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GELSENWASSER AG — Management Reports 2017
May 11, 2018
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Management Reports
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GELSENWASSER AG
Gelsenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017
der GELSENWASSER AG und des Gelsenwasser-Konzerns
Inhalt
1 Grundlagen des Konzerns
1.1 Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit
1.2 Wesentliche Veränderungen im Beteiligungsbereich
1.3 Absatzmärkte und Wettbewerbsposition
1.3.1 Absatzmärkte
1.3.2 Wettbewerb am Energiemarkt
1.4 Unternehmensziele
1.5 Unternehmensinternes Steuerungssystem
2 Wirtschaftsbericht
2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
2.1.1 Rahmenbedingungen Wasser/Abwasser
2.1.2 Rahmenbedingungen Energie
2.2 Branchenentwicklung
2.2.1 Wasser
2.2.2 Energie
2.3 Geschäftsverlauf
2.3.1 Vertragsabschlüsse im Bereich Wasser
2.3.2 Vertragsabschlüsse im Bereich Energie
2.3.3 Wasser- und Energieabsatz
2.3.4 Zusammenfassende Stellungnahme des Vorstands zum Geschäftsverlauf des Konzerns
2.4 Lage
2.4.1 Ertragslage
2.4.2 Finanzlage
2.4.3 Vermögenslage
2.4.4 Ist-Plan-Vergleich
2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
2.5.1 Finanzielle Leistungsindikatoren
2.5.2 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
2.6 Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der GELSENWASSER AG und des Gelsenwasser-Konzerns
2.6.1 Geschäftsmodell des Konzerns
2.6.2 Wesentliche Risiken
2.6.3 Umweltbelange
2.6.4 Arbeitnehmerbelange
2.6.5 Gesellschaft
2.6.6 Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette
2.6.7 Bekämpfung von Korruption und Bestechung
2.6.8 Kunden
2.6.9 Datenschutz
2.7 Jahresabschluss der GELSENWASSER AG
2.7.1 Ertragslage
2.7.2 Finanzlage
2.7.3 Investitionen
2.7.4 Vermögenslage
2.7.5 Ist-Plan-Vergleich der GELSENWASSER AG
2.7.6 Erwartete Unternehmensentwicklung der GELSENWASSER AG
2.7.7 Risiko- und Chancenbericht der GELSENWASSER AG
2.7.8 Erklärung zur Unternehmensführung
3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht
3.1 Prognosebericht
3.1.1 Erweiterte Rahmenbedingungen
3.1.2 Erwartete Unternehmensentwicklung im Konzern
3.1.3 Investitionen
3.1.4 Zukunftsbezogene Aussagen
3.2 Risiko- und Chancenbericht
3.2.1 Risikomanagementsystem
3.2.2 Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem
3.2.3 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken
3.2.4 Chancen
4 Übernahmerechtliche Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB
4.1 Vorschriften über Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen
4.2 Befugnisse des Vorstands hinsichtlich Aktienausgabe und Aktienrückkauf
4.3 Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
4.4 Change-of-Control-Klauseln
5 Grundzüge der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
5.1 Vergütung des Vorstands
5.2 Vergütung des Aufsichtsrats
1 Grundlagen des Konzerns
1.1 Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit
Der Konsolidierungskreis umfasst zum Bilanzstichtag neben dem Mutterunternehmen insgesamt acht Tochterunternehmen, ein anteilig einbezogenes Unternehmen, 59 Unternehmen, die mithilfe der Equity-Methode bewertet werden, sowie 31 übrige Beteiligungen.
Neben der Konzernmuttergesellschaft GELSENWASSER AG werden zum 31. Dezember 2017 als vollkonsolidierte Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen:
| • | Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, Bitterfeld-Wolfen (CPG) |
| • | GELSENWASSER Dresden GmbH, Dresden (GWDD) |
| • | GELSENWASSER Energienetze GmbH, Gelsenkirchen (GWN) |
| • | GELSENWASSER Magdeburg GmbH, Magdeburg (GWM) |
| • | GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, Hamburg (GWSD) |
| • | NGW GmbH, Duisburg (NGW) |
| • | Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH, Rheda-Wiedenbrück (VGW) |
| • | WESTFALICA GmbH, Bad Oeynhausen (WFA) |
Darüber hinaus wird die Wasserwerke Westfalen GmbH (WWW) - wie im Vorjahr - mit einem Anteil von 50 % in den Konzernabschluss einbezogen.
Die GELSENWASSER AG und ihre vollkonsolidierten Tochtergesellschaften (zusammen der Gelsenwasser-Konzern) versorgen ihre Kunden - Haushalte, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen, Industrie und benachbarte Versorgungsunternehmen - mit Trink- und Betriebswasser sowie mit Erdgas, Strom und Wärme. Darüber hinaus erfüllen die Gesellschaften Aufgaben der Abwasserentsorgung und bieten vielfältige versorgungsnahe Dienstleistungen an.
Bei dem Mutterunternehmen, der GELSENWASSER AG, handelt es sich um eine in Deutschland registrierte börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Gelsenkirchen, Willy-Brandt-Allee 26. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 165 eingetragen.
Die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, Bochum, ein paritätisches Beteiligungsunternehmen der Stadtwerke Bochum Beteiligungsgesellschaft mbH und der Dortmunder Stadtwerke AG, hielt zum 31. Dezember 2017 über die Wasser und Gas Westfalen GmbH (WGW) 3.194.600 Aktien der GELSENWASSER AG. Dies entsprach einem Anteil von 92,93 % des Grundkapitals und der Stimmrechte.
Der Gelsenwasser-Konzern wird aufgrund der unterschiedlichen regulatorischen Rahmenbedingungen auf dem Wasser- und Energiemarkt in die zwei Segmente Wasser (Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung) und Energie (Gas-, Wärme- und Stromversorgung) aufgeteilt.
Zum Segment Wasser gehören im Wesentlichen Produktion, Ein- und Verkauf sowie Transport und Verteilung von Trinkwasser und Aufbereitung von Abwasser. Dieses Segment beinhaltet die Wasseraktivitäten der GELSENWASSER AG und der Vereinigten Gas- und Wasserversorgung GmbH sowie das gesamte Geschäft der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH und der Wasserwerke Westfalen GmbH. Darüber hinaus werden Beteiligungen und Dienstleistungen für Dritte mit dem Schwerpunkt im Wassergeschäft berücksichtigt.
Zum Segment Energie gehören im Wesentlichen Ein- und Verkauf sowie Transport und Verteilung von Erdgas und Strom. Da es sich sowohl bei Erdgas als auch bei Strom um geschlossene Wertschöpfungsketten handelt, werden die Aktivitäten Einkauf, Netzbetrieb und Verkauf zusammen betrachtet. In diesem Segment werden die Gas-, Strom- und Wärmeaktivitäten der GELSENWASSER AG, der Vereinigten Gas- und Wasserversorgung GmbH und der GELSENWASSER Energienetze GmbH sowie jeweils das gesamte Geschäft der NGW GmbH, der WESTFALICA GmbH und der Netzgesellschaft Rehburg-Loccum mbH & Co. KG (1. Januar bis 3. Februar 2017) sowie die nicht im Segment Wasser berücksichtigten Geschäfte erfasst.
1.2 Wesentliche Veränderungen im Beteiligungsbereich
Im Dezember 2016 erhielt die Arbeitsgemeinschaft Windpark Hünxer Heide GbR (Anteil der GELSENWASSER AG: 33,33 %) die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für vier Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115 mit einer Gesamtleistung von 12 MW. Damit konnte das von der Arbeitsgemeinschaft Windpark Hünxer Heide GbR vorentwickelte Projekt in die Bau- und Betriebsphase überführt werden. Entsprechend wurde am 3. Januar 2017 die Windpark Hünxer Heide GmbH gegründet. Mitgesellschafter sind bzw. bleiben zu je 33,33 % die RAG Montan Immobilien GmbH und die Thyssen Vermögensverwaltung GmbH.
Rückwirkend zum 1. Januar 2017 hat die GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, eine 100%-Tochter der GELSENWASSER AG, am 14. Juni 2017 35 % der Anteile an der Stadtwerke Eilenburg GmbH in Sachsen vom Energieversorgungsunternehmen WEMAG AG übernommen. Die Stadtwerke Eilenburg sind als kommunales Versorgungsunternehmen im Vertrieb und Netzbetrieb der Sparten Strom, Gas und Wärme tätig.
Zur Umsetzung des neuen Gaskonzessionsvertrags mit der Stadt Rehburg-Loccum hat die GWN am 19. Januar 2017 die Netzgesellschaft Rehburg-Loccum mbH & Co. KG (NGRL) gegründet und die Anteile der bereits am 30. November 2016 gegründeten Komplementärin, der Netzgesellschaft Rehburg-Loccum Verwaltungsgesellschaft mbH (NGRLV), eingebracht. Die NGRL, an der die Stadt Rehburg-Loccum 51 % und die GWN 49 % der Anteile halten, hat das Eigentum an dem Gasnetz der Stadt Rehburg-Loccum von der GWN übernommen. Die GWN übernahm als Pächterin den Netzbetrieb und die kaufmännische Betriebsführung.
Die GELSENWASSER AG hat sich am 13. Juli 2017 zu 50 % an der GWM - Gesellschaft zur Weiterverwendung von Mineralstoffen mbH beteiligt und diese Anteile von der GWA - Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH erworben, welche die übrigen 50 % der Anteile hält. Die GWM - Gesellschaft zur Weiterverwendung von Mineralstoffen mbH nutzt ein neuartiges Verfahren zur Aufbereitung von Bodenaushub, der an Baustellen in der Region anfällt.
Am 7. August 2017 erwarb die GELSENWASSER AG 49,9 % der Geschäftsanteile an der medl kommunal GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft wurde anschließend in die Energiepark Styrumer Ruhrbogen GmbH (ESR) umfirmiert. Ziel der Gesellschaft ist der Bau und der Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ Enercon E-82 auf der Deponie Kolkerhofweg in Mülheim an der Ruhr. Perspektivisch möchte die ESR am gleichen Standort weitere Erneuerbare-Energien-Projekte durchführen. Die GELSENWASSER AG hat die technische Betriebsführung der Gesellschaft übernommen.
Zur Planung, Errichtung und zum Betrieb einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage in Bitterfeld-Wolfen wurde am 21. September 2017 die Klärschlammrecycling Bitterfeld-Wolfen GmbH als 100%-ige Beteiligung der PD energy GmbH (PDE) gegründet. Es handelt sich um ein Gemeinschaftsprojekt mit der Danpower GmbH, einem Beteiligungsunternehmen der Stadtwerke Hannover AG (enercity). An der PDE sind das Gelsenwasser-Konzernunternehmen Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH und die Danpower zu jeweils 50 % beteiligt. Die Gesellschaftsgründung erfolgte durch Umfirmierung der GELSENWASSER 7. Projektbeteiligungsgesellschaft mbH.
Die GELSENWASSER AG hat am 28. November 2017 mit der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH einen Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrag unterzeichnet, wonach die GELSENWASSER AG 25,1 % der Geschäftsanteile an der GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH (GELSEN-NET) mit Sitz in Gelsenkirchen mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2018 übernimmt. GELSEN-NET ist ein regional verankertes IT-Systemhaus und Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes in den Städten Gelsenkirchen, Bottrop, Gladbeck und Herten. Mit dem Einstieg der GELSENWASSER AG wird die Errichtung von Glasfaserstrukturen im Kreis Recklinghausen vorangetrieben.
Die Zustimmung der Kommunalaufsicht zu diesem Erwerb wird Ende des 1. Quartals 2018 erwartet.
Am 12. Dezember 2017 unterzeichneten die GELSENWASSER AG und die Essener Intrapore GmbH (ITP) eine Beteiligungs- und Einlagevereinbarung, mit dem Ziel, dass die GELSENWASSER AG 20 % der Geschäftsanteile an der ITP mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2018 übernimmt. ITP befasst sich mit der Weiterentwicklung, dem Vertrieb und der Anwendung einer Nanopartikel-basierten Technologie zur in-situ-Grundwassersanierung. Dabei hat sie mit der in-situ-Nanoremediation-Technologie ein neuartiges Verfahren zur Sanierung von kontaminiertem Grundwasser entwickelt.
1.3 Absatzmärkte und Wettbewerbsposition
1.3.1 Absatzmärkte
Schwerpunkte des Versorgungsgebiets sind das Ruhrgebiet, das Münsterland, der Niederrhein, Ostwestfalen und das angrenzende Niedersachsen. Die Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, Bitterfeld-Wolfen, ist im gleichnamigen Chemiepark für die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung und das Grundwassermanagement verantwortlich und betreibt am Standort das Rohrbrücken- und Straßennetz. Zudem ist die GELSENWASSER AG an Gesellschaften in Deutschland, Tschechien und Polen beteiligt.
1.3.2 Wettbewerb am Energiemarkt
Allgemeine Darstellung
Aus Sicht der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) und des Bundeskartellamts (BKartA) gestaltet sich die Entwicklung auf dem Einzelhandelsmarkt für Strom und Gas weiterhin sehr positiv. Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass auf den Strom- und den Gaseinzelhandelsmärkten kein Anbieter mehr marktbeherrschend ist. Der kumulierte Marktanteil der vier absatzstärksten Stromanbieter ist gegenüber dem Vorjahr weiter gesunken und beträgt bei leistungsgemessenen Stromkunden rund 28 % und bei nicht-leistungsgemessenen Stromkunden 34 %. Auf der Gasseite ergibt sich bei den vier absatzstärksten Unternehmen ein aggregierter Marktanteil von 28 % bei leistungsgemessenen und 25 % bei nicht-leistungsgemessenen Gaskunden. Auch im Gasbereich ist ein Rückgang der Marktkonzentration festzustellen.
Zudem hat sich die Anbietervielfalt auf beiden Märkten nochmal deutlich erhöht. In über 86 % aller Netzgebiete standen 2016 mehr als 50 Stromanbieter bzw. in 79 % aller Netzgebiete 50 oder mehr Gaslieferanten zur Auswahl. Im Jahr 2016 konnten Haushaltskunden durchschnittlich zwischen 112 verschiedenen Stromanbietern (Vorjahr: 99 Stromanbieter) und 90 verschiedenen Gasanbietern (Vorjahr: 75 Gasanbieter) wählen.
Auch die Intensität des Wettbewerbs um Haushaltskunden hat weiter zugenommen. Die Ergebnisse des Monitoringberichts 2017 der BNetzA und des BKartA veranschaulichen diesen Trend: Mehr als 4,6 Mio. Haushaltskunden haben im Jahr 2016 ihren Stromanbieter und mehr als 1,5 Mio. ihren Gasanbieter gewechselt. In beiden Bereichen ist das der höchste Wert seit Beginn der Liberalisierung. Die Lieferantenwechselquote im Strombereich hat sich bei Haushaltskunden im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 1 Prozentpunkt auf insgesamt 11,4 % erhöht. Der Anstieg der Wechselquote im Gasbereich fällt noch deutlicher aus. Die Wechselquote steigt im Jahr 2016 auf 12,3 % (Vorjahr: 9,2 %).
Nachdem es im Heizstrombereich über viele Jahre kaum Lieferantenwechsel gab, ist nun eine kontinuierliche Zunahme der Wechselaktivitäten zu verzeichnen. Dies führt zu einer Belebung des Wettbewerbs im Heizstrombereich, allerdings auf niedrigem Niveau. Gleichwohl liegen die Wechselquoten im Heizstrombereich im Jahr 2016 mit rund 4 % noch weit unter den Wechselquoten beim Haushaltsstrom.
Auswirkung auf den Gelsenwasser-Konzern
Im wettbewerblichen Umfeld konnte sich Gelsenwasser in der Sparte Strom auch im Jahr 2017 gut behaupten. Die Anzahl der belieferten Haushaltskunden im Gelsenwasser-Konzern stieg von Januar bis Dezember 2017 um 10,1 %, was einem Zuwachs von 3.772 Kunden entspricht.
Die Kundenentwicklung im Haushaltskundenbereich Gas sieht für Gelsenwasser im Jahr 2017 durch den stark gestiegenen Wettbewerb anders aus. Von Januar bis Dezember verzeichnete der Konzern einen Rückgang um 1.266 Kunden (-1,5 %, im Vorjahr -7,0 %).
1.4 Unternehmensziele
Gelsenwasser hat den Anspruch, ihre Kunden auch in Zukunft effizient und mit hoher Qualität mit Wasser und Energie zu versorgen. Die Herausforderung dabei ist es, gleichzeitig Bestehendes zu bewahren und es zu verbessern sowie neue Möglichkeiten zu erkennen und zu erschließen. Effizient - dezentral - digital, das sind die Schlagworte, die das heutige und zukünftige Handeln von Gelsenwasser maßgeblich prägen.
Die Bewahrung einer lebenswerten und lebensfreundlichen Umwelt liegt Gelsenwasser am Herzen. Gelsenwasser unterstützt ausdrücklich die europäischen und deutschen Klimaziele. Ihre Rolle sieht Gelsenwasser darin, weiter ein Teil der Lösung für eine CO2-neutrale Zukunft zu sein. Deshalb investiert Gelsenwasser in Windkraftanlagen, ist in kommunalen Energieeffizienznetzwerken aktiv und überprüft kontinuierlich ihr eigenes Handeln auf Umweltverträglichkeit. Der optimale Weg in diese Zukunft findet sich nur, wenn Gelsenwasser technologieoffen nach Lösungen sucht. Eine zu einseitige Ausrichtung auf den Stromsektor lehnt Gelsenwasser daher ab: Insbesondere die in Deutschland stark ausgeprägte Gasinfrastruktur kann einen wertvollen Beitrag zu einer auch wirtschaftlich funktionierenden Energiewende leisten.
Ein ambitioniertes Ziel vor Augen zu haben, bedeutet auch, dass sich Gelsenwasser auf die Suche machen muss nach Lösungen, die nicht offensichtlich sind, und nach Pfaden, die noch keiner vor Gelsenwasser beschritten hat. Deshalb ist es Gelsenwasser wichtig, Rahmenbedingungen zu bieten, in denen neue Ideen gedeihen können. Das tut Gelsenwasser, indem sie ihren Mitarbeitern Raum und Zeit für kreative Entwicklungen gibt, indem sie finanzielle und ideelle Anreize für Innovationen schafft, entstehende Innovationen auf ihrem Weg von der Idee zur Umsetzung fördert und begleitet, und indem der Austausch mit jungen Gründern aus der Region gefördert wird.
Eine Innovation eines Gelsenwasser-Mitarbeiters hat aktuell zu einem neuen Produkt geführt: die Schirmspülung. Damit lassen sich Verunreinigungen in Trinkwasserrohren erheblich einfacher und ohne den Einsatz von Chemikalien entfernen. Außerdem sieht Gelsenwasser großes Potenzial in neuen, digitalen Geschäftsmodellen. Voraussetzung für neue Produkte in diesem Bereich sind oft schnell verfügbare und zeitlich aufgelöste Verbrauchsdaten. Daher entwickelt Gelsenwasser hier gemeinsam mit einem jungen Unternehmen, das Gelsenwasser bei ihrem Gründer-Wettbewerb kennengelernt hat, ein Produkt zur kostengünstigen und sicheren Zählerfernauslesung, das sich als Basis für datenbasierte Produkte eignet.
Eine der wichtigsten Aufgaben für Gelsenwasser ist es, bestehende Konzessionen zu sichern und neue hinzuzugewinnen. Gelsenwasser versteht sich als kommunaler Fachpartner und hat daher den Trend zur Rekommunalisierung frühzeitig erkannt und kann ihn nutzen. Zusammen mit ihren kommunalen Partnern hat Gelsenwasser erfolgreich gemeinsame Gesellschaften zur Versorgung der Menschen in der Region gegründet. Darüber hinaus konnte Gelsenwasser durch die Kooperation mit der Energiehandelsgesellschaft West mbH im Strom- und Gashandel ihre Dienstleistungen erweitern und Synergien erzielen.
Günstige Rechen- und Datenspeicherleistungen sowie neue Technologien treiben die Digitalisierung in allen Lebens- und Geschäftsbereichen voran. Dieser Wandel wird auch vor der Wasser- und Energiewirtschaft nicht Halt machen. In bisher nicht erlebter Dynamik werden in der Versorgungswirtschaft weltweit neue Lösungen und Geschäftsmodelle entstehen. Gelsenwasser steht den Veränderungen offen und konstruktiv gegenüber und arbeitet in vielfältigen Projekten mit eigenen Mitarbeitern und externen Partnern an neuen Konzepten, um diesen Wandel aktiv zu gestalten. IT-Sicherheit und Datenschutz ihrer Kunden hat bei Gelsenwasser allerhöchste Priorität.
Die Versorgungsbranche wird auch zukünftig mit einer hohen Komplexität und Veränderungsdynamik konfrontiert sein. In diesem Umfeld werden Kooperationen an Bedeutung gewinnen. Das Gelsenwasser-Netzwerk auszubauen und Synergien in der Gruppe zu erschließen, ist täglicher Ansporn. Bereits heute gibt es vielfältige Leistungsbeziehungen zwischen den Gruppenunternehmen, weitere zukunftsweisende Projekte sind in der Entwicklung.
1.5 Unternehmensinternes Steuerungssystem
Zur Steuerung des Konzerns setzt Gelsenwasser ein wertorientiertes Managementsystem ein.
Durch profitables, nachhaltiges Wachstum und Konzentration auf Geschäftsfelder, die hinsichtlich der Wettbewerbsposition und Leistungsfähigkeit nachhaltige Entwicklungschancen bieten, soll der Unternehmenswert gesichert und entwickelt werden.
Zentrales Instrument ist dabei ein integriertes Controlling. Mit der Konzeption aus jährlicher Unternehmensplanung und laufenden Controllingprozessen steuert Gelsenwasser die einzelnen Unternehmensaktivitäten und -bereiche.
Hierbei werden Entscheidungen über Investitionen, Innovationen, Markterschließungen und andere Projekte in ihren Auswirkungen auf die Unternehmenswertentwicklung offengelegt und kritisch hinterfragt. Durch den Planungsprozess, der bei Gelsenwasser bottom-up unter Einhaltung von Rahmenbedingungen verläuft, werden die dezentralen Verantwortungsbereiche unterstützt, integriert und es wird eine konzernweite Transparenz geschaffen.
Zentrale Steuerungskennzahlen und finanzielle Leistungsindikatoren des Gelsenwasser-Konzerns zur Begutachtung der Wertentwicklung sind das EBIT (Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern) und der ROCE (Return on Capital Employed, berechnet als Quotient aus dem EBIT und dem durchschnittlich gebundenen verzinslichen Kapital) des Gelsenwasser-Konzerns. Das EBIT drückt den absoluten operativen Geschäftserfolg aus, während der ROCE den Erfolg in Relation zum eingesetzten Kapital misst. Neben den finanziellen Kennzahlen werden regelmäßig unterjährig die Kundenzahlen und Mengenentwicklungen analysiert.
Zentrale Steuerungskennzahl und finanzieller Leistungsindikator für die GELSENWASSER AG ist das Ergebnis nach Steuern.
2 Wirtschaftsbericht
2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
2.1.1 Rahmenbedingungen Wasser/Abwasser
Auch im Jahr 2017 wurden einige Gesetzgebungsverfahren zum Schutz der Qualität des Trinkwassers und seiner Ressourcen abgeschlossen.
Erneuerung des Düngerechts: Nitratproblem wird nicht endgültig gelöst
Nach mehr als zwei Jahren Verhandlungen wurden die Neufassung des Düngegesetzes und der Düngeverordnung im Jahr 2017 verabschiedet und eine neue Stoffstrombilanzverordnung zur Regulierung des landwirtschaftlichen Stickstoffumsatzes ins Leben gerufen. Hintergrund ist, dass die Nitratwerte des Grundwassers zu hoch sind. Damit sind auch Trinkwasserressourcen langfristig gefährdet. Laut Nitratbericht 2016 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) liegen die Messwerte an 28 % aller Messstellen in Deutschland über der zulässigen Umweltqualitätsnorm der Grundwasserverordnung von 50 mg/l für Nitrat.
Ziel der Novellierung war es vor allem, den Einsatz von Dünger nachhaltiger zu gestalten. Grundsätzlich stellen die neuen Regeln für die Landwirtschaft eine Verbesserung dar. Die maximal zulässigen Stickstoffüberschüsse nach der Ernte dürfen ab 2021 nur noch 50 anstatt 60 kg Stickstoff pro Hektar betragen. Bei der jährlichen Ermittlung des Nährstoffeinsatzes sind nunmehr auch Biogasgärreste zu berücksichtigen.
Es ist nicht zu erwarten, dass mit den neuen Regelungen die Klage der europäischen Kommission gegen Deutschland wegen der zu hohen Stickstoffeinträge erledigt ist. Denn die Trinkwasserressourcen werden nicht ausreichend geschützt, weil zu viele Ausnahmen gemacht werden. So gilt die Verpflichtung zur Führung einer Stoffstrombilanz zunächst nur für 10 % der landwirtschaftlichen Betriebe. Außerdem ist der zulässige Bilanzwert von bis zu 150 kg Stickstoff pro Hektar zu hoch. Agrarbetriebe können sich Stickstoffverluste zum Beispiel für die Ausbringung und Lagerung anrechnen lassen und so die Bilanz zu ihren Gunsten auslegen. Faktisch jedoch bleiben diese Verluste in der Umwelt vorhanden und gelangen über den Boden ins Grundwasser. Zudem ist die Höhe der zulässigen Bilanzwerte vom Viehbesatz abhängig - große Betriebe dürfen höhere Bilanzen aufweisen.
Gelsenwasser setzt sich daher für eine weitergehende Verringerung der Düngemengen in Gebieten mit zu hoher Nitratbelastung des Grundwassers ein. Was die Natur und damit unser Wasser nicht belastet, muss anschließend nicht durch Aufbereitung in Wasserwerken repariert werden.
Im Januar 2017 wurde vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) ein Gutachten1 vorgestellt, welches sich mit den Kosten der öffentlichen Wasserversorgung infolge der Nitratbelastung des Grundwassers beschäftigt. Demnach haben die deutschen Wasserversorger heute schon Aufwendungen in Höhe von durchschnittlich 137.000 € pro Jahr. Das Geld fließt in die Verlagerung oder Vertiefung von Brunnen, die Verschneidung mit unbelastetem Wasser oder in die Kooperation mit der Landwirtschaft. Dabei überwiegen die präventiven Maßnahmen noch mit 74 %. Wenn sich in der Landwirtschaft nichts ändert, verlieren die Böden in Deutschland langfristig ihre nur einmal vorhandene, natürliche Abbaukapazität für Nitrat. Langfristig müssten Wasserversorger flächendeckend aufbereiten, um den Trinkwassergrenzwert von 50 mg/l für Nitrat einzuhalten. Die biologischen oder technischen Verfahren wie Umkehrosmose und Ionenaustauschverfahren würden Mehrkosten für den Verbraucher für Trinkwasser in Höhe von 0,40 bis 1,00 €/m3 mit sich bringen.
Derzeit sind die Nitratgehalte in den meisten Brunnen bei Gelsenwasser mit Werten zwischen 10 bis 17 mg/l für Nitrat noch auf einem guten Niveau. Das ist vor allem auf die langjährige Kooperation mit den Landwirten in den Wasserschutzgebieten zurückzuführen. Die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft kann die Probleme aber nicht in Gänze lösen. Es bedarf daher hinreichender gesetzlicher Rahmenbedingungen.
Kooperation mit der Landwirtschaft im Stevereinzugsgebiet verlängert - Maßnahmenkatalog wurde erweitert
Die Pflanzenschutzmittel- und Nitrateinträge der letzten Jahre in die Gewässer waren der Anlass, in der seit über 25 Jahren bestehenden Kooperation zwischen der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Talsperre Haltern nach neuen Möglichkeiten zur Verbesserung zu suchen. Die in der Vergangenheit getroffenen Maßnahmen haben die Dosierung von Aktivkohle gegen die Belastungen der Talsperre mit Pflanzenschutzmitteln zeitweise bis auf Null sinken lassen und die Nitratwerte in der Stever und dem Mühlenbach auf einem niedrigen Niveau gehalten. Allerdings führten extreme Witterungsereignisse und die Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft in Teilen des Einzugsgebiets zu einer negativen Trendumkehr. Die Folgen waren erhöhte Anforderungen an die Aufbereitung.
Um die Aufwendungen in der Wasserversorgung in Zukunft wieder zu verringern, wurden neue, weitergehende Maßnahmen zur Verringerung der Einträge an der Quelle eingesetzt. Dazu gehören die Extensivierung der Landwirtschaft durch Verminderung des Düngereinsatzes und der Ökologische Landbau in Wasserschutzgebieten sowie das Anlegen von Gewässerschutzstreifen im gesamten Kooperationsgebiet. Bewährtes wird beibehalten, dazu gehören die Beratung, die leistungsabhängige Förderung gewässerverträglicher Techniken und die intensive Überwachung. Die neuen Förderbausteine werden über das Wasserentnahmeentgelt gegenfinanziert. Das setzt in allen Verhandlungsphasen eine intensive Abstimmung mit dem nordrhein-westfälischen Umweltministerium voraus.
Am 12. Juli 2017 unterzeichneten die Vertragspartner der Kooperation die neue Vereinbarung für die Zeit von 2018 bis einschließlich 2022. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Stadtwerke Coesfeld GmbH, Stadtwerke Dülmen GmbH, Gemeindewerke Nottuln und Gelsenwasser verständigten sich darauf, die Zusammenarbeit fortzuführen.
Die Vertragspartner hoffen, dass die Landwirte die verhandelten und finanziell attraktiv ausgestatteten Förderangebote in großem Umfang in Anspruch nehmen. So kann es gelingen, nachhaltig sinkende Nitratgehalte in den Brunnen und Messstellen zu erreichen sowie die Pflanzenschutzmitteleinträge in die Talsperre Haltern auf ein Niveau deutlich unterhalb der letzten fünf Jahre zu bringen.
Gesetzespaket 2 zum Fracking ist in 2017 in Kraft getreten
Mit großem Engagement und einem breiten Bündnis mit anderen betroffenen Gruppen wie dem Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V., dem Deutschen Brauer-Bund e.V., der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. und vielen einzelnen Initiativen ist es gelungen, Parlamentarier mehrheitlich davon zu überzeugen, eine Regulierung von Fracking zu befürworten, die im Herbst 2016 verabschiedet und im Februar 2017 für den wasserhaushaltsrechtlichen Teil in Kraft getreten ist.
Demnach dürfen Fracking-Vorhaben für die Erdgas-, Erdöl- und Erdwärmegewinnung und die gegebenenfalls damit verbundene Versenkung von Lagerstättenwasser in den Einzugsgebieten von Trinkwasserversorgungsanlagen, von Mineral- und Heilquellen sowie von Brunnen für die Herstellung von Lebensmitteln nicht genehmigt werden.
Klärschlammverordnung 3 in Kraft getreten
Mehr als zehn Jahre wurde an der Novellierung der Klärschlammverordnung gearbeitet, die am 3. Oktober 2017 in Kraft getreten ist. Schwerpunkt der neuen Verordnung sind schärfere Regelungen für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung sowie der Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung mit Phosphor-Recycling für Klärschlämme aus größeren Kläranlagen.
Gelsenwasser hat sich frühzeitig strategisch auf diese Entwicklung eingestellt. Gemeinsam mit ihren Beteiligungen entwickelt Gelsenwasser für alle Kläranlagen der Unternehmensgruppe langfristig tragfähige Lösungen, die sichere und nachhaltige Verwertung der Klärschlämme zu wirtschaftlich akzeptablen Konditionen ermöglichen.
In den neuen Verpflichtungen liegt auch die Chance, die Wertschöpfungsstufen bei der Entsorgung von Abwasser auszuweiten. Gelsenwasser prüft deshalb Optionen für neue Geschäftstätigkeiten in diesem Bereich.
Spurenstoffe in Gewässern
Der Schutz natürlicher Wasserressourcen hat für Gelsenwasser höchste Priorität. Nach wie vor setzt Gelsenwasser auf eine naturnahe Wassergewinnung unter dem Motto: "So viel Natur wie möglich, so wenig Technik wie nötig". Dieses Ziel ist nur durch vorsorgendes Handeln zu erreichen.
In diesem Sinne hat sich Gelsenwasser in den von der Bundesregierung initiierten nationalen Spurenstoffdialog4 eingebracht. Gemeinsam mit Herstellern, Anwendern und Vertretern der Wasserwirtschaft wurden in einem sehr konstruktiven Prozess Empfehlungen für die neue Bundesregierung erarbeitet, um Spurenstoffeinträge in Gewässern zu reduzieren. Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang diesen Empfehlungen gefolgt wird. Gelsenwasser wird auch in der nächsten Phase 2018 diesen Dialog weiter aktiv mitgestalten.
2.1.2 Rahmenbedingungen Energie
Nationale Energiewende
Im Jahr 2017 wurden weitere Bausteine zur Weiterentwicklung der Energiewende gelegt. Wesentliche Gesetzgebungsverfahren wurden durch ein strategisches Papier der Bundesregierung5 vorbereitet. Maßgeblich dabei ist der formulierte Dreiklang bestehend aus Energieeffizienz, direkter Nutzung erneuerbarer Energien und Sektorkopplung, also der Verwendung von Strom im Wärmemarkt. Dieser Dreiklang ist für 2018 die Grundlinie des energiepolitischen Handelns. Auf das Erdgasgeschäft von Gelsenwasser könnten sich in 2018 mögliche konkrete Umsetzungsprojekte des Klimaschutzplans 2050 (KSP 2050) auswirken. Die sogenannte Marktraumumstellung wird 2018 konkret eingeleitet. Hierdurch wird teilweise eine Anpassung der Gasendgeräte, wie etwa Gasbrennwertthermen und Gaskochgeräte, erforderlich.
Studie zum Wert von Gasnetzen mit Partnern
Die Klimaschutzziele der Bundesregierung sind mit Gas- und Wärmenetzen zu deutlich geringeren Kosten als bislang geplant erreichbar. Das belegt eine Studie6, die Gelsenwasser mit der RheinEnergie AG und der Open Grid Europe GmbH in Auftrag gegeben hat. Die Studie, die von Volkswirten der EWI Energy Research & Scenarios gGmbH (ewi ER&S) durchgeführt wurde, vergleicht zwei Szenarien. Im Szenario "Revolution" geht sie von einer Wärmewende fast ausschließlich unter Einsatz von Strom aus. Bei diesem Ansatz aus der Agora Energiewende-Studie "Wärmewende 2030" ("all-electric"), bei dem die Elektrifizierung im Endkundenbereich auf 6 Mio. Wärmepumpen in 2030 und 13 Mio. Wärmepumpen in 2050 verstärkt wird, verlieren die Gas- und Wärmenetze zwangsläufig viel von ihrer Bedeutung. Im Gegensatz dazu steht das Szenario "Evolution". Dabei gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zu bestimmten Technologien. Der Mensch und der Markt entscheiden unter Einbeziehung von Kosten und Lebensdauer der Heizungen im Rahmen der vorgegebenen CO2-Ziele. Hier werden die Möglichkeiten der bestehenden Gas- und Wärmenetze weiter optimal genutzt. Auffällig ist auch, dass entgegen der Behauptung einiger Verfechter der Elektrifizierung ein sogenannter "Lock-In-Effekt" nicht entsteht. Im Gegenteil: "Evolution" ist besser in der Lage, auf unbekannte technologische Sprünge im Heizungsmarkt bis zum Jahr 2030 zu reagieren.
Technologieoffen ist flexibel und günstiger
In beiden Szenarien lässt sich sogar das hohe Klimaziel, 95 % CO2 bis 2050 einzusparen, erreichen. Aber das Szenario "Evolution" ist flexibler, sozial verträglicher und günstiger. Denn mit Gas und Wärme entstehen bis 2050 mindestens 140 Mrd. € weniger Kosten. Hauptgrund für die Kosten sind die hohen Kapital- und Netzkosten, die bei einer Elektrifizierung des Wärmesektors durch den Zubau von Gaskraftwerken, die hohen Investitionen in Gebäudedämmung und den massiven Ausbau der Stromnetze entstehen würden. "Evolution" bietet auch mehr Flexibilität, da die technologischen Entwicklungen der nächsten Jahre nicht vorhersehbar sind. Wenn die Wärmepumpe im Jahr 2030 die günstigste Art zu heizen ist, können die Menschen die Technik bis 2050 einbauen und nutzen. Angesichts der üblichen Lebenszyklen von Heizungen ist dies sicher. Würde man sich aber bereits jetzt massiv auf diese Technik festlegen, könnte ein "Lock-In-Effekt" entstehen. Denn die Gasheizung und ihre Infrastruktur könnten zu teuer werden, das verhältnismäßig geschlossene Gesamtsystem verliert dann an Attraktivität. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in manchen Regionen sogar Gasnetze zurückgebaut werden müssten. Hier wäre ein "Spiral-Effekt" angelegt. Selbst wenn im Jahr 2030 die Gasheizung die beste Technik sein sollte, könnte man sie dann nicht mehr optimal nutzen. Aus diesem Gedankengang ergibt sich letztlich auch eine soziale Problematik. Denn die Infrastruktur müsste von immer weniger Verbrauchern finanziert werden, meist von denjenigen, die sich einen Umzug oder eine neue Heizung eben nicht leisten können, oder die als Mieter keinen Einfluss auf die Entscheidung haben. Am Ende tragen die Menschen vor Ort und die Kommunen die Risiken, deren Netzbetreiber und Stadtwerke als zentrale wirtschaftliche Faktoren in Probleme geraten könnten.
Ergebnisse sollen die Sektorkopplung gestalten
Im Rahmen einer Pressekonferenz am 23. November 2017 wurde die Studie erstmalig vorgestellt. In den darauf folgenden Wochen wurde die Diskussion um die Zukunft der Energiewende mit Vertretern von Politik, Verbänden und Öffentlichkeit intensiviert. Der politische Weg zur Gestaltung der Sektorkopplung ist Ende 2017 noch nicht entschieden, es bestehen weiterhin mehrere diskutierte Pfade. Die Vorstellung der Ergebnisse wird daher 2018 fortgesetzt.
2.2 Branchenentwicklung
2.2.1 Wasser
Gelsenwasser hat sich den Herausforderungen des Ruhrgebiets in den letzten Jahren, wie dem demografischen Wandel, dem Abbau der Industrie und den anhaltenden Wassersparinitiativen, durch die die Wasserabsätze zurückgehen, gestellt. Die Zunahme diffuser Einträge anthropogener Spurenstoffe und ansteigende Nutzungskonflikte mit Industrie und Landwirtschaft beim Flächenverbrauch sind Herausforderungen für die Qualitätssicherung. Aber auch der sich abzeichnende Klimawandel mit vermehrten Starkregenereignissen und eine gewässerverträgliche Ausgestaltung der Energiewende prägen die Arbeit eines Wasserversorgers.
In Bezug auf den demografischen Wandel wird sich laut dem aktuellen Demografie-Bericht7 der Bundesregierung die Bevölkerung insgesamt stabiler entwickeln als in den vergangenen Jahren erwartet. Aktuelle Vorausberechnungen der Bevölkerung in Deutschland skizzieren Szenarien bis 2060 unter Berücksichtigung des Migrationsgeschehens, der Fertilität und der Mortalität. Wie sich Deutschlands Einwohnerzahl in den kommenden Jahrzehnten entwickeln wird, ist nach der verstärkten Zuwanderung der vergangenen Jahre offen. Laut Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2015 sollte die Bevölkerung in Deutschland von heute 82 Millionen auf 67 bis 73 Millionen Menschen im Jahr 2060 zurückgehen. Aufgrund der großen Zahl an Zuwanderinnen und Zuwanderern im gleichen Jahr wurden die Zahlen im Frühjahr 2017 aktualisiert. Demnach wird die Bevölkerung in den kommenden fünf Jahren sogar steigen und anschließend bis 2035 auf den aktuellen Stand sinken. Im Jahr 2060 soll sie bei 76,5 Millionen liegen.
2.2.2 Energie
Im Jahr 2017 wurden die europäischen Gas- und Strommärkte größtenteils von den internationalen Preisen für Öl und Kohle sowie den Wetterbedingungen beeinflusst. Am Ölmarkt stand, wie schon im letzten Jahr, die Produktionskürzung der OPEC im Fokus. Die von der OPEC und Russland Ende des Jahres 2016 beschlossene Förderbremse wurde bis Dezember 2018 verlängert. Ursprünglich sollte das Abkommen Ende März 2018 auslaufen. Erklärtes Ziel dieser Maßnahme ist es, die globalen Ölvorräte auf das Niveau des Durchschnitts der letzten fünf Jahre zu senken. Dieses Ziel wäre bis zum Ende des 1. Quartals 2018 nicht erreichbar gewesen. Am Kohlemarkt stieg der Preis aufgrund eines starken Rückgangs der globalen Kohleproduktion an.
Nach einem kalten Winter fielen die Gaspreise im Frühjahr aufgrund milder Temperaturen auf ein niedriges Preisniveau, auf dem sie auch während der Sommermonate blieben. Im Herbst stiegen sie dann deutlich an. Treiber waren die Preisanstiege am Öl- und Kohlemarkt. Der signifikante Anstieg des Kohlepreises führte zu einer zunehmenden Wettbewerbsfähigkeit von Gaskraftwerken bei der Stromproduktion, sodass die Gasnachfrage der Kraftwerke zunahm.
Infolge des Preisanstiegs am Kohlemarkt stiegen auch die Strompreise im Jahr 2017 stark an. Zudem spielte der französische Strommarkt eine Rolle. Dort hatte die französische Atomaufsicht angeordnet, dass viele Atomkraftwerke in Frankreich einer erneuten Überprüfung unterzogen werden müssen. Damit fehlten sie bei der Stromproduktion, sodass sich die französische Nachfrage nach deutschem Strom erhöhte.
2.3 Geschäftsverlauf
2.3.1 Vertragsabschlüsse im Bereich Wasser
Im Jahr 2017 konnten im Geschäftsbereich Vertrieb Wasser Verträge mit drei kommunalen Vertriebspartnern verlängert oder abgeschlossen werden.
Darüber hinaus haben acht Unternehmen aus den Branchen Chemie, Stahlindustrie und Kraftwerksbetrieb ihre Vertragsverhältnisse mit der GELSENWASSER AG verlängert oder sind in ein neues Vertragsverhältnis eingetreten. Das Gesamtvolumen dieser acht Verträge beträgt ca. 14 Mio. m3 pro Jahr.
Die Anzahl der Wasserkonzessionen der GELSENWASSER AG liegt unverändert bei 31. Der Bereich der Tarifkundenbelieferung bleibt damit mengenseitig weitgehend unverändert. Die Zahl der Kunden in den Konzessionsgebieten hat sich im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres um rund 1.500 erhöht. Auch bei der VGW hat sich die Anzahl der Konzessionen gegenüber 2016 nicht verändert, sie liegt weiterhin bei fünf.
2.3.2 Vertragsabschlüsse im Bereich Energie
Im Jahr 2017 konnten die Gaskonzessionen mit den Gemeinden Hille und Sonsbeck verlängert werden. Zudem konnte das Gasnetz in der Stadt Selm nach erfolgter Abgabe des Netzes noch für eine längere Laufzeit gepachtet werden, sodass GWN den Netzbetrieb dort zunächst unverändert fortführt. Seit dem 1. Januar 2017 hat GWN außerdem das Gasnetz in der Stadt Geseke gepachtet und dort den Netzbetrieb übernommen. Die bestehende Partnerschaft mit der Stadt Höxter konnte ebenfalls verlängert werden.
Außerdem konnten die Gelsenwasser-Konzernunternehmen im Jahr 2017 Gas- und Stromlieferverträge mit Weiterverteilern und Industriekunden verlängern bzw. neu abschließen. Im Gasbereich liegt die erwartete Absatzmenge, die sich über die Lieferjahre 2017 bis 2021 verteilt, bei rund 2.057 GWh (davon entfielen 183 GWh auf das Kalenderjahr 2017) und im Bereich Strom bei rund 265 GWh (davon entfielen 4 GWh auf das Kalenderjahr 2017).
2.3.3 Wasser- und Energieabsatz
2.3.3.1 Wasser
Die Wasserabgabe des Gelsenwasser-Konzerns lag im Jahr 2017 mit 232,8 Mio. m3 um 1,9 Mio. m3 unter dem Wert des Vorjahres (234,7 Mio. m3). Der Rückgang betraf ausschließlich die Abgabe an benachbarte Versorgungsunternehmen mit 2,8 Mio. m3, während in den Kundengruppen Industrie und Haushalte Absatzzuwächse zu verzeichnen waren.
Die Wasserabgabe der GELSENWASSER AG unterschritt mit 219,7 Mio. m3 leicht den Vorjahresabsatz um 1,9 Mio. m3. Der Absatzrückgang betraf mit 2,7 Mio. m3 die Abgabe an benachbarte Versorgungsunternehmen.
2.3.3.2 Gas
Der Gasabsatz des Konzerns stieg im Berichtsjahr um 26,8 % auf 39,6 TWh. Der Absatzzuwachs ist in erster Linie auf die verstärkten Gashandelsaktivitäten der GELSENWASSER AG zurückzuführen. Hier ist insbesondere auf die Aufnahme des Handels mit Erdgas auf dem niederländischen Markt im Oktober 2016 hinzuweisen. Dadurch lag der Wiederverkauf mit 35,7 TWh um insgesamt 8,5 TWh über dem Vorjahreswert. Ohne die Berücksichtigung der Mengen aus der Zentralen Gasbeschaffung ist der Gesamtabsatz um 0,2 TWh gesunken. Im Bereich der Haushalts- und gewerblichen Kleinverbrauchskunden lag die Gasabgabe mit 2,9 TWh um 5,2 % unter dem Vorjahreswert. Im Industriebereich lag der Absatz mit 1,0 TWh auf Vorjahresniveau.
Die Gasabgabe der GELSENWASSER AG konnte im Vergleich zum Vorjahr um 27,1 % auf 39,6 TWh gesteigert werden. Hauptursache waren die bereits erwähnten verstärkten Handelsaktivitäten der Zentralen Gasbeschaffung (+8,4 TWh auf 38,3 TWh).
2.3.3.3 Strom
Der Stromabsatz des Konzerns stieg im Berichtsjahr um 3,2 % auf 476,8 Mio. kWh. Dieser Absatzanstieg resultiert vor allem aus der Zentralen Strombeschaffung.
Die GELSENWASSER AG konnte vornehmlich durch die Zentrale Strombeschaffung ihren Stromabsatz um 29,5 Mio. kWh auf 424,8 Mio. kWh steigern.
2.3.4 Zusammenfassende Stellungnahme des Vorstands zum Geschäftsverlauf des Konzerns
Geschäftsverlauf
Das Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit lag mit 52,9 Mio. € deutlich unter dem Vorjahreswert von 75,1 Mio. €. Unter Berücksichtigung des leicht verbesserten Beteiligungsergebnisses ergab sich ein EBIT von 96,8 Mio. € nach 116,5 Mio. € im Vorjahr. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen durch ein rückläufiges Ergebnis aus dem Gasverkauf, einen höheren Personalaufwand sowie höhere positive Sondereffekte im Vorjahr begründet.
Die Ertragslage des Gelsenwasser-Konzerns wird als positiv angesehen. Trotz sich verschärfender wirtschaftlicher Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2017 ist es Gelsenwasser gelungen, das budgetierte EBIT um rd. 11 % zu übertreffen.
Die positive Finanzlage (siehe Kapitel 2.4.1) hat sich gegenüber dem Vorjahr nochmals verbessert. Gelsenwasser konnte im Berichtsjahr den finanziellen Verpflichtungen aufgrund des starken Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit jederzeit nachkommen. Auf die Neuaufnahme von Fremdmitteln konnte bei den vollkonsolidierten Unternehmen verzichtet werden.
Die positiven Einschätzungen setzen sich auch in der Vermögenslage (siehe Kapitel 2.4.3) fort. Die langfristigen Vermögenswerte waren zu 72,3 % durch Eigenkapital und ähnliche Mittel finanziert und zu mehr als 100 % durch langfristiges Kapital gedeckt.
Gelsenwasser verfügt bei einer Eigenmittelquote von 57 % über eine starke Ausstattung mit Eigenkapital und ähnlichen Mitteln.
2.4 Lage
2.4.1 Ertragslage
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| Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember in Mio. € |
2017 | 2016 | 2015 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1.209,2 | 1.040,1 | 996,5 |
| Materialaufwand | -943,8 | -756,4 | -747,7 |
| Personalaufwand | -119,3 | -112,8 | -114,7 |
| Abschreibungen | -39,6 | -39,5 | -38,5 |
| Übrige Aufwendungen und Erträge | -53,6 | -56,3 | -47,4 |
| Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit | 52,9 | 75,1 | 48,2 |
| Beteiligungsergebnis | 43,9 | 41,4 | 42,1 |
| EBIT | 96,8 | 116,5 | 90,3 |
| Finanzergebnis | -3,1 | -4,3 | -3,9 |
| Ertragsteuern | -1,3 | -3,0 | -2,0 |
| Jahresüberschuss | 92,4 | 109,2 | 84,4 |
| Ergebnisanteile nicht beherrschender Gesellschafter | 0,1 | 0,1 | 0,1 |
| Ergebnisanteile der Aktionäre der GELSENWASSER AG | 92,3 | 109,1 | 84,3 |
2.4.1.1 Umsatzentwicklung
Die Umsatzerlöse erhöhten sich um insgesamt 169,1 Mio. € auf 1.209,2 Mio. €. Dabei lagen die Brutto-Erlöse aus dem Gasverkauf hauptsächlich aufgrund der Aufnahme des Handels mit Erdgas auf dem niederländischen Markt und von Optimierungsgeschäften im Rahmen von Arbitragegeschäften der Zentralen Gasbeschaffung der GELSENWASSER AG um 152,0 Mio. € über dem Vorjahreswert. Die Erlöse aus dem Wasserverkauf lagen mit 223,6 Mio. € um 0,3 Mio. € über dem Vorjahreswert. Die Brutto-Erlöse aus dem Stromverkauf nahmen um 4,4 Mio. € hauptsächlich mengenbedingt zu und beliefen sich auf 69,1 Mio. €. Die übrigen Umsatzerlöse stiegen um 11,4 Mio. € auf 113,3 Mio. €. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus höheren Dienstleistungserlösen und Erlösen aus Netzentgelten. Die Energie-/Stromsteuer verminderte sich um 1,0 Mio. € auf 25,7 Mio. €.
2.4.1.2 EBIT und Konzernjahresüberschuss
Den im Berichtsjahr gestiegenen Umsatzerlösen sowie den geringeren Aufwendungen aus Termingeschäften zur Absicherung von Preisänderungsrisiken bei der Gasbeschaffung standen deutlich größere Ergebnisbelastungen hauptsächlich aus höheren Materialaufwendungen gegenüber. Dabei übertrifft im Vergleich zum Vorjahr der Anstieg der Gasbezugskosten überproportional den der Gaserlöse. Deutliche Ergebnisbelastungen ergeben sich auch aus dem höheren Personalaufwand.
Der Ergebnisrückgang gegenüber dem Vorjahr erklärt sich im Wesentlichen aus einem rückläufigen Ergebnis aus dem Gasverkauf, höherem Personalaufwand sowie durch höhere positive Sondereffekte des Vorjahres. Dadurch sank das Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit deutlich um 22,2 Mio. € auf 52,9 Mio. €.
Nach Berücksichtigung des um 2,5 Mio. € auf 43,9 Mio. € verbesserten Beteiligungsergebnisses (Ergebnis at Equity bilanzierter Beteiligungen und Sonstiges Beteiligungsergebnis) ergibt sich ein EBIT von 96,8 Mio. €. Dieses liegt um 19,7 Mio. € unter dem Vorjahreswert und übertrifft das budgetierte Ergebnis jedoch um 9,4 Mio. €.
Insbesondere durch die um 1,2 Mio. € gesunkenen Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen erhöhte sich das Finanzergebnis um 1,2 Mio. € auf -3,1 Mio. €.
Die Ertragsteuern verminderten sich um 1,7 Mio. € auf 1,3 Mio. €. Nach Berücksichtigung der Ertragsteuern beträgt der Jahresüberschuss des Konzerns 92,4 Mio. € und liegt damit um 16,8 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 109,2 Mio. €.
Die Ergebnisanteile der Aktionäre der GELSENWASSER AG betragen im Berichtsjahr 99,9 %, d. h. 92,3 Mio. € (Vorjahr 109,1 Mio. €).
2.4.1.3 Entwicklung der Segmentergebnisse
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| nach Segmenten in Mio. € |
Jahr | Wasser | Energie | Sonstige/ Konsolidierung | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Außenumsatz | 2017 | 270,9 | 938,3 | 1.209,2 | |
| 2016 | 265,9 | 774,2 | - | 1.040,1 | |
| Innenumsatz | 2017 | - | - | - | - |
| 2016 | - | - | - | - | |
| Gesamtumsatz | 2017 | 270,9 | 938,3 | - | 1.209,2 |
| 2016 | 265,9 | 774,2 | - | 1.040,1 | |
| Ergebnis at Equity bilanzierter | 2017 | 17,8 | 14,9 | 32,7 | |
| Beteiligungen | 2016 | 17,9 | 13,1 | - | 31,0 |
| Abschreibungen | 2017 | 28,2 | 11,4 | 39,6 | |
| 2016 | 27,4 | 12,1 | - | 39,5 | |
| Wesentliche zahlungsunwirksame | 2017 | 6,5 | 4,2 | 10,7 | |
| Erlöse und Erträge | 2016 | 6,4 | 4,6 | - | 11,0 |
| Wesentliche zahlungsunwirksame | 2017 | 7,7 | 6,0 | 13,7 | |
| Aufwendungen (ohne Abschreibungen) | 2016 | 7,1 | 5,0 | - | 12,1 |
| EBIT | 2017 | 65,2 | 31,6 | 96,8 | |
| 2016 | 62,7 | 53,8 | - | 116,5 |
Insgesamt ist das EBIT mit 96,8 Mio. € gegenüber dem Vorjahr um 19,7 Mio. € gesunken. Die einzelnen Segmente veränderten sich dabei gegenläufig:
Im Segment Wasser stieg das EBIT im Berichtsjahr um 2,5 Mio. € auf 65,2 Mio. €.
Das EBIT im Segment Energie sank im Berichtsjahr um 22,2 Mio. € auf 31,6 Mio. €. Ursache hierfür sind u. a. niedrigere Rohüberschüsse als im Vorjahr.
2.4.2 Finanzlage
2.4.2.1 Finanzmanagement
Gelsenwasser nutzt als Instrument zur langfristigen Steuerung ihrer Liquidität sowie zur Optimierung der Zahlungsströme innerhalb des Konzerns das Cash-Pooling. Daneben dient das Finanzmanagement zur Erhaltung und Optimierung der Finanzierungsfähigkeit des Konzerns und zur Minimierung finanzieller Risiken. Zudem soll das Finanzmanagement Akquisitionen erleichtern.
2.4.2.2 Kapitalstruktur und Kapitalausstattung
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| Kapitalstruktur in Mio. € |
31.12.2017 | % | 31.12.2016 | % | 31.12.2015 | % |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 103,1 | 6 | 103,1 | 6 | 103,1 | 7 |
| Kapitalrücklage | 32,2 | 2 | 32,2 | 2 | 32,2 | 2 |
| Gewinnrücklagen | 649,7 | 40 | 639,6 | 40 | 617,1 | 39 |
| Kumuliertes übriges Konzernergebnis | -34,2 | -2 | -36,0 | -2 | -24,9 | -2 |
| Anteile der Aktionäre der GELSENWASSER AG | 750,8 | 46 | 738,9 | 46 | 727,5 | 46 |
| Anteile nicht beherrschender Gesellschafter | 1,2 | 0 | 1,2 | 0 | 1,2 | 0 |
| Zuschüsse | 169,7 | 11 | 175,6 | 10 | 187,0 | 12 |
| Eigenkapital und ähnliche Mittel | 921,7 | 57 | 915,7 | 56 | 915,7 | 58 |
| Pensionsrückstellungen | 325,4 | 20 | 320,3 | 21 | 279,5 | 19 |
| Steuerrückstellungen | 0,5 | 0 | 2,1 | 0 | 1,6 | 0 |
| Sonstige Rückstellungen | 46,5 | 3 | 47,6 | 3 | 50,4 | 3 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 62,2 | 4 | 69,2 | 4 | 69,1 | 4 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2,3 | 0 | 2,5 | 0 | 2,7 | 0 |
| Latente Steuern | 1,0 | 0 | 0,9 | 0 | 0,9 | 0 |
| Langfristige Schulden | 437,9 | 27 | 442,6 | 28 | 404,2 | 26 |
| Sonstige Rückstellungen | 23,3 | 1 | 24,2 | 2 | 23,5 | 2 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 25,1 | 2 | 25,7 | 2 | 30,5 | 2 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 211,4 | 13 | 199,4 | 12 | 191,0 | 12 |
| Kurzfristige Schulden | 259,8 | 16 | 249,3 | 16 | 245,0 | 16 |
| Bilanzsumme | 1.619,4 | 100 | 1.607,6 | 100 | 1.564,9 | 100 |
Die Gewinnrücklagen sind durch die Einstellung des - um die Gewinnabführung und Gewerbesteuerumlage an WGW geminderten - Jahresüberschusses um 10,1 Mio. € gestiegen. Zudem erhöhte sich das kumulierte übrige Konzernergebnis um 1,8 Mio. € hauptsächlich aufgrund von Unterschiedsbeträgen aus der Währungsumrechnung. Dagegen minderten sich die Zuschüsse im Wesentlichen aufgrund der Ausgliederungen von Gasnetzen. Im Saldo verzeichnete die Position Eigenkapital und ähnliche Mittel einen Anstieg um 6,0 Mio. € auf 921,7 Mio. €.
Der Rückgang der langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten betrifft mit 4,2 Mio. € die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und mit 2,8 Mio. € Warentermingeschäfte.
Einen detaillierten Einblick in die Finanzlage geben die Kapitalflussrechnung sowie der Konzernanhang.
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| Kapitalflussrechnung des Konzerns in Mio. € |
2017 | 2016 | 2015 |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 124,2 | 141,1 | 108,7 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -33,4 | -39,0 | -50,3 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -76,9 | -89,6 | -66,3 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | 13,9 | 12,5 | -7,9 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 113,2 | 100,7 | 108,6 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 127,1 | 113,2 | 100,7 |
Die nachfolgende Abbildung zeigt, dass das langfristig gebundene Vermögen weiterhin vollständig durch langfristig verfügbares Eigen- und Fremdkapital gedeckt wird.
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| in Mio. € | 31.12.2017 | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | 989,0 | 980,3 | 969,4 |
| Finanzielle Vermögenswerte und sonstige langfristige Forderungen | 285,2 | 301,9 | 272,9 |
| Langfristiges Vermögen | 1.274,2 | 1.282,2 | 1.242,3 |
| Eigenkapital | 752,0 | 740,1 | 728,7 |
| Zuschüsse | 169,7 | 175,6 | 187,0 |
| Unterdeckung mit Eigenkapital und ähnlichen Mitteln | -352,5 | -366,5 | -326,6 |
| Langfristige Schulden | 437,9 | 442,6 | 404,2 |
| Überdeckung mit langfristigem Kapital | 85,4 | 76,1 | 77,6 |
Rating 2017 GELSENWASSER AG und Wasser und Gas Westfalen GmbH
Die Ratingagentur S&P Global hat Gelsenwasser und WGW im September 2017 wie schon in den letzten sechs Jahren ein Emittentenrating von A- mit stabilem Ausblick erteilt.
Im Ratingverfahren erfolgt eine gemeinsame Bewertung von Gelsenwasser und WGW. Dabei wird untersucht, ob WGW über Gelsenwasser in der Lage ist, die vertraglich festgelegten Zins- und Tilgungszahlungen zu erfüllen. Die Stabilität des Gelsenwasser-Cashflows hat entscheidend zu dem guten Ergebnis beigetragen.
Neben kaufmännischen und technischen Kennzahlen werden auch das Geschäftsmodell sowie das wirtschaftliche und politische Umfeld berücksichtigt.
Die nächste Überprüfung steht im ersten Halbjahr 2018 an.
2.4.2.3 Investitionen
Im Berichtsjahr 2017 verminderte sich das Investitionsvolumen gegenüber dem Vorjahr um 20,0 Mio. € auf 57,4 Mio. €. Die Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Investment Properties verringerten sich um 2,1 Mio. € auf 42,0 Mio. €. Davon entfielen u. a. 16,4 Mio. € auf das Rohrnetz, 7,3 Mio. € auf Anlagen im Bau und 6,8 Mio. € auf Maschinen. In Finanzanlagen einschließlich at Equity bilanzierte Beteiligungen wurden 15,4 Mio. € investiert.
2.4.3 Vermögenslage
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| Konzernbilanzstruktur in Mio. € |
31.12.2017 | % | 31.12.2016 | % | 31.12.2015 | % |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 1.274,2 | 79 | 1.282,2 | 80 | 1.242,3 | 79 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 345,2 | 21 | 325,4 | 20 | 322,6 | 21 |
| Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte | - | 0 | - | 0 | - | 0 |
| Aktiva | 1.619,4 | 100 | 1.607,6 | 100 | 1.564,9 | 100 |
| Eigenkapital und ähnliche Mittel | 921,7 | 57 | 915,7 | 56 | 915,7 | 58 |
| Langfristige Schulden | 437,9 | 27 | 442,6 | 28 | 404,2 | 26 |
| Kurzfristige Schulden | 259,8 | 16 | 249,3 | 16 | 245,0 | 16 |
| Passiva | 1.619,4 | 100 | 1.607,6 | 100 | 1.564,9 | 100 |
Die Bilanzsumme lag im Geschäftsjahr mit 1.619,4 Mio. € um 0,7 % über dem Vorjahreswert.
Die langfristigen Vermögenswerte reduzierten sich um 8,0 Mio. € auf 1.274,2 Mio. €. Dies betraf im Wesentlichen mit 15,2 Mio. € die finanziellen Vermögenswerte und mit 10,3 Mio. € die Sachanlagen. Dagegen stiegen die at Equity bilanzierten Beteiligungen um 18,7 Mio. €. Der Anteil der langfristigen Vermögenswerte an der Bilanzsumme beträgt 79 %.
Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 6,1 % auf 345,2 Mio. €; ihr Anteil an der Bilanzsumme beträgt 21 %. Der Anstieg setzt sich aus den Posten Flüssige Mittel (+13,9 Mio. €), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (+4,9 Mio. €) sowie Vorräte (+3,7 Mio. €) zusammen. Dagegen entwickelten sich die Ertragsteuerforderungen und die finanziellen Vermögenswerte rückläufig (-2,1 Mio. € bzw. -0,6 Mio. €).
Die langfristigen Vermögenswerte waren zu 72,3 % durch Eigenkapital und ähnliche Mittel finanziert und zu mehr als 100 % durch langfristiges Kapital gedeckt.
Das Eigenkapital und die Eigenkapital ähnlichen Mittel liegen bei 921,7 Mio. € und damit um 6,0 Mio. € höher als zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Der Anstieg der Gewinnrücklagen um 10,1 Mio. € und des kumulierten übrigen Konzernergebnisses (+1,8 Mio. €) wird durch abnehmende Zuschüsse (-5,9 Mio. €) teilweise kompensiert. Die ausgewiesenen Anteile eines nicht beherrschenden Gesellschafters betreffen die CPG.
2.4.4 Ist-Plan-Vergleich
Das EBIT des Konzerns übertraf mit 96,8 Mio. € das erwartete EBIT um 9,4 Mio. €. Die Ergebnisverbesserung resultiert im Wesentlichen aus einem über dem Plan liegenden Wasserergebnis.
Die abgesetzten Wassermengen übertrafen mit 232,8 Mio. m3 den Planansatz um 4,1 %, maßgeblich dafür waren höhere Abgaben an Industriekunden (Eisen- und Metall- sowie Chemische Industrie) und an benachbarte Versorgungsunternehmen.
Beim Gasabsatz wurde die Planerwartung vor allem durch den Anstieg der Gashandelsaktivitäten der GELSENWASSER AG um 88,4 % übertroffen.
Die höheren Verkäufe der Zentralen Strombeschaffung und in der Kundengruppe Sondervertragskunden waren maßgeblich für das Budgetplus von 76,3 % beim Stromabsatz verantwortlich.
Aufgrund des unverändert starken Wettbewerbs im Haushaltskundenbereich Gas lag die Anzahl der Tarifkunden um 13,9 % unter dem Planansatz zum 31. Dezember 2017. Dagegen konnte im Haushaltskundenbereich Strom der zum 31. Dezember 2017 geplante Tarifkundenbestand um 10,7 % übertroffen werden.
Der ROCE des Gelsenwasser-Konzerns liegt mit 9,59 % über dem Planansatz von 8,52 %. Hauptursache ist das deutlich unter dem Planwert liegende Capital Employed.
2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
2.5.1 Finanzielle Leistungsindikatoren
Das operative Geschäft steuert der Gelsenwasser-Konzern mit der Kennzahl EBIT.
Das EBIT enthält neben dem Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit das Beteiligungsergebnis, bestehend aus dem Ergebnis at Equity bilanzierter Beteiligungen und dem sonstigen Beteiligungsergebnis. Daneben wird der ROCE des Gelsenwasser-Konzerns als statische Renditekennzahl zur Betrachtung der Wertentwicklung über mehrere Perioden eingesetzt.
2.5.2 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
2.5.2.1 Kennzahlen
Weitere unterjährig betrachtete Kennzahlen sind die Wasserabgabe, der Gas- und Stromabsatz sowie die Kundenentwicklung.
2.5.2.2 Beschäftigte
Auf die Beschäftigten wird ausführlich in Kapitel 2.6.4 eingegangen.
2.6 Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der GELSENWASSER AG und des Gelsenwasser-Konzerns
Mit dem vorliegenden Kapitel 2.6 kommt die GELSENWASSER AG den Anforderungen des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 11. April 2017 nach. Dabei hat sich die GELSENWASSER AG für die Zusammenfassung der Erklärung auf Gesellschaftsebene mit der Konzernerklärung in Form einer sogenannten "zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung" im Folgenden vereinfachend "nichtfinanzielle Erklärung" entschieden.
Die folgenden Kapitel beschreiben die gemäß § 289 c HGB berichtspflichtigen Aspekte Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Darüber hinaus sind die Aspekte Kunden und Datenschutz von der nichtfinanziellen Erklärung umfasst. Dabei handelt es sich zwar um nicht berichtspflichtige Aspekte, die jedoch für Gelsenwasser von großer Bedeutung sind.
Diejenigen Kapitel der nichtfinanziellen Erklärung, die keinen ausdrücklichen Hinweis darauf enthalten, auf welche Gesellschaft die dargestellten Konzepte und Maßnahmen Anwendung finden, gelten für Konzern und Muttergesellschaft gleichermaßen. Werden in den einzelnen Kapiteln keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren genannt, so wird für den behandelten Aspekt kein solcher nichtfinanzieller Leistungsindikator ermittelt.
Gelsenwasser hat sich bei der Erstellung an den Grundsätzen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) orientiert.
Verweise auf Inhalte außerhalb des zusammengefassten Lageberichts sind keine Bestandteile der nichtfinanziellen Erklärung.
2.6.1 Geschäftsmodell des Konzerns
Das Geschäftsmodell des Konzerns wird im Kapitel 1 "Grundlagen des Konzerns" dargestellt.
2.6.2 Wesentliche Risiken
Der bewusste Umgang mit potenziellen Risiken innerhalb des Gelsenwasser-Konzerns hat zum Ziel, durch transparente Darstellung von risikobehafteten Situationen und Schaffung von Handlungsspielräumen die Risiken im Konzern zu steuern und dadurch die Unternehmensziele zu erreichen. Die Risikoidentifikation erfolgt nicht nur für quantifizierbare Risiken; auch nichtfinanzielle Themen und Entwicklungen, die Risikopotenzial für die Geschäftstätigkeit haben können, werden regelmäßig analysiert, um wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Hierbei sind Risiken nicht allein als mögliche negative Abweichungen zu der wirtschaftlichen Planung des Konzerns zu verstehen. Berücksichtigt werden beim Risikoidentifikationsprozess die Erwartungen aller bedeutenden Stakeholder.
In den folgenden Abschnitten werden wesentliche, nichtfinanzielle Themen aufgeführt, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, der Lage und des Geschäftsergebnisses von Gelsenwasser bedeutsam sind. Hierbei werden die jeweiligen Konzepte erläutert, mit denen das Unternehmen diesen Themen und den damit zusammenhängenden Risiken begegnet und welche Fortschritte in 2017 gemacht wurden.
Mit den beschriebenen Konzepten werden die Erwartungen unserer wichtigsten Stakeholder an das Unternehmen bzw. den Konzern adressiert. Für die in dieser Erklärung dargestellten Themen bestehen gegenwärtig keine wesentlichen, berichtspflichtigen Risiken. Bezüglich der wesentlichen nichtfinanziellen Themen bestehen somit keine Abweichungen von Erwartungen, die wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkung auf die Geschäftsentwicklung haben.
Näheres zu finanziellen Risiken und Chancen für die Gelsenwasser-Geschäftsentwicklung befindet sich im Risiko- und Chancenbericht dieses zusammengefassten Lageberichts (siehe Kapitel 3.2 Risiko- und Chancenbericht, insbesondere Kapitel 3.2.3 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken).
2.6.3 Umweltbelange
Gemäß § 289 c Abs. 2 Nr. 1 HGB ist der Aspekt der Umweltbelange Bestandteil der nichtfinanziellen Erklärung. Die in diesem Kapitel dargestellten Umweltbelange erstrecken sich auf den von Gelsenwasser gewählten Managementansatz des Umweltmanagementsystems. Dies umfasst Konzepte für die ökologischen Wirkungen der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen sowie für die ökologischen Auswirkungen der betrieblichen Tätigkeit. Dargestellt werden die diesbezüglichen Umweltziele sowie die Maßnahmen, die ergriffen werden, um diese Ziele zu erreichen.
Die berichteten Umweltdaten in diesem Kapitel beziehen sich auf die GELSENWASSER AG, die GELSENWASSER Energienetze GmbH und die Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH.
Um dem Umweltschutz Rechnung zu tragen und die Realisierung sich selbst gesetzter Umweltziele messen zu können, hat die GELSENWASSER AG bereits im Jahr 1999 ein Umweltmanagementsystem zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung aufgebaut. Dieses basiert auf der EMAS-Verordnung, der DIN EN ISO 14001 sowie Energiemanagementsystemen gemäß der DIN EN ISO 50001. Dieses Umweltmanagementsystem wurde auf die vollkonsolidierten Tochterunternehmen, die im Wasser- und Energiegeschäft tätig sind, in den Folgejahren übertragen.
Verantwortlich für den betrieblichen Umweltschutz sind der technische Vorstand, die Bereichs- und Betriebsleiter für ihr jeweiliges Aufgabengebiet sowie die Geschäftsführer der Tochterunternehmen. Sie werden jährlich über die festgelegten Umwelt- und Energieziele, die Ergebnisse von internen Audits und die Einhaltung der eigenen Vorgaben sowie der gesetzlichen Vorschriften informiert. Auf Basis dieser Informationen werden die Leistungsfähigkeit des Umweltmanagementsystems und die Verbesserung des Umweltschutzes durch die Unternehmensführung bewertet und die strategische Ausrichtung des Umwelt- und Klimaschutzes vorgegeben. Arbeitskreise und Arbeitsgruppen, die auf allen Unternehmensebenen eingerichtet sind, ermitteln unterjährig den Umsetzungsstand der Umweltziele und bewerten die direkten und indirekten Umweltauswirkungen. Dabei werden systematisch sowohl interne als auch externe Themen sowie sich ändernde Anforderungen interessierter Parteien und gesetzlicher Bestimmungen beleuchtet, die auf die Ausrichtung und Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems Einfluss nehmen.
Das Managementsystem dient der Steuerung sowohl der ökologischen Wirkungen der Produkte und Dienstleistungen als auch der ökologischen Auswirkungen der betrieblichen Tätigkeiten von Gelsenwasser. Die Ziele des Umweltmanagementsystems betreffen den Schutz des natürlichen Wasserkreislaufs, die Senkung des Energieverbrauchs und die daraus resultierende Verminderung von CO2-Emissionen sowie die Einsparung von Bodenaushub bei Baumaßnahmen.
Wichtiges Instrument zur innerbetrieblichen Umsetzung von Umweltzielen ist das Umweltprogramm. Darin werden jährlich Maßnahmen zur Erreichung der Zielsetzungen, die Verantwortlichkeiten, Mittel und Fristen definiert. Folgende Umweltziele wurden im Umweltprogramm 2017 formuliert:
Steigerung der Energieeffizienz
| • | Steigerung der Energieeffizienz bei der Trinkwasserproduktion um 1 % und der Wasserverteilung um 2 % bis 2020 |
| • | Erzeugung erneuerbarer Energien mindestens in Höhe des Verbrauchs von ca. 60 Mio. kWh bis 2020 |
| • | Reduktion der Treibhausgasemissionen der Fahrzeugflotte um 10 % bis 2020 |
Verringerung "Landwirtschaftlicher Einflüsse" (Nitrat, Pflanzenschutzmittel, Veterinärpharmaka)
| • | dauerhafte Reduzierung des Aktivkohleeinsatzes auf unter 100 t pro Jahr |
Steigerung der Ressourceneffizienz
| • | Nutzung des Rohreinzugsverfahrens zu mehr als 50 % (im Fünf-Jahresdurchschnitt) bei der Rehabilitation von Haupt- und Zubringerleitungen |
| • | Nutzung des Rohreinzugsverfahrens zu mehr als 40 % (im Fünf-Jahresdurchschnitt) bei der Rehabilitation von Versorgungsleitungen |
| • | Nutzung der Schutzrohrverfahren sowie Nutzung weiterer grabenloser Verfahren zu mehr als 25 % bei der Verlegung von Versorgungsleitungen |
| • | stoffliche Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen in Höhe von 70 % bis 2020 |
Gelsenwasser hat das Ziel, eine reine Ökostrom-Anbieterin zu sein, erreicht. Der gelieferte Strom im Haushaltskundenbereich wird zu 100 % aus Wasserkraft gewonnen.
Betriebsenergie wird zur Wassergewinnung, -aufbereitung und -förderung in den Wasserwerken, zur Verteilung von Wasser, Gas und Strom in den Netzen sowie zur Versorgung der Gebäude und Betriebsstandorte eingesetzt. Der Gesamtstromverbrauch beläuft sich im Berichtsjahr auf rund 58 Mio. kWh. Mit über 75 % stellen die Netz- und Rohwasserpumpen in den Wasserwerken die größten Energieverbraucher dar.
Um den Verbrauch von Ressourcen, den Einsatz von Energie und den Ausstoß von Emissionen durch betriebliche Tätigkeiten zu verringern, werden die Material- und Energieströme überwacht. Die Ergebnisse sind Planungsgrundlage für weiterführende Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltschutzes und dienen zur Erfolgskontrolle der gesetzten Umwelt- und Energieziele. Zur Steuerung der Umweltleistung in den Wasserwerken werden der spezifische Stromverbrauch und der Einsatz von Aufbereitungschemikalien überwacht. In der Wasserverteilung zählen zu den Kennzahlen die Wasserverluste und der Einsatz von grabenlosen Verfahren.
Das Produkt Trinkwasser stammt aus der Natur und hat somit keine ökologischen Auswirkungen beim Gebrauch durch den Kunden. Im Jahr 2017 wurden die Umweltziele kontinuierlich verfolgt. Um Energie bei der Trinkwasserproduktion einzusparen, wurden die Planungen für den Bau einer Energierückgewinnungsanlage abgeschlossen.
Zur Sicherung des Gewässerschutzes verlängerte die GELSENWASSER AG zusammen mit anderen Wasserversorgern und der Landwirtschaftskammer im Berichtsjahr die Kooperationsvereinbarung für das Einzugsgebiet der Stevertalsperre bis einschließlich 2022. Im Wasserwerk Haltern wurde das Ziel, den Aktivkohleeinsatz zu reduzieren, erreicht. Im Jahr 2017 wurden 23 t Aktivkohle dosiert.
Mit Ausnahme der Rehabilitation von Haupt- und Zubringerleitungen wurden bei der Rehabilitation und Verlegung von Versorgungsleitungen die festgelegten Quoten zur Nutzung grabenloser Verfahren im Berichtsjahr mindestens erreicht. Dieses ressourcenschonende Bauverfahren führt dazu, dass im Vergleich zur Verlegung im offenen Rohrgraben 30 - 90 % des Tiefbauvolumens eingespart werden können. Um die stoffliche Verwertung von Aushubböden zu steigern, wurden im Berichtsjahr Kooperationspartnerschaften mit zwei Anlagen für die Wiederaufbereitung und Wiederverwendung von Aushubböden aus Versorgungsleitungsgräben eingegangen. Das führte im Jahr 2017 u. a. zu der Beteiligung an der GWM - Gesellschaft zur Weiterverwendung von Mineralstoffen mbH (siehe Kapitel 1.2).
Zur Sicherstellung der Einhaltung wasserrechtlicher Vorgaben sowie des wasserwirtschaftlichen Grundprinzips der angemessenen Dargebotsbewirtschaftung werden die Daten von etwa 860 Grundwassermessstellen und 100 Pegelmessungen an Oberflächengewässern ausgewertet. Mithilfe dieses Überwachungsnetzes kann sichergestellt werden, dass nicht mehr Grundwasser entnommen wird, als über die mittlere natürliche Grundwasserneubildung langjährig zur Verfügung steht. Dadurch kann der Ressourceneinsatz optimal gesteuert werden.
Für alle Wassergewinnungsanlagen von Gelsenwasser sind Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Die jeweilige Wasserschutzgebietsverordnung stellt die Grundlage des betrieblichen Handelns im Wasserschutzgebiet der Wasserwerke dar. Um Störungen und Veränderungen frühzeitig zu erkennen, werden die Wasserschutzgebiete regelmäßig kontrolliert. Festgestellte Verstöße werden in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden behoben.
Seit vielen Jahren setzt sich Gelsenwasser in regionalen Kooperationen mit der Landwirtschaft in den Einzugsgebieten der Wasserwerke für den vorsorgenden Umwelt- und Gewässerschutz durch eine gewässerschonende landwirtschaftliche Bewirtschaftung ein. Ziel ist es, eine nachträgliche aufwendige Aufbereitung des Rohwassers durch den Einsatz von Aufbereitungschemikalien in den Wasserwerken zu vermeiden. Dazu ist es erforderlich, die Nitratgehalte im Oberflächen- und Grundwasser langfristig zu stabilisieren und den Eintrag von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln zu minimieren.
2.6.4 Arbeitnehmerbelange
Gemäß § 289 c Abs. 2 Nr. 2 HGB hat die nichtfinanzielle Erklärung den Aspekt der Arbeitnehmerbelange zu umfassen. Dazu zählen die qualitativ hochwertigen Arbeitsbedingungen, die sich der Gelsenwasser-Konzern zum Ziel gesetzt hat, um eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit zu erreichen. Die verschiedenen Konzepte betreffen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Gesundheit der Mitarbeiter, deren Aus- und Weiterbildung, die Maxime der Vielfalt, eine angemessene und faire Vergütung sowie die Arbeitssicherheit.
Alle Angaben in diesem Kapitel beziehen sich, sofern nicht anderweitig angegeben, auf den Gelsenwasser-Konzern.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Bericht auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z. B. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter) verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Mitarbeiter
Zum 31. Dezember 2017 waren im Gelsenwasser-Konzern 1.518 Mitarbeiter tätig, was einem Anstieg von 54 Mitarbeitern gegenüber dem Vorjahr entspricht. Insbesondere den verstärkten Aktivitäten in der Entwicklung und im Vertrieb von Dienstleistungsprodukten, der Substitution von Fremdleistungen und dem Aufbau des Handels und Betriebs im Stromgeschäft trägt dies Rechnung.
Gelsenwasser hat sich zum Ziel gesetzt, den Mitarbeitern eine hohe Qualität von Arbeitsbedingungen zu bieten. Die Grundwerte von Gelsenwasser umfassen neben sicheren Arbeitsbedingungen und einer guten Arbeitsplatzkultur die gesunde Führung der Mitarbeiter und das lebenslange Lernen. Diese Grundwerte sind im unternehmenseigenen Leitbild verankert, das 2017 von der Unternehmensleitung u.a. hinsichtlich der Aspekte überarbeitet wurde und im Kodex Blau-Grün, der allen Führungskräften und Mitarbeitern Orientierung für Führung und Zusammenarbeit gibt. Aufbauend auf diesem Leitbild hat Gelsenwasser eine Vielzahl von Maßnahmen gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern entwickelt. Diese tragen wesentlich dazu bei, dem Anspruch - ein attraktiver Arbeitgeber zu sein - jeden Tag ein Stück näher zu kommen. Im Rahmen von Vorstandssitzungen und Führungsgremien erfolgt regelmäßig ein richtungsweisender Austausch zur Weiterentwicklung geeigneter Instrumente.
Mit zunehmender Qualität der Arbeitsbedingungen steigt bei den Mitarbeitern die allgemeine Arbeitszufriedenheit. Daher unterstützt Gelsenwasser die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, lebenslanges Lernen und fördert aktiv gesundes und sicheres Arbeiten. Gute Ergebnisse in Mitarbeiterbefragungen und lange Zugehörigkeiten zum Unternehmen sind Ausdruck einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit - das Fundament für Leistungsfähigkeit, effizientes Arbeiten und innovative Entwicklungen.
Die Zufriedenheit der Mitarbeiter ist für Gelsenwasser ein hohes Gut, das regelmäßig gemessen wird. Zu deren Ermittlung beteiligt sich Gelsenwasser regelmäßig ca. alle drei Jahre am Arbeitgeberwettbewerb Great Place to Work(r) (GPTW(r)). Aus zahlreichen Fragen zu den Themen Glaubwürdigkeit, Respekt, Fairness, Stolz und Teamgeist wird die Mitarbeiterzufriedenheit, sowohl bezogen auf das Gesamtunternehmen als auch auf einzelne Organisationseinheiten, gemessen und die Wahrnehmung als attraktiver Arbeitgeber belegt. Dabei gaben 87 % der Mitarbeiter der GELSENWASSER AG in der letzten Befragung an, alles in allem einen sehr guten Arbeitsplatz zu haben. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse standortspezifische Handlungsbedarfe auf, zu denen in der Folge unter Beteiligung der Mitarbeiter Maßnahmen entwickelt werden. Für 2018 ist die nächste Mitarbeiterbefragung geplant. Sie wird Auskunft geben, ob die Maßnahmen, die seit der letzten Befragung umgesetzt wurden, Wirkung zeigen und ob Gelsenwasser ihrem Anspruch "jeden Tag ein bisschen besser werden" nähergekommen ist.
Die geringe Fluktuationsrate ist ein weiterer Indikator für zufriedene Mitarbeiter bei Gelsenwasser. Traditionell niedrig, liegt die Quote im Jahr 2017 konstant bei 4,3 %. Ohne die Berücksichtigung von altersbedingten Austritten sowie Todesfällen liegt die Fluktuationsquote bei 1,4 %.
Auch die lange Zugehörigkeit der Mitarbeiter zum Unternehmen ist ein Indiz für eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit. So arbeiten zwei Drittel der Mitarbeiter bereits mehr als zehn Jahre im Konzern.
Eine weitere Rückmeldung der hohen Mitarbeiterzufriedenheit sind die vielfältigen Ideen, die die Mitarbeiter über die Ideenplattform ins Unternehmen bringen. Neue Produktideen, mit denen das Unternehmen sich breiter aufstellen kann, eine Dienstleistung, die Gelsenwasser im Markt platzieren kann, oder ein Arbeitsablauf, der effizienter gestaltet werden kann - all das sind Beispiele für die Ideenplattform. So tragen die Mitarbeiter zur Weiterentwicklung von Gelsenwasser bei. Denn motivierte und zufriedene Mitarbeiter, die aufmerksam durch ihr Unternehmen gehen, tragen dazu bei, Prozesse und Produkte zu verbessern, nicht selten auch Innovationen hervorzubringen.
Im Folgenden werden alle Maßnahmen zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und deren Grad der Zielerreichung - soweit messbar - detailliert dargestellt.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Mit einer Vielzahl von individuell zugeschnittenen Teilzeitmodellen, flexiblen Arbeitszeiten und Telearbeit ermöglicht Gelsenwasser Raum für die Pflege von Angehörigen, Kinderbetreuung, Weiterbildung und andere Aktivitäten. Zusätzlich wurden im Jahr 2016 bei der GELSENWASSER AG und der GWN Langzeitkonten eingeführt. Das bedeutet, Entgeltbestandteile können auf einem Langzeitkonto mit einer attraktiven Verzinsung angespart und bei Bedarf für eine Auszeit genutzt werden.
Als familienfreundlicher Arbeitgeber hat Gelsenwasser in den vergangenen Jahren verstärkt Angebote entwickelt, die Beschäftigten bei der Wahrnehmung ihrer Betreuungsaufgaben zu unterstützen. Neben der Vereinbarkeit von Beruf und Kindern gewinnt in diesem Zusammenhang, bedingt durch den demografischen Wandel und das zunehmende Lebensalter, die Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger zunehmend an Bedeutung. Belegplätze im Kinderhaus Rasselbande, Kinderinseln vor Ort, Ferienbetreuung, Elternzeittreffen, Pflegetag sowie die Möglichkeit zur anonymen Beratung über eine externe Servicestelle tragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Aktuelle Befragungen spiegeln zurück: 70 % der Mitarbeiter der GELSENWASSER AG gaben an, ermutigt zu werden einen guten Ausgleich zwischen Berufs- und Privatleben zu finden.
Ein weiterer Beleg für die hohe Mitarbeiterzufriedenheit ist die Rückkehr- und Verbleibrate von Mitarbeitern nach der Elternzeit. Im Jahr 2017 nahmen 28 Mitarbeiterinnen und 20 Mitarbeiter im Gelsenwasser-Konzern Elternzeit. Sie sind allesamt, wie im Vorjahr, nach der Elternzeit wieder an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt.
Im Jahr 2015 wurde Gelsenwasser für ihre Maßnahmen mit dem Audit "berufundfamilie" der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung ausgezeichnet. Darauf aufbauend hat das Unternehmen eine transparentere Darstellung von Informationen zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf in dem neu gestalteten "Social Intranet" umgesetzt. Für das Jahr 2018 ist die Re-Zertifizierung geplant.
Gesundheit
Gelsenwasser hat sich zum Ziel gesetzt, dass die Mitarbeiter gemeinsam gesund älter werden und dabei leistungsfähig bleiben. Im Arbeitskreis Gesundheit wird dieses Thema regelmäßig mit Mitgliedern des Führungsgremiums besprochen und ausgebaut. Das Angebot an die Mitarbeiter umfasst ergonomische Arbeitsplätze, regelmäßige Gesundheitschecks, Gesundheitstage, Vorsorgeuntersuchungen, Ernährungstipps und attraktive Sportangebote.
Gesundheitszirkel, bewegungsergonomische Begehungen, klassische sowie psychische Gefährdungsbeurteilungen identifizieren Arbeitsbelastungen und validieren Maßnahmenerfolge.
Eine hohe Zustimmung in Mitarbeiterbefragungen belegt die Zufriedenheit mit den angebotenen Gesundheitsmaßnahmen. 94 % der Mitarbeiter der GELSENWASSER AG bestätigen, dass sie hilfreiche Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit erhalten. Die Krankenquote, sofern sie als Indikator der Arbeitgeberzufriedenheit herangezogen werden kann, liegt auf konstant niedrigem Niveau bei 6,1 %.
Mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen bzw. diese zu überwinden, steht Betroffenen bei Gelsenwasser ein Betriebliches Eingliederungsmanagement zur Verfügung, das über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Dieses wird Arbeitnehmern angeboten, die im Laufe der vergangenen zwölf Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Gemeinsam mit den Mitarbeitern werden individuelle Lösungen entwickelt, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Mitarbeiterbefragungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement belegen, dass sich Gelsenwasser um eine Umgestaltung des Arbeitsumfelds, eine Umverteilung von Aufgaben oder die Anpassung von Arbeitszeiten kümmert, damit die Mitarbeiter länger und nach Möglichkeit gesund ihren Beruf ausüben können.
Aus- und Weiterbildung
Mitarbeiter professionell zu fördern und in ihrer Entwicklung zu unterstützen, hat bei Gelsenwasser einen hohen Stellenwert.
700 Maßnahmen mit über 2.000 Teilnehmern jedes Jahr sorgen dafür, dass sich jeder einzelne stetig weiterentwickelt. In strukturierten Mitarbeitergesprächen werden mindestens einmal jährlich Entwicklungs- und Fördermaßnahmen vorgeschlagen und deren Durchführung geplant.
Mit aktuell 70 Auszubildenden sichert sich Gelsenwasser darüber hinaus Nachwuchs aus den eigenen Reihen. Die Berufsbilder in der Ausbildung werden stetig bedarfsorientiert ausgeweitet bzw. angepasst.
Mit individuellen und zielgruppenorientierten Weiterbildungsmaßnahmen entwickelt Gelsenwasser interne Potenziale weiter, sodass der größte Teil der Fach- und Führungspositionen aus den eigenen Reihen besetzt werden kann.
Vielfalt
Seit Jahren verfolgt Gelsenwasser eine Strategie der Vielfalt. Mit gemischten Teams bildet Gelsenwasser die Kundenvielfalt ab, greift neue Trends schnell auf und geht auf die unterschiedlichen Kundenbedürfnisse optimal ein. Dies ist getragen von der Überzeugung, dass Vielfalt das Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig und erfolgreich am Markt agieren lässt.
Unabhängig von Geschlecht, Lebenslauf, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität erfahren alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wertschätzung und Anerkennung. Dies belegt der Zustimmungsgrad bei nahezu 100 % aus der letzten GPTW(r)-Befragung.
Das umfasst auch, Frauen in Führungspositionen zu entwickeln und zu fördern. So sind schon heute im Verhältnis mehr Führungspositionen und Leitungsaufgaben weiblich besetzt (26,6 %) als es dem Anteil der Mitarbeiterinnen in der Belegschaft (25 %) entspricht. Gelsenwasser bietet Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen und fördert Integration. Zum 31. Dezember 2017 waren 82 schwerbehinderte Menschen im Unternehmen beschäftigt.
Gelsenwasser legt großen Wert auf Chancengleichheit. In Kooperation mit der Initiative "Joblinge gAG Ruhr" bietet Gelsenwasser Jugendlichen mit weniger guten Voraussetzungen die Möglichkeit, ein Qualifizierungspraktikum durchzuführen, um den Berufsalltag kennenzulernen und erste Erfahrungen zu sammeln. Sofern das Praktikum erfolgreich absolviert wird, erhalten die Jugendlichen im Anschluss einen Ausbildungsplatz. 2017 haben die ersten Auszubildenden, die über die Initiative den Weg ins Unternehmen gefunden haben, erfolgreich ihre Ausbildung abgeschlossen und einen Arbeitsvertrag bei Gelsenwasser erhalten.
Vergütung
Angemessene und faire Gehälter sind bei Gelsenwasser selbstverständlich. Ein modernes und transparentes Vergütungssystem auf Basis des bestehenden Tarifvertrags bildet den Rahmen. Eingruppierungen erfolgen unter Berücksichtigung der Tätigkeiten und Erfahrungen im Aufgabenumfeld. Der Entgelttarifvertrag des Arbeitgeberverbands für Gas-, Wasser- und Elektrizitätsunternehmungen e.V. gibt diesbezüglich mit branchenüblichen Eingruppierungen klare Leitlinien vor. Eine willkürliche Zuordnung wird so vermieden. Als Mitglied der Tarifkommission wirkt Gelsenwasser maßgeblich bei der Verhandlung der Tarifverträge mit. Zusätzlich schaffen vielfältige soziale Zusatzleistungen wie betriebliche Altersversorgung, Ergebnisbeteiligung, Wohnbaudarlehen oder Sonderzahlungen für lange Betriebszugehörigkeit weitere Leistungsanreize.
Auch hier zeigt sich die Mitarbeiterzufriedenheit: Zwei Drittel der Mitarbeiter der GELSENWASSER AG gaben bei der Mitarbeiterbefragung an, dass sie für ihre Tätigkeit angemessen bezahlt werden. 87 % der Mitarbeiter sind davon überzeugt, besondere und einzigartige Sozialleistungen zu erhalten.
Arbeitssicherheit
Die Arbeitssicherheit bei Gelsenwasser ist von zentraler Bedeutung. Der Vorstand setzt sich dabei Ziele, die über die Einhaltung der spezifischen Gesetze und Verordnungen deutlich hinausgehen.
Die Prinzipien von Gelsenwasser sind:
| • | Prävention statt Reaktion |
| • | umfassende Einbeziehung der Mitarbeiter |
| • | Motivation aller Mitarbeiter zu sicherem Verhalten |
| • | Berücksichtigung der demografischen Entwicklung |
| • | gleicher Stellenwert von Arbeitssicherheit und Betrieb |
Die Arbeitsplätze und Einrichtungen werden sicher und ergonomisch gestaltet. Bei den Arbeitsabläufen werden die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigt. Das betriebliche Gesundheitsmanagement ergänzt und unterstützt die Arbeitssicherheit nachhaltig. Die betriebliche Grundlage bildet das im Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutz-Handbuch dokumentierte Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem.
Zur Unterstützung der kontinuierlichen Verbesserung der Prozesse beschließt der Vorstand Ziele und einheitliche Standards zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz. Gelsenwasser verfolgt das Ziel, das Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutzmanagementsystem in einem kontinuierlichen Prozess weiter zu verbessern auf Basis der regelmäßigen Auswertung der rechtlichen Rahmenbedingungen, des Stands der Technik, der Anregungen und Ideen der Mitarbeiter, der aus Ereignissen und Unfällen abgeleiteten Maßnahmen und systematischer Schulungsprogramme für Mitarbeiter aus allen Hierarchieebenen.
Hierzu wurde 2014 das Projekt "Sicher geht das" gestartet. Ziel des Projekts ist es, in allen Hierarchieebenen eine einheitliche Bewertung des Arbeitsschutzes sicherzustellen und langfristig die Anzahl der Unfälle zu verringern. Dazu durchliefen 2017 insgesamt 41 Führungskräfte die Schulung "Sicher geht das", in der ihnen die Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz vermittelt und von ihnen Lösungsansätze zur Aufgabenerfüllung erarbeitet wurden. Ein weiteres Ziel ist die Einführung eines geeigneten softwaregestützten Tools für die Erfüllung der gesetzlichen Forderungen hinsichtlich der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und der Durchführung von Unterweisungen sowie deren Dokumentationen. Hierzu wurde 2017 eine Software ausgewählt und auf die Anforderungen von Gelsenwasser angepasst. Zum Jahresende 2017 wurden 47 Führungskräfte in der Anwendung der "Datenbank Arbeitsschutz" geschult. Weitere Schulungen sind für 2018 geplant. Die Inbetriebnahme der "Datenbank Arbeitsschutz" ist in 2018 erfolgt.
Der kontinuierliche Verbesserungsprozess wird unterstützt durch die regelmäßige Teilnahme an externen Audits und Zertifizierungen. Das Re-Zertifizierungsaudit durch die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) für das Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem wurde auf der Grundlage des BS OHSAS 18001 (Mindestanforderungen für die Best Practice für das Arbeitsschutzmanagement) im September 2017 absolviert.
Der Vorstand informiert sich regelmäßig innerhalb der wiederkehrend stattfindenden Arbeitsschutzausschusssitzungen und durch die Berichterstattung zum Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem auf der Grundlage der internen Audits sowie der Begehungen nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) über den Stand der Zielumsetzung.
Im Jahr 2017 ereigneten sich bei der GELSENWASSER AG und der GWN 30 Betriebsunfälle, vier Wegeunfälle und kein Dienstwegunfall (in 2016: 14 Betriebsunfälle, sieben Wegeunfälle und ein Dienstwegunfall). Ein Ereignis mit Todesfolge hatte Gelsenwasser im Jahr 2017 - wie im Vorjahr - nicht zu beklagen.
Das Ziel einer langfristigen Reduzierung der Unfallzahlen wurde somit in 2017 nicht erreicht. Gelsenwasser arbeitet die Ereignisse umfassend auf und nutzt die Erkenntnisse, um geeignete Maßnahmen zur Unfallvermeidung abzuleiten.
2.6.5 Gesellschaft
2.6.5.1 Soziale Belange
Gemäß § 289 c Abs. 2 Nr. 3 HGB ist der Aspekt der sozialen Belange Bestandteil der nichtfinanziellen Erklärung.
Die GELSENWASSER AG ist seit über 130 Jahren mit den Städten und Gemeinden, in denen das Unternehmen tätig ist, verwachsen. Diese Verbundenheit drückt sich auch dadurch aus, dass Gelsenwasser sich in den Regionen über die Bereiche Strom, Gas und Wasser hinaus engagiert. Davon profitieren alle Kommunen in den Bereichen Bildung und Kultur. Zur Bündelung der gemeinnützigen Aktivitäten wurde die GELSENWASSER-Stiftung gGmbH gegründet.
Die GELSENWASSER-Stiftung gGmbH ist eine 100%-ige Tochter der GELSENWASSER AG. Der Vorstand der GELSENWASSER AG wird regelmäßig über die laufenden Projekte informiert. Anregungen zur Stiftungsarbeit erhält die Stiftung unabhängig von diesen Sitzungen aus allen Teilen des Hauses.
Die Förderung geeigneter gemeinnütziger und mildtätiger Projekte im Tätigkeitsgebiet der GELSENWASSER AG und ihrer Tochtergesellschaften mit Schwerpunkt in der Region Nordrhein-Westfalen ist Ausdruck dieser Zuwendung. Hauptanliegen der GELSENWASSER-Stiftung gGmbH ist die Förderung von Jugendhilfe und Bildung sowie von Kunst und Kultur in der Region. Maßgeblich für die Auswahl von Projekten ist, dass die vorgenannten satzungsgemäßen Zwecke erfüllt sind und die Förderung eine nachhaltige Wirkung entfaltet. Es überwiegt daher die Förderung von Einrichtungen, mit denen eine mehrjährige Partnerschaft besteht.
Die Fördersumme betrug im Berichtsjahr 2017 rd. 900.000 €. Etwa zwei Drittel der zur Verfügung stehenden Mittel fließen in den Bereich Bildung.
Schwerpunkt der Stiftung ist die Förderung von Kindergärten und Schulen im Tätigkeitsgebiet des Gelsenwasser-Konzerns. Im Bildungsprojekt "von klein auf" erhalten die Bildungsinstitutionen Unterstützung für Projekte, die über die Möglichkeiten der Träger hinausgehen.
Im Berichtsjahr 2017 förderte die Stiftung als Partner der Joblinge gAG Ruhr Jugendliche, den Weg zu einem Ausbildungsplatz zurücklegen zu können. Bei "Tausche Bildung gegen Wohnen" geht es um die Betreuung benachteiligter Kinder in prekären Stadtteilen.
Im kulturellen Bereich werden regionale Aktivitäten wie das Klavierfestival Ruhr oder das Kindertheater Consol in Gelsenkirchen unterstützt. Zudem werden das Theater Dortmund, die Gesellschaft der Freunde und Förderer der Folkwang Universität der Künste e.V. und weitere gefördert.
Im Rahmen von internationalen Wasserprojekten arbeitet die Stiftung zusammen mit zwei Kooperationspartnern: SOS Kinderdörfer Weltweit und Viva con Agua. Gemeinsam mit diesen Partnern werden geeignete Projekte und Einrichtungen ausgewählt. Mit Mitteln der Stiftung wird zurzeit in sanitären Versorgungsprojekten in Botswana, Nepal, Gambia, Äthiopien, Haiti und Bolivien die Wasserversorgungssituation verbessert und es werden Hygiene-Standards erstellt.
Im Bereich der Bildung finden dreimal jährlich Jurysitzungen statt, in der über die Verwendung der Mittel für Bildungsprojekte entschieden wird. Die Jury setzt sich zusammen aus der Geschäftsführung der Stiftung, Vertretern des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie der Bildungsgenossenschaft, Schulleitern, Pädagogen und der Landeselternvertretung NRW. Durch die unabhängige und fachkundige Zusammensetzung der Jury ist eine professionelle und unvoreingenommene Auswahl der Projekte gewährleistet. Ausgewählt werden insbesondere Projekte, die im Sinne der Sprachförderung arbeiten und Kinder und Jugendliche beim Übergang von Kindergarten zur Grundschule, von der Grundschule zur weiterführenden Schule und schließlich beim Berufseinstieg unterstützen.
Im Internet sind alle geförderten Einrichtungen und Projekte mit Bild und Text dargestellt (https://www.gelsenwasser-stiftung.de). Da es sich um gemeinnützige Aktivitäten handelt, bestehen im Falle einer Zielabweichung keine Risiken für das Kerngeschäft von Gelsenwasser. Bei Verstößen auf Seiten der Spendenempfänger gegen die vertraglich vereinbarten Spendenzwecke enthalten die Spendenvereinbarungen eine Rückzahlungsklausel.
2.6.5.2 Politische Mitwirkung
Politische Mitwirkung ist für den Gelsenwasser-Konzern aus zweierlei Blickrichtungen relevant. Zum einen hat der politische Rahmen potenziell signifikante Auswirkungen auf die Lage, das Ergebnis und den zukünftigen Geschäftsverlauf von Gelsenwasser, zum anderen hat dies Auswirkungen auf die Kunden, die eine sichere, umweltfreundliche und wirtschaftliche Versorgung erwarten.
Gelsenwasser bringt sich in politische Diskussionen dort ein, wo die Qualität des Trinkwassers, die Entsorgung von Abwasser oder die Zukunftsfähigkeit der klimaschonenden Energieträger Gas und Strom beeinträchtigt sein könnte. Gelsenwasser versteht sich dabei als Fachpartner für den Dialog mit der Politik. Im vergangenen Jahr wurde an keine politische Partei gespendet.
Im Jahr 2017 hat sich Gelsenwasser in das Gesetzgebungsverfahren zum Düngerecht und zu weiteren Themen zum Gewässerschutz auf Bundesebene eingebracht. Gelsenwasser bezog in Positionspapieren Stellung und sprach sich für mehr Transparenz und Gewässerschutz aus.
Als kommunales Energieversorgungsunternehmen befasst sich Gelsenwasser auch mit der Entwicklung der Windenergie in NRW. Gemeinsam mit 15 Stadtwerken im Bundesland äußerte Gelsenwasser in Form eines Positionspapiers an die neue Landesregierung insbesondere Bedenken an der Rechtswirksamkeit der angestrebten Abstandsregelung für Windkraftanlagen von 1.500 Metern zu Wohngebieten.
Gelsenwasser engagiert sich in den Branchenverbänden, insbesondere dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU), BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und dem DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein - (DVGW).
Im Rahmen von monatlichen Abstimmungen mit den Fachbereichen werden politische Entwicklungen in den Themenfeldern Wasser, Abwasser, Energie sowie Umwelt- und Klimaschutz diskutiert und eigene Positionen entwickelt.
In Zusammenarbeit mit Branchen- und Umweltverbänden wurden parlamentarische Veranstaltungen organisiert, um u. a. ein eigens von Gelsenwasser initiiertes Nitrat-Gutachten in die politische Diskussion mit einfließen zu lassen.
Die politische Mitwirkung und Verbändearbeit wird durch die Abteilung "Verbände und Politik" zentral gesteuert. Organisatorisch ist die Abteilung im Bereich Unternehmenskommunikation innerhalb des Ressorts des Vorstandsvorsitzenden angesiedelt. Die Abteilung fungiert als bereichs- und spartenübergreifende Stelle für die politische Arbeit bei Gelsenwasser.
Zweimal im Jahr werden dem Führungsgremium, das sich aus Vorstand und Bereichsleitern zusammensetzt, vergangene Aktivitäten vorgestellt und mit ihm grundsätzliche Themen vereinbart. Ebenso werden Entscheidungen über Mitgliedschaften in Verbänden und Besetzungen von Fachausschüssen getroffen.
Erfolg wird daran gemessen, ob Gesetze verhindert werden können, durch die sich die Qualität des Trinkwassers verschlechtern könnte. Derartige Gesetze sind 2017 nicht in Kraft getreten.
2.6.6 Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette
Gemäß § 289 c Abs. 2 Nr. 4 HGB hat die nichtfinanzielle Erklärung den Aspekt der Achtung der Menschenrechte zu umfassen.
Als Versorgungsunternehmen ist sich Gelsenwasser der besonderen Verantwortung bei der Auswahl ihrer Lieferanten und Dienstleister bewusst. Die Gelsenwasser-Ziele zum Umgang mit Menschenrechten auf Lieferantenseite umfassen insbesondere die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernarbeitsnormen) und die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns. Als Maßnahmen dazu hat Gelsenwasser für die wesentlichen Warengruppen vorwettbewerbliche Eignungsprüfungen eingeführt (sog. Präqualifikationsverfahren). Diese Präqualifikationsverfahren legen für alle Lieferanten Mindeststandards fest, insbesondere auch die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen. Lieferanten, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, bekommen keine Auftragsanfragen oder Auftragserteilungen.
Des Weiteren hat Gelsenwasser mit Lieferanten Erklärungen abgestimmt, in denen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns zugesichert wird. Die Mindestlohn-Erklärungen werden in regelmäßigen Abständen erneuert. Ergänzend dazu wird die Verpflichtung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen auftragsbezogen über den jeweiligen Bestelltext vereinbart. In begründeten Verdachtsfällen erfolgt die Überprüfung der schriftlichen Angaben durch die direkte Befragung der vom Lieferanten eingesetzten Mitarbeiter. Die unangekündigten Stichprobengespräche mit Beschäftigten einiger Lieferanten haben im Jahr 2017 keine Auffälligkeiten im Umgang mit Menschenrechten ergeben.
Die Berichterstattung zu den Maßnahmen und zum Erfüllungsgrad erfolgt regelmäßig mündlich durch die Bereichsleitung an die Unternehmensleitung.
Grundlage für die Auftragsvergaben bei Gelsenwasser ist immer die einschlägige aktuelle Gesetzgebung, d. h. Gelsenwasser fordert von ihren Auftragnehmern die Einhaltung aller für die Ausführung des jeweiligen Auftrags geltenden gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus hat Gelsenwasser für die Basis eines nachhaltigen ökologischen Handelns Umweltleitlinien verfasst, deren Einhaltung Gelsenwasser auch von ihren Auftragnehmern verlangt.
Bei der Auswahl ihrer Produkte und Dienstleistungen betrachtet Gelsenwasser grundsätzlich den gesamten Lebenszyklus unter Umwelt- und Kostenaspekten. Gelsenwasser-Ziel ist es, möglichst die umweltfreundlichsten Produkte, Bau- und Dienstleistungen zu beziehen.
2.6.7 Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Gemäß § 289 c Abs. 2 Nr. 5 HGB hat die nichtfinanzielle Erklärung den Aspekt der Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu umfassen.
Gelsenwasser hat ein Wertemanagementsystem installiert, das durch eine entsprechende Richtlinie organisiert wird. Diese regelt die Organisation, die Ziele sowie die Abläufe zur Durchführung der Compliance-Aufgabe. Bei Gelsenwasser wird von Wertemanagement statt von Compliance gesprochen. Das Wertemanagement in diesem Sinne geht über die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen hinaus. Es stellt ein zentrales Element des Selbstverständnisses und des Anspruchs des Unternehmens an sich selbst und an ihre Geschäfts- und Marktpartner dar.
Ziel des Wertemanagements ist weniger das Setzen fester Vorgaben in einem System von verbindlichen Anweisungen, als vielmehr die Stärkung der eigenen Handlungs- und Entscheidungskompetenz der Mitarbeiter in Konfliktlagen. Ein wichtiges Mittel dazu sind Schulungen, in denen angepasst an die Risikolage des Unternehmens mögliche Wertekonflikte aufgezeigt und gemeinsam einer Lösung zugeführt werden. Hilfsmittel dazu ist unter anderem ein sogenannter Entscheidungskompass blaugrün, der insbesondere den Prozess der Entscheidungsfindung in Konfliktsituationen strukturiert.
Ein Wertemanagement-Gremium ist die zentrale Instanz für die Erfüllung dieser Aufgabe. Es tagt jährlich mindestens viermal, koordiniert und steuert die relevanten Abläufe und berichtet dem Vorstand. Das Wertemanagement fällt in den Aufgabenbereich des Vorstandsvorsitzenden, berichtet wird immer an beide Vorstände. Auch das Wertemanagement-Gremium wird zur besseren Strukturierung der Abläufe durch einen Koordinator betreut. Mitarbeiter und Dritte können sich jederzeit - offen oder anonym - an den Koordinator wenden und geschützt Hinweise auf Fehlverhalten im Unternehmen geben.
Die regelmäßige Bestandsaufnahme der Korruptionsrisiken erfolgt im Rahmen der Ermittlung der wertemanagement-relevanten Risikofelder. Die Maßnahmen zur Korruptionsprävention werden aus den identifizierten Risiken abgeleitet. Hierzu haben sich zielgruppenspezifische Schulungen als wirksame Maßnahmen bewährt. Neben diesem Verfahren gibt es weitere Regelungen zur Korruptionsprävention in den Konzernrichtlinien, z. B. ist der Umgang mit Geschäftspartnern in der Einkaufsrichtlinie geregelt.
Es hat in 2017 keine Korruptions- oder Bestechungsfälle gegeben. Es gab auch keine anderen wertemanagement-relevanten Vorfälle.
2.6.8 Kunden
2.6.8.1 Kundenzufriedenheit
Die Kunden sind ein weiterer sehr wichtiger Stakeholder von Gelsenwasser. Für die Anzahl der von Gelsenwasser versorgten Kunden wird auf die Kapitel im zusammengefassten Lagebericht (z. B. Wettbewerb im Energiemarkt) verwiesen. Die Kundenzufriedenheit ist die Basis für die Bindung von Kunden, d. h. Kunden zu halten und im Energiebereich weitere zu gewinnen.
Im November 2016 wurde für die GELSENWASSER AG sowie für die Konzerngesellschaften NGW, WFA und VGW eine große Imagebefragung im Haushaltskundenbereich durchgeführt. Als konkretes Ergebnis wurde festgestellt, dass die Haushaltskunden mit Gelsenwasser als Energieversorger sehr zufrieden bzw. eher zufrieden sind. Dabei lagen die Top-2-Antworten zur Zufriedenheit bei Stromkunden bei 96 % und bei Gaskunden bei 88 %. Allerdings ist Gelsenwasser bei Nichtkunden noch nicht so bekannt, wie sie es gerne wäre. Die Ergebnisse wurden der Konzernleitung und dem Führungsgremium ausführlich vorgestellt.
Auf Grundlage der Befragungsergebnisse wurde ein Markenprojekt aufgelegt mit dem Ziel, die Konzernmarken von Gelsenwasser zu schärfen und eine stärkere und klarere Markenpositionierung zu erreichen. Im Jahr 2017 wurde die Markenarchitektur überarbeitet. Konkrete Ergebnisse des Projekts zum Marken- und Kommunikationssystem und deren Umsetzung werden im Jahr 2018 erwartet. Über den Stand des Projekts wird einmal im Monat im Rahmen der Projektrunde an die Mitglieder des Vorstands berichtet, die auch als Teilnehmer am Markenprojekt mitwirken.
Zur hohen Kundenzufriedenheit trägt der direkte Kontakt mit Mitarbeitern wesentlich bei. Das Personal von Gelsenwasser wird regelmäßig im Umgang mit Kunden bzw. der Kundenkommunikation geschult. Neue Mitarbeiter bekommen zu Beginn eine entsprechende Grundlagenschulung.
2.6.8.2 Trinkwasserqualität
Gelsenwasser versorgt Menschen und Unternehmen mit dem wichtigsten Lebensmittel überhaupt: Trinkwasser. Die Qualität des Trinkwassers muss jederzeit die gesetzlichen Anforderungen - insbesondere die der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) - erfüllen. Dazu überprüft Gelsenwasser ständig die Wasserqualität. Der Untersuchungsumfang beschränkt sich bei der Häufigkeit und dem Stoffumfang nicht nur auf das gemäß TrinkwV vorgeschriebene Mindestmaß. Das Wasser wird in akkreditierten Laboren z. B. der Westfälischen Wasser- und Umweltanalytik GmbH auf deutlich mehr Stoffe hin untersucht. Die Ergebnisse werden von den Fachleuten bei Gelsenwasser auf Einhaltung der Grenzwerte nach TrinkwV oder anderer Leit- und Richtwerte bewertet und sind im Internet auf der Homepage des Unternehmens für jeden Kunden einsehbar veröffentlicht. Gelsenwasser veröffentlicht seit 2014 alle Analysen und ist damit auch heute noch eines von wenigen Wasserversorgungsunternehmen, das seinen Kunden eine umfangreiche aktuelle Detailanalyse des Trinkwassers zur Verfügung stellt und damit deutlich über die nach TrinkwV erforderliche Veröffentlichungspflicht hinausgeht. Die dichte Beprobung des Trinkwassers sichert nicht nur dessen jederzeit einwandfreie Qualität ab, sondern stellt u. a. auch eine Kontrolle der Wirksamkeit der Trinkwasseraufbereitung in den Wasserwerken dar.
Der Vorstand der GELSENWASSER AG und insbesondere das technische Ressort ist über regelmäßige Berichte der für die Trinkwasserqualität verantwortlichen Organisations-/Geschäftsbereiche in das Monitoring der Trinkwasserqualitätsparameter und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen eingebunden.
Die Ergebnisse der Untersuchungen der vergangenen Jahre bestätigen auch im Jahr 2017 die jederzeit gute Qualität des von Gelsenwasser verteilten Trinkwassers.
2.6.8.3 Versorgungssicherheit
Gelsenwasser verantwortet den Betrieb von Wasser-, Gas- und Stromnetzen in mehr als 50 Städten und Gemeinden. Das Managementkonzept für den Betrieb der Versorgungsnetze ist in den jeweiligen spartenbezogenen unternehmenseigenen Betriebshandbüchern festgeschrieben. Gelsenwasser verfügt über freiwillige Zertifizierungen, die die Leistungsfähigkeit und das Verantwortungsbewusstsein unterstreichen. Hier sind insbesondere die Zertifizierung des Umwelt- und Arbeitsschutzmanagements (EMAS, OHSAS 18001) sowie die Technische Sicherheitsmanagement-Auditierung (TSM) aller Sparten zu nennen. Durch ein laufendes unterjähriges, aber auch jahresübergreifendes Controlling und Benchmarking von Kennzahlen der Netzbetriebe, die auf Basis von in SAP oder im Geoinformationssystem der Gelsenwasser dokumentierten Zustands- und Betriebsdaten generiert werden, wird mindestens eine gleichbleibende Qualität garantiert, aber auch Verbesserungspotenzial erkannt und umgesetzt.
Um jederzeit auf Störungen und Gefahren sowie im Extremfall auf überregionale Großschadensereignisse reagieren zu können, hält Gelsenwasser ein umfassendes Störungsmanagement vor. Ziel ist die Minimierung von Versorgungsunterbrechungen. Über kurze Reaktionszeiten und die Vorhaltung der notwendigen Personal- und Sachausstattung werden die Auswirkungen möglicher Störungen auf ein Minimum reduziert bzw. unmittelbar behoben.
Für den Bereich Versorgungssicherheit gibt es die steuerungsrelevanten Leistungsindikatoren Anzahl Rohr- und Leitungsschäden, Höhe Wasserverluste (im Wassernetz), durchschnittliche Zeit der Versorgungsunterbrechung pro Kunde und Rehabilitationsrate. Diese werden erfasst und innerhalb des oben beschriebenen Controlling- und Benchmark-Prozesses mit dem über den Berichtszeitraum hinweg gültigen Anspruch der Minimierung bzw. Erfüllung verfolgt.
Der Vorstand wird regelmäßig über den Stand und die Entwicklung der o. g. Kennzahlen unterrichtet und erforderliche Maßnahmen werden von den Fachbereichen mit ihm abgestimmt. Somit ist die Einbettung in die übergeordneten Unternehmensziele gewährleistet.
2.6.9 Datenschutz
Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beginnt ein umfassender Umgestaltungsprozess sowohl in den Unternehmen als auch in den Datenschutzaufsichtsbehörden. Die DSGVO gilt ab dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Bei Gelsenwasser ist der Datenschutz als Stabsstelle dem Vorstandsvorsitzenden direkt zugeordnet. Als Datenschutzbeauftragte ist die Leiterin der Internen Revision bestellt. Die organisatorische Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten ist durch diese Zuordnung sichergestellt, Interessenkonflikte bestehen nicht. Sie berichtet regelmäßig an den Gesamtvorstand und an den Aufsichtsrat.
Gelsenwasser hat das Ziel, die Mitarbeiter weiterhin aktiv für den Datenschutz zu sensibilisieren und zu informieren, um bei Gelsenwasser jederzeit ein gesetzeskonformes und gleichbleibend hohes Datenschutz-Niveau gewährleisten zu können.
Die Vorbereitung auf die DSGVO stand im Jahr 2017 im Mittelpunkt des Datenschutzes. Zunächst prüfte der Datenschutz die Betriebsvereinbarungen der GELSENWASSER AG im Hinblick auf Konformität mit der DSGVO. Es wurden keine Widersprüche festgestellt. Weiterhin wurden im Rahmen der Vorbereitung auf die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen eine Konzernrichtlinie und ein Datenschutz-Handbuch erarbeitet. Diese enthalten die wichtigsten Aspekte in Bezug auf das nationale und internationale Datenschutzrecht und erleichtern den Mitarbeitern den Einstieg in die neuen Strukturen und Prozesse.
Um sicherzustellen, dass alle datenschutzrelevanten Risiken identifiziert und richtig bewertet sind, wurden Workshops mit den Fachabteilungen durchgeführt, die personenbezogene Daten, in der Regel Kunden- und Mitarbeiterdaten, erheben und verarbeiten. Die Risikoberichterstattung wird in 2018 entsprechend angepasst.
Auch in 2018 wird die DSGVO die Tätigkeiten des Datenschutzes maßgeblich bestimmen. Gemeinsam mit dem IT-Dienstleister und den Fachabteilungen wird ein gesetzeskonformes Löschkonzept erstellt.
2.7 Jahresabschluss der GELSENWASSER AG
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| Bilanz | 31.12.2017 Mio. € |
31.12.2016 Mio. € |
|---|---|---|
| Sachanlagen und Immaterielle Vermögensgegenstände | 276,6 | 273,5 |
| Finanzanlagen | 338,7 | 330,4 |
| Anlagevermögen | 615,3 | 603,9 |
| Vorräte | 18,2 | 14,8 |
| Forderungen | 152,5 | 159,0 |
| Liquide Mittel | 122,8 | 104,9 |
| Umlaufvermögen | 293,5 | 278,7 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 8,3 | 8,9 |
| AKTIVA | 917,1 | 891,5 |
| Eigenkapital | 361,6 | 357,6 |
| Zuschüsse | 40,4 | 40,5 |
| Rückstellungen | 268,8 | 261,0 |
| Verbindlichkeiten | 246,3 | 232,4 |
| PASSIVA | 917,1 | 891,5 |
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| Gewinn- und Verlustrechnung | 2017 Mio. € |
2016 Mio. € |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1.075,3 | 908,8 |
| Materialaufwand | -885,4 | -708,0 |
| Personalaufwand | -96,6 | -91,5 |
| Abschreibungen | -20,2 | -19,7 |
| Beteiligungsergebnis | 76,0 | 63,5 |
| Übrige Aufwendungen und Erträge | -59,9 | -60,3 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -0,7 | -0,7 |
| Ergebnis nach Steuern | 88,5 | 92,1 |
| Gewerbesteuerumlage und Sonstige Steuern | -8,4 | -11,0 |
| Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführter Gewinn | -76,1 | -77,1 |
| Jahresüberschuss | 4,0 | 4,0 |
| Einstellungen in andere Gewinnrücklagen | -4,0 | -4,0 |
| Bilanzgewinn | - | - |
Der von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, geprüfte vollständige Abschluss der GELSENWASSER AG wird beim Bundesanzeiger eingereicht und elektronisch offengelegt. Er kann als Sonderdruck bei der GELSENWASSER AG angefordert werden.
2.7.1 Ertragslage
Umsatzerlöse erhöht
Die Umsatzerlöse der GELSENWASSER AG erhöhten sich um insgesamt 166,5 Mio. € auf 1.075,3 Mio. €. Dabei lagen die Brutto-Erlöse aus dem Gasverkauf im Wesentlichen aufgrund der Aufnahme des Handels mit Erdgas auf dem niederländischen Markt und von Optimierungsgeschäften im Rahmen von Arbitragegeschäften der Zentralen Gasbeschaffung mit 761,1 Mio. € um 155,7 Mio. € über Vorjahresniveau. Die Erlöse aus dem Wasserverkauf lagen mit 207,2 Mio. € auf Vorjahresniveau. Die Stromerlöse erhöhten sich um 1,0 Mio. € auf 39,3 Mio. €. Die übrigen Umsatzerlöse lagen mit 76,6 Mio. € um 9,5 Mio. € über dem Vorjahreswert. Die Energie-/Stromsteuer sank um 0,1 Mio. € auf 8,9 Mio. €.
Ergebnis nach Steuern leicht unter Vorjahr
Dem Anstieg der Umsatzerlöse aus dem Gasverkauf standen u. a. deutlich stärker gestiegene Bezugskosten gegenüber.
Der Anstieg des Personalaufwands um 5,1 Mio. € resultiert überwiegend aus der Entwicklung des Rechnungszinses bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen.
Das Beteiligungsergebnis erhöhte sich um 12,5 Mio. €, im Wesentlichen aufgrund höherer Erträge aus Beteiligungen an der GWDD, der GWSD, der KGE - Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KG und der Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG auf 76,0 Mio. €.
Der Saldo aus übrigen Aufwendungen und Erträgen verbesserte sich leicht um 0,4 Mio. € auf -59,9 Mio. €.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrugen unverändert 0,7 Mio. €.
Das Ergebnis nach Steuern verminderte sich um 3,6 Mio. € auf 88,5 Mio. €.
Die Gewerbesteuerumlage und die Sonstigen Steuern sanken um 2,6 Mio. € auf 8,4 Mio. €.
Die Ergebnisabführung an die WGW sank um 1,0 Mio. € auf 76,1 Mio. €. Nach Ergebnisabführung verblieb ein Jahresüberschuss von 4,0 Mio. €, der in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt wird.
2.7.2 Finanzlage
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| Kapitalstruktur in Mio. € |
31.12.2017 | % | 31.12.2016 | % | 31.12.2015 | % |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 103,1 | 11 | 103,1 | 12 | 103,1 | 12 |
| Kapitalrücklage | 32,2 | 4 | 32,2 | 4 | 32,2 | 4 |
| Gewinnrücklagen | 226,3 | 25 | 222,3 | 25 | 218,3 | 25 |
| Zuschüsse | 40,4 | 4 | 40,5 | 5 | 40,7 | 5 |
| Eigenkapital und ähnliche Mittel | 402,0 | 44 | 398,1 | 46 | 394,3 | 46 |
| Pensionsrückstellungen | 195,2 | 21 | 183,1 | 21 | 175,5 | 20 |
| Sonstige Rückstellungen | 43,6 | 5 | 45,7 | 5 | 48,7 | 6 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0,1 | 0 | 0,2 | 0 | 0,2 | 0 |
| Langfristiges Fremdkapital | 238,9 | 26 | 229,0 | 26 | 224,4 | 26 |
| Steuer- und Sonstige Rückstellungen | 30,0 | 3 | 32,2 | 4 | 28,5 | 3 |
| Erhaltene Anzahlungen/Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten | 53,5 | 6 | 42,3 | 5 | 44,7 | 5 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen | 173,4 | 19 | 170,9 | 19 | 149,8 | 17 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 19,3 | 2 | 19,0 | 0 | 17,0 | 3 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 276,2 | 30 | 264,4 | 28 | 240,0 | 28 |
| Bilanzsumme | 917,1 | 100 | 891,5 | 100 | 858,7 | 100 |
Die nachfolgende Abbildung zeigt die Deckung von langfristig gebundenem Vermögen durch langfristig verfügbares Eigen- und Fremdkapital.
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| in Mio. € | 31.12.2017 | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | 615,3 | 603,9 | 597,0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten | 7,7 | 8,3 | 10,7 |
| Langfristiges Vermögen | 623,0 | 612,2 | 607,7 |
| Eigenkapital | 361,6 | 357,6 | 353,6 |
| Zuschüsse | 40,4 | 40,5 | 40,7 |
| Unterdeckung mit Eigenkapital und ähnlichen Mitteln | -221,0 | -214,1 | -213,4 |
| Langfristige Rückstellungen | 238,8 | 228,8 | 224,2 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 0,1 | 0,2 | 0,2 |
| Überdeckung mit langfristigem Kapital | 17,9 | 14,9 | 11,0 |
2.7.3 Investitionen
Das Investitionsvolumen 2017 erhöhte sich um 6,4 Mio. € auf 34,8 Mio. €. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände reduzierten sich um 1,6 Mio. € auf 24,0 Mio. €. Davon entfielen u. a. 9,5 Mio. € auf das Rohrnetz, 4,3 Mio. € auf geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau, 2,7 Mio. € auf Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Investitionen in Finanzanlagen betrugen 10,8 Mio. €. Hier sind im Wesentlichen die Einzahlungen in die Kapitalrücklagen der GWSD, der Gemeindewerke Finnentrop GmbH und der Windpark Hünxer Heide GmbH zu nennen.
2.7.4 Vermögenslage
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| Bilanzstruktur in Mio. € |
31.12.2017 | % | 31.12.2016 | % | 31.12.2015 | % |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | 615,3 | 67 | 603,9 | 68 | 597,0 | 70 |
| Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten | 7,7 | 1 | 8,3 | 1 | 10,7 | 1 |
| Langfristig gebundenes Vermögen | 623,0 | 68 | 612,2 | 69 | 607,7 | 71 |
| Kurzfristig gebundenes Vermögen | 294,1 | 32 | 279,3 | 31 | 251,0 | 29 |
| Aktiva | 917,1 | 100 | 891,5 | 100 | 858,7 | 100 |
| Eigenkapital und ähnliche Mittel | 402,0 | 44 | 398,1 | 44 | 394,3 | 46 |
| Langfristiges Fremdkapital | 238,9 | 26 | 229,0 | 26 | 224,4 | 26 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 276,2 | 30 | 264,4 | 30 | 240,0 | 28 |
| Passiva | 917,1 | 100 | 891,5 | 100 | 858,7 | 100 |
Die Bilanzsumme der GELSENWASSER AG stieg im Geschäftsjahr 2017 um 2,9 % auf 917,1 Mio. €. Das langfristig gebundene Vermögen überschreitet mit 623,0 Mio. € den Vorjahreswert um 1,8 %, der Anteil an der Bilanzsumme liegt bei 68 %.
Das kurzfristig gebundene Vermögen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 5,3 % auf 294,1 Mio. €, sein Anteil an der Bilanzsumme beläuft sich auf 32 %. Der Anstieg resultiert hauptsächlich aus dem höheren Bestand an liquiden Mitteln, den höheren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegen Beteiligungsunternehmen. Rückläufig entwickelten sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen.
2.7.5 Ist-Plan-Vergleich der GELSENWASSER AG
Das Ergebnis nach Steuern der GELSENWASSER AG lag mit 88,5 Mio. € um 0,2 Mio. € über dem Planansatz.
Die abgesetzten Wassermengen übertrafen mit 219,7 Mio. m3 den Planansatz um 4,2 %. Das Plus ist hauptsächlich Folge des höheren Wasserbedarfs der Industriekunden (insbesondere in den Branchen Chemische Industrie sowie Eisen- und Metallindustrie) und benachbarter Versorgungsunternehmen.
Beim Gasabsatz wurde die Planerwartung maßgeblich durch die verstärkten Gashandelsaktivitäten um 88,4 % überschritten.
Der budgetierte Stromabsatz wurde vor allem durch die Mengenzuwächse der Zentralen Strombeschaffung und die Abgabe an Sondervertragskunden des Vertriebs um 118,2 % übertroffen.
2.7.6 Erwartete Unternehmensentwicklung der GELSENWASSER AG
Für das Jahr 2018 wird für die GELSENWASSER AG ein Ergebnis nach Steuern von rund 86,8 Mio. € erwartet. Damit würde das Ergebnis des Berichtsjahres um rund 1,9 % unterschritten.
Die Wasserabgabe wird in 2018 voraussichtlich wegen rückläufiger Absätze an benachbarte Versorgungsunternehmen sowie geringerer Bedarfe in den Industriebranchen Eisen- und Metall- sowie Chemische Industrie moderat sinken.
Durch das rückläufige Handelsgeschäft und die Preiskonkurrenz auf dem Gasmarkt wird für die GELSENWASSER AG erwartet, dass sich die abgesetzten Mengen in 2018 gegenüber 2017 um rund 25 % rückläufig entwickeln werden.
Die Stromabgabe wird sich in 2018 durch eine neue Kooperation im Stromhandel im Vergleich zum Berichtsjahr voraussichtlich mehr als verfünffachen. Der Anstieg der Stromabgabe wird sich auch in den Umsatzerlösen aus dem Stromverkauf deutlich widerspiegeln. Da die Kooperation nur margenschwache Umsätze beinhaltet, wird der Ergebnisbeitrag gering ausfallen.
Im Bereich der Unternehmensbeteiligungen sind in den kommenden Jahren Akquisitionen mit dem Ziel der Ausweitung und Absicherung der Kerngeschäftsfelder geplant, die aber erst in 2019 zu Beteiligungserträgen bei der GELSENWASSER AG führen werden. Insgesamt erwartet Gelsenwasser in 2018 leicht geringere Ergebnisbeiträge aus den Beteiligungen als im Berichtsjahr.
Ergebnisbelastend werden sich im nächsten Jahr die leicht steigenden Personalaufwendungen insbesondere aufgrund höherer Zuführung zu den Pensionsrückstellungen und das rückläufige Wassergeschäft auswirken.
2.7.7 Risiko- und Chancenbericht der GELSENWASSER AG
Da das Geschäft der GELSENWASSER AG maßgeblich den Konzern beeinflusst und dementsprechend die Risiken und Chancen des Gelsenwasser-Konzerns zum großen Teil identisch mit den Risiken und Chancen der GELSENWASSER AG sind, verweisen wir auf Kapitel 3.2.
2.7.8 Erklärung zur Unternehmensführung
Der Vorstand berichtet - zugleich auch für den Aufsichtsrat - gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) über die Corporate Governance des Unternehmens und gibt die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB ab.
2.7.8.1 Bericht zu Corporate Governance und Entsprechenserklärung
Bericht zu Corporate Governance
Die GELSENWASSER AG ist den Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung verpflichtet, die auch die Handlungsmaximen der Leitungs- und Kontrollgremien darstellen. Aus diesem Grund setzt die GELSENWASSER AG insbesondere die Empfehlungen und zahlreiche Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex konsequent um. Kodexanpassungen werden zeitnah aufgegriffen und umgesetzt. Themen der Corporate Governance stehen regelmäßig auf der Agenda von Vorstand und Aufsichtsrat.
Können einzelne Empfehlungen des Kodex durch die GELSENWASSER AG aufgrund struktureller Besonderheiten nicht umgesetzt werden, wird dies in der Entsprechenserklärung offengelegt und begründet.
Der Wortlaut der aktuellen Erklärung nach § 161 AktG vom 29. November 2017 kann im Internet unter www.gelsenwasser.de/unternehmen/investoren/corporate-governance/ abgerufen werden.
2.7.8.2 Vorstand und Aufsichtsrat
Entsprechend den Vorgaben des Aktiengesetzes verfügt die GELSENWASSER AG als börsennotierte Aktiengesellschaft über eine zweigliedrige Führungsstruktur bestehend aus Vorstand (Leitung des Unternehmens) und Aufsichtsrat (Überwachung). Durch eine strenge Trennung der operativen Entscheidungen und der Aufsicht können beide Gremien ihren unterschiedlichen Aufgaben unabhängig voneinander nachkommen.
Im Folgenden werden die grundsätzliche Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat dargestellt. Hinsichtlich der konkreten personellen Besetzung beider Gremien und der Pflichtangaben nach § 285 Nr. 10 HGB wird auf den Anhang zum Jahres- und zum Konzernabschluss verwiesen.
Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands (einschließlich Diversitätskonzept)
Der Vorstand der GELSENWASSER AG besteht aus zwei Mitgliedern, die ihre Beschlüsse einstimmig fassen. Entscheidungen des Vorstands werden in der Regel durch Beschluss im Rahmen gemeinschaftlicher Arbeitssitzungen getroffen. Jedes Vorstandsmitglied leitet seinen ihm laut Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Aufgabenbereich. Der Vorstandsvorsitzende Herr Henning R. Deters leitet das kaufmännische und Herr Dr.-Ing. Dirk Waider das technische Ressort.
Frauenanteil im Vorstand
Das bis zum 30. Juni 2017 zu erreichende Ziel für die Frauenquote im Vorstand wurde erreicht. Der Aufsichtsrat hat für die Besetzung des Vorstands nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ("Gesetz zur Geschlechterquote") (Artikel 3 Nr. 6) i. V. m. § 111 Abs. 5 Satz 2 AktG erneut festgelegt, dass innerhalb des Umsetzungszeitraums bis zum 30. Juni 2022 keine Frau dem Vorstand der GELSENWASSER AG angehören muss ("Zielgröße Null"). Bei anstehenden Neubestellungen wird der Aufsichtsrat bei Vorliegen gleicher Qualifikationen Frauen bevorzugt berücksichtigen, bis die Parität erreicht ist (Diversitätskonzept für den Vorstand).
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG besteht aus zwölf Mitgliedern. Acht Mitglieder werden von der Hauptversammlung und vier Mitglieder von den Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt. Die Wahl erfolgt grundsätzlich jeweils für fünf Jahre. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte den Vorsitzenden und zwei Stellvertreter gewählt. Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird auf die für ihre Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrung geachtet. Des Weiteren berücksichtigt der Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang die nachfolgend geschilderten Zielsetzungen.
Frauenanteil im Aufsichtsrat
Der bis zum 30. Juni 2017 angestrebte Anteil von zwei Frauen im Aufsichtsrat wurde nicht erreicht. Der Aufsichtsrat bestand zum 30. Juni 2017 aus elf männlichen und einem weiblichen Mitglied. Ursache hierfür war das Ergebnis der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat durch die Belegschaft der GELSENWASSER AG im Jahr 2016.
Noch vor Ende des nächsten Umsetzungszeitraums (30. Juni 2022) kann durch Mandatsniederlegungen etc. die angestrebte Zielgröße von zwei weiblichen Mitgliedern im Aufsichtsrat erreicht werden.
Ziele des Aufsichtsrats hinsichtlich seiner Zusammensetzung (einschließlich Diversitätskonzept)
Der Aufsichtsrat hat die Ziele für seine Zusammensetzung einschließlich eines Kompetenzprofils zuletzt am 20. September 2017 festgelegt. Der Inhalt dieser Erklärung wird nachstehend sinngemäß wiedergegeben:
Vor dem Hintergrund
| ― | seiner eigenen Größe (12 Mitglieder, davon 8 Vertreter der Anteilseigner und 4 Vertreter der Arbeitnehmer), |
| ― | der Geschäftsfelder der Versorgung und Entsorgung, in denen Gelsenwasser tätig ist, |
| ― | der Größe und des Zuschnitts der Gesellschaft, |
| ― | der kommunalen Verankerung der Gesellschaft durch Anteilseigner, Vertragspartner und kommunale Mitgesellschafter in den Beteiligungsunternehmen, |
| ― | des Umfangs der internationalen Tätigkeit von Gelsenwasser, |
| ― | der Börsennotierung der Gesellschaft sowie |
| ― | ihrer gegenwärtigen, kommunal geprägten Aktionärsstruktur und |
| ― | des Ziels der Vielfalt (Diversity) |
in Fortsetzung seiner bisherigen Ausrichtung im Einklang insbesondere mit Ziff. 5.4 des Deutschen Corporate Governance Kodex, den Vorgaben des Frauenquotengesetzes und § 2 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats beschließt der Aufsichtsrat Folgendes:
Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat):
| (1) | Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen, wie nachfolgend im Kompetenzprofil für das Gesamtgremium konkretisiert, in ihrer Gesamtheit über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein. Dabei sollen sich die individuellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats untereinander so ergänzen, dass für die Aufsichtsratsarbeit als solche und jeden wesentlichen Unternehmensbereich zu jeder Zeit hinreichend spezielle fachliche Expertise vorhanden ist, um die professionelle und effiziente Überwachung und beratende Begleitung des Vorstands dauerhaft zu gewährleisten. |
| (2) | Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied angehören, das im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG unabhängig ist und über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. |
| (3) | Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein weiteres Mitglied angehören, das im Sinne von Ziffer 5.4.2 Satz 2 DCGK unabhängig ist, d.h. in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen Interessenkonflikt begründet. Dabei sind nach Auffassung des Aufsichtsrats Vertreter der Großaktionäre und der Arbeitnehmer nicht per se als abhängig zu betrachten. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls. In diesem Sinne unabhängig sind Rainer Althans, Frank Baranowski, Klaus Franz, Christiane Hölz, Thomas Kaminski, Manfred Kossack, Stefan Kurpanek, Guntram Pehlke, Andreas Sticklies, Jörg Stüdemann, Frank Thiel und Michael Townsend. |
| (4) | Dem Aufsichtsrat soll kein Mitglied angehören, das eine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der Gesellschaft oder des Konzerns ausübt. |
| (5) | Dem Aufsichtsrat soll in der Regel nicht mehr als ein ehemaliges Mitglied des Vorstands angehören. In jedem Fall sollen dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder angehören. Zwischen dem Ausscheiden aus dem Vorstand und dem Beginn der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat soll eine Karenzzeit von mindestens zwei Jahren eingehalten werden. |
| (6) | Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied angehören, das im Hinblick auf die internationalen Aktivitäten von Gelsenwasser in besonderem Maße qualifiziert ist. |
| (7) | Dem Aufsichtsrat sollen mindestens zwei weibliche Mitglieder angehören, davon mindestens eine Anteilseignervertreterin. Diese Zielgröße des Frauenanteils von zwei Mitgliedern ist bis zum 30. Juni 2022 anzustreben. |
| (8) | Zur Wahl in das Aufsichtsratsamt sollen in der Regel nur Kandidaten vorgeschlagen werden, die im Zeitpunkt ihrer Wahl nicht älter als 70 Jahre sind. |
| (9) | Bei der Vorbereitung und Verabschiedung von Kandidatenvorschlägen an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern soll sich der Aufsichtsrat jeweils vom besten Unternehmensinteresse leiten lassen. |
| (10) | Der Aufsichtsrat soll sich für seine Vorschläge zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung bei dem jeweiligen Kandidaten vergewissern, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann (Ziffer 5.4.1 DCGK). |
| (11) | Im Bericht des Aufsichtsrats soll vermerkt werden, wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats in einem Geschäftsjahr höchstens an der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teilgenommen hat (Ziffer 5.4.7 DCGK). |
| (12) | Der Aufsichtsrat überprüft diese Ziele regelmäßig. |
Kompetenzprofil für das Gesamtgremium:
Der Aufsichtsrat muss in seiner Gesamtheit über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung
seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein. Dementsprechend sollen der Aufsichtsrat bzw. seine Ausschüsse bei der Bestellung bzw. Wiederbestellung von Aufsichtsratsmitgliedern sicherstellen, dass die in den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats aufgeführten Anforderungen und das nachstehend beschriebene Kompetenzprofil erfüllt werden.
Dabei soll jeweils mindestens ein Aufsichtsratsmitglied über die beschriebenen Kompetenzen und Erfahrungen verfügen, wobei mehrere Elemente in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds vereint vorliegen können:
(1) Sachverstand im Bereich der Wasser- und der Energiewirtschaft
Vorausgesetzt wird eine berufliche Ausbildung oder ein Hochschulstudium im Bereich der Wasser- und/oder Energiewirtschaft. Des Weiteren können diese Kenntnisse im Rahmen einer langjährigen beruflichen Tätigkeit in einem entsprechenden Unternehmen erworben worden sein.
(2) Sachverstand im Bereich der Technik, der Naturwissenschaften oder des Umweltschutzes
Die erforderlichen Kenntnisse können durch eine berufliche Ausbildung, ein Hochschulstudium oder eine langjährige berufliche Tätigkeit mit technischem/naturwissenschaft-lichem Bezug erworben werden. Diese Qualifikationen sind aufgrund des Tätigkeitgebiets der GELSENWASSER AG besonders relevant zur Einschätzung möglicher Risiken für das Unternehmen oder seine Kunden bei der Förderung, der Aufbereitung, dem Transport und der Verteilung von (Trink-)Wasser. Im Rahmen der Energieversorgung können sie hilfreich sein, um Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zu beurteilen, die den Umgang mit Strom und Gas bzw. den entsprechenden Erzeugungs-, Speicher- und Leitungsanlagen betreffen. Auch Erfahrungen im Bereich des Umweltschutzes und insbesondere des Schutzes natürlicher Ressourcen sind für Gelsenwasser als Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung von großer Bedeutung.
(3) Sachverstand auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft
Grundlage für die erforderlichen Kenntnisse können sowohl eine berufliche Ausbildung, ein Hochschulstudium als auch eine langjährige berufliche Tätigkeit in kaufmännischen Unternehmensbereichen wie Rechnungswesen und Controlling oder entsprechende Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung bilden.
(4) Sachverstand im Bereich des Finanzwesens und des Kapitalmarkts
Kenntnisse können durch eine Ausbildung, ein Studium oder eine berufliche Tätigkeit mit Bezug zu dem Finanzwesen und dem Kapitalmarkt erworben sein. Infrage kommen Tätigkeiten mit Bezug zur Finanzierung von Unternehmen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, bei Banken oder vergleichbaren Akteuren am Finanz- und Kapitalmarkt sowie bei Verbänden und Vereinen, die im Finanzsektor aktiv sind.
(5) Sachverstand auf dem Gebiet der Personal- und Sozialangelegenheiten
Für diesen Bereich wird eine langjährige berufliche Tätigkeit vorausgesetzt, die die Organisation, Ausbildung, Auswahl, Einstellung und Entlassung von Personal, Angelegenheiten des kollektiven Arbeitsrechts oder die soziale Fürsorge und Absicherung von Mitarbeitern zum Gegenstand hatte.
(6) Sachverstand auf dem Gebiet Stakeholder-Kommunikation
Die vorauszusetzenden Erfahrungen können durch langjährige Tätigkeiten als Anteilseignervertreter in Hauptversammlungen und/oder Aufsichtsräten gesammelt worden sein. Dabei kommen sowohl rein privatwirtschaftlich tätige Unternehmen bzw. deren Gremien infrage als auch - aufgrund der kommunal geprägten Aktionärstruktur der GELSENWASSER AG - kommunal beherrschte Unternehmen wie Stadtwerke. Umgekehrt zählen auch solche Erfahrungen, die als Repräsentant eines Unternehmens in der Beziehung zu (privaten oder kommunalen) Anteilseignern, den Mitarbeitern und der Öffentlichkeit gemacht worden sind.
(7) Sachverstand und Erfahrung im Umgang mit Behörden und Politik
Erforderlich ist eine langjährige berufliche Tätigkeit mit Bezug zur Politik bzw. zu Behörden. Infrage kommen Tätigkeiten auf Bundes- oder Landesebene sowie - vor dem Hintergrund der kommunalen Verankerung des Unternehmens - auch Tätigkeiten bei Körperschaften der kommunalen Selbstverwaltung.
Arbeitsweise des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat steht in ständigem Kontakt mit dem Vorstand, den er bei der Führung des Unternehmens regelmäßig berät und dessen Geschäftsführung er überwacht. In regelmäßigen Aufsichtsratssitzungen werden anhand der Berichte des Vorstands alle Geschäftsvorgänge, die nach Gesetz und Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, sowie wesentliche Angelegenheiten, die die Entwicklung der Gesellschaft betreffen, gemeinsam mit dem Vorstand eingehend behandelt. Der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen insbesondere der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken, die Aufnahme langfristiger Verbindlichkeiten und die Übernahme von Bürgschaften, soweit die jeweils geltenden Schwellenwerte überschritten sind. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat in mündlichen und schriftlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen zur Unternehmensplanung, zur strategischen Ausrichtung und Entwicklung, zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Unternehmens einschließlich der Risiken, des Risikomanagements und der Compliance. Darüber hinaus wird der Aufsichtsratsvorsitzende auch zwischen den Sitzungen vom Vorstand über alle sonstigen wichtigen Geschäftsvorfälle unverzüglich informiert.
Der Aufsichtsrat ist in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Die Erforderlichkeit seiner Zustimmung wird in jedem Einzelfall geprüft. Soweit sie gegeben ist, wird sie strikt beachtet. Der Aufsichtsrat hält mindestens vier Sitzungen im Kalenderjahr ab. Im Jahr 2017 hat der Aufsichtsrat viermal getagt.
Hinsichtlich der einzelnen Vorkommnisse im Geschäftsjahr 2017 wird auf den Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.
2.7.8.3 Unternehmensführungspraxis
Vorstand und Aufsichtsrat gewährleisten durch eine langfristig ausgerichtete Unternehmensführung den Fortbestand des Unternehmens und eine nachhaltige Wertschöpfung. Aus diesem Grund pflegt die GELSENWASSER AG einen verantwortungsbewussten Umgang mit geschäftlichen Risiken und hält alle Vorgaben ein, die sich aus dem Gesetz oder dem Deutschen Corporate Governance Kodex nach Maßgabe der Entsprechenserklärung ergeben und zugleich Voraussetzung für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführungspraxis sind.
Risiko- und Wertemanagement
Die unternehmensspezifischen Berichts- und Kontrollsysteme werden kontinuierlich weiterentwickelt und veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Das Unternehmen hat sich eine Risikomanagement- und eine Wertemanagement-Richtlinie gegeben. Auf dieser Basis finden jährlich jeweils vier Sitzungen der beiden Gremien statt.
Weitergehende Anforderungen an die Unternehmensführungspraxis sind aufgrund der strukturellen Besonderheiten und geschäftlichen Ausrichtung der GELSENWASSER AG gegenwärtig nicht zu stellen. Sollte aufgrund zukünftiger Entwicklungen die Implementierung weiterer Unternehmensführungsinstrumente erforderlich werden, wird die GELSENWASSER AG diese umgehend erarbeiten und umsetzen.
Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands
Das "Gesetz zur Geschlechterquote" verpflichtet den Vorstand börsennotierter Gesellschaften, für den Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen und Umsetzungsfristen für deren Erreichung festzulegen.
Vor dem Hintergrund dieses Gesetzes und unter Berücksichtigung der Ergebnisse zum 30. Juni 2017 legte der Vorstand folgende Zielgrößen bis zum 30. Juni 2022 fest:
| ― | für die Besetzung der 1. Ebene eine Zielgröße in Höhe von 20 - 25 %, |
| ― | für die 2. Ebene eine Quote von 13 - 15 %. |
Maßgeblich für die Festlegung der Zielgrößen bis zum 30. Juni 2022 sind auf beiden Ebenen vor allem die altersbedingten Austritte in diesem Zeitraum. Angesichts der wenigen Austritte sind höhere Zielgrößen kaum umsetzbar.
Langfristiges Ziel bleibt die Erhöhung des Frauenanteils in der 1. und 2. Ebene unterhalb des Vorstands in Richtung des aktuellen Frauenanteils (25 %).
2.7.8.4 Ausschüsse des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat aus dem Kreis seiner Mitglieder ein Präsidium, einen Nominierungsausschuss und einen Prüfungsausschuss eingerichtet. Die drei Ausschüsse unterstützen die Arbeit des Aufsichtsrats, indem sie die Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats vorbereiten bzw. - im Falle des Präsidiums - im Rahmen des nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Zulässigen an Stelle des Aufsichtsrats beschließen. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten dem Plenum regelmäßig über die Arbeit ihrer Ausschüsse.
Zusammensetzung der Ausschüsse
Der jeweilige Ausschuss setzt sich nach den Vorgaben der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zusammen.
Präsidium
Das Präsidium besteht aus drei Mitgliedern. Ihm gehören der Aufsichtsratsvorsitzende als Vorsitzender des Ausschusses und seine Stellvertreter an. Das Präsidium besteht gegenwärtig aus
| ― | Frank Thiel, Kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Bochum Holding GmbH, (Vorsitzender), |
| ― | Guntram Pehlke, Vorsitzender des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG, und |
| ― | Rainer Althans, freigestellter Vorsitzender des Betriebsrats der GELSENWASSER AG. |
Prüfungsausschuss
Dem Prüfungsausschuss gehören vier vom Aufsichtsrat zu wählende Aufsichtsratsmitglieder an. Mindestens ein unabhängiges Mitglied muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Der Vorsitzende soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll nicht gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft sein. Diese Erfordernisse werden durch die Zusammensetzung des Ausschusses, gegenwärtig bestehend aus
| ― | Guntram Pehlke, Vorsitzender des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG, (Vorsitzender), |
| ― | Christiane Hölz, Landesgeschäftsführerin NRW der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (Düsseldorf), |
| ― | Stefan Kurpanek, Kaufmännischer Angestellter der GELSENWASSER AG, und |
| ― | Frank Thiel, Kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Bochum Holding GmbH, |
erfüllt.
Nominierungsausschuss
Der Nominierungsausschuss wird ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt. Der Ausschuss besteht gegenwärtig aus
| ― | Frank Thiel, Kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Bochum Holding GmbH, (Vorsitzender) und |
| ― | Guntram Pehlke, Vorsitzender des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG. |
Arbeitsweise der Ausschüsse
Die Ausschüsse treten grundsätzlich nach Bedarf zusammen. Im Jahr 2017 tagten das Präsidium dreimal und der Prüfungsausschuss zweimal. Der Nominierungsausschuss ist nicht zusammengetreten.
Präsidium
Wesentliche Aufgabe des Präsidiums ist die Vorbereitung der Sitzungen des Aufsichtsrats. Darüber hinaus obliegt dem Präsidium die Vorbereitung bestimmter Geschäfte und Maßnahmen zur Beschlussfassung im Aufsichtsrat. Hierzu zählt insbesondere die Vorbereitung der Festsetzung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie der Entscheidungen des Aufsichtsrats zur Bestellung von Vorstandsmitgliedern.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss nimmt insbesondere eine Vorprüfung des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der GELSENWASSER AG sowie des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat seine Empfehlungen. Die Vorlagen der Abschlüsse, der Lageberichte sowie die Prüfungsberichte werden vom Prüfungsausschuss in Gegenwart des Abschlussprüfers und abschließend vom Aufsichtsrat wiederum zusammen mit dem Abschlussprüfer ausführlich besprochen. Zudem erörtert der Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung den Halbjahresfinanzbericht mit dem Vorstand. Darüber hinaus überprüft er die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Zu diesem Zweck holt der Prüfungsausschuss vom vorgesehenen Abschlussprüfer eine Unabhängigkeitserklärung ein und vereinbart mit diesem, dass der Aufsichtsrat umgehend über auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe sowie über wesentliche Feststellungen und Vorkommnisse während der Prüfung zu unterrichten ist.
Nominierungsausschuss
Der Nominierungsausschuss ist beauftragt und ermächtigt, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen.
3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht
3.1 Prognosebericht
3.1.1 Erweiterte Rahmenbedingungen
3.1.1.1 Wasser
Der Einfluss der europäischen Politik auf den Trink- und Abwasserbereich ist bereits heute deutlich höher als in anderen Sektoren. Viele der nationalen Rahmenbedingungen basieren auf europäischen Richtlinien, deren Umsetzungsspielräume zunehmend begrenzt sind. Die Zahl der relevanten Themen aus dieser Sphäre wird daher vermutlich weiter steigen. Hervorzuheben ist die Trinkwasser-Richtlinie, deren Entwurf am 1. Februar 2018 veröffentlicht wurde und die Teile der Voraussetzungen für die Versorgung mit Trinkwasser neu regeln wird. Auch die Arzneimittelstrategie der Kommission oder die Fortsetzung des Klageverfahrens gegen die Bundesrepublik wegen Verletzung der "Nitrat-Richtlinie" werden langfristig den deutschen Rahmen verändern und damit unmittelbare Wirkung auf den Schutz des Trinkwassers von Gelsenwasser entfalten.
3.1.1.2 Energie
Gas- und Wärmemarkt
Der Klimaschutzplan 2050 kehrt die bisherige Marktlogik um, indem Energieeffizienz und der Ausbau erneuerbarer Energien künftig als Marktstandard definiert werden und die fossile Energieerzeugung restriktiv eingeordnet wird. Dekarbonisierung, d. h. die weitgehende Vermeidung des Einsatzes von fossilen Brennstoffen, gilt dabei als Grundlage der energiepolitischen Modernisierungsstrategie. Grundsätzlich betont der Klimaschutzplan jedoch auch die Technologieneutralität und Innovationsoffenheit in der CO2-Vermeidung, sodass intensiv dafür geworben werden muss, dass der Energieträger Erdgas auch weiterhin seine Vorteile bei der CO2-Vermeidung und Kosteneffizienz ausspielen kann. Die neue Bundesregierung wird in 2018 die Aufgabe haben, aus dem Klimaschutzplan konkrete gesetzliche Vorgaben für die Energiewirtschaft und den Gebäudesektor zu entwickeln.
Ausschreibungen für erneuerbare Energien
Im Geschäftsfeld "Wind an Land" und bei der Photovoltaik werden seit Beginn 2017 die Vergütungssätze über marktlich organisierte Ausschreibungen ermittelt. Neben administrativen Aufwendungen oder Vorlaufkosten aus Planungen besteht die Herausforderung insbesondere darin, jenen Preis- und Mengenkorridor zu treffen, der zum Zuschlag im Rahmen einer Ausschreibung führt. Auf die ersten drei Ausschreibungen des Jahres 2017 hat sich Gelsenwasser frühzeitig eingestellt und aktiv teilgenommen.
3.1.2 Erwartete Unternehmensentwicklung im Konzern
Für das Jahr 2018 wird für den Gelsenwasser-Konzern ein EBIT unterhalb des aktuellen Ergebnisses erwartet. Das EBIT des Geschäftsjahres 2017 wird voraussichtlich um rund 7 % unterschritten.
Der Wasserverkauf des Gelsenwasser-Konzerns wird in 2018 voraussichtlich aufgrund einer geringeren Abgabe an alle Kundengruppen insbesondere an benachbarte Versorgungsunternehmen und an die Industriebranchen Eisen- und Metall- sowie Chemische Industrie um rund 4 % leicht sinken. Das EBIT des Segments Wasser wird sich gegenüber dem Berichtsjahr u. a. trotz der erwarteten Entwicklung im Wasserverkauf leicht verbessern. Ursache ist u. a. das prognostizierte höhere Beteiligungsergebnis.
Durch die unverändert starke Wettbewerbsintensität und Preiskonkurrenz auf dem Gasmarkt geht Gelsenwasser davon aus, dass die abgesetzten Mengen in 2018 gegenüber 2017 um rund 25 % sinken werden. Die bereits im Kapitel 2.7.6 genannte neue Kooperation im Stromhandel wird sich analog zur Entwicklung in der GELSENWASSER AG auf den Stromabsatz, die Stromerlöse sowie das Stromergebnis im Konzern auswirken. Im Segment Energie wird insgesamt ein spürbarer Rückgang des EBIT im Vergleich zum Berichtsjahr, hauptsächlich aufgrund der bereits erwähnten starken Wettbewerbsintensität und Preiskonkurrenz auf dem Gasmarkt, erwartet.
Im Bereich der Unternehmensbeteiligungen sind in den kommenden Jahren unverändert Akquisitionen mit dem Ziel der Ausweitung und Absicherung der Kerngeschäftsfelder geplant. In diesem Bereich erwartet Gelsenwasser in 2018 geringere Ergebnisbeiträge als im Berichtsjahr. Ursachen sind u. a. die Auswirkungen des zunehmenden Regulierungsdrucks sowie weiter zunehmender Wettbewerb im Energiesektor.
Für 2018 wird für den Gelsenwasser-Konzern ein ROCE erwartet, der voraussichtlich rund 1,4 %-Punkte unterhalb des aktuellen ROCE liegen wird.
3.1.3 Investitionen
Für den Gelsenwasser-Konzern ist im Planungszeitraum bis 2022 ein Investitionsvolumen von 373 Mio. € vorgesehen, davon entfallen 254 Mio. € auf Sachinvestitionen und 119 Mio. € auf Finanzinvestitionen. Schwerpunkte sind mit rund 129 Mio. € die Erweiterung und Erneuerung des Wasser- und Gasrohrnetzes und mit rund 73 Mio. € die Ertüchtigung und der Ausbau der Wasserwerke einschließlich des Verbundsystems. Für das Jahr 2018 sind Investitionen in Höhe von 91,2 Mio. € geplant, davon entfallen 55,1 Mio. € auf Sachanlagen und 36,1 Mio. € auf Finanzanlagen.
3.1.4 Zukunftsbezogene Aussagen
Die im Prognosebericht getätigten Aussagen zur zukünftigen Entwicklung beruhen auf Annahmen und Einschätzungen, die Gelsenwasser aus Informationen zum Zeitpunkt der Berichterstellung zur Verfügung standen. Diese Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen, daher können die tatsächlichen Ergebnisse von den erwarteten Ergebnissen abweichen. Eine Gewähr für diese Angaben kann deshalb nicht übernommen werden.
3.2 Risiko- und Chancenbericht
3.2.1 Risikomanagementsystem
3.2.1.1 Allgemein
Die Geschäftsaktivitäten von Gelsenwasser sind, wie jedes unternehmerische Handeln, mit einer Vielzahl unterschiedlichster Chancen und Risiken verbunden. Neben Regulierungsrisiken, finanzwirtschaftlichen und gesetzlichen Risiken, muss sich Gelsenwasser auch Preis- und Mengenrisiken stellen und gleichzeitig die sich ergebenden Chancen z. B. im operativen Geschäft nutzen. Die Aufgabe des Risikomanagements ist es, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und systematisch zu erfassen, zu bewerten sowie Maßnahmen zu ihrer Steuerung zwecks Vermeidung bzw. Minimierung zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund ist der bewusste Umgang mit Risiken und abgeleiteten Maßnahmen ein wichtiges Steuerungsinstrument für Vorstand und Entscheidungsträger.
Insbesondere im Hinblick auf die komplexen und volatilen Rahmenbedingungen ist zur Gewährleistung des langfristigen Unternehmenserfolgs ein nachhaltiges Risikomanagementsystem von großer Bedeutung. Der Wandel der Energiewirtschaft führt zu steigender Komplexität und somit zu größeren unternehmerischen Risiken. Eine zunehmende Wettbewerbsintensität lässt sich auch auf den wichtigsten Vertriebsmärkten erkennen. Politische Planungsunsicherheiten, insbesondere im Rahmen regulatorischer Anforderungen, runden die Herausforderungen an ein funktionsfähiges und strategisches Risikomanagement ab. Gelsenwasser begegnet diesen Herausforderungen insbesondere mit einer nachhaltigen Weiterentwicklung des Systems.
Verbindliche Rahmenbedingungen und Vorgaben für das Risikomanagement-System werden durch eine konzernweit gültige Richtlinie festgelegt. Diese beinhaltet Grundsätze, Zuständigkeiten sowie Bewertungs- und Berichtsprozesse und stellt einen klar definierten Prozessablauf mit standardisierten Prozessen und Werkzeugen sicher. Das Risikomanagementsystem basiert auf einem zentralen Steuerungsansatz. Dieser beinhaltet die Identifikation, die Bewertung, Gegenmaßnahmen, Überwachung und die Berichterstattung von Risiken. Der gesamte Prozess wird vom Konzernrisikomanagement gesteuert. Neben der fortlaufenden Analyse der aktuellen Risikolage stellt der Funktionsbereich auch die Berichterstattung zu den vier Berichtszeitpunkten im Jahr sicher. Für das Chancenmanagement existiert ein Rahmenkonzept, das als Grundlage für die Integration des Chancenmanagements in das konzernweite Risikomanagementsystem ab 2018 dient.
Alle Risiken werden einem Risikoverantwortlichen und einem Risikobeauftragten, der operativ für das Risiko zuständig ist, zugeordnet und in einem Bottom-up-Prozess ermittelt.
Die breite Streuung der Risikobeauftragten innerhalb der Organisation gewährleistet, dass alle Risiken erkannt und bewertet werden und das Risikomanagement in die Geschäftsprozesse des Gelsenwasser-Konzerns und die tägliche Arbeit der Mitarbeiter einfließt.
Das interdisziplinäre Risikomanagement-Gremium tagt jeweils zu den vier Berichtsstichtagen im Jahr und setzt sich aus allen Bereichsleitern sowie Vertretern der Internen Revision und des Risikomanagements zusammen. Das Gremium bewertet die Gesamtrisikosituation des Gelsenwasser-Konzerns, regelt den Umgang mit Interdependenzen zwischen den Risiken und sichert den ganzheitlichen und bereichsübergreifenden Blick auf das Risikoportfolio. Die Ergebnisse der Sitzungen fließen in die Gesamtauswertung der Risikolage durch das Risikomanagement ein und werden dem Vorstand und Aufsichtsrat berichtet.
Außerhalb der vier Berichtstermine werden wesentliche Risikoveränderungen über eine standardisierte Ad-hoc-Risikomitteilung an das Risikomanagement gemeldet. Das Risikomanagement koordiniert die Information an den Vorstand und nachgelagerte Gremien. Ebenso wird die Veröffentlichungsverpflichtung nach § 15 Abs. 1 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) geprüft und eine diesbezügliche Empfehlung durch das Ad-Hoc-Gremium an den Vorstand ausgesprochen.
Die Interne Revision der GELSENWASSER AG prüft mindestens einmal pro Jahr die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Zudem begutachtet der Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach § 91 Abs. 2 AktG.
Der Risiko-Konsolidierungskreis weicht vom Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses ab. Er beinhaltet neben der GELSENWASSER AG die Konzerngesellschaften Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH, NGW GmbH, WESTFALICA GmbH und GELSENWASSER Energienetze GmbH. Die übrigen im Konzernabschluss konsolidierten Unternehmen GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, GELSENWASSER Dresden GmbH, GELSENWASSER Magdeburg GmbH und Wasserwerke Westfalen GmbH werden im Risiko- und Chancen-Konsolidierungskreis nicht direkt betrachtet, da sie kein operatives Geschäft beinhalten, sondern lediglich Beteiligungen halten oder ein eigenständiges Risikoberichtssystem anwenden.
Die Berichterstattung erfolgt viermal jährlich, jeweils für den Zeitraum der kommenden 24 Monate bezogen auf den Berichtsstichtag, und bezieht sich auf die aktuelle Mittelfristplanung. Zu jedem Berichtsstichtag ändert sich der Betrachtungszeitraum rollierend. Im Oktober hat der Vorstand der GELSENWASSER AG beschlossen, die Berichtsstichtage für das Risiko-Reporting im Konzern auf den Bilanzstichtag des Quartals zu verschieben.
Die im Risikomanagementsystem erfassten und bewerteten Risiken werden im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 berücksichtigt, sofern sie entsprechend konkret sind und anzuwendende Bilanzierungsregelungen dies vorschreiben.
3.2.1.2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Das abgelaufene Geschäftsjahr war durch eine aufwärtsgerichtete konjunkturelle Entwicklung in Deutschland geprägt. Diese stabile Entwicklung wurde insbesondere durch die Anschaffungsneigung der Konsumenten und die Stimmung im Handel bestimmt.
Die Europäische Zentralbank veränderte ihren geldpolitischen Kurs nicht, was dazu führte, dass die Kreditvergabe für die Realwirtschaft bei weiterhin günstigen Konditionen gewährleistet wurde. Dies trug weiterhin zu niedrigen Zinssätzen und positiven Erwartungen hinsichtlich günstiger Kreditbedingungen bei.
Für Gelsenwasser ist die konjunkturelle Entwicklung der deutschen Binnenwirtschaft, wie für alle Energieversorgungsunternehmen, von großer Bedeutung. Während der Absatz von Strom, Gas und Wasser an private Haushalte maßgeblich von der Witterung abhängig ist, reagieren Industrie- und Gewerbekunden sehr sensibel auf konjunkturelle Schwankungen.
Die mittelfristige konjunkturelle Entwicklung beurteilt Gelsenwasser weiterhin verhalten optimistisch. Die Wirtschaft im Euroraum wächst mittlerweile robust. Jedoch könnten dauerhaft niedrige oder gar sinkende Preise Unternehmen und Verbraucher dazu bringen, Investitionen aufzuschieben, was die Konjunktur abschwächen würde. Eine solche Entwicklung könnte auch auf die deutsche Wirtschaft erhebliche Auswirkungen haben und wirtschaftliches Wachstum abschwächen.
3.2.1.3 Gasgeschäft
Der europäische Gasmarkt sah sich in den letzten Jahren durch die Entwicklungen der Märkte bei Angebot und Nachfrage großen Veränderungen ausgesetzt, die für Gelsenwasser zu erhöhtem Wettbewerbsdruck mit den damit verbundenen unternehmerischen Risiken geführt haben. Hinzu kommen regulatorische Eingriffe des Gesetzgebers, die hohe Flexibilität von allen Prozessen und handelnden Personen verlangen. Für das Risikomanagement bedeuten diese Veränderungen eine große Herausforderung. Für Gelsenwasser ergibt sich die Notwendigkeit, die Portfolio- und Risikomanagement-Kompetenzen fortlaufend auszubauen.
Das Risikomanagement bei Gelsenwasser steuert alle Energie-Risiken durch ein in sich geschlossenes System verschiedener Bausteine. Eine eigene Risikorichtlinie, in der neben den Gas-Geschäftsprozessen auch die Anforderungen an Handelspartner und die Funktionsweise der verschiedenen Handelslimits abgebildet sind, bildet das Grundgerüst. Die an dieser Stelle fixierten Limits stellen sicher, dass sich sämtliche Aktivitäten im Geschäftsfeld Gas immer nur im Rahmen eines vorgegebenen Korridors bewegen. Das Risikocontrolling überwacht die Einhaltung sämtlicher Limits tagesaktuell. Ebenso führt es vertiefende Analysen der Handelsaktivitäten durch und berichtet diese Ergebnisse an das Risikokomitee. Die fortlaufende Kontrolle der Handelspartner anhand der in der Richtlinie hinterlegten Anforderungen ist ebenfalls eine Kernaufgabe dieses Organisationsbereichs.
Das Risikokomitee, dem die Verantwortlichen der Unternehmensbereiche Finanzen und Vertrieb sowie benannte Personen aus den Bereichen Gasbeschaffung/Gashandel, Risikocontrolling und Recht angehören, tagt einmal im Monat. Das Gremium ist verantwortlich für die Überwachung der Handelsaktivitäten im Gasbereich und die Weiterentwicklung der Risikosysteme. Es diskutiert die aktuellen Analysen, bewertet risikorelevante Fragestellungen und erteilt die Freigaben für Handelspartner und handelnde Personen. Zudem obliegt es dem Risikokomitee, im Bedarfsfall die Limits der Risikorichtlinie entsprechend anzupassen und Änderungen der Risikorichtlinie vorzubereiten.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat das Risikokomitee acht turnusmäßige Sitzungen abgehalten. Im Fall termingebundener Entscheidungen, z. B. bei der Zulassung neuer Handelspartner oder der Genehmigung neuer Bezugsverträge, wurde die Zustimmung des Gremiums zudem über protokollierte Umlaufbeschlüsse herbeigeführt. Das Risikocontrolling bringt in solchen Fällen immer eine entsprechende Risikokalkulation ein und spricht eine diesbezügliche Empfehlung aus.
Die Entscheidungen und Handlungsempfehlungen des Risikokomitees werden dem Vorstand der GELSENWASSER AG und der Funktionseinheit Risikomanagement zur Kenntnis gebracht.
3.2.1.4 Stromgeschäft
Durch den Ausbau der Strombeschaffungs- und Stromhandelsaktivitäten sind weitere organisatorische Anpassungen im Unternehmen umgesetzt worden. Insbesondere der Ausbau eines eigenständigen Risiko- und Beschaffungscontrollings für den Bereich Strom steht hierbei im Fokus der Aktivitäten. Ebenso werden fortlaufend die bestehenden Richtlinien für den Energiehandel angepasst und ergänzt.
Analog zum Geschäftsbereich Gas werden in Zukunft auch die Stromaktivitäten durch ein Risikokomitee überwacht. Hierbei sollen die langjährigen Erfahrungen aus der Tätigkeit des Risikokomitees Gas in die Ausgestaltung von Limitierungen, Gremiumszusammensetzung und Gremiumsverantwortung einbezogen werden.
3.2.2 Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem
Das grundsätzliche Risiko der externen Finanzberichterstattung besteht darin, dass der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechende Informationen enthalten, die Einfluss auf Entscheidungen ihrer Adressaten haben könnten. Zur Begrenzung solcher Risiken besteht bei Gelsenwasser ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem (IKS), das darauf ausgelegt ist, mögliche Fehlerquellen zu identifizieren und die hieraus gegebenenfalls entstehenden Fehler zu vermeiden.
Die Gesamtverantwortung für das zur Risikoabwicklung erforderliche interne Kontrollsystem liegt beim Vorstand der GELSENWASSER AG. Der Aufsichtsrat, hier insbesondere der Prüfungsausschuss, sowie die Interne Revision der GELSENWASSER AG sind mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das interne Überwachungssystem des Konzerns eingebunden.
Die Ausgestaltung des prozessabhängigen rechnungslegungsbezogenen IKS ergibt sich aus der Organisation des Planungs- und Rechnungslegungsprozesses.
Im Rahmen des jährlich stattfindenden Planungsprozesses erstellen die GELSENWASSER AG sowie alle Konzerngesellschaften Mittelfristplanungen bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Finanzplan. Diese umfassen das Budget für das Folgejahr sowie die Vorschau für die darauf folgenden vier Geschäftsjahre. Die Planungen der Tochterunternehmen werden im Rahmen von Gesellschafterversammlungen bzw. Aufsichtsratssitzungen genehmigt, wobei das Budget die verbindliche Zielvorgabe für die Geschäftsführungen darstellt. Alle genehmigten Mittelfristplanungen der konsolidierten Gesellschaften werden zusammen mit der Planung der GELSENWASSER AG unter Berücksichtigung von Konsolidierungsbuchungen zur Konzern-Mittelfristplanung aggregiert und dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG zur Beratung vorgelegt. Die Budgets für die GELSENWASSER AG und den Gelsenwasser-Konzern gelten als verbindliche Zielvorgabe für den Vorstand.
Die organisatorischen Regelungen im Rechnungswesen stellen sicher, dass alle Geschäftsvorfälle vollständig, zeitnah, richtig und periodengerecht erfasst werden. Für jeden Monat - mit Ausnahme der Monate Januar und November - wurden von der GELSENWASSER AG und den konsolidierten Tochterunternehmen im Berichtsjahr Gewinn- und Verlustrechnungen erstellt und nach Durchführung der Konsolidierungsbuchungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung verdichtet. Anschließend werden sowohl für die Einzelgesellschaften als auch für den Konzern Abweichungsanalysen zu den Budgets erstellt. Der Vorstand erhält diese Analysen regelmäßig im Rahmen des internen Managementberichts. Der Prüfungsausschuss sowie der Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG werden neben der regelmäßigen Berichterstattung zu den planmäßigen Sitzungen vierteljährlich durch schriftliche Vorlagen zum Geschäftsverlauf informiert. Der jeweils zum 30. Juni eines Jahres zu erstellende Halbjahresfinanzbericht wird vor Veröffentlichung mit dem Prüfungsausschuss erörtert.
Die GELSENWASSER AG sowie alle zum Berichtsstichtag vollkonsolidierten Tochterunternehmen verarbeiten sämtliche Geschäftsvorfälle der Finanz- und Anlagenbuchhaltung unter Verwendung der Standardsoftware SAP R/3. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgt für die genannten Unternehmen mithilfe des EDV-Systems PAISY, das über eine Schnittstelle an das Finanzbuchhaltungssystem angebunden ist. Der Buchungsstoff der anteilig bilanzierten Wasserwerke Westfalen GmbH wird monatlich auf Basis der Monatssalden in das SAP-System eingelesen, sodass alle für die Erstellung der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung notwendigen Daten im SAP-System verfügbar sind. Für alle vollkonsolidierten Tochterunternehmen mit Ausnahme der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH erfolgen die laufende Buchführung sowie die Abschlusserstellung zentral durch Mitarbeiter des Rechnungswesens der GELSENWASSER AG auf der Basis von Dienstleistungsverträgen. Die Überwachung von Finanzinstrumenten, des Zahlungsverkehrs sowie der Geldanlagen und Geldaufnahmen im Rahmen des gruppenweiten Cash-Poolings erfolgt für diese Unternehmen ebenfalls zentral durch die GELSENWASSER AG. Gleiches gilt für den oben genannten Planungsprozess.
Für die Erstellung des Konzernabschlusses nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, gilt für sämtliche Konzernunternehmen eine einheitliche IFRS-Bilanzierungsrichtlinie, die regelmäßig an die sich ändernden Standards angepasst wird.
Die Dokumentation der für die Rechnungslegung nach HGB und IFRS relevanten Buchungsgrundlagen wird durch das Rechnungswesen der GELSENWASSER AG sichergestellt und prozessorientiert gesteuert.
Die richtige Erfassung und Aufbereitung von unternehmerischen Sachverhalten und deren Übernahme in das Rechnungslegungssystem wird durch regelmäßige Prüfungen der Internen Revision überwacht. Die Prüfungen der Internen Revision erfolgen konzernweit für alle konsolidierten Unternehmen. Die Interne Revision ist organisatorisch und disziplinarisch dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt.
Darüber hinaus wird die Einhaltung der IFRS-Bilanzierungsrichtlinie auf Ebene des Gelsenwasser-Konzerns und auf Ebene der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften im Rahmen der Abschlussprüfungen der jeweiligen Wirtschaftsprüfer geprüft. Die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der zur Abschlusserstellung eingesetzten Software wird durch den Konzernabschlussprüfer im Rahmen seiner jährlichen Prüfung bestätigt.
3.2.3 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken
Risiken werden grundsätzlich konzerneinheitlich entsprechend der Richtlinie bewertet. Deren Kategorisierung beruht auf der Risikomatrix der GELSENWASSER AG. Darin werden Risiken mit ihrer jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit und der potenziellen Nettoschadenshöhe erfasst und in folgende Kategorien eingeteilt:

Es bestehen zum Bilanzstichtag des Berichtsjahres keine Risiken der Risikokategorien "wesentlich" oder "existenzbedrohend".
Nachfolgend werden quantitative Nettorisiken der mittleren Risikokategorie beschrieben, soweit sie ein Risikopotenzial größer 25,0 Mio. € aufweisen oder sie mindestens mit der Eintrittswahrscheinlichkeit "wahrscheinlich" bewertet wurden und ihr Risikopotenzial netto größer als 2,0 Mio. € ist. Qualitative Risiken, deren Schadenshöhe im Eintrittsfall nicht exakt bewertet werden kann, werden berücksichtigt, soweit sie mindestens der mittleren Risikoklasse zugeordnet werden.
Risiken im Wasserbereich - Risiken aufgrund politischer und rechtlicher Entwicklungen
Im rechtlichen Bereich können sich unternehmerische Risiken aus vertraglichen Beziehungen zu Kunden und Geschäftspartnern, aus rechtspolitischen Entwicklungen, wie z. B. der Entscheidungspraxis der Gerichte oder den Aktivitäten des Bundeskartellamts unter geänderten kartellrechtlichen Rahmenbedingungen, ergeben. Aus diesem Grund bewertet Gelsenwasser seit einigen Jahren das Risiko einer möglichen Verpflichtung zur Senkung der Wasserpreise bei Haushaltskunden vor dem Hintergrund möglicher kartellrechtlicher Überprüfungen in der Risikoklasse "mittel". Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde diese Risikoposition fortlaufend aktualisiert und an die Gremien berichtet, da ein kartellrechtlicher Eingriff nach wie vor nicht ausgeschlossen werden kann.
Gelsenwasser beteiligt sich u. a. aktiv an einem betriebswirtschaftlichen Vergleich zwischen rund 100 Wasserversorgern in Nordrhein-Westfalen (Benchmarking Wasser NRW). Neben den NRW-Ministerien und den entsprechenden Fachverbänden, die als Träger des Projekts fungieren, ist auch die Landeskartellbehörde NRW in die Diskussion und inhaltliche Entwicklung des Benchmarkings eingebunden. Die Ergebnisse des Projekts werden laufend veröffentlicht. Den Wasserpreisen von Gelsenwasser liegt eine von einem Gutachter überprüfte Kostenkalkulation zugrunde, die von einer Ständigen Schiedsstelle bestätigt wird. Zudem versucht das Unternehmen, Risiken aus dem politischen, rechtlichen und regulatorischen Umfeld des Gelsenwasser-Konzerns durch einen intensiven und konstruktiven Dialog mit Behörden und Politik zu begegnen.
Konzessionsrisiken
Konzessionsrisiken sind für den Gelsenwasser-Konzern von Bedeutung. Sowohl die GELSENWASSER AG als auch die GELSENWASSER Energienetze GmbH sind Risiken ausgesetzt, die sich aus dem möglichen Verlust von Konzessionen für Wasser- und Energienetze ergeben können. Die Konzessionsverträge sind in der Regel für einen langfristigen Zeitraum abgeschlossen, was die Risiken gut einschätzbar macht. Trotz aller Bemühungen, eine Verlängerung auslaufender Konzessionsverträge sicherzustellen, verbleibt ein in der Risikoklasse "gering" eingestuftes Risiko, dass wegfallende Konzessionen das Ergebnis belasten können. Der Eintritt ist im hier betrachteten Einzelfall als "wahrscheinlich" einzustufen.
Über die vorgenannten quantitativen Risiken hinaus, bestehen die nachfolgend beschriebenen qualitativen Risiken.
Risiken im Bereich Trinkwasserversorgung - Betriebsrisiken
Sowohl das Trinkwasser als auch Gelsenwasser als Trinkwasserversorger genießen bei den Verbrauchern hohes Vertrauen. Eine jederzeit sichere, nachhaltige, wirtschaftliche und einwandfrei funktionierende Wasserversorgung zu gewährleisten ist nur möglich, wenn das System von der Wasserproduktion bis hin zur Übergabe an den Verbraucher tadellos funktioniert. In einem komplexen System wie der Trinkwasserversorgung ist dies keinesfalls selbstverständlich. Eine Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität ist aufgrund von Sabotage, Naturkatastrophen oder höherer Gewalt denkbar. Das Risiko einer solchen, abstrakten Gefährdung hat Gelsenwasser erkannt und trifft deshalb am Wasserwerk Haltern, einem der größten seiner Art in Europa, das für rund eine Million Menschen sowie Gewerbe- und Industriebetriebe in mehr als 20 Kommunen im Ruhrgebiet und Münsterland Trinkwasser produziert, umfangreiche Vorkehrungen in Form von Risiko- und Notfallmanagementplänen sowie Richtlinien zur Gefahrenabwehr.
Derlei Gefährdungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden, daher wird das Risiko aktuell in der Risikoklasse "wesentlich" geführt, sein Eintritt ist so gut wie auszuschließen.
Risiken aufgrund von Imageschäden
Gelsenwasser steht für eine sichere Wasser- und Energieversorgung. Die Kunden vertrauen zu Recht auf die einwandfreie Qualität und jederzeitige Verfügbarkeit des Wassers. Es ist das wichtigste Lebensmittel und muss höchsten Qualitätsansprüchen genügen. Gelsenwasser beliefert seine Kunden mit diesem kostbaren Gut und sorgt für höchste Qualität. Vorsorglich wird das gelieferte Wasser nicht nur auf die vorgeschriebenen 52 Stoffe bzw. Stoffgruppen untersucht, sondern in weitaus größerem Umfang. Dies geschieht ausschließlich in zertifizierten Untersuchungsstellen. Verunreinigungen im Trinkwasser könnten zu Imageschäden bei Gelsenwasser führen. Dies zu verhindern ist ein vorrangiges Ziel.
Auch Unfälle in der Wasser- und Energieversorgung können Ereignisse mit überregionaler Bedeutung werden und damit das Image von Gelsenwasser schädigen. Für das Unternehmen und seine Mitarbeiter steht die Sicherheit am Arbeitsplatz im Mittelpunkt. Es geht darum, Unfälle zu verhüten, aber auch, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass keine Gefährdung für Mitarbeiter entsteht.
Risiken im Zusammenhang mit Imageschäden werden der mittleren Risikoklasse zugeordnet und als "so gut wie auszuschließen" bewertet.
Zusammenfassende Beurteilung der Risikolage
Aus heutiger Sicht ist ausgehend von der Gesamtrisikosituation keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Größenordnung von Risiken erkennbar. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2016 hat sich diese Einschätzung nicht verändert. Wie in den Vorjahren hat Gelsenwasser im Geschäftsjahr 2017 erneut den Fokus auf die fortlaufende Bewertung aller Risiken und Identifikation von Gegenmaßnahmen gelegt. Hierbei hat insbesondere die Qualität der Inventurergebnisse durch systematische Weiterentwicklungen zugenommen. Die Einschätzung der Risikogesamtsituation sowie die Beurteilung der Einzelrisiken sind jederzeit möglich.
Neben der Risikogesamtsituation lässt sich auch auf Basis der Einzelrisiken kein bestandsgefährdender Sachverhalt erkennen.
3.2.4 Chancen
Allgemeines
Chancen ergeben sich für Gelsenwasser aus der Geschäftstätigkeit und der Umfeldentwicklung. Die intensive und ununterbrochene Analyse und Beobachtung der Märkte und ihrer Veränderungen ist hierbei zur Identifizierung möglicher Chancen essenziell. Die Umsetzung einer identifizierten Chance kann für Gelsenwasser erhebliche Wettbewerbsvorteile bringen. Das Unternehmen sieht ein aktives Management der sich bietenden Chancen als zentralen Bestandteil einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Ausrichtung des Geschäftsbetriebs an.
Aus diesem Grund ist eine Integration des Chancenmanagements in das konzernweite Risikomanagement vorgesehen. Die konzernweit gültige Risikorichtlinie standardisiert und regelt ebenfalls die Chancenerkennung, -bewertung und -erfassung.
Chancen aus dem Beteiligungsgeschäft
Chancen von großer Bedeutung für Gelsenwasser bieten sich auch zukünftig durch den Ausbau des Beteiligungsportfolios. Das Beteiligungsportfolio stellt schon heute ein wichtiges Standbein dar. Strategisch sieht Gelsenwasser eine Investition in eine Beteiligung immer als langfristiges Engagement, bei dem nicht ausschließlich die Finanzinvestition im Vordergrund steht. Ziel ist vielmehr der Ausbau der Kooperation und der Wissenstransfers im Unternehmensverbund und die Weiterentwicklung der Beteiligung durch ein aktives operatives Management. Gelsenwasser sieht es als primäre Aufgabe, gemeinsam mit Beteiligungsunternehmen und Partnern, Synergiepotenziale zu identifizieren und auszuschöpfen.
Chancen aus Wettbewerb um Konzessionen
Nach wie vor hat die Thematik der Konzessionsverträge eine erhebliche Bedeutung für Gelsenwasser. Dabei steigen die Anforderungen an die Beteiligten im Wettbewerb um Konzessionen kontinuierlich. Es werden flexiblere Modelle gefordert, deren Laufzeiten sich nicht unbedingt an der Laufzeit des Konzessionsvertrags orientieren. Die Kommunen treten dabei immer häufiger als Anbieter und Bieter bei den Konzessionsausschreibungen auf. Der Trend zur sogenannten Rekommunalisierung ist bislang nicht rückläufig. Der Gelsenwasser-Konzern sieht diese Entwicklung als Chance und Herausforderung von großer Bedeutung.
Der Fokus der Aktivitäten lag im abgelaufenen Geschäftsjahr größtenteils im Inland. Zukünftig können sich Chancen auch dadurch ergeben, dass die Beteiligungsaktivitäten im Ausland ausgebaut werden und das Know-how, das mit den Gruppengesellschaften in Tschechien und Polen gesammelt wird, mit Bedacht in diese Bestrebungen eingebracht werden kann.
Chancen aus Dienstleistungs- und Betriebsführungsaktivitäten
Gelsenwasser hat zum Ziel, im Bereich der Dienstleistungsaktivitäten weiter zu wachsen. Unter der Service-Marke "GELSENWASSER+" bietet Gelsenwasser ein breites Spektrum von Dienstleistungen in den Bereichen Wasser, Abwasser, Energie und Querschnittsaufgaben. Das Serviceangebot richtet sich vor allem an Kommunen, Stadtwerke, Abwasserentsorger sowie Industrie- und Gewerbekunden. Bei den Dienstleistungen handelt es sich in der Regel um modular aufgebaute Systemlösungen, aus denen der Kunde nach Bedarf und individueller Situation auswählen kann und die individuell auf den spezifischen Bedarf zugeschnitten werden. Es handelt sich durchweg um Lösungen, die sich in der Praxis im Gelsenwasser-Netzwerk bewährt haben, aber gleichwohl modern und innovativ sind. Das multidisziplinäre Know-how in der Gelsenwasser-Gruppe garantiert, dass alle fachspezifischen Aufgaben qualifiziert aus einer Hand gelöst werden. Der Vertrieb und das Marketing für das Dienstleistungsgeschäft erfolgen zentral in einer eigenen Abteilung. Den Chancen aus Dienstleistungs- und Betriebsführungsaktivitäten wird eine hohe Bedeutung beigemessen.
Chancen vor dem Hintergrund der Energiewende
Mittelfristig eröffnen sich im Zuge der Energiewende neue Chancen. Das Produktportfolio von Gelsenwasser in den Segmenten Wasser und Energie steht für ein großes Maß an Umweltverantwortung und hohes regionales Engagement beim Thema Umweltschutz. So ist z. B. Ökostrom aus Wasserkraft bereits seit langer Zeit ein zentraler Bestandteil des Gelsenwasser-Produktportfolios.
Insbesondere das Thema Windkraft hat für Gelsenwasser an Bedeutung gewonnen. In Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und unter Nutzung des umfangreichen Unternehmensnetzwerks wurden erste Projekte realisiert, die nächsten Windkraftanlagen sind im Bau.
Durch die im Rahmen der Energiewende gestiegene Sensibilisierung der privaten Haushalte für die Art und Weise der Gewinnung von Energie und Wärme kann Gelsenwasser ihre Markenpositionierung weiter stärken und das Image der Marke Gelsenwasser in Bezug auf Umweltschutz und regionale Verantwortung nachhaltig festigen.
Die positive Positionierung der Marke Gelsenwasser wird auch durch einen eindeutigen Standpunkt zum Thema Fracking bestätigt. So tritt das Unternehmen unmissverständlich für den Schutz des Trinkwassers und der Umwelt in Wasserversorgungsgebieten ein und positioniert sich klar gegen rein wirtschaftlich getriebene Interessen der Fracking-Industrie.
Chancen durch Innovationsprojekte
Insbesondere durch die frühzeitige Identifizierung und erfolgreiche Umsetzung von Innovationen und Ideen können Wettbewerbsvorteile entstehen. Um die hohe Bedeutung solcher Projekte hervorzuheben, werden die Gelsenwasser-Aktivitäten im Bereich "Innovation und Forschung" gebündelt.
Aktuell stehen Themen wie die Schirmspülung oder das effiziente Managen der digitalen Energiewende im Fokus der Tätigkeiten und bieten eine Vielzahl zukunftsweisender Möglichkeiten.
Gelsenwasser hat zudem die Kooperation mit Start-ups und jungen Gründern weiter intensiviert. Neben einem Gründerwettbewerb wurden umfangreiche Aktivitäten umgesetzt, um erfolgreiche Innovationskonzepte frühzeitig erkennen und im Rahmen von Kooperationen unterstützen zu können.
Witterungsbedingte Chancen
Absatzchancen können sich insbesondere aufgrund einer kalten Wetterlage ergeben und dadurch positiv auf den Geschäftserfolg auswirken. Kalte, lange Winter können den Gasabsatz erhöhen und insbesondere auch die Bewirtschaftung der mit hohen Risiken verbundenen Gasspeicherprojekte sinnvoll und erfolgreich machen. Während derartiger Wetterlagen bietet sich Gelsenwasser ebenso die Chance, die Notwendigkeit der Gasspeicherprojekte im Rahmen der Versorgungssicherheit auch in der öffentlichen Wahrnehmung in den Vordergrund zu stellen.
Chancen auf Basis der konjunkturellen Entwicklung
Eine gute konjunkturelle Lage in Deutschland kann für Gelsenwasser auch eine Chance bedeuten. Während eine Abschwächung der Binnenwirtschaft bereits als Risikoposition identifiziert wurde, kann sich eine gute konjunkturelle Dynamik auch positiv auf die Geschäftsentwicklung in den verschiedenen Geschäftssegmenten auswirken. Deutschland bleibt voraussichtlich auf einem stabilen Wachstumskurs. Insoweit bieten sich für Gelsenwasser Chancen, dass die Absatzmengen insbesondere an die konjunktursensiblen Industrie- und Sondervertragskunden gesteigert werden können. Eine ausbleibende konjunkturelle Abschwächung kann sich zudem auch auf das Nachfrageverhalten der privaten Haushalte auswirken.
Zusammenfassende Beurteilung der Chancenlage
Die Identifizierung, Bewertung und Umsetzung sich ergebender Chancen und Potenziale sieht Gelsenwasser als zentrales Standbein des unternehmerischen Handelns. Sie sind für den Fortbestand eines Unternehmens maßgeblich und somit von elementarer Bedeutung. Demzufolge ist die erfolgreiche Umsetzung potenzieller Chancen für den Vorstand ein wichtiges und hoch priorisiertes Thema.
Gelsenwasser konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr viele Chancen erfolgreich nutzen und mögliche weitere Potenziale in Innovationsprojekten bündeln. Durch die Fokussierung auf derartige Innovationsprojekte, wie z. B. Aktivitäten außerhalb der Kerngeschäftsfelder, bieten sich wiederum neue Chancen, die in den nächsten Jahren erfolgreich umgesetzt werden sollen.
Die Chancenlage in den traditionellen Geschäftsfeldern wird unverändert geprägt durch die Möglichkeiten, die sich im Rahmen des Vertriebswettbewerbs für ein Energieversorgungsunternehmen ergeben. Hier haben insbesondere die Energiewende in Deutschland und die hiermit in Zusammenhang stehenden Veränderungen der Märkte und Verbrauchsverhalten einen großen Einfluss auf Chancen und Potenziale.
Die zusammenfassende Beurteilung der Chancenlage hat sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2016 nicht wesentlich verändert.
4 Übernahmerechtliche Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB
4.1 Vorschriften über Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen
Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften in den §§ 84, 85 AktG und liegt in der Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Dieser bestellt die Vorstandsmitglieder für eine maximale Amtszeit von fünf Jahren. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit jeweils für höchstens fünf Jahre ist - vorbehaltlich § 84 Abs. 1 Satz 3 AktG - zulässig. Ergänzend bestimmt § 7 der Satzung, dass der Vorstand aus zwei oder mehreren Personen besteht und die Zahl der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat bestimmt wird.
Satzungsänderungen erfolgen durch Beschlussfassung der Hauptversammlung nach den §§ 179, 133 AktG. § 23 der Satzung senkt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die gesetzlichen Mehrheitserfordernisse ab. Der Aufsichtsrat ist nach § 17 der Satzung zu Satzungsänderungen ermächtigt, die nur die Fassung betreffen.
4.2 Befugnisse des Vorstands hinsichtlich Aktienausgabe und Aktienrückkauf
Für die Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen, gelten die aktienrechtlichen Bestimmungen (§§ 71 Abs. 1, 202 ff. AktG). Hauptversammlungsbeschlüsse, die den Vorstand zur Ausgabe oder zum Rückkauf von Aktien ermächtigen, liegen nicht vor.
4.3 Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital in Höhe von 103.125.000 € ist eingeteilt in 3.437.500 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stammaktien (Stückaktien), die jeweils die gleichen Rechte und Pflichten gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die mit den Aktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
An der GELSENWASSER AG ist die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, Bochum, ein paritätisches Beteiligungsunternehmen der Stadtwerke Bochum Beteiligungsgesellschaft mbH und der Dortmunder Stadtwerke AG, über die Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum, zum 31. Dezember 2017 mit 3.194.600 Aktien, entsprechend einem Anteil von 92,93 % des Grundkapitals und der Stimmrechte, beteiligt.
4.4 Change-of-Control-Klauseln
Mit beiden Vorstandsmitgliedern ist eine Change-of-Control-Klausel vereinbart, die ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe von maximal 1.000.000 € für Herrn Deters bzw. 650.000 € für Herrn Dr. Waider.
5 Grundzüge der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
5.1 Vergütung des Vorstands
Mit Herrn Henning R. Deters und Herrn Dr. Dirk Waider sind neben einem festen Grundgehalt eine einjährige erfolgsabhängige Vergütung, deren Basis das jährliche Ergebnis vor Ertragsteuern des Gelsenwasser-Konzerns darstellt, eine ebenfalls einjährige erfolgsabhängige Vergütung, deren Höhe im Ermessen des Aufsichtsrats liegt, und eine mehrjährige erfolgsabhängige Vergütung, deren Höhe sich nach dem Grad der Zielerreichung über einen Drei-Jahres-Zeitraum bemisst, vereinbart. Ziel dabei ist die Einhaltung vereinbarter Größenordnungen der Kennzahl ROCE.
Darüber hinaus enthält die Vergütung der Vorstandsmitglieder als Nebenleistungen Sach- und sonstige Bezüge, die im Wesentlichen aus den nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werten für Dienstwagennutzung und Versicherungsprämien bestehen. Hinzu kommen Mandatseinkünfte für die Tätigkeit in Aufsichtsräten und ähnlichen Gremien in Unternehmen der Gelsenwasser-Gruppe.
Für das Geschäftsjahr 2017 betragen die gewährten Zuwendungen des Vorstands:
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| Gewährte Zuwendungen | Henning R. Deters | |||
|---|---|---|---|---|
| Vorstandsvorsitzender | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2016 | 2017 | 2017 (Min) | 2017 (Max) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 393.750,00 € | 405.000,00 € | 405.000,00 € | 405.000,00 € |
| Nebenleistungen | 26.589,44 € | 29.971,16 € | 29.971,16 € | 29.971,16 € |
| Summe | 420.339,44 € | 434.971,16 € | 434 .971,16 € | 434.971,16 € |
| Einjährige variable Vergütung | 131.250,00 € | 135.000,00 € | 75.600,00 € | 202.500,00 € |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2016-2018 | 131.250,00 € | - | - | - |
| Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2017-2019 | - | 135.000,00 € | 108.000,00 € | 202.500,00 € |
| Summe | 682.839,44 € | 704.971,16 € | 618.571,16 € | 839.971,16 € |
| Versorgungsaufwand | 388.328,00 € | 487.326,00 € | 487.326,00 € | 487.326,00 € |
| Gesamtvergütung | 1.071.167,44 € | 1.192.297,16 € | 1.105.897,16 € | 1.327.297,16 € |
| Gewährte Zuwendungen | Dr.-Ing. Dirk Waider | |||
| Vorstandsmitglied | ||||
| 2016 | 2017 | 2017 (Min) | 2017 (Max) | |
| Festvergütung | 270.000,00 € | 270.000,00 € | 270.000,00 € | 270.000,00 € |
| Nebenleistungen | 43.379,26 € | 38.543,54 € | 38.543,54 € | 38.543,54 € |
| Summe | 313.379,26 € | 308.543,54 € | 308.543,54 € | 308.543,54 € |
| Einjährige variable Vergütung | 90.000,00 € | 90.000,00 € | - | 135.000,00 € |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2016-2018 | 90.000,00 € | - | - | - |
| Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2017-2019 | - | 90.000,00 € | - | 135.000,00 € |
| Summe | 493.379,26 € | 488.543,54 € | 308.543,54 € | 578.543,54 € |
| Versorgungsaufwand | 118.441,00 € | 146.928,00 € | 146.928,00 € | 146.928,00 € |
| Gesamtvergütung | 611.820,26 € | 635.471,54 € | 455.471,54 € | 725.471,54 € |
Der Zufluss setzt sich folgendermaßen zusammen:
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| Zufluss | Henning R. Deters | Dr.-Ing. Dirk Waider | ||
|---|---|---|---|---|
| Vorstandsvorsitzender | Vorstandsmitglied | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 393.750,00 € | 405.000,00 € | 270.000,00 € | 270.000,00 € |
| Nebenleistungen | 26.589,44 € | 29.971,16 € | 43.379,26 € | 38.543,54 € |
| Summe | 420.339,44 € | 434.971,16 € | 313.379,26 € | 308.543,54 € |
| Einjährige variable Vergütung | 174.905,86 € | 175.281,25 € | 125.335,45 € | 123.520,83 € |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2014-2016 | 130.650,00 € | - | 85.425,00 € | - |
| Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2015-2017 | - | 162.500,00 € | - | 109.375,00 € |
| Summe | 725.895,30 € | 772.752,41 € | 524.139,71 € | 541.439,37 € |
| Versorgungsaufwand | 388.328,00 € | 487.326,00 € | 118.441,00 € | 146.928,00 € |
| Gesamtvergütung | 1.114.223,30 € | 1.260.078,41 € | 642.580,71 € | 688.367,37 € |
Des Weiteren bestehen Pensionszusagen, die den Vorstandsmitgliedern einen Anspruch auf lebenslange Ruhegeld- und Witwenversorgung einräumen.
Herrn Deters ist mit Vollendung des 62. Lebensjahres ein Ruhegehalt in Höhe von 70 % des Grundgehalts zugesagt. Für den Todesfall oder im Fall krankheitsbedingten Ausscheidens ist ein Ruhegehalt zugesagt, das 32 % des Grundgehalts beträgt und mit Vollendung eines jeden Dienstjahres um 2 % der ruhegehaltsfähigen Vergütung steigt. Herrn Dr. Waider, dessen Pensionsansprüche aus der Vorbeschäftigung im Unternehmen getrennt erhalten bleiben, ist mit Erreichen des 65. Lebensjahres oder für den Fall der Invalidität eine betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Pensionszusage erteilt, für die eine Rückstellung gebildet wird. Grundlage ist ein jährlicher Beitrag in Höhe von 30 % des Grundgehalts.
Die Anwartschaft auf Witwenrente beträgt im Falle von Herrn Deters 55 % und bei Herrn Dr. Waider 60 % des Ruhegelds; im Todesfall während der Laufzeit des Anstellungsvertrags werden für den Sterbemonat und die folgenden sechs Monate die vollen Bezüge an die Witwen gezahlt.
Für den Fall der Beendigung ihres Anstellungsvertrags sind mit Herrn Deters und mit Herrn Dr. Waider Übergangsbezüge in Höhe von 50 % ihres Grundgehalts bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres vereinbart.
Die Regelungen zu möglichen Abfindungszahlungen bei Ausübung von Sonderkündigungsrechten sind im Abschnitt 4.4 dieses zusammengefassten Lageberichts dargestellt.
5.2 Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung von 4.000 €. Darüber hinaus erhalten sie 32 ct pro 1.000 € des sich aus dem Konzernabschluss ergebenden Ergebnisses vor Ertragsteuern. Ergebnisanteile über 80.000.000 € bleiben dabei unberücksichtigt.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, jeder Stellvertreter das Eineinhalbfache der vorgenannten Beträge. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit geringere Vergütung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem den Ersatz ihrer Auslagen.
Gelsenkirchen, 15. März 2018
GELSENWASSER AG
Der Vorstand
Henning R. Deters
Dr.-Ing. Dirk Waider
1 BDEW: Gutachten zur Berechnung der Kosten der Nitratbelastung in Wasserkörpern für die Wasserwirtschaft
2 Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1962), Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie (BGBl. I S. 1972)
3 Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27. September 2017 (BGBl. I S.3465)
4 BMUB: Ergebnisse aus dem Stakeholder-Dialog "Spurenstoffstrategie des Bundes"
5 BMUB: Klimaschutzplan 2050 - Klimaschutzpolitische Grundsätze und Ziele der Bundesregierung
6 ewi Energy Research & Scenarios gGmbH: Energiemarkt 2030 und 2050 - Der Beitrag von Gas- und Wärmeinfrastruktur zu einer effizienten CO2-Minderung
7 BMI: Jedes Alter zählt - Eine demografiepolitische Bilanz der Bundesregierung zum Ende der 18. Legislaturperiode
Bilanz zum 31. Dezember 2017
AKTIVA
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| Anhang | Stand 31.12.2017 Mio. € |
Stand 31.12.2016 Mio. € |
|
|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | (1) | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 5,1 | 4,2 | |
| II. Sachanlagen | 271,5 | 269,3 | |
| III. Finanzanlagen | 338,7 | 330,4 | |
| 615,3 | 603,9 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Vorräte | (2) | 18,2 | 14,8 |
| II. Forderungen und | |||
| sonstige Vermögensgegenstände | (3) | 152,5 | 159,0 |
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 122,8 | 104,9 | |
| 293,5 | 278,7 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | (4) | 8,3 | 8,9 |
| 917,1 | 891,5 | ||
| PASSIVA | |||
| Anhang | Stand 31.12.2017 Mio. € |
Stand 31.12.2016 Mio. € |
|
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | (5) | 103,1 | 103,1 |
| II. Kapitalrücklage | (6) | 32,2 | 32,2 |
| III. Gewinnrücklagen | (7) | ||
| Andere Gewinnrücklagen | 226,3 | 222,3 | |
| 361,6 | 357,6 | ||
| B. Bau- und Ertragszuschüsse | 40,4 | 40,5 | |
| C. Rückstellungen | (8) | 268,8 | 261,0 |
| D. Verbindlichkeiten | (9) | 246,3 | 232,4 |
| 917,1 | 891,5 |
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2017 bis 31.12.2017
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| Anhang | 2017 Mio. € |
2016 Mio. € |
|
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse (inkl. Energie-/ Stromsteuer) | (10) | 1.084,2 | 917,8 |
| Energie-/ Stromsteuer | (11) | -8,9 | -9,0 |
| Umsatzerlöse | 1.075,3 | 908,8 | |
| 2. Veränderung des Bestandes an fertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen | -0,5 | 2,0 | |
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 2,9 | 2,9 | |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | (12) | 3,0 | 3,6 |
| 5. Materialaufwand | (13) | -885,4 | -708,0 |
| 6. Personalaufwand | (14) | -96,6 | -91,5 |
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -20,2 | -19,7 | |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | (15) | -57,0 | -62,3 |
| 9. Beteiligungsergebnis | (16) | 76,0 | 63,5 |
| 10. Finanzergebnis | (17) | -8,3 | -6,5 |
| 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (18) | -0,7 | -0,7 |
| 12. Ergebnis nach Steuern | 88,5 | 92,1 | |
| 13. Sonstige Steuern | -2,2 | -1,5 | |
| 14. Gewerbesteuerumlage | (19) | -6,2 | -9,5 |
| 15. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführter Gewinn | -76,1 | -77,1 | |
| 16. Jahresüberschuss | 4,0 | 4,0 | |
| 17. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen | -4,0 | -4,0 | |
| 18. Bilanzgewinn | 0,0 | 0,0 |
Anhang 2017
Allgemeine Angaben
Die GELSENWASSER AG mit Sitz in Gelsenkirchen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 165 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 werden beim Bundesanzeiger eingereicht und bekannt gemacht.
In der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind im Interesse einer klaren Darstellung einzelne Posten zusammengefasst worden; die gesonderte Aufgliederung dieser Posten erfolgt in den jeweiligen Abschnitten des Anhangs. Eingeklammerte Ziffern in der Vorspalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung geben Hinweise auf die betreffenden Positionen im Anhang.
Die GELSENWASSER AG stellt neben dem Jahresabschluss einen Konzernabschluss auf und wird darüber hinaus in den Konzernabschluss der Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, Bochum, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis). Der Konzernabschluss der Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG wird beim Bundesanzeiger eingereicht und bekannt gemacht.
Währungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit den zum Transaktionszeitpunkt geltenden Wechselkursen erfasst. Fremdwährungsgewinne und -verluste, die aus der Abwicklung dieser Geschäfte sowie aus der Umrechnung auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag resultieren, werden grundsätzlich erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft beachtet die verpflichtend anzuwendenden gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus ist Folgendes anzumerken:
Die entgeltlich von Dritten erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, das Sachanlagevermögen auf der Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Fertigungs- und Materialkosten notwendige Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital bleiben außer Ansatz.
Die Abschreibungen auf vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte oder hergestellte immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgen entweder linear oder degressiv mit späterem Übergang auf die lineare Methode zu den steuerlich zulässigen Höchstsätzen. Die Zugänge seit dem 1. Januar 2010 werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer ausschließlich linear abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Wert vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten von 150 € bis 410 € werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.
Die Nutzungsdauer beträgt bei immateriellen Vermögensgegenständen drei bis 40 Jahre, bei Gebäuden zehn bis 50 Jahre, bei Wassergewinnungsanlagen 33 bis 67 Jahre, beim Rohrnetz 25 bis 40 Jahre, bei Maschinen fünf bis 50 Jahre und bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis 30 Jahre.
Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen und an Beteiligungsunternehmen sind zu Anschaffungskosten oder bei dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Zinslos gegebene Wohnungsbaudarlehen werden mit dem Barwert auf der Grundlage eines Zinssatzes von 5,5 %, verzinsliche Ausleihungen mit dem Nominalwert angesetzt.
Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Auf länger lagerndes Material werden ausreichende Abwertungen vorgenommen.
Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens.
Noch nicht abgerechnete Leistungen sind zu Herstellungskosten unter Einbeziehung von Einzelkosten und von Lohn- und Materialgemeinkosten angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Möglichen Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. Unverzinsliche langfristige Forderungen werden mit dem Barwert angesetzt. Erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch der Kunden sind mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet.
Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag bilanziert, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Bis zum 31. Dezember 2002 vereinnahmte Bau- und Ertragszuschüsse werden jährlich mit 5 % ihres Ursprungswerts, die ab dem Jahr 2003 vereinnahmten Bau- und Ertragszuschüsse entsprechend dem Abschreibungsverlauf aufgelöst.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren, wobei zukünftige Gehalts- und Rentenanpassungen berücksichtigt werden. Bei der Abzinsung werden die handelsrechtlichen Vorschriften beachtet, wobei ein durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre zugrunde gelegt und von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht wird.
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei der Bewertung des Erfüllungsbetrags werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit 2,0 % berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit den jeweils von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten laufzeitadäquaten Zinssätzen abgezinst. Für zum 31. Dezember 2009 bestehende Aufwandsrückstellungen nach altem Handelsrecht wurde das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB ausgeübt. Für diese Rückstellungen finden die Bewertungsregeln gemäß HGB in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung Anwendung.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Bei einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung wird vom Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht.
Die Absicherungsstrategie von Gelsenwasser sieht vor, dass alle Risikopositionen aus Gasbeschaffungs- und Gasabsatzverträgen sowie aus Gasmengen im Speicher (Grundgeschäfte) durch physische Gegengeschäfte abgesichert werden. Sowohl Grundgeschäfte als auch physische Gegengeschäfte werden insgesamt in einer handelsrechtlichen Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB (Makro-Bewertungseinheit) abgebildet. Erläuterungen zu dieser Bewertungseinheit erfolgen in einem gesonderten Abschnitt innerhalb der ergänzenden Angaben.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen (1)
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anhang als Anlage beigefügt.
Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der GELSENWASSER AG ist als Teil des Anhangs wiedergegeben.
Die Ausleihungen betreffen durch Grundpfandrechte gesicherte unverzinsliche Wohnungsbaudarlehen an Mitarbeiter.
Vorräte (2)
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| in Mio. € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 3,3 | 3,2 |
| Unfertige Leistungen | 3,7 | 4,2 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 11,2 | 7,4 |
| 18,2 | 14,8 |
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe umfassen im Wesentlichen Rohrnetz- und Anschlussmaterial.
Fertige Erzeugnisse und Waren beinhalten hauptsächlich den Anteil der GELSENWASSER AG an dem Arbeitsgas der Gasspeicher der Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG, Aachen, und der KGE - Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe GmbH & Co. KG, Gronau.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (3)
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| in Mio. € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 59,7 | 48,4 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 56,5 | 82,2 |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 32,5 | 23,7 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 3,8 | 4,7 |
| 152,5 | 159,0 |
Der abgegrenzte noch nicht abgelesene Verbrauch vom Ablesestichtag bis 31. Dezember 2017 beträgt 65,4 Mio. € und ist unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erhaltene Abschlagszahlungen in Höhe von 44,1 Mio. € (Vorjahr: 42,1 Mio. €) auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch der Kunden verrechnet.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 8,3 Mio. € (Vorjahr: 2,6 Mio. €), verrechnet mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 3,1 Mio. € (Vorjahr: 3,8 Mio. €). Darüber hinaus bestehen sonstige Forderungen von 4,2 Mio. € (Vorjahr: 5,2 Mio. €), verrechnet mit sonstigen Verbindlichkeiten von 0,9 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Der überwiegende Teil der Forderungen gegen verbundene Unternehmen besteht, wie im Vorjahr, aus Forderungen aus Cash-Pooling und kurzfristigen Ausleihungen sowie Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen.
In den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind 13,0 Mio. € (Vorjahr: 9,1 Mio. €) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und 2,3 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten. Die restlichen Forderungen enthalten, wie im Vorjahr, hauptsächlich Forderungen aus Cash-Pooling.
Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Forderungen aus der Abrechnung von Aufwendungen der Sparten Gas und Strom sowie saldierte Forderungen aus Stromsteuer der Jahre 2016 und 2017 von 0,4 Mio. €. Im Vorjahr bestand zudem ein Auszahlungsanspruch auf Körperschaftsteuerguthaben in Höhe des abgezinsten Betrags von 1,9 Mio. €.
Alle Forderungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Rechnungsabgrenzungsposten (4)
Der Posten enthält im Wesentlichen geleistete Ausgleichszahlungen und Investitionszuschüsse im Zusammenhang mit langjährigen Wasserbezugs- und -lieferverträgen. Sie werden in gleichbleibenden jährlichen Raten aufgelöst.
Gezeichnetes Kapital (5)
Das Grundkapital von 103.125.000 € ist eingeteilt in 3.437.500 nennbetragslose Stückaktien. Es ist voll eingezahlt.
Die Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum, ein damaliges Gemeinschaftsunternehmen der Stadtwerke Bochum GmbH und der Dortmunder Stadtwerke AG, hat der GELSENWASSER AG gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass von ihr seit dem 11. September 2003 80,51 % der Stimmrechte an der GELSENWASSER AG gehalten werden.
Mit Datum vom 23. Oktober 2003 hat die Wasser und Gas Westfalen GmbH den außenstehenden Aktionären der GELSENWASSER AG ein Pflichtangebot gemäß §§ 35 ff. WpÜG zum Erwerb der von ihnen gehaltenen Aktien der GELSENWASSER AG gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 353,14 € je Aktie unterbreitet. Dieses Angebot wurde für insgesamt 258.962 Aktien angenommen. Das entspricht einem Anteil von 7,53 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der GELSENWASSER AG.
Die Stadtwerke Bochum GmbH und die Dortmunder Stadtwerke AG übertrugen ihre bis dahin direkt gehaltenen Gelsenwasser-Aktien (Stadtwerke Bochum GmbH: 194.907 Aktien; Dortmunder Stadtwerke AG: 41.744 Aktien) auf die Wasser und Gas Westfalen GmbH.
Nach § 21 WpHG wurde der GELSENWASSER AG am 11. September 2016 mitgeteilt, dass die Anteile der Stadtwerke Bochum Holding GmbH an der Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum, an die Stadtwerke Bochum Beteiligungsgesellschaft mbH (vormals: MULTIBRID WEA Verwaltungs GmbH), eine Beteiligung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH, übertragen wurden.
Die Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum, hielt zum 31. Dezember 2017 3.194.600 Aktien der GELSENWASSER AG. Dies entsprach einem Anteil von 92,93 % des Grundkapitals und der Stimmrechte.
Kapitalrücklage (6)
In der Kapitalrücklage ist das Aufgeld aus früheren Kapitalerhöhungen in Höhe von 32,2 Mio. € enthalten.
Gewinnrücklagen (7)
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| in Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Andere Gewinnrücklagen | ||
| Bestand am 1. Januar | 222,3 | 218,3 |
| Zuführung aus dem Jahresüberschuss | 4,0 | 4,0 |
| Bestand am 31. Dezember | 226,3 | 222,3 |
Rückstellungen (8)
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| in Mio. € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 195,2 | 183,1 |
| Steuerrückstellungen | 2,3 | 1,9 |
| Sonstige Rückstellungen | 71,3 | 76,0 |
| 268,8 | 261,0 |
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von leistungsorientierten Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Hierbei besteht die Verpflichtung des Unternehmens darin, zugesagte Leistungen an aktive und frühere Mitarbeiter zu erfüllen. Die Zusagen bemessen sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Vergütung der Mitarbeiter.
Den versicherungsmathematischen Berechnungen der Versorgungsverpflichtungen und des Pensionsaufwands wurden folgende Parameter zugrunde gelegt:
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| in % | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Rechnungszins | 3,68 | 4,01 |
| Anwartschaftstrend | 2,5 | 2,5 |
| Rententrend | 2,0 | 2,0 |
| Rechnungsgrundlagen | Richttafeln 2005 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck | Richttafeln 2005 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck |
Bei Anwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren hätte sich ein um 28,9 Mio. € höherer Rückstellungsbetrag ergeben.
Die Steuerrückstellungen enthalten vorsorglich zurückgestellte Beträge für den noch nicht der steuerlichen Außenprüfung unterlegenen Zeitraum.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen energiewirtschaftliche Risiken in Form von drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften sowie Preisrisiken (44,8 Mio. €), ausstehende Eingangsrechnungen (6,2 Mio. €), Konzessionsabgaben (3,9 Mio. €), Jubiläumsverpflichtungen (2,9 Mio. €), Großreparaturen (1,4 Mio. €) und Rekultivierungsverpflichtungen (1,2 Mio. €).
Verbindlichkeiten (9)
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| in Mio. € | Gesamt | Restlaufzeit | ||
|---|---|---|---|---|
| bis zu einem Jahr | von mehr als einem Jahr | davon mehr als fünf Jahre | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 0,6 | 0,6 | 0,0 | 0,0 |
| (Vorjahr) | (3,0) | (3,0) | (0) | (0) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 52,9 | 52,9 | 0,0 | 0,0 |
| (Vorjahr) | (39,3) | (39,3) | (0) | (0) |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 157,4 | 157,4 | 0,0 | 0,0 |
| (Vorjahr) | (159,5) | (159,5) | (0) | (0) |
| Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 16,0 | 16,0 | 0,0 | 0,0 |
| (Vorjahr) | (11,4) | (11,4) | (0) | (0) |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 19,4 | 19,3 | 0,1 | 0,0 |
| (Vorjahr) | (19,2) | (19,0) | (0,2) | (0) |
| - davon aus Steuern | 3,6 | 3,6 | 0,0 | 0,0 |
| (Vorjahr) | (3,3) | (3,3) | (0) | (0) |
| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 0,3 | 0,2 | 0,1 | 0,0 |
| (Vorjahr) | (0,4) | (0,2) | (0,2) | (0) |
| 246,3 | 246,2 | 0,1 | 0,0 |
Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 68,0 Mio. € (Vorjahr: 69,9 Mio. €) auf die Wasser und Gas Westfalen GmbH. Steuererstattungsansprüche in Höhe von 8,6 Mio. € (Vorjahr: 10,7 Mio. €) wurden mit den Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung in Höhe von 76,1 Mio. € (Vorjahr: 77,1 Mio. €) sowie aus noch nicht gezahlter Gewerbesteuerumlage in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 3,5 Mio. €) saldiert.
Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten verrechnete Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €). Darüber hinaus bestehen, wie im Vorjahr, im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 3,8 Mio. € (Vorjahr: 1,6 Mio. €). Im Übrigen handelt es sich ganz überwiegend um Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse (inkl. Energie-/Stromsteuer) (10)
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| in Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Erlöse aus dem Gasverkauf (inkl. Wärmeverkauf) | 761,1 | 605,4 |
| Erlöse aus dem Wasserverkauf | 207,2 | 207,0 |
| Erlöse aus dem Stromverkauf | 39,3 | 38,3 |
| Erlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen | 3,6 | 3,8 |
| Sonstige Erlöse | 73,0 | 63,3 |
| 1.084,2 | 917,8 |
Energie-/Stromsteuer (11)
Energie- und Stromsteuer entstehen bei Lieferung von Erdgas und Strom an Endverbraucher. Sie werden offen von den Umsatzerlösen abgesetzt.
Sonstige betriebliche Erträge (12)
Die hier ausgewiesenen Erträge enthalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 0,5 Mio. € sowie Erträge aus Anlagenabgängen in Höhe von 0,4 Mio. €. Darüber hinaus enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge weitere periodenfremde Erträge in Höhe von 0,4 Mio. €.
Materialaufwand (13)
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| in Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 807,6 | 632,0 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 77,8 | 76,0 |
| 885,4 | 708,0 |
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren enthalten überwiegend Aufwendungen für den Gas-, Wasser- und Strombezug, darüber hinaus Energieaufwendungen und Reparaturmaterialien.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen entfallen im Wesentlichen auf Anlagenunterhaltung, Netznutzungsentgelte sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Erdgasspeicher.
Personalaufwand (14)
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| in Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 69,7 | 68,3 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 26,9 | 23,2 |
| 96,6 | 91,5 |
Die Aufwendungen für Altersversorgung belaufen sich auf 14,6 Mio. € (Vorjahr: 11,3 Mio. €).
Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten, getrennt nach Mitarbeitergruppen:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Kaufleute/Juristen | 434 | 426 |
| Ingenieure/Meister/Techniker | 264 | 265 |
| Handwerker | 408 | 415 |
| Aushilfen | 14 | 10 |
| Gesamtbelegschaft | 1.120 | 1.116 |
| Auszubildende/Praktikanten | 59 | 58 |
| Ruhende Arbeitsverhältnisse | 15 | 10 |
| 1.194 | 1.184 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen (15)
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| in Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Konzessionsabgaben | 15,9 | 15,9 |
| Wasserentnahmeentgelt | 5,3 | 5,0 |
| Beiträge an wasserwirtschaftliche Verbände | 5,4 | 5,1 |
| Übrige betriebliche Aufwendungen | 30,4 | 36,3 |
| 57,0 | 62,3 |
Beteiligungsergebnis (16)
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| in Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 48,6 | 46,7 |
| Aufwendungen aus Verlustübernahmen | -0,1 | - |
| Erträge aus Beteiligungen | 27,5 | 16,8 |
| (davon aus verbundenen Unternehmen) | (10,3) | (2,8) |
| 76,0 | 63,5 |
Finanzergebnis (17)
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| in Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 0,1 | 0,2 |
| (davon aus verbundenen Unternehmen) | (-) | (-) |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1,0 | 1,0 |
| (davon aus verbundenen Unternehmen) | (0,8) | (0,8) |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | -2,0 | -0,1 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -7,4 | -7,6 |
| (davon an verbundene Unternehmen) | (-) | (-) |
| -8,3 | -6,5 |
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsverpflichtungen in Höhe von 7,2 Mio. € (Vorjahr: 7,4 Mio. €) und von sonstigen Rückstellungen in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €).
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (18)
Der Posten enthält die von der GELSENWASSER AG zu zahlende Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) auf die von der Muttergesellschaft zu leistende Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre.
Gewerbesteuerumlage (19)
Ausgewiesen ist die von der Muttergesellschaft im Rahmen des bestehenden Organschaftsverhältnisses belastete Umlage.
Ergänzende Angaben
Angaben zu Bewertungseinheiten
Das Gesamtportfolio der GELSENWASSER AG besteht aus Festpreisverträgen und marktpreisbasierten Gasbeschaffungs- und Gasabsatzverträgen für Lieferungen bis zum 31. Dezember 2021 sowie aus physischen Gasmengen im Speicher (Grundgeschäfte). Alle Geschäfte werden nach § 254 HGB in einer Makro-Bewertungseinheit zusammengefasst. Die Absicherungsstrategie gibt vor, dass alle Risikopositionen durch physische Gegengeschäfte abgesichert werden (Sicherungsgeschäfte).
Die Gasbeschaffungs- und Gasabsatzverträge und die Gasmengen im Speicher werden mit den folgenden Netto-Mengen in die Bewertungseinheit einbezogen:
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| Commodity* | Schwebende Geschäfte (netto) | Gas im Speicher |
|---|---|---|
| Gasposition aus Festpreisgasverträgen und Gas im Speicher (in GWh) | -142 | 640 |
| Gasposition aus marktpreisbasierten Gasverträgen (in GWh) | 86 | - |
| * Die Gas-Position ist TTF (Title Transfer Facility)-Preis und EEX-Preis indiziert. |
Der Buchwert des abgesicherten Gases im Speicher beläuft sich auf 10,6 Mio. € und ist unter dem Bilanzposten Vorräte erfasst.
Abgesichert ist das Marktwertänderungsrisiko der Grundgeschäfte (schwebende Geschäfte sowie Gasmengen im Speicher) im Hinblick auf einen sich ändernden Warenpreis. Zum Bilanzstichtag belief sich der Marktwert des bewirtschafteten Gesamtportfolios auf +1,5 Mio. €.
Die gegenläufigen Wertänderungen der Grund- und Sicherungsgeschäfte werden sich in der Zukunft voraussichtlich in voller Sicherungshöhe ausgleichen. Die in der Bewertungseinheit zusammengefassten Grund- und Sicherungsgeschäfte weisen hochgradig homogene Risiken auf. Es wird eine hohe Wirksamkeit der physischen Sicherungsbeziehung erwartet.
Bei der Anwendung des Einzelbewertungsgrundsatzes und des Imparitätsprinzips wäre eine Abwertung des Warenbestands in den Gasspeichern um 266 T€ notwendig geworden. Bei Anwendung der Makro-Bewertungseinheit würde hingegen ein Nettoverlust aus Gasgeschäften sowie Gas in den Speichern zunächst zu einer Abwertung des Warenbestands führen. Bei einer darüber hinausgehenden Verlustspitze wäre eine Drohverlustrückstellung zu bilden.
Auf Basis der mit +1,5 Mio. € bewerteten Makro-Bewertungseinheit der GELSENWASSER AG musste zum Jahresabschluss 2017 weder eine Abwertung des Warenbestands vorgenommen noch eine Drohverlustrückstellung gebildet werden.
Zur Bestimmung der prospektiven Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wird auf das dokumentierte sowie im Lagebericht beschriebene, angemessene und funktionsfähige Risikomanagementsystem der GELSENWASSER AG verwiesen:
| • | Die Risikogeschäftsfelder, die zu gefährdenden Entwicklungen führen können, sind festgelegt. |
| • | Es erfolgt eine systematische und fortdauernde Risikoidentifikation, -messung, -steuerung und -analyse; angemessene interne Kontrollverfahren sind eingerichtet. |
| • | Es findet ein regelmäßiges Risikoreporting an die Geschäftsleitung statt. |
| • | Die Risikostrategie wird mit geeigneten operativen und physischen Maßnahmen effektiv umgesetzt. |
| • | Es werden regelmäßig Stresstests für die wesentlichen Risiken durchgeführt. |
| • | Verantwortlichkeiten und Aufgaben sind klar zugeordnet; miteinander unvereinbare Tätigkeiten werden durch unterschiedliche Mitarbeiter durchgeführt. |
| • | Die Risikostrategie und -methodik werden in regelmäßigen Abständen überprüft und zeitnah an sich ändernde Bedingungen angepasst. |
Die getroffenen Maßnahmen und angewendeten Methoden sind in der Risikorichtlinie und dem Risikomanagementhandbuch der GELSENWASSER AG dokumentiert.
Die wirksamen Teile der Bewertungseinheit werden unter Anwendung der Einfrierungsmethode bilanziell abgebildet.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aufgrund von Gesellschafterzusagen können sich Nachschussverpflichtungen in Höhe von 13,7 Mio. € (Vorjahr: 11,4 Mio. €) ergeben. Sie betreffen Zusagen gegenüber Beteiligungsunternehmen.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmensanteilen hat die GELSENWASSER AG Verpflichtungen aus Kaufverträgen, die noch nicht vollzogen sind, sowie potenzielle Verpflichtungen aus der Abgabe eines verbindlichen Angebots in Höhe von insgesamt 42,6 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €).
Das Bestellobligo aus bis zum 31. Dezember 2017 bereits erteilten Aufträgen beträgt 43,4 Mio. €.
Aus langfristigen Gasspeichernutzungsverträgen bestehen bis zum Geschäftsjahr 2045 Zahlungsverpflichtungen in Höhe von durchschnittlich 4,2 Mio. € pro Jahr.
Zur Deckung kontrahierter und erwarteter Energielieferungen an Kunden und Handelspartner wurden entsprechende Gas- und Strombezugsverträge abgeschlossen. Die Zahlungsverpflichtungen aus Gasbeschaffungsgeschäften beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 775,1 Mio. €, davon 570,2 Mio. € fällig innerhalb eines Jahres. Aus Strombezugsgeschäften ergaben sich zum 31. Dezember 2017 Zahlungsverpflichtungen von 22,2 Mio. €, davon 16,8 Mio. € fällig innerhalb eines Jahres.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen im üblichen Rahmen aus Miet- und Leasingverträgen.
Haftungsverhältnisse
Bürgschaftsverpflichtungen der GELSENWASSER AG für Verbindlichkeiten eines Beteiligungsunternehmens bestehen in Höhe von 29,4 Mio. €. Weiter hat die GELSENWASSER AG eine Rückbürgschaft für Garantieerklärungen dieses Unternehmens in Höhe von 25,6 Mio. € gestellt.
Die GELSENWASSER AG ist als Schuldner aus einem langjährigen Nutzungsvertrag gegenüber einem Beteiligungsunternehmen zur Leistungsabnahme und Zahlung verpflichtet. Das Beteiligungsunternehmen hat durch einen teilweisen Verkauf der künftig entstehenden Forderungen aus diesem Nutzungsvertrag seinen Finanzierungsbedarf gedeckt. Zur Sicherstellung des Finanzierungsbedarfs ist die GELSENWASSER AG in dem Forderungsverkaufsvertrag gegenüber den finanzierenden Banken feste Zahlungsverpflichtungen eingegangen. Die festen Zahlungsverpflichtungen aus dem Forderungsverkauf können die von der tatsächlichen Leistungsabnahme abhängigen Verpflichtungen aus dem Nutzungsvertrag überschreiten. Sie belaufen sich entsprechend dem Volumen der bis zum Stichtag verkauften Forderungen auf 26,4 Mio. €.
Zur Besicherung von Bankverbindlichkeiten der Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG (TGE) hat die GELSENWASSER AG ihre Geschäftsanteile in Höhe von 1,2 Mio. € zuzüglich ihrer Gewinnansprüche gegenüber der TGE verpfändet. Diese Stellung von Sicherheiten erfolgte gemeinsam mit den anderen TGE-Gesellschaftern und ist neben der erfolgten Leistung von Kommanditeinlagen ein Bestandteil der Projektfinanzierung.
Darüber hinaus hat Gelsenwasser im Rahmen der Beteiligung an einem Stadtwerk in den neuen Bundesländern eine Rückbürgschaft für den von der Gemeinde verbürgten Investitionskredit in Höhe von 0,9 Mio. € übernommen und sich darüber hinaus für die Laufzeit weiterer Darlehen verpflichtet, ihr Beteiligungsverhältnis beizubehalten.
Im Rahmen der Abspaltung des Gasnetzbereichs auf die GELSENWASSER Energienetze GmbH zum 1. Januar 2009 wurden die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Unternehmenseinheit "Gasversorgungsnetze" und die Pensionsanwartschaften der übergegangenen Arbeitnehmer übertragen. Gemäß § 133 UmwG haftet die GELSENWASSER AG gesamtschuldnerisch für die vor der Wirksamkeit der Spaltung begründeten Verbindlichkeiten und Versorgungsverpflichtungen begrenzt auf fünf bzw. zehn Jahre.
Es ist nicht zu erwarten, dass aus den Haftungsverhältnissen wesentliche tatsächliche Verbindlichkeiten entstehen werden. Die Gründe für diese Einschätzung liegen sowohl in den in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen als auch in der erwarteten Geschäftsentwicklung.
Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG
Es bestanden folgende Dienstleistungsgeschäfte (kaufmännische und technische) größeren Umfangs außerhalb der Energie- und Wasserversorgung mit verbundenen und assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen, die nicht lediglich von untergeordneter Bedeutung sind:
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| in Mio € | Ertrag | Aufwand |
|---|---|---|
| GELSENWASSER Energienetze GmbH | 17,4 | 2,3 |
| Wassergewinnung Essen GmbH | 6,2 | 0,2 |
| GSW Wasser-plus GmbH | 4,9 | - |
| Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH | 4,6 | - |
| Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH | 3,7 | - |
| Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG | 3,3 | - |
| Wasserwerke Westfalen GmbH | 3,1 | 0,2 |
| WESTFALICA GmbH | 2,7 | - |
| hertenwasser GmbH | 2,6 | 3,0 |
| NGW GmbH | 1,9 | - |
| KGE - Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe GmbH & Co. KG | 1,4 | - |
| AWS GmbH | 1,1 | 0,5 |
| WBDU Wasserbeschaffungsgesellschaft Duisburg mbH | 1,1 | |
| Westfälische Wasser- und Umweltanalytik GmbH | 0,5 | 3,0 |
Honorare für den Jahresabschlussprüfer
Für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses durch den Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, hat die GELSENWASSER AG im Berichtsjahr Aufwendungen von 195 T€ erfasst. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr für andere Bestätigungsleistungen 11 T€ (i. W. für die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung) und für sonstige Leistungen 66 T€ (i. W. für Beratungsleistungen bei der Einführung neuer Rechnungslegungsstandards nach IFRS und für die Überprüfung des SAP-Berechtigungskonzepts) ergebniswirksam berücksichtigt.
Deutscher Corporate Governance Kodex
Aufsichtsrat und Vorstand der GELSENWASSER AG haben sich im Berichtsjahr erneut mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Der Wortlaut der aktuellen Erklärung nach § 161 AktG vom 29. November 2017 kann im Internet unter der Adresse www.gelsenwasser.de/unternehmen/investoren/corporate-governance/ abgerufen werden.
Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands
(a) Gesamtbezüge des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung von 4.000 €. Darüber hinaus erhalten sie 32 ct pro 1.000 € des sich aus dem Konzernabschluss ergebenden Ergebnisses vor Ertragsteuern. Ergebnisanteile über 80.000.000 € bleiben dabei unberücksichtigt.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, jeder Stellvertreter das Eineinhalbfache der vorgenannten Beträge. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit geringere Vergütung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem den Ersatz ihrer Auslagen.
Für das Geschäftsjahr 2017 betragen die Bezüge des Aufsichtsrats:
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| in € | Feste Vergütung | Variable Vergütung | Auslagen- ersatz | Insgesamt |
|---|---|---|---|---|
| Rainer Althans | 6.000,00 | 38.400,00 | 400,00 | 44.800,00 |
| Frank Baranowski | 4.000,00 | 25.600,00 | 300,00 | 29.900,00 |
| Thomas Eiskirch | 3.309,59 | 21.181,37 | 100,00 | 24.590,96 |
| Klaus Franz | 4.000,00 | 25.600,00 | 400,00 | 30.000,00 |
| Christiane Hölz | 4.000,00 | 25.600,00 | 600,00 | 30.200,00 |
| Thomas Kaminski | 4.000,00 | 25.600,00 | 400,00 | 30.000,00 |
| Manfred Kossack | 4.000,00 | 25.600,00 | 200,00 | 29.800,00 |
| Stefan Kurpanek | 4.000,00 | 25.600,00 | 600,00 | 30.200,00 |
| Guntram Pehlke | 6.000,00 | 38.400,00 | 600,00 | 45.000,00 |
| Andreas Sticklies | 4.000,00 | 25.600,00 | 400,00 | 30.000,00 |
| Jörg Stüdemann | 4.000,00 | 25.600,00 | 200,00 | 29.800,00 |
| Frank Thiel | 6.345,21 | 40.609,32 | 600,00 | 47.554,53 |
| Michael Townsend | 2.345,21 | 15.009,32 | 300,00 | 17.654,53 |
| 56.000,01 | 358.400,01 | 5.100,00 | 419.500,02 |
(b) Gesamtbezüge des Vorstands
Mit Herrn Henning R. Deters und Herrn Dr. Dirk Waider sind neben einem festen Grundgehalt eine einjährige erfolgsabhängige Vergütung, deren Basis das jährliche Ergebnis vor Ertragsteuern des Gelsenwasser-Konzerns darstellt, eine ebenfalls einjährige erfolgsabhängige Vergütung, deren Höhe im Ermessen des Aufsichtsrats liegt, und eine mehrjährige erfolgsabhängige Vergütung, deren Höhe sich nach dem Grad der Zielerreichung über einen Drei-Jahres-Zeitraum bemisst, vereinbart. Ziel dabei ist die Einhaltung vereinbarter Größenordnungen der Kennzahl ROCE (Return on Capital Employed).
Darüber hinaus enthält die Vergütung der Vorstandsmitglieder Sach- und sonstige Bezüge, die im Wesentlichen aus den nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werten für Dienstwagennutzung und Versicherungsprämien bestehen. Hinzu kommen Mandatseinkünfte für die Tätigkeit in Aufsichtsräten und ähnlichen Gremien in Unternehmen der Gelsenwasser-Gruppe.
Für das Geschäftsjahr 2017 betragen die Bezüge des Vorstands:
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| in € | Henning R. Deters | Dr.-Ing. Dirk Waider | Insgesamt |
|---|---|---|---|
| Erfolgsunabhängige Vergütung (Grundgehalt) | 405.000,00 | 270.000,00 | 675.000,00 |
| Erfolgsabhängige Vergütung | |||
| - auf Basis Jahresergebnis | 125.281,25 | 83.520,83 | 208.802,08 |
| - nach Ermessen | 50.000,00 | 40.000,00 | 90.000,00 |
| - mit Mehrjahresbezug | 166.500,00 | 109.375,00 | 275.875,00 |
| Sach- und sonstige Bezüge | 18.801,16 | 31.847,04 | 50.648,20 |
| Mandatseinkünfte | 11.170,00 | 6.696,50 | 17.866,50 |
| 776.752,41 | 541.439,37 | 1.318.191,78 |
Des Weiteren bestehen Pensionszusagen, die den Vorstandsmitgliedern einen Anspruch auf lebenslange Ruhegeld- und Witwenversorgung einräumen.
Herrn Deters ist mit Vollendung des 62. Lebensjahres ein Ruhegehalt in Höhe von 70 % des Grundgehalts zugesagt. Für den Todesfall oder im Fall krankheitsbedingten Ausscheidens ist ein Ruhegehalt zugesagt, das 32 % des Grundgehalts beträgt und mit Vollendung eines jeden Dienstjahres um 2 % der ruhegehaltsfähigen Vergütung steigt. Herrn Dr. Waider, dessen Pensionsansprüche aus der Vorbeschäftigung im Unternehmen getrennt erhalten bleiben, ist mit Erreichen des 65. Lebensjahres oder für den Fall der Invalidität eine betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Pensionszusage erteilt, für die eine Rückstellung gebildet wird. Grundlage ist ein jährlicher Beitrag in Höhe von 30 % des Grundgehalts.
Die Anwartschaft auf Witwenrente beträgt im Falle von Herrn Deters 55 % und bei Herrn Dr. Waider 60 % des Ruhegelds; im Todesfall während der Laufzeit des Anstellungsvertrags werden für den Sterbemonat und die folgenden sechs Monate die vollen Bezüge an die Witwen gezahlt.
Für den Fall der Beendigung ihres Anstellungsvertrags sind mit Herrn Deters und mit Herrn Dr. Waider Übergangsbezüge in Höhe von 50 % ihres Grundgehalts bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres vereinbart.
Für die erteilten Pensionszusagen beläuft sich der Barwert der Pensionsverpflichtung zum 31. Dezember 2017 bei Herrn Deters auf 1.867.580 € (Vorjahr: 1.359.375 €) und bei Herrn Dr. Waider auf 692.378 € (Vorjahr: 464.660 €), wobei der Ermittlung jeweils ein Rechnungszins von 3,68 % (Vorjahr: 4,01 %) zugrunde liegt.
Gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern und deren Hinterbliebenen bestehen Pensionsverpflichtungen im Barwert von insgesamt 18.987.330 € (Vorjahr: 18.437.422 €). Der Ermittlung liegt ein Rechnungszins von 3,68 % (Vorjahr: 4,01 %) zugrunde. Die Bezüge betrugen 1.483.167,78 € (Vorjahr: 1.503.180,98 €).
Anteilsbesit z
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| Anteile am Kapital | Eigenkapital | Ergebnis | ||
|---|---|---|---|---|
| unmittelbar % |
mittelbar % |
T€ | T€ | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Verbundene Unternehmen | ||||
| Abwassergesellschaft Gelsenkirchen mbH, Gelsenkirchen | 51 | 24.868 | 4.168 | |
| AWS GmbH, Gelsenkirchen | 100 | 4.192 | 762 | |
| Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, *1) Bitterfeld-Wolfen | 94 | 21.788 | - | |
| energiehoch3 GmbH, Hamburg | 100 | 1.390 | -775 | |
| Entsorgungsgesellschaft mbH Neues Land, Calvörde | 60 | 345 | 13 | |
| Gasversorgung Zehdenick GmbH, Zehdenick | 74,9 | 1.585 | 247 | |
| GELSENWASSER 1. Beteiligungs-GmbH, 1) Gelsenkirchen | 100 | 26 | - | |
| GELSENWASSER 5. Projektbeteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg | 100 | 1.314 | -10 | |
| GELSENWASSER 6. Projektbeteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg | 100 | 24 | -1 | |
| GELSENWASSER 8. Projektbeteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg | 100 | 24 | -1 | |
| GELSENWASSER Dresden GmbH, * Dresden | 100 | 80.741 | 5.160 | |
| GELSENWASSER Energienetze 5. Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg | 100 | 24 | -1 | |
| GELSENWASSER Energienetze 6. Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg | 100 | 24 | -1 | |
| GELSENWASSER Energienetze 7. Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg | 100 | 24 | -1 | |
| GELSENWASSER Energienetze GmbH,* 1) Gelsenkirchen | 100 | 76.694 | - | |
| GELSENWASSER Entwicklungsgesellschaft Dresden mbH, Dresden | 100 | 28 | 3 | |
| GELSENWASSER Magdeburg GmbH, *1) Magdeburg | 100 | 63.134 | - | |
| GELSENWASSER Polska GmbH, Hamburg | 100 | 22 | -2 | |
| GELSENWASSER Projektgesellschaft mbH, Hamburg | 100 | 5.301 | -4 | |
| GELSENWASSER Service GmbH, Hamburg | 100 | 3.263 | 241 | |
| GELSENWASSER Stadtwerkedienst- leistungs-GmbH, * Hamburg | 100 | 60.377 | 2.934 | |
| GELSENWASSER-Stiftung gGmbH, Gelsenkirchen | 100 | 139 | 114 | |
| Havelstrom Zehdenick GmbH, Zehdenick | 51 | 2.285 | 267 | |
| Klärschlammrecyclinggesellschaft Niederrhein mbH, Emmerich am Rhein | 100 | 22 | -2 | |
| NGW GmbH, *1) Duisburg | 100 | 3.010 | - | |
| Stadtwerke Zehdenick GmbH, Zehdenick | 74,9 | 6.046 | 924 | |
| Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH, *1) Rheda-Wiedenbrück | 100 | 10.743 | - | |
| WESTFALICA GmbH, *1)Bad Oeynhausen | 100 | 6.000 | - | |
| Westfälische Wasser- und Umweltanalytik GmbH, Gelsenkirchen | 60 | 1.431 | 890 | |
| 2. Assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen | ||||
| Brauco Rohr- und Umweltservice GmbH & Co. Dienstleistungen KG, 3) Berlin | 25,1 | 890 | 1.462 | |
| Brauco Rohr- und Umweltservice GmbH, 3) Berlin | 25,1 | 86 | 3 | |
| Brauco Rohr- und Umweltservice Ruhr GmbH, 3) Bochum | 20 | 0 | -665 | |
| CHEVAK Cheb, a.s., Cheb, Tschechien | 28,2 | 64.266 | 1.769 | |
| eBZ GmbH, 4)Bielefeld | 37,5 | 0 | -1.074 | |
| Energiepark Styrumer Ruhrbogen GmbH, Mülheim an der Ruhr | 49,9 | 25 | - | |
| Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG, Viersen | 50 | 3.109 | 3.654 | |
| Erdgasversorgung Schwalmtal Verwaltungs- GmbH, Viersen | 50 | 37 | 1 | |
| Erwitte Netz-Verwaltungsgesellschaft mbH, Erwitte | 49 | 24 | -1 | |
| Espelkamp Netz-Verwaltungsgesellschaft mbH, Espelkamp | 49 | 25 | - | |
| Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH, Höxter | 50 | 4.685 | 750 | |
| Gasnetz Bad Oeynhausen GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen | 49 | 5.966 | 1.275 | |
| Gasnetz Löhne GmbH & Co. KG, Löhne | 49 | 4.970 | 790 | |
| GELSENWASSER 3. Projekt- beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg | 39 | 23 | - | |
| Gemeindewerke Finnentrop GmbH, Finnentrop | 49 | 10.680 | 158 | |
| Gemeindewerke Hünxe GmbH, Hünxe | 49 | 4.336 | 383 | |
| GENREO - Gesellschaft zur Nutzung regenerativer Energien in Olfen mbH, Olfen | 50 | 461 | -19 | |
| GKW-Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld- Wolfen GmbH, Bitterfeld-Wolfen | 66 | 33.410 | 243 | |
| GSW Wasser-plus GmbH, Kamen | 50 | 2.558 | 337 | |
| GWM - Gesellschaft zur Weiterver-wendung von Mineralstoffen mbH, 2) Unna | 50 | 110 | - | |
| Hansewasser Ver- und Entsorgungs-GmbH, Bremen | 49 | 56.816 | 10.496 | |
| hertenwasser GmbH, Herten | 50 | 258 | 58 | |
| Infrastrukturgesellschaft Bitterfeld-Wolfen (ISG) mbH, Bitterfeld-Wolfen | 49 | 26 | - | |
| KGBE - Kommunale Gasspeicher Beteiligungsgesellschaft Epe mbH, Gronau | 25 | 35 | 1 | |
| KGE - Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KG, Gronau | 25 | 33.500 | 6.165 | |
| KMS KRASLICKÁ MĔSTSKÁ SPOLEČNOST s.r.o., Kraslice, Tschechien | 50 | 3.169 | 101 | |
| MN Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG, Lüdinghausen | 49 | 52.948 | 4.175 | |
| Nahwärme Bad Oeynhausen-Löhne GmbH, Bad Oeynhausen | 26 | 3.060 | 47 | |
| Netzgesellschaft Erwitte mbH & Co. KG, Erwitte | 49 | 37 | -13 | |
| Netzgesellschaft Espelkamp mbH & Co. KG, Espelkamp | 49 | 31 | -19 | |
| Netzgesellschaft Rehburg-Loccum mbH & Co. KG, 2) Rehburg-Loccum | 49 | 100 | - | |
| niceTaget GmbH, Gelsenkirchen | 50 | 154 | -871 | |
| NiersGasNetze GmbH & Co. KG, Kevelaer | 49 | 5.532 | 250 | |
| NiersGasNetze Verwaltungs-GmbH, Kevelaer | 49 | 24 | 1 | |
| NSG Netzservicegesellschaft Niederrhein mbH, Wesel | 50 | 5 | -347 | |
| PD energy GmbH, Bitterfeld-Wolfen | 50 | 12.487 | 1.818 | |
| Przedsiębiorstwo Wodociągów i Kanalizacji w Głogowie sp. z o.o., Głogów, Polen | 46 | 23.981 | 1.154 | |
| PVU Prignitzer Energie- und Wasserversorgungsunternehmen GmbH, Perleberg | 50 | 7.248 | 1.081 | |
| Stadtentwässerung Dresden GmbH, Dresden | 49 | 115.128 | 12.296 | |
| Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal, Stendal | 37,5 | 21.550 | 4.953 | |
| Stadtwerke Burg GmbH, Burg | 49 | 10.532 | 2.696 | |
| Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH, Castrop-Rauxel | 49,9 | 407 | - | |
| Stadtwerke Delitzsch GmbH, Delitzsch | 30,5 | 15.595 | 2.884 | |
| Stadtwerke Eilenburg GmbH, Eilenburg | 40,7 | 8.926 | 790 | |
| Stadtwerke Geseke GmbH (vormals VGW Projektgesellschaft mbH), Geseke | 49 | 9.698 | 491 | |
| Stadtwerke Haltern am See GmbH, Haltern | 25,1 | 16.132 | 1.432 | |
| Stadtwerke Holzminden GmbH, Holzminden | 24,9 | 3.997 | 283 | |
| Stadtwerke Kaarst GmbH, Kaarst | 49 | 6.307 | 1.350 | |
| Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG, Kalkar | 49 | 3.603 | 563 | |
| Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar | 49 | 37 | 1 | |
| Stadtwerke Weißenfels GmbH, Weißenfels | 24,5 | 24.825 | 4.981 | |
| Stadtwerke Wesel GmbH, 1) Wesel | 20 | 14.675 | - | |
| Stadtwerke Zeitz GmbH, Zeitz | 24,5 | 21.379 | 3.645 | |
| Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH, Emmerich am Rhein | 49,9 | 1.188 | 1.088 | |
| TEREA Cheb s.r.o., Cheb, Tschechien | 50 | 9.265 | 828 | |
| Wassergewinnung Essen GmbH, Essen | 50 | 1.996 | 20 | |
| Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG, Herne | 50 | 16.536 | 4.468 | |
| Wasserversorgung Herne Verwaltungs- GmbH, Herne | 50 | 39 | 1 | |
| Wasserversorgung Voerde GmbH, Voerde | 50 | 4.834 | 430 | |
| Wasserwerke Westfalen GmbH, * Dortmund | 50 | 20.895 | 1.091 | |
| Wasserwirtschaft Leidersbach GmbH,Leidersbach | 50 | 314 | 49 | |
| WBDU Wasserbeschaffungsgesellschaft Duisburg mbH, Duisburg | 50 | 563 | 63 | |
| Windpark Hünxer Heide GmbH, 2)Hünxe | 33,3 | 30 | - | |
| WMR Wasserbeschaffung und Energie- erzeugung Mittlere Ruhr GmbH (vormals Wasserbeschaffung Mittlere Ruhr GmbH), Bochum | 50 | 5.572 | 254 | |
| WVE Wasserversorgungs- und - entsorgungsgesellschaft mbH, Schriesheim | 24,5 | 11.985 | - | |
| 3. Sonstige Beteiligungsunternehmen | ||||
| IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung gGmbH, Mülheim an der Ruhr | 5,1 | 901 | 11 | |
| Stadtwerke Göttingen AG, 1) Göttingen | 1 | 50.523 | 481 | |
| Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG, Magdeburg | 19,3 | 218.663 | 57.324 | |
| Städtische Werke Magdeburg Verwaltungs- GmbH, Magdeburg | 19,3 | 44 | 3 | |
| Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG, Aachen | 8,7 | 23.906 | 3.009 |
1) Gewinnabführungsvertrag
2) Gründung in 2017, Jahresabschluss liegt noch nicht vor
3) Abweichendes Geschäftsjahr 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017
4) Abweichendes Geschäftsjahr 1. Juni 2016 bis 31. Mai 2017
Den Angaben der mit * gekennzeichneten Unternehmen liegen die Abschlüsse zum 31. Dezember 2017, allen anderen Unternehmen die Abschlüsse zum 31. Dezember 2016 zugrunde.
Eigenkapital und Ergebnis der ausländischen Unternehmen wurden mit folgenden Stichtags- bzw. Durchschnittskursen umgerechnet:
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| Durchschnittskurse | Stichtagskurse | |||
|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2016 | 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1 € entspricht | ||||
| Tschechische Krone | 26,33 | 27,03 | 25,54 | 27,02 |
| Polnischer Zloty | 4,26 | 4,36 | 4,18 | 4,41 |
Aufsichtsrat und Vorstand
Angegeben sind die Mandate, die die Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2017 innehatten.
a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
* Vertreter der Arbeitnehmer
Mitglieder des Aufsichtsrats
Frank Thiel
Castrop-Rauxel
Vorsitzender seit 1. Juni 2017
Mitglied bis 31. Mai 2017
Mitglied der Geschäftsführung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH
b) rku.it GmbH
Stadtwerke Bochum Netz GmbH
VBW Bauen und Wohnen GmbH (ab 13. Juli 2017; Vorsitzender seit 28. Juli 2017)
Thomas Eiskirch
Bochum
Vorsitzender bis 31. Mai 2017
Oberbürgermeister
a) BOGESTRA AG (Vorsitzender)
Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH
Holding für Versorgung und Verkehr Bochum GmbH (Vorsitzender)
Stadtwerke Bochum Holding GmbH (Vorsitzender)
b) Bochum-Gelsenkirchener Bahngesellschaft mbH (Vorsitzender)
Bochum Marketing GmbH (Vorsitzender)
Bochum Perspektive 2022 GmbH (Vorsitzender des Beirats)
EGR Projekt GmbH (Vorsitzender)
Emschergenossenschaft
evu zählwerk Abrechnungsgesellschaft mbH (Vorsitzender)
Freizeitzentrum Kemnade GmbH
Geothermiezentrum Bochum
KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft GmbH
Ruhrverband
Sparkasse Bochum (Vorsitzender des Verwaltungsrats)
Stadtwerke Bochum GmbH (Vorsitzender)
Stadtwerke Bochum Netz GmbH
Tierpark Bochum gGmbH (Vorsitzender)
Vereinigung kommunaler Anteilseigner der RWE
Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband
Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Bochum mbH (Vorsitzender)
Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH (Vorsitzender)
Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH (Vorsitzender)
WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbH (vormals
Wasserbeschaffung Mittlere Ruhr GmbH)
Guntram Pehlke
Dortmund
Stellvertretender Vorsitzender
Vorsitzender des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG
a) EDG Entsorgung Dortmund GmbH
EDG Holding GmbH
STEAG GmbH (Vorsitzender)
Westnetz GmbH
WV Energie AG
b) KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft GmbH
Rainer Althans *
Gelsenkirchen
Stellvertretender Vorsitzender
Freigestellter Vorsitzender des Betriebsrats der GELSENWASSER AG
Frank Baranowski
Gelsenkirchen
Oberbürgermeister
a) Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Emscher Lippe Energie GmbH
b) Emschergenossenschaft
Sparkasse Gelsenkirchen (Vorsitzender des Verwaltungsrats)
Klaus Franz
Bochum
Geschäftsführer fmsc GmbH
a) Holding für Versorgung und Verkehr GmbH (HVV)
Stadtwerke Bochum GmbH
Stadtwerke Bochum Holding GmbH
Stadtwerke Bochum Netz GmbH
b) GMVK Procurement GmbH
Skamol A/S (Dänemark)
Christiane Hölz
Düsseldorf
Landesgeschäftsführerin NRW der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.
Thomas Kaminski *
Gladbeck
Freigestellter stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats der GELSENWASSER AG
Manfred Kossack
Unna
Mitglied des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG
Mitglied der Geschäftsführung der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH
a) EDG Entsorgung Dortmund GmbH
EDG Holding GmbH
b) Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Wasserwerke Westfalen GmbH
Stefan Kurpanek *
Gelsenkirchen
Kaufmännischer Angestellter
Andreas Sticklies *
Gelsenkirchen
Rohrnetzmeister / Betriebstechniker
Jörg Stüdemann
Dortmund
Stadtdirektor und Stadtkämmerer
a) EDG Entsorgung Dortmund GmbH
EDG Holding GmbH
b) ecce GmbH (Vorsitzender des Kuratoriums)
Konzerthaus Dortmund GmbH
Technologiezentrum Dortmund GmbH
Michael Townsend
Bochum
Mitglied seit 1. Juni 2017
Stadtdirektor und Dezernent für Kultur, Bildung und Sport
b) ecce GmbH
Fernwärmeversorgung Universitäts-Wohnstadt Bochum GmbH
Schauspielhaus Bochum AöR
VfL Bochum-Stadioncenter GmbH
Vorstand
Henning R. Deters
Essen
Vorsitzender des Vorstands seit 2011
Unternehmensbereiche IT und Prozesse, Personal und Kaufmännisches, Recht, Unternehmensentwicklung, Unternehmenskommunikation, Vertrieb
a) EWE AG (ab 1. Mai 2017; 4. stellvertretender Vorsitzender)
Stadtwerke Göttingen AG
b) hertenwasser GmbH (Vorsitzender)
Stadtentwässerung Dresden GmbH (stellvertretender Vorsitzender)
Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG
Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal
(stellvertretender Vorsitzender)
Wasserwerke Westfalen GmbH
WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbH (vormals
Wasserbeschaffung Mittlere Ruhr GmbH) (stellvertretender Vorsitzender)
Dr.-Ing. Dirk Waider
Krefeld
Mitglied des Vorstands seit 2013
Unternehmensbereiche Abwasser, Energie- und Messtechnik, Verteilung Wasser, Wasserwerke
a) Abwassergesellschaft Gelsenkirchen mbH (Vorsitzender im Wechsel)
hanseWasser Bremen GmbH
Lippeverband (Mitglied des Verbandsrats)
Ruhrverband (stellvertretender Vorsitzender des Verbandsrats)
SEH Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG (stellvertretender Vorsitzender)
SEH Stadtentwässerung Herne Verwaltungs GmbH (stellvertretender Vorsitzender)
Stadtentwässerung Dresden GmbH
Stadtwerke Haltern am See GmbH (stellvertretender Vorsitzender)
Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG (Vorsitzender im Wechsel)
Wasserversorgung Herne Verwaltungs-GmbH (Vorsitzender im Wechsel)
Wasserwerke Westfalen GmbH (Vorsitzender im Wechsel)
Gewinnverwendung
Von dem Jahresergebnis für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 wird ein Betrag in Höhe von 76,1 Mio. € auf Grundlage des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags an die Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum, abgeführt. Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 4,0 Mio. € wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.
Nachtragsbericht
Nach dem Ende des Geschäftsjahres 2017 haben sich bisher keine Ereignisse ergeben, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GELSENWASSER AG ausgewirkt haben.
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Gelsenkirchen, 15. März 2018
GELSENWASSER AG
Der Vorstand
Henning R. Deters
Dr.-Ing. Dirk Waider
Entwicklung des Anlagevermögens
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2017 Mio. € |
Zugänge Mio. € |
Abgänge Mio. € |
Umbuchungen Mio. € |
Stand 31.12.2017 Mio. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | |||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 25,8 | 3,0 | 3,0 | 0,2 | 26,0 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0,2 | 0,7 | -0,2 | 0,7 | |
| 26,0 | 3,7 | 3,0 | - | 26,7 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1 Grundstücke | 22,2 | 22,2 | |||
| 2. Bauten | 222,3 | 1,6 | 0,9 | 0,3 | 223,3 |
| 3. Rohrnetz | 720,4 | 9,5 | 2,0 | 3,7 | 731,6 |
| 4. Maschinen | 93,6 | 2,2 | 0,5 | 0,2 | 95,5 |
| 5. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 53,7 | 2,7 | 4,0 | 0,0 | 52,4 |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 5,0 | 4,3 | 0,3 | -4,2 | 4,8 |
| 1.117,2 | 20,3 | 7,7 | - | 1.129,8 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 235,6 | 4,4 | 240,0 | ||
| 2. Beteiligungen | 100,8 | 6,0 | 106,8 | ||
| 3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältsnis besteht | - | 0,1 | 0,1 | ||
| 4. sonstige Ausleihungen | 3,1 | 0,3 | 0,4 | 3,0 | |
| 339,5 | 10,8 | 0,4 | - | 349,9 | |
| 1.482,7 | 34,8 | 11,1 | - | 1.506,4 |
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| Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2017 Mio. € |
Zugänge Mio. € |
Abgänge/ Zuschreibungen (Z) Mio. € |
Stand 31.12.2017 Mio. € |
||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | |||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 21,8 | 2,8 | 3,0 | 21,6 | |
| 2. Geleistete Anzahlungen | - | - | |||
| 21,8 | 2,8 | 3,0 | 21,6 | ||
| II. Sachanlagen | |||||
| 1 Grundstücke | 1,4 | 1,4 | |||
| 2. Bauten | 156,5 | 3,4 | 0,9 | 159,0 | |
| 3. Rohrnetz | 577,7 | 9,2 | 2,0 | 584,9 | |
| 4. Maschinen | 70,8 | 2,2 | 0,3 | 72,7 | |
| 5. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 41,5 | 2,6 | 3,8 | 40,3 | |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | - | - | |||
| 847,9 | 17,4 | 7,0 | 858,3 | ||
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 8,2 | 8,2 | |||
| 2. Beteiligungen | - | 2,1 | 2,1 | ||
| 3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältsnis besteht | - | - | |||
| 4. sonstige Ausleihungen | 0,9 | 0,1 | 0,1 | (Z) | 0,9 |
| 9,1 | 2,2 | 0,1 | 11,2 | ||
| 878,8 | 22,4 | 10,1 | 891,1 |
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| Buchwerte | Buchwerte | |
|---|---|---|
| Stand 31.12.2017 Mio. € |
Stand 31.12.2016 Mio. € |
|
| --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 4,4 | 4,0 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0,7 | 0,2 |
| 5,1 | 4,2 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1 Grundstücke | 20,8 | 20,8 |
| 2. Bauten | 64,3 | 65,8 |
| 3. Rohrnetz | 146,7 | 142,7 |
| 4. Maschinen | 22,8 | 22,8 |
| 5. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 12,1 | 12,2 |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 4,8 | 5,0 |
| 271,5 | 269,3 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 231,8 | 227,4 |
| 2. Beteiligungen | 104,7 | 100,8 |
| 3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältsnis besteht | 0,1 | |
| 4. sonstige Ausleihungen | 2,1 | 2,2 |
| 338,7 | 330,4 | |
| 615,3 | 603,9 |
Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GELSENWASSER AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Rückstellungen für langfristige Gasspeichernutzungsverträge
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
① Sachverhalt und Problemstellung
② Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
③ Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Rückstellungen für langfristige Gasspeichernutzungsverträge
① Im Jahresabschluss der GELSENWASSER AG zum 31. Dezember 2017 sind unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" Rückstellungen für Verpflichtungen aus langfristigen Gasspeichernutzungsverträgen in Höhe von € 41,8 Mio enthalten. Diese werden mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bilanziert, welcher auf den Bilanzstichtag abgezinst wird.
Die GELSENWASSER AG hat mit zwei Gasspeicherbetreibergesellschaften langfristige Nutzungsverträge über die Speicherung von Erdgas in Gasspeichern in Gronau-Epe abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklung der Marktpreise für Gasspeicherbündel gehen die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft davon aus, dass aus der Bewirtschaftung über die Vertragslaufzeit ein Verlust entstehen wird. Die gebildeten Rückstellungen beinhalten auf der Basis der vertraglichen Vereinbarungen, eines externen Gutachtens sowie externer und interner Kostenschätzungen den Verpflichtungsüberhang aus der Gegenüberstellung der vertraglich fixierten zukünftigen Gasspeichernutzungsentgelte und der voraussichtlich erzielbaren Marktpreise für Gasspeicherbündel.
Bei der Bewertung der Rückstellungen für abgeschlossene Gasspeichernutzungsverträge wurden sowohl die Differenz zwischen den Sommer- und Wintergaspreisen als auch ein permanentes Ein- und Ausspeisen von Gasmengen berücksichtigt. Der Verpflichtungsüberhang wird mit einem laufzeitadäquaten Diskontierungszinssatz abgezinst.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen zukünftiger erzielbarer Marktpreise für Gasspeicherbündel durch die gesetzlichen Vertreter abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrunde liegenden Komplexität der Bewertungsmodelle war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
② Im Rahmen unserer Prüfung haben wir insbesondere die Verlässlichkeit der verwendeten Datengrundlagen sowie die Angemessenheit der zukünftigen Marktpreise für Gasspeicherbündel und die Gasspeichernutzungsentgelte als Bewertungsgrundlagen für die Rückstellung für langfristige Gasspeichernutzungsverträge gewürdigt.
Wir haben die Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten zukünftigen Marktpreise für Gasspeicherbündel insbesondere durch Abgleich dieser Angaben mit der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Planungsrechnung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Die geplanten Mengen haben wir auf Basis der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Planungsrechnung beurteilt und die Angemessenheit der verwendeten Planungsgrundlage gewürdigt. In diesem Zusammenhang haben wir unter anderem die Konsistenz der Planungsannahmen und die Realisierbarkeit der geplanten Mengen und der zukünftigen Marktpreise für Gasspeicherbündel anhand weiterer Nachweise analysiert und in Gesprächen mit dem Management kritisch diskutiert und gewürdigt. Die Gasspeichernutzungsentgelte haben wir durch Einblick in die zugrunde liegenden Verträge geprüft.
Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Ansatz- und Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte Auswirkung auf das Jahresergebnis haben, haben wir die Angemessenheit der Rückstellungen für langfristige Gasspeichernutzungsverträge auch durch den Vergleich dieser Werte mit Vergangenheitswerten und den Nachvollzug der stetig angewendeten Berechnungsmethodik gewürdigt.
Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen zur Bewertung der Rückstellungen für langfristige Gasspeichernutzungsverträge nachvollziehen und uns von deren Angemessenheit überzeugen.
③ Die Angaben der Gesellschaft zu den Rückstellungen für langfristige Gasspeichernutzungsverträge sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und "Erläuterungen zur Bilanz" zu den Rückstellungen im Anhang enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
| • | die in Abschnitt 2.7.8 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB |
| • | den Corporate Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex |
| • | die in Abschnitt 2.6 des Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b Abs. 1 HGB und § 315b Abs. 1 HGB |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, geprüft.
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, in allen wesentlichen Belangen erfüllt.
Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend sowie im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlussesund des Lageberichts" weitergehend beschrieben.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet haben.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juni 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. Juni 2017 vom Aufsichtsratbeauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Abschlussprüfer der GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Hubert Ahlers.
Essen, den 16. März 2018
**PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Hubert Ahlers, Wirtschaftsprüfer
ppa. Michael Blöbaum, Wirtschaftsprüfer
Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach § 21 Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz (EntgTranspG)
Statistische Angaben GELSENWASSER AG (2016)
Durchschnittliche Gesamtzahl weiblicher Beschäftigter: 315,75
Durchschnittliche Gesamtzahl männlicher Beschäftigter: 867,16
Durchschnittliche Anzahl weiblicher Beschäftigter in Teilzeit: 124,92
Durchschnittliche Anzahl weiblicher Beschäftigter in Vollzeit: 190,83
Durchschnittliche Anzahl männlicher Beschäftigter in Teilzeit: 25,33
Durchschnittliche Anzahl männlicher Beschäftigter in Vollzeit: 841,83
Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und ihre Wirkung
Die GELSENWASSER AG bietet Mitarbeitenden eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Über 100 individuell zugeschnittene Teilzeitmodelle, die flexible Gestaltung der Arbeitszeit sowie die Einrichtung von Telearbeitsplätzen schaffen Flexibilität bei der individuellen Planung der Lebensarbeitszeit. Zusätzlich reserviert das Unternehmen Betreuungsplätze im Kinderhaus Rasselbande; eine Spontanbetreuung bei kurzfristigen Engpässen ist ebenfalls vor Ort eingerichtet. Blockteilzeiten und Langzeitkonten ermöglichen darüber hinaus Raum für die Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Weiterbildung und weitere Aktivitäten.
Die Begleitung und aktive Förderung lebenslangen Lernens ist bei Gelsenwasser ein weiterer Ausdruck intensiver und kontinuierlicher Personalarbeit. Im Rahmen von strukturierten Mitarbeiter- und Personalplanungsgesprächen werden mindestens einmal jährlich Entwicklungsperspektiven und Förderungsmöglichkeiten für alle Mitarbeitenden besprochen. So unterstützt Gelsenwasser das lebenslange Lernen der Belegschaft und sichert gleichzeitig fachliche und überfachliche Kompetenzen im Unternehmen - getragen von der Überzeugung, nur so langfristig wettbewerbsfähig und erfolgreich am Markt agieren zu können.
Unabhängig von Geschlecht, Lebenslauf, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität erfahren alle Mitarbeitenden Wertschätzung und Anerkennung. Vielfalt ist gewollt und gelebt.
Mit dem Ziel, einen vorurteilsfreien Umgang unter den Kollegen im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes weiter zu fördern, wurden Vorgesetztenschulungen durchgeführt und Mitarbeitende umfassend informiert. In diesem Zusammenhang sind neben den Vorgesetzten zwei Mitarbeitende aus der Personalabteilung als Ansprechpartner bei unzulässig empfundener Benachteiligung benannt.
Mitarbeiterbefragungen belegen den positiven Einfluss aller Maßnahmen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Förderung der Gleichstellung.
Maßnahmen zur Förderung der Entgeltgleichheit
Angemessene und faire Gehälter sind für Gelsenwasser selbstverständlich. Ein modernes und transparentes Vergütungssystem auf Basis des bestehenden Tarifvertrags des Arbeitgeberverbands für Gas-, Wasser- und Elektrizitätsunternehmungen e.V. wird diesem Anspruch gerecht, indem die Eingruppierung in eine Vergütungsgruppe nach der ausgeübten Tätigkeit erfolgt. Zusätzlich sind in Betriebsvereinbarungen weitere soziale Zusatzvereinbarungen geregelt. Diese gelten grundsätzlich für alle Mitarbeitenden. Lediglich einzelne Kollektivvereinbarungen sind abhängig vom Eintrittsdatum der Mitarbeitenden oder ihrer Betriebszugehörigkeit.
Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB in dem zusammengefassten Lagebericht der GELSENWASSER AG und des Gelsenwasser-Konzerns für das Geschäftsjahr 2017
Der Vorstand hat in dem zusammengefassten Lagebericht der GELSENWASSER AG und des Gelsenwasser-Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 Angaben nach §§ 289a, 315a HGB gemacht und erläutert diese wie folgt:
Das gezeichnete Kapital in Höhe von 103.125.000 € ist eingeteilt in 3.437.500 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stammaktien (Stückaktien), die jeweils die gleichen Rechte und Pflichten gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die mit den Aktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
An der GELSENWASSER AG ist die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, Bochum, Deutschland, ein paritätisches Beteiligungsunternehmen der Stadtwerke Bochum Beteiligungsgesellschaft mbH und der Dortmunder Stadtwerke AG, über die Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum, Deutschland, zum 31. Dezember 2017 mit 3.194.600 Aktien, entsprechend einem Anteil von 92,93 % des Grundkapitals und der Stimmrechte, beteiligt.
Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften in den §§ 84, 85 AktG. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands liegt in der Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Dieser bestellt die Vorstandsmitglieder für eine maximale Amtszeit von fünf Jahren. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit jeweils für höchstens fünf Jahre ist - vorbehaltlich § 84 Abs. 1 Satz 3 AktG - zulässig. Ergänzend bestimmt § 7 der Satzung, dass der Vorstand aus zwei oder mehreren Personen besteht und die Zahl der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat bestimmt wird.
Mit beiden Vorstandsmitgliedern ist eine Change-of-Control-Klausel vereinbart, die ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe von maximal 1.000.000 € für Herrn Deters bzw. 650.000 € für Herrn Dr. Waider.
Satzungsänderungen erfolgen durch Beschlussfassung der Hauptversammlung nach den §§ 179, 133 AktG. § 23 der Satzung senkt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die gesetzlichen Mehrheitserfordernisse ab. Der Aufsichtsrat ist nach § 17 der Satzung zu Satzungsänderungen ermächtigt, die nur die Fassung betreffen.
Für die Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit Aktien auszugeben oder zurückzukaufen, gelten die aktienrechtlichen Bestimmungen (§§ 71 Abs. 1, 202 ff. AktG). Hauptversammlungsbeschlüsse, die den Vorstand zur Ausgabe oder zum Rückkauf von Aktien ermächtigen, liegen nicht vor.
Bei den dargestellten Regelungen handelt es sich um solche, die der Gesetzeslage entsprechen und bei vergleichbaren börsennotierten Unternehmen üblich sind. Sie dienen nicht dem Zweck der Erschwerung etwaiger Übernahmeversuche.
Gelsenkirchen, 22. März 2018
GELSENWASSER AG
Der Vorstand
Henning R. Deters
Dr.-Ing. Dirk Waider
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat stand im Berichtsjahr in ständigem Kontakt mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Führung des Unternehmens regelmäßig beraten sowie die Geschäftsführung überwacht. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in mündlichen und schriftlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen zur Unternehmensplanung, zur strategischen Ausrichtung und Entwicklung, zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Unternehmens einschließlich der Risiken, des Risikomanagements und der Compliance. In regelmäßigen Sitzungen wurden anhand der Berichte des Vorstands alle Geschäftsvorgänge, die nach Gesetz und Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, sowie wesentliche Angelegenheiten, die die Entwicklung der GELSENWASSER AG und der Konzerngesellschaften betrafen, gemeinsam mit dem Vorstand eingehend behandelt. Darüber hinaus wurde der Vorsitzende des Aufsichtsrats auch zwischen den Sitzungen vom Vorstand über alle sonstigen wichtigen Geschäftsvorfälle unverzüglich informiert.
Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2017 zu vier Sitzungen zusammengetreten. Die Arbeit des Aufsichtsrats wird unterstützt durch drei von ihm eingerichtete Ausschüsse, die Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats vorbereiten bzw. im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auch anstelle des Aufsichtsrats beschließen. Das Präsidium hat insbesondere zur Vorbereitung der Plenumssitzungen dreimal getagt. Der Prüfungsausschuss hat zweimal getagt. Der Nominierungsausschuss ist im Berichtsjahr nicht zusammengetreten. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichteten dem Plenum regelmäßig über die Arbeit ihrer Ausschüsse. Zwei Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen an der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats teil. Ein Mitglied des Aufsichtsrats nahm an einer Aufsichtsratssitzung wegen eines möglichen Interessenkonflikts zeitweilig nicht teil. Weitere (mögliche) Interessenkonflikte traten im Berichtsjahr nicht auf. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden und hat, soweit erforderlich, seine Zustimmung erteilt. Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat lagen auf der Änderung allgemeiner wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen für das Geschäft der GELSENWASSER AG, laufenden Akquisitionen neuer Unternehmensbeteiligungen als weiterhin zentraler Bestandteil der Gelsenwasser-Strategie, Bieterprozessen sowie der Umsetzung neuer rechtlicher Vorgaben für persönliche Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat hat darüber beraten, welche wesentlichen allgemeinen Belastungen auf die Geschäftsentwicklung in den nächsten Jahren zukommen:
Es ergibt sich nach wie vor - wie bei vergleichbaren Unternehmen - eine ganz erhebliche Belastung aus den gestiegenen Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung.
Angesichts der schwierigen Situation auf dem Speichermarkt hat das Unternehmen Untersuchungen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Speicherbetriebs mit seinen Partnern angestellt.
Der Ausschreibungswettbewerb bei Energienetzen und der parallele Trend zur (Re-)Kommunalisierung führt unverändert dazu, dass vermehrt mit den Standortgemeinden gemeinsame Netzgesellschaften gegründet werden. Ein ähnlicher Trend zeichnet sich auch bei den Ortsnetzen zur Wasserverteilung ab.
Über gesetzliche Änderungen wie die Novelle des Düngegesetzes und der Düngeverordnung bzw. ihre Auswirkungen auf Gelsenwasser, ist der Aufsichtsrat ausführlich informiert worden. Gleiches gilt für die durch diese Neuregelungen ausgelösten Projekte im Zusammenhang mit der Verwertung von Klärschlamm aus der Abwasserreinigung.
Der Aufsichtsrat hat zur Kenntnis genommen, dass der Bundesgerichtshof die Rahmenbedingungen für Auskunftsansprüche der Presse gegen gemischtwirtschaftliche Unternehmen präzisiert und Gelsenwasser das dem Verfahren zugrundeliegende Auskunftsersuchen entsprechend beantwortet hat.
Im Aufsichtsrat wurde über die Aktivitäten der Kartellbehörden zur Überprüfung von Endverbraucherpreisen für Wasserversorgung und die damit einhergehende Abfrage der Wasserbezugspreise seitens der Vorlieferanten gesprochen.
Im Aufsichtsrat wurde sowohl über den Fortschritt der Windenergieprojekte kontinuierlich berichtet als auch über die Auswirkungen der im Koalitionsvertrag NRW aus dem Sommer 2017 bekundeten Absichten der neuen Landesregierung, größere Abstände zur Wohnbebauung vorzuschreiben.
Über den Beitritt der Energiehandelsgesellschaft West mbH (ehw) zur Beschaffungskooperation Gas sowie der Kooperation zwischen Gelsenwasser und ehw im Bereich des Stromhandels und den damit einhergehenden erheblichen Anstieg der Bilanzsumme des Unternehmens wurde der Aufsichtsrat informiert.
Der Aufsichtsrat ist über die Erweiterung des Spektrums im Beteiligungsbereich um die Geschäftsbereiche IT und Telekommunikation durch die Übernahme von 25,1 % der Geschäftsanteile an der GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH informiert worden.
Im Aufsichtsrat ist ausführlich über die Abgabe eines verbindlichen Angebots zum Kauf einer Beteiligung im Fernwärmebereich diskutiert worden.
Der Aufsichtsrat hat der Beteiligung an der Stadtwerke Eilenburg GmbH zugestimmt.
Der Aufsichtsrat hat zugestimmt, dass die GELSENWASSER AG in zwei Schritten Geschäftsanteile in Höhe von 5,9 % an der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH erwirbt.
Der Aufsichtsrat ist über den Vergleich mit Aqualter als unterlegenem Bieter beim Verkauf der französischen Wassergesellschaft NES im Jahr 2015 unterrichtet worden. Das Klageverfahren mit SUEZ als Käufer der Gesellschaft läuft weiter.
Zur Umsetzung der erneut geänderten Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) hat der Aufsichtsrat sich ein Kompetenzprofil als Teil der "Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats" gegeben. In diesem Zusammenhang wurden auch die Veröffentlichung der Grundzüge des Compliance Management Systems und der Corporate Social Responsibility-Bericht beraten.
Weiter hat der Aufsichtsrat einen Beschluss über die Neufestlegung der Zielgrößen für die Frauenquote im Aufsichtsrat und im Vorstand der GELSENWASSER AG und eine Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022 gefasst.
Der Vorstand ist seinen Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat im Berichtsjahr vollumfänglich nachgekommen. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen zur Überwachung und zur frühzeitigen Erkennung von Risiken in geeigneter Form getroffen hat. Er hat die darauf basierenden regelmäßigen Analysen einer eigenen Beurteilung unterzogen.
Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss und Konzernabschluss der GELSENWASSER AG sowie der zusammengefasste Lage- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich des Überwachungssystems gemäß § 91 Abs. 2 AktG sind von der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Abschlüsse, der Lagebericht sowie die Prüfungsberichte sind allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig übersandt worden. Die Vorlagen sind zunächst vom Prüfungsausschuss in Gegenwart des Abschlussprüfers und abschließend vom Aufsichtsrat, wiederum zusammen mit dem Abschlussprüfer, ausführlich besprochen worden. Der Abschlussprüfer berichtete über die Ergebnisse seiner Prüfung insgesamt und die einzelnen Prüfungsschwerpunkte, insbesondere zu der Frage, ob wesentliche Schwächen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess vorliegen. Dies ist nicht der Fall. Es haben sich auch keine sonstigen Beanstandungen ergeben. Der Abschlussprüfer informierte darüber, dass keine Umstände vorliegen, die seine Befangenheit besorgen lassen.
Der Aufsichtsrat hat den zusammengefassten Lagebericht sowie die Jahresabschlüsse der GELSENWASSER AG und des Konzerns unter Berücksichtigung des Berichts des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einschließlich der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der GELSENWASSER AG und des Konzerns eingehend geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung bestanden keinerlei Einwände. Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Abschlussprüfers zur Kenntnis genommen und schließt sich aufgrund seiner eigenen Prüfung dem Ergebnis der Abschlussprüfung an.
Der Aufsichtsrat billigt entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht, den Konzernabschluss und den Jahresabschluss der GELSENWASSER AG. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung die Wahl der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 vorzuschlagen. Gestützt auf diese Empfehlung hat der Aufsichtsrat einen entsprechenden Wahlvorschlag an die Hauptversammlung verabschiedet.
Herr Thomas Eiskirch hat sein Amt als Aufsichtsrat und Aufsichtsratsvorsitzender der GELSENWASSER AG mit Wirkung zum 31. Mai 2017 niedergelegt. Der Aufsichtsrat hat im Umlaufverfahren Herrn Frank Thiel mit Wirkung zum 1. Juni 2017 zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.
Das Amtsgericht Gelsenkirchen bestellte mit Wirkung zum 6. Juni 2017 Herrn Michael Townsend als Nachfolger von Herrn Thomas Eiskirch als neues Aufsichtsratsmitglied.
Die Amtszeit des Aufsichtsrats endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Der Aufsichtsrat verfügte damit zum Ende des Geschäftsjahres über seine volle Zahl von zwölf Mitgliedern.
Dem im Geschäftsjahr 2017 ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglied Herrn Thomas Eiskirch gilt Dank für die Arbeit im Aufsichtsrat und als Aufsichtsratsvorsitzender und seinen stets wertvollen Rat.
Der Beschluss des Aufsichtsrats, Herrn Dr. Waider erneut zum Vorstand der GELSENWASSER AG zu bestellen, wurde durch Abschluss eines Anstellungsvertrags für den Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2022 umgesetzt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Betriebsräten sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GELSENWASSER AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für ihren Einsatz, die geleistete Arbeit und die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Gelsenkirchen, 22. März 2018
GELSENWASSER AG - Aufsichtsrat
Frank Thiel, Vorsitzender
Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurde am 22.03.2018 festgestellt.