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CPI Europe AG — AGM Information 2012
Sep 7, 2012
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IMMOFINANZ AG: Einladung zur 19. ordentlichen Hauptversammlung
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch die
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung
ist der Emittent verantwortlich.
IMMOFINANZ AG
Einladung zur 19. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 05. Oktober 2012 um 11:00 Uhr
MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) im Austria Center Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1,
AT-1220 Wien stattfindenden 19. ordentlichen Hauptversammlung der
IMMOFINANZ AG mit dem Sitz in Wien, FN 114425 y, ein.
A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)
-
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2011/2012. -
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2011/2012
ausgewiesenen Bilanzgewinns. -
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2011/2012. -
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2011/2012. -
Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012. -
Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2012/2013. -
Wahlen in den Aufsichtsrat.
-
Beschlussfassung über Satzungsänderungen, insbesondere zur Anpassung an
das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2011 (GesRÄG 2011). -
Ermächtigungen des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der
Veräußerung eigener Aktien
Bericht des Vorstands im Zusammenhang mit eigenen Aktien und
Beschlussfassungen zur Ermächtigung des Vorstands zum Rückerwerb und zur
Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über
die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch verbunden mit der
Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats dabei auch das
allgemeine Andienungsrecht und die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre
auszuschließen, sowie zur Ermächtigung des Vorstandes mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eigene Aktien einzuziehen.
B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)
Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der ordentlichen
Hauptversammlung, somit ab dem 14. September 2012, gemäß § 108 AktG auf der
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.immofinanz.com)
veröffentlicht:
-
Einberufung
-
Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten -
Erklärung des vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl
in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG -
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011/2012 mit dem Lagebericht
-
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2011/2012 mit dem
Konzernlagebericht -
Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2011/2012
-
Vorschlag für die Gewinnverwendung
-
Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG
-
Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung der
Bezugsrechtsausschlüsse zu Punkt 9. der Tagesordnung (Rückerwerbs- und
Veräußerungsermächtigung für eigene Aktien) -
Vollmachtsformulare (Erteilung, Widerruf und Weisungen), auch für die
von der Gesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter (Dr.
Wilhelm Rasinger, Dr. Michael Knap und SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK
AKTIENGESELLSCHAFT)
C. Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)
1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung
enthalten.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie
muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt
werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der
Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die
nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.
Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes
muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am
21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 14.
September 2012, an ihrer Geschäftsanschrift AT-1100 Wien, Wienerbergstraße
11, zugehen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.immofinanz.com) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur
Wahl eines Aufsichtsratsratsmitglieds muss die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG dem Wahlvorschlag
angeschlossen sein.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie
muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären,
die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem
Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 26. September 2012,
-
per E-Mail an die Adresse: [email protected], oder
-
per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift
AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 11, oder -
per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8915
zugehen.
3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
-
sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder -
ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen
im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die
Gesellschaft übermittelt werden.
Die Fragen können an die Gesellschaft
-
per E-Mail an die Adresse: [email protected], oder
-
per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihre Geschäftsanschrift
AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 11, oder -
per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8915
übermittelt werden.
D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind,
richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag
der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 25. September 2012
(Dienstag), 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des
Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG.
Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat
des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein.
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
-
Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code -
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen -
Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die
Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer -
Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung
-
Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 25.
September 2012 um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.
Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt
werden.
Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 02. Oktober 2012, um 24:00 Uhr
MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege
einlangen:
-
als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des
ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die
Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, AT-2443 Stotzing, Waldgasse 9,
oder -
per Telefax unter der Telefax-Nummer + 43 (0) 1 8900-50089 oder
-
per E-Mail an die Adresse: [email protected]
(Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt).
Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit
gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.
Die Depotbestätigungen können für diese Hauptversammlung und bis auf
weiteres nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können (zB SWIFT), übermittelt werden (§ 262 Abs 20
AktG).
Zutritt zur Hauptversammlung
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir
ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen
Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu
berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 10:00 Uhr.
E. Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen
des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der
Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich
bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu
Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die
Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats
das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine
ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Vollmachten
sowie deren Widerruf haben in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht
erforderlich) zu erfolgen.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit
diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür
zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in
diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden. Die Erklärung von
Kreditinstituten, dass Vollmacht erteilt wurde, sowie ein Widerruf (§ 114
Abs 1 Satz 4 AktG) kann für diese Hauptversammlung und bis auf weiteres
nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können (zB SWIFT), übermittelt werden (§ 262 Abs 20
AktG).
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf
wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können
ausschließlich auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:
-
per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice
GmbH, AT-2443 Stotzing, Waldgasse 9; -
per Telefax an + 43 (0) 1 8900-50089;
-
per E-Mail an die Adresse: [email protected] (im
pdf-Format dem E-Mail angefügt); -
durch persönliche Vorlage am Eingang zur HV.
Die Vollmacht bzw ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MEZ/MESZ
(Ortszeit Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 04. Oktober
2012) zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw ein Widerruf persönlich
am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung
vorzulegen.
Den Aktionären stehen auch Herr Dr. Wilhelm Rasinger, Herr Dr. Michael Knap
und SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT als
Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung
zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Herrn Dr. Michael Knap, als
Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft, für die Ausübung des Stimmrechts
als Vertreter vom Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt werden muss.
Die Erklärung über die Erteilung der Vollmacht kann entweder an Herrn Dr.
Wilhelm Rasinger, Herrn Dr. Michael Knap, die SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK
AKTIENGESELLSCHAFT oder auf einem der oben angeführten Wege übermittelt
werden.
Die Gesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf ihrer
Website (www.immofinanz.com) zur Verfügung gestellt. Um die Administration
der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Website zur
Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.
- Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft
1.140.479.102 Stück Inhaberaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme
gewährt. Die Gesellschaft und Tochtergesellschaften der Gesellschaft halten
gemeinsam zum heutigen Tag 104.421.683 Stück Aktien der Gesellschaft. Die
Stimmrechte aus diesen Aktien können nicht ausgeübt werden (§ 65 Abs 5
AktG). Es können sohin derzeit 1.036.057.419 Stimmrechte ausgeübt werden.
Wien, am 07. September 2012
Der Vorstand der IMMOFINANZ AG
International Securities Identification Number (ISIN)
AT0000809058
07.09.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: IMMOFINANZ AG
Wienerbergstraße 11
1100 Wien
Österreich
Telefon: +43 (0) 1 88090 - 2291
Fax: +43 (0) 1 88090 - 8291
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.immofinanz.com
ISIN: AT0000809058
WKN: 911064
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Frankfurt; Wien (Amtlicher Handel / Official Market)
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