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FRoSTA AG — Annual Report 2020
Apr 7, 2021
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Annual Report
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Publication

FRoSTA Aktiengesellschaft
Bremerhaven
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Inhalt:
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020
Bilanz per 31.12.2020
GuV per 31.12.2020
Anhang
Anlagenspiegel
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Bericht des Aufsichtsrates
LAGEBERICHT 2020
ÜBERBLICK
GRUNDLAGEN DER FRoSTA AG
GESCHÄFTSMODELL
ZWEIGNIEDERLASSUNGEN
STEUERUNGSSYSTEM
WIRTSCHAFTSBERICHT
RAHMENBEDINGUNGEN IM MARKT & DER BRANCHE
GESCHÄFTSVERLAUF MIT ERTRAGS-, VERMÖGENS- & FINANZLAGE
BERICHTERSTATTUNG ÜBER DIE UNTERNEHMENSBEREICHE
PRODUKTION & TECHNIK
MITARBEITER & ORGANISATION
ERGEBNISVERWENDUNG
DIE FRoSTA AKTIE
NACHHALTIGKEIT, UMWELT & SOZIALE VERANTWORTUNG
CHANCEN- & RISIKOBERICHT
INTERNES KONTROLLSYSTEM
RISIKOMANAGEMENT
RISIKEN & CHANCEN
NACHTRAGSBERICHT
PROGNOSEBERICHT
GRUNDLAGEN DER FRoSTA AG
GESCHÄFTSMODELL
In diesem Einzelabschluss wird ausschließlich das Geschäft der FRoSTA AG ohne Tochtergesellschaften abgebildet.
Mit 1.118 Mitarbeitern 1 produziert die FRoSTA AG in drei Werken. Die Marke FRoSTA ist mit Tiefkühlfisch und -gemüse sowie Tiefkühlgerichten in Deutschland und Österreich erfolgreich tätig. Mit dem Reinheitsgebot verzichtet FRoSTA in allen Markenprodukten auf den Zusatz von Farbstoffen, Aromen, Geschmacksverstärkern, Stabilisatoren und Emulgatoren. FRoSTA gibt es im Supermarkt und bietet neben Gerichteklassikern wie Nasi Goreng und Paella sowohl vegetarische und vegane Gerichte als auch Gemüse, Fisch, Obst und Kräuter an. Seit April 2013 veröffentlicht FRoSTA als erste Tiefkühlmarke die Herkunftsländer aller Zutaten im Internet, seit Herbst 2015 auch auf den Produktverpackungen.
Seit Herbst 2020 wird unter der Marke „Fisch vom Feld“ eine pflanzliche Alternative zu Fisch angeboten.
Daneben entwickelt und produziert die FRoSTA AG als Produktionspartner hochwertige Handelsmarken für den Einzel- und Großhandel. Dafür werden in erster Linie Kundenmarken produziert. Bei Bedarf werden für den Handel aber auch die Zweitmarken Tiko (für Fisch und Gerichte) sowie Elbtal (für Gemüse) angeboten.
Das Geschäft der FRoSTA AG verteilt sich auf 78 % in Deutschland und 22 % im Ausland.
ZWEIGNIEDERLASSUNGEN
Die Produktion ist über Zweigniederlassungen organisiert:
FRoSTA AG Werk Bremerhaven (vormals F. Schottke Zweigniederlassung der FRoSTA AG)
FRoSTA AG Werk Bobenheim-Roxheim (vormals Rheintal Tiefkühlkost Zweigniederlassung der FRoSTA AG)
FRoSTA AG Werk Lommatzsch (vormals Elbtal Tiefkühlkost Zweigniederlassung der FRoSTA AG)
STEUERUNGSSYSTEM
Die FRoSTA AG steuert den Geschäftsbetrieb über die finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz und Jahresergebnis.
1 Mitarbeiter steht hier als Synonym für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
WIRTSCHAFTSBERICHT
RAHMENBEDINGUNGEN IM MARKT & DER BRANCHE
KONJUNKTURELLE SITUATION
Die konjunkturelle Lage in Deutschland hat sich im Jahr 2020 erstmalig seit vielen Jahren negativ entwickelt. Die globale Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und die damit verbundenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben Gesellschaft und Wirtschaft stark getroffen. Das Bruttoinlandsprodukt ist nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes gegenüber dem Vorjahr real um 5,0 % gesunken. Der Verbraucherpreisindex für Deutschland hat sich im Verlauf des Jahres 2020 kontinuierlich zurückentwickelt und endet im Dezember 2020 mit -0,3 % zum Vormonat.
(Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Tabellen/bip-bubbles.html)
Demgegenüber ist der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland im Jahr 2020 voraussichtlich um 4,1 % gegenüber dem Vorjahr gewachsen.
(Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Grosshandel-Einzelhandel/_inhalt.html).
HERAUSFORDERUNGEN IN DER PANDEMIE
Die Rahmenbedingungen im Jahr der Corona-Pandemie waren besonders herausfordernd. Es galt zunächst, die Mitarbeiter in den Produktionsstätten gut zu schützen und damit die Betriebsbereitschaft sicherzustellen. In den Bereichen Vertrieb und Verwaltung war es wichtig, sehr schnell die moderne IT-Infrastruktur zu nutzen, um allen Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, von Daheim arbeiten zu können. Parallel galt es, die internationale logistische Versorgung mit Roh- und Packmaterialien in der schwierigen Situation sicherzustellen. Durch die vorübergehende Schließung von einzelnen Betrieben, zum Teil sogar ganzen Märkten und vorübergehend auch Ländergrenzen, kam es sehr kurzfristig immer wieder zu Engpässen. Über die Eindeckung mit höheren Beständen, dem Aufbau von Alternativlieferanten und die Verwendung von Austauschmaterialien konnte der sprunghaft ansteigende Bedarf oft nur mit erheblichen Mehrkosten sichergestellt werden.
DER TIEFKÜHLKOSTMARKT 2020
Der Markt für Tiefkühlkost im Deutschen Lebensmitteleinzelhandel (Fisch/Gerichte/Gemüse & Kräuter) hat sich im Jahr 2020 außergewöhnlich stark entwickelt und ist im Wert um 12,2 % gegenüber dem Vorjahr gewachsen.
Die Marke FRoSTA zeigt erneut zweistelliges Wachstum und legt insgesamt um 23,3 % zu. Dabei ist es gelungen, in allen Kategorien (Fisch, Gerichte, Gemüse und Kräuter) mit zweistelligen Wachstumsraten zur Entwicklung im Markt beizutragen (Quelle: Nielsen YTD Dez 2020).

GESCHÄFTSVERLAUF MIT ERTRAGS-, VERMÖGENS- & FINANZLAGE
UMSATZENTWICKLUNG

Der Umsatz der FRoSTA AG ist im Berichtsjahr um 2,5 % auf 456,1 mEUR gestiegen.
Während das Out-of-Home Geschäft mit seinen Gastronomie- bzw. Großhandelskunden aufgrund der langen „Lockdown-Perioden“ rückläufig war, ist das Markengeschäft in allen Märkten erneut zweistellig gewachsen.
Das Geschäft mit den Handelsmarken ist im Berichtszeitraum leicht rückläufig, da den Preiserwartungen unserer Kunden nicht immer entsprochen werden konnte.
Die Umsätze im Geschäft mit den Heimdiensten sind in 2020 ebenfalls gestiegen.
Die Produktgruppe Gerichte (-3,2 % im Vergleich zu 2019) hat sich dabei aufgrund von verlorenen Handelsmarkenkontrakten und dem Lockdown-Effekt im Out-of-Home-Geschäft unterproportional entwickelt. Die Segmente Fisch (+3,6 % im Vergleich zu 2019) und Gemüse (+4,8 % im Vergleich zu 2019) sind dagegen gewachsen. Die Marke ist in allen Produktgruppen zweistellig gewachsen.
ERTRAGSENTWICKLUNG
Der Jahresüberschuss konnte im Jahr 2020 deutlich auf 30,0 mEUR gesteigert werden. Bereits im letzten Tertial 2019 führten die drastisch gestiegenen Materialkosten zu unvermeidbaren Preiserhöhungen und hatten damit keinen negativen Effekt mehr auf das Ergebnis in 2020.
Ein wesentlicher Anteil von 15,1 mEUR resultiert aus Beteiligungserträgen, die sich maßgeblich aus den konsolidierten Tochtergesellschaften ergeben.
Insgesamt entspricht das Ergebnis 6,5 % vom Umsatz.
Damit wurde die Prognose für dieses Berichtsjahr in Umsatz und Ergebnis leicht übertroffen.

Die Werke haben trotz zusätzlicher Corona-Schutzmaßnahmen und teuren Wochenendschichten deutliche Verbesserungen in den Kostenstrukturen erzielt. Die in den Vorjahren neu in Betrieb genommenen Linien wurden auf die geplanten Leistungen gebracht. Ein LEAN, SMART & GREEN Programm hat zusätzlich die Zusammenarbeit von Produktion und Technik deutlich verbessert, bezieht die Mitarbeiter an den Linien viel stärker in die kontinuierliche Verbesserung der Abläufe ein und zeigt erste Wirkung in allen Werken. Durch stärkere Investitionen in Digitalisierung bleiben die Abschreibungen auf einem hohen Niveau.
VERMÖGENS UND FINANZSITUATION

Das Working Capital wurde um 3,4 Tage (6,3 mEUR) erhöht, um genügend Bestände in der anhaltenden Pandemie sicherzustellen. Das Working Capital bei FRoSTA ermittelt sich durch die Addition der Vorräte und der Kundenforderungen abzüglich der Lieferantenverbindlichkeiten.
Das Key Account Management hat mit allen Kunden sehr eng zusammengearbeitet und dadurch jegliche „coronabedingten“ Forderungsausfälle im Out-of-Home Geschäft verhindert. Der Aufbau der Bestände kritischer Rohwaren konnte durch Optimierung im Bestandsmix fast kompensiert werden (+2,0 Tage). Die Lieferantenverbindlichkeiten wurden durch den kurzfristigen Aufbau von Alternativlieferanten aber auch durch geringere Investitionen reduziert (-5,5 Tage).
Die gute Ertragssituation wurde genutzt, um die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 55,7 mEUR in 2019 auf 28,8 mEUR in 2020 zu reduzieren.
Das Investitionsvolumen ist geringer als in den Vorjahren, da die notwendigen Kapazitätserweiterungen in Produktionsanlagen vorerst abgeschlossen sind. Im Berichtsjahr wurde insbesondere weiter in die Digitalisierung investiert.
Die Verbesserung der Liquidität wurde dazu verwendet, kurzfristig genutzte Geldmarktkredite und Teile des Asset-Backed-Security-Programms zurückzuführen. Darüber hinaus bestehen zugesagte, nicht ausgenutzte Kreditlinien bei Bankinstituten in Höhe von 15,0 mEUR.
Die Eigenkapitalquote ist ein wichtiger Maßstab für die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Konzerns und konnte im Berichtsjahr auf 54,1 % ausgebaut werden.
Die FRoSTA AG war jederzeit in der Lage, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.
BERICHTERSTATTUNG ÜBER DIE UNTERNEHMENSBEREICHE
GESCHÄFTSSEGMENT FRoSTA
Das Geschäftssegment FRoSTA enthält das Marken-, „Out-of-Home“- sowie das Heimdienst- und Industriegeschäft in Deutschland und Österreich.
Das Segment FRoSTA umfasst 238,4 mEUR vom Gesamtumsatz und ist mit 10,1 % zum Vorjahr gewachsen. Das Out-of-Home-Geschäft konnte leider, bedingt durch die Corona-Pandemie, nicht zum Umsatzwachstum beitragen und hat im Berichtszeitraum 39,7 % verloren.
Das Markengeschäft der FRoSTA AG ist insgesamt um 27,4 % gewachsen. Das Heimdienst- und Industriegeschäft hat in diesem besonderen Jahr eine Steigerung von 38,3 % verzeichnet.
GESCHÄFTSSEGMENT COPACK
Das Geschäftssegment COPACK deckt unser Handelsmarkengeschäft in Deutschland und Österreich ab und hat im Geschäftsjahr einen Umsatz von 217,7 mEUR erzielt. Damit ist das Segment um 4,1 % im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Leider konnte nicht bei allen Kontrakten den Preiserwartungen der Handelsmarkenkunden entsprochen werden, und daher ging etwas Volumen verloren.
PRODUKTION UND TECHNIK
Die gute Entwicklung im Markt und der Aufbau von Beständen für den Beginn des neuen Geschäftsjahres führten zu einer Steigerung des Produktionsvolumens um 8,5 % zum Vorjahr.
Das Ende 2019 in den Werken eingeführte LEANER, SMARTER & GREENER Programm hat im Berichtsjahr mit über 50 Verbesserungsprojekten bereits erste positive Effekte erzielt. Die Störzeiten wurden insgesamt um 2,3 %Punkte.
Durch das Abschalten von unwirtschaftlichen „Energiefressern“ und die zunehmende Verwendung von „grünem“ Strom konnten die CO2-Emissionen in den Werken im Berichtsjahr um 19,5 % auf 31.385 t CO 2e reduziert werden. Der spezifische Verbrauch je Tonne (CO2e/t Fertigware) konnte aufgrund der guten Beschäftigung sogar um 27,8 % reduziert werden.
Alle Fabriken sind erfolgreich gemäß ISO 50001 (Energiemanagement) zertifiziert.
Qualität und Produktionssicherheit haben nach wie vor höchste Priorität. Entsprechend wurden unsere Fabriken erneut nach IFS- und BRC-Standards zertifiziert und haben die Audits mit gehobenem Niveau abgeschlossen.
MITARBEITER UND ORGANISATION
MITARBEITERZAHLEN
Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter ist im Berichtsjahr um 44 Mitarbeiter zurückgegangen.
| Mitarbeiter | 2019 | 2020 |
|---|---|---|
| FRoSTA Administration | 238 | 244 |
| davon Verwaltung | 155 | 158 |
| davon Vertrieb | 83 | 86 |
| FRoSTA Produktionsbetriebe | 924 | 874 |
| davon Bremerhaven | 582 | 521 |
| davon Lommatzsch | 198 | 192 |
| davon Bobenheim-Roxheim | 144 | 162 |
| Gesamt | 1.162 | 1.118 |
Die Personalkosten inklusive Sozialleistungen betragen 65,0 mEUR und sind 2020 um 5,2 % gestiegen.
FRAUEN IN FÜHRUNGSPOSITIONEN
Wir wollen den Anteil an Frauen in Führungspositionen weiter ausbauen. Im Berichtsjahr lag der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unter dem Vorstand unverändert bei 7 %., in der zweiten Führungsebene leicht reduziert bei 33 % (2019: 41 %). Insgesamt betrug der Anteil der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiterinnen in 2020 30,4 % (-0,1 % gegenüber dem Vorjahr). Ziel ist es, über den höheren Frauenanteil in unserem Management-Trainee-Programm langfristig die Quote auch in den oberen Führungsebenen anzuheben.
Als langfristiges Zielstreben wir für alle Führungsebenen inklusive Vorstand und Aufsichtsrat ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis an.
GESUNDHEITSMANAGEMENT & CORONA SCHUTZMASSNAHMEN
Das betriebliche Gesundheitsmanagement wurde bei FRoSTA im Jahr 2019 an allen Standorten eingeführt. Über flächendeckende Interviews und gezielte Maßnahmen (auch in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen) wird die alltägliche Belastungssituation der Mitarbeiter stetig verbessert. Im Corona-Jahr 2020 lag ein großer Fokus der Arbeit auf dem Schutz der Mitarbeiter in allen Abteilungen. Während den Mitarbeitern im Vertrieb und der Verwaltung über mobile Geräte ermöglicht wurde, auch im Homeoffice zu arbeiten, wurde in der Produktion auf „Social Distancing“ gebaut. Über versetzte Schichtpläne, Temperaturmessung am Eingang, das Tragen von Masken, Plexiglasabtrennung von Arbeitsplätzen und in Sozialräumen sowie regelmäßige Radar-Testungen wurde alles versucht, um die Mitarbeiter bestmöglich zu schützen.
DIGITALISIERUNG & TRAINING
Zu Beginn des Jahres 2020 haben wir flächendeckend das erweiterte Personalmodul von SAP „SuccessFactors“ eingeführt. Ein verbessertes Stammdatenmanagement in Verbindung mit moderner „Workflow“-Technik macht die Genehmigung von Abwesenheiten und die Planung viel einfacher. Parallel war es auch unter Corona-Bedingungen möglich, ein großes virtuelles Trainingsangebot für unsere Mitarbeitenden zur Verfügung zu stellen.
MITARBEITERBETEILIGUNG
Unsere Mitarbeiter hatten erneut die Möglichkeit, an unserem Mitarbeiterprogramm teilzunehmen, bei dem Belegschaftsaktien zu vergünstigten Konditionen angeboten werden. Insgesamt haben 450 Mitarbeiter (2019: 385) an der Aktion teilgenommen und 25.842 Aktien (2019: 18.375) erworben. Den Mitarbeitern wurden zwei Angebote zum Kauf von Aktien gemacht. Das erste Angebot sollte mit einem Ausgabepreis von 16,25 EUR (limitiert auf 50 Aktien) möglichst viele Mitarbeiter ansprechen und zu Aktionären machen. Es wurden insgesamt 19.127 Aktien erworben. Beim zweiten Angebot konnten weitere Aktien (limitiert auf maximal 950 Aktien je nach Betriebszugehörigkeit) zu einem Angebotspreis von 48,75 EUR erworben werden, wobei im Berichtsjahr 6.713 Aktien erworben wurden. Insgesamt betrugen die Kosten in 2020 für das Programm 994 kEUR (2019: 746 kEUR), die im Personalaufwand gezeigt werden.
Wir möchten an dieser Stelle unseren Mitarbeitern und dem Betriebsrat für den hohen Einsatz und das begeisterte Engagement ganz herzlich danken.
ERGEBNISVERWENDUNG
Der Vorstand wird der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn eine Dividende in Höhe von EUR 1,60 EUR je Aktie auszuschütten und den verbleibenden Betrag den Rücklagen zuzuführen. Bei einer Anzahl von 6.812.598 Aktien ergibt dies eine Dividendensumme von 10,9 mEUR.
Vom Jahresüberschuss vor Steuern werden 21,1% als Nettodividende und 28,8 % als Steuern abgeführt, so dass 50,1 % im Unternehmen verbleiben.
| Ergebnisverwendung 2020 | mEUR | Anteil |
|---|---|---|
| Laufende Unternehmenssteuern | 8,1 | |
| Kapitalertragsteuern inkl. Solidaritätszuschlag auf Dividende | 2,9 | |
| Summe Steuern | 11,0 | 28,8% |
| Netto-Dividende | 8,0 | 21,1% |
| Verbleib im Unternehmen | 19,1 | 50,1% |
| Jahresüberschuss vor Steuern | 38,1 | 100% |
DIE FRoSTA AKTIE
Die FRoSTA Aktie wird seit März 2017 im Freiverkehr der Börse Frankfurt gehandelt. Im Laufe des Jahres 2020 hat sich die Aktie gut entwickelt: Der Aktienkurs stand im Dezember 2020 bei EUR 72,60 und hat damit um 23,3 % gegenüber dem Vorjahresstichtag zugelegt.
Stammdaten der FRoSTA Aktie
| Marktsegment | Freiverkehr der Börse Frankfurt |
| WKN | 606900 |
| ISIN | DE0006069008 |
| Nennwert der Aktie | EUR 2,56 |
Weitere Angaben zur FRoSTA Aktie sind im Konzernlagebericht 2020 dargestellt.
Zu den Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG verweisen wir auf den Anhang.
Insgesamt können wir in Bezug auf die wirtschaftliche Lage feststellen, dass sich die FRoSTA AG im abgelaufenen Geschäftsjahr günstig entwickelt hat.
NACHHALTIGKEIT, UMWELT UND SOZIALE VERANTWORTUNG
Nachhaltigkeit ist und bleibt ein wichtiges Leitelement von FRoSTA. Daher berichten wir alle zwei Jahre über unsere Ziele und Maßnahmen in unserem Nachhaltigkeitsbericht, den wir auf unserer Internetseite www.frosta-ag.com veröffentlichen. Der nächste Nachhaltigkeitsbericht erscheint im Mai 2021.
In verkürzter Form finden Sie auch in diesem Lagebericht Informationen zu den Themen Umwelt (siehe Seite 6 (Produktion)), Mitarbeiter (siehe Seite 7), Korruption/Bestechung (siehe Seite 11 (Compliance)), Menschenrechte (siehe Seite 11 (Beschaffungsmarktrisiken)) sowie im folgenden Abschnitt über unser soziales Engagement.
Seit 2015 engagieren wir uns jedes Jahr mit 2 % der Dividendensumme des Vorjahres für soziale Projekte im In- und Ausland. Wir fördern dabei sowohl Projekte in der Umgebung unserer vier Produktionsstandorte als auch in den Herkunftsländern unserer Zutaten. Wir haben unser Projekt mit dem Kinderhilfswerk PLAN International, das die Existenzgründung von Jugendlichen in Ecuador unterstützt, weiter begleitet. In 2020 wurden rund 200 Jugendliche im unternehmerischen Handeln geschult und erhielten Zugang zu Mikrokrediten. Die Jugendlichen wurden so bei der Entwicklung und Umsetzung eigener Geschäftsideen unterstützt. Seit Beginn unseres Engagements in Ecuador wurden bisher fünf jugendgeführte Unternehmen gegründet, die FRoSTA auch weiterhin unterstützt. Dabei handelt es sich um Bäckereien und kleine landwirtschaftliche Betriebe, deren Produkte per Fahrrad in die zum Teil schwer erreichbaren Regionen ausgeliefert werden. Besonders bemerkenswert ist, dass die Jugendlichen in der Pandemie über 11.000 Masken geschneidert haben und damit zu einem Teil an PLAN Hygiene-Kits für öffentliche Institutionen beigetragen haben.
CHANCEN- & RISIKOBERICHT
INTERNES STEUERUNGSSYSTEM
FRoSTA verfügt über ein internes Steuerungs- und Überwachungssystem, mit dessen Durchführung das Controlling in Zusammenarbeit mit allen Fachabteilungen beauftragt ist.
Die wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren sind Umsatzwachstum und Profitabilität. Diese Kennzahlen und auch die damit verbundenen Treiber werden in täglichen, wöchentlichen und monatlichen Zyklen über Controlling-Berichte aufgearbeitet, analysiert und mit den Fachabteilungen durchgesprochen. Zielsetzung ist es, kontinuierlich an der Verbesserung der Ergebnisse zu arbeiten und gleichzeitig frühe Gegensteuerungsmaßnahmen für Fehlentwicklungen zu gewährleisten.
Im Rahmen des monatlichen „Sales & Operational Planning“ Turnus wird anhand einer rollieren- den Planung auf zukünftige Marktveränderungen reagiert.
Die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung wird durch Verfahrensanweisungen im QM-Handbuch und das einheitliche Berichtssystem in SAP gewährleistet, das in allen relevanten Konzerngesellschaften Gültigkeit hat.
Die internen Audits unserer Qualitätsmanagement-Beauftragten und interne Revisionsprojekte unterstützen zusätzlich die Einhaltung bzw. Anpassung unserer Prozesse.
Die Vorschriften regeln auch die materiellen und formellen Anforderungen an die Abschlusserstellung. Risiken können trotz der Dichte an Regelungen auftreten, z. B. bei Abschluss außergewöhnlicher oder komplexer Geschäfte.
Die strikte Trennung von Ausführung-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen reduziert das Risiko missbräuchlichen Handelns.
RISIKOMANAGEMENT
Das „Risk-Management“ stellt sicher, dass Risiken schnell erkannt und bewertet werden können, und definiert klare Verantwortungen im Umgang mit bedrohlichen Unternehmenssituationen.
Ein Risk-Management Team aus den unterschiedlichen Fachbereichen schätzt die Risiken - auch unter Einbeziehung externer Beratung - jeweils neu ein und initiiert geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung.
Unternehmerische Risiken des Marktes tragen wir selbstverständlich selbst. Hierzu gehören Risiken z.B. aus der Entwicklung neuer Produkte oder der Entwicklung von Absatzkanälen. Alle nicht zu den unmittelbaren Tätigkeitsfeldern des Unternehmens gehörenden Risiken, wie z. B. Währungs-, Haftpflicht- oder Sachschadenrisiken, übertragen wir soweit wie sinnvoll auf Dritte.
Über unser „Compliance“ Kernteam haben wir einen Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter der FRoSTA AG entwickelt, um damit unsere Mitarbeiter im Verhalten untereinander, gegenüber Geschäftspartnern und im Umgang mit Daten zu sensibilisieren. Dieser Verhaltenskodex wird im ersten Quartal 2021 durch den Vorstand vorgestellt und über die Vorgesetzen an alle Mitarbeiter verteilt. Des Weiteren wurden Anfang 2020 Präsenz-Compliance-Schulungen für die besonders sensiblen Bereiche Einkauf und Verkauf durchgeführt, die in einem 2jährigen Turnus in 2022 wiederholt werden. Anfang 2021 ist ein Top-Führungskräfte-Training geplant, um insbesondere die Vorbildfunktion und Verantwortung des Managements zu schulen.
Wir versuchen, „Cyber-Risiken“ neben der Absicherung durch Versicherungen auch über eine moderne „Firewall-Architektur“ in Verbindung mit regelmäßigen internen und externen Audits und Penetrationstests immer wieder neu zu begegnen.
Das Risikomanagementsystem unterliegt einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.
RISIKEN & CHANCEN
BESCHAFFUNGSMARKT
Die Produktion von Tiefkühlkost bedingt den Einsatz von unterschiedlichsten Rohwaren, deren Beschaffung starken Schwankungen unterliegen kann. Durch die Kooperation mit strategischen Lieferanten werden diese Schwankungen geglättet und Abhängigkeiten vermieden. Auch unsere eigene Gemüseproduktion ist durch unterschiedliche geografische Lagen gegen starke lokale Witterungseinflüsse, die zu Minderernten führen können, weitgehend in der Versorgung abgesichert. Gleiches gilt für die Versorgung mit Fischrohwaren, wo es durch zunehmende Nachfrage und mangelnde Verfügbarkeit zu Versorgungsengpässen kommen kann. In jedem Fall kann es zu deutlichen Veränderungen der Rohwarenpreise kommen, die je nach Wettbewerbssituation nicht immer zeitnah an die Kunden weitergegeben werden können. Diese Situation bietet Chancen und Risiken. Preisvereinbarungen mit Kunden über eine Gültigkeit von mehr als sechs Monaten erhöhen jedoch unser Risiko/unsere Chance, da wir uns in der Regel nicht entsprechend langfristig mit Rohwaren eindecken können. Soweit es geht, versuchen wir deshalb, Kontrakt- und Liefervereinbarungen mit Kunden über den genannten Zeitraum hinaus zu vermeiden. Des Weiteren können Preisgleitklauseln für bestimmte Rohmaterialien in die Verhandlungen für die Abgabepreise einfließen und die Risiken und Chancen in der Beschaffung erheblich glätten. Aus Wettbewerbsgründen gelingt die Verhandlung dieser Elemente nicht immer.
Die Qualität der Rohwaren wird durch Auditierungen unserer Lieferanten vor Ort und Eingangskontrollen in unseren Werken geprüft. Die Qualitätskontrollen können aber nicht eine 100%ige Sicherheit für die einwandfreie Qualität der Rohwaren garantieren, da die Nachweisgrenzen für Fremdstoffe immer niedriger werden und es sich bei den Kontrollen nur um Stichproben handelt.
Wir kaufen Rohwaren aus über 30 Ländern, darunter auch aus BSCI-Risikoländern. Wir tragen damit auch Verantwortung für die Arbeitsbedingungen bei unseren Lieferanten sowie für die Einhaltung der Menschenrechte. Unser „Code of Conduct“, den jeder Lieferant unterzeichnen muss, regelt die Arbeitsbedingungen und ihre Einhaltung und wird bei Lieferanten aus BSCI- Risikoländern durch Sozialaudits überprüft und eingefordert. Seit 2020 verpflichten wir alle Produzenten aus BSCI Risikoländern, nach einem international anerkannten Social Standard (SA 8000, SMETA o. ä.) zertifiziert zu sein.
Es sind 2020 keine Verstöße unseres „Code of Conduct“ bekannt geworden. Um uns ein eigenes Bild von den Arbeitsbedingungen vor Ort zu machen, das Risiko von Verstößen zu minimieren, wollen wir unsere eigenen, unangekündigten Sozialaudits in 2021 fortsetzen.
WÄHRUNGSSITUATION
Währungsbedingte Preisschwankungen bei Rohwaren haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Herstellkosten der Produkte. Währungskursschwankungen können daher die Rohertragsmargen und das Jahresergebnis negativ beeinflussen.
Einen großen Teil der Rohwaren bezieht FRoSTA aus internationalen Märkten. Sie werden größtenteils in US-Dollar fakturiert. Zur Absicherung des Wechselkurses bedienen wir uns marktüblicher Options- bzw. Termingeschäfte. Ziel der Währungssicherungsgeschäfte ist es, konkrete Kontrakte bzw. verhandelte Jahresgespräche bei der Marke für den verhandelten Zeitraum abzusichern. Darüber hinaus sichert ein pauschaler Sicherungsmechanismus kurzfristige Schwankungen. Grundsätzlich kann die Absicherung nur im begrenzten Umfang das Risiko von anhaltend steigenden US-Dollar-Kursen kompensieren. Chancen können sich entsprechend aus fallenden US-Dollar-Kursen ergeben.
ABSATZMARKT
Die zunehmende Konzentration des Handels führt zu Risiken durch den möglichen Wegfall von Großkontrakten. Unsere auf Eigen- und Kundenmarken sowie auf Belieferung von Heimdiensten, Großverbrauchern und Industriekunden beruhende breite Kundenstruktur sichert uns gegen zu starke Schwankungen in Teilmärkten ab. In der Regel beinhalten unsere Kundenverträge keine festen Mengen, sondern lediglich Listungs- und Preisvereinbarungen. Insofern liegt das Risiko bzw. die Chance schwankender Abverkäufe durch die Endverbraucher bei FRoSTA.
Das Risiko des Forderungsausfalls begrenzen wir durch Kreditversicherungen mit den üblichen Selbstbeteiligungen, durch ein konsequentes Mahnwesen und durch interne Kreditlimits. Politischen und protektionistischen Risiken begegnen wir, indem wir die Risiken und Chancen eines Marktes abschätzen und ggfs. Distributions- bzw. Produktionspartner einbeziehen. Das konkrete Brexit-Risiko begrenzen wir, indem wir schon früh mit unseren Kunden zukünftige Abwicklungsmodalitäten abgestimmt haben.
Der Markt für Tiefkühlkost unterliegt ständigen Veränderungen. Wettbewerber können Produkttrends schneller aufgreifen oder technologisch einen Vorsprung erlangen. Durch intensive Marktforschung zum Erkennen von Markttrends in enger Zusammenarbeit mit unserer Produktentwicklung können wir mit innovativen Produktkonzepten auf Veränderungen reagieren bzw. Veränderungen am Markt selbst herbeiführen.
Die Marke FRoSTA bietet die Chance auf weiteres nachhaltiges Wachstum auf Basis des Reinheitsgebotes, eines innovativen Portfolios und ihres positiven Images. Es gilt daher, allen Ereignissen, die sich negativ auf das Ansehen der Marke und damit die Geschäftsentwicklung auswirken können, besonders vorausschauend zu begegnen.
FINANZIERUNG
Unsere Finanzierungfähigkeit basiert auf unserer Kreditwürdigkeit. Über die kontinuierliche Verbesserung unserer Ergebnis- und Bilanzstruktur wollen wir einen Fokus auf die Eigenfinanzierung setzen. Parallel eröffnen wir uns damit am Markt zusätzliches Fremdfinanzierungspotenzial, das aufgrund von langjährigen Bankpartnerschaften ebenfalls sehr kurzfristig zur Verfügung steht. Durch die Ausübung alternativer Finanzierungsformen, wie z.B. den Forderungsverkauf über Asset Backed Securities (ABS), schaffen wir zusätzliche Flexibilität in der kurzfristigen Finanzierung.
Durch den Einsatz langfristiger Kredite für langfristige Finanzierungen begrenzen wir das Zinsrisiko.
Insgesamt unterliegen wir grundsätzlich dem Zinsänderungsrisiko des Kapitalmarktes, das aktuell als eher gering eingeschätzt werden kann.
RECHTLICHE RISIKEN
Rechtliche Risiken bestehen nicht.
Im Rahmen des Risikomanagements werden die für FRoSTA bedeutsamsten Risiken Beschaffungsmarkt und Währungsrisiken am intensivsten überwacht, da sie das Jahresendergebnis maßgeblich beeinflussen können und insbesondere bei negativer Entwicklung nur mit Zeitverzug über die Erhöhung der Abgabepreise an den Handel weitergegeben werden können.
In der Gesamtbeurteilung der Risikosituation der FRoSTA AG lässt sich auf Grundlage der heute bekannten Informationen feststellen, dass keine den Fortbestand der FRoSTA AG gefährdenden Risiken bestehen und auch für die Zukunft keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar sind.
NACHTRAGSBERICHT
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag mit Rückwirkung auf das abgelaufene Geschäftsjahr haben sich nicht ergeben.
PROGNOSEBERICHT
In der aktuellen Corona-Pandemie und der derzeit anhaltenden Lockdown-Phase ist zunächst mit einer weiterhin erhöhten Nachfrage nach Tiefkühlkost im Lebensmitteleinzelhandel und bei den Heimdiensten zu rechnen. Die Verluste im Out-of-Home-Geschäft werden sich wahrscheinlich ebenfalls fortschreiben. In Summe erwarten wir somit bis zum Ende des Lockdowns eine leicht positive Entwicklung. Wie sich jedoch das Nachfrageverhalten und die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen im weiteren Jahresverlauf entwickeln werden, bleibt ungewiss. Wir gehen davon aus, dass sich der Außer-Haus-Verzehr zunächst überproportional entwickeln wird und die Konsumausgaben im Lebensmitteleinzelhandel damit wieder zurückgehen werden. Aus der aktuellen (Homeoffice) Diskussion kann abgeleitet werden, dass im Vergleich zu dem Verbraucherverhalten vor der Pandemie mehr Tiefkühlkost nachgefragt werden wird.
Aus derzeitiger Sicht wird sich das Umsatzwachstum zwischen 3 und 6 % bewegen und das Jahresergebnis in % vom Umsatz im mittleren einstelligen Bereich.
Wir werden wie bisher einen hohen Fokus auf dem Ausbau von Service sowie Qualität haben und an weiteren Innovationen arbeiten, um die Entwicklung unseres Geschäftes positiv zu unterstützen.
Unsere Rohmaterialmärkte werden wir sehr genau beobachten, um auf Kostenanstiege schnell mit vertretbaren Einsparungen und Preiserhöhungen reagieren zu können.
Für das neue Geschäftsjahr sehen wir uns gut aufgestellt und werden die FRoSTA AG weiter als unabhängigen Partner für Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter entwickeln.
Bremerhaven, im Februar 2021
Der Vorstand
Bilanz zum 31. Dezember 2020
AKTIVA
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| kEUR | kEUR | kEUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. ANLAGEVERMÖGEN | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 10.637 | 11.420 | -6,9% | |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 23.248 | 24.128 | -3,6% | |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 46.523 | 49.583 | -6,2% | |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 13.855 | 12.281 | 12,8% | |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 3.136 | 2.187 | 43,4% | |
| 86.762 | 88.179 | -1,6% | ||
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 11.289 | 11.289 | 0,0% | |
| 2. Beteiligungen | 17 | 17 | 0,0% | |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens und Genossenschaftsanteile | 6 | 6 | 0,0% | |
| 11.312 | 11.312 | 0,0% | ||
| 108.711 | 110.911 | -2,0% | ||
| B. UMLAUFVERMÖGEN | ||||
| I. Vorräte | ||||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 24.943 | 24.715 | 0,9% | |
| 2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 19.735 | 14.991 | 31,6% | |
| 3. Fertige Erzeugnisse und Waren | 21.567 | 22.326 | -3,4% | |
| 66.245 | 62.032 | 6,8% | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 43.340 | 43.580 | -0,6% | |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 16.053 | 19.059 | -15,8% | |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 3.159 | 8.724 | -63,8% | |
| 62.552 | 71.363 | -12,3% | ||
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 6.835 | 5.556 | 23,0% | |
| 135.632 | 138.951 | -2,4% | ||
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 703 | 665 | 5,7% | |
| D. AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER VERMÖGENSVERRECHNUNG | 88 | 98 | -10,2% | |
| 245.134 | 250.625 | -2,2% |
PASSIVA
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| kEUR | kEUR | kEUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. EIGENKAPITAL | ||||
| I. Ausgegebenes Kapital | ||||
| 1. Gezeichnetes Kapital | 17.440 | 17.440 | 0,0% | |
| 2. Eigene Anteile | 0 | -27 | >100,0% | |
| 17.440 | 17.413 | 0,2% | ||
| II. Kapitalrücklage | 11.447 | 11.447 | 0,0% | |
| III. Gewinnrücklagen | ||||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 200 | 200 | 0,0% | |
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 73.487 | 72.863 | 0,9% | |
| 73.687 | 73.063 | 0,9% | ||
| IV. Bilanzgewinn | 30.000 | 10.883 | >100,0% | |
| 132.574 | 112.806 | 17,5% | ||
| B. RÜCKSTELLUNGEN | ||||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 73 | 74 | -1,4% | |
| 2. Steuerrückstellungen | 2.888 | 1.065 | >100,0% | |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 29.127 | 24.647 | 18,2% | |
| 32.088 | 25.786 | 24,4% | ||
| C. VERBINDLICHKEITEN | ||||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 28.790 | 55.698 | -48,3% | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 35.250 | 35.833 | -1,6% | |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 12.181 | 16.945 | -28,1% | |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 4.251 | 3.557 | 19,5% | |
| - davon aus Steuern: kEUR 667 (2019: kEUR 603) - | ||||
| 80.472 | 112.033 | -28,2% | ||
| 245.134 | 250.625 | -2,2% |
Gewinn-und Verlust-Rechnung für den Zeitraum vom 1.1. bis 31.12.2020
| 2020 | 2019 | Ergebnisauswirkung | ||
|---|---|---|---|---|
| kEUR | kEUR | kEUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 456.069 | 444.808 | 2,5% | |
| 2. Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 6.037 | 3.266 | 84,8% | |
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 128 | 56 | >100,0% | |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 8.886 | 9.712 | -8,5% | |
| - davon aus Währungsumrechnung: kEUR 1.096 (2019: kEUR 1.163) - | ||||
| 5. Materialaufwand: | ||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -285.242 | -295.056 | 3,3% | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -9.822 | -9.667 | -1,6% | |
| -295.064 | -304.723 | 3,2% | ||
| 6. Personalaufwand: | ||||
| a) Löhne und Gehälter | -55.291 | -51.954 | -6,4% | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -9.755 | -9.900 | 1,5% | |
| - davon für Altersversorgung: kEUR 6 (2019: kEUR 7) - | ||||
| -65.046 | -61.854 | -5,2% | ||
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -14.554 | -12.423 | -17,2% | |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -72.920 | -72.800 | -0,2% | |
| - davon aus Währungsumrechnung: kEUR 1.347 (2019: kEUR 619) - | ||||
| 9. Betriebsergebnis | 23.536 | 6.042 | >100,0% | |
| 10. Erträge aus Beteiligungen | 15.062 | 566 | >100,0% | |
| 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 68 | 195 | -65,1% | |
| - davon aus verbundenen Unternehmen kEUR 68 (2019: kEUR 69) - | ||||
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -561 | -586 | 4,3% | |
| - davon an verbundene Unternehmen kEUR 3 (2019: kEUR 3) - | ||||
| - davon aus der Aufzinsung: kEUR 41 (2019: kEUR 56) - | ||||
| 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -7.928 | -837 | >-100,0% | |
| 14. Ergebnis nach Steuern | 30.177 | 5.380 | >100,0% | |
| 15. Sonstige Steuern | -177 | -177 | 0,0% | |
| 16. Jahresüberschuss | 30.000 | 5.203 | >100,0% | |
| 17. Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen | 0 | 5.680 | >-100,0% | |
| 18. Bilanzgewinn | 30.000 | 10.883 | >100,0% |
Anhang für das Geschäftsjahr 2020
FRoSTA Aktiengesellschaft, Bremerhaven
Registriert im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen,
Register-Nr.: HRB Nr.1100 BHV
(1) A. GRUNDLAGEN DES ABSCHLUSSES
Der Jahresabschluss der FRoSTA Aktiengesellschaft (im Folgenden FRoSTA AG) wird nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung ergänzender Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt und in Tausend Euro (kEUR) angegeben.
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Die FRoSTA AG erstellt die Gewinn-und-Verlust-Rechnung nach dem Gesamtkostenverfahren.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Gliederung um den Posten „Betriebsergebnis“ erweitert. Dies dient einem besseren Einblick in die Ertragslage der Gesellschaft.
Der Abschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Die FRoSTA AG stellt auch einen Konzernabschluss auf, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
(2) B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden auf Grundlage der betrieblichen Nutzungsdauern nach der linearen Methode ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung berechnet. Die Nutzungsdauer für Software und Lizenzen beträgt vier Jahre. Für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen. Forschungs- und Entwicklungskosten werden daher in voller Höhe in den Aufwand gebucht. Die entgeltlich erworbenen Markenrechte werden mit den Anschaffungskosten aktiviert. Auf Grund der zeitlich unbegrenzten Nutzung werden die Vermögensgegenstände nicht über eine geplante Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Werthaltigkeit wird jährlich geprüft. Wertverluste werden wenn notwendig über außerplanmäßige Abschreibungen dargestellt.
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bei zeitlich begrenzter Nutzung, angesetzt. Die Kosten selbsterstellter Sachanlagen umfassen alle Einzelkosten sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens.
Die Abschreibungen der Sachanlagen erfolgen nach der linearen Methode über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
| Nutzungsdauer in Jahren | |
|---|---|
| Gebäude | 25 - 40 |
| Andere Baulichkeiten | 12 - 19 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 7 - 15 |
| EDV-Ausstattung | 3 - 7 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5 - 13 |
Für voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 250,00 werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten zwischen EUR 250,01 und EUR 800,00 werden die geringwertigen Anlagegüter voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen.
Für bilanzierte Transportpaletten besteht ein Festwert.
Vereinnahmte bzw. beantragte Investitionszulagen und -zuschüsse mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der geförderten Anlagegegenstände.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten abzüglich vorgenommener Abschreibungen auf den beizulegenden Wert angesetzt, sofern eine dauernde Wertminderung vorliegt.
Umlaufvermögen
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, soweit nicht nach dem Niederstwertprinzip eine niedrigere Bewertung vorzunehmen ist. Für die Bewertung zum Niederstwertprinzip wird der Marktwert herangezogen. Die Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren ergeben sich aus den Einkaufspreisen zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, abzüglich Anschaffungspreisminderungen.
Die Herstellungskosten umfassen zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden nicht aktiviert. Abschläge für verlustfreie Bewertung und für Bestandsrisiken durch überhöhte Lagerdauer oder verminderte Verwertbarkeit werden vorgenommen. Die Wertberichtigungen zum Stichtag betragen für Fertigerzeugnisse kEUR 830 (2019: kEUR 335) sowie kEUR 578 (2019: kEUR 475) für Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und unfertige Erzeugnisse.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Ausfall- und Kreditrisiken wird durch Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Für die Berechnung der Pauschalwertberichtigung wird ein Prozentsatz von 1,0 zugrunde gelegt.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzung
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Latente Steuern
Latente Steuern auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten werden saldiert ausgewiesen. Bei einem Überhang der aktiven über die passiven latenten Steuern wird von dem Wahlrecht des Nichtausweises Gebrauch gemacht. Zur Berechnung werden die zum Bilanzstichtag zukünftig geltenden Steuersätze angewendet.
Vermögens- sowie Ertrags- und Aufwandsverrechnung
Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Altersteilzeitverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.
Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Ertrag aus der Abzinsung verrechnet und im Finanzergebnis ausgewiesen. Weiterhin werden diese Vermögensgegenstände mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. „Projected-Unit-Credit-Methode“. Der Rückstellungsbetrag wird unter Einbeziehung von Trendannahmen hinsichtlich der zukünftigen Anwartschafts- bzw. Rentenentwicklung sowie evtl. Fluktuationswahrscheinlichkeiten ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die „Richttafeln 2018 G“ von Klaus Heubeck verwendet.
Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung zugrunde:
| Rechnungszinssatz p.a.: | 2,31% | (Vorjahr 2,72%) | (10-Jahres-Durchschnitt) |
| Rententrend p.a.: | 1,00% | (Vorjahr 1,10%) |
Für die Abzinsung wird seit dem 1. Januar 2010 der jeweilige von der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlichte durchschnittliche Marktzins verwendet. Die Erfassung des Zinsaufwandes erfolgt im Finanzergebnis.
Die Berechnung der Rückstellung für die Witwenleistungsanwartschaft erfolgt nach der sog. Kollektiven Methode, bei der die Verheiratungswahrscheinlichkeiten der verwendeten Rechnungsgrundlagen zugrunde gelegt werden.
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen sind in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet. Die Altersteilzeitverpflichtungen werden unter Anwendung der „Richttafeln 2018 G“ von Klaus Heubeck versicherungsmathematisch im Rahmen des Blockmodells oder des Teilzeitmodells ermittelt. Für die Berechnungen wurde ein Rechnungszinssatz von 1,60% und eine erwartete Einkommenssteigerung von 2,0% zugrunde gelegt. Zinsaufwendungen werden im Finanzergebnis erfasst.
Die Bewertung der Jubiläumsverpflichtungen erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. „Projected-Unit-Credit-Methode“. Zukünftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung des Barwertes berücksichtigt. Für die Abzinsung wird seit dem 1. Januar 2010 der jeweilige von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Zinssatz verwendet. Die Erfassung des Zinsaufwandes erfolgt im Finanzergebnis.
Für Altersteilzeitzusagen wurden jeweils Zeitkontenrückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Zur Verrechnung von Verpflichtungen mit Vermögensgegenständen sowie zur Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen siehe „Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung“ und „Ertrags- und Aufwandsverrechnung“.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden am Bilanzstichtag mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Währungsumrechnung
Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in Euro umgerechnet.
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Sowohl unrealisierte Gewinne als auch Verluste werden bilanziert. Die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt dagegen imparitätisch, das heißt, für negative Werte werden Rückstellungen gebildet, positive Werte werden nicht abgesetzt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
(3) 1. Anlagevermögen
Eine von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgehende Darstellung des Anlagevermögens ist als Anlage zu diesem Anhang beigefügt.
Während des Geschäftsjahres nahm die FRoSTA AG eine Überprüfung des beizulegenden Wertes der im Geschäftsjahr 2017 erworbenen Markenrechte vor. Die Überprüfung führte zu einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von EUR 1,0m.
Für bilanzierte Transportpaletten besteht ein Festwert in Höhe von kEUR 421 (2019: kEUR 421).
Die Minderung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von geförderten Anlagegegenständen aufgrund von Investitionszulagen und -zuschüssen betrug zum 31. Dezember 2020 kEUR 259 (2019: kEUR 357). Die Auflösung der Investitionszulagen und -zuschüsse von kEUR 98 (2019: kEUR 99) mindert direkt die Bruttoabschreibungen.
Beteiligungen
| Name der Gesellschaft | Anteil am Kapital | Gezeichnetes Kapital | Eigenkapital | Jahresergebnis 2019 | Jahresergebnis 2020 |
|---|---|---|---|---|---|
| % | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Copack Tiefkühlkost-Produktionsgesellschaft mbH, Bremerhaven | 100,00 | 256 | 232 | -2 | -1 |
| 2. Frosta Tiefkühlkost GmbH, Bremerhaven | 100,00 | 255 | 268 | 1 | 1 |
| 3. FRoSTA Foodservice GmbH, Bremerhaven | 100,00 | 256 | 272 | 1 | 1 |
| 4. Tiko Vertriebsgesellschaft mbH, Bremerhaven | 100,00 | 256 | 280 | 2 | 1 |
| 5. FRoSTA Sp. z o.o., Bydgoszcz/Polen | 100,00 | 7.681 | 47.886 | 5.560 | 8.315 |
| 6. COPACK France S.a.r.l., (vorm. FRoSTA France S.a.r.l), Boulogne-Billancourt/Frankreich | 100,00 | 153 | 405 | 1 | -1 |
| 7. FRoSTA CR s.r.o., Prag/Tschechien | 100,00 | 38 | 246 | 8 | 7 |
| 8. FRoSTA Hungary Kft., Esztergom/Ungarn | 100,00 | 18 | 80 | 8 | 7 |
| 9. FRoSTA S.r.l., Rom/Italien | 100,00 | 500 | 4.378 | 1.376 | 1.421 |
| 10. Copack Sp. z o.o., Bydgoszcz/Polen | 100,00 | 15 | 1 | 0 | 0 |
| 11. Columbus Spedition GmbH, Bremerhaven | 33,33 | 225 | 517 1 | 217 | 2 |
1 betrifft 2019
2 Daten liegen nicht vor
Daneben bestehen vier weitere Beteiligungen, auf deren Angabe in der Übersicht mit Hinweis auf § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB verzichtet wird.
Die Eurowerte aus Abschlüssen in Fremdwährung werden durch Umrechnung zu Stichtagskursen ermittelt.
(4) 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus dem gegenseitigen Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von kEUR 10.442 (2019: kEUR 8.221). In Höhe von kEUR 5.611 (Vorjahr kEUR 10.838) handelt es sich um sonstige Vermögensgegenstände.
Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben kEUR 2.233 (2019: kEUR 4.413) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Zum 31. Dezember 2020 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von kEUR 15.014 (2019: kEUR 25.023) im Rahmen von Asset-Backed-Security-Geschäften verkauft. Durch die Veräußerungen der Forderungen standen Finanzmittel in Höhe von kEUR 11.960 zu einem früheren Zeitpunkt zur Verfügung. Im Gegenzug sind Gebühren in Höhe von kEUR 201 angefallen.
Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben kEUR 155 (2019: kEUR 181) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
(5) 3. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung beträgt kEUR 88 (2019: kEUR 98). kEUR 0 (2019: kEUR 5) unterliegen einer Ausschüttungssperre. Der beizulegende Zeitwert des angelegten Vermögens beträgt kEUR 376 (2019: kEUR 436), die Anschaffungskosten betragen kEUR 376 (2019: kEUR 431).
Bei den Vermögensgegenständen handelt es sich um Rückdeckungsversicherungen zur Altersteilzeitverpflichtung.
(6) 4. Eigenkapital
Am 31. Dezember 2020 beträgt das Grundkapital EUR 17.440.250,88 und ist eingeteilt in 6.812.598 Stückaktien (rechnerischer Wert EUR 2,56), die in die Gattung Stammaktien einzuordnen sind. Die Aktien lauten auf den Inhaber.
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 17. Juli 2020 wurde aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 10.882.884,80 ein Betrag in Höhe von EUR 10.867.044,80 in Form einer Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet. Dafür bedurfte es einer Entnahme aus den Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 5.680.101,53. Die Gewinnrücklagen umfassen die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Zusätzlich wird in den Gewinnrücklagen der den Nennbetrag übersteigende Anteil der Anschaffungskosten der im Rahmen des Aktienrückkaufs erworbenen Aktien im Zuge einer Kürzung dargestellt (Veränderung: kEUR -609).
Im Eigenkapital werden zum Bilanzstichtag keine eigenen Inhaberstückaktien ausgewiesen.
Dies resultiert aus folgenden An- und Verkaufsvorgängen:
Zusätzlich zu den bereits aus 2019 vorhandenen 10.795 eigenen Aktien mit einem Nominalbetrag in Höhe von EUR 27.635,20, die auch im Rahmen eines Aktienrückkaufs im Zeitraum zwischen dem 11. April 2019 und dem 01. August 2019 gekauft wurden, hat die FRoSTA AG im Zeitraum zwischen dem 06. April 2020 und dem 23. Oktober 2020 im Rahmen eines Aktienrückkaufs 15.047 Stück eigene Aktien zurückgekauft. Dies entspricht einem Betrag von nominal EUR 38.520,32 beziehungsweise 0,22 % des Grundkapitals. Hierfür wurden EUR 995.456,00 aufgewendet; dies entspricht einem gewichteten durchschnittlichen Kurs von EUR 66,16 je Aktie.
Danach hat die FRoSTA AG im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogrammes 25.842 eigene Inhaberstückaktien veräußert. Dies entspricht einem Nominalbetrag von EUR 66.155,52 beziehungsweise 0,38 % des am 31. Dezember 2020 maßgeblichen Grundkapitals. Hierfür sind insgesamt EUR 638.105,00 vereinnahmt worden, die die FRoSTA AG zur freien Verwendung erhalten hat. Eine Ausgabe von Aktien im Rahmen eines Tantiememodells an Mitarbeiter der Führungsebene hat die Gesellschaft nicht vorgenommen.
Zusätzlich besteht ein noch nicht ausgenutztes, bis zum 20. Juli 2023 befristetes genehmigtes Kapital von EUR 1.000.000,00 zur Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder der mit ihr verbundenen Unternehmen sowie ein bis zum 20. Juli 2023 befristetes genehmigtes Kapital von EUR 5.000.000,00 zur Kapitalerhöhung gegen Geldeinlagen.
(7) 5. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen betrifft ausschließlich Bestandsrentner. Der Wertansatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB unter Verwendung des 10-Jahres-Durchschnittzinssatzes in Höhe von 2,31 % beträgt im Geschäftsjahr kEUR 73. Unter Verwendung des 7-Jahres-Durchschnittssatzes gemäß § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von 1,60 % hätte sich im Geschäftsjahr ein Wertansatz in Höhe von kEUR 76 ergeben. Im Vorjahr betrug der Wertansatz unter Verwendung eines 7-Jahres-Durchschnittssatzes in Höhe von 1,97 % kEUR 78.
Der sich ergebende Unterschiedsbetrag in Höhe von kEUR 3 (2019: kEUR 4) unterliegt einer Ausschüttungssperre.
(8) 6. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Personalrückstellungen in Höhe von kEUR 11.223. Darin enthalten sind Jubiläumsrückstellungen mit einem Erfüllungsbetrag von kEUR 2.421. Der zugrunde gelegte Abzinsungssatz beträgt bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren 1,60 %.
Altersteilzeitrückstellungen sind mit einem Erfüllungsbetrag von kEUR 341 bewertet. Es wurde mit einem Zinssatz von 1,60 % (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB) gerechnet. Da das Planvermögen in Höhe von kEUR 376 pro Altersteilzeitverpflichtung zugeordnet ist, kam es wegen des Einzelbewertungsgrundsatzes sowohl zu einem Überhang in Höhe von kEUR 88 als auch zu einer Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von kEUR 53.
Weitere Rückstellungen betreffen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von kEUR 3.782. Des Weiteren umfassen die sonstigen Rückstellungen Verpflichtungen aus umsatzabhängigen Konditionsvereinbarungen in Höhe von kEUR 12.029.
(9) 7. Verbindlichkeiten
| Verbindlichkeiten | Gesamtbetrag | davon mit einer Restlaufzeit | ||
|---|---|---|---|---|
| (in kEUR) | bis zu 1 Jahr | mehr als 1 Jahr | davon mehr als 5 Jahre | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 28.790 | 18.371 | 10.419 | 626 |
| (im Vorjahr) | (55.698) | (38.868) | (16.830) | (2.021) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 35.250 | 35.250 | 0 | 0 |
| (im Vorjahr) | (35.833) | (35.833) | (0) | (0) |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 12.181 | 12.181 | 0 | 0 |
| (im Vorjahr) | (16.945) | (16.945) | (0) | (0) |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 4.250 | 4.250 | 0 | 0 |
| (im Vorjahr) | (3.557) | (3.557) | (0) | (0) |
| Gesamt | 80.471 | 70.052 | 10.419 | 626 |
| (im Vorjahr) | (112.033) | (95.203) | (16.830) | (2.021) |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte in Höhe von kEUR 5.223 (2019: kEUR 6.852) und durch ähnliche Rechte in Höhe von kEUR 167 (2019: kEUR 389) besichert (Summe kEUR 5.390, 2019: kEUR 7.241).
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen handelsübliche Eigentumsvorbehalte.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stammen in Höhe von kEUR 10.763 (2019: kEUR 10.701) aus dem gegenseitigen Lieferungs- und Leistungsverkehr und in Höhe von kEUR 1.418 (2019: kEUR 6.244) aus sonstigen Verbindlichkeiten.
D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
(10) 1. Umsatzerlöse
| Umsatzerlöse nach Regionen | 2019 | 2020 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| (in mEUR) | % | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Inland | 351 | 377 | 7,4 |
| Erlösschmälerungen | 49 | 56 | 14,3 |
| Summe | 302 | 321 | 6,3 |
| Ausland | 146 | 138 | -5,5 |
| Erlösschmälerungen | 3 | 3 | 0,0 |
| Summe | 143 | 135 | -5,6 |
| Gesamt | 445 | 456 | 2,5 |
| Umsatzerlöse nach Produktgruppen | 2019 | 2020 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| (in mEUR) | % | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Fisch | 172 | 173 | 0,6 |
| Gemüse und Obst | 120 | 135 | 12,5 |
| Fertigerichte und übrige Produkte | 153 | 148 | -3,3 |
| Gesamt | 445 | 456 | 2,5 |
Im Vorjahr wurden die Werbekostenzuschüsse in Höhe von kEUR 3.759 im Posten „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ ausgewiesen. Im aktuellen Abschluss erfolgt der Ausweis in Höhe von kEUR4.720 unter den Erlösschmälerungen im Posten „Umsatzerlöse“.
(11) 2. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen sowie Aufwendungen und Erträge von außergewöhnlicher Bedeutung
In der Gewinn- und Verlustrechnung der FRoSTA AG sind periodenfremde Erträge von kEUR 1.138 (2019: kEUR 1.811) und periodenfremde Aufwendungen von kEUR 569 (2019: kEUR 453) enthalten. Die periodenfremden Erträge stammen im Wesentlichen aus der Ausbuchung von Werbekostenzuschüssen sowie Boni, der Auflösung von Personalrückstellungen und sonstigen Rückstellungen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung in Höhe von kEUR 3.169 angefallen. Die außergewöhnlichen Aufwendungen resultieren aus der Abschreibung von Markenrechten sowie aus Restrukturierungsaufwendungen.
(12) 3. Ertrags- und Aufwandsverrechnung
Erträge aus dem Deckungsvermögen in Höhe von kEUR 4 (2019: kEUR 1) wurden mit Zinsaufwendungen aus der Altersteilzeitverpflichtung in Höhe von kEUR 4 (2019: kEUR 7) verrechnet.
(13) 4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die latenten Steuern auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ergeben sich wie folgt:
| Aktive und passive latente Steuern | 31.12.2019 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2020 |
|---|---|---|---|---|
| (in kEUR) | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 0 | 174 | 0 | 77 |
| Sachanlagevermögen | 0 | 21 | 0 | 100 |
| Rückstellungen für Pensionen | 5 | 0 | 5 | 0 |
| Sonstige Rückstellungen | 261 | 0 | 453 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus LuL | 0 | 17 | 0 | 14 |
| Summe | 266 | 212 | 458 | 191 |
| Saldierung | -212 | -212 | -191 | -191 |
| Saldo | 54 | 0 | 267 | 0 |
Die Bewertung der temporären Differenzen erfolgte mit dem für das Geschäftsjahr geltenden kombinierten Steuersatz aus KSt und GewSt von 30,66% (2019: 30,66%).
Die sich rechnerisch ergebende Steuerentlastung wurde nach dem Wahlrecht des § 274 HGB nicht aktiviert.
E. SONSTIGE ANGABEN
(14) 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| (in kEUR) | ||
| --- | --- | --- |
| Verpflichtungen aus laufenden Leasingverträgen | 1.968 | 1.840 |
| Verpflichtungen aus laufenden Miet- und Wartungsverträgen | 3.489 | 3.212 |
| Bestellobligo aus Erweiterungsinvestitionen | 2.948 | 5.766 |
| Konsignationsvereinbarungen | 1.867 | 2.150 |
| Gesamt | 10.272 | 12.968 |
| Restlaufzeiten von Miet-, Wartungs- und Leasingverträgen zum 31. Dezember 2020 | ≤ 1 Jahr | > 1-5 Jahre | > 5 Jahre |
|---|---|---|---|
| (in kEUR) | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Künftige Zahlungen aus laufenden Leasingverträgen | 819 | 1.013 | 8 |
| Künftige Zahlungen aus laufenden Miet- und Wartungsverträgen | 2.864 | 344 | 4 |
| Bestellobligo aus Erweiterungsinvestitionen | 5.766 | 0 | 0 |
| Konsignationsvereinbarungen | 2.150 | 0 | 0 |
| Gesamt | 11.599 | 1.357 | 12 |
(15) 2. Sicherungsgeschäfte/Derivate
Die Devisensicherungsgeschäfte werden zur Absicherung ausgehender Zahlungen in USD abgeschlossen. Die Bilanzierung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt bei Abschluss mit ihren Anschaffungskosten. Zum Bilanzstichtag werden von den Banken anhand von Marktnotierungen die beizulegenden Zeitwerte ermittelt. Die Bewertung der Sicherungsgeschäfte erfolgt imparitätisch, das heißt, für negative Werte werden Drohverlustrückstellungen gebildet, positive Werte werden nicht angesetzt. Der Ausweis erfolgt unter den sonstigen Rückstellungen.
Die einzelnen Finanzinstrumente sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Basis für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ist der jeweilige Stichtagskurs.
Sicherungsgeschäfte / Derivate
| Finanzinstrument | Art | Zeitraum | Grundgeschäft | Umfang | Zeitwert |
|---|---|---|---|---|---|
| kEUR | kEUR | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Devisentermingeschäfte | Kauf kUSD | 22.10.2020 - 16.12.2021 | 22.000 | 18.227 | -305 |
(16) 3. Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers
Das von den Abschlussprüfern BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar ist in der entsprechenden Anhangsangabe im Konzernabschluss enthalten.
(17) 4. Anzahl der Mitarbeiter
| Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt) | 2019 | 2020 |
|---|---|---|
| Gewerbliche Arbeitnehmer | 792 | 751 |
| Angestellte | 339 | 339 |
| davon Trainees | 10 | 7 |
| Beschäftigtenanzahl nach § 285 Nr. 7 HGB | 1.131 | 1.090 |
| Auszubildende | 31 | 28 |
| Gesamt | 1.162 | 1.118 |
(18) 5. Vorstand
Mitglieder des Vorstands der FRoSTA AG waren im Geschäftsjahr 2020:
| ― | Felix Ahlers, Kaufmann, Hamburg, Vorstandsvorsitzender; Stand zum 31. Dezember 2020: 2.289.322 FRoSTA-Aktien = 33,6 % |
| ― | Hinnerk Ehlers, Kaufmann, Hamburg, Vorstand Marketing, Vertrieb & Personal |
| ― | Maik Busse, Kaufmann, Bremerhaven, Vorstand Finanzen, Controlling, IT, SCM & Operations |
Zum 31. Dezember 2020 beträgt der Gesamtbesitz an FRoSTA Aktien des Vorstands 2.300.072 Stück = 33,8 %.
(19) 6. Aufsichtsrat
Mitglieder des Aufsichtsrats der FRoSTA AG waren im Geschäftsjahr 2020:
| ― | Dirk Ahlers, Kaufmann, Hamburg, bis 17. Juli 2020 Aufsichtsratsvorsitzender, danach stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, ehemaliger Vorstand der Gesellschaft; Stand zum 31. Dezember 2020: 681.159 FRoSTA-Aktien = 10,0 %. |
| ― | Volker Kuhn, Kaufmann, London, bis 17. Juli 2020 stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, danach Aufsichtsratsvorsitzender, Chief Transformation Officer, Reckitt Benckiser |
| ― | Torsten Richter, Mitarbeiter der FRoSTA AG, Lommatzsch |
Zum 31. Dezember 2020 beträgt der Gesamtbesitz an Aktien der FRoSTA AG beim Aufsichtsrat 681.159 Stück = 10,0 %.
(20) 7. Bezüge gemäß § 285 Nr. 9 HGB
Die Mitglieder des Vorstands erhalten Bezüge, die sich zusammensetzen aus:
| ― | einer festen jährlichen Grundvergütung |
| ― | einer variablen Vergütung zum Kauf von FRoSTA Aktien |
| ― | einer variablen Vergütung in Abhängigkeit vom Konzernjahresüberschuss vor Steuern |
| ― | einer langfristigen Tantiemekomponente, die sich an dem 3-Jahres-Durchschnitt der Kapitalverzinsung (Return on Investment/ROI) der FRoSTA AG orientiert. |
Die ausgezahlten Gesamtbezüge des Vorstands bei der FRoSTA AG betrugen im Geschäftsjahr kEUR 3.195 (2019: kEUR 2.140). Davon betrafen fixe Bezüge kEUR 804 (2019: kEUR 1.009) und variable Vergütungen kEUR 2.391 (2019: kEUR 1.131).
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten Bezüge, die sich zusammensetzen aus:
| ― | einer festen jährlichen Grundvergütung, die einmal jährlich ausgezahlt wird |
| ― | einer Erfolgsprämie, die von der Höhe des Gewinns je Aktie abhängig ist und ebenfalls einmal jährlich ausgezahlt wird. |
Die Vergütungen an den Aufsichtsrat betrugen kEUR 168 (2019: kEUR 120), die variable Bezüge in Höhe von kEUR 78 (2019: kEUR 30) und fixe Bezüge in Höhe von kEUR 90 (2019: kEUR 90) betrafen.
(21) 8. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Besondere Sachverhalte nach dem Bilanzstichtag mit wesentlicher Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum 31. Dezember 2020 haben sich nicht ergeben.
(22) 9. Sonstiges
Herr Dirk Ahlers teilte am 22. Dezember 2015 ein Unterschreiten des Anteilsbesitzes von 25 % mit.
Frau Friederike Ahlers teilte am 22. Dezember 2015 ein Überschreiten des Anteilsbesitzes von 25 % mit.
Herr Felix Ahlers teilte am 22. Dezember 2015 ein Überschreiten des Anteilsbesitzes von 25 % mit.
(23) 10. Ergebnisverwendung
Da die Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 keine eigenen Inhaberstückaktien hält, ergibt sich eine Anzahl von dividendenberechtigten Inhaberstückaktien in Höhe von 6.812.598. Wir werden der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Jahresüberschuss von EUR 29.999.471,98 eine Dividende in Höhe von EUR 1,60 je Aktie entsprechend einer Dividendensumme von EUR 10.900.156,80 zu zahlen und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 19.099.315,18 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
Bremerhaven, 22. Februar 2021
Der Vorstand
F. Ahlers
M. Busse
H. Ehlers
Anlagenspiegel
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2020 | Zugang | Abgang | Umbuchungen | Stand 31.12.2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 26.240 | 1.224 | 0 | 363 | 27.827 |
| 26.240 | 1.224 | 0 | 363 | 27.827 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 83.941 | 1.060 | 0 | 24 | 85.025 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 174.973 | 3.864 | 871 | 464 | 178.430 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 56.062 | 3.300 | 2.511 | 1.115 | 57.966 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.187 | 2.915 | 0 | -1.966 | 3.136 |
| 317.163 | 11.139 | 3.382 | -363 | 324.557 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 11.741 | 0 | 0 | 0 | 11.741 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 301 | 0 | 0 | 0 | 301 |
| 3. Beteiligungen | 193 | 0 | 0 | 0 | 193 |
| 4. Wertpapiere des Anlagevermögens und Genossenschaftsanteile | 6 | 0 | 0 | 0 | 6 |
| 5. Sonstige Ausleihungen | 22 | 0 | 0 | 0 | 22 |
| 12.263 | 0 | 0 | 0 | 12.263 | |
| 355.666 | 12.363 | 3.382 | 0 | 364.647 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2020 | Zugang | Abgang | Stand 31.12.2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 14.821 | 2.369 | 0 | 17.190 |
| 14.821 | 2.369 | 0 | 17.190 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 59.813 | 1.964 | 0 | 61.777 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 125.390 | 7.385 | 868 | 131.907 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 43.781 | 2.836 | 2.506 | 44.111 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 228.984 | 12.185 | 3.374 | 237.795 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 452 | 0 | 0 | 452 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 301 | 0 | 0 | 301 |
| 3. Beteiligungen | 176 | 0 | 0 | 176 |
| 4. Wertpapiere des Anlagevermögens und Genossenschaftsanteile | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5. Sonstige Ausleihungen | 22 | 0 | 0 | 22 |
| 951 | 0 | 0 | 951 | |
| 244.756 | 14.554 | 3.374 | 255.936 |
| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand 31.12.2020 | Stand 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- |
| kEUR | kEUR | |
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 10.637 | 11.420 |
| 10.637 | 11.420 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 23.248 | 24.128 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 46.523 | 49.583 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 13.855 | 12.281 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 3.136 | 2.187 |
| 86.762 | 88.179 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 11.289 | 11.289 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 |
| 3. Beteiligungen | 17 | 17 |
| 4. Wertpapiere des Anlagevermögens und Genossenschaftsanteile | 6 | 6 |
| 5. Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 |
| 11.312 | 11.312 | |
| 108.711 | 110.911 |
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben den Jahresabschluss der FRoSTA Aktiengesellschaft, Bremen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FRoSTA Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Die unter „SONSTIGE INFORMATIONEN“ genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter „SONSTIGE INFORMATIONEN“ genannten Bestandteile des Lageberichts.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Über7einstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und ge- eignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB und die nicht nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b HGB sowie den Querverweis auf den auf der Webseite der FRoSTA Aktiengesellschaft (www.frosta-ag.com) veröffentlichten Nachhaltigkeitsbericht.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGE- BERICHT
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs- nachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremen, 24. Februar 2021
**BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
gez. Sabath, Wirtschaftsprüfer
gez. Renken, Wirtschaftsprüfer
Versicherung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Bremerhaven, 22. Februar 2021
F. Ahlers
M. Busse
H. Ehlers
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Unternehmensleitung beraten und dabei die Geschäftsführung und -entwicklung der Gesellschaft sowohl begleitet als auch überwacht. Er hat sich dabei von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der getroffenen Maßnahmen überzeugt. Im Rahmen der engen Zusammenarbeit berichtete der Vorstand im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich, telefonisch und in persönlichen Gesprächen über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, die Grundsätze der Geschäftspolitik, die Rentabilität der Gesellschaft und die wesentlichen Geschäftsvorfälle.
Auch außerhalb der Sitzungen stand der jeweils amtierende Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig im persönlichen Austausch mit dem Vorstandsvorsitzenden und hat sich hierbei über die Geschäftsentwicklung informiert. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen oder in die er kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung einzubeziehen war, unmittelbar und rechtzeitig eingebunden. Aufgrund der regelmäßigen, zeitnahen und ausführlichen Information durch den Vorstand konnte der Aufsichtsrat seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion vollumfänglich nachkommen.
Sitzungen und Themenschwerpunkte
Das Jahr 2020 stand seit dem Frühjahr natürlich ganz im Zeichen der COVID-19-Pandemie. Gegenstand regelmäßiger Erörterungen zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat waren hiernach einerseits die Einführung von umfangreichen Maßnahmen zum Schutze aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und andererseits die Auswirkungen auf die geschäftliche Situation von FRoSTA. So haben sich aufgrund der Pandemie massive und außergewöhnliche Nachfrageverschiebungen ergeben:
| • | Unser Einzelhandelsumsatz konnte insbesondere in Deutschland deutlich gesteigert werden. So wuchs der Markenumsatz in 2020 um 27 %, während die Handelsmarken einen Rückgang um 2,7 % zu verzeichnen hatten. |
| • | Aufgrund der gänzlichen oder teilweisen Schließung von Restaurants und auch der Betriebskantinen ist dagegen das Foodservice-Geschäft außerordentlich stark zurückgegangen. Die Reduktion der Liefermengen betrug im Geschäftsjahr 28 %, in den letzten Monaten des Geschäftsjahres teils bis zu 60 %. Allerdings ist der Anteil des Foodservice-Geschäfts mit nur 10 % vom Gesamtumsatz relativ gering im Vergleich mit vielen anderen Unternehmen der Lebensmittelbranche. |
| • | Der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FRoSTA AG war unsere erste Priorität. Aufgrund der eingeleiteten Maßnahmen hatten wir nur wenige COVID-19-Infizierungen zu verzeichnen: In den vier Produktionswerken Bremerhaven, Bydgoszcz, Lommatzsch sowie Bobenheim-Roxheim konnte fast durchgehend der Betrieb aufrechterhalten werden. Zu Schließungen kam es nur einmal im Produktionswerk Bobenheim-Roxheim in einer Schicht für zwei Wochen, da sich dort wenige Mitarbeiter infiziert hatten. |
Weiterer Schwerpunkt regelmäßiger Beratungen im Geschäftsjahr 2020 war die Entwicklung der Marke FRoSTA. Der Aufsichtsrat unterstützte hierbei den Vorstand bei der Transformation der Gesellschaft hin zu einem starken Markenartikler. Die Erhöhung des Umsatzanteils des Marken-Geschäfts von 28 % im Vorjahr auf jetzt 34 % bestätigt die erfolgreiche, bewusst nur schrittweise Umsetzung.
Wie im Vorjahr hat sich der Aufsichtsrat auch 2020 mit der schwierigen Lage auf den Beschaffungsmärkten beschäftigt, insbesondere mit der für die FRoSTA AG wichtigen Fischsorte Alaska Seelachs. Der Anstieg der Rohwarenpreise konnte dabei besser als im Vorjahr bewältigt werden. Das Ergebnis wurde dadurch nicht so stark wie im Vorjahr belastet.
Darüber hinaus beriet der Aufsichtsrat regelmäßig im Geschäftsjahr 2020 die Entwicklung des im Jahr 2017 erworbenen Markengeschäfts in Italien. Die eingeleiteten Verbesserungsmaßnahmen haben 2020 zu verbesserten Ergebnissen geführt. Weiterhin beschäftigte sich der Aufsichtsrat intensiv mit den Chancen und Risiken der Digitalisierung der Geschäftsprozesse sowie darüber hinaus mit Cyber-Risiken.
Im Jahr 2020 fanden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt, und zwar am 26.2.2020, am 17.7.2020, am 21.9.2020 und am 16.12.2020, an denen sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen haben. In diesen ordentlichen Sitzungen nahm der Aufsichtsrat die Berichte des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 AktG über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Rentabilität sowie den Gang der Geschäfte einschließlich der Markt- und Wettbewerbssituation entgegen und erörterte diese eingehend. Außerdem berichtete der Vorstand gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 über Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft und/oder des Konzerns von erheblicher Bedeutung sein können.
In den einzelnen Sitzungen wurden neben den bereits erwähnten Themenschwerpunkten insbesondere die folgenden Themen behandelt:
Am 26.2.2020 fand die Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses 2019 sowie eine ausführliche Diskussion der Entwicklung des Italien-Geschäfts und des Bereichs Foodservice statt.
Am 17.7.2020 wurde die am gleichen Tag stattfindende virtuelle Hauptversammlung vorbereitet und im Anschluss insbesondere über die Auswirkungen der Corona-Pandemie debattiert.
Am 21.9.2020 wurden die vom Vorstand bereits umgesetzten sowie die weiteren geplanten Schritte zur Digitalisierung beraten.
Am 16.12.2020 wurde die Jahresplanung für das Geschäftsjahr 2021 vorgestellt, diskutiert und vom Aufsichtsrat genehmigt. Darüber hinaus fand eine intensive Diskussion der Cyber-Risiken für die FRoSTA AG statt. Außerdem berichtete der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Torsten Richter aus den Werken.
Jahres- und Konzernabschluss
Die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse und die Lageberichte für die FRoSTA AG und den Konzern jeweils für das Geschäftsjahr 2020 wurden von der durch die Hauptversammlung bestellten BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, geprüft. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, hat sowohl zum Jahresabschluss als auch zum Konzernabschluss uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.
Die Lageberichte der FRoSTA AG und des Konzerns haben ebenso uneingeschränkte Bestätigungsvermerke des Abschlussprüfers erhalten.
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 wurde erstmals nicht nach dem internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS, sondern nach dem HGB aufgestellt. Wesentliche Unterschiede in den Finanzkennzahlen ergeben sich hierdurch nicht, vereinfacht jedoch die Buchhaltung und Prüfung der Abschlüsse.
Die Berichte des Abschlussprüfers lagen den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Sie wurden durch den Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 umfangreich geprüft und gründlich beraten. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, die Lageberichte der FRoSTA AG und des Konzerns sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns in eigener Verantwortung eingehend geprüft.
Der Aufsichtsrat stellte fest, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020, den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 und gegen die Lageberichte der FRoSTA AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2020 zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat deshalb den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und den Konzernabschluss einstimmig gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat billigte darüber hinaus den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns.
Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat
Der Vorstand bestand im Berichtszeitraum unverändert aus Felix Ahlers (Vorsitzender), Maik Busse und Hinnerk Ehlers.
Mitglieder des Aufsichtsrats im Jahr 2020 waren Dirk Ahlers (Vorsitzender bis zum 17. Juli 2020, danach stellvertretender Vorsitzender), Volker Kuhn (bis 17. Juli 2020 stellvertretender Vorsitzender und danach Vorsitzender) sowie Torsten Richter als Vertreter der Arbeitnehmer.
Ausschüsse
Der Finanz- und Personalausschuss bestehend aus Dirk Ahlers und Volker Kuhn hat sich jeweils vor jeder Aufsichtsratssitzung getroffen und zuvor telefonisch die ihm zugeleiteten detaillierten Monatsergebnisse erörtert. Weitere Ausschüsse hat der Aufsichtsrat aufgrund seiner Größe nicht gebildet.
Vorstandsvergütung
Die fixen Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 sind gegenüber 2019 unverändert geblieben. Auf Grund des deutlich besseren Ergebnisses hat sich aber die variable Vergütung des Vorstands erhöht. Auch die Vergütung zum Aktienkauf hat sich auf Grund der verbesserten Ergebnisse erhöht.
Dank
Der Aufsichtsrat bedankt sich ausdrücklich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem Vorstand für hohen Einsatz und das große Engagement. Die FRoSTA AG hat die zahlreichen Herausforderungen des Jahres 2020 gut gemeistert und sich gut entwickelt, und mit EUR 25,1m das beste Ergebnis der Firmengeschichte erwirtschaftet.
Bremerhaven, 24. Februar 2021
Für den Aufsichtsrat
Volker Kuhn
Gleichstellungsbericht zum Entgelttransparenzgesetz
FRoSTA Aktiengesellschaft, Q4 2020
Hintergrund
Gemäß den Auflagen des Entgelttransparenzgesetzes wurde bereits im Jahr 2017 im Hause FRoSTA ein betriebliches Prüfungsverfahrens entwickelt und zum Stichtag 31.12.2017 eine erstmalige Analyse der bestehenden Entlohnungsstrukturen an den Standorten Bremerhaven (BHV), Elbtal (EBT), Rheintal (RHT) und Hamburg (HAM) vorgenommen.
Im Ergebnis war festzustellen, dass keine unter das Entgelttransparenzgesetz fallenden Unregelmäßigkeiten erkennbar wurden und ein gezielter Handlungsbedarf nicht notwendig war.
Nachfolgend eine zum Jahresende 2020 durchgeführte Analyse.
Statistische Betrachtung 2020
Aus der zum Ende des 4. Quartals 2020 durchgeführten Personalauswertung ergaben sich zunächst die folgenden Mitarbeiter- und Eingruppierungsstrukturen:
Mitarbeiterübersicht FRoSTA gesamt
Angestellte
| BHV | EBT | RHT | HAM | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| AT: | 140 | 10 | 7 | 39 | 196 |
| Tarif: | 119 | 13 | 17 | 6 | 155 |
| Gesamt: | 259 | 23 | 24 | 45 | 351 |
Gewerbliche Arbeitnehmer
| BHV | EBT | RHT | HAM | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| AT: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Tarif: | 432 | 172 | 135 | 0 | 739 |
| Gesamt: | 432 | 172 | 135 | 0 | 739 |
FRoSTA Deutschland
| BHV | EBT | RHT | HAM | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Angestellte: | 259 | 23 | 24 | 45 | 351 |
| Gewerblich: | 432 | 172 | 135 | 0 | 739 |
| Gesamt: | 691 | 195 | 159 | 45 | 1090 |
Bewertung
Aus den vorstehenden Auswertungen wird ersichtlich, dass insgesamt 196 AT-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Betrachtung im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes zu unterziehen sind. Die restlichen 894 Personen unterliegen tarifvertraglichen Eingruppierungsmerkmalen und betriebsverfassungsrechtlicher Überwachung, womit die Angemessenheitsvermutung bezüglich tarifkonformer Entlohnung in Ansatz gebracht werden kann.
Bei der Analyse der außerhalb des Tarifbereiches eingestuften Personengruppen ging es zunächst darum, die Bereiche zu identifizieren, in denen mehr als 6 Belegschaftsmitglieder tätig sind, die möglicherweise vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Dieses führte zu folgendem Ergebnis:
Bremerhaven
| - Kostenstelle 10062000 (Werkleitung): | 7 Personen |
| - Kostenstelle 35057210 (Human Resources): | 11 Personen |
| - Kostenstelle 35057245 (Informationstechnologie): | 8 Personen |
| - Kostenstelle 35057420 (Produktentwicklung): | 15 Personen |
Hamburg
| - Kostenstelle 15058210 (Marketing): | 15 Personen |
| - Kostenstelle 15058304 (VK-Außen): | 13 Personen |
Auswirkungen auf das Entgelttransparenzgesetz
Wie deutlich wird, gibt es an den deutschen Betriebsstätten lediglich 6 Bereiche, die unter den Bestimmungen des Entgelttransparenzgesetzes einer genaueren Betrachtung zu unterziehen sind, da sie von der Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Größenordnung von mehr als 6 Personen aufweisen.
Somit wurde in einem weiteren Schritt geprüft, inwieweit in diesen Bereichen wenigstens 6 Personen eines anderen Geschlechts eingesetzt sind. Diese Prüfung ergab im Ergebnis, dass von den 6 identifizierten Bereichen lediglich ein Bereich übrigbleibt, der einer gezielten Betrachtung bedarf. Dabei handelt es sich um den in Hamburg ansässigen Bereich
| ― | VK-Außen (Kst. 15058304) |
In diesem Bereich sind, neben der Abteilungsleitung, 12 Personen in vergleichbaren Tätigkeiten im Einsatz, 7 davon weiblichen und 5 davon männlichen Geschlechts. Eine Person männlichen Geschlechts wurde von dem Abgleich ausgenommen, da das in dem Fall gewährte Entgelt im Zuge einer Besitzstandswahrung nicht als repräsentativ zu betrachten ist.
In den anderen Bereichen mangelt es an der Menge der vergleichbaren Positionen bzw. an der Anzahl der Personen des jeweils anderen Geschlechts:
| ― | Kostenstelle 10062000 (Werkleitung) |
| In dieser Kostenstelle befinden sich 2 weibliche und 5 männliche Arbeitnehmer im Einsatz. Eine Entgeltvergleichsbetrachtung ist somit nicht vorzunehmen. |
| ― | Kostenstelle 35057210 (Human Resources) |
| 1 Abteilungsleitung, 1 Projektmanager, 1 Leitung Compensation Management, 1 Mitarbeiterin BGM, 2 HR Business Partner/Personalreferent, 5 Trainees. Durch die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder fehlt es an der entsprechenden Größenordnung zur Durchführung einer Vergleichsbetrachtung. |
| ― | Kostenstelle 35057420 (Produktentwicklung) |
| 1 Abteilungsleitung, 1 Gruppenleiter PE/Copak, 1 Produktentwickler, 3 Projektmanager, 1 Junior-Produktmanager, 5 Mitarbeiter Administration, 3 Mitarbeiter Lebensmittelrecht. Auch in diesem Bereich fehlt es an der Möglichkeit einer Vergleichsbetrachtung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. |
| ― | Kostenstelle 15058210 (Marketing) |
| 1 Abteilungsleitung, 4 Brandmanager, 1 Assistant Brand Manager, 1 Content Creation Manager, 1 Digital Manager, 4 Junior Manager, 1 Performance Manager, 1 Communication Manager, 1 Trainee. | |
| Auch in diesem Bereich fehlt es an der Möglichkeit einer Vergleichsbetrachtung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. |
Situationsanalyse
Die gemäß Entgelttransparenzgesetz einer genaueren Betrachtung zu unterziehenden Positionen der Abteilung „VK-Außen" sind hinsichtlich ihrer reinen Funktionalität in jeder Hinsicht untereinander vergleichbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind theoretisch betrachtet jederzeit untereinander austauschbar. Einzig und allein unterscheiden sie sich durch das Einsatzgebiet und den zu betreuenden Kundenstamm.
Eine Analyse der Entgeltstrukturen sowie ein Vergleich aller maßgeblichen Nebenleistungen ergab folgendes Ergebnis:
Basisbetrachtung
Das durchschnittliche Vollzeit-Jahreseinkommen aller in Betracht zu ziehenden Abteilungsmitglieder liegt durchschnittlich bei ___ Euro brutto.
Vergleichsbetrachtung
In einer Vergleichsbetrachtung der Geschlechter stellt sich die durchschnittliche Einkommenssituation innerhalb des Bereiches wie folgt dar:
| Weibliche Arbeitnehmer | |
| Die Jahreseinkommen der weiblichen Arbeitnehmer lagen im Durchschnitt bei ___ Euro brutto. Hinzu kommt ein Firmenwagen, auch zur privaten Nutzung. | |
| Männliche Arbeitnehmer | |
| Die Jahresentgelte der männlichen Arbeitnehmer lagen im Durchschnitt bei ___ Euro. Hinzu kommt ein Firmenwagen, auch zur privaten Nutzung. |
Aktuelles Fazit
Bei den in den Vergleich zu ziehenden Positionen wird deutlich, dass die Entgelte in ihrer Höhe auf einem ausgewogenen Niveau liegen. Eine geschlechtsspezifische Benachteiligung ist insgesamt nicht festzustellen.
Auskunftsanspruch
Von dem im Gesetz verankerten Auskunftsanspruch hat seit Inkrafttreten des Gesetzes keines unserer Belegschaftsmitglieder Gebrauch gemacht.
Weiteres Vorgehen
Eine erneute Auswertung der Entgeltstrukturen sowie eine damit in Verbindung stehende Situationsanalyse ist zum Jahresende 2021 zu empfehlen, wenn auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Im Bedarfsfall ist ein entsprechender Maßnahmenplan zu entwickeln, der einer eventuell eingetretenen Schieflage geschlechtsneutraler Entlohnung entgegenwirkt.
Darüber hinaus soll eine kontinuierliche Sichererstellung einer geschlechtsneutralen Vergütungspolitik auf Abteilungsebene erfolgen; dieses auch für tarifgebundene und ansonsten nicht unter die Bestimmungen des Entgelttransparenzgesetzes fallende Positionen.
Bremerhaven, 18.02.2021
Ma.
ppa. R. Junge, HR Manager
i. V. A. Marwede, HR Projects/Agreements