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Infineon Technologies AG Annual Report 2020

Jan 20, 2021

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Annual Report

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Publication

Infineon Technologies AG

Neubiberg

Jahresabschluss zum 30. September 2020

JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT 2020

Bilanz zum 30. September 2020 und 2019

Aktiva

€ in Millionen Anhang Nr. 30. September 2020 30. September 2019
Anlagevermögen 1 - -
Immaterielle Vermögensgegenstände 2 94 92
Sachanlagen 3 598 686
Finanzanlagen 4 12.266 6.337
Summe Anlagevermögen 12.958 7.115
Umlaufvermögen
Vorräte 5 1.207 1.142
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6 331 316
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 7 1.173 342
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 8 2 5
Sonstige Vermögensgegenstände 9 153 223
Wertpapiere 10 1.809 2.188
Zahlungsmittel 11 778 1.404
Summe Umlaufvermögen 5.453 5.620
Rechnungsabgrenzungsposten 12 116 52
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 13 2 1
Summe Aktiva 18.529 12.788
PASSIVA
€ in Millionen Anhang Nr. 30. September 2020 30. September 2019
Eigenkapital 14
Gezeichnetes Kapital 2.612 2.501
(Bedingtes Kapital) 17 260 266
Eigene Anteile -11 -12
Ausgegebenes Kapital 15 2.601 2.489
Kapitalrücklage 19 3.515 2.553
Gewinnrücklagen 20 3.116 3.549
Bilanzgewinn 21 287 338
Summe Eigenkapital 9.519 8.929
Sonderposten mit Rücklagenanteil 22 1 1
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 23 304 225
Steuerrückstellungen 24 50 39
Sonstige Rückstellungen 25 675 547
Summe Rückstellungen 1.029 811
Verbindlichkeiten 26
Anleihen 27 4.634 504
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 341 400
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 28 2.117 1.131
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 29 8 9
Sonstige Verbindlichkeiten 30 878 996
Summe Verbindlichkeiten 7.978 3.040
Rechnungsabgrenzungsposten 31 2 7
Summe Passiva 18.529 12.788

Gewinn-und-Verlustrechnung für das am 30. September 2020 und 2019 endende Geschäftsjahr

€ in Millionen Anhang Nr. 2020 2019
Umsatzerlöse 32 5.346 5.483
Umsatzkosten 34 -3.745 -3.802
Bruttoergebnis vom Umsatz 1.601 1.681
Forschungs- und Entwicklungskosten 35 -1.091 -1.069
Vertriebskosten 36 -370 -292
Allgemeine Verwaltungskosten 37 -198 -178
Sonstige betriebliche Erträge 38 273 235
Sonstige betriebliche Aufwendungen 39 -275 -298
Beteiligungsergebnis 40 270 64
Zinsergebnis 41 -141 -15
Übriges Finanzergebnis 42 -216 -129
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 43 -3 -16
Ergebnis nach Steuern/Jahresfehlbetrag -150 -17
Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen 437 355
Bilanzgewinn 21 287 338

Anhang für das am 30. September 2020 endende Geschäftsjahr

Grundlagen und Methoden

Die Infineon Technologies AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 126492 eingetragen und hat ihren Firmensitz Am Campeon 1-15, 85579 Neubiberg, Deutschland.

Der Jahresabschluss zum 30. September 2020 der Infineon Technologies AG wird nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellt und in Millionen Euro ("€") unter Gegenüberstellung der Werte zum 30. September 2019 ausgewiesen.

Als börsennotiertes Mutterunternehmen des Infineon-Konzerns (nachfolgend auch "Infineon") erstellt die Infineon Technologies AG nach § 315e Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss auf Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der diesbezüglichen Interpretationen, soweit die IFRS und Interpretationen von der Europäischen Union übernommen sind. Daher wird ein Konzernabschluss nach handelsrechtlichen Vorschriften nicht aufgestellt.

Die Gewinn-und-Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Zur besseren Darstellung der Finanzaktivitäten wurde das Gliederungsschema nach § 275 Abs. 3 HGB modifiziert. Die Finanzaktivitäten werden als Beteiligungsergebnis, Zinsergebnis und übriges Finanzergebnis dargestellt.

Vorgänge, die die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen beeinträchtigen

Verschmelzung Infineon Technologies Finance GmbH

Zum 30. Januar 2020 wurde die Infineon Technologies Finance GmbH mit Sitz in Neubiberg auf die Infineon Technologies AG verschmolzen. Nach § 24 Umwandlungsgesetz wurden als Anschaffungskosten die folgenden Buchwerte aus der Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers angesetzt:

€ in Millionen 30. Januar 2020
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 370

Es entstand ein Verschmelzungsverlust von €2.436,24.

Darstellung Erstattungsverpflichtungen gegenüber Kunden

Der Bilanzausweis von Erstattungsverpflichtungen gegenüber Kunden wurde im Geschäftsjahr angepasst. Anstatt Erstattungsverpflichtungen von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzusetzen, werden diese unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. Der im Vorjahr von den Forderungen aus Lieferung und Leistung abgesetzte Betrag betrug €50 Millionen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen erfolgte nicht.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Sie haben eine Nutzungsdauer von einem Jahr bis maximal fünf Jahren beziehungsweise entsprechend der Vertragslaufzeit. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen.

Das Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird nicht in Anspruch genommen. Forschungs- und Entwicklungskosten werden sofort im Aufwand erfasst.

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Anschaffungskosten und dem Wert der einzelnen Vermögensgegenstände, abzüglich der Schulden zum Zeitpunkt der Übernahme, und wird grundsätzlich planmäßig abgeschrieben. Im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. Bestehen die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr, ist der niedrigere Wertansatz eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts beizubehalten. Die betriebliche Nutzungsdauer der derivativen Geschäfts- oder Firmenwerte von 12 beziehungsweise 15 Jahren basiert auf einer Einschätzung der zeitlichen Ertragsrückflüsse aus den im Rahmen des Erwerbs der Geschäftsbetriebe zusammen mit den Geschäfts- und Firmenwerten erworbenen Vermögensgegenständen, insbesondere Technologien, Kundenstämme sowie, als nicht bilanzierte Vermögensgegenstände, Know-How (Mitarbeiter, Prozesse). Die Ertragspotenziale dieser Vermögensgegenstände und der daraus weiterentwickelten immateriellen Vermögensgegenstände und damit des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts werden voraussichtlich über einen Zeitraum von 12 beziehungsweise 15 Jahren ausgeschöpft.

Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibung der Sachanlagen erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode.

Folgende Nutzungsdauern werden angewandt:

Jahre
Fabrik- und Geschäftsbauten 10 - 50
Übrige Bauten 5 - 10
Technische Anlagen und Maschinen 5 - 10
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 - 10
Spezial- und Normalwerkzeuge 1

Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen.

Geringwertige Anlagengegenstände bis €250 Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden sofort aufwandswirksam erfasst. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von €250 bis €1.000 wird ein Sammelposten gebildet, der jährlich mit 20 Prozent linear abgeschrieben wird.

Geleistete Anzahlungen und angefallene Herstellungskosten für noch nicht fertiggestellte Investitionen unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Ausleihungen an verbundene Unternehmen und die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten oder, bei Vorliegen von voraussichtlich dauernden Wertminderungen, zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.

Umlaufvermögen

In den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren zu Anschaffungskosten, unter Anwendung der Durchschnittsmethode, oder niedrigeren Tagespreisen bewertet, die unfertigen und fertigen Erzeugnisse und Leistungen zu Herstellungskosten. Die Herstellungskosten umfassen neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen, soweit sie durch die Fertigung veranlasst sind. Abwertungen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich ist.

Fremdkapitalzinsen sind in die Herstellungskosten nicht einbezogen worden. Abwertungen für Bestandsrisiken werden berücksichtigt. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wird angewandt.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und - soweit unverzinslich - bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst.

Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet.

Wertpapiere werden mit Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten am Abschlussstichtag und Zahlungsmittel mit dem Nennwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Ein Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungs- und niedrigerem Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten ("Disagio") wird aktiviert und über die Laufzeit der Verbindlichkeiten planmäßig aufgelöst.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsbilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen ermittelt. Verlust- und Zinsvorträge sind berücksichtigungsfähig, wenn eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums von fünf Jahren erwartet wird. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Infineon Technologies AG von aktuell 28 Prozent. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Gebrauch gemacht.

Eigenkapital

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennwert angesetzt.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Bewertung erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method"). Die Bilanzierung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren erfasst die Verpflichtung am Bewertungsstichtag nach der wahrscheinlichen Inanspruchnahme unter Berücksichtigung von zukünftigen Gehalts- und Rentensteigerungen. Für die Abzinsung wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre berücksichtigt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersvorsorgeverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand aus der Aufzinsung der entsprechenden Verpflichtungen saldiert und im Finanzergebnis ausgewiesen. Weiterhin werden diese Vermögensgegenstände mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.

Die Steuerrückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken, ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Künftige Preis- und Kostensteigerungen zum Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden angemessen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Bei der Ermittlung des Aufzinsungsaufwands wird unterstellt, dass Änderungen des Abzinsungssatzes, des Verpflichtungsumfangs und der Restlaufzeit zum Ende des Geschäftsjahres eintreten. Erfolge aus Änderungen des Abzinsungszinssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden im Finanzergebnis ausgewiesen.

Die Rückstellung für Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen umfasst die Aufwendungen für die Lohn- und Gehaltszahlungen an Mitarbeiter in der Freistellungsphase sowie die Aufstockungsleistungen für Anwärter. Diese Rückstellungen wurden entsprechend der IDW-Stellungnahme (IDW RS HFA 3) vom 19. Juni 2013 berechnet. Die voraussichtlich zu leistenden Beträge werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt und mit ihrem Barwert angesetzt.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. In den Fällen, in denen der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher ist als der Ausgabebetrag, wird der Unterschiedsbetrag als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten erfasst und über die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt.

Erlöse, Kosten und Aufwendungen

Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist.

Forschungs- und Entwicklungskosten werden nach Abzug der erhaltenen Fördermittel als Aufwand erfasst.

Aktienbasierte Vergütung

Aufwendungen für Aktienoptionen und (virtuelle) Performance Shares werden ratierlich über den Erdienungszeitraum aufgebaut. Die Bewertung erfolgt zum Zusagezeitpunkt analog dem im IFRS-Konzernabschluss angesetzten Wert nach IFRS 2 "Share-based Payment". Um dem Vorsichtsgedanken mehr Rechnung zu tragen, wird seit dem Geschäftsjahr 2017 nicht mehr die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB ratierlich aufgebaut, sondern das Wahlrecht ausgeübt, eine Rückstellung zu bilanzieren und ratierlich bis zum Erreichen des Erfüllungsbetrags zu erhöhen. Bei späterer Erfüllung mit Eigenkapitalinstrumenten erfolgt eine Umwandlung gebildeter Rückstellungen in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB.

Währungsumrechnung

Fremdwährungsforderungen beziehungsweise Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei Vermögensgegenständen und Schulden mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr erfolgt die Umrechnung ohne Beachtung des Anschaffungskosten- beziehungsweise Realisations- und Imparitätsprinzips.

Währungs- und Rohstoffpreisrisiken

Zur Absicherung des Unternehmens gegen Währungs-, Zins- sowie Rohstoffpreisrisiken werden Devisentermingeschäfte, Zins- und Rohstoffswaps sowie Optionen eingesetzt, die ausschließlich zu Sicherungszwecken verwendet werden. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich imparitätisch bewertet, das heißt, für negative Marktwerte werden Rückstellungen gebildet, positive Marktwerte werden nicht angesetzt.

Bewertungseinheiten

Zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken werden Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet, indem die Wertänderungen oder Zahlungsströme aus den Grund- und Sicherungsgeschäften einander gegenübergestellt werden. Soweit sich daraus ein negativer Überhang ergibt, wird eine Drohverlustrückstellung passiviert. Die bilanzielle Behandlung der Bewertungseinheiten erfolgt nach der Einfrierungsmethode.

Erläuterungen zur Bilanz

1 Anlagevermögen

Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens sind in dem nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.

€ in Millionen Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
30. September 2019 Zugänge Umbuchungen Abgänge 30. September 2020 30. September 2019
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 216 25 2 -8 235 -150
Geschäfts- oder Firmenwert 316 - - - 316 -295
Geleistete Anzahlungen 5 - -2 - 3 -
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 537 25 - -8 554 -445
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 252 1 9 - 262 -174
Technische Anlagen und Maschinen 1.637 57 44 -36 1.702 -1.159
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 368 20 10 -24 374 -308
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 70 66 -63 -12 61 -
Summe Sachanlagen 2.327 144 - -72 2.399 -1.641
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 6.141 6.264 - -370 12.035 -
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 150 - - - 150 -
Beteiligungen 57 45 - - 102 -11
Summe Finanzanlagen 6.348 6.309 - -370 12.287 -11
Anlagevermögen gesamt 9.212 6.478 - -450 15.240 -2.097
€ in Millionen Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Abschreibungen Zuschreibungen Umbuchungen Abgänge 30. September 2020 30. September 2020
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten -20 - - 8 -162 73
Geschäfts- oder Firmenwert -3 - - - -298 18
Geleistete Anzahlungen - - - - - 3
Summe immaterielle Vermögensgegenstände -23 - - 8 -460 94
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken -4 - - - -178 84
Technische Anlagen und Maschinen -168 - - 30 -1.297 405
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung -39 - - 23 -324 50
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau -2 - - - -2 59
Summe Sachanlagen -213 - - 53 -1.801 598
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen - - - - - 12.035
Ausleihungen an verbundene Unternehmen - - - - - 150
Beteiligungen -10 - - - -21 81
Summe Finanzanlagen -10 - - - -21 12.266
Anlagevermögen gesamt -246 - - 61 -2.282 12.958
€ in Millionen Buchwerte
30. September 2019
--- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 66
Geschäfts- oder Firmenwert 21
Geleistete Anzahlungen 5
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 92
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 78
Technische Anlagen und Maschinen 478
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 60
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 70
Summe Sachanlagen 686
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 6.141
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 150
Beteiligungen 46
Summe Finanzanlagen 6.337
Anlagevermögen gesamt 7.115

Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr 2020 außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB in Höhe von €12 Millionen (Vorjahr: €11 Millionen).

2 Immaterielle Vermögensgegenstände

€ in Millionen 30. September 2020 30. September 2019
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 73 66
Geschäfts- oder Firmenwert 18 21
Geleistete Anzahlungen 3 5
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 94 92

Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände betrugen €23 Millionen (Vorjahr: €14 Millionen). Es erfolgten im Geschäftsjahr 2020 wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen.

3 Sachanlagen

€ in Millionen 30. September 2020 30. September 2019
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 84 78
Technische Anlagen und Maschinen 405 478
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 50 60
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 59 70
Summe Sachanlagen 598 686

Es erfolgten planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von €211 Millionen (Vorjahr: €181 Millionen). Es erfolgten im Geschäftsjahr 2020 außerplanmäßige Abschreibungen von €2 Millionen (Vorjahr: €0 Millionen).

4 Finanzanlagen

€ in Millionen 30. September 2020 30. September 2019
Anteile an verbundenen Unternehmen 12.035 6.141
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 150 150
Beteiligungen 81 46
Summe Finanzanlagen 12.266 6.337

Die Anteile an verbundenen Unternehmen haben sich im Berichtszeitraum von €6.141 Millionen um €5.894 Millionen auf €12.035 Millionen erhöht. Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus einer Kapitalerhöhung bei der Infineon Technologies Holding B.V., Rotterdam, Niederlande in Höhe von €6.253 Millionen, einschließlich des gegenläufigen Effekts aus der Sicherung von Währungskursrisiken aus der Kaufpreisverpflichtung aus der Akquisition von Cypress in Höhe von €303 Millionen (siehe Kapitel "Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten"). Andererseits reduzierten sich die Anteile an verbundenen Unternehmen aufgrund der Verschmelzung der Infineon Technologies Finance GmbH um €370 Millionen (siehe Kapitel "Vorgänge, die die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen beeinträchtigen").

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen verzinsliche Darlehen.

Im Geschäftsjahr 2020 erfolgten außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von €10 Millionen (Vorjahr: €11 Millionen). Es ergaben sich in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 keine Zuschreibungen.

5 Vorräte

€ in Millionen 30. September 2020 30. September 2019
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 217 251
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen 662 611
Fertige Erzeugnisse und Waren 329 282
Erhaltene Anzahlungen -1 -2
Summe Vorräte 1.207 1.142

6 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

€ in Millionen 30. September 2020 30. September 2019
Lieferungen und Leistungen 331 316
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 331 316
Davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr - -

Für die Vergleichbarkeit zum Vorjahr im Zusammenhang mit Erstattungsverpflichtungen gegenüber Kunden verweisen wir auf die Ausführungen in dem Kapitel "Vorgänge, die die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen beeinträchtigen".

7 Forderungen gegen verbundene Unternehmen

€ in Millionen 30. September 2020 30. September 2019
Lieferungs- und Leistungsverkehr 174 147
Darlehen 960 154
Konzerninterner Verrechnungsverkehr 39 41
Summe Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.173 342
Davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr 22 24

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich überwiegend um Forderungen aus ausgegebenen Darlehen im Rahmen des zentralen Finanz- und Liquiditätsmanagements. Das zentrale Finanz- und Liquiditätsmanagement wurde in diesem Geschäftsjahr von der Infineon Technologies Finance GmbH nach deren Verschmelzung auf die Infineon Technologies AG übernommen (siehe Kapitel "Vorgänge, die die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen beeinträchtigen"). Dies führte zu einem Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Berichtszeitraum von €342 Millionen um €831 Millionen auf €1.173 Millionen.

8 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

€ in Millionen 30. September 2020 30. September 2019
Lieferungs- und Leistungsverkehr 1 2
Konzerninterner Verrechnungsverkehr 1 3
Summe Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2 5
Davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr - -

9 Sonstige Vermögensgegenstände

€ in Millionen 30. September 2020 30. September 2019
Steuererstattungsansprüche 73 109
Lieferantenkredite 46 38
Forderungen für bewilligte Investitions- und Forschungszuschüsse 19 30
Debitorische Kreditoren 4 1
Derivative Finanzinstrumente 2 42
Als Sicherheit hinterlegte Zahlungsmittel 1 1
Sonstige 8 2
Summe sonstige Vermögensgegenstände 153 223
Davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr 2 -

10 Wertpapiere

€ in Millionen 30. September 2020 30. September 2019
Anteile Investmentfonds 1.809 2.188
Summe Wertpapiere 1.809 2.188

11 Zahlungsmittel

€ in Millionen 30. September 2020 30. September 2019
Guthaben bei Kreditinstituten 778 1.404
Summe Zahlungsmittel 778 1.404

12 Rechnungsabgrenzungsposten

€ in Millionen 30. September 2020 30. September 2019
Disagio Anleihe €500 Millionen 1 1
Disagio Hybridanleihe €600 Millionen 3 -
Disagio Hybridanleihe €600 Millionen 5 -
Disagio Anleihe €750 Millionen 1 -
Disagio Anleihe €750 Millionen 4 -
Disagio Anleihe €750 Millionen 7 -
Disagio Anleihe €650 Millionen 10 -
Sonstige 85 51
Summe Rechnungsabgrenzungsposten 116 52

Am 10. März 2015 begab die Gesellschaft eine nicht nachrangige, unbesicherte Anleihe mit einem Nominalwert von €500 Millionen. Die Differenz zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag ("Disagio") von insgesamt €1 Million wird im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Die Infineon Technologies AG hat am 1. Oktober 2019 eine unbefristete Hybridanleihe zur Refinanzierung der Akquisition von Cypress ausgegeben. Die Emission der Hybridanleihe erfolgte in zwei unbefristeten Tranchen mit einem Nominalbetrag in Höhe von jeweils €600 Millionen. Der Emissionskurs betrug 99,385 Prozent (Tranche 1) beziehungsweise 99,121 Prozent (Tranche 2), die Differenz ("Disagio") von insgesamt €8 Millionen wird im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Am 24. Juni 2020 emittierte die Gesellschaft unter ihrem hierfür am 10. Juni 2020 etablierten EMTN-Programm (European Medium Term Notes Program) nicht nachrangige, unbesicherte Anleihen in vier Tranchen mit einem Nominalwert von insgesamt €2.900 Millionen. Die Differenz zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag ("Disagio") von insgesamt €22 Millionen wird im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält zudem zukünftige Aufwendungen für die Nutzung von Lizenzen und für die Instandhaltung der IT-Infrastruktur sowie eine Abgrenzung der bereits gezahlten Urlaubsvergütung für Mitarbeiter für das verbleibende Kalenderjahr 2020. Des Weiteren sind in dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten €35 Millionen aus Zinssicherungsgeschäften enthalten (siehe Kapitel "Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten").

13 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

€ in Millionen 30. September 2020 30. September 2019
Zeitwert des Planvermögens 26 23
Erfüllungsbetrag für Pensionen und Altersteilzeitverpflichtungen -24 -22
Überschuss des Vermögens über die Verpflichtungen aus Erfüllungsrückständen 2 1

Die Vermögensgegenstände zur Sicherung von Pensionen und Altersteilzeitverhältnissen werden mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet.

Einzelnen Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung in Höhe von €2 Millionen (Vorjahr: €2 Millionen) standen zu verrechnende Rückdeckungsversicherungen mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von €2 Millionen (Vorjahr: €2 Millionen) und Anschaffungskosten von €2 Millionen (Vorjahr: €2 Millionen) gegenüber.

Im Geschäftsjahr wurden Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von €22 Millionen (Vorjahr: €20 Millionen) mit dem beizulegenden Wert der entsprechenden Ansprüche aus "Sondervermögen Altersteilzeit Trust" von €24 Millionen (Vorjahr: €21 Millionen) und Anschaffungskosten von €22 Millionen (Vorjahr: €20 Millionen) verrechnet.

Aus der Verrechnung dieser Verpflichtungen mit den dazugehörigen Deckungsvermögen resultierte ein aktiver Unterschiedsbetrag in Höhe von €2 Millionen (Vorjahr: €1 Million).

14 Eigenkapital

€ in Millionen 30. September 2020 30. September 2019
Gezeichnetes Kapital 2.612 2.501
Eigene Anteile -11 -12
Ausgegebenes Kapital 2.601 2.489
Kapitalrücklage 3.515 2.553
Davon aus Agiobeträgen 2.388 1.436
Davon aus Aktienoptionen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB 124 115
Davon aus anderen Zuzahlungen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB 989 989
Davon aus vereinfachter Kapitalherabsetzung 14 14
Gewinnrücklagen 3.116 3.549
Davon gesetzliche Rücklage 32 32
Davon andere Gewinnrücklagen 3.084 3.517
Bilanzgewinn 287 338
Summe Eigenkapital 9.519 8.929

Im Geschäftsjahr 2020 erhöhte sich das Eigenkapital um €590 Millionen, im Wesentlichen aus der Ausgabe von 55.000.000 neuen Aktien am 27. Mai 2020, hierauf entfielen auf das ausgegebene Kapital €110 Millionen (siehe Kapitel "Ausgegebenes Kapital") sowie auf die Kapitalrücklage €952 Millionen. Gegenläufig wirkten sich die Dividendenzahlung in Höhe von €336 Millionen sowie der Jahresfehlbetrag von €150 Millionen aus.

15 Ausgegebenes Kapital

AUSGEGEBENES KAPITAL

€ in Millionen
Stand 1. Oktober 2019 bzw. 2018 2.489 2.262
Schaffung neuer Aktien durch Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital 110 226
Schaffung neuer Aktien durch Ausübung von Wandlungsrechten aus Aktienoptionsplänen 1 2 1
Stand 30. September 2020 bzw. 2019 2.601 2.489

1 Abweichung bedingt durch Rundungsdifferenz.

ANZAHL AKTIEN

in Stück
Im Umlauf befindliche Aktien (Stand 1. Oktober 2019 bzw. 2018) 1.244.684.071 1.130.995.834
Schaffung neuer Aktien durch Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital 55.000.000 112.773.923
Schaffung neuer Aktien durch Ausübung von Optionsrechten aus Aktienoptionsplänen 237.066 914.314
Übertragung eigener Aktien im Rahmen der Aktienoptionspläne 748.609 -
Im Umlauf befindliche Aktien (Stand 30. September 2020 bzw. 2019) 1.300.669.746 1.244.684.071
Zurückgekaufte eigene Aktien 5.251.391 6.000.000
Ausgegebene Aktien (Stand 30. September 2020 bzw. 2019) 1.305.921.137 1.250.684.071

Das Grundkapital der Infineon Technologies AG hat sich im Geschäftsjahr 2020 um €110.474.132 erhöht. Zum einen hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 26. Mai 2020 eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals beschlossen. Die Kapitalerhöhung wurde am 27. Mai 2020 in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde dabei unter Ausschluss der Bezugsrechte der Altaktionäre durch Ausgabe von 55.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) erhöht. Die Aktien wurden zu einem Platzierungspreis von €19,30 je Aktie zugeteilt und führten zu einem Bruttoemissionserlös von €1.062 Millionen. Sie sind ab dem 1. Oktober 2019 gewinnberechtigt. Zum anderen wurden 237.066 neue Aktien ausgegeben (Vorjahr: 914.314), die infolge der letztmaligen Ausübung von Aktienoptionen durch Arbeitnehmer im Rahmen des Aktienoptionsplans 2010 entstanden sind. Im Rahmen des Performance Share-Plans und des Restricted Stock Unit-Plans übertrug Infineon an Arbeitnehmer und Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 748.609 eigene Aktien. Zum 30. September 2020 betrug das Grundkapital damit €2.611.842.274 und war voll eingezahlt. Es war eingeteilt in 1.305.921.137 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von €2 am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme und den gleichen Anteil am Gewinn nach Maßgabe der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividendenausschüttung. Zum 30. September 2020 hielt die Gesellschaft von der oben genannten Gesamtzahl ausgegebener Aktien 5.251.391 eigene Aktien (Vorjahr: 6 Millionen). Am Tag der Hauptversammlung von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind weder stimm- noch gewinnberechtigt.

16 Genehmigtes Kapital

Zum 30. September 2020 sah die Satzung der Gesellschaft zwei genehmigte Kapitalia über insgesamt bis zu €670.000.000 vor:

Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum Ablauf des 19. Februar 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen um insgesamt bis zu €640.000.000 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I). Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe an am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats hiervon und von § 60 Abs. 2 Aktiengesetz abweichend festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn eines bereits abgelaufenen Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen. Das ursprünglich in Höhe von €750.000.000 bestehende Genehmigte Kapital 2020/I hat sich durch die am 26. Mai 2020 von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene und am 27. Mai 2020 in das Handelsregister eingetragene Kapitalerhöhung von €110.000.000 um eben diesen Betrag auf die genannten €640.000.000 reduziert. Im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2020/I ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Barkapitalerhöhungen unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG dürfen von Gesetzes wegen weder zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Ermächtigung noch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder ihrer Ausübung 10 Prozent des bestehenden Grundkapitals übersteigen. Mit der Kapitalerhöhung vom 26./27. Mai 2020 wurde dieser Rahmen in Höhe von etwa 4 Prozent ausgeschöpft. Für Sachkapitalerhöhungen oder eine Kombination von Bar- und Sachkapitalerhöhung(en) sieht die Ermächtigung darüber hinaus insgesamt eine Höchstgrenze von 10 Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals vor.
Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 17. Februar 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu €30.000.000 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zum Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I). Dabei ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Die Aktien können in der Weise ausgegeben werden, dass die auf sie zu leistende Einlage aus dem Teil des Jahresüberschusses gedeckt wird, den Vorstand und Aufsichtsrat nach § 58 Abs. 2 AktG in andere Gewinnrücklagen einstellen könnten.

17 Bedingtes Kapital

Zum 30. September 2020 sah die Satzung der Gesellschaft ein bedingtes Kapital über bis zu €260.000.000 vor:

Das Grundkapital ist gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung um bis zu €260.000.000 durch Ausgabe von bis zu 130.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zur Gewährung von Aktien an die Gläubiger oder Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20. Februar 2020 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen begeben werden, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/1).

18 Aktienbasierte Vergütung

Die Gesellschaft nutzt für die aktienbasierte Vergütung den Aktienoptionsplan 2010, ab dem Geschäftsjahr 2014 den Performance Share-Plan und zudem ab dem Geschäftsjahr 2017 den Restricted Stock Unit-Plan.

Performance Share-Plan

Als Nachfolger für den Aktienoptionsplan 2010 wurde für den Vorstand und ausgewählte Führungskräfte ein neuer Long Term Incentive ("LTI")-Plan entwickelt. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Performance Share-Plan ("PSP").

Unter diesem Plan werden jeweils am 1. März (bis zum Geschäftsjahr 2017: am 1. Oktober) des laufenden Geschäftsjahres (virtuelle) Performance Shares entsprechend einem festgelegten LTI-Zuteilungsbetrag in Euro zunächst vorläufig zugeteilt. Mit der Zuteilung einer (virtuellen) Performance Share erwirbt der Planteilnehmer das Recht auf Übertragung einer (realen) Infineon-Aktie, wenn ein von Position und LTI-Zuteilungsbetrag abhängiges Eigeninvestment in Infineon-Aktien über eine vierjährige Haltefrist gehalten wird.

Die Performance Shares teilen sich in jeweils 50 Prozent erfolgsabhängige und 50 Prozent erfolgsunabhängige Anteile auf. Die erfolgsabhängigen Performance Shares werden nur dann endgültig zugeteilt, wenn sich die Infineon-Aktie vom Tag der vorläufigen Zuteilung der Performance Shares bis zum Ende der Haltefrist besser als der Philadelphia Semiconductor Index (SOX) entwickelt. Sind am Ende der Haltefrist die Bedingungen für eine endgültige Zuteilung der Performance Shares - entweder sämtlicher oder nur der nicht erfolgsabhängigen - erfüllt, ist der Anspruch auf Übertragung der entsprechenden Anzahl (realer) Infineon-Aktien erworben. Dabei darf bei Vorstandsmitgliedern der Wert der je LTI-Tranche endgültig zugeteilten Performance Shares 250 Prozent des jeweiligen LTI-Zuteilungsbetrags nicht übersteigen; oberhalb dieser Grenze erlöschen die Performance Shares (Cap).

Der beizulegende Zeitwert der Performance Shares zum Zeitpunkt der Zuteilung wurde durch einen externen Gutachter nach einem anerkannten finanzmathematischen Verfahren (Monte-Carlo-Simulationsmodell zur Prognose von Aktienkurs-/Indexentwicklungen) ermittelt. Der beizulegende Zeitwert der gewährten Instrumente wird unter Berücksichtigung zukünftiger Dividenden sowie der Auszahlungsbegrenzung (Cap) ermittelt.

Die erfolgten Zuteilungen stellen sich im Überblick wie folgt dar:

Tranche Ende der Wartezeit Neun-Monats-Durchschnittskurs in € vor Zuteilung Anzahl ausstehender Performance Shares zum 30. September 2020 Beizulegender Zeitwert in € je Performance Share
Geschäftsjahr 2020: Mitarbeiterinnen 29. Februar 2024 18,10 1.044.146 12,95
Geschäftsjahr 2020: Vorstände 29. Februar 2024 18,10 70.850 12,50
Geschäftsjahr 2019: Mitarbeiterinnen 28. Februar 2023 20,02 749.482 14,20
Geschäftsjahr 2019: Vorstände 28. Februar 2023 20,02 44.954 13,79
Geschäftsjahr 2018: Mitarbeiterinnen 28. Februar 2022 21,48 657.434 15,76
Geschäftsjahr 2018: Vorstände 28. Februar 2022 21,48 41.896 15,25
Geschäftsjahr 2017: Mitarbeiterinnen 30. September 2020 13,01 864.358 11,86
Geschäftsjahr 2017: Vorstände 30. September 2020 13,01 61.874 11,25

Die im Oktober 2020 fällige Tranche für das Geschäftsjahr 2017 wurde in Aktien erfüllt. Da die vorgesehene Performance-Hürde zum 30. September 2020 nicht erreicht wurde, war die Tranche nur im Umfang von 50 Prozent (erfolgsunabhängiger Anteil) zu erfüllen. Im Oktober 2020 wurden 460.985 Infineon-Aktien an die berechtigten Vorstände und Mitarbeiter * innen aus dem Bestand an eigenen Aktien ausgegeben.

Aktienoptionsplan 2010

Der Aktienoptionsplan 2010 ist im Dezember 2019 ausgelaufen.

Restricted Stock Unit-Plan

Im Geschäftsjahr 2017 wurde der Restricted Stock Unit-Plan ("RSUP") eingeführt, der Infineon-Mitarbeiter * innen in den USA adressiert und sich an den lokalen Marktbedingungen orientiert.

19 Kapitalrücklage

€ in Millionen
Stand 1. Oktober 2019 bzw. 2018 2.553 1.230
Einstellung in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB 952 1.319
Aufwand aus Aktienoptionen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB 1 10 5
Stand 30. September 2020 bzw. 2019 3.515 2.553

1 Abweichung bedingt durch Rundungsdifferenz.

20 Gewinnrücklagen

€ in Millionen
Stand 1. Oktober 2019 bzw. 2018 3.549 3.717
Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen durch Vorstand und Aufsichtsrat -437 -355
Einstellung aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres 2 187
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 1 2 -
Stand 30. September 2020 bzw. 2019 3.116 3.549
Davon eigene Anteile 1 -19 -22

1 Abweichung bedingt durch Rundungsdifferenz.

21 Bilanzgewinn

€ in Millionen
Stand 1. Oktober 2019 bzw. 2018 338 491
Jahresfehlbetrag -150 -17
Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen 437 355
Ausschüttung Dividende -336 -305
Einstellung in die Gewinnrücklagen durch die Hauptversammlung -2 -186
Stand 30. September 2020 bzw. 2019 287 338

Vorschlag zur Gewinnverwendung

30. September 2020 30. September 2019
Dividende je Aktie (in €) 0,22 0,27
Ausgegebene Aktien (Stück) 1.305.921.137 1.250.684.071
Abzüglich zurückgekaufter eigener Aktien (Stück) 1 -5.251.391 -6.000.000
Ausschüttungsberechtigte Aktien (Stück) 1.300.669.746 1.244.684.071
Ausschüttungssumme (in Millionen €) 286 336
Einstellung in Gewinnrücklagen (in Millionen €) 1 2
Bilanzgewinn (in Millionen €) 287 338

1 Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden 460.985 eigene Aktien im Rahmen der PSP an Mitarbeiter * innen übertragen (siehe Kapitel "Aktienbasierte Vergütung"). Damit betrug die Anzahl der eigenen Aktien 4.790.406. Der Berechnung der Ausschüttungssumme wurden 1.301.130.731 ausschüttungsberechtigte Aktien zurgrunde gelegt.

22 Sonderposten mit Rücklagenanteil

€ in Millionen 30. September 2020 30. September 2019
§ 4 Fördergebietsgesetz 1 1
Summe Sonderposten mit Rücklagenanteil 1 1

In Anwendung der Übergangsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wird der in der Bilanz zum 30. September 2010 enthaltene Sonderposten mit Rücklagenanteil fortgeführt.

Der Sonderposten beinhaltet erfolgsneutral eingestellte Positionen gemäß § 4 Fördergebietsgesetz. Diese lösen sich ratierlich entsprechend der Nutzungsdauer der betroffenen Vermögensgegenstände ertragswirksam auf.

Die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens über €0,08 Millionen sind in dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" der Gewinn-und-Verlustrechnung enthalten.

23 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

€ in Millionen 30. September 2020 30. September 2019
Erfüllungsbetrag für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 884 792
Zeitwert des Planvermögens -580 -567
Nettowert für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Rückstellungen) 304 225

Die Infineon Technologies AG gewährt ihren Mitarbeitern verschiedene Formen der betrieblichen Altersversorgung. Zur Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung hat die Infineon Technologies AG ihre Verpflichtungen durch Vermögen in externen, zweckgebundenen Treuhandvermögen sowie durch verpfändete Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Diese Vermögen dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen.

Der Erfüllungsbetrag in Höhe von €884 Millionen (Vorjahr: €792 Millionen) wurde auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Die Bewertung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten, welche neben den Heubeck-Richttafeln (2018 G) den Marktzinssatz von 2,41 Prozent p.a. (Vorjahr: 2,83 Prozent p.a.), eine Gehaltsdynamik von 2,00 Prozent p.a. (Vorjahr: 2,00 Prozent p.a.), eine Rentendynamik von 1,80 Prozent p.a. (Vorjahr: 1,80 Prozent p.a.) sowie eine alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeit ansetzten. Die Bandbreite der Fluktuationsraten variiert dabei von 0 Prozent bis 5 Prozent. Bei dem Zinssatz handelt es sich um den für den Bilanzstichtag prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Unter Anwendung des für den Bilanzstichtag prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre von 1,71 Prozent p.a. (Vorjahr: 2,07 Prozent p.a.) würde sich im Geschäftsjahr 2020 der Erfüllungsbetrag in Höhe von €990 Millionen (Vorjahr: €894 Millionen) -inklusive des im aktiven Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung enthaltenen Erfüllungsbetrags - ergeben. Der Unterschiedsbetrag im Sinne des § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt im Geschäftsjahr €104 Millionen (Vorjahr: €100 Millionen) und unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB einer Ausschüttungssperre.

Im Geschäftsjahr wurden Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung mit dem beizulegenden Wert der entsprechenden Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen sowie dem "Sondervermögen Pension Trust" von €519 Millionen (Vorjahr: €507 Millionen) und Anschaffungskosten von €395 Millionen (Vorjahr: €390 Millionen) verrechnet. Es wurden Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen mit den entsprechenden Zinserträgen in Höhe von €14 Millionen (Vorjahr: €55 Millionen) verrechnet (siehe Anhang Nr. 41). Der Unterschiedsbetrag im Sinne des § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB beträgt im Geschäftsjahr €124 Millionen (Vorjahr: €117 Millionen) und unterliegt gemäß § 268 Abs. 8 Satz 1 HGB einer Ausschüttungssperre.

Die Infineon Technologies AG gewährt ihren Mitarbeitern außerdem die Teilnahme an einem freiwilligen Entgeltumwandlungsplan. Die umgewandelten Gehaltsbestandteile werden in Fondsanteile angelegt. Diese Anteile dienen der Deckung der hieraus entstehenden Altersversorgungsverpflichtungen in Höhe von €65 Millionen (Vorjahr: €63 Millionen) und sind dem Zugriff anderer Gläubiger durch die Auslagerung in ein zweckgebundenes Treuhandvermögen entzogen. Dieses Vermögen mit einem beizulegenden Zeitwert zum 30. September 2020 von €62 Millionen (Vorjahr: €60 Millionen) und Anschaffungskosten von €64 Millionen (Vorjahr: €61 Millionen) wird daher mit den Altersvorsorgeverpflichtungen verrechnet. Aus den Entgeltumwandlungen erfolgte im Zinsergebnis eine Verrechnung von Aufwendungen in Höhe von €1 Million (Vorjahr: Erträge €3 Millionen) mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung.

24 Steuerrückstellungen

€ in Millionen 30. September 2020 30. September 2019
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 49 38
Übrige 1 1
Summe Steuerrückstellungen 50 39

25 Sonstige Rückstellungen

€ in Millionen 30. September 2020 30. September 2019
Rückstellungen im Zusammenhang mit Qimonda 222 221
Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern 171 179
Rückstellungen im Zusammenhang mit Zinssicherungskontrakten 66 -
Rückstellungen im Zusammenhang mit Erstattungsverpflichtungen gegenüber Kunden 64 -
Gewährleistungen 27 19
Übrige 125 128
Summe sonstige Rückstellungen 675 547

Für die Sachverhalte im Zusammenhang mit Qimonda verweisen wir auf die Ausführungen zu rechtlichen Risiken (siehe Kapitel "Rechtsstreitigkeiten und staatliche Untersuchungsverfahren").

Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern beinhalten unter anderem Kosten für variable Vergütungen, Urlaubsgeld, Altersteilzeit, Jubiläumszahlungen, Übergangs- und Sterbegeld, andere Personalkosten sowie Sozialabgaben.

Rückstellungen für Gewährleistungen spiegeln im Wesentlichen die geschätzten zukünftigen Kosten zur Erfüllung vertraglicher Anforderungen bezüglich verkaufter Produkte wider.

Rückstellungen im Zusammenhang mit Zinssicherungskontrakten enthalten die unrealisierten Bewertungsverluste aus Zinssicherungskontrakten (siehe Kapitel "Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten").

Die Position "Übrige" beinhaltet Rückstellungen für unrealisierte Bewertungsverluste aus Währungssicherungskontrakten und Rohstoffswaps, Rückbauverpflichtungen, Rechtsstreitigkeiten sowie diverse andere Verpflichtungen.

Für die Vergleichbarkeit zum Vorjahr im Zusammenhang mit Erstattungsverpflichtungen gegenüber Kunden verweisen wir auf die Ausführungen in dem Kapitel "Vorgänge, die die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen beeinträchtigen".

26 Verbindlichkeiten

Gesamtbetrag Davon mit einer Restlaufzeit Gesamtbetrag
€ in Millionen 30. September 2020 bis zu einem Jahr mehr als ein Jahr davon mehr als fünf Jahre 30. September 2019
--- --- --- --- --- ---
Anleihen 4.634 34 4.600 2.750 504
(im Vorjahr) 4 500 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 341 341 - - 400
(im Vorjahr) 400 - -
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.117 2.117 - - 1.131
(im Vorjahr) 1.131 - -
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 8 8 - - 9
(im Vorjahr) 9 - -
Sonstige Verbindlichkeiten 878 82 796 496 996
(im Vorjahr) 197 799 496
Davon aus Steuern 15 15 16
Davon im Rahmen der sozialen Sicherheit - - -
Summe Verbindlichkeiten 7.978 2.582 5.396 3.246 3.040
(im Vorjahr) 1.741 1.299 496

Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche beziehungsweise kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten.

27 Anleihen

€ in Millionen 30. September 2020 30. September 2019
Anleihe €500 Millionen, Kupon 1,50%, fällig 2022 500 500
Hybridanleihe €600 Millionen, Kupon 2,875% 600 -
Hybridanleihe €600 Millionen, Kupon 3,625% 600 -
Anleihe €750 Millionen, Kupon 0,75%, fällig 2023 750 -
Anleihe €750 Millionen, Kupon 1,125%, fällig 2026 750 -
Anleihe €750 Millionen, Kupon 1,625%, fällig 2029 750 -
Anleihe €650 Millionen, Kupon 2,0%, fällig 2032 650 -
Verbindlichkeiten aus Zinsen 34 4
Summe Anleihen 4.634 504

Am 10. März 2015 begab die Gesellschaft eine nicht nachrangige, unbesicherte Anleihe mit einem Nominalwert von €500 Millionen im Rahmen eines Angebots an institutionelle und private Investoren in Europa.

Die Infineon Technologies AG hat am 1. Oktober 2019 eine unbefristete Hybridanleihe zur Refinanzierung der Akquisition von Cypress ausgegeben. Die Emission der Hybridanleihe erfolgte in zwei unbefristeten Tranchen mit einem Nominalbetrag in Höhe von jeweils €600 Millionen. Tranche 1 hat eine Kündigungssperrfrist von 5,25 Jahren und einen Kupon von 2,875 Prozent bis zur erneuten Zinsfestlegung. Tranche 2 hat eine Kündigungssperrfrist von 8,25 Jahren und einen Kupon von 3,625 Prozent bis zur erneuten Zinsfestlegung.

Am 24. Juni 2020 emittierte die Infineon Technologies AG unter ihrem hierfür am 10. Juni 2020 etablierten EMTN-Programm (European Medium Term Notes) nicht nachrangige, unbesicherte Anleihen in vier Tranchen mit einem Nominalwert von insgesamt €2.900 Millionen:

eine Tranche mit einem Nominalwert von €750 Millionen, einem Kupon von 0,75 Prozent pro Jahr und einer Fälligkeit im Jahr 2023;
eine Tranche mit einem Nominalwert von €750 Millionen, einem Kupon von 1,125 Prozent pro Jahr und einer Fälligkeit im Jahr 2026;
eine Tranche mit einem Nominalwert von €750 Millionen, einem Kupon von 1,625 Prozent pro Jahr und einer Fälligkeit im Jahr 2029 sowie
eine Tranche mit einem Nominalwert von €650 Millionen, einem Kupon von 2,0 Prozent pro Jahr und einer Fälligkeit im Jahr 2032.

Die Anleihen sind an der Luxemburger Wertpapierbörse gelistet.

28 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

€ in Millionen 30. September 2020 30. September 2019
Lieferungs- und Leistungsverkehr 620 701
Konzerninterner Verrechnungsverkehr 1.497 430
Summe Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.117 1.131

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich überwiegend um Verbindlichkeiten aus dem konzerninternen Verrechnungsverkehr im Rahmen des zentralen Finanz- und Liquiditätsmanagements. Das zentrale Finanz- und Liquiditätsmanagement wurde in diesem Geschäftsjahr von der Infineon Technologies Finance GmbH nach deren Verschmelzung auf die Infineon Technologies AG übernommen (siehe Kapitel "Vorgänge, die die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen beeinträchtigen"). Dies führt zu einem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Berichtszeitraum von €1.131 Millionen um €986 Millionen auf €2.117 Millionen.

29 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

€ in Millionen 30. September 2020 30. September 2019
Lieferungs- und Leistungsverkehr 8 9
Summe Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 8 9

30 Sonstige Verbindlichkeiten

€ in Millionen 30. September 2020 30. September 2019
USPP-Anleihen US$935 Millionen, fällig 2024-2028 (inklusive Verbindlichkeiten aus Zinsen) 808 808
Verpflichtungen aus Lohn- und Gehaltsabrechnungen 24 22
Noch abzuführende Lohn- und Kirchensteuer 15 16
Kreditorische Debitoren 3 3
Optionsprämie im Zusammenhang mit der Absicherung der Cypress-Akquisition - 112
Sonstige 28 35
Summe sonstige Verbindlichkeiten 878 996
Davon aus Steuern 15 16
Davon im Rahmen der sozialen Sicherheit - -

Infineon hat im April 2016 erfolgreich eine US-Privatplatzierung von Anleihen (sogenannte USPP) mit einem Nominalwert von US$935 Millionen abgeschlossen. Die nicht nachrangigen, unbesicherten USPP-Anleihen, welche im Durchschnitt mit 4,09 Prozent pro Jahr verzinst werden, teilen sich wie folgt auf:

Anleihen mit einem Nominalwert von US$350 Millionen sind im Jahr 2024 fällig,
Anleihen mit einem Nominalwert von US$350 Millionen sind im Jahr 2026 fällig und
Anleihen mit einem Nominalwert von US$235 Millionen sind im Jahr 2028 fällig.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthielten im Vorjahr in Höhe von €112 Millionen eine beim Abschluss der Akquisition von Cypress und der damit einhergehenden Ausübung der Deal Contingent Option zu bezahlende Optionsprämie (siehe Kapitel "Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten"). Diese Verbindlichkeit wurde im Geschäftsjahr 2020 ratierlich aufgebaut und es wurden beim Abschluss der Akquisition am 16. April 2020 insgesamt €141 Millionen bezahlt.

31 Rechnungsabgrenzungsposten

€ in Millionen 30. September 2020 30. September 2019
Rechnungsabgrenzungsposten 2 7
Summe Rechnungsabgrenzungsposten 2 7

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen Ausgleichszahlungen und Einzahlungen aus Lizenz- und Entwicklungsverträgen, die vereinbarte Leistungen der Infineon Technologies AG in zukünftigen Geschäftsjahren betreffen.

Erläuterungen zur Gewinn- und-Verlustrechnung

32 Umsatzerlöse

Die Umsätze gliederten sich nach Segmenten wie folgt auf:

€ in Millionen, außer bei Prozentsätzen 2020 2019
Automotive 2.928 55% 3.196 58%
Industrial Power Control 916 17% 828 15%
Power & Sensor Systems 819 15% 708 13%
Connected Secure Systems 569 11% 585 11%
Sonstige Geschäftsbereiche 15 0% 62 1%
Konzernfunktionen 99 2% 104 2%
Gesamt 5.346 100% 5.483 100%

Die Umsatzaufgliederung nach Abnehmergruppen stellte sich wie folgt dar:

€ in Millionen, außer bei Prozentsätzen 2020 2019
Umsätze mit konsolidierten Infineon-Gesellschaften 3.496 65% 3.523 64%
Umsätze mit fremden Dritten und nicht konsolidierten Infineon-Gesellschaften 1.850 35% 1.960 36%
Gesamt 5.346 100% 5.483 100%

Die Umsatzaufgliederung nach Regionen zeigt die folgende Tabelle:

€ in Millionen, außer bei Prozentsätzen 2020 2019
Europa, Naher Osten, Afrika 2.034 38% 2.078 38%
Darin: Deutschland 614 11% 961 18%
Asien-Pazifik (ohne Japan, Greater China) 2.327 44% 2.185 40%
Greater China 82 2% 125 2%
Darin: Festland China inklusive Hongkong 82 2% 90 2%
Japan 350 7% 416 8%
Amerika 553 10% 679 12%
Darin: USA 543 10% 667 12%
Gesamt 5.346 100% 5.483 100%

33 Funktionskosten

Die Funktionskosten werden in der Gewinn-und-Verlustrechnung unterteilt in Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten, Vertriebskosten sowie allgemeine Verwaltungskosten.

34 Umsatzkosten

€ in Millionen, außer bei Prozentsätzen 2020 2019
Umsatzkosten 3.745 3.802
In Prozent vom Umsatz 70% 69%

Die Umsatzkosten umfassen die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Lieferungen und Leistungen.

Im Wesentlichen sind dies Aufwendungen für Fertigungsmaterialien, bezogene Leistungen, Personalaufwendungen, Abschreibungen sowie Aufwendungen für Mieten und Pachten der Fertigungsbereiche.

35 Forschungs- und Entwicklungskosten

€ in Millionen, außer bei Prozentsätzen 2020 2019
Forschungs- und Entwicklungskosten 1.091 1.069
In Prozent vom Umsatz 20% 19%
Davon Zuschüsse -31 -43
In Prozent vom Umsatz 1% 1%

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung umfassen vor allem Personalkosten, Materialkosten, Abschreibungen und Instandhaltung der Laboreinrichtungen sowie Kosten aus vertraglich vereinbarter Technologieentwicklung.

Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden mit den Forschungs- und Entwicklungskosten verrechnet.

36 Vertriebskosten

€ in Millionen, außer bei Prozentsätzen 2020 2019
Vertriebskosten 370 292
In Prozent vom Umsatz 7% 5%

Die Vertriebskosten umfassen Personalkosten für die Mitarbeiter des Vertriebs und des Marketings, Kosten für Kundenmuster, Aufwendungen im Zusammenhang mit Prototypen, Verkaufsförderungsmaßnahmen und Marketingaufwendungen.

37 Allgemeine Verwaltungskosten

€ in Millionen, außer bei Prozentsätzen 2020 2019
Allgemeine Verwaltungskosten 198 178
In Prozent vom Umsatz 4% 3%

Die allgemeinen Verwaltungskosten umfassen im Wesentlichen die Personalkosten der Mitarbeiter in der Verwaltung, nicht produktionsbezogene Gemeinkosten, Beratungshonorare, Rechtsanwaltskosten und andere Honorare für externe Dienstleister sowie Personalbeschaffungs- und Ausbildungskosten.

Sonstige Steuern und Zölle

€ in Millionen 2020 2019
Sonstige Steuern und Zölle 5 5

Sonstige Steuern und Zölle sind in den Funktionskosten enthalten.

38 Sonstige betriebliche Erträge

€ in Millionen, außer bei Prozentsätzen 2020 2019
Sonstige betriebliche Erträge 273 235
In Prozent vom Umsatz 5% 4%
Davon Zuordnung zu anderen Perioden 28 43

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich wie folgt zusammen:

€ in Millionen 2020 2019
Erträge aus der Währungsumrechnung 226 188
Auflösung von Rückstellungen 20 41
Weiterbelastungen an Tochtergesellschaften 17 -
Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 1 2
Sonstige 9 4
Summe sonstige betriebliche Erträge 273 235

39 Sonstige betriebliche Aufwendungen

€ in Millionen, außer bei Prozentsätzen 2020 2019
Sonstige betriebliche Aufwendungen 275 298
In Prozent vom Umsatz 5% 5%
Davon Zuordnung zu anderen Perioden 1 6

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalteten im Einzelnen folgende Posten:

€ in Millionen 2020 2019
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 187 202
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Cypress-Akquisition 77 33
Aufwendungen im Zusammenhang mit Qimonda 6 27
Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen 2 1
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen 2 -
Sonstige 1 35
Summe sonstige betriebliche Aufwendungen 275 298

Für die Sachverhalte im Zusammenhang mit Qimonda verweisen wir auf die Ausführungen zu rechtlichen Risiken (siehe Kapitel "Rechtsstreitigkeiten und staatliche Untersuchungsverfahren").

40 Beteiligungsergebnis

€ in Millionen 2020 2019
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 43 43
Davon:
Infineon Technologies Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Neubiberg 37 30
Infineon Technologies Finance GmbH, Neubiberg 4 11
Hitex GmbH, Karlsruhe 2 2
Erträge aus Gewinnvereinnahmungen 237 32
Davon:
Infineon Technologies Holding B.V., Rotterdam, Niederlande 215 -
Infineon Technologies Ireland Ltd., Dublin 14 17
Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG, Dresden 8 13
Infineon Technologies Bipolar GmbH & Co. KG, Warstein - 2
Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen -10 -11
Summe Beteiligungsergebnis 270 64
Davon aus verbundenen Unternehmen 270 64

Zum 30. September 2020 bestanden Ergebnisabführungsverträge mit nachfolgenden Gesellschaften:

Hitex GmbH, Karlsruhe, Deutschland,
Infineon Technologies Holding GmbH, Neubiberg, Deutschland,
Infineon Technologies Mantel 27 GmbH, Neubiberg, Deutschland,
Infineon Technologies Mantel 29 GmbH, Neubiberg, Deutschland,
Infineon Technologies Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Neubiberg, Deutschland.

41 Zinsergebnis

€ in Millionen 2020 2019
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 64 95
Davon aus verbundenen Unternehmen 54 71
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -205 -110
Davon an verbundene Unternehmen -38 -53
Summe Zinsergebnis -141 -15

In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen waren in Höhe von €1 Million (Vorjahr: €2 Millionen) Erträge aus der Abzinsung sonstiger langfristiger Rückstellungen enthalten.

In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen waren €52 Millionen Aufwendungen aus den im Geschäftsjahr 2020 ausgegebenen Anleihen enthalten (siehe Kapitel "Anleihen"). Aus einer Brückenfinanzierung im Rahmen der Akquisition von Cypress sind des Weiteren €5 Millionen Zinsaufwendungen enthalten. Die Brückenfinanzierung wurde dabei vollständig aus den Emissionserlösen der Anleihebegebung und der beschleunigten Eigenkapitalerhöhung zurückgeführt (siehe Kapitel "Ausgegebenes Kapital").

Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Altersversorgungsrückstellungen und sonstigen langfristigen Rückstellungen beliefen sich auf €23 Millionen (Vorjahr: €22 Millionen). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthielten noch Aufwendungen aus der Änderung des Abzinsungszinssatzes in Höhe von €54 Millionen (Vorjahr: €49 Millionen).

Es wurden Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen mit den entsprechenden Zinserträgen in Höhe von €14 Millionen (Vorjahr: €55 Millionen) verrechnet. Aus den Entgeltumwandlungen erfolgte im Zinsergebnis eine Verrechnung von Aufwendungen in Höhe von €1 Million (Vorjahr: Erträge €3 Millionen) mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung.

42 Übriges Finanzergebnis

€ in Millionen 2020 2019
Übrige finanzielle Erträge - 1
Übrige finanzielle Aufwendungen -216 -130
Summe übriges Finanzergebnis -216 -129

Unter den Übrigen finanziellen Aufwendungen waren die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Sicherung von Wechselkursrisiken in Höhe von €88 Millionen (Vorjahr: €77 Millionen) enthalten. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Absicherung der künftigen Refinanzierungsmaßnahmen beliefen sich auf €90 Millionen (Vorjahr: €0 Millionen). Hierauf entfallen €24 Millionen auf die Auflösung der in Swapsätzen implizit enthaltene Deal-Contingency-Komponente sowie die Aufhebung einer Bewertungseinheit (siehe ausführlich im Kapitel "Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten").

Darüber hinaus waren unter den Übrigen finanziellen Aufwendungen die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Finanzierung der Akquisition von Cypress in Höhe von €18 Millionen (Vorjahr: €29 Millionen) enthalten.

43 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

€ in Millionen 2020 2019
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3 16
Summe Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3 16

Neben dem von der Infineon Technologies AG selbst erwirtschafteten steuerlichen Ergebnis ist die Infineon Technologies AG Steuerschuldnerin hinsichtlich der ihr von den über Ergebnisabführungsverträge verbundenen Organgesellschaften sowie hinsichtlich der Personengesellschaften zugerechneten steuerlichen Bemessungsgrundlagen.

Als Ertragsteueraufwendungen werden Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und im Ausland entrichtete Ertragsteuern ausgewiesen. Für das Geschäftsjahr 2020 betrug der deutsche Gesamtsteuersatz für die Infineon Technologies AG 28 Prozent (Vorjahr: 28 Prozent). Dieser setzte sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent und dem Gewerbesteuersatz von 12 Prozent (Vorjahr: 12 Prozent) zusammen.

Der Steueraufwand des Geschäftsjahres ist insbesondere durch Unterschiede in der steuerlichen Gewinnermittlung sowie Steuern aus Vorjahren beeinflusst. Latente Steuern sind im Ertragsteueraufwand nicht enthalten.

Die Infineon Technologies AG verfügt über Verlustvorträge für Zwecke der Körperschaftsteuer in Höhe von circa €1,5 Milliarden und Verlustvorträge für Zwecke der Gewerbesteuer in Höhe von circa €2,7 Milliarden. Diese führen zu aktiven latenten Steuern. Zudem ergibt sich bei der Infineon Technologies AG ein Überhang aktiver latenter Steuern aus zeitlichen Unterschieden zwischen den handelsbilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Diese aktiven latenten Steuern werden im Rahmen des Aktivierungswahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt.

Sonstige Angaben

Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen

Die Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen beliefen sich in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 auf €14 Millionen beziehungsweise €17 Millionen.

Honorare des Abschlussprüfers

KPMG hat den Jahres- und Konzernabschluss der Infineon Technologies AG geprüft und verschiedene Jahresabschlussprüfungen bei Tochterunternehmen durchgeführt. Daneben wurden sonstige Bestätigungsleistungen vor allem im Rahmen der Erteilung eines Comfort Letters sowie der Prüfung von Angaben des Nachhaltigkeitsberichts erbracht. Im Zusammenhang mit der Beurteilung steuerlicher Einzelsachverhalte wurden wir von KPMG steuerlich beraten. Weiterhin hat KPMG sonstige Leistungen erbracht. Diese betrafen im Wesentlichen die Qualitätssicherung bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen und IT-Systemänderungen.

Die Angaben zum Abschlussprüferhonorar sind im Konzernabschluss der Gesellschaft enthalten. Auf die Veröffentlichung an dieser Stelle wird daher aufgrund der befreienden Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet.

Personalaufwand

€ in Millionen 2020 2019
Löhne und Gehälter 888 884
Soziale Abgaben und Aufwendung für Unterstützung 129 124
Aufwendungen für Altersversorgung 34 15
Summe Personalaufwand 1.051 1.023

Die Löhne und Gehälter beinhalten unter anderem Fertigungslöhne, Gehälter, Abfindungen, Urlaubs- und Sondervergütungen sowie die Veränderung von Personalrückstellungen.

Die sozialen Abgaben enthalten insbesondere den Arbeitgeberanteil der Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge.

In den Aufwendungen für Altersversorgung sind die nach den gesetzlichen Vorschriften in den Funktionskosten auszuweisenden Bestandteile enthalten.

Beschäftigte

Die durchschnittliche Anzahl und die Struktur der Mitarbeiter der Infineon Technologies AG zeigen die folgenden Übersichten:

Anzahl 2020 Anzahl 2019
Neubiberg 4.582 4.381
Regensburg 2.829 2.821
Warstein 1.661 1.571
Sonstige 482 560
Gesamt 9.554 9.333
Angestellte 7.553 7.377
Gewerbliche Mitarbeiter 2.001 1.956
Gesamt 9.554 9.333

Materialaufwand

€ in Millionen 2020 2019
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.948 2.257
Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.148 1.121
Summe Materialaufwand 3.096 3.378

Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten

Die Infineon Technologies AG schließt Geschäfte über derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte, Rohstoff- sowie Zinswährungsswaps ab. Ziel dieser Transaktionen ist die Verringerung der Auswirkungen von Zins-, Währungs- und Rohstoffpreisschwankungen auf künftige Nettozahlungsströme. Derivative Finanzinstrumente werden bei der Gesellschaft zu Sicherungszwecken und nicht zu Handels- oder spekulativen Zwecken eingesetzt. In Einzelfällen erfolgt die Bildung von Bewertungseinheiten.

Die entsprechenden Nominalwerte und beizulegenden Zeitwerte der von der Infineon Technologies AG zum 30. September 2020 und 2019 gehaltenen Derivate sind im Folgenden dargestellt:

Nominalvolumen Marktwert
Davon mit einer Restlaufzeit
--- --- --- --- --- --- ---
€ in Millionen 2020 bis zu einem Jahr zwischen einem und fünf Jahren von mehr als fünf Jahren 2019 2020
--- --- --- --- --- --- ---
Warenterminkontrakte
Rohstoffswaps 15 15 - - 30 1
15 15 - - 30 1
Devisenbezogene Instrumente
Zinswährungsswaps 792 - 792 - 792 15
Zinsswaps 641 641 - -66
Deal Contingent Forward - - - - 3.300 -
Deal Contingent Option - - - - 3.300 -
Kauf Euro, Verkauf Fremdwährung 291 291 - - 371 -3
Verkauf Euro, Kauf Fremdwährung 227 227 - - 246 2
Sonstige Währungen ohne Euro-Gegenwährung 2 2 - - 2 -
1.953 1.161 792 - 8.011 -52
Marktwert
Davon mit einer Restlaufzeit
--- --- --- --- ---
€ in Millionen bis zu einem Jahr zwischen einem und fünf Jahren von mehr als fünf Jahren 2019
--- --- --- --- ---
Warenterminkontrakte
Rohstoffswaps 1 - - 3
1 - - 3
Devisenbezogene Instrumente
Zinswährungsswaps - 15 - 82
Zinsswaps -66 - - -
Deal Contingent Forward - - - 91
Deal Contingent Option - - - 119
Kauf Euro, Verkauf Fremdwährung -3 - - -6
Verkauf Euro, Kauf Fremdwährung 2 - - 3
Sonstige Währungen ohne Euro-Gegenwährung - - - -
-67 15 - 289

Die Nominalvolumen stellen die unsaldierte Summe aller Kauf- und Verkaufskontrakte der derivativen Finanzgeschäfte dar. Die Marktwerte von Devisentermingeschäften werden auf der Basis von aktuellen Referenzkursen der Europäischen Zentralbank unter Berücksichtigung von Terminauf- beziehungsweise Terminabschlägen bestimmt. Die Marktwerte (Gewinne und Verluste) der Währungssicherungskontrakte werden in saldierter Form dargestellt. Die Marktwerte der Rohstoffswaps ergeben sich aus der Bewertung zu Marktpreisen, die den beizulegenden Zeitwerten entsprechen. Devisenoptionen werden mittels Kursnotierungen oder Optionspreismodellen bewertet.

Die Warenterminkontrakte bestehen derzeit aus Rohstoffswaps (Goldswaps) zur Sicherung der Einkaufspreise von mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Goldkäufen. Die Marktwerte der Warentermingeschäfte werden auf Basis von aktuellen Kassapreisnotierungen an den Warenterminbörsen unter Berücksichtigung der Terminauf- beziehungsweise Terminabschläge bestimmt.

Infineon macht gemäß § 254 HGB Gebrauch von dem Wahlrecht zur Bildung von Bewertungseinheiten. Sofern derivative Finanzinstrumente mit den zugehörigen Grundgeschäften in Bewertungseinheiten einbezogen werden, erfolgt sowohl zu Beginn der Sicherungsbeziehung als auch zu jedem darauffolgenden Bilanzstichtag, an dem diese Sicherungsbeziehung besteht, eine Messung ihrer Wirksamkeit. Im Zusammenhang mit der Absicherung des Zins- und Wechselkursrisikos von Vermögensgegenständen und Schulden werden die Bedingungen und Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft miteinander verglichen. Bei der Absicherung zukünftiger Transaktionen kommt die Critical-Term-Match-Methode zum Einsatz. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wird durch das Infineon-Risikomanagement überwacht. Aufgrund der Volumen- und Laufzeitkongruenz von Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich die zukünftigen Wertschwankungen und Zahlungsstromänderungen bis zum Bilanzstichtag aus und werden sich auch künftig ausgleichen.

Für die teilweise Sicherung von Wechselkursrisiken aus der geplanten US$-Eigenkapitaleinlage in Verbindung mit der geplanten Akquisition von Cypress hat die Gesellschaft im Vorjahr zwei transaktionsabhängige Euro/US-Dollar-Absicherungsgeschäfte abgeschlossen: ein Fremdwährungstermingeschäft (das sogenannte "Deal Contingent Forward") sowie eine Fremdwährungsoption (die sogenannte "Deal Contingent Option") mit einem Nominalbetrag von jeweils €3.300 Millionen und als Bewertungseinheiten bilanziert. Bei dem Deal Contingent Forward und der Deal Contingent Option handelte es sich um Mikro-Bewertungseinheiten, welche aufgrund der Übereinstimmung der werttreibenden Parameter als hochwirksam eingestuft wurden. Im Rahmen der Absicherung wurden die Spot- und Forwardkomponente aus dem Deal Contingent Forward beziehungsweise der innere Wert der Deal Contingent Option als Sicherungsinstrumente designiert. Die im Zeitwert der Deal Contingent Option enthaltene Contingency Prämie wird ratierlich über die Laufzeit der Option ergebniswirksam aufgelöst. Mit Abschluss der Akquisition von Cypress am 16. April 2020 wurden der Deal Contingent Forward und die Deal Contingent Option fällig. Im Zuge dessen erfolgte die bereits oben dargestellte US$-Eigenkapitaleinlage zu 95 % des gesicherten Einlagebetrags in die Infineon Technologies Holding B.V.. Die Eigenkapitaleinlage wurde in Höhe des effektiven Sicherungskurses aus Deal Contingent Forward und Deal Contingent Option unter Berücksichtigung von EUR 303 Millionen aus der Sicherungsbeziehung vorgenommen. Der übrige Betrag aus der ursprünglichen Bewertungseinheit wurde erfolgswirksam erfasst. Im Zusammenhang mit der Ausübung der Deal Contingent Option wurde eine Optionsprämie von €141 Millionen bezahlt.

Im Hinblick auf geplante künftige Refinanzierungsmaßnahmen hat sich Infineon im Dezember 2019 gegen das Risiko steigender Zinsen teilweise durch transaktionsabhängige Zinssicherungsgeschäfte ("Deal Contingent Forward Starting Interest Rate Swaps") über ein Gesamtnominalvolumen von €2.025 Millionen sowie US$750 Millionen abgesichert. Davon wurden €2.025 Millionen in den Bewertungseinheiten erfasst. Im Rahmen der Absicherung wurden die Swapsätze in ihrem Volumen zu 100 Prozent designiert. Die in Swapsätzen implizit enthaltene Deal-Contingency-Komponente war dagegen von der Designation des Sicherungsinstruments ausgeschlossen und wurde über die Laufzeit der Sicherungsinstrumente direkt in der Gewinn-und-Verlustrechnung berücksichtigt. Dagegen wurden US$750 Millionen mangels Grundgeschäft bei der Infineon Technologies AG nach allgemeinen Bewertungsgrundsätzen für derivative Finanzinstrumente bewertet. Mit Begebung der Anleihen vom 24. Juni 2020 wurden Zinsswaps mit Nominalvolumen von €1.525 Millionen fällig. Die zuvor berücksichtigten Beträge aus diesen Sicherungsbeziehungen werden in dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von €35 Millionen über die Laufzeit ratierlich im Zinsaufwand erfasst. Aufgrund der Entwicklungen an den Kapitalmärkten infolge der Corona-Krise wurden im Geschäftsjahr 2020 für Zinssswaps mit Nominalvolumen von €500 Millionen Bewertungseinheiten aufgehoben, da der Eintritt der abgesicherten Transaktion als unwahrscheinlich anzunehmen war.

Zur Absicherung des Zins- und Währungsrisikos im Zusammenhang mit einem Fremdwährungsdarlehen wurden in den Vorjahren Zinswährungsswaps in gleicher Höhe abgeschlossen. Die Absicherung des Währungsrisikos aus dem Nominalbetrag der Darlehensverbindlichkeit in Höhe von €792 Millionen erfolgt in der Bewertungseinheit. Aufgrund der unterschiedlichen Zinstermine wird das Zinsänderungsrisiko in der gebildeten Bewertungseinheit nicht berücksichtigt. Es handelt sich um eine Mikrobewertungseinheit. Der Sicherungszeitraum beträgt bis zu zwölf Jahren. Es wird ein zukünftiger Wertausgleich erwartet, da die wesentlichen bewertungsrelevanten Merkmale von Grund- und Sicherungsgeschäften übereinstimmen. Der Nachweis erfolgt unter der Anwendung der Critical-Term-Match-Methode.

Die Nominalwerte der ausstehenden Finanzderivate in Fremdwährung werden zum Jahresstichtagskurs in Euro umgerechnet.

Die nachstehenden Buchwerte sind den Posten der Bilanz entnommen:

€ in Millionen 2020 2019
Sonstige Vermögensgegenstände
Devisenoption - 35
Zinswährungsswaps 2 7
Rechnungsabgrenzungsposten
Zinsswaps 35 -
Sonstige Rückstellungen
Währungssicherungskontrakte -3 -6
Zinsswaps -66 -
Sonstige Verbindlichkeiten
Optionsprämie - 112
Gesamt -32 148

Haftungsverhältnisse

€ in Millionen 2020 2019
Garantieverpflichtungen zugunsten verbundener Unternehmen und Beteiligungen 2.712 22
Kreditbürgschaften zugunsten verbundener Unternehmen und Beteiligungen 39 45
Kreditbürgschaften im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen 16 16
Gesamt 2.767 83
Davon zugunsten verbundener Unternehmen 2.767 83

Zum Bilanzstichtag wurden die bestehenden Haftungsverhältnisse der Infineon Technologies AG unter Berücksichtigung vorhandener Erkenntnisse über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Geschäftspartner hinsichtlich der Risikosituation überprüft. Die Gesellschaft schätzt bei allen aufgeführten Verpflichtungen das Risiko einer möglichen Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Gesamtbetrag Davon mit einer Restlaufzeit Gesamtbetrag
€ in Millionen 2020 bis zu einem Jahr zwischen einem und fünf Jahren von mehr als fünf Jahren 2019
--- --- --- --- --- ---
Verpflichtungen aus geschlossenen Miet- und Leasingverträgen gegenüber fremden Dritten 49 9 11 29 175
Verpflichtungen aus Einkaufsverträgen und Investitionsvorhaben gegenüber fremden Dritten | 719 637 82 - 816
Summe sonstige finanzielle Verpflichtungen 768 646 93 29 991

Am Bilanzstichtag bestanden nicht bilanzierte Zahlungsverpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen für Anlagengegenstände gegenüber fremden Dritten. Nach den vertraglichen Bedingungen sind der Infineon Technologies AG die Leasingobjekte nicht als wirtschaftliches Eigentum zuzurechnen. Zusätzlich bestanden nicht bilanzierte Zahlungsverpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von €294 Millionen, die im Wesentlichen aus Leasing- und Mietverträgen für Immobiliengeschäfte resultieren. Die möglichen finanziellen Verpflichtungen liegen nach Einschätzung der Gesellschaft im geschäftsüblichen Rahmen.

Am Bilanzstichtag bestanden ferner zusätzlich nicht bilanzierte Verpflichtungen aus Einkaufsverträgen und begonnenen oder geplanten Investitionsvorhaben in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen gegenüber fremden Dritten.

Die Infineon Technologies AG führt als Muttergesellschaft des Infineon-Konzerns entsprechende Leitungs- und Zentralfunktionen aus. Die Gesellschaft steuert die logistischen und produktionsbezogenen Prozesse innerhalb des Konzernverbunds. Neben eigenen Fertigungen in Regensburg und Warstein nutzt die Gesellschaft Fertigungskapazitäten bei Auftragsfertigern innerhalb des Konzernverbunds. Entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen hat die Gesellschaft potenzielle Kostenrisiken aufgrund nicht ausgelasteter Kapazitäten bei den beauftragten Konzernunternehmen zu tragen.

Rechtliche Risiken

Rechtsstreitigkeiten und staatliche Untersuchungsverfahren

Wettbewerbsrechtliche Verfahren Smartcard-Chips

Im Oktober 2008 hat die EU-Kommission gegen die Gesellschaft und weitere Hersteller von Chips für Smartcards ein kartellrechtliches Untersuchungsverfahren eingeleitet. Im September 2014 hat die EU-Kommission eine Geldbuße in Höhe von €83 Millionen gegen Infineon verhängt, die im Juli 2020 durch Urteil des Europäischen Gerichts auf €76,9 Millionen reduziert worden ist.

Im Zusammenhang mit dem Verfahren der EU-Kommission wurden in Kanada zwei Sammelklagen auf Schadensersatz in unbezifferter Höhe eingereicht: die erste Klage in der Provinz British Columbia im Juli 2013 und eine weitere Klage in der Provinz Quebec im September 2014. Die Klagen folgten jeweils Presseberichten über die Untersuchung beziehungsweise Entscheidung der EU-Kommission. Es wurden von den Gerichten noch keine Verfahrenstermine angesetzt.

Im Juli 2019 hat ein direkter Kunde unter Bezugnahme auf das vorgenannte EU-Kartellverfahren in London (Großbritannien) eine Klage gegen die Infineon Technologies UK Limited und mehrere Renesas-Gesellschaften eingereicht. Im August 2020 hat außerdem ein indirekter Kunde unter Bezugnahme auf das vorgenannte EU-Kartellverfahren die Gesellschaft über einen angeblichen Schaden informiert.

Jegliche weitere Stellungnahme der Gesellschaft zu diesen Verfahren könnte die Position der Gesellschaft in diesen Verfahren ernsthaft beeinträchtigen.

Vorgänge im Zusammenhang mit Qimonda

Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Mai 2006 wurden alle wesentlichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Geschäftsaktivitäten, die dem Speichergeschäft ("Memory Products") zuzuordnen waren, aus Infineon ausgegliedert und im Wege der Sacheinlage in Qimonda eingebracht. Am 23. Januar 2009 hat Qimonda beim Amtsgericht München Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Am 1. April 2009 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Aus der Insolvenz von Qimonda haben sich verschiedene Streitigkeiten zwischen dem Insolvenzverwalter und Infineon entwickelt.

Angebliche wirtschaftliche Neugründung und Differenzhaftung

Der Insolvenzverwalter hat im November 2010 beim Landgericht München I eine unbezifferte Feststellungsklage gegen die Infineon Technologies AG und - im Wege der Streitverkündung - gegen die Infineon Technologies Holding B.V. sowie die Infineon Technologies Investment B.V. eingereicht. Er hat beantragt festzustellen, dass Infineon verpflichtet sei, die Unterbilanz von Qimonda auszugleichen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen von Qimonda bestand, das heißt, Qimonda denjenigen Betrag zu erstatten, um den das tatsächliche Gesellschaftsvermögen von Qimonda im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinter dem Betrag des Grundkapitals von Qimonda zurückblieb. Der Insolvenzverwalter ist der Auffassung, dass es sich bei der Aufnahme der operativen Tätigkeit durch Qimonda um eine von der Rechtsprechung sogenannte wirtschaftliche Neugründung handele, die nicht formgerecht offengelegt worden sei. Am 6. März 2012 hat der Bundesgerichtshof in einem in anderer Sache ergangenen Grundsatzurteil entschieden, dass es für eine etwaige Haftung im Fall der wirtschaftlichen Neugründung allerdings nicht - wie vom Insolvenzverwalter behauptet - auf den Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung, sondern lediglich den Zeitpunkt der Neugründung ankommt.

Am 14. Februar 2012 hat der Insolvenzverwalter zusätzlich zu seiner unbezifferten Feststellungsklage hilfsweise einen Zahlungsantrag gestellt und zudem weitere Ansprüche geltend gemacht. Wegen der angeblichen wirtschaftlichen Neugründung verlangte der Insolvenzverwalter mit seinem Hilfsantrag die Zahlung von mindestens €1,71 Milliarden zuzüglich Zinsen. Am 15. Juni 2012 hat der Insolvenzverwalter seinen Zahlungsantrag vom 14. Februar 2012 erhöht. Seinen angeblichen Anspruch aus wirtschaftlicher Neugründung beziffert der Insolvenzverwalter nunmehr mit mindestens rund €3,35 Milliarden zuzüglich Zinsen. Außerdem stützt er einen wesentlichen Teil seiner Ansprüche zusätzlich auf die - schon im August 2011 unbeziffert außergerichtlich geltend gemachte - sogenannte Differenzhaftung. Dem liegt die Behauptung zugrunde, das von Infineon ausgegliederte Speichergeschäft habe von Anfang an einen negativen Wert in Milliardenhöhe gehabt. Die Differenz zum geringsten Ausgabebetrag der an Infineon im Zuge der Ausgliederung von Qimonda ausgegebenen Aktien habe Infineon dem Insolvenzverwalter zu erstatten. Weiterhin macht der Insolvenzverwalter einen Zahlungsanspruch aus Qimonda angeblich zu Unrecht weiterbelasteten Beraterkosten im Zusammenhang mit dem Qimonda-Börsengang von €10 Millionen geltend.

Die behauptete Differenzhaftung steht im Widerspruch zu zwei Wertgutachten, die in Vorbereitung der Kapitalerhöhung von unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften angefertigt wurden, und zwar von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag von Infineon und von einer anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gerichtlich bestelltem Sacheinlage- und Nachgründungsprüfer. In ihrem damaligen Wertgutachten kam die von Infineon beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu dem Ergebnis, dass der Wert des eingebrachten Geschäftsbereichs den geringsten Ausgabebetrag der ausgegebenen Aktien um ein Vielfaches überstieg. Die gerichtlich bestellte Sacheinlage- und Nachgründungsprüferin hat dem Gericht bestätigt, dass der geringste Ausgabebetrag der ausgegebenen Aktien - wie vom Gesetz gefordert - durch den Wert der Sacheinlagen gedeckt sei. Außerdem hat Infineon im Rahmen der Verteidigung gegen die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Ansprüche mehrere gutachterliche Stellungnahmen in Auftrag gegeben, die ebenfalls zu dem Ergebnis kommen, dass die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Einwendungen gegen die Bewertung der Sacheinlage nicht bestehen.

Der Rechtsstreit fokussiert sich mittlerweile auf die wegen angeblich fehlender Werthaltigkeit geltend gemachten Ansprüche. Am 29. August 2013 hat das Gericht einen unabhängigen Sachverständigen zur Klärung der vom Insolvenzverwalter aufgeworfenen Bewertungsfragen bestellt, der sich auch mit technischen Fragestellungen beschäftigt.

Der Rechtsstreit wird von beiden Parteien mit sehr hohem Aufwand geführt. Die Parteien haben bereits eine Vielzahl äußerst umfangreicher Schriftsätze ausgetauscht. Für beide Seiten sind zahlreiche Experten und Sachverständige tätig, die den jeweiligen Parteivortrag mit Gutachten und Stellungnahmen stützen.

Am 21. September 2018 hat der gerichtlich bestellte Sachverständige in Abstimmung mit den Parteien einen Zwischenbericht über seine vorläufige Einschätzung zum Wert der Sacheinlagen vorgelegt. Die Gesellschaft ist grundsätzlich bereit, auf Basis dieses Zwischenberichts Gespräche über eine außergerichtliche Beilegung des Rechtsstreits zu führen.

Die Parteien tauschen weiter Schriftsätze aus. Es ist derzeit nicht absehbar, ob der Rechtsstreit tatsächlich durch eine außergerichtliche Einigung beendet werden kann und, wenn dies nicht der Fall sein sollte, wann es zu einer erstinstanzlichen gerichtlichen Entscheidung kommt.

Nachhaftung als persönlich haftende Gesellschafterin der Qimonda Dresden GmbH & Co. OHG

Infineon war bis zur Ausgliederung des Speichergeschäfts persönlich haftende Gesellschafterin von Qimonda Dresden. Bestimmte Altgläubiger haben deshalb sogenannte Nachhaftungsansprüche gegen Infineon. Diese kann nur der Insolvenzverwalter im Namen dieser Gläubiger geltend machen. Mit den meisten wesentlichen Nachhaftungsgläubigern konnten zwischenzeitlich Vergleiche erzielt werden.

Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Qimonda

Infineon erfasst Rückstellungen und Verbindlichkeiten für solche Verpflichtungen und Risiken, von denen Infineon zum jeweiligen Bilanzstichtag annimmt, dass sie wahrscheinlich zu einer Zahlung führen können - das heißt, dass aus Sicht von Infineon zum jeweiligen Beurteilungszeitpunkt überwiegende Gründe für eine Verpflichtung oder ein Risiko sprechen -, und wenn die Verpflichtung oder das Risiko zum jeweiligen Beurteilungszeitpunkt mit hinreichender Genauigkeit eingeschätzt werden kann.

Wie oben beschrieben, sieht sich Infineon im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von Qimonda und deren Tochtergesellschaften bestimmten Risiken ausgesetzt. Zum 30. September 2020 hat Infineon daher unter Würdigung des Zwischenberichts des gerichtlich bestellten Sachverständigen Rückstellungen im Zusammenhang mit Qimonda von insgesamt €222 Millionen bilanziert. Darin sind im Wesentlichen Rückstellungen für den weiterhin anhängigen Rechtsstreit um die angebliche wirtschaftliche Neugründung und Differenzhaftung inklusive Verteidigungskosten enthalten. Zum 30. September 2019 beliefen sich die Rückstellungen im Zusammenhang mit Qimonda auf €221 Millionen.

Es gibt keine Sicherheit, dass die für Qimonda erfassten Rückstellungen ausreichen, um allen Verpflichtungen nachzukommen, die sich im Zusammenhang mit der Insolvenz von Qimonda, insbesondere mit den oben dargestellten Angelegenheiten, ergeben können. Außerdem könnten möglicherweise Verpflichtungen und Risiken eintreten, die momentan nicht als wahrscheinlich angesehen werden und daher nicht von den Rückstellungen erfasst sind und insoweit eine Eventualverbindlichkeit darstellen. Sollten die in dem Rechtsstreit aus wirtschaftlicher Neugründung und Differenzhaftung geltend gemachten Ansprüche Bestand haben, könnten - über die gebildeten Rückstellungen hinaus -erhebliche finanzielle Verpflichtungen für Infineon entstehen, welche einen negativen Einfluss auf das Geschäft und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten.

Sonstiges

Gegen Infineon laufen verschiedene andere Rechtsstreitigkeiten und Verfahren im Zusammenhang mit der jetzigen oder früheren Geschäftstätigkeit. Diese können insbesondere Produkte, Leistungen, Patente, Exportkontrolle, Umweltangelegenheiten und andere Sachverhalte betreffen.

Infineon ist nach derzeitigem Kenntnisstand der Auffassung, dass aus dem Ausgang dieser anderen Rechtsstreitigkeiten und Verfahren jeweils kein wesentlicher negativer Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erwarten ist. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies in Zukunft anders bewertet werden muss und sich aus der Neubewertung der anderen Rechtsstreitigkeiten und Verfahren eine wesentliche negative Beeinflussung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, insbesondere zum Zeitpunkt der Neubewertung, ergeben könnte.

Darüber hinaus ist Infineon im Zusammenhang mit seiner jetzigen oder früheren Geschäftstätigkeit vielfältigen rechtlichen Risiken ausgesetzt, die bisher nicht zu Rechtsstreitigkeiten führten. Dazu zählen unter anderem Risiken aus Produkthaftungs-, Umwelt-, Kapitalmarkt-, Antikorruptions-, Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie Exportkontrolle und sonstigen Compliance-Vorschriften. In diesem Zusammenhang könnte Infineon auch für Gesetzesverstöße einzelner Mitarbeiter * innen oder Dritter in Anspruch genommen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat

Vergütungen im Geschäftsjahr 2020

Die im Geschäftsjahr 2020 aktiven Vorstandsmitglieder erhielten für ihre Tätigkeit eine erfolgsunabhängige fixe Vergütung in Höhe von €3,8 Millionen (Vorjahr: €3,7 Millionen). Die Vorstandsmitglieder erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 außerdem eine variable, erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von €3,6 Millionen (Vorjahr: €2,3 Millionen). Diese setzte sich aus einem Short Term Incentive in Höhe von €1,4 Millionen (Vorjahr: €1,2 Millionen) und einem Mid Term Incentive in Höhe von €1,3 Millionen (Vorjahr: €1,1 Millionen) zusammen. Darüber hinaus erhielt der Vorstand einen Long Term Incentive (LTI), welcher seit dem Geschäftsjahr 2014 in Form von Performance Shares gewährt wird. Der aus dem LTI resultierende Aufwand belief sich auf €0,9 Millionen (Vorjahr: €0,6 Millionen). Die an die aktiven Vorstandsmitglieder für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 gewährte Gesamtvergütung betrug €7,3 Millionen (Vorjahr: €6,7 Millionen).

Die Gesamtvergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Infineon Technologies AG einschließlich des an sie gezahlten Sitzungsgelds betrug im Geschäftsjahr 2020 €2,1 Millionen (Vorjahr: €2,1 Millionen). Die bei Infineon beschäftigten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bezogen zudem für ihre Tätigkeit als Arbeitnehmer ein Gehalt.

Den früheren Mitgliedern des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2020 Gesamtbezüge (insbesondere Versorgungsleistungen) in Höhe von €2,2 Millionen gewährt (Vorjahr: €2,0 Millionen).

Die Pensionsrückstellungen für frühere Mitglieder des Vorstands betrugen zum 30. September 2020 €72,7 Millionen (Vorjahr: €69,2 Millionen).

Hinsichtlich der Angaben zur individuellen Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 285 Nr. 9 HGB wird auf die Ausführungen im Vergütungsbericht verwiesen, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts ist.

In den Geschäftsjahren 2020 und 2019 gab es keine weiteren bedeutenden Transaktionen zwischen Infineon und nahestehenden Personen, die über das bestehende Anstellungs-, Dienst- oder Bestellungsverhältnis beziehungsweise die vertragliche Vergütung hierfür hinausgehen.

Der Vorstand

Im Geschäftsjahr 2020 setzte sich der Vorstand wie folgt zusammen:

Name Beruf Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand 30. September 2020)
Dr. Reinhard Ploss Vorsitzender des Vorstands, Arbeitsdirektor Aufsichtsratsmitglied> Infineon Technologies Austria AG, Österreich (Vorsitzender)> Futurium gGmbH, Deutschland Mitglied des Board of Directors> Infineon Technologies Americas Corp., USA
Dr. Sven Schneider Finanzvorstand Aufsichtsratsmitglied> Infineon Technologies Austria AG, Österreich Mitglied des Board of Directors> Infineon Technologies China Co., Ltd., Volksrepublik China> Infineon Technologies Asia Pacific Pte., Ltd., Singapur> Infineon Technologies Americas Corp., USA
Dr. Helmut Gassel Chief Marketing Officer Mitglied des Board of Directors> Infineon Technologies Asia Pacific Pte., Ltd., Singapur (Vorsitzender)> Infineon Technologies Japan K.K., Japan (Vorsitzender)> Infineon Technologies China Co., Ltd., Volksrepublik China> Infineon Technologies Americas Corp., USA (Vorsitzender)
Jochen Hanebeck Chief Operations Officer Aufsichtsratsmitglied> Infineon Technologies Austria AG, Österreich

Der Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020, deren Position im Aufsichtsrat, deren Beruf und deren Mitgliedschaften in anderen Aufsichts- und Kontrollgremien sind nachfolgend dargestellt:

Name Beruf Mitgliedschaft in weiteren Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand 30. September 2020)
Dr. Wolfgang Eder Vorsitzender Mitglied verschiedener Aufsichtsräte Aufsichtsratsmitglied> voestalpine AG, Österreich
Johann Dechant 1 Stellvertretender Vorsitzender Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats und Vorsitzender des Betriebsrats Regensburg, Infineon Technologies AG Mitglied des Verwaltungsrats> SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, Deutschland
Xiaoqun Clever Unternehmensberaterin -LuxNova Suisse GmbH Aufsichtsratsmitglied> Capgemini SE, Frankreich> Amadeus IT Group SA, Spanien
Mitglied des Beirats> Maxingvest AG, Deutschland
Mitglied des Verwaltungsrats> Cornelsen Gruppe, Deutschland
Mitglied des Board of Directors> BHP Group Plc., Australien
Dr. Friedrich Eichiner Mitglied verschiedener Aufsichtsräte Aufsichtsratsmitglied> Festo AG, Deutschland (Vorsitzender)> Festo Management SE, Deutschland (Vorsitzender)> Allianz SE, Deutschland
Annette Engelfried 1 Gewerkschaftssekretärin der IG Metall-Bezirksleitung Berlin-Brandenburg-Sachsen Aufsichtsratsmitglied> Infineon Technologies Dresden Verwaltungs GmbH, Deutschland> Siemens Gamesa Renewable Energy Management GmbH, Deutschland
Peter Gruber 1 Vertreter der Leitenden Angestellten Chief Financial Officer im Bereich Fertigung, Infineon Technologies AG Aufsichtsratsmitglied> Infineon Technologies Dresden Verwaltungs GmbH, Deutschland
Hans-Ulrich Holdenried Selbstständiger Unternehmensberater Mitglied des Beirats> Bridge imp GmbH, Deutschland
Dr. Susanne Lachenmann 1 Leitende Entwicklungsingenieurin
Geraldine Picaud Finanzvorständin, LafargeHolcim Ltd., Schweiz Mitglied des Board of Directors> Holcim Group Services Ltd, Schweiz>Holcim Technology Ltd, Schweiz> Lafarge Maroc SA, Marokko> LafargeHolcim Maroc SAS, Marokko> LafargeHolcim Maroc Afrique SAS, Marokko> Huaxin Cement Co., Ltd., Volksrepublik China
Dr. Manfred Puffer Selbstständiger Unternehmensberater Aufsichtsratsmitglied> Athora Lebensversicherung AG, Deutschland>Nova KBM Bank, Slowenien> EVO Finance, Spanien> Oldenburgische Landesbank AG, Deutschland Mitglied des Board of Directors> Athene Holding Ltd., Bermuda> Catalina Holdings (Bermuda) Ltd., Bermuda
Melanie Riedl 1 Analyseingenieurin und stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats Campeon
Jürgen Scholz 1 Erster Bevollmächtigter der IG Metall Regensburg Aufsichtsratsmitglied> Krones AG, Deutschland Mitglied des Verwaltungsrats>BKK der BMW AG, Deutschland
Kerstin Schulzendorf 1 Fachkraft in der Frontend Produktion, Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG
Dr. Ulrich Spiesshofer Manager und Investor
Margret Suckale Mitglied verschiedener Aufsichtsräte Aufsichtsratsmitglied> HeidelbergCement AG, Deutschland> Deutsche Telekom AG, Deutschland> DWS Group GmbH & Co. KGaA, Deutschland
Diana Vitale 1 Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats Warstein, Infineon Technologies AG

1 Arbeitnehmervertreter

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Vermittlungsausschuss

Dr. Eckart Sünner (Vorsitzender)

Johann Dechant

Hans-Ulrich Holdenried

Jürgen Scholz

Präsidialausschuss

Dr. Eckart Sünner (Vorsitzender)

Johann Dechant

Gerhard Hobbach

Hans-Ulrich Holdenried

Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss

Dr. Eckart Sünner (Vorsitzender)

Johann Dechant

Dr. Wolfgang Eder

Annette Engelfried

Strategie- und Technologieausschuss

Peter Bauer (Vorsitzender)

Dr. Wolfgang Eder

Peter Gruber

Hans-Ulrich Holdenried

Dr. Susanne Lachenmann

Jürgen Scholz

Nominierungsausschuss

Dr. Wolfgang Eder (Vorsitzender)

Prof. Dr. Renate Köcher

Dr. Manfred Puffer

Die Geschäftsadresse jedes der Aufsichtsratsmitglieder ist: Infineon Technologies AG, Am Campeon 1-15, D-85579 Neubiberg (Deutschland).

Angabe gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG

Die Gesellschaft hatte am 9. Mai 2011 beschlossen, von der Ermächtigung zum Aktienrückkauf, die von der Hauptversammlung am 17. Februar 2011 erteilt wurde, Gebrauch zu machen. Der Aktienrückkauf diente ausschließlich dem Zweck der Einziehung der Aktien zur Kapitalherabsetzung, der Bedienung von Wandelanleihen und der Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter, Organmitglieder von verbundenen Unternehmen und Mitglieder des Vorstands und erfolgte im Übrigen nach Maßgabe der §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der EG-VO, jeweils in der damals geltenden Fassung.

Im Geschäftsjahr 2013 wurden bis zur Beendigung des Programms zum 31. März 2013 Put-Optionen über 6 Millionen Aktien ausgeübt. Hiervon wurden im Geschäftsjahr 2020 568.308 Aktien in einem Nominalbetrag von €1.136.616,00 (0,044 Prozent des Grundkapitals zum 30. September 2020) an Vorstandsmitglieder und Führungskräfte zum Zweck des Settlements des Long Term Incentive beziehungsweise Performance Share Plan (Grant 2015) ausgegeben. Der Settlement-Betrag belief sich hierbei insgesamt auf €8.900.525,10. Weiterhin wurden im Rahmen des Restricted Stock Unit Plan 67.040 Aktien in einem Nominalbetrag von €134.080 (0,005 Prozent des Grundkapitals zum 30. September 2020) (Grant 2017), 47.492 Aktien in einem Nominalbetrag von €94.984 (0,004 Prozent des Grundkapitals zum 30. September 2020) (Grant 2018) sowie 65.769 Aktien in einem Nominalbetrag von €131.538 (0,005 Prozent des Grundkapitals zum 30. September 2020) (Grant 2019) an Führungskräfte ausgegeben. Der Settlement-Betrag belief sich auf €862.668,93 (Grant 2017), €749.442,21 (Grant 2018) und €1.038.051,56 (Grant 2019).

Damit sind zum 30. September 2020 5.251.391 Aktien weiterhin im Bestand der Gesellschaft. Diese Aktien entsprechen einem Betrag von nominal €10.502.782,00 beziehungsweise 0,40 Prozent des Grundkapitals zum 30. September 2020.

Angabe gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 4 AktG

Für Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 4 AktG verweisen wir auf die Ausführungen zum genehmigten Kapital.

Angabe gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Nach § 33 Abs. 1 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) hat jeder Aktionär, der die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent der Stimmrechte einer börsennotierten Gesellschaft erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Handelstagen, mitzuteilen. In die Berechnung des Stimmrechtsanteils sind neben den Stimmrechten aus Aktien, die dem Aktionär gehören, auch solche Stimmrechte einzubeziehen, die ihm nach § 34 WpHG zugerechnet werden. Der Gesellschaft wurden folgende zum 30. September 2020 bestehende Beteiligungen mitgeteilt (die entsprechenden Prozent- und Aktienzahlen beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der jeweiligen Mitteilung vorhandene Grundkapital; die Anzahl der Aktien ist der letzten Stimmrechtsmitteilung an die Gesellschaft entnommen und kann daher zwischenzeitlich überholt sein):

Die Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 20. Juni 2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Infineon Technologies AG, Neubiberg (Deutschland) am 18. Juni 2019 4,82 Prozent (das entsprach 60.264.010 Stimmrechten) betrug. 4,82 Prozent der Stimmrechte (das entsprach 60.264.010 Stimmrechten) waren ihr gemäß § 34 WpHG zuzurechnen.
Die BlackRock, Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 27. Juni 2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Infineon Technologies AG, Neubiberg (Deutschland) am 24. Juni 2019 5,36 Prozent der Stimmrechte (das entsprach 66.967.411 Stimmrechten) betrug. 5,36 Prozent der Stimmrechte (das entsprach 66.967.411 Stimmrechten) waren ihr gemäß § 34 WpHG zuzurechnen.
Das Königreich Norwegen, Oslo, Norwegen, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 1. Oktober 2019 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Infineon Technologies AG, Neubiberg (Deutschland) am 30. September 2019 4,85 Prozent (das entsprach 60.633.622 Stimmrechten) betrug. 4,85 Prozent der Stimmrechte (das entsprach 60.633.622 Stimmrechten) waren ihm gemäß § 34 WpHG zuzurechnen.
Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 5. März 2020 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Infineon Technologies AG, Neubiberg (Deutschland) am 2. März 2020 3,92 Prozent (das entsprach 49.029.429 Stimmrechten) betrug. 3,92 Prozent der Stimmrechte (das entsprach 49.029.429 Stimmrechten) waren ihr gemäß § 34 WpHG zuzurechnen.

Alle der Gesellschaft nach §§ 31 ff. WpHG zugegangenen Mitteilungen sind über die Internet-Seite der Gesellschaft beziehungsweise die Internet-Plattform der Deutschen Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH einsehbar.

Angabe gemäß § 161 AktG

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung wurde vom Vorstand und vom Aufsichtsrat abgegeben und dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Sie ist im Internet unter www.infineon.com ("Über Infineon/Investor/Corporate Governance/Entsprechenserklärungen") veröffentlicht.

Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 und Nr. 11a HGB

Name der Gesellschaft Sitz Anteil

in %
Davon Infineon Technologies AG Eigenkapital

(€ in Millionen)
Jahresergebnis

(€ in Millionen)
Fußnote
Vollkonsolidierte Tochtergesellschaften:
5200 Ben White Condominiums Association, Inc. Austin, Texas, USA k.A. 0 k.A. k.A. 14,24
AgigA Tech (Chengdu) LLC Chengdu, Volksrepublik China 100 0 -0,02 -0,05 15
AgigA Tech (Mauritius) LLC Ebene, Mauritius 100 0 1,73 -0,02 8
AgigA Tech, Inc. Wilmington, Delaware, USA 100 0 8,16 -2,34 14
Cirrent, LLC Wilmington, Delaware, USA 100 0 k.A. k.A. 14
CYLand Corp. General Trias, Philippinen 40 0 1,47 -0,04 15
Cypress Innovates G.K. Kawasaki, Japan 100 0 27,51 1,32 15
Cypress International, LLC Wilmington, Delaware, USA 100 0 k.A. k.A. 14
Cypress Manufacturing, Ltd. George Town, Kaimaninseln 100 0 58,56 2,09 14
Cypress Semiconductor (Canada), Inc. Kanata, Ontario, Kanada 100 0 -0,02 0,02 14
Cypress Semiconductor (France) SAS Boulogne-Billancourt, Frankreich 100 0 4,13 0,13 7
Cypress Semiconductor (Malaysia) Sdn. Bhd. Melaka, Malaysia 100 0 6,35 0,66 15
Cypress Semiconductor (Mauritius) LLC Ebene, Mauritius 100 0 0,20 -1,03 8
Cypress Semiconductor (Scandinavia) AB Stockholm, Schweden 100 0 0,68 0,11 15
Cypress Semiconductor (Switzerland) Sarl Lausanne, Schweiz 100 0 23,20 1,68 7
Cypress Semiconductor (Thailand) Limited Nonthaburi, Thailand 100 0 80,72 -1,74 15
Cypress Semiconductor (UK) Limited Bristol, Großbritannien 100 0 4,90 0,24 6
Cypress Semiconductor Corporation Wilmington, Delaware, USA 100 0 1.793,86 34,53 14
Cypress Semiconductor Gebze Teknoloji ve Gelistirme (in Liquidation) Gebze, Türkei 100 0 0,13 0,00 3
Cypress Semiconductor GmbH München, Deutschland 100 0 7,27 0,53 7
Cypress Semiconductor Hong Kong Private Limited Hongkong, Volksrepublik China 100 0 0,40 0,05 14
Cypress Semiconductor International Sales B.V. Amsterdam, Niederlande 100 0 5,97 0,06 7
Cypress Semiconductor International, Inc. Wilmington, Delaware, USA 100 0 349,15 -33,27 14
Cypress Semiconductor Ireland Limited Cork, Irland 100 0 2,75 0,73 7
Cypress Semiconductor Italia S.r.l. Basiglio (Mailand), Italien 100 0 0,34 0,09 7
Cypress Semiconductor Korea Ltd. Seoul, Republik Korea 100 0 3,50 0,28 15
Cypress Semiconductor Mexico, S. de R.L. de C.V. Guadalajara, Mexiko 100 0 -0,02 -0,02 15
Cypress Semiconductor Philippines Headquarters, Ltd. George Town, Kaimaninseln 100 0 5,69 0,01 14
Cypress Semiconductor Singapore Pte. Ltd. Singapur, Singapur 100 0 5,25 0,51 15
Cypress Semiconductor Technology (Shanghai) Co. Ltd. Shanghai, Volksrepublik China 100 0 3,92 1,34 15
Cypress Semiconductor Technology India Private Limited Bangalore, Indien 100 0 27,04 3,34 8
Cypress Semiconductor Technology Ltd. George Town, Kaimaninseln 100 0 186,30 0,30 14
Cypress Semiconductor Ukraine LLC Lviv, Ukraine 100 0 1,36 0,13 15
Cypress Semiconductor World Trade Corp. George Town, Kaimaninseln 100 0 k.A. k.A. 14
Hitex GmbH Karlsruhe, Deutschland 100 100 2,16 0,00 9,18,19
IFX LLC Wilmington, Delaware, USA 100 0 0,00 0,00 9
Infineon Integrated Circuit (Beijing) Co., Ltd. Peking, Volksrepublik China 100 0 16,56 1,87 15
Infineon Semiconductors (Shenzhen) Co., Ltd. Shenzhen, Volksrepublik China 100 0 k.A. k.A. 17
Infineon Semiconductors (Wuxi) Co., Ltd. Wuxi, Volksrepublik China 100 0 42,03 0,53 15
Infineon Technologies (Advanced Logic) Sdn. Bhd. Melaka, Malaysia 100 0 36,35 4,62 9
Infineon Technologies (Kulim) Sdn. Bhd. Kulim, Malaysia 100 0 304,51 52,30 9
Infineon Technologies (Malaysia) Sdn. Bhd. Melaka, Malaysia 100 0 296,77 50,96 9
Infineon Technologies (Wuxi) Co., Ltd. Wuxi, Volksrepublik China 100 0 134,28 11,46 15
Infineon Technologies (Xi'an) Co., Ltd. Xi'an, Volksrepublik China 100 0 7,76 0,37 15
Infineon Technologies 2. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Neubiberg, Deutschland 100 0 0,02 0,00 11
Infineon Technologies Americas Corp. Wilmington, Delaware, USA 100 0 2.562,39 350,50 9
Infineon Technologies Asia Pacific Pte Ltd Singapur, Singapur 100 0 568,53 149,71 9
Infineon Technologies Australia Pty Limited Bayswater, Australien 100 0 1,30 0,06 9
Infineon Technologies Austria AG Villach, Österreich 100 0,004 1.022,87 248,14 9
Infineon Technologies Cegled Kft. Cegled, Ungarn 100 0 16,11 0,80 9
Infineon Technologies Center of Competence (Shanghai) Co., Ltd. Shanghai, Volksrepublik China 100 0 3,41 0,09 15
Infineon Technologies China Co., Ltd. Shanghai, Volksrepublik China 100 0 187,30 12,68 15
Infineon Technologies Denmark ApS Herlev, Dänemark 100 0 4,50 -0,98 9
Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG Dresden, Deutschland 100 100 237,82 13,55 9,22
Infineon Technologies Dresden Verwaltungs GmbH Neubiberg, Deutschland 100 0 0,09 0,00 9,18,19
Infineon Technologies Epi Services, Inc. Wilmington, Delaware, USA 100 0 4,86 3,76 9
Infineon Technologies Finance B.V. Rotterdam, Niederlande 100 100 k.A. k.A. 17
Infineon Technologies France S.A.S. St. Denis, Frankreich 100 0 9,20 0,73 9
Infineon Technologies Holding Asia Pacific Pte. Ltd. Singapur, Singapur 100 0 2.922,54 8,16 9
Infineon Technologies Holding B.V. Rotterdam, Niederlande 100 100 4.418,34 434,76 9
Infineon Technologies Hong Kong Ltd. Hongkong, Volksrepublik China 100 0 2,13 0,38 9
Infineon Technologies India Private Limited Bangalore, Indien 100 0 11,63 2,47 8
Infineon Technologies Investment B.V. Rotterdam, Niederlande 100 0 0,12 -0,01 5
Infineon Technologies Ireland Limited Dublin, Irland 100 100 14,07 30,56 9
Infineon Technologies Italia s.r.l. Mailand, Italien 100 0 5,07 2,06 9
Infineon Technologies IT-Services GmbH Klagenfurt, Österreich 100 0 9,98 5,35 9
Infineon Technologies Japan K.K. Tokio, Japan 100 0 36,12 7,60 9
Infineon Technologies Korea Co., LLC Seoul, Republik Korea 100 0 9,53 4,89 9
Infineon Technologies Linz GmbH & Co KG Linz, Österreich 100 0 5,36 5,32 9
Infineon Technologies LLC Wilmington, Delaware, USA 100 0 k.A. k.A. 17
Infineon Technologies Maasstad C.V. Rotterdam, Niederlande 100 0 24,73 4,73 9
Infineon Technologies Memory Solutions Holdings Inc. Wilmington, Delaware, USA 100 0 k.A. k.A. 17
Infineon Technologies Memory Solutions Israel Ltd. Netanya, Israel 100 0 55,42 4,13 6
Infineon Technologies Memory Solutions Japan G.K. Kawasaki, Japan 100 0 k.A. k.A. 17
Infineon Technologies Memory Solutions Malaysia Sdn. Bhd. Kuala Lumpur, Malaysia 100 0 k.A. k.A. 17
Infineon Technologies Newport Holding Limited Bristol, Großbritannien 100 0 18,39 83,24 9
Infineon Technologies Nordic AB Kista, Schweden 100 0 4,95 0,22 9
Infineon Technologies Philippines, Inc. Muntinlupa City, Philippinen 100 0 0,39 0,21 9
Infineon Technologies Power Semitech Co., Ltd. Cheonan, Republik Korea 100 100 53,17 3,17 9
Infineon Technologies Reigate Limited Bristol, Großbritannien 100 0 15,27 7,34 9
Infineon Technologies Romania & Co. Societate in Comandita Bukarest, Rumänien 100 0 4,45 1,79 9
Infineon Technologies Shared Service Center, Unipessoal Lda. Maia, Portugal 100 100 3,50 0,62 9
Infineon Technologies Taiwan Co., Ltd. Taipeh, Taiwan 100 0 7,17 1,09 9
Infineon Technologies UK Limited Bristol, Großbritannien 100 0 4,45 1,12 9
Infineon Technologies US HoldCo Inc. Wilmington, Delaware, USA 100 0 2.205,60 146,91 9
Infineon Technologies US InterCo LLC Wilmington, Delaware, USA 100 0 1.503,88 136,15 9
Infineon Technologies US Investment LLC Wilmington, Delaware, USA 100 0 -0,05 -0,05 9
Infineon Technologies Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Neubiberg, Deutschland 100 100 125,22 0,00 9,18,20
Innoluce B.V. Nijmegen, Niederlande 100 0 3,00 1,67 5
International Rectifier HiRel Denmark ApS Herlev, Dänemark 100 0 1,07 0,25 9
International Rectifier HiRel Products, Inc. Wilmington, Delaware, USA 100 0 118,05 55,25 9
International Rectifier Japan Co., Ltd. Tokio, Japan 100 0 7,62 -0,08 9
International Rectifier Mauritius, Inc. (in Liquidation) Curepipe, Mauritius 100 0 0,00 0,00 9
MOLSTANDA Vermietungsgesellschaft mbH Neubiberg, Deutschland 100 6 133,40 0,00 9,18,19
MoTo Objekt CAMPEON GmbH & Co. KG Neubiberg, Deutschland 93 0 100,52 23,82 9,23
Nihon Cypress G.K. Kawasaki, Japan 100 0 19,23 2,61 15
PT Infineon Technologies Batam Batam, Indonesien 100 0 17,90 2,83 9
Ramtron International Corporation Wilmington, Delaware, USA 100 0 33,27 -4,46 14
Rectificadores Internacionales, S.A. de C.V. Tijuana, Mexiko 100 0 9,67 0,90 9
SILTECTRA GmbH Dresden, Deutschland 100 0 2,95 0,16 10
Spansion Inc. Wilmington, Delaware, USA 100 0 2.623,33 0,00 14
Spansion International AM, Inc. Wilmington, Delaware, USA 100 0 117,40 0,09 14
Spansion International IP, Inc. George Town, Kaimaninseln 100 0 42,48 -75,06 14
Spansion International Trading, Inc. Wilmington, Delaware, USA 100 0 -44,91 0,50 14
Spansion LLC Wilmington, Delaware, USA 100 0 2.276,73 25,91 14
Assoziierte Unternehmen:
Deca Technologies Inc. George Town, Kaimaninseln 42,5 0 41,39 -16,11 15
pmdtechnologies ag Siegen, Deutschland 15 15 42,38 -10,12 15
SkyHigh Memory Limited Hongkong, Volksrepublik China 40 0 8,89 3,75 16
Gemeinschaftsunternehmen:
Infineon Technologies Bipolar GmbH & Co. KG Warstein, Deutschland 60 60 52,33 1,28 5
SAIC Infineon Automotive Power Modules (Shanghai) Co., Ltd Shanghai, Volksrepublik China 49 25 -0,38 -18,30 15
Andere Unternehmen (nicht konsolidiert): 1
CHiL Semiconductors Corporation Wilmington, Delaware, USA 100 0 0,00 0,00 9
Enovix Corporation Wilmington, Delaware, USA k.A. 0 k.A. k.A. 21
EPOS embedded core & power systems GmbH & Co. KG Duisburg, Deutschland 100 100 1,04 0,36 9
EPOS embedded core & power systems Verwaltungs GmbH Duisburg, Deutschland 100 100 0,07 0,00 9
Futurium gGmbH Berlin, Deutschland k.A. k.A. k.A. k.A. 21
Hitex (UK) Limited Coventry, Großbritannien 100 0 1,97 0,32 9
Infineon Technologies Bipolar Verwaltungs GmbH Warstein, Deutschland 60 60 0,03 0,00 5
Infineon Technologies Campeon Verwaltungsgesellschaft mbH Neubiberg, Deutschland 100 0 0,09 0,02 9
Infineon Technologies Delta GmbH Neubiberg, Deutschland 100 100 0,02 -0,01 9
Infineon Technologies Gamma GmbH Neubiberg, Deutschland 100 100 0,01 -0,01 9
Infineon Technologies Holding GmbH Neubiberg, Deutschland 100 100 0,13 0,00 9,18
Infineon Technologies Iberia, S.L.U. Madrid, Spanien 100 0 0,14 0,04 9
Infineon Technologies Linz Verwaltungs GmbH Linz, Österreich 100 0 0,12 0,00 9
Infineon Technologies Mantel 26 AG Neubiberg, Deutschland 100 100 0,04 -0,01 9
Infineon Technologies Mantel 27 GmbH Neubiberg, Deutschland 100 100 0,03 0,00 9,18
Infineon Technologies Mantel 29 GmbH Neubiberg, Deutschland 100 100 0,03 0,00 9,18
Infineon Technologies Memory Solutions Germany GmbH Neubiberg, Deutschland 100 100 0,02 0,00 13
Infineon Technologies Polska Sp. z o.o. Warschau, Polen 100 0 0,09 0,02 9
Infineon Technologies Romania s.r.l. Bukarest, Rumänien 100 0 0,05 0,01 15
Infineon Technologies RUS LLC Moskau, Russische Föderation 100 0 0,18 0,02 15
Infineon Technologies South America Ltda Sao Paulo, Brasilien 100 0 0,07 0,00 15
Infineon Technologies Vietnam Company Ltd. Hanoi, Vietnam 100 0 0,06 -0,02 12
Inventek LLC Billerica, Massachusetts, USA k.A. 0 k.A. k.A. 21
IR International Holdings China, Inc. Wilmington, Delaware, USA 100 0 0,00 0,00 9
IR International Holdings, Inc. Wilmington, Delaware, USA 100 0 0,00 0,00 9
KAI Kompetenzzentrum Automobil- und Industrieelektronik GmbH Villach, Österreich 100 0 0,28 0,19 15
KFE Kompetenzzentrum Fahrzeug Elektronik GmbH Lippstadt, Deutschland 24 24 1,33 -0,39 15
Merus Audio (Hong Kong) Ltd. (in Liquidation) Hongkong, Volksrepublik China 100 0 0,00 0,00 4
Metawave Corporation Dover, Delaware, USA k.A. 0 k.A. k.A. 21
MicroLinks Technology Corp. Kaohsiung, Taiwan k.A. 0 k.A. k.A. 21
MOTEON GmbH Neubiberg, Deutschland 100 100 0,02 0,00 13
OSPT IP Pool GmbH Neubiberg, Deutschland 100 100 0,01 -0,01 9
PT Infineon Technologies Indonesia Jakarta, Indonesien 100 0 k.A. k.A. 17
R Labco, Inc. Wilmington, Delaware, USA 100 0 0,00 0,00 9
Rapt Touch Ireland Ltd. Dublin, Irland k.A. 0 k.A. k.A. 21
Schiltron Corporation Wilmington, Delaware, USA k.A. 0 k.A. k.A. 21
Schweizer Electronic AG Schramberg, Deutschland 9 9 55,43 -2,76 15
Silicon Alps Cluster GmbH Villach, Österreich k.A. 0 k.A. k.A. 21
TTTech Auto AG Wien, Österreich k.A. k.A. k.A. k.A. 21
Virtual Vehicle Research GmbH Graz, Österreich k.A. k.A. k.A. k.A. 21
XMOS Limited Bristol, Großbritannien k.A. 0 k.A. k.A. 21
Qimonda AG und deren Tochtergesellschaften: 2
Celis Semiconductor Corp. Colorado Springs, Colorado, USA 17 - - 2
Itarion Solar Lda. Vila do Conde, Portugal 40 - - 2
Qimonda (Malaysia) Sdn. Bhd. (in Liquidation) Melaka, Malaysia 77 - - 2
Qimonda AG (in Insolvenz) München, Deutschland 77 28 - - 2
Qimonda Asia Pacific Pte. Ltd. Singapur, Singapur 77 - - 2
Qimonda Belgium BVBA (in Insolvenz) Leuven, Belgien 77 - - 2
Qimonda Beteiligungs GmbH (in Insolvenz) München, Deutschland 77 - - 2
Qimonda Bratislava s.r.o. (in Liquidation) Bratislava, Slowakei 77 - - 2
Qimonda Dresden GmbH & Co. OHG (in Insolvenz) Dresden, Deutschland 77 - - 2
Qimonda Dresden Verwaltungsgesellschaft mbH (in Insolvenz) Dresden, Deutschland 77 - - 2
Qimonda Europe GmbH (in Liquidation) München, Deutschland 77 - - 2
Qimonda Finance LLC (in Insolvenz) Wilmington, Delaware, USA 77 - - 2
Qimonda Flash Geschäftsführungs GmbH (in Liquidation) Dresden, Deutschland 77 - - 2
Qimonda Flash GmbH (in Insolvenz) Dresden, Deutschland 77 - - 2
Qimonda France SAS (in Liquidation) St. Denis, Frankreich 77 - - 2
Qimonda Holding B.V. (in Insolvenz) Rotterdam, Niederlande 77 - - 2
Qimonda International Trade (Shanghai) Co. Ltd. Shanghai, Volksrepublik China 77 - - 2
Qimonda Investment B.V. Rotterdam, Niederlande 77 - - 2
Qimonda IT (Suzhou) Co., Ltd. (in Liquidation) Suzhou, Volksrepublik China 77 - - 2
Qimonda Italy s.r.l. (in Liquidation) Padua, Italien 77 - - 2
Qimonda Korea Co. Ltd. (in liquidation) Seoul, Republik Korea 77 - - 2
Qimonda Licensing LLC Fort Lauderdale, Florida, USA 77 - - 2
Qimonda Memory Product Development Center (Suzhou) Co. (in Liquidation) Suzhou, Volksrepublik China 77 - - 2
Qimonda North America Corp. (in Insolvenz) Wilmington, Delaware, USA 77 - - 2
Qimonda Richmond LLC (in Insolvenz) Wilmington, Delaware, USA 77 - - 2
Qimonda Solar GmbH Dresden, Deutschland 77 - - 2
Qimonda Taiwan Co. Ltd. (in Liquidation) Taipeh, Taiwan 77 - - 2
Qimonda UK Ltd. (in Liquidation) High Blantyre, Schottland 77 - - 2

1 Bei einigen Tochtergesellschaften wurde auf die Einbeziehung in den Konzernabschluss wegen untergeordneter Bedeutung verzichtet.

2 Am 23. Januar 2009 stellte die Qimonda AG beim Amtsgericht München Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Am 1. April 2009 wurde das Insolvenzverfahren formell eröffnet. Aufgrund der durch die Insolvenz der Qimonda AG eingetretenen erheblichen und andauernden Beschränkung der Rechte von Infineon unterbleibt die Angabe des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses bei der Qimonda AG und deren Tochtergesellschaften. Zudem basiert die Auflistung der von der Qimonda AG gehaltenen Beteiligungen auf Informationen vom 30. September 2010, da Infineon keine weiteren Informationen bezüglich der Insolvenz oder Liquidation von Qimonda-Gesellschaften vom Insolvenzverwalter der Qimonda AG erhalten hat. Aufgrund der vollständigen Wertberichtigung der Qimonda-Beteiligungen in Vorjahren haben diese keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Infineon.

3 Eigenkapital und Jahresüberschuss per 31. Dezember 2016.

4 Eigenkapital und Jahresüberschuss per 30. September 2017 (Periode vom 2. Juni 2017 bis 30. September 2017).

5 Eigenkapital und Jahresüberschuss per 30. September 2018.

6 Eigenkapital und Jahresüberschuss per 30. Dezember 2018.

7 Eigenkapital und Jahresüberschuss per 31. Dezember 2018.

8 Eigenkapital und Jahresüberschuss per 31. März 2019.

9 Eigenkapital und Jahresüberschuss per 30. September 2019.

10 Eigenkapital und Jahresüberschuss per 30. September 2019 (Periode vom 1. Januar 2019 bis 30. September 2019).

11 Eigenkapital und Jahresüberschuss per 30. September 2019 (Periode vom 11. Januar 2019 bis 30. September 2019).

12 Eigenkapital und Jahresüberschuss per 30. September 2019 (Periode vom 12. April 2019 bis 30. September 2019).

13 Eigenkapital und Jahresüberschuss per 30. September 2019 (Periode vom 22. Mai 2019 bis 30. September 2019).

14 Eigenkapital und Jahresüberschuss per 29. Dezember 2019.

15 Eigenkapital und Jahresüberschuss per 31. Dezember 2019.

16 Eigenkapital und Jahresüberschuss per 31. Dezember 2019 (Periode vom 14. Dezember 2018 bis 31. Dezember 2019).

17 Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2020 gegründet.

18 Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

19 Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB von den Vorschriften des § 325 HGB über die Offenlegung des Jahresabschlusses.

20 Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Aufstellung eines Lageberichts und der Prüfung

gemäß §§ 264ff. HGB sowie von den Vorschriften des § 325 HGB über die Offenlegung des Jahresabschlusses.

21 Mangels Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird von der Offenlegung des Anteilsbesitzes abgesehen.

22 Befreiung gemäß § 264b HGB von den Vorschriften über die Aufstellung des Anhangs und eines Lageberichts sowie von den Vorschriften über die Offenlegung des Jahresabschlusses.

23 Befreiung gemäß § 264b HGB von den Vorschriften über die Aufstellung eines Lageberichts und die Offenlegung des Jahresabschlusses.

24 Keine Kapitalgesellschaft. Ausweis eines Anteilsbesitzes in Prozent nicht zutreffend.

Die Werte entsprechen den nach landesspezifischen Vorschriften aufgestellten Abschlüssen und sind zum Teil vorläufig. Die Umrechnung der Fremdwährungswerte erfolgte für das Eigenkapital und für das Ergebnis mit dem Stichtagskurs zum 30. September 2020.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses ereigneten sich keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

Neubiberg, 20. November 2020

Infineon Technologies AG

Der Vorstand

Dr. Reinhard Ploss

Dr. Sven Schneider

Dr. Helmut Gassel

Jochen Hanebeck

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Infineon Technologies AG vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Infineon Technologies AG beschrieben sind.

Neubiberg, 20. November 2020

Infineon Technologies AG

Dr. Reinhard Ploss

Dr. Sven Schneider

Dr. Helmut Gassel

Jochen Hanebeck

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Infineon Technologies AG, Neubiberg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Infineon Technologies AG, Neubiberg - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Infineon Technologies AG und des Konzerns (im Folgenden "Lagebericht") für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang zum Jahresabschluss. Die der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen finden sich im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze unter dem Unterabschnitt Anlagevermögen.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Im Jahresabschluss der Infineon Technologies AG zum 30. September 2020 werden unter den Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von €12.035 Millionen ausgewiesen. Der Anteil der Anteile an verbundenen Unternehmen an der Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt 65 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft für die wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen mithilfe des Discounted Cashflow-Verfahrens. Zusätzlich werden teilweise vereinfachte Kennzahlen-Bewertungsmethoden verwendet.

Die für das Discounted Cashflow-Verfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen auf beteiligungsindividuellen Planungen, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der jeweilige Kapitalisierungszinssatz wird aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleitet. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist.

Die Berechnung des beizulegenden Werts nach dem Discounted Cashflow-Verfahren ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig. Dies gilt insbesondere für die Schätzung der künftigen Zahlungsströme und langfristigen Wachstumsraten, die Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze sowie die Einschätzung der Dauerhaftigkeit der Wertminderung.

Die Geschäftsaussichten im Bereich Halbleiter sind trotz einer hohen Wettbewerbsintensität weiter positiv. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 nicht vorgenommen. Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Anteile an verbundenen Unternehmen nicht werthaltig sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Unsere Prüfung haben wir risikoorientiert durchgeführt. Zunächst haben wir anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen beurteilt, bei welchen Anteilen an verbundenen Unternehmen Anhaltspunkte für einen Abschreibungsbedarf bestehen. Anschließend haben wir unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Bewertungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwarteten Zahlungsströme sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen, z. B. der vom Vorstand erstellten Unternehmensgruppenplanung für die nächsten fünf Jahre und der Steuerplanung, und dem vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget für das folgende Geschäftsjahr vorgenommen.

Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben.

Die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Daten, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus mögliche Veränderungen des Kapitalisierungszinssatzes, der erwarteten Zahlungsströme bzw. der langfristigen Wachstumsrate auf den beizulegenden Wert untersucht (Sensitivitätsanalyse), indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Bewertungsergebnissen der Gesellschaft verglichen haben. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Das der Werthaltigkeitsprüfung der Anteile an verbundenen Unternehmen zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die Annahmen und Daten der Gesellschaft sind sachgerecht.

Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

den gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht der Gesellschaft und des Konzerns, auf den im Lagebericht Bezug genommen wird,
die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, auf die im Lagebericht Bezug genommen wird, und
die im Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben.
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts.
Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Februar 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. Mai 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2000 als Abschlussprüfer der Infineon Technologies AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Pritzer.

München, den 20. November 2020

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

gez. Andrejewski, Wirtschaftsprüfer

gez. Pritzer, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

das vergangene Geschäftsjahr war, vor allem in seiner zweiten Hälfte, maßgeblich geprägt durch die Coronavirus-Pandemie. Vor diesem Hintergrund war und ist es über die Bewältigung der unternehmerischen Herausforderungen hinaus unser Bestreben, Gesundheit und Leben aller im Unternehmen und seinem Umfeld tätigen Menschen bestmöglich zu schützen. So hat der Vorstand von Anfang an ein ganz besonderes Augenmerk auf das Wohlergehen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelegt und eine Vielzahl von Projekten initiiert und unterstützt, um die Folgen der Pandemie abzumildern. Letztlich war und ist das Handeln der Infineon-Führung davon bestimmt, das Unternehmen in all seinen Dimensionen sicher durch diese extrem herausfordernden Zeiten zu manövrieren. Ich bin fest davon überzeugt, dass Infineon auch unter den so schwierigen aktuellen Rahmenbedingungen bestens aufgestellt ist. Es spricht viel dafür, dass wir sogar gestärkt aus dieser globalen Gesundheits- und Wirtschaftskrise hervorgehen werden. Diese Überzeugung ist nicht nur davon getragen, dass es dem Vorstand und der gesamten Infineon-Belegschaft bislang hervorragend gelungen ist, rasch und überzeugend sowohl auf die Herausforderungen der Pandemie als auch auf die darüber hinausgehenden geopolitischen Herausforderungen zu reagieren. Die positiven Zukunftserwartungen beruhen auch darauf, dass wir inmitten aller krisenhaften Entwicklungen die strategisch höchst relevante Cypress-Akquisition erfolgreich ins Ziel bringen konnten. Denn: Obwohl momentan umsichtiges Steuern auf Sicht unabdingbar ist, bedarf es weiterhin auch zukunftsorientierter strategischer Entscheidungen, die mittel- und langfristig wirken. Seien Sie versichert: Bei Infineon sind die Weichen für die Zukunft richtig gestellt.

Tätigkeitsschwerpunkte des Aufsichtsrats

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat einmal mehr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit größtmöglicher Sorgfalt wahrgenommen. Er hat den Vorstand gleichermaßen beraten und überwacht. Grundlage dafür waren vor allem dessen ausführliche schriftliche und mündliche Berichte in den Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen über alle für das Unternehmen relevanten Fragen, insbesondere der Strategie und Planung, der Geschäftsentwicklung, der finanziellen Situation, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Dabei ist der Vorstand auch auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Planungen eingegangen. Solche Abweichungen waren im Geschäftsjahr 2020 nicht zuletzt auf die Pandemie und ihre konjunkturellen Auswirkungen zurückzuführen. Um der Dynamik der Situation gerecht zu werden und eine zeitnahe Information des Aufsichtsrats sicherzustellen, fanden zwischen den regulären Sitzungen regelmäßig außerordentliche Sitzungen statt, in denen der Vorstand über die aktuelle Geschäftslage informierte. Der Aufsichtsrat hatte stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen, und konnte sich damit von der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsleitung überzeugen.

In der quartalsweisen schriftlichen Berichterstattung wurde der Aufsichtsrat über den Geschäftsverlauf, die wesentlichen Finanzdaten, Risiken und Chancen, bedeutende Rechtsstreitigkeiten sowie andere wichtige Einzelthemen in Kenntnis gesetzt. Zwischen den Quartalsberichten informierte der Vorstand zusätzlich in Monatsberichten über die jeweils aktuelle Geschäftslage und -entwicklung.

Als Vorsitzender des Aufsichtsrats stand ich auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt sowohl mit dem Vorsitzenden als auch den weiteren Mitgliedern des Vorstands, um mich unter anderem über Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung und der Finanzlage abzustimmen. Über für das Unternehmen wesentliche Ereignisse wurde ich durch den Vorstandsvorsitzenden stets unverzüglich, das heißt auch unabhängig von den Sitzungen, informiert.

Im Geschäftsjahr 2020 fanden insgesamt neun Sitzungen (fünf ordentliche und vier außerordentliche Sitzungen, davon fünf in Form von Telefonkonferenzen) sowie zwei schriftliche Beschlussfassungen des Aufsichtsratsplenums statt. Darauf bezogen lag die Anwesenheit aller Aufsichtsratsmitglieder bei knapp 100 Prozent; Herr Dr. Eichiner musste sich für eine Sitzung entschuldigen lassen. Auch bei den Sitzungen der Aufsichtsratsausschüsse betrug die Anwesenheit nahezu 100 Prozent; Frau Engelfried nahm an einer Sitzung des Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschusses entschuldigt nicht teil. Eine tabellarische Übersicht zur individuellen Sitzungsteilnahme findet sich in der Erklärung zur Unternehmensführung.

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Im Zusammenhang mit den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen fanden separate Vorbesprechungen sowohl der Aktionärs- als auch der Arbeitnehmervertreter statt. Im Rahmen der Sitzungen tagte der Aufsichtsrat auch regelmäßig ohne den Vorstand.

Unternehmensstrategie/Coronavirus-Pandemie/Cypress-Akquisition und (Re-)Finanzierung

Es ist weiterhin ein zentraler Anspruch des Infineon-Aufsichtsrats, den Vorstand bei der Konzeption und Umsetzung der Unternehmensstrategie intensiv zu begleiten. Nicht zuletzt deshalb fand im Berichtsjahr über die regulären Sitzungen des Strategie- und Technologieausschusses hinaus wieder eine ausschließlich der Behandlung strategischer Themen vorbehaltene Sitzung des Aufsichtsratsplenums statt, diesmal am Standort Villach in Österreich. In dieser Strategiesitzung wurde unter anderem über die geänderten markt- und geopolitischen Rahmenbedingungen, die strategische Basis von Infineon einschließlich der Bedeutung der Akquisition und Integration von Cypress, des Weiteren die finanzielle Resilienz von Infineon und die Dividendenstrategie diskutiert.

Wie bereits erwähnt, war die Coronavirus-Pandemie Anlass für zusätzliche außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsratsplenums. In diesen ging es nicht nur um die jeweils aktuelle Geschäftslage und -entwicklung, sondern darüber hinaus um die längerfristigen, strategischen Implikationen der Pandemie in Bezug auf die Weltwirtschaft, den Halbleitermarkt und vor allem die Zielmärkte von Infineon.

Neben der Pandemie war das Geschäftsjahr 2020 geprägt durch den erfolgreichen Abschluss der Anfang Juni 2019 bekannt gegebenen und für Infineon strategisch sehr wichtigen Akquisition des US-Halbleiterunternehmens Cypress Semiconductor Corporation. Mit dieser Übernahme hat Infineon seinen Fokus auf zentrale Wachstumstreiber und globale Megatrends weiter gestärkt, sein Technologie- und Produktportfolio entscheidend erweitert und ist in die Top Ten der größten Halbleiterhersteller weltweit aufgerückt. Wesentlicher Bestandteil der Akquisition war eine maßgeschneiderte Finanzierung mit einer hinreichenden Flexibilität für langfristige Refinanzierungsmaßnahmen. Dabei sollte die Übernahme letztlich zu rund 30 Prozent durch neues Eigenkapital finanziert werden. Mit der im Geschäftsjahr 2019 erfolgten Platzierung neuer Aktien sowie der Begebung einer Hybridanleihe hatte Infineon bereits vor dem Vollzug der Akquisition die wesentlichen Finanzierungsziele erreicht. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 wurde der angestrebte Eigenkapitalanteil mit einer weiteren, höchst erfolgreichen Kapitalerhöhung komplettiert. Die dadurch bewirkte Stärkung der Kapitalstruktur und die erfolgte Bestätigung des Investment-Grade-Ratings sind Grundlage für die Deckung des verbleibenden Refinanzierungsbedarfs über Fremdkapitalinstrumente. Ein wichtiger Meilenstein in diesem Bereich war die erste Eurobond-Emission im Rahmen des neu etablierten Anleihenprogramms (sogenanntes EMTN-Programm, European Medium Term Notes). Der deutlich spürbare Rückhalt der Investoren sowohl im Bereich der Eigenkapital- als auch der Fremdkapitalmaßnahmen zeigt das Vertrauen der Kapitalmärkte in die Zukunftsperspektiven von Infineon. Der Aufsichtsrat hat, vor allem durch seinen Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss, die beschriebenen Refinanzierungsmaßnahmen eng begleitet.

Vorstandsangelegenheiten

Neues Vorstandsvergütungssystem

Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) in Kraft getreten. Des Weiteren hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex eine Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) beschlossen, die im März 2020 wirksam geworden ist. Beides hat zu veränderten Anforderungen im Bereich der Vorstandsvergütung geführt. Unterstützt durch einen externen, unabhängigen Vergütungsexperten hat sich der Aufsichtsrat daher sehr intensiv mit dem neuen regulatorischen Rahmen befasst und - auf der Grundlage der Vorarbeiten des Präsidialausschusses und dessen Empfehlung - in seiner Sitzung vom 20. November 2020 ein neues Vorstandsvergütungssystem beschlossen. Dieses wird der Hauptversammlung 2021 gemäß § 120a Aktiengesetz zur Billigung vorgelegt.

Bei der Überarbeitung des Vergütungssystems verfolgte der Aufsichtsrat die Absicht - neben einer Berücksichtigung der neuen regulatorischen Vorgaben -, auch in der Gestaltung der Vorstandsbezüge noch stärker als bisher die strategischen Zielsetzungen von Infineon abzubilden, dabei auch Nachhaltigkeitsziele zu integrieren, weiterhin eine angemessene und zugleich motivierende Vergütung sicherzustellen und schließlich die Zielstrukturen von Vorstand und Belegschaft zu synchronisieren. Die wesentlichen Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Neben der fixen Grundvergütung und der betrieblichen Altersversorgung soll es im Bereich der variablen Vergütung künftig nur noch ein kurzfristiges (Short Term Incentive, STI) und ein langfristiges (Long Term Incentive, LTI) Vergütungselement geben; der bisherige Mid Term Incentive (MTI) entfällt. Damit wird erreicht, dass der Anteil der langfristig variablen Vergütung (mit einer grundsätzlichen Erfüllung in Aktien) gestärkt wird und den der kurzfristig variablen Vergütung übersteigt. Der im Ermessen des Aufsichtsrats stehende "Sonderbonus" in Höhe von bis zu 30 Prozent der fixen Grundvergütung wird ersatzlos gestrichen. Die Nebenleistungen bleiben im Wesentlichen unverändert.
Im Bereich des STI werden die bisherigen finanziellen Ziele Return on Capital Employed (RoCE) und Free-Cash-Flow (FCF) um ein drittes Ziel, die für Infineon zentrale operative Steuerungsgröße Segmentergebnis-Marge (SRM), ergänzt. Die SRM war auch bislang schon Bestandteil der für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geltenden STI-Zielstruktur. Die Möglichkeit des Aufsichtsrats, die Auszahlungsbeträge für den STI nach seinem Ermessen um bis zu 50 Prozent zu reduzieren oder zu erhöhen, wird durch einen "kriterienbasierten STI-Modifier" ersetzt. Danach definiert der Aufsichtsrat jedes Geschäftsjahr anhand eines festen Katalogs Kriterien zur Beurteilung der kollektiven Leistung des Vorstands. Nach Ablauf des Geschäftsjahres kann der Aufsichtsrat dann den Zielerreichungsgrad für den STI um bis zu 30 Prozent reduzieren oder erhöhen - abhängig von den Leistungen des Vorstands und auch, um etwaige außergewöhnliche, nicht vorhersehbare Entwicklungen zu berücksichtigen.
Der LTI wird auf einen ausschließlich leistungsabhängigen Performance Share-Plan (PSP) umgestellt; die frühere performanceunabhängige Zuteilung der Hälfte der Performance Shares wird abgeschafft. Das bisherige finanzielle Leistungskriterium, die Outperformance des Philadelphia Semiconductor Index durch den Infineon-Aktienkurs, wird durch das Kriterium eines relativen Total Shareholder Return (TSR) ersetzt: Der TSR ist definiert als die Aktienkursentwicklung von Infineon über eine vierjährige Performanceperiode hinweg im Vergleich zu einer vorab definierten Vergleichsgruppe, die aus den wichtigsten internationalen Wettbewerbern von Infineon besteht. Das TSR-Ziel fließt zu 80 Prozent in die Zielerreichung ein. Es wird ergänzt - und hierauf entfallen die weiteren 20 Prozent der LTI-Zielerreichung - durch nichtfinanzielle Ziele aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (Environmental, Social & Governance, ESG-Ziele). Zu den ESG-Zielen können beispielsweise Beiträge zum weltweiten Klimaschutz oder die Förderung von Diversität bei Infineon gehören, welche einen positiven Einfluss auf Innovation, das Mitarbeiterengagement und die finanzielle Leistung von Infineon haben. Durch den klaren Bezug der ESG-Ziele zur Geschäftsstrategie sowie zu aktuellen Marktanforderungen werden Anreize gesetzt, die Gesellschaft nachhaltig im Sinne der Stakeholder zu steuern. Dadurch sind die ESG-Ziele sowohl für den Angleich der Interessen des Vorstands und weiterer Stakeholder als auch für den langfristigen und nachhaltigen Erfolg des Unternehmens von Bedeutung.
Das Vorstandsvergütungssystem enthält des Weiteren künftig "Share Ownership Guidelines": Die Vorstandsmitglieder werden dadurch verpflichtet, binnen einer Aufbauphase von grundsätzlich fünf Jahren einen Mindestbestand an Infineon-Aktien aufzubauen und bis zwei Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Vorstandsamt zu halten. Für den Vorstandsvorsitzenden liegt dieser Mindestbestand im Gegenwert von 150 Prozent, bei den weiteren Vorstandsmitgliedern von 100 Prozent ihres Jahresgrundgehalts.
Schließlich wird im Rahmen des neuen Vorstandsvergütungssystems eine marktübliche Malus- und Clawback-Regelung eingeführt, die es dem Aufsichtsrat in bestimmten Fällen erlaubt, variable Vergütungsbestandteile einzubehalten oder zurückzufordern.

Die Einzelheiten des neuen Vorstandsvergütungssystems ergeben sich aus dessen Darstellung in der der Hauptversammlung 2021 zur Billigung nach § 120a Aktiengesetz vorgelegten Form.

Das neue Vergütungssystem gilt für alle Infineon-Vorstandsmitglieder, die nach der Beschlussfassung des Aufsichtsrats darüber am 20. November 2020 in ihre Funktion bestellt werden. Für die zu diesem Zeitpunkt bereits amtierenden Vorstandsmitglieder soll das Vergütungssystem grundsätzlich mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 (und damit ab dem Geschäftsjahr 2022) gelten. Die Regelungen über den LTI sollen hingegen schon mit der nächsten Zuteilung am 1. April 2021 (und damit für das Geschäftsjahr 2021) zur Anwendung kommen. Hintergrund für die vorgezogene Umsetzung der neuen LTI-Regelungen ist zum einen, dass zum 1. April 2021 der PSP für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgestellt werden soll und eine zeitliche Synchronität mit dem Vorstands-LTI wünschenswert ist. Zum anderen wird dadurch erreicht, dass bereits im Geschäftsjahr 2021 keine weitere Tranche des MTI, der nicht mehr Bestandteil des Vergütungssystems ist und im LTI aufgeht, ausgegeben werden muss.

Zur Umsetzung des neuen Vergütungssystems ist beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat für die Gesellschaft mit den amtierenden Vorstandsmitgliedern entsprechende Anpassungen ihrer laufenden Anstellungsverträge vereinbart. In diesem Zusammenhang ist auch geplant, nicht nur die neue Vergütungsstruktur abzubilden, sondern erstmals nach mehreren Jahren auch die Vergütungshöhe anzupassen. Dabei wird der Aufsichtsrat den aktienrechtlichen Vorgaben Rechnung tragen, wonach bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds dafür zu sorgen ist, dass diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage der Gesellschaft stehen und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen.

Sonstige Vergütungsthemen

Anfang Oktober 2020 ist erneut eine Tranche von Performance Shares fällig geworden. Da die vorgesehene Performance-Hürde nicht erreicht wurde, war die im Jahr 2016 zugeteilte Tranche nach Ablauf der vierjährigen Haltefrist nur im Umfang von 50 Prozent zu erfüllen. Dabei wurden, wie vorgesehen, Aktien zugeteilt. Verwendung fanden hier im Bestand der Gesellschaft befindliche, eigene Aktien.

Weitere Einzelheiten zur Vorstandsvergütung - insbesondere zu den im Geschäftsjahr 2020 im Einzelnen ausbezahlten Bezügen - entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Vergütungsbericht. S. 130 ff.

Rechtsstreitigkeiten

Der Aufsichtsrat wurde auch im Geschäftsjahr 2020 regelmäßig und ausführlich über wichtige Rechtsstreitigkeiten informiert und hat sich über diese eingehend mit dem Vorstand beraten. Hierzu zählten insbesondere der vor den europäischen Gerichten geführte Rechtsstreit gegen eine von der EU-Kommission 2014 verhängte kartellrechtliche Geldbuße sowie damit im Zusammenhang stehende Folgeverfahren und die Auseinandersetzung mit dem Insolvenzverwalter der Qimonda AG über einen angeblichen Differenzhaftungsanspruch.

Aufsichtsratsthemen

Neue Zusammensetzung des Aufsichtsrats; Onboarding; Kompetenzprofil und Zielekatalog

Mit Beendigung der letzten Hauptversammlung vom 20. Februar 2020 endeten die Aufsichtsratsmandate aller Arbeitnehmervertreter und von sechs der acht Aktionärsvertreter. Der seitdem zum Teil neu zusammengesetzte Aufsichtsrat bildet eine gute Balance zwischen Kontinuität und Erneuerung, repräsentiert ein ausgewogenes Kompetenzprofil (das mit den Wahlen nicht zuletzt auch in den Bereichen Finanzen und Digitalisierung weiter gestärkt wurde) und setzt mit einem je hälftigen Anteil von Frauen und Männern im Aufsichtsrat ein deutliches Zeichen im Bereich Diversität.

Im Anschluss an die Hauptversammlung 2020 wurden die Aufsichtsratsausschüsse neu besetzt. Hervorzuheben sind hier die Wahl von Herrn Dr. Eichiner zum Prüfungsausschussvorsitzenden und von Herrn Dr. Spiesshofer zum Vorsitzenden des Strategie- und Technologieausschusses. Die Besetzung der Ausschüsse im Einzelnen ist in der Erklärung zur Unternehmensführung dargestellt.

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Die Gesellschaft unterstützte und unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrats im Zuge ihrer Amtseinführung im Rahmen eines "Onboarding"-Prozesses. So wurde eine Reihe von Workshops angeboten, in denen unter anderem die einzelnen Segmente von Infineon, die Grundlagen und wesentlichen Elemente der Unternehmensstrategie, das Zielgeschäftsmodell und die Investitionsplanung, des Weiteren die Fertigungsstrategie und das Zyklusmanagement vorgestellt wurden.

Grundlage für die Tätigkeit des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und damit für die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung sind das Kompetenzprofil und der Zielekatalog für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Angesichts der im März 2020 wirksam gewordenen Neufassung des DCGK hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung im August 2020 eine Anpassung des Kompetenzprofils und Zielekatalogs beschlossen; insbesondere wurden die Vorgaben zur Unabhängigkeit der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat an die neue Kodexfassung angepasst.

Investorendialog

Ebenfalls in der Augustsitzung 2020 hat der Aufsichtsrat eine neue Richtlinie für die Kommunikation des Aufsichtsrats mit Investoren beschlossen. Schon bislang sah die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit dem DCGK vor, dass der Aufsichtsratsvorsitzende mit Investoren Gespräche über aufsichtsratsspezifische Themen führen kann. Dies wird nun in der Richtlinie in Bezug auf Gesprächsformat, Gesprächspartner und Themenauswahl konkretisiert.

Ausschussarbeit

Die Ausschüsse bereiten Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie sonstige wichtige Projekte und Themen für die Plenumssitzungen vor. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im gesetzlich zulässigen Rahmen bestimmte Entscheidungsbefugnisse an die Ausschüsse übertragen. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat aus den Sitzungen der Ausschüsse in der jeweils nachfolgenden Plenumssitzung.

Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss musste im Berichtsjahr nicht einberufen werden.

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr vier Mal. Er befasste sich dabei intensiv mit der (auch langfristigen) Nachfolgeplanung des Aufsichtsrats. In Vorbereitung auf die in der Hauptversammlung 2020 stattgefundene Wahl von sechs Vertretern der Aktionäre beriet er sowohl über die Wiederwahl von Aufsichtsratsmitgliedern als auch über geeignete neue Kandidatinnen und Kandidaten. Bei deren Suche und Evaluierung legte der Ausschuss insbesondere das vom Aufsichtsrat für die Zusammensetzung des Gremiums beschlossene Kompetenzprofil einschließlich des Zielekatalogs zugrunde. Unterstützt wurde er in seiner Entscheidungsfindung von einem renommierten externen Personalberater.

Präsidialausschuss

Im Berichtsjahr fanden eine ordentliche und fünf außerordentliche Sitzungen des Präsidialausschusses statt.

Der Schwerpunkt der ordentlichen Sitzung lag in der Vorbereitung der Beschlussfassung des Aufsichtsrats zur Festlegung der variablen Vergütung des Vorstands. Hierzu gehörten insbesondere die Bestimmung der Zielerreichungsgrade für das Geschäftsjahr 2019 sowie die Festlegung neuer Zielwerte für das Geschäftsjahr 2020.

Gegenstand der außerordentlichen Sitzungen war in erster Linie die Revision des Vorstandsvergütungssystems, deren wesentliche Elemente oben beschrieben sind.

Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss

Im Geschäftsjahr 2020 fanden vier ordentliche und zwei außerordentliche Sitzungen des Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschusses statt.

Schwerpunkte der Ausschusstätigkeit waren die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, die Prüfung des Halbjahresabschlusses und der Quartalsabschlüsse, die Vorprüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Infineon Technologies AG und den Infineon-Konzern sowie die Erörterung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers. Zudem prüfte der Ausschuss die Finanz- und Investitionsplanung. Darüber hinaus ließ er sich regelmäßig über das interne Kontroll- und Revisionssystem, das Risikomanagementsystem und das Compliance-Management-System berichten und befasste sich mit der Wirksamkeit dieser Systeme. Der Ausschuss wurde auch kontinuierlich über die wesentlichen Rechtsstreitigkeiten informiert.

Die Empfehlung des Ausschusses an das Aufsichtsratsplenum, der Hauptversammlung die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, ("KPMG") als Abschlussprüfer vorzuschlagen, erfolgte auf Basis einer Unabhängigkeitserklärung der KPMG und einer Analyse der von dieser erbrachten Nichtprüfungsleistungen. Es wurden dabei keine Anhaltspunkte für Ausschluss- oder Befangenheitsgründe oder für eine anderweitige Gefährdung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers festgestellt. Der Empfehlung lag zudem die Erklärung des Ausschusses zugrunde, dass sie frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt worden sei. Der Ausschuss beschäftigte sich auch mit den Honorarvereinbarungen und erteilte entsprechende Prüfungsaufträge. Zudem wurden ergänzende Prüfungsschwerpunkte festgelegt.

Das wichtigste Einzelprojekt in der Ausschusstätigkeit des abgelaufenen Geschäftsjahres bildete die Begleitung der Refinanzierungsschritte der Cypress-Akquisition, insbesondere die Befassung mit einer weiteren Kapitalerhöhung, welcher der Ausschuss nach zwei außerordentlichen Sitzungen am 26. Mai 2020 seine Zustimmung erteilte.

Die Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an allen ordentlichen Sitzungen des Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschusses teil und berichteten dort ausführlich über ihre Prüfungstätigkeit.

Strategie- und Technologieausschuss

Der Strategie- und Technologieausschuss des Aufsichtsrats kam im Berichtsjahr zu zwei Sitzungen zusammen. Er ließ sich vom Vorstand ausführlich über die Akquisition und Integration von Cypress informieren. Weitere Themen waren das Zyklusmanagement, die Entwicklung des chinesischen Marktes und die Transformation des Automotive-Bereichs.

Aufsichtsratsvergütung

Nach Maßgabe des ARUG II ist der Hauptversammlung 2021 neben dem Vorstands- auch das Aufsichtsratsvergütungssystem zur Beschlussfassung vorzulegen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit der aktuellen Aufsichtsratsvergütung befasst und ist zu der Einschätzung gelangt, dass deren aus dem Jahr 2016 stammende Struktur in einigen Punkten nicht mehr marktkonform ist und einer Anpassung bedarf. Damit soll insbesondere auch der Empfehlung des DCGK stärker Rechnung getragen werden, wonach der mit besonderen Funktionen im Aufsichtsrat verbundene zeitliche Mehraufwand in der Vergütung angemessen berücksichtigt werden soll. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung 2021 daher ein überarbeitetes Aufsichtsratsvergütungssystem vorlegen, das gegenüber der aktuellen Aufsichtsratsvergütung im Wesentlichen folgende Änderungen beinhaltet:

Während die fixe Grundvergütung und der Funktionszuschlag für den Aufsichtsratsvorsitzenden nur leicht erhöht werden sollen, ist geplant, die Funktionszulagen für die Ausschüsse und die Vorsitzenden des Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschusses sowie des Strategie- und Technologieausschusses deutlicher auf ein dann marktübliches Niveau anzuheben.
Die bisherige Sperrklausel, wonach bei mehreren Funktionen nur die jeweils höchste Funktionszulage gezahlt wird, soll gestrichen werden. Denn die Tätigkeit in mehreren Ausschüssen verursacht auch einen Mehraufwand, der entsprechend vergütet werden soll. Indem umgekehrt künftig eine Funktionszulage nur dann gezahlt wird, wenn in einem Geschäftsjahr mindestens drei Ausschusssitzungen stattgefunden haben, ist sichergestellt, dass allein relevanter Mehraufwand vergütet wird. Zusätzlich werden die ausschussbezogenen Funktionszulagen insgesamt auf 100 Prozent der fixen Grundvergütung gecappt. Im Ergebnis führt dies dazu, dass die Vergütung für ein Aufsichtsratsmitglied in Zukunft auf €200.000, die des Aufsichtsratsvorsitzenden auf €300.000 und die seines Stellvertreters auf €230.000 beschränkt sein wird.
Als weitere Änderung ist geplant, dass das Sitzungsgeld für außerordentliche Sitzungen in Form von Telefon- oder Videokonferenzen von €2.000 auf €1.000 reduziert wird.

Die Änderungen sollen mit Beginn des Geschäftsjahres 2022 wirksam werden.

Corporate Governance

Entsprechenserklärung 2020

In der Entsprechenserklärung vom November 2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat erklärt, zum einen seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2019 allen Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen zu haben, zum anderen aktuell allen Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 zu entsprechen und dies auch zukünftig zu tun. Vorsorglich haben Vorstand und Aufsichtsrat ergänzend erklärt, dass bis zur Beschlussfassung des Aufsichtsrats über das neue Vorstandsvergütungssystem am 20. November 2020 den neuen, seit dem 20. März 2020 geltenden Kodexempfehlungen zur Vorstandsvergütung nicht in vollem Umfang entsprochen wurde; mit dem Wirksamwerden des neuen Vergütungssystems wird allen Empfehlungen entsprochen.

Die Entsprechenserklärung 2020 im Wortlaut sowie alle weiteren Entsprechenserklärungen aus der Vergangenheit finden Sie auf der Internet-Seite von Infineon.

@ www.infineon.com/entsprechenserklaerung

Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig, wie wirksam er als Organ insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Die letzte umfangreiche Überprüfung fand im Sommer 2019 statt; die Ergebnisse wurden anschließend eingehend im Aufsichtsrat erörtert. Wesentliche Defizite wurden dabei nicht festgestellt. Auch zwischenzeitlich haben sich keine diesbezüglichen Anhaltspunkte ergeben. Die nächste Überprüfung ist für den Sommer 2021 geplant.

Prüfung möglicher Interessenkonflikte

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legen dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte unverzüglich offen. Im Geschäftsjahr 2020 sind von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats keine Interessenkonflikte mitgeteilt worden.

Der DCGK verlangt vor der Übernahme von Nebentätigkeiten, insbesondere externer Aufsichtsratsmandate, durch Mitglieder des Vorstands die Zustimmung des Aufsichtsrats. Bei den übernommenen Mandaten waren keine Interessenkonflikte erkennbar, sie lagen vielmehr durchweg im Interesse von Infineon.

Weitere Ausführungen zur Corporate Governance finden sich in der Erklärung zur Unternehmensführung, die auch den Corporate Governance Bericht enthält.

@ www.infineon.com/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung

Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und den Vorstand

Im August 2020 hat der Aufsichtsrat Anpassungen der Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat, seinen Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss und für den Vorstand beschlossen. Anlass waren das Inkrafttreten des ARUG II sowie die Neufassung des DCGK. Die Revision wurde zudem dafür genutzt, die Kataloge der zustimmungsbedürftigen Maßnahmen zu modernisieren. Zum einen wurde die Rolle des Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschusses im Bereich der Verschuldungsmaßnahmen gestärkt. Zum anderen sind die für die Zustimmungsgrenzen relevanten Betragsgrenzen, die noch aus dem Jahr 2011 stammten, teilweise erhöht worden, um der - nicht zuletzt auch infolge der Cypress-Akquisition - deutlich gewachsenen Unternehmensgröße Rechnung zu tragen.

Alle Geschäftsordnungen stehen auf der Internet-Seite der Gesellschaft zur Verfügung.

@ www.infineon.com/cms/de/about-infineon/investor/corporate-governance/articles-of-association/

Related Party Transactions

Eine weitere Folge des ARUG II ist die Einführung neuer Vorgaben im Bereich der sogenannten Related Party Transactions. Unter anderem ist für börsennotierte Gesellschaften wie Infineon vorgesehen, dass bestimmte Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Unternehmen und Personen vor ihrem Abschluss der Zustimmung des Aufsichtsrats beziehungsweise eines seiner Ausschüsse bedürfen. Um solche zustimmungsbedürftigen Related Party Transactions zu identifizieren und gesetzeskonform zu behandeln, schreibt das ARUG II die Einführung eines geeigneten internen Verfahrens vor. Infineon hat ein solches Verfahren über eine weltweit geltende unternehmensinterne Richtlinie implementiert. Der Aufsichtsrat hat die Zuständigkeit in diesem Bereich und insbesondere für etwaige Zustimmungsbeschlüsse an seinen Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss delegiert.

Jahres- und Konzernabschluss

KPMG hat den Jahresabschluss der Infineon Technologies AG und den Konzernabschluss zum 30. September 2020 sowie den zusammengefassten Lagebericht für die Infineon Technologies AG und den Infineon-Konzern geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.

Zudem wurde der Halbjahresabschluss einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Es wurden keine Sachverhalte festgestellt, die zu der Annahme veranlasst hätten, dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss oder der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Vorschriften aufgestellt worden wären.

KPMG ist seit dem Geschäftsjahr 1999 (Rumpfgeschäftsjahr 1. April 1999 bis 30. September 1999) Abschlussprüfer für die Infineon Technologies AG, Konzernabschlussprüfer für den Infineon-Konzern sowie Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten. Herr Prof. Dr. Andrejewski hat erstmals für das Geschäftsjahr 2019 (1. Oktober 2018 bis 30. September 2019) den Bestätigungsvermerk unterzeichnet, Herr Pritzer erstmals für das Geschäftsjahr 2017 (1. Oktober 2016 bis 30. September 2017).

In der Sitzung des Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschusses vom 6. November 2020, fortgeführt im Rahmen einer Telefonkonferenz am 16. November 2020, wurde mit dem Abschlussprüfer intensiv über den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht und die Gewinnverwendung sowie die Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers diskutiert. Hierbei hat sich der Ausschuss ausführlich mit den im Bestätigungsvermerk dargestellten besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) und den hierauf bezogenen Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers befasst. Der Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss hat auf Basis der daraus gewonnenen Erkenntnisse beschlossen, dem Aufsichtsrat vorzuschlagen, die vorgelegten Abschlüsse nach deren Aufstellung durch den Vorstand zu billigen und die beabsichtigte Gewinnverwendung mitzutragen.

In der Sitzung des Aufsichtsrats vom 20. November 2020 lagen diesem der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht und der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die schriftlichen Berichte der KPMG über die Prüfung vor. Der Vorsitzende des Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschusses erläuterte in dieser Sitzung ausführlich die entsprechenden Empfehlungen des Ausschusses. Zudem wurden alle wesentlichen abschluss- und prüfungsrelevanten Themen, einschließlich der Key Audit Matters, mit dem Abschlussprüfer ausführlich erörtert und vom Aufsichtsrat geprüft. Die Prüfung des Aufsichtsrats umfasste auch die beabsichtigte Ausschüttung einer Dividende von €0,22 je dividendenberechtigte Aktie.

Der Aufsichtsrat ist zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Einwendungen gegen die Abschlüsse und die Prüfung durch den Abschlussprüfer zu erheben sind. Der zusammengefasste Lagebericht entspricht nach der Überzeugung des Aufsichtsrats den gesetzlichen Anforderungen. Der Aufsichtsrat stimmt den Aussagen im Lagebericht zur weiteren Unternehmensentwicklung zu. Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis der Abschlussprüfung seine Zustimmung erteilt und den Jahresabschluss der Infineon Technologies AG und den Konzernabschluss des Infineon-Konzerns gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zudem hat sich der Aufsichtsrat dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands angeschlossen.

Der Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss sowie das Aufsichtsratsplenum haben sich ferner mit dem vom Vorstand erstellten zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht zum 30. September 2020 befasst. Die beauftragte KPMG hat eine Prüfung mit dem Maßstab "limited assurance" durchgeführt und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Die Unterlagen wurden vom Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 6. November 2020, fortgeführt in einer Telefonkonferenz am 16. November 2020, und vom Aufsichtsrat in der Sitzung vom 20. November 2020 umfassend geprüft. Der Aufsichtsrat hat den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht des Vorstands zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand für ihren enormen Einsatz und die erneut herausragenden Leistungen in einem in jeglicher Hinsicht herausfordernden Geschäftsjahr 2020.

Neubiberg, im November 2020

Für den Aufsichtsrat

Dr. Wolfgang Eder, Aufsichtsratsvorsitzender

Zusammengefasster Lagebericht

Dieser Bericht fasst den Konzernlagebericht des Infineon-Konzerns ("Infineon" oder "Unternehmen"), bestehend aus der Infineon Technologies AG (nachstehend auch "die Gesellschaft") und ihren konsolidierten Tochtergesellschaften, mit dem Lagebericht der Infineon Technologies AG zusammen.

Der zusammengefasste Lagebericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen über das Geschäft, die finanzielle Entwicklung und die Erträge des Infineon-Konzerns. Diesen Aussagen liegen Annahmen und Prognosen zugrunde, die auf gegenwärtig verfügbaren Informationen und aktuellen Einschätzungen beruhen. Sie sind mit einer Vielzahl von Unsicherheiten und Risiken behaftet. Der tatsächliche Geschäftsverlauf kann daher wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. Infineon übernimmt über die gesetzlichen Anforderungen hinaus keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren.

Mit Wirkung zum 1. April 2020 hat sich der Name des Segments von "Power Management & Multimarket" in "Power & Sensor Systems" geändert. Die Namensänderung hatte keine Auswirkungen auf die Organisationsstruktur, die Strategie oder den Geschäftsumfang.

Durch die Akquisition von Cypress haben sich nicht nur das Produktportfolio und die Anzahl der adressierten Anwendungen deutlich vergrößert, sondern auch die Kompetenzen und das Know-how wurden deutlich erweitert. Infolgedessen wurde der Name des Segments "Digital Security Solutions" zum 1. August 2020 in "Connected Secure Systems" geändert.

Geschäftsmodell und Finanzen

Geschäftsmodell

Mit weltweit 46.665 Beschäftigten ist Infineon ein global führender Anbieter von Halbleitern (Quelle: Basiert auf oder enthält Informationen, die von Omdia zur Verfügung gestellt wurden: Annual 2001 - 2019 Semiconductor Market Share Competitive Landscaping Tool - Q4 2019 v2. März 2020). Halbleiter verbinden die reale und die digitale Welt: Sie ermöglichen intelligente Mobilität, effizientes Energiemanagement und sichere Erfassung und Übertragung von Daten.

Infineon entwirft, entwickelt, fertigt und vertreibt eine Vielzahl an Halbleiter- und Systemlösungen. Dabei liegt der Fokus auf dem Automobil-, Industrie-, Informations- und Kommunikationsmarkt sowie auf hardwarebasierter Sicherheit. Das Produktangebot reicht von Standardkomponenten über kundenspezifische Lösungen für Bauteile und Systeme bis hin zu speziellen Komponenten für digitale, analoge sowie Mixed-Signal-Anwendungen.

Am 16. April 2020 hat Infineon die Cypress Semiconductor Corporation (Cypress) mit Sitz im kalifornischen San Jose (USA) für €8.254 Millionen übernommen. Cypress ist ein US-amerikanisches Halbleiterunternehmen.

Im Geschäftsjahr 2019 (zum 29. Dezember 2019) erzielte Cypress einen Umsatz von US$2.205 Millionen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 beschäftigte Cypress 5.871 Mitarbeiter * innen. Durch die Übernahme wird das Produktspektrum von Infineon um ein zusätzlich differenziertes Portfolio an Mikrocontrollern, Speichern, Software sowie Konnektivitätslösungen ergänzt. Die jeweiligen Produktlinien wurden in die verschiedenen Segmente von Infineon wie folgt integriert:

Infineon gliedert seine Aktivitäten in vier Segmente, deren strategische Ausrichtung sich aus der Konzernstrategie ableitet. Alle Aktivitäten können einem der übergeordneten Wachstumsfelder zugeordnet werden - Energieeffizienz, Mobilität, Sicherheit sowie IoT & Big Data. Dabei verantworten die Segmente bestimmte Bereiche, die ihre Kernkompetenzen widerspiegeln. Das Geschäft mit Halbleitern für die Automobilelektronik sowie die Aktivitäten mit Speicherprodukten werden vom Segment Automotive verantwortet. Das Segment Industrial Power Control konzentriert sich auf Leistungshalbleiter, hauptsächlich für industrielle Anwendungen, während das Segment Power & Sensor Systems die konsumentennäheren Applikationen sowie Stromversorgungen im Allgemeinen adressiert. Darüber hinaus gehören die Aktivitäten im Bereich Hochfrequenz sowie die sensorbasierten Anwendungen - hierunter fallen die Erfassung von Sensordaten sowie die Interaktion mit Maschinen und Geräten - ebenfalls in den Verantwortungsbereich des Segments Power & Sensor Systems. Im Segment Connected Secure Systems sind Aktivitäten rund um klassische und neue Sicherheitsanwendungen, Mikrocontroller für Nicht-Automobilelektronik-Anwendungen sowie Konnektivitätslösungen gebündelt.

Unsere Fertigungslandschaft deckt beide Phasen der Halbleiterproduktion ab: die Frontend-Fertigung und die Backend-Fertigung. In der Frontend-Fertigung werden die Si-Scheiben, auch Wafer genannt, prozessiert. Hierbei werden mittels optischer, physikalischer und chemischer Verfahren Transistoren und deren Verbindungen untereinander implementiert. Damit wird die Funktion der Chips bestimmt. Vom Frontend-Standort werden die Wafer zu einem Backend-Standort verschickt, wo in der Backend-Fertigung die restlichen Verarbeitungsschritte erfolgen. Hierzu zählen das Sägen der Wafer in die einzelnen Chips sowie das Testen und Häusen. Anschließend werden sie an die Distributionszentren verschickt. Infineon unterhielt zum Ende des Geschäftsjahres 2020 acht Frontend-Standorte und 14 Backend-Standorte.

Entwicklung der Halbleiterindustrie

Betrachtung des Halbleitermarktes im Geschäftsjahr 2020 (in Euro) Der weltweite Halbleiterumsatz erreichte im Geschäftsjahr 2020 ein Volumen von €383,194 Milliarden (Quelle: Halbleiterbranchenverband WSTS (World Semiconductor Trade Statistics): Semiconductor Industry Blue Book History. 27. Oktober 2020). Im Vergleich zum Wert des Vorjahreszeitraums von €371,030 Milliarden betrug der Anstieg 3,3 Prozent. Damit zeigte sich der Halbleiterumsatz trotz der Coronavirus-Pandemie und des damit verbundenen wirtschaftlichen Rückgangs sehr widerstandsfähig. Besonders positiv entwickelte sich die Nachfrage nach Mikroprozessoren. Auch der Umsatz mit Speicherchips, im Wesentlichen DRAM- und Flash-Speicherprodukte, stieg - nach dem starken Umsatzrückgang im Kalenderjahr 2019 - etwas stärker als der für Infineon relevante Markt ohne DRAM- und NAND-Flash-Speicherchips sowie Mikroprozessoren, der sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 2 Prozent verbesserte. Der Umsatz von Infineon unter Berücksichtigung der Akquisition von Cypress erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 7 Prozent. Ohne die Berücksichtigung von Cypress wäre der Umsatz um 4 Prozent gesunken.

Betrachtung des Halbleitermarktes im Kalenderjahr 2019 (in US-Dollar) Im Kalenderjahr 2019 erreichte der weltweite Halbleiterumsatz US$428,397 Milliarden. Gegenüber dem Vorjahresumsatz von US$485,052 Milliarden betrug der Rückgang 11,7 Prozent (Quelle: Omdia: Annual Competitive Landscaping Market Share Tool, Q2 2020. August 2020). Der Umsatzrückgang war vor allem die Folge deutlich niedrigerer Umsätze im Bereich Speicherchips und hier speziell bei DRAM und NAND-Flash, also Märkten, in denen Infineon nicht aktiv ist. Der DRAM-Markt verzeichnete einen Rückgang von 37,2 Prozent und der NAND-Flash-Markt einen Umsatzrückgang von 24,6 Prozent. Der Halbleiterumsatz im NOR-Flash-Markt, also einer Produktkategorie, die wir durch die Akquisition von Cypress bedienen, verminderte sich hingegen nur um 7,1 Prozent.

Aufgrund des starken Umsatzrückgangs im Bereich DRAM- und NAND-Flash-Speicherchips verdrängte Intel im Kalenderjahr 2019 Samsung wieder von Platz 1 der größten Halbleiterunternehmen. Der Umsatz von Intel stieg von US$69,895 Milliarden um 1,3 Prozent auf US$70,785 Milliarden. Der Anteil von Intel am Gesamtmarkt betrug damit 16,5 Prozent. Bei Samsung hingegen sank der Umsatz um 29,7 Prozent von US$74,644 Milliarden auf US$52,511 Milliarden. Dies entspricht einem Marktanteil von 12,3 Prozent. Die Rangfolge der Unternehmen SK Hynix, Micron Technology, Broadcom, Qualcomm und Texas Instruments auf den Plätzen 3 bis 7 blieb unverändert.

Für Infineon wurde von Omdia im Kalenderjahr 2019 ein Umsatz von US$8,891 Milliarden ermittelt. Durch den Umsatzbeitrag von Cypress (US$2,164 Milliarden) ergibt sich ein kombinierter Umsatz von US$11,055 Milliarden. Damit verbesserte sich Infineon von Position 11 im Kalenderjahr 2018 auf Position 8. Von den 20 größten Halbleiterfirmen zählen folgende Unternehmen zu den direkten Wettbewerbern von Infineon: Samsung (nur bei Sicherheits-ICs; dieser Umsatz beträgt unter 1 Prozent des Umsatzes von Samsung), Texas Instruments, STMicroelectronics, NXP, Renesas und Analog Devices. Apple zählte erstmals zu den 20 größten Halbleiterherstellern und verdrängte einen direkten Wettbewerber von Infineon: ON Semiconductor. Aufgrund der Akquisition von Cypress und damit des Geschäfts im Bereich Konnektivität gehören nun auch Broadcom und Qualcomm zu den Wettbewerbern.

Im Juli 2020 kündigte Analog Devices, ein auf Analog- und Mixed-Signal-Komponenten spezialisiertes US-amerikanisches Unternehmen, an, den US-amerikanischen Wettbewerber Maxim Integrated im Rahmen eines Aktientauschs für rund US$21 Milliarden zu übernehmen. Der Abschluss der Transaktion wird für Ende des Kalenderjahres 2021 erwartet. Infineon steht nur bei einigen wenigen Produktkategorien im Wettbewerb zu den beiden Firmen.

Im September 2020 kündigte der US-amerikanische Grafikprozessor-Hersteller nVidia an, den zum japanischen Konzern Softbank gehörenden Entwickler von Rechenkernen Arm für rund US$40 Milliarden zu übernehmen. Der Abschluss der Transaktion wird für Ende des Kalenderjahres 2021 erwartet. Infineon steht mit nVidia nicht im Wettbewerb. Infineon ist ein Lizenznehmer von Arm.

Im Oktober 2020 kündigte der US-amerikanische Server- und Grafikprozessor-Hersteller AMD an, den US-amerikanischen Hersteller von programmierbaren Logikchips Xilinx im Rahmen eines Aktientauschs für rund US$35 Milliarden zu übernehmen. Der Abschluss der Transaktion wird für Ende des Kalenderjahres 2021 erwartet. Infineon steht mit keiner der beiden Firmen im Wettbewerb.

Im Oktober 2020 gaben Intel und SK Hynix bekannt, dass SK Hynix für US$9 Milliarden das NAND-Speichergeschäft von Intel übernehmen wird. Diese Transaktion hat auf Infineon keine Auswirkung.

Die 20 größten Unternehmen repräsentierten im Kalenderjahr 2019 73,1 Prozent des weltweiten Halbleiterumsatzes (Vorjahr: 75,1 Prozent). Die verbleibenden 26,9 Prozent (Vorjahr: 24,9 Prozent) verteilten sich auf über 1.500 weitere Halbleiterunternehmen. Die Halbleiterbranche ist also sehr stark fragmentiert. Je nach Produktkategorie ist der Konsolidierungsprozess mehr oder weniger weit fortgeschritten.

Bezüglich des regionalen Absatzes von Halbleitern spielt China seit Jahren die dominierende Rolle. Auch im Kalenderjahr 2019 hat China seinen Anteil am weltweiten Halbleitermarkt weiter gesteigert und verfügt nun über einen Anteil von 50 Prozent nach 48 Prozent im Vorjahr und 47 Prozent im Kalenderjahr 2017. In China spielen die Auftragsfertiger eine besondere Rolle. Diese werden auch EMS (Electronic Manufacturing Services) genannt und fertigen Elektronikprodukte für meist westliche Auftraggeber. Das Geschäftsmodell spielt vor allem bei Gebrauchsgütern sowie bei Produkten der Informations- und Telekommunikationsindustrie wie Servern, PCs, Notebooks, Tablets und Mobiltelefonen eine bedeutende Rolle. Ein Großteil der nach China gelieferten und dort verbauten Halbleiter wird somit als Teil des Endprodukts wieder exportiert.

Im Hinblick auf das Beschaffungsvolumen vereinigten die 20 größten Firmen mit US$189 Milliarden einen Anteil von 44,1 Prozent auf sich (Vorjahr: US$209 Milliarden mit einem Anteil von 43,1 Prozent). Während bei den meisten Unternehmen das Beschaffungsvolumen im vergangenen Jahr zurückgegangen ist, stieg es bei dem chinesischen Unternehmen Huawei gegen den Trend deutlich an. Hierdurch verdrängte Huawei Samsung von Platz 2 der Rangliste. Trotz des deutlichen Rückgangs der Fahrzeugproduktion im Kalenderjahr 2019 konnten Bosch mit Rang 12 und Continental mit Rang 13 ihre Plätze halten. Im Gegensatz dazu zeigte sich bei Rechenzentren kein Rückgang der Investitionen. Dies spiegelt sich im gleich gebliebenen beziehungsweise gestiegenen Beschaffungsvolumen der beiden Rechenzentrumsbetreiber Alphabet mit Rang 14 (Vorjahr: Rang 18) und Amazon mit Rang 15 (Vorjahr: Rang 19) wider.

Das Geschäftsjahr 2020

Geschäftsverlauf von Coronavirus-Pandemie gekennzeichnet
Umsatzanstieg aufgrund Beitrag von Cypress
Dividende von 22 Cent je Aktie geplant

Umsatz um 7 Prozent gesteigert; Segmentergebnis-Marge von 13,7 Prozent erzielt

Im Geschäftsjahr 2020 erzielte Infineon einen Umsatz von €8.567 Millionen, was einem Anstieg von 7 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von €8.029 Millionen entspricht. Darin enthalten sind €857 Millionen aus der seit Mitte April erfolgten Konsolidierung von Cypress. Ohne den Umsatzbeitrag von Cypress wäre der Umsatz also um €319 Millionen gesunken. Dieser Rückgang resultierte in erster Linie aus den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie, die insbesondere die Automobilindustrie hart getroffen hat.

Die ursprüngliche Prognose für das Umsatzwachstum von Infineon im Geschäftsjahr 2020 (ohne Berücksichtigung von Cypress) lag bei einem Plus von 5 Prozent, plus oder minus 2 Prozentpunkte (siehe Kapitel "Prognosebericht", S. 107). Nach einem schwierigen Geschäftsjahr 2019 wurden zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 erste Anzeichen einer Verbesserung der konjunkturellen Lage sichtbar. Nach Ausbruch der Coronavirus-Pandemie wurde die ursprüngliche Prognose im März 2020 jedoch wieder zurückgezogen, da die spezifischen Folgen für Umsatz und Ergebnis für das Geschäftsjahr 2020 nicht verlässlich abzuschätzen oder genauer zu quantifizieren waren. In zahlreichen Endmärkten, insbesondere der Automobilindustrie, kam es zu Produktionsstopps und Unterbrechungen von Lieferketten, genauso wie zu einem deutlichen Rückgang der Nachfrage. Im Frühjahr 2020 brach die Zahl der produzierten Fahrzeuge in allen Regionen regelrecht ein, hervorgerufen durch einen gleichzeitigen Angebots- und Nachfrageschock.

Am 16. April 2020 konnte die Übernahme von Cypress abgeschlossen werden. Der Umsatz für das Geschäftsjahr und für das kombinierte Unternehmen wurde nunmehr auf €8,4 Milliarden plus oder minus 5 Prozent geschätzt. Wenige Monate später zeigten sich spürbare Erholungstendenzen und in einigen Ländern wie China sogar ein V-förmiger Aufschwung über das Vorkrisenniveau hinaus. Mit Veröffentlichung der Ergebnisse für das dritte Quartal wurde der Ausblick daher leicht nach oben angepasst: Die Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2020 belief sich danach auf rund €8,5 Milliarden. Bei diesem Umsatzniveau sollte die Segmentergebnis-Marge etwa 13 Prozent betragen. Diese Werte wurden letztlich sogar leicht übertroffen.

Dabei entwickelten sich die Segmente unterschiedlich. Automotive war weiterhin das umsatzstärkste Segment. Mit €3.542 Millionen (Vorjahr: €3.503 Millionen) trug es 41 Prozent zum Gesamtumsatz von Infineon bei. Der Umsatzanstieg im Vergleich zum Vorjahr betrug jedoch lediglich 1 Prozent. Im Segment Power & Sensor Systems konnte ein Umsatz von €2.650 Millionen (Vorjahr: €2.445 Millionen) erzielt werden. Dies entsprach einem Wachstum von 8 Prozent. In beiden Segmenten sind Umsatzbeiträge von Cypress enthalten. Der Umsatz im Segment Industrial Power Control betrug im Berichtszeitraum €1.406 Millionen und lag damit in etwa auf Vorjahresniveau (Vorjahr: €1.418 Millionen). Im Segment Connected Secure Systems stieg der Umsatz bedingt durch die Akquisition von Cypress um knapp 50 Prozent auf €953 Millionen (Vorjahr: €642 Millionen). Weitere Details zur Entwicklung der Segmente finden sich im Kapitel "Die Segmente". S. 53 ff.

Positiv wirkte sich die günstige Entwicklung des US-Dollar-Wechselkurses aus. Dieser notierte im Jahresdurchschnitt bei 1,12 gegenüber 1,13 im Vorjahr (siehe Kapitel "Darstellung der Ertragslage", S. 97).

Das Segmentergebnis (Definition siehe Kapitel "Unternehmensinternes Steuerungssystem", S. 90) betrug im Geschäftsjahr 2020 €1.170 Millionen, dies entspricht einem Rückgang von 11 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von €1.319 Millionen. Im zweiten Halbjahr des abgelaufenen Geschäftsjahres führte der durch die Coronavirus-Pandemie bedingte Umsatzrückgang zu einem signifikanten Anstieg der Leerstandskosten. Des Weiteren fielen im Geschäftsjahr Zusatzkosten im Rahmen von Kapazitätseinschränkungen in der Fertigung im Zuge der Coronavirus-Pandemie an. Um die Unterauslastungskosten zu minimieren, wurden die Belieferung der Kunden sowie das Bestandsmanagement, beispielsweise durch eine kontinuierliche Neubewertung der Bedarfsszenarien und eine segment- und standortübergreifende Anpassung des Fertigungsprogramms, ausbalanciert. Ferner wurde an den deutschen und österreichischen Standorten Kurzarbeit eingeführt. Die bereits im Vorjahr eingeleiteten Maßnahmen zur Produktivitäts- und Kostenoptimierung wurden im Laufe des Geschäftsjahres 2020 weiter verstärkt.

Die Segmentergebnis-Marge lag entsprechend mit 13,7 Prozent unter dem Vorjahreswert von 16,4 Prozent, aber dennoch leicht über der zuletzt im dritten Quartal angepassten Prognose von etwa 13 Prozent.

Rückgang bei wesentlichen Konzernkennzahlen

Der Konzernjahresüberschuss hat sich auf €368 Millionen verringert (siehe Kapitel "Darstellung der Ertragslage", S. 100). Das entspricht einem Rückgang um €502 Millionen gegenüber dem Vorjahreswert von €870 Millionen. Das daraus resultierende Ergebnis je Aktie betrug im Geschäftsjahr 2020 €0,26 (verwässert und unverwässert) und lag damit um 65 Prozent unter dem Vorjahreswert von €0,75 (verwässert und unverwässert). Das bereinigte Ergebnis je Aktie (verwässert) lag im Berichtszeitraum bei €0,64 (Vorjahr: €0,89). Hinsichtlich Details zur Ermittlung des bereinigten Ergebnisses je Aktie siehe Kapitel "Darstellung der Ertragslage", S. 100.

Die Rendite auf das eingesetzte Kapital (Return on Capital Employed, RoCE) verringerte sich von 12,2 Prozent im Vorjahr auf 3,0 Prozent im Geschäftsjahr 2020. Im Berichtszeitraum ging das Betriebsergebnis aus fortgeführten Aktivitäten nach Steuern um €452 Millionen auf €473 Millionen zurück (Vorjahr: €925 Millionen). Das Betriebsergebnis sank im Wesentlichen aufgrund gestiegener Leerstandskosten sowie zusätzlicher Abschreibungen und Aufwendungen aus der Aufdeckung stiller Reserven, die im Rahmen der Kaufpreisallokation für den Erwerb von Cypress identifiziert wurden (siehe Kapitel "Darstellung der Ertragslage", S. 98). Das eingesetzte Kapital stieg ebenfalls im Wesentlichen bedingt durch die Aufdeckung stiller Reserven und die Erfassung eines Geschäfts- oder Firmenwerts um €8.228 Millionen auf €15.827 Millionen zum 30. September 2020 (30. September 2019: €7.599 Millionen). Hinsichtlich der Definition sowie Details zur Berechnung des RoCE siehe Kapitel "Unternehmensinternes Steuerungssystem", S. 90 f., beziehungsweise Kapitel "Darstellung der Vermögenslage", S.103.

Der Free-Cash-Flow aus fortgeführten Aktivitäten (Definition siehe Kapitel "Unternehmensinternes Steuerungssystem", S. 90) belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf minus €6.727 Millionen (Vorjahr: €39 Millionen). Er war im Wesentlichen geprägt von der Nettokaufpreiszahlung (das heißt abzüglich übernommener Zahlungsmittel) für den Erwerb von Cypress in Höhe von €7.433 Millionen. Ohne die Zahlungsmittelabflüsse im Zusammenhang mit dem Erwerb von Cypress erreichte der Free-Cash-Flow einen positiven Wert von €911 Millionen. Investitionen in Sachanlagen sowie in sonstige immaterielle Vermögenswerte und sonstige Vermögenswerte führten zu Zahlungsmittelabflüssen in Höhe von €1.099 Millionen.

Die Brutto-Cash-Position (Definition siehe Kapitel "Unternehmensinternes Steuerungssystem", S. 91) verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um €552 Millionen auf €3.227 Millionen zum Bilanzstichtag. Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus der Kaufpreiszahlung für Cypress und den damit zusammenhängenden Finanzierungsmaßnahmen wie der Emission einer Hybridanleihe im Oktober 2019, der im Mai 2020 durchgeführten Kapitalerhöhung sowie der Aufnahme von Finanzschulden. Die Auszahlungen für Investitionen, die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2019 und die vorzeitige Rückzahlung eines Teils der langfristigen Bankdarlehen aus der Akquisitionsfinanzierung wirkten sich ebenfalls mindernd auf die Brutto-Cash-Position aus.

Die Netto-Cash-Position (Definition siehe Kapitel "Unternehmensinternes Steuerungssystem", S. 91) sank gegenüber dem Vorjahr um €6.029 Millionen und lag zum Ende des Geschäftsjahres 2020 bei minus €3.806 Millionen (30. September 2019: €2.223 Millionen).

Dividende von €0,22 je Aktie geplant

Mit unserer Dividendenpolitik verfolgen wir das Ziel, unsere Aktionäre angemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung von Infineon zu beteiligen. Grundsätzlich soll auch bei einem stagnierenden oder rückläufigen Ergebnis zumindest eine unveränderte Dividende ausgeschüttet werden. Allerdings soll den gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen und dem weiteren Fortbestehen der Risiken der Coronavirus-Pandemie Rechnung getragen und ein entsprechender finanzieller Spielraum erhalten werden. Daher soll der kommenden Hauptversammlung vorgeschlagen werden, eine im Vergleich zum Vorjahr um €0,05 verminderte Dividende von €0,22 je Aktie für das Geschäftsjahr 2020 auszuschütten.

Die Segmente

Infineon gliedert sich in vier Segmente, deren strategische Ausrichtung sich aus der Konzernstrategie ableitet. Alle Aktivitäten können einem der übergeordneten Wachstumsfelder zugeordnet werden - Energieeffizienz, Mobilität, Sicherheit sowie loT & Big Data. Dabei verantworten die Segmente bestimmte Bereiche, die ihre Kernkompetenzen widerspiegeln. Das Geschäft mit Halbleitern für die Automobilelektronik sowie die Aktivitäten mit Speicherprodukten werden vom Segment Automotive verantwortet. Das Segment Industrial Power Control konzentriert sich auf Leistungshalbleiter, hauptsächlich für industrielle Anwendungen und erneuerbare Energien, während das Segment Power & Sensor Systems die konsumentennäheren Applikationen sowie Stromversorgungen im Allgemeinen adressiert. Darüber hinaus gehören die Aktivitäten im Bereich Hochfrequenz sowie die sensorbasierten Anwendungen -hierunter fallen die Erfassung von Sensordaten sowie die Interaktion mit Maschinen und Geräten - ebenfalls in den Verantwortungsbereich des Segments Power & Sensor Systems. Im Segment Connected Secure Systems sind Aktivitäten rund um klassische und neue Sicherheitsanwendungen, Mikrocontroller für Nicht-Automobilelektronik-Anwendungen sowie Konnektivitätslösungen gebündelt.

Infineon hat seine traditionellen Kernkompetenzen im Bereich der Leistungshalbleiter, hardwarebasierter Sicherheit, Hochfrequenz und Embedded Control stetig weiterentwickelt, vertieft und um Expertise in angrenzenden Gebieten wie der Sensorik ergänzt. Durch die Akquisition von Cypress wird nun einerseits unsere Position im Bereich Embedded Control erheblich gestärkt. Dazu tragen das umfangreiche Portfolio an Mikrocontrollern sowie die Speicher für spezifische Anwendungen bei. Andererseits kommt mit Konnektivität eine neue, für den Wachstumsmarkt IoT unabdingbare Kompetenz hinzu, die wir wiederum in Verbindung mit unserem Sicherheits-Know-how auf eine neue Stufe heben.

Unsere Märkte wachsen immer mehr zusammen, sodass eine strikte organisationsbezogene Abgrenzung nicht angebracht wäre. Technologien und Produkte kommen mehr und mehr segmentübergreifend zum Einsatz, entlang unserer strategischen Ausrichtung "Vom Produkt zum System". Besonders die digitale Transformation erfordert flexible und innovative Ansätze. Teams aus unterschiedlichen Organisationseinheiten arbeiten applikations- und kompetenzbezogen zusammen. In solchen Fällen übernimmt ein Segment die Verantwortung für das Gesamtsystem und entwickelt die Roadmap für die Applikation, während die Verantwortung für die benötigten Technologien und Produkte in den angestammten Organisationseinheiten verbleibt. Entsprechend arbeiten die Segmente auch bei der Technologieentwicklung zusammen. So sind zum Beispiel Hochvolt-Leistungshalbleiter für Elektromobilität ein Kernthema im Bereich Automobilelektronik, sodass das Segment Automotive folglich in diesem Bereich die Verantwortung hat. Für grundlegende Entwicklungen in der IGBT-Technologie, in der IGBT-Module-Gehäuse-Technologie und in der SiC-Technologie übernimmt hingegen das Segment Industrial Power Control die Verantwortung.

Kernkompetenz Automotive Industrial Power Control Power & Sensor Systems Connected Secure Systems
Sensorik
Hochfrequenz
Embedded Control
Ansteuerung von Leistungshalbleitern
Leistungshalbleiter
Speicher für spezifische Anwendungen
Konnektivität
IT-Sicherheit
Software
Differenzierende Eigenfertigung

Automotive

Das Segment Automotive gestaltet die Zukunft der Mobilität mit Produkten und Lösungen für saubere, sichere und intelligente Autos. Wir decken alle Anwendungsfelder im Fahrzeug ab: Antrieb und Energiemanagement, Vernetzung und Infotainment, Karosserie- und Komfortelektronik sowie Fahrsicherheit und Datensicherheit. Unser Angebot ermöglicht den Übergang vom Antrieb mit Verbrennungsmotor zu Hybrid- und Elektroantrieb, einen immer höheren Grad des automatisierten Fahrens, die elektrischelektronische (E/E) Fahrzeugarchitektur sowie stärkere Vernetzung, Digitalisierung und höhere Datensicherheit von Fahrzeugen. Darüber hinaus bieten wir unseren Kunden innovative Lösungen in den Bereichen Fahrsicherheit, digitales Cockpit, Infotainment, Komfort und Lichttechnik. Neben Sensoren, Mikrocontrollern, hochperformanten Speichern für spezifische Anwendungen sowie Leistungshalbleitern auf Basis von Si und SiC umfasst unser Produktportfolio auch Komponenten für die Mensch-Maschine-Interaktion und die Fahrzeugvernetzung. Infineon ist der Weltmarktführer bei Halbleiterlösungen fürs Auto (Quelle: Strategy Analytics: Automotive Semiconductor Vendor Market Shares. April 2020).

Anwendungsfelder S. 236

UMSATZ

€ 3.542

Millionen

SEGMENTERGEBNIS

€ 155

Millionen

Strategische Ausrichtung

Die Automobilindustrie durchläuft derzeit einen tief greifenden Umbruch. Das Auto der Zukunft fährt rein elektrisch und autonom; es ist voll vernetzt und immer online. Auch wenn das bis zum Ende der laufenden Dekade noch nicht auf jedes neu produzierte Fahrzeug zutrifft, so sehen wir eine Beschleunigung im Strukturwandel im Vergleich zu den Jahrzehnten zuvor. Gründe hierfür sind der Wunsch nach immer sichereren, intelligenteren und höher vernetzten Fahrzeugen sowie die Forderung nach Einhaltung immer strengerer Emissionsstandards und damit nachhaltiger Mobilität; ersichtlich an den automobilen Megatrends: Elektromobilität, automatisiertes Fahren, Vernetzung und Datensicherheit. Den größten Beitrag in diesem Prozess leisten die Fahrzeugelektronik und mithin Halbleiterlösungen. Wir tragen zu der Veränderung bei und wollen von diesem Trend überproportional profitieren. Hierin unterstützt uns die Akquisition von Cypress. Wir verfügen nun über ein breit gefächertes Produktportfolio an Automobil-Halbleiterlösungen. Mit hoher Systemexpertise kann Infineon ein großes Automobil-Anwendungsspektrum bedienen. Dazu gehören nun auch digitale Anzeigensysteme und Infotainment-Anwendungen, die das bisherige Angebot für Antriebsstrang, Assistenzsysteme, Fahrzeugsicherheit, Komfortelektronik sowie Datensicherheit ergänzen. Infineon verfügt über ein umfangreiches Portfolio an Mikrocontrollern für die Automobilindustrie. Hinzu kommt eine führende Position bei Speicher-ICs für spezifische Anwendungen, wie sie für die Datenverarbeitung für Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren sowie für digitale Anzeigensysteme und Infotainment-Anwendungen unabdingbar sind. Infineon unterstützt die Entwicklung hin zu zunehmender Vernetzung. Das schließt sowohl die Vernetzung der unterschiedlichen Steuergeräte innerhalb des Fahrzeugs ein (beispielsweise via CAN, CAN FD und FlexRay™) als auch die Kommunikation mit anderen Fahrzeugen (Fahrzeug-zu-Fahrzeug) und mit der Cloud (Fahrzeug-zu-Infrastruktur). Ferner verstehen wir darunter die Anbindung mobiler Geräte via Wi-Fi und Bluetooth im Innenraum der Fahrzeuge. Im Bereich der Mensch-Maschine-Interaktion werden bisherige Schalter und Drehknöpfe zunehmend durch berührungsempfindliche Bedienflächen ersetzt. Zur Mensch-Maschine-Interaktion gehören auch Head-up-Displays.

In den klassischen Applikationen wird unser Wachstum einerseits durch neue Funktionen in den Bereichen Vernetzung, Lichttechnik, Komfort und Fahrsicherheit getrieben, andererseits durch die weitere Elektrifizierung verschiedener Fahrzeugfunktionen. Das lässt die Anzahl der elektronischen Komponenten und damit den Halbleiterwert pro Fahrzeug ansteigen. Die beiden Megatrends Elektromobilität und automatisiertes Fahren erhöhen den durchschnittlichen Halbleiterbedarf pro Fahrzeug weiter. Während Einführung und Verbreitung des autonomen Fahrens noch dauern werden, sind Fahrerassistenzsysteme überaus gefragt und werden ihr bereits starkes Wachstum auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Denn Fahrerassistenzsysteme sorgen einerseits für einen höheren Fahrkomfort und tragen andererseits zur Umsetzung von "Vision Zero" bei, also dem globalen Ziel, eines Tages den Verkehr ohne tödliche Unfälle ermöglichen zu können.

Vom Trend zum automatisierten Fahren profitieren wir einerseits mit unseren 77-Gigahertz-Radarsensor-ICs, die unter anderem in Notbremsassistenzsystemen und zunehmend in Spurwechselassistenzsystemen eingesetzt werden. Andererseits bieten wir auch die passenden Mikrocontroller an, die einen wesentlichen Teil der Radarsignalverarbeitung übernehmen. Unsere Radarlösungen mit aufeinander abgestimmten Komponenten ermöglichen es unseren Kunden, mit ihren Radarsystemen schneller auf den Markt zu kommen. Neben radarbasierten Fahrerassistenzsystemen kommen unsere Mikrocontroller auch in kamerabasierten Fahrerassistenzsystemen und in Sensor-Fusion-Systemen bis Level 2+ zum Einsatz. Dabei enthält die nachträglich definierte Zwischenstufe Level 2+ jene Funktionen, die für Level 3 vorgesehen sind, jedoch ohne die Funktion der komplexen Übergabe der Fahrzeugkontrolle zwischen Fahrzeug und Fahrer.

Für Elektromobilität hat Infineon ein umfassendes Angebot an Leistungshalbleitern und Ansteuerbauelementen mit jeweils passender Aufbau- und Verbindungstechnik. Darüber hinaus bietet Infineon Batteriemanagementlösungen für das effiziente Laden und Überwachen von Batteriesystemen. Die Halbleiterlösungen von Infineon sind für alle Arten von Elektrofahrzeugen geeignet: für reine Elektrofahrzeuge, Plug-in-Hybridfahrzeuge und Mildhybrid-Fahrzeuge mit 48-Volt-Technologie. Unser Portfolio deckt dabei auch Halbleiterlösungen für Fahrzeuge ab, die auf der aufkommenden Wasserstofftechnologie basieren. Im Bereich Leistungselektronik sind wir bei Si-basierten Halbleiterlösungen unangefochtener Marktführer im Automobilmarkt. Darüber hinaus erweitern wir unser Portfolio auf Basis der Materialien SiC und GaN. Sie eröffnen zusätzliches Verbesserungspotenzial bei Effizienz und Leistungsdichte.

Unser Produktportfolio erfüllt die hohen Qualitäts- und Zuverlässigkeitsanforderungen der Automobilindustrie. Für das automatisierte Fahren gilt: Je größer das Vertrauen in Technikinnovationen, die den menschlichen Fahrzeugführer ersetzen, desto höher ist die Akzeptanz und desto eher werden sich höhere Stufen der Automatisierung in Fahrzeugen durchsetzen - in Privatfahrzeugen, Taxis und Bussen, in Nutz- und Baufahrzeugen, in landwirtschaftlichen Maschinen sowie in Bahnen des öffentlichen Personenverkehrs. Voraussetzung für dieses Vertrauen ist die Verlässlichkeit der Fahrzeuge und damit die Verlässlichkeit der in ihnen verbauten Systeme, Komponenten und Halbleiterlösungen. Sie alle müssen fehlertolerant sein, dürfen nicht ausfallen und müssen bei unerwarteten Störungen eine Mindestfunktion sicherstellen, und dies über die Einsatzdauer des Fahrzeugs hinweg. Infineon bietet bereits seit geraumer Zeit Konzepte und Lösungen für die Verlässlichkeit auf der Komponenten- und Subsystemebene und verfolgt hierbei einen ganzheitlichen Ansatz: Unsere Halbleiterlösungen - Sensoren, Mikrocontroller, Speicher, Leistungselektronik, Stromversorgungs- und Sicherheitschips - ermöglichen Systeme, die die hohen Anforderungen funktionaler Sicherheit gemäß ISO 26262 erfüllen. Die Mikrocontroller unserer AURIX™-Familie steuern zum Beispiel Lenkung und Bremse und fungieren als Host-Controller, die zur funktionalen Sicherheit zentraler Steuergeräte beitragen. Andere Halbleiterlösungen sichern die interne wie externe Datenkommunikation ab.

So bringt Cypress uns voran

Mit den Mikrocontrollern der TRAVEO™-Familie adressieren wir digitale Anzeigensysteme und Head-up-Displays.
Die SEMPER™ NOR-Flash-Speicher-ICs eignen sich beim automatisierten Fahren für Daten- und Event-Logging.
Im Bereich Mensch-Maschine-Interaktion ersetzen wir Schalter und Drehknöpfe durch berührungsempfindliche Bedienflächen.

Marktposition

Im Kalenderjahr 2019 ist die Fahrzeugproduktion um rund 6 Prozent eingebrochen (Quelle: IHS Markit: Light Vehicle Production Forecast. Oktober 2020). Dies führte zu einem Rückgang des Automobil-Halbleitermarktes um 1,3 Prozent; von US$37,668 Milliarden im Vorjahr auf US$37,186 Milliarden im Kalenderjahr 2019 (Quelle: Strategy Analytics). Bis auf Nordamerika (plus 0,2 Prozent zum Vorjahr) ergab sich in allen Regionen ein Rückgang; in China (minus 2,5 Prozent) und Japan (minus 3,9 Prozent) waren die Rückgänge am stärksten. Europa blieb mit einer Marktgröße von US$12,892 Milliarden beziehungsweise einem Anteil von 34,7 Prozent die mit Abstand bedeutendste Region.

Leistungshalbleiter und Controller repräsentieren die beiden größten Produktkategorien. Sie bilden zusammen rund die Hälfte aller Halbleiter im Automobilbereich ab. Infineon ist bei Leistungshalbleitern Marktführer mit einem Marktanteil von 25,5 Prozent. Bei den Controllern konnte Infineon einerseits einen Prozentpunkt organisch wachsen, andererseits kamen 6,1 Prozentpunkte durch Cypress hinzu. Somit hält Infineon nun einen Marktanteil von 16,2 Prozent und Rang 3. Der Abstand zu den beiden Spitzenreitern NXP (27,2 Prozent) und Renesas (27,0 Prozent) wurde verkürzt und die Distanz zu Texas Instruments (9,8 Prozent) vergrößert. Bei Sensoren blieb Infineon zweitgrößter Hersteller hinter Bosch. Der Abstand von 3,0 Prozentpunkten im Vorjahr konnte auf 0,6 Prozentpunkte im Kalenderjahr 2019 verringert werden.

Infineon war mit 13,4 Prozent Marktanteil (davon 11,2 Prozentpunkte von Infineon und 2,2 Prozentpunkte von Cypress) erstmals weltgrößter Automobil-Halbleiterhersteller. Die fünf größten Marktteilnehmer erreichten zusammen einen Marktanteil von 49,1 Prozent (Vorjahr: 47,7 Prozent).

Infineon (inklusive Cypress) nahm in allen Regionen mindestens Rang 3 ein. In der bedeutendsten Region Europa und in China, der am schnellsten wachsenden Region der letzten sieben Jahre, sowie in Korea war Infineon Marktführer. Infineon konnte in Japan gegen den Trend zulegen und den Marktanteil ohne Cypress von 7,3 Prozent auf 8,0 Prozent ausbauen. Cypress hielt den Marktanteil von 3,7 Prozent stabil. Mit 11,7 Prozent Marktanteil wurde Toshiba übersprungen und erstmals Rang 3 erreicht.

Entwicklung des Segments Automotive im Geschäftsjahr 2020

Im Segment Automotive erzielte Infineon im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatz in Höhe von €3.542 Millionen (inklusive Umsatzbeitrag von Cypress ab 16. April 2020). Dies entspricht einem Wachstum von 1,1 Prozent verglichen mit dem Umsatz des Vorjahres in Höhe von €3.503 Millionen. Das Segment steuerte 41 Prozent des Konzernumsatzes bei.

Das Segmentergebnis betrug im Geschäftsjahr 2020 €155 Millionen. Dies entspricht einem Rückgang von 61,6 Prozent verglichen mit dem Segmentergebnis des Vorjahres in Höhe von €404 Millionen. Bezogen auf den Umsatz betrug die Segmentergebnis-Marge 4,4 Prozent (Vorjahr: 11,5 Prozent).

Bereits zu Beginn des Geschäftsjahres konnte die vorhandene Fertigungskapazität nicht vollständig genutzt werden. Durch den coronabedingten Umsatzeinbruch im zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres verschärfte sich die Lage weiter und es entstanden erhebliche Leerstandskosten, die sich negativ auf das Segmentergebnis auswirkten. Die Geschäftsaktivitäten von Cypress trugen positiv zum Segmentergebnis bei.

Die Automobilproduktion erlebt im Kalenderjahr 2020 den stärksten Einbruch ihrer Geschichte. Die weltweite Fahrzeugproduktion ging um rund 20 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurück (Quelle: IHS Markit). Dieser Rückgang wurde jedoch durch einen erhöhten Bedarf an Halbleitern - hervorgerufen durch die Trends zu Fahrerassistenzsystemen, zu erhöhter Elektrifizierung und zu einer höheren Ausstattung -kompensiert. Dies spiegelte sich im Anstieg des durchschnittlichen Halbleiterwerts je Fahrzeug von US$417 im Kalenderjahr 2019 auf US$457 im Kalenderjahr 2020 wider, auf S. 28. So blieb zum Beispiel trotz des deutlichen Rückgangs der weltweiten Fahrzeugproduktion unser Umsatz mit 77-Gigahertz-Radarsensor-ICs stabil. Dies unterstreicht die zunehmende Ausstattung der Fahrzeuge mit Fahrerassistenzsystemen, in diesem Fall Notbremsassistenten und Abstandsregelung.

Vom Rückgang der Fahrzeugproduktion war zunächst auch die Produktion von Elektrofahrzeugen betroffen. Zur Mitte des Jahres trat allerdings eine Trendumkehr ein. Durch die Kaufanreizprogramme in vielen Ländern Europas, die gegen Mitte des Jahres in Kraft traten und insbesondere Elektrofahrzeuge fördern, stieg dort der Absatz von Plug-in-Hybrid- und reinen Elektrofahrzeugen stark an. So entfielen in den ersten neun Monaten des Kalenderjahres auf diese Fahrzeugtypen rund 7 Prozent aller zugelassenen Fahrzeuge. Dies entspricht mehr als einer Verdopplung gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Ein anderes Bild ergab sich bei Elektrofahrzeugen in China. Dort kam es nach den Kürzungen der Fördermaßnahmen ab Juli 2019 zu einem deutlichen Rückgang in der Produktion. Dies setzte sich zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 fort. Erst in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres zogen die Verkäufe von Elektrofahrzeugen in China wieder an. Europa gewann durch diese Entwicklungen an Bedeutung. Dieser Trend dürfte sich im Kalenderjahr 2021 durch die 95-Gramm-CO2-pro-Kilometer-Vorgaben der EU weiter fortsetzen.

Am Wachstum der Elektromobilität wollen wir in Zukunft noch stärker partizipieren. So haben wir unser Produktangebot für Elektrofahrzeuge im abgelaufenen Geschäftsjahr beispielsweise um einen neuen Sensing- und Balancing-IC für Batteriemanagementsysteme erweitert. Dieser IC kann sowohl in Hochvolt-Batteriesystemen in Plug-in-Hybrid- und reinen Elektrofahrzeugen wie auch in 48-Volt-Batteriesystemen in Mildhybrid-Fahrzeugen verwendet werden.

Unser Systemverständnis, unser Qualitätsanspruch und unsere exzellente Unterstützung schaffen Mehrwert für unsere Kunden und helfen ihnen, ihr Geschäft auszubauen. So verlieh uns im August 2020 der japanische Automobilzulieferer Denso zwei Auszeichnungen. Zum einen erhielten wir einen Preis für besonders hochwertige Produkte für Innovationen im Automobil und die Mobilität der Zukunft. Zum anderen erhielt Infineon in Amerika die Auszeichnung als bester Geschäftspartner des Jahres in Bezug auf außergewöhnliche Qualität, Leistung, Designunterstützung und Partnerschaftsaktivitäten in dieser Region.

Industrial Power Control

Das Segment Industrial Power Control ist spezialisiert auf Halbleiterlösungen für das intelligente Management und die effiziente Wandlung elektrischer Energie über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg: Erzeugung, Übertragung, Speicherung und Nutzung. Das Produktportfolio besteht hauptsächlich aus IGBT-Leistungstransistoren, Treiber-ICs zu deren Ansteuerung sowie Komponenten auf Basis von SiC. Die Produkte bieten wir in unterschiedlichen Bauformen und mit unterschiedlichem Funktionsgrad an. Das breite Anwendungsspektrum des Segments umfasst Motorsteuerungen für industrielle Fertigung und Gebäudetechnik, Wechselrichter für Fotovoltaik- und Windkraftanlagen, Haushaltsgeräte, Zugantriebssysteme, Elektronutzfahrzeuge wie Busse, Bau- und Landwirtschaftsmaschinen, Systeme zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung und Energiespeicherung, Industriestromversorgungen sowie Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge. Wir setzen auf Integration und Digitalisierung. Mithilfe von Lösungen zur drahtlosen Kommunikation lassen sich zudem zahlreiche innovative Anwendungsfälle rund um das Wachstumsthema Industrie 4.0 realisieren.

Anwendungsfelder S. 237

UMSATZ

€ 1.406

Millionen

SEGMENTERGEBNIS

€ 256

Millionen

Strategische Ausrichtung

Leistungshalbleiter stellen ein zentrales Element für die Produkte und Systeme unserer Kunden dar. Sie bestimmen wesentlich Funktion, Effizienz, Größe, Gewicht und Kosten der Systeme. Die Produkte des Segments Industrial Power Control bilden dabei das Fundament für eine effiziente Erzeugung, nahezu verlustfreie Übertragung und Speicherung elektrischer Energie einerseits sowie für die Reduzierung von Verlusten bei der Nutzung andererseits. Das Kerngeschäft besteht aus diskreten IGBTs und IGBT-Modulen sowie den jeweils zugehörigen Treiber-ICs. Diesen Kern wollen wir weiterhin stärken. Unsere bestehenden Produkte entwickeln wir kontinuierlich weiter und komplementieren sie zu Gesamtlösungen für den Kunden. Hierzu nutzen wir unsere Skalenvorteile sowohl in Forschung und Entwicklung als auch in der Fertigung. Damit erreichen wir ein breites kosten- und performanceoptimiertes Portfolio. Darüber hinaus entwickeln wir Produkte mit langfristigem Differenzierungspotenzial.

Exemplarisch hierfür zwei Beispiele:

Das PrimePACK™-Modul, welches die IGBT5-Chip-Technologie mit dem .XT-Modul-Aufbau kombiniert. Während die IGBT5-Chip-Technologie höhere Leistungsdichten mit geringeren statischen und dynamischen Verlusten ermöglicht, sorgt in den Modulen die .XT-Aufbau- und Verbindungstechnologie für eine längere Lebensdauer durch eine verbesserte thermische Lastwechselfestigkeit. Somit liefert sie unseren Kunden einen signifikanten Mehrwert bei Hochleistungs-Wechselrichtern in Wind- und Fotovoltaikanwendungen sowie in industriellen Antrieben.
Die Produkte der iMOTION™-Familie - es sind im Prinzip anwendungsoptimierte Mikrocontroller - bieten die Möglichkeit einer einfach implementierbaren intelligenten Motorsteuerung. Für diese kompakten Produkte bietet Infineon Referenzdesignlösungen an inklusive Konnektivitätslösungen und Komponenten für die Mensch-Maschine-Interaktion.

Unseren Produktkern stärken wir durch den Einsatz neuer Materialien (siehe Kapitel "Forschung und Entwicklung", S. 78 f.). Für den schnellen Markteinstieg ist dabei die Easy-Modul-Familie ein wichtiger Erfolgsfaktor. Sie bietet unseren Kunden eine flexible und einfach skalierbare Modullösung, die sich besonders bei Applikationen wie Fotovoltaik, industrieller Automatisierung und der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bewährt. Neben den Modulen stärken wir die Serienproduktion unseres umfassenden Produktportfolios an diskreten SiC-MOSFET-Komponenten. Bei unseren SiC-Produkten können sich unsere Kunden darauf verlassen, dass sie die gewohnte Zuverlässigkeit und die Unterstützung bei der Entwicklung von Systemen, basierend auf dem neuen Material, geliefert bekommen.

Das bei der Anwendung von diskreten IGBTs und IGBT-Modulen gewonnene Know-how nutzt das Segment Industrial Power Control, um in angrenzenden Produktbereichen zusätzliches Wachstumspotenzial zu erschließen, zum Beispiel mit den sogenannten Intelligent Power Modules (IPMs). Die funktionale Integration von Treibern und Leistungsschaltern in unseren CIPOS™-IPMs hilft unseren Kunden, die Effizienz bei Antrieben für Kleinmotoren zu steigern und so neue Standards für Energieeffizienz bei Haushaltsgeräten sowie bei industriellen Anwendungen zu erfüllen. Zum anderen ermöglichen diese integrierten Produkte eine deutliche Reduzierung von Systemgröße und Entwicklungsaufwand. Für die oben erwähnten Produkte der iMOTION™-Familie entwickeln wir spezielle Steueralgorithmen, für die der Kunde nur wenige Parameter anpassen muss, um eine leistungsfähige Lösung für sein Problem zu erhalten. Die Produkte der iMOTION™-Familie werden in Haushaltsgeräten aller Art, vom Haartrockner über die Waschmaschine bis zur Klimaanlage, eingesetzt.

Segmentübergreifend profitiert das Segment Industrial Power Control vom Mikrocontroller-, Konnektivitäts- und Sicherheitsangebot des Segments Connected Secure Systems. Das öffnet die Tür für neue Märkte und weiteres Wachstumspotenzial in den dem Segment Industrial Power Control zugeordneten Anwendungsfeldern.

Mit dem erweiterten Angebot können wir einerseits einen größeren Teil des Halbleiterwerts einer Anwendung adressieren und damit in unseren bestehenden Märkten weiter wachsen und andererseits unseren Kunden einsatzbereite Lösungen anbieten. Mit dem Verständnis der neu gewonnenen Produkte und Märkte erweitern wir zudem unsere Aktionsfelder. Insbesondere in den Bereichen Haushaltsgeräte und Fabrikautomatisierung - hier speziell Robotik und fahrerlose Transportsysteme - sehen wir Potenzial für Synergien.

So bringt Cypress uns voran

Mikrocontroller und Konnektivitätslösungen werden mit den Leistungskomponenten segmentübergreifend zu neuen Systemlösungen kombiniert.
Fahrerlose Transportsysteme, kollaborative Roboter, Klimaanlagen und Haushaltsgeräte werden vom erweiterten Produktportfolio profitieren.
Wir wollen dabei einen größeren Teil des Halbleiterwerts einer Anwendung adressieren und unseren Kunden einsatzbereite Lösungen anbieten.

Marktposition

Der Weltmarkt für Leistungshalbleiter erfuhr nach dem starken Anstieg im Kalenderjahr 2018 eine Korrektur im Kalenderjahr 2019. Während Infineon im Kalenderjahr 2018 in nahezu allen Produktkategorien Marktanteile gewinnen konnte, kam es im Kalenderjahr 2019 zu einer gewissen Gegenreaktion. Der Umsatz von Infineon fiel in manchen Produktkategorien stärker als der Markt.

Der Weltmarkt für diskrete IGBT-Leistungstransistoren erreichte im Kalenderjahr 2019 eine Größe von US$1,439 Milliarden (Quelle: Omdia). Dies entsprach einem Anstieg um 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von US$1,396 Milliarden. Der Umsatz von Infineon ging in diesem Bereich um 4,5 Prozent zurück. Mit einem Marktanteil von 32,5 Prozent war Infineon weiterhin klarer Marktführer (Vorjahr: 35,1 Prozent).

Die fünf größten Marktteilnehmer erreichten zusammen einen Marktanteil von 63,9 Prozent (Vorjahr: 63,2 Prozent).

Der Weltmarkt für Intelligent Power Modules (IPMs) erreichte im Kalenderjahr 2019 eine Größe von US$1,586 Milliarden (Quelle: Omdia). Dies entsprach einem Rückgang um 4,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von US$1,661 Milliarden. Der Umsatz von Infineon ging in diesem Bereich um 9,4 Prozent zurück. Mit einem Marktanteil von 11,5 Prozent lag Infineon weiterhin auf Rang 3 (Vorjahr: 12,1 Prozent). Die fünf größten Marktteilnehmer erreichten zusammen einen Marktanteil von 76,9 Prozent (Vorjahr: 79,7 Prozent).

Der Weltmarkt für IGBT-Module erreichte im Kalenderjahr 2019 eine Größe von US$3,305 Milliarden (Quelle: Omdia). Dies entsprach einem Anstieg um 6,3 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von US$3,108 Milliarden. Der Umsatz von Infineon stieg in diesem Bereich um 8,0 Prozent. Mit einem Marktanteil von 35,6 Prozent war Infineon weiterhin klarer Marktführer (Vorjahr: 35,1 Prozent). Die fünf größten Marktteilnehmer erreichten zusammen einen Marktanteil von 68,8 Prozent (Vorjahr: 68,1 Prozent).

Entwicklung des Segments Industrial Power Control im Geschäftsjahr 2020

Im Segment Industrial Power Control erzielte Infineon im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatz in Höhe von €1.406 Millionen. Die Akquisition von Cypress hatte keinen Effekt auf den Umsatz in diesem Segment. Mit einem Rückgang um 0,8 Prozent blieb der Umsatz gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert (Vorjahr: €1.418 Millionen). Das Segment steuerte 17 Prozent des Konzernumsatzes bei.

Das Segmentergebnis erreichte im Geschäftsjahr 2020 €256 Millionen. Dies entspricht einem Anstieg um 2,0 Prozent verglichen mit dem Wert im Vorjahr von €251 Millionen.

Bezogen auf den Umsatz betrug die Segmentergebnis-Marge 18,2 Prozent (Vorjahr: 17,7 Prozent).

Die gesunkene Marktnachfrage in einzelnen Bereichen führte im Verlauf des gesamten Geschäftsjahres zu einer Unterauslastung der verfügbaren Kapazität in Teilen der Fertigungslandschaft, was gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu gestiegenen Leerstandskosten führte.

Im Gegensatz dazu konnten die Betriebskosten durch die zu Beginn des Geschäftsjahres eingeleiteten und aufgrund der Coronakrise verstärkten Sparmaßnahmen reduziert werden. In Summe konnte das Segmentergebnis bei einem nahezu unveränderten Umsatz um €5 Millionen gesteigert werden.

Die für uns relevanten Zielmärkte waren von der Coronakrise unterschiedlich betroffen. Dementsprechend kam das Segment Industrial Power Control verhältnismäßig gut durch die Krise.

Der Bereich elektrische Antriebe, der größte dieses Segments, war von der Krise in mehrfacher Weise negativ betroffen. Zum einen blieben Anreize für einen Investitionsschub im Bereich Fabrikautomatisierung aus. Zum anderen kam es durch den deutlichen Ölpreisverfall in der Mitte des Geschäftsjahres praktisch zu einem Investitionsstopp in der Öl- und Gasindustrie.

Der Bereich erneuerbare Energien, der über 20 Prozent des Segmentumsatzes repräsentiert, verzeichnete erneut ein erfreuliches Wachstum und konnte den Umsatzrückgang im Bereich elektrische Antriebe ausgleichen. Der Umsatz mit Produkten für Fotovoltaik-Wechselrichter stieg um rund 37 Prozent, jener mit Produkten für Windenergie um mehr als 13 Prozent.

Im Bereich Haushaltsgeräte hält der Trend zu inverterisierten Motorsteuerungen an. Aufgrund von Effizienzvorschriften zum Energieverbrauch wird auch für die kommenden Jahre erwartet, dass die Nachfrage nach inverterisierten Endgeräten - insbesondere Klimaanlagen und Waschmaschinen - auf einem hohen Niveau bleiben wird. Aufgrund der Coronakrise kam es allerdings in China, unserem wichtigsten Markt in diesem Bereich, zu einem Rückgang der Bautätigkeiten, was die Nachfrage nach Klimaanlagen vorübergehend dämpfte. Als Folge davon sahen wir bei Haushaltsgeräten einen leichten Umsatzrückgang.

Der Umsatz im Bereich Zugsysteme war bis Mitte des Jahres nahezu unverändert, zeigte sich dann aber zunehmend rückläufig. Aufgrund der Coronakrise nutzen die Fahrgäste öffentliche Verkehrsmittel deutlich weniger als sonst. Der Ausbau der Transportkapazitäten wurde in vielen Regionen verschoben. Insbesondere in der Schwerpunktregion China wurden Infrastrukturprojekte zurückgestellt.

Produktseitig haben wir unser Portfolio an SiC-Komponenten weiter ausgebaut. Hinzugekommen ist unter anderem die erste Produktfamilie mit 1.700-Volt-CoolSiC™-MOSFETs. Die Komponenten zielen auf Hilfsstromversorgungen in dreiphasigen Stromwandlern, etwa für Motorantriebe, erneuerbare Energien, Ladeinfrastruktur sowie HVDC-Systeme.

Power & Sensor Systems

Das Segment Power & Sensor Systems umfasst eine große Auswahl an Leistungshalbleiter-, Hochfrequenz- und Sensortechnologien. Damit machen wir Stromversorgungen, Elektrowerkzeuge, Beleuchtungssysteme, mobile Endgeräte sowie Industrie- und Konsumeranwendungen kleiner, leichter, energieeffizienter und erschließen neue Funktionalitäten. Mit der nächsten Generation von Lösungen auf Basis von Si, SiC und GaN ermöglichen wir neue, innovative Lösungen für Anwendungen in den Bereichen 5G, Big Data und erneuerbare Energien. Unser Portfolio an Produkten für Stromversorgungen, bestehend aus Steuer-ICs, Treibern und MOSFET-Leistungstransistoren, adressiert die beiden zentralen Anforderungen des Marktes: Wandlungseffizienz und Leistungsdichte. Im weltweiten MOSFET-Markt ist Infineon die klare Nummer eins. Unsere hochpräzisen Sensorlösungen verleihen IoT-Geräten "menschliche Sinne", sodass sie intuitiv auf ihre Umgebung reagieren können. Abgerundet wird das Produktportfolio durch Audioverstärker, die als Basis für intelligente Lautsprecher und andere Audioanwendungen mit anspruchsvoller Klangleistung dienen.

Anwendungsfelder S. 238

UMSATZ

€ 2.650

Millionen

SEGMENTERGEBNIS

€ 636

Millionen

Mit Wirkung zum 1. April 2020 hat sich der Name des Segments von "Power Management & Multimarket" in "Power & Sensor Systems" geändert. Damit wurde der zunehmenden Bedeutung unseres Sensor-Portfolios im Namen des Segments Rechnung getragen. Denn Megatrends wie Digitalisierung, "smart everything" und das IoT treiben die Nachfrage nach unseren Sensoren. Darüber hinaus entwickeln wir uns seit einigen Jahren von einem der führenden Anbieter von Komponenten zu einem der führenden Anbieter von Systemlösungen und verfolgen dabei insbesondere unseren strategischen Ansatz "Vom Produkt zum System". Der neue Name spiegelt unseren Anspruch wider, den Kunden ein ganzheitliches Portfolio sowie Systemkompetenz anzubieten. Die Namensänderung hatte keine Auswirkungen auf die Organisationsstruktur, die Strategie oder den Geschäftsumfang.

Strategische Ausrichtung

Der Trend bei Stromversorgungen aller Art ist ungebrochen: hoher Wirkungsgrad, steigende Leistung und geringere Baugröße. Besonders die Leistungsdichte wird zu einer entscheidenden Größe. Mit unseren Konzepten im Bereich "Digital Power Management" - dem Wechsel von der analogen zur digitalen Regelung der Stromversorgung - wird diesem Trend Rechnung getragen. Mit Technik, die mehr leistet, weniger verbraucht und für alle verfügbar ist.

Die Leistungstransistoren der CoolMOS™-und OptiMOS™-Familien decken den gesamten Spannungsbereich ab: von niedrigen (bis 40 Volt) über mittlere (40 Volt bis 500 Volt) bis zu höheren Spannungen (über 500 Volt). Sie bilden gemeinsam mit entsprechenden Steuer-ICs und Treibern den Kern des Leistungshalbleitergeschäfts dieses Segments.

Beispiele für Anwendungsfelder sind die Stromwandlung für Rechenzentren, Telekommunikationseinrichtungen, Mobilfunk-Infrastruktur sowie batteriebetriebene Geräte.

Zu den wachstumsstärksten Applikationen für diese Produktgruppe der MOSFET-Leistungstransistoren gehören auch batteriebetriebene Geräte. Besonders interessant sind daneben Anwendungen mit bürstenlosen Gleichstrommotoren, die zunehmend die konventionellen Motoren ersetzen. Hier haben wir gezeigt, dass wir mit bereits bestehenden Produkten neue Applikationen wie eScooter bedienen können. Darüber hinaus erweitert Infineon kontinuierlich sein Produktportfolio zur digitalen Lastregelung und nimmt technologisch benachbarte Märkte in den Fokus, beispielsweise Point-of-Load-Controller für Rechenzentren oder Class-D-Audioverstärker.

Mit den USB-Controllern von Cypress erweitern wir nicht nur unsere Kompetenz bei der Kommunikation, wir stärken auch entscheidend unsere Positionen im Bereich Ladegeräte und Adapter. Hier können wir nun komplette Lösungen, bestehend aus den USB-Controllern und der AC-DC-Wandlung, anbieten. Insbesondere der neue Standard USB Type PD, der das Laden von Geräten bis zu 100 Watt erlaubt, hat das Potenzial, zum weltweit einheitlichen Ladestecker für Kleingeräte zu werden.

Sowohl in Forschung und Entwicklung als auch in der Fertigung profitieren wir von Skaleneffekten und stärken damit unsere Marktposition. Beispielsweise können wir unser Kernportfolio an Si-basierten Leistungshalbleitern durch Schalter ergänzen, die auf den neuen Materialien SiC und GaN aufbauen.

Im Sensorikgeschäft verfügt Infineon über ein starkes Fundament durch Technologien wie Radar, Time-of-Flight für 3D-Kamera-Anwendungen sowie MEMS. MEMS-Mikrofone werden nicht mehr ausschließlich im Smartphone eingesetzt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielten wir erstmals einen signifikanten Umsatz mit speziellen MEMS-Mikrofonen für kabellose Ohrhörer. Diese sogenannten "Sealed Dual Membrane"-Mikrofone erlauben aktive Geräuschunterdrückung in In-Ear-Ohrhörern.

Neben Smartphones und deren Zubehör profitieren wir von der Vernetzung intelligenter Geräte wie Smart Speaker, Smart Home und Wearables. Diese Geräte werden mit der Stimme oder mit Gesten gesteuert.

Im Bereich Hochfrequenz bietet das Unternehmen Bausteine an, die beispielsweise für die Signalverstärkung in Mobiltelefonen oder für die Kommunikation zwischen Mobilgerät und Basisstation eingesetzt werden. Neue Anforderungen bezüglich der Ausrichtung der hochfrequenten elektromagnetischen Wellen zur Verbesserung der Übertragung eröffnen hier neue Potenziale.

So bringt Cypress uns voran

Mit den USB-Controllern und den Leistungshalbleitern für die Bereiche AC-DC und DC-DC können wir unseren Kunden neue, umfangreiche Lösungen für Adapter und Ladegeräte anbieten.
Mikrocontroller und Konnektivitätslösungen werden mit den Sensoren und Leistungshalbleitern segmentübergreifend zu neuen Systemlösungen kombiniert.
Mobile Geräte wie Fitness-Tracker, intelligente Uhren, intelligente Lautsprecher und andere batteriebetriebene Geräte werden vom erweiterten Produktportfolio profitieren.

Marktposition

Der Weltmarkt für MOSFET-Leistungstransistoren, bestehend aus Standard-MOSFETs, Protected MOSFETs, SiC-MOSFETs und GaN-Transistoren, erreichte im Kalenderjahr 2019 eine Größe von US$8,097 Milliarden. Dies entsprach einem Rückgang um 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von US$8,391 Milliarden (Quelle: Omdia). Der Umsatz von Infineon ging in diesem Bereich um 10,6 Prozent zurück. Mit einem Marktanteil von 24,6 Prozent war Infineon weiterhin klarer Marktführer (Vorjahr: 26,5 Prozent). Die fünf größten Marktteilnehmer erreichten zusammen einen Marktanteil von 59,8 Prozent (Vorjahr: 59,5 Prozent).

Der Weltmarkt für Leistungshalbleiter-ICs - bestehend aus Power-Management-ICs, Spannungsüberwachungs-ICs, Treibern, Spannungsreglern sowie Controllern für Schaltnetzteile, Verlustleistungskompensation und Batteriemanagement - erreichte im Kalenderjahr 2019 eine Größe von US$24,409 Milliarden. Dies entsprach einem Rückgang von 4,0 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von US$25,438 Milliarden (Quelle: Omdia). Der Umsatz von Infineon ging in diesem Bereich um 9,3 Prozent zurück. Infineon lag mit einem Marktanteil von 7,7 Prozent auf Rang 2 (Vorjahr: Rang 2 mit 8,1 Prozent). Die fünf größten Marktteilnehmer erreichten zusammen einen Marktanteil von 42,8 Prozent (Vorjahr: 44,3 Prozent).

Der Weltmarkt für MEMS-Mikrofone erreichte im Kalenderjahr 2019 eine Größe von 5,374 Milliarden Einheiten (Quelle: Omdia). Dies entsprach einem Anstieg von 16,3 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von 4,619 Milliarden Einheiten. Der Umsatz in Einheiten von Infineon stieg um 36,8 Prozent. Infineon lag mit einem Marktanteil von 43,5 Prozent erstmals auf Rang 1 (Vorjahr: Rang 2 mit 37,0 Prozent). Die fünf größten Marktteilnehmer erreichten zusammen einen Marktanteil von 95,8 Prozent (Vorjahr: 93,7 Prozent).

Zu dem Umsatzanstieg in Einheiten trug die Einführung der neuen und äußerst erfolgreichen "Sealed Dual Membrane"-Technologie im Herbst 2019 bei. Die erste auf dieser Technologie basierende Anwendung für unsere Mikrofone waren kabellose Ohrhörer mit aktiver Geräuschunterdrückung. Unsere anderen MEMS-Mikrofone fanden im Wesentlichen in Smartphones und Tablets Verwendung.

Entwicklung des Segments Power & Sensor Systems im Geschäftsjahr 2020

Im Segment Power & Sensor Systems erzielte Infineon im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatz in Höhe von €2.650 Millionen (inklusive Umsatzbeitrag von Cypress ab 16. April 2020). Dies entspricht einem Wachstum von 8,4 Prozent verglichen mit dem Umsatz des Vorjahres in Höhe von €2.445 Millionen. Das Segment steuerte 31 Prozent des Konzernumsatzes bei.

Das Segmentergebnis betrug im Geschäftsjahr 2020 €636 Millionen. Dies entspricht einem Wachstum von 8,7 Prozent gegenüber dem Wert des Vorjahres von €585 Millionen. Bezogen auf den Umsatz betrug die Segmentergebnis-Marge nahezu unverändert 24,0 Prozent (Vorjahr: 23,9 Prozent).

Eine gesunkene Marktnachfrage in einzelnen Bereichen führte im Verlauf des Geschäftsjahres zu einer Unterauslastung der verfügbaren Kapazität in Teilen der Fertigungslandschaft, was gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu gestiegenen Leerstandskosten führte. Die zu Beginn des Geschäftsjahres eingeleiteten und aufgrund der Coronakrise verstärkten Sparmaßnahmen kompensierten diesen Effekt.

Der Ausbau von Rechenzentren und 5G-Mobilfunk-Infrastruktur setzte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr fort. Im Bereich Rechenzentrum kam es coronabedingt insbesondere in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres zu einer starken Nachfrage. Viele Rechenzentrumsbetreiber passten ihre Rechen- und Speicherkapazitäten der gestiegenen Nachfrage nach digitalen Diensten wie Videostreaming, virtuelle Konferenzen, Online-Shopping, Work-from-Home sowie Homeschooling an. Im Bereich 5G-Mobilfunk-Infrastruktur setzte sich der im Vorjahr begonnene Ausbau fort. 5G-Basisstationen wurde vor allem in China und ferner in den USA, Korea und Japan installiert. Von beiden Trends profitierten unsere Komponenten für die Leistungsstufen.

Auch im Bereich Sensorik entwickelte sich die Nachfrage erfreulich. Für Umsatzzuwächse sorgte das Geschäft mit MEMS-Mikrofonen. Obwohl der Absatz von Smartphones rückläufig war, profitierten wir von weiteren Anwendungen und der Zunahme von Anwendungen zur Sprachsteuerung, welche ebenfalls MEMS-Mikrofone benötigen. Beispiele hierfür sind intelligente Lautsprecher sowie Fernbedienungen für Smart-Home-Geräte. Den größten Beitrag zum Umsatzwachstum trugen jedoch kabellose Ohrhörer mit aktiver Geräuschunterdrückung bei.

Unsere 3D-Time-of-Flight-Sensoren erfuhren bei Smartphone- und Automotivekunden eine höhere Nachfrage. Hingegen verzeichneten unsere 24-Gigahertz-Radarsensor-ICs einen rückläufigen Umsatz. Sie werden im Wesentlichen in Systemen zur Totwinkelerkennung eingesetzt und waren vom Rückgang der Autoproduktion betroffen.

Unser Geschäft mit batteriebetriebenen Geräten entwickelte sich erfreulich, während das Geschäft mit LED- und konventionellen Beleuchtungssystemen gegenüber dem Vorjahr zurückging.

Im Laufe des Geschäftsjahres haben wir unser Portfolio an SiC-Produkten deutlich erweitert. Dem Wunsch unserer Kunden nach Energieeffizienz, Leistungsdichte und Robustheit für eine Vielzahl von Anwendungen kommt der 650-Volt-CoolSiC™-Leistungsschalter entgegen. Von den im Februar vorgestellten neuen Bauteilen profitieren Server-, Telekommunikations- und Industrieschaltnetzteile, Solarenergiesysteme, Energiespeicher, Motorantriebe sowie Ladesysteme für Elektroautos.

Connected Secure Systems

Das Segment Connected Secure Systems bietet umfassende Systeme für eine gesicherte, vernetzte Welt, die auf vertrauenswürdigen, zukunftsweisenden Mikrocontrollern sowie drahtlosen Konnektivitäts- und Sicherheitslösungen basieren. Insbesondere wurden Mikrocontroller-, Wi-Fi-, Bluetooth- und kombinierte Konnektivitätslösungen (sogenannte Combo-Chips), hardwarebasierte Sicherheitstechnologien sowie eine leistungsfähige Software-Umgebung für die Programmierung und Konfigurierung der Mikrocontroller und Konnektivitätskomponenten entwickelt, die vielfältige Anwendungsbereiche abdecken: Kredit- und Debitkarten, elektronische Reisepässe, Personalausweise, Unterhaltungselektronik, IoT- und vernetzte Haushaltsgeräte, IT-Equipment, Cloud-Sicherheit und vernetzte Fahrzeuge. Mit unseren Technologien in den Bereichen Computing, Konnektivität und Sicherheit leisten wir einen wesentlichen Beitrag, um heutige und künftige vernetzte Systeme zuverlässig zu schützen. Denn Kommunikation und Datensicherheit sind zwei Seiten einer Medaille.

Anwendungsfelder S. 239

UMSATZ

€ 953

Millionen

SEGMENTERGEBNIS

€ 122

Millionen

Die zunehmende Digitalisierung eröffnet neue Potenziale, erhöht aber auch die Risiken eines Hackerangriffs, wenn nicht entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Mit dem erweiterten Produktportfolio stärken wir unsere Position und bestätigen unsere Strategie, nämlich unsere Kunden im Hinblick auf einfache Integrationsmöglichkeiten sowie kurze Produkteinführungszeiten bestmöglich zu unterstützen.

Durch die Akquisition von Cypress haben sich nicht nur das Produktportfolio und die Anzahl der dadurch möglichen Anwendungen deutlich vergrößert, auch unsere Kompetenzen und das Know-how wurden deutlich erweitert. Infolgedessen wurde der Name des Segments zum 1. August 2020 von "Digital Security Solutions" in "Connected Secure Systems" geändert. Mit der nun vorhandenen Expertise in den Bereichen Sicherheit, Embedded Control und Konnektivität besitzen wir die wesentlichen Bausteine, um im Bereich IoT erfolgreich zu sein.

Neben seiner Rolle als eigenständige Geschäftseinheit erfüllt das Segment Connected Secure Systems eine zweite wichtige Funktion innerhalb des Infineon-Konzerns. Als Kompetenzzentrum unterstützt es die anderen drei Segmente dabei, Sicherheit und Konnektivität als Funktion in ihre Systemlösungen zu integrieren und so zusätzliches Differenzierungspotenzial gegenüber den Wettbewerbern zu schaffen. Das Segment stellt das Portfolio an Industrie-Mikrocontrollern und Software bereit, sodass die anderen Segmente vollständige Lösungen anbieten können.

Strategische Ausrichtung

Nicht erst durch die Coronavirus-Pandemie erfasst die digitale Transformation immer mehr Bereiche des täglichen Lebens - Sicherheit wird zum zentralen Aspekt für viele Anwendungen. Die Integration von Sicherheitslösungen bei der Ausstattung intelligenter Geräte, vernetzter Fahrzeuge, Unternehmen und Industrie-4.0-Fabriken wird somit unabdingbar für die Abwehr von Angriffen - egal, ob es dabei um Diebstahl, Betrug oder Manipulation geht.

Unsere Kernkompetenz in den klassischen Smartcard-Anwendungen Bezahlkarten und hoheitliche Dokumente übertragen wir auf den wachstumsstarken Bereich der Embedded-Security-Anwendungen. Unser Geschäft wandelt sich somit von diesen klassischen Anwendungen hin zu Sicherheitslösungen mit einem Chip als hochzuverlässigem Anker für Sicherheit. Weiterhin nimmt die Bedeutung von Software als Teil der angebotenen Lösung zu. So bieten wir unseren Kunden Lösungen für sichere Authentifizierung, Verschlüsselung, Schutz vor unbefugtem Zugriff bis hin zu fertigen Systemlösungen im Bereich Payment. Zum Beispiel umfasst das SECORA™ Pay-Portfolio einfach integrierbare Lösungen für kontaktlose Bezahlkarten und mobile Geräte. Mit SECORA™ Connect erweitern wir die Produktfamilie um eine Lösung für batteriebetriebene, vernetzte Smart Wearables wie zum Beispiel Smart Watches. Die Lösung kombiniert ein Sicherheitsmodul (Secure Element) mit einer System-in-Package-NFC-Antenne und ermöglicht Geräteherstellern die einfache Integration und Verwaltung von Zahlungsanwendungen sowie Fahrschein- und Zugangslösungen. Grundlage hierfür ist die sichere Digitalisierung von Kredit- oder Debitkarten - man spricht von "Tokenization" - bei Smartphone oder Smart Watch.

Embedded-Security-Anwendungen eröffnen uns die Möglichkeit, uns strukturelle Wachstumstreiber zu erschließen und in neue Applikationsfelder vorzudringen. Diese umfassen beispielsweise die Authentifizierung von Geräten im IoT und die Vernetzung von Fahrzeugen, aber auch den Schutz von Smart Factories in der Industrie. Treibender Faktor für das Wachstum in diesem Bereich ist der steigende Datenaustausch. Zum Beispiel senden Autos Echtzeit-Verkehrsinformationen an die Cloud oder empfangen vom Autohersteller Updates "over the air", um Software schnell und kostengünstig zu aktualisieren. Sender und Empfänger dieser Daten - ob Autohersteller oder einzelne Systeme im Auto - authentifizieren sich dabei mittels kryptografischer Schlüssel. Im OPTIGA™ TPM sind diese sensiblen Informationen, vergleichbar einem Tresor, in besonderem Maße vor datentechnischen und physikalischen Angriffen geschützt. Das Trusted Platform Module (TPM) sichert alle wichtigen Kommunikationswege im Auto wie das zentrale Gateway, die Telematik-Einheit und den Zugang zum Infotainment-System. Der OPTIGA™ TPM kann insofern als erfolgreiches Beispiel für unseren strategischen Ansatz "Vom Produkt zum System" und die Zusammenarbeit über die Segmentgrenzen hinweg gesehen werden.

Ein führender Anbieter für Sicherheitslösungen zu sein, ist Teil der strategischen Ausrichtung von Infineon. Das Segment erzielt einen wesentlichen Teil des Umsatzes mit Produkten, bei denen der Sicherheitscontroller in engem Zusammenhang mit der Software, zum Beispiel Firmware, Treibersoftware oder hardwarenaher Anwendungssoftware, steht. Aufgrund der Software- und Systemkompetenz ist Infineon in der Lage, Referenzdesigns und einfach zu integrierende Sicherheitsmodule zur Verfügung zu stellen.

Nach der Akquisition von Cypress eröffnen sich uns mit dem erweiterten Produkt- und Kompetenzportfolio neue Wachstumschancen, insbesondere beim IoT. Unserem strategischen Ansatz "Vom Produkt zum System" folgend, betreiben wir zum Beispiel die Weiterentwicklung spezieller Mikrocontroller um Sicherheitsfunktionen. Wir erweitern damit unser Portfolio von bislang spezialisierten Sicherheits-ICs um nun mit Sicherheitsfunktionen angereicherte Mikrocontroller. Diese erreichen zwar nicht ganz das Niveau der dedizierten Sicherheits-ICs, sind aber günstiger und erfüllen in vielen Anwendungsfällen die Sicherheitsanforderungen. Wir können also nun noch spezifischer auf das gewünschte Sicherheitsniveau des Kunden eingehen. Damit bieten sich uns neue Differenzierungsmerkmale und somit Wachstumsmöglichkeiten.

Unser Produktangebot umfasst nun auch Hardware und Software für Konnektivitätslösungen. Diese wurden von Cypress gezielt für IoT-Anwendungen entwickelt. Das Portfolio besteht aus Komponenten für die Übertragungsstandards Wi-Fi, Bluetooth und Bluetooth Low Energy. Zusammen mit den Industrie-Mikrocontrollern können den Kunden der Segmente Industrial Power Control und Power & Sensor Systems vollständige Lösungen bereitgestellt werden. In Kombination mit unserem Portfolio an Sicherheitslösungen sind wir darüber hinaus in der Lage, kundenspezifische Sicherheitsfunktionen zu den Controllern und Konnektivitätskomponenten anbieten zu können. Mit maßgeschneiderten Lösungen treffen wir bestmöglich das erforderliche Sicherheitsmaß bei geringster Systemkomplexität und schnellster Implementierbarkeit. Darüber hinaus sind die Lösungen kompakter.

Gerade die jahrelange Erfahrung von Cypress auf den Gebieten der Software-Entwicklung und des System-Know-hows ermöglicht es uns, noch schneller Referenzdesigns für das Prinzip "easy-to-use" beziehungsweise "plug-and-play" zu entwickeln. Dieser Ansatz ist deshalb so wichtig, weil es in Zukunft immer mehr Kunden geben wird, die aus Nicht-Elektronik-Bereichen kommen und deren Kompetenz nicht in der Anbindung ihrer Produkte an das Internet liegt. Diesen Kunden wollen wir schlüsselfertige Referenzdesigns anbieten können, die auf das jeweilige Projekt zugeschnitten sind. Alle erforderlichen Halbleiterkomponenten sowie die zur Ansteuerung unserer Komponenten notwendige Software stellen wir so weit wie möglich zur Verfügung. Die Anwendungssoftware bleibt in der Verantwortung des Kunden.

So bringt Cypress uns voran

Mikrocontroller und Konnektivitätskomponenten werden mit dem Sicherheits-Know-how zu neuen Systemlösungen für den beschleunigten Eintritt in den Wachstumsmarkt IoT kombiniert.
Mobile Geräte zur Gesundheitsüberwachung, ferngesteuerte Türschlösser und Überwachungskameras werden vom erweiterten Produktportfolio profitieren.
Wir bekommen Zugang zu einer großen Entwickler-Community; die Entwicklungsumgebung ModusToolbox™ ist dabei elementarer Bestandteil.

Marktposition

Der Weltmarkt für Sicherheits-ICs (ohne NFC-Controller; ohne NFC embedded Secure Element) erreichte im Kalenderjahr 2019 eine Größe von US$2,77 Milliarden (Quelle: ABI Research: Smart Card and Embedded Security IC Technologies. Oktober 2020). Dies entsprach einem Rückgang um 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von US$2,87 Milliarden. Die drei größten Teilmärkte entwickelten sich recht unterschiedlich: Sicherheits-ICs für Bezahlkarten (US$982 Millionen, plus 2,5 Prozent); Sicherheits-ICs für SIM-Karten (US$534 Millionen; minus 9,9 Prozent); Sicherheits-ICs für hoheitliche Dokumente (US$509 Millionen; nahezu unverändert).

Infineon erreichte mit einem Marktanteil von 26,3 Prozent Rang 1 (eine Vergleichbarkeit mit dem Vorjahreswert ist nicht gegeben). Die fünf größten Marktteilnehmer erreichten zusammen einen Marktanteil von 87,5 Prozent (eine Vergleichbarkeit mit dem Vorjahreswert ist ebenfalls nicht gegeben).

Im Kalenderjahr 2019 wurden 3,51 Milliarden Sicherheits-ICs für Bezahlkarten verkauft (Quelle: ABI Research). Mit einem Marktanteil von 47,6 Prozent nahm Infineon die führende Rolle ein (Vorjahr: Rang 1 mit 44,1 Prozent). Die vier größten Wettbewerber erreichten zusammen einen Marktanteil von 91,4 Prozent (Vorjahr: 90,8 Prozent). (Für diesen Teilmarkt liegt nur eine Statistik nach Stückzahlen vor, nicht nach Wert. Es werden nur die vier größten Wettbewerber ausgewiesen.)

Der Weltmarkt für Wi-Fi-ICs (nur Stand-alone-ICs) erreichte im Kalenderjahr 2019 eine Größe von 978 Millionen Stück (Quelle: ABI Research). Dies entsprach einem Rückgang um 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von 992 Millionen Stück. Infineon konnte in diesem Bereich den Absatz um 3,7 Prozent steigern. Dieser Markt wird derzeit noch bestimmt durch die Endmärkte Router, PCs, Notebooks und Tablets. Infineon ist in diesen Märkten nicht oder kaum vertreten, sondern fokussiert sich auf IoT-Anwendungen. Mit einem Marktanteil von 9,8 Prozent liegt Infineon auf Rang 5 (Vorjahr: Rang 5 mit 9,4 Prozent). Die fünf größten Marktteilnehmer erreichten zusammen einen Marktanteil von 66,5 Prozent (Vorjahr: 66,0 Prozent).

Entwicklung des Segments Connected Secure Systems im Geschäftsjahr 2020

Im Segment Connected Secure Systems erzielte Infineon im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatz in Höhe von €953 Millionen. Dies entspricht einem Wachstum von 48,4 Prozent verglichen mit dem Umsatz des Vorjahres in Höhe von €642 Millionen, wozu der Umsatzbeitrag von Cypress ab 16. April 2020 entscheidend beitrug. Das Segment steuerte 11 Prozent des Konzernumsatzes bei.

Das Segmentergebnis betrug im Geschäftsjahr 2020 €122 Millionen. Dies entspricht einem Wachstum von 58,4 Prozent verglichen mit dem Segmentergebnis des Vorjahres in Höhe von €77 Millionen. Bezogen auf den Umsatz betrug die Segmentergebnis-Marge 12,8 Prozent (Vorjahr: 12,0 Prozent).

Bezogen auf das ursprüngliche Geschäft erfährt das Segment Connected Secure Systems durch die Akquisition von Cypress den größten prozentualen Umsatzanstieg. Dementsprechend war auch das Segmentergebnis durch den positiven Ergebnisbeitrag der Geschäftsaktivitäten von Cypress beeinflusst. Diesem positiven Effekt standen negative Skaleneffekte durch den Umsatzrückgang in den ursprünglichen Geschäftsaktivitäten entgegen, die trotz realisierter Einsparungen in den Betriebskosten nicht vollständig aufgefangen werden konnten.

Krisenbedingt nahmen in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres weltweit die grenzüberschreitenden Reiseaktivitäten ab. Entsprechend kam es zu einer deutlichen Abschwächung beim Bedarf von Reisepässen. Dennoch konnte dieser Rückgang durch das Ausrollen anderer nationaler Ausweisdokumente kompensiert werden, sodass es im Bereich behördliche Dokumente sogar zu einem geringfügigen Umsatzanstieg kam.

Durch die vielen lokalen Lockdowns und den Übergang zu Work-from-Home wurde in vielen Städten weltweit der öffentliche Personenverkehr nur noch reduziert in Anspruch genommen. Als Folge dessen sahen wir eine schwächere Nachfrage nach Produkten unseres Bereichs Transport und Ticketing.

Das bargeldlose Bezahlen erfuhr eine erhöhte Akzeptanz, da viele Zahlungsdienstleister die Obergrenze für Zahlungen ohne PIN erhöhten. Insbesondere bevorzugten die Bürger * innen zunehmend kontaktloses Bezahlen, um einer Ansteckung am Bezahlterminal vorzubeugen. Der coronabedingt beschleunigte Übergang von rein kontaktbasierten Karten zu Dual-Interface-Karten führte dazu, dass es ab Mitte des dritten Quartals des Geschäftsjahres bei diesen Karten zu einem Anstieg im Bereich Bezahlsysteme kam, der zu Lieferengpässen führte und sich deshalb nicht in vollem Umfang auswirkte.

Der nächste Schritt in der Entwicklung des kontaktlosen Bezahlens ist die biometrische Karte, die wir im August angekündigt haben: Kontaktloses Bezahlen wird bei diesen Karten mit integriertem Fingerabdrucksensor noch komfortabler, sicherer und hygienischer. Die Karte bleibt während der gesamten kontaktlosen Zahlungstransaktion in der Hand des Karteninhabers - auch größere Zahlungsbeträge müssen nicht mehr durch PIN-Eingabe oder mittels Unterschrift bestätigt werden.

Der Umsatz mit embedded SIMs (eSIMs), die in Fahrzeugen für die automatische Notruffunktion zum Einsatz kommen, stieg weiter an. Auch im Bereich Industrie werden eSIMs immer stärker nachgefragt, vor allem getrieben durch den Fortschritt bei Industrie 4.0. Fertigungsmaschinen, Werkzeuge und andere technische Geräte sind immer öfter vernetzt und können so aus der Ferne überwacht beziehungsweise gewartet und instand gehalten werden.

Das Geschäft mit Mikrocontrollern erfuhr ebenfalls unterschiedliche Marktentwicklungen. Zwar liefen die Bereiche Fabrikautomatisierung und Haushaltsgeräte schlechter als erwartet. Aber durch die in vielen Ländern empfohlenen oder angeordneten Ausgangsbeschränkungen wurde verstärkt in die Ausstattung der eigenen vier Wände investiert. Wir sahen für unsere Mikrocontroller eine gestiegene Nachfrage nach Geräten zur Gesundheitsüberwachung, ferngesteuerten Türschlössern, Fitness-Trackern sowie ebenfalls nach den oben erwähnten Anwendungen. Insbesondere jenen IoT-Anwendungen, bei denen neben dem Mikrocontroller auch Konnektivität gefordert ist, gilt unser Augenmerk. Zum einen aufgrund der Wachstumsaussichten, zum anderen, da hier das reibungslose Zusammenspiel von Embedded Control und Wi-Fi- beziehungsweise Bluetooth-Konnektivität voll zur Geltung kommt.

Die durch die Akquisition von Cypress erhaltenen Geschäfte entwickelten sich stabil. Insbesondere Konnektivitätslösungen zeigten einen Umsatzanstieg. Zum einen war dies getrieben durch den verstärkten Aufenthalt zu Hause - dies förderte unter anderem den Absatz von Spielekonsolen, Unterhaltungsgeräten, intelligenten Lautsprechern, Überwachungskameras, ferngesteuerten Türschlössern, PC-Accessoires und Bürogeräten; zum anderen getrieben durch die zunehmende Ausstattung von Fahrzeugen mit Wi-Fi für die Anbindung mobiler Geräte zur Innenraumunterhaltung und zum Abruf von Informationen während der Fahrt. Die Geschäftsentwicklung blieb zwar hinter den Erwartungen zurück, die wir vor dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie hatten. Dennoch konnte im zweiten Halbjahr des abgelaufenen Geschäftsjahres trotz des Rückgangs der Fahrzeugproduktion in diesem Geschäftsbereich ein kleines Umsatzplus verzeichnet werden.

Forschung und Entwicklung

Die Forschungs- und Entwicklungskosten betrugen im Geschäftsjahr 2020 €1.113 Millionen nach €945 Millionen im Vorjahr. Ihr Anstieg um €168 Millionen beziehungsweise 18 Prozent fiel damit überproportional zu dem des Umsatzes aus, der um 7 Prozent zulegte. In Relation zum Umsatz haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr 13,0 Prozent für Forschung und Entwicklung aufgewendet, verglichen mit 11,8 Prozent im Vorjahr. Zum Anstieg der Forschungs- und Entwicklungsquote trug im Wesentlichen die erstmalige Konsolidierung von Cypress bei, da Cypress verhältnismäßig mehr für Forschung und Entwicklung aufwendete als Infineon. Die aktivierten Entwicklungskosten beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf €158 Millionen (Vorjahr: €125 Millionen).

Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten betrugen im Geschäftsjahr 2020 €56 Millionen (Vorjahr: €57 Millionen). Vereinnahmte Zulagen und Zuschüsse für Forschung und Entwicklung sanken von €111 Millionen im Geschäftsjahr 2019 auf €108 Millionen im Geschäftsjahr 2020.

Im Bereich Forschung und Entwicklung beschäftigten wir zum Ende des Geschäftsjahres 2020 weltweit 9.262 Mitarbeiter * innen (20 Prozent der Belegschaft), zum Ende des Geschäftsjahres 2019 waren es 7.755 Mitarbeiter * innen (19 Prozent der Belegschaft). Der Anstieg geht wesentlich auf die Integration von Cypress zurück. Die Zahl der Forschungs- und Entwicklungsstandorte stieg auf 54 in 20 Ländern nach 37 Forschungs- und Entwicklungsstandorten in 16 Ländern zum Ende des Geschäftsjahres 2019.

Wesentliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten

Der strategische Ansatz "Vom Produkt zum System" ist auch hier von zentraler Bedeutung, und zwar in mehrfacher Hinsicht. Er hilft uns, unsere Komponenten besser an die Anforderungen anzupassen. Wir verstehen neue Trends frühzeitig und können innovative Ansätze entwickeln bis dahin, dass wir unseren Kunden neue Vorgehensweisen vorschlagen oder ganz neue Möglichkeiten präsentieren. Von sehr hoher Bedeutung ist die Möglichkeit, dem Kunden komplette Lösungen zu bieten und ihm damit Vorteile in Bezug auf Systemperformance, Systemkosten und Entwicklungszeit zu bieten. Es bedeutet aber auch, dass wir zunehmend mehr Kompetenz und Fokus bei Software und Systemlösung aufbauen. Diese Strategie erfährt durch die Integration von Cypress einen gewaltigen Schub. Infineon verstärkt sich produktseitig komplementär, unter anderem durch das Portfolio an Mikrocontrollern, Konnektivitätslösungen und Speicher-ICs für spezifische Anwendungen sowie ein großes Software-Ökosystem.

Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bei Infineon folgen der Strategie, dass wir unser Kerngeschäft absichern beziehungsweise stärken und die angrenzenden Bereiche ausbauen wollen. Entsprechend konzentrieren sie sich einmal auf die fortlaufende Verbesserung unserer Leistungshalbleiter mit besonderem Fokus auch auf den Einsatz neuer Materialien wie SiC und GaN, zum anderen auf die Digitalisierung von Produkten und Systemen. Wesentliche Produkte sind hier die Mikrocontroller, Konnektivitätslösungen und Software sowie in zunehmendem Maße auch Künstliche Intelligenz im Edge Computing. Die Weiterentwicklung und Verbreiterung unserer Sensorpalette ist ein wesentlicher Faktor im Bereich IoT. Längerfristige Zukunftsthemen adressieren wir auf den Gebieten Quantencomputing und Post-Quantum-Kryptografie.

Patente

Die Innovationskraft und langfristige Wettbewerbsfähigkeit von Infineon zeigt sich auch an der Anzahl unserer Patente. Weltweit haben wir im Geschäftsjahr 2020 rund 1.700 Patente angemeldet, gegenüber rund 1.800 Patentanmeldungen im Vorjahr. Durch die Akquisition von Cypress haben wir unser Portfolio in zukunftsrelevanten Bereichen um rund 3.000 Patente deutlich erhöht. Die Überprüfung und Bereinigung des Portfolios findet regelmäßig statt. Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 umfasste das Portfolio weltweit rund 29.000 Patente und Patentanmeldungen (Vorjahr: rund 27.000).

Forschungs- und Entwicklungsfelder bei Infineon 1

Leistungshalbleiter

Die Entwicklung von Leistungshalbleitern beschränkt sich nicht nur auf die einzelne Komponente, sondern umfasst auch komplette Systeme und damit die Bauelemente für die Ansteuerung und die Software bis zur vollständigen Lösung für ausgewählte Applikationen. Infineon deckt das Feld der Leistungselektronik in Bezug auf Technologien und Bauformen mit Niedervolt- und Hochvolt-Leistungsschaltern, Leistungshalbleitern basierend auf Si oder den neuen Materialien SiC und GaN sehr weitgehend ab. Die hohe Performanz unserer Bauelemente ergänzen wir durch eine stetig ausgeweitete Plattform von digitalen Mikrocontrollern. Solch abgestimmte Portfolios ermöglichen dem Kunden, Lösungen in kurzer Zeit mit herausragender Kostenperformanz zu entwickeln.

Wir sehen es als einen deutlichen Vorteil, dass wir dem Kunden mit unserem sehr breiten Portfolio an Leistungsbauelementen die optimale Lösung für sein Problem bieten können: Si, SiC und GaN oder auch Kombinationen daraus.

1 Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.

Neue Materialien

Fertigungstechnologien und Transistorarchitekturen für Leistungshalbleiterkomponenten auf Basis neuer Materialien bilden einen Schwerpunkt unserer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. SiC, eine Verbindung aus Si und Kohlenstoff, und GaN, eine Verbindung aus Gallium und Stickstoff, ermöglichen eine höhere Leistungsdichte und geringe Schaltverluste, was beides zur Effizienz der Leistungshalbleiter und damit zu geringeren Verlusten beiträgt.

SiC

Die bisherigen Hauptanwendungsfelder für SiC waren überwiegend Fotovoltaik-Wechselrichter, Industrie-Stromversorgungen sowie die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, bei denen der Systemvorteil von SiC sehr deutlich zum Tragen kommt. Aktuell beginnt eine deutlich breitere Durchdringung industrieller Applikationen, insbesondere bei unterbrechungsfreien Stromversorgungen. Aber auch erste Designs im bedeutenden Markt drehzahlgeregelter Antriebe (Servomotoren, Robotik) profitieren von den besonderen Eigenschaften der neuen Technologie und erlauben eine aus Systemsicht performante und gleichzeitig kosteneffektive Implementierung. Ähnliches gilt für Hilfsaggregate in Zügen. Mittel- und langfristig weisen Elektrofahrzeuge, insbesondere Pkw und Lieferfahrzeuge, ein enormes Potenzial auf. Die Anwendungen hierbei sind der Hauptumrichter für den Antriebsstrang und die Onboard-Batterieladeeinheit.

Infineon hat im Kalenderjahr 2017 als einer der ersten Hersteller einen SiC-MOSFET in Trench-Technologie auf den Markt gebracht. Mit der Trench-Architektur, die im Vergleich zur technisch weniger anspruchsvollen planaren Architektur deutlich mehr Freiheitsgrade bei der Realisierung effizienter und gleichzeitig robuster Transistoren bietet, hat sich Infineon einen Entwicklungsvorsprung im Wettbewerb erarbeiten können. Diesen wollen wir mit der in Entwicklung befindlichen zweiten Generation weiter ausbauen.

Gleichzeitig erweitern wir unser Produktportfolio um zusätzliche Spannungsklassen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden SiC-MOSFETs mit Sperrspannungen von 650 Volt und 1.700 Volt eingeführt, weitere Produkte mit höheren Sperrspannungen bis zu 3.300 Volt werden schrittweise folgen. Hinzu kommen die passenden Gehäuse, um die Leistungsfähigkeit der SiC-Technologie voll ausschöpfen zu können.

Zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 übernahmen wir die Firma Siltectra, um die hohen Kosten des Grundmaterials, also der SiC-Wafer, zu adressieren. Die Überführung von Siltectras Cold-Split-Technologie in den industriellen Maßstab liegt im Zeitplan. Diese Technologie ermöglicht es, kristalline Materialien im Vergleich zur üblichen Sägetechnik mit minimalem Materialverlust zu splitten, wodurch sich die Ausbeute, bezogen auf das Ausgangsmaterial für die Wafer, deutlich steigern lässt. Die Weiterentwicklung der Cold-Split-Technologie erfolgt in Villach (Österreich) und am Siltectra-Standort in Dresden (Deutschland).

GaN

Auch GaN-Transistoren bieten gegenüber Si-Transistoren ganz neue Eigenschaften, die zum Beispiel für Netzteile genutzt werden können. Durch geringere Verluste sowohl beim Schalten als auch im eingeschalteten Zustand können deutlich kompaktere und effizientere Geräte gebaut werden. Durch die von Si sehr verschiedenen Eigenschaften ist es möglich, Hochvoltsysteme auf einem Chip zu integrieren, was einen weiteren Schritt auf dem Weg zu kompakteren Lösungen darstellt. Diese können zum Beispiel für Motorsteuerungen in Robotern zum Einsatz kommen. Ein weiteres Einsatzfeld sind Rechenzentren, die höchste Anforderungen an Energieeffizienz und Leistungsdichte stellen. Ein weiterer vielversprechender Anwendungsbereich sind DC-DC-Wandler für mittlere Spannungen, hier spielt GaN seine niedrigen Schaltverluste aus.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir unsere CoolGaN™-Familie, bestehend aus verschiedenen 600-Volt-GaN-Leistungstransistoren, um einen 400-Volt-GaN-Leistungstransistor erweitert. Das neue CoolGaN™-400-Volt-Bauteil ist für Class-D-Endstufen in Premium-Hi-Fi-Audiosystemen konzipiert. Es zeichnet sich durch eine integrierte, sehr schnell schaltende Diode sowie eine hohe lineare Verstärkung aus. Endverbraucher profitieren von einem natürlicheren und volleren Klangerlebnis.

Die Entwicklung der nächsten Generation unserer GaN-Transistoren hat bereits begonnen. Mit dieser neuen Architektur lässt sich die Performance nochmals deutlich steigern. Die Serienfertigung unserer GaN-Produkte erfolgt in Villach auf einer 150-Millimeter-Wafer-Fertigungslinie. Der Übergang der Serienfertigung auf 200-Millimeter-Wafern ist in Vorbereitung.

Digitalisierung der Produkte und Systeme

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten liegt neben dem Einsatz neuer Materialien auf der Digitalisierung der Ansteuerung von Leistungshalbleitern. Bei MOSFET-basierten Systemen im Bereich der AC-DC- und DC-DC-Anwendungen hat der Übergang bereits vor einigen Jahren begonnen; auch bei IGBT-basierten Applikationen hat dieser Trend nun eingesetzt. Infineon ist bei der Digitalisierung der gesamten Kette, bestehend aus Mikrocontroller, Ansteuer-ICs, Treiber-ICs und Leistungsschalter, vertreten.

Mikrocontroller

Mikrocontroller sind zentrale Bestandteile eines jeden Systems. Im Bereich Automotive werden die höchst erfolgreichen Mikrocontroller der AURIX™-Familie mit den Schwerpunkten Antriebsstrang und ADAS (Advanced Driver Assistance Systems) um die TRAVEO™-Familie von Cypress mit den Schwerpunkten Infotainment und Komfortfunktionen ergänzt. Im Industriebereich kommt die PSoC™-Familie von Cypress hinzu. Sowohl die Traveo™- als auch die PSoC™-Familie sind Produktfamilien, die auf der ARM-Prozessorarchitektur aufbauen und damit auf eine breite Entwickler-Community treffen. Der Erfolg der PSoC™-Familie ist auch auf die umfangreiche Software-Unterstützung und die leistungsfähige Entwicklungsumgebung der ModusToolbox™ zurückzuführen.

Sensorik und Hochfrequenzanwendungen

Sensoren erfassen die reale, analoge Welt. Die gemessenen Signale werden zunächst digitalisiert und entsprechend den Anforderungen der Anwendung als digitale Werte verarbeitet, übertragen und gespeichert. Sensoren spielen auch bei der Bedienung von Maschinen und Geräten, der sogenannten Mensch-Maschine-Interaktion, eine immer bedeutendere Rolle. Unsere MEMS-Mikrofone sind ein Beispiel für eine sehr erfolgreiche Markteinführung. Die Umsätze mit MEMS-Mikrofonen stiegen trotz der Belastungen durch die Coronavirus-Pandemie deutlich an, wozu vor allem das erst im Geschäftsjahr 2019 am Markt eingeführte "Sealed Dual Membrane"-Mikrofon beitrug. Dieses High-End-Mikrofon hat ein herausragendes Signal-Rausch-Verhältnis bei sehr kleiner Baugröße und wird insbesondere in kabellosen Kopfhörern im oberen Preissegment eingesetzt.

Aufbauend auf unserer erfolgreichen Entwicklungsarbeit konnten wir bei 77-Gigahertz-Radarsensor-ICs für den Automobileinsatz unsere Marktführung ausbauen (Quelle: Yole: Status of the Radar Industry, Market and Technology Report. 2020). Die nächste Generation, basierend auf einer 28-Nanometer-CMOS-Technologie, ist bereits in der Entwicklung.

Ebenfalls im Bereich Radar ermöglicht unser 60-Gigahertz-Radar-Chipsatz neue Anwendungsgebiete für den Konsumenten. So hat Infineon mit dem US-Start-up Blumio aus San Francisco eine Kooperation mit dem Ziel vereinbart, im Kalenderjahr 2021 gemeinsam einen mobilen, nicht invasiven Blutdrucksensor zu entwickeln. Der neue Chipsatz ermöglicht erstmals die kontinuierliche und präzise Messung ohne lästige Manschette oder Kabel.

Eine bereits marktreife Anwendung für die 60-Gigahertz-Technologie ist die Anwesenheitserkennung von Personen. Wir bieten ein komplettes System mit Radarsensor, Mikrocontroller und vor allem einer Software, welches unseren Kunden eine einfache Integration in ihre Endprodukte ermöglicht. Anwendungsbeispiele sind die Steuerung der Klimaanlage in Abhängigkeit von der anwesenden Personenzahl oder zahlenmäßige Zugangskontrollen. Letzteres ist in der Kantine von Infineon am Firmenhauptsitz in Neubiberg (Deutschland) bereits im Einsatz, um die Vorgaben zur Coronavirus-Pandemie-bedingten Abstandsregelung einhalten zu können. Der Vorteil von Radar im Vergleich zur Kamera ist dabei die Wahrung der Anonymität.

Im Bereich Hochfrequenzanwendungen bieten wir Lösungen für Smartphones und Mobilfunk-Infrastruktur an. Hierzu werden wir zu den heutigen Komponenten - im Wesentlichen rauscharme Signalverstärker, Antennenschalter und Antennen-Tuner -weitere Produkte hinzufügen, unter anderem Frontend-Antennenmodule und 5G-Millimeterwellen-Produkte.

Konnektivitätslösungen

Die Akquisition von Cypress ergänzt unser Produktportfolio unter anderem um kabellose Konnektivitätslösungen, die auf Wi-Fi und Bluetooth basieren. Dies versetzt Infineon in die Lage, den Kunden, basierend auf dem beschriebenen strategischen Ansatz "Vom Produkt zum System", komplette Lösungsvorschläge für vernetzte Systeme anbieten zu können. Dabei sind die einzelnen Komponenten aufeinander abgestimmt und optimiert.

Insbesondere die Fähigkeit, Wi-Fi- und Bluetooth-Technologien auf sogenannten "Combo"-Chips zu integrieren, aber auch die Möglichkeit, mit den hochintegrierten Dual-Stream-2 x 2-Wi-Fi-Bausteinen komplexe Systemanforderungen bedienen zu können, kommen den Kundenbedürfnissen bei vielen Anwendungen entgegen.

Die Wi-Fi- und Bluetooth-Lösungen von Cypress sind dabei bereits breit in den unterschiedlichen Märkten etabliert. Die aktuellen Hauptanwendungsfelder liegen in den Bereichen Consumer und IoT, wie zum Beispiel in intelligenten Lautsprechern (Smart Speaker), Fitnessarmbändern oder Druckern sowie im Bereich Automotive.

Unsere zukünftigen Entwicklungsanstrengungen unter dem Dach des Segments Connected Secure Systems fokussieren sich einerseits auf die nächste Generation von integrierten Wi-Fi-, Bluetooth- und Bluetooth-Low-Energy (BLE)-Produkten und andererseits auf die Einbindung der neuen Konnektivitätsfähigkeiten in unser bestehendes und zukünftiges Produkt- und Systemangebot in den von uns adressierten Märkten und Applikationen.

Innovative Speicherlösungen

Mit der Übernahme von Cypress verfügt Infineon über zusätzliche Expertise in verschiedenen Speichertechnologien. Davon sind die NOR-Flash-Speicher-ICs für Infineon die bedeutendsten, mit vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten im Bereich Automotive, Industrieapplikationen und Kommunikationsinfrastruktur. Ein NOR-Flash-Speicher-IC wird dabei primär als Programmspeicher eingesetzt und grenzt sich damit deutlich von den NAND-Flash-Speichern ab, die für (Multimedia-)Daten verwendet werden. Die NOR-Flash-Speicher-ICs von Infineon ermöglichen bei den eingesetzten Systemen eine sofortige Verfügbarkeit, quasi "instant on". Die Produktfamilie SEMPER™ NOR-Flash-Speicher wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr um SEMPER™ Secure erweitert. SEMPER™ Secure basiert auf einer intelligenten Speicherarchitektur und vereint als erste Speicherlösung die Sicherheit vor unerlaubten Speicherzugriffen mit der notwendigen funktionalen Sicherheit der Kategorie ASIL-B (ASIL = Automotive Safety Integrity Level) der ISO-Norm 26262 in einem einzigen NOR-Flash-Baustein. Damit bietet die Produktfamilie das benötigte Niveau an Sicherheit und Zuverlässigkeit, das vernetzte Automobil-, Industrie- und Kommunikationssysteme erfordern.

Quantencomputer und Post-Quantum-Kryptografie

Die aktive Nutzung und präzise Manipulation quantenmechanischer Effekte in wenigen oder einzelnen Teilchen ist eine Basis für neuartige Komponenten, die für zukünftige industrielle Produkte bedeutsam sein können. Vor allem dem Feld des Quantencomputing wird hierbei disruptives Potenzial zugesprochen, da durch diese neue Rechenarchitektur die Lösung von bisher kaum zugänglichen Aufgabenstellungen ermöglicht wird. Solche komplexen Probleme ergeben sich zum Beispiel in der Materialforschung, Medikamentenentwicklung, Wettervorhersage und Logistikoptimierung. Infineon ist auch in diesem hochinnovativen Feld ein gefragter Partner und bringt vor allem seine Kompetenz in Konzeption, Design und Herstellung von Spezialtechnologien beziehungsweise -bauelementen in nationale und internationale Forschungsverbünde ein. Aufgrund des noch frühen Entwicklungsstadiums - wir rechnen mit einer Verfügbarkeit von universellen Quantencomputern erst in voraussichtlich 10 bis 15 Jahren - werden dabei gegenwärtig noch unterschiedliche Ansätze verfolgt. So beteiligt sich Infineon beispielsweise sowohl an der Entwicklung von Ionenfallen-basierten Quantencomputern wie auch an der Untersuchung von Elektronenspin-Qubits in Halbleitersystemen. Erste Prototypen wurden am Standort Villach (Österreich) entwickelt und gefertigt (siehe Bild).

Auch wenn Quantencomputer erst in einigen Jahren verfügbar sein werden, hat dies bereits heute praktische Konsequenzen. Die Lebensdauer wichtiger Systeme oder Produkte, wie Reisepässe, industrielle Anlagen, Medizintechnik oder Autos, reicht potenziell in das Zeitalter der Quantencomputer hinein, und diese Systeme und Produkte sollen auch dann noch sicher sein. Etablierte Verschlüsselungstechnologien wie RSA (Rivest Shamir Adleman Cryptography) und ECC (Elliptic Curve Cryptography) könnten mit Quantencomputern angegriffen werden. Aus diesem Grund beschäftigt sich Infineon intensiv mit der Post-Quantum-Kryptografie, um schon heute Lösungen zu entwickeln, die der Rechenleistung von Quantencomputern standhalten können.

Software und Systemunterstützung

Im Bereich Forschung und Entwicklung gewinnt die Software-Entwicklung zunehmend an Bedeutung. Sie ist ein ganz wesentlicher Teil unserer strategischen Ausrichtung "Vom Produkt zum System", um dem Kunden umfassende und "Easy-to-use"-Lösungsvorschläge zu machen. Traditionell entwickeln wir hardwarenahe Software wie Firmware oder Treiber. Zusätzlich bieten wir für immer mehr Anwendungen applikationsbezogene Programmcodes. So umfasst die zweite Generation unserer digitalen Motorsteuerungsplattform iMOTION™ ein Entwicklungskit, mit dem die Kunden niedrige Systemkosten und kurze Entwicklungszeiten bei hoher Zuverlässigkeit realisieren können. Mittlerweile haben wir in einigen Bereichen wie zum Beispiel Bezahlsystemen die Kompetenz erlangt, alle aufeinander aufbauenden Software-Elemente (Software Stack) vom Betriebssystem bis zur Applikationssoftware anbieten zu können. Großes Potenzial bietet auch der dynamische Markt des IoT. Gerade hier sind für den Kunden Aspekte wie kurze Entwicklungszeit und geringer Aufwand verbunden mit einem hohen Maß an IT-Sicherheit wichtig. Dazu braucht man nicht nur einzelne Software-Elemente, sondern eine umfassende Software-Entwicklungsumgebung.

Die Akquisition von Cypress bringt uns erstmals ein komplettes Ökosystem bestehend unter anderem aus der Entwicklungsumgebung ModusToolbox™, Software-Komponenten und einer aktiven Entwickler-Community. Die ModusToolbox™ enthält unter anderem wiederverwendbare Firmware, die den Ingenieuren die Programmierung von Wi-Fi- und Bluetooth-Komponenten signifikant erleichtert. Die Entscheidung des Kunden für oder gegen einen Hardware-Hersteller hängt zunehmend von dem damit einhergehenden Software-Angebot ab.

Die Auswertung der Sensordaten ist ein weiterer Aspekt der Software-Entwicklung. Ein Beispiel ist unser 60-Gigahertz-Radarsensor-IC, mit dem unter anderem Gesten oder die Anzahl an Personen im Raum erkannt werden können. Unsere Software leistet eine Vorverarbeitung der Rohdaten und stellt dem Anwender die gewünschte Auswertung zur Verfügung. In diesem und in anderen Prozessen nutzen wir zudem Elemente der Künstlichen Intelligenz, um die Systeme zu trainieren und aus den Messwerten der einzelnen Sensoren einen höheren Erkenntnisgewinn zu erzielen.

Die Eigenentwicklung von Software bietet noch weitere Vorteile. Wir haben die Möglichkeit, Software und Hardware perfekt aufeinander abzustimmen und somit Performance, Energieeffizienz und Datensicherheit auf Systemebene zu optimieren. Generell bietet sich dabei die Möglichkeit, uns bei unseren Lösungen neben der Hardware auch mit eigens geschriebener Software vom Wettbewerb abzuheben.

Künstliche Intelligenz im Edge Computing

Der Ausbau des neuen Entwicklungszentrums in Dresden mit dem Schwerpunkt künstliche Intelligenz (KI) geht planmäßig voran. Die Anzahl der Mitarbeitenden konnte von 20 im Geschäftsjahr 2019 auf rund 50 zum Ende des Geschäftsjahres 2020 erhöht werden. Ein aktuelles Entwicklungsprojekt befasst sich mit smarten Chips mit eingebetteter KI, intuitiven Sensorlösungen und KI-Beschleunigern mit extrem niedrigem Stromverbrauch. Diese werden in den Bereichen Schlüsselwort- und Gestenerkennung, Objektidentifikation und Klassifizierung sowie Sensor-Fusion verwendet.

Sogenannte Edge-KI ermöglicht die Datenverarbeitung mit KI nahe am Sensor, ohne mit der Cloud zu kommunizieren. Die Voraussetzung dafür ist das Verständnis der Algorithmen neuronaler Netze, um diese in speziellen Halbleiterkomponenten direkt in Schaltkreisen, also in Hardware, umzusetzen. Dadurch kann ein enormer Geschwindigkeitsvorteil bei reduziertem Stromverbrauch gegenüber einer softwarebasierten Lösung erreicht werden. Es ist unser Ziel, auf unserem Know-how basierende, komplette Lösungen im Bereich Sensoren, KI-Beschleuniger, Mikrocontroller, Chipdesign und Software zu entwickeln.

Methoden der künstlichen Intelligenz kommen auch zur Verbesserung der Funktionalität in den Bauelementen zum Einsatz. Damit lassen sich adaptive Regelkreise für die verschiedensten Anwendungsbereiche schnell und leistungsfähig implementieren. KI ist ein wesentliches Element unserer Software-Kompetenz.

Natürlich beschäftigen wir uns in diesem Zusammenhang auch mit der Vertrauenswürdigkeit von KI-basierten Lösungen. Dabei steht das Wohlergehen des Menschen im Mittelpunkt allen Handelns. Die Achtung universeller Menschenrechte, rechtsstaatlicher Prinzipien und demokratischer Freiheiten in Übereinstimmung mit den KI-Prinzipien der OECD bildet das Fundament für eine KI, die auf ethischen Grundsätzen basiert. Diese Grundsätze müssen bei allen Entwicklungs- und Anwendungsschritten berücksichtigt werden. Nur so kann garantiert werden, dass KI-Produkte nicht zum Nachteil des Menschen agieren. Infineon engagiert sich in verschiedenen firmenübergreifenden und politisch koordinierten Initiativen, wie der BMBF-Plattform "Lernende Systeme. Die Plattform für Künstliche Intelligenz". Unser Mitarbeiter Wolfgang Ecker wurde in die Enquetekommission "Künstliche Intelligenz" des Deutschen Bundestags berufen. Wir sind uns darüber im Klaren, dass wir heute nicht genug wissen, um alles richtig zu machen. Daher werden wir unser Handeln mit zunehmendem Lernen weiter anpassen.

F&E-Standorte

Amerika

Kanada

Richmond, BC

USA

Andover, MA
Beaverton, OR
Chandler, AZ
Colorado Springs, CO
El Segundo, CA
Hazlet, NJ
Irvine, CA
Leominster, MA
Lexington, KY
Lynnwood, WA
Milpitas, CA
San Diego, CA
San Jose, CA
Warwick, RI

Europa, Naher Osten, Afrika

Dänemark

Herlev

Deutschland

Augsburg
Dresden
Duisburg
Erlangen
Langen
Martinsried
Neubiberg
Regensburg
Warstein

Frankreich

> Le Puy-Sainte-Reparade

Irland

Cork
Dublin

Israel

Netanya

Italien

Padua
Pavia

Österreich

Graz
Linz
Villach

Rumänien

Bukarest

UK

Bristol
Reigate

Ukraine

Lviv

Asien-Pazifik

Indien

Bangalore

Korea

Seoul

Malaysia

Ipoh
Kulim
Melaka
Penang

Philippinen

Muntinlupa

Singapur

Taiwan

Hsinchu
Taipeh

Greater China

Chengdu
Shanghai
Xi'an

Japan

Nagoya
Sendai
Tokio

Fertigung

Unsere Investitionen im Geschäftsjahr 2020 betrugen €1.099 Millionen. Dies war ein Rückgang um €352 Millionen beziehungsweise 24 Prozent im Vergleich zu den Investitionen des Vorjahres in Höhe von €1.451 Millionen. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf die schwache Nachfrage als Folge der Coronavirus-Pandemie zurückzuführen. Die Investitionen bezogen auf den Umsatz verringerten sich von 18,1 Prozent im Vorjahr auf 12,8 Prozent im Geschäftsjahr 2020. Von den gesamten Investitionen entfielen €915 Millionen auf Sachanlagen (Vorjahr: €1.295 Millionen) und €184 Millionen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte inklusive aktivierter Entwicklungskosten (Vorjahr: €156 Millionen).

Von den Investitionen in Sachanlagen entfiel der weitaus größte Anteil auf die Fertigung. Davon wiederum entfiel der größte Teil auf das Frontend und der kleinere auf das Backend.

Infineon hat in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2020 die Standorte von Cypress in die Fertigungslandschaft eingegliedert: Austin (Texas, USA), von dem aus auch Testkapazitäten in Penang (Malaysia) gesteuert werden, Bangkok (Thailand) und Cavite (Philippinen). Zum 30. September 2020 waren 31.292 Mitarbeiter * innen in fertigungsbezogenen Funktionen beschäftigt (Vorjahr: 28.981 Mitarbeiter * innen). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Integration von Cypress zurückzuführen.

Auswirkung der Coronavirus-Pandemie auf die Liefer- und Produktionsketten

Die Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie hat unsere Liefer- und Produktionsketten vor große Herausforderungen gestellt. Dazu gehören die Einschränkungen durch partielle oder vollständige Lockdowns, insbesondere an unseren Standorten in Indonesien, Malaysia, den Philippinen, Singapur, Mexiko und den USA. Dank der Einführung umfassender Hygienekonzepte und der teilweisen Einstufung als systemrelevante Industrie erhielten wir die Erlaubnis, die Fertigung fortzuführen beziehungsweise nach kurzer Unterbrechung wieder anzufahren. Unterstützend dabei ist, dass die Fertigung in Reinräumen sehr sicher ist. Am Ende war es aber dem herausragenden Einsatz der Belegschaft zu verdanken, dass wir die Fertigung auf so hohem Niveau halten konnten. Die Logistik stellte eine weitere Herausforderung dar. Die Grenzschließungen sowie der Einbruch des Flugverkehrs erschwerten und verteuerten den Transport erheblich. Insgesamt gelang es uns, die Herausforderungen der Pandemie zu bewältigen und Auswirkungen auf unsere Kunden im Wesentlichen zu vermeiden.

Die indirekten Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie sind für uns gravierender. Der Einbruch der globalen wirtschaftlichen Aktivität führte zeitweise zu einer schwachen Nachfrage und damit zu einer Unterauslastung unserer Fertigungskapazitäten. Dieser Entwicklung begegneten wir unter anderem mit Kurzarbeit an den Standorten in Deutschland und Österreich sowie mit einem reduzierten Investitionsbudget.

Künstliche Intelligenz und Industrie 4.0

Als Anwender von KI-Lösungen integriert Infineon verschiedene Methoden des maschinellen Lernens in den Prozess der Produktentwicklung und Fertigung:

Digital Twin: Durch Simulationen kann die Dynamik sowohl von elektronischen Schaltungen, aber auch von Produktionsanlagen realistisch nachgebildet werden. Dies erlaubt, die Variation kritischer Parameter in ihrer Wirkung auf die Funktion eines Chips oder einer Produktionsanlage im Computer vorherzusagen. Darüber hinaus werden bei Infineon im Rahmen der Entwicklung elektronischer Bauteile und deren Simulation KI-Komponenten verwendet, die den Parametersatz künftiger Simulationen fortlaufend verbessern.
Optimierte Produktionssteuerung: Infineon nutzt KI-Komponenten, um den Produktionsablauf zu verbessern. So verwenden wir eine mathematische Optimierung der Fertigungsreihenfolge und entwickeln weiterführende Verfahren, bei denen beispielsweise in einer Simulation KI-Agenten die Steuerung der Fabrik übernehmen und verschiedene Abläufe selbstständig testen. Durch positives oder negatives Feedback lernen die Agenten, welche Strategien am erfolgreichsten sind, und können so die Prozessschritte optimieren.
Real-Time-Erfassung der Prozessdaten individuell für jeden Wafer oder Chip entlang des Fertigungsprozesses ermöglicht schnelle Produktivitäts- und Qualitätsverbesserung durch Einsatz von Data Analytics. Ein weiteres Einsatzfeld von Data Analytics sind KI-Lösungen in der Predictive Maintenance. Durch die Auswertung von Zeitreihen können Maschinenausfallzeiten vorhergesagt und Fehleranalysen erstellt werden.

Durch die Nutzung von Data Analytics auch in Verbindung mit KI-Komponenten optimiert Infineon nicht nur die Fertigungsabläufe, sondern stellt auch die stetige Verbesserung der eigenen Produkte sicher. Künstliche Intelligenz wird damit zu einem weiteren Differenzierungsmerkmal von Infineon am Markt.

Infineon investiert seit Jahren in die Automatisierung und Digitalisierung der Fertigungsstandorte. Diese Anstrengungen erfuhren im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Anerkennung, als unser Werk in Singapur vom Weltwirtschaftsforum in das Global Lighthouse Network aufgenommen wurde. Die Mitglieder dieses Netzwerks zeichnen sich durch eine sehr fortschrittliche Fertigung im industriellen Maßstab aus. Mit dem Start der "Smart Factory Pioneer"-Initiative im März 2017 erfolgte die Umsetzung von Industrie 4.0 mit der digitalen, horizontalen und vertikalen Integration der Wertschöpfungskette. Die intelligente Fabrik ist ein schnelles und agiles Fertigungsunternehmen, das die "4 Ms" (Mensch, Maschine, Material und Methode) durch Lösungen, die auf Automatisierung, IoT und Big Data-Technologien basieren, verbindet und steuert.

Investitionsschwerpunkte in der Fertigung im Geschäftsjahr 2020

1. One Virtual Fab: Mit dem neuen Werk am Standort Villach (Österreich) etablieren wir im Verbund mit der 300-Millimeter-Fertigung in Dresden (Deutschland) das Konzept einer standortübergreifenden virtuellen Fertigungssteuerung. Villach und Dresden werden die gleichen Prozesse, Anlagen, Automatisierungs- und Digitalisierungskonzepte nutzen. Ziel ist es, das Fertigungsvolumen über beide Standorte hinweg flexibel verschieben zu können. Davon profitiert Infineon und davon profitieren unsere Kunden, insbesondere in Phasen schnellen Wachstums.

Mit der Errichtung des Gebäudes in Villach haben wir 2018 begonnen und gehen je nach Entwicklung der makroökonomischen Lage weiterhin von einem Produktionsstart gegen Ende des Kalenderjahres 2021 aus. Die geplanten Investitionen betragen für den Vollausbau von Gebäuden und Reinraum-Anlagen rund €1,6 Milliarden. Mit dem Ausbau erreichen wir deutliche Skaleneffekte am Standort Villach und steigern somit unsere Effizienz. Nicht zuletzt ermöglicht der Umbau der Fertigungskapazität für Si auch den Kapazitätsausbau für die Technologien SiC und GaN.

Bestehende Gebäude und Fertigungslinien können für diese Verbindungshalbleiter nachgenutzt werden. Damit wird eine kapitaleffiziente Kapazitätserweiterung erreicht.

2. Weiterer Hochlauf der Serienfertigung unserer SiC-MOSFETs in Trench-Technologie und SiC-Dioden auf 150-Millimeter-Wafern.

3. Ausbau der Backend-Fertigungskapazität für IGBT-Module. Aufgrund der erwarteten starken Nachfrage nach IGBT-Modulen unter anderem für Hybrid- und reine Elektrofahrzeuge erfolgte im September 2019 der Spatenstich für eine neue Modulfertigung in Cegled (Ungarn). Im Februar 2020 begann der Bau unserer neuen Fertigungsgebäude an unserem größten Backend-Standort in Melaka (Malaysia).

4. Die Investitionen an unserem malaysischen Frontend-Standort in Kulim haben die MEMS-Mikrofon-Technologie sowie unsere Wafer-Rückseiten-Prozess-Technologie als Schwerpunkte.

Wie schon in den Vorjahren wurde darüber hinaus im abgelaufenen Geschäftsjahr an den Frontend- und Backend-Standorten hauptsächlich in folgende Bereiche investiert:

Anpassung und Umrüstung von Fertigungslinien an das geänderte Produktportfolio, insbesondere durch den Start der Serienfertigung neuer Technologien und Produkte;
Anlagen für innovative Technologien und weitere Qualitätsverbesserung;
Erhöhung der Automatisierung, zum Beispiel die Verbesserung des fabrikinternen Transports der Wafer.

Aufgrund der Kostenposition ist geplant, den Standort Temecula (USA) nur bis September 2021 zu betreiben und dann zu schließen oder bis dahin zu verkaufen. Die dort gefertigten Produkte werden an andere Infineon-Standorte transferiert beziehungsweise zur Fertigung an externe Partner vergeben.

Um den Kapitaleinsatz zu optimieren und die Flexibilität zu erhöhen, nutzen wir im Frontend-Bereich zusätzlich zur Eigenfertigung bei differenzierenden Technologien, wie zum Beispiel diskrete Leistungshalbleiter und Sensoren, verstärkt externe Fertigungspartner für CMOS- und CMOS-Derivattechnologien. Das gilt insbesondere für Strukturen von 65 Nanometern und kleiner sowie für ältere Generationen von Leistungshalbleitern. Die Produktion der Mikrocontroller und Konnektivitätschips von Cypress wird vor allem extern vergeben. Im Backend-Bereich, insbesondere in der Montage und dem Testen, nutzen wir für standardisierte Gehäusetypen verstärkt Fertigungspartner, wobei wir Wert auf stabile Partnerschaften legen.

Fertigungsstandorte

Amerika

Mexiko

Tijuana

Backend-Fertigung

USA

El Segundo, CA

Regionaler Hauptsitz
Milpitas, CA

Regionaler Hauptsitz
Austin, TX

Frontend-Fertigung
Leominster, MA

Backend-Fertigung
Mesa, AZ

Frontend-Fertigung
San Jose, CA

Backend-Fertigung
Temecula,CA

Frontend-Fertigung

Europa, Naher Osten, Afrika

Deutschland

Neubiberg

Unternehmenszentrale
Dresden

Frontend-Fertigung
Regensburg

Frontend- und Backend-Fertigung
Warstein

Backend-Fertigung

Österreich

Villach

Frontend-Fertigung

Ungarn

Cegled

Backend-Fertigung

Asien-Pazifik

Singapur

Regionaler Hauptsitz;

Backend-Fertigung (ausschließlich Test)

Indonesien

Batam

Backend-Fertigung

Korea

Cheonan

Backend-Fertigung

Malaysia

Kulim

Frontend-Fertigung
Melaka

Backend-Fertigung
Penangi

Frontend-Fertigung

Philippinen

Cavite

Backend-Fertigung

Thailand

Bangkok

Backend-Fertigung

Greater China

Shanghai

Regionaler Hauptsitz
Peking 2

Backend-Fertigung
Wuxi

Backend-Fertigung

Japan

Tokio

Regionaler Hauptsitz

Definitionen Frontend-/Backend-Fertigung S. 47

1 Penang ist dem Standort Austin zugeteilt. In Penang findet der Known Good Die (KGD)-Test statt.

2 Der Standort Peking wird zum Ende des Kalenderjahres 2020 geschlossen.

Unternehmensinternes Steuerungssystem

Das unternehmensinterne Steuerungssystem von Infineon ist darauf ausgelegt, die Umsetzung der Konzernstrategie, S. 33 ff., und der damit verbundenen langfristigen Finanzziele, S. 41 f., zu unterstützen. Dementsprechend werden Steuerungskennzahlen verwendet, die profitables Wachstum und effizienten Kapitaleinsatz messbar machen.

Die Erreichung unserer langfristigen Finanzziele führt in Summe durch die dauerhafte Erzielung einer Prämie auf die Kapitalkosten zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts.

Dabei bedingen Wachstum, Profitabilität und Investitionen einander: Profitabilität ist die Voraussetzung dafür, das Geschäft aus eigenen Mitteln finanzieren, also Wachstumspotenziale erschließen zu können. Wachstum wiederum erfordert kontinuierliche Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie Fertigungskapazitäten. Durch entsprechendes Wachstum wird Infineon in die Lage versetzt, führende Marktpositionen zu erreichen und Größenvorteile zu realisieren, um so die Profitabilität zu erhöhen. Entscheidend hierfür ist die effiziente Nutzung finanzieller Ressourcen.

Infineon setzt ein umfassendes Controllingsystem zur Steuerung des Geschäfts entlang der strategischen Ziele ein. Dies umfasst sowohl finanzielle als auch operative Kennzahlen. Die zur Steuerung herangezogenen Informationen stammen aus der jährlichen Langfristplanung, den quartalsweisen Prognosen, den monatlichen Ist-Daten sowie dem wöchentlichen Auftragseingang. Dies erlaubt es dem Management, Entscheidungen zu treffen, die auf einer fundierten Informationsbasis bezüglich der aktuellen Situation und der erwarteten wirtschaftlichen und operativen Entwicklung beruhen. Für den langfristigen Erfolg von Infineon sind nachhaltiges Wirtschaften sowie die Einbeziehung von zukunftsgerichteten qualitativen Faktoren wichtig. Als ein Unternehmen, das sich seiner sozialen Verantwortung bewusst ist, berücksichtigt Infineon auch nichtfinanzielle Faktoren, hauptsächlich aus den Bereichen Nachhaltigkeit (siehe hierzu den Bericht "Nachhaltigkeit bei Infineon" im Internet, @ www.infineon.com/nachhaltigkeit_reporting) und Mitarbeiterinnen. Diese Faktoren werden nicht zur Unternehmenssteuerung genutzt, sie tragen aber zur Erreichung der finanziellen Ziele von Infineon bei.

Im Rahmen der Unternehmenssteuerung legt die Unternehmensleitung zudem größten Wert darauf, dass das Handeln von Infineon streng an den rechtlichen Rahmenbedingungen ausgerichtet ist und die internen Corporate Governance Standards eingehalten werden (siehe Kapitel "Corporate Governance", S. 126 ff.).

Steuerungskennzahlen

Hauptsteuerungskennzahlen

Um den Erfolg der Umsetzung seiner Strategie zu bewerten, nutzt Infineon die folgenden drei übergreifenden Unternehmenskennzahlen:

das Segmentergebnis beziehungsweise die Segmentergebnis-Marge zur Bewertung der operativen Profitabilität der Geschäfte und des Portfolios,
den Free-Cash-Flow aus fortgeführten Aktivitäten zur Bewertung der Höhe des Mittelzuflusses beziehungsweise -abflusses ohne Finanzierungstätigkeit und
die Rendite auf das eingesetzte Kapital beziehungsweise den Return on Capital Employed (RoCE) zur Bewertung der Kapitaleffizienz.

Das Segmentergebnis ist die wichtigste Kennzahl des Konzerns, um den operativen Erfolg zu messen. In Prozent vom Umsatz (Segmentergebnis-Marge) ausgedrückt wird die Profitabilität des Umsatzes dargestellt und gezeigt, wie erfolgreich das operative Geschäft gesteuert wird. Die Steuerung der Aktivitäten der Segmente erfolgt auf Basis des Segmentergebnisses. Die Optimierung des Segmentergebnisses im Rahmen der vom Vorstand verabschiedeten Konzernstrategie liegt dabei in der Verantwortung des Managements der jeweiligen Segmente, erfolgt jedoch in enger Abstimmung mit dem Vorstand.

Der Free-Cash-Flow aus fortgeführten Aktivitäten dokumentiert, wie sich operative Rentabilität in Zuflüssen von liquiden Mitteln niederschlägt. Gleichzeitig liefert diese Kennzahl auch eine Aussage über die Effizienz des Einsatzes von Betriebskapital und Sachanlagen.

Überdies vergleicht Infineon die tatsächlich erzielte und die geplante Kapitalverzinsung (RoCE) mit den Kapitalkosten, um sicherzustellen, dass ein Mehrwert geschaffen wird.

Die drei dargestellten Finanzkennzahlen sind auch die Eckpfeiler des Systems zur variablen Vergütung. Der überwiegende Anteil der variablen Gehaltsbestandteile von Mitarbeiter * innen und Führungskräften ist direkt an diese Kennzahlen gekoppelt.

Alle drei Kennzahlen, insbesondere das Segmentergebnis, korrelieren stark mit dem Umsatzwachstum. Insofern ist das Umsatzwachstum keine eigene Hauptsteuerungskennzahl, wird aber indirekt über die drei Kennzahlen mit abgedeckt.

Segmentergebnis

Das Segmentergebnis ist definiert als Betriebsergebnis ohne Berücksichtigung von bestimmten Wertminderungen (wie insbesondere Wertminderungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert), Ergebniseffekten aus Umstrukturierungsmaßnahmen und Schließungen, Aufwendungen für aktienbasierte Vergütung, akquisitionsbedingten Abschreibungen und sonstigen Aufwendungen, Gewinnen (Verlusten) aus dem Verkauf von Geschäftsbereichen oder Beteiligungen an Tochtergesellschaften sowie sonstigen Erträgen (Aufwendungen), einschließlich Kosten für Gerichtsverfahren (zur betragsmäßigen Ermittlung siehe im Konzernanhang unter Nr. 30, S. 213 ff.). Gerichts- und Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der aktiven Lizenzierung von Infineon-Patenten werden im Segmentergebnis erfasst, genauso wie die zugehörigen Erträge. Das Segmentergebnis ist die Kennzahl, mit der Infineon die operative Ertragskraft seiner Segmente bewertet (zur Entwicklung des Segmentergebnisses von Infineon und der einzelnen Segmente im Geschäftsjahr 2020 siehe Kapitel "Die Segmente", S. 53 ff., sowie "Das Geschäftsjahr 2020", S. 50 ff.).

Free-Cash-Flow

Infineon verwendet die Kennzahl Free-Cash-Flow, definiert als Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit und Mittelzufluss/-abfluss aus Investitionstätigkeit, jeweils aus fortgeführten Aktivitäten, bereinigt um Zahlungsströme aus dem Kauf und Verkauf von Finanzinvestments. Der Free-Cash-Flow misst die Fähigkeit, operativen Erfolg in Mittelzuflüsse umzuwandeln, um so den laufenden Betrieb und die notwendigen Investitionen aus dem eigenen Geschäft heraus zu finanzieren. Es ist das Ziel von Infineon, einen nachhaltig positiven Free-Cash-Flow zu generieren. Der konsistenten Generierung von Free-Cash-Flow kommt angesichts der nach der Akquisition von Cypress deutlich erhöhten Verschuldung eine gestiegene Bedeutung zu (zur Erläuterung der Entwicklung des Free-Cash-Flows im Geschäftsjahr 2020 siehe Kapitel "Darstellung der Finanzlage", S. 104 f.).

Die wesentlichen Einflussgrößen auf den Free-Cash-Flow sind neben der Profitabilität ein wirksames Management des Nettoumlaufvermögens sowie die Höhe der Investitionen.

Infineon steuert sein operatives Nettoumlaufvermögen, indem fortlaufend auf die Optimierung der Vorräte sowie der Forderungen und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen geachtet wird.

Das effektive Management der Investitionen nimmt eine zentrale Rolle im Hinblick auf den Free-Cash-Flow ein. Hierzu passt unser Ziel, die Höhe der Investitionen systematisch zuS. Der Free-Cash-Flow wird bei Infineon nur auf Unternehmens- und nicht auf segmentebene gesteuert.

Return on Capital Employed (RoCE)

Die Kennzahl RoCE bewertet die Kapitalrentabilität und ist definiert als Betriebsergebnis aus fortgeführten Aktivitäten nach Steuern, dividiert durch das eingesetzte Kapital. Langfristige Vermögenswerte und Nettoumlaufvermögen bilden das eingesetzte Kapital. Die Kennzahl RoCE zeigt den Zusammenhang zwischen der Profitabilität und dem für den Geschäftsbetrieb notwendigen Kapital auf.

RoCE = Betriebsergebnis aus fortgeführten Aktivitäten nach Steuern / Eingesetztes Kapital

Die Kennzahl verdeutlicht, wie effizient ein Unternehmen seine Ressourcennutzung steuert. Der RoCE wird bei Infineon nur auf Unternehmens- und nicht auf Segmentebene berichtet. Die Gegenüberstellung des RoCE mit den gewichteten Kapitalkosten eines Unternehmens gibt Auskunft darüber, wie viel Wert nach Erfüllung der Renditeerwartungen der Eigen- und Fremdkapitalgeber geschaffen wurde. Somit dient der RoCE als Instrument der wertorientierten Unternehmenssteuerung.

Neben der Profitabilität wird der RoCE von der Kapitalintensität in Bezug auf die langfristigen Vermögenswerte sowie auf das Nettoumlaufvermögen beeinflusst. Die Kapitalintensität beschreibt, in welchem Umfang Vermögenswerte eingesetzt werden müssen, um einen bestimmten Umsatz zu realisieren (zur rechnerischen Ableitung und Entwicklung des RoCE im Geschäftsjahr 2020 siehe Kapitel "Darstellung der Vermögenslage", S. 102 f.).

Ergänzende Steuerungskennzahlen

Die Hauptsteuerungskennzahlen werden durch weitere Steuerungskennzahlen ergänzt, welche Auskunft über das Wachstumspotenzial, die Kosteneffizienz der verschiedenen Funktionsbereiche sowie die Liquidität geben.

Wachstums- und Rentabilitätskennzahlen

Das Umsatzwachstum wird laufend dem Wachstum der jeweiligen Zielmärkte gegenübergestellt. Dies knüpft unmittelbar an dem strategischen Ziel an, kontinuierlich vom Wachstum unserer Zielmärkte zu profitieren. Als Indikator für eine zukünftige Umsatzentwicklung werden auch die sogenannten Design-Wins herangezogen, deren Zielwert laufend gegen die tatsächliche Entwicklung abgeglichen wird.

Um die operative Rentabilität im Detail zu analysieren, werden die dem Segmentergebnis vorgelagerten Ergebnis- und Kostenblöcke betrachtet. Dabei handelt es sich um das Bruttoergebnis vom Umsatz, die Forschungs- und Entwicklungskosten, die Vertriebskosten und allgemeinen Verwaltungskosten sowie deren Relation zu den Umsatzerlösen. Diese Kennzahlen werden sowohl zur Unternehmens- als auch zur Segmentsteuerung herangezogen (zur Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr siehe Kapitel "Darstellung der Ertragslage", S. 98 f.).

Liquiditätskennzahlen

Eine rollierende Liquiditätsplanung dient der Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung mit liquiden Mitteln und der Optimierung der Kapitalstruktur. Die Liquidität wird nicht auf segmentebene, sondern nur auf Unternehmensebene gesteuert, wofür die folgenden Kennzahlen zur Anwendung kommen:

Brutto-Cash-Position: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zuzüglich Finanzinvestments.
Netto-Cash-Position: Brutto-Cash-Position abzüglich kurz- und langfristiger Finanzschulden.
Nettoumlaufvermögen: Kurzfristige Vermögenswerte abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, abzüglich Finanzinvestments, abzüglich zur Veräußerung stehender Vermögenswerte, abzüglich kurzfristiger Verbindlichkeiten ohne kurzfristige Finanzschulden sowie kurzfristig fällige Bestandteile langfristiger Finanzschulden sowie ohne zur Veräußerung stehende Verbindlichkeiten.
Investitionen: Summe aus Investitionen in Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte, einschließlich aktivierter Entwicklungskosten.

Zur Entwicklung der Kennzahlen im abgelaufenen Geschäftsjahr siehe Kapitel "Darstellung der Finanzlage". S. 103 ff.

Des Weiteren werden zur Vermeidung von Kapazitätsleerstand beziehungsweise Kapazitätsengpässen regelmäßig die operativen Kenngrößen Kapazitätsauslastung und prognostizierter Kapazitätsbedarf analysiert. Das Ergebnis dieser Analyse fließt in die Bestimmung des Investitionsbedarfs ein.

Ist- und Zielwerte der Steuerungskennzahlen

Im Kapitel "Prognosebericht" findet sich eine tabellarische Gegenüberstellung der im Geschäftsjahr 2020 erzielten Werte für die Steuerungskennzahlen mit den Erwartungen für die Geschäftsjahre 2020 und 2021. S. 107.

Nachhaltigkeit bei Infineon

Die Nachhaltigkeitsaktivitäten werden im separaten Bericht "Nachhaltigkeit bei Infineon" beschrieben.

Aus den Anforderungen des deutschen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes leitet sich für die Infineon Technologies AG für das Berichtsjahr 2020 die Pflicht zur Veröffentlichung eines nichtfinanziellen Berichts auf Gesellschafts- und Konzernebene ab. Dieser wird gemeinsam für die Infineon Technologies AG und den Infineon-Konzern als zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller Bericht innerhalb des Nachhaltigkeitsberichts veröffentlicht. Die gesetzlich erforderlichen Informationen sind entsprechend gekennzeichnet, um sie von der freiwilligen Berichterstattung nach den GRI-Standards abzugrenzen. Der gesamte Bericht "Nachhaltigkeit bei Infineon" inklusive der Kapitel, die zum nichtfinanziellen Bericht gehören, wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München (Deutschland), einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen und ohne Einschränkungen bescheinigt.

Der separate Bericht "Nachhaltigkeit bei Infineon" einschließlich des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts findet sich im Internet unter @ www.infineon.com/nachhaltigkeit_reporting.

Die Infineon-Aktie

Basisinformationen zur Aktie

Art der Aktien Namensaktien (Stammaktien) in Form von Aktien oder American Depositary Shares (ADS) mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von je €2 (Verhältnis ADS : Aktien = 1 : 1)
Grundkapital €2.611.842.274 (am 30. September 2020), €2.501.368.142 (am 30. September 2019)
Ausgegebene Aktien 1 1.305.921.137 (am 30. September 2020), 1.250.684.071 (am 30. September 2019)
Eigenbesitz 5.251.391 Aktien (am 30. September 2020), 6.000.000 Aktien (am 30. September 2019)
ISIN DE0006231004
WKN 623100
Börsenkürzel IFX (Aktie), IFNNY (ADS)
Bloomberg Nasdaq IR Insight IFX GY (Xetra), IFNNY US IFX-XE, IFNNY-PK
Notierungen Aktien: Frankfurter Wertpapierbörse (FWB)
Marktkapitalisierung 2 €31.366 Millionen (am 30. September 2020)
Durchschnittlich auf Xetra gehandelte Aktien pro Tag in Stück 7.697.741 (im Geschäftsjahr 2020)
Handel in den USA ADS, außerbörslicher Handel am OTC-Markt (OTCQX)
Marktkapitalisierung 2 US$36.731 Millionen (am 30. September 2020)
Durchschnittlich gehandelte ADS pro Tag in Stück 235.205 (im Geschäftsjahr 2020)
Indexmitglied (Auswahl) DAX 30 TecDAX Dow Jones STOXX Europe 600 Dow Jones Euro STOXX TMI Technology Hardware & Equipment Dow Jones Germany Titans 30 MSCI Germany S&P-Europe-350 Dow Jones Sustainability World Index

1 Die Anzahl der ausgegebenen Aktien beinhaltet die Aktien in Eigenbesitz.

2 Die Aktien in Eigenbesitz wurden bei der Berechnung der Marktkapitalisierung nicht berücksichtigt.

Basisinformationen zu den Anleihen und anderen Finanzierungsinstrumenten

1,500 % Anleihe vom 10. März 2015 €500 Millionen fällig am 10. März 2022, ISIN: XS1191116174
0,750 % Anleihe vom 24. Juni 2020 €750 Millionen fällig am 24. Juni 2023, ISIN: XS2194282948
1,125 % Anleihe vom 24. Juni 2020 €750 Millionen fällig am 24. Juni 2026, ISIN: XS2194283672
1,625 % Anleihe vom 24. Juni 2020 €750 Millionen fällig am 24. Juni 2029, ISIN: XS2194283839
2,000 % Anleihe vom 24. Juni 2020 €650 Millionen fällig am 24. Juni 2032, ISIN: XS2194192527
2,875 % Hybridanleihe vom 1. Oktober 2019 €600 Millionen Kündigungssperrfrist 1. Januar 2025, ISIN: XS2056730323
3,625 % Hybridanleihe vom 1. Oktober 2019 €600 Millionen Kündigungssperrfrist 1. Januar 2028, ISIN: XS2056730679
US-Privatplatzierung vom 5. April 2016 US$350 Millionen Tranche fällig am 5. April 2024
US-Privatplatzierung vom 5. April 2016 US$350 Millionen Tranche fällig am 5. April 2026
US-Privatplatzierung vom 5. April 2016 US$235 Millionen Tranche fällig am 5. April 2028
Laufzeitendarlehen vom 3. Juni 2019 US$555 Millionen Tranche fällig am 3. September 2022
Laufzeitendarlehen vom 3. Juni 2019 US$1.110 Millionen Tranche fällig am 3. September 2023
Laufzeitendarlehen vom 3. Juni 2019 US$1.110 Millionen Tranche fällig am 3. Juni 2024
4,500 % Wandelanleihe vom 23. Juni 2016 US$216 Millionen fällig am 15. Januar 2022, ISIN: US232806AM17
Rating von S&P Global Ratings seit 16. April 2020: "BBB -" mit Ausblick "stabil"

Aktienkursentwicklung

Die Infineon-Aktie beendete das Geschäftsjahr 2020 mit einem Schlusskurs von €24,12. Gegenüber dem Schlusskurs zum Ende des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von €16,51 betrug der Kursanstieg 46 Prozent.

In den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2020 zeigte die Infineon-Aktie einen erfreulichen Kursanstieg. Trotz der in China im Rahmen der Coronavirus-Pandemie im Januar ergriffenen, teils einschneidenden Maßnahmen setzte sich der Kursanstieg der Infineon-Aktie im Januar und bis Mitte Februar - unter Zunahme der Kursschwankungen - zunächst fort. Der Höchstkurs des ersten Halbjahres von €22,86 wurde am 13. Februar erreicht. Mit der immer stärkeren weltweiten Ausbreitung des Coronavirus, insbesondere auch in Norditalien und vielen weiteren Ländern Europas, kam es weltweit an den Börsen zu starken Kursrückgängen. Auch die Kursentwicklung der Infineon-Aktie war hiervon betroffen und die Aktie erreichte Mitte März das Jahrestief von €10,68. Hierauf folgte eine dynamische und bis zum Ende des Geschäftsjahres andauernde Kurserholung. Der Höchstkurs im Geschäftsjahr 2020 von €24,67 wurde am 14. September erreicht und das Geschäftsjahr mit einem Kursanstieg von insgesamt 46 Prozent beendet. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich der DAX um 3 Prozent, während der Philadelphia Semiconductor Index (SOX) ein Plus von 44 Prozent und der Dow Jones US Semiconductor Index einen Anstieg um 45 Prozent erzielten. Auch die Marktkapitalisierung der Infineon-Aktie stieg deutlich von €20.552 Millionen am 30. September 2019 um 53 Prozent auf €31.366 Millionen am Ende des Geschäftsjahres 2020.

Nachdem Infineon im April 2020 alle erforderlichen Genehmigungen für die Akquisition der Cypress Semiconductor Corporation erhalten hatte, wurde der Abschluss der Transaktion am 16. April vollzogen. Im Rahmen der Refinanzierung der Akquisition hat Infineon die Kurserholung der Aktie nach dem Kurstief Mitte März genutzt und am 26. Mai 2020 mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) 55 Millionen neue Aktien bei institutionellen Anlegern platziert. Die Anzahl der ausgegebenen Aktien stieg damit zum 30. September 2020 auf 1.305.921.137. Hierin enthalten sind 5.251.391 eigene Aktien.

Handelsvolumen und Aktienindizes

Das durchschnittliche Handelsvolumen der Infineon-Aktie auf Xetra gemessen in Stück stieg im Geschäftsjahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 5 Prozent. Nach einem Tagesumsatz von durchschnittlich 7,3 Millionen Aktien im Vorjahr wurden im Geschäftsjahr 2020 täglich 7,7 Millionen Aktien umgesetzt. Gemessen in Euro stieg das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen um 13 Prozent. Im Geschäftsjahr 2019 hatte es pro Tag €126,9 Millionen betragen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden durchschnittlich täglich Infineon-Aktien im Wert von €143,5 Millionen gehandelt.

In den USA wird die Infineon-Aktie als ADS (American Depositary Share) außerbörslich am OTCQX-Markt mit dem Börsenkürzel IFNNY gehandelt. Im Geschäftsjahr 2020 wurden an diesem Markt rund 235.000 ADS pro Tag umgesetzt (Geschäftsjahr 2019: täglich rund 307.000 ADS). Die Anzahl der ausstehenden ADS erhöhte sich leicht von 38,9 Millionen ADS zum 30. September 2019 auf 39,2 Millionen Stück zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres.

In der DAX-Rangliste verbesserte sich Infineon in Bezug auf die Marktkapitalisierung von Platz 15 im Vorjahr auf Platz 13. Auch beim gehandelten Volumen in Euro während der letzten zwölf Monate auf Xetra und dem Frankfurter Parkett verbesserte sich Infineon um zwei Plätze von Platz 13 im Vorjahr auf Platz 11 zum 30. September 2020. Seit dem 25. September 2018 ist die Infineon-Aktie auch Teil des TecDAX und belegte zum 30. September 2020 bei der Marktkapitalisierung wie im Vorjahr Rang 3. Beim Handelsvolumen verbesserte sich das Unternehmen um eine Position von Platz 4 im Vorjahr auf Rang 3 zum Ende des Geschäftsjahres 2020.

Aktionärsstruktur

Zum 30. September 2020 waren vier Aktionäre mit jeweils mehr als 3 Prozent der ausgegebenen Aktien an Infineon beteiligt. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 hielten drei Aktionäre jeweils mehr als 3 Prozent der Aktien des Unternehmens.

Das von Privataktionären gehaltene Aktienkapital betrug zum Ende des Geschäftsjahres 2020 8,82 Prozent nach einem Anteil von 9,96 Prozent am Ende des Geschäftsjahres 2019.

Dividende

Mit unserer Dividendenpolitik verfolgen wir das Ziel, unsere Aktionäre angemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung von Infineon zu beteiligen. Grundsätzlich soll auch bei einem stagnierenden oder rückläufigen Ergebnis zumindest eine unveränderte Dividende ausgeschüttet werden. Allerdings soll den gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen und dem weiteren Fortbestehen der Risiken der Coronavirus-Pandemie Rechnung getragen und ein entsprechender finanzieller Spielraum erhalten werden. Des Weiteren hat sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien aufgrund der im Mai dieses Jahres durchgeführten Kapitalerhöhung um gut 4 Prozent erhöht. Daher soll der kommenden Hauptversammlung vorgeschlagen werden, eine im Vergleich zum Vorjahr um €0,05 verminderte Dividende von €0,22 je Aktie für das Geschäftsjahr 2020 auszuschütten. Die im Mai 2020 ausgegebenen 55 Millionen neuen Aktien sind dabei voll dividendenberechtigt. Die voraussichtliche Ausschüttungssumme würde somit €286 Millionen nach €336 Millionen im Vorjahr betragen.

Der prozentuale Rückgang der Ausschüttungssumme fällt somit - verglichen mit der prozentualen Verminderung der Dividende je Aktie - geringer aus. Auf der Hauptversammlung am 20. Februar 2020 wurde für das Geschäftsjahr 2019 eine zum Vorjahr unveränderte Dividendenzahlung in Höhe von €0,27 je Aktie beschlossen. Aufgrund der durch die Kapitalerhöhung vom Juni 2019 erhöhten Aktienanzahl an dividendenberechtigten Aktien von 1.245.252.379 wurde insgesamt ein Betrag von €336 Millionen ausgeschüttet. Im Vorjahr hatte die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien noch 1.130.995.834 betragen, und die an die Aktionäre überwiesene Summe belief sich auf €305 Millionen.

Unseren Privataktionären stehen wir für Fragen per E-Mail ([email protected]) und per Telefon (+49 89 234-26655) zur Verfügung.

Geschäftsentwicklung des Konzerns

Darstellung der Ertragslage

Posten der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung

€ in Millionen, außer Ergebnis je Aktie 2020 2019
Umsatzerlöse 8.567 8.029
Bruttoergebnis vom Umsatz 2.776 2.994
Forschungs- und Entwicklungskosten - 1.113 - 945
Vertriebskosten und allgemeine Verwaltungskosten - 1.042 - 865
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen, Saldo - 40 - 23
Betriebsergebnis 581 1.161
Finanzergebnis (Finanzerträge und -aufwendungen, Saldo) - 148 - 72
Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen - 9 - 6
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 52 - 194
Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 372 889
Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten, abzüglich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 4 - 19
Konzernjahresüberschuss 368 870
Ergebnis je Aktie (in Euro) - unverwässert 0,26 0,75
Ergebnis je Aktie (in Euro) - verwässert 0,26 0,75
Bereinigtes Ergebnis je Aktie (in Euro) - verwässert 0,64 0,89

Umsatzanstieg aufgrund Beitrag von Cypress

Die Umsatzerlöse erhöhten sich im Geschäftsjahr 2020 um €538 Millionen beziehungsweise 7 Prozent auf €8.567 Millionen (Vorjahr: €8.029 Millionen). Darin enthalten sind €857 Millionen aus der seit Mitte April 2020 erfolgten Konsolidierung von Cypress.

Ohne den Umsatzbeitrag von Cypress wäre der Umsatz um €319 Millionen gesunken. Dieser Rückgang resultierte in erster Linie aus den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie, die insbesondere die Automobilindustrie hart getroffen hat.

Das Segment Automotive war weiterhin das umsatzstärkste Segment. Mit €3.542 Millionen (Vorjahr: €3.503 Millionen) trug es 41 Prozent zum Gesamtumsatz von Infineon bei. Der Umsatzanstieg im Vergleich zum Vorjahr betrug jedoch trotz der erstmaligen Konsolidierung von Cypress lediglich 1 Prozent. Die Automobilproduktion erlebte im Kalenderjahr 2020 den stärksten Einbruch ihrer Geschichte. Die beiden Megatrends Elektromobilität und automatisiertes Fahren beziehungsweise Fahrerassistenzsysteme blieben jedoch bestimmend für den Anstieg des durchschnittlichen Halbleiterwerts im Auto, wodurch der Nachfragerückgang abgemildert werden konnte.

Der Umsatz im Segment Industrial Power Control betrug im Berichtszeitraum €1.406 Millionen und lag damit in etwa auf Vorjahresniveau (Vorjahr: €1.418 Millionen). Die von diesem Segment adressierten Zielmärkte waren von der Coronavirus-Pandemie unterschiedlich betroffen. Insgesamt kam das Segment Industrial Power Control verhältnismäßig gut durch die Krise. Insbesondere der Bereich erneuerbare Energien entwickelte sich positiv, wohingegen die Umsätze in den Bereichen elektrische Antriebe, Zugsysteme und Haushaltsgeräte rückläufig waren.

Im Segment Power & Sensor Systems konnte, unterstützt durch den Beitrag von Cypress, ein Umsatz von €2.650 Millionen (Vorjahr: €2.445 Millionen) erzielt werden.

Dies entspricht einem Wachstum von 8 Prozent. Der Ausbau von Rechenzentren und der 5G-Mobilfunk-Infrastruktur setzte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr fort, wovon Infineon profitierte.

Der Umsatz des Segments Connected Secure Systems stieg bedingt durch die Akquisition von Cypress um knapp 50 Prozent auf €953 Millionen (Vorjahr: €642 Millionen). In den ursprünglichen Geschäftsaktivitäten wurden jedoch Umsatzrückgänge verzeichnet.

Weitere Details zur Entwicklung der Segmente finden sich im Kapitel "Die Segmente". S. 53 ff.

Positiver Einfluss der Währungsentwicklung auf Umsatzwachstum

Ein Großteil der Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2020 ist in Fremdwährungen angefallen. Umsatzerlöse in US-Dollar hatten daran den größten Anteil. Im Jahresdurchschnitt veränderte sich der Euro/US-Dollar-Wechselkurs von rund 1,13 im Vorjahr auf 1,12 im Geschäftsjahr 2020. Dies führte zu positiven Währungseffekten.

Regionale Umsatzverteilung weitgehend unverändert zum Vorjahr

€ in Millionen, außer Prozentsätze 2020 2019
Europa, Naher Osten, Afrika 2.322 27 % 2.430 30 %
Darin: Deutschland 1.056 12 % 1.169 15 %
Asien-Pazifik (ohne Japan, Greater China) 1.291 15 % 1.187 15 %
Greater China1 3.174 37 % 2.769 35 %
Darin: Festland-China, Hongkong 2.472 29 % 2.159 27 %
Japan 765 9 % 593 7 %
Amerika 1.015 12 % 1.050 13 %
Darin: USA 845 10 % 862 11 %
Gesamt 8.567 100 % 8.029 100 %

1 Zu Greater China gehören Festland-China, Hongkong und Taiwan.

Die Umsatzverteilung nach Regionen war im Vergleich zum Vorjahr weitgehend unverändert. Wie im Vorjahr war die Region Greater China die nach Umsatz größte Region und repräsentierte im Geschäftsjahr 2020 37 Prozent vom Umsatz, gefolgt von der Region Europa, Naher Osten, Afrika mit 27 Prozent.

China (bestehend aus Festland-China und Hongkong) wies mit einem Anteil von €2.472 Millionen oder 29 Prozent am weltweiten Infineon-Umsatz den höchsten Umsatz auf Länderebene auf, gefolgt von Deutschland mit €1.056 Millionen oder 12 Prozent.

Bruttomarge wegen Effekten aus der Kaufpreisallokation und Leerstandskosten rückläufig

Die Umsatzkosten lagen im Berichtszeitraum mit €5.791 Millionen um €756 Millionen beziehungsweise 15 Prozent über dem Vorjahreswert in Höhe von €5.035 Millionen.

Bereits zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 konnte die vorhandene Fertigungskapazität nicht vollständig genutzt werden. Im zweiten Halbjahr des abgelaufenen Geschäftsjahres führte der durch die Coronavirus-Pandemie bedingte Umsatzrückgang zu einem signifikanten Anstieg der Leerstandskosten. Des Weiteren fielen im Geschäftsjahr Zusatzkosten im Rahmen von Kapazitätseinschränkungen in der Fertigung im Zuge der Coronavirus-Pandemie an. Um die Unterauslastungskosten zu minimieren, wurden die Belieferung der Kunden sowie das Bestandsmanagement, beispielsweise durch eine kontinuierliche Neubewertung der Bedarfsszenarien und eine segment- und standortübergreifende Anpassung des Fertigungsprogramms, ausbalanciert. Ferner wurde an den deutschen und österreichischen Standorten Kurzarbeit eingeführt. Die bereits im Vorjahr eingeleiteten Maßnahmen zur Produktivitäts- und Kostenoptimierung wurden im Laufe des Geschäftsjahres 2020 weiter verstärkt.

Die Umsatzkosten enthielten außerdem Aufwendungen im Zusammenhang mit den für die Erwerbe von International Rectifier (im Geschäftsjahr 2015) und Cypress durchgeführten Kaufpreisallokationen in Höhe von insgesamt €288 Millionen (Vorjahr: €42 Millionen). Diese beinhalten insbesondere höhere Abschreibungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, die im Zuge der Kaufpreisallokationen zu beizulegenden Zeitwerten neu bewertet wurden, sowie Aufwendungen aus dem Verbrauch von Vorräten, die ebenfalls zu Marktwerten bewertet wurden. Des Weiteren wurden akquisitionsbedingte Aufwendungen in Höhe von €28 Millionen (Vorjahr: €13 Millionen) in den Umsatzkosten erfasst.

Gegenläufig waren die Umsatzkosten durch einen Einmaleffekt in Höhe von €36 Millionen positiv beeinflusst. Dieser resultierte aus der Allokation zentraler produktionsbezogener Gemeinkosten, die differenzierter auf die gesamte Wertschöpfung verteilt wurden.

Das Bruttoergebnis vom Umsatz (Umsatzerlöse abzüglich Umsatzkosten) belief sich im Berichtszeitraum auf €2.776 Millionen und lag damit um 7 Prozent unter dem Vorjahreswert von €2.994 Millionen.

Die Bruttomarge sank entsprechend von 37,3 Prozent im Geschäftsjahr 2019 auf 32,4 Prozent im Geschäftsjahr 2020.

€ in Millionen, außer Prozentsätze 2020 2019
Umsatzkosten 5.791 5.035
Prozentuale jährliche Veränderung 15 % 7 %
Prozent vom Umsatz 67,6 % 62,7 %
Bruttoergebnis vom Umsatz 2.776 2.994
Prozent vom Umsatz (Bruttomarge) 32,4 % 37,3 %

Betriebskosten im Verhältnis zum Umsatz gestiegen

Bei den Betriebskosten (Forschungs- und Entwicklungskosten, Vertriebskosten und allgemeine Verwaltungskosten) war im Geschäftsjahr 2020 ein Anstieg um €345 Millionen auf €2.155 Millionen zu verzeichnen (Vorjahr: €1.810 Millionen). Damit betrugen die Betriebskosten 25,2 Prozent vom Umsatz (Vorjahr: 22,5 Prozent).

Forschungs- und Entwicklungskosten

Die ausgewiesenen Forschungs- und Entwicklungskosten, gemindert um vereinnahmte Zulagen und Zuschüsse zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie aktivierte Entwicklungskosten, stellten sich wie folgt dar:

€ in Millionen, außer Prozentsätze 2020 2019
Forschungs- und Entwicklungskosten, brutto 1.379 1.181
Abzüglich:
Berücksichtigte Zulagen und Zuschüsse - 108 - 111
Aktivierte Entwicklungskosten - 158 - 125
Forschungs- und Entwicklungskosten 1.113 945
Prozentuale jährliche Veränderung 18 % 13 %
Prozent vom Umsatz 13,0 % 11,8 %

Die Forschungs- und Entwicklungskosten sind mit €1.113 Millionen im Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zu €945 Millionen im Vorjahr um €168 Millionen beziehungsweise 18 Prozent angestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Mitarbeiterzahl zurückzuführen. Zum 30. September 2020 waren im Bereich Forschung und Entwicklung 9.262 Mitarbeiter * innen beschäftigt (30. September 2019: 7.755). Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus dem Erwerb von Cypress. Des Weiteren wurden €18 Millionen akquisitionsbedingte Aufwendungen in den Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst (Vorjahr: €2 Millionen). Der prozentuale Anteil der Forschungs- und Entwicklungskosten am Umsatz erhöhte sich von 11,8 Prozent im Vorjahr auf 13,0 Prozent im Geschäftsjahr 2020. Zum diesem Anstieg trug im Wesentlichen die erstmalige Konsolidierung von Cypress bei, da Cypress verhältnismäßig mehr für Forschung und Entwicklung aufwendete als Infineon.

Die wesentlichen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Geschäftsjahr 2020 werden im Kapitel "Forschung und Entwicklung" näher erläutert. S. 76 ff.

Vertriebskosten und allgemeine Verwaltungskosten

€ in Millionen, außer Prozentsätze 2020 2019
Vertriebskosten und allgemeine Verwaltungskosten 1.042 865
Prozentuale jährliche Veränderung 20 % 2 %
Prozent vom Umsatz 12,2 % 10,8 %

Die Vertriebskosten und allgemeinen Verwaltungskosten erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um €177 Millionen beziehungsweise um 20 Prozent auf €1.042 Millionen. Auch hierin waren Ergebniseffekte aus den Kaufpreisallokationen sowie akquisitionsbedingte Aufwendungen für die Erwerbe von Cypress und International Rectifier in Höhe von €161 Millionen enthalten (Vorjahr: €44 Millionen). Des Weiteren ist die Anzahl der Mitarbeiter * innen im Wesentlichen aufgrund des Erwerbs von Cypress zum 30. September 2020 um 1.429 auf 6.111 gestiegen (30. September 2019: 4.682). Der Anstieg der Vertriebskosten und allgemeinen Verwaltungskosten konnte durch bereits im Vorjahr eingeleitete Kostenoptimierungsmaßnahmen teilweise kompensiert werden.

Rückgang des Saldos aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen

Im Saldo aus den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen in Höhe von minus €40 Millionen (Vorjahr: minus €23 Millionen) ist im Berichtszeitraum ein Einmalertrag aus dem Verkauf von langfristigen Vermögenswerten in Höhe von €20 Millionen enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden unter anderem akquisitionsbedingte Aufwendungen in Höhe von €45 Millionen (Vorjahr: €12 Millionen) erfasst.

Finanzergebnis durch Finanzierungskosten von Cypress belastet

Die Veränderung des Finanzergebnisses von minus €72 Millionen auf minus €148 Millionen resultierte im Wesentlichen aus dem Anstieg des Zinsaufwands sowie aus der Amortisation der Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Finanzierung der Akquisition von Cypress (siehe Konzernanhang Nr. 3, S. 162 ff., und Nr. 17, S. 179 ff.). Des Weiteren sind hier Aufwendungen aus der Bewertung von Zinssicherungsgeschäften enthalten (siehe Konzernanhang Nr. 28, S. 203 f.).

Rückgang der effektiven Steuerquote auf 12,3 Prozent

Der Steueraufwand im Geschäftsjahr 2020 sank auf €52 Millionen (Vorjahr: €194 Millionen). Der verminderte Steueraufwand resultierte im Wesentlichen aus dem Rückgang des Ergebnisses vor Steuern. Bezogen auf das Ergebnis vor Steuern in Höhe von €424 Millionen (Vorjahr: €1.083 Millionen) lag die Steuerquote im Berichtszeitraum bei 12,3 Prozent (Vorjahr: 17,9 Prozent).

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag waren im Geschäftsjahr 2020, wie im Vorjahreszeitraum, durch ausländische Steuersätze, nicht abzugsfähige Aufwendungen, steuerfreie Erträge, Steuervergünstigungen und Änderungen der Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern beeinflusst.

Für weitere Erläuterungen hinsichtlich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag siehe Konzernanhang Nr. 6. S. 168 ff.

Konzernjahresüberschuss und Ergebnis je Aktie gesunken

Nach Abzug des Steueraufwands und des Ergebnisses aus nicht fortgeführten Aktivitäten erzielte Infineon im Geschäftsjahr 2020 einen Konzernjahresüberschuss von €368 Millionen (Vorjahr: €870 Millionen).

Der verringerte Konzernjahresüberschuss führte zu einem entsprechenden Rückgang des Ergebnisses je Aktie.

Sowohl das unverwässerte als auch das verwässerte Ergebnis je Aktie belief sich für das Geschäftsjahr 2020 auf €0,26 (Vorjahr: €0,75).

Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie nach IFRS ist im Konzernanhang unter Nr. 8 dargestellt. S. 171

Bereinigtes Ergebnis je Aktie rückläufig

Das Ergebnis je Aktie gemäß IFRS wird sowohl durch Effekte aus der Kaufpreisallokation für Akquisitionen (insbesondere Cypress und International Rectifier), Einmaleffekte im Finanzergebnis im Zusammenhang mit der Akquisition von Cypress als auch durch weitere Sondersachverhalte beeinflusst. Um die Vergleichbarkeit der operativen Performance im Zeitablauf zu erhöhen, ermittelt Infineon das bereinigte Ergebnis je Aktie (verwässert). Der bereinigte Konzernjahresüberschuss und das bereinigte Ergebnis je Aktie (verwässert) sind kein Ersatz oder keine höherwertigen Kennzahlen, sondern stets als zusätzliche Information zu dem nach IFRS ermittelten Konzernjahresüberschuss beziehungsweise Ergebnis je Aktie (verwässert) aufzufassen.

Das bereinigte Ergebnis je Aktie (verwässert) reduzierte sich von €0,89 auf €0,64 je Aktie und berechnet sich wie folgt:

€ in Millionen (wenn nicht anders angegeben) 2020 2019
Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten - verwässert 372 889
Vergütungsanspruch der Hybridkapitalinvestoren1 - 35 -
Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten, zurechenbar auf Aktionäre der Infineon Technologies AG - verwässert 337 889
Zuzüglich/Abzüglich:
Wertminderungen (Wertaufholungen) (insbesondere auf den Geschäfts- oder Firmenwert) - 11 -
Ergebniseffekte aus Umstrukturierungen und Schließungen, Saldo 20 -
Aufwendungen für aktienbasierte Vergütung 14 11
Akquisitionsbedingte Abschreibungen und sonstige Aufwendungen 540 114
Verluste (Gewinne) aus dem Verkauf von Geschäftsbereichen oder Beteiligungen an Tochtergesellschaften, Saldo - 1 1
Sonstige Erträge und Aufwendungen, Saldo 27 32
Akquisitionsbedingte Aufwendungen im Finanzergebnis 49 27
Steuereffekt auf Bereinigungen - 126 - 30
Wertaufholung beziehungsweise Wertberichtigungen von aktiven latenten Steuern, die aus der jährlich zu aktualisierenden Ertragsprognose resultieren - 35 - 3
Bereinigter Konzernjahresüberschuss aus fortgeführten Aktivitäten, zurechenbar auf Aktionäre der Infineon Technologies AG - verwässert 814 1.041
Gewichtete Anzahl der ausstehenden Aktien (in Millionen) - verwässert 1.266 1.165
Bereinigtes Ergebnis je Aktie (in Euro) - verwässert 2 0,64 0,89

1 Einschließlich des kumulierten Steuereffekts.

2 Die Berechnung des bereinigten Ergebnisses je Aktie basiert auf ungerundeten Werten.

Darstellung der Vermögenslage

€ in Millionen, außer Prozentsätze 30. September 2020 30. September 2019 Veränderung
Kurzfristige Vermögenswerte 7.179 7.493 - 4 %
Langfristige Vermögenswerte 14.820 6.088 143 %
Summe Vermögenswerte 21.999 13.581 62 %
Kurzfristige Verbindlichkeiten 3.450 2.213 56 %
Langfristige Verbindlichkeiten 8.330 2.735 205 %
Summe Verbindlichkeiten 11.780 4.948 138 %
Summe Eigenkapital 10.219 8.633 18 %
Bilanzkennzahlen:
Gesamtkapitalrendite 1 1,7 % 6,4 %
Eigenkapitalquote 2 46,5 % 63,6 %
Eigenkapitalrendite 3 3,6 % 10,1 %
Verschuldungsgrad 4 68,8 % 18,0 %
Vorratsintensität 5 9,3 % 12,5 %
RoCE 6 3,0 % 12,2 %

1 Gesamtkapitalrendite = Konzernjahresüberschuss/summe Vermögenswerte

2 Eigenkapitalquote = Eigenkapital/summe Vermögenswerte

3 Eigenkapitalrendite = Konzernjahresüberschuss/Eigenkapital

4 Verschuldungsgrad = (langfristige + kurzfristige Finanzschulden)/Eigenkapital

5 Vorratsintensität = Vorräte (netto)/Summe Vermögenswerte

6 Ermittlung siehe nachfolgenden Abschnitt betreffend RoCE, S. 102 f.

Kurzfristige Vermögenswerte geprägt durch Verkäufe von Finanzinvestments und Cypress-Kaufpreiszahlung

Die kurzfristigen Vermögenswerte sanken zum 30. September 2020 um €314 Millionen auf €7.179 Millionen, verglichen mit €7.493 Millionen zum 30. September 2019. Dieser Rückgang resultierte auch aus den Finanzinvestments, die aufgrund von Verkäufen um €1.382 Millionen auf €1.376 Millionen gesunken sind (30. September 2019: €2.758 Millionen). Die daraus frei gewordenen Mittel wurden im Wesentlichen für die Begleichung des Kaufpreises für Cypress eingesetzt. Weitere Ausführungen zur Entwicklung des Zahlungsmittelbestands finden sich im Kapitel "Darstellung der Finanzlage". S. 103 ff.

Gegenläufig entwickelten sich die Vorräte, die sich aufgrund des Beitrags von Cypress um €351 Millionen auf €2.052 Millionen erhöht haben (30. September 2019: €1.701 Millionen). Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte gingen im Berichtszeitraum um €240 Millionen auf €530 Millionen zurück. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im Vorjahr positive Marktwerte in Höhe von €210 Millionen aus Sicherungsgeschäften enthalten waren, die zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos im Zusammenhang mit der geplanten Akquisition von Cypress abgeschlossen wurden.

Langfristige Vermögenswerte stiegen im Wesentlichen aufgrund der Effekte aus der Kaufpreisallokation

Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich zum Stichtag um €8.732 Millionen auf €14.820 Millionen (30. September 2019: €6.088 Millionen). Dieser Anstieg resultierte in erster Linie aus den Geschäfts- oder Firmenwerten, die sich im Vergleich zum Vorjahr um €4.988 Millionen erhöhten. Aus der im Zusammenhang mit dem Erwerb von Cypress durchgeführten Kaufpreisallokation ergab sich zum Akquisitionszeitpunkt ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von €5.430 Millionen (siehe Konzernanhang Nr. 3, S. 163). Auch die sonstigen immateriellen Vermögenswerte stiegen, im Wesentlichen bedingt durch die Effekte aus der Kaufpreisallokation, um €2.725 Millionen auf €3.621 Millionen. Bei beiden Bilanzposten wirkten sich negative Währungseffekte zum 30. September 2020 mindernd aus.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen im Berichtszeitraum resultierten einerseits aus Investitionen in Höhe von €924 Millionen sowie andererseits aus dem Erwerb von Cypress in Höhe von €588 Millionen. Investiert wurde unter anderem in die Fertigungsstätten in Villach (Österreich), Cegled (Ungarn) sowie Kulim und Melaka (beide Malaysia) (siehe auch Kapitel "Fertigung", S. 84 ff.). Demgegenüber standen planmäßige Abschreibungen in Höhe von €863 Millionen.

Des Weiteren erhöhten sich die langfristigen Vermögenswerte aufgrund der erstmaligen Anwendung des neuen Leasingstandards IFRs 16 zum 1. Oktober 2019. Im Rahmen der Erstanwendung wurden Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten aktiviert, deren Wert zum 30. September 2020 €286 Millionen betrug.

Finanzierung der Akquisition von Cypress führte zu Anstieg der Bruttofinanzschulden

Zum 30. September 2020 lagen die Verbindlichkeiten bei €11.780 Millionen und damit um €6.832 Millionen über dem Vorjahr (30. September 2019: €4.948 Millionen). Dies war im Wesentlichen bedingt durch den Anstieg der Bruttofinanzschulden, die sich um €5.477 Millionen auf €7.033 Millionen erhöht haben (30. September 2019: €1.556 Millionen). Im Zusammenhang mit der Akquisition von Cypress wurden im April 2020 Laufzeitendarlehen in Höhe von insgesamt US$3,3 Milliarden aufgenommen. Ein Teil dieser Darlehen (US$555 Millionen) wurde im Berichtszeitraum bereits zurückgeführt. Des Weiteren emittierte Infineon am 24. Juni 2020 unter dem hierfür etablierten EMTN-Programm (European Medium Term Notes) nicht nachrangige, unbesicherte Anleihen in vier Tranchen mit einem Nominalwert von insgesamt €2,9 Milliarden. Darüber hinaus waren in den kurzfristigen Finanzschulden Wandelanleihen in Höhe von €329 Millionen enthalten, die im Zuge der Akquisition von Cypress übernommen wurden.

Die Zusammensetzung und Fälligkeiten der Bruttofinanzschulden werden im Konzernanhang unter Nr. 17 erläutert. S. 179 ff.

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind im Berichtszeitraum um €375 Millionen auf €950 Millionen gestiegen (30. September 2019: €575 Millionen). Hierbei wirkten gegenläufige Effekte: Einerseits wurde eine finanzielle Verbindlichkeit im Zusammenhang mit der Fremdwährungssicherung der Akquisition von Cypress (Optionsprämie) im Geschäftsjahr 2020 zunächst weiter ratierlich aufgebaut und mit Abschluss der Akquisition am 16. April 2020 bezahlt. Dies resultierte in einem Rückgang der kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von €112 Millionen im Vergleich zum Vorjahresstichtag (siehe Konzernanhang Nr. 28, S. 199). Andererseits wurden finanzielle Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Zinssicherungen für künftige Refinanzierungsmaßnahmen (negative Marktwerte) in Höhe von €66 Millionen erfasst. Des Weiteren sind die Erstattungsverpflichtungen gegenüber Kunden im Berichtszeitraum im Wesentlichen aufgrund der Akquisition von Cypress um €236 Millionen gestiegen.

Aus der erstmaligen Anwendung des neuen Leasingstandards IFRs 16 wurden außerdem langfristige Leasingverbindlichkeiten erfasst, deren Buchwert zum 30. September 2020 €235 Millionen betrug.

Eigenkapital im Wesentlichen durch Emission einer Hybridanleihe und Kapitalerhöhung gestiegen

Das Eigenkapital ist zum 30. September 2020 um €1.586 Millionen auf €10.219 Millionen gestiegen (30. September 2019: €8.633 Millionen). Dies ist unter anderem auf die Ausgabe einer unbefristeten Hybridanleihe zur Refinanzierung der Akquisition von Cypress zurückzuführen. Die Emission der Hybridanleihe erfolgte in zwei unbefristeten Tranchen mit einem Nominalbetrag in Höhe von jeweils €600 Millionen (siehe Konzernanhang Nr. 21, S. 188 f.). Des Weiteren wurde im Berichtszeitraum eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals beschlossen, was zu einem Anstieg des Grundkapitals und der Kapitalrücklage in Höhe von €1.062 Millionen führte (Bruttoemissionserlös). Ebenso erhöhte der im Geschäftsjahr 2020 erzielte Konzernjahresüberschuss von €368 Millionen das Eigenkapital. Gegenläufig wirkten im Wesentlichen die für das Geschäftsjahr 2019 gezahlte Dividende von €336 Millionen sowie negative Währungseffekte in Höhe von €543 Millionen, die in den anderen Rücklagen erfasst wurden.

Die Eigenkapitalquote zum 30. September 2020 lag bei einer Bilanzsumme von €21.999 Millionen bei 46,5 Prozent (30. September 2019: 63,6 Prozent bei einer Bilanzsumme von €13.581 Millionen).

RoCE durch Effekte aus der Kaufpreisallokation stark belastet

Im Geschäftsjahr 2020 ging das Betriebsergebnis aus fortgeführten Aktivitäten nach Steuern um €452 Millionen auf €473 Millionen zurück (Vorjahr: €925 Millionen). Das Betriebsergebnis sank im Wesentlichen aufgrund gestiegener Leerstandskosten sowie höherer Abschreibungen und Aufwendungen für die im Rahmen des Erwerbs von Cypress übernommenen und zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte (siehe Kapitel "Darstellung der Ertragslage", S. 98 f.).

Das eingesetzte Kapital stieg ebenfalls im Wesentlichen bedingt durch die Aufdeckung stiller Reserven sowie die Erfassung eines Geschäfts- oder Firmenwerts um €8.228 Millionen auf €15.827 Millionen zum 30. September 2020 (30. September 2019: €7.599 Millionen).

Die Rendite auf das eingesetzte Kapital (RoCE) ging entsprechend von 12,2 Prozent auf 3,0 Prozent zurück.

Der RoCE für die Geschäftsjahre 2020 und 2019 ermittelte sich wie folgt:

€ in Millionen, außer Prozentsätze 2020 2019
Betriebsergebnis 581 1.161
Zuzüglich/Abzüglich:
Finanzergebnis ohne Zinsergebnis 1 - 47 - 36
Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen - 9 - 6
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 52 - 194
Betriebsergebnis aus fortgeführten Aktivitäten nach Steuern (1) 473 925
Aktiva 21.999 13.581
Zuzüglich/Abzüglich:
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - 1.851 - 1.021
Finanzinvestments - 1.376 - 2.758
Zur Veräußerung stehende Vermögenswerte - - 12
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten - 3.450 - 2.213
Kurzfristige Finanzschulden sowie kurzfristig fällige Bestandteile langfristiger Finanzschulden 505 22
Eingesetztes Kapital (2) 15.827 7.599
RoCE (1)/(2) 3,0 % 12,2 %

1 Das Finanzergebnis im Geschäftsjahr 2020 und 2019 betrug minus €148 Millionen beziehungsweise minus €72 Millionen und enthielt ein Zinsergebnis von minus €101 Millionen beziehungsweise minus €36 Millionen.

Darstellung der Finanzlage

Cash-Flow

€ in Millionen 2020 2019
Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten 1.817 1.603
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten - 7.172 - 2.488
Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten 6.274 1.167
Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente aus nicht fortgeführten Aktivitäten - 6 - 2
Zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 913 280
Währungsumrechnungseffekte auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - 83 9
Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 830 289

Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten gestiegen

Im Geschäftsjahr 2020 ergab sich ein Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten von €1.817 Millionen, eine Erhöhung um €214 Millionen im Vergleich zu €1.603 Millionen im Vorjahr. Ausgehend von einem Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Abschreibungen, Wertminderungen, Zinsen und Ertragsteuern von €1.797 Millionen wirkten insbesondere Veränderungen der Vorräte sowie der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von in Summe €99 Millionen positiv auf den Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten. Der Mittelabfluss für Ertragsteuern und Zinsen belief sich auf insgesamt €180 Millionen. Die übrige Veränderung resultierte aus der Veränderung der Rückstellungen, dem sonstigen nicht zahlungswirksamen Ergebnis sowie den Gewinnen aus dem Abgang von Sachanlagen.

Der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten im Geschäftsjahr 2019 hatte €1.603 Millionen betragen. Ausgehend von einem Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Abschreibungen, Wertminderungen, Zinsen und Ertragsteuern von €2.070 Millionen wirkten insbesondere Veränderungen der Vorräte sowie der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von in Summe €277 Millionen mindernd auf den Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten. Der Mittelabfluss für Ertragsteuern und Zinsen belief sich auf zusammen €167 Millionen.

Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten geprägt durch Kaufpreiszahlung für Cypress

Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf €7.172 Millionen. Darin ist die Auszahlung für den Erwerb von Cypress in Höhe von €7.433 Millionen enthalten (Nettoauszahlung, das heißt abzüglich übernommener Zahlungsmittel). Der Saldo aus den Käufen und Verkäufen von Finanzinvestments führte zu einem Zahlungsmittelzufluss in Höhe von €1.372 Millionen. Des Weiteren resultierte ein Zahlungsmittelabfluss in Höhe von €915 Millionen aus Investitionen in Sachanlagen sowie €184 Millionen aus Investitionen in sonstige immaterielle und sonstige Vermögenswerte.

Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten hatte im Geschäftsjahr 2019 €2.488 Millionen betragen. Davon entfielen auf Investitionen in Sachanlagen €1.295 Millionen, €156 Millionen auf sonstige immaterielle und sonstige Vermögenswerte sowie €123 Millionen auf den Erwerb von 100 Prozent der Anteile an Siltectra. Im Saldo entfielen €924 Millionen auf Auszahlungen für den Kauf von Finanzinvestments.

Aufnahme von Finanzschulden, Kapitalerhöhung und Begebung von Hybridanleihe führten zu Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten

Der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf €6.274 Millionen. Hierin enthalten waren Nettozuflüsse in Höhe von €4.443 Millionen aus der Aufnahme von Finanzschulden. Im Zusammenhang mit der Akquisition von Cypress wurden im April 2020 Laufzeitendarlehen in Höhe von insgesamt US$3,3 Milliarden aufgenommen. Ein Teil dieser Darlehen (US$555 Millionen) wurde im Berichtszeitraum bereits zurückgeführt. Des Weiteren emittierte Infineon am 24. Juni 2020 unter dem hierfür etablierten EMTN-Programm (European Medium Term Notes) nicht nachrangige, unbesicherte Anleihen in vier Tranchen mit einem Nominalwert von insgesamt €2,9 Milliarden (siehe Konzernanhang Nr. 17, S. 179 f.). Die Tilgung von Finanzschulden, die von Cypress übernommen wurden, führte zu einem Zahlungsmittelabfluss in Höhe von €978 Millionen. Im Mai 2020 wurde außerdem eine Kapitalerhöhung durchgeführt, die in einem Nettozufluss von €1.040 Millionen resultierte. Die Emission einer Hybridanleihe in zwei Tranchen im Oktober 2019 führte zu einem Nettozufluss in Höhe von €1.184 Millionen (siehe hierzu Konzernanhang Nr. 21, S. 188 f.). Gegenläufig wirkte die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2019 von €336 Millionen.

Der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf €1.167 Millionen und war im Wesentlichen durch die im Juni 2019 durchgeführte Kapitalerhöhung mit Nettozuflüssen in Höhe von €1.524 Millionen geprägt. Gegenläufig wirkte insbesondere die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2018 von €305 Millionen.

Free-Cash-Flow

Infineon berichtet die Kennzahl Free-Cash-Flow, definiert als Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit und Mittelzufluss/-abfluss aus Investitionstätigkeit, jeweils aus fortgeführten Aktivitäten, bereinigt um Zahlungsströme aus dem Kauf und Verkauf von Finanzinvestments. Der Free-Cash-Flow dient als zusätzliche Kenngröße, da Infineon einen Teil der Liquidität in Form von Finanzinvestments hält. Das bedeutet nicht, dass der so ermittelte Free-Cash-Flow für sonstige Ausgaben verwendet werden kann, da Dividenden, Schuldendienstverpflichtungen oder andere feste Auszahlungen noch nicht abgezogen sind. Der Free-Cash-Flow ist kein Ersatz oder höherwertige Kennzahl, sondern stets als zusätzliche Information zum Cash-Flow gemäß Konzern-Kapitalflussrechnung, zu anderen Liquiditätskennzahlen sowie sonstigen gemäß IFRs ermittelten Kennzahlen aufzufassen. Der Free-Cash-Flow beinhaltet nur Werte aus fortgeführten Aktivitäten und wird wie folgt aus der Konzern-Kapitalflussrechnung hergeleitet:

€ in Millionen 2020 2019
Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten 1.817 1.603
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten - 7.172 - 2.488
Auszahlungen (+)/Einzahlungen (-) für Finanzinvestments, Saldo - 1.372 924
Free-Cash-Flow - 6.727 39

Erwerb von Cypress belastete den Free-Cash-Flow

Im Geschäftsjahr 2020 belief sich der Free-Cash-Flow auf minus €6.727 Millionen.

Er war im Wesentlichen geprägt von der Nettoauszahlung (das heißt abzüglich übernommener Zahlungsmittel) für den Erwerb von Cypress in Höhe von €7.433 Millionen.

Ohne die Zahlungsmittelabflüsse im Zusammenhang mit dem Erwerb von Cypress erreichte der Free-Cash-Flow einen positiven Wert von €911 Millionen. Die Zahlungsmittelabflüsse im Zusammenhang mit dem Erwerb von Cypress beinhalten die zum 30. September 2020 bereits erfolgte Kaufpreiszahlung in Höhe von €8.222 Millionen abzüglich des übernommenen Bestands an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von €789 Millionen sowie sonstige Auszahlungen im Zusammenhang mit der Akquisition in Höhe von insgesamt €205 Millionen. Investitionen in Sachanlagen sowie in sonstige immaterielle und sonstige Vermögenswerte führten zu Zahlungsmittelabflüssen in Höhe von €1.099 Millionen.

Der Free-Cash-Flow des Vorjahres lag bei €39 Millionen. Der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten von €1.603 Millionen überstieg die Investitionen in Sachanlagen sowie sonstige immaterielle und sonstige Vermögenswerte von gesamt €1.451 Millionen und die Akquisition von Siltectra von €123 Millionen. Auszahlungen im Zusammenhang mit der geplanten Akquisition von Cypress belasteten den Free-Cash-Flow mit €23 Millionen.

Brutto-Cash-Position und Netto-Cash-Position

Die folgende Tabelle stellt die Brutto-Cash-Position und Netto-Cash-Position sowie die Finanzschulden dar. Da Infineon einen Teil der liquiden Mittel in Form von Finanzinvestments hält, die unter IFRS nicht als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente klassifiziert sind, berichtet Infineon die Brutto- und die Netto-Cash-Position, um Investoren die Liquiditätslage besser zu erläutern. Die Brutto- und die Netto-Cash-Position werden wie folgt aus der Konzern-Bilanz hergeleitet:

€ in Millionen 30. September 2020 30. September 2019
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.851 1.021
Finanzinvestments 1.376 2.758
Brutto-Cash-Position 3.227 3.779
Abzüglich:
Kurzfristige Finanzschulden sowie kurzfristige Bestandteile langfristiger Finanzschulden 505 22
Langfristige Finanzschulden 6.528 1.534
Bruttofinanzschulden 7.033 1.556
Netto-Cash-Position - 3.806 2.223

Die Brutto-Cash-Position sank im Vergleich zum Vorjahr um €552 Millionen auf €3.227 Millionen zum Bilanzstichtag. Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus der Kaufpreiszahlung für Cypress und den damit zusammenhängenden Finanzierungsmaßnahmen wie der Emission der Hybridanleihe in zwei Tranchen im Oktober 2019, der im Mai 2020 durchgeführten Kapitalerhöhung sowie der Aufnahme von Finanzschulden. Die Auszahlungen für Investitionen, die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2019 und die vorzeitige Rückzahlung eines Teils der langfristigen Bankdarlehen aus der Akquisitionsfinanzierung wirkten sich mindernd auf die Brutto-Cash-Position aus.

Unter Berücksichtigung der verfügbaren finanziellen Ressourcen, einschließlich der intern vorhandenen sowie künftig generierten Zahlungsmittel und der aktuell verfügbaren Kreditlinien (€69 Millionen; Vorjahr: €8.201 Millionen; siehe Konzernanhang Nr. 17, S. 180), geht Infineon davon aus, den derzeit zu erwartenden Kapitalbedarf für das Geschäftsjahr 2021 decken zu können. Dies schließt die Rückzahlung von Finanzschulden mit ein. Ebenfalls darin eingeschlossen sind sonstige finanzielle Verpflichtungen beispielsweise aus bereits erteilten Aufträgen für begonnene oder geplante Investitionsvorhaben in Sachanlagen (siehe Konzernanhang Nr. 24, S. 192). Die geplanten Investitionen für das Geschäftsjahr 2021 sind im Kapitel "Prognosebericht" beschrieben. S. 107 ff.

Bei Infineon gibt es einen Finanzierungsvertrag, der eine Reihe von marktüblichen Auflagen beinhaltet, unter anderem sogenannte "Change of Control"-Klauseln sowie die Einhaltung einer Finanzrelation (sogenannte "Debt Coverage Ratio"), die ein bestimmtes Verhältnis von einer Schuldengröße (adjustiert) zu einer Ergebnisgröße (adjustiert) vorsieht (siehe Konzernanhang Nr. 22, S. 190).

Infineons Treasury-Leitlinien und -Struktur

Finanzielle Flexibilität auf Grundlage einer soliden Kapitalstruktur sicherzustellen, ist die Maxime des Konzern-Treasury von Infineon. Hierbei steht das Ziel einer ausreichenden Liquiditätsausstattung im Vordergrund, um die laufende Geschäftstätigkeit finanzieren und geplante Investitionen in allen Phasen des Geschäftszyklus vornehmen zu können. Auch nach der Akquisition von Cypress streben wir für unsere Bruttoliquidität einen Zielwert von €1 Milliarde plus mindestens 10 Prozent des Umsatzes an.

Die Verschuldung soll grundsätzlich nur einen moderaten Anteil am Finanzierungsmix ausmachen, sodass jederzeit Handlungsspielraum gewahrt ist. Zentrales Ziel ist die Erhaltung des Investment-Grade-Ratings. Infineon wird aktuell von S&P Global Ratings mit "BBB -" mit stabilem Ausblick eingestuft und hat sich vorgenommen, seine im Zusammenhang mit der Akquisition von Cypress aufgenommenen Bruttofinanzschulden mittelfristig auf einen Wert von maximal dem Zweifachen des EBITDA zurückzufahren. Für weitere Informationen zur Art, Fälligkeits-, Währungs- und Zinsstruktur der Bruttofinanzschulden siehe Konzernanhang Nr. 17. S. 179 ff.

Die oben genannten Treasury-Grundsätze regeln konzernweit die Vorgehensweise bei sämtlichen Themen, die Liquidität und Finanzierung betreffen. Hierzu zählen die Bankenpolitik und -strategie, der Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen, das weltweite Liquiditäts- und Anlagemanagement, die Steuerung von Währungs- und Zinsrisiken sowie das Abwickeln externer und konzerninterner Zahlungsflüsse.

Unseren Treasury-Grundsätzen gemäß verfolgen wir einen stark zentralisierten Ansatz mit der Konzern-Finance & Treasury-Abteilung als weltweit verantwortlicher Stelle für alle wesentlichen Aufgaben und Prozesse im Bereich Finanzierung und Treasury.

Im Rahmen eines zentralisierten Liquiditätsmanagements werden Cash-Pool-Strukturen betrieben, soweit gesetzlich zulässig und wirtschaftlich vertretbar, um eine optimale Verteilung der flüssigen Finanzmittel innerhalb des Konzerns sicherzustellen und den externen Finanzierungsbedarf zu reduzieren. Die auf Ebene des Konzerns zusammengeführte Liquidität wird von der Konzern-Finance & Treasury-Abteilung zentral veranlagt. Dabei verfolgen wir grundsätzlich eine konservative Anlagestrategie, bei der Sicherheit vor Rendite geht. Eine weitere Aufgabe der Konzern-Finance & Treasury-Abteilung ist das Management unserer Währungs-, Zins- und Rohstoffpreisrisiken. Zu Hedgingzwecken setzen wir im laufenden operativen Geschäft folgende derivative Finanzinstrumente ein: Fremdwährungstermingeschäfte zur Reduktion von Währungsschwankungen (soweit sich Fremdwährungszahlungsströme im Konzern nicht ausgleichen) sowie Rohstoffswaps zur Verringerung der Preisrisiken bei erwarteten Goldeinkäufen. Für die Sicherung des Großteils der Fremdwährungsrisiken aus der Kaufpreisverpflichtung der am 16. April 2020 vollzogenen Akquisition von Cypress waren im Geschäftsjahr 2019 ein transaktionsabhängiges Euro/US-Dollar-Fremdwährungstermingeschäft ("Deal Contingent Forward") und ein transaktionsabhängiges Euro/US-Dollar-Fremdwährungsoptionsgeschäft ("Deal Contingent Option") abgeschlossen worden, die bei Vollzug der Akquisition genutzt und glattgestellt wurden. Zudem wurden im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2020 transaktionsabhängige Zinssicherungsgeschäfte ("Deal Contingent Forward Starting Interest Rate Swaps") in Euro und in US-Dollar abgeschlossen, um im Falle des Vollzugs der Akquisition von Cypress und damit verbundener geplanter Refinanzierungen zumindest partiell gegen das Risiko steigender Zinsen abgesichert zu sein. Ein Teil dieser Sicherungsgeschäfte wurde im Zusammenhang mit der im Juni 2020 erfolgten Begebung von Anleihen verwendet. Derivative Finanzinstrumente werden nicht zu Handels- oder spekulativen Zwecken eingesetzt. Für weitere Informationen zu derivativen Finanzinstrumenten und dem Management von finanziellen Risiken siehe Konzernanhang Nr. 28, S. 202 ff., und Nr. 29, S. 207 ff.

Des Weiteren werden gemäß unseren Treasury-Grundsätzen alle weltweiten Finanzierungen und Kreditlinien, soweit gesetzlich zulässig, direkt oder indirekt von der zentralen Finance & Treasury-Abteilung arrangiert, strukturiert und verwaltet.

Zur Erörterung aktueller Finanzmarktentwicklungen und ihrer möglichen Auswirkungen auf Infineon sowie zur Abstimmung wichtiger Liquiditäts-, Sicherungs- und Finanzierungsthemen wurde ein quartalsweise tagendes Treasury Committee etabliert, dem neben dem Finanzvorstand auch Vertreter der Finance & Treasury-Abteilung sowie aus dem Bereich Rechnungswesen, Controlling und Steuern angehören.

Nach der am 16. April 2020 vollzogenen Akquisition wurde damit begonnen, die Finanzierungs- und Treasury-Aktivitäten von Cypress in die zentralen Infineon-Strukturen einzugliedern.

Prognose-, Risiko- und Chancenbericht

Prognosebericht

Ist- und Zielwerte der Steuerungskennzahlen

Die folgende Tabelle sowie die anschließenden Erläuterungen vergleichen für das abgelaufene Geschäftsjahr (GJ) die Ist-Werte der von Infineon verwendeten Steuerungskennzahlen mit den prognostizierten Werten und zeigen den Ausblick für das Geschäftsjahr 2021.

€ in Millionen, außer Prozentsätze Ist GJ 2019 Ursprüngliche Prognose GJ 20201 Ist GJ 2020 Prognose GJ 2021
Hauptsteuerungskennzahlen
Segmentergebnis-Marge 16,4 % In etwa 13 % (bei einem Umsatzniveau von €8,5 Milliarden) 13,7 % In etwa 16,5 % (bei einem Umsatzniveau von €10,5 Milliarden)
Free-Cash-Flow aus fortgeführten Aktivitäten 39 Deutlich negativ - 6.727 Mehr als €700 Millionen
RoCE 12,2 % Deutlich rückläufig 3,0 % Etwa 6 %
Ausgewählte ergänzende Steuerungskennzahlen
Umsatz bzw. Umsatzveränderung gegenüber Vorjahr 6 % Rund €8,5 Milliarden 7 % Anstieg des Umsatzes auf etwa €10,5 Milliarden plus oder minus 5 Prozent
Investitionen 1.451 Etwa €1,2 Milliarden 1.099 Zwischen €1,4 Milliarden und €1,5 Milliarden
Brutto-Cash-Position 3.779 €1 Mrd. + 35 % In der Spanne von €2,1 Milliarden bis €2,7 Milliarden und somit innerhalb des Ziels von €1 Milliarde plus mindestens 10 % vom Umsatz 2 3.227 €1 Mrd. + 26 % In der Spanne von €2,9 Milliarden bis €3,6 Milliarden und somi innerhalb des Ziels von €1 Milliarde plus min destens 10 % vom Umsatz

1 Im Rahmen der Ad-hoc-Meldung vom 26. März 2020 wurde die ursprüngliche Prognose für das Geschäftsjahr 2020 zurückgezogen. Mit der Bekanntgabe der Ergebnisse für das zweite Quartal 2020 wurde die angepasste Prognose veröffentlicht und im Zuge der Bekanntgabe der Ergebnisse für das dritte Quartal konkretisiert. Die hier dargestellte Prognose entspricht der zuletzt im dritten Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahres konkretisierten Prognose.

2 Die Mittelzuflüsse aus der im Juni 2019 durchgeführten Kapitalerhöhung nicht mit einbezogen sowie ohne Berücksichtigung von Cypress.

Vergleich ursprünglicher Prognose mit Ist-Werten für das Geschäftsjahr 2020

Für das Geschäftsjahr 2020 war ursprünglich ein Umsatzwachstum von 5 Prozent plus oder minus 2 Prozentpunkte prognostiziert worden (ohne den Umsatzbeitrag von Cypress). Unter Berücksichtigung des Cypress-Umsatzes rechnete Infineon mit einem deutlichen Anstieg des Konzernumsatzes im Geschäftsjahr 2020. Aufgrund der zum damaligen Zeitpunkt nicht ausreichend abschätzbaren Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie wurde die Prognose am 26. März 2020 zurückgezogen und im Rahmen der am 4. Mai 2020 veröffentlichten Ergebnisse für das zweite Quartal auf €8,4 Milliarden, plus oder minus 5 Prozent angepasst. Diese Prognose beinhaltete den Beitrag von Cypress, da die Akquisition zwischenzeitlich abgeschlossen worden war. Mit der Bekanntgabe der Ergebnisse für das dritte Quartal des Geschäftsjahres 2020 Anfang August wurde die Erwartung für den Umsatz auf €8,5 Milliarden präzisiert. Im Geschäftsjahr 2020 wurde nun ein Umsatz von €8.567 Millionen erzielt.

Im Rahmen der angepassten Prognose für die Umsatzentwicklung wurde Anfang Mai auch die Erwartung für die Höhe der Segmentergebnis-Marge angepasst. Ursprünglich war eine Segmentergebnis-Marge von 16 Prozent prognostiziert worden (ohne Cypress). Unter Berücksichtigung von Cypress sollte die Segmentergebnis-Marge in etwa auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2019 liegen. Anfang Mai wurde die Prognose zunächst auf 12 Prozent im Mittelpunkt der Spanne für den erwarteten Umsatz reduziert (inklusive Cypress). Anfang August wurde dieser Wert dann auf 13 Prozent erhöht. Schlussendlich konnte diese Prognose leicht übertroffen werden: Die Segmentergebnis-Marge im Geschäftsjahr 2020 lag bei 13,7 Prozent.

Für den Free-Cash-Flow war ohne Berücksichtigung von Cypress ursprünglich ein Wert in der Spanne von €500 Millionen bis €700 Millionen erwartet worden. Unter Berücksichtigung der Kaufpreiszahlung und sonstiger Kosten im Zusammenhang mit der Akquisition von Cypress wurde ein deutlich negativer Free-Cash-Flow prognostiziert. Im Rahmen der im Mai 2020 angepassten Prognose wurde erwartet, dass der Free-Cash-Flow ohne die Zahlungsmittelabflüsse im Zusammenhang mit dem Erwerb von Cypress bei €100 Millionen bis €300 Millionen liegen würde. Anfang August wurde diese Annahme auf über €600 Millionen erhöht. Der letztlich erzielte Free-Cash-Flow lag bei minus €6.727 Millionen. Ohne die Zahlungsmittelabflüsse im Zusammenhang mit dem Erwerb von Cypress hätte der Free-Cash-Flow €911 Millionen betragen.

Ohne Berücksichtigung von Cypress sollte die Rendite auf das eingesetzte Kapital (RoCE) in etwa auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2019 liegen. Unter zusätzlicher Berücksichtigung von Cypress wurde antizipiert, dass sich der RoCE deutlich rückläufig entwickeln würde. Diese Erwartung wurde im Laufe des abgelaufenen Geschäftsjahres nicht mehr angepasst. Tatsächlich lag der RoCE für das Geschäftsjahr 2020 im Wesentlichen aufgrund der Effekte aus der Kaufpreisallokation bei 3,0 Prozent und war damit im Vergleich zum Vorjahreswert von 12,2 Prozent wie erwartet deutlich rückläufig.

Mit €1,1 Milliarden lagen die Investitionen sowohl unterhalb des ursprünglich prognostizierten Werts von €1,3 Milliarden (ohne Cypress) als auch unter der schrittweise bis auf €1,2 Milliarden angepassten Prognose (mit Cypress) von Anfang August 2020.

Erläuterung der Prognose für das Geschäftsjahr 2021

Auf Basis der aktuellen Geschäftsentwicklung und der internen Planung von Infineon ergeben sich die folgenden Prognosen.

Unterstellter Euro/US-Dollar-Wechselkurs

Als weltweit tätiges Unternehmen erzielt Infineon Umsatzerlöse nicht nur in Euro, sondern auch in Fremdwährungen, vornehmlich in US-Dollar. Des Weiteren hat das Unternehmen auch Kosten in US-Dollar und teilweise mit dem US-Dollar korrelierten anderen Währungen wie beispielsweise dem Singapur-Dollar, dem malaysischen Ringgit oder dem chinesischen Renminbi. Das Verhältnis der Umsatzerlöse zu Kosten in Fremdwährungen ist nicht vollständig ausgeglichen. Daher haben Veränderungen von Wechselkursen, insbesondere des US-Dollars gegenüber dem Euro, Einfluss auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung. Ein gegenüber dem Euro stärker werdender US-Dollar führt zu positiven Effekten, während sich ein gegenüber dem Euro schwächer werdender US-Dollar umsatz- und ergebnismindernd auswirkt. Ohne Berücksichtigung von Währungssicherungsgeschäften führt eine Abweichung von 1 Cent im tatsächlichen Euro/US-Dollar-Wechselkurs gegenüber dem Plankurs dazu, dass sich das Segmentergebnis um etwa €4 Millionen pro Quartal oder etwa €16 Millionen pro Geschäftsjahr gegenüber dem Planwert verändert. Dies setzt allerdings voraus, dass sich die Wechselkurse der mit dem US-Dollar korrelierten Währungen, in denen für Infineon Kosten anfallen, parallel zum Wechselkurs des US-Dollars zum Euro entwickeln. Beim Umsatz beschränken sich die Wechselkurseffekte im Wesentlichen auf die Relation US-Dollar zu Euro. Hier führt eine Abweichung des tatsächlichen Euro/ US-Dollar-Wechselkurses von 1 Cent gegenüber dem Plankurs weiterhin zu einer Umsatzveränderung von etwa €13 Millionen pro Quartal oder etwa €50 Millionen pro Geschäftsjahr. Für die Planung des Geschäftsjahres 2021 wird ein Euro/US-Dollar-Wechselkurs von 1,15 unterstellt

Wachstumsaussichten für die Weltwirtschaft und den Halbleitermarkt

Im Kalenderjahr 2019 betrug das Wachstum der Weltwirtschaft 2,4 Prozent. Für das Kalenderjahr 2020 hatten die Experten des Internationalen Währungsfonds (IWF) im Oktober 2019 ursprünglich eine leichte Beschleunigung des Wachstums auf 2,7 Prozent erwartet. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie und deren negativen Folgen für die Weltwirtschaft hat der IWF seine Prognosen angepasst und erwartet für das Kalenderjahr 2020 nun einen Einbruch der Weltwirtschaft um minus 4,7 Prozent. Für das Kalenderjahr 2021 rechnen die Experten mit einer Wiederaufnahme des Wachstums und einem Anstieg um 4,8 Prozent. Risiken für die erwartete Erholung des Wirtschaftswachstums im Kalenderjahr 2021 bestehen vor allem in der Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Coronavirus-Pandemie, aber auch durch die nach wie vor ungelösten geopolitischen Konflikte.

Trotz der negativen Entwicklung der Weltwirtschaft erwarten die Marktanalysten von Omdia für den Infineon-Referenzmarkt, also den Halbleitermarkt ohne DRAM- und NAND-Flash-Speicherchips sowie Mikroprozessoren, gemessen in US-Dollar im Kalenderjahr 2020 eine relativ robuste Entwicklung und ein Wachstum von 2,5 Prozent nach einem Rückgang von minus 2,2 Prozent im Kalenderjahr 2019. Positiv auf die Nachfrage nach Halbleitern wirkte dabei der Anstieg des Datenverkehrs und Datenvolumens durch den Trend, vermehrt von zu Hause aus zu arbeiten und anstelle von Geschäftsreisen Videokonferenzen abzuhalten. Dies hat zu einer Erhöhung der Nachfrage nach Daten- und Telekommunikationsservern sowie Computern und anderen elektronischen Geräten geführt. Der Ausbau der 5G-Netzwerke wurde hierdurch ebenfalls beschleunigt. Für das Kalenderjahr 2021 gehen die Marktanalysten auf Basis der erwarteten Erholung der Weltwirtschaft von einer Beschleunigung des Wachstums des Halbleitermarktes auf 5,4 Prozent aus.

Anstieg des Umsatzes auf etwa €10,5 Milliarden plus oder minus 5 Prozent In Anbetracht der oben geschilderten Erwartungen für das Wachstum der Weltwirtschaft und der für Infineon relevanten Teilbereiche des Halbleitermarktes sowie eines bei der Prognose unterstellten Euro/US-Dollar-Wechselkurses von 1,15 rechnet das Unternehmen im Geschäftsjahr 2021 mit einem Anstieg des Konzernumsatzes auf etwa €10,5 Milliarden plus oder minus 5 Prozent. Darin enthalten ist die erstmalig erfolgende Konsolidierung von Cypress für ein gesamtes Geschäftsjahr. Gegenüber dem Umsatz im Geschäftsjahr 2020 beträgt der Umsatzanstieg im Mittelpunkt der Umsatzspanne etwa €2 Milliarden. Zu diesem Umsatzanstieg wird das Segment Automotive etwas mehr als die Hälfte beitragen. Der weitere Anstieg wird je zur Hälfte von den Segmenten Power & Sensor Systems und Connected Secure Systems getragen. Bei Industrial Power Control wird ein leichter Umsatzanstieg erwartet.

Segmentergebnis-Marge in Höhe von etwa 16,5 Prozent vom Umsatz erwartet Ausgehend von der oben beschriebenen Prognose für die Umsatzentwicklung wird erwartet, dass die Segmentergebnis-Marge im Geschäftsjahr 2021 bei Erreichen des Mittelpunkts der Spanne für das Umsatzwachstum in etwa bei 16,5 Prozent liegen wird.

Free-Cash-Flow aus fortgeführten Aktivitäten

Für das Geschäftsjahr 2021 rechnet das Unternehmen damit, dass der Free-Cash-Flow mehr als €700 Millionen betragen wird.

RoCE

Im Geschäftsjahr 2020 verminderte sich die Rendite auf das eingesetzte Kapital (RoCE) im Wesentlichen aufgrund der Effekte aus der Kaufpreisallokation nach dem Erwerb von Cypress auf 3,0 Prozent. Für das Geschäftsjahr 2021 wird erwartet, dass der RoCE bei etwa 6 Prozent liegen wird.

Brutto-Cash-Position

Die Brutto-Cash-Position wird zum Ende des Geschäftsjahres 2021 voraussichtlich innerhalb einer Spanne von €2,9 Milliarden bis €3,6 Milliarden liegen. Dabei ist nicht berücksichtigt, dass möglicherweise weitere vorzeitige Teilrückzahlungen der für die Akquisition von Cypress aufgenommenen Laufzeitendarlehen erfolgen könnten. Tilgungen der ursprünglich von Cypress ausgegebenen Wandelanleihen können von Infineon zeitlich nicht beeinflusst werden, da dafür die Wandlungen durch die Gläubiger maßgeblich sind. Für unsere Bruttofinanzschulden gilt die Obergrenze von höchstens dem Zweifachen des operativen Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Earnings Before Interest, Tax, Depreciation and Amortization -EBITDA). Aufgrund der Akquisition von Cypress haben wir unser Bruttoverschuldungsziel überschritten, jedoch nur in einem Umfang, wie es mit der Beibehaltung des Investment-Grade-Ratings kompatibel ist. Das mittelfristige Ziel von Infineon nach der Akquisition ist eine konsequente Rückführung der Verschuldung auf beziehungsweise unter den maximalen Zielwert.

Investitionen und Abschreibungen

Für das Geschäftsjahr 2021 werden Investitionen, vom Unternehmen definiert als Investitionen in Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte einschließlich aktivierter Entwicklungskosten, in Höhe von €1,4 Milliarden bis €1,5 Milliarden erwartet. Rund ein Viertel dieses Betrags entfällt auf Fertigungsgebäude samt deren Infrastruktur sowie Bürogebäude, um so die Voraussetzungen zu schaffen, vom nächsten Marktaufschwung zu profitieren und die strukturellen Wachstumspotenziale voll zu nutzen. Die im Geschäftsjahr 2021 geplanten Investitionen in die Fertigung im Frontend-Bereich dienen sowohl Strukturanpassungen als auch der Qualität und Innovationsthemen. Darüber hinaus wird die 300-Millimeter-Kapazität weiter ausgebaut, um das erwartete Nachfragewachstum unserer Kunden mittelfristig weiter bedienen zu können. Das größte Einzelprojekt bleibt der Weiterbau des Reinraums für die neue 300-Millimeter-Fertigung in Villach (Österreich). Je nach weiterer Entwicklung der makroökonomischen Lage gehen wir derzeit von einem Produktionsstart gegen Ende des Kalenderjahres 2021 aus. Im Backend-Bereich wird für Strukturanpassungen und Kapazitätserweiterungen ein deutlich niedrigerer Betrag als im Frontend-Bereich investiert.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden €1.099 Millionen investiert. Diese teilten sich auf in €915 Millionen für Sachanlagen und €184 Millionen für aktivierte Entwicklungskosten und sonstige immaterielle Vermögenswerte. Im Geschäftsjahr 2021 werden die Investitionen in aktivierte Entwicklungskosten und sonstige immaterielle Vermögenswerte etwas höher als im Geschäftsjahr 2020 sein.

Die Abschreibungen werden voraussichtlich zwischen €1,5 Milliarden und €1,6 Milliarden betragen. Rund €500 Millionen des prognostizierten Betrags entfallen auf nicht zahlungswirksame Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Erwerb von Cypress und zu einem kleineren Teil im Zusammenhang mit dem Erwerb von International Rectifier.

Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung

Aufgrund der Prognosen für die Entwicklung der Weltwirtschaft und des Halbleitermarktes im Kalenderjahr 2021 erwartet das Unternehmen einen Anstieg des Konzernumsatzes auf etwa €10,5 Milliarden plus oder minus 5 Prozent. Bei Erreichen des Mittelpunkts der Umsatzprognose wird die Segmentergebnis-Marge in etwa bei 16,5 Prozent vom Umsatz liegen. Die Investitionen werden auf einen Wert in der Spanne von €1,4 Milliarden bis €1,5 Milliarden steigen. Die Abschreibungen werden zwischen €1,5 Milliarden und €1,6 Milliarden betragen. Der Free-Cash-Flow aus fortgeführten Aktivitäten soll sich auf mehr als €700 Millionen belaufen. Die Rendite auf das eingesetzte Kapital (RoCE) wird voraussichtlich bei 6 Prozent liegen.

Risiko- und Chancenbericht

Risikopolitik: Grundlage unseres Risiko- und Chancenmanagements Effektives Risiko- und Chancenmanagement ist ein wichtiger Bestandteil unserer Geschäftstätigkeit und unterstützt die Umsetzung unserer strategischen Ziele und Wachstumstreiber. Die Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie führte zu einer erheblichen Verschlechterung des weltweiten Wachstums und damit zu einem neuen wesentlichen Risiko bei Infineon. Geprägt wird die Risiko- und Chancenlage von Infineon weiterhin vom regelmäßigen Wechsel von Perioden des Marktwachstums mit Perioden des Marktrückgangs, von einem hohen Investitionsbedarf zur Erreichung und Absicherung der Marktposition sowie einem außerordentlich schnellen technologischen Wandel. Der Wettbewerb um Innovationsvorsprünge wird dabei auch auf rechtlicher Ebene ausgetragen. Vor diesem Hintergrund ist unsere Risikopolitik darauf ausgerichtet, einerseits die sich ergebenden Chancen zeitnah in einer den Unternehmenswert steigernden Weise zu realisieren, andererseits Risiken aktiv mittels Gegenmaßnahmen zu reduzieren, um insbesondere bestandsgefährdende Risiken zu vermeiden. Hierzu ist das Risikomanagement eng mit der Unternehmensplanung und der Umsetzung unserer Strategie verknüpft und obliegt der übergeordneten Verantwortung des Vorstands.

Zur Umsetzung unserer Risikopolitik haben wir aufeinander abgestimmte Risikomanagement- und Kontrollsystem-Elemente etabliert. Hierzu gehören neben den im Folgenden dargestellten Systemen "Risiko- und Chancenmanagement" und "Internes Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess" insbesondere die damit verbundenen Planungs-, Steuerungs- und internen Berichterstattungsprozesse sowie unser Compliance-Management-System.

Risiko- und Chancenmanagementsystem

Das zentrale Risikomanagementsystem basiert konzeptionell auf einem unternehmensweiten und managementorientierten Enterprise-Risk-Management-Ansatz mit dem Ziel, alle relevanten Risiken und Chancen zu erfassen. Diesem Ansatz liegt das vom "Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO)" entwickelte Rahmenkonzept "Enterprise Risk Management (ERM) - Integrated Framework" zugrunde. Ziel des Systems ist die frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung jener Risiken und Chancen, die das Erreichen der strategischen, operativen, finanziellen, rechtlichen und Compliance-Ziele des Unternehmens in wesentlichem Maß beeinflussen können. Wir definieren daher Risiko/Chance als Eintritt zukünftiger Unsicherheiten mit einer negativen beziehungsweise positiven Abweichung von der Geschäftsplanung. Wir beziehen alle relevanten Organisationseinheiten des Konzerns in die Analyse mit ein und decken alle Segmente sowie wesentliche Zentralfunktionen und Regionen ab.

Die Prozess- und Systemverantwortung für das Risiko- und Chancenmanagement obliegt der im zentralen Finanzressort angesiedelten Funktion für Risikomanagement und internes Kontrollsystem (IKS) sowie den auf Ebene der Segmente, der Zentralfunktionen und der Regionen etablierten Risikobeauftragten. Die Identifikation, die Bewertung sowie das Management und die Berichterstattung von Risiken und Chancen liegen in der Verantwortung des Managements der betroffenen Organisationseinheiten.

Organisatorisch wird das Risiko- und Chancenmanagementsystem durch einen mehrstufigen, in sich geschlossenen Prozess umgesetzt. Dieser legt insbesondere die Vorgehensweise sowie die Kriterien zur Identifikation von Risiken und Chancen, deren Bewertung, Steuerung und Berichterstattung sowie die Überwachung des Gesamtsystems verbindlich fest. Wesentliche Bestandteile hierbei sind die quartalsweise Risiko- und Chancenanalyse, die Berichterstattung aller einbezogenen Einheiten, die Analyse der Gesamtsituation auf Segment-, Regionen- und Konzernebene, die Berichterstattung der Risiko- und Chancensituation sowie wesentlicher zugehöriger Steuerungsmaßnahmen an den Vorstand. Der Vorstand informiert wiederum regelmäßig den Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Der Regelprozess wird, sofern erforderlich, durch eine Ad-hoc-Berichterstattung von wesentlichen, zwischen den regulären Berichtszeitpunkten identifizierten Risiken ergänzt.

Die Bewertung von Risiken und Chancen erfolgt nach dem Nettoprinzip kumuliert über den mehrjährigen Planungshorizont unter Berücksichtigung vorhandener Steuerungs- und Absicherungsmaßnahmen. Der Betrachtungshorizont und die Bewertungskategorien sind hierbei eng mit unserer kurz- und mittelfristigen Unternehmensplanung und unseren unternehmerischen Zielen verknüpft.

Alle relevanten Risiken und Chancen werden konzernweit einheitlich aus quantitativer oder qualitativer Perspektive in den Dimensionen Grad der Auswirkung auf Geschäftstätigkeit, Finanz- und Ertragslage, Cash-Flow und Reputation sowie Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.

Die Skalen zur Messung dieser beiden Bewertungsgrößen (Grad der Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit, kumuliert bewertet über den mehrjährigen Planungshorizont) sowie die daraus resultierende Risikoklassifizierungsmatrix sind in Grafik G40 dargestellt.

Entsprechend dem potenziellen Grad der Auswirkung auf Geschäftstätigkeit, Finanz- und Ertragslage, Cash-Flow und Reputation sowie der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit wird das Risiko als "Hoch", "Mittel" oder "Gering" klassifiziert.

Die Gesamtheit der gemeldeten Risiken und Chancen wird für den Infineon-Konzern hinsichtlich möglicher Korrelations- sowie Aggregationseffekte überprüft. Die Analyse von Risiken und Chancen wird hierbei durch ein Infineon-spezifisches Kategorisierungsmodell unterstützt. Die Analyse von Risiken und Chancen sowie die Weiterentwicklung unserer Risiko- und Chancenmanagementkultur werden durch interdisziplinäre Workshops auf Ebene von Segmenten, Zentralfunktionen und Regionen unterstützt. Wesentliche Informationen zum Risiko- und Chancenmanagementsystem von Infineon sind für alle Mitarbeiter * innen über unser Intranet verfügbar. Dieses beinhaltet unter anderem unsere ERM-Werkzeuge, unsere ERM-Richtlinien einschließlich der Aufgabenbeschreibung aller am Prozess beteiligten Funktionen sowie alle notwendigen Daten zur Berichterstattung.

Zur Steuerung und Überwachung der identifizierten Risiken und Chancen werden entsprechend ihrer Relevanz Risiko-/Chancenverantwortliche auf einer jeweils angemessenen Hierarchieebene benannt. Diese Verantwortlichen legen eine angemessene Strategie zur Risiko-/Chancensteuerung formal fest (im Falle von Risiken die Vermeidung, Verminderung, Übertragung oder Akzeptanz). In Abstimmung mit unterstützenden Zentralfunktionen und einzelnen Maßnahmenverantwortlichen definiert und überwacht der Risiko-/Chancenverantwortliche zudem die Maßnahmen zur Umsetzung der Steuerungsstrategie. Die aktive und spezifische Steuerung und Überwachung von Risiken und Chancen ist erfolgskritisch für unser System.

Die Einhaltung des ERM-Ansatzes wird prozessbegleitend durch die zentrale Funktion für Risikomanagement und IKS überwacht. Zudem prüft die Konzernrevision die Einhaltung bestimmter gesetzlicher Rahmenbedingungen und konzerneinheitlicher Richtlinien und bei Bedarf die Vorgaben zum Risiko- und Chancenmanagement und empfiehlt korrigierende Maßnahmen.

Auf der Ebene des Aufsichtsrats überwacht der Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss die Effektivität des Risikomanagementsystems. Durch unseren Wirtschaftsprüfer wird zudem unser Risikofrüherkennungssystem im Sinne des § 91 Abs. 2 AktG im Rahmen der Abschlussprüfung auf seine Eignung geprüft, bestandsgefährdende Risiken des Unternehmens frühzeitig zu erkennen. Er berichtet hierzu jährlich dem Finanzvorstand und dem Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.

Internes Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Im Vergleich zum Risikomanagementsystem liegt der Schwerpunkt des internen Kontrollsystems (IKS) auf dem Rechnungslegungsprozess mit dem Ziel der Überwachung der Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung und der Finanzberichterstattung. Das IKS zielt darauf ab, das Risiko der Falschaussage in der Konzernrechnungslegung sowie in der externen Berichterstattung zu minimieren und einen mit hinreichender Sicherheit regelkonformen Konzernabschluss zu erstellen. Die unternehmensweite Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Vorschriften muss dafür gewährleistet werden. Den Prozessen sind jeweils eindeutige Verantwortlichkeiten zugeordnet.

Das IKS orientiert sich an dem vom "Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO)" entwickelten Rahmenkonzept "Internal Control -Integrated Framework" und ist Bestandteil des Rechnungslegungsprozesses in allen bedeutenden rechtlichen Einheiten und Zentralfunktionen.

Das System überwacht die Grundsätze und Verfahren anhand von präventiven und aufdeckenden Kontrollen. Unter anderem prüfen wir regelmäßig, ob

konzernweite Bilanzierungs-, Bewertungs- und Kontierungsvorgaben fortlaufend aktualisiert und eingehalten werden;
konzerninterne Transaktionen vollständig erfasst und sachgerecht eliminiert werden;
bilanzierungsrelevante und angabepflichtige Sachverhalte aus getroffenen Vereinbarungen berücksichtigt und entsprechend abgebildet werden;
Prozesse und Kontrollen existieren, die explizit die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung im Jahres- und Konzernabschluss gewährleisten;
Prozesse zur Funktionstrennung und zum Vier-Augen-Prinzip im Rahmen der Abschlusserstellung sowie Autorisierungs- und Zugriffsregelungen bei relevanten IT-Rechnungslegungssystemen bestehen.

Beurteilung der Wirksamkeit

Die Wirksamkeit des IKS im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wird systematisch bewertet. Zunächst erfolgt eine jährliche Risikoanalyse und Überarbeitung der definierten Kontrollen bei Bedarf. Dabei identifizieren und aktualisieren wir bedeutende Risiken im Hinblick auf die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung in den bedeutenden rechtlichen Einheiten und Zentralfunktionen. Die für die Identifizierung der Risiken definierten Kontrollen werden gemäß konzernweiten Vorgaben dokumentiert. Um die Wirksamkeit der Kontrollen zu beurteilen, führen wir regelmäßig Tests auf Basis von Stichproben durch. Diese bilden die Grundlage für eine Einschätzung, ob die Kontrollen angemessen ausgestaltet und wirksam sind. Die Ergebnisse werden in einem globalen IT-System dokumentiert und berichtet. Erkannte Kontrollschwächen werden unter Beachtung ihrer potenziellen Auswirkungen behoben.

Zusätzlich bestätigen alle rechtlichen Einheiten, Segmente und bedeutenden Zentralfunktionen durch eine Vollständigkeitserklärung, dass alle buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle, sämtliche bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte und Verpflichtungen in der Bilanz sowie sämtliche Aufwendungen und Erträge erfasst sind.

Die wesentlichen rechtlichen Einheiten überprüfen und bestätigen am Ende des jährlichen Zyklus die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Vorstand und der Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats werden über festgestellte wesentliche Kontrollschwächen sowie die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen regelmäßig informiert.

Sowohl das Risiko- und Chancenmanagement als auch das interne Kontrollsystem werden kontinuierlich weiterentwickelt und erweitert, um den internen und externen Anforderungen zu entsprechen. Die Verbesserung des Systems dient der fortlaufenden Überwachung der relevanten Risikofelder einschließlich der verantwortlichen Organisationseinheiten.

Seit der Akquisition von Cypress im April 2020 wird im Rahmen der Zusammenführung der rechtlichen Einheiten und Prozesse das interne Kontrollsystem von Cypress in das Infineon-Kontrollsystem integriert.

Wesentliche Risiken

Nachfolgend beschreiben wir Risiken, die wesentliche beziehungsweise erhebliche Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit, Finanz- und Ertragslage, Cash-Flow und Reputation haben können und damit den Risikoklassen Hoch oder Mittel angehören. Soweit nicht anders vermerkt, sind diese Risiken segmentübergreifend. Gemäß dem potenziellen Grad der Auswirkung und der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit wird für jedes dieser Risiken in Klammern die Risikoklasse (zum Beispiel "RK: Hoch") angegeben.

Die Risiken im Zusammenhang mit Cypress sind in den wesentlichen Risiken integriert und nur die im Zusammenhang mit der Akquisition und Integration entstehenden potenziellen Risiken werden getrennt als "Risiken aus der Akquisition und Integration von Cypress" dargestellt. S. 118 f.

Strategische Risiken

Risiken der Coronavirus-Pandemie (RK: Hoch)

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die rasche Verbreitung der Coronavirus-Pandemie und der damit verbundenen Krankheit zu einer wesentlichen Verschlechterung der Bedingungen für die Weltwirtschaft geführt. Auch bei Infineon hat sich diese Entwicklung nachteilig auf das Geschäft und die Ertragslage im Geschäftsjahr 2020 ausgewirkt. So birgt die Coronavirus-Pandemie erhebliche Risiken für die Lieferketten, die Produktion und den Verkauf von Produkten von Infineon. Diese Auswirkungen könnten beispielsweise durch Einschränkungen der Geschäftstätigkeit der Lieferanten, der Kunden und von Infineon selbst, durch Einschränkungen von Behörden aufgrund regionaler, nationaler oder internationaler Auflagen und durch die Nichtverfügbarkeit kritischer Arbeitskräfte verursacht werden. Zum Beispiel erlebte Infineon die vorübergehende Einstellung der Produktion durch verschiedene Behörden weltweit, welche die Produktionsstätten von Infineon sowie die seiner internationalen Lieferanten und Kunden betraf. Dies hatte und hat Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Rohstoffen und Komponenten sowie auf das Verkaufsvolumen von Infineon. Diese Effekte könnten sich noch verstärken, je länger die Coronavirus-Pandemie anhält.

Darüber hinaus können die aufgrund der Pandemie weltweit auferlegten Reisebeschränkungen die Integration von Cypress verzögern oder eine solche Integration schwieriger und kostspieliger machen, als von Infineon erwartet. Die Coronavirus-Pandemie sowie jede andere Pandemie, Epidemie oder der Ausbruch von Infektionskrankheiten könnten sich erheblich nachteilig auf die Geschäfts-, Ertrags- und Finanzlage sowie den Cash-Flow von Infineon auswirken.

Unsichere politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen (RK: Hoch)

Als global agierendes Unternehmen ist unser Geschäft stark von der weltweiten konjunkturellen Entwicklung abhängig. Eine weltweite konjunkturelle Abschwächung - insbesondere in den von uns bedienten Märkten - kann dazu führen, dass wir unsere geplanten Umsätze und Ergebnisbeiträge nicht erreichen. Darüber hinaus könnten durch politische und gesellschaftliche Veränderungen vor allem in Ländern, in denen wir unsere Produkte herstellen und/oder vermarkten, Risiken entstehen.

Handels- und Zollstreitigkeiten sowie Handelsbeschränkungen, vor allem auferlegt durch die US-Regierung, können den globalen Handel und damit das Weltwirtschaftswachstum beeinträchtigen. Ursache hierfür können politische Spannungen beziehungsweise Handelskonflikte zwischen einzelnen Ländern oder Regionen sein, die durch deren kurzfristige und auch unvorhersehbare Entscheidungen erheblichen Einfluss auf unsere Umsatz- und Ertragslage haben können.

Unsere Abhängigkeit vom chinesischen Markt bleibt unverändert bestehen. Dies beinhaltet das Risiko einer aus chinesischer Sicht zurückgehenden Auslandsnachfrage und eines damit einhergehenden Rückgangs der chinesischen Fertigungsauslastung. Zudem besteht das Risiko einer künftig verstärkten Eigenfertigung von bisher zugelieferten Halbleitern in China und eines zunehmenden Exports der in China produzierten Halbleiter.

Die weltweite Staatsschuldensituation hat sich durch die zur Abmilderung der Folgen der Coronavirus-Pandemie aufgelegten Konjunkturprogramme nachhaltig verschärft. Auch die Bedingungen des tatsächlichen Vollzugs des Brexits sind weiterhin ungeklärt.

Ungeachtet der von uns bewerteten Szenarien und möglichen Reaktionen in diesem komplexen Risikofeld können diese Entwicklungen unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage negativ beeinflussen.

Zyklische Markt- und Branchenentwicklungen (RK: Hoch)

Der weltweite Halbleitermarkt ist vom globalen Wirtschaftswachstum abhängig und somit Schwankungen ausgesetzt. So besteht in den von uns adressierten Märkten das Risiko von kurzfristigen Marktschwankungen. Dadurch bedingt unterliegen unsere Prognosen der eigenen Geschäftsentwicklung starker Unsicherheit. So ist es zum Beispiel möglich, dass künftige Marktrückgänge sich strukturell anders zeigen, etwa eine L-Form mit längeren Phasen von stagnierendem Wachstum annehmen. Ein Ausbleiben oder ein Rückgang des Marktwachstums würde die Realisierung unseres eigenen Wachstumsziels erheblich erschweren. Sollten uns Marktschwankungen unvorbereitet treffen oder sich die von uns festgelegte Reaktionsstrategie als nicht geeignet erweisen, kann das eine langfristige Beeinträchtigung der Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zur Folge haben.

Wettbewerbsintensität und Austauschbarkeit der Produkte (RK: Hoch)

Die Geschwindigkeit technologischer Neuentwicklungen im Markt führt auch zu einer erhöhten Austauschbarkeit der Produkte. Durch den daraus entstehenden Preiswettbewerb ist es möglich, dass wir unsere langfristigen sowie strategischen Ziele hinsichtlich der Erhöhung beziehungsweise Aufrechterhaltung von Marktanteilen und der Preissetzung nicht erreichen. Darüber hinaus können verstärkte M&A-Aktivitäten (Mergers & Acquisitions) in der Halbleiterbranche möglicherweise zu einer weiteren Verschärfung der Wettbewerbssituation führen. Daraus zu erwartende Vorteile des Wettbewerbers sind zum Beispiel in der Verbesserung der Kostenstruktur beziehungsweise in der Verstärkung von Vertriebswegen zu sehen. Im Ergebnis würden sich hieraus negative Auswirkungen auf unsere Ertragslage ergeben.

Operative Risiken

Datensicherheit und Sicherheit unserer IT-Systeme (RK: Hoch)

Die Zuverlässigkeit und die Sicherheit der Informationstechnologie sind von großer Bedeutung. Gleichzeitig ist ein allgemein bekannter weltweiter Anstieg von Bedrohungen der Informationssicherheit zu verzeichnen. Dies gilt in zunehmendem Maße sowohl für den Einsatz informationstechnologischer Systeme zur Unterstützung der Geschäftsprozesse als auch für die Unterstützung der internen und externen Kommunikation. Trotz aller technischen Vorsichtsmaßnahmen kann jede gravierende Störung dieser Systeme zu Risiken in Bezug auf die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Verlässlichkeit von Daten und Systemen in Entwicklung, Produktion, Vertrieb oder Administration führen, was sich wiederum negativ auf unsere Reputation, Wettbewerbsfähigkeit sowie Geschäftslage auswirken kann.

Mögliche Virusangriffe, insbesondere in Bezug auf IT-Systeme, die in unseren Fertigungen verwendet werden, stellen darüber hinaus Risiken dar, die in Produktionsausfällen und Lieferengpässen resultieren können.

Zunehmende Dynamik der Märkte (RK: Hoch)

Die zunehmend dynamischen Märkte und Kundenanforderungen an Flexibilität, verbunden mit kurzfristigen Anpassungen von Bestellmengen, können zu steigenden Kosten durch Unterauslastung der Produktion, erhöhten Lagerbeständen sowie nicht eingehaltenen Verpflichtungen gegenüber Lieferanten führen.

Somit besteht ungeachtet der gesteigerten Flexibilität in unseren Prozessen und Produktionsstätten weiterhin ein Kostenrisiko durch Auslastungsschwankungen oder eingegangene Abnahmeverpflichtungen, einhergehend mit Leerstandskosten in den Fertigungsstätten. Dies kann unsere auf Zyklusdurchschnitte angelegten Wachstums- und Profitabilitätsziele gefährden.

Hinzu kommt, dass unsere Produkte eine starke Abhängigkeit vom Geschäftserfolg einzelner Kunden in ihren Märkten haben. Zudem besteht das Risiko des Verlusts von zukünftigem Geschäft und Design-Wins, wenn wir nicht entsprechend den Kundenerwartungen auch über unsere vertraglichen Verpflichtungen hinaus liefern können. Dadurch entsteht faktischer Druck, durch ausreichend bemessene Investitionen auch bei unerwartet hoher Nachfrage über die vertraglich zugesagten Mengen hinaus lieferfähig zu sein. Dies könnte negative Auswirkungen auf unsere geplante Investitionsquote und somit auch auf die Finanz- und Ertragslage zur Folge haben.

Die Abhängigkeit vom Geschäftserfolg einzelner Kunden kann zudem wachsen, indem einzelne Kunden einen überdurchschnittlich hohen Umsatz- und Ergebnisanteil bei Infineon erreichen. Dies kann getrieben sein durch einen außerordentlichen Geschäftserfolg des jeweiligen Kunden zum Beispiel durch überdurchschnittliche Nachfrage bei seinen Produkten oder auch durch Konsolidierungstendenzen insbesondere bei einem unserer Tier1- oder Tier2-Kunden.

Entwicklung der Produktqualität (RK: Mittel)

Die Sicherstellung der Qualität unserer ausgelieferten Produkte ist für den geschäftlichen Erfolg von zentraler Bedeutung. Mögliche Qualitätsrisiken, zum Beispiel durch hohe Fertigungsauslastung, können Einfluss auf die Ausbeute und somit die Liefertreue haben. Mangelnde Produktqualität kann zu Rückrufaktionen bei unseren Kunden und damit verbundenen Kosten im Rahmen von Haftungsansprüchen führen. Mögliche negative Auswirkungen aus Qualitätsrisiken auf die Reputation von Infineon können zusätzlich die zukünftige Ertragslage von Infineon in hohem Maße beeinflussen.

Verzögerungen bei der Produktentwicklung (RK: Mittel)

Die kontinuierlich steigende Komplexität von Technologien und Produkten, reduzierte Entwicklungszyklen sowie dynamisierte Kundennachfragen führen zu einem erhöhten Anspannungsgrad im Bereich der Produktentwicklung. Zeitliche Puffer zur Kompensation möglicher Verzögerungen werden in diesem Zusammenhang reduziert. Gelingt es uns nicht, dennoch unsere festgelegte Entwicklungsplanung in der erwarteten Qualität umzusetzen, würde das in Zeitverzug sowie erhöhten Entwicklungskosten resultieren und unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage negativ beeinflussen.

Entwicklung der Herstellungskosten - Rohstoffpreise, Materialeinsatz und Prozesskosten (RK: Mittel)

Unserer mittel- und langfristigen Ergebnisplanung liegt eine erwartete Entwicklung der Herstellungskosten unserer Produkte zugrunde. In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, dass Maßnahmen zur Optimierung der Herstellungskosten im Bereich von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Energie, Personaleinsatz und Automatisierung sowie in der Zusammenarbeit mit externen Partnern nicht wie geplant umgesetzt werden können.

Zudem sind wir erheblichen Preisrisiken aufgrund unserer Abhängigkeit von verschiedenen in der Produktion verwendeten Materialien (zum Beispiel Rohscheiben), Rohstoffen (unter anderem Gold und Kupfer) sowie im Bereich Energie ausgesetzt. Hierzu gehört auch die Abhängigkeit von seltenen Erden, die wir für ausgewählte Einzelprozesse im Rahmen der Prozessintegration in der Fertigung benötigen. Aktuell haben wir daher das Preisrisiko bezüglich der geplanten Bedarfsmenge an Golddraht für das Geschäftsjahr 2021 mit Finanzinstrumenten abgesichert. In letzter Zeit unterlagen Rohstoffe sowie Energie erheblichen Marktpreisschwankungen, die voraussichtlich andauern werden. Wenn es uns in einer derartigen Situation nicht gelingt, Kosten zu kompensieren oder mittels Preisanpassungen an unsere Kunden weiterzugeben, könnte dies negative Auswirkungen auf unsere Ertragslage haben.

Abstimmung und flexible Anpassung der Fertigung (RK: Mittel)

Frontend- und Backend-Fertigung sollten optimal synchronisiert sein, um die Entwicklung wettbewerbsfähiger und qualitativ hochwertiger Produkte für neue technologische Lösungen zu ermöglichen. Beeinflusst durch den schnellen technologischen Wandel sowie die bereits angesprochene Dynamik der Kundenanforderungen erachten wir diese Abstimmung als zunehmend anspruchsvoller. Sofern uns dies nicht gelingt, kann das Qualitätsprobleme, Verzögerungen in der Produktentwicklung/Marktreife sowie erhöhte Forschungs- und Entwicklungskosten zur Folge und somit negative Auswirkungen auf unsere Ertragslage haben.

Ein für Halbleiterunternehmen mit eigener Fertigung geschäftstypisches Risiko sind Verzögerungen beim Hochlauf neuer Fertigungsstandorte beziehungsweise bei Technologietransfers. Die zum Beispiel in unserem Segment Automotive zeitlich gestreckten Freigabe- und Qualifikationsprozesse unserer Kunden beeinflussen unsere globale Fertigungsstrategie sowie die kurz- und mittelfristige Auslastung unserer Fertigungskapazitäten. Eine unzureichende Antizipation dieser Veränderungen im Fertigungsprozess kann zu fehlenden Kapazitäten und somit Umsatzrückgängen einerseits sowie Kosten durch nicht ausgelastete Kapazitäten und somit negativen Ergebniseffekten andererseits führen.

Abhängigkeit von einzelnen Produktionsstandorten (RK: Mittel)

Unsere südostasiatischen Fertigungsstandorte sind für unsere Fertigung von essenzieller Bedeutung. Sollten wir zum Beispiel im Fall von politischen Unruhen oder Naturkatastrophen in der Region nicht mehr in der Lage sein, an diesen Standorten im geplanten Umfang zu fertigen oder die dort gefertigten Produkte auszuführen, hätte das negative Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Unsere derzeitigen Fertigungskapazitäten in dieser Region sind größtenteils nicht gegen politische Risiken wie zum Beispiel Enteignung versichert. Der Transfer der Fertigung aus diesen Standorten wäre also nicht nur mit hohem technischem und zeitlichem Aufwand verbunden, sondern die hierfür erforderlichen Investitionen müssten komplett von Infineon selbst aufgebracht werden.

Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten (RK: Mittel)

Wir arbeiten mit einer Vielzahl von Lieferanten zusammen, die uns mit Materialien, Dienstleistungen oder durch Übernahme bestimmter Unteraufträge unterstützen, für die nicht immer mehrere Alternativen bestehen. Wir sind damit zum Teil von der Lieferfähigkeit und Qualität dieser Zulieferungen abhängig. Der erworbene Geschäftsbetrieb von Cypress ist bei der Herstellung seiner Produkte, einschließlich Waferherstellung, Montage, Verpackung und Prüfung, in hohem Maße auf unabhängige Auftragnehmer und Subunternehmer angewiesen. Sofern einer oder mehrere dieser Lieferanten ihre Verpflichtungen gegenüber Infineon nicht erfüllen würden, könnte das negative Auswirkungen auf unsere Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage haben.

Nachfrage nach qualifizierten Mitarbeiter * innen (RK: Mittel)

Ein wichtiger Baustein unseres Unternehmenserfolgs ist die jederzeitige Verfügbarkeit der benötigten Anzahl qualifizierter Mitarbeiter * innen. Es besteht aber generell das Risiko, qualifizierte Mitarbeiter * innen zu verlieren oder nicht genügend qualifiziertes Personal für unser Unternehmen gewinnen, entwickeln und binden zu können. Dies würde unter anderem durch Lücken in der Nachfolge von Fach- und Führungskräften unser Wachstum einschränken und damit negative Auswirkungen auf unsere Finanz- und Ertragslage haben.

Finanzrisiken

Währungsrisiken (RK: Mittel)

Die internationale Ausrichtung unserer Geschäftstätigkeit bringt eine Vielzahl von nicht Euro-basierten Zahlungsströmen in unterschiedlichen Währungen, vor allem in US-Dollar, mit sich. Ein großer Anteil unserer Umsatzerlöse einerseits sowie der Betriebskosten und Investitionsausgaben andererseits entfallen auf US-Dollar und korrelierte Währungen, wobei sich in aller Regel ein US-Dollar-Überschuss ergibt. Die Integration des Geschäfts von Cypress wird diesen Überschuss erhöhen.

Bestimmte Währungsrisiken sind konzernweit durch derivative Finanzinstrumente abgesichert. Diesen Sicherungen liegen Prognosen über zukünftige Zahlungsströme zugrunde, deren Eintritt unsicher ist. Dies kann dazu führen, dass Wechselkursschwankungen unsere Ertragslage trotz Sicherungen negativ beeinflussen.

Ausfallrisiken von Bankpartnern (RK: Mittel)

Bedingt durch unseren vergleichsweise hohen Bestand an flüssigen Mitteln (Brutto-Cash-Position) sind wir Risiken hinsichtlich eines möglichen Ausfalls eines oder mehrerer unserer ausgewählten Bankpartner ausgesetzt. Diesen Risiken, die trotz teils staatlich unterstützter Einlagensicherungsmechanismen bestehen können, begegnen wir durch geeignete Analysen zur Risikovermeidung und Maßnahmen zur Risikostreuung. Sollten diese ihre Wirkung verfehlen, könnte dies wesentliche Auswirkungen auf unsere Vermögens- und Finanzlage haben.

Ergänzende Beschreibungen zum Management finanzieller Risiken können dem Konzernanhang unter Nr. 29 entnommen werden. S. 207 ff.

Rechtliche und Compliance-Risiken

Qimonda-Insolvenz (RK: Mittel)

Aufgrund des Insolvenzverfahrens von Qimonda und der damit in Verbindung stehenden Klage des Insolvenzverwalters sind wir potenziellen Risiken ausgesetzt, die detailliert im Konzernanhang unter Nr. 25 beschrieben sind. S. 193 f.

Wir haben Rückstellungen zum 30. September 2020 für solche Sachverhalte erfasst, von denen wir annehmen, dass sie wahrscheinlich eintreten können, und die mit hinreichender Genauigkeit zum jetzigen Zeitpunkt geschätzt werden können. Es gibt keine Sicherheit, dass diese Rückstellungen ausreichen, um allen Verpflichtungen nachzukommen, die im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren von Qimonda entstehen können.

Urheberrechte und Patente (RK: Mittel)

Wie bei vielen Unternehmen in der Halbleiterbranche wird auch uns gegenüber verschiedentlich vorgebracht, wir hätten gewerbliche Schutzrechte verletzt. Ungeachtet der Erfolgsaussichten derartiger Ansprüche können im Zusammenhang mit ihrer Abwehr hohe Verteidigungskosten für Anwälte entstehen.

Während wir im Patentbereich von Lizenzaustauschverträgen mit wichtigen Wettbewerbern profitieren, besteht gegenüber reinen Patentverwertungsgesellschaften keine solche Möglichkeit zur vertraglichen Absicherung.

Wir können nicht ausschließen, dass etwaige Vorwürfe der Patentverletzung vor Gericht Bestand haben, woraus signifikante Schadensersatzansprüche oder Einschränkungen bei der Vermarktung von Produkten resultieren könnten, was wiederum einen negativen Einfluss auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hätte.

Weitere Informationen zu Rechtsstreitigkeiten und staatlichen Untersuchungsverfahren sind dem Konzernanhang unter Nr. 25 zu entnehmen. S. 192 ff.

Auswirkungen unserer globalen Aktivitäten (RK: Mittel)

Unsere weltweite Strategie sieht vor, Forschungs- und Entwicklungs- sowie Fertigungsstandorte über den ganzen Globus verteilt zu unterhalten. Dafür sind Marktzugangs- oder auch Technologie- sowie Kostengründe maßgeblich. Es können daher Risiken entstehen, die sich daraus ergeben, dass wirtschaftliche und geopolitische Krisen Auswirkungen auf regionale Märkte haben, länderspezifische Gesetze und Regelungen den Investitionsrahmen und die Möglichkeiten, freien Handel zu betreiben, beeinflussen und dass unterschiedliche Praktiken bei der Auslegung von steuerlichen, juristischen oder administrativen Regeln die Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten einschränken. Außerdem könnten wir Strafzahlungen, Sanktionen und Reputationsschäden ausgesetzt sein.

Insbesondere die asiatischen Märkte sind für unsere langfristige Wachstumsstrategie von großer Bedeutung und unsere Geschäftstätigkeit in China wird dort von einem Rechtssystem beeinflusst, das Änderungen unterliegen kann. Zum Beispiel könnten lokale Regulierungen uns dazu verpflichten, Partnerschaften mit nationalen Unternehmen einzugehen. In der Folge besteht die Möglichkeit, dass zum einen unser geistiges Eigentum nicht mehr ausreichend geschützt ist und zum anderen geistiges Eigentum, das wir in China entwickeln, nicht frei in andere Länder und Standorte transferiert werden kann, wodurch die Vermögens- und Ertragslage beeinträchtigt werden könnten.

Akquisitionen und Kooperationsvereinbarungen (RK: Mittel)

Um unser bestehendes Geschäft zu entwickeln oder auch weiter auszubauen, könnten wir weitere Akquisitionen vornehmen oder andere Formen der Partnerschaft mit externen Unternehmen eingehen. Es besteht prinzipiell das Risiko, dass wir im Fall eines Kaufs, insbesondere in Bezug auf die Integration von Mitarbeiter * innen und Produkten in bestehende operative Strukturen, nicht erfolgreich sind. Dies könnte die Vermögens- und Ertragslage unseres Unternehmens negativ beeinflussen.

Gleichzeitig besteht bei Akquisitionen oder Portfolio-Entscheidungen das Risiko, dass mangels Wissen oder Sensibilisierung der handelnden Personen gegen kartellrechtliche Bestimmungen verstoßen wird. Dies kann zu hohen Kosten (signifikante zeitliche Einbringung des Managements, Beauftragung von Anwälten), zu Geldstrafen sowie Reputationsschäden führen.

Steuerliche, wettbewerbs- und kapitalmarktrechtliche Regelungen können ebenfalls Unternehmensrisiken beinhalten. Wir lassen uns deshalb umfassend von internen und externen Fachleuten beraten und schulen dazu unsere Mitarbeiter * innen laufend.

Risiken aus der Akquisition und Integration von Cypress (RK: Mittel) Aufgrund der Größe und Bedeutung der Akquisition von Cypress werden im Folgenden die wesentlichen Risiken dargestellt, die sich negativ auf das laufende oder künftige Geschäft, die Finanzlage, den Aktienkurs oder Dividendenzahlungen auswirken können.

Die aufgeführten Risiken erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Ferner impliziert die Reihenfolge ihrer Nennung keine Wertigkeit der Risiken.

Risiken aus der Finanzierung der Akquisition

Im Zusammenhang mit der Akquisition schloss Infineon am 3. Juni 2019 mit verschiedenen internationalen Banken einen Vertrag über eine syndizierte Kreditfazilität mit zwei Währungen in Höhe von €6,6 Milliarden Brückenfazilität und US$3,3 Milliarden Laufzeitendarlehen ab.

Nach der Kapitalerhöhung von Infineon am 18. Juni 2019 und der Emission einer Hybridanleihe in zwei Tranchen am 1. Oktober 2019 wurde ein Gesamtbetrag von €2,7 Milliarden der syndizierten Darlehen von Infineon gekündigt. Bei Abschluss der Akquisition am 16. April 2020 wurden die verbleibenden Beträge in Höhe von €3,9 Milliarden und US$3,3 Milliarden vollständig in Anspruch genommen. Im Anschluss wurden innerhalb von zwei Monaten weitere wichtige Refinanzierungsmaßnahmen umgesetzt. Zunächst erfolgte im Mai 2020 eine Kapitalerhöhung im Volumen von etwas mehr als €1,0 Milliarden im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens, wodurch der gesamte geplante Eigenkapitalanteil der Refinanzierung der Akquisition von Cypress abgeschlossen werden konnte. Im Juni 2020 emittierte Infineon unter dem neu etablierten EMTN-Programm (European Medium Term Notes) Unternehmensanleihen in vier Tranchen mit einem Volumen von insgesamt €2,9 Milliarden. Mit den Erlösen aus beiden Maßnahmen konnte die Brückenfazilität der Akquisitionsfinanzierung vollständig abgelöst werden. Überdies erfolgte im September 2020 eine vorzeitige Teiltilgung der Laufzeitendarlehen in Höhe von US$555 Millionen aus vorhandener Liquidität. Damit sind unter dem Kreditfazilitätsvertrag per 30. September 2020 noch Laufzeitendarlehen von insgesamt knapp US$2,8 Milliarden mit gestaffelten Fälligkeiten in den Jahren 2022, 2023 und 2024 ausstehend.

Die Kreditvereinbarung enthält bestimmte marktübliche Verpflichtungen, Beschränkungen und Zusicherungen, welche die operative Flexibilität von Infineon einschränken können.

Nichterreichung von strategischen oder operativen Zielen und Risiken im Zusammenhang mit der Integration

Unsere strategischen und operativen Ziele bezüglich der Akquisition und Integration von Cypress basieren auf unseren Annahmen und Schätzungen, die sich nachträglich als unzutreffend erweisen könnten. Hierzu gehören die finanzielle und operative Entwicklung von Cypress, das Synergie- und Innovationspotenzial beider Unternehmen sowie zukünftige wirtschaftliche Entwicklungen und Marktveränderungen.

Bei unerwarteten Schwierigkeiten im Rahmen der Integration, bei einem sich schwächer als erwartet entwickelnden Geschäft von Cypress oder anderen unvorhergesehenen Abweichungen in der Geschäftsentwicklung ist nicht auszuschließen, dass wir gezwungen sein könnten, eine Wertminderung von langfristigen Vermögenswerten und/oder des Geschäfts- oder Firmenwerts aus der Akquisition von Cypress zu erfassen.

Belastend auswirken könnte sich insbesondere auch der mögliche Verlust von Mitarbeiter * innen in Schlüsselpositionen. Für die erfolgreiche Integration und Umsetzung einer gemeinsamen Strategie benötigen wir Führungskräfte und Talente von Infineon und Cypress. Wenn es uns zum Beispiel wegen der potenziellen Unsicherheit bei den Mitarbeiter * innen in Bezug auf Arbeitsplätze, Standorte oder Kultur nicht gelingen sollte, diese zu halten, könnte dies die effiziente Integration und Nutzung der jeweiligen Stärken der beiden Unternehmen beeinträchtigen.

Maßnahmen zur Umsetzung der Risikosteuerungsstrategie

Im Bereich der strategischen Risiken begegnen wir den für das Halbleitergeschäft typischen Konjunktur- und Nachfrageschwankungen und den damit zusammenhängenden Risiken für unsere Geschäftstätigkeit, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter anderem dadurch, dass wir die Entwicklung von aus unserer Sicht wichtigen Frühwarnindikatoren fortlaufend überwachen und in Teilen mit spezifisch festgelegten Reaktionsstrategien der aktuellen Position im Konjunkturzyklus begegnen. Dies erfolgt zum Beispiel mit der frühzeitigen und konsequenten Anpassung von Kapazitäten und Beständen, der Initiierung von Einsparmaßnahmen sowie der flexiblen Nutzung von externen Produktionsmöglichkeiten sowohl im Frontend als auch im Backend.

Im Bereich der operativen Risiken setzen wir zur Vermeidung von Qualitätsrisiken spezifische Qualitätsmanagementstrategien wie "Zero Defect" und "Six Sigma" zur Vorbeugung, Problemlösung und kontinuierlichen Verbesserung aller unserer Geschäftsprozesse ein. Das unternehmensweit gültige Qualitätsmanagementsystem ist seit Jahren nach den Normen ISO 9001 beziehungsweise ISO/TS 16949 zertifiziert und bezieht auch die Entwicklung unserer Lieferanten mit ein. Unsere Prozesse und Initiativen zur kontinuierlichen Verbesserung haben unter anderem zum Ziel, im Fall von Qualitätsproblemen die Ursachen zeitnah zu ermitteln und zu beheben.

Für unsere oftmals kundenspezifischen Entwicklungsprojekte haben wir unter anderem ein systematisches Projektmanagement etabliert. Eindeutige Projektmeilensteine und Überprüfungsstufen während des Projektfortgangs sowie klar festgelegte Genehmigungsprozesse unterstützen uns dabei, mögliche Projektrisiken frühzeitig zu erkennen und diesen durch gezielte Maßnahmen zu begegnen.

Risiken im Beschaffungsbereich versuchen wir durch unsere Einkaufsstrategien und durch den Einsatz geeigneter Methoden wie stetiger Produkt- und Kostenanalysen ("Best Cost Country Sourcing" und "Focus-on-Value") zu minimieren. Diese Programme beinhalten funktionsübergreifende Expertenteams zur Standardisierung der Einkaufsprozesse für Material und technische Anlagen.

Vor dem Hintergrund der allgemein gestiegenen Bedrohungen für die Informationssicherheit und des höheren Maßes an Professionalität in der Computerkriminalität haben wir unter anderem ein Programm für Informationssicherheit initiiert mit dem Ziel, die Absicherung gegenüber möglichen Hacking-Angriffen und damit verbundenen Risiken für unsere Informationssysteme, Netzwerke, Produkte, Lösungen und Dienstleistungen weiter zu verbessern. Diese Absicherung erreichen wir im Wesentlichen durch den Betrieb unseres globalen Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS). Mit dem systematischen Ansatz des Managementsystems versuchen wir, alle möglichen IT-Risiken zu identifizieren, zu bewerten und sicherzustellen, dass wir wirksame Prozesse und Tools zur Risikominimierung und -vermeidung anwenden. Unser ISMS deckt alle Unternehmensbereiche ab und ist gemäß der weltweit anerkannten Norm ISO/IEC 27001 zertifiziert. Im Rahmen regelmäßiger interner und externer Audits werden alle relevanten Risikobereiche kontinuierlich überprüft und optimiert.

Im Bereich der rechtlichen Risiken begegnen wir Risiken im Zusammenhang mit Schutzrechten und Patenten unter anderem durch eine spezifische Patentstrategie, die eine umfangreiche Patentrecherche, die gezielte Entwicklung und Anmeldung eigener Patente und den Schutz durch Verträge mit wichtigen Wettbewerbern einschließt. Keine solche Möglichkeit zur vertraglichen Absicherung besteht allerdings bei reinen Patentverwertungsgesellschaften.

Zur systematischen, umfassenden und nachhaltigen Steuerung von Compliance-Risiken haben wir ein konzernweites Compliance-Management-System etabliert, das wichtige präventive Bestandteile kontinuierlich weiterentwickelt, Elemente neu gestaltet beziehungsweise verstärkt und angemessene Reaktionen auf mögliche oder tatsächliche Verstöße gegen interne oder externe Regeln gewährleistet. Der Compliance-Officer berichtet quartalsweise an den Finanzvorstand und den Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.

Des Weiteren haben wir für potenzielle Schadensfälle und Haftungsrisiken teilweise Versicherungen abgeschlossen, um negative Auswirkungen auf unsere Vermögens- und Finanzlage zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren.

Gesamtaussage zur Risikosituation des Konzerns durch die Unternehmensleitung

Die Einschätzung der gesamten Risikosituation ist das Ergebnis der konsolidierten Betrachtung aller wesentlichen Einzelrisiken. Die Gesamtrisikolage ist im Wesentlichen unverändert zum Vorjahr. Einzelrisiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können, sind uns derzeit nicht bekannt.

Chancen

Im Folgenden beschreiben wir unsere bedeutendsten Chancen. Diese stellen jedoch nur einen Ausschnitt der sich uns bietenden Möglichkeiten dar. Unsere Bewertung der Chancen ist zudem fortlaufenden Änderungen unterworfen, da sich unser Unternehmen, unsere Märkte und die Technologien kontinuierlich weiterentwickeln. Aus diesen Entwicklungen können sich neue Chancen ergeben, bereits existierende können an Relevanz verlieren oder die Bedeutung einer Chance kann sich für uns verändern. Gemäß dem potenziellen Grad der Auswirkung und der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit wird für jede dieser Chancen in Klammern die Chancenklasse (CK) analog zur Risikoklasse (zum Beispiel "CK: Mittel") angegeben.

Die wesentlichen im Zusammenhang mit der Akquisition von Cypress entstehenden potenziellen Chancen werden nachfolgend unter "Chancen aus der Akquisition und Integration von Cypress" dargestellt.

Chancen aus der Akquisition und Integration von Cypress (CK: Mittel)

Die Produkte und Technologien von Infineon und Cypress ergänzen sich hervorragend und setzen in ihren jeweiligen Bereichen die Standards. Zu unseren Leistungshalbleitern, Sensoren und Mikrocontrollern für Automobil- und Sicherheitsanwendungen kommen Konnektivität, Mehrzweck-Mikrocontroller für Industrie- und IoT-Anwendungen samt Software sowie Speicher für spezifische Anwendungen hinzu ("grow in scope").

Zusammen entstand ein umfassendes Portfolio zum Angebot kompletter Systemlösungen, wie sie für die Verbindung der realen mit der digitalen Welt gebraucht werden. Die sichere Vernetzung energieeffizienter Geräte ist dabei der Schlüssel für den Erfolg. Eine ganze Reihe relevanter Anwendungen steht gerade am Beginn von Wachstumsphasen, die sich mit funktionaler Integration adressieren lassen.

Wir treiben unsere Strategie "Vom Produkt zum System" voran und stärken und erweitern unseren Kern durch Wachstum in angrenzenden und neuen Feldern. Zwei Beispiele: Die Verbindung der Sicherheitsexpertise von Infineon mit dem Know-how zu Konnektivität von Cypress beschleunigt den Eintritt in neue industrielle IoT-Anwendungen. Bei Automobilhalbleitern bietet das erweiterte Portfolio an Mikrocontrollern und NOR-Flash-Speichern großes Potenzial, insbesondere mit Blick auf deren wachsende Bedeutung für Fahrerassistenzsysteme und neue Elektronikarchitekturen im Fahrzeug.

Auch bei anderen Aspekten als den Produktportfolios sind die beiden Unternehmen komplementär zueinander. Dies gilt für geografische Schwerpunkte und Vertriebskanäle. So erhält Infineon durch Cypress breiteren Marktzugang insbesondere in Japan sowie bei Distributoren. Bei Forschung und Entwicklung bauen wir unsere Position im Silicon Valley aus. Hinsichtlich seiner Fertigungsstrategie setzt Cypress, bedingt durch sein Produktportfolio, in wesentlich stärkerem Maße auf Auftragsfertigung. Die Kombination wird dazu beitragen, unser Geschäft breiter aufzustellen und robuster zu machen, und sie kann zu zusätzlichen Kostensynergien führen.

Neue Technologien/Materialien (CK: Mittel)

Eigenständig und gemeinsam mit unseren Kunden streben wir fortlaufend an, neue Technologien, Produkte und Lösungen zu entwickeln sowie bestehende zu verbessern. Hierfür investieren wir unter anderem in die Forschung und Entwicklung zum Einsatz neuer Technologien und Materialien. Die aktuell eingesetzten Technologien und Materialien könnten in absehbarer Zeit ihre Vorteile verlieren, so wie zum Beispiel Si in absehbarer Zeit in manchen Anwendungen seine physikalischen Grenzen erreicht.

Wir sehen daher unterschiedliche Chancen und Möglichkeiten, durch den Einsatz neuer Materialien, wie beispielsweise SiC oder GaN, leistungsfähigere und/oder kostengünstigere Produkte zu entwickeln. Diese könnten die Erreichung unserer strategischen Wachstums- und Profitabilitätsziele positiv beeinflussen.

Strategischer Ansatz "Vom Produkt zum System" (CK: Mittel)

Mit dem strategischen Ansatz "Vom Produkt zum System" wollen wir zusätzlichen Kundennutzen auf Systemebene aus unserem breiten Technologie- und Produktportfolio identifizieren. Das ermöglicht uns, weiteres Umsatzwachstumspotenzial auszuschöpfen und damit unsere Wachstums- und Margenziele zu realisieren.

Durch diesen Ansatz reduzieren wir darüber hinaus den Entwicklungsaufwand beim Kunden und verkürzen so die Zeit bis zur Markteinführung der Produkte.

Unterstützung der Energiewende und der Adressierung des Klimawandels (CK: Mittel)

Mit der ständig wachsenden Weltbevölkerung und der zunehmenden Industrialisierung steigt auch der globale Energiebedarf. Elektrizität wird dabei zum wichtigsten Energieträger des 21. Jahrhunderts. Erneuerbare Energien spielen somit eine entscheidende Rolle, um die CO2-Emissionen zu begrenzen. Das Fernziel ist die auf dem Klimagipfel von Paris (Frankreich) im Dezember 2015 beschlossene Dekarbonisierung der Welt bis zum Ende dieses Jahrhunderts. Die Europäische Union will im Rahmen des Green-Deal-Konzepts bis 2050 klimaneutral werden.

Halbleiter von Infineon ermöglichen eine effizientere Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern. Zudem bieten sie Effizienzgewinne in allen Wertschöpfungsstufen der Energiewirtschaft: bei der Erzeugung, der Übertragung und insbesondere der Nutzung von elektrischer Energie. Sie bilden die Grundlage für die intelligente und effiziente Nutzung von elektrischer Energie zum Beispiel in Industrieanwendungen, Stromversorgungen für Computer und Unterhaltungselektronik sowie in Fahrzeugen.

Digitalisierung (CK: Mittel)

Der Trend zur Digitalisierung birgt für Infineon ein hohes Geschäftspotenzial. Es spiegelt sich zum einen in der Optimierung interner Prozessabläufe wider, wie zum Beispiel in unseren weltweiten Fertigungslinien und deren Zusammenspiel. Zum anderen besitzen wir mit unserem Portfolio an Sensoren, Mikrocontrollern, Leistungshalbleitern und Sicherheitscontrollern sowie spezifischer Software eine ausgezeichnete Ausgangsposition, um das entstehende Marktpotenzial erfolgreich zu bedienen. Hierbei sind wir mit unserem bereits implementierten strategischen Ansatz "Vom Produkt zum System" bestens für die Marktdurchdringung und -entwicklung vorbereitet. Zu den Beispielen, die heute bereits sichtbar sind, zählen automatisiertes Fahren, Steuerung von Geräten und Maschinen durch Stimme und Gesten und die voranschreitende Entwicklung des IoT und von Big Data.

Lieferfähigkeit aufgrund vorhandener Kapazität (CK: Mittel)

Unsere eigenen Fertigungskapazitäten sowie die Fertigungskapazitäten unserer externen Fertigungspartner bieten uns genügend Flexibilität hinsichtlich der Deckung der Nachfrage. Insbesondere wird mit dem sukzessiven Ausbau der 300-Millimeter-Fertigung in Dresden (Deutschland), des zweiten Fertigungsmoduls in Kulim (Malaysia) und dem Bau einer zweiten, vollautomatisierten 300-Millimeter-Fabrik am Standort Villach (Österreich) dem zunehmenden Bedarf nach Leistungshalbleitern Rechnung getragen.

Die verfügbaren Kapazitäten in Verbindung mit aktiver strategischer und operativer Planung der internen und externen Ressourcen ermöglichen es uns, im Fall einer Marktbelebung auch kurzfristig steigende Nachfragen unserer bestehenden und neuen Kunden bedienen zu können. Im Geschäftsjahr 2020 profitierten wir von unserer Strategie der differenzierenden Eigenfertigung und konnten die starke Nachfrage nach MOSFETs für Rechenzentren und für die 5G-Mobilfunk-Infrastruktur sowie nach MEMS-Mikrofonen für Ohrhörer kurzfristig bedienen.

Marktzugang und Aktivitäten in China (CK: Mittel)

China ist für Infineon das umsatzstärkste Land. Dementsprechend sind die dortigen Entwicklungen und Wachstumschancen für uns von höchster Bedeutung und betreffen folgende von uns bediente Märkte:

Die Autoproduktion in China wächst weiterhin, wenngleich auch mit einer geringeren Wachstumsrate. Das hohe Wachstum bei der Produktion von Plug-in-Hybrid- und reinen Elektrofahrzeugen macht China seit einigen Jahren zum weltgrößten Markt für Elektromobilität. Aus diesem Grund hat Infineon im Geschäftsjahr 2018 das Joint Venture SIAPM für Leistungshalbleiterlösungen für Elektrofahrzeuge mit dem größten Autoproduzenten in China SAIC Motor gegründet, das bereits mit der Serienfertigung begonnen hat. Dies stärkt unsere Position in China und bietet weiteres Geschäftspotenzial für unser zukünftiges globales Geschäft.

China repräsentiert den größten Schienenfahrzeugmarkt der Welt und verfügt mit CRRC über den mit Abstand größten Zughersteller der Welt, der ein Kunde von Infineon ist. Neben dem weiteren Ausbau des inländischen Schienennetzes spielen internationale Infrastrukturprojekte eine zunehmende Rolle, von denen Infineon zunehmend profitiert.

China hat auf dem G20-Gipfel in Hangzhou (Volksrepublik China) im September 2016 das Pariser Klimaabkommen ratifiziert und damit einer Reduzierung seiner CO2-Emissionen formal zugestimmt. Dadurch gewann der Ausbau der erneuerbaren Energien in China enorm an Bedeutung. Unsere dortige Präsenz und unsere Zusammenarbeit mit führenden Unternehmen der Wind- und Solarbranche bieten uns weitere langfristige Wachstumschancen.

Wenn es gelingt, uns in China als Teil der chinesischen Industrie und somit als Element der chinesischen Gesellschaft zu positionieren, könnte das zu einer Vielzahl neuer und zusätzlicher Chancen führen und sich positiv auf Wachstum und Profitabilität unseres Geschäfts auswirken.

Weiteres Wachstum des Halbleiteranteils im Automobil (CK: Mittel)

Wir erwarten eine weitere Zunahme des Halbleiterwerts pro Fahrzeug. Treibende Kraft hierfür ist vor allem eine steigende Nachfrage nach Elektromobilität, aktiven Sicherheitsfunktionen und Fahrerassistenzsystemen.

Wir glauben auch, dass die weltweit gültigen CO2-Ziele ohne weitere Elektrifizierung nicht zu erreichen sind. Dies umfasst nicht nur die Elektromobilität, also Hybrid-, Plug-in-Hybrid- und reine Elektrofahrzeuge, sondern vor allem auch die Elektrifizierung von Aggregaten in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Zudem gewinnt auch das Thema IT-Sicherheit im Fahrzeug an Bedeutung. Mit unserer Kompetenz auf dem Gebiet der Sicherheitscontroller sind wir hier sehr gut positioniert.

Wachstum bei mobilen Anwendungen (CK: Mittel)

Der weiter voranschreitende Trend zur Mobilität drückt sich auch in der weiterhin hohen Nachfrage nach Smartphones und Tablets aus. Wir profitieren hiervon in zweifacher Weise: erstens durch die Komponenten, die wir für die mobilen Endgeräte liefern (MEMS-Mikrofone, TVS-Dioden, GPS-Empfangssignalverstärker, Hochfrequenz-Antennenschalter), und zweitens durch Leistungshalbleiter, die die Schlüsselkomponente für energieeffiziente Ladegeräte darstellen (Hochvolt- und Niedervolt-Leistungstransistoren, Treiber-ICs und Ansteuer-ICs).

Sicherheitsanwendungen (CK: Mittel)

Der Trend zu elektronischen Identitätsausweisen stärkt den Umsatz des Segments Connected Secure Systems. Aufgrund der höheren Sicherheit von chipbasierten Ausweisen werden die papierbasierten Ausweise immer stärker verdrängt. Ferner eröffnen sich durch das IoT beziehungsweise Industrie 4.0 neue Märkte. Hier spielt die Authentifizierung von Geräten eine zunehmende Rolle, wofür wir entsprechende Sicherheitschips anbieten.

Finanzielle Position (CK: Mittel)

Unsere aktuelle finanzielle Situation, die wir unter anderem im Kapitel "Darstellung der Finanzlage", S. 103 ff., erläutern, ermöglicht es uns, gute Refinanzierungskonditionen angeboten zu bekommen und, sofern erforderlich, zu nutzen.

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Das Geschäftsjahr 2020 war geprägt von zwei einschneidenden Ereignissen: dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie zur Mitte des Geschäftsjahres und dem Abschluss der Akquisition von Cypress im April 2020.

Die Pandemie hat eine nie da gewesene Krise ausgelöst. Sie traf die Halbleiterindustrie in einer Phase, in der gerade erste Anzeichen einer Verbesserung der konjunkturellen Lage nach einem schwierigen Geschäftsjahr 2019 sichtbar wurden. Infineon hat sich dieser Krise erfolgreich entgegengestellt und aus einer soliden Ausgangsposition in einem überaus herausfordernden Umfeld ein respektables Ergebnis erzielt.

Dazu hat auch die Akquisition von Cypress beigetragen, die am 16. April 2020 vollzogen wurde. In der Zusammenführung der Portfolien und der Kompetenzen der Teams von Cypress und Infineon steckt ein enormes Potenzial. Aus der Kombination von Mikrocontrollern, Sensoren, Konnektivitätsbausteinen, Leistungshalbleitern, Speichern für spezifische Anwendungen, Sicherheitslösungen inklusive Software und passender Entwicklungsumgebung für alle programmierbaren Komponenten entstand ein umfassendes Portfolio für das IoT, das automatisierte Fahren und die Entwicklung neuer Produkte, die weniger Energie verbrauchen. Auch zur Umsatz- und Profitabilitätssicherung sowie Cash-Flow-Generierung haben die ehemaligen Geschäfte von Cypress in der zweiten Hälfte des abgelaufenen Geschäftsjahres bereits wesentliche Beiträge geleistet.

In Summe konnten wir dem überaus starken Konjunktureinbruch, der in vielen Ländern zur schwersten Rezession der Nachkriegsgeschichte geführt hat, erfolgreich begegnen. Das Infineon-Geschäft erwies sich dank der konsequenten Ausrichtung auf die strukturellen Wachstumstreiber in den Themenfeldern Energieeffizienz, Mobilität, Sicherheit sowie IoT & Big Data als sehr robust. Das wird auch beim Blick auf unsere Ergebnissituation deutlich.

Im Geschäftsjahr 2020 wurde, inklusive des Beitrags von Cypress, ein Umsatz von €8.567 Millionen erzielt. Dies entspricht einem Plus von 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Segmentergebnis betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr €1.170 Millionen, dies entspricht einem Rückgang von 11 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von €1.319 Millionen. Die im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte Segmentergebnis-Marge lag bei 13,7 Prozent.

Durch die Akquisition von Cypress wurde der Free-Cash-Flow erwartungsgemäß stark belastet und betrug minus €6.727 Millionen. Ohne die Zahlungsmittelabflüsse im Zusammenhang mit dem Erwerb von Cypress erreichte der Free-Cash-Flow einen positiven Wert von €911 Millionen.

Die Rendite auf das eingesetzte Kapital (Return on Capital Employed, RoCE) verringerte sich von 12,2 Prozent im Vorjahr auf 3,0 Prozent im Geschäftsjahr 2020. Das Betriebsergebnis sank im Wesentlichen aufgrund gestiegener Leerstandskosten sowie höherer Abschreibungen und Aufwendungen aus der Aufdeckung stiller Reserven, die im Rahmen der Kaufpreisallokation für den Erwerb von Cypress identifiziert wurden. Das eingesetzte Kapital stieg ebenfalls im Wesentlichen bedingt durch die Aufdeckung stiller Reserven und die Erfassung eines Geschäfts- oder Firmenwerts.

Vor uns liegt ein spannendes "Jahr 1" nach der Akquisition von Cypress. Wir sehen Erholungstendenzen in einigen unserer Zielmärkte, aber noch keinen breiten Aufschwung und nach wie vor ein herausforderndes Marktumfeld mit hoher gesamtwirtschaftlicher Unsicherheit. Für das Kalenderjahr 2021 rechnen die Experten des Internationalen Währungsfonds (IWF) mit einem Wachstum der Weltwirtschaft um 4,8 Prozent. Risiken für die erwartete Erholung des Wirtschaftswachstums im Kalenderjahr 2021 bestehen vor allem in der Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Coronavirus-Pandemie, aber auch durch die nach wie vor ungelösten geopolitischen Konflikte. Für den für Infineon relevanten Referenzmarkt, also den Halbleitermarkt ohne DRAM- und NAND-Flash-Speicherchips sowie Mikroprozessoren, gehen die Marktanalysten von Omdia für das Kalenderjahr 2021 von einem Wachstum von 5,4 Prozent aus. In Anbetracht dieser Erwartungen sowie eines bei der Prognose unterstellten Euro/US-Dollar-Wechselkurses von 1,15 rechnen wir im Geschäftsjahr 2021 mit einem Anstieg des Konzernumsatzes auf etwa €10,5 Milliarden plus oder minus 5 Prozent. Bei dem angestrebten Umsatzniveau erwarten wir eine Segmentergebnis-Marge von rund 16,5 Prozent (siehe Kapitel "Prognosebericht", S. 107 ff.).

Infineon Technologies AG

Ergänzend zur Berichterstattung über den Infineon-Konzern erläutern wir im Folgenden die Entwicklung der Infineon Technologies AG.

Die Infineon Technologies AG ist die Muttergesellschaft des Infineon-Konzerns und führt die entsprechenden Leitungs- und Zentralfunktionen aus. Die Infineon Technologies AG übernimmt wesentliche übergreifende Aufgaben, wie das konzernweite Finanz- und Rechnungswesen, das zentrale Treasury-Management, Investor Relations, Corporate Compliance, das Personalwesen, strategische und produktionsorientierte Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie die weltweite Unternehmens- und Marketingkommunikation, und steuert die logistischen Prozesse im Konzern. Sie verfügt über eigene Fertigungen in Regensburg und Warstein (beide Deutschland).

Die Infineon Technologies AG stellt ihren Jahresabschluss im Gegensatz zum Konzernabschluss nicht nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS"), sondern nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs ("HGB") auf. Der vollständige Jahresabschluss wird separat veröffentlicht.

Ertragslage

Gewinn-und-Verlustrechnung der Infineon Technologies AG nach HGB (Kurzfassung)

€ in Millionen 2020 2019
Umsatz 5.346 5.483
Umsatzkosten - 3.745 - 3.802
Bruttoergebnis vom Umsatz 1.601 1.681
Forschungs- und Entwicklungskosten - 1.091 - 1.069
Vertriebskosten - 370 - 292
Allgemeine Verwaltungskosten - 198 - 178
Übrige Erträge (Aufwendungen), Saldo - 2 - 63
Beteiligungsergebnis, Saldo 270 64
Zinsergebnis - 141 - 15
Übriges Finanzergebnis - 216 - 129
Ertragsteuern - 3 - 16
Ergebnis nach Steuern/Jahresfehlbetrag - 150 - 17
Entnahme aus den Gewinnrücklagen 437 355
Bilanzgewinn 287 338

Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich das Bruttoergebnis vom Umsatz um 4,8 Prozent, was zu einer Bruttomarge in Höhe von 29,9 Prozent im Geschäftsjahr 2020 führte. Der im Geschäftsjahr 2020 erzielte Jahresfehlbetrag der Infineon Technologies AG belief sich auf €150 Millionen. Beeinflusst wurde das Jahresergebnis durch einmalige Zins- und Finanzaufwendungen im Zusammenhang mit der Akquisition von Cypress sowie gegenläufig ein steigendes Beteiligungsergebnis. Nach Entnahmen aus den Gewinnrücklagen in Höhe von insgesamt €437 Millionen verblieb ein Bilanzgewinn von €287 Millionen.

Vermögens- und Finanzlage

Bilanz der Infineon Technologies AG nach HGB (Kurzfassung)

€ in Millionen 30. September 2020 30. September 2019
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 692 778
Finanzanlagen 12.266 6.337
Anlagevermögen 12.958 7.115
Vorräte 1.207 1.142
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.659 886
Zahlungsmittel, Wertpapiere 2.587 3.592
Umlaufvermögen 5.453 5.620
Rechnungsabgrenzungsposten 116 52
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 2 1
Summe Aktiva 18.529 12.788
Ausgegebenes Kapital 2.601 2.489
Kapitalrücklage 3.515 2.553
Gewinnrücklagen 3.116 3.549
Bilanzgewinn 287 338
Eigenkapital 9.519 8.929
Sonderposten mit Rücklagenanteil 1 1
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 304 225
Übrige Rückstellungen 725 586
Rückstellungen 1.029 811
Anleihen 4.634 504
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 341 400
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.125 1.131
Übrige Verbindlichkeiten 878 1.005
Verbindlichkeiten 7.978 3.040
Rechnungsabgrenzungsposten 2 7
Summe Passiva 18.529 12.788

Die Aktiva erhöhten sich zum 30. September 2020 um 44,9 Prozent auf €18.529 Millionen, verglichen mit €12.788 Millionen zum 30. September 2019. Das Anlagevermögen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um €5.843 Millionen, bedingt durch eine Kapitalerhöhung bei einem verbundenen Unternehmen. Gegenläufig verringerte sich das Umlaufvermögen um €167 Millionen. Zum 30. September 2020 beliefen sich die Zahlungsmittel und Wertpapiere auf €2.587 Millionen (Vorjahr: €3.592 Millionen) und machten 47,4 Prozent des Umlaufvermögens aus. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich um insgesamt €773 Millionen, bedingt durch die Übernahme des zentralen Finanz- und Liquiditätsmanagements in diesem Geschäftsjahr von der Infineon Technologies Finance GmbH, Neubiberg (Deutschland), nach deren Verschmelzung auf die Infineon Technologies AG.

Die Erhöhung des Eigenkapitals (€590 Millionen) war im Wesentlichen durch die im Geschäftsjahr 2020 erfolgte Kapitalerhöhung von €1.062 Millionen bedingt. Gegenläufig wirkten sich der erwirtschaftete Jahresfehlbetrag von €150 Millionen sowie die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2019 von €336 Millionen aus.

Im Bereich der Rückstellungen erhöhten sich die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen um insgesamt €79 Millionen, bedingt durch den rückläufigen zur Bewertung heranzuziehenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre. Gegenläufig wirkte sich dabei die positive Entwicklung des Zeitwerts des Planvermögens aus. Bei den übrigen Rückstellungen war ein Anstieg von insgesamt €139 Millionen zu verzeichnen; dies resultierte im Wesentlichen aus Rückstellungen im Zusammenhang mit unrealisierten Bewertungsverlusten aus Zinssicherungskontrakten in Höhe von €66 Millionen (Vorjahr: €0 Millionen) sowie Rückstellungen im Zusammenhang mit Erstattungsverpflichtungen gegenüber Kunden in Höhe von €64 Millionen (Vorjahr: €0 Millionen). Die Verbindlichkeiten erhöhten sich im Geschäftsjahr 2020 um €4.938 Millionen auf €7.978 Millionen verglichen mit €3.040 Millionen zum 30. September 2019. Dieser Anstieg resultierte aus der Übernahme des zentralen Finanz- und Liquiditätsmanagements im Rahmen der Verschmelzung mit der Infineon Technologies Finance GmbH sowie aus der Begebung einer Hybridanleihe in Höhe von €1.200 Millionen und der Emission von nicht nachrangigen, unbesicherten Anleihen in vier Tranchen mit einem Nominalwert in Höhe von insgesamt €2.900 Millionen.

Die Eigenkapitalquote betrug 51,4 Prozent nach 69,8 Prozent im Vorjahr.

Für Angaben zu eigenen Aktien wird auf die Ausführungen zu § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG im Jahresabschluss der Infineon Technologies AG verwiesen.

@ https://www.infineon.com/cms/de/about-infineon/investor/reporting/financial-statements-hgb/

Dividende

Nach dem Aktiengesetz richtet sich der Betrag, der zur Dividendenzahlung an die Aktionäre zur Verfügung steht, nach dem Bilanzgewinn der Muttergesellschaft, der nach den Vorschriften des HGB ermittelt wird.

Für das Geschäftsjahr 2020 wies der Jahresabschluss der Muttergesellschaft Infineon Technologies AG einen Bilanzgewinn von €287 Millionen aus. In Bezug auf das Geschäftsjahr 2020 soll vorgeschlagen werden, aus dem Bilanzgewinn der Infineon Technologies AG in Höhe von €287 Millionen eine Dividende in Höhe von €0,22 je dividendenberechtigte Stückaktie auszuschütten. Die Ausschüttung der vorgeschlagenen Dividende ist abhängig von der Zustimmung der Hauptversammlung.

Für das Geschäftsjahr 2019 hat die Gesellschaft eine Dividende von €0,27 je Aktie beziehungsweise von €336 Millionen ausgeschüttet.

Zur langfristigen Dividendenpolitik von Infineon siehe "Dividende" im Kapitel "Die Infineon-Aktie". S. 95

Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Risiken und Chancen

Die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Risiken und Chancen der Infineon Technologies AG ist im Wesentlichen identisch mit der des Infineon-Konzerns. Ferner gehen wir davon aus, dass das Beteiligungsergebnis wesentlich zum Ergebnis der Infineon Technologies AG beitragen wird. An den Risiken der Tochtergesellschaften und Beteiligungen partizipiert die Infineon Technologies AG grundsätzlich entsprechend ihrer Beteiligungsquote. Die Infineon Technologies AG als Mutterunternehmen des Infineon-Konzerns ist in das konzernweite Risikomanagement- und interne Kontrollsystem eingebunden. Hierzu und zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Risiken und Chancen verweisen wir auf das Kapitel "Risiko- und Chancenbericht". S. 110 ff.

Der größte Teil der Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten für den Infineon-Konzern wird von der Infineon Technologies AG abgewickelt. Es gelten die Ausführungen unter "Infineons Treasury-Leitlinien und -struktur" im Kapitel "Darstellung der Finanzlage", S. 105 f., zu Art und Umfang der Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten sowie zu den abgesicherten Risiken auch für die Infineon Technologies AG. Ergänzend verweisen wir auf den Anhang der Infineon Technologies AG. @ https://www.infineon.com/cms/de/about-infineon/investor/reporting/financial-statements-hgb/

Corporate Governance

Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Zum 30. September 2020 betrug das Grundkapital der Gesellschaft €2.611.842.274. Es ist eingeteilt in 1.305.921.137 auf den Namen lautende nennwertlose stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von €2 am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine stimme und den gleichen Anteil am Gewinn nach Maßgabe der von der Hauptversammlung beschlossenen Gewinnverwendung.

Zum 30. September 2020 hielt die Gesellschaft von der oben genannten Gesamtzahl ausgegebener Aktien selbst 5.251.391 (Vorjahr: 6 Millionen) eigene Aktien. Am Tag der Hauptversammlung von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind weder stimm- noch gewinnberechtigt.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Beschränkungen des Stimmrechts der Aktien können sich insbesondere aus den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) ergeben. Beispielsweise unterliegen Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen nach § 136 AktG einem stimmverbot. Weiter steht der Infineon Technologies AG gemäß § 71b AktG aus eigenen Aktien kein Stimmrecht zu. Auch können Verstöße gegen die Mitteilungspflichten nach § 33 Abs. 1 oder 2 sowie § 38 Abs. 1 oder § 39 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dazu führen, dass nach Maßgabe des § 44 WpHG Rechte aus Aktien - darunter das Stimmrecht - zumindest zeitweise nicht bestehen. Vertragliche Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind uns nicht bekannt.

Gemäß § 67 Abs. 2 AktG bestehen im Verhältnis zur Infineon Technologies AG Rechte und Pflichten aus Aktien nur für und gegen den im Aktienregister Eingetragenen. Die Aktionäre haben der Infineon Technologies AG zur Eintragung im Aktienregister ihren Namen beziehungsweise ihre Firma, ihre Postanschrift sowie eine elektronische Adresse, gegebenenfalls ihren Sitz und ihr Geburtsdatum sowie die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien mitzuteilen. Die Infineon Technologies AG ist nach § 67 Abs. 4 AktG berechtigt, von der im Aktienregister eingetragenen Person Auskunft darüber zu verlangen, inwieweit die Aktien, auf die sich die Eintragung im Aktienregister bezieht, tatsächlich der eingetragenen Person gehören, und, soweit dies nicht der Fall ist, die zur Führung des Aktienregisters notwendigen Informationen über denjenigen zu erhalten, für den die Aktien gehalten werden. Solange einem solchen Auskunftsverlangen nicht ordnungsgemäß nachgekommen wird, bestehen die Stimmrechte aus dem betreffenden Aktienbestand nach § 67 Abs. 2 AktG nicht.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten

Nach § 33 Abs. 1 WpHG hat jeder Aktionär, der die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent der Stimmrechte einer börsennotierten Gesellschaft erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unverzüglich mitzuteilen. Uns sind hiernach zum 30. September 2020 keine direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital bekannt, die 10 Prozent der Stimmrechte erreichen oder überschreiten. Die uns gemeldeten und zum 30. September 2020 bestehenden Beteiligungen sind im Anhang des Jahresabschlusses der Infineon Technologies AG unter den Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG dargestellt.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, wurden nicht ausgegeben.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Arbeitnehmer, die am Kapital der Infineon Technologies AG beteiligt sind, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung

Der Vorstand der Infineon Technologies AG besteht nach § 5 Abs. 1 der Satzung aus mindestens zwei Personen. Derzeit gehören dem Vorstand vier Mitglieder an. Die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder erfolgt gemäß § 84 Abs. 1 AktG durch den Aufsichtsrat. Da die Infineon Technologies AG unter das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) fällt, ist für die Bestellung beziehungsweise Abberufung von Vorstandsmitgliedern eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Aufsichtsratsmitglieder erforderlich (§ 31 Abs. 2 MitbestG). Kommt eine solche Mehrheit in der ersten Abstimmung nicht zustande, kann die Bestellung auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses in einer zweiten Abstimmung mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder erfolgen (§ 31 Abs. 3 MitbestG). Wird auch hierbei die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, erfolgt eine dritte Abstimmung, in der dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats jedoch zwei Stimmen zustehen (§ 31 Abs. 4 MitbestG). Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, so hat gemäß § 85 Abs. 1 AktG in dringenden Fällen das Amtsgericht (München) auf Antrag eines Beteiligten ein Vorstandsmitglied zu bestellen.

Vorstandsmitglieder dürfen gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 AktG für höchstens fünf Jahre bestellt werden. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig (§ 84 Abs. 1 Satz 2 AktG). Der Aufsichtsrat kann gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung und § 84 Abs. 2 AktG einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 84 Abs. 3 AktG).

Für Änderungen der Satzung ist gemäß § 179 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung zuständig. Der Aufsichtsrat ist jedoch gemäß § 10 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, Satzungsänderungen zu beschließen, die nur die Fassung betreffen, wie zum Beispiel Änderungen der Grundkapitalziffer infolge einer Kapitalerhöhung aus bedingtem oder genehmigtem Kapital oder einer Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien. Soweit die Satzung keine andere Mehrheit vorsieht, bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung über Änderungen der Satzung gemäß § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Die Satzung der Infineon Technologies AG sieht in § 17 Abs. 1 vor, dass Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden können, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder anderen Satzungsbestimmungen eine größere Mehrheit erforderlich ist.

Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Die Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien ergeben sich aus § 4 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Angaben zu den bestehenden genehmigten und bedingten Kapitalia der Gesellschaft finden sich im Konzernanhang unter Nr. 21. S. 188

Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen

Die Hauptversammlung vom 20. Februar 2020 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 19. Februar 2025 einmalig oder mehrmals Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (gemeinsam "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu €4.000.000.000 zu begeben und für solche von nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft begebenen Schuldverschreibungen die Garantie zu übernehmen und den Gläubigern beziehungsweise Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf insgesamt bis zu 130.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu €260.000.000 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszuschließen,

sofern der Ausgabepreis den nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet; dies gilt jedoch nur insoweit, als die zur Bedienung der dabei begründeten Wandlungs- und/oder Optionsrechte auszugebenden Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder bezogen auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung noch auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch auf den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung;
um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszunehmen oder, soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder ihren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Rechte beziehungsweise nach Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten zustände;
soweit Schuldverschreibungen gegen Sacheinlagen ausgegeben werden und der Wert der Sacheinlage in einem angemessenen Verhältnis zum Marktwert der Schuldverschreibungen steht.

Der Wandlungs- oder Optionspreis muss - auch bei Anwendung der Regelungen zum Verwässerungsschutz - mindestens 80 Prozent des arithmetischen Mittelwerts der Schlusskurse der Aktie im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) betragen. Weitere Einzelheiten dazu - auch zu den Voraussetzungen, unter denen der Wandlungs- beziehungsweise Optionspreis ermäßigt werden kann - sind der Ermächtigung zu entnehmen.

Der Vorstand ist ermächtigt, unter Beachtung der Vorgaben des Hauptversammlungsbeschlusses, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen und deren Bedingungen festzulegen.

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Die Infineon Technologies AG wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Februar 2018 bis zum 21. Februar 2023 ermächtigt, im Rahmen der gesetzlichen Grenzen eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden.

Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots beziehungsweise einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder über ein Kreditinstitut beziehungsweise ein anderes die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllendes Unternehmen. Zu den einzelnen Erwerbsarten enthält die Ermächtigung differenzierende Anforderungen, vor allem hinsichtlich des zulässigen Kaufpreises.

Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser oder einer früher erteilten Ermächtigung erworben wurden oder werden, dürfen außer durch Veräußerung über die Börse oder über ein Veräußerungsangebot an alle Aktionäre zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet werden. Insbesondere können sie eingezogen oder Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen angeboten werden, unter bestimmten Voraussetzungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Barzahlung an Dritte auch anders als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, zur Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft aus Wandel- und Optionsschuldverschreibungen sowie Aktienoptionsplänen genutzt oder Organmitgliedern und Arbeitnehmern im Konzern zum Erwerb angeboten beziehungsweise als Vergütungsbestandteil zugewendet und schließlich zur Rückführung von Wertpapierdarlehen verwendet werden. In den genannten Fällen, mit Ausnahme der Einziehung, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Darüber hinaus ist im Fall der Veräußerung der Aktien über ein Veräußerungsangebot an alle Aktionäre das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ausgeschlossen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Februar 2018 darf der Erwerb von Aktien der Infineon Technologies AG auch durch den Einsatz von Eigenkapitalderivaten durchgeführt werden. Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind dabei auf Aktien im Umfang von insgesamt höchstens 5 Prozent des Grundkapitals beschränkt, und zwar bezogen sowohl auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch ihrer Ausübung durch den Einsatz des Derivats. Die in Ausübung dieser Ermächtigung erworbenen Aktien sind darüber hinaus auf die Erwerbsgrenze für die gemäß der oben beschriebenen Ermächtigung zum unmittelbaren Erwerb eigener Aktien erworbenen Aktien anzurechnen. Die Ermächtigung enthält weitere Beschränkungen für den Einsatz von Derivaten, unter anderem zur Durchführung, zur Laufzeit, zur Bedienung der Derivate und zum Erwerbspreis.

Werden eigene Aktien unter Einsatz von Derivaten unter Beachtung der in der Ermächtigung aufgeführten Vorgaben erworben, ist ein Recht der Aktionäre, solche Derivatgeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen, in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Ein Recht der Aktionäre auf Abschluss von Derivatgeschäften besteht nicht.

Aktionäre haben ein Recht auf Andienung ihrer Infineon-Aktien nur, soweit die Gesellschaft ihnen gegenüber aus den Derivatgeschäften zur Abnahme der Aktien verpflichtet ist. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht ist ausgeschlossen.

Für die Verwendung eigener Aktien, die unter Einsatz von Derivaten erworben werden, gelten die Regelungen zum unmittelbaren Erwerb eigener Aktien entsprechend.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Vorstandsmitgliedern oder mit Arbeitnehmern getroffen sind

Diverse Finanzierungsverträge mit kreditgebenden Banken und Kapitalmarktgläubigern sehen im Fall eines definierten Kontrollwechsels Klauseln vor, die für den Gläubiger das Recht zur vorzeitigen Fälligstellung enthalten; diese Klauseln entsprechen der marktüblichen Praxis. Darüber hinaus ist in einem Finanzierungsvertrag vorgesehen, dass im Falle eines Kontrollwechsels von der Infineon Technologies AG die Stellung einer Sicherheit in Form einer Garantie oder wahlweise Barsicherheit verlangt werden kann.

Darüber hinaus enthalten einige Patentlizenzaustauschverträge, Entwicklungskooperationen, Förderverträge beziehungsweise -bescheide, Lieferverträge, Joint-Venture-Vereinbarungen und Lizenzverträge marktübliche "Change of Control"-Klauseln, die bei einer Änderung der Kontrolle über die Infineon Technologies AG die Fortsetzung des Vertrags von der Zustimmung des Vertragspartners abhängig machen, ihm für die Gesellschaft unter Umständen nachteilige Sonderrechte oder sogar das Recht zur Kündigung einräumen.

Sofern ein Vorstandsmitglied im Rahmen eines definierten Kontrollwechsels ausscheidet, hat es derzeit Anspruch auf Fortzahlung seines Jahreseinkommens bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit, im Fall einer Amtsniederlegung/ Kündigung durch das betreffende Vorstandsmitglied aufgrund des ihm eingeräumten Sonderkündigungsrechts jedoch für maximal 36 Monate, im Fall einer Abberufung/ Kündigung durch die Infineon Technologies AG für mindestens 24 und maximal 36 Monate. Nähere Einzelheiten hierzu finden sich im Vergütungsbericht. S. 130 ff.

Die mit den Vorstandsmitgliedern vereinbarten "Change of Control"-Klauseln sollen dazu dienen, die Vorstandsmitglieder im Fall eines Kontrollwechsels wirtschaftlich abzusichern, um auf diese Weise in einer Übernahmesituation ihre Unabhängigkeit zu erhalten.

Die Bedingungen sowohl für den Performance Share-Plan, an dem neben den Vorstandsmitgliedern auch die Führungskräfte und weitere ausgewählte Mitarbeiter * innen des Unternehmens weltweit teilnehmen, als auch für den Restricted Stock Unit-Plan, der ergänzend für bestimmte Mitarbeiter * innen von Infineon zum Tragen kommt, enthalten Regelungen für den Fall eines definierten Kontrollwechsels. Diese Regelungen haben im Wesentlichen zum Gegenstand, dass die in den Planbedingungen vorgesehenen Wartefristen im Falle des Kontrollwechsels vorzeitig enden; die entsprechende Regelung im Performance Share-Plan gilt wegen der insoweit vorrangigen Anstellungsverträge jedoch nicht für die Vorstandsmitglieder.

Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB / Bericht zur Corporate Governance

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB einschließlich des Berichts zur Corporate Governance ist öffentlich zugänglich.

@ www.infineon.com/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und erläutert die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG sowie die Vergütung der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder.

Grundlage des Vergütungsberichts ist neben den gesetzlichen Vorgaben vor allem der Deutsche Rechnungslegungsstandard zur Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder (DRS 17). Ergänzend enthält der Vergütungsbericht weiterhin auch die vom Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 (DCGK 2017) empfohlenen Mustertabellen - dies ungeachtet der Tatsache, dass der DCGK mit Wirkung zum 20. März 2020 neu gefasst wurde und in diesem Zusammenhang die Empfehlung zu den Mustertabellen entfallen ist. Aus Gründen der Konsistenz und Transparenz sollen die Mustertabellen bis zur Umstellung auf den neuen, durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) eingeführten Vergütungsbericht im Sinne des § 162 Aktiengesetz fortgeführt werden; dieser ist für die Infineon Technologies AG erstmals für das am 1. Oktober 2021 beginnende Geschäftsjahr verbindlich.

Vergütung des Vorstands

Vergütungssystem

Das Vergütungssystem für den Vorstand wird - ebenso wie die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder - vom Aufsichtsratsplenum auf Vorschlag des Präsidialausschusses festgelegt und regelmäßig überprüft. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder soll sich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des DCGK an der üblichen Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen sowie an der wirtschaftlichen Lage und den Zukunftsaussichten des Unternehmens orientieren. Zusätzlich sollen die Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds und das Gehaltsgefüge innerhalb des Unternehmens berücksichtigt werden. Hierfür ist das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft des Unternehmens insgesamt, auch in der zeitlichen Entwicklung, zu beachten. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft auszurichten. Die Vergütung hat zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft beizutragen. Für außerordentliche Entwicklungen soll eine Begrenzungsmöglichkeit bestehen. Die Vergütung soll schließlich so bemessen sein, dass sie im nationalen und internationalen Vergleich wettbewerbsfähig ist und damit Anreize für eine engagierte und erfolgreiche Arbeit in einem dynamischen Umfeld bietet.

Bestandteile des Vergütungssystems für den Vorstand

Im Geschäftsjahr 2020 haben sich am Vergütungssystem für den Vorstand gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen ergeben.

Sämtliche Vorstandsmitglieder erhalten als Vergütung für ihre Tätigkeit ein Zieljahreseinkommen, das sich - basierend auf einer 100-prozentigen Zielerreichung - zu circa 45 Prozent aus einer fixen Vergütung und zu circa 55 Prozent aus variablen Vergütungsbestandteilen zusammensetzt:

Fixe Vergütung: Die fixe Vergütung besteht aus einem fest vereinbarten, erfolgsunabhängigen Jahresgrundgehalt, das in zwölf gleichen monatlichen Raten gezahlt wird.
Variable (= erfolgsbezogene) Vergütung: Die variable Vergütung ist aufgeteilt in drei Komponenten und besteht aus einem Jahresbonus (Short Term Incentive), einem Mehrjahresbonus (Mid Term Incentive) sowie einer langfristigen variablen Vergütung (Long Term Incentive).

Der Short Term Incentive ("STI") soll im Einklang mit der kurzfristigen Unternehmensentwicklung die Leistung im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr honorieren. Der STI entspricht (bei einer angenommenen Zielerreichung der variablen Vergütungsbestandteile von jeweils 100 Prozent) circa 20 Prozent des Zieljahreseinkommens. Er wird vom Aufsichtsrat in einem zweistufigen Verfahren festgelegt:

(i) Zunächst werden zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres einheitlich für alle Vorstandsmitglieder Zielfunktionen hinsichtlich der beiden für die Gesellschaft maßgeblichen Erfolgsgrößen "Free-Cash-Flow" und "Return on Capital Employed" (RoCE) definiert. Im Sinne einer einheitlichen Unternehmenssteuerung sind die gleichen Erfolgsgrößen - ergänzt um die Segmentergebnis-Marge - auch für die variablen Vergütungsbestandteile (Bonuszahlungen) der Führungskräfte und Mitarbeiter * innen des Unternehmens maßgeblich. Für die Bemessung des STI sind beide genannten Erfolgsgrößen gleichwertig; sie werden im Kapitel "Unternehmensinternes Steuerungssystem" näher beschrieben. S. 89 ff.

(ii) Nach Ablauf des Geschäftsjahres werden vom Aufsichtsrat, in Abhängigkeit von der auf Basis des testierten Jahresabschlusses ermittelten Zielerreichung für Free-Cash-Flow und RoCE, der konkrete Zielerreichungsgrad und die STI-Auszahlungsbeträge festgestellt.

Ein STI wird nur gezahlt, wenn bei beiden Erfolgsgrößen (Free-Cash-Flow, RoCE) ein Schwellenwert von jeweils mindestens 50 Prozent der vereinbarten Zielfunktion erreicht wird. Wird auch nur eines der beiden Mindestziele verfehlt, entfällt eine STI-Zahlung für das betreffende Geschäftsjahr insgesamt. Bei Überschreiten der Schwellenwerte wird das arithmetische Mittel der beiden Zielerreichungsgrade gebildet. Aus der so errechneten Prozentzahl ergibt sich der konkrete STI-Auszahlungsbetrag. Dabei gilt jedoch eine Obergrenze (Cap) von 250 Prozent, das heißt, es wird unabhängig von einem tatsächlich höheren Zielerreichungsgrad maximal das Zweieinhalbfache des Ziel-STI (= 100 Prozent) ausgezahlt. Der Aufsichtsrat kann den jeweiligen Auszahlungsbetrag in Abhängigkeit von der Leistung des gesamten Vorstands, der Lage des Unternehmens und eventuellen besonderen Entwicklungen nach seinem billigen Ermessen um bis zu 50 Prozent erhöhen oder reduzieren, wobei das Limit für eine Anpassung nach unten bei dem sich aus einer 50-prozentigen Zielerreichung ergebenden Auszahlungsbetrag, für eine Anpassung nach oben beim Cap (250 Prozent) liegt.

Beginnt oder endet das Amt als Vorstand während des Geschäftsjahres, wird der STI-Anspruch auf Monatsbasis zeitanteilig gekürzt (um ein Zwölftel für jeden an der vollständigen STI-Tranche fehlenden ganzen Monat). Der Anspruch auf einen STI-Bonus für das Geschäftsjahr des Ausscheidens entfällt bei einer vom Vorstandsmitglied erklärten Amtsniederlegung (es sei denn, diese erfolgt aus einem wichtigen, von dem Vorstandsmitglied nicht zu vertretenden Grund) sowie dann, wenn dem Vorstandsmitglied seitens der Gesellschaft aus wichtigem Grund gekündigt wird.

Der Mid Term Incentive ("MTI") soll im Einklang mit der mittelfristigen Unternehmensentwicklung eine über einen längeren Zeitraum wirksame Leistung des Vorstands belohnen. Der MTI stellt auf diese Weise zusammen mit dem Long Term Incentive sicher, dass die Vergütungsstruktur für den Vorstand - wie das Aktiengesetz dies fordert - auf eine "nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet" ist. Bei einer angenommenen Zielerreichung der variablen Vergütungsbestandteile von jeweils 100 Prozent entspricht der MTI circa 20 Prozent des Zieljahreseinkommens.

Jedes Geschäftsjahr beginnt eine neue, jeweils dreijährige MTI-Tranche zu laufen. Am Ende der drei Jahre erfolgt eine Auszahlung in bar. Die Höhe der Auszahlung hängt wiederum von den während des Dreijahreszeitraums jeweils erzielten Ergebnissen für RoCE und Free-Cash-Flow ab. Dabei entsprechen die Zielwerte für RoCE und FreeCash-Flow für die einzelnen Jahre einer MTI-Tranche den jährlich vorab festgelegten STI-Zielen. Pro Jahr eines jeden Dreijahreszeitraums müssen sowohl für das RoCE- als auch das Free-Cash-Flow-Ziel jeweils mindestens 50 Prozent der vereinbarten Zielfunktion erreicht werden; andernfalls wird die für den MTI maßgebliche Zielerreichung für beide Zielgrößen für das betreffende Jahr mit null angesetzt. Bei Überschreiten der Schwellenwerte gilt für die betreffende Jahresscheibe des MTI der für den STI ermittelte Zielerreichungsgrad. Für die Berechnung des nach Ablauf des Dreijahreszeitraums zu zahlenden MTI ist der arithmetische Durchschnitt der drei jährlichen Zielerreichungsgrade zu bilden. Dabei kommt es - anders als beim STI - auch dann zu einer Auszahlung des MTI, wenn der durchschnittliche Zielerreichungsgrad für den Dreijahreszeitraum unter dem Wert von 50 Prozent liegt. Nach oben gilt eine Begrenzung (Cap) von 200 Prozent, das heißt, es wird unabhängig vom tatsächlichen Zielerreichungsgrad maximal das Zweifache des Ziel-MTI (= 100 Prozent) ausgezahlt.

Der Aufsichtsrat kann den MTI-Auszahlungsbetrag nach seinem billigen Ermessen in Abhängigkeit von der Leistung des gesamten Vorstands, der Lage des Unternehmens und eventuellen besonderen Entwicklungen um bis zu 50 Prozent erhöhen oder reduzieren. Als Orientierungspunkt für eine solche Ermessensausübung zieht der Aufsichtsrat unter anderem heran, inwieweit die von ihm jährlich, ausschließlich für diesen Zweck festgelegten Dreijahresziele für Umsatzwachstum und Segmentergebnis erreicht wurden und welcher Erfolg bei der Komplementierung des organischen Wachstums durch M&A-Aktivitäten zu verzeichnen ist. Anders als für den STI gilt für die Ermessensanpassung durch den Aufsichtsrat keine Untergrenze; die Obergrenze bildet jedoch in jedem Fall das Cap (200 Prozent).

Im Fall des unterjährigen Amtsantritts wird die MTI-Tranche auf Monatsbasis zeitanteilig gekürzt (um 1/36 für jeden an der vollständigen MTI-Tranche fehlenden ganzen Monat). Für den Fall des Ausscheidens ist grundsätzlich sichergestellt, dass das Vorstandsmitglied höchstens die seiner Amtszeit entsprechende Anzahl an - gegebenenfalls zeitanteilig gekürzten - MTI-Tranchen verdienen kann. Bereits begonnene MTI-Tranchen verfallen ersatzlos, wenn Vorstandsmandat oder Anstellungsvertrag außerplanmäßig beendet werden, etwa bei einer vom Vorstandsmitglied erklärten Amtsniederlegung (es sei denn, diese erfolgt aus einem wichtigen, von dem Vorstandsmitglied nicht zu vertretenden Grund) sowie dann, wenn dem Vorstandsmitglied seitens der Gesellschaft aus wichtigem Grund gekündigt wird.

Der Long Term Incentive ("LTI") soll eine langfristige und - wie der MTI - nachhaltige Leistung der Vorstandsmitglieder belohnen und zusätzlich einen Gleichlauf mit dem Interesse der Aktionäre an einer positiven Entwicklung des Aktienkurses sicherstellen. Der LTI entspricht (bei einer angenommenen Zielerreichung der variablen Vergütungsbestandteile von jeweils 100 Prozent) circa 15 Prozent des Zieljahreseinkommens.

Seit dem Geschäftsjahr 2014 wird der LTI in Form sogenannter Performance Shares gewährt. Der LTI kommt nicht nur für die Vorstandsmitglieder, sondern - mit geringfügigen, sachlich bedingten Abweichungen, allerdings als freiwillige Unternehmensleistung - auch für die Führungskräfte und ausgewählte Mitarbeiter * innen des Unternehmens weltweit zum Einsatz.

Die - zunächst noch vorläufige - Zuteilung der (virtuellen) Performance Shares erfolgt zum 1. März für das am vorhergehenden 1. Oktober begonnene Geschäftsjahr, die endgültige Zuteilung und Übertragung (realer) Infineon-Aktien vier Jahre später.

Vorläufig zugeteilt werden Performance Shares im Umfang des mit jedem Vorstandsmitglied vertraglich vereinbarten LTI-Zuteilungsbetrags in Euro. Die Anzahl der Performance Shares ergibt sich aus der Division des LTI-Zuteilungsbetrags durch den Durchschnittskurs der Infineon-Aktie (Xetra-Schlusskurs) in den letzten neun Monaten vor dem Zuteilungstag. Voraussetzungen für die endgültige Zuteilung der - auch dann noch virtuellen - Performance Shares sind (i) ein im Zusammenhang mit der vorläufigen Zuteilung zu tätigendes Eigeninvestment des Vorstandsmitglieds in Infineon-Aktien in Höhe von 25 Prozent seines individuellen LTI-Zuteilungsbetrags und (ii) der Ablauf einer vierjährigen, sowohl für das Eigeninvestment als auch die Performance Shares geltenden Haltefrist. 50 Prozent der Performance Shares sind zudem erfolgsabhängig; sie werden nur dann endgültig zugeteilt, wenn sich (iii) die Infineon-Aktie zwischen dem Tag der vorläufigen Zuteilung der Performance Shares und dem Ende der Haltefrist besser als der Philadelphia Semiconductor Index (SOX) entwickelt hat. Sind am Ende der Haltefrist die Bedingungen für eine endgültige Zuteilung von Performance Shares - entweder sämtlicher oder nur der nicht erfolgsabhängigen Shares -erfüllt, erwirbt das Vorstandsmitglied einen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Übertragung der entsprechenden Anzahl (realer) Infineon-Aktien; Performance Shares, die das Erfolgsziel nicht erreicht haben, verfallen ersatzlos. Der Wert der dem Vorstandsmitglied nach Ablauf der Haltefrist je LTI-Tranche endgültig zugeteilten Performance Shares darf 250 Prozent des jeweiligen LTI-Zuteilungsbetrags nicht übersteigen; oberhalb dieser Grenze liegende Performance Shares erlöschen (Cap).

Über die übertragenen Aktien kann das Vorstandsmitglied frei verfügen. Das Gleiche gilt für die diesbezüglich als Eigeninvestment erworbenen Infineon-Aktien nach dem Ablauf der Haltefrist.

Der Aufsichtsrat hat das Recht, dem Vorstandsmitglied nach der Haltefrist statt der Übertragung von Infineon-Aktien einen wertentsprechenden Ausgleich in Geld zu leisten.

Eine verhältnismäßige Kürzung des LTI findet dann statt, wenn die Beschäftigungsdauer eines Vorstandsmitglieds im Jahr der LTI-Zuteilung kürzer als das Geschäftsjahr ist, auf das sich die LTI-Zuteilung bezieht. Dieser Fall tritt regelmäßig dann ein, wenn ein Vorstandsmitglied seinen Dienst nicht genau zum Beginn eines Geschäftsjahres antritt, oder dann, wenn es nicht genau zum Ende eines Geschäftsjahres ausscheidet. Die Kürzung erfolgt jeweils um ein Zwölftel des Zuteilungsbetrags für jeden an dem Geschäftsjahr der Zuteilung fehlenden ganzen Monat.

Zu einer verhältnismäßigen Kürzung kommt es auch im Fall des sogenannten "good leaver", also des Vorstandsmitglieds, das ohne eigenes Fehlverhalten, etwa wegen Erreichens der Altersgrenze, aus seinem Amt ausscheidet. Zur Gruppe der "good leaver" zählen ebenfalls die Fälle, in denen das Vorstandsmitglied seinen Vertrag bis zum vereinbarten Ende der Laufzeit ordentlich erfüllt und die Gesellschaft nur mangels Vertragsverlängerung verlässt. Bei einer vom Vorstandsmitglied erklärten Amtsniederlegung (es sei denn, diese erfolgt aus einem wichtigen, von dem Vorstandsmitglied nicht zu vertretenden Grund) sowie dann, wenn dem Vorstandsmitglied seitens der Gesellschaft aus wichtigem Grund gekündigt wird (sogenannter "bad leaver"), verfallen dagegen sämtliche noch nicht endgültig zugeteilten Performance Shares mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens.

Ist die Bereitstellung eines LTI in ausreichender Höhe auf Basis des Performance Share-Plans nicht möglich oder vom Aufsichtsrat nicht gewünscht, ist der Aufsichtsrat verpflichtet, geeignete andere LTI-Instrumente mit einem entsprechenden Wert festzusetzen.

Schließlich hat der Aufsichtsrat die - allerdings stets an sein pflichtgemäßes Ermessen gebundene - Möglichkeit, unter anderem bei besonderen Leistungen des Vorstands oder einzelner seiner Mitglieder eine Sonderleistung zu gewähren. Sie ist jedoch in jedem Fall wertmäßig auf maximal 30 Prozent der fixen Vergütung des betreffenden Vorstandsmitglieds beschränkt.

Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2020 nach DRS 17

Gesamtvergütung

Die den Vorstandsmitgliedern gewährte Gesamtvergütung nach DRS 17 sowie die Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder - ebenfalls dargestellt nach DRS 17 - sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Dr. Reinhard Ploss Vorstandsvorsitzender Dr. Sven Schneider Finanzvorstand seit 1. Mai 2019 Dr. Helmut Gassel Vorstandsmitglied
in € 2020 2019 2020 2019 2020 2019
--- --- --- --- --- --- ---
Fixe Vergütung
Jahresgrundgehalt 1.240.000 1.240.000 825.000 343.750 750.000 750.000
Nebenleistungen 37.211 39.492 55.750 23.876 70.893 69.756
Summe fixe Vergütung 1.277.211 1.279.492 880.750 367.626 820.893 819.756
Variable Vergütung
Einjährige variable Vergütung (STI) 477.950 491.700 325.875 139.688 295.460 303.960
Mehrjährige variable Vergütung
Mid Term Incentive (MTI) 1
Tranche 2017 - 2019 - 143.040 - - - 91.784
Tranche 2018 - 2020 159.317 163.900 - - 98.487 101.320
Tranche 2019 - 2021 159.317 163.900 108.625 46.563 98.487 101.320
Tranche 2020 - 2022 159.317 - 108.625 - 98.487 -
Long Term Incentive (LTI)
Performance Share-Plan 2 290.050 289.287 264.125 - 165.725 165.315
Summe variable Vergütung 1.245.951 1.251.827 807.250 186.251 756.646 763.699
Gesamtvergütung 2.523.162 2.531.319 1.688.000 553.877 1.577.539 1.583.455
Jochen Hanebeck Vorstandsmitglied Gesamt Vorstand
in € 2020 2019 2020 2019
--- --- --- --- ---
Fixe Vergütung
Jahresgrundgehalt 750.000 750.000 3.565.000 3.083.750
Nebenleistungen 34.476 35.143 198.330 168.267
Summe fixe Vergütung 784.476 785.143 3.763.330 3.252.017
Variable Vergütung
Einjährige variable Vergütung (STI) 295.460 303.960 1.394.745 1.239.308
Mehrjährige variable Vergütung
Mid Term Incentive (MTI) 1
Tranche 2017 - 2019 - 91.784 - 326.608
Tranche 2018 - 2020 98.487 101.320 356.291 366.540
Tranche 2019 - 2021 98.487 101.320 464.916 413.103
Tranche 2020 - 2022 98.487 - 464.916 -
Long Term Incentive (LTI)
Performance Share-Plan 2 165.725 165.315 885.625 619.917
Summe variable Vergütung 756.646 763.699 3.566.493 2.965.476
Gesamtvergütung 1.541.122 1.548.842 7.329.823 6.217.493

1 Die Werte enthalten die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährte Jahresscheibe der MTI-Tranche auf Basis der Erfüllung der planmäßigen Bedingungen.

2 Die Werte für die im Geschäftsjahr 2020 aktiven Vorstandsmitglieder basierten auf einem beizulegenden Zeitwert je Performance Share in Höhe von €12,50 (Vorjahr: €13,79), der unter Berücksichtigung des wertmindernden Cap mittels eines Monte-Carlo-Simulationsmodells ermittelt wurde. Da die jährliche Zuteilung der Performance Shares für das Geschäftsjahr 2019 im Zeitpunkt des Amtsantritts von Herrn Dr. Schneider bereits stattgefunden hatte, erfolgte die Zuteilung zusammen mit und gemäß den Bedingungen der Zuteilung für das Geschäftsjahr 2020. Herrn Dr. Schneider wurden am 1. März 2020 6.214 Performance Shares für die Monate Mai bis September 2019 zugeteilt.

3 Der Vorjahreswert wurde um die Vergütung von Herrn Dominik Asam angepasst. Weitere Details hierzu siehe unter "Gesamtbezüge der früheren Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2020". S. 140

Die Vorstandsmitglieder haben weder im Geschäftsjahr 2020 noch im Geschäftsjahr 2019 vom Unternehmen Kredite oder Leistungen von Dritten erhalten, die ihnen im Hinblick auf ihre Tätigkeit als Vorstand zugesagt oder gewährt worden sind.

Nebenleistungen

Gemäß ihren Anstellungsverträgen haben die Vorstandsmitglieder Anspruch auf einen Dienstwagen (mit Fahrer), der auch zu Privatfahrten genutzt werden kann. Die Betriebs- und Unterhaltungskosten des Dienstwagens sowie die Kosten für den Fahrer trägt die Gesellschaft. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung geht zulasten der Vorstandsmitglieder.

Weiterhin unterhält die Gesellschaft zugunsten ihrer Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung für den Todesfall (€3 Millionen) und den Fall der Invalidität (€5 Millionen).

Die übrigen Nebenleistungen beruhen im Wesentlichen auf gesetzlichen Verpflichtungen wie der Zahlung von Erfindervergütungen oder gehen zurück auf allgemeine, auch anderen Mitarbeiter * innen von Infineon zugängliche Vergünstigungen.

Aktienbasierte Vergütung

Wie unter "Vergütung des Vorstands" beschrieben, wird der den Vorstandsmitgliedern vertraglich zustehende LTI vom Unternehmen in Form sogenannter Performance Shares gewährt, S. 132 f. Der für die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2020 gewährten Performance Shares maßgebliche Durchschnittskurs der Infineon-Aktie betrug €18,10 (Vorjahr: €20,02).

Pro für das Geschäftsjahr 2020 gewährter Performance Share wurde ein beizulegender Zeitwert von €12,50 (Vorjahr: €13,79) zugrunde gelegt. Darin sind das für den LTI geltende Cap von 250 Prozent des LTI-Zuteilungsbetrags sowie die Performance-Hürde berücksichtigt.

Der nachfolgenden Tabelle sind die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2020 gewährten Performance Shares zu entnehmen:

Performance Share-Plan
Vorstandsmitglied Geschäftsjahr Zu Beginn des Geschäftsjahres ausstehende virtuelle Performance Shares

Anzahl
Im Geschäftsjahr neu gewährte virtuelle Performance Shares

Anzahl
Beizulegender Zeitwert bei Gewährung

in €
Im Geschäftsjahr fällig gewordene virtuelle Performance Shares1

Anzahl
Im Geschäftsjahr verfallene virtuelle Performance Shares 2

Anzahl
--- --- --- --- --- --- ---
Dr. Reinhard Ploss 2020 103.148 23.204 290.050 17.282 17.282
Vorstandsvorsitzender 2019 125.160 20.978 289.287 42.990 -
Dr. Sven Schneider 3 2020 - 21.130 264.125 - -
Finanzvorstand seit 1. Mai 2019 2019 - - - - -
Dr. Helmut Gassel 2020 40.070 13.258 165.725 - -
Vorstandsmitglied 2019 28.082 11.988 165.315 - -
Jochen Hanebeck 2020 40.070 13.258 165.725 - -
Vorstandsmitglied 2019 28.082 11.988 165.315 - -
Gesamt 2020 183.288 70.850 885.625 17.282 17.282
2019 4 181.324 44.954 619.917 42.990 -
Performance Share-Plan
Vorstandsmitglied Am Ende des Geschäftsjahres ausstehende virtuelle Performance Shares

Anzahl
Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütung

in €
--- --- ---
Dr. Reinhard Ploss 91.788 182.577
Vorstandsvorsitzender 103.148 188.878
Dr. Sven Schneider 3 21.130 59.802
Finanzvorstand seit 1. Mai 2019 - -
Dr. Helmut Gassel 53.328 104.328
Vorstandsmitglied 40.070 107.929
Jochen Hanebeck 53.328 104.328
Vorstandsmitglied 40.070 107.929
Gesamt 219.574 451.035
183.288 404.736

1 Der Aktienkurs der am 1. Oktober 2019 fällig gewordenen virtuellen Performance Shares betrug €15,68.

2 Der Verfall der virtuellen Performance Shares im Geschäftsjahr 2020 resultierte aus dem Cap. Die endgültig zugeteilten Performance Shares dürfen 250 Prozent des jeweiligen LTI-Zuteilungsbetrags nicht übersteigen.

3 Da die jährliche Zuteilung der Performance Shares für das Geschäftsjahr 2019 im Zeitpunkt des Amtsantritts von Herrn Dr. Schneider bereits stattgefunden hatte, erfolgte die Zuteilung zusammen mit und gemäß den Bedingungen der Zuteilung für das Geschäftsjahr 2020. Herrn Dr. Schneider wurden am 1. März 2020 6.214 Performance Shares für die Monate Mai bis September 2019 zugeteilt.

4 Der Vorjahreswert wurde um die Vergütung von Herrn Dominik Asam angepasst. Weitere Details hierzu siehe unter "Gesamtbezüge der früheren Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2020". S. 140

Bezüglich der zum 1. Oktober 2020 fällig gewordenen LTI-Tranche sowie der am 1. März 2020 für das Geschäftsjahr 2020 an die Vorstandsmitglieder gewährten Performance Shares verweisen wir auf den Konzernanhang unter Nr. 23. S. 191

Sonderleistungen

Sonderleistungen wurden den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2020 vom Aufsichtsrat nicht gewährt.

Sonstige Zusagen

Bereits im Geschäftsjahr 2009 hat die Gesellschaft mit den damals amtierenden Vorstandsmitgliedern (von den derzeit aktiven Vorstandsmitgliedern ist nur Herr Dr. Ploss betroffen) eine sogenannte Erstattungsvereinbarung abgeschlossen. Danach erstattet die Gesellschaft Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit gerichtlichen, behördlichen, regulatorischen oder parlamentarischen Verfahren und Untersuchungen sowie Schiedsverfahren, an denen das Vorstandsmitglied aufgrund seiner Vorstandstätigkeit beteiligt ist. Eine Kostenerstattung ist aber insbesondere dann ausgeschlossen, wenn es sich um ein Verfahren der Gesellschaft gegen das Vorstandsmitglied wegen einer Sorgfaltspflichtverletzung im Sinne des § 93 Abs. 2 AktG handelt.

Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2020 nach DCGK 2017 (freiwillige Angabe)

Gewährte Zuwendungen

In der nachfolgenden Tabelle werden die für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen sowie die im Geschäftsjahr 2020 erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen dargestellt.

Abweichend zur Darstellung nach DRS 17 wird der STI in der nachstehenden Tabelle mit dem Zielwert, das heißt dem Wert, der bei einer Zielerreichung von 100 Prozent an den Vorstand gewährt wird, angegeben. Der MTI wird, anders als nach DRS 17, bereits im Zeitpunkt der Zusage mit dem Zielwert eines "mittleren Wahrscheinlichkeitsszenarios" angegeben. Infineon geht dabei bei einer von 0 bis 200 Prozent reichenden Skala von einer Zielerreichung von 100 Prozent aus. Des Weiteren wird der Versorgungsaufwand, das heißt der Dienstzeitaufwand nach IAS 19 (siehe hierzu "Zusagen an Vorstandsmitglieder für den Fall einer Beendigung ihrer Tätigkeit" in diesem Kapitel, S. 139 f.), in die Gesamtvergütung eingerechnet.

Die den einzelnen Vorstandsmitgliedern gewährten Zuwendungen (Gesamtvergütung und Vergütungsbestandteile) sowie die erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Dr. Reinhard Ploss Vorstandsvorsitzender
in € 2020 2019 2020 (Min.) 2020 (Max.)
--- --- --- --- ---
Fixe Vergütung
Jahresgrundgehalt 1.240.000 1.240.000 1.240.000 1.240.000
Nebenleistungen 37.211 39.492 37.211 37.211
Summe fixe Vergütung 1.277.211 1.279.492 1.277.211 1.277.211
Variable Vergütung
Einjährige variable Vergütung (sTI) 550.000 550.000 - 1.375.000
Mehrjährige variable Vergütung
Mid Term Incentive (MTI)
Tranche 2019 - 2021 - 550.000 - -
Tranche 2020 - 2022 550.000 - - 1.100.000
Long Term Incentive (LTI)
Performance share-Plan 1 290.050 289.287 145.025 1.050.000
Summe variable Vergütung 1.390.050 1.389.287 145.025 3.525.000
Versorgungsaufwand 368.802 356.108 368.802 368.802
Gesamtvergütung (DCGK) 3.036.063 3.024.887 1.791.038 5.171.013

1 Die Werte für die im Geschäftsjahr 2020 aktiven Vorstandsmitglieder basierten auf einem beizulegenden Zeitwert je Performance share in Höhe von €12,50 (Vorjahr: €13,79), der unter Berücksichtigung des wertmindernden Cap mittels eines Monte-Carlo-simulationsmodells ermittelt wurde.

Dr. Sven Schneider 1 Finanzvorstand seit 1. Mai 2019 Dr. Helmut Gassel Vorstandsmitglied
in € 2020 2019 2020 (Min.) 2020 (Max.) 2020 2019
--- --- --- --- --- --- ---
Fixe Vergütung
Jahresgrundgehalt 825.000 343.750 825.000 825.000 750.000 750.000
Nebenleistungen 55.750 23.876 55.750 55.750 70.893 69.756
Summe fixe Vergütung 880.750 367.626 880.750 880.750 820.893 819.756
Variable Vergütung
Einjährige variable Vergütung (STI) 375.000 156.250 - 937.500 340.000 340.000
Mehrjährige variable Vergütung
Mid Term Incentive (MTI)
Tranche 2019 - 2021 - 156.250 - - - 340.000
Tranche 2020 - 2022 375.000 - - 750.000 340.000 -
Long Term Incentive (LTI)
Performance Share-Plan 2 264.125 - 132.062 956.250 165.725 165.315
Summe variable Vergütung 1.014.125 312.500 132.062 2.643.750 845.725 845.315
Versorgungsaufwand 294.037 114.134 294.037 294.037 106.961 98.324
Gesamtvergütung (DCGK) 2.188.912 794.260 1.306.849 3.818.537 1.773.579 1.763.395
Dr. Helmut Gassel Vorstandsmitglied Jochen Hanebeck Vorstandsmitglied
in € 2020 (Min.) 2020 (Max.) 2020 2019 2020 (Min.) 2020 (Max.)
--- --- --- --- --- --- ---
Fixe Vergütung
Jahresgrundgehalt 750.000 750.000 750.000 750.000 750.000 750.000
Nebenleistungen 70.893 70.893 34.476 35.143 34.476 34.476
Summe fixe Vergütung 820.893 820.893 784.476 785.143 784.476 784.476
Variable Vergütung
Einjährige variable Vergütung (STI) - 850.000 340.000 340.000 - 850.000
Mehrjährige variable Vergütung
Mid Term Incentive (MTI)
Tranche 2019 - 2021 - - - 340.000 - -
Tranche 2020 - 2022 - 680.000 340.000 - - 680.000
Long Term Incentive (LTI)
Performance Share-Plan 2 82.862 600.000 165.725 165.315 82.862 600.000
Summe variable Vergütung 82.862 2.130.000 845.725 845.315 82.862 2.130.000
Versorgungsaufwand 106.961 106.961 129.139 114.234 129.139 129.139
Gesamtvergütung (DCGK) 1.010.716 3.057.854 1.759.340 1.744.692 996.477 3.043.615

1 Da die jährliche Zuteilung der Performance Shares für das Geschäftsjahr 2019 im Zeitpunkt des Amtsantritts von Herrn Dr. Schneider bereits stattgefunden hatte, erfolgte die Zuteilung zusammen mit und gemäß den Bedingungen der Zuteilung für das Geschäftsjahr 2020. Herrn Dr. Schneider wurden am 1. März 2020 6.214 Performance Shares für die Monate Mai bis September 2019 zugeteilt. Dies wurde entsprechend bei der Ermittlung der Maximalvergütung berücksichtigt.

2 Die Werte für die im Geschäftsjahr 2020 aktiven Vorstandsmitglieder basierten auf einem beizulegenden Zeitwert je Performance Share in Höhe von €12,50 (Vorjahr: €13,79), der unter Berücksichtigung des wertmindernden Cap mittels eines Monte-Carlo-Simulationsmodells ermittelt wurde.

Zufluss

Da die den Vorstandsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2020 gewährte Vergütung teilweise nicht mit einer Zahlung in dem jeweiligen Geschäftsjahr einherging, wird nachfolgend in einer gesonderten Tabelle dargestellt, in welcher Höhe ihnen für das Geschäftsjahr 2020 Mittel zugeflossen sind.

Dabei werden die fixe Vergütung sowie der STI als Zufluss für das jeweils zugehörige Geschäftsjahr angegeben. Der MTI wird in dem Geschäftsjahr als Zufluss gezeigt, in dem die Planlaufzeit der jeweiligen MTI-Tranche endet. Neben der für 2020 gewährten fixen Vergütung und dem STI ist den Vorstandsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2020 damit die MTI-Tranche 2018-2020 zugeflossen. Aktienbasierte Vergütung wird zu dem nach deutschem Steuerrecht maßgeblichen Zeitpunkt und Wert als zugeflossen angegeben. Die am 1. Oktober 2016 ausgegebenen Performance Shares, welche den Vorstandsmitgliedern nach Ende des Geschäftsjahres 2020 endgültig zugeteilt und in Form realer Infineon-Aktien übertragen wurden (siehe "Bestandteile des Vergütungssystems für den Vorstand" in diesem Kapitel, S. 131 ff.), werden erst im Geschäftsjahr 2021 als Zufluss ausgewiesen. Der Versorgungsaufwand im Sinne des Dienstzeitaufwands nach IAS 19 entspricht bei den Angaben zum Zufluss den gewährten Beträgen (siehe vorhergehende Tabelle), obwohl er keinen tatsächlichen Zufluss im engeren Sinne darstellt.

Die den einzelnen Vorstandsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2020 zugeflossene Gesamtvergütung ist - aufgegliedert in ihre jeweiligen Bestandteile - der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Dr. Reinhard Ploss Vorstandsvorsitzender Dr. Sven Schneider Finanzvorstand seit 1. Mai 2019 Dr. Helmut Gassel Vorstandsmitglied
in € 2020 2019 2020 2019 2020 2019
--- --- --- --- --- --- ---
Fixe Vergütung
Jahresgrundgehalt 1.240.000 1.240.000 825.000 343.750 750.000 750.000
Nebenleistungen 37.211 39.492 55.750 23.876 70.893 69.756
Summe fixe Vergütung 1.277.211 1.279.492 880.750 367.626 820.893 819.756
Variable Vergütung
Einjährige variable Vergütung (STI) 477.950 491.700 325.875 139.688 295.460 303.960
Mehrjährige variable Vergütung
Mid Term Incentive (MTI)
Tranche 2017 - 2019 - 569.760 - - - 365.596
Tranche 2018 - 2020 533.500 - - - 329.800 -
Long Term Incentive (LTI)
Performance Share-Plan - - - - - -
fällig im Geschäftsjahr 2019 - 859.370 - - - -
fällig im Geschäftsjahr 2020 270.905 - - - - -
Summe variable Vergütung 1.282.355 1.920.830 325.875 139.688 625.260 669.556
Versorgungsaufwand 368.802 356.108 294.037 114.134 106.961 98.324
Gesamtvergütung (DCGK) 2.928.368 3.556.430 1.500.662 621.448 1.553.114 1.587.636
Jochen Hanebeck Vorstandsmitglied
in € 2020 2019
--- --- ---
Fixe Vergütung
Jahresgrundgehalt 750.000 750.000
Nebenleistungen 34.476 35.143
Summe fixe Vergütung 784.476 785.143
Variable Vergütung
Einjährige variable Vergütung (STI) 295.460 303.960
Mehrjährige variable Vergütung
Mid Term Incentive (MTI)
Tranche 2017 - 2019 - 365.596
Tranche 2018 - 2020 329.800 -
Long Term Incentive (LTI)
Performance Share-Plan - -
fällig im Geschäftsjahr 2019 - -
fällig im Geschäftsjahr 2020 - -
Summe variable Vergütung 625.260 669.556
Versorgungsaufwand 129.139 114.234
Gesamtvergütung (DCGK) 1.538.875 1.568.933

Zusagen an Vorstandsmitglieder für den Fall einer Beendigung ihrer Tätigkeit

Versorgungszusagen und Ruhegehälter im Geschäftsjahr 2020

In Übereinstimmung mit dem seit 2010 geltenden Vorstandsvergütungssystem haben alle Vorstandsmitglieder mittlerweile eine beitragsorientierte Ruhegehaltszusage, die sich im Wesentlichen nach dem für die Infineon-Mitarbeiter geltenden Infineon-Pensionsplan richtet. Danach hat die Gesellschaft für die Begünstigten ein persönliches Versorgungskonto (Basiskonto) eingerichtet und stellt jährliche Versorgungsbeiträge zur Gutschrift hierauf bereit. Die Gesellschaft verzinst den erreichten Stand des Basiskontos jährlich bis zum Eintritt des Versorgungsfalls mit dem jeweils gültigen Höchstrechnungszins der Lebensversicherungswirtschaft (Garantiezins); zusätzlich kann sie Überschussgutschriften erteilen. Mögliche Erträge über die Garantie-Verzinsung hinaus werden zu 95 Prozent dem Versorgungskonto - entweder im Leistungsfall, spätestens jedoch mit Vollendung des 60. Lebensjahres - gutgeschrieben. Der im Versorgungsfall (Alter, Invalidität, Tod) erreichte Stand des Basiskontos - bei Invalidität oder Tod ergänzt um einen Anhebungsbetrag - ist das Versorgungsguthaben, das in zwölf, auf Antrag des Vorstandsmitglieds auch in acht Jahresraten, als Einmalkapital oder als lebenslange Rente an das Vorstandsmitglied beziehungsweise dessen Hinterbliebene ausgezahlt wird. Für Herrn Dr. Ploss besteht neben der seit dem 1. Januar 2016 laufenden beitragsorientierten Zusage eine bereits vollständig erdiente, sich nicht weiter erhöhende Festbetragszusage für die Vorstandstätigkeit bis zum 31. Dezember 2015 über ein jährliches Ruhegehalt in Höhe von €210.000.

Soweit die Versorgungsansprüche der Vorstandsmitglieder (i) noch nicht gesetzlich unverfallbar geworden oder (ii) zwar gesetzlich unverfallbar geworden, aber nicht durch den Pensionssicherungsverein abgesichert sind, unterhält die Gesellschaft Rückdeckungsversicherungen zugunsten der betreffenden Vorstandsmitglieder, die zu ihrem Schutz an sie verpfändet sind.

Die Versorgungsregelungen der Vorstandsmitglieder stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

Die Herren Dr. Gassel und Hanebeck haben aus ihrer früheren Beschäftigung als leitende Angestellte der Gesellschaft einen gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanspruch. In ihren Anstellungsverträgen ist daher klargestellt, dass die Bereitstellungen zur Altersversorgung diesen unverfallbaren Versorgungsanspruch fortführen, das heißt, ihrerseits keiner eigenen Unverfallbarkeitsregelung unterliegen. Die Gesellschaft stellt für die Herren Dr. Gassel und Hanebeck für jedes volle Geschäftsjahr, in dem ein Anstellungsverhältnis als Vorstandsmitglied zur Gesellschaft besteht, einen fixen Versorgungsbeitrag von 30 Prozent des jeweils vereinbarten Jahresgrundgehalts bereit; einer erneuten Entscheidung des Aufsichtsrats über die Höhe der Zuführung bedarf es nicht. Für das Geschäftsjahr 2020 betrug der Versorgungsbeitrag für die Herren Dr. Gassel und Hanebeck jeweils €225.000.
Die für Herrn Dr. Ploss bestehende beitragsorientierte Ruhegehaltszusage basiert ebenfalls auf einem fixen Versorgungsbeitrag von 30 Prozent des jeweils vereinbarten Jahresgrundgehalts. Für das Geschäftsjahr 2020 betrug der Versorgungsbeitrag der Gesellschaft €372.000.
Für Herrn Dr. Schneider beträgt der Versorgungsbeitrag gleichermaßen 30 Prozent des jeweils vereinbarten Jahresgrundgehalts. Für das Geschäftsjahr 2020 betrug der Versorgungsbeitrag der Gesellschaft €247.500.

Die für die Vorstandsmitglieder jeweils bereitgestellten Versorgungsguthaben werden - entsprechend der Regelung für die Infineon-Mitarbeiter - nach Vollendung des 67. Lebensjahres ausgezahlt, sofern das Anstellungsverhältnis dann bereits beendet ist. Auf Antrag kann auch eine vorzeitige Auszahlung erfolgen, soweit das Anstellungsverhältnis nach Vollendung des 60. beziehungsweise für ab 2012 erteilte Zusagen nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet. Wählen die Begünstigten im Leistungsfall die Verrentung, findet eine automatische jährliche Anpassung des Rentenbetrags nach Maßgabe des Infineon-Pensionsplans statt.

Der nachfolgenden Tabelle sind neben den jährlichen Ruhegehaltsansprüchen beziehungsweise den jeweiligen Versorgungsbeiträgen die Barwerte der bisher bei Eintritt in den Ruhestand erworbenen Ansprüche und der Dienstzeitaufwand nach IFRS zu entnehmen. Der Barwert der Ruhegehalts- beziehungsweise der Versorgungsansprüche hängt insbesondere von der Entwicklung des anzuwendenden Rechnungszinssatzes (30. September 2020: 0,95 Prozent, 30. September 2019: 0,59 Prozent) ab.

Ruhegehaltsansprüche

in € Geschäftsjahr Ruhegehaltsansprüche (Jahresbezug) bei Eintritt des Pensionsfalls
Dr. Reinhard Ploss 1 2020 -
Vorstandsvorsitzender 210.000
2019 -
210.000
Dr. Sven Schneider 2020 -
Finanzvorstand seit 1. Mai 2019 2019 -
Dr. Helmut Gassel 2020 -
Vorstandsmitglied 2019 -
Jochen Hanebeck 2020 -
Vorstandsmitglied 2019 -
Gesamt 2020 210.000
2019 2 210.000
in € Für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegte Versorgungsbeiträge Barwert des Ruhegehalts- beziehungsweise Versorgungsanspruchs Dienstzeitaufwand (im laufenden Jahr erdient)
Dr. Reinhard Ploss 1 372.000 2.474.927 368.802
Vorstandsvorsitzender - 5.279.415 -
372.000 1.393.462 356.108
- 5.596.191 -
Dr. Sven Schneider 247.500 393.029 294.037
Finanzvorstand seit 1. Mai 2019 103.125 125.547 114.134
Dr. Helmut Gassel 225.000 2.653.885 106.961
Vorstandsmitglied 225.000 2.575.231 98.324
Jochen Hanebeck 225.000 3.279.840 129.139
Vorstandsmitglied 225.000 3.219.373 114.234
Gesamt 1.069.500 14.081.096 898.939
925.125 12.909.804 682.800

1 In der ersten Zeile betreffend das Geschäftsjahr 2020 beziehungsweise 2019 werden für Herrn Dr. Ploss der Versorgungsbeitrag, der Barwert und der Dienstzeitaufwand aus seiner zum 1. Januar 2016 zusätzlich gewährten beitragsorientierten Ruhegehaltszusage gezeigt. Die zweite Zeile des Geschäftsjahres 2020 beziehungsweise 2019 zeigt die Ruhegehaltsansprüche und den Barwert seiner Festbetragszusage.

2 Der Vorjahreswert wurde um die Vergütung von Herrn Dominik Asam angepasst. Weitere Details hierzu siehe unter "Gesamtbezüge der früheren Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2020". S. 140

Vorzeitige Beendigung des Anstellungsvertrags

Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder enthalten eine sogenannte "Change of Control"-Klausel, die die Bedingungen einer Beendigung der Vorstandstätigkeit im Fall einer wesentlichen Änderung der Eigentümerstruktur von Infineon regelt. Ein Kontrollwechsel im Sinne dieser Klausel liegt vor, wenn ein Dritter einzeln oder gemeinsam mit einem anderen im Sinne von § 30 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) mindestens 50 Prozent der Stimmrechte an der Infineon Technologies AG hält. Bei einem Kontrollwechsel sind die Vorstandsmitglieder berechtigt, innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Bekanntwerden des Kontrollwechsels ihre Mandate niederzulegen und ihre Anstellungsverträge zu kündigen. In diesem Fall haben die Vorstandsmitglieder Anspruch auf Fortzahlung ihres Jahreseinkommens bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit, maximal jedoch für 36 Monate. Im Fall einer Abberufung oder Kündigung durch die Infineon Technologies AG innerhalb von zwölf Monaten nach Bekanntwerden eines Kontrollwechsels haben die Vorstandsmitglieder Anspruch auf Fortzahlung ihres Jahreseinkommens bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit, mindestens jedoch für 24, maximal für 36 Monate.

Im Übrigen enthalten die Anstellungsverträge für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Anstellungsverhältnisses keine Abfindungszusage.

Gesamtbezüge der früheren Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2020

Den früheren Vorstandsmitgliedern wurden im Geschäftsjahr 2020 Gesamtbezüge (insbesondere Versorgungsleistungen) von €2.211.263,52 (Vorjahr: €2.007.096,87) gewährt. Die Pensionsrückstellungen für frühere Vorstandsmitglieder betrugen zum 30. September 2020 insgesamt €76.593.563 (Vorjahr: €81.187.076).

Da Herr Asam im Geschäftsjahr 2020 kein amtierendes Vorstandsmitglied mehr war, wurden seine Gesamtbezüge nicht mehr in den Gesamtbezügen nach DRS 17 ausgewiesen. Herr Asam erhielt im Geschäftsjahr 2019 eine fixe Vergütung in Höhe von €412.500 sowie Nebenleistungen in Höhe von €23.056. Mit Herrn Asam wurde außerdem ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für die Dauer von 18 Monaten vereinbart. Als Entschädigung für dieses Wettbewerbsverbot erhielt Herr Asam im Geschäftsjahr 2020 eine einmalige Karenzentschädigung von €150.000.

Revision des Vorstandsvergütungssystems

Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) in Kraft getreten. Des Weiteren hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex eine Neufassung des DCGK beschlossen, die zum 20. März 2020 wirksam geworden ist. Unterstützt durch einen externen unabhängigen Vergütungsexperten hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit diesem Thema befasst. Auf der Grundlage der Vorarbeiten des Präsidialausschusses und dessen Empfehlung ist beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 20. November 2020 ein neues Vorstandsvergütungssystem beschließt. Dieses wird der Hauptversammlung 2021 gemäß § 120a Aktiengesetz zur Billigung vorgelegt. Es ist weiter geplant, die Vergütung der amtierenden Vorstandsmitglieder im Verlauf des Kalenderjahres 2021 auf das neue Vergütungssystem umzustellen und die Anstellungsverträge entsprechend anzupassen.

Vergütung des Aufsichtsrats

Vergütungsstruktur

Die Vergütung des Aufsichtsrats (Gesamtvergütung) ist in § 11 der Satzung der Gesellschaft geregelt und setzt sich wie folgt zusammen:

Eine feste Vergütung (Grundvergütung) in Höhe von €90.000. Sie steht jedem Aufsichtsratsmitglied zu und wird innerhalb eines Monats nach Abschluss des Geschäftsjahres gezahlt.
Zuschläge für den mit der Wahrnehmung bestimmter Funktionen innerhalb des Aufsichtsrats verbundenen Mehraufwand: Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält einen Zuschlag von €90.000, jeder seiner Stellvertreter von €30.000, die Vorsitzenden des Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschusses sowie des Strategie- und Technologieausschusses von je €25.000 und jedes Mitglied eines Aufsichtsratsausschusses - mit Ausnahme des Nominierungs- und des Vermittlungsausschusses -von €15.000. Der Zuschlag fällt nur an, wenn sich das Gremium, dem das Aufsichtsrats- oder Ausschussmitglied angehört, in dem betreffenden Geschäftsjahr versammelt oder Beschlüsse gefasst hat. Soweit ein Aufsichtsratsmitglied mehrere der genannten Funktionen ausübt, erhält es gleichwohl nur einen einzigen Zuschlag, der sich nach der am höchsten dotierten Funktion bemisst. Der Zuschlag wird innerhalb eines Monats nach Abschluss des Geschäftsjahres an die jeweiligen Funktionsträger gezahlt.
Ein Sitzungsgeld von €2.000 für die persönliche Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder einer seiner Ausschüsse. Finden an einem Tag mehrere Sitzungen der genannten Gremien statt, fällt das Sitzungsgeld nur einmal an.

Bei einem unterjährigen Eintritt in den (oder Ausscheiden aus dem) Aufsichtsrat, einen seiner Ausschüsse oder eine mit einem Zuschlag vergütete Funktion erfolgt eine anteilige Kürzung der betreffenden Vergütungskomponente (Zahlung von einem Zwölftel des betreffenden jährlichen Vergütungsteils für jeden angefangenen Monat der Mitgliedschaft beziehungsweise Funktionsausübung).

Aufsichtsratsmitgliedern werden zudem sämtliche Auslagen, die ihnen im Zusammenhang mit der Ausübung des Aufsichtsratsmandats entstehen, sowie die von ihnen insoweit etwa abzuführende Umsatzsteuer erstattet. Die Gesellschaft zahlt den Aufsichtsratsmitgliedern des Weiteren die auf ihre Gesamtvergütung (einschließlich des Sitzungsgelds) etwa anfallende Umsatzsteuer.

Überprüfung des Aufsichtsratsvergütungssystems

Vor dem Hintergrund des ARUG II ist gemäß § 113 Abs. 3 Aktiengesetz der Hauptversammlung auch das Aufsichtsratsvergütungssystem zur Billigung vorzulegen.

Vorstand und Aufsichtsrat sind zu der Erkenntnis gelangt, dass das aktuelle Aufsichtsratsvergütungssystem in Teilbereichen nicht mehr marktkonform ist und werden daher der Hauptversammlung 2021 Änderungen vorschlagen.

Aufsichtsratsvergütung im Geschäftsjahr 2020

Die den Aufsichtsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2020 jeweils gewährte Gesamtvergütung (einschließlich des Sitzungsgelds) setzte sich wie folgt zusammen (hierbei nicht berücksichtigt ist die Umsatzsteuer in Höhe von 16 Prozent beziehungsweise im Falle der im Ausland ansässigen Aufsichtsratsmitglieder die Quellensteuer, der Solidaritätszuschlag sowie etwaige weitere Abgaben):

Aufsichtsratsvergütung

Aufsichtsratsmitglied,

in €
Geschäftsjahr Feste Vergütung Zuschlag für besondere Funktionen Sitzungsgeld Gesamtvergütung
Peter Bauer 1 2020 37.500 10.417 6.000 53.917
2019 90.000 25.000 24.000 139.000
Xiaoqun Clever 2, 3 2020 60.000 10.000 8.000 78.000
2019 - - - -
Johann Dechant 2020 90.000 30.000 38.000 158.000
2019 90.000 30.000 32.000 152.000
Dr. Herbert Diess 1 2020 37.500 - 4.000 41.500
2019 90.000 - 10.000 100.000
Dr. Wolfgang Eder 3 2020 90.000 90.000 30.000 210.000
2019 90.000 27.500 38.000 155.500
Dr. Friedrich Eichiner 2, 3 2020 60.000 16.667 8.000 84.667
2019 - - - -
Annette Engelfried 2020 90.000 15.000 30.000 135.000
2019 90.000 15.000 30.000 135.000
Peter Gruber 2020 90.000 15.000 22.000 127.000
2019 90.000 15.000 24.000 129.000
Gerhard Hobbach 1 2020 37.500 6.250 6.000 49.750
2019 90.000 15.000 22.000 127.000
Hans-Ulrich Holdenried 3 2020 90.000 15.000 22.000 127.000
2019 90.000 15.000 24.000 129.000
Prof. Dr. Renate Köcher 1 2020 37.500 - 4.000 41.500
2019 90.000 - 14.000 104.000
Dr. Susanne Lachenmann 2020 90.000 15.000 20.000 125.000
2019 90.000 15.000 22.000 127.000
Geraldine Picaud 3 2020 90.000 - 10.000 100.000
2019 90.000 - 16.000 106.000
Dr. Manfred Puffer 3 2020 90.000 - 18.000 108.000
2019 90.000 - 22.000 112.000
Melanie Riedl 2 2020 60.000 - 16.000 76.000
2019 - - - -
Jürgen Scholz 2020 90.000 15.000 22.000 127.000
2019 90.000 15.000 26.000 131.000
Kerstin Schulzendorf 2020 90.000 - 16.000 106.000
2019 90.000 - 18.000 108.000
Dr. Ulrich Spiesshofer 2, 3 2020 60.000 16.667 8.000 84.667
2019 - - - -
Margret Suckale 2, 3 2020 60.000 - 10.000 70.000
2019 - - - -
Dr. Eckart Sünner 1 2020 37.500 10.417 8.000 55.917
2019 90.000 84.583 34.000 208.583
Diana Vitale 2020 90.000 10.000 28.000 128.000
2019 90.000 - 22.000 112.000
Gesamt 2020 1.477.500 275.418 334.000 2.086.918
2019 1.440.000 257.083 378.000 2.075.083

1 Aufsichtsratsmitglied bis zum 20. Februar 2020. Die Vergütung für das Geschäftsjahr 2020 wurde daher zeitanteilig gewährt.

2 Aufsichtsratsmitglied seit dem 20. Februar 2020. Die Vergütung für das Geschäftsjahr 2020 wurde daher zeitanteilig gewährt.

3 Die Vertreter der Aktionäre im Aufsichtsrat haben auf ihren Anspruch auf Sitzungsgeld für bestimmte Sitzungen verzichtet.

Die Gesellschaft wird das ersparte Sitzungsgeld an eine gemeinnützige Einrichtung spenden.

Aufsichtsratsmitglieder haben weder im Geschäftsjahr 2020 noch im Geschäftsjahr 2019 vom Unternehmen Kredite erhalten.

Neubiberg, den 20. November 2020

Der Vorstand

Dr. Reinhard Ploss

Dr. Sven Schneider

Dr. Helmut Gassel

Jochen Hanebeck