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CPI Europe AG — AGM Information 2021
Sep 21, 2021
746_rns_2021-09-21_d271f41c-cb2b-444e-a8c3-42b712f808ac.pdf
AGM Information
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DGAP-News: IMMOFINANZAG/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 00.00.0000 / 00:00 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQSGroupAG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent /Herausgeber verantwortlich.
IMMOFINANZAG
Einladungzur
28. ordentlichenHauptversammlung
Wir laden hiermit unsereAktionäre zu der am 19.Oktober 2021 um 11:00 Uhr MESZ(Ortszeit Wien) in Wienerbergstraße 11, 1100 Wien, stattfindenden 28. ordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZAGmit dem Sitzin Wien, FN114425y, ein. Falls die Hauptversammlung am 19.Oktober 2021 bis 24:00 Uhr MESZ(Ortszeit Wien) nicht beendet ist,wird die Hauptversammlung am folgenden Tag, den 20.Oktober 2021, um 0:00 Uhr MESZ(Ortszeit Wien) fortgesetzt.
Der Vorstand hat zum SchutzderAktionäre und der sonstigen Teilnehmer beschlossen, die Hauptversammlung in Form einer virtuellen Hauptversammlung aufGrundlage von § 1Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. INr. 16/2020 idFBGBl. INr. 156/2020 und der COVID-19-GesV, BGBl. IINr. 140/2020 idFBGBl. IINr. 616/2020, durchzuführen.Dies bedeutet, dass die Aktionäre ausGründendes Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlungder IMMOFINANZAGam19.Oktober 2021 nicht physischanwesendseinkönnen. Der Vorstand bittet um Verständnis dafür, dass dieAktionäre nicht selbst zur Hauptversammlung kommen können.
Die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 2Abs 4 COVID-19-GesVsind in PunktC. der Einberufung erläutert.
A. Tagesordnung(§ 106 Z3 AktG)
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des konsolidierten CorporateGovernance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für dieGewinnverwendung und des vomAufsichtsrat erstatteten Berichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2020.
-
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020.
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020.
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Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats.
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Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021.
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Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und derAufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020.
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Wahlen in denAufsichtsrat.
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Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zurAusgabe von Wandelschuldverschreibungen und zu bedingtem Kapital.
Ermächtigung des Vorstandes zurAusgabe von Wandelschuldverschreibungen undAusschluss des Bezugsrechts, verbunden mit dem Widerruf der bestehenden Ermächtigung des Vorstandes zurAusgabe von Wandelschuldverschreibungen im nicht ausgenutzten Umfang sowie bedingte Kapitalerhöhung (§ 159Abs 2 Z1AktG) und die entsprechenden Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital undAktien).
B.BereitstellungvonInformationen(§ 106 Z4 AktG)
Unterlagen gemäß § 108Abs 3 und 4AktGsind spätestens ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens ab dem 28. September 2021, auf der eingetragenen Internetseite derGesellschaft (www.immofinanz.com) veröffentlicht:
- Einberufung
-Gegebenenfalls Änderungen und/oder Ergänzungen zu den organisatorischen und technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 3Abs 3 COVID-19-GesV)
- Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Lagebericht
- Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Konzernlagebericht
- Konsolidierter CorporateGovernance-Bericht für das Geschäftsjahr 2020
- Vorschlag für dieGewinnverwendung
- Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 96AktG
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Vergütungsbericht für den Vorstand und denAufsichtsrat
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Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 9 der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstandes zurAusgabe von Wandelschuldverschreibungen)
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Beschlussvorschläge und Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten samt Erklärungen vonAufsichtsratskandidaten gemäß § 87 Abs 2AktGund Lebensläufen sowie allenfalls zusätzliche Erklärungen und Unterlagen
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Fragenformular
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Vollmachtsformulare (Vollmachtserteilung samt Weisungen, Widerruf) an die vier von derGesellschaft namhaft gemachten unabhängigen besonderen Stimmrechtsvertreter
C. Informationenzur virtuellenHauptversammlungundzuorganisatorischenundtechnischenVoraussetzungenfür die Teilnahme
Die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 2Abs 4 COVID-19-GesVwerden hiermit bekannt gegeben.Allfällige Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesen organisatorischen und technischen Voraussetzungen werden gemäß § 3Abs 3 COVID-19-GesVbis spätestens 28. September 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.immofinanz.com bereitgestellt.

1.Übertragungder HauptversammlungimInternet
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3Abs 4 COVID-19-GesViVm § 102Abs 4AktGvollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen.AlleAktionäre derGesellschaft können die Hauptversammlung daher am 19.Oktober 2021 ab ca. 11:00 Uhr im Internet unter www.immofinanz.com verfolgen.Dadurch hat jederAktionär die Möglichkeit, der Hauptversammlung durch diese optische und akustische Einwegverbindung in Echtzeit zu folgen.
Technische Voraussetzungen auf Seiten derAktionäre sind ein leistungsfähiger Internetzugang sowie ein internetfähiges Empfangsgerät zur Ton- und Videowiedergabe über einen aktuellen Internetbrowser. EineAnmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102Abs 3 Z2AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102Abs 3 Z3AktGund § 126AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass dieGesellschaft für den Einsatzvon technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind.
2. Vertretungder Aktionäre durchbesondere Stimmrechtsvertreter
In der virtuellen Hauptversammlung ist es nicht möglich, dass Aktionäre physisch anwesend sind.Die Stimmabgabe, eine allfällige Stellung von Beschlussanträgen oder die Erhebung eines Widerspruchs durchAktionäre in der virtuellen Hauptversammlung kann gemäß § 3Abs 4 COVID-19-GesVausschließlich durch einen der vier nachstehenden, von derGesellschaft unabhängigen, besonderen Stimmrechtsvertreter, dessen Kosten dieGesellschaft trägt, erfolgen:
(i) RechtsanwältinMarie-Agnes Arlt, LL.M. (NYU)
1010 Wien, Ebendorferstraße 6/10 Tel: + 43 1 308 25 80 E-Mail-Adresse: arl[email protected]
(ii) Rechtsanwalt Dr. Paul Fussenegger
1010 Wien,Rotenturmstraße 12/6 Tel: +43 1 235 10 01 E-Mail-Adresse: [email protected]
(iii) Rechtsanwalt Mag. EwaldOberhammer
c/oOberhammer RechtsanwälteGmbH 1010 Wien, Karlsplatz3/1 Tel: +43 1 503 300 0 E-Mail-Adresse: [email protected]
(iv) Dr. Verena Brauner
c/o Interessenverband fürAnleger, IVA 1130 Wien, Feldmühlgasse 22 Tel: +43 1 876 33 43 - 30 E-Mail-Adresse: [email protected]
Zur Stimmabgabe, allfälligenStellungvonBeschlussanträgenoder der Erhebungeines Widerspruchs inder virtuellen Hauptversammlungmuss einer der obengenanntenbesonderenStimmrechtsvertreter ausgewählt undbevollmächtigtwerden.Die besonderen Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht, das Antragsrecht und das Widerspruchsrecht nur gemäß Weisung ausüben.
Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen gewählten Stimmrechtsvertreter empfohlen,wenn dem StimmrechtsvertreterAufträge zurAntragstellung oder zur Erhebung eines Widerspruchs zu einem oder mehreren Punkt/en der Tagesordnung erteiltwerden sollen.
Für die vier besonderen Stimmrechtsvertreter ist ein Vollmachtsformular auf der Internetseite derGesellschaft unter www.immofinanz.com abrufbar sowie auch ein Formular für den allfälligen Widerruf der Vollmacht. Wir bitten, im Interesse einer reibungslosenAbwicklung die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem denAktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
Zur Erleichterung derAbwicklung senden Sie die von Ihnen ausgefüllte Vollmacht (in Textform) bitte so zeitgerecht ab, dass diese bis 18. Oktober 2021, 16:00 Uhr MESZ(Ortszeit Wien), auf einem der folgenden Kommunikationswege einlangt:
Vollmachten an die besonderen Stimmrechtsvertreter können per E-Mail an die oben angegebeneAdresse der von Ihnen gewählten Person übermitteltwerden,wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.Durch dieseArt der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht und Weisungen.
Im Übrigen stehen folgende Kommunikationswege undAdressen für die Übermittlung von Vollmachten zur Verfügung:
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per Post oder Kurierdienst an dieAnschriftHV-VeranstaltungsserviceGmbH, Köppel 60,AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel;
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per Telefaxan + 43 (0) 1 8900-50089;
-
von Kreditinstituten gemäß § 114Abs 1 Satz4AktGper SWIFTan dieAdresseGIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599 (unbedingt unterAngabe der ISINAT0000A21KS2).
Bitte beachtenSie, dass eine persönliche Übergabe einer Vollmacht amTagder Hauptversammlungnicht möglichist.
Eine erteilte Vollmacht kann vomAktionär widerrufen werden.Die voranstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.Der Widerrufwird erstwirksam,wenn er derGesellschaft zugegangen ist.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmachtserteilung zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung an der virtuellen Hauptversammlung auch eine Depotbestätigung gemäß § 10aAktGnotwendig ist, die zeitgerecht bis spätestens 14.Oktober 2021 bei derGesellschaft eintreffen muss (siehe Punkt E.).
3.Auskunftsrecht der Aktionäre
Das Auskunftsrecht derAktionäre gemäß § 118AktGkann in der virtuellen Hauptversammlung wie folgt ausgeübtwerden:
DieAktionäre werden gebeten, ihre Fragen vorab per E-Mail an dieAdresse [email protected] zu senden und zwar wenn möglich so, dass diese am zweitenWerktagvor der Hauptversammlung, das ist Freitag, der 15.Oktober 2021, bei der Gesellschaft einlangen.
Dadurch können dieAntworten vorab vorbereitetwerden und es wird eine zügige Behandlung in der Hauptversammlung ermöglicht.
Bitte verwenden Sie für Ihre Fragen das auf der Internetseite derGesellschaftwww.immofinanz.com zur Verfügung gestellte Fragenformular, um eine möglichst effizienteAbwicklung zu unterstützen.
Fragen können auch mit einfacher E-Mail übermitteltwerden.Die E-Mail ist mit Ihrem Namen zu beenden (Nachbildung der Namensunterschrift gemäß § 13Abs 2AktG).
Zwecks Prüfung Ihrer Identität als Aktionär für die Übermittlung der Fragen verwenden Sie bitte die in dem Vollmachtsformular für Ihren besonderen Stimmrechtsvertreter - in dem dafür vorgesehenen Feld - angegebene E-Mail-Adresse. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Vollmachtsformular bestätigen Sie, dass nur Sie Zugriff auf diese E-Mail-Adresse haben.
Wird in dem Vollmachtsformular keine E-Mail-Adresse des Aktionärs bekannt gegeben oder werden Fragen von einer anderen E-Mail-Adresse gesendet, muss die Person des Erklärenden durch Name/Firma undGeburtsdatum/Firmenbuchnummer sowieAngabe der Depotnummer, des Kreditinstitutes und der Stückzahl derAktien des Aktionärs genanntwerden.
Sollten während der Durchführung der Hauptversammlung Zweifel an der Identität einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers aufkommen, behält sich dieGesellschaft vor, diese auf geeignete Weise zu prüfen.
Wenn das Auskunftsrechts durch einen Bevollmächtigten ausgeübtwird, ist auch ein Vollmachtsnachweis in Textform zu erbringen. Bitte beachtenSie, dass die besonderenStimmrechtsvertreter nicht bevollmächtigtwerdenkönnen, das Auskunftsrecht auszuüben.
4.Rechtewährendder Hauptversammlung
EinAktionär kann auch während der virtuellen Hauptversammlung Fragen per einfacher E-Mail an [email protected] übermitteln (siehe voranstehend zumAuskunftsrecht derAktionäre).
Die bei derGesellschaft vonAktionären vor oder während der Hauptversammlung eingegangen Fragen werden in der Hauptversammlung nach Maßgabe des § 118AktGdurch die Vorsitzende oder einer von dieser bestimmten Person verlesen.
Die Vorsitzende der Hauptversammlung wird denAblauf der Hauptversammlung zeitlich strukturieren und insbesondere während der Hauptversammlung einen bestimmten Zeitpunkt bekanntgeben, bis zu dem Fragen gestelltwerden können.
Ebenso kann derAktionär dem jeweils bevollmächtigten besonderen Stimmrechtsvertreter bis zu den von der Vorsitzenden in der Hauptversammlung bestimmten Zeitpunkten per E-Mail Instruktionen erteilen (oder ändern), insbesondere Weisungen zur Stimmabgabe, zur Erstattung vonAnträgen aber auch zum Erheben von Widersprüchen. Bitte beachten Sie, dass der besondere Stimmrechtsvertreter für denAktionär aber nicht das Fragerecht ausübt.
Bitte senden Sie für Instruktionen an den Stimmrechtsvertreter eine einfache E-Mail an die unter Punkt 2. genannte E-Mail-Adresse Ihres besonderen Stimmrechtsvertreters.Die E-Mail ist mit Ihrem Namen zu beenden (Nachbildung der Namensunterschrift gemäß § 13Abs 2 AktG). Verwenden Sie bitte für die Prüfung Ihrer Identität und der Übereinstimmung mit der erteilten Vollmacht die im Vollmachtsformular angegebene E-Mail-Adresse oder nennen Sie die Person des Erklärenden durch Name/Firma undGeburtsdatum/Firmenbuchnummer sowie Depotnummer, Kreditinstitut und Stückzahl derAktien des Aktionärs,wenn Sie eine andere E-Mail-Adresse verwenden (siehe voranstehend zu denAnforderungen zurAusübung des Auskunftsrechts derAktionäre).
Bitte beachtenSie, dasswährendder Hauptversammlungmit IhrembesonderenStimmrechtsvertreter nur per E-Mail kommuniziert werdenkannundnicht per Telefonoder Mitteilungsdiensten.
D.Hinweise zudenRechtender Aktionäre (§ 106 Z5 AktG)
1.BeantragungvonTagesordnungspunktendurchAktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vorAntragstellungAktien in Höhe von 5%des Grundkapitals halten, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss derAntrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung enthalten.
DerAntragsteller muss seinenAnteilsbesitznachweisen.Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10aAktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitzin einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat derOECDausgestellt sein.Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei derGesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigtwerden, dass dieAktionäre seit mindestens drei Monaten vor derAntragstellung dieAktien durchgehend halten. Bei mehrerenAktionären, die nur zusammen den erforderlichenAktienbesitzin Höhe von 5%des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alleAktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf dieAusführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt E) verwiesen.
Der schriftlicheAntrag zurAufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss derGesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitzspätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 28. September 2021, an ihrer GeschäftsanschriftAT-1100 Wien, Wienerbergstraße 9, zugehen.
2.Beschlussvorschläge vonAktionären(§ 110 AktG)
Aktionäre, derenAnteile einzeln oder zusammen 1%des Grundkapitals erreichen, können derGesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich,Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffendenAktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite derGesellschaft (www.immofinanz.com) zugänglich gemachtwerden.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87Abs 2AktG.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Wahlen in denAufsichtsrat derGesellschaft dieQuotenregelung gemäß § 86Abs 7AktGzur Anwendung kommt,wenn die Wahlen zu sechs Kapitalvertretern als Aufsichtsratsmitglieder führen.Gemäß § 86Abs 9AktGist der Mindestanteil vomAufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, sofern weder die Mehrheit der gemäß Satzung bestellten Kapitalvertreter, noch die Mehrheit der gemäß § 110ArbVGentsandtenAufsichtsratsmitglieder (Arbeitnehmervertreter) spätestens sechs Wochen vor einer Wahl oder Entsendung derGesamterfüllung gegenüber demAufsichtsratsvorsitzenden widersprechen.Die Kapitalvertreter und die Arbeitnehmervertreter haben gemäß § 86Abs 9AktGeinen Verzicht auf das Widerspruchsrecht vereinbart.Der Verzicht auf das Widerspruchsrechtwurde demAufsichtsratsvorsitzmitgeteilt (§ 86Abs 9 letzter SatzAktG).Damit ist eineGesamterfüllung nach § 86Abs 7 AktGerforderlich. Bei sechs Kapitalvertretern sind, um das Mindestanteilsgebot gemäß § 86Abs 7AktGzu erfüllen, mindestens zwei Sitze imAufsichtsrat mit Frauen und mindestens zwei Sitze imAufsichtsrat mit Männern zu besetzen. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind eine Frau und drei Männer als Kapitalvertreter in denAufsichtsrat gewählt,wobei dieAmtsperioden von zwei Männern mitAblauf der Hauptversammlung auslaufen. Bei der Wahl von weiteren vier Mitgliedern in denAufsichtsrat ist folglich zumindest auf eine der Stellen eine Frau und zumindest auf eine der Stellen ein Mann zu wählen, um das Mindestanteilsgebot gemäß § 86Abs 7 AktGzu erfüllen. Wenn sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bis zur Hauptversammlung ändert,wird dieGesellschaft darüber auf der Internetseite derGesellschaft (www.immofinanz.com) sinngemäß nach § 106 Z5AktGinformieren.
DerAntragsteller muss seinenAnteilsbesitznachweisen.Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10aAktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitzin einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat derOECDausgestellt sein.Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei derGesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehrerenAktionären, die nur zusammen den erforderlichenAktienbesitzin Höhe von 1%des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alleAktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf dieAusführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt E) verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung sowie Vorschläge zur Wahl vonAufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87Abs 2 AktGfür jede vorgeschlagene Person müssen derGesellschaft samt obigem Nachweis zumAnteilsbesitzspätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 08.Oktober 2021,
-
per E-Mail an dieAdresse: [email protected], oder
-
per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrerGeschäftsanschriftAT-1100 Wien, Wienerbergstraße 9, oder
-
per Telefaxunter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8915
zugehen.
Gesetzeskonforme Vorschläge werden spätestens zwei Werktage nach Zugang auf der Internetseite der IMMOFINANZAGveröffentlicht (§ 110AktG).
3.Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
JedemAktionär ist auf Verlangen in der HauptversammlungAuskunft überAngelegenheiten derGesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.DieAuskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen derGesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
DieAuskunft darf verweigertwerden, soweit
-
sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder
-
ihre Erteilung strafbar wäre.
Das Auskunftsrecht kanninder virtuellenHauptversammlunggemäßdenunter Punkt C.3. erläutertenModalitätenauchwährendder HauptversammlungvondenAktionärenselbst ausgeübtwerden.
4.Anträge vonAktionäreninder Hauptversammlung(§ 119 AktG)
JederAktionär ist - unabhängig von einem bestimmtenAnteilsbesitz- berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der TagesordnungAnträge zu stellen. In der virtuellen Hauptversammlung am 19.Oktober 2021 könnenAktionäreAnträge nur durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter stellen (siehe dazu die Erläuterungen unter PunktC.).
Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrereAnträge vor, so bestimmt gemäß § 119Abs 3AktGdie Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.
E.NachweisstichtagundVoraussetzungenfür die Teilnahme ander Hauptversammlung(§ 106 Z6 undZ7 AktG)
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zurAusübung derAktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach demAnteilsbesitzam Ende des zehntenTages vor demTagder Hauptversammlung(Nachweisstichtag), das ist der 09.Oktober 2021 (Samstag), 24:00 Uhr MESZ(Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt,wer am Ende des Nachweisstichtags Aktionär ist und dies derGesellschaft nachweist.
Eswirddarauf hingewiesen, dass es nicht möglichist, dass Aktionäre selbst zumHauptversammlungsort kommenundander Hauptversammlungphysischteilnehmenkönnen(virtuelle Hauptversammlung).
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10aAktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitzin einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat derOECDausgestellt sein.
Die Depotbestätigung hat folgendeAngaben zu enthalten (§ 10aAbs 2AktG):
-Angaben über denAussteller:Name (Firma) undAnschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code
-Angaben über denAktionär:Name/Firma,Anschrift,Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen
-Angaben über dieAktien:Anzahl derAktien des Aktionärs, die Bezeichnung derGattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer
-
Depotnummer bzweine sonstige Bezeichnung
-
DieAngabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 09.Oktober 2021 um 24:00 Uhr MESZ(Ortszeit Wien) bezieht.
Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltwerden.
Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 14.Oktober 2021, um 24:00 Uhr MESZ(Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege einlangen:
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als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an dieAnschrift HV-VeranstaltungsserviceGmbH, Köppel 60,AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel;
-
per Telefaxunter der Telefax-Nummer + 43 (0) 1 8900-50089;
-
per E-Mail an dieAdresse: [email protected] (Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt);
-
per SWIFTan dieAdresseGIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599 (unbedingt unterAngabe der ISINAT0000A21KS2).
Die Kreditinstitute werden ersucht,Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.
F.BestellungvonVertretern
JederAktionär, der an der virtuellen Hauptversammlung teilnahmeberechtigt ist und dies derGesellschaft gemäß den Bestimmungen in Punkt E. dieser Einberufung nachweist, ist berechtigt, einen Vertreter für die Hauptversammlung (§ 113AktG) zu bestellen.
Bei der virtuellen Hauptversammlung am 19.Oktober 2021 kann zur Stimmabgabe, Stellung von Beschlussanträgen und Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung ausschließlicheiner der obenunter Punkt C.2. genanntenbesonderen Stimmrechtsvertreter über die dort genanntenKommunikationswege bevollmächtigtwerden.
Die Bevollmächtigung anderer Personen als jene der vier besonderen Stimmrechtsvertreter zurAusübung dieser Rechte in der virtuellen Hauptversammlung ist im Sinne von § 3Abs 4 COVID-19-GesVnicht möglich. Zulässig ist jedoch die Bevollmächtigung anderer Personen zurAusübung sonstiger Rechte, insbesondere des Auskunftsrechts.
Werden andere Personen als einer der vier von derGesellschaft namhaft gemachten besonderen Stimmrechtsvertreter vonAktionären zur Vertretung bevollmächtigt, etwa das depotführende Kreditinstitut, ist zu beachten, dass durch eine wirksame Vollmachtskette (Subvollmacht) sichergestelltwerden muss, dass für dieAusübung des Stimmrechts, der Stellung von Beschlussanträgen und des Widerspruchsrechts in der virtuellen Hauptversammlung selbst einer der vier besonderen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigtwird.
Für die Erteilung der Vollmacht gilt die Textform (§ 13Abs 2AktG).Hat derAktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10aAktG) Vollmacht erteilt, so genügt es,wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an dieGesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteiltwurde.
Eine erteilte Vollmacht kann vomAktionär widerrufen werden.Die Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.Der Widerrufwird erstwirksam,wenn er derGesellschaft zugegangen ist.
Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf der Internetseite derGesellschaft unter www.immofinanz.com ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Es wird gebeten, dieses Vollmachtsformular zu verwenden.
G.Datenschutzinformation
Bei der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet dieGesellschaft personenbezogene Daten derAktionäre sowie deren Bevollmächtigten (insbesondere jene gemäß § 10aAbs 2AktG, das sind Name,Anschrift,Geburtsdatum,Nummer des Wertpapierdepots,Anzahl derAktien des Aktionärs sowie gegebenenfalls Bezeichnung derGattung oder ISIN/WKN,Nummer der Stimmkarte sowie Name undGeburtsdatum eines allenfalls vomAktionär benannten Bevollmächtigten) aufGrundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), um denAktionären dieAusübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Stellen Aktionäre und/oder deren Bevollmächtigte die Daten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung, so ist die Teilnahme an der Hauptversammlung nicht möglich.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt für die Zwecke der Überprüfung der Teilnahmeberechtigung derAktionäre und/oder deren Bevollmächtigten undAusübung derAktionärsrechte sowie derAbwicklung der Hauptversammlung derGesellschaft einschließlich der Erstellung derAnmelde- und Teilnehmerverzeichnisse und des Hauptversammlungsprotokolls und ist für diese Zwecke zwingend erforderlich.Datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten derAktionäre und/oder deren Bevollmächtigten sind die Bestimmungen des Aktiengesetzes, insbesondere die §§ 111 - 114, 117 und 120AktG,welche rechtliche Verpflichtungen derGesellschaft im Sinne des Art 6Abs 1 lit cDSGVOdarstellen. Für die Verarbeitung ist IMMOFINANZAG Verantwortliche gemäßArt 4 Z7 DSGVO.
Die IMMOFINANZAGbedient sich zum Zwecke derAusrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen (insbesondere Notare,Rechtsanwälte, Banken und IT- sowie Back-Office-Dienstleister).Dienstleister undAuftragsverarbeiter der IMMOFINANZAGerhalten von IMMOFINANZAGnur solche personenbezogenen Daten, die für dieAusführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der IMMOFINANZAG. Soweit rechtlich notwendig, hat IMMOFINANZAGmitDienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt einAktionär durch Bevollmächtigung eines der besonderen Stimmrechtsvertreter an der virtuellen Hauptversammlung teil, können alle vertretenenAktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- undAufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a.Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht vonAktionären in das Teilnehmerverzeichnis in der virtuellen Hauptversammlung nur durch den bevollmächtigten besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen kann. In Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung übermittelt IMMOFINANZAGzudem personenbezogene Daten vonAktionären und deren Bevollmächtigten an öffentliche Stellen:Die personenbezogenen Daten des Aktionärs,welche in die Teilnehmerliste gemäß § 117AktGaufgenommen werden müssen,werden gemäß § 120Abs 4AktGan das zuständige Firmenbuchgericht übermittelt.Das Teilnehmerverzeichnis wird dem Protokoll der Hauptversammlung angeschlossen, das im Firmenbuch in die öffentlich einsehbare Urkundensammlung aufzunehmen ist.Anlassfallbezogen können Daten auch an die Wiener Börse, die Warschauer Börse, die Finanzmarktaufsicht, die Übernahmekommission oder dieÖsterreichische Kontrollbank übermittelt werden.Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben.
Die Speicherung der personenbezogenen Daten derAktionäre und/oder deren Bevollmächtigten erfolgt bis zumAblauf der siebenjährigen gesetzlichenAufbewahrungspflichten.Darüber hinaus können die personenbezogenen Daten für maximal weitere drei Jahre gespeichert werden, sofern sie für ein anhängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren, in dem IMMOFINANZAGParteistellung hat, von Bedeutung sind (§ 212 UGB).Danach werden die Daten der Teilnehmer gelöscht.
Unter den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen hat jederAktionär und/oder Bevollmächtigte ein jederzeitiges Recht aufAuskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht aufDatenübertragbarkeit.
Diese Rechte können dieAktionäre und/oder Bevollmächtigten gegenüber IMMOFINANZAGunentgeltlich geltend machen über das unter https://immofinanz.com/de/dsgvo abrufbare Webformular oder schriftlich an:
IMMOFINANZAG z.H.Datenschutzkoordinator Wienerbergstraße 9 1100 Wien
Zudem steht denAktionären ein Beschwerderecht bei der österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) nachArt 77 DSGVOzu.
H.Gesamtzahl der AktienundStimmrechte (§ 106 Z9 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat dieGesellschaft 123.293.795 Stück Inhaberaktien ausgegeben,wobei jede Aktie eine Stimme gewährt. IMMOFINANZAGhält 6.998.228 Stück eigeneAktien derGesellschaft.Die Stimmrechte aus diesenAktien können nicht ausgeübtwerden (§ 65Abs 5AktG). Es können sohin derzeit 116.295.567 Stimmrechte ausgeübtwerden. Wenn sich die Anzahl der eigenenAktien und damit verbunden dieAnzahl der ausübbaren Stimmrechte bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ändert,wird dieGesellschaft darüber gemäß § 120Abs 2 Z1 BörseGinformieren.
Wien, 21. September 2021
Der Vorstandder IMMOFINANZAG
International Securities Identification Number (ISIN)
AT0000A21KS2
00.00.0000 Die DGAPDistributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchivunter http://www.dgap.de
| Sprache: Unternehmen: |
Deutsch IMMOFINANZAG Wienerbergstraße 9 1100 Wien Österreich |
|---|---|
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