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Intertainment AG — Annual Report 2006
Jul 13, 2007
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Annual Report
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GESCHÄFTSBERICHT 2006
| Vorwort | Seite 4 | |
|---|---|---|
| Bericht des Aufsichtsrates | Seite 6 | |
| Chronologie des Komplexes "Franchise Pictures" | Seite 10 | |
| Corporate Governance | Seite 16 | |
| Investor Relations | Seite 19 | |
| Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss | Seite 22 | |
| Konzern- und AG-Lagebericht | Seite 23 | |
| Konzernbilanz | Seite 44 | |
| Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | Seite 46 | |
| Konzern-Kapitalflussrechnung | Seite 47 | |
| Konzern: Entwicklung des Eigenkapitals | Seite 48 | |
| Konzernanhang | Seite 49 | |
| Konzern: Entwicklung des Anlagevermögens | Seite 76 | |
| Konzern-Bestätigungsvermerk | Seite 78 | |
| AG-Bilanz | Seite 80 | |
| AG-Gewinn- und Verlustrechnung | Seite 82 | |
| AG-Bestätigungsvermerk | Seite 84 |
Kennzahlen (Konzern)
| (in Mio Euro) | 2006 | 2005 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1,6 | 1,3 |
| EBIT | -6,6 | -3,0 |
| Ergebnis der gew. Geschäftstätigkeit | -6,7 | -3,0 |
| Jahresergebnis | -6,5 | -10,3 |
| Ergebnis pro Aktie | -0,53 | -0,88 |
| Durchschnittliche Mitarbeiterzahl | 7 | 10 |
Eckdaten der Aktie
| Wertpapierkennnummer / ISIN | ISIN: DE0006223605 | |
|---|---|---|
| Grundkapital | ||
| Grundkapital 1.1.2006 | 15.005.155,09 Euro | |
| Kapitalerhöhung Juli 2006 | 1.500.512,00 Euro | |
| Grundkapital 31.12.2006 | 16.505.667,09 Euro | |
| Anzahl der Aktien | ||
| Anzahl der Aktien 1.1.2006 | 11.739.013 | |
| Kapitalerhöhung Juli 2006 | 1.172.275 | |
| Anzahl der Aktien 31.12.2006 | 12.911.288 | |
| Ausgabepreis 8.2.1999 | splitbereinigt (1:2) | 36,00 Euro 18,00 Euro |
| Schlusskurs* am 29.12.2006 | 1,91 Euro | |
| Jahreshöchstkurs* (20.12.2006) | 1,92 Euro | |
| Jahrestiefstkurs* (2.2.2006) | 0,38 Euro | |
| Aktionärsstruktur zum 31.12.2006 | Kinowelt-Gruppe Management, Aufsichtsrat Streubesitz |
53,61 % 0,18 % 46,21 % |
* Schlusskurse im Xetra-Handel
Kontakt
Intertainment AG Tel. +49 (0)89 21699-0 Investor Relations Fax +49 (0)89 21699-11 Frauenplatz 7 www.intertainment.de D-80331 München e-mail: [email protected]
Inhaltsverzeichnis
das Geschäftsjahr 2006 war ein schwieriges Jahr für Intertainment – für die Anleger, für die Mitarbeiter, den Vorstand und den Aufsichtsrat. Es war geprägt von der Insolvenz, die die Intertainment AG und die INTER-TAINMENT Licensing GmbH Mitte Januar 2006 beantragen mussten. Die Insolvenzanträge waren die unmittelbare Folge eines erstinstanzlichen Urteils in einem Urkundenprozesses auf Rückzahlung eines Kredites, den die HypoVereinsbank gegen Intertainment angestrengt hatte.
Alle Versuche, die Insolvenz abzuwenden, scheiterten. Die Intertainment AG und die Intertainment Licensing GmbH mussten daraufhin Mitte Januar Insolvenzanträge stellen.
Nur dank der großen Loyalität und dem außerordentlich hohen Einsatz aller Mitarbeiter sowie der konstruktiven Zusammenarbeit mit dem vom Gericht eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalter konnte in dieser schwierigen Zeit der Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten werden. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Beteiligten bedanken.
Natürlich waren die Insolvenzanträge für uns alle bitter. Gleichzeitig bedeuteten sie aber auch einen Wendepunkt hin zu einer hoffentlich positiven Zukunft unseres Unternehmens. Denn nach Januar gelang es uns, Intertainment Schritt für Schritt wieder in eine gefestigte Position zu bringen. Entscheidend war in diesem Zusammenhang die Hilfe, die Intertainment von der Kinowelt-Gruppe erhalten hat.
- So konnten wir die Kinowelt-Gruppe Mitte 2006 als neuen Großaktionär gewinnen. Diese zeichnet in diesem Zusammenhang eine Kapitalerhöhung in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro.
- Mit dem Einstieg der Kinowelt-Gruppe verbunden war der schrittweise Ausstieg unseres bisherigen Großaktionärs und Aufsichtsratsvorsitzenden Rüdiger Baeres im Jahresverlauf.
- Zudem gelang uns eine Einigung über die Rückzahlungsmodalitäten des Kredites, den die HVB eingeklagt und nach dem Stellen der Insolvenzanträge an die Albis Finance AG verkauft hatte.
• Und schließlich erteilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Kinowelt-Gruppe kurz vor Ende des Berichtsjahres ein Sanierungsprivileg. Dieses hat das BaFin mit der Auflage verknüpft, dass die Kinowelt-Gruppe ihr Tochterunternehmen Epsilon Motion Pictures GmbH im Rahmen einer Kapitalerhöhung in die Intertainment AG einbringt.
Die Einbringung der Epsilon Motion Pictures GmbH wird Intertainment in die Lage versetzen, das operative Geschäft wieder aufzubauen. Ich bin nicht zuletzt deshalb davon überzeugt, dass der Einstieg der Kinowelt-Gruppe zu einer Konsolidierung von Intertainment führen wird.
Unabhängig davon wird uns auch in Zukunft der Betrugskomplex Franchise Pictures weiter beschäftigen. Dabei waren die Insolvenzanträge zu Jahresanfang nicht nur eine Spätfolge des Betrugs durch Franchise Pictures und andere Beteiligte, sie sorgten leider auch mit dafür, dass sich das in den USA anhängige Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank 2006 verzögert
hat. Durch die Rücknahme der Insolvenzanträge konnte es uns aber zumindest gelingen, eine Terminierung des Prozesses zu verhindern. Wir haben die Comerica Bank im Rahmen des Verfahrens auf Schadensersatz in Höhe von mindestens 100 Mio. US-Dollar verklagt.
Die Tatsache, dass die juristischen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Betrug nun schon über sechs Jahre dauern, ist sehr unerfreulich. Gleichwohl vertreten wir auch angesichts des 2004 bereits gewonnenen Prozesses gegen Franchise Pictures selbst die Meinung, dass wir nach wie vor gute Chancen haben, den Gesamtkomplex erfolgreich abschließen zu können. Dafür ist ein Urteil gegen die Comerica Bank erforderlich. Entsprechend werden wir das Schiedsgerichtsverfahren konsequent weiter verfolgen – unabhängig davon, dass zur Zeit leider noch nicht feststeht, wann die mündliche Schiedsgerichtsverhandlung genau stattfindet und wann die Schiedsrichter damit ein Urteil fällen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Gerlach
Liebe Aktionärinnen, liebe Aktionäre,
Der Aufsichtsrat hat während des Berichtszeitraums die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung der Gesellschaft kontinuierlich überwacht und beraten. Er hat sich vom Vorstand regelmäßig über die Entwicklung der Gesellschaft und über wichtige Geschäftsvorfälle informieren lassen und diese mit dem Vorstand besprochen sowie Gestaltungsvorschläge und Anregungen unterbreitet.
Neben der Entwicklung des laufenden Geschäfts und wichtiger geschäftlicher Einzelvorgänge wurden insbesondere unternehmensstrategische Entscheidungen sowie die künftige Finanzierung und Restrukturierung einschließlich der Liquiditätssicherung der Gesellschaft besprochen – insbesondere auch vor dem Hintergrund des in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 2006 laufenden Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Intertainment AG und der INTERTAINMENT Licensing GmbH, dem sich hieran anschließenden Mehrheitserwerb an der Intertainment AG durch die Kinowelt-Gruppe und die Rekapitalisierung der Intertainment AG, eingeleitet durch die von der Kinowelt GmbH im Juli 2006 gezeichnete Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital. Zu den entsprechenden Vorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat, soweit aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Regelung erforderlich, nach gründlicher Prüfung sein Votum abgegeben. Eingehend hat sich der Aufsichtsrat darüber hinaus mit den prozessualen Auseinandersetzungen in den USA befasst und in diesem Zusammenhang auch mit dem Vorstand die für die Gesellschaft bestehenden Risiken aus der prozessualen Auseinandersetzung mit der Franchise-Gruppe und weiteren Parteien erörtert.
Zu den Sitzungen des Aufsichtsrates:
Insgesamt hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2006 fünf Sitzungen abgehalten. Zusätzlich dazu gab es regelmäßige Kontakte mit dem Vorstand der Gesellschaft, in denen wichtige Einzelvorgänge besprochen und beraten wurden. Weiterhin hat der Aufsichtsrat zu wichtigen Einzelvorgängen laufend vom Vorstand entsprechende Berichte angefordert und erhalten.
- In seiner ersten Sitzung im Geschäftsjahr 2006 am 11.01.2006 diskutierte der Aufsichtsrat eingehend mit dem Vorstand den Stand der Verhandlungen in der rechtlichen Auseinandersetzung mit der HypoVereinsbank AG und der Comerica Bank sowie die Liquiditätslage der Gesellschaft.
-
In seiner Sitzung am 16.03.2006 diskutierte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand eingehend den Stand der Verhandlungen in den USA sowie den Stand des Insolvenzeröffnungsverfahrens, insbesondere auch vor dem Hintergrund des Erwerbs der HVB-Forderungen durch die Albis Finance AG.
-
In seiner Sitzung am 28.06.2007 diskutierte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand wiederum eingehend den Stand des Insolvenzeröffnungsverfahrens, mit dem besonderen Fokus des geplanten Einstiegs der Kinowelt-Gruppe als Aktionär der Intertainment AG, der Rekapitalisierung und Sanierung der Intertainment AG sowie der Möglichkeit der Rücknahme des Insolvenzantrages.
- In seiner Sitzung am 29.09.2006 berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat zunächst eingehend über die aktuelle Entwicklung der Gesellschaft, insbesondere über die Rechtsstreitigkeit mit der AIG, die durchgeführte Kapitalerhöhung und den Erwerb der Aktienmehrheit durch die Kinowelt-Gruppe sowie den Erwerb der Albis-Forderung durch die Kinowelt-Gruppe. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat eingehend über den Stand der Prozessführungen in den USA.
- In seiner Sitzung am 22.12.2006 diskutierte der Vorstand wiederum eingehend mit dem Aufsichtsrat über die aktuelle Entwicklung der Gesellschaft, insbesondere die Genehmigung des Befreiungsantrages für ein öffentliches Übernahmeangebot durch die BaFin für die Kinowelt-Gruppe in Bezug auf den Erwerb der Aktienmehrheit durch die Kinowelt-Gruppe an der Intertainment AG und die von der BaFin der Kinowelt-Gruppe hierfür auferlegten Auflagen. Weiterhin berichtete der Vorstand erneut eingehend über den Stand der Prozessführungen in den USA sowie den Gang der Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers in Bezug auf den Jahresabschluss 2005.
An den Sitzungen des Aufsichtsrates haben stets alle Mitglieder des Aufsichtsrates teilgenommen, lediglich bei einer Sitzung war ein Aufsichtsratsmitglied telefonisch hinzugeschaltet.
Zu den Jahresabschlussprüfungen betreffend das Geschäftsjahr 2005:
Der Aufsichtsrat berichtete in Bezug auf die Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2005 bereits in seinem Bericht für das Geschäftsjahr 2005, dass die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 07.08.2006 auf Antrag der Gesellschaft durch das Amtsgericht München zum Abschlussprüfer der Gesellschaft bestellt wurde.
In der Folge hat die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ihre Prüfungen hinsichtlich der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Intertainment AG ebenso wie hinsichtlich des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes des am 31.12.2005 endenden Geschäftsjahres unter regelmäßiger Information des Aufsichtsrates fertig gestellt und die Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht der Intertainment AG ebenso wie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht jeweils mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk mit Hinweis versehen. Am 09.02.2007 legte der Vorstand die aufgestellten Jahresabschlüsse 2005 der Intertainment-Gruppe dem Aufsichtsrat vor. Den schriftlichen Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat ebenfalls am 09.02.2007 zugeleitet.
Bericht des Aufsichtsrates
In der Bilanzsitzung vom 13.02.2007 erfolgte eine eingehende Aussprache über die Prüfungshandlungen mit den Abschlussprüfern der Gesellschaft, insbesondere erfolgte eine eingehende Besprechung der wesentlichen Prüfungsschwerpunkte des Abschlussprüfers. Dem Ergebnis der Prüfung hat – entsprechend den von der PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aufgestellten, einschränkenden Prämissen – der Aufsichtsrat in dieser Bilanzsitzung vom 13.02.2007 zugestimmt und nach eingehender Erörterung und Diskussion der aufgeworfenen bilanziellen Fragestellungen den Jahresabschluss der Intertainment AG zum 31.12.2005 festgestellt und den Konzernjahresabschluss zum 31.12.2005 gebilligt.
Zu den Jahresabschlussprüfungen betreffend das Geschäftsjahr 2006:
Auch für das Geschäftsjahr 2006 wurde die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Antrag der Gesellschaft durch das Amtsgericht München zum Abschlussprüfer der Gesellschaft bestellt, und zwar am 05.02.2007.
In der Folge hat die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ihre Prüfungen hinsichtlich der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Intertainment AG ebenso wie hinsichtlich des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes des am 31.12.2006 endenden Geschäftsjahres unter regelmäßiger Information des Aufsichtsrates fertig gestellt und die Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht der Intertainment AG ebenso wie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht jeweils mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk mit Hinweis versehen. Am 01.06.2007 legte der Vorstand die aufgestellten Jahresabschlüsse 2006 der Intertainment-Gruppe dem Aufsichtsrat vor. Den schriftlichen Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat ebenfalls am 01.06.2007 zugeleitet.
In der Bilanzsitzung vom 13.06.2007 erfolgte eine eingehende Aussprache über die Prüfungshandlungen mit den Abschlussprüfern der Gesellschaft, insbesondere erfolgte eine eingehende Besprechung der wesentlichen Prüfungsschwerpunkte des Abschlussprüfers. Dem Ergebnis der Prüfung hat – entsprechend den von der PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aufgestellten, einschränkenden Prämissen – der Aufsichtsrat in dieser Bilanzsitzung vom 13.06.2007 zugestimmt und nach eingehender Erörterung und Diskussion der aufgeworfenen bilanziellen Fragestellungen den Jahresabschluss der Intertainment AG zum 31.12.2006 festgestellt und den Konzernjahresabschluss zum 31.12.2006 gebilligt.
Zu den Personalia:
Der Aufsichtsrat hatte bereits ausführlich in seinem Bericht zum Geschäftsjahr 2005 die neue personelle Besetzung des Aufsichtsrates seit der Hauptversammlung vom 29.10.2004 erläutert. Rüdiger E. Baeres, der im Anschluss an diese Hauptversammlung als Vorsitzender des Aufsichtsrates fungierte, legte mit Wirkung zum 06.03.2006 sein Amt als Vorsitzender des Aufsichtsrates und als Aufsichtsratsmitglied nieder. Es wurde sodann Dr. Ernst Pechtl, der bereits in der Vergangenheit als Mitglied des Aufsichtsrates bei der Gesellschaft fungierte, seitens des Amtsgerichts München mit Beschlussfassung vom 04.05.2006 zum neuen Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft bis zur Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes in der nächsten Hauptversammlung bestellt. Am 15.05.2006 wurde Dr. Matthias Heisse zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates und Dr. Ernst Pechtl zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.
Der Vorstand und die Mitarbeiter der Gesellschaft haben im Jahr 2006 großes Engagement gezeigt, um das Unternehmen trotz der schwierigen Lage voranzubringen und dieses aus der Insolvenzlage herauszuführen. Der Aufsichtsrat spricht allen Beteiligten für diesen besonderen Einsatz seinen Dank und seine Anerkennung aus.
München, den 13. Juni 2007
Der Aufsichtsrat
Dr. Matthias Heisse - Vorsitzender -
Chronologie des Rechtsstreits mit Franchise Pictures
An dieser Stelle veröffentlicht Intertainment zum besseren Verständnis von Abläufen und Zusammenhängen eine Chronologie zum Komplex "Franchise Pictures".
Ausführliche Erläuterungen zu den im Berichtszeitraum relevanten Vorgängen im Rahmen des Komplexes sind im Konzern-Lagebericht ab Seite 23 zu finden.
| ➜ | 12/2000 ➜ Vergleichsverhandlungen mit Andrew Stevens, President und COO von Franchise Pictures, scheitern. ➜ Intertainment erhebt Klage gegen Franchise Pictures vor dem Federal District Court in Los Angeles. Franchise Pictures reagiert mit Gegenklage beim California State Court. |
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|---|---|---|
| 02/2001 ➜ | Intertainment reicht Klage gegen die Imperial Bank (heute Comerica Bank) ein. | |
| 04/2001 ➜ Der Richter entscheidet, dass das Gerichtsverfahren gegen Franchise ruht und vor rangig das Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank zu betreiben ist. |
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| 05/2001 ➜ Intertainment nimmt ohne Anerkennung von Rechten die Klage gegen die Comerica Bank zurück, um das Gerichtsverfahren gegen Franchise Pictures weiterverfolgen zu können. |
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| 06/2001 ➜ Der Richter hebt die vorübergehende Aussetzung des Verfahrens gegen Franchise Pictures auf. |
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| 08/2001 ➜ Intertainment reicht die dritte Fassung (Aktualisierung) der Klageschrift gegen Franchise Pictures ein. ➜ Der Beginn der Hauptverhandlung wird für den 10. September 2002 festgelegt. Der Abschluss der Beweisaufnahme (Discovery) ist zum 27. Mai 2002 terminiert. |
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| 09/2001 ➜ Das Gericht verfügt, dass Franchise Pictures von Intertainment vorgelegte Fragebögen zu den Budgets Filme beantworten muss, um die es in dem Rechtsstreit geht. ➜ Außerdem gibt das Gericht einem Antrag von Intertainment statt, der die Comerica Bank zur Herausgabe von Dokumenten verpflichtet. ➜ Das Gericht weist einen Antrag der Comerica Bank zurück, mit dem die Bank die Herausgabe von Dokumenten an Intertainment wegen ,,Vertraulichkeit" verweigern wollte. |
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| 10/2001 ➜ Das Gericht verfügt, dass Film Finances (1998) Canada Dokumente vorlegen und Fragen zu den Budgets beantworten muss. ➜ Der Fall wird einer neuen Richterin zugeteilt, weshalb es zu Verschiebungen der Prozesstermine kommt. |
| 12/2001 ➜ Die Richterin setzt den 3. Juni 2002 als Abschlusstermin für das Beweiserhebungs verfahren (Discovery) fest und bestimmt als Verhandlungstermin den 19. November 2002 (zehntägiges Jury-Verfahren). |
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|---|---|
| 01/2002 ➜ Das Gericht verfügt unter Aufgabe von Zwangsgeldern, dass Franchise Pictures Budget-Dokumente herausgeben muss und keine "Vertraulichkeit" von Franchise Pictures geltend gemacht werden kann. ➜ Das Gericht verfügt erneut Zwangsgelder gegen Franchise Pictures wegen nicht vollständiger Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit Film-Budgets. |
|
| 02/2002 ➜ Das Gericht verfügt Zwangsgelder gegen die Comerica Bank wegen Nichtbeachtung von gerichtlichen Verfügungen. |
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| 04/2002 ➜ Intertainment beantragt eine Pfändungsverfügung ("wirt of attachment") in Höhe von 24 Mio. US-Dollar gegen Franchise, um den Zugriff auf zumindest einen Teil der Gelder bei Franchise zu sichern. |
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| 05/2002 ➜ Der Federal District Court in Los Angeles befindet zwei von drei RICO-Klagen ("Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act") gegen Franchise Pictures und deren Geschäftsführer, Samaha und Stevens, für zulässig. Mit diesem Anspruch können Opfer von organisierter Kriminalität die dreifache Schadenssumme sowie den Ersatz der Anwaltskosten geltend machen. Ferner erachtet das Gericht die Be hauptung einer kriminellen Vereinigung, die die Comerica Bank und WorldWide Film Completion mit einschließt, für zulässig. |
|
| 08/2002 ➜ Intertainment beantragt vor Gericht, dass über die Franchise-Gegenklage vom 21.12.2000 im summarischen Verfahren und nicht von einer Jury entschieden werden soll. |
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| 11/2002 ➜ Der Anwalt von Franchise berichtet in einer Pretrial Conference über mögliche Pro bleme in der Prozessvertretung. Der Termin für die Hauptverhandlung vom 19. November 2002 wird aufgehoben. Eine neue Pretrial Conference wird für den 16. Dezember 2002 anberaumt, in der über den neuen Termin zur Hauptverhandlung entschieden wird. ➜ Der Magistrate Judge gibt dem von Intertainment gestellten Antrag auf gerichtliche Pfändungsverfügung ("writ of attachment") über Teile des Vermögens von Franchise nicht statt. Diese Entscheidung des Magistrats bleibt ohne Auswirkung in der Haupt sache. |
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| ➜ Der Magistrate Judge hebt auf Initiative von Intertainment die von Franchise bean tragte Anordnung der Vertraulichkeit für Prozessdokumente ("protective order") auf. |
| 12/2002 ➜ Das Gericht akzeptiert die Mandatsniederlegung der Anwälte von Franchise Pictures. ➜ Das Gericht verschiebt den Beginn der Hauptverhandlung auf den 5. August 2003. ➜ Intertainment nimmt die Klage gegen die Comerica Bank wieder auf und erweitert diese um WorldWide Film Completion, Film Finances und leitende Angestellte der drei Unternehmen. |
03/2004 ➜ Das Schiedsgericht für den Gesamtkomplex "Driven" entscheidet über den Zeitplan des Verfahrens und legt den Beginn der mündlichen Verhandlung auf Anfang 2005 fest. ➜ Die für das Hauptverfahren im Fall "Franchise Pictures" zuständige Richterin am Fe deral District Court gibt die von dem Schiedsrichter im Fall "Tracker" eingefrorenen Gelder wieder frei. |
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|---|---|---|
| 01/2003 ➜ | Franchise bestellt neue Anwälte. | 04/2004 ➜ Die zuständige Richterin bestätigt im Rahmen einer Pretrial Conference den 20. April |
| 02/2003 ➜ Die Comerica Bank eröffnet ein Schiedsgerichtsverfahren gegen Intertainment wegen Zahlungsverpflichtungen zum Film "Driven". |
als Starttermin für der Hauptverhandlung ➜ Am Wochenende vor dem Beginn der Hauptverhandlung schließt Intertainment mit |
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| 06/2003 ➜ Die zuständige Richterin bestättigt im Rahmen einer Pretrial Conference den 5. April 2003 als Beginn der Hauptverhandlung im Rechtsstreit gegen Franchise. ➜ Im Rahmen einer Anhörung vor dem State Court gibt der zuständige Richter dem Antrag der Comerica Bank statt, die Klage von Intertainment bis zur Entscheidung im Schiedsgerichtsverfahren ruhen zu lassen. ➜ Intertainment erreicht durch Erwiderungen und Gegenklagen, dass das von der Comerica Bank eingeleitete Schiedsgerichtsverfahren im Fall "Driven" deutlich aus geweitet wird und dadurch alle strittigen Franchise-Filme umfasst, die von der Bank finanziert wurden, sowie sämtliche Schadensersatzansprüche, die Intertainment in der Klage vor dem State Court gegen die Bank sowie die Versicherungsgesellschaften geltend macht. Die Comerica Bank weitet ihre Ansprüche im Rahmen des Schiedsge |
Andrew Stevens, dem ehemaligen Präsidenten und COO von Franchise Pictures, einen Vergleich. Stevens persönlich gehörte zu den Verklagten. Der Vergleich enthält eine Zahlung von Stevens an Intertainment. ➜ Am 20. April beginnt am Federal District Court in Santa Ana bei Los Angeles die Hauptverhandlung im Schadensersatzprozess gegen Franchise Pictures. ➜ Um ihre Ansprüche zu wahren, reicht die INTERTAINMENT Licensing GmbH im Fall des von Franchise Pictures produzierten Films "Viva Las Nowhere" Klage gegen die den Film finanzierende Lewis Horwitz Organisation und zwei syndizierende Kredi tinstitute ein. Intertainment fordert insgesamt 2 Mio. US-Dollar. 06/2004 ➜ Intertainment gewinnt den Schadensersatzprozess. Die neunköpfige Jury spricht am 16. Juni 2004 einstimmig alle Beklagten des Betrugs an Intertainment schuldig und |
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| richtsverfahrens auf alle Franchise-Filme aus, für die Intertainment die zweite Rate an die Bank nicht gezahlt hat. ➜ Die in Hongkong ansässige Briefkastenfirma "International Motion Picture Corpora tion" leitet ein Schiedsgerichtsverfahren gegen Intertainment wegen des Franchise Films "Tracker" ein. Sie verlangt 3,3 Mio. US-Dollar zuzüglich Zinsen. |
billigt Intertainment einen Schadensersatz in Höhe von 77,1 Mio. US-Dollar zu. Bei den unterliegenden Parteien handelt es sich um Franchise Pictures, mehrere Tochter gesellschaften sowie den CEO von Franchise Pictures, Elie Samaha, persönlich. Die Jury weist zudem alle Gegenklagen von Franchise Pictures gegen Intertainment ab. ➜ Die Jury billigt Intertainment am 18. Juni zusätzlich Strafzahlungen ("Punitive |
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| 07/2003 ➜ Das Gericht verschiebt den Beginn der Hauptverhandlung erneut und fordert die Par teien dazu auf, sich auf einen neuen Gerichtstermin im März, April, Mai oder August 2004 zu einigen. |
Damages") in Höhe von 29 Mio. US-Dollar zu. Damit gewährt sie Intertainment insgesamt 106,1 Mio. US-Dollar. |
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| 10/2003 ➜ Das Gericht bestimmt den 20. April 2004 als neuen Termin für den Beginn der Hauptverhandlung |
08/2004 ➜ Die zuständige Richterin veröffentlicht das endgültige Urteil. In diesem Zusammen hang erkennt sie Intertainment noch Zinsen auf den entstandenen Schaden in Höhe von 15,6 Mio. US-Dollar zu. Dadurch steigt der Gesamtanspruch von Intertainment |
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| 11/2003 ➜ Der Schiedsrichter im Fall "Tracker" verfügt, dass in den USA anfallende Zahlungen an die INTERTAINMENT Licensing GmbH bis zum Ablauf des Schiedsgerichtsverfah rens auf ein Treuhandkonto zu hinterlegen sind. |
aus dem Betrugsprozess auf 121,7 Mio. US-Dollar. Die Richterin stellt zudem klar, dass alle in dem Verfahren Verurteilten gesamtschuldnerisch für die 77,1 Mio. US Dollar Schadensersatz und für die 15,6 Mio. US-Dollar Zinsen haften. ➜ Kurz nach der Veröffentlichung des endgültigen Urteils beantragen Franchise Pictures sowie die meisten Tochtergesellschaften von Franchise Pictures Insolvenz nach "Chapter 11" des US-Insolvenzrechts. ➜ ahezu allen in den Komplex Franchise Pictures involvierten Parteien einigen sich auf Vergleichsgespräche. |
| cisco zu Vergleichsverhandlungen, einer "global mediation". Die Verhandlungen | 05/2005 ➜ In einer vorläufigen Beschlussfassung lehnt die zuständige Richterin die Post Trial Motions ab. |
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|---|---|---|---|---|---|---|
| 06/2005 ➜ Zweite gerichtliche Anhörung über die Vermögensverhältnisse von Elie Samaha | ||||||
| Vergleich. Im Rahmen des Vergleichs erhält Intertainment von XL 5 Mio. US-Dollar. Im Gegenzug dazu zieht Intertainment seine Ansprüche gegen XL und Worldwide Film Completion sowie bestimmte Ansprüche gegen Worldwides Direktor Steve Car |
12/2005 ➜ Die zuständige Richterin bestätigt ihre vorläufige Beschlussfassung vom Mai 2005 und lehnt die von Elie Samaha und Glickson Investment eingereichten Post Trial Motions endgültig ab. Über die Anträge der insolventen Produktionsgesellschaften entscheidet das Gericht nicht. |
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| im Zusammenhang mit dem Gesamtkomplex "Driven" zurück. Schiedsgerichtsverfahrens im Fall "Tracker" durch. |
03/2006 ➜ Start der Zeugenvernehmungsphase im Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comeri ca Bank. Als erste Zeugen werden Rüdiger Baeres, Achim Gerlach und das ehemalige Intertainment-Vorstandsmitglied Stephen Brown vernommen. Der Beginn der münd |
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| Zuvor hatte Intertainment bereits Pfandrechte auf Vermögen von Samaha eintragen lassen. |
lichen Verhandlung wird vorläufig auf den 9. Januar 2007 festgelegt, später aber aufgrund von Verzögerungen im Beweiserhebungsverfahren auf einen noch nicht benannten Termin verschoben. |
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| und andere (Gesamtkomplex "Driven") ist langwieriger als ursprünglich geplant. Deshalb verzögert sich das gesamte Verfahren. |
07/2006 ➜ Im Schiedsgerichtsverfahren in Fall "Viva Las Nowhere" einigen sich die involvierten Parteien darauf, dieses nicht weiter zu verfolgen und auf gegenseitige Ansprüche zu verzichten. |
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| Restrukturierungsplans wird verlängert. | 08/2006 ➜ Intertainment schließt mit Elie Samaha, dem ehemaligen CEO von Franchise Pic tures, sowie der Produktionsgesellschaft Sidonian Holdings LLC (ehemals Glickson |
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| verfahrens zum Film "Viva Las Nowhere" eine Gegenklage in Höhe von ca. 900.000 US-Dollar auf Schadensersatz wegen Nichtleistung der zweiten Rate ein. |
Investments International LLC) einen Vergleich. Darin verpflichten sich Samaha und Sidonian, Intertainment in zwei Raten 3,0 Mio. US-Dollar zu bezahlen. Die erste Rate von 2,2 Mio. US-Dollar wird im September 2006 bezahlt, die Zahlung der zweiten |
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| Film Finances und Film Finances (1998) Canada. Dadurch zählen diese unter ande rem nicht mehr zu den Anspruchsgegnern von Intertainment im Schiedsgerichtsver |
Rate in Höhe von 0,8 Mio. US-Dollar nach Gesprächen zwischen den Parteien von Dezember 2006 auf Februar 2007 verschoben. Im Rahmen des Vergleichs tritt Sama ha zudem Besitzansprüche an rund 100 Filmproduktions- bzw. Filmvermarktungsge sellschaften an Intertainment ab. |
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| on. Diese nimmt ihre Ansprüche im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens zum Film "Tracker" gegen Intertainment zurück. |
10/2006 ➜ Eine Unternehmensgruppe um den ehemaligen Franchise-Pictures-Investor David Bergstein kauft zusammen mit dem Produktionsunternehmen Morgan Creek Produc tions die in der Insolvenzmasse von Franchise Pictures befindlichen Filmrechte aus dieser heraus. Der Kauf erfolgt rückwirkend zum 1. September 2006. |
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| dass das Urteil gegen sie für nichtig erklärt und ein neues Verfahren angeordnet wird. Franchise Pictures und die insolventen, ebenfalls verurteilten Produktionsgesell schaften von Franchise schließen sich diesem Antrag an. einen Antrag der Comerica Bank ab, sämtliche Ansprüche der INTERTAINMENT Licensing GmbH ohne Sachentscheidung abzuweisen. Sie verpflichten Intertainment allerdings, im Rahmen der Beweiserhebung dazu, weitere Dokumente vorzulegen. |
Intertainment erhält die zweite Rate aus dem Vergleich mit Elie Samaha. | |||||
| ➜ Sämtliche in den Franchise-Komplex involvierten Parteien treffen sich in San Fran scheitern. 12/2004 ➜ Intertainment schließt mit dem Rückversicherer XL Reinsurance America Inc. einen done aus der Klage vor dem Superior Court und aus dem Schiedsgerichtsverfahren ➜ Die International Motion Pictures Corporation setzt eine Wiederaufnahme des 01/2005 ➜ Erster Offenlegungstermin von Elie Samaha über dessen Vermögensverhältnisse. ➜ Die Beweiserhebungsphase im Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank ➜ Die Frist des Restrukturierungsmanagers von Franchise Pictures zur Vorlage eines 02/2005 ➜ Die WestLB reicht im Rahmen des von Intertainment eingeleiteten Schiedsgerichts 03/2005 ➜ Intertainment schließt einen Vergleich mit den beiden Versicherungsgesellschaften fahren gegen die Comerica Bank und andere. ➜ Intertainment vergleicht sich zudem mit der International Motion Pictures Corporati 04/2005 ➜ Elie Samaha und Glickson Investment beantragen im Rahmen der Post Trial Motions, ➜ Im Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank lehnen die Schiedsrichter |
02/2007 ➜ |
Corporate Governance bei Intertainment
Corporate Governance steht für die verantwortungsbewusste und auf eine langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung sowie Kontrolle eines Unternehmens. Hierzu zählen die effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz in der Unternehmenskommunikation sowie die Achtung der Aktionärsinteressen.
Insbesondere internationale institutionelle Investoren berücksichtigen im wachsendem Maße neben den Bilanzdaten auch die Corporate Governance der Unternehmen bei ihren Investitionsentscheidungen.
Der von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex im Jahr 2002 erstmals verabschiedete und seitdem regelmäßig aktualisierte Deutschen Corporate Governance Kodex enthält zum einen Empfehlungen, die zum Teil gesetzliche Bestimmungen wiedergeben und die von den Unternehmen umzusetzen sind. Zum anderen enthält der Kodex zahlreiche Anregungen, die für die Unternehmen nicht verpflichtend sind.
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft sind dazu verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob dem Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet werden.
Über die Corporate Governance bei Intertainment berichtet der Vorstand zugleich für den Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex: Vorstand und Aufsichtsrat der Intertainment AG haben am 21. Dezember 2006 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz mit dem Inhalt abgegeben, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes in der Fassung vom 12. Juni 2006 entsprochen wurde. Lediglich folgende Empfehlungen werden nicht bzw. nur modifiziert angewendet:
- Laut Kodex-Ziffer 4.2.1 Satz 1 soll der Vorstand aus mehreren Personen bestehen. Gegenwärtig besteht der Vorstand der Intertainment AG gemäß § 76 ABs. 2 AktG in Verbindung mit der entsprechenden Satzungsregelung gesetzeskonform aus einer Person.
- Kodex-Ziffer 5.1.2 Absatz 2 Satz 3 sieht eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder vor. Da Vorstand und Aufsichtsrat der Ansicht sind, dass die Leistungen, die ein Vorstandsmitglied für Intertainment erbringen kann, nicht von dessen Alter abhängen, und zudem aufgrund der gegenwärtigen Altersstruktur des Intertainment-Vorstands in diesem Bereich keine Handlungsnotwendigkeit besteht, verzichtet Intertainment auf eine Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder.
- Kodex-Ziffer 5.4.3 Satz 2 empfiehlt, Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz den Aktionären bekannt zu machen. Hier möchte es Intertainment bei den hierfür bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen belassen. Insoweit sieht insbesondere § 107 AktG vor, dass die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden der inneren, vertraulichen Ordnung des Aufsichtsrats zugewiesen ist.
• Die Empfehlung in Kodex-Ziffer 7.1.2. sieht eine 90-Tage-Frist nach Geschäftsjahresende zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses sowie eine 45-Tage-Frist nach Ende des Berichtszeitraums zur Veröffentlichung von Zwischenberichten vor. Die Intertainment AG hat wegen der branchenüblichen Besonderheiten der Abrechnungsmodalitäten die Vier-Monats-Frist gemäß § 77 i.V.m. § 62 Ab. 8 S. 1 Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses und die Zwei-Monats-Frist gem. §78 i.V.m. § 63 Abs. 8 S. 1 Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) für die Veröffentlichung von Zwischenberichten eingehalten. Im Geschäftsjahr 2006 ist Intertainment aus dem Prime Standard ausgeschieden, so dass die zuvor bezeichneten Fristen nicht mehr eingehalten werden mussten. Vergütungsbericht Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2006 beliefen sich auf 260 (i. V. 238) TEuro. Darüber hinaus besteht eine Vereinbarung, wonach der Vorstand in Abhängigkeit von den Mittelzuflüssen aus dem gewonnenen Rechtsstreit gegen Franchise Pictures sowie weiteren Parteien einen zusätzlichen, erfolgsabhängigen Vergütungsanteil erhält, der sich zum Bilanzstichtag auf voraussichtlich 1.157 (i.V. 1.216) TEuro beläuft. Die Auszahlung dieser Vergütung erfolgt erst bei Zufluss der zugrunde liegenden Mittel. Der Alleinvorstand Herrn Gerlach besitzt zum 31. Dezember 2006 100.000 Stück Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm der Intertainment AG. Der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung beläuft sich auf 170.000 Euro.
Die Intertainment AG hat auf Grundlage des von der Regierungskommission erstellten Corporate Governance Kodex einen für das Unternehmen gültigen eigenen Kodex erstellt, dem zu entnehmen ist, welche Anregungen von Intertainment freiwillig zusätzlich zu den verpflichtenden Empfehlungen umgesetzt werden. Dieser Kodex steht allen Aktionären auf den Internetseiten der Intertainment AG (www. intertainment.de unter der Rubrik "Die Aktie"/"Corporate Governance") zur Verfügung und kann auf Wunsch beim Unternehmen angefordert werden.
Dem Aufsichtsrat der Intertainment AG wurden im Geschäftsjahr 2006 Aufsichtsratbezüge von 23 (i. V. 23) TEuro bezahlt. Im Geschäftsjahr 2006 wurden an die Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds, in der Dr. Heisse Partner ist, im Rahmen eines gesonderten Beratungsvertrages (nach §114 AktG) Honorare in Höhe von 177 (i.V. 149) TEuro gezahlt. Über weitere gesonderte Beratungsverträge (nach §114 AktG) flossen an Ernst Rüdiger Baeres Honorare in Höhe von 183 (i.V. 208) TEuro und an die Wirtschaftsprüfungskanzlei Wolfgang Blauberger, in der Wolfgang Blauberger geschäftsführender Gesellschafter ist, 40 (i.V. 21) TEuro.
Herr Baeres erhält als ehemaliges Vorstandsmitglied auch nach Beendigung seiner Vorstandstätigkeit im Rahmen des Rechtstreits gegen Franchise Pictures sowie weitere Parteien eine Prozesserlösbeteiligung, die in den Rückstellungen für Prozesserlösbeteiligungen mit einem Volumen von 1.157 (i.V. 1.216) TEuro berücksichtigt wurde. Auch diese Vergütung ist abhängig von den tatsächlichen Mittelzuflüssen aus dem gewonnenen Rechtsstreit. Ihre Auszahlung erfolgt erst bei Zufluss der zugrunde liegenden Mittel.
Aktienoptionen/Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Insgesamt besaßen Mitarbeiter der Intertainment AG zum 31. Dezember 2006 400.000 Aktienoptionen mit einem Ausübungspreis (gew. Durchschnitt) von 1,78 Euro. Hinsichtlich detaillierter Angaben zu den Aktienoptionsprogrammen von Intertainment verweisen wir auf Ziffer VII.5. des Konzernanhangs.
Aktienbesitz des Vorstands und des Aufsichtsrats
Insgesamt besaßen die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat zum 31. Dezember 2006 23.650 Aktien der Intertainmnet AG, das entspricht einem Anteil von 0,18 Prozent der ausgegebenen Aktien. Davon entfielen auf Achim Gerlach (Vorstand) 10.000 Stück, auf Dr. Matthias Heisse (Aufsichtsrat) 12.980 Stück und auf Wolfgang Blauberger (Aufsichtsrat) 670 Stück.
Die wichtigsten internationalen Aktienmärkte haben sich im Jahr 2006 sehr gut entwickelt, von einem zeitweiligen Einbruch zu Jahresmitte abgesehen. In den USA legte der Dow-Jones-Index zwischen Jahresbeginn und Jahresende 2006 um gut 15 Prozent zu, der Deutsche Aktienindex (Dax) stieg in dieser Zeit sogar um 21 Prozent. Auch der Prime-Media-Performance-Index bildete diese positive Entwicklung ab und gewann im Verlauf des Jahres 2006 18 Prozent. In diesen Index flossen zu Jahresende 2006 die Kursentwicklungen von 20 deutschen Medienunternehmen ein, die an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert werden. Bis zum Wechsel vom Prime Standard in den General Standard am 14. Dezember 2006 war auch Intertainment darin vertreten.
Die Entwicklung der Intertainment-Aktie
Der Kurs der Intertainment-Aktie geriet 2006 aufgrund der zwischenzeitlichen Insolvenz von Intertainment stark unter Druck. Rund zwei Wochen nach Stellen der Insolvenzanträge für die Intertainment AG und die INTERTAINMENT Licensing GmbH erreichte der Aktienkurs am 2. Februar 2006 erstmals seinen Jahrestiefstand von 0,38 Euro. Im Jahresverlauf schwankte der Kurs dann, verzeichnete insgesamt aber wieder einen deutlichen Anstieg. Ihren Jahreshöchststand erreichten die Papiere im Xetra-Handel am 20. Dezember 2006 mit 1,92 Euro. Zwischen Anfang Januar und Ende Dezember 2006 gewann die Aktie 189,39 Prozent.
Investor Relations
* 1.1.2006 = 100, Angaben in Prozent
Prime-Media-Performance-Index (18%)
Das Handelsvolumen der Intertainment-Aktien sank nach Stellen der Insolvenzanträge stark und blieb dann auch den größten Teil des Jahres gering. Ab September nahm der Handel wieder spürbar zu. Im Jahresdurchschnitt lag das Handelsvolumen im Xetra-Handel bei rund 7.400 Stück pro Tag.
Das Ergebnis pro Aktie beträgt 2006 -0,53 (i. V. -0,88) Euro. Eine Dividende für das Geschäftsjahr 2005 wird nicht ausgeschüttet.
Notiz der Intertainment-Aktie
Im Januar 2003 wurden die Aktienmärkte an der Frankfurter Wertpapierbörse neu segmentiert. In diesem Zusammenhang wurden für den Amtlichen Markt und den Geregelten Markt die beiden Segmente "Prime Standard" und "General Standard" geschaffen. Die Segmente unterscheiden sich in der Höhe der Transparenzanforderungen, die an die gelisteten Unternehmen gestellt werden. Unternehmen im General Standard erfüllen die gesetzlichen Anforderungen, während im Prime Standard gelistete Unternehmen zusätzliche Berichtspflichten erfüllen.
Die Intertainment-Aktie war im Geschäftsjahr 2005 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. 2006 stellte Intertainment bei der Frankfurter Wertpapierbörse den Antrag auf einen Segmentwechsel in den General Standard. Dieser Wechsel wurde am 14. Dezember 2006 vollzogen.
Investor Relations
Auch im schwierigen Jahr 2006 hat Intertainment darauf geachtet, alle Zielgruppen der Investor-Relations-Arbeit zeitnah und umfassend über die Ereignisse bei Intertainment zu informieren. So wurden Mitteilungen des Unternehmens unverzüglich und gleichzeitig allen Interessierten auf der Internetseite der Intertainment AG zugänglich gemacht. Darüber hinaus stand Intertainment in regelmäßigem persönlichem Kontakt mit der Finanzpresse, Analysten, zahlreichen privaten Aktionären und sonstigen Investoren.
Aufgrund der zeitweiligen Insolvenz und der begleitenden Umstände verzögerte sich allerdings die Veröffentlichung der Finanzberichte. Zudem entfiel die Hauptversammlung.
Kapitalmaßnahmen
Am 29. Juni 2006 beschloss die Intertainment AG unter Nutzung des genehmigten Kapitals 2003/I eine Kapitalerhöhung um annähernd 10 Prozent des damaligen Grundkapitals. Die Kapitalerhöhung wurde Anfang Juli durchgeführt. Dabei gab Intertainment insgesamt 1.172.275 neue Aktien zum Preis von 1,28 Euro je Aktie aus. Die neuen Aktien wurden unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre von der Kinowelt-Gruppe gezeichnet. Durch die Kapitalerhöhung flossen Intertainment ca. 1,5 Millionen Euro zu. Der Ausgabepreis entsprach dem aktienrechtlich zulässigen Mindestbetrag. Durch die Kapitalerhöhung stieg das gezeichnete Kapital von Intertainment um 1.500.511,80 Euro auf 16.505.667,09 Euro.
Streubesitz
Management, Aufsichtsrat
Intertainment Konzern und AG: Lagebericht
A. Allgemeines
Der Konzernlagebericht und der Lagebericht des Mutterunternehmens, der Intertainment AG, für das Geschäftsjahr 2006 werden gemäß § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst. Aus diesem Grund wird in den einzelnen Abschnitten eine differenzierte Darstellung nach einzelnen Konzernunternehmen vorgenommen, sofern es dem besseren Verständnis dient.
B. Entwicklung der Märkte im Jahr 2006
1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
2. Entwicklung der Filmwirtschaft
um rund 4 %. Zu den wachstumsstärksten Nationen zählten dabei Deutschland mit einem Plus von 7,4 % und Frankreich mit einem Anstieg um 7,5 %. Auch in den USA stieg die Zahl der Kinobesucher an. Sie lag bei 1,45 Milliarden und damit um 3,6 % über dem Wert des Vorjahres.
Die Weltwirtschaft hat sich 2006 insgesamt sehr erfreulich entwickelt. Dies gilt insbesondere auch für Deutschland, das 2006 das höchste Wirtschaftswachstum seit dem Jahr 2000 verzeichnen konnte. Wichtigste Wachstumsregion überhaupt blieb jedoch Asien, während sich in die USA die Wirtschaftsentwicklung im Jahresverlauf schrittweise abschwächte. den USA wuchs der Home-Entertainment-Umsatz aus dem Verkauf von DVDs und VHS-Videos dagegen um 1,4 % auf 15,91 Mrd. US-Dollar. Weiter positiv entwickelten sich die Bruttowerbeumsätze der Fernsehsender. Diese stiegen in der Bundesrepublik um 3,1 % auf 8,3 Mrd. Euro.
Die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung wurde von der Filmwirtschaft teilweise noch übertroffen. So stieg nach vorläufigen Zahlen der audiovisuellen Informationsstelle des Europarates die Zahl der Kinobesucher in den EU-Staaten gegenüber 2005 tainment AG Konzerns Entwicklung der Geschäftstätigkeit Im folgenden Abschnitt C wird die Entwicklung der Geschäftstätigkeit des Intertainment AG Konzerns für das Geschäftsjahr
Weniger positiv entwickelte sich der Home-Entertainment-Markt. So wurden in Deutschland zwar erstmals mehr als 100 Mio. DVDs verkauft. Trotz des Anstiegs von 98,7 Mio. verkauften DVDs im Jahr 2005 auf 100,7 Mio. im Jahr 2006 sank der Umsatz aus dem Verkauf der Bildtonträger aber um rund 4 % auf 1,31 Mrd. Euro. Der Umsatzrückgang ist vor allem auf eine preisaggressive Vermarktung neu veröffentlichter Spitzen-Titel zurückzuführen. In
C. Wirtschaftsbericht des Inter-
für das Geschäftsjahr 2006
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| 2006 nach HGB | vermögens | |
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Seite 48 Konzern: Entwicklung des Eigenkapitals
2006 dargestellt. Die zentralen Themen sind dabei:
- die zwischenzeitliche vorläufige Insolvenz, in der sich die Intertainment AG und die INTERTAINMENT Licensing GmbH zwischen Januar und Juni 2006 befunden haben, und die Lösung der Insolvenz-Problematik. Die Insolvenzanträge waren auf ein Ende Dezember 2005 verkündetes Urteil im Rahmen eines Urkundenprozesses zurückzuführen, den die HypoVereinsbank AG gegen beide Gesellschaften geführt hatte.
- die Rechtsstreitigkeiten der INTERTAIN-MENT Licensing GmbH in den USA wegen Budgetbetrugs und Vertragsbruchs.
1. Vorläufige Insolvenz, Rücknahme der Insolvenzanträge und Reorganisation
1.1 Hintergrund
Im September 2005 hatte die HypoVereinsbank AG (HVB) vor dem Landgericht München I eine Teilklage gegen die Intertainment AG und die INTERTAINMENT Licensing GmbH im Rahmen eines Urkundenprozesses eingereicht. Darin hatte die HVB Intertainment auf Zahlung von 10 Mio. Euro verklagt.
In der von der HVB eingereichten Teilklage ging es um eine Restschuld der INTER-TAINMENT Licensing GmbH in Höhe von – zum Zeitpunkt der Klageeinreichung – rund 14 Mio. Euro bei der HVB, für die die Intertainment AG eine Garantie übernommen hatte. Diese Restschuld resultierte aus einem Vergleich mit der HVB im Zusammenhang mit der Finanzierung von Filmen der wegen Budgetbetrugs verurteilten US-Produktionsgesellschaft Franchise Pictures. Nach Auffassung von Intertainment hatten die HVB und Intertainment schon 2003 hinsichtlich der Abwicklung der Restschuld eine Neuregelung vereinbart. Diese sah vor, dass die HVB einen Forderungsverzicht gegen Besserungsschein leistet. Im Rahmen dieses Besserungsscheins wurde der ursprünglich zum 30. Juni 2004 fällige Kredit in der Bilanz von Intertainment für das Geschäftsjahr 2003 mit 13,6 Mio. Euro umgebucht und unter den Rückstellungen erfasst. Die Grundlage für die Beurteilung des Sachverhaltes durch das Management von Intertainment war ein Rechtsgutachten. Trotz dieser Neuregelung hatte die HVB den Kredit durch zwei Schreiben im März bzw. Ende Juni 2004 fällig gestellt und im September 2005 die Teilklage im Rahmen eines Urkundenprozesses eingereicht. In einem Urkundenprozess-Verfahren sind keine Zeugenvernehmungen vorgesehen, stattdessen sind lediglich schriftliche Beweise zulässig. Das Landgericht München I bestätigte am 22. Dezember 2005 den Anspruch der HVB. Das Urteil wurde, unabhängig von allen Rechtsmitteln, für vorläufig vollstreckbar erklärt.
1.2 Insolvenzanträge und Ereignisse im Umfeld der Insolvenz bis zur Rücknahme der Anträge
Da die sofort nach dem Urteil aufgenommenen Verhandlungen mit allen Beteiligten zu keinem Erfolg führten, sah sich das Management von Intertainment dazu gezwungen, am 12. Januar 2006 sowohl für die Intertainment AG als auch für die INTERTAINMENT Licensing GmbH einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht München zu stellen.
Am 17. Januar 2006 beauftragte das Amtsgericht im Zusammenhang mit den laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren den Münchner Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé damit, ein Gutachten zu erstellen, in dessen Zusammenhang geklärt werden sollte, ob die beiden Unternehmen überschuldet und zahlungsunfähig sind, bzw. ob Zahlungsunfähigkeit droht, welche Aussichten für eine Fortführung der Unternehmen bestehen und ob das Vermögen zur Deckung der Kosten der Insolvenzverfahren ausreicht.
Noch vor der Fertigstellung des Gutachtens bat Herr Jaffé das Gericht, ihn von der Aufgabe zu entbinden, um jegliche Möglichkeiten einer Interessenkollision zu vermeiden. Ihm waren Umstände bekannt geworden, die eine mögliche Interessenkollision mit einem anderen Insolvenzverfahren betrafen.
Daraufhin setzte das Gericht den Münchner Rechtsanwalt Dr. Martin Prager als neuen Gutachter ein. Mitte März 2006 ordnete das Amtsgericht zudem die vorläufige Insolvenzverwaltung der Intertainment AG und der INTERTAINMENT Licensing GmbH an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht ebenfalls Herrn Prager.
Am 23. März 2006 bestätigte das Landgericht München I das am 22. Dezember 2005 gefällte Vorbehaltsurteil und erklärte dieses für vorbehaltslos. Intertainment legte sowohl gegen das Vorbehaltsurteil als auch gegen das Urteil des Nachverfahrens Berufung ein.
Ende Februar 2006 hatte die in Hamburg ansässige Albis Finance AG der Intertainment AG mitgeteilt, dass sie sowohl die Darlehensforderung der HVB gegen die INTERTAINMENT Licensing GmbH als auch die aus dieser Darlehensforderung resultierende Garantieforderung der HVB gegen die Intertainment AG erworben hat. Das Management von Intertainment nahm daraufhin Kontakt mit Albis Finance mit dem Ziel eines Vergleichs über die Forderungen auf. Diese Verhandlungen konnten Ende Mai 2006 erfolgreich abgeschlossen werden. Dies war eine der Voraussetzungen dafür, dass sowohl die Intertainment AG als auch die INTERTAINMENT Licensing GmbH ihre Insolvenzanträge Ende des zweiten Quartals 2006 wieder zurücknehmen konnten.
Am 8. Mai 2006 informierten Rüdiger Baeres und die Kinowelt GmbH, Leipzig, den Vorstand der Intertainment AG darüber, dass Herr Baeres 50,05% der Aktien der Intertainment AG an die Kinowelt GmbH, ihre Hauptgesellschafterin MK Medien GmbH sowie an sieben Tochtergesellschaften der Kinowelt GmbH verkauft hat. Der Vollzug des Kaufvertrages stand unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung eines Sanierungsprivilegs durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Durch die Erteilung des Sanierungsprivilegs würde die BaFin die Käufergruppe von der Pflicht befreien, den freien Aktionären der Intertainment AG ein Pflichtangebot zur Übernahme der im Besitz dieser Aktionäre befindlichen Intertainment-Aktien zu unterbreiten.
Die Intertainment AG und die INTERTAIN-MENT Licensing GmbH einigten sich Ende Mai 2006 mit der Albis Finance AG über die Rückzahlungsmodalitäten der Forderungen, die die Albis Finance AG im Februar 2006 von der HVB erworben hatte. Der Gesamtbetrag der Forderungen belief sich auf rund 14 Mio. Euro. Dem Vertrag zufolge sollte Intertainment Albis bis Ende 2008 9 Mio. Euro in mehreren Teilbeträgen zahlen. Die Erstattung eines weiteren Betrags von 5 Mio. Euro war an die Höhe der Einnahmen gekoppelt, die Intertainment möglicherweise aus den juristischen Auseinandersetzungen in den USA erzielt.
Die Einigung zwischen Intertainment und Albis Finance enthielt die aufschiebende Bedingung, dass sowohl die Intertainment AG als auch die INTERTAINMENT Licensing GmbH ihren Antrag auf Insolvenzeröffnung zurückziehen.
Darüber hinaus stand die Einigung unter den auflösenden Bedingungen, dass weder die Intertainment AG noch die INTER-TAINMENT Licensing GmbH bis zum 30. September 2006 einen erneuten Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen und bis zu diesem Datum auch der Aktienkaufvertrag zwischen der Kinowelt-Gruppe und Herrn Baeres vollzogen ist.
Durch die Einigung mit Albis Finance wurde das Ruhen der von Intertainment angestrengten zwei Berufungsverfahren gegen das Vorbehaltsurteil und das Nachverfahrens-Urteil im Rahmen des Urkundenprozesses der HVB gegen Intertainment angeordnet.
Am 29. Juni 2006 nahmen sowohl die Intertainment AG als auch die INTERTAIN- MENT Licensing GmbH ihre im Januar eingereichten Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zurück.
1.3 Kapitalerhöhung
Unmittelbar vor der Rücknahme der Insolvenzanträge hatten Vorstand und Aufsichtsrat der Intertainment AG eine Kapitalerhöhung um annähernd 10 % des Grundkapitals der Intertainment AG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre beschlossen. Als Zeichner der Kapitalerhöhung konnte die Kinowelt GmbH gewonnen werden. Anfang Juli 2006 führte die Intertainment AG die am 29. Juni beschlossene Kapitalerhöhung durch. Dabei gab sie insgesamt 1.172.275 neue Aktien zum Preis von 1,28 Euro je Aktie aus. Die Kapitalerhöhung wurde von der Kinowelt GmbH gezeichnet. Durch die Kapitalerhöhung flossen Intertainment ca. 1,5 Millionen Euro zu. Der Ausgabepreis entsprach dem aktienrechtlich zulässigen Mindestbetrag. Durch die Kapitalerhöhung stieg das gezeichnete Kapital von Intertainment um 1.500.512,00 Euro auf 16.505.667,09 Euro, die Zahl der ausgegebenen Intertainment-Aktien wuchs auf 12.911.288.
1.4 Weitere Anteilserwerbe durch die Kinowelt-Gruppe
Obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine Entscheidung der BaFin über den Antrag auf Erteilung eines Sanierungsprivilegs vorlag, erwarb die Kinowelt-Gruppe Ende September 2006 einen Teil der im Besitz von Rüdiger Baeres befindlichen Intertainment-Aktien. Mit einem Anteil von 29,99 % stieg sie zum größten Aktionär der Intertainment AG auf.
Mit Wirkung zum 27. Oktober 2006 stockte die Kinowelt-Gruppe ihren Anteil an der Intertainment AG von 29,99 % auf 53,61 % (6.921.910 Aktien) auf. Auch zu diesem Zeitpunkt lag noch keine Entscheidung der BaFin über die Erteilung eines Sanierungsprivilegs vor. Der Verkäufer der Aktien war Rüdiger Baeres. Im Rahmen der Transaktion reduzierte er seinen Anteil an Intertainment auf 0 %.
1.5 Albis Finance verkauft Forderungen an Kinowelt-Gruppe
Am 22. September 2006 teilte die Albis Finance AG Intertainment mit, dass sie ihre im Februar erworbenen Forderungen an die Kinowelt GmbH veräußert hat. Darauf hin trat das Management von Intertainment in Verhandlungen mit der Kinowelt GmbH bezüglich der Forderungen ein.
Am 5. Oktober 2006 einigten sich die Intertainment AG und die INTERTAINMENT Licensing GmbH mit der Kinowelt GmbH über eine Neustrukturierung der Verbindlichkeiten gegenüber der Kinowelt GmbH. Die Neuregelung ersetzte die Rückzahlungsvereinbarung, die Intertainment Ende Mai 2006 mit der Albis Finance AG geschlossen hatte. Im Rahmen der neuen Einigung verzichtete die Kinowelt GmbH auf die auflösende Bedingung, dass ein Aktienkaufvertrag zwischen der Kinowelt-Gruppe und Intertainment-Großaktionär Rüdiger Baeres bis zum 30. September 2006 vollzogen werden müsse. Darüber hinaus vereinbarten beide Parteien, dass Intertainment die im Rahmen der Rückzahlung fälligen Teilbeträge jeweils erst drei Monate später als ursprünglich vorgesehen zahlen wird. Der erste Teilbetrag ist damit am 30. September 2007 zur Zahlung fällig, der letzte am 31. März 2009.
Kinowelt hat zudem das Recht, den Vertrag ab dem 1. Januar 2007 mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Für den Fall, dass die Kinowelt dieses Recht ausüben sollte, werden die aus den Verbindlichkeiten resultierenden Rechtsstreitigkeiten von Intertainment gegen die HVB/Albis bzw. gegen die in den Prozess einzutretende Kinowelt fortgesetzt.
1.6 Sanierungsprivileg für die Kinowelt-Gruppe
Am 12. Dezember 2006 erteilte die BaFin der Kinowelt-Gruppe das beantragte Sanierungsprivileg. Dieses Privileg steht unter dem Widerrufsvorbehalt, dass (a) die Kinowelt-Gruppe die Epsilon Motion Pictures GmbH, Leipzig, bis zum 30. September 2007 im Rahmen einer Kapitalerhöhung in die Intertainment AG einbringt und (b) das bestehende Filmvermögen der Epsilon Motion Pictures GmbH inklusive der Anzahlungen, Forderungen und flüssigen Mittel zum Zeitpunkt der Einbringung und auf Basis der zugrundeliegenden Bewertung in Summe nicht weniger als 30 Mio. Euro beträgt.
2. Rechtsstreitigkeiten in den USA
Die INTERTAINMENT Licensing GmbH war auch 2006 in umfangreiche juristische Auseinandersetzungen in den USA verwickelt. Ende 2000 hatte sie eine Schadensersatzklage gegen die amerikanische Filmproduktionsgesellschaft Franchise Pictures, deren damaligen CEO Elie Samaha sowie gegen weitere Produktionsgesellschaften wegen Budgetbetrugs eingeleitet. Nach einem umfassenden Zivilprozess vor dem Federal District Court in Santa Ana bei Los Angeles sprach eine neunköpfige Jury im Juni 2004 alle Beschuldigten einstimmig des Betrugs für schuldig. Im Rahmen des Verfahrens wurden Intertainment insgesamt 121,7 Mio. US-Dollar zugebilligt. Kurz nach dem Urteil meldeten die meisten der verurteilten Parteien Insolvenz nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechts an und begaben sich dadurch unter Gläubigerschutz. Zudem ist in den USA im Zusammenhang mit dem Betrugsfall ein Schiedsgerichtsverfahren zwischen der INTERTAINMENT Licensing GmbH und der Comerica Bank anhängig. Dieses befand sich während des Geschäftsjahres 2006 weiter in der Beweiserhebungsphase.
Im Folgenden stellen wir den Gesamtkomplex untergliedert nach den einzelnen Verfahren dar. Im Übrigen verweisen wir im Zusammenhang mit den einzelnen Verfahren auf die vorangegangenen Geschäftsberichte. In diesen sind wir ausführlich auf die Verfahren und ihre Hintergründe eingegangen.
2.1 Insolvenzverfahren von Franchise Pictures und der verurteilen Produktionsgesellschaften
Im Rahmen des Betrugsprozesses gegen den US-Filmproduzenten Franchise Pictures, dessen ehemaligen CEO Elie Samaha, das Produktionsunternehmen Glickson Investment LLC sowie gegen 15 weitere Produktionsgesellschaften hatte eine neunköpfige Jury im Juni 2004 alle Beklagten einstimmig des Betrugs für schuldig gesprochen und der INTERTAINMENT Licensing GmbH insgesamt einen Schadensersatz in Höhe von 77,1 Mio. US-Dollar sowie "Punitive Damages" (Strafzahlungen) im Volumen von 29 Mio. US-Dollar zugebilligt. Im Zusammenhang mit der Ausfertigung des Urteils hatte die zuständige Richterin der INTERTAINMENT Licensing GmbH Mitte August 2004 darüber hinaus Zinsen in Höhe von 15,6 Mio. US-Dollar zugesprochen. Mit Ausnahme von Elie Samaha persönlich und Glickson Investment hatten alle Verurteilten kurz nach der Ausfertigung des Urteils Insolvenz nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechts beantragt.
Im Rahmen des während des gesamten Berichtsjahres weiter laufenden Insolvenzverfahrens verkaufte der zuständige Chief Restructuring Manager (Insolvenzverwalter) im Oktober 2006 die in der Insolvenzmasse befindlichen Filmrechte an eine Unternehmensgruppe um den ehemaligen Franchise-Pictures-Investor David Bergstein und das Produktionsunternehmen Morgan Creek Productions. Der Kauf erfolgte rückwirkend zum 1. September 2006. Einen Restrukturierungsplan für die insolventen Gesellschaften hat der Chief Restructuring Manager bis zur Aufstellung dieses Lageberichtes nicht vorgelegt.
2.2 Vergleich mit Elie Samaha
Mitte August 2006 schloss Intertainment mit dem ehemaligen CEO von Franchise Pictures, Elie Samaha, und der Produktionsgesellschaft Sidonian Holdings LLC (ehemals Glickson Investments International LLC) einen Vergleich. Darin verpflichteten sich Samaha und Sidonian, Intertainment insgesamt 3,0 Mio. US-Dollar in zwei Raten zu zahlen. Die erste Rate in Höhe von 2,2 Mio. US-Dollar wurde im September 2006 bezahlt.
Im Rahmen des Vergleichs übertrug Samaha darüber hinaus seine Besitzansprüche an rund 100 Filmproduktions- bzw. Filmvermarktungsgesellschaften, die ihm vor dem 18. August 2004 zuzurechnen waren, an Intertainment. Der Wert dieser Anteile kann nicht beziffert werden, da bei zahlreichen Gesellschaften dritte Parteien Ansprüche angemeldet haben. Dazu zählt unter anderem der Insolvenzverwalter im Fall Franchise Pictures. Zudem haben etliche der Gesellschaften Insolvenzschutz beantragt.
Intertainment sagte in dem Vergleich zu, auf alle weiteren Ansprüche gegen Samaha und die Sidonian Holdings LLC aus dem im Sommer 2004 gefällten Urteil im Prozess gegen Franchise Pictures zu verzichten.
Nach einem Gespräch mit Elie Samaha stimmte Intertainment zu, dass sich die Überweisung der zweiten Rate in Höhe von 0,8 Mio. US-Dollar auf Februar 2007 verschiebt. Ursprünglich war vereinbart, dass diese Rate im Dezember 2006 gezahlt wird.
2.3 Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank
Nach Auffassung von Intertainment waren neben den im Prozess gegen Franchise Pictures Verurteilten noch weitere Parteien an dem Budgetbetrug beteiligt. Dabei handelt es sich insbesondere um die Comerica Bank. In diesem Zusammenhang ist in den USA ein Schiedsgerichtsverfahren zwischen der INTERTAINMENT Licensing GmbH und der Comerica Bank anhängig. Hierin macht Intertainment gegenüber der Bank einen Schaden in Höhe von mindestens 100 Mio. US-Dollar geltend. Die Comerica Bank wiederum verlangt von Intertainment die Zahlung von rund 70 Mio. US-Dollar.
Die Forderungen der Comerica Bank beziehen sich dabei auf alle noch ausstehenden Raten für die Filme, die die Comerica Bank im Rahmen des Output-Deals zwischen Franchise Pictures und der INTERTAIN-MENT Licensing GmbH finanziert hatte, und die ihr von der INTERTAINMENT Licensing GmbH verweigert wurden. Grundlage sind dabei die betrügerisch überhöhten Budgets. Zudem hat die INTERTAINMENT Licensing GmbH trotz Zahlung der jeweils ersten Rate keinen der umstrittenen Filme jemals zur Auswertung erhalten. Stattdessen wurden die Filme von der Gegenseite ausgewertet. Sie hat zusätzlich zu den bereits geleisteten Zahlungen der INTER-TAINMENT Licensing GmbH auf überhöhte Budgets auch sämtliche Einnahmen aus den Filmen erhalten.
Das Schiedsgerichtsverfahren befand sich während des gesamten Geschäftsjahres weiter in der Beweiserhebungsphase. In der zweiten Jahreshälfte 2006 wurde die im Vorjahr von den Schiedsrichtern verordnete Einsichtnahme der Comerica Bank in den kompletten E-Mail-Verkehr von Intertainment wieder in die Wege geleitet. Diese hatte sich aufgrund der zwischenzeitlichen Insolvenz der Intertainment AG und der INTERTAINMENT Licensing GmbH verzögert. Um den deutschen Datenschutzbestimmungen Genüge zu tun, werden die E-Mails in diesem Zusammenhang von einer unabhängigen dritten Partei zur Analyse vorbereitet und danach der Comerica Bank zur Verfügung gestellt.
Mitte März 2006 startete die Zeugenvernehmungsphase im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens. Dabei haben sowohl die Comerica Bank als auch Intertainment bereits im Vorfeld der eigentlichen mündlichen Verhandlung das Recht, je sieben Zeugen unter Eid zu vernehmen. Die ersten drei Zeugen, die vernommen wurden, waren Rüdiger Baeres, der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Intertainment AG, Achim Gerlach, der Alleinvorstand der Intertainment AG, sowie das ehemalige Intertainment-Vorstandsmitglied Stephen Brown.
Im März 2006 legten die Schiedsrichter den Beginn der mündlichen Verhandlung vorläufig auf den 9. Januar 2007 fest. Aufgrund der unter anderem durch die Insolvenz von Intertainment bedingten Verzögerungen in der Beweiserhebungsphase konnte dieser Termin nicht eingehalten werden.
Die INTERTAINMENT Licensing GmbH geht davon aus, dass die von der Comerica Bank geltend gemachten Ansprüche nicht begründet sind, und betrachtet umgekehrt die eigenen Erfolgsaussichten in dem Schiedsgerichtsverfahren sehr positiv. Dafür spricht auch die Entscheidung im Gerichtsprozess gegen Franchise Pictures, die mitverklagten weiteren Gesellschaften und gegen Elie Samaha – auch wenn diese keine präjudizierende Wirkung hat. Sollte die INTERTAINMENT Licensing GmbH das Schiedsgerichtsverfahren zu ihren Gunsten entscheiden, ist davon auszugehen, dass die daraus resultierende Schadensersatzsumme Teile der Ansprüche aus dem Franchise-Prozess enthält. Intertainment ist der Auffassung, dass die Ansprüche aus dem Schiedsgerichtsverfahren in Teilen eine gesamtschuldnerische Haftung mit den im Franchise-Prozess durchgesetzten Ansprüchen begründet.
2.4 Schiedsgerichtsverfahren im Fall "Viva Las Nowhere"
Im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens verlangte die INTERTAINMENT Licensing GmbH von der WestLB, der Lewis Horwitz Organization und der Federal Deposit Insurance Corp. die Rücküberweisung einer Anzahlung in Höhe von ca. 1,3 Mio. US-Dollar plus Zinsen für den Film "Viva Las Nowhere". Der Film war Gegenstand des Prozesses gegen Franchise Pictures. Er hatte ein betrügerisch überhöhtes Budget. Die WestLB machte im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens Gegenansprüche gegen die INTERTAINMENT Licensing GmbH in Höhe von rund 900.000 US-Dollar geltend.
Mitte Juli 2006 einigte sich Intertainment mit den gegnerischen Parteien darauf, das Schiedsgerichtsverfahren nicht weiter zu verfolgen und auf die gegenseitigen Ansprüche zu verzichten. Intertainment beabsichtigte mit diesem Schritt, seine personellen und finanziellen Ressourcen auf die Hauptverfahren zu konzentrieren, insbesondere auf das Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank.
3. Klage gegen AIG Europe
Am 31. Mai 2005 hatte die Intertainment AG vor dem Landgericht Frankfurt Klage gegen die Versicherungsgesellschaft AIG Europe S.A. eingereicht. Intertainment hatte im Oktober 1999 bei der AIG Europe eine D&O-Versicherung (Directors- und Officers-Versicherung) abgeschlossen. Mit dem Versicherungsvertrag wurden die Vorstände der Intertainment AG und die Geschäftsführer der INTERTAINMENT Licensing GmbH für den Fall versichert, dass sie wegen eines Verstoßes in ihrer Eigenschaft als Organmitglied der Intertainment AG bzw. der INTERTAINMENT Licensing GmbH aufgrund gesetzlicher Haftpflicht-Bestimmungen für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen werden. Dabei umfasste die Versicherung insbesondere die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegen die versicherten Personen.
Im Rahmen des Franchise-Pictures-Prozesses hatten die Prozessgegner von Intertainment Gegenklagen geltend gemacht. In diesem Zusammenhang hatten sie auch Rüdiger Baeres, den damaligen Vorstandsvorsitzenden von Intertainment, persönlich verklagt. Diese Gegenklage wurde von der neunköpfigen Jury einstimmig abgewiesen. Nach Auffassung von Intertainment hätte die AIG für die Kosten der Rechtsverteidigung von Herrn Baeres einstehen müssen. Die Versicherungsgesellschaft verweigerte allerdings jegliche Zahlung. Daraufhin sah sich Intertainment zu der Klageeinreichung gezwungen. Die Klage umfasst einen Anspruch in Höhe von rund 2,7 Mio. Euro plus Zinsen.
Ende September 2006 konnte Intertainment die Allianz ProzessFinanz GmbH, München, als Prozessfinanzierer im Verfahren gegen AIG Europe gewinnen. Diese wird damit die Kosten des Verfahrens tragen. Im Gegenzug erhält sie einen prozentualen Anteil an möglichen Zahlungen der AIG, die aus dem Verfahren resultieren.
4. Beteiligung an SightSound Technologies Inc.
Die amerikanische Intertainment-Beteiligung SightSound Technologies Inc. hatte im vierten Quartal 2005 ihre US-Patente für den digitalen Download von Audiound Video-Dateien aus dem Internet an ein Tochterunternehmen des amerikanischen Konzerns General Electric verkauft. Dieses plant im Rahmen der Vereinbarung, die Patente auszuwerten. Im Gegenzug dafür soll SightSound 50 % der Erlöse (abzüglich der Kosten) aus der Patentauswertung erhalten. Im Berichtszeitraum 2006 herrschte allerdings weiter Unsicherheit über die Gültigkeit der Patente, da diese auf Antrag eines Unternehmens aus der Download-Branche seit 2005 erneut vom US-Patentamt überprüft wurden.
5. Mitarbeiter und Personalien
5.1 Vorstand
Anfang Juli 2006 verlängerte der Intertainment-Aufsichtsrat den Vertrag mit Alleinvorstand Achim Gerlach bis zum 30. Juni 2008. Ziel der Vertragsverlängerung ist es sicherzustellen, dass das Sanierungskonzept des Unternehmens umgesetzt werden kann.
5.2 Aufsichtsrat
Am 6. März 2006 legte Rüdiger Baeres aus persönlichen Gründen sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender der Intertainment AG mit sofortiger Wirkung nieder. Anfang Mai 2006 bestimmte das Amtsgericht München Dr. Ernst Pechtl zum neuen Aufsichtsratsmitglied. Dr. Pechtl war bereits von Dezember 2000 bis September 2003 Mitglied des Aufsichtsrates von Intertainment gewesen. Am 15. Mai wählte der Aufsichtsrat Dr. Matthias Heisse zu seinem neuen Vorsitzenden. Dr. Heisse hatte zuvor die Position des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden inne. Dr. Pechtl übernahm dessen Position als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender.
5.3 Generalbevollmächtigter
Ende September 2006 wurde Ralf Schmitz zum Generalbevollmächtigten der Intertainment AG bestellt. Der Diplom-Wirtschaftsingenieur ist direkt dem Vorstand unterstellt und führt unter anderem die Geschäfte der Epsilon Motion Pictures GmbH.
5.4 Mitarbeiter
Der Intertainment Konzern beschäftigte 2006 durchschnittlich 7 Mitarbeiter. 2005 hatte Intertainment im Durchschnitt 10 Mitarbeiter beschäftigt.
6. Börse und Rechnungslegung
6.1 Wechsel in den General Standard Am 6. September 2006 stellte die Intertainment AG bei der Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse einen Antrag auf Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Teilbereich des Geregelten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard), um in das Börsensegment General Standard wechseln zu können. Die Börse erließ wenige Tage darauf einen Widerrufsbescheid. Dadurch konnte Intertainment den Wechsel aus dem Prime Standard in den General Standard am 14. Dezember 2006 vollziehen.
6.2 Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung
Nach der Rücknahme der Insolvenzanträge fand eine Prüfung für das Geschäftsjahr 2004 durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) statt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2005 teilte die DPR Intertainment in einer Feststellung mit, dass die Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten überbewertet seien. Das Management teilt weder diese Auffassung noch akzeptiert es die Feststellung, da die durch die DPR aufgeführten Gründe nach Auffassung des Managements keine Abschreibung der Schadensersatzforderungen rechtfertigen. Um den Sachverhalt zu klären, ordnete daraufhin die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Bescheid vom 21. Dezember 2006 eine Prüfung gemäß § 37p Abs.1 Satz 2 Nr. 1 WpHG in Verbindung mit § 37o Abs.1 WpHG an. Die Prüfung hatte zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichtes noch nicht begonnen.
D. Nachtragsbericht des Intertainment AG Konzerns
In diesem Abschnitt stellen wir die wesentlichen Ereignisse zwischen dem Ende des Berichtsjahres und der Fertigstellung dieses Lageberichtes dar, die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Intertainment AG Konzerns angefallen sind.
1. Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank
Nach der Absage des Termins für den Beginn der mündlichen Verhandlung befand sich das Schiedsgerichtsverfahren weiter in der Beweiserhebungsphase. Ein neuer Termin für den Beginn der mündlichen Verhandlung lag bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Lageberichtes noch nicht vor.
2. Vergleich mit Elie Samaha
Intertainment hat die zweite Rate in Höhe von 0,8 Mio. US-Dollar aus dem Vergleich mit Elie Samaha fristgerecht bis Ende Februar 2007 erhalten.
3. Insolvenzverfahren von Franchise Pictures
Bis zum Abschluss dieses Lageberichts befand sich Franchise Pictures weiter unter Gläubigerschutz nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechtes.
4. Klage gegen AIG Europe
Am 23. März 2007 fand die mündliche Verhandlung der Klage statt. Ein Termin für die Verkündung der Entscheidung ist für den 26. Juni 2007 anberaumt.
5. Stundungsvereinbarung mit der Kinowelt-Gruppe
Am 22. März 2007 / 3. Mai 2007 einigte sich die Kinowelt-Gruppe mit Intertainment auf eine Stundungsvereinbarung für die Rückzahlung ihrer Darlehensforderungen und Kostenerstattungsansprüche gegenüber Intertainment. Im Rahmen der Vereinbarung verzichtet die Kinowelt-Gruppe darauf, dass Intertainment seine Verbindlichkeiten fristgerecht zurückzahlen muss, falls dadurch die Illiquidität von Intertainment droht. Zudem vereinbarten beide Parteien, dass Intertainment aus den frei verfügbaren Finanzmitteln vorrangig den Geschäftsbetrieb und die Rechtsstreitigkeiten in den USA finanziert.
Darüber hinaus gab die Kinowelt GmbH eine unverbindliche Absichtserklärung zur weiteren Finanzierung von Intertainment ab.
6. Wirtschaftsprüfer
Am 5. Februar 2007 bestellte das Amtsgericht München die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer von Intertainment für das Jahr 2006.
7. Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung
Anfang Mai 2007 teilte die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) Intertainment mit, dass sie eine Prüfung für das Geschäftsjahr 2005 durchführen wird.
vorstehenden Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank nach Auffassung des Managements sehr positiv sind. Sollte Intertainment seine Ansprüche gegen die Comerica Bank erfolgreich durchsetzen, würde nach Einschätzung des Managements von Intertainment auch die Comerica Bank für den entstandenen Schaden, der bereits im Verfahren gegen Franchise Pictures bestätigt wurde, haften.
Der Wert der Filmrechte nimmt gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Mio. Euro ab und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 1,9 Mio. Euro. Diese Abnahme resultiert aus planmäßigen Abschreibungen für im Berichtsjahr erfolgte Lizenzverkäufe.
Die flüssigen Mittel erhöhten sich unter anderem aufgrund der Kapitalerhöhung auf 0,5 Mio. Euro. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Erläuterungen zum Eigenkapital und zur Finanzlage. Auf der Passivseite entwickelten sich die wesentlichen Positionen wie folgt:
Die sonstigen Rückstellungen nahmen um 10,3 Mio. Euro auf 13,8 Mio. Euro ab. Ursache ist im Wesentlichen die Abnahme der
E. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intertainment AG Konzerns für das Geschäftsjahr 2006 nach IFRS
1. Vermögenslage
Die Vermögenslage ist auf der Aktivseite von den folgenden wesentlichen Veränderungen gekennzeichnet:
Rückstellung für Prozesserlösbeteiligungen. Aufgrund der Ende Mai 2006 abgeschlossenen Vereinbarung mit der Albis Finance AG, Hamburg, die im Februar 2006 die Forderungen der HypoVereinsbank gegen Intertainment erworben hatte, änderte sich wegen der veränderten rechtlichen Gestaltung der Rückzahlungsansprüche der Ausweis in der Bilanz. In Höhe von 9,0 Mio. Euro werden anstatt der Rückstellung für Prozesserlösbeteiligung nunmehr Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Kinowelt GmbH in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Ein Teilbetrag von 5,0 Mio. Euro ist weiterhin in den Rückstellungen für Prozesserlösbeteiligungen enthalten, da dieser in Abhängigkeit von den Mittelzuflüssen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA steht.
Das Konzerneigenkapital verringerte sich um 4,9 Mio. Euro und beträgt zum Bilanzstichtag 22,8 Mio. Euro. Die Konzerneigenkapitalquote beträgt 35 % nach 38 % im Vorjahr. Zur Entwicklung des Grundkapitals, der Kapitalrücklage und der Veränderung des genehmigten Kapitals verweisen wir auf unsere Ausführungen in Ziffer F.1 dieses Lageberichtes.
Der Bilanzverlust beläuft sich zum 31. Dezember 2006 auf -37,0 (31.12.2005: -31,4 Mio.) Mio. Euro. Die Veränderung des Bilanzverlustes ist auf den Konzernjahresfehlbetrag von -6,5 (i.V. -10,3) Mio. Euro und die Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 1,0 (i.V. 3,0) Mio. Euro zurückzuführen.
Aufgrund der durchgeführten Kapitalerhöhung erfolgte eine Verringerung des genehmigten Kapitals 2003/I von 3.203 TEuro auf 1.702 TEuro. Im Übrigen sind das genehmigte und bedingte Kapital gegenüber dem 31. Dezember 2005 unverändert geblieben.
2. Finanzlage
Zum Jahresende 2006 verfügte der Intertainment Konzern über liquide Mittel in Höhe von 0,5 Mio. Euro, nach 0,1 Mio. Euro zum 31. Dezember 2005. Die Zunahme beruht insbesondere auf Einzahlungen aus der Kapitalerhöhung, dem Vergleich mit Elie Samaha und der Veräußerung von Filmrechten. Negativ wirken sich weiterhin die finanziellen Belastungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA aus. Für die Geschäftsjahre 2007 und 2008 liegt ein detaillierter Finanzplan von Intertainment vor, aus dem das Management eine positive Fortbestehensprognose für den Konzern ableitet. Die Liquiditätslage von Intertainment ist allerdings trotz der eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen schwierig. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt "H. Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns" genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken unter Ziffer H.1 dieses Lageberichts.
3. Ertragslage
Intertainment erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2006 aus der Veräußerung von Filmrechten Umsatzerlöse in Höhe von 1,6 (i.V. 1,3) Mio. Euro. Der Materialaufwand belief sich auf 0,8 Mio. Euro nach 2,7 Mio. Euro im Vorjahr. Dieser enthält im Wesentlichen die Kosten der veräußerten Film-
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten unverändert zum Vorjahr im Wesentlichen die Schadensersatzforderungen gegen Franchise Pictures und die weiteren Parteien. Die Abnahme der Schadensersatzforderungen ist auf Zahlungen aufgrund von außergerichtlichen Einigungen und auf Wechselkursveränderungen zurückzuführen. Das Management von Intertainment beurteilt die Schadensersatzforderungen trotz der eingeleiteten Insolvenz von Franchise Pictures und der weiteren Parteien in bilanzierter Höhe als werthaltig. Die Werthaltigkeit leitet sich zum einen davon ab, dass ein gewisser Teil der Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz befriedigt werden kann, und zum anderen daraus, dass die Erfolgsaussichten im be-
| E.1 Vermögenslage |
in Mio. Euro | ||
|---|---|---|---|
| 31 | .12.2006 31.12.2005 Veränderung | ||
| Sonstige Vermögens gegenstände |
51,3 | 58,0 | -6,7 |
| Filmrechte | 1,9 | 2,6 | -0,7 |
Flüssige Mittel 0,5 0,1 0,4
| E.1 Vermögenslage |
Passivseite | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31 | .12.2006 31.12.2005 Veränderung | |||||
| Sonstige Rückstellungen |
13,8 | 24,1 | -10,3 | |||
| Sonstige Verbindlichkeiten |
9,1 | 0,1 | 9,0 | |||
| Eigenkapital | 22,8 | 27,7 | -4,9 |
rechte. Der Personalaufwand verringerte sich aufgrund des weiteren Personalabbaus um 0,4 Mio. Euro auf 1,1 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich auf 7,9 Mio. Euro. Ursache für diese Zunahme sind insbesondere Wechselkurseffekte aus der Bewertung der Schadensersatzforderungen.
Der Intertainment Konzern weist für das Berichtsjahr 2006 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -6,5 (i. V. -10,3) Mio. Euro aus. Das EBIT beläuft sich auf -6,6 Mio. Euro nach -3,0 Mio. Euro im Vorjahr. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beträgt -6,7 (i.V. -3,0) Mio. Euro.
F. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2006 nach HGB
1. Vermögenslage
Die Vermögenslage der Intertainment AG ist auf der Aktivseite von den folgenden wesentlichen Veränderungen geprägt:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf 60,3 Mio. Euro und betreffen ausschließlich das Verrechnungskonto mit der INTERTAINMENT Licensing GmbH.
Die Filmrechte weisen einen Wert von 1,6 Mio. Euro auf. Gegenüber dem Vorjahr verringert sich diese Position um 0,7 Mio. Euro. Dies ist insbesondere auf erfolgte Lizenzverkäufe zurückzuführen.
Die flüssigen Mittel erhöhten sich insbesondere wegen der Kapitalerhöhung und der Veräußerung von Filmrechten auf 0,5 Mio. Euro.
Auf der Passivseite entwickelten sich die wesentlichen Positionen wie folgt:
Der Intertainment AG flossen hieraus 1,5 Mio. Euro an Liquidität zu. Insgesamt stellt sich die Veränderung des Grundkapitals wie folgt dar:
2. Finanzlage
Zum Jahresende 2006 verfügte die Intertainment AG über liquide Mittel in Höhe von 0,5 Mio. Euro, nach 0,1 Mio. Euro zum 31. Dezember 2005. Die Zunahme beruht insbesondere auf Einzahlungen aus der Kapitalerhöhung, einem abgeschlossenen Vergleich mit Elie Samaha und der Veräußerung von Filmrechten. Negativ wirken sich weiterhin die finanziellen Belastungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA aus. Für die Geschäftsjahre 2007 und 2008 liegt ein detaillierter Finanzplan der Intertainment AG vor, aus dem das Management eine positive Fortbestehensprognose ableitet. Die Liquiditätslage der Intertainment AG ist allerdings trotz der eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen schwierig. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt "I. Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG" genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken unter Ziffer I.1 dieses Lageberichts.
3. Ertragslage
Die Intertainment AG erwirtschaftet im Geschäftsjahr 2006 aus der Veräußerung von Filmrechten Umsatzerlöse in Höhe von 1,5 (i.V. 1,2) Mio. Euro. Der Materialaufwand beläuft sich auf 0,7 Mio. Euro nach 2,8 Mio. Euro im Vorjahr. Dieser resultiert im Wesentlichen aus veräußerten Filmrechten. Der Personalaufwand verringerte sich aufgrund des weiteren Personalabbaus um 0,1 Mio. Euro auf 0,4 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwen-
Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 71,7 Mio. Euro und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote beträgt unverändert 97 %. Anfang Juli 2006 wurde die am 29. Juni 2006 beschlossene Kapitalerhöhung
durchgeführt, in der die Ausgabe von insgesamt 1.172.275 neuer Aktien zum Preis von 1,28 Euro je Aktie erfolgte. Durch die Kapitalerhöhung stieg das gezeichnete Kapital um 1,5 Mio. Euro auf 16,5 Mio. Euro.
Die Kapitalrücklage veränderte sich insbesondere durch die Verwendung zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages gemäss § 150 Abs.4 Nr.1 AktG. Bedingt durch diese Massnahme beträgt der Bilanzverlust, wie im Vorjahr, 0 Euro. Der Jahresfehlbetrag der Intertainment AG beläuft sich für das Geschäftsjahr 2006 auf -1,0 (i.V. -3,0) Mio. Euro.
Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf 1,5 Mio. Euro und betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus der Reorganisation der Intertainment Gruppe.
Die Verbindlichkeiten in Höhe von 0,5 (i.V. 0,7) Mio. Euro enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 0,2 (i.V. 0,2) Mio. Euro, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit 0,2 (i.V. 0,4) Mio. Euro und sonstige Verbindlichkeiten mit 0,1 (i.V. 0,1) Mio. Euro
| F.1 Vermögenslage |
in Mio. Euro | ||
|---|---|---|---|
| 31 | .12.2006 31 | .12.2005 Veränderung | |
| Forderungen gegen verbundene |
|||
| Unternehmen | 60,3 | 59,9 | 0,4 |
| Filmrechte | 1,6 | 2,3 | -0,7 |
| Flüssige Mittel | 0,5 | 0,1 | 0,4 |
| F.1 Vermögenslage |
in Mio. Euro | ||
|---|---|---|---|
| 31 | .12.2006 31 | .12.2005 Veränderung | |
| Eigenkapital | 71,7 | 71,2 | 0,5 |
| Rückstellungen | 1,5 | 1,5 | 0 |
| Verbindlichkeiten | 0,5 | 0,7 | -0,2 |
| F.1 Grundkapital |
in Stück | in Euro |
|---|---|---|
| Aktien | Grundkapital | |
| Anfangsbestand | 11.739.013 | 15.005.155,09 |
| Kapitalerhöhung Juli 2006 | 1.172.275 | 1.500.512,00 |
| Grundkapital aktuell | 12.911.288 | 16.505.667,09 |
dungen verringerten sich um 0,3 Mio. Euro auf 1,5 Mio. Euro. Sie enthalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten, Kostenumlagen aus den USA und Kosten der Jahresabschlussprüfung sowie der Berichterstattung.
Die Intertainment AG weist für das Berichtsjahr 2006 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -1,0 (i. V. -3,0) Mio. Euro aus. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beläuft sich ebenfalls auf -1,0 (i. V. -3,0) Mio. Euro.
G. Prognosebericht
1. Künftige Entwicklung des Intertainment AG Konzerns
Intertainment plant, das zuletzt aufgrund des Betrugskomplexes Franchise Pictures nahezu vollkommen zum Erliegen gekommene operative Geschäft wieder aufzubauen. Dazu zählt insbesondere der Filmrechtehandel. Für den Wiederaufbau dieses Geschäftes benötigt Intertainment die entsprechenden Mittelzuflüsse aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA. Daher wird die weitere Durchsetzung der Ansprüche von Intertainment gegen die Comerica Bank und die Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures sowie den weiteren Parteien in den kommenden Monaten weiterhin den Schwerpunkt der Aktivitäten von Intertainment bilden.
Durch die geplante Einbringung der Epsilon Motion Pictures GmbH, die bereits über ein bedeutendes Filmvermögen verfügt, soll im folgenden Geschäftsjahr der erste Schritt in den Ausbau des operativen Geschäfts getan werden. Die Epsilon verfügt über gute Kontakte zu US-amerikanischen Filmstudios und hat in der Vergangenheit sehr erfolgreiche Filme vermarktet.
2. Künftige Entwicklung der Intertainment AG
Durch den neuen Großaktionär und einen erfolgreichen Abschluss der Gerichtsverfahren in den USA sieht die Intertainment AG die Möglichkeit, in der laufenden Neustrukturierung der deutschen Filmwirtschaft aktiv mitzuwirken. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, die Intertainment AG als Finanzholding zu positionieren, die ihr Portfolio durch die Einbringung und den Erwerb von Gesellschaften mit operativer Geschäftstätigkeit erweitert. Die Intertainment AG betrachtet die beabsichtigte Einbringung der Epsilon Motion Pictures GmbH in diesem Zusammenhang als einen ersten Schritt zum Vollzug dieser Strategie. Im übrigen verweisen wir auch auf die Ausführungen unter Abschnitt "G.1 Prognosebericht des Intertainment AG Konzerns".
H. Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns
1. Bestandsgefährdende Risiken
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2006 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass der Konzern mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine integrierte Unternehmensplanung zugrunde, aus der ein detaillierter Finanzplan abgeleitet wurde. Bestandteil ist die Finanzierung der künftigen Geschäftstätigkeit, der geplanten Investitionen und der sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von vier wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um:
- Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen Franchise Pictures, die Comerica Bank und andere Parteien
- keine Mittelabflüsse aus dem laufenden Schiedsgerichtsverfahren für die Zahlung der zweiten Raten für die umstrittenen Filmrechte
- Realisierung von Mittelzuflüssen aus laufenden sonstigen Rechtsstreitigkeiten
• Realisierung der übrigen Prämissen der Finanzplanung einschließlich weiterer kurzfristig geplanter Zahlungseingänge.
Soweit die Mittelzuflüsse, die Mittelabflüsse oder die bei der Finanzplanung zu Grunde gelegten Prämissen nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand der Intertainment AG, der INTERTAINMENT Licensing GmbH und der Intertainment Animation & Merchandising GmbH – auch kurzfristig – in hohem Maße wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet.
Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen Franchise Pictures, die Comerica Bank und andere Parteien
Durch das Urteil im Rechtsstreit gegen Franchise Pictures und weitere Parteien sowie aus dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank und weitere Parteien erwartet die INTERTAINMENT Licensing GmbH mindestens die in der Bilanz als Schadensersatzforderungen ausgewiesenen Mittelzuflüsse. Gleichwohl besteht – wie bei anderen Verfahren auch – das Risiko, dass ein Titel trotz eines gewonnenen Prozesses nicht oder nicht in erwarteter Höhe durchgesetzt werden kann. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Franchise Pictures oder eine andere der im Franchise-Prozess verurteilten und inzwischen in Insolvenz befindlichen Gesellschaften Berufung gegen das Urteil einlegt. Sollte eine der genannten Parteien in Berufung gehen, würde das die Vollstreckung des Urteils grundsätzlich nicht beeinflussen. Allerdings sind zwei Ausnahmen möglich: So besteht zum einen die sehr unwahrscheinliche Möglichkeit, dass eines der Unternehmen in Berufung geht und gleichzeitig eine Sicherheitsleistung hinterlegt. In diesem Fall könnten während der Laufzeit des Berufungsverfahrens keine Ansprüche gegen dieses Unternehmen durchgesetzt werden. Ein mögliches Berufungsverfahren könnte sich ungefähr über 18 bis 24 Monate hinziehen. Zum anderen besteht die Möglichkeit, dass eines der Unternehmen in Berufung geht und das Gericht entscheidet, dass das Urteil während der Berufungsphase nicht vollstreckt werden kann. Eine dahingehende Beschlussfassung kann aber nur aufgrund des Vorliegens eines besonderen Grundes ergehen. Unabhängig davon, ob das Urteil aus erster Instanz während der Berufungsphase durchsetzt werden kann, besteht im Falle eines Berufungsverfahrens das Risiko, dass die weitere Finanzierung des kostspieligen Prozesses erhebliche negative Auswirkungen hat.
Darüber hinaus besteht das Risiko, dass der nach Auffassung des Managements von Intertainment bestehende Schadensersatzanspruch gegen die Comerica Bank im Schiedsverfahren nicht durchgesetzt werden kann.
Keine Mittelabflüsse aus laufenden Schiedsgerichtsverfahren für die Zahlung der zweiten Raten für die umstrittenen Filmrechte
Es besteht für die INTERTAINMENT Licensing GmbH das Risiko, im Rahmen von Schiedssprüchen zur Zahlung der zweiten Raten aus den umstrittenen Filmen in Anspruch genommen zu werden. Dies gilt für das Schiedsgerichtsverfahren, das die Comerica Bank Anfang 2003 in Bezug auf den Film "Driven" gegen die INTERTAINMENT Licensing GmbH eingeleitet hatte und das danach auf alle strittigen Franchise-Filme ausgeweitet wurde, die von der Comerica Bank finanziert wurden.
Falls die Comerica Bank mit dem von ihr angestrengten Schiedsgerichtsverfahren Erfolg haben sollte, kann der INTERTAIN-MENT Licensing GmbH eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von über 70 Mio. US-Dollar entstehen. Für den Fall, dass das Schiedsgericht zugunsten der Bank entscheidet, ist diese nach Einschätzung von Intertainment dazu verpflichtet, die Einnahmen aus der Auswertung der umstrittenen Filmrechte auf die Zahlungsverpflichtung von Intertainment anzurechnen. Das Management von Intertainment geht davon aus, dass diese Einnahmen die Summe der zweiten Raten übersteigen.
Das laufende Schiedsgerichtsverfahren hat erhebliche Mittelabflüsse aufgrund anwaltlicher Kosten für Intertainment zur Folge.
Folgen einer möglichen Fehleinschätzung:
Die Folgen einer möglichen Fehleinschätzung der bestandsgefährdenden Risiken sind in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit weitreichend. So könnte – unter Umständen auch kurzfristig – wegen drohender Zahlungsunfähigkeit die Einleitung eines Insolvenzverfahrens erfolgen und für die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden keine Fortführungswerte nach IFRS Framework § 23 zum Ansatz kommen.
2. Weitere Risiken
Mit der künftigen Entwicklung des Konzerns sind darüber hinaus weitere Risiken verbunden. Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Risiken identifiziert, analysiert sowie bewertet und Maßnahmen entwickelt, um diese im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt. Nachfolgend sind wesentliche Risiken beschrieben, die sich zum einen aus der eigenen operativen Geschäftstätigkeit der Bereiche Filmrechtehandel sowie Filmproduktion und zum anderen aus den Beteiligungsunternehmen ergeben.
2.1 Risiko weiterer Mittelabflüsse an Paramount Pictures
Durch den Vertrag mit Paramount Pictures besteht auf Basis der Auswertung des Filmtitels "Twisted" das Risiko, dass in Abhängigkeit von den abgetretenen Auswertungserlösen weitere zukünftige finanzielle Verpflichtungen für die Intertainment AG entstehen. Zur Absicherung dieser Verpflichtungen wurden Sicherheiten an Paramount Pictures bis zu einer Höhe von maximal 7 Mio. US-Dollar eingeräumt.
2.2 Produzentenrisiko
Als Produzent von Filmen ist Intertainment dem Risiko ausgesetzt, dass eine Filmproduktion abgebrochen werden muss. Dies kann zur Folge haben, dass die bereits investierten Entwicklungskosten verloren sind. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass für bestehende zukünftige Verpflichtungen Schadensersatzzahlungen zu leisten sind.
2.3 Filmlizenzhandel
Intertainment handelt unter anderem mit Filmlizenzen. In diesem Bereich herrscht ein starker Wettbewerbsdruck. Dies kann zu Veränderungen im Preisniveau, sinkenden Absatzzahlen, geringeren Gewinnspannen und einer Verschlechterung der Marktposition führen. Die anhaltenden Konsolidierungstendenzen insbesondere im europäischen Kino- und Fernsehbereich können eine Konzentration im europäischen Absatzmarkt und damit einen erschwerten Verkauf von Lizenzrechten zur Folge haben. Nicht zuletzt ist der Verkauf von Fernsehlizenzen eng mit der Entwicklung der Werbeeinnahmen durch die Fernsehsender verknüpft.
2.4 Akquisition und Verwertung von Filmrechten
Falls Intertainment Lizenzrechte vor Produktionsbeginn erwirbt, besteht das Risiko, dass ein Film zu teuer eingekauft wird. Der eventuelle Erfolg eines Films ist zu diesem Zeitpunkt nur schwer zu prognostizieren. Durch entsprechendes Know-how der Mitarbeiter, Besetzung der Hauptrollen und Analyse des Drehbuchs wird versucht, dieses Risiko zu minimieren.
2.5 Betrug durch Zusammenarbeit von mehreren Partnern
In den Fällen, in denen Intertainment Co-Finanzier eines Filmes ist, besteht die Gefahr eines Betrugs durch eine Zusammenarbeit von mehreren Partnern. Dadurch kann es möglich sein, dass Intertainment betrügerisch überhöhte Budgets zur Finanzierung genannt werden. Geeignete Maßnahmen zur Reduzierung dieses Risikos sind eine laufende Ausgaben- und Budgetkontrolle durch wöchentliche Berichte, die Kontrolle und Überwachung der die Filmfinanzierung absichernden Completion-Bond-Unternehmen und eine kontinuierliche Überprüfung der laufenden Filmproduktion durch eigene Mitarbeiter vor Ort.
2.6 Abhängigkeit von Vertriebspartnern
Der europaweite Filmvertrieb durch die Majors für Intertainment ist ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil. Sollten diese Vertriebskooperationen aufgelöst werden, kann sich dies erheblich negativ auf die finanzielle Lage und das Geschäftsergebnis des Unternehmens auswirken.
2.7 Planungsrisiko
Intertainment erwirbt und vergibt in unregelmäßigen Abständen Filmlizenzen. Eine zeitgenaue Planung für den Erwerb und die Vergabe der Lizenzen ist äußerst schwierig. Durch die unregelmäßigen Abstände der Geschäftsvorfälle kann das Ergebnis von Intertainment periodenbezogen stark schwanken. Zudem kann sich durch Verschiebungen der damit verbundenen Einund Auszahlungen ein Finanzierungsrisiko ergeben.
2.8 Währungsrisiko
Wechselkursschwankungen zwischen US-Dollar und Euro können Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage und insbesondere Gewinnmargen durch Wechselkursgewinne oder -verluste haben.
I. Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG
1. Bestandsgefährdende Risiken
Realisierung der Prämissen, die der von der Tochtergesellschaft INTER-TAINMENT Licensing GmbH vorgelegten Finanzplanung zugrunde liegen:
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2006 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Der Vorstand der Intertainment AG geht von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass die Gesellschaft mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren ihre geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine detaillierte Finanzplanung zugrunde. Bestandteil ist die Finanzierung der künftigen Geschäftstätigkeit, der geplanten Investitionen und der sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um: Folge haben. Realisierung der Prämissen, die der von der Intertainment AG vorgelegten Finanzplanung zugrunde liegen: • Realisierung von Mittelzuflüssen aus laufenden sonstigen Rechtsstreitigkeiten. Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den bestandsgefährdenden Risiken im Intertainment Konzern unter Ziffer H. Folgen einer möglichen Fehleinschätzung Sollten diese Prämissen nicht eintreten, kann dies mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Insolvenz der INTERTAINMENT Licensing GmbH und der Intertainment AG zur Folge haben. 2. Weitere Risiken
- Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen Franchise Pictures, die Comerica Bank und andere Parteien
- keine Mittelabflüsse aus laufenden Schiedsgerichtsverfahren für die Zahlung der zweiten Raten für die umstrittenen Filmrechte.
Sollten diese Prämissen nicht eintreten, kann dies mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Insolvenz der INTERTAINMENT Licensing GmbH und der Intertainment AG zur
Für die Erläuterung der weiteren Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment Konzern unter Ziffer H.2.
München, den 18. Mai 2007 Intertainment AG
Der Vorstand
Bilanz Intertainment Konzern
zum 31. Dezember 2006 nach IFRS
| Aktiv A |
in TEuro | ||
|---|---|---|---|
| 31.12.2006 | 31.12.2005 | ||
| A. Kurzfristige Verm ögenswerte |
|||
| I. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | V.1.1 | 492 | 99 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Sonstige Vermögenswerte |
V.1.2 | 30 3.131 |
65 57.986 |
| III. Vorräte Filmrechte |
V.1.3 | 1.851 | 2.624 |
| 5.504 | 60.774 | ||
| B. Langfristige Verm ögenswerte |
|||
| I. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
V.2.1 | 72 | 79 |
| II. Immaterielle Vermögenswerte 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an |
V.2.1 | ||
| solchen Rechten und Werten 2. Geleistete Anzahlungen |
1 2.147 |
0 2.147 |
|
| III. Finanzanlagen Beteiligungen |
V.2.1 | 0 | 0 |
| IV. Sonstige Vermögenswerte | V.2.2 | 48.145 | 0 |
| V. Latente Steuern | V.2.3 | 9.628 | 9.628 |
| 59.993 11 | .854 | ||
| Aktiva gesamt |
65.497 | 72.628 |
| Passiva | in TEuro | ||
|---|---|---|---|
| 31.12.2006 | 31.12.2005 | ||
| A. Kurzfristige Schulden |
|||
| I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | V.3.1 | 617 | 1.552 |
| II. Sonstige Verbindlichkeiten | V.3.1 | 3.066 | 88 |
| III. Steuerrückstellungen | 43 | 40 | |
| IV. Sonstige Rückstellungen | V.3.2 | 2.676 | 24.081 |
| 6.402 2 | 5.761 | ||
| B. Langfristige Schulden |
|||
| I. Sonstige Verbindlichkeiten | V.4.1 | 6.000 | 0 |
| II. Sonstige Rückstellungen | V.4.2 | 11.150 | 0 |
| III. Latente Steuern | V.4.3 | 19.168 | 19.168 |
| 3 | 6.318 | 19.168 | |
| C. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | V.5.1 | 16.506 | 15.005 |
| II. Kapitalrücklage | V.5.2 | 43.247 | 44.089 |
| III. Gewinnrücklage | V.5.3 | ||
| Gesetzliche Rücklage | 116 | 116 | |
| IV. Konzernbilanzverlust | V.5.4 | -36.995 | -31.435 |
| V. Währungsdifferenzen | -97 | -76 | |
| 22.777 27 | .699 | ||
| Passiva | in TEuro | ||
|---|---|---|---|
| 31.12.2006 | 31.12.2005 | ||
| A. Kurzfristige Schulden |
|||
| I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | V.3.1 | 617 | 1.552 |
| II. Sonstige Verbindlichkeiten | V.3.1 | 3.066 | 88 |
| III. Steuerrückstellungen | 43 | 40 | |
| IV. Sonstige Rückstellungen | V.3.2 | 2.676 | 24.081 |
| 6.402 2 | 5.761 | ||
| B. Langfristige Schulden |
|||
| I. Sonstige Verbindlichkeiten | V.4.1 | 6.000 | 0 |
| II. Sonstige Rückstellungen | V.4.2 | 11.150 | 0 |
| III. Latente Steuern | V.4.3 | 19.168 | 19.168 |
| 3 | 6.318 | 19.168 | |
| C. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | V.5.1 | 16.506 | 15.005 |
| II. Kapitalrücklage | V.5.2 | 43.247 | 44.089 |
| III. Gewinnrücklage | V.5.3 | ||
| Gesetzliche Rücklage | 116 | 116 | |
| IV. Konzernbilanzverlust | V.5.4 | -36.995 | -31.435 |
| V. Währungsdifferenzen | -97 | -76 | |
| 22.777 27 | .699 | ||
| Passiva gesamt |
65.497 | 72.628 |
Gewinn- und Verlustrechnung Intertainment Konzern
Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 nach IFRS
| in TEuro | 1 | .1.-31.12.2006 1 | .1.-31.12.2005 |
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | VI.1 | 1.633 | 1.290 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | VI.2 | 1.614 | 4.309 |
| 3.247 | 5.599 | ||
| 3. Materialaufwand | VI.3 | ||
| a) Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen | -772 | -2.671 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen | -58 | -33 | |
| -830 | -2.704 | ||
| 4. Personalaufwand | VI.4 | ||
| a) Gehälter | -1.032 | -1.403 | |
| b) Soziale Abgaben | -50 | -71 | |
| -1.082 | -1.474 | ||
| 5. Abschreibungen | VI.5 | ||
| Abschreibungen auf immat. VG und Sachanlagen | -19 | -42 | |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | VI.6 | -7.912 | -4.387 |
| 7. Zinsergebnis | VI.7 | -86 | 3 |
| 8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -6.682 | -3.005 | |
| 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | VI.8 | 160 | -7.302 |
| 10. Konzernjahresfehlbetrag | -6.522 | -10.307 | |
| 11. Verlustvortrag | -31.435 | -24.158 | |
| 12. Auflösung Kapitalrücklage | 962 | 3.030 | |
| 13. Konzernbilanzverlust | -36.995 | -31.435 | |
| Ergebnis pro Aktie (Basic earnings per share) | -0,53 | -0,88 | |
| Verwässertes Ergebnis pro Aktie (Diluted earnings per share) | -0,53 | -0,88 |
Kapitalflussrechnung Intertainment Konzern
Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006
| in TEuro | 2006 | 2005 |
|---|---|---|
| Periodenergebnis vor Zinsen und Steuern | -6.436 | -3.008 |
| Personalaufwand Aktienoptionen Vorstand & Mitarbeiter | 120 | 130 |
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 19 | 42 |
| Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | 0 | 22 |
| Bewertung Schadensersatzforderungen aus Rechstreitigkeiten | 5.207 | 298 |
| Bewertung Rückstellung Vertragsstreitigkeiten | -1.360 | 610 |
| Bewertung Rückstellung Prozesserlösbeteiligungen | 743 | -3.185 |
| Bewertung Rückstellung Rechts-/Beratungskosten | 241 | 1.480 |
| Veränderung der Rückstellungen | -876 | -2.011 |
| Veränderung der Vorräte | 772 | 1.784 |
| Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 35 | 596 |
| Veränderung sonstige Aktiva | 1.505 | 980 |
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen | ||
| und Leistungen sowie anderer Passiva | -958 | 675 |
| Erhaltenen Zinsen | 13 | 16 |
| Gezahlte Zinsen | -99 | -13 |
| Mittelabflussaus der laufenden Geschäftstätigkeit | -1.074 | -1.584 |
| Zahlungswirksame Posten des außerordenlichen Ergebnisses | 0 | 0 |
| Einzahlungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | 0 | 28 |
| Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen | -13 | -48 |
| Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit | -13 | -20 |
| Einzahlungen aus Kapitalerhöhung | 1.501 | 0 |
| Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit | 1.501 | 0 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands | 414 | -1.604 |
| Wechselkursbedingte und sonstige Wertänderungen | ||
| des Finanzmittelbestandes | -21 | 9 |
| Finanzmittelbestand zu Beginn der Periode | 99 | 1.694 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 492 | 99 |
I. Allgemeine Angaben Die seit Februar 1999 am Neuen Markt notierte Intertainment Aktiengesellschaft (im Folgenden als "Intertainment" bezeichnet) ist am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment "Prime Standard", der Frankfurter Wertpapierbörse gewechselt. Am 14.12.2006 wechselte Intertainment in den "General Standard". Der Vorstand der Intertainment AG hat am zum 31. Dezember 2006 nach IFRS
- Mai 2007 den Konzernabschluss zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und dann zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang jeweils in tausend Euro (TEuro) dar. Neben den Werten für das Geschäftsjahr 2006 werden zur Vergleichbarkeit auch die entsprechenden Vorjahreswerte angegeben. Diese sind in Klammern dargestellt. Die Abkürzung "i.V." steht dabei für "im Vorjahr".
Intertainment Konzern: Anhang
Entwicklung des Eigenkapitals Intertainment Konzern
nach IFRS
| in TEuro | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Grundkapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklage | Bilanzgewinn | Währung | Gesamt | |
| Stand 31.12.2004 |
15.005 4 | 6.989 | 116 | -24.158 | -85 37 | .867 |
| Ergebnis 31.12.2005 | -10.307 | -10.307 | ||||
| Aktienoptionen | 130 | 130 | ||||
| Entnahmen aus Kapitalrücklage | -3.030 | 3.030 | 0 | |||
| Währungsdifferenz | 9 | 9 | ||||
| Stand 31.12.2005 |
15.005 44 | .089 | 116 | -31.435 | -76 27 | .699 |
| Ergebnis 31.12.2006 | -6.522 | -6.522 | ||||
| Aktienoptionen | 120 | 120 | ||||
| Entnahmen aus Kapitalrücklage | -962 | 962 | 0 | |||
| Kapitalerhöhung | 1.501 | 1.501 | ||||
| Währungsdifferenz | -21 | -21 | ||||
| Stand 31.12.2006 |
16.506 43 | .247 11 | 6 | -36.995 | -97 | 22.777 |
| Gesellschaft | Gezeichnetes Kapital 2 |
Eigenkapital 006 |
Jahresergebnis 2006 |
Anteil (in %) |
|
|---|---|---|---|---|---|
| (Vorjahr) | (Vorjahr) | (Vorjahr) | Beschreibung | ||
| Intertainment AG, München |
16.506 (15.005) |
71.711 (71.173) |
-962 (-3.030) |
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwertung von Film rechten, der Handel mit Filmrechten, die Produktion und Co-Produktion von Filmen, das Merchandising, der Vertrieb und die Übertragung von Medieninhalten im Audio- und Videobereich über Kom munikationsmittel aller Art, die Lizenz vergabe hierauf, sowie die Ausführung artverwandter Geschäfte. Zudem agiert die Gesellschaft als Finanzholding. |
|
| INTERTAINMENT Licensing GmbH, München |
946 (946) |
-78.538 (-73.051) |
-5.487 (329) |
100 | Unternehmensgegenstand ist die Ent wicklung von Mediakonzepten und der Handel mit Filmrechten. |
| Intertainment Animation & Merchandising GmbH, München |
358 (358) |
20 (20) |
0 (20) |
100 | Unternehmensgegenstand ist der Handel mit Merchandising- und mit Zeichentrick film-Rechten. |
| USA-Intertainment, Inc., Los Angeles, USA |
105 (105) |
127 (98) |
50 (41) |
100 | Unternehmensgegenstand ist es, die mit amerikanischen Unternehmen beste henden Verträge von Unternehmen des Intertainment Konzerns zu betreuen und neue Filmprojekte sowie potenzielle Lizenz- und Produktionsabkommen zu identifizieren und diese zu bewerten. |
grundsätze
Der Konzernabschluss der Intertainment Aktiengesellschaft, München, ist auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Dem konsolidierten Abschluss liegen einheitliche Bilanzierungsund Bewertungsgrundsätze zugrunde. Die Anwendung spezieller Regelungen der IFRS/IAS ist nachfolgend jeweils angegeben. Die Intertainment AG stellt ihren Konzernabschluss entsprechend § 315a Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) des International Accounting Standards Board (IASB) auf, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind.
II. Rechnungslegungs- III.1 Konsolidierungskreis in TEuro III. Angaben zum Konsolidierungskreis und -stichtag
Intertainment leitet alle im Konsolidierungskreis befindlichen, auf Basis der lokalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten, Einzelabschlüsse auf die internationale Rechnungslegungsnorm IFRS über und erstellt auf dieser Basis einen Konzernabschluss.
Aus den erstmals für das Geschäftsjahr 2006 verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen ergaben sich keine Auswirkungen auf die Bilanzierung. Der Konzern untersucht gegenwärtig die möglichen Auswirkungen revidierter und neuer Standards. Von diesen erwartet Intertainment keine bedeutenden Auswirkungen auf die Ergebnisse und die finanzielle Lage des Konzerns, obwohl sie für bestimmte Bereiche eine erweiterte Berichterstattung verlangen.
1. Konsolidierungskreis
Der Konzernabschluss umfasst alle in- und ausländischen Tochterunternehmen, über die die Intertainment AG die Kontrolle ausübt. Eine Ausübung der Kontrolle wird unterstellt, soweit die Intertainment AG bei der betreffenden Gesellschaft mehr als 50 % der Stimmrechte besitzt, die Finanzierungs- und Geschäftspolitik bestimmt oder die Mehrheit des Aufsichts- oder Verwaltungsrates stellen kann.
In den Konsolidierungskreis werden die Intertainment AG und ihre Tochtergesellschaften INTERTAINMENT Licensing GmbH, Intertainment Animation & Merchandising GmbH und USA-Intertainment, Inc. einbezogen.
Der Intertainment Konzern stellt sich mit den folgenden Gesellschaften, an denen die Intertainment AG unmittelbar mit 100 % beteiligt ist, wie folgt zusammenfassend dar.
2. Stichtag des Konzernabschlusses
Stichtag für den Konzernabschluss ist der 31. Dezember 2006. Der Jahresabschluss der Intertainment AG und die Jahresabschlüsse aller in den Konzernabschluss einbezogener Tochterunternehmen datieren auf diesen Stichtag.
3. Konsolidierungsmethoden
Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach konzerneinheitlichen Regeln zum 31. Dezember 2006 und für die Vergleichsperiode zum 31. Dezember 2005 aufgestellten Jahresabschlüsse der Gesellschaften. Die Jahresabschlüsse wurden von Abschlussprüfern geprüft und testiert bzw. im Rahmen der Konzernabschlussprüfung einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die INTERTAINMENT Licensing GmbH wird ab dem Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung als rechtliche Reorganisation behandelt. Dies hat zur Folge, dass der Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung direkt mit der Kapitalrücklage verrechnet wird. Ein Firmenwert wird nicht ausgewiesen.
Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Konsolidierungspflichtige Zwischengewinne aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen lagen nicht vor.
4. Währungsumrechnung von Beteiligungen
Die Abschlüsse von Tochterunternehmen aus Ländern außerhalb des Euroraums werden nach dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet. Für die Tochterunternehmen richtet sich die funktionale Währung nach deren primären Wirtschaftsumfeld. Sie entspricht in der Regel der jeweiligen Landeswährung. Die USA-Intertainment, Inc. bilanziert in US-Dollar. Durch die Euro-Umrechnung der Bilanzwerte zum Stichtagskurs und der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Zahlen zum Durchschnittskurs entstanden im abgelaufenen Geschäftsjahr Währungsdifferenzen in Höhe von -97 (i.V. -76) TEuro. Diese wurden ergebnisneutral mit dem Eigenkapital verrechnet. Im Rahmen der Anpassung der Einzelabschlüsse an konzernweite Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind, wie im Vorjahr, keine ergebniswirksam zu berücksichtigende Währungsdifferenzen entstanden.
IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Grundsätze
Der Jahresabschluss basiert auf dem Anschaffungskostenprinzip. Soweit nicht besonders vermerkt, erfolgt ein Ansatz der Aktiv- und Passivposten zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Going Concern
Der Konzernabschluss der Intertainment AG wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes von we-
3. Verwendung von Schätzungen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen zugrunde gelegt, die sich auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden bzw. der Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung der Schadensersatzforderungen, die sonstigen Rückstellungen, das Filmvermögen und die latenten Steuerabgrenzungen. Alle wesentlichen Schätzungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf den Erfahrungen des Managements und den Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt.
sentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Wir verweisen diesbezüglich auch auf die Ausführungen zu den bestandsgefährdenden Risiken in Anhang und Lagebericht. wird der beizulegende Wert der Vermögenswerte geschätzt und gegebenenfalls eine Abwertung erfolgswirksam vorgenommen. 5. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
4. Impairment
Die Buchwerte der Vermögenswerte des Intertainment Konzerns – mit Ausnahme der Vorräte, der aktiven latenten Steuern sowie der sonstigen finanziellen Vermögenswerte – werden zum Bilanzstichtag darauf hin überprüft, ob Indikatoren für eine Wertminderung (Impairment) vorliegen. Wenn solche Indikatoren vorliegen, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. Die Bewertung der Fremdwährungsguthaben erfolgt auf Basis des Euro-Wechselkurses zum Bilanzstichtag.
6. Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden zum Nennbetrag bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Wertminderungen auf Forderungen werden erfasst, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht oder nicht vollständig einbringlich sind. Die Höhe der Wertberichtigungen wird im Einzelfall auf Basis des voraussichtlich erzielbaren Betrages geschätzt. Der Ausweis der entsprechenden Aufwendungen erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen.
7. Filmrechte und Lizenzen
Filmrechte und Lizenzen, deren Erwerb für einen begrenzten Zeitraum erfolgt, sind im Umlaufvermögen bilanziert. Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Die Kosten der Finanzierung durch Fremdkapital werden gemäß IAS 23 als Aufwand behandelt. Die Anschaffungskosten sind auf die Teilrechte Kino, Video & DVD sowie Pay- und Free-TV aufgeteilt. Bemessungsgrundlage für diese Aufteilung bilden die prognostizierten Erlöse der definierten Teilsegmente. Die Free-TV-Teilrechte sind in bis zu drei Verwertungszyklen untergliedert, die teilweise einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren umfassen. Entfallen bei Filmrechten einzelne Teilsegmente, sind die Anschaffungskosten mit geänderten Allokationsprozentsätzen auf die verbleibenden Verwertungsstufen aufgeteilt.
Die Aktivierung der Filmrechte erfolgt bei technischer Abnahme des angelieferten Filmmaterials durch ein unabhängiges Labor. Der planmäßigen Abschreibung von Filmrechten liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. die Auswertung der Teilrechte zugrunde. Darüber hinaus erfolgen gemäß IAS 2 außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös (Nettoveräußerungswert) unter dem aktivierten Restbuchwert liegt.
8. Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wird zu historischen Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen bewertet. Der linearen Abschreibung liegt die voraussichtliche Nutzungsdauer zugrunde, welche bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 bis 10 Jahre beträgt. Darüber hinaus erfolgen ggf. Wertminderungen auf den niedrigeren Markt- bzw. Verkehrswert. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang gezeigt.
9. Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den historischen Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Entfallen die Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes auf verschiedene Teilrechte – dies ist insbesondere bei Filmrechten der Fall –, erfolgt die Aufteilung der Anschaffungskosten auf Basis der prognostizierten Erlöse. Die planmäßige Abschreibung der Anschaffungskosten wird entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bzw. Verursachung vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt bei Software 3 bis 5 Jahre.
Auszahlungen für den Lizenzerwerb von zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehenden Filmrechten, die noch nicht geliefert und technisch abgenommen sind, werden unter den immateriellen Vermögensgegenständen als Anzahlungen ausgewiesen.
Die aktivierten Beträge unterliegen regelmäßig einer Überprüfung der Werthaltigkeit und sind gegebenenfalls außerplanmäßig abzuschreiben. Diese Abschreibung ist erforderlich, wenn es nicht hinreichend wahrscheinlich ist, dass aus den Vermögensgegenständen ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen generiert werden kann.
10. Finanzanlagen
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt und ggf. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.
11. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Gemäß IAS 37 werden für rechtliche oder faktische Verpflichtungen Rückstellungen in der Bilanz angesetzt, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Der Wertansatz der Rückstellungen wird im Wege der Schätzung ermittelt und basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken. Finanzielle Verbindlichkeiten werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
12. Eigenkapital
In der Kapitalrücklage ist der Betrag enthalten, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag hinaus erzielt wird. Darüber hinaus wird für das jeweilige Geschäftsjahr der anteilige Fair Value für ausgegebene Aktienoptionen in dieser Position erfasst.
13. Umsatzrealisation
Die Umsatzrealisierung ist für den Lizenzverkauf und die Auswertung von Filmrechten zu unterscheiden.
Im Falle des Lizenzverkaufes werden Umsätze realisiert, wenn eine bindende vertragliche Beziehung mit dem Lizenznehmer entstanden ist. Diese setzt voraus, dass die Abnahme der lizenzierten Filmrechte vorliegt, die Lizenzgebühr für jedes lizenzierte Filmrecht bekannt ist und eine ausreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der wirtschaftliche Nutzen, die Lizenzgebühr, bei Fälligkeit zufließt.
Im Falle der Auswertung von Filmrechten wird der Umsatz bei Vorliegen der tatsächlichen Einspielergebnisse der jeweiligen Teilrechte des Auswertungszeitraums erfasst. Im Allgemeinen beginnt rund sechs Monate nach dem Kinostart eines Films die Auswertung im DVD-Segment, 12 Monate später die im Pay-TV- und wiederum 12 Monate später die im Free-TV-Segment.
14. Zinsen
Zinsen werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand bzw. Ertrag erfasst.
15. Bewertung von Aktienoptionen
Nach IFRS 2 werden Vergütungen durch die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten (Aktienoptionen) an Vorstand und Mitarbeiter der Gesellschaft ab dem Zeitpunkt der Ausgabe anteilig über die Sperrfrist im Personalaufwand und in der Kapitalrücklage erfasst. Die Aktienoptionen wurden zu diesem Zweck im Zeitpunkt der Ausgabe nach einem anerkannten Optionspreismodell bewertet. Aus der Erfassung der Aktienoptionen nach IFRS entstand ein Personalaufwand in Höhe von 120 (i.V. 130) TEuro.
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie latente Steuern
Die Ermittlung der Ertragsteuern erfolgt nach IAS 12. Demnach sind alle sich auf Steuern vom Einkommen beziehenden, im Laufe des Geschäftsjahres entstandenen Steuerverbindlichkeiten oder -forderungen in die einbezogenen Jahresabschlüsse aufzunehmen. Dabei sind die für die Konzerngesellschaften geltenden Steuergesetze maßgebend.
Aktive und passive latente Steuern werden dann angesetzt, wenn künftige steuerliche Auswirkungen zu erwarten sind, die auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten bestehender Aktiva und Passiva nach IFRS und Steuerbilanzwerten und auf erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen zurückzuführen sind. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden im Rahmen der Realisierbarkeit der Steuervorteile gebildet.
Aktive latente Steuern werden periodisch auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft.
Aktive und passive latente Steuern werden unter Verwendung der Steuersätze errechnet, die voraussichtlich auf Grund der derzeit geltenden Steuergesetze für steuerpflichtige Erträge in den Jahren gelten, in denen diese zeitlichen Differenzen umgekehrt oder ausgeglichen werden. Die Steuerwirkung aus der Umbewertung nach den International Accounting Standards wird nach IAS 12 und unter Beachtung der aktuellen Gesetzeslage mit einem Steuersatz von 40 % (i.V. 40 %) berücksichtigt.
Der Bewertung liegen die Ansprüche von Intertainment aus dem gewonnenen Rechtsstreit in Höhe der Urteilssumme abzüglich eines Risikoabschlages zugrunde. Die Berechnung erfolgte auf Basis eines Realoptionsbewertungsmodells, in dem die Mittelzuflüsse mit der Wahrscheinlichkeit ihrer Realisierung bewertet wurden. Die Verringerung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus abgeschlossenen Teilvergleichen und Wechselkurseffekten.
Das Management beurteilt den als Schadensersatz bilanzierten Vermögenswert, trotz der eingeleiteten Insolvenz von Franchise Pictures und anderer Parteien, als werthaltig. Die Werthaltigkeit leitet sich nach Auffassung der Managements zum einen davon ab, dass ein gewisser Teil der Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures befriedigt werden kann. Zum anderen beurteilt das Management die Erfolgsaussichten des bevorstehenden Schiedsverfahrens gegen die Comerica Bank sehr positiv. Sollte Intertainment seine Ansprüche gegen die Comerica Bank durchsetzen, würde nach Einschätzung des Managements auch die Comerica Bank für den bei Intertainment entstandenen Schaden, der bereits im Verfahren gegen Franchise Pictures und andere Parteien erfolgreich durchgesetzt wurde, haften. Die planmäßigen Abschreibungen betreffen Filmrechte, für die im Geschäftsjahr 2006 entsprechende Lizenzveräußerungen erfolgten. Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Filmrechte sind im Vorjahr im Rahmen der Abschreibung auf den niedrigeren "fair value" entstanden. Dabei lagen die erwarteten Nettoveräußerungserlöse des jeweiligen Filmrechts unter den bisher aktivierten Beträgen. Die Zuschreibungen betrafen im Vorjahr
Filmrechte, die in früheren Perioden außerplanmäßig abgeschrieben wurden. Bedingt durch die gestiegenen Nettoveräußerungswerte konnten entsprechende Zuschreibungen vorgenommen werden.
V. Erläuterungen zur Konzernbilanz
1. Kurzfristige Vermögenswerte
1.1 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Die flüssigen Mittel von insgesamt 492 (i.V. 99) TEuro bestehen aus laufenden Kontokorrentkonten sowie der Kasse.
1.2 Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 30 (i.V. 65) TEuro und weisen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.
Die sonstigen Vermögenswerte in Höhe von 3.131 (i.V. 57.986) TEuro setzen sich wie folgt zusammen:
| V. 1.2 Sonstige |
Vermögenswerte | |
|---|---|---|
| 2 | 006 2 | 005 |
| Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten |
2.819 | 57.880 |
| Sonstiges | 312 | 106 |
| Gesamt | 3.131 | 57.986 |
Die Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten betreffen die Ansprüche von Intertainment gegen Franchise Pictures und andere Parteien.
1.3 Vorräte
Die Filmrechte sind mit 1.851 (i.V. 2.624) TEuro bewertet und entwickelten sich wie folgt:
| V.1.3 Filmrechte | in TEuro | |
|---|---|---|
| 2 | 006 2 | 005 |
| Stand 1. Januar | 2.624 | 4.408 |
| Abschreibung planmäßig | -773 | - 830 |
| Abschreibung außerplanmäßig | 0 | - 1.763 |
| Zuschreibungen | 0 | 809 |
| Stand 31. Dezember | 1.851 2 | .624 |
| V. 3.2 Sonstige Rückstellungen in TEuro |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1.1.2006 | Verbrauch Auflösung Umgliederung Zuführung | Stand 31.12.2006 | ||||
| Prozesserlösbeteiligungen | 14.750 | -474 | -16 | -5.000 | 743 | 10.003 |
| Vertragsstreitigkeiten | 5.360 | 0 | -1.360 | -4.000 | 0 | 0 |
| Rechts-/ Beratungskosten | 2.600 | -840 | 0 | 0 | 240 | 2.000 |
| Reorganisation | 1.120 | 0 | -140 | 0 | 0 | 980 |
| Ausstehende Rechnungen | 218 | -155 | 0 | 0 | 773 | 836 |
| Sonstige | 33 | -29 | 0 | 0 | 3 | 7 |
| Gesamt | 24.081 | -1.498 | -1.516 | -9.000 1 | .759 | 13.826 |
2. Langfristige Vermögenswerte
2.1 Anlagevermögen
Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel.
Die geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens beinhalten Zahlungen für den Erwerb der Zweitrechte am Thriller "Twisted" für verschiedene Territorien in Höhe von 2.147 (i.V. 2.147) TEuro.
Das Sachanlagevermögen besteht im Wesentlichen aus der Betriebs- und Geschäftsausstattung der Intertainment AG und IN-TERTAINMENT Licensing GmbH.
Das Finanzanlagevermögen beinhaltet die vollständig abgeschriebene Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Inc.
2.2 Sonstige Vermögenswerte
Die sonstigen Vermögenswerte belaufen sich auf 48.145 (i.V. 0) TEuro und enthalten die langfristigen Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten. Wir verweisen auf unsere Ausführungen in Ziffer V.1.2.
2.3 Aktive latente Steuern
Die aktive latente Steuerabgrenzung beinhaltet einen Betrag von 9.628 (i.V. 9.628) TEuro. Sie betrifft neben Bewertungsunterschieden zwischen HGB und IFRS insbesondere die Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge in Höhe der erwarteten Realisierbarkeit. Dem bilanzierten Betrag liegt ein geschätzter Steuersatz von 40 % (i.V. 40 %) für Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuer zugrunde.
3. Kurzfristige Schulden
3.1 Schulden
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 617 (i.V. 1.552) TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich auf 3.066 (31.12.2005: 88) TEuro und enthalten im Wesentlichen Darlehensverpflichtungen in Höhe von 3.000 (31.12.2005: 0) TEuro gegenüber der Kinowelt GmbH, Verpflichtungen aus ausstehenden Gehältern mit 11 (i.V. 29) TEuro und Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt für noch abzuführende Lohnund Kirchensteuer in Höhe von 25 (i.V. 13) TEuro.
Die Verbindlichkeiten weisen insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.
3.2 Sonstige Rückstellungen
Die kurz- und langfristigen sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:
Die Rückstellung für Prozesserlösbeteiligungen betrifft die Beteiligung von Dritten an den Intertainment zufließenden Prozesserlösen. Diese Rückstellung steht in direktem Zusammenhang mit den ausgewiesenen Schadenersatzforderungen. Die Höhe der Beteiligungen bemisst sich an vertraglich vereinbarten Prozentsätzen auf Basis der erwarteten Mittelzuflüsse. Die Prozesserlösbeteiligungen werden erst zum Zeitpunkt des Mittelzuflusses fällig. Die Rückstellung für Vertragsstreitigkeiten besteht für Risiken bei der Abwicklung von nach Einschätzung des Managements verbindlich abgeschlossenen Vereinbarungen. Die Auflösung in Höhe von 1.360 TEuro wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen betrieblichen Ertrag gezeigt. Die Rückstellung für Rechts- und Beratungskosten umfasst die geschätzten noch anfallenden Kosten aller anhängenden Rechtsstreitigkeiten. Über die Rückstellung für Prozesskosten hinaus wurden insbesondere keine Rückstellungen für etwaige Zahlungsverpflichtungen aus Schiedsverfahren gebildet, da das Management von keinen weiteren Mittelabflüssen ausgeht. Die Rückstellung für die Reorganisation betrifft Verpflichtungen an Vertragspartner für die Abwicklung und Beendigung von bestehenden Verträgen. Die Rückstellung für ausstehende Rechnungen besteht aus Zahlungsverpflichtungen für erhaltene Lieferungen und Leistungen, die noch nicht abgerechnet wurden, und für Jahresabschlusskosten. Insgesamt weisen die Rückstellungen mit 11.150 (i.V. 0) TEuro eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr auf. Die übrigen Positionen besitzen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. September 2008 gegen Bar- und/ oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.702 (i.V. 3.203) TEuro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2003/I). Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. September 2010 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.300 (i.V. 4.300) TEuro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital/II).
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, bei Ausübung des genehmigten Kapitals 2003/I und des genehmigten Kapitals/II das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise auszuschließen.
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 511 (i.V. 511) TEuro (Bedingtes Kapital I) und weitere 383 (i.V. 383) TEuro (Bedingtes Kapital II) bedingt erhöht. Das bedingte Kapital I und II dienen der Ausübung von Optionsrechten von Mitarbeitern, Geschäftsführungsmitgliedern und Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft und verbundener Unternehmen nach Maßgabe der von der Hauptversammlung beschlossenen Aktienoptionsprogramme.
Darüber hinaus ist das Grundkapital bis zum 12. September 2010 um 6.002 (i.V. 6.002) TEuro (Bedingtes Kapital III) bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit durchgeführt
4. Langfristige Schulden
4.1 Sonstige Verbindlichkeiten
Die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich auf 6.000 TEuro (i.V. 0) TEuro und beinhalten die langfristigen Tilgungsanteile einer verzinslichen Darlehensverpflichtung gegenüber der Kinowelt GmbH.
4.2 Sonstige Rückstellungen
Die langfristigen sonstigen Rückstellungen betragen 11.150 (i.V. 0) TEuro und beinhalten Prozesserlösbeteiligungen und Rechtsberatungskosten, deren Restlaufzeit mehr als 1 Jahr beträgt. Wir verweisen auf unsere Ausführungen in Ziffer V.3.2.
4.3 Passive latente Steuern
Die passive latente Steuerabgrenzung weist einen Wert von 19.168 (i.V. 19.168) TEuro auf und wurde für erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet, die sich in den Folgeperioden voraussichtlich ausgleichen. Darüber hinaus beruht sie auf Bewertungsunterschieden zwischen HGB und IFRS. Der bilanzierte Betrag ergibt sich bei Anwendung eines kombinierten Steuersatzes von 40 % (i.V. 40 %) aus Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuer.
Die Entstehung der latenten Steuerposition beruht im Wesentlichen auf einem Effekt der Schuldenkonsolidierung. Die Intertainment AG nahm in Vorjahren im Einzelabschluss auf Verrechnungskonten zu ihren Tochterunternehmen Wertberichtigungen vor. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung führt der Unterschiedsbetrag zur passiven latenten Steuerabgrenzung.
5. Eigenkapital
Bezüglich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir insbesondere auf die Veränderungsrechnung des Konzerneigenkapitals.
Die Gesellschaft besaß zum 31. Dezember 2006 keine eigenen Aktien.
5.1 Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 16.506 (i.V. 15.005) TEuro und verteilt sich auf insgesamt 12.911.288 (i.V.11.739.013) ausgegebene nennwertlose Stückaktien.
Anfang Juli 2006 führte die Intertainment AG eine am 29. Juni 2006 beschlossene Kapitalerhöhung durch. Dabei gab sie insgesamt 1.172.275 neue Aktien zum Preis von 1,28 Euro je Aktie aus. Durch die Kapitalerhöhung flossen Intertainment ca. 1,5 Millionen Euro zu. Der Ausgabepreis entsprach dem aktienrechtlich zulässigen Mindestbetrag. Durch die Kapitalerhöhung stieg das gezeichnete Kapital von Intertainment um 1.501 TEuro auf 16.506 TEuro. Insgesamt stellt sich die Veränderung des Grundkapitals wie folgt dar:
werden, als die Gläubiger von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten bis zum 12. September 2010 Gebrauch machen.
Zur Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter, Geschäftsführungsmitglieder und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und verbundener Unternehmen wurde das Grundkapital um weitere 383 (i.V. 383) TEuro (Bedingtes Kapital IV) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. September 2003 für das Aktienoptionsprogramm 2003 bedingt erhöht.
5.2 Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag 43.247 (i.V. 44.089) TEuro. Wie im Vorjahr wurde zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages aus der Kapitalrücklage ein Betrag in Höhe von 962 (i.V. 3.030) TEuro gemäß § 150 Abs. 4 AktG verwendet. 2006 wurden darüber hinaus an Vorstand und Mitarbeiter ausgegebene Aktienoptionen aufwandswirksam berücksichtigt. Dies führte zu einer Erhöhung der Kapitalrücklage um 120 (i.V. 130) TEuro.
5.3 Gewinnrücklage
Die Gewinnrücklage in Höhe von 116 (i.V. 116) TEuro betrifft die gesetzliche Rücklage.
5.4 Konzernbilanzverlust
Zum 31. Dezember 2006 besteht ein Bilanzverlust in Höhe von -36.995 (i.V. -31.435) TEuro. Der Konzernjahresfehlbetrag beläuft sich auf -6.522 (i.V. -10.307) TEuro. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter Ziffer V.5.2.
| V. 5.1 Grund Kapital |
Stück | in TEuro |
|---|---|---|
| Aktien Grundkapital | ||
| 31.12.2005 | 11.739.013 | 15.005 |
| Kapitalerhöhung Juli 2006 | 1.172.275 | 1.501 |
| 31.12.2006 | 12.911.288 | 16.506 |
VI. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse betragen 1.633 TEuro nach 1.290 TEuro im Vorjahr und beinhalten insbesondere Erlöse aus dem Verkauf von Filmrechten.
2. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 1.614 (i.V. 4.309) TEuro und bestehen aus:
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 7.912 (i.V. 4.387) TEuro und bestehen aus:
3. Materialaufwand
Der Materialaufwand in Höhe von 830 (i.V. 2.704) TEuro beinhaltet Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen mit 772 (i.V. 2.671) TEuro und Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen mit 58 (i.V. 33) TEuro. Insgesamt stellt sich der Materialaufwand wie folgt dar:
4. Personalaufwand
5. Abschreibungen
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen belaufen sich auf 19 (i.V. 42) TEuro und beinhalten ausschließlich planmäßige Abschreibungen.
7. Zinsergebnis
Das Zinsergebnis beläuft sich auf -86 (i.V. 3) TEuro und beinhaltet Zinserträge in Höhe von 13 (i.V. 16) TEuro sowie Zinsaufwendungen in Höhe von 99 (i.V. 13) TEuro. Sämtliche Fremdkapitalzinsen wurden im Aufwand erfasst.
8. Steuern
Insgesamt ist ein Steuerertrag (i.V. Steueraufwand) in Höhe von 160 (i.V. 7.302) TEuro ausgewiesen, der sich wie folgt zusammensetzt:
VI. 6 Sonstige Betriebliche Aufwendungen in TEuro 2006 2005 Bewertung Schadensersatzforderungen 6.190 298 Rechts- und Beratungskosten 789 1.805 Miete und Raumkosten 113 228 Aufwand aus Vertragstreitigkeiten 33 635 Kursverluste 18 215 Sonstiges 769 1.206 Gesamt 7.912 4.387
| VI. 8 Steuern | in TEuro | |
|---|---|---|
| 2 | 006 2 | 005 |
| Laufende Steuern vom Einkommen und Ertrag |
160 | -41 |
| Latenter Steueraufwand | 0 | -7.261 |
| Gesamt | 160 | -7.302 |
| VI. 3 Materialaufwand in TEuro |
|||
|---|---|---|---|
| 2 | 006 2 | 005 | |
| Planmäßige Abschreibungen auf Filmrechte |
772 | 830 | |
| Vermarktungskosten | 0 | 77 | |
| Außerplanmäßige Abschreibungen auf Filmrechte |
0 | 1.763 | |
| Sonstiges | 58 | 34 | |
| VI. 2 Sonstige Betriebliche |
Ertr äge |
in TEuro | Gesamt | 830 2 | .704 |
|---|---|---|---|---|---|
| 2 | 006 2 | 005 | |||
| 4. Personalaufwand | |||||
| Auflösung von Rückstellungen | 1.516 | 160 | Der Aufwandsposten beläuft sich auf 1.082 | ||
| (i.V. 1.474) TEuro und beinhaltet Gehälter, | |||||
| Kursgewinne | 56 | 100 | gesetzliche und freiwillige Sozialaufwen | ||
| dungen und Aufwendungen für die Alters | |||||
| Bewertung Prozess | vorsorge von angestellten Mitarbeitern. | ||||
| erlösbeteiligungen | 0 | 3.210 | Weiter wurde für an Vorstand und Mit | ||
| arbeiter ausgegebene Aktienoptionen ein | |||||
| Zuschreibung von Filmrechten | 0 | 809 | anteiliger Aufwand in Höhe von 120 (i.V. | ||
| 130) TEuro berücksichtigt. Die korrespon | |||||
| Sonstiges | 42 | 30 | dierende Gegenposition wurde in der Kapi | ||
| talrücklage abgebildet. | |||||
| Gesamt | 1.614 4 | .309 |
Die laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten insbesondere die erstmalige Erfassung der körperschaftsteuerlichen Erstattungsguthaben. Aufgrund der körperschaftsteuerlichen Neuregelung über die Verwendung der Guthaben wurden diese zum 31. Dezember 2006 mit ihrem Barwert erfasst.
Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz und den sich aus der konzerneinheitlichen Bewertung und Konsolidierung ergebenden Unterschiedsbeträgen gebildet. Der Konzernsteuersatz entspricht dem durchschnittlichen inländischen Steuersatz, da mehr als 95 % des Konzernergebnisses vor Steuern im Inland generiert werden. Er beträgt unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer sowie der Körperschaftsteuer inklusive des Solidaritätszuschlages insgesamt 40 %. Erwartete Steuerersparnisse aus der Nutzung von als realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen werden aktiviert. Es bestehen nicht genutzte körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 166.323 TEuro und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von Die Geschäftsleitung ist der Ansicht, dass das Ergebnis der zukünftigen Geschäftstätigkeit mit großer Wahrscheinlichkeit ausreichende zu versteuernde Gewinne abwerfen wird, um die vorgenommene aktive Steuerabgrenzung zu realisieren. Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten entfallen die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:
177.631 TEuro. Die genannten aufgelaufenen Verluste sind nach der geltenden Gesetzeslage im Grundsatz unbeschränkt vortragsfähig. Allerdings können laufende Gewinne einer Periode nur zu 60 % mit Verlustvorträgen verrechnet werden (sogenannte Mindestbesteuerung). Dies gilt für Beträge über 1.000 TEuro. Die Aktivierung der latenten Steuer wird durch den bestehenden Überhang der passiven latenten Steuerabgrenzung gerechtfertigt.
8.2 Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Ertragsteueraufwand
| VI. 8.2 Ertragsteueraufwand : Überleitung |
in TEuro | |
|---|---|---|
| 31 | .12.2006 | 31.12.2005 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -6.682 | -3.005 |
| Konzernsteuersatz | 40 % | 40 % |
| Erwarteter Ertragsteueraufwand | 2.673 | 1.202 |
| Steuerauswirkungen durch: Auflösung von aktiven latenten Steuern |
0 | -6.296 |
| Erhöhung passive latente Steuern | 0 | -965 |
| Nicht aktivierungsfähige latente Steuern aus Verlusten laufendes Jahr |
-2.673 | -1.170 |
| Nutzung von Verlustvorträgen | 0 | 149 |
| Steueraufwand Vorjahre | 0 | -23 |
| Erfassung KSt-Guthaben | 160 | 0 |
| Sonstige Zu- und Abrechnungen | 0 | -199 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag 1 | 60 | -7.302 |
| VI. 8 Latente Steuern |
in TEuro | |||
|---|---|---|---|---|
| 31 | .12.2006 | 31.12.2005 | ||
| aktiv | passiv | aktiv | passiv | |
| Verlustvorträge | 9.628 | 0 | 9.628 | 0 |
| Schuldenkonsolidierung | 0 | 19.168 | 0 | 19.168 |
| Gesamt | 9.628 1 | 9.168 | 9.628 1 | 9.168 |
| VI. 8.1 Latente Steuern AUf Verlustv |
in TEuro | |
|---|---|---|
| 31 | .12.2006 | 31.12.2005 |
| Körperschaftsteuer | 7.146 | 7.146 |
| Gewerbesteuer | 2.482 | 2.482 |
| Gesamt | 9.628 | 9.628 |
8.1 Die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge bestehen aus:
Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus so genannten "potenziellen Aktien". Für das Geschäftsjahr 2006 ergibt sich bedingt durch die durchgeführte Kapitalerhöhung im Juni 2006 eine gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl von 12.325.151. Der Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2006 einen Jahresfehlbetrag von 6.522 (i.V. 10.307) TEuro. Damit verbesserte sich das Ergebnis je Aktie für 2006 auf -0,53 Euro nach -0,88 Euro in der Vorperiode. Das verwässerte Ergebnis je Aktie beläuft sich ebenfalls auf -0,53 (i.V. -0,88) Euro.
Der Vorstand ist durch die Aktienoptionsprogramme 1999, 2001 und 2003 der Intertainment AG ermächtigt, Arbeitnehmern oder Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern und Mitgliedern der Geschäftsführung verbundener Unternehmen mit Zustimmung des Aufsichtsrats Rechte zum Bezug von nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien anzubieten. Die Berechtigung zum Bezug und die Anzahl der Bezugsrechte wird für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft allein durch den Aufsichtsrat und im Übrigen durch den Vorstand und Aufsichtsrat festgelegt. Ein gesetzliches Bezugsrecht der Aktionäre
VII. Sonstige Angaben
1. Bestandsgefährdende Risiken
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2006 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass der Konzern mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine integrierte Unternehmensplanung zugrunde, aus der ein detaillierter Finanzplan abgeleitet wurde. Bestandteil ist die Finanzierung der künftigen Geschäftstätigkeit, der geplanten Investitionen und sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von vier wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um:
- Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen Franchise Pictures, die Comerica Bank und andere Parteien
- keine Mittelabflüsse aus dem laufenden Schiedsgerichtsverfahren für die Zahlung der zweiten Raten für die umstrittenen Filmrechte
- Realisierung von Mittelzuflüssen aus laufenden sonstigen Rechtsstreitigkeiten
5. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm besteht nicht. Voraussetzung für die Ausübung von Optionsrechten ist, dass die Optionsrechte nicht verfallen sind und dass sich der durchschnittliche Kurs der Xetra-Mittagsauktion an den ersten fünf Börsentagen nach der ordentlichen Hauptversammlung um mindestens 30 % gegenüber dem durch-Das Angebot zur Zeichnung der Optionsrechte nach dem Aktienoptionsprogramm 1999 kann jeweils innerhalb von sechs Wochen nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft oder nach Veröffentlichung des Ergebnisses des dritten Quartals erfolgen und von den Berechtigten erworben werden. Nach den Aktienoptionsprogrammen 2001 und 2003 kann jeweils nur innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe eines Jahres-, Halbjahres- oder Quartalsgeschäftsberichts der Gesellschaft das Angebot zur Zeichnung der Optionsrechte unterbreitet werden. Das Angebot kann nur innerhalb von vier Wochen nach Angebotsunterbreitung gezeichnet werden. Die Bezugsrechte können unter Einhaltung der entsprechenden Sperrfristen und Ausübungsvoraussetzungen jährlich während des vierten Börsentags und der darauffolgenden 15 Börsentage nach der ordentlichen Hauptversammlung und nach der Bekanntgabe des Ergebnisses für das dritte Quartal ausgeübt werden. Bis zu 25 % der Bezugsrechte können erstmals nach zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Ausga-
• Realisierung der übrigen Prämissen der Finanzplanung einschließlich weiterer kurzfristig geplanter Zahlungseingänge. Soweit die Mittelzuflüsse, die Mittelabflüsse oder die bei der Finanzplanung zu Grunde gelegten Prämissen nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand der Intertainment AG, der INTERTAINMENT Licensing GmbH und der Intertainment Animation & Merchandising GmbH – auch kurzfristig – in hohem Maße wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet.
Im Übrigen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Ziffer H.1 des Lageberichtes des Intertainment AG Konzerns.
2. Der Komplex Franchise Pictures sowie die damit zusammenhängenden Schiedsverfahren
Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Lagebericht.
3. Segmentberichterstattung
Intertainment verfügt über keine berichtspflichtigen Segmente nach IAS 14. Sämtliche Angaben bereffen den Filmrechtehandel mit Spielfilmen.
4. Ergebnis pro Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Intertainment AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres im
schnittlichen Kurs der Xetra-Mittagsauktion der Intertainment-Aktie erhöht hat, der dem Ausübungspreis bei der Ausgabe der jeweiligen Bezugsrechte zugrunde gelegt wurde. Dieses Erfolgsziel muss jeweils für diejenigen Bezugsrechte erreicht werden, die in diesem Ausübungszeitraum erstmals ausgeübt werden können. Soweit das Erfolgsziel für diese Bezugsrechte erreicht wurde, können sie unabhängig von der weiteren Kursentwicklung auch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeübt werden.
be der Bezugsrechte ausgeübt werden. In den folgenden drei Jahren können jeweils weitere 25 % pro Jahr ausgeübt werden. Werden bis zu diesem letztmaligen Zeitpunkt Bezugsrechte nicht ausgeübt, verfallen diese ersatzlos.
Die Entwicklung der Aktienoptionen ergibt sich wie folgt:
optionen. Der auf diese Weise ermittelte beizulegende Zeitwert wird anschließend über den Erdienungszeitraum ("vesting period") gleichmäßig über den Personalaufwand der Kapitalrücklage zugeführt. Der Erdienungszeitraum besagt, dass die Ausübung der Aktienoptionen erst nach zwei Jahren mit 25 % und ab diesem Zeitpunkt jedes folgende Jahr um weitere 25 % erfolgen kann. Die Erdienungsbedingungen sind im einleitenden Abschnitt zu dieser Ziffer definiert. In Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften zu IFRS 2 werden in die Bewertung nur die Aktienoptionen einbezogen, die nach dem 7. November 2002 zugeteilt wurden.
Die Bewertungsparameter für das Black-Scholes-Optionspreismodell beinhalten:
400.000 Stück. Im Berichtsjahr wurden keine Optionen ausgegeben.
Der gewichtete Durchschnitt der Ausübungspreise der Aktienoptionen beträgt für die zuvor genannten Kategorien 1,78 Euro pro Option. Die Bandbreite der Ausübungspreise umfasst einen Bereich von 0,72 Euro bis 2,00 Euro pro Aktienoption. Gemäss den zuvor beschriebenen Bedingungen der Aktienoptionspläne beträgt die Vertragslaufzeit bis zu 5 Jahre; die ausgegebenen Aktienoptionen können unter der Realisierung der Voraussetzungen mit 58.000 Stück bis September 2008, mit 272.000 Stück bis Dezember 2009 und mit 70.000 Stück bis Dezember 2010 ausgeübt werden.
6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualschulden
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten den Mietvertrag der Intertainment AG für die Büroräume in München. Sie bestehen in Höhe von 331 (i.V. 832) TEuro und verteilen sich mit 95 (i.V. 501) TEuro auf eine Laufzeit bis zu einem Jahr und mit 236 (i.V. 331) TEuro auf eine Laufzeit von einem bis zu 5 Jahre.
Im Vorjahr waren in den sonstigen finanziellen Verpflichtungen auch die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag der Geschäftsräume in Los Angeles enthalten. Dieser Mietvertrag ist zum 30. April 2006 ausgelaufen.
Verpflichtungen aus Filmproduktionen Durch die Anfang des Geschäftsjahres 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurde ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert. Zum Ausgleich der daraus entstandenen Verpflichtungen wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen des Filmtitels "Twisted" an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf die Verpflichtungen von Intertainment angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft aus dieser Neustrukturierung weitere finanzielle Verpflichtungen für Intertainment entstehen.
Verpflichtungen aus Schiedsverfahren Das Schiedsgerichtsverfahren, das ursprünglich für den Filmtitel "Driven" bestand, wurde auf alle strittigen Franchise-Pictures-Filme, die die Comerica Bank finanziert hat, und sämtliche Schadensersatzansprüche, die Intertainment gegen die Comerica Bank geltend macht, ausgeweitet. Die Comerica Bank fordert in diesem Schiedsverfahren alle ausstehenden Raten für die strittigen Franchise-Pictures-Filme, die von ihr finanziert wurden. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf über 70 Mio. USD. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf den Lagebericht.
Sonstige Verpflichtungen aus Prozesserlösbeteiligungen
Soweit die Mittelzuflüsse aus dem Rechtsstreit gegen Franchise Pictures und andere Parteien die unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesenen Schadenser-
| VII. 5 Entwicklung der Aktien optionen in Stück |
|||
|---|---|---|---|
| 2 | 006 2 | 005 | |
| Ausgegebene Optionen zum 1. Januar |
750.000 | 680.000 | |
| Neu vergebene Optionen an Mitarbeiter |
0 | 70.000 | |
| Ausgegebene Optionen zum 31. Dezember |
750.000 | 750.000 | |
| davon verfallene Optionen | 350.000 | 350.000 | |
| Noch verfügbare Optionen | 200.000 | 200.000 |
| VII. 5 Black -Scholes-Opti onspreism odell |
||||
|---|---|---|---|---|
| 2 | 006 2 | 005 | ||
| Risikofreier Zinssatz in % | 5 | 5 | ||
| Erwartete Dauer bis zur Ausübung in Jahren |
5 | 5 | ||
| Erwartete Volatilität in % | 120 | 120 |
Die ausgegebenen Aktienoptionen werden in Anlehnung an IFRS 2 aufwandswirksam erfasst. Im Geschäftsjahr 2006 wurden in diesem Zusammenhang im Personalaufwand 120 (i.V. 130) TEuro gebucht. Für den Zweck der Bewertung wurde der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen auf Basis des Black-Scholes-Optionspreismodells berechnet. Der Bewertungszeitpunkt ("measurement date") ist dabei der Zusagezeitpunkt ("grant date") der Aktien-
Die erwartete Volatilität basiert auf der historischen Entwicklung des Aktienkurses der Intertainment AG. Der Berechnung wurde im Zeitpunkt der Ausgabe der Zeitraum der vorangegangenen 250 Tage zugrunde gelegt. Die ausstehenden Optionen betragen zu Beginn und Ende der Berichtsperiode satzforderungen von 50.964 (i.V. 57.880) TEuro übersteigen, entstehen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen weitere Verpflichtungen für Prozesserlösbeteiligungen, für die im Geschäftsjahr 2006 keine Rückstellungen gebildet wurden.
7. Sonstige Haftungsverhältnisse
Mietaval für Büroräume
Für die Anmietung der Büroräume in München besteht ein Mietaval in Höhe von 43 (i.V. 43) TEuro. Im Vorjahr bestand für die Anmietung der Büroräume in Ismaning zudem ein Mietaval in Höhe von 76 TEuro.
Sicherungsübereignungen
Im Rahmen der in den Vorjahren abgeschlossenen Reorganisationsmaßnahmen und der Neustrukturierung von Verträgen liegen umfangreiche Sicherungsübereignungen bestehender Vermögensgegenstände an die Vertragspartner vor. Sie dienen der Absicherung von möglichen, in Zukunft entstehenden, finanziellen Verpflichtungen.
8. Risikomanagement
Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Risiken identifiziert, analysiert sowie bewertet und Maßnahmen entwickelt, um diese im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf den Lagebericht.
9. Ergänzende Angaben zur Cash-Flow-Rechnung nach IAS 7
Die Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode dargestellt. Die Zahlungsströme sind in die Bereiche Cash Flow aus Geschäftstätigkeit, Cash Flow aus Investitionstätigkeit und Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit aufgeteilt.
Im Cash Flow aus der Geschäftstätigkeit sind die nicht zahlungswirksamen operativen Aufwendungen und Erträge eliminiert. Der Cash Flow aus Investitionstätigkeit enthält die finanzwirksamen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.
Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet die Einzahlungen aus der Kapitalerhöhung.
Im Geschäftsjahr 2006 wurden keine Zahlungen für Ertragsteuern geleistet. Intertainment erhielt Zinsen in Höhe von 13 (i.V. 16) TEuro und zahlte Zinsen von 99 (i.V. 13) TEuro. Im Geschäftsjahr 2006 und im Vorjahr fanden keine wesentlichen "nicht zahlungswirksamen Transaktionen" statt, die ausschließlich das Eigenkapital betreffen.
10. Organe der Gesellschaft
Vorstand
• Hans-Joachim Gerlach, Diplom-Kaufmann, Berlin
Anfang Juli 2006 verlängerte der Aufsichtsrat den Vertrag mit Alleinvorstand Hans-Joachim Gerlach bis zum 30. Juni 2008. Ziel der Vertragsverlängerung ist es sicherzustellen, dass das Sanierungskonzept des Unternehmens umgesetzt werden kann. Bezüglich der Bezüge des Vorstandes verweisen wir auf unsere Ausführungen unter den Beziehungen zu nahe stehenden Personen.
Aufsichtsrat
- Ernst Rüdiger Baeres, Jurist, München (Vorsitzender), bis 06. März 2006
- Dr. Matthias Heisse, Rechtsanwalt, München (stellv. Vorsitzender, ab 15. Mai 2006 Vorsitzender)
- Wolfgang Blauberger, Diplom-Kaufmann, München
- Dr. Ernst Pechtl, Dipl.-Kaufmann, Wolfratshausen, ab 04. Mai 2006
Am 6. März 2006 legte Rüdiger Baeres mit sofortiger Wirkung aus persönlichen Gründen sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender der Intertainment AG nieder. Das Amtsgericht München bestimmte daraufhin Anfang Mai 2006 Dr. Ernst Pechtl zum neuen Aufsichtsratsmitglied. Dr. Pechtl war bereits von Dezember 2000 bis September 2003 Mitglied des Aufsichtsrates von Intertainment gewesen. Am 15. Mai 2006 wählte der Aufsichtsrat Dr. Matthias Heisse zu seinem neuen Vorsitzenden. Dr. Heisse hatte zuvor die Position des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden inne. Dr. Pechtl übernahm dessen Position als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender. Die Aufsichträte der Intertainment AG waren im Geschäftsjahr 2006 wie folgt in weiteren Aufsichtsräten vertreten:
| Dr. Heisse Bavaria Industriekapital AG, |
|---|
| München, Vorsitzender |
| Firestorm Incubator AG, |
| München |
| Good Time Music AG, |
| München, Vorsitzender |
| Dr. Pechtl WEGOLD Edelmetalle AG, |
| Wendelstein |
| d.facto Factoring AG, |
| Wendelstein |
Rüdiger Baeres und Wolfgang Blauberger haben im Geschäftsjahr 2006 keine weiteren Aufsichtsratsmandate wahrgenommen.
Bezüglich der Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrates verweisen wir auf unsere Ausführungen unter den Beziehungen zu nahe stehenden Personen.
11. Beziehungen zu nahe stehenden Personen ("related parties")
Als "related parties" im Sinne des IAS 24 kommen vor allem der Vorstand, der Aufsichtsrat der Intertainment AG sowie die Anteilseigner der Gesellschaft, die einen beherrschenden und maßgeblichen Einfluss haben, in Betracht.
a) Vorstand
Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2006 beliefen sich auf 260 (i. V. 238) TEuro. Darüber hinaus besteht eine Vereinbarung, wonach der Vorstand in Abhängigkeit von den Mittelzuflüssen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA einen zusätzlichen, erfolgsabhängigen Vergütungsanteil erhält, der sich zum Bilanzstichtag auf voraussichtlich 1.157 (i.V. 1.216) TEuro beläuft. Die Auszahlung dieser Vergütung erfolgt erst bei Zufluss der zugrunde liegenden Mittel.
Herr Gerlach besitzt zum 31. Dezember 2006 unverändert 10.000 Aktien und 100.000 Optionen der Intertainment AG. Der beizulegende Zeitwert der Optionen beläuft sich zum Zeitpunkt der Gewährung auf 170.000 Euro. Die Ausübungsbedingungen haben sich nicht geändert.
b) Aufsichtsrat
Im Geschäftsjahr 2006 wurden Aufsichtsratbezüge von 23 (i. V. 23) TEuro bezahlt. Die Zahlen zum Aktienbesitz und den Optionsrechten des Aufsichtsrates stellen sich zum 31. Dezember 2006 wie folgt dar:
c) Gesellschafterwechsel
nierungsprivilegs durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Durch die Erteilung des Sanierungsprivilegs müsste die Käufergruppe den freien Aktionären der Intertainment AG kein Pflichtangebot zur Übernahme der im Besitz dieser Aktionäre befindlichen Intertainment-Aktien unterbreiten.
Obwohl noch keine Entscheidung der BaFin über den Antrag auf Erteilung eines Sanierungsprivilegs vorlag, erwarb die Kinowelt-Gruppe Ende September 2006 einen Teil der im Besitz von Rüdiger Baeres befindlichen Aktien an Intertainment. Mit einem Anteil von 29,99 % stieg sie zum größten Aktionär der Intertainment AG auf.
Am 8. Mai informierten Rüdiger Baeres und die Kinowelt GmbH, Leipzig, den Vorstand der Intertainment AG, darüber, dass Herr Baeres 50,05 % der Aktien der Intertainment AG an die Kinowelt GmbH, ihre Hauptgesellschafterin MK Medien GmbH sowie an sieben Tochtergesellschaftern der Kinowelt GmbH verkauft hat. Der Vollzug des Kaufvertrages stand zu diesem Zeitpunkt unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung eines Sa-Herr Baeres erhält als ehemaliges Vorstandsmitglied auch nach Beendigung seiner Vorstandstätigkeit eine Prozesserlösbeteiligung. Sie wurde in den Rückstellungen für Prozesserlösbeteiligungen mit einem Volumen von 1.157 (i.V. 1.216) TEuro berücksichtigt. Die endgültige Höhe der Vergütung ist abhängig von den tatsächlichen Mittelzuflüssen aus den Rechtstreitigkeiten in den USA. Ihre Auszahlung erfolgt erst bei Zufluss der zugrunde liegenden Mittel.
d) Rüdiger Bares
e) Kinowelt GmbH und ihre verbundenen Unternehmen
Mit Wirkung zum 27. Oktober 2006 stockte die Kinowelt-Gruppe ihren Anteil an der Intertainment AG von 29,99 % auf 53,61 % auf. Auch zu diesem Zeitpunkt lag noch keine Entscheidung der BaFin über die Erteilung eines Sanierungsprivilegs vor. Der Verkäufer der Aktien war Rüdiger Baeres. Im Rahmen der Transaktion reduzierte er seinen Anteil an Intertainment auf 0 %. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf unsere Ausführungen im Lagebericht. vereinbarten beide Parteien, dass Intertainment die im Rahmen der Rückzahlung fälletzte am 31. März 2009. Kinowelt hat zudem das Recht, den Vertrag ab dem 1. Januar 2007 mit einer Frist von
Am 5. Oktober 2006 einigten sich die Intertainment AG und die INTERTAINMENT Licensing GmbH mit der Kinowelt GmbH über eine Neustrukturierung der Verbindlichkeiten gegenüber der Kinowelt GmbH. Die Neuregelung ersetzte die Rückzahlungs-Vereinbarung, die Intertainment Ende Mai 2006 mit der Albis Finance AG vereinbart hatte. Im Rahmen der neuen Einigung verzichtete die Kinowelt GmbH auf die auflösende Bedingung, dass ein Aktienkaufvertrag zwischen der Kinowelt-Gruppe und Intertainment Großaktionär Rüdiger Baeres bis zum 30. September 2006 vollzogen werden müsse. Darüber hinaus ligen Teilbeträge jeweils erst drei Monate später als ursprünglich vorgesehen zahlen wird. Der erste Teilbetrag ist damit am 30. September 2007 zur Zahlung fällig, der
VII. 11 Aktienbesitz und Optionen
| Aktien O | ptionen | |
|---|---|---|
| Rüdiger Baeres | ||
| bis 6. März 2006* | 6.762.031 | 0 |
| Dr. Matthias Heisse | 12.980 | 0 |
| Dr. Ernst Pechtl | ||
| ab 04. Mai 2006 | 0 | 0 |
| Wolfgang Blauberger | 670 | 0 |
* und Familie Baeres. Die Zahl der angegebenen Aktien von Herrn Baeres bezieht sich auf den Stichtag seines Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat. Im Jahresverlauf hat er seinen Anteil an Intertainment auf 0 % reduziert.
Im Geschäftsjahr 2006 wurden an die Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds, in der Dr. Heisse Partner ist, im Rahmen eines gesonderten Beratungsvertrages (nach §114 AktG) Honorare in Höhe von 177 (i.V. 149) TEuro gezahlt. Über weitere gesonderte Beratungsverträge (nach §114 AktG) flossen an Ernst Rüdiger Baeres Honorare in Höhe von 183 (i.V. 208) TEuro und an die Wirtschaftsprüfungskanzlei Wolfgang Blauberger, in der Wolfgang Blauberger geschäftsführender Gesellschafter ist, 40 (i.V. 21) TEuro.
drei Monaten zu kündigen. Falls Kinowelt dieses Recht ausüben sollte, werden die aus den Verbindlichkeiten resultierenden Rechtsstreitigkeiten von Intertainment gegen die HypoVereinsbank AG/Albis Finance AG bzw. gegen die in den Prozess einzutretende Kinowelt GmbH fortgesetzt. Insgesamt besitzt die Kinowelt GmbH eine Forderung gegen Intertainment in Höhe von 14 Mio. Euro. Dem Vertrag zufolge sollte Intertainment Albis bis Ende 2008 9 Millionen Euro in mehreren Teilbeträgen zahlen. Die Erstattung eines weiteren Betrags von 5 Millionen Euro ist an die Höhe der Einnahmen gekoppelt, die Intertainment möglicherweise aus den juristischen Auseinandersetzungen in den USA erzielt. Der ausstehende Verbindlichkeitsbetrag ist in Höhe von 2,85 % p.a. zu verzinsen. Die Zinsen sind jeweils nachschüssig zum Ende eines Quartals, erstmals jedoch zum 31.12.2006, zu zahlen. Für den Teilbetrag in Höhe von 5 Mio. Euro gilt ab dem 1.1.2009 ein Zinssatz von 6,5 % p.a. auf den dann noch offenen Teilbetrag. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass Intertainment spätestens bis zum 31.12.2006 verpflichtet ist, entstandene Gerichtskosten in Höhe von 125 TEuro und entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 50 TEu-
ro an die Kinowelt GmbH zu erstatten.
Am 22. März 2007 / 3. Mai 2007 einigte sich die Kinowelt-Gruppe mit Intertainment auf eine Stundungsvereinbarung für die Rückzahlung ihrer Darlehensforderungen und Kostenerstattungsansprüche gegenüber Intertainment. Im Rahmen der Vereinbarung verzichtet die Kinowelt-Gruppe darauf, dass Intertainment seine Verbindlichkeiten fristgerecht zurückzahlen muss, falls dadurch die Illiquidität von Intertainment droht. Zudem vereinbarten beide Parteien, dass Intertainment aus den frei verfügbaren Finanzmitteln vorrangig den Geschäftsbetrieb und die Rechtsstreitigkeiten in den USA finanziert.
Darüber hinaus gab die Kinowelt GmbH eine unverbindliche Absichterklärung zur weiteren Finanzierung von Intertainment ab.
12. Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2006 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 7 (i.V. 10) Arbeitnehmer.
13. Sitz der Gesellschaft
Die Intertainment AG ist am Frauenplatz 7 in 80331 München ansässig.
14. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Nachtragsbericht im Lagebericht.
15. Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung
Im Geschäftsjahr 2006 erfolgte bei Intertainment eine Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) für das Geschäftsjahr 2004. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2005 teilte die DPR Intertainment in einer Feststellung mit, dass die Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten (siehe Ziffer V.1.2 und V.2.2) überbewertet seien. Das Management teilt weder diese Auffassung noch akzeptiert es die Feststellung, da die durch die DPR aufgeführten Gründe nach Auffassung des Managements keine Abschreibung der Schadensersatzforderungen rechtfertigen. Um den Sachverhalt zu klären, ordnete daraufhin die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Ba-Fin) mit Bescheid vom 21. Dezember 2006 eine Prüfung gemäß §37p Abs.1 Satz 2 Nr. 1 WpHG in Verbindung mit §37o Abs.1 WpHG an. Die Prüfung hatte zum Zeitpunkt der Erstellung diese Anhangs noch nicht begonnen.
Anfang Mai 2007 teilte die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) Intertainment zudem mit, dass sie eine Prüfung für das Geschäftsjahr 2005 durchführen wird.
16. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate-Governance-Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht.
17. Prüferhonorare
Für die Abschlussprüfung der Einzelabschlüsse der in den Intertainment Konzern einbezogenen Tochterunternehmen und des Konzernabschlusses der Intertainment AG wurden insgesamt Honorare in Höhe von 90 (i.V. 80) TEuro erfasst.
München, 18. Mai 2007 Intertainment AG
Hans Joachim Gerlach Vorstand
| BUCHWERT | ||||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2006 | 31.12.2005 | |||
| 1 | $\overline{O}$ | |||
| 2.147 | 2.147 | |||
| 2.148 | 2.147 | |||
| 72 | 79 | |||
| $\overline{0}$ | $\overline{O}$ | |||
| 2.220 | 2.226 |
Entwicklung des Anlagevermögens Intertainment Konzern
Bruttodarstellung
| In TEuro | Anschaffungsk | osten | Kumulierte Abschreibungen |
Buchwert | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.1.2006 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2006 | 1.1.2006 | Abschreibungen des Geschäftsjahres |
31.12.2006 | 31.12.2006 | 31.12.2005 | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||||||
| 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
131 | 1 | 0 | 132 | 131 | 0 | 131 | 1 | 0 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 2.147 | 0 | 0 | 2.147 | 0 | 0 | 0 | 2.147 | 2.147 |
| 2 | .278 | 1 | 0 | 2.279 | 131 | 0 | 131 2 | .148 | 2.147 |
| II. Sachanlagen | |||||||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 293 | 13 | -1 | 305 | 214 | 19 | 233 | 72 | 79 |
| III. Finanzanlagen | |||||||||
| Beteiligungen | 20.048 | 0 | 0 | 20.048 | 20.048 | 0 | 20.048 | 0 | 0 |
| 22 | .619 | 14 | -1 | 22.632 | 20.393 1 | 9 | 20.412 | 2.220 | 2.226 |
Bestätigungsvermerk
Wir haben den von der Intertainment Aktiengesellschaft, München, aufgestellten Konzernabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft.
Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt:
Wir weisen auf die Ausführungen der Gesellschaft unter der Position "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" im Konzernanhang hin. Dort ist aufgeführt, dass die Schadenersatzansprüche aus Rechtsstreitigkeiten in Höhe von EUR 51,0 Mio. einen werthaltigen Vermögensgegenstand darstellen. Der Vorstand ist der Auffassung, dass die mit Gerichtsurteil aus dem Jahr 2004 bestätigten Ansprüche gegen Franchise Pictures und damit verbundene Unternehmen und Personen in dieser Höhe realisiert werden können. Dabei geht der Vorstand davon aus, dass zusätzlich Haftungsansprüche gegen die Comerica Bank bestehen und durchgesetzt werden können. Über das Vorliegen einer gesamtschuldnerischen Haftung der Comerica Bank wird in einem Schiedsgerichtsverfahren in den USA entschieden, das sich derzeit in der BeweiserhebungsEs kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund des genannten Prüfungshemmnisses der Konzernabschluss hätte geändert werden müssen.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss mit den genannten Einschränkungen den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315a HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
phase befindet. Über die Werthaltigkeit der Schadenersatzansprüche - und der konsequenterweise daraus resultierenden ausgewiesenen latenten Steuern - gegen Franchise Pictures und die anderen verurteilten Parteien sowie über das Bestehen eines Haftungsverhältnisses der Comerica Bank im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung konnte auch durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit gewonnen werden, so dass wir diesbezüglich keine abschließende Beurteilung abgeben können. eintreten, kann der Konzern die laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen. Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die Ausführungen im Konzernlagebericht in Abschnitt "H. Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns". Wenn die nachfolgend genannten Ereignisse nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand des Konzerns – auch sehr kurzfristig – erheblich gefährdet: • Fortbestehen der Vereinbarung mit der
Ohne diese Beurteilung weiter einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen über bestandsgefährdende Risiken im Konzernlagebericht hin. Demnach bestehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der in der Finanzplanung zugrunde gelegten Prämissen. Sollten die Prämissen nicht wie geplant
- Kinowelt GmbH hinsichtlich der Neuregelung einer Darlehensverbindlichkeit der INTERTAINMENT Licensing GmbH und der Gesellschaft
- Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen Franchise Pictures, Comerica Bank und damit verbundene Unternehmen und Personen
- Keine Mittelabflüsse aus laufenden Schiedsgerichtsverfahren für die Zahlung der zweiten Raten für die umstrittenen Filmrechte
- Realisierung der übrigen Prämissen der Finanzplanung einschließlich kurzfristig geplanter Zahlungseingänge.
München, den 18. Mai 2007
PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Harald Dörfler Stephan Nowack Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Bilanz Intertainment Aktiengesellschaft
zum 31. Dezember 2006
| Aktiv A |
in TEuro | |
|---|---|---|
| 31.12.2006 | 31.12.2005 | |
| A. Anlageverm ögen |
||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und | ||
| ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an | ||
| solchen Rechten und Werten | 1 | 0 |
| 2. Geleistete Anzahlungen für Filmrechte | 2.147 | 2.147 |
| II. Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 38 | 35 |
| III. Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 8.896 | 8.896 |
| 11.082 11 | .078 | |
| B. Umlaufverm ögen |
||
| I. Vorräte | ||
| Filmrechte | 1.630 | 2.253 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 12 | 12 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 60.258 | 59.898 |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 150 | 45 |
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 478 | 89 |
| 62.528 | 62.297 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 11 | 0 |
| 73.621 | 73.375 |
| Passiva | in TEuro | |
|---|---|---|
| 31.12.2006 | 31.12.2005 | |
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 16.506 | 15.005 |
| II. Kapitalrücklage | 55.090 | 56.052 |
| III. Gewinnrücklagen | ||
| Gesetzliche Rücklage | 116 | 116 |
| IV. Bilanzverlust | 0 | 0 |
| 71 | .712 71 | .173 |
| B. Rückstellungen | ||
| Sonstige Rückstellungen | 1.464 | 1.526 |
| 1.464 1 | .526 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen | ||
| und Leistungen | 184 | 201 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen | ||
| Unternehmen | 196 | 406 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 65 | 69 |
| Passiva | in TEuro | |
|---|---|---|
| 31.12.2006 | 31.12.2005 | |
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen |
16.506 55.090 |
15.005 56.052 |
| Gesetzliche Rücklage IV. Bilanzverlust |
116 0 |
116 0 |
| 71 | .712 71 | .173 |
| B. Rückstellungen | ||
| Sonstige Rückstellungen | 1.464 | 1.526 |
| 1.464 1 | .526 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen |
184 | 201 |
| Unternehmen | 196 | 406 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 65 | 69 |
| 44 | 5 | 676 |
| 73.621 | 73.375 |
Bilanz AG Bilanz AG
Gewinn- und Verlustrechnung Intertainment Aktiengesellschaft
Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006
| in TEuro | 2006 | 2005 |
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 1.451 | 1.193 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 161 | 1.053 |
| 1.612 2 | .246 | |
| 3. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen | -624 | -2.743 |
| b) Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen | -43 | -18 |
| -667 | -2.761 | |
| 4. Personalaufwand | ||
| a) Gehälter | -419 | -523 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für | ||
| Altersversorgung und für Unterstützung | -27 | -32 |
| -446 | -555 | |
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| des Anlagevermögens und Sachanlagen | -6 | -15 |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.538 | -1.875 |
| 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen 0 (i.V. 27) TEuro | 13 | 35 |
| 8. Abschreibungen auf Finanzanlagen | 0 | -105 |
| 9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -1.032 | -3.030 |
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 70 | 0 |
| 11. Jahresfehlbetrag | -962 | -3.030 |
| 12. Entnahmen aus Kapitalrücklagen | 962 | 3.030 |
| 13. Bilanzverlust | 0 | 0 |
Geschäftsbericht 2006
Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Intertainment Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung/ im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens, Finanz und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt:
Wir weisen auf die Erläuterungen der Gesellschaft unter den Positionen "Anlagevermögen" und "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" im Anhang hin. Dort ist aufgeführt, dass die Gesellschaft zum Bilanzstichtag eine Beteiligung an der Tochtergesellschaft INTERTAIN-MENT Licensing GmbH in Höhe von EUR 8,9 Mio. sowie eine Forderung aus dem Verrechnungskonto mit der INTERTAIN-MENT Licensing GmbH in Höhe von EUR 60,3 Mio. ausweist. Über die Werthaltigkeit des Beteiligungsbuchwertes und des Verrechnungskontos konnte im Rahmen unserer Prüfung auch durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit erlangt werden, sodass wir diesbezüglich keine abschließende Beurteilung abgeben können. Die Werthaltigkeit hängt entscheidend von den zu erwartenden Erlösen aus den Rechtsstreitigkeiten der IN-TERTAINMENT Licensing GmbH mit Franchise Pictures, Comerica Bank sowie damit verbundenen Unternehmen und Personen und von der Realisierung der übrigen Prämissen in der Finanzplanung des Tochterunternehmens ab.
Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass auf Grund des genannten Prüfungshemmnisses der Jahresabschluss hätte geändert werden müssen.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss mit den genannten Einschränkungen den gesetzlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung weiter einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen der Gesellschaft im Lagebericht zu den bestandsgefährdenden Risiken hin. Demnach bestehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich des Eintritts der in der Finanzplanung zugrunde gelegten Prämissen. Sollten die Prämissen nicht wie geplant eintreten, kann die Gesellschaft ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen. Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht im Abschnitt "I. Chancenund Risikobericht der Intertainment AG". Wenn die nachfolgenden Ereignisse nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand der Gesellschaft auch sehr kurzfristig erheblich gefährdet:
- Fortbestehen der Vereinbarung mit der Kinowelt GmbH hinsichtlich der Neuregelung einer Darlehensverbindlichkeit der INTERTAINMENT Licensing GmbH und der Gesellschaft
- Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen Franchise Pictures, Comerica Bank und damit verbundene Unternehmen und Personen
- Keine Mittelabflüsse aus laufenden Schiedsgerichtsverfahren für die Zahlung der zweiten Raten für die umstrittenen Filmrechte
- Realisierung der übrigen Prämissen der Finanzplanung einschließlich kurzfristig geplanter Zahlungseingänge.
München, den 18. Mai 2007
PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Harald Dörfler Stephan Nowack Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Bestätigungsvermerk
Intertainment AG
Impressum
Herausgeber: Intertainment AG, München
Redaktion und Realisation: Intertainment AG, Investor Relations, und bw media, München
Intertainment AG Frauenplatz 7 • D-80331 München Telefon + 49 89 216 99-0 Telefax + 49 89 216 99-11 E-Mail [email protected] Internet www.intertainment.de IN