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Gurktaler AG Annual Report 2021

Jul 30, 2021

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GURKTALER AG GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021

KENNZAHLEN

Umsatz- und Ertragskennzahlen

2020/2021 2019/2020
Umsatz in EUR Mio. 0,8 1,0
Betriebsergebnis (EBIT) in EUR Mio. 3,0 0,5
Jahresergebnis in EUR Mio. 3,3 1,5
Angesammelte Ergebnisse (Bilanzgewinn) in EUR Mio. 11,5 8,4
Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit in EUR Mio. 0,4 0,2
Umsatzrentabilität (Return on Sales) in % 487,2 223,4
Eigenkapitalrentabilität (Return on Equity – ROE) in % 13,3 7,2

Bilanzkennzahlen

2020/2021 2019/2020
Bilanzsumme in EUR Mio. 33,2 30,8
Eigenkapital in EUR Mio. 31,6 29,9
Eigenkapitalquote in % 95,4 97,2
Finanzverbindlichkeiten in EUR Mio. 0 0

Börsekennzahlen

2020/2021 2019/2020
Börsenkapitalisierung per 31.3. in EUR Mio. 21,3 22,9
Ergebnis je Aktie in EUR 1,5 0,7
Cashflow je Aktie in EUR 0,2 0,1
Eigenkapital je Aktie in EUR 15,0 13,3
Dividende je Aktie in EUR 0,16 1) 0,08
Ausschüttungsquote in % 10,8 11,7

Kennzahlen zur Vorzugsaktie

2020/2021 2019/2020
ISIN AT0000A0Z9H1
Höchstkurs in EUR 15,8 10,4
Tiefstkurs in EUR 8,1 7,0
Kurs per 31.3. in EUR 10,0 8,9
Anzahl der ausgegebenen Aktien in Tsd. Stk. 750 750
Kurs-Gewinn-Verhältnis x 6,7 13,1

Kennzahlen zur Stammaktie

2020/2021 2019/2020
ISIN AT0000A0Z9G3
Höchstkurs in EUR 10,8 10,8
Tiefstkurs in EUR 9,1 8,1
Kurs per 31.3. in EUR 10,2 10,8
Anzahl der ausgegebenen Aktien in Stk. 1.354.364 1.500.000
Kurs-Gewinn-Verhältnis x 6,8 15,8

1) Vorschlag an die Hauptversammlung

INHALT

  • VORWORT DES VORSTANDS 2
  • UNTERNEHMENSPORTRÄT 4
  • INVESTOR RELATIONS 8
  • FINANZKALENDER 10
  • CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT 11
  • BERICHT DES AUFSICHTSRATS 16
  • LAGEBERICHT 18
  • KONZERNABSCHLUSS 2020/2021 26
  • EINZELABSCHLUSS 2020/2021 74
  • ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER 94
  • GEWINNVERTEILUNGSVORSCHLAG 95

Eine neuerliche Auszeichnung mit der Goldmedaille beim „World-Spirits Award (WSA) 2021“ unterstreicht die hohe Produktqualität von Rossbacher. Des Weiteren wurde Rossbacher von der DLG zum Kräuter-Likör des Jahres 2021 prämiert.

VORWORT DES VORSTANDS

SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,
SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE!

Wir berichten hier über das achte Geschäftsjahr der Gurktaler AG, die seit dem 8. Februar 2013 an der Wiener Börse notiert. Die Kennzahlen der Gurktaler AG im Wirtschaftsjahr 2020/2021 entwickelten sich positiv, lagen jedoch bedingt durch die Covid-19-Pandemie teilweise unter den Werten des vergangenen Geschäftsjahres. Der Umsatz der Gesellschaft, der sich im Wesentlichen aus den Pachterträgen für die Marken Gurktaler Alpenkräuter, Rossbacher und – bis Ende des Kalenderjahres 2020 – Leibwächter zusammensetzt, lag im vergangenen Wirtschaftsjahr mit TEUR 841 um 11,7 % unter dem Wert des Vorjahres von TEUR 952. Nach einem Betriebsergebnis im Vorjahr in Höhe von TEUR 466 konnte in diesem Wirtschaftsjahr ein Betriebsergebnis von TEUR 3.031 erzielt werden. Das Ergebniswachstum ist mit dem Verkauf der Marke Leibwächter an die Marussia Beverages AG begründet, welcher im Jänner 2021 erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Die Underberg GmbH & Co KG verzeichnete erneut einen soliden Jahresgewinn. Die Gewinnübernahme der Gurktaler AG beträgt hier in Summe TEUR 89 nach TEUR 504 im Vorjahr. Da Ungarn besonders stark von der Covid-19-Pandemie betroffen war, lag das Ergebnis der Beteiligung an Zwack Unicum deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Das Geschäft in Ungarn lief jedoch aufgrund gezielter Einsparungsmaßnahmen besser als geplant und kann vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie als zufriedenstellend betrachtet werden. Das At-Equity-Ergebnis der Zwack Gruppe ist nach TEUR 1.145 im Vorjahr im Wirtschaftsjahr 2020/2021 auf TEUR 965 gesunken. Das Finanzergebnis, das sich aus dem Gewinnanteil der Underberg GmbH & Co KG sowie dem Zinsaufwand zusammensetzt, sank nach TEUR 516 im Vorjahr auf TEUR 101 im Wirtschaftsjahr 2020/2021. Das Konzernjahresergebnis der Gurktaler AG beläuft sich auf EUR 3,3 Mio. (EUR 1,5 Mio. im Vorjahr). Die Kursentwicklung der Gurktaler Stammaktie war im Zeitraum 1.4.2020 bis 31.3.2021 rückläufig. Die Stammaktie lag zum Stichtag 31.3.2021 um 5,6 % unter dem Vorjahreswert, die Vorzugsaktie konnte gegenüber dem Vorjahr um 12,4 % zulegen. Die Marktkapitalisierung ist um EUR 2,6 Mio. bzw. 11,4 % zurückgegangen. Dies ist vor allem auf die Kapitalherabsetzung um 145.636 Stammaktien von 2.250.000 Aktien auf nunmehr 2.104.364 Anteilsscheine zurückzuführen. Der Jahresüberschuss der Gurktaler AG als Einzelgesellschaft lag bei EUR 4,9 Mio. nach EUR 0,2 Mio. im Vorjahr. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung eine Dividende von TEUR 337 vor, was einer Ausschüttung von EUR 0,16 je Stamm- und Vorzugsaktie entspricht und damit wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Über die Verwendung der Mittel aus dem Markenverkauf von Leibwächter, die teilweise in zukünftigen Perioden einlangen werden, findet aktuell ein intensiver Austausch mit dem Aufsichtsrat statt. Die Covid-19-Krise und die damit verbundenen Beschränkungen und Maßnahmen werden das den Pachterträgen und Beteiligungen zugrunde liegende Geschäft weiterhin beeinussen. In welchem Ausmaß sich diese Krise auf das Geschäftsjahr 2021/2022 auswirken wird, kann zu diesem Zeitpunkt nur indikativ dargestellt werden und ist abhängig u. a. vom Impffortschritt, von den Entwicklungen der Mutationen sowie von den seitens der Regierungen geschaffenen Rahmenbedingungen.

Mit freundlichen Grüßen,

Mag. Wolfgang Spiller, Vorstand
Wien, am 29. Juni 2021

UNTERNEHMENSPORTRÄT

KRÄUTERSPIRITUOSEN IM FOKUS DES UNTERNEHMENS

Seit 8. Februar 2013 notiert die Gurktaler AG an der Wiener Börse. Nach einer verhältniswahrenden Abspaltung von der Schlumberger AG im Geschäftsjahr 2012/2013 wurde das gesamte Kräuterspirituosengeschäft in dieser neu gegründeten Aktiengesellschaft gebündelt. Aufgrund der Expansionsstrategie der vergangenen Jahre und der damit verbundenen zunehmenden Komplexität der Unternehmensstrukturen war eine Entflechtung aus Sicht der Unternehmensführung ein sinnvoller und notwendiger Schritt, um den Fokus auf die jeweiligen Kernkompetenzen stärker herauszustellen. Der Name Gurktaler steht für Reinheit und Natürlichkeit. Mit seinen Marken positioniert sich das Unternehmen als der Spezialist für Kräuterspirituosen. In enger Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnern versteht sich Gurktaler als langfristiger Markengestalter und als Kompetenzzentrum der traditionsreichsten Spirituosenkategorie Kräuter. Neben Beteiligungen an der deutschen Underberg GmbH & Co KG, dem Hersteller des berühmten „Rheinberger Kräuters“, sowie dem ungarischen Kräuterbitterhersteller Zwack Unicum Nyrt. befinden sich zusätzlich die Kräuterspirituosenmarken Gurktaler Alpenkräuter und Rossbacher im Eigentum der Gurktaler AG. Die Marke Leibwächter wurde Ende 2020 veräußert

Die Geschäftstätigkeit der Gurktaler Gruppe stützt sich im Wesentlichen auf zwei Bereiche: Zum einen erfolgt die Verpachtung des operativen Geschäfts der nachstehenden Kräuterspirituosenunternehmen, in denen die jeweiligen Markenrechte gehalten werden, an die Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH sowie deren Vertriebstochter, die Top Spirit Handels- und Verkaufs GmbH:

  • Gurktaler Alpenkräuter GmbH (100 %), Gurk
  • „Rossbacher“ Vertriebs GmbH (100 %), Wien

Die Pachtverträge definieren einen umsatzabhängigen Pachtzins, dessen Höhe von der Ertragsspanne der jeweiligen Produkte sowie den damit verbundenen Funktionen und Risiken durch die Verpachtung abhängt. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Pachterträge als Umsatzerlöse ausgewiesen.# Unternehmensporträt

Zum anderen hält die Gurktaler AG Finanzbeteiligungen an den Kräuterspirituosenunternehmen Peter Zwack & Consorten Handels-AG (49,998 %), Wien, (die wiederum eine Beteiligung von 50 % plus eine Aktie an Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn, hält) und an der Underberg GmbH & Co KG (14,423 %) in Rheinberg, Deutschland. Die Ergebnisanteile der Beteiligung an der Underberg GmbH & Co KG werden im Finanzergebnis dargestellt. Details zur Entwicklung der Umsatzerlöse und des Finanzergebnisses finden sich im Lagebericht ab Seite 21. Alle Informationen zum Unternehmen finden Sie unter: http://gruppe.gurktaler.at

DER DOM ZU GURK

Für die Herstellung des Kräuterlikörs im Zeichen des Gurker Domes werden frische Alpenkräuter aus dem Kärntner Gurktal verwendet.

5 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021

GURKTALER ALPENKRÄUTER GMBH, GURK (ÖSTERREICH)

Die Gurktaler Alpenkräuter GmbH mit Firmensitz in Gurk, Kärnten, ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Gurktaler AG. Bereits im März 2008 wurde die Sonnthurn Holding GmbH nach dem Kauf in Gurktaler Alpenkräuter GmbH umbenannt. Der Unternehmensgegenstand wurde um „Anbau, Ernte, Verarbeitung und Vermarktung von Kräutern“ erweitert.

„Gurktaler® – der milde Alpenkräuter“ ist die größte österreichische Spirituosenmarke mit über 60-jähriger Tradition. Er ist von erstklassiger Qualität und nach alten überlieferten Rezepten hergestellt. Der Kräuterlikör im Zeichen des Gurker Domes verdankt seinen milden Geschmack nicht zuletzt der fein ausgewogenen Zusammensetzung frischer Kräuter aus dem heimischen Gurktal. Sowohl der Kräuteranbau als auch die Produktion der Extrakte aus den frischen Kräutern finden in Kärnten statt. Die frischen Kräuter werden direkt im Mazerationsraum des Gurker Domes verarbeitet. Dies belegt die regionale Verbundenheit und die österreichische Herkunft dieses heimischen Markenprodukts. Seine Milde und Einzigartigkeit spiegelt sich auch in dem für Spirituosen verhältnismäßig niedrigen Alkoholgehalt wider. Die Spirituose wurde beim World-Spirits Award (WSA) 2021 mit Gold prämiert.

„Gurktaler – DER KLARE Alpenkräuter“ ist eine Produktinnovation, die geschmacklich auf dem klassischen Gurktaler Kräuterlikör basiert und seit dem Jahr 2016 das Gurktaler Sortiment ergänzt. Hochwertige Destillate und Kräuterauszüge aus Pfefferminze und Zitronenmelisse verleihen Gurktaler – DER KLARE Alpenkräuter zusätzlich eine besondere Frische. Auch im Ausland ist die Marke erfolgreich. Als typisch österreichisches Produkt ist Gurktaler ein beliebter Tourismusartikel, im Schnitt wird mehr als jede dritte Flasche exportiert.

„ROSSBACHER“ VERTRIEBS GMBH, WIEN (ÖSTERREICH)

Die „Rossbacher“ Vertriebs GmbH mit Firmensitz in Wien befindet sich zu 100 % im Eigentum der Gurktaler AG. Rossbacher ist von der Produktion bis hin zum Vertrieb ein österreichisches Traditionsprodukt. Seit dem Jahr 1897 wird der Halbbitter vermarktet, der für seine Qualität vielfach prämiert ist. Die sorgfältige Auswahl hochwertiger Kräuter, Wurzeln und Beeren ist sein unverkennbares Merkmal.

AUSGEZEICHNETE QUALITÄT

Eine neuerliche Auszeichnung mit der Doppel-Goldmedaille beim World-Spirits Award 2021, der Prämierung zum Kräuterlikör des Jahres sowie Gold beim ISW (Internationaler Spirituosen Wettbewerb) unterstreichen die hohe Produktqualität von Rossbacher. Die aufwendige Gewinnung der Wirkstoffe aus den einzelnen Kräutern erfolgt nach unterschiedlichen Methoden (Mazeration, Perkolation oder Destillation). Mit Sorgfalt und langjähriger Erfahrung wurde erarbeitet, welches Verfahren bei welchen Rohstoffen zur Anwendung kommt. Dies ist seit jeher ein streng gehütetes Geheimnis.

DER STARKE DER KLARE

UNTERNEHMENSPORTRÄT 6 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021

UNTERNEHMENSPORTRÄT

Seit Jänner 2017 erfolgt die Abfüllung und Veredelung der Produkte der Kräuterspirituosenmarken Gurktaler und Rossbacher am modernisierten und auf Spirituosenherstellung spezialisierten Schlumberger-Produktionsstandort in Salzburg. Dadurch konnte die Produktqualität dieser Marken weiter gesteigert werden.

LEIBWÄCHTER KRÄUTER GMBH, WIEN (ÖSTERREICH)

Die Leibwächter Kräuter GmbH mit Firmensitz in Wien wurde im Dezember 2012 als 100%ige Tochtergesellschaft der Schlumberger AG gegründet und ist im Februar 2013 – nach der abgeschlossenen verhältniswahrenden Abspaltung der Gurktaler AG von der Schlumberger AG – durch die Gurktaler AG gekauft worden. Anfang 2021 wurde die Gesellschaft nach dem Verkauf der Marke Leibwächter an die Marussia Gruppe mit der Gurktaler AG verschmolzen.

UNDERBERG GMBH & CO KG, RHEINBERG (DEUTSCHLAND)

An dem traditionsreichen deutschen Unternehmen Underberg GmbH & Co KG mit Sitz in Rheinberg, Niederrhein, hält die Gurktaler AG eine Finanzbeteiligung in Höhe von 14,423 %. Gegenstand des Unternehmens sind Herstellung und Vertrieb von „Underberg – der Rheinberger Kräuter“ nach dem Fabrikationsgeheimnis der Familie Underberg. Dazu zählen auch das Halten und Verwalten der Warenzeichen unter anderem im Zusammenhang mit der Marke Underberg sowie das Halten von Beteiligungen in Deutschland und anderen Ländern.

Seit 1846 wird das Geheimnis gehütet und gepflegt. Das Wissen der Familie Underberg um die schonende Gewinnung der wertvollen Wirkstoffe aus den erlesenen und aromatischen Kräutern aus 43 Ländern erfolgt mithilfe des besonders schonenden „Semper idem®“-Geheimverfahrens. Es folgt ein monatelanger Reifeprozess in Fässern aus slowenischer Eiche. Das unverwechselbare Markenzeichen von Underberg ist die Portionsflasche mit 20 ml. Underberg wird weltweit in rund 100 Ländern vertrieben.

ZWACK UNICUM NYRT., BUDAPEST (UNGARN)

Zwack Unicum ist der traditionsreichste Bitterlikör mit starker Verwurzelung im ungarischen Getränkemarkt, der für das Unternehmen Zwack Unicum Nyrt. namensgebend ist. Das Unternehmen mit Sitz in Budapest, Ungarn, ist auf die Herstellung hochwertiger eigener Produkte sowie auf die Distribution von weiteren Spirituosen und Wein spezialisiert.

Die bei der Gurktaler AG at-Equity-konsolidierte Zwack Gruppe ist der größte Spirituosenproduzent und -distributeur in Ungarn. Die Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn, ist im Teilkonzernabschluss der Peter Zwack & Consorten Handels Aktiengesellschaft, Wien, Österreich, enthalten, die ein 49,998%iges Tochterunternehmen der Gurktaler AG ist. Durchgerechnet beträgt die Beteiligung der Gurktaler AG an der Zwack Unicum Nyrt. daher 25 %.

Das Rezept von Zwack Unicum ist seit über 230 Jahren ein Geheimnis der Familie Zwack. Der Bitterlikör wird aus mehr als 40 Kräutern und Gewürzen aus der ganzen Welt zubereitet, die im Vorfeld sorgfältig ausgewählt werden. Dazu wird ein Teil der Kräuter mazeriert, ein Teil destilliert. So entfalten sich das volle Aroma, der ausgewogene Geschmack und die optimale Wirkung der Kräuter. Die Kombination dieser zwei Produktionsverfahren und eine mehrmonatige Reifung in Eichenfässern

7 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021

UNTERNEHMENSPORTRÄT

verleihen Zwack Unicum seine komplexe Struktur und einzigartige Qualität. Nach der Einführung der überaus erfolgreichen Innovation Zwack Unicum Zwetschke im Jahr 2014 wurde 2016 mit Zwack Unicum Reserve eine weitere und mittlerweile erfolgreich etablierte Neuheit auf den Markt gebracht, die in speziellen Tokajer-Fässern heranreift. Neben dem bekannten Bitterlikör stellt Zwack auch verschiedene Brände, Schnäpse und andere Liköre sowie seit 2019 den Kräuter-Gin Kalumba her.

UNTERNEHMENSSTRATEGIE

Die Gurktaler AG hat einen hohen Anspruch hinsichtlich Qualität und Nachhaltigkeit und fokussiert sich in ihrer strategischen Ausrichtung auf die bewährte Kompetenz im Geschäftsfeld der Kräuterspirituosen.

STRATEGISCHE ZIELE IM ÜBERBLICK:

Die Ziele der Gesellschaft orientieren sich an der langfristigen Unternehmensstrategie und konzentrieren sich in erster Linie auf die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Dies soll insbesondere durch die folgenden Ziele erreicht werden:

  • Schaffen von Markenwerten und Weiterentwicklung von starken Kräuterspirituosen-Warenzeichen mit höchster Qualität
  • Aufspüren von Marktchancen sowie Ausbau bestehender und Erschließung neuer Absatzkanäle im In- und Ausland
  • Ständige Weiterentwicklung qualitativ hochwertiger Produktionsverfahren und Produkte mit starkem regionalem Bezug
  • Einbindung beteiligter Unternehmen und die Schaffung von Synergien hinsichtlich Entwicklung, Produktion und Vermarktung.

Die mit Wirkung Februar 2013 vorgenommene Abspaltung des Kräuterspirituosengeschäfts hat auf die Ausrichtung des operativen Geschäfts keine Auswirkungen. Schon vorher wurden sowohl die Schaumwein- als auch Kräuterspirituosen-Marken von jeweils namensgleichen Gesellschaften gehalten, nun aber von der Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH gepachtet und durch einen Kommissionärsvertrag von der Top Spirit Handels- und Verkaufsgesellschaft m.b.H. vertrieben. Die auf die jeweilige Funktion (Warenbezug, Vermarktung, Verkauf, Verwaltung) spezialisierten Unternehmen führen ihre Aufgaben weiterhin wie auch in der Vergangenheit mit der größtmöglichen Professionalität aus.

Die Gurktaler AG beschäftigt vier Mitarbeiterinnen. Dienstleistungen, die in der Vergangenheit von den jeweiligen dafür spezialisierten Gesellschaften aus der Schlumberger Gruppe wahrgenommen wurden, werden seit April 2021 von der Gurktaler AG selbst bzw. durch außenstehende Dienstleister erbracht und wie auch andere Funktionen zu marktüblichen Preisen an die leistungsempfangenden Gesellschaften der Gurktaler AG verrechnet. Die im Jahre 2011 vor der Spaltung erarbeitete Vision 2021 der Schlumberger Gruppe ist in leicht abgewandelter Form nach wie vor für die Gurktaler AG maßgeblich.# GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021

INVESTOR RELATIONS

Aufbauend auf den ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Wurzeln des Unternehmens wird eine authentische und nachhaltige Wertorientierung angestrebt. Die langfristige Steigerung des Unternehmenswerts anhand „enkelfähiger Ziele“ stellt – ganz nach dem Motto der Vision 2021: „Alles kann man besser machen“ – die Ausrichtung des Unternehmens für die kommenden Jahre dar.

ABGESCHWÄCHTE KONJUNKTURDATEN

Aufgrund der Covid-19-Pandemie trübte sich die Konjunktur sowohl weltweit als auch in den für die Gurktaler Aktien gesellschaft relevanten Volkswirtschaften Österreich, Deutschland und Ungarn deutlich und nachhaltig ein. Umfangreiche Fiskalpakete und eine stark steigende Ausrollung der Impfungen lassen eine starke Erholung im 2. Halbjahr 2021 erwarten. Die Unsicherheit ist jedoch hoch und die Abwärtsrisiken überwiegen. Diese bestehen insbesondere im Zusammenhang mit neuen Mutationen des Pandemieerregers und weiteren Verzögerungen bei den Impfungen, sich verschlechternden Finanzierungsbedingungen sowie geo- und handelspolitischen Risiken (Quelle: OeNB).

Die Entwicklung des ungarischen Forint beeinflusst wesentlich die Beteiligungserträge der Gurktaler AG aus der At-Equity-Beteiligung am Teilkonzern Zwack. Der Wechselkurs verzeichnete im Berichtszeitraum einen volatilen Verlauf und bewegte sich 2020 gegenüber dem Euro im ersten Halbjahr aufwärts, verzeichnete jedoch im zweiten Halbjahr eine Schwächephase. Dieser Trend setzte sich im ersten Quartal 2021 fort. Zu Wirtschaftjahresende notierte der ungarische Forint bei EUR/HUF 361,80.

DIE GURKTALER-AKTIE

Das Grundkapital der am 10. Jänner 2013 im Firmenbuch eingetragenen und seit dem 8. Februar 2013 an der Börse gehandelten Gurktaler AG in Höhe von EUR 4,2 Mio. unterteilt sich nunmehr in 1.354.364 Stammaktien sowie 750.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.

Die Stammaktie notierte zu Beginn des Wirtschaftsjahres 2020/2021 bei EUR 10,80 je Aktie und bewegte sich bis August 2020 in einem Korridor zwischen EUR 10,00 und EUR 10,50. Im August 2020 fiel die Aktie dann auf EUR 9,10 und stieg dann Anfang September kurz auf EUR 15,00 stark an. Danach ging der Kurs wieder auf EUR 9,50 zurück und bewegte sich bis Ende des Jahres 2020 seitwärts. Im Jänner 2021 konnte die Aktie dann wieder einen Anstieg auf EUR 10,80 verzeichnen. Danach fiel der Kurs etwas auf EUR 10,20 und bewegte sich dann stetig seitwärts bis Ende März. Zum Stichtag 31.3.2021 notierte die Stammaktie bei EUR 10,20. Die Gurktaler-Stammaktie verzeichnete im Berichtsjahr einen Kursrückgang von 5,6 %.

Die Gurktaler-Vorzugsaktie notierte zu Beginn des Wirtschaftsjahres 2020/2021 bei EUR 8,90 und bewegte sich im Geschäftsjahr 2020/2021 bis Ende November in einer Bandbreite von EUR 8,10 und EUR 9,30, stieg danach kurz stark auf EUR 15,80 an, was wiederum dem Höchstkurs der Aktie im Berichtszeitraum entspricht, und notierte danach bis Ende des Geschäftsjahres in einem Korridor von EUR 9,50 bis EUR 10,20. Die Vorzugsaktie notierte per 31.3.2021 bei EUR 10,00 je Aktie und verzeichnete somit einen Kursgewinn von 12,4 % gegenüber dem Bilanzstichtag im Vorjahr.

Per 31. März 2021 errechnete sich somit für die Gurktaler AG eine Marktkapitalisierung in Höhe von EUR 21,3 Mio. (Vorjahr: EUR 22,9 Mio.). Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um –7,0 %. Diese Entwicklung ist auf die Kapitalherabsetzung der Gesellschaft durch den Einzug von 145.636 Stammak- tien im März 2021 zurückzuführen. Bereinigt um diesen Effekt lag die Marktkapitalisierung der Gesellschaft nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. Der Kurs der Gurktaler Stamm- und Vorzugsaktie ist seit Beginn der Corona-Krise stabil geblieben.

DIVIDENDENPOLITIK

Die Gurktaler AG strebt eine stabile und kontinuierliche Dividendenpolitik für ihre Anleger an. Der Vorstand wird der Hauptversammlung für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 am 23. September 2021 vorschlagen, eine Dividende in Höhe von EUR 0,16 je Stamm- und Vorzugsaktie nach je EUR 0,08 im Vorjahr auszuschütten. Diese Dividende entspricht 8 % des Grundkapitals. Gemessen am Schlusskurs vom 31. März 2021 errechnet sich eine Dividendenrendite von 1,60 % bei den Vorzugsaktien und 1,57 % bei den Stammaktien.

AKTIONÄRSSTRUKTUR

Zum Stichtag 31.3.2021 ist die H. Underberg-Albrecht GmbH & Co. Verwaltungs- und Vertriebs KG mit mehr als 83 % der Stammaktien Hauptaktionär der Gurktaler AG. Die restlichen Stammaktien mit einem Stimmrechtsanteil von rund 17 % befinden sich im Streubesitz, wobei der Gesellschaft keine weiteren Aktionäre bekannt sind, deren Beteiligung zumindest 10 % im Sinne des § 243 Abs. 1 Z. 3 UGB beträgt.

VORSTAND

Das Vorstandsmandat von Frau Mag. Karin Trimmel ist mit 31.12.2020 ausgelaufen. Der Aufsichtsrat hat mit 1.1.2021 Herrn Mag. Wolfgang Spiller zum Alleinvorstand für drei Jahre bis zum 31.12.2023 bestellt.

AKTIENRÜCKKAUFPROGRAMM

Bei der 6. ordentlichen Hauptversammlung wurde der Vorstand der Gurktaler AG ermächtigt, eigene Aktien sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Das Aktienrückkaufprogramm wurde am 10.3.2021 abgeschlossen. Im Zuge des Rückkaufprogramms wurden zwischen dem 11.09.2018 und dem 10.03.2021 insgesamt 145.636 Stück Stammaktien, die 6,4727 % des Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug EUR 9,10; der höchste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 9,10; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 9,10. Der Wert der rückerworbenen Stammaktien betrug EUR 1.325.287,60.

Die Gurktaler-Stammaktie verzeichnete im Berichtsjahr einen Kursrückgang von 5,6 %, die Vorzugsaktie einen Kursgewinn von 12,4 %.

180% 160 140 120 100 80 60
Gurktaler AG ST
Gurktaler AG VZ
AKTIENKURSENTWICKLUNG
APR MAI JUNI JULI AUG SEPT OKT NOV DEZ JAN FEB MÄRZ

KENZAHLEN 2020/2021

2020/2021 2019/2020 2018/2019
Börsenkapitalisierung per 31.3. in EUR Mio. 21,3 22,9 20,2
Ergebnis je Aktie in EUR 1,58 0,68 1,19
Cashflow je Aktie in EUR 0,2 0,09 0,17
Eigenkapital je Aktie in EUR 15,03 13,31 12,80
Dividende je Aktie in EUR 0,16 1) 0,08 0,16
Ausschüttungsquote in % 10,8 11,7 13,5

Kennzahlen zur Vorzugsaktie

2020/2021 2019/2020 2018/2019
Höchstkurs in EUR 15,80 10,40 9,50
Tiefstkurs in EUR 8,10 7,00 6,50
Kurs per 31.3. in EUR 10,00 8,90 8,70
Anzahl der ausgegebenen Aktien in Tsd. Stück 750 750 750
Kurs-Gewinn-Verhältnis 6,70 13,1 7,3

Kennzahlen zur Stammaktie

2020/2021 2019/2020 2018/2019
Höchstkurs in EUR 10,80 10,80 9,95
Tiefstkurs in EUR 9,10 8,10 7,75
Kurs per 31.3. in EUR 10,20 10,80 9,10
Anzahl der ausgegebenen Aktien in Stück 1.354.364 1.500.000 1.500.000
Kurs-Gewinn-Verhältnis 6,84 15,8 7,7

1) Vorschlag an die Hauptversammlung

FINANZKALENDER

    1. Juni 2021: Veröffentlichung der Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2020/2021
  • Ende Juli 2021: Jahresfinanzbericht über das Geschäftsjahr 2020/2021
    1. September 2021: 9. ordentliche Hauptversammlung
    1. September 2021: Dividenden-Ex-Tag
    1. September 2021: Nachweisstichtag Dividende
    1. September 2021: Dividendenzahltag
    1. Dezember 2021: Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht

CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT 2020/2021

Gemäß § 243b UGB

TRANSPARENTE INFORMATIONSPOLITIK

Die Gurktaler AG notiert seit Februar 2013 an der Wiener Börse und verfolgt eine transparente Informationspolitik gegenüber den unterschiedlichen Interessengruppen. Vorstand und Aufsichtsrat bekennen sich zu Transparenz und dem partnerschaftlichen Umgang gegenüber allen Interessengruppen. Unsere Strategie am Markt ist es, den Marken durch Fokus auf die Kundenbedürfnisse trotz regulatorischer Herausforderungen zu weiterem Wachstum zu verhelfen und auch in Zukunft eine starke, zunehmend internationale Position bei Kräuterspirituosen einzunehmen. Die Organe der Gurktaler AG bekennen sich ausdrücklich zu den in Österreich für börsennotierte Gesellschaften geltenden Corporate-Governance-Bestimmungen. Der Österreichische Corporate Governance Kodex, der im Oktober 2002 in Kraft gesetzt wurde, hat für das Berichtsjahr 2020/2021 in der Fassung vom Jänner 2020 bzw. Jänner 2021 Gültigkeit.

STABILE AKTIONÄRSSTRUKTUR

Zum Stichtag 31. März 2021 befanden sich mehr als 83 % der 1.354.364 Stammaktien im Eigentum der H. Underberg-Albrecht GmbH & Co Verwaltungs- und Vertriebs KG, Deutschland. Die restlichen Stammaktien entfallen auf den Streubesitz. Es sind der Gesellschaft keine Aktionäre bekannt, deren direkte oder indirekte Beteiligung zumindest 10 % im Sinne des § 243a Abs. 1 Z. 3 UGB beträgt.

CORPORATE GOVERNANCE KODEX (§ 243B ABS. 1 Z. 1 UGB)

Alle vom Österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom Jänner 2021 geforderten Informationen sind in diesem Bericht und entsprechend der thematischen Zugehörigkeit entweder im Geschäftsbericht, Lagebericht oder auf der Website des Unternehmens enthalten.# Der Kodex unterteilt sich in drei Kategorien, wobei die erste Kategorie, die L-Regeln (Legal Requirements), auf zwingenden Rechtsvorschriften beruht und somit verpichtend anzuwenden ist. Die zweite Kategorie, die C-Regeln (Comply or Explain), sollte eingehalten oder bei Abweichung begründet werden. Abweichungen von C-Regeln werden in diesem Bericht erörtert. Von R-Regeln, die reinen Empfehlungscharakter haben, können die Unternehmen ohne Erklärung abweichen. Der Österreichische Corporate Governance Kodex ist auf der Homepage des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance (www.corporate-governance.at) veröffentlicht und gilt an der Wiener Börse als all- gemein anerkannt.

ABWEICHUNGEN VOM CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Die im Kodex denierten Grundsätze sind Bestandteil der Gurktaler Unternehmenskultur. Die Abweichungen und die Erläuterungen zu den C-Regeln sind nachstehend dargestellt.

  • Regel 18: Die Größe des Unternehmens mit nur drei bis vier Mitarbeitern erfordert es, dass die Aufgabe der internen Revi- sion im Rahmen der Dienstleistungen, welche von der Schlumberger Gruppe für die Gurktaler Gruppe erbracht wurden, von mehreren Mitgliedern der Schlumberger Organisation im Rahmen ihres Aufgabenbereichs wahr- genommen wurde. Die fachliche Leitung und Kontrolle sind bei der dortigen Leitung des Rechnungswesens angesiedelt.
  • Regel 30 und 31: Die Vergütungen des Vorstands der Gurktaler AG bestehen aus einem Basisgehalt. Es nden die EU-Vergütungs- empfehlungen vom 30. April 2009 Anwendung, die im Kodex zusammengefasst sind. In der Gurktaler AG gibt es keine Aufwendungen für die Altersversorgung von Vorstandsmitgliedern. Für den Fall der Beendigung der Vorstandstätigkeit wurden keine gesonderten Vereinbarungen hinsichtlich Anwartschaften oder Ansprüchen der Vorstandsmitglieder getroffen, die über die allgemeingültigen arbeitsrechtlichen Bestim- mungen hinausgehen. Es besteht eine D&O-Versicherung; die damit verbundenen Aufwendungen werden vom Unternehmen getragen.
  • Regel 41 und 43: Der Aufsichtsrat nimmt als Gesamtgremium die Nominierung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sowie die Regelung der Vorstandsvergütung wahr. Aus diesem Grund sind weder ein Nominierungs- noch ein Vergütungsausschuss eingerichtet.
  • Regel 53 und 54: Ein Mitglied des Aufsichtsrats ist nicht im Sinne des Kodex als unabhängig anzusehen. Als Kriterium für die Unabhängigkeit gilt das materielle Ausmaß der geschäftlichen Beziehung, das keinen wesentlichen Anteil am jeweiligen Einkommen haben soll. Die unabhängigen Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß Regel 53 und 54 sind Herr KR Kranebitter, Herr Dr. Bürgers und Herr Mempel.
  • Regel 68: Die Gesellschaft veröffentlicht ihre Berichte in deutscher Sprache, da aus Aktionärssicht bisher kein Erfordernis bestand, diese in englischer Sprache zu verfassen.

ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDS

MAG. KARIN TRIMMEL, ALLEINVORSTAND BIS 31.12.2020

Zuständig für Finanzen, Unternehmensbeteiligungen, Unternehmensstrategie, Öffentlichkeitsarbeit
Geburtsjahr 1967
Erstmals bestellt am 11.9.2014
Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn (At-Equity-Konsolidierung bei der Gurktaler AG)

MAG. WOLFGANG SPILLER, ALLEINVORSTAND SEIT 1.1.2021

Zuständig für Finanzen, Unternehmensbeteiligungen, Unternehmensstrategie, Öffentlichkeitsarbeit
Geburtsjahr 1967
Erstmals bestellt am 10.1.2013 bis 31.12.2014
Wiederbestellt am 1.1.2021
Ende der aktuellen Funktionsperiode: 31.12.2023
Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn (At-Equity-Konsolidierung bei der Gurktaler AG)

ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS

DR. HUBERTINE UNDERBERG-RUDER, VORSITZENDE

Geburtsjahr 1962
Erstmals bestellt am 30.11.2012
Ende der aktuellen Funktionsperiode: 1 Jahr nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler AG für das Geschäftsjahr 2020/2021 im September 2022
Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: Zwack Unicum NYRT., Budapest, Ungarn (At-Equity-Konsolidierung bei der Gurktaler AG)

KR EDUARD KRANEBITTER, STELLVERTRETER DER VORSITZENDEN

Geburtsjahr 1957
Erstmals bestellt am 11.9.2014
Ende der aktuellen Funktionsperiode: 1 Jahr nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler AG für das Geschäftsjahr 2020/2021 im September 2022
Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: keine

DR. TOBIAS BÜRGERS, MITGLIED

Geburtsjahr 1962
Erstmals bestellt am 30.11.2012
Ende der aktuellen Funktionsperiode: 1 Jahr nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler AG für das Geschäftsjahr 2020/2021 im September 2022
Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: keine

THOMAS MEMPEL, MITGLIED

Geburtsjahr 1967
Erstmals bestellt am 23.9.2020
Ende der aktuellen Funktionsperiode: 1 Jahr nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler AG für das Geschäftsjahr 2023/2024 im September 2025
Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: keine

ARBEITSWEISE UND KONTROLLE

Zur Sicherstellung einer hohen Transparenz sowie einer umfassenden und zeitgleichen Informationsaussendung an alle relevanten Interessengruppen überwacht der Vorstand als Compliance-Verantwortlicher die Einhaltung des Compliance Codes der Gurktaler AG, der auf der Emittenten-Compliance-Verordnung der österreichischen Finanzmarktaufsicht basiert. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft pegen zusätzlich zu den ordentlichen Aufsichtsratssitzun- gen einen regen Gedankenaustausch zur strategischen Ausrichtung des Unternehmens, zur Geschäftsentwick- lung, zum Risikomanagement und zu wesentlichen Geschäftsfällen. Bei wichtigen Anlässen bzw. Ereignissen ergeht unverzüglich Nachricht an die Vorsitzende des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat übt seine Kontrolltätigkeit im Prüfungsausschuss bzw. als Gesamtgremium aus. Er entscheidet in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und bestimmt über die strategische Ausrichtung des Unternehmens.

Der Aufsichtsrat traf sich im Geschäftsjahr 2020/2021 zu fünf ordentlichen Sitzungen. Es nahmen im Berichts-jahr bei vier Sitzungen alle Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich oder über Webkonferenz teil. Bei einer Sitzung waren drei von vier Mitgliedern des Aufsichtsrats vertreten. Die Teilnahmequote lag somit bei 95 %.

Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, des internen Kont- rollsystems und des Jahresabschlusses sowie der Überprüfung und Auswahl des Abschlussprüfers. Alle diesbe- züglichen Vorschriften des Kodex werden dabei beachtet. Dem Prüfungsausschuss gehören folgende Mitglieder des Aufsichtsrats an:

  • Dr. Hubertine Underberg-Ruder (Vorsitzende, Finanzexpertin)
  • Dr. Tobias Bürgers

Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2020/2021 fünfmal, wobei bis auf eine Ausnahme jeweils beide Mitglieder persönlich oder via Telefonkonferenzschaltung anwesend waren. Bei zwei der fünf Sitzungen war der Abschlussprüfer anwesend.

VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS

Die Gesamthöhe der Vergütung des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung beschlossen, die Aufteilung der Summe wird dem Aufsichtsrat überlassen. Die 8. ordentliche Hauptversammlung beschloss im September 2020 über die Gesamthöhe der Aufsichtsrats- vergütungen. Für das Geschäftsjahr 2019/2020 wurden an die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020/2021 Vergütungen in folgender Höhe ausbezahlt:

Mitglied Betrag
Dr. Hubertine Underberg-Ruder EUR 12.000
KR Eduard Kranebitter EUR 8.000
Dr. Tobias Bürgers EUR 8.000
Gesamt: EUR 28.000

Für Reisekosten el für Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020/2021 eine Vergütung in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 2) an. Jegliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden wie mit unabhängigen Dritten durchgeführt und entsprechen den Prinzipien der Fremdüblichkeit. Details hierzu nden sich im Anhang zum Konzernabschluss unter „Nahestehende Personen und Unternehmen“. Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden keine zustimmungspichtigen Verträge im Sinne der L-Regel 48 vereinbart. Sofern davor zustimmungspichtige Verträge abgeschlossen wurden, waren diese vom Aufsichtsrat genehmigt und wurden, sofern sie über den Zeitraum eines Geschäftsjahres hinausreichten, vom Aufsichtsrat bestätigt.

VERGÜTUNG DES VORSTANDS

Die Aufwendungen für die Bezüge der Mitglieder des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2020/2021 gemäß Konzernabschluss der Gurktaler AG auf TEUR 123 (im Vorjahr TEUR 116).

GLEICHBEHANDLUNG

Die Gurktaler AG beschäftigt vier MitarbeiterInnen. Die Besetzung von Positionen wird unter nachvollzieh- baren Kriterien und unter größter Objektivität getroffen. Die Gleichbehandlung unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder anderen Kriterien nimmt dabei oberste Priorität ein. Bei der Gurktaler AG haben zwei der vier MitarbeiterInnen eine Führungsposition. Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus vier Mitgliedern, der Aufsichtsratsvorsitzenden und drei Mitgliedern des Aufsichtsrats. Die Frauenquote liegt somit bei 25 %. Im Vorstand ist derzeit ausschließlich Herr Mag. Wolfgang Spiller tätig.

ABSCHLUSSPRÜFER

In der 8. ordentlichen Hauptversammlung vom 23. September 2020 wurde die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020/2021 bestellt. Die Honorare für die Aufwendungen der Abschlussprüfer belaufen sich auf rund TEUR 59 und beinhalten die Prüfung des Konzernabschlusses, andere Bestätigungsleistungen und sonstige Leistungen.

Wien, am 28. Juni 2021

Der Vorstand
Mag.# BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Das Geschäftsjahr 2020/2021 war von der Corona-Pandemie geprägt. Während die erste Infektionswelle im Frühjahr 2020 von den für die Gurktaler Aktiengesellschaft relevanten Volkswirtschaften rückblickend relativ gut bewältigt werden konnte, stellte sich die zweite Welle als schwieriger zu kontrollieren heraus. In Österreich und Deutschland beschlossen die Regierungen Ende 2020 den zweiten Lockdown, der bis weit in das Frühjahr 2021 hinein dauerte. Durch die ab Anfang 2021 gestarteten Impfungen konnten zum Ende des Geschäftsjahres das Infektionsgeschehen gebremst und Lockerungen umgesetzt werden. Ungarn war von der Pandemie 2021 besonders stark betroffen. Aufgrund der guten Positionierung im Lebensmitteleinzelhandel wurde dennoch ein besseres Ergebnis als geplant erzielt. Insgesamt kann die Gurktaler AG trotz schwieriger Rahmenbedingungen auf ein gutes Geschäftsjahr zurückblicken.

Der Aufsichtsrat der Gurktaler AG verantwortet aktiv die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens im Interesse der Aktionäre, begleitet das Unternehmen und nimmt umfassend die ihm nach Gesetz und Satzung aufgetragenen Aufgaben wahr. Im Geschäftsjahr 2020/2021 traf sich der Aufsichtsrat zu fünf ordentlichen Sitzungen. Im Zuge dieser Sitzungen wurde er vom Vorstand über wesentliche Angelegenheiten der Geschäftsführung, die Geschäftsentwicklung sowie die Lage des Unternehmens und seiner Beteiligungen unterrichtet. Ein besonderes Augenmerk wurde in diesem Wirtschaftsjahr auf folgende Projekte gelegt: den Verkauf der Marke Leibwächter, der im Jänner 2021 abgeschlossen wurde, den Vorstandswechsel, die Pachtverträge sowie die Entwicklung der Beteiligungen in der Pandemie. Ferner begleitete der Aufsichtsrat die Verschmelzung der Leibwächter Kräuter GmbH in die Gurktaler AG sowie die Satzungsänderung in Bezug auf die Kapitalherabsetzung von EUR 4.500.000 auf EUR 4.208.728,00 durch den Einzug eigener Aktien.

Bei der 8. ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler AG wurde Herr Thomas Mempel als viertes Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Frau Mag. Karin Trimmel schied mit Ablauf ihres Vorstandsmandats Ende 2020 aus dem Vorstand aus und war im letzten Quartal des Wirtschaftsjahres noch in einer Marketingfunktion bei der Gurktaler AG beschäftigt. Der Aufsichtsrat bestellte mit 1. Jänner 2021 Herrn Mag. Wolfgang Spiller zum Alleinvorstand der Gurktaler AG bis Ende 2023.

Es nahmen bei vier der fünf ordentlichen Aufsichtsratssitzungen alle Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich oder über Webkonferenz teil. Bei einer Sitzung waren drei Mitglieder des Aufsichtsrats anwesend und das entschuldigte Mitglied durch eine Vollmacht vertreten. Eine detaillierte Aufstellung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats im Wirtschaftsjahr 2020/2021 finden Sie im Corporate-Governance-Bericht ab Seite 13.

Die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, wurde für das Geschäftsjahr 2020/2021 zum Abschlussprüfer gewählt. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. März 2021 wurden von der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Ferner wurde vom Abschlussprüfer festgestellt, dass der vom Vorstand aufgestellte Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht. Der vom Abschlussprüfer verfasste Prüfungsbericht wurde gemäß § 273 Abs. 4 UGB den Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020/2021 geprüft und in seiner Sitzung vom 29. Juni 2021 den Jahresabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der Gurktaler AG gemäß § 96 Abs. 4 AktG festgestellt. Ferner hat der Aufsichtsrat in der gleichen Sitzung den Konzernabschluss genehmigt.

Ebenfalls in der Sitzung vom 29. Juni 2021 hat der Aufsichtsrat – in Entsprechung des § 270 Abs. 1 UGB – beschlossen, der diesjährigen 9. ordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, sowohl hinsichtlich des Jahresabschlusses der Gurktaler AG als auch hinsichtlich des Konzernabschlusses zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021/2022 zu wählen.

Der Aufsichtsrat stimmt dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns zu. Weitere Informationen über die Arbeitsweise und die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses sind dem Corporate-Governance-Bericht ab Seite 13 des Geschäftsberichts zu entnehmen.

Wien, am 29. Juni 2021

Dr. Hubertine Underberg-Ruder
Vorsitzende des Aufsichtsrats

Die traditionelle österreichische Kräuterspirituose wird nach überlieferten Rezepten in geheimen Verfahren hergestellt.

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020/21

Die nachstehenden Angaben umfassen den Konzernlagebericht und den Lagebericht der Gurktaler AG. Diese beiden Berichte werden gemäß § 267 Abs. 4 UGB in Verbindung mit § 251 Abs. 3 UGB integriert dargestellt.

WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Das vergangene Geschäftsjahr war weltweit von der Covid-19-Pandemie geprägt. Die Pandemie führte auf weltwirtschaftlicher Ebene zu einer globalen Rezession – der größten seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Schätzungen des Internationale Währungsfonds (IWF) zufolge brach die globale Wirtschaft 2020 um –3,5 % ein. In der Europäischen Union geht die Kommission für das Jahr 2020 von einem Rückgang des BIPs um –6,3 % aus. Innerhalb Europas lassen sich länderspezifische Unterschiede feststellen. Österreich verzeichnet im Jahr 2020 laut Annahmen von Statistik Austria eine Abnahme des realen BIPs um –6,6 % gegenüber 2019 und liegt damit im europaweiten Vergleich – bedingt vor allem durch den für Österreich so bedeutsamen Tourismussektor, der besonders stark von den Covid-Maßnahmen betroffen war – im unteren Drittel. In Deutschland rechnet man 2020 mit einer Veränderung um –4,9 % (preisbereinigt) gegenüber dem Vorjahr. Ähnlich war der Rückgang in Ungarn – hier dürfte das reale BIP im Vorjahresvergleich um –5 % gesunken sein. Angesichts schwankender Fallzahlen, der Ausbreitung neuer Virusvarianten sowie laufender Änderungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie sind die Prognosen über die künftige
Entwicklung mit erheblichen Unsicherheiten behaftet.

Vor diesem Hintergrund geht die Kommission für die EU-Wirtschaft in ihrer Winterprognose 2021 dennoch von einem Wachstum von rund 3,7 % im Jahr 2021 aus. Der EU-weite Fortschritt von Impfaktionen lässt vorsichtigen Optimismus aufkommen. Während im ersten Quartal 2021 mit einem weiteren Rückgang gerechnet wird, dürfte die Wirtschaftsleistung Schätzungen zufolge im Frühjahr wieder einem Aufwärtstrend folgen, der sich in der zweiten Jahreshälfte verstärken könnte. Für das Jahr 2022 prognostiziert das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung Wien (WIFO) je nach Szenario einen Anstieg zwischen 4,3 und 4,7 %. Auch in Deutschland wird Angaben des ifo-Instituts zufolge, jeweils verglichen mit dem Vorjahr, ein wirtschaftlicher Aufschwung mit einem Plus von 3,7 % für 2021 sowie 3,2 % für das Jahr 2022 erwartet. Das BIP in Ungarn könnte Einschätzungen der EU-Kommission zufolge 2021 um 4 % und 2022 um 5 % im Vorjahresvergleich zulegen.

Die Covid-19-Pandemie hat auch die Lage am Arbeitsmarkt deutlich verschlechtert. Nachdem die Quote der Arbeitslosen in Österreich bis 2019 das dritte Jahr in Folge sank, stieg sie 2020 nach nationaler Definition des Arbeitsmarktservice auf 9,9 % an (7,4 % im Vorjahr). Das entspricht einem Anstieg um 2,5 Prozentpunkte gegenüber 2019. Die Arbeitslosenquote auf Grundlage der EUROSTAT-Definition belief sich 2020 auf 5,4 %. Wesentlicher Faktor hierfür ist der Ausbruch der Pandemie im März 2020. Es ist anzunehmen, dass sich die Krise noch länger auf den Arbeitsmarkt in Österreich auswirken wird, dennoch wird mittelfristig wieder mit einem Rückgang der Arbeitslosenzahlen gerechnet: Nach Schätzungen des WIFO soll die Arbeitslosenquote 2021 im weiteren Verlauf wieder von derzeit rund 9,9 % auf etwa 9,2 % und 2022 auf rund 8,4 % sinken.

TOURISMUS IN ÖSTERREICH

In der österreichischen Volkswirtschaft stellt der Tourismus einen bedeutsamen Wirtschaftssektor dar. Während in den letzten zehn Jahren ein stetiger Anstieg der Ankunfts- und Nächtigungszahlen zu beobachten war, wurde 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie und der damit einhergehenden nationalen wie auch internationalen Maßnahmen ein signifikanter Rückgang verzeichnet. Seit März 2020 treffen die Auswirkungen der weltweiten Covid-19-Krise die Tourismusbranche hart. Neben internationalen Reisebeschränkungen und einem drastischen Einbruch des Flugverkehrs führten unter anderen temporäre Betriebsschließungen zu Rückgängen im Vergleich zum Vorjahr. Der Tourismusstatistik Österreich der Österreich Werbung zufolge sank die Anzahl der Nächtigungen von rund 152,7 Mio. (Stand 2019) auf rund 97,9 Mio. im Jahre 2020. Das entspricht einem Rückgang von –35,9 % im Vergleich zum Vorjahr. Insbesondere sank die Anzahl der Nächtigungen der ausländischen Gäste. Parallel dazu wurde bei den Ankünften eine Reduktion um –45,8 % im Vorjahresvergleich verzeichnet – rund 46,2 Mio. Ankünften im Jahr 2019 stehen rund 25 Mio. im Jahr 2020 gegenüber. Diese Entwicklung setzt sich zu Beginn des Kalenderjahres 2021 fort. Im Januar und Februar wurde ein Minus von –95,3 % bei Nächtigungen und –96,1 % bei Ankünften verzeichnet.# ÖSTERREICHISCHE EINZELHANDELSWIRTSCHAFT 2020 – STABILES UMSATZNIVEAU +0,1 %

Trotz spürbarer Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie stieg basierend auf Angaben von Statistik Austria der nominale Umsatz 2020 um 0,1 % – wesentlicher Faktor war der Lebensmitteleinzelhandel. Dieser erzielte im Vorjahresvergleich ein deutliches Umsatzplus von nominellen 8,9 % (7 % preisbereinigt) und hob sich so deutlich von anderen Wirtschaftszweigen ab. Der Handel im Non-Food-Sektor erlebte einen Umsatzrückgang von nominellen –3,6 % gegenüber 2019 (–3,9 % preisbereinigt). Bezieht man die Preisveränderungen mit ein, sank das Gesamtabsatzvolumen der österreichischen Einzelhandelswirtschaft um –0,3 % gegenüber dem Vorjahr. Da die wirtschaftliche Entwicklung im wesentlichen Zusammenhang mit dem weiteren Vorgehen in der Eindämmung der Pandemie steht, lässt sich auch hier keine verlässliche Prognose geben. Es kann jedoch angenommen werden, dass der Lebensmitteleinzelhandel vermutlich weiterhin gut durch die Krise kommen wird.

BRANCHENTRENDS UND WETTBEWERBSSITUATION AM ÖSTERREICHISCHEN GETRÄNKEMARKT

Der Spirituosenmarkt in Österreich ist im Geschäftsjahr 2020 im Absatz um 15 % gewachsen. Durch eine hohe Preisaggressivität des Handels konnte das Umsatzwachstum mit dieser Entwicklung nicht Schritt halten – das Umsatzwachstum war um mehr als 2 %-Punkte schwächer als die Absatzentwickung. Der Kräutermarkt entwickelt sich im Absatz im Geschäftsjahr 2020/2021 positiv mit + 7,3 %. Das Umsatzwachstum lag auch hier mit weniger als 5 % Wachstum unter der Absatzentwicklung. Der Absatz der Pachtmarken Gurktaler und Rossbacher entwickelt sich in diesem Zeitraum leicht positiv mit einem Wachstum von +0,25 %. Der Umsatz war im Inland durch eine gesteigerte Aktionsintensität sogar rückläufig.

GURKTALER UND IHRE BETEILIGUNGSGESELLSCHAFTEN

Die Gurktaler AG fungiert als geschäftsführende Holding der Gurktaler Gruppe und erbringt für Beteiligungsunternehmen Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung. Sie hält keine Zweigniederlassungen. Die Geschäfts- tätigkeit der Gurktaler Gruppe stützt sich im Wesentlichen auf zwei Bereiche: Zum einen erfolgt die Verpachtung des operativen Geschäfts der nachstehenden Kräuterspirituosenunternehmen an die Schlumberger Gruppe:
* Gurktaler Alpenkräuter GmbH (100 %), Gurk
* „Rossbacher“ Vertriebs GmbH (100 %), Wien

20 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021 LAGEBERICHT

Zum anderen hält die Gurktaler AG die Finanzbeteiligungen an den Kräuterspirituosenunternehmen Peter Zwack & Consorten Handels-AG (49,998 %), Wien, (die wiederum eine Beteiligung von 50 % plus einer Aktie an Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn, hält) und Underberg GmbH & Co KG (14,423 %) in Rheinberg, Deutschland. Die Ergebnisanteile der Beteiligung an der Underberg GmbH & Co KG werden im Finanzergebnis dargestellt. Die Pachterträge für Gurktaler Alpenkräuter, Rossbacher und Leibwächter ergehen seit Jänner 2013 an die Gurktaler Gruppe. Wie auch in der Vergangenheit erfolgt die Verpachtung des operativen Geschäfts der oben genannten Gesellschaften an die Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH. Die Pachtverträge definieren einen umsatzabhängigen Pachtzins, dessen Höhe von der Ertragsspanne der jeweiligen Produkte sowie den damit verbundenen Funktionen und Risiken durch die Verpachtung abhängt. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Pachterträge als Umsatzerlöse ausgewiesen. Die Marke Leibwächter, die ebenfalls bis Ende 2020 an die Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH verpachtet war, wurde mit 25.11.2020 an die Marussia Beverages AG verkauft. Das Closing erfolgte am 19.2.2021, zuvor wurden 145.636 Stammaktien der Gurktaler AG gemäß Beteiligungsmeldung vom 12.1.2021 als Teil des Markenverkaufs an die Leibwächter Kräuter GmbH übertragen und das Aktienrückkaufprogramm am 10.3.2021 abgeschlossen. Die Leibwächter Kräuter GmbH wurde mit Stichtag 30.9.2020 mit der Gurktaler AG verschmolzen. Gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11.09.2018 wurde die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von 145.636 Stück eigenen Stammaktien am 26.3.2021 verlautbart.

GESCHÄFTSFELD DEUTSCHLAND: UNDERBERG GMBH & CO KG, RHEINBERG

Die Underberg GmbH & Co KG, Rheinberg, und die mit ihr verbundenen Gesellschaften sind im Wesentlichen auf die Herstellung und den Vertrieb von Underberg spezialisiert. Zudem hält sie die Warenzeichen der Marke Underberg und der Riemerschmid-Gruppe sowie Beteiligungen in Deutschland, Frankreich und Brasilien. Die gesetzlichen Bestimmungen für eine GmbH & Co KG nach deutschem Recht führen dazu, dass das Ergebnis des Geschäftsjahres 2020/2021 der Underberg GmbH & Co KG, Rheinberg, noch nicht berücksichtigt wird und somit im Abschluss des Geschäftsjahres 2020/2021 der Gurktaler Gruppe nicht enthalten ist.

GESCHÄFTSFELD UNGARN: ZWACK UNICUM NYRT., BUDAPEST

In Ungarn war das Geschäft in den ersten neun Monate des Geschäftsjahres aufgrund der von der Regierung verhängten Covid-19-Maßnahmen rückläufig. Dieser Entwicklung setzte sich durch die auch im ersten Quartal 2021 anhaltenden Lockdown-Bestimmungen fort. Besonders betroffen waren das Gastronomie-Geschäft sowie die Exporte – insbesondere das Travel-Value-Geschäft. Die Zwack Unicum Nyrt. hat alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um die Covid-Krise möglichst unbeschadet zu überstehen. Daher ist im angelaufenen Geschäftsjahr wieder mit einem positiven Ergebnis zu rechnen.

21 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021 LAGEBERICHT

ERGEBNIS- UND BILANZKENNZAHLEN – KONZERN GURKTALER AG

IFRS 2020/2021 2019/2020
Umsatz in EUR Mio. 0,8 1,0
Betriebsergebnis in EUR Mio. 3,0 0,5
At-Equity-Ergebnis in EUR Mio. 1,0 1,1
Finanzergebnis in EUR Mio. 0,1 0,5
Ergebnis vor Ertragsteuern in EUR Mio. 4,1 2,1
Angesammelte Ergebnisse in EUR Mio. 11,5 8,4
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in EUR Mio. 0,4 0,2
Ergebnis je Aktie in EUR 1,49 0,68
Eigenkapitalquote in % 95,4 97,2
Umsatzrentabilität in % 487,2 223,4
Eigenkapitalrentabilität in % 13,3 7,2

KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS

Gurktaler berichtet nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind. Die Gurktaler Gruppe ist operativ ausschließlich in Österreich tätig.

UMSATZ

Der Umsatz ergibt sich im Wesentlichen aus den Pachterträgen für Gurktaler Alpenkräuter, Rossbacher und Leib- wächter (bis Ende Q3 2020). Im Geschäftsjahr 2020/2021 erzielte die Unternehmensgruppe Gurktaler – bedingt durch die Covid-19-Krise sowie durch den Wegfall des Pachtertrags von Leibwächter im letzten Quartal des Wirtschaftsjahres – mit TEUR 841 einen um 11,7 % geringeren Umsatz als im Vorjahr. Bei der Marke Gurktaler war das Exportgeschäft wachsend. Im Inlandsgeschäft konnte die Marke Rossbacher gegenüber dem Plan gesteigerte Umsätze erzielen.

ERGEBNIS

Für das Geschäftsjahr 2020/2021 wird ein Betriebsergebnis (EBIT) von TEUR 3.031 ausgewiesen (Vorjahr: TEUR 466). Das Betriebsergebnis ist im abgelaufenen Wirtschaftsjahr im Wesentlichen durch Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen, nämlich dem Markenrecht von Leibwächter, bestimmt. Bei gesunkenen Umsätzen sind die Kosten durch temporär höhere Personalkosten, zusätzliche Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Markenverkauf und den weiteren gesellschaftsrechtlichen Veränderungen sowie geringere Verrechnungen innerhalb der Gruppe leicht gestiegen. Das At-Equity-Ergebnis umfasst die Erträge der At-Equity-Beteiligung in Ungarn mit EUR 1,0 Mio. (Vorjahr: EUR 1,1 Mio.). Das Finanzergebnis umfasst im Wesentlichen das Beteiligungsergebnis der Underberg GmbH & Co KG mit Sitz in Rheinberg, Deutschland, im Ausmaß von EUR 0,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,5 Mio.) und Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 4). An Ertragsteuern wurden im Geschäftsjahr 2020/2021 EUR –0,8 Mio. (Vorjahr: EUR –0,6 Mio.) verbucht. Die Steigerung kommt überwiegend aus dem Markenrechtsverkauf, der über dem Buchwert liegt. Das Konzernjahresergebnis beträgt in Summe EUR 3,3 Mio. nach EUR 1,5 Mio. im Vorjahr. Daraus resultiert ein Ergebnis je Aktie in Höhe von EUR 1,49 (Vorjahr: EUR 0,68). Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 23. September 2021 eine Dividende in Höhe von EUR 0,16 je bezugsberechtigter Aktie (Stamm- und Vorzugsaktie) nach je EUR 0,08 im Vorjahr vorschlagen. Mit dieser Ausschüttung soll eine Mindestverzinsung für die Aktionäre sichergestellt, aber zugleich insbesondere vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie auch die Liquidität der Gesellschaft abgesichert werden. Die aus dem Verkauf der Marke Leibwächter erzielten Erträge sind zum Teil in Form der

22 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021 LAGEBERICHT

übertragenen Aktien erfolgt, und zu weiteren Teilen werden sie erst kurz- und langfristig einlangen. Über deren Verwendung werden umfassende interne Beratungen angestellt.

INVESTITIONEN

Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurde als Ersatz für ein Leasingfahrzeug ein vollelektrisches KFZ angeschafft, das neben diverser Förderungsvarianten auch eine degressive Abschreibung erlaubt. Darüber hinaus wurden wie im Vorjahr keine wesentlichen Investitionen getätigt.

VERMÖGENS- UND KAPITALSTRUKTUR

Die Eigenmittel zum Bilanzstichtag 31. März 2021 belaufen sich auf EUR 31,6 Mio. (Vorjahr: EUR 29,9 Mio.). Daraus errechnet sich bei einer Bilanzsumme von EUR 33,2 Mio.## CASHFLOW-KENNZAHLEN

Der Nettozahlungsmittelzufluss aus der laufenden Tätigkeit beträgt im Geschäftsjahr 2020/2021 EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,2 Mio.) und ist im Wesentlichen durch die Pachterträge, sich teilweise überlagernde Effekte aus dem Verkauf der Marke Leibwächter sowie Korrekturen für unbare Aufwendungen und Erträge bestimmt. Der Cashflow aus De-Investitionen setzt sich aus dem Verkauf der Marke Leibwächter und zurückgeführten Darlehen, die an Dritte gewährt wurden, zusammen. Die Zuflüsse im Zusammenhang mit dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten (im Vorjahr als „zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswert“ berichtet) hatten im Vorjahr keinen Cashflow-Effekt, nunmehr sind sie der wesentliche Treiber.

2020/2021 2019/2020
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in EUR Mio. 0,4 0,2
Cashflow aus (De-)Investitionen in EUR Mio. 4,9 0,2
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in EUR Mio. –0,2 –0,4
Anfangsbestand der liquiden Mittel in TEUR 1 2
Endbestand der liquiden Mittel in TEUR 5.069 1

NICHT FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Langfristiges Denken und verantwortungsvolles Handeln sind die Grundlage des wirtschaftlichen Erfolgs. Auch die Gurktaler Gruppe orientiert ihre Strategie und Vision an ökologischer, ökonomischer und soziokultureller Nachhaltigkeit.

MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER

Im Geschäftsjahr 2020/2021 waren in den Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises im Durchschnitt drei sowie vom 1. Jänner 2021 bis zum Stichtag 31. März 2021 vier MitarbeiterInnen beschäftigt. Während der Corona-Krise und der von der Bundesregierung verhängten Lockdown-Beschränkungen hat die Unternehmensleitung größten Wert auf die Umsetzung der Corona-Maßnahmen gelegt. Die Mitarbeiterinnen arbeiteten überwiegend im Homeoffice, und für jene Mitarbeiter, die im Unternehmen vor Ort tätig waren, wurden Sicherheitskonzepte im Einklang mit den Covid-19-Vorgaben der Bundesregierung entwickelt. Soweit dies möglich war, wurden Besprechungen virtuell abgehalten, um persönliche Kontakte einzuschränken.

23 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021 LAGEBERICHT

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Im Geschäftsjahr 2020/2021 fielen keine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung an.

RISIKOMANAGEMENT

Das operative Risikomanagement für die Gurktaler Gruppe wird durch die Schlumberger Gruppe ausgeübt.

EINZELABSCHLUSS/JAHRESABSCHLUSS GURKTALER AG NACH UGB

Kennzahlen

Gurktaler AG Einzelabschluss 2020/2021 2019/2020 2018/2019
Eigenkapitalquote in % 95,0 96,2 96,7
Umsatz in TEUR 585 423 395
Betriebsergebnis in TEUR 3.559 –379 –364
EGT (Ergebnis vor Steuern) in TEUR 5.231 586 2.439

UMSATZ UND ERGEBNIS

Die Umsatzerlöse aus der geschäftsleitenden Verwaltung, weiterverrechneten Kosten und überrechneten Avalprovisionen betrugen TEUR 585 (VJ TEUR 423). Die Veränderung ist in einem gestiegenem Leistungsumfang begründet. Das Betriebsergebnis ist im Wesentlichen durch Erträge aus dem Verkauf des Leibwächter-Markenrechts bedingt. Temporär höhere Personalkosten von Jänner bis März 2021, zusätzliche Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Markenverkauf und den weiteren gesellschaftsrechtlichen Veränderungen sowie geringere Verrechnungen innerhalb der Gruppe führten zu leicht gestiegenen Kosten. In Summe ist das Betriebsergebnis von TEUR –379 im Vorjahr auf nunmehr TEUR 3.559 gestiegen. Das Ergebnis vor Steuern ist von TEUR 586 im Wirtschaftsjahr 2019/2020, in welchem der Beteiligungsertrag aus der Dividende von Zwack Unicum NYRT pandemiebedingt noch nicht inkludiert war, auf TEUR 5.231 gestiegen.

VERMÖGENS- UND KAPITALSTRUKTUR

Die Eigenmittel der Gurktaler AG zum Bilanzstichtag 31. März 2021 belaufen sich auf EUR 35,4 Mio. (Vorjahr: EUR 32,0 Mio.). Daraus errechnet sich bei einer Bilanzsumme von EUR 37,3 Mio. eine Eigenmittelquote von 95,0 % (Vorjahr: 96,2 %). Die Gurktaler AG verfügt damit auch nach dem bisherigen Höhepunkt der Covid-19-Krise über eine solide Eigenmittelausstattung.

COVID-19

Die Bundesregierungen in Österreich, Deutschland und Ungarn, aber auch die Europäische Zentralbank (EZB) haben ein umfangreiches Covid-19-Krisenpaket geschnürt, um die Wirtschaft in dieser Krisenphase aufzufangen. Ein abschließender Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage kann aktuell nicht vorhergesehen werden. Der Vorstand und Aufsichtsrat sehen als gesetzliche Vertreter der Gesellschaft keine existenzielle Gefahr aus den Auswirkungen der Pandemie auf die Gurktaler AG, da die Gesellschaft über eine solide Eigenkapitalquote und ausreichende Reserven verfügt. Es mussten auch keine Hilfsfonds angefragt bzw. wegen der Art der Tätigkeiten sowie der getroffenen Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Homeoffice keine Kurzarbeit angeordnet werden. Das Risikomanagement bei den Finanzbeteiligungen der Gurktaler AG wird durch ein aktives Beteiligungsmanagement umgesetzt und beinhaltet den Informationsaustausch mit den Entscheidungsträgern sowie ein regelmäßiges Berichtswesen.

24 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021 LAGEBERICHT

ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB

Das Grundkapital der Gurktaler AG setzt sich aus 750.000 Vorzugsaktien und 1.354.364 Stammaktien zusammen, wobei jede Aktie am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt ist. Die Vorzugsaktien sind stimmrechtslose Aktien mit einer Vorzugsdividende von 4 % auf den auf die Stückaktien entfallenden Anteil am Grundkapital, wobei für den nachzuzahlenden Dividendenvorzug § 12a AktG gilt. Großaktionär der Gurktaler AG ist die H. Underberg-Albrecht GmbH & Co Verwaltungs- und Vertriebs KG Rheinberg, Deutschland, die mehr als 83 % der Stammaktien hält. In Bezug auf die restlichen 17 % der Stammaktien sind der Gesellschaft keine Aktionäre bekannt, deren Beteiligung zumindest 10 % im Sinne des § 243a Abs. 1 Z 3 UGB beträgt. Die Gurktaler-Stammaktie (ISIN AT 0000A0Z9G3) und Vorzugsaktie (ISIN AT 0000A0Z9H1) notieren im Segment „standard market auction“ der Wiener Börse. Dem Vorstand sind keine besonderen Kontrollrechte von Aktieninhabern bekannt. Es sind keine wesentlichen Beteiligungen von Mitarbeitern der Gurktaler Gruppe bekannt. Wie jedem Aktionär steht es auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Aktienbesitz frei, ihre Stimmrechte in Hauptversammlungen auszuüben. Es bestehen keine nicht unmittelbar aus dem Gesetz abgeleiteten Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und über die Änderung der Satzung der Gesellschaft. Darüber hinaus existieren keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

AUSBLICK AUF DAS GESCHÄFTSJAHR 2021/2022

Die Entwicklung für das Geschäftsjahr 2021/2022 kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorhergesehen werden. Die Hoffnung auf die Bewältigung der Pandemie durch Impfungen und die damit verbundene Rückkehr zur Normalität lassen uns jedoch optimistisch auf das Geschäftsjahr blicken. Der Wegfall des Pachtertrags der Marke Leibwächter kann nur zum Teil durch strukturelle Veränderungen kompensiert werden. Die administrative Betreuung durch die Schlumberger Gruppe wird im Laufe des Jahres 2021 beendet und durch eine vermehrte Eigenleistung sowie externe Unterstützung ersetzt. Die Entwicklung der Finanzbeteiligungen ist – wie bereits in der Vergangenheit – schwer vorherzusagen. Insbesondere die Entwicklung im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise, welche auch die für die Gurktaler AG relevanten Länder Deutschland und Ungarn betrifft, ist noch völlig offen und lässt keine in Zahlen ausgedrückte Prognose zu. Das Unternehmen verfügt über ausreichende Reserven und benötigt daher weder Hilfsfonds noch andere Förderungen.

BEDEUTENDE EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die gesamte Weltwirtschaft wirken sich auch weiterhin auf die operativen Geschäftsfelder sowie Beteiligungen der Gurktaler AG aus, gefährden sie jedoch nicht in ihrem Bestand.

Wien, am 29. Juni 2021
Der Vorstand
Mag. Wolfgang Spiller

25 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021 LAGEBERICHT

26 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021 KONZERNABSCHLUSS KONZERNABSCHLUSSKONZERNABSCHLUSS GURKTALER AG GURKTALER AG KONZERNBILANZ 26 KONZERNGEWINN-UND-VERLUSTRECHNUNG 28 KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG 28 KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG 29 KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG 30 ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS 31 BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS 69

KONZERNBILANZ ZUM 31. MÄRZ 2021KONZERNBILANZ ZUM 31. MÄRZ 2021

AKTIVA 31.3.2021 31.3.2020
TEUR TEUR
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 91 78
Immaterielle Vermögenswerte 4.032 4.032
Anteile an assoziierten Unternehmen 13.293 12.328
Andere finanzielle Vermögenswerte 2.914 2.914
Sonstige Forderungen 3.253 3
23.583 19.355
Kurzfristige Vermögenswerte
Lieferforderungen 42 215
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 1.174 1.093
Sonstige Forderungen 3.285 2.642
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 5.069 1
9.570 3.951
Als zur Veräußerung gehalten eingestufte Vermögenswerte 0 7.500
9.570 11.451
33.153 30.806

AZ = Anhangzahl
Der Anhang auf den Seiten 31 bis 68 ist ein integrierter Bestandteil dieses Konzernabschlusses.# GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021 KONZERNABSCHLUSS

PASSIVA

AZ TEUR 31.3.2021 31.3.2020
Konzerneigenkapital
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital
Grundkapital 4.209 4.500
Kapitalrücklagen 15.974 17.139
Rücklage Neubewertungseffekte Abfertigungen –44 –52
Angesammelte Ergebnisse 11.499 8.359
Gesamt 31.638 29.946
Langfristige Schulden
Leasingverbindlichkeiten 36 53
Passive latente Steuern 588 414
Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer 111 115
Gesamt 735 582
Kurzfristige Schulden
Leasingverbindlichkeiten 19 32
Lieferverbindlichkeiten 27 34
Sonstige Verbindlichkeiten 218 212
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 516 0
Gesamt 780 278
Summe Passiva 33.153 30.806

AZ = Anhangzahl

Der Anhang auf den Seiten 31 bis 68 ist ein integrierter Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

KONZERNGEWINN-UND-VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020/2021

AZ TEUR 2020/2021 2019/2020
Umsatzerlöse 841.952
5 Sonstige betriebliche Erträge 3.098 314
6 Personalaufwand –410 –372
7 Aufwand für Abschreibungen und Wertminderungen –32 –29
8 Sonstige betriebliche Aufwendungen –466 –399
9 Betriebsergebnis 3.031 466
Gewinn- und Verlustanteile von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 965 1.145
10 Finanzerträge 103 520
10 Finanzaufwendungen –2 –4
Gewinn vor Ertragsteuern 4.097 2.127
11 Ertragsteuern –777 –593
Konzernjahresergebnis 3.320 1.534
Davon entfallen auf:
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens 3.320 1.534
Konzernjahresergebnis 3.320 1.534
12 Ergebnis je Aktie, das den Anteilsinhabern des Mutterunternehmens im Geschäftsjahr zusteht (in EUR je Aktie) – verwässert und unverwässert 1,49 0,68

AZ = Anhangzahl

Der Anhang auf den Seiten 31 bis 68 ist ein integrierter Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020/2021

AZ TEUR 2020/2021 2019/2020
Konzernjahresergebnis 3.320 1.534
Posten, bei denen keine Umgliederung ins Periodenergebnis möglich ist:
11 Neubewertungseffekte gemäß IAS 19 –21
Steuern betreffend Neubewertungseffekte gemäß IAS 19 –3 5
8 Sonstiges Ergebnis 8 –16
Konzerngesamtergebnis 3.328 1.518
Davon entfallen auf:
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens 3.328 1.518
Konzerngesamtergebnis 3.328 1.518

AZ = Anhangzahl

Der Anhang auf den Seiten 31 bis 68 ist ein integrierter Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020/2021

AZ TEUR 2020/2021 2019/2020
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
27.1 Gewinn vor Ertragsteuern 4.097 2.127
Bereinigung um nicht zahlungswirksame Posten
Aufwand für Abschreibungen und Wertminderungen 32 29
Gewinn- und Verlustanteile aus assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden –965 –1.145
Veränderung der langfristigen Forderungen 7 0
Veränderung von langfristigen Rückstellungen –116 5
Gewinne (Verluste) aus dem Abgang von zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten –2.698 0
Eliminierung Zinsensaldo –12 –12
Zwischensumme 345 1.004
Veränderungen im Nettoumlaufvermögen
Veränderung von Forderungen 112 –309
Veränderung von Verbindlichkeiten –1 10
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel 456 705
Gezahlte/erhaltene Steuern –90 –505
Nettozahlungsmittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 366 200
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
27.2 Investitionen in Sachanlagen –45 0
Erlöse aus zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten 2.358 0
Rückführung gewährter Darlehen/gegebene Darlehen Dritte 2.587 –1.826
Erhaltene Dividenden 0 2.000
Erhaltene Zinsen 14 16
Nettozahlungsmittelzufluss aus der Investitionstätigkeit 4.914 190
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
27.3 Gewinnausschüttung –180 –360
Tilgungsanteil von Leasingzahlungen –32 –31
Nettozahlungsmittelabfluss/-zufluss aus der Finanzierungstätigkeit –212 –391
Veränderung der liquiden Mittel 5.068 –1
Entwicklung der liquiden Mittel
Anfangsbestand der liquiden Mittel 1
Zu-/Abnahme 5.068 –1
Endbestand der liquiden Mittel 5.069 1
Zusammensetzung der liquiden Mittel
Guthaben bei Kreditinstituten 5.069 1

AZ = Anhangzahl

Der Anhang auf den Seiten 31 bis 68 ist ein integrierter Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020/2021

Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital in TEUR

AZ Grundkapital Kapitalrücklagen Rücklage Neubewertungseffekte Abfertigung Angesammelte Ergebnisse Gesamt
Stand 1. April 2019 4.500 17.139 –36 7.192 28.795
Neubewertungseffekte gemäß IAS 19, nach Steuern 0 0 –16 0
Sonstiges Ergebnis 0 0 –16 0
Konzernjahresergebnis 0 0 0 1.534
Konzerngesamtergebnis 0 0 –16 1.534
26 Dividendenzahlungen 0 0 0 –360
Neubewertungseffekte gemäß IFRS 16 0 0 0 –7
Stand 31. März 2020 4.500 17.139 –52 8.359 29.946

in TEUR

AZ Grundkapital Kapitalrücklagen Rücklage Neubewertungseffekte Abfertigung Angesammelte Ergebnisse Gesamt
Stand 1. April 2020 4.500 17.139 –52 8.359 29.946
Neubewertungseffekte gemäß IAS 19, nach Steuern 0 0 8 0
Sonstiges Ergebnis 0 0 8 0
Konzernjahresergebnis 0 0 0 3.320
Konzerngesamtergebnis 0 0 8 3.320
26 Dividendenzahlungen 0 0 0 –180
Erwerb eigener Anteile 0 –1.340 0 0
Eingebettetes Derivat 0 –116 0 0
Kapitalherabsetzung –291 291 0 0
Stand 31. März 2021 4.209 15.974 –44 11.499 31.638

AZ = Anhangzahl

Der Anhang auf den Seiten 31 bis 68 ist ein integrierter Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS ZUM 31. MÄRZ 2021

1 GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN

1.1 EINFÜHRUNG

Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, Österreich (im Folgenden kurz „die Gesellschaft“ und mit ihren Tochterunter-nehmen kurz „der Konzern“ genannt), ist wie die Hauptaktionärin der Gurktaler Aktiengesellschaft, die H. Underberg- Albrecht GmbH & Co. Verwaltungs- und Vertriebs KG, Rheinberg, Deutschland, ein Tochterunternehmen der Under-berg AG, Dietlikon, Schweiz. Der Sitz der Gesellschaft ist in Österreich, 1190 Wien, Heiligenstädter Straße 43. Die Gurktaler Aktiengesellschaft notiert an der Wiener Börse. Unternehmensgegenstand ist der Handel mit und die fabriksmäßige Erzeugung (in Form eines Industriebetriebs) von Waren aller Art, insbesondere alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken, wie Spirituosen, Weinen, alkoholfreien Getränken und dergleichen, einschließlich der Durchführung der damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Hinsichtlich der derzeit bestehenden Verpachtung der Geschäftsbetriebe siehe AZ 5. Der Konzernabschluss ist in tausend Euro (TEUR) aufgestellt. Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem unterfertigten Datum vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung frei-gegeben. Dieser Konzernabschluss sowie der Einzelabschluss des Mutterunternehmens, der nach Überleitung auf die anzuwen-denden Rechnungslegungsstandards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, werden am 29. Juni 2021 dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat und, im Falle einer Vorlage an die Hauptversammlung, die Gesellschafter können dabei den Einzelabschluss des Mutterunternehmens in einer Weise ändern, die auch die Präsentation des Konzernabschlusses beeinusst.

1.1.1 ENTWICKLUNG DER KONZERNSTRUKTUR

Die Underberg AG, Underberg GmbH & Co. KG und H. Underberg-Albrecht GmbH & Co. Verwaltungs- und Vertriebs KG haben mit Wirkung am 19. April 2017 einen Vertrag abgeschlossen, wonach zunächst die Underberg AG 1.126.093 Stück Stammaktien der Gurktaler Aktiengesellschaft (die „Übertragungsaktien“) an die Underberg GmbH & Co. KG und danach die Underberg GmbH & Co. KG die Übertragungsaktien an die H. Underberg-Albrecht GmbH & Co. Verwaltungs- und Vertriebs KG überträgt. Seitdem wird der Konzern von der H. Underberg-Albrecht GmbH & Co. Verwaltungs- und Vertriebs KG, Rheinberg, Deutsch-land, beherrscht, die mehr als 75 % der Stammaktien (mehr als 50 % der Gesamtaktien) des Konzerns hält.

1.1.2 KONSOLIDIERUNGSKREIS

Zum Bilanzstichtag 31. März 2021 sind neben der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, als Mutterunternehmen folgende Gesellschaften in den Konzernabschluss einbezogen:

Gesellschaft Anteil erfasst
„Rossbacher“ Vertriebs GmbH, Wien, Österreich 100 % VK
VK Gurktaler Alpenkräuter GmbH, Gurk, Österreich 100 % VK
Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft, Wien, Österreich 49,9 % Eq

VK = vollkonsolidiert, Eq = at equity

Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, hält keine direkte Beteiligung an der Zwack Unicum Nyrt, Budapest, Ungarn. Die Zwack Unicum Nyrt, Budapest, Ungarn, ist im Konzernabschluss der Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft, Wien, nach der Equity-Methode enthalten und wird indirekt über die Muttergesellschaft nach der Equity-Methode einbezogen. Die Leibwächter Kräuter GmbH, Wien, Österreich wurde im Berichtsjahr mit der Gurktaler Aktiengesellschaft verschmolzen. Aus dieser Umgründung ergibt sich keine Auswirkung auf den Konzernabschluss. Ansonsten ergaben sich im Berichtsjahr keine Änderungen im Konsolidierungskreis.

2 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

2.1 GRUNDLAGEN DER ABSCHLUSSERSTELLUNG

Der Konzernabschluss zum 31.# März 2021 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRSs), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach dem historischen Anschaffungskostenprinzip aufgestellt, mit der Ausnahme von anderen nanziellen Vermögenswerten, welche in Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die der Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRSs, wie sie in der EU anzuwenden sind, zugrunde gelegten Schät- zungen und Annahmen wirken sich auf die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von Eventualfor- derungen und -verbindlichkeiten zu den jeweiligen Bilanzstichtagen sowie die Höhe von Erträgen und Aufwendungen der Berichtsperiode aus. Annahmen sind insbesondere in die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten und Beteili- gungen eingeossen, siehe dazu auch Erläuterungen unter AZ 4.1. Obwohl diese Annahmen und Schätzungen nach bestem Wissen der Unternehmensleitung auf Basis der laufenden Ereignisse und Maßnahmen erfolgen, können die tatsächlichen Ergebnisse letztendlich von diesen Einschätzungen abweichen.

2.1.1 ÄNDERUNG DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN UND ANGABEN

2.1.1.1 NEUE UND GEÄNDERTE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN, DIE VON DER EU ÜBERNOMMEN UND IM GESCHÄFTSJAHR ERSTMALS ANGEWENDET WURDEN

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Änderungen bestehender IAS, IFRS bzw. Interpretationen sowie die neu herausgegebenen Standards und Interpretationen, soweit sie bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind, beachtet:

Standard Inhalt Pflicht zur Anwendung
IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs 01.01.2020
IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 Reform der Referenzzinssätze (IBOR-Reform) – Phase 1: Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 01.01.2020
IAS 1, IAS 8 Definition von „wesentlich“ 01.01.2020
Rahmenkonzept der IFRS Überarbeitetes Rahmenkonzept der IFRS 01.01.2020

Soweit im Einzelnen anwendbar, wurden die angeführten Bestimmungen im vorliegenden Konzernabschluss umgesetzt. Die Änderungen haben zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt.

IFRS 3 „Definition eines Geschäftsbetriebs“

Um als Geschäftsbetrieb zu gelten, muss ein Erwerb Ressourcen (inputs) und einen substanziellen Prozess (substantive process) umfassen, die zusammen wesentlich zu der Fähigkeit beitragen, Ergebnisse (outputs) hervorzubringen. Die neuen Regelungen bieten ein Rahmenwerk zur Beurteilung, wann ein substanzieller Prozess vorliegt. Künftig wird z. B. bei Start-Ups, die noch keine Umsätze erzielt haben, die Übernahme einer organisierten Belegschaft erforderlich sein, um die Denition eines Geschäftsbetriebs zu erfüllen. Die Denition des Begriffs „Outputs“ wird enger gefasst und betrifft nur noch Waren und Dienstleistungen für Kunden, die Erzielung von Kapitalerträgen und sonstigen Erträgen; Renditen in Form von Kosteneinsparungen und sonstigem wirtschaftli- chem Nutzen sind somit künftig ausgeschlossen. Darüber hinaus ist eine Beurteilung, ob Marktteilnehmer in der Lage sind, nicht übernommene Inputs und Prozesse zu ersetzen oder die erworbenen Tätigkeiten und Vermögenswerte zu integrieren, nicht mehr notwendig.

33 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021 KONZERNABSCHLUSS

Unternehmen dürfen optional einen sog. „concentration test“ durchführen. Dabei wird geprüft, ob sich im Wesentlichen der gesamte Fair Value der erworbenen Bruttovermögenswerte in einem Vermögenswert oder einer Gruppe gleichartiger Ver- mögenswerte konzentriert. Ist dies der Fall, wird gefolgert, dass kein Geschäftsbetrieb erworben wurde. Eine weitere Prüfung ist dann nicht notwendig. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Reform der Referenzzinssätze (IBOR-Reform) – Phase 1: Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7

Die Änderungen der ersten Phase des IASB-Projekts zur Reform der Referenzzinssätze sehen eine vorübergehende Befreiung von der Anwendung spezischer Hedge-Accounting-Anforderungen für Sicherungsbeziehungen vor, die direkt von der IBOR-Reform betroffen sind. Sie haben zur Folge, dass Sicherungsbeziehungen, die ansonsten infolge der Unsi- cherheit darüber, wann und wie Referenzzinssätze im Rahmen der IBOR-Reform ersetzt werden, zu beenden gewesen wären, fortzuführen sind. Etwaige Ineffektivitäten sind jedoch weiterhin im Gewinn oder Verlust zu erfassen. Angesichts der weiten Verbreitung von Sicherungsbeziehungen mit IBOR-basierten Verträgen, werden die Erleichterungen Unter- nehmen aller Branchen betreffen. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Änderungen an IAS 1 und IAS 8 „Definition von ‚wesentlich‘“

Die Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ und IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rech- nungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler“ und entsprechende Folgeänderungen an anderen IFRS: (i) vereinheitlichen die Denition von Wesentlichkeit in allen IFRS sowie dem Rahmenkonzept zur Rechnungslegung, (ii) enthalten Klarstellungen zur Denition von „wesentlich“ und (iii) zur Verschleierung wesentlicher durch unwesentliche Informationen. Die geänderte Denition lautet: „Informationen sind wesentlich, wenn unter normalen Umständen davon auszugehen ist, dass ihre unterlassene, falsche oder verschleierte Angabe die von den Hauptadressaten eines Abschlusses für allgemeine Zwecke, der Finanzinforma- tionen zum berichtenden Unternehmen enthält, getroffenen Entscheidungen beeinusst.“ Die Änderungen stellen klar, dass sich der Verweis auf die Verschleierung von Informationen auf Situationen bezieht, bei denen die Auswirkungen mit dem Weglassen oder der falschen Darstellung dieser Informationen vergleichbar sind. Sie besagt außerdem, dass ein Unternehmen Wesentlichkeit in Zusammenhang mit dem Abschluss als Ganzes zu bewerten hat. Zusätzlich wird die Bedeutung von „Hauptadressaten von Abschlüssen für allgemeine Zwecke” klargestellt, indem diese als „bestehende und potentielle Investoren, Kreditgeber und andere Gläubiger“ deniert werden, die im Hinblick auf von ihnen benötigte Finanzinformationen mehrheitlich auf die in den Abschlüssen gegebene Informationen zurückgreifen müssen. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Überarbeitetes Rahmenkonzept der IFRS

Der IASB hat eine Überarbeitung seines Rahmenkonzepts zur Rechnungslegung veröffentlicht, die bei der Erarbeitung neuer Standards und Interpretationen unmittelbar zugrunde gelegt wird. Wesentliche Änderungen sind:

  • Erhöhung der Bedeutung der Rechenschaft oder Verantwortlichkeit des Managements (stewardship) für die Zielsetzung der Finanzberichterstattung (Bereitstellung von entscheidungsnützlichen Informationen für die Ressourcenverteilung).
  • Betonung des Vorsichtsprinzips (prudence), deniert als Ausübung von Umsicht bei der Vornahme von Ermessensent- scheidungen angesichts eines unsicheren Umfelds, als Beitrag zur Neutralität.
  • Denition eines berichtspichtigen Unternehmens, das eine juristische Person oder Teil einer juristischen Person sein kann.
  • Überarbeitung der Denition eines Vermögenswerts als gegenwärtige vom Unternehmen beherrschte wirtschaftliche Ressource infolge von Ereignissen in der Vergangenheit.
  • Überarbeitung der Denition einer Schuld als gegenwärtige Verpichtung eines Unternehmens, eine wirtschaftliche Ressource infolge von Ereignissen in der Vergangenheit zu übertragen.

34 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021 KONZERNABSCHLUSS

  • Beseitigung von Wahrscheinlichkeitsschwellen bei Ansatz und Aufnahme zusätzlicher Leitlinien zum Abgang von Ver- mögenswerten und Schulden.
  • Aufnahme zusätzlicher Erläuterungen zu unterschiedlichen Bewertungskonzepten und zu berücksichtigender Faktoren bei ihrer Auswahl.
  • Festlegung von Gewinn bzw. Verlust (prot or loss) als primäre Leistungskennzahl und Feststellung, dass im sonstigen Ergebnis (other comprehensive income) erfasste Erträge und Aufwendungen grundsätzlich in den Gewinn oder Verlust umzugliedern sind (recycling), wenn hierdurch die Relevanz (relevance) bzw. die glaubwürdige Darstellung (faithful representation) des Abschlusses erhöht wird.

Durch die Überarbeitung des Rahmenkonzepts werden keine bestehenden IFRS geändert. Das überarbeitete Rahmenkon- zept wird künftig bei der Entwicklung neuer Standards und Interpretationen verwendet werden. Abschlusserstellern hilft das Rahmenkonzept möglicherweise auch bei der Entwicklung von Rechnungslegungsmethoden und Sachverhalten, für die es bislang noch keine IFRS-Regelungen gibt. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

2.1.1.2 STANDARDS, INTERPRETATIONEN UND ÄNDERUNGEN ZU VERÖFFENTLICHTEN STANDARDS, DIE IM GESCHÄFTSJAHR NOCH NICHT VERPFLICHTEND ANZUWENDEN SIND UND DIE VOM KONZERN NICHT VORZEITIG ANGEWENDET WURDEN

Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Standards und Interpretationen eingeführt oder geändert, die jedoch für das Geschäftsjahr 2020/2021 noch nicht verpichtend anzuwenden waren. Eine vorzeitige Anwendung ist nicht geplant.

Ausblick auf zukünftige IFRS-Regelungen (von EU übernommen, aber noch nicht anzuwenden):

Standard Inhalt Pflicht zur Anwendung
IFRS 16 Covid-19-bezogene Mietkonzessionen 01.06.2020
IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 Reform der Referenzzinssätze (IBOR-Reform) – Phase 2: Änderungen zu IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und zu IFRS 16 01.01.2021
IFRS 4 Vorübergehende Befreiung von IFRS 9 01.01.2021

IFRS 16 „Covid-19-bezogene Mietkonzessionen“

Infolge der Corona-Pandemie wurden Leasingnehmern Mietzugeständnisse in unterschiedlicher Form (z. B. Zahlungsbe- freiungen und Stundung von Leasingzahlungen) gewährt.# 35 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021 KONZERNABSCHLUSS

Reform der Referenzzinssätze (IBOR-Reform) – Phase 2: Änderungen zu IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und zu IFRS 16

Die Änderungen aus Phase 2 der Reform der Referenzzinssätze betreffen die tatsächliche Umstellung von Referenzzinssätzen.

Bilanzierung von Änderungen bei der Ermittlung vertraglicher Zahlungsströme als Folge der IBOR-Reform

Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten kommt es zu einer Erleichterung (practical expedient), wonach eine Änderung bei der Ermittlung vertraglicher Zahlungsströme aufgrund der IBOR-Reform durch Aktualisierung des Effektivzinssatzes nach den Regelungen des IFRS 9.B5.4.5 zu bilanzieren ist. Dadurch wird nicht unmittelbar ein Gewinn oder Verlust erfasst. Diese Erleichterung gilt nur für die o. g. Änderung und nur in dem Umfang, in dem die Änderung als direkte Folge der IBOR-Reform notwendig ist und die neue Ermittlung der vertraglichen Zahlungsströme wirtschaftlich mit der vorherigen gleichwertig ist.

Enddatum für Erleichterungen aus der Phase 1 für nicht vertraglich spezifizierte Risikokomponenten in Sicherungsbeziehungen

Den Änderungen der Phase 2 nach kommt es zu keiner prospektiv früheren Anwendung der Erleichterungen der Phase 1 in Bezug auf eine nicht vertraglich spezifizierte Risikokomponente, zu dem entweder Änderungen an der nicht vertraglich spezifizierten Risikokomponente vorgenommen werden oder die Sicherungsbeziehung beendet wird.

Zusätzliche, zeitlich beschränkte Ausnahmen von der Anwendung spezifischer Hedge-Accounting-Anforderungen

Für Sicherungsbeziehungen, die direkt von der IBOR-Reform betroffen sind, sehen die Änderungen der Phase 2 zusätzliche zeitlich beschränkte Erleichterungen in Bezug auf die Anwendung spezifischer Hedge-Accounting-Anforderungen des IAS 39 und IFRS 9 vor:

  • Änderungen in Bezug auf Designation und Hedge-Dokumentation: Erforderliche Änderungen an Designation und Dokumentation einer Sicherungsbeziehung führen nicht zur Beendigung derselben. Nach Wegfallen der Erleichterungen der Phase 1 ist die Hedge-Dokumentation an die Änderungen anzupassen, die durch die IBOR-Reform erforderlich werden, und zwar bis zum Ende des Berichtszeitraums, in dem die Änderungen vorgenommen wurden.
  • In der Cashflow-Hedge-Rücklage angesammelte Beträge: Infolge einer Änderung der vertraglichen Zahlungsströme kommt es zu keinem Recycling der Cashflow-Hedge-Rücklage. Wird die Beschreibung eines gesicherten Grundgeschäfts in der Hedge-Dokumentation geändert, geht man davon aus, dass die in der Cashflow-Hedge-Rücklage angesammelten Beträge auf dem neuen Referenzzinssatz basieren, auf Basis dessen die abgesicherten künftigen Zahlungsströme bestimmt werden.
  • Retrospektiver Effektivitätstest (nur IAS 39): Für Zwecke der Beurteilung der rückwirkenden Effektivität einer Sicherungsbeziehung auf kumulativer Basis kann ein Unternehmen auf Ebene einzelner Sicherungsbeziehungen die kumulativen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments auf Null zurücksetzen, wenn es die Erleichterungen in Bezug auf den retrospektiven Effektivitätstest, die durch die Änderungen der Phase 1 vorgesehen sind, nicht mehr anwendet (nur IAS 39).
  • Gruppen von Grundgeschäften: Bei der Änderung der Hedge-Beziehungen für Gruppen von Grundgeschäften werden die abgesicherten Grundgeschäfte Untergruppen auf Basis des abzusichernden Referenzzinssatzes zugeordnet. Der Referenzzinssatz für jede Untergruppe wird als abgesichertes Risiko bestimmt.
  • Risikokomponenten – Voraussetzung der separaten Identifizierbarkeit: Das „Separately identifiable“-Kriterium gilt für den neuen Referenzzinssatz als erfüllt, wenn erwartet wird, dass dieser binnen 24 Monaten ab dem Zeitpunkt der ersten Designation einzeln identifizierbar sein wird. Die 24-Monatsfrist gilt für jeden neuen Referenzzinssatz separat. Die Risikokomponente muss jedoch verlässlich zu bewerten sein.

Zusätzliche IFRS-7-Angaben im Zusammenhang mit der IBOR-Reform

Die Änderungen schreiben vor, anzugeben:

(i) wie das Unternehmen den Übergang zu neuen Referenzzinssätzen handhabt, seine Fortschritte und die Risiken, die sich aus dem Übergang ergeben,
(ii) quantitative Informationen über Derivate und Nicht-Derivate, für die der Übergang noch aussteht, getrennt nach wesentlichen Referenzzinssätzen und
(iii) eine Beschreibung aller Änderungen der Risikomanagementstrategie infolge der IBOR-Reform.

Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

IFRS 4 „Vorübergehende Befreiung von IFRS 9“

Mit den Änderungen an IFRS 4 sollen die durch den unterschiedlichen Geltungsbeginn des IFRS 9 Finanzinstrumente und des künftigen IFRS 17 Versicherungsverträge bedingten, vorübergehend auftretenden Bilanzierungsfragen geregelt werden. Um den Geltungsbeginn des IFRS 9 mit dem Geltungsbeginn des neuen IFRS 17 in Einklang zu bringen, wird insbesondere die vorübergehende Befreiung von IFRS 9 bis 2023 verlängert. Somit dürfen Versicherer auf Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2023 beginnen, anstatt IFRS 9 IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung anwenden.

Ein Versicherer, der die vorübergehende Befreiung von IFRS 9 in Anspruch nimmt, hat:

  • diejenigen Vorschriften des IFRS 9 anzuwenden, die für die Bereitstellung der in den Paragraphen 39B–39J des IFRS 4 verlangten Angaben erforderlich sind, und
  • mit Ausnahme der in den Paragraphen 20A–20Q, 39B–39J und 46–47 des IFRS 4 beschriebenen Fälle alle anderweitig einschlägigen IFRS auf seine Finanzinstrumente anzuwenden.

Nach Erlöschen der Voraussetzungen für eine vorübergehende Befreiung von IFRS 9 infolge einer Neubeurteilung darf das Unternehmen diese Befreiung nur bis zum Ende des Geschäftsjahres, das unmittelbar nach dieser Neubeurteilung begonnen hat, weiter in Anspruch nehmen. Auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, muss das Unternehmen IFRS 9 jedoch anwenden.

Durch die Änderung des Paragraph 20O des IFRS 4 darf das Unternehmen für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2023 beginnen, die einschlägigen Rechnungslegungsmethoden des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens nach den Paragraphen 35–36 des IAS 28 beibehalten.

Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

Ausblick auf zukünftige IFRS-Regelungen (von EU noch nicht übernommen):

Standard Inhalt Pflicht zur Anwendung
IAS 12 Änderungen an IAS 12: Latente Steuern auf Vermögensgegenstände und Schulden aus Einzeltransaktionen 01.01.2023
IAS 1 Änderungen an IAS 1: Anhangangaben zu Bilanzierungsmethoden 01.01.2023
IAS 8 Änderungen an IAS 8: Definition von Schätzungen 01.01.2023
IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2023
IAS 1 Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig 01.01.2023
IAS 16 Änderungen an IAS 16: Sachanlagen – Erlöse bevor beabsichtigter Nutzung 01.01.2022
IFRS 3 Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept der IFRS 01.01.2022
IAS 37 Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung 01.01.2022
Jährliche Verbesserungen der IFRS Zyklus 2018–2020 01.01.2022

Aus den oben angeführten übrigen Neufassungen bzw. Änderungen sind aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten. Es gibt keine weiteren Standards oder Interpretationen, die nicht verpflichtend anzuwenden sind und die eine wesentliche Auswirkung auf den Konzern hätten.

37 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021 KONZERNABSCHLUSS

2.2 KONSOLIDIERUNG

2.2.1 TOCHTERUNTERNEHMEN

Tochterunternehmen sind alle Unternehmen (einschließlich strukturierte Unternehmen), die vom Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn er die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen verliert. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen wurden alle auf den einheitlichen Konzernabschlussstichtag 31.# KONZERNABSCHLUSS

2.2.1 UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE

Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschbaren Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen. Bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss wird der zuvor erworbene Eigenkapitalanteil des Unternehmens mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bestimmt. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust ist in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Etwaige bedingte Gegenleistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden im Rahmen von IFRS 9 bewertet, und ein daraus resultierender Gewinn bzw. Verlust entweder im Gewinn oder Verlust oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet, und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Als Goodwill wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag aus der Neubewertung direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Konzerninterne Transaktionen, Salden sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften wurden, sofern notwendig, geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.

2.2.2 TRANSAKTIONEN MIT NICHT BEHERRSCHENDEN ANTEILEN OHNE VERLUST DER BEHERRSCHUNG

Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden als Transaktionen mit den Eigentümern des Konzerns, die in ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln, bilanziert. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten Leistung und dem erworbenen Anteil am Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung an nicht beherrschende Anteilseigner entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.

38 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021 KONZERNABSCHLUSS

2.2.3 VERÄUSSERUNG VON TOCHTERUNTERNEHMEN

Wenn der Konzern die Beherrschung über ein Unternehmen verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn oder Verlust erfasst. Der beizulegende Zeitwert ist der beim erstmaligen Ansatz eines assoziierten Unternehmens, Gemeinschaftsunternehmens oder eines finanziellen Vermögenswerts ermittelte beizulegende Zeitwert. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses Unternehmen so bilanziert, wie dies verlangt würde, wenn das Mutterunternehmen die zugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert hätte. Dies bedeutet, dass ein zuvor im sonstigen Ergebnis erfasster Gewinn oder Verlust vom Eigenkapital ins Ergebnis umgegliedert wird.

2.2.4 ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN

Assoziierte Unternehmen sind solche Unternehmen, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt, über die er aber keine Kontrolle besitzt, regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil zwischen 20 und 50 %. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert und anfänglich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil des Konzerns an assoziierten Unternehmen beinhaltet den beim Erwerb entstandenen Goodwill (nach Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen). Wenn sich die Beteiligungsquote an einem assoziierten Unternehmen verringert hat, dies jedoch ein assoziiertes Unternehmen bleibt, so wird nur der anteilige Betrag der zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne bzw. Verluste in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Veränderungen der Rücklagen sind anteilig in den Konzernrücklagen zu erfassen. Die kumulierten Veränderungen nach Erwerb werden gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Wenn der Verlustanteil des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen, inklusive anderer ungesicherter Forderungen, entspricht bzw. diesen übersteigt, erfasst der Konzern keine weiteren Verluste, es sei denn, er ist für das assoziierte Unternehmen Verpflichtungen eingegangen oder hat für das assoziierte Unternehmen Zahlungen geleistet. Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte vorliegen, dass hinsichtlich der Investition im assoziierten Unternehmen Wertminderungsaufwand berücksichtigt werden muss. In diesem Fall wird der Unterschied zwischen dem Buchwert und dem erzielbaren Betrag als Wertminderung erfasst und als „Gewinn- und Verlustanteile an assoziierten Unternehmen“ in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen eliminiert. Nicht realisierte Verluste werden ebenfalls eliminiert, es sei denn, die Transaktion deutet auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts hin. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden assoziierter Unternehmen wurden – sofern notwendig – geändert, um eine konzern einheitliche Bilanzierung zu gewährleisten. Veräußerungsgewinne und -verluste, die aus Anteilen an assoziierten Unternehmen resultieren, werden ergebniswirksam erfasst.

2.3 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Über das Geschäftssegment wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Hauptentscheidungsträger ist für Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu dem Geschäftssegment und für die Überprüfung von dessen Ertragskraft zuständig. Als Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand für strategische Entscheidungen ausgemacht.

2.4 WÄHRUNGSUMRECHNUNG

2.4.1 FUNKTIONALE WÄHRUNG UND BERICHTSWÄHRUNG

Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die Berichtswährung der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, darstellt.

39 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021 KONZERNABSCHLUSS

Die Konzernunternehmen führen ihre Bücher und sonstige Aufzeichnungen in der Währung des jeweiligen Landes, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, in dem sie gegründet und eingetragen sind. Die funktionale Währung ausländischer Tochterunternehmen ist die jeweilige Landeswährung.

2.4.2 TRANSAKTIONEN UND SALDEN

Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt oder Bewertungszeitpunkt bei Neubewertungen in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie sind im Eigenkapital als qualifizierte Cashflow Hedges und qualifizierte Net Investment Hedges zu erfassen. Fremdwährungsgewinne und -verluste, die aus der Umrechnung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Finanzschulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Finanzierungserträge oder -aufwendungen“ ausgewiesen. Alle anderen Fremdwährungsgewinne und -verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „sonstige betriebliche Erträge bzw. Aufwendungen“ ausgewiesen. Umrechnungsdifferenzen bei nicht monetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam verrechnet werden (z.B. erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente), sind als Teil des Gewinns bzw. Verlusts aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen. Demgegenüber sind Umrechnungsdifferenzen bei nicht monetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts im Eigenkapital berücksichtigt werden (z.B. als zur Veräußerung verfügbar klassifizierte Eigenkapitalinstrumente), innerhalb der Neubewertungsrücklage als Teil der sonstigen Rücklagen zu erfassen.# 2.4.3 KONZERNUNTERNEHMEN

Die Ergebnisse und Bilanzposten aller Konzernunternehmen (ausgenommen solche aus Hochinflationsländern), die eine vom Euro abweichende funktionale Währung haben, werden wie folgt in Euro umgerechnet:

  • Vermögenswerte und Schulden werden für jeden Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs umgerechnet.
  • Erträge und Aufwendungen werden für jede Gewinn- und Verlustrechnung zum Durchschnittskurs umgerechnet (es sei denn, die Verwendung des Durchschnittskurses führt nicht zu einer angemessenen Annäherung an die kumulativen Effekte, die sich bei Umrechnung zu den in den Transaktionstagen geltenden Kursen ergeben hätten; in diesem Fall sind Erträge und Aufwendungen zu ihren Transaktionskursen umzurechnen).
  • Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden als eigener Posten innerhalb der sonstigen Rücklagen im Eigenkapital erfasst.

Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden in den Konzernabschluss keine vollkonsolidierten Jahresabschlüsse in fremder Währung einbezogen. Goodwill und Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts, die beim Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstanden sind, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Unternehmens behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden im Eigenkapital erfasst.

2.5 SACHANLAGEN

Sachanlagen werden zu ihren um Abschreibungen verminderten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Anschaffungs- und Herstellungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nur dann als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts oder – sofern einschlägig – als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließt und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können. Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentliche Ersatzinvestition darstellen (day-to-day servicing), werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind.

40 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021 KONZERNABSCHLUSS

Erhaltene Zuschüsse von Dritten werden grundsätzlich im sonstigen operativen Ertrag ausgewiesen. Wurden diese Zuschüsse für Anschaffung bzw. Herstellung von Vermögenswerten gewährt, werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten dieser Vermögenswerte entsprechend gekürzt. Bei allen Vermögenswerten, außer vollelektrischen Fahrzeugen, erfolgt die Abschreibung linear, wobei die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte wie folgt auf den Restbuchwert abgeschrieben werden:

Abschreibung
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Übersteigt der Buchwert einer Sachanlage deren geschätzten erzielbaren Betrag, so wird er sofort auf Letzteren abgeschrieben. Gewinne und Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und unter dem Posten „sonstige betriebliche Erträge bzw. Aufwendungen“ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei vollelektrischen Fahrzeugen erfolgt die Abschreibung degressiv.

2.6 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst. Im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworbene immaterielle Vermögenswerte werden am Erwerbstag zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

2.6.1 MARKENRECHTE

Erworbenen Markenrechte werden zu ihren historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten erfasst. Markenrechte werden zum Zweck des Werthaltigkeitstests auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (cash generating units, CGU) aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt auf diejenigen CGU bzw. Gruppen von CGU gemäß den identifizierten Geschäftssegmenten, von denen erwartet wird, dass sie aus dem Zusammenschluss, bei dem das Markenrecht entstand, Nutzen ziehen. Die Überprüfung, ob eine Wertminderung beim Markenrecht vorliegt, wird jährlich vorgenommen. Wenn Anhaltspunkte vorliegen, die eine mögliche Wertminderung zur Folge haben könnten, wird häufiger überprüft. Der Buchwert des Markenrechts wird mit dem erzielbaren Betrag, d. h. mit dem höheren der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und Nutzungswert, verglichen. Eine Wertminderung wird sofort aufwandswirksam erfasst und gegebenenfalls in den nachfolgenden Perioden aufgeholt.

2.7 WERTMINDERUNG NICHT MONETÄRER VERMÖGENSWERTE

Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, wie beispielsweise Goodwill oder bestimmte Markenrechte, werden nicht planmäßig abgeschrieben; sie werden jährlich auf Wertminderungen hin geprüft. Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungen geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die Cashflows separat identifiziert werden können. Mit Ausnahme des Goodwills wird für nicht monetäre Vermögenswerte zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfolgen hat.

41 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021 KONZERNABSCHLUSS

2.8 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

IFRS 9 „Finanzinstrumente“ befasst sich mit der Klassifizierung, dem Ansatz und der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Die vollständige Fassung des IFRS 9 wurde im Juli 2014 veröffentlicht. Dieser Standard ersetzt die Abschnitte des IAS 39, „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“, die sich mit der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten befassen. IFRS 9 behält das gemischte Bewertungsmodell mit Vereinfachungen bei und schafft drei Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte:

  • fortgeführte Anschaffungskosten,
  • erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert und
  • erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert.

Der Konzern bewertet alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente in der Folge zum beizulegenden Zeitwert. Das Management des Konzerns hat entschieden, Effekte aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten im sonstigen Ergebnis darzustellen. Eine spätere Umgliederung dieser Gewinne und Verluste in den Gewinn oder Verlust erfolgt nach Ausbuchung des Instruments nicht. Dividenden aus solchen Instrumenten werden weiterhin im Gewinn oder Verlust unter den sonstigen Erträgen erfasst, wenn der Anspruch des Konzerns auf den Erhalt von Zahlungen begründet wird. IFRS 9 ersetzt das Wertminderungsmodell der „Incurred-Losses“ des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes Modell der „Expected-Losses“. Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt. Das neue Wertminderungsmodell findet auf zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Schuldinstrumente, Leasingforderungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, vertragliche Vermögenswerte (gemäß Definition im IFRS 15) und nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Kreditzusagen und Finanzgarantien – mit Ausnahme von als Finanzanlagen gehaltenen Dividendenpapieren – Anwendung. Nach IFRS 9 werden Wertberichtigungen auf einer der nachstehenden Grundlagen bewertet:

  • 12-Monats-Expected Loss: Für Finanzinstrumente, deren Kreditrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der Kreditausfälle zu erfassen, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf Monate erwartet wird.
  • Gesamtlaufzeit-Expected Loss: Für Finanzinstrumente, bei denen sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditausfälle zu erfassen. Die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle ist jedoch immer für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für vertragliche Vermögenswerte ohne eine wesentliche Finanzierungskomponente anzuwenden; ein Unternehmen kann diese Methode auch für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertragliche Vermögenswerte mit einer wesentlichen Finanzierungskomponente anwenden.

Der Konzern hat historisch keine Forderungsausfälle und Wertminderungen. Gleiches ist für die bestehenden Forderungen auch für die Zukunft zu erwarten. Leasingforderungen werden derzeit vom Konzern nicht gehalten. Aus der Bilanzierung nach IFRS 9 ergeben sich keine wesentlichen Effekte. Der Konzern ermittelt die erwarteten Kreditverluste an Hand von Ausfalleinschätzung mit Zeitbändern von 30, 60, 90 und 120 Tagen. IFRS 9 behält die bestehenden Anforderungen des IAS 39 für die Einstufung von finanziellen Schulden weitgehend bei.

42 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021 KONZERNABSCHLUSS

Nach IAS 39 werden jedoch alle Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Schulden, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet bestimmt wurden, im Gewinn oder Verlust erfasst, wohingegen diese Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts nach IFRS 9 grundsätzlich wie folgt dargestellt werden:

  • Die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts, die auf Änderungen des Kreditrisikos der Schuld zurückzuführen ist, wird im sonstigen Ergebnis dargestellt.# 2.8 VERMÖGENSWERTKLASSIFIZIERUNGEN UND BEWERTUNG

2.8.1 AUSLEIHUNGEN UND FORDERUNGEN

Ausleihungen und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, soweit ihre Fälligkeit nicht zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt. Die Ausleihungen und Forderungen des Konzerns werden in der Bilanz unter „Lieferforderungen“, „Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen“ und „sonstige Forderungen“ ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurden keine langfristigen Forderungen ausgewiesen. Sowohl Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als auch Ausleihungen werden von der Gesellschaft gehalten, um die laufenden Zahlungsströme und etwaige Zinszahlungen zu generieren, und nicht um aus dem Verkauf der Vermögenswerte Gewinn zu erzielen. Das Geschäftsmodell lautet „hold to collect“ nach IFRS 9. Die Forderungen und Ausleihungen setzen sich ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen zusammen. Diese Vermögenswerte werden daher zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Für diese Vermögenswerte ist eine Wertminderungsvorsorge in Form von erwarteten Verlusten zu buchen. Wertberichtigungen werden dann erfasst, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten eines Schuldners, eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass ein Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht, sowie ein Vertragsbruch gelten als Indikatoren für das Vorhandensein einer Wertberichtigung. Der Betrag der Wertberichtigungen wird erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst.

2.8.2 ANDERE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Andere finanzielle Vermögenswerte sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie oder keiner der anderen dargestellten Kategorien zugeordnet wurden. Sie sind den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet, sofern das Management nicht die Absicht hat, sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern, und der Vermögenswert in diesem Zeitraum nicht fällig wird. Der Posten „andere finanzielle Vermögenswerte“ beinhaltet ausschließlich sonstige Beteiligungen. Andere finanzielle Vermögenswerte werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, wobei Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Sämtliche Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten werden im Jahresergebnis erfasst. Dividenden sowie laufende Zinserträge auf andere finanzielle Vermögenswerte sind mit der Entstehung des Rechtsanspruchs des Konzerns auf Zahlung erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis zu erfassen.

43 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021 KONZERNABSCHLUSS

2.9 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen, andere kurzfristige, hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten. In der Bilanz werden ausgenutzte Kontokorrentkredite unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gezeigt.

2.10 EIGENKAPITAL

Stamm- und Vorzugsaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Optionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital netto nach Steuern als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert. Wenn ein Unternehmen des Konzerns Eigenkapitalanteile der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, kauft (treasury shares), wird der Wert der bezahlten Gegenleistung, einschließlich direkt zurechenbarer zusätzlicher Kosten (netto nach Ertragsteuern), solange vom Eigenkapital der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, abgezogen, bis die Aktien eingezogen oder wieder ausgegeben werden. Werden solche eigenen Anteile nachträglich wieder ausgegeben, wird die erhaltene Gegenleistung (netto nach Abzug direkt zurechenbarer zusätzlicher Transaktionskosten und zusammenhängender Ertragsteuern) im Eigenkapital der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, erfasst.

2.11 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Zahlungsverpflichtungen für Güter und Leistungen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erworben wurden. Die Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflichtung innerhalb von einem Jahr oder weniger als einem Jahr (oder innerhalb des normalen Geschäftszyklus, wenn dieser länger ist) fällig ist. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden bilanziert. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

2.12 FINANZVERBINDLICHKEITEN

Finanzverbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und nach Abzug von Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; jede Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Fremdkapitalkosten werden in der Periode ihres Anfalls als Aufwand erfasst.

2.13 LAUFENDE UND LATENTE STEUERN

Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden österreichischen Steuervorschriften berechnet. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind. Latente Steuerforderungen, die durch temporäre Differenzen in Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen (bzw. Gemeinschaftsunternehmen) entstehen, werden angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden und steuerliche Ergebnisse künftig zur Verfügung stehen. Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten (tax base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt (sogenannte Verbindlichkeitenmethode). Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem

44 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021 KONZERNABSCHLUSS

erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Die wichtigsten temporären Differenzen ergeben sich aus den Markenrechten und im Vorjahr zusätzlich aus steuerlichen Verlustvorträgen. Latente Steuerforderungen werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann. Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden. Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

2.14 LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER

Der Konzern gewährt verschiedene Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses und andere langfristige Leistungen entweder aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen oder gemäß den Bestimmungen des entsprechenden lokalen Arbeitsrechtes. Die Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder werden auf Basis von versicherungsmathematischen Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren) berechnet. Der Barwert der Anwartschaften (Defined Benefit Obligation = DBO) wird aufgrund der zurückgelegten Dienstzeit und der erwarteten Gehaltsentwicklung berechnet. Der zu erfassende Periodenaufwand beinhaltet Dienstzeitaufwand und Zinsaufwand und wird erfolgswirksam im Jahresergebnis erfasst.# In Überein- stimmung mit IAS 19 (2011) werden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Rückstellungen für Abferti- gungen im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital und aus Rückstellungen für Jubiläumsgelder im Personalaufwand erfasst. Weitere Angaben sind unter AZ 25.1. enthalten. Zinsaufwendungen werden im Finanzergebnis erfasst. Im Rahmen der Berechnung der Verpichtungen werden versicherungsmathematische Annahmen getroffen, vor allem hinsichtlich des anzuwendenden Zinssatzes für die Abzinsung, der Steigerungsrate für Gehälter, des Pensionseintrittsalters und der Wahrscheinlichkeiten betreffend Fluktuation und Inanspruchnahme. Für die Ermittlung des Barwertes der Anwartschaften kommt ein Zinssatz zur Anwendung, der in Anlehnung an die durch- schnittliche Verzinsung von Industrieanleihen höchster Bonität mit entsprechender Laufzeit gewählt wird. Die zur Anwendung kommende Steigerungsrate der Gehälter wird aus einer Durchschnittsbetrachtung der vergangenen Jahre ermittelt, die auch für die Zukunft als realistisch angesehen wird. Die verwendeten Abschläge für Fluktuation und Inanspruchnahmewahrscheinlichkeit basieren auf Erfahrungswerten ver- gleichbarer Vorperioden. Für Abfertigungsverpichtungen wird auf das derzeitige rechtmäßige Pensionseintrittsalter abgestellt.

GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021 KONZERNABSCHLUSS

Die Abfertigungen betreffen Verpichtungen nach österreichischem Recht. Die Abfertigungen nach österreichischem Recht sind einmalige Abndungen, die aufgrund von arbeitsrechtlichen Vorschriften bei Kündigung der Arbeitnehmer durch den Dienstgeber sowie regelmäßig bei Pensionseintritt bezahlt werden müssen. Ihre Höhe richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre und der Höhe der Bezüge.

Anzahl Dienstjahre Anzahl Monatsbezüge
3 2
5 3
10 4
15 6
20 9
25 12

Die Regelung gilt für jene Dienstnehmer, die bis zum Jahr 2002 in das Unternehmen eingetreten sind bzw. innerhalb des Konzerns von anderen österreichischen Gesellschaften unter Anerkennung der vorherigen Dienstzeiten innerhalb des Konzerns übernommen worden. Aufgrund von gesetzlichen Änderungen kommt für jene Dienstnehmer, die ab dem Jahr 2003 in das Unternehmen einge- treten sind, ein beitragsorientiertes Modell zur Anwendung. Der Dienstgeber hat ab dem zweiten Monat des Arbeitsver- hältnisses einen laufenden Beitrag in Höhe von 1,53 % des monatlichen Entgelts sowie allfälliger Sonderzahlungen an eine Mitarbeitervorsorgekasse zu leisten. Den Mitarbeitern der österreichischen Gesellschaften gebühren bei langjähriger Betriebszugehörigkeit Jubiläumsgelder, wobei Anspruchsberechtigung und Höhe kollektivvertraglich geregelt sind.

2.15 RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen werden angesetzt, wenn dem Konzern aus Ereignissen der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpichtung entstanden ist, es wahrscheinlich ist, dass zur Erfüllung der Verpichtung ein Abuss von Ressourcen erforderlich ist, und eine verlässliche Schätzung der Höhe möglich ist. Wenn der Konzern die Erstattung eines zurückgestellten Betrages erwartet, z.B. aufgrund einer Versicherung, wird die Erstattung als separater Vermögenswert nur bei ausreichender Eintrittswahrscheinlichkeit angesetzt. Der Konzern setzt eine Rückstellung für verlustträchtige Geschäfte an, wenn der erwartete Nutzen aus dem vertraglichen Anspruch geringer ist als die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpichtungen.

2.16 ERTRAGSREALISIERUNG

Die Umsatzerlöse bestehen derzeit aus Pachterlösen. Diese werden auf Quartalsbasis nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung realisiert. Für die Umsatzrealisierung ist ein fünfstuges Verfahren anzuwenden:

  1. Identizierung der Verträge mit dem Kunden
  2. Identizierung separater Leistungsverpichtungen
  3. Bestimmung des Transaktionspreises
  4. Aufteilung des Transaktionspreises auf separate Leistungsverpichtungen
  5. Erfassung von Umsatzerlösen bei Erfüllung einzelner Leistungsverpichtungen

Ein Vertrag liegt vor, wenn beide Parteien des Vertrages die schriftliche Vereinbarung unterzeichnet haben. Im Regelfall beträgt das Zahlungsziel 14 Tage. Die Leistungsverpichtungen betreffen üblicherweise die Verpachtung der Marken. Der Transaktionspreis ist zur Gänze variabel und berechnet sich als Prozentsatz des Nettoumsatzes des Pächters. Die Realisierung des Umsatzes erfolgt zeitpunktbezogen. Die Umsatzerlöse der Gurktaler Gruppe setzen sich nahezu ausschließlich aus den Pachterlösen zusammen.

2.17 ZINSERTRÄGE

Zinserträge werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Wenn bei einer Forderung eine Wertminderung vorliegt, schreibt der Konzern den Buchwert auf den erzielbaren Betrag, d.h. auf die Summe der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme, abgezinst mit dem anfänglichen Effektivzinssatz, ab. Die Aufzinsung der wertgeminderten Forderung erfolgt weiterhin mit dem anfänglichen Effektivzinssatz und wird als Zinsertrag vereinnahmt. Der Zinsertrag aus wertgemin- derten Darlehensforderungen wird infolgedessen gleichfalls unter Zugrundelegung des Effektivzinssatzes erfasst.

2.18 DIVIDENDENERTRÄGE

Dividendenerträge werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht.

2.19 LEASINGVERHÄLTNISSE

Der Konzern mietet verschiedene Immobilien und Fahrzeuge. Die Laufzeit der Leasingvereinbarungen sind der untenste- henden Tabelle zu entnehmen. Typischerweise besteht die Option, die Leasingvereinbarungen nach diesem Zeitraum zu verlängern. Die Leasingvereinbarungen werden ca. alle 5 Jahre neu verhandelt, um die Marktmieten zu rezieren. Der Konzern hat keine Leasingverhältnisse, in denen er als Leasinggeber auftritt. Es wird sowohl das Wahlrecht für Vereinfachungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen mit kurzer Laufzeit (12 Monate oder weniger) als auch für geringwertige Vermögenswerte angewendet. Der Konzern hat Leasingverhältnisse (als Leasingnehmer) über diverse elektronische Geräte (Kopierer, Computer, Mobiltelefone) abgeschlossen, die als gering- wertige Wirtschaftsgüter (Einzelpreis jeweils <TEUR 5) nach IFRS 16 angesetzt werden. Die Aufwendungen aus diesen Verträgen werden vom Konzern erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sobald sie anfallen. Zur Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes nimmt der Konzern Zinssätze für die Fremdnanzierung für Vermögens- werte mit vergleichbarer Laufzeit unter vergleichbaren Bedingungen an. Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst. Die Leasingverbind- lichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen:

  • feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen, abzgl. etwaiger zu erhaltender Leasinganreize)
  • variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind
  • erwartete Restwertzahlungen aus Restwertgarantien des Leasingnehmers

Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:

  • der Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeiten
  • sämtliche bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich etwaig erhaltener Leasinganreize
  • alle dem Leasingnehmer entstandenen anfänglichen direkten Kosten
  • geschätzte Kosten, die dem Leasingnehmer bei Rückversetzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts in den der Leasingvereinbarung verlangten Zustand entstehen.

Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Als kurzfristige Leasingverhält- nisse gelten Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Nutzungsrechte im Zusammenhang mit gemieteten Immobilien, die nicht die Denition von als Finanzanlagen gehaltene Immobilien erfüllen, werden als Sachanlagen dargestellt (siehe AZ 13).

Laufzeit
KFZ-Leasing 1–5 Jahre
Gebäudemieten > 5 Jahre

VERLÄNGERUNGSOPTIONEN

Die Immobilien-Leasingverhältnis enthält Verlängerungsoptionen, die bis zu einem Jahr vor Ablauf der unkündbaren Ver- tragslaufzeit vom Konzern ausübbar sind. Nach Möglichkeit strebt der Konzern beim Anschluss neuer Leasingverhältnisse die Aufnahme von Verlängerungsoptionen an, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Die Verlängerungsoptionen sind nur vom Konzern und nicht vom Leasinggeber ausübbar. Der Konzern beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen ausreichend sicher ist. Der Konzern bestimmt erneut, ob die Ausübung einer Verlängerungs- option hinreichend sicher ist, wenn ein signikantes Ereignis oder eine signikante Änderung von Umständen, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt, eintritt.

2.20 GEWINNAUSSCHÜTTUNGEN

Gewinnausschüttungen werden erst nach Gewinnverwendungsbeschluss ausgewiesen.

3 FINANZRISIKOMANAGEMENT

3.1 FINANZRISIKOFAKTOREN

Das Unternehmen ist im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit unterschiedlichsten Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit seinem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Unsere Risikopolitik zielt darauf ab, vorhandene Chancen optimal auszuschöpfen und Risiken nur dann einzugehen, wenn ihnen im Gegenzug die Chance auf eine entsprechende Wert- steigerung gegenübersteht. Durch die Verpachtung der Unternehmen Gurktaler Alpenkräuter GmbH, Gurk, Leibwächter Kräuter GmbH, Wien (bis 31. Dezember 2020), und „Rossbacher“ Vertriebs GmbH, Wien, ist das Risiko betreffend Einkauf, Produktion und Vertrieb in die Schlumberger-Gruppe ausgelagert. Das Risikomanagement ist bei der Schlumberger-Gruppe als integrierter Bestand- teil in die Unternehmensführung und die Gestaltung der Geschäftsprozesse eingebunden. Das Management der Risiken erfolgt weitgehend dezentral und im Wesentlichen gemäß den Prozessen laut den Zertizierungen nach ISO 9001 : 2008 und nach IFS-Version 6. IFS-Standards sind Lebensmittel- bzw.# Produkt- und Servicestandards

Produkt- und Servicestandards, die sicherstellen, dass die nach IFS-Standards zertifizierten Unternehmen einheitliche Vorgaben in Bezug auf Lebensmittel- bzw. Produktsicherheit und Qualität anwenden. Der IFS-Food-Standard ist ein von der GFSI (Global Food Safety Initiative) anerkannter Standard für die Auditierung von Lebensmittelherstellern.

Das Risiko der Markenrechtsverletzungen wird durch ständige interne und externe Marken- und Marktbeobachtung minimiert. Nach dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie, aber bevor die Notlage ausgerufen wurde, wurden notwendige Maßnahmen evaluiert und ergriffen, um den Betrieb sicherzustellen. Das Geschäftsmodell der Verpachtung der Kräutermarken Gurktaler, Rossbacher und Leibwächter (bis 31. Dezember 2020) an die Schlumberger Wein- und Sektkellerei und deren Tochtergesellschaft Top Spirit bringt es mit sich, dass nötige operative Maßnahmen in der Produktion, Logistik oder im Vertrieb in der 100%igen Verantwortung der Pächterin liegen. Die Kommunikation und das Reporting wurden mit der Pächterin seit Ausbruch der Krise intensiviert, um sicherzustellen, dass seitens der Schlumberger Wein- und Sektkellerei alle nötigen Maßnahmen ergriffen werden, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Unter Berücksichtigung der rollierend überarbeiteten Umsatzerwartungen der Pächterin wurden die Planungen der Pachterlöse für die Gurktaler Aktiengesellschaft regelmäßig überarbeitet. Die gute Liquiditäts- und Eigenkapitalausstattung führen dazu, dass das Unternehmen in seinem Bestand nicht gefährdet ist. Bei den Beteiligungen an der Underberg GmbH & Co KG, Rheinberg, und der indirekten Beteiligung an der Zwack Unicum NYRT, Budapest, wurden umfangreiche Maßnahmen zur Sicherheit der Mitarbeiter und Erfüllung der Verpflichtungen zur Warenversorgung getroffen. Businesspläne zur Erfassung der kommerziellen Auswirkungen wurden erstellt und die Liquidität durch zusätzliche Maßnahmen in Form von Darlehen und erweiterten Kontokorrentrahmen abgesichert. Die Gurktaler Aktiengesellschaft und ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften können dank der vorhandenen Reserven ihre vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllen. Die beiden Mitarbeiterinnen sowie der Vorstand arbeiten seit Mitte März 2020 aus dem Homeoffice.

3.1.1 MARKTRISIKO

3.1.1.1 FREMDWÄHRUNGSRISIKO

Das Währungsänderungsrisiko des Konzerns wurde mit Ausnahme der At-Equity-Beteiligung an der Zwack Unicum Nyrt, Budapest, Ungarn, als äußerst gering eingestuft, da keine Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten ausgewiesen sind. Hinsichtlich der Beteiligung an der Zwack Unicum Nyrt, Budapest, Ungarn, besteht ein Fremdwährungsrisiko in Bezug auf den ungarischen Forint.

3.1.1.2 ZINSÄNDERUNGSRISIKO

Aktivseitig besteht kein Zinsänderungsrisiko, da es sich bei den Guthaben bei Kreditinstituten um stichtagsbezogene Kontokorrentguthaben handelt. Im Geschäftsjahr wurden keine derivativen Finanzinstrumente verwendet. Im Konzern werden festverzinsliche finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, von der Möglichkeit, diese erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, wurde nicht Gebrauch gemacht. Eine hypothetische Änderung des Marktzinsniveaus zum Bilanzstichtag hätte für diese Finanzinstrumente weder eine Auswirkung auf die Konzerngesamtergebnisrechnung noch auf das Eigenkapital.

3.1.2 KREDITRISIKO

Auf der Aktivseite stellen die Buchwerte der finanziellen Aktiva das maximale Bonitäts- und Ausfallsrisiko dar. Das Risiko ist als gering anzusehen, weil es sich bei Kreditinstituten um solche von unzweifelhafter Bonität handelt und zum Bilanzstichtag neben Forderungen gegenüber verbundenen und assoziierten Unternehmen, Lieferforderungen gegenüber dem Pächter ausgewiesen sind. Die Geschäftsleitung sieht derzeit keine weiteren materiellen Forderungsrisiken, die zusätzliche, über die bereits im Konzernabschluss erfassten Wertberichtigungen hinausgehende Vorsorgen erforderlich machen würden.

3.1.3 LIQUIDITÄTSRISIKO

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, die erforderlichen Finanzmittel zur fristgerechten Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten nicht aufbringen zu können. Die Finanzierungspolitik des Konzerns ist auf eine langfristige Finanzplanung abgestimmt. Die Gruppe sorgt durch eine konzernweite Finanz- und Liquiditätsplanung dafür, dass ausreichend flüssige Mittel vorhanden sind oder eine notwendige Finanzierung aus entsprechenden Kreditrahmen sichergestellt ist, um ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können. Die Restfälligkeiten finanzieller Verpflichtungen gegenüber Dritten, bestehend aus Tilgungs- und Zinszahlungen, gliedern sich in folgende Zahlungstermine:

Fälligkeit in TEUR Summe bis zu 3 Monaten bis zu 12 Monaten zwischen 1 und 5 Jahren über 5 Jahre
31. März 2021
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 19 5 14 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 27 27 0 0 0
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 194 102 92 0 0
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 36 0 0 36 0
Summe 276 134 106 36 0
Fälligkeit in TEUR Summe bis zu 3 Monaten bis zu 12 Monaten zwischen 1 und 5 Jahren über 5 Jahre
31. März 2020
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 31 8 23 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 34 34 0 0 0
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 166 78 88 0 0
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 56 0 0 56 0
Summe 287 120 111 56 0

Im Geschäftsjahr 2013/2014 wurde mit der Schlumberger Aktiengesellschaft, Wien, eine Rahmen-Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen. Der wiederholt ausnützbare Finanzierungsrahmen beträgt bis zu EUR 3 Mio. Hierdurch sind die laufenden Finanzierungserfordernisse der Gruppe gedeckt.

3.2 KAPITALMANAGEMENT

Aufgrund des Geschäftsmodells Verpachtung und Beteiligungsverwaltung ist das Ziel des Konzerns, nahezu ausschließlich durch Eigenkapital finanziert zu sein. Das Nettofremdkapital setzt sich zusammen aus allen langfristigen und kurzfristigen Schulden laut Konzernbilanz abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Das Gesamtkapital berechnet sich aus dem Eigenkapital laut Konzernbilanz zuzüglich Nettofremdkapital.

in TEUR 31.3.2021 31.3.2020
Langfristige Schulden 735 582
Kurzfristige Schulden 780 278
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente –5.069 –1
Nettofremdkapital –3.554 859
Eigenkapital 31.638 29.946
Gesamtkapital 28.084 30.805
Fremdkapitalquote 0 % 3 %

Die Gesamtstrategie des Kapitalrisikomanagements hat sich im laufenden Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.

4 KRITISCHE SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN BEI DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNG

Der Konzern trifft Einschätzungen und Annahmen, welche die Zukunft betreffen. Die hieraus abgeleiteten Schätzungen werden naturgemäß in den seltensten Fällen den späteren tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Die Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden im Folgenden erörtert.

4.1 KRITISCHE SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN BEI DER BILANZIERUNG DER MARKENRECHTE

Im Rahmen des Impairment-Tests der als immaterielle Vermögenswerte bilanzierten Markenrechte (siehe AZ 14) wird der erzielbare Betrag durch den Nutzungswert bestimmt. Der Bestimmung des Nutzungswertes liegen Cashflow-Planungen zugrunde, die auf der vom Vorstand genehmigten und im Zeitpunkt der Durchführung des Impairment-Tests gültigen Mittelfristplanung für eine Periode von vier Jahren basieren. Diese Planungen beruhen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit und Einschätzungen zum erwarteten Wachstum der relevanten Märkte.

Die Mittelfristplanung basiert auf der erwarteten Entwicklung der aus volks- und finanzwirtschaftlichen Studien abgeleiteten gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten. Die wesentlichen Annahmen des Managements bei der Berechnung der Nutzungswerte der Markenrechte sind die geplanten Pachterlöse und Diskontierungszinssätze. Der Diskontierungszinssatz vor Steuern wurde für die Markenrechte Gurktaler und Rossbacher mit 4,4 % (Vorjahr: 5,41 %) und für das Markenrecht Leibwächter mit 5,48 % im Vorjahr angenommen. Die vom Unternehmen für die Extrapolation zur Berücksichtigung der erwarteten Geldentwertung über den Detailplanungszeitraum hinaus verwendete konstante Wachstumsrate von 1 % (Vorjahr: 1 %) wird aus den Zukunftserwartungen abgeleitet und liegt jeweils nicht über der langfristigen durchschnittlichen Wachstumsrate für die Märkte, in denen die Unternehmen tätig sind. Eine Anpassung bestimmter Parameter ergäbe folgende Sensitivitäten: Der Pachterlös hängt vom realisierten Umsatz des Pächters mit den jeweiligen Marken ab. Läge der tatsächliche Umsatz 10 % unter den Schätzungen des Managements am 31. März 2021, hätte dies für die Markenrechte des Konzerns folgende Auswirkungen:

2020/2021 2019/2020
Markenrecht Leibwächter n/a zusätzlicher Abwertungsbedarf in Höhe von TEUR 124
Markenrecht Rossbacher kein Abwertungsbedarf zusätzlicher Abwertungsbedarf in Höhe von TEUR 173
Markenrecht Gurktaler kein Abwertungsbedarf kein Abwertungsbedarf

Wenn der Diskontierungszinssatz, der bei der Berechnung des Nutzungswertes angewendet wurde, um einen Prozentpunkt über der Schätzung des Managements zum 31.## 5 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Die Gesellschaft agiert international in einem Geschäftssegment, welches den Handel mit alkoholischen Getränken einschließlich der Durchführung der damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte umfasst. Als „Chief Operating Decision Maker“ wurde der Vorstand identifiziert, der regelmäßig auf Basis des Konzernbetriebsergebnisses Ressourcenentscheidungen trifft und die Gesamtentwicklung überwacht.

Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, ist ausschließlich in einem einzigen Geschäftssegment tätig, nämlich der Verpachtung der Geschäftsbetriebe Rossbacher, Leibwächter (bis Ende Q3 2020) und Gurktaler im Inland. Die Umsatzerlöse betreffen den Pachtzins von der Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH, Wien, siehe dazu auch unter AZ 29.

6 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

in TEUR 2020/2021 2019/2020
Kostenerstattung von verbundenen Unternehmen übergeordneter Konzern 283 314
Veräußerungserlös Markenrecht 2.698 0
Eingebettetes Derivat Anlagenverkauf 116 0
Andere 1 0
Gesamt 3.098 314

Veräußerungserlös Markenrecht und eingebettetes Derivat Anlagenverkauf betreffen den Verkauf des Markenrechts Leibwächter, welcher unter AZ 14 erläutert wird.

7 PERSONALAUFWAND

in TEUR 2020/2021 2019/2020
Gehälter 330 301
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 9 7
Sozialaufwand und gehaltsabhängige Abgaben 71 64
Gesamt 410 372

Im Geschäftsjahr beschäftigte Angestellte:

Stichtag: 31.3.2021 31.3.2020
Angestellte 4 3

Durchschnitt:

2020/2021 2019/2020
Angestellte 3 3

8 AUFWAND FÜR ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNGEN

in TEUR 2020/2021 2019/2020
Nutzungsrechte Abschreibungen 29 29
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Abschreibungen 3 0
Gesamt 32 29

9 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

in TEUR 2020/2021 2019/2020
Rechts-, Prüfungs- und sonstige Beratungskosten 187 99
Sonstiger Verwaltungsaufwand von Dritten 64 93
Aufwendungen für Markenrechte und Warenschutz 23 18
Reise- und KFZ-Kosten 21 31
Andere 171 158
Gesamt 466 399

Die Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse sowie Leasingverhältnisse für geringwertige Vermögenswerte betragen TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0).

10 FINANZERGEBNIS

in TEUR 2020/2021 2019/2020
Finanzerträge
Zinserträge aus Bankguthaben 14 16
Dividendenerträge aus erfolgsneutral zum Fair Value im Sonstigen Ergebnis bewerteten Eigenkapitalinstrumenten 89 504
103 520
Finanzaufwendungen
Zinsen aus Bankverbindlichkeiten 0 0
Zinsen aus Leasingverbindlichkeiten –2 –2
Zinsen aus langfristigen Rückstellungen 0 –2
–2 –4
Nettoergebnis Finanzaufwand/-ertrag 101 516

Nettoergebnisse der Finanzinstrumente nach Kategorien:

in TEUR 2020/2021 2019/2020
Dividendenerträge aus erfolgsneutral zum Fair Value im Sonstigen Ergebnis bewerteten Eigenkapitalinstrumenten 89 504
zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte 14 16
Zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Verbindlichkeiten –2 –4
Nettofinanzergebnis 101 516

11 ERTRAGSTEUERN

in TEUR 2020/2021 2019/2020
Österreich 525 9
Ausland 81 496
Laufende Ertragsteuerbelastung 606 505
Latente Steuern 171 88
Gesamt 777 593

Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des in Österreich geltenden Ertragsteuersatzes in Höhe von 25 % auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:

in TEUR 2020/2021 2019/2020
Ergebnis vor Steuern 4.097 2.127
Ertragsteueraufwand –777 –593
Effektivsteuersatz (%) 19,0 27,9
in TEUR 2020/2021 2019/2020
Ergebnis vor Steuern 4.097 2.127
Errechneter Steueraufwand gemäß österreichischem Steuersatz 2020/2021 (2019/2020): 25 % 1.024 532
Korrektur aufgrund der österreichischen Mindestkörperschaftsteuer –37 –8
987 524
Steuerfreie Erträge –296 –420
Aperiodischer Ertragsteueraufwand 81 482
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 5 7
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand 777 593

12 ERGEBNIS JE AKTIE

Das Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem das Jahresergebnis durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien der jeweiligen Periode dividiert wird.

in TEUR 2020/2021 2019/2020
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis (TEUR) 3.320 1.534
Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien (in Stück) 2.225.727 2.250.000
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien (in Stück) 2.225.727 2.250.000
Ergebnis je Aktie (in EUR/Stück) 1,49 0,68

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem verwässerten Ergebnis je Aktie.

13 SACHANLAGEN

in TEUR Grundstücke und Gebäude Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Gesamt
Zum 31.3.2019
Anschaffungskosten 0 2 2
Kumulierte Abschreibung 0 –2 –2
Buchwert netto 0 0 0
Geschäftsjahr 2019/2020
Eröffnungsbuchwerte 0 0 0
Anpassung IAS 8 Nutzungsrechte 82 25 107
Zugänge 0 0 0
Abschreibungen –16 –13 –29
Endbuchwerte per 31.3.2020 66 12 78
Zum 31.3.2020
Anschaffungskosten 82 27 109
Kumulierte Abschreibung –16 –15 –31
Buchwert netto 66 12 78
Geschäftsjahr 2020/2021
Eröffnungsbuchwerte 66 12 78
Zugänge 0 45 45
Abschreibungen –16 –16 –32
Endbuchwert per 31.3.2021 50 41 91
Zum 31.3.2021
Anschaffungskosten 82 45 127
Kumulierte Abschreibung –32 –4 –36
Buchwert netto 50 41 91

Nutzungsrechte im Zusammenhang mit gemieteten Immobilien, die nicht die Definition von als Finanzanlagen gehaltene Immobilien erfüllen, werden als Sachanlagen dargestellt.

in TEUR Grundstücke und Gebäude Betriebs- und Geschäftsausstattung Gesamt
Anpassung IAS 8 Nutzungsrechte 82 25 107
Zugänge zu Nutzungsrechten 0 0 0
Abschreibungen –16 –13 –29
Abgänge von Nutzungsrechten 0 0 0
Endbuchwert per 31.3.2020 66 12 78
Buchwert zum 31.3.2020 66 12 78
Zugänge zu Nutzungsrechten 0 0 0
Abschreibungen –17 –12 –29
Abgänge von Nutzungsrechten 0 0 0
Endbuchwert per 31.3.2021 49 0 49

In der Berichtsperiode wurden von der öffentlichen Hand keine Zuschüsse für Investitionen in Produktionsanlagen gewährt. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Vermögenswerten wurden in den Vorjahren um Zuschüsse entsprechend gekürzt.

Sicherheiten für Finanzverbindlichkeiten liegen nicht vor. Die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung enthalten TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0), bei denen der Konzern Leasingnehmer in einem Finanzierungsleasing ist.

14 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE UND ALS ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTEN EINGESTUFTE VERMÖGENSWERTE

in TEUR Immaterielle Vermögenswerte
Zum 31.3.2019
Anschaffungskosten 5.682
Kumulierte Wertminderung –1.650
Buchwert netto 4.032
Geschäftsjahr 2019/2020
Eröffnungsbuchwerte 4.032
Wertminderung 0
Endbuchwerte per 31.3.2020 4.032
Zum 31.3.2020
Anschaffungskosten 5.682
Kumulierte Wertminderung –1.650
Buchwert netto 4.032
Geschäftsjahr 2020/2021
Eröffnungsbuchwerte 4.032
Wertminderung 0
Endbuchwert per 31.3.2021 4.032
Zum 31.3.2021
Anschaffungskosten 5.682
Kumulierte Wertminderung –1.650
Buchwert netto 4.032

Die immateriellen Vermögenswerte und als zur Veräußerung gehalten eingestuften Vermögenswerte beinhalten die Markenrechte „Rossbacher“ und „Gurktaler“. Das Markenrecht „Leibwächter“ beträgt TEUR 0 (31.3.2020: TEUR 7.500) und war aufgrund des Vorliegens der Kriterien von IFRS 5 im 4. Quartal des Geschäftsjahres 2018/2019 zu den „als zur Veräußerung gehalten eingestufte Vermögenswerte“ umzugliedern. Vorstand und Aufsichtsrat haben im Jänner 2019 entschieden, eine Veräußerung des Markenrechtes zu prüfen und sind in Verhandlungen mit einem Käufer getreten. Aus der Umgliederung ergab sich weder ein Gewinn noch ein Verlust.

Der Konzern hat am 25. November 2020 einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag über den Verkauf der Marke Leibwächter und allen damit zusammenhängenden Rechten abgeschlossen. Der Kaufpreis besteht nach dem Kaufvertrag in einer Cash-Zahlung von EUR 8.858.000, die in drei Teilzahlungen beglichen werden soll, und in der Übertragung von insgesamt 145.636 Stammaktien der Gurktaler Aktiengesellschaft. Der Konzern hat somit im Rahmen der Transaktion eigene Aktien erworben. Der Abschluss der in dem Kaufvertrag vorgesehenen Transaktion fand am 11. Jänner 2021 (Closing-Datum 1) unter aufschiebenden Bedingungen statt, welche am 19. Februar 2021 (Closing-Datum 2) erfüllt waren. Dies ist der Zeitpunkt, an dem die Marke ausgebucht und die Gegenleistung erfasst wurde. Für die Ermittlung des Wertes der eigenen Anteile wurde der Börsekurs der Aktien zum Signing-Datum verwendet.

Die Cash-Zahlungen wurden zum Closing-Datum 1, am Jahrestag und am zweitfolgenden Jahrestag des Closing vereinbart. Da ein Teil der Gegenleistung in eigenen Aktien beglichen wurde, wurde ausdrücklich eine Tauschleistung vereinbart, deren Wert erst zum Closing-Datum 1 bekannt wurde.Der Börsekurs der Aktien zum Signing-Datum betrug EUR 9,2 und zum Closing-Datum 1 EUR 10,0. Diese Wertschwankungen aufgrund der Kursnotierung werden als eingebettetes Derivat erfasst. Da der Wert der eigenen Anteile zwischen Signing-Datum und Closing-Datum 1 gestiegen ist, hat das eingebettete Derivat zum Closing-Datum 1 einen positiven Wert in Höhe von TEUR 116, welcher mit dem Eigenkapital verrechnet wurde. Der Buchwert des aus der Konsolidierung der Gurktaler Alpenkräuter GmbH, Gurk, resultierenden Markenrechtes „Gurktaler“ beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 2.381 (31.3.2020: TEUR 2.381). Der Buchwert für das Markenrecht „Rossbacher“ beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 1.651 (31.3.2020: TEUR 1.651).

IMPAIRMENT-TEST AUF IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Aufgrund der voraussichtlichen unbegrenzten Nutzung der Markenrechte „Rossbacher“ und “Gurktaler“ werden diese keiner laufenden Abschreibung unterzogen. Die Bewertung der Markenrechte wird jährlich mittels eines Impairment-Tests gemäß IAS 36 überprüft (Erläuterung 4.1). Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten „Aufwand für Abschreibungen“ ausgewiesen.

15 ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN

Im Folgenden sind die assoziierten Unternehmen des Konzerns zum 31. März 2021 dargestellt, die der Konzern als wesentlich ansieht. Das Eigenkapital des unten angeführten assoziierten Unternehmens besteht lediglich aus Stammaktien, die zu 49,998% direkt vom Konzern gehalten werden. Das Land, in dem das Unternehmen registriert ist, ist auch gleichzeitig sein Hauptgeschäftssitz.

Art und Umfang der Beteiligung an assoziierten Unternehmen im Geschäftsjahr 2020/2021 und 2019/2020:

Name Sitzland Beteiligungsquote Art der Beziehung Bewertungs- methode
Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft Österreich 49,998 % siehe 1) Equity

1) Die Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft hält in ihrer Holdingfunktion die Beteiligung an der Zwack Unicum NYRT., Budapest, Ungarn (Anteil 50 % + 1 Aktie) und öffnet den Zugang zum ungarischen Getränkemarkt. Die Zwack Unicum Nyrt, Budapest, Ungarn, ist im Konzernabschluss der Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft, Wien, Österreich, nach der Equity-Methode enthalten. Die Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft, Wien, ist eine nicht notierte Gesellschaft, so dass kein notierter Marktpreis für diese Anteile vorliegt. Es bestehen keine Eventualschulden in Bezug auf das assoziierte Unternehmen des Konzerns.


57 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021 KONZERNABSCHLUSS

Im Folgenden sind die zusammengefassten Finanzinformationen für Peter Zwack & Consorten-Handels-Aktiengesellschaft, Wien, dargestellt, die nach der Equity-Methode bilanziert wird:

in TEUR 31.3.2021 31.3.2021 31.3.2020
Umsatzerlöse 37.619 43.292
Planmäßige Abschreibungen –1.447 –1.321
Zinsaufwendungen –84 –3
Zinsertrag 64 48
Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen vor Steuern 4.879 6.107
Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen nach Steuern 3.913 4.638
Minderheiten –1.982 –2.348
Konsolidiertes Gesamtergebnis 1.931 2.290
Kurzfristige Vermögenswerte 26.757 23.200
davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 11.801 7.503
Langfristige Vermögenswerte 10.083 9.928
Kurzfristige Schulden –15.215 –14.768
Langfristige Schulden –1.506 –1.309
Nettovermögen 20.119 17.051
Unterschied aus Konzernbewertung 6.467 7.605
Nettovermögen nach Konzernbewertung 26.586 24.656
Anteil des Konzerns am Nettovermögen des assoziierten Unternehmens zum Beginn des Geschäftsjahres 12.328 13.183
Zurechenbares Gesamtergebnis 965 1.145
Ausschüttungen 0 –2.000
Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen 13.293 12.328

58 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021 KONZERNABSCHLUSS

Entwicklung der Anteile an assoziierten Unternehmen

in TEUR Zum 31.3.2019 Zum 31.3.2019
Anschaffungskosten 14.460
Kumulierte Anteile am Gewinn/Verlust –1.277
Buchwert netto 13.183
Geschäftsjahr 2019/2020
Eröffnungsbuchwerte 13.183
Anteil am Gewinn/Verlust abzüglich Ausschüttungen –855
Endbuchwert per 31.3.2020 12.328
Zum 31.3.2020
Anschaffungskosten 14.460
Kumulierte Anteile am Gewinn/Verlust –2.132
Buchwert netto 12.328
Geschäftsjahr 2020/2021
Eröffnungsbuchwerte 12.328
Anteil am Gewinn/Verlust abzüglich Ausschüttungen 965
Endbuchwert per 31.3.2021 13.293
Anschaffungskosten 14.460
Kumulierte Anteile am Gewinn/Verlust –1.167
Buchwert netto 13.293
in TEUR 2020/2021 2020/2021 2019/2020
Gewinn- und Verlustanteile von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden
Anteile am Gewinn/Verlust 965 1.145
Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen 0 0
965 1.145

16 WESENTLICHE TOCHTERUNTERNEHMEN

Der Konzern hatte folgende wesentliche Tochterunternehmen zum 31. März 2021:

Name Sitzland Art der Geschäftstätigkeit Durch das Mutterunternehmen direkt gehaltener Anteil am Kapital (%) Durch den Konzern gehaltener Anteil am Kapital (%)
Gurktaler Alpenkräuter GmbH Österreich Erzeugung Gurktaler Kräuterlikör 1) 100 100
„Rossbacher“ Vertriebs GmbH Österreich Erzeugung Rossbacher Kräuterlikör 1) 100 100

1) Das operative Geschäft der Gesellschaften ist an die Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH, Wien, verpachtet. Alle Tochterunternehmen werden vollkonsolidiert.


59 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021 KONZERNABSCHLUSS

17 ANDERE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

in TEUR Geschäftsjahr 2019/2020 Geschäftsjahr 2019/2020 Geschäftsjahr 2020/2021 Geschäftsjahr 2020/2021
Beteiligungen Eröffnungsbuchwerte Endbuchwert per 31.3.2020 Eröffnungsbuchwerte Endbuchwert per 31.3.2021
2.914 2.914

Als „andere finanzielle Vermögenswerte“ wurde die Beteiligung (14,423 %) an der Underberg GmbH & Co. KG, Rheinberg, Deutschland (TEUR 2.914; 31.3.2020: TEUR 2.914) klassifiziert. Die Werthaltigkeit der Beteiligung an der Underberg GmbH & Co. KG, Rheinberg, Deutschland wird durch eine Put-Option gegenüber der Underberg AG, Dietlikon, Schweiz sichergestellt.

18 ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN

18.1 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN ZU (FORTGEFÜHRTEN) ANSCHAFFUNGSKOSTEN

Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte sowie die beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dar, die zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet sind:

31. März 2021 31. März 2020
in TEUR in TEUR
Buchwert Zeitwert Buchwert Zeitwert
Finanzielle Vermögenswerte
Sonstige langfristige Forderungen 3.250 3.250
Liefer- und sonstige kurzfristige Forderungen 4.484 4.484 3.912 3.912
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 5.069 5.069 1 1
Finanzielle Verbindlichkeiten
Liefer- und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 38 38 200 200

Lieferforderungen und sonstige Forderungen und kurzfristige Verbindlichkeiten sowie liquide Mittel haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

18.2 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE ZU ZEITWERTEN

Die folgende Tabelle zeigt Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, analysiert nach der Bewertungsmethode. Die verschiedenen Ebenen stellen sich wie folgt dar:

  • Ebene 1: die auf einem aktiven Markt verwendeten Marktpreise (unangepasst) identischer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
  • Ebene 2: Bewertungs-Inputs, außer den in Ebene 1 aufgeführten Marktpreisen, die für die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. vom Preis abzuleiten) beobachtbar sind
  • Ebene 3: nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Daten (Bewertungs-Inputs) der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Die folgende Tabelle zeigt die Vermögenswerte, die zu dem am 31. März 2021 beizulegenden Zeitwert bemessen werden:

31. März 2021 31. März 2021
in TEUR Summe
Ebene 1 Ebene 2 Ebene 3
Finanzielle Vermögenswerte
Andere finanzielle Vermögenswerte 0 0 2.914 2.914
Sonstige langfristige Forderungen 0 0 3.250 3.250
Liefer- und sonstige kurzfristige Forderungen 0 0 4.484 4.484
Zahlungsmittel und zahlungsmitteläquivalente 0 0 5.069 5.069
Summe 15.717
Finanzielle Verbindlichkeiten
Liefer- und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 0 0 38 38
Summe 38
31. März 2020 31. März 2020
in TEUR Summe
Ebene 1 Ebene 2 Ebene 3
Finanzielle Vermögenswerte
Andere finanzielle Vermögenswerte 0 0 2.914 2.914
Liefer- und sonstige kurzfristige Forderungen 0 0 3.912 3.912
Zahlungsmittel und zahlungsmitteläquivalente 0 0 1 1
Summe 6.827
Finanzielle Verbindlichkeiten
Liefer- und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 0 0 200 200
Summe 200

Falls ein oder mehrere bedeutende Daten nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren, wird das Instrument in Ebene 3 eingeordnet.


19 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNG UND LEISTUNGEN, FORDERUNGEN GEGENÜBER NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND SONSTIGE FORDERUNGEN

in TEUR 31.3.2021 31.3.2021 31.3.2020
Forderungen aus Lieferung und Leistungen (brutto = netto) 42 215
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (brutto = netto) 1.174 1.093
Sonstige Forderungen
Davon: Sonstige langfristige Forderungen 3.253 3
Andere kurzfristige Forderungen 3.285 2.642
7.754 3.953

Bei den Lieferforderungen, Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und sonstigen Forderungen bestehen zum Bilanzstichtag keine Anzeichen, dass den Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen wird und folglich keine Wertminderungen.


61 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021 KONZERNABSCHLUSS# 20 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

21 KONZERNEIGENKAPITAL

22 LIEFERVERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

31.3.2021 31.3.2020
Lieferverbindlichkeiten 27 34
Sonstige Verbindlichkeiten 218 212
Davon: Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmern 29 26
Verbindlichkeiten Öffentlichkeitsarbeit 60 60
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 23 46
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit 9 6
Andere 97 74
Gesamt 245 246

Erläuterungen zu Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen unter AZ 30.

23 LEASINGVERBINDLICHKEITEN

31.3.2021 31.3.2020
Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasing 36 53
Kurzfristiger Verbindlichkeiten aus Leasing 19 32
Leasingverbindlichkeiten gesamt 55 85

24 LATENTE STEUERN

Die latenten Steuern ermitteln sich wie folgt:

in TEUR 1.4.2020 GuV- Veränderung Verrechnung mit Eigenkapital 31.3.2021
Passive latente Steuern langfristig
Markenrechte 886 –276 0 610
Verlustvorträge –449 449 0 0
Rückstellungen für Personalverpflichtungen –23 –2 3 –22
Summe 414 171 3 588
in TEUR 1.4.2019 GuV- Veränderung Verrechnung mit Eigenkapital 31.3.2020
Passive latente Steuern langfristig
Markenrechte 843 43 0 886
Verlustvorträge –496 47 0 –449
Rückstellungen für Personalverpflichtungen –16 –2 –5 –23
Summe 331 88 –5 414

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht besteht, die laufenden Steuerforderungen gegen die laufenden Steuerverbindlichkeiten aufzurechnen und wenn die latenten Steuern gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen.

Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von TEUR 0 (31.3.2020: TEUR 1.795) wurden in Höhe von TEUR 0 (31.3.2020: TEUR 449) gebildet. Die latenten Steuern auf nicht angesetzte Verlustvorträge belaufen sich auf TEUR 0 (31.3.2020: TEUR 0). Verlustvorträge sind unbeschränkt vortragsfähig. Latente Steuern werden bis auf das Markenrecht nach 12 Monaten realisiert.

25 VERPFLICHTUNGEN FÜR LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER

In der Konzernbilanz sind folgende Ansprüche von Dienstnehmern abgegrenzt:

in TEUR 31.3.2021 31.3.2020
Langfristige Rückstellungen
Rückstellungen für Abfertigungen 101 106
Übrige Rückstellungen
Rückstellungen für Jubiläumsgelder 10 9
Summe 111 115

Bis auf die versicherungsmathematischen Ergebnisse aus der Rückstellung für gesetzliche Abfertigungen werden sämtliche erfolgswirksame Veränderungen der Personalrückstellungen im Personalaufwand und in den Finanzierungsaufwendungen ausgewiesen.

Die voraussichtliche Fälligkeit der nicht diskontierten Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer stellt sich wie folgt dar:

In TEUR Bis zu 1 Jahr 1 – 5 Jahre 5 – 10 Jahre über 10 Jahre Summe
Abfertigungen 0 0 0 147 147
Jubiläumsgelder 0 0 9 22 31
Summe 0 0 9 169 178

25.1 RÜCKSTELLUNGEN FÜR ABFERTIGUNGEN

Die grundsätzlichen versicherungsmathematischen Annahmen für Abfertigungsrückstellungen stellen sich wie folgt dar:

2020/2021 2019/2020
Zinssatz 0,8 % 0,5 %
Gehaltssteigerung 2,21 % p.a. 2,55 % p.a.
Fluktuation unterschiedlich, in Abhängigkeit von Dienstjahren unterschiedlich, in Abhängigkeit von Dienstjahren
Pensionseintrittsalter gesetzliches Pensionsalter laut Pensionsreform Herbst 2004 gesetzliches Pensionsalter laut Pensionsreform Herbst 2004
Sterbetafeln AVÖ 2018-P, Angestellte AVÖ 2018-P, Angestellte

Für ab dem 1. Jänner 2003 eintretende Mitarbeiter wird dieser Anspruch durch laufende Beiträge in eine Mitarbeiter- vorsorgekasse abgegolten. Die Beitragszahlungen im Geschäftsjahr 2020/2021 betrugen TEUR 3 (2019/2020 TEUR 3).

Der Barwert der Rückstellungen für Abfertigungen entwickelte sich wie folgt:

in TEUR 2020/2021 2019/2020
1.4. 106 79
Laufender Dienstzeitaufwand 6 5
Zinsaufwand 0 1
Versicherungsmathematische Verluste/Gewinne –11 21
31.3. 101 106

Der in der Konzerngesamtergebnisrechnung im Personalaufwand, Zinsaufwand und sonstigen Ergebnis gebuchte Aufwand/ Ertrag setzt sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2020/2021 2019/2020
Laufender Dienstzeitaufwand 6 5
Zinsaufwand 0 1
Ansatz von versicherungsmathematischen Verlusten/Gewinnen –11 21
Summe –5 27

Zum 31. März 2021 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der Abfertigungsansprüche 15,2 Jahre.

In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse für Abfertigungsverpflichtungen wurde die Auswirkung resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen auf die Verpflichtungen dargestellt. Es wurde jeweils ein wesentlicher Einflussfaktor verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität ist es jedoch eher unwahrscheinlich, dass diese Einflussgrößen nicht korrelieren. Die Ermittlung der geänderten Verpflichtung erfolgt analog zur Ermittlung der tatsächlichen Verpflichtung nach der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) gemäß IAS 19 (2011).

Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter würde sich wie folgt auswirken:

Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Abfertigungen Veränderung der Annahme Erhöhung des Parameters/ Veränderung DBO Reduktion des Parameters/ Veränderung DBO
in % in TEUR in TEUR
Zinssatz +/–0,5 –7 8
Bezug +/–0,25 4 –4

25.2 RÜCKSTELLUNGEN FÜR JUBILÄUMSGELDER

Die Bewertung der Jubiläumsgeldrückstellung erfolgt analog dem Verfahren für Abfertigungen unter Zugrundelegung derselben Parameter bis auf geringfügige Abweichungen bei den Fluktuationssätzen.

Der Barwert der Rückstellungen für Jubiläumsgelder entwickelte sich wie folgt:

in TEUR 2020/2021 2019/2020
1.4. 9 8
Laufender Dienstzeitaufwand 1 0
Ansatz von versicherungsmathematischen Verlusten 0 1
31.3. 10 9

Der in der Konzerngesamtergebnisrechnung im Personalaufwand und Zinsaufwand gebuchte Aufwand/Ertrag setzt sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2020/2021 2019/2020
Laufender Dienstzeitaufwand 1 0
Ansatz von versicherungsmathematischen Verlusten 0 1
Summe 1 1

Zum 31. März 2021 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der Ansprüche aus Jubiläumsgeldern 17,5 Jahre.

Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter würde sich wie folgt auswirken:

Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Jubiläumsgelder Veränderung der Annahme Erhöhung des Parameters/ Veränderung DBO Reduktion des Parameters/ Veränderung DBO
in % in TEUR in TEUR
Zinssatz +/–0,5 0 0
Bezug +/–0,25 0 0

26 DIVIDENDE JE AKTIE

Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurde eine Dividende in Höhe von EUR 180.000 (Vorjahr: EUR 360.000), das entspricht EUR 0,08/Aktie (2019/2020: EUR 0,16/Aktie), ausgezahlt. Für das Geschäftsjahr 2020/2021 wird der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von 8 % des Grundkapitals vorgeschlagen, das entspricht einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 336.698,24 oder EUR 0,16/Aktie.# 27 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG

Die Konzerngeldflussrechnung wurde nach der indirekten Methode erstellt. Aus ihr ist die Veränderung der liquiden Mittel im Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse ersichtlich. Innerhalb der Konzerngeldflussrechnung wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

27.1 CASHFLOW AUS DER LAUFENDEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Bei der Berechnung des Nettomittelzuflusses aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird vom Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ausgegangen und dieses um unbare Aufwendungen und Erträge korrigiert. Dieses Ergebnis und die bilanziellen Veränderungen des Netto-Umlaufvermögens (ohne liquide Mittel) liefern nach Berücksichtigung von gezahlten Zinsen und Steuern den Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit.

27.2 CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit zeigt alle Zu- und Abflüsse im Zusammenhang mit dem Zu- und Abgang von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten sowie von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten.

27.3 CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT

In diesem Bereich werden sämtliche Zu- und Abflüsse im Rahmen der Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung erfasst.

Zahlungswirksame Veränderungen in TEUR

Stand 1.4.2020 Tilgungen Stand 31.3.2021
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 0 0 0
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0 0 0
Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten aus Finanzierungen 0 0 0
Summe aller Verbindlichkeiten aus Finanzierungen 0 0 0
Davon Ausweis im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 0

Zahlungswirksame Veränderungen in TEUR

Stand 1.4.2019 Tilgungen Stand 31.3.2020
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 0 0 0
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0 0 0
Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten aus Finanzierungen 0 0 0
Summe aller Verbindlichkeiten aus Finanzierungen 0 0 0
Davon Ausweis im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 0

28 EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

Es wurden Garantien für Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) für Dritte abgegeben.

29 NAHESTEHENDE PERSONEN UND UNTERNEHMEN

Der Konzern wird von der Underberg AG, Dietlikon, Schweiz, beherrscht, die indirekt über eine Tochtergesellschaft mehr als 75 % der Stammaktien (mehr als 50 % der Gesamtaktien) des Konzerns hält. Sämtliche Unternehmen des Underberg-Konzerns („übergeordneter Konzern“) sind nahestehende Unternehmen. Die folgenden Geschäfte wurden mit nahestehenden Personen und Unternehmen getätigt: Mit der Diversa Spezialitäten GmbH, Rheinberg, Deutschland, wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 ein Personalgestellungsvertrag über die Überlassung von Beschäftigten zum Einsatz im Betrieb der Diversa Spezialitäten GmbH, Rheinberg, Deutschland, abgeschlossen. Mit der Semper Idem Underberg AG, Rheinberg, Deutschland, wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 ein Personalgestellungsvertrag über die Überlassung von Beschäftigten zum Einsatz im Betrieb der Semper Idem Underberg GmbH, Rheinberg, Deutschland, abgeschlossen.

Die insgesamt mit nahestehenden Personen und Unternehmen getätigten Geschäfte stellen sich wie folgt dar:

in TEUR 2020/2021 2020/2021 2019/2020 2019/2020
Verbundene Unternehmen übergeordneter Konzern Assoziierte Unternehmen Verbundene Unternehmen übergeordneter Konzern Assoziierte Unternehmen
Umsatzerlöse 0 10 0 10
Sonstige Erträge 276 6 308 6
Sonstige Aufwendungen 17 0 14 0
Ergebnisübernahmen 89 0 504 2.000
Forderungen 1.164 9 1.065 28
Verbindlichkeiten 0 0 0 0

Die Angaben über die Ergebnisübernahmen bei assoziierten Unternehmen betreffen ausschließlich die Ausschüttung und nicht die Bewertung der Anteile. Im Geschäftsjahr wurden für Reisespesen Vergütungen in Höhe von TEUR 2 (2019/2020: TEUR 2) an Mitglieder des Aufsichtsrates gezahlt. Jegliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden wie mit unabhängigen Dritten durchgeführt und entsprechen den Prinzipien der Fremdüblichkeit.

30 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Es sind keine Umstände eingetreten, die einer gesonderten nachträglichen Erläuterung nach der Aufstellung des Konzernabschlusses per 31. März 2021 bedürfen. Die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die gesamte Weltwirtschaft wirken sich auf die operativen Geschäftsfelder sowie Beteiligungen der Gurktaler Aktiengesellschaft aus, gefährden sie jedoch nicht in ihrem Bestand.

31 SONSTIGE ANGABEN

31.1 AUFWENDUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf TEUR 59 (2019/2020: TEUR 51) und untergliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:

in TEUR 2020/2021 2020/2021 2019/2020
Prüfung des Konzernabschlusses 26 23
Andere Bestätigungsleistungen (Jahresabschluss) 18 12
Sonstige Leistungen 15 16
59 51

31.2 ANGABEN ÜBER NAHESTEHENDE PERSONEN UND ARBEITNEHMERINNEN

31.2.1 GLIEDERUNG DER AUFWENDUNGEN FÜR ABFERTIGUNGEN

Die Aufwendungen für Abfertigungen für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte betrugen im Geschäftsjahr 2020/2021 TEUR 0 (2019/2020: TEUR 0).

31.2.2 GLIEDERUNG DER AUFWENDUNGEN FÜR ALTERSVERSORGUNG

Aufwendungen für die Altersversorgung für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte fallen nicht an.

31.2.3 VORSTÄNDE DER GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT

Mag. Wolfgang Spiller (Wien), Vorstandsvorsitzender, vertritt seit 1. Jänner 2021 selbständig. Mag. Karin Trimmel (Wien), Vorstandsvorsitzende, vertrat von 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2020 selbständig.

Die Aufwendungen für die Bezüge der Mitglieder des Vorstandes der Gurktaler Aktiengesellschaft betragen:

in TEUR 2020/2021 2020/2021 2019/2020
Fixe Bezüge 123 116

31.2.4 AUFSICHTSRÄTE DER GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT

Dr. Hubertine Underberg-Ruder (Vorsitzende)
KR Eduard Kranebitter (Stellvertreter der Vorsitzenden)
Dr. Tobias Bürgers (Mitglied des Aufsichtsrates)
Thomas Mempel (Mitglied des Aufsichtsrates seit 23. September 2020)

Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates in Höhe von TEUR 28 (Vorjahr: TEUR 28) gezahlt. Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Kredite gewährt, und es wurden zugunsten dieser Personen keine Haftungen übernommen.

Wien, am 29. Juni 2021

Der Vorstand:
Mag. Wolfgang Spiller e.h.

BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben den Konzernabschluss der Gurktaler Aktiengesellschaft Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2021, der gesonderten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngeldflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang zum Konzernabschluss, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2021 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeut- samsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

  • Sachverhalt
  • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
  • Verweis auf weitergehende Informationen

WERTMINDERUNGSTEST FÜR MARKENRECHTE

Sachverhalt

Zum 31. März 2021 weist der Konzern unter den immateriellen Vermögenswerten Markenrechte in Höhe von TEUR 4.032 (Vorjahr: TEUR 4.032) aus, welche gemäß den Bestimmungen des IAS 36 zumindest einmal jährlich auf Wertminderung geprüft werden müssen. Der Wertminderungstest hat im zum 31. März 2021 endenden Geschäftsjahr einen Wertminderungsbedarf von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) ergeben.# Beweissicherung und besonderer Prüfungssachverhalt

Wertminderung von Markenrechten

Aus unserer Sicht ist der Wertminderungstest von besonderer Bedeutung für den Konzernabschluss, da die Bewertung erheblich von Einschätzungen des Managements zur künftigen Umsatz- und Kostenentwicklung (Plandaten) der unter diesen Marken vertriebenen Produkte im Planungszeitraum abhängt. Darüber hinaus bestehen in der Bewertung erhebliche Ermessensspielräume, insbesondere in Bezug auf den Diskontierungszinssatz und die Wachstumsraten für die ewige Rente.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Im Rahmen unserer Konzernabschlussprüfung haben wir uns mit dem jährlichen Prozess und der Vorgangsweise für die Budgetierung und dem Wertminderungstest für die Markenrechte auseinandergesetzt. Hierbei haben wir insbesondere die Planannahmen der drei Detailplanungsjahre sowie des vierten und letzten Planungsjahrs als Aufsatzpunkt für die ewige Rente im Detail mit dem Management besprochen und uns jährliche Schwankungen im Umsatz und den Kosten erläutern lassen. Wir haben die im Bewertungsmodell hinterlegten Business-Pläne zu der vom Aufsichtsrat genehmigten Budget- und Mehrjahresplanung übergeleitet. Unsere internen Spezialisten haben die wesentlichen Bewertungsparameter wie die Inputfaktoren für den Diskontierungszinssatz sowie die Wachstumsrate für die ewige Rente mit externen Markt- und Branchendaten gegengeprüft. Weiters haben wir die für die Sensitivitätsanalysen herangezogenen Annahmen auf ihre Relevanz hin überprüft. Die verwendeten Modelle entsprechen den anerkannten Bewertungsgrundsätzen und die verwendeten Annahmen sind plausibel und vertretbar.

Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben des Konzerns zu den Markenrechten sind in Erläuterung 4.1 (Kritische Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung der Markenrechte) und in Erläuterung 14 (Immaterielle Vermögenswerte) zum Konzernabschluss enthalten.

Bewertung eigene Anteile im Rahmen des Verkaufs des Markenrechtes an Leibwächter (Tausch eigene Anteile)

Sachverhalt

Der Konzern hat am 25. November 2020 einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag über den Verkauf der Marke Leibwächter und allen damit zusammenhängenden Rechten abgeschlossen. Der Kaufpreis besteht nach dem Kaufvertrag in einer Cash-Zahlung von EUR 8.858.000, die in drei Teilzahlungen beglichen werden soll, und in der Übertragung von insgesamt 145.636 Stammaktien der Gurktaler Aktiengesellschaft. Der Konzern hat somit im Rahmen der Transaktion eigene Aktien erworben. Der Abschluss der in dem Kaufvertrag vorgesehenen Transaktion fand am 11. Jänner 2021 statt. Mit Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen am 19. Februar 2021 wurde die Marke ausgebucht und die Gegenleistung erfasst. Die Aktien der Gurktaler Aktiengesellschaft sind an der Wiener Börse notiert. Der Kurs zum Signing-Datum (Kurs 9,2) weicht vom Kurs des Closing-Datums (Kurs 10,0) ab. Der Konzern hat den Kurs zum Signing-Datum als relevanten Kurs für die Bilanzierung der eigenen Aktien im Rahmen der Bilanzierung der Verkaufstransaktion verwendet. Es wird davon ausgegangen, dass die Kursnotierung an der Wiener Börse dem beizulegenden Zeitwert nach IFRS 3 entspricht. Angesichts der Komplexität der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der erhaltenen Aktien, die mit der Ableitung der verwendeten Daten verbunden ist, wird die Bewertung von den getauschten eigenen Anteilen als ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt angesehen.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben die rechtlichen Grundlagen für den Verkauf des Markenrechts eingesehen. Bei der Beurteilung des Werts der eigenen Anteile haben wir die zugrunde gelegten Annahmen mit den Verträgen abgestimmt und untersucht, ob die durchgeführte Berechnung plausibel und angemessen ist. Die durchgeführten Berechnungen entsprechen den anerkannten Bewertungsgrundsätzen und die verwendeten Annahmen sind plausibel und vertretbar.

Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben des Konzerns zum Verkauf des Markenrechtes und dem Tausch der eigenen Anteile sind in Erläuterung 21 (Konzerneigenkapital) und in Erläuterung 14 (Immaterielle Vermögenswerte und als zur Veräußerung gehalten eingestufte Vermögenswerte) zum Konzernabschluss enthalten.

Sonstige Informationen

Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortlichkeiten des gesetzlichen Vertreters und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren.# SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN BERICHT ZUM KONZERNLAGEBERICHT

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

73 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021 KONZERNABSCHLUSS

Die Veröffentlichung und Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

URTEIL

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

ERKLÄRUNG

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

ZUSÄTZLICHE ANGABEN NACH ARTIKEL 10 DER EU-VO

Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 23. September 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 12. Oktober 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012/2013 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frau Mag. Ute Unden-Schubert, Wirtschaftsprüfer.

Wien, den 29. Juni 2021

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH

gez.: Mag. Ute Unden-Schubert Wirtschaftsprüfer

74 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021

JAHRESABSCHLUSS

JAHRESABSCHLUSS (EINZELABSCHLUSS)

GURKTALER AG

31.3.2021 31.3.2020
EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung 41.187,52 0
II. Finanzanlagen
Anteile an
verbundenen Unternehmen 19.927.076,01 19.945
19.968.263,53 19.945
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und
sonstige Vermögens-
gegenstände
1. Forderungen
gegenüber
verbundenen Unternehmen 5.701.613,25 10.690
Davon mit einer
Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr 0,00 0
2. Sonstige Forderungen
und Vermögens-
gegenstände 6.519.771,83 2.626
Davon mit einer
Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr 3.252.311,26 2
12.221.385,08 13.316
II. Guthaben bei
Kreditinstituten 5.068.623,52 1
17.290.008,60 13.317
C. Rechnungsab-
grenzungsposten 17.982,04 18
D. Aktive latente
Steuern 22.514,82 24
37.298.768,99 33.304

75 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021

JAHRESABSCHLUSS

BILANZ ZUM 31. MÄRZ 2021

31.3.2021 31.3.2020
EUR TEUR
PASSIVA
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes und
eingezahltes Grund-
kapital 4.208.728,00 4.500
Gezeichnetes Grund-
kapital 4.208.728,00 4.500
II. Kapitalrücklagen
Gebundene 17.430.246,05 17.139
III. Gewinnrücklagen
Andere Rücklagen
(freie Rücklagen) 13.437.712,40 10.221
IV. Bilanzgewinn 339.835,97 189
Davon Gewinnvortrag 8.474,87 3
35.416.522,42 32.049
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für
Abfertigungen 101.374,00 106
2. Steuerrückstellungen 516.224,03 0
3. Sonstige
Rückstellungen 192.810,30 167
810.408,33 273
C. Verbindlichkeiten
Davon mit einer
Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr 1.071.838,24 982
Davon mit einer
Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr 0,00 0
1. Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und
Leistungen 27.357,89 34
Davon mit einer
Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr 27.357,89 34
Davon mit einer
Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr 0,00 0
2. Verbindlichkeiten
gegenüber
verbundenen Unternehmen 1.016.487,24 929
Davon mit einer
Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr 1.016.487,24 929
Davon mit einer
Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr 0,00 0
3. Sonstige
Verbindlichkeiten 27.993,11 19
Davon aus Steuern 17.805,09 13
Davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit 8.939,34 6
Davon mit einer
Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr 27.993,11 19
Davon mit einer
Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr 0,00 0
1.071.838,24 982
37.298.768,99 33.304

76 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020/2021

2020/2021 2019/2020
EUR TEUR
1. Umsatzerlöse 585.072,87 423
2. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen 3.883.287,60 0
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 15.869,54 7
c) Übrige 290,08 0
3.899.447,22 7
3. Personalaufwand
a) Gehälter –329.400,83 300
b) Soziale Aufwendungen –69.847,47 94
Davon Aufwendungen für Abfertigungen und
Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen 1.821,21 –29
Davon Aufwendungen für gesetzlich
vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom
Entgelt abhängige Abgaben und Pflicht-
beiträge –71.481,03 –64
–399.248,30 –394
4. Abschreibungen auf Sachanlagen –41.057,53 0
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen –485.613,49 –415
6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5 3.558.600,77 –379
7. Erträge aus Beteiligungen 1.573.643,17 774
Davon aus verbundenen Unternehmen 1.573.643,17 774
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 108.582,66 209
Davon aus verbundenen Unternehmen 94.617,06 192
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen –10.006,40 –18
Davon betreffend verbundene Unternehmen –10.006,40 –18
10. Zwischensumme aus Z 7 bis 9 1.672.219,43 965
11. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 6
und Z 10) 5.230.820,20 586
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –527.156,11 –400
Davon latente Steuern –1.356,73 7
Davon Körperschaftsteuer aus
Gruppenbesteuerung –524.974,03 –9
Davon weiterbelastet an Gruppenmitglieder 79.909,58 98
13. Ergebnis nach Steuern 4.703.664,09 186
Verschmelzungsgewinn 169.697,01 0
14. Jahresüberschuss 4.873.361,10 186
15. Zuweisung zu Gewinnrücklagen –4.542.000,00 0
16. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 8.474,87 3
17. Bilanzgewinn 339.835,97 189

77 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. APRIL 2020 BIS 31. MÄRZ 2021

A. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Auf den vorliegenden Jahresabschluss zum 31. März 2021 wurden die Rechnungslegungsbestimmungen des Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung angewandt. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.# B. ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ

Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde den allgemein anerkannten Grundsätzen Rechnung getragen. Dabei wurden die im § 201 Abs. 2 UGB kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ebenso beachtet wie die Gliederungs- und Bewertungsvorschriften für die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der §§ 195 bis 211 und 222 bis 235 UGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Nach dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie, aber bevor die Notlage ausgerufen wurde, wurden notwendige Maßnahmen evaluiert und ergriffen, um den Betrieb sicherzustellen. Das Geschäftsmodell der Verpachtung der Kräutermarken Gurktaler, Rossbacher und Leibwächter (bis Ende Q3 2020) an die Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH, Wien, und deren Tochtergesellschaft Top Spirit Handels- und Verkaufsgesellschaft m.b.H., Wien, bringt es mit sich, dass nötige operative Maßnahmen in der Produktion, Logistik oder im Vertrieb in der 100%igen Verantwortung der Pächterin liegen. Die Kommunikation und das Reporting wurden mit der Pächterin seit Ausbruch der Krise intensiviert, um sicherzustellen, dass seitens der Schlumberger Wein- und Sektkellerei alle nötigen Maßnahmen ergriffen werden, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Unter Berücksichtigung der rollierend überarbeiteten Umsatzerwartungen der Pächterin wurden die Planungen der Pachterlöse für die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, regelmäßig überarbeitet.

Die gute Liquiditäts- und Eigenkapitalausstattung führen dazu, dass das Unternehmen in seinem Bestand nicht gefährdet ist. Bei den Beteiligungen an der Zwack Unicum NYRT, Budapest, und der Underberg GmbH & Co KG, Rheinberg, wurden umfangreiche Maßnahmen zur Sicherheit der Mitarbeiter und Erfüllung der Verpflichtungen zur Warenversorgung getroffen. Businesspläne zur Erfassung der kommerziellen Auswirkungen wurden erstellt und die Liquidität durch zusätzliche Maßnahmen in Form von Darlehen und erweiterten Kontokorrentrahmen abgesichert. Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, und ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften können dank der vorhandenen Reserven ihre vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllen.

Die beiden Mitarbeiterinnen sowie der Vorstand arbeiten seit Mitte März 2020 aus dem Homeoffice. Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.

Das Unternehmen hat dem Vorsichtsprinzip Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt. Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Im Berichtsjahr wurde die Leibwächter Kräuter GmbH, Wien, als übertragende Gesellschaft, mit Stichtag 30. September 2020 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge mit allen Rechten und Pflichten in die Gurktaler Aktiengesellschaft, als übernehmende Gesellschaft, unter Inanspruchnahme der abgabenrechtlichen Begünstigungen des Umgründungssteuergesetzes verschmolzen.

2. ANLAGEVERMÖGEN

Die Bewertung der ausschließlich entgeltlich erworbenen Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechenden planmäßigen linearen Abschreibungen. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu je EUR 800 (Vorjahr: EUR 400) werden gemäß § 13 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugang und Abgang dargestellt.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten zum Bilanzstichtag bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag wurden vorgenommen, sofern eine Wertminderung von Dauer vorliegt. Im Berichtsjahr erfolgte keine außerplanmäßige Abschreibung. Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Bei Firmenwerten unterbleibt gemäß § 208 Abs. 2 UGB die Zuschreibung.

3. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit Nennwerten bilanziert. Forderungen in Fremdwährungen wurden mit dem Entstehungskurs oder mit dem für die Bilanzierung maßgeblichen niedrigeren Stichtagskurs bewertet.

4. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

5. AKTIVE LATENTE STEUERN

Aktive latente Steuern werden auf Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt. Vom Wahlrecht der Aktivierung latenter Steuern für steuerliche Verlustvorträge wird kein Gebrauch gemacht. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem Steuersatz von 25 % (Vorjahr: 25 %) ohne Berücksichtigung einer Abzinsung. Eine Saldierung der aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wurde vorgenommen, da eine Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich war.

6. RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen für Abfertigungen und die Vorsorge für Jubiläumszuwendungen wurden unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (Dezember 2020)“ nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß internationalen Rechnungslegungssätzen nach IAS 19 (projected unit credit method) unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P für Angestellte und einem Pensionseintrittsalter von 65 Jahren ermittelt. Der Berechnung wurden ein Gehaltstrend von 2,21 % (Vorjahr: 2,55 %) sowie eine Fluktuation abhängig von der Dauer der Dienstzugehörigkeit, zugrunde gelegt. Der Ansammlungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erstmalig Leistungen aus der Zusage begründet, und reicht bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem vollständige Unverfallbarkeit eintritt. Die Rückstellungen für Abfertigungen und die Vorsorgen für Jubiläumszuwendungen wurden mit einem Rechnungszinssatz von 0,8 % (Vorjahr: 0,5 %) ermittelt. Bei den verwendeten Rechnungszinssätzen handelt es sich um Stichtagszinssätze. Die Stichtagszinssätze sind jene Zinssätze, zu dem sich ein Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung am Abschlussstichtag für die durchschnittlichen Restlaufzeiten der Verpflichtungen im Wesentlichen entsprechendes Fremdkapital beschaffen kann. Die Zinsaufwendungen betreffend die Abfertigungsrückstellungen und die Vorsorge für Jubiläumszuwendungen sowie die Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im betreffenden Personalaufwand erfasst.

In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet.

7. VERBINDLICHKEITEN

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht mit ihrem Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem für die Bilanzierung maßgeblichen höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

B. ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ

IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Das durch die Verschmelzung der Leibwächter Kräuter GmbH zugegangene Markenrecht „Leibwächter“ wurde im Geschäftsjahr verkauft. Der linear vorgenommenen Abschreibung liegt eine Nutzungsdauer von 50 Jahren zugrunde.

SACHANLAGEN

Den linear vorgenommenen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Nutzungsdauer Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 4
Kraftfahrzeuge 5

Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen:

Verpflichtungen aus Leasingverträgen EUR EUR
im folgenden Geschäftsjahr 2.160,00
in den folgenden 5 Geschäftsjahren 8.640,00
Davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
Verpflichtungen aus Mietverträgen 15.744,00
78.720,00
Davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
Gesamt 17.904,00 87.360,00

1. AKTIVA

ANLAGEVERMÖGEN

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungs-/Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Restbuchwerte
Stand 1.4.2020 EUR EUR EUR
Zugänge EUR EUR EUR
Zugänge/ Abgänge aus Verschmel- EUR EUR EUR
zung
Abgänge EUR EUR EUR
Stand 31.3.2021 EUR EUR EUR
Stand 31.3.2020 EUR
I.

1. AKTIVA

1. AKTIVA ANLAGEVERMÖGEN Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungs-/Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Restbuchwerte
Stand 1.4.2020 EUR EUR EUR
Zugänge EUR EUR EUR
Zugänge/ Abgänge aus Verschmel- zung EUR EUR EUR
Abgänge EUR EUR EUR
Stand 31.3.2021 EUR EUR EUR
Stand 1.4.2020 EUR EUR EUR
Zugänge EUR EUR EUR
Zugänge aus Verschmel- zung EUR EUR EUR
Abgänge EUR EUR EUR
Stand 31.3.2021 EUR EUR EUR
Stand 31.3.2021 EUR EUR EUR
Stand 31.3.2020 EUR EUR EUR

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen
Stand 1.4.2020 0,00
Zugänge 0,00
Zugänge/ Abgänge aus Verschmel- zung 7.500.000,00
Abgänge 7.500.000,00
Stand 31.3.2021 0,00
Stand 1.4.2020 0,00
Zugänge 37.500,00
Zugänge aus Verschmel- zung 1.162.500,00
Abgänge 1.200.000,00
Stand 31.3.2021 0,00
Stand 31.3.2021 0,00
Stand 31.3.2020 0,00

II. Sachanlagen

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1)
Stand 1.4.2020 1.480,00
Zugänge 44.512,39
Zugänge/ Abgänge aus Verschmel- zung 0,00
Abgänge 857,74
Stand 31.3.2021 45.134,65
Stand 1.4.2020 1.247,34
Zugänge 3.557,53
Zugänge aus Verschmel- zung 0,00
Abgänge 857,74
Stand 31.3.2021 3.947,13
Stand 31.3.2021 41.187,52
Stand 31.3.2020 232,66

III. Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen
Stand 1.4.2020 21.656.474,05
Zugänge 0,00
Zugänge/ Abgänge aus Verschmel- zung -17.500,00
Abgänge 0,00
Stand 31.3.2021 21.638.974,05
Stand 1.4.2020 1.711.898,04
Zugänge 0,00
Zugänge aus Verschmel- zung 0,00
Abgänge 0,00
Stand 31.3.2021 1.711.898,04
Stand 31.3.2021 19.927.076,01
Stand 31.3.2020 19.944.576,01
Gesamt Gesamt Gesamt Gesamt Gesamt Gesamt Gesamt Gesamt Gesamt Gesamt Gesamt
Stand 1.4.2020 21.657.954,05 44.512,39 7.482.500,00 7.500.857,74 21.684.108,70 1.713.145,38 41.057,53 1.162.500,00 1.200.857,74 1.715.845,17 19.968.263,53
Stand 31.3.2021
Stand 31.3.2020 19.944.808,67

1) davon geringwertige Vermögensgegenstände gemäß § 204 (1a) UGB

31.3.2021 31.3.2020
Geringwertige Vermögensgegenstände 857,74 857,74
Geringwertige Vermögensgegenstände 857,74 857,74
Geringwertige Vermögensgegenstände 857,74 857,74
Geringwertige Vermögensgegenstände 857,74 857,74
Vorjahr: im folgenden Geschäftsjahr EUR Verpflichtungen aus Leasingverträgen 13.423,80
Davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 Verpflichtungen aus Mietverträgen 15.744,00
Davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 29.167,80
im folgenden Geschäftsjahr EUR 15.583,80
0,00
78.720,00
0,00
94.303,80

Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen des folgenden Geschäftsjahres betragen EUR 17.904,00 (Vorjahr: TEUR 29). Der Gesamtbetrag der folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 87.360,00 (Vorjahr: TEUR 94).

UMLAUFVERMÖGEN

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 3.400.982,96 (Vorjahr: TEUR 9.657) und Gesellschafterverrechnung in Höhe von EUR 1.100.678,29 (Vorjahr: TEUR 1.033) sowie Gewinnausschüttungs- und Dividendenansprüche in Höhe von EUR 1.199.952,00 (Vorjahr: TEUR 0) von der Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft, Wien. In den sonstigen Forderungen sind Forderungen aus dem Verkauf der Marke Leibwächter in Höhe von EUR 6.500.000,00 enthalten. Davon sind EUR 3.250.000,00 im Jänner 2023 fällig.

Die sonstigen Forderungen enthalten Erträge in Höhe von EUR 6.500.000,00 (Vorjahr: TEUR 38), die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen im Anlagevermögen (EUR –216,33, 1.4.2020: EUR –3,06) bzw. in den Rückstellungen (EUR 22.731,15, 1.4.2020: EUR 23.874,61).

2. PASSIVA

EIGENKAPITAL

Stand 1.4.2020 EUR Zugänge EUR Abgänge EUR Stand 31.3.2021 EUR
FN Grundkapital 4.500.000,00 0,00 –291.272,00 4.208.728,00
2 Nennkapital eigener AnteileNennkapital eigener Anteile 0,00 –291.272,00 291.272,00 0,00
1,2 Ausgegebenes KapitalAusgegebenes Kapital 4.500.000,00 –291.272,00 0,00 4.208.728,00
Kapitalrücklagen
Gebundene Gewinnrücklagen 17.138.974,05 291.272,00 0,00 17.430.246,05
3 Freie Rücklagen 10.221.000,00 4.542.000,00 –1.325.287,60 13.437.712,40
4,5 Rücklage für eigene Anteile 0,00 291.272,00 –291.272,00 0,00
6 Bilanzgewinn 188.474,87 331.361,10 –180.000,00 339.835,97
Gesamt 32.048.448,92 5.164.633,10 –1.796.559,60 35.416.522,42

ad 1 Der Nennwert der im Berichtsjahr erworbenen eigenen Anteile in Höhe von EUR 291.272,00 wurde offen vom Grundkapital abgezogen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und den Anschaffungskosten in Höhe von EUR 1.325.287,60 wurde mit den freien Rücklagen verrechnet.

EUR Anschaffungskosten eigene Anteile –1.325.287,60
EUR Unterschiedsbetrag Nennwert und Anschaffungskosten 1.034.015,60
EUR Zugänge Nennkapital eigener Anteile gesamt –291.272,00

ad 2 Der Abgang des Grundkapitals betrifft die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. September 2018 beschlossene vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von 145.636 Stück eigenen Aktien (Stammaktien) gemäß § 192 AktG zur Eliminierung dieser eigenen Aktien.

ad 3 Die Rücklagen für eigene Anteile in Höhe von EUR 291.272,00 wurden nach Einziehung der eigenen Aktien gegen Kapitalrücklagen aufgelöst.

ad 4 Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wurde eine Rücklage für eigenen Anteile in Höhe des Nennwer- tes der eigenen Anteile durch Verwendung der freien Rücklagen gebildet und der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Nennwert der eigenen Anteile mit den freien Rücklagen verrechnet.

EUR Verwendung zur Bildung einer Rücklage für eigene Anteile –291.272,00
EUR Verrechnung Unterschiedsbetrag Nennwert und Anschaffungskosten eigene Anteile –1.034.015,60
EUR Abgänge freie Rücklagen gesamt –1.325.287,60

ad 5 Vom Jahresüberschuss wurden EUR 4.542.000,00 den freien Rücklagen zugeführt.

ad 6 Der Abgang betrifft zur Gänze die Dividende.

Vorjahr: Stand 1.4.2019 EUR Zugänge EUR Abgänge EUR Stand 31.3.2020 EUR
FN Grundkapital 4.500.000,00 0,00 0,00
Kapitalrücklagen
Gebundene Gewinnrücklagen 17.138.974,05 0,00 0,00
Freie Rücklagen 10.221.000,00 0,00 0,00
Bilanzgewinn 362.562,45 185.912,42 –360.000,00
Gesamt 32.222.536,50 185.912,42 –360.000,00

ad 1 Der Abgang betrifft zur Gänze die Dividende.

VORSCHLAG ERGEBNISVERWENDUNG

Der Vorstand schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 339.835,97 (Vorjahr: TEUR 189) einen Betrag von EUR 336.698,24 (Vorjahr: TEUR 180) auszuschütten und den verbleibenden Betrag von EUR 3.137,73 (Vorjahr: TEUR 9) auf neue Rechnung vorzutragen. Es liegt eine Ausschüttungssperre in Höhe von EUR 22.514,82 (Vorjahr: TEUR 24) aufgrund der Aktivierung latenter Steuern vor, welche durch jederzeit auflösbare Rücklagen gedeckt ist.

RÜCKSTELLUNGEN

In den sonstigen Rückstellungen sind folgende Posten enthalten:

31.3.2021 EUR 31.3.2020 TEUR
Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten 62.761,00 44
Kosten der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 60.000,00 60
Prämien 11.000,00 11
Andere 59.049,30 52
Gesamt 192.810,30 167

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit EUR 1.016.487,24 (Vorjahr: TEUR 929) Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Aufwendungen von EUR 27.993,11 (Vorjahr: TEUR 19), die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Haftungsverhältnisse liegen in folgendem Umfang vor:

31.3.2021 EUR 31.3.2020 EUR
Garantien 1.234,03 4.146,26

Haftungsverhältnisse in Höhe von EUR 1.234.03 (Vorjahr: TEUR 4) wurden für Verbindlichkeiten innerhalb des Konzerns eingegangen.

C. ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

UMSATZERLÖSE

Die Umsatzerlöse resultieren aus der geschäftsleitenden Verwaltung von verbundenen Unternehmen und aus weiter- verrechneten Kosten an verbundene Unternehmen. Diese Leistungen wurden ausschließlich im Inland erbracht.

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

In den sonstigen betrieblichen Erträgen werden aus dem Verkauf der Marke Leibwächter Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen in Höhe von EUR 3.883.287,60 ausgewiesen.

PERSONALAUFWAND

Im Posten „Gehälter“ sind Aufwendungen für Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von EUR 237,00 (Vorjahr: TEUR 2) enthalten. In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen für Abfertigungen in Höhe von EUR –4.733,00 (Vorjahr: TEUR 27) enthalten.

SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen handelt es sich insbesondere um überrechnete Verwaltungsaufwendungen und Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten sowie Kosten der Veröffentlichung des Jahresabschlusses.

AUFWENDUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf EUR 56.690,00 (Vorjahr: TEUR 50) und untergliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:

2020/2021 EUR 2019/2020 TEUR
Prüfung der Abschlüsse 53.195,00 35
Sonstige Leistungen 3.495,00 15
Gesamt 56.690,00 50

ERTRÄGE AUS BETEILIGUNGEN

In den Erträgen aus Beteiligungen sind Gewinne aus Personengesellschaften in Höhe von EUR 88.691,17 (Vorjahr: TEUR 504) enthalten.

STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG

Der Aufwand aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beläuft sich auf EUR 527.156,11 (Vorjahr: TEUR 400) und untergliedert sich in folgende Bereiche:

2020/2021 EUR 2019/2020 TEUR
Steuern aus Gruppenbesteuerung 524.974,03 9
Steuerumlagen –79.909,58 –98
Latente Steuern 1.356,73 –7
Ausländische Steuern 80.734,93 496
Gesamt 527.156,11 400

VERSCHMELZUNGSGEWINN

Der Verschmelzungsgewinn resultiert aus der rückwirkend zum Stichtag 30. September 2020 durchgeführten Verschmel- zung der Leibwächter Kräuter GmbH, Wien.

D. SONSTIGE ANGABEN# SONSTIGE ANGABEN

GRUNDKAPITAL

Das Grundkapital des Unternehmens besteht aus 2.104.364 (Vorjahr: 2.250.000) nennbetragslosen Stückaktien und setzt sich aus folgenden Aktiengattungen zusammen:

EUR Stammaktien (1.354.364 Stück) 2.708.728
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gemäß § 12a AktG (750.000 Stück) 1.500.000
4.208.728

EIGENE AKTIEN

Die Gesellschaft hat im Zusammenhang mit dem Verkauf der Marke Leibwächter eigene Stammaktien (145.636 Stück) erworben. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 291.272. Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr die eigenen Aktien im Zuge einer vereinfachten Kapitalherabsetzung eingezogen. Zum 31. März 2021 hält die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, keine eigenen Aktien.

SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN, DIE NICHT IN DER BILANZ AUSGEWIESEN SIND

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus Dienstleistungsverträgen des folgenden Geschäftsjahres betragen EUR 7.920,00 (Vorjahr: TEUR 107). Der Gesamtbetrag der folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 39.600,00 (Vorjahr: TEUR 533).

BETEILIGUNGSVERHÄLTNISSE

Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, hält zum 31. März 2021 Anteile an folgenden Gesellschaften:

Name Sitz Abschluss Kapitalanteil % Eigenkapital TEUR Jahresüberschuss/ -fehlbetrag TEUR
Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft Wien 31.3.2021 49,998 23.227 2.744
Gurktaler Alpenkräuter GmbH Gurk 31.3.2021 100,00 1.043 93
„Rossbacher“ Vertriebs GmbH Wien 31.3.2021 100,00 –1.728 –4

Vorjahr:

Name Sitz Abschluss Kapitalanteil % Eigenkapital TEUR Jahresüberschuss/ -fehlbetrag TEUR
Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft Wien 31.3.2020 49,998 20.483 –59
Gurktaler Alpenkräuter GmbH Gurk 31.3.2020 100,00 950 126
„Rossbacher“ Vertriebs GmbH Wien 31.3.2020 100,00 –1.724 –32
Leibwächter Kräuter GmbH Wien 31.3.2020 100,00 309 283

Weiters werden noch Anteile von 14,423 % an der Underberg GmbH & Co. KG, Rheinberg, Deutschland, gehalten. Die Werthaltigkeit der Beteiligung an der Underberg GmbH & Co. KG, Rheinberg, Deutschland, wird durch eine Put- Option gegenüber der Underberg AG, Dietlikon, Schweiz, sichergestellt. Verbundene Unternehmen im Sinne des § 189a Z 8 UGB sind alle Unternehmen, die zur Firmengruppe der Underberg AG, Dietlikon, Schweiz, gehören. Geschäfte mit diesen Gesellschaften werden wie mit unabhängigen Dritten abgewickelt.

BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Die Haupttätigkeit der Gesellschaft liegt in der Verwaltung von Beteiligungen sowie in der Erbringung von Dienstleistungen für Tochtergesellschaften vor allem im Bereich der Geschäftsführung. Die Gesellschaft ist gemäß Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung vom 13. März 2013 und 6. Februar 2015 körperschaftsteuerlicher Gruppenträger folgender Konzerngesellschaften:
* „Rossbacher“ Vertriebs GmbH, Wien
* Gurktaler Alpenkräuter GmbH, Gurk
* Leibwächter Kräuter GmbH, Wien

Für alle Gruppenmitglieder wird die Steuerumlage im Wege einer fiktiven Veranlagung ermittelt. Wenn die Summe der fiktiven Körperschaftsteuer der Vertragsparteien, die ohne Gruppenbildung zu entrichten wäre, die tatsächlich bezahlte Körperschaftsteuer der Unternehmensgruppe übersteigt, kommt es bei Gruppenmitgliedern mit positiver Umlage zu einem Abgeltungsbetrag in Höhe von 10 % des Liquiditätsvorteils, ebenso bei Zahlung der Mindestkörperschaftsteuer für die Unternehmensgruppe.

KONSOLIDIERUNGSKREIS

Die Semper idem Underberg AG, Rheinberg, Deutschland, ist jenes Mutterunternehmen, welches den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger in Deutschland veröffentlicht. Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf und veröffentlicht diesen im Firmenbuch in Österreich.

DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE

Die Gesellschaft bedient sich keiner derivativen Finanzinstrumente.

E. PFLICHTANGABEN ÜBER ORGANE UND ARBEITNEHMER DER GESELLSCHAFT

Zum Bilanzstichtag waren vier (Vorjahr: drei) Angestellte beschäftigt. Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr 2020/21 drei Angestellte (2019/20: drei Angestellte). An Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse, Haftungen oder Kredite gewährt. Hinsichtlich der Angabe der Aufwendungen für Abfertigungen an Vorstandsmitglieder wurde von der Schutzklausel gemäß § 242 Abs. 4 UGB Gebrauch gemacht. Aufwendungen für die Altersversorgung für Vorstandsmitglieder im Sinne des § 80 AktG fallen nicht an.

GESAMTBEZÜGE DES VORSTANDES UND DES AUFSICHTSRATES

Hinsichtlich der Angabe der Bezüge des Vorstandes wurde von der Schutzklausel gemäß § 242 Abs. 4 UGB Gebrauch gemacht. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrug im Geschäftsjahr EUR 32.000,00 (Vorjahr: TEUR 28).

ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATES

Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2020/21 aus folgenden Personen zusammen:
* Dr. Hubertine Underberg-Ruder (Vorsitzende)
* KR Eduard Kranebitter (Stellvertreter der Vorsitzenden)
* Dr. Tobias Bürgers (Mitglied des Aufsichtsrates)
* Thomas Mempel (Mitglied des Aufsichtsrates seit 23. September 2020)

ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDES

Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2020/21 aus folgenden Personen zusammen:
* Mag. Wolfgang Spiller (Vorsitzender seit 1. Jänner 2021)
* Mag. Karin Trimmel (Vorsitzende bis 31. Dezember 2020)

F. WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG

Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Abschlussstichtag eingetreten. Die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die gesamte Weltwirtschaft wirken sich auf die operativen Geschäftsfelder sowie Beteiligungen der Gurktaler Aktiengesellschaft aus, gefährden sie jedoch nicht in ihrem Bestand.

Wien, den 29. Juni 2021
Der Vorstand:
Mag. Wolfgang Spiller e.h.

BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN DER GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT UND DER KONSOLIDIERTEN GESELLSCHAFTEN

Verbundene Unternehmen, die in die Vollkonsolidierung einbezogen sind

Name Sitz Kapitalanteil (direkt und indirekt) % Eigenkapital des letzten Jahresabschlusses TEUR
Gurktaler Alpenkräuter GmbH Gurk 100 1.043
„Rossbacher“ Vertriebs GmbH Wien 100 –1.728

Vorjahr:

Name Sitz Kapitalanteil (direkt und indirekt) % Eigenkapital des letzten Jahresabschlusses TEUR
Gurktaler Alpenkräuter GmbH Gurk 100 950
Leibwächter Kräuter GmbH Wien 100 309
„Rossbacher“ Vertriebs GmbH Wien 100 –1.724

Beteiligungen, die nach der Equity-Methode konsolidiert werden

Name Sitz Kapitalanteil (direkt und indirekt) % Eigenkapital des letzten Jahresabschlusses TEUR
Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft Wien 49,998 23.227

Vorjahr:

Name Sitz Kapitalanteil (direkt und indirekt) % Eigenkapital des letzten Jahresabschlusses TEUR
Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft Wien 49,998 20.483

BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben den Jahresabschluss der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2021 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
* Sachverhalt
* Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
* Verweis auf weitergehende Informationen

BEWERTUNG DER ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Sachverhalt
* Zum 31. März 2021 weist die Gurktaler Aktiengesellschaft aufgrund ihrer Holdingfunktion Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 19.927 (Vorjahr: TEUR 19.945) aus.
* Gemäß § 204 Abs. 2 UGB sind Beteiligungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben. Der gesetzliche Vertreter ist der Auffassung, dass dauerhafte Wertminderungen bei den oben stehenden Anteilen an verbundenen Unternehmen zum 31. März 2021 nicht gegeben sind und daher keine außerplanmäßige Abschreibung erforderlich ist.# BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS 90 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

  • Wir haben im Zusammenhang mit der Beurteilung der Werthaltigkeit dieser Beteiligungen die entsprechenden Bewertungsmodelle geprüft. Dabei haben wir die vom gesetzlichen Vertreter verwendete Bewertungsmethode überprüft sowie die verwendeten Parameter (geplante Zahlungsströme und Diskontierungszinsätze) beurteilt. Wir haben untersucht, ob die verwendeten Modelle den anerkannten Bewertungsgrundsätzen entsprechen und die verwendeten Annahmen plausibel und angemessen sind.
  • Die verwendeten Modelle entsprechen den anerkannten Bewertungsgrundsätzen und die verwendeten Annahmen sind plausibel und vertretbar.

Verweis auf weitergehende Informationen

Der gesetzliche Vertreter hat die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen im Anhang unter Punkt „A.2“ und unter Punkt „D“ erläutert.

BEWERTUNG EIGENE ANTEILE IM RAHMEN DES VERKAUFS DES MARKENRECHTES AN LEIBWÄCHTER

Sachverhalt

  • Mit Wirksamkeit Jänner 2021 wurde die Marke Leibwächter verkauft. Der Kaufpreis setzt sich aus einem Geldbetrag von TEUR 8.858 und 145.636 Stück Stammaktien der Gurktaler Aktiengesellschaft zusammen.
  • Die Ermittlung des Kaufpreises für das Markenrecht Leibwächter ergibt sich aus dem Geldbetrag und dem beizulegenden Wert der getauschten Aktien.
  • Der gesetzliche Vertreter ist der Auffassung, den beizulegende Wert der erhaltenen Aktien entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ermittelt zu haben.
  • Angesichts der Komplexität der Ermittlung des beizulegenden Wertes der Aktien, die mit der Ableitung der verwendeten Daten verbunden ist, wird die Bewertung von den eigenen Anteilen als ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt angesehen.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

  • Wir haben die rechtlichen Grundlagen für den Verkauf des Markenrechts eingesehen. Bei der Beurteilung des Werts der eigenen Anteile haben wir die zugrunde gelegten Annahmen mit den Verträgen abgestimmt und untersucht, ob die durchgeführte Berechnung plausibel und angemessen ist.
  • Die durchgeführten Berechnungen entsprechen den anerkannten Bewertungsgrundsätzen und die verwendeten Annahmen sind plausibel und vertretbar.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS 91 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021

VERANTWORTLICHKEITEN DES GESETZLICHEN VERTRETERS UND DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS 92 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021

  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind.# BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS

Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS

93 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021

JAHRESABSCHLUSS

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 23. September 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 12. Oktober 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012/13 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frau Mag. Ute Unden-Schubert, Wirtschaftsprüfer.

Wien, den 29. Juni 2021

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH

gez.: Mag. Ute Unden-Schubert
Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

94 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021

ERKLÄRUNG

ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER

§ 124 ABS. 3 BÖRSEG

Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Wien, am 28. Juni 2021

Der Vorstand:
Mag. Wolfgang Spiller e.h.

ERKLÄRUNG 95 GESCHÄFTSBERICHT 2020 / 2021

GEWINNVERTEILUNG

GEWINNVERTEILUNGSVORSCHLAG

GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT

Das Geschäftsjahr 2020/21 schließt mit einem Jahresgewinn von EUR 4.873.361,10. Zuzüglich des Gewinnvortrags in Höhe von EUR 8.474,87 und abzüglich der Zuweisung zu Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 4.542.000,00 errechnet sich ein Bilanzgewinn von EUR 339.835,97. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden.

  • Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,16 je Vorzugsaktie und EUR 0,16 je Stammaktie, das ist insgesamt ein Ausschüttungsbetrag von EUR 336.698,24 und entspricht 8 % des Grundkapitals von EUR 4.208.728,00
  • Weiters wird vorgeschlagen, den verbleibenden Restbetrag in Höhe von EUR 3.137,73 auf neue Rechnung vorzutragen.

IMPRESSUM

HERAUSGEBER

Gurktaler Aktiengesellschaft
Heiligenstädter Straße 43, 1190 Wien
Tel.: +43/1/367 08 49–0
Fax: +43/1/367 08 49–340
E-Mail: [email protected]
http://gruppe.gurktaler.at
Geschäftssitz: Wien
Reg. beim HG Wien unter FN 389840 w
UID: ATU67694202

KONZEPT, BERATUNG UND PROJEKTMANAGEMENT

Mensalia Unternehmensberatungs GmbH
www.mensalia.at

FOTO

Mila Zytka (Vorstandsporträt)

DRUCK

KS Printsolution GmbH

DISCLAIMER

Dieser Geschäftsbericht wurde mit größtmöglicher Sorgfalt und unter gewissenhafter Prüfung sämtlicher Daten erstellt. Satz- und Druckfehler können dennoch nicht ausgeschlossen werden. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen.

Bestimmte Aussagen in diesem Bericht sind „zukunftsgerichtete Aussagen“. Diese Aussagen, welche die Wörter „glauben“, „beabsichtigen“, „erwarten“ und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Gesellschaft wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.

GESCHLECHTSNEUTRALE FORMULIERUNG

Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird bei personenbezogenen Begriffen wie „Kunden“ oder „Aktionäre“ auf die geschlechtsspezifische Differenzierung sowie auf die durchgängige Verwendung von akademischen Titeln verzichtet.

Gurktaler AG
http://gruppe.gurktaler.at
Heiligenstädter Straße 43, 1190 Wien
Tel.: +43/1/367 08 49-0
[email protected]

MIT FRISCHEN KRÄUTERN AUS DEM GURKTAL