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INTERFACE INC Annual Report 2023

Oct 10, 2024

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Annual Report

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Publication

InterFace AG

Unterhaching

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

InterFace Aktiengesellschaft, Unterhaching

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR TEUR
--- --- ---
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 5.000,00 5
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 250.220,00 281
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 17.500,00 0
2. Beteiligungen 106.251,00 106
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht 2,00 0
123.753,00 106
378.973,00 392
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 7.900,00 8
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.779.745,78 3.436
davon Forderungen gegen verbundene Unternehmen EUR 696,15 (0)
davon Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: EUR 0,00 (0)
(0)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00
III. Wertpapiere 47.449,15 38
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2.956.614,61 3.389
6.791.709,54 6.871
C. Rechnungsabgrenzungsposten 63.852,58 30
7.234.535,12 7.293

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR TEUR
--- --- ---
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.500.000,00 1.500
II. Kapitalrücklage 27.419,38 27
III. Gewinnrücklage 622.580,62 622
IV. Gewinnvortrag 2.192.355,25 3.337
V. Jahresüberschuss (Vj. -fehlbetrag) 171.855,69 -1.144
4.514.210,94 4.342
B. Rückstellungen 762.003,15 1.337
C. Verbindlichkeiten 1.918.071,03 1.614
davon Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht EUR: 50.321,63 (86)
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 1.918.071,03 (1.614)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 40.250,00 0
7.234.535,12 7.293,00

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2023

InterFace Aktiengesellschaft, Unterhaching

2023 2022
EUR EUR TEUR
--- --- --- ---
1. Rohergebnis 14.976.360,50 15.484
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 9.896.896,52 10.505
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.846.116,16 1.665
davon für Altersversorgung: EUR 10.476,49 (32)
11.743.012,68
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen- stände des Anlagevermögens und Sachanlagen 152.283,36 173
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.880.772,43 3.435
200.292,03 -294
5. Erträge aus Beteiligungen 39.375,00 23
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.047,67 14
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 0,00 (14)
7. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 747
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 24,00 0
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 65.745,29 133
10. Ergebnis nach Steuern 176.945,41 -1.137
11. Sonstige Steuern 5.089,72 7
12. Jahresüberschuss (Vj. -fehlbetrag) 171.855,69 -1.144
13. Gewinnvortrag 2.192.355,25 3.337
14. Bilanzgewinn 2.364.210,94 2.193

Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2023

InterFace Aktiengesellschaft, Unterhaching

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Die InterFace AG hat ihren Sitz in Unterhaching und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 126682) eingetragen.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des Aktiengesetzes. Die Bilanz entspricht in der Gliederung § 266 Abs. 2 und 3 HGB; für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Darstellung des Gesamtkostenverfahrens gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Die auf den vorangegangenen Jahresabschluss angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

II. ANGABEN ZUR BILANZ

(1) Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer (bzw. beim Altbestand) degressiver Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen über die planmäßigen Nutzungsdauern.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungswerten bis zu EUR 250,00 werden als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von EUR 250,00 bis einschließlich EUR 800,00 werden analog § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben (handelsrechtliche Vereinfachungsregelung).

Bei der Entwicklung des Anlagevermögens sind die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten ausgewiesen.

Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden in Vorjahren vorgenommen und sind nachfolgend dem Anlagespiegel zu entnehmen.

Der Ausweis der Anteile an verbundenen Unternehmen enthält ausschließlich die InterFace Storage Consulting GmbH. Die Gesellschaft wurde mit Handelsregistereintrag vom 22.03.2023 und einem Stammkapital in Höhe von EUR 25.000 gegründet. Die Beteiligungsquote der InterFace AG beträgt 70%, das Eigenkapital der Gesellschaft zum 31.12.2023 TEUR 19 bei einem Jahresfehlbetrag im Rumpfwirtschaftsjahr der Gründung in Höhe von TEUR 6.

Die Gesellschaft ist an folgenden Unternehmen beteiligt:

Anteil am Kapital Eigenkapital zum Bilanzstichtag letztes Jahresergebnis
% TEUR TEUR
--- --- --- ---
UhuruTec AG, Stuttgart*) 25,00 % 198 -2
IF-Blueprint AG, München**) 25,00 % 1.341 287
QUBICON AG, Wien***) 23,39 % ./. 327 ./. 1.048

*) Die UhuruTec AG wurde mit Handelsregistereintrag vom 19.07.2022 und einem Stammkapital in Höhe von EUR 200.000 gegründet. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 liegt derzeit noch nicht vor, ausgewiesen sind in vorstehender Tabelle die Werte zum 31.12.2022.

**) Geschäftsjahr 01.07.2022 - 30.06.2023

***) Der Jahresabschluss 31.12.2023 liegt derzeit noch nicht vor, ausgewiesen sind daher die Werte zum 31.12.2022.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus nachstehendem Anlagespiegel ersichtlich:

Entwicklung des Anlagevermögens nach § 284 Abs. 3 HGB für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
--- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Software 616.605,34 0,00 0,00 616.605,34
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.048.426,28 124.528,36 155.597,79 1.017.356,85
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 17.500,00 0,00 17.500,00
2. Beteiligungen 389.305,83 0,00 0,00 389.305,83
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 463.980,75 0,00 0,00 463.980,75
853.286,58 17.500,00 0,00 870.786,58
2.518.318,20 142.028,36 155.597,79 2.504.748,77
Aufgelaufene Abschreibungen
01.01.2023 Abschreibungen Abgänge 31.12.2023
--- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Software 611.605,34 0,00 0,00 611.605,34
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 767.788,28 152.283,36 152.934,79 767.136,85
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen 283.054,83 0,00 0,00 283.054,83
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 463.978,75 0,00 0,00 463.978,75
747.033,58 0,00 0,00 747.033,58
2.126.427,20 152.283,36 152.934,79 2.125.775,77
Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
--- --- ---
EUR EUR
--- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Software 5.000,00 5.000,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 250.220,00 280.638,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 17.500,00 0,00
2. Beteiligungen 106.251,00 106.251,00
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2,00 2,00
123.753,00 106.253,00
378.973,00 391.891,00

(2) Umlaufvermögen

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu Anschaffungskosten.

Die Bewertung der Forderungen sowie der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nominalwert. Einzelwertberichtigungen waren wie im Vorjahr nicht erforderlich. Bei den Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. In den Forderungen aus Lieferungen und Lei-stungen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 94.466,20 (Vj. TEUR 0) enthalten.

Die Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Wertpapiere, die verpfändet sind und ausschließlich der Erfüllung von langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, sind mit diesen Schulden gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet worden.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden zum Nominalwert ausgewiesen und betreffen wie im Vorjahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalbetrag angesetzt.

(3) Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Betrag zum Bilanzstichtag bilanziert, der Aufwand bzw. Ertrag im Folgejahr darstellt.

(4) Grundkapital

Das Grundkapital ist mit EUR 1.500.000,00 ausgewiesen. Sämtliche ausgegebenen Anteile sind in voller Höhe einbezahlt. Das Grundkapital ist eingeteilt in 928.830 nennwertlose Stückaktien; es handelt sich um Namensaktien.

(5) Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beläuft sich unverändert auf TEUR 27.

(6) Gesetzliche Rücklagen

Die gesetzlichen Rücklagen sind unter Berücksichtigung der bestehenden Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB unter Beachtung des § 150 Abs. 2 AktG in vorgeschriebener Höhe voll dotiert.

(7) Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen abzudecken.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen:

2023 2022
TEUR TEUR
--- --- ---
Personalverpflichtungen in Höhe von 646 1.212
Sonstige Verpflichtungen in Höhe von 116 125
762 1.337

Die von der Gesellschaft gebildeten Rückstellungen für die Langzeitarbeitszeitkonten und ein Altersteilzeitkonto (Erfüllungsbetrag TEUR 333) wurden mit dem verpfändeten Deckungsvermögen (TEUR 286) in den Rückstellungen verrechnet.

Die Anschaffungskosten dieses Deckungsvermögens betrugen TEUR 286, der verrechnete beizulegende Zeitwert TEUR 286. Die beizulegenden Zeitwerte des Deckungsvermögens entsprechen den Kurswerten der Wertpapiere zum 31.12.2023.

(8) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Eine Besicherung von Verbindlichkeiten besteht zum 31.12.2023 - wie im Vorjahr - nicht.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

III. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

In den Personalkosten ist der Auffand für die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie an die Mitarbeiter in Höhe von TEUR 170 (Vj. TEUR 3) enthalten.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren im Vorjahr einmalige Verluste aus dem Abgang des Finanzanlagevermögens in Höhe von TEUR 706 sowie weitere einmalige Aufwendungen in Höhe von TEUR 379 enthalten.

Des Weiteren wurde im Vorjahr ein einmaliger Aufwand aus außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen in Höhe von TEUR 747 ausgewiesen.

IV. SONSTIGE ANGABEN

(1) Mitarbeiter

Die Zahl der Beschäftigten betrug im Jahresdurchschnitt (ohne die Mitarbeiter, die als Volontäre beschäftigt sind, und ohne die Vorstandsmitglieder):

2023 2022
Angestellte 121 125

(2) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen in folgender Höhe:

Mietverträge Büroräume:

Fälligkeit bis ein Jahr TEUR 478
Fälligkeit ein bis fünf Jahre TEUR 275
Fälligkeit über fünf Jahre TEUR 303
Gesamt TEUR 1.056

Die Beträge betreffen im Wesentlichen die Gebäudemiete Unterhaching (Laufzeit bis 31.03.2025) und Nürnberg (Laufzeit bis 31.03.2031).

Leasingverträge Kfz:

Fälligkeit bis ein Jahr TEUR 149
Fälligkeit ein bis fünf Jahre TEUR 293
Fälligkeit über fünf Jahre TEUR 0
Gesamt TEUR 442

(3) Organe der Gesellschaft

Aufsichtsrat

Prof. Dr. Dr. h. c. Manfred Broy, Vorsitzender des Aufsichtsrats, Hochschullehrer i.R., Oberhaching

Dr. Maximilian Dürre, stellvertretender Vorsitzender, Manager, Erlangen

Prof. Dr. Kathrin Möslein, Hochschullehrerin, Nürnberg

Vorstand

Maximilian Buchberger

Informations-Elektroniker

Gauting

Dr. Michael Münch

Dipl.-Inform., Dr.-Ing.

Pullach im Isartal

Harald Weis

Betriebswirt

Saalfelden am Steinernen Meer, Österreich

Bezüglich der Angabe der Vergütung des Vorstands verweisen wir auf die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB. Im Geschäftsjahr 2023 wurde einem Vorstand ein unbesicherter und zinsloser Vorschuss in Höhe von TEUR 16 gewährt, welcher bis Ende Februar 2024 vollständig getilgt werden soll.

(4) Bezüge des Aufsichtsrats

Für die Mitglieder des Aufsichtsrats sind im Jahresabschluss 2023 Vergütungen in Höhe von TEUR 56 (Vj. TEUR 56) berücksichtigt.

(5) Anteilsbesitz

Zum Abschlussstichtag hält die Belras AG, Schweiz, einen Anteil von 28,89 % an der InterFace AG.

(6) Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

(7) Gewinnverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.364.210,94 (Gewinnvortrag EUR 2.192.355,25 zuzüglich Jahresüberschuss EUR 171.855,69) EUR 0,10 je Aktie und somit insgesamt EUR 92.883,00 auszuschütten und die verbleibenden EUR 2.271.327,94 auf neue Rechnung vorzutragen.

Unterhaching, den 16. Februar 2024

Der Vorstand

gez. Maximilian Buchberger

gez. Dr. Michael Münch

gez. Harald Weis

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Geschäft und Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2023

Die InterFace AG bietet Dienstleistungen im Feld der Informationstechnologie an. Das Leistungsangebot der InterFace AG umfasst mehrere fachliche Schwerpunkte:

Softwareentwicklung: Anforderungsanalyse, Architektur, Design, Implementierung sowie Test, Pflege und Wartung von Software-Anwendungen nach klassischen und agilen Softwareentwicklungsmethoden, insbesondere zur Automatisierung von Geschäftsprozessen;
Cloud-Transformation und Rechenzentren: Cloud-native Softwareentwicklung, Dienstleistungen bei der Transformation in die Cloud, sowie Unterstützung beim Aufbau und Betrieb von Rechenzentren mit den Schwerpunkten Virtualisierung, Speicher- und Hochverfügbarkeitslösungen und Datenmanagement; sowie
IT-Governance: Projektmanagement und Projektcoaching, Service-, Qualitäts- und IT-Sicherheitsmanagement sowie Analyse, Design, Implementierung und Optimierung von IT-Prozessen.

Die Kunden der InterFace AG sind überwiegend Behörden, Forschungsinstitutionen und Großunternehmen, die IT-Lösungen im unternehmenskritischen Einsatz haben und sich so den Anforderungen eines modernen „Enterprise Computing“ stellen müssen. Die InterFace AG beliefert Endkunden und große Technologielieferanten und Systemintegratoren, welche die Zulieferung der InterFace AG zum Eigenbedarf nutzen oder, integriert in ihre Leistungserbringung, an Endkunden weitergeben.

Die Firmenzentrale der InterFace AG befindet sich in Unterhaching bei München; daneben unterhält die InterFace AG seit 2008 eine Geschäftsstelle in Nürnberg, seit 2011 die Geschäftsstelle „Rhein.Ruhr“ in Duisburg und seit 2014 die Geschäftsstelle in Stuttgart. Die Dienstleistungen werden bundesweit erbracht.

Die InterFace AG unterstützt ihre Kunden zum einen mit einzelnen Beratern in von dem Kunden geführten Projekten, übernimmt zum anderen jedoch auch die Gesamtverantwortung für Kundenprojekte wie bei der Erstellung von kundenspezifischen Softwarewaregewerken oder - im Umfeld von Rechenzentren - in Serviceverträgen. Die Abrechnung erfolgt dementsprechend nach Zeit und Aufwand oder pauschal für ein Gewerk bzw. eine Serviceleistung.

Konkurrenz erfährt die InterFace AG sowohl durch große, oft international agierende IT-Dienstleistungsunternehmen, wie auch durch mittelständische IT-Unternehmen. Als Wettbewerbsvorteil kann die InterFace AG ihre langjährigen Kundenbeziehungen und das damit einhergehende tiefe Verständnis für technische und fachliche Kundenprozesse geltend machen. Darüber hinaus nimmt das kontinuierliche wachsende Partnernetzwerk der InterFace AG einen immer höheren Stellenwert ein, da es dem Unternehmen ermöglicht, als Lieferant bei Großkunden in der Öffentlichen Verwaltung aufzutreten, für die es aus formalen Gründen i.d.R. nicht als Lieferant qualifiziert ist.

Die angespannte Situation auf dem IT-Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren als zunehmendes Wachstumshemmnis erwiesen. Aus diesem Grund investiert das Unternehmen verstärkt in die Ausbildung einer starken Arbeitgebermarke, um für neue Mitarbeiter attraktiv zu werden, aber auch den bestehenden Personalstamm langfristig an das Unternehmen zu binden. Als Erfolg im Jahr 2023 ist die Auszeichnung im Rahmen des Great Place to Work®-Arbeitgeberwettbewerbs hervorzuheben, an dem die InterFace AG zum ersten Mal teilgenommen hat.

Durch den verstärkten Einsatz von Freiberuflern, die Auslagerung von Personal auf eine Tochtergesellschaft sowie das Ausscheiden von langjährigen Mitarbeitern, war der Personalaufwand 2023 sowohl absolut als auch pro Kopf rückläufig. Gleichwohl steigt das Vergütungsniveau infolge des Fachkräftemangels grundsätzlich kontinuierlich deutlich an. Da das Geschäft mit der Öffentlichen Verwaltung über mehrjährige Rahmenverträge abgewickelt wird, lassen sich die steigenden Kosten nicht unmittelbar an den Kunden weitergeben. Im zweiten Halbjahr 2023 haben sich darüber hinaus Weiterbeauftragungen bei einem Großkunden aus der Öffentlichen Verwaltung aufgrund der budgetären Situation im Bundeshaushalt verzögert, so dass es insbesondere in Q4 zu einer deutlichen gesunkenen Auslastung kam, die sowohl die Bilanz des Jahres 2023 belastet und auch im ersten Halbjahr 2024 anhält. Ein Sicherheitsvorfall bei einem weiteren Schlüsselkunden für den Bereich Softwareentwicklung der InterFace AG hat zu einer mehrmonatigen Verzögerung einer Folgebeauftragung geführt, so dass in Summe die Umsatzrendite der Bilanz 2023 weit hinter den Planungen zurückbleibt. Im Gegensatz dazu konnten die Umsatzziele übererfüllt werden, allerdings ähnlich wie im Vorjahr getrieben von der Leistungserbringungen durch Unterauftragnehmer, verbunden mit einer deutlich niedrigeren Marge.

Zusammenfassend hat sich die gesamtwirtschaftliche Situation im Laufe des dritten Quartals 2023 bei der InterFace AG negativ bemerkbar gemacht und beeinflusst auch zum Berichtszeitpunkt weiter den Ausblick auf das Jahr 2024. Entsprechend der Prognose des Vorjahres konnten zwar die Umsatzerlöse deutlich ausgeweitet werden (+8,6%), nicht jedoch das um Sondereinflüsse bereinigte Jahresergebnis. Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss von TEUR 172 nach einem Jahresfehlbetrag von TEUR 1.144 im Vorjahr, wobei das Vorjahr von einmaligen Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.832 geprägt war.

Im Jahr 2023 wurden die bestehenden ISO 9001- und ISO 27001-Managementsysteme gemeinsam rezertifiziert, so dass die Kosten und Aufwände für getrennte Audits reduziert werden konnten. Die im Vorjahr eingeleitete Modernisierung des ERP-Systems konnte zum Jahreswechsel 2022/2023 erfolgreich und ohne nennenswerte Reibungsverluste produktiv gesetzt werden.

2. Unternehmensbeteiligungen

Die InterFace AG hält Anteile an IT-Unternehmen, die Leistungen außerhalb des Kernportfolios und der eigenen strategischen Schwerpunkte anbieten. Teilweise sind diese durch Bestrebungen von Mitarbeitern entstanden, die selbständig unternehmerisch tätig werden wollten, teilweise aus Kundenprojekten, die sich in eigenständige Produkte weiterentwickelt haben, oder auch im Rahmen der kontinuierlichen, strategischen Weiterentwicklung der InterFace AG. In der Regel ergänzen diese das Leistungsportfolio der InterFace AG, so dass die verbundenen Unternehmen gemeinsam mit der InterFace AG dem Kunden ein breiteres Leistungsportfolio anbieten können, bei gleichzeitiger Minimierung des unternehmerischen Risikos.

Im Jahr 2023 verfügte die InterFace AG insgesamt über vier Beteiligungsunternehmen: die IF-Blueprint AG, die QUBICON AG, die im Vorjahr ausgegründete UhuruTec AG sowie die im Jahresverlauf gegründete InterFace Storage CONSULTING GmbH.

Mit der Gründung der InterFace Storage CONSULTING GmbH lagert die InterFace AG einen Teil ihres Storage-Geschäft aus, den sie im Rahmen ihrer strategischen Konzentration sowie aufgrund ruhestandsbedingten Personalmangels nicht mehr eigenständig weiterführen möchte. Mit der Gründung einer Tochtergesellschaft bietet sich die Möglichkeit, die damit verbundenen Kundenbeziehungen in einer unternehmerisch unabhängigen Gesellschaft zu verwerten. Zum Stichtag 31.12.2023 hält die InterFace AG 70% der Anteile an der InterFace Storage CONSULTING GmbH.

3. Ertragslage

Die Gesamtleistung der InterFace AG konnte mit TEUR 24.709 im Jahr 2023 gegenüber TEUR 22.757 in 2022 um TEUR 1.952 (8,6%) gesteigert werden. Dies ist in erster Linie auf den Ausbau des Geschäfts mit den Bestandskunden zurückzuführen.

Nach einem Jahresfehlbetrag im Jahr 2022 von TEUR 1.144 (mit einmaligen Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.832) beläuft sich der Jahresüberschuss im Jahr 2023 auf TEUR 172. Das Jahresergebnis 2023 ist geprägt von rückläufigen Personalkosten. Infolge der Ausgründung einer Tochtergesellschaft, mangels Verfügbarkeit von Fachpersonal sowie aufgrund von Kundenanforderungen außerhalb unseres üblichen Leistungsspektrums, erfolgte eine weitreichende Auftragsverlagerung auf Subunternehmer. Der erhöhte Fremdleistungseinsatz war verbunden mit einer rückläufigen Marge.

Die wichtigsten Kennzahlen stellen sich wie folgt dar:

2020 2021 2022 2023
Eigenkapitalrentabilität (in %) 13,2 22,9 -21,3 3,9
Umsatzrentabilität (in %) 3,0 6,3 -5,0 0,7

Der Personalbestand der InterFace AG zum 31.12.2023 beträgt einschließlich Vorstand insgesamt 132 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, fünfundzwanzig Mitarbeiter/innen sind teilzeittätig. Das Unternehmen beschäftigt zum Stichtag acht Werkstudenten.

2020 2021 2022 2023
Personalbestand zum 31.12. 148 138 136 132
Vorstand 2 2 2 2
Arbeitnehmer/innen in Elternzeit 0 2 2 2
Arbeiternehmer/innen 146 134 132 128
davon Teilzeit 18 18 18 24
davon Altersteilzeit 0 1 1 1
davon Azubi 1 1 0 0
davon Studenten, Praktikanten, Aushilfen 13 10 9 8

Umgerechnet auf „Vollzeitäquivalente“ beträgt der Personalbestand - ohne die Mitglieder des Vorstands und Werkstudenten - zum Stichtag 115 Mitarbeiter/innen (2022: 116; 2021: 116). Die InterFace AG als Dienstleistungsunternehmen stützt sich auf einen Kernbestand von Festangestellten. Bei Unterauftragnehmern kooperiert das Unternehmen mit Freiberuflern oder regionalen Klein- und Mittelunternehmen. Eine wesentliche Lieferantenabhängigkeit ist nicht gegeben. Wir gehen davon aus, dass mittelfristig der Anteil der Leistungserbringung durch externe Consultants stabil sein wird. In diesem Zusammenhang werden wir auch in Zukunft unsere seit 1997 geltende und ab 2007 unbefristet erteilte „Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung“ nutzen.

4. Finanzlage

a) Die Investitionen in das Anlagevermögen im Jahr betrugen TEUR 125 für die Sachanlagen und TEUR 17 für das Finanzanlagevermögen.
b) Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte wie auch in den vorangegangenen Jahren planmäßig durch Eigenkapital. Die wichtigsten Kennzahlen zur Kapitalstruktur und Finanzierung stellen sich wie folgt dar:
2020 2021 2022 2023
Eigenkapitalquote (in %) 69,3 69,0 59,6 62,4
Anlagenintensität (in %) 4,9 14,6 5,5 5,3
Anlagendeckung (in %) 1.413,1 475,2 1.107,7 1.191,0
Finanzmittelfonds (in TEUR) 5.681 4.851 3.389 2.957
Dynamischer Verschuldungsgrad 2,7 3,2 o.A. 8,0

Das Finanzmanagement des Unternehmens folgt immer dem Grundsatz der kaufmännischen Umsicht. Vorrangige Zielsetzung ist es, eine weitgehende Unabhängigkeit von dritter Seite zu gewährleisten und auch für absehbare Risikoszenarien ausreichende Liquidität vorzuhalten.

Die Gesellschaft verfügt über ausreichend freie Mittel aus Rücklagen. Besondere Finanzierungsmaßnahmen bzw. -vorhaben sind weder geplant noch nötig, ebenso keine weiteren Kapitalmaßnahmen.

Kapitalanlagen in Höhe von insgesamt TEUR 333 sichern Ansprüche von Arbeitnehmern aus Langzeitarbeitskonten ab. Im Übrigen bestehen außer den bei Festgeldanlagen üblichen Bindungen keine Beschränkungen, die die Verfügbarkeit von Finanzmitteln beeinträchtigen könnten.

Neben den normalen kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Steuern und Abgaben hat das Unternehmen keine wesentlichen Verbindlichkeiten.

Aufgrund der Beschaffungsstrategie sind nur moderate Leasingverpflichtungen vorhanden.

5. Vermögenslage

Signifikante Abweichungen bei der Vermögenslage gegenüber dem Vorjahr sind neben einer Umschichtung der Liquiden Mittel in die Forderungen nicht vorhanden; die notwendigen Ersatzinvestitionen mit TEUR 215 in 2023 betrafen weiterhin insbesondere den Fuhrpark sowie Hardware. Aufgrund sehr guter Leasingkonditionen erfolgt eine Umschichtung im Fuhrpark von Kauf auf Leasing und damit einhergehend eine Reduzierung von Anlagevermögen und Abschreibung.

Der Mietvertrag für das von der InterFace AG gemietete Gebäude in Unterhaching hat eine Laufzeit bis 31.03.2025. Zurzeit nutzt die InterFace AG circa 75 % der gemieteten Flächen selbst, der Rest ist untervermietet.

Die Büroräume am Standort Duisburg sind bis 31.03.2024, jene am Standort Nürnberg bis 31.01.2025 angemietet; der Mietvertrag am Standort Stuttgart hat eine Laufzeit bis 31.07.2029. Der Mietvertrag am Standort Darmstadt hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Insgesamt wird die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Berichterstattung als positiv beurteilt.

6. Risikobericht

Die Risikomanagementziele der Gesellschaft sind darauf ausgerichtet, Risiken zu identifizieren, diese zu analysieren, zu bewerten und zu steuern. Als Risiko wird hierbei die Möglichkeit von negativen Entwicklungen der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft angesehen.

Hierzu hat die InterFace AG im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach § 91 Abs. 2 AktG ein dem Geschäftsumfang angemessenes Risikofrüherkennungssystem eingerichtet. Schon vor der ISO-Zertifizierung im Jahr 2003 verfügte das Unternehmen über ein eigenes Risikofrüherkennungssystem. Dieses System wurde weiter ausgebaut und ist jetzt Teil der ISO-Prozess-Beschreibungen. Maßnahmen zur Absicherung der Compliance des Unternehmens sind seit 2009 in das zertifizierte Qualitätsmanagement des Unternehmens integriert.

Die InterFace AG gewinnt Umsätze von Kunden aus sowohl der Öffentlichen Verwaltung, der Privatwirtschaft wie auch aus dem Bereich der Forschung. Die Diversifizierung der Umsatzströme und die Beständigkeit der Kundenstruktur, insbesondere im Hinblick auf Bundes- und Landesbehörden, ist eine für ein mittelständisches Unternehmen geeignete Risikostrategie. Zwar sind gewisse Abhängigkeiten von einzelnen Großkunden nicht von der Hand zu weisen, diese sind aber aufgrund der guten Kapitalausstattung und der typisch mehrjährigen Laufzeit von Rahmenverträgen im Bereich der Öffentlichen Verwaltung weiterhin gut beherrschbar.

Bei Großunternehmen ist eine Entwicklung hin zu immer längeren Zahlungszielen zu beobachten, die jedoch ebenfalls aufgrund der guten Kapitalausstattung derzeit nicht in konkreten finanzwirtschaftlichen Risiken bzw. wirtschaftliche Bestandsgefährdungspotenziale mündet. Die InterFace AG hat ihrerseits ihre Standardzahlungsziele verkürzt.

Im Bereich der Öffentlichen Verwaltung ist wie in den vergangenen Jahren ein Trend zu Ausschreibungen mit höherem Volumen zu beobachten, an deren Teilnahme die InterFace AG aus formalen Gründen nicht qualifiziert ist. In diesen Situationen bewährt sich das engmaschige Partnernetzwerk der InterFace AG, dank dessen diese sich als Subunternehmer größerer IT-Dienstleister an großvolumigen Ausschreibungen beteiligen kann.

Risiken der Änderung von Verkaufspreisen sind permanent vorhanden; der Preisdruck im Markt macht sich für Unternehmen wie die InterFace AG bemerkbar und hat sich Ende 2023 aufgrund der für alle IT-Dienstleister schwierigen Auftragslage kurzzeitig verstärkt. Dennoch hält sich dieser im Rahmen des Üblichen. Vor dem Hintergrund der inflationär bedingten Kostensteigerungen konnten auch in 2023 vereinzelt Preiserhöhungen durchgesetzt werden; diese werden sich im Jahr 2024 bemerkbar machen. Aufgrund der Kundenstruktur (Behörden bzw. Kunden mit guter Bonität) sind keine weiteren wesentlichen Ausfallrisiken im Debitorenbereich zu erwarten; auf eine Debitorenversicherung wird deshalb verzichtet.

Derzeit verunsichern diverse Krisen die Märkte, u.a. die geopolitische Lage, der nach wie vor anhaltende Krieg in der Ukraine, der Konflikt in Nahost und die damit zusammenhängende Gefährdung der Lieferketten sowie weiterhin die daraus resultierende Inflation, die eine Exportnation wie Deutschland besonders trifft. Im Automobilsektor üben chinesische Fahrzeugbauer einen besonderen Wettbewerbsdruck auf deutsche Unternehmen aus. Dennoch ist der Bedarf an modernen IT-Lösungen weiterhin hoch, da diese - besonders auch im Bereich automatisierter Geschäftsprozesse, dem Kernbereich der InterFace AG - aus makroökonomischer Sicht Teil der Lösung (u.a. Erhöhung der Produktivität) sind. Der derzeit spürbare Rückgang in der Nachfrage, u.a. bedingt durch die budgetären Unsicherheiten in den Haushalten des Bundes und der Länder, ist jedoch nicht als nachhaltig zu bewerten, sondern führt mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem „Digitalisierungsstau“, der nach einer Freigabe der entsprechenden Haushaltsmittel und Budgets durchaus zu einem Nachfragehoch führen kann. Ein Substitutionsrisiko gibt es nicht; vielmehr könnten sich durch neue Technologien wie aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz neue Märkte eröffnen.

Im Umfeld eines langjährigen Kunden der InterFace AG zeichnet sich aufgrund einer Outsourcing-Maßnahme der bereits erwartete Wegfall von Aufträgen im Servicebereich ab. Die strategische Ausrichtung der InterFace AG und Schärfung ihres Dienstleistungsportfolios berücksichtigt diese Entwicklung bereits, die konjunkturelle Lage scheint diese jedoch zu beschleunigen.

Die infolge des Ukrainekrieges durch die Bundesregierung und die EU verhängten Sanktionen hinsichtlich der Zusammenarbeit mit russischen und belarussischen Lieferanten betreffen die InterFace AG weiterhin nicht, da sich ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohnehin im Rahmen ihrer Tätigkeit für deutschen Behörden zu Sicherheitsüberprüfungen bereit erklären müssen. Ein Lieferkettenrisiko für die InterFace AG besteht somit nicht.

Rechtliche Bestandgefährdungsrisiken wie Bürgschaften für Dritte oder Patronatserklärungen sind nicht vorhanden, ebenso wie sonstige Haftungsgefahren und Schadensersatzansprüche unwahrscheinlich sind. Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt.

7. Prognose-/Chancenbericht

Vorausschauende Aussagen beruhen auf heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen. Sie bergen daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs der InterFace AG liegen, können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Erfolge und Leistungen wesentlich - sowohl positiv als auch negativ - von denen abweichen, wie sie hier als erwartet angesehen werden. Solche Ungewissheiten ergeben sich neben anderem insbesondere aufgrund folgender Faktoren: Änderungen der allgemeinen wirtschaftlichen und geschäftlichen Lage, Einführung konkurrierender Geschäftsfelder durch andere Unternehmen, fehlende Akzeptanz neuer Geschäftsfelder, unerwartete Forderungsausfälle von Großkunden.

Die InterFace AG blickt angesichts der ungebrochen positiven Entwicklung am IT-Dienstleistungsmarkt vor allem im Behördenumfeld und aufgrund des nach wie vor anhaltenden Trends zur Digitalisierung weiterhin optimistisch in die Zukunft. In der im Juli 2023 erschienenen Lünendonk®-Studie 2023 „Der Markt für IT-Dienstleistungen in Deutschland“ wurde das von Wirtschaftsforschungsinstituten prognostizierte Umsatzwachstum mit durchschnittlich 12,2 Prozent beziffert. Das tatsächliche Umsatzwachstum der InterFace AG lag im Jahr 2023 bei 8,6%. Obwohl sich die schlechte Konjunkturentwicklung zum Umfragezeitpunkt bereits abzeichnete, hat sich in den Vorjahren der „[...] Markt für IT-Dienstleister in seiner Entwicklung [als] weitestgehend konjunkturunabhängig“ gezeigt. Mit einem prognostizierten Anstieg der Konjunktur einhergehend rechneten zum Studienzeitpunkt die Top-25-IT-Beratungen mit einem Umsatzwachstum von 12,6% für 2024.

Obwohl die tatsächlichen Zahlen aufgrund der konjunkturellen Entwicklung niedriger ausfallen dürften, sind die in der Studie zitierten Prognosen ein Hinweis auf die weiterhin benötigten Investitionen in Digitalisierung, IT-Modernisierung und der Modernisierung bzw. Automatisierung von Geschäftsprozessen.

Mit der strategischen Schärfung unseres Leistungsangebots sind wir überzeugt, die Bedürfnisse des Marktes in den kommenden Jahren noch gezielter bedienen zu können. Die Ausbildung eines klaren Kompetenzprofils ist vor allem für Unternehmen unserer Größenordnung von Bedeutung, um zu vermeiden, in einzelnen Leistungsbereichen, unter die für eine nachhaltige Lieferfähigkeit benötigte „kritische Masse“ zu fallen und die zur Verfügung stehenden Ressourcen optimal einzusetzen. Wir streben so ein nachhaltiges Umsatzwachstum mit dem Markt in den nächsten Jahren an.

Das über viele Jahre aufgebaute Renommee der InterFace AG sowohl bei Kunden als auch Partnern bietet neben der Fokussierung auf strategisch relevante Kernkompetenzen gute Voraussetzungen für ein kontinuierliches Wachstum. Auf dem Boden langjähriger Kundenbeziehungen sind nachhaltige Kunden-Lieferanten-Beziehungen gewachsen, die uns in zahlreichen Lieferantengesprächen gespiegelt werden und auch im Partnernetzwerk wahrgenommen werden.

Als wachstumsgefährdend ist weiterhin die angespannte Lage am Arbeitsmarkt für IT-Berater sowie das aufgrund dessen steigende Gehaltsniveau zu nennen. Zwar mehren sich die Anzeichen, dass sich die Lage am Arbeitsmarkt im vierten Quartal des Berichtszeitraums leicht entspannt hat. Sobald die Nachfrage kundenseitig jedoch wieder steigt, muss aufgrund der unzureichenden Versorgung mit Fachkräften wieder mit erhöhtem Druck im Wettbewerb um Arbeitskräfte und damit einhergehend steigenden Kosten zur Mitarbeitergewinnung und -bindung gerechnet werden.

Vor diesem Hintergrund messen wir der Stärkung der Arbeitgebermarke der InterFace AG besondere Bedeutung zu. IT-Beraterinnen und -Beratern aller Senioritätsstufen finden in der InterFace AG ein attraktives Arbeitsumfeld aus individuellen Entwicklungsmöglichkeiten, einem ausgewogenen Berufs- und Privatleben sowie einer differenzierenden, partizipativen Unternehmenskultur. Die Ergebnisse der im ersten Halbjahr 2023 durchgeführten Great Place to Work®-Umfrage bestätigen dies, gleichermaßen die Ergebnisse unserer Bewertungen auf kununu und die kununu Top Company-Auszeichnungen 2023 und 2024.

Durch die konjunkturelle Schwäche von anderen Unternehmen freigesetzte Fachkräfte vergrößern möglicherweise den für die InterFace AG adressierbaren Markt an Arbeitskräften im Laufe des Jahres 2024. Wir beabsichtigen, in verantwortbarem Maße entsprechende Chancen zu nutzen, um gestärkt auf einen etwaigen Nachfrageschub reagieren zu können.

Die unverändert stabile Aktionärssituation erlaubt dem Management der InterFace AG ein kontinuierliches und nachhaltiges Arbeiten. Unter diesen Rahmenbedingungen blicken wir grundsätzlich vertrauensvoll in die Zukunft.

Auch mit diesen InterFace-spezifischen Stärken und einem auf Wachstum abgestimmten Maßnahmenpaket sehen wir uns Anfang 2024 mit einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld konfrontiert und einer damit einhergehenden schwierigen Auftragslage. Zwar sinkt die Inflationsrate mittlerweile, eine Senkung des Zinsniveaus und ein damit verbundener konjunktureller Aufschwung ist jedoch erst erwartbar, wenn der Rückgang der Inflationsrate sich als nachhaltig erwiesen hat.

Die Zukunft kann also von Faktoren abhängig sein, die außerhalb des Einflussbereichs der InterFace AG liegen. Dank ihrer stabilen Finanzen, der hohen Reputation des Unternehmens bei seinen Kunden sowie auf verschiedenen Ebenen angelegter (wirtschaftlicher und struktureller) Reserven ist das Unternehmen unseres Erachtens auch für schwierige Zeiten, so weit wie möglich, gerüstet.

Zusammenfassend wird die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft für das Jahr 2024 wie folgt beurteilt:

Trotz der derzeitigen konjunkturellen Schwächeperiode blickt die InterFace AG aufgrund der bereits ergriffenen Maßnahmen zur marktorientierten Schärfung des Unternehmensprofils und des grundsätzlich hohen Nachfragepotenzials im deutschen IT-Dienstleistungsmarkt mit Zuversicht auf die kommenden Jahre. Eine maßvolle, ausgewogene Investitionspolitik kann es dem Unternehmen ermöglichen, gestärkt aus dem derzeitigen Marktumfeld hervorzugehen.

Wir gehen jedoch davon aus, dass aufgrund der Auftragslage im ersten Quartal 2024 und in Abhängigkeit von der Länge der konjunkturellen Schwächeperiode im Jahr 2024 sowohl Umsätze als auch Umsatzrendite und damit Gewinn auf oder leicht unter dem Niveau des um Sondereinflüsse bereinigten Ergebnisses des Vorjahres liegen werden.

Unterhaching, den 16. Februar 2024

gez. Maximilian Buchberger

gez. Dr. Michael Münch

gez. Harald Weis

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die InterFace AG, Unterhaching

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der InterFace AG, Unterhaching , - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der InterFace AG, Unterhaching , für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

München, den 19. Februar 2024

**Kesel & Partner PartGmbB

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

München**

gez. Michael Kerner, Wirtschaftsprüfer (Linksunterzeichner)

gez. Lars Dörries, Wirtschaftsprüfer (Rechtsunterzeichner)

Hinweis gemäß § 328 Abs. 1 a HGB

Vorstehend offengelegter Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss zum 31.12.2023.

Ergebnisverwendungsbeschluss

Der Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung vom 14.05.2024 entspricht dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Anhangs.

Feststellung des Jahresabschlusses

Vorstehender Jahresabschluss wurde am 15.03.2024 durch den Aufsichtsrat gebilligt und damit festgestellt.

Bericht des Aufsichtsrates

der InterFace Aktiengesellschaft

Unterhaching

Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 die ihm gesetzlich und satzungsmäßig zukommenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung der InterFace AG laufend überwacht. Der Aufsichtsrat hat sich vom Vorstand in seinen Sitzungen und anhand regelmäßiger schriftlicher und mündlicher Berichte über die Geschäftsentwicklung der InterFace AG informieren lassen. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat bei wichtigen Einzelfragen beratend mitgewirkt.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind unter Einbeziehung der Buchführung von der als Abschlussprüfer bestellten Kesel & Partner PartGmbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft worden. Die Abschlussprüfer haben den Bestätigungsvermerk in uneingeschränkter Form erteilt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis dieser Prüfung zustimmend an.

Aus Gewinnvortrag und Jahresüberschuss zum 31.12.2023 von insgesamt EUR 2.364.210,94 sollen EUR 92.883,00 ausgeschüttet werden, dies entspricht einer Ausschüttung von EUR 0,10 pro Stückaktie. Der verbleibende Betrag von EUR 2.271.327,94 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die Dividendenausschüttung soll zum 24.05.2024 erfolgen.

Der Aufsichtsrat schließt sich diesem Gewinnverwendungsvorschlag an. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss. Er hat den Jahresabschluss gebilligt, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der InterFace AG für die erfolgreiche Arbeit und das Engagement im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Unterhaching, den 15. März 2024

gez. Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Broy, Vorsitzender des Aufsichtsrates