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INTERFACE INC — Annual Report 2022
Aug 31, 2023
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Annual Report
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Publication
InterFace AG
Unterhaching
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz zum 31. Dezember 2022
InterFace Aktiengesellschaft, Unterhaching
AKTIVA
| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Software | 5.000,00 | 5 |
| II. Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 280.638,00 | 281 |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 1.008 |
| 2. Beteiligungen | 106.251,00 | 56 |
| 3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 2,00 | 0 |
| 106.253,00 | 1.064 | |
| 391.891,00 | 1.350 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | 7.900,00 | 8 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 3.436.266,89 | 3.009 |
| davon Forderungen gegen verbundene Unternehmen: EUR 0,00 | (353) | |
| davon Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein | ||
| Beteiligungsverhältnis besteht: EUR 0,00 | (1) | |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 | (0) | |
| III. Wertpapiere | 38.264,97 | 35 |
| IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 3.389.350,13 | 4.851 |
| 6.871.781,99 | 7.903 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 30.132,50 | 38 |
| 7.293.805,49 | 9.291 |
PASSIVA
| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 1.500.000,00 | 1.500 |
| II. Kapitalrücklage | 27.419,38 | 27 |
| III. Gewinnrücklage | 622.580,62 | 623 |
| IV. Gewinnvortrag | 3.336.563,22 | 2.889 |
| V. Jahresfehlbetrag (Vj. -überschuss) | -1.144.207,97 | 1.376 |
| 4.342.355,25 | 6.415 | |
| B. Rückstellungen | 1.336.985,97 | 1.359 |
| C. Verbindlichkeiten | 1.614.464,27 | 1.517 |
| davon Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen | ||
| ein Beteiligungsverhältnis besteht EUR: 86.372,03 | (16) | |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 1.614.464,27 | (1.517) | |
| 7.293.805,49 | 9.291 |
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2022
InterFace Aktiengesellschaft, Unterhaching
| 2022 | 2021 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| 1. Rohergebnis | 15.484.266,81 | 15.866 | |
| 2. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 10.504.959,50 | 10.712 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 1.665.445,75 | 1.651 | |
| davon für Altersversorgung: EUR 31.980,15 | (30) | ||
| 12.170.405,25 | |||
| 3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen- stände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 173.212,19 | 165 | |
| 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 3.434.869,28 | 2.000 | |
| -294.219,91 | 1.338 | ||
| 5. Erträge aus Beteiligungen | 22.500,00 | 206 | |
| 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 14.069,71 | 15 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 0,00 | (3) | ||
| 7. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 747.033,58 | 0 | |
| 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 132.704,33 | 176 | |
| 9. Ergebnis nach Steuern | -1.137.388,11 | 1.383 | |
| 10. Sonstige Steuern | 6.819,86 | 7 | |
| 11. Jahresfehlbetrag (Vj. -überschuss) | -1.144.207,97 | 1.376 | |
| 12. Gewinnvortrag | 3.336.563,22 | 2.889 | |
| 13. Bilanzgewinn | 2.192.355,25 | 4.265 |
Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2022
InterFace Aktiengesellschaft, Unterhaching
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die InterFace AG hat ihren Sitz in Unterhaching und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 126682) eingetragen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Bilanz entspricht in der Gliederung § 266 Abs. 2 und 3 HGB; für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Darstellung des Gesamtkostenverfahrens gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die auf den vorangegangenen Jahresabschluss angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
II. Angaben zur Bilanz
(1) Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer (bzw. beim Altbestand) degressiver Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen über die planmäßigen Nutzungsdauern.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungswerten bis zu EUR 250,00 werden als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von EUR 250,00 bis einschließlich EUR 800,00 werden analog § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben (handelsrechtliche Vereinfachungsregelung).
Bei der Entwicklung des Anlagevermögens sind die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten ausgewiesen.
Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Gesellschaft ist an folgenden Unternehmen beteiligt:
| Anteil am Kapital | Eigenkapital 31.12.2022 | Ergebnis 2022 | |
|---|---|---|---|
| % | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| UhuruTec AG, Stuttgart*) | 25,00 % | - | - |
| IF-Blueprint AG, München**) | 25,00 % | 1.144 | 158 |
| QUBICON AG, Wien (Neugründung)***) | 26,90 % | 722 | -278 |
*) Die UhuruTec AG wurde mit Handelsregistereintrag vom 19.07.2022 und einem Stammkapital in Höhe von TEUR 200 gegründet. Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 liegt derzeit noch nicht vor.
**) Bilanzstichtag 30.06.2022
***) Die Angaben beziehen sich auf den Jahresabschluss 31.12.2021. Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 liegt derzeit noch nicht vor.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus nachstehendem Anlagespiegel ersichtlich:
Anlagenspiegel
Entwicklung des Anlagevermögens nach § 284 Abs. 3 HGB
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2022 | Zugänge 2022 | Abgänge 2022 | Umbuchungen2022 | 31.12.2022 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Software | 658.250,98 | 0,00 | 41.645,64 | 0,00 | 616.605,34 |
| II. Sachanlagen | |||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.384.126,64 | 221.167,19 | 556.867,55 | 0,00 | 1.048.426,28 |
| III.Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.007.316,13 | 0,00 | 724.260,30 | -283.055,83 | 0,00 |
| 2. Beteiligungen | 56.250,00 | 50.000,00 | 0,00 | 283.055,83 | 389.305,83 |
| 3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0,00 | 463.980,75 | 0,00 | 0,00 | 463.980,75 |
| 1.063.566,13 | 513.980,75 | 724.260,30 | 0,00 | 853.286,58 | |
| 3.105.943,75 | 735.147,94 | 1.322.773,49 | 0,00 | 2.518.318,20 |
| Abschreibungen/Zuschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2022 | Zugänge 2022 | Abgänge 2022 | 31.12.2022 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Software | 653.250,98 | 0,00 | 41.645,64 | 611.605,34 |
| II. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.103.102,64 | 173.212,19 | 508.526,55 | 767.788,28 |
| III.Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Beteiligungen | 0,00 | 283.054,83 | 0,00 | 283.054,83 |
| 3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0,00 | 463.978,75 | 0,00 | 463.978,75 |
| 0,00 | 747.033,58 | 0,00 | 747.033,58 | |
| 1.756.353,62 | 920.245,77 | 550.172,19 | 2.126.427,20 |
| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |
| --- | --- | --- |
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Software | 5.000,00 | 5.000,00 |
| II. Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 280.638,00 | 281.024,00 |
| III.Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 1.007.316,13 |
| 2. Beteiligungen | 106.251,00 | 56.250,00 |
| 3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 2,00 | 0,00 |
| 106.253,00 | 1.063.566,13 | |
| 391.891,00 | 1.349.590,13 |
Bei den Abschreibungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von EUR 747.033,58 (Vj. EUR 0,00) handelt es sich um außerplanmäßige Abschreibungen.
(2) Umlaufvermögen
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu Anschaffungskosten.
Die Bewertung der Forderungen sowie der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nominalwert. Einzelwertberichtigungen waren wie im Vorjahr nicht erforderlich. Bei den Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Wertpapiere, die verpfändet sind und ausschließlich der Erfüllung von langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, sind mit diesen Schulden gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet worden.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden im Vorjahr zum Nominalwert ausgewiesen.
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden im Vorjahr zum Nominalwert ausgewiesen und betrafen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalbetrag angesetzt.
(3) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzung enthält vorausbezahlte Rechnungen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
(4) Grundkapital
Das Grundkapital ist mit EUR 1.500.000,00 ausgewiesen. Sämtliche ausgegebenen Anteile sind in voller Höhe einbezahlt. Das Grundkapital ist eingeteilt in 928.830 nennwertlose Stückaktien; es handelt sich um Namensaktien.
(5) Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beläuft sich unverändert auf TEUR 27.
(6) Gesetzliche Rücklagen
Die gesetzlichen Rücklagen sind unter Berücksichtigung der bestehenden Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB unter Beachtung des § 150 Abs. 2 AktG in vorgeschriebener Höhe voll dotiert.
(7) Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen:
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Personalverpflichtungen in Höhe von | 1.212 | 1.248 |
| Sonstige Verpflichtungen in Höhe von | 125 | 111 |
| 1.337 | 1.359 |
Die von der Gesellschaft gebildeten Rückstellungen für die Langzeitarbeitszeitkonten und ein Altersteilzeitkonto (Erfüllungsbetrag TEUR 359) wurden mit dem verpfändeten Deckungsvermögen (TEUR 321) in den Rückstellungen verrechnet.
Die Anschaffungskosten dieses Deckungsvermögens betrugen TEUR 321, der verrechnete beizulegende Zeitwert TEUR 321. Die beizulegenden Zeitwerte des Deckungsvermögens entsprechen den Kurswerten der Wertpapiere zum 31.12.2022.
(8) Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
Die erhaltenen Anzahlungen betreffen Vorauszahlungen eines Kunden auf Bestellungen von Leistungen, die erst im Laufe des Jahres 2023 fertiggestellt werden können.
(9) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Eine Besicherung von Verbindlichkeiten besteht zum 31.12.2022 - wie im Vorjahr - nicht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
In den sonstigen betrieblichen Erträgen des Vorjahres war ein einmaliger Ertrag aus dem Abgang von Finanzanlagevermögen von TEUR 812 enthalten.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind ein einmaliger Verlust aus dem Abgang des Finanzanlagevermögens in Höhe von TEUR 706 (Vj. TEUR 0) sowie weitere einmalige Aufwendungen in Höhe von TEUR 379 (Vj. TEUR 0) enthalten.
Des Weiteren ergab sich ein einmaliger Aufwand aus außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen in Höhe von TEUR 747 (Vj. TEUR 0).
IV. Sonstige Angaben
(1) Mitarbeiter
Die Zahl der Beschäftigten betrug im Jahresdurchschnitt (ohne die Mitarbeiter, die als Volontäre beschäftigt sind, und ohne die Vorstandsmitglieder):
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| Angestellte | 125 | 125 |
(2) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen in folgender Höhe:
Mietverträge Büroräume:
| Fälligkeit bis ein Jahr | TEUR 499 |
| Fälligkeit ein bis fünf Jahre | TEUR 461 |
| Fälligkeit über fünf Jahre | TEUR 0 |
| Gesamt | TEUR 960 |
Die Beträge betreffen im Wesentlichen die Gebäudemiete Unterhaching (Laufzeit bis 31.03.2025).
Leasingverträge Kfz und sonstige Betriebsausstattung:
| Fälligkeit bis ein Jahr | TEUR 143 |
| Fälligkeit ein bis fünf Jahre | TEUR 141 |
| Fälligkeit über fünf Jahre | TEUR 0 |
| Gesamt | TEUR 284 |
(3) Organe der Gesellschaft
Aufsichtsrat
Prof. Dr. Dr. h. c. Manfred Broy,
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Hochschullehrer i.R., Oberhaching
Prof. Dr. Kathrin Möslein,
bis 19.05.2022 stellvertretende Vorsitzende
Hochschullehrerin, Nürnberg
Dipl.-Math. Univ. Roland M. Dürre,
ausgeschieden zum 19.05.2022,
Unternehmer,
Neubiberg
Dr. Maximilian Dürre, bestellt ab 19.05.2022,
seit 19.05.2022 stellvertretender Vorsitzender
Manager,
Erlangen
Vorstand
Maximilian Buchberger
Informations-Elektroniker
Gauting
Dr. Michael Münch
bestellt zum 01.01.2022
Dipl.-Inform., Dr.-Ing.
Pullach im Isartal
Dr. Christof Stierlen
(Abberufung zum 30.06.2022)
Dipl.-Kaufmann Univ.
Eichenau
Bezüglich der Angabe der Vergütung des Vorstands verweisen wir auf die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB.
(4) Bezüge des Aufsichtsrats
Für die Mitglieder des Aufsichtsrats sind im Jahresabschluss 2022 Vergütungen in Höhe von TEUR 56 (Vj. TEUR 56) berücksichtigt. Daneben sind 2022 TEUR 10 nachlaufende Aufwendungen für das Vorjahr angefallen.
(5) Anteilsbesitz
Zum Abschlussstichtag hält die Belras AG, Schweiz, einen Anteil von 28,89 % an der InterFace AG.
(6) Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2022 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
(7) Gewinnverwendungsvorschlag
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn als Saldo aus Jahresfehlbetrag (EUR 1.144.207,97) und Gewinnvortrag (EUR 3.336.563,22) in Höhe von EUR 2.192.355,25 auf neue Rechnung vorzutragen.
Unterhaching, den 17. Februar 2023
Der Vorstand
gez. Maximilian Buchberger
gez. Dr. Michael Münch
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
1. Geschäft und Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2022
Die InterFace AG bietet Dienstleistungen im Feld der Informationstechnologie an. Das Leistungsangebot der InterFace AG umfasst mehrere fachliche Schwerpunkte:
| • | Softwareentwicklung Anforderungsanalyse, Architektur, Design, Implementierung sowie Test, Pflege und Wartung von Software-Anwendungen nach klassischen und agilen Softwareentwicklungsmethoden sowie Lösungen für anspruchsvolles Enterprise Computing |
| • | IT-Rechenzentrum und Cloud Unterstützung beim Aufbau und Betrieb von großen Rechenzentren mit den Schwerpunkten Virtualisierungs-, Speicher- und Hochverfügbarkeitslösungen und Datenmanagement sowie Dienstleistungen bei der Transformation in die Cloud |
| • | IT-Governance Projektmanagement und Projektcoaching, Service-, Qualitäts- und IT-Sicherheitsmanagement sowie Analyse, Design, Implementierung und Optimierung von IT-Prozessen |
Die Kunden der InterFace AG sind überwiegend Behörden, Forschungsinstitutionen und Großunternehmen, die IT-Lösungen im unternehmenskritischen Einsatz haben und sich so den Anforderungen eines modernen „Enterprise Computing“ stellen müssen. Die InterFace AG beliefert Endkunden und große Technologielieferanten und Systemintegratoren, welche die Zulieferung der InterFace AG zum Eigenbedarf nutzen oder, integriert in ihre Leistungserbringung, an Endkunden weitergeben.
Die Firmenzentrale der InterFace AG befindet sich in Unterhaching bei München; daneben unterhält die InterFace AG seit 2008 eine Geschäftsstelle in Nürnberg, seit 2011 die Geschäftsstelle „Rhein.Ruhr“ in Duisburg und seit 2014 die Geschäftsstelle in Stuttgart. Die Dienstleistungen werden bundesweit erbracht.
Das Leitbild der InterFace AG beinhaltet, sich nicht auf die Rolle des Lieferanten von Profilen („Body Leasing“ und „Expert Placement") zu reduzieren. Ziel ist es, Aufgaben ganzheitlich durch Teams mit besonderem Know-how zu übernehmen. Dies bedeutet aber nicht in jedem Fall die gesamte Lieferung „aus einer Hand“. Vielmehr werden Wissenstransfer und „Coaching“ des Kunden und in dessen Projekte immer relevanter.
Die Wettbewerbssituation stellt sich für die InterFace AG ambivalent dar. Gegenüber größeren Mitbewerbern ist sie als kleineres und flexibles Unternehmen nicht grundsätzlich im Nachteil. Die gewählte Marktstrategie, den Kunden ein strukturiertes Dienstleistungsangebot mit sich ergänzenden Schwerpunkten anzubieten, wird insbesondere von langjährigen Kunden aus der Öffentlichen Verwaltung geschätzt. Die Möglichkeit, Teilleistungen fallweise in ein erweitertes Angebot zu integrieren, stellt einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen ähnlicher Größenordnung dar. Ergänzt wird das eigene Leistungsangebot durch Leistungselemente aus Unternehmen der IF-Group und aus einem wachsenden Partnernetzwerk. Letzteres ist vor allem für Behördenkunden relevant, die sehr großvolumige Projekte ausschreiben. Die InterFace AG hat sich in ihrem Partnernetzwerk als langjähriger, zuverlässiger Partner etabliert.
Die Bilanz des Jahres 2022 war geprägt von größeren Sondereffekten, insbesondere der Abschreibung der Investition in die QUBICON AG aus dem Vorjahr. Die operativen Ziele für das Jahr wurden beim Umsatz erreicht, bei der Umsatzrendite jedoch verfehlt aufgrund der steigenden Kosten bedingt durch die angespannte Situation am IT-Arbeitsmarkt, dem steigenden Anteil der Leistungserbringung durch unterbeauftragte Dienstleister, sowie die Rückkehr einiger Kostenblöcke auf Vor-Corona-Niveau. Darüber hinaus wurde zur Unterstützung des zukünftig angestrebten Wachstums in die Digitalisierung und Modernisierung der Backoffice-Prozesse in den Bereichen Personal und Finance investiert.
Im Jahr 2022 wurden die seit längerem bestehenden ISO 9001- und ISO 27001-Managementsysteme integriert und zum ersten Mal gemeinsam erfolgreich zertifiziert. Dies ist ein wesentlicher Schritt zur Reduktion der Aufwände und Kosten für zukünftige Audits und Rezertifizierungen.
Den gesetzlichen Auflagen beim Umweltschutz ist das Unternehmen immer gefolgt. Dies gilt für die Beseitigung von Altlasten ebenso wie z.B. für die empfohlene Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel.
2. Unternehmensbeteiligungen
Die InterFace AG strebt ein nachhaltiges und kontinuierliches Wachstum mit Konzentration auf ihre Kernkompetenzen und deren Weiterentwicklung sowie im Markt neu entstehende, wirtschaftlich vielversprechende Technologien an. Weitere, das Leistungsangebot ergänzende IT-Themen können, wo erfolgversprechend, auch im Rahmen von Beteiligungsunternehmen realisiert werden. Die komplementären Leistungsangebote werden in einem Unternehmensverbund, der „IF-Group“ gebündelt, dies gestützt durch Beteiligungsverhältnisse und gemeinsame, sich ergänzende Kundenprojekte. Die grundsätzliche unternehmerische Eigenständigkeit soll dabei erhalten bleiben.
Im Jahr 2022 verfügte die InterFace AG insgesamt über drei Beteiligungsunternehmen: die IF-Blueprint AG, die QUBICON AG sowie die im Jahresverlauf ausgegründete UhuruTec AG. Die Beteiligung an der QUBICON AG wurde im Laufe des Jahres von 98,8 % auf 26,9 % reduziert, die verbliebenen Anteile wurden bis auf einen Erinnerungsbuchwert von EUR 1,00 abgeschrieben. Die in 2021 (TEUR 350) und 2022 (TEUR 100) gewährten Darlehen wurden ebenfalls auf einen Erinnerungsbuchwert von je EUR 1,00 abgeschrieben. Diese Maßnahmen wurden notwendig, da die Aufwendungen der Gründungsphase deutlich über dem Plan lagen und die Gesellschaft derzeit hochgradig defizitär ist.
3. Ertragslage
Die Gesamtleistung der InterFace AG konnte mit TEUR 22.757 im Jahr 2022 gegenüber TEUR 21.759 in 2021 um TEUR 998 gesteigert werden. Aufgrund der breiten und solventen Kundenbasis ist das Unternehmen operativ gut durch das allgemein schwierige dritte Jahr der Coronapandemie gekommen.
Nach TEUR 1.376 Jahresüberschuss im Jahr 2021 beläuft sich der Jahresfehlbetrag im Jahr 2022 auf TEUR 1.144. Das Jahresergebnis 2022 ist geprägt durch einmalige sonstige betriebliche Aufwendungen sowie Bewertungseffekte der QUBICON AG in Höhe von insgesamt TEUR 1.832.
Die wichtigsten Kennzahlen stellen sich wie folgt dar:
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | |
|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalrentabilität (in %) | 15,1 | 13,2 | 22,9 | -21,3 |
| Umsatzrentabilität (in %) | 3,2 | 3,0 | 6,3 | -5,0 |
Der Personalbestand der InterFace AG zum 31.12.2022 beträgt einschließlich Vorstand insgesamt 136 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, achtzehn Mitarbeiter/innen sind teilzeittätig. Das Unternehmen beschäftigt zum Stichtag neun Werkstudenten.
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | |
|---|---|---|---|---|
| Personalbestand zum 31.12. | 166 | 148 | 138 | 136 |
| Vorstand | 3 | 2 | 2 | 2 |
| Arbeitnehmer/innen in Elternzeit | 2 | 0 | 2 | 2 |
| Arbeiternehmer/innen | 161 | 146 | 134 | 132 |
| davon Teilzeit | 16 | 18 | 18 | 18 |
| davon Altersteilzeit | 0 | 0 | 1 | 1 |
| davon Azubi | 1 | 1 | 1 | 0 |
| davon Studenten, Praktikanten, Aushilfen |
19 | 13 | 10 | 9 |
Umgerechnet auf „Vollzeitäquivalente“ beträgt der Personalbestand - ohne die Mitglieder des Vorstands und Werkstudenten - zum Stichtag 116 Mitarbeiter/innen (2021: 116; 2020: 125). 2022 wurden - ohne die Mitglieder des Vorstands - insgesamt 235.700 Arbeitsstunden (einschließlich Urlaub, Krankheit, sonstige Fehlzeiten) erbracht (2021: 236.000 2020: 257.000;). Die InterFace AG als Dienstleistungsunternehmen stützt sich auf einen Kernbestand von Festangestellten. Bei Unterauftragnehmern kooperiert das Unternehmen mit Freiberuflern oder regionalen Klein- und Mittelunternehmen. Eine wesentliche Lieferantenabhängigkeit ist nicht gegeben. Wir gehen davon aus, dass mittelfristig der Anteil der Leistungserbringung durch externe Consultants stabil sein wird. In diesem Zusammenhang werden wir auch in Zukunft unsere seit 1997 geltende und ab 2007 unbefristet erteilte „Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung“ nutzen.
4. Finanzlage
a) Die Investitionen in das Anlagevermögen im Jahr betrugen TEUR 221 für die Sachanlagen und TEUR 514 für das Finanzanlagevermögen, wobei letztere zu TEUR 350 aus Umbuchungen aus dem Umlaufvermögen resultieren.
b) Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte wie auch in den vorangegangenen Jahren planmäßig durch Eigenkapital. Die wichtigsten Kennzahlen zur Kapitalstruktur und Finanzierung stellen sich wie folgt dar:
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | |
|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalquote (in %) | 59,9 | 69,3 | 69,0 | 59,6 |
| Anlagenintensität (in %) | 6,0 | 4,9 | 14,6 | 5,5 |
| Anlagendeckung (in %) | 1.001,1 | 1.413,1 | 475,2 | 1.107,7 |
| Finanzmittelfonds (in TEUR) | 5.561 | 5.681 | 4.851 | 3.389 |
| Dynamischer Verschuldungsgrad | 3,6 | 2,7 | 3,2 | o. A. |
Das Finanzmanagement des Unternehmens folgt immer dem Grundsatz der kaufmännischen Umsicht. Vorrangige Zielsetzung ist es, eine weitgehende Unabhängigkeit von dritter Seite zu gewährleisten und auch für absehbare Risikoszenarien ausreichende Liquidität vorzuhalten. Alle Ausgaben zur Geschäftsentwicklung werden vom Vorstand sorgfältig geprüft und verantwortlich beschlossen.
Die Gesellschaft verfügt über ausreichend freie Mittel aus Rücklagen. Besondere Finanzierungsmaßnahmen bzw. -vorhaben sind weder geplant noch nötig, ebenso keine weiteren Kapitalmaßnahmen.
Die zugesagten Überziehungskredite in Höhe von TEUR 240 werden - seit Jahren - nicht in Anspruch genommen. Kapitalanlagen in Höhe von insgesamt TEUR 359 sichern Ansprüche von Arbeitnehmern aus Langzeitarbeitskonten ab. Im Übrigen bestehen außer den bei Festgeldanlagen üblichen Bindungen keine Beschränkungen, die die Verfügbarkeit von Finanzmitteln beeinträchtigen könnten.
Neben den normalen kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Steuern und Abgaben hat das Unternehmen keine wesentlichen Verbindlichkeiten.
Aufgrund der Beschaffungsstrategie sind nur moderate Leasingverpflichtungen vorhanden.
5. Vermögenslage
Signifikante Abweichungen bei der Vermögenslage gegenüber dem Vorjahr sind jenseits der Umschichtungen in den Beteiligungsunternehmen nicht vorhanden; die notwendigen Ersatzinvestitionen mit TEUR 221 in 2022 betrafen insbesondere den Fuhrpark sowie Hardware. Aufgrund sehr guter Leasingkonditionen erfolgt eine Umschichtung im Fuhrpark von Kauf auf Leasing und damit einhergehend eine Reduzierung von Anlagevermögen und Abschreibung.
Der Mietvertrag für das von der InterFace AG gemietete Gebäude in Unterhaching hat eine Laufzeit bis 31.03.2025. Zurzeit nutzt die InterFace AG circa 75 % der gemieteten Flächen selbst, der Rest ist untervermietet.
Die Büroräume am Standort Duisburg sind bis 31.03.2024, jene am Standort Nürnberg bis 31.01.2025 angemietet; der Mietvertrag am Standort Stuttgart hat eine Laufzeit bis 31.07.2024. Der Mietvertrag am Standort Darmstadt endet am 30.04.2023.
Insgesamt wird die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Berichterstattung als positiv beurteilt.
6. Risikobericht
Die Risikomanagementziele der Gesellschaft sind darauf ausgerichtet, Risiken zu identifizieren, diese zu analysieren, zu bewerten und zu steuern. Als Risiko wird hierbei die Möglichkeit von negativen Entwicklungen der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft angesehen.
Hierzu hat die InterFace AG im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach § 91 Abs. 2 AktG ein dem Geschäftsumfang angemessenes Risikofrüherkennungssystem eingerichtet. Schon vor der ISO-Zertifizierung im Jahr 2003 verfügte das Unternehmen über ein eigenes Risikofrüherkennungssystem. Dieses System wurde weiter ausgebaut und ist jetzt Teil der ISO-Prozess-Beschreibungen. Maßnahmen zur Absicherung der Compliance des Unternehmens sind seit 2009 in das zertifizierte Qualitätsmanagement des Unternehmens integriert.
Der Kundenstamm der InterFace AG ist diversifiziert. Gewisse Abhängigkeiten von einzelnen Großkunden sind nicht von der Hand zu weisen, aber im Rahmen der bestehenden Risikostrategie weiterhin gut beherrschbar. Die InterFace AG steht mit einem sich nach thematischer Ausrichtung und Form der Leistungserbringung ergänzendem Dienstleistungsangebot vergleichsweise flexibel im Markt.
Trotz der Entwicklung hin zu immer längeren Zahlungszielen gerade bei Großunternehmen sind aufgrund der guten Kapitalausstattung keine konkreten finanzwirtschaftlichen Risiken ersichtlich, wirtschaftliche Bestandsgefährdungspotenziale sind derzeit nicht zu erkennen.
Im Bereich der Öffentlichen Verwaltung ist wie in den vergangenen Jahren ein Trend zu Ausschreibungen mit höherem Volumen zu beobachten, an deren Teilnahme die InterFace AG aus formalen Gründen nicht qualifiziert ist. In diesen Situationen bewährt sich das engmaschige Partnernetzwerk der InterFace AG, dank dessen diese sich als Subunternehmer größerer IT-Dienstleister an großvolumigen Ausschreibungen beteiligen kann.
Risiken der Änderung von Verkaufspreisen sind permanent vorhanden; der Preisdruck im Markt ist für Unternehmen wie die InterFace AG vorhanden, hält sich aber im Rahmen des Üblichen. Vor dem Hintergrund der inflationär bedingten Kostensteigerungen konnten Ende des Jahres vereinzelt Preiserhöhungen durchgesetzt werden; diese werden sich im Jahr 2023 bemerkbar machen. Aufgrund der Kundenstruktur (Behörden bzw. Kunden mit guter Bonität) sind keine weiteren wesentlichen Ausfallrisiken im Debitorenbereich zu erwarten; auf eine Debitorenversicherung wird deshalb verzichtet.
Aus makroökonomischer Sicht hat die Coronapandemie im Jahr 2022 keine wesentliche Rolle mehr gespielt, diese wurde vielmehr durch den im Februar 2022 ausgebrochenen Krieg in der Ukraine abgelöst. Die infolgedessen durch die Bundesregierung und die EU verhängten Sanktionen hinsichtlich der Zusammenarbeit mit russischen und belarussischen Lieferanten betreffen die InterFace AG jedoch nicht, da sich ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohnehin im Rahmen ihrer Tätigkeit für deutschen Behörden zu Sicherheitsüberprüfungen bereit erklären müssen. Ein Lieferkettenrisiko für die InterFace AG besteht somit nicht.
Rechtliche Bestandgefährdungsrisiken wie Bürgschaften für Dritte oder Patronatserklärungen sind nicht vorhanden, ebenso wie sonstige Haftungsgefahren und Schadensersatzansprüche unwahrscheinlich sind. Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt.
7. Prognosebericht
Vorausschauende Aussagen beruhen auf heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen. Sie bergen daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs der InterFace AG liegen, können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Erfolge und Leistungen wesentlich - sowohl positiv als auch negativ - von denen abweichen, wie sie hier als erwartet angesehen werden. Solche Ungewissheiten ergeben sich neben anderem insbesondere aufgrund folgender Faktoren: Änderungen der allgemeinen wirtschaftlichen und geschäftlichen Lage, Einführung konkurrierender Geschäftsfelder durch andere Unternehmen, fehlende Akzeptanz neuer Geschäftsfelder, unerwartete Forderungsausfälle von Großkunden.
Die InterFace AG blickt angesichts der allgemeinen Entwicklung am IT-Dienstleistungsmarkt vor allem im Behördenumfeld und aufgrund des nach wie vor anhaltenden Trends zur Digitalisierung optimistisch in die Zukunft. Mit der strategischen Schärfung unseres Leistungsangebots sind wir überzeugt, die Bedürfnisse des Marktes in den kommenden Jahren noch gezielter bedienen zu können. Die Ausbildung eines klaren Kompetenzprofils ist vor allem für Unternehmen unserer Größenordnung von Bedeutung, um zu vermeiden, in einzelnen Leistungsbereichen, unter die für eine nachhaltige Lieferfähigkeit benötigte „kritische Masse“ zu fallen und so die zur Verfügung stehenden Ressourcen optimal einzusetzen. Wir streben so ein nachhaltiges Umsatzwachstum im oberen einstelligen Prozentbereich in den nächsten Jahren an.
Die steigenden Investitionen in die Digitalisierung der deutschen Verwaltung im Allgemeinen und in die Innere Sicherheit im Besonderen in Verbindung mit dem über viele Jahre aufgebauten Renommee der InterFace AG sowohl bei Kunden als auch Partnern bieten gute Voraussetzungen für ein kontinuierliches Wachstum. Auf dem Boden langjähriger Kundenbeziehungen sind nachhaltige Kunden-Lieferanten-Beziehungen gewachsen, die uns in zahlreichen Lieferantengesprächen gespiegelt werden und auch im Partnernetzwerk wahrgenommen werden.
Als wachstumshemmend ist derzeit primär die angespannte Lage am Arbeitsmarkt für IT-Berater sowie das aufgrund dessen steigende Gehaltsniveau zu nennen. Die Nachfrage nach qualifizierter IT-Beratung und Softwareentwicklung übersteigt derzeit die in der InterFace AG zur Verfügung stehenden Kapazitäten und limitiert so das Unternehmenswachstum. Wir sind überzeugt, IT-Beraterinnen und -Beratern aller Senioritätsstufen ein attraktives Arbeitsumfeld aus individuellen Entwicklungsmöglichkeiten, einem ausgewogenen Berufs- und Privatleben sowie einer differenzierenden, partizipativen Unternehmenskultur bieten zu können.
Vor diesem Hintergrund planen wir auch im Jahr 2023 unsere Anstrengungen zur Personalgewinnung fortzusetzen und weiter zu verstärken. Mit der Einführung einer neuen Personalmanagement-Lösung konnte der Rekrutierungsprozess bereits deutlich effizienter gestaltet werden, so dass nun die Personalsuche über weitere Rekrutierungskanäle verstärkt werden kann. Die Schaffung wettbewerbsfähigerer Gehaltsstrukturen, die Erweiterung des Benefits-Systems sowie die gezielte Modernisierung der Arbeitgebermarke vervollständigen das Maßnahmenpaket, um die InterFace AG im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte konkurrenzfähiger zu machen.
Mit der Verbuchung der Sondereffekte in der Bilanz des Jahres 2022 gehen wir unbelastet in das neue Finanzjahr und können die Investitionen des Unternehmens auf den Abschluss der Modernisierung im Bereich Auftragsmanagement und Finanzen sowie den Personalaufbau konzentrieren.
Die unverändert stabile Aktionärssituation erlaubt dem Management der InterFace AG ein kontinuierliches und nachhaltiges Arbeiten. Unter diesen Rahmenbedingungen blicken wir grundsätzlich vertrauensvoll in die Zukunft.
Auch mit diesen InterFace-spezifischen Stärken und einem auf Wachstum abgestimmten Maßnahmenpaket sind wir uns der Risiken der allgemeinen Wirtschaftslage sowie des volatilen Gesamtumfeldes bewusst. Selbst Schlüsselkunden der InterFace AG sind derzeit nicht im Stande, langfristige Geschäftspläne bezüglich ihrer IT-Vorhaben abzugeben und eine längerfristig stabile Planungsperspektive zu ermöglichen. Ökonomen befürchten darüber hinaus eine Rezension aufgrund der starken Inflation der vergangenen zwölf Monate und der daraus resultierenden Fiskalpolitik. Die Zukunft kann also von Faktoren abhängig sein, die außerhalb des Einflussbereichs der InterFace AG liegen. Dank einer guten Vorsorgepolitik, der hohen Reputation des Unternehmens bei seinen Kunden sowie auf verschiedenen Ebenen angelegter (wirtschaftlicher und struktureller) Reserven ist das Unternehmen unseres Erachtens auch für schwierige Zeiten mit eventuell disruptiven Ereignissen, so weit wie möglich, gerüstet - was insbesondere im Jahr 2022 unter Beweis gestellt werden konnte.
Zusammenfassend wird die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft für das Jahr 2023 wie folgt beurteilt:
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach IT-Dienstleistungen und einem gezielten Maßnahmenpaket zur marktorientierten Schärfung des Unternehmensprofils geht die InterFace AG gestärkt und optimistisch in das Jahr 2023.
Wir gehen davon aus, dass im Jahr 2023 sowohl die Umsätze als auch die Umsatzrendite über dem Niveau des um Sondereinflüsse bereinigten Ergebnisses des Vorjahres liegen werden.
Unterhaching, den 17. Februar 2023
gez. Maximilian Buchberger
gez. Dr. Michael Münch
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die InterFace AG, Unterhaching
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der InterFace AG, Unterhaching, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der InterFace AG, Unterhaching, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 20. Februar 2023
**Kesel & Partner PartGmbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
München**
gez. Lutz Weigell, Wirtschaftsprüfer
gez. Lars Dörries, Wirtschaftsprüfer
Hinweis gemäß § 328 Abs. 1 a HGB
Vorstehend offengelegter Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss zum 31.12.2022.
Ergebnisverwendungsbeschluss
Der Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung vom 15.06.2023 entspricht dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Anhangs.
Feststellung des Jahresabschlusses
Vorstehender Jahresabschluss wurde am 10.03.2023 durch den Aufsichtsrat gebilligt und damit festgestellt.
Bericht des Aufsichtsrates
der InterFace Aktiengesellschaft
Unterhaching
Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 die ihm gesetzlich und satzungsmäßig zukommenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung der InterFace AG laufend überwacht. Der Aufsichtsrat hat sich vom Vorstand in seinen Sitzungen und anhand regelmäßiger schriftlicher und mündlicher Berichte über die Geschäftsentwicklung der InterFace AG informieren lassen. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat bei wichtigen Einzelfragen beratend mitgewirkt.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 sind unter Einbeziehung der Buchführung von der als Abschlussprüfer bestellten Kesel & Partner PartGmbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft worden. Die Abschlussprüfer haben den Bestätigungsvermerk in uneingeschränkter Form erteilt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis dieser Prüfung zustimmend an.
Für das Geschäftsjahr 2022 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von EUR 1.144.207,97. Aus dem daraus resultierenden Bilanzgewinn zum 31.12.2022 von insgesamt EUR 2.192.355,25 soll keine Ausschüttung erfolgen. Der gesamte Betrag von EUR 2.192.355,25 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Der Aufsichtsrat schließt sich diesem Gewinnverwendungsvorschlag an. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss. Er hat den Jahresabschluss gebilligt, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der InterFace AG für die erfolgreiche Arbeit und das Engagement im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Unterhaching, den 10. März 2023
gez. Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Broy, Vorsitzender des Aufsichtsrates