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HENSOLDT AG Annual Report 2020

Mar 23, 2021

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Annual Report

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HENSOLDT FINANZEN

SEITE KAPITEL KAPITELNAME
003 Inhaltsverzeichnis
007 Schlüsselkennzahlen
008 ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT
010 I Grundlagen des Konzerns
022 II Wirtschaftsbericht
034 III Prognosebericht
038 IV Chancen- und Risikobericht
052 V Nichtfinanzielle Konzernerklärung
054 VI Vergütungsbericht
068 VII Übernahmerelevante Angaben
sowie erläuternder Bericht
082 VIII Erklärung zur Unternehmensführung
100 IX Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht
102 X HENSOLDT AG
SEITE KAPITEL KAPITELNAME
108 IFRS KONZERNABSCHLUSS
110 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
110 Konzern-Gesamtergebnisrechnung
111 Konzernbilanz
112 Konzern-Kapitalflussrechnung
113 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
114 Konzern-Anhang
116 I GRUNDLAGEN DER DARSTELLUNG
117 1 Die Gesellschaft
118 2 Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze
118 2.1 - Grundlagen der Bilanzierung
118 2.2 - Konsolidierungsgrundsätze
120 2.3 - Umsätze aus Verträgen mit Kunden
122 2.4 - Immaterielle Vermögenswerte und Goodwill
123 2.5 - Sachanlagen
123 2.6 - Vorräte
123 2.7 - Leasing
125 2.8 - Leistungen an Arbeitnehmer
126 2.9 - Sonstige Rückstellungen
126 2.10 - Finanzinstrumente
130 2.11 - Ertragsteuern
131 2.12 - Fremdwährung
131 2.13 - Kapitalflussrechnung
132 2.14 - Wertminderung
133 2.15 - Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
136 3 Wesentliche Schätzungen und Beurteilungen
136 3.1 - Umsatzrealisierung über einen bestimmten Zeitraum
136 3.2 - Aktivierung von Entwicklungsaufwendungen
136 3.3 - Erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden
sowie Goodwill
137 3.4 - Wertminderungstest
137 3.5 - Rückstellungen
137 3.6 - Leistungen an Arbeitnehmer
138 3.7 - Rechtliche Eventualschulden
139 3.8 - Ertragsteuern
139 3.9 - Laufzeit der Leasingverhältnisse
139 3.10 - Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte ("Fair Values")
140 4 Änderungen wesentlicher Rechnungslegungsmethoden
141 5 Neue Standards, die noch nicht angewendet werden
SEITE KAPITEL KAPITELNAME
142 II KONZERNSTRUKTUR
143 6 Konsolidierungskreis
145 7 Akquisitionen
145 7.1 - Unternehmensakquisitionen in der vorigen Berichtsperiode
145 7.2 - Unternehmensakquisitionen nach dem Bilanzstichtag
146 8 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
147 9 Transaktionen mit nahestehenden Parteien
147 9.1 - Nahestehende Personen und Unternehmen
148 9.2 - Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen
150 9.3 - Nahestehende Personen
152 III KONZERN-PERFORMANCE
153 10 Geschäftssegmente
153 10.1 - Angaben zu den Geschäftssegmenten
154 10.2 - Segmentberichterstattung
157 10.3 - Geographische Information
157 10.4 - Wichtige Kunden
158 11 Umsatzerlöse, Umsatzkosten und Bruttomarge
158 11.1 - Umsatzerlöse
159 11.2 - Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten
160 11.3 - Transaktionspreis für die verbleibenden Leistungsverpflichtungen
160 11.4 - Umsatzkosten
161 12 Forschungs- und Entwicklungskosten
162 13 Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
162 13.1 - Sonstige betriebliche Erträge
162 13.2 - Sonstige betriebliche Aufwendungen
163 14 Finanzergebnis
164 15 Ertragsteuern
167 16 Ergebnis je Aktie
168 IV BETRIEBLICHES VERMÖGEN UND VERBINDLICHKEITEN
169 17 Immaterielle Vermögenswerte
170 17.1 - Entwicklungskosten
170 17.2 - Goodwill
172 18 Sachanlagen
173 19 Sonstige Beteiligungen und übrige langfristige Finanzanlagen
174 20 Vorräte
175 21 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
176 22 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
177 23 Rückstellungen
178 24 Rechtsstreitigkeiten und Schadenersatzsprüche
179 25 Eventualforderungen und Eventualschulden
180 26 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
und sonstige finanzielle Verpflichtungen
180 26.1 - Sonstige finanzielle Vermögenswerte
180 26.2 - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
181 27 Sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
181 27.1 - Sonstige Vermögenswerte
181 27.2 - Sonstige Verbindlichkeiten
182 28 Leasing
182 28.1 - In der Bilanz erfasste Beträge
182 28.2 - In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge
SEITE KAPITEL KAPITELNAME
184 V AUFWENDUNGEN UND LEISTUNGEN FÜR MITARBEITER
185 29 Anzahl der Mitarbeiter
186 30 Personalkosten
187 31 Personalbezogene Rückstellungen
188 32 Altersvorsorgeleistungen
188 32.1 - Rückstellungen für Pensionspläne
190 32.2 - Rückstellungen für Entgeltumwandlung
192 VI KAPITALSTRUKTUR UND FINANZINSTRUMENTE
193 33 Eigenkapital
193 33.1 - Eigenkapital des Mutterunternehmens
194 33.2 - Eigene Anteile
194 33.3 - Nicht beherrschende Anteile
196 34 Kapitalmanagement
197 35 Nettoverschuldung
197 35.1 - Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
197 35.2 - Finanzierungsverbindlichkeiten
199 35.3 - Überleitung der Veränderungen der Finanzierungsverbindlichkeiten
auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten
200 36 Informationen über Finanzinstrumente
200 36.1 - Finanzrisikomanagement
204 36.2 - Buchwerte und beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten
206 36.3 - Angaben zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften
207 36.4 - Nettogewinne oder Nettoverluste
207 36.5 - Wertminderungsaufwendungen
208 VII WEITERE ANHANGANGABEN
209 37 Honorare und Dienstleistungen des Wirtschaftsprüfers
210 38 Künftige Zahlungsverpflichtungen
211 39 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
212 WEITERE INFORMATIONEN
214 1 VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
216 2 BESTÄTIGUNGSVERMERK
DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
222 3 BERICHT DES AUFSICHTSRATS

HENSOLDT – Schlüsselkennzahlen

in Mio. € 2020 2019
Auftragseingang 2.541,3 1.040,0
Sensors 2.238,1 657,5
Optronics 308,3 383,3
Eliminierung/Transversal/Übrige -5,1 -0,8
Auftragsbestand 3.424,0 2.202,3
Sensors 2.825,5 1.567,8
Optronics 600,0 634,5
Eliminierung/Transversal/Übrige -1,5 -
Umsätzerlöse 1.206,9 1.114,2
Sensors 923,6 837,1
Optronics 288,1 277,4
Eliminierung/Transversal/Übrige -4,8 -0,3
Umsätzerlöse 1.206,9 1.114,2
Europa 920,2 742,8
(davon Deutschland) 622,8 483,3
Naher Osten 155,8 164,8
Asien-Pazifi k 44,2 82,4
Nordamerika 53,1 40,9
Afrika 48,0 86,3
LATAM 13,3 19,2
Übrige Regionen/Konsolidierung -27,6 -22,3
Bereinigtes EBIT 167,2 160,8
Sensors 119,7 122,4
Optronics 50,1 39,5
Eliminierung/Transversal/Übrige -2,6 -1,2
Bereinigtes EBITDA 219,3 215,6
Sensors 156,2 162,5
Optronics 65,6 54,3
Eliminierung/Transversal/Übrige -2,5 -1,2
Bereinigter Free Cashfl ow vor Steuern und Zinsen 196,4 74,9

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT 2020

für das zum 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr HENSOLDT-Gruppe Taufkirchen, Landkreis München

I GRUNDLAGEN DES KONZERNS

1 GESCHÄFTSMODELL

Die HENSOLDT-Gruppe (der "Konzern", "HENSOLDT") ist ein High-Tech-Pionier und spezialisierter Anbieter von elektronischen Sensorlösungen in der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie mit einem Portfolio-Schwerpunkt auf hochwertigen Sensoren in den Bereichen Radar, elektronische Kriegsführung, Avionik und Optronik. Zum 31. Dezember 2020 umfasste das Portfolio eine breite Palette von Produkten, welche einen Lebenszyklus von zehn Jahren oder länger aufweisen. HENSOLDT ist ständig bestrebt, sein bestehendes Angebot zu verbessern und neue Produkte durch eigene Entwicklungen, industrielle Kooperationen sowie durch Akquisitionen zu ergänzen, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und neue Märkte zu erschließen.

2 ORGANISATION UND UNTERNEHMENS-STRUKTUR

2.1 Rechtliche Struktur

Die HENSOLDT-Gruppe umfasst die HENSOLDT AG (die "Gesellschaft") mit Sitz in Taufkirchen (eingetragener Firmensitz: Willy-Messerschmitt-Str. 3, 82024 Taufkirchen, Deutschland unter HRB 258711, Amtsgericht München) und ihre Tochtergesellschaften. Mit der Eintragung im Handelsregister vom 17. August 2020 wurde die HENSOLDT GmbH in die HENSOLDT AG umgewandelt.

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HENSOLDT AG und alle Abschlüsse wesentlicher, von der HENSOLDT AG kontrollierter direkter und

indirekter Tochtergesellschaften. Es wurden 32 (Vorjahr 32) Unternehmen vollkonsolidiert, ein Unternehmen wurde nach der Equity-Methode in den Konzern einbezogen.

In Vorbereitung des Börsengangs im dritten Quartal 2020 wurde ein Rechtsformwechsel der HENSOLDT GmbH in eine Aktiengesellschaft vorgenommen. Die Berichterstattung über die HENSOLDT AG erfolgt im Rahmen des zusammengefassten Lageberichts im Abschnitt "X. HENSOLDT AG".

2.2 Standorte und Mitarbeiter

Der Hauptsitz von HENSOLDT befindet sich in Taufkirchen bei München, einem wichtigen Innovationszentrum im Verteidigungssektor in Deutschland. Daneben werden die Geschäftstätigkeiten in Deutschland insbesondere an den Standorten Ulm, Oberkochen und Pforzheim betrieben. Weitere Standorte in Deutschland sind unter anderem Wetzlar, Immenstaad und Kiel. Zum 31. Dezember 2020

waren von den 5.605 Mitarbeitern (Vorjahr: 5.461) von HENSOLDT, darunter 430 Auszubildende, Praktikanten u. ä. (Vorjahr: 410), ca. 4.100 (Vorjahr: ca. 4.000) in Deutschland beschäftigt. HENSOLDT ist außerhalb Deutschlands vor allem in Frankreich, Südafrika und Großbritannien mit größeren Standorten vertreten.

2.3 Geschäftssegmente

Die Segmentierung der HENSOLDT-Gruppe entspricht ihren internen Steuerungs-, Kontroll- und Berichtsstrukturen. In Übereinstimmung mit IFRS 8 hat HENSOLDT die berichtspflichtigen Segmente Sensors und Optronics identifiziert.

Geschäftssegment Sensors

Das Segment Sensors bietet Systemlösungen an und umfasst die drei Divisionen Radar, Identification Friend or Foe ("IFF") & Data Communications ("COMMS"), Spectrum Dominance & Airborne Solutions und Customer Services sowie Sonstiges/Eliminierung. Die Produkte der Divisionen Radar, IFF & COMMS und Spectrum Dominance & Airborne Solutions ergänzen sich in der Wertschöpfungskette, wodurch Synergien zwischen den Divisionen generiert werden wie z. B. durch eine gemeinsame Entwicklung oder Fertigung. In der Wertschöpfungskette ist Customer Services als Aftersales-Bereich den anderen Divisionen des Segments Sensors nachgelagert und weitgehend von deren Hauptgeschäft abhängig.

Radar, IFF & COMMS

Innerhalb der Division Radar, IFF & COMMS entwickelt und fertigt der Konzern mobile und stationäre Radar- und IFF-Systeme, die zur Überwachung, Aufklärung, Flugverkehrskontrolle (ATC) und Luftverteidigung eingesetzt werden. Diese Systeme werden auf verschiedenen Plattformen eingesetzt, darunter der Eurofighter, die Fregatte 125 der Deutschen Marine oder das Littoral Combat Ship der US-Marine. Die Division Radar, IFF & COMMS umfasst auch Systeme zur Herstellung sicherer Datenverbindungen für Luft-, See- und Land-Plattformen.

Spectrum Dominance & Airborne Solutions

Die Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions umfasst elektronische Systeme zur Erfassung und Auswertung von Radar- und Funksignalen sowie Störsysteme, die z. B. zum Schutz von Konvois oder einzelnen Fahrzeugen gegen improvisierte Sprengfallen dienen. Die Produktpalette wird neben den Anwendungen im Bereich des elektromagnetischen Spektrums für Einsätze zu Land, zu Wasser und in der Luft um defensive Cyberlösungen erweitert. Darüber hinaus werden elektronische Selbstschutzsysteme angeboten, die Raketen-, Laser- und Radarwarnsensoren mit Gegenmaßnahmen für Luft-, See- und Land-Plattformen

integrieren, sowie militärische und zivile Avioniksysteme wie Lageerfassungssysteme (sogenannte Situational Awareness Systeme), Missionscomputer und Flugdatenschreiber. Die Systeme der Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions werden in Kampfflugzeugen wie dem Eurofighter und dem Tornado, dem Airbus A400M Transportflugzeug sowie in verschiedenen Hubschraubermodellen eingesetzt.

Customer Services

Die Division Customer Services umfasst den Kundensupport und -service sowie die Wartung über den gesamten Lebenszyklus der in den beiden anderen Divisionen des Segments Sensors entwickelten Plattformen und Systemen. Darüber hinaus gehören zu der Division Simulationslösungen, Trainings und spezielle Dienstleistungen.

Sonstiges/Eliminierung umfasst den Bereich Sonstige, welcher hauptsächlich Komponenten für Flugabwehrsysteme, geförderte militärische Studien und Förderprojekte enthält, und die Eliminierung, zu der die Eliminierung von Intra-Segment-Umsätzen zwischen den drei Divisionen des Segments Sensors gehört.

Geschäftssegment Optronics

Das Segment Optronics umfasst Optronik sowie optische und Präzisionsinstrumente für militärische, Sicherheits- und zivile Anwendungen, die zu Land, zu Wasser und in der Luft eingesetzt werden können. Zu Land umfasst das Produktportfolio Zielfernrohre, Visiere, Laserentfernungsmesser, Nachtsichtgeräte und Wärmebildkameras, die sowohl Scharfschützen als auch Infanteristen bei der Beobachtung und Zielerfassung unterstützen. Darüber hinaus werden Geräte zur Überwachung und Zielerfassung für gepanzerte Fahrzeuge angeboten. Für den Einsatz auf See werden U-Boot-Periskope, optronische Mastsysteme und andere elektro-optische Systeme angeboten. In der Luft umfasst das Produktportfolio stabilisierte Sensorplattformen mit Bildstabilisatoren für Hubschrauber, Flugzeuge und Drohnen, die deren Überwachung und Zielerfassung unterstützen. HENSOLDT bietet in diesem Segment auch mobile und stationäre Fernüberwachungslösungen für Sicherheitsanwendungen sowie Spezialgeräte für Industrie- und Raumfahrtanwendungen an. Ferner sind auch Support und Dienstleistungen für Optronics-Produkte Teil des Segments Optronics.

3 ZIELE UND STRATEGIEN

Langfristiges Ziel von HENSOLDT ist es, Europas führender plattformunabhängiger Anbieter von Sensorlösungen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich mit globaler Reichweite zu werden. Dazu hat HENSOLDT ein umfassendes strategisches Rahmenwerk zur

Förderung der Wachstums- und Geschäftsverbesserungspläne entwickelt. Das Rahmenwerk besteht aus den folgenden fünf Grundpfeilern: Innovation, Kunde, Kontinuierliche Verbesserung, Strategische Akquisitionen sowie Unternehmenskultur.

3.1 Innovation

Die Entwicklung von Hochleistungs-Sensorelektronik ist der Kern der HENSOLDT DNA. Das Technologieportfolio wird von fast 1.900 Engineering-Mitarbeitern in allen Divisionen und an allen Standorten entwickelt. Die Erfahrung der Mitarbeiter im Engineering sowie ihre lange Zugehörigkeit spielen eine Schlüsselrolle für die Qualität und Konsistenz der Forschung und Entwicklungsaktivitäten ("F&E") sowie der Produkte und Lösungen, die das Unternehmen entwickelt. HENSOLDT entwickelt Produkte und Technologien für spezifische Kundenplattformen und investiert weiterhin in das Produktportfolio, wodurch die Unabhängigkeit von bestimmten Kunden und Plattformen erhöht wird. Im Vergleich zu 2017 hat HENSOLDT die eigenfinanzierten F&E-Ausgaben (bestehend aus F&E-Kosten und aktivierten Entwicklungskosten) im Berichtsjahr um 75,5 % erhöht.

2020 beliefen sich die eigenfinanzierten F&E-Ausgaben auf 87,2 Mio. €.

Die Kombination von bestehenden und neu entwickelten Technologien erlaubt HENSOLDT, zusätzliche Märkte und Kundensegmente anzusprechen. Ein Beispiel dafür ist das Drohnenabwehrsystem Xpeller, welches Fähigkeiten und Produkte aus der gesamten HENSOLDT-Gruppe vereint und als Multi-Sensor-Fusionssystem gegen aktuelle Bedrohungen durch unbemannte Luftfahrzeuge und zum Schutz von Flughäfen und anderen kritischen Infrastrukturen oder Veranstaltungen eingesetzt werden kann. Ein weiteres Beispiel für die Innovationskraft von HENSOLDT im Jahr 2020 ist die Herstellung der weltweit ersten, in Zusammenarbeit mit dem Partner Nano Dimension im 3D-Druck hergestellten Leiterplatte mit zehn Schichten.

3.2 Kunde

HENSOLDT will für seine Kunden ein langfristiger Partner sein. Dafür konzentriert sich das Unternehmen auf zwei Säulen: Die Bündelung von Technologien zu umfassenden Lösungen für die Kunden und die Schaffung und Pflege der Kundennähe durch den weltweiten Vertrieb und Servicestationen.

Neben dem Fokus, Lösungen für eine langfristige Plattformintegration anzubieten, verfolgt HENSOLDT eine dezidierte regionale Strategie, die sich die durch ein globales Vertriebsnetz geschaffene Kundennähe zunutze macht, um den geografisch adressierbaren Markt zu vergrößern.

Für den Heimatmarkt Deutschland konzentriert sich die langfristige Wachstumsstrategie darauf, HENSOLDT in neuen europäischen Programmen zu positionieren sowie die erwarteten Steigerungen der Verteidigungsausgaben und gleichzeitige Verlagerung dieser Ausgaben auf elektronische Bestandteile zu nutzen. Das Unternehmen zielt darauf ab, seinen Status als Lieferant sensibler Technologien zu nutzen und so seine Einbindung in Plattformen durch Partnerschaften mit führenden Verteidigungsunternehmen sicherzustellen.

Die Exportstrategie von HENSOLDT ist darauf ausgerichtet, die Technologien der Heimatmärkte für den weltweiten Vertrieb zu nutzen. Das Unternehmen versucht sich in den attraktivsten Märkten zu positionieren, indem es lokale Nähe schafft, die internationalen Geschäftsaktivitäten ausbaut und lokale Partnerschaften zur Unterstützung von Vertriebskampagnen aufbaut.

Zur Unterstützung des Ziels, Kundenbeziehungen im Inund Ausland zu entwickeln, hat HENSOLDT eine Vertriebsorganisation aufgebaut, die zum 31. Dezember 2020 rund

100 Vollzeitmitarbeiter umfasst, verteilt auf Vertriebszentren in Europa, dem Nahen Osten, Asien-Pazifik, Afrika, Nordamerika und Lateinamerika.

3.3 Kontinuierliche Verbesserung

Angetrieben von einer Kultur der kontinuierlichen Verbesserung will HENSOLDT durch eine verbesserte operative Projektabwicklung zusätzlichen Wert schaffen.

Nach der Ausgliederung aus dem Airbus-Konzern hat das Unternehmen ein umfassendes Programm unter dem Namen "HENSOLDT GO!" ins Leben gerufen, das schon heute eine Reihe von Verbesserungen erbracht hat und die operativen Fortschritte weiter vorantreibt.

Im Bereich der kontinuierlichen Verbesserung hat HENSOLDT bereits die Betriebs- und Entwicklungseffizienz sowie die Einkaufsorganisation nahezu optimiert. In Zukunft will das Unternehmen sich auf die Verbesserung der Produktion, die weitere Steigerung der Entwicklungseffizienz und die Optimierung des Supply Chain Managements konzentrieren. Im Bereich der Zentralfunktionen konnte HENSOLDT die Effizienz der allgemeinen Verwaltungsfunktionen steigern.

3.4 Strategische Akquisitionen

HENSOLDT nutzt Akquisitionen, um das Wachstum zu beschleunigen. Das Unternehmen verfügt über eine klare M&A-Strategie, um die richtigen Akquisitionsziele zu identifizieren, die sich speziell auf vier Schlüsselaspekte konzentriert:

  • Zugang zu neuen und disruptiven Technologien, insbesondere in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Datenfusion und -analytik, Autonome Fähigkeiten sowie Intelligenz und Cyber.
  • Stärkung der Fokusregionen und der Eintritt in neue Märkte, insbesondere in Europa, Asien-Pazifik und Nordamerika.
  • Erweiterung des Produktportfolios, insbesondere für Lösungsangebote, Konnektivität und Kommunikation, Sicherheitsprodukte im unteren Preissegment und andere Sensorfunktionen, die das bestehende Portfolio ergänzen.
  • die Steigerung von Unternehmenswert und Größe durch Konsolidierung, indem HENSOLDT die bestehende Position in Deutschland nutzt und sich mit Partnern in Europa zusammenschließt.

HENSOLDT blickt auf eine Reihe von Akquisitionen zurück, die seit der Ausgliederung von Airbus abgeschlossen wurden, wobei jede dieser Akquisitionen ihre eigene strategische Logik besitzt. Seit dem Jahr 2018 wurden die folgenden Akquisitionen getätigt:

  • Die bisher größte Akquisition die Nexeya-Gruppe stellte nicht nur eine Ergänzung des Produktportfolios durch Test- und Integrationsdienstleistungen dar, sondern bot auch Zugang zum französischen Regionalmarkt.
  • Der Grund für die Akquisition von HENSOLDT Australia Pty Ltd (ehemals: IE Asia-Pacific Pty Ltd) war vor allem die Stärkung der regionalen Expansion in Australien und die Erweiterung des Portfolios um das Angebot von lokalen Kundensupport-Dienstleistungen.
  • Der Erwerb von zwei Geschäftsbereichen (ATM und Defence Division) der Tellumat Proprietary Limited ermöglichte neben dem Ausbau des lokalen Geschäfts in Südafrika und dem Zugang zu neuen regionalen Märkten auch die Stärkung des Technologieportfolios, insbesondere für die Radarentwicklung an den südafrikanischen Standorten.
  • Die Akquisition der SAIL LABS Technology GmbH im ersten Quartal 2021 ergänzt die bestehenden Fähigkeiten im Bereich der Signalaufklärung um das zunehmend wichtige Segment der Informationsgewinnung aus offenen Quellen (Open Source Intelligence).

014 | 015

3.5 Unternehmenskultur

HENSOLDT ist bestrebt, eine Kultur des gemeinsamen Erfolgs zu fördern, die durch die Diversität der Mitarbeiter geprägt ist. Übergreifende Zusammenarbeit aller internen Stakeholder, gepaart mit Exzellenzanspruch, Eigenverantwortung und Innovationswille schaffen dabei den Unternehmergeist, der die Grundlage für den dauerhaften Erfolg des Unternehmens bildet.

Weitere Bestandteile der Kultur von HENSOLDT sind der verantwortungsbewusste Umgang mit den Mitarbeitern, der Schutz natürlicher Ressourcen sowie eine integre Führung der Geschäfte. Eine ausführliche Beschreibung dieser Themen kann dem separaten Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden. Der Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2020 wird gleichzeitig mit dem Geschäftsbericht veröffentlicht und ist dann auf der Website von HENSOLDT verfügbar.

4 STEUERUNGSSYSTEM

HENSOLDT verwendet bestimmte Leistungsindikatoren ("KPIs"), um die Leistung zu messen, Trends zu erkennen und strategische Entscheidungen zu treffen. Die bedeutsamsten Leistungsindikatoren sind neben dem Umsatz der Auftragseingang und das bereinigte EBITDA1 . Darüber hinaus verwendet HENSOLDT mit dem bereinigten Free Cashflow vor Steuern und Zinsen2 und dem bereinigten EBIT3 zwei weitere nicht-IFRS Leistungsindikatoren sowie mit dem Auftragsbestand eine weitere Betriebskennzahl (neben dem Auftragseingang) als Leistungsindikator. Im ersten Halbjahr 2020 wurde das Steuerungssystem um den bereinigten Free Cashflow vor Steuern und Zinsen ergänzt. Im Zusammenhang mit dem Börsengang hat sich die Bedeutung des bereinigten EBITDA erhöht,

was in der Finanzberichterstattung ebenfalls entsprechend berücksichtigt wurde.

Das bereinigte EBITDA wird als Schlüsselindikator für die Wirtschaftsleistung des Konzerns verwendet, um insbesondere die einmaligen Auswirkungen von Akquisitionen auf das Betriebsergebnis und sonstigen Einmaleffekten zu veranschaulichen. Auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden teilweise zur Steuerung der Gruppe verwendet. Dazu wird ab dem Geschäftsjahre 2021 zusätzlich ein auf den langfristigen, nachhaltigen Erfolg der HENSOLDT-Gruppe ausgerichtetes Vergütungselement in die Managementvergütung einfließen (siehe Abschnitt "V. Nichtfinanzielle Konzernerklärung").

Leistungsindikatoren
Geschäftsjahr
in Mio. € 2020 2019 % Delta
Umsatz 1.206,9 1.114,2 8,3%
Bereinigtes EBITDA 219,3 215,6 1,7%
Bereinigtes EBIT 167,2 160,8 4,0%
Bereinigter Free Cashflow vor Steuern und Zinsen 196,4 74,9 162,2%
Auftragseingang 2.541,3 1.040,0 144,3%
Auftragsbestand 3.424,0 2.202,3 55,5%

1 Definiert als das um Abschreibungen (einschließlich Auswirkungen auf das Ergebnis aus Kaufpreisallokationen) sowie bestimmter einmaliger Effekte in Bezug auf Transaktionskosten, Separierungskosten und andere einmalige Effekte bereinigte EBIT.

2 Definiert als um Einmaleffekte, Zinsen, Steuern und M&A-Aktivitäten bereinigter Free Cashflow. Der Free Cashflow ist definiert als die Summe der Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit und aus Investitionstätigkeit, wie sie in der Konzern-Kapitalflussrechnung ausgewiesen sind.

3 Definiert als EBIT bereinigt um bestimmte Einmaleffekte aus Transaktionskosten, Separierungskosten und anderen Einmaleffekten

5 FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Forschung und Entwicklung in der HENSOLDT-Gruppe umfasst sowohl produktspezifische Weiterentwicklungen als auch allgemeine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die sich auf die Grundlagenforschung und Produktinnovation konzentrieren.

Die F&E-Kosten beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 25,1 Mio. € (Vorjahr: 31,0 Mio. €). Dies entspricht 2,1 % des Umsatzes (Vorjahr: 2,8 %). Nicht darin enthalten sind die im Geschäftsjahr aktivierten Entwicklungskosten in Höhe von

62,1 Mio. € (Vorjahr: 55,1 Mio. €), wobei die Kapitalisierung im Berichtsjahr insbesondere auf Flugsicherungs- und Marine- & Bodenradarprogramme im Segment Sensors sowie auf Land-, See- und Luftprogramme im Segment Optronics zurückzuführen ist. Dies entspricht einer Aktivierungsquote von 71,2 % (Vorjahr: 64,0 %) bezogen auf die gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 87,2 Mio. € (Vorjahr: 86,1 Mio. €). Die Abschreibungen auf die aktivierten Entwicklungskosten betrugen im Geschäftsjahr 9,0 Mio. € (Vorjahr: 9,7 Mio. €).

6 HENSOLDT AM KAPITALMARKT

Der Börsengang der HENSOLDT AG im Jahr 2020 stellt einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte des Unternehmens dar.

Im Vorfeld des Börsengangs führten der CEO und CFO Gespräche mit einer Vielzahl von institutionellen Investoren im Rahmen einer virtuellen Roadshow. Unterstützt wurde HENSOLDT dabei von BofA Securities, J.P. Morgan, KKR Capital Markets sowie der Deutschen Bank, die als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners fungierten. Citigroup, COMMERZBANK, UniCredit Bank AG, und Crédit Agricole CIB waren als weitere Joint Bookrunners mandatiert. Mizuho International plc begleitete die Transaktion als Co-Lead-Manager. Die Rolle des Designated Sponsors übernahm J.P. Morgan.

Am 23. September 2020 wurde der endgültige Zuteilungspreis für die Aktien der HENSOLDT AG bei 12,00 € pro Stück festgelegt und insgesamt 33.333.333 Inhaberaktien ohne Nennwert (sowie zusätzliche Aktien zur Abdeckung potenzieller Mehrzuteilungen) bei Investoren platziert. Am 25. September 2020 begann der Handel im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse. Ausgehend vom Eröffnungskurs von 12,00 € auf XETRA stieg der Aktienkurs der HENSOLDT AG im Verlauf des Jahres 2020 bis auf 14,70 € (15. Dezember 2020) und schloss am letzten Handelstag des Jahres bei 13,95 €. Zum Handelsschluss am 30. Dezember 2020 hatte die HENSOLDT AG eine Marktkapitalisierung von knapp 1,5 Mrd. €.

Entwicklung des Aktienkurses

Mit der Aufnahme der HENSOLDT AG in den SDAX, den Small-Cap-Index der Frankfurter Wertpapierbörse, fand der erfolgreiche Wachstumskurs des Unternehmens nicht nur am Börsenparkett Anerkennung. Auch die Ankündigung der Ausübung des Erwerbsrechts der deutschen Bundesregierung über 25,1 % der Anteile der HENSOLDT AG von KKR zeugt von großem Vertrauen in die Fähigkeiten von HENSOLDT und seine Rolle als zentralem Lieferanten von Schlüsseltechnologien für den Sicherheits- und Verteidigungssektor. So gewinnt das Unternehmen weiter an Sichtbarkeit am Kapitalmarkt und erhält mit dem Bund einen starken langfristig orientierten Ankeraktionär.

Aktionärsstruktur

Die Square Lux Holding II S.à r.l., eine KKR Gesellschaft, hielt zum 31. Dezember 2020 rund 68,3 % der Aktien. Damit lag der Streubesitz bei 31,7 %.

Die Bundesrepublik Deutschland hat am 17. Dezember 2020 bekannt gegeben, das eingeräumte Erwerbsrecht auf 25,1 % der Aktien auszuüben – der Erwerb soll im Laufe des Jahres 2021 stattfinden.

Am 30. September 2020 wurde der HENSOLDT AG außerdem per Stimmrechtsmitteilung mitgeteilt, dass CI Investments Inc. die 3 %-Stimmrechtsmeldeschwelle am 30. September 2020 überschritten hat.

Aktionärsstruktur der HENSOLDT AG zum 31. Dezember 2020

Zum Free Float / Streubesitz zählen alle Aktien, die nicht von Großaktionären (Anteil am Aktienkapital von über 5 %) gehalten werden (Defi nition Deutsche Börse).

*

Analysten – Coverage

Zum Jahresende 2020 beobachteten und bewerteten die folgenden namhaften nationalen und internationalen Banken und lokalen Research-Häuser die HENSOLDT-Aktie:

  • Bank of America Securities
  • KEPLER CHEUVREUX / UniCredit
  • COMMERZBANK
  • Citigroup
  • Deutsche Bank
  • J.P. Morgan
  • Warburg Research

Alle sieben Analysten sprachen zur Coverage-Aufnahme eine Kaufempfehlung aus. Dies blieb bis zum Jahresende 2020 unverändert. Aufgrund von bestehenden Anfragen ist davon auszugehen, dass im Jahr 2021 weitere Analysten die Coverage aufnehmen werden.

Investor Relations – Kommunikation mit dem Kapitalmarkt

HENSOLDT strebt einen transparenten und kontinuierlichen Dialog mit dem Kapitalmarkt an. Deshalb ist es HENSOLDT ein wichtiges Anliegen, die Beziehungen zu Investoren, Analysten und Finanzjournalisten durch Einzelgespräche, Telefonate, Roadshows, Konferenzen sowie (sofern möglich) Unternehmensbesuche stetig zu vertiefen und das Vertrauen der Kapitalmarktteilnehmer in die Gesellschaft auszubauen. Im Geschäftsjahr 2020 hielt der Vorstand im Anschluss an die Veröffentlichung der 9-Monats-Geschäftszahlen einen Analyst-Call und präsentierte den institutionellen Anlegern und Analysten die jüngsten Entwicklungen des Unternehmens, den aktuellen Geschäftsverlauf und die Wachstumsperspektiven.

Zudem wurden im Anschluss an die Veröffentlichung der Geschäftszahlen zum dritten Quartal 14 virtuelle Investoren- und Analysten-Meetings abgehalten. Um den Anforderungen des Kapitalmarkts gerecht zu werden, bestand ein weiterer Schwerpunkt im Aufbau notwendiger Strukturen und Prozesse im Bereich Investor Relations.

Stammdaten und Eckdaten zur Aktie im Geschäftsjahr 2020
ISIN DE000HAG0005
WKN HAG000
Symbol HAG
Börsennotierung Frankfurter Wertpapierbörse
Börsensegment Regulierter Markt (Prime Standard)
Indexmitgliedschaft SDAX
Designated Sponsor J.P. Morgan
Anzahl Aktien 105.000.000
Aktiengattung Inhaberaktien ohne Nennwert (Stückaktien)
Höchstkurs im Xetra-Handel in € 14,70
Tiefstkurs im Xetra-Handel in € 9,71
Schlusskurs im Xetra-Handel (30. Dezember 2020) in € 13,95
Marktkapitalisierung (30. Dezember 2020) in € 1,465 Milliarden
Streubesitz (31. Dezember 2020) 31,7 %

II WIRTSCHAFTSBERICHT

1 WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

In ihrer Pressemitteilung zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland im Januar 2021 veröffentlichte die Bundesregierung für 2020 einen Rückgang des preisbereinigten deutschen BIP von 5,0 %. Damit wurde die deutsche Wirtschaft nach einer zehnjährigen Wachstumsphase im Corona-Krisenjahr 2020 stark getroffen (Quelle: Statistisches Bundesamt, 14. Januar 2021). Dies resultiert vor allem aus dem deutlichen Rückgang der privaten Ausgaben und Investitionen, wohingegen die gestiegenen Ausgaben des Staates stabilisierend wirkten. Gleichzeitig wirkte sich die Coronavirus SARS-CoV-2 ("COVID-19")- Pandemie negativ auf den Arbeitsmarkt aus, wobei die Arbeitnehmerentgelte deutlich weniger sanken als die Unternehmens- und Vermögenseinkommen. Die COVID-19-Pandemie hatte auch deutliche Auswirkungen auf den Außenhandel und sorgte erstmals seit 2009 für einen Rückgang der Exporte und Importe von Waren und Dienstleistungen.

Die Wertschöpfung nahm in nahezu allen Wirtschaftsbereichen ab. Insbesondere das Produzierende Gewerbe (ohne Bau) sowie der Dienstleistungssektor verzeichneten deutliche Rückgänge, wohingegen im Baugewerbe ein Wertschöpfungsanstieg verzeichnet werden konnte. Damit befi ndet sich die deutsche Wirtschaft in einer tiefen Rezession. Erste Indizes deuten jedoch darauf hin, dass sie durch den Lockdown zum Jahresende 2020 weniger hart getroffen wurde als im Frühjahr. Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung werden die Auswirkungen der verschärften COVID-19-Maßnahmen und die ergriffenen staatlichen Stützungsmaßnahmen entscheidend sein. Insgesamt kam die deutsche Wirtschaft im internationalen Vergleich jedoch wohl relativ gut durch die Krise (Quelle: Statistisches Bundesamt, 14. Januar 2021).

Der Weltwirtschaftsausblick des Internationalen Währungsfonds ("IWF") vom Januar 2021 geht für die globale Wirtschaft von einem Wachstum in 2021 von 5,5 % (2020: -3,5 %) aus, was einer Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte im Vergleich zur Prognose von Oktober 2020 entspricht (Quelle: World Economic Outlook ("WEO"), Januar 2021).

Nach Angaben des IWF erholt sich die Weltwirtschaft langsam von den Auswirkungen der COVID-19- Pandemie, wobei sich weitere Lockdowns zum Schutz der Bevölkerung jedoch bremsend auswirken. Zudem wird die Geschwindigkeit der Erholung länderabhängig stark variieren. Dabei deuten die nach der Prognose von Oktober 2020 veröffentlichten Wirtschaftsdaten darauf hin, dass die Konjunktur in der zweiten Jahreshälfte 2020 in allen Regionen im Durchschnitt stärker ausfallen wird als prognostiziert. Die BIP-Ergebnisse für das dritte Quartal überraschten meist positiv oder entsprachen den Erwartungen. Der private Konsum weist die stärkste Erholung auf, während sich die Investitionen – außer in China – relativ langsam erholten.

Der durch die COVID-19-Pandemie ausgelöste Abschwung unterscheidet sich deutlich von vergangenen Rezessionen. Im Gegensatz zu früheren Krisen zeigt sich für 2020 ein deutlicherer Rückgang im Dienstleistungssektor als in der Industrie (Quelle: WEO, Oktober 2020). Für 2020 wird erwartet, dass der Welthandel um über 9,6 % geschrumpft ist und damit wieder auf einem Niveau während der globalen Finanzkrise von 2009 liegen wird. Im Einklang mit der Erholung der globalen Konjunktur wird für das Jahr 2021 jedoch ein Wachstum des Welthandelsvolumens von etwa 8,1 % prognostiziert bevor es sich 2022 auf 6,3 % abschwächt (Quelle: WEO, Januar 2021).

Nach der Erholung im Jahr 2021 dürfte sich das globale Wachstum mittelfristig auf etwa 3,5 % einpendeln. Dies impliziert nur begrenzte Fortschritte bei der Annäherung an die vor der Pandemie prognostizierte Konjunktur, sowohl für die Industriestaaten als auch für die Schwellenund Entwicklungsländer. Während sich das Wachstum in den USA 2021 voraussichtlich auf 5,1 % (2020: -3,4 %)

belaufen wird, erwartet die Eurozone 2021 einen Anstieg um 4,2 % (2020: -7,2 %). Die Erholung in China verlief schneller als erwartet, weshalb für 2021 ein Anstieg des Wachstums auf 8,1 % (2020: 2,3 %) erwartet wird. Die Unsicherheiten bei diesen Prognosen sind aufgrund der andauernden Pandemie ungewöhnlich groß (Quelle: WEO, Januar 2021).

1.2 Rahmenbedingungen in der Verteidigungsund Sicherheitsbranche

Die globale Sicherheitslage ist nach wie vor angespannt, was sich auch in den weltweit steigenden Verteidigungsausgaben widerspiegelt. Für HENSOLDT sind insbesondere die Entwicklungen in Deutschland, Europa und anderen NATO-Mitgliedern relevant. Grundsätzlich wird von den NATO-Mitgliedern weiterhin auf die Erreichung der im Jahr 2014 formulierten Ziele des NATO-Gipfels in Wales hingearbeitet. Ein wichtiger Aspekt ist die Erklärung, die Verteidigungsausgaben in Richtung 2,0 % des Bruttoinlandsprodukts erhöhen zu wollen. Dieses Ziel wurde zwar in der Erklärung der NATO-Außenminister anlässlich des 70. Jahrestags der Gründung der NATO im April 2019 bekräftigt. Die wirtschaftlichen Folgen der weltweiten COVID-19-Pandemie erhöhen jedoch den Druck auf die Verteidigungsbudgets. Aufgrund von Verzögerungseffekten bei den Haushaltsplanungen sind in vielen NATO-Mitgliedsländern 2020 noch keine unmittelbar negativen Auswirkungen auf die Verteidigungsausgaben spürbar gewesen. Diese Effekte werden ab 2021 erwartet.

Im Jahr 2017 beschlossen Deutschland und Frankreich eine enge Zusammenarbeit bei Verteidigungsprojekten. Sie entwickeln gemeinsam mehrere Plattformen, darunter das Future Combat Air System ("FCAS") (zusammen mit Spanien), das Main Ground Combat System ("MGCS") und das Maritime Airborne Warfare System ("MAWS"). Zur gemeinsamen Entwicklung des FCAS verpflichteten sich Deutschland und Frankreich im April 2018, wobei sich Spanien im Jahr 2019 anschloss. Im Februar 2020 starteten die drei Staaten mit der Vergabe eines ersten Rahmenvertrags offiziell die Demonstrationsphase des FCAS, die bis 2026 in der Entwicklung des ersten Testflugzeugs münden soll. Die Technologiereifephase, die die Entwicklung von Demonstratoren umfasst, wird voraussichtlich bis etwa 2026 andauern, danach werden die ersten Bestellungen und der Produktionsstart erwartet. Ein unbemannter Waffenträger, als Teil des FCAS, wird voraussichtlich ab Mitte der 2020er Jahre entwickelt werden. Es soll ab 2040 sukzessive alle Funktionen von offensiven und defensiven Luftoperationen übernehmen. HENSOLDT als Konsortialführer ist zusammen mit Diehl Defence, ESG und Rohde & Schwarz Teil des Future-Combat-Mission-System (FCMS)-Konsortiums, das die komplexe vernetzte Verwendung von Sensoren und Effektoren im FCAS-Projekt verantwortet (Quelle: Bericht des Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zu Rüstungsangelegenheiten, Dezember 2020).

Das binationale Abkommen zwischen Frankreich und Deutschland zum Rüstungsexport ist 2019 verabschiedet worden und teilweise bereits implementiert. Die Umsetzung gemeinsamer Regelungen beim Export von Rüstungsgütern aus industriellen Kooperationen steht noch aus. Das Abkommen ist ein Aspekt des im Jahr 2019 unterzeichneten "Aachener Vertrages". Gemäß dem Vertragstext wollen beide Länder darüber hinaus einen gemeinsamen strategischen Rahmen in Bezug auf den militärischen Einsatz entwickeln und die Konsolidierung der europäischen Rüstungsindustrie vorantreiben. Zu diesem Zweck soll ein neuer deutsch-französischer Verteidigungs- und Sicherheitsrat eingerichtet werden, der regelmäßig tagen und die Zusammenarbeit steuern soll.

Bi- und multilaterale Kooperationsprojekte bieten HENSOLDT eine langfristige strategische Perspektive für Produktentwicklung und große Beschaffungsvorhaben.

2 GESCHÄFTSVERLAUF

In den vergangenen Monaten hat HENSOLDT insbesondere auch die Situation rund um COVID-19 an allen Standorten verfolgt, um die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Mitarbeiter, Kunden und Partner sowie auch das Geschäft zu schützen. Die lokalen Business-Continuity-Management-Teams haben ihre Pläne überprüft und aktualisiert, um eine maximale Widerstandsfähigkeit der Geschäftstätigkeit zu gewährleisten. Schlüsselprozesse wurden getestet und wo erforderlich angepasst, um sowohl den Betrieb zu sichern als auch die Ausbreitung des Virus zu minimieren. Als Teil des COVID-19-Maßnahmenplans hat HENSOLDT beschlossen, die bis dahin ungenutzte revolvierende Kreditfazilität ("RCF") vollständig in Anspruch zu nehmen.

Die COVID-19-Pandemie hat das Geschäft von HENSOLDT als Anbieter von Verteidigungs- und Sicherheitselektronik trotz kurzfristiger Werksschließungen bisher nicht wesentlich beeinflusst. Abgesehen von Verzögerungen und zeitlichen Verschiebungen im Projektgeschäft gab es bislang aufgrund der Pandemie weder formelle Stornierungen von Großaufträgen von Kunden aus dem Verteidigungssektor, noch andere wesentliche Auswirkungen auf den Auftragsbestand oder künftige Aussichten im Verteidigungssektor.

Die HENSOLDT AG hat ihren Börsengang im dritten Quartal 2020 erfolgreich abgeschlossen. In Vorbereitung des Börsengangs wurde das Grundkapital im August 2020 um 70,0 Mio. € aus den Kapitalrücklagen erhöht und ein Rechtsformwechsel der HENSOLDT GmbH in eine Aktiengesellschaft vorgenommen. Die Ausgabe neuer Aktien im Rahmen des Börsengangs führte zu einer Bruttoerhöhung des Eigenkapitals um 300,0 Mio. €. Die Erlöse aus dem Börsengang wurden zur Stärkung der Kapitalstruktur sowie zur Verbesserung des Verschuldungsgrades der HENSOLDT-Gruppe verwendet. In Verbindung mit dem Börsengang ersetzte HENSOLDT seine bestehende Fremdfinanzierung durch eine neue Kreditvereinbarung, bestehend aus einem neuen langfristigen Darlehen ("Term Loan") in Höhe von 600,0 Mio. € und einer neuen revolvierenden Kreditfazilität in Höhe von 350,0 Mio. €, die unverändert in voller Höhe gezogen wurde.

Insgesamt war das operative Geschäft der HENSOLDT-Gruppe in 2020 von einer weiterhin profitablen Entwicklung geprägt. Im Berichtsjahr konnte HENSOLDT eine Reihe von Großaufträgen gewinnen, insbesondere Großaufträge im Wert von insgesamt über 1,5 Mrd. € zur Entwicklung und Produktion des Eurofighter Common Radar System Mk1. Die Umsatzerlöse stiegen signifikant um 8,3 % (1.206,9 Mio. €; Vorjahr: 1.114,2 Mio. €), was in erster Linie auf die Übernahme des Nexeya-Geschäfts im Oktober 2019 und Umsätze beim Eurofighter Common Radar System Mk1 zurückzuführen war. Das bereinigte EBITDA verbesserte sich um 1,7 % (219,3 Mio. €; Vorjahr: 215,6 Mio. €). Dies war hauptsächlich auf ein verbessertes Bruttoergebnis aufgrund höherer Umsatzerlöse sowie gesunkene nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten zurückzuführen. Diese Effekte wurden allerdings teilweise wieder durch höhere Funktionskosten kompensiert.

3 VERMÖGENS-, FINANZ-UND ERTRAGSLAGE

3.1 Ertragslage

Auftragseingang, Umsatzerlöse und Auftragsbestand

Auftragseingang Umsätze Auftragsbestand
Geschäftsjahr Geschäftsjahr 31.Dez. 31.Dez.
in Mio. € 2020 2019 % Delta 2020 2019 % Delta 2020 2019 % Delta
Sensors 2.238,1 657,5 >200% 923,6 837,1 10,3% 2.825,5 1.567,8 80,2%
Optronics 308,3 383,3 -19,6% 288,1 277,4 3,9% 600,0 634,5 -5,4%
Eliminierung/Transversal/Übrige -5,1 -0,8 -4,8 -0,3 -1,5 -
HENSOLDT 2.541,3 1.040,0 144,3% 1.206,9 1.114,2 8,3% 3.424,0 2.202,3 55,5%

Auftragseingang

Trotz Verzögerungen und zeitlichen Verschiebungen im Projektgeschäft aufgrund von COVID-19 stiegen die Auftragseingänge auf Konzernebene deutlich an, was insbesondere auf das Segment Sensors zurückzuführen ist.

Das Wachstum im Segment Sensors wurde hauptsächlich durch Großaufträge im Wert von über 1,5 Mrd. € für das Eurofighter Common Radar System Mk1 getrieben. Innerhalb des Segments Sensors entfielen 78,5 % (Vorjahr: 26,8 %) auf die Division Radar, IFF & COMMS. Auf die Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions entfielen 10,6 % (Vorjahr: 45,0 %) des Auftragseingangs und 10,6 % (Vorjahr: 28,0 %) sind der Division Customer Services zuzuordnen.

Der Rückgang des Auftragseingangs im Segment Optronics im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich aus niedrigeren Auftragseingängen in den Produktlinien Naval und Ground Based Systems. Er wurde nur teilweise durch einen höheren Auftragseingang in der südafrikanischen Gesellschaft kompensiert. Der Rückgang in der Produktlinie Naval ist vor allem durch einige wesentliche Aufträge begründet, welche im Vorjahr gewonnen wurden.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse stiegen signifikant, was in erster Linie auf die Übernahme des Nexeya-Geschäfts im Oktober 2019 und die Umsätze beim Eurofighter Common Radar System Mk1 zurückzuführen ist. Gegenläufig wirkten in geringem Umfang die COVID-19-bedingten Verzögerungen und zeitliche Verschiebungen von Auftragseingängen.

Das Wachstum im Segment Sensors wurde insbesondere durch die Divisionen Radar, IFF & COMMS und Customer Services erzielt. Innerhalb des Segments Sensors trug die Division Radar, IFF & COMMS mit 42,8 % (Vorjahr: 43,2 %) und die Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions mit 27,4 % (Vorjahr: 33,0 %) zu den Umsatzerlösen bei. Der Umsatzanstieg innerhalb der Division Radar, IFF & COMMS resultierte vor allem aus höheren Umsätzen bei Eurofighter Radaren, wurde allerdings teilweise durch niedrigere Umsätze in den Produktlinien Surveillance Radars und Air Traffic Control kompensiert. Auch die Umsatzerlöse der Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions gingen im Berichtsjahr leicht zurück. Auf die Division Customer Services entfielen 29,4 % (Vorjahr: 23,0 %) der Umsatzerlöse, wobei insbesondere die Übernahme der Nexeya-Gruppe mit einem Betrag im mittleren 60-Millionen-EUR-Bereich zu ihrem Anstieg beitrug.

Im Segment Optronics wurde der Anstieg in den Produktlinien Industrial Commercial Solutions und Aerospace & Protection teilweise durch niedrigere Umsätze in den Produktlinien Naval und der südafrikanischen Gesellschaft kompensiert.

Auftragsbestand

Der Auftragsbestand auf Konzernebene stieg aufgrund hoher Auftragseingänge im Segment Sensors stark an.

Innerhalb des Segments Sensors entfielen ca. 72,5 % (Vorjahr: 45,9 %) des Auftragsbestands auf die Division

Ergebnis4

Radar, IFF& COMMS. Das Wachstum im Vergleich zum Vorjahr war hauptsächlich auf den Auftragseingang für das Eurofighter Common Radar System Mk1 zurückzuführen. Rund 14,9 % (Vorjahr: 28,6 %) entfielen auf die Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions und rund 12,1 % (Vorjahr: 23,7 %) auf die Division Customer Services.

Der Gesamtrückgang im Segment Optronics ergab sich trotz eines Book-to-Bill-Verhältnisses von über 1 durch die Stornierung eines Auftrags wegen einer unerwartet nicht erteilten Exportfreigabe.

Ergebnis Gewinnspanne
Geschäftsjahr Geschäftsjahr
in Mio. € 2020 2019 % Delta 2020 2019
Sensors 156,2 162,5 -3,8% 16,9% 19,4%
Optronics 65,6 54,3 20,9% 22,8% 19,6%
Eliminierung/Transversal/Übrige -2,5 -1,2
Bereinigtes EBITDA 219,3 215,6 1,7% 18,2% 19,3%
Abschreibungen -120,8 -133,8
Einmaleffekte -30,0 -19,7
Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) 68,5 62,1 10,3% 5,7% 5,6%
Finanzergebnis -143,7 -26,5
Ertragsteuern 10,7 -27,4
Konzernergebnis -64,5 8,2 >-200%
Ergebnis je Aktie
Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie (EUR) -0,75 0,07

Bereinigtes EBITDA

Das Bereinigte EBITDA konnte im Vergleich zum Vorjahr leicht gesteigert werden, was hauptsächlich auf ein verbessertes Bruttoergebnis aufgrund höherer Umsatzerlöse sowie gesunkene, nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten zurückzuführen war. Diese Effekte wurden teilweise durch höhere Funktionskosten kompensiert.

Der leichte Rückgang des bereinigten EBITDA im Segment Sensors ist hauptsächlich auf ein rückläufiges Bruttoergebnis aufgrund niedrigerer Projektmargen für Umsätze

mit einem geringen Wertschöpfungsanteil zurückzuführen. Zudem erhöhten sich die Funktionskosten hauptsächlich aufgrund des Erwerbs der Nexeya-Gruppe im Oktober des Vorjahres, gestiegener Angebotsbudgets und den erstmals ganzjährig angefallenen Kosten der globalen Vertriebsorganisation. Diese Effekte wurden teilweise durch gesunkene nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten kompensiert.

Der Anstieg des bereinigten EBITDA im Segment Optronics im Vergleich zum Vorjahr ist hauptsächlich auf ein verbessertes Bruttoergebnis aufgrund höherer Umsatzerlöse und einer effizienten Projektsteuerung zurückzuführen.

4 Die Gewinnspannen errechnen sich durch den Bezug auf die jeweiligen Umsatzerlöse.

Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT)

Geringere Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte führten insgesamt zu einem Rückgang der Abschreibungen. Die im EBIT berücksichtigten Einmaleffekte5 stiegen vor allem aufgrund höherer sonstiger Einmaleffekte in den Verwaltungskosten an, welche insbesondere aus der Vorbereitung des Börsengangs resultierten.

Konzernergebnis

Die rückläufigen Erträge und die gestiegenen Aufwendungen im Finanzergebnis sind weitgehend auf die im Zinsaufwand erfolgswirksam erfasste Wertänderung in Höhe von 50,9 Mio. € (Vorjahr: 54,2 Mio. € Zinsertrag) eines in der am 30. September 2020 abgelösten Darlehensvereinbarung (Term Loan) eingebetteten Derivats gemäß IFRS 9 zurückzuführen. Hinzu kamen Aufwendungen in Höhe von 27,9 Mio. € aus der vorzeitigen Rückzahlung des abgelösten langfristigen Darlehens. In den Zahlen des Vorjahres ist der Zinsaufwand für ehemalige Gesellschafterdarlehen enthalten, während in der Berichtsperiode kein entsprechender Aufwand mehr erfasst wurde.

Im Geschäftsjahr wurde ein Ertrag von 10,7 Mio. € (Vorjahr: Aufwand von 27,4 Mio. €) unter den Ertragsteuern ausgewiesen. Darin enthalten sind ein laufender Ertragsteueraufwand in Höhe von 9,4 Mio. € (Vorjahr: 8,8 Mio. €) und ein Effekt aus latenten Steuererträgen in Höhe von 20,1 Mio. € (Vorjahr: Aufwand von 18,6 Mio. €). Der latente Steuerertrag des laufenden Jahres steht im Zusammenhang mit der Veränderung von temporären Differenzen in Höhe von 12,4 Mio. € und der Erfassung von latenten Steueransprüchen für Verlust- und Zinsvorträge in Höhe von 7,7 Mio. €.

Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr von 0,076 € auf -0,75 €, was hauptsächlich auf den Anstieg des negativen Finanzergebnisses und den Anstieg der Einmaleffekte zurückzuführen ist.

Der Vorstand beabsichtigt, dem Aufsichtsrat die Ausschüttung einer Dividende von 0,13 € je Aktie an die dividendenberechtigten Inhaber vorzuschlagen. Dies entspricht einer erwarteten Gesamtzahlung von rund 13,7 Mio. €. Die Zahlung der vorgeschlagenen Dividende ist abhängig von der Zustimmung der Hauptversammlung.

Gesamtbeurteilung

Der Vorstand bewertete die wirtschaftliche Leistung insgesamt positiv. Trotz des aufgrund der COVID-19- Pandemie zeitweise herausfordernden Umfelds wurden die überarbeiteten, jedoch unverändert ehrgeizigen Ziele7 sowohl beim Umsatz als auch beim Auftragseingang erreicht. Aufgrund der erreichten Steigerung des Geschäftsvolumens und der konsequenten Umsetzung von Maßnahmen zur Effizienzsteigerung hat das bereinigte EBITDA die überarbeiteten Erwartungen voll erfüllt.8

5 Umfasst Transaktionskosten, Separierungskosten und sonstige Einmaleffekte.

6 Berechnet auf Basis der Anzahl der Aktien zum Zeitpunkt des Rechtsformwechsels der HENSOLDT AG.

7 Im ersten Halbjahr wurde unter Betrachtung des geschäftlichen und wirtschaftlichen Umfelds einschließlich der Einflüsse der COVID-19 Pandemie die Planung für das Berichtsjahr überarbeitet. Daneben ersetzte das bereinigte EBITDA das bereinigte EBIT als einen der bedeutsamsten Leistungsindikatoren.

8 Im Hinblick auf das bereinigte EBIT ergab sich eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr.

3.2 Vermögenslage

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2020 2019 % Delta
Langfristige Vermögenswerte 1.313,4 1.392,6 -5,7%
davon: Goodwill 637,2 637,2 0,0%
davon: Immaterielle Vermögenswerte 386,2 403,3 -4,2%
davon: Sachanlagen 103,1 92,9 10,9%
davon: Nutzungsrechte 143,5 154,9 -7,3%
davon: Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 1,0 53,2 -98,2%
Kurzfristige Vermögenswerte 1.634,2 1.063,1 53,7%
davon: Vorräte 403,7 411,1 -1,8%
davon: Vertragsvermögenswerte 204,4 165,9 23,2%
davon: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 282,0 290,8 -3,0%
davon: Kurzfristige sonstige Vermögenswerte 78,7 46,1 70,8%
davon: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 645,5 137,4 >200%
Summe Aktiva 2.947,6 2.455,7 20,0%

Zum 31. Dezember 2020 erhöhte sich das Vermögen um 20,0 % auf 2.947,6 Mio. €. Der Anstieg resultierte aus der Erhöhung der kurzfristigen Vermögenswerte um 571,1 Mio. € bzw. 53,7 %, wurde jedoch teilweise durch einen Rückgang der langfristigen Vermögenswerte von 79,2 Mio. € bzw. 5,7 % kompensiert.

Dieser Rückgang von 1.392,6 Mio. € zum 31. Dezember 2019 auf 1.313,4 Mio. € zum 31. Dezember 2020 ist weitgehend auf die Ausbuchung des in dem abgelösten langfristigen Darlehen eingebetteten Derivats in Höhe von 50,9 Mio. € aus den langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten zurückzuführen. Die Immateriellen Vermögenswerte verringerten sich hauptsächlich aufgrund der Amortisierung von Vermögenswerten aus Akquisitionen und aktivierten Entwicklungskosten in Höhe von 79,5 Mio. € (Vorjahr: 91,5 Mio. €) und wurden teilweise durch die Aktivierung von Entwicklungskosten in 2020 in Höhe von 62,1 Mio. € (Vorjahr: 55,1 Mio. €) kompensiert. Der Anstieg der Sachanlagen resultierte insbesondere aus höheren Investitionen in Technische Anlagen und Maschinen in Höhe von 16,7 Mio. € (Vorjahr: 8,8 Mio. €) sowie Sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 7,6 Mio. € (Vorjahr: 6,4 Mio. €) und wurde teilweise durch Abschreibungen kompensiert.

Im Gegensatz zu den langfristigen Vermögenswerten stiegen die kurzfristigen Vermögenswerte im Jahr 2020 um 571,1 Mio. €, von 1.063,1 Mio. € zum 31. Dezember 2019 auf 1.634,2 Mio. € zum 31. Dezember 2020. Dieser Anstieg ergab sich in erster Linie aus der Zunahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um 508,1 Mio. €, im Wesentlichen aus der vorsorglichen Inanspruchnahme der vollständigen, revolvierenden Kreditfazilität in Höhe von 350,0 Mio. € und des positiven Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit. Der Anstieg der Vertragsvermögenswerte um 38,5 Mio. € auf 204,4 Mio. € zum 31. Dezember 2020 resultierte vor allem aus der Leistungserbringung vor Rechnungsstellung bei einigen Großprojekten. Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte stiegen hauptsächlich aufgrund höherer geleisteter Anzahlungen von 46,1 Mio. € zum 31. Dezember 2019 auf 78,7 Mio. € zum 31. Dezember 2020.

Der Vorstand bewertet die Vermögenslage der HENSOLDT-Gruppe insgesamt positiv. Durch den positiven Cashflow konnte die Liquiditätsposition weiter gestärkt werden.

3.3 Finanzlage

Grundzüge des Finanzmanagements

Das Finanzmanagement von HENSOLDT ist darauf ausgerichtet, finanzielle Stabilität, Flexibilität und insbesondere die jederzeitige Liquidität des Konzerns zu sichern. Es umfasst das Management der Finanzierungsstruktur der HENSOLDT-Gruppe, das Cash- und Liquiditätsmanagement und die Überwachung und Steuerung von Marktpreisrisiken wie Wechselkurs- und Zinsrisiken. Die Finanzierungsstruktur der HENSOLDT-Gruppe ermöglicht dabei den Erhalt finanzieller Handlungsspielräume zur Nutzung von Geschäfts- und Investitionschancen.

Kapitalstruktur des Konzerns

In Verbindung mit dem Börsengang ersetzte HENSOLDT seine bestehende Fremdfinanzierung durch eine neue Kreditvereinbarung, bestehend aus einem langfristigen

Darlehen in Höhe von 600,0 Mio. € und einer revolvierenden Kreditfazilität in Höhe von 350,0 Mio. €, welche zum Stichtag in voller Höhe in Anspruch genommen war.

Die Verfügbarkeit und die Bedingungen des langfristigen Konsortialkreditvertrags sind an die Einhaltung eines Financial Covenants gebunden, der sich auf das Verhältnis von Nettoverschuldung zum bereinigten Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen im Sinne des Senior Financing Agreements bezieht. Im Jahr 2020 wurden die Bedingungen der Finanzierung stets eingehalten. Im Falle eines Verstoßes sind die Finanzierungspartner berechtigt, den Konsortialkredit zu kündigen. Es gibt derzeit keine Anzeichen dafür, dass der Covenant in absehbarer Zeit nicht vollständig eingehalten werden kann. Auch die abgelöste Kreditvereinbarung war an einen Financial Covenant gebunden, der während der gesamten Laufzeit eingehalten wurde.

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2020 2019 % Delta
Eigenkapital, gesamt 346,8 154,8 124,0%
davon: Gezeichnetes Kapital/Kapitalrücklage 701,8 406,7 72,5%
davon: Sonstige Rücklagen -86,3 -49,8 73,4%
davon: Gewinnrücklagen -281,6 -215,8 30,5%
Langfristige Schulden 1.257,1 1.517,9 -17,2%
davon: Langfristige Rückstellungen 482,6 413,6 16,7%
davon: Langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten 601,3 887,7 -32,3%
davon: Langfristige Leasingverbindlichkeiten 140,3 147,5 -4,9%
Kurzfristige Schulden 1.343,7 783,0 71,6%
davon: Kurzfristige Rückstellungen 193,6 185,1 4,6%
davon: Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten 363,3 11,3 >200%
davon: Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten 416,8 317,1 31,4%
davon: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 164,0 168,8 -2,8%
davon: Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 97,8 20,5 >200%
Summe Passiva 2.947,6 2.455,7 20,0%

Zum 31. Dezember 2020 erhöhten sich die Passiva um 491,9 Mio. € oder 20,0 % auf 2.947,6 Mio. € gegenüber 2.455,7 Mio. € zum 31. Dezember 2019.

Dieser Anstieg war in erster Linie auf eine Erhöhung der kurzfristigen Schulden um 560,7 Mio. € auf 1.343,7 Mio. € zum 31. Dezember 2020 zurückzuführen. Der Hauptgrund für diesen Anstieg war vor allem die Inanspruchnahme der vollen revolvierenden Kreditfazilität in Höhe von nominal

350,0 Mio. € Darüber hinaus erhöhten sich die kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten um 99,7 Mio. €, hauptsächlich aufgrund höherer Fakturierungen und zusätzlicher erhaltenen Anzahlungen für einige Großprojekte. Die kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten resultierten daraus, dass der Einzug von Zahlungen im Zusammenhang mit Factoringverträgen durch den Factoringgeber zum Bilanzstichtag noch nicht fällig war.

Zudem erhöhte sich das Eigenkapital um 192,0 Mio. € von 154,8 Mio. € zum 31. Dezember 2019 auf 346,8 Mio. € zum 31. Dezember 2020. Dieser Anstieg resultierte im Wesentlichen aus den Erlösen aus dem Börsengang in Höhe von 300,0 Mio. € abzgl. 4,9 Mio. € nicht verrechenbare Transaktionskosten. Die sonstigen Rücklagen verringerten sich um 36,5 Mio. €, hauptsächlich aufgrund der Neubewertung der Pensionspläne. Der Konzernverlust der Berichtsperiode in Höhe von 64,5 Mio. € wirkte sich ebenfalls reduzierend auf das Eigenkapitel aus.

Demgegenüber sanken die langfristigen Schulden um 260,8 Mio. € von 1.517,9 Mio. € zum 31. Dezember 2019 auf 1.257,1 Mio. € zum 31. Dezember 2020, was in erster Linie auf die Verringerung der langfristigen Finanzierungsverbindlichkeiten im Zuge der Refinanzierung durch den Emissionserlös zurückzuführen ist. Von den langfristigen Finanzierungsverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfielen 591,6 Mio. € auf ein langfristiges Darlehen. Die langfristigen Rückstellungen sind im Geschäftsjahr um 69,0 Mio. € gestiegen, was insbesondere auf eine Erhöhung der Pensionsrückstellungen zurückzuführen ist.

Investitions- und Liquiditätsanalyse

Geschäftsjahr
in Mio. € 2020 2019 Delta
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 196,9 83,2 113,7
davon: Vertragssalden 61,4 -89,4 150,8
davon: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5,3 56,4 -51,1
Cashflow aus Investitionstätigkeit -95,0 -165,6 70,6
davon: Erwerb/Aktivierung von Immateriellen Vermögenswerten
und Sachanlagen
-97,4 -80,5 -16,9
davon: Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener liquider Mittel 6,4 -83,8 90,2
Free Cashflow 101,9 -82,4 184,3
Einmaleffekte9 50,4 15,2 35,2
Zinsen10, Ertragsteuern11 und M&A-Aktivitäten12 44,1 142,1 -98,0
Bereinigter Free Cashflow vor Steuern und Zinsen 196,4 74,9 121,5
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 411,0 -9,1 420,1
davon: Aufnahme/Rückzahlung von Finanzierungsverbindlichkeiten
(Konsortialkredit)
30,0 2,4 27,6
davon: Anstieg sonstiger Finanzierungsverbindlichkeiten 97,1 0,0 97,1
davon: Ausgabe von Aktien 300,0 - 300,0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 645,5 137,4 508,1

9 Umfasst Transaktionskosten, Separierungskosten und sonstige Einmaleffekte.

10 Definiert als "Gezahlte Zinsen", wie in der Konzern-Kapitalflussrechnung ausgewiesen.

11 Definiert als "Zahlungen / Rückerstattungen von Ertragsteuern", wie in der Konzern-Kapitalflussrechnung ausgewiesen.

12 Definiert als Summe von "Ergebnisanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden", "Erwerb von assoziierten Unternehmen, sonstigen Beteiligungen und übrigen langfristigen Finanzanlagen", "Abgang von assoziierten Unternehmen, sonstigen Beteiligungen und übrigen langfristigen Finanzanlagen" (nur im Berichtsjahr), "Einzahlungen aus dem Verkauf von Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen", "Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener liquider Mittel" sowie "Sonstiger Cashflow aus Investitionstätigkeiten", wie in der Konzern-Kapitalflussrechnung ausgewiesen.

Free Cashflow

Die Verbesserung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit ergab sich primär aus einem im Wesentlichen durch erhaltene Anzahlungen bedingten Aufbau der Vertragsverbindlichkeiten im Jahr 2020, während diese in 2019 stark rückläufig waren. Dies wurde teilweise kompensiert durch einen Aufbau der Vertragsvermögenswerte nach einer Reduktion im Vorjahr und einem geringeren Abbau der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die Verringerung des negativen Cashflows aus Investitionstätigkeit ist in erster Linie auf hohe Auszahlungen für den Erwerb von Tochtergesellschaften im Vorjahr zurückzuführen. Der Rückgang wurde teilweise durch höhere Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte kompensiert.

Zu den Investitionen gehören Sachinvestitionen für den Erwerb, die Modernisierung und die Instandhaltung von physischen Vermögenswerten wie Sachanlagen

und immateriellen Vermögenswerten wie Software oder Lizenzen. Darüber hinaus beinhalten die Sachinvestitionen Entwicklungskosten, welche als selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte aktiviert wurden. Der Anstieg der Sachinvestitionen ist hauptsächlich auf höhere Investitionen in Technische Anlagen und Maschinen und höhere aktivierte Entwicklungskosten zurückzuführen (siehe Abschnitt "I.5 Forschung und Entwicklung" im zusammengefassten Lagebericht).

Bereinigter Free Cashfl ow vor Steuern und Zinsen

Der Anstieg der Einmaleffekte9 ergibt sich hauptsächlich aufgrund höherer sonstiger Einmaleffekte insbesondere aus der Vorbereitung des Börsengangs. Der Rückgang der Zinsen10, Ertragsteuern11 und M&A-Aktivitäten12 ist hauptsächlich auf hohe Auszahlungen für den Erwerb von Tochtergesellschaften im Vorjahr zurückzuführen.

Cashfl ow aus Finanzierungstätigkeit

Der Anstieg des Cashfl ows aus Finanzierungstätigkeit resultierte in erster Linie aus der Ziehung der vollen revolvierenden Kreditfazilität, während in der Vergleichsperiode keine derartigen Ziehungen erfolgten. Die

Erlöse aus dem Börsengang wurden zur Verringerung der langfristigen Finanzierungsverbindlichkeiten im Zuge der Refi nanzierung verwendet. Weitere Zufl üsse resultierten aus Factoringverträgen, bei denen der Einzug der Zahlungen durch den Factoringgeber zum Bilanzstichtag noch nicht fällig war.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestanden zum 31. Dezember 2020 ausschließlich aus Bankguthaben in Höhe von 645,5 Mio. €. Die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr resultierte in erster Linie aus der vorsorglichen Inanspruchnahme der vollständigen, revolvierenden Kreditfazilität und dem positiven Cashfl ow aus laufender Geschäftstätigkeit.

Gesamtbeurteilung

Der Vorstand bewertet die fi nanzielle Lage insgesamt positiv. Durch die Erlöse aus dem Börsengang konnte die Kapitalstruktur weiter gestärkt und der Verschuldungsgrad der HENSOLDT-Gruppe verbessert werden. Die Liquidität des Konzerns war zu jedem Zeitpunkt im Geschäftsjahr sichergestellt.

9 Umfasst Transaktionskosten, Separierungskosten und sonstige Einmaleffekte.

10 Defi niert als "Gezahlte Zinsen", wie in der Konzern-Kapitalfl ussrechnung ausgewiesen.

11 Defi niert als "Zahlungen / Rückerstattungen von Ertragsteuern", wie in der Konzern-Kapitalfl ussrechnung ausgewiesen.

12 Defi niert als Summe von "Ergebnisanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden", "Erwerb von assoziierten Unternehmen, sonstigen Beteiligungen und übrigen langfristigen Finanzanlagen", "Abgang von assoziierten Unternehmen, sonstigen Beteiligungen und übrigen langfristigen Finanzanlagen" (nur im Berichtsjahr), "Einzahlungen aus dem Verkauf von Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen", "Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener liquider Mittel" sowie "Sonstiger Cashfl ow aus Investitionstätigkeiten", wie in der Konzern-Kapitalfl ussrechnung ausgewiesen.

III PROGNOSEBERICHT

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT – III. PROGNOSEBERICHT

1 ENTWICKLUNG DER GESAMT- WIRTSCHAFTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN

Der IWF erwartet einen Rückgang der globalen Wirtschaftsleistung in 2020 von 3,5 %, eine aufgrund der stärkeren Dynamik in der zweiten Jahreshälfte 2020 um 0,9 Prozentpunkte verbesserte Prognose gegenüber der Schätzung von Oktober 2020.

Für 2021 prognostiziert der IWF ein Wachstum der Weltwirtschaft von 5,5 %. Diese, im Vergleich zum Oktober 2020 um 0,3 Prozentpunkte nach oben revidierte Prognose spiegelt die Erwartung einer durch Impfungen und durch zusätzliche fi nanzielle Unterstützung in einigen großen Volkswirtschaften ausgelösten Belebung der Konjunktur im späteren Jahresverlauf 2020 wider. Die Ende 2020 angekündigten zusätzlichen fi skalischen Maßnahmen, insbesondere in den USA und Japan, werden die Weltwirtschaft in den Jahren 2021-22 voraussichtlich weiter stützen. Die Geschwindigkeit der Erholung wird jedoch länderabhängig stark variieren (Quelle: WEO, Januar 2021).

Für den Euroraum geht der IWF im Vergleich zu vorhergehenden Jahren von einem deutlich stärkeren Wachstum von durchschnittlich 4,2 %, basierend auf der niedrigen Ausgangsbasis 2020, aus. Im Vergleich zur letzten Prognose erfolgte eine Herabstufung um 1,0 Prozentpunkte, was die beobachtete Abschwächung der Konjunktur gegen Ende des Jahres 2020 widerspiegelt, die sich voraussichtlich bis Anfang 2021 angesichts steigender Infektionen und erneuter Lockdowns fortsetzen wird. Im Jahr 2022 erwartet der IWF ein Wachstum von durchschnittlich 3,6 %.

Die Unsicherheit bei diesen Prognosen ist ungewöhnlich groß, da diese auf Gesundheits- und Wirtschaftsfaktoren beruhen, die von Natur aus schwer vorhersehbar sind. Obwohl neue Restriktionen und die Zunahme von Infektionen (insbesondere in Europa) darauf hindeuten, dass das Wachstum schwächer ausfallen könnte als Anfang 2021 prognostiziert, ziehen andere Faktoren die Risikoverteilung in die entgegengesetzte Richtung. Weitere Bemühungen der Gesundheits- und Wirtschaftspolitik sind notwendig, um die anhaltenden Schäden der starken Einbrüche in 2020 zu begrenzen und eine nachhaltige Erholung zu gewährleisten. Zudem erfordert die Situation eine starke multilaterale Zusammenarbeit der Weltgemeinschaft (Quelle: WEO, Januar 2021).

Abgesehen von der Pandemie hat die im Dezember erzielte Einigung über die Bedingungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ein zentrales Risiko (d. h. einen "No-Deal-Brexit") beseitigt. Der zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Partnerschaftsvertrag trat am 1. Januar 2021 vorläufi g in Kraft. Damit das Abkommen endgültig rechtskräftig wird, ist derzeit noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich. Das Abkommen begründet unter anderem eine umfassende Wirtschaftspartnerschaft und beruht im Wesentlichen auf einem Freihandelsabkommen, das weder Zölle noch Quoten vorsieht und damit bedeutende Handelshemmnisse abwendet.

2 ENTWICKLUNG IN DER VERTEIDIGUNGS- UND SICHERHEITSBRANCHE

Auf Grundlage der Nachtragshaushalte belief sich der deutsche Verteidigungshaushalt im Jahr 2020 auf insgesamt 45,2 Mrd. € (Quelle: BMVG, Verteidigungshaushalt 2020). Gegenüber 2019 stieg der Haushalt damit um 1,8 Mrd. €, was 4,2 % entspricht. Im Jahr 2021 wird sich dieser positive Trend fortsetzen und der Verteidigungshaushalt weiter auf 46,93 Mrd. € steigen. Insgesamt 12,2 Mrd. € sind dabei für investive Ausgaben vorgesehen. Darin sind insbesondere die Gemeinschaftsentwicklungen FCAS und MGCS und das gemeinsam mit Norwegen geplante U-Bootdesign nebst Flugkörpern enthalten (Quelle: BMVG, November 2020). Die deutsche Regierung erklärte gegenüber der NATO die Verfolgung eines zweistufigen Ansatzes, um das Zwei-Prozent-Ziel zu erreichen. Bis 2024 sollen für Verteidigung 1,5 % des BIP und bis 2031 2,0 % des BIP ausgegeben werden. Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer bekräftigte die Verpflichtung Deutschlands, auf das Zwei-Prozent-Ziel hinzuarbeiten, öffentlich und forderte in diesem Zusammenhang auch, dass sogar deutlich darüber hinaus investiert werden müsse (Quelle: Neue Zürcher Zeitung, Dezember 2020).

Deutschland hatte die EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 übernommen, die ganz im Zeichen er globalen Pandemie und ihrer gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen stand. Die Reaktion auf die COVID-19-Pandemie wurde auch zum verteidigungspolitischen Schwerpunkt. Darüber hinaus wurde erstmalig eine gemeinsame Bedrohungsanalyse als Teil des Strategischen Kompasses fertiggestellt und eine Einigung auf eine Regelung zur Beteiligung von Drittstaaten an PESCO Projekten (Permanent Structured Cooperation) erzielt (Quelle: Rückschau auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft aus Sicht des BMVg, Dezember 2020).

Ab 2021 sollen im Rahmen des europäischen Verteidigungsfonds ("EVF") Forschungs- und Entwicklungsprojekte aus dem Verteidigungsbereich innerhalb der EU mit rund 7,9 Mrd. € gefördert werden. Ebenso wie der mehrjährige Finanzrahmen der EU soll der EVF für die kommenden sieben Jahre (2021-2027) gelten (Quelle: Euractive, Dezember 2020).

In Bezug auf Großbritannien und den Brexit bestätigte Deutschland die weitere Integration Großbritanniens in die europäische Sicherheitsarchitektur und die Einrichtung eines E3-Formats mit Frankreich, Großbritannien und Deutschland. Im August 2020 fand das erste formelle Treffen dieses Formates statt, um sich zu den Krisen in der unmittelbaren Nachbarschaft, der teilweisen Neuorientierung der USA sowie den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu beraten (Quelle: BMVg, August 2020).

In Frankreich werden die Verteidigungsausgaben weiterhin gemäß Militärplanungsgesetz für 2019-2025 erhöht. Das Gesetz legt fest, den Verteidigungshaushalt bis 2022 um 1,7 Mrd. € pro Jahr und von 2022-2025 um 3 Mrd. € pro Jahr zu erhöhen, um das Zwei-Prozent-Ziel der NATO bis 2025 u erreichen. 2021 wird der Verteidigungsetat 39,2 Mrd. € betragen, 1,7 Mrd. € mehr als 2020. Dabei wendet Frankreich 26,5 % seiner Verteidigungsausgaben für größere Beschaffungen sowie für Forschung und Entwicklung auf (Quelle: Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten, Dezember 2020).

Die britische Regierung kündigte im November 2020 an, die Militärausgaben in den kommenden vier Jahren schrittweise um zusätzliche 16,5 Mrd. £ zu erhöhen. Derzeit belaufen sich die Verteidigungsausgaben auf ca. 40 Mrd. £ (2020) (Quelle: Deutsche Welle/ Defense News, November 2020).

Die Entwicklung der Verteidigungsausgaben in den osteuropäischen Ländern bleibt aufgrund der Auswirkungen der COVID-19- Pandemie abzuwarten, wenngleich alle NATO-Mitgliedsstaaten im Osten und Südosten Europas sowie des Baltikums weiterhin darauf abzielen, das in Wales gesteckte Ziel einzuhalten und den Schutz der Ostgrenze der NATO und des Luftraums über dem Baltikum abzusichern.

Nach deutlichem Wachstum in den vergangenen Jahren bleiben auch die Entwicklungen in der Asien-Pazifik-Region und den BRIC-Ländern abzuwarten. Das Exportumfeld für Verteidigungs- und Sicherheitsgüter, insbesondere in nicht-europäischen Kundenländern, unterliegt momentan einer restriktiven Genehmigungspolitik.

3 PROGNOSE

In der operativen Planung des Konzerns geht der Vorstand insbesondere aufgrund des hohen Auftragsbestands von einem starken Umsatzwachstum in beiden Segmenten für das Jahr 2021 aus. Darüber hinaus erwartet das Management auf der Grundlage der aktuellen Entwicklung in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie einen moderaten Anstieg des Auftragseingangs im Segment Sensors für 2021. Für das Segment Optronics wird ein starker Anstieg des Auftragseingangs für 2021 erwartet.

Für 2021 wird daneben ein stark steigendes bereinigtes EBITDA erwartet, wobei von zurückgehenden Ergebniseffekten innerhalb der Bereinigungspositionen Kaufpreisallokation und sonstigen Einmaleffekten ausgegangen wird. Die Steigerung des bereinigten EBITDA wird insbesondere durch das Segment Sensors erwartet.

Diese Erwartung berücksichtigt nicht mögliche Auswirkungen weiterer Wellen und Lockdowns der globalen COVID-19-Pandemie.

Die Prognose hängt stark von den im Chancen- und Risikobericht genannten Gegebenheiten ab und basiert neben den oben dargestellten makroökonomischen Entwicklungen auf dem mehrjährigen Geschäftsplan des Konzerns. Dieser prognostiziert einen US-Dollar-Kurs von 1,20 \$/1,00 € und eine Inflationsrate von 2,0 % für die Planperiode. Darüber hinaus wird ein Anstieg der Personalkosten von 3,0 % in Deutschland und 2,0 % in Frankreich und Großbritannien prognostiziert. Außerdem hängen die prognostizierten Volumina für Umsatzerlöse und Auftragseingang in hohem Maße von der Zuverlässigkeit und Stabilität der politischen Rahmenbedingungen ab.

HENSOLDT plant für die Jahre 2021 bis 2023 einen Umsatz und einen Auftragseingang mit Endkunden und Geschäftskunden aus Großbritannien in unwesentlicher Höhe. Aufgrund der im Brexit-Abkommen ausgehandelten umfassenden Wirtschaftspartnerschaft der EU mit Großbritannien erwartet HENSOLDT nur noch eine marginale Auswirkung bezüglich des administrativen Aufwands zur Abwicklung des Imund Exports.

In der Gesamtschau ist der Vorstand zuversichtlich, dass HENSOLDT an das starke Geschäftsjahr 2020 anknüpfen kann und erwartet für das Geschäftsjahr 2021 eine erneut positive Entwicklung.

IV CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

1 RISIKOBERICHT

1.1 Grundprinzipien des HENSOLDT-Risikomanagements

Bei der HENSOLDT-Gruppe wurden Mechanismen und Systeme implementiert, die eine frühzeitige Erkennung von Risiken ermöglichen. Die Früherkennung ist Grundlage für die rechtzeitige Einleitung von angemessenen Gegenmaßnahmen. Dies gilt auch für das konsequente Ergreifen sich bietender Chancen.

Um ein transparentes Risiko- und Chancenmanagement zu unterstützen, identifi ziert, verwaltet und berichtet die HENSOLDT-Gruppe sämtliche Risiken und Chancen segmentspezifi sch und differenziert dabei zwischen den beiden Segmenten Sensors und Optronics.

1.2 Risikomanagementsystem

Das gruppenweit eingeführte Risikomanagementsystem berücksichtigt die relevanten gesetzlichen Anforderungen und orientiert sich an allgemein anerkannten Grundsätzen, die in externen Rahmenwerken und Standards festgelegt sind (insbesondere COSO). Das HENSOLDT-Risikomanagementsystem stellt einen wesentlichen Bestandteil der Systeme und Instrumente, die der HENSOLDT-Vorstand für eine wert- und erfolgsorientierte Unternehmensführung einsetzt, dar. Zentrale Zielsetzung ist die frühzeitige und systematische Identifi zierung, Bewertung und Steuerung wesentlicher Risiken. Gültige Verfahren und Methoden werden hierzu auf der Ebene der HENSOLDT-Gruppe festgelegt und gelten für alle Einheiten des Konzerns gleichermaßen. Die fachliche Gesamtverantwortung für das Risikomanagementsystem unterliegt dem Leiter der Abteilung "Interne Revision, Risikomanagement & IKS". Das HENSOLDT-Risikomanagement-Team überwacht das HENSOLDT-Risikomanagementsystem, um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu unterstützen. Die vom Vorstand erlassene Konzernrichtlinie "Enterprise Risk Management (ERM)" legt alle methodischen und organisatorischen Standards im Umgang mit Chancen und Risiken verbindlich fest. Im Jahr 2020 blieb das Risikomanagementsystem unverändert.

Der operative und IT-gestützte Risikomanagementprozess berücksichtigt alle Risiken aus den beteiligten Gesellschaften und besteht aus folgenden Schritten:

  • Treffen von Annahmen und Zielen,
  • Festlegung der Rollen und Verantwortlichkeiten,
  • Identifi zierung von Risiken und Chancen,
  • Bewertung der Auswirkungen dieser identifi zierten Risiken und Chancen,
  • Reaktion in Form der Umsetzung geeigneter Maßnahmen,
  • Kontrolle der Wirksamkeit dieser Reaktionsmaßnahmen und
  • regelmäßige Erstellung von Risikomanagement-Berichten.

Für die Identifi zierung und Bewertung von Risiken müssen die Verantwortlichen in den verschiedenen Einheiten und Abteilungen der Gruppe die zentral vom ERM-Team defi nierten Verfahren befolgen.

Für die Bewertung von Risiken und Chancen auf Konzernebene verwendet HENSOLDT eine vordefi nierte Bewertungsmatrix, die die folgenden Wahrscheinlichkeits- und Auswirkungsstufen umfasst.

Wahrscheinlichkeit [%] Min Max Risikomatrix (S.43)
Sehr unwahrscheinlich 0,00% 4,99% Gering
Unwahrscheinlich 5,00% 24,99% Gering
Möglich 25,00% 49,99% Mittel
Wahrscheinlich 50,00% 74,99% Hoch
Sehr wahrscheinlich 75,00% 100,00% Hoch
AUSWIRKUNGEN AUF GRUPPENEBENE [Mio. €] Min Max Risikomatrix (S.43)
Niedrig 0,000 0,999 Gering
Mittel 1,000 1,999 Mittel
Hoch 2,000 4,999 Hoch
Sehr hoch 5,000 9,999 Hoch
Kritisch 10,000 200,000 Kritisch

Als Maßstab für die Beurteilung der finanziellen Auswirkung von Risiken wird auf Gruppenebene das bereinigte EBIT herangezogen. Für die Folgenabschätzung von (operativen) Risiken auf Projektebene stellt das jeweilige Gesamtprojektvolumen bzw. -budget die Bewertungsgrundlage dar. Im Anschluss an die Bewertung der Risiken und Chancen definiert der jeweilige Verantwortliche entsprechende Gegenmaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Unterstützung der Realisierung von Chancen. Das HENSOLDT-Risikomanagementsystem bietet vier Reaktionsstrategien sowohl für Risiken als auch für Chancen. Im Zusammenhang mit dem Risikomanagement sind diese Strategien die Vermeidung des Risikos, die Übertragung der Risiken auf Dritte wie z. B. Versicherer, die Minderung des Risikos und die Akzeptanz des Risikos. Dementsprechend sind die Strategien für das Opportunitätsmanagement erstens die Nutzung der Chance, zweitens die Zuweisung der Chance an Parteien oder Stellen, die diese Chance eher realisieren können, drittens die Erhöhung der Eintrittswahrscheinlichkeit einer Chance und/oder des realisierbaren Nutzens der Chance und viertens die Akzeptanz der Tatsache, dass die Chance nicht realisiert werden kann.

Für die Risikoberichterstattung sind die Leiter der Zentralabteilungen der HENSOLDT-Gruppe und die ERM-Ansprechpartner in jeder Einheit verantwortlich, um ihr Risikoportfolio dem ERM-Beauftragten auf Gruppenebene rechtzeitig für die vierteljährliche Risikoberichterstattung zur Verfügung zu stellen. Zudem müssen Risikoinformationen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit (HSE) von den Standortleitern ebenfalls rechtzeitig zur Berichterstattung vorgelegt werden.

Der ERM-Beauftragte bereitet den vierteljährlichen ERM-Bericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat vor, indem er die erhaltenen Informationen konsolidiert. Für operative Risiken und falls die Eintrittswahrscheinlichkeit unter 50,0 % liegt, werden Risikozuschläge berechnet. Falls die Eintrittswahrscheinlichkeit über 50,0 % liegt, werden die Werte dieser Risiken für bilanzierungsfähige Sachverhalte kostenseitig voll abgebildet, jedoch für die Zwecke der Risikoberichterstattung nicht gewichtet. Diese Risiken über 50,0 % werden jedoch zu Überwachungszwecken in die bestehende Risikoberichterstattung aufgenommen.

1.3 Rechnungslegungsbezogene interne Kontrollen und Risikomanagement

Zu den Risiken im Zusammenhang mit dem Konzernrechnungswesen gehört unter anderem die unvollständige, ungültige oder ungenaue Verarbeitung von Finanzdaten, die zu falschen Angaben in der Finanzberichterstattung führt. Um diese Risiken zu mindern, hat das Management von HENSOLDT eine Reihe von Maßnahmen und Kontrollen eingeführt. Diese sind Teil des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung, das regelmäßig überwacht wird und einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess unterliegt. Die wesentlichen Kontrollen für die Finanzberichterstattung sind vielfältig, um die verschiedenen Risiken im Zusammenhang mit dem Konzernrechnungswesen wirksam abzudecken.

Zur Festlegung verbindlicher Richtlinien und interner Vorschriften im Zusammenhang mit der Erstellung der monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Finanzberichte gibt es Buchhaltungsrichtlinien und Handbücher, die von allen Mitarbeitern, die an den Buchhaltungs- und Abschlussprozessen beteiligt sind, eingehalten werden müssen. Darüber hinaus verwendet jede rechtliche Einheit einen einheitlichen Konzernkontenplan.

Für die Erstellung der Finanzberichterstattung hat HENSOLDT detaillierte Anweisungen kommuniziert, wie und wann Berichtspakete erstellt und eingereicht werden müssen, um eine einheitliche Qualität über alle Berichtseinheiten hinweg zu gewährleisten. Für die Erstellung und Prüfung dieser Berichtspakete sind unterschiedliche Personen zuständig, um eine angemessene Aufgabentrennung zu unterstützen.

Eine derartige Aufgabentrennung wird auch innerhalb der Buchhaltung und ihrer verschiedenen Funktionen gelebt. Hier erfolgt beispielsweise eine Trennung der Stammdatenpflege von der Transaktionsverarbeitung anhand eines Vier-Augen-Prinzips. Darüber hinaus führen die Mitarbeiter der Buchhaltung regelmäßig eine Abstimmung der wichtigsten Hauptbuchkonten mit den entsprechenden Nebenbuchkonten durch.

Das HENSOLDT-Management hat Verfahren für eine monatliche Überprüfung der Finanzzahlen auf der Grundlage vordefinierter Leistungsindikatoren etabliert und stellt so eine Abstimmung der Ist- mit den Plandaten sicher.

Externe Wirtschaftsprüfer prüfen die Finanzberichterstattung der HENSOLDT-Gruppe zum Jahresende. Diese Prüfung wird gemäß den bestehenden und relevanten Vorschriften und Rechnungslegungsstandards durchgeführt. Infolge der Börsennotierung wird auch der Halbjahresabschluss einem Review durch externe Wirtschaftsprüfer unterzogen. Darüber hinaus wird jeder Jahresabschluss von der Geschäftsführung geprüft und unterzeichnet, sowie den jeweiligen satzungsgemäßen Gremien vorgelegt.

Die IT-Anwendungen und Tools, die für die Erstellung des Jahresabschlusses verwendet werden, sowie die zugrundeliegende Infrastruktur, sind gegen unbefugten Zugriff, unbefugte Systemveränderungen und Datenverlust gesichert.

1.4 Risiken

Um die Identifizierung und das Management von Risiken und Chancen zu unterstützen, hat die HENSOLDT-Gruppe Risikogruppen und Risikokategorien definiert. Bei den Risikogruppen handelt es sich um operative und funktionale Risiken, wobei letztere die beiden Untergruppen der Risiken in Bezug auf Strategie & Planung und Compliance-Risiken umfassen. Diese Kategorisierung von Risiken und Chancen wird in gleicher Weise für die beiden Segmente Sensors und Optronics angewendet.

Unter funktionalen Risiken der HENSOLDT-Gruppe sind alle Risiken zusammengefasst, die nicht direkt mit einem Projekt in Zusammenhang stehen. Die Risikokategorien innerhalb der Gruppe der funktionalen Risiken, wie beispielsweise strategische Risiken und Compliance-Risiken, sind unabhängig von den jeweiligen operativen Aktivitäten der HENSOLDT-Gruppe.

Operative Risiken resultieren aus operativen Tätigkeiten insbesondere im Rahmen des Projektgeschäfts der HENSOLDT-Gruppe. Die HENSOLDT-Gruppe hat weitere Unterkategorien von operativen Risiken definiert, die projektspezifisch sind.

OPERATIVE RISIKEN UND CHANCEN

Konstruktion/Technologie
HR
Informations-Management/Sicherheit
Legal
Arbeitsqualität
Beschaffung
IP-Rechte
Produktion/Produktrisiko
Vertrieb/Offsetverpflichtungen
FUNKTIONALE RISIKEN UND CHANCEN
Strategische Risiken und Chancen
Strategie (inkl. Brexit)
M&A
Controlling
Compliance-Risiken und -Chancen
Compliance/Korruption
Datenschutz
Exportkontrolle
Gesundheitsschutz, Sicherheit, Umwelt
FINANZIELLE RISIKEN UND CHANCEN
Währungs- und Wechselkursrisiken
Kredit- und Zinsrisiken
Liquiditätsrisiken
Wertminderung von Vermögenswerten
Steuern

Da Risiken und Chancen sowohl funktional als auch operativ sein können, ist die HENSOLDT-Gruppe nicht immer in der Lage, sie einer Risikogruppe zuzuordnen. Risiken oder Chancen, die als funktional identifiziert wurden, können auch für bestimmte Projekte relevant sein und müssen daher in Bezug auf diese Projekte bewertet und einkalkuliert werden. Dies ist beispielsweise durch die Umsetzung von Maßnahmen auf operativer Ebene möglich. Umgekehrt können operative Risiken eine Bewertung und Steuerung auf Segment-, Unternehmens- oder sogar Konzernebene erfordern. Aus diesem Grund, und um eine Doppelung der Risiken zu vermeiden, verwendet das Management sowohl für funktionale als auch für operative Risiken die oben beschriebenen Verfahren des Risikomanagementsystems der HENSOLDT-Gruppe.

Funktionale Risiken

Die funktionalen Risiken umfassen sowohl Risiken in Bezug auf Strategie und Planung, als auch Compliance-Risiken. Im Rahmen der Teilkonzernstrategie und -planung werden alle Risiken abgedeckt, die sich auf die strategischen Ziele der HENSOLDT-Gruppe auswirken, wie z. B. Reputations- und Markenrisiken oder Risiken, die sich aus Veränderungen und Entwicklungen des Marktes beziehungsweise der Branche ergeben. Die Märkte, in denen HENSOLDT tätig ist, sind stark reguliert, was Compliance-Risiken hervorruft.

Risiken im Zusammenhang mit Strategie und Planung

Für beide Segmente können Risiken, die sich aus dem globalen Wirtschaftszyklus ergeben, nicht dauerhaft abgewendet werden. Eine Änderung des rechtlichen, regulatorischen oder wirtschaftlichen Umfelds könnte den Umsatz und das bereinigte EBIT der Segmente und damit der gesamten HENSOLDT-Gruppe beeinflussen. Internationale Konflikte und politische Entwicklungen auf der ganzen Welt beeinflussen unter anderem den internationalen Vertrieb und die Lieferketten von HENSOLDT, rufen mehr Komplexität hervor und schaffen zusätzliche Barrieren. Durch die Globalisierung sowie die zunehmende Wettbewerbsintensität erhöhen sich Marktrisiken. Auch geopolitische Entwicklungen tragen in erheblichem Maße zu den Marktrisiken für HENSOLDT bei. So kann es zu Schwankungen von Preisen, Absatzmengen und Margen kommen.

Um die negativen Folgen solcher neuen Umstände zu antizipieren und abzuschwächen, wurde das Programm "HENSOLDT GO!" initiiert. Es konzentriert sich auf fünf langfristige, strategische Grundgedanken:

  • Innovation
  • Kunde
  • Kontinuierliche Verbesserung
  • Strategische Akquisitionen
  • Unternehmenskultur

Zu den Verbesserungsmaßnahmen dieses Programms gehören die Stärkung des Vertriebsnetzes, der Ausbau des globalen Partnernetzwerks, Effizienzsteigerungen und Optimierung, eine marktorientierte Erweiterung des Produktportfolios und die Überprüfung der Effizienz in den Supportfunktionen wie Personal, Finanzen und Kommunikation. In 2020 konnten bereits signifikante Effizienzsteigerungen erzielt werden. Im Rahmen der zweiten Projektphase "Wave 2" sollen in den kommenden beiden Geschäftsjahren 2021 und 2022 zudem noch weitere Einsparpotentiale realisiert werden.

Innovation und technischer Fortschritt in der Branche sind für die Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen von grundlegender Bedeutung. Die HENSOLDT-Gruppe betrachtet daher Forschung und Entwicklung als grundlegend für ihre Geschäfts- und Marktchancen und finanziert diesen Bereich in erheblichem Maße. Durch den Ausbau des Servicegeschäfts können zusätzliche Absatzpotenziale im Rahmen der operativen Projektabwicklung realisiert werden.

Obwohl HENSOLDT ein führender Technologieanbieter für militärische und zivile Anwendungen ist, der in den letzten Jahren stark an Größe und Know-how zugenommen hat, ist er ständig mit Wettbewerbsrisiken konfrontiert. In Deutschland – seinem Schlüsselmarkt – muss HENSOLDT

um Aufträge mit einer Reihe internationaler Wettbewerber zu rein marktorientierten Bedingungen konkurrieren, was bei Beschaffungen auf den Heimatmärkten bestimmter Wettbewerber nicht immer der Fall ist und daher zu Wettbewerbsherausforderungen für HENSOLDT führen kann. Während die kleinen und mittleren Wettbewerber in der Regel auf bestimmte Marktnischen spezialisiert sind, konkurriert HENSOLDT auch mit großen Rüstungsunternehmen, die möglicherweise über mehr Ressourcen verfügen und daher gegebenenfalls besser in der Lage sind, neue Produkte zu entwickeln und zu vermarkten, sowie Größenvorteile zu nutzen. Hinzu kommt, dass Wettbewerber durch nationale Förderprogramme und politische Unterstützung Wettbewerbsvorteile erlangen könnten.

Diesen Risiken kann durch anorganisches Wachstum innerhalb der Grenzen des Wettbewerbsrechts begegnet werden. Das Management von HENSOLDT evaluiert laufend, ob – und wenn ja, wie – die Übernahme von führenden Technologieanbietern oder auch von Wettbewerbern einen positiven Beitrag zur Bewältigung dieser Wettbewerbsrisiken leisten kann. Eine solche Akquisition und Integration von Organisationen in die bestehende HENSOLDT-Struktur führt jedoch zu zusätzlichen Risiken, die angemessen gehandhabt werden müssen.

Zum Ende der Übergangsphase des Brexit konnten sich die EU und das Vereinigte Königreich im Dezember 2020 auf ein umfassendes Abkommen einigen. Der zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Partnerschaftsvertrag trat am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft und wird mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments endgültig rechtskräftig. Aufgrund der im Abkommen ausgehandelten umfassenden Wirtschaftspartnerschaft der EU mit Großbritannien erwartet HENSOLDT nur noch eine marginale Auswirkung bezüglich des administrativen Aufwands zur Abwicklung des Im- und Exports.

Compliance-Risiken

Als international agierendes Unternehmen unterliegt die HENSOLDT-Gruppe in allen Ländern, in denen sie tätig ist oder ihre Produkte verkauft, einer Reihe von Compliance-Anforderungen und insbesondere der fortlaufenden Veränderung des für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens relevanten Gesetzesrahmens. Compliance-Fälle können vielfältige Schäden und schwerwiegende Folgen für HENSOLDT haben, wie z. B. Reputationsschaden, Kundenverlust, Ausschluss von Aufträgen, die Verhängung von Bußgeldern, Abschöpfung von Gewinnen, die Geltendmachung von Schadensersatz sowie die straf- und zivilrechtliche Verfolgung. Das finanzielle Ausmaß von Compliance-Verstößen, sollten sie trotz aller Vorsichtsmaßnahmen vorkommen, auf das Konzernergebnis ist schwer kalkulierbar und kann erheblich je nach konkretem Fall und Umstand divergieren. Für HENSOLDT ist daher die Sicherstellung der Einhaltung relevanter gesetzlicher Vorgaben und innerbetrieblicher Regeln ein Grundprinzip unternehmerischen Handelns, auch wenn sich Risiken aus rechtswidrigen Handlungen Einzelner nie vollumfänglich ausschließen lassen. Vor dem Hintergrund der Geschäftstätigkeit der HENSOLDT-Gruppe stehen insbesondere die Vermeidung bzw. Beherrschung von Korruptions-, Kartell-, Export-, und Datenschutzrisiken im Fokus. Um diese Risiken zu adressieren, hat die HENSOLDT-Gruppe eine Compliance-Organisation eingerichtet, die durch ein Compliance Management System das rechtmäßige Verhalten des Unternehmens und seiner Mitarbeiter sicherstellt sowie eine angemessene Reaktion auf mögliche oder tatsächliche Verstöße gegen externe und interne Regeln gewährleisten soll. Alle Unternehmensbereiche sind somit im Rahmen ihrer Arbeit für die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften verantwortlich. Sollte es zu Verdachtsfällen kommen, werden diese aktiv untersucht. HENSOLDT kooperiert bei Ermittlungsverfahren mit den zuständigen Behörden. Sollte trotz aller Maßnahmen Fehlverhalten festgestellt werden, führt dies zu Konsequenzen für die Beteiligten sowie zu einer Überprüfung der Prozesse.

HENSOLDT hat diverse Präventionsmaßnahmen implementiert, um die aktuell relevanten Gesetze und Vorschriften fortlaufend zu identifizieren und um sicherzustellen, dass diese bei allen Entscheidungen und operativen Prozessen berücksichtigt werden. Eine wesentliche Maßnahme stellt z. B. die regelmäßige und konzernweite Durchführung eines Compliance Risk-Assessments dar. Mittels des Risk-Assessments können systemische und unternehmensindividuelle Compliance-Risiken identifiziert, bewertet und die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden. In diesem Zusammenhang werden auch regelmäßige Schulungen und Q&A-Sessions (in Deutsch und Englisch) durchgeführt. Des Weiteren hat HENSOLDT die Richtlinie "Standards of Business Conduct", in der die Standards für das Unternehmen und alle Mitarbeiter für die wichtigsten ethischen Fragen und Compliance-Themen behandelt werden, herausgegeben. Auch hierzu erhalten alle Mitarbeiter regelmäßige Schulungen. Für die Bewältigung von Compliance-Risiken bestehen zudem weitere Prozesse und Verfahren (z. B. für den Umgang mit Dritten einschließlich Handelsvertretern, Geschenke und Einladungen, Mitgliedschaften, Spenden, Regulierung von Exportkontrollen und internationalen Sanktionen).

Im Zusammenhang mit der aktuellen Compliance-Richtlinie sind die HENSOLDT-Mitarbeiter verpflichtet, alle Compliance-Verstöße unverzüglich ihren Vorgesetzten, ihren Ansprechpartnern im HENSOLDT-Compliance-Team, dem Leiter der Compliance-Abteilung oder jedem anderen Mitarbeiter des HENSOLDT-Compliance-Teams zu melden. Darüber hinaus haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, Verstöße anonym an die "OpenLine" (anonyme Telefonund E-Mail-Hotline) zu melden.

Datenschutz-Risiken

HENSOLDT hat ein konzernweites Datenschutzmanagementsystem eingeführt, welches insbesondere unter Berücksichtigung der EU-Datenschutzgrundverordnung ein einheitliches Datenschutzniveau sicherstellen soll. Ziel ist daher die nachhaltige Gestaltung datenbasierter Geschäftsmodelle sowie der verantwortungsvolle Umgang mit Daten im Interesse der Mitarbeiter und Kunden. Es wird eine Vielzahl von Maßnahmen entwickelt und umgesetzt, um die oben beschriebenen Ziele erreichen zu können. Im Fokus steht die kontinuierliche Verbesserung des Datenschutzmanagementsystems. Dabei verfolgt HENSOLDT einen risikobasierten Ansatz bei der Entwicklung. Spezielle Risiken im Datenschutz können auf Basis der DSGVO je nach Schwere und Verschulden eines individuellen Vorfalls mit einer Höhe von bis zu 4 % des globalen jährlichen Jahresumsatzes der HENSOLDT-Gruppe pro Vorfall bestehen. Zur Vermeidung von solchen Datenschutzvorfällen sensibilisiert HENSOLDT seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten und für neue Herausforderungen der datenbasierten Geschäftsmodelle. Im Bereich Legal entwickelt HENSOLDT unter Wahrung der regulatorischen Anforderungen und Integritätsmaßstäbe das Datenschutzmanagementsystem kontinuierlich weiter. Im Ergebnis will HENSOLDT damit seinen Mitarbeitern und Kunden ebenso wie anderen Stakeholdern neben neuen Services auch einen sicheren Umgang mit Daten bieten. HENSOLDT stellt für alle Beschäftigten der Gruppe einen Handlungsrahmen im Umgang mit Daten zur Verfügung. Dazu zählen auch definierte Grundprinzipien im Umgang mit Daten, wie etwa Transparenz, Selbstbestimmung und Datensicherheit. Bei der Anwendung dieser Grundprinzipien werden sowohl marktspezifische als auch regionale

Unterschiede berücksichtigt. Ziel der Einführung geeigneter Prozesse und Systeme ist ein effektiver und gleichzeitig effizienter Weg der sicheren, leistungsfähigen Datenverarbeitung. Teil dieses Systems ist auch die laufende Überwachung der Wirksamkeit. Datenschutzbeauftragte sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bestellt. Alle Mitarbeiter werden zum Datenschutz geschult.

Operative Risiken

Jedes Projekt hat eine Vielzahl inhärenter operativer Risiken. Gemäß den bestehenden HENSOLDT-Risikomanagementverfahren muss die Projektleitung für jedes Projekt eine Risikobewertung durchführen, bevor eine rechtsverbindliche Vereinbarung mit einem Partner oder Kunden getroffen werden kann.

Die HENSOLDT-Gruppe muss komplexe und langlaufende Projekte mit hohen technischen und volumenmäßigen Anforderungen verwalten. Aufgrund verschiedener Unsicherheiten bezüglich der Kalkulation, unerwarteter technischer Probleme oder unterschätzter Komplexität, die sich auf die Einhaltung der vereinbarten Liefertermine auswirken könnten, ist eine Reihe von Risiken zu berücksichtigen. Darüber hinaus kann die Nichterfüllung der Kompensationsverpflichtungen zu Strafen führen und sich negativ auf die Projektmargen auswirken. Durch den Einsatz von erfahrenen Mitarbeitern, technischem Know-how und professionellem Projekt-, Qualitäts- und Vertragsmanagement können diese Risiken zwar minimiert, aber nicht vollständig vermieden werden.

Für ein Unternehmen, das vom Verkauf innovativer und komplexer technologischer Produkte an eine relativ kleine Anzahl von Kunden abhängig ist, hängt der Erfolg der beiden Segmente der HENSOLDT-Gruppe von der Fähigkeit ab, hochqualifiziertes technisches Personal für beide Segmente sowie qualifizierte Vertriebsmitarbeiter und ein leistungsfähiges Management zu gewinnen und zu halten. Da es sich um ein wettbewerbsintensives Marktumfeld handelt, muss HENSOLDT seine Konkurrenten durch ein attraktiveres Arbeitsumfeld überbieten.

Da ein großer Teil des Geschäfts projektbezogen ist, erfordert dies eine laufende Anpassung der Forschungs- & Entwicklungs- sowie Produktionskapazitäten des Unternehmens. Zu diesem Zweck nutzt HENSOLDT bestimmte Maßnahmen wie flexible Arbeitszeiten, Zeitarbeitskräfte und die Anpassung des Fertigungsnetzwerks an das Produktionsvolumen.

Die HENSOLDT-Gruppe hat eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, um als attraktiver Arbeitgeber zu gelten. So bietet sie den Arbeitnehmern beispielsweise ein mobiles Arbeitsumfeld als Teil der Konzernvereinbarung für alle deutschen Standorte, Kinderbetreuung während der Schulferien oder ein Anreiz-Programm auf der Basis von BONAGO-Mitarbeiterkarten an. Vor dem Hintergrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation rechnet HENSOLDT in Zukunft mit erhöhten Herausforderungen hinsichtlich des Anwerbens und der Bindung hochqualifizierter Mitarbeiter.

Im Bereich der operativen Qualität wird von der HENSOLDT-Gruppe verlangt, dass sie mit den höchsten Standards arbeitet. Aufgrund der komplexen und fortschrittlichen Beschaffenheit der Produkte gibt es technologische Herausforderungen, die sich im Zusammenhang mit der Entwicklung und Herstellung neuer Produkte ergeben. Um die hohen Qualitätsstandards für die Produkte aufrechtzuerhalten, hat die HENSOLDT-Gruppe eine Reihe von Qualitätssicherungsmaßnahmen eingeführt, wie z. B. einen verbesserten Kundenüberprüfungs- und Feedback-Prozess, einheitliche Qualitätsansprechpartner für "A-Teile" und die Entwicklung gemeinsamer Lösungen mit Lieferanten. Weitere Maßnahmen in diesem Bereich sind die dynamische Stichprobenprüfung bei der Wareneingangskontrolle oder eine verbesserte Erstmusterprüfung für sogenannte "B-Teile". Die Produktqualität hängt auch wesentlich von ordnungsgemäß funktionierenden Produktionsanlagen ab. Risiken im Zusammenhang mit der Produktion, wie z. B. der Ausfall von Produktionseinrichtungen oder eine Leistungsverminderung der Produktionsanlagen, werden durch einen stetigen Verbesserungsprozess für Produktions-"HotSpots" sowie kontinuierliche Verbesserungs-Workshops adressiert. Von diesen Maßnahmen wird erwartet, dass sie die Effektivität und Effizienz der Produktion erhöhen sowie die Produktionszeit und die Produktionskosten senken. Eine angemessene Produktqualität reduziert das Risiko erhöhter Rückerstattungen an Kunden, aufgrund von Produkthaftungsund Produktgarantievereinbarungen.

Für beide Segmente gibt es im Rahmen der Beschaffung von Rohstoffen, Komponenten und anderen Modulen Risiken hinsichtlich Lieferausfällen oder -verzögerungen, Lieferengpässen, Qualitätsproblemen und Preiserhöhungen. Eine Vielzahl verschiedener Materialien, bei geringen Mengen, kennzeichnet die Lieferkette. Darüber hinaus werden diese Materialien auch in anderen Branchen verwendet, weshalb HENSOLDT nur kleine Teile der Gesamtproduktion der Lieferanten einkauft. HENSOLDT beschafft außerdem hochgradig kundenspezifische Produkte, die nur von wenigen Lieferanten oder sogar nur von einer einzigen Quelle erhältlich sind. Um diese Beschaffungsrisiken zu mindern, wurde eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet: Lieferanten werden frühzeitig in Projekte eingebunden, es werden bevorzugte Lieferanten festgelegt und zusätzlich werden Lieferanten auf Basis von fakten- und wettbewerbsorientierten Faktoren ausgewählt. Außerdem gibt es ein Managementsystem für Lieferantenbeziehungen.

Als Unternehmen in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ist die HENSOLDT-Gruppe besonders anfällig für Cyber-Angriffe sowie für die Veruntreuung oder Gefährdung ihres geistigen Eigentums oder anderer vertraulicher (projektbezogener) Informationen, inklusive derer ihrer Kunden. Um dieses Risiko zu mindern, wurden verschiedene Maßnahmen, einschließlich Sensibilisierungskampagnen und Schulungen für Mitarbeiter, eingeleitet. Darüber hinaus hat die HENSOLDT-Gruppe Cyber-Sicherheitsmaßnahmen eingeführt, darunter ein spezielles Cyber-Sicherheitsteam und ein entsprechendes Budget, eine Sicherheitsüberwachung, ein konzernweites Sicherheitsoperationsteam, Penetrationstests und regelmäßige interne IT-Audits.

Finanzielle Risiken

Im Rahmen der Sicherstellung der konzerninternen und externen Finanzierung ist der Konzern einer Reihe von finanziellen Risiken ausgesetzt. Dies sind vor allem Währungs- und Wechselkursrisiken, Zinsrisiken, Liquiditätsrisiken, Risiken im Zusammenhang mit Pensionsplänen und Risiken der Wertminderung von Vermögenswerten.

Finanzielle Risiken können negative Auswirkungen auf die Rentabilität, die Finanzlage und den Cashflow des Konzerns haben. Die Wahrscheinlichkeit des Auftretens und die möglichen Auswirkungen dieser Risiken und Chancen werden wie in der obigen Matrix dargestellt berücksichtigt.

Die Treasury-Abteilung ist verantwortlich für das Finanzierungs- und Liquiditätsmanagement von HENSOLDT und legt in dieser Funktion Richtlinien fest. Dazu gehört in erster Linie die Sicherstellung der externen Konzernfinanzierung, die Koordination des Finanzierungsbedarfs innerhalb der Konzerneinheiten und die Überwachung der Einhaltung entsprechender interner und externer Anforderungen, wie z. B. von Kreditvereinbarungen.

Währungs- und Wechselkursrisiken

Als weltweit tätiges Unternehmen ist die HENSOLDT-Gruppe Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Währungs- und Wechselkursschwankungen ausgesetzt. Während die Berichtswährung der Euro ist, berichten einige der konsolidierten Tochtergesellschaften in Fremdwährung. Die Betriebsergebnisse werden daher von Wechselkursschwankungen beeinflusst, insbesondere vom Kurs des US-Dollar, des südafrikanischen Rands und des britischen Pfunds gegenüber dem Euro. Die aus Währungsschwankungen resultierenden Ertrags- und Kostenrisiken werden durch Käufe und Verkäufe in entsprechenden Fremdwährungen, sowie durch Devisentermingeschäfte begrenzt. Jedes Wechselkursrisiko, das sich aus verschiedenen Kunden- oder Lieferantenverträgen ergibt, wird zentral abgesichert. Entsprechende Devisentermin- und Swapgeschäfte werden für die jeweiligen Konzerneinheiten mit Banken abgeschlossen.

Kredit- und Zinsrisiken

Zur Sicherung des Geldbedarfs der Geschäftstätigkeit setzt HENSOLDT zinssensitive Finanzinstrumente ein. Die mit diesen Instrumenten verbundenen Zinsrisiken werden durch Zinssicherungsgeschäfte gemildert. Ziel des Zinsmanagements ist es, die Auswirkungen der Zinssätze auf die finanzielle Leistung sowie auf die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Konzerns zu begrenzen.

In Verbindung mit dem im dritten Quartal 2020 vollzogenen Börsengang ersetzte HENSOLDT seine bestehende Fremdfinanzierung durch eine neue Kreditvereinbarung, die unter anderem ein neues langfristiges Darlehen in Höhe von 600,0 Mio. € (Nominalwert) umfasst. Der langfristige Konsortialkreditvertrag ist an die Einhaltung eines Financial Covenants gebunden. Im Falle eines Verstoßes sind die Finanzierungspartner berechtigt, den Konsortialkredit zu kündigen. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass der Covenant in absehbarer Zeit nicht vollständig eingehalten werden kann.

Liquiditätsrisiken

Die Liquidität von HENSOLDT ist abhängig von seiner Kreditwürdigkeit. Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass ein Unternehmen nicht in der Lage ist, kurzfristige finanzielle Anforderungen zu erfüllen. Dies geschieht in der Regel aufgrund der Unfähigkeit, ein Wertpapier oder einen Sachwert in liquide Mittel umzuwandeln, ohne dabei Kapital- und/oder Einkommensverluste zu erleiden. Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Liquidität entstehen im Zusammenhang mit möglichen Herabstufungen oder Hochstufungen der Kreditwürdigkeit durch die Rating-Agenturen.

In 2020 wurden die Erlöse aus dem Börsengang zur Stärkung der Liquidität sowie zur Reduzierung der Verschuldung der HENSOLDT-Gruppe verwendet. Um die Liquidität des Konzerns sicherzustellen, hat das Unternehmen zudem im Rahmen des Börsengangs die bestehende revolvierende Kreditfazilität durch eine neue revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 350,0 Mio. € ersetzt. Zur Planung der erforderlichen Inanspruchnahme dieser Fazilität gibt es ein umfassendes Verfahren zur Planung des zukünftigen Liquiditätsbedarfs und folglich zur angemessenen Deckung des damit verbundenen Risikos. Per Ende Dezember 2020 war die revolvierende Kreditfazilität als Teil des COVID-19-Maßnahmenplans vorsorglich und vollständig gezogen.

Risiken im Zusammenhang mit Pensionsplänen

Die HENSOLDT-Gruppe hat bestimmte Verpflichtungen in Bezug auf leistungsorientierte Pläne für Mitarbeiter in Deutschland. Im Rahmen dieser Pläne ist HENSOLDT verpflichtet, bestimmte Renten-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen für die an den Plänen teilnehmenden Mitarbeiter sicherzustellen. Die Pläne werden zum Teil durch vertragliche Treuhandvereinbarungen ("CTAs") finanziert. Die Berechnung der erwarteten Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen basiert auf versicherungsmathematischen Schätzungen sowie demographischen und finanziellen Annahmen. Die HENSOLDT-Gruppe ist nur in Bezug auf den arbeitnehmerfinanzierten Teil der Pensionspläne verpflichtet, die CTAs zu dotieren. Die HENSOLDT-Gruppe erwartet, dass sie in Zukunft erhebliche Dotierungsbeiträge leisten wird, insbesondere, wenn sich der Finanzierungsstatus der CTAs aufgrund der Entwicklung des Treuhandvermögens oder der festgelegten Leistungsverpflichtungen verschlechtert. Der Finanzierungsstatus bestehender Pensionspläne könnte sowohl durch eine Änderung versicherungsmathematischer Annahmen, einschließlich des Abzinsungssatzes, als auch durch Veränderungen an den Finanzmärkten oder eine Änderung in der Zusammensetzung des investierten Vermögens beeinflusst werden. In Abhängigkeit von Änderungen dieser Parameter ergeben sich Chancen und Risiken.

Risiken der Wertminderung von Vermögenswerten

Die Buchwerte der einzelnen Vermögenswerte sind Risiken ausgesetzt, die mit den sich ändernden Markt- und Geschäftsbedingungen und damit auch mit Änderungen der Marktwerte zusammenhängen. Notwendige Wertminderungen könnten einen erheblichen negativen, nicht zahlungswirksamen Einfluss auf die Erträge haben und die Bilanzkennzahlen beeinflussen. Die immateriellen Vermögenswerte des Konzerns bestehen hauptsächlich aus Technologie, Kundenbeziehungen, Auftragsbestand, der Marke und den aktivierten Entwicklungskosten. Gemäß den internationalen Finanzberichterstattungsstandards der EU ("IFRS") ist HENSOLDT verpflichtet, den verbuchten Firmenwert und die immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Lebensdauer, wie z. B. die Marke, jährlich auf Werthaltigkeit zu überprüfen und die Buchwerte anderer immaterieller Vermögenswerte auf Werthaltigkeit zu testen, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Alle relevanten Risiken wurden bei der Erstellung des Konzernabschlusses bewertet und entsprechend berücksichtigt.

Steuerliche Risiken

HENSOLDT ist aufgrund des internationalen Charakters seiner Geschäftstätigkeit in mehreren Ländern steuerpflichtig und somit steuerlichen Risiken ausgesetzt. HENSOLDT unterliegt daher zahlreichen unterschiedlichen Rechtsvorschriften und Steuerprüfungen. Etwaige Änderungen der Rechtsvorschriften sowie der Rechtsprechung und unterschiedliche Rechtsauslegungen durch die Finanzverwaltungen – insbesondere auch im Bereich von grenzüberschreitenden Transaktionen – können mit erheblicher Unsicherheit behaftet sein. Im Rahmen von Betriebsprüfungen kann es somit durch die unterschiedliche Bewertung von Sachverhalten zu Nachforderungen seitens der zuständigen Steuerbehörden kommen. Darüber hinaus können Änderungen in der Steuergesetzgebung oder -auslegung sowie eine neue Rechtsprechung zu zusätzlichen Steuern für HENSOLDT führen und den effektiven Steuersatz sowie

den Buchwert der aktiven oder passiven latenten Steuern nachteilig beeinflussen. Ferner können sich steuerliche Risiken im Zusammenhang mit dem Verfall steuerlicher Verlustvorträge oder aus Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Struktur von HENSOLDT ergeben. Insbesondere sind bei HENSOLDT bestimmte Konzerngesellschaften Teil von steuerlichen Organschaften oder Steuerkonsolidierungssystemen. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass die betroffenen Gesellschaften für unbezahlte Steuern der Mitglieder solcher steuerlichen Konsolidierungssysteme gemäß Gesetz oder Vertrag haftbar gemacht werden. Aus einer Umstrukturierung, anderen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen oder der Nichtanerkennung der steuerlichen Konsolidierungsmöglichkeiten (z. B. durch Steuerbehörden oder ein Finanzgericht) können zusätzliche Steuern, Zinsen und Strafen für HENSOLDT resultieren.

COVID-19

In den letzten Monaten hat HENSOLDT die Situation rund um die COVID-19-Pandemie an allen Standorten verfolgt, um die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Mitarbeiter, Kunden und Partner sowie auch das Geschäft zu schützen. Die lokalen Business Continuity Management-Teams haben ihre Pläne überprüft und aktualisiert, um eine maximale Widerstandsfähigkeit der Geschäftstätigkeit zu gewährleisten. Schlüsselprozesse wurden getestet und wo erforderlich angepasst, um sowohl den Betrieb zu sichern als auch die Ausbreitung des Virus zu minimieren. Die COVID-19-Pandemie hat das Geschäft von HENSOLDT als Anbieter von Verteidigungs- und Sicherheitselektronik bisher nicht wesentlich beeinflusst. Abgesehen von Verzögerungen und zeitlichen Verschiebungen im Projektgeschäft und bei den Auftragseingängen gab es bislang aufgrund der Pandemie weder formelle Stornierungen von Großaufträgen von Kunden aus dem Verteidigungssektor, noch andere wesentliche Auswirkungen auf den Auftragsbestand oder künftige Aussichten im Verteidigungssektor. Mögliche Auswirkungen weiterer Infektionswellen und Lockdowns der globalen COVID-19-Pandemie sind noch nicht berücksichtigt.

1.5 Allgemeine Risikobewertung

HENSOLDT ist sich keines einzelnen oder aggregierten Risikos bewusst, welches die Kontinuität seiner Geschäftstätigkeit gefährden könnte. Der Vorstand bewertet die

Gesamtrisikosituation der HENSOLDT-Gruppe als unverändert gegenüber dem Vorjahr.

2 CHANCEN-BERICHT

2.1 Chancen

Entsprechend seiner Risikokategorisierung hat HENSOLDT dieselben Gruppen und Kategorien für die Identifizierung und das Management von Chancen für die Segmente Sensors und Optronics definiert. Der Konzern hat im Folgenden alle einzeln berichteten Chancen zusammengefasst.

Funktionale Chancen

Die Geschäftspolitik ist darauf ausgerichtet, eine langfristige und wirtschaftlich nachhaltige Zukunft der HENSOLDT-Gruppe zu sichern. Neue Chancen sollen systematisch und frühzeitig erkannt werden.

Als High-Tech-Pionier im Bereich der Verteidigungsund Sicherheitselektronik ist die HENSOLDT-Gruppe ein Marktführer für zivile und militärische Sensorlösungen. Die HENSOLDT-Gruppe ist in einer stark regulierten Branche tätig, die von internationalen Konflikten und politischen Entwicklungen beeinflusst wird. Für die HENSOLDT-Gruppe war die wichtigste Entwicklung in der jüngsten Vergangenheit die Erhöhung der Ausgaben für Verteidigungsmaßnahmen der NATO-Mitgliedsländer. In allen diesen Ländern steigt der politische Druck, mindestens 2,0 % des nationalen BIP für Verteidigung auszugeben. Daher beschloss die deutsche Regierung, ihren Verteidigungshaushalt bis 2031 deutlich zu erhöhen. Die Genehmigungen für Rüstungsexporte sind zwar gestiegen, die HENSOLDT-Gruppe unterliegt jedoch nach wie vor der restriktiven, deutschen Genehmigungspolitik.

In den Jahren 2017 bis 2020 waren die Ausgaben der Bundesregierung für Verteidigungsgüter der bedeutendste Treiber der Umsatzerlöse. Es ist von großer Bedeutung für das Geschäft der HENSOLDT-Gruppe, dass die Militärhaushalte in Deutschland und den verbündeten NATO-Ländern in der näheren Zukunft voraussichtlich steigen werden. Deutschland gehört zu den führenden Teilnehmern und Entscheidungsträgern für große europäische und andere internationale Verteidigungsprojekte. Wenn das politische Umfeld in Deutschland Militärausgaben unterstützt, wirkt sich dies nicht nur direkt auf das

Projektgeschäft von HENSOLDT aus, sondern führt auch indirekt zu weiteren Geschäftsperspektiven im Hinblick auf solche Projekte. Des Weiteren sichern solche Zusagen zur Erhöhung der Budgets aufgrund des langfristigen Charakters militärischer Projekte den Cashflow in der Regel über viele Jahre hinweg.

Zusätzliche Chancen für die Segmente Sensors und Optronics ergeben sich bei der Integration neu erworbener oder gegründeter Konzerngesellschaften. Daraus könnten sich Synergien ergeben, zum Beispiel durch die Zentralisierung von Funktionen.

Aktuell ist es das Hauptziel von HENSOLDT, zusätzliches Geschäftsvolumen zu generieren. Unter anderem zu diesem Zweck initiierte der Vorstand das bereits erwähnte Programm "HENSOLDT GO!".

Operative Chancen

Der Konzern kann von einer langjährigen Erfahrung auf dem hochregulierten und komplexen Markt der verteidigungstechnischen und nicht-verteidigungstechnischen Anwendungen profitieren. Neben zivilen und militärischen Sensorlösungen entwickelt HENSOLDT durch die Vernetzung von vorhandenem Know-how mit Softwarelösungen auch neue Produkte für Datenmanagement, Robotik und Cyber Security. HENSOLDT verfolgt das Ziel, Europas führender, plattformunabhängiger Anbieter von Sensorlösungen im Verteidigungsund Sicherheitsbereich mit globaler Reichweite zu werden. In diesem Zusammenhang wird die Diversifizierung der Produkte als Schlüssel zur Erhöhung der Chancen angesehen.

HENSOLDT hat daher begonnen, sein Produktangebot zu erweitern, beispielsweise um Überwachungs- und Schutzmaßnahmen, die bei einer Reihe von hochkarätigen Veranstaltungen Anwendung finden. Dadurch wird der Eintritt in neue Märkte ermöglicht, was sowohl das zukünftige Wachstum als auch eine Diversifizierung der Risiken erleichtern kann.

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Innerhalb der Verteidigungsanwendungen erweitert die Gruppe zur Zeit ihren Kundenservice, beispielsweise um technische Unterstützung, Inbetriebnahme und Ratenzahlung. Diese Leistungen könnten zu einer Steigerung der Rentabilität und – gleichzeitig – zu einer Verringerung der Risiken hinsichtlich der Schwankungen künftiger Cashfl ows führen.

Die HENSOLDT-Gruppe hat erfolgreich kundenspezifi sche Lösungen entwickelt. Diese individuellen und hochtechnischen Produkte waren anfangs kostenintensiv (z. B. teure Spezialproduktionsanlagen), können nun aber den Markteintritt für neue Wettbewerber erschweren.

Bei fast allen im Frühstadium befi ndlichen technologischen Entwicklungen im Bereich Radar und Optronik kooperiert die HENSOLDT-Gruppe mit zahlreichen renommierten Universitäten und Forschungsinstituten, insbesondere in Deutschland. Durch die intensive Zusammenarbeit zwischen den Universitäten und Forschungsinstituten legt die HENSOLDT-Gruppe die Basis für eine optimale Nutzung ihrer Chancen als innovatives Unternehmen. Beide Segmente profi tieren davon.

2.2 Gesamtbewertung der Chancen

Die bedeutsamsten Chancen ergeben sich für die HENSOLDT-Gruppe aus der derzeitigen Erhöhung der Verteidigungsbudgets. Hinzu kommen die Diversifi zierung der Produktpalette und der Ausbau des Servicegeschäfts sowie die Fähigkeit von HENSOLDT, als Innovationsführer in seiner Branche zu agieren.

V NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG

Nachhaltigkeit (Environment Social Governance bzw. "ESG") ist für HENSOLDT ein wichtiges Thema, das stetig weiter ausgebaut wird. Der Schutz natürlicher Ressourcen, der verantwortungsvolle Umgang mit den Mitarbeitern sowie eine integre Unternehmensführung sind seit jeher die Schlüsselbestandteile der Unternehmenskultur. HENSOLDT hat sich Ziele gesetzt und ist Verpfl ichtungen eingegangen, um den Planeten zu schützen, das gesellschaftliche Leben zu stärken, die Potentiale der Mitarbeiter zu fördern und eine Unternehmenskultur der Integrität zu wahren und zu fördern. Diese Ziele sind auch in der Nachhaltigkeitsstrategie verankert.

In diesem Jahr erstellt HENSOLDT einen den Anforderungen an kapitalmarktorientierte Unternehmen entsprechenden Nachhaltigkeitsbericht, der die Nachhaltigkeitsaktivitäten von HENSOLDT beschreibt und ausführlich

auf den Einfl uss des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft eingeht. Hierzu wird über aktuelle Initiativen und wesentliche Leistungsindikatoren, insbesondere zu den als besonders wesentlich identifi zierten Themen, informiert und ein Ausblick auf zukünftige Maßnahmen und Initiativen gegeben. Aktuell wurden dabei die Geschäftsintegrität sowie die Gesundheit und Sicherheit als zentrale Themen identifi ziert. Weitere Schwerpunkte bilden die Produktverantwortung, das Potential und die Weiterentwicklung der Mitarbeiter sowie die Diversität im Unternehmen.

Der Nachhaltigkeitsbericht enthält die nichtfi nanzielle Konzernerklärung gemäß §§ 315b und 315c HGB. Der Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2020 wird gleichzeitig mit dem Geschäftsbericht veröffentlicht und ist dann auf der Website von HENSOLDT verfügbar.

VI VERGÜTUNGSBERICHT

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2020 ist von der Gesellschaft nach den gemäß Artikel 83 Abs. 1 Satz 2 EGHGB noch anzuwendenden, bis zum 31. Dezember 2019 geltenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Er erläutert daher entsprechend den Vergütungssystemen für die Mitglieder des Vorstands und die Mitglieder des Aufsichtsrats, über deren Billigung die Hauptversammlung der HENSOLDT AG 2021 beschließen wird, die Grundzüge der Vergütungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat der HENSOLDT AG und berichtet zur Höhe der Vergütung, die den einzelnen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 gewährt wurde. Der Vergütungsbericht berücksichtigt darüber hinaus bereits verschiedene Anforderungen, die sich aus dem künftig anzuwendenden § 162 AktG ergeben.

Die HENSOLDT AG ist durch Formwechsel, eingetragen im Handelsregister am 17. August 2020, aus der HENSOLDT GmbH hervorgegangen. Am 25. September 2020 erfolgte die Erstnotierung der Aktien der HENSOLDT AG an der Frankfurter Wertpapierbörse. Im Geschäftsjahr 2020 waren die heutigen Vorstandsmitglieder, die Herren Thomas Müller, Axel Salzmann und Peter Fieser, zunächst auf der Grundlage von Geschäftsführeranstellungsverträgen bei der HENSOLDT Holding GmbH angestellt. Sie wurden im Rahmen des Formwechsels als Vorstandsmitglieder der HENSOLDT AG bestellt. Sie waren zudem als Geschäftsführer der HENSOLDT GmbH bestellt.

Im Zuge des Formwechsels hat die HENSOLDT AG das Vergütungssystem an die Bedürfnisse einer börsennotierten Gesellschaft angepasst. Bei dieser Anpassung waren die folgenden Prinzipien maßgebend:

  • Ausrichtung der Vergütung des Vorstands auf die strategische Zielsetzung der HENSOLDT-Gruppe. Dabei soll die langfristige fi nanzielle und nachhaltige Performance unterstützt werden.
  • Fokussierung auf das weitere Wachstum sowie die Rentabilität des Unternehmens.
  • Orientierung des Vergütungssystems an Nachhaltigkeitskriterien und Berücksichtigung der Vielzahl an Stakeholder-Interessen, insbesondere durch Einführung von Diversitäts- und Umweltzielen.
  • Leistungsorientierung der variablen Vergütungsbestandteile.
  • Harmonisierung der Vergütungsstruktur: Zielsetzungen des Vorstands für die Entwicklung des Gesamtunternehmens werden entsprechend für breitere Mitarbeitergruppen und insbesondere leitende Angestellte angewandt.
  • Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit des Vergütungssystems.

1 GRUNDSÄTZE DER VORSTANDSVERGÜTUNG

Die Struktur der Vergütung und die an die Mitglieder des Vorstands gezahlten Beträge werden vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Bei der Überprüfung werden die in den Empfehlungen G.2, G.3 und G.5 des deutschen Corporate Governance

Kodex in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK") empfohlenen Bewertungskriterien angewendet sowie die Anforderungen gemäß § 87 AktG umgesetzt.

Bislang wurde der Empfehlung G.4 des DCGK nicht entsprochen.

2 ÜBERBLICK ÜBER DAS VERGÜTUNGSSYSTEM

Zur Überarbeitung des Vergütungssystems sowie insbesondere zur Prüfung der Vergütungshöhe wurde ein externer unabhängiger Experte konsultiert. Die für einen Marktvergleich herangezogene Benchmark basiert auf einer deutschen Vergleichsgruppe börsennotierter Unternehmen von vergleichbarer Größe mit einem Schwerpunkt auf Industrie-, Maschinenbau- und Automobilzulieferer, sowie börsennotierter Unternehmen vergleichbarer Größe aus der Informationstechnologie-Branche.13

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach ihrem Verantwortungsbereich, der individuellen Leistung, der Leistung des gesamten Vorstands sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Lage und dem Erfolg der HENSOLDT-Gruppe. Die an die Mitglieder des Vorstands gezahlte Vergütung ist angemessen, leistungsorientiert und entspricht den Marktbedingungen.

Die Vorstandsdienstverträge lösten ab dem Zeitpunkt der Bestellung der bisherigen Geschäftsführer zu Vorstandsmitgliedern die bis dahin bestehenden Geschäftsführeranstellungsverträge mit der HENSOLDT Holding GmbH ab.

Die Vergütung für die Pre-Formwechsel-Phase erfolgt grundsätzlich nach den Vergütungsbedingungen gemäß den Dienstverträgen der bisherigen Geschäftsführer mit der HENSOLDT Holding GmbH.

Die Vergütung für die Post-Formwechsel-Phase basiert hingegen auf neuen Vergütungsbedingungen, in denen neben einem kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteil (STI) auch ein langfristiger variabler Vergütungsbestandteil (LTI) vorgesehen ist. Die Einführung des LTI als Vergütungsbestandteil zielt darauf ab, die Incentivierung durch die Vergütung der Vorstandsmitglieder an die langfristigen Entwicklungen und Erfolge der HENSOLDT-Gruppe anzupassen. Die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, übersteigt im neuen Vergütungssystem den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen.

Bei unterjährigem Eintritt oder Austritt berechnen sich sämtliche Bezüge der Mitglieder des Vorstands pro rata temporis.

13 Es handelt sich um folgende 15 Unternehmen, die in den Peer-Gruppen-Vergleich einbezogen worden sind: Brenntag, Dürr, Fraport, GEA, KION, Knorr-Bremse, MTU Aero Engines, Nemetscheck, Osram, Rational, Rheinmetall, Siltronic, Software, TeamViewer, Varta.

3 BESTANDTEILE DER VORSTANDVERGÜTUNG

3.1 Feste Vergütungsbestandteile

Grundvergütung

Die Mitglieder des Vorstands erhalten für ihre Tätigkeit von der Gesellschaft ein festes Jahresgrundgehalt, zahlbar in zwölf gleichen Raten.

Dieses betrug für das Berichtsjahr:

  • für Herrn Müller in der Pre-Formwechsel-Phase 600.000 € (brutto) p.a. und in der Post-Formwechsel-Phase 600.000 € (brutto) p.a.
  • für Herrn Salzmann in der Pre-Formwechsel-Phase 600.000 € (brutto) p.a. und in der Post-Formwechsel-Phase 600.000 € (brutto) p.a.
  • für Herrn Fieser in der Pre-Formwechsel-Phase 300.000 € (brutto) p.a. und in der Post-Formwechsel-Phase 400.000 € (brutto) p.a.

Nebenleistungen

Den Vorstandsmitgliedern werden zudem Nebenleistungen gewährt. Diese setzen sich im Wesentlichen zusammen aus einem Dienstwagen, Arbeitgeberbeiträgen zur privaten bzw. gesetzlichen Krankenversicherung, Lohnfortzahlung

bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Tod, vorsorglichen Gesundheitschecks auf Kosten der Gesellschaft, einer Gruppenunfallversicherung, einer Risikolebensversicherung, einer Erstattung von Heimreisekosten14, einem Wohnkostenzuschuss zum Zweitwohnsitz15. Die Nebenleistungen sind nach § 7 des Vorstandsdienstvertrags (in der Post-Formwechsel-Phase) auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Altersversorgung

Die Vorstände haben zudem für die Dauer des Geschäftsführeranstellungsvertrags (in der Pre-Formwechsel-Phase) bzw. des Vorstandsdienstvertrags (in der Post-Formwechsel-Phase) einen Anspruch auf Teilnahme an dem Versorgungsplan "P3 – Persönlicher Pensions Plan für Leitende Angestellte und Executives" (oder einem vergleichbaren Nachfolgeplan) in seiner jeweils gültigen Fassung. Der jährliche Beitrag ist 1,75 % des beitragsfähigen Entgelts zuzüglich 14 % des Teils dieses Entgelts, der im Zeitpunkt der Bereitstellung des Beitrags die für den Mitarbeiter maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (§§ 159, 275a SGB VI in der jeweils gültigen Fassung) übersteigt.

3.2 Variable Vergütungsbestandteile

Zusätzlich zum festen Jahresgrundgehalt wird den Vorstandsmitgliedern ein vom Jahreserfolg abhängiger STI-Jahresbonus und ab dem ersten in der Post-Formwechsel-Phase beginnenden Geschäftsjahr (d.h. ab dem Geschäftsjahr 2021) zusätzlich ein auf den langfristigen, nachhaltigen Erfolg der HENSOLDT-Gruppe ausgerichtetes Vergütungselement als LTI-Bonus gemäß den jeweils anwendbaren Vergütungsregelungen gewährt.

Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder Vergleichsparameter für den STI-Jahresbonus und den LTI-Bonus ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Aufsichtsrat hat allerdings die Möglichkeit, im Rahmen der Zielfeststellung außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen.

14 Dies betrifft nur das Vorstandsmitglied Axel Salzmann.

15 Dies betrifft nur das Vorstandsmitglied Axel Salzmann.

STI-Jahresbonus

Die Vorstandsmitglieder haben die Möglichkeit, einen vom Jahreserfolg der Gesellschaft abhängigen STI-Jahresbonus zu erhalten. Der STI-Jahresbonus belohnt die Erreichung der kurz- bis mittelfristigen Geschäftsziele der HENSOLDT-Gruppe. Die entsprechenden Zielwerte werden vom Aufsichtsrat im Rahmen der Festlegung des jährlichen Budgets verabschiedet. Der STI-Jahresbonus wird fällig binnen dreißig Arbeitstagen nach Billigung des Konzernabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr der Gesellschaft.

Für das Berichtsjahr 2020 wurde ein jährlicher Zielbonus festgesetzt, der von der Erreichung bestimmter gleichgewichteter finanzieller Ziele der HENSOLDT-Gruppe (basierend auf den Zielwerten: bereinigten Free Cashflow, bereinigtes EBITDA und Order Intake) abhängig ist. Die Zielerreichung des STI-Jahresbonus für das Berichtsjahr richtet sich nach den unter

Auszahlungsbedingungen des STI im Geschäftsjahr 2020:

den ursprünglichen Geschäftsführeranstellungsverträgen (in Verbindung mit dem darunter geltenden maßgeblichen Bonusplan) maßgeblichen Erfolgszielen für den Jahresbonus 2020.

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 bemisst sich der STI-Jahresbonus anhand der drei gleichgewichteten STI-Bonuskomponenten Free Cashflow, EBITDA und Jahresumsatz, jeweils ermittelt auf konsolidierter Basis für die HENSOLDT Gruppe.

Der Zielbonus bei 100 %iger Zielerreichung beträgt:

  • für Herrn Müller im Berichtsjahr 600.000 € (brutto) p.a. und ab dem Geschäftsjahr 2021 550.000 € (brutto) p.a.
  • für Herrn Salzmann im Berichtsjahr 550.000 € (brutto) p.a. und ab dem Geschäftsjahr 2021 500.000 € (brutto) p.a.
  • für Herrn Fieser im Berichtsjahr 300.000 € (brutto) p.a. und ab dem Geschäftsjahr 2021 300.000 € (brutto) p.a.
Auszahlung in % des Zielbonus
Bonuskomponente Gewichtung <80% des
Zielwerts
>80% und
<100%
des Zielwerts*
ZIelwert >100% und
<120%
des ZIelwerts*
>120%
des Zielswerts**
bereinigter Free Cash Flow 33% 0% lineare
Verminderung
im Verhältnis 1:5
100% lineare
Erhöhung im
Verhältnis 1:2,5
150%*
bereinigtes EBITDA 33% 0% lineare
Verminderung
im Verhältnis 1:5
100% lineare
Erhöhung im
Verhältnis 1:2,5
150%*
Order Intake 33% 0% lineare
Verminderung
im Verhältnis 1:5
100% lineare
Erhöhung im
Verhältnis 1:2,5
150%*

* Bei Unterschreiten eines jeweiligen Zielwerts für eine STI-Bonuskomponente vermindert sich der jeweilige Bonusanteil linear im Verhältnis 1:5. Bei Überschreiten eines Zielwerts für eine STI-Bonuskomponente erhöht sich der jeweilige Bonusanteil linear im Verhältnis 1:2,5.

** Die lineare Erhöhung des Bonusanteils erfolgt ausschließlich, wenn bei allen drei STI-Bonuskomponenten ein Zielwert von jeweils mehr als 80 % erreicht wurde.

Der relative Anteil des STI-Jahresbonus variiert zwischen den verschiedenen Vorstandspositionen und basiert auf einem vertraglich vereinbarten Zielwert von 90 % - 100 % der Grundvergütung.

Die im Berichtszeitraum gewährte Ziel-Direktvergütung aller Vorstandsmitglieder setzte sich daher wie folgt aus Grundvergütung und variabler Vergütung zusammen:

Alle Ansprüche des Vorstandsmitglieds auf einen etwaigen STI-Jahresbonus verfallen, falls das Anstellungsverhältnis aus einem vom Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund i.S.d. § 626 BGB endet.

Im Übrigen erfolgt im Falle einer unterjährigen Vertragsbeendigung die ratierliche Auszahlung noch offener Ansprüche des Vorstandsmitglieds auf einen STI-Jahresbonus, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung entfallen, nach den vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und nach der festgelegten Fälligkeit.

Long-Term Incentive

Die Vorstandsmitglieder nehmen beginnend mit dem ersten in der Post-Formwechsel-Phase beginnenden Geschäftsahr, d.h. dem Geschäftsjahr 2021, an dem jeweils geltenden LTI-Bonus teil. Mit jedem Geschäftsjahr beginnt eine neue Bemessungsperiode (Performanceperiode) gemäß den Bedingungen des jeweils anwendbaren LTI-Bonus, nach deren Ablauf die Zielerreichung bestimmter vorher definierter Ziele gemessen wird. Der erste LTI-Bonus gilt für das Geschäftsjahr 2021 mit der Performanceperiode 2021 bis 2024.

Der Aufsichtsrat legt zu Beginn der jeweiligen vierjährigen Bemessungsperiode einer LTI-Bonustranche nach billigem Ermessen die Bedingungen für jede LTI-Bonuskomponente und die entsprechenden Zielwerte der betreffenden Bonustranche fest. Sofern der Aufsichtsrat keine Neufestlegung der LTI-Bedingungen beschließt, gelten die Bedingungen des aktuellen LTI-Bonus auch für die jeweils nächste Performanceperiode.

Die Bedingungen des aktuell geltenden LTI-Bonus sehen die Zuteilung von virtuellen Aktien (Performance Share Units) zu Beginn des ersten Geschäftsjahres der Performanceperiode 2021 bis 2024 vor. Die anfänglich zugeteilte Tranche Performance Share Units dient dabei als Berechnungsgröße für die spätere Ermittlung eines etwaigen LTI-Bonus-Auszahlungsbetrages unter Berücksichtigung der Erfolgsmessung/Zielerreichung nach Ablauf der vierjährigen Bemessungsperiode. Zu Beginn der jeweiligen Bemessungsperiode erhält das Vorstandsmitglied eine Anzahl virtueller Aktien ("Aktienrechte"), welche sich aus der Division des Zielbetrags des LTI-Zielbonus durch den durchschnittlichen Kurs der Aktien der HENSOLDT AG ergibt.

Der Zuteilungswert (Zielbetrag) beträgt für Herrn Müller 650.000 €, für Herrn Salzmann 600.000 € und für Herrn Fieser 400.000 €.

Nach Ablauf der jeweiligen Bemessungsperiode wird ein Gesamtzielerreichungsgrad für die vor Beginn der Performanceperiode vom Aufsichtsrat festgelegten Erfolgsziele ermittelt.

Auf der Grundlage der aktuell geltenden Bedingungen des LTI-Bonus wird die endgültige Anzahl der Performance Share Units am Ende der Performanceperiode ermittelt, indem die anfängliche Anzahl der Performance Share Units mit der Gesamtzielerreichung multipliziert wird. Der Gesamtzielerreichungsgrad ermittelt sich aus den Zielerreichungsgraden der vom Aufsichtsrat für die jeweilige Performanceperiode festgelegten Einzelziele. Im Rahmen des LTI-Bonus für die Performanceperiode 2021 bis 2024 umfassen die Ziele mindestens (i) ein auf dem Aktienkurs/der Aktienrendite basierendes Ziel, (ii) ein langfristiges finanzielles Ziel und (iii) ein Nachhaltigkeits-Ziel.

Der auszuzahlende LTI-Bonus als Baranspruch ermittelt sich, indem die endgültige Anzahl der Performance Share Units mit dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der HENSOLDT AG multipliziert wird. Bei einem unveränderten Aktienkurs und einer Zielerreichung von 100 % (ohne Eingreifen von Clawback-Tatbeständen) würde der Auszahlungsbetrag des LTI-Bonus somit dem ursprünglichen Zuteilungswert entsprechen. Der maximale Auszahlungsbetrag einer LTI-Tranche kann (vor Berücksichtigung von Clawback Tatbeständen) grundsätzlich 200 % des LTI-Zielbetrags nicht überschreiten.

Der relative Anteil des LTI-Bonus variiert zwischen den verschiedenen Vorstandspositionen und basiert auf einem vertraglich vereinbarten Zielwert von 100 %-110 % der Grundvergütung.

Die im zukünftigen Vergütungssystem vorgesehene Ziel-Direktvergütung im Durchschnitt aller Vorstandsmitglieder wird sich daher wie folgt aus Grundvergütung und variabler Vergütung zusammensetzen:

Clawback

STI-Jahresbonus und LTI-Bonus unterliegen ab dem Börsengang der Gesellschaft einer Clawback-Bedingung. Dies beinhaltet, dass die Gesellschaft gegen das Vorstandsmitglied einen Anspruch auf Rückzahlung des ausgezahlten STI-Jahresbonus und LTI-Bonus hat, falls sich nach Auszahlung des STI-Jahresbonus und LTI-Bonus herausstellt, dass ein objektiv fehlerhafter testierter und festgestellter Konzernabschluss und/oder Lagebericht, der eine nachträgliche Korrektur erfordert, bei der Berechnung der Höhe der Bonuszahlung verwendet wurde – wobei es auf ein Verschulden des Vorstandsmitglieds nicht ankommt –,

oder falls das Vorstandsmitglied in grob fahrlässiger Weise gegen seine Pflichten gegenüber der Gesellschaft, insbesondere seine Compliance Pflichten, verstoßen hat.

Über die Höhe des Rückforderungsanspruchs entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Bereits ausgezahlte variable Vergütungsbeträge können bei Auftreten eines Clawback-Tatbestandes zurückgefordert werden. Der Rückforderungsanspruch besteht auch dann, wenn die Vorstandsbestellung und/oder das Anstellungsverhältnis mit dem Vorstandsmitglied zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Rückforderungsanspruchs bereits beendet sind/ist.

3.3 Maximalvergütung

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder bestehend aus Jahresgrundgehalt, STI-Jahresbonus und LTI-Bonus sowie Nebenleistungen und Beitrag zur Altersversorgung beträgt nach den neuen Vorstandsdienstverträgen insgesamt maximal

  • für Herrn Müller 3,5 Mio. € (brutto) p.a.,
  • für Herrn Salzmann 3,3 Mio. € (brutto) p.a. und
  • für Herrn Fieser 2,5 Mio. € (brutto) p.a.

3.4 Aktienhalteprogramm

Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, während der Dauer der Bestellung zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft Aktien der HENSOLDT AG zu halten, wobei diese Pflicht erstmals spätestens nach Ablauf von vier Jahren seit der erstmaligen Bestellung zum Mitglied des Vorstands erfüllt sein muss. Das Aktienhalteprogramm soll die Equity Story der Gesellschaft unterstützen und die Mitglieder des Vorstands zur Steigerung des Unternehmenswerts im Sinne der Aktionäre incentivieren.

Die Aktienhalteverpflichtung bestimmt sich nach dem (Brutto-) Jahresgrundgehalt und beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 150 % des Jahresgrundgehalts, für den CFO 120 % des Jahresgrundgehalts und für alle anderen ordentlichen Vorstandsmitglieder 100 % des Jahresgrundgehalts.

Bis zum Ende des Vorstandsdienstvertrags darf das Vorstandsmitglied die im Rahmen des Aktienhalteprogramms gehaltenen Aktien der HENSOLDT AG nicht übertragen, abtreten, verpfänden oder in sonstiger Weise über die Aktien verfügen oder sich zu einer Verfügung verpflichten. Ab dem Ende des Vorstandsdienstvertrages kann das Vorstandsmitglied jährlich bis zu 50 % der von ihm gehaltenen Aktien der HENSOLDT AG frei veräußern.

3.5 Leistungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Bestellung haben die Vorstandsmitglieder Anspruch auf eine Abfindung. Die Abfindung ist auf zwei Jahresvergütungen begrenzt und reduziert sich bei einer Restlaufzeit des Vorstandsdienstvertrags von weniger als zwei Jahren entsprechend zeitanteilig. Die Höhe der Jahresvergütung bestimmt sich dabei aus der Summe des Jahresgrundgehalts und des STI-Zielbetrags für das letzte volle Geschäftsjahr vor dem Ende des Vorstandsdienstvertrags. Etwaige Ansprüche des Vorstandsmitglieds auf den LTI-Bonus bleiben von der Abfindung unberührt.

Eine abweichende Regelung gilt für eine vorzeitige Beendigung des Vorstandsdienstvertrags wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit. In einem solchen Fall erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe eines Jahresgrundgehalts, die sich bei einer Restlaufzeit des Vorstandsdienstvertrages von weniger als einem Jahr entsprechend zeitanteilig verringert. Endet die Vorstandstätigkeit vorzeitig durch den Tod des Vorstandsmitglieds, so haben seine Erben Anspruch auf 1/12 des jährlichen Grundgehalts für den Monat, in dem der Vorstandsdienstvertrag endet sowie für die sechs folgenden Monate, längstens jedoch bis zum Ende der im Vorstandsdienstvertrag vorgesehenen Vertragsdauer.

Schließlich erhält das Vorstandsmitglied im Falle einer wirksamen außerordentlichen Kündigung des Vorstandsdienstvertrags aus wichtigem Grund durch die Gesellschaft oder im Falle einer Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied, für die kein wichtiger Grund besteht, keine Abfindung.

Die Vorstandsmitglieder unterliegen einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot für die Dauer von einem Jahr, während dessen Dauer dem jeweiligen Vorstandsmitglied eine Entschädigung (brutto) in Höhe von monatlich 50 % der vom Vorstandsmitglied zuletzt monatlich bezogenen anteiligen Jahresgrundvergütung zusteht. Die Entschädigung wird am Schluss jedes Monats gezahlt. Eine Abfindung wird in voller Höhe auf den Anspruch angerechnet.

Eine sogenannte Change-of-Control Klausel, d.h. ein Sonderkündigungsrecht für den Fall eines Kontrollwechsels, gab es nur in den alten Geschäftsführeranstellungsverträgen mit der HENSOLDT Holding GmbH. In den im September 2020 abgeschlossenen Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder mit der HENSOLDT AG ist ein solches Sonderkündigungsrecht nicht mehr vorgesehen.

4 BEZÜGE DES AUFSICHTSRATS

Bei der HENSOLDT GmbH gab es in der Pre-Formwechsel-Phase keinen Gesellschafterbeschluss zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder richtet sich nach Wirksamwerden des Formwechsels nach § 12 der Satzung der HENSOLDT AG.

Nach den in der Satzung festgelegten Regelungen beträgt für die Post-Formwechsel-Phase die feste Jahresvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 40.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweifache dieses Betrags, also 80.000 €, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache, also 60.000 €. Für die Tätigkeit im Präsidium, Nominierungsausschuss, Prüfungsausschuss, Complianceausschuss erhalten die Mitglieder eine zusätzliche feste Vergütung in Höhe von 10.000 €. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erhalten jeweils 15.000 €.

Die Obergrenze für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 12 Abs. 3 der Satzung geregelt und beträgt das Zweifache der jeweiligen jährlichen Vergütung des Mitglieds des Aufsichtsrats gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehören oder in einem Ausschuss den Vorsitz geführt haben, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung.

Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern die durch die Ausübung des Amts entstehenden Auslagen einschließlich einer etwaigen auf den Auslagenersatz entfallenden Umsatzsteuer.

5 INDIVIDUALISIERTE OFFENLEGUNG DER IM GESCHÄFTSJAHR 2020 GEWÄHRTEN BZW. GEZAHLTEN VERGÜTUNG DES VORSTANDS

Gewährte Zuwendungen für das Berichtsjahr – Konzern (1. Januar bis 31. Dezember 2020)

Thomas Müller*
CEO
Axel Salzmann*
CFO
Peter Fieser*
CHRO
Geschäftsjahr Geschäftsjahr Geschäftsjahr
in € 2020 2020(Min) 2020(Max) 2019 2020 2020(Min) 2020(Max) 2019 2020 2020(Min) 2020(Max) 2019
Jahresgrundgehalt 600.000 600.000 600.000 600.000 600.000 600.000 600.000 600.000 339.288** 339.288 339.288 300.000
Nebenleistungen 37.707 37.707 37.707 44.002 138.627 138.627 138.627 140.952 36.614 36.614 36.614 51.914
Summe 637.707 637.707 637.707 644.002 738.627 738.627 738.627 740.952 375.902 375.902 375.902 351.914
STI-Jahresbonus 600.000 - 900.000 600.000 550.000 - 825.000 550.000 300.000 - 450.000 300.000
LTI-Bonus n/a n/a n/a n/a n/a n/a n/a n/a n/a n/a n/a n/a
Summe 1.237.707 637.707 1.537.707 1.244.002 1.288.627 738.627 1.563.627 1.290.952 675.902 375.902 825.902 651.914
Versorgungsaufwand 174.127 174.127 174.127 177.744 166.252 166.252 166.252 169.869 98.418 98.418 98.418 83.244
Gesamtvergütung 1.411.834 811.834 1.711.834 1.421.746 1.454.878 904.878 1.729.878 1.460.821 774.319 474.319 924.319 735.158

* Der Stelleninhaber wurde durch Gesellschafterbeschluss vom 28. Oktober 2019 als Geschäftsführer der HENSOLDT GmbH bestellt und war zuvor angestellt bei der HENSOLDT Holding GmbH (vormalige Obergesellschaft des Konzerns).

** Das Jahresgrundgehalt von Peter Fieser wurde mit Wirkung vom 17. August 2020 von 300.000 € auf 400.000 € erhöht. Daraus ergibt sich im Jahresdurchschnitt 339.288 €.

Zufluss im Berichtsjahr – Konzern (1. Januar bis 31. Dezember 2020)

Thomas Müller*
CEO
Axel Salzmann*
CFO
Peter Fieser*
CHRO
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr Geschäftsjahr
in € 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Jahresgrundgehalt 600.000 600.000 600.000 600.000 339.286 300.000
Nebenleistungen 37.707 44.002 138.627 140.952 36.614 51.914
Summe 637.707 644.002 738.627 740.952 375.900 351.914
STI-Jahresbonus 450.000 660.000 412.500 605.000 225.000 302.500
LTI-Bonus n/a n/a n/a n/a n/a n/a
Sonstiges - - - - - -
Summe 1.087.707 1.304.002 1.151.127 1.345.952 600.900 654.414
Versorgungsaufwand 174.127 177.744 166.252 169.869 98.418 83.244
Gesamtvergütung 1.261.834 1.481.746 1.317.378 1.515.821 699.317 737.658

* Der Stelleninhaber wurde durch Gesellschafterbeschluss vom 28. Oktober 2019 als Geschäftsführer der HENSOLDT GmbH bestellt und war zuvor bei der HENSOLDT Holding GmbH (vormalige Obergesellschaft des Konzerns) angestellt.

Gesamtbezüge von der Gesellschaft nach HGB – Konzern (1. Januar bis 31. Dezember 2020)

Thomas Müller*
CEO
Axel Salzmann*
CFO
Peter Fieser*
Geschäftsjahr Geschäftsjahr CHRO
Geschäftsjahr
in € 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Festvergütungen 600.000 600.000 600.000 600.000 339.286 300.000
Nebenleistungen 37.707 44.002 138.627 140.952 36.614 51.914
Summe 637.707 644.002 738.627 740.952 375.900 351.914
Variable Vergütung 600.000 450.000 550.000 412.500 300.000 302.500
Zwischensumme variable
Vergütung
600.000 450.000 550.000 412.500 300.000 225.000
Versorgungsaufwand 174.127 177.744 166.252 169.869 98.418 83.244
Gesamtvergütung 1.411.834 1.271.746 1.454.878 1.323.321 774.317 660.158

* Das Eintrittsdatum entspricht dem Beginn der Bestellung zum Geschäftsführer der gleichen Gesellschaft. Der Stelleninhaber wurde im Rahmen eines Formwechsels mit Beschluss vom 11. August 2020 als Vorstandsmitglied bestellt und mit Eintragung des Formwechsels am 17. August 2020 zum Vorstandsmitglied.

Gewährte Zuwendungen für das Berichtsjahr – HENSOLDT AG (17. August bis 31. Dezember 2020)

Thomas Müller*
CEO
Axel Salzmann*
CFO
Peter Fieser*
CHRO
ab 17. August 2020 ab 17. August 2020 ab 17. August 2020
in € 2020 2020(Min) 2020(Max) 2019 2020 2020(Min) 2020(Max) 2019 2020 2020(Min) 2020(Max) 2019
Jahresgrundgehalt, anteilig** 235.710 235.710 235.710 n/a 235.710 235.710 235.710 n/a 157.140 157.140 157.140 n/a
Nebenleistungen 12.820 12.820 12.820*** n/a 47.324 47.324 47.324*** n/a 9.293 9.293 9.293*** n/a
Summe 248.530 248.530 248.530 n/a 283.034 283.034 283.034 n/a 166.433 166.433 166.433 n/a
STI-Jahresbonus, anteilig 235.710 - 353.565 n/a 216.068 - 324.101 n/a 117.855 - 176.783 n/a
LTI-Bonus n/a n/a n/a n/a n/a n/a n/a n/a n/a n/a n/a n/a
Summe 484.240 248.530 602.095 n/a 499.101 283.034 607.135 n/a 284.288 166.433 343.216 n/a
Versorgungsaufwand 67.909 67.909 67.909 n/a 64.838 64.838 64.838 n/a 38.383 38.383 38.383 n/a
Gesamtvergütung 552.150 316.440 670.004 n/a 563.940 347.872 671.973 n/a 322.671 204.816 381.598 n/a

* Das Eintrittsdatum entspricht dem Beginn der Bestellung zum Geschäftsführer der gleichen Gesellschaft. Der Stelleninhaber wurde im Rahmen eines Formwechsels mit Beschluss vom 11. August 2020 als Vorstandsmitglied bestellt und mit Eintragung des Formwechsels am 17. August 2020 zum Vorstandsmitglied.

** Die tagesgenaue Abrechnung ist auf Basis von Steuertagen erfolgt.

*** Die Nebenleistungen sind laut Artikel 7.1 des Vorstandanstellungsvertrags begrenzt.

Zufluss im Berichtsjahr – HENSOLDT AG (17. August bis 31. Dezember 2020)

Thomas Müller*
CEO
Axel Salzmann*
CFO
Peter Fieser*
CHRO
ab 17. August 2020 ab 17. August 2020 ab 17. August 2020
in € 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Jahresgrundgehalt 235.714 n/a 235.714 n/a 157.143 n/a
Nebenleistungen 12.820 n/a 47.324 n/a 9.293 n/a
Summe 248.535 n/a 283.038 n/a 166.436 n/a
STI-Jahresbonus - n/a - n/a - n/a
LTI-Bonus n/a n/a n/a n/a n/a n/a
Sonstiges - - - n/a - n/a
Summe 248.535 n/a 283.038 n/a 166.436 n/a
Versorgungsaufwand 67.909 n/a 64.838 n/a 38.383 n/a
Gesamtvergütung 316.444 n/a 347.876 n/a 204.819 n/a

* Eintrittsdatum entspricht dem Beginn der Bestellung zum Geschäftsführer der gleichen Gesellschaft. Der Stelleninhaber wurde im Rahmen eines Formwechsels mit Beschluss vom 11. August 2020 als Vorstandsmitglied bestellt und mit Eintragung des Formwechsels am 17. August 2020 zum Vorstandsmitglied.

Gesamtbezüge von der Gesellschaft nach HGB – HENSOLDT AG (17. August bis 31. Dezember 2020)

Thomas Müller*
CEO
Axel Salzmann*
CFO
Peter Fieser*
CHRO
ab 17. August 2020
ab 17. August 2020 ab 17. August 2020
in € 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Festvergütungen 235.714 n/a 235.714 n/a 157.143 n/a
Nebenleistungen 12.820 n/a 47.324 n/a 9.293 n/a
Summe 248.535 n/a 283.038 n/a 166.436 n/a
Variable Vergütung 235.710 n/a 216.068 n/a 117.855 n/a
Zwischensumme variable
Vergütung
235.710 n/a 216.068 n/a 117.855 n/a
Versorgungsaufwand 67.909 n/a 64.838 n/a 38.383 n/a
Gesamtvergütung 552.154 n/a 563.944 n/a 322.674 n/a

* Eintrittsdatum entspricht dem Beginn der Bestellung zum Geschäftsführer der gleichen Gesellschaft. Der Stelleninhaber wurde im Rahmen eines Formwechsels mit Beschluss vom 11. August 2020 als Vorstandsmitglied bestellt und mit Eintragung des Formwechsels am 17. August 2020 zum Vorstandsmitglied.

6 INDIVIDUALISIERTE OFFENLEGUNG DER BEZÜGE DES AUFSICHTS-RATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

Berechnung für die Vergütung des Aufsichtsrats auf der Ebene der HENSOLDT Holding GmbH (1. Januar bis 16. August 2020)

bis 16. August 2020
in € Gesamt 2020 Feste Vergütung Tätigkeit in Ausschuss
Johannes Huth 33.333 26.667 6.667
Christian Ollig - - -
Claire Wellby 26.667 26.667 -
Prof. Wolfgang Ischinger 33.333 26.667 6.667
Ingrid Jägering 33.333 26.667 6.667
Prof. Burkhard Schwenker 33.333 26.667 6.667
Armin Maier-Junker 33.333 26.667 6.667
Winfried Fetzer 33.333 26.667 6.667
Thomas Hoepfner 33.333 26.667 6.667
Peter Härtle 8.333 6.667 1.667
Dr. Frank Döngi 25.000 20.000 5.000
Jürgen Bühl 33.333 26.667 6.667
Julia Wahl 33.333 26.667 6.667

Berechnung für die Vergütung des Aufsichtsrats der HENSOLDT AG (17. August bis 31. Dezember 2020)

ab 17. August 2020
in € Gesamt 2020 Feste Vergütung Tätigkeit in Ausschuss
Johannes Huth 45.833 33.333 12.500
Christian Ollig - - -
Claire Wellby 16.667 16.667 -
Prof. Wolfgang Ischinger 25.000 16.667 8.333
Ingrid Jägering 27.083 16.667 10.417
Prof. Burkhard Schwenker 22.917 16.667 6.250
Armin Maier-Junker 29.167 25.000 4.167
Winfried Fetzer 20.833 16.667 4.167
Marion Koch 20.833 16.667 4.167
Dr. Frank Döngi 20.833 16.667 4.167
Jürgen Bühl 20.833 16.667 4.167
Julia Wahl 20.833 16.667 4.167

VII ÜBERNAHME- RELEVANTE ANGABEN SOWIE ERLÄUTERN- DER BERICHT

Die übernahmerelevanten Angaben sowie der erläuternde Bericht für das Geschäftsjahr 2020 erfolgen nach § 289a Abs.1 und § 315a Abs.1 HGB, jeweils in der gemäß Art. 83 Abs. 1 Satz 2 EGHGB auf diesen Bericht anwendbaren Fassung.

1 ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS

Zum 31. Dezember 2020 beläuft sich das Grundkapital der HENSOLDT AG auf 105 Mio. € und ist eingeteilt in 105.000.000 auf den Inhaber Iautende Stammaktien (Stückaktien). Die Aktien sind voll eingezahlt. Mit allen Aktien sind

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die gleichen Rechte und Pfl ichten verbunden. Die Rechte und Pfl ichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes (AktG), insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.

2 BESCHRÄNKUNGEN, DIE STIMMRECHTE UND ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN BETREFFEN

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte zustehen. In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen. Verstöße gegen Mitteilungspflichten im Sinne der §§ 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 und 39 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) können dazu führen, dass nach Maßgabe des § 44 WpHG Rechte aus Aktien und auch das Stimmrecht zumindest zeitweise nicht bestehen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ("BMWi") kann den direkten oder indirekten Erwerb von Aktien der Gesellschaft durch einen ausländischen Erwerber prüfen, wenn der Erwerber nach dem Erwerb direkt oder indirekt 10 % oder mehr der Stimmrechte der Gesellschaft halten wird. Nach den Regelungen in §§ 60ff Außenwirtschaftsverordnung ist der beabsichtigte Erwerb dem BMWi schriftlich anzuzeigen, das den Erwerb nur dann freigibt, wenn dem Erwerb keine wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Ist § 60 der Außenwirtschaftsverordnung nicht anwendbar, kann das BMWi den Erwerb dennoch untersagen

oder beschränken, wenn dadurch die öffentliche Ordnung oder Sicherheit in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat gefährdet wird (sektorübergreifende Prüfung).

Im Zuge des Börsengangs der HENSOLDT AG hat sich die Square Lux Holding II S.à r.l. für die von ihr bzw. einem mit ihr verbundenen Unternehmen gehaltenen Aktien einer Lock-up-Verpflichtung gegenüber den Konsortialbanken für die Dauer von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt des Börsengangs am 25. September 2020 unterworfen. Bestimmte Transaktionen sind hiervon ausgenommen.

Es bestehen im Zusammenhang mit Art. 19 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und auf Basis interner Vorgaben für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der HENSOLDT AG beim Kauf und Verkauf von Aktien der HENSOLDT AG gewisse Handelsverbote, insbesondere im zeitlichen Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Geschäftszahlen, sowie Haltepflichten im Zusammenhang mit der Vergütung des Vorstands.

Im Übrigen sind dem Vorstand keine Vereinbarungen von Aktionären der HENSOLDT AG bekannt, welche Beschränkungen enthalten, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien betreffen.

3 BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE 10,0 % DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITEN

Es bestanden nach Kenntnis der Gesellschaft zum Bilanzstichtag folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am stimmberechtigten Kapital der HENSOLDT AG, die 10,0 % der Stimmrechte überschreiten:

  • Mit Stimmrechtsmitteilungen vom 28. September 2020 meldeten die KKR Management LLP, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, bzw. die KKR SP Limited, George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln, als meldepflichtige Personen nach § 40 WpHG jeweils, dass ihnen indirekt 66.666.666 Stimmrechte zugerechnet werden. Bezogen auf das in 105.000.000 Aktien eingeteilte Grundkapital der HENSOLDT AG stellt dies einen Anteil in Höhe von rund 63,5 % der Stimmrechte dar. Die Stimmrechte werden direkt von der Square Lux Holding II S.à r.l. als Aktionär gehalten.
  • Weiterhin meldeten die KKR Management LLP, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, bzw. die KKR SP Limited, George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln, als meldepflichtige Personen nach § 40 WpHG in den Stimmrechtsmitteilungen vom 28. September 2020 jeweils ein ihnen ebenfalls zugerechnetes Instrument in Bezug auf den Erwerb

von insgesamt 5.000.000 Stimmrechten mit einer Laufzeit bis zum 5. November 2020. Bezogen auf das in 105.000.000 Aktien eingeteilte Grundkapital der HENSOLDT AG stellt dies einen Anteil in Höhe von rund 4,8 % der Stimmrechte dar.

Die Bundesrepublik Deutschland, Berlin, meldete mit Stimmrechtsmitteilung vom 30. September 2020 ein Erwerbsrecht in Bezug auf insgesamt 26.355.000 Aktien und damit entsprechender Stimmrechte mit einem Ausübungszeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2020. Bezogen auf das in 105.000.000 Aktien eingeteilte Grundkapital der HENSOLDT AG entspricht dies einem Anteil in Höhe von 25,1 % der Stimmrechte. Am 17. Dezember 2020 hat die Bundesrepublik Deutschland bekanntgegeben, in Ausübung dieses Erwerbsrechts 25,1 % der Anteile an der HENSOLDT AG von der Square Lux Holding II S.à r.l erwerben zu wollen (Vollzug voraussichtlich in 2021).

Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10,0 % der Stimmrechte erreichen, sind der Gesellschaft nicht gemeldet worden und auch nicht anderweitig bekannt.

4 AKTIEN MIT SONDERRECHTEN, DIE KONTROLLBEFUG-NISSE VERLEIHEN

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

Die Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das Bundesministerium für Verteidigung gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder dem entsprechenden in der jeweiligen Funktion nachfolgenden Ministerium) ist jedoch, sobald und solange sie Aktionärin der Gesellschaft ist, berechtigt, eines der auf die Aktionäre entfallenden Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Solange die Square Lux Holding II S.à r.l., Luxemburg, Aktionärin der Gesellschaft ist, besteht das vorstehend

beschriebene Entsendungsrecht der Bundesrepublik Deutschland als gemeinsames Entsendungsrecht der Bundesrepublik Deutschland und der Square Lux Holding II S.à r.l. Die Bundesrepublik Deutschland ist zudem berechtigt, ein weiteres Mitglied der auf die Aktionäre entfallenden Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, solange der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar oder mittelbar Aktien im Umfang von mindestens 25,1 % des Grundkapitals der Gesellschaft gehören. Die näheren Einzelheiten dieses Entsendungsrechts, einschließlich weiterer Modalitäten der Ausübung, finden sich in § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft.

5 ART DER STIMMRECHTS-KONTROLLE, WENN ARBEITNEHMER AM KAPITAL BETEILIGT SIND UND IHRE KONTROLL-RECHTE NICHT UNMITTELBAR AUSÜBEN

Es bestehen keine Aktienoptionsprogramme, bei denen Kontrollrechte nicht unmittelbar ausgeübt werden. Arbeitnehmer, die Aktien der HENSOLDT AG halten, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus.

6 GESETZLICHE VOR-SCHRIFTEN UND BESTIM-MUNGEN DER SATZUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG VON VORSTANDSMITGLIEDERN UND DIE ÄNDERUNG DER SATZUNG

Die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG sowie in § 31 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) geregelt. Der Vorstand besteht gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung aus mindestens zwei Personen, die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Die Satzung regelt außerdem ergänzend, dass der Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen kann.

Eine Änderung der Satzung bedarf nach §§ 119 Abs. 1 Nr. 6, 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 10 Abs. 9 der Satzung dem Aufsichtsrat übertragen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat durch Hauptversammlungsbeschlüsse ermächtigt worden, § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2020/I und für den Fall der Nichtausnutzung nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums bzw. des Ablaufs der Ausübungs- und Erfüllungsfristen sowie entsprechend der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I zu ändern.

Satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung

vertretenen Grundkapitals, sofern die Satzung nicht eine andere Kapitalmehrheit bestimmt. § 16 Abs. 2 der Satzung der HENSOLDT AG bestimmt insoweit eine andere Kapitalmehrheit. Demnach werden Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht die Satzung oder das Gesetz zwingend etwas Abweichendes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit außerdem eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Die Mehrheit nach § 16 Abs. 2 der Satzung gilt jedoch insbesondere nicht für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens, da insoweit nach § 179 Abs. 2 Satz 2 AktG nur eine größere Kapitalmehrheit in der Satzung festgelegt werden könnte. Für eine Satzungsänderung gesetzlich erforderliche Kapitalmehrheiten von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals neben der einfachen Stimmenmehrheit bleiben zudem unberührt; dies betrifft insbesondere Beschlüsse über die Schaffung bedingten Kapitals, § 193 Abs. 1 Satz 1 AktG, die Schaffung genehmigten Kapitals, § 202 Abs. 2 Satz 2 AktG, eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, § 207 Abs. 2 Satz 1 AktG, die Herabsetzung des Grundkapitals, § 222 Abs. 1 Satz 1 AktG, sowie § 229 Abs. 3 AktG, und die Einziehung von Aktien, § 237 Abs. 2 Satz 1 AktG.

7 BEFUGNISSE DES VORSTANDS, AKTIEN AUSZUGEBEN ODER ZURÜCKZUKAUFEN

7.1 Bedingtes Kapital

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. August 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. August 2025 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlage oder Sacheinlage auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu 500,0 Mio. € mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern oder Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen oder Optionsgenussscheinen oder Optionsgewinnschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten oder den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen oder Wandelgenussscheinen oder Wandelgewinnschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten auf den auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 16,0 Mio. € nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen.

Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der gesetzlichen Währung eines Mitgliedslandes der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ("OECD") begeben werden. Sie können auch durch ein nachgeordnetes Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgegeben werden; für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten auf den auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren oder aufzuerlegen. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Soweit den Aktionären nicht der unmittelbare Bezug der Schuldverschreibungen ermöglicht wird, wird den Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden die Schuldverschreibungen von einem nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Gesellschaft nach Maßgabe des vorstehenden Satzes sicherzustellen.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, damit Inhabern von bereits zuvor gewährten Options- oder Wandlungsrechten oder auferlegten Options- oder Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt werden kann, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte oder bei Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf gegen Barzahlung ausgegebene Schuldverschreibungen, die mit Options- oder Wandlungsrecht oder Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vor-stand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibung ihren nach anerkannten,

insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugs-rechts gilt jedoch nur für Schuldverschreibungen, die mit Optionsoder Wandlungsrecht oder Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- oder Wandlungsrecht oder einer Options- oder Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10,0 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte 10,0 %-Grenze werden Aktien angerechnet, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht oder Options- oder Wandlungspflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert oder ausgegeben worden sind.

Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht oder Optionsrecht oder Optionspflicht ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind,

d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf gegen Sacheinlage ausgegebene Schuldverschreibungen, die mit Options- oder Wandlungsrecht oder Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, auszuschließen, insbesondere beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Rechten und Forderungen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen.

Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger der vorgenannten Instrumente ist das Grundkapital der HENSOLDT AG um bis zu 16,0 Mio. €, eingeteilt in bis zu 16.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/1). Die näheren Einzelheiten des Bedingten Kapitals 2020/I ergeben sich aus § 4 Abs. 4 der Satzung.

7.2 Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt das Grundkapital in der Zeit bis zum 11. August 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 36,0 Mio. € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I).

Bei der Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2020/I ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch einmalig oder mehrmals in den folgenden Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:

  • Um Spitzenbeträge bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- oder Sacheinlagen von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
  • Soweit es erforderlich ist, um Inhabern oder Gläubigern der von der Gesellschaft oder von deren unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaften gewährten Options- oder Wandlungsrechten oder auferlegten Options- oder Wandlungspflichten ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder bei Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
  • Sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, insbesondere beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Rechten und Forderungen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen;

  • Um Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung nachgeordneter verbundener Unternehmen auszugeben, im Hinblick auf Arbeitnehmer auch unter Wahrung der Anforderungen des § 204 Abs. 3 AktG;

  • Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien den Börsenpreis zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages, die möglichst zeitnah zur Platzierung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet (vereinfachter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs.3 Satz 4 AktG). Die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien dürfen insgesamt 10,0 % des bei der Beschlussfassung über die Schaffung dieser Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – bei Beschlussfassung über die erstmalige Ausnutzung dieser Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht überschreiten. Die Höchstgrenze von 10,0 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit

dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert wurden. Ferner vermindert sich diese Grenze um Aktien, die zur Bedienung von Options oder Wandlungsrechten oder Options- oder Wandlungspflichten ausgegeben wurden oder ausgegeben werden können, sofern die Options- oder Wandlungsrechte oder Options- oder Wandlungspflichten während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewährt oder auferlegt wurden.

Die neuen Aktien können gemäß § 186 Abs. 5 AktG auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats dazu ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

7.3 Aktienrückkauf

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. August 2020 wurde der Vorstand außerdem ermächtigt, bis zum 11. August 2025 eigene Aktien der Gesellschaft in Höhe von bis zu insgesamt 10,0 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls einer dieser Werte geringer ist – des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung kann, jeweils einzeln oder gemeinsam, durch die Gesellschaft oder auch durch nachgeordnete Konzernunternehmen der Gesellschaft oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder ihrer nachgeordneten Konzernunternehmen ausgeübt werden. Die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung der eigenen Aktien kann jeweils ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals ausgeübt werden.

Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe eines Verkaufsangebots.

  • Erfolgt der Erwerb eigener Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion am Handelstag ermittelten Kurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10,0 % über- oder unterschreiten.
  • Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot bzw. eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots, dürfen der gebotene Kauf- bzw. Verkaufspreis oder die Grenzwerte der Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlussauktion im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots um nicht mehr als 10,0 % über- oder unterschreiten. Ergibt sich nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots eine erhebliche

Abweichung des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor dem Tag der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt; die 10,0 %-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist bzw. im Fall einer Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden können, muss die Annahme nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus kann zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien abgerundet werden.

Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der nachfolgend genannten Zwecke, unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausgeübt werden und kann einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft oder ein nachgeordnetes Konzernunternehmen oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft oder eines nachgeordneten Konzernunternehmens ausgeübt werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der in der Hauptversammlung vom 18. August 2020 erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, unter der Voraussetzung, dass die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet (vereinfachter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Die aufgrund dieser Ermächtigung veräußerten Aktien dürfen insgesamt 10,0 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung noch der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10,0 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. Ferner vermindert sich diese Grenze um Aktien, die zur Bedienung von Options- oder Wandlungsrechten ausgegeben wurden oder ausgegeben werden können, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung

unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden.

  • Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der in der Hauptversammlung vom 18. August 2020 erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats an Dritte gegen Sachleistung zu übertragen, insbesondere beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder bei Unternehmenszusammenschlüssen sowie beim Erwerb von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich von Rechten und Forderungen.
  • Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der in der Hauptversammlung vom 18. August 2020 erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die ein Wandlungsrecht oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungs- oder Optionspflicht bestimmen, zu verwenden.
  • Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der in der Hauptversammlung vom 18. August 2020 erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu verwenden, um Inhabern der von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die ein Wandlungs- oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungs- oder Optionspflicht bestimmen, eigene Aktien in dem Umfang zu gewähren, in dem ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts oder nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflicht ein Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft zustehen würde.
  • Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der in der Hauptversammlung vom 18. August 2020 erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien Personen, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, zum Erwerb anzubieten (Belegschaftsaktien).

Darüber hinaus kann der Vorstand im Fall der Veräußerung der eigenen Aktien durch ein Angebot an alle Aktionäre das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für Spitzenbeträge ausschließen.

Außerdem können die aufgrund der in der Hauptversammlung vom 18. August 2020 erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden. Die Einziehung führt grundsätzlich zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt.

Die Einzelheiten der Ermächtigung, insbesondere auch die Grenzen der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und die Anrechnungsmodalitäten, ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss.

8 WESENTLICHE VEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLL-WECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHME-ANGEBOTS STEHEN

Am 7. September 2020 hat die HENSOLDT AG eine Kreditvereinbarung mit einer Vielzahl von Darlehensgebern abgeschlossen, unter der die HENSOLDT AG erwartet, dass Kredite in Höhe von insgesamt 950,0 Mio. € ausgereicht werden. Diese Kreditvereinbarung enthält eine sogenannte

"Change of Control"-Klausel, welche ausgelöst wird, wenn eine andere als im Vertrag bestimmte Person direkt oder indirekt mehr als 50,0 % der Stimmrechtsanteile an der HENSOLDT AG erwirbt. Im Fall eines Kontrollwechsels kann der Kredit unmittelbar zur Rückzahlung fällig gestellt werden.

9 ENTSCHÄDIGUNGS-VEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE FÜR DEN FALL EINES ÜBER-NAHMEANGEBOTS MIT VORSTANDSMITGLIEDERN ODER ARBEITNEHMERN GETROFFEN SIND

Die HENSOLDT AG hat keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels mit ihren Arbeitnehmern oder mit Mitgliedern des Vorstands bzw. Geschäftsführern oder mit Arbeitnehmern von direkten oder indirekten Tochtergesellschaften getroffen.

VIII ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENS- FÜHRUNG

In dieser Erklärung zur Unternehmensführung berichten wir für das abgelaufene Geschäftsjahr gemäß §§ 289f, 315d HGB, jeweils in der gemäß § 83 Abs. 1 Satz 2 EGHGB anwendbaren Fassung, über die Prinzipien der Unternehmensführung und Unternehmensführungspraktiken sowie zu wesentlichen Strukturen unserer Corporate Governance. Sie beinhaltet auch die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG.

Die Erklärung zur Unternehmensführung ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts für die HENSOLDT AG und den Konzern. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben nach § 289f Abs. 2 und 5 sowie § 315d HGB durch den Abschlussprüfer darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden.

1 GRUNDLAGEN

HENSOLDT fördert die Grundsätze guter Corporate Governance im Sinne einer verantwortungsvollen, transparenten und auf langfristige Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichteten Unternehmensführung und -kontrolle. Dies ist eine Voraussetzung, um das Vertrauen der nationalen und internationalen Anleger und Finanzmärkte, der Geschäftspartner, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in HENSOLDT zu fördern. Das Unternehmen orientiert sich bei seinen Aktivitäten an den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex").

2 ENTSPRECHENSERKLÄ-RUNG NACH § 161 AktG IN DER FASSUNG VOM 16. DEZEMBER 2019, VERÖFFENTLICHT IM BUNDESANZEIGER AM 20. MAI 2020

Vorstand und Aufsichtsrat der HENSOLDT AG unterlagen nicht im gesamten Geschäftsjahr der Verpflichtung aus § 161 AktG, eine Entsprechenserklärung zum Kodex abzugeben. Mit der am 24. September 2020 erfolgten Zulassung der Aktien der HENSOLDT AG an der Frankfurter Wertpapierbörse ist diese Verpflichtung für Vorstand und Aufsichtsrat entstanden. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 5. März 2021 die nachfolgend abgedruckte Erklärung zum Kodex abgegeben:

"Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass seit der Zulassung der Aktien der HENSOLDT AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 20. Mai 2020, mit der nachfolgenden Ausnahme entsprochen wurde und weiterhin entsprochen werden soll:

Bislang wurde Empfehlung G.4 nicht entsprochen; da sich der Aufsichtsrat mit den Vergütungsthemen erst im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Beschlussvorlage zum Vergütungssystem an die Hauptversammlung 2021 beschäftigen wird. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, hierbei Empfehlung G.4 zu berücksichtigen. Damit wird die Gesellschaft künftig allen Empfehlungen entsprechen."

Taufkirchen, 5. März 2021 HENSOLDT AG

Der Vorstand Der Aufsichtsrat"

Die vorstehend abgedruckte aktuelle Entsprechenserklärung kann auch auf der Website der Gesellschaft eingesehen werden. Dort werden auch künftige Entsprechenserklärungen der Gesellschaft veröffentlicht werden und künftig die jeweiligen Entsprechenserklärungen der letzten fünf Geschäftsjahre einsehbar sein.

3 ANGABEN ZU DEN UNTERNEHMENS-FÜHRUNGSPRAKTIKEN

3.1 Grundsätze

HENSOLDT ist nach Moritz Hensoldt (1821-1903) benannt. Er war ein deutscher Pionier der Optik und Feinmechanik. Mit großem Unternehmergeist entwickelte er innovative Technologien, die damals die Möglichkeiten in den Gebieten der Überwachung und Aufklärung revolutionierten. Wir sehen seinen Unternehmergeist heute noch als Schlüssel zur Erfüllung unserer Mission für unsere Kunden. Dafür haben wir vier Grundsätze formuliert: "Zusammenarbeit" bildet die Grundlage unserer Kultur und ist unser

wichtigster Grundsatz. Deshalb lautet unser Motto "Wir sind ein Team" – wir können nur gemeinsam innovativ und erfolgreich sein. Motivierte Mitarbeiter, die Verantwortung übernehmen, die zusammenarbeiten, sich gegenseitig respektieren und vertrauen und sich mit ihren individuellen Stärken für unser Unternehmen einsetzen, stehen im Mittelpunkt einer erfolgreichen und gut funktionierenden Zusammenarbeit. "Kontinuierliche Verbesserung", "Verantwortung" und "Innovation" sind die drei weiteren Grundsätze.

3.2 Anregungen des Kodex

HENSOLDT hat mit folgender Ausnahme im Berichtszeitraum freiwillig den Anregungen des Kodex entsprochen:

Es ist derzeit offen, ob der Vorstand im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen würde, in der die Aktionäre über das Übernahmeangebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen (Anregung A.5). Der Vorstand würde diese Entscheidung abhängig vom Inhalt eines etwaigen Übernahmeangebots sowie dem konkreten Diskussionsund Entscheidungsbedarf im Einzelfall unter Berücksichtigung des Aufwands einer außerordentlichen Hauptversammlung treffen.

3.3 Standards of Business Conduct

HENSOLDT bekennt sich zu den Kernwerten Integrität, Qualität, Vertrauen und Innovation und sichert sich damit den Erfolg von morgen. Ganz gleich, in welchem Geschäftsfeld HENSOLDT tätig ist oder welche beruflichen Aufgaben HENSOLDT wahrnimmt – das Vertrauen der Kollegen und Stakeholder gewinnt HENSOLDT nicht nur mit dem, was HENSOLDT tut, sondern auch damit, wie HENSOLDT es tut. "Das Richtige zu tun" ist allerdings nicht immer einfach, vor allem in dem komplexen, internationalen und stark regulierten Geschäftsumfeld, in dem HENSOLDT tätig ist. Die Standards of Business Conduct sind eine

wertvolle Orientierungshilfe zu den wichtigsten ethischen Fragen und Compliance-Themen und erläutern die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Mitarbeiter und der HENSOLDT-Gruppe. Da es für HENSOLDT auch von Bedeutung ist, dass die hohen Standards in Bezug auf Verantwortlichkeit von unseren Lieferanten eingehalten werden, verlangt HENSOLDT von seinen Lieferanten, denselben Verhaltensregeln zu folgen.

Die Standards of Business Conduct von HENSOLDT sind auf der Website der Gesellschaft einsehbar.

3.4 Compliance

Das Compliance-Programm von HENSOLDT hat zum Ziel, die Vereinbarkeit der Geschäftstätigkeit mit anwendbarem Recht und Regularien, aber auch mit ethischen Grundsätzen sicherzustellen, und eine Kultur der Integrität zu entwickeln. Hierzu hat HENSOLDT ein umfassendes Compliance-Programm entwickelt und eingeführt, das speziell für das individuelle Risikoprofil erstellt wurde. Wenn Geschäftsvorschläge unterbreitet werden, die nach Einschätzung von HENSOLDT Compliance-Risiken beinhalten, die mit den Werten und der Null-Toleranz-Politik unvereinbar sind, scheuen wir uns nicht, diese Geschäftsmöglichkeiten abzulehnen.

HENSOLDT hat mehrere Compliance-Richtlinien und -Verfahren eingeführt, darunter eine Counterparty Due Diligence Directive, eine Gifts and Hospitality Directive, eine Investigation Policy, eine Datenschutzrichtlinie und eine Offset Compliance-Richtlinie. Einer der Schwerpunkte des Compliance-Systems ist die Verhinderung von Korruption; hierzu hat HENSOLDT eine Anti-Korruptionsrichtlinie entwickelt und insbesondere dem Umgang mit dem branchentypischen Risiko der Einschaltung von Handelsvertretern und anderen Dritten Aufmerksamkeit und Ressourcen gewidmet.

Der Compliance-Prozess von HENSOLDT wird auch durch die interne Revision unterstützt, die sich mit der Durchführung regelmäßiger, auf Compliance ausgerichteter Audits befasst. Auch darüber hinaus führt HENSOLDT regelmäßig eine Risikoanalyse durch, um die Risikoeinschätzungen zu aktualisieren und die Compliance-Prozesse zu verbessern.

Darüber hinaus hat HENSOLDT ein Whistleblower-System aufgebaut, das Mitarbeitern und Externen die Möglichkeit bietet, Verstöße persönlich oder anonym über eine "OpenLine" (anonyme Telefon- und E-Mail-Hotline) zu melden. Die Compliance-Organisation von HENSOLDT umfasst elf Mitarbeiter zum 31. Dezember 2020. Die Compliance-Organisation untersteht direkt dem General Counsel, der an den Vorstandsvorsitzenden berichtet. Der Head of Compliance berichtet regelmäßig auch an den Compliance-Ausschuss des Aufsichtsrats von HENSOLDT. Neben dem Head of Compliance sind derzeit acht Compliance Officer (Vollzeit) beschäftigt. Zudem gibt es in nachgeordneten Unternehmen Compliance Ansprechpartner, die fachlich an die zentrale Compliance Organisation berichten. Trainings werden sowohl virtuell als auch als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Hierzu werden ebenso IT-Tools eingesetzt. Diese Tools werden insbesondere im Rahmen der Due Diligence zur Überprüfung von potentiellen Geschäftspartnern eingesetzt. Der Vorstand von HENSOLDT kommuniziert zur Compliance-Organisation regelmäßig über interne Kommunikationsmedien.

Weitere Informationen zur Compliance-Organisation sind auf der Website der Gesellschaft einsehbar.

3.5 Risiko- und Kontrollmanagement

Funktionsfähige Kontrollsysteme sind wesentlicher Bestandteil stabiler Geschäftsprozesse. Die gruppenweiten Kontrollsysteme von HENSOLDT sind in ein Gesamtkonzept eingebettet, das u. a. die gesetzlichen Vorschriften, die Empfehlungen des Kodex, internationale Regelungen und Empfehlungen sowie weitere unternehmensspezifische Richtlinien berücksichtigt. Die zuständigen Verantwortlichen für die einzelnen Elemente des Kontrollsystems stehen

untereinander sowie mit dem Vorstand in engem Kontakt und berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat bzw. dessen Ausschüsse. Gleichermaßen verfügt die HENSOLDT-Gruppe über ein konzernweites Risikomanagementsystem, das Funktionen, Prozesse und Verantwortlichkeiten beschreibt und verbindlich regelt. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems werden im Kapitel "IV. Chancen und Risikobericht" erläutert.

3.6 Nachhaltigkeit

HENSOLDT ist sich der besonderen Verantwortung bewusst und kennt die Auswirkungen der Aktivitäten auf die Gesellschaft und die Umwelt. HENSOLDT fühlt sich verpflichtet, die Geschäfte stets nachhaltig und verantwortungsbewusst zu betreiben. Die Long Term Incentive-Bonuskomponenten für die Vorstände bemessen sich nach der Erfüllung der Zielwerte, dabei sind Teil der Zielwerte ESG-Ziele "Diversity" und "Climate Impact". Weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit (ESG) sind im Kapitel "V. Nichtfinanzielle Konzernerklärung" und im Internet zu finden sowie zu den Zielen zum Thema Vorstandsvergütung im Vergütungsbericht.

3.7 Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der HENSOLDT AG üben ihre Rechte in der Hauptversammlung aus. Die Hauptversammlung beschließt über alle ihr gesetzlich zugewiesenen Angelegenheiten, unter anderem über die Gewinnverwendung, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Die Hauptversammlung wählt außerdem die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner. Durch den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel insbesondere des Internets erleichtert der Vorstand es den Aktionären, die Reden des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und der Vorstandsmitglieder zu verfolgen, und ermöglicht es ihnen, sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen.

Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte, Unterlagen und Informationen, einschließlich

des Geschäftsberichts, sind im Internet abrufbar, ebenso die Tagesordnung der Hauptversammlung und ggf. zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären.

Die erste ordentliche Hauptversammlung der HENSOLDT AG nach dem Börsengang soll am 18. Mai 2021 stattfinden. Aufgrund der andauernden COVID-19-Pandemie und der hierdurch bestehenden Unsicherheit in Bezug auf die Durchführung einer Präsenzveranstaltung sie zum Schutz der Mitarbeiter und Aktionäre nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Regelungen als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt werden.

3.8 Aktienbesitz in Vorstand und Aufsichtsrat

Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch sind Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen nahestehende Personen unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich verpflichtet, Transaktionen in Aktien der HENSOLDT AG oder sich darauf beziehenden Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten offenzulegen.

Es ist ein Prozess etabliert, um diese Geschäfte im Falle einer solchen Mitteilung ordnungsgemäß zu veröffentlichen. Die gemeldeten Transaktionen sind auf der Website von HENSOLDT im Bereich Corporate Governance abrufbar.

3.9 Unternehmenskommunikation und Transparenz

Die Unternehmenskommunikation informiert umfassend und zeitnah. Alle Pflichtveröffentlichungen werden auf der Website von HENSOLDT im Bereich Investor Relations zur Verfügung gestellt. Zahlreiche Publikationen, beispielsweise Ad-hoc-Meldungen, Pressemitteilungen sowie Zwischen- und Geschäftsberichte, werden in deutscher und englischer Sprache herausgegeben. Zu wichtigen Anlässen veranstaltet HENSOLDT Presse- und Telefonkonferenzen. Der Vorstand verantwortet insoweit die Kommunikation von HENSOLDT mit Aktionären, Aktionärsvereinigungen, Finanzanalysten, Medien und der interessierten Öffentlichkeit über die Entwicklung des Unternehmens und wesentliche Vorkommnisse. Darüber hinaus nimmt der Vorsitzende des Aufsichtsrats in enger Abstimmung mit dem Vorstand in einem angemessenen Umfang an Investorengesprächen teil, soweit solche Gespräche die Arbeit und die Aufgaben des Aufsichtsrats betreffen. Der aktuelle Finanzkalender, der über alle wesentlichen Veröffentlichungs- und Veranstaltungstermine informiert, ist ebenfalls auf der Website einsehbar.

Die Satzung, die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, Berichte des Aufsichtsrats ab dem Geschäftsjahr 2020, Entsprechenserklärungen ab dem Geschäftsjahr 2020

sowie der Bericht zur Corporate Governance ab dem Geschäftsjahr 2020 sind auf der Website im Bereich Corporate Governance abrufbar. Ein Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG über das letzte Geschäftsjahr und ein Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG sowie die Beschlüsse der Hauptversammlung zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sind derzeit in Übereinstimmung mit den anwendbaren Übergangsvorschriften noch nicht erstellt bzw. gefasst worden. Ein Vergütungsbericht, der weitere Informationen zum Vergütungssystem für Vorstand und Aufsichtsrat sowie die individualisierte Offenlegung der Vergütung der Organmitglieder im Geschäftsjahr 2020 enthält, ist unter "VI. Vergütungsbericht" zugänglich. Die Beschlüsse zum Vergütungssystem für Vorstand und Aufsichtsrat werden in der ersten ordentlichen Hauptversammlung am 18. Mai 2021 auf der Tagesordnung stehen; die entsprechenden, gesetzlich vorgesehenen Erläuterungen zu den Vergütungssystemen werden in der Einberufungsunterlage enthalten sein. Unmittelbar im Anschluss an die Hauptversammlung werden die vorstehenden Unterlagen auch auf der Website der Gesellschaft einsehbar sein und dort in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben auch öffentlich zugänglich bleiben.

4 ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Grundlage des Handelns von Vorstand und Aufsichtsrat der HENSOLDT AG ist das Prinzip der verantwortungsvollen Unternehmensführung und Kontrolle (Corporate Governance). Die Zusammenarbeit beider Gremien ist geprägt von gegenseitigem Vertrauen.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat auf der Grundlage des § 90 AktG regelmäßig, zeitnah, umfassend und in der Regel in Textform über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Der Vorstand erörtert mit dem Aufsichtsrat in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung und geht auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. Die Vorsitzenden der beiden Gremien beraten sich regelmäßig, auch kurzfristig und anlassbezogen über alle relevanten aktuellen Themen.

4.1 Vorstand der HENSOLDT AG

Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet. Zu den wesentlichen Aufgaben des Gremiums zählen die Festlegung der Unternehmensziele und der strategischen Ausrichtung, die Steuerung und Überwachung der operativen Einheiten sowie die Einrichtung und Überwachung eines effizienten Risikomanagementsystems. Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung des Konzern- und des Jahresabschlusses sowie die Erstellung der unterjährigen Finanzinformationen der HENSOLDT AG. Ferner hat er für die Einhaltung von Rechtsvorschriften und behördlichen Regelungen zu sorgen.

Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung der Gesellschaft und ihrer direkten und indirekten Tochterunternehmen im Sinne des § 290 HGB ("Tochterunternehmen" und die Gesellschaft zusammen mit ihren Tochterunternehmen die "HENSOLDT-Gruppe"). Sie arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Vorstandsressorts. Unbeschadet der Gesamtverantwortung leitet jedes Mitglied

des Vorstands das ihm zugewiesene Vorstandsressort in eigener Verantwortung. Soweit Maßnahmen und Geschäfte eines Vorstandsressorts zugleich ein anderes oder mehrere andere Vorstandsressorts betreffen, muss sich das jeweilige Mitglied des Vorstands zuvor mit dem oder den anderen beteiligten Mitgliedern abstimmen. Wenn eine Einigung nicht zustande kommt, ist jedes beteiligte Mitglied des Vorstands verpflichtet, eine Beschlussfassung des Vorstands herbeizuführen.

Im derzeit amtierenden Vorstand sind drei funktionale Zuständigkeiten vorgesehen, nämlich das Amt des Vorstandsvorsitzenden (CEO), des Finanzvorstands (CFO) und das Vorstandsressort Human Resources (Chief Human Resources Officer/CHRO), wobei der CHRO zugleich Arbeitsdirektor ist. Dabei werden im Geschäftsverteilungsplan bestimmte Geschäftsbereiche den jeweiligen Vorstandsmitgliedern zugewiesen; der Geschäftsverteilungsplan wird vom Aufsichtsrat in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf anpasst. Derzeit ist dem Ressort des CEO u.a. zugewiesen die Verantwortlichkeit für die Division Radar, IFF & COMMS, die Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions, die Division Optronics und die Division Customer Services. Der CEO ist zudem für Business Development und Sales sowie Customer

Support/Space, Operations/Productions (einschließlich F&E), Legal & Compliance, HENSOLDT France sowie strategische Programme und Strategie/M&A-Aktivitäten und PMI verantwortlich. Dem CFO sind im Wesentlichen die Abteilungen Finance & Controlling, Treasury, Investor Relations, Commercial & Offset, Internal Audit, sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Programme und Aufgaben (Enterprise Risk Management, Information Management und "HENSOLDT GO!") zugeordnet. Der CHRO ist neben dem Thema Human Resources unter anderem verantwortlich für die Bereiche Security und Corporate Social Responsibility, Facility Management und Health, Safety and Environment. Innerhalb ihrer funktionalen Zuständigkeiten nehmen die Vorstandsmitglieder unbeschadet der weiter bestehenden Gesamtverantwortung des Vorstandsgremiums jeweils die Richtlinienkompetenz, die Kontrollpflicht und die Koordinationsaufgaben gegenüber allen Teilen des Unternehmens wahr. Dies gilt auch gegenüber den Leitern von Einheiten mit eigener Rechtsform und von Gesellschaften der HENSOLDT-Gruppe im Ausland, es sei denn, dass dies im Einzelfall rechtlich nicht zulässig ist.

Die nähere Ausgestaltung der Vorstandsarbeit wird durch eine Geschäftsordnung bestimmt, die der Aufsichtsrat für den Vorstand erlassen hat und regelmäßig auf Anpassungsbedarf prüft. Diese regelt u. a. dem Gesamtvorstand vorbehaltene Angelegenheiten, besondere Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, sowie sonstige Verfahrens- und Beschlussmodalitäten. Der Vorstand tagt regelmäßig im Rahmen von Vorstandssitzungen. Diese werden vom Vorstandsvorsitzenden einberufen, der die Arbeit im Vorstand koordiniert. Jedes Vorstandsmitglied kann die Einberufung einer Sitzung verlangen. Der Gesamtvorstand entscheidet gemäß Geschäftsordnung regelmäßig durch Beschluss mit der einfachen Mehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Mitglieder. Im Falle der Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorstandsvorsitzenden entscheidend.

Zusammensetzung des Vorstands

Nach § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand der HENSOLDT AG aus mindestens zwei Personen. Im Berichtszeitraum gehörten dem Vorstand drei Mitglieder an: Thomas Müller als Vorsitzender (CEO), Axel Salzmann als CFO und Peter Fieser als CHRO.

Weitere Informationen zur personellen Zusammensetzung und den Lebensläufen, der Bestelldauer und den Verantwortungsbereichen der einzelnen Vorstandsmitglieder sind auf der Website der Gesellschaft einsehbar. Dort finden sich auch Angaben über die von den Vorstandsmitgliedern wahrgenommenen weiteren Mandate. Darüber hinaus ist die personelle Zusammensetzung des Vorstands im Anhang zum Konzernabschluss dargestellt.

Die Vorstandsmitglieder werden durch den Aufsichtsrat auf Vorschlag des Präsidiums bestellt. Bei etwaigen Besetzungsentscheidungen berücksichtigt der Aufsichtsrat Diversitätsaspekte wie Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund. Insbesondere strebt der Aufsichtsrat eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an. Die flexible Altersgrenze für Vorstandsmitglieder sieht vor, dass Mitglieder des Vorstands in der Regel nicht älter als 65 Jahre sein sollen. Die flexible Altersgrenze ist ausdrücklich weich formuliert, um dem Aufsichtsrat Flexibilität bei seinen Bestellungsentscheidungen zu belassen.

Der derzeit amtierende Vorstand war als Geschäftsführung der HENSOLDT-Gruppe bereits vor dem Börsengang im Amt. An der bewährten Zusammensetzung des Gremiums sollte auch im Rahmen des Börsengangs keine Veränderung vorgenommen werden. Aus diesem Vorgehen resultiert auch die Tatsache, dass sowohl Thomas Müller als auch Axel Salzmann am derzeit vorgesehenen Ende ihrer jeweiligen Bestelldauer zum 20. September 2024 jeweils, abweichend von der für den Vorstand festgelegten Regelaltersgrenze, 66 Jahre alt sein werden. Bei künftigen Besetzungsentscheidungen und selbstverständlich auch bei einer etwaigen Erweiterung des Vorstandsgremiums wird der Aufsichtsrat die oben angesprochenen Diversitätsaspekte in seine Entscheidung einbeziehen und unter Berücksichtigung der fachlichen Kompetenzen der Kandidatinnen und Kandidaten eine möglichst vielfältige Besetzung des Vorstands anstreben.

Zur Repräsentation von Frauen in den Gremien der HENSOLDT AG finden Sie weitere Informationen im Abschnitt "4.4 Angaben zur Repräsentation von Frauen in Vorstand und Aufsichtsrat sowie den obersten Führungsebenen der HENSOLDT AG".

Im Rahmen der Nachfolgeplanung für den Vorstand tauscht sich der Aufsichtsratsvorsitzende, der zugleich Vorsitzender des Präsidiums ist, regelmäßig mit dem Vorstand über geeignete interne Kandidatinnen und

Kandidaten für den Vorstand aus. Darüber hinaus wird das Präsidium im Bedarfsfall auch externe Kandidatinnen und Kandidaten für Vorstandspositionen evaluieren und hierbei ggf. auch die Hilfe externer Dienstleister in Anspruch nehmen.

Vergütung des Vorstands

Informationen zum Vergütungssystem für den Vorstand sowie zur Vergütung des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr finden Sie im Kapitel "VI. Vergütungsbericht".

4.2 Aufsichtsrat der HENSOLDT AG

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er unterstützt ihn bei wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen und steht ihm bei Fragen von strategischer Bedeutung zur Seite. Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, hat der Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung für den Vorstand definiert. Des Weiteren bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands, setzt deren Gesamtvergütung fest und prüft Konzern- und Jahresabschluss der HENSOLDT AG, den zusammengefassten Lagebericht inklusive der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung sowie den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht).

Es finden mindestens zwei Aufsichtsratssitzungen pro Kalenderhalbjahr statt. Nach Bedarf werden darüber hinaus außerordentliche Sitzungen abgehalten. Die Ausschüsse halten ebenfalls regelmäßig Sitzungen ab. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt. Ergibt eine Abstimmung Stimmengleichheit, so hat jedes Mitglied des Aufsichtsrats das Recht, eine erneute Abstimmung über denselben Gegenstand zu verlangen. Ergibt auch sie Stimmengleichheit, hat der Vorsitzende zwei Stimmen. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden keine Themen erörtert, die eine Tagung des Aufsichtsrats ohne Anwesenheit des Vorstands erforderlich gemacht hätten. Soweit jedoch künftig insbesondere das Präsidium tagt bzw. der Aufsichtsrat insgesamt sich insbesondere mit Fragen der Personalplanung und Vergütung sowie seiner Selbstbeurteilung befasst, ist geplant, bei Bedarf auch ohne Anwesenheit des Vorstands zu tagen. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht ist.

HENSOLDT versteht es als wichtigen Bestandteil guter Corporate Governance, die Wirksamkeit der Aufsichtsratsarbeit gemäß Empfehlung D.13 des Kodex regelmäßig zu überprüfen. Um für die entsprechende Selbstevaluation ein komplettes Jahr der Tätigkeit des Aufsichtsrats einer börsennotierten Gesellschaft abdecken zu können, soll eine Selbstevaluation erstmals im November 2021 oder in der ersten Sitzung im Jahr 2022 durchgeführt werden.

Grundsätzlich nehmen Aufsichtsratsmitglieder eigenverantwortlich die für ihre Aufgaben erforderlichen Ausund Fortbildungsmaßnahmen wahr. Dabei werden sie bei Bedarf von der Gesellschaft in einem angemessenen Umfang unterstützt. Zur Unterstützung des Aufsichtsrats bei der Amtseinführung etwaiger neuer Mitglieder ist ein Prozess zur Einarbeitung etabliert, in dem die Aufsichtsratsmitglieder mit den wesentlichen Begebenheiten von HENSOLDT und der Geschäftstätigkeit sowie den für ihre Aufsichtsratsarbeit relevanten rechtlichen Vorgaben und internen Prozessen vertraut gemacht werden.

Details zur Tätigkeit des Aufsichtsrats einschließlich der Anzahl der Sitzungen sowie Angaben zur Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen im Geschäftsjahr 2020 werden im "Bericht des Aufsichtsrats" erläutert.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern und setzt sich nach den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) aus der gleichen Anzahl von Anteilseignerund Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht vor, dass der Aufsichtsrat so zusammenzusetzen ist, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und die gesetzliche Geschlechterquote eingehalten wird.

Im Geschäftsjahr 2020 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an:

Johannes Huth
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2017
Bestellt bis: 2025
Partner bei KKR und Leiter
von KKR in EMEA
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten
Geb. 1960 Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Holding GmbH* bis 3. Quartal 2020
Mitglied des Aufsichtsrats der Axel Springer SE
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Mitglied des Board der Coty Inc.
Das Aufsichtsratsmitglied ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats
unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand.
Armin Maier-Junker
Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2017
Gerichtlich bestellt bis zum Abschluss der zum Berichtszeitpunkt
laufenden Arbeitnehmerwahlen, der für 2021 erwartet wird
Betriebsratsvorsitzender der
HENSOLDT Sensors GmbH am
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Standort Ulm; Vorsitzender des
Gesamtbetriebsrats der HENSOLDT
Sensors GmbH und Vorsitzender
Konzernbetriebsrats
inländischen Aufsichtsräten
Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Holding GmbH bis 3. Quartal 2020
Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Sensors GmbH
Geb. 1962 Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Vertreter der Arbeitnehmer
Jürgen Bühl Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2017
Gerichtlich bestellt bis zum Abschluss der zum Berichtszeitpunkt
Leiter des Ressorts Koordination
Branchenpolitik in der Vorstands
laufenden Arbeitnehmerwahlen, der für 2021 erwartet wird
verwaltung der IG Metall Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten
Geb. 1969 Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Sensors GmbH ab 01.03.2020
Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Holding GmbH
bis 3. Quartal 2020
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Vertreter der Arbeitnehmer
Dr. Frank Döngi Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2020
Gerichtlich bestellt bis zum Abschluss der zum Berichtszeitpunkt
Leiter des Geschäftsbereichs Airborne,
Space & ISR Radars und des
laufenden Arbeitnehmerwahlen, der für 2021 erwartet wird
Geschäftsbereichs Eurofighter Radar
bei der HENSOLDT Sensors GmbH
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten
Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Holding GmbH* bis 3. Quartal 2020
Geb. 1966 Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Sensors GmbH* ab 15.02.2020
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Vertreter der Arbeitnehmer
Winfried Fetzer Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2017
(ausgeschieden zum 31. Dezember 2020)
Vorsitzender des Betriebsrats
der HENSOLDT Optronics GmbH
in Oberkochen;
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten
Mitglied des Konzernbetriebsrats Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Holding GmbH* bis 3. Quartal 2020
Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Optronics GmbH*
Geb. 1959
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Vertreter der Arbeitnehmer
Prof. Wolfgang Ischinger Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2017
Bestellt bis: 2025
Vorsitzender der Stiftung Münchner
Sicherheitskonferenz; Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Senior Professor für Sicherheitspolitik inländischen Aufsichtsräten
und diplomatische Praxis an der
Hertie School of Governance in Berlin;
Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Holding GmbH* bis 3. Quartal 2020
Honorarprofessor an der Universität Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen
Tübingen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Geb. 1946
Das Aufsichtsratsmitglied ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig
von der Gesellschaft und deren Vorstand sowie vom kontrollierenden Aktionär.
Ingrid Jägering Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2017
Bestellt bis: 2025
Vorstandsmitglied, CFO und
Arbeitsdirektorin bei Leoni AG Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten
Geb. 1966 Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Holding GmbH* bis 3. Quartal 2020
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Unabhängiges Mitglied im Board of Directors der SAF Holland S.A.
Das Aufsichtsratsmitglied ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig
von der Gesellschaft und deren Vorstand sowie vom kontrollierenden Aktionär.
Marion Koch Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2020
Gerichtlich bestellt bis zum Abschluss der zum Berichtszeitpunkt
Mitglied des Betriebsrats der
HENSOLDT Sensors GmbH
laufenden Arbeitnehmerwahlen, der für 2021 erwartet wird
am Standort Immenstaad und Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Mitglied im Konzernbetriebsrat; inländischen Aufsichtsräten
Projektleiterin im Geschäftsbereich Keine
Airborne, Space & ISR Radars der
HENSOLDT Sensors GmbH Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Geb. 1978 Keine
Christian Ollig Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2017
Bestellt bis: 2025
Partner bei KKR und Leiter
von KKR in Deutschland, Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Geschäftsführer der Traviata B.V. inländischen Aufsichtsräten
Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Holding GmbH* bis 3. Quartal 2020
Geb. 1977 Mitglied des Aufsichtsrats der ETL AG Steuerberatungsgesellschaft
Mitglied des Aufsichtsrates bei der Wella AG
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Mitglied des Aufsichtsrats der Upfield Holdings B.V.
Das Aufsichtsratsmitglied ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats
unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand.
Prof. Dr. Burkhard Schwenker Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2017
Bestellt bis: 2025
Senior Fellow von Roland Berger;
Akademischer Co-Direktor des
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
HHL Center for Scenario-Planning inländischen Aufsichtsräten
Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Holding GmbH* bis 3. Quartal 2020
Geb. 1958 Mitglied des Aufsichtsrats der Hamburger Hafen und Logistik AG
Mitglied des Aufsichtsrats der Hamburger Sparkasse AG
Mitglied des Aufsichtsrats der Flughafen Hamburg GmbH
Mitglied des Aufsichtsrats der M.M. Warburg & Co. KGaA
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Mitglied des Verwaltungsrats der HASPA Finanzholding
Das Aufsichtsratsmitglied ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig
von der Gesellschaft und deren Vorstand sowie vom kontrollierenden Aktionär.
Julia Wahl Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2019
Persönliche Referentin des Gerichtlich bestellt bis zum Abschluss der zum Berichtszeitpunkt
laufenden Arbeitnehmerwahlen, der für 2021 erwartet wird
Bezirksleiters der IG Metall
Baden-Württemberg Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten
Geb. 1987 Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Holding GmbH* bis 3. Quartal 2020
Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Sensors GmbH* ab 15.01.2019
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Vertreterin der Arbeitnehmer
Claire Wellby Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2020
Bestellt bis: 2025
Mitglied des Private-Equity-Teams
von KKR, Vice President
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
der KKR Show inländischen Aufsichtsräten
Aggregator GP Limited Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Holding GmbH* bis 3. Quartal 2020
Mitglied des Aufsichtsrats der LEONINE Licensing AG
Geb. 1988
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Das Aufsichtsratsmitglied ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats
unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand.

Die Bestelldauer wird dabei jeweils ausgehend von der erstmaligen Bestellung in den Aufsichtsrat der HENSOLDT Holding GmbH bzw. der HENSOLDT GmbH, d.h. vor dem Formwechsel der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft am 17. August 2020, angegeben. Mandate innerhalb der HENSOLDT-Gruppe werden mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Winfried Fetzer ist zum 31. Dezember 2020 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Als sein Nachfolger wurde Ingo Zeeh (geb. 1983), Mitglied des Betriebsrats der HENSOLDT Optronics GmbH, am 15. Januar 2021 gerichtlich für die restliche Amtszeit von Winfried Fetzer zum Aufsichtsratsmitglied bestellt.

Nach den Regelungen in seiner Geschäftsordnung soll der Aufsichtsrat ein Kompetenzprofil erarbeiten, das die Empfehlungen des Kodex berücksichtigt und konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benennt. Nach dem vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofil gehören zu den angesichts der Tätigkeitsgebiete der HENSOLDT-Gruppe wesentlichen Kompetenzen insbesondere vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse in der Führung eines international tätigen Unternehmens, im Bereich von Digitalisierung und Informationstechnologie, im Bereich Personalführung und Personalgewinnung, im Rechnungswesen und in der Rechnungslegung, im Controlling/Risikomanagement sowie auf dem Gebiet der Corporate Governance und Compliance einschließlich der für HENSOLDT relevanten regulatorischen Vorgaben. Darüber hinaus sollen im Aufsichtsrat Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der internationalen Sicherheitspolitik vorhanden sein. Neben der angemessenen Repräsentation aller Geschlechtsidentitäten und Altersstufen sollen bei Vorschlägen für Wahlen zum Aufsichtsrat auch unterschiedliche Bildungshintergründe sowie eine möglichst vielfältige kulturelle und regionale Herkunft der Mitglieder im Aufsichtsrat berücksichtigt werden.

Das Kompetenzprofil sieht darüber hinaus Regelungen zur Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder und zur Begrenzung von wahrgenommenen Mandanten im Einklang mit den relevanten Empfehlungen und Anregungen des Kodex vor. Zudem wurde eine Regelzugehörigkeitsdauer von zwölf Jahren aufgenommen. Dieses Kompetenzprofil soll nach der ersten Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats noch einmal kritisch überprüft werden.

In der bisherigen Arbeit des Aufsichtsrats hat dieser den Eindruck gewonnen, dass er insgesamt über die Kompetenzen verfügt, die angesichts der Tätigkeitsgebiete der HENSOLDT AG und der HENSOLDT-Gruppe als wesentlich erachtet werden. Die Aufsichtsratsmitglieder sind in ihrer Gesamtheit mit der Branche, in der HENSOLDT tätig ist, vertraut. Insbesondere auf Anteilseignerseite verfügen etliche Mitglieder über zum Teil langjährige internationale Erfahrung in der Führung eines international tätigen Unternehmens, der Corporate Governance und Compliance sowie Personalthemen. Mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Ingrid Jägering, verfügt mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über ausgewiesenen Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung. Auch der Aufsichtsratsvorsitzende sowie Herr Ollig und Frau Wellby weisen vertiefte Kenntnisse in diesen Bereichen auf. Mehrere Mitglieder haben Erfahrungen in der Umsetzung digitaler Prozesse. Herr Prof Ischinger unterstützt den Aufsichtsrat insbesondere mit seinen vertieften Kenntnissen im Bereich der internationalen Sicherheitspolitik. Herr Prof. Dr. Schwenker steuert zudem erhebliche Erfahrungen im Bereich der Gremienarbeit und somit auch der Governance bei. Darüber hinaus sorgt aus Sicht des Aufsichtsrats vor allem auch die Arbeitnehmerseite dafür, dass Interessen zahlreicher Stakeholder in der Arbeit des Aufsichtsrats angemessen berücksichtigt werden.

In der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist eine flexible Regelung zur Altersgrenze vorgesehen. Demnach sollen in der Regel nur solche Personen zur Wahl vorgeschlagen werden, die nicht älter als 70 Jahre sind. Diese Regelaltersgrenze wird derzeit lediglich von einem Aufsichtsratsmitglied, namentlich Herrn Prof. Ischinger, überschritten, dessen Erfahrungen, Kompetenzen und Netzwerk jedoch für die Gesellschaft von erheblichem Wert sind, sodass das Überschreiten der Regelaltersgrenze beim Vorschlag zur Wahl in diesem Fall aus Sicht des Aufsichtsrats unerheblich war und auch weiterhin ist.

Zur Repräsentation von Frauen in den Gremien der HENSOLDT AG finden Sie weitere Informationen im Abschnitt "4.4 Angaben zur Repräsentation von Frauen in Vorstand und Aufsichtsrat sowie den obersten Führungsebenen der HENSOLDT AG".

Bei künftigen Vorschlägen an die Hauptversammlung zur Wahl von Anteilseignervertretern wird der Aufsichtsrat sowohl sein Kompetenzprofil nebst den darin vorgesehenen Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch Diversitätsaspekte berücksichtigen. Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat bei etwaigen Vorschlägen an die Hauptversammlung zur Wahl von Anteilseignervertretern auch die zeitliche Belastung der vorgeschlagenen Personen berücksichtigen.

Vermeidung von Interessenkonflikten und Unabhängigkeit

Jedes Aufsichtsratsmitglied hat Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Über aufgetretene Interessenkonflikte im abgelaufenen Geschäftsjahr und deren Behandlung wird im "Bericht des Aufsichtsrats" informiert.

Nach Auffassung des Aufsichtsrats sind unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur der HENSOLDT AG eine angemessene Anzahl Anteilseignervertreter unabhängig im Sinn des Kodex. Auf Seiten der Anteilseignervertreter sieht der Aufsichtsrat Ingrid Jägering, Prof. Ischinger sowie Prof. Dr. Burkhard Schwenker als unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand und als unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär an, also drei der insgesamt sechs Anteilseignervertreter. Empfehlung C.9 Abs. 1 des Kodex wird damit eingehalten.

Das in § 8 Abs. 2 der Satzung vorgesehene Entsendungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist bislang nicht ausgeübt worden. Dieses berührt zudem die Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Regelfall nicht. Zum einen sieht die Satzung vor, dass es sich bei einem solchen Aufsichtsratsmitglied weder um einen Beamten oder Angestellten der Bundesrepublik Deutschland, einer anderen Gebietskörperschaft oder einer öffentlich-rechtlichen Anstalt handeln darf. Zum anderen ist die Bundesrepublik Deutschland nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht kontrollierender Aktionär im Sinn von Empfehlung C.9 des Kodex, da mit der Bundesrepublik Deutschland weder ein Beherrschungsvertrag geschlossen wurde noch die Bundesrepublik Deutschland eine absolute Stimmenmehrheit oder eine sonstige nachhaltige Hauptversammlungsmehrheit hält.

Die Aufsichtsratsmitglieder Johannes P. Huth, Christian Ollig und Claire Wellby stuft der Aufsichtsrat im Hinblick auf Empfehlung C.9 des Kodex als Partner bzw. Mitarbeiter von Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P. ("KKR") bzw. von mit KKR verbundenen Gesellschaften nicht als unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär ein. Der Aufsichtsrat geht jedoch davon aus, dass die vorgenannten Aufsichtsratsmitglieder von Vorstand und Gesellschaft unabhängig sind, Empfehlung C.7 des Kodex. Insofern geht der Aufsichtsrat davon aus, dass die bestehenden geschäftlichen Beziehungen zwischen der HENSOLDT-Gruppe einerseits und mit KKR verbundenen Gesellschaften andererseits im vergangenen Geschäftsjahr für beide Geschäftspartner nicht wesentlich waren.

Vergütung des Aufsichtsrats

Nähere Informationen zum Vergütungssystem und zur Vergütung des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr finden Sie im Kapitel "VI. Vergütungsbericht".

4.3 Ausschüsse des Aufsichtsrats

Soweit gesetzlich zulässig kann der Aufsichtsrat ihm obliegende Aufgaben und Rechte auf einen seiner Ausschüsse übertragen. Der Aufsichtsrat behält sich insbesondere vor, im Bedarfsfall einen Ausschuss für Geheimschutzangelegenheiten zur Befassung mit Verschlusssachen zu bilden. Die Ausschüsse sind jeweils für die ihnen durch Beschluss des Aufsichtsrats oder in einer vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung zugewiesenen und näher bestimmten Aufgaben zuständig. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erstatten dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse. Die Zuständigkeiten der Aufsichtsratsausschüsse sind in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat geregelt. Die Verfahrensregeln der

Ausschüsse entsprechen im Wesentlichen denen des Aufsichtsratsplenums.

Im Berichtsjahr bildete der Aufsichtsrat sechs ständige und einen temporären Ausschuss. Nähere Angaben zur Arbeit der Ausschüsse im Berichtszeitraum einschließlich der Anzahl der jeweiligen Sitzungen und Angaben zur Teilnahme der Ausschussmitglieder an den Sitzungen finden Sie im "Bericht des Aufsichtsrats"

Präsidium

Das Präsidium setzt sich aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, seinem Stellvertreter sowie je einem weiteren Mitglied der Arbeitnehmer- und der Anteilseignerseite zusammen. Im Berichtszeitraum gehörten dem Ausschuss Johannes P. Huth (Vorsitzender), Jürgen Bühl16, Prof. Wolfgang Ischinger sowie Armin Maier-Junker16 an. Das Präsidium erarbeitet Vorschläge an den Aufsichtsrat für die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder und die Verlängerung ihrer Mandate, die Behandlung der Dienstverträge mit den Mitgliedern des Vorstands, die Nachfolgeplanung des Vorstands sowie für Corporate Governance-Fragen. Darüber hinaus ist es zuständig für den Abschluss, die Änderung, die Verlängerung und die Aufhebung von Dienstverträgen mit den Vorstandsmitgliedern im Rahmen des jeweils vom Aufsichtsratsplenum und der Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystems für den Vorstand und der vom Aufsichtsratsplenum festgelegten Zielvorgaben für die variable Vergütung des einzelnen Vorstandsmitglieds. Außerdem macht es Vorschläge an den Aufsichtsrat für die Beschlussfassung über bestehende oder absehbare Interessenkonflikte von Mitgliedern des Vorstands und Vorschläge für die Genehmigung von sonstigen Verträgen und Geschäften zwischen der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft einerseits und einem Vorstandsmitglied oder Personen oder Unternehmungen, die einem Vorstandsmitglied nahe stehen, andererseits, sofern nicht der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen zuständig ist.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss setzt sich aus zwei Anteilseigner- und zwei Arbeitnehmervertretern zusammen. Im Berichtszeitraum gehörten dem Ausschuss Ingrid Jägering (Vorsitzende), Marion Koch16, Christian Ollig sowie Julia Wahl16 an. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Ingrid Jägering, ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig, insbesondere gehörte sie in der Vergangenheit weder dem Vorstand der HENSOLDT AG an noch steht sie in einer sonstigen persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur HENSOLDT AG oder ihren Organen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Sie ist nicht zugleich Vorsitzende des Aufsichtsrats und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung.

Aufgabe des Prüfungsausschusses ist die Prüfung der Rechnungslegung sowie die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses. Im Zuge der Feststellung des

Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat übernimmt der Prüfungsausschuss die Vorprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der HENSOLDT AG und des Konzerns, des Nachhaltigkeitsberichts, des Berichts des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Darüber hinaus erörtert der Prüfungsausschuss wesentliche Änderungen der Prüfungs- und Bilanzierungsmethoden. Der Prüfungsausschuss bereitet den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 171 Abs. 2 AktG vor.

Weiterhin überprüft der Prüfungsausschuss die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Hierzu erörtert er mit dem Vorstand die Grundsätze der Risikoerfassung und des Risikomanagements und befasst sich mit dem Risikoüberwachungssystem der Gesellschaft. Er überwacht die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und der unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen, soweit es sich nicht um Vorgänge und Vorschriften betreffend Anti-Korruption, Antitrust (Wettbewerbsrecht), Datenschutz und Exportkontrolle handelt, die dem Compliance-Ausschuss des Aufsichtsrats vorbehalten sind.

Der Prüfungsausschuss bereitet den Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung hinsichtlich der Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie etwaiger Quartals- und Halbjahresberichte vor und überwacht die Auswahl und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Zudem beaufsichtigt er die Arbeit des Abschlussprüfers, einschließlich der von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen.

Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats als Ausschussvorsitzendem, seinem nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes gewählten Stellvertreter sowie je einem weiteren Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter. Im Berichtszeitraum gehörten dem Ausschuss Johannes P. Huth (Vorsitzender), Jürgen Bühl16, Armin Maier-Junker16 sowie Christian Ollig an. Der Vermittlungsausschuss unterbreitet in den Fällen des § 31 Abs. 3 und Abs. 5 MitbestG Vorschläge an den Aufsichtsrat für die

16 Arbeitnehmervertreter*in

Bestellung oder den Widerruf der Bestellung von Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft.

Complianceausschuss

Der Complianceausschuss setzt sich aus je zwei Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Im Berichtszeitraum gehörten dem Ausschuss Prof. Dr. Burkhard Schwenker (Vorsitzender), Dr. Frank Doengi16, Winfried Fetzer16 sowie Christian Ollig an. Seine Aufgabe ist die Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und der unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen betreffend Anti-Korruption, Antitrust (Wettbewerbsrecht), Datenschutz und Exportkontrolle.

Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen

Der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen setzt sich aus zwei Anteilseigner- und zwei Arbeitnehmervertretern zusammen, wobei berücksichtigt wird, dass der Ausschuss mehrheitlich aus Mitgliedern zusammenzusetzen ist, bei denen keine Besorgnis eines Interessenkonfl ikts aufgrund ihrer Beziehungen zu einer nahestehenden Person besteht. Im Berichtszeitraum gehörten dem Ausschuss Prof. Dr. Burkhard Schwenker (Vorsitzender), Jürgen Bühl16, Prof. Wolfang Ischinger sowie Armin Maier-Junker16 an. Seine Aufgabe ist die Überwachung des internen Verfahrens der Gesellschaft zum ordentlichen Geschäftsgang und der Marktüblichkeit von Geschäften mit nahestehenden Personen im Sinne des § 111a Abs. 1 AktG und Zustimmung zu Geschäften mit nahestehenden Personen nach § 111b AktG. Für derartige Geschäfte geht die Entscheidungszuständigkeit des Ausschusses der Entscheidungszuständigkeit anderer Ausschüsse vor.

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss besteht aus bis zu vier Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerseite. Im Berichtszeitraum gehörten dem Ausschuss Johannes P. Huth (Vorsitzender), Prof. Wolfgang Ischinger, Ingrid Jägering sowie Christian Ollig an. Bei der Besetzung dieses Ausschusses achtet der Aufsichtsrat auf eine angemessene Repräsentation von Frauen und Männern. Der Nominierungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung vor. Darüber hinaus ist er zuständig für die Erstellung eines Vorschlags für das Kompetenzprofi l, die Überprüfung des bestehenden Kompetenzprofi ls und sowie die Empfehlung etwaiger Anpassungen.

IPO-Ausschuss

Im vergangenen Geschäftsjahr bildete der Aufsichtsrat zudem als temporären Ausschuss im Zeitraum vom 11. August 2020 bis zum 31. Oktober 2020 einen IPO-Ausschuss. Dem Ausschuss gehörten Johannes P. Huth (Vorsitzender), Jürgen Bühl16, Armin Maier-Junker16 sowie Christian Ollig an. Der IPO-Ausschuss nahm die Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung des Börsengangs, insbesondere hinsichtlich der weiteren Durchführung des Prospektbilligungsverfahrens und der Vorbereitung der Zulassung der Aktien der HENSOLDT AG zum Börsenhandel, der in diesem Zusammenhang vorgesehenen Kapitalerhöhung und den abzuschließenden Verträgen insbesondere mit den begleitenden Emissionsbanken sowie der Square Lux Holding II S.à r.l. wahr.

16 Arbeitnehmervertreter*in

4.4 Angaben zur Repräsentation von Frauen in Vorstand und Aufsichtsrat sowie den obersten Führungsebenen der HENSOLDT AG

Angaben zum Erreichen der Mindestanteile nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG im Aufsichtsrat

Für den Aufsichtsrat gilt die gesetzliche Geschlechterquote von 30,0 % gemäß § 96 Abs. 2 AktG. Um einer möglichen Ungleichbehandlung von Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertretern vorzubeugen und die Planungssicherheit in den jeweiligen Wahlprozessen zu erhöhen, haben die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der Gesamterfüllung der Quote nach § 96 Abs. 2 Satz 2 AktG widersprochen. Damit ist der Mindestanteil von 30,0 % für jedes Geschlecht von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Der Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite müssen daher jeweils mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männer angehören.

Im Berichtszeitraum gehörten der Anteilseigner- und der Arbeitnehmerseite jeweils zwei Frauen an. Die gesetzliche Geschlechterquote wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr dementsprechend eingehalten.

Festlegungen nach § 111 Abs. 5 AktG

Der Aufsichtsrat der HENSOLDT AG hat gemäß § 111 Abs. 5 AktG eine Zielgröße für den Frauenanteil im

Vorstand festgelegt. Bei der erstmaligen Festlegung wurde eine Mindestzielgröße von 25,0 % bis zum Ende der ersten Umsetzungsfrist am 11. August 2025 festgesetzt. Der Frauenanteil im Vorstand betrug zum Zeitpunkt der erstmaligen Festlegung null Prozent.

Festlegungen für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands

Gemäß § 76 Abs. 4 AktG legt der Vorstand außerdem für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen fest. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 wies die HENSOLDT AG als Einzelunternehmen keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands auf, eine Festlegung der Zielgrößen ist daher noch nicht erfolgt.

Auch unabhängig von der Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil achtet der Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen innerhalb der HENSOLDT-Gruppe auf Diversität, insbesondere mit Blick auf die angemessene Repräsentation aller Geschlechtsidentitäten sowie die internationale Erfahrung und Herkunft der Mitarbeitenden.

IX SCHLUSSERKLÄRUNG ZUM ABHÄNGIGKEITS- BERICHT

Die HENSOLDT AG war im Geschäftsjahr 2020 ein von der KKR Square Aggregator L.P., Kanada, und deren Tochtergesellschaften abhängiges Unternehmen i.S.d. § 312 AktG. Der Vorstand der HENSOLDT AG hat deshalb gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Abhängigkeitsbericht erstellt, der die folgende Schlusserklärung enthält:

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"Wir erklären, dass die HENSOLDT AG bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist."

X HENSOLDT AG

Der Jahresabschluss der HENSOLDT AG wurde nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Die HENSOLDT AG war zum 31. Dezember 2020 die Muttergesellschaft der HENSOLDT-Gruppe. Mit der Eintragung im Handelsregister vom 17. August 2020 wurde die HENSOLDT GmbH in die HENSOLDT AG umgewandelt. Die HENSOLDT GmbH, Taufkirchen, Landkreis München, (bis 11. November 2019: Blitz 19-320 GmbH, München) wurde mit Vertrag vom 17. September 2019 gegründet und am 16. Oktober 2019 beim Amtsgericht München unter HRB 252143 im Handelsregister eingetragen.

1 ERTRAGSLAGE DER HENSOLDT AG

Für das Geschäftsjahr 2020 stellte sich die Gewinn- und Verlustrechnung der HENSOLDT AG wie folgt dar. In der Vergleichsspalte 2019 werden die Werte für das Rumpfgeschäftsjahr vom 16. Oktober bis zum 31. Dezember 2019 der HENSOLDT GmbH ausgewiesen.

Geschäftsjahr
in Mio. € 2020 2019 % Delta
Umsatzerlöse 8,3 -
Umsatzkosten -8,5 -
Bruttoergebnis vom Umsatz -0,2 -
Allgemeine Verwaltungskosten -33,6 -0,3 >-200%
Sonstige betriebliche Erträge 5,3 -
Sonstige betrieblliche Aufwendungen -6,0 -
Betriebsergebnis -34,5 -0,3 >-200%
Finanzergebnis -8,4 -
Ergebnis nach Steuern/Jahresfehlbetrag -42,9 -0,3 >-200%
Verlustvortrag -0,3 -
Entnahme aus der Kapitalrücklage 60,0 -
Bilanzgewinn/-verlust 16,8 -0,3 >200%

Die Umsatzerlöse resultierten vollständig aus internen Weiterverrechnungen. Die Verwaltungskosten beinhalteten vor allem Beratungshonorare im Zusammenhang mit dem Börsengang und der Refi nanzierung sowie Personalaufwendungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassten hauptsächlich die Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalteten Weiterverrechnungen im Zusammenhang mit dem Börsengang. Das Finanzergebnis beinhaltete im Wesentlichen die Zinsaufwendungen für den Konsortialkreditvertrag, Bankprovisionen und -gebühren sowie den Zinsaufwand aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen. Der Bilanzgewinn resultierte aus der im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgten Entnahme aus der Kapitalrücklage. Zum 31. Dezember 2020 beschäftigte die HENSOLDT AG fünf Mitarbeiter.

2 VERMÖGENS-UND FINANZLAGE DER HENSOLDT AG

Die Vermögens- und Finanzlage der HENSOLDT AG stellte sich zum 31. Dezember 2020 wie folgt dar:

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2020 2019 % Delta
Sachanlagen 0,1 -
Finanzanlagen 2.670,0 1.650,0 61,8%
Anlagevermögen 2.670,1 1.650,0 61,8%
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 125,9 -
Guthaben bei Kreditinstituten 188,0 0,0 >200%
Umlaufvermögen 313,9 0,0 >200%
Rechnungsabgrenzungsposten 9,1 -
Summe Aktiva 2.993,1 1.650,0 81,4%
Gezeichnetes Kapital 105,0 10,0 >200%
Kapitalrücklage 1.785,0 1.640,0 8,8%
Bilanzgewinn/-verlust 16,8 -0,3 >200%
Eigenkapital 1.906,8 1.649,7 15,6%
Rückstellungen 7,3 0,3 >200%
Verbindlichkeiten 1.078,9 0,0 >200%
Summe Passiva 2.993,1 1.650,0 81,4%

Die Erhöhung der Finanzanlagen resultierte aus einer Einlage in die Kapitalrücklage der HENSOLDT Holding GmbH, welche ihrerseits eine Einlage in die Kapitalrücklage der HENSOLDT Holding Germany GmbH leistete, um die ausstehenden Verbindlichkeiten aus dem ursprünglichen Konsortialkreditvertrag abzulösen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthielten hauptsächlich Forderungen aus dem Cash-Pooling in Höhe von 103,7 Mio. € sowie Forderungen aus Umsatzsteuervoranmeldungen der Organgesellschaften in Höhe von 20,4 Mio. €. Die Verbesserung der Guthaben bei Kreditinstituten ergab sich primär aus den Zuflüssen aus der Neufinanzierung und den Erlösen aus dem Börsengang und wurde teilweise durch die Einlage in die Kapitalrücklage der HENSOLDT Holding GmbH

vermindert. Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltete das im Zusammenhang mit der Darlehensaufnahme aktivierte Disagio.

Das Gezeichnete Kapital der HENSOLDT AG betrug zum 31. Dezember 2020 105,0 Mio. €, eingeteilt in 105,0 Mio. auf den Inhaber Iautende Stammaktien (Stückaktien). Mit der Eintragung im Handelsregister vom 17. August 2020 wurde die HENSOLDT GmbH in die HENSOLDT AG umgewandelt. Vor der Umwandlung wurde das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft mit Beschluss der Gesellschafter vom 4. August 2020 und Eintragung im Handelsregister vom 6. August 2020 von 10,0 Mio. € um 70,0 Mio. € auf 80,0 Mio. € aus den Rücklagen der Gesellschaft erhöht.

Zum Zeitpunkt der Umwandlung der HENSOLDT GmbH in die HENSOLDT AG betrug das Stammkapital der HENSOLDT GmbH 80,0 Mio. €. Im Rahmen des Börsengangs wurde das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 3. September 2020 und mit Eintragung im Handelsregister am 24. September 2020 um weitere 25,0 Mio. € auf 105,0 Mio. € erhöht.

Der übersteigende Betrag aus der Ausgabe der 25,0 Mio. neuen Aktien in Höhe von 275,0 Mio. € wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Am 24. September 2020 wurden sämtliche 105,0 Mio. Aktien der HENSOLDT AG zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse mit der Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen und am Folgetag wurde der Börsenhandel aufgenommen.

Die Vorjahreszahlen beziehen sich auf das Stammkapital der HENSOLDT GmbH. Das Stammkapital der HENSOLDT GmbH war voll eingezahlt und betrug zum 31. Dezember 2019 10,0 Mio. €.

Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 betrug 42,9 Mio. €. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde ein Betrag in Höhe von 60,0 Mio. € aus der Kapitalrücklage entnommen und in den Bilanzgewinn eingestellt.

Die Rückstellungen beinhalteten hauptsächlich Rückstellungen aus Pensionsverpflichtungen und Rückstellungen für Personalaufwendungen. Die Verbindlichkeiten enthielten hauptsächlich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus dem neuen Konsortialkreditvertrag, bestehend aus einem Darlehen in Höhe von nominal 600,0 Mio. € und einer revolvierenden Kreditfazilität in Höhe von 350,0 Mio. €, welche zum Stichtag in voller Höhe in Anspruch genommen wurde. Die Verbindlichkeiten beinhalteten zudem Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 100,4 Mio. €, bei denen es sich im Wesentlichen um Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling handelte.

3 CHANCEN UND RISIKEN

Die Geschäftsentwicklung der HENSOLDT AG unterliegt aufgrund ihrer Funktion als Holdinggesellschaft grundsätzlich den gleichen Chancen und Risiken wie die HENSOLDT-Gruppe. Die bedeutsamsten Risiken bestehen für die Gesellschaft in der Verschlechterung der operativen Performance der Tochtergesellschaften und des damit einhergehenden Werthaltigkeitsrisikos bei dem bilanziellen Beteiligungsansatz sowie Liquiditätsrisiken und Zinsrisiken. Die HENSOLDT AG ist sich keines

einzelnen oder aggregierten Risikos bewusst, welches die Kontinuität ihrer Geschäftstätigkeit gefährden könnte. Die bedeutsamsten Chancen ergeben sich für die HENSOLDT AG aus der derzeitigen Erhöhung der Verteidigungsbudgets. Hinzu kommen die Diversifi zierung der Produktpalette und der Ausbau des Servicegeschäfts sowie die Fähigkeit der HENSOLDT-Gruppe und damit der Konzerngesellschaften, als Innovationsführer in ihrer Branche zu agieren.

4 PROGNOSEBERICHT

In der operativen Planung der Gesellschaft geht der Vorstand von einem starken Anstieg der Umsatzerlöse und einer moderaten Verringerung des Jahresfehlbetrags für das Jahr 2021 aus. Diese stellen die bedeutsamsten fi nanziellen Leistungsindikatoren für die HENSOLDT AG dar. Treiber ist vor allem der antizipierte Wegfall der Aufwendungen für den

Börsengang, teilweise kompensiert durch höhere Zinsaufwendungen. Diese Erwartung berücksichtigt nicht mögliche Einfl üsse der globalen COVID-19-Pandemie, insbesondere nicht mögliche Auswirkungen weiterer Wellen und neuer Lockdowns. Die Prognose hängt stark von der Entwicklung der HENSOLDT-Gruppe und des Zinsniveaus ab.

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IFRS KONZERNABSCHLUSS 2020

der HENSOLDT AG zum 31. Dezember 2020

HENSOLDT – Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Geschäftsjahr
in Mio. € Anhang 2020 2019
Umsatzerlöse 11 1.206,9 1.114,2
Umsatzkosten 11 -936,1 -859,3
Bruttoergebnis vom Umsatz 270,8 254,9
Vertriebskosten -90,2 -84,8
Verwaltungskosten -87,2 -76,3
Forschungs- und Entwicklungskosten 12 -25,1 -31,0
Sonstige betriebliche Erträge 13 18,9 25,3
Sonstige betriebliche Aufwendungen 13 -16,1 -24,8
Anteil am Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen 8 -2,6 -1,2
Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) 68,5 62,1
Zinsertrag 14 4,0 58,9
Zinsaufwand 14 -137,7 -83,5
Sonstiges Finanzergebnis 14 -10,0 -1,9
Finanzergebnis -143,7 -26,5
Ergebnis vor Ertragsteuern -75,2 35,6
Ertragsteuern 15 10,7 -27,4
Konzernergebnis -64,5 8,2
davon entfallen auf die Eigentümer der HENSOLDT AG -65,2 5,9
davon entfallen auf die nicht beherrschenden Anteile 0,7 2,3
Ergebnis je Aktie
Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie (€) 16 -0,75 0,07

Die nachfolgenden Anhangangaben stellen einen integralen Bestandteil des Konzernabschlusses dar.

HENSOLDT – Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Geschäftsjahr
in Mio. € Anhang 2020 2019
Konzernergebnis -64,5 8,2
Sonstiges Ergebnis
Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert werden
Bewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen 32.1 -40,4 -64,6
Steuer auf Posten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert werden
13,0 24,7
Zwischensumme -27,4 39,9
Posten, die zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert werden
Unterschied aus der Währungsumrechnung der Abschlüsse ausländischer
Unternehmen
-9,5 3,6
Absicherung von Zahlungsströmen – Unrealisierte Gewinne/Verluste 36.3 -2,3 -1,6
Absicherung von Zahlungsströmen – Umgliederungen in
die Gewinn- und Verlustrechnung
0,9 1,2
Steuereffekt auf unrealisierte Gewinne/Verluste 0,4 -0,3
Zwischensumme -10,5 2,8
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -37,9 -37,0
Gesamtergebnis des Geschäftsjahres -102,4 -28,8
davon entfallen auf die Eigentümer der HENSOLDT AG -101,8 -31,6
davon entfallen auf die nicht beherrschenden Anteile -0,7 2,8

Die nachfolgenden Anhangangaben stellen einen integralen Bestandteil des Konzernabschlusses dar.

HENSOLDT – Konzernbilanz

AKTIVA 31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € Anhang 2020 2019
Langfristige Vermögenswerte 1.313,4 1.392,6
Goodwill1 17 637,2 637,2
Immaterielle Vermögenswerte 17 386,2 403,3
Sachanlagen 18 103,1 92,9
Nutzungsrechte 28 143,5 154,9
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 8 0 1,2
Sonstige Beteiligungen und übrige langfristige Finanzanlagen 19 11,3 14,7
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 26 1,0 53,2
Langfristige sonstige Vermögenswerte 27 4,8 4,9
Aktive latente Steuern 15 26,3 30,4
Kurzfristige Vermögenswerte 1.634,2 1.063,1
Übrige langfristige Finanzanlagen, kurzfristig fällig 19 11,2 3,0
Vorräte 20 403,7 411,1
Vertragsvermögenswerte 11 204,4 165,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 21 282,0 290,8
Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 26 7,1 5,8
Kurzfristige sonstige Vermögenswerte1 27 78,7 46,1
Ertragsteuerforderungen 15 1,6 3,2
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 35.1 645,5 137,4
Summe Aktiva 2.947,6 2.455,7

1 Anpassung der Vorjahreswerte aufgrund IFRS 3: Goodwill - 9,6 Mio. € ; kurzfristige sonstige Vermögenswerte + 11,7 Mio. € (siehe Anhangangabe 7.1)

PASSIVA 31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € Anhang 2020 2019
Gezeichnetes Kapital 33.1 105,0 10,0
Kapitalrücklage 596,8 396,7
Sonstige Rücklagen -86,3 -49,8
Gewinnrücklagen -281,6 -215,8
Eigenkapital der Anteilseigner der HENSOLDT AG 333,9 141,2
Nicht beherrschende Anteile 12,9 13,6
Eigenkapital, gesamt 33 346,8 154,8
Langfristige Schulden 1.257,1 1.517,9
Langfristige Rückstellungen 23 482,6 413,6
Langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten 35 601,3 887,7
Langfristige Vertragsverbindlichkeiten 11 16,0 16,3
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 28 140,3 147,5
Langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 26 0,2 0,2
Langfristige sonstige Verbindlichkeiten 27 8,9 7,7
Passive latente Steuern 15 7,7 44,8
Kurzfristige Schulden 1.343,7 783,0
Kurzfristige Rückstellungen 23 193,6 185,1
Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten 35 363,3 11,3
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten 11 416,8 317,1
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 28 13,7 13,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 22 164,0 168,8
Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten1 26 97,8 20,5
Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten 27 86,9 67,1
Steuerverbindlichkeiten 15 7,6 0,1
Summe Passiva 2.947,6 2.455,7

1 Anpassung der Vorjahreswerte aufgrund IFRS 3 um + 2,1 Mio. € (siehe Anhangangabe 7.1)

HENSOLDT – Konzern-Kapitalflussrechnung

Geschäftsjahr
in Mio. € Anhang 2020 2019
Periodenergebnis -64,5 8,2
Abschreibungen 17/18/28 120,8 129,6
Wertberichtigungen der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte
-2,4 13,2
Ergebnis aus Abgängen von langfristigen Vermögenswerten 0,0 0,4
Ergebnisanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 2,6 1,2
Netto-Finanzierungsaufwendungen 128,2 24,6
Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen/Erträge -5,1 -5,4
Veränderung der
Rückstellungen
Vorräte
Vertragssalden
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Gezahlte Zinsen
Gezahlte Transaktionskosten aus der Aufnahme von Finanzierungen
Ertragssteueraufwand (+)/-ertrag (-)
Zahlungen (-)/Rückerstattungen (+) von Ertragsteuern
46,4
5,3
61,4
5,3
-8,6
-17,8
-43,6
-14,9
-10,7
-5,5
-0,4
-17,8
-89,4
56,4
-13,4
4,6
-45,1
0,0
27,4
-10,9
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 196,9 83,2
Erwerb/Aktivierung von Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 17/18 -97,4 -80,5
Einzahlungen aus dem Verkauf von Immateriellen Vermögenswerten
und Sachanlagen
17/18 0,2 0,5
Erwerb von assoziierten Unternehmen, sonstigen Beteiligungen
und übrigen langfristigen Finanzanlagen
19 -6,6 -3,9
Abgang von assoziierten Unternehmen, sonstigen Beteiligungen
und übrigen langfristigen Finanzanlagen
2,3 2,1
Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener liquider Mittel 7 6,4 -83,8
Sonstige 0,1 0,0
Cashflow aus Investitionstätigkeit -95,0 -165,6
Geschäftsjahr
in Mio. € Anhang 2020 2019
Aufnahme von Finanzierungsverbindlichkeiten (Konsortialkredit) 35.3 950,0 2,4
Rückzahlung von Finanzierungsverbindlichkeiten (Konsortialkredit) 35.3 -920,0 0,0
Anstieg sonstiger Finanzierungsverbindlichkeiten 35.3 97,1 0,0
Dividendenzahlungen an nicht beherrschende Anteile -0,2 -0,2
Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten 35.3 -14,3 -11,3
Ausgabe von Aktien 35.3 300,0 0,0
Gezahlte Transaktionskosten aus der Ausgabe von Aktien 35.3 -1,6 0,0
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 411,0 -9,1
Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel/
Zahlungsmitteläquivalente
-2,5 1,4
Sonstige Anpassungen -2,3 0,0
Netto Änderungen in Zahlungsmittel/Zahlungsmitteläquivalente 508,1 -90,2
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Bestand zum 01. Januar 137,4 227,5
Bestand zum 31. Dezember 645,5 137,4

Die nachfolgenden Anhangangaben stellen einen integralen Bestandteil des Konzernabschlusses dar.

Den Eigentümern der HENSOLDT AG zurechenbar
Sonstige Rücklagen
Gezeichnetes Kapital Gewinn- Bewertung Cashflow Währungs- Eigene Zwischen- Nicht
beherr
schende
Stand 01.01.2019
in Mio. €
0,03
Kapital
rücklage
46,3
rücklage
-220,7
Pensionspläne
0,6
Hedge
-3,4
-9,4
umrechnung
Anteile
-10,6
summe
-197,2
Anteile
10,9
Summe
-186,3
Konzernergebnis - - 5,9 - - - - 5,9 2,3 8,2
Sonstiges Ergebnis - - - -39,9 -0,7 3,0 - -37,5 0,5 -37,0
Gesamtergebnis des Geschäftsjahres - - 5,9 -39,9 -0,7 3,0 - -31,6 2,8 -28,8
Einbringung Gesellschafterdarlehen - 371,0 - - - - - 371,0 - 371,0
Einziehung eigener Anteile - -10,6 - - - - 10,6 - - -
Anpassung aus Reorganisation 10,0 10,0 - - - - - 0,0 - 0,0
Erwerb durch Unternehmenskauf - - - - - - - - 0,6 0,6
Dividende für nicht beherrschende Anteile - - - - - - - - -0,2 -0,2
Sonstiges - - -1,0 - - - - -1,0 -0,4 -1,5
Stand 31.12.2019 10,0 396,7 -215,8 -39,3 -4,1 -6,4 - 141,2 13,6 154,8
Konzernergebnis - - -65,2 - - - - -65,2 0,7 -64,5
Sonstiges Ergebnis - - - -27,4 -0,5 -8,6 - -36,5 -1,4 -37,9
Gesamtergebnis des Geschäftsjahres - - -65,2 -27,4 -0,5 -8,6 - -101,8 -0,7 -102,4
Kapitalerhöhung aus Rücklagen 70,0 -70,0 - - - - - - - -
Kapitalerhöhung aus Börsengang 25,0 275,0 - - - - - 300,0 - 300,0
Transaktionskosten - -4,9 - - - - - -4,9 - -4,9
Dividende für nicht beherrschende Anteile - - - - - - - - -0,2 -0,2
Sonstiges - - -0,7 - - - - -0,7 0,2 -0,4
Stand 31.12.2020 105,0 596,8 -281,6 -66,7 -4,7 -15,0 - 333,9 12,9 346,8

HENSOLDT – Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Die nachfolgenden Anhangangaben (Tz. 33) stellen einen integralen Bestandteil des Konzernabschlusses dar.

KONZERN-ANHANG

I GRUNDLAGEN DER DARSTELLUNG

1 DIE GESELLSCHAFT

Dieser IFRS-Konzernabschluss umfasst die HENSOLDT AG (die "Gesellschaft") mit Sitz an der Willy-Messerschmitt-Str. 3, 82024 Taufkirchen, Deutschland, registriert am Amtsgericht München unter HRB 258711 und ihre Tochtergesellschaften (der "Konzern", "HENSOLDT" oder "HENSOLDT-Gruppe").

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Die HENSOLDT-Gruppe ist ein multinationales Unternehmen der Verteidigungs- und Sicherheitselektronik mit Sitz in Deutschland. Das Produktportfolio reicht von Radar über elektronische Kampfführung und Avionik bis hin zu optischen und optronischen Geräten.

Der Konzernabschluss der HENSOLDT AG wird in den Abschluss der Square Lux TopCo S.à r.l., Luxemburg, einbezogen. Square Lux TopCo S.à r.l., Luxemburg, stellt den Konzernabschluss für die kleinste und größte Gruppe von Unternehmen auf. Square Lux TopCo S.à r.l. hat ihren Sitz in der 2, Rue Edward Steichen, 2450 Luxemburg, und wird beim Registre de Commerce et des Sociétés unter der Nummer B204231 geführt.

2 WESENTLICHE RECHNUNGSLEGUNGS-GRUNDSÄTZE

2.1 Grundlagen der Bilanzierung

Als börsennotiertes Unternehmen hat die HENSOLDT AG ihren Konzernabschluss unter Anwendung von § 315e (1) HGB ("Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards") im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606 /2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind.

Änderungen wichtiger Rechnungslegungsgrundsätze sind in Anhangangabe 4 beschrieben.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 8. März 2021 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben.

Dieser Konzernabschluss wird in Euro ("€"), der funktionalen Währung des Konzerns, dargestellt. Alle in Euro dargestellten Finanzinformationen wurden, soweit nicht anders angegeben, auf die nächsten Hunderttausend Euro gerundet.

Der vorliegende Abschluss ist unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Der Konzernabschluss wurde, sofern nicht anders angegeben, auf der Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Die wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze werden im Folgenden beschrieben.

2.2 Konsolidierungsgrundsätze

Unternehmenszusammenschlüsse

Der Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode, wenn die erworbene Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt und der Konzern Beherrschung erlangt hat. Die beim Erwerb übertragene Gegenleistung sowie die erworbenen identifizierbaren Vermögen werden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei der Bestimmung, ob es sich bei einer Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb handelt, beurteilt HENSOLDT, ob die Gruppe der erworbenen Vermögenswerte und Aktivitäten

mindestens einen Ressourceneinsatz und ein substanzielles Verfahren umfasst und ob die erworbene Gruppe in der Lage ist, Leistungen zu erstellen. Jeder entstandene Goodwill wird jährlich auf Wertminderung überprüft. Jeglicher Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert wird unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst, sofern sie nicht mit der Emission von Schuldverschreibungen oder Dividendenpapieren verbunden sind.

Die übertragene Gegenleistung enthält keine Beträge im Zusammenhang mit der Abwicklung bereits bestehender Beziehungen. Solche Beträge werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst.

Jede bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet, und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Ansonsten werden andere bedingte Gegenleistungen mit dem beizulegenden Zeitwert zu jedem Abschlussstichtag bewertet und spätere Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der bedingten Gegenleistungen in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Tochterunternehmen

Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.

Nicht beherrschende Anteile

Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet.

Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.

Soweit die Gesellschaft aufgrund geschriebener Put-Optionen zum Rückkauf der Anteile konzernfremder Gesellschafter verpflichtet werden kann, ist die potenzielle Kaufpreisverbindlichkeit gemäß den vertraglichen Regelungen mit ihrem Zeitwert am Bilanzstichtag in den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst. Veränderungen des Zeitwertes werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

Die Anteile des Konzerns an nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen umfassen Anteile an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen.

Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung, in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine Vereinbarung, über die der Konzern die gemeinschaftliche Führung ausübt, wobei er Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung besitzt, anstatt Rechte an deren Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden zu haben.

Anteile an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Sie werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, wozu auch Transaktionskosten zählen. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen bis zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfluss oder die gemeinschaftliche Führung endet. Entsprechen die Verluste eines assoziierten bzw. Gemeinschaftsunternehmens, die HENSOLDT zuzurechnen sind, dem Wert des Anteils an diesem Unternehmen oder übersteigen diesen, werden keine weiteren Verlustanteile erfasst, es sei denn, HENSOLDT ist Verpflichtungen für das Unternehmen eingegangen oder hat für das Unternehmen Zahlungen geleistet. Der Anteil an einem assoziierten bzw. Gemeinschaftsunternehmen ist der Buchwert der Beteiligung, zuzüglich sämtlicher finanzielle Vermögenswerte, die dem wirtschaftlichen Gehalt nach der Nettoinvestition von HENSOLDT in das Unternehmen zuzuordnen sind, wie z. B. ein Darlehen.

Konsolidierung konzerninterner Geschäftsvorfälle

Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle sowie alle nicht realisierten Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, werden gegen die Beteiligung in Höhe des Anteils des Konzerns an dem Beteiligungsunternehmen ausgebucht. Nicht realisierte Verluste werden auf die gleiche Weise eliminiert wie nicht realisierte Gewinne, jedoch nur, falls es keinen Hinweis auf eine Wertminderung gibt.

2.3 Umsätze aus Verträgen mit Kunden

Umsatzrealisierung

Grundsätzlich realisiert der Konzern Umsatzerlöse, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, das heißt, wenn der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus zieht. Voraussetzung dabei ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und unter anderem der Erhalt der Gegenleistung – unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden – wahrscheinlich ist.

Die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, zu dem die HENSOLDT-Gruppe einen Anspruch aus dem jeweiligen Vertrag erwartet. Variable Gegenleistungen (wie z. B. Preis-Eskalationen, Vertragsstrafen, Anpassungen nach Preisprüfungen) werden im Transaktionspreis berücksichtigt, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass eine entsprechende variable Gegenleistung eingenommen wird, bzw. sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Der Betrag der variablen Gegenleistung wird entweder nach der Erwartungswertmethode oder mit dem höchstwahrscheinlichsten Betrag ermittelt, abhängig davon, welcher Wert die variable Gegenleistung am zutreffendsten abschätzt.

Wenn ein Vertrag mehrere abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen umfasst, wird der Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Falls Einzelveräußerungspreise nicht direkt beobachtbar sind, schätzt die HENSOLDT-Gruppe diese in einer angemessenen Höhe. Sofern keine beobachtbaren Preise existieren, insbesondere, weil die von der HENSOLDT-Gruppe angebotenen Güter und Dienstleistungen sehr komplex und individuell sind, wird der Einzelveräußerungspreis jeder einzelnen Leistungsverpflichtung auf Grundlage der voraussichtlichen Kosten zuzüglich einer Marge geschätzt. Dieses Verfahren wird regelmäßig auch zur Preisfindung im Rahmen der Vertragsverhandlungen herangezogen.

Wenn die HENSOLDT-Gruppe die Kontrolle über produzierte Waren oder erbrachte Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum auf den Kunden überträgt, werden die Umsatzerlöse über diesen Zeitraum erfasst, sofern eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Dem Kunden fließt der Nutzen aus der Leistung des Unternehmens zu und er nutzt gleichzeitig die Leistung während diese erbracht wird (z. B. Wartungsverträge, Schulungsleistungen);
  • Durch die Leistung des Unternehmens wird ein Vermögenswert erstellt oder verbessert (z. B. unfertige Leistung) und der Kunde erlangt die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert, während dieser erstellt oder verbessert wird; oder
  • Durch die Leistung des Unternehmens wird ein Vermögenswert erstellt, der keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten für das Unternehmen aufweist und das Unternehmen hat einen Rechtsanspruch auf Bezahlung (einschließlich einer angemessenen Marge) der bereits erbrachten Leistungen.

Für jede gemäß IFRS 15 über einen bestimmten Zeitraum zu erfüllende Leistungsverpflichtung erfasst die HENSOLDT-Gruppe den Umsatz über diesen Zeitraum, indem es den Leistungsfortschritt gegenüber der vollständigen Erfüllung dieser Leistungsverpflichtung ermittelt. Die HENSOLDT-Gruppe wendet für die Bestimmung des Leistungsfortschritts für jede über einen bestimmten Zeitraum zu erfüllende Leistungsverpflichtung eine einzige Methode an, wobei die gewählte Methode konsistent auf ähnliche Leistungsverpflichtungen und ähnliche Sachverhalte angewandt wird. Die Messung des Fortschritts zur vollständigen Erfüllung einer Leistungsverpflichtung basiert entweder auf Inputs oder Outputs. Wenn der Fortschritt anhand von Inputs gemessen wird, wird die Cost-to-Cost-Methode angewendet. HENSOLDT verwendet diese Methode, da sie nach Ansicht der Gruppe die Fortschritte bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtung am besten widerspiegelt. Wenn entstandene Kosten nicht zum Fortschritt der Leistungserbringung beitragen, wie z. B. ungeplante Ausschusskosten, oder diese nicht im Verhältnis zum Fortschritt der Leistungserbringung stehen, aufgrund von unerwarteten Mehrkosten, werden diese bei der Berechnung des Fortschrittgrades ausgenommen oder eine Anpassung der ursprünglich geplanten Kosten vorgenommen.

Sofern die oben genannten Kriterien einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung nicht erfüllt sind, erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen, wenn HENSOLDT die Kontrolle über den Vermögenswert auf den Kunden übertragen hat. In der Regel entspricht das dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware an den Kunden oder bei Ab- bzw. Annahme der Dienstleistung oder Ware seitens des Kunden.

Leistungsverpflichtungen

Die folgende Aufstellung enthält die wesentlichen Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden bei HENSOLDT und gibt Auskunft über Art und Zeitpunkt der Erfüllung, einschließlich wesentlicher Zahlungsbedingungen, und die damit verbundenen Grundsätze der Erlösrealisierung.

Standardisierte Produkte und Systeme mit begrenzten kundenspezifischen Anpassungen

Bei der Herstellung und Installation von standardisierten Geräten und Systemen sowie bei Ersatzteillieferungen werden nur in begrenztem Umfang kundenspezifische Anpassungen vorgenommen. Der Kunde erhält die Kontrolle über die serienmäßig gefertigten Güter, wenn die Ware bei ihm angeliefert oder von ihm abgenommen wurde. Zu diesem Zeitpunkt wird die Rechnung erstellt. Rechnungen sind in der Regel zwischen 30 und 60 Tagen fällig. Die Erfassung der Umsatzerlöse erfolgt je nach vertraglicher Vereinbarung bei Lieferung oder Abnahme der Ware oder Leistung des Kunden.

Kundenspezifische Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Produkten und Systemen

Bei stark kundenspezifischer Entwicklung und Herstellung von Produkten und Systemen hat HENSOLDT i. d. R. keinen alternativen Nutzen für die geschaffenen Vermögenswerte. Wird ein Vertrag vom Kunden gekündigt, so hat HENSOLDT regelmäßig einen Anspruch auf Erstattung der bis dahin angefallenen Kosten einschließlich einer angemessenen Marge. Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Bestimmungen ausgestellt und sind in der Regel zwischen 30 und 60 Tagen fällig. Die Umsatzerlöse und dazugehörigen Kosten werden zeitraumbezogen erfasst. Der Fortschritt wird auf Basis der Cost-to-Cost-Methode ermittelt. Nicht fakturierte Beträge werden als Vertragsvermögenswerte, und Vorauszahlungen als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen.

Service- und Supportleistungen

Die Gruppe erbringt Dienstleistungen in Form von Wartungs-, Service- und Schulungsleistungen. Der Kunde erhält und konsumiert den Nutzen, während HENSOLDT die Leistung erbringt. Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Bedingungen erstellt und sind in der Regel zwischen 30 und 60 Tagen fällig. Die Umsatzerlöse und dazugehörigen Kosten werden vornehmlich zeitraumbezogen erfasst. Der Fortschritt wird auf Basis der Cost-to-Cost-Methode ermittelt. Nicht fakturierte Beträge werden als Vertragsvermögenswerte und Vorauszahlungen als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen.

Variable Gegenleistungen

Alle oben genannten Leistungsverpflichtungen von HENSOLDT können variable Preiskomponenten enthalten. Folgende variable Vergütungskomponenten können bei HENSOLDT vorliegen: Preisanpassungen aus Eskalationen, Preisprüfungen und Vertragsstrafen. Bei Verträgen mit variablen Vergütungsbestandteilen werden Umsatzerlöse in dem Umfang erfasst, in dem es sehr wahrscheinlich ist, dass eine wesentliche Umkehrung des Betrags der erfassten kumulierten Umsatzerlöse nicht erforderlich wird. Demnach werden positive variable Vergütungskomponenten (z. B. Preiseskalationen) Transaktionspreis erhöhend berücksichtigt, wenn sie mit einer geschätzten Wahrscheinlichkeit von mindestens 80 % realisiert werden. Im Umkehrschluss werden negative variable Vergütungskomponenten (z. B. Vertragsstrafen oder Preisprüfungsrückzahlungen) immer dann transaktionspreismindernd berücksichtigt, wenn sie mit einer geschätzten Wahrscheinlichkeit von 20 % oder mehr eintreten.

Vertragsvermögenswerte, Vertragsverbindlichkeiten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Hat eine der Vertragsparteien ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird – je nachdem, ob die HENSOLDT-Gruppe ihre Leistungsverpflichtungen erbracht oder der Kunde die vereinbarte Gegenleistung geleistet hat – ein Vertragsvermögenswert, eine Vertragsverbindlichkeit oder eine Forderung ausgewiesen.

Kommt die HENSOLDT-Gruppe ihren vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden nach, bevor dieser eine Gegenleistung zahlt oder gemäß den Vertragsbedingungen zu zahlen hat, aktiviert der Konzern einen Vertragsvermögenswert ("Contract Asset") in Höhe der erfüllten Leistungsverpflichtungen abzüglich der als Forderung ausgewiesenen Beträge.

Eine Forderung ("Receivable") wird ausgewiesen, wenn eine vorbehaltlose Gegenleistung vom Kunden geschuldet wird (d. h., es muss nur eine gewisse Zeit vergehen, bevor die Zahlung der Gegenleistung fällig wird).

Eine Vertragsverbindlichkeit ("Contract Liability") wird erfasst, wenn eine Zahlung von einem Kunden eingeht

oder fällig wird (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt), bevor die HENSOLDT-Gruppe die entsprechenden Güter oder Dienstleistungen überträgt. Vertragsverbindlichkeiten werden als Umsatzerlöse verbucht, wenn die HENSOLDT-Gruppe im Rahmen des Vertrags ihre Leistungsverpflichtung erfüllt (d. h. die Kontrolle über die damit verbundenen Güter oder Dienstleistungen an den Kunden überträgt).

2.4 Immaterielle Vermögenswerte und Goodwill

Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Regel linear über ihre jeweilige Nutzungsdauer auf deren geschätzte Restwerte abgeschrieben. Die voraussichtliche Nutzungsdauer für Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte beträgt in der Regel 3 bis 5 Jahre, mit Ausnahme von immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen übernommen wurden. Diese bestehen insbesondere aus Auftragsbeständen und Kundenbeziehungen sowie Technologien. Deren Nutzungsdauern lagen bei bestimmten Transaktionen zwischen 2 und 11 Jahren für Auftragsbestände und zwischen 8 und 10 Jahren für Kundenbeziehungen sowie zwischen 3 und 12 Jahren für Technologien. Marken mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf Wertminderung getestet. Der Konzern wird unter dem Namen "HENSOLDT" für unbestimmte Zeit am Markt auftreten. Es gibt keine Hinweise auf eine begrenzte Nutzungsdauer oder Hinweise auf den Zeitraum, für den eine zeitliche Begrenzung der Marke gewährt werden könnte. Die Abschreibung der immateriellen Vermögenswerte ist unter den Umsatzkosten erfasst.

Goodwill

Der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen entstandene Goodwill wird mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Der Wertminderungstest wird jährlich bzw. bei Vorliegen von Anhaltspunkten durchgeführt. Zum Zweck der Wertminderungsprüfung wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Goodwill ab dem Erwerbsdatum den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ("CGUs") des Konzerns zugewiesen, die voraussichtlich von dem Zusammenschluss profitieren werden.

Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens diesen CGUs zugeordnet werden.

Forschung und Entwicklung

Ausgaben für Forschungstätigkeiten werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn sie anfallen.

Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn sie verlässlich geschätzt werden können, das Produkt oder das Verfahren technisch und kommerziell geeignet ist, ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und der Konzern sowohl beabsichtigt als auch über genügend Ressourcen verfügt, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.

Die Entwicklungstätigkeiten laufen in der Regel in einem Phasen-Konzept ab. Im Phasen-Konzept geht der Konzern grundsätzlich davon aus, dass die Kriterien für eine Aktivierung nach IAS 38 erfüllt sind, wenn der Preliminary Design Review (PDR: bei etablierter Technologie) bzw. der Critical Design Review (CDR: bei neuer Technologie) erfolgreich durchgeführt wurde.

Sonstige Entwicklungsausgaben werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst, sobald sie anfallen. Aktivierte Entwicklungsausgaben werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen bewertet. Das Unternehmen überprüft die aktivierte Entwicklung auf Wertminderung, wenn Ereignisse oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes möglicherweise nicht erzielbar ist. Darüber hinaus werden aktivierte Entwicklungsleistungen, die noch nicht zur

Nutzung zur Verfügung stehen, einer jährlichen Wertminderungsprüfung unterzogen. Die Prüfung auf Wertminderung aktivierter Entwicklungsleistungen beinhaltet die Verwendung von Schätzungen bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags der Vermögenswerte, die einen wesentlichen Einfluss auf die jeweiligen Werte und letztlich auf die Höhe

einer eventuellen Wertminderung haben können. Aktivierte Entwicklungsausgaben werden in der Regel linear über die geschätzte Nutzungsdauer (zwischen 5 und 7 Jahren) des selbst erstellten immateriellen Vermögenswertes abgeschrieben. Die Abschreibung der aktivierten Entwicklungsausgaben ist unter den Umsatzkosten erfasst.

2.5 Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Sachanlagen werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Es wird von den folgenden Nutzungsdauern ausgegangen:

Gebäude, Einbauten 5 bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 4 bis 10 Jahre
Sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 13 Jahre

2.6 Vorräte

Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten (in der Regel die durchschnittlichen Kosten) oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Verkaufspreis im normalen Geschäftsverlauf abzüglich der geschätzten Kosten, um den Verkauf abzuschließen.

Die Herstellungskosten umfassen alle Kosten, die direkt dem Herstellungsprozess zuzuordnen sind, wie direkte Material-, Lohn- und produktionsbezogene Gemeinkosten

(basierend auf normaler Betriebskapazität und normalem Verbrauch von Material, Arbeit und anderen Produktionskosten) einschließlich Abschreibungen. Soweit Bestandsrisiken vorliegen, z. B. wegen geminderter Verwertbarkeit nach längerer Lagerdauer oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten, werden angemessene Abschläge vorgenommen. Zudem werden Abschreibungen auf Vorräte erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass die veranschlagten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen werden.

2.7 Leasing

Der Konzern ist im Wesentlichen nur als Leasingnehmer tätig. Der Konzern least verschiedene Vermögenswerte, darunter Immobilien, technische Ausrüstung, IT-Ausstattung und Fahrzeuge.

Bei Abschluss eines Vertrags stellt der Konzern fest, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts (oder der Vermögenswerte) für eine bestimmte Zeit im Austausch für eine Gegenleistung überträgt.

Bei Abschluss oder Neubeurteilung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, ordnet der Konzern die im Vertrag enthaltene Gegenleistung jeder Leasingkomponente auf der Grundlage ihrer relativen Einzelpreise zu. Diese Richtlinie gilt für alle Leasingverhältnisse in Bezug auf Gebäude. Der Konzern hat entschieden, von der Trennung von Nicht-Leasingkomponenten für alle anderen Leasingverhältnisse aufgrund untergeordneter Bedeutung abzusehen.

Der Konzern erfasst am Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird anfänglich zu Anschaffungskosten bewertet. Diese ergeben sich aus dem Anfangsbetrag der Leasingverbindlichkeit, bereinigt um etwaige Leasingzahlungen vor oder zum Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses, zuzüglich etwaiger anfänglich anfallender direkter Kosten und einer Schätzung der Kosten für Abbau, Beseitigung, oder Wiederherstellung des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder des Standorts, an dem er sich befindet und abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.

Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse abgeschrieben. Die geschätzten Nutzungsdauern von Vermögenswerten mit Nutzungsrecht werden auf der gleichen Grundlage wie die von Sachanlagen bestimmt. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.

Am Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet, mit dem im Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz abgezinst oder, falls dieser Satz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Im Allgemeinen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Der Konzern bestimmt seinen Grenzfremdkapitalzinssatz durch die Einholung von Zinssätzen aus verschiedenen externen Finanzierungsquellen und nimmt bestimmte Anpassungen vor, um die Bedingungen des Leasingvertrags widerzuspiegeln. In Südafrika werden landesspezifische Zinssätze verwendet.

Die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigenden Leasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:

feste Zahlungen, einschließlich de-facto feste Zahlungen;

  • variable Leasingraten, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind und deren erstmalige Bewertung anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes oder Zinssatzes vorgenommen wird;
  • Leasingzahlungen eines optionalen Verlängerungszeitraums, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, dass er die Verlängerungsoption ausübt sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, der Konzern ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen.

Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Änderung des Index oder des Zinssatzes ändern, oder wenn sich die Schätzung des Konzerns hinsichtlich des Betrags ändert, der voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, oder wenn der Konzern seine Einschätzung ändert, ob eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausgeübt wird. Wenn eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt, wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungswerts vorgenommen oder der Anpassungsbetrag wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts auf null reduziert wurde.

Der Konzern weist in der Bilanz Nutzungsrechte als separaten Bilanzposten und Leasingverbindlichkeiten als Finanzverbindlichkeiten aus.

Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse von geringem Wert

Der Konzern setzt Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten und für Leasingverhältnisse von geringem Wert (z. B. Büroausstattung) nicht an. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Konzern-Gewinnund Verlustrechnung.

2.8 Leistungen an Arbeitnehmer

Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann.

Beitragsorientierte Pläne

Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird.

Leistungsorientierte Pläne

Die Nettoverpflichtung des Konzerns im Hinblick auf leistungsorientierte Pläne wird für jeden Plan separat berechnet, indem die künftigen Leistungen geschätzt werden, welche die Arbeitnehmer in der laufenden Periode und in früheren Perioden erdient haben. Dieser Betrag wird abgezinst und der geschätzte beizulegende Zeitwert eines etwaigen Planvermögens hiervon abgezogen.

Die Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtungen wird jährlich von einem Aktuar nach der Methode der laufenden Einmalprämien ("PUC-Methode") durchgeführt. Resultiert aus der Berechnung ein potenzieller Vermögenswert für den Konzern, ist der erfasste Vermögenswert auf den Barwert eines wirtschaftlichen Nutzens in Form etwaiger künftiger Rückerstattungen aus dem Plan oder Minderungen künftiger Beitragszahlungen an den Plan begrenzt.

Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Ermittlung des Verpflichtungsbarwertes und die Wertveränderung aus der Zeitwertbewertung des Planvermögens. Der Konzern ermittelt die Nettozinsaufwendungen (Erträge) auf die Nettoschuld (Vermögenswert des Planvermögens) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichtsperiode mittels Anwendung des Abzinsungssatzes, der für die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode verwendet wurde. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Werden die Leistungen eines Plans verändert oder wird ein Plan gekürzt, wird die entstehende Veränderung der die nach zu verrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn oder Verlust bei der Kürzung unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst.

Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

Die Nettoverpflichtung des Konzerns im Hinblick auf andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer sind die künftigen Leistungen, die die Arbeitnehmer im Austausch für die erbrachten Arbeitsleistungen in der laufenden Periode und in früheren Perioden verdient haben. Diese Leistungen werden zur Bestimmung ihres Barwertes abgezinst. Neubewertungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in der Periode erfasst, in der sie entstehen.

2.9 Sonstige Rückstellungen

Die Höhe der Rückstellungen wird ermittelt, indem die erwarteten künftigen Cashflows mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst werden, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Die Aufzinsung wird als Finanzierungsaufwand dargestellt.

Rückstellung für belastende Verträge

Der Konzern erfasst Rückstellungen für belastende Verträge, wenn es wahrscheinlich ist, dass die gesamten Vertragskosten die gesamten Vertragserlöse übersteigen werden. Die Rückstellung wird mit dem niedrigeren Betrag der zu erwartenden Kosten aus der Vertragsbeendigung und der zu erwartenden Nettokosten aus der Vertragsfortführung bewertet. Bevor eine Rückstellung für defizitäre Verträge erfasst wird, werden die damit zusammenhängenden Vorratsbestände abgeschrieben.

Defizitäre Verkaufsverträge werden durch die Überwachung der Fortschritte des Vertrags sowie des zugrunde liegenden Projekts und durch Aktualisierung der Schätzung der Vertragskosten identifiziert, was signifikante und komplexe Annahmen, Beurteilungen und Schätzungen

im Zusammenhang mit dem Erreichen gewisser Leistungsstandards sowie Schätzungen im Zusammenhang mit sonstigen Kosten erfordert (siehe Anhangangabe 3, Anhangangabe III.11 und Anhangangabe IV.23).

Gewährleistungen

Eine Rückstellung für Gewährleistungen wird erfasst, sobald die zugrundeliegenden Güter oder Dienstleistungen verkauft oder erbracht werden und eine vertragliche oder faktische Verpflichtung besteht, Schäden an verkauften Produkten innerhalb einer bestimmten Frist auf eigene Kosten zu beheben. Ein Gewährleistungsfall tritt erst nach Erbringung der Leistungsverpflichtung ein, insoweit haben diese Kosten keinen Einfluss auf den Fortschritt in der Erfüllung der Leistungsverpflichtung. Die Rückstellung basiert auf der individuellen Einschätzung zukünftig anfallender Kosten. Die Bildung erfolgt ratierlich anhand bestimmter Kriterien, wie beispielsweise ausgelieferter Produkte oder eines bestimmten Projektfortschritts.

Soweit es sich nicht um einen Gewährleistungsanspruch, sondern um eine gesonderte Serviceleistung handelt, wird eine separate Leistungsverpflichtung identifiziert.

2.10 Finanzinstrumente

Ansatz und erstmalige Bewertung

Der Konzern bilanziert Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals zum Zeitpunkt erfasst, an dem das Unternehmen Vertragspartner nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird.

Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei einem Posten, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird ("FVtPL"), kommen hierzu die Transaktionskosten, die direkt seinem Erwerb oder seiner Ausgabe zurechenbar sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.

Klassifizierung und Folgebewertung

Finanzielle Vermögenswerte

Für die erstmalige Erfassung werden die finanziellen Vermögenswerte auf der Grundlage des Geschäftsmodells (in dem die Vermögenswerte gehalten werden) und der Eigenschaften ihrer Cashflows klassifiziert und bewertet.

Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte.

Der Konzern stuft seine finanziellen Vermögenswerte in die folgenden Bewertungskategorien ein:

  • "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" ("AC"
  • "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" ("FVtPL") sowie
  • "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" ("FVtOCI").

Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als FVtPL designiert wurde:

  • Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und
  • die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Ein Schuldinstrument wird als FVtOCI designiert, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und es nicht als FVtPL designiert wurde:

  • Es wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte; und
  • seine Vertragsbedingungen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich dem Geschäftsmodell "Halten" zugeordnet und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, d. h. in den Folgeperioden sind Forderungen abzüglich Tilgungen oder Abschlagszahlungen und Wertminderungen sowie zuzüglich etwaiger Zuschreibungen anzusetzen. Forderungen, die zum Verkauf an eine Factoring-Gesellschaft bestimmt sind, werden dem Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" zugeordnet. Diese Forderungen werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinstruments, das nicht zu Handelszwecken gehalten

wird, kann der Konzern unwiderruflich wählen, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Option wird im Konzern grundsätzlich ausgeübt. Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum FVtOCI bewertet werden, werden zum FVtPL bewertet. Dies umfasst insbesondere alle derivativen finanziellen Vermögenswerte (siehe Anhangangabe VI.36).

Bei der erstmaligen Erfassung kann der Konzern unwiderruflich entscheiden, finanzielle Vermögenswerte, die ansonsten die Bedingungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum FVtOCI erfüllen, zum FVtPL zu designieren, wenn dies dazu führt, auftretende Bewertungs- oder Ansatzinkongruenzen ("Rechnungslegungsanomalie") zu beseitigen oder signifikant zu verringern.

Finanzielle Vermögenswerte zum FVtPL: Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Nettogewinne und -verluste, einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge, werden erfolgswirksam erfasst. Für Derivate, die als Sicherungsinstrumente designiert worden sind, siehe Anhangangabe VI.36.

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten: Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird erfolgswirksam erfasst. Für detaillierte Voraussetzungen für Wertminderungen auf Finanzielle Vermögenswerte siehe Anhangangabe 2.14.

Bestimmte Eigenkapitalinstrumente, insbesondere unwesentliche Beteiligungen oder wegen Unwesentlichkeit nicht konsolidierte und nicht unter der Equity-Methode einbezogene Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, werden unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Schuldinstrumente zum FVtOCI: Die Folgebewertung dieser Vermögenswerte erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Zinserträge, die mit der Effektivzinsmethode berechnet werden, Wechselkursgewinne und -verluste

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sowie Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Andere Nettogewinne oder -verluste werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in die Konzern-Gewinnund Verlustrechnung umgegliedert.

Eigenkapitalinvestitionen zu FVtOCI: Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Dividenden werden als erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, die Dividende stellt offensichtlich eine Deckung eines Teils der Kosten des Investments dar. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und nie in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVtPL) eingestuft und bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird zu FVtPL eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird, ein Derivat ist oder beim Erstansatz als eine solche designiert wird.

Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen, Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen und Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Ausbuchung

Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn der Konzern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert nicht behält.

Der Konzern verkauft einen Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen anhand eines Kriterienkataloges mit Betragsuntergrenze 100,0 Tsd. € an externe

Factoring Gesellschaften. In diesem Zusammenhang überprüft die Gruppe, ob sämtliche Chancen und Risiken im Zusammenhang mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts transferiert werden. Anschließend werden diese Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgebucht und es wird überprüft, ob ein anhaltendes Engagement besteht, welches separat als Bilanzposten zu berücksichtigen ist.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Konzern bucht des Weiteren eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn dessen Vertragsbedingungen geändert werden und die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant verschieden sind. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst.

Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Verrechnung

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden verrechnet und in der Bilanz als Nettowert ausgewiesen, wenn der Konzern einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften

Derivative Finanzinstrumente

Der HENSOLDT Konzern führt einige Transaktionen in Fremdwährung durch, wie z. B. Verträge mit Kunden- oder Lieferanten. Die aus Währungsschwankungen resultierenden Ertrags- und Kostenrisiken werden durch Devisentermingeschäfte sowie Ein- und Verkäufe in entsprechenden Fremdwährungen begrenzt.

Darüber hinaus ist der HENSOLDT Konzern einem Zinsrisiko ausgesetzt, das sich aus seinen variablen Darlehen ergibt; das Risiko wird durch den Einsatz von Zinssatz-Swaps abgesichert. Derivateverträge zur Minderung von Wechselkurs- und Zinsrisiken werden mit verschiedenen Banken abgeschlossen.

Derivate werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet; zurechenbare Transaktionskosten werden bei Anfall in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden Derivate erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Eingebettete Derivate werden vom Basisvertrag getrennt und separat verbucht, wenn der Basisvertrag kein finanzieller Vermögenswert ist und bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften stellt sicher, dass Gewinne oder Verluste (in erster Linie als Teil der Erlöse) aus Derivaten in der gleichen Periode erfolgswirksam verbucht werden, in der auch die abgesicherten Posten oder Transaktionen erfolgswirksam verbucht werden. Im Gegensatz dazu werden Wertveränderungen von Derivatverträgen im Gesamtergebnis verbucht, wenn die abgesicherten Posten oder Transaktionen noch nicht über die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung verbucht worden sind.

Zu Beginn der designierten Sicherungsbeziehungen dokumentiert der Konzern die Risikomanagementziele und -strategien, die er im Hinblick auf die Absicherung verfolgt. Der Konzern dokumentiert des Weiteren die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument und ob erwartet wird, dass sich Veränderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments kompensieren.

Zum Zwecke der Bewertung, ob ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den abgesicherten Positionen und den Sicherungsinstrumenten besteht, geht der Konzern davon aus, dass der Referenzzinssatz infolge der Reform der Zinsbenchmark nicht geändert wird.

Der Konzern wendet die bestehenden Anforderungen des IAS 39 für Sicherungsgeschäfte bis auf Weiteres an.

Für Angaben zum Marktwert von derivativen Finanzinstrumenten, die im Rahmen einer Sicherungsbeziehung bilanziert werden, sowie die Entwicklung der Hedging-Reserve siehe Anhangangabe VI.36.3

Absicherung von Zahlungsströmen

Wenn ein Derivat als ein Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen ("cash flow hedge") designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes des Derivats wird unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei allen anderen abgesicherten erwarteten Transaktionen wird der kumulierte Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen übertragen wurde, in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in die Konzern-Gewinnund Verlustrechnung umgegliedert, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen.

Wenn die Absicherung nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument verkauft wird, ausläuft, beendet oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung prospektiv beendet. Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten, werden die Beträge, die in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen übertragen wurden, unmittelbar in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

2.11 Ertragsteuern

Die Ertragsteuern umfassen sowohl die tatsächlich zu entrichtenden Ertragsteuern als auch die latenten Steuern.

Tatsächliche Ertragsteuerforderungen/-schuld

Die tatsächlichen Ertragsteuerforderungen umfassen die erwartete Steuerschuld oder -forderung auf das zu versteuernde Einkommen oder den zu versteuernden Verlust für das Jahr sowie jegliche Anpassung der Steuerschuld oder -forderung für frühere Jahre. Der Betrag der laufenden Steuerverbindlichkeiten oder -forderungen ist die beste Einschätzung des voraussichtlich zu zahlenden oder zu erhaltenden Steuerbetrags, der die Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern, falls vorhanden, widerspiegelt. Die Bewertung erfolgt anhand der am Berichtsdatum oder im Wesentlichen geltenden Steuersätze. Zu den laufenden Steuern gehören auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen.

Laufende Steueransprüche und -schulden werden saldiert, sofern ein einklagbares Recht auf Saldierung der tatsächlichen Steueransprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden besteht und sich die laufenden Steuern auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen.

Latente Steuern

Latente Steuern werden unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode nach IAS 12 (Ertragsteuern) auf Basis von temporären Unterschieden zwischen den bilanziellen und steuerlichen Wertansätzen einschließlich Unterschieden aus Konsolidierung, Verlust- und Zinsvorträgen sowie Steuergutschriften ermittelt. Die Bewertung erfolgt anhand der Steuersätze, die voraussichtlich in der Periode gelten werden, in der der Anspruch realisiert oder die Schuld erfüllt wird. Dabei werden die Steuersätze und -vorschriften zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:

  • latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Goodwills oder
  • latenten Steuerschulden eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unter-

nehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst oder

für latente Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die in Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen durch HENSOLDT gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Jede ungewisse steuerliche Behandlung wird einzeln oder zusammen als Gruppe betrachtet, je nachdem, welcher Ansatz die Unsicherheit besser widerspiegelt. Die Einheit verwendet entweder den wahrscheinlichsten Betrag oder die Methode des erwarteten Wertes, mit der die Unsicherheit gemessen wurde. Die Entscheidung richtet sich danach, welche Methode die Auflösung der Unsicherheit besser vorhersagen kann.

Latente Steuern, die sich auf erfolgsneutral erfasste Posten beziehen, werden ebenfalls erfolgsneutral gebucht. Latente Steuern werden dabei entsprechend des ihnen zugrundeliegenden Geschäftsvorfalls entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.

Latente Steueransprüche und -schulden werden saldiert, sofern ein durchsetzbares Recht auf Saldierung der tatsächlichen Steueransprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden besteht und sich die latenten Steuern auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen.

2.12 Fremdwährung

Geschäftsvorfälle in Fremdwährung

Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Kassakurs am Tag der Transaktion in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig ist. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Wechselkurs am Tag der Transaktion umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Periode erfasst und im Finanzergebnis ausgewiesen.

Bei den folgenden Posten werden die Währungsumrechnungsdifferenzen – abweichend vom Grundsatz – im sonstigen Ergebnis erfasst:

Eigenkapitalinvestments, die zum FVtOCI designiert sind (außer bei Wertminderungen, bei denen Währungsumrechnungsdifferenzen aus dem sonstigen Ergebnis in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden);

  • finanzielle Verbindlichkeiten, die zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb bestimmt wurden, soweit die Absicherung effektiv ist; oder
  • qualifizierte Absicherungen von Zahlungsströmen, soweit sie effektiv sind.

Ausländische Geschäftsbetriebe

Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben, einschließlich des Goodwills und der Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert, die beim Erwerb entstanden sind, werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben werden hingegen zu unterjährigen Durchschnittskursen umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Währungsumrechnungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen, soweit die Währungsumrechnungsdifferenz nicht den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen ist.

2.13 Kapitalflussrechnung

Im Rahmen der indirekten Ermittlung des Cashflows werden die Veränderungen von Bilanzpositionen im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit um Effekte aus der Währungsumrechnung und um

Änderungen im Konsolidierungskreis bereinigt. Sie können daher nicht direkt mit den entsprechenden Veränderungen auf der Grundlage der veröffentlichten Konzernbilanz abgestimmt werden.

2.14 Wertminderung

Nicht derivative finanzielle Vermögenswerte

Der Konzern bilanziert Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste (Expected Credit Losses/ECL) für:

  • finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
  • Vertragsvermögenswerte.

Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte werden bei HENSOLDT anhand des "vereinfachten Wertminderungsmodells" bewertet. Das vereinfachte Modell erlaubt, für alle Vermögensgegenstände eine Wertminderung auf Basis des über die Laufzeit erwarteten Verlusts zu bestimmen. Demnach muss keine Überprüfung stattfinden, ob ein signifikanter Anstieg im Kreditrisiko einen Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 erfordert.

Für alle weiteren finanziellen Vermögenswerte im Anwendungsbereich der IFRS 9 Wertminderungsvorschriften erfolgt aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten keine Bildung einer Risikovorsorge. Diese Annahme wird regelmäßig überprüft.

Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf vergangenen Erfahrungen des Konzerns sowie fundierten Einschätzungen, inklusive zukunftsgerichteter Informationen, beruhen. Treten objektive Hinweise auf Wertminderung auf, hat zudem die Zinsvereinnahmung auf Grundlage des Nettobuchwerts (Buchwert abzgl. Risikovorsorge) zu erfolgen (Stufe 3).

Darstellung der Wertminderung für erwartete Kreditverluste in der Bilanz

Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind, werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen.

Finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität

Der Konzern schätzt zu jedem Abschlussstichtag ein, ob finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten wertgemindert sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist wertgemindert, wenn ein Ereignis oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes auftreten.

Indikatoren dafür, dass ein finanzieller Vermögenswert wertgemindert ist, umfassen u. a. die folgenden beobachtbaren Daten:

  • signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Kreditnehmers,
  • ein Vertragsbruch, wie beispielsweise Ausfall oder eine Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen, oder
  • es ist wahrscheinlich, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht.

Abschreibung

Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes wird abgeschrieben, wenn der Konzern nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht, dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist.

Nicht-finanzielle Vermögenswerte

Am Ende jeder Berichtsperiode beurteilt der Konzern, ob es einen Hinweis auf eine Wertminderung eines nichtfinanziellen Vermögenswerts oder einer CGU gibt, zu der der Vermögenswert gehört (z. B. Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, Einführung neuer Technologien, etc.). Darüber hinaus werden immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer, noch nicht nutzbare immaterielle Vermögenswerte sowie Goodwill im vierten Quartal jedes Geschäftsjahres auf Wertminderung geprüft, unabhängig davon, ob es Anzeichen für eine Wertminderung gibt. Für die Wertminderungsprüfung wird der Goodwill einer CGU oder einer Gruppe von CGUs zugeordnet, um so die Art und Weise widerzuspiegeln, in der der Goodwill für interne Managementzwecke überwacht wird.

Um zu prüfen, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen und die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder CGUs sind. Ein Goodwill, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, wird der CGU oder Gruppen von CGUs zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens dieser CGU zugeordnet werden.

Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer CGU ist der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten. Bei der Beurteilung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst, wobei ein Abzinsungssatz verwendet wird, der gegenwärtige Marktbewertungen des Zinseffekts und die speziellen Risiken eines Vermögenswertes oder einer CGU widerspiegelt.

Eine Wertminderung besteht, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer CGU seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer CGU ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten liegen verfügbare Daten aus bindenden Veräußerungsgeschäften über ähnliche Vermögenswerte oder beobachtbare Marktpreise abzüglich direkt zurechenbarer Kosten für die Veräußerung des Vermögenswerts zugrunde. Wenn keine ausreichenden Informationen zur Verfügung stehen, um den beizulegenden Zeitwert abzüglich der Vertriebskosten eines Vermögenswertes oder einer CGU zu bestimmen, wird stattdessen der Nutzungswert des Vermögenswertes oder der CGU verwendet.

Wertminderungsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wertminderungen, die im Hinblick auf CGUs erfasst werden, werden zuerst etwaigen der CGU zugeordneten Goodwill und dann den Buchwerten der anderen Vermögenswerte der CGU (Gruppe von CGUs) auf anteiliger Basis zugeordnet.

Ein Wertminderungsaufwand im Hinblick auf den Goodwill wird nicht aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird ein Wertminderungsaufwand nur insoweit aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswertes den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen oder Wertminderungen bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.

2.15 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Einige Rechnungslegungsmethoden und Anhangangaben des Konzerns erfordern die Ermittlung beizulegender Zeitwerte für finanzielle und nichtfinanzielle Vermögenswerte und Schulden.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, zu dem der Konzern am Bewertungsstichtag im Rahmen eines geordneten Geschäftsvorfalles am Hauptmarkt einen Vermögenswert verkauft oder eine Schuld übertragen würde. Alternativ ist der vorteilhafteste Markt heranzuziehen, zu dem der Konzern zu diesem Zeitpunkt Zugang hat. Der beizulegende Zeitwert einer Schuld spiegelt das Risiko der Nichterfüllung wider.

Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:

  • Stufe 1: Notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten
  • Stufe 2: Andere Inputs als die in Stufe 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind
  • Stufe 3: Verfahren, die Input-Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren

Hat ein Vermögenswert oder eine Schuld, der bzw. die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wird, einen Geld- und einen Briefkurs, dann bewertet der Konzern

Vermögenswerte bzw. Long-Positionen mit dem Geldkurs und Schulden bzw. Short-Positionen mit dem Briefkurs.

Der beste Nachweis für den beizulegenden Zeitwert beim erstmaligen Ansatz eines Finanzinstruments ist grundsätzlich der Transaktionspreis, das heißt der beizulegende Zeitwert der übertragenen oder erhaltenen Gegenleistung. Stellt der Konzern fest, dass beim erstmaligen Ansatz der beizulegende Zeitwert vom Transaktionspreis abweicht und der beizulegende Zeitwert weder (a) durch einen notierten Preis auf einem aktiven Markt für einen identischen Vermögenswert oder eine identische Schuld nachgewiesen wird noch (b) auf einer Bewertungstechnik basiert, in der alle nicht beobachtbaren Inputfaktoren als unwesentlich betrachtet werden können, dann ist dieses Finanzinstrument beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dieser Betrag wird zur Abgrenzung der Differenz zwischen beizulegendem Zeitwert und Transaktionspreis angepasst. Im Rahmen der Folgebewertung ist diese Differenz in einer angemessenen Weise über die Laufzeit des Instruments, allerdings nicht später als bei vollumfänglicher Bewertung durch beobachtbare Marktdaten oder Ausbuchung der Transaktion, erfolgswirksam zu erfassen.

Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen. Wenn Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Brokern oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, werden die von den Dritten erlangten Nachweise für die Schlussfolgerung überprüft, ob derartige Bewertungen die Anforderungen der IFRS erfüllen, einschließlich der Zuordnung in der Fair Value-Hierarchie.

Die Methoden, die der Konzern zur Bewertung des beizulegenden Zeitwerts verwendet, sind wie folgt:

Eigenkapitalinstrumente

Die beizulegenden Zeitwerte nicht-börsennotierter Eigenkapitalinstrumente können gegebenenfalls nicht ohne erheblichen zusätzlichen Aufwand verlässlich ermittelt werden, da die Bandbreite der angemessenen Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts von entscheidender Bedeutung ist und die Wahrscheinlichkeiten der verschiedenen Schätzungen innerhalb der Bandbreite nicht angemessen beurteilt werden können. Diese Instrumente werden unter

Berücksichtigung der Wesentlichkeit zu Anschaffungskosten bewertet und ihre Buchwerte als Ersatz für den beizulegenden Zeitwert verwendet.

Vermögenswerte aus Kundenfinanzierung und sonstige Darlehen

Die Buchwerte, die im Jahresabschluss dargestellt sind, werden als annähernde Schätzung für den beizulegenden Zeitwert verwendet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte sowie sonstige Forderungen

Die Buchwerte, die im Jahresabschluss dargestellt sind, werden wegen des relativ kurzen Zeitraums zwischen dem Entstehen der Forderungen und deren Fälligkeit als angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts verwendet.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Diese umfassen den Kassenbestand, Guthaben in Banken sowie Schecks. Die Buchwerte, die im Jahresabschluss dargestellt sind, werden wegen des relativ kurzen Zeitraums zwischen dem Entstehen des Instruments und dessen Laufzeit oder Fälligkeit als angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts verwendet.

Planvermögen

Zu den weiteren Anlagen gehören Anteile an einer Kommanditgesellschaft (HENSOLDT Real Estate GmbH & Co. KG). Die Kommanditgesellschaft hält im Wesentlichen Immobilienvermögen, das auf der Grundlage der aktuellen Marktpreise bewertet wird. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens ist wesentlicher Bestandteil des Nettovermögens der Kommanditgesellschaft.

Zu den zusammengefassten Anlageinstrumenten gehören Anteile an Investmentfonds, für die Marktpreise vorliegen.

Derivate

Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Instrumente beruhen auf notierten Marktpreisen, soweit verfügbar, werden aber in den meisten Fällen anhand anerkannter Bewertungsmethoden wie Option-Pricing-Modelle und

Discounted-Cashflow-Modelle bestimmt. Die Bewertung basiert auf beobachtbaren Marktdaten wie Währungskursen, Kursen für Währungstermingeschäfte, Zinssätzen und Zinskurven.

Beizulegende Zeitwerte der Derivative werden auf Basis der Einflussgrößen aus Stufe 2 bewertet.

Preisfindung für Devisentermingeschäfte: Der beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung notierter Terminkurse zum Abschlussstichtag und Netto-Barwertberechnungen basierend auf Zinsstrukturkurven mit hoher Bonität in entsprechenden Währungen ermittelt.

Preisfindung für Zinstermingeschäfte: Der beizulegende Zeitwert wird ermittelt als Barwert der geschätzten künftigen Cashflows. Schätzungen der künftigen Cashflows aus variablen Zinszahlungen basieren auf notierten Sätzen der Zinstermingeschäfte, künftigen Preisen und Interbankenzinssätzen. Die geschätzten Cashflows werden diskontiert unter Verwendung einer Zinsstrukturkurve, die aus ähnlichen Quellen konstruiert worden ist und die den relevanten Vergleichs-Interbankenzinssatz widerspiegelt, der von Marktteilnehmern bei der Preisbildung für Zinstermingeschäfte verwendet wird. Die Schätzung des beizulegenden Zeitwertes wird um das Kreditrisiko angepasst,

das das Kreditrisiko des Konzerns und der Vertragspartei widerspiegelt; dieses wird berechnet auf Basis von Credit Spreads, die aus Credit Default Swap- oder Anleihepreisen abgeleitet werden.

Finanzierungsverbindlichkeiten

Die ausgewiesenen beizulegenden Zeitwerte für Finanzierungsverbindlichkeiten, die keine ausgegebenen Anleihen und ausgegebenen Schuldtitel sind, werden auf Basis von Einflussgrößen der Stufe 2 bestimmt, indem geplante oder erwartete Cashflows mit entsprechenden Marktzinssätzen abgezinst werden. Der Marktwert der geschriebenen Verkaufsoption, die den Minderheitsaktionären gewährt wird, basiert auf einem diskontierten Cashflow-Modell unter Verwendung eines 3-Jahres-Geschäftsplans.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Wegen des im Wesentlichen relativ kurzen Zeitraums zwischen dem Entstehen des Instruments und Fälligkeit werden die Buchwerte als angemessene Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts für Verbindlichkeiten aus Lieferungen, Vertragsverbindlichkeiten und kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten angesehen.

3 WESENTLICHE SCHÄTZUNGEN UND BEURTEILUNGEN

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert vom Management Beurteilungen, Schätzungen und Annahmen, die sich auf die ausgewiesenen Beträge von Erträgen, Aufwendungen, Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie die damit verbundene Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Ungewissheit über diese Annahmen

und Schätzungen könnte zu Ergebnissen führen, die eine wesentliche Anpassung des Buchwerts der in zukünftigen Perioden betroffenen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten erfordern. Schätzungen und zugrundeliegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst.

3.1 Umsatzrealisierung über einen bestimmten Zeitraum

Zur Erfassung von Erträgen aus der Erbringung der Leistungsverpflichtungen über einen bestimmten Zeitraum wird die Percentage-of-Completion-Methode (Cost to cost-Methode) verwendet. Bei dieser Methode sind genaue Schätzungen des Auftragsergebnisses bei der Fertigstellung sowie des Fortschrittgrads erforderlich. Für die Bestimmung des Fortschritts des Auftrags umfassen die wesentlichen Einschätzungen die

gesamten Auftragskosten, die verbleibenden Kosten bis zur Fertigstellung, die gesamten Auftragserlöse und die Auftragsrisiken.

Das Management überprüft kontinuierlich alle Schätzungen, die bei diesen Aufträgen vorgenommen werden, und passt sie nach Bedarf an (für weitere Informationen siehe Anhangangabe 2.3).

3.2 Aktivierung von Entwicklungsaufwendungen

Bei der Aktivierung von Entwicklungsaufwendungen werden Schätzungen hinsichtlich der Entwicklungskosten an sich sowie Einschätzungen, ob das Produkt oder das Verfahren technisch und kommerziell geeignet ist, vorgenommen.

3.3 Erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden sowie Goodwill

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der im Rahmen von Unternehmenskäufen erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden, die die Grundlage für die Bewertung des Goodwills sind, erfordert wesentliche Einschätzungen. Grundstücke, Gebäude und Anlagen werden in der Regel unabhängig bewertet,

während marktgängige Wertpapiere zu Marktpreisen bewertet werden. Wenn immaterielle Vermögenswerte abhängig von der Art des immateriellen Vermögenswertes und der Komplexität der Bestimmung seines beizulegenden Zeitwerts identifiziert werden, konsultiert der Konzern entweder einen unabhängigen externen Bewertungsexperten oder entwickelt den beizulegenden Zeitwert intern mit geeigneten Bewertungstechniken, die im Allgemeinen auf einer Prognose der gesamten erwarteten zukünftigen Netto-Cashflows basieren.

Diese Bewertungen sind eng mit den Annahmen des Managements in Bezug auf die zukünftige Entwicklung der betreffenden Vermögenswerte und des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes verbunden.

3.4 Wertminderungstest

Für weitere Informationen zu den wesentlichen Schätzungen und Beurteilungen bezüglich Wertminderungstest, siehe Anhangangabe 2.14 und Anhangangabe IV.17.2.

3.5 Rückstellungen

Die Bestimmung von Rückstellungen, z. B. für Vertragsverluste, Gewährleistungen und Schieds- oder Gerichtsverfahren beruht auf den besten verfügbaren Schätzungen. Defizitäre Aufträge werden durch die Überwachung der Fortschritte des Projektes und durch Aktualisierung der Schätzung der Vertragskosten und -erlöse ermittelt, was auch eine Beurteilung in Bezug auf das Erreichen bestimmter Leistungsstandards sowie Schätzungen für Gewährleistungen und Nachlaufkosten erfordert. Je nach Größe und Art der Verträge des Konzerns und der damit verbundenen Projekte unterscheidet sich das Ausmaß der Annahmen, Beurteilungen und Schätzungen in diesen Bewertungsprozessen.

3.6 Leistungen an Arbeitnehmer

Der Konzern bilanziert Pensions- und sonstige Altersvorsorgeleistungen nach versicherungsmathematischen Bewertungen. Diese Bewertungen stützen sich auf statistische und sonstige Faktoren, um zukünftige Ereignisse zu antizipieren. Die Annahmen können aufgrund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen und damit zu einer signifikanten Änderung der Altersvorsorgeverpflichtungen und der damit verbundenen zukünftigen Kosten führen (siehe Anhangangabe V.32).

Zusätzlich zu den Ungewissheiten, die sich aus den Annahmen über das zukünftige Verhalten der Mitarbeiter bei der Ausübung der Auszahlungsoption ergeben, ist der Konzern weiteren versicherungstechnischen Ungewissheiten in Bezug auf leistungsorientierte Verpflichtungen ausgesetzt, darunter die folgenden:

Marktpreisrisiko

Die Marktwerte des Planvermögens unterliegen Schwankungen, die Auswirkungen auf die Nettoverpflichtung haben können.

Zinsrisiko

Die Höhe der leistungsorientierten Verpflichtung und des Planvermögens wird durch den angewendeten Abzinsungsfaktor wesentlich beeinflusst. Im Allgemeinen reagiert die Pensionsverpflichtung einschließlich des Planvermögens bei Bewegungen des Zinssatzes sensitiv, was zu volatilen Ergebnissen bei der Bewertung führt.

Inflationsrisiko

Die Pensionsverpflichtungen reagieren bei Bewegungen der Inflationsrate, wobei eine höhere Inflationsrate zu einer

steigenden Verpflichtung führen könnte. Da einige Vorsorgepläne direkt an das Gehalt gebunden sind, könnten Lohnerhöhungen zu steigenden Pensionsverpflichtungen führen.

Langlebigkeitsrisiko

Die Pensionsverpflichtungen hängen von der Lebenserwartung ihrer Begünstigten ab. Die steigende Lebenserwartung führt zu einer Erhöhung bei der Bewertung der Pensionsverpflichtung.

Die gewichteten durchschnittlichen Annahmen für die wichtigsten Pensionspläne, die zur Ermittlung des versicherungsmathematischen Werts der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember verwendet werden, sind wie folgt:

Pensionspläne in Deutschland
31. Dez. 31. Dez.
Annahmen in % 2020 2019
Abzinsungsfaktor 1,1% 1,4%
Lohnsteigerungsrate (bis Alter 36) 3,0% 3,0%
Lohnsteigerungsrate (ab Alter 36) 2,0% 2,0%
Inflationsrate 1,0% 1,0%

Für Deutschland leitet der Konzern den Abzinsungsfaktor, der zur Bestimmung der leistungsorientierten Verpflichtung verwendet wird, aus Renditen für erstklassige Unternehmensanleihen ab. Der Abzinsungsfaktor für die geschätzte Laufzeit des jeweiligen Pensionsplans wird dann entlang der Renditekurve extrapoliert.

Die Lohnsteigerungsraten basieren auf langfristigen Erwartungen der jeweiligen Arbeitgeber, die aus der angenommenen Inflationsrate abgeleitet sind. Zahlungen für Pensionssteigerungsraten werden aus der jeweiligen Inflationsrate für den Plan abgeleitet.

Die Inflationsrate für Pläne entspricht dem erwarteten Anstieg der Lebenshaltungskosten.

Daneben wird eine Annahme darüber getroffen, in welchem Maße die Mitarbeiter bei Eintritt des Versorgungsfalls Einmalzahlung, Ratenzahlung oder Rente wählen. Angesichts anhaltender Zinssenkungen und ohne Anzeichen für eine Veränderung dieses Trends in absehbarer Zukunft in Verbindung mit den seit der Unternehmensgründung beobachteten tatsächlichen Auswahlentscheidungen beim Eintritt in den Ruhestand hat das Management im Vorjahr seine demografischen Annahmen in Bezug auf das Auszahlungsverhalten der Leistungsempfänger angepasst. Dies führte zu einer signifikanten Erhöhung der Pensionsverpflichtung.

Für die Berechnung der Pensionsverpflichtungen werden die biometrischen Richttafeln 2018 G von Heubeck angewendet.

3.7 Rechtliche Eventualschulden

Konzerngesellschaften können in einer Reihe von Angelegenheiten Parteien bei Rechtsstreitigkeiten sein, wie in Anhangangabe IV. 24 beschrieben. Der Ausgang dieser Angelegenheiten kann einen wesentlichen Einfluss auf die finanzielle Lage, das Betriebsergebnis oder die Cashflows des Konzerns haben. Das Management analysiert regelmäßig aktuelle Informationen zu diesen Themen und bildet Rückstellungen in Höhe der wahrscheinlichen Mittelabflüsse, einschließlich geschätzter Rechtskosten. Bei der Entscheidung über den Bedarf an Rückstellungen berücksichtigt das Management den Grad der Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausgangs und die Möglichkeit, eine ausreichend verlässliche Schätzung über die Höhe des Schadens abzugeben. Die Erhebung einer Klage, die formelle Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen Konzerngesellschaften, die Bekanntgabe einer solchen Klage oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen führen nicht automatisch dazu, dass eine Rückstellung zu bilden ist.

3.8 Ertragsteuern

Wesentliche Schätzungen und Beurteilungen im Bereich der Ertragsteuern ergeben sich bzgl. latenter Steueransprüche. Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit von latenten Steueransprüchen ist die Einschätzung der Unternehmensleitung zur Realisierung der latenten Steueransprüche. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Der

Konzern geht auf Basis individueller Unternehmensplanungen unter Berücksichtigung steuerlicher Anpassungseffekte davon aus, dass die entsprechenden Vorteile aus aktivierten latenten Steueransprüchen aufgrund ausreichenden, zukünftigen steuerlichen Einkommens innerhalb der nächsten vier bis fünf Jahre realisiert werden können. Einflussfaktoren für die Entstehung der Verlustvorträge waren einmalige umwandlungsbedingte Effekte sowie die IPO bedingte Restrukturierung und Refinanzierung.

3.9 Laufzeit der Leasingverhältnisse

Bestimmung der Leasingdauer eines Vertrags mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen – Konzern als Leasingnehmer

Die Gruppe bestimmt die Mietvertragslaufzeit als die unkündbare Laufzeit des Mietvertrags, zusammen mit allen Zeiträumen, die von einer Verlängerungsoption abgedeckt werden, wenn deren Ausübung hinreichend sicher ist, bzw. allen Zeiträumen, die von einer Kündigungsoption abgedeckt werden, wenn deren Nichtausübung hinreichend sicher ist.

Die HENSOLDT-Gruppe hat mehrere Mietverträge, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen beinhalten. Die Gruppe wendet Ermessungsentscheidungen an, um zu beurteilen, ob es hinreichend sicher ist, dass die Option zur Verlängerung oder Beendigung des Mietvertrages ausgeübt werden soll oder nicht. Die HENSOLDT-Gruppe berücksichtigt alle relevanten Faktoren, die wirtschaftliche Anreize für eine Verlängerung oder Beendigung schaffen. Nach dem

Vertragsbeginn bewertet die HENSOLDT-Gruppe den Mietvertrag neu, wenn es ein wichtiges Vorkommnis oder eine Änderung der Umstände gibt, das/die unter seiner Kontrolle steht und die Fähigkeit zur Ausübung oder Nichtausübung der Verlängerungs- oder Kündigungsoption beeinträchtigt.

Die HENSOLDT-Gruppe nimmt den Verlängerungszeitraum als Teil der Mietdauer für bestimmte Immobilienleasingverträge auf, wenn die HENSOLDT-Gruppe hinreichend sicher ist, dass sie die Option ausüben wird. Darüber hinaus werden die von den Kündigungsoptionen abgedeckten Zeiträume nur dann als Teil der Mietvertragslaufzeit aufgenommen, wenn mit hinreichend Sicherheit die Kündigungsoption nicht ausgeübt wird.

Informationen zu potenziellen zukünftigen Mietzahlungen, die sich auf Zeiträume nach dem Ausübungsdatum der Verlängerungs- und Kündigungsoption beziehen und nicht in der Mietdauer enthalten sind, siehe Anhangangabe IV. 28.

3.10 Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte ("Fair Values")

Mehrere Rechnungslegungsgrundsätze und Offenlegungen erfordern die Bewertung von Zeitwerten, sowohl für finanzielle als auch für nicht-finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Bei der Bewertung des Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit verwendet die Gruppe so weit wie möglich beobachtbare Marktdaten. Unter Verwendung von nicht beobachtbaren Marktparametern müssen die wichtigsten Schätzungen und Beurteilungen bestimmt werden. Die HENSOLDT-Gruppe überprüft regelmäßig bedeutende nicht beobachtbare Inputs und Bewertungsänderungen. Siehe Anhangangabe 2.15.

4 ÄNDERUNG WESENTLICHER RECHNUNGSLEGUNGS- METHODEN

Standard und Änderungen Wirksamkeit von IASB
für die jährlichen
Berichtszeiträume
beginnend am oder nach
EU Endorsement
Status
Wesentliche
Auswirkung auf den
Konzernabschluss
Anpassungen der Querverweise auf das
Rahmenkonzept in IFRS Standards 01. Jan. 20 Bestätigt Nein
Anpassungen an IFRS 3
"Unternehmenszusammenschlüsse" 01. Jan. 20 Bestätigt Nein
Anpassungen an IAS 1 und IAS 8:
"Defi nition von wesentlich" 01. Jan. 20 Bestätigt Nein
Interest Rate Benchmark Reform Phase 1
(Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7) 01. Jan. 20 Bestätigt Nein
Anpassungen an IFRS 16: "COVID-19 bezogene
Mietzugeständnisse" 01. Jun. 20 Bestätigt Nein

5 NEUE STANDARDS, DIE NOCH NICHT ANGEWENDET WERDEN

Eine Reihe von neuen oder überarbeiteten Standards, Änderungen und Verbesserungen an Standards sowie Interpretationen, sind für das Geschäftsjahr, das zum 31. Dezember 2020, endete, noch nicht wirksam und wurden beim Erstellen dieses Konzernabschlusses nicht angewendet. Die nicht einzeln aufgeführten Änderungen werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf die HENSOLDT-Gruppe haben.

Standard und Änderungen Wirksamkeit von IASB
für die jährlichen
Berichtszeiträume
beginnend am oder nach
EU Endorsement
Status
Erwartete
wesentliche
Auswirkung auf den
Konzernabschluss
Interest Rate Benchmark Reform Phase 2
(Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7)
01. Jan. 21 Bestätigt Nein
Anpassungen an IAS 37: Belastende Verträge 01. Jan. 22 Noch nicht bestätigt Nein
Anpassungen an IFRS 3: Anpassungen der Querverweise
auf das Rahmenkonzept in IFRS Standards
01. Jan. 22 Noch nicht bestätigt Nein
Änderungen an IAS 16: Sachanlagen,
Erträge von der geplanten Nutzung
01. Jan. 22 Noch nicht bestätigt Nein
Anpassungen an IAS 1: Einstufung von
Verbindlichkeiten als kurz- bzw. langfristig
01. Jan. 23 Noch nicht bestätigt Nein

II KONZERNSTRUKTUR

6 KONSOLIDIERUNGSKREIS

Der Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2020 ergibt sich aus folgender Tabelle:

Gesellschaft Sitz Kapitalanteil Einbeziehungsart
HENSOLDT AG Taufkirchen/Deutschland - MG
HENSOLDT Holding GmbH Taufkirchen/Deutschland <100%* VK
HENSOLDT Holding Germany GmbH Taufkirchen/Deutschland <100%* VK
HENSOLDT Avionics Holding GmbH
(vormals: EuroAvionics Holding GmbH)
Pforzheim/Deutschland 100,0% VK
HENSOLDT Avionics GmbH (vormals: EuroAvionics GmbH) Pforzheim/Deutschland 100,0% VK
EuroAvionics UK Ltd. Slinfold/Großbritannien 100,0% VK
EuroAvionics Schweiz AG Sissach/Schweiz 100,0% VK
EuroAvionics US HoldCo. Inc. Sarasota/USA 100,0% VK
EuroAvionics USA LLC Sarasota/USA 100,0% VK
GEW Integrated Systems (Pty) Ltd. Brummeria/Südafrika 75,0% VK
GEW Technologies (Pty) Ltd. Brummeria/Südafrika 75,0% VK
HENSOLDT Optronics GmbH Oberkochen/Deutschland <100%* VK
HENSOLDT Optronics (Pty) Ltd. Irene/Südafrika 70,0% VK
HENSOLDT Sensors GmbH Taufkirchen/Deutschland <100%* VK
HENSOLDT UK Limited Enfi eld/Großbritannien 100,0% VK
KH Finance No.2 Enfi eld/Großbritannien 100,0% VK
KH Finance Ltd. Enfi eld/Großbritannien 100,0% VK
Kelvin Hughes Ltd. Enfi eld/Großbritannien 100,0% VK
Kelvin Hughes BV Rotterdam/Niederlande 100,0% VK
A/S Kelvin Hughes Ballerup/Dänemark 100,0% VK
Kelvin Hughes LLC Alexandria (Virginia)/USA 100,0% VK
HENSOLDT Singapore Pte. Ltd. Singapur/Singapur 100,0% VK
HENSOLDT Holding France S.A.S. Paris/Frankreich 100,0% VK
HENSOLDT France S.A.S. Paris/Frankreich 100,0% VK
Kite Holding France S.A.S. Paris/Frankreich 100,0% VK
HENSOLDT Australia Pty Ltd Canberra/Australien 100,0% VK
Nexeya France S.A.S. Toulouse/Frankreich 100,0% VK
Midi Ingénierie S.A.S. Toulouse/Frankreich 85,0% VK
Antycip Technologies S.A.S. Massy/Frankreich 100,0% VK
Penser Maitriser Technicité Logistique - P.M.T.L S.A.S. Cologne/Frankreich 100,0% VK
HENSOLDT Space Consulting S.A.S.
(vormals: Nexeya Conseil et Formation S.A.S.)
Toulouse/Frankreich 100,0% VK
Nexeya Canada Inc. Markham/Kanada 100,0% VK
HENSOLDT Cyber GmbH Taufkirchen/Deutschland 51,0% EQ

MG = Muttergesellschaft

EQ = Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS 11 bewertet nach der Equity-Methode

VK = Vollkonsolidiertes verbundenes Unternehmen

* Beteiligung Bundesrepublik Deutschland mit jeweils einem Anteil mit Nominalwert i.H.v. EUR 1

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HENSOLDT AG und alle Abschlüsse wesentlicher von der HENSOLDT AG kontrollierten direkten und indirekten Tochtergesellschaften. Die Konzerngesellschaften erstellen ihre Abschlüsse zum gleichen Berichtsdatum wie der

Konzern seinen Konzernabschluss. Es wurden 32 (Vorjahr: 32) Unternehmen vollkonsolidiert. Ein Unternehmen wurde nach der Equity-Methode in den Konzern einbezogen. 13 (Vorjahr: 13) unten aufgeführte Unternehmen wurden aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert.

Gesellschaft Sitz Eigenkapital
in Mio. €
Ergebnis
in Mio. €
Kapital
anteil
Art
Anteil
Atlas Optronics LLC 1 Abu Dhabi/VAE N/A N/A 49,0% AU
Deutsche Elektronik Gesellschaft für Algerien
(DEGFA) GmbH 1
Ulm/Deutschland 10,4 -0,3 66,7% JV
EURO-ART Advanced Radar Technology GmbH 1 München/Deutschland 0,2 0,0 25,0% AU
EURO-ART International EWIV 1 München/Deutschland 1,1 0,0 50,0% AU
EUROMIDS S.A.S. 1 Paris/Frankreich 3,2 0,3 25,0% AU
LnZ Optronics Co., Ltd. 1 Seoul/Süd-Korea 1,4 0,0 50,0% AU
HENSOLDT do Brasil Segurança e Defesa
Electrónica e Optica Ltda 1
Belo Horizonte/Brasilien -0,1 0,1 99,0% NK
Société Commune Algérienne de Fabrication
de Systèmes Electroniques (SCAFSE) SPA 1
Sidi Bel Abbès/Algerien 27,4 1,6 49,0% JV
HENSOLDT Inc. 1 Wilmington (North Carolina)/USA -4,8 -1,7 100,0% NK
HENSOLDT Private Ltd. 3 Bangalore/Indien 0,1 0,1 100,0% NK
Nexeya USA Inc. 2 Beaufort (North Carolina)/USA 0,0 0,0 100,0% NK
Antycip Iberica SL 1 Barcelona/Spanien 0,0 0,0 100,0% NK
PMTL-PEINTURE COMPOSITE S.A.S. 2 L'Isle-Jourdain/Frankreich 0,1 -0,1 49,8% AU

NK: nicht konsolidiertes verbundenes Unternehmen aufgrund untergeordneter Bedeutung bewertet zu Anschaffungskosten

AU: assoziiertes Unternehmen bewertet zu Anschaffungskosten aufgrund untergeordneter Bedeutung JV: Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS 11 bewertet zu Anschaffungskosten aufgrund untergeordneter Bedeutung

1 Eigenkapital und Ergebnis 2019

2 Eigenkapital und Ergebnis 30.06.2020

3 Eigenkapital und Ergebnis 31.03.2020

N/A: Es liegen keine Angabe vor

7 AKQUISITIONEN

7.1 Unternehmensakquisitionen in der vorigen Berichtsperiode

Nexeya France S.A.S.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 hat HENSOLDT 100,0 % der Anteile und Stimmrechte an der Nexeya France S.A.S., Toulouse, Frankreich ("Nexeya") erworben. Der vorläufige Kaufpreis betrug 88,8 Mio. €. Die Ermittlung des endgültigen Kaufpreises führte in 2020 zu einer Anpassung des Kaufpreises um 9,6 Mio. € auf 79,2 Mio. € bzw. des Goodwills von 49,8 Mio. € auf 40,2 Mio. €. Hierbei wurden die Vorjahresvergleichszahlen (Vermögenswerte + 11,7 Mio. €; Verbindlichkeiten + 2,1 Mio. €) rückwirkend zum 31. Dezember 2019 angepasst.

7.2 Unternehmensakquisitionen nach dem Bilanzstichtag

HENSOLDT Analytics GmbH und Tellumat (Pty) Ltd.

Anfang 2021 wurden 100,0 % der Anteile an der HENSOLDT Analytics GmbH (vormals: SAIL LABS

Technology GmbH), Wien, sowie zwei Geschäftsbereiche (ATM und Defence Division) der Tellumat (Pty) Ltd., Südafrika, erworben. Der vorläufige Kaufpreis betrug insgesamt 7,7 Mio. €.

8 NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE BETEILIGUNGEN

Die HENSOLDT Cyber GmbH, Taufkirchen/Landkreis München, ist ein in 2017 gegründetes 51,0 % Joint Venture zwischen der HENSOLDT Holding Germany GmbH und der Secure Elements GmbH, München. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung, Integration und der Vertrieb von Lösungen in den Bereichen Hardware, Software und Services.

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25,0 Tsd. €. Seitens der HENSOLDT Holding Germany GmbH wurden in den Vorjahren Zahlungen in Höhe von 3,0 Mio. € in die Kapitalrücklage geleistet. In 2020 wurde von der HENSOLDT Cyber GmbH ein Verlust von 5,1 Mio. € ausgewiesen. Der Beteiligungsansatz in Höhe von 1,2 Mio. € wurde in 2020 vollständig wertberichtigt (Vorjahr: 1,2 Mio. €). In Höhe des überschießenden anteiligen Verlustes von 1,4 Mio. € wurde ein von der HENSOLDT Holding Germany GmbH ausgereichtes, kurzfristiges Darlehen als Bestandteil der Nettoinvestition in die HENSOLDT Cyber GmbH, wertberichtigt. Nach der Wertberichtigung beträgt das Darlehen 7,8 Mio. €.

9 TRANSAKTIONEN MIT NAHESTEHENDEN PARTEIEN

9.1 Nahestehende Personen und Unternehmen

Gemäß IAS 24 müssen Transaktionen mit Personen oder Unternehmen, welche die HENSOLDT-Gruppe beherrschen oder von ihr beherrscht werden, angegeben werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden. Darüber hinaus besteht eine Angabepflicht für Geschäfte mit assoziierten Unternehmen und für Geschäfte mit Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik der HENSOLDT-Gruppe haben. Ein maßgeblicher Einfluss kann hierbei auf einem Anteilsbesitz an der HENSOLDT AG

Nahestehende Personen für die HENSOLDT AG sind:

Mitglieder des Vorstands:

  • Thomas Müller, CEO
  • Axel Albert Hans Salzmann, CFO
  • Peter Fieser, CHRO

Mitglieder des Aufsichtsrats:

  • Johannes P. Huth, Vorsitzender des Aufsichtsrats
  • Armin Maier-Junker, Betriebsrats- und Gesamtbetriebsratsvorsitzender HENSOLDT Sensors GmbH, Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden
  • Jürgen Bühl, Gewerkschaftssekretär bei IGM-Vorstand
  • Dr. Frank Döngi, Vorsitzender des Unternehmenssprecherausschusses der Leitenden Angestellten (ab 01. März 2020)
  • Winfried Fetzer, Betriebsratsvorsitzender, Gesamtbetriebsratsvorsitzender HENSOLDT Optronics GmbH (bis 31. Dezember 2020)
  • Prof. Dr. h.c. Wolfgang Ischinger
  • Ingrid Jägering
  • Marion Koch, Mitglied des Betriebsrats der HENSOLDT Sensors GmbH (ab 11. August 2020)
  • Christian Ollig
  • Prof. Dr. Burkhard Schwenker
  • Julia Wahl, Gewerkschaftssekretärin der IG Metall
  • Claire Wellby (ab 01. März 2020)
  • Thomas Hoepfner, Betriebsratsvorsitzender/ Stellvertretender Gesamtbetriebsratsvorsitzender HENSOLDT Sensors GmbH (bis 10. August 2020)
  • Martin Mix (bis 29. Februar 2020)
  • Peter Härtle, Vorsitzender des Unternehmenssprecherausschusses der Leitenden Angestellten (bis 29. Februar 2020)
  • Ingo Zeeh, Mitglied des Betriebsrates der HENSOLDT Optronics GmbH (ab 01. Januar 2021)

von 20,0 % oder mehr oder einer anderen Schlüsselposition im Management beruhen.

Die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen der HENSOLDT-Gruppe sind ab dem 17. August 2020 der Vorstand und der Aufsichtsrat der HENSOLDT AG.

Bis zum 17. August 2020 waren dies die Geschäftsführung der HENSOLDT GmbH und der Aufsichtsrat auf Ebene der HENSOLDT Holding GmbH.

Die Square Lux Holding II S.à r.l., Luxemburg, (im Folgenden auch "Square") ist seit dem 29. November 2019 mehrheitlich direkt als herrschendes Unternehmen an der HENSOLDT AG (vormals: HENSOLDT GmbH) beteiligt. Bis zum Börsengang in 2020 betrug die Beteiligung 100,0 %. Zum 31. Dezember 2020 betrug die Beteiligung 68,3 % der Aktien.

Über weitere Muttergesellschaften der Square ist die HENSOLDT AG mehrheitlich im Besitz der KKR Square Aggregator L.P., Kanada, (im Folgenden auch: "KKR") und deren Tochtergesellschaften. KKR ist eine Holdinggesellschaft, die mittelbar von Investmentfonds und anderen mit Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P. verbundenen Gesellschaften gehalten wird. Die HENSOLDT AG befindet sich außerdem indirekt im Mehrheitsbesitz der im Besitz von KKR befindlichen Square Lux Midco 1 & Co S.C.A., Luxemburg.

Mit den herrschenden Unternehmen verbundene Unternehmen sind folgende Unternehmen im Besitz von Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P.: KKR Capital Markets Partners LLP, KKR Capital Markets (Ireland) Limited, KKR Capstone Americas LLP, KKR Capital Markets Ltd., KKR Capstone EMEA (International) LLP, sowie die Square Lux Finco S.à r.l., Luxemburg, als Schwestergesellschaft der Square.

Weitere mit den herrschenden Unternehmen verbundene Unternehmen sind Gesellschaften, an denen die HENSOLDT AG selbst unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist.

Der HENSOLDT Pension Trust e.V. (einschließlich seiner Tochtergesellschaften) als Pensionsfonds der HENSOLDT Sensors GmbH sowie die nicht konsolidierten Tochterunternehmen des Konzerns sind weitere nahestehende Unternehmen.

Managementbeteiligung

Die Vorstände der HENSOLDT AG sowie weitere Führungskräfte und Organmitglieder der HENSOLDT-Gruppe können sich, durch mittelbaren Erwerb von Aktien und in Einzelfällen auch von verzinslichen sogenannten Convertible Preferred Equity Certificates, die von der Square Lux Midco 1 & Co S.C.A. ausgegeben worden sind, indirekt an der HENSOLDT AG beteiligen. Mangels einer monetären Vorteilsgewährung durch Gesellschafter des HENSOLDT Konzerns im Zeitpunkt des Einstiegs oder des Ausscheidens der Beteiligten ist zu keiner Zeit (weder im Falle eines Exits noch bei Ausscheiden des Managers) ein Aufwand im Konzernabschluss zu erfassen.

9.2 Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen

Im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit steht die HENSOLDT-Gruppe mit zahlreichen Unternehmen im Lieferungs- und Leistungsaustausch.

Geschäftsjahr
in Mio. € 2020 2019
Umsatzerlöse
Gemeinschaftsunternehmen 13,8 57,4
Assoziierte Unternehmen 51,3 13,7
nicht einbezogene Unternehmen 22,4 25,3
Sonstige Erträge und Kostenerstattungen
Mutterunternehmen 5,2 -
Gemeinschaftsunternehmen 1,1 0,8
sonstige nahestehende Parteien 10,1 14,2
Geschäftsjahr
in Mio. € 2020 2019
Empfangene Lieferungen und Leistungen
Gemeinschaftsunternehmen 0,6 0,2
Assoziierte Unternehmen 3,9 0,5
nicht einbezogene Unternehmen 1,1 1,6
sonstige nahestehende Parteien 24,8 13,7
Sonstige Aufwendungen
sonstige nahestehende Parteien - 21,4
31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2020 2019
Forderungen
Gemeinschaftsunternehmen 74,0 71,9
Assoziierte Unternehmen 20,9 14,7
nicht einbezogene Unternehmen 4,3 5,5
sonstige nahestehende Parteien 0,1 0,1
Verbindlichkeiten
Gemeinschaftsunternehmen 0,9 1,5
Assoziierte Unternehmen 3,2 2,5
nicht einbezogene Unternehmen 0,2 0,0
sonstige nahestehende Parteien 4,1 4,8

Die HENSOLDT AG hat im Rahmen der im Zusammenhang mit dem Börsengang der HENSOLDT AG geschlossenen Kostenteilungs- und Entschädigungsvereinbarung mit Square Lux Holding II S.à r.l., Luxemburg, – nach Verrechnung gegenläufiger Ansprüche – im Berichtszeitraum anteilige Aufwendungen in Höhe von 5,2 Mio. € an das Mutterunternehmen weiterbelastet.

Die empfangenen Lieferungen und Leistungen mit sonstigen nahestehenden Parteien enthalten Aufwendungen in Verbindung mit dem Börsengang und der damit verbundenen Refinanzierung des Konzerns für Gebühren an KKR Capital Markets Partners LLP in Höhe von 4,2 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €), an KKR Capstone Americas LLP in Höhe von 30 T€ (Vorjahr: 0,0 Mio. €) und an KKR Capital Markets (Ireland) Ltd. in Höhe von 5,5 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit

Gebäudemieten in Höhe von 15,1 Mio. € (Vorjahr: 13,7 Mio. €). Die sonstige Aufwendungen enthalten Zinsaufwendungen an die Square Lux Finco S.à r.l.in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 21,4 Mio. €).

Die Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Parteien im Jahr 2020 beziehen sich hauptsächlich auf Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen beinhalten ein Darlehen in Höhe von 7,8 Mio. € (Vorjahr: 3,0 Mio. €) an die HENSOLDT Cyber GmbH.

Weitere Informationen bezüglich der Finanzierung der Pensionspläne des Konzerns, die als nahestehende Parteien betrachtet werden, sind unter Anhangangabe V. 32 dargestellt.

9.3 Nahestehende Personen

Die Mitglieder in Schlüsselpositionen der HENSOLDT AG und des Konzerns sind ab dem 17. August 2020 die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und die Mitglieder des Aufsichtsrats der HENSOLDT AG. Bis zum 17. August 2020 waren es die Mitglieder der Geschäftsführung der HENSOLDT GmbH und die Mitglieder des Aufsichtsrats der HENSOLDT Holding GmbH.

Im Vorjahr bestand das Management des Konzerns in Schlüsselpositionen bis zum 29. November 2019 aus dem Management Team und dem Aufsichtsrat auf der Ebene der HENSOLDT Holding GmbH. Das Management Team der HENSOLDT Holding GmbH bestand aus den Mitgliedern der Geschäftsführung und weiteren Führungspositionen. Seit dem 29. November 2019 war die HENSOLDT GmbH die neue Muttergesellschaft des Konzerns.

Gesamtvergütung Vorstand

Die Mitglieder des Vorstands erhielten für das Geschäftsjahr Gehälter und andere kurzfristig fällige Leistungen (einschließlich Boni) in Höhe von 3,2 Mio. € (Vorjahr: 2,8 Mio. €). Den Mitgliedern des Vorstands wurden Beiträge zur Betrieblichen Altersversorgung in Höhe von insgesamt 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) gewährt.

Die den Mitgliedern des Vorstands gewährte Vergütung sowie gewährten Leistungen betrugen somit insgesamt 3,6 Mio. € (Vorjahr: 3,3 Mio. €).

Vergütung Aufsichtsrat

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats umfasste eine Grundvergütung sowie eine zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeiten und betrug einschließlich Sitzungsgeldern insgesamt 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €).

Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist, dargestellt.

III KONZERN- PERFORMANCE

10 GESCHÄFTSSEGMENTE

10.1 Angaben zu den Geschäftssegmenten

Die Segmentierung der HENSOLDT-Gruppe entspricht ihren internen Steuerungs-, Kontroll- und Berichtsstrukturen. In Übereinstimmung mit IFRS 8 hat HENSOLDT die berichtspfl ichtigen Segmente Sensors und Optronics identifi ziert.

Geschäftssegment Sensors

Das Segment Sensors bietet Systemlösungen an und umfasst die drei Divisionen Radar, Identifi cation Friend or Foe ("IFF") & Data Communications ("COMMS"), Spectrum Dominance & Airborne Solutions und Customer Services sowie Sonstiges/Eliminierung. Die Produkte der Divisionen Radar, IFF & COMMS und Spectrum Dominance & Airborne Solutions ergänzen sich in der Wertschöpfungskette, wodurch Synergien zwischen den Divisionen generiert werden wie z. B. durch eine gemeinsame Entwicklung oder Fertigung. In der Wertschöpfungskette ist Customer Services als Aftersales-Bereich den anderen Divisionen des Segments Sensors nachgelagert und weitgehend von deren Hauptgeschäft abhängig.

Radar, IFF & COMMS

Innerhalb der Division Radar, IFF & COMMS entwickelt und fertigt der Konzern mobile und stationäre Radar- und IFF-Systeme, die zur Überwachung, Aufklärung, Flugverkehrskontrolle (ATC) und Luftverteidigung eingesetzt werden. Diese Systeme werden auf verschiedenen Plattformen eingesetzt, darunter dem Eurofi ghter, der Fregatte 125 der Deutschen Marine oder dem Littoral Combat Ship der US-Marine. Die Division Radar, IFF & COMMS umfasst auch Systeme zur Herstellung sicherer Datenverbindungen für Luft-, See- und Land-Plattformen.

Spectrum Dominance & Airborne Solutions

Die Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions umfasst elektronische Systeme zur Erfassung und Auswertung von Radar- und Funksignalen sowie Störsysteme, die z. B. zum Schutz von Konvois oder einzelnen Fahrzeugen gegen improvisierte Sprengfallen dienen. Die Produktpalette wird neben den Anwendungen im Bereich des elektromagnetischen Spektrums für Einsätze zu Land, zu Wasser und in der Luft um defensive Cyberlösungen erweitert. Darüber hinaus werden elektronische Selbstschutzsysteme angeboten, die Raketen-, Laser- und Radarwarnsensoren mit Gegenmaßnahmen für Luft-, See- und Land-Plattformen integrieren, sowie militärische und zivile Avioniksysteme wie Lageerfassungssysteme (sogenannte Situational Awareness Systeme), Missionscomputer und Flugdatenschreiber. Die Systeme der Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions werden in Kampffl ugzeugen wie dem Eurofi ghter und dem Tornado, dem Airbus A400M Transportfl ugzeug sowie in verschiedenen Hubschraubermodellen eingesetzt.

Customer Services

Die Division Customer Services umfasst den Kundensupport und -service sowie die Wartung über den gesamten Lebenszyklus der in den beiden anderen Divisionen des Segments Sensors entwickelten Plattformen und Systeme. Darüber hinaus gehören zu der Division Simulationslösungen, Trainings und spezielle Dienstleistungen. Sonstiges/ Eliminierung umfasst den Bereich Sonstige, welcher hauptsächlich Komponenten für Flugabwehrsysteme, geförderte militärische Studien und Förderprojekte enthält, und die Eliminierung, zu der die Eliminierung von Intra-Segment-Umsätzen zwischen den drei Divisionen des Segments Sensors gehört.

Geschäftssegment Optronics

Das Segment Optronics umfasst Optronik sowie optische und Präzisionsinstrumente für militärische, Sicherheits- und zivile Anwendungen, die zu Land, zu Wasser und in der Luft eingesetzt werden können. Zu Land umfasst das Produktportfolio Zielfernrohre, Visiere, Laserentfernungsmesser, Nachtsichtgeräte und Wärmebildkameras, die sowohl Scharfschützen als auch Infanteristen bei der Beobachtung und Zielerfassung unterstützen. Darüber

hinaus werden Geräte zur Überwachung und Zielerfassung für gepanzerte Fahrzeuge angeboten. Für den Einsatz auf See werden U-Boot-Periskope, optronische Mastsysteme und andere elektrooptische Systeme angeboten. In der Luft umfasst das Produktportfolio stabilisierte Sensorplattformen für Hubschrauber, Flugzeuge und Drohnen, die deren

Überwachung und Zielerfassung unterstützen. HENSOLDT bietet in diesem Segment auch mobile und stationäre Fernüberwachungslösungen für Sicherheitsanwendungen sowie Spezialgeräte für Industrie- und Raumfahrtanwendungen an. Ferner sind auch Support und Dienstleistungen für Optronics-Produkte Teil des Segments Optronics.

10.2 Segmentberichterstattung

Die Geschäftssegmente der HENSOLDT-Gruppe werden intern anhand der bedeutsamsten Leistungsindikatoren (KPIs), Umsatz, Auftragseingang und bereinigtem EBITDA gesteuert und überwacht. Darüber hinaus verwendet HENSOLDT mit dem bereinigten EBIT einen weiteren

Leistungsindikator sowie mit dem Auftragsbestand eine weitere Betriebskennzahl. Die folgende Tabelle zeigt die KPIs, die das Management zur Bewertung der Leistung der einzelnen Geschäftssegmente verwendet, sowie zusätzliche Informationen.

2020
in Mio. € Sensors Optronics Eliminierung/
Transversal/
Übrige
Konzern
Auftragseingang 2.238,1 308,3 -5,1 2.541,3
Auftragsbestand zum 31.12. 2.825,5 600,0 -1,5 3.424,0
Außenumsätze 922,5 284,4 0,0 1.206,9
Intersegmentäre Umsätze 1,1 3,7 -4,8 -
Segmentumsätze 923,6 288,1 -4,8 1.206,9
2020
in Mio. € Sensors Optronics Eliminierung/
Transversal/
Übrige
Konzern
Wesentliche nicht zahlungswirksame Posten
außer Abschreibung und Amortisation
Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen -85,3 -45,6 - -130,9
Auflösung von sonstigen Rückstellungen 13,1 4,9 - 18,0
Anteile am Ergebnis von assoziierten Unternehmen und Joint
Ventures, die nach der Equity-Methode bewertet werden
- - -2,6 -2,6
2020
in Mio. € Sensors Optronics Eliminierung/
Transversal/
Übrige
Konzern
EBITDA 155,3 64,9 -30,9 189,3
Separierungskosten - - 0,0 0,0
Transaktionskosten - - 0,9 0,9
Aufwendungen für den IPO - - 15,8 15,8
Andere Einmaleffekte 0,9 0,7 11,7 13,3
Bereinigtes EBITDA 156,2 65,6 -2,5 219,3
Marge bereinigtes EBITDA 1 16,9% 22,8% 18,2%
Abschreibung und Amortisation -90,5 -30,2 -0,1 -120,8
EBIT 64,8 34,7 -31,0 68,5
Ergebniseffekte aus Kaufpreisallokation 54,0 14,7 - 68,6
Separierungskosten - - 0,0 0,0
Transaktionskosten - - 0,9 0,9
Aufwendungen für den IPO - - 15,8 15,8
Andere Einmaleffekte 0,9 0,7 11,7 13,4
Bereinigtes EBIT 119,7 50,1 -2,6 167,2
Marge bereinigtes EBIT 1 13,0% 17,4% 13,9%

1 Jeweils bezogen auf Außenumsätze

2020
in Mio. € Sensors Optronics Eliminierung/
Transversal/
Übrige
Konzern
EBIT 64,8 34,7 -31,0 68,5
Finanzergebnis - - - -143,7
EBT - - - -75,2

Zu den anderen Einmaleffekten im Jahr 2020 gehören Aufwendungen in Zusammenhang mit Effizienzprogrammen (HENSOLDT GO!), der Post-Merger-Integration und der strukturellen Entwicklung der HENSOLDT-Gruppe.

2019
in Mio. € Sensors Optronics Eliminierung/
Transversal/
Übrige
Konzern
Auftragseingang 657,5 383,3 -0,8 1.040,0
Auftragsbestand zum 31.12. 1.567,8 634,5 - 2.202,3
Außenumsätze 836,6 275,5 2,1 1.114,2
Intersegmentäre Umsätze 0,5 2,0 -2,5 -0,0
Segmentumsätze 837,1 277,4 -0,3 1.114,2
2019
in Mio. € Sensors Optronics Eliminierung/
Transversal/
Übrige
Konzern
Wesentliche nicht zahlungswirksame Posten
außer Abschreibung und Amortisation
Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen -75,9 -68,1 - -144,0
Auflösung von sonstigen Rückstellungen 24,9 17,7 - 42,5
Kapitalisierte Zinsen - - -21,4 -21,4
Anteile am Ergebnis von assoziierten Unternehmen und Joint
Ventures, die nach der Equity-Methode bewertet werden
- - -1,2 -1,2
2019
in Mio. € Sensors Optronics Eliminierung/
Transversal/
Übrige
Konzern
EBITDA 162,5 53,3 -19,9 195,9
Separierungskosten - - -4,9 -4,9
Transaktionskosten - - 0,5 0,5
Aufwendungen für den IPO - - 5,5 5,5
Andere Einmaleffekte - 1,0 17,6 18,6
Bereinigtes EBITDA 162,5 54,3 -1,2 215,6
Marge bereinigtes EBITDA 1 19,4% 19,6% 19,3%
Abschreibung und Amortisation -101,9 -31,6 -0,3 -133,8
EBIT 60,6 21,6 -20,2 62,1
Ergebniseffekte aus Kaufpreisallokation 61,9 16,9 - 78,8
Separierungskosten - - -4,9 -4,9
Transaktionskosten - - 0,5 0,5
Aufwendungen für den IPO - - 5,5 5,5
Andere Einmaleffekte - 1,0 17,9 18,8
Bereinigtes EBIT 122,4 39,5 -1,2 160,8
Marge bereinigtes EBIT 1 14,6% 14,2% 14,4%

1 Jeweils bezogen auf Außenumsätze

2019
in Mio. € Sensors Optronics Eliminierung/
Transversal/
Übrige
Konzern
EBIT 60,6 21,6 -20,2 62,1
Finanzergebnis - - - -26,5
EBT - - - 35,6

Zu den anderen Einmaleffekten im Jahr 2019 gehören Aufwendungen in Zusammenhang mit Effizienzprogrammen ("HENSOLDT GO!"), M&A-Projekten, der Post-Merger-Integration und der strukturellen Entwicklung der HENSOLDT-Gruppe.

10.3 Geographische Information

Geschäftsjahr
in Mio. € 2020 2019
Umsätze
Europa 920,2 742,8
(davon Deutschland) 622,8 483,3
Naher Osten 155,8 164,8
Asien-Pazifik 44,2 82,4
Nordamerika 53,1 40,9
Afrika 48,0 86,3
LATAM 13,3 19,2
Übrige Regionen/Konsolidierung -27,6 -22,3
1.206,9 1.114,2
31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2020 2019
Langfristige Vermögenswerte
Deutschland 1.136,3 1.129,9
Sonstige Länder 133,6 158,3
1.269,9 1.288,3

10.4 Wichtige Kunden

Die HENSOLDT-Gruppe hat in ihren beiden Segmenten drei Kunden, mit denen jeweils mehr als 10,0 % des Gesamtumsatzes erzielt werden. Mit dem ersten Kunden wurde ein Umsatz von 250,7 Mio. € (Vorjahr: 239,6 € Mio.) erzielt, der Umsatz mit dem zweiten Kunden betrug 149,2 Mio. € (Vorjahr: 115,4 € Mio.). Mit dem dritten Kunden wurden Umsätze in Höhe von 119,0 Mio. € (Vorjahr: 124,2 € Mio.) erzielt.

11 UMSATZERLÖSE UND UMSATZKOSTEN

11.1 Umsatzerlöse

Für die Berichterstattung unterscheidet die HENSOLDT-Gruppe zwei Kategorien für die Umsatzrealisierung: Sales und Aftersales. Die Kategorie Aftersales umfasst Umsatzerlöse im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gütern und/oder der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem vorherigen Verkauf von Gütern (z. B. Verkauf von Ersatzteilen, Wartung). Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und der Erbringung von

Dienstleistungen, die nicht in die Kategorie Aftersales fallen, werden als Sales ausgewiesen.

In der folgenden Tabelle werden die Erlöse aus Verträgen mit Kunden für die Erlöserfassungskategorien (Sales und Aftersales) sowie dem Zeitpunkt (Zeitpunktbezogen und Zeitraumbezogen) der Umsatzrealisierung aufgeschlüsselt.

Geschäftsjahr
in Mio. € Sensors Optronics übrige 2020
Erlöse aus Verträgen mit Kunden
Sales 655,5 246,9 - 902,3
Aftersales 267,8 35,2 - 303,0
Wechselkurseffekte -0,7 2,3 - 1,6
Gesamt 922,5 284,4 - 1.206,9
Geschäftsjahr
in Mio. € Sensors Optronics übrige 2020
Zeitpunkt der Umsatzrealisierung
Zeitpunktbezogene Umsatzlegung 480,5 276,1 - 756,6
Zeitraumbezogene Umsatzlegung 442,7 6,0 - 448,7
Wechselkurseffekte -0,7 2,3 - 1,6
Gesamt 922,5 284,4 - 1.206,9
Geschäftsjahr
in Mio. € Sensors Optronics übrige 2019
Erlöse aus Verträgen mit Kunden
Sales 625,4 241,7 - 867,0
Aftersales 210,1 34,3 - 244,4
Wechselkurseffekte 1,1 -0,5 2,1 2,7
Gesamt 836,6 275,5 2,1 1.114,2
Geschäftsjahr
in Mio. € Sensors Optronics übrige 2019
Zeitpunkt der Umsatzrealisierung
Zeitpunktbezogene Umsatzlegung 497,6 259,6 - 757,2
Zeitraumbezogene Umsatzlegung 337,9 16,4 - 354,3
Wechselkurseffekte 1,1 -0,5 2,1 2,7
Gesamt 836,6 275,5 2,1 1.114,2

11.2 Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten

in Mio. € Vertrags
vermögenswerte
Vertrags
verbindlichkeiten
Stand 01.01.2019 80,7 357,6
In der Berichtsperiode erfasste Erlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der
Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren
- -145,4
Erhöhungen aufgrund erhaltener Barmittel, ausgenommen Beträge, die während des
Berichtszeitraums als Umsatz erfasst wurden
- 116,8
Umgliederungen von Vertragsvermögenwerten, die zu Beginn der Periode
erfasst wurden, auf Forderungen
-31,3 -
Erhöhungen durch Änderungen der Bestimmung des Leistungsfortschritts 90,3 -
Änderungen in der Schätzung des Transaktionspreises oder der Vertragsänderung 2,0 -4,7
Änderungen durch Unternehmenszusammenschlüsse 23,6 3,4
Sonstige 0,7 5,8
Stand 31.12.2019 165,9 333,5
In der Berichtsperiode erfasste Erlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo
der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren
- -82,8
Erhöhungen aufgrund erhaltener Barmittel, ausgenommen Beträge, die während
des Berichtszeitraums als Umsatz erfasst wurden
- 193,7
Umgliederungen von Vertragsvermögenwerten, die zu Beginn der Periode
erfasst wurden, auf Forderungen
-33,9 -
Erhöhungen durch Änderungen der Bestimmung des Leistungsfortschritts 79,2 -
Änderungen durch Unternehmenszusammenschlüsse - -
Sonstige -6,8 -11,5
Stand 31.12.2020 204,4 432,8

Im Buchwert der Vertragsvermögenswerte sind Wertminderungen in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) enthalten.

In der Berichtsperiode wurden Erlöse aus Leistungsverpflichtungen in Höhe von 0,9 Mio. € (Vorjahr: 3,8 Mio. €), die in früheren Perioden (teilweise) erfüllt wurden, erfasst.

11.3 Transaktionspreis für die verbleibenden Leistungsverpflichtungen

Zum 31. Dezember 2020 beläuft sich der Gesamtbetrag des Transaktionspreises für die verbleibenden Leistungsverpflichtungen auf 3.424 Mio. € (Vorjahr: 2.202 Mio. €). Das Management rechnet damit, dass 30,6 % dieses Transaktionspreises in der nächsten Berichtsperiode und weitere 36,0 % im Zeitraum zwischen 2022 und 2023 als Erlös erfasst werden. Die restlichen 33,4 % sollen im Geschäftsjahr 2024 und in den darauffolgenden Jahren erfasst werden.

11.4 Umsatzkosten

In den Umsatzkosten sind Abschreibungen aus Anpassungen an den Marktwert von Vermögenswerten im Rahmen der Kaufpreisallokation in Höhe von 68,6 Mio. € (Vorjahr: 78,8 Mio. €) enthalten.

Die im Berichtszeitraum als Aufwand verbuchten Vorräte betragen 774,4 Mio. € (Vorjahr: 698,8 Mio. €).

12 FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGS-KOSTEN

Die Forschungs- und Entwicklungskosten betragen 25,1 Mio. € (Vorjahr: 31,0 Mio. €). Zur Aktivierung von Entwicklungskosten siehe Anhangangabe IV.17.

13 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN

13.1 Sonstige betriebliche Erträge

Geschäftsjahr
in Mio. € 2020 2019
Weiterverrechnete Dienstleistungen 16,5 22,7
Sonstige 2,4 2,6
Sonstige betriebliche Erträge 18,9 25,3

Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen weiterverrechnete Gebäude- und Verwaltungsdienstleistungen sowie IT-Dienstleistungen.

13.2 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Geschäftsjahr
in Mio. € 2020 2019
Weiterverrechnete Kosten 15,0 20,0
Sonstige 1,1 4,8
Sonstige betriebliche Aufwendungen 16,1 24,8

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Gebäude- und Verwaltungsdienstleistungen.

14 FINANZERGEBNIS

Geschäftsjahr
in Mio. € 2020 2019
Zinsertrag aus Planvermögen 2,6 3,6
Sonstige Zinserträge 0,6 54,4
davon: Veränderung des beizulegenden Zeitwerts eingebetteter Derivate - 54,2
Sonstige 0,9 0,9
Zinsertrag 4,0 58,9
Zinsaufwand für Gesellschafterdarlehen und andere Finanzverbindlichkeiten
Darlehen (Term Loan)
-108,2 -34,4
davon: Veränderung des beizulegenden Zeitwerts eingebetteter Derivate -50,9 -
davon: Aufholeffekt aus der vorzeitigen Vertragsbeendigung -27,9 -
Darlehen Revolving Credit Facility -5,2 -2,6
Gesellschafterdarlehen (Square Lux Finco S.à r.l.) - -21,4
Zinsaufwand aus Swap -4,3 -3,4
Zinsaufwand für Pensionsrückstellungen -8,1 -8,6
Zinsaufwand für Leasing -9,7 -9,8
Sonstige -2,3 -3,3
Zinsaufwand -137,7 -83,5
Bankgebühren -7,6 -5,2
Fremdwährungsumrechnung monetärer Posten -2,0 2,6
Sonstige -0,4 0,7
Sonstiges Finanzergebnis -10,0 -1,9
Finanzergebnis -143,7 -26,5

15 ERTRAGSTEUERN

Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

Geschäftsjahr
in Mio. € 2020 2019
Tatsächlicher Steueraufwand (Aufwand -/Ertrag +) -9,4 -8,8
davon dem Vorjahr zurechenbare Ertragsteuern -0,3 2,2
Latente Steuern (Aufwand -/Ertrag +) 20,1 -18,6
davon aus Änderungen von temporären Differenzen 12,4 -13,0
Ausgewiesene Steuer (Aufwand -/Ertrag +) 10,7 -27,4
Erfolgsneutral im Eigenkapital erfasster latenter Steuerertrag 13,3 24,5

Bei den inländischen Gesellschaften wurde für die Berechnung der latenten Steuern ein Körperschaftsteuersatz von 15,0 % verwendet. Weiterhin wurde ein Solidaritätszuschlag von jeweils 5,5 % auf die Körperschaftsteuer sowie ein Gewerbesteuersatz von 12,5 % berücksichtigt. Damit ergab sich bei den inländischen Gesellschaften ein Gesamtsteuersatz von 28,3 %. Bei den ausländischen Gesellschaften wurden für die Berechnung der tatsächlichen und latenten Steuern die jeweiligen länderspezifischen Steuersätze verwendet.

In nachfolgender Tabelle wird die Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand dargestellt. Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wird das Konzernergebnis vor Steuern mit dem im Jahr 2020 gültigen Gesamtsteuersatz von 28,3 % multipliziert:

Geschäftsjahr
in Mio. € 2020 2019
Ergebnis vor Ertragsteuern (Gewinn +/Verlust -) -75,2 35,6
Ertragsteuersatz 28,3% 28,3%
Hierauf erwartete Ertragsteuer (Aufwand -/Ertrag +) 21,3 -10,1
Abweichungen vom erwarteten Steuersatz -0,3 0,1
Änderung des Steuersatzes und der Steuergesetze -0,1 -0,1
Steuern für Vorjahre 1,8 3,4
Nicht abzugsfähige Zinsaufwendungen -1,2 -1,7
Sonstige nicht abzugsfähige Aufwendungen und Steuern sowie Effekte aus Veränderung
von permanenten Bilanzdifferenzen
-2,3 -6,7
Steuerfreie Erträge 0,6 0,2
Veränderung in der Realisierbarkeit aktiver latenter Steuern -8,5 -13,6
Sonstige -0,6 1,1
Ertragsteuern gemäß Gewinn- und Verlustrechnung (Aufwand -/Ertrag +) 10,7 -27,4
Effektiver Steuersatz in % 14,3% 77,0%

Aktive und passive latente Steuern werden im Einklang mit IAS 12 "Ertragsteuern" angesetzt, wenn künftige steuerliche Auswirkungen zu erwarten sind, die auf zeitlich begrenzte Differenzen zwischen den Buchwerten bestehender Aktiva und Passiva und ihren Steuerbilanzwerten einerseits oder auf Verlustvorträge andererseits zurückzuführen sind. Die aktiven und passiven latenten Steuern aus den Bewertungsunterschieden in den Bilanzposten setzen sich wie folgt zusammen:

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2020 2019
Latente Steueransprüche
Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte - 0,0
Sachanlagen 0,7 0,8
Finanzielle Vermögenswerte 0,2 0,3
Vorräte und Vertragsvermögenswerte 3,5 43,0
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 1,7 5,8
Schulden
Rückstellungen 96,6 85,5
Verbindlichkeiten 146,8 50,2
Verlustvorträge 31,8 34,4
Steuergutschriften und Zinsvorträge 10,2 0,3
Sonstige 0,0 1,3
Latente Steueransprüche (brutto) 291,5 221,7
Saldierungen -265,3 -191,4
Latente Steueransprüche (netto) 26,3 30,4
31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2020 2019
Latente Steuerschulden
Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 131,1 97,7
Immaterielle Vermögenswerte 131,1 97,7
Sachanlagen 3,8 4,3
Finanzielle Vermögenswerte 0,9 0,2
Vorräte und Vertragsvermögenswerte 74,6 63,0
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 3,0 18,5
Schulden
Rückstellungen 23,9 31,1
Verbindlichkeiten 35,3 21,5
Sonstige 0,3 0,0
Latente Steuerschulden (brutto) 273,0 236,2
Saldierungen -265,3 -191,4
Latente Steuerschulden (netto) 7,7 44,8
Überhang latente Steueransprüche (im Vj. Steuerschulden) 18,5 -14,5

Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit von latenten Steueransprüchen ist die Einschätzung der Unternehmensleitung zur Realisierung der latenten Steueransprüche. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen

sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können.

Zum 31. Dezember 2020 waren keine latenten Steuerschulden für Steuern auf nicht abgeführte Gewinne von

Tochterunternehmen erfasst. Der Konzern geht davon aus, dass zunächst die bislang nicht ausgeschütteten Gewinne seiner Tochterunternehmen in absehbarer Zeit nicht ausgeschüttet werden. Temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Investitionen in Tochtergesellschaften, für die keine latenten Steuerverbindlichkeiten verbucht wurden, beliefen sich auf insgesamt 2,4 Mio. € (Vorjahr: 2,8 Mio. €).

Zum 31. Dezember 2020 bestanden folgende Verlustund Zinsvorträge (Brutto-Beträge):

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2020 2019
Körperschaftsteuerliche Verlustvorträge 155,6 129,2
Gewerbesteuerliche Verlustvorträge 155,1 123,1
Steuerliche Zinsvorträge 180,8 150,8
Steuergutschriften -0,0 0,3

Für folgende Verlust- und Zinsvorträge wurden keine latenten Steueransprüche angesetzt, da deren Nutzung durch künftige positive steuerliche Ergebnisse nicht wahrscheinlich ist (Bruttobeträge):

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2020 2019
Körperschaftsteuerliche Verlustvorträge 44,9 8,7
Gewerbesteuerliche Verlustvorträge 44,9 8,3
Steuerliche Zinsvorträge 140,1 150,8

Die steuerlichen Verlust- und Zinsvorträge, auf die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, sind unbegrenzt nutzbar.

16 ERGEBNIS JE AKTIE

Für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befi nden, geteilt. Im laufenden Geschäftsjahr sowie im Vorjahr waren keine Wandel- oder Optionsrechte im Umlauf. Das verwässerte Ergebnis je Aktie ist daher mit dem unverwässerten Ergebnis identisch.

Geschäftsjahr
in Mio. € 2020 2019
Konzernergebnis entfallend auf die Eigentümer der HENSOLDT AG -65,2 5,9
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien (in Millionen) 86,6 80,0
Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) -0,75 0,07

Das Ergebnis je Aktie wurde aufgrund der in 2020 erfolgten Erhöhung des Stammkapitals aus Gesellschaftsmitteln um 70,0 Mio. € unter der Annahme ermittelt, dass die HENSOLDT AG bereits 2019 80,0 Mio. Aktien ausgegeben hätte.

IV BETRIEBLICHES VERMÖGEN UND VERBINDLICHKEITEN

17 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Die immateriellen Vermögenswerte (ohne Goodwill) zum 31. Dezember setzen sich zusammen:

Kunden
beziehung,
Lizenzen, Sonstige Technologie, Geleistete
Patenten und
sonstige
immaterielle
Vermögens
Aktivierte
Entwicklungs
Auftrags
bestand,
Anzahlungen
und Anlagen
in Mio. € Rechte werte kosten Marke im Bau Gesamt
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2019 6,3 0,3 60,9 505,7 3,1 576,4
Erwerb durch Unternehmenskauf 0,4 - 0,6 35,1 0,3 36,3
Zugänge 3,0 0,0 55,1 - 1,0 59,1
Umbuchungen 0,5 - - - -0,4 0,2
Währungsumrechnung 0,0 - 0,7 - - 0,7
Stand 31.12.2019 10,2 0,3 117,3 540,8 4,0 672,7
Zugänge 2,8 0,1 62,1 - 1,2 66,1
Abgänge - - -12,6 - - -12,6
Umbuchungen - - - - -2,6 -2,6
Währungsumrechnung - - -1,5 - - -1,5
Stand 31.12.2020 13,0 0,4 165,3 540,8 2,6 722,1
Kumulierte Abschreibung
Stand 01.01.2019 -3,4 -0,1 -14,8 -159,3 - -177,6
Zugänge -3,6 -0,1 -9,7 -78,0 - -91,5
Währungsumrechnung - - -0,2 - - -0,2
Stand 31.12.2019 -7,1 -0,3 -24,6 -237,3 - -269,4
Zugänge -2,5 -0,1 -9,0 -67,9 - -79,5
Abgänge 0,0 - 12,6 - - 12,6
Währungsumrechnung - - 0,3 - - 0,3
Stand 31.12.2020 -9,6 -0,4 -20,7 -305,3 - -336,0
Buchwert
Stand 31.12.2019 3,1 0,0 92,7 303,5 4,0 403,3
Stand 31.12.2020 3,4 0,0 144,6 235,5 2,6 386,1

Die Kategorie "Kundenbeziehung, Technologie, Auftragsbestand und Marke" beinhaltet die Marke HENSOLDT mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer.

Der Buchwert der Marke HENSOLDT betrug zum 31. Dezember 2020 55,4 Mio. € (Vorjahr: 55,4 Mio. €).

Im Geschäftsjahr 2020 bestand kein Wertminderungsbedarf.

17.1 Entwicklungskosten

Der Konzern hat in 2020 Entwicklungskosten in Höhe von 62,1 Mio. € (Vorjahr: 55,1 Mio. €) als selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte, in erster Linie für die (Weiter-) Entwicklung von verschiedenen Radar- und Sensortechnologien wie beispielsweise ASR-NG, TRML4D, TRS4D, IMEX/ RESM, Spexer, FLASH-NG, ARGUS-LWS aktiviert.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden zwei begonnene Entwicklungsleistungsprojekte aufgrund geänderter Anforderungen vollständig wertberichtigt. Der Wertminderungsaufwand in Höhe von 0,9 Mio. € wurde in den Umsatzkosten erfasst. Im Jahr 2019 bestand weder für die begonnenen noch für die abgeschlossenen Entwicklungsleistungen Wertberichtigungsbedarf.

17.2 Goodwill

Für die Werthaltigkeitsprüfung wird der Goodwill den CGUs Sensors und Optronics zugewiesen, die auch operative und berichtspflichtige Geschäftssegmente sind.

in Mio. € Sensors Optronics Gesamt
Goodwill zum 01.01.2019 510,0 83,8 593,8
Zugänge Nexeya Gruppe 49,8 - 49,8
Zugänge HENSOLDT Australia Pty Ltd 3,2 - 3,2
Stand 31.12.2019 563,0 83,8 646,8
Kaufpreisanpassung Nexeya Gruppe -9,6 - -9,6
Stand 01.01.2020 553,4 83,8 637,2
Stand 31.12.2020 553,4 83,8 637,2

Der erzielbare Wert beider CGUs basiert auf ihrem Nutzungswert, der durch Abzinsung der zukünftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung der CGUs generiert werden, bestimmt wird. Da der Buchwert der CGUs den Nutzungswert der CGUs nicht überstieg, war keine Wertminderung des Goodwills erforderlich.

Die Berechnung des Nutzungswertes erfolgt jeweils im vierten Quartal zum Stichtag 30. September und basiert auf einem DCF-Modell. Die Cashflows werden aus dem Budget für die nächsten drei Jahre abgeleitet und beinhalten weder Umstrukturierungsaktivitäten, zu denen die Gruppe noch

nicht verpflichtet ist, noch bedeutende zukünftige Investitionen, die die Leistung der Vermögenswerte der getesteten CGU verbessern werden. Der erzielbare Wert hängt vom Diskontsatz ab, der für das DCF-Modell verwendet wird, sowie von den erwarteten zukünftigen Cashflows und der Wachstumsrate, die für Extrapolationszwecke verwendet wird. Diese Schätzungen sind vor allem für den Goodwill und andere immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer relevant, die von der HENSOLDT-Gruppe bilanziert werden.

Folgende wesentlichen Annahmen wurden bei der Schätzung des Nutzungswertes verwendet:

31. Dez. 2020 31. Dez. 2019
Annahmen in % Sensors Optronics Sensors Optronics
Abzinsungssatz (nach Steuern) 6,0% 6,0% 5,9% 5,9%
Nachhaltige Wachstumsrate 1,0% 1,0% 1,0% 1,0%
Geplante nachhaltige EBIT-Marge 13,0% 13,0% 13,3% 13,3%

Die Abzinsungssätze stellen die aktuelle Marktbewertung der spezifischen Risiken jeder CGU dar, wobei der Zeitwert des Geldes und die individuellen Risiken der zugrundeliegenden Vermögenswerte, die nicht in die Cashflow-Schätzungen eingeflossen sind, berücksichtigt werden. Die Berechnung des Diskontierungssatzes basiert auf den spezifischen Umständen der Gruppe und ihrer Geschäftssegmente und wird anhand der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) abgeleitet. Der WACC berücksichtigt sowohl Schulden als auch Eigenkapital sowie einen branchenspezifischen Verschuldungsgrad. Die Eigenkapitalkosten werden marktbasiert anhand der Renditeerwartungen der Eigenkapitalgeber in Abhängigkeit von deren Risikoerwartung abgeleitet. Die Fremdkapitalkosten basieren auf den verzinslichen Darlehen, zu deren Bedienung die Gruppe verpflichtet ist. Das branchenspezifische Risiko wird durch die Anwendung eines Beta-Faktors berücksichtigt welcher jährlich auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Marktdaten ermittelt wird. Der entsprechende Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 8,03 % (Vorjahr: 7,95 %) für die CGU Sensors und 8,30 % (Vorjahr: 8,20 %) für die CGU Optronics.

Die prognostizierten Cashflows, die von der Gruppe in ihrem DCF-Modell verwendet werden, basieren auf dem operativen Geschäftsplan. Dieser Geschäftsplan enthält einen detaillierten Planungshorizont für drei Jahre und wird im Hinblick auf die Langfristigkeit des Projektgeschäfts über eine Konvergenzperiode in einen eingeschwungenen Zustand fortentwickelt auf welchem die Berechnung der ewigen Rente basiert. In der ewigen Rente wird eine nachhaltige Wachstumsrate von 1,0 % zu Grunde gelegt.

Auf der Grundlage der Marktposition geht die HENSOLDT-Gruppe in beiden Geschäftssegmenten für den Detailplanungshorizont von einem weiteren signifikanten Umsatzwachstum aus.

Bei der Durchführung des Wertminderungstests für die beiden CGUs führte die HENSOLDT-Gruppe Sensitivitätsanalysen für die nachhaltige EBIT-Marge, den Abzinsungssatz und die nachhaltige Wachstumsrate durch. Diese Analysen – welche auch die Variation der wesentlichen Bewertungsparameter innerhalb einer angemessenen Spanne einschlossen – ergaben kein Risiko einer Wertminderung des Goodwills.

18 SACHANLAGEN

Die Sachanlagen zum 31. Dezember setzen sich wie folgt zusammen:

in Mio. € Grundstücke,
Einbauten
und Gebäude
Technische
Anlagen und
Maschinen
Sonstige
Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts
ausstattung
Anlagen
im Bau
Gesamt
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2019 8,8 74,1 28,1 15,4 126,3
Erwerb durch Unternehmens
zusammenschlüsse
1,4 0,7 0,4 1,5 4,0
Zugänge 0,3 8,8 6,4 5,8 21,4
Abgänge -0,2 -0,8 -0,4 - -1,4
Umbuchungen 2,6 1,2 1,1 -5,0 -0,2
Währungsumrechnung 0,2 0,4 0,2 0,0 0,7
Stand 31.12.2019 13,1 84,4 35,6 17,7 150,9
Zugänge 0,2 16,7 7,6 6,6 31,0
Abgänge -0,0 -2,1 -0,4 -0,1 -2,6
Umbuchungen 1,1 9,5 0,4 -8,5 2,5
Währungsumrechnung -0,3 -1,2 -0,4 -0,1 -2,0
Stand 31.12.2020 14,1 107,3 42,8 15,6 179,8
Kumulierte Abschreibung
Stand 01.01.2019 -0,5 -25,6 -10,9 - -37,1
Zugänge -0,5 -14,2 -6,4 - -21,1
Abgänge - 0,3 0,2 - 0,5
Umbuchungen - - - - -
Währungsumrechnung -0,0 -0,2 -0,1 - -0,2
Stand 31.12.2019 -1,1 -39,7 -17,2 - -58,0
Zugänge -0,5 -14,6 -6,8 - -21,9
Abgänge - 2,1 0,3 - 2,4
Umbuchungen - 0,0 0,1 - 0,1
Währungsumrechnung 0,0 0,5 0,2 - 0,7
Stand 31.12.2020 -1,6 -51,7 -23,4 - -76,7
Buchwert
Stand 31.12.2019 12,0 44,8 18,4 17,7 92,9
Stand 31.12.2020 12,5 55,7 19,3 15,6 103,1

In den Geschäftsjahren 2020 und 2019 wurde keine Wertminderung erfasst.

19 SONSTIGE BETEILIGUNGEN UND ÜBRIGE LANGFRISTIGE FINANZANLAGEN

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2020 2019
Sonstige Beteiligungen 11,2 11,2
Übrige langfristige Finanzanlagen 0,1 3,5
Sonstige Beteiligungen und übrige langfristige Finanzanlagen 11,3 14,7
Übrige langfristige Finanzanlagen, kurzfristig fällig 11,2 3,0
Gesamt 22,5 17,6

Die sonstigen Beteiligungen betreffen im Wesentlichen die Beteiligung an der Deutschen Elektronik Gesellschaft für Algerien mbH in Höhe von 9,3 Mio. € (Vorjahr: 9,3 Mio. €).

Der kurzfristig fällige Anteil an anderen langfristigen Finanzanlagen umfasst im Wesentlichen ein Darlehen an die HENSOLDT Cyber GmbH in Höhe von 7,8 Mio. €, das im Vorjahr unter den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten in Höhe von 3,0 Mio. € ausgewiesen war.

20 VORRÄTE

Gesamt 493,6 -89,9 403,7 411,1
Fertige Erzeugnisse und Teile für den Weiterverkauf 36,4 -12,6 23,7 23,7
Unfertige Erzeugnisse 246,8 -33,4 213,4 221,5
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 210,5 -43,9 166,5 165,9
2020 2019
31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € buchwert minderung buchwert buchwert
Brutto Wert Netto Netto

Die im Geschäftsjahr erfolgswirksam erfassten Beträge im Zusammenhang mit Wertminderungen belaufen sich auf 7,7 Mio. € (Vorjahr: 9,3 Mio. €). Im Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Wertaufholungen als Verminderung des Materialaufwandes erfasst.

21 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Gesamt 282,0 290,8
Wertminderungen -12,2 -14,2
Forderungen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen 294,2 305,0
in Mio. € 2020 2019
31. Dez. 31. Dez.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 129,5 Mio. € (Vorjahr: 48,8 Mio. €) sind zum Stichtag an einen Factor übertragen und ausgebucht (Non-Recourse Factoring). Weitere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3,8 Mio. € (Vorjahr: 4,7 Mio. €) qualifizieren nicht für eine Ausbuchung, da das Kreditrisiko nicht übertragen wird

(Recourse Factoring). Für die vom Factor erhaltenen flüssigen Mittel wird eine entsprechende sonstige finanzielle Verbindlichkeit passiviert.

Die Wertminderung auf zweifelhafte Forderungen in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat sich wie folgt entwickelt:

in Mio. € 2020 2019
Stand 01.01. 14,2 9,9
Erwerb durch Unternehmenszusammenschlüsse - 0,2
Zuführung 3,8 5,5
Verbrauch -4,2 -
Auflösung -1,6 -1,4
Währungsumrechnung -0,0 -0,0
Stand 31.12. 12,2 14,2

Die Kredit- und Marktrisiken sowie die Wertminderungen werden in Anhangangabe VI.36 dargestellt.

Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten sind in Anhangangabe III.11 dargestellt.

22 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Zum 31. Dezember 2020 sind wie im Vorjahr alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen innerhalb eines Jahres fällig.

23 RÜCKSTELLUNGEN

Die Bestimmung von Rückstellungen, z. B. für Auftragsverluste, Gewährleistungen und Gerichtsverfahren beruht auf den besten verfügbaren Schätzungen.

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2020 2019
Rückstellungen für Pensionen (Anhangangabe 32) 429,8 358,6
Sonstige Rückstellungen 246,4 240,1
Gesamt 676,2 598,7
davon langfristiger Anteil 482,6 413,6
davon kurzfristiger Anteil 193,6 185,1

Die sonstigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

in Mio. € Gewähr
leistung
Personal
bezogene
Rückstellungen
Auftrags
verluste
Ausstehende
Kosten
Sonstige
Risiken und
Kosten
Gesamt
Stand 01.01.2020 82,4 49,4 2,5 24,1 81,8 240,1
Verbrauch -28,2 -29,6 - -8,6 -34,3 -100,7
Auflösung -7,0 -2,5 -0,1 -1,9 -6,5 -18,0
Zugänge 33,7 35,7 1,6 12,4 47,4 130,9
Währungsdifferenzen -0,6 -0,1 - -1,3 -0,5 -2,5
Aufzinsung 0,1 - - - 0,1 0,2
Umgliederung - 0,2 - - -3,8 -3,6
Stand 31.12.2020 80,4 53,1 4,0 24,7 84,2 246,4
davon kurzfristig 40,0 33,5 4,0 24,7 69,7 171,9
davon langfristig 40,4 19,6 - - 14,5 74,5

Die Rückstellungen für Gewährleistungen erfassen vertragliche oder faktische Verpflichtungen zur Behebung von Schäden oder Funktionsfehlern an verkauften Produkten innerhalb einer bestimmten Frist auf eigene Kosten.

Die Rückstellungen für ausstehende Kosten betreffen im Wesentlichen Abgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und ausstehende Kosten für vollständig erbrachte Aufträge.

Die Rückstellungen für sonstige Risiken und Kosten betreffen u. a. auftragsbezogene Rückstellungen für Nacharbeiten für bereits erfüllte Leistungsverpflichtungen. Im Geschäftsjahr wurden 3,8 Mio. € in die Verbindlichkeiten umgegliedert.

Bei den sonstigen langfristigen Rückstellungen der Gesellschaft wird in der Regel davon ausgegangen, dass sie in den nächsten 2 bis 5 Jahren zu einem Mittelabfluss führen.

24 RECHTSSTREITIGKEITEN UND SCHADENS-ERSATZANSPRÜCHE

Unter Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche werden verschiedene Verfahren, behördliche Untersuchungen und Verfahren sowie andere Schadensersatzansprüche, die anhängig sind oder in Zukunft gegen den Konzern eingeleitet oder geltend gemacht werden können, subsumiert. Diese Verfahren unterliegen vielen Unsicherheiten, und das Ergebnis der einzelnen Angelegenheiten ist nicht mit Sicherheit vorhersehbar. Der Konzern ist der Ansicht, dass er angemessene Rückstellungen zur Absicherung derzeitiger oder in Betracht gezogener Prozessrisiken gebildet hat. Es ist gut möglich, dass die abschließenden Urteile in manchen dieser Fälle zu Ausgaben führen, die über den gebildeten Rückstellungen liegen. Der Begriff "gut möglich", der hier verwendet wird, besagt, dass die Chance einer zukünftigen Transaktion oder des zukünftigen Auftretens eines Ereignisses mehr als unwahrscheinlich, jedoch weniger als wahrscheinlich ist.

Die HENSOLDT-Gruppe ist im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs von Zeit zu Zeit an verschiedenen Gerichts- und Schiedsverfahren beteiligt. Im Januar 2020 reichte ein wichtiger Kunde bei der vertraglich vereinbarten Schiedsstelle Schiedsklage bezüglich eines teilweise erfüllten Vertrages ein und verlangte die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen (ca. 31,0 Mio. € zuzüglich Zinsen), zuzüglich weiterer Kosten und Auslagen. HENSOLDT hält die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet und reichte im Mai 2020 eine Schiedswiderklage ein und machte darin Ansprüche aus Vertragserfüllung, d. h. auf Zahlung gemäß dem zugrundeliegenden Vertrag (ca. 11,0 Mio. € zuzüglich Zinsen), geltend. Eine hinreichend sichere Aussage über den Ausgang des Schiedsverfahrens ist weiterhin noch nicht möglich.

Darüber hinaus sind der HENSOLDT-Gruppe keine wesentlichen behördlichen, gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren (einschließlich schwebender oder angedrohter Verfahren) während der vergangenen zwölf Monate oder länger bekannt, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken können oder ausgewirkt haben. Zum Stichtag werden Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche in unwesentlicher Höhe unter sonstigen Rückstellungen für sonstige Risiken und Kosten ausgewiesen.

25 EVENTUALFORDERUNGEN UND EVENTUAL-SCHULDEN

Die HENSOLDT-Gruppe ist aufgrund der Art ihrer Geschäfte dem Risiko ungewisser Verpflichtungen ausgesetzt. Die folgende Tabelle weist den nicht abgezinsten maximalen Betrag aus, für den die HENSOLDT-Gruppe am Bilanzstichtag aus wesentlichen Arten von Garantien (einschließlich Bürgschaften) haftete:

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2020 2019
Kreditgarantien / -bürgschaften 25,4 38,4
Vertragserfüllungsgarantien / -bürgschaften 420,9 410,1
Sonstige Garantien und Bürgschaften 50,0 37,1
Gesamt 496,3 485,6

Die Position Kreditgarantien/-bürgschaften zeigt, in welchem Umfang die HENSOLDT-Gruppe für Finanzverpflichtungen Dritter haftet. Bei Kreditgarantien/-bürgschaften garantiert das Unternehmen im Allgemeinen, dass es im Fall der Nichterfüllung durch den Hauptschuldner dessen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die maximale Haftungssumme entspricht der Inanspruchnahme bzw. der Restschuld des Kredits oder – im Fall von Kreditlinien, die in variabler Höhe in Anspruch genommen werden können – dem Betrag, der maximal in Anspruch genommen werden kann. Die Tabelle enthält die maximale Haftungssumme. Die Laufzeit dieser Kreditgarantien/-bürgschaften reicht bis zu einem Jahr. In einigen Fällen gibt es unbefristete Kreditgarantien/ bürgschaften.

Außerdem garantiert die HENSOLDT-Gruppe die Erfüllung eigener vertraglicher Verpflichtungen, hauptsächlich durch Anzahlungs- und Vertragserfüllungsgarantien/-bürgschaften. Kommt die HENSOLDT-Gruppe ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann die HENSOLDT-Gruppe bzw. eine ihrer Tochtergesellschaften bis zu einem vereinbarten Maximalbetrag in Anspruch genommen werden. Im Regelfall betragen die Laufzeiten dieser Eventualverbindlichkeiten bis zu 10 Jahre. In einigen Fällen haben sie eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren oder es bestehen unbefristete Vertragserfüllungsgarantien/-bürgschaften.

Die sonstigen Garantien und Bürgschaften betreffen unter anderem Bietergarantien, Gewährleistungsgarantien, Zollgarantien und Mietgarantien.

26 SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

26.1 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2020 2019
Positive beizulegende Zeitwerte derivativer Finanzinstrumente1 0,3 51,5
Übrige langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 0,7 1,8
Summe langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 1,0 53,2
Positive beizulegende Zeitwerte derivativer Finanzinstrumente1 5,1 4,9
Forderungen Mitarbeiter 0,8 0,2
Übrige kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 1,1 0,6
Summe kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 7,1 5,8
Gesamt 8,0 59,0

1 Siehe Anhangangabe VI.36

26.2 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2020 2019
Übrige langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0,2 0,2
Summe langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0,2 0,2
Verbindlichkeiten für derivative Finanzinstrumente1 6,4 10,9
Verbindlichkeiten aus Factoringverträgen2 91,3 -
Übrige kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0,1 9,6
Summe kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 97,8 20,5
Gesamt 98,0 20,7

1 Siehe Anhangangabe VI.36

2 Die Verbindlichkeiten aus Factoringverträgen resultieren daraus, dass der Einzug der Zahlungen zum Bilanzstichtag durch den Factor noch nicht fällig war

27 SONSTIGE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICH-KEITEN

27.1 Sonstige Vermögenswerte

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2020 2019
Sonstige 4,8 4,9
Summe langfristige sonstige Vermögenswerte 4,8 4,9
Geleistete Anzahlungen 57,9 23,0
Umsatzsteuer 12,5 5,4
Übrige kurzfristige sonstige Vermögenswerte 8,2 17,7
Summe kurzfristige sonstige Vermögenswerte 78,7 46,1
Gesamt 83,5 50,9

27.2 Sonstige Verbindlichkeiten

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2020 2019
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 8,9 7,7
Summe langfristige sonstige Verbindlichkeiten 8,9 7,7
Steuerverbindlichkeiten (ohne Ertragsteuern) 37,2 23,7
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 30,2 25,1
Verbindlichkeiten an Sozialversicherungsträger 5,8 4,7
Sonstige 13,7 13,6
Summe kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten 86,9 67,1
Gesamt 95,8 74,8

28 LEASING

28.1 In der Bilanz erfasste Beträge

Die folgenden Beträge beziehen sich auf die zum 31. Dezember 2020 als Nutzungsrechte bilanzierten Leasingverträge.

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2020 2019
Grundstücke und Gebäude 137,9 147,2
Technische Anlagen und Maschinen 2,4 4,2
Sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3,2 3,4
Gesamt 143,5 154,9

Die Zugänge an Nutzungsrechten im Jahr 2020 betrugen 9,7 Mio. € (Vorjahr: 21,4 Mio. €).

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2020 2019
kurzfristig 13,7 13,0
langfristig 140,3 147,5
Gesamt 154,0 160,5

28.2 In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge

Geschäftsjahr
in Mio. € 2020 2019
Grundstücke und Gebäude 16,2 14,4
Technische Anlagen und Maschinen 0,9
0,8
Sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2,1
1,8
Gesamte Abschreibung 19,2 17,0
Geschäftsjahr
in Mio. € 2020 2019
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 9,7 9,8
Ertrag aus dem Unterleasingverhältnis von Nutzungsrechten, dargestellt in
den sonstigen Umsatzerlösen -0,1 -0,5
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 0,9 2,7
Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert,
ausgenommen kurzfristige Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert 2,0 1,3
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge 12,5 13,2

Die gesamten Zahlungsmittelabfl üsse aus Leasingverhältnissen beliefen sich 2020 auf 24,0 Mio. € (Vorjahr: 21,1 Mio. €).

Die HENSOLDT-Gruppe hat mehrere Leasingverträge, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen beinhalten. Über die Ausübung der Option entscheidet das Management, um Flexibilität bei der Verwaltung des Leasingvermögensportfolios zu gewährleisten und um den Geschäftsanforderungen der HENSOLDT-Gruppe gerecht zu werden. Das Management entscheidet nach eigenem Ermessen, ob diese Verlängerungs- und Kündigungsoptionen mit angemessener Sicherheit ausgeübt werden können (siehe Anhangangabe 3.9).

V AUFWENDUNGEN UND LEISTUNGEN FÜR MITARBEITER

29 ANZAHL DER MITARBEITER

Geschäftsjahr
2020 2019
Produktion, Forschung und Entwicklung, Service 4.289 3.938
Vertrieb 191 114
Verwaltung und allgemeine Dienste 637 550
Azubis, Trainees etc. 418 395
Gesamt1 5.535 4.997

1 Durchschnittszahlen in FTE´s (Full Time Equivalents)

30 PERSONALKOSTEN

Gesamt 526,5 469,7
Periodische Netto-Pensionsaufwendungen 27,7 21,8
Sozialversicherungsbeiträge 69,6 56,2
Löhne, Gehälter 429,2 391,7
in Mio. € 2020 2019
Geschäftsjahr

31 PERSONALBEZOGENE RÜCKSTELLUNGEN

Mehrere deutsche Konzerngesellschaften bieten Modelle für Lebensarbeitszeitkonten bzw. Sicherheitskonten an, die aufgrund einer zugesagten Verzinsung von Beiträgen oder nominalen Beiträgen leistungsorientierte Pläne darstellen und als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß IAS 19 einzustufen sind.

Die Verpflichtungen in Höhe von 17,2 Mio. € (Vorjahr: 16,1 Mio. €) sind vollständig mit entsprechenden Vermögenswerten verrechnet. Die regelmäßigen Beiträge der Mitarbeiter in ihr Lebensarbeitszeitkonto führen zu entsprechendem Personalaufwand im Berichtszeitraum, die im Personalaufwand erfasst werden.

Die personalbezogenen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:

in Mio. € Jubiläumsgeld/
Boni
Altersteilzeit Sonstige
Personal
kosten
Gesamt
Stand 01.01.2020 46,2 2,3 0,9 49,4
Verbrauch -25,9 -3,1 -0,6 -29,6
Auflösung -1,9 -0,3 -0,3 -2,5
Zugänge 32,5 3,2 - 35,7
Währungsdifferenzen -0,1 0 0 -0,1
Umgliederung - 0,2 - 0,2
Stand 31.12.2020 50,8 2,3 0,0 53,1

32 ALTERSVORSORGE-LEISTUNGEN

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2020 2019
Rückstellung für Altersvorsorge 276,5 225,7
Rückstellung für Entgeltumwandlung 153,3 132,9
Gesamt 429,8 358,6

32.1 Rückstellungen für Pensionspläne

Rückstellungen für inländische Pensionsverpflichtungen (Defined Benefit Obligations oder "DBO") werden aufgrund von Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die Leistungen basieren auf der Beschäftigungsdauer und dem Entgelt des Mitarbeiters.

Die überwiegende Anzahl der inländischen Mitarbeiter gehört dem sogenannten Pensionsplan (P3) an, nach dem bei Rentenbeginn die Wahl zwischen sofortiger Auszahlung des angesparten Guthabens, einer Auszahlung in Raten oder einer Verrentung besteht.

Zur Finanzierung der inländischen Pensionsverpflichtungen bestehen Pensionstreuhandschaften (Contractual Trust Arrangements oder "CTA"). Die Struktur der Contractual Trust Arrangements basiert auf gegenseitigen Treuhandvereinbarungen. Vermögenswerte, die an die Contractual Trust Arrangements übertragen werden, gelten als Planvermögen gemäß IAS 19.

Bezüglich der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze und der wesentlichen Schätzungen und Beurteilungen, z. B. versicherungsmathematischen Annahmen, verweisen wir auf die Anhangangabe I.2.8 und Anhangangabe I.3.6.

Entwicklung der leistungsorientierten Verpflichtungen und des Planvermögens

DBO Planvermögen
Gesamt
in Mio. € 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Stand 01.01. 428,7 330,3 203,0 166,0 225,7 164,3
Übernahme durch
Unternehmenszusammenschluss
- 5,3 - - - 5,3
Aufwendungen für
Versorgungsansprüche
22,2 16,4 - - 22,2 16,4
Zinsaufwand/Zinserträge 5,9 6,4 2,7 3,3 3,2 3,1
Zahlungen -4,2 -3,2 -3,8 -2,8 -0,4 -0,4
Verricherungsmathematische
Gewinne/Verlusten aus:
Änderungen der demografischen
Annahmen
- 39,0 - - - 39,0
Änderungen der
finanziellen Annahmen
29,1 25,6 - - 29,1 25,6
Erfahrungsgemäßen
Anpassungen
9,8 12,3 - - 9,8 12,3
Planvermögen - - 9,9 36,5 -9,9 -36,5
Sonstige Änderungen bei der
Konsolidierung, Transfers
-3,2 -3,4 - - -3,2 -3,4
Stand 31.12. 488,3 428,7 211,8 203,0 276,6 225,7

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der DBOs für Pensionen und der leistungsorientierten Verpflichtungen beträgt 19 Jahre.

Zum 31. Dezember ausgewiesen als:

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2020 2019
Leistungsorientierte Verpflichtungen 488,3 428,7
Planvermögen -211,8 -203,0
Gesamt 276,5 225,7

Die Aufteilung der leistungsorientierten Verpflichtungen für Pensionspläne zwischen aktiven, ausgeschiedenen und pensionierten Mitgliedern für die wichtigsten Pläne ist wie folgt:

31. Dez. 31. Dez.
in %€ 2020 2019
Aktive 80% 81%
Ausgeschiedene mit unverfallbarer Anwartschaft 5% 5%
Pensionäre 15% 14%
100% 100%

Die für das Geschäftsjahr 2021 erwarteten Arbeitgeberbeiträge zu den leistungsorientierten Plänen betragen 13,9 Mio. € (Vorjahr: 11,8 Mio. €).

32.2 Rückstellungen für Entgeltumwandlung

Dieser Betrag repräsentiert Verpflichtungen, die entstehen, wenn Arbeitnehmer einen Teil ihrer Vergütung oder ihres Bonus in einen gleichwertigen Anspruch für Entgeltumwandlung konvertieren, was als leistungsorientierter Plan nach Beendigung der Beschäftigung behandelt wird. Die Entwicklung der DBO und des Planvermögens ist wie folgt:

Entwicklung der leistungsorientierten Verpflichtungen und des Planvermögens

DBO Planvermögen Gesamt
in Mio. € 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Stand 01.01. 147,9 115,8 15,0 14,0 132,9 101,8
Aufwendungen für
Versorgungsansprüche
3,5 3,8 - - 3,5 3,8
Zinsaufwand/Zinserträge 2,1 2,2 0,2 0,3 1,9 1,9
Zahlungen -1,2 -1,1 - 0,1 -1,2 -1,2
Verricherungsmathematische
Gewinne/Verlusten aus:
Änderungen der demografischen
Annahmen - 9,7 - - - 9,7
Änderungen der
finanziellen Annahmen 7,5 10,4 - - 7,5 10,4
Erfahrungsgemäßen
Anpassungen 2,6 4,7 - - 2,6 4,7
Planvermögen - - -1,3 0,6 1,3 -0,6
Transfer und Änderungen
bei der Konsolidierung -0,7 -2,8 - - -0,7 -2,8
Beiträge 5,5 5,2 - - 5,5 5,2
Stand 31.12. 167,2 147,9 13,9 15,0 153,3 132,9

Zum 31. Dezember ausgewiesen als:

Gesamt 153,3 132,9
Planvermögen -13,9 -15,0
Leistungsorientierte Verpflichtung 167,2 147,9
in Mio. € 2020 2019
Entgeltumwandlung

Die Aufteilung der leistungsorientierten Verpflichtungen für Entgeltumwandlung zwischen aktiven, ausgeschiedenen und pensionierten Mitgliedern für die wichtigsten Pläne ist wie folgt:

31. Dez. 31. Dez.
in % 2020 2019
Aktive 77% 77%
Ausgeschiedene mit unverfallbarer Anwartschaft 8% 8%
Pensionäre 15% 15%
100% 100%

Die folgende Tabelle zeigt, wie der Barwert der DBOs von Pensionsplänen und Entgeltumwandlung durch Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen, wie sie zum 31. Dezember 2020 aufgestellt sind, beeinflusst worden wäre:

31. Dez. 2020 31. Dez. 2019
in Mio. € Änderung Anstieg Rückgang Anstieg Rückgang
Barwert der Verpflichtung
Abzinsungsfaktor um 0,5 Prozentpunkte -52,3 72,8 -44,4 62,5
Lohnsteigerungsrate um 0,25 Prozentpunkte 0,9 -0,9 0,9 -0,9
Pensionssteigerungsrate um 0,25 Prozentpunkte 10,3 -0,1 9,0 -0,1
Lebenserwartung um 1 Jahr 15,3 -15,3 12,6 -12,7
Ausübung der Rentenoption um 10 Prozentpunkte 25,8 -25,8 21,5 -21,5

Die Berechnung von Sensitivitäten erfolgt nach der gleichen Methode (Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung berechnet nach der Methode der laufenden Einmalprämien) wie sie für die Berechnung der Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwendet wird. Die Sensitivitätsanalysen basieren auf der Veränderung einer Annahme unter Beibehaltung aller anderen

Annahmen. Es ist unwahrscheinlich, dass dies in der Praxis auftritt. Änderungen von mehr als einer Annahme können korrelieren, was zu abweichenden Auswirkungen auf die DBOs als oben beschrieben führen kann. Verändern sich die Annahmen in unterschiedlicher Höhe, sind die Auswirkungen auf die leistungsorientierten Verpflichtungen nicht notwendigerweise linear.

Asset-Liability-Matching-Strategien (Anlage des Planvermögens)

Die HENSOLDT-Gruppe hat als ein Risiko die Verschlechterung des Finanzierungsstatus aufgrund ungünstiger Entwicklung des Marktwertes des Planvermögens und/oder der DBOs als Folge sich verändernder Parameter identifiziert.

Aus diesem Grund setzt die HENSOLDT-Gruppe durch ihre Treasury-Abteilung das vom HENSOLDT

Strategic Investment Committee vorgegebene, an den DBOs und der Steuerung sowie Optimierung des Planvermögens ausgerichtete sicherheitsorientierte Anlagekonzept um.

Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens für Pensionspläne und Entgeltumwandlung kann den folgenden Klassen zugeordnet werden:

Notierte Preise Nicht notierte Preise Gesamt
31. Dez. 31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Sonstige Beteiligungen - - 179,2 167,8 179,2 167,8
Gepoolte Anlageinstrumente 46,4 50,2 - - 46,4 50,2
Gesamt 46,4 50,2 179,2 167,8 225,6 218,0

Die sonstigen Beteiligungen betreffen Kommanditanteile an der HENSOLDT Real Estate GmbH & Co. KG.

Die hauptsächlich in Deutschland geleisteten Arbeitgeberbeiträge zur staatlichen und privaten Altersvorsorge werden als beitragsorientierte Verpflichtung angesehen. Die Beiträge im Jahr 2020 belaufen sich auf 28,0 Mio. € (Vorjahr: 27,4 Mio. €).

VI KAPITALSTRUKTUR UND FINANZINSTRUMENTE

33 EIGENTKAPITAL

33.1 Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens

Die Muttergesellschaft zum 31. Dezember 2020 ist die HENSOLDT AG.

Das Gezeichnete Kapital der HENSOLDT AG beträgt zum 31. Dezember 2020 105,0 Mio. € und ist eingeteilt in 105 Mio. auf den Inhaber Iautende Stammaktien (Stückaktien).

Mit der Eintragung im Handelsregister vom 17. August 2020 wurde die HENSOLDT GmbH in die HENSOLDT AG umgewandelt. Vor der Umwandlung wurde das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft mit Beschluss der Gesellschafter vom 4. August 2020 und Eintragung im Handelsregister vom 6. August 2020 von 10,0 Mio. € um 70,0 Mio. € auf 80,0 Mio. € aus den Rücklagen der Gesellschaft erhöht.

Zum Zeitpunkt der Umwandlung der HENSOLDT GmbH in die HENSOLDT AG betrug das Stammkapital der HENSOLDT GmbH 80,0 Mio. €.

Im Rahmen des Börsengangs wurde das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 3. September 2020 und mit Eintragung im Handelsregister am 24. September 2020 um weitere 25,0 Mio. € auf 105,0 Mio. € erhöht.

Der übersteigende Betrag aus der Ausgabe der 25,0 Mio. neuen Aktien in Höhe von 275,0 Mio. € abzgl. 4,9 Mio. € nicht verrechenbare Transaktionskosten und Gebühren der den Börsengang begleitenden Banken wurde in eine Kapitalrücklage eingestellt. Am 24. September 2020 wurden sämtliche 105,0 Mio. Aktien der HENSOLDT AG zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse mit der Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren

Zulassungsfolgepfl ichten (Prime Standard) zugelassen und am Folgetag der Börsenhandel aufgenommen.

Nach Maßgabe der Satzung kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft bis zum 11. August 2025 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 36,0 Mio. € erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I). Zum 31. Dezember 2020 hat die Gesellschaft das Genehmigte Kapital 2020/I nicht in Anspruch genommen. Das Genehmigte Kapital 2020/I beträgt dementsprechend zum 31. Dezember 2020 36,0 Mio. €.

Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft wurde außerdem um bis zu 16,0 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 16 Mio. neuen, auf den Inhaber laufenden Stückaktien bis zum 11. August 2025 gegen Bar- oder Sacheinlagen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten, oder die zur Wandlungs- oder Optionsausübung Verpflichteten von ihren Options - oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlungs- oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung- oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Zum 31. Dezember 2020 hat die Gesellschaft das Bedingte Kapital 2020/I nicht in Anspruch genommen. Das Bedingte Kapital 2020/I beträgt dementsprechend zum 31. Dezember 2020 16,0 Mio. €.

Die Vorjahreszahlen beziehen sich auf das Stammkapital der HENSOLDT GmbH (siehe Anhangangabe 2.1). Das Stammkapital der HENSOLDT GmbH war voll eingezahlt und betrug zum 31. Dezember 2019 10,0 Mio. €.

In den sonstigen Rücklagen sind die kumulierten sonstigen Ergebnisse enthalten.

In den Gewinnrücklagen sind die erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen einschließlich der Ergebnisse des Geschäftsjahres enthalten, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden.

33.2 Eigene Anteile

Mit Gesellschafterbeschluss vom 15. November 2019 und mit Wirkung zum 18. November 2019 wurden 6.275 eigene Anteile der HENSOLDT Holding GmbH in Höhe von 10,6 Mio. € eingezogen und mit der Kapitalrücklage verrechnet.

33.3 Nicht beherrschende Anteile

Die Anteile anderer Gesellschafter spiegeln den Anteil von anderen Gesellschaftern an den Nettovermögenswerten konsolidierter Tochtergesellschaften wider.

HENSOLDT GEW Midi Konzern
interne Elimi
Optronics Technologies Ingénierie nierungen/ 31. Dez.
in Mio. € (Pty) Ltd. (Pty) Ltd. S.A.S. Gesamt Anpassungen 2020
Prozentsatz nicht beherrschender Anteile 30% 7% 15%
Langfristige Vermögenswerte 9,8 6,6 0,1 16,5 - 16,5
Kurzfristige Vermögenswerte 51,5 46,1 3,6 101,2 - 101,2
Langfristige Schulden -2,9 -0,7 -0,3 -3,9 - -3,9
Kurzfristige Schulden -23,9 -20,0 -0,6 -44,6 - -44,6
Nettovermögen 34,4 32,0 2,8 69,2 - 69,2
Nettovermögen der nicht
beherrschenden Anteile
10,3 2,1 0,4 12,9 - 12,9
Umsatzerlöse 39,9 32,9 3,8 76,6 - 76,6
Gewinn 1,6 1,7 1,0 4,3 - 4,3
Sonstiges Ergebnis -4,6 -5,2 -0,1 -9,9 - -9,9
Gesamtergebnis -3,0 -3,5 0,9 -5,6 - -5,6
Nicht beherrschenden Anteilen
zugeordneter Gewinn
0,5 0,1 0,1 0,7 - 0,7
Nicht beherrschenden Anteilen
zugeordnetes sonstiges Ergebnis
-1,4 -0,4 -0,0 -1,7 0,3 -1,4
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 4,4 -5,5 0,1 -1,0 - -1,0
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -1,0 -0,7 -0,0 -1,7 - -1,7
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -1,8 -1,3 -2,7 -5,8 - -5,8
davon Dividenden an nicht
beherrschende Anteile
- -0,1 -0,2 -0,3 - -0,3
Auswirkungen von Wechselkurs
änderungen auf Zahlungsmittel
und Zahlungsmitteläquivalente
-0,1 -3,2 - -3,3 - -3,3
Nettoerhöhung (Nettoabnahme)
der Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente 1,5 -10,7 -2,6 -11,7 - -11,7
Konzern
HENSOLDT GEW Midi interne Elimi
Optronics Technologies Ingénierie nierungen/ 31. Dez.
in Mio. € (Pty) Ltd. (Pty) Ltd. S.A.S. Gesamt Anpassungen 2019
Prozentsatz nicht beherrschender Anteile 30% 7% 15%
Langfristige Vermögenswerte 13,1 7,8 0,1 20,9 - 20,9
Kurzfristige Vermögenswerte 56,4 56,5 5,8 118,7 - 118,7
Langfristige Schulden -3,8 -0,4 -0,2 -4,4 - -4,4
Kurzfristige Schulden -28,3 -26,9 -1,1 -56,3 - -56,3
Nettovermögen 37,5 36,9 4,6 78,9 - 78,9
Nettovermögen der nicht
beherrschenden Anteile 11,2 2,5 0,7 14,4 -0,8 13,6
Umsatzerlöse 50,2 38,1 1,8 90,1 - 90,1
Gewinn 5,6 6,5 0,9 13,0 - 13,0
Sonstiges Ergebnis 1,5 0,8 0,0 2,3 - 2,3
Gesamtergebnis 7,1 7,3 0,9 15,3 - 15,3
Anteilen zugeordneter Gewinn 1,7 0,4 0,1 2,3 - 2,3
Nicht beherrschenden Anteilen
zugeordnetes sonstiges Ergebnis
0,5 0,1 0,0 0,5 - 0,5
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit -7,6 -2,8 1,4 -9,0 - -9,0
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -3,3 -0,5 -0,0 -3,8 - -3,8
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
(davon Dividenden an nicht
beherrschende Anteile: in Mio. € 0) 10,5 -3,7 -0,4 6,5 - 6,5
Auswirkungen von Wechselkurs
änderungen auf Zahlungsmittel
und Zahlungsmitteläquivalente - 1,1 - 1,1 - 1,1
Nettozunahme (Nettoabnahme)
der Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente -0,4 -5,9 1,0 -5,2 - -5,2

Der Minderheitsgesellschafter der GEW Technologies (Pty) Ltd. ist gesellschaftsrechtlich zu 25,0 % an der GEW Technologies (Pty) Ltd. und deren Tochtergesellschaft GEW Integrated Systems (Pty) beteiligt. Dem Minderheitsgesellschafter wurden hierzu 500 Anteile ausgegeben, von denen 392 Anteile bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises als eigene Anteile behandelt werden. Daraus ergibt sich eine wirtschaftliche Beteiligung nicht beherrschender Gesellschafter von 6,7 %. In Zusammenhang mit den als eigene Anteile behandelten Anteilen besteht eine Put-Option zugunsten des Minderheitsgesellschafters, die zum Marktwert bewertet und - sofern sie den gestundeten Kaufpreis übersteigt - in den sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten erfasst wird. Aufgrund eines gesunkenen anteiligen Marktwerts der GEW Technologies (Pty) Ltd. liegt der Wert der Put-Option seit Dezember 2019 unter dem gestundeten Kaufpreis. Daher wurde seit diesem Zeitpunkt keine sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeit mehr ausgewiesen. In 2019 wurden Marktwertveränderungen in Höhe von 1,2 Mio. € in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen.

34 KAPITALMANAGEMENT

Die Kapitalstruktur der HENSOLDT-Gruppe setzt sich aus dem den Gesellschaftern der Muttergesellschaft zurechenbaren Eigenkapital und aus Fremdkapital zusammen. Es wird eine Kapitalstruktur angestrebt, welche die Kapitalkosten des Eigen- und Fremdkapitals optimiert. Der Konzern unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalanforderungen.

Der langfristige Konsortialkreditvertrag ("Term Loan") ist, wie auch das Vorgänger-Darlehen, an die Einhaltung eines Financial Covenants gebunden, der sich auf das Verhältnis von Nettoverschuldung zum angepassten Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ("Consolidated EBITDA") im Sinne des Kreditvertrages

(Senior Facility Agreement) bezieht. In 2020 wurden die Bedingungen der Finanzierung stets erfüllt. Die Verfügbarkeit und die Konditionen des Kredits sind an diesen Financial Covenant geknüpft. Im Falle der Verletzung sind die Finanzierungspartner zur Kündigung des Konsortialkredits berechtigt. Es gibt keine Hinweise darauf, dass der Covenant in absehbarer Zeit nicht jederzeit und vollumfänglich eingehalten werden kann (siehe Anhangangabe 36).

Um sich gegen Währungs- und Zinsänderungen abzusichern, schließt der Konzern derivative Sicherungsgeschäfte bei variabel verzinslichen Verbindlichkeiten und Darlehen in Fremdwährung ab.

35 NETTOVERSCHULDUNG

Gesamt -319,2 -761,6
Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten -363,3 -11,3
Langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten -601,3 -887,7
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 645,5 137,4
in Mio. € 2020 2019
31. Dez. 31. Dez.

35.1 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich wie folgt zusammen:

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2020 2019
Bankguthaben und flüssige Mittel 645,5 137,4
Gesamt 645,5 137,4

35.2 Finanzierungsverbindlichkeiten

Die Finanzierungsverbindlichkeiten bestehen aus kurz- und langfristigen Darlehen.

Die Bedingungen und die Tilgungspläne der Darlehen zum 31. Dezember 2020 sind wie folgt:

Darlehen Kapitalbetrag
in Mio. €
Ausgabe
datum
Coupon oder
Zinssatz
Zins Wirksamer
Zinssatz
Fälligkeits
datum
Darlehen (Term Loan) 600,0 30.09.2020 3MEuribor
+ 2,25%
variabel 2,64% 29.09.2025
Darlehen Revolving Credit Facility 350,0 30.09.2020 3MEuribor
+ 2,00%
variabel 2,00% 29.09.2025
zero-floored
3MEuribor
Darlehen (BPI France) 1,7 29.11.2017 + 0,40% variabel 0,73% 31.12.2021
Darlehen (PGE) 3,0 30.04.2020 0,00% fix 0,00% 30.04.2021
Darlehen (PGE) 7,0 23.03.2020 0,00% fix 0,00% 23.03.2021
Darlehen (BPI France) 0,7 08.12.2017 1,31% fix 1,64% 30.06.2025
Darlehen (EuroAvionics) 0,1 27.07.2020 2,78% fix 4,84% 30.06.2023
Überziehungslinie (Optronics PTY) 6,4 31.10.2018 7,00% fix 7,00% 21.01.2021

Die Bedingungen und die Tilgungspläne der Darlehen zum 31. Dezember 2019 sind wie folgt:

Darlehen Kapitalbetrag
in Mio. €
Ausgabe
datum
Coupon oder
Zinssatz
Zins Wirksamer
Zinssatz
Fälligkeits
datum
28.02.2017/
18.04.2017/
26.07.2017/
28.02.2018/ 3mEURIBOR
Darlehen (Term Loan) 920,0 06.12.2018 + 3,25% variabel 3,91% 28.02.2024
zero-floored
1MEuribor +
Darlehen (BPI France) 5,0 29.11.2017 1,00% variabel 1,07% 30.11.2020

In Verbindung mit dem Börsengang hat die HENSOLDT AG ihre Verbindlichkeiten zum 30. September 2020 neu strukturiert. Zu diesem Zweck wurde ein neuer Konsortialkreditvertrag "Senior Facility Agreement" bestehend aus einem Darlehen (Term Loan) in Höhe von 600,0 Mio. € und einer revolvierenden Kreditlinie (Revolving Credit Facility oder RCF) in Höhe von bis zu 350,0 Mio. € abgeschlossen. Zum Stichtag war die Revolving Credit Facility mit 350,0 Mio. € vollständig in Anspruch genommen. Diese ist kurzfristig rückzahlbar.

Die Post-IPO-Finanzierung ist durch Pfändungsvereinbarungen der Geschäftsanteile an den Tochtergesellschaften HENSOLDT Sensors GmbH, HENSOLDT Optronics GmbH, HENSOLDT Holding France S.A.S. und Nexeya France S.A.S. besichert.

Die in Vorjahren abgeschlossenen Zins-Swap-Vereinbarungen werden zur Absicherung des variabel verzinslichen Term Loans fortgeführt. Die bei der Darlehensaufnahme

angefallenen Transaktionskosten für das Term Loan werden im Rahmen der Effektivzinsermittlung dem Basisvertrag zugeordnet. Die Transaktionskosten für die Revolving Credit Facility wurden als sonstige Vermögenswerte aktiviert und werden über die Laufzeit des Vertrages amortisiert.

Für das südafrikanische Tochterunternehmen Optronics (Pty) Ltd. besteht eine Überziehungslinie in Höhe von 120,0 Mio. ZAR, wovon zum 31. Dezember 2020 6,4 Mio. € (115,2 Mio. ZAR) in Anspruch genommen wurde.

Des Weiteren nahm die französische Tochter Nexeya S.A.S. im Zuge der Coronakrise zwei staatlich garantierte Darlehen im Gesamtwert von 10,0 Mio. € zu einem Zinssatz von 0 % auf. Ein weiteres Darlehen in Höhe von 1,7 Mio. € besteht seit 2017. Die Darlehen sind unbesichert.

Die Gesamtbeträge der Finanzierungsverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 31. Dezember belaufen sich auf:

1 Jahr
in Mio. € < 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Gesamt
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 363,3 601,3 0,0 964,7
31. Dez. 2020 363,3 601,3 0,0 964,7

Darin enthalten sind Verbindlichkeiten aus Recourse-Factoring in Höhe von 3,8 Mio. € (Vorjahr 4,7 Mio. €). Daneben bestanden zum Stichtag 91,3 Mio. € kurzfristige

sonstige finanzielle Verbindlichkeiten aus Geldeingängen auf abgetretene Forderungen, welche bei Fälligkeit an den Factor weiterzuleiten sind.

in Mio. € < 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Gesamt
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11,3 887,7 0,0 899,0
31. Dez. 2019 11,3 887,7 0,0 899,0

35.3 Überleitung der Veränderungen der Finanzierungsverbindlichkeiten auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten

Im Folgenden sind die Cashflows aus Finanzierungstätigkeit in einer Überleitung von den Anfangsbilanzwerten auf die Schlussbilanzwerte für die auf Finanzierungstätigkeiten zurückzuführenden Schulden und

Eigenkapitalbestandteile einschließlich der dazugehörigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Absicherungsgeschäften dieser Finanzierungstätigkeiten dargestellt.

Nicht zahlungswirksame Veränderungen
in Mio. € 1. Jan. 2020 Zahlungs
wirksame
Veränderungen
Änderung
Konsoli
dierungskreis
Änderungen des
Fair Value
Sonstige
Veränderungen
31. Dez. 2020
Langfristige Mittelaufnahme
Rückzahlung Term Loan 887,7 -920,0 - - 32,3 -
Aufnahme Term Loan - 600,0 - - -8,4 591,6
Bankdarlehen (netto) - 10,0 - - -0,3 9,7
Kurzfristige Mittelaufnahme
Kurzfristige Mittel 11,3 353,2 - - -1,2 363,3
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 7,7 84,0 - - - 91,7
Veränderung Finanzierungsverbindlichkeiten
durch Finanzierungstätigkeiten
906,7 127,2 - - 22,4 1.056,3
Veränderung der Leasingverbindlichkeit 160,5 -14,3 - - 7,8 154,0
Stammkapital 10,0 25,0 - - 70,0 105,0
Kapitalrücklage 396,7 273,4 - - -73,4 596,8
Sonstige Rücklagen -49,8 - - - -36,5 -86,3
Gewinnrücklagen -215,8 - - - -65,8 -281,6
Nicht beherrschende Anteile 13,6 -0,2 - - -0,4 12,9
Eigenkapitalveränderung durch
Finanzierungstätigkeiten
154,8 298,1 - - -106,1 346,8
Veränderung der Vermögenswerte (-) und Verbindlichkeiten (+)
zur Absicherung der langfristigen Mittelaufnahme
-41,3 - - 46,9 - 5,6
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit 411,0 411,0
Nicht zahlungswirksame Veränderungen
in Mio. € 1. Jan. 2019 Zahlungs
wirksame
Veränderungen
Änderung
Konsoli
dierungskreis
Änderungen des
Fair Value
Sonstige
Veränderungen
31. Dez. 2019
Langfristige Mittelaufnahme
Gesellschafterdarlehen 349,6 - - - -349,6 -
Term Loan 880,4 - - - 7,3 887,7
Bankdarlehen (netto) - - - - - -
Kurzfristige Mittelaufnahme
Kurzfristige Mittel 3,4 3,6 4,2 - 0,1 11,3
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1,2 -1,2 4,7 - 3,0 7,7
Veränderung Finanzierungsverbindlichkeiten durch
Finanzierungstätigkeiten
1.234,5 2,4 8,9 - -339,1 906,7
Leasingverbindlichkeit - -11,3 11,1 - 160,8 160,5
Stammkapital 0,0 0,0 10,0 - -0,0 10,0
Eigene Anteile -10,6 - - - 10,6 -
Kapitalrücklage 46,3 - -10,0 - 360,4 396,7
Sonstige Rücklagen -12,2 - - - -37,5 -49,8
Gewinnrücklagen -220,7 - - - 4,9 -215,8
Nicht beherrschende Anteile 10,9 -0,2 0,6 - 2,3 13,6
Eigenkapitalveränderung durch
Finanzierungstätigkeiten
-186,3 -0,2 0,6 - 340,7 154,8
Veränderung der Vermögenswerte (-) und Verbindlichkeiten (+)
zur Absicherung der langfristigen Mittelaufnahme
14,1 - - -55,4 - -41,3
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit -9,1 -9,1

36 INFORMATIONEN ÜBER FINANZINSTRUMENTE

36.1 Finanzrisikomanagement

Aufgrund der Art seiner Tätigkeit ist der Konzern einer Reihe von finanziellen Risiken ausgesetzt: (i) Marktrisiken, insbesondere einem Wechselkursrisiko sowie einem Zinsrisiko, (ii) Liquiditätsrisiko und (iii) Kreditrisiko.

Insgesamt konzentriert sich das Finanzrisikomanagementsystem des Konzerns auf die Minderung unvorhersehbarer Marktrisiken und ihre möglichen negativen Auswirkungen auf den operativen und finanziellen Erfolg des Konzerns.

Das Finanzrisikomanagement des Konzerns wird in der Regel von Treasury im Konzern unter Einhaltung der vom Chief Financial Officer genehmigten Richtlinien durchgeführt.

Weitere Angaben zu Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben, sind im zusätzlich zum IFRS Konzernabschluss erstellten Risikobericht des zusammengefassten Konzernlageberichts aufgeführt.

Der Konzern nutzt Finanzderivate ausschließlich zur Risikominderung ("Hedging") und wendet für einen geringen Teil seines Sicherungsportfolios Hedge-Accounting an.

Marktrisiko

Fremdwährungsrisiko

Die Fremdwährungskursrisiken des Konzerns resultieren aus dem Umstand, dass der Konzern weltweit in verschiedenen Ländern operiert, deren Heimatwährung nicht der Euro ist.

Der Konzern schließt im Zuge von erhaltenen Aufträgen, die in Fremdwährung fakturiert werden, Devisentermingeschäfte ab, um das Fremdwährungskursrisiko auszuschließen bzw. zu minimieren. Devisenterminkontrakte werden ausschließlich mit erstklassigen internationalen Banken abgeschlossen. Die notwendigen Maßnahmen und Regeln zur Absicherung von nicht in Euro fakturierten Aufträgen sind in der konzernweiten Treasury-Richtlinie geregelt.

Als Sicherungsinstrumente nutzt der Konzern im Wesentlichen Devisentermingeschäfte.

Der Konzern nutzt in Südafrika zur Absicherung seiner Fremdwährungsgeschäfte das Cashflow-Hedge-Accounting-Modell.

Im Geschäftsjahr wurde ein Ertrag aus der Währungsumrechnung in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €) in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Sensitivität des Fremdwährungsrisikos

Die Sensitivitätsanalyse quantifiziert näherungsweise das Risiko, das im Rahmen gesetzter Annahmen auftreten kann, wenn bestimmte Parameter in einem definierten Umfang verändert werden. Wechselkursrisiken bestehen insbesondere bei US-Dollar (USD), Südafrikanischem Rand (ZAR) sowie dem Britischem Pfund (GBP).

Die folgenden Angaben beschreiben aus Konzernsicht die Sensitivität eines Anstiegs oder Rückgangs des US-Dollars, Südafrikanischen Rands etc. gegenüber dem Euro (EUR). Die Veränderung ist derjenige Wert, der im Rahmen der internen Berichterstattung des Wechselkursrisikos Anwendung findet, und stellt die Einschätzung des Konzerns hinsichtlich einer möglichen Wechselkursänderung dar. Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, die in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Konzernunternehmen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet die wesentlichen am Bilanzstichtag ausstehenden Finanzinstrumente der HENSOLDT-Gruppe.

Die Auswirkungen auf das Konzernergebnis bzw. auf das sonstige Ergebnis stellen sich wie folgt dar:

Wenn sich zum 31. Dezember 2020 bzw. 2019 der EUR gegenüber dem USD, dem ZAR und dem GBP um 20,0 % respektive 50,0 % auf- bzw. abgewertet hätte, würde sich

das Konzernergebnis in der im Folgenden dargestellten Weise verändern:

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € Veränderung um 2020 Veränderung um 2019
EUR/GBP +/- 20,0% -5,3/8,0 +/- 10,0% -3,1/4,7
EUR/ZAR +/- 50,0% -1,3/2,0 +/- 10,0% 1,1/-3,2
EUR/USD +/- 20,0% -5,3/7,9 +/- 10,0% -1,4/2,0

Die Veränderungen gegenüber dem ausgewiesenen Konzernergebnis stammen hauptsächlich aus Finanzinstrumenten, die in einer Fremdwährung geführt werden. Das Fremdwährungsrisiko wird durch einen Makro-Hedging-Ansatz abgesichert. Bei dieser Analyse wurde unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren konstant bleiben.

Zinsänderungsrisiko

Der Konzern ist Zinsrisiken ausgesetzt, da er Finanzmittel zu festen und variablen Zinssätzen aufgenommen hat. Zinsrisiken bestehen insbesondere durch die vom aktuellen Marktzinssatz abhängige Höhe der variablen Anteile der Zinsen, welche sich auf den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit auswirkt. Das Cashflow-Risiko besteht im Wesentlichen aus der Veränderung des Marktzinssatzes. Ein steigender Marktzins bedeutet einen ansteigenden negativen Cashflow aus Finanzierungstätigkeit und vice versa.

Für das variabel verzinsliche Konsortialdarlehen wurden Zins-Swaps abgeschlossen. Die Änderungen der beizulegenden Zeitwerte der Zins-Derivate sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Sensitivität des Zinsänderungsrisikos

Eine Veränderung von 50 Basispunkten der Zinssätze zum Abschlussstichtag nach oben bzw. nach unten hätte das Eigenkapital und das Konzernergebnis um 5,5 Mio. € bzw. 0,1 Mio. € (Vorjahr: 6,4 Mio. € bzw. 4,9 Mio. €) vermindert bzw. erhöht. Wesentliche Treiber sind hier die Darlehen und Swaps. Bei dieser Analyse wurde unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren, vor allem Wechselkurse, konstant bleiben.

Liquiditätsrisiko

Die Geschäftspolitik des Konzerns ist es, jederzeit einen ausreichenden Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zu halten, um gegenwärtigen und künftigen Verpflichtungen bei ihrer Fälligkeit nachkommen zu können. Der Konzern steuert seine Liquidität, indem in ausreichendem Umfang liquide Vermögenswerte vorgehalten werden.

Nachteilige Entwicklungen auf den Kapitalmärkten könnten die Finanzierungskosten des Konzerns erhöhen und seine finanzielle Flexibilität einschränken. Das Management überwacht die Liquiditätsreserven des Konzerns ebenso wie die erwarteten Cashflows aus seiner operativen Geschäftstätigkeit.

Die Vertragslaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns, basierend auf nicht abgezinsten Cashflows und inklusive Zinszahlungen, sofern zutreffend, sind wie folgt:

  1. Dez. 2020
Vertragliche
in Mio. € Buchwert Cash Flows < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre < 5 Jahre
Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Gegenüber Kreditinstituten 964,7 1.036,2 383,7 652,5 -
Übrige 255,6 255,6 255,6 - -
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Zinssicherungsgeschäfte 5,6 5,6 - 5,6 -
Devisentermingeschäfte 0,8 0,8 0,8 - -
Leasingverbindlichkeiten 154,0 205,9 23,5 85,8 96,6
Stand 31.12 2020 1.380,6 1.504,1 663,6 743,9 96,6
31. Dez. 2019
Vertragliche
in Mio. € Buchwert Cash Flows < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre < 5 Jahre
Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Gegenüber Kreditinstituten 899,0 1.032,3 26,8 1.005,5 -
Übrige 176,4 176,4 176,4 - -
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Zinssicherungsgeschäfte 9,5 10,0 4,4 5,6 -
Devisentermingeschäfte 1,4 1,4 1,4 - -
Leasingverbindlichkeiten 160,5 222,0 23,0 85,7 113,2
Stand 31.12 2019 1.246,9 1.442,1 232,1 1.096,8 113,2

Die Liquiditätsrisiken der HENSOLDT-Gruppe bestehen vor allem in der Erfüllung der vom Unternehmen im Rahmen der Unternehmensfinanzierung mit den Banken vereinbarten Financial Covenants, die in 2020 im Rahmen der Umstrukturierung der Verbindlichkeiten neu verhandelt wurden.

Im Rahmen des Senior Facility Agreement sind Sollwerte bezogen auf bestimmte finanzielle Kennzahlen (Financial Covenants) definiert. Sollten die Financial Covenants nicht eingehalten sein, sind die jeweiligen Kreditgeber zur Kündigung berechtigt. Hierdurch könnte eine Bestandsgefährdung der HENSOLDT-Gruppe resultieren, wenn bei Fälligkeit der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten keine alternative Finanzierung zur Verfügung stehen würde. Die vereinbarten Sollwerte wurden so festgelegt, dass der Konzern erst bei einer extremen Verschlechterung der Finanzlage Gefahr läuft, sie nicht einzuhalten. Zudem kann der Konzern frühzeitig die Zustimmung der Banken zu einer Über- oder Unterschreitung der Werte einholen. Die finanziellen Kennzahlen werden kontinuierlich überwacht.

Ziel der HENSOLDT-Gruppe ist es, die Financial Covenants stets einzuhalten und mit monatlich simulierten Planrechnungen sicherzustellen, dass auch in den zukünftigen Quartalen die Financial Covenants eingehalten werden.

Die Wahrscheinlichkeit des Eintretens des Risikos der Nichteinhaltung der Financial Covenants wird als gering angesehen.

Zur kurzfristigen Liquiditätssteuerung erfolgt eine konzernweite rollierende Liquiditätsplanung, welche alle zwei Wochen aktualisiert wird und das maßgebliche Instrument für die kurzfristige Liquiditätssteuerung der HENSOLDT-Gruppe darstellt. Darüber hinaus wird die Liquidität durch eine revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 350,0 Mio. € sichergestellt.

Kreditrisiko

Der Konzern ist einem Kreditrisiko bezüglich des Ausfalls von Finanzinstrumenten ausgesetzt, sei es durch

Kunden oder durch Kontrahenten der Finanzinstrumente. Der Konzern hat jedoch Richtlinien aufgestellt, um die Konzentration von Kreditrisiken zu vermeiden und um sicherzustellen, dass das Kreditrisiko begrenzt bleibt.

Soweit Aktivitäten der zentralen Treasury-Abteilung betroffen sind, wird das aus Finanzinstrumenten resultierende Kreditrisiko auf Konzernebene gesteuert.

Der Konzern überwacht die Entwicklung der einzelnen Finanzinstrumente und den Einfluss der Marktentwicklungen auf ihre Wertentwicklung und trifft entsprechende Maßnahmen bei einer vorhersehbaren ungünstigen Entwicklung auf Basis von vordefinierten Verfahren und Eskalationsstufen.

Der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen erfolgt an Kunden nach der Durchführung einer angemessenen internen Kreditwürdigkeitsprüfung.

Der gebuchte Betrag der finanziellen Vermögenswerte einschließlich der Vertragsvermögenswerte stellt das maximale Kreditrisiko dar.

Einschätzung der erwarteten Kreditverluste für Kunden

Die geschätzten erwarteten Ausfälle auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Ausfällen der letzten Jahre berechnet. Ausfallrisiken wurden anhand gemeinsamer Ausfallrisikoeigenschaften segmentiert. Diese sind die Risikobewertung auf Basis von Rating-Einstufungen bei der Ratingagentur Standard & Poor's unter Berücksichtigung der geografischen Lage.

Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte zum 31. Dezember:

in Mio. € Einstufung bei
Standard &
Poor's
Verlustrate
(gewichteter
Durchschnitt)
Brutto
buchwert
Wert
berichtigung
Beeinträch
tigte Bonität
Einstufung 1-6: Geringes Risiko BBB- bis AAA 0,1% 249,4 -0,4 Nein
Einstufung 7-9: Mittleres Risiko BB- bis BB+ 0,2% 245,3 -0,5 Nein
Einstufung 10: Unterdurchschnittlich B- bis CCC- 1,1% 3,9 -0,0 Nein
Einstufung 11: Zweifelhaft C bis CC - - - Ja
Einstufung 12: Verlust D - - - Ja
Wertberichtigung Stufe 1 und 2 -0,9
Einzelwertberichtigung Stufe 3 -11,3 Ja
Stand 31.12.2020 498,6 -12,2
Standard &
Poor's
(gewichteter
Durchschnitt)
Brutto
buchwert
Wert
berichtigung
Beeinträch
tigte Bonität
BBB- bis AAA 0,5% 226,1 -1,0 Nein
BB- bis BB+ 0,4% 230,8 -1,0 Nein
B- bis CCC- 1,1% 14,1 -0,2 Nein
C bis CC - - - Ja
D - - - Ja
-2,2
-12,0
470,9 -14,2
Einstufung bei
Verlustrate
31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2020 2019
Vertragsvermögenswerte 204,4 165,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 282,0 290,8
Gesamt 486,4 456,7

Die Veränderung der Verlustraten im Vergleich zum Vorjahr begründet sich im Wesentlichen durch eine verkürzte Laufzeiteinschätzung der Forderungen auf Basis der tatsächlichen Laufzeiten.

Erwartete Kreditverluste für andere finanzielle Vermögenswerte im Rahmen der Wertminderungsanforderungen nach IFRS 9 wurden aus Wesentlichkeitsgründen nicht erfasst.

36.2 Buchwerte und beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten

Die finanziellen Vermögenswerte des Konzerns bestehen hauptsächlich aus Zahlungsmitteln, kurz- bis mittelfristigen Einlagen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten. Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Erfüllungstag entsprechend den Marktkonventionen erfasst.

Innerhalb des Konzerns werden die Derivate, die nicht als Sicherungsbeziehung gemäß IFRS designiert sind, als "zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung bewertet" eingestuft.

Der Konzern ordnet seine Finanzinstrumente auf Grundlage ihrer Bilanzierungskategorie in Klassen ein. Die folgenden Tabellen enthalten die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten nach Klasse und Bewertungskategorie zum 31. Dezember:

31. Dez. 2020
in Mio. € Kategorie Buchwert Beizulegender
Zeitwert
Stufe
Vermögenswerte
Sonstige Beteiligungen und übrige langfristige Finanzanlagen1 FVtOCI 11,3 11,3 -
Übrige langfristige Finanzanlagen, kurzfristig fällig AC 11,2 11,2 -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 240,1 240,1 -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (zum Factoring vorgesehen)1 FVtOCI 41,9 41,9 -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte:
Derivative Instrumente für Cashflow-Hedges FVtOCI 0,4 0,4 2
Sonstige derivative Instrumente FVtPL 5,0 5,0 2
Nicht derivative Instrumente1 AC 2,7 2,7 -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 645,5 645,5 1
Summe finanzielle Vermögenswerte 958,1 958,1
Verbindlichkeiten
Finanzierungsverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten FLAC 964,7 971,1 2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 164,0 164,0 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten:
Sonstige derivative Instrumente FVtPL 6,4 6,4 2
Verbindlichkeit aus Put Option FVtPL - - 3
Übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 91,7 91,7 -
Summe finanzielle Verbindlichkeiten 1.226,8 1.233,1

1 Fair Value entspricht aus Wesentlichkeitsüberlegungen den fortgeführten Anschaffungskosten

31. Dez. 2019
in Mio. € Kategorie Buchwert Beizulegender
Zeitwert
Stufe
Vermögenswerte
Sonstige Beteiligungen und übrige langfristige Finanzanlagen1 FVtOCI 14,7 14,7 -
Übrige langfristige Finanzanlagen, kurzfristig fällig AC 3,0 3,0 -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 290,8 290,8 -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte:
Derivative Instrumente für Cashflow-Hedges FVtOCI 0,1 0,1 2
Sonstige derivative Instrumente FVtPL 56,3 56,3 2
Nicht derivative Instrumente1 AC 2,6 2,6 -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 137,4 137,4 1
Summe finanzielle Vermögenswerte 504,8 504,8
Verbindlichkeiten
Finanzierungsverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Banken FLAC 899,0 961,9 2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 168,8 168,8 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten:
Derivative Instrumente für Cashflow-Hedges FVtOCI - - -
Sonstige derivative Instrumente FVtPL 10,9 10,9 2
Verbindlichkeit aus Put Option FVtPL - - 3
Sonstige FLAC 9,6 9,6 -
Summe finanzielle Verbindlichkeiten 1.088,3 1.151,2

1 Fair Value entspricht aus Wesentlichkeitsüberlegungen den fortgeführten Anschaffungskosten

Es besteht eine Put-Option (Marktwert 0,0 €) zugunsten des Minderheitsgesellschafters der GEW Technologies (Pty) Ltd. (siehe Anhangangabe 33.3).

Die Nominalwerte der derivativen Finanzinstrumente waren wie folgt:

Restlaufzeit Nominalwert
in Mio. € unter 1 Jahr über 1 Jahr Gesamt
2020 2019 2020 2019 2020 2019
Zinstermingeschäft
Swaps - - 920,0 920,0 920,0 920,0
Devisentermingeschäfte -20,4 -80,1 -5,8 -5,8 -26,2 -86,0
Durchschnittlicher EUR:USD Terminkurs 1,22 1,14 1,23 1,17 - -
Durchschnittlicher EUR:GBP Terminkurs 0,90 0,85 - - - -

Die beizulegenden Zeitwerte derivativer Finanzinstrumente waren wie folgt:

Vermögenswerte Verbindlichkeiten
31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2020 2019 2020 2019
Fremdwährungskontrakte
Cashflow Hedges 0,4 0,1 - -
nicht in einer Sicherungsbeziehung designiert 5,0 5,4 0,8 1,4
Zinssicherungskontrakte
Bestandteil eines eingebetteten Derivats - 50,9 - -
nicht in einer Sicherungsbeziehung designiert - - 5,6 9,5
Gesamt 5,4 56,4 6,4 10,9

36.3 Angaben zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften

Die Entwicklung der Sicherungsinstrumente für Fremdwährungsrisiken, die zum 31. Dezember 2019 bzw. 2020 im sonstigen Ergebnis erfasst sind, stellt sich wie folgt dar:

Den
in Mio. € Eigentümern der
HENSOLDT AG
zurechenbar
Nicht
beherrschende
Anteile
Gesamt
Stand 01.01.2019 -3,4 -0,2 -3,7
Unrealisierte Bewertungsgewinne (+) und -verluste (-) -1,4 -0,1 -1,6
Umgliederung in das Konzernergebnis 1,1 0,1 1,2
Latente Steuern auf unrealisierte Bewertungsgewinne -0,3 -0,0 -0,3
Veränderung -0,7 -0,0 -0,7
Stand 31.12.2019 -4,1 -0,3 -4,4
Unrealisierte Bewertungsgewinne (+) und -verluste (-) -1,7 -0,6 -2,3
Umgliederung in das Konzernergebnis 0,9 0,1 0,9
Latente Steuern auf unrealisierte Bewertungsgewinne 0,3 0,1 0,4
Veränderung -0,6 -0,4 -1,0
Stand 31.12.2020 -4,7 -0,7 -5,5

Der Buchwert der als Sicherungsgeschäfte eingesetzten Derivate beträgt 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) und wird in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurde ein Betrag von 0,9 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €) aus fälligen Cashflow-Hedges hauptsächlich aus dem Eigenkapital in den Umsatz umgegliedert. Sowohl im

Jahr 2020 als auch 2019 wurden keine wesentlichen Ineffektivitäten aus Sicherungsbeziehungen festgestellt.

Der Nennwert der als Sicherungsgeschäfte eingesetzten derivativen Finanzinstrumente beträgt 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €) und hat eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

36.4 Nettogewinne oder Nettoverluste

Folgende Nettogewinne oder Nettoverluste aus der Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurden in 2020 und 2019 ergebniswirksam erfasst:

Geschäftsjahr
in Mio. € 2020 2019
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle
Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten -45,8 56,1
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte -4,3 -1,3
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten -63,5 -59,6
Nettogewinne oder Nettoverluste -113,6 -4,8

36.5 Wertminderungsaufwendungen

Die folgenden Wertminderungsaufwendungen für finanzielle Vermögenswerte wurden in 2020 und 2019 ergebniswirksam erfasst:

in Mio. € Kategorie 2020 2019
Wertminderungsaufwendungen für:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte
(Stufe 1+2) AC 0,9 0,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte
(Stufe 3) AC 2,9 4,6
Wertminderungsaufwendungen (brutto) auf finanzielle Vermögenswerte und
Vertragsvermögenswerte 3,8 5,5
Wertaufholungen früherer Wertminderungen -1,6 -1,4
Wertminderungsaufwendungen (netto) auf finanzielle Vermögenswerte und
Vertragsvermögenswerte 2,3 4,1

VII WEITERE ANHANGANGABEN

37 HONORARE UND DIENSTLEISTUNGEN DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS

Die HENSOLDT-Gruppe, ihre Tochtergesellschaften und andere in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen haben für Honorare und Dienstleistungen der KPMG AG für das Geschäftsjahr 2020 und 2019 folgende Gebühren im Aufwand erfasst:

Konzernmutter
Geschäftsjahr
Tochterunternehmen
Geschäftsjahr
Gesamt
Geschäftsjahr
in Mio. €
2020 2019 2020 2019 2020 2019
Abschlussprüfungsleistungen 0,5 0,3 0,5 0,5 1,0 0,8
Andere Bestätigungsleistungen 0,5 - 0,2 0,2 0,7 0,2
Steuerberatungsleistungen 0,2 - 0,1 0,1 0,3 0,1
Sonstige Leistungen 0,1 - 0,8 0,6 0,9 0,6
Gesamt 1,3 0,3 1,6 1,4 2,9 1,7

Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht und Konzernlagebericht der HENSOLDT AG sowie verschiedene Jahresabschlussprüfungen ihrer Tochterunternehmen einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen.

Andere Bestätigungsleistungen betreffen im Wesentlichen die Erteilung von Comfort Lettern sowie andere vertraglich vereinbarte Bestätigungsleistungen in Zusammenhang mit dem Börsengang wie der Review des Zwischenabschlusses.

Weiterhin wurden steuerliche Beratungsleistungen im Anschluss an Unternehmensakquisitionen erbracht. Daneben hat KPMG AG weitere qualitätssichernde Leistungen im Zusammenhang mit dem Börsengang sowie Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Financial Due Diligence auf der Käuferseite erbracht.

38 KÜNFTIGE ZAHLUNGS- VERPFLICHTUNGEN

Zum 31. Dezember 2020 bestand ein Bestellobligo vor allem für Vorräte und Dienstleistungen im Wert von 658,7 Mio. € (Vorjahr: 253,5 Mio. €).

39 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Zu den Akquisitionen nach dem Bilanzstichtag siehe Anhangangabe 7.1.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Ausschüttung einer Dividende von 0,13 € je Aktie an die dividendenberechtigten Inhaber vor. Dies entspricht einer erwarteten Gesamtzahlung von rund 13,7 Mio. €. Die Zahlung der vorgeschlagenen Dividende ist abhängig von der Zustimmung der Hauptversammlung.

Darüber hinaus gibt es keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

HENSOLDT AG

Der Vorstand

Thomas Müller Axel Salzmann Peter Fieser

WEITERE INFORMATIONEN

WEITERE INFORMATIONEN

I VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der HENSOLDT AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Taufkirchen, den 8. März 2021

HENSOLDT AG

Der Vorstand

Thomas Müller Axel Salzmann Peter Fieser

II BESTÄTIGUNGS- VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der HENSOLDT AG, Taufkirchen, Landkreis München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalfl ussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem

Konzern-Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der HENSOLDT AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
  • vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und

Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspfl ichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pfl ichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Abschnitt "I. Grundlagen der Darstellung (Unterabschnitte 3.3. Erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden sowie Goodwill und 3.4. Wertminderungstest)" im Konzernanhang.

Weitere Ausführungen sind dem Abschnitt "IV. Betriebliches Vermögen und Verbindlichkeiten (Unterabschnitt 17.2. Goodwill)" im Konzernanhang zu entnehmen.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Die Geschäfts- oder Firmenwerte betragen zum 31. Dezember 2020 EUR 637,2 Mio und stellen mit 21,6 % der Bilanzsumme einen erheblichen Anteil an den Vermögenswerten dar.

Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich anlassunabhängig im vierten Quartal des Geschäftsjahres auf Ebene der Geschäftssegmente Sensors und Optronics überprüft. Ergeben sich unterjährig Impairment-Trigger, wird zudem unterjährig ein anlassbezogener Goodwill-Impairment-Test durchgeführt. Für den Goodwill-Impairment-Test wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag des jeweiligen Geschäftssegments verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Der erzielbare Betrag wird als Nutzungswert des Geschäftssegments ermittelt. Stichtag für die Werthaltigkeitsprüfung ist der 30. September 2020. HENSOLDT hat zur Durchführung des Werthaltigkeitstests einen externen Sachverständigen hinzugezogen.

Die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen das geplante Umsatzwachstum, die geplanten nachhaltigen EBITDA-Margen und der verwendete Abzinsungssatz, da bereits

kleinere Änderungen dieser Annahmen einen wesentlichen Einfluss auf die geschätzten erzielbaren Beträge haben können.

Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass eine zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderung nicht identifiziert und somit nicht in angemessener Höhe erfasst wird. Außerdem besteht das Risiko, dass die mit dem Werthaltigkeitstest in Zusammenhang stehenden Anhangangaben nicht sachgerecht sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE DER PRÜFUNG

Wir haben ausgewählte interne Kontrollen in Bezug auf den dem Werthaltigkeitstest zugrunde liegenden Planungsprozess getestet.

Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt und mit dem externen Sachverständigen erörtert. Daneben haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die unterstellten Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen diskutiert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit dem von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget vorgenommen.

Ferner haben wir uns mit der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft befasst, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Wir haben die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Daten, insb. den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.

Um der bestehenden Prognoseunsicherheit und dem vorgezogenen Stichtag für die Werthaltigkeitsprüfung Rechnung zu tragen, haben wir die Auswirkungen möglicher Veränderungen der oben genannten Annahmen auf den erzielbaren Betrag untersucht, indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Werten der Gesellschaft verglichen haben (Sensitivitätsanalyse).

Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sachgerecht sind.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die der Werthaltigkeitsprüfung zugrunde liegenden Annahmen und Daten der Gesellschaft sind angemessen. Die mit dem Werthaltigkeitstest in Zusammenhang stehenden Anhangangaben sind sachgerecht.

Bewertung der Rückstellungen für Altersvorsorgeleistungen

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Abschnitt "I. Grundlagen der Darstellung (Unterabschnitte 2.8. Leistungen an Arbeitnehmer und 3.6. Leistungen an Arbeitnehmer)" im Konzernanhang.

Weitere Ausführungen sind dem Abschnitt "IV. Betriebliches Vermögen und Verbindlichkeiten (Unterabschnitt 32. Altersvorsorgeleistungen)" im Konzernanhang zu entnehmen.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Im Konzernabschluss der Gesellschaft werden zum 31. Dezember 2020 Rückstellungen für Altersvorsorgeleistungen in Höhe von EUR 429,8 Mio ausgewiesen, die sich als Saldo aus den Verpflichtungsbarwerten (DBO) für Pensionspläne (EUR 488,3 Mio) und Entgeltumwandlung (EUR 167,1 Mio) und den beizulegenden Zeitwerten der Planvermögen von EUR 211,8 Mio sowie EUR 13,9 Mio ergeben. Die Bewertung der Verpflichtungsbarwerte aus diesen leistungsorientierten Plänen erfolgt nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) und hängt wesentlich von der ermessensbehafteten Festlegung verschiedener Annahmen wie des Abzinsungsfaktors, der Lohnsteigerungsrate, der Lebenserwartung und der Ausübung der Rentenoption ab. HENSOLDT hat für die Bewertung der Verpflichtungen aus Altersvorsorgeleistungen versicherungsmathematische Gutachten eingeholt.

Das Planvermögen besteht zu einem wesentlichen Teil aus einer Beteiligung an der HENSOLDT Real Estate GmbH & Co. KG, deren wesentliche Vermögenswerte Immobilien sind. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte dieser Vermögenswerte ist von der ermessensbehafteten Festlegung verschiedener Annahmen wie der Höhe der zukünftig zu erzielenden Mieterträge und des Abzinsungsfaktors abhängig. HENSOLDT hat für die Ermittlung der Zeitwerte der wesentlichen Immobilien einen externen Sachverständigen hinzugezogen.

Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass sowohl bei der Bewertung der Verpflichtungen aus Altersvorsorgeleistungen als auch bei der Bewertung des Planvermögens unangemessene Annahmen zugrunde gelegt werden, was in der Folge zu der Bilanzierung der Rückstellungen für Altersvorsorgeleistungen in unzutreffender Höhe führen könnte.

Außerdem besteht das Risiko, dass die mit der Bewertung der Rückstellungen für Altersvorsorgeleistungen in Zusammenhang stehenden Anhangangaben nicht sachgerecht sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die eingeholten versicherungsmathematischen Gutachten und die fachliche Qualifikation des externen Gutachters gewürdigt. Dabei haben uns Aktuare als interne Spezialisten unterstützt. Wir haben die versicherungs-mathematischen Parameter sowie die der Bewertung zugrunde liegenden Bewertungsverfahren auf Angemessenheit überprüft. Darauf aufbauend haben wir die bilanzielle Erfassung sowie die Angaben im Konzernanhang auf Basis der Gutachten nachvollzogen.

Für die Prüfung der beizulegenden Zeitwerte des Planvermögens haben wir die Wertermittlung für die wesentlichen Immobilien und die fachliche Qualifikation des externen Sachverständigen gewürdigt. Angesichts der spezifischen Besonderheiten der Immobilienbewertung haben uns dabei interne Immobilien-Spezialisten unterstützt. Wir haben die angewandte Bewertungssystematik sowie die der Bewertung zugrunde liegenden Parameter und Prämissen auf Angemessenheit überprüft. Darauf aufbauend haben wir die bilanzielle Erfassung sowie die Angaben im Konzernanhang nachvollzogen.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die von der Gesellschaft bei der Bewertung der Verpflichtungen aus Altersvorsorgeleistungen und des Planvermögens zugrunde gelegten Annahmen sind insgesamt jeweils angemessen. Der Konzernanhang enthält die erforderlichen Angaben zu den der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen.

Periodenabgrenzung bei der Umsatzrealisierung im Projektgeschäft des Geschäftssegments Sensors

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Abschnitte "I. Grundlagen der Darstellung (Unterabschnitte 2.3. Umsätze aus Verträgen mit Kunden und 3.1. Umsatzrealisierung über einen bestimmten Zeitraum)" im Konzernanhang.

Weitere Ausführungen sind dem Abschnitt "III. Konzern-Performance (Unterabschnitt 11. Umsatzerlöse und Umsatzkosten)" im Konzernanhang zu entnehmen.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Die Umsatzerlöse des Konzerns belaufen sich im Geschäftsjahr 2020 auf EUR 1.206,9 Mio. Auf das Geschäftssegment Sensors entfallen Umsatzerlöse von EUR 922,5 Mio. Hiervon entfallen EUR 480,5 Mio auf zeitpunktbezogene und EUR 442,7 Mio auf zeitraumbezogene Umsatzlegung.

Die Kundenverträge im Projektgeschäft des Geschäftssegments Sensors sind überwiegend komplex und haben zum Teil hohe einzelne Auftragsvolumina und lange Laufzeiten. Im Projektgeschäft liegen häufig kundenspezifische Anforderungen vor, die keine alternative Nutzungsmöglichkeit für den Konzern ermöglichen. HENSOLDT hat für die Bilanzierung von Kundenverträgen detaillierte Richtlinien, Vorgehensweisen und Prozesse definiert. Die Anwendung der Richtlinien bedingt erhebliche Ermessensausübung insbesondere bei der Identifikation der Leistungsverpflichtungen, der Schätzung der Gesamtkosten, der Bestimmung des Zeitpunktes der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen und der Ermittlung der zum Stichtag bereits angefallenen Kosten und damit des Leistungsfortschritts bei zeitraumbezogener Umsatzrealisierung.

Aufgrund der Komplexität der Kundenverträge und der Ermessensspielräume bei der Würdigung der Kriterien zur Beurteilung des Zeitpunktes der Übertragung der Verfügungsgewalt besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Umsatzerlöse zum Stichtag falsch abgegrenzt werden.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Wir haben auf Basis unseres erlangten Prozessverständnisses die Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit

identifizierter interner Kontrollen insbesondere bezüglich der korrekten Ermittlung der bereits angefallenen Kosten, der erwarteten Gesamtkosten und des Fortschritts der Aufträge sowie der Umsatzfreigabe durch das Projekt-Controlling beurteilt.

Für die im Geschäftsjahr neu abgeschlossenen Verträge haben wir die von der Gesellschaft vorgenommenen Vertragsanalysen nachvollzogen und gewürdigt, ob die Anforderungen zur zeitpunkt- oder zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung vorliegen. Anhand von risikoorientiert ausgewählten Verträgen haben wir hierzu die sachgerechte Anwendung der Bilanzierungsrichtlinie beurteilt.

Wir haben die Methodik zur Ermittlung der bereits angefallenen Kosten in Bezug auf die einbezogenen Kostenarten sowie die Verwendung der zutreffenden Stundensätze nachvollzogen.

Wir haben daneben den Prozess zur Ermittlung der erwarteten Gesamtkosten in Bezug auf die einbezogenen Kosten und Risiken und die anlassbezogene Aktualisierung der Planung der erwarteten Gesamtkosten auf Basis risikoorientiert ausgewählter Projekte untersucht. Wir haben in diesem Zusammenhang die Einschätzung der Gesamtkosten bei den ausgewählten Projekten im Gespräch mit den jeweiligen Projektverantwortlichen auf kaufmännischer und technischer Seite erörtert. Die zugrunde gelegten Gesamterlöse wurden von uns mit den relevanten Vertragsunterlagen abgeglichen.

Weiterhin haben wir den Leistungsfortschritt rechnerisch nachvollzogen. Schließlich haben wir beurteilt, ob der Zeitpunkt der Umsatzlegung in Übereinstimmung mit dem Projektfortschritt bzw. der Übertragung der Verfügungsgewalt steht.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Vorgehensweise des HENSOLDT-Konzerns bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse im Projektgeschäft des Geschäftssegments Sensors ist sachgerecht. Die der Bilanzierung zugrunde liegenden Annahmen sind angemessen.

Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:

  • die nichtfinanzielle Konzernerklärung, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird, und
  • die Erklärung zur Unternehmensführung, die in Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lageberichts enthalten ist.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den

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deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die

Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergabe des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "hensoldtag-2020-12-31.zip" (SHA256-Hashwert: 9ec430fb528e8236a87 c1f127cc29aabece4c587e4210b-2243fac59035c8d624), die im geschützten Mandanten-Portal für den Emittenten abrufbar ist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Quali-

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tätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beab-sichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elekt-ronische Berichtsformat sind.

Der Vorstand der Gesellschaft ist zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betrei-ber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pfl ichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifi zieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter –Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und ge-eignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschluss-stichtag geltenden Fassung an die technische Spezifi kation für diese Datei erfüllt.
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.
  • beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Gesellschafterversammlung am 11. August 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. Dezember 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäfts-jahr 2020 als Konzernabschlussprüfer der HENSOLDT AG als kapitalmarktorientiertes Unternehmen tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzli-chen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Martin Leistner.

München, den 8. März 2021

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

III BERICHT DES AUFSICHTSRATS

ÜBER DEN KONZERN- ABSCHLUSS UND JAHRESABSCHLUSS DER HENSOLDT AG (VORMALS HENSOLDT GMBH) FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020 Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

Das Geschäftsjahr 2020 war für die HENSOLDT-Gruppe neben den Herausforderungen durch die Covid 19-Pandemie geprägt vom Börsengang der HENSOLDT AG.

Die HENSOLDT AG ist durch Formwechsel mit Gesellschafterbeschluss vom 11. August 2020 und Eintragung im Handelsregister am 17. August 2020 aus der im September 2019 gegründeten HENSOLDT GmbH hervorgegangen. Die Erstnotierung der Aktien der HENSOLDT AG an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgte am 25. September 2020. Am 21. Dezember 2020 wurden die Aktien in den SDAX aufgenommen.

In Vorbereitung des Börsengangs erfolgte im August 2020 die erstmalige Bestellung eines Aufsichtsrats bei der HENSOLDT GmbH, der heutigen HENSOLDT AG: Dabei wurden die Vertreter der Arbeitnehmer durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 6. August 2020 bestellt. Die Bestellung der Anteilseignervertreter wurde durch Gesellschafterbeschluss vom 7. August 2020 bewirkt. Der auf diese Weise bei der HENSOLDT GmbH bestellte Aufsichtsrat bestand in Folge des Formwechsels in eine Aktiengesellschaft bei der HENSOLDT AG unverändert fort.

Zusammenarbeit mit dem Vorstand

Der Aufsichtsrat der HENSOLDT AG hat seit seiner Konstituierung die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Der Vorstand unterrichtete uns regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte, die strategische Weiterentwicklung sowie die aktuelle Lage des Konzerns.

Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen wurden uns im Einzelnen erläutert. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens stimmte der Vorstand mit uns ab. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge haben wir auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich erörtert.

Der Aufsichtsrat, insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende, stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets in Kenntnis über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, den Gang der Geschäfte, die Rentabilität der Gesellschaft und die Lage des Konzerns.

Corporate Governance und Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Weitere Erläuterungen zur Corporate Governance fi nden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung (einschließlich Bericht zur Corporate Governance) auf der Website der Gesellschaft. Dort fi nden Sie auch Erläuterungen zur aktuellen Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG, die der Aufsichtsrat am 05. März 2021 verabschiedet hat. Außerdem wird dort eingehend über die Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse berichtet. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr. Die Gesellschaft unterstützt den Aufsichtsrat hierbei in angemessenem Umfang. Im vergangenen Geschäftsjahr bildeten sich die Aufsichtsratsmitglieder nach ihrem individuellen Bedarf beispielsweise zum Themenkomplex Jahresabschluss und der Rechnungslegung fort.

Beratungen und Beschlüsse im Aufsichtsratsplenum

Der Aufsichtsrat der heutigen HENSOLDT AG (damals noch als HENSOLDT GmbH fi rmierend) wurde im August 2020 bestellt. Insgesamt fanden seit Konstituierung des Aufsichtsrats der heutigen HENSOLDT AG eine Sitzung des Aufsichtsrats der HENSOLDT GmbH und zwei Sitzungen des Aufsichtsrats der HENSOLDT AG statt. Sofern erforderlich, hat der Aufsichtsrat Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst.

Die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats fand am 11. August 2020 statt. In dieser Sitzung hat der Aufsichtsrat sowohl für sich und seine Ausschüsse als auch für den Vorstand jeweils eine Geschäftsordnung erlassen. Außerdem wurden die jeweiligen Ausschussmitglieder bestellt.

Der Börsengang einschließlich der damit verbundenen Maßnahmen und Entscheidungen war eines der Schwerpunktthemen in der Arbeit des Aufsichtsrats im vergangenen Geschäftsjahr, insbesondere in den Sitzungen vom 11. August 2020 sowie am 27. August 2020. Der Aufsichtsrat hat sich insoweit vor allem mit der Umsetzung der mit dem Börsengang verknüpften Anforderungen in Bezug auf die Corporate Governance der HENSOLDT AG beschäftigt. Unter anderem bestellte er den Arbeitsdirektor gem. § 33 Mitbestimmungsgesetz und stimmte weiteren Geschäftsführungsmandaten der Vorstandsmitglieder gem. § 88 Abs. 1 Satz 2 AktG sowie den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder zu. Außerdem wurden Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand gem. § 52 Abs. 2 GmbHG festgelegt. Darüber hinaus gaben die Aufsichtsratsmitglieder Erklärungen zur Freigabe des Gründungsprüfungsberichts und zum Formwechsel der HENSOLDT GmbH in die HENSOLDT AG ab. Der Aufsichtsrat erklärte die Zustimmung zu einem Börsengang der HENSOLDT AG und stimmte weiteren im Zusammenhang mit dem Börsengang abgeschlossenen Verträgen zu.

Der Vorstand berichtete in der Sitzung des Aufsichtsrats am 3. Dezember 2020 umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Auftragslage, den Status der wesentlichen Aufträge und der M&A-Aktivitäten, die Gewinnung von Engineering-Kapazitäten und den Status der Finanzierung. In einem schriftlichen Umlaufbeschluss haben die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat für die im Jahr 2020 einzuleitende Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der HENSOLDT AG die separate Erfüllung der Geschlechterquote von jeweils mindestens 30% für Frauen und Männer im Aufsichtsrat durch die Anteilseigner- und die Arbeitnehmerseite verlangt.

Die Mitglieder des Vorstands haben regelmäßig an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen teilgenommen. Im vergangenen Geschäftsjahr gab es keine Beratungen zu Personalangelegenheiten oder auch internen Angelegenheiten des Aufsichtsrats, die eine Beratung ohne den Vorstand aus Sicht des Aufsichtsrats erforderlich gemacht hätten.

Maßnahmen, die laut Satzung, der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat oder der Geschäftsordnung für den Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wurden dem Aufsichtsrat mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf zur Entscheidung vorgelegt. Den Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat jeweils nach gründlicher Prüfung und Beratung zugestimmt. Neben den bereits erläuterten Einzelmaßnahmen sind im vergangenen Geschäftsjahr in Bezug auf zustimmungspflichtige Geschäfte keine weiteren Vorgänge zu berichten.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat ein Präsidium, fünf weitere dauerhafte Ausschüsse und einen temporären Ausschuss eingerichtet. Diese bereiten die Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie die Themen, die im Plenum zu behandeln sind, vor. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, sind Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf die entsprechenden Ausschüsse übertragen worden.

Im vergangenen Geschäftsjahr fand keine Sitzung des Präsidiums statt.

Der Prüfungsausschuss hielt zwei Sitzungen ab. Er erörterte am 3. November 2020 mit dem CFO der HENSOLDT-Gruppe die unterjährigen Finanzinformationen (Quartalsmitteilung 9M2020) sowie das Pre-approval der Assurance Dienstleistungen im Zusammenhang mit der nichtfinanziellen Erklärung des Nachhaltigkeitsberichts durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als zulässige Nichtprüfungsleistung. In seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 befasste er sich in Gegenwart des Abschlussprüfers und des CFOs mit der Planung der Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2020 und dem Update zum aktuellen Stand der Prüfung. Zudem wurde die Prüfungsintensität (limited assurance) und der vom Prüfungsausschuss gewünschte Prüfungsumfang bezüglich des Nachhaltigkeitsberichts festgelegt. Zudem wurde zum Internen Audit berichtet Der Prüfungsausschuss erließ eine Geschäftsordnung für die interne Revision. Durch Umlaufbeschluss haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses zudem zulässige Nichtprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gebilligt. Der Complianceausschuss hielt im vergangenen Geschäftsjahr eine Sitzung ab. Er befasste sich am 1. Dezember 2020 mit der Compliance-Organisation der HENSOLDT AG im Allgemeinen und insbesondere mit einem Benchmarking Audit, das zu den HENSOLDT Compliance Systemen beauftragt wurde, sowie einem Update zur Umsetzung des HENSOLDT Anti-Corruption Compliance Programms.

Die Ausschussvorsitzenden haben jeweils in der Plenumssitzung am 3. Dezember 2020 über die Arbeit der Ausschüsse berichtet.

Der Vermittlungsausschuss, der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen und der Nominierungsausschuss mussten im Geschäftsjahr nicht einberufen werden.

Der für eine begrenzte Zeit gebildete IPO-Ausschuss hielt im September 2020 vier Sitzungen ab. Er befasste sich mit der Vorbereitung und Durchführung des Börsengangs (insbesondere hinsichtlich der weiteren Durchführung des Prospektbilligungsverfahrens und der Vorbereitung der Zulassung der Aktien der HENSOLDT AG zum Börsenhandel) sowie der in

diesem Zusammenhang vorgesehenen Kapitalerhöhung und den abzuschließenden Verträgen. Der IPO-Ausschuss bestand in der Zeit vom 11. August 2020 bis 31. Oktober 2020.

Präsenz der Aufsichtsratsmitglieder in den Sitzungen

Nachfolgend finden sich Informationen zur Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats sowie der Ausschüsse, die in diesem Zeitraum tatsächlich getagt haben, seit dem Beschluss zum Formwechsel am 11. August 2020:

Aufsichtsrats
plenum
IPO
Committee
Prüfungs
ausschuss
Compliance
Ausschuss
(Sitzungsanzahl/
Teilnahme in %) Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in %
Johannes P. Huth
Vorsitzender des Aufsichtsrats 3/3 100 3/3 100 - - - -
Armin Maier-Junker
stell. Vorsitzender
des Aufsichtsrats 3/3 100 3/3 100 - - - -
Jürgen Bühl1 3/3 100 3/3 100 - - -
Dr. Frank Döngi1 3/3 100 - - - - 1/1 100
Winfried Fetzer1 3/3 100 - - - - 1/1 100
Prof. Wolfgang Ischinger 3/3 100 - - - - - -
Ingrid Jägering 3/3 100 - - 2/2 100 - -
Marion Koch1 3/3 100 - - 2/2 100 - -
Christian Ollig 3/3 100 3/3 100 2/2 100 1/1 100
Prof. Dr. Burkhard Schwenker 2/3 66,67 - - - - 1/1 100
Julia Wahl1 3/3 100 - - 2/2 100 - -
Claire Wellby 3/3 100 - - - - - -
97,2 100 100 100

1 Vertreter*in der Arbeitnehmer

Darüber hinaus hielt der Aufsichtsrat vor Fassung des Formwechselbeschlusses durch die Gesellschafter eine Sitzung als Aufsichtsrat der damaligen HENSOLDT GmbH ab. Hierbei waren alle im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder anwesend.

Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats lag die Präsenz somit im vergangenen Geschäftsjahr bezogen auf den Zeitraum nach dem Beschluss zum Formwechsel durchschnittlich bei 97,2 % und bei den Sitzungen

der Ausschüsse ausnahmslos bei 100 %. Im Berichtsjahr nahm kein Aufsichtsratsmitglied, nur an der Hälfte oder weniger der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, dem das Mitglied angehört, teil.

Interessenkonflikte im Aufsichtsrat

Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat hätten offengelegt werden müssen, sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aufgetreten.

Veränderungen im Vorstand und Aufsichtsrat

Im Vorstand – bzw. vor dem Formwechsel in der Geschäftsführung – gab es im vergangenen Geschäftsjahr keine Veränderungen.

Mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 schied Herr Winfried Fetzer aus dem Aufsichtsrat aus. An seiner Stelle wurde Herr Ingo Zeeh durch Beschluss des Registergerichts vom 12. Januar 2021 in den Aufsichtsrat bestellt.

Jahresschluss- und Konzernabschlussprüfung

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11. August 2020 zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 bestellt. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte zuvor bestätigt, dass keine Umstände bestehen, die ihre Unabhängigkeit als Abschlussprüfer beeinträchtigen oder Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen könnten. Dabei hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch erklärt, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung an alle Unternehmen der HENSOLDT-Gruppe erbracht wurden. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Herr Martin Leistner als verantwortlicher Prüfungspartner prüft die HENSOLDT AG im Sinne des § 319 a Abs. 1, Satz 4 HGB seit ihrer Gründung 2019, damals noch als HENSOLDT GmbH und den HENSOLDT Konzern seit der erstmaligen Aufstellung des Konzernabschlusses durch die HENSOLDT Holding GmbH in 2017.

Der Vorstand der HENSOLDT AG hat den Jahresabschluss, den zusammengefassten Lagebericht der HENSOLDT AG und des Konzerns und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 aufgestellt.

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht der HENSOLDT AG und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 geprüft und jeweils mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk vom 08.März 2021 und versehen. Der Konzernabschluss wurde gemäß § 315a HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt. Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht wurden nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Der Abschlussprüfer hat die Jahres- und Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB und den vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie für den Konzernabschluss unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) vorgenommen.

Die genannten Unterlagen sind vom Vorstand rechtzeitig an uns verteilt worden. Sie wurden im Prüfungsausschuss am 19. März 2021 intensiv behandelt. Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lag allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurde in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 19. März 2021 in Gegenwart des Abschlussprüfers, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, umfassend behandelt. In dieser Sitzung wurden der Jahresabschluss und der Konzernabschluss mit dem Vorstand erläutert und Umfang, Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung dargestellt.

Wir stimmen den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres abschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn von insgesamt EUR 16.774.423,65 in Höhe von EUR 13.650.000,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 13ct je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden. Diesem Vorschlag haben wir zugestimmt.

Im Rahmen seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat auch die nichtfi nanzielle Konzernerklärung als Bestandteil des Nachhaltigkeitsberichts, die gemäß § 315b HGB zu erstellen war, geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass diese den bestehenden Anforderungen genügt und keine Einwendungen zu erheben sind. Eine externe Überprüfung durch KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte zuvor bestätigt, dass keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die die Prüfer zur Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfi nanzielle Konzernerklärung nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit § 315c HGB aufgestellt worden ist.

Prüfung des Berichts des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Vorstand der HENSOLDT AG erstellte einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für den Zeitraum 17. August bis 31. Dezember 2020 gemäß § 312 AktG und legte diesen dem Aufsichtsrat fristgerecht vor. Der Abhängigkeitsbericht wurde vom Abschlussprüfer nach § 313 AktG geprüft. Da nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen zu erheben waren, erteilte der Abschlussprüfer nach § 313 Abs. 3 AktG folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: "Nach unserer pfl ichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1.) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2.) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, (3.) bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lagen dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat vor und wurden von diesen geprüft. Diese Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Nach dem abschließenden Ergebnis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer wird zugestimmt.

Dank an Vorstand und Mitarbeiter

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen aller Konzerngesellschaften für ihre Arbeit und ganz besonders für ihren Beitrag zum erfolgreichen Börsengang der HENSOLDT AG. Sie haben zu einem für die HENSOLDT-Gruppe geschäftlich sehr erfolgreichen Jahr beigetragen.

Für den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsratsvorsitzende