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Intertainment AG Annual Report 2007

Sep 9, 2008

228_10-k_2008-09-09_82516529-e836-4465-8a6d-8efcddff4026.pdf

Annual Report

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Geschäftsbericht 2007

Intertainment AG Geschäftsbericht 2007 Kennzahlen (Konzern)

(in Mio Euro) 2007 2006
Umsatzerlöse 1,1 1,6
EBIT -12,2 -6,6
Ergebnis der gew. Geschäftstätigkeit -12,7 -6,7
Jahresergebnis -19,0 -6,5
Ergebnis pro Aktie -1,47 -0,53
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl 5 7

Eckdaten der Aktie

Wertpapierkennnummer / ISIN
ISIN: DE0006223605
Grundkapital 16.505.667,09 Euro
Anzahl der Aktien 12.911.288
Ausgabepreis 8.2.1999 36,00 Euro
splitbereinigt (1:2) 18,00 Euro
Schlusskurs* am 31.12.2007 1,74 Euro
Jahreshöchstkurs* (19.1.2007) 2,70 Euro
Jahrestiefstkurs* (11.12.2007) 1,00 Euro
* Schlusskurse im Xetra-Handel

Finanzkalender

Hauptversammlung 18. Juli 2008 Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht 29. August 2008 Zwischenmitteilung 3. Quartal 19. November 2008

Kontakt

Intertainment AG Tel. +49 (0)89 21699-0 Investor Relations Fax +49 (0)89 21699-11 Frauenplatz 7 www.intertainment.de D-80331 München e-mail: [email protected]

Vorwort Seite 4
Bericht des Aufsichtsrates Seite 6
Corporate Governance Seite 11
Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss Seite 14
Konzern- und AG-Lagebericht Seite 15
Konzernbilanz Seite 40
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Seite 42
Konzern-Kapitalflussrechnung Seite 43
Konzern: Entwicklung des Eigenkapitals Seite 45
Konzernanhang Seite 46
Konzern: Entwicklung des Anlagevermögens Seite 80
Konzern-Bestätigungsvermerk Seite 82
AG-Bilanz Seite 84
AG-Gewinn- und Verlustrechnung Seite 86
AG-Bestätigungsvermerk Seite 88
Stichwortverzeichnis Seite 90

Inhaltsverzeichnis

2007 war für die Intertainment AG ein Übergangsjahr. Dabei ging es nach der zwischenzeitlichen vorläufigen Insolvenz und dem Einstieg der Kinowelt-Gruppe im Jahr 2006 vor allem darum, unser Unternehmen weiter zu stabilisieren und so die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Intertainment die langwierigen und kostspieligen Verfahren in den USA wegen Budgetbetrugs weiter durchfechten kann. Dies ist uns dank weitreichender Zugeständnisse der Kinowelt-Gruppe gelungen.

So konnten wir im Frühjahr 2007 mit der Kinowelt GmbH neue Tilgungsmodalitäten über Darlehensforderungen und Kostenerstattungsansprüche vereinbaren. Darin kamen wir überein, dass Intertainment vorrangig den Geschäftsbetrieb und seine Rechtsstreitigkeiten in den USA finanziert und die Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber der Kinowelt GmbH nur aus den frei verfügbaren Finanzmitteln und nur insoweit, dass keine Illiquidität von Intertainment droht, vorgenommen werden soll. Aufgrund dieser Vereinbarung musste Intertainment seitdem keine Tilgungsleistungen an die Kinowelt GmbH bzw. an die MK Medien Beteiligungs GmbH, die Muttergesellschaft der Kinowelt-Gruppe, die inzwischen sämtliche Aktienanteile und Forderungen von dieser übernommen hat, leisten.

Intertainment arbeitete 2007 unter der Leitung meines Vorgängers Achim Gerlach zudem intensiv daran, die beiden in den USA anhängigen Verfahren weiter voranzubringen. Hier haben wir sowohl im Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank als auch im Insolvenzverfahren des ehemaligen US-Filmproduzenten Franchise Pictures Fortschritte erzielt.

Gleiches gilt leider nicht für den Wiederaufbau des operativen Geschäftes. Grund dafür ist, dass die geplante Einbringung der Epsilon Motion Pictures GmbH in die Intertainment AG nicht zustande gekommen ist. Aufgrund der gescheiterten Einbringung haben wir uns dazu entschieden, unsere Pläne zum Wiederaufbau des operativen Geschäftes zunächst nicht weiter zu verfolgen. Intertainment wird sich stattdessen ausschließlich darauf konzentrieren, die Verfahren in den USA zum erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Im Mittelpunkt steht dabei das Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank. Bei diesem haben wir die Bank auf Zahlung von mindestens 100 Millionen Dollar verklagt. Wir gehen davon aus, dass das seit Jahren anhängige Verfahren jetzt auf sein Ende zusteuert. Die nötigen Vorarbeiten im Rahmen des Beweiserhebungsverfahrens sind unseres Erachtens nach inzwischen so weit vorangekommen, dass die mündliche Verhandlung noch in diesem Jahr stattfinden kann. Wir erwarten deshalb auf Basis unseres aktuellen Kenntnisstandes, dass das Schiedsgerichtsverfahren innerhalb der nächsten zwölf Monate abgeschlossen sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Brockmann – Vorstand

Liebe Aktionärinnen, liebe Aktionäre,

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2007 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben pflichtgemäß wahrgenommen. Er stand dem Vorstand der Gesellschaft beratend zur Seite und hat ihn bei der Führung der Geschäfte überwacht. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat regelmäßig zeitnah und ausführlich in schriftlicher wie auch in mündlicher Form, insbesondere über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung, des Geschäftsverlaufs und über wichtige Geschäftsvorfälle. Der Aufsichtsrat hat diese mit ihm besprochen sowie Gestaltungsvorschläge und Anregungen unterbreitet. Außerdem stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats über die Sitzungen hinaus in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand, im Rahmen dessen wichtige Einzelvorgänge besprochen und beraten wurden.

In fünf regulären Sitzungen hat sich der Aufsichtsrat gründlich mit allen für das Unternehmen relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung befasst und war in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden. Einen Schwerpunkt der Beratungen des Aufsichtsrats bildeten die künftige Finanzierung und Liquiditätssicherung des Unternehmens, die geplante Einbringung der Epsilon Motion Pictures GmbH, Leipzig, als Teil der Auflagen der BaFin im Rahmen des beantragten Sanierungsprivilegs und der Verzicht der Kinowelt-Gruppe sowie von Doris Appel-Kölmel und Dr. Rainer Kölmel auf ihre Rechte aus den Befreiungsbescheiden mit der Unterbreitung des Pflichtangebot an die Aktionäre für ihre Aktien und die Kapitalerhöhung. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit den prozessualen Auseinandersetzungen in den USA befasst und die weitere Prozessstrategie erörtert.

Bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats sind keine Interessenkonflikte aufgetreten, wobei auf die vom Aufsichtsrat jeweils genehmigten Beratungstätigkeiten einzelner Mitglieder des Aufsichtsrats an dieser Stelle hingewiesen wird. Der Aufsichtsrat hat angesichts seines geringen personellen Umfanges keine Ausschüsse gebildet.

Zu den Sitzungen des Aufsichtsrats:

  • • In seiner ersten Sitzung im Geschäftsjahr 2007 am 13.02.2007 hat der Vorstand den Jahresabschluss 2005 der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften vorgelegt und seinen Bericht zur Rentabilität der Gesellschaft und insbesondere des Eigenkapitals erstattet. In einer Aussprache über die Jahresabschlüsse mit den Abschlussprüfern der Gesellschaft hat der Abschlussprüfer über das Ergebnis und den Ablauf der Prüfung berichtet. Die wesentlichen Prüfungspunkte wurden im Einzelnen erörtert. Der Aufsichtsrat hat in dieser Sitzung den Konzernjahresabschluss zum 31.12.2005 gebilligt und den Einzelabschluss der Intertainment AG zum 31.12.2005 festgestellt.
  • • In seiner zweiten Sitzung am 13.06.2007 hat der Vorstand den Jahresabschluss 2006 der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften vorgelegt und seinen Bericht zur Rentabilität der Gesellschaft

und insbesondere des Eigenkapitals erstattet. In einer Aussprache über die Jahresabschlüsse mit den Abschlussprüfern der Gesellschaft hat der Abschlussprüfer über das Ergebnis und den Ablauf der Prüfung berichtet. Die wesentlichen Prüfungspunkte wurden im Einzelnen erörtert. Der Aufsichtsrat hat in dieser Sitzung den Konzernjahresabschluss zum 31.12.2006 gebilligt und den Einzelabschluss der Intertainment AG zum 31.12.2006 festgestellt.

  • • In einer fernmündlich durchgeführten Beschlussfassung hat der Aufsichtsrat am 11.07.2007 die Einladung zur Hauptversammlung und die Beschlussvorschläge erörtert und beschlossen.
  • • In seiner Sitzung am 23.08.2007 unmittelbar im Vorfeld der Hauptversammlung der Gesellschaft – genehmigte der Aufsichtsrat – bei Stimmenthaltung von Herrn Dr. Heisse – die Beratungstätigkeit der Sozietät Heisse Kursawe Eversheds, der der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Heisse angehört, bezüglich der Beratung bei gesellschaftsrechtlichen, arbeits-, marken- und mietrechtlichen Fragen sowie die Beratung in allen Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat genehmigte ferner – bei Stimmenthaltung von Herrn Blauberger – die Beratungstätigkeit des Aufsichtsratsmitgliedes Blauberger bezüglich der steuerlichen Beratung der Gesellschaft, der laufenden Lohnbuchhaltung sowie der Prüfung und Abgabe von Steuererklärungen und der Bearbeitung von Einsprüchen. Der Aufsichtsrat hat sich dabei ein Bild davon gemacht, dass die der Sozietät Heisse Kursawe

Eversheds und Herrn Blauberger übertragenen Aufgaben nicht im Bereich der Organpflichten eines Aufsichtsratsmitglieds liegen, sondern außerhalb der normalen Geschäftsvorgänge liegende rechtliche bzw. steuerliche Belange betreffen. Der Aufsichtsrat besprach mit dem Vorstand ferner den Einbringungsvorgang der Epsilon Motion Pictures GmbH sowie die Liquiditätslage der Gesellschaft und den Stand der Prozessführung in den USA.

  • • In seiner Sitzung am 23.08.2007, unmittelbar nach der Hauptversammlung, befasste sich der neu gewählte Aufsichtsrat vor allem mit den Wahlen zum Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Versicherungsfragen und der geplanten Einbringung der Epsilon Motion Pictures GmbH.
  • • In seiner Sitzung am 15.10.2007 besprach der Aufsichtsrat eingehend die Finanz- und Liquiditätslage der Gesellschaft, die Unternehmensstrategie, den gegenwärtigen Stand des Einbringungsvorganges der Epsilon Motion Pictures GmbH, die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen, die gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung eingelegt wurden, den Stand und die Strategie bezüglich der Rechtsstreitigkeiten in den USA sowie Vorstandsangelegenheiten. Der Aufsichtsrat genehmigte ferner bei Stimmenthaltung von Herrn Arnsperger die Tätigkeit der Sozietät Hammonds, der der Aufsichtsratsvorsitzende Arnsperger angehört, für die Unternehmen der Intertainment AG bei der Vertretung gegen die genannten Anfechtungs- und

Nichtigkeitsklagen, bei der Beratung in Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft gegen die AIG und in den Rechtsstreitigkeiten in den USA sowie bei der Beratung bezüglich der Einbringung der Epsilon Motion Pictures GmbH. Der Aufsichtsrat hat sich ein Bild davon gemacht, dass die der Kanzlei Hammonds übertragenen Aufgaben nicht im Bereich der Organpflichten eines Aufsichtsratsmitgliedes liegen, sondern außerhalb der normalen Geschäftsvorgänge liegende rechtliche Belange betreffen.

An den Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats haben stets alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen.

Zu den Jahresabschlussprüfungen betreffend das Geschäftsjahr 2007:

Die Hauptversammlung hat am 23.08.2007 die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 gewählt. Aufgrund der Anfechtung der Beschlüsse der Hauptversammlung und der Niederlegung der Ämter durch den Aufsichtsrat am 15.11.2007 wurde es notwendig, eine gerichtliche Bestellung der Abschlussprüfer vorzunehmen. Die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde auf Antrag der Gesellschaft durch das Amtsgericht München zum Abschlussprüfer der Gesellschaft bestellt, und zwar am 20.02.2008.

In der Folge hat die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Buchführung und den Jahresbericht der Intertainment AG ebenso wie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht des am 31.12.2007 endenden Geschäftsjahres geprüft. Der Abschlussprüfer bestätigt, dass in der Buchführung, im Jahresabschluss und im Konzernabschluss sowie im Lagebericht und im Konzernlagebericht keine Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Regeln festgestellt wurden und hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der Intertainment AG ebenso wie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht jeweils mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk mit Hinweis versehen.

Die Gesellschaft unterhält ein den gesetzlichen Regeln entsprechendes, effizientes Risikofrüherkennungs-System.

Zur eingehenden Prüfung haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats die aufgestellten Jahresabschlüsse 2007 der Intertainment-Gruppe und die Berichte des Abschlussprüfers erhalten. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Lagebericht und den Konzernlagebericht geprüft. In seiner Sitzung vom 30.04.2008 erfolgte mit den Abschlussprüfern der Gesellschaft eine eingehende Aussprache über die Prüfungshandlungen, insbesondere erfolgte eine eingehende Besprechung der wesentlichen Prüfungsschwerpunkte der Wirtschaftsprüfer und der aufgeworfenen bilanziellen Fragestellungen. Einwände wurden nach der abschließenden Prüfung durch den Aufsichtsrat nicht erhoben. Dem Ergebnis der Prüfung hat der Aufsichtsrat – entsprechend den von der PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aufgestellten, einschränkenden Prämissen – zugestimmt und den Jahresabschluss der Intertainment AG zum 31.12.2007 festgestellt und den Konzernjahresabschluss zum 31.12.2007 gebilligt.

Der Vorstand hat zusätzlich einen Bericht über die Beziehung der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen verfasst und zusammen mit dem vom Abschlussprüfer erstellten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den folgenden Bestätigungsvermerk für den Bericht erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

  2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaft nicht unangemessen hoch waren."

Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner eigenen Prüfung des Berichts über die Beziehung der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen festgestellt, dass keine Einwände zu erheben sind und stimmt dem Ergebnis der Wirtschaftsprüfer zu.

Zu den Personalia:

Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Matthias Heisse, Dr. Ernst Pechtl und Wolfgang Blauberger haben mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung am 23.08.2007 ihre Ämter als Aufsichtsräte niedergelegt. Der Aufsichtsrat dankt ihnen für ihre Tätigkeit und ihren Einsatz für das Unternehmen, insbesondere auch während der Zeit, in der sich die Intertainment AG in der vorläufigen Insolvenz befunden hat. Die Hauptversammlung wählte am 23.08.2007 Prof. Dr. Michael Adams, Jost Arnsperger und Dr. Heribert J. Wiedenhues zu neuen Aufsichtsräten des Unternehmens. Jost Arnsperger wurde im Anschluss an die Hauptversammlung zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Dr. Heribert Wiedenhues zu seinem Stellvertreter gewählt.

Am 15.11.2007 haben die Aufsichtsräte J. Arnsperger, Dr. H. Wiedenhues und Prof. Dr. M. Adams ihre Ämter mit sofortiger Wirkung niedergelegt, da die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die Bestellung des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung eine sinnvolle Wahrnehmung der Arbeit des Aufsichtsrats unmöglich machten, andererseits bei der Intertainment AG aber wichtige Entscheidungen anstanden, die die Mitwirkung des Aufsichtsrats erforderten. Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 20.12.2007 Prof. Dr. Michael Adams, Jost Arnsperger und Dr. Heribert J. Wiedenhues erneut zu Aufsichtsratsmitgliedern der Intertainment AG bestellt. Dabei folgte das Amtsgericht dem Vorschlag des Intertainment-Vorstands. In seiner konstituierenden Sitzung am 08.01.2008 hat der neue Aufsichtsrat der Intertainment AG Herrn Jost Arnsperger zu seinem Vorsitzenden und Herrn Dr. Heribert J. Wiedenhues zu dessen Stellvertreter gewählt.

Über die Corporate Governance bei Intertainment berichtet der Vorstand zugleich für den Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex: Vorstand und Aufsichtsrat der Intertainment AG haben am 21. Dezember 2007 bzw. am 18. Januar 2008 jeweils eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz mit dem Inhalt abgegeben, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes in der Fassung vom 14. Juni 2007 entsprochen wurde. Lediglich folgende Empfehlungen werden nicht bzw. nur modifiziert angewendet:

  • • Zusammensetzung des Vorstandes Der Vorstand der Intertainment AG besteht gemäß § 76 Abs. 2 AktG in Verbindung mit der entsprechenden Satzungsregelung gegenwärtig gesetzeskonform aus einer Person.
  • • Altersgrenze der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder Der Vorstand ist der Auffassung, dass die Leistungen, die ein Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglied für Intertainment erbringen kann, nicht von dessen Alter abhängen. Intertainment möchte auf das Know-how erfahrener Mitglieder zurückgreifen. Aus diesem Grunde verzichtet Intertainment auf die Festlegung einer Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder.

Corporate Governance steht für die verantwortungsbewusste und auf eine langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung sowie Kontrolle eines Unternehmens. Hierzu zählen die effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz in der Unternehmenskommunikation sowie die Achtung der Aktionärsinteressen.

Insbesondere internationale institutionelle Investoren berücksichtigen im wachsenden Maße neben den Bilanzdaten auch die Corporate Governance der Unternehmen bei ihren Investitionsentscheidungen.

Der von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex im Jahr 2002 erstmals verabschiedete und seitdem regelmäßig aktualisierte Deutschen Corporate Governance Kodex enthält zum einen Empfehlungen, die zum Teil gesetzliche Bestimmungen wiedergeben und die von den Unternehmen umzusetzen sind. Zum anderen enthält der Kodex zahlreiche Anregungen, die für die Unternehmen nicht verpflichtend sind.

Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft sind dazu verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob dem Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet werden.

Da Herr Joachim Gerlach sein Amt im gegenseitigen Einvernehmen zum 09.01.2008 niedergelegt hat, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 08.01.2008 mit sofortiger Wirkung Herrn Jörg Brockmann zum neuen Vorstand berufen. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Gerlach für die von ihm in den vergangenen Jahren geleistete Arbeit für das Unternehmen.

Der Vorstand und die Mitarbeiter der Gesellschaft haben im Jahre 2007 großes Engagement gezeigt, um das Unternehmen trotz der schwierigen Lage voranzubringen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeitern für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit.

Berlin, den 30.04.2008

Der Aufsichtsrat

Jost Arnsperger – Vorsitzender

Corporate Governance bei Intertainment

beläuft sich zum Zeitpunkt der Gewährung auf 170.000 Euro. Die Ausübungsbedingungen haben sich nicht geändert.

Dem Aufsichtsrat der Intertainment AG wurden im Geschäftsjahr 2007 Aufsichtsratsbezüge von 21 (i. V. 23) TEuro bezahlt. Dabei gliedern sich die Bezüge der Aufsichtsräte wie folgt auf:

Erfolgsabhängige Vergütungen wurden an die Mitglieder des Aufsichtsrates nicht bezahlt, da die diesbezüglichen rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren.

Bis August 2007 wurden an die Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds, in der Dr. Heisse Partner ist, im Rahmen eines gesonderten Beratungsvertrages (nach §114 AktG) Honorare in Höhe von 132 (i.V. 177) TEuro gezahlt. Über einen weiteren gesonderten Beratungsvertrag (nach §114 AktG) flossen an Wirtschaftsprüfer Wolfgang Blauberger Honorare in Höhe von 30 (i.V. 40) TEuro.

Aktienoptionen/Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Insgesamt besaßen Mitarbeiter der Intertainment AG zum 31. Dezember 2007 400.000 Aktienoptionen mit einem Ausübungspreis (gew. Durchschnitt) von 1,78 Euro. Hinsichtlich detaillierter Angaben zu den Aktienoptionsprogrammen von Intertainment verweisen wir auf die Ziffern V.5.1 und VII.5 des Konzernanhangs.

Aktienbesitz des Vorstands und des Aufsichtsrats

Insgesamt besaßen die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat zum 31. Dezember 2007 10.000 Aktien der Intertainment AG, das entspricht einem Anteil von 0,08 Prozent der ausgegebenen Aktien. Diese wurden von Achim Gerlach (Vorstand) gehalten. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten zum 31. Dezember 2007 keine Intertainment-Aktien. Die bis zum 23. August 2007 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Heisse und Herr Blauberger hielten im Berichtsjahr 13.650 Aktien, das entspricht einem Anteil von 0,11 Prozent der ausgegebenen Aktien. Davon entfielen 12.980 Aktien auf Dr. Heisse und 670 Stück auf Herrn Blauberger.

• Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz

Intertainment möchte es bei den bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen belassen; insoweit sieht insbesondere § 107 AktG vor, dass die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden der inneren und damit vertraulichen Ordnung des Aufsichtsrats zugewiesen ist.

• Individueller Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die satzungsmäßige Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde bisher nur kumuliert angegeben, da die individualisierten Bezüge aus der Satzung der Gesellschaft ersichtlich sind. Für das Geschäftsjahr 2007 erfolgt nun zusätzlich ein individualisierter Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Vergütungsbericht.

• Keine Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat

Aufgrund der spezifischen Gegebenheiten bei Intertainment und der Besetzung des Aufsichtsrates mit nur drei Mitgliedern werden keine Ausschüsse, wie z.B. ein Audit Committee oder ein Nominierungsausschuss, gebildet.

• Publikation eines Finanzkalenders Aufgrund des in 2006 erfolgten Wechsels in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse und dem damit verbundenen Wegfall der Verpflichtung, einen Finanzkalender zu veröffentlichen, sieht Intertainment derzeit von einer Publikation ab.

  • • Frist zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Zwischenberichtes Die Intertainment AG hält die gesetzlichen Vorgaben zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses, des Halbjahresabschlusses und der Zwischenmitteilungen ein und hält dies für ausreichend.
  • • Selbstbehalt D&O Versicherung Intertainment verfügt derzeit für den Vorstand und den Aufsichtsrat über eine D&O Versicherung ohne Selbstbehalt. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind der Auffassung, dass die handelnden Organe auch ohne einen Selbstbehalt ihre Aufgaben verantwortungsbewusst und motiviert in vollem Umfang wahrnehmen.

Vergütungsbericht

Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2007 beliefen sich auf 238 (i. V. 260) TEuro. Darüber hinaus besteht eine Vereinbarung, wonach der Vorstand in Abhängigkeit von den Mittelzuflüssen aus dem gewonnenen Rechtsstreit gegen Franchise Pictures sowie weiteren Parteien einen zusätzlichen, erfolgsabhängigen Vergütungsanteil erhält, der sich zum Bilanzstichtag auf voraussichtlich 1.157 (i.V. 1.157) TEuro beläuft. Die Auszahlung dieser Vergütung erfolgt erst bei Zufluss der zugrunde liegenden Mittel.

Der Alleinvorstand Herrn Gerlach besitzt zum 31. Dezember 2007 unverändert 100.000 Optionen der Intertainment AG. Der beizulegende Zeitwert der Optionen

Geschäftsjahr
2007
Geschäftsjahr
2006
Jost Arnsperger 3 TEuro n.a.
Dr. Heribert J. Wiedenhues 2 TEuro n.a.
Prof. Dr. Adams 1 TEuro n.a.
Dr. Matthias Heisse 7 TEuro 10 TEuro
Dr. Ernst Pechtl 5 TEuro 7 TEuro
Wolfgang Blauberger 3 TEuro 5 TEuro
Gesamt 21 TEuro 22 TEuro
Seite 15 Konzern- und AG-Lagebericht Seite 46 Konzernanhang
Seite 15 Allgemeines Seite 46 Allgemeine Angaben
Seite 15 Entwicklung der Märkte im Jahr 2007 Seite 46 Rechnungslegungsgrundsätze
Seite 16 Wirtschaftsbericht des Intertainment AG Seite 49 Angaben zum Konsolidierungskreis
Konzerns und -stichtag
Seite 25 Erläuternder Bericht des Vorstands Seite 51 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Seite 28 Nachtragsbericht des Intertainment AG Seite 59 Erläuterungen zur Konzernbilanz
Komzerns Seite 65 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn
Seite 30 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und Verlustrechnung
des Intertainment AG Konzerns für das Seite 69 Sonstige Angaben
Geschäftsjahr 2007 nach IFRS
Seite 32 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Seite 80 Konzern: Entwicklung des Anlage
Intertainment AG für das Geschäftsjahr vermögens
2007 nach HGB
Seite 34 Bilanzeid des Vorstands Seite 82 Konzern-Bestätigungsvermerk
Seite 34 Prognosebericht
Seite 34 Chancen- und Risikobericht des Seite 84 AG-Bilanz
Intertainment AG Konzerns
Seite 38 Chancen- und Risikobericht der Seite 86 AG-Gewinn- und Verlustrechnung
Intertainment AG
Seite 88 AG-Bestätigungsvermerk
Seite 40 Konzernbilanz
Seite 42 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Seite 43 Konzern-Kapitalflussrechnung

Seite 45 Konzern: Entwicklung des Eigenkapitals

wurden dagegen in asiatischen Schwellenländern verzeichnet.

2. Entwicklung der Filmwirtschaft

Nach einem erfolgreichen Kinojahr 2006 musste die Filmwirtschaft 2007 leichte Rückschläge hinnehmen. Laut einer ersten Schätzung der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle ging die Zahl der Kinobesucher in der Europäischen Union gegenüber dem Vorjahr um 2,2 % zurück. Dabei lag die Anzahl der Kinobesuche aber mit geschätzten 910 Millionen verkauften Tickets weiterhin deutlich über dem Tief von 2005. Die Entwicklung in den einzelnen Mitgliedsländern verlief recht unterschiedlich. Während Großbritannien mit einem Plus von 3,7 % und Italien mit einem Anstieg von 8,4 % deutliche Zuwächse meldeten, sank die Zahl der Kinobesucher in den beiden wachstumsstärksten Nationen des Vorjahres, Deutschland

Intertainment Konzern und AG: Lagebericht

für das Geschäftsjahr 2007

A. Allgemeines

Der Konzernlagebericht und der Lagebericht des Mutterunternehmens, der Intertainment AG, für das Geschäftsjahr 2007 werden gemäß § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst. Aus diesem Grund wird in den einzelnen Abschnitten eine differenzierte Darstellung nach einzelnen Konzernunternehmen vorgenommen, sofern es dem besseren Verständnis dient. Im Folgenden wird der Intertainment AG Konzern als Intertainment bezeichnet. Die Ausführungen zur Intertainment AG und ihren Tochterunternehmen sind als solche genannt.

und Frankreich, um 8,2 % bzw. 5,6 %. Gute Ergebnisse in vielen der neuen EU-Mitgliedsstaaten wie Bulgarien, Polen und der Tschechischen Republik minderten den Gesamtmarktrückgang. Der Home-Entertainment-Markt verzeichnete in Deutschland erneut eine Zunahme, im Gegensatz zu 2006 aber nicht nur hinsichtlich der Stückzahl der verkauften DVDs, sondern auch mit Blick auf den Umsatz. Die Zahl der verkauften DVDs stieg von 100,7 Millionen in 2006 um 2,6 % auf 103,3 Millionen Stück und damit auf eine Die Weltwirtschaft hat sich 2007 recht unterschiedlich entwickelt. Während die USA insbesondere in der zweiten Jahreshälfte sehr stark unter den Folgen der Subprime- und Finanzmarktkrise sowie unter Rezessionsängsten litten, zeigte sich die deutsche Konjunktur trotz eines sich leicht abschwächenden Wirtschaftswachstums äußerst robust. Allerdings wurde auch in Deutschland die Entwicklung durch die Finanzmarktkrise, stark gestiegene Rohstoffpreise und einen sehr festen Euro belastet. Nach wie vor sehr hohe Wachstumsraten

B. Entwicklung der Märkte im Jahr 2007

1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

neue Rekordzahl. Der Umsatz aus dem Verkauf von Bildtonträgern erhöhte sich um 1,8 % auf 1,33 Mrd. Euro. In den USA gingen die DVD-Verkäufe dagegen 2007 um 3,2 % auf 15,9 Mrd. Dollar zurück. Mit einer Zunahme um 5,2 % auf 8,7 Mrd. Euro entwickelten sich die TV-Bruttowerbeumsätze in Deutschland weiter positiv und machten erneut die höchsten Werbeumsätze innerhalb der klassischen Medien aus.

C. Wirtschaftsbericht des Intertainment AG Konzerns

Entwicklung der Geschäftstätigkeit

Das Management von Intertainment hat sich im Jahr 2007 vor allem darauf konzentriert, die Sanierung und Reorganisation von Intertainment fortzusetzen und die Liquiditätssituation weiter zu stabilisieren – dies insbesondere in Zusammenarbeit mit dem neuen Großaktionär, der Kinowelt-Gruppe. Das weitere zentrale Thema waren erneut die Rechtsstreitigkeiten der INTERTAINMENT Licensing GmbH in den USA wegen Budgetbetrugs und Vertragsbruchs.

Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der Geschäftstätigkeit von Intertainment für das Geschäftsjahr 2007 unter besonderer Berücksichtigung der beiden genannten Themenkomplexe dar.

1. Sanierung und Reorganisation von Intertainment

1.1 Hintergrund / Einstieg der Kinowelt-Gruppe

Nachdem sich die Intertainment AG und die INTERTAINMENT Licensing GmbH während des größten Teils der ersten Jahreshälfte 2006 in der vorläufigen Insolvenz befunden hatten, konnten die beiden Gesellschaften, unter anderem bedingt durch den Einstieg der Kinowelt-Gruppe, ihre Insolvenzeröffnungsanträge am 29. Juni 2006 wieder zurücknehmen. Im zweiten Halbjahr 2006 erwarb die Kinowelt-Gruppe zudem die Forderungen der Albis Finance AG gegen Intertainment. Im direkten Anschluss wurden die Rückzahlungsmodalitäten der Darlehen neu geregelt (siehe Ziffer 1.2). Darüber hinaus erwarb die Kinowelt-Gruppe im zweiten Halbjahr 2006 die Aktien des bisherigen Mehrheitsaktionärs der Intertainment AG und stockte ihre Beteiligung an der Intertainment AG dadurch auf 53,61 % auf.

Im Anschluss beantragte die Kinowelt-Gruppe bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Befreiung von der Abgabe eines Übernahmeangebotes über die Nutzung eines Sanierungsprivilegs. Im Dezember 2006 und Januar 2007 erfolgte die Genehmigung unter dem Widerrufsvorbehalt, dass (a) die Kinowelt-Gruppe die Epsilon Motion Pictures GmbH, Leipzig, bis zum 30. September 2007 im Rahmen einer Kapitalerhöhung in die Intertainment AG einbringt und (b) das bestehende Filmvermögen der Epsilon Motion Pictures GmbH inklusive der Anzahlungen, Forderungen und flüssigen Mittel zum Zeitpunkt der Einbringung und auf Basis der zugrundeliegenden Bewertung in Summe nicht weniger als 30 Mio. Euro beträgt. Für den Fall, dass die Einbringung der Epsilon Motion Pictures GmbH nicht bis zum 30. September 2007 erfolgen sollte, behielt sich die BaFin den Widerruf des Befreiungsbescheides vor.

1.2 Stundungsvereinbarung mit der Kinowelt GmbH

Zur Sicherstellung des Fortbestandes von Intertainment wurde am 22. März 2007 / 3. Mai 2007 eine Stundungsvereinbarung mit der Kinowelt GmbH abgeschlossen.

Die Stundungsvereinbarung beinhaltet eine Neuregelung der Tilgungsmodalitäten der Darlehensforderungen und Kostenerstattungsansprüche, die die Kinowelt GmbH gegen Intertainment besitzt. In dieser Vereinbarung wurde festgelegt, dass Intertainment vorrangig den Geschäftsbetrieb und die Rechtsstreitigkeiten in den USA finanziert. Die Tilgung der Verbindlichkeiten erfolgt nur aus den frei verfügbaren Finanzmitteln und nur insoweit, dass keine Illiquidität von Intertainment droht.

1.3 Einbringung der Epsilon Motion Pictures GmbH

Wie im Prognosebericht für das Geschäftsjahr 2006 dargelegt, betrachtete das Management von Intertainment die im Zusammenhang mit der Erteilung des Sanierungsprivilegs erforderliche Einbringung der Epsilon Motion Pictures GmbH als Grundlage für den Wiederaufbau und Ausbau des operativen Geschäftes.

Im Geschäftsjahr 2007 arbeiteten Intertainment und Kinowelt an der Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einbringung der Epsilon Motion Pictures GmbH. Die Einbringung sollte in Form einer Sacheinlage durch Nutzung des genehmigten Kapitals von Intertainment erfolgen. In diesem Zusammenhang stand insbesondere im dritten Quartal 2007 die Bewertung beider Unternehmen im Mittelpunkt, um den von der BaFin festgelegten Einbringungszeitpunkt zu realisieren.

Kurz vor dem Ablauf der Frist teilte die Kinowelt-Gruppe Intertainment mit, dass sie bei der BaFin einen Antrag auf eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2007 gestellt habe. Dieser Antrag wurde am 5. September 2007 eingereicht. Am 9. November 2007 informierte die Kinowelt GmbH Intertainment darüber, dass die Ba-Fin dem Antrag nur teilweise zugestimmt hat und bis zum 15. November 2007 von einer Ausübung des vorbehaltenen Widerrufs des Befreiungsbescheides absieht.

Nachdem die Einbringungsverhandlungen bis zu diesem Zeitpunkt nicht zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnten, teilten die Kinowelt-Gruppe sowie Doris Appel-Kölmel und Dr. Rainer Kölmel mit, dass sie gegenüber der BaFin ihren Verzicht auf ihre Rechte aus den Befreiungsbescheiden erklärt hätten.

Anfang Januar 2008 wurde die Öffentlichkeit zudem darüber informiert, dass die Kinowelt-Gruppe an das französische Filmunternehmen StudioCanal verkauft wurde.

Für Intertainment bedeutete dies, dass die Strategie des Managements, über die Einbringung der Epsilon Motion Pictures GmbH das operative Geschäft wieder aufzubauen, nicht umgesetzt werden konnte. Als Folge daraus hatte Intertainment in 2007 außer der Verwertung von Filmrechten aus dem Altbestand keine weitere operative Geschäftstätigkeit zu verzeichnen.

1.4 Pflichtangebot

Als Konsequenz aus dem Verzicht auf ihre Rechte aus den Befreiungsbescheiden kündigte die Kinowelt-Gruppe im November 2007 an, den übrigen Aktionären der Intertainment AG ein Pflichtangebot zur Übernahme ihrer Aktien zu unterbreiten. Dieses veröffentlichte sie am 24. Dezember 2007. Dabei bot die Kinowelt-Gruppe den Aktionären einen Betrag von 1,82 Euro je Intertainment-Aktie an. Vorstand und Aufsichtsrat der Intertainment AG äußerten sich in einer gemeinsamen Stellungnahme am 11. Januar 2008 in Verbindung mit einer ergänzenden Stellungnahme vom 17. Januar 2008 zu dem Pflichtangebot. Die Frist zur Annahme des Angebotes endete am 21. Januar 2008. Für die Darstellung der Ergebnisse aus dem Pflichtangebot verweisen wir auf den Nachtragsbericht dieses Lageberichtes.

1.5 Kinowelt schichtet Intertainment-Beteiligung konzernintern um

Anfang 2008 teilte die Kinowelt-Gruppe Intertainment mit, dass sie mit Wirkung zum 31. Dezember 2007 ihre Intertainment-Beteiligung konzernintern umgeschichtet habe. Danach erwarb die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, von der Kinowelt GmbH, der Kinowelt Home Entertainment GmbH, der Extrafilm Produktions GmbH, der Kinowelt Filmverleih GmbH, der Futura Film Weltvertrieb im Filmverlag der Autoren GmbH sowie der Arthaus Filmverleih GmbH, alle Leipzig, insgesamt 3.416.679 Intertainment-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 26,46 % am Grundkapital der Intertainment AG. Durch den Erwerb ist der unmittelbare Anteil der MK Medien Beteiligungs GmbH an Intertainment von 26,70 auf insgesamt 53,16 % gestiegen. Ihr waren zum Zeitpunkt der Bekanntgabe damit unmittelbar 6.863.970 Intertainment-Aktien zuzurechnen. Die MK Medien Beteiligungs GmbH war vor dem Verkauf der Kinowelt-Gruppe an StudioCanal die Muttergesellschaft der Kinowelt GmbH.

2. Rechtsstreitigkeiten in den USA

Die juristischen Auseinandersetzungen in den USA und ihre Folgen beschäftigten die INTERTAINMENT Licensing GmbH auch 2007 in erheblichem Umfang. Dabei wurden einige Fortschritte erzielt, ohne allerdings in den beiden wesentlichen Fällen – dem Insolvenzverfahren des ehemaligen US-Filmproduzenten Franchise Pictures und dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank – zu einem abschließenden Ergebnis zu kommen.

Die Verfahren selbst sind auf Filmbudgetbetrug zulasten der INTERTAINMENT Licensing GmbH zurückzuführen. Bereits Ende 2000 wurde aufgrund dieses Betrugs eine Schadensersatzklage gegen die amerikanische Filmproduktionsgesellschaft Franchise Pictures, deren damaligen CEO Elie Samaha sowie gegen weitere Produktionsgesellschaften eingeleitet. Nach einem umfassenden Zivilprozess vor dem Federal District Court in Santa Ana bei Los Angeles sprach eine neunköpfige Jury im Juni 2004 alle Beschuldigten einstimmig des Betrugs für schuldig. Im Rahmen des Verfahrens wurden der INTERTAINMENT Licensing GmbH insgesamt Ansprüche in Höhe von 121,7 Mio. US-Dollar zugebilligt. Kurz nach dem Urteil meldeten die meisten der verurteilten Parteien Insolvenz nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechts an.

Nach Auffassung des Managements von Intertainment war neben den bereits verurteilten Parteien auch die Comerica Bank maßgeblich in den Betrug involviert. Die möglichen Ansprüche gegen diese sind Gegenstand eines gesonderten Schiedsgerichtsverfahrens.

Im Folgenden stellen wir den Gesamtkomplex untergliedert nach den einzelnen Verfahren dar. Im Übrigen verweisen wir im Zusammenhang mit den einzelnen Verfahren auf die vorangegangenen Geschäftsberichte.

2.1 Insolvenzverfahren von Franchise Pictures und der verurteilen Produktionsgesellschaften

Das Insolvenzverfahren von Franchise Pictures und der meisten der ebenfalls wegen Betrugs verurteilten Produktionsgesellschaften konnte 2007 nicht abgeschlossen werden. Die Parteien befanden sich damit weiter unter Gläubigerschutz nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechts. Im Berichtsjahr verhandelte die INTERTAINMENT Licensing GmbH mit dem zuständigen Insolvenzverwalter über zwei wesentliche Punkte: a) die Anerkennung der gerichtlich festgestellten Forderungen

b) einen Verzicht des Insolvenzverwalters auf das Recht, gegen das Urteil im Franchise-Prozess Berufung einzulegen.

Diese Verhandlungen waren bis zum Ende des Berichtsjahres noch nicht abgeschlossen. Auch die Höhe der Ansprüche weiterer Gläubiger konnte in dem Insolvenzverfahren noch nicht abschließend geklärt werden. Darüber hinaus wurden neue Ansprüche von Gläubigern in das Insolvenzverfahren eingebracht, die der Insolvenzverwalter jedoch bestreitet.

In diesem Zusammenhang war vor dem Insolvenzgericht die Klage des US-Filmunternehmens Morgan Creek auf eine bevorrechtige Forderung in erheblicher Höhe anhängig. Das Gericht hat in erster Instanz einige Klagegegenstände abgewiesen. Morgan Creek macht in der Zwischenzeit jedoch andere Ansprüche geltend und hat zudem die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Ausschüttungen aus der Insolvenzmasse sind daher erst zu erwarten, wenn alle Ansprüche endgültig gerichtlich geklärt sind.

2.2 Vergleich mit Elie Samaha

Die INTERTAINMENT Licensing GmbH hatte im August 2006 mit Elie Samaha, dem ehemaligen CEO von Franchise Pictures, sowie der Produktionsgesellschaft Sidonian Holdings LLC (ehemals Glickson Investments International LLC) einen Vergleich abgeschlossen. Darin hatten sich diese Parteien unter anderem dazu verpflichtet, der INTERTAINMENT Licensing GmbH einen Betrag in Höhe von 3 Mio. US-Dollar zu zahlen. Die INTERTAINMENT Licensing GmbH hat diese Summe in zwei Raten erhalten. Die erste Rate in Höhe von 2,2 Mio. US-Dollar wurde im September 2006 bezahlt, die zweite Rate in Höhe von 0,8 Mio. US-Dollar ging fristgerecht bis Ende Februar 2007 ein. Für weitere Informationen über den Vergleich mit Elie Samaha und der Sidonian Holdings LLC verweisen wir auf unsere Ausführungen im Geschäftsbericht 2006.

2.3 Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank

Grundlagen

Nach Auffassung von Intertainment war neben den im Prozess gegen Franchise Pictures verurteilten Parteien insbesondere auch die Comerica Bank an dem Budgetbetrug beteiligt. In diesem Zusammenhang ist in den USA ein Schiedsgerichtsverfahren zwischen der INTERTAINMENT Licensing GmbH und der Comerica Bank anhängig. Hierin macht die INTERTAINMENT Licensing GmbH gegenüber der Bank einen Schaden in Höhe von mindestens 100 Mio. US-Dollar geltend. Grundlage für diese Forderung ist der Schaden, der der IN-TERTAINMENT Licensing GmbH aufgrund betrügerisch überhöhter Filmbudgets aus einem Output-Deal mit Franchise Pictures entstanden ist und im Verfahren gegen Franchise Pictures bereits gerichtlich festgestellt wurde.

Die Comerica Bank wiederum verlangt von der INTERTAINMENT Licensing GmbH die Zahlung von rund 70 Mio. US-Dollar. Die Forderungen der Comerica Bank beziehen sich dabei auf alle noch ausstehenden Raten für die Filme, die die Comerica Bank im Rahmen des Output-Deals finanziert hatte. Die INTERTAINMENT Licensing GmbH hatte für diese Filme jeweils die erste von zwei vereinbarten Raten bezahlt und nach dem Aufdecken des Betrugs die Zahlung der zweiten Rate verweigert. Dies hatte zur Folge, dass keiner der umstrittenen Filme zur Auswertung geliefert wurde.

Stattdessen wurden die Filme von der Gegenseite vermarktet. Diese hat damit zusätzlich zu den bereits von der INTER-TAINMENT Licensing GmbH geleisteten Zahlungen auf überhöhte Budgets auch sämtliche Einnahmen aus der Verwertung der Filme erhalten. Inzwischen hat die Comerica Bank erklärt, dass sie keine Ansprüche gegenüber Franchise Pictures mehr hat. Dies bedeutet, dass über die Einspielergebnisse der Filme die Kredite, die sie an Franchise Pictures vergeben hatte, bereits getilgt wurden.

Das Management von Intertainment vertritt die Meinung, dass für die von der Comerica Bank geforderte Zahlung der zweiten Raten keine rechtliche Grundlage besteht.

Zu den weiteren Hintergründen des Verfahrens verweisen wir ausdrücklich auf die vorangegangenen Geschäftsberichte von Intertainment.

Aktuelle Entwicklung im Schiedsverfahren: Dokumentenproduktion

Der ursprünglich für Januar 2007 avisierte Beginn der mündlichen Verhandlung in dem Schiedsgerichtsverfahren wurde nicht eingehalten. Grund dafür waren unter anderem die durch die vorläufige Insolvenz von Intertainment im ersten Halbjahr 2006 bedingten Verzögerungen in der Beweiserhebungsphase. Diese wurde auch 2007 nicht abgeschlossen, sondern dauerte vielmehr während des gesamten Geschäftsjahres an.

Im Mittelpunkt standen dabei die von den Schiedsrichtern verordnete Einsichtnahme der Comerica Bank in den kompletten E-Mail-Verkehr von Intertainment und Fragen zum Ablauf der Einsichtnahme. Um den deutschen Datenschutzbestimmungen Genüge zu tun, werden die E-Mails in diesem Zusammenhang von einer unabhängigen dritten Partei zur Analyse vorbereitet. Dabei müssen über eine Million Dokumente gesichtet werden. Bis zum Ende des Berichtsjahres hatte der unabhängige Sachverständige seine Arbeit noch nicht beendet. Wenn er seine Arbeit beendet hat, werden die E-Mails der Comerica Bank zur Verfügung gestellt.

Eingereichte Anträge

Ende 2007 reichten die Comerica Bank sowie die Bankmanager Rector und Underwood zudem bei den Schiedsrichtern Anträge dahingehend ein, die Betrugs- und Vertragsverstoß-Klagen der INTERTAIN-MENT Licensing GmbH gegen sie wegen mangelnder Erfolgsaussichten abzuweisen. Über diese Anträge hatten die Schiedsrichter bis zum Abschluss des Berichtsjahres noch nicht entschieden, eine Entscheidung wurde im Februar 2008 gefällt. Wir verweisen hierzu auf Ziffer E.3 im Nachtragsbericht.

Zeugenbefragungen

Im Rahmen des Verfahrens steht es jeder Partei zu, bereits vor der eigentlichen mündlichen Verhandlung sieben Zeugen der Gegenpartei unter Eid zu vernehmen. Die INTERTAINMENT Licensing GmbH nutzte 2007 dieses Recht, um die ersten vier Zeugen der Gegenseite zu vernehmen. Dabei stellte sich heraus, dass die Comerica Bank mit dem Verfahren verbundene Dokumente vernichtet und Intertainment damit nicht zugänglich gemacht hatte. Die Comerica Bank wurde daraufhin von den Schiedsrichtern zur Zahlung einer Pönale in Höhe von 35.000 US-Dollar verurteilt.

Trotz des schleppenden Verfahrensfortschrittes betrachtet das Management von Intertainment die eigenen Erfolgsaussichten in dem Schiedsgerichtsverfahren weiterhin sehr positiv und hält die von der Comerica Bank geltend gemachten Ansprüche für nicht begründet. Für diese positive Einschätzung spricht auch die Entscheidung im Gerichtsprozess gegen Franchise Pictures, die mitverklagten weiteren Gesellschaften und gegen Elie Samaha – auch wenn diese keine präjudizierende Wirkung hat. Sollte das Schiedsgerichtsverfahren zu Gunsten der INTERTAINMENT Licensing GmbH entschieden werden, ist davon auszugehen, dass die Comerica Bank auch für den bereits im Franchise-Verfahren gerichtlich festgestellten Schaden gesamtschuldnerisch haftet.

3. Vergleich mit der AIG Europe

Die Intertainment AG hatte am 31. Mai 2005 vor dem Landgericht Frankfurt Klage gegen die Versicherungsgesellschaft AIG Europe S.A. auf Zahlung eines Betrags von 2,7 Mio. Euro plus Zinsen aus einer D&O-Versicherung (Directors- & Officers-Versicherung) eingereicht. Gegenstand der Klage war die Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die die Intertainment AG für die Verteidigung ihres damaligen Vorstandsvorsitzenden, Rüdiger Baeres, im Rahmen des Prozesses gegen Franchise Pictures aufwendete. Zu den Hintergründen der Klage verweisen wir auf unsere Darstellungen im Geschäftsbericht 2006.

Im Oktober 2007 einigte sich die Intertainment AG mit der AIG Europe S.A. schließlich auf Basis einer gerichtlichen Anregung auf einen Vergleich in Höhe von 450.000 Euro. Ein Teil dieses Betrages wurde an den Prozessfinanzier von Intertainment bezahlt.

4. Beteiligung an SightSound Technologies Inc.

Die amerikanische Intertainment-Beteiligung SightSound Technologies Inc. hatte im vierten Quartal 2005 ihre US-Patente für den digitalen Download von Audiound Video-Dateien aus dem Internet an ein Tochterunternehmen des amerikanischen Konzerns General Electric verkauft. Dieses plant im Rahmen der Vereinbarung, die Patente auszuwerten. Im Gegenzug dafür soll SightSound 50 % der Erlöse (abzüglich der Kosten) aus der Patentauswertung erhalten. Während des gesamten Geschäftsjahres 2007 herrschte allerdings weiter Unsicherheit über die Gültigkeit der Patente, da diese auf Antrag eines Unternehmens aus der Download-Branche seit 2005 erneut vom US-Patentamt überprüft werden. Nach Angaben von SightSound hat General Electric zugesagt, im Falle einer negativen Entscheidung Berufung vor Gericht einzulegen.

5. Hauptversammlung und Anfechtungsklagen

Am 23. August 2007 führte die Intertainment AG ihre Hauptversammlung für die Geschäftsjahre 2005 und 2006 durch. Mehrere Aktionäre gaben im Laufe der Hauptversammlung ihren Widerspruch gegen die von der Hauptversammlungsmehrheit getroffenen Beschlüsse zu Protokoll. Im September 2007 reichten die Senator Beteiligungs GmbH, gemeinschaftlich die Herren Otto Dauer und Dr. Rüdiger Berndt, die Ulpian GmbH, Klaus E.H. Zapf und die Pomoschnik Rabotajet GmbH beim Landgericht München I Anfechtungs- und/ oder Nichtigkeitsklagen gegen mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung ein. Dabei trugen sie zum einen vor, dass die Einladung zur Hauptversammlung wegen Verstoßes gegen § 123 AktG nichtig gewesen sei. Zum anderen trugen sie Anfechtungsgründe vor, die sich u.a. auf vermeintliche Informationspflichtverletzungen des Vorstandes und die Abstimmung über nicht zulässige Gegenanträge stützten. Die Klagen richten sich im Einzelnen gegen folgende Beschlüsse:

  • • die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006
  • • die Wahlen zum Aufsichtsrat
  • • die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals I und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I
  • • die Verlegung des Firmensitzes von München nach Leipzig.

Im Geschäftsjahr 2007 fanden keine mündlichen Verhandlungen über diese Klagen vor Gericht statt. Für weitere Informationen über die Entwicklung des Rechtsstreits im Geschäftsjahr 2008 verweisen wir auf Absatz E.2 im Nachtragsbericht

6. Aufsichtsrat und Mitarbeiter

6.1 Aufsichtsrat

Bei der Intertainment Hauptversammlung am 23. August 2007 standen unter anderem Neuwahlen zum Aufsichtsrat an. Dabei wählten die Aktionäre den Rechtsanwalt Jost Arnsperger, den Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Michael Adams und den Wirtschaftsingenieur Dr. Heribert J. Wiedenhues zu neuen Aufsichtsräten des Unternehmens. Die vorherigen Aufsichtsräte Dr. Matthias Heisse, Dr. Ernst Pechtl und Wolfgang Blauberger hatten bereits zuvor mit Wirkung zu dieser Hauptversammlung ihre Ämter niedergelegt.

Im Anschluss an die Hauptversammlung wählte der neue Aufsichtsrat in seiner konstituierenden Sitzung Jost Arnsperger zu seinem Vorsitzenden und Dr. Heribert J. Wiedenhues zum stellvertretenden Vorsitzenden des Gremiums.

In Folge der geführten Anfechtungsklagen gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse trat der gewählte Aufsichtsrat der Intertainment AG am 15. November 2007 zurück. Mit Beschluss vom 20. Dezember 2007, der Intertainment am 28. Dezember 2007 zuging, wurde der Aufsichtsrat personenidentisch vom Amtsgericht München wieder bestellt.

6.2 Generalbevollmächtigter

Ende Oktober 2007 legte Ralf Schmitz in gegenseitigem Einvernehmen sein Amt als Generalbevollmächtigter der Intertainment AG nieder. Er hatte sein Amt Ende September 2006 angetreten und seitdem die laufende Restrukturierung von Intertainment mitgestaltet.

6.3 Mitarbeiter

Intertainment beschäftigte in 2007 durchschnittlich 5 Mitarbeiter, im Vorjahr waren es 7 Mitarbeiter.

6.4 Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat

Das Vergütungssystem des Vorstands Der Vorstand erhält eine feste monatliche Vergütung, die nach bestimmten Bewertungskriterien in regelmäßigen zeitlichen Abständen vom Aufsichtsrat überprüft wird. Darüber hinaus erhält der Vorstand Tantiemen bei Erreichung vereinbarter Ziele, die zwischen Vorstand und Aufsichtsrat schriftlich vereinbart werden. Als Bezugskomponente mit langfristiger Anreizwirkung besteht gemäß den aufgelegten Aktienoptionsprogrammen die Möglichkeit der Ausgabe von Aktienoptionen an Vorstand und Mitarbeiter.

Das Vergütungssystem des Aufsichtsrates

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält nach Abschluss des Geschäftsjahres eine Vergütung für seine Tätigkeit in Höhe von 5.150,- Euro. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte des Betrages für ein einfaches Aufsichtsratsmitglied, also 10.300,- Euro, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache, also 7.725,- Euro.

Ferner erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben seiner festen Vergütung gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung eine erfolgsorientierte (dividendenabhängige) Zusatzvergütung. Der Zusatzvergütungsbetrag in % vom Festbetrag beträgt für jedes Prozent Ausschüttung, das über einen Dividendensatz von 3 % (zum anteiligen Grundkapital, das auf eine Aktie entfällt) hinausgeht, 10 %. Die Zusatzvergütung ist auf das Doppelte des Festbetrages begrenzt.

Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten die Vergütung nach Abs. 1 und Abs. 2 insoweit, als es dem Verhältnis ihrer Zugehörigkeitsdauer zum gesamten Geschäftsjahr entspricht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem Ersatz für die ihnen bei ihrer Wahrnehmung ihres Amtes erwachsenen Auslagen. Eine auf ihre Bezüge zu entrichtende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats von der Gesellschaft erstattet.

Hinsichtlich der an den Vorstand und Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2007 gewährten Vergütung verweisen wir auf unsere Ausführungen im Konzernanhang.

7. Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung

Nach der Rücknahme der Insolvenzanträge im Juni 2006 wurde die Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) für das Geschäftsjahr 2004 fortgesetzt. In die Prüfung wurde nachträglich ebenfalls der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2005 einbezogen. In einer vorläufigen Prüfungsfeststellung teilte die DPR mit, dass die Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA überbewertet seien. Das Management von Intertainment teilt diese Auffassung nicht. Der Feststellung wurde nicht zugestimmt, da die durch die DPR aufgeführten Gründe keine Abschreibung der Schadensersatzforderungen rechtfertigen. Intertainment widerrief die freiwillige Mitwirkung an der Prüfung durch die DPR.

Um den Sachverhalt zu klären, ordnete daraufhin die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Bescheid vom 21. Dezember 2006 eine Prüfung gemäß § 37p Abs.1 Satz 2 Nr. 1 WpHG in Verbindung mit § 37o Abs.1 WpHG an. Diese Prüfung war zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichtes noch nicht abgeschlossen.

8. Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007

Die Hauptversammlung am 23. August 2007 wählte die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PSP), München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007. Um mögliche Rechtsunsicherheiten aufgrund der anhängigen Anfechtungsklagen auszuschließen, beantragte die Intertainment AG die Bestellung von PSP beim Amtsgericht München. Dieses bestimmte die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, am 20. Februar 2008 zum Intertainment Abschlussprüfer für 2007.

9. Bericht für das Geschäftsjahr 2007 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG

Der Vorstand der Intertainment AG hat in seinem Bericht für das Geschäftsjahr 2007 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) folgende Erklärung abgegeben: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Insbesondere lagen nach Auffassung des Vorstandes im Berichtszeitraum keine ausgleichspflichtigen Rechtsgeschäfte vor. Die Gesellschaft wurde durch Maßnahmen, die getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt."

D. Erläuternder Bericht des Vorstands gemäß § 120 Abs. 3 Satz 2 AktG zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 i.V.m. 315 Abs. 4 HGB im Bericht über die Lage der Intertainment Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2007

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 16.505.667,09 Euro und ist eingeteilt in 12.911.288 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die am Grundkapital der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag von 1,28 Euro beteiligt sind und jeweils die gleichen Rechte – insbesondere gleiche Stimmrechte – gewähren. Keinem Aktionär und keiner Aktionärsgruppe stehen Sonderrechte zu.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Intertainment AG nicht bekannt.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, hielt nach Kenntnis des Vorstands zum 31. Dezember 2007 53,16 % (= 6.863.970 Aktien) der Stimmrechte an der Intertainment AG. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, bestanden zum 31. Dezember 2007 nach Kenntnis des Vorstands nicht.

Der Vorstand wird ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften bestellt und abberufen. Die Satzung sieht für die Bestellung und Abberufung einzelner oder sämtlicher Mitglieder des Vorstands keine Sonderregelungen vor. Für die Bestellung und Abberufung ist allein der Aufsichtsrat rats das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlage und/oder Sacheinlagen um bis zu 3.952.971,75 Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2007/I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Gegen diesen Beschluss der Hauptversammlung vom 23. August 2007 haben mehrere Aktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben mit der Folge, dass der Beschluss der Hauptversammlung vom 23. August 2007 noch nicht wirksam ist, da die hierfür notwendige Satzungsänderung noch nicht im Handelsregister eingetragen werden konnte.

Ferner ist der Vorstand bis zum 12. September 2010 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um weitere 4.299.861,80 Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen.

Darüber hinaus ist das Grundkapital um bis zu 511.291,88 Euro bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die von der Intertainment AG aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Januar 1999 sowie aufgrund der geänderten Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juli 1999 und vom 18. Juli 2002 ausgegeben wer-

zuständig. Er bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig.

Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Änderung wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Die Hauptversammlung beschließt über Satzungsänderungen – entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 179, 133 AktG – mit der einfachen Stimmenmehrheit sowie mit einer Dreiviertelmehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Die Satzung hat keine abweichenden Regelungen aufgestellt. Nach § 16 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, soweit diese nur die Fassung betreffen.

Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 23. September 2008 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage um bis zu 1.702.203,74 Euro aus dem genehmigten Kapital I (§ 5 Abs. 3 der Satzung) zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Die vorstehende Ermächtigung wurde durch die Hauptversammlung vom 23. August 2007 mit Wirksamwerden des nachfolgend bestimmten neuen genehmigten Kapitals I aufgehoben: Der Vorstand ist bis zum 22. August 2012 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsden, von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen.

Weiterhin ist das Grundkapital um bis zu 383.469,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten an Mitaroder zukünftig verbundenen Unternehnach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 27. Juni 2001 (Aktigewährten Optionsrechten Gebrauch mavon der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen.

beiter (einschließlich leitender Angestellter) der Gesellschaft oder eines gegenwärtig mens, an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an die Mitglieder der Geschäftsführung eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens enoptionsprogramm 2001) und vom 16. Juli 2002. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte von den ihnen chen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere 6.002.059,34 Euro durch Ausgabe von bis zu 4.695.602 neuer Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Gläubiger von Wandlungsrechten oder die Inhaber von Optionsscheinen, die mit den von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandeloder Optionsschuldverschreibungen verbunden sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Gläubiger der Schließlich ist das Grundkapital um bis zu 383.469,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter (einschließlich leitender Angestellter) der Gesellschaft oder eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens, an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an die Mitglieder der Geschäftsführung eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. September 2003 (Aktienoptionsprogramm 2003). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte von den ihnen gewährten Optionsrechten Gebrauch machen. Bei öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Aktien der Intertainment AG gelten ausschließlich Gesetz und Satzung einschließlich der Bestimmungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes. Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Es gibt auch keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen wurden.

E. Nachtragsbericht des Intertainment AG Konzerns

In diesem Abschnitt stellen wir die wesentlichen Ereignisse zwischen dem Ende des Berichtsjahres und der Fertigstellung dieses Lageberichtes dar, die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Intertainment AG Konzerns angefallen sind.

1. Wechsel im Vorstand

Mit Wirkung zum 9. Januar 2008 ist der bisherige Alleinvorstand der Intertainment AG, Achim Gerlach, aus dem Vorstand des Unternehmens ausgeschieden. Der Diplom-Kaufmann war seit 1998 Vorstandsmitglied der Intertainment AG – zunächst als Finanzvorstand und seit Oktober 2004 als Alleinvorstand. Die Amtsniederlegung durch Achim Gerlach erfolgte im gegenseitigen Einvernehmen. Es wurde zudem vereinbart, dass er Intertainment weiterhin beratend zur Verfügung steht. Zum neuen Vorstand berief der Aufsichtsrat ebenfalls mit Wirkung zum 9. Januar 2008 Jörg Brockmann. Der Jurist bringt langjährige nationale und internationale Management-Erfahrung mit, insbesondere aus den Bereichen IT, Telekommunikation und M&A.

2. Anfechtungsklagen zur Hauptversammlung 2007

Am 10. Januar 2008 fand zu den Klagen gegen die Beschlussfassungen der Hauptversammlung eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht München I statt. Das Gericht gab dabei einige Hinweise zur Sach- und Rechtslage. Auf die mündliche Verhandlung folgte sodann verschiedentlicher Schriftsatzaustausch der Parteien. Das Gericht hat für den 24. April 2008 die Verkündung einer Entscheidung in Aussicht gestellt.

3. Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank

Das Schiedsgerichtsverfahren befand sich auch in den ersten Monaten 2008 weiter in der Beweiserhebungsphase.

Mitte Februar 2008 fällte das Schiedsgericht eine positive Entscheidung für Intertainment: Es lehnte den Antrag der Comerica Bank sowie der Bank-Manager Rector und Underwood ab, die Betrugs- und Vertragsverstoß-Klagen von Intertainment gegen sie und für folgende Filme wegen mangelnder Erfolgsaussichten von vorne herein abzuweisen: "The Whole Nine Yards", "Art of War", "Driven", "Get Carter", "Angel Eyes", "Heist", "3000 Miles to Graceland" und "The Pledge". Damit entschieden die Schiedsrichter, dass über die aus Sicht von Intertainment wichtigsten Filme ein mündliches Verfahren stattfinden wird. Für die vier weniger wichtigen Filme "The Third Miracle", "Hospitaliy Suite", "Rangers" und "Battlefield Earth" billigten die Richter erwartungsgemäß den Antrag der Gegenseite.

4. Insolvenzverfahren von Franchise Pictures

Im Februar 2008 konnte Intertainment mit dem Insolvenzverwalter eine Einigung bei den Verhandlungen über die Anerkennung der eigenen Ansprüche sowie des Verzichts des Insolvenzverwalters auf das Recht, Berufung gegen das Urteil im FranchiseProzess einzulegen, erzielen. Ein entsprechender Vertrag wurde rechtswirksam abgeschlossen und vom Insolvenzgericht bestätigt.

5. Ergebnis des Pflichtangebots der Kinowelt-Gruppe

Am 25. Januar 2008 teilte die Kinowelt-Gruppe mit, dass ihr im Rahmen des Pflichtangebotes insgesamt 2.442.964 Aktien der Intertainment AG angeboten wurden. Am 30. Januar 2008 wiederum teilten die MK Medien Beteiligungs GmbH und Doris Appel-Kölmel mit, dass die Übertragung der Intertainment-Aktien an diesem Tag erfolgt sei. Dabei habe die MK Medien Beteiligungs GmbH alle 2.442.964 Aktien übernommen. Nach Abschluss der Transaktion waren ihr den Angaben zufolge damit 9.306.934 Intertainment-Aktien zuzurechnen. Dies entspricht einem Anteil von 72,08 % am Grundkapital der Intertainment AG.

6. Erwerb der Forderungen gegen Intertainment durch die MK Medien Beteiligungs GmbH

Ende Februar 2008 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH, dass sie mit Wirkung zum 14. Januar 2008 sämtliche Forderungen der Kinowelt GmbH gegenüber der Intertainment AG und der INTERTAIN-MENT Licensing GmbH erworben habe.

7. Kapitalerhöhung der Intertainment AG

Der Vorstand der Intertainment AG hat am 9. April 2008 mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Kapitalerhöhung um 9,1 % aus genehmigtem Kapital beschlossen. Durch die Kapitalerhöhung soll die Liquidität und die Eigenkapitalbasis der Intertainment AG gestärkt werden. Ausgegeben werden 1.173.753 Stück neue auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,28 Euro je Aktie. Damit wird das Grundkapital der Gesellschaft von 16.505.667,09 Euro um 1.502.403,84 Euro auf 18.008.070,93 Euro gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien werden den Anteilseignern im Verhältnis 11:1 zu einem Bezugspreis von 1,28 Euro je Aktie angeboten. Nicht bezogene Aktien können nach Ablauf der Bezugsfrist interessierten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zu dem festgesetzten Bezugspreis angeboten werden, wobei ein Investor bereits eine Zeichnungsgarantie abgegeben hat. Bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses war die Kapitalerhöhung noch nicht vollzogen.

8. Rahmenkreditvertrag mit der MK Medien Beteiligungs GmbH

Am 21. April 2008 haben die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG einen Rahmenkreditvertrag abgeschlossen. In dieser Vereinbarung wurde festgelegt, dass die Intertainment AG für den Fall einer möglichen Liquiditätsunterdeckung, die auch auf die Nichtrealisierung von geplanten Mittelzuflüssen zurückzuführen sein kann, einen Kredit von bis zu 1,9 Mio. Euro erhält.

F. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intertainment AG Konzerns für das Geschäftsjahr 2007 nach IFRS

1. Vermögenslage

Die Vermögenslage ist auf der Aktivseite im Wesentlichen von der Abnahme der sonstigen Vermögenswerte um 11,6 Mio. Euro und der Filmrechte um 0,7 Mio. Euro gekennzeichnet. Die aktiven latenten Steuern erhöhten sich dagegen um 7,5 Mio. Euro und betragen nun 17,1 Mio. Euro. Die sonstigen Vermögenswerte betragen zum Bilanzstichtag 39,6 Mio. Euro nach 51,3 Mio. Euro im Vorjahr. Die Verringerung ist insbesondere auf die Bilanzierung der Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA zurückzuführen. Diese betragen zum 31. Dezember 2007 39,3 Mio. Euro nach 51,0 Mio. Euro zum vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt und sind zum Bilanzstichtag vollständig unter den kurzfristigen Vermögenswerten erfasst. Im Vorjahr erfolgte ein Ausweis sowohl unter den kurz- als auch langfristigen sonstigen Vermögenswerten. Die Abnahme der Schadensersatzforderungen ist im Wesentlichen auf Zahlungen aufgrund von außergerichtlichen Einigungen, auf Wechselkursveränderungen und auf erhöhte Risikoabschläge zurückzuführen. Das Management von Intertainment beurteilt die Schadensersatzforderungen trotz der eingeleiteten Insolvenz von Franchise Pictures und der weiteren Parteien in bilanzierter Höhe als werthaltig. Die Werthaltigkeit leitet sich zum einen davon ab, dass ein gewisser Teil der Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz befriedigt werden kann, und zum anderen daraus, dass die Erfolgsaussichten im bevorstehenden Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank nach Auffassung des Managements sehr positiv sind. Sollte Intertainment seine Ansprüche gegen die Comerica Bank erfolgreich durchsetzen, würde nach Einschätzung des Managements von Intertainment auch die Comerica Bank für den entstandenen Schaden, der bereits im Verfahren gegen Franchise Pictures bestätigt wurde, haften.

Der Wert der Filmrechte nimmt gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Mio. Euro ab und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 1,2 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr 2007 sind planmäßige Abschreibungen mit 0,5 (i.V. 0,7) Mio. Euro und außerplanmäßige Abschreibungen mit 0,2 (i.V. 0) Mio. Euro vorgenommen worden.

Die aktiven latenten Steuern betragen zum Bilanzstichtag 17,1 (i.V. 9,6) Mio. Euro. Sie betreffen die Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge in Höhe der erwarteten Realisierbarkeit. Dem bilanzierten Betrag liegt ein geschätzter Steuersatz von ca. 33 % (i.V. 40 %) für Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuer zugrunde.

Die Passivseite ist insbesondere von einer Verschiebung zwischen den kurz- und langfristigen Schulden als auch einer wesentlichen Abnahme des Eigenkapitals geprägt.

Die kurzfristigen Schulden belaufen sich auf 23,0 Mio. Euro nach 6,4 Mio. Euro im Vorjahr. Hauptursache für diese Veränderung ist die Zunahme der kurzfristigen Rückstellungen auf 12,1 Mio. Euro und der sonstigen Verbindlichkeiten auf 10,4 Mio. Euro. Beide Positionen enthalten Verpflichtungen, die im Vorjahr unter den langfristigen Schulden ausgewiesen wurden. Bei den sonstigen Rückstellungen schlagen sich insbesondere die Verpflichtungen für Prozesserlösbeteiligungen mit 9,8 (i.V. 10,0) Mio. Euro und die gegen dem Vorjahr unveränderten künftigen Prozesskosten mit 2,0 Mio. Euro nieder. Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten erhöhten sich von 3,1 Mio. Euro auf 10,4 Mio. Euro. In dieser Position sind sämtliche von der Kinowelt GmbH gewährten Darlehen enthalten. Im Vorjahr wurden 6 Mio. Euro als langfristige Schulden ausgewiesen. Es besteht eine Stundungsvereinbarung mit der Kinowelt GmbH, wonach die Darlehen nur aus frei zur Verfügung stehender Liquidität zu tilgen sind. Zudem vereinbarten beide Parteien, dass Intertainment vorrangig den Geschäftsbetrieb und die Rechtsstreitigkeiten in den USA finanziert.

Die langfristigen Schulden belaufen sich auf 33,0 (i.V. 36,3) Mio. Euro. Zum 31. Dezember 2007 sind ausschließlich die passiven latenten Steuern hierin enthalten. Diese sind für erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet, die sich in den Folgeperioden voraussichtlich ausgleichen. Das Konzerneigenkapital verringerte sich um 19,1 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr und beträgt 3,7 Mio. Euro. Die Konzerneigenkapitalquote beträgt 6,2 % nach 34,8 % im Vorjahr.

Die Reduzierung ist insbesondere auf den im Berichtsjahr erzielten Jahresfehlbetrag in Höhe von 19,0 Mio. Euro zurückzuführen. Der Konzernbilanzverlust beträgt demzufolge 56,0 (i.V. 37,0) Mio. Euro. Die Kapitalrücklage beläuft sich auf 43,1 Mio. Euro nach 43,2 Mio. Euro im Vorjahr.

2. Finanzlage

Zum Jahresende 2007 verfügte der Intertainment Konzern über liquide Mittel in Höhe von 0,1 Mio. Euro, nach 0,5 Mio. Euro zum 31. Dezember 2006. Die Abnahme beruht weiterhin insbesondere auf den hohen finanziellen Belastungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA und den Auszahlungen für laufende Verwaltungskosten. Die Einzahlungen aus der Verwertung von Filmrechten und abgeschlossenen Vergleichen konnten diesen Finanzmittelbedarf nicht decken.

Für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 liegt ein detaillierter Finanzplan von Intertainment vor, aus dem das Management eine positive Fortbestehensprognose für den Konzern ableitet. Die Liquiditätslage von Intertainment ist allerdings trotz der eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen schwierig. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt J "Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns" genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken unter Ziffer J.1 dieses Lageberichts.

3. Ertragslage

Intertainment erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2007 insbesondere aus der Verwertung von Filmrechten Umsatzerlöse in Höhe von 1,1 (i.V. 1,6) Mio. Euro. Der Materialaufwand belief sich auf 0,7 (i.V. 0,8) Mio. Euro. Dieser enthält im Wesentlichen die Abschreibungen der veräußerten Filmrechte. Der Personalaufwand verringerte sich aufgrund des weiteren Personalabbaus und der Ausbuchung von gewährten Aktienoptionen um 0,7 Mio. Euro auf 0,4 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich auf 14,0 (i.V. 7,9) Mio. Euro. Ursache für diese Zunahme sind insbesondere die Auswirkungen aus der Bewertung der Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA. Wir verweisen auf die Ausführungen unter Gliederungspunkt F.1.

Eine weitere bedeutende negative Ergebnisauswirkung auf das Konzernergebnis stammt aus dem Ansatz der latenten Steuern, die zu einem erheblichen Steueraufwand innerhalb der Steuern vom Einkommen und Ertrag führen. Der latente Steueraufwand beläuft sich im Berichtsjahr auf 6,3 (i.V. 0) Mio. Euro und betrifft erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen. Intertainment weist für das Berichtsjahr 2007 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 19,0 (i. V. 6,5) Mio. Euro aus. Das EBIT beläuft sich auf -12,2 Mio. Euro nach -6,6 Mio. Euro im Vorjahr. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beträgt -12,7 (i.V. -6,7) Mio. Euro.

G. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2007 nach HGB

1. Vermögenslage

Die Vermögenslage der Intertainment AG ist auf der Aktivseite im Wesentlichen von der Abnahme des Anlagevermögens, der Filmrechte sowie der Forderungen gegen verbundene Unternehmen gekennzeichnet.

Das Anlagevermögen reduziert sich um 0,6 Mio. Euro auf 10,5 Mio. Euro. Dies ist insbesondere auf die außerplanmäßige Abschreibung der unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen auf Filmrechte in Höhe von 0,5 (i.V. 0) Mio. Euro zurückzuführen.

Der Wert der Filmrechte nimmt gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Mio. Euro ab und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 1,1 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr 2007 sind planmäßige Abschreibungen mit 0,3 Mio. Euro (i.V. 0,7) Mio. Euro und außerplanmäßige Abschreibungen mit 0,2 (i.V. 0) Mio. Euro vorgenommen worden.

Die bedeutendste Abnahme der Aktivseite stammt aus der im Berichtsjahr vorgenommenen Wertberichtigung der Forderungen gegen die INTERTAINMENT Licensing GmbH. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf 8,4 Mio. Euro nach 60,3 Mio. Euro im Vorjahr. Die INTERTAINMENT Licensing GmbH wurde zum 31. Dezember 2007 erstmals mit dem Substanzwert anstatt eines Ertragswertes bewertet. Der Vorstand der Intertainment AG trägt damit dem Umstand Rechnung, dass zunächst ausschließlich die Rechtsstreitigkeiten in den USA verfolgt werden und der Wiederaufbau des operativen Geschäftes nicht im Vordergrund steht.

Auf der Passivseite ist im Wesentlichen eine Verringerung des Eigenkapitals um 53,1 Mio. Euro, bedingt durch einen erwirtschafteten Jahresfehlbetrag von 53,1 (i.V. 1,0) Mio. Euro, zu verzeichnen. Das Eigenkapital beläuft sich zum Bilanzstichtag insgesamt auf 18,6 Mio. Euro nach 71,7 Mio. Euro zum vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt. Die Eigenkapitalquote beträgt 90,8 % (i.V. 97,4 %).

Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf 1,1 (i.V. 1,5) Mio. Euro und betreffen im Wesentlichen noch ausstehende Ver-

bindlichkeiten mit 0,5 (i.V. 0,1) Mio. Euro.

Für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 liegt ein detaillierter Finanzplan der Intertainment AG vor, aus dem das Management eine positive Fortbestehensprognose ableitet. Die Liquiditätslage der Intertainment AG ist allerdings trotz der eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen schwierig. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt K "Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG" genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken unter Ziffer K.1 dieses Lageberichts.

pflichtungen aus der Reorganisation der Intertainment-Gruppe. Die Verbindlichkeiten in Höhe von 0,8 (i.V. 0,4) Mio. Euro enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 0,2 (i.V. 0,2) Mio. Euro, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit 0,1 (i.V. 0,2) Mio. Euro und sonstige Ver-2. Finanzlage Zum Jahresende 2007 verfügte die Intertainment AG über liquide Mittel in Höhe von 0,1 Mio. Euro, nach 0,5 Mio. Euro zum 31. Dezember 2006. Die Abnahme beruht insbesondere auf der Finanzierung der US-Rechtsstreitigkeiten der Tochtergesellschaft INTERTAINMENT Licensing GmbH und den Auszahlungen für allgemeine Verwaltungskosten. Die Intertainment AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2007 aus der Verwertung von Filmrechten Umsatzerlöse in Höhe von 0,9 (i.V. 1,5) Mio. Euro. Der Materialaufwand beläuft sich auf 0,6 Mio. Euro nach 0,7 Mio. Euro im Vorjahr. Dieser resultiert im Wesentlichen aus Abschreibungen für veräußerte Filmrechte. Der Personalaufwand beträgt nahezu unverändert zum Vorjahr 0,4 Mio. Euro. Die Abschreibungen belaufen sich auf 52,5 (i.V. 0) Mio. Euro. Sie beinhalten insbesondere die Wertberichtigungen der Forderungen gegen die INTER-TAINMENT Licensing GmbH in Höhe von 52,0 (i.V. 0) Mio. Euro und die außerplanmäßigen Abschreibungen der unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen mit 0,5 (i.V. 0) Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich um 0,1 Mio. Euro auf 1,4 Mio. Euro.

3. Ertragslage

Sie enthalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten, und Kosten der Hauptversammlung und Jahresabschlussprüfung sowie der Berichterstattung.

Die Intertainment AG weist für das Berichtsjahr 2007 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 53,1 (i. V. 1,0) Mio. Euro aus. Dieser Fehlbetrag beruht im wesentlichen auf die im Berichtsjahr vorgenommene Wertberichtigung der Forderungen gegenüber der INTERTAINMENT Licensing GmbH.

H. Bilanzeid des Vorstands

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

I. Prognosebericht

1. Künftige Entwicklung des Intertainment AG Konzerns

Nach der gescheiterten Einbringung der Epsilon Motion Pictures GmbH wird sich Intertainment zunächst darauf konzentrieren, die Rechtsstreitigkeiten der INTER-TAINMENT Licensing GmbH in den USA – insbesondere das Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank – zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Der geplante Wiederaufbau des operativen Geschäftes ist vom Ausgang der Rechtsstreitigkeiten in den USA abhängig, da Intertainment die aus den Rechtsstreitigkeiten erwarteten Finanzmittel für zukünftige Investitionen benötigt. Der Vorstand rechnet damit, dass die mündliche Verhandlung und damit eine Entscheidung im Verfahren gegen die Comerica Bank im vierten Quartal 2008 oder spätestens im ersten Quartal 2009 stattfinden wird.

2. Künftige Entwicklung der Intertainment AG

Durch den neuen Großaktionär und einen erfolgreichen Abschluss der Gerichtsverfahren in den USA sieht die Intertainment AG die Möglichkeit, in der deutschen Filmwirtschaft wieder aktiv mitzuwirken.

J. Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns

Mit der künftigen Entwicklung von Intertainment sind Chancen und Risiken verbunden. Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Chancen und Risiken identifiziert, analysiert und bewertet sowie Maßnahmen entwickelt, um die Risiken im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt. Nachfolgend sind die wesentlichen Chancen und Risiken beschrieben, die sich insbesondere aus den umfangreichen Rechtsstreitigkeiten in den USA ergeben.

Auf eine gesonderte Darstellung der Chancen und Risiken aus der eigentlichen operativen Geschäftstätigkeit, dem Filmrechtehandel und der Filmproduktion, wird verzichtet, da Intertainment im Berichtsjahr und auch aktuell über kein signifikantes Geschäft mehr verfügt. Erst nach erfolgreicher Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten ist mit einem Neuaufbau des Geschäfts zu rechnen.

1. Bestandsgefährdende Risiken

Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um:

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2007 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine integrierte Unternehmensplanung zugrunde, aus der ein detaillierter Finanzplan abgeleitet wurde. Bestandteil ist die Finanzierung des künftigen Geschäftsbetriebs, der Rechtsstreitigkeiten und der sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von drei wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Fortbestand von Intertainment in hohem Maße wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet. Durch das Urteil im Rechtsstreit gegen Franchise Pictures und weitere Parteien sowie aus dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank und weitere Parteien erwartet die INTERTAINMENT Licensing GmbH mindestens die in der Bilanz als Schadensersatzforderungen ausgewiesenen Mittelzuflüsse. Die Realisierung dieser Ansprüche ist mit den im Folgenden dargestellten Risiken verbunden: Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen Franchise Pictures und andere Parteien Es besteht das Risiko, dass bereits vorhandene und andere Gläubiger versuchen,

  • • Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen Franchise Pictures und andere Parteien,
  • • Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank und
  • • Realisierung von Mittelzuflüssen aus der im April 2008 eingeleiteten Kapitalerhöhung und der Aufnahme weiterer Darlehen in 2008.

Soweit die Mittelzuflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten, ist der weitere Forderungen beim Insolvenzverwalter geltend zu machen. Dabei kann es zu erheblichen Verzögerungen bei der Abwicklung des Insolvenzverfahrens kommen, da der Insolvenzverwalter verpflichtet ist, diese Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls die verbindliche gerichtliche Entscheidung über die Akzeptanz oder Nichtakzeptanz abwarten muss. Die klagende Partei hat zusätzlich noch im Falle des Unterliegens die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine Verwertung der Insolvenzmasse vor einem rechtskräftigen Urteil erfolgt.

Die Höhe der an die Gläubiger zu verteilenden Insolvenzmasse ist im Wesentlichen davon abhängig, inwieweit weitere Gläubiger Ansprüche wirksam geltend machen können, welche weiteren Insolvenzverfahrens-Kosten entstehen und inwieweit es zu weiteren Verzögerungen bei der Insolvenzabwicklung kommt.

Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank

Es besteht das Risiko, dass der nach Auffassung des Managements von Intertainment bestehende Schadensersatzanspruch gegen die Comerica Bank im Schiedsverfahren nicht durchgesetzt werden kann.

Ein zusätzliches Risiko liegt darin, dass Intertainment im Rahmen von Schiedssprüchen zur Zahlung der zweiten Raten aus den umstrittenen Filmen in Anspruch genommen wird. Grundlage hierfür ist das von der Comerica Bank Anfang 2003 in Bezug auf den Film "Driven" gegen die IN-

TERTAINMENT Licensing GmbH eingeleite Schiedsverfahren, das im Anschluss auf alle strittigen Franchise-Filme ausgeweitet wurde, die von der Comerica Bank finanziert wurden.

Falls die Comerica Bank mit dem von ihr angestrengten Schiedsgerichtsverfahren Erfolg haben sollte, kann der INTERTAIN-MENT Licensing GmbH eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von über 70 Mio. US-Dollar entstehen. Für den Fall, dass das Schiedsgericht zugunsten der Bank entscheidet, ist diese nach Einschätzung von Intertainment dazu verpflichtet, die Einnahmen aus der Auswertung der umstrittenen Filmrechte auf die Zahlungsverpflichtung von Intertainment anzurechnen. Diese Einnahmen überwiegen nach Auffassung von Intertainment den Betrag der noch ausstehenden zweiten Raten. So hat die Comerica Bank im Rahmen des Insolvenzverfahrens von Franchise Pictures erklärt, dass sie keine Ansprüche gegenüber Franchise Pictures mehr hat.

Realisierung der übrigen Prämissen der Finanzplanung einschlieSSlich weiterer kurzfristig geplanter Zahlungseingänge

Für die Deckung des künftigen Finanzmittelbedarfs führt Intertainment zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses eine Kapitalerhöhung durch. Darüber hinaus plant Intertainment, im Geschäftsjahr 2008 und 2009 weitere Darlehen aus der Rahmenkreditvereinbarung mit der MK Medien Beteiligungs GmbH aufzunehmen. Diese Maßnahmen sind unabdingbarer Bestandteil des Finanzierungskonzepts von Intertainment und insbesondere für die Finanzierung der umfangreichen Rechtsstreitigkeiten in den USA erforderlich.

Folgen einer möglichen Fehleinschätzung

Die Folgen einer möglichen Fehleinschätzung der bestandsgefährdenden Risiken sind in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit weitreichend. So könnte – unter Umständen auch kurzfristig – wegen drohender Zahlungsunfähigkeit die Einleitung eines Insolvenzverfahrens erfolgen und für die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden keine Fortführungswerte nach IFRS Framework § 23 zum Ansatz kommen. Die bestandsgefährdenden Risiken der Intertainment AG werden gesondert in Ziffer K.1 erläutert.

2. Weitere Risiken der künftigen Entwicklung

2.1 Risiko weiterer Mittelabflüsse an Paramount Pictures

Durch den Vertrag mit Paramount Pictures besteht auf Basis der Auswertung des Filmtitels "Twisted" das Risiko, dass in Abhängigkeit von den abgetretenen Auswertungserlösen weitere zukünftige finanzielle Verpflichtungen für die Intertainment AG entstehen. Zur Absicherung dieser Verpflichtungen wurden Sicherheiten an Paramount Pictures bis zu einer Höhe von maximal 7 Mio. US-Dollar eingeräumt.

2.2 Währungsrisiko

Wechselkursschwankungen zwischen US-Dollar und Euro können Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage und insbesondere Gewinnmargen durch Wechselkursgewinne oder -verluste haben.

Geschäftsbericht 2007

K. Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG

1. Bestandsgefährdende Risiken

Der Jahresabschluss für das Geschäfts jahr 2007 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Der Vor stand der Intertainment AG geht von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass die Gesellschaft mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren ihre geschäft lichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zah lungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine detaillierte Finanzplanung zugrunde. Be standteil ist die Finanzierung der künftigen Geschäftstätigkeit, der geplanten Investiti onen und der sonstigen Finanzierungsakti vitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit ab schließender Sicherheit beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um:

  • • Realisierung der Prämissen, die der von der Tochtergesellschaft INTERTAINMENT Licensing GmbH vorgelegten Finanzpla nung zugrunde liegen:
  • Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitig keiten gegen Franchise Pictures und andere Parteien und
  • Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitig keiten gegen die Comerica Bank.

  • • Realisierung der Prämissen, die der von der Intertainment AG vorgelegten Fi nanzplanung zugrunde liegen:

  • Realisierung von Mittelzuflüssen aus der im April 2008 eingeleiteten Ka pitalerhöhung und der Aufnahme weiterer Darlehen im Geschäftsjahr 2008.

Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den bestands gefährdenden Risiken des Intertainment AG Konzerns unter Ziffer J dieses Lagebe richtes.

Folgen einer m öglichen Fehleinsch ä tzung

Sollten diese Prämissen nicht eintreten, kann dies mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Insolvenz der INTERTAINMENT Licen sing GmbH und der Intertainment AG zur Folge haben.

2. Weitere Risiken der Intertainment AG

Für die Erläuterung der weiteren Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment AG Konzern unter Zif fer J.2.

München, den 23. April 2008 Intertainment AG

Der Vorstand

Bilanz Intertainment Konzern

zum 31. Dezember 2007 nach IFRS

Aktiv
A
in TEuro
31.12.2007 31.12.2006
A. Kurzfristige
Vermögenswerte
I. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten V.1.1 95 492
II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte V.1.2
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Sonstige Vermögensgegenstände
0
39.493
30
3.131
III. Filmrechte V.1.3 1.160 1.851
40.748 5.504
B. Langfristige
Vermögenswerte
I. Sachanlagen V.2.1
Betriebs- und Geschäftsausstattung 55 72
II. Immaterielle Vermögenswerte V.2.1
1. Lizenzen
2. Geleistete Anzahlungen
1
1.610
1
2.147
III. Finanzanlagen V.2.1
Beteiligungen 0 0
IV. Sonstige Vermögenswerte V.2.2 149 48.145
V. Latente Steuern V.2.3 17.089 9.628
18.904 59.993
Aktiva
gesamt
59.652 65.497

Passiva in TEuro 31.12.2007 31.12.2006 A. Kurzfristige Schulden I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten V.3.1 2 0 II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen V.3.1 420 617 III. Sonstige Verbindlichkeiten V.3.1 10.443 3.066 IV. Steuerrückstellungen 23 43 V. Sonstige Rückstellungen V.3.2 12.094 2.676 22.982 6.402 B. Langfristige Schulden I. Sonstige Verbindlichkeiten V.4.1 0 6.000 II. Sonstige Rückstellungen V.4.2 0 11.150 III. Latente Steuern V.4.3 32.950 19.168 32.950 36.318 C. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital V.5.1 16.506 16.506 II. Kapitalrücklage V.5.2 43.055 43.247 III. Gewinnrücklage V.5.3 Gesetzliche Rücklage 116 116 IV. Konzernbilanzverlust V.5.4 -55.957 -36.995 V. Währungsdifferenzen 0 -97 3.720 22.777

31.12.2007 31.12.2006
A. Kurzfristige
Schulden
I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten V.3.1 2 0
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen V.3.1 420 617
III. Sonstige Verbindlichkeiten V.3.1 10.443 3.066
IV. Steuerrückstellungen 23 43
V. Sonstige Rückstellungen V.3.2 12.094 2.676
22.982 6.402
B. Langfristige
Schulden
I. Sonstige Verbindlichkeiten V.4.1 0 6.000
II. Sonstige Rückstellungen V.4.2 0 11.150
III. Latente Steuern V.4.3 32.950 19.168
32.950 36.318
C. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital V.5.1 16.506 16.506
II. Kapitalrücklage V.5.2 43.055 43.247
III. Gewinnrücklage V.5.3
Gesetzliche Rücklage 116 116
IV. Konzernbilanzverlust V.5.4 -55.957 -36.995
V. Währungsdifferenzen 0 -97
3.720 22.777
Passiva
gesamt
59.652 65.497

Gewinn- und Verlustrechnung Intertainment Konzern

Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2007 nach IFRS

in TEuro 1.1.-31.12.2007 1.1.-31.12.2006
1. Umsatzerlöse VI.1 1.126 1.633
2. Sonstige betriebliche Erträge VI.2 2.334 1.614
3.460 3.247
3. Materialaufwand VI.3
a) Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen -691 -772
b) Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen -42 -58
-733 -830
4. Personalaufwand VI.4
a) Gehälter -391 -1.032
b) Soziale Abgaben und
Aufwendungen für die Altersversorgung -39 -50
-430 -1.082
5. Abschreibungen VI.5
Abschreibungen auf im. Vermögenswerte und Sachanlagen -559 -19
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen VI.6 -13.994 -7. 912
7. Zinsergebnis VI.7 -411 -86
8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -12.667 -6. 682
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag VI.8 -6.295 160
10. Konzernjahresfehlbetrag -18.962 -6.522
11. Verlustvortrag -36.995 -31.435
12. Entnahme Kapitalrücklage 0 962
13. Konzernbilanzverlust -55.957 -36.995
Ergebnis pro Aktie (Basic earnings per share) -1,47 -0,53
Verwässertes Ergebnis pro Aktie (Diluted earnings per share) -1,47 -0,53

Kapitalflussrechnung Intertainment Konzern

Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2007

in TEuro 2007 2006
Periodenergebnis vor Zinsen und Steuern -12.653 -6.436
Aktienoptionen Vorstand & Mitarbeiter -94 120
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 559 19
Veränderung Filmrechte 691 772
Veränderung Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten 11.081 5.207
Veränderung Rückstellung Vertragsstreitigkeiten 0 -1.360
Veränderung Rückstellung Prozesserlösbeteiligungen -1.150 743
Veränderung Rückstellung Prozesskosten 1.044 241
Veränderung der übrigen Rückstellung -1.647 -876
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 30 35
Veränderung sonstiger Aktiva 552 1.505
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen sowie anderer Passiva 1.180 -958
Erhaltene Zinsen 13 13
Gezahlte Zinsen 0 -99
Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen
-394
-5
-1.074
-13
Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit -5 -13
Einzahlungen aus Kapitalerhöhung 0 1.501
Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit 0 1.501
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands -399 414
Wechselkursbedingte und sonstige Wertänderungen
des Finanzmittelbestandes 0 -21
Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode 492 99
Finanzmittelfonds
am Ende
der
Periode
93 492
Zusammensetzung
des
Finanzmittelfonds
in TEuro
31.12.2007 31.12.2006
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 95 492
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -2 0
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 93 492

Entwicklung des Eigenkapitals Intertainment Konzern

nach IFRS

in TEuro
Grundkapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Bilanzverlust Währung Gesamt
Stand
31.12.2005
15.005 44.089 116 -31.435 -76 27.699
Jahresergebnis 2006 -6.522 -6.522
Aktienoptionen 120 120
Entnahme aus Kapitalrücklage -962 962 0
Kapitalerhöhung 1.501 1.501
Währungsdifferenz -21 -21
Stand
31.12.2006
16.506 43.247 116 -36.995 -97 22.777
Jahresergebnis 2007 -18.962 -18.962
Aktienoptionen -95 -95
Entnahme aus Kapitalrücklage 0
Währungsdifferenz -97 97 0
Stand
31.12.2007
16.506 43.055 116 -55.957 0 3.720

I. Allgemeine Angaben

Die seit Februar 1999 am Neuen Markt notierte Intertainment Aktiengesellschaft (im Folgenden als "Intertainment" oder "Konzern" bezeichnet) ist am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment "Prime Standard", der Frankfurter Wertpapierbörse gewechselt. Am 14. Dezember 2006 wechselte Intertainment in den "General Standard".

Der Vorstand der Intertainment AG hat am 23. April 2008 den Konzernabschluss zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und dann zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.

Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang jeweils in tausend Euro (TEuro) dar. Neben den Werten für das Geschäftsjahr 2007 werden zur Vergleichbarkeit auch die entsprechenden Vorjahreswerte angegeben. Diese sind in Klammern dargestellt. Die Abkürzung "i.V." steht dabei für "im Vorjahr".

II. Rechnungslegungsgrundsätze

Die Intertainment Aktiengesellschaft, München, stellt ihren Konzernabschluss entsprechend § 315a Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) des International Accounting Standards Board (IASB) auf, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Dem konsolidierten Abschluss liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Intertainment leitet alle im Konsolidierungskreis befindlichen, auf Basis der lokalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Einzelabschlüsse auf die internationale Rechnungslegungsnorm IFRS über und erstellt auf dieser Grundlage einen Konzernabschluss.

Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2007 die nachfolgend aufgeführten neuen und überarbeiteten IFRS Standards und Interpretationen angewandt. Aus der Anwendung dieser überarbeiteten Standards und Interpretationen ergaben sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Konzerns. Sie führen jedoch zu zusätzlichen Angaben im Konzernanhang.

Intertainment Konzern: Anhang

zum 31. Dezember 2007 nach IFRS

Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften: Im August 2005 hat das International Accounting Standard Board (IASB) eine Änderung an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" vorgenommen. Aus dieser Änderung resultieren neue Angaben für Abschlüsse, die am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnen. Diese Angaben sollen dem Abschlussadressaten ermöglichen, die Ziele, Methoden und Prozesse des Konzerns zum Kapitalmanagement zu beurteilen.

Im August 2005 hat das IASB IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben" veröffentlicht, welcher für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnen, anzuwenden ist. Dieser Standard verlangt Angaben, die dem Abschlussadressaten ermöglichen, die Bedeutung der Finanzinstrumente für die Finanzlage und die Ertragskraft des Konzerns sowie die Art und das Ausmaß der aus diesen Finanzinstrumenten resultierenden Risiken zu beurteilen. Die hieraus resultierenden neuen Angaben haben Auswirkungen auf den Abschluss des Konzerns. Aus der Anwendung ergaben sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Konzerns. Die Vergleichsinformationen wurden angepasst.

Gemäß IFRIC 9 "Neubeurteilung eingebetteter Derivate" muss das Unternehmen einen Vertrag über ein strukturiertes Instrument stets zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses daraufhin beurteilen, ob ein eingebettetes Derivat vorliegt. Eine Neubeurteilung ist nur zulässig bei einer erheblichen Änderung von Vertragsbedingungen, wenn es dadurch zu einer signifikanten Änderung der Zahlungsströme kommt. Da der Konzern keine vom Basisvertrag zu trennenden, eingebetteten Derivate aufweist, hatte diese Interpretation keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Das IFRIC hat im Juli 2006 IFRIC 10 "Zwischenberichterstattung und Wertminderung" herausgegeben, welcher für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. November 2006 beginnen, anzuwenden ist. Darin wird geregelt, dass ein im Rahmen eines Zwischenabschlusses erfasster Wertminderungsaufwand für den Geschäfts- und Firmenwert, für gehaltene Eigenkapitalinstrumente und finanzielle Vermögenswerte, die zu Anschaffungskosten bilanziert werden, im Folgeabschluss nicht rückgängig gemacht werden darf. Da der Konzern keine derartigen Berichtigungen des erfassten Wertminderungsaufwands vorgenommen hat, hatte diese Interpretation keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Neu herausgegebene Rechnungslegungsvorschriften:

Im November 2006 hat das IASB IFRS 8 "Geschäftssegmente" veröffentlicht. Dieser Standard regelt die Angabe von Informationen in der Segmentberichterstattung. Da der Konzern keine Segmenteinteilung vornimmt, hatte die Überarbeitung von IFRS 8 keine Auswirkungen auf die Erstellung des Abschlusses für den Konzern.

Im September 2007 veröffentlichte das IASB IAS 1 "Darstellung des Abschlusses", erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die Neufassung des Standards beinhaltet wesentliche Änderungen in Darstellung und Ausweis von Finanzinformationen im Abschluss. Die Neuerungen beinhalten insbesondere die Einführung einer Gesamtrechnung, die sowohl das in einer Periode erwirtschaftete Ergebnis als auch die noch nicht realisierten Gewinne und Verluste, die bislang innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen wurden, umfasst und die Gewinn- und Verlustrechnung in ihrer bisherigen Form ersetzt. Darüber hinaus muss nunmehr neben der Bilanz zum Bilanzstichtag und der Bilanz zum vorangegangenen Stichtag zusätzlich eine Bilanz zu Beginn der Vergleichsperiode aufgestellt werden, sofern das Unternehmen rückwirkend Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anwendet, einen Fehler korrigiert oder einen Abschlussposten umgliedert. Intertainment prüft derzeit, wie sich die Anwendung der Änderungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken wird.

Im März 2007 hat das IASB IAS 23 "Fremdkapitalkosten", der erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden ist, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, veröffentlicht. Der Standard fordert eine Aktivierung von Fremdkapitalkosten, die einem qualifizierten Vermögenswert zugerechnet werden können. Das bisherige Wahlrecht, diese Zinsaufwendungen sofort aufwandswirksam zu erfassen, wurde gestrichen. Intertainment prüft derzeit, wie sich die Anwendung der Änderungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken wird.

Die Änderung des IFRS 2 "Aktienbasierte Vergütungen" wurde im Januar 2008 veröffentlicht und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die Änderung betrifft zum einen die Klarstellung, dass der Begriff der Ausübungsbedingungen ausschließlich die Dienst- und die Leistungsbedingungen beinhaltet. Zum anderen werden die Regelungen zur Bilanzierung einer vorzeitigen Beendigung von anteilsbasierten Vergütungsplänen auch auf Fälle einer Beendigung durch die Mitarbeiter ausgeweitet. Die Übergangsbestimmungen sehen eine retrospektive Anwendung der Neuregelung vor.

Im Januar 2008 veröffentlichte das IASB die überarbeiteten Standards IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" und IAS 27 "Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS". Nach IFRS 3 werden Unternehmenszusammenschlüsse weiterhin nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Neuregelung hat u.a. Auswirkungen auf den Ansatz eines eventuellen Anteils von Minderheiten an Geschäfts- und Firmenwerten und deren Ausweis im Eigenkapital. Weiterhin sind die erfolgswirksame Neubewertung bereits bestehender Beteiligungsanteile bei erstmaliger Erlangung der Beherrschung (sukzessiver Unternehmenserwerb), die zwingende Berücksichtigung einer Gegenleistung, die an das Eintreten künftiger Ereignisse geknüpft ist, zum Erwerbszeitpunkt sowie die ergebniswirksame Behandlung von Transaktionskosten hervorzuheben. IAS 27 enthält Regeln zur Konsolidierung und zur Behandlung von Änderungen von Beteiligungsquoten. IFRS 3 und IAS 27 sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Intertainment prüft derzeit, wie sich die Änderungen auf künftige Unternehmenszusammenschlüsse und die Darstellung des Konzerns auswirken werden.

Im Februar 2008 veröffentlichte das IASB Änderungen zu IAS 32 "Finanzinstrumente: Darstellung" und IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" (geändert 2008). Sie sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die Änderung betrifft die Klassifizierung von kündbaren Gesellschaftereinlagen als Eigen- oder als Fremdkapital. Nach bisheriger Regelung waren Unternehmen teilweise gezwungen, das gesellschaftsrechtliche Kapital aufgrund gesetzlich verankerter Kündigungsrechte der Gesellschafter als finanzielle Verbindlichkeiten auszuweisen. Künftig sollen diese Gesellschaftereinlagen in der Regel als Eigenkapital klassifiziert werden, sofern eine Abfindung zum beizulegenden Zeitwert vereinbart wird und die geleisteten Einlagen den nachrangigsten Anspruch auf das Nettovermögen des Unternehmens darstellen. Intertainment prüft derzeit, wie sich die Anwendung der Änderungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken wird.

III. Angaben zum Konsolidierungskreis und -stichtag

1. Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst alle in- und ausländischen Tochterunternehmen, über die die Intertainment AG die Kontrolle ausübt. Eine Ausübung der Kontrolle wird unterstellt, soweit die Intertainment AG bei der betreffenden Gesellschaft mehr als 50 % der Stimmrechte besitzt, die Finanzierungs- und Geschäftspolitik bestimmt oder die Mehrheit des Aufsichts- oder Verwaltungsrates stellen kann.

In den Konsolidierungskreis werden unverändert zum Vorjahr die Intertainment AG und ihre Tochtergesellschaften INTERTAIN-MENT Licensing GmbH, MH Media Holding GmbH und USA-Intertainment, Inc. einbezogen, die sich wie folgt darstellen:

III.1 Konsolidierungskreis
in TEuro
Gesellschaft Gezeichnetes
Kapital
(Vorjahr)
Eigenkapital
2007
(Vorjahr)
Jahresergebnis
2007
(Vorjahr)
Anteil
(in %)
Beschreibung
Intertainment AG,
München
16.506
(16.506)
18.573
(71.712)
-53.139
(-962)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Erwerb und die Verwertung von Film
rechten, der Handel mit Filmrechten,
die Produktion und Co-Produktion von
Filmen, das Merchandising, der Vertrieb
und die Übertragung von Medieninhalten
im Audio- und Videobereich über Kom
munikationsmittel aller Art, die Lizenz
vergabe hierauf, sowie die Ausführung
artverwandter Geschäfte. Zudem agiert
die Gesellschaft als Finanzholding.
INTERTAINMENT
Licensing GmbH,
München
946
(946)
-90.004
(-78.538)
-11.466
(-5.487)
100 Unternehmensgegenstand ist die Ent
wicklung von Mediakonzepten und der
Handel mit Filmrechten.
MH Media Holding GmbH
(ehemals Intertainment
Animation & Merchandising
GmbH), München
358
(358)
0
(20)
-20
(20)
100 Unternehmensgegenstand ist der Handel
mit Merchandising- und mit Zeichentrick
film-Rechten.
USA-Intertainment, Inc.,
Los Angeles, USA
105
(105)
0
(127)
-127
(50)
100 Unternehmensgegenstand ist es, die mit
amerikanischen Unternehmen beste
henden Verträge von Unternehmen des
Intertainment Konzerns zu betreuen
und neue Filmprojekte sowie potenzielle
Lizenz- und Produktionsabkommen zu
identifizieren und diese zu bewerten.

2. Stichtag des Konzernabschlusses

Stichtag für den Konzernabschluss ist der 31. Dezember 2007. Der Jahresabschluss der Intertainment AG und der Jahresabschluss der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen datieren auf diesen Stichtag.

3. Konsolidierungsmethoden

Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach konzerneinheitlichen Regeln zum 31. Dezember 2007 und für die Vergleichsperiode zum 31. Dezember 2006 aufgestellten Jahresabschlüsse der Gesellschaften. Die Jahresabschlüsse wurden von Abschlussprüfern geprüft und testiert bzw. im Rahmen der Konzernabschlussprüfung einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die INTERTAINMENT Licensing GmbH wird ab dem Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung als rechtliche Reorganisation behandelt. Dies hat zur Folge, dass der Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung direkt mit der Kapitalrücklage verrechnet wird. Ein Firmenwert wird nicht ausgewiesen.

Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Konsolidierungspflichtige Zwischengewinne aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen lagen nicht vor.

4. Währungsumrechnung von Beteiligungen

Die Abschlüsse von Tochterunternehmen aus Ländern außerhalb des Euroraums werden nach dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet. Für die Tochterunternehmen richtet sich die funktionale Währung nach deren primären Wirtschaftsumfeld. Sie entspricht in der Regel der jeweiligen Landeswährung.

Die USA-Intertainment, Inc. bilanziert in US-Dollar. Durch die Euro-Umrechnung der Bilanzwerte zum Stichtagskurs und der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Zahlen zum Durchschnittskurs entstanden im Vorjahr Währungsdifferenzen in Höhe von -97 TEuro. Diese wurden ergebnisneutral mit dem Eigenkapital verrechnet. Im Berichtsjahr erfolgte eine vollständige Verrechnung mit der Kapitalrücklage.

Im Rahmen der Anpassung der Einzelabschlüsse an konzernweite Bilanzierungsund Bewertungsmethoden sind, wie im Vorjahr, keine ergebniswirksam zu berücksichtigende Währungsdifferenzen entstanden.

IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Grundsätze

Der Konzernabschluss basiert auf dem Anschaffungskostenprinzip. Soweit nicht besonders vermerkt, erfolgt ein Ansatz der Aktiv- und Passivposten zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen im Wesentlichen den im Vorjahr angewandten Methoden.

2. Going Concern

Der Konzernabschluss der Intertainment AG wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Wir verweisen diesbezüglich auch auf die Ausführungen zu den bestandsgefährdenden Risiken in Anhang und Lagebericht.

3. Verwendung von Schätzungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen zugrunde gelegt, die sich auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden bzw. der Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung und den Ausweis der Schadensersatzforderungen und der damit zusammenhängenden sonstigen Rückstellungen sowie der Bewertung des Filmvermögens, der latenten Steuerabgrenzungen und der aktienbasierten Vergütung. Alle wesentlichen Schätzungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf den Erfahrungen des Managements und den Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt.

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund deren ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert:

Schadensersatzforderungen und damit zusammenhängende Rückstellungen für Prozesserlösbeteiligungen und Rechts- und Beratungskosten

Der Bewertung der Schadensersatzansprüche liegen die Ansprüche von Intertainment aus dem gewonnenen Rechtsstreit in Höhe der Urteilssumme abzüglich eines Risikoabschlages zugrunde. Die Berechnung des Risikoabschlages erfolgte auf Basis eines Realoptionsbewertungsmodells, in dem die Mittelzuflüsse mit der Wahrscheinlichkeit ihrer Realisierung bewertet wurden. Das Management beurteilt den als Schadensersatz bilanzierten Vermögenswert trotz der eingeleiteten Insolvenz von Franchise Pictures und anderer Parteien als werthaltig. Die Werthaltigkeit leitet sich nach Auffassung des Managements zum einen daraus ab, dass ein gewisser Teil der Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures befriedigt werden kann. Zum anderen beurteilt das Management die Erfolgsaussichten des bevorstehenden Schiedsverfahrens gegen die Comerica Bank sehr positiv. Sollte Intertainment seine Ansprüche gegen die Comerica Bank durchsetzen, würde nach Einschätzung des Managements auch die Comerica Bank für den bei Intertainment entstandenen Schaden, der bereits im Verfahren gegen Franchise Pictures und andere Parteien erfolgreich durchgesetzt wurde, haften.

Die Rückstellung für Prozesserlösbeteiligungen betrifft die Beteiligung von Dritten an den Intertainment zufließenden Prozesserlösen. Diese Rückstellung steht in direktem Zusammenhang mit den ausgewiesenen Schadenersatzforderungen. Die Höhe der Beteiligungen bemisst sich an vertraglich vereinbarten Prozentsätzen auf Basis der erwarteten Mittelzuflüsse. Die Prozesserlösbeteiligungen werden erst zum Zeitpunkt des Mittelzuflusses fällig.

Die Rückstellung für Rechts- und Beratungskosten umfasst die geschätzten noch anfallenden Kosten aller anhängenden Rechtsstreitigkeiten. Über die Rückstellung für Prozesskosten hinaus wurden insbesondere keine Rückstellungen für etwaige Zahlungsverpflichtungen aus Schiedsverfahren gebildet, da das Management von keinen weiteren Mittelabflüssen ausgeht. Es wird davon ausgegangen, dass die Rechtsstreitigkeiten Ende 2008 erfolgreich beendet werden können, so dass die Mittelzuflüsse innerhalb der nächsten 12 Monate realisierbar sind. Der Ausweis der Schadensersatzforderungen erfolgt aus diesem Grunde vollständig unter den kurzfristigen Vermögenswerten. Im Geschäftsjahr wurden daher die Aktiv- und Passivpositionen, die in Zusammenhang mit den Rechtsstreiten in den USA stehen, vom langfristigen in den kurzfristigen Bereich umgegliedert.

Filmrechte

Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Der planmäßigen Abschreibung von Filmrechten liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. die Auswertung der Teilrechte zugrunde. Darüber hinaus erfolgen gemäß IAS 2 außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös (Nettoveräußerungswert) unter dem aktivierten Restbuchwert liegt.

Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.

Aktienbasierte Vergütung

Die Kosten aus der Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten an Mitarbeiter werden im Konzern mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts muss für die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten ein geeignetes Bewertungsverfahren bestimmt werden; dieses ist abhängig von den Bedingungen der Gewährung. Es ist weiterhin die Bestimmung geeigneter in dieses Bewertungsverfahren einfließender Daten, darunter insbesondere die voraussichtliche Optionslaufzeit, Volatilität und Dividendenrendite, sowie entsprechender Annahmen erforderlich. Des Weiteren ist abzuschätzen, wie viele der zugesagten Optionen nach Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausgeübt werden.

4. Impairment

Die Buchwerte der Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag darauf hin überprüft, ob Indikatoren für eine Wertminderung (Impairment) vorliegen. Wenn solche Indikatoren vorliegen, wird der beizulegende Wert der Vermögenswerte geschätzt und gegebenenfalls eine Abwertung erfolgswirksam vorgenommen.

5. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. Die Bewertung der Fremdwährungsguthaben erfolgt auf Basis des Euro-Wechselkurses zum Bilanzstichtag.

6. Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen klassifiziert. Die Klassifizierung ihrer finanziellen Vermögenswerte nimmt Intertainment mit dem erstmaligen Ansatz vor und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist.

In der Bilanz enthaltene finanzielle Vermögenswerte umfassen Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurz- und langfristige finanzielle Vermögenswerte. Sämtliche in der Bilanz enthaltene finanzielle Vermögenswerte wurden als Forderungen klassifiziert. Die Einzelheiten zu den Ansatz- und Bewertungskriterien werden in den Anhangangaben zu den einzelnen Positionen offen gelegt.

Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung der als Forderung klassifizierten finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Der Konzern ermittelt an jedem Stichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswertes vorliegt. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlustes als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts. Der Wertminderungsverlust wird erfolgswirksam erfasst. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung auftretenden Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Der neue Buchwert darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen. Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst.

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • • Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen.
  • • Der Konzern behält zwar die Rechte auf den Bezug von Cashflows aus finanziellen Vermögenswerten, übernimmt jedoch eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung der Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen von IAS 39.19 erfüllt ("pass-through-arrangement").
  • • Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert übertragen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögens-

wert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.

7. Filmrechte und Lizenzen

Filmrechte, deren Erwerb für einen begrenzten Zeitraum erfolgt, sind im Umlaufvermögen bilanziert. Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Die Kosten der Finanzierung durch Fremdkapital werden gemäß IAS 23 als Aufwand behandelt. Die Anschaffungskosten sind auf die Teilrechte Kino, Video & DVD sowie Pay- und Free-TV aufgeteilt. Bemessungsgrundlage für diese Aufteilung bilden die prognostizierten Erlöse der definierten Teilsegmente. Die Free-TV-Teilrechte sind in bis zu drei Verwertungszyklen untergliedert, die teilweise einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren umfassen. Entfallen bei Filmrechten einzelne Teilsegmente, sind die Anschaffungskosten mit geänderten Allokationsprozentsätzen auf die verbleibenden Verwertungsstufen aufgeteilt.

Die Aktivierung der Filmrechte erfolgt zum Zeitpunkt der technischen Abnahme des angelieferten Filmmaterials durch ein unabhängiges Labor.

Der planmäßigen Abschreibung von Filmrechten liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. die Auswertung der Teilrechte zugrunde. Darüber hinaus erfolgen gemäß IAS 2 außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös (Nettoveräußerungswert) unter dem aktivierten Restbuchwert liegt.

8. Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu historischen Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen bewertet. Der linearen Abschreibung liegt die voraussichtliche Nutzungsdauer zugrunde, welche bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 bis 10 Jahre beträgt. Darüber hinaus erfolgen ggf. Wertminderungen auf den niedrigeren Markt- bzw. Verkehrswert. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang gezeigt.

9. Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den historischen Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Entfallen die Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes auf verschiedene Teilrechte – dies ist insbesondere bei Filmrechten der Fall –, erfolgt die Aufteilung der Anschaffungskosten auf Basis der prognostizierten Erlöse. Die planmäßige Abschreibung der Anschaffungskosten wird entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bzw. Verursachung vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt bei Software 3 bis 5 Jahre.

Auszahlungen für den Lizenzerwerb von zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehenden Filmrechten, die noch nicht geliefert und noch nicht technisch abgenommen sind, werden unter den immateriellen Vermögensgegenständen als Anzahlungen ausgewiesen.

Die aktivierten Beträge unterliegen regelmäßig einer Überprüfung der Werthaltigkeit und sind gegebenenfalls außerplanmäßig abzuschreiben. Diese Abschreibung ist erforderlich, wenn es nicht hinreichend wahrscheinlich ist, dass aus den Vermögensgegenständen ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen generiert werden kann.

10. Finanzanlagen

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt und ggf. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.

11. Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Gemäß IAS 37 werden für rechtliche oder faktische Verpflichtungen Rückstellungen in der Bilanz angesetzt, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Der Wertansatz der Rückstellungen wird im Wege der Schätzung ermittelt und basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken.

Sämtliche finanzielle Schulden werden von Intertainment gemäß IAS 39 als Verbindlichkeiten klassifiziert. Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert und in der Folgebewertung mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Verzinsliche Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten bewertet. Sie werden nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

12. Eigenkapital

In der Kapitalrücklage ist der Betrag enthalten, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag hinaus erzielt wird. Des Weiteren wird die Bewertung der Aktienoptionen in dieser Position erfasst.

13. Umsatzrealisation

Die Umsatzrealisierung ist für den Lizenzverkauf und die Auswertung von Filmrechten zu unterscheiden.

Im Falle des Lizenzverkaufes werden Umsätze realisiert, wenn eine bindende vertragliche Beziehung mit dem Lizenznehmer entstanden ist. Diese setzt voraus, dass die Abnahme der lizenzierten Filmrechte vorliegt, die Lizenzgebühr für jedes lizenzierte Filmrecht bekannt ist und eine ausreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der wirtschaftliche Nutzen, die Lizenzgebühr, bei Fälligkeit zufließt.

Im Falle der Auswertung von Filmrechten wird der Umsatz bei Vorliegen der tatsächlichen Einspielergebnisse der jeweiligen Teilrechte des Auswertungszeitraums erfasst. Im Allgemeinen beginnt rund sechs Monate nach dem Kinostart eines Films die Auswertung im DVD-Segment, 12 Monate später die im Pay-TV- und wiederum 12 Monate später die im Free-TV-Segment.

14. Zinsen

Zinsen werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand bzw. Ertrag erfasst.

15. Bewertung von Aktienoptionen

Nach IFRS 2 werden Vergütungen durch die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten (Aktienoptionen) an Vorstand und Mitarbeiter der Gesellschaft ab dem Zeitpunkt der Ausgabe anteilig über den Erdienungszeitraum im Personalaufwand und in der Kapitalrücklage erfasst. Die Aktienoptionen wurden zu diesem Zweck im Zeitpunkt der Ausgabe nach einem anerkannten Optionspreismodell (Black-Scholes-Modell) bewertet.

Die Erfassung von aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungsbzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sog. Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d. h. dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.

Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind.

16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie latente Steuern

Die Ermittlung der Ertragsteuern erfolgt nach IAS 12. Die tatsächlichen Steuererstattungsansprü-

che und Steuerschulden für die laufende

und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Aktive und passive latente Steuern werden dann angesetzt, wenn künftige steuerliche Auswirkungen zu erwarten sind, die auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten bestehender Aktiva und Passiva nach IFRS und Steuerbilanzwerten und auf erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen zurückzuführen sind. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden im Rahmen der Realisierbarkeit der Steuervorteile gebildet.

Aktive latente Steuern werden periodisch auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Aktive und passive latente Steuern werden unter Verwendung der Steuersätze errechnet, die voraussichtlich auf Grund der derzeit geltenden Steuergesetze für steuerpflichtige Erträge in den Jahren gelten, in denen diese zeitlichen Differenzen umgekehrt oder ausgeglichen werden. Die Steuerwirkung aus der Umbewertung nach den International Accounting Standards wird nach IAS 12 und unter Beachtung der aktuellen Gesetzeslage mit einem Steuersatz von ca. 33 % (i.V. 40 %) berücksichtigt.

V. Erläuterungen zur Konzernbilanz

1. Kurzfristige Vermögenswerte

1.1 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Die flüssigen Mittel von insgesamt 95 (i.V. 492) TEuro bestehen aus laufenden Kontokorrentkonten sowie der Kasse. Der beizulegende Zeitwert des im Konzern erfassten Kassenbestands und der Guthaben bei Kreditinstituten entspricht den Nennwerten.

1.2 Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich im Vorjahr auf 30 TEuro und wurden im Berichtsjahr ausgeglichen und verrechnet.

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 39.493 (i.V. 3.131) TEuro bestehen im Wesentlichen aus Schadensersatzforderungen aus in den USA anhängigen Rechtsstreitigkeiten mit 39.260 (i.V. 2.819) TEuro.

Die Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten betreffen die Ansprüche von Intertainment gegen Franchise Pictures und andere Parteien. Im Vorjahr waren die Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 48.145 TEuro aufgrund ihrer Fristigkeit von mehr als einem Jahr unter den langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.

Es wird davon ausgegangen, dass im Berichtsjahr die Rechtsstreitigkeiten erfolgreich beendet werden können, so dass die Mittelzuflüsse innerhalb der nächsten 12 Monate realisierbar sind. Der Ausweis der Schadensersatzforderungen erfolgt aus diesem Grunde vollständig unter den kurzfristigen Vermögenswerten.

Der Bewertung liegen die Ansprüche von Intertainment aus dem gewonnenen Rechtsstreit in Höhe der Urteilssumme abzüglich eines Risikoabschlages zugrunde. Die Berechnung erfolgte auf Basis eines Bewertungsmodells, in dem die Mittelzuflüsse mit der Wahrscheinlichkeit ihrer Realisierung bewertet wurden.

Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus erhaltenen Vergleichszahlungen, Wechselkurseffekten und einer erhöhten Risikovorsorge.

Das Management beurteilt den als Schadensersatz bilanzierten Vermögenswert trotz der eingeleiteten Insolvenz von Franchise Pictures und anderer Parteien als werthaltig. Die Werthaltigkeit leitet sich nach Auffassung des Managements zum einen daraus ab, dass ein gewisser Teil der Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures befriedigt werden kann. Zum anderen beurteilt das Management die Erfolgsaussichten des bevorstehenden Schiedsverfahrens gegen die Comerica Bank sehr positiv. Sollte Intertainment seine Ansprüche gegen die Comerica Bank durchsetzen, würde nach Einschätzung des Managements auch die Comerica Bank für den bei Intertainment entstandenen Schaden, der bereits im Verfahren gegen Franchise Pictures und andere Parteien erfolgreich durchgesetzt wurde, haften.

Die Höhe der im Periodenergebnis er-

fassten Wertberichtigungen betrug im Geschäftsjahr 2007 11.081 (i.V. 6.190) TEuro und ist unter sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Der beizulegende Zeitwert der übrigen im Konzern erfassten kurzfristigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerten entspricht den Nennwerten. Die Fälligkeit dieser Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten beträgt in der Regel über 6 Monate.

1.3 Filmrechte

Die Filmrechte sind mit 1.160 (i.V. 1.851) TEuro bewertet. Die Verringerung des Wertansatzes beruht auf der Vornahme von planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 496 (773) TEuro und außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von 195 (i.V. 0) TEuro.

Die planmäßigen Abschreibungen auf Filmrechte werden für realisierte Lizenzveräußerungen vorgenommen. Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Filmrechte sind im Rahmen der Abschreibung auf den niedrigeren "Fair Value" entstanden. Dabei lagen die erwarteten Nettoveräußerungserlöse des jeweiligen Filmrechts unter den bisher aktivierten Beträgen.

2. Langfristige Vermögenswerte

2.1 Anlagevermögen

Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel.

Die geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens beinhalten Zahlungen für den Erwerb der Zweitrechte am Thriller "Twisted" für verschiedene Territorien in Höhe von 1.610 (i.V. 2.147) TEuro. Im Berichtsjahr wurden 537 (i.V. 0) TEuro außerplanmäßig abgeschrieben. Die Wertminderung wurde aufgrund der gesunkenen Erwartungen hinsichtlich des erzielbaren Betrages vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen beläuft sich auf 55 (i.V. 72) TEuro und besteht unverändert aus der Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Das Finanzanlagevermögen beinhaltet die vollständig abgeschriebene Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Inc. Aufgrund der erheblichen Unsicherheiten, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung und Vermarktung der Patente von SightSound Technologies Inc. bestehen, hat das Management beschlossen, den abgeschriebenen Beteiligungsansatz weiter beizubehalten.

2.2 Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte belaufen sich auf 149 (i.V. 48.145) TEuro. Sie enthielten im Vorjahr die langfristigen Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 48.145 TEuro. Diese wurden im Berichtsjahr in die kurzfristigen Vermögenswerte umgegliedert. Im Geschäftsjahr 2007 werden die Körperschaftsteuererstattungsguthaben gemäß § 37 Abs.4 KStG in dieser Position ausgewiesen.

Der beizulegende Zeitwert des Körperschaftsteuererstattungsguthaben ist der Barwert der in Zukunft erstatteten Steuern. Das Körperschaftsteuererstattungsguthaben wird ratierlich über einen Zeitraum bis 2017 beginnend in 2008 ausgezahlt. Wertberichtigungen auf die sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte waren nicht veranlasst.

2.3 Aktive latente Steuern

Die aktive latente Steuerabgrenzung beinhaltet einen Betrag von 17.089 (i.V. 9.628) TEuro. Sie betrifft die Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge in Höhe der erwarteten Realisierbarkeit. Dem bilanzierten Betrag liegt ein geschätzter Steuersatz von ca. 33 % (i.V. 40 %) für Gewerbeertragund Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages zugrunde.

3. Kurzfristige Schulden

3.1 Schulden

Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 2 (i.V. 0) TEuro. Sie betreffen ausschließlich Kontokorrentkonten und sind nicht besichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 420 (i.V. 617) TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen. Sie sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 Tagen.

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten belaufen sich auf 10.443 (i.V. 3.066) TEuro und enthalten im Wesentlichen Darlehensverpflichtungen in Höhe von 10.432 (i.V. 3.000) TEuro gegenüber der Kinowelt GmbH und Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt für noch abzuführende Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von 11 (i.V. 25) TEuro. Im Vorjahr bestanden noch Verpflichtungen aus ausstehenden Gehältern in Höhe von 11 TEuro.

Hinsichtlich der Fälligkeiten und der Verzinsung verweisen wir auf unsere Ausführungen in den Beziehungen zu nahestehenden Personen.

Der beizulegende Zeitwert der im Konzern erfassten finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten.

3.2 Sonstige Rückstellungen

Die kurz- und langfristigen sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:

Die Rückstellung für Prozesserlösbeteiligungen betrifft die Beteiligung von Dritten an den Intertainment zufließenden Prozesserlösen. Diese Rückstellung steht in direktem Zusammenhang mit den ausgewiesenen Schadensersatzforderungen. Die Höhe der Beteiligungen bemisst sich an vertraglich vereinbarten Prozentsätzen auf Basis der erwarteten Mittelzuflüsse. Die Prozesserlösbeteiligungen werden erst zum Zeitpunkt des Mittelzuflusses fällig. Die Rückstellung für Rechts- und Beratungskosten umfasst die geschätzten noch anfallenden Kosten aller anhängenden Rechtsstreitigkeiten. Über die Rückstellung für Prozesskosten hinaus wurden insbesondere keine Rückstellungen für etwaige Zahlungsverpflichtungen aus Schiedsverfahren gebildet, da das Management von keinen weiteren Mittelabflüssen ausgeht.

Die Rückstellung für die Reorganisation betrifft Verpflichtungen an Vertragspartner für die Abwicklung und Beendigung von bestehenden Verträgen.

Die Rückstellung für Abschluss- und Prüfungskosten enthält die Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses und die Abschlussprüfung.

Die Rückstellung für ausstehende Rechnungen besteht aus Zahlungsverpflichtungen für erhaltene Lieferungen und Leistungen, die noch nicht abgerechnet wurden, und für Jahresabschlusskosten. Sämtliche Rückstellungen im Berichtsjahr haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr; 2006 hatten Rückstellungen in Höhe von 11.150 TEuro eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

V. 3.2 Sonstige Rückstellungen in TEuro

Stand 1.1.2007 Verbrauch Auflösung Zuführung Stand 31.12.2007
Prozesserlösbeteiligungen 10.003 -31 -1.150 0 8.822
Rechts-/ Beratungskosten 2.000 -994 0 1.044 2.050
Reorganisation 980 0 -135 0 845
Abschluss-/ Prüfungskosten 203 -144 -59 170 170
Ausstehende Rechnungen 635 -385 -200 154 204
Sonstige 5 -4 -1 3 3
Gesamt 13.826 -1.558 -1.545 1.371 12.094

ment AG nahm in Vorjahren im Einzelabschluss auf Verrechnungskonten zu ihren Tochterunternehmen Wertberichtigungen vor. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung führt der Unterschiedsbetrag zur passiven latenten Steuerabgrenzung.

5. Eigenkapital

Bezüglich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir insbesondere auf die Veränderungsrechnung des Konzerneigenkapitals.

Intertainment besaß zum 31. Dezember 2007 keine eigenen Aktien.

5.1 Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 16.506 TEuro und verteilt sich auf insgesamt 12.911.288 ausgegebene nennwertlose Stückaktien.

GEnehmigtes Kapital

Auf der Hauptversammlung am 23. August 2007 wurde ein neues genehmigtes Kapital I in Höhe von 3.953 TEuro geschaffen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. August 2012 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 3.953 TEuro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2007/I). Aufgrund der Anfechtung dieses und anderer Hauptversammlungsbeschlüsse konnte dieser Beschluss zum genehmigten Kapital noch nicht im Handelsregister eingetragen werden. Er ist somit noch nicht wirksam.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. September 2008 gegen Bar- und/ oder Sacheinlage einmal oder mehrmals

4. Langfristige Schulden

4.1 Sonstige Verbindlichkeiten

Die langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten beliefen sich im Vorjahr auf 6.000 TEuro und beinhalteten die langfristigen Tilgungsanteile einer verzinslichen Darlehensverpflichtung gegenüber der Kinowelt GmbH. Im Berichtsjahr erfolgte die Umgliederung in die kurzfristigen Schulden.

Der beizulegende Zeitwert der im Konzern erfassten finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten.

4.2 Sonstige Rückstellungen

Die langfristigen sonstigen Rückstellungen betrugen im vorherigen Geschäftsjahr 11.150 TEuro und enthielten Ansprüche auf Prozesserlösbeteiligungen und zukünftige Rechtsberatungskosten. Im Geschäftsjahr 2007 wurden diese Positionen aufgrund der veränderten Fristigkeiten in die kurzfristigen Rückstellungen umgegliedert.

4.3 Passive latente Steuern

Die passive latente Steuerabgrenzung weist einen Wert von 32.950 (i.V. 19.168) TEuro auf und wurde für erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet, die sich in den Folgeperioden voraussichtlich ausgleichen. Der bilanzierte Betrag ergibt sich bei Anwendung eines kombinierten Steuersatzes von ca. 33 % (i.V. 40 %) aus Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag.

Die Entstehung der latenten Steuerposition beruht im Wesentlichen auf einem Effekt der Schuldenkonsolidierung. Die Intertainum insgesamt bis zu 1.702 (i.V. 3.203) TEuro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2003/I). Dieses genehmigte Kapital wird mit wirksam werden des genehmigten Kapitals 2007/I aufgehoben.

Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. September 2010 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.300 (i.V. 4.300) TEuro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital/II).

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, bei Ausübung des genehmigten Kapitals 2003/I und des genehmigten Kapitals/II das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise auszuschließen.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 511 (i.V. 511) TEuro (Bedingtes Kapital I) und weitere 383 (i.V. 383) TEuro (Bedingtes Kapital II) bedingt erhöht. Das bedingte Kapital I dient der Ausübung von Bezugsrechten. Das bedingte Kapital II dient der Ausübung von Optionsrechten von Mitarbeitern, Geschäftsführungsmitgliedern und Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft und verbundener Unternehmen nach Maßgabe der von der Hauptversammlung beschlossenen Aktienoptionsprogramme.

Darüber hinaus ist das Grundkapital bis zum 12. September 2010 um 6.002 (i.V. 6.002) TEuro (Bedingtes Kapital III) bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit durchgeführt werden, als die Gläubiger von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten bis zum 12. September 2010 Gebrauch machen.

Zur Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter, Geschäftsführungsmitglieder und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und verbundener Unternehmen wurde das Grundkapital um weitere 383 (i.V. 383) TEuro (Bedingtes Kapital IV) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. September 2003 für das Aktienoptionsprogramm 2003 bedingt erhöht.

5.2 Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag 43.055 (i.V. 43.247) TEuro. Im Vorjahr wurde zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages aus der Kapitalrücklage ein Betrag in Höhe von 962 TEuro gemäß § 150 Abs. 4 AktG verwendet. Im Geschäftsjahr 2007 wurden an Vorstand und Mitarbeiter ausgegebene Aktienoptionen aufwandswirksam berücksichtigt. Dies führte zu einer Erhöhung der Kapitalrücklage um 63 (i.V. 120) TEuro. Gleichzeitig wurden aufgrund der Nichterreichung der Erfolgsziele Aktienoptionen im Wert von 158 (i.V. 0) TEuro aus der Kapitalrücklage ausgebucht. Ferner wurde die aus der Umrechnung ausländischer Tochterunternehmen resultierenden Währungsdifferenzen in Höhe von -97 TEuro mit der Kapitalrücklage verrechnet.

5.3 Gewinnrücklage

Die Gewinnrücklage besteht unverändert in Höhe von 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage.

5.4 Konzernbilanzverlust

Zum 31. Dezember 2007 besteht ein Bilanzverlust in Höhe von -55.957 (i.V. -36.995) TEuro. Der Konzernjahresfehlbetrag beläuft sich auf -18.962 (i.V. -6.522) TEuro.

VI. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 1.126 (i.V. 1.633) TEuro. Sie resultieren insbesondere aus der Veräußerung von TV-Lizenzrechten und weiteren Erlösen aus der laufenden Auswertung von Filmrechten.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 2.334 (i.V. 1.614) TEuro und enthalten insbesondere Erträge aus der Bewertung der gewährten Prozesserlösbeteiligungen in Höhe von 1.150 (i.V. 0) TEuro, aus erhaltenen Versicherungsentschädigungen mit 450 (i.V. 0) TEuro, aus weiteren Auflösungen von Rückstellungen im Volumen von 395 (i.V. 1.516) TEuro, aus Kostenerstattungen mit 204 (i.V. 0) TEuro und Kursgewinne in Höhe von 59 (i.V. 56) TEuro.

3. Materialaufwand

Der Materialaufwand in Höhe von 733 (i.V. 830) TEuro beinhaltet Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen mit 691 (i.V. 773) TEuro und Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen mit 42 (i.V. 58) TEuro. Die Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen enthalten mit 496 (i.V. 772) TEuro planmäßige und mit 195 (i.V. 0) TEuro außerplanmäßige Abschreibungen.

4. Personalaufwand

Der Personlaufwand beläuft sich auf 430 (i.V. 1.082) TEuro und beinhaltet mit 549 (i.V. 1.032) TEuro Gehälter und mit 39 (i.V. 50) TEuro soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung. Weiter wurde für an Vorstand und Mitarbeiter ausgegebene Aktienoptionen ein anteiliger Aufwand in Höhe von 63 (i.V. 120) TEuro und mit 158 (i.V. 0) TEuro ein Ertrag für – aufgrund der Nichterreichung von festgelegten Erfolgszielen und der damit einhergehenden Nichtausübbarkeit der Optionen im Erdienungszeitraum – ausgebuchte Aktienoptionen berücksichtigt.

5. Abschreibungen

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen belaufen sich auf 559 (i.V. 19) TEuro. Sie beinhalten insbesondere Abschreibungen auf geleistete Anzahlungen für Filmrechte in Höhe von 537 (i.V. 0) TEuro.

6. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 13.994 (i.V. 7.912) TEuro und umfassen im Wesentlichen die Bewertung der Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA mit 11.081 (i.V. 6.190) TEuro, Rechts- und Beratungskosten mit 880 (i.V. 789) TEuro, Abschluss-/ Prüfungskosten mit 152 (i.V. 127) TEuro und Mietkosten mit 114 (i.V. 113) TEuro.

7. Zinsergebnis

Das Zinsergebnis beläuft sich auf –411 (i.V. -86) TEuro und beinhaltet Zinserträge in Höhe von 13 (i.V. 13) TEuro sowie Zinsaufwendungen in Höhe von 424 (i.V. 99) TEuro. Sämtliche Fremdkapitalzinsen wurden im Aufwand erfasst. Die Zinsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der Verzinsung der von der Kinowelt GmbH gewährten Darlehen.

8. Steuern

Insgesamt ist ein Steueraufwand (i.V. Steuerertrag) in Höhe von -6.295 (i.V. 160) TEuro ausgewiesen, der aus laufenden Steuererträgen vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 27 (i.V. 160) TEuro und einem latenten Steueraufwand in Höhe von -6.322 (i.V. 0) TEuro besteht. Sämtliche latente Steuern werden im Periodenergebnis erfasst.

Die laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten unter anderem die Zinseffekte aus den nach § 37 Abs.4 EStG erfassten körperschaftsteuerlichen Erstattungsguthaben.

Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz und den sich aus der konzerneinheitlichen Bewertung und Konsolidierung ergebenden Unterschiedsbeträgen gebildet. Der Konzernsteuersatz entspricht dem durchschnittlichen inländischen Steuersatz, da das wesentliche Konzernergebnis vor Steuern im Inland generiert wird. Er beträgt unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer sowie der Körperschaftsteuer inklusive des Solidaritätszuschlages insgesamt ca. 33 % (i.V. 40 %). Die Absenkung des Konzernsteuersatzes gegenüber dem Vorjahr ist auf die Einbeziehung der Effekte aus der Unternehmensteuerreform 2008 zurück zuführen. Intertainment rechnet zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2007 mit einem Körperschaftsteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von ca. 16 % (i.V. 26 %) und mit einem Gewerbesteuersatz von ca. 17 % (i.V. 14 %). Aus der Umstellung des Konzernsteuersatzes resultiert eine Verringerung der aktiven latenten Steuern um 2.215 TEuro (Steueraufwand) und der passiven latenten Steuern um 3.362 TEuro (Steuerertrag).

Erwartete Steuerersparnisse aus der Nutzung von als realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen werden aktiviert. Es bestehen zum 31. Dezember 2007 ca. 227 Mio. Euro nicht genutzte körperschaftsteuerliche Verlustvorträge und ca. 238 Mio. Euro nicht genutzte gewerbesteuerliche Verlustvorträge. Zum Bilanzstichtag sind Steuerersparnisse aus der Nutzung von körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von 89 Mio. Euro und von gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von 18 Mio. Euro aktiviert.

Die genannten aufgelaufenen Verluste sind nach der geltenden Gesetzeslage im Grundsatz unbeschränkt vortragsfähig. Allerdings können laufende Gewinne einer Periode, die 1 Mio. Euro übersteigen, nur zu 60 % mit Verlustvorträgen verrechnet werden (sogenannte Mindestbesteuerung). Die Aktivierung der latenten Steuer wird durch den bestehenden Überhang der passiven latenten Steuerabgrenzung gerechtfertigt. Die Geschäftsleitung ist der Ansicht, dass das Ergebnis der zukünftigen Geschäftstätigkeit mit großer Wahrscheinlichkeit ausreichende zu versteuernde Gewinne abwerfen wird, um die vorgenommene aktive Steuerabgrenzung zu realisieren. Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten entfallen die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:

VI. 8 Latente
Steuern
in TEuro
31.12.2007 31.12.2006
aktiv passiv aktiv passiv
Verlustvorträge 17.089 0 9.628 0
Schuldenkonsolidierung 0 32.950 0 19.168
Gesamt 17.089 32.950 9.628 19.168
in TEuro
31.12.2007 31.12.2006
Körperschaftsteuer 14.008 7.146
Gewerbesteuer 3.081 2.482
Gesamt 17.089 9.628
in TEuro
31.12.2007 31.12.2006
Ergebnis vor Ertragsteuern -12.667 -6.682
Konzernsteuersatz 33 % 40 %
Erwarteter Ertragsteueraufwand 4.180 2.673
Steuerauswirkungen durch:
Steuersatzänderungen 1.147 0
Steuermehraufwand aufgrund
Schuldenkonsolidierung -17.149 0
Aktivierung bisher nicht genutzter
Verlustvorträge 5.500 0
Nicht aktivierungsfähige latente Steuern
aus Verlusten laufendes Jahr 0 -2.673
Übrige 27 160
Steuern vom Einkommen und Ertrag -6.295 160

VII. Sonstige Angaben

1. Bestandsgefährdende Risiken

  • • Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen Franchise Pictures und andere Parteien
  • • Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank und
  • • Realisierung von Mittelzuflüssen aus der im April 2008 eingeleiteten Kapitalerhöhung und der Aufnahme weiterer Darlehen.

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2007 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine integrierte Unternehmensplanung zugrunde, aus der ein detaillierter Finanzplan abgeleitet wurde. Bestandteil ist die Finanzierung des künftigen Geschäftsbetriebs, der Rechtsstreitigkeiten und der sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von drei wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um: Maße wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet. Durch das Urteil im Rechtsstreit gegen Franchise Pictures und weitere Parteien sowie aus dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank und weitere Parteien erwartet die INTERTAINMENT Licensing GmbH mindestens die in der Bilanz als Schadensersatzforderungen ausgewiesenen Mittelzuflüsse. Die Realisierung dieser Ansprüche ist mit den im Folgenden dargestellten Risiken verbunden: Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen Franchise Pictures und andere Parteien Es besteht das Risiko, dass bereits vorhandene und andere Gläubiger versuchen, weitere Forderungen beim Insolvenzverwalter geltend zu machen. Dabei kann es zu erheblichen Verzögerungen bei der Abwicklung des Insolvenzverfahrens kom-

Soweit die Mittelzuflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand von Intertainment in hohem

men, da der Insolvenzverwalter verpflichtet ist, diese Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls die verbindliche gerichtliche Entscheidung über die Akzeptanz oder Nichtakzeptanz abwarten muss. Die klagende Partei hat zusätzlich noch im Falle des Unterliegens die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine Verwertung der Insolvenzmasse vor einem rechtskräftigen Urteil erfolgt.

Die Höhe der an die Gläubiger zu vertei-

lenden Insolvenzmasse ist im Wesentlichen davon abhängig, inwieweit weitere Gläubiger Ansprüche wirksam geltend machen können und inwieweit es zu weiteren Verzögerungen bei der Insolvenzabwicklung kommt.

Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank

Es besteht das Risiko, dass der nach Auffassung des Managements von Intertainment bestehende Schadensersatzanspruch gegen die Comerica Bank im Schiedsverfahren nicht durchgesetzt werden kann.

Ein zusätzliches Risiko liegt darin, dass Intertainment im Rahmen von Schiedssprüchen zur Zahlung der zweiten Raten aus den umstrittenen Filmen in Anspruch genommen wird. Grundlage hierfür ist das von der Comerica Bank Anfang 2003 in Bezug auf den Film "Driven" gegen die IN-TERTAINMENT Licensing GmbH eingeleite Schiedsverfahren, das im Anschluss auf alle strittigen Franchise-Filme ausgeweitet wurde, die von der Comerica Bank finanziert wurden.

Falls die Comerica Bank mit dem von ihr angestrengten Schiedsgerichtsverfahren Erfolg haben sollte, kann der INTERTAIN-MENT Licensing GmbH eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von über 70 Mio. US-Dollar entstehen. Für den Fall, dass das Schiedsgericht zugunsten der Bank entscheidet, ist diese nach Einschätzung von Intertainment dazu verpflichtet, die Einnahmen aus der Auswertung der umstrittenen Filmrechte auf die Zahlungsverpflichtung von Intertainment anzurechnen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Einnahmen die Summe der von der Comerica Bank geforderten zweiten Raten übersteigen.

Realisierung der übrigen Prämissen der Finanzplanung einschlieSSlich weiterer kurzfristig geplanter Zahlungseingänge

Für die Deckung des künftigen Finanzmittelbedarfs führt Intertainment zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses eine Kapitalerhöhung durch. Darüber hinaus plant Intertainment im Geschäftsjahr 2008 weitere Darlehen aufzunehmen. Diese Maßnahmen sind unabdingbarer Bestandteil des Finanzierungskonzepts von Intertainment und insbesondere für die Finanzierung der umfangreichen Rechtsstreitigkeiten in den USA erforderlich.

2. Der Komplex Franchise Pictures sowie das damit zusammenhängende Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank

Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Wirtschafts- und Nachtragsteil des Lageberichtes.

3. Segmentberichterstattung

Intertainment verfügt über keine berichtspflichtigen Segmente. Sämtliche Angaben bereffen den Filmrechtehandel mit Spielfilmen.

4. Ergebnis pro Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Intertainment AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus so genannten "potenziellen Aktien". Für das Geschäftsjahr 2007 ergibt sich eine gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl von 12.911.288. Der Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2007 einen Jahresfehlbetrag von -18.962 (i.V. -6.522) TEuro. Damit verschlechterte sich das Ergebnis je Aktie für 2007 auf -1,47 Euro nach -0,53 Euro im Vorjahr. Das verwässerte Ergebnis je Aktie besteht in gleicher Höhe. Die ausgegebenen Mitarbeiteroptionen können allerdings bei Eintritt der Ausübungsbedingungen in Zukunft das Ergebnis je Aktie verwässern. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2007 sind 303.000 Optionen, die jeweils zum Erwerb einer Stammaktie berechtigen, ausstehend.

5. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Der Vorstand ist durch die Aktienoptionsprogramme 1999, 2001 und 2003 der Intertainment AG ermächtigt, Arbeitnehmern oder Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern und Mitgliedern der Geschäftsführung verbundener Unternehmen mit Zustimmung des Aufsichtsrats Rechte zum Bezug von nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien anzubieten. Die Berechtigung zum Bezug und die Anzahl der Bezugsrechte wird für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft allein durch den Aufsichtsrat und im Übrigen durch den Vorstand und Aufsichtsrat festgelegt. Ein gesetzliches Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.

Voraussetzung für die Ausübung von Optionsrechten ist, dass die Optionsrechte nicht verfallen sind und dass sich der durchschnittliche Kurs der Xetra-Mittagsauktion an den ersten fünf Börsentagen nach der ordentlichen Hauptversammlung um mindestens 30 % gegenüber dem durchschnittlichen Kurs der Xetra-Mittagsauktion der Intertainment-Aktie erhöht hat, der dem Ausübungspreis bei der Ausgabe der jeweiligen Bezugsrechte zugrunde gelegt wurde. Dieses Erfolgsziel muss jeweils für diejenigen Bezugsrechte erreicht werden, die in diesem Ausübungszeitraum erstmals ausgeübt werden können. Soweit das Erfolgsziel für diese Bezugsrechte erreicht wurde, können sie unabhängig von der weiteren Kursentwicklung auch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeübt werden.

Nach den Aktienoptionsprogrammen 2001 und 2003 kann jeweils nur innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe eines Jahres-, Halbjahres- oder Quartalsgeschäftsberichts der Gesellschaft das Angebot zur Zeichnung der Optionsrechte unterbreitet werden. Das Angebot kann nur innerhalb von vier Wochen nach Angebotsunterbreitung gezeichnet werden. Die Bezugsrechte können unter Einhaltung der entsprechenden Sperrfristen und Ausübungsvoraussetzungen jährlich während des vierten Börsentags und der darauffolgenden 15 Börsentage nach der ordentlichen Hauptversammlung und nach der Bekanntgabe des Ergebnisses für das dritte Quartal ausgeübt werden. Bis zu 25 % der Bezugsrechte können erstmals nach zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsrechte ausgeübt werden. In den folgenden drei Jahren können jeweils weitere 25 % pro Jahr ausgeübt werden. Werden bis zu diesem letztmaligen Zeitpunkt Bezugsrechte nicht ausgeübt, verfallen diese ersatzlos.

Die ausgegebenen Aktienoptionen werden in Anlehnung an IFRS 2 ergebniswirksam erfasst. Im Geschäftsjahr 2007 wurden in diesem Zusammenhang im Personalaufwand 63 (i.V. 120) TEuro als Aufwand und 158 (i.V. 0) TEuro als Ertrag gebucht. Der Ertrag steht in Zusammenhang mit der Nichterreichung der Erfolgsziele der Aktienoptionen innerhalb der Vesting Period und dem damit zusammenhängenden Verfall von Optionen (97.000 Optionen).

Für den Zweck der Bewertung wurde der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen auf Basis des Black-Scholes-Optionspreismodells berechnet. Der Bewertungszeitpunkt ("measurement date") ist dabei der Zusagezeitpunkt ("grant date") der Aktienoptionen. Der auf diese Weise ermittelte beizulegende Zeitwert wird anschließend über den Erdienungszeitraum ("vesting period") gleichmäßig über den Personalaufwand der Kapitalrücklage zugeführt. Der Erdienungszeitraum besagt, dass die Ausübung der Aktienoptionen erst nach zwei Jahren mit 25 % und ab diesem Zeitpunkt jedes folgende Jahr um weitere 25 % erfolgen kann. Die Erdienungsbedingungen sind im einleitenden Abschnitt zu dieser Ziffer definiert. In Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften zu IFRS 2 werden in die Bewertung nur die Aktienoptionen einbezogen, die nach dem 7. November 2002 zugeteilt wurden.

Die Bewertungsparameter für das Black-Scholes-Optionspreismodell beinhalten einen risikolosen Zinssatz von 5 %, eine erwartete Dauer bis zur Ausübung von 5 Jahren und eine erwartete Volatilität von 120 %. Die erwartete Volatilität basiert auf der historischen Entwicklung des Aktienkurses der Intertainment AG. Der Berechnung wurde im Zeitpunkt der Ausgabe der Zeitraum der vorangegangenen 250 Tage zugrunde gelegt.

Der gewichtete Durchschnitt der Ausübungspreise der Aktienoptionen beträgt für die zuvor genannten Kategorien 1,70 Euro pro Option. Die Bandbreite der Ausübungspreise umfasst einen Bereich von 0,72 Euro bis 2,00 Euro pro Aktienoption. Gemäß den zuvor beschriebenen Bedingungen der Aktienoptionspläne beträgt

VII. 5 Entwicklung
der Aktien
optionen
in Stück
2007 2006
Zu Beginn der Berichtsperiode
ausstehende Optionen
400.000 750.000
In der Berichtsperiode
gewährte Optionen
0 0
In der Berichtsperiode
verfallene Optionen
-97.000 -350.000
Zum Ende der Berichtsperiode
ausstehende Optionen
303.000 400.000
Zum Ende der Berichtsperiode
noch verfügbare Optionen
200.000 200.000

die Vertragslaufzeit bis zu 5 Jahre; die ausgegebenen Aktienoptionen können unter der Realisierung der Voraussetzungen mit 29.000 Stück bis September 2008, mit 204.000 Stück bis Dezember 2009 und mit 70.000 Stück bis Dezember 2010 ausgeübt werden.

6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualschulden

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten den Mietvertrag der Intertainment AG für die Büroräume in München. Sie bestehen in Höhe von 234 (i.V. 331) TEuro und verteilen sich mit 93 (i.V. 95) TEuro auf eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und mit 141 (i.V. 236) TEuro auf eine Laufzeit von mehr als einem Jahr.

Verpflichtungen aus Filmproduktionen

Durch die Anfang des Geschäftsjahres 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurde ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert. Zum Ausgleich der daraus entstandenen Verpflichtungen wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen des Filmtitels "Twisted" an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf die Verpflichtungen von Intertainment angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft aus dieser Neustrukturierung weitere finanzielle Verpflichtungen für Intertainment entstehen.

Verpflichtungen aus Schiedsgerichtsverfahren

Das Schiedsgerichtsverfahren, das ursprünglich für den Filmtitel "Driven" bestand, wurde auf alle strittigen Franchise-Pictures-Filme, die die Comerica Bank finanziert hat, und sämtliche Schadensersatzansprüche, die Intertainment gegen die Comerica Bank geltend macht, ausgeweitet. Die Comerica Bank fordert in diesem Schiedsverfahren alle ausstehenden Raten für die strittigen Franchise-Pictures-Filme, die von ihr finanziert wurden. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf über 70 Mio. US-Dollar. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf den Lagebericht.

Sonstige Verpflichtungen aus Prozesserlösbeteiligungen

Soweit die Mittelzuflüsse aus dem Rechtsstreit gegen Franchise Pictures und andere Parteien die unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesenen Schadensersatzforderungen von 39.260 (i.V. 50.964) TEuro übersteigen, entstehen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen weitere Verpflichtungen für Prozesserlösbeteiligungen, für die im Geschäftsjahr 2007 keine Rückstellungen gebildet wurden.

7. Sonstige Haftungsverhältnisse

Mietaval für Büroräume

Für die Anmietung der Büroräume in München besteht ein Mietaval in Höhe von 43 (i.V. 43) TEuro.

Sicherungsübereignungen

Im Rahmen der in den Vorjahren abgeschlossenen Reorganisationsmaßnahmen und der Neustrukturierung von Verträgen liegen umfangreiche Sicherungsübereignungen bestehender Vermögensgegenstände an die Vertragspartner vor. Sie dienen der Absicherung von möglichen, in Zukunft entstehenden, finanziellen Verpflichtungen.

8. Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements

Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Risiken identifiziert, analysiert sowie bewertet und Maßnahmen entwickelt, um diese im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die dargestellten Risiken der künftigen Entwicklung im Lagebericht.

Die wesentlichen durch Intertainment verwendeten Finanzinstrumente umfassen Darlehen von Gesellschaftern sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt als finanzielle Vermögenswerte im Wesentlichen über Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten.

Intertainment verfügt über keine derivativen Finanzinstrumente. Entsprechend den konzerneinheitlichen Richtlinien wurde in den Geschäftsjahren 2007 und 2006, und wird auch künftig, kein Handel mit Derivaten betrieben.

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Liquiditäts-, Währungsund Kreditrisiken sowie zinsbedingte Cashflowrisiken. Die Unternehmensleitung beschließt Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten, die im Folgenden dargestellt werden.

Liquiditätsrisiko

Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses. Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Eigenkapital- und Schuldinstrumente wie Darlehen von Gesellschaftern sowie Erhöhung des Kreditrahmens durch den Gesellschafter zu wahren.

Währungsrisiko

Infolge der Schadensersatzforderung aus Rechtsstreitigkeiten in US-Dollar können sich Änderungen des USD/EUR-Wechselkurses wesentlich auf die Konzern-Bilanz auswirken. Diesen US-Dollar-Forderungen stehen die bilanzierten Verpflichtungen aus Prozesserlösbeteiligungen und Rechts- und Beratungskosten gegenüber, denen ebenfalls der US-Dollar zugrunde liegt.

Intertainment nimmt aufgrund der eingeschränkten Liquiditätsmittel keine Sicherungsgeschäfte für die Absicherung von Währungsrisiken vor.

Zinsänderungsrisiko

Besonderen Risiken in Bezug auf Änderungen der Marktzinsen ist die Gesellschaft nicht ausgesetzt. Finanzielle Verbindlichkeiten, insbesondere Verpflichtungen aus den Darlehen an die Gesellschafter, sind dem zinsbedingten Cashflowrisiko nicht ausgesetzt, da alle Verträge eine feste Verzinsung vorsehen. Die Verzinsung der in den USA geltend gemachten Schadensersatzforderungen wird im Falle eines positiven Verfahrensausgangs gerichtlich festgesetzt.

Kreditrisiko

Die wesentliche Geschäftstätigkeit von Intertainment ist die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche aus den Rechtsstreitigkeiten. Daher ist auch der wesentliche Vermögenswert der Intertainment die Schadensersatzforderung aus den Rechtsstreitigkeiten. Weitere wesentliche Geschäfte mit Dritten wurden im Geschäftsjahr nicht geschlossen. Das maximale Ausfallrisiko Intertainments entspricht der Höhe des Buchwertes des Schadensersatzanspruches abzüglich der für Prozesserlösbeteiligungen gebildeten Rückstellung. Dies tritt ein, wenn keine Mittelzuflüsse von den verschiedenen Parteien in den USA realisiert werden können. Wir verweisen auf die Ausführungen im Lagebericht unter F.1. und J.1.

Kapitalsteuerung

Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist sicherzustellen, dass er zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote erzielt. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor. Zur Aufrechterhaltung bzw. Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern beispielsweise neue Anteile ausgeben. Wir verweisen auf die Ausführungen im Lagebericht unter E.7. und E.8.

9. Ergänzende Angaben zur Cashflow-Rechnung nach IAS 7

Die Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode dargestellt. Die Zahlungsströme sind in die Bereiche Cashflow aus Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aufgeteilt.

Im Cashflow aus der Geschäftstätigkeit sind die nicht zahlungswirksamen operativen Aufwendungen und Erträge eliminiert.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit enthält die finanzwirksamen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet die Einzahlungen aus der Kapitalerhöhung.

Im Geschäftsjahr 2007 wurden wie im Vorjahr keine Zahlungen für Ertragsteuern geleistet. Intertainment erhielt Zinsen in Höhe von 13 (i.V. 13) TEuro und zahlte im Vorjahr Zinsen in Höhe von 99 TEuro. Im Geschäftsjahr 2007 und 2006 fanden keine wesentlichen "nicht zahlungswirksamen Transaktionen" statt, die ausschließlich das Eigenkapital betreffen.

76

10. Organe der Gesellschaft

Vorstand

  • • Hans-Joachim Gerlach, Diplom-Kaufmann, Berlin (bis 9. Januar 2008)
  • • Jörg Brockmann, Jurist, Frankfurt a. M. (ab 9. Januar 2008)

Bezüglich der Bezüge des Vorstandes verweisen wir auf unsere Ausführungen unter den Beziehungen zu nahe stehenden Personen.

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2007 bis zum 23. August 2007 an:

  • • Dr. Matthias Heisse, Rechtsanwalt, München (Vorsitzender)
  • • Dr. Ernst Pechtl, Dipl.-Kaufmann, Wolfratshausen (stellv. Vorsitzender)
  • • Wolfgang Blauberger, Diplom-Kaufmann, München.

Während ihrer Aufsichtsratstätigkeit bei der Intertainment AG waren Herr Dr. Heisse und Herr Dr. Pechtl in weiteren Aufsichtsräten, wie im Folgenden dargestellt, vertreten.

Dr. Heisse

Firestorm Incubator AG, München Good Time Music AG, München Bavaria Industriekapital AG, München

Dr. Pechtl

WEGOLD Edelmetalle AG, Wendelstein d.facto Factoring AG, Wendelstein

Herr Wolfgang Blauberger hat im Geschäftsjahr 2007 keine weiteren Aufsichtsratsmandate wahrgenommen.

Vom 23. August 2007 bis zum 15. November 2007 und seit dem 20. Dezember 2007 gehören dem Aufsichtsrat an:

  • • Jost Arnsperger, Rechtsanwalt, Berlin (Vorsitzender)
  • • Dr. Heribert J. Wiedenhues, selbständiger Wirtschaftsingenieur, Lahnstein (stellv. Vorsitzender)
  • • Prof. Dr. Michael Adams, Universitätsprofessor, Bonn.

Während ihrer Aufsichtsratstätigkeit bei der Intertainment AG waren Herr Arnsperger, Herr Dr. Wiedenhues und Herr Prof. Dr. Adams in weiteren Aufsichtsräten, wie im Folgenden dargestellt, vertreten. Jost Arnsperger

Aufsichtsrat der Keramag AG, Ratingern Dr. Heribert J. Wiedenhues

Aufsichtsrat PM-International AG, Speyer Aufsichtsrat ISRA-VISION_AG, Darmstadt Verwaltungsrat der PM-International AG, Luxemburg

Beirat der Advisory-Partners GmbH, Wiesbaden (Vorsitz)

Beirat der BERGROHR GmbH, Singen Beirat der AUBEMA GmbH, Bergneustadt

(Vorsitz)

Beirat der PROMECON GmbH,

Magdeburg (Vorsitz)

Beirat der VITRULAN GmbH,

Marktschorgast (Vorsitz)

Beirat der VITRULAN-International GmbH, Marktschorgast (Vorsitz)

Beirat der VITS GmbH, Langenfeld

(Vorsitz) Prof. Dr. Adams

Aufsichtsrat der Prisma Health AG, Essen

11. Beziehungen zu nahe stehenden Personen ("related parties")

Als "related parties" im Sinne des IAS 24 kommen vor allem die Vorstands- und die Aufsichtsratsmitglieder der Intertainment AG in Betracht sowie die Anteilseigner der Gesellschaft, die einen beherrschenden und maßgeblichen Einfluss haben.

a) Vorstand

Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2007 beliefen sich auf 238 (i. V. 260) TEuro. Darüber hinaus ist im Berichtsjahr, bedingt durch die Bewertung der an Herrn Gerlach ausgegebenen Aktienoptionen, ein Aufwand in Höhe von 19 (i.V. 33) TEuro und ein Ertrag in Höhe von 43 (i.V. 0) TEuro erfasst.

Daneben besteht eine Vereinbarung, wonach der Vorstand in Abhängigkeit von den Mittelzuflüssen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA einen zusätzlichen, erfolgsabhängigen Vergütungsanteil erhält, der sich zum Bilanzstichtag auf voraussichtlich 941 (i.V. 1.157) TEuro beläuft. Die Auszahlung dieser Vergütung erfolgt erst bei Zufluss der zugrunde liegenden Mittel. Herr Gerlach besitzt zum 31. Dezember 2007 unverändert 10.000 Aktien. Des Weiteren sind an Herrn Gerlach 100.000 Optionen der Intertainment AG, wovon in 2007 25.000 Optionen verfielen, ausgegeben. Der beizulegende Zeitwert der zum Bilanzstichtag ausstehenden Optionen beläuft sich zum Zeitpunkt der Gewährung auf 127.500 Euro. Die Ausübungsbedingungen haben sich nicht geändert.

b) Aufsichtsrat

Für das Geschäftsjahr 2007 sind insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 21 (i.V. 22) TEuro gewährt worden. Diese bestehen ausschließlich aus einer erfolgsunabhängigen Komponente und verteilen sich wie folgt: Jost Arnsperger 3 (n.a.) TEuro, Dr. Heribert J. Wiedenhues 2 (n.a.) TEuro, Prof. Dr. Adams 1 (n.a.) TEuro, Dr. Matthias Heisse 7 (10) TEuro, Dr. Ernst Pechtl 5 (7) TEuro, Wolfgang Blauberger 3 (5) TEuro.

Variable Zusatzzahlungen wurden nicht geleistet.

Herr Dr. Heisse hielt im Berichtsjahr 12.980 Aktien, Herr Blauberger 670 Stück. Diese Stückzahlen entsprechen den Vorjahreswerten.

Bis August 2007 wurden an die Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds, in der Dr. Heisse Partner ist, im Rahmen eines gesonderten Beratungsvertrages (nach §114 AktG) Honorare in Höhe von 132 (i.V. 177) TEuro gezahlt. Über einen weiteren gesonderten Beratungsvertrag (nach §114 AktG) flossen an Wirtschaftsprüfer Wolfgang Blauberger Honorare in Höhe von 30 (i.V. 40) TEuro.

c) Kinowelt GmbH und ihre verbundenen Unternehmen

Die Kinowelt GmbH besitzt eine Darlehensforderung gegen Intertainment in Höhe von 14 Mio. Euro zuzüglich kumulierter Zinsen in Höhe von 502 (i.V. 100) TEuro. Diese Zinsen wurden bisher nicht ausbezahlt.

Das Darlehen ist gemäß den Bestimmungen des Darlehensvertrages bis Ende 2008 mit 9 Millionen Euro in mehreren Teilbeträgen zu tilgen. Die Tilgung eines weiteren Betrags von 5 Millionen Euro ist an die Höhe der Einnahmen gekoppelt, die Intertainment möglicherweise aus den juristischen Auseinandersetzungen in den USA erzielt. Der ausstehende Verbindlichkeitsbetrag wird gemäß der ursprünglichen Vereinbarung mit 2,85 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind jeweils nachschüssig zum Ende eines Quartals, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2006, zu zahlen. Für den Teilbetrag in Höhe von 5 Mio. Euro gilt ab dem 1. Januar 2009 ein Zinssatz von 6,5 % p.a. auf den dann noch offenen Teilbetrag. Darüber hinaus wurde in der Ursprungsvereinbarung geregelt, dass Intertainment

spätestens bis zum 31. Dezember 2006 verpflichtet ist, die mit den Darlehen verbundenen Gerichtskosten in Höhe von 125 TEuro und entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 50 TEuro an die Kinowelt GmbH zu erstatten.

Weitere gewährte Darlehen

Die Kinowelt GmbH gewährte Intertainment weitere mit 7,5 % p.a. verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 269 TEuro. Im Berichtsjahr sind hierfür 20 TEuro an Zinsen angefallen, die ebenfalls nicht an die Kinowelt GmbH ausbezahlt wurden. Darüber hinaus bestehen für durch die Kinowelt GmbH übernommene Kosten Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von 465 TEuro.

Stundungsvereinbarung mit der Kinowelt GmbH

Am 22. März 2007 / 3. Mai 2007 einigte sich die Kinowelt-Gruppe mit Intertainment auf eine Stundungsvereinbarung für die Rückzahlung ihrer Darlehensforderungen und Kostenerstattungsansprüche gegenüber Intertainment. Im Rahmen der Vereinbarung verzichtete die Kinowelt-Gruppe darauf, dass Intertainment seine Verbindlichkeiten fristgerecht zurückzahlen muss, falls dadurch die Illiquidität von Intertainment droht. Zudem vereinbarten beide Parteien, dass Intertainment aus den frei verfügbaren Finanzmitteln vorrangig den Geschäftsbetrieb und die Rechtsstreitigkeiten in den USA finanziert.

12. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2007 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 5 (i.V. 7) Arbeitnehmer.

13. Sitz der Gesellschaft

Die Intertainment AG ist am Frauenplatz 7 in 80331 München ansässig.

14. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Nachtragsbericht im Lagebericht.

15. Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung

Nach der Rücknahme der Insolvenzanträge im Juni 2006 wurde die Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) für das Geschäftsjahr 2004 fortgesetzt. In die Prüfung wurde nachträglich ebenfalls der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2005 einbezogen. In einer vorläufigen Prüfungsfeststellung teilte die DPR mit, dass die Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA überbewertet seien. Das Management von Intertainment teilt diese Auffassung nicht. Der Feststellung wurde nicht zugestimmt, da die durch die DPR aufgeführten Gründe keine Abschreibung der Schadensersatzforderungen rechtfertigen. Intertainment widerrief die freiwillige Mitwirkung an der Prüfung durch die DPR.

Um den Sachverhalt zu klären, ordnete daraufhin die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Bescheid vom 21. Dezember 2006 eine Prüfung gemäß § 37p Abs.1 Satz 2 Nr. 1 WpHG in Verbindung mit § 37o Abs.1 WpHG an. Diese Prüfung war zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Anhangs noch nicht abgeschlossen.

16. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht.

17. An den Abschlussprüfer gewährte Honorare

Die bei der Intertainment AG erfassten Honorare an die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, betragen für die Abschlussprüfung 74 (i.V. 90) TEuro. Des Weiteren wurden für sonstige Bestätigungs- und Bewertungsleistungen im Berichtsjahr Honorare in Höhe von 36 (i.V. 0) TEuro an die PSP Peters Schönberger GmbH gezahlt.

München, 23. April 2008 Intertainment AG

Jörg Brockmann – Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens Intertainment Konzern

Bruttodarstellung

BUCHWERT
31.12.2007 31.12.2006
$\overline{1}$ 1
1.610 2.147
1.611 2.148
55 72
$\Omega$ $\Omega$
1.666 2.220
In TEuro Anschaffungsk
osten
Kumulierte
Abschreibungen
Buchwert
1.1.2007 Zugänge Abgänge 31.12.2007 1.1.2007 Abschreibungen
des
Geschäftsjahres
Abgänge 31.12.2007 31.12.2007 31.12.2006
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Lizenzen 132 2 0 134 131 2 0 133 1 1
2. Geleistete Anzahlungen 2.147 0 0 2.147 0 537 0 537 1.610 2.147
2.279 2 0 2.281 131 539 0 670 1.611 2.148
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 305 3 -13 295 233 20 -13 240 55 72
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 20.048 0 0 20.048 20.048 0 0 20.048 0 0
22.632 5 -13 22.624 20.412 559 -13 20.958 1.666 2.220

Wir haben den von der Intertainment Aktiengesellschaft, München, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2007 geprüft.

Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt:

Wir weisen auf die Erläuterungen der Gesellschaft unter der Position "Forderungen und sonstige Vermögenswerte" im Konzernanhang sowie im Abschnitt "F. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intertainment AG Konzerns für das Geschäftsjahr 2007 nach IFRS" im Konzernlagebericht hin. Dort ist aufgeführt, dass die Schadenersatzansprüche aus Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 39,3 Mio. Euro einen werthaltigen Vermögenswert darstellen. Der Vorstand ist der Auffassung, dass die mit Gerichtsurteil aus dem Jahr 2004 bestätigten Ansprüche gegen Franchise Pictures und damit verbundene Unternehmen und Personen in dieser Höhe realisiert werden können. Dabei geht der Vorstand davon aus, dass zusätzlich Haftungsansprüche gegen die Comerica Bank bestehen und durchgesetzt werden können. Über das Vorliegen einer gesamtschuldnerischen Haftung der

Bestätigungsvermerk

Comerica Bank wird in einem Schiedsgerichtsverfahren in den USA entschieden, das sich derzeit in der Beweiserhebungsphase befindet. Über die Werthaltigkeit der Schadenersatzansprüche und der in diesem Zusammenhang aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge konnte auch durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit gewonnen werden, so dass wir diesbezüglich keine abschließende Beurteilung abgeben können.

Aufgrund des genannten Prüfungshemmnisses kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Konzernabschluss hätte geändert werden müssen.

Ohne diese Beurteilung weiter einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen über bestandsgefährdende Risiken im Konzernlagebericht hin. Demnach bestehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der in der Finanzplanung zugrunde gelegten Prämissen. Sollten diese nachfolgenden Prämissen nicht wie geplant eintreten, kann der Konzern die laufenden Zahlungs-

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss mit den genannten Einschränkungen den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht im Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung zutreffend dar. merica Bank in den USA betreffend die Zahlung ausstehender Raten für die umstrittenen Filmrechte. Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die Ausführungen im Konzernlagebericht in Abschnitt "J. Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns". München, den 23. April 2008 PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

verpflichtungen nicht mehr erfüllen, sodass der Fortbestand des Konzerns – auch sehr kurzfristig – erheblich gefährdet wäre:

  • • Einzahlung aus der Kapitalerhöhung und Einzahlungen aus der Rahmenkreditvereinbarung mit der MK Medien Beteiligungs GmbH,
  • • Zufluss von finanziellen Mitteln in 2008 und 2009 aus der Vollstreckung des Urteils gegen Franchise Pictures und verbundene Unternehmen in der prognostizierten Höhe und von der Comerica Bank aus einem für die INTERTAINMENT Licensing GmbH positiven Urteil gegen die Comerica Bank,
  • • keine Mittelabflüsse aus dem laufenden Schiedsgerichtsverfahren gegen die Co-

Harald Dörfler Stephan Nowack Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Bilanz Intertainment Aktiengesellschaft

zum 31. Dezember 2007 nach HGB

Aktiv
A
in TEuro
31.12.2007 31.12.2006
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Lizenzen 1 1
2. Geleistete Anzahlungen 1.610 2.147
1.611 2.148
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 34 38
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 8.896 8.896
10.541 11.082
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Filmrechte 1.089 1.630
II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 12
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.444 60.258
3. Sonstige Vermögensgegenstände 242 150
8.686 60.420
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 90 478
9.865 62.528
C. Rechnungsabgrenzungsposten 42 11
20.448 73.621

Passiva in TEuro 31.12.2007 31.12.2006 A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 16.506 16.506 II. Kapitalrücklage 55.090 55.090 III. Gewinnrücklage Gesetzliche Rücklage 116 116 IV. Bilanzverlust -53.139 0 18.573 71.712 B. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen 1.063 1.464 1.063 1.464 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 160 184 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 145 196 3. Sonstige Verbindlichkeiten 507 65

Passiva in TEuro
31.12.2007 31.12.2006
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 16.506 16.506
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklage
55.090 55.090
Gesetzliche Rücklage 116 116
IV. Bilanzverlust -53.139 0
18.573 71.712
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 1.063 1.464
1.063 1.464
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 160 184
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 145 196
3. Sonstige Verbindlichkeiten 507 65
812 445
20.448 73.621

Gewinn- und Verlustrechnung Intertainment Aktiengesellschaft

Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2007 nach HGB

in TEuro 2007 2006
1. Umsatzerlöse 882 1.451
2. Sonstige betriebliche Erträge 927 161
1.809 1.612
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen -541 -624
b) Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen -27 -43
-568 -667
4. Personalaufwand
a) Gehälter -422 -419
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung -27 -27
-449 -446
5. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen -545 -6
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens,
soweit diese die üblichen Abschreibungen überschreiten -51.997 0
-52.542 -6
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.403 -1.538
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 14 13
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -3 0
9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -53.142 -1.032
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3 70
11. Jahresfehlbetrag -53.139 -962
12. Entnahme aus Kapitalrücklagen 0 962

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Intertainment Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2007 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung/ im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkungen zu keinen Einwendungen geführt:

Wir weisen auf die Erläuterungen der Gesellschaft unter den Positionen "Anlagevermögen" und "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" im Anhang sowie im Abschnitt "G. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2007 nach HGB" hin. Dort ist aufgeführt, dass die Gesellschaft zum Bilanzstichtag eine Beteiligung an der Tochtergesellschaft IN-TERTAINMENT Licensing GmbH in Höhe von 8,9 Mio. Euro sowie eine Forderung aus dem Verrechnungskonto mit der IN-TERTAINMENT Licensing GmbH in Höhe von 8,4 Mio. Euro ausweist. Die Werthaltigkeit beider Posten hängt entscheidend von den zu erwartenden Erlösen aus den Rechtsstreitigkeiten der INTERTAINMENT Licensing GmbH gegen Franchise Pictures, Comerica Bank sowie damit verbundenen Unternehmen und Personen und von der Realisierung der übrigen Prämissen in der

Bestätigungsvermerk

Finanzplanung des Tochterunternehmens ab. Über die Werthaltigkeit der Beteiligung und des Verrechnungskontos konnte im Rahmen unserer Prüfung auch durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit erlangt werden, sodass wir diesbezüglich keine abschließende Beurteilung abgeben können.

Aufgrund des genannten Prüfungshemnisses kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss hätte geändert werden müssen.

Ohne diese Beurteilung weiter einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen der Gesellschaft im Lagebericht zu den bestandsgefährdenden Risiken hin. Demnach bestehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich des Eintritts der in der Finanzplanung zugrunde gelegten Prämissen. Sollten die nachfolgend genannten Prämissen nicht wie geplant eintreten, kann die Gesellschaft ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen sodass

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss mit den genannten Einschränkungen den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. tiven Urteil gegen die Comerica Bank, • keine Mittelabflüsse aus dem laufenden Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank in den USA betreffend die Zahlung ausstehender Raten für die umstrittenen Filmrechte. Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht im Abschnitt "K. Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG". München, den 23. April 2008

der Fortbestand der Gesellschaft auch sehr kurzfristig erheblich gefährdet wäre:

  • • Einzahlung aus der Kapitalerhöhung und Einzahlungen aus der Rahmenkreditvereinbarung mit der MK Medien Beteiligungs GmbH,
  • • Zufluss von finanziellen Mitteln in 2008 und 2009 aus der Vollstreckung des Urteils gegen Franchise Pictures und verbundene Unternehmen in der prognostizierten Höhe und von der Comerica Bank aus einem für das Tochterunternehmen INTERTAINMENT Licensing GmbH posi-

PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Harald Dörfler Stephan Nowack

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Impressum

Herausgeber Intertainment AG,
München
Redaktion und Realisation Intertainment AG,
Investor Relations, und
bw media, München

Abschreibungen Intertainment AG 32 Abschreibungen Intertainment Konzern 30, 42f., 65, 81 Anlagevermögen Intertainment Konzern 60, 80f. Aufsichtsrat 76f. Corporate Governance 11ff. Eigenkapital Intertainment AG 33 Eigenkapital Intertainment Konzern 31, 45 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Intertainment AG 86 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Intertainment Konzern 32 Ergebnis pro Aktie 2, 42, 70f. Ertragslage Intertainment AG 33f. Ertragslage Intertainment Konzern 31f. Jahresfehlbetrag Intertainment AG 33f. Jahresfehlbetrag Intertainment Konzern 65 Kapitalrücklage 31, 64 Kassenbestand 59 Konsolidierungskreis 49f. Konsolidierungsmethoden 51 Materialaufwand Intertainment AG 33

Materialaufwand Intertainment Konzern 32, 65 Mitarbeiter 2, 23 Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 71ff. Rückstellungen Intertainment AG 33 Rückstellungen Intertainment Konzern 61ff. Sonstige betriebliche Aufwendungen Intertainment AG 86 Sonstige betriebliche Aufwendungen Intertainment Konzern 65 Sonstige betriebliche Erträge Intertainment AG 86 Sonstige betriebliche Erträge Intertainment Konzern 65 Steuern 30ff., 61, 63, 66ff. Umsatzerlöse Intertainment AG 33 Umsatzerlöse Intertainment Konzern 2, 31, 65 Verbindlichkeiten Intertainment AG 33 Verbindlichkeiten Intertainment Konzern 31, 61, 63 Vermögenslage Intertainment AG 32f. Vermögenslage Intertainment Konzern 30f. Vorstand 28, 76f. Zinsergebnis Intertainment Konzern 66

Stichwortverzeichnis

Intertainment AG Frauenplatz 7 • D-80331 München Telefon + 49 89 216 99-0 Telefax + 49 89 216 99-11 E-Mail [email protected] Internet www.intertainment.de