemäß IFRS 1 und ersetzt diese mit dem Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS. Die Änderung stellt ferner klar, wie die Bilanzierung gemäß IFRS nach einer Periode, in der das Unternehmen die IFRS aufgrund einer von drastischer Hyperinflation geprägten funktionalen Währung nicht vollständig einhalten konnte, wieder aufgenommen wird.
Änderung von IAS 32 und IFRS 7 - Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden
Die Änderung von IAS 32 und IFRS 7 wurde im Dezember 2011 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2014 resp. 1. Januar 2013 beginnt. Mit der Änderung sollen bestehende Inkonsistenzen über eine Ergänzung der Anwendungsleitlinien beseitigt werden. Die bestehenden grundlegenden Bestimmungen zur Saldierung von Finanzinstrumenten werden jedoch beibehalten. Mit der Änderung werden darüber hinaus ergänzende Angaben definiert.
IFRS 10 Konzernabschlüsse
IFRS 10 wurde im Mai 2011 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnt. Der neue Standard ersetzt die Bestimmungen des bisherigen IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse zur Konzernrechnungslegung und die Interpretation SIC-12 Konsolidierung - Zweckgesellschaften. IFRS 10 begründet ein einheitliches Beherrschungskonzept, welches auf alle Unternehmen einschließlich der Zweckgesellschaften Anwendung findet. Im Juni 2012 wurden zudem die überarbeiteten Übergangsrichtlinien zu IFRS 10-12 veröffentlicht, die die Erstanwendung der neuen Standards erleichtern sollen.
IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen
IFRS 11 wurde im Mai 2011 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnt. Der Standard ersetzt den IAS 31 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und die Interpretation SIC-13 Gemeinschaftlich geführte Unternehmen - Nicht monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen. Mit IFRS 11 wird das bisherige Wahlrecht zur Anwendung der Quotenkonsolidierung bei Gemeinschaftsunternehmen aufgehoben. Diese Unternehmen werden künftig allein At-Equity in den Konzernabschluss einbezogen.
IFRS 12 Angaben über Beteiligungen an anderen Unternehmen
IFRS 12 wurde im Mai 2011 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnt. Der Standard regelt einheitlich die Angabepflichten für den Bereich der Konzernrechnungslegung und konsolidiert die Angaben für Tochterunternehmen, die bislang in IAS 27 geregelt waren, die Angaben für gemeinschaftlich geführte und assoziierte Unternehmen, welche sich bislang in IAS 31 bzw. IAS 28 befanden, sowie für strukturierte Unternehmen.
IFRS 13 Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts
IFRS 13 wurde im Mai 2011 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnt. Der Standard legt Richtlinien für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts fest und definiert umfassende quantitative und qualitative Angaben über die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Nicht zum Regelungsbereich des Standards gehört dagegen die Frage, wann Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen oder können. IFRS 13 definiert den beizulegenden Zeitwert als den Preis, den eine Partei in einer regulären Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts erhalten oder für die Übertragung einer Verbindlichkeit zahlen würde.
Änderung von IAS 1 - Darstellung von Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses
Die Änderung von IAS 1 wurde im Juni 2011 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnt. Die Änderung des IAS 1 betrifft die Darstellung der Bestandteile des sonstigen Ergebnisses. Dabei sind Bestandteile, für die künftig eine erfolgswirksame Umgliederung vorgesehen ist (sog. Recycling), gesondert von Bestandteilen, die im Eigenkapital verbleiben, darzustellen.
Änderung von IAS 12 - Latente Steuern: Realisierung zugrunde liegender Vermögenswerte
Die Änderung von IAS 12 wurde im Dezember 2010 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnt. Mit der Änderung des IAS 12 wird eine Vereinfachungsregelung eingeführt. Demnach wird (widerlegbar) vermutet, dass für die Bemessung der latenten Steuern bei Immobilien, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, grundsätzlich eine Realisierung des Buchwerts durch Veräußerung ausschlaggebend ist. Bei den nicht-abnutzbaren Sachanlagen, die nach dem Neubewertungsmodell bewertet werden, soll stets von einer Veräußerung ausgegangen werden.
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (überarbeitet 2011)
Der überarbeitete Standard IAS 19 wurde im Juni 2011 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnt. Die vorgenommenen Anpassungen reichen von grundlegenden Änderungen, bspw. betreffend der Ermittlung von erwarteten Erträgen aus dem Planvermögen und der Aufhebung der Korridormethode, welche der Verteilung bzw. der Glättung von aus den Pensionsverpflichtungen resultierender Volatilität im Zeitablauf diente, bis zu bloßen Klarstellungen und Umformulierungen.
IAS 27 Einzelabschlüsse (überarbeitet 2011)
Der überarbeitete Standard IAS 27 wurde im Mai 2011 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnt. Mit der Verabschiedung von IFRS 10 und IFRS 12 beschränkt sich der Anwendungsbereich von IAS 27 allein auf die Bilanzierung von Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten und assoziierten Unternehmen in separaten Einzelabschlüssen eines Unternehmens.
IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (überarbeitet 2011)
Der überarbeitete Standard IAS 28 wurde im Mai 2011 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnt. Mit der Verabschiedung von IFRS 11 und IFRS 12 wurde der Regelungsbereich von IAS 28 -neben den assoziierten Unternehmen -auch auf die Anwendung der Equity-Methode auf Gemeinschaftsunternehmen ausgeweitet.
IFRIC 20 Kosten der Abraumbeseitigung während des Abbaubetriebs im Tagebau
Der IASB hat im Oktober 2011 die IFRIC Interpretation 20 veröffentlicht. Die Interpretation regelt die Aktivierung eines langfristigen Vermögenswerts für während des Abbaubetriebs anfallende Kosten der Abraumbeseitigung, sofern der Nutzen in einem verbesserten Zugang zu künftig abbaubaren Erzen liegt und weitere zwingende Voraussetzungen erfüllt sind. Die Interpretation ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.
2.2. Von der Europäischen Union noch nicht anerkannte Standards, Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards
Der IASB hat nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen bzw. deren Änderungen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2012 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards und Interpretationen bzw. deren Änderungen wurden von der EU bis zum 31. Dezember 2012 nicht anerkannt und werden vom Konzern nicht angewandt.
Änderung von IFRS 1 - Darlehen der öffentlichen Hand
Die Änderung von IFRS 1 wurde im März 2012 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnt. Die Änderung betrifft die Bilanzierung eines öffentlichen Darlehens, das zu einem unter dem Marktzins liegenden Zinssatz gewährt wird, und erlaubt es den Erstanwendern, ein vor dem Übergangszeitpunkt aufgenommenes öffentliches Darlehen zu dessen bisherigem Buchwert fortzuführen.
IFRS 9 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung
Der erste Teil der Phase I bei der Vorbereitung des IFRS 9 Finanzinstrumente wurde im November 2009 veröffentlicht. Der Standard beinhaltet Neuregelungen zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten. Hiernach sind Schuldinstrumente abhängig von ihren jeweiligen Charakteristika und unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Eigenkapitalinstrumente sind immer zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Wertschwankungen von Eigenkapitalinstrumenten dürfen aber aufgrund des eingeräumten instrumentenspezifischen Wahlrechts, welches im Zeitpunkt des Zugangs des Finanzinstruments ausübbar ist, im sonstigen Ergebnis erfasst werden. In diesem Fall würden für Eigenkapitalinstrumente nur bestimmte Dividendenerträge erfolgswirksam erfasst. Eine Ausnahme bilden finanzielle Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden und die zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Der IASB hat im Oktober 2010 den zweiten Teil der Phase I des Projekts abgeschlossen. Der Standard wurde damit um die Vorgaben zu finanziellen Verbindlichkeiten ergänzt und sieht vor, die bestehenden Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften für finanzielle Verbindlichkeiten mit folgenden Ausnahmen beizubehalten: Auswirkungen aus der Änderung des eigenen Kreditrisikos bei finanziellen Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert wurden, müssen erfolgsneutral erfasst und derivative Verbindlichkeiten auf nicht notierte Eigenkapitalinstrumente dürfen nicht mehr zu Anschaffungskosten angesetzt werden. IFRS 9 ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnt.
Änderung von IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27 - Investmentgesellschaften
Diese Änderung zu IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27 wurde in Oktober 2012 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnt. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Neuregelung bestimmt, dass sog. Investmentgesellschaften vom Anwendungsbereich der Konsolidierungsvorschriften des IFRS 10 ausgenommen werden und grundsätzlich alle von ihnen beherrschten Beteiligungen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerten müssen. Eine Ausnahme sollen Beteiligungen an Tochterunternehmen bilden, die für die Investmentgesellschaft Dienstleistungen erbringen; diese wären unverändert nach den Bestimmungen des IFRS 10 zu konsolidieren. Ein Mutterunternehmen einer Investmentgesellschaft, das selbst nicht als Investmentgesellschaft klassifiziert, muss demgegenüber alle von der Investmentgesellschaft beherrschten Unternehmen in seinem Konzernabschluss konsolidieren. Als Investmentgesellschaft wird eine Gesellschaft definiert, welche sich Finanzmittel von Investoren beschafft und für diese Investmentmanagementdienstleistungen erbringt und dabei Vermögenszuwächse in Form von Wertsteigerungen und/oder Anlageerträgen erzielt.
Verbesserungen zu IFRS (2009-2011)
Bei den Verbesserungen zu IFRS 2009-2011 handelt es sich um einen Sammelstandard, der im Mai 2012 veröffentlicht wurde und Änderungen in verschiedenen IFRS zum Gegenstand hat, welche verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden sind, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Der Konzern hat die folgenden Änderungen noch nicht angewandt:
| ― | IFRS 1: Klarstellung, dass ein Unternehmen, welches die Bilanzierung nach IFRS beendet hat und beschließt oder verpflichtet ist, diese fortzusetzen, die Möglichkeit hat, IFRS 1 erneut anzuwenden. Wendet das Unternehmen IFRS 1 nicht erneut an, muss es seinen Abschluss rückwirkend anpassen, so als ob es die Anwendung von IFRS niemals beendet hätte; |
| ― | IAS 1: Klarstellung des Unterschieds zwischen freiwilligen zusätzlichen Vergleichsinformationen und vorgeschriebenen Vergleichsinformationen, welche in der Regel die vorangegangene Berichtsperiode umfassen; |
| ― | IAS 16: Klarstellung, dass wesentliche Ersatzteile und Wartungsgeräte, die als Sachanlagen qualifizieren, nicht unter die Anwendungsbestimmungen für Vorräte fallen; |
| ― | IAS 32: Klarstellung, dass Ertragsteuern auf Ausschüttungen an Inhaber von Eigenkapitalinstrumenten unter die Anwendungsbestimmungen des IAS 12 Ertragsteuern fallen; |
| ― | IAS 34: Regelung zur Angleichung von Angaben über Segmentvermögen mit den Angaben zu Segmentschulden in Zwischenabschlüssen sowie zur Angleichung von Angaben in der Zwischenberichterstattung mit den Angaben für die Jahresberichterstattung. |
III. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden
1. Konsolidierungskreis
Der Konzernabschluss umfasst alle in- und ausländischen Tochterunternehmen, über die die Intertainment AG die Kontrolle ausübt. Eine Ausübung der Kontrolle wird unterstellt, soweit die Intertainment AG bei der betreffenden Gesellschaft mehr als 50 % der Stimmrechte besitzt, die Finanzierungs- und Geschäftspolitik bestimmt oder die Mehrheit des Aufsichts- oder Verwaltungsrats stellen kann.
In den Konsolidierungskreis werden im Berichtsjahr die Intertainment AG und ihre Tochtergesellschaft, die MH Media Holding GmbH, einbezogen. Bis April 2012 wurde zudem die Tochtergesellschaft Phoenix Media GmbH (vormals: INTERTAINMENT Licensing GmbH) einbezogen; aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dem damit verbundenen Verlust der Kontrolle wurde diese Gesellschaft zum 1. April 2012 entkonsolidiert.
Das Eigenkapital der Gesellschaften stellt sich wie folgt dar:
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| Gesellschaft in TEuro |
Gezeichnetes Kapital (Vorjahr) | Eigenkapital 2012 (Vorjahr) | Jahresergebnis 2012 (Vorjahr) | Anteil % |
Beschreibung |
|---|---|---|---|---|---|
| Intertainment AG, München | 18.158 | -9.750 | -990 | Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, der Handel mit Filmrechten, die Produktion und Co-Produktion von Filmen, das Merchandising, der Vertrieb und die Übertragung von Medieninhalten im Audio- und Videobereich über Kommunikationsmittel aller Art, die Lizenzvergabe hierauf sowie die Ausführung artverwandter Geschäfte. Zudem agiert die Gesellschaft als Finanzholding. | |
| (18.008) | (-8.910) | (-19.548) | |||
| MH Media Holding GmbH, München | 358 | -916 | -84 | 100 | Unternehmensgegenstand ist der Handel mit Merchandising- und mit Zeichentrickfilmrechten sowie der Erwerb von sonstigen Rechten. |
| (358) | (-831) | (-232) |
2. Stichtag des Konzernabschlusses
Stichtag für den Konzernabschluss ist der 31. Dezember 2012. Der Jahresabschluss der Intertainment AG und der Jahresabschluss des in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmens datieren auf diesen Stichtag.
3. Konsolidierungsmethoden
Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach konzerneinheitlichen Regeln zum 31. Dezember 2012 und für die Vergleichsperiode zum 31. Dezember 2011 aufgestellten Jahresabschlüsse der Gesellschaften. Die Jahresabschlüsse wurden von Abschlussprüfern geprüft bzw. im Rahmen der Konzernabschlussprüfung einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Wegen Kontrollverlust wurde die Phoenix Media GmbH im April 2012 entkonsolidiert.
Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Konsolidierungspflichtige Zwischengewinne aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen lagen nicht vor.
Bei ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.
IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Grundsätze
Der Konzernabschluss basiert auf dem Anschaffungskostenprinzip. Soweit nicht besonders vermerkt, erfolgt ein Ansatz der Aktiv- und Passivposten zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung innerhalb der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen im Wesentlichen den im Vorjahr angewandten Methoden.
2. Going Concern
Der Konzernabschluss der Intertainment AG wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt.
Der Vorstand der Intertainment AG geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, nach der die Intertainment AG mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und folgenden Geschäftsjahr die geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Dieser Beurteilung liegt eine detaillierte Finanzplanung (für das Jahr 2013 sowie weiter bis April 2014) zugrunde. Insgesamt ist die aktuelle Einschätzung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit dadurch geprägt, dass der Vorstand von Finanzmittelzuflüssen, die aus der laufenden Kapitalerhöhung und aus betraglich sowie zeitlich begrenzten und zweckgebundenen Finanzierungszusagen resultieren, ausgehen kann.
Zum 31. Dezember 2012 weist die Intertainment AG einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 9,750 Mio. Euro aus. Durch die Neuregelung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs in § 19 InsO durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz wird eine insolvenzrechtliche Überschuldung ausgeschlossen, soweit eine positive Fortführungsprognose überwiegend wahrscheinlich ist. Die befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs galt zunächst bis zum 31. Dezember 2013. Ende 2012 wurde vom Bundestag die Entfristung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs beschlossen. Es liegen qualifizierte Rangrücktrittserklärungen der MK Medien Beteiligungs GmbH zugunsten der Intertainment AG vor. Aufgrund dieser Rangrücktrittserklärungen, der am 19. Februar 2013 beschlossenen Kapitalerhöhung und weiteren betraglich sowie zeitlich begrenzten und zweckgebundenen Finanzierungszusagen der MK Medien Beteiligungs GmbH befindet sich die Intertainment AG zum aktuellen Stichtag nicht in der insolvenzrechtlichen Überschuldung.
3. Verwendung von Annahmen und Schätzungen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen zugrunde gelegt, die sich auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden bzw. der Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung der Filmrechte und von Rückstellungen sowie aktienbasierte Vergütungen.
Alle wesentlichen Schätzungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf den Erfahrungen des Managements und den Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt.
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert:
Finanzanlagevermögen
Das Finanzanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert bilanziert Das Finanzanlagevermögen beinhaltet unverändert zum Vorjahr die vollständig abgeschriebene 10,6 %-Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Intertainment wird diese Bewertung beibehalten, bis die juristischen Auseinandersetzungen von SightSound Technologies Holding LLC in den USA -bezüglich der bestehenden Patente und deren Durchsetzung, insbesondere gegen Apple -entschieden sind. Zudem ist die in der aktuellen Berichtsperiode entkonsolidierte Phoenix Media GmbH, die vollständig abgeschrieben ist, nun im Finanzanlagevermögen enthalten.
Filmrechte
Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Der planmäßigen Abschreibung von Filmrechten liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. die Auswertung der Teilrechte zugrunde. Darüber hinaus erfolgen gemäß IAS 2 außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös (Nettoveräußerungswert) unter dem aktivierten Restbuchwert liegt. Der Buchwert der Filmrechte beträgt zum 31. Dezember 2012 insgesamt 138 (i.V. 150) TEuro.
Rückstellungen
Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen, deren Höhe oder Zeitpunkt der Erfüllung unsicher ist, sind nach IAS 37 Rückstellungen anzusetzen, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Der Wertansatz der Rückstellungen wird im Wege der Schätzung ermittelt und basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken. Zum Bilanzstichtag sind insbesondere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen bzw. für Leistungen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr verursacht wurden, bilanziert. Die Verpflichtung für gesamtschuldnerisch von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte Darlehen in Höhe von 4 Mio. (i.V. 0) Euro wurde im Berichtsjahr unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen passiviert, da sie dem Grunde nach besteht und deren Höhe und Zeitpunkt der Erfüllung vertraglich geregelt sind.
Aktienbasierte Vergütung
Die Kosten aus der Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten an Mitarbeiter werden im Konzern mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts muss für die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten ein geeignetes Bewertungsverfahren bestimmt werden. Dieses ist abhängig von den Bedingungen der Gewährung. Es ist weiterhin die Bestimmung geeigneter in dieses Bewertungsverfahren einfließender Daten, darunter insbesondere die voraussichtliche Optionslaufzeit, Volatilität und Dividendenrendite, sowie entsprechender Annahmen erforderlich. Des Weiteren ist abzuschätzen, wie viele der zugesagten Optionen nach Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausgeübt werden. Wir verweisen hierzu auf unsere weitergehenden Ausführungen in diesem Konzernanhang.
4. Zahlungsmittel
Die Zahlungsmittel werden zum Nennwert bilanziert.
5. Finanzinstrumente
Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte klassifiziert. Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte nimmt Intertainment mit dem erstmaligen Ansatz vor und überprüft diese Zuordnung am Ende jedes Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist.
Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Markts festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.
In der Bilanz enthaltene finanzielle Vermögenswerte umfassen Beteiligungen, Zahlungsmittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Die in der Bilanz enthaltenen finanziellen Vermögenswerte -mit Ausnahme der Beteiligungen -wurden als "Forderungen" klassifiziert. Die Beteiligungen wurden der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" zugeordnet.
Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung der als Forderung klassifizierten finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert in der Folge bilanziert.
Die Einzelheiten zu den Ansatz- und Bewertungskriterien werden in den Anhangsangaben zu den einzelnen Positionen offengelegt.
Der Konzern ermittelt an jedem Stichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts vorliegt. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts. Der Wertminderungsverlust wird erfolgswirksam erfasst.
Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung auftretenden Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Der neue Buchwert darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen. Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst.
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: (i) die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen, (ii) der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung der Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen von IAS 39.19 erfüllt (Durchleitungsvereinbarung), übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.
Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden von Intertainment gemäß IAS 39 als Verbindlichkeiten klassifiziert, die bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert und in der Folgebewertung mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden.
Verzinsliche Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten bewertet. Sie werden nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.
6. Filmrechte
Filmrechte, deren Erwerb für einen begrenzten Zeitraum erfolgt, sind in den kurzfristigen Vermögenswerten bilanziert. Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Die Anschaffungskosten sind auf die Teilrechte Kino, Video & DVD sowie Pay- und Free-TV aufgeteilt. Bemessungsgrundlage für diese Aufteilung bilden die prognostizierten Erlöse der definierten Teilsegmente. Die Free-TV-Teilrechte sind in bis zu drei Verwertungszyklen untergliedert, die teilweise einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren umfassen. Entfallen bei Filmrechten einzelne Teilsegmente, sind die Anschaffungskosten mit geänderten Allokationsprozentsätzen auf die verbleibenden Verwertungsstufen aufgeteilt.
Die Aktivierung der Filmrechte erfolgt zum Zeitpunkt der technischen Abnahme des angelieferten Filmmaterials durch ein unabhängiges Labor.
Der planmäßigen Abschreibung von Filmrechten liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. die Auswertung der Teilrechte zugrunde. Darüber hinaus erfolgen gemäß IAS 2 außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös (Nettoveräußerungswert) unter dem aktivierten Restbuchwert liegt.
7. Wertminderungen
Die Buchwerte der Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag daraufhin überprüft, ob Indikatoren für eine Wertminderung (Impairment) vorliegen. Wenn solche Indikatoren vorliegen, wird der erzielbare Betrag der Vermögenswerte geschätzt und gegebenenfalls eine Abwertung erfolgswirksam vorgenommen.
8. Rückstellungen
Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen, deren Höhe oder Zeitpunkt der Erfüllung unsicher ist, sind nach IAS 37 Rückstellungen anzusetzen, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist.
Der Wertansatz der Rückstellungen wird im Wege der Schätzung ermittelt und basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken.
9. Eigenkapital
In der Kapitalrücklage ist der Betrag enthalten, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag hinaus -nach Abzug der Transaktionskosten -erzielt wird. Des Weiteren werden die Aktienoptionen in dieser Position erfasst.
10. Umsatzrealisation
Bei der Umsatzrealisation ist zwischen dem Lizenzverkauf und der Auswertung von Filmrechten zu unterscheiden.
Im Falle des Lizenzverkaufes werden Umsätze realisiert, wenn eine bindende vertragliche Beziehung mit dem Lizenznehmer entstanden ist. Diese setzt voraus, dass die Abnahme der lizenzierten Filmrechte vorliegt, die Lizenzgebühr für jedes lizenzierte Filmrecht bekannt ist und eine ausreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der wirtschaftliche Nutzen, die Lizenzgebühr, bei Fälligkeit zufließt.
Im Falle der Auswertung von Filmrechten wird der Umsatz bei Vorliegen der tatsächlichen Einspielergebnisse der jeweiligen Teilrechte des Auswertungszeitraums erfasst. Im Allgemeinen beginnt rund sechs Monate nach dem Kinostart eines Films die Auswertung im DVD-Segment, 12 Monate später die im Pay-TV- und wiederum 12 Monate später die im Free-TV-Segment.
11. Zinsen
Da im Konzern keine qualifizierten Vermögenswerte und damit keine Aktivierungspflicht von Fremdkapitalkosten vorliegen, werden die Zinsen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand bzw. Ertrag erfasst.
12. Bewertung von Aktienoptionen
Nach IFRS 2 werden Vergütungen durch die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten (Aktienoptionen) an Vorstand und Mitarbeiter der Gesellschaft ab dem Zeitpunkt der Ausgabe anteilig über den Erdienungszeitraum im Personalaufwand und in der Kapitalrücklage erfasst. Die Aktienoptionen wurden zu diesem Zweck im Zeitpunkt der Ausgabe nach einem anerkannten Optionspreismodell bewertet (siehe auch unsere Ausführungen unter VII.5. "Mitarbeiterbeteiligungsprogramm").
Die Erfassung von aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sogenannter Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.
Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind.
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie latente Steuern
Die Ermittlung der Ertragsteuern erfolgt nach IAS 12.
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.
Aktive und passive latente Steuern werden dann angesetzt, wenn künftige steuerliche Auswirkungen zu erwarten sind, die auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten bestehender Aktiva und Passiva nach IFRS und Steuerbilanzwerten sowie auf erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen zurückzuführen sind. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden im Rahmen der Realisierbarkeit der Steuervorteile gebildet.
Aktive latente Steuern werden periodisch auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft.
Aktive und passive latente Steuern werden unter Verwendung der Steuersätze errechnet, die voraussichtlich aufgrund der derzeit geltenden Steuergesetze für steuerpflichtige Erträge in den Jahren gelten, in denen diese zeitlichen Differenzen umgekehrt oder ausgeglichen werden. Die Steuerwirkung wird nach IAS 12 und unter Beachtung der aktuellen Gesetzeslage mit einem zum Vorjahr unveränderten Steuersatz von 33 % berücksichtigt.
V. Erläuterungen zur Konzernbilanz
1. Kurzfristige Vermögenswerte
1.1 Zahlungsmittel
Die flüssigen Mittel von insgesamt 82 (i.V. 107) TEuro bestehen aus laufenden Kontokorrentkonten. Der Ansatz der Zahlungsmittel erfolgt zum Nennwert.
1.2 Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 40 (i.V. 55) TEuro und beinhalten insbesondere geleistete Anzahlungen und Steuererstattungsansprüche.
Die Forderungen gegen die Phoenix Media GmbH betragen 113.965 TEuro und sind zum Bilanzstichtag, aufgrund der vorliegenden Insolvenz, vollständig wertberichtigt. Die Intertainment AG erklärte gegenüber der Phoenix Media GmbH zur Abwendung der Überschuldung einen qualifizierten Rangrücktritt in Höhe von insgesamt 100.000 TEuro.
1.3 Filmrechte
Die Filmrechte sind zum Bilanzstichtag mit 138 (i.V. 150) TEuro bilanziert. Es wurden in der Berichtsperiode in Höhe von 12 (i.V. 79) TEuro Abschreibungen für die Verwertung und den aktuell erwarteten Nettoveräußerungserlös vorgenommen.
Das Management geht davon aus, dass die erwarteten Nettoveräußerungserlöse der jeweiligen Filmrechte mindestens den Buchwerten entsprechen. Abschreibungen aufgrund von Lizenzveräußerungen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen.
2. Langfristige Vermögenswerte
Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel.
Das Finanzanlagevermögen beinhaltet unverändert zum Vorjahr die vollständig abgeschriebene 10,6 %-Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Intertainment wird diese Bewertung beibehalten, bis die juristischen Auseinandersetzungen von SightSound Technologies Holding LLC in den USA -bezüglich der bestehenden Patente und deren Durchsetzung, insbesondere gegen Apple -entschieden sind. Zudem ist die in der aktuellen Berichtsperiode entkonsolidierte Phoenix Media GmbH, die vollständig abgeschrieben ist, nun im Finanzanlagevermögen enthalten.
3. Kurzfristige Schulden
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 169 (i.V. 185) TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen. Sie sind nicht verzinslich und haben eine Fälligkeit von bis zu 30 Tagen. Der Buchwert dieser im Konzern erfassten finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten.
Die sonstigen Verbindlichkeiten weisen zum 31. Dezember 2012 einen Betrag von 100 (i.V. 7.351) TEuro aus. Sie enthalten insbesondere ausstehende Gehaltszahlungen und von Dritten gewährte Darlehen. Im Vorjahr war insbesondere die Verpflichtung, der Comerica Bank die entstandenen Verfahrens- und Anwaltskosten aus dem Schiedsverfahren zu erstatten, Bestandteil der sonstigen Verbindlichkeiten. Aufgrund der Entkonsolidierung der Phoenix Media GmbH ist diese Verpflichtung im aktuell vorliegenden Konzernabschluss nicht mehr enthalten. Der Buchwert dieser im Konzern erfassten finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten.
Die kurzfristigen Rückstellungen belaufen sich in der Berichtsperiode auf 159 (i.V. 440) TEuro. Sie betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen für die Jahresabschlusserstellung und -prüfung sowie weitere Verpflichtungen, die das Geschäftsjahr 2012 betreffen und noch nicht abgerechnet wurden. Die Rückstellungen haben sich insgesamt wie folgt entwickelt:
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| in TEuro | 01.01.2012 | Verbrauch | Auflösung | Entkonsolidierung | Zuführung | 31.12.2012 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Prozesserlösbeteiligung | 85 | -85 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Prozesskosten | 25 | -10 | 0 | -15 | 0 | 0 |
| Abschluss- und Prüfung | 90 | -55 | 0 | -35 | 45 | 45 |
| Ausstehende Rechnungen und sonstige | 240 | -132 | -9 | -30 | 45 | 114 |
| Gesamt | 440 | -282 | -9 | -80 | 90 | 159 |
4. Langfristige Schulden
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich auf 9.590 (i.V. 16.965) TEuro und enthalten die Darlehensverpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH. Im Berichtsjahr wurden Intertainment weitere Darlehen in Höhe von 425 (i.V. 1.990) TEuro zur Verfügung gestellt. Zudem wurde die Verpflichtung für gesamtschuldnerisch von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte Darlehen in Höhe von 4 Mio. (i.V. 0) Euro passiviert. Im Zuge der Entkonsolidierung der Phoenix Media GmbH wurden Verpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH in Höhe von 11.889 TEuro entkonsolidiert. Der Ausweis der Verpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH erfolgt, aufgrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss bei der Obergesellschaft, unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.
Hinsichtlich der Fälligkeiten, der Besicherung und der Verzinsung der Darlehensverpflichtung verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Beziehungen zu nahestehenden Personen.
Der Buchwert dieser finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten der Darlehensverpflichtungen.
5. Eigenkapital
Bezüglich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir insbesondere auf die Veränderungsrechnung des Konzerneigenkapitals. Intertainment besaß zum 31. Dezember 2012, ebenso wie im Vorjahr, keine eigenen Aktien.
5.1 Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 18.158 (i.V. 18.008) TEuro und verteilt sich auf insgesamt 14.202.441 (i.V. 14.085.041) ausgegebene nennwertlose Stückaktien. Mit Kapitalerhöhung vom 13. November 2012 (Datum der Eintragung im Handelsregister) wurde das Grundkapital um 150 TEuro durch Ausgabe von 117.400 nennwertlosen Stückaktien unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals I und unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts erhöht.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist bis zum 5. August 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um weitere bis zu 1.651 (i.V. 1.801) TEuro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. August 2015 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 7.203 TEuro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 511 TEuro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die von der Intertainment AG aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Januar 1999 sowie aufgrund der geänderten Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juli 1999 und vom 16. Juli 2002 ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere bis zu 383 TEuro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter (einschließlich leitender Angestellter) der Gesellschaft oder eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens, an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an die Mitglieder der Geschäftsführung eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 27. Juni 2001 (Aktienoptionsprogramm 2001) und vom 16. Juli 2002. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte von den ihnen gewährten Optionsrechten Gebrauch machen.
Das Grundkapital der Gesellschaft war um weitere 6.002 TEuro durch Ausgabe von bis zu 4.695.602 neuen Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Dabei galt, dass die bedingte Kapitalerhöhung nur insoweit durchgeführt wird, als die Gläubiger von Wandlungsrechten oder die Inhaber von Optionsscheinen, die mit den von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen verbunden sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Gläubiger der von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die Bedingungen für die Kapitalerhöhung sind zu diesem Datum ausgelaufen und nicht eingetreten.
Zur Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter, Geschäftsführungsmitglieder und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und verbundener Unternehmen wurde das Grundkapital um weitere 383 TEuro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. September 2003 für das Aktienoptionsprogramm 2003 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IV).
5.2 Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag unverändert zum Vorjahr 43.131 TEuro.
5.3 Gewinnrücklage
Die Gewinnrücklage besteht unverändert in Höhe von 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage.
5.4 Konzernbilanzverlust
Zum 31. Dezember 2012 besteht ein Konzernbilanzverlust in Höhe von 71.163 (i.V. 85.884) TEuro. Der Konzernjahresüberschuss beläuft sich auf 14.721 (i.V. -fehlbetrag -22.396) TEuro.
VI. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung
1. Umsatzerlöse
Intertainment realisierte im Berichtsjahr aus der Verwertung des Filmrechtebestands Umsatzerlöse aus Lizenzverkäufen in Höhe von 64 (i.V. 19) TEuro.
2. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 241 (i.V. 12.336) TEuro und enthalten insbesondere Erträge aus Kursdifferenzen und der Auflösung von Rückstellungen.
3. Materialaufwand
Der Materialaufwand beläuft sich auf 13 (i.V. 80) TEuro und beinhaltet in den Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen die Abschreibung der Filmrechte in Höhe von 12 (i.V. 79) TEuro.
4. Personalaufwand
Der Personalaufwand beträgt 102 (i.V. 192) TEuro und beinhaltet mit 97 (i.V. 182) TEuro Gehälter und mit 5 (i.V. 10) TEuro soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung.
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 459 (i.V. 46.739) TEuro und enthalten im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Konzerns, wie Kosten der Hauptversammlungen, Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für Abschlusserstellung und -prüfung und für Aufsichtsratvergütungen.
6. Zinsergebnis
Das Zinsergebnis beläuft sich auf -271 (i.V. -341) TEuro und beinhaltet insbesondere Zinsaufwendungen aus der Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen sowie Zinsaufwendungen der Phoenix Media GmbH für die Comerica Bank bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung. Sämtliche Fremdkapitalzinsen wurden im Aufwand erfasst.
7. Entkonsolidierungseffekt
Intertainment weist insgesamt einen Entkonsolidierungseffekt in Höhe von 15.261 (i.V. 0) TEuro aus, der aus dem Abgang der Phoenix Media GmbH resultiert.
8. Steuern
Insgesamt weist der Konzern kein Steuerergebnis in 2012 (i.V. 12.601 TEuro) aus. Im Vorjahr beinhaltete das Steuerergebnis einen Steuerertrag aus laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von 5 TEuro und latente Steuern in Höhe von 12.596 TEuro. Die laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalteten die Zinseffekte aus den nach § 37 Abs. 4 EStG erfassten körperschaftsteuerlichen Erstattungsguthaben. Latente Steuern wurden auf temporäre Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz und den sich aus der konzerneinheitlichen Bewertung und Konsolidierung ergebenden Unterschiedsbeträgen gebildet. Der Konzernsteuersatz entspricht dem durchschnittlichen inländischen Steuersatz, da das Konzernergebnis vor Steuern im Inland generiert wird. Er beträgt unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer sowie der Körperschaftsteuer inklusive des Solidaritätszuschlags insgesamt ca. 33 %. Intertainment rechnet zum Bilanzstichtag mit einem Körperschaftsteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von ca. 16 % und mit einem Gewerbesteuersatz von ca. 17 %.
Es bestehen zum 31. Dezember 2012 ca. 143 Mio. Euro nicht genutzte körperschaftsteuerliche Verlustvorträge und ca. 225 Mio. Euro nicht genutzte gewerbesteuerliche Verlustvorträge. Die genannten aufgelaufenen Verluste sind nach der geltenden Gesetzeslage im Grundsatz unbeschränkt vortragsfähig. Allerdings können laufende Gewinne einer Periode, die 1 Mio. Euro übersteigen, nur zu 60 % mit Verlustvorträgen verrechnet werden (Mindestbesteuerung). Da das Management nicht mit einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit davon ausgeht, dass das Ergebnis der zukünftigen Geschäftstätigkeit ausreichende zu versteuernde Gewinne abwerfen wird, um die vorhandenen Verlustvorträge zu realisieren, wurden zum 31. Dezember 2012 keine aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge gebildet.
Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steuerergebnis:
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| in TEuro | 31.12.2012 | 31.12.2011 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 14.721 | -34.997 |
| Konzernsteuersatz | 33 % | 33 % |
| Erwartete Ertragsteuer (+) Ertrag / (-) Aufwand | -4.858 | 11.549 |
| Steuerauswirkungen durch: | ||
| Nicht aktivierungsfähige latente Steuern aus Verlusten laufendes Jahr | -178 | -11.683 |
| Ausbuchung latenter Steuern | 0 | 12.596 |
| Nicht steuerpflichtiger Gewinn aus der Entkonsolidierung | 5.036 | 0 |
| Übrige Effekte | 0 | 139 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0 | 12.601 |
VII. Sonstige Angaben
1. Finanzierungsrisiken
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Zu den Finanzierungsrisiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 2. Going Concern unter IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
2. Segmentberichterstattung
Der Konzern verfügt über keine berichtspflichtigen Segmente. Sämtliche Angaben betreffen den Filmlizenzrechtehandel.
3. Finanzinstrumente
Gemäß der Vorschrift IFRS 7 werden zu den Finanzinstrumenten neben den bereits in den jeweiligen Bilanzpositionen enthaltenen Erläuterungen folgende Zusatzangaben gemacht:
Die folgende Übersicht zeigt die innerhalb der Finanzinstrumente ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Schulden gegliedert nach den Kategorien des IAS 39:
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| in TEuro | 31.12.2012 | 31.12.2011 |
|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||
| Kategorie: Forderungen | ||
| Zahlungsmittel | 82 | 107 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 23 | 0 |
| Kategorie: Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | ||
| Beteiligung SightSound Technologies Holding LLC | 0 | 0 |
| Beteiligung Phoenix Media GmbH | 0 | 0 |
| Finanzielle Schulden | ||
| Kategorie: Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 169 | 185 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 9.590 | 16.965 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 100 | 7.351 |
Unter der Position "Beteiligungen" werden die Anteile an der SightSound Technologies Holding LLC gezeigt, deren Marktwert nicht zuverlässig ermittelt werden kann. Die Bewertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Der bilanzielle Ausweis erfolgt unter den Finanzanlagen. Der Posten wird der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" in der Gliederung nach IAS 39 zugeordnet.
Folgende Ergebnisse aus den Finanzinstrumenten beeinflussten das Jahresergebnis des Konzerns:
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| in TEuro | 2012 | 2011 |
|---|---|---|
| Kategorie: Forderungen | ||
| Sonstige betriebliche Aufwendungen: | ||
| Bewertung Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten in den USA | 0 | -38.448 |
| Summe | 0 | -38.448 |
| Kategorie: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten | ||
| Zinsergebnis: | ||
| Verzinsung erhaltene Darlehen | -271 | -341 |
| Summe | -271 | -341 |
| Nettoergebnis | -271 | -38.789 |
Die folgende Übersicht zeigt die Buchwerte sowie die beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind:
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| in TEuro | 31.12.2012 | 31.12.2011 | ||
|---|---|---|---|---|
| Buchwert | Marktwert | Buchwert | Marktwert | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Kategorie: Forderungen | ||||
| Zahlungsmittel | 82 | 82 | 107 | 107 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 23 | 23 | 0 | 0 |
| Kategorie: Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Beteiligung SightSound Technologies Holding LLC | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Beteiligung Phoenix Media GmbH | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Finanzielle Schulden | ||||
| Kategorie: Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 169 | 169 | 185 | 185 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 9.590 | 9.590 | 16.965 | 16.965 (* ) |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 100 | 100 | 7.351 | 7.351 (* ) |
* Aufgrund der Eröffnung der Insolvenz bei der Phoenix Media GmbH in 2012 können die Verbindlichkeiten aus dem Rechtsstreit bzw. die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen voraussichtlich von der Tochtergesellschaft nicht mehr bedient werden.
4. Ergebnis pro Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Intertainment AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus sogenannten "potenziellen Aktien".
Für das Geschäftsjahr 2012 ergibt sich eine gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl von 14.100.368 (i.V. 14.085.041). Der Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2012 einen Konzernjahresüberschuss von 14.721 (i.V. -fehlbetrag -22.396) TEuro. Das Ergebnis je Aktie für 2012 beläuft sich auf 1,04 Euro nach -1,59 Euro im Vorjahr. Das verwässerte Ergebnis je Aktie besteht in gleicher Höhe. Die ausgegebenen Mitarbeiteroptionen können allerdings bei Eintritt der Ausübungsbedingungen in Zukunft das Ergebnis je Aktie verwässern. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2012 waren unverändert 52.500 Optionen, die jeweils zum Erwerb einer Stammaktie berechtigen, ausstehend.
5. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Der Vorstand ist durch die Aktienoptionsprogramme 1999, 2001 und 2003 der Intertainment AG ermächtigt, Arbeitnehmern oder Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern und Mitgliedern der Geschäftsführung verbundener Unternehmen mit Zustimmung des Aufsichtsrats Rechte zum Bezug von nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien anzubieten. Die Berechtigung zum Bezug und die Anzahl der Bezugsrechte werden für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft allein durch den Aufsichtsrat und im Übrigen durch den Vorstand und Aufsichtsrat festgelegt. Ein gesetzliches Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.
Voraussetzung für die Ausübung von Optionsrechten ist, dass die Optionsrechte nicht verfallen sind und dass sich der durchschnittliche Kurs der Xetra-Mittagsauktion an den ersten fünf Börsentagen nach der ordentlichen Hauptversammlung um mindestens 30 % gegenüber dem durchschnittlichen Kurs der Xetra-Mittagsauktion der Intertainment-Aktie erhöht hat, der dem Ausübungspreis bei der Ausgabe der jeweiligen Bezugsrechte zugrunde gelegt wurde. Dieses Erfolgsziel muss jeweils für diejenigen Bezugsrechte erreicht werden, die in diesem Ausübungszeitraum erstmals ausgeübt werden können. Soweit das Erfolgsziel für diese Bezugsrechte erreicht wurde, können sie unabhängig von der weiteren Kursentwicklung auch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeübt werden.
Nach den Aktienoptionsprogrammen 2001 und 2003 kann jeweils nur innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe eines Jahres-, Halbjahres- oder Quartalsgeschäftsberichts der Gesellschaft das Angebot zur Zeichnung der Optionsrechte unterbreitet werden. Das Angebot kann nur innerhalb von vier Wochen nach Angebotsunterbreitung gezeichnet werden. Die Bezugsrechte können unter Einhaltung der entsprechenden Sperrfristen und Ausübungsvoraussetzungen jährlich während des vierten Börsentags und der darauffolgenden 15 Börsentage nach der ordentlichen Hauptversammlung und nach der Bekanntgabe des Ergebnisses für das dritte Quartal ausgeübt werden. Bis zu 25 % der Bezugsrechte können erstmals nach zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsrechte ausgeübt werden. In den folgenden drei Jahren können jeweils weitere 25 % pro Jahr ausgeübt werden. Werden bis zu diesem letztmaligen Zeitpunkt Bezugsrechte nicht ausgeübt, verfallen diese ersatzlos.
Von den im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 1999 zwischen 1999 und 2003 ausgegebenen 350.000 Aktienoptionen sind sämtliche Aktienoptionen verfallen.
Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2001 wurden 58.000 Optionen in 2003 und 132.000 Optionen in 2004 mit einem Ausübungspreis von 2,00 Euro ausgegeben. Zudem erfolgte eine Ausgabe über 25.000 Optionen in 2009 zu einem Ausübungspreis von 1,28 Euro. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2012 waren insgesamt 215.000 (i.V. 215.000) Aktienoptionen verfallen.
Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2003 wurden im Geschäftsjahr 2004 insgesamt 140.000 Aktienoptionen mit einem Ausübungskurs von 2,00 Euro und in 2005 70.000 Aktienoptionen mit einem Ausübungspreis von 1,28 Euro ausgegeben; davon waren zum Bilanzstichtag 157.500 (i.V. 140.000) Aktienoptionen verfallen.
Die Anzahl der Aktienoptionen entwickelte sich wie folgt:
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| in Stück | Geschäftsjahr 2012 | Geschäftsjahr 2011 |
|---|---|---|
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehende Optionen | 52.500 | 70.000 |
| In der Berichtsperiode gewährte Optionen | 0 | 0 |
| In der Berichtsperiode verfallene Optionen | 0 | -17.500 |
| Zum Ende der Berichtsperiode ausstehende Optionen | 52.500 | 52.500 |
| Zum Ende der Berichtsperiode ausübbare Optionen | 52.500 | 52.500 |
| Zum Ende der Berichtsperiode noch verfügbare Optionen | 175.000 | 175.000 |
Der durchschnittliche Ausübungspreis der zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2012 ausgegebenen Aktienoptionen beträgt 1,28 (i.V. 1,28) Euro. Der durchschnittliche Ausübungspreis der verfallenen Aktienoptionen betrug 1,28 (i.V. 1,28) Euro.
Gemäß den zuvor beschriebenen Bedingungen der Aktienoptionspläne beträgt die Vertragslaufzeit bis zu 5 Jahre; die ausgegebenen, noch nicht verfallenen Aktienoptionen können unter der Realisierung der Voraussetzungen mit 52.500 Stück im Geschäftsjahr 2012 ausgeübt werden.
Die ausgegebenen Aktienoptionen werden in Anlehnung an IFRS 2 ergebniswirksam erfasst. Im Geschäftsjahr 2012 und 2011 wurden keine ergebniswirksamen Buchungen erfasst.
Für den Zweck der Bewertung wurde der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen auf Basis des Black-Scholes-Optionspreismodells berechnet. Der Bewertungszeitpunkt ("measurement date") ist dabei der Zusagezeitpunkt ("grant date") der Aktienoptionen. Der auf diese Weise ermittelte beizulegende Zeitwert wird anschließend über den Erdienungszeitraum ("vesting period") gleichmäßig über den Personalaufwand der Kapitalrücklage zugeführt. Der Erdienungszeitraum besagt, dass die Ausübung der Aktienoptionen erst nach zwei Jahren mit 25 % und ab diesem Zeitpunkt jedes folgende Jahr mit weiteren 25 % erfolgen kann. Die Ausübungsbedingungen sind im einleitenden Abschnitt zu dieser Ziffer definiert. In Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften zu IFRS 2 werden in die Bewertung nur die Aktienoptionen einbezogen, die nach dem 7. November 2002 zugeteilt wurden.
Die Bewertungsparameter für das Black-Scholes-Optionspreismodell beinhalteten einen risikolosen Zinssatz von 5 % bzw. 2,4 %, eine erwartete Dauer bis zur Ausübung von 5 Jahren und eine erwartete Volatilität von 120 % bzw. 60 %. Die erwartete Volatilität basiert auf der historischen Entwicklung des Aktienkurses der Intertainment AG. Der Berechnung wurde im Zeitpunkt der Ausgabe der Zeitraum der vorangegangenen 250 T age zugrunde gelegt.
6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Eventualschulden und Haftungsverhältnisse
Verpflichtungen aus Filmproduktionen
Durch die Anfang des Geschäftsjahres 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurde ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert. Zum Ausgleich der daraus entstandenen Verpflichtungen wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen des Filmtitels "Twisted" an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf die Verpflichtungen von Intertainment angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft aus dieser Neustrukturierung weitere finanzielle Verpflichtungen für Intertainment entstehen. Der Vorstand geht zum aktuellen Zeitpunkt unverändert davon aus, dass die künftigen Erlöse aus bestimmten Territorien die Verpflichtungen decken.
Sicherungsübereignungen
Im Rahmen der in den Vorjahren abgeschlossenen Reorganisationsmaßnahmen und der Neustrukturierung von Verträgen liegen umfangreiche Sicherungsübereignungen bestehender Vermögensgegenstände an die Vertragspartner vor. Sie dienen der Absicherung von möglichen, in Zukunft entstehenden, finanziellen Verpflichtungen. Zur Absicherung dieser Verpflichtungen wurden Sicherheiten bis zu einer Höhe von maximal 7 Mio. US-Dollar eingeräumt. Die Inanspruchnahme wird als niedrig beurteilt, da der Vorstand davon ausgeht, dass keine Zahlungsverpflichtung entstehen wird. Des Weiteren wurden mögliche Finanzmittelzuflüsse aus der Beteiligung SightSound Technologies Holding LLC zur Sicherung dann entstehender Ansprüche von Dritten abgetreten.
Rangrücktrittserklärung
Zur Beseitigung der Überschuldung der in 2012 entkonsolidierten Phoenix Media GmbH erklärte die Intertainment AG einen qualifizierten Rangrücktritt. Danach tritt die Intertainment AG in Höhe von 100.000 TEuro mit ihren Ansprüchen auf Tilgung ihrer Forderungen aus dem Verrechnungskonto gegenüber allen anderen Gläubigern bis zur Beendigung der Krise im Rang zurück.
7. Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements
Die von Intertainment verwendeten Finanzinstrumente umfassen die als finanzielle Vermögenswerte erfassten Finanzanlagen, Zahlungsmittel sowie die sonstigen finanziellen Vermögenswerte. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber verbundenen Unternehmen und die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stellen die finanziellen Schulden des Intertainment-Konzerns dar.
Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns.
Entsprechend den konzerneinheitlichen Vorgaben wurde in den Geschäftsjahren 2012 und 2011, und wird auch künftig, kein Handel mit Derivaten betrieben. Das Risikomanagement des Konzerns in Bezug auf Finanzinstrumente wird durch das Management der Intertainment AG ausgeübt. Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen insbesondere Liquiditäts-, Währungs- und Kreditrisiken. Die Unternehmensleitung hat Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten beschlossen, die im Folgenden dargestellt werden.
Liquiditätsrisiko
Als Liquiditätsrisiko ist das Risiko bezeichnet, finanzielle Verpflichtungen nicht fristgerecht erfüllen zu können. Der Konzern überwacht laufend im Rahmen monatlicher Reportings aller Konzerngesellschaften das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses. Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Eigenkapital- und Schuldinstrumenten zu wahren.
Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 260 (i.V. 312) TEuro. Dem stehen 428 (i.V. 7.976) TEuro an kurzfristigen Schulden gegenüber. Ziel des Managements ist es, aufgrund der eingeschränkten operativen Geschäftstätigkeit zeitnah weitere externe Finanzierungen, insbesondere von der MK Medien Beteiligungs GmbH, zu erhalten, um die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sicherzustellen.
Intertainment steuert die Liquidität über eine monatliche Finanzplanung, um Liquiditätsengpässe rechtzeitig zu identifizieren und bewerten zu können. Zu den Fälligkeiten und der Analyse der Finanzinstrumente verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen in diesem Konzernanhang.
Marktrisiko
Das Marktrisiko in Bezug auf die Finanzinstrumente beinhaltet das Risiko einer Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der bestehenden Finanzinstrumente. Dieses Risiko untergliedert sich in das Währungs- und das Zinsänderungsrisiko.
Intertainment war in Vorjahren verstärkt dem Währungsrisiko ausgesetzt, da insbesondere die Forderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA, und damit der überwiegende Teil der Forderungen, in US-Dollar geltend gemacht wurden. Die finanziellen Schulden bestehen vollständig in der Währung Euro.
Wir gehen davon aus, dass eine Veränderung des Wechselkurses des US-Dollars zum Euro zum 31. Dezember 2012 keine Auswirkung auf die bestehenden Finanzinstrumente und die von ihnen direkt abhängigen Positionen haben kann und somit auf das Konzernergebnis Einfluss nimmt.
Intertainment nimmt, insbesondere aufgrund fehlender Finanzmittel, keine spezifischen Sicherungsgeschäfte für die Absicherung der Währungsrisiken vor.
Bezüglich des Zinsänderungsrisikos ist anzumerken, dass Intertainment bei den finanziellen Verbindlichkeiten, insbesondere den Verpflichtungen aus der Darlehensgewährung von der MK Medien Beteiligungs GmbH, dem zinsbedingten Cashflow-Risiko dahingehend ausgesetzt ist, dass alle Verträge mit einer variable Verzinsung in Höhe von 0,75 %-Punkten über EURIBOR ausgestattet sind.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko betrifft bei Intertainment die ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte. Diese Positionen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Ausfallrisiken können dabei entstehen, wenn Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Das maximale Ausfallrisiko von Intertainment entspricht der Höhe der ausgewiesenen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte.
Über die beschriebenen Risiken hinaus liegen keine weiteren wesentlichen Preisänderungsrisiken oder Risiken aus Zahlungsstromschwankungen vor. Hinsichtlich der quantitativen Angaben verweisen wir auch auf die Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen, insbesondere zu den sonstigen Vermögenswerten.
Kapitalmanagement
Aufgrund der aktuellen Lage des Konzerns ist das Kapitalmanagement vorrangig auf den Erhalt der Intertainment AG ausgerichtet.
8. Risikomanagement und internes Kontrollsystem
Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Risiken identifiziert, analysiert sowie bewertet und Maßnahmen entwickelt, um diese im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die dargestellten Risiken der künftigen Entwicklung im Konzernlagebericht. Zudem bestehen fest definierte Prozesse des internen Kontrollsystems.
9. Ergänzende Angaben zur Cashflow-Rechnung nach IAS 7
Die Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode dargestellt. Die Zahlungsströme sind in die Bereiche Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aufgeteilt.
Im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sind die nicht zahlungswirksamen operativen Aufwendungen und Erträge eliminiert.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet die im Berichtsjahr erhaltenen Gesellschafterdarlehen in Höhe von 425 (i.V. 1.990) TEuro und die Kapitalerhöhung über 150 (i.V. 0) TEuro.
Im Geschäftsjahr 2012 wurden, wie im Vorjahr, keine Zahlungen für Ertragsteuern geleistet. Intertainment erhielt keine Zinsen gutgeschrieben. Die erfassten Zinsaufwendungen, insbesondere aus erhaltenen Darlehen von der MK Medien Beteiligungs GmbH, führten in der Berichtsperiode zu keinen Auszahlungen.
In den Geschäftsjahren 2012 und 2011 fanden keine wesentlichen "nicht zahlungswirksamen Transaktionen" statt, die ausschließlich das Eigenkapital betreffen.
10. Organe der Gesellschaft
Das Vorstandsamt übte im Berichtsjahr 2012 Herr Dr. Oliver Maaß, Rechtsanwalt, München, aus.
Es bestand unverändert eine Vereinbarung, wonach die ehemaligen Vorstandsmitglieder, Herr Rüdiger Baeres und Herr Achim Gerlach, in Abhängigkeit von den Mittelzuflüssen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA eine erfolgsabhängige Vergütung erhalten. Hieraus wurden an Herrn Gerlach im Februar 2012 abschließend 85 TEuro geleistet.
Herr Dr. Oliver Maaß war im Berichtsjahr 2012 zudem im Aufsichtsrat der Superwise Video Technologies AG (Vorsitz), Wolfratshausen, der Superwise Technologies USA, Inc., Chapel Hill, der ELISOgroup AG (Vorsitz), Unterschleißheim, der Fritz Nols AG (Vorsitz), Frankfurt am Main, der GIG Grundbesitz Immobilien AG (Ersatzmitglied), München, der GTM Good Time Munsic AG, Egenhofen, und der Nevira Vermögensverwaltung AG (Vorsitz), München, vertreten.
Der Aufsichtsrat setzt sich im Geschäftsjahr 2012 wie folgt zusammen:
| ― | Dr. Georg Anders, Rechtsanwalt, München (Vorsitzender, ab 16. Januar 2012) |
| ― | Bernhard Pöllinger, Dipl. Wirtschaftsingenieur/Dipl. Kaufmann, Ebersberg |
| ― | Bertil le Claire, Wirtschaftsingenieur, Berlin |
Über die Aufsichtsratstätigkeit bei der Intertainment AG hinaus waren die Aufsichtsräte in keinen anderweitigen Aufsichtsräten und Kontrollgremien tätig.
Im Vorjahr waren als Aufsichtsräte bei der Intertainment AG tätig:
| ― | Jost Arnsperger, Rechtsanwalt, Berlin (Vorsitzender bis 31. Dezember 2011) |
| ― | Bernhard Pöllinger, Dipl. Wirtschaftsingenieur/Dipl. Kaufmann, Ebersberg (ab 18. Februar 2011) |
| ― | Bertil le Claire, Wirtschaftsingenieur, Berlin (ab 1. Mai 2011) |
| ― | Dr. Oliver Maaß, Rechtsanwalt, München (vom 18. Februar 2011 bis 30. April 2011) |
| ― | Prof. Dr. Michael Adams, Universitätsprofessor, Bonn (bis 10. Februar 2011). |
Während seiner Aufsichtsratstätigkeit bei der Intertainment AG war Herr Jost Arnsperger im Vorjahr noch Aufsichtsratsmitglied bei der Keramag AG, Ratingen. Herr Dr. Oliver Maaß war im Aufsichtsrat der Z.E.U.S. Beratungs-Zentrum für Energie & Sanierung AG, München, der ARBOmedia AG, München, der EMI European Media Investment AG, München, der Superwise Technologies AG, Wolfratshausen, der SUPERWISE TECHNOLOGIES USA, Inc., Chapel Hill, und der SW Tec AG, Wolfratshausen, vertreten.
11. Beziehungen zu nahe stehenden Personen und Unternehmen (sog. related parties)
Als "related parties" im Sinne des IAS 24 kommen vor allem die Vorstands- und die Aufsichtsratsmitglieder der Intertainment AG sowie die Anteilseigner der Gesellschaft, die einen beherrschenden und maßgeblichen Einfluss haben, und die Tochtergesellschaften der Intertainment AG in Betracht.
a) Vorstand
Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2012 beliefen sich insgesamt auf 78 (i.V. 82) TEuro. Diese verteilen sich mit 78 (i.V. 13) TEuro auf Herrn Dr. Oliver Maaß und mit 0 (i.V. 69) TEuro auf Herrn Bertil le Claire.
Es bestand unverändert eine Vereinbarung, wonach die ehemaligen Vorstandsmitglieder, Herr Rüdiger Baeres und Herr Achim Gerlach, in Abhängigkeit von den Mittelzuflüssen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA eine erfolgsabhängige Vergütung erhalten. Hieraus wurden an Herrn Gerlach im Februar 2012 abschließend 85 TEuro geleistet.
b) Aufsichtsrat
Für das Geschäftsjahr 2012 wurden insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 35 (i.V. 30) TEuro aufwandswirksam erfasst. Diese Vergütungen bestehen ausschließlich aus einer erfolgsunabhängigen Komponente und verteilen sich wie folgt: Herr Dr. Georg Anders 14 (i.V. 0) TEuro, Herr Bernhard Pöllinger 9 (i.V. 9) TEuro und Herr Bertil le Claire 12 (i.V. 4) TEuro. Im Vorjahr wurden für Herrn Jost Arnsperger 13 TEuro, Herrn Prof. Dr. Adams 1 TEuro und Herrn Dr. Oliver Maaß 3 TEuro Vergütungen aufwandswirksam gebucht.
An die Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, in der Herr Dr. Georg Anders tätig ist, wurden im Berichtsjahr 2012 im Rahmen eines gesonderten Beratungsvertrags (nach § 114 AktG) Vergütungen in Höhe von 7 (i.V. 0) TEuro geleistet.
Zudem wurden in Vorjahr 2011 für die Rechtsanwaltsgesellschaft Squire Sanders Hammonds LLP. (vormals Hammonds LLP.), in der Herr Jost Arnsperger Partner ist, im Rahmen eines gesonderten Beratungsvertrages (nach § 114 AktG) Vergütungen in Höhe von 45 TEuro erfasst.
c) Tochtergesellschaften der Intertainment AG
Die Intertainment AG besitzt zu 100 % die Geschäftsanteile an der Phoenix Media GmbH und der MH Media Holding GmbH. Die Tochtergesellschaften werden über Verrechnungskonten vom Mutterunternehmen finanziert. Der Nominalbetrag des Verrechnungskontos zur Phoenix Media GmbH beträgt zum 31. Dezember 2012 unverändert zum Vorjahr 113 Mio. Euro insgesamt, der zur MH Media Holding GmbH insgesamt 0,9 (i.V. 0,7) Mio. Euro. Die Verrechnungskonten (für die Phoenix Media GmbH bis zum 31. Dezember 2011) werden mit einem Zinssatz von 1 % p. a. verzinst. Die Verrechnungskonten sind zum Bilanzstichtag zu 100 % wertberichtigt. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Wertberichtigungsaufwendungen für Forderungen gegen Tochterunternehmen in Höhe von 62 (i.V. 0) TEuro enthalten. Die Intertainment AG erklärte gegenüber der Phoenix Media GmbH zur Abwendung der Überschuldung einen qualifizierten Rangrücktritt in Höhe von insgesamt 100.000 TEuro und zusätzlich gegenüber der MH Media Holding GmbH auf die bestehenden Forderungen.
d) MK Medien Beteiligungs GmbH
Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH:
Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden in 2012 Zinsen in Höhe von 25 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht.
Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2012 auf 8 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2012 auf 21 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2012 auf 3 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten.
Die im Geschäftsjahr 2009, 2010 und 2011 gewährten Darlehen waren am 31. März 2012 zur Rückzahlung fällig. Im April 2012 wurde die Laufzeit der Darlehen bis zum 31. Dezember 2013 mit Fälligkeit zum 31. Januar 2014 verlängert. Im Dezember 2012 einigten sich die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG des Weiteren auf eine Prolongation sämtlicher Darlehen (einschl. der in 2012 ausgereichten Darlehen) nebst Zinsen bis 30. Juni 2014. Sämtliche Darlehen werden verzinst mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des EURIBOR zuzüglich 0,75 %.
Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer ehemaligen Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen über 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Am 22. März 2007/3. Mai 2007 einigte sich die Kinowelt-Gruppe mit der Intertainment-Gruppe auf eine Stundungsvereinbarung für die Rückzahlung ihrer Darlehensforderungen und Kostenerstattungsansprüche. Im Rahmen der Vereinbarung verzichtete die Kinowelt-Gruppe darauf, dass bestimmte Verbindlichkeiten fristgerecht zurückgezahlt werden müssen, falls dadurch die Illiquidität von Intertainment droht. Im Zusammenhang mit der Abtretung der zugrunde liegenden Forderungen an die MK Medien Beteiligungs GmbH ging auch diese Stundungsvereinbarung entsprechend mit über.
Mit entsprechender Zinsvereinbarung wurde des Weiteren die Fälligkeit der seitens der Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer ehemaligen Tochtergesellschaft gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH bestehenden Verbindlichkeit in Höhe von 4.000 TEuro nebst Zinsen bis einschl. 30. Juni 2014 prolongiert. Ergänzend vereinbarten die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG darin die Verzinsung mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des EURIBOR zuzüglich 0,75 % ab 31. Dezember 2012.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und insoweit die Intertainment AG etwa aus dem Investment SightSound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält und wenn und soweit trotz der Fälligstellung/Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.
Am 17. Dezember 2010 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in der Gesamthöhe von 979 TEuro. Die erloschenen Forderungen leben wieder auf, sobald und soweit ihre Erfüllung der Intertainment AG aus einem Vermögenszuwachs möglich ist und frei verfügbare Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf sämtliche bestehende Darlehen samt Zinsen.
Im Zuge der Entkonsolidierung der Phoenix Media GmbH wurden Verpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH in Höhe von 11.889 TEuro entkonsolidiert.
12. Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2012 beschäftigte der Konzern neben dem Vorstand keine Arbeitnehmer mehr (i.V. 1 Arbeitnehmer).
13. Sitz der Gesellschaft
Die Intertainment AG ist am Maximiliansplatz 5 in 80333 München ansässig.
14. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zu den berichtspflichtigen Ereignissen, die nach dem Bilanzstichtag 2012 eingetreten sind, verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 unter VIII. Nachtragsbericht.
15. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht.
16. Honorare des Abschlussprüfers
Das für die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfasste Gesamthonorar für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2012 beträgt 20 (i.V. 35) TEuro.
Zudem wurden in 2012 insgesamt 38 TEuro für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2011, 9 (i.V. 3) TEuro für Steuerberatung und 4 (i.V. 0) TEuro für weitergehende rechtliche Beratungsleistungen abgerechnet, für die Rückstellungen in Höhe von 35 TEuro gebildet waren.
München, 12. April 2013
Intertainment Aktiengesellschaft
Dr. Oliver Maaß, Vorstand
Entwicklung des Anlagevermögens (Bruttodarstellung)
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| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2012 TEuro |
Zugänge TEuro |
Abgänge TEuro |
31.12.2012 TEuro |
01.01.2012 TEuro |
Abschreibungen des Geschäftsjahres TEuro |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Finanzanlagen | ||||||
| Beteiligungen | 20.048 | 8.896 | 0 | 28.944 | 20.048 | 0 |
| Anlagevermögen gesamt | 20.048 | 8.896 | 0 | 28.944 | 20.048 | 0 |
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| Kumulierte Abschreibungen | Buchwert | |||
|---|---|---|---|---|
| Zugänge TEuro |
31.12.2012 TEuro |
31.12.2012 TEuro |
31.12.2011 TEuro |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Finanzanlagen | ||||
| Beteiligungen | 8.896 | 28.944 | 0 | 0 |
| Anlagevermögen gesamt | 8.896 | 28.944 | 0 | 0 |
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den von der Intertainment Aktiengesellschaft, München, aufgestellten Konzernabschluss -bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen der der Intertainment Aktiengesellschaft, München, in Abschnitt "XI. Chancen- und Risikobericht des Intertainment Konzerns" des Konzernlageberichts zu den bestehenden Finanzierungsrisiken hin:
Danach besteht das Finanzierungsrisiko der Intertainment Aktiengesellschaft, München, -aufgrund des nahezu nicht vorhandenen operativen Geschäfts -unverändert fort. In diesem Zusammenhang ist die Intertainment Aktiengesellschaft, München, weiterhin auf die Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, angewiesen.
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Der Vorstand der Intertainment Aktiengesellschaft, München, geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, nach der die Intertainment Aktiengesellschaft, München, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und folgenden Geschäftsjahr die geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Dieser Beurteilung liegt eine detaillierte Finanzplanung (für das Jahr 2013 sowie weiter bis April 2014) zugrunde. Insgesamt ist die aktuelle Einschätzung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit dadurch geprägt, dass der Vorstand von Finanzmittelzuflüssen, die aus der kürzlich erfolgten Kapitalerhöhung und aus betraglich sowie zeitlich begrenzten und zweckgebundenen weiteren Finanzierungszusagen seitens der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, resultieren, ausgeht.
Sollten die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment Aktiengesellschaft, München, jedoch nicht wie geplant eintreten und/oder sollte die weitere Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, nicht oder nicht in ausreichendem Umfang erfolgen, ist der Fortbestand der Intertainment Aktiengesellschaft, München, in hohem Maße -auch sehr kurzfristig -wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet.
Aus heutiger Sicht ist es als sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte Finanzierungsquelle kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, das benötigte Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.
München, den 12. April 2013
**PSP Peters Schönberger GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Andreas Vogl, Wirtschaftsprüfer
ppa. Ina Bestler, Wirtschaftsprüferin
Bilanz zum 31. Dezember 2012 nach HGB
Aktiva
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| 31.12.2012 TEuro |
31.12.2011 TEuro |
|
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 |
| Summe Anlagevermögen | 0 | 0 |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| Filmrechte | 138 | 150 |
| 138 | 150 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 0 | 375 |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 41 | 37 |
| 41 | 412 | |
| III. Guthaben bei Kreditinstituten | 69 | 107 |
| Summe Umlaufvermögen | 248 | 669 |
| C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 9.750 | 8.910 |
| Summe Aktiva | 9.998 | 9.579 |
| Passiva | ||
| 31.12.2012 TEuro |
31.12.2011 TEuro |
|
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 18.158 | 18.008 |
| II. Kapitalrücklage | 55.090 | 55.090 |
| III. Gewinnrücklage | ||
| Gesetzliche Rücklage | 116 | 116 |
| IV. Bilanzverlust | -83.114 | -82.124 |
| V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 9.750 | 8.910 |
| Summe Eigenkapital | 0 | 0 |
| B. Rückstellungen | ||
| Sonstige Rückstellungen | 154 | 4.256 |
| Summe Rückstellungen | 154 | 4.256 |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 153 | 182 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbunden Unternehmen | 9.590 | 5.109 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 101 | 32 |
| -davon aus Steuer 2 (i.V. 4) TEuro | ||
| Summe Verbindlichkeiten | 9.844 | 5.323 |
| Summe Passiva | 9.998 | 9.579 |
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 nach HGB
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| 1.1.-31.12.2012 TEuro |
1.1.-31.12.2011 TEuro |
|
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 64 | 19 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 31 | 98 |
| 95 | 117 | |
| 3. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen | -12 | -79 |
| b) Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen | -1 | -1 |
| -13 | -80 | |
| 4. Personalaufwand | ||
| a) Gehälter | -97 | -267 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | -5 | -10 |
| -102 | -277 | |
| 5. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die üblichen Abschreibungen überschreiten | -596 | -7.158 |
| -596 | -7.158 | |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -319 | -4.307 |
| 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 8 | 1.131 |
| -davon aus verbundenen Unternehmen 8 (i.V. 1.131) TEuro | ||
| 8. Abschreibungen auf Finanzanlagen | 0 | -8.896 |
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -63 | -80 |
| -davon aus verbundenen Unternehmen -57 (i.V. -78) TEuro | ||
| 10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -990 | -19.550 |
| 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0 | 2 |
| 12. Jahresfehlbetrag | -990 | -19.548 |
| 13. Verlustvortrag | -82.124 | -62.576 |
| 14. Bilanzverlust | -83.114 | -82.124 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2012
I. Allgemeine Angaben
Die Intertainment AG (im Folgenden auch als "Intertainment" oder "Gesellschaft" bezeichnet) wurde im Februar 1999 am Neuen Markt zugelassen und wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment "Prime Standard", der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im "General Standard" (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse.
Intertainment ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang in tausend Euro (TEuro) dar.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsansätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Der Vorstand der Intertainment AG geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, nach der die Intertainment AG mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und folgenden Geschäftsjahr die geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Dieser Beurteilung liegt eine detaillierte Finanzplanung (für das Jahr 2013 sowie weiter bis April 2014) zugrunde. Insgesamt ist die aktuelle Einschätzung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit dadurch geprägt, dass der Vorstand von Finanzmittelzuflüssen, die aus der laufenden Kapitalerhöhung und aus betraglich sowie zeitlich begrenzten und zweckgebundenen Finanzierungszusagen resultieren, ausgehen kann.
Zum 31. Dezember 2012 weist die Intertainment AG einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 9,8 Mio. Euro aus. Durch die Neuregelung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs in § 19 InsO durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz wird eine insolvenzrechtliche Überschuldung ausgeschlossen, soweit eine positive Fortführungsprognose überwiegend wahrscheinlich ist. Die befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs galt zunächst bis zum 31. Dezember 2013. Ende 2012 wurde vom Bundestag die Entfristung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs beschlossen.
Zum Bilanzstichtag liegen qualifizierte Rangrücktrittserklärungen der MK Medien Beteiligungs GmbH zugunsten der Intertainment AG vor. Aufgrund dieser Rangrücktrittserklärungen, der am 19. Februar 2013 beschlossenen Kapitalerhöhung und weiteren betraglich sowie zeitlich begrenzten und zweckgebundenen Finanzierungszusagen der MK Medien Beteiligungs GmbH befindet sich die Intertainment AG zum aktuellen Stichtag nicht in der insolvenzrechtlichen Überschuldung.
1. Anlagevermögen
Die Bilanzierung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist.
2. Umlaufvermögen
Filmrechte, deren Erwerb für einen begrenzten Zeitraum erfolgt, sind im Umlaufvermögen bilanziert. Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Die Anschaffungskosten sind auf die Teilrechte Kino, Video/DVD sowie Pay- und Free-TV aufgeteilt. Bemessungsgrundlage für diese Aufteilung bilden die prognostizierten Erlöse der definierten Teilsegmente. Die Free-TV-Teilrechte sind in bis zu drei Verwertungszyklen untergliedert, die zusammen einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren umfassen. Entfallen bei Filmrechten einzelne Teilsegmente, sind die Anschaffungskosten mit geänderten Allokationsprozentsätzen auf die verbleibenden Verwertungsstufen aufgeteilt.
Die Aktivierung der Filmrechte erfolgt im Zeitpunkt der technischen Abnahme des angelieferten Filmmaterials durch ein unabhängiges Labor.
Der planmäßigen Abschreibung der Filmrechte liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. Auswertung der Teilrechte zugrunde. Darüber hinaus erfolgen im Rahmen der verlustfreien Bewertung außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös unter dem aktivierten Restbuchwert eines Filmrechts liegt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung von angemessenen Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bilanziert. Fremdwährungspositionen werden zum Abschlussstichtag mit dem Devisenkassakurs bewertet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
3. Fremdkapital
Die sonstigen Rückstellungen enthalten sämtliche am Bilanzstichtag erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassakurs am Abschlussstichtag bewertet.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den beigefügten Anlagespiegel.
Die Finanzanlagen beinhalten die Tochtergesellschaften Phoenix Media GmbH und MH Media Holding GmbH. Beide Beteiligungen sind weiterhin zum 31. Dezember 2012, unverändert zum Vorjahr, vollständig abgeschrieben.
Der Eigenkapitalstand der Tochterunternehmen ist folgender Übersicht zu entnehmen.
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| Beteiligung in TEuro |
Sitz | Anteil in % |
Gezeichnetes Kapital 31.12.2012 | Eigenkapital 31.12.2012 | Jahresergebnis 2012 |
|---|---|---|---|---|---|
| Phoenix Media GmbH | München | 100 | 946(*) | -133.245(*) | -35.334(*) |
| MH Media Holding GmbH | München | 100 | 358 | -916 | -84 |
(*) Angaben beziehen sich auf 2011, da aufgrund der Insolvenz keine aktuelleren Daten vorliegen
Das Finanzanlagevermögen beinhaltet zudem die vollständig abgeschriebene 10,6 %-Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Die Intertainment AG wird diese Bewertung unverändert beibehalten, bis die juristischen Auseinandersetzungen von SightSound Technologies Holding LLC in den USA -bezüglich der bestehenden Patente und deren Durchsetzung, insbesondere gegen Apple -entschieden sind.
2. Filmrechte
Die Filmrechte sind mit 138 TEuro bilanziert. Im Geschäftsjahr 2012 wurden im Zusammenhang mit der Verwertung von Filmrechten weitere Abschreibungen in Höhe von 12 TEuro vorgenommen.
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Intertainment AG weist keinen Buchwert für Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus, da sämtliche Posten vollständig wertberichtigt wurden.
Die Forderungen gegen die Phoenix Media GmbH betragen 113.965 TEuro und sind zum Bilanzstichtag, aufgrund der vorliegenden Insolvenz, vollständig wertberichtigt. Die Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH betragen insgesamt 908 TEuro, wovon ebenfalls 908 TEuro wertberichtigt wurden. Die Intertainment AG erklärte gegenüber der Phoenix Media GmbH zur Abwendung der Überschuldung einen qualifizierten Rangrücktritt in Höhe von insgesamt 100.000 TEuro und zusätzlich gegenüber der MH Media Holding GmbH auf die bestehenden Forderungen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf 41 TEuro und enthalten in Höhe von 17 TEuro Steuerforderungen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.
4. Guthaben bei Kreditinstituten
Die Guthaben bei Kreditinstituten von insgesamt 69 TEuro betreffen ausschließlich Kontokorrentguthaben.
5. Eigenkapital
5.1 Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 18.158 TEuro und verteilt sich auf insgesamt 14.202.441 ausgegebene nennwertlose Stückaktien. Mit Kapitalerhöhung vom 13. November 2012 (Datum der Eintragung im Handelsregister) wurde das Grundkapital um 150 TEuro durch Ausgabe von 117.400 nennwertlosen Stückaktien unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals I und unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts erhöht.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist bis zum 5. August 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um weitere bis zu 1.651 TEuro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. August 2015 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 7.203 TEuro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 511 TEuro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die von der Intertainment AG aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Januar 1999 sowie aufgrund der geänderten Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juli 1999 und vom 16. Juli 2002 ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere bis zu 383 TEuro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter (einschließlich leitender Angestellter) der Gesellschaft oder eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens, an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an die Mitglieder der Geschäftsführung eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 27. Juni 2001 (Aktienoptionsprogramm 2001) und vom 16. Juli 2002. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte von den ihnen gewährten Optionsrechten Gebrauch machen.
Darüber hinaus war das Grundkapital um 6.002 TEuro durch Ausgabe von bis zu 4.695.602 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Gläubiger von Wandlungsrechten oder die Inhaber von Optionsscheinen, die mit den von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen verbunden sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Gläubiger der von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen.
Zur Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter, Geschäftsführungsmitglieder und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und verbundener Unternehmen wurde das Grundkapital um weitere 383 TEuro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. September 2003 für das Aktienoptionsprogramm 2003 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IV).
5.2 Rücklagen
Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag 55.090 TEuro. Die Gewinnrücklage beläuft sich unverändert auf 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage.
5.3 Bilanzverlust
Die Intertainment AG weist zum 31. Dezember 2012 einen Bilanzverlust von -83.114 TEuro aus. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich für das Geschäftsjahr 2012 auf -990 TEuro.
6. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betragen 154 TEuro und beinhalten im Wesentlichen die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2012, Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und für weitere Verpflichtungen, die das abgelaufene Berichtsjahr betreffen, aber noch nicht abgerechnet wurden. Die Restlaufzeit beträgt mit 134 TEuro weniger und mit 20 TEuro mehr als ein Jahr.
7. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 153 TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen.
Aufgrund der Einbeziehung der Intertainment AG in den Konzernabschluss der MK Medien Beteiligungs GmbH werden die Verbindlichkeiten gegenüber dieser als Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Diese betragen zum Bilanzstichtag 9.590 TEuro und enthalten Darlehen einschließlich Zinsansprüche. In 2012 wurden in Höhe von 425 TEuro neue Darlehen gewährt. Zudem wurde die Verpflichtung für von der MK Medien Beteiligungs GmbH gesamtschuldnerisch gewährte Darlehen von den Rückstellungen in die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit 4 (i.V. 0) Mio. Euro umgegliedert. Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen samt Zinsen.
Am 17. Dezember 2010 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in der Gesamthöhe von 979 TEuro. Die erloschenen Forderungen leben wieder auf, sobald und soweit ihre Erfüllung der Intertainment AG aus einem Vermögenszuwachs möglich ist und frei verfügbare Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen 101 TEuro und beinhalten erhaltene Darlehen und Verpflichtungen für noch auszuzahlende Gehälter sowie abzuführende Lohn- und Kirchensteuer.
Die Verbindlichkeiten weisen mit 254 TEuro eine Restlaufzeit von weniger und mit 9.590 TEuro zwischen einem und fünf Jahren auf.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 64 TEuro und resultieren aus der Vermarktung von Restposten aus der Filmrechtebibliothek der Gesellschaft.
2. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 31 TEuro. Sie enthalten insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.
3. Materialaufwand
Der Materialaufwand beläuft sich auf 13 TEuro und beinhaltet in den Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen insbesondere die Abschreibung der Filmrechte in Höhe von 12 TEuro.
4. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die üblichen Abschreibungen überschreiten
Die Intertainment AG hat im Berichtsjahr weitere Wertberichtigungen auf Forderungen gegen Tochterunternehmen in Höhe von 596 TEuro vorgenommen.
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen insgesamt 319 TEuro und umfassen im Wesentlichen Kosten der Hauptversammlungen mit 95 TEuro, Kosten der Börsennotierung mit 23 TEuro, Rechts- und Beratungskosten mit 93 TEuro sowie Aufwendungen für die Zuführung zur Rückstellung der Abschlusserstellung und -prüfung mit 45 TEuro und für Aufsichtsratvergütungen mit 35 TEuro.
6. Zinsergebnis
Das Zinsergebnis in Höhe von -55 TEuro setzt sich aus Zinserträgen von 8 TEuro und Zinsaufwendungen von 63 TEuro zusammen. Die Zinserträge enthalten die Verzinsung der Verrechnungskonten gegen verbundene Unternehmen. Die Zinsaufwendungen beinhalten insbesondere die Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen.
V. Sonstige Angaben
1. Sonstige Haftungsverhältnisse
Zur Beseitigung der Überschuldung der Phoenix Media GmbH erklärte die Intertainment AG einen qualifizierten Rangrücktritt. Danach tritt die Intertainment AG in Höhe von 100.000 TEuro mit ihren Ansprüchen auf Tilgung ihrer Forderungen aus dem Verrechnungskonto gegenüber allen anderen Gläubigern bis zur Beendigung der Krise im Rang zurück. Zudem wurde ein qualifizierter Rangrücktritt auf die Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH erklärt.
Durch die Anfang des Geschäftsjahres 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurde ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert. Zum Ausgleich der daraus entstandenen Verpflichtungen wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen des Filmtitels "Twisted" an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf die Verpflichtungen von Intertainment angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft aus dieser Neustrukturierung weitere finanzielle Verpflichtungen für Intertainment entstehen. Der Vorstand geht zum aktuellen Zeitpunkt unverändert davon aus, dass die künftigen Erlöse aus bestimmten Territorien die Verpflichtungen decken.
Im Rahmen der in den Vorjahren abgeschlossenen Reorganisationsmaßnahmen und der Neustrukturierung von Verträgen liegen umfangreiche Sicherungsübereignungen bestehender Vermögensgegenstände an die Vertragspartner vor. Sie dienen der Absicherung von möglichen, in Zukunft entstehenden, finanziellen Verpflichtungen. Zur Absicherung dieser Verpflichtungen wurden Sicherheiten bis zu einer Höhe von maximal 7 Mio. US-Dollar eingeräumt. Die Inanspruchnahme wird als niedrig beurteilt, da der Vorstand davon ausgeht, dass keine Zahlungsverpflichtung entstehen wird. Des Weiteren wurden mögliche Finanzmittelzuflüsse aus der Beteiligung SightSound Technologies Holding LLC zur Sicherung dann entstehender Ansprüche von Dritten abgetreten.
2. Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2012 neben dem Vorstand keine Mitarbeiter am Unternehmenssitz in München.
3. Zusammensetzung der Organe
Das Vorstandsamt übte im Berichtsjahr 2012 Herr Dr. Oliver Maaß, Rechtsanwalt, München, aus. Die Vorstandsbezüge beliefen sich insgesamt auf 78 TEuro.
Es bestand unverändert eine Vereinbarung, wonach die ehemaligen Vorstandsmitglieder, Herr Rüdiger Baeres und Herr Achim Gerlach, in Abhängigkeit von den Mittelzuflüssen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA eine erfolgsabhängige Vergütung erhalten. Hieraus wurden an Herrn Gerlach im Februar 2012 abschließend 85 TEuro geleistet.
Herr Dr. Oliver Maaß war im Berichtsjahr 2012 zudem im Aufsichtsrat der Superwise Video Technologies AG (Vorsitz), Wolfratshausen, der Superwise Technologies USA, Inc., Chapel Hill, der ELISOgroup AG (Vorsitz), Unterschleißheim, der Fritz Nols AG (Vorsitz), Frankfurt am Main, der GIG Grundbesitz Immobilien AG (Ersatzmitglied), München, der GTM Good Time Munsic AG, Egenhofen, und der Nevira Vermögensverwaltung AG (Vorsitz), München, vertreten.
Der Aufsichtsrat setzt sich im Geschäftsjahr 2012 wie folgt zusammen:
| ― | Dr. Georg Anders, Rechtsanwalt, München (Vorsitzender, ab 16. Januar 2012) |
| ― | Bernhard Pöllinger, Dipl. Wirtschaftsingenieur/ Dipl. Kaufmann, Ebersberg |
| ― | Bertil le Claire, Wirtschaftsingenieur, Berlin |
Über die Aufsichtsratstätigkeit bei der Intertainment AG hinaus waren die Aufsichtsräte in keinen anderweitigen Aufsichtsräten und Kontrollgremien tätig.
Für das Geschäftsjahr 2012 wurden insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 35 TEuro aufwandswirksam erfasst.
An die Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, in der Herr Dr. Georg Anders tätig ist, wurden im Berichtsjahr 2012 im Rahmen eines gesonderten Beratungsvertrags (nach § 114 AktG) Vergütungen in Höhe von 7 (i.V. 0) TEuro erfasst.
4. Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen
Als nahestehendes Unternehmen der Intertainment AG kommt die MK Medien Beteiligungs GmbH in Betracht, die über die Mehrheit der Aktien an der Intertainment AG verfügt. Auf eine gesonderte Darstellung der Geschäftsbeziehungen zu 100%igen Tochtergesellschaften der Intertainment AG wird verzichtet.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden in 2012 Zinsen in Höhe von 25 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht.
Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2012 auf 8 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2012 auf 21 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2012 auf 3 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten.
Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer ehemaligen Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen über 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Am 22. März 2007/3. Mai 2007 einigte sich die Kinowelt-Gruppe mit der Intertainment Gruppe auf eine Stundungsvereinbarung für die Rückzahlung ihrer Darlehensforderungen und Kostenerstattungsansprüche. Im Rahmen der Vereinbarung verzichtete die Kinowelt-Gruppe darauf, dass bestimmte Verbindlichkeiten fristgerecht zurückgezahlt werden müssen, falls dadurch die Illiquidität von Intertainment droht. Im Zusammenhang mit der Abtretung der zugrunde liegenden Forderungen an die MK Medien Beteiligungs GmbH ging auch diese Stundungsvereinbarung entsprechend mit über.
Die im Geschäftsjahr 2009, 2010 und 2011 gewährten Darlehen waren am 31. März 2012 zur Rückzahlung fällig. Im April 2012 wurde die Laufzeit der Darlehen bis zum 31. Dezember 2013 mit Fälligkeit zum 31. Januar 2014 verlängert. Im Dezember 2012 einigten sich die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG des Weiteren auf eine Prolongation sämtlicher Darlehen (einschl. der in 2012 ausgereichten Darlehen) nebst Zinsen bis 30. Juni 2014. Sämtliche Darlehen werden verzinst mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des EURIBOR zuzüglich 0,75 %.
Mit entsprechender Zinsvereinbarung wurde des Weiteren die Fälligkeit der seitens der Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer ehemaligen Tochtergesellschaft gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH bestehenden Verbindlichkeit in Höhe von 4.000 TEuro nebst Zinsen bis einschl. 30. Juni 2014 prolongiert. Ergänzend vereinbarten die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG darin die Verzinsung mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des EURIBOR zuzüglich 0,75 % ab 31. Dezember 2012.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und insoweit die Intertainment AG etwa aus dem Investment SightSound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält und wenn und soweit trotz der Fälligstellung/Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen samt Zinsen.
5. An den Abschlussprüfer gewährte Honorare
Das für die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfasste Gesamthonorar für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2012 beträgt 20 TEuro.
Zudem wurden in 2012 insgesamt 38 TEuro für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2011, 9 TEuro für Steuerberatung und 4 TEuro für weitergehende Beratungsleistungen abgerechnet, für die zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2011 eine Rückstellung in Höhe von 35 TEuro gebildet war.
B. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlichten die Erklärung im Dezember 2012.
7. Konzernabschluss
Die Intertainment Aktiengesellschaft stellt als Muttergesellschaft gemäß § 315a Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Einbeziehung ihrer Tochterunternehmen für den kleinsten Kreis an Unternehmen auf.
Die Intertainment Aktiengesellschaft wird wiederum in den Konzernabschluss für den größten Kreis an Unternehmen der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, Deutschland, einbezogen.
München, 12. April 2013
Intertainment Aktiengesellschaft
Dr. Oliver Maaß, Vorstand
Entwicklung des Anlagevermögens (Bruttodarstellung)
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| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2012 TEuro |
Zugänge TEuro |
Abgänge TEuro |
31.12.2012 TEuro |
01.01.2012 TEuro |
Abschreibungen des Geschäftsjahres TEuro |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 9.359 | 0 | 0 | 9.359 | 9.359 | 0 |
| 2. Beteiligungen | 20.048 | 0 | 0 | 20.048 | 20.048 | 0 |
| Anlagevermögen gesamt | 29.407 | 0 | 0 | 29.407 | 29.407 | 0 |
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| Kumulierte Abschreibungen | Buchwert | |||
|---|---|---|---|---|
| Abgänge TEuro |
31.12.2012 TEuro |
31.12.2012 TEuro |
31.12.2011 TEuro |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 9.359 | 0 | 0 |
| 2. Beteiligungen | 0 | 20.048 | 0 | 0 |
| Anlagevermögen gesamt | 0 | 29.407 | 0 | 0 |
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss -bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang -unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Intertainment Aktiengesellschaft, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen der Intertainment Aktiengesellschaft, München, in Abschnitt "XI. Chancen- und Risikobericht des Intertainment-Konzerns" des Lageberichts zu den bestehenden Finanzierungsrisiken hin:
Danach besteht das Finanzierungsrisiko der Intertainment Aktiengesellschaft, München, -aufgrund des nahezu nicht vorhandenen operativen Geschäfts -unverändert fort. In diesem Zusammenhang ist die Intertainment Aktiengesellschaft, München, weiterhin auf die Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, angewiesen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Der Vorstand der Intertainment Aktiengesellschaft, München, geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, nach der die Intertainment Aktiengesellschaft, München, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und folgenden Geschäftsjahr die geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Dieser Beurteilung liegt eine detaillierte Finanzplanung (für das Jahr 2013 sowie weiter bis April 2014) zugrunde. Insgesamt ist die aktuelle Einschätzung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit dadurch geprägt, dass der Vorstand von Finanzmittelzuflüssen, die aus der kürzlich erfolgten Kapitalerhöhung und aus betraglich sowie zeitlich begrenzten und zweckgebundenen weiteren Finanzierungszusagen seitens der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, resultieren, ausgeht.
Sollten die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment Aktiengesellschaft, München, jedoch nicht wie geplant eintreten und/oder sollte die weitere Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, nicht oder nicht in ausreichendem Umfang erfolgen, ist der Fortbestand der Intertainment Aktiengesellschaft, München, in hohem Maße -auch sehr kurzfristig -wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet.
Aus heutiger Sicht ist es als sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte Finanzierungsquelle kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, das benötigte Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.
München, den 12. April 2013
**PSP Peters Schönberger GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Andreas Vogl, Wirtschaftsprüfer
ppa. Ina Bestler, Wirtschaftsprüferin