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Frequentis AG Annual Report 2025

Apr 13, 2026

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Frequentis AG 2025 Jahresfinanzbericht

2025 Jahresfinanzbericht

Gemäß § 124 Börsegesetz

  • Jahresfinanzbericht 2025
  • Konzernlagebericht 3
  • Konzernabschluss 121
  • Lagebericht zum Jahresabschluss der Frequentis AG 210
  • Frequentis AG – Jahresabschluss 331
  • Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025

Konzernlagebericht zum 31.12.2025

Wirtschaftliches Umfeld

Im Vergleich zu anderen Wirtschaftssektoren unterliegen die Sektoren, in denen die Frequentis-Gruppe tätig ist (Informations- und Kommunikationssysteme im Bereich der zivilen und militärischen Flugsicherung, der Blaulichtorganisationen und des Schienen- und Wasserverkehrs) relativ geringen konjunkturellen Schwankungen. Die Geschäftsentwicklung von Frequentis würde dann beeinträchtigt sein, wenn es zu einem signifikanten globalen Rückgang in einem der fünf angeführten Bereiche kommt. Frequentis kann sich nicht vollständig von den konjunkturellen Entwicklungen abkoppeln, ist jedoch Lieferant von sicherheitskritischer Infrastruktur. Diese Infrastruktur kann nicht wegrationalisiert werden und muss auch in Krisenzeiten aufrechterhalten und gewartet werden.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat im Jänner 2026 das World Economic Outlook Update publiziert¹. Im Jahr 2025 lag das globale Wirtschaftswachstum bei 3,3%. Für das Jahr 2026 soll das Wachstum – trotz erheblicher Handelsstörungen – auf gleichem Niveau liegen und ebenfalls 3,3% betragen. Diese überraschende Stärke spiegelt eine Reihe von Faktoren wider, darunter nachlassende Handelsspannungen, über den Erwartungen liegende fiskalische Impulse, günstige Finanzierungsbedingungen, die Flexibilität des Privatsektors bei der Abfederung von Handelsstörungen und verbesserte politische Rahmenbedingungen, insbesondere in Schwellenländern. Ein weiterer wichtiger Faktor für diese Widerstandsfähigkeit ist der anhaltende Investitionsboom im IT-Sektor, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz.

Für das Jahr 2026 wird für die USA ein Anstieg von 2,4% prognostiziert. Für die Wirtschaft des Euroraums erwartet der IWF eine Wachstumsrate von 1,3% im Jahr 2026. Für die großen Volkswirtschaften im Euroraum ist der Wachstumspfad im Jahr 2026 unterschiedlich hoch: führend ist Spanien mit 2,3% vor Deutschland mit 1,1%, Frankreich mit 1,0% und Italien mit 0,7%. Die Prognose für Großbritannien liegt bei 1,3% für das Jahr 2026. Für die Schwellen- und Entwicklungsländer in Asien wird mit einem Anstieg von 5,0% im Jahr 2026 gerechnet. Für Lateinamerika geht der IWF für das Jahr 2026 von einem Wachstum von 2,2% aus, für den Nahen Osten und Zentralasien werden 3,9% prognostiziert.

¹ https://www.imf.org/en/publications/weo/issues/2026/01/19/world-economic-outlook-update-january-2026

Geschäftsentwicklung

Im Jahr 2025 erzielte die Frequentis-Gruppe, gestützt auf den hohen Auftragsstand Ende 2024 und den starken Auftragseingang, eine Umsatzsteigerung von 20,8%. Damit wuchs der Umsatz das fünfte Jahr in Folge zweistellig. Dank dem stabilen Geschäftsmodell als weltweiter Anbieter von High-Tech-Systemen und Lösungen für nationale sicherheitskritische Kontrollzentralen und Leitstellen ist die Nachfrage ungebrochen. Der Auftragseingang erhöhte sich um 16,5% und damit das vierte Jahr in Folge zweistellig. Der Auftragsstand per Jahresende 2025 legte um 9,8% zu.

Bedeutende Ereignisse im Jahr 2025

Mandat von CFO Peter Skerlan bis 2031 verlängert
Der Aufsichtsrat der Frequentis AG bestellte Finanzvorstand Peter Skerlan für weitere fünf Jahre bis zum 15. April 2031. Er bekleidet diese Position seit dem 16. April 2021.

Auswirkungen der geopolitischen Lage
Neben dem Krieg in der Ukraine, der seit seinem Beginn im Februar 2022 nun in sein fünftes Jahr geht, gibt es weitere Konfliktherde mit potenziell globalen Auswirkungen wie derzeit im Nahen Osten. Dazu kommen noch langfristige Krisen wie die Klimakrise sowie die immer wieder auftretenden Verwerfungen und Preisausschläge am Energiemarkt sowie dem Markt für IT- und Elektronikkomponenten. Es kann damit von einer Polykrise gesprochen werden, bei der sich die Auswirkungen einzelner Krisen wechselseitig verstärken. Auf der anderen Seite gab es vor allem in Europa verstärkte Investitionen in die militärische Infrastruktur und die öffentliche Sicherheit. All diese Krisen hatten und haben unterschiedliche Auswirkungen auf interne und externe Stakeholder von Frequentis.

Mit der Ukraine, der Russischen Föderation, Belarus und den palästinensischen Gebieten gab es im Jahr 2025 und im Jahr 2024 keinen Umsatz. Indirekt führten die Auswirkungen der Konfliktherde seit 2022 zu einem generell höheren Preisniveau, vor allem für Strom, Gas und Treibstoffe. In der Folge stiegen auch die Preise für andere alltägliche Produkte was zu entsprechend hohen Gehaltserhöhungen führte. Durch den global großflächigen Rückgang der Inflation fielen die Gehaltserhöhungen im Jahr 2025 geringer aus als im Jahr 2024. Für das Jahr 2026 ist mit moderaten Gehaltserhöhungen zu rechnen. Durch den globalen KI-Boom und die dafür notwendigen Datencenter der KI-Anbieter ergab sich seit Ende des Jahres 2025 eine massive Verknappung am weltweiten IT-Hardware-Markt (inklusive Speicher, Server, Elektronikkomponenten), deren genaue Auswirkungen sich erst im Jahr 2026 vollumfänglich zeigen werden.

Auftragseingang

Der Auftragseingang der Frequentis-Gruppe lag im Jahr 2025 bei EUR 680,2 Mio., eine Steigerung von 16,5% oder EUR 96,4 Mio. gegenüber dem Jahr 2024 mit EUR 583,8 Mio.Die Verteilung des Auftragseingangs auf die beiden Segmente war im Jahr 2025 wie folgt: Air Traffic Management mit 65% oder EUR 444,8 Mio. (2024: 68%, EUR 397,8 Mio.), Public Safety & Transport mit 35% oder EUR 235,5 Mio. (2024: 32%, EUR 186,0 Mio.).

Frequentis-Gruppe 6 Geschäftsentwicklung Konzernlagebericht 2025

Highlights des Auftragseingangs im Segment Air Traffic Management

In der zivilen Flugsicherung macht die Deutsche Flugsicherung (DFS) einen strategischen Schritt im Air Traffic Management (ATM): das Backup-System des Münchner Area Control Centers wird zur nächsten Generation einer Cloud-nativen Plattform ausgebaut. Frequentis stellt dafür seine Flight-Data-Processing-Services aus seinem OneATM-Portfolio bereit. Das innovative Projekt ist die erste operative Umsetzung des neuen Service-Delivery-Modells, das im European ATM Master Plan 2025 definiert wurde.

Die US-Flugsicherung Federal Aviation Administration (FAA) hat weitere Bestellungen für die landesweite Implementierung des Boden-Luft-Protokollumsetzungssystems, APCS, für das U.S. National Airspace System, das über eine Milliarde Passagier:innen pro Jahr befördert, getätigt. Das APCS ersetzt die bestehenden Radio Control Equipment Einheiten, die nur mit analogen und Time Division Multiplexing Kommunikationsprotokollen funktionieren. Aufbauend auf moderner, digitaler Internet-Protocol (IP)-Technologie bietet das APCS mannigfaltige Vorteile, wie bessere Verbindungsqualität, massiv erhöhte Effizienz und vor allem Internet-Sicherheit auf dem letzten Stand der Technik. Zusätzlich erfolgten erste Aufträge für die Erneuerung des Sprachkommunikationssystems (VCS / Voice Communication System) auf ein IP-basiertes System.

In Vietnam liefert Frequentis sein Advanced Network Management System an das Ho Chi Minh Air Traffic Control Centre (ATCC). Die Lösung ermöglicht eine Ende-zu-Ende-Überwachung aller Flugverkehrsdienste zur Verbesserung der Sicherheit und Betriebskontrolle und wird über 134.000 Flüge jährlich unterstützen.

Frequentis wurde von LFV (Luftfartsverket), der schwedischen Flugsicherung, mit der Lieferung des ersten landesweiten Verkehrsmanagementsystems für Drohnen in Schweden beauftragt. Die neue Plattform ermöglicht sichere und skalierbare Drohnenoperationen im gesamten schwedischen Luftraum und unterstützt sowohl aktuelle Anforderungen als auch zukünftiges Wachstum. Die neue digitale Plattform wird LFV und nationalen Behörden wie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten Werkzeuge zur Verfügung stellen, um Drohnenoperationen in niedriger Höhe (typischerweise unter 150 Metern) sicher und effizient zu überwachen.

Von bestehenden Kunden, unter anderem aus Australien, Belgien, Estland, Lettland, Mexiko und Südafrika, gab es Erweiterungs- und Änderungs-Aufträge sowie Verlängerungen von Wartungs- und Servicevereinbarungen.

In der militärischen Flugsicherung stärkt Frequentis seine internationale Marktposition im sicherheitskritischen Verteidigungsbereich und unterstreicht seine technologische Führungsrolle bei Echtzeitkommunikation für gemeinsame militärische Einsätze. Dazu trägt die strategische Partnerschaft zwischen dem australischen Tochterunternehmen C4i und Lockheed Martin Australia zur Lieferung souveräner Multi-Domain-Kommunikationssysteme für das AIR6500-Programm der Australian Defence Force bei. Mit der Beauftragung durch die deutsche Bundeswehr zur Erprobung eines skalierbaren UTM-Systems (UTM = Uncrewed Traffic Management) unter realen Einsatzbedingungen stärkt Frequentis seine Position im Bereich militärischer Flugsicherung und leistet einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Integration unbemannter Luftfahrzeuge in den kontrollierten Luftraum.

Highlights des Auftragseingangs im Segment Public Safety & Transport

Im Teilmarkt Public Safety baut Frequentis für die Landespolizei Thüringen ein integriertes und landesweit einheitliches Einsatz- und Kommunikationssystem auf. Frequentis übernimmt dabei als Generalunternehmer die Gesamtverantwortung für Planung, Installation und Inbetriebnahme. Zum Einsatz kommt das Kommunikationssystem LifeX von Frequentis. Das neue System ist bereits für die Nutzung des künftigen Breitband-Digitalfunks in Deutschland vorbereitet und ermöglicht multimediale Kommunikation. Mit diesem Auftrag wird die führende Marktposition bei der polizeilichen Leitstellentechnologie in Deutschland gestärkt – bereits mehr als die Hälfte der 16 Bundesländer setzt auf Lösungen von Frequentis.

Die von der italienischen Frequentis-Tochter Regola entwickelte Software FlagMii EML wurde von der Landessicherheitszentrale Burgenland erstmals in Österreich beauftragt – in Italien ist sie bereits im Einsatz. Damit sind nun Notrufe auch per Video möglich. Die Lösung funktioniert ohne zusätzliche Applikation am Mobiltelefon der anrufenden Person und verbessert die Lageeinschätzung für Einsatzkräfte.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Geschäftsentwicklung 7

Alle norwegischen Feuerwehr-Notrufzentralen erhalten mit LifeX ein zukunftsfähiges Kommunikationssystem. Dabei werden Anrufe, Funk, Video und digitale Nachrichten abgewickelt – bei gleichzeitiger Flexibilität für künftige Anforderungen.

Im Teilmarkt Public Transport ist mit dem Auftrag über zwei Betriebszentralen der Markteintritt bei einem Bahnunternehmen in Südeuropa gelungen. In der Schweiz wurde das zukunftweisende Programm der schweizerischen Bundesbahn (Service BTA) weiter ausgebaut. In Österreich erhielt Frequentis einen Managed Service Auftrag eines Unternehmens aus dem öffentlichen Personen- und Nahverkehr. Die nordischen Bahnbetreiber, speziell in Norwegen und Finnland intensivierten ihre Partnerschaft mit Frequentis. Die Projekte zielen darauf ab, die Kommunikation der Fahrdienstleiter:innen zu modernisieren, indem für die Arbeits-Terminals erweiterte Funktionen eingeführt werden, die die tägliche Arbeit verbessern und den Übergang zum Future Railway Mobile Communication System (FRMCS), einer Technologie der nächsten Generation, ermöglichen.

Der Teilmarkt Maritime verzeichnete neue Aufträge für Modernisierungen im Hafen Hamburg und von den Färöer-Inseln, Erweiterungen für die niederländische Küstenwache und den Hafen Singapur sowie Verlängerungen von Wartungs- und Servicevereinbarungen unter anderem aus Deutschland, Grönland und den Niederlanden.

Auftragsstand

Der Auftragsstand per 31. Dezember 2025 betrug EUR 794,9 Mio., eine Steigerung von 9,8% oder EUR 70,8 Mio. im Vergleich zu Ende Dezember 2024 mit EUR 724,0 Mio. Rund 62% des Gesamt-Auftragsstands (Dezember 2024: 64%) waren dem Segment Air Traffic Management und 38% (Dezember 2024: 36%) dem Segment Public Safety & Transport zuzuordnen.

Umsatz und Betriebsleistung

Im Jahr 2025 konnte eine Steigerung des Umsatzes um 20,8% oder EUR 99,8 Mio. auf EUR 580,1 Mio. erzielt werden (2024: EUR 480,3 Mio.). Da es im Berichtsjahr keine Akquisitionen gab, ist das Umsatzwachstum als rein organisches Wachstum zu betrachten. Das Segment Air Traffic Management verzeichnete eine Steigerung des Umsatzes um 18,5% auf EUR 400,6 Mio., das Segment Public Safety & Transport verzeichnete einen Anstieg von 26,4% auf EUR 179,5 Mio. Die Umsatz-Verteilung lag im Jahr 2025 bei 69% : 31% für die beiden Segmente Air Traffic Management und Public Safety & Transport (2024: 70% : 30%).

Nach Regionen aufgeschlüsselt ergab sich folgende Verteilung des Umsatzes im Jahr 2025:

Region Umsatzanteil 2025 Umsatzanteil 2024
Europa 58% 62%
Amerikas 27% 18%
Asien 7% 12%
Australien / Pazifik 6% 6%
Afrika 1% 1%
Nicht zugeordnet 1% 1%

Die Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen lag bei EUR 3,3 Mio. im Jahr 2025 (2024: EUR 2,8 Mio.). Die aktivierten Eigenleistungen reduzierten sich weiter auf EUR 0,5 Mio. (2024: EUR 1,6 Mio.). Zu den aktivierten Eigenleistungen zählen unter anderem konzerninterne selbst erstellte Demo- und Testanlagen.

Frequentis-Gruppe 8 Geschäftsentwicklung Konzernlagebericht 2025

Die sonstigen Erträge stiegen im Jahr 2025 auf EUR 13,8 Mio. (2024: EUR 11,5 Mio.), vor allem bedingt durch Wertänderungen der beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften (EUR +2,7 Mio.), welche größtenteils auf die Kursschwankungen des US-Dollars zurückzuführen sind. Die größten Einzelpositionen in den sonstigen Erträgen sind die Fördererlöse für Forschungs- und Entwicklungskosten, die Erlöse aus Forschungsprämien sowie die angeführten Wertänderungen der beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften. Die Gesamterträge (Betriebsleistung) erhöhten sich im Jahr 2025 um 20,4% oder EUR 101,4 Mio. auf EUR 597,7 Mio. (2024: EUR 496,3 Mio.).

Ergebnis

Der Materialaufwand und der Aufwand für bezogene Leistungen erhöhten sich um 38,0% auf EUR 156,1 Mio. (2024: EUR 113,1 Mio.) und damit relativ höher als der Umsatzanstieg. Der Anstieg ist größtenteils auf ein materialintensiveres Programm in der Region Amerikas zurückzuführen. Der Personalaufwand erhöhte sich um 12,2% auf EUR 292,1 Mio. (2024: EUR 260,3 Mio.) und lag damit unter dem Umsatzanstieg. Die höheren Aufwendungen ergaben sich durch die Ausweitung des Personalstands und Gehaltserhöhungen, wenngleich diese durch die zurückgehende Inflation niedriger ausfielen als im Jahr 2024.

Die sonstigen Aufwendungen stiegen um 20,2% auf EUR 82,6 Mio. (2024: EUR 68,7 Mio.), vor allem aufgrund von höheren Kurs- und Währungsdifferenzen (EUR +4,2 Mio. im Jahresvergleich), Reisekosten (EUR +2,7 Mio.) und Lizenzaufwendungen (EUR +2,5 Mio.). Diesen standen vor allem rückläufige Aufwendungen aus Wertänderungen der beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften (EUR -1,0 Mio.) gegenüber. Die Reisekosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um EUR 2,7 Mio. auf EUR 16,7 Mio., dies entspricht 2,9% des Umsatzes im Jahr 2025 (2024: 2,9% des Umsatzes). Es ist angestrebt, dass sich die Reisekosten in Relation zum Umsatz weiterhin in der Größenordnung von rund 3-4% des Umsatzes bewegen.

Das EBITDA (Ergebnis vor Steuern, Zinsen, Abschreibung und Wertminderung) wuchs auf EUR 66,9 Mio.im Jahr 2025 (2024: EUR 54,1 Mio.). Die EBITDA-Marge (bezogen auf den Umsatz) belief sich auf 11,5% im Jahr 2025 nach 11,3% im Jahr 2024. Die Abschreibungen stiegen auf EUR 20,2 Mio. (2024: EUR 19,4 Mio.). Im Jahr 2025 ergab sich kein Wertminderungsbedarf (2024: EUR 2,6 Mio., bedingt durch die Wertminderung der Einheit Business Recording). Das EBIT erhöhte sich als Summe aller oben angeführten Veränderungen um 45,7% auf EUR 46,8 Mio. im Jahr 2025 (2024: EUR 32,1 Mio.). Die EBIT-Marge (bezogen auf den Umsatz) belief sich auf 8,1% nach 6,7% im Jahr 2024. Die Finanzerträge im Jahr 2025 lagen bei EUR 0,9 Mio. und damit auf dem Niveau des Jahres 2024 mit EUR 0,9 Mio. Die Finanzierungsaufwendungen (in dieser Position sind gemäß IFRS 16 auch Zinsen für Miet- und Leasingverhältnisse enthalten) stiegen auf EUR 2,2 Mio. (2024: EUR 1,6 Mio.). Im Jahr 2025 gab es keine wesentlichen Erträge aus der Position Zuschreibung Finanzvermögenswerte (2024: EUR 1,0 Mio., Regressforderungen für angefallene Termin- und Sichteinlagen bei der Commerzialbank Mattersburg, welche bisher zur Gänze wertberichtigt waren). Das Ergebnis vor Steuern lag im Jahr 2025 bei EUR 45,8 Mio. (2024: EUR 32,8 Mio.). Der Aufwand für Ertragsteuern betrug EUR 12,2 Mio. (2024: EUR 9,3 Mio.). Daraus errechnet sich ein Steuersatz von 26,6% (2024: 28,3%). Der absolut höhere Aufwand für Ertragsteuern im Jahr 2025 war vor allem durch höhere laufende Ertragsteuern beeinflusst. Das Konzernergebnis stieg im Jahr 2025 auf EUR 33,7 Mio. (2024: EUR 23,5 Mio.). Das unverwässerte Ergebnis je Aktie betrug im Jahr 2025 EUR 2,13 (2024: EUR 1,66), das verwässerte Ergebnis je Aktie betrug EUR 2,12 (2024: EUR 1,65).

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025

Geschäftsentwicklung

Mitarbeiter:innen

Der Personalstand erhöhte sich um 8,7% auf durchschnittlich 2.634 Vollzeitäquivalente für das Jahr 2025 (2.422 Vollzeitäquivalente im Jahr 2024, Angaben jeweils bezogen auf Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Verträgen). In Österreich sind 1.226 Vollzeitäquivalente (2024: 1.150), also rund 47% aller Mitarbeitenden, beschäftigt.

Vermögens- und Kapitalstruktur

Die Bilanzsumme erhöhte sich um 29,0% auf EUR 509,3 Mio. per Ende Dezember 2025 (Ende Dezember 2024: EUR 394,8 Mio.), unter anderem durch eine Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie der Vorräte. Die Eigenkapitalquote lag bei 38,6% (Ende Dezember 2024: 44,3%). Das Eigenkapital erhöhte sich um EUR 22,1 Mio. auf EUR 196,8 Mio. (Ende Dezember 2024: EUR 174,8 Mio.). Das Nettoguthaben (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Termingelder abzüglich Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten) belief sich per Ende Dezember 2025 auf EUR 104,7 Mio. und lag damit über dem Wert per Ende Dezember 2024 mit EUR 81,8 Mio.

Auf der Aktivseite (langfristige Vermögenswerte) waren per Ende Dezember 2025 Sachanlagen in Höhe von EUR 69,0 Mio. (Ende Dezember 2024: EUR 70,3 Mio.), immaterielle Vermögenswerte mit EUR 12,6 Mio. (Ende Dezember 2024: EUR 15,4 Mio.) und Geschäfts- oder Firmenwerte mit EUR 8,6 Mio. (Ende Dezember 2024: EUR 8,6 Mio.) die drei größten Positionen des langfristigen Vermögens von in Summe EUR 104,4 Mio. (Ende Dezember 2024: EUR 103,5 Mio.).

Bei den kurzfristigen Vermögenswerten von in Summe EUR 404,9 Mio. per Ende Dezember 2025 (Ende Dezember 2024: EUR 291,3 Mio.) sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit EUR 144,7 Mio. (Ende Dezember 2024: EUR 80,1 Mio.) die bedeutendste Position. Der Anstieg ergab sich aus erhöhten Fakturierungen an die Kunden. Darauf folgen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, inkl. Termingelder, mit in Summe EUR 111,3 Mio. (Ende Dezember 2024: EUR 82,0 Mio.), die Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden mit EUR 68,2 Mio. (Ende Dezember 2024: EUR 70,9 Mio.) sowie die Vorräte mit EUR 51,8 Mio. (Ende Dezember 2024: EUR 32,9 Mio.). Die Erhöhung der Vorräte ergab sich vor allem durch einen Anstieg der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Fertigerzeugnisse, da vor allem durch ein Großprojekt in der Region Amerikas für zukünftige Fertigungen Material und fertige Baugruppen auf Lager gelegt wurden.

Von den Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten inklusive Termingelder von EUR 111,3 Mio. per Ende Dezember 2025 waren rund 60% auf zehn systemrelevante Großbanken in Österreich und Deutschland verteilt. Rund 40% lagen bei rund 25 anderen Banken in Europa, Australien, Asien und den Amerikas.

Auf der Passivseite der Bilanz war die größte Position die kurzfristigen Verbindlichkeiten mit EUR 222,1 Mio. per Ende Dezember 2025 (Ende Dezember 2024: EUR 132,6 Mio.). Davon entfielen EUR 109,0 Mio. auf Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden (Ende Dezember 2024: EUR 57,6 Mio.). Die Steigerung dieser Position ergab sich vor allem durch eine Erhöhung der Anzahlungen durch Kunden. Das Eigenkapital war mit EUR 196,8 Mio. per Ende Dezember 2025 (Ende Dezember 2024: EUR 174,8 Mio.) die zweitgrößte Position der Passivseite. Die drittgrößte Position waren die langfristigen Verbindlichkeiten mit EUR 90,4 Mio. per Ende Dezember 2025 (Ende Dezember 2024: EUR 87,4 Mio.). Davon war die Position langfristige Leasingverbindlichkeiten mit EUR 39,8 Mio. (Ende Dezember 2024: EUR 41,3 Mio.) am größten.

Frequentis-Gruppe 10 Entwicklung der Segmente Konzernlagebericht 2025

Cash Flow

Der Cash Flow aus dem Ergebnis stieg im Jahr 2025 auf EUR 78,3 Mio. (2024: EUR 60,6 Mio.). Der Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit erhöhte sich im Jahr 2025 auf EUR 49,1 Mio. (2024: EUR 22,1 Mio.), beeinflusst von der Entwicklung der Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten und der Veränderung der Vertragsvermögenswerte, dem vor allem die Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Vorräte – also Veränderungen des Nettoumlaufvermögens (Working Capital) – gegenüberstanden. Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit verbesserte sich im Jahr 2025 auf EUR -9,6 Mio. (2024: EUR -15,6 Mio.). Die Investitionen (CapEx / Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen) lagen mit EUR 13,8 Mio. über dem Niveau des Jahres 2024 mit EUR 10,1 Mio. Der Free Cash Flow (Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit plus Cash Flow aus der Investitionstätigkeit) lag bei EUR 39,5 Mio. (2024: EUR 6,5 Mio.). Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit verbesserte sich im Jahr 2025 auf EUR -7,6 Mio. (2024: EUR -13,9 Mio.). Der Gesamt-Cash Flow belief sich damit im Jahr 2025 in Summe auf EUR 31,9 Mio. (2024: EUR -7,4 Mio.). Der Finanzmittelbestand ohne Termingelder belief sich Ende Dezember 2025 auf EUR 97,2 Mio. (Ende Dezember 2024: EUR 67,0 Mio.).

Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Angaben dazu finden sich im ↗ Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025, Kapitel 38.

Entwicklung der Segmente Air Traffic Management / ATM

Das Segment Air Traffic Management / ATM umfasst die Teilmärkte ATM Civil (in diesem ist auch AIM / Aeronautical Information Management inkludiert) sowie ATM Defence. Der Fokus in diesem Segment liegt auf den zivilen und militärischen Flugsicherungen und damit in der Regel auf ein bis zwei Kunden pro Land. Die Markteintrittsbarrieren werden als relativ hoch eingeschätzt. Die Teilmärkte verfügen über ähnliche Produkte, im Defence-Bereich werden noch Zusatzlösungen für die Verschlüsselung nachgefragt. Die Safety- und Qualitätsmanagement-Anforderungen sind gleich, es gelten die internationalen Richtlinien für die Standardisierung des Luftverkehrs durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO / International Civil Aviation Organization). Die bei den Kunden anzubindende Infrastruktur wie Radar, Funk, Netzwerk, ist vergleichbar.

Das militärische ATM-Portfolio von Frequentis umfasst Kommunikations- und Informationslösungen für die Luftverteidigung und militärische Flugsicherung, Systeme zur vernetzten Operationsführung sowie taktische Netzwerke und Führungs- und Informationssysteme, auch für den behördenübergreifenden Einsatz, sowie verschlüsselte, interoperable Kommunikationslösungen für missions-kritische Anwendungen.

Der Umsatz im Segment Air Traffic Management stieg im Jahr 2025 um 18,5% auf EUR 400,6 Mio. (2024: EUR 338,2 Mio.). Das EBIT lag bei EUR 19,8 Mio. (2024: EUR 18,0 Mio.), die EBIT-Marge (bezogen auf den Umsatz) bei 4,9% nach 5,3% für das Jahr 2024.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Entwicklung der Segmente 11

Highlights im operativen Geschäft

In der zivilen Flugsicherung wurde das Sprachkommunikationssystem im Upper Airspace Control Centre der Deutschen Flugsicherung (DFS) in Karlsruhe umfassend modernisiert, um den sicheren Betrieb bis mindestens in das Jahr 2035 zu gewährleisten. Die Upgrades umfassten neue Hardware, verbesserte Zusammenarbeit zwischen den vier DFS-Kontrollzentralen und erhöhte Cyber-Sicherheit für den deutschen Luftraum. Am Flughafen London Gatwick wurde der Frequentis Departure Manager in Betrieb genommen. Fluglots:innen und Passagier:innen profitieren dadurch von gesteigerter Effizienz und Pünktlichkeit in einem stark frequentierten Luftraum. Die Zivilluftfahrtbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate (GCAA) modernisierte gemeinsam mit Frequentis Comsoft ihr Aeronautical Information Management (AIM)-System, um den steigenden Anforderungen des internationalen Luftverkehrs gerecht zu werden. Das Upgrade verbessert die Effizienz, Automatisierung und Datenvernetzung und unterstützt frühzeitig die Umsetzung der ICAO-Roadmap für AIM. Frequentis und die litauische Flugsicherung Oro Navigacija erhielten auf der globalen Leitmesse für Flugsicherung, der Airspace World in Lissabon, den ATM Award for Innovation to Enable Sustainable Future Skies (ATM-Preis für Innovationen zur Ermöglichung nachhaltiger Lufträume der Zukunft).Gemeinsam entwickelten sie ein cloudbasiertes Drohnen-Verkehrsmanagementsystem (UTM) für Litauen, das die sichere Integration unbemannter Luftfahrzeuge in den unteren Luftraum ermöglicht und dabei europäische Regulierungen erfüllt. Vodafone, Frequentis, DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt) und die Berufsfeuerwehr Rostock testen Drohnen bei Rettungseinsätzen. Die Drohnen schicken erste Luftaufnahmen direkt in die Leitstelle – noch vor Eintreffen der Einsatzkräfte. Dadurch ergibt sich eine schnellere Reaktionszeit bei Rettungseinsätzen und ermöglicht eine detailliertere Einsatzplanung durch zuverlässige Luftaufnahmen auch an schwer zugänglichen Einsatzorten.

In der militärischen Flugsicherung hat Frequentis für das US-Verteidigungsministerium den ersten digitalen Flugsicherungstower (Digital Tower) in der US-Garnison Katterbach in Deutschland installiert, um moderne, sensorbasierte Überwachung und erhöhte Situationswahrnehmung zu ermöglichen. Die kolumbianische Luftwaffe modernisierte mit Frequentis-Lösungen die Luftverteidigungssysteme und die Hälfte der nationalen militärischen Flugsicherungsstandorte. Dieses bedeutende Upgrade integriert hochmoderne Kommunikationstechnologien und bringt eine sichere Echtzeit-Datenübertragung und verbesserte Missionskoordination.

Public Safety & Transport / PST

Das Segment Public Safety & Transport beinhaltet die Teilmärkte Public Safety, Public Transport sowie Maritime. Die Kunden sind Behörden oder behördennahe Organisationen mit Überwachungs- und Steuerungsaufgaben. Für den Teilmarkt Public Safety zählen die Polizei, Feuerwehren und Rettungsorganisationen zu den Kunden. Seitens der Polizei werden noch Zusatzlösungen für die Verschlüsselung nachgefragt. Public Transport bedient neben der klassischen Bahn auch Kunden aus dem öffentlichen Personen- und Nahverkehr. Im Teilmarkt Maritime liegt der Fokus auf Küstenwachen und Hafenbetreibern. Die Teilmärkte verfügen über ähnliche Produkte, ebenso ist die bei den Kunden anzubindende Infrastruktur wie Telefon, Funk, Netzwerk vergleichbar. Trotz mehrerer internationaler Standardisierungsbestrebungen gelten nach wie vor national und regional unterschiedliche Anforderungen und Regelungen.

Frequentis-Gruppe 12 Forschung & Entwicklung Konzernlagebericht 2025

Der Umsatz im Segment Public Safety & Transport erhöhte sich im Jahr 2025 um 26,4% auf EUR 179,5 Mio. (2024: EUR 142,0 Mio.). Das EBIT stieg auf EUR 27,0 Mio. (2024: EUR 14,2 Mio.). Die EBIT-Marge lag bei 15,0% nach 10,0% für das Jahr 2024.

Highlights im operativen Geschäft

Im Teilmarkt Public Safety nutzt die Feuerwehr Hamburg das Frequentis-Kommunikationssystem LifeX mit innovativer Sprachdialogtechnologie (Interactive Voice Response (IVR)), um Notrufe bei Unwettern effizient zu priorisieren und so deutlich schneller auf kritische Einsätze reagieren zu können. Als Teil des PERLE-Projekts ist Hamburg eine der ersten Feuerwehren in Deutschland, die IVR einsetzt, wodurch lebensrettende Sekunden gewonnen werden. Frequentis wurde bei den International Critical Communications Awards 2025 für seine MissionX Android SDK-Lösung als „Best MCX Product or Solution of the Year“ ausgezeichnet (MCX steht für mission critical communications / sicherheitskritische Kommunikation). Die Plattform ist die weltweit erste Clientlösung, die vom Global Certification Forum zertifiziert wurde und zuverlässige Breitbandkommunikation für Einsatzkräfte ermöglicht.

Im Teilmarkt Public Transport wurden bei den Programmen in der Schweiz, Frankreich und Großbritannien sowie bei den ersten MCX-Projekten, welche im Jahr 2024 beauftragt wurden, wesentliche Abnahmen erreicht. Im französischen Großprojekt erfolgte der Abschluss der ersten Werkabnahmen – damit konnte die nächste Phase der Feldtests, also vor Ort beim Kunden, beginnen. Der Aufbau des französischen Teams in Paris schritt zügig voran. Weitere wesentliche Abrufe aus dem Rahmenvertrag zeigen den guten Projektfortschritt. Im Teilmarkt Maritime wurden im Berichtszeitraum Projekte in Deutschland, Niederlande, Norwegen, Schweden, Spanien und Singapur von den Kunden abgenommen.

Forschung & Entwicklung

Steigender Kostendruck und laufende Änderungen im operativen Umfeld sind aktuell die größten Herausforderungen für die Kunden, die im sicherheitskritischen Bereich agieren. Um den hier geforderten hohen Sicherheitsanforderungen weiterhin gerecht zu werden, benötigen die Anwender:innen flexiblere Systeme und Software-Lösungen. Damit können Einsatzmittel und Einsatzorte mit einfachen Mitteln an aktuelle Bedürfnisse angepasst werden. Dafür sind flexible Kommunikationsmittel und integrierte Control-Room Lösungen notwendig. Die Migration der Daten- und Sprachkommunikation auf gemeinsame IP-Netze schafft die technische Voraussetzung für mehr Flexibilität, wie sie beispielsweise bei Remote-Aufgaben gefragt ist. Durch die steigende Vernetzung wird gleichzeitig das Thema Cyber Security immer wichtiger.

Als anerkannter Innovationsführer in den vom Unternehmen adressierten Märkten trägt Frequentis dieser Entwicklung durch die Bereitstellung IP-basierter Systeme Rechnung. Im nächsten Schritt rücken die Netzwerke ins Zentrum der Kommunikationslösungen. Die traditionellen Voice Communication Systeme werden durch Voice and Data Communication Services im Netzwerk erweitert. Der enge Austausch mit den Kunden, mit denen zumeist eine langjährige, teilweise jahrzehntelange, Partnerschaft besteht, erlaubt es dabei, neue technologische Entwicklungen schon frühzeitig zu erkennen und in die eigenen Produkte und Lösungen zu integrieren.

Innovationen sind ein wichtiger Bestandteil der Frequentis-Unternehmensstrategie. Die Steuerung aller diesbezüglichen Aktivitäten erfolgt im Bereich New Business Development. Der aktuelle Fokus liegt auf der Weiterentwicklung der Remote Digital Tower-Technologie, dem Drohnenmanagement sowie der Nutzung von 5G / LTE für den sicherheitskritischen Bereich. Darüber hinaus liegt ein Schwerpunkt auf der Entwicklung und Vermarktung neuer Geschäftsmodelle wie Software as a Service (SaaS) oder Cloud-Lösungen. Darüber hinaus wurde die Bearbeitung von Forschungs- und Entwicklungsprogrammen im Defence-Bereich (EDF / European Defence Funds, EDA / European Defence Agency) aufgenommen.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierter Corporate Governance-Bericht 13

Die intensive Auseinandersetzung mit dem breiten Feld der Künstlichen Intelligenz (KI) im Hinblick auf mögliche Anwendungen im sicherheitskritischen Bereich hat bereits Einfluss auf die Produktlandschaft genommen. Ein Fokus wird dabei auf Natural Language Processing, Computer Vision und Decision Intelligence gesetzt. KI fungiert als Supporttool, etwa um Störgeräusche im Funkverkehr herauszufiltern, unterschiedliche Sprecher zu identifizieren oder die Kommunikation zu transkribieren. Zur besseren Erkennung von Objekten beim Remote Digital Tower, werden mögliche Fehlerquellen, wie etwa Vögel oder Wolken mittels KI ausgenommen. Zum Thema KI siehe auch ai.frequentis.com (Website in Englisch). Mit der Teilnahme und der Leitung von nationalen und EU-geförderten Innovationsprojekten setzt Frequentis zukünftige Standards im sicherheitskritischen Umfeld. Innovationen werden bei Frequentis nach Möglichkeit durch Patente geschützt.

Konsolidierter Corporate Governance-Bericht

Der konsolidierte Corporate Governance-Bericht ist unter www.frequentis.com/de/ir > Corporate Governance verfügbar.

Frequentis-Gruppe 14 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Konzernlagebericht 2025

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung 2025

ESRS 2 - Allgemeine Angaben

Allgemeine Grundlagen zur Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung // ESRS 2 BP-1

Gemäß ihrem Unternehmensauftrag „for a safer world“ sieht sich die Frequentis-Gruppe in ihrer Grundhaltung und Geschäftstätigkeit der Nachhaltigkeit verpflichtet. Diese konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung bietet einen Überblick über die konzernweiten Nachhaltigkeitsinitiativen und -aktivitäten im Geschäftsjahr 2025. Gegenstand der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung sind die Frequentis AG mit Sitz in der Innovationsstraße 1, 1100 Wien, Österreich, und deren vollkonsolidierte Tochterunternehmen (als Frequentis-Gruppe, Frequentis oder Konzern bezeichnet). Diese konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wurde in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) bzw. §§ 243b und 267a UGB, den Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) sowie Art. 8 der EU-Taxonomie Verordnung (EU) 2020/852) erstellt.

Konsolidierungskreis

Für diese konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wird der gleiche Konsolidierungskreis wie für die finanzielle Berichterstattung angewendet (↗ Konzernabschluss / Konsolidierungskreis). Der Konsolidierungskreis der Frequentis AG umfasst – neben der Muttergesellschaft – 6 inländische (2024: 6) sowie 31 internationale (2024: 31) vollkonsolidierte Tochterunternehmen, bei denen die Frequentis AG die Beherrschung ausübt. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Der Bilanzstichtag ist bei allen einbezogenen Unternehmen der 31. Dezember. Sollten Angaben nur für einzelne oder eine ausgewählte Gruppe von Konzerngesellschaften ausgewiesen sein, wird darauf speziell hingewiesen. Angaben zur Wertschöpfungskette siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Wertschöpfungskette.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 15

Es wurde weder von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bestimmte Informationen über geistiges Eigentum, Know-how oder Innovationsergebnisse, noch von der Möglichkeit, Angaben zu bevorstehenden Entwicklungen oder sich in Verhandlungsphasen befindender Angelegenheiten auszulassen.Bei der Summierung gerundeter Beträge in dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung können durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten. Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

ESRS 2 BP-2 Zeithorizonte

Die Zeithorizonte für die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung weichen von der Definition gemäß ESRS 1 ab, da sie an das konzernweite Risikomanagement von Frequentis angepasst sind. Die Zeithorizonte sind wie folgt festgelegt:
• Kurzfristiger Zeithorizont: bis zu 1 Jahr
• Mittelfristiger Zeithorizont: mehr als 1 bis zu 4 Jahre
• Langfristiger Zeithorizont: mehr als 4 bis zu 10 Jahre

Schätzungen zur Wertschöpfungskette

Nicht alle Informationen aus der Wertschöpfungskette, die für die Berechnung bestimmter Kennzahlen nötig wären, waren verfügbar. Die nachfolgende Tabelle enthält die Kennzahlen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die anhand von indirekten Daten geschätzt wurden. Details zur Genauigkeit der Kennzahlen, den Berechnungsmethoden, Annahmen und Näherungswerten sind unter den entsprechenden ESRS-Datenpunkten in den nachfolgenden Kapiteln zu finden.

ESRS-Datenpunkt Kennzahl Schätzungen zur Wertschöpfungskette
E1-6 Treibhausgasemissionen • Die Berechnung der Scope-3 THG-Emissionen wurde zum Teil auf Basis von ausgabenbasierten Emissionsfaktoren durchgeführt

Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit

Die in folgender Tabelle dargestellten Datenpunkte und Kennzahlen enthalten Angaben, die mit Hilfe von Annahmen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen berechnet wurden. Gründe für Schätzungen sind die Verfügbarkeit zuverlässiger Daten sowie die Genauigkeit der Messverfahren. Informationen zu den Berechnungsmethoden, Annahmen und Näherungswerten sind unter den entsprechenden Kennzahltabellen angegeben.

Frequentis-Gruppe 16 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Konzernlagebericht 2025

ESRS-Datenpunkt Kennzahl Schätzungen und Ergebnisunsicherheit
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix • Berechnung Gesamtverbrauch und Anteil nicht zuordenbarer Energie
E1-6 Treibhausgasemissionen • Berechnung der marktbezogenen Scope-2 THG-Emissionen • Berechnung der Scope-3 THG-Emissionen der Kategorien 6 und 11
E5-5 Abfälle • Berechnung der Abfälle und Entsorgungswege für einzelne Konzerngesellschaften
S1-13 Mitarbeiter:innengespräch • Berechnung des Anteils der Arbeitnehmer:innen, die an einem Mitarbeiter:innengespräch teilgenommen haben
S1-16 Vergütungskennzahlen • Berechnung Gender-Pay-Gap • Berechnung Verhältnis Median zu höchster Gesamtvergütung
S1-freiwillig Pflichtschulungen • Berechnung des Anteils Erfolgreicher Abschluss E-Learning "Personenbezogener Datenschutz"
G1-freiwillig Pflichtschulungen • Berechnung des Anteils Erfolgreicher Abschluss E-Learning „Verhaltenskodex und Geschäftsethik" • Berechnung des Anteils Erfolgreicher Abschluss E-Learning „Kapitalmarkt-Compliance" • Berechnung des Anteils Erfolgreicher Abschluss E-Learning „Anti-Korruption und Bestechung"
- Safety & Security Pflichtschulungen • Berechnung des Anteils Erfolgreicher Abschluss E-Learning „Sicherheitskritisches Verhalten" • Berechnung des Anteils Erfolgreicher Abschluss E-Learning „Informationssicherheit" • E-Learning „Sicherer Entwicklungslebenszyklus“

Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

Um den zukünftig verpflichtenden Anforderungen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) zu entsprechen, wird seit dem Berichtsjahr 2024 die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) erstellt. Die Nichtfinanzielle Erklärung für das Berichtsjahr 2024 wurde am 8. April 2025 veröffentlicht. Die Kennzahlenberichterstattung wird laufend verbessert und, wo noch nicht erfolgt, auf die Frequentis-Gruppe ausgerollt. Sofern Kennzahlen in der vorangegangenen Berichtsperiode nicht oder nur teilweise enthalten waren, ist dies bei der entsprechenden Kennzahl gekennzeichnet. Bei Änderungen der Berechnungsmethode sind sofern verfügbar die angepassten Vergleichszahlen angegeben.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 17

Anwendung internationaler Normen

Das integrierte Managementsystem von Frequentis schafft die Grundlage für eine kontinuierliche Verbesserung von Leistungen und Ergebnissen und gewährleistet die Einhaltung international anerkannter Standards.

ISO-Zertifizierung und integrierte Managementsysteme

Das Zusammenspiel verschiedener ISO‑Zertifikate ermöglicht ein integriertes, konsistentes und effizientes Managementsystem, in dem sich die Anforderungen der einzelnen Normen gegenseitig ergänzen und zu einer ganzheitlichen Verbesserung von Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit beitragen.

• Qualitätsmanagement (ISO 9001:2015)
• Umweltmanagement (ISO 14001:2015)
• IT Service Management (ISO 20000:2018)
• Informationssicherheit (ISO 27001:2013)
• Arbeits- und Gesundheitsschutz (ISO 45001:2018)
• Energiemanagement (ISO 50001:2018)

Die Anwendung und Einhaltung der Prozesse werden im Rahmen von internen Audits geprüft. Für zertifizierte Standorte erfolgt eine regelmäßige Überprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsorganisationen. Im Jahr 2025 erfolgte die Rezertifizierung für die internationalen Normen ISO 9001 – Qualitätsmanagement, ISO 14001 – Umweltmanagement, ISO 27001 – Informationssicherheitsmanagement sowie ISO 45001 – Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement. Für die ISO 50001 – Energiemanagement erfolgte die Erstzertifizierung für den Standort Wien. Die jeweiligen Erstzertifizierungen (unter Berücksichtigung etwaiger Rechtsvorgänger der Unternehmen) sind in der folgenden Tabelle gelistet:

ISO 9001 ISO 14001 ISO 20000 ISO 27001 ISO 45001 ISO 50001
Frequentis AG, Österreich 1993 2005 2024 2011 2005 2025
ATRiCS Advanced Traffic Solutions GmbH, Deutschland 2010
C4i Pty Ltd., Australien 1993 2020
CNS-Solutions & Support GmbH, Österreich 2016 2016
Frequentis (Shanghai) Co., Ltd., China 2014
Frequentis Australasia Pty Ltd., Australien 2012 2018 2011 2019
Frequentis California Inc., USA 2000
Frequentis Canada Limited 2008 2009 2009
Frequentis Comsoft GmbH, Deutschland 1993 2024 2018 2024
Frequentis Czech Republic s.r.o. 2011
Frequentis Defense Inc., USA 2023
Frequentis Deutschland GmbH 1998 2011
Frequentis do Brasil Ltda. 2019
Frequentis Orthogon GmbH, Deutschland 2005
Frequentis Romania S.R.L. 2010
Frequentis Solutions & Services s.r.o., Slowakei 1997 2018
Frequentis UK Ltd. 2015 2023 2011 2023
Frequentis USA Inc. 2003 2011
PDTS GmbH, Österreich 2000
Regola S.r.l., Italien 2014 2016

Frequentis-Gruppe 18 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Konzernlagebericht 2025

ISO 9001 ISO 14001 ISO 27001 ISO 45001 ISO 50001 ISO 20000
Secure Service Provision GmbH (SSP), Deutschland 2021
Systems Interface Ltd., Vereinigtes Königreich 2018
TEAM Technology Management GmbH, Deutschland 2020
team Technology Management GmbH, Österreich 2004

Special Certificates

Ergänzend verfügt die Frequentis-Gruppe über Zertifizierungen für spezielle Anwendungsbereiche, wie z.B. „Cyber Essentials“ (2016, ein britisches Zertifizierungssystem für die Cybersicherheit einer Organisation, Frequentis AG und Frequentis UK Ltd.) oder die AEO (2008, „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“, ein Versand- Zertifikat, Frequentis AG). Wesentlich für das Defence-Geschäft ist die AQAP Certification (Allied Quality Assurance Publications - NATO‑Standards für Qualitätsmanagement), die seit 2024 in der Frequentis Solutions & Services s.r.o. gehalten wird.

Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs)

Die Frequentis-Gruppe orientiert sich in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie auch an den Sustainable Development Goals (SDGs), den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. Diese bilden einen Rahmen für die Förderung von sozialer Gerechtigkeit, ökologischer Verantwortung und wirtschaftlicher Entwicklung weltweit. Als international tätiges Unternehmen leistet Frequentis einen aktiven Beitrag zu den SDGs 3 (Gesundheit und Wohlergehen), 4 (Hochwertige Bildung), 5 (Geschlechtergleichheit), 7 (Bezahlbare und saubere Energie), 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), 10 (Weniger Ungleichheiten), 12 (Nachhaltige/r Konsum- und Produktion), 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz) und 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen).

Externe Prüfung

Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wurde einer freiwilligen unabhängigen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft unterzogen.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 19

ESG-Organisation // ESRS 2 GOV-1, GOV-2

Um das breit gefächerte Thema der Nachhaltigkeit, beruhend auf den drei Säulen Umwelt (Environment), soziale Aspekte (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance), umfassender bedienen und gegenüber den Stakeholdern besser darstellen zu können, bündelte Frequentis Anfang 2022 die bestehenden Kompetenzen in einer gruppenweit übergreifenden ESG-Organisation.

Als Beauftragter der obersten Leitung für ESG-Themen im Vorstand agiert CFO Peter Skerlan. Dies wurde vom Frequentis- Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 30. März 2022 im Rahmen der Geschäftsordnung für den Vorstand der Frequentis AG festgelegt. Die Steuerung dieses interdisziplinären ESG-Teams erfolgt, unter Mitwirkung und in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand, in Form einer ESG-Steering Group. In der ESG-Steering Group vertreten sind, neben dem CFO, die Verantwortlichen für Environment und Social, Governance und Compliance-Aspekte, sowie die ESG-Group Koordinatorin. Das ESG-Team steht in regelmäßigem Austausch mit den Frequentis-Stakeholdern. In monatlichen Jour Fixes werden einzelne Vorhaben analysiert, priorisiert und deren Umsetzung vorangetrieben.Gemeinsam werden laufende Nachhaltigkeitsmaßnahmen geprüft bzw. angepasst und bei Bedarf neue Nachhaltigkeitsprojekte angestoßen. Einmal jährlich werden im ESG-Management Review unter der Leitung des CFO die ESG-Aktivitäten und ESG-Kennzahlen für das jeweils vergangene Jahr besprochen und analysiert sowie Maßnahmen zur Zielerreichung und weitere Verbesserungen definiert. Der CFO und die Mitglieder der ESG-Steering Group besuchen regelmäßig Fachtagungen und Veranstaltungen zum Austausch mit Expert:innen und zur Weiterbildung. Hohe Bedeutung hat auch das Studium der relevanten Fachliteratur. Die so gewonnenen Erkenntnisse werden breit in das Unternehmen getragen. Damit ist sichergestellt, dass Frequentis stets über den aktuellen Wissensstand zum sich dynamisch entwickelnden Bereich der Nachhaltigkeit sowie des transparenten ESG-Reportings verfügt.

Frequentis-Gruppe 20 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Konzernlagebericht 2025

Alle Maßnahmen werden von Vorstand und Aufsichtsrat als oberstem Kontrollorgan mitgetragen. Der Aufsichtsrat setzt sich regelmäßig mit ESG-Themen auseinander, ESG stellt einen wiederkehrenden Tagesordnungspunkt in den Aufsichtsrats-Sitzungen dar. Für das Jahr 2026 ist eine Anpassung der bestehenden Organisation zu Sustainability & ESG geplant. Diese soll die strategische Ausrichtung stärken und klare Strukturen für die Weiterentwicklung und gruppenweite Implementierung schaffen. Angaben zur Zusammensetzung und Diversität der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane sowie zu deren Fachkenntnissen und Rollen, auch in Bezug auf die Unternehmensführung sind im ↗ Konsolidierten Corporate Governance-Bericht 2025 / Vorstand und Aufsichtsrat zu finden.

Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme // ESRS 2 GOV-3

Um die nachhaltige Unternehmensentwicklung zu stärken, werden für die variable Vergütung mit den Vorstandsmitgliedern neben den finanziellen Zielen auch nichtfinanzielle Ziele, insbesondere auch aus dem Bereich ESG vereinbart. Die ESG-Ziele fließen als Faktor in die variable Vergütung jedes Vorstandsmitglieds ein. Abhängig vom Zielerreichungsgrad können die ESG-Ziele nach Ende des vereinbarten Leistungszeitraums die aus den übrigen Zielen resultierende variable Vergütung um einen Faktor von 0,8 bis 1,2 erhöhen oder reduzieren. Die Ziele werden vom Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten¹ gemäß der von der Hauptversammlung beschlossenen Vergütungspolitik² für den Vorstands der Frequentis AG festgelegt und genehmigt. Die ESG-Ziele werden jeweils für einen mehrjährigen Leistungszeitraum vereinbart. Die Feststellung der Zielerreichung - und damit des jeweiligen Vergütungsanspruchs – erfolgt nach Ende des Leistungszeitraumes durch den Vergütungsausschuss im jeweiligen Folgejahr.

Für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 wurden zweijährige ESG-Ziele zu den Themen Energie, Kreislaufwirtschaft, Compliance und Cyber Security vereinbart. Klimabezogene Erwägungen werden indirekt über das Thema Energie in die Vergütung der Vorstandsmitglieder miteinbezogen. Das gesetzte Ziel einer absoluten Senkung des Energieverbrauchs in den Jahren 2024 und 2025 konnte aufgrund des starken Wachstums und neuer Kundenprojekte nach Beendigung der Covid-19 Krise nicht erreicht werden. Der Prozentsatz der im Geschäftsjahr 2025 anerkannten Vergütung, der mit klimabezogenen Erwägungen verknüpft ist, liegt daher bei 0%. Der Anteil der Vergütung in Zusammenhang mit den restlichen ESG-Zielen für die Jahre 2024 und 2025 wird vom Vergütungsausschuss im Jahr 2026 festgestellt.

In der Sitzung am 13. Dezember 2024 hat der Vergütungsausschuss erneut nichtfinanzielle Ziele für einen zweijährigen Leistungszeitraum, namentlich für die Geschäftsjahre 2025 und 2026, beschlossen. Diese umfassen die Implementierung einer Nachfolgeregelung für Schlüsselpositionen im Unternehmen. Im Berichtszeitraum wurden zudem nichtfinanzielle Ziele für eine dreijährige, die Geschäftsjahre 2026, 2027 und 2028 umfassende Periode vorbereitet. Diese beziehen sich auf eine Verbesserung der Evaluierung durch die Rating-Plattform EcoVadis. Die finalen Formulierungen befinden sich derzeit noch in Abstimmung und werden voraussichtlich in der ersten Sitzung des Vergütungsausschusses im März 2026 formal beschlossen.

¹ Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten nimmt diese Aufgabe in seiner Rolle als Vergütungsausschuss wahr. Der besseren Lesbarkeit wegen wird der Ausschuss in diesem Bericht daher vereinfacht als Vergütungsausschuss bezeichnet.
² Die Abstimmung hat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen empfehlenden Charakter.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 21

Erklärung der Sorgfaltspflicht // ESRS 2 GOV-4

Die nachfolgende Tabelle zeigt an, an welchen Stellen in dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung die wichtigsten Aspekte und Schritte des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht Berücksichtigung finden.

Kernelemente der Sorgfaltspflicht Absätze in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / ESG-Organisation
Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog
Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Wesentlichkeitsanalyse
Maßnahmen gegen die negativen Auswirkungen ↗ E1, E5, S1, S2, S4, G1, UT / Maßnahmen
Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation ↗ E1, E5, S1, S2, S4, G1, UT / Maßnahmen

Risikomanagement und interne Kontrollen der nichtfinanziellen Berichterstattung // ESRS 2 GOV-5

Für Informationen zum Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung siehe ↗ Chancen- & Risikomanagement sowie ↗ Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.

Nachhaltigkeitsstrategie // ESRS 2 SBM-1 Geschäftsmodell

Dort, wo Anwendungen von Frequentis zum Einsatz kommen, sind Menschen für die Sicherheit anderer Menschen und Güter verantwortlich. “For a safer world” – das ist der Unternehmenszweck von Frequentis. Als international tätiger Anbieter von Lösungen für Kontrollzentralen mit sicherheitskritischen Aufgaben entwickelt und vertreibt die Frequentis-Gruppe maßgeschneiderte „Control Center Solutions“ in den Segmenten Air Traffic Management (für zivile und militärische Flugsicherung, AIM (Aeronautical Information Management / Luftfahrtinformationsmanagement), Luftverteidigung) und Public Safety & Transport (für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Bahn, Schifffahrt). Das vorrangige Ziel einer Kontrollzentrale ist es, Menschen und Güter vor Gefahren zu schützen. Über 90% der Kunden sind staatliche und / oder den einzelnen Staaten sowie den administrativen Einheiten unterstellte Behörden. Die von Frequentis gelieferten Produkte und Services sind Teil der sicherheitskritischen Infrastruktur der jeweiligen Länder und müssen jederzeit zuverlässig verfügbar sein. Investitionen in die sicherheitskritische Infrastruktur können nur schwer reduziert oder eingestellt werden, was die Robustheit und Langfristigkeit des Frequentis-Geschäftsmodells unterstreicht. Die Kundenbedürfnisse umfassen den Wunsch nach leistungsstarken und nachhaltigen Lösungen sowie die Notwendigkeit, sich schnell auf sich laufend ändernde Bedingungen anzupassen. Das führt zu einer erhöhten Nachfrage nach integrierten Lösungen. Durch einen nutzerzentrierten Designprozess schafft Frequentis sichere und stabile Arbeitsumgebungen für Anwender:innen (Controller:innen, Lots:innen und Disponent:innen).

Frequentis-Gruppe 22 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Konzernlagebericht 2025

Als anerkannter Spezialist für die Lieferung von sicherheitskritischer Infrastruktur gestaltet Frequentis gemeinsam mit führenden Kunden zukunftsorientierte Lösungen für Kontrollzentralen und macht neue Technologien für den sicherheitskritischen Bereich nutzbar. Dabei ist die Nähe zum Kunden wichtig: Frequentis verfügt über ein internationales Netzwerk von Gesellschaften und Repräsentanten in über 50 Ländern. Neben dem Firmen-Hauptsitz in Wien, Österreich, gibt es unter anderem Standorte in Australien, Brasilien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada, Norwegen, Rumänien, der Schweiz, Slowakei, Singapur, Tschechien und den USA. Langfristige Kundenbeziehungen, oft über mehrere Jahrzehnte, sowie eine breite installierte Basis bilden die Grundlage für das nachhaltige Wachstum. Dabei ist die Frequentis-Gruppe umfassend um nachhaltiges Wirtschaften bemüht und strebt danach, mit ihren Produkten und Dienstleistungen auch die Nachhaltigkeitsbestrebungen ihrer Kunden zu unterstützen. Es liegen aktuell jedoch keine Nachhaltigkeitsziele bezüglich Produktgruppen / Dienstleistungen bzw. Märkten und Kundengruppen vor, die den ESRS-Mindestanforderungen gemäß MDR-T entsprechen. Informationen zu den Arbeitnehmer:innen der Frequentis-Gruppe, inklusive der Angabe der Zahl der Arbeitnehmer:innen nach geografischen Gebieten sind unter ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen (S1-6) zu finden.

Governance-Organisation

Das Geschäftsmodell von Frequentis beruht auf einer leistungsfähigen Governance-Organisation, die in Form einer dreidimensionalen Matrix, die ein optimiertes Zusammenspiel zwischen den zentralen Einheiten, den Business Domains sowie den internationalen Tochtergesellschaften sicherstellt. Die in den beiden Frequentis-Geschäftssegmenten zusammengefassten Business Domains / Teilmärkte tragen mit klarer Ergebnisverantwortung und lokalen wertschöpfenden Funktionen (wie z.B. Domain Sales, Key Accounting, Product Management oder Project Management) zum Gesamterfolg bei, wobei Innovationen durch enge Zusammenarbeit systematisch vorangetrieben werden.# Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben

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Als integraler Bestandteil der Wertschöpfung tragen Tochtergesellschaften und Beteiligungen einen signifikanten Beitrag zum Gesamterfolg bei. Die Gesellschaften sind mit unterschiedlichen Verantwortungsbereichen und Kompetenzen entlang der Wertschöpfungskette ausgestattet. Im Rahmen des Frequentis Group Managements erfolgt die Governance- und Process-Orchestration, um je nach Verantwortungsbereich eine harmonisierte Ausrollung der Governance-Vorgaben sicherzustellen. Die zentralen Gruppen-Funktionen, die zum überwiegenden Teil mit Governance-Verantwortung ausgestattet sind, gliedern sich in wertschöpfende Einheiten, wie beispielsweise Vertrieb, Produktion oder die Bereitstellung von Dienstleistungen, sowie zentrale Funktionen mit einer statutarischen Governance, wie z.B. Human Resources, IT, Finance & Controlling oder Compliance.

Global Corporate Policy (GCP)

Das gesamte Regelwerk und die Mechanismen zur Dokumentation und Kommunikation bei notwendigen Änderungen in einzelnen Governance-Einheiten sowie deren Zusammenspiel sind in der „Global Corporate Policy”, die für alle im Konsolidierungskreis erfassten Unternehmen Gültigkeit hat, erfasst. Die Policy und die darin enthaltenen Governance-Vorgaben sind Teil der mit dem jeweiligen Geschäftsführer vereinbarten Geschäftsordnung; sie orientieren sich u.a. an den definierten ESG-Zielen und unterstützen deren Umsetzung. Diese werden im jährlichen Management Review evaluiert und damit kontinuierlich verbessert und aktualisiert.

Strategie

Mit ihrer Vision verfolgt die Frequentis-Gruppe das Ziel, global die Nummer 1 am Markt für sicherheitskritische Kontrollzentralen zu werden. Die Unternehmensstrategie gibt den Weg dafür vor. Sie ist beeinflusst durch die Vielfalt der abgedeckten Industrien & Lösungen. Intern gliedert sich die Unternehmensstrategie in eine Corporate Strategy, die Strategien der Segmente bzw. Teilmärkte (Business Domains) sowie anderer zentraler Bereiche.

Frequentis-Gruppe 24 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Konzernlagebericht 2025

Die Strategien der Segmente und Teilmärkte bilden das Herzstück der Unternehmensstrategie. Diese sind die konkreten Strategien für abgedeckte Industrien, bzw. für die Produkte & Lösungen innerhalb dieser Industrien. Andere Bereiche, z.B. Regionen oder zentrale Einheiten entwickeln ihre Strategien im Einklang mit der Corporate Strategy sowie den Strategien der Teilmärkte, um die bestmögliche Unterstützung zu leisten.

Frequentis strebt eine nachhaltige Wachstumsstrategie an, mit dem Anspruch, gleichzeitig die Profitabilität unter Einhaltung einer akzeptablen Risikoexposition zu steigern. Dabei werden zunächst die Potenziale existierender Produkte und Lösungen ausgeschöpft, bevor in signifikante neue Lösungen investiert wird. Die Strategie definiert dabei die Leitplanken für das nachhaltige Wachstum, wie beispielsweise das gezielte Wachstum in den Regionen, getrieben von den regionalen Vertriebseinheiten (Regional Sales Units) oder durch interessante Beteiligungsmöglichkeiten zur Erweiterung des Produktportfolios.

Des Weiteren folgt die Strategie den drei relevanten Megatrends, welche maßgeblich die zukünftige Entwicklung in den abgedeckten Industrien beeinflussen: Mobilität, Sicherheit und Technologiewandel. Diese sind nach wie vor für den stetig wachsenden Bedarf an zusätzlicher sicherheitskritischer Infrastruktur verantwortlich. Dabei kann Frequentis aufgrund seiner hohen Spezialisierung aus einer besonderen Marktposition heraus agieren: Als global tätiges Unternehmen mit einem breiten Portfolio an abgedeckten Industrien und Lösungen grenzt man sich von den meisten lokalen und regionalen Wettbewerbern klar ab. Auf der anderen Seite bleibt man auf den Bereich der sicherheitskritischen Kontrollzentralen fokussiert, was ein Unterscheidungsmerkmal zu den meisten Großkonzernen darstellt.

Um die Bedeutung der Nachhaltigkeit zu betonen, wurde mit den Schlagworten „Safe – Secure – Sustainable“ ein wesentlicher Schwerpunkt zur Frequentis-Unternehmensstrategie ergänzt. Die ESG-Strategie ist dabei sehr weitgreifend aufgesetzt; ESG spiegelt sich gleichermaßen im Unternehmenszweck („for a safer world“), in der Frequentis-Kultur, sowie in den Werten und Zielen der Frequentis-Gruppe wider.

Unternehmenskultur

Wichtiger Träger für die Realisierung von Vision und Unternehmensstrategie ist die Frequentis-spezifische Unternehmenskultur. Diese Kultur basiert auf der langjährigen Erfahrung im Umgang mit sicherheitskritischen Systemen; eine Verantwortlichkeit, die durch den Unternehmensauftrag „for a safer world“ unterstrichen wird, denn, überall dort, wo Frequentis-Systeme zum Einsatz kommen, tragen Menschen die Verantwortung für die Sicherheit anderer Menschen und Güter.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 25

Diese gelebte Kultur drückt sich durch ein tiefgehendes, nicht nur technisches, sondern auch emotionales Verständnis für die Bedürfnisse der Kunden aus, ein hohes Einfühlungsvermögen in aktuelle Herausforderungen und Arbeitsprozesse sowie die starke Identifikation mit der Aufgabe. Wesentlich sind zudem Offenheit, Flexibilität und Transparenz – sowohl in der internen Zusammenarbeit als auch im Verhältnis zu den Kunden. Sie zeigt sich entlang der gesamten Wertschöpfungskette, beispielsweise durch proaktives Managen von Risiken, durch die hohen Sicherheitsstandards oder das professionelle Projektmanagement.

Wertschöpfungskette

Die Wertschöpfungskette wird definiert als das gesamte Spektrum an Aktivitäten, Ressourcen und Beziehungen, die mit dem Geschäftsmodell des Unternehmens und dem externen Umfeld, in dem es tätig ist, zusammenhängen. Frequentis konzentriert sich dabei auf die Betrachtung der direkten Beziehungen sowohl im Up- als auch im Downstream. Im vorgelagerten Bereich (Upstream) sind das vor allem Lieferanten und Subunternehmen (↗ S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) sowie verschiedene Dienstleistungspartner bis hin zum Firmencatering. Im Fokus der eigenen Wertschöpfung von Frequentis stehen die Produktentwicklung und Produktion, Domain Sales, Key Accounting, sowie das Produkt- und Projektmanagement. Nachgelagerte Aktivitäten (Downstream) umfassen Implementierungspartner und Dienstleister, die bei der Auslieferung unterstützen sowie die breite Palette an Kunden. Letztere sind zum einen die Organisationen und Behörden, an die die Frequentis-Gruppe ihre Lösungen liefert (Flugsicherungen, Blaulichtorganisationen, Eisenbahnbehörden, …) sowie die dort beschäftigten Lots:innen, Controller:innen, Disponent:innen, die als Endnutzer:innen mit den Frequentis-Systemen arbeiten.

Frequentis-Gruppe 26 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Konzernlagebericht 2025

Sowohl im vor- als auch nachgelagerten Bereich liefern weiters Domain-Partner, verbundene Unternehmen oder auch Finanzpartner Beiträge zur Wertschöpfung. Diese Fokussierung, die gleichfalls bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse angewandt wurde, soll es ermöglichen, ein Verständnis sowohl bei den Betroffenen als auch bei den Leser:innen der Nachhaltigkeitsberichterstattung für diese Auswirkungen, Risiken und Chancen zu schaffen.

Stakeholder-Dialog // ESRS 2 SBM-2

Im Rahmen der Ende 2023 / Anfang 2024 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse (siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse) wurden die nachfolgend dargestellten für Frequentis wichtigsten Stakeholder-Gruppen befragt und um ihre Einschätzung in Bezug auf die Relevanz gemäß dem ESRS-Themenkatalog (37 ESRS-Unterthemen) sowie ergänzend den vier Unterthemen zu dem unternehmensspezifischen Thema „Safety & Security“ gebeten:

  • Mitarbeiter:innen
  • Aufsichtsrat
  • Führungskräfte
  • Vorstand und Geschäftsführer der Frequentis-Gesellschaften
  • Aktionär:innen / Vertreter:innen des Kapitalmarkts
  • Banken
  • Lieferanten und Sub-Auftragnehmer
  • Kunden
  • NGOs und Interessenverbände
  • Projektpartner (Vertrieb, Abwicklung)

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 27

Die aktive Einbindung dieser Stakeholder sowie die darauf ausgerichtete Berichtslegung ist Frequentis ein großes Anliegen. Demgemäß spielt der regelmäßige Dialog eine große Rolle. Nachstehend ein Überblick über laufende Kommunikationsmaßnahmen.

Formate der Kommunikation und Stakeholder Zusammenarbeit Eingebrachte Themen
Aufsichtsrat, Vorstand, Geschäftsführer der Frequentis-Gesellschaften Aufsichtsratssitzung, Vorstandsmeetings, Plattformen wie z.B. monatlicher MD Call, jährlicher Group Summit
(Potenzielle) Mitarbeiter:innen Intranet, Karrieremessen, Kommunikation über soziale Medien

Führungskräfte) CFO-Talk, CEO-Dialogues, Board Chat, Führungsfragen, Arbeitssicherheit, IDEAS, diverse Communities und Frauenförderung, Unternehmenskultur, Events, Interne Trainings, Q&A Gesundheitsmaßnahmen, Formate, Teamworkshops, Umweltmanagement und Mitarbeiter:innen-Zeitung, Betriebsrat- Energiesparmaßnahmen Sitzungen Aktionär:innen, Finanzberichterstattung (Internet), Maßnahmen im Bereich der Vertreter:innen des regelmäßige Mailings, Haupt- Nachhaltigkeit, ESG-Strategie und -Ziele, Kapitalmarkts versammlung, Roadshows, Governance, Ratings Kapitalmarktmessen, Befragungen, Einzelgespräche mit Investor:innen Banken Fachtagungen, Finanzbericht- Nachhaltigkeitsstrategie, erstattung, Einzelgespräche mit Governance, Ratings, (Trade) Bankenvertreter:innen Compliance, Verantwortung in der Lieferkette Sub-Auftragnehmer Lieferanten-Besuche und Audits, ESG-Strategie, Governance, und Lieferanten diverse Events und Messen, Verantwortung in der Lieferkette, Sozial- regelmäßige Mailings und Arbeitnehmer:innenbelange, Umweltmanagement Kunden Kundenprojekte und Verantwortung in der Lieferkette, -präsentationen, Kunden- Nachhaltigkeit bei Produkten, zufriedenheitsbefragung, Maßnahmen im Bereich der Unternehmenspräsentation, Nachhaltigkeit (Energieversorgung, Kundenevents und Messen Sozial- und Arbeitnehmer:innenbelange, Governance), Safety-Awareness, Security, Cyber-Kriminalität, (Trade) Compliance Vertriebs- und Partner-Portal, regelmäßige Innovationen, Nachhaltigkeit bei Projektpartner Newsletter, Schulungen Produkten, Governance, (Trade) Compliance, Safety-Awareness, Cyber-Kriminalität, ESG-Strategie Interessengemein- Frequentis-Website, soziale Medien, ESG-Strategie, Innovationen, schaften, Verbände, Fachtagungen, Forschungsprojekte, Nachhaltigkeit bei Produkten, NGOs Kooperationen, aktive Mitarbeit in Safety-Awareness, Security, Verbänden und Gremien Ausfallsicherheit, Cyber-Kriminalität, Frauenförderung im Unternehmen, Energiesparmaßnahmen, sorgsamer Umgang mit Ressourcen

Für die Stakeholder-Kommunikation werden umfassend digitale Plattformen genutzt – Videokonferenzen, virtuelle Trainings, soziale Medien. Von großer Bedeutung sind darüber hinaus persönliche Kontakte, bei Terminen vor Ort und bei einer Vielzahl an internationalen Fachmessen. Allen internen und externen Stakeholdern bietet Frequentis darüber hinaus mit einem Whistleblowing-Service, abrufbar über die Frequentis Website www.frequentis.com/whistleblowing, ein Meldesystem, mit dem man einfach und anonym Bedenken über mögliches Fehlverhalten anzeigen kann.

Wesentlichkeitsanalyse

Die Ende 2023/Anfang 2024 gemäß ESRS durchgeführte Wesentlichkeitsanalyse bildet den Ausgangspunkt für die systematische Integration von Nachhaltigkeit im Unternehmen. Sie dient der Einbindung relevanter Anspruchsgruppen, der Risikobewertung sowie der Festlegung zentraler Umwelt-, Sozial- und Governance- Themen. Im Herbst 2025 wurde ein Update der Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Kern der Analyse ist das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Nachhaltigkeitsthemen gelten als wesentlich und berichtspflichtig, wenn sie entweder wesentliche Auswirkungen von Frequentis auf Mensch und Umwelt (Inside-out) oder relevante finanzielle Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens (Outside-in) haben.

Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse // ESRS 2 SBM-3

Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden die sechs wesentlichen ESRS-Nachhaltigkeits- themen E1, E5, S1, S2, S4 und G1 sowie ein unternehmensspezifisches Nachhaltigkeitsthema Safety & Security identifiziert. Das Ergebnis wird in einer Wesentlichkeitsmatrix mit drei Dimensionen dargestellt:

  • Die Auswirkungswesentlichkeit an der x-Achse stellt das Ergebnis des Expert:innenworkshops dar. Hier werden Nachhaltigkeitsaspekte identifiziert, bei welchen ein Zusammenhang mit Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen und Umwelt besteht (inside-out).
  • An der y-Achse wird die finanzielle Wesentlichkeit dargestellt. Hier werden die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf die finanzielle Leistung und den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens bewertet (outside-in).
  • Die Größe der Punkte stellt die Bedeutung der einzelnen Themen aus der Stakeholder-Befragung dar. Je größer der Punkt, desto bedeutender das Thema für die Stakeholder.

Für die Wesentlichkeitsmatrix wurde jeweils der höchste Score innerhalb des Nachhaltigkeitsthemas berücksichtigt. Wenn mehrere Themen denselben Score hatten, wurden diese auf der y-Achse (finanzielle Wesentlichkeit) nach ihrer Bedeutung für die Stakeholder angeordnet.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 29

Durch das Update der Wesentlichkeitsanalyse im Herbst 2025 ergab sich keine Änderung bei den wesentlichen ESRS-Nachhaltigkeitsthemen oder der Wesentlichkeitsmatrix. Es wurde ein neues Risiko bei G1 – Unternehmensführung in Bezug auf einen möglichen Auftragsverlust oder Reputationsverlust durch Nichterfüllung von ESG-Reporting Anfragen identifiziert. In den nachfolgenden Tabellen sind die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen gelistet. Weitere Details sind in den themenspezifischen Kapiteln zu finden.

E1 - Klimawandel

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Optimierung von Verkehrsabläufen und Steigerung der Effizienz durch Frequentis-Systeme (z.B. Flugsicherung, Schiffsverkehr, Drohnenmanagement) Umweltbelastung durch THG-Emissionen in der Wertschöpfungskette (v.a. Geschäftsreisen, Zukauf Waren und Dienstleistungen)
Sicherstellung des Betriebs bei Kunden während Extremwetterereignissen durch Frequentis-Systeme Energieverbrauch in Produktion und Integration sowie beim Einsatz der Systeme beim Kunden
Chancen Risiken
Verkauf von Produkten und Lösungen zur Optimierung von Verkehrsabläufen und Effizienzsteigerung Übergangsrisiko eines Kostenanstiegs für Dienstreisen (Bepreisung THG-Emissionen) und Energie

E5 - Kreislaufwirtschaft

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Ressourcenschonung durch Langlebigkeit und Wartung der Frequentis-Produkte Potenzieller Zukauf nicht-recycelbarer Produkte und Teile zur Nutzung in Produktion und Integration
Frequentis als wertvoller Partner in der Lieferkette der Kunden Abfälle: Gefährliche und elektronische Abfälle sowie die Entsorgung der Produkte am Ende des Lebenszyklus

Frequentis-Gruppe 30 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Konzernlagebericht 2025

S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Förderung der Arbeitsbedingungen durch flexible Arbeitszeitmodelle oder im Bereich Gesundheitsschutz Potenziell kurzfristige Spitzenbelastung in einzelnen Projektphasen oder langfristige Überbeanspruchung
Niedrige Frauenquote in der Branche Potenzieller Fall von Diskriminierung
Fokus auf Aus- und Weiterbildung gemäß dem Konzept des lebenslangen Lernens Potenzieller Datenverlust oder Datenschutzverletzung beim Umgang mit persönlichen Daten von Mitarbeiter:innen
Förderung der Vielfalt und Diversität
Chancen Risiken
Verlust von Mitarbeiter:innen mit fachspezifischem Know-how Nichtnutzung von Vielfalt und Innovationspotenzial
Reputationsverlust oder Verwaltungsstrafen durch einen potenziellen Datenschutzvorfall

S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Förderung der Arbeitsbedingungen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Potenzielle Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Standards und Menschenrechte für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Chancen Risiken
Nichteinhaltung des Supplier Code of Conducts durch Lieferanten in Bezug auf arbeitsrechtliche Standards und Menschenrechte

S4 – Endnutzer:innen

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Potenzieller Datenverlust oder Datenschutzverletzung beim Umgang mit persönlichen Daten von Kund:innen
Potenzielle Unfälle bei der Verwendung von Frequentis-Systemen beim Kunden
Chancen Risiken
Reputationsverlust oder Verwaltungsstrafen durch einen potenziellen Datenschutzvorfall
Auftragsverlust oder strafrechtliche Konsequenzen durch einen Unfall bei der Verwendung von Frequentis-Produkten

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 31

G1 – Unternehmensführung

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Förderung eines verantwortungsvollen und integren Handelns sowie einer Non-Punishment-Kultur Nichteinhaltung der sozialen und ökologischen Kriterien in der eigenen Geschäftstätigkeit und der Wertschöpfungskette
Anonyme Meldung von Missständen oder Verstößen (Whistleblowing) Potenzieller Vorfall von Korruption oder Bestechung
Etablierung von guten Beziehungen zu Stakeholdern
Chancen Risiken
Stärkung des Vertrauens der Stakeholder durch einen kontinuierlichen Stakeholder-Dialog Auftragsverlust, Verlust von Mitarbeiter:innen oder strafrechtliche Konsequenzen durch Nichteinhaltung der Grundsätze
Auftragsverlust oder Reputationsverlust durch Nichterfüllung von ESG-Reporting Anfragen

Safety & Security

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Ausfallsicherheit und Zuverlässigkeit der Systeme, z.B. Aufrechterhaltung der Cyber-Sicherheit Gefährdung kritischer Infrastrukturen mit potenziellen Auswirkungen auf Menschenleben
Integrative Betrachtung von Safety und Security Bedrohung der Sicherheit durch Cyber-Kriminalität
International anerkannte System Safety Expertise
Chancen Risiken
Reputationsverlust oder Auftragsverlust durch Ausfälle sicherheitskritischer Systeme
Cyber-Kriminalität und erhöhte Anforderungen an Systementwicklung und Engineering

Für klimabezogene Risiken wurde eine Klimarisiko- und -vulnerabilitätsanalyse durchgeführt (siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Angabe zu klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen).Es wurde keine zusätzliche spezifische Resilienzanalyse für Nachhaltigkeitsrisiken durchgeführt. Die Risiken werden im Rahmen des konzernweiten Risikomanagement erfasst und aktiv gemanagt (siehe ↗ Chancen- & Risikomanagement). Es wurden keine aktuellen finanziellen Effekte identifiziert die kurzfristig wesentliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows haben oder im nächsten Berichtszeitraum ein erhebliches Risiko einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten darstellen.

Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse // ESRS 2 IRO-1

Die ESG-Steering Group beschäftigte sich seit Anfang 2023 mit den CSRD-Anforderungen. Auf Basis der bisherigen Wesentlichkeitsanalysen wurde der standardisierte ESRS-Themenkatalog um ein unternehmensspezifisches Kapitel „Safety & Security“ ergänzt und vom Vorstand zur Umsetzung freigegeben.

Frequentis-Gruppe 32 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Konzernlagebericht 2025

Für die Auswirkungswesentlichkeit (Inside-out) wurden relevante Stakeholder über einen anonymen Online-Fragebogen befragt. Die Stakeholder-Gruppen wurden dabei wesentlich erweitert, insgesamt wurden rund 3.250 Personen adressiert (↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog). Der Fragebogen wurde von der Frequentis AG als Muttergesellschaft über die gesamte Frequentis-Gruppe ausgerollt, für eine geografische Betrachtung wurden Regionen abgefragt. Begleitend wurden zwei vertiefende Workshops mit internen Expert:innen im Frequentis-Headquarter durchgeführt, zum einen für die detaillierte Diskussion zur Auswirkungswesentlichkeit, zum anderen für die Beurteilung der finanziellen Wesentlichkeit (Outside-in-Perspektive).

Anhand der Bewertungen durch die Frequentis-Fachexpert:innen und durch das Risikomanagement wurden die einzelnen Nachhaltigkeitsthemen zueinander in Beziehung gesetzt, alle relevanten Themen wurden in einer Wesentlichkeitsmatrix erfasst. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden Vorstand und Aufsichtsrat präsentiert, gemeinsam evaluiert sowie zentrale Handlungsfelder definiert. Diese flossen anschließend in die weitere Planung und Maßnahmenumsetzung ein. Im Herbst 2025 wurde ein Update der Wesentlichkeitsanalyse in Zusammenarbeit mit internen Expert:innen durchgeführt. Die Ergebnisse sowie die Aktualität der Wesentlichkeitsanalyse wurde in Folge vom Vorstand freigegeben.

Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Folgende Methoden wurden dafür herangezogen:

Auswirkungen:
Im ersten Schritt wurde bestimmt, ob in Zusammenhang mit diesem Nachhaltigkeitsaspekt eine positive und/oder negative Auswirkung der Geschäftstätigkeit von Frequentis oder der Wertschöpfungskette von Frequentis auf Menschen oder die Umwelt besteht. Weiters wurde die Art der Auswirkung, der Zeithorizont sowie die Lokalisierung der Auswirkung bestimmt. Im zweiten Schritt wurde beurteilt, ob es sich um eine wesentliche Auswirkung handelt. Die Beurteilung erfolgte anhand eines Scores (1-4), der sich, je nach Art der Auswirkung, aus dem Durchschnittswert der Faktoren Ausmaß, Umfang, Unabänderlichkeit und Eintrittswahrscheinlichkeit berechnet. Ab einer Überschreitung des arithmetischen Mittelwerts von >= 2,5 wurde eine Auswirkung als wesentlich eingestuft. Die Ergebnisse wurden mit jenen der Stakeholder-Befragung abgeglichen.

Risiken und Chancen:
Bei der Risikobewertung wurden neben den bereits identifizierten wesentlichen Auswirkungen auch Abhängigkeiten von Ressourcen, physische Risiken und Übergangsrisiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte anhand von fünf Risikokategorien. Für jede dieser Kategorien wurden Schwellenwerte für die Höhe der EBIT-Auswirkung bei Eintritt des Risikos bzw. der Chance definiert und mit einem Score (1 – 4) hinterlegt. Ab einer Überschreitung des arithmetischen Mittelwerts von > 2 wurden ein Risiko bzw. eine Chance als wesentlich eingestuft. Außerdem wurden Zeithorizonte und Wahrscheinlichkeiten für die Bewertung festgelegt.

Angabe zu klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen // E1.IRO-1

Der Prozess der Identifikation und Bewertung klimabezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen folgte den unter ESRS 2 IRO-1 beschriebenen Schritten der Wesentlichkeitsanalyse.

Auswirkungen:
Die klimabedingten Auswirkungen wurden im Rahmen des Expert:innen-Workshop analysiert. Dabei wurde die eigene Geschäftstätigkeit sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette in Betracht gezogen. Darüber hinaus erfolgte eine Analyse der Scope-3 Kategorien. Die Geschäftstätigkeit und die Wertschöpfungskette wurden insbesondere im Hinblick auf die Treibhausgasemissionen analysiert, Details dazu sind unter ↗ E1 – Klimawandel / Kennzahlen (E1-6) zu finden.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 33

Klimabedingte physische Risiken:
Im Jahr 2023 wurde eine Klimarisiko- und -vulnerabilitätsanalyse der eigenen Geschäftstätigkeit und der Vermögenswerte für die Konzernstandorte von Frequentis durchgeführt. Es wurden keine Klimagefahren ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgte anhand dreier Klimaszenarien (SSP1-2.6, SSP2-4.5 und SSP5-8.5 gemäß Definition der IPCC), die unterschiedliche Temperaturentwicklung und damit verbundene Risiken abbilden. Diese Szenarien wurden ausgewählt, da sie drei verschiedene Klimapfade repräsentieren. Es wurden kurz-, mittel- und langfristige Klimagefahren berücksichtigt. Die angewandten Zeithorizonte der Klimarisiko- und vulnerabilitätsanalyse reichen bis ins Jahr 2085 und berücksichtigen somit die Lebensdauer der Vermögenswerte, die strategischen Planungshorizonte sowie Kapitalallokationspläne. Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse wurde die Klimarisiko- und -vulnerabilitätsanalyse auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette ausgeweitet und mit einem Klimaszenario mit hohen Emissionen bewertet. Identifizierte Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit klimabedingten physischen Risiken sowie Übergangsrisiken der Vermögensgegenstände werden im Anlassfall angepasst.

Klimabedingte Übergangsrisiken wurden für die eigene Geschäftstätigkeit, Vermögenswerte und die Wertschöpfungskette anhand von fünf Risikokategorien berücksichtigt. Die Risikokategorien orientieren sich an der TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures)-Klassifizierung für klimabezogene Übergangsereignisse. Bei der Bewertung wurden kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte sowie ein Klimaszenario, das im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen steht, berücksichtigt. Es wurden keine Vermögenswerte oder Geschäftsaktivitäten identifiziert, die mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft unvereinbar sind oder bei denen erhebliche Anstrengungen unternommen werden müssen, damit sie damit vereinbar sind. Die verwendeten Klimaszenarien wurden auch in den kritischen klimabezogenen Annahmen im Konzernabschluss herangezogen, siehe ↗ Konzernabschluss / Wesentliche Schätzungen und Ermessensausübungen (Buchstabe i).

Angabe zu Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung // E2.IRO-1

Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung identifiziert. Im Rahmen der unter ESRS 2 IRO-1 beschrieben Wesentlichkeitsanalyse wurden die Frequentis-Standorte, die Geschäftstätigkeiten sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette berücksichtigt. Insbesondere wurden die zugekauften Produkte, die Produktionsabläufe sowie der Transport analysiert. Bei der Verwendung von Gefahrenstoffen werden Vorsorgemaßnahmen durch Eignungsuntersuchungen, Handbücher, Schulungen und Zugangsbeschränkungen getroffen. Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinschaften, wurden im Rahmen des Stakeholder-Dialogs durchgeführt, siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog.

Angabe zu Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen // E3.IRO-1

Im Rahmen der unter ESRS 2 IRO-1 beschriebenen Wesentlichkeitsanalyse und der ESG-Datenerhebung wurden unter Einbeziehung von Expert:innen die Geschäftstätigkeiten, Vermögenswerte und Wertschöpfungskette der Frequentis-Gruppe in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen überprüft. Dabei wurde analysiert, ob Standorte von Wasserrisiken betroffen sind oder sich in Gebieten mit hohem Wasserstress befinden, aus welchen Quellen Wasser bezogen und abgeleitet wird und ob Abhängigkeiten bestehen. Da für die Produktionsabläufe selbst kein Wasser verwendet wird und die Entnahme sowie Ableitung stets den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, wurden keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen identifiziert. Der Wasserverbrauch der Frequentis-Gruppe wird jährlich erhoben, um gegebenenfalls notwendige Maßnahmen abzuleiten. Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinschaften, wurden im Rahmen des Stakeholder-Dialogs durchgeführt, siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog.

Frequentis-Gruppe 34 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Konzernlagebericht 2025

Angabe zu Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen // E4.IRO-1

Im Rahmen der unter ESRS 2 IRO-1 beschriebenen Wesentlichkeitsanalyse wurden die Frequentis-Standorte, die Geschäftstätigkeiten sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen analysiert. Es wurden keine Geschäftstätigkeiten identifiziert, die direkte Auswirkungen auf die Biodiversität oder den Zustand der Arten haben. Bei Bedarf werden lokale Maßnahmen wie nachthimmelgerechte Beleuchtung gesetzt.Im Rahmen der 2023 durchgeführten Klimarisiko- und -vulnerabilitätsanalyse, wie unter E1.IRO-1 beschrieben, wurde der Biodiversity and Ecosystems Services Index (BES) herangezogen, um potenzielle Risiken sowie Abhängigkeiten von der biologischen Vielfalt von Ökosystemen und deren Leistungen für die Frequentis-Standorte zu identifizieren. Ein Standort mit einem hohen Risiko wurde identifiziert, jedoch sind die betroffenen Leistungen für die Geschäftstätigkeit von Frequentis nicht relevant und können daher aus Sicht des physischen Risikos vernachlässigt werden. Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen identifiziert. Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinschaften, wurden im Rahmen des Stakeholder-Dialogs durchgeführt, siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog.

Angabe zu Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft // E5.IRO-1

Im Rahmen der unter ESRS 2 IRO-1 beschriebenen Wesentlichkeitsanalyse wurden unter Einbeziehung interner Expert:innen die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft identifiziert und bewertet. Zusätzlich wurden im Rahmen eines Expert:innen-Workshops sowie im Zuge der ESG-Datenerhebung die Geschäftstätigkeit und Vermögenswerte der Konzerngesellschaften überprüft, Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfallströme analysiert sowie die Risiken in Zusammenhang mit der Einführung neuer gesetzlicher Vorschriften überprüft. Es wurden keine wesentlichen physischen Risiken, Übergangsrisiken oder Chancen in Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft identifiziert. Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinschaften, wurden im Rahmen des Stakeholder-Dialogs durchgeführt, siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog.

Angabe zu Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Unternehmensführung // G1.IRO-1

Im Rahmen der unter ESRS 2 IRO-1 beschriebenen Wesentlichkeitsanalyse wurden unter Einbeziehung interner Expert:innen aus verschiedenen Unternehmensbereichen die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Unternehmensführung identifiziert und bewertet. Dabei wurden das Geschäftsmodell von Frequentis, die geografischen Standorte, die Segmente und Teilmärkte sowie die relevanten Stakeholder berücksichtigt.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 35

In den ESRS enthaltene von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung abgedeckte Angabepflichten // ESRS 2 IRO-2

Die wesentlichen Informationen, die in Bezug auf die als wesentlich beurteilten Auswirkungen, Risiken und Chancen anzugeben sind, wurden auf Basis der ESRS-Datenpunktliste (EFRAG implementation guide 3 „List of ESRS Datapoints“) ermittelt. Dabei wurden die ESRS-Kennzahlen nach ihrer Relevanz und ihrer Fähigkeit, die Nutzer:innen der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen, beurteilt. Einige Kennzahlen wurden nach ausführlicher Analyse als nicht relevant eingestuft und werden daher nicht berichtet. Ergänzend wurden unternehmensspezifische Kennzahlen aufgenommen. Konzepte, Maßnahmen und Ziele werden – sofern vorhanden – gemäß den ESRS-Mindestanforderungen für die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte berichtetet.

In der nachfolgenden Tabelle sind die in den ESRS enthaltenen von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung abgedeckten Angabepflichten angeführt, mit der Information, wo diese zu finden sind.

Standard Bezeichnung Kapitel
ESRS 2 Allgemeine Angaben
BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben
BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben /
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane ↗ Konsolidierter Corporate Governance- Bericht / Vorstand und Aufsichtsrat
GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Unternehmens befassen ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / ESG- Organisation
GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Erklärung der Sorgfaltspflicht
GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung ↗ Chancen- & Risikomanagement ↗ Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Nachhaltigkeitsstrategie
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Wesentlichkeitsanalyse
IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse ↗ Chancen- & Risikomanagement ↗ Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Frequentis-Gruppe 36 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Konzernlagebericht 2025

Standard Bezeichnung Kapitel
IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
ESRS E1 Klimawandel
E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz ↗ E1 – Klimawandel / Maßnahmen
E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel ↗ E1 – Klimawandel / Konzepte
E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten ↗ E1 – Klimawandel / Maßnahmen
E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel ↗ E1 – Klimawandel / Ziele
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix ↗ E1 – Klimawandel / Energieverbrauch und Energiemix
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen ↗ E1 – Klimawandel / Treibhausgasemissionen
E1-9 Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie qualitativ potenzielle klimabezogene Chancen Angaben gemäß ESRS 1 Anlage C nur
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-1 Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ↗ E5 – Kreislaufwirtschaft / Konzepte
E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ↗ E5 – Kreislaufwirtschaft / Maßnahmen
E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ↗ E5 – Kreislaufwirtschaft / Ziele
E5-4 Ressourcenzuflüsse ↗ E5 – Kreislaufwirtschaft / Ressourcenzuflüsse
E5-5 Ressourcenabflüsse ↗ E5 – Kreislaufwirtschaft / Ressourcenabflüsse
E5-6 Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Keine finanziellen Risiken und Chancen identifiziert.
ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Konzepte
S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens
S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Abhilfemaßnahmen und Kanäle, um Bedenken äußern können

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 37

Standard Bezeichnung Kapitel
S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammen- hang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Maßnahmen
S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Ziele
S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen
S1-7 Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen
S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen
S1-9 Diversitätskennzahlen ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen
S1-10 Angemessene Entlohnung ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen
S1-11 Soziale Absicherung ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen
S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen
S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen
S1-15 Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen
S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen ↗ G1 – Unternehmensführung / Compliance
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ↗ S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette / Konzepte
S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der

Frequentis-Gruppe 38 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Konzernlagebericht 2025

S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf ↗ S2 - Arbeitskräfte in der wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in Wertschöpfungskette / Maßnahmen der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung ↗ S2 - Arbeitskräfte in der wesentlicher negativer Auswirkungen, der Wertschöpfungskette / Ziele Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer
S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern ↗ S4 – Endnutzer:innen / Konzepte und Endnutzern
S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern ↗ S4 – Endnutzer:innen / Maßnahmen und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen
S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer ↗ S4 – Endnutzer:innen / Maßnahmen Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können
S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf ↗ S4 – Endnutzer:innen / Maßnahmen wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung ↗ S4 – Endnutzer:innen / Ziele wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

ESRS G1 Unternehmensführung
G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die ↗ G1 – Unternehmensführung / Konzepte Unternehmensführung
G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferanten ↗ S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette / Maßnahmen
G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption ↗ G1 – Unternehmensführung / Anti- und Bestechung Korruption und Bestechung
G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle ↗ G1 – Unternehmensführung / Anti- Korruption und Bestechung
G1-5 Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten ↗ G1 – Unternehmensführung / Politische Einflussnahme
G1-6 Zahlungspraktiken ↗ G1 – Unternehmensführung / Zahlungspraktiken

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 39

Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben

Die nachstehende Tabelle enthält alle Datenpunkte, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben, die in ESRS 2 Anlage B aufgeführt sind, wo diese in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zu finden sind sowie welche Datenpunkte als „nicht relevant" / „nicht wesentlich“ bewertet werden.

Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt SFDR Benchmark- VO Klima- Säule EU- gesetz Kapitel
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Absatz 21 Buchstabe d x x ↗ Corporate Governance Bericht / Maßnahmen zur Förderung von Frauen
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e x ↗ Corporate Governance Bericht / Entsprechenserklärung
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30 x ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Erklärung der Sorgfaltspflicht
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i x x x Nicht relevant
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii x x Nicht relevant
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii x x Nicht relevant
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv x Nicht relevant
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14 x ↗ E1- Klimawandel / Übergangsplan für Klimaschutz
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind Absatz 16 Buchstabe g x x Nicht relevant
ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele Absatz 34 x x x ↗ E1- Klimawandel / Ziele
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen, aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Absatz 38 x ↗ E1- Klimawandel / Energieverbrauch und Energiemix
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 x ↗ E1- Klimawandel / Energieverbrauch und Energiemix
ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43 x ↗ E1- Klimawandel / Energieverbrauch und Energiemix

Frequentis-Gruppe 40 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Konzernlagebericht 2025

Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt SFDR Benchmark- VO Klima- Säule EU- gesetz Kapitel
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie Gesamtemissionen Absatz 44 x x x ↗ E1- Klimawandel / Treibhausgasemissionen
ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55 x x x ↗ E1- Klimawandel / Treibhausgasemissionen
ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate Absatz 56 x Nicht relevant
ESRS E1-9 Risikoposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66 x Angaben gemäß ESRS 1 Anlage C nur qualitativ
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a x Angaben gemäß ESRS 1 Anlage C nur qualitativ
ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c Angaben gemäß ESRS 1 Anlage C nur qualitativ
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Absatz 67 Buchstabe c x Angaben gemäß ESRS 1 Anlage C nur qualitativ
ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Absatz 69 x Angaben gemäß ESRS 1 Anlage C nur qualitativ
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28 Nicht wesentlich
ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9 Nicht wesentlich
ESRS E3-1 Spezielles Konzept Absatz 13 Nicht wesentlich
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14 Nicht wesentlich
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c Nicht wesentlich
ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29 Nicht wesentlich
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i x Nicht wesentlich
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16 Buchstabe b x Nicht wesentlich
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16 Buchstabe c x Nicht wesentlich

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 41

Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt SFDR Benchmark- VO Klima- Säule EU- gesetz Kapitel
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 Buchstabe b Nicht wesentlich
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere Absatz 24 Buchstabe c Nicht wesentlich
ESRS E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d Nicht wesentlich
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d ↗ E5 – Kreislaufwirtschaft / Ressourcenabflüsse
ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39 ↗ E5 – Kreislaufwirtschaft / Ressourcenabflüsse
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f Nicht wesentlich
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g Nicht wesentlich
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 20 ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Konzepte
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21 ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Konzepte
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels Absatz 22 ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Konzepte
ESRS S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen Absatz 23 ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Konzepte
ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Abhilfemaßnahmen und Kanäle, um Bedenken zu äußern
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Absatz 88 Buchstaben b und c x x ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Absatz 88 Buchstabe e ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Absatz 97 Buchstabe a x x ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Vergütungskennzahlen

Frequentis-Gruppe 42 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Konzernlagebericht 2025

Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt SFDR Benchmark- VO Klima- Säule EU- gesetz Kapitel
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane Absatz 97 Buchstabe b x ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Vergütungskennzahlen
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende
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ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 104 Buchstabe a x x
ESRS 2 SBM3 – S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Absatz 11 Buchstabe b x
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich Menschenrechtspolitik Absatz 17 S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette / Konzepte x
ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Absatz 18 S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette / Konzepte x
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 19 S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette / Konzepte x x
ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19 S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette / Konzepte x
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Absatz 36 S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette / Kennzahlen x
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Absatz 16 x
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien Absatz 17 x x
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 36 x
ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Absatz 16 S4 – Endnutzer:innen / Konzepte und Maßnahmen x
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17 S4 – Endnutzer:innen / Konzepte und Maßnahmen x x
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 35 S4 – Endnutzer:innen / Konzepte x
ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Absatz 10 Buchstabe b x
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Absatz 10 Buchstabe d x
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Absatz 24 Buchstabe a G1 – Unternehmensführung / Fälle von Korruption oder Bestechung x x
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Absatz 24 Buchstabe b G1 – Unternehmensführung / Anti-Korruption und Bestechung x

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt

EU-Taxonomie

Seit dem Geschäftsjahr 2021 ist Frequentis verpflichtet, Angaben gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie Verordnung (EU) 2020/852 zu machen. Die EU-Taxonomie, welche am 12. Juli 2020 in Kraft trat, zielt darauf ab, ein gemeinsames Verständnis der ökologischen Nachhaltigkeit von Wirtschaftstätigkeiten und Investitionen zu definieren. Weiters klassifiziert sie durch detaillierte technische Kriterien, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten, um so Investitionsströme in Richtung einer Nachhaltigkeitstransformation im Sinne des European Green Deal zu lenken.

Als Nicht-Finanzunternehmen, das unter den Anwendungsbereich der europäischen NFI-Richtlinie, in Österreich umgesetzt durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) (zukünftig des NaBeG) fällt, hat Frequentis gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie Verordnung seit dem Jahr 2022 den ökologisch nachhaltigen Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) sowie der Betriebsausgaben (OpEx) zu berichten.

Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs in der EU-Taxonomie definierten Umweltziele leistet und gleichzeitig keines der anderen Umweltziele wesentlich negativ beeinträchtigt („do no significant harm”). Gleichzeitig muss die Wirtschaftstätigkeit unter Einhaltung der Kriterien zum Mindestschutz gemäß Art. 18 der EU-Taxonomie Verordnung durchgeführt werden.

Ob eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Betrag leistet, ist anhand von verpflichtenden und von der EU-Kommission definierten technischen Kriterien zu ermitteln, welche allesamt kumulativ erfüllt sein müssen. Im Jahr 2021 wurden die technischen Kriterien für die ersten beiden Umweltziele – „Klimaschutz (CCM)“ und „Anpassung an den Klimawandel (CCA)“ – veröffentlicht. 2022 wurden diese gemäß delegierter Verordnung (EU) 2022/1214 und 2023 gemäß delegierter Verordnung (EU) 2023/2485 ergänzt, außerdem kamen gemäß delegierter Verordnung (EU) 2023/2486 technische Kriterien für die weiteren vier Umweltziele hinzu. Dies betrifft die Ziele „Wasser- und Meeresressourcen (WTR)“, „Kreislaufwirtschaft (CE)“, „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (PPC)“ und „Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)“.

Als taxonomiefähig werden jene Wirtschaftstätigkeiten eingestuft, die von der EU-Taxonomie grundsätzlich erfasst sind. Als taxonomiekonform werden jene Wirtschaftstätigkeiten eingestuft, die den technischen Bewertungskriterien und den Mindestschutzkriterien entsprechen und somit gemäß EU-Taxonomie-Verordnung als ökologisch nachhaltig gelten.

Identifikation der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten

Um die Anforderungen der EU-Taxonomie zu erfüllen, analysierte Frequentis in einem ersten Schritt den Katalog der als ökologisch geltenden Wirtschaftstätigkeiten, um jene Wirtschaftstätigkeiten zu identifizieren, welche innerhalb des Frequentis-Konzerns anwendbar sind. Die Haupttätigkeit von Frequentis, die Herstellung von Kommunikations- und Informationssystemen für Kontrollzentralen, ist noch nicht in den technischen Bewertungskriterien der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten gemäß EU-Taxonomie enthalten, da der Schwerpunkt der EU-Taxonomie unter anderem auf treibhausgasintensiven Sektoren und Wirtschaftstätigkeiten liegt. Somit kann der Großteil der Umsatzerlöse, CapEx und OpEx derzeit nicht als taxonomiefähig ausgewiesen werden.

Das Ergebnis der Analyse der Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf die Taxonomiefähigkeit ergab, dass zwei Wirtschaftstätigkeiten für Frequentis anwendbar sind:

Code Wirtschaftstätigkeit Ziel
7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM / CCA
8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten CCM / CCA

Der Geschäftsbereich EAD (European AIS (Aeronautical Information Services) Database) entspricht der Wirtschaftstätigkeit 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten (CCM / CCA). Innerhalb dieses Geschäftsbereichs verantwortet Frequentis im Auftrag der EUROCONTROL den technischen Betrieb des EAD-Systems, der europäischen Datenbank für Luftfahrtinformationen, die es Nutzer:innen ermöglicht, aeronautische Daten in Echtzeit abzurufen. Die Rechenzentren werden in redundanter Form von Frequentis selbst sowie von einem externen Dienstleister betrieben. Sowohl die internen als auch die externen Rechenzentren werden in die Evaluierung der Taxonomiekonformität einbezogen. Die mit der Wirtschaftstätigkeit 8.1 zusammenhängenden Umsatzerlöse, CapEx und OpEx betreffen nur das Klimaziel „Klimaschutz (CCM)“ und nicht „Anpassung an den Klimawandel (CCA)“, da es sich nicht um Klimawandelanpassungslösungen handelt.

Zusätzlich dazu ist im Geschäftsjahr 2025 die Wirtschaftstätigkeit 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden für Frequentis anwendbar, da es im Rahmen der Zugänge an Sachanlagevermögen und Nutzungsrechten nach IFRS 16 Leasingverhältnissen zu Gebäudezugänge insbesondere in den USA, Deutschland und Frankreich gekommen ist. Die mit der Wirtschaftstätigkeit 7.7 zusammenhängende CapEx betreffen nur das Klimaziel "Klimaschutz (CCM)" und nicht "Anpassung an den Klimawandel (CCA)", da es sich nicht um Klimawandelanpassungslösungen handelt.

Reparaturen und Ersatzteile für Kundensysteme, sowie die in den Systemen enthaltenen Boards und Leiterplatten sind Teil der Kundenprojekte und können daher nicht separat berichtet werden. Dieser Geschäftsbereich ist daher der Haupttätigkeit von Frequentis zuzuordnen. Dies führt dazu, dass die Angaben gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie Verordnung im Geschäftsjahr 2025 nur für die Wirtschaftstätigkeit 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten (CCM) sowie die Wirtschaftstätigkeit 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden (CCM) vorgenommen werden. Von der Verwendung der Meldebögen gemäß Annex XII der delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 wird abgesehen, da Frequentis keine Geschäftstätigkeiten in den Bereichen fossiles Gas und Kernenergie ausübt.

Prüfung der Taxonomiekonformität

Im nächsten Schritt wurde die als taxonomiefähig identifizierte Wirtschaftstätigkeit auf Taxonomiekonformität überprüft. Für die Wirtschaftstätigkeit 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten (CCM) wurden die in Annex I der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 iVm (EU) 2023/2485 angeführten technischen Kriterien im Detail von kaufmännischen und technischen Expert:innen auf die Einhaltung und Erfüllung überprüft und transparent dokumentiert. Um die technischen Kriterien zu erfüllen, müssen die Rechenzentren dem EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren entsprechen und von einem unabhängigen Dritten geprüft werden. Außerdem darf das Treibhausgaspotenzial (GWP) der eingesetzten Kühlmittel den Wert 675 nicht überschreiten.Das Ergebnis zeigte, dass zum Bilanzstichtag nicht alle technischen Kriterien kumulativ erfüllt sind und somit eine Konformität gemäß EU-Taxonomie Verordnung per 31. Dezember 2025 noch nicht gegeben ist. Maßnahmen zur Erfüllung der noch ausständigen Kriterien werden bei zukünftigen Investitions- und Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt. Es wurde jedoch kein CapEx-Plan im Sinne von Annex I der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 per 31. Dezember 2025 erstellt. Außerdem wurden für die Wirtschaftstätigkeit 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden die technischen Kriterien geprüft. Es sind keine Nachweise zur EPC-Klasse oder Nachweise, dass die Gebäude zu den oberen 15% des nationalen oder regionalen Gebäudebestands zählen, vorhanden. Daher ist auch für diese Wirtschaftstätigkeit keine Konformität gemäß EU-Taxonomie Verordnung per 31.Dezember 2025 gegeben. Die Einhaltung der Mindestschutzstandards wurde einer detaillierten Analyse unterzogen, welche eng an die Vorschläge des Reports der „EU Platform on Sustainable Finance“ (Oktober 2022) angelehnt wurde. Die bereits bestehenden internen Richtlinien, Anweisungen und Prozesse (insb. Frequentis Code of Conduct, Corporate Social Responsibility (CSR) Kodex für Lieferanten, Lieferantenaudits) wurden auf Einhaltung des Art. 18 EU- Taxonomie-Verordnung überprüft. Die Schwerpunkte liegen dabei auf den Themenbereichen Menschenrechte, Compliance und Anti-Korruption, Steuern und fairer Wettbewerb. Diese Schwerpunkte werden nicht nur konzernintern beachtet, auch bei Lieferanten wird auf die Einhaltung des CSR-Kodex für Lieferanten großer Wert gelegt.

Kennzahlen

Die Daten für die Erhebung der nachfolgenden Kennzahlen (Umsatz, CapEx, OpEx) wurden in den IT-Systemen in enger Abstimmung mit den einzelnen Fachabteilungen erhoben.

Umsatzerlöse (Umsatz-KPI)

Der im Nenner ausgewiesene Gesamtumsatz für die Frequentis-Gruppe bezieht sich auf die nach IFRS 15 erfassten Umsatzerlöse. Diese sind im Konzernabschluss zum 31.12.2025 unter ↗ Konzernabschluss / Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt und unter ↗ Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung - 4. Umsatzerlöse beschrieben. Der für die Frequentis AG ausgewiesene Gesamtumsatz bezieht sich auf die nach UGB erfassten und im Jahresabschluss zum 31.12.2025 im ↗ Jahresfinanzbericht / Frequentis AG – Jahresabschluss / Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten und im ↗ Anhang erläuterten Umsatzerlöse.

Der taxonomiefähige Anteil der Umsatzerlöse unter Wirtschaftsaktivität 8.1 beinhaltet sämtliche Umsätze aus dem technischen Betrieb von Rechenzentren im Rahmen des Geschäftsbereichs EAD. Die identifizierte taxonomiefähige Tätigkeit 8.1 trägt ausschließlich zum Umweltziel „Klimaschutz (CCM)“ bei, somit sind Doppelzählungen ausgeschlossen. Der taxonomiekonforme Umsatz beinhaltet im Zähler den Anteil jener Umsätze, der die technischen Bewertungskriterien und die sozialen Mindestschutzkriterien erfüllt. Im Berichtsjahr 2025 kann kein taxonomiekonformer Umsatz ausgewiesen werden.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 47

Wirtschaftstätigkeiten Frequentis-Gruppe TEUR % Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien (“Keine erhebliche Beeinträchtigung“) 2025 J; N; N/EL 1 J/N 1 J/N % E T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) ... - - - - - - - -
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0% - - - - - 0%
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) TEUR % EL; N/EL 1 J/N J/N % E T
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 8.1 14.769 3% CCM / CCA EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonformer Tätigkeiten) (A.2.) 14.769 3% 100% 0% 0% 0% 0%
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1.+A.2.) 14.769 3% 100% 0% 0% 0% 0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 565.368 97%
Gesamt 580.137 100%

N = Nein; J = Ja; EL = eligible (taxonomiefähig); N/EL = not eligible (nicht taxonomiefähig)
1 Umsatzanteil / Gesamtumsatz Frequentis-Gruppe 2025

Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0% 3%
CCA 0% 0%
WTR 0% 0%
CE 0% 0%
PPC 0% 0%
BIO 0% 0%

Frequentis-Gruppe 48 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Konzernlagebericht 2025

Wirtschaftstätigkeiten Frequentis AG TEUR % Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien (“Keine erhebliche Beeinträchtigung“) 2025 J; N; N/EL 1 J/N 1 J/N % E T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) ... - - - - - - - -
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0% - - - - - 0%
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) TEUR % EL; N/EL 1 J/N J/N % E T
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 8.1 14.768 4% CCM / CCA EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonformer Tätigkeiten) (A.2.) 14.768 4% 100% 0% 0% 0% 0%
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1.+A.2.) 14.768 4% 100% 0% 0% 0% 0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 344.494 96%
Gesamt 359.263 100%

N = Nein; J = Ja; EL = eligible (taxonomiefähig); N/EL = not eligible (nicht taxonomiefähig)
1 Umsatzanteil / Gesamtumsatz Frequentis AG 2025

Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0% 4%
CCA 0% 0%
WTR 0% 0%
CE 0% 0%
PPC 0% 0%
BIO 0% 0%

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 49

Investitionsausgaben (CapEx-KPI)

Die Gesamtinvestitionsausgaben für die Frequentis-Gruppe im Nenner beinhalten Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten vor Abschreibungen und Neubewertungen sowie der Nutzungsrechte nach IFRS 16 Leasingverhältnisse im Geschäftsjahr 2025 (siehe ↗ Konzernabschluss / Erläuterungen zur Bilanz - 16. Sachanlagen und ↗ Erläuterungen zur Bilanz - 17. Immaterielle Vermögenswerte). Die dargestellten Investitionsausgaben der Frequentis AG umfassen Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten vor Abschreibungen und Neubewertungen im Geschäftsjahr 2025. Im Geschäftsjahr 2025 gab es keine Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen, die in die Gesamtsumme der Zugänge eingeflossen sind (2024: TEUR 637). Die Angaben sind dem Anlagespiegel aus der Beilage zum Anhang des ↗ Jahresfinanzbericht / Frequentis AG – Jahresabschluss entnommen. Laut der Stellungnahme der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen betreffend Art. 8 Taxonomie-Verordnung (2024) gehören geleistete Anzahlungen für Vermögenswerte nicht in die taxonomierelevanten CapEx einbezogen. Innerhalb der Zugänge zum Sachanlagevermögen und zum Immateriellen Vermögen sowohl in der Frequentis-Gruppe als auch der Frequentis AG sind Anzahlungen nur in unwesentlichem Ausmaß enthalten. Die größte Position bildet unfertige Software für Testanlagen, welche vergleichbar mit „Anlagen im Bau" ist.

Der taxonomiefähige Anteil der Investitionsausgaben unter Wirtschaftsaktivität 8.1 umfasst sämtliche Zugänge an Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten sowie in den Angaben der Frequentis-Gruppe Zugänge an Nutzungsrechten nach IFRS 16 Leasing im Rahmen des technischen Betriebs von Rechenzentren (Geschäftsbereich EAD). Um Doppelzählungen in der Tabelle zu vermeiden, sind die taxonomiefähigen Investitionsausgaben in Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeit 7.7 Erwerb und Eigentum an Gebäuden, aus der Wirtschaftsaktivität 8.1 abgezogen. Der taxonomiefähige Anteil der Investitionsausgaben unter Wirtschaftstätigkeit 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden umfasst sämtliche Zugänge an Gebäuden sowie Zugänge an Nutzungsrechten an Gebäuden nach IFRS 16 Leasing. Dies betrifft insbesondere die Gebäudezugänge in den USA (3.240 TEUR), in Deutschland (1.024 TEUR) und Frankreich (574 TEUR). Im Berichtsjahr 2025 können keine taxonomiekonformen Investitionsausgaben im Zähler ausgewiesen werden, da die technischen Bewertungskriterien nicht erfüllt sind.

Frequentis-Gruppe 50 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Konzernlagebericht 2025

Wirtschaftstätigkeiten Frequentis-Gruppe TEUR % Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien (“Keine erhebliche Beeinträchtigung“) 2025 J; N; N/EL 1 J/N 1 J/N % E T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) ... - - - - - - - -
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0% - - - - - 0%
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) TEUR % EL; N/EL 1 J/N J/N % E T
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden 7.7 9.570 42% CCM / CCA EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 8.1 405 2% CCM / CCA EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonformer Tätigkeiten) (A.2.) 9.976 44% 100% 0% 0% 0% 0%
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1.+A.2.) 9.976 44% 100% 0% 0% 0% 0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

1 N = Nein; J = Ja; EL = eligible (taxonomiefähig); N/EL = not eligible (nicht taxonomiefähig)

CapEx Frequentis-Gruppe 2025 Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0% 44%
CCA 0% 0%
WTR 0% 0%
CE 0% 0%
PPC 0% 0%
BIO 0% 0%

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 51

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag 2025 Wirtschaftstätigkeiten Frequentis AG TEUR % J; N; N/EL 1 J/N 1 J/N 1 % E T DNSH-Kriterien (“Keine erhebliche Beeinträchtigung“)
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
- - - - - - - - - - -
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0% - - - - - - 0%
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) TEUR % EL; N/EL 1 J/N J/N % E T
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM / CCA 201 4% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL -
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten CCM / CCA 405 8% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,1%
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonformer Tätigkeiten) (A.2.) 606 12% 100% 0% 0% 0% 0% 0% 0,1%
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1.+A.2.) 606 12% 100% 0% 0% 0% 0% 0% 0,1%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 4.330 88%
Gesamt 4.936 100%

1 N = Nein; J = Ja; EL = eligible (taxonomiefähig); N/EL = not eligible (nicht taxonomiefähig)

CapEx Frequentis AG 2025 Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0% 12%
CCA 0% 0%
WTR 0% 0%
CE 0% 0%
PPC 0% 0%
BIO 0% 0%

Frequentis-Gruppe 52 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Konzernlagebericht 2025

Betriebsausgaben (OpEx-KPI)

Gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2025/4568 wurde geprüft, ob die taxonomierelevanten Betriebsausgaben (OpEx) für das Geschäftsmodell von Frequentis wesentlich sind. Die im Nenner angeführten taxonomierelevanten OpEx liegen im Geschäftsjahr 2025 sowohl für die Frequentis-Gruppe als auch für die Frequentis AG unter 10% der gesamten Betriebsausgaben und werden somit als nicht geschäftsmodellrelevant eingestuft. Aus diesem Grund wird nur der Gesamtwert der taxonomierelevanten Betriebsausgaben ohne Bewertung gemäß der EU-Taxonomie angegeben.

Die taxonomierelevanten Gesamtbetriebsausgaben der Frequentis-Gruppe iHv TEUR 24.422 (2024: TEUR 35.227) umfassen direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung (↗ Konzernabschluss / Erläuterungen zur Bilanz - 17. Immaterielle Vermögenswerte), Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens (↗ Konzernabschluss / Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung - 9. Sonstige Aufwendungen), welche im Geschäftsjahr 2025 angefallen sind, beziehen.

Die taxonomierelevanten Betriebsausgaben der Frequentis AG iHv TEUR 25.823 (2024: TEUR 33.160) sind dem Kapitel Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Erläuterungen im Anhang im ↗ Jahresfinanzbericht / Frequentis AG – Jahresabschluss entnommen. Sie umfassen direkte, nicht kapitalisierte Kosten für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, Leasing, Wartung und Reparatur von Vermögenswerten und Sachanlagen, welche im Geschäftsjahr 2025 angefallen sind.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 53

E1 – Klimawandel

Klimaschutz, effizientes Energiemanagement und der Einsatz erneuerbarer Energie sind Frequentis ein wesentliches Anliegen. So ist auch in der ESG-Strategie (Safe – Secure – Sustainable) die Bestrebung verankert, nachkommenden Generationen eine lebenswerte Umwelt zu erhalten. Frequentis begrüßt die langfristige Vision der Europäischen Kommission einer klimaneutralen Wirtschaft und ist bestrebt, einen Beitrag zu dieser Vision zu leisten. Die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit dem Klimawandel sind in folgender Tabelle zusammengefasst: // E1.SBM-3

Kategorie Beschreibung Zeithorizont
Tatsächliche positive Auswirkung (Nachg. Wertschöpfungskette) Optimierung von Verkehrsabläufen und Steigerung der Effizienz durch Frequentis-Systeme Frequentis-Systeme ermöglichen die Optimierung bei Verkehrsabläufen und die Effizienzsteigerung in der Flugsicherung (Ankunftsmanagement-System AMAN) oder im Schiffsverkehr (Schleusenmanagement) sowie energiesparende Innovationen im Bereich Drohnenmanagement (Kontrollüberwachung von Bahngeleise). kfr., mfr., lfr.
Potenzielle positive Auswirkung (Nachg. Wertschöpfungskette) Sicherstellung des Betriebs bei Kunden durch Frequentis-Systeme Frequentis-Kunden könnten aufgrund des Klimawandels vermehrt von Extremwetterereignissen oder Katastropheneinsätzen betroffen sein. Frequentis-Systeme helfen den Betrieb während solcher Ereignisse sicherzustellen. kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche negative Auswirkung (Vorg. & nachg. Wertschöpfungskette) Umweltbelastung durch THG-Emissionen in der Wertschöpfungskette Der produkt- und projektbezogene Einkauf von Waren und Dienstleistungen von Frequentis sowie die Geschäftsreisen der Frequentis-Mitarbeiter:innen verursachen Scope-3-THG-Emissionen und tragen zum Klimawandel bei. kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche negative Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit & nachg. Wertschöpfungskette) Energieverbrauch in Produktion und Integration sowie beim Einsatz der Systeme beim Kunden Der Energieverbrauch verursacht THG-Emissionen und trägt zum Klimawandel bei. kfr., mfr., lfr.
Risiko (Eigene Geschäftstätigkeit) Klimabezogenes Übergangsrisiko eines Kostenanstiegs Es besteht das Risiko eines potenziellen Kostenanstiegs für Dienstreisen und Energie durch höhere Bepreisung von Treibhaugasemissionen. mfr., lfr.
Chance (Eigene Geschäftstätigkeit) Verkauf von Produkten und Lösungen zur Optimierung von Verkehrsabläufen und Effizienzsteigerung Frequentis sieht dies als Chance, neue Kunden anzuziehen und mehr Umsatz zu generieren. mfr., lfr.

Frequentis-Gruppe 54 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Konzernlagebericht 2025

Übergangsplan für Klimaschutz // E1-1

Frequentis hat sich im Jahr 2025 dazu verpflichtet, wissenschaftsbasierte Klimaziele gemäß der Science Based Targets initiative (SBTi) bis Ende 2026 zu setzen und wird bis Ende 2027 einen Übergangsplan für den Klimaschutz aufstellen.

Konzepte // E1-2

Frequentis hat in seiner Environmental & Energy Policy die strategische Ausrichtung für Umwelt und Energie definiert. Die Policy beinhaltet sowohl das Thema Klimaschutz als auch das Thema Energie. Der Fokus liegt auf der Reduktion von Treibhausgasemissionen, effizienter Energienutzung, Verbesserung der Energieleistung bei Design-Aktivitäten sowie auf der Einbeziehung von energieeffizienten Produkten und Dienstleistungen in den Beschaffungsprozess. Während die Policy die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen nicht direkt adressiert, gibt sie doch die Richtung im Bereich Umwelt und Energie vor. Die Policy ist bindend für alle Gesellschaften, die im Rahmen der Managementzertifizierung gemäß ISO-14000 an das Managementsystem angeschlossen sind. Alle anderen Gesellschaften sind durch die Global Corporate Policy (GCP) angewiesen, ihre eigene lokale Policy basierend auf der Environmental & Energy Policy zu definieren.

In der Wertschöpfungskette (Scope-3) sind die größten Treiber der Emissionen der Zukauf von Waren und Dienstleistungen, der Energieverbrauch der verkauften Produkte beim Kunden sowie Geschäftsreisen. Aufgrund der internationalen Geschäftstätigkeit von Frequentis haben Geschäftsreisen einen großen Stellenwert. Sie werden für die Frequentis AG und ausgewählte Tochtergesellschaften zentral über das Frequentis Travel Management und gruppenweit gemäß definierter Reiserichtlinien abgewickelt. In den gruppenweit geltenden Reiserichtlinien wurde festgelegt, dass Dienstreisen nur durchgeführt werden dürfen, wenn geschäftliche Gründe dies erfordern und die Aufgaben nicht in anderer Form (E-Mail, Telefon, Online-Meetings bzw. Videokonferenzen) erledigt werden können. Dabei wird nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit entschieden. Die Policy adressiert somit die negative Auswirkung der Umweltbelastung durch Geschäftsreisen sowie das Übergangsrisiko eines Kostenanstiegs. Details zum Zukauf von Waren und Dienstleistungen sowie Nutzung der verkauften Produkte finden sich in ↗ E5 – Kreislaufwirtschaft.

Die genannten Policies werden den jeweiligen Stakeholdern entweder durch die Intranet-Seite oder – falls die Stakeholder keinen Zugriff zum Intranet haben – direkt zur Verfügung gestellt. Verantwortlich für die Umsetzung der Policies ist der Vorstand der Frequentis AG sowie die Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 55

Maßnahmen // E1-3 Klimaschutz und Energie

Frequentis hat im Jahr 2025 zahlreiche Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz umgesetzt. Ein zentraler Schritt war die erfolgreiche Erstzertifizierung des größten Standorts, der Frequentis AG in Wien, gemäß ISO 50001 Energiemanagement im ersten Halbjahr 2025. ISO 50001 zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, die Energieeffizienz zu steigern und die Treibhausgasemissionen zu verringern, wie in der Environmental & Energy Policy vorgegeben. Die internationale Norm unterstützt beim Aufbau der Systeme und Prozesse, die zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung - einschließlich Energieeffizienz, Energieeinsatz und Energieverbrauch - erforderlich sind. Nach der Erstzertifizierung erfolgt jährlich ein Überwachungsaudit sowie alle drei Jahre ein Rezertifizierungsaudit.Die Umsetzung wird vom HSE (Health&Safety and Environment)-Team koordiniert, die erforderlichen Ressourcen sind in den Budgets der Fachabteilungen eingeplant. Im Zuge der ISO-Zertifizierung wurde ein abteilungsübergreifendes Energie- und Umweltteam eingerichtet, um die Kommunikation und Entscheidungsfindung zwischen den relevanten Akteuren zu verbessern. Ziel ist es, notwendige Maßnahmen und Verbesserungspotenziale für die Frequentis AG frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und umzusetzen. Das Team trifft sich regelmäßig drei- bis viermal jährlich. In der Frequentis AG bildet seit 2024 die detaillierte Messung der Energieströme im Gebäude die Basis für ein verbessertes Verständnis und eine präzise Analyse des Energiebedarfs. Im Jahr 2025 wurden Analyseroutinen etabliert und erste Erkenntnisse umgesetzt, beispielsweise die Vermeidung von Strombedarfsspitzen im Bereich der Gebäudekühlung. Zudem wird derzeit die Umstellung der Gebäudebeleuchtung auf LED realisiert, die nach Abschluss Ende 2027 eine Reduktion der für die Beleuchtung notwendigen Energie um ca. 65% ermöglicht. Im Jahr 2025 konnte dadurch bereits eine Reduktion der standortbasierten Scope-2-THG-Emissionen um 15 t CO2e erreicht werden. Nach Abschluss der Umstellung Ende 2027 wird eine jährliche Reduktion von 21 t CO2e erwartet. Zur Senkung der Treibhausgasemissionen werden bei der Neuanschaffung von Dienstfahrzeugen priorisiert Elektrofahrzeuge angeschafft. In der Frequentis AG, der Gesellschaft mit dem größten Fuhrpark, ist die komplette Umstellung auf Elektrofahrzeuge bis auf wenige Ausnahmen bis Ende 2030 geplant. Unterstützt wird dies durch Ladestationen in der Firmengarage der Frequentis AG sowie Frequentis Comsoft und Frequentis Orthogon. In der Firmengarage der Frequentis AG wurden mit Jänner 2026 19 neue 11kW Ladestationen in Betrieb genommen. Im Jahr 2025 stieg der Anteil an Elektrofahrzeugen an der Firmenwagenflotte der Frequentis-Gruppe auf 45% (2024: 34%). Dadurch konnten die Scope-1-THG-Emissionen im Vergleich zum Vorjahr 2024 um 83 t CO2e reduziert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bewusstseinsbildung der Mitarbeiter:innen. So wurde 2025 eine verpflichtende Umweltschulung eingeführt und in die neue Frequentis-Schulungsplattform integriert. Die Inhalte umfassen die Themen Klimawandel, Energie, Kreislaufwirtschaft und Abfallwirtschaft. Die Schulung ist für alle Mitarbeiter:innen der Frequentis AG verpflichtend und muss alle zwei Jahre absolviert werden. Außerdem hat sich Frequentis im Jahr 2025 dazu verpflichtet, wissenschaftsbasierte Klimaziele gemäß Science Based Targets initiative (SBTi) bis Ende 2026 zu setzen. Ein Projektteam arbeitet an der Einreichung der Ziele sowie an der Entwicklung einer Roadmap zur Reduktion der Treibhausgasemissionen.

Frequentis-Systeme zur optimalen Verkehrssteuerung

Frequentis entwickelt und liefert – neben anderen Produkten – Lösungen zur sicheren Steuerung von Verkehr in den Bereichen Luftfahrt, Bahnbetrieb und Schifffahrt. Das Unternehmen hat sich als Ziel gesetzt, seine Lösungen so zu gestalten, dass der Verkehr nicht nur sicher, sondern auch effizient gesteuert wird. Mit diesen Lösungen wird auch der CO2-Ausstoß des gesteuerten Verkehrs nachhaltig reduziert.

Frequentis-Gruppe 56 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Konzernlagebericht 2025

Beispielsweise liefert Frequentis für Air Traffic Management Produkte zur sicheren und effizienten Verkehrssteuerung in allen Phasen eines Flugs. Damit sparen die Fluglinien am Boden, beim Abflug und der Landung sowie im Überflug Kerosin und reduzieren damit insgesamt den CO2-Ausstoß. Darüber hinaus engagiert sich Frequentis maßgeblich bei Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit im Flugverkehr. Seit rund 20 Jahren ist Frequentis wichtiger Partner im SESAR-Programm. Im Jahr 2025 war Frequentis aktiv an mehreren SESAR-Initiativen beteiligt, die eine umweltfreundlichere Luftfahrt fördern. Im Mittelpunkt stand der neue ATM Masterplan 2025 mit dem Ziel einer „grünen Luftfahrt“. Die beschriebenen Maßnahmen werden, wenn nicht explizit erläutert, laufend innerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Frequentis-Gruppe gesetzt. Die personellen und monetären Ressourcen, die für die Durchführung dieser Maßnahmen benötigt werden, finden Berücksichtigung im Gesamtbudget der jeweiligen Abteilung, die für diese Maßnahme zuständig ist.

Ziele // E1-4

Im Rahmen seines SBTi (Science-Based Targets initiative) Commitments wird Frequentis sich bis Ende 2026 wissenschaftsbasierte Ziele setzen und in weiterer Folge einen Übergangsplan für den Klimaschutz aufstellen. Die Klimaneutralität bis 2040 sowie im Zuge der Erstellung neu definierte Ziele werden darin berücksichtigt. Frequentis verfügt aktuell über keine messbaren ergebnisorientierten Ziele, die den ESRS-Mindestanforderungen gemäß MDR-T entsprechen, verfolgt jedoch mit einer Reihe von Vorhaben die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, zum Beispiel im Rahmen der Treffen des Umwelt- und Energieteams. Im ersten Halbjahr 2026 strebt Frequentis außerdem die Zertifizierung gemäß EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) für die Frequentis AG in Wien an. EMAS ist ein freiwilliges Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfsystem der Europäischen Union mit dem Ziel einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Umweltleistung unter Einhaltung aller relevanten Umweltgesetze. Die EMAS-Umwelterklärung wird öffentlich zugänglich publiziert werden und bringt damit zusätzliche Transparenz.

Kennzahlen Energieverbrauch und Energiemix // E1-5

Ein wichtiger Baustein am Weg zur Klimaneutralität ist der Einsatz erneuerbarer Energie für die Versorgung der Geschäftsstandorte. Im Jahr 2025 lag der Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch in der gesamten Frequentis-Gruppe bei 55%. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Stromversorgung der Frequentis AG, in der rund 40% der Mitarbeiter:innen des Konzerns beschäftigt sind und sich auch eine Produktionsanlage befindet, zu 100% aus erneuerbaren Quellen wie Wasserkraft, Windenergie und anderen Öko-Energiequellen stammt. Laut Angaben des Energieversorgers fallen bei der Erzeugung von erneuerbarem Strom keine CO2-Emissionen an. Insgesamt lag im Jahr 2025 der Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch in der Frequentis AG bei 96%. Außerdem wird an zwei Standorten, in der Frequentis AG in Wien sowie der Frequentis Australasia in Brisbane, Energie durch hauseigene Photovoltaikanlagen am Dach der Firmengebäude erzeugt. Ca. 1% der verbrauchten Energie der Frequentis-Gruppe stammt aus den eigenen Photovoltaikanlagen.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 57

Frequentis-Gruppe Energieverbrauch und Energiemix 2025 2024 Frequentis AG 2025 Frequentis AG 2024
Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen (MWh) 0 0 0 0
Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen (MWh) 1.368 1.687 192 399
Brennstoffverbrauch aus Erdgas (MWh) 891 919 95 29
Brennstoffverbrauch auch sonstigen fossilen Quellen (MWh) 0 0 0 0
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus fossilen Quellen (MWh) 3.189 2.694 19 21
Gesamtenergieverbrauch fossiler Energie (MWh) 5.448 5.300 306 449
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 34% 35% 4% 6%
Gesamtverbrauch aus Kernkraftquellen (MWh) 168 221 0 0
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 1% 1% 0% 0%
Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfällen biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) (MWh) 0 0 0 0
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen (MWh) 8.460 8.572 6.855 7.002
Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (MWh) 188 173 128 130
Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (MWh) 8.648 8.745 6.983 7.132
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 54% 58% 96% 94%
Gesamtverbrauch nicht zuordenbarer Energie (MWh) 1.689 718 0 0
Anteil nicht zuordenbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 11% 5% 0% 0%
Gesamtenergieverbrauch (MWh) 15.953 14.984 7.289 7.581

Berechnungsgrundlagen: Für die Berechnung des Energieverbrauchs wurden die Daten aller Konzerngesellschaften herangezogen. Der Energieverbrauch aus fossilen Quellen betrifft zugekauften Strom, Erdgas, Fernwärme sowie den Kraftstoffverbrauch für Dienstwägen. Der Energieverbrauch aus Kernkraftquellen betrifft zugekauften Strom. Der Energieverbrauch aus erneuerbaren Quellen betrifft zugekauften Strom, Strom aus den hauseigenen Photovoltaikanlagen sowie Fernwärme. Wenn bei zugekauftem Strom oder Fernwärme keine Herkunftsnachweise vorlagen, wurde ein konservativer Ansatz gewählt. Die Energie wurde unabhängig vom Energiemix des jeweiligen Landes als fossile Energie zugeordnet. Nicht zuordenbare Energie betrifft Gesellschaften, für die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen (eingemietet in Bürogebäude) keine Daten zum Energieverbrauch vorhanden sind. Für diese wird der Energieverbrauch anhand einer Hochrechnung auf Basis der Größe des Firmengebäudes geschätzt. Als Näherungswert werden die Durchschnittswerte von Stromverbrauch und Heizung der anderen Konzerngesellschaften herangezogen. Im Jahr 2025 wurde 11% des Energieverbrauchs anhand von Schätzungen mit dieser Methode berechnet. Außer durch den Wirtschaftsprüfer werden die Kennzahlen durch keine andere externe Stelle validiert.

Frequentis-Gruppe 58 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Konzernlagebericht 2025

Frequentis fällt aufgrund der Produktion und Integration zur System-Fertigung unter anderen auch unter NACE-Codes des Abschnittes C (gemäß der Definition in der Verordnung (EU) 2022/1288). Der Fokus liegt auf der Abwicklung von Kundenprojekten.Für die überwiegende Mehrheit der Projekte erfolgt die Umsatz-realisierung nach IFRS 15 zeitraumbezogen. Der zu realisierende Umsatz wird unter Verwendung der Cost-to-Cost Methode ermittelt. Die kleinste Einheit innerhalb eines Kundenprojektes stellt die Leistungsverpflichtung dar, die sowohl aus produzierten Hardware- als auch Softwarekomponenten besteht. Aus diesem Grund ist eine Zuordnung der Umsatzerlöse auf klimaintensive Sektoren zur Berechnung der Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren nicht möglich.

Treibhausgasemissionen // E1-6

Frequentis-Gruppe & Frequentis AG

Treibhausgasemissionen

Frequentis-Gruppe 2025 Frequentis-Gruppe 2024 Frequentis AG 2025 Frequentis AG 2024
Scope-1-Treibhausgasemissionen
Scope-1-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)¹ 585 593 119 106
Scope-2-Treibhausgasemissionen
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)¹ 2.669 2.330 691 712
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)² 2.021 1.660 44 42
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen (t CO2e) 81.763 35.157 43.272 23.019
Kat 1: Eingekaufte Waren und Dienstleistungen (t CO2e)³ 44.736 28.210 26.634 19.312
Kat 2: Investitionsgüter (t CO2e) 6.249 n.a. 2.182 n.a.
Kat 6: Geschäftsreisen (t CO2e)4 5.661 5.705 2.629 2.465
Kat 11: Nutzung verkaufter Produkte (t CO2e) 23.824 n.a. 10.535 n.a.
Kat 15: Investitionen (t CO2e) 1.292 1.242 1.292 1.242
THG-Emissionen insgesamt
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (t CO2e) 85.016 38.081 44.082 23.837
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (t CO2e) 84.369 37.411 43.435 23.168

¹ Inkl. indirekte THG-Emissionen für angemietete oder geleaste Sachanlagen (Scope-3 Kategorie 8).
² Marktbezogene THG-Daten sind nur für die Frequentis AG verfügbar, für restliche Konzerngesellschaften sowie für externe E-Ladungen bei Frequentis AG wurden standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen herangezogen.
³ Produkt- und projektbezogener Einkauf sowie Dienstleistungen.
4 Flugreisen, Mietwagenreisen, Zugreisen und Dienstreisen mit Privat-PKWs.

Die biogenen Scope-1 Emissionen aus dem Anteil von Biokraftstoffen im Benzin und Diesel betragen im Geschäftsjahr 2025 für die Frequentis-Gruppe 25 t CO2e (2024: 33 t CO2e) und für die Frequentis AG 4 t CO2e (2024: 8 t CO2e). Die biogenen Scope-2 Emissionen betragen im Geschäftsjahr 2025 für die Frequentis-Gruppe 2.024 t CO2e (2024: 2.016 t CO2e) und für die Frequentis AG 1.730 t CO2e (2024: 1.774 t CO2e). Die biogenen Scope-3 Emissionen aus Kategorie 3.11 betragen im Geschäftsjahr 2025 für die Frequentis-Gruppe 1.125 t CO2e und für die Frequentis AG 437 t CO2e. Der Anteil der Scope-1-THG aus regulierten Emissionshandelssystemen beträgt sowohl bei der Frequentis-Gruppe als auch bei der Frequentis AG 0%.

THG-Intensität pro Nettoerlös Frequentis-Gruppe 2025 Frequentis-Gruppe 2024 Frequentis AG 2025 Frequentis AG 2024
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) pro Nettoerlös (t CO2e/EUR) 0,000146 0,000079 0,000123 0,000082
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) pro Nettoerlös (t CO2e/EUR) 0,000145 0,000078 0,000121 0,000079

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 59

Berechnungsgrundlagen:

Frequentis berücksichtigt bei der Bilanzierung und Berichterstattung zu Treibhausgasen (THG) das Konzept der Scopes, wie sie im GHG Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard definiert sind. Zur Berechnung werden Emissionsfaktoren von anerkannten Datenbanken über den Anbieter Climatiq (https://www.climatiq.io/) bezogen. Außer durch den Wirtschaftsprüfer werden die Kennzahlen durch keine andere externe Stelle validiert. Dementsprechend wurden als kontrollierte direkte Scope 1-THG-Emissionsquellen, die sich im Eigentum oder unter der operativen Kontrolle des Unternehmens befinden, der Brennstoffverbrauch der Heizanlagen und der Firmenfahrzeuge sowie erstmalig Kältemittelverluste der Klimaanlagen identifiziert. Der Rückgang der Scope-1-THG-Emissionen ist zum Großteil auf die schrittweise Umstellung der Firmenfahrzeuge auf Elektrofahrzeuge zurückzuführen (siehe ↗ E1 – Klimawandel / Maßnahmen) Für die Berechnung der Kältemittelverluste werden die Kältemittel-Mengen der Klimaanlagen berücksichtigt und eine durchschnittliche Verlustrate von 5% gemäß 2006 IPCC-Guidelines angenommen. Bei der Frequentis AG gab es außerdem Kältemittelverluste aus einer defekten Anlage. Da die Daten zu den Kältemittel-Mengen nur für die Frequentis AG vorhanden sind, werden die Kältemittelverluste der restlichen Gesellschaften anhand einer Hochrechnung basierend auf der Größe des Firmengebäudes geschätzt. Diese Schätzung beträgt 5% der Scope-1 Emissionen. Im Vorjahr 2024 wurden Kältemittelverluste noch nicht berücksichtigt. Bei der Berechnung der Emissionen der Firmenfahrzeuge in Scope-1 wird ein konservativer Ansatz von 100% fossil zugrunde gelegt. Für die Berechnung der in Scope-1 enthaltenen biogenen Emissionen beim Verbrauch von Diesel und Benzin für die Firmenfahrzeuge wird ein Anteil an Biodiesel bzw. Bioethanol von 7,5% angenommen. Zur Berechnung der Scope-1 Emissionen sowie der biogenen CO2-Emissionen aus Benzin und Diesel werden Emissionsfaktoren der Datenbanken UBA und BEIS über den Anbieter Climatiq verwendet.

Scope 2-THG Emissionsquellen betreffen indirekte THG-Emissionen, die aus zugekaufter Energie entstehen. Hierunter fällt vor allem der Zukauf von Strom sowie zu einem geringeren Anteil Wärme. Die Stromversorgung der Frequentis AG, mit Ausnahmen der externen E-Ladungen, stammt zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen. Der Anstieg der Scope-2-THG-Emissionen ist auf einen erhöhten Stromverbrauch durch das Unternehmenswachstum zurückzuführen. Bei der Frequentis AG konnte durch diverse Energieeffizienz-maßnahmen (siehe Maßnahmen) der Stromverbrauch gesenkt werden. Für die Berechnungen der standortbasierten Scope-2-Emissionen wurden Emissionsfaktoren der Datenbanken IEA für Strom sowie BEIS für Wärme herangezogen. Die Emissionsfaktoren werden über Climatiq bezogen. Die Methodik zieht die 2006 IPCC-Guidelines unter Berücksichtigung des aktuellst möglichen IPCC Assessment Reports heran. Die THG-Emissionsberechnungen umfassen die Gase Kohlendioxid, Methan und Distickstoff-monoxid. Vorgelagerte Emissionen und Netzverluste sind in der Berechnung nicht inkludiert, da diese unter die Scope-3-THG-Emissionskategorie 3 „Energie- und brennstoffbezogene Aktivitäten" fallen. Für die Berechnungen der marktbasierten Scope-2-Emissionen wurde ein Zertifikat des Energieversorgers der Frequentis AG für erneuerbare Energien aus Europa verwendet. Somit beträgt der Anteil an Scope-2 Emissionen aus vertraglichen Instrumenten, welche mit Attributen zur Energieerzeugung gebündelt sind, bei der Frequentis-Gruppe 50% und bei der Frequentis AG 96%. Für den restlichen Verbrauch wurden standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen herangezogen. Aufgrund einer Datenbankumstellung wurden die biogenen Emissionen aus dem marktbasierten Ansatz auch für das Vorjahr 2024 neu berechnet.

Frequentis-Gruppe 60 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Konzernlagebericht 2025

Die Scope-3-Emissionen, wie im GHG Protocol Corporate Value Chain (Scope-3) Accounting and Reporting Standard definiert, umfassen die indirekten THG-Emissionen, die außerhalb des Unternehmens anfallen und nicht unter Scope 2-THG-Emissionen fallen. Unter Beachtung der Kriterien für das Setzen der Scope-3 Grenze des GHG Protocols wurden die signifikanten Scope-3-Kategorien identifiziert und in das THG-Inventar aufgenommen. Als signifikante Kategorien wurden Kategorie 1 – Eingekaufte Waren und Dienstleistungen, Kategorie 2 – Investitionsgüter, Kategorie 6 – Geschäftsreisen, Kategorie 11 – Verwendung verkaufter Produkte sowie Kategorie 15 – Investitionen identifiziert. Die Kategorien wurden als signifikant beurteilt, wenn sie mehr als 2% der Gesamtemissionen entweder der Frequentis-Gruppe oder der Frequentis-AG betragen. So wird sichergestellt, dass der Fokus auf die wesentlichen Hebel zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen gelegt werden. Für Kategorie 1 wurden Produkt- und Projektzukäufe sowie Dienstleistungen herangezogen. Hierzu wurden die wesentlichen Positionen ausgewählt, diese betrafen im Jahr 2025 91% (2024: 88%) der Zukäufe. Die restlichen Positionen wurden hochgerechnet. Die Zukäufe wurden mithilfe von ausgabenbasierten, länderspezifischen Emissionsfaktoren der Datenbank CEDA, die über Climatiq bezogen werden, in t CO2e umgerechnet. Aufgrund einer Änderung der Datenbank und somit der Emissionsfaktoren sowie der Umstellung von globalen auf länderspezifische Emissionsfaktoren, wurde auch das Vorjahr 2024 neu berechnet. Daher gibt es eine Differenz zum Vorjahresbericht.

Kategorie 2 umfasst Zugänge zum Sachanlagevermögen. Diese wurden ebenfalls mithilfe von ausgabenbasierten und länderspezifischen Emissionsfaktoren der Datenbank CEDA, die über Climatiq bezogen werden in t CO2e umgerechnet. Kategorie 6 umfassen Flug-, Mietwagen-, Zugreisen und Dienstreisen mit Privat-PKWs. Für Mietwägen wurden die CO2-Emissionsberichte der Reisebüros herangezogen, fehlende Werte (2025: 39%, 2024: 27%) wurden auf Basis von Kilometern hochgerechnet. Für Flüge, Zugreisen und Dienstreisen mit Privat-PKWs wurden distanzbasierte Emissionsfaktoren der Datenbanken UBA, BEIS und ADEME über Climatiq herangezogen. Dienstreisen mit Privat-PKWs sind im Vorjahr 2024 nicht enthalten. Aufgrund einer Änderung der Methodik bei Flügen wurde auch das Vorjahr 2024 neu berechnet, daher ergibt sich eine Differenz zum Vorjahresbericht. Für Kategorie 11 wird der Stromverbrauch von Hardware-Produkten berücksichtigt, die im Geschäftsjahr 2025 von Frequentis an Kunden ausgeliefert wurden. Dafür wurde jedem ausgelieferten Produkt oder Teil ein durchschnittlicher Stromverbrauch zugewiesen. Unter der Annahme, dass Frequentis-Systeme eine Lebensdauer von 10 Jahren haben und da im sicherheitskritischen Bereich 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche im Einsatz sind, wurde der Gesamtenergieverbrauch berechnet.Die Emissionen aus dem Stromverbrauch werden über länderspezifische (je nach Kundenland, standortbasiert), aktivitätsbasierte Emissionsfaktoren der IEA berechnet. Die Emissionsfaktoren werden auch über Climatiq bezogen. Zur Berechnung von Kategorie 15 werden die nach der Equity Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen herangezogen (↗ Konzernabschluss / Erläuterungen zur Bilanz / 19. Anteile an assoziierten Unternehmen). Zur Berechnung der Emissionen werden ausgabenbezogene Emissionsfaktoren der Datenbank CEDA, die über Climatiq bezogen werden verwendet. Folgende Kategorien werden nicht berichtet:

  • Kategorien 3, 4, 5, 7, 9 und 12 wurden als nicht signifikant eingestuft, da sie weniger als 2% der Gesamtemissionen der Frequentis-Gruppe und der Frequentis-AG darstellen.
  • Kategorie 8 ist in den Scope-2 Daten inkludiert.
  • Kategorien 10, 13 und 14 sind für Frequentis nicht relevant.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 61

Die Berechnungen der Scope-3-Emissionen erfolgten zum Großteil auf der Grundlage externer Datenbanken. Bei der Frequentis-Gruppe sowie der Frequentis AG sind 0,1% Primärdaten enthalten. Diese betreffen die Kategorie 6 - Geschäftsreisen, für die teilweise Emissionsberichte der Reisebüros verwendet wurden. Für die Berechnung der Treibhausgasintensität wurden die gesamten Umsatzerlöse der Frequentis-Gruppe (↗ Konzernabschluss / Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung) und der Frequentis AG (↗ Jahresfinanzbericht / Frequentis AG – Jahresabschluss / Gewinn- und Verlustrechnung) herangezogen.

Finanzielle Effekte wesentlicher Risiken // E1-9

Die Angaben nach ESRS E1-9 zu den erwarteten finanziellen Effekten wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzieller klimabezogener Chancen wird gemäß ESRS 1 Anlage C Liste der schrittweise eingeführten Angabepflichten nur qualitativ angegeben. Die identifizierten wesentlichen Risiken und Chancen sind in der Tabelle unter E1.SBM-3 angegeben.

Frequentis-Gruppe 62 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Konzernlagebericht 2025

E5 – Kreislaufwirtschaft

Frequentis ist bestrebt, einen schonenden Umgang mit Ressourcen entlang der Wertschöpfungskette sicherzustellen, von der Materialienauswahl über die Verarbeitung bis zur Recyclingfähigkeit. Die Frequentis AG in Wien betreibt eine eigene Produktion und Integration zur System-Fertigung, für die ausschließlich Produkte (z.B. Hardware-Server, Headsets) und Teile (z.B. Li-Ionen Akkus) zugekauft werden. Der Umstieg auf Software-Zentrierung erlaubt eine Reduktion der Hardware und damit des Materialeinsatzes. Prinzipien der Kreislaufwirtschaft wie Abfallreduktion, Materialwiederverwendung und Recycling werden auch bei weiteren Konzerngesellschaften mit Produktions- und Integrationsleistungen schrittweise eingeführt. In den Produktionsabläufen wird auf Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein geachtet: Sorgsames Umgehen mit Primärenergie und zugekauften Produkten, die Reduktion des Schadstoffausstoßes sowie die Anwendung umweltschonender Herstellungsverfahren werden berücksichtigt und im regelmäßigen HSE (Health&Safety and Environment)-Bericht im Management Review dokumentiert und überprüft.

Frequentis versteht unter kreislauforientierter Wirtschaft unter anderem die umweltverträgliche Gewinnung von Rohstoffen und die ressourcenschonende sowie abfallarme Herstellung von Gütern aus diesen Rohstoffen. Nach Ablauf der Verwendungsdauer sollen die Güter bestmöglich in den Produktkreislauf zurückgeführt werden, um ihren Wert so lange wie möglich zu erhalten. Darüber hinaus ist man gruppenweit bestrebt, die Geschäftsabläufe ressourcenschonend und den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft entsprechend zu gestalten. Angestrebt wird, die Wettbewerbsposition von Frequentis am Markt zu festigen und Frequentis als einen wertvollen Lieferanten und Partner in der Wertschöpfungskette für die Kunden zu etablieren. Die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft sind in folgender Tabelle zusammengefasst: // E5.SBM-3

Kategorie Beschreibung Zeithorizont
Tatsächliche positive Auswirkung (Nachg. Wertschöpfungskette) Ressourcenschonung durch Langlebigkeit und Wartung der Frequentis-Produkte. Frequentis-Produkte und -Lösungen sind beim Kunden in langjährigem, oft jahrzehntelangem, Einsatz. Diese lange Lebensdauer wird zusätzlich unterstützt durch umfassende Service- und Wartungsprogramme in unterschiedlichen Leistungstiefen sowie Life Cycle Management. kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche positive Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit & nachg. Wertschöpfungskette) Frequentis als wertvoller Partner in der Lieferkette der Kunden. Mit ihren ESG-Aktivitäten unterstützt die Frequentis-Gruppe die Kunden bei der Erfüllung ihrer Nachhaltigkeits-Anforderungen. kfr., mfr., lfr.
Potenzielle negative Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit) Zukauf nicht-recycelbarer Produkte und Teile zur Nutzung in Produktion und Integration. Es besteht derzeit keine Überprüfung, inwieweit für die Frequentis-Produktion zugekaufte Produkte und Bauteile nach kreislauforientierten Grundsätzen konzipiert wurden, es besteht die Möglichkeit der Umweltbelastung durch nicht-recyclebare Bestandteile. kfr., mfr., lfr.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 63

Kategorie Beschreibung Zeithorizont
Tatsächliche negative Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit & nachg. Wertschöpfungskette) Gefährliche und elektronische Abfälle sowie die Entsorgung der Produkte am Ende des Lebenszyklus. In der Produktion und Integration von Frequentis-Systemen sowie im Bürobetrieb fallen auch elektronische Abfälle an. Außerdem müssen Kundensysteme (Schränke, Hardware-Komponenten) am Ende der Lebensdauer entsorgt werden. kfr., mfr., lfr.

Konzepte // E5-1

Basierend auf den in den Jahren 2024 und 2025 im Zusammenwirken verschiedener Fachabteilungen erstellten Konzept zur Kreislaufwirtschaft wurde mit der Umsetzung erster priorisierter Maßnahmen begonnen. Im Sinne einer kreislauforientierten Wirtschaft trägt die Environmental & Energy Policy (Details zu Inhalt, Umfang, Zuständigkeit und Verfügbarkeit siehe ↗ E1 – Klimawandel) zur Verbesserung des Ressourcen- und Materialeinsatzes sowie der Reduktion des Abfallaufkommens im Betrieb und in der Wertschöpfungskette bei. Damit adressiert sie zentrale Aspekte der Kreislaufwirtschaft. Frequentis geht außerdem mit seiner Procurement Policy sowie seinem Corporate Social Responsibility (CSR) Kodex für Lieferanten (siehe ↗ S2-Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) auf die Anforderungen der Kreislaufwirtschaft ein. Auch wenn beide Policies die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen nicht direkt adressieren, geben sie doch Vorgaben zur Berücksichtigung von Umweltauswirkungen in Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft bei der Beschaffung. Für die Frequentis AG in Wien gibt es ergänzend ein umfassendes Abfallwirtschaftskonzept (entsprechend dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz AWG). Dieses beschreibt den bei Frequentis AG anfallenden Abfall und die dazugehörigen gesetzlichen Bestimmungen zur ordnungsgemäßen Entsorgung und adressiert somit die wesentliche Auswirkung in Zusammenhang mit gefährlichen und elektronischen Abfällen. Auch in den anderen Gesellschaften erfolgt die Abfallbehandlung gemäß lokaler gesetzlicher Rahmenbedingungen. Die genannten Policies werden den Mitarbeiter:innen der betroffenen Abteilungen bzw. Unternehmen entweder durch die Intranet-Seite oder – falls diese keinen Zugriff zum Intranet haben – direkt zur Verfügung gestellt. Verantwortlich für die Umsetzung der Policies ist der Vorstand der Frequentis AG sowie im Rahmen des Regelwerks der Global Corporate Policy die Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft.

Maßnahmen // E5-2

Folgende fünf Maßnahmen wurden, basierend auf dem Konzept zur Kreislaufwirtschaft, mit Fokus auf die Frequentis AG in Wien, im Jahr 2025 umgesetzt:

  • Verankerung der Kreislaufwirtschaft in der Unternehmensstrategie, unter Berücksichtigung der nachstehend angeführten strategischen Ziele
    • Die umfassende Verminderung des Ressourcenverbrauchs und der Ressourcennutzung (Ressourcenschonung)
    • Die Vermeidung von Abfällen (Zero Waste)
    • Die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schadstoffe (Zero Pollution)
    • Die Verringerung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutz)
  • Einbindung der bisher ermittelten Umsetzungen in den Prozessen entlang der Wertschöpfungskette und Erweiterung um neue gesetzliche Regelungen (laufende Maßnahme)

Frequentis-Gruppe 64 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Konzernlagebericht 2025

  • Stufenweise Ausrollung der entsprechenden Prozess-Erweiterungen über die Gruppe analysiert
  • Beschreibendes High-Level-Dokument der Umsetzung der Kreislaufwirtschaft bei Frequentis für die externe Nutzung
  • Installierung eines Energie- und Umweltteams (siehe auch E1 - Klimawandel)

Das Core Team zur Kreislaufwirtschaft wird seine Arbeit auch 2026 fortsetzen, mit der Ableitung bzw. Umsetzung weiterer aus dem Konzeptpapier abgeleiteten Maßnahmen. Die Aufwände dafür sind in den Budgets der jeweiligen Fachabteilungen eingeplant. Für die sechs Frequentis-spezifischen Themenkreise entlang der Wertschöpfungskette, die im Jahr 2024 im Zuge der Konzepterstellung identifiziert wurden, wurden im Jahr 2025 nachstehend angeführte Beiträge gemäß der Kreislaufwirtschaftsgrundsätze geleistet.

  1. Einkauf, Produktdesign und Beschaffungslogistik
    Durch das steigende Angebot Software-basierter Lösungen reduziert sich der Ankauf von Hardware, die komprimierte Systemgröße verbessert die Platzausnutzung beim Kunden. Die modularen, reparaturfreundlichen Frequentis-Systeme sind für den Langzeitbetrieb ausgelegt. Zusätzlich umfasst das Produktportfolio neue Möglichkeiten des Systemeinsatzes und ermöglicht so flexible Einsatzformen wie skalierbare, verlegefähige Systeme oder Remote Digital Tower.Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 65

Bei der Beschaffung wird Wert auf kurze Beschaffungswege und lokale Wertschöpfung gelegt, ein Großteil der Lieferanten der Frequentis AG stammt aus Europa. Im Jahr 2025 wurden die Richtlinien für eine nachhaltige Beschaffung, die auch die Anforderungen aus den ISO-Managementsystemnormen sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen, in einer Policy (Procurement Guidelines HSE and CSR) für die Frequentis AG zusammengefasst, die bindend für alle für die Beschaffung bei Frequentis verantwortlichen Personen ist.

2. Entwicklung und Produktion

In der Entwicklung setzt Frequentis auf wiederverwendbare Software-Komponenten und den Einsatz von Open-Source-Lösungen. In der Produktion stehen die Vermeidung von Fehlproduktionen, die Reparierbarkeit der Produkte sowie umweltfreundliche Betriebsstoffe und sorgfältig geprüfte Chemikalien im Fokus. Abfälle werden recycelt (siehe Punkt 6). Zusätzlich wird die Verlustwärme der Integrationshalle zur Beheizung des Firmengebäudes in Wien genutzt.

3. Installation und Test

Hilfsmittel wie Kabel und Werkzeuge werden sparsam eingesetzt und, wenn möglich, mehrfach verwendet. Ausgelieferte Systeme sind teils mit stromsparender Voreinstellung, etwa für Display-Helligkeit, konzipiert.

4. Versand und Transport

Beim Versand setzt Frequentis auf eine ressourcenschonende Verpackung der Anlagen, etwa durch Mehrweg-Transportkisten und die Wiederverwendung von Verpackungs- und Füllmaterial. Auch im Marketing wird auf nachhaltige Transportwege und einen bewussten Einsatz von Ressourcen geachtet. Die gesetzten Maßnahmen entsprechen auch den Vorschriften der EU-Verpackungsverordnung, die mit August 2026 verbindlich anzuwenden sind (Verpackungen müssen einen bestimmten Recyclatanteil vorweisen und recycelbar sein).

5. Betrieb und Wartung

Frequentis-Produkte und -Lösungen sind beim Kunden in langjährigem, oft jahrzehntelangem, Einsatz. Diese lange Lebensdauer wird durch umfassende Service- und Wartungsprogramme sowie Life Cycle Management unterstützt. Der Customer Service steht in verschiedenen Leistungstiefen zur Auswahl, die Service-Teams sind rund um die Uhr auf der ganzen Welt verfügbar. Seit mehreren Jahren erfolgt der gezielte Hardware-Rückkauf der Frequentis-Bauteile von Kunden. Zurückgekaufte Teile werden einer Qualitätskontrolle unterzogen und danach eingelagert. Einige dieser Systemkomponenten werden durch entsprechendes Refurbishment wieder zu neuwertigen Baugruppen und finden im Rahmen von Kundenprojekten wieder eine langjährige Verwendung.

6. Abfall und Entsorgung

Durch konsequente Abfallvermeidung und sorgfältige Trennung gemäß örtlicher Vorschriften hält Frequentis die abfallbedingten Umweltwirkungen gering. Der Anteil gefährlicher Abfälle liegt in der Frequentis AG im Jahr 2025 bei unter 2% der Gesamtabfallmenge. Im jährlichen HSE (Health&Safety and Environment)-Audit werden bestehende Maßnahmen zur Abfallreduktion und -entsorgung evaluiert und weiterentwickelt, um die ordnungsgemäße Trennung sowie die kontinuierliche Minimierung von Abfällen sicherzustellen.

Frequentis-Gruppe 66 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Konzernlagebericht 2025

Ziele // E5-3

Frequentis verfügt aktuell über keine messbaren ergebnisorientierten Ziele, die den ESRS-Mindestanforderungen gemäß MDR-T entsprechen, verfolgt jedoch weiter die Vorhaben des im Jahr 2025 erstellten Konzepts zur Kreislaufwirtschaft. Dies umfasst eine Reihe möglicher Maßnahmen, die laufend evaluiert, priorisiert und mit klaren Zeitplänen hinterlegt werden. Ein übergeordnetes Vorhaben mit bereichsübergreifenden Verantwortlichkeiten ist die Erarbeitung eines Konzepts für nachhaltige Beschaffung mit der Zielsetzung, Materialien und Dienstleistungen nach ökologischen, sozialen und Governance‑bezogenen Kriterien auszuwählen, um Ressourcenschonung, Kreislauffähigkeit und verantwortungsvolle Lieferketten sicherzustellen.

Maßnahmen mit gesetzlicher Relevanz – insbesondere zur Verpackungsverordnung und der WEEE-(Waste of Electrical and Electronic Equipment)-Richtlinie für die ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten – haben Priorität. Zur Sicherstellung der EU-Vorgaben werden 2026 die entsprechenden Prozesse und Zuständigkeiten weiter ausgebaut. Zudem soll die konzernweite Awareness für Kreislaufwirtschaft gestärkt werden, um die umfassende Bewusstseinsbildung und breite Verankerung sicherzustellen. Der Umsetzungsschwerpunkt liegt weiterhin bei der Frequentis AG in Wien, da in der Firmenzentrale der größte produktive Anteil innerhalb der Frequentis-Gruppe entsteht. Für den angestrebten gruppenweiten Rollout des Kreislaufwirtschaftskonzepts wird im Jahr 2026 ein Pilot mit der Tochtergesellschaft Frequentis Comsoft in Karlsruhe gestartet. Der Fortschritt der Maßnahmen wird laufend in Core Team Meetings verfolgt; wichtige Zwischenschritte werden dem Vorstand präsentiert. Die dafür erforderlichen Aufwände sind in den Budgets der zuständigen Fachabteilungen berücksichtigt. Mit der für das 1. Halbjahr 2026 angestrebten Umweltmanagement-Zertifizierung gemäß EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) sowie den Arbeiten an der SBTi-Roadmap zur Reduktion der Treibhausgasemissionen werden wichtige Beiträge zur Kreislaufwirtschaft geleistet ↗ E1 – Klimawandel.

Kennzahlen Ressourcenzuflüsse // E5-4

Schwerpunktmäßig zugekauft werden Elektronik-Bauteile oder COTS (Commercial off the shelf – seriengefertigte Produkte aus dem Elektronik- und Softwarebereich) -Produkte und IT-Hardware. Für die Geschäftstätigkeit von Frequentis ist keine Verarbeitung und kein Zukauf von Rohstoffen erforderlich, Rohstoffe werden nur in verarbeiteter Form, z.B. in der Form Lötzinn oder Lithiumionenakkus verwendet. Es liegen keine belastbaren Daten zum Gewicht der Produkte, dem prozentualen Anteil biologischer Materialien sowie dem Anteil an wiederverwendeten oder recycelten sekundären Komponenten vor.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 67

Ressourcenabflüsse // E5-5

Eine Beschreibung der Produkte ist unter ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Geschäftsmodell zu finden. Es liegen keine belastbaren Daten zum Gewicht der Produkte, zur erwarteten Haltbarkeit, zur Reparierbarkeit sowie zum recycelbaren Anteil in Produkten und Verpackungen vor. Der Einsatzbereich der Frequentis-Produkte und -Systeme liegt jedoch grundsätzlich in Branchen mit hohem Kreislaufpotenzial. Folgende essenzielle Elemente wurden damit bereits umgesetzt:
* Lange Lebensdauer der Systeme
* Weitestgehende Schadstofffreiheit
* Reparierbarkeit und Aufrüstbarkeit
* Dienstleistungsorientierte Geschäftsmodelle
* Energieeffizienz
* Abfallvermeidung und -verringerung

Der Großteil der bei Frequentis anfallenden Abfälle ist nicht gefährlicher Abfall, der vorwiegend durch den Bürobetrieb und den Transport von Frequentis-Systeme entsteht. Darunter fallen den Bürobetrieb betreffende Gewerbeabfälle sowie Papier und Karton. Der Anteil des gefährlichen Abfalls liegt im Jahr 2025 unter 2% und entsteht zum Großteil durch die Produktion der Frequentis-Systeme. Es entsteht kein radioaktiver Abfall. Der Anteil des Abfalls zur Verwertung ist gegenüber dem Jahr 2024 zurückgegangen. Dies ist vor allem auf die Umgestaltung der Firmenzentrale in Wien zurückzuführen, durch die vermehrt Sperrmüll und Gewerbemüll aus der Entsorgung alter Büroausstattung angefallen ist (siehe ↗ ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Maßnahmen).

Frequentis-Gruppe¹ 2025 2024 Frequentis AG 2025 Frequentis AG 2024
Nicht gefährliche Abfälle (t) 167,0 n.a.² 88,0 71,7
Verwertung (t) 73,1 36,8 41,0
Vorbereitung zur Wiederverwendung (t) 0,1 0,1 0,0
Recycling (t) 67,7 36,7 40,5
Sonstige Verwertungsverfahren) (t) 5,2 0,0 0,5
Entsorgung (t) 93,9 51,2 30,7
Verbrennung (t) 67,6 51,2 30,7
Deponierung (t) 10,9 0,0 0,0
Sonstige Arten der Entsorgung (t) 15,4 0,0 0,0
Gefährliche Abfälle (t) 3,0 n.a.² 1,8 3,2
Verwertung (t) 1,8 1,1 2,9
Vorbereitung zur Wiederverwendung (t) 0,0 0,0 0,0
Recycling (t) 1,4 0,7 2,1
Sonstige Verwertungsverfahren) (t) 0,4 0,4 0,8
Entsorgung (t) 1,2 0,6 0,3
Verbrennung (t) 0,8 0,6 0,3
Deponierung (t) 0,4 0,0 0,0
Sonstige Arten der Entsorgung (t) 0,1 0,0 0,0
Gesamtmenge des Abfallaufkommens (t) 170,0 n.a.² 89,8 75,0
Verwertung (Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertungsverfahren) (t und %) 74,9 (44%) n.a.² 37,9 (42%) 43,9 (59%)
Entsorgung (Verbrennung, Deponierung, sonstige Arten der Entsorgung) (t und %) 95,1 (56%) 51,9 (58%) 31,1 (41%) n.a.²

¹ Gesellschaften mit Produktions- und Integrationstätigkeiten: Frequentis AG, C4i, Frequentis Australasia, Frequentis Canada, Frequentis Comsoft, Frequentis Defense, Frequentis Deutschland, Frequentis Orthogon, Frequentis Shanghai, Frequentis UK, Frequentis USA
² Daten nicht verfügbar

Frequentis-Gruppe 68 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Konzernlagebericht 2025

Berechnungsgrundlagen: Für die Erfassung der Abfalldaten werden jene Gesellschaften berücksichtigt, die Produktions- oder Integrationstätigkeiten ausüben, da hier die größten Abfallmengen entstehen. Kleinere Standorte, die ausschließlich Büroflächen nutzen und in Bürogebäuden eingemietet sind, werden nicht einbezogen, da diese Abfallmengen als unwesentlich eingestuft werden. Belastbare Abfalldaten der Entsorgungsunternehmen liegen im Jahr 2025 für die Frequentis AG in Wien, den größten Produktionsstandort, sowie für Frequentis Comsoft vor. Für die übrigen Gesellschaften stehen keine verlässlichen Mengenangaben zur Verfügung. Die Abfallmengen dieser Gesellschaften werden daher anhand einer Hochrechnung auf Basis der Mitarbeiter:innenanzahl sowie eines durchschnittlichen Abfallaufkommens pro Mitarbeiter:in geschätzt.Als Näherungswert werden die Durchschnittswerte der Frequentis AG herangezogen, da diese sowohl Büro- als auch Produktionsabfälle enthalten und somit ein realistisches Vergleichsniveau für weitere Gesellschaften mit Produktions- und Integrationstätigkeiten darstellen. Für die Bestimmung der Entsorgungswege werden länderspezifische Statistiken herangezogen. Im Jahr 2025 wurden 33% des berichteten Abfallaufkommens mit dieser Schätzmethode ermittelt. Außer durch den Wirtschaftsprüfer, werden die Kennzahlen durch keine andere externe Stelle validiert.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 69

Soziales

S1 - Arbeitskräfte des Unternehmens

Die Mitarbeiter:innen sind der wichtigste Erfolgsfaktor für das Erreichen der Frequentis-Unternehmensziele und das internationale Wachstum. Ihre Einsatzbereitschaft, ihr Engagement und die Innovationskraft der durchwegs multikulturell besetzten Teams legen die Basis für das jahrzehntelange profitable Wachstum und sichern Frequentis entscheidende Wettbewerbsvorteile am internationalen Markt. Bei den mehr als 2.800 Frequentis-Beschäftigten (Köpfe/Headcounts) handelt es sich großteils um hoch qualifizierte Arbeitskräfte wie System-Ingenieur:innen, Software-Entwickler:innen, Projektmanager:innen und Expert:innen. Ihr ebenso breites wie tiefes Fachwissen sowie die umfassend gelebte Orientierung an Kunden- und Marktbedürfnissen werden weithin geschätzt.

Als High-Tech-Unternehmen setzt Frequentis auf eine Mischung von jungen, gut ausgebildeten Mitarbeiter:innen von Universitäten und Fachhochschulen sowie erfahrenen Mitarbeiter:innen aus der Praxis – sie alle finden ein attraktives Arbeitsumfeld, geprägt von Kontinuität und Nachhaltigkeit. Wesentlich für das Vertrauen der Kunden sind langfristig stabile Teams. Stabilität, Langfristigkeit und nachhaltige Arbeitsplatzsicherung sind daher wichtige Kulturwerte von Frequentis.

Die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit Arbeitskräften des Unternehmens sind in folgender Tabelle zusammengefasst. Die wesentlichen Auswirkungen betreffen sowohl Arbeitnehmer:innen des Unternehmens als auch Fremdarbeitskräfte:

// S1.SBM-3

Kategorie Beschreibung Zeithorizont
Tatsächliche positive Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit) Förderung der Arbeitsbedingungen durch flexible Arbeitszeitmodelle oder im Bereich Gesundheitsschutz und -vorsorge. Frequentis setzt über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Maßnahmen, mit positiven Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte. kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche positive Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit) Fokus auf Aus- und Weiterbildung gemäß dem Konzept des lebenslangen Lernens. Da die Qualifikation der Mitarbeiter:innen wichtig für den Unternehmenserfolg von Frequentis ist, hat die Aus- und Weiterbildung einen sehr hohen Stellenwert. kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche positive Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit) Förderung der Vielfalt und Diversität. Diverse Teams können durch das Einbringen unterschiedlicher Sichtweisen und Lösungsansätze komplexe Anforderungen wie beispielsweise im Projektmanagement besser bewältigen. mfr., lfr.
Potenzielle negative Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit) Kurzfristige Spitzenbelastung oder langfristige Überbeanspruchung. Da Frequentis im Projektgeschäft tätig ist, kann es in einzelnen Projektphasen zu hoher Belastung oder zu langfristiger Überbeanspruchung der eigenen Arbeitskräfte kommen. kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche negative Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit) Niedrige Frauenquote in der Branche. Frequentis bewegt sich in einer Branche, in der die Frauenquote traditionell eher gering ist. mfr., lfr.
Potenzielle negative Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit) Fall von Diskriminierung. Diskriminierungsfälle können im Arbeitsumfeld aus unterschiedlichen Gründen auftreten und sind auch in der Frequentis-Gruppe nicht auszuschließen. kfr., mfr., lfr.
Potenzielle negative Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit) Datenverlust oder Datenschutzverletzung beim Umgang mit persönlichen Daten von Mitarbeiter:innen. Frequentis hat mit einer Vielzahl von sensiblen Daten zu tun; trotz diverser Maßnahmen ist ein Vorfall nicht ganz auszuschließen. kfr., mfr., lfr.
Risiko (Eigene Geschäftstätigkeit) Verlust von Mitarbeiter:innen mit fachspezifischem Know-how. Die hochqualifizierten Mitarbeiter:innen sind der wichtigste Erfolgsfaktor für Frequentis, daher stellt der Verlust dieser ein Risiko dar. mfr., lfr.
Risiko (Eigene Geschäftstätigkeit) Nichtnutzung von Vielfalt und Innovationspotenzial. Die steigende Komplexität im sicherheitskritischen Bereich stellt erhöhte Anforderungen bezüglich Innovationen, die sowohl personeller als auch finanzieller Ressourcen und Kompetenzen bedürfen. mfr., lfr.
Risiko (Eigene Geschäftstätigkeit) Reputationsverlust oder Verwaltungsstrafen durch einen potenziellen Datenschutzvorfall. Trotz Sicherheitsmaßnahmen könnte es zu einem Datenschutzvorfall kommen und in Verbindung damit zu Verwaltungsstrafen oder einem Reputationsrisiko. mfr., lfr.

Frequentis-Gruppe 70 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Konzernlagebericht 2025

Konzepte // S1-1

Die grundlegende Richtlinie für die Personalpolitik der Frequentis-Gruppe ist die General Policy on Recruiting, Promotion and Retention. Die Richtlinie umfasst die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter:innen, die marktkonforme und faire Bezahlung, eine ausgewogene Work-Life-Balance, Gleichbehandlung und Diversität, Aus- und Weiterbildung sowie die Unternehmens- und Arbeitskultur. Damit adressiert sie die identifizierten wesentlichen Auswirkungen und Risiken in Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen sowie Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle.

Die Grundsätze für die Zusammenarbeit sind außerdem im Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe und in der internen Anti-Korruptions-Richtlinie (Details zu Inhalt, Umfang, Zuständigkeit, Verfügbarkeit sowie Prozesse und Mechanismen zur Überwachung siehe ↗ G1-Unternehmensführung) festgehalten. Die Konzepte stehen im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der ILO (International Labor Organisation) und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Frequentis bekennt sich ausdrücklich zum Verbot von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Das Konzept in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist in der Occupational Health and Safety Policy erfasst und adressiert die identifizierte positive Auswirkung in Zusammenhang mit Gesundheitsschutz. Der Fokus liegt auf der Schaffung und Erhaltung eines gesunden und sicheren Arbeitsumfeldes zur Vermeidung von arbeitsbedingten Verletzungen, Unfällen und Berufskrankheiten. Die Policy ist bindend für alle Gesellschaften im Rahmen der Frequentis AG Managementzertifizierung gemäß ISO 45001 sowie für alle anderen Gesellschaften im Rahmen der Global Corporate Policy (GCP).

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 71

Gleichbehandlung und Diversität: Die Frequentis-Gruppe duldet keine Art der Diskriminierung, in welcher Form auch immer, insbesondere aufgrund von Geschlecht, Alter oder sexueller Orientierung, Herkunft, Ethnizität oder Religion. Die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen ist damit selbstverständlich. Frequentis bietet allen Mitarbeiter:innen gleiche Beschäftigungschancen. Basis für alle Personalentscheidungen sind Eignung, Leistung, Qualifikation, Integrität und ähnliche Kriterien. In der Richtlinie zum Umgang mit Meldungen zum Thema Diskriminierung oder sexuelle Belästigung ist geregelt, welcher Prozess einzuhalten ist, wenn von Mitarbeiter:innen ein (möglicher) Fall von Diskriminierung oder sexueller Belästigung gemeldet wird.

Aus- und Weiterbildung: Hier setzt Frequentis auf das Konzept des lebenslangen Lernens, das in der Unternehmenskultur von Frequentis verankert ist und bereits mit dem Eintritt in das Unternehmen beginnt. Wesentlich ist es, den Mitarbeiter:innen einen individuell abgestimmten Schulungsplan bieten zu können. Die genannten Policies werden den jeweiligen Stakeholdern entweder durch die Intranet-Seite oder – falls die Stakeholder keinen Zugriff zum Intranet haben – direkt zur Verfügung gestellt. Verantwortlich für die Umsetzung der Policies ist der Vorstand der Frequentis AG sowie die Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft.

Datenschutz: Gemäß der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sind Unternehmen verpflichtet, die Prinzipien des Datenschutzes einzuhalten und ihre Mitarbeiter:innen zur Wahrung des Datengeheimnisses sowie der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu verpflichten. Frequentis behandelt Daten stets vertraulich und verarbeitet sie ausschließlich im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben – sowohl als eigenverantwortlicher Datenverarbeiter als auch als Auftragsverarbeiter, etwa bei der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten. Wo immer möglich werden Strukturen bestehender Managementsysteme für Informationssicherheit (ISO 27001) und Qualitätsmanagement (ISO 9001) genutzt. Das im Jahr 2024 erstellte Datenschutzhandbuch enthält die zentrale Policy. Die anzuwendenden Prozesse, Richtlinien und Informationspflichten wurden umfassend dokumentiert und durch eine freiwillige Auditierung in ihrer Qualität bestätigt. Das Datenschutzhandbuch beschreibt schwerpunktmäßig nachstehende Anwendungsbereiche:

  • Beschäftigten Datenschutz (Verarbeitung von Mitarbeiter:innen-Daten)
  • Kunden Datenschutz im Marketing
  • Videoüberwachung im Headquarter (Betriebsvereinbarung)
  • Kunden Datenschutz in der Projektabwicklung (↗ S4 - Endnutzer:innen)
  • Datenschutz in Produkten (↗ S4 - Endnutzer:innen)
  • Datenschutz in der Cloud
  • Künstliche Intelligenz (KI) und Datenschutz

Für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben aus den Datenschutzgesetzen ist Frequentis – vertreten durch den Vorstand – verantwortlich.Der seit dem Jahr 2018 bestellte Datenschutzbeauftragte unterstützt durch Beratung, Weiterentwicklung interner Datenschutzmaßnahmen sowie durch Sensibilisierung, Überwachung und Dokumentation der datenschutzrelevanten Prozesse.

Frequentis-Gruppe

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales

Konzernlagebericht 2025

Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens // S1-2

Ein zentrales Element der Frequentis Unternehmenskultur ist der offene Umgang mit Fehlern, um aus diesen zu lernen. Diesen Leitlinien entsprechend können Mitarbeiter:innen ihre Anliegen an mehreren Stellen sowohl informell als auch formell einbringen. Formell können Mitarbeiter:innen ihre Sichtweisen in regelmäßigen Mitarbeiter:innenbefragungen, über die HR Business Partner oder HR-Manager:innen, den Compliance Manager, den Betriebsrat (sofern in der jeweiligen Gesellschaft vorhanden), im jährlichen Mitarbeiter:innengespräch, in Team-Workshops oder direkt bei den Vorgesetzten einbringen. Informelles Feedback erfolgt über verschiedene Communities (z.B. Working Human) in dem unternehmensinternen sozialen Netzwerk Viva Engage. Die Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit den eigenen Arbeitskräften bewertet Frequentis anhand von Mitarbeiter:innenbefragungen. Aus diesen werden entsprechende Maßnahmen abgeleitet.

Abhilfemaßnahmen und Kanäle, um Bedenken zu äußern // S1-3

Die genannten informellen und formellen Kanäle zur Einbeziehung der Mitarbeiter:innen können von diesen auch genutzt werden, um Bedenken zu äußern. Diese werden in einem genau definierten Prozess behandelt. Die Leitlinien, die in allen Schritten des Prozesses zur Anwendung kommen sind Sensibilität, Vertraulichkeit, Unschuldsvermutung und Nachhaltigkeit. Die Untersuchung, Beurteilung und Maßnahmenempfehlung erfolgen durch ein Core Team. Eine weitere Möglichkeit, anonym Missstände und Risiken aufzuzeigen oder Verbesserungsvorschläge einzubringen, ist das Whistleblowing-System. Das System ist weltweit für alle Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe über einen Link im Intranet sowie im Internet zugänglich. Details siehe ↗ G1-Unternehmensführung.

Maßnahmen // S1-4

Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen werden, wenn nicht explizit erläutert, laufend innerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Frequentis-Gruppe gesetzt. Die personellen und monetären Ressourcen, die für die Durchführung dieser Maßnahmen benötigt werden, finden Berücksichtigung im Gesamtbudget der jeweiligen Abteilung, die für diese Maßnahme zuständig ist.

Arbeitsbedingungen

Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat bei Frequentis hohe Priorität. Ein seit vielen Jahren erfolgreich etabliertes, flexibel an regionale Vorgaben angepasstes Arbeitszeitmodell unterstützt Mitarbeiter:innen dabei, private Bedürfnisse und Beruf zu verbinden. Es basiert auf Leistungsorientierung, Respekt und gegenseitigem Vertrauen. Mobiles Arbeiten wird durch eine moderne IT-Landschaft wie Microsoft Teams sowie weitere webbasierte Tools umfassend ermöglicht. Auch die Gebäudenutzung wird den modernen Anforderungen angepasst: Mit dem Pilotprojekt „New Way of Working“ startete 2025 das Vorhaben zur umfassenden Umgestaltung der Firmenzentrale in Wien.

Frequentis-Gruppe
Konzernlagebericht 2025
Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 73

Zur Erleichterung der Wahrnehmung persönlicher Interessen unterstützt das Unternehmen konzernweit neben den gesetzlichen Karenzen die Mitarbeiter:innen durch temporäre Teilzeitmodelle, Sabbaticals und auch Bildungskarenzen. Neu eingeführt wurde im Juni 2025 als neuer Benefit (ein Ergebnis der Mitarbeiter:innenbefragung 2024) die Möglichkeit der Workation, ein Arbeitsmodell für grenzüberschreitende Telearbeit, bei dem Arbeit mit Reisen kombiniert werden kann.

Gesundheitsschutz und Sicherheit

Zur Sicherstellung eines attraktiven Arbeitsumfelds werden bei Frequentis Arbeitsplätze so gestaltet, dass körperliche oder mentale Überlastung vermieden werden. Für ein sicheres Arbeitsumfeld werden Risiken und Belastungen aus verschiedenen Perspektiven betrachtet, präventive Maßnahmen ergriffen und im Bedarfsfall Unterstützung bereitgestellt. Dabei orientiert sich Frequentis an der Managementzertifizierung gemäß ISO 45001, nach der die Frequentis AG und fünf Tochtergesellschaften (ca. 60% der Mitarbeiter:innen der Gruppe) zertifiziert sind (die aktuelle Rezertifizierung der Frequentis AG erfolgte im Juni 2025). Über die Global Corporate Policy (GCP) sind die übrigen Gesellschaften angewiesen, eigene Richtlinien und Maßnahmen zu definieren.

Das laufende Aus- und Weiterbildungsprogramm umfasst ein breites Angebot zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, inklusive verpflichtender Schulungen für bestimmte Verwendungsgruppen der Mitarbeiter:innen sowie regelmäßiger, gesetzlich vorgeschriebener Auffrischungen, in Österreich gemäß §§ 12 und 14 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).

In der Frequentis AG, in der rund 40% der Mitarbeiter:innen des Konzerns beschäftigt sind, besteht das Team für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aus einer Arbeitsmedizinerin, zwei Arbeitspsycholog:innen, zwei Sicherheitsfachkräften und einem achtköpfigen Team von Sicherheitsvertrauenspersonen aus unterschiedlichen Bereichen des Unternehmens. Dieses Team stellt sicher, dass Gefährdungen und Beanspruchungen unter verschiedenen Gesichtspunkten analysiert und proaktiv verhindert werden. Zudem besteht eine gut eingeführte Erste-Hilfe-Organisation, die 2025 durch die Ausbildung zahlreicher neuer Ersthelfer:innen und die Bestellung einer Erste-Hilfe-Beauftragten weiter gestärkt wurde.

Ein im Jahr 2025 neu eingeführtes digitales System zur standardisierten Erfassung und Auswertung von Beinaheunfällen erlaubt die noch gezieltere Setzung von präventiven Maßnahmen. Neue Maschinen werden von Sicherheitsfachkräften geprüft und Schutzmaßnahmen bei Bedarf abgeleitet. Besonderes Augenmerk gilt der korrekten Anwendung persönlicher Schutzausrüstung. Für den Umgang mit gefährlichen Chemikalien und Maschinen bestehen Betriebsanweisungen sowie gezielte Unterweisungen. Chemikalien werden zunächst auf mögliche Substitution geprüft, bevor Maßnahmen für eine sichere Verwendung und Lagerung umgesetzt werden. Regelmäßige Begehungen dienen der kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheitsstandards.

Zur Gesundheitsförderung bietet die Frequentis AG seit Jahren Maßnahmen wie Impfaktionen, Beratungen und Vorsorgeuntersuchungen, arbeitspsychologische Betreuung und das Vital-Programm (gesunde Verpflegung, Sport, Massagen). Hier wurde im Jahr 2025 neu ein „Jobrad-Leasing“ eingeführt. Auch andere Gesellschaften der Gruppe setzen – je nach Möglichkeit – Programme zur körperlichen und mentalen Gesundheit um. Beispielhaft genannt sei das Employee Engagement Programm bei Frequentis USA und Frequentis Australasia.

Frequentis-Gruppe
74 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales
Konzernlagebericht 2025

Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle

Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Zur Gewährleistung einer einheitlichen, transparenten und fairen Gehaltsstruktur werden die Gehälter der Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe jährlich von den zuständigen Manager:innen und – sofern vorhanden – dem Betriebsrat bzw. einem vergleichbaren Gremium überprüft. Grundlage dafür sind gesetzliche Vorgaben und externe Benchmarks. Dabei wird evaluiert, ob die Gehälter Mindestanforderungen und Marktstandards entsprechen und sie werden im Rahmen des regelmäßigen Gehaltserhöhungsprozesses neu bewertet. Der genaue Ablauf kann je nach Gesellschaft variieren. Für die Frequentis AG wird außerdem alle zwei Jahre der nach § 11a GlBG verpflichtende Einkommensbericht mit Angaben über das Entgelt von Frauen und Männern erstellt. Der anonymisierte Bericht wird dem Betriebsrat der Frequentis AG zur Prüfung übermittelt.

Der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird mit der Einführung des Job Gradings, einer systematischen Bewertung von Stellen anhand klar definierter Kriterien, um Rollen vergleichbar zu machen und eine faire Grundlage für Vergütung und Entwicklung zu schaffen, entsprochen. Mit 1. Jänner 2026 wird bei Frequentis das Job Grading für Führungspositionen der AG eingeführt, ein weiterer Rollout folgt im Laufe des Jahres.

Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Die Qualifikation und kontinuierliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter:innen sind zentral für den nachhaltigen Erfolg der Frequentis-Gruppe, denn diese ermöglichen es den Mitarbeiter:innen, mit sich verändernden Anforderungen der Kunden, Märkte und neuen Technologien Schritt zu halten und auch persönlich zu wachsen. Das Konzept des lebenslangen Lernens wird durch die 2025 eingeführte neue Lernplattform myLearning@Frequentis weiterentwickelt. Diese fördert den Austausch von Wissen unter Kolleg:innen und unterstützt die Erstellung von Lerninhalten durch künstliche Intelligenz. Damit soll eine kollaborative Lernkultur innerhalb der Frequentis-Gruppe etabliert werden.

Ein strukturiertes Onboarding erleichtert neuen Mitarbeiter:innen den raschen Einstieg ins Unternehmen, vermittelt fachspezifisches Wissen und fördert den Aufbau eines persönlichen Netzwerks. Begleitet werden neue Mitarbeiter:innen in den ersten Monaten durch Tutor:innen. Teil des Onboardings ist die Absolvierung der Frequentis-Pflichtschulungen, die alle zwei Jahre aufgefrischt werden müssen.

Um den Know-how Transfer auch bei steigendem Durchschnittsalter sicherzustellen, setzt Frequentis auf eine professionelle Nachfolgeplanung und die Ausbildung von Nachwuchs-Führungskräften. Unterstützt wird das durch ein international einsetzbares Leadership-Entwicklungsprogramm mit Fokus auf Ausbildung, Wissenstransfer, Coaching sowie Austausch. Mit der LEAD World (Leadership Exploration And Development) bietet Frequentis neuen, erfahrenen und leitenden Führungskräften eine umfassende Lernwelt.Ziel ist es, eine kontinuierliche und agile persönliche Entwicklung und Weiterbildung zu ermöglichen sowie den Austausch und die Vernetzung aller Frequentis-Führungskräfte weltweit zu fördern. Den normativen Rahmen für die Führungsarbeit bei Frequentis bilden dabei die im Jahr 2024 auf Basis der Frequentis-Kulturwerte erarbeiteten Leadership Behaviours. Die Führungsarbeit wurde auch im Rahmen der Mitarbeiter:innenbefragung 2025 der Frequentis AG abgefragt. Die Kultur der Zusammenarbeit und des Austauschs von Fachwissen wird durch die Community-Landschaft der Viva Engage-Plattform unterstützt. Darin abgebildet sind auch „Communities of Practise“, die für spezielle technische Themen wie Data Science, Security oder der Künstlichen Intelligenz eine zentrale Rolle bei der Sammlung, Schaffung und dem Transfer von Wissen spielen.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 75

Bildungssponsoring: Frequentis setzt in Österreich und einigen Gesellschaften in Deutschland, Rumänien, Slowakei und Australien auf Bildungssponsoring im Bereich von technischen Schulen, Fachhochschulen und Universitäten. So bietet die Frequentis AG zum Beispiel Berufspraktika für Studierende sowie die Mitbetreuung von Bachelor- und Masterarbeiten an. Im Jahr 2025 konnten in der gesamten Frequentis-Gruppe 113 Ferial- und Berufspraktikant:innen betreut werden. Davon waren 40 in der Frequentis AG beschäftigt.

Human Resources International fördert eine effektive, gruppenweite HR-Organisation und eine gemeinsame HR-Mentalität in Form der Unterstützung der Gesellschaften der Frequentis-Gruppe weltweit und durch den Austausch von Wissen, beispielsweise in Form von Internationalen Assignments. In regelmäßigen Arbeitstreffen mit den lokalen HR-Manager:innen werden gemeinsame Ziele zur Umsetzung der HR-Strategie festgelegt. Im Frühjahr 2025 fand mit dem World HR Team Summit in Wien ein persönliches Treffen mit umfassendem Austausch statt.

Talent Akquisition & Employer Branding: Frequentis legt hohes Augenmerk auf einen sorgfältigen und umfassenden Recruiting-Prozess. Dabei werden zusätzlich zur fachlichen Qualifikation auch das Verständnis für das Frequentis-Geschäft und die spezielle sicherheitskritische Kultur abgefragt. Mit einer modernen Bild- & Videosprache sowie dem verstärkten Auftritt im Social-Media-Bereich wird einem zeitgemäßen Employer Brand Rechnung getragen. Im Jahr 2025 wurde für das gruppenweite Rollout ein „Talent Acquisition Playbook“ gelauncht.

Anerkennung als Arbeitgeber: Im Jahr 2025 wurden die Aktivitäten von Frequentis wieder durch externe Institutionen anerkannt. Beispielhaft zu erwähnen sind hier die „Great Place to Work Certification“ für Frequentis UK, die „Best Managed Companies“ Auszeichnung durch Deloitte für die Frequentis AG sowie die „Top Companies“ Auszeichnung durch die Bewertungsplattform für Arbeitgeber kununu.

Vielfalt

Wie generell in technischen Bereichen ist der Frauenanteil bei Frequentis vergleichsweise gering. Aus Frequentis-Sicht ist eine höhere Anzahl an Frauen, v.a. im Bereich der Technik, wünschenswert. Diverse Teams erweisen sich in der Regel als leistungsstärker und sind eine Bereicherung für das Unternehmen. Mit der Initiative „Frauen & Karriere“ werden Frauen ermutigt und unterstützt, ihre Karriere aktiv zu gestalten. Speziell der Anteil von Frauen in Führungspositionen soll erhöht werden. Eine Maßnahme dafür ist die transparente interne Ausschreibung offener Positionen. Als Vernetzungs- und Austauschplattform fungiert die Frequentis „Women’s Community“ mit Initiativen wie beispielsweise regelmäßigen Veranstaltungen zu Themen wie Unconscious Bias oder Empowerment sowie einem Mentoring-Programm.

Frequentis engagiert sich außerdem in zahlreichen Kooperationen, um Frauen für technische Berufe zu begeistern. Dazu zählen Initiativen wie „Girls! TECH UP“ des Österreichischen Verbands für Elektrotechnik, „sheconomy“, eine Plattform, die beeindruckende Frauen vor den Vorhang holt, sowie „FIT – Frauen in die Technik“ in Wien. Mit der Mitgliedschaft bei der „Agenda Bahnindustrie Frauen“ möchte Frequentis Mobilitätsexpert:innen aus der Bahnindustrie aufzeigen und fördern. Nach einigen Jahren Pause nahm Frequentis 2025 wieder beim Wiener Töchtertag teil. Dieser will Mädchen bei ihrer Berufsorientierung unterstützen und ihnen Mut zur Ausbildung in technischen Berufen machen.

Datenschutz

Jede:r Mitarbeiter:in der Frequentis-Gruppe ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Vorgaben einzuhalten. Hier setzt die im 2-Jahres-Rhythmus durchzuführende Pflichtschulung „Personen- bezogener Datenschutz“ in Form von e-Learning Modulen an. Inhaltlich wird der Schutz der Daten von Mitarbeiter:innen, Kunden und Lieferanten behandelt. Neben der allgemeinen Sensibilisierung in Bezug auf Datenschutz, gibt es ein spezielles Schulungsprogramm, das sich schwerpunktmäßig an Abteilungen richtet, die viel mit personenbezogenen Daten zu tun haben.

Frequentis-Gruppe 76 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Konzernlagebericht 2025

Im Jahr 2025 wurde das entsprechende Schulungsangebot weiter ausgebaut. Dieses stellt zum einen auf eine allgemeine Sensibilisierung in Bezug auf das Thema Datenschutz ab – so werden beispielsweise im Intranet so genannte „Need-To-Know-Casts“ zu wesentlichen Aspekten des Datenschutzes veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgt die Fortsetzung des speziellen Schulungsprogramms für Abteilungen, die intensiv mit personen- bezogenen Daten arbeiten.

Ziele // S1-5

Frequentis verfügt aktuell über keine messbaren ergebnisorientierten Ziele gemäß den ESRS-Mindest- anforderungen nach MDR-T. Dennoch treibt Frequentis mit folgenden Vorhaben die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen kontinuierlich voran: Im gruppenweiten Human Resources Management wird langfristig die strategische Ausrichtung verfolgt, die Leistungsfähigkeit, das Engagement und die Innovationskraft der Mitarbeiter:innen nachhaltig zu sichern. Aufbauend auf der Personalstrategie und definierten Fokusthemen legt Frequentis großen Wert darauf, Talente zu gewinnen, zu fördern und langfristig an das Unternehmen zu binden. Flexible Organisationsstrukturen ermöglichen eine rasche Reaktion auf Markt- und Umweltveränderungen, während Offenheit für Kooperationen und Netzwerke aktiv gelebt wird. Das angestrebte Anspruchsniveau umfasst die kontinuierliche fachliche und persönliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter:innen, messbar durch die Professionalität, Kompetenz und exzellenten Ergebnisse im Innen- und Außenverhältnis. Darüber hinaus liegt weiterhin ein wesentlicher Fokus auf der bestmöglichen Umsetzung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dies wird unterstrichen durch das im 1. Halbjahr 2026 für die Frequentis AG angepeilte Audit „Beruf & Familie“ ein zertifiziertes Qualitätsmanagement- und Entwicklungsinstrument, das Unternehmen dabei unterstützt, familienfreundliche Arbeitsbedingungen systematisch zu gestalten und weiterzuentwickeln.

Kennzahlen

Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens // S1-6

Der gesamte Mitarbeiter:innenstand der Frequentis-Gruppe umfasst nunmehr Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen sowie Abrufkräfte; er stieg von durchschnittlich 2.584 Personen im Jahr 2024 auf durchschnittlich 2.809 Personen (Köpfe/Headcounts) im Jahr 2025 an. Rund 40% davon haben ihren Arbeitsplatz in der Frequentis AG am Standort Wien. Die Internationalität spiegelt sich darin wider, dass in der Frequentis-Gruppe Mitarbeiter:innen aus 63 Nationen verteilt über Standorte und Gesellschaften in 17 Ländern beschäftigt sind. Für die Zusammenstellung der Daten wurden keine Annahmen getroffen, die Daten stammen aus dem HR- Stammdatensystem. Die Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Verträgen ist auch im Konzernabschluss der Frequentis-Gruppe (↗ Konzernabschluss / 8. Personalaufwand) sowie im Jahresabschluss der Frequentis AG (↗ Jahresfinanzbericht / Frequentis AG – Jahresabschluss / Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:innen) ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten zu finden.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 77

Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen nach Geschlecht¹

Frequentis-Gruppe (Personenzahl Durchschnitt) 2025 2024 2025 2024
Weiblich 650 591 282 263
Männlich 2.158 1.993 868 813
Divers und Weitere 1 0 0 0
Gesamt 2.809 2.584 1.150 1.076

¹ Umfasst Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten und befristeten Verträgen sowie Abrufkräfte

Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen nach Land¹

Frequentis-Gruppe (Personenzahl Durchschnitt) 2025 2024 2025 2024
Österreich 1.309 1.223 1.145 1.072
Deutschland 487 462 - -
Rumänien 203 176 - -
Australien 142 135 - -
Slowakei 154 137 - -
USA 163 130 - -
Vereinigtes Königreich 83 75 - -
Kanada 64 63 - -
Philippinen 58 51 - -
Italien 51 46 - -
Tschechische Republik 25 27 - -
Norwegen 15 13 - -
China 13 12 - -
Frankreich 15 12 - -
Vereinigte Arabische Emirate 10 8 - -
Singapur 8 6 - -
Brasilien 4 5 - -
Schweiz 5 5 5 5
Gesamt 2.809 2.584 1.150 1.076

¹ Umfasst Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten und befristeten Verträgen sowie Abrufkräfte

Der Großteil der Mitarbeiter:innen (98% in 2025 in der Frequentis-Gruppe) ist über unbefristete Arbeitsverträge angestellt. Das betrifft Vollzeitangestellte, Teilzeitangestellte, Mitarbeiter:innen in Elternzeit und Lehrlinge. Befristete Arbeitsverhältnisse betreffen Ferialpraktikant:innen und Berufspraktikant:innen, Abrufkräfte betreffen freie Dienstnehmer:innen und Werkstudent:innen.Arbeitnehmer:innen nach Beschäftigungsart

Frequentis-Gruppe Frequentis AG (Personenzahl Durchschnitt) 2025 2024 2025 2024
Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen¹ 2.809 2.584 1.150 1.076
weiblich 650 591 282 263
männlich 2.158 1.993 868 813
divers und weitere 1 0 0 0
Zahl der unbefristeten Arbeitnehmer:innen² 2.762 2.547 1.139 1.066
weiblich 638 583 280 262
männlich 2.124 1.963 859 803
divers und weitere 1 0 0 0
Zahl der befristeten Arbeitnehmer:innen³ 36 27 6 5
weiblich 10 7 2 1
männlich 26 20 4 4
divers und weitere 0 0 0 0
Zahl der Abrufkräfte 11 10 5 6
weiblich 2 1 0 0
männlich 9 9 5 6
divers und weitere 0 0 0 0
Zahl der Vollzeitkräfte⁴ 2.397 2.192 951 887

Frequentis-Gruppe 78 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Konzernlagebericht 2025

2025 2024 2025 2024
weiblich 458 406 185 169
männlich 1.939 1.786 766 718
divers und weitere 1 0 0 0
Zahl der Teilzeitkräfte⁴ 365 355 188 179
weiblich 180 177 95 93
männlich 185 178 93 86
divers und weitere 0 0 0 0

1 Umfasst Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten und befristeten Verträgen sowie Abrufkräfte
2 Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen
3 Arbeitnehmer:innen mit befristeten Arbeitsverträgen
4 Umfasst Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen

Die Aufnahme neuer Mitarbeiter:innen konzentrierte sich im Jahr 2025 weiterhin auf technische Positionen. Schwerpunktmäßig gefragt waren neben System Engineers vor allem Software Engineers und Projekt-Manager:innen, sowie Mitarbeiter:innen für die Bereiche IT und Sales. Wichtige Indikatoren für die Mitarbeiter:innenzufriedenheit sind die Fluktuation und die durchschnittliche Unternehmenszugehörigkeit. Die Fluktuation ist in der Frequentis-Gruppe leicht gesunken (2025: 8,5%; 2024: 9,4%), die durchschnittliche Unternehmenszugehörigkeit liegt bei 7,4 Jahren.

Mitarbeiter:innenfluktuation¹

Frequentis-Gruppe Frequentis AG (Personenzahl im Berichtsjahr) 2025 2024 2025 2024
Austritte 235 238 74 84
Fluktuation (%) 8,5% 9,4% 6,5% 7,9%
davon dienstnehmerseitig (%) 4,5% 5,3% 3,7% 5,4%
davon dienstgeberseitig (%) 1,9% 1,8% 1,1% 0,8%
davon natürliche Abgänge (%) 2,1% 2,2% 1,7% 1,6%
Eintritte 536 395 171 122
Durchschnittliche Unternehmenszugehörigkeit (Jahre) 7,4 7,8 10,3 11,0

1 Umfasst Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Verträgen

Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens // S1-7

Zahl der Fremdarbeitskräfte

Frequentis-Gruppe Frequentis AG (Personenzahl Durchschnitt) 2025 2024 2025 2024
Leiharbeitskräfte 13 12 13 12
Externe Partner 114 84 16 26

Im Jahr 2025 waren neben den eigenen Arbeitskräften 127 Fremdarbeitskräfte, Leiharbeitskräfte und externe Partner in der Frequentis-Gruppe beschäftigt.

Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog // S1-8

57% (2024: 57%) der Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe sind durch Tarifverträge abgedeckt. In Gesellschaften ohne tarifvertragliche Abdeckung werden die Gehälter anhand externer Benchmarks und gesetzlicher Vorgaben angepasst. Der Modus bleibt dabei jeder Gesellschaft selbst überlassen. In Österreich sind 100% der Mitarbeiter:innen von Tarifverträgen umfasst, der Großteil davon in der Frequentis AG vom österreichischen Kollektivvertrag für Angestellte des Metallgewerbes. In Deutschland sind keine Tarifverträge anwendbar. Tarifverträge sind außerdem anwendbar in Brasilien, Frankreich, Rumänien und Italien.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 79

64% (2024: 65%) der Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe werden durch Betriebsräte vertreten. In Österreich sind 95% und in Deutschland 60% der Mitarbeiter:innen abgedeckt. Zudem gibt es Betriebsräte in Frankreich, Rumänien und Italien. Der Betriebsrat der Frequentis AG steht in laufendem Austausch mit dem Vorstand und wird in wesentliche unternehmerische Entscheidungen einbezogen. Der soziale Dialog wird durch vielfältige Formate gefördert, darunter eine digitale Community, Betriebsversammlungen, die Mitarbeit bei internen Gremien sowie die Vernetzung mit Interessensvertreter:innen.

Tarifvertragliche Abdeckung

Sozialer Dialog Abdeckungsquote Arbeitnehmer:innen nach Arbeitnehmer:innen nach Vertretung am
2025 EWR-Länder¹ nicht-EWR-Regionen¹ Arbeitsplatz EWR-Länder¹
0 – 19% Deutschland Amerikas, Asien, Australien / Pazifik, Europa (nicht-EWR)
20 – 39%
40 – 59%
60 – 79% Deutschland
80 – 100% Österreich² Österreich²

Länder/Regionen mit > 50 Mitarbeiter:innen und > 10% der gesamten Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe
1 Inkl. Frequentis AG (100%)
2 Diversitätskennzahlen // S1-9

Die multikulturelle Ausrichtung der Frequentis-Teams wird auf Kundenseite sehr geschätzt – die Kultur, die dieser Ausrichtung zugrunde liegt, ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor am internationalen Markt. Jeder und jedem Mitarbeiter:in die gleichen Chancen zu bieten, unabhängig von Alter, Geschlecht, Kultur, Religion oder Herkunft; dafür hat Frequentis die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen. Dies spiegelt sich in der Internationalität der Teams – so sind in der Frequentis-Gruppe Mitarbeiter:innen aus 63 Nationen beschäftigt – und der Langfristigkeit der Arbeitsbeziehungen wider; letztere unterstützt das Bestreben, Know-how langfristig in der Unternehmensgruppe zu halten. Der Frauenanteil der gesamten Belegschaft lag im Jahr 2025 bei 23% (2024: 23%). Auch auf Vorstandsebene (oberste Führungsebene) sowie auf Ebene der Geschäftsführung (Vice Presidents und Managing Directors) und sonstigen Führungskräften entwickelte sich der Frauenanteil stabil. Bei den Neueintritten lag der Frauenanteil im Jahr 2025 in der Frequentis-Gruppe bei 24% und bei der Frequentis AG bei 26%.

Geschlechterverteilung¹

Frequentis-Gruppe Frequentis AG (Personenzahl per 31.12.) 2025 2024 2025 2024
Zahl der unbefristeten Arbeitnehmer:innen 2.919 2.611 1.186 1.078
weiblich 675 (23%) 592 (23%) 293 (25%) 262 (24%)
männlich 2.242 (77%) 2.019 (77%) 893 (75%) 816 (76%)
divers und weitere 2 (0%) 0 (0%) 0 (0%) 0 (0%)
Vorstand Konzern 4 4 4 4
weiblich 1 (25%) 1 (25%) 1 (25%) 1 (25%)
männlich 3 (75%) 3 (75%) 3 (75%) 3 (75%)
divers und weitere 0 (0%) 0 (0%) 0 (0%) 0 (0%)
Geschäftsleitung (Vice Presidents und Managing Directors) 48 44 14 15
weiblich 4 (8%) 3 (7%) 3 (21%) 3 (20%)
männlich 44 (92%) 41 (93%) 11 (79%) 12 (80%)
divers und weiter 0 (0%) 0 (0%) 0 (0%) 0 (0%)
Sonstige Manager:innen 303 252 143 135
weiblich 53 (17%) 38 (15%) 21 (15%) 21 (16%)
männlich 250 (83%) 214 (85%) 122 (85%) 114 (84%)
divers und weitere 0 (0%) 0 (0%) 0 (0%) 0 (0%)

Frequentis-Gruppe 80 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Konzernlagebericht 2025

2025 2024 2025 2024
Neueintritte 536 395 171 122
weiblich 131 (24%) 76 (19%) 45 (26%) 23 (19%)
männlich 403 (75%) 319 (81%) 126 (74%) 99 (81%)
divers und weitere 2 (0%) 0 (0%) 0 (0%) 0 (0%)

1 Bezogen auf Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Verträgen

Durch die gewünschte lange Zugehörigkeit von Mitarbeiter:innen im Unternehmen steigt die Anzahl der über 50-jährigen in der Frequentis-Gruppe auf natürliche Weise an. Damit ist in den letzten fünf Jahre die Zahl der Pensionierungen deutlich angestiegen, dies wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen. Frequentis setzt auf eine Durchmischung von erfahrenen Expert:innen und Absolvent:innen, um die Alterspyramide in einer guten Balance zu halten und den Know-how-Transfer sicherzustellen. Mit einer professionellen Nachfolgeplanung kann auch die Nachbesetzung von Pensionierungen frühzeitig geplant und begleitet werden.

Altersstruktur¹

Frequentis-Gruppe Frequentis AG (Personenzahl per 31.12.) 2025 2024 2025 2024
< 30 Jahre 472 (16%) 387 (15%) 173 (15%) 149 (14%)
30 - 50 Jahre 1.617 (55%) 1.457 (56%) 642 (54%) 583 (54%)
> 50 Jahre 830 (28%) 767 (29%) 371 (31%) 346 (32%)

1 Bezogen auf Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Verträgen

Soziale Absicherung // S1-11

Die Frequentis-Gruppe ist bestrebt, alle Arbeitnehmer:innen gegen Verdienstverlust aufgrund eines der folgenden bedeutenden Lebensereignisse abzusichern:
* Krankheit (100% der Arbeitnehmer:innen abgesichert)
* Arbeitslosigkeit ab Zeitpunkt der Unternehmenszugehörigkeit (99,7% der Arbeitnehmer:innen abgesichert)
* Arbeitsunfälle und Erwerbsunfähigkeit (100% der Arbeitnehmer:innen abgesichert)
* Elternurlaub (100% der Arbeitnehmer:innen abgesichert)
* Ruhestand (99,5% der Arbeitnehmer:innen abgesichert)

Aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern sind die Arbeitnehmer:innen entweder durch öffentliche Programme oder durch von Frequentis angebotene Leistungen abgesichert. In Brasilien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Singapur ist aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht für alle gelisteten Lebensereignisse Sozialschutz geboten.

Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung // S1-13

Frequentis bietet ein umfassendes internes Weiterbildungsangebot mit virtuellen und Präsenztrainings in den Bereichen Markt, Vertrieb, Technik, Projektmanagement, Management- und Führungskompetenz, Persönlichkeitsentwicklung, Betriebswirtschaft und Sprachen. Die neue Lernplattform myLearning@Frequentis hat das Ziel, eine moderne und kollaborative Lernkultur in der gesamten Frequentis-Gruppe zu fördern. Integrativer Bestandteil ist weiterhin die Online-Plattform O'Reilly, die Zugriff auf über 60.000 Lerninhalte mit dem Schwerpunkt auf Technologie und Softwareentwicklung, darunter vertiefende Inhalte zu Programmiersprachen, Frameworks, Cloud Computing und maschinellem Lernen, bietet. Derzeit nutzen 20 Unternehmen der Frequentis-Gruppe dieses Angebot.Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 81

Frequentis-Gruppe Schulungs- und Weiterbildungszeit

Frequentis-Gruppe 2025 2024 Frequentis AG 2025 Frequentis AG 2024
Zahl der unbefristeten Arbeitnehmer:innen (VZA-Durchschnitt) 2.634 2.422 1.076 1.008
weiblich 577 522 250 233
männlich 2.056 1.900 826 776
divers und weitere 1 0 0 0
Gesamte Schulungsstunden (Std.) 34.966 34.188 19.875 19.852
weiblich 7.026 7.843 3.784 4.723
männlich 27.940 26.345 16.091 15.129
divers und weitere 0 0 0 0
Durchschnittliche Schulungsstunden pro Vollzeitmitarbeiter:in (Std.)¹ 13 14 18 20
weiblich¹ 12 15 15 20
männlich¹ 14 14 19 20
divers und weitere 0 0 0 0

1 Berechnet auf Basis von Vollzeitäquivalenten, um die Schulungsstunden pro Vollzeitmitarbeiter:in darzustellen

Das zentrale Instrument zur Förderung und Entwicklung der Mitarbeiter:innen ist das jährlich stattfindende Mitarbeiter:innengespräch. Es dient der Standortbestimmung und bietet Orientierung für die persönliche Weiterentwicklung. Die digitale Dokumentation erleichtert die Nachverfolgung der vereinbarten Ziele und Entwicklungsmaßnahmen. Im Jahr 2025 wurde mit 84% der Mitarbeiter:innen in der Frequentis-Gruppe ein protokolliertes Mitarbeiter:innengespräch geführt (2024: 83%).

Mitarbeiter:innengespräch

Frequentis-Gruppe / Frequentis AG 2025 2024 2025 2024
Zahl der unbefristeten Arbeitnehmer:innen IT-Inner Circle (Personenzahl per 31.12.) 2.447 2.102 1.186 1.078
weiblich 578 488 293 262
männlich 1.869 1.614 893 816
divers und weitere 0 0 0 0
Anzahl der durchgeführten Mitarbeiter:innengespräche 1.964 1.748 1.025 924
weiblich 463 390 249 222
männlich 1.501 1.358 776 702
divers und weitere 0 0 0 0
Anteil der Arbeitnehmer:innen, die an Mitarbeiter:innengesprächen teilgenommen haben (%) 80% 83% 86% 86%
weiblich 80% 80% 85% 85%
männlich 80% 84% 87% 86%
divers und weitere - - - -

1 Berechnet auf Basis der Arbeitnehmer:innen in Gesellschaften, die an die IT-Landschaft der Frequentis-Gruppe angeschlossen sind, und somit Daten zu Mitarbeiter:innengesprächen elektronisch verfügbar sind. Bei der Berechnung des Anteils der Arbeitnehmer:innen, die an Mitarbeiter:innengesprächen teilgenommen haben, wird angenommen, dass der Anteil in den anderen Gesellschaften ähnlich ist.

Frequentis-Gruppe 82 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Konzernlagebericht 2025

Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit // S1-14

Trotz umfangreicher Präventivmaßnahmen können Unfälle nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Hier wird besonderer Wert daraufgelegt, jeden Unfall genau zu analysieren und Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten, um eine Wiederholung ähnlicher Vorfälle zu verhindern. Die Arbeitsunfälle im Jahr 2025 waren ausschließlich leichte Unfälle mit geringen Folgen. Die Vorfälle wurden untersucht und entsprechende Maßnahmen ergriffen, um eine Wiederholung zu vermeiden.

Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

Frequentis-Gruppe / Frequentis AG 2025 2024 2025 2024
Anzahl der Todesfälle aufgrund von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingter Erkrankungen 0 0 0 0
Anzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle¹ 1 2 0 0
Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle² 0,2 0,5 0,0 0,0
Anzahl meldepflichtiger arbeitsbedingter Erkrankungen¹ 0 0 0 0
Quote meldepflichtiger arbeitsbedingter Erkrankungen² 0 0,0 0,0 0,0
Anzahl der Ausfallstage aufgrund von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingter Erkrankungen³ 4 8 0 0

1 Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen mit mehr als drei Ausfallstagen, exkl. Wegunfälle
2 Anzahl der Fälle pro 1 Million geleisteter Arbeitsstunden, auf Basis einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 1.700 Arbeitsstunden pro Mitarbeiter:in im Jahr und der Gesamtzahl der Arbeiternehmer:innen
3 Kalendertage inkl. Wochenenden und Feiertagen

Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben // S1-15
Alle Mitarbeiter:innen (100%) haben nach der Geburt eines Kindes gesetzlichen Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen. Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen variiert die Anzahl der Tage je nach Land. In einigen Ländern bietet Frequentis Arbeitsfreistellungen über den gesetzlichen Anspruch hinaus. Urlaub für pflegende Angehörige (Pflegefreistellungen) sind für 97% der Mitarbeiter:innen möglich, auf den Philippinen, in Brasilien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Singapur wird dies aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht angeboten.

Vergütungskennzahlen // S1-16

Vergütungskennzahlen

Frequentis-Gruppe / Frequentis AG 2025 2024 2025 2024
Gender-Pay-Gap¹ 16% 17% 15% 15%
Verhältnis Median zu höchster Gesamtvergütung² 15,3 13,8 15,6 13,6

1 Differenz des Durchschnittseinkommens von Männern und Frauen, als Prozentsatz des Durchschnittseinkommens der Männer, ohne Berücksichtigung der Beschäftigungsart
2 Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Arbeiternehmer:innen

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 83

Berechnungsgrundlagen: Zur Berechnung des Gender-Pay-Gap wird das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen für weibliche und männliche Arbeitnehmer:innen auf Basis der Vollzeitäquivalente herangezogen. Kaufkraftunterschiede zwischen den Ländern werden anhand der Kaufkraftparitäts-Umrechnungsrate der Weltbank angepasst. Der Gender-Pay-Gap ergibt sich aus der Differenz des Durchschnittseinkommens von Männern und Frauen, geteilt durch das Durchschnittseinkommen der Männer. Der geschlechterspezifische Verdienstunterschied bei Frequentis ist auf den geringeren Frauenanteil vor allem in Führungspositionen zurückzuführen. Frequentis setzt eine Reihe an Maßnahmen, um den Frauenanteil zu erhöhen (siehe ↗ S1-Arbeitskräfte des Unternehmens / Maßnahmen)

Zur Berechnung des Verhältnisses des Medians der jährlichen Gesamtvergütung aller Beschäftigten zur Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person wird das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen im Konzern verwendet, basierend auf Vollzeitäquivalenten und bereinigt um Kaufkraftunterschiede. Der Median wurde durch die Vergütungsverteilung in der Frequentis AG geschätzt, da hier sowohl Mittelwert als auch Median bekannt sind. Es wird angenommen, dass die Vergütungsverteilung im Konzern ähnlich ist.

Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten // S1-17
Im Berichtsjahr 2025 wurde ein Diskriminierungsvorwurf über formale Verfahren eingebracht. Details zum Whistleblowing-System und Compliance Managementsystem siehe ↗ G1-Unternehmensführung.

Datenschutz // S1-freiwillige Kennzahl

Pflichtschulungen

Frequentis-Gruppe / Frequentis AG 2025 2024 2025 2024
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning "Personenbezogener Datenschutz" 95% 92% 95% 90%

Die Pflichtschulung zum Datenschutz ist von allen Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen im 2-Jahres-Rhythmus durchzuführen. Der Anteil der erfolgreichen Absolvierung berechnet sich aus den abgeschlossenen Schulungsteilnahmen dividiert durch die erforderlichen Schulungsteilnahmen im Berichtsjahr. Zur Berechnung wurden die Arbeitnehmer:innen in Gesellschaften herangezogen, die an die IT- Landschaft der Frequentis-Gruppe angeschlossen sind, und somit Daten zu den Pflichtschulungen elektronisch verfügbar sind. Es wird angenommen, dass der Anteil in den anderen Gesellschaften ähnlich ist.

Frequentis-Gruppe 84 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Konzernlagebericht 2025

S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Im Umfeld der sicherheitskritischen Bereiche setzt und vertraut Frequentis auch auf Lieferantenseite auf verlässliche Partner und kontinuierliche, langfristige Geschäftsbeziehungen. Eine stabile Basis, reger Austausch und Transparenz sind für die Abwicklung der Projekte unerlässlich. Dazu gehört auch die Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsnormen entlang der Wertschöpfungskette. Als wesentliche Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die von den wesentliche IROs betroffen sein können, wurden v.a. jene in der vorgelagerten Wertschöpfungskette identifiziert. Dazu zählen insbesondere Lieferanten von Bauteilen, COTS(Commercial off the shelf – seriengefertigte Produkte aus dem Elektronik- und Software- bereich), IT-Hardware sowie verschiedene Subunternehmer und Dienstleister im Telekommunikationsbereich. In der nachgelagerten Wertschöpfungskette werden die Frequentis-Produkte und -lösungen nicht weiterverarbeitet, daher betrifft diese ausschließlich Endnutzer:innen (z.B. Lots:innen, Controller:innen), die im Kapitel S4 Endnutzer:innen behandelt werden.

Bei den Arbeitskräften der vorgelagerten Wertschöpfungskette handelt es sich zum Großteil um hoch- qualifiziertes Personal, das spezifische IT-Dienstleistungen erbringt oder technische Fabrikate herstellt, wie z.B. Software-Architekt:innen, System Ingenieur:innen, Entwickler:innen. Da Frequentis keine Rohstoffe bezieht und primär mit qualifizierten Fachkräften arbeitet, wird das Risiko von Ausbeutung grundsätzlich als gering eingeschätzt. Negative Auswirkungen sind in den Tätigkeitskontexten von Frequentis nicht systemisch, sondern könnten nur in Form isolierter Einzelfälle auftreten. Es wurden keine geografischen Regionen oder Rohstoffe identifiziert, in denen ein erhebliches Risiko für Kinder- oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette besteht. Das identifizierte Risiko ergibt sich aus Auswirkungen und Abhängigkeiten in Zusammenhang mit der potenziellen Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Standards und Menschenrechte bei Lieferanten. Die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sind in folgender Tabelle zusammengefasst: // S2.SBM-3

Kategorie Beschreibung Zeithorizont
Tatsächliche positive Auswirkung Förderung der Arbeitsbedingungen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (Vorg. & nachg. kfr., mfr., lfr.

Potenzielle negative Auswirkung auf Menschenrechte für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (Vorg. & nachg. Wertschöpfungskette): Durch die Vielzahl an Geschäftsbeziehungen im internationalen Bereich könnte es zur Nichteinhaltung von Menschenrechten, Arbeitsnormen und sozialrechtlichen Vorschriften bei Lieferanten kommen.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 85

Risiko Nichteinhaltung des Supplier Code of Conducts durch Lieferanten
kfr., mfr., lfr. (Eigene Geschäftstätigkeit in Bezug auf arbeitsrechtliche Standards und Menschenrechte & vorg. & nachg. Wertschöpfungskette). Trotz der verpflichtenden Unterschrift unter den Supplier Code of Conduct könnte es bei Nichteinhaltung zu menschenunwürdigen Lebens- und Arbeitsverhältnissen sowie unzulässige Geschäftsbeziehungen mit Dritten führen. Damit kann ein Liefer- oder Reputationsrisiko entstehen; es ist die Gefahr von Kundenverlusten gegeben.

Konzepte // S2-1

Frequentis achtet bei der Lieferantenauswahl auf die Kriterien Ethik, Einhaltung der Arbeitsnormen und Umweltschutz. In der Procurement Policy definiert Frequentis die Einkaufsrichtlinien und Prozesse für die Beschaffung unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte und adressiert somit auch die wesentliche Auswirkung in Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Die Policy ist bindend für die Frequentis AG. Im Rahmen der Global Corporate Policy (GCP) sind alle Gesellschaften angewiesen, eine lokale Policy für ihre Einkaufsaktivitäten auf Basis der definierten Richtlinien zu erstellen.

Zur zentralen Erfassung der Daten für die Lieferantenqualifikation wurde ein eigener Admin Service Hub bei der Tochtergesellschaft Frequentis Solutions & Services in Bratislava eingerichtet. So ist sichergestellt, dass alle Lieferanten nach denselben Regeln und Grundsätzen qualifiziert werden. Die Policy wird den jeweiligen Stakeholdern entweder durch die Intranet-Seite oder – falls die Stakeholder keinen Zugriff zum Intranet haben – direkt zur Verfügung gestellt. Operative Verantwortung für die Umsetzung der Policy trägt der Director Procurement.

Mit dem Corporate Social Responsibility (CSR) Kodex für Lieferanten unterstreicht Frequentis das Engagement für den Umweltschutz, die Einhaltung der Menschenrechte und der Arbeitsnormen sowie für die Bekämpfung der Korruption. Die Lieferanten von Frequentis sind verpflichtet, nach diesen Grundsätzen zu handeln. Frequentis legt einen besonderen Fokus auf die Einhaltung von Arbeitsnormen und spricht sich klar gegen Zwangs- und Pflichtarbeit, Kinderarbeit, Schwarzarbeit und Diskriminierung von Mitarbeiter:innen aus. Der CSR-Kodex für Lieferanten fordert zudem die Einhaltung gesetzlicher Arbeitszeiten, sicherer Arbeitsbedingungen, kollektivvertraglicher bzw. gesetzlicher Mindestlöhne sowie der ILO-Grundprinzipien und -rechte bei der Arbeit. Damit adressiert Frequentis die wesentlichen Risiken der Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Standards und Menschenrechte in der Wertschöpfungskette.

Das Thema „Moderne Sklaverei“ ist im Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe, im CSR-Kodex für Lieferanten sowie in den Vertragsvorlagen für Subunternehmer, Lieferanten, Coaches und Arbeitsvermittler enthalten. Der Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe und der CSR-Kodex für Lieferanten sind für alle Konzerngesellschaften gültig und sowohl im Intranet als auch für alle interessierten Stakeholder auf der Frequentis-Website unter www.frequentis.com > About us > Sustainability & CSR zugänglich. Verantwortlich für die Umsetzung der Policies ist der Vorstand. In den vergangenen Jahren sind keine Fälle der Nichteinhaltung dieser Standards bei Lieferanten und Subunternehmern bekannt.

Frequentis-Gruppe 86 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Konzernlagebericht 2025

Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette // S2-2

Da die Geschäftsbeziehungen langfristig und kontinuierlich (77% Rahmenverträge bei Frequentis AG) sind, erfolgt die Zusammenarbeit mit Arbeitskräften der Lieferanten und Subunternehmer regelmäßig und auf allen Levels (z.B. Gespräch Einkäufer – Verkäufer), die Perspektiven der Arbeitskräfte können somit informell eingebracht werden. Auf Management-Level erfolgt die Einbeziehung durch Supplier Workshops sowie formell durch die 1x jährlich stattfindende Lieferantenbewertung und regelmäßigen Support. Im Procurement-Team finden sich Spezialist:innen für die verschiedenen Sparten des Einkaufs bei Frequentis (z.B. Hardware-Komponenten, IT-Software und Hardware, externe Ressourcen) für den fachlichen Austausch mit Lieferanten und Subunternehmern. Es wird streng auf die Einhaltung des CSR-Kodex für Lieferanten geachtet. Im Zuge der jährlichen Lieferantenbewertung wird die Einhaltung kontrolliert. Jeder Strategic Procurement Manager sendet die jeweilige Lieferantenbewertung mit einem individuell erstellten Paket an empfohlenen Maßnahmen an den Lieferanten. Im Rahmen des laufenden Geschäftsaustausches wird die Umsetzung der Maßnahmen vorangetrieben.

Abhilfemaßnahmen und Kanäle, um Bedenken zu äußern // S2-3

Formell können Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ihre Bedenken, z.B. bei Verdacht auf gerichtlich strafbare Handlungen, Ungleichbehandlung, Diskriminierung, Verstoß gegen Konzernrichtlinien oder EU-Recht, über die Whistleblowing Plattform einbringen ↗ G1- Unternehmensführung / Whistleblowing. Einen weiteren Kanal für die Ansprache vermuteter Missstände, beispielsweise in Zusammenhang mit der Einhaltung des CSR-Kodex für Lieferanten, bildet die jährliche Lieferantenbewertung.

Maßnahmen // S2-4

Ein wesentlicher Aspekt ist die Lieferantenqualifikation: Der Fokus liegt auf der Qualität der ausgewählten Lieferanten und Subunternehmer sowie auf einer langfristigen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Die Verpflichtung zur Akzeptanz des CSR-Kodex für Lieferanten als einem Bestandteil der allgemeinen Einkaufsbedingungen wurde in die Lieferantenselbstauskunft aufgenommen. Somit verpflichten sich die Lieferanten gleich zu Beginn der Geschäftsbeziehungen mit ihrer Unterschrift, den Kodex für sich selbst und auch für ihre Sublieferanten anzuwenden. Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen werden, wenn nicht explizit erläutert, laufend innerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Frequentis-Gruppe gesetzt. Die benötigten personellen und monetären Ressourcen zur Durchführung dieser Maßnahmen finden Berücksichtigung im Gesamtbudget der jeweiligen Abteilung, die für diese Maßnahme zuständig ist.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 87

Lieferantenqualifikation & -auswahl

Zur Auswahl von Lieferanten werden generell vorrangig bereits bestehende, gut etablierte Geschäftsbeziehungen genutzt. Im Prozess zur Genehmigung neuer Lieferanten werden zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit, auch im Gebiet der Nachhaltigkeit, umfassende Informationen eingeholt. Je nach Bedarf erfolgt in Ergänzung zur Lieferantenselbstauskunft ein Screening des Unternehmens bzw. werden Bonitätsauskünfte beschafft. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Nachhaltigkeitsprüfung, besonders bei angestrebten langfristigen Partnerschaften oder wenn der Lieferant seinen Sitz oder Betriebsstätten in Risikoländern hinsichtlich Nachhaltigkeit oder sozialer Kriterien hat. Involviert in den Ablauf der Lieferantenqualifizierung sind die Purchaser:innen und Strategic Procurement Manager:innen der Abteilung, zum einen in der Beschaffung von Informationen, zum anderen in der Beurteilung und Prüfung der Unterlagen. Zentral erfasst und verwaltet werden die Daten zur Lieferantenqualifikation im Admin Service Hub der Frequentis Solutions & Services. Dies ist Teil der im Jahr 2024 gestarteten Initiative des „Global Procurement Teams“. Per Oktober 2025 inkludierte dieses Service zusätzlich zur Frequentis AG bereits weitere sieben Gesellschaften der Frequentis-Gruppe, das weitere Rollout ist geplant.

Jährliche Lieferantenbewertung

Einmal jährlich, im ersten Quartal des Jahres für das vorangegangene Jahr, finden in der Frequentis AG Bewertungen bestehender Lieferanten statt. Die Lieferanten werden dabei aufgrund der nachfolgenden aktuell überarbeiteten Kriterien bewertet:

  • Qualität: z.B. Produktqualität, -komplexität, Qualitätssicherungssystem
  • Preis: z.B. Preisentwicklung und Vergleich zum Vorjahr und Marktpreis
  • Betreuungsqualität: z.B. kaufmännische, persönliche und technische Betreuung
  • Lieferperformance: Termin- und Mengenteue; umweltgerechte, nachhaltige Verpackung
  • Nachhaltigkeit des Lieferanten: Bewertung des wirtschaftlichen (Stabilität, Leistungsfähigkeit, Flexibilität, Umweltmanagement usw.) sowie des sozialen Umfelds (soziale Kompetenz)

Diese Bewertungskriterien werden mit unterschiedlichen Gewichtungen versehen und fließen in die Gesamtbewertung ein, die mit Hilfe des ERP (SAP) durchgeführt wird. Basierend auf der 2025 eingeführten Beschaffungsrichtlinie (Procurement Guidelines HSE and CSR) wurde die Gewichtung zur Beurteilung der Nachhaltigkeitsleistung des Lieferanten erhöht ↗ E5 - Kreislaufwirtschaft. Es werden einerseits die Lieferanten mit dem höchsten Bestellvolumen (Top 10%) und andererseits jene Lieferanten beurteilt, die in bestimmten Warengruppen eine Schlüsselstellung haben. Die Bewertung für das Jahr 2025 wird wie im Prozess vorgesehen in Q1 2026 durchgeführt.

2025 wurden 102 Lieferanten mit einem Einkaufsvolumen der Frequentis AG von EUR 78,2 Mio. für das Jahr 2024 beurteilt (73% des Einkaufvolumens). Die besten Lieferanten (Top 3) werden geehrt und erhalten als Anerkennung für ihre Leistungen Preise und Urkunden.Für die höchste Punkteanzahl in der Kategorie Nachhaltigkeit gibt es eine eigene Bewertung. Die Ergebnisse werden den Lieferanten zur Kenntnis gebracht. Mit Lieferanten, deren Performance verbessert werden muss, wird ein Maßnahmenpaket vereinbart und umgesetzt.

Lieferantenaudits

In Ergänzung zu der gesamthaft durchgeführten Lieferantenbewertung führt Frequentis in besonderen Anlassfällen Lieferantenaudits durch; diese werden jeweils Ende des Jahres für das Folgejahr geplant. Die Anlassfälle für ein Lieferantenaudit sind:
• Kennenlernen eines potenziellen neuen Lieferanten
• Lieferant hat wesentliches Bestellvolumen oder ein erhöhtes Risikopotenzial
• Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit im vergangenen Jahr (z.B. Lieferschwierigkeiten, Qualität, Kommunikation - basierend auf der Lieferantenbewertung)

Frequentis-Gruppe 88 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Konzernlagebericht 2025

Es werden ausschließlich Vor-Ort-Audits durchgeführt, weil nur solche die Qualität der Prüfung sicherstellen. Während des Jahres kann es anlassbezogene Änderungen in der Auditplanung geben, geplante Audits können entfallen oder verschoben und neue Audits in die Planung aufgenommen werden. Diese Flexibilität ist erforderlich, um entsprechend auf aktuelle Anforderungen reagieren zu können. Für Tochtergesellschaften mit Einkaufsverantwortung werden Vorgaben gemäß der in der GCP verankerten Procurement-Richtlinien implementiert. Wie im Jahr 2024 wurden auch 2025 von der Frequentis AG fünf Vor-Ort-Audits vorgenommen, in der Frequentis-Gruppe waren es 11 Vor-Ort-Audits.

Global Procurement Team

Basis eines schlagkräftigen Global Procurement Teams ist es, ein konzernweites gemeinsames Verständnis für das Lieferkettenmanagement in allen beschaffungsrelevanten Bereichen zu verankern sowie alle aktuellen regulatorischen sowie organisatorischen Anforderungen zu berücksichtigen. Dieses Team übernimmt die Verantwortung für die weitere konzernweite Ausrollung eines integrierten Supply-Chain-Managements. Bereits 2023 wurden dafür gruppenweite Bedürfnisse analysiert, geeignete Procurement-Tools ausgewählt und eine passende Organisationsstruktur entwickelt. Die schrittweise Implementierung des daraus entwickelten Konzepts erfolgt seit 2025 und wird auch 2026 fortgesetzt. Die dafür erforderlichen Ressourcen und Aufwände sind in den Budgets der jeweils betroffenen Fachabteilungen vorgesehen.

Group Procurement spielt eine wichtige Rolle für die Erfüllung relevanter Standards und Zertifizierungen, z.B. für die ISO 27001 (Informationssicherheit), die einen wesentlichen Aspekt für das Lieferantenmanagement darstellt. Die Richtlinien dafür sind in der Managed Supplier Security festgehalten ↗ Safety & Security.

Schulungen für Mitarbeiter:innen im Lieferkettenmanagement

Die Führungskräfte und Mitarbeiter:innen, die im Lieferkettenmanagement tätig sind, werden regelmäßig in den Grundsätzen der Transparenz in Lieferketten geschult, einschließlich den Aspekten der strikten Vermeidung von Sklaverei, Menschenhandel, jeder anderen Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit, Kinderarbeit und allen Arten von Diskriminierung. Schwerpunktmäßig finden diese Schulungen im Rahmen des monatlichen Procurement-Abteilungsmeetings statt. Im Rahmen des Global Procurement Meetings im Juni 2025 erfolgte ein ESG-Training für alle Procurement-Mitarbeiter:innen weltweit, im Procurement Jour Fixe im November 2025 – die Jour Fixes finden einmal pro Monat für alle Procurement-Mitarbeiter:innen weltweit statt – wurde vertiefend ein ESG-Fokus gesetzt.

Moderne Sklaverei

Im jährlich aktualisierten Modern Slavery Statement berichtet Frequentis zu aktuellen Maßnahmen und Vorhaben zum Thema Moderne Sklaverei.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 89

Ziele // S2-5

Frequentis verfügt aktuell über keine messbaren ergebnisorientierten Ziele gemäß den ESRS-Mindestanforderungen MDR-T, verfolgt jedoch mit einer Reihe von Vorhaben die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen. Ein wesentlicher Fokus liegt auf der Erarbeitung eines Konzeptes zur nachhaltigen Beschaffung ↗ E5 – Kreislaufwirtschaft. Angestrebt werden in diesem Kontext der weitere Rollout der Global Procurement Policy sowie der Ausbau des Global Procurement Teams. Der Dialog mit Lieferanten und Sub-Auftragnehmern soll vor allem im Bereich der Nachhaltigkeit intensiviert und Verbesserungspotenziale evaluiert werden. Neue Tools für die Supplier Evaluierung sollen implementiert werden.

Kennzahlen // S2-freiwillig

Frequentis-Gruppe / Frequentis AG Kennzahlen Lieferanten 2025 2024 2025 2024
Gruppe Gruppe AG AG
Durchgeführte Lieferantenaudits 11 8 5 5
Anteil an neuen Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien geprüft wurden 100%¹ n.a.² 100% 98%
Anteil an neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien geprüft wurden 100%¹ n.a.² 100% 97%
Anteil an Einkaufsvolumen, das durch Rahmenverträge abgedeckt ist n.a.² n.a.² 77% 84%
Auflösung von Lieferantenverträgen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen (o.ä. Vorfällen) 0 0 0 0

¹ Gesellschaften zentral erfasst durch Admin Service Hub “Global Procurement Team“
² Daten nicht verfügbar

Frequentis-Gruppe¹ Geografische Struktur der Lieferanten und Dienstleister nach Bestellvolumen 2025 2024 2025 2024
Gruppe Gruppe AG AG
Europa 62,3% 92,1% 95,6% 95,3%
Nordamerika 33,4% 4,9% 3,7% 2,2%
Asien 1,0% 1,4% 0,4% 2,1%
Australien 3,0% 1,4% 0,0% 0,0%
Südamerika 0,1% 0,1% 0,1% 0,1%
Mittlerer Osten 0,1% 0,1% 0,2% 0,2%
Afrika 0,2% 0,1% 0,0% 0,1%

¹ Produkt- und projektbezogener Einkauf der Frequentis AG, Frequentis Deutschland, Frequentis Comsoft, Frequentis Orthogon, Frequentis USA, Frequentis Canada, Frequentis Australasia, Frequentis UK sowie weitere kleine Gesellschaften

Frequentis-Gruppe 90 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Konzernlagebericht 2025

S4 – Endnutzer:innen

Frequentis-Kunden stellen eine wichtige Gruppe der Stakeholder dar. In Ergänzung zum Stakeholder-Dialog spielen Kunden eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der Frequentis-Systeme. Die tiefe Kenntnis ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten hilft Frequentis, Kunden bei den sicherheitskritischen Abläufen und Prozessen im täglichen Betrieb zu unterstützen. Da es sich bei Frequentis-Lösungen um sicherheitskritische Infrastruktur handelt, gibt es keine Verbraucher:innen, sondern nur Endnutzer:innen von Frequentis-Systemen. Die Endnutzer:innen sind hoch qualifizierte Spezialist:innen im sicherheitskritischen Bereich, wie beispielsweise Operator:innen, Lots:innen und Disponent:innen in Kontrollzentralen. Es wird keine Differenzierung zwischen unterschiedlichen Gruppen von Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen vorgenommen. Ihre Qualifikationen sowie Einsatzfähigkeit werden laufend geprüft, da es um die Sicherheit von Menschenleben geht. Somit dürfen Endnutzer:innen nicht minderjährig oder auf irgendeine Weise beeinträchtigt sein. Weiters ist die Aus- und Weiterbildung sowie der regelmäßige Austausch zwischen Frequentis und den Endnutzer:innen von großer Wichtigkeit, um Risiken bei der Verwendung der Systeme zu minimieren.

Die negativen Auswirkungen sind im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Bereitstellung von Frequentis-Systemen nicht systemisch, sondern können nur mit individuellen Vorfällen zusammenhängen. Die identifizierten Risiken ergeben sich aus Auswirkungen und Abhängigkeiten in Zusammenhang mit einem potenziellen Datenschutzvorfall sowie potenziellen Unfällen bei der Verwendung von Frequentis-Systemen. Die Auswirkungen und Risiken in Zusammenhang mit den Endnutzer:innen von Frequentis-Systemen wurden innerhalb der Wesentlichkeitsanalyse identifiziert und sind in folgender Tabelle zusammengefasst:

// S4.SBM-3

Kategorie Beschreibung Zeithorizont
Potenzielle negative Auswirkung (Nachg. Wertschöpfungskette) Datenverlust oder Datenschutzverletzung beim Umgang mit persönlichen Daten von Kund:innen Frequentis hat mit einer Vielzahl von sensiblen Daten zu tun, trotz diverser Maßnahmen ist ein Vorfall nicht ganz auszuschließen. kfr., mfr., lfr.
Potenzielle negative Auswirkung (Nachg. Wertschöpfungskette) Unfälle bei der Verwendung von Frequentis-Systemen beim Kunden Frequentis-Systeme werden mit Strom betrieben, die Installation, Montage, Bedienung und Wartung ist nur durch qualifizierte und geschulte Personen gestattet. Potenzielle Unfälle können zur Gefährdung von Menschenleben führen. kfr., mfr., lfr.
Risiko (Eigene Geschäftstätigkeit & nachg. Wertschöpfungskette) Reputationsverlust oder Verwaltungsstrafen durch einen potenziellen Datenschutzvorfall Trotz Sicherheitsmaßnahmen könnte es zu einem Datenschutzvorfall kommen und in Verbindung damit zu Verwaltungsstrafen oder einem Reputationsrisiko. kfr., mfr., lfr.
Risiko (Eigene Geschäftstätigkeit & nachg. Wertschöpfungskette) Auftragsverlust oder strafrechtliche Konsequenzen durch einen Unfall bei der Verwendung von Frequentis-Produkten Trotz Sicherheitsmaßnahmen könnte es zu einem Unfall kommen und in Verbindung damit zu strafrechtlichen Konsequenzen oder Auftragsverlusten. kfr., mfr., lfr.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 91

Konzepte // S4-1

Um die Sicherheit der Endnutzer:innen zu gewährleisten und die Risiken zu minimieren, werden bei der Auslieferung jedem Kundenprojekt Safety Guidelines beigefügt, die bei der Nutzung zu befolgen sind. Die darin beschriebenen Verhaltensregeln werden zusätzlich in Schulungen und Trainings den Endnutzer:innen nähergebracht. Weiters gibt es umfassende Schulungsunterlagen zur Pflege und Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung sowie den spezifischen Arbeitsanweisungen. Für die Erstellung, Verteilung und Umsetzung der Safety Guidelines sowie die Organisation der einzelnen Schulungen und Trainings sind die einzelnen Projektverantwortlichen als höchste Ebene in der Organisation zuständig.Die Safety Guidelines adressieren die wesentliche Auswirkung und das Risiko von Unfällen bei der Verwendung von Frequentis-Produkten. Die Achtung der Menschenrechte sowie der Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowing) sind im Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe verankert (siehe ↗ G1- Unternehmensführung / Konzepte). Die dort beschriebenen Konzepte zum Thema Menschenrechte und Whistleblowing sind ebenfalls für S4 – Endnutzer:innen gültig. Sie stehen im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der ILO (International Labor Organisation) und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.

Informationen und die Adressierung der wesentlichen Auswirkung und Risiko zum Thema „Datenschutz“ werden in ↗ S1- Arbeitskräfte des Unternehmens / Datenschutz im Detail beschrieben. Die in S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens beschriebenen Konzepte zu Datenschutz sind ebenfalls für S4 – Endnutzer:innen gültig. Alle genannten und referenzierten Konzepte decken Endnutzer:innen von Frequentis-Systemen ab.

Maßnahmen // S4-2, S4-3, S4-4

Umfangreiche Prozesse entlang des gesamten Lebenszyklus der Frequentis-Systeme stellen sicher, dass Endnutzer:innen diese sicher und problemlos bedienen können. Diese Prozesse unterstützen auch dabei gezielte Maßnahmen festzulegen, um auf potenzielle negative Auswirkungen zu reagieren. Bei großen Kundenprojekten werden bereits in der Angebotsphase Workshops abgehalten, um bestmöglich auf die Kundenbedürfnisse eingehen zu können. Weitere Workshops sowie Schulungen und Trainings für die Bedienung der Systeme erfolgen in der Auslieferungs- und Abnahmephase. Alle Informationen und Schulungsunterlagen werden den Endnutzer:innen auch schriftlich zur Verfügung gestellt.

Für bestehende Kunden werden von den einzelnen Frequentis-Geschäftsbereichen regelmäßig User Group Konferenzen durchgeführt. Dabei werden auf Management-Ebene Branchentrends und Herausforderungen der einzelnen Industrien diskutiert; von Kunden eingebrachte Anforderungen bringen wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Lösungsportfolios. Beispielhaft sei die ATM COMM User Group erwähnt, bei der sich, in Ergänzung zu virtuellen Meetings, im Oktober 2025 mehr als 20 Personen von internationalen Flugsicherungen in einem Workshop in Wien austauschten.

Direktes Feedback von Endnutzer:innen im regelmäßigen Dialog stärkt die langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Es wird in Kunden‑Workshops, User Groups, auf Messen und Konferenzen sowie im Customer‑Satisfaction‑Prozess eingeholt. Dabei erfassen Account Manager die Kundenzufriedenheit über einen standardisierten Fragebogen. Das Feedback wird analysiert, und bei Bedarf werden Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet. Alle Ergebnisse und Schritte werden in einem Management Report dokumentiert und weiterverfolgt.

Frequentis-Gruppe 92 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Konzernlagebericht 2025

Zusätzlich können Endnutzer:innen auch über die Frequentis-Homepage Anliegen und Bedürfnisse melden sowie Missstände und Risiken anonymisiert über die Whistleblowing Webseite aufzeigen. Weitere Informationen zum Thema Whistleblowing sind in Kapitel ↗ G1- Unternehmensführung / Whistleblowing beschrieben. Die so erfasste Kundenzufriedenheit dient als Indikator für die Qualität und Wirksamkeit von Kundenbindungsmaßnahmen und des Qualitätsmanagements. Negative Meldungen werden bei Frequentis umgehend an die zuständige Abteilung zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Die Frequentis-Gruppe bietet im Rahmen ihrer Projekte zusätzlich Beratungsleistungen durch das Control Room Consulting an, um Arbeitsprozesse, Entscheidungswege und strategische Abläufe der Endnutzer:innen mittels End-to-End-Analysen zu optimieren. Der damit verbundene enge Austausch ermöglicht Frequentis wertvolle Einblicke in betriebliche Anforderungen und stärkt die gemeinsame Operational Experience.

Mit der im Jahr 2024 gestarteten Initiative UX@Frequentis wurde die systematische Einbindung von Endnutzer:innen in Design- und Entwicklungsprozesse weiter ausgebaut. Dadurch sollen die Nutzer:innenzufriedenheit erhöht, Entwicklungszyklen beschleunigt und Redesign-Schleifen reduziert werden. Unter User Experience (UX) versteht man zusätzlich zum Interaktionsdesign das Gefühl, das die Bedienung beim User hinterlässt. UX-Advocates stellen sicher, dass Nutzer:innenperspektiven organisationsweit berücksichtigt werden. Im Jahr 2025 wurde die unternehmensweite UX-Initiative planmäßig weitergeführt. Dazu gehörten der Ausbau einheitlicher UX-Tools und -Prozesse, die Durchführung von Schulungen sowie die Stärkung der internen UX-Community. Zwei Pilotprojekte wurden intensiv unterstützt und zeigten erste positive Ergebnisse. Ergänzend wurden einheitliche UX-Designrichtlinien entwickelt, die ab 2026 gruppenweit Anwendung finden.

Die für die Durchführung der genannten Maßnahmen benötigten personellen und monetären Ressourcen finden Berücksichtigung im Gesamtbudget der jeweiligen Abteilung, die für diese Maßnahme zuständig ist. Sofern im Bericht nicht anders angegeben, werden die Maßnahmen laufend umgesetzt.

Im Geschäftsjahr 2025 sind keine Vorfälle aufgrund von Menschenrechtsverletzungen in Verbindung mit Endnutzer:innen bekannt. Es wurden keine Fälle der Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, an denen Endnutzer:innen beteiligt sind, in der nachgelagerten Wertschöpfungskette der Frequentis AG und Frequentis Gruppe gemeldet.

Ziele // S4-5

Frequentis verfügt aktuell über keine messbaren ergebnisorientierten Ziele innerhalb des Themengebiets „S4 - Endnutzer:innen“, die den ESRS-Mindestanforderungen gemäß MDR-T entsprechen. Die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen wird anhand der oben erläuterten Feedback-Kanäle gemessen.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance 93

G1 – Unternehmensführung

Der Erfolg von Frequentis beruht vor allem auf dem Engagement, der Verantwortlichkeit und dem ethischen, rechtmäßigen Verhalten aller Mitarbeiter:innen in den Unternehmen der Frequentis-Gruppe. Um diesem Ruf gerecht zu werden, ist es für Frequentis eine Selbstverständlichkeit, dass die Geschäftstätigkeit mit Integrität und auf Basis hoher ethischer Grundsätze ausgeübt wird. Diese sind insbesondere im sicherheitskritischen Sektor von großer Bedeutung.

Die Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit der Unternehmensführung und Unternehmenskultur wurden innerhalb der Wesentlichkeitsanalyse identifiziert und sind in folgender Tabelle zusammengefasst: // G1.SBM-3

Kategorie Beschreibung Zeithorizont
Tatsächliche positive Auswirkung Förderung eines verantwortungsvollen und integren Handelns sowie einer Non-Punishment-Kultur (Eigene Geschäftstätigkeit). Der Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe fasst die Grundsätze und Leitlinien für verantwortungsvolles und integres Handeln zusammen. mfr., lfr.
Tatsächliche positive Auswirkung Anonyme Meldung von Missständen oder Verstößen. Das Whistleblowing-Service erlaubt die anonyme Meldung von vermuteten Missständen ohne Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. (Eigene Geschäftstätigkeit & vorg. & nachg. Wertschöpfungskette) kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche positive Auswirkung Etablierung von guten Beziehungen zu Stakeholdern. Frequentis legt großen Wert auf langfristige Partnerschaften bei allen Stakeholdern (Eigene Geschäftstätigkeit & vorg. & nachg. Wertschöpfungskette) mfr., lfr.
Potenziell negative Auswirkung Nichteinhaltung der sozialen und ökologischen Kriterien in der eigenen Geschäftstätigkeit und der Wertschöpfungskette. Durch die Vielzahl an Geschäftsbeziehungen im internationalen Bereich könnte es zur Nichteinhaltung von sozialen und ökologischen Kriterien kommen. (Eigene Geschäftstätigkeit & vorg. & nachg. Wertschöpfungskette) kfr., mfr., lfr.
Potenziell negative Auswirkung Potenzieller Vorfall von Korruption oder Bestechung. Trotz eines umfassenden Compliance Management Systems könnte es zu Fällen von Korruption oder Bestechung kommen. (Eigene Geschäftstätigkeit & vorg. & nachg. Wertschöpfungskette) kfr., mfr., lfr.
Chance Stärkung des Vertrauens der Stakeholder durch kontinuierlichen Stakeholder-Dialog. Verantwortungsvolles und integres Handeln sowie eine offene Unternehmenskultur ermöglichen es, evtl. Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und zu adressieren, sowohl unternehmensintern als auch -extern. (Eigene Geschäftstätigkeit) kfr., mfr., lfr.

Frequentis-Gruppe 94 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance Konzernlagebericht 2025

Kategorie Beschreibung Zeithorizont
Risiko Auftragsverlust, Verlust von Mitarbeiter:innen oder strafrechtliche Konsequenzen durch Nichteinhaltung der Grundsätze. Compliance-Verstöße können die Reputation und den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens erheblich gefährden. (Eigene Geschäftstätigkeit & vorg. & nachg. Wertschöpfungskette) kfr., mfr., lfr
Risiko Auftragsverlust oder Reputationsverlust durch Nichterfüllung von ESG-Reporting Anfragen. Die Nichtbeantwortung von Stakeholder (Kunden, Investoren) Anfragen aus Ressourcengründen könnte zu einem Auftragsverlust oder Reputationsverlust führen. (Eigene Geschäftstätigkeit) mfr., lfr

Konzepte // G1-1

Die Grundsätze der Integrität und Geschäftsethik sind im Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe, der Whistleblowing-Richtlinie, der allgemeinen Global Corporate Policy (GCP), der internen Anti-Korruptions-Richtlinie sowie dem Corporate Social Responsibility (CSR) Kodex für Lieferanten festgehalten und bilden die Basis für die interne und externe Zusammenarbeit. Der Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe ist ein wesentlicher Bestandteil der Frequentis-Unternehmenskultur und prägt die Unternehmensgruppe.In der GCP sind die grundlegenden Verhaltensregeln für die gruppenweite Zusammenarbeit auf Basis eines verantwortungsvollen und integren Handelns definiert. Die Whistleblowing-Richtlinie ergänzt den Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe um ein überaus wichtiges Themengebiet. Durch diese wird der EU-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) Rechnung getragen und die Möglichkeit eingeräumt, Missstände und Risiken aufzuzeigen oder Verbesserungsvorschläge einzubringen, ohne Nachteile befürchten zu müssen.

Die Anti-Korruptions-Richtlinie dient als Handlungsanweisung zur Vermeidung jeglicher Form der Korruption und als Orientierungshilfe zur Sicherstellung eines rechtlich einwandfreien Verhaltens gegenüber den Geschäftspartnern der Frequentis-Gruppe. Zur Umsetzung der kapitalmarktrelevanten Gesetze und Verordnungen innerhalb der Frequentis-Gruppe wurde eine Kapitalmarkt-Compliance Richtlinie erlassen, die insbesondere den Umgang mit und die Veröffentlichung von kapitalmarktrelevanten Informationen, Handelsverbote in Bezug auf die Aktien und sonstigen Finanzinstrumente der Frequentis AG, sowie die Meldepflicht bei Eigengeschäften („Directors’ Dealings“ Meldungen) umfasst und erläutert.

Die genannten Policies wurden vom Vorstand der Frequentis AG freigegeben und gelten für alle Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe. Sie adressieren die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit Unternehmensführung. Außerdem gibt es zu diesen Richtlinien verpflichtende Schulungen.

Darüber hinaus liegt es im Interesse der Frequentis-Gruppe, dass die in diesen Policies zum Ausdruck gebrachten Grundsätze auch von allen wesentlichen Geschäftspartnern wie beispielsweise Lieferanten, Berater:innen und Werkunternehmer:innen beachtet und befolgt werden. Weitere Informationen zu den Lieferanten siehe ↗ S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette / Konzepte. Alle Policies werden den jeweiligen Stakeholdern entweder durch die Intranet-Seite oder – falls die Stakeholder keinen Zugang zum Intranet haben – direkt zur Verfügung gestellt. Der Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe ist zusätzlich auf der öffentlich zugänglichen Internet-Seite www.frequentis.com > Sustainability & CSR verfügbar.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance 95

Management der Beziehungen zu Lieferanten // G1-2

Eine detaillierte Beschreibung des Beschaffungsverfahrens, der Lieferantenauswahl und der Beziehung zu den Lieferanten wird in ↗ S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette im Detail beschrieben.

Maßnahmen // G1-3

Neben den genannten Konzepten prägt die Unternehmenskultur maßgeblich den Arbeitsalltag bei Frequentis. Sie wird durch konsistentes und authentisches Verhalten geschaffen. Die Aktivitäten und Maßnahmen, die gesetzt werden, um der Unternehmenskultur und den Konzepten gerecht zu werden, sind auf den Zweck, die Vision und die Strategie von Frequentis abgestimmt und unterstützen diese.

Compliance

Die Verankerung wesentlicher Grundsätze im Bewusstsein aller Mitarbeiter:innen ist erklärtes Ziel der Frequentis-Gruppe – Compliance ist keine Option, sondern eine Verpflichtung. Ein vom Vorstand bestellter Compliance Officer unterstützt diesen bei der Wahrnehmung der Compliance-Aufgaben in der gesamten Frequentis-Gruppe. Sein Hauptaufgabengebiet liegt darin, Awareness zu schaffen und durch entsprechende Maßnahmen ein vorbildliches, gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten zu fördern.

Sowohl in der Frequentis AG als auch in den Tochtergesellschaften sind die länderspezifischen Gesetze und Vorgaben von den Mitarbeiter:innen und gleichermaßen von den Agents und Sublieferanten einzuhalten. Als Anbieter von Kommunikations- und Informationssystemen im sicherheitskritischen Bereich hat Frequentis eine hohe Verantwortung den Kunden, der Gesellschaft und den Aktionär:innen gegenüber; deren Vertrauen ist für die Erfüllung des Frequentis-Geschäfts unabdingbar. Die Reputation und der wirtschaftliche Erfolg können durch Compliance-Verstöße erheblich gefährdet werden.

Das Compliance Management System ist daher auf folgenden Grundlagen aufgebaut:

  • Prävention: Erstellung von Konzernrichtlinien, Durchführung von Schulungen, Schaffung von Compliance Awareness, Beratung bei komplexen Compliance-Sachverhalten
  • Früherkennung: Möglichkeit der Meldung von Compliance-Vorfällen; Durchführung von Compliance-Audits und anlassbezogenen Sonderprüfungen
  • Reaktion: Falls erforderlich, das Ergreifen von notwendigen Maßnahmen und Sanktionen

Weiters stehen die Prävention und Aufdeckung von Compliance-Verstößen gegen Unternehmensinteressen, die Vermeidung von Haftungsrisiken und Reputationsschäden, die Schulung, Beratung und Absicherung von Unternehmensleitung, Führungskräften und Mitarbeiter:innen im Fokus der Compliance-Aktivitäten. Der Compliance Officer ist auch Anlaufstelle für Compliance-Anliegen der Mitarbeiter:innen. Diese können per E-Mail, per Telefon oder persönlich eingebracht werden.

Frequentis-Gruppe 96 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance Konzernlagebericht 2025

Kennzahlen Compliance 2025 (Frequentis-Gruppe) 2024 (Frequentis-Gruppe) 2025 (Frequentis AG) 2024 (Frequentis AG)
Zahl der Beschwerden, die über die Whistleblowing Plattform, eingereicht wurden 1 1 1 1
Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Vorfällen und Beschwerden (EUR) 0 0 0 0
Zahl der schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens im Berichtszeitraum 0 0 0 0
Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Vorfällen (EUR) 0 0 0 0

Im Geschäftsjahr 2025 wurde ein Diskriminierungsvorwurf über formale Verfahren eingebracht. Es gab keine Fälle von Belästigung oder Vorfälle auf Grund von Menschenrechtsverletzungen.

Whistleblowing

Frequentis fördert seit jeher eine transparente und wertschätzende Unternehmenskultur. Zur Umsetzung der EU-Vorgaben wurde 2021 - in Ergänzung zu schon bestehenden Möglichkeiten, Missstände und Risiken aufzuzeigen oder Verbesserungsvorschläge einzubringen - ein konzernweites Whistleblowing-System eingeführt, das schrittweise auf die verpflichteten Tochtergesellschaften ausgerollt wurde und nationale Anforderungen berücksichtigt.

Das von einem externen Dritten gehostete und von der Frequentis AG betriebene Service ist weltweit für alle Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe über einen Link im Intranet sowie für Kunden oder andere externe Partner über einen Link auf der Frequentis-Website zugänglich und direkt über die Eingabe der Website https://frequentis.integrityline.com im ausgewählten Browser erreichbar. Allen Stakeholdern weltweit haben damit die Möglichkeit, in anonymisierter Form Vorfälle zu melden, die den Verdacht auf gerichtlich strafbare Handlungen sowie deren Versuch, auf Ungleichbehandlung oder andere Formen von strafbarer Diskriminierung, auf Verstöße gegen die Anti-Korruptions-Richtlinie, oder auf Verstöße gegen EU-Recht nahelegen.

Alle eingehenden Hinweise werden vertraulich behandelt und Personen, die im guten Glauben einen Hinweis abgegeben haben, werden vor Repressalien jeglicher Art geschützt. In einem klar definierten Prozess und unter Einhaltung des 4-Augen-Prinzips erfolgt die Analyse der eingehenden Meldung durch die Whistleblowing-Officer, die darauffolgende Arbeitsschritte veranlassen. Bei Rückfragen können sie sich über das anonyme Postfach des Systems mit der oder dem Whistleblower:in in Verbindung setzen.

Anti-Korruption und Bestechung

Frequentis toleriert keine Form der Korruption und Bestechung. Neben der Anti-Korruptions-Richtlinie, die als Handlungsanweisung dient, gibt es Prozesse, um Korruption und Bestechung zu vermeiden und ggf. aufzudecken. Dazu gehören verpflichtende Schulungen für alle Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen sowie zusätzliche vertiefende Schulungen für Mitarbeiter:innen mit Kundenkontakt. Eine weitere laufende Maßnahme bilden die laufenden Überprüfungen der Eingangs- und Spesenabrechnungen bezüglich Einhaltung der betraglichen Grenzen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Rechnungen für Geschenke, Einladungen und Bewirtungen. Sollte es zu einem Verstoß kommen, werden weitere Schritte eingeleitet und die Information durch den Compliance Officer an den Vorstand weitergeleitet.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance 97

Trade Compliance

Die globale politische Lage führt weiterhin zu einer Betonung von internationalen Handelsbeschränkungen und wirtschaftlichen Sanktionen gegen Personen, Organisationen und Wirtschaftszweige in Drittländern, wobei mit einer weiteren Zunahme gerechnet werden muss. Um den steigenden Anforderungen für sichere, legale und effiziente Im- und Exporte gerecht zu werden, wird die Trade Compliance entlang der Wertschöpfungskette laufend weiter ausgebaut. Für die umfassende Implementierung auf Basis des automatisierten Sanction Screenings wurde im Jahr 2025 eine Guideline ausgearbeitet.

Kapitalmarkt-Compliance

Durch die in der Kapitalmarkt-Compliance-Richtlinie angeführten Maßnahmen soll die Einhaltung der kapitalmarktrelevanten Gesetze und Verordnungen sichergestellt werden. Der Kapitalmarkt-Compliance-Officer verantwortet die Umsetzung der Richtlinie innerhalb der Frequentis-Gruppe, überwacht die darin beschriebenen Maßnahmen und berichtet direkt an den Vorstand. Auf diese Weise soll das integre Verhalten der Frequentis-Gruppe am Kapitalmarkt gewährleistet werden. Zum besseren Verständnis werden die Inhalte der Kapitalmarkt-Compliance-Richtlinie den Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen zusätzlich über Schulungsmaßnahmen innerhalb der Pflichtschulungen nähergebracht.### Schulungen

Schulungen bilden einen wichtigen Teil der Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Unternehmenskultur und die Policies den betreffenden Stakeholdern bekannt sind und auch gelebt werden. Im Jahr 2025 wurde die neue online Lernplattform „myLearning@Frequentis“ eingeführt, die digitales und kollaboratives Lernen umfassend unterstützt. Mitarbeiter:innen haben so einen leichteren Zugang zu Schulungen, Kursleiter:innen können Schulungen einfacher erstellen und veröffentlichen. Dadurch soll das Know-how der Mitarbeiter:innen kontinuierlich erhöht werden und durch die Erleichterung im Zugang auch die Schulungsquote gesteigert werden. Weitere Informationen werden in ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens im Detail beschrieben.

Die Pflichtschulungen müssen von allen Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen alle zwei Jahre wiederholt werden und beinhalten zum Teil die Absolvierung eines Abschlusstests. Diese werden in den Themengebieten „Verhaltenskodex und Geschäftsethik“, „Anti-Korruption und Bestechung“, „Kapitalmarkt-Compliance“, „Personenbezogener Datenschutz“ und „Arbeitssicherheit“ angeboten. Die Schulungskennzahlen sind in den entsprechenden Kapiteln angeführt. Innerhalb der Pflichtschulung „Verhaltenskodex und Geschäftsethik“ werden auch die Kernelemente der Whistleblowing-Richtlinie erläutert. Weiters wird die Information, wo und wie Meldungen eingereicht werden können, angegeben.

Zum Thema „Anti-Korruption und Bestechung“ gibt es zwei Schulungen: eine Pflichtschulung für Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen und eine für Funktionen, die hinsichtlich Bestechung und Korruption am stärksten gefährdet sind. Zu diesen gefährdeten Funktionen zählen Mitarbeiter:innen mit Kundenkontakt, wie beispielsweise der Vertrieb, Einkauf und das Management. Auch der Vorstand hat sich dazu verpflichtet, die Schulung zum Thema „Anti-Korruption und Bestechung“ zu absolvieren.

Frequentis-Gruppe 98 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance Konzernlagebericht 2025 Frequentis-Gruppe Frequentis AG

Pflichtschulungen 2025 2024 2025 2024
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning „Verhaltenskodex und Geschäftsethik" 96% 92% 96% 91%
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning „Kapitalmarkt-Compliance" 96% 93% 96% 90%
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning „Anti-Korruption und Bestechung"¹ 96% 94% 96% 97%

¹ Für risikobehaftete Funktionen, seit 2024 verpflichtend

Die angeführten Pflichtschulungen sind von allen Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen im 2-Jahres-Rhythmus durchzuführen. Der Anteil der erfolgreichen Absolvierung berechnet sich aus den abgeschlossenen Schulungsteilnahmen dividiert durch die erforderlichen Schulungsteilnahmen im Berichtsjahr. Zur Berechnung wurden die Arbeitnehmer:innen in Gesellschaften herangezogen, die an die IT-Landschaft der Frequentis-Gruppe angeschlossen sind, und somit Daten zu den Pflichtschulungen elektronisch verfügbar sind. Es wird angenommen, dass der Anteil in den anderen Gesellschaften ähnlich ist.

Fälle von Korruption oder Bestechung // G1-4

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
Kennzahlen Korruption und Bestechung 2025
Gesamtzahl der bestätigten Fälle von Korruption oder Bestechung 0
Anzahl der Verurteilungen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften 0
Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften (EUR) 0

Politische Einflussnahme // G1-5

Die Frequentis-Gruppe bemüht sich um das Vertrauen der Stakeholder, indem sie einen hohen Standard der Unternehmensführung, Transparenz und Vorhersehbarkeit umsetzt. Als Unternehmen, das vorrangig im Behördengeschäft tätig ist, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass jegliche Unterstützung politischer Parteien, einschließlich Spenden, strikt untersagt ist. Dementsprechend tätigte Frequentis im Jahr 2025, ebenso wie im Vorjahr, keine Spenden an politische Parteien.

Weiters hatte kein Mitglied der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, welches im laufenden Berichtsjahr ernannt wurde, in den beiden Jahren vor der Ernennung eine vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung inne. Seit 2014 ist the Frequentis AG beim European Transparency Register unter der Nummer Registration 878884412932-63 registriert, um ihre Aktivitäten im Bereich europäischer Forschungsförderung offenzulegen.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance 99

Zahlungspraktiken // G1-6

Die Standardzahlungsbedingungen der Frequentis-Gruppe variieren von Land zu Land und von Vertrag zu Vertrag. Jedoch ist vorgesehen, dass Rechnungen nach Erhalt so bald wie möglich beglichen werden. Durchschnittlich wurden im Geschäftsjahr 2025 64% der Rechnungen innerhalb von 21 Tagen und 94% innerhalb von 45 Tagen nach Eingang der Rechnung bezahlt. In den Standardzahlungsbedingungen der Frequentis AG ist festgehalten, dass Rechnungen innerhalb von 21 Tagen mit 3% Skonto und 45 Tagen netto zu begleichen sind. Im Jahr 2025 wurden 58% der Rechnungen innerhalb von 21 Tagen und 93% innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlt. Eine detaillierte Beschreibung zur Beziehung zu den Lieferanten wird in ↗ S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette im Detail beschrieben.

Frequentis-Gruppe¹ Frequentis AG
Zahlungspraktiken 2025
Durchschnittliche Zeit, um eine Rechnung zu begleichen (Tage) 20
Rechnungen bezahlt < 21 Tage 64%
Rechnungen bezahlt 21 - 45 Tage 30%
Zahlungen innerhalb von 45 Tagen (Standardzahlungsbedingungen) 94%
Rechnungen bezahlt 45 - 60 Tage 3%
Rechnungen bezahlt 60 - 90 Tage 2%
Rechnungen bezahlt > 90 Tage 1%

¹ Daten verfügbar von Frequentis AG, CNS, ELARA, Frequentis Australasia, Frequentis California, Frequentis Canada, Frequentis Comsoft, Frequentis Deutschland, Frequentis France, Frequentis Orthogon, Frequentis DFS Aerosense, Frequentis Solutions & Services, Frequentis UK, Frequentis USA, Secure Service Provision, Systems Interface Ltd. Es gab im Geschäftsjahr 2025 keine Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzugs.

Frequentis-Gruppe 100 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance Konzernlagebericht 2025

Frequentis-spezifisches Thema – Safety & Security

Der Umgang mit sicherheitskritischen Systemen prägt die Unternehmenskultur von Frequentis. Wo Frequentis-Systeme zum Einsatz kommen, tragen Menschen die Verantwortung für die Sicherheit anderer Menschen und Güter. Ein Ausfall oder fehlerhafter Betrieb eines Frequentis-Systems oder ein Angriff von außen kann daher zu negativen Auswirkungen auf Umwelt und Menschen führen. Somit ist „Sicherheit“ ein unabdingbarer Teil der Frequentis-Kultur und des Unternehmensauftrags „for a safer world“.

Frequentis deckt folgende zwei Aspekte des Begriffs „Sicherheit“ ab:
* Safety: bezieht sich auf die Vermeidung inakzeptabler Risiken beim Betrieb von Systemen, und
* Security: auf die Fähigkeit, sich gegen Angriffe von außen zu verteidigen.

Safety & Security sind als Begriffspaar für das nachhaltige Handeln der Frequentis-Gruppe wesentlich – „there is no safety without security“. Diese Grundvoraussetzung des Frequentis-Geschäfts im sicherheitskritischen Umfeld wird ergänzt durch besondere Anforderungen bezüglich der digitalen Sicherheit und des Datenschutzes (siehe ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Datenschutz).

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance 101

Die Auswirkungen und Risiken in Zusammenhang mit Safety & Security sind in folgender Tabelle zusammengefasst: // Safety&Security.SBM-3

Kategorie Beschreibung Zeithorizont
Tatsächliche positive Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit & nachg. Wertschöpfungskette) Ausfallsicherheit und Zuverlässigkeit der Systeme, z.B. Der Umgang mit sicherheitskritischen Systemen ist in der Frequentis-Unternehmenskultur verankert, Ausfallsicherheit und Zuverlässigkeit der Systeme ist eine Grundvoraussetzung für die Frequentis-Geschäftstätigkeit. kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche positive Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit & nachg. Wertschöpfungskette) Integrative Betrachtung von Safety & Security Angesichts der zunehmenden Systemkomplexität gewinnt eine integrative Betrachtung der verschiedenen Sicherheitsbereiche zunehmend an Bedeutung. kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche positive Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit) International anerkannte System Safety Expertise Auszeichnungen der International System Safety Society belegen die hohe Expertise. kfr., mfr., lfr.
Potenzielle negative Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit & nachg. Wertschöpfungskette) Gefährdung kritischer Infrastrukturen mit potenziellen Auswirkungen auf Menschenleben. Ein Ausfall oder fehlerhafter Betrieb eines Frequentis-Systems oder ein Angriff von außen kann daher zu negativen Auswirkungen auf Umwelt und Menschen führen. krf. mfr., lfr.
Potenzielle negative Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit sowie vorg. & nachg. Wertschöpfungskette) Bedrohung der Sicherheit durch Cyber-Kriminalität Der fortschreitende digitale Wandel führt zu immer neuen Bedrohungen der Cyber-Sicherheit, die trotz umfassender Gegenmaßnahmen zu Fällen von Cyber-Kriminalität führen können. krf. mfr., lfr.
Risiko (Eigene Geschäftstätigkeit) Reputationsverlust oder Auftragsverlust durch Ausfälle sicherheitskritischer Systeme Beeinträchtigungen oder Minderleistungen von Frequentis-Systemen würden zum sofortigen Vertrauensverlust auf Seiten der Kunden und Partner führen und damit nachhaltig die Geschäftstätigkeit beeinflussen. kfr., mfr., lfr.
Risiko (Eigene Geschäftstätigkeit) Cyber-Kriminalität und erhöhte Anforderungen an Systementwicklung und Engineering Um im Bedarfsfall Vorfälle im Bereich der Informationssicherheit rasch und effizient koordinieren und geeignete Gegenmaßnahmen empfehlen zu können, sind entsprechende zusätzliche Ressourcen und Know-how aufzubauen. kfr., mfr., lfr.

Konzepte

Die Frequentis Group Security Policy gibt die Sicherheitsrichtlinien für die gesamte Frequentis-Gruppe vor, unter Einhaltung aller relevanten Vorschriften auf nationaler und internationaler Ebene. Sie basiert auf der Frequentis-Sicherheitsstrategie, die entsprechend den Anforderungen des Marktes entwickelt wurde und die sich ändernden Risiken und Bedrohungen sowie das steigende Sicherheitsbedürfnis berücksichtigt. Speziell in den Bereichen Risk Management, Business Continuity Management, Cyber Security und in der Supply Chain Security (siehe ↗ S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) ergeben sich laufend neue Anforderungen, deren Handhabung in entsprechenden ergänzenden Policies geregelt wird. Diese Anforderungen ergeben sich z.B. aus dem Cyber Resilience Act (CRA) oder aus NIS 2; letztere verpflichtet Unternehmen in kritischen und wichtigen Sektoren zu strengeren Cyber Security-Maßnahmen, Meldepflichten und Risikomanagement, um die digitale Resilienz in der EU zu erhöhen.

In der Safety Policy sind die Aussagen und Grundsätze der Sicherheitspolitik, die die Grundlage für das umfassende Sicherheitsmanagementsystem bei Frequentis bilden, zusammengefasst. Eine laufende Erweiterung und Optimierung der damit verbundenen Prozesse und Methoden erfolgt auf Basis neuer regulativer Anforderungen und internationaler Standards bzw. sicherheitsrelevanter Erkenntnisse aus dem operativen Umfeld. Mit der Occupational Health & Safety Policy verpflichtet sich Frequentis zur Schaffung und Erhaltung einer gesunden und sicheren Arbeitsumgebung, um arbeitsbedingte Verletzungen, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und entsprechende präventive Maßnahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu definieren (siehe ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens). Ergänzend regeln Safety Guidelines den sicheren Umgang mit Frequentis-Systemen, sowohl für Kunden als auch Mitarbeiter:innen (siehe ↗ S4 – Endnutzer:innen).

In den angeführten Policies sind die Eckpunkte zu Safety und Security festgehalten, sie adressieren die identifizierten wesentlichen Auswirkungen und Risiken. Vertiefend dazu stehen Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe weitere Dokumente bezüglich der anzuwendenden Prozesse und Richtlinien sowie zur Einhaltung der Informationspflichten in der gesamten Frequentis-Gruppe zur Verfügung. Die Policies werden vom Vorstand der Frequentis AG freigegeben, für die Umsetzung dieser sind die Verantwortlichen der einzelnen Fachbereiche verantwortlich.

Maßnahmen

Die nachfolgenden Maßnahmen in den Bereichen Security und Safety werden, wenn nicht explizit erläutert, laufend innerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Frequentis-Gruppe gesetzt. Die personellen und monetären Ressourcen, die für die Durchführung dieser Maßnahmen benötigt werden, finden Berücksichtigung im Gesamtbudget der jeweiligen Abteilung, die für diese Maßnahme zuständig ist.

Security

Die im Jahr 2024 als Teil des umfassenden Security Improvement-Programms ausgebaute Frequentis Security-Organisation wurde weiter verstärkt. Unter der Verantwortung des Chief Security Officers wirkt diese in alle Geschäftsprozesse hinein. Dabei geht es zum einen um den Eigenschutz des Unternehmens, zum anderen darum, Kunden dabei zu unterstützen, die Systemsicherheit im Betrieb zu gewährleisten und die dafür erforderlichen Nachweise für deren Aufsichtsorgane zu erbringen.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance 103

In der Frequentis Security-Organisation wirken folgende Teilbereiche mit ihren Schwerpunktaktivitäten zusammen: Für das Jahr 2025 werden dabei nachstehende Teilbereiche beispielhaft dargestellt:

Security für Produkte und Lösungen

Das Team der System Security trägt die gruppenweite Governance-Verantwortung für die Security von Frequentis-Produkten und -Lösungen, die an Kunden geliefert werden. Betrachtet wird dabei der gesamte Lebenszyklus. Basierend auf der EU-Verordnung des Cyber Resilience Act wurde im Jahr 2025 weiter in die Verfügbarkeit von Security-Fachkräften im Bereich der Projektabwicklung investiert. „Project Security Manager“ sollen Security-Kompetenz und Verantwortung direkt in die jeweiligen Projektteams bringen. Diese Aktivität wird durch ein umfangreiches, konzernweites Ausbildungsprogramm auf Basis von CompTIA Sec+ begleitet.

Service Security

Die von Frequentis gelieferten software-basierten Lösungen erfordern ein breit gefächertes Support-Wissen, von umfassender operativer Unterstützung bis hin zur gezielten Unterstützung bei spezifischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Basierend auf der ISO 27001 hat Service Security die Aufgabe, innerhalb des „Customer Service“-Bereichs bei sicherheitsrelevanten Themen zu unterstützen. Das umfasst auch den technischen Betrieb (Managed Services) oder Leistungen as a Service anzubieten.

IT Security

Als im sicherheitskritischen Bereich tätiges Unternehmen trifft Frequentis besondere Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung von Cyber-Kriminalität in Form von Angriffen auf die hausinternen Group IT-Services. In Anbetracht der aktuellen globalen Konfliktherde bewertet Frequentis laufend die Lage mit Bezug zur Informationssicherheit und setzt, wenn notwendig, zusätzliche gezielte Schutzmaßnahmen.

Frequentis-Gruppe 104 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance Konzernlagebericht 2025

Einen wichtigen Faktor bilden dabei die Mitarbeiter:innen. Um im Unternehmen eine größtmögliche Awareness zu diesem Thema zu schaffen, absolvieren Mitarbeiter:innen ein verpflichtendes „Information Security Awareness Training“, das alle zwei Jahre wiederholend durchgeführt werden muss. Um das Bewusstsein der Mitarbeiter:innen weiter zu schärfen, werden regelmäßig gruppenweit Phishing-Kampagnen durchgeführt. Dabei erhalten alle Benutzer:innen, die an die Group IT-Landschaft der Frequentis-Gruppe angeschlossen sind, vermeintliche Phishing-E-Mails. Diese werden automatisiert ausgewertet, Rückmeldungen dazu erfolgen über das Intranet, sowie verstärkend im persönlichen Gespräch. Die Mitarbeiter:innen werden so auch darauf geschult, Phishing-E-Mails mit den im Mailsystem integrierten Funktionen zu melden. Zusätzlich finden über das Jahr verteilt Vorträge von Expert:innen sowie sonstige Austauschrunden innerhalb der Community statt. Unterstützt werden diese Aktivitäten laufend durch begleitende Kommunikation unter dem Motto „You are the key to security“. Im Jahr 2025 wurde zudem ein Partner unter Vertrag genommen, mit dem Frequentis sein Security Operations Center für Group IT-Services nun gemeinsam betreibt, um für zukünftige Bedrohungen noch besser gerüstet zu sein.

Supply Chain Security

Mit der Policy „Managed Supplier Security“ stellt Frequentis sicher, dass Lieferanten die für Frequentis erforderlichen Sicherheitsstandards und -praktiken einhalten. Damit sollen Daten und Abläufe vor potenziellen Bedrohungen geschützt werden, die von ihren Zulieferern ausgehen können. Die Policy wurde im Jahr 2025 bezüglich der Kriterien für die Identifizierung kritischer Lieferanten geschärft. Kritische Lieferanten werden je nach Lieferumfang kategorisiert, und für jede Kategorie werden spezifische Sicherheitsanforderungen festgelegt. Die Vorgaben werden von den Einkaufsabteilungen umgesetzt (siehe ↗ S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette).

Business Continuity-, Krisen-, und Notfallmanagement

Trotz aller Vorsorgemaßnahmen sind Cyber-Sicherheitsvorfälle, die den Geschäftsbetrieb einschränken, nicht auszuschließen. Hier gilt „be prepared to react“. Um auch auf größere Vorfälle vorbereitet zu sein, wurde im Jahr 2025 das Business Continuity-, Krisen-, und Notfallmanagement weiter gestärkt. Standardverfahren insbesondere im Hinblick auf schwerwiegende Vorfälle wurden weiter ausgebaut und in Krisenübungen erprobt. Ausgehend von realen bekanntgewordenen Vorfällen wurden auf Vorstandsebene in einem Szenarien-Workshop mögliche Krisenszenarien identifiziert und Gegenmaßnahmen definiert.

Frequentis Security Incident Response Team (SIRT)

So wie auch andere High-Tech-Firmen weltweit sind auch Frequentis und Frequentis-Kunden vermehrt Cyber-Angriffen ausgesetzt. Das Frequentis Security Incident Response Team (SIRT), das 2025 personell aufgestockt wurde und laufend Aus- und Weiterbildungen besucht, ermöglicht die frühzeitige Erkennung und effiziente Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen. SIRT besteht aus Security- und Safety-Expert:innen der Frequentis-Gruppe, setzt präventive Maßnahmen auf Basis interner Informationen zu Schwachstellen und Bedrohungen und koordiniert im Ernstfall Gegenmaßnahmen. Das Team überwacht Sicherheitsmeldungen zu kritischen Software-Schwachstellen und informiert interne Stakeholder. Zudem pflegen die Expert:innen enge Beziehungen zu Kundensicherheitsteams sowie nationalen und internationalen Sicherheitsnetzwerken, um frühzeitig relevante Cyber Security-Informationen zu erhalten.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance 105

Safety

Bei Systemsicherheit wird der unerwünschte Effekt durch den Betrieb eines Systems auf das System selbst, die Umwelt, die oder den Benutzer:in oder unbeteiligte Dritte analysiert, dazu werden risikominimierende Maßnahmen definiert. Ein umfassendes Safety-Managementsystem steht als wesentliches Element des Commitments der Unternehmensleitung zu Safety zur Durchführung der für die Systemsicherheit im regulierten Bereich notwendigen Aufgaben bereit.Grundlegende Elemente im Safety-Managementsystem als integrativem Bestandteil der Frequentis-Geschäftsprozesse sind die konsequente Anwendung internationaler Sicherheitsstandards für den jeweiligen Geschäftsbereich, das verpflichtende Safety Assessment für alle Produktentwicklungen, ein unternehmensweites Hazard Management System zur vorbeugenden Risikominimierung und die unternehmensinterne Safety-Academy zur Ausbildung der Mitarbeiter:innen. Dies alles geschieht in Verbindung mit den unterschiedlichen regulativen Anforderungen aus den Zielländern und spezifischen Bedingungen der Kunden aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen. Weiters wird das Thema Safety sowie das Zusammenwirken mit Security den Mitarbeiter:innen aus allen Fachbereichen innerhalb eines Pflichttrainings nähergebracht. In diesem Pflichttraining erklärt der Vorstand die Besonderheit und Wichtigkeit eines entsprechenden Verhaltens und wie dieses am besten im Arbeitsalltag umgesetzt werden kann, sei es beispielsweise durch proaktives Managen von Risiken, durch hohe Sicherheitsstandards oder ein professionelles Projektmanagement.

Safety Certificate

Bereits seit 2005 wird im Rahmen der Safety Academy eine spezielle Safety-Ausbildung, die mit einem Zertifikat abschließt, angeboten. Bis zum Ende des Jahres 2025 haben 147 Mitarbeiter:innen ein Safety-Zertifikat erworben; davon 118 in der Frequentis AG sowie 29 in den Frequentis-Tochtergesellschaften. Die Kontinuitätsstufe des Zertifikates, die anhand zusätzlicher fachlicher Schwerpunkte erreicht werden kann, führt zu einer Vertiefung des Safety Know-hows und des Aufbaus einer gruppenweiten Safety-Kompetenz. Das Safety Certificate-Trainingsprogramm dient auch zur Ausbildung von Safety Peers in verschiedensten Unternehmensbereichen. Im sicherheitskritischen Bereich ist die Safety Kompetenz ein wesentliches Unternehmensmerkmal. Damit wird die Safety-Kompetenz gruppenweit weiter gestärkt; zusätzlich werden die Ergebnisse der Analysen zur kontinuierlichen Verbesserung von Produkten und internen Abläufen verwendet. Die Kontinuitätsstufe stellt sicher, dass aktuelle Themen und Anforderungen sowie Methoden und Erkenntnisse in der Weiterbildung laufend berücksichtigt werden. Um rollenspezifische Safety-Ausbildungen sicherzustellen und relevanten Funktionen in Konzerntöchtern schneller spezifische Trainings anbieten zu können, ist darüber hinaus ein breites Angebot an weiteren Safety-Trainings (Hazard Management, System Safety, Reliability Engineering, Compliance Engineering, Human Factors, Software Safety) in der Safety-Academy verfügbar.

Zunehmend muss die Systemsicherheit die Cyber-Sicherheit miteinbeziehen, indem gemeinsame Interessen und Schnittpunkte ermittelt werden. Diesem internationalen Trend folgend, hat das Safety Department die Zusammenarbeit mit mehreren anderen Frequentis-Abteilungen wie z.B. dem Team von Corporate Research aufgenommen, um Lösungen für diese Herausforderung zu finden.

Frequentis-Gruppe 106 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance Konzernlagebericht 2025

Vernetzung mit internationalen Safety und / oder Security Communities

Die aktive Teilnahme an nationalen und internationalen Safety- oder Security Communities, Plattformen und Gremien hat für Frequentis einen hohen Stellenwert. Hier werden zukünftige Risiken eingeschätzt, Strategien entwickelt und Erfahrungen ausgetauscht. Im Anlassfall kann man so auf den Austausch mit vertrauenswürdigen Expert:innen zurückgreifen, z.B. wenn Infrastrukturen in großem Stil angegriffen werden. Im Jahr 2025 hat Frequentis zu folgenden Communities aktiv beigetragen:

  • Austrian CERT (Computer Emergency Response Team) Network
  • FIRST (global Forum of Incident Response and Security Teams)
  • EUROCAE (European Organisation for Civil Aviation Equipment) Working Group 72
  • EUROCAE Working Group WG 130: ATM/ANS Supporting Standards
  • Cyber Security Platform Austria
  • CANSO (Civil Air Navigation Services Organisation): Cyber Safety Working Group
  • CANSO: Next Generation Safety Management System Workgroup
  • CANSO: Human Performance Working Group
  • ETSI (European Telecommunications Standards Institute)
  • EASA (European Union Aviation Safety Agency): Rule Making Task RMT.0161: Conformity Assessment
  • ISSS International System Safety Society
  • ISC(2) International Information System Security Certification Consortium
  • ICAO (International Civil Aviation Organization)
  • 3GPP (3rd Generation Partnership Project)
  • EUROCONTROL Cyber Group: EATM-CERT – European Air Traffic Management Computer Emergency Response Team

Ziele

Frequentis verfügt aktuell über keine messbaren ergebnisorientierten Ziele, die den ESRS-Mindestanforderungen gemäß MDR-T entsprechen, verfolgt jedoch mit folgenden Vorhaben die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen: Auf Basis einer breit gefächerten Sicherheitsstrategie erfolgt laufend der weitere Ausbau der Safety & Security-Kompetenz und -Organisation. Diese Fähigkeiten werden regelmäßig unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen verstärkt, damit Frequentis-Kunden sich umfassend auf die Sicherheit der von Frequentis gelieferten Lösungen und Services verlassen können. Der Schwerpunkt liegt auf der Vorbereitung auf die Umsetzung des CRA für alle betroffenen Produkte. Ergänzend engagiert sich Frequentis in Experten-Communities und Standardisierungsorganisationen sowie durch den Aufbau von Partnerschaften und Forschungskooperationen.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance 107

Kennzahlen

Kennzahlen Security 2025 (Frequentis-Gruppe) 2024 (Frequentis-Gruppe) 2025 (Frequentis AG) 2024 (Frequentis AG)
Anzahl der durchgeführten "Phishing"-Kampagnen im Berichtsjahr¹ 3 9 3 9
Anzahl gruppenweiter Security Community Events 11 12 11 12

¹ innerhalb der Gesellschaften, die an IT-Landschaft angebunden sind

Im Jahr 2025 gab es keine geschäftsschädigenden Ausfälle bei den zentralen Group-IT-Services durch Cyberattacken.

Kennzahlen Safety 2025 (Frequentis-Gruppe) 2024 (Frequentis-Gruppe) 2025 (Frequentis AG) 2024 (Frequentis AG)
Gesamtzahl gültiger Safety-Zertifikate 147 141 118 117
Pflichtschulungen 2025 (Frequentis-Gruppe) 2024 (Frequentis-Gruppe) 2025 (Frequentis AG) 2024 (Frequentis AG)
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning "Sicherheitskritisches Verhalten" 96% 92% 95% 90%
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning "Informationssicherheit" 95% 93% 93% 91%
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning „Sicherer Entwicklungslebenszyklus“¹ 98% n.a 98% n.a.

¹ Für Funktionen in der Softwareentwicklung, seit 2025 verpflichtend

Die Pflichtschulungen Safety & Security sind von allen Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen im 2-Jahres-Rhythmus durchzuführen. Der Anteil der erfolgreichen Absolvierung berechnet sich aus den abgeschlossenen Schulungsteilnahmen dividiert durch die erforderlichen Schulungsteilnahmen im Berichtsjahr. Zur Berechnung wurden die Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen in Gesellschaften herangezogen, die an die IT-Landschaft der Frequentis-Gruppe angeschlossen sind, und somit Daten zu den Pflichtschulungen elektronisch verfügbar sind. Es wird angenommen, dass der Anteil in den anderen Gesellschaften ähnlich ist.

Frequentis-Gruppe 108 Chancen- & Risikomanagement Konzernlagebericht 2025

Chancen- & Risikomanagement // ESRS 2 IRO-1, ESRS 2 GOV-5

Frequentis hat konzernweit ein aktives Risikomanagement implementiert. Grundsätzliches Ziel ist es, das Chancen- und Risikopotenzial frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Erhaltung der Ertragskraft sowie zur Sicherung des Fortbestands der Unternehmensgruppe zu setzen. Ein zentrales Risiko liegt in variablen Auslastungsszenarien, denen das Unternehmen durch ein umfassendes Szenarien-Management begegnet. Dies, zusammen mit dem Risikobewusstsein der Belegschaft, ermöglicht ein rechtzeitiges Erkennen und Gegensteuern über die gesamte Unternehmensgruppe, auch bei Wirtschaftssituationen, die sich ungeplant entwickeln.

Die Frequentis-Gruppe führt regelmäßig eine umfassende interne Evaluierung aller relevanten Risiken und Chancen durch und fasst diese in Form eines konzernweiten Risikoberichts zusammen, der in erweiterter Managementrunde diskutiert wird. Mit dem Ziel, den Unternehmenswert zu steigern, werden nicht nur Chancen wahrgenommen, sondern auch Risiken eingegangen. Um Risiken frühzeitig zu erkennen und proaktiv zu steuern, verfügt die Frequentis-Gruppe über eine fundierte Risk Management Policy, ein konzernweites Risikomanagement, ein umfassendes Internes Kontrollsystem (IKS) sowie eine Interne Revision. Darüber hinaus stellt die Einhaltung von Compliance‑Vorgaben einen wesentlichen Bestandteil der Risikosteuerung dar.

Die konzernweit gültige Risk Management Policy orientiert sich an ISO 31000 und bildet den verbindlichen Rahmen für Identifikation, Bewertung, Behandlung und Überwachung von Risiken in der Frequentis‑Gruppe. Durch diesen bewährten Vorgang gewährleistet Frequentis eine ganzheitliche Betrachtung der Chancen und Risiken. In regelmäßigen Abständen führt die erweiterte Managementrunde eine umfassende Diskussion über die resultierenden Maßnahmen zur Chancennutzung sowie zur Risikoreduzierung. Hierbei werden gezielte Aktionspunkte identifiziert und beschlossen, um sicherzustellen, dass Frequentis agil auf Herausforderungen reagieren kann und gleichzeitig die sich bietenden Möglichkeiten voll ausschöpft. Diese proaktive Vorgehensweise sichert nicht nur die Ertragskraft des Unternehmens, sondern stärkt auch die Position in einem sich verändernden geschäftlichen Umfeld. Für den Prozess zeichnet der Director Group Security & Risk Management verantwortlich.

Um internen und externen Personen die Kommunikationswege zur Meldung von Vorfällen zu vereinfachen, führte Frequentis auf Gruppenebene Ende 2021 ein Whistleblowing-System (Hinweisgeber-System) ein, welches sowohl über die Website unter www.frequentis.com/de/whistleblowing als auch über das Intranet erreichbar ist.Das Whistleblowing-System erfüllt die Vorgaben der EU‑Richtlinie 2019/1937 und ermöglicht es internen sowie externen Hinweisgebern, Verstöße sicher und vertraulich zu melden.

Projektmanagement als operatives Herzstück

Wesentliche Bedeutung hat das Risikomanagement in den Projekten, die das Kerngeschäft und operative Herzstück von Frequentis darstellen. Eine tiefgreifende Risikoanalyse als Bestandteil des professionellen und wirkungsvollen Projektmanagements berücksichtigt den gesamten Lebenszyklus der Projekte. Im Sinne einer klaren Risiko- und Ergebnissteuerung werden so Risiken identifiziert, verfolgt, entschärft bzw. bereinigt. Die Steuerung des gesamten Projektportfolios erfolgt durch ein periodisches Projektmanagement-Board, das Projekte klassifiziert, deren Fortschritt überwacht und die kontinuierliche Weiterentwicklung von Methoden und Prozessen sicherstellt.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Chancen- & Risikomanagement 109

Weiters finden mehrmals jährlich Projektbewertungen in erweiterter Managementrunde statt. Dabei werden alle wesentlichen Projekte präsentiert, Risikoeinschätzungen und Abweichungen diskutiert und entsprechende Maßnahmen beschlossen. Die Leistungserbringung, Abrechnungen und Zahlungseingänge werden so laufend überwacht. Ergänzt werden diese Projektbewertungen durch periodisch stattfindende Statusmeetings in den einzelnen Einheiten, in denen die Steuerung der Betriebsleistung sowie des Deckungsbeitrags im Hinblick auf das Gruppen-Ergebnis erfolgt.

Evaluierung des Risikomanagements

Die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems von Frequentis gemäß C-Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex geprüft und dessen Angemessenheit im März 2026 im Zuge der Abschlussprüfung bestätigt.

Risiken im Überblick

Die im Folgenden beschriebenen Risiken können wesentliche Auswirkungen auf die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage der Frequentis‑Gruppe haben. Um einen umfassenden Überblick über die Risiken innerhalb der Frequentis‑Gruppe zu erhalten, werden diese in thematische Risikokategorien gegliedert. Durch die Einteilung in Projekte, Finanz, Recht & Compliance, Operational & HR (Human Resources), Security, Strategie und ESG (Environmental, Social und Governance) wird eine präzise Struktur geschaffen, die es ermöglicht, die vielfältigen Chancen und Risiken der Geschäftstätigkeiten vollständig zu erfassen. Im Folgenden werden die spezifischen Kategorien erläutert, um ein umfassendes Verständnis für die Risikomanagementstrategien und -aktivitäten zu vermitteln.

Frequentis-Gruppe 110 Chancen- & Risikomanagement Konzernlagebericht 2025

Risiken in Bezug auf Projekte

Unvorhersehbare Ereignisse, die typisch im Zusammenhang mit Verträgen aus Ausschreibungen sind, sowie saisonale und jährliche Fluktuation der Auftragslage. Ein wichtiger Teil des Geschäfts besteht darin, im Rahmen von nach oftmals langwierigen Ausschreibungsprozessen erhaltenen Aufträgen Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen. Der Wettbewerb ist intensiv und Ausschreibungsverfahren sind typischerweise langwierig und umfangreich und erfordern erhebliche personelle sowie finanzielle Ressourcen. Projekte von staatlichen und teilstaatlichen Organisationen sind abhängig von regulatorischen Entscheidungen, budgetären Aspekten und internen Genehmigungs- und Freigabeverfahren. Gelingt es Frequentis nicht, in Ausschreibungsprozessen erfolgreich zu sein, sind alle für ein solches Projekt eingesetzten Mittel und Ressourcen verloren. Verzögerungen im Ausschreibungsprozess und bei der Projektabwicklung können sich nachteilig auf die Auftragseingänge und die operative Leistung von Frequentis auswirken, wobei die Auswirkungen umso gravierender sein können, je größer ein Projekt ist.

Auftragseingänge, operative Leistung und Ertrag von Frequentis unterliegen typischerweise erheblichen saisonalen Schwankungen. In der Regel generiert Frequentis den größten Teil der Auftragseingänge, der operativen Leistung und des Ertrags im vierten Quartal eines Geschäftsjahres und das Ergebnis des ersten Halbjahres eines Geschäftsjahres ist in der Regel negativ. Zudem sind Zahlungen in den meisten Fällen vom Erreichen von Meilensteinen und dem erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Projekte abhängig.

Ertragsschwankungen aufgrund der Auswirkungen von Großprojekten. Der Umsatz von Frequentis kann aufgrund der spezifischen Zahlungszeitpunkte für Großprojekte in den einzelnen Perioden erheblich schwanken. Solche Verträge generieren in dem betreffenden Geschäftsjahr, im Vergleich zu jenen Geschäftsjahren, in denen es keine solche Großaufträge gab, einen bedeutsamen Beitrag zum Umsatz.

Kostenüberschreitungen. Kosten- und Produktionsveränderungen durch beispielsweise fehlende oder unklare Kundenspezifikationen bei Projekten auf Basis von Festpreisverträgen können das finanzielle Ergebnis des jeweiligen Projektes beeinflussen. Die für die Durchführung von Projekten erforderlichen Aufwendungen (insbesondere, wenn ein Projekt mit erheblichen Forschungs- und Entwicklungskosten oder Engineering-Arbeiten verbunden ist) könnten zu niedrig angesetzt werden. Dies kann dazu führen, dass bestimmte Projekte unprofitabel oder sogar verlustbringend werden können.

Weitere Risiken aus diesem Bereich:
* Unsichere, verzögerte oder aufgeschobene Aufträge.

Risiken in Bezug auf Finanz

Berechtigte / unberechtigte Inanspruchnahme oder Nichtverfügbarkeit von Bankgarantien. Frequentis gewährt regelmäßig Bankgarantien (Bietungsgarantien, Anzahlungsgarantien, Erfüllungsgarantien, Gewährleistungsbürgschaften) an Kunden als Sicherheit für deren vertragliche Ansprüche. Berechtigte oder unberechtigte Inanspruchnahme dieser Bankgarantien kann zu Liquiditätsproblemen führen. Ebenso war und ist es möglicherweise schwierig, bei Ausschreibungen von Waren- und Dienstleistungsverträgen in Ländern, in denen Hausbanken von Frequentis keine regelmäßigen Geschäftsbeziehungen unterhalten, (rechtzeitig) entsprechend geeignete Banken für die Ausstellung solcher Bankgarantien zu finden. Sollte keine entsprechende Bank gefunden werden, kann Frequentis an Ausschreibungen in solchen Ländern nicht teilnehmen. Die Frequentis AG hat einige Patronatserklärungen für ihre Tochtergesellschaften abgegeben. Damit übernimmt die Frequentis AG das Risiko der Vertragserfüllung dieser Tochtergesellschaften.

Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen von Kunden. Eine solche Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen, insbesondere bei Großprojekten, könnte aus finanziellen Schwierigkeiten oder der Insolvenz des Kunden, aus Verzögerungen bei der Projektdurchführung, aus Spannungen in der Zusammenarbeit oder aus anderen Gründen resultieren. Zahlungsverzögerungen bei staatlichen oder teilstaatlichen Einrichtungen könnten auch durch eine Verzögerung bei Budgetverhandlungen oder durch politische Unsicherheiten verursacht werden.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Chancen- & Risikomanagement 111

Weitere Risiken aus diesem Bereich:
* Nicht ausreichende Generierung von Cash Flow aus der Geschäftstätigkeit zur Finanzierung des Liquiditäts- und Nettoumlaufvermögensbedarfs.
* Steigender Kostendruck, ausgelöst insbesondere durch Mitbewerber in Niedriglohnländern.
* Preisfluktuationen von Rohmaterial und Energie sowie von Lohnkosten.
* Wechselkursschwankungen und Zinsänderungen.
* Auswirkungen von höheren Inflationsraten vor allem auf Material-, Energie- und Personalkosten.
* Kein oder eingeschränkter Zugriff durch Frequentis auf Bankguthaben oder andere finanzielle Vermögenswerte aufgrund von rechtlichen Vorschriften oder Illiquidität von Banken.

Risiken in Bezug auf Recht & Compliance

Rechtliche Risiken in Bezug auf Verträge aus Vergabeverfahren der öffentlichen Hand. Ein wichtiger Aspekt der Geschäftstätigkeit von Frequentis ist die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, die Gegenstand öffentlicher Ausschreibungen sind und daher mehrere spezifische Risiken mit sich bringen. Dabei gilt es zu beachten, dass:
* der Wettbewerb bei Ausschreibungen typischerweise sehr intensiv ist;
* solche Verfahren über einen längeren Zeitraum erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordern;
* öffentliche Ausschreibungen teilweise deutlich nachteilige Vertragsbedingungen aufweisen, die oft nicht individuell verhandelbar sind;
* staatliche und teilstaatliche Organisationen (die die Kundenstruktur von Frequentis dominieren) aus Gründen des Protektionismus oder der politischen Einflussnahme Anbieter bestimmter anderer Länder gegenüber Frequentis bevorzugen können;
* ein an Frequentis vergebener Auftrag von erfolglosen Mitbewerbern angefochten werden kann.

Gesetzliche Vorgaben, die einen lokalen Wertschöpfungsanteil vorschreiben. Einige Länder, z.B. die USA (Buy American Act) oder Australien (Australian Industry Capability Program), schreiben gesetzlich direkt oder indirekt einen lokalen Wertschöpfungsanteil vor. In solchen Fällen muss Frequentis – unabhängig vom jeweiligen Preisniveau und der Kapazitätslage innerhalb von Frequentis und einer daraus resultierenden Unterbeschäftigung – Leistungen von lokalen Anbietern beziehen oder Akquisitionen oder Direktinvestitionen in dem jeweiligen Markt vornehmen.

Mangelhafte Leistungen im Rahmen der Verträge von Frequentis (auch als Subunternehmer). Dazu zählen unter anderem eine vollständige Nichterfüllung, Mindererfüllung oder Schlechterfüllung in Bezug auf Qualität, Zeit oder Kosten. Mangelhafte Vertragserfüllung der Subunternehmer. Wenn Frequentis die Position eines Hauptauftragnehmers und / oder Systemintegrators einnimmt, was in immer mehr Situationen der Fall ist, übernimmt sie auch die Verantwortung für Drittlieferanten, was zusätzliche Risiken mit sich bringt. Stellt ein Subunternehmer bestimmte Komponenten bereit, die vom Hauptauftragnehmer in eine Gesamtlösung integriert werden müssen, so ist dieser mit technologischen und finanziellen Integrationsrisiken konfrontiert.Es ist unter Umständen nicht möglich, den Untervertrag zu Bedingungen abzuschließen, die jenen des Hauptvertrages mit dem Kunden im Wesentlichen gleichwertig sind. Kommt ein Subunternehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht nach, kann Frequentis mit Schadenersatzforderungen oder Vertragsstrafen konfrontiert werden oder gezwungen sein, die ausstehende Leistung an einen Dritten abzutreten oder die restliche Leistung selbst zu erbringen.

Weitere Risiken aus diesem Bereich.
- Schäden an Vermögensgegenständen der Kunden während Arbeiten vor Ort.
- Nachteilige Beeinflussung der Geschäftstätigkeit durch Änderungen der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen oder durch die Anwendung oder Auslegung von Gesetzen, insbesondere im Regulierungs-, Handels-, Finanz- und Steuerrecht.
- Versäumnis, Technologien und Know-how erfolgreich urheberrechtlich zu schützen oder ihr geistiges Eigentum zu verteidigen.

Frequentis-Gruppe 112 Chancen- & Risikomanagement Konzernlagebericht 2025

  • Nicht verhandelbare Vertragsklauseln in Vergabeverfahren der öffentlichen Hand und insbesondere durch unbegrenzte Haftungsklauseln in ihren Verträgen.
  • Embargos und andere Handelsbeschränkungen.
  • Compliance bezogene Risiken.

Risiken in Bezug auf Operational & Human Resources

Verlust von bestehenden Kunden.

Das Geschäft mit Services, Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen, die Bereitstellung von Dienstleistungen, Updates, Upgrades oder Erweiterungen im Zusammenhang mit Produkten und Systemen, die an bestehende Kunden von Frequentis geliefert wurden und von diesen betrieben werden, liefert, nach Einschätzung von Frequentis, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Wettbewerbern, die mit den von diesen Kunden bereits betriebenen Produkten von Frequentis nicht vertraut sind. Da die Kunden die Produkte und Dienstleistungen von Frequentis oft über einen längeren Zeitraum hinweg in Anspruch nehmen, bieten die Umsätze mit Services, Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen eine relativ konstante Einnahmequelle für Frequentis. Umso folgenreicher ist daher ein Verlust von Bestandskunden.

Langfristige Lieferverpflichtungen.

Frequentis ist bei bestimmten Projekten verpflichtet, Systemteile zu ersetzen oder Ersatzteile bis zu 15 Jahre oder länger zu liefern und muss die entsprechenden Produkte und das Know-how verfügbar halten. Solche Verpflichtungen könnten zu unvorhergesehenen erhöhten Lagerkosten führen, die die Mittel von Frequentis binden, oder Komplikationen verursachen, wenn Lieferanten diese Komponenten nicht in der erforderlichen Menge und Qualität liefern oder die Lieferung dieser Komponenten überhaupt einstellen. In einer solchen Situation könnte es für Frequentis kostspielig oder sogar unmöglich sein, solche Komponenten von anderen Lieferanten zu beziehen oder selbst zu produzieren.

Krankheiten und Infektionen.

Der Ausbruch von weltweiten Krankheits- oder Infektionsereignissen (Pandemien) kann zu einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung in den Märkten, in denen Frequentis aktiv ist, führen und die Geschäftsentwicklung des Unternehmens nachteilig beeinflussen. Unter anderem können die Einschränkung der Reisefreiheit, Einreiseverbote, Quarantäneauflagen, Ausdünnung der Flugpläne und die damit verbundene Verringerung der Flugbewegungen sowie Einschränkungen der Produktion von Waren und Dienstleistungen einen nachteiligen Einfluss auf die Entwicklung der von Frequentis bedienten Märkte haben. Die angeführten Punkte können unter anderem dazu führen, dass sich die Abnahme von Projekten im Werk oder die Abnahmen vor Ort beim Kunden verzögern oder für einen noch unbestimmten Zeitraum unmöglich werden. Es können sich auch Logistik- und Lieferprobleme und damit Engpässe in der Lieferkette ergeben. Die für Investitionen vorhandenen Budgets der Kunden können kleiner werden, die Entscheidungsfreudigkeit der Kunden kann angesichts der Unsicherheiten abnehmen.

Sollte Frequentis quantitative Voraussetzungen nicht erfüllen können, besteht die Möglichkeit, dass ihr Know-how allein nicht ausreicht, um neue Kunden zu gewinnen. Die Ausschreibungen der Kunden enthalten oft quantitative Anforderungen für ihre jeweiligen Projekte, z.B. Referenzen früherer Kunden und Projekte, einen Mindestjahresumsatz oder quantitative Anforderungen hinsichtlich der Mitarbeiter:innen von Frequentis, z.B. eine Mindestanzahl von Systemexpert:innen im jeweiligen Land des Kunden.

Weitere Risiken aus diesem Bereich.
- Fehlfunktionen von Produkten und Produktmängel.
- Verlust von Schlüsselpersonal und das Versäumnis, qualifizierte Mitarbeiter:innen zu gewinnen.
- Wegfall von Zulieferern sowie Lieferunterbrechungen und -engpässe der angebotenen Dienstleistungen, Software, Bauteile oder des Rohmaterials.
- Herausforderungen eines starken oder nicht ausreichend gesteuerten Wachstums oder Rückgangs, insbesondere wenn Organisationseinheiten von Frequentis dadurch zeitweise Kapazitätsengpässe oder Überkapazitäten aufweisen oder Prozesse sowie Unternehmensteile durch sprunghaftes Wachstum oder Rückgänge belastet werden.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Chancen- & Risikomanagement 113

Risiken in Bezug auf Security

Cyber-Angriffe.

Die Geschäftstätigkeit von Frequentis ist stark von der IT-Sicherheit abhängig. Cyber-Angriffe können ein erhebliches Risiko für die Geschäftstätigkeit von Frequentis darstellen, insbesondere, weil die von Frequentis angebotenen technischen Lösungen sicherheitskritische Aufgaben erfüllen. Ist die Infrastruktur eines Kunden von einem Cyber-Angriff betroffen und wird die Schwachstelle der Infrastruktur durch ein Produkt von Frequentis verursacht oder einem solchen Produkt zugeschrieben, kann dies zu Schadenersatzforderungen, dem Verlust von Kunden und zur Beeinträchtigung der Wahrnehmung der Zuverlässigkeit von Produkten von Frequentis führen.

Änderungen der technologischen Standards.

Die Entwicklung von Produkten könnte misslingen oder mehr Zeit in Anspruch nehmen, als der technologische Fortschritt erfordert. Entwicklungskosten für Produkte mit unzureichender Nachfrage können zu verlorenen Kosten führen. Zudem besteht das Risiko, dass die Umsetzung von Änderungsprogrammen scheitert oder mehr Zeit und Kosten verursacht, insbesondere wenn neue technologische Standards kurzfristige Anpassungen erfordern.

KI-basierte Angriffe und Modellunsicherheiten.

Der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Bereich Cyber-Angriffe erhöht die Komplexität der Bedrohungslage. KI-gestützte Angriffe können Sicherheitsmechanismen umgehen oder Schwachstellen automatisiert ausnutzen. Gleichzeitig bestehen Risiken aus Modellfehlern, Bias oder Manipulationen in KI-gestützten Funktionen.

Risiken in Bezug auf Strategie

Abhängigkeit von politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Die Möglichkeit von Frequentis, sich Aufträge zu sichern, sowie deren Inhalt, Umfang und Größe, hängen unter anderem vom Verkehrsaufkommen des Luft-, Schiff- und Bahnverkehrs, der Bedeutung, die dem Sicherheitsbewusstsein der Öffentlichkeit beigemessen wird und den für die Beschaffung von Leitstellenlösungen, Systemen und Produkten sowie den für die Wartung, Ausbau und Optimierung bereits bestehender Lösungen, Systeme und Produkte zur Verfügung stehenden Mittel ab.

Ausübung von politischem Einfluss sowie Protektionismus.

Staatliche und teilstaatliche Organisationen dominieren die Kundenstruktur von Frequentis. Diese Kunden könnten aus verschiedenen Gründen Anbieter aus bestimmten Ländern gegenüber Frequentis bevorzugen.

Fortschreitende Kundenkonzentration.

Ein Trend zu Zusammenschlüssen im öffentlichen Sektor und Privatisierungen von staatlichen Organisationen in einigen Geschäftsbereichen von Frequentis kann zu Verzögerungen bei Investitions- und Beschaffungsentscheidungen oder zu einer geringeren Anzahl von Kunden mit jeweils größerer Markt- und Verhandlungsmacht führen. Stehen nur wenige oder nur ein einzelner potenzieller Kunde pro Land zur Verfügung, erhöht sich die Abhängigkeit von Frequentis von solchen Kunden.

Verteidigung der Marktpositionierung gegenüber Mitbewerbern.

Frequentis ist in wettbewerbsintensiven Märkten tätig, in denen wenige große internationale Unternehmen mit einer Vielzahl von kleineren Unternehmen konkurrieren. Einige Mitbewerber von Frequentis verfügen über eine höhere Marktkapitalisierung und stärkere Finanzkraft und sind daher eher in der Lage, sich an Marktveränderungen anzupassen, neue Technologien zu finanzieren und finanzielle Engpässe zu umgehen.

Frequentis-Gruppe 114 Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Konzernlagebericht 2025

Wachstum durch Akquisitionen.

Akquisitionen sind mit einem allgemeinen unternehmerischen Risiko verbunden. Frequentis ist möglicherweise nicht in der Lage, geeignete Akquisitionsobjekte zu identifizieren und zu erwerben und verfügt möglicherweise nicht über ausreichende Mittel für eine mögliche Akquisition. Die erfolgreiche Integration eines erworbenen Unternehmens könnte sich als schwierig oder sogar unmöglich erweisen, die erwarteten Ziele und Synergien könnten möglicherweise nicht realisierbar sein oder Frequentis könnte neuen, im Voraus nicht erkannten, Risiken ausgesetzt sein.

Risiken in Bezug auf Environmental, Social und Governance // ESRS 2 IRO-1, ESRS 2 GOV-5

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse (als Teil der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung) werden Risk Assessments durchgeführt und finanziell bewertet. Die Ergebnisse der quantitativen Analyse der Risiken und Chancen sind in das konzernweite Risk Management integriert und werden entsprechend aktualisiert. Siehe dazu ↗ Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung / ESRS 2 / Wesentlichkeitsanalyse. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden über die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse sowie die sich daraus abgeleiteten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen innerhalb der Sitzungen zum Risikomanagement informiert.# Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Der Rechnungslegungsprozess umfasst sowohl die finanzielle Berichterstattung als auch die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung und somit jene Tätigkeiten, die notwendig sind, um den Jahres- und Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen, sowie den IFRS-Bestimmungen und die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung nach den ESRS-Bestimmungen zu erstellen.

Finanzielle Berichterstattung

Aufbau Rechnungswesen

Das Rechnungswesen der Frequentis-Gruppe setzt sich aus dem Rechnungswesen der lokalen Gesellschaften sowie dem Konzernrechnungswesen in Wien zusammen. Die Buchhaltung einiger Tochtergesellschaften ist direkt im Headquarter in Wien angesiedelt. Die lokalen Gesellschaften erstellen einen Abschluss gemäß den lokalen Abschlussvorschriften und daran anschließend einen Abschluss gemäß IFRS. Beide Abschlüsse werden an das Konzernrechnungswesen in Wien gesendet. Die Buchhaltung der meisten, vor allem der größeren, Gesellschaften erfolgt in einem einheitlichen SAP-System. Für einige lokale Gesellschaften mit anderen ERP-Systemen führt das Konzernrechnungswesen in Wien den Upload in das SAP-System durch. Die Konsolidierung des Konzernabschlusses erfolgt durch das Konzernrechnungswesen.

Konsolidierung

Die IFRS-Abschlüsse werden gemäß der IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften erstellt. Die für das lokale Rechnungswesen verantwortlichen Personen berücksichtigen die IFRS-Vorschriften. Die für den Konzernabschluss relevanten IFRS-Vorschriften sind im Konzernhandbuch beschrieben, welches den Tochtergesellschaften zur Verfügung gestellt wurde. Falls erforderlich, werden vor jedem Jahresabschluss zusätzliche Informationen zu konzernweiten Reportingvorgaben an die Tochtergesellschaften übermittelt.

Die lokalen Abschlussdaten werden durch das Konzernrechnungswesen manuell überprüft (vor allem Plausibilitäts-Checks) und auch automatischen, toolunterstützten Prüfroutinen unterzogen. Im Rahmen des Abschlusses wird auch eng mit anderen Abteilungen, insbesondere dem Controlling (z.B. für Soll-Ist-Vergleiche, Segmentberichterstattung) zusammengearbeitet. Im Zuge der Gesamtkonsolidierung wird die Durchgängigkeit der übermittelten Daten abgestimmt und der Gesamtabschluss plausibilisiert.

Um eine korrekte und zeitgerechte Fertigstellung zu garantieren, liegen sowohl den Halbjahres- als auch den Jahresabschlüssen Terminvorgaben zugrunde, über welche das gesamte Rechnungswesen zeitgerecht informiert wird. Zusätzlich zum Jahresfinanzbericht wird nach IAS 34 der Halbjahresfinanzbericht veröffentlicht.

Kontrolle

Das Konzernrechnungswesen ist dem CFO unterstellt. In quartalsweisen Berichten an den Vorstand und den Aufsichtsrat wird über Auftragseingang, Umsatzentwicklung, Gewinn- und Verlustrechnung, Chancen und Risiken berichtet. Damit ist eine laufende Überwachung des internen Kontrollsystems sichergestellt. Die bestehenden und potenziellen Risiken werden von mehreren Gremien laufend beobachtet. Grundlage dafür sind einheitliche Risikorichtlinien, für deren Implementierung und Einhaltung das Management der lokalen Gesellschaften zuständig ist.

Die Interne Revision ist in der Frequentis-Gruppe als Stabstelle des CFO eingerichtet. Der jährliche Prüfplan wird vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats auf Vorschlag der Internen Revision beschlossen. Schwerpunkte sind die Kontrolle der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, die Einhaltung der einschlägigen Konzernrichtlinien in den einzelnen Gesellschaften sowie anlassbezogene Sonderprüfungen. Die Prüfungshandlungen werden je nach Gegebenheit vor Ort oder im Headquarter durchgeführt. Über die Ergebnisse der Prüfungen wird einmal jährlich im Prüfungsausschuss berichtet sowie zweimal pro Jahr an den Gesamtvorstand.

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung // ESRS 2 IRO-1, ESRS 2 GOV-5

Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung der Frequentis-Gruppe wird gemäß den ESRS-Standards erstellt. Die Konzerngesellschaften berichten ihre Nachhaltigkeitsdaten in Form eines einheitlichen ESRS-Formsheets, welche konsolidiert und für die Berichterstattung aufbereitet werden. Um die Vollständigkeit und Integrität der Daten sowie die Genauigkeit der Schätzungen sicherzustellen, wurden im Prozess der Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung interne Kontrollen implementiert. Die Daten der einzelnen Konzerngesellschaften werden auf Inhalt und Plausibilität geprüft, sowie einer automatischen Prüfung auf Vollständigkeit unterzogen. Somit wird das 4-Augen-Prinzip bei der Datenerhebung von Nachhaltigkeitsdaten eingehalten. Im Zuge der Konsolidierung werden die Vollständigkeit der übermittelten Daten abgestimmt, Schätzungen durchgeführt und der Gesamtbericht plausibilisiert.

Kontrolle

Die Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist dem CFO unterstellt. Der Vorstand und Aufsichtsrat werden über die Risiken und Chancen sowie Fortschritte im Bereich der Nachhaltigkeit informiert.

Informationen gemäß § 243a Abs. 1 UGB

  1. Das Grundkapital der Frequentis AG betrug zum 31. Dezember 2025 EUR 13.280.000,00 und war auf 13.279.999 Stück nennbetragslose, in jeder Hinsicht gleichberechtigte Inhaberstückaktien sowie eine vinkulierte Namensaktie („Aktie Nr. 1“) aufgeteilt. Der Inhaber der Aktie Nr. 1, Johannes Bardach, ist gemäß § 5.1.2 der Satzung berechtigt, ein Drittel aller Aufsichtsratsmitglieder (das heißt ein Drittel der Höchstzahl der Kapitalvertreter gemäß § 5.1.1 der Satzung) in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die Gesellschaft hielt zum 31. Dezember 2025 insgesamt 9.920 Stück eigene Aktien bzw. 0,0747% des Grundkapitals (31. Dezember 2024: 10.577 Stück eigene Aktien bzw. 0,0796%). Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft gemäß § 65 Abs. 5 AktG keine Rechte, insbesondere keine Stimmrechte, zu.

  2. Mit nachstehenden Ausnahmen gibt es keine über die allgemeinen Bestimmungen des Aktienrechts hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffend: Die auf Namen lautende Aktie Nr. 1 kann gemäß § 3.3 der Satzung nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden (Vinkulierung). Hinsichtlich der Stimmrechte verfügt die Aktie Nr. 1 über die gleichen Stimmrechte wie die Inhaberstückaktien. Zwischen der Frequentis Group Holding GmbH und der CDS Capital GmbH einerseits und der B&C Holding Österreich GmbH andererseits besteht eine Vereinbarung betreffend die Wahl einer von B&C Holding Österreich GmbH nominierten Person in den Aufsichtsrat der Frequentis AG.

  3. Die Frequentis Group Holding GmbH und die CDS Capital GmbH waren per 31. Dezember 2025 jeweils mit 29.82% an der Frequentis AG beteiligt. Die B&C Holding Österreich GmbH war per 31. Dezember 2025 mit mehr als 10,0% an der Frequentis AG beteiligt.

  4. Der Inhaber der Aktie Nr. 1 war zum 31. Dezember 2025 Johannes Bardach. Mit dieser Aktie sind die oben unter 1. angegebenen Rechte verbunden.

  5. Arbeitnehmer, die in Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht bei der Hauptversammlung aus.

  6. Der Vorstand besteht aus einer, zwei, drei oder vier Personen. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats gilt gemäß Satzung Folgendes: Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei, höchstens sechs von der Hauptversammlung gewählten bzw. von Aktionären entsendeten Mitgliedern (Kapitalvertreter) und der entsprechenden Anzahl der gemäß § 110 Arbeitsverfassungsgesetz entsandten Arbeitnehmervertreter. Der jeweilige Inhaber der Namensaktie Nr. 1 ist berechtigt, ein Drittel aller Aufsichtsratsmitglieder (dh ein Drittel der Höchstzahl der Kapitalvertreter gemäß § 5.1.1 der Satzung) in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder werden, falls sie nicht für eine kürzere Funktionsperiode gewählt werden, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in welchem gewählt wird, nicht mitgerechnet. Die Wiederwahl eines Aufsichtsratsmitglieds ist zulässig. Die Bestellung eines gewählten Mitglieds des Aufsichtsrates kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung widerrufen werden. Der Beschluss bedarf der einfachen Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen zählen nicht als Stimmabgabe.

Die von Aktionären entsendeten Mitglieder des Aufsichtsrates gehören dem Aufsichtsrat auf unbestimmte Dauer an. Sie können von den Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen und durch andere ersetzt werden. Im Übrigen können entsendete Mitglieder des Aufsichtsrates nur nach Maßgabe von § 88 Abs. 4, letzter Satz AktG abberufen werden. Ein so abberufenes Mitglied kann durch die Entsendungsberechtigten ersetzt werden. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann seine Funktion unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen auch ohne wichtigen Grund durch schriftliche, an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu richtende Erklärung niederlegen. Der Vorsitzende hat seine Rücktrittserklärung an seinen Stellvertreter zu richten. Die Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Scheiden gewählte Mitglieder vor dem Ablauf der Funktionsperiode aus dem Aufsichtsrat aus, so bedarf es der Ersatzwahl erst in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung. Eine Ersatzwahl durch eine außerordentliche Hauptversammlung ist jedoch ungesäumt vorzunehmen, wenn die Zahl der Kapitalvertreter unter drei sinkt. Ersatzwahlen erfolgen auf den Rest der Funktionsperiode des ausgeschiedenen Mitglieds.Hinsichtlich Satzungsänderungen gilt gemäß Satzung Folgendes: Der Aufsichtsrat ist zur Vornahme von Satzungsänderungen ermächtigt, die nur die Fassung betreffen. Ferner ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich ausschließlich aus der Ausgabe neuer Aktien aus dem genehmigten und / oder bedingten Kapital gemäß § 3 der Satzung oder aus anderen Kapitalmaßnahmen ergeben, zu beschließen.

  1. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juni 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Mai 2028 um bis zu EUR 6.640.000 (sechs Millionen sechshundertvierzigtausend) durch Ausgabe von bis zu 6.640.000 (sechs Millionen sechshundertvierzigtausend) neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen, sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (genehmigtes Kapital). Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2024 gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 4 und Ziffer 8 AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, wobei der niedrigste Gegenwert nicht mehr als 20% unter und der höchste Gegenwert nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens (§ 189a Ziffer 7 UGB) durch Dritte ausgeübt werden. Im Falle des außerbörslich Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss der allgemeinen Veräußerungsmöglichkeit der Aktionäre durchgeführt werden, und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

Frequentis-Gruppe 118 Ausblick Konzernlagebericht 2025

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2024 gemäß § 65 Absatz 1b AktG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 5. Juni 2029, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb auch auf eine andere Art und Weise als durch Veräußerung über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien

a) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und / oder Mitglieder des Vorstands / der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long Term Incentive Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen,
b) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen,
c) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland, und
d) zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden, und hierbei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen, wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann.

  1. Einzelne Finanzierungs- und Kundenverträge enthalten branchenübliche Regelungen hinsichtlich Kontrollwechsel im Sinne des § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB.
  2. Entschädigungsvereinbarungen im Sinne des § 243a Abs. 1 Z. 9 UGB bestehen nicht.

Ausblick

Auch im Jahr 2025 konnten alle gesetzten Ziele erreicht werden:
* Steigerung des Umsatzes ► +20,8% auf EUR 580,1 Mio.
* Steigerung des Auftragseingangs ► +16,5% auf EUR 680,2 Mio.
* EBIT-Marge von rund 6,5% bis 7,0% ► 8,1% EBIT-Marge

Das Geschäftsmodell von Frequentis verdeutlicht damit seine Robustheit. Die gelieferten Produkte sind Teil der sicherheitskritischen und damit nicht verzichtbaren Infrastruktur der jeweiligen Länder. Die Infrastruktur muss immer vorhanden und betriebsbereit sein – unabhängig von der Anzahl der Flüge / Überflüge oder der Zahl der Einsätze von Polizei, Rettung oder Feuerwehr.

Akquisitionen

Die proaktive Suche nach interessanten M&A-Möglichkeiten ist unverändert ein wichtiger Teil der Frequentis-Strategie, auch wenn es im Jahr 2025 keine geeignete Akquisitionsmöglichkeit gab. Bei Akquisitionen wird der Fokus auf folgende Parameter gelegt:
* Erweiterung des Produktportfolios
* Profitables Geschäftsmodell
* Zugang zu neuen Märkten
* Ähnliche Unternehmenskultur („cultural fit“)
* Gut eingespieltes Managementteam, welches weiterhin im Unternehmen verbleibt
* Angemessener Akquisitionspreis

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2025 Ausblick 119

Langfristige Vision

Frequentis will langfristig die globale Nr. 1 bei Lösungen für Kontrollzentralen mit sicherheits-kritischen Aufgaben werden. Als Systemintegrator, der die eigene Software und teilweise auch die eigene Hardware in die bestehenden Software- und Hardware-Umgebungen der Kunden einbindet, wird die langfristige Profitabilität auf dem Niveau der etablierten IT-Systemintegratoren im Projektgeschäft gesehen. Die Transformation hin zu einem softwarezentrierten Geschäft ist im Laufen, wird jedoch aufgrund der Umstellung der Software-Lösungen auf virtuelle Umgebungen sowie der Kundenstruktur mehrere Jahre, in manchen Teilmärkten länger, in Anspruch nehmen. Auf diese Transformation werden die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ausgerichtet. So fragen beispielsweise die Kunden des Segments Public Safety & Transport zu einem sehr hohen Anteil kaum noch Hardware nach, sodass die Angebote von Frequentis für diese Kundengruppe aus dem Projektmanagement, dem Training, der Software, Services innerhalb des Projekts und Wartungsverträgen bestehen.

Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist ein elementarer Bestandteil eines ganzheitlichen unternehmerischen Selbstverständnisses und erstreckt sich über die gesamte Wertschöpfungskette. Um den künftig verpflichtenden Anforderungen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) zu entsprechen, wird seit dem Berichtsjahr 2024 die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) erstellt. Im Jahr 2025 wurde speziell die Kennzahlenberichterstattung ausgeweitet. Die bereits implementierten Konzepte und Policies für die Themen Umwelt, Soziales und Governance werden im Jahr 2026 weiter bearbeitet, bestehende Maßnahmen vertiefend fortgeführt sowie neue Maßnahmen initiiert. Wo noch nicht vollständig erfolgt, wird das gruppenweite Rollout weiter fortgeführt. Zur Stärkung der nachhaltigen Unternehmensentwicklung werden mit den Vorstandsmitgliedern mehrjährige ESG-Ziele vereinbart. Für die Jahre 2025 bis 2028 wird die Implementierung einer Nachfolgeregelung für Schlüsselpositionen (2025-2026) sowie eine Verbesserung der Evaluierung durch die Rating-Plattform EcoVadis (2026-2028) angestrebt. Die Vorstandsziele sollen im März 2026 final beschlossen werden.

Prognose für das Jahr 2026

Die Unsicherheiten und Unwägbarkeiten bleiben unverändert bestehen – die relevantesten Punkte im Überblick:
* Der Krieg in der Ukraine geht in sein fünftes Jahr
* Andere Konfliktherde wie derzeit der Nahe Osten sorgen weiterhin für geopolitische Spannungen
* Ankündigung und Umsetzung von Zöllen und protektionistischen Maßnahmen
* Verknappungen am IT-Hardware-Markt
* Störungen des laufenden Disinflationsprozesses

Hier nun tiefergehende Erläuterungen zu einigen der oben angeführten Punkte: Seit dem ersten Quartal 2025 wurden von einigen Ländern neue Zölle und protektionistische Maßnahmen angekündigt und umgesetzt. Die daraus entstehenden Handelsverwerfungen sowohl im Import als auch im Export spielen eine bedeutende Rolle im internationalen Handel und können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Frequentis sieht sich dafür gut aufgestellt, da es eine langjährige Erfahrung mit Auswirkungen staatlicher und behördlicher Vorschriften, Regularien, Zölle oder anderer Maßnahmen gibt. Zusätzlich ist die lokale Wertschöpfung in Relation zum lokal erzielten Umsatz in Ländern wie den USA oder Australien hoch, sodass z. B. Zölle nur eine bedingte Auswirkung auf Frequentis haben könnten.

Frequentis-Gruppe 120 Ausblick Konzernlagebericht 2025

Durch den globalen KI-Boom und die dafür notwendigen Datencenter der KI-Anbieter ergab sich seit Ende des Jahres 2025 eine massive Verknappung am weltweiten IT-Hardware-Markt (inklusive Speicher, Server, Elektronikkomponenten), deren genaue Auswirkungen sich erst im Jahr 2026 vollumfänglich zeigen werden. Frequentis ist von jeher im Projektgeschäft mit umfangreichen Herausforderungen und sich dynamisch ändernden externen Einflüssen vertraut und passt sich laufend an das gegebene Umfeld an.Der Disinflationsprozess kann durch verschiedenste interne und externe Faktoren negativ beeinflusst sein und wieder zu einem höheren Inflationsniveau führen. In Summe lassen sich die genauen Auswirkungen der angeführten Punkte auf die Umsatz- und Kostensituation, also u. a. Reisekosten, höhere Gehaltsabschlüsse, verzögerte Weitergabe von Preissteigerungen an die Kunden sowie potenzielle Auswirkungen der Verknappungen am IT-Hardware-Markt nicht verlässlich prognostizieren. Die Aufwendungen für eigenfinanzierte Forschung & Entwicklung lagen im Jahr 2025 bei EUR 19,2 Mio. – für das Jahr 2025 ist zu beachten, dass die Finanzierungsrate durch die Kunden höher als in den Vorjahren war. Für das Jahr 2026 wird wie üblich mit Aufwendungen für eigenfinanzierte Forschung & Entwicklung von rund 6% des Umsatzes gerechnet. Die Investitionen (CapEx) betrugen im Jahr 2025 EUR 13,8 Mio., für das Jahr 2026 werden rund EUR 15 Mio. erwartet.

Frequentis strebt danach, abhängig von den zuvor angeführten Punkten, folgende Ziele im Jahr 2026 im Vergleich zum Jahr 2025 zu erreichen:
• Steigerung des Umsatzes um rund 10%,
• Steigerung des Auftragseingangs,
• EBIT-Marge von rund 7,0%.

Wien, am 10. März 2026

Norbert Haslacher, Vorstandsvorsitzender e.h.
Monika Haselbacher, Mitglied des Vorstands e.h.
Peter Skerlan, Mitglied des Vorstands e.h.
Karl Wannenmacher, Mitglied des Vorstands e.h.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Erläuterungen 2025 TEUR 2024 TEUR
Umsatzerlöse (3) (4) 580.137 480.308
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (3) 3.255 2.786
Aktivierte Eigenleistungen (3) (5) 531 1.642
Sonstige Erträge (3) (6) 13.758 11.540
Gesamterträge (Betriebsleistung) 597.681 496.276
Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen (7) -156.102 -113.116
Personalaufwand (8) -292.057 -260.310
Sonstige Aufwendungen (9) -82.586 -68.720
Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibung und Wertminderung (EBITDA) 66.935 54.130
Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen (10) -20.181 -19.432
Wertminderungen (3) (18) 0 -2.598
Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) (3) 46.754 32.100
Finanzerträge (11) 949 947
Finanzierungsaufwendungen (12) -2.237 -1.572
Zuschreibung Finanzvermögenswerte (13) 19 1.000
Erträge aus assoziierten Unternehmen (19) 344 355
Ergebnis vor Steuern 45.829 32.830
Ertragsteuern (14) -12.175 -9.286
Konzernergebnis 33.654 23.544
Zuordnung des Ergebnisses:
davon entfällt auf Anteilseigner der Gesellschaft 28.307 21.997
davon entfällt auf nicht beherrschende Anteile (29) 5.348 1.547
33.654 23.544
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (15) 2,13 1,66
Verwässertes Ergebnis je Aktie (15) 2,12 1,65

Konzerngesamtergebnisrechnung

Erläuterungen 2025 TEUR 2024 TEUR
Konzernergebnis 33.654 23.544
Posten, die zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung gegliedert werden
Unterschiede aus der Währungsumrechnung (27) -2.357 -277
Posten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung gegliedert werden
Neubewertung der Nettopensions- und Abfertigungsverpflichtung (27) (30) 1.518 401
Ertragsteuern (27) -373 -94
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -1.212 30
Gesamtergebnis 32.442 23.574
Zuordnung des Gesamtergebnisses:
davon entfällt auf Anteilseigner der Gesellschaft 27.085 22.013
davon entfällt auf nicht beherrschende Anteile 5.357 1.561
32.442 23.574

Konzernbilanz (AKTIVA)

Erläuterungen 31.12.2025 TEUR 31.12.2024 TEUR
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen (16) 69.008 70.295
Immaterielle Vermögenswerte (17) 12.566 15.427
Geschäfts- oder Firmenwerte (18) 8.582 8.596
Anteile an assoziierten Unternehmen (19) 3.605 3.259
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte (24) 2.623 1.846
Latente Steueransprüche (14) 8.042 4.061
104.426 103.484
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte (20) 51.817 32.926
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (21) 144.684 80.107
Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (22) 68.184 70.922
Vertragskosten (23) 4.495 2.541
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (24) 3.375 1.469
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte (24) 17.578 18.765
Forderungen aus Ertragsteuern 3.449 2.598
Termingelder 14.120 14.992
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (25) 97.186 66.994
404.888 291.314
Summe Aktiva 509.314 394.798

Konzernbilanz (PASSIVA)

Erläuterungen 31.12.2025 TEUR 31.12.2024 TEUR
Eigenkapital
Grundkapital (26) 13.280 13.280
Kapitalrücklagen (27) 21.138 21.138
Gewinnrücklagen (27) (28) 162.667 138.163
Eigene Aktien -521 -314
Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung -2.729 -387
Auf Gesellschafter der Muttergesellschaft entfallendes Eigenkapital 193.835 171.880
Nicht beherrschende Anteile (29) 2.996 2.880
Summe Eigenkapital 196.831 174.760
Langfristige Verbindlichkeiten
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten 0 23
Rückstellungen (30) 22.563 21.584
Leasingverbindlichkeiten (37) 39.810 41.257
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten (33) 18.612 14.531
Latente Steuerschulden (14) 9.422 10.044
90.407 87.439
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten (31) 6.643 0
Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden (32) 109.021 57.645
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 33.788 23.443
Rückstellungen (34) 27.721 19.017
Leasingverbindlichkeiten (37) 9.278 8.119
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten (33) 3.242 6.207
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten (33) 22.848 15.673
Kurzfristige Steuerverbindlichkeiten 9.535 2.369
222.076 132.599
Summe Passiva 509.314 394.798

Konzernkapitalflussrechnung

Erläuterungen 2025 TEUR 2024 TEUR
Ergebnis vor Steuern 45.829 32.830
Zinsergebnis 1.288 626
Währungsdifferenzen 323 -480
Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Vermögenswerten des Investitionsbereichs -932 -529
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie Wertminderungen (16) (17) 20.203 22.030
Erträge aus assoziierten Unternehmen (19) -344 -355
Veränderung der Rückstellungen (30) (34) 11.199 5.482
Aufwendungen/Erträge aus der Veränderung von variablen Kaufpreiszahlungen (33) 128 482
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 628 502
Nettogeldfluss aus dem Ergebnis 78.322 60.588
Veränderung der Vorräte (20) -18.891 -6.298
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (21) -63.490 978
Veränderung der Vertragsvermögenswerte (22) 2.737 -9.629
Veränderung der Vertragskosten (23) -1.954 -148
Veränderung der Sonstigen Forderungen (24) -714 -1.848
Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.466 3.961
Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten (32) 51.377 -14.691
Veränderung der Sonstigen Verbindlichkeiten (33) 3.309 401
Veränderung des Nettoumlaufvermögens -17.160 -27.274
Gezahlte Zinsen -2.237 -1.588
Erhaltene Zinsen 995 1.104
Zahlungen für Ertragsteuern (14) -10.836 -10.779
Nettogeldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit 49.085 22.051
Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten 132 0
Einzahlungen aus dem Verkauf Sachanlagen 4.726 976
Einzahlungen aus Termingeldern 34.483 47.510
Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten -622 -980
Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen -13.177 -9.118
Auszahlungen für den Erwerb von Termingeldern -33.612 -52.002
Auszahlungen für langfristige finanzielle Vermögenswerte -850 -1.015
Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen, abzüglich erworbener liquider Mittel (35) -712 -925
Nettogeldfluss aus der Investitionstätigkeit -9.632 -15.554
Gezahlte Dividenden an Eigentümer (26) -3.585 -3.185
Gezahlte Dividenden an nicht beherrschende Anteilseigner (29) -1.776 -609
Auszahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen 0 -1.428
Erwerb von eigenen Aktien (26) -405 0
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten und sonstigen Finanzierungen 7.000 648
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten und sonstigen Finanzierungen -172 -685
Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten (37) -8.644 -8.683
Nettogeldfluss aus der Finanzierungstätigkeit -7.582 -13.942
Veränderung der liquiden Mittel:
Nettogeldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit 49.085 22.051
Nettogeldfluss aus der Investitionstätigkeit -9.632 -15.554
Nettogeldfluss aus der Finanzierungstätigkeit -7.582 -13.942
Nettoveränderung der liquiden Mittel 31.871 -7.446
Anfangsbestand der liquiden Mittel 66.994 74.180
Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel 31.871 -7.446
Währungsdifferenzen -1.679 260
Endbestand der liquiden Mittel 97.186 66.994

Hinsichtlich näherer Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung siehe ↗ Kapitel 35.128 Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals in TEUR

Grundkapital Kapital- rücklagen Rücklage IAS 19 Options- rücklage Gewinn- rücklagen und einbehaltene Gewinne Eigene Aktien Währungs- umrechnung Auf Gesellschafter der Mutter- gesellschaft entfallendes Eigenkapital Nicht beherrschende Anteile Summe Eigenkapital
Erläuterungen (26) (27) (30) (28) (27) (26) (29)
Stand 01.01.2025 13.280 21.138 -4.241 870 141.534 -314 -387 171.880 2.880 174.760
Konzernergebnis 28.307 28.307 5.348 33.654
Sonstiges Ergebnis 1.120 -2.342 -1.222 10 -1.212
Gesamtergebnis 1.120 28.307 -2.342 27.085 5.357 32.442
Dividenden -3.585 -3.585 -1.776 -5.361
Veränderung eigene Aktien -94 -207 -300 -300
Veränderungen im Zusammenhang mit Put Optionen -1.439 -1.439 -3.466 -4.905
Übrige Veränderungen 195 195 195
Stand 31.12.2025 13.280 21.138 -3.121 1.065 164.723 -521 -2.729 193.835 2.996 196.831
Grundkapital Kapital- rücklagen Rücklage IAS 19 Options- rücklage Gewinn- rücklagen und einbehaltene Gewinne Eigene Aktien Währungs- umrechnung Auf Gesellschafter der Mutter- gesellschaft entfallendes Eigenkapital Nicht beherrschende Anteile Summe Eigenkapital
Erläuterungen (26) (27) (30) (28) (27) (26) (29)
Stand 01.01.2024 13.280 21.138 -4.536 798 123.440 -544 -109 153.467 2.157 155.624
Konzernergebnis 21.997 21.997 1.547 23.544
Sonstiges Ergebnis 295 -279 16 14 30
Gesamtergebnis 295 21.997 -279 22.013 1.561 23.574
Dividenden -3.185 -3.185 -609 -3.794
Veränderung eigene Aktien -42 230 188 188
Erwerb nicht beherrschender Anteile -676 -676 491 -185
Veränderungen im Zusammenhang mit Put Optionen -720 -720 -720
Übrige Veränderungen 72 72 72
Stand 31.12.2024 13.280 21.138 -4.241 870 141.534 -314 -387 171.880 2.880 174.760

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Anhang zum Konzernabschluss 129

Anhang zum Konzernabschluss

1. Allgemeine Angaben

Berichterstattung
Der Konzernabschluss der Frequentis AG wurde nach den Regelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, für das Geschäftsjahr 2025 erstellt. Ebenso wurden sämtliche für 2025 verpflichtend anzuwendenden Interpretationen des IFRS Interpretations Committee beachtet. Der vorgelegte Konzernabschluss inklusive Konzernlagebericht erfüllt die Voraussetzungen des § 245a UGB über Konzernabschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen.

Informationen zum Unternehmen
Gegenstand des Konzernabschlusses sind die Frequentis AG mit Sitz in Innovationsstraße 1, 1100 Wien, Österreich, und deren Tochterunternehmen (nachfolgend als Frequentis-Gruppe, Frequentis oder Konzern bezeichnet). Die Frequentis AG wurde 1947 gegründet und ist seit 30. August 1948 im Firmenbuch beim Handelsgericht Wien unter der Nummer FN 72115 b eingetragen und wird dort als Mutterunternehmen alle notwendigen Abschlüsse hinterlegen.

Der Gegenstand des Unternehmens ist gemäß § 2 der Satzung die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und die Wartung von Systemen zur Steuerung, zur Informationsverarbeitung und –übertragung sowie zur Kommunikation, insbesondere im Bereich der Flugsicherung, im Bereich des Straßen-, Schienen- und Wasserverkehrs sowie im Bereich öffentlicher Sicherheitsorganisationen. Der Konzernabschlussstichtag ist der 31. Dezember 2025 und das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2025.

Unternehmenserwerbe und Konsolidierungskreis
Bei Unternehmenserwerben werden die Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden der erworbenen Tochterunternehmen nach IFRS 3 mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der übertragenen Gegenleistung und der Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden, so wird der Unterschiedsbetrag als Firmenwert ausgewiesen. Passive Unterschiedsbeträge werden nach nochmaliger Überprüfung der Wertansätze sofort erfolgswirksam im Gewinn oder Verlust erfasst.

Im Konzernabschluss der Frequentis AG sind – neben der Muttergesellschaft – 6 inländische (2024: 6) sowie 31 ausländische (2024: 31) Tochterunternehmen einbezogen, bei denen Frequentis AG die Beherrschung ausübt. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.

130 Anhang zum Konzernabschluss Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

6 (2024: 6) ausländische und 1 (2024: 1) inländisches Unternehmen werden nach der Equity Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Im Berichtsjahr kam es zu keinen Änderungen im Konsolidierungskreis.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Prinzips der fortgeführten Anschaffungskosten. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente, Eigenkapitalinstrumente und bedingte Kaufpreisverpflichtungen, welche zum beizulegenden Zeitwert und Personalrückstellungen, die nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC Methode) bewertet werden.

Die Abschlüsse aller vollkonsolidierten Unternehmen sind auf Basis konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erstellt. Bei den angewandten Bewertungsmethoden der nach der Equity Methode einbezogenen assoziierten Unternehmen ergeben sich keine wesentlichen Abweichungen zu den Bewertungsgrundsätzen der Frequentis-Gruppe.

Der Konzernabschluss der Frequentis AG wird in Euro (EUR) erstellt. Alle Beträge sind, sofern nichts anderes angeführt ist, in tausend Euro (TEUR) angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge können durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.

Fremdwährungsumrechnung
Die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung eine andere als der Euro ist, werden nach der modifizierten Stichtagskursmethode in die Berichtswährung (EUR) umgerechnet. Die Eigenkapitalposten werden mit historischen Kursen, die übrigen Bilanzposten mit dem Devisenmittelkurs des Bilanzstichtags bewertet. Die Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt mit Jahresdurchschnittskursen. Die sich aus den unterschiedlichen Kursen ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst und bis zur Veräußerung der Tochtergesellschaft als eigener Posten „Währungsumrechnung” im Eigenkapital ausgewiesen.

Für Geschäftsvorfälle, die in anderen Währungen als der lokalen Währung abgewickelt werden, erfolgt die Umrechnung mit dem aktuellen Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls. Kursgewinne und -verluste, die durch Wechselkursschwankungen bei Fremdwährungstransaktionen entstehen, werden grundsätzlich unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen ausgewiesen.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Anhang zum Konzernabschluss 131

Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse wesentlicher Währungen sind folgende (Umrechnungskurse für 1 Euro):

Währung Stichtagskurs 31.12.2025 Stichtagskurs 31.12.2024 Durchschnittskurs 31.12.2025 Durchschnittskurs 31.12.2024
AED Dirham der Vereinigten Arabischen Emirate 4,32 3,88 4,16 3,97
AUD Australischer Dollar 1,76 1,68 1,75 1,64
BRL Brasilianischer Real 6,44 6,43 6,29 5,89
CAD Kanadischer Dollar 1,61 1,49 1,58 1,48
CNY Chinesischer Renminbi Yuan 8,23 7,58 8,11 7,77
CZK Tschechische Krone 24,24 25,19 24,65 25,16
GBP Britischer Pfund 0,87 0,83 0,86 0,85
NOK Norwegische Krone 11,84 11,80 11,71 11,65
PHP Philippinische Peso 69,27 60,30 65,22 62,05
RON Rumänischer Leu 5,10 4,97 5,05 4,98
SGD Singapur Dollar 1,51 1,42 1,48 1,45
USD Amerikanischer Dollar 1,18 1,04 1,13 1,08

Neue und geänderte Standards und Interpretationen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Änderungen bestehender IAS, IFRS Standards bzw. Interpretationen sowie die neu herausgegebenen Standards und Interpretationen, soweit sie bis zum 31. Dezember 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind, beachtet:

  • Auswirkungen von Wechselkursänderungen (IAS 21)

Soweit im Einzelnen anwendbar, wurden die angeführten Bestimmungen im vorliegenden Konzernabschluss umgesetzt. Die Auswirkungen auf den Abschluss aufgrund dieser Änderungen waren unwesentlich.

Darüber hinaus wurden folgende neue bzw. geänderte Standards teilweise bereits in EU-Recht übernommen, welche jedoch für das Geschäftsjahr 2025 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards wurden auch nicht freiwillig vorzeitig angewendet, selbst wenn jene bereits in EU-Recht übernommen waren:

Neue geänderte IFRS Von der EU übernommen Anzuwenden für Wirtschaftsjahre ab Wesentliche Auswirkungen
IFRS 9 / IFRS 7 Änderung der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 27.05.2025 2026 keine
IFRS 9 / IFRS 7 Verträge, die sich auf naturabhängige Elektrizität beziehen 30.06.2025 2026 keine
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss 13.02.2026 2027 siehe Erläuterung
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht offen 2027 keine
IAS 21 Umrechnung in eine hochinflationäre Darstellungswährung offen 2027 keine
Jährliche Verbesserungen der IFRS Accounting Standards – Volume 11 09.07.2025 2026 keine

132 Anhang zum Konzernabschluss Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

Im April 2024 veröffentlichte das IASB IFRS 18 „Darstellung & Angaben im Abschluss“, welcher im Februar 2026 von der EU übernommen wurde. IFRS 18 ändert mehrere andere Standards und ersetzt IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“.Der neue Standard übernimmt die meisten der Anforderungen und führt neue ein, um die Transparenz und Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu erhöhen. IFRS 18 fordert unter anderem die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung in drei neu definierte Kategorien Operating, Investing und Financing sowie die verpflichtenden Zwischensummen „Operatives Ergebnis“ und „Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern“. IFRS 18 führt zudem erweiterte Regelungen zur Aggregation und Disaggregation ein und fordert dabei insbesondere eine strengere, an Wesentlichkeit orientierte Aufgliederung von Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung, in der Bilanz und im Anhang. Hinsichtlich der Bilanz wird klargestellt, dass ein Geschäfts- oder Firmenwert separat auszuweisen ist. Außerdem sind erweiterte Angaben für unternehmensspezifische Kennzahlen vorgesehen.

IFRS 18 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Frequentis macht von einer früher zulässigen Anwendung keinen Gebrauch. Die Frequentis-Gruppe bereitet zurzeit die Implementierung von IFRS 18 vor. In diesem Zusammenhang werden auch die Auswirkungen von IFRS 18 auf den Konzern analysiert. Bezüglich der neuen Kategorien sowie der neuen Zwischensummen der Gewinn- und Verlustrechnung wird eine detaillierte Prüfung durchgeführt, um eine sachgerechte Zuordnung der Positionen vorzunehmen und sicherzustellen, dass die Zwischensummen den Anforderungen von IFRS 18 entsprechen. Wesentliche Änderungen können sich hier insbesondere hinsichtlich der neuen Zuordnungen von Wechselkurseffekten auf die Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben. Die Kategorisierung von Wechselkurseffekten aus innerkonzernlichen Beziehungen wird derzeit noch evaluiert. Hinsichtlich der Kapitalflussrechnung erwartet Frequentis Anpassungen aufgrund der veränderten Ableitung des Cash Flows aus betrieblicher Tätigkeit. Künftig bildet das Operative Ergebnis den Ausgangspunkt für die Ermittlung des operativen Cash Flows für die indirekte Ermittlung. Zudem ergeben sich differenzierte Anforderungen an die Darstellung von erhaltenen und gezahlten Zinsen sowie erhaltenen Dividenden. Die Analyse der „Management-defined Performance Measures“ (MPMs) ist noch nicht abgeschlossen. Des Weiteren haben die Analysen bereits ergeben, dass Frequentis nur eine Hauptgeschäftstätigkeit und keine spezifischen Hauptgeschäftstätigkeiten im Sinne des IFRS 18 hat.

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, welche Fremdkapitalkosten qualifizierter Vermögenswerte enthalten, abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen bilanziert. Die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen werden linear über folgende Nutzungsdauern abgeschrieben und sind gegenüber dem Vorjahr unverändert:

Anlagekategorie Nutzungsdauer
Bauten auf fremden Grund 5 - 40 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 3 - 10 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 - 20 Jahre
Software und Lizenzen 3 - 10 Jahre

Geschäfts- oder Firmenwerte

Geschäfts- oder Firmenwerte, welche ausschließlich aus Unternehmenszusammenschlüssen resultieren, unterliegen keinen planmäßigen Abschreibungen, sondern werden mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Anhang zum Konzernabschluss 133

Wertminderungen

Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte sowie immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Der Test erfolgt unabhängig davon, ob konkrete Sachverhalte vorliegen, die auf einen Wertminderungsbedarf schließen lassen. Für den Werthaltigkeitstest der Geschäfts- oder Firmenwerte werden diese den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, denen der Nutzen aus dem Unternehmenserwerb zugutekommt.

Entsprechend den Regelungen des IAS 36 „Wertminderungen von Vermögenswerten“ wird eine Wertminderung eines Geschäfts- oder Firmenwerts dann vorgenommen, wenn der Buchwert der zugehörigen zahlungsmittelgenerierenden Einheit den höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert übersteigt.

Geschäfts- oder Firmenwerte, Immaterielle Vermögenswerte sowie Sachanlagen werden einem Werthaltigkeitstest unterzogen, wenn es Hinweise gibt, dass Gründe für eine Wertminderung vorliegen könnten. Dies gilt unabhängig davon, ob sie noch genutzt oder veräußert werden sollen. Vermögenswerte sind dann wertzumindern, wenn der Buchwert den höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert übersteigt. Der Nutzungswert wird anhand der erwarteten zukünftigen Nettozahlungszuflüsse ermittelt, die der Vermögenswert bei fortgesetzter Verwendung über die Nutzungsperiode oder durch einen möglichen Verkauf wahrscheinlich generieren wird. Wenn der erzielbare Betrag für einzelne Vermögenswerte nicht bestimmbar ist, wird dieser für jene zahlungsmittelgenerierende Einheit, zu welcher der Vermögenswert zugeordnet wurde, ermittelt. Ergibt sich bei diesem Test ein Wertminderungsbedarf, so wird der entsprechende Aufwand im Gewinn oder Verlust in der Position Wertminderung Geschäfts- oder Firmenwerte, Sachanlagen oder immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen. Wenn Hinweise vorliegen, dass Gründe, die in der Vergangenheit zu einer Wertminderung von Sachanlagen oder Immateriellen Vermögenswerten (außer Geschäfts- oder Firmenwerten) geführt haben, nicht mehr bestehen, wird geprüft, ob eine Zuschreibung erfolgen muss.

Anteile an assoziierten Unternehmen

Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Assoziierte Unternehmen werden im Konzernabschluss nach der Equity Methode bilanziert und erstmalig mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten angesetzt. In Folgeperioden erhöht oder verringert sich der Buchwert der Anteile entsprechend dem Anteil der Frequentis-Gruppe am Gewinn oder Verlust des Beteiligungsunternehmens. Falls Indikatoren vorliegen, die auf eine Wertminderung der Beteiligung an dem nach der Equity Methode bilanzierten Unternehmen hindeuten, wird der Ansatz auf seine Werthaltigkeit überprüft. Es erfolgt keine separate Prüfung des anteiligen Geschäfts- oder Firmenwerts. Die Prüfung wird für den gesamten Beteiligungsbuchwert durchgeführt. Daher werden Wertminderungen nicht gesondert dem im Beteiligungsbuchwert enthaltenen Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und können auch in Folgeperioden wieder vollständig wertaufgeholt werden.

Leasingverhältnisse

Frequentis als Leasingnehmer

Bei Vertragsbeginn beurteilt die Frequentis-Gruppe, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines bestimmten identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

134 Anhang zum Konzernabschluss Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

Am Bereitstellungstag oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt die Frequentis-Gruppe das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Nichtleasingkomponenten in Verträgen, wie zum Beispiel Elektrizität, Wartung etc., sind von der Berechnung der Nutzungsrechte ausgenommen.

Am Bereitstellungstag erfasst die Frequentis-Gruppe einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um etwaige anfängliche direkte Kosten sowie Kosten der Wiederherstellung des zugrundeliegenden Vermögenswerts, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. In Übereinstimmung mit IFRS 16 entspricht die Laufzeit des Leasingverhältnisses grundsätzlich der unkündbaren Grundlaufzeit des Vertrags. Zusätzlich werden Optionen zur Verlängerung oder Kündigung des Vertrags einbezogen, wenn deren Ausübung hinreichend wahrscheinlich ist.

Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem zugrundeliegenden Zinssatz des Leasingverhältnisses, oder wenn sich dieser nicht ohne Weiteres ermitteln lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz der Frequentis-Gruppe, angesetzt. Normalerweise nutzt die Frequentis-Gruppe den Grenzfremdkapitalzinssatz. Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes verwendet die Frequentis-Gruppe Zinssätze von verschiedenen externen Finanzquellen und adaptiert diese, um die Laufzeit des Vertrags zu berücksichtigen.

Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen feste Zahlungen, einschließlich de facto feste Zahlungen, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind, den Ausübungspreis einer Kaufoption oder die Leasingzahlungen einer Verlängerungsoption, wenn die Frequentis-Gruppe hinreichend sicher ist, diese auszuüben sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung, es sei denn die Frequentis-Gruppe ist hinreichend sicher, diese nicht auszuüben.

Der Ausweis des Nutzungsrechts am jeweiligen Leasinggegenstand erfolgt unter demselben Posten im Sachanlagevermögen, unter dem der zugrunde liegende Vermögenswert im Falle eines Erwerbs ausgewiesen worden wäre. Die Nutzungsrechte aus Leasingverträgen werden linear über die betriebliche Nutzungsdauer der Vermögenswerte oder die kürzere Vertragslaufzeit einschließlich etwaiger Verlängerungsoptionen abgeschrieben.Der planmäßigen Abschreibung werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

Anlagegut Nutzungsdauer
Nutzungsrechte Grundstücke und Gebäude 2 – 10 Jahre
Nutzungsrechte andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 – 6 Jahre

Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn die Zahlung aus einer Restwertgarantie angepasst wird und wenn sich die Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich die Laufzeit oder der Umfang des Leasingverhältnisses reduziert (unter Berücksichtigung der Reduktion der Leasing-verbindlichkeit) oder sich der Buchwert des Nutzungsrechts auf null verringert hat.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Anhang zum Konzernabschluss 135

Die Frequentis-Gruppe hat entschieden, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse nicht anzusetzen. Es wurde auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht immaterielle Vermögenswerte vom Anwendungsbereich von IFRS 16 auszunehmen. Die Frequentis-Gruppe erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand. Leasingzahlungen werden in Zahlungen für Zinsen und Tilgung getrennt und der Tilgungsanteil im Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit und die Zinszahlungen im Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen.

Frequentis als Leasinggeber

Die Frequentis-Gruppe schließt mit Kunden Leasingverträge als Leasinggeber für die Vermietung von Sprachvermittlungssystemen sowie unwesentliche Untermietverträge ab. Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern Leasinggeber ist, werden als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Wenn die Bedingungen des Leasingverhältnisses im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen, wird der Vertrag als Finanzierungsleasing klassifiziert. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. In der Frequentis-Gruppe liegen nur Operating-Leasingverhältnisse vor. Vermögenswerte, welche im Rahmen eines Operating-Leasingverhältnisses vermietet werden, werden in den Sachanlagen erfasst und über die betriebsgewöhnliche Nutzugsdauer abgeschrieben. Mieterträge aus Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des jeweiligen Leasingverhältnisses erfasst. Enthält ein Vertrag sowohl Leasing- als auch Nicht-Leasing-Komponenten, wendet der Konzern zur Verteilung der Vergütung auf die einzelnen Komponenten die entsprechenden Regelungen des IFRS 15 an.

Finanzinstrumente

Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten bewertet. Davon ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte, die als „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ bewertet kategorisiert wurden. Hier erfolgt der Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet. Die erstmalige Erfassung von originären Finanzinstrumenten erfolgt am Erfüllungstag, die von derivativen Finanzinstrumenten am Handelstag. Gewinne bzw. Verluste aus dem Abgang von Finanzinstrumenten werden ermittelt, indem der Buchwert mit dem Erlös aus dem Verkauf verglichen wird.

Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert wie folgt eingestuft und bewertet:
* Zu fortgeführten Anschaffungskosten
* Zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FVOCI)
* Zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Periodenergebnis (FVTPL)

Die Festlegung der Einstufungskategorie erfolgt getrennt nach Art des Instruments: derivatives Finanzinstrument, Eigenkapitalinstrument und Fremdkapitalinstrument. Im Konzern wurde in den Geschäftsjahren 2025 und 2024 kein Instrument der Kategorie FVOCI zugeordnet. Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt.

136 Anhang zum Konzernabschluss Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

Ein finanzieller Vermögenswert wird, wenn es sich um ein Schuldinstrument handelt, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn die folgenden Bedingungen gemeinsam erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde: Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten und die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Im Konzern fallen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kredite und sonstige Forderungen mit festen oder bestimmbaren Zahlungen in diese Kategorie. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden um Wertminderungsaufwendungen vermindert. Zinserträge, Wechselkursgewinne und -verluste, Effekte aus der Ausbuchung sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinstruments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann der Konzern unwiderruflich wählen, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Dieses Wahlrecht wird einzelfallbezogen für jedes Investment ausgeübt. Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, werden zu FVTPL bewertet. Dies umfasst alle derivativen finanziellen Vermögenswerte, welche nicht in eine Cash Flow Hedge Sicherungsbeziehung designiert wurden.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) eingestuft und bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird zu FVTPL eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird oder ein Derivat ist. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu FVTPL werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Nettogewinne oder -verluste, einschließlich Zinsaufwendungen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen, Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen sowie Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Der Konzern hält derivative Finanzinstrumente in Form von Devisentermingeschäften zur Absicherung von Währungsrisiken. Derivate werden beim erstmaligen Ansatz und im Rahmen der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Sich daraus ergebende Änderungen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Forderungen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Fremdwährungsforderungen werden mit dem am Bilanzstichtag gültigen Devisenmittelkurs bewertet.

Weist ein Vermögenswert beim Zugang noch keine Wertminderung auf, wird er bei der erstmaligen Beurteilung nach dem Konzept der 12-Monats-Kreditausfälle beurteilt. Diese Beurteilung wird grundsätzlich für folgende Bilanzstichtage beibehalten. Ist das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen, ist die Bewertung nach dem Konzept der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste anzuwenden. Die Berechnung nach dem Konzept der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ist bei Forderungen aus Lieferung und Leistung sowie Vertragsvermögenswerten ohne wesentlicher Finanzierungskomponente immer anzuwenden. Bei der Feststellung, ob das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant gestiegen ist und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt die Frequentis-Gruppe angemessene und belastbare Informationen, die mit wirtschaftlich vernünftigen Anstrengungen

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Anhang zum Konzernabschluss 137

relevant und verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, basierend auf der historischen Erfahrung der Frequentis-Gruppe und in die Zukunft gerichteten Informationen sowie einer fundierten Bonitätsbeurteilung.

Vorräte

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert. Die Wiederbeschaffungswerte der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe stellen die beste verfügbare Bewertungsgrundlage für den Nettoveräußerungswert dar. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten oder zum niedrigeren realisierbaren Nettoveräußerungswert. Für die Ermittlung der Herstellungskosten werden direkt zurechenbare Kosten sowie fixe und variable Material- und Fertigungsgemeinkosten herangezogen. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren ermittelt.### IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Die Frequentis-Gruppe bilanziert Kundenverträge gemäß IFRS 15 und erfasst den Umsatz, wenn die Kontrolle der Güter oder der erbrachten Dienstleistungen auf den Kunden übergeht und ermittelt den Umsatz auf Basis der erhaltenen Gegenleistung. Für die überwiegende Mehrheit der Verträge der Frequentis-Gruppe mit Kunden erfolgt die Umsatzrealisierung zeitraumbezogen. Der zu realisierende Umsatz wird dabei aufgrund des Leistungsfortschritts bei den einzelnen Projekten unter Verwendung der Cost-to-Cost Methode ermittelt. Bei dieser Methode werden Umsätze im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamtkosten erfasst. Auswirkungen aufgrund von Änderungen in den geschätzten Gesamtkosten werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst.

Bei gewissen Dienstleistungen (z.B. Beratungen oder Reparaturen) mit kurzer Durchlauf- bzw. Ausführungszeit oder bei Ersatzteil- und Kleinmaterialbestellungen sowie bei Verkauf von Standardprodukten ohne kundenspezifische Adaptierungen oder umfangreiche Arbeiten, um das Produkt beim Kunden in Betrieb nehmen zu können, wird eine zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung durchgeführt. Die Umsatzrealisierung erfolgt bei Übergang der Verfügungsgewalt oder vollständiger Erbringung der Dienstleistung an den Kunden. In den Vertragsvermögenswerten aus Verträgen mit Kunden sind keine wesentlichen Finanzierungskomponenten enthalten. Bestimmte Kosten, die bei der Anbahnung und der Erfüllung eines Vertrags über die Lieferung von Gütern und Dienstleistungen an Kunden entstehen, werden als Vertragskosten (hauptsächlich Vertragsprovisionen) aktiviert und analog zum Übergang der Verfügungsgewalt von Gütern und Dienstleistungen auf den Kunden amortisiert.

Unter den Vertragsverbindlichkeiten werden sämtliche Verpflichtungen aus Kundenverträgen (Güter oder Dienstleistungen), für die die Frequentis-Gruppe bereits eine Gegenleistung erhalten (bzw. noch zu erhalten) hat, ausgewiesen. Dies betrifft vor allem Anzahlungen von Kunden sowie noch zu erbringende Leistungen für bereits abgerechnete Projekte.

138 Anhang zum Konzernabschluss Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

Leistungen an Arbeitnehmer

Die Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und Jubiläen wurden gemäß IAS 19 „Employee Benefits“ aufgrund versicherungsmathematischer Gutachten nach dem laufenden Einmalprämienverfahren („Projected Unit Credit Method”) bewertet. Bei der Ermittlung der Abfertigungsverpflichtung wurde als Pensionsantrittsalter der frühestmögliche Zeitpunkt für die (vorzeitige) Alterspension gemäß Pensionsreform 2018 zugrunde gelegt. Die Pensionsrückstellung wurde aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens ermittelt. Aufgrund der Verpfändung der Pensionsversicherung an den Vorstand erfüllt diese die Definition von Planvermögen („Plan Assets“) und es wird eine Saldierung der Pensionsrückstellung mit dem Wert der bereits angesparten Pensionsversicherung gemäß IAS 19 durchgeführt. Die Effekte aus der Neubewertung werden für Abfertigungen und Pensionen im sonstigen Ergebnis dargestellt. Ein etwaiger nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort ergebniswirksam ausgewiesen. Der Zinsaufwand wird gemeinsam mit dem Dienstzeitaufwand im Personalaufwand erfasst.

Anteilsbasierte Vergütung

Die Frequentis AG hat im Rahmen eines langfristigen Aktienprogramms eine anteilsbasierte Vergütung an einen Vorstand gewährt, deren Bilanzierung nach IFRS 2 (Share-based Payment) erfolgt. Die Zuteilung erfolgt ausschließlich in Aktien. Die Frequentis AG bewertet diese Instrumente daher mit dem beizulegenden Zeitwert der Aktien am Tag der Gewährung. Dabei werden die Ausübungsbedingungen, unter denen die Instrumente gewährt werden, berücksichtigt. Der Aufwand wird über die erforderliche Dienstzeit verteilt.

Rückstellungen

Rückstellungen werden dann gebildet, wenn aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Bei wesentlichen Zinseffekten werden langfristige Rückstellungen mit dem Barwert der erwarteten Ausgaben zur Erfüllung der Verpflichtung angesetzt. Die Aufzinsung wird im Zinsergebnis erfasst.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Forschungsprojekte umfassen bei der Frequentis-Gruppe meist einen Zeithorizont von 3 bis 10 Jahren und haben ein ungewisses technisches und kommerzielles Ergebnis. Alle Forschungskosten werden als Aufwand erfasst (IAS 38.54). Entwicklungsprojekte werden aktiviert, sofern die Voraussetzungen zur Aktivierung als immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38.21 erfüllt sind. Ist dies nicht der Fall, werden Entwicklungskosten als laufender Aufwand erfasst. Im abgeschlossenen Wirtschaftsjahr, wie auch im Vorjahr, war die technische Machbarkeit der Hardware- und Softwareentwicklungsvorhaben einerseits noch nicht einschätzbar oder aufgrund der engen Verzahnung der Forschungs- und Entwicklungsphasen nicht eindeutig abgrenzbar und andererseits gelingt die Bestätigung der technologischen Realisierbarkeit und Verwertbarkeit generell erst kurz vor Marktreife in Projekten. Daher waren die Aktivierungsvoraussetzungen mit Ausnahme einer Entwicklung in den Geschäftsjahren 2025 und 2024 nicht erfüllt.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Anhang zum Konzernabschluss 139

Zuschüsse

Dem Konzern gewährte Aufwandszuschüsse werden bei Erfüllung der Ansatzvoraussetzungen sofort erfasst und entsprechend dem zeitlichen Anfall der Aufwendungen ergebniswirksam realisiert. Zuwendungen zu Vermögenswerten, das heißt Zuwendungen, die an die Hauptbedingung geknüpft sind, dass ein Unternehmen langfristige Vermögenswerte kauft, herstellt oder auf andere Weise erwirbt, werden vom jeweiligen Vermögenswert abgezogen und daher mit den bezuschussten Vermögenswerten saldiert dargestellt (Nettodarstellung).

Ertragsteuern

Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind. Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen, und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld für frühere Jahre. Die im Geschäftsjahr bei den ausländischen Konzernunternehmen gültigen Ertragsteuersätze liegen zwischen 9% und 33% (2024: zwischen 5% und 33%).

Zum 31. Dezember 2023 wurden die OECD BEPS Pillar 2 Regelungen in österreichisches Recht überführt. Das Gesetz fand erstmals Anwendung für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen. Nachdem Frequentis unter dem Schwellenwert von EUR 750 Millionen konsolidierten Jahresumsatz liegt, sind die Vorgaben derzeit nicht verpflichtend anzuwenden. In Übereinstimmung mit IAS 12 werden die temporären Bewertungs- und Bilanzierungsdifferenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen und den IFRS-Bilanzwerten in die latente Steuerabgrenzung einbezogen.

Latente Steuern werden nicht erfasst für:
* zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts,
* temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst,
* temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen, sofern die Frequentis-Gruppe in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.

Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn sich die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt erhoben werden. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern trifft der Vorstand eine Einschätzung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, dass diese Posten in Zukunft tatsächlich realisierbar sind. Die Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern setzt ausreichend steuerpflichtiges Einkommen in jenen Perioden voraus, in denen die temporären Unterschiede abzugsfähig werden. Der Vorstand zieht die geplante Auflösung von passiven latenten Steuern und das geschätzte künftige steuerpflichtige Einkommen für diese Beurteilung heran.

140 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

Wesentliche Schätzungen und Ermessensausübungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS werden Einschätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, welche die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die offengelegten Eventualvermögenswerte und -verbindlichkeiten am Bilanzstichtag sowie die bilanzierten Erträge und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Die tatsächlichen Werte können letztendlich von diesen Einschätzungen bzw. Annahmen abweichen. Schätzungen und Annahmen werden laufend überprüft und Überarbeitungen prospektiv erfasst.

Die Frequentis-Gruppe hat bei der Aufstellung des Konzernabschlusses folgende Ermessensentscheidungen getroffen: Bei der Beurteilung der Laufzeiten von Leasingverhältnissen insbesondere im Immobilienbereich werden etwaige Verlängerungsoptionen oder Kündigungsoptionen berücksichtigt, wenn deren Ausübung hinreichend sicher ist.Der Konzernabschluss beinhaltet folgende Posten, deren Wertansatz maßgeblich von den zugrundeliegenden Annahmen und Einschätzungen abhängig ist:

Nutzungsdauer von langfristigen Vermögenswerten

Sachanlagen und entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und planmäßig linear über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei der Ermittlung der Nutzungsdauer werden Faktoren wie Abnutzung, Alterung, technische Standards und Vertragsdauer berücksichtigt.

Geschätzte Wertminderungen des Firmenwerts

Die Frequentis-Gruppe untersucht jährlich, ob eine Wertminderung des Firmenwerts vorliegt. Der erzielbare Betrag von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird basierend auf der Berechnung des Nutzungswerts ermittelt. Diesen Wertermittlungen liegen entsprechende Planrechnungen zugrunde, welche naturgemäß auf Schätzungen und Annahmen aufbauen. Hinsichtlich der bei der Überprüfung der Werthaltigkeit des Firmenwerts angesetzten Prämissen und angestellten Sensitivitätsberechnungen wird auf die Ausführungen unter ↗ Kapitel 18. Geschäfts- oder Firmenwerte verwiesen.

Die zeitraumbezogene Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt nach Leistungsfortschritt mithilfe der inputorientierten Methode (Cost-to-Cost Methode). Die Abrechnung zeitraumbezogen realisierter Aufträge basiert auf Einschätzungen von Auftragskosten, erzielbaren Auftragserlösen und Auftragsrisiken. Diese Schätzungen werden regelmäßig überprüft und angepasst. Obwohl die Einschätzungen unter Einbeziehung aller Informationen zum Bilanzstichtag getroffen werden, sind Änderungen möglich, welche sowohl den realisierten Umsatz als auch die Höhe der Vertragsvermögenswerte beeinflussen können. Die Evaluierung ob zwei oder mehrere Verträge mit Kunden als ein gemeinsamer Vertrag zu kombinieren sind bzw. ob ein Vertrag mit einem Kunden in mehrere Leistungsverpflichtungen aufgeteilt werden muss, erfordert Schätzungen, die sich auf die Realisierung der Umsatzerlöse bzw. auf den Gewinn auswirken können.

Variable Gegenleistungen werden auf den höchstwahrscheinlichen Betrag geschätzt, auf den Anspruch besteht. Die Schätzungen basieren dabei insbesondere auf Erwartungen sowie historischen, aktuellen und prognostizierten Informationen, die zum Bilanzstichtag verfügbar sind.

Der Ansatz von Drohverlustrückstellungen unterliegt Einschätzungen in Bezug auf die zu erwartenden Auftragskosten und Auftragsergebnisse. Die Auftragsprognosen erfolgen hierbei unter Berücksichtigung historischer Erfahrungswerte und aktueller Informationen, die zum Bilanzstichtag vorlagen.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 141

Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer:innen nach Beendigung des Dienstverhältnisses werden aufgrund diverser Parameter wie Abzinsungsprozentsatz und Gehaltssteigerungen ermittelt. Die Änderungen dieser Parameter können zu einer Änderung der bilanzierten Verpflichtung führen. Die Sensitivitäten für Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer:innen nach Beendigung des Dienstverhältnisses sind im ↗ Kapitel 30. Langfristige Rückstellungen angegeben.

Der Ansatz aktiver latenter Steuern erfordert, dass zukünftig hinreichend zu versteuerndes Einkommen generiert wird, welches gegen Steuergutschriften und Verlustvorträge verrechnet werden kann. Die Beurteilung der Aktivierbarkeit latenter Steuern unterliegt einer Schätzung diverser Faktoren. Steuersachverhalte unterliegen hinsichtlich ihrer Beurteilung durch die Steuerbehörden Unsicherheiten und es ist daher nicht auszuschließen, dass diese in Einzelfällen zu anderen Ergebnissen als die Frequentis-Gruppe kommen.

Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an der FRAFOS GmbH sowie der Frequentis Recording AS wurde neben dem Basiskaufpreis auch eine Earn-Out Zahlung vereinbart, die vom Erreichen bestimmter zukünftiger Ziele abhängig ist. Im Zuge der Bewertung der Earn-Out Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2025 wurden Annahmen über die Entwicklung dieser Positionen getroffen. Nähere Erläuterungen sind im ↗ Kapitel 33. Sonstige Verbindlichkeiten angeführt. Sollte sich die tatsächliche Entwicklung wesentlich von den getroffenen Annahmen unterscheiden, können daraus Ergebniseffekte resultieren, da die Folgebewertung der Verbindlichkeit erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfolgt.

Der Ansatz der Verbindlichkeiten Put Option Nicht beherrschender Anteile entspricht dem Unternehmenswert abzüglich Nettofinanzverschuldung der ELARA Leitstellentechnik GmbH, der FRAFOS GmbH sowie der Regola S.r.l.. Der Unternehmenswert wird im Wege einer Multiple-Bewertung bestimmt. Im Zuge der Bewertung wurden Annahmen über die Entwicklung dieser Positionen getroffen. Nähere Erläuterungen sind im ↗ Kapitel 33. Sonstige Verbindlichkeiten angeführt. Wesentliche Änderungen zu den getroffenen Annahmen haben keinen Ergebniseffekt, da die Veränderung ergebnisneutral im Eigenkapital bilanziert wird.

Der Klimawandel und die damit in Zusammenhang stehende Erwärmung wird zu einer Reihe von Veränderungen führen. Die weltweite Zunahme der Temperaturen und von Extremwetterereignissen wie Stürmen, Starkregen inkl. Überschwemmungen oder Dürre- und Hitzeperioden beeinträchtigen die Lebensgrundlage vieler Menschen. Durch steigende Meeresspiegel sind die Küstenregionen zusätzlich gefährdet. Zahlreiche Städte in Süd- und Südostasien sowie Australien liegen direkt an den Küsten. Frequentis hat einige Gesellschaften in diesen Regionen. Frequentis könnte durch den Klimawandel indirekt beeinflusst werden – am Beschaffungsmarkt durch die Unterbrechung oder Verzögerung von Lieferketten und im Absatzbereich durch die Beeinträchtigung aufgrund der Zunahme von sozialen und zivilen Konflikten. Als Anbieter von Kommunikations- & Informationssystemen für Kontrollzentralen mit sicherheitskritischen Aufgaben ist das Geschäftsmodell aus heutiger Sicht durch die Auswirkungen des Klimawandels nicht beeinträchtigt – mittelfristig können die Auswirkungen noch nicht abgeschätzt werden. Auf den Konzernabschluss 2025 hatte der Klimawandel keine signifikanten Auswirkungen. Allfällige Auswirkungen auf die durchgeführten Wertminderungstests sowie die Nutzungsdauern langfristiger Vermögenswerte wurden überprüft. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf diese.

Der Krieg in der Ukraine führte indirekt zu gestiegenen Preisen, vor allem für Strom, Gas und Treibstoffen, besonders in den Jahren 2022 und 2024. Als Folge stiegen auch die Preise für andere Produkte des täglichen Bedarfs, sodass in Summe die Inflation weltweit in fast allen Ländern stark anzog und weit über dem Durchschnitt der letzten Jahre lag. Dies führte zu notwendigen Preisanpassungen für bestehende und neue Kundenprojekte. Der Inflationsausgleich für die Mitarbeiter:innen im Zuge der jährlichen Anpassungen der Kollektivverträge oder anderer Gehaltsvereinbarungen schlug sich Zug um Zug in den Personalkosten der Frequentis-Gruppe nieder. Die für die Zukunft erwarteten Auswirkungen wurden bei der Bewertung der Projekte sowie bei der Bewertung langfristiger Personalverpflichtungen berücksichtigt und sind in den Positionen Vertragsvermögenswerte, Vertragsverbindlichkeiten sowie in den langfristigen Rückstellungen entsprechend enthalten.

142 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

3. Segmentberichterstattung

Operative Segmente

  • Segment Air Traffic Management
  • Segment Public Safety & Transport

Das Segment Air Traffic Management / ATM umfasst die Teilmärkte ATM Civil (in diesem ist auch AIM / Aeronautical Information Management inkludiert) sowie ATM Defence. Der Fokus in diesem Segment liegt auf den zivilen und militärischen Flugsicherungen und damit in der Regel auf ein bis zwei Kunden pro Land. Die Markteintrittsbarrieren werden als relativ hoch eingeschätzt. Die Teilmärkte verfügen über ähnliche Produkte, im Defence-Bereich werden noch Zusatzlösungen für die Verschlüsselung nachgefragt. Die Safety- und Qualitätsmanagement-Anforderungen sind gleich, es gelten die internationalen Richtlinien für die Standardisierung des Luftverkehrs durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO / International Civil Aviation Organization). Die bei den Kunden anzubindende Infrastruktur wie Radar, Funk, Netzwerk, ist vergleichbar. Das militärische ATM-Portfolio von Frequentis umfasst Kommunikations- und Informationslösungen für die Luftverteidigung und militärische Flugsicherung, Systeme zur vernetzten Operationsführung sowie taktische Netzwerke und Führungs- und Informationssysteme, auch für den behördenübergreifenden Einsatz, sowie verschlüsselte, interoperable Kommunikationslösungen für missions-kritische Anwendungen.

Das Segment Public Safety & Transport beinhaltet die Teilmärkte Public Safety, Public Transport sowie Maritime. Die Kunden sind Behörden oder behördennahe Organisationen mit Überwachungs- und Steuerungsaufgaben. Für den Teilmarkt Public Safety zählen die Polizei, Feuerwehren und Rettungsorganisationen zu den Kunden. Seitens der Polizei werden noch Zusatzlösungen für die Verschlüsselung nachgefragt. Public Transport bedient neben der klassischen Bahn auch Kunden aus dem öffentlichen Personen- und Nahverkehr. Im Teilmarkt Maritime liegt der Fokus auf Küstenwachen und Hafenbetreibern. Die Teilmärkte verfügen über ähnliche Produkte, ebenso ist die bei den Kunden anzubindende Infrastruktur wie Telefon, Funk, Netzwerk vergleichbar. Trotz mehrerer internationaler Standardisierungsbestrebungen gelten nach wie vor national und regional unterschiedliche Anforderungen und Regelungen.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 143

Angaben zu den operativen Segmenten

Die verantwortliche Unternehmensinstanz der Frequentis-Gruppe ist der Konzernvorstand. Die Bilanzierungsgrundsätze der einzelnen Segmente entsprechen jenen der Frequentis-Gruppe.Für die interne Berichterstattung wird das IFRS Betriebsergebnis (EBIT) herangezogen und entspricht auch dem Segmentergebnis im Sinne von IFRS 8.23. Innenumsätze zwischen den Segmenten liegen nicht wesentlich vor. Bei den Beträgen in der Spalte Überleitung/Konsolidierungen werden überwiegend Transaktionen erfasst, die nicht eindeutig einem Segment zugeordnet werden können, sondern für beide Segmente getätigt wurden.

Air Traffic Management 2025 TEUR Public Safety & Transport 2025 TEUR Summe 2025 TEUR
Umsatzerlöse 400.643 179.495 580.137
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 3.313 -58 3.255
Aktivierte Eigenleistungen 238 293 531
Sonstige betriebliche Erträge 11.031 2.727 13.758
Gesamterträge (Betriebsleistung) 415.225 182.457 597.681
EBIT 19.768 26.986 46.754
Wertminderungen 0 0 0

Im Berichtsjahr konnten sämtliche Positionen einem Segment zugeordnet werden, sodass keine Überleitung/Konsolidierungsspalte notwendig ist.

Air Traffic Management 2024 TEUR Public Safety & Transport 2024 TEUR Überleitung/ Konsolidierungen 2024 TEUR Summe 2024 TEUR
Umsatzerlöse 338.216 141.969 123 480.308
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 1.954 798 34 2.786
Aktivierte Eigenleistungen 1.045 420 177 1.642
Sonstige betriebliche Erträge 7.371 2.201 1.968 11.540
Gesamterträge (Betriebsleistung) 348.586 145.388 2.302 496.276
EBIT 18.019 14.243 -162 32.100
Wertminderungen 2.598 0 0 2.598

Das Segmentvermögen und die Segmentschulden werden nicht angegeben, weil das interne Berichtswesen keine Unterteilung des Vermögens auf die beiden Segmente enthält.

Angaben zu unternehmensweiten Daten

Die Frequentis-Gruppe hatte im Berichtsjahr mit einem einzelnen (2024: keinen) Kunden einen Umsatz von mehr als 10% des Gesamtumsatzes erzielt. Die Umsätze mit diesem Kunden betrugen TEUR 88.661 im Jahr 2025 und betreffen das Segment Air Traffic Management.

Hinsichtlich der Umsatzkategorien wurden 43% (2024: 41%) des Konzernumsatzes vor allem mit neuen Produkten bei Bestandskunden und bestehenden Produkten bei neuen Kunden erzielt, 54% (2024: 56%) mit IBB (Installed Base Business – Folgegeschäft zu installierten Systemen und Lösungen) und 3% (2024: 3%) mit Sonstigem Umsatz (großteils Consulting). Rund 40% des Installed Base Business wurde mit Wartungsaufträgen erzielt.

144 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

In der regionalen Verteilung der Auftragseingänge nach Endnutzern zeigt sich folgendes Bild:

2025 2024
Europa 61,0% 57,9%
Amerikas 25,5% 22,8%
Australien/Pazifik 6,7% 6,4%
Asien 6,3% 12,5%
Afrika 0,5% 0,5%

Der Auftragsstand per 31.12.2025 in Höhe von TEUR 794.854 (2024: TEUR 724.022) verteilt sich mit TEUR 490.122 (2024: TEUR 460.554) auf das Segment ATM und mit TEUR 304.733 (2024: TEUR 263.468) auf das Segment PST.

Regionale Verteilung des langfristigen Vermögens

2025 TEUR 2024 TEUR
Österreich 44.360 45.831
Europa (ohne Österreich) 33.566 32.470
Amerikas 9.393 12.442
Australien/Pazifik 6.093 6.548
Asien 348 308
93.760 97.599

Das langfristige Vermögen besteht aus den Sachanlagen, Immateriellen Vermögenswerten, den Geschäfts- oder Firmenwerten sowie den Anteilen an assoziierten Unternehmen und Beteiligungen.

4. Umsatzerlöse

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für beide Segmente, da in beiden Segmenten nahezu ausschließlich Umsatzerlöse aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen und aus Wartungsverträgen erzielt werden. Nur vereinzelt werden Produkte, welche nicht kundenspezifisch angepasst werden, verkauft. Die Umsatzrealisierung erfolgt nach Erfüllung der vertraglich vereinbarten Meilensteine. Noch nicht verrechnete Beträge, für welche die Leistung bereits erbracht wurde, werden als Vertragsvermögenswerte bilanziert. Rechnungen haben grundsätzlich eine Fälligkeit von dreißig Tagen.

Umsatzerlöse aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen sowie Mehrkomponentenverträge erfüllen die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nach Leistungsfortschritt aufgrund der Tatsache, dass einerseits keine alternative Nutzungsmöglichkeit für den erstellten Vermögenswert besteht und andererseits, dass die Frequentis-Gruppe einen Anspruch auf die Bezahlung der erbrachten Leistungen (Kosten zuzüglich angemessener Marge) hat. Die Umsatzrealisierung wird auf Basis der inputorientierten Methode (Cost-to-Cost Methode) ermittelt. Vertragsvermögenswerte werden erst angesetzt, wenn diese die dazugehörigen Anzahlungen von Kunden übersteigen. Im Berichtsjahr kam es zu einer Reduktion der Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden in Höhe von TEUR 2.737 (2024: Erhöhung TEUR 9.650). Die Reduktion resultiert aus dem Saldo von einer Vielzahl an neu angearbeiteten und abgerechneten Projekten.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 145

In Zusammenhang mit Wartungsverträgen wird die Leistungsverpflichtung grundsätzlich bei gleichzeitiger Nutzung durch den Kunden erbracht. Die Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen. Ausgenommen davon sind gewisse Dienstleistungen (z.B. Beratungen und Reparaturen) mit kurzer Durchlauf- bzw. Ausführungszeit oder bei Ersatzteil- und Kleinmaterialbestellungen, bei welchen eine zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung durchgeführt wird. Die Umsatzerlöse für diese Aufträge betrugen im Berichtsjahr TEUR 63.816 (2024: TEUR 16.779). Der Anstieg der zeitpunktbezogenen Umsatzerlöse ist größtenteils auf ein Großprojekt in Amerikas zurückzuführen. Die Gesellschaft bewertet erhaltene und geleistete Anzahlungen in fremder Währung gemäß IFRIC 22 nicht mit dem Stichtagskurs sondern mit dem Transaktionskurs. Sämtliche nachfolgend dargestellten Umsatzerlöse sind Erlöse aus Verträgen mit Kunden gemäß IFRS 15.

Hinsichtlich der Umsatzkategorien kam es im Berichtszeitraum zu folgender Verteilung des Umsatzes:

2025 TEUR 2024 TEUR
Neuprodukt- und/oder Neukundengeschäft 251.838 196.619
IBB (Installed Base Business - Folgegeschäft zu installierten Systemen und Lösungen) 310.013 270.482
Sonstiger Umsatz 18.286 13.207
580.137 480.308

In der regionalen Verteilung der Umsätze nach Endnutzern zeigt sich folgendes Bild:

2025 TEUR 2024 TEUR
Europa 339.327 296.122
Amerikas 158.905 88.090
Asien 39.361 55.354
Australien/Pazifik 33.971 30.706
Afrika 4.966 6.874
Kleinaufträge (nicht aufgeteilt) 3.608 3.162
580.137 480.308

Der Posten Kleinaufträge betrifft Umsatzerlöse aus Kundenverträgen, welche aber nicht den einzelnen Kategorien in der oben dargestellten Tabelle zugeordnet wurden. Der Transaktionspreis, der auf nicht erfüllte oder nicht zur Gänze erfüllte Leistungsverpflichtungen entfällt, beträgt EUR 794,9 Mio. (31. Dezember 2024: EUR 724,0 Mio.) und entspricht dem Auftragsstand der Frequentis-Gruppe zum Bilanzstichtag. Diese werden voraussichtlich im Ausmaß von rund EUR 374,7 Mio. im Jahr 2026 als Umsatzerlöse realisiert bzw. im Jahr 2027 und in den Folgejahren mit EUR 420,2 Mio. erlöswirksam werden. Der erwartete Zeitpunkt der Umsatzerlösrealisierung basiert auf den erwarteten Leistungsfortschritten.

5. Aktivierte Eigenleistungen

Die im Jahr 2025 aktivierten Aufwendungen betreffen mit TEUR 216 (2024: TEUR 419) aktivierte Entwicklungsleistungen und mit TEUR 315 (2024: TEUR 947) unter anderem konzerninterne selbst erstellte Demo- und Testanlagen. Im Berichtsjahr kam es zu keinen (2024: TEUR 276) Aktivierungen im Zusammenhang mit selbst erstellten Anlagen im Zusammenhang mit einem Operating Leasing.

146 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

6. Sonstige Erträge

2025 TEUR 2024 TEUR
Fördererlöse für Forschungs- und Entwicklungskosten 4.080 3.592
Erlöse Forschungsprämien 3.096 2.989
Wertänderungen der beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften 2.859 123
Erträge aus Anlagenverkauf 1.623 602
Kurs- und Währungsdifferenzen 850 1.845
Erträge aus der Auflösung von Prozesskostenrückstellungen 293 505
Übrige sonstige betriebliche Erträge 957 1.884
13.758 11.540

Fördererlöse und Forschungsprämien werden dann ergebniswirksam erfasst, wenn die Förderbedingungen erfüllt sind und die Prämien entweder bereits bezahlt sind oder aber eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendung gewährt wird. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge betreffen hauptsächlich Erlöse aus der Auflösung von Wertberichtigungen bzw. anderen Rückstellungen.

7. Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen

2025 TEUR 2024 TEUR
Materialaufwand 72.006 45.523
Aufwendungen für bezogene Leistungen 84.096 67.593
156.102 113.116

Der Anstieg des Materialaufwands ist größtenteils auf ein materialintensiveres Programm in der Region Amerikas zurückzuführen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen stiegen in etwa im gleichen Verhältnis wie die Umsatzerlöse.

8. Personalaufwand

2025 TEUR 2024 TEUR
Gehälter 232.376 206.805
Aufwendungen für Abfertigungen 2.940 3.646
Aufwendungen für Altersvorsorge 3.792 3.433
Sozialabgaben 43.652 38.762
Sonstige freiwillige Sozialaufwendungen 9.297 7.664
292.057 260.310

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 147

Der Personalstand zum Ende des Geschäftsjahres betrug 2.783 (2024: 2.486) Arbeitnehmer:innen (Vollzeitäquivalente). Der Durchschnitt lag bei 2.634 (2024: 2.422) Arbeitnehmer:innen (Vollzeitäquivalente). Angaben jeweils bezogen auf Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Verträgen. Der Anstieg des Personalaufwands ist hauptsächlich auf dem Anstieg der Anzahl der Mitarbeiter:innen, auf individuelle und kollektivvertragliche Gehaltserhöhungen, die Erhöhung der Abgrenzung für noch nicht konsumierte Urlaube sowie auf den Anstieg der Prämienrückstellung zurückzuführen.

9.Sonstige Aufwendungen

2025 TEUR 2024 TEUR
Reisekosten 16.695 13.997
Lizenzaufwand (Laufzeit bis 1 Jahr) 7.882 5.429
Veränderung projektbezogene Rückstellungen 6.988 4.771
Sonstiger Beratungsaufwand 6.513 5.486
Fremdpersonal 5.795 5.091
Kurs- und Währungsdifferenzen 5.582 1.391
Werbekosten 5.518 4.184
Rechts- und Steuerberatungsaufwand 3.051 3.381
Versicherungsaufwand 3.026 3.286
Instandhaltung 2.823 2.760
Transportkosten 2.449 1.798
Personalbeschaffungskosten 2.217 1.925
Energieaufwand 2.047 1.973
Betriebsaufwand (Gebäude) 1.988 1.897
Reinigungsaufwand 1.426 1.373
Telefon- und Kommunikationsaufwand 1.392 1.402
KFZ-Kosten 1.333 1.360
Sonstige Steuern und Abgaben 983 984
Bankspesen und Bankgarantiespesen 783 808
Kurzfristiger Mietaufwand und Mietaufwand geringwertiger Vermögenswerte 748 783
Mitgliedsbeiträge 462 436
Wertberichtigung von Forderungen und Vertragsvermögenswerten 441 483
Verluste aus dem Abgang von Anlagen 350 73
Übersetzungskosten 139 217
Wertänderungen der beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften 51 1.065
Übrige 1.904 2.367
82.586 68.720

Die projektbezogenen Rückstellungen enthalten unter anderem Projektkosten, für die aufgrund des Überschusses künftiger Aufwendungen über künftige Erträge, Vorsorgen zu bilden sind sowie Gewährleistungen. In den Wertberichtigungen sind Dotierungen in Höhe von TEUR 452 (2024: TEUR 480) für Forderungen und Auflösungen in Höhe von TEUR -11 (2024: Dotierung TEUR 3) für Vertragsvermögenswerte enthalten. Aufgrund des unwesentlichen Betrags wird auf einen gesonderten Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet.

148 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

10. Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen

2025 TEUR 2024 TEUR
Abschreibungen Nutzungsrechte 9.492 9.455
Abschreibungen Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 9.387 8.954
Abschreibung geringwertige Wirtschaftsgüter 1.302 1.023
20.181 19.432

Vermögenswerte mit Anschaffungs- oder Herstellkosten von bis zu TEUR 1 (Höhe länderspezifisch unterschiedlich) werden als geringwertige Wirtschaftsgüter eingestuft und aufgrund untergeordneter Bedeutung im Jahr der Anschaffung ergebniswirksam erfasst.

11. Finanzerträge

2025 TEUR 2024 TEUR
Zinsen und ähnliche Erträge 949 947
949 947

Die Zinsen und ähnliche Erträge betreffen ausschließlich Zinsen aus Vermögenswerten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. Zinserträge werden nach der Effektivzinsmethode erfasst.

12. Finanzierungsaufwendungen

2025 TEUR 2024 TEUR
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.237 1.572
2.237 1.572

In den Zinsen sind Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 1.637 (2024: TEUR 1.110) im Zusammenhang mit IFRS 16 enthalten. Alle Zinsaufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode erfasst.

13. Veränderung Finanzvermögenswerte

Die Veränderung der Finanzvermögenswerte betreffen mit TEUR 41 (2024: TEUR 1.000) die restlichen Erträge im Zusammenhang mit Regressforderungen für angefallene Termin- und Sichteinlagen bei der Commerzialbank Mattersburg, welche bisher zur Gänze wertberichtigt waren und mit TEUR 22 (TEUR 2024: TEUR 0) die Abwertung der Beteiligung an der AIRlabs Austria GmbH.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 149

14. Ertragsteuern

2025 TEUR 2024 TEUR
Laufende Ertragsteuern 17.553 7.643
Periodenfremde Steuern -267 198
Nicht anrechenbare Quellensteuern 89 97
Veränderung Latente Steueransprüche/-schulden -5.200 1.348
12.175 9.286

Folgende Tabelle stellt die Überleitung vom erwarteten auf den effektiven Steuersatz dar:

2025 TEUR 2024 TEUR
Ergebnis vor Steuern 45.829 32.830
Theoretischer Steuerertrag/-aufwand auf Basis eines Steuersatzes von 23% 10.541 7.551
Steuersatzdifferenzen 2.156 713
Steuerliche Hinzurechnungen 470 481
Steuerliche Kürzungen -926 -985
Steuersatzänderungen 223 -103
Steuerfreie Ergebnisse von assoziierten Unternehmen -79 -82
Wertminderung Firmenwert 0 598
Steuerliche Vermögenswerte, für die bislang kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde 171 0
Steuerliche Verluste, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde 234 818
Verwertete steuerliche Verluste, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde -437 0
Periodenfremde Steuern -267 198
Nicht anrechenbare Quellensteuern 89 97
Ist-Gesamtsteueraufwand 12.175 9.286
Effektiver Steuersatz 26,6% 28,3%

In den steuerlichen Hinzurechnungen sind nicht abzugsfähige Aufwendungen wie unter anderem nicht absetzbare Lohnkosten oder Repräsentationskosten enthalten. Die steuerlichen Kürzungen umfassen vor allem die Forschungsförderungsprämie.

150 Erläuterungen zur Bilanz Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

Die bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern betreffen folgende Bilanzposten:

Aktivwert 2025 TEUR Passivwert 2025 TEUR Aktivwert 2024 TEUR Passivwert 2024 TEUR
Sachanlagen 330 -10.939 261 -12.886
Immaterielle Vermögenswerte 2.756 -2.419 804 -3.087
Geschäfts- oder Firmenwerte -94 -57
Finanzanlagevermögen 79 -19 91 -16
Vorräte 588 -1.618 248 -1.065
Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden 531 -5.288 450 -6.660
Vertragskosten -1.037 -589
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte 127 -2.722 451 -1.301
Rückstellungen 2.741 -2.574 2.880 -1.574
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 775 -25 900 -106
Leasingverbindlichkeiten 11.296 11.337
Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden 3.752 -106 1.210 -319
Latente Steuer aus Währungsdifferenzen Schuldenkonsolidierung 38 -38 68 -68
Steuerliche Verlustvorträge 2.487 3.045
Summe 25.500 -26.880 21.745 -27.728
Saldierung -17.458 17.458 -17.684 17.684
Latente Steuern 8.042 -9.422 4.061 -10.044

Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen entstehen, werden nicht angesetzt, wenn der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen von der Frequentis-Gruppe bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden. Die Summe derartiger temporärer Differenzen, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert werden, beträgt TEUR 4.758 (2024: TEUR 5.134). Zum Bilanzstichtag bestehen in der Frequentis-Gruppe Verlustvorträge in Höhe von TEUR 18.464 (2024: TEUR 19.237). Für Verlustvorträge in Höhe von TEUR 9.435 (2024: TEUR 9.994) wurden latente Steuern angesetzt, da es hier wahrscheinlich ist, dass künftig ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die Frequentis-Gruppe die latenten Steueransprüche verwenden kann. Für einen Verlustvortrag in Höhe von TEUR 2.606 (2024: TEUR 3.298) besteht eine zeitliche Beschränkung der Nutzbarkeit bis 2044. Bezüglich den restlichen Verlustvorträgen bestehen keine zeitlichen Beschränkungen der Nutzbarkeit. Der Betrag der nach österreichischem Steuerrecht abzugsfähigen temporären Siebentelabschreibungen beläuft sich auf TEUR 247 (2024: TEUR 370). Es wurden für diesen Betrag aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 57 (2024: TEUR 85) angesetzt. Es bestehen zum 31. Dezember 2025 keine wesentlichen ertragsteuerlichen Unsicherheiten.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Erläuterungen zur Bilanz 151

15. Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des den Aktionär:innen der Frequentis AG zurechenbaren Periodenergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Berichtszeitraum im Umlauf gewesenen Aktien. Im Geschäftsjahr lag die durchschnittliche gewichtete Anzahl bei 13.272.299 (2024: 13.266.657). Das verwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des den Aktionär:innen der Frequentis AG zurechenbaren Periodenergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Berichtszeitraum im Umlauf gewesenen Aktien jeweils angepasst um den verwässernden Effekt der anteilsbasierten Vergütung in Höhe von 51.111 (2024: 47.835) Aktien. Die durchschnittliche gewichtete Anzahl der Aktien und Optionen lag bei 13.321.757 (2024: 13.313.467).

152 Erläuterungen zur Bilanz Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

16. Sachanlagen in TEUR

Grundstücke und Gebäude sowie Bauten auf fremdem Grund Technische Anlagen und Maschinen Technische Anlagen, die Gegenstand eines Operating-Leasing-verhältnisses sind Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen in Bau Summe
Buchwert zum 31.12.2023 37.433 1.307 4.366 11.936 846 55.888
Währungsdifferenzen 145 49 255 40 13 502
Umgliederungen 8 -822 822 644 -652 0
Zugang aus Erwerb von Unternehmen 33 0 0 1 0 34
Zugang 19.156 50 287 9.081 1.724 30.298
Abgang -9 0 0 -429 0 -438
Planmäßige Abschreibungen -8.912 -163 -556 -6.358 0 -15.989
Buchwert zum 31.12.2024 47.854 421 5.174 14.915 1.931 70.295
Anschaffungs-/Herstellungskosten 98.254 4.421 6.084 45.875 1.931 156.565
Kumulierte Wertberichtigungen -50.400 -4.000 -910 -30.960 0 -86.270
Buchwert zum 31.12.2024 47.854 421 5.174 14.915 1.931 70.295
Buchwert zum 31.12.2024 47.854 421 5.174 14.915 1.931 70.295
Währungsdifferenz -554 0 -589 -231 -67 -1.441
Umgliederungen 42 0 0 587 -998 -369
Zugang 9.570 6 3.005 8.791 831 22.203
Abgang -134 0 -4.300 -227 -356 -5.017
Planmäßige Abschreibungen -8.840 -155 -335 -7.334 0 -16.664
Buchwert zum 31.12.2025 47.939 272 2.955 16.501 1.341 69.008
Anschaffungs-/Herstellungskosten 103.881 4.337 3.005 49.193 1.341 161.757
Kumulierte Wertberichtigungen -55.942 -4.065 -50 -32.692 0 -92.749
Buchwert zum 31.12.2025 47.939 272 2.955 16.501 1.341 69.008

Im Laufe des Jahres 2025 hat die Frequentis-Gruppe Verträge über den Kauf von Sachanlagen, die im Jahr 2026 geliefert und fakturiert werden, im Wert von TEUR 823 (2024: TEUR 469) geschlossen. Hinsichtlich der aktivierten Nutzungsrechte, welche aus der Anwendung des IFRS 16 resultieren und in obiger Tabelle enthalten sind, wird auf ↗ Kapitel 37. Leasing verwiesen.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Erläuterungen zur Bilanz 153 17.### Immaterielle Vermögenswerte

in TEUR Software und Lizenzen Kundenstamm In Entwicklung befindliche selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte Anzahlungen Summe
Buchwert zum 31.12.2023 14.450 2.664 380 20 17.514
Währungsdifferenz -178 -54 0 0 -232
Umgliederung von Anzahlungen 20 0 0 -20 0
Zugang aus Erwerb von Unternehmen 411 226 0 0 637
Zugänge 318 0 419 264 1.001
Abgänge -50 0 0 0 -50
Planmäßige Abschreibungen -3.155 -288 0 0 -3.443
Buchwert zum 31.12.2024 11.816 2.548 799 264 15.427
Anschaffungs-/Herstellungskosten 42.129 3.017 799 264 46.209
Kumulierte Wertberichtigungen -30.313 -469 0 0 -30.782
Buchwert zum 31.12.2024 11.816 2.548 799 264 15.427
Buchwert zum 31.12.2024 11.816 2.548 799 264 15.427
Währungsdifferenz -185 -2 0 0 -187
Umgliederung von Anzahlungen 526 0 0 -157 369
Zugänge 375 0 216 13 604
Abgänge -24 0 0 -107 -131
Planmäßige Abschreibungen -3.137 -355 -24 0 -3.516
Buchwert zum 31.12.2025 9.371 2.191 991 13 12.566
Anschaffungs-/Herstellungskosten 37.902 3.012 1.015 13 41.942
Kumulierte Wertberichtigungen -28.531 -821 -24 0 -29.376
Buchwert zum 31.12.2025 9.371 2.191 991 13 12.566

Die Frequentis-Gruppe wendete für eigene, nicht von Kunden beauftragte, Forschungs- und Entwicklungs-aktivitäten EUR 19,2 Mio. (2024: EUR 30,1 Mio.) auf, welche aufwandswirksam erfasst wurden. Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 216 (2024: TEUR 419) wurden im Berichtsjahr aktiviert. Im Laufe des Jahres 2025 hat die Frequentis-Gruppe Verträge über den Kauf von immateriellen Vermögenswerten, die im Jahr 2026 geliefert und fakturiert werden, im Wert von TEUR 57 (2024: TEUR 0) geschlossen.

154 Erläuterungen zur Bilanz Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

18. Geschäfts- oder Firmenwerte

in TEUR Geschäfts- oder Firmenwerte
Buchwert zum 31.12.2023 11.351
Währungsdifferenz -157
Wertminderungen -2.598
Buchwert zum 31.12.2024 8.596
Anschaffungskosten 13.996
Kumulierte Wertminderungen -5.400
Buchwert zum 31.12.2024 8.596
Buchwert zum 31.12.2024 8.596
Währungsdifferenz -14
Buchwert zum 31.12.2025 8.582
Anschaffungskosten 13.982
Kumulierte Wertminderungen -5.400
Buchwert zum 31.12.2025 8.582

Die kumulierten Wertminderungen beinhalten mit TEUR 2.598 die im Jahr 2024 durchgeführte teilweise Abwertung des Firmenwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Business Recording. Zum Zweck der Überprüfung auf Wertminderung ist den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) des Konzerns ein Firmenwert wie folgt zugeordnet worden:

31.12.2025 TEUR 31.12.2024 TEUR
FRAFOS GmbH 1.976 1.976
Frequentis Comsoft GmbH 909 909
Frequentis Orthogon GmbH 2.263 2.263
Business Recording 769 772
Regola S.r.l. 2.412 2.412
Systems Interface Ltd. 200 211
team Technology Management GmbH 53 53
8.582 8.596

Die Werthaltigkeit der Firmenwerte wurde im Rahmen der Bilanzierung überprüft, indem der erzielbare Betrag aus den entsprechenden zahlungsgenerierenden Einheiten durch diskontierte Cash Flows auf Basis eines dreijährigen Detailplanungszeitraums und einer daraus abgeleiteten ewigen Rente geschätzt wurde. Dem Wertminderungstest gemäß IAS 36 liegen detaillierte Ergebnis-, Bilanz- und Investitionsplanungen für die nächsten drei Jahre zugrunde, die im Rahmen des unternehmensweiten Budgetplanungsprozesses jährlich unter Berücksichtigung der aktuellen Geschäftslage erstellt werden. Für über die Budgetplanung hinausgehende Zeiträume wird eine langfristige Wachstumsrate von 1% (2024: 1%) bestimmt und zur Prognose der künftigen Cash Flows angewendet. Für die Abzinsung der zukünftig prognostizierten Cash Flows wurden Diskontierungssätze unter Berücksichtigung der marktüblichen und länderspezifischen Risiken angewendet.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Erläuterungen zur Bilanz 155

Wertminderungstest 2025

FRAFOS GmbH Frequentis Comsoft GmbH Frequentis Orthogon GmbH Business Recording Regola S.r.l. Systems Interface Ltd. team Technology Management GmbH
Zinssatz (WACC vor Steuern) 10,9% 12,78% 10,88% 10,22% 13,51% 13,74% 8,92%
Erzielbarer Betrag in TEUR 8.756 15.227 14.569 2.430 9.453 1.781 11.560
Buchwert CGU einschließlich Firmenwert in TEUR 2.724 11.317 8.896 1.614 6.812 -409 -668

Wertminderungstest 2024

FRAFOS GmbH Frequentis Comsoft GmbH Frequentis Orthogon GmbH Business Recording Regola S.r.l. Systems Interface Ltd. team Technology Management GmbH
Zinssatz (WACC vor Steuern) 12,50% 13,61% 12,72% 11,41% 15,66% 13,78% 10,61%
Erzielbarer Betrag in TEUR 5.889 11.167 11.086 1.563 6.865 3.153 8.756
Buchwert CGU einschließlich Firmenwert in TEUR 2.762 3.400 8.497 4.161 6.074 -1.516 400

Der negative Buchwert der Systems Interface Ltd. und der team Technology Management GmbH ergab sich aus dem negativen Working Capital, welches durch hohe Kundenanzahlungen zum Jahresende resultierte. Zur Veranschaulichung der Auswirkungen von Parameteränderungen wurden Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Folgende Darstellung bietet eine Übersicht, bei welcher prozentuellen Senkung der Zahlungsströme bzw. Erhöhung der Abzinsungssätze der Buchwerte der zahlungsgenerierenden Einheit einschließlich Firmenwert dem erzielbaren Betrag entsprechen würde.

Sensitivitäten 2025

Frequentis Comsoft GmbH Frequentis Orthogon GmbH Business Recording Regola S.r.l.
Senkung der Zahlungsströme 24,0% 35,4% 30,6% 25,7%
Erhöhung der Abzinsungssätze (in Prozentpunkten) 4,7 6,2 4,7 3,7

Sensitivitäten 2024

Frequentis Orthogon GmbH Regola S.r.l.
Senkung der Zahlungsströme 21,8% 10,8%
Erhöhung der Abzinsungssätze (in Prozentpunkten) 3,6 1,4

Aus Sicht des Vorstands liegen sowohl für die FRAFOS GmbH, die Systems Interface Ltd. sowie für die team Technology Management keine realistischen Szenarien zum Bilanzstichtag vor, bei denen sich ein Wertminderungsbedarf für die aktivierten Firmenwerte ergeben würde.

156 Erläuterungen zur Bilanz Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

Diskontsatz: Der verwendete Diskontsatz ist der gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensatz (WACC). Der Diskontsatz spiegelt nicht die Risiken wider, für die die geschätzten Cash Flows angepasst wurden. Der Diskontsatz ist ein Zinssatz nach Steuern, der auf dem Zinssatz von 30-jährigen Staatsanleihen basiert, unter Berücksichtigung der marktüblichen und länderspezifischen Risiken. Dieser wurde in einen WACC vor Steuern umgerechnet.

19. Anteile an assoziierten Unternehmen

31.12.2025 TEUR 31.12.2024 TEUR
Anteile an assoziierten Unternehmen 3.605 3.259
Name des assoziierten Unternehmens Sitz Stimmrechts- und Kapitalanteil 31.12.2025 Buchwert 31.12.2025 TEUR Stimmrechts- und Kapitalanteil 31.12.2024 Buchwert 31.12.2024 TEUR
Flyk Oy Valkeakoski 25% 152 25% 138
GroupEAD Europe S.L. Madrid 28% 1.108 28% 748
Mission Embedded GmbH Wien 20% 838 20% 665
Nemergent Solutions S.L. Bilbao 24,83% 1.286 24,83% 1.498
AMANTEA Ltd. Zabbar 50% (durchgerechnet 25,5%) 0 50% (durchgerechnet 25,5%) 0
Lift S.r.l. Cagliari 24% (durchgerechnet 10,2%) 4 24% (durchgerechnet 10,2%) 6
Nowtech S.r.l. Sassari 20% (durchgerechnet 10,2%) 217 20% (durchgerechnet 10,2%) 204
3.605 3.259

Alle assoziierten Gesellschaften haben als Bilanzstichtag den 31. Dezember und werden nach der Equity Methode bilanziert. Es liegen weder wesentliche nicht realisierte Verluste vor noch maßgebliche Beschränkungen für die Rückzahlung von Krediten. Die Buchwerte der Beteiligungen stellten sich wie folgt dar (auf Basis der letztverfügbaren Jahresabschlüsse):

2025 TEUR 2024 TEUR
31.12. Vorjahr Beteiligungen 3.259 2.903
Anteiliger Gewinn Vorjahr 356 258
Anteiliger Gewinn/Verlust des Berichtsjahres -12 98
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste gem. IAS 19 2 0
31.12. Berichtsjahr Beteiligungen 3.605 3.259

Die GroupEAD Europe S.L. agierte im Berichtsjahr im Auftrag der EUROCONTROL als operativer Betreiber des von der Frequentis-Gruppe entwickelten EAD Systems. Der technische Betrieb des Systems wurde durch die Frequentis-Gruppe besorgt. Die Mission Embedded GmbH entstand aus der Ausgliederung der Abteilung „Mission Embedded“ im Jahr 2014, um durch mehr Eigenständigkeit die positive Entwicklung der Frequentis-Expertise im Bereich Hardware und hardwarenaher Software für sicherheitskritische Anwendungen voranzutreiben.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Erläuterungen zur Bilanz 157

Im Jahr 2020 beteiligte sich die Frequentis-Gruppe mit 15% an der Nemergent Solutions S.L. mit Firmensitz in Bilbao, Spanien. Die Beteiligung erfolgte über die Frequentis Invest4Tech GmbH (eine 100% Tochter der Frequentis AG). Am 19. Dezember 2023 wurden die Anteile an der Nemergent Solutions S.L. im Rahmen einer Kapitalerhöhung auf 24,83% erhöht. Nemergent Solutions S.L. ist ein Technologieanbieter mit hoher Expertise in 3GPP-Standard-basierten unternehmenskritischen Lösungen über mobile Breitbandtechnologien. Die Frequentis-Gruppe hatte bereits davor gemeinsame Projekte im Bereich Public Transport und Public Safety, wo Nemergent Solutions mit Technologie für Application Services und mobile Endgeräte für Einsatzkräfte mitgewirkt hat. Diese Zusammenarbeit wurde weiter ausgebaut und vertieft, da der Mobilfunkstandard LTE neue Möglichkeiten in sicherheitskritischer Breitbandkommunikation bringt. Am 1. September 2022 beteiligte sich die Frequentis-Gruppe mit 25% an der Aviamaps Oy mit Firmensitz in Valkeakoski (Finnland), welche im Jahr 2023 auf Flyk Oy umbenannt wurde. Flyk ist ein Software-Hersteller im Bereich Drohnen Flugplanungs- und Luftraummanagement und bietet eine Echtzeit-Luftfahrtkartenplattform für Drohnenflüge an. Die Software von Flyk wird als Teil der Frequentis-Lösung zur automatischen Freigabe von Drohnenflügen in Österreich verwendet. Im Rahmen des Erwerbs der 51% Anteile der Regola S.r.l. im Jahr 2022 wurden auch Anteile an den assoziierten Unternehmen Lift S.r.l., Nowtech S.r.l. und AMANTEA Ltd. übernommen. Da es sich bei diesen Gesellschaften um nicht wesentliche assoziierte Unternehmen handelt, zeigt die nachstehende Tabelle in aggregierter Form die wesentlichen Finanzinformationen der Gesellschaften Mission Embedded GmbH, Nemergent Solutions S.L., Flyk Oy, Lift S.r.l. und Nowtech S.r.l.zum letzten Bilanzstichtag (31. Dezember 2025). Aufgrund zeitlich nicht verfügbarer Finanzinformationen der Group EAD Europe S.L. sowie der AMANTEA Ltd. zum 31. Dezember 2025 sind diesbezüglich die Daten für den letzten verfügbaren Abschluss (31. Dezember 2024) enthalten:

31.12.2025 TEUR 31.12.2024 TEUR
Langfristige Vermögenswerte 2.513 2.460
Kurzfristige Vermögenswerte 20.203 15.323
Langfristige Schulden 2.367 1.734
Kurzfristige Schulden 10.558 7.623
Nettovermögen (100%) 9.790 8.425
Anteil der Frequentis-Gruppe am Nettovermögen 2.362 2.016
Firmenwert 1.243 1.243
Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen 3.605 3.259
Umsatzerlöse 25.176 24.279
Gewinn aus den fortzuführenden Geschäftsbereichen (100%) 1.374 1.630
Sonstiges Ergebnis (100%) 12 0
Gesamtergebnis (100%) 1.386 1.630
Anteil der Frequentis-Gruppe am Gewinn aus den fortzuführenden Geschäftsbereichen 344 412
Im Vorjahr berücksichtigtes Ergebnis 0 -56
Anteil der Frequentis-Gruppe am Sonstigen Ergebnis 2 0
Anteil der Frequentis-Gruppe am Gesamtergebnis 346 355

Im Berichtsjahr kam es zu nicht angesetzten anteiligen Verlusten in Höhe von TEUR 23 (2024: TEUR 15) bei AMANTEA Ltd., da diese Beteiligung bereits bei der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss im Jahr 2022 einen Beteiligungsansatz von 0 aufwies.

158 Erläuterungen zur Bilanz Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

20. Vorräte

31.12.2025 TEUR 31.12.2024 TEUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 37.117 21.084
Unfertige Erzeugnisse 2.383 2.670
Fertige Erzeugnisse 6.117 3.044
Waren 2.104 2.882
Geleistete Anzahlungen 4.096 3.246
51.817 32.926

Der Anstieg der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Fertigerzeugnisse erfolgte vor allem durch ein Großprojekt in der Region Amerikas, wofür schon für zukünftige Fertigungen Material und fertige Baugruppen auf Lager gelegt wurden. Die unfertigen Erzeugnisse betreffen hauptsächlich zum Stichtag noch in Bearbeitung befindliche Baugruppen. Unter den Waren sind Vermögenswerte ausgewiesen, welche in laufenden und in zukünftigen Kundenprojekten verwendet werden. Die Wertminderung der Vorräte betrug im Geschäftsjahr TEUR 1.688 (2024: TEUR 398). Wertaufholungen wurden in Höhe von TEUR 111 (2024: TEUR 340) vorgenommen.

21. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

2025 TEUR 2024 TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto 146.242 81.233
Einzelwertberichtigungen -1.285 -879
Wertberichtigungen gemäß IFRS 9 -274 -248
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 1 1
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto 144.684 80.107

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind langfristige Posten in Höhe von TEUR 200 (31.12.2024: TEUR 391) enthalten, welche aber aufgrund der Regelung des IAS 1.68 als kurzfristig auszuweisen sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 Tagen. Da es sich bei den Kunden der Frequentis-Gruppe großteils um Behörden, behördennahe Organisationen und bei den Generalunternehmern meist um internationale Großunternehmen handelt, ist das Forderungsausfallsrisiko als gering einzustufen. Ein Teil des Risikomanagements bei der Frequentis-Gruppe ist es, Geschäftsbeziehungen nur mit als kreditwürdig eingestuften Dritten einzugehen. Kunden werden systematisch hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit bewertet und nur bei Vorliegen entsprechender Bonität beliefert bzw. werden identifizierte Risiken mit adäquaten Maßnahmen adressiert. Wird im Zuge der Angebotslegung doch ein höheres Risiko identifiziert, so dienen Anzahlungen des Kunden oder Absicherungen mittels Akkreditivs zur Reduzierung des Ausfallsrisikos. Allen erkennbaren und erwarteten Risiken wird durch angemessene Wertberichtigung der Forderungen Rechnung getragen. Bei konkreten Ausfällen werden die Forderungen ausgebucht.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Erläuterungen zur Bilanz 159

Die Frequentis-Gruppe verwendet eine Wertberichtigungsmatrix, um die ECLs von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu bewerten. Die Verlustquoten werden anhand einer „Roll-Rate"-Methode berechnet, die auf der Wahrscheinlichkeit basiert, dass eine Forderung die aufeinanderfolgenden Stufen der Überfälligkeit bis zur Ausbuchung durchläuft. Die Rollraten werden für alle Forderungen insgesamt durchgeführt. Die Verlustquoten basieren auf den tatsächlichen Zahlungs- und Kreditausfallserfahrungen der letzten zehn Jahre. Die Entwicklung der Wertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:

2025 TEUR 2024 TEUR
31.12. Vorjahr 1.127 1.103
Währungsdifferenzen -7 0
Veränderung Wertberichtigung gemäß IFRS 9 26 -127
Zuführung 557 604
Verbrauch 0 -340
Auflösung -144 -113
31.12. Berichtsjahr 1.559 1.127

Zum 31. Dezember 2025 stellt sich die Loss Rate der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen folgendermaßen dar:

Gewichtete durchschnittliche Loss Rate 2025 Gewichtete durchschnittliche Loss Rate 2024 2025 TEUR 2024 TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto 144.684 80.107
Davon: weder überfällig noch wertgemindert 0,01% 0,02% 118.729 61.339
Davon: überfällig, aber nicht wertgemindert:
bis zu 30 Tage 0,01% 0,05% 13.019 10.832
30 bis 60 Tage 0,11% 0,12% 2.863 3.041
60 bis 90 Tage 0,18% 0,72% 2.039 1.445
90 bis 180 Tage 0,35% 1,17% 2.714 1.597
180 bis 210 Tage 1,07% 4,87% 196 106
> 210 Tage 4,65% 9,84% 5.124 1.746

Aus den Erfahrungen des Konzerns mit öffentlichen Auftraggebern sind Abweichungen im Zahlungsverhalten vom Fälligkeitsdatum häufig zu beobachten und regelmäßig auf behördeninterne Freigabeprozesse bzw. behördeninterne Budgetzuweisungen (vor allem um den Jahreswechsel) zurückzuführen. Die Vergangenheit zeigt, dass derartige Zahlungsverzögerungen allein noch keinen Hinweis auf erhöhtes Ausfallsrisiko liefern. Da die Kunden im Wesentlichen dem öffentlichen Sektor oder internationalen Großkonzernen angehören, kam es im Berichtsjahr zu keinen wesentlichen Forderungsausfällen. Die Frequentis-Gruppe geht aufgrund der Kundenstruktur von keinem erhöhten Forderungsausfallsrisiko aus.

160 Erläuterungen zur Bilanz Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

22. Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden

31.12.2025 TEUR 31.12.2024 TEUR
Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden, brutto 92.447 112.489
Wertberichtigungen gemäß IFRS 9 -10 -22
Summe Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden 92.437 112.467
Erhaltene Anzahlungen -24.253 -41.545
68.184 70.922

Die Vertragsvermögenswerte resultieren im Wesentlichen aus bereits vom Unternehmen erbrachten aber noch nicht abgerechneten Leistungen. Die Vertragsvermögenswerte werden zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, wenn der Zahlungsanspruch unbedingt ist. Dies ist im Wesentlichen dann der Fall, wenn der Konzern die Leistungen erbracht hat und diese verrechnet. Von den zum 01.01. erfassten Vertragsvermögenswerten in Höhe von TEUR 70.922 (2024: TEUR 61.272) ist ein Betrag in Höhe von TEUR 54.940 (2024: TEUR 42.851) in der Berichtsperiode zur Abrechnung gelangt. Von den Vertragsvermögenswerten zum 31.12. in Höhe von TEUR 68.184 (2024: TEUR 70.922) wird auf Basis der erwarteten Projektfortschritte und vertraglichen Regelungen plangemäß ein Anteil von TEUR 53.983 (2024: TEUR 57.890) im Folgejahr zur Verrechnung an die Kunden gelangen. Vertragsvermögenswerte mit einem Buchwert von TEUR 14.202 (2024: TEUR 13.032) werden voraussichtlich erst danach zur Abrechnung gelangen. Da die Realisierung der Vertragsvermögenswerte innerhalb eines normalen Geschäftszyklus erwartet wird, sind diese insgesamt als kurzfristig eingestuft. Hinsichtlich der aktivierten Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden wird von keinen relevanten Ausfallsrisiken ausgegangen. Die Wertberichtigung der Vertragsvermögenswerte betrug im Berichtsjahr TEUR 10 (2024: TEUR 22). Gerade bei Aufträgen, bei denen der Konzern in Vorleistung geht, wird die Bonität der Vertragspartner sorgsam überprüft. Diese Aufträge betreffen vor allem Leistungen für Behörden bzw. internationale Großunternehmen. Aufgrund der erfolgten Sensitivitätsanalyse würde sich bei einer Veränderung der noch anfallenden Auftragskosten um -10% eine Erhöhung der Vertragsvermögenswerte um TEUR 7.731 (2024: TEUR 9.205) und bei einer Veränderung der noch anfallenden Auftragskosten um +10% eine Reduktion der Vertragsvermögenswerte um TEUR 6.603 (2024: TEUR 6.121) ergeben.

23. Vertragskosten

Bei der Frequentis-Gruppe betrafen die Vertragskosten vor allem Verkaufsprovisionen. Diese Vertragskosten wurden aktiviert und analog zum Übergang der Verfügungsgewalt von Gütern und Dienstleistungen auf den Kunden amortisiert. Die aktivierten Vertragskosten entwickelten sich wie folgt:

2025 TEUR 2024 TEUR
Stand 01.01. 2.541 2.394
im Berichtsjahr aktivierte Vertragskosten 3.776 2.521
im Berichtsjahr erfolgswirksam erfasste Amortisation -1.822 -2.247
erfasste Wertminderungen 0 -127
Stand 31.12. 4.495 2.541

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Erläuterungen zur Bilanz 161

Es wird erwartet, dass von den Vertragskosten TEUR 1.492 (2024: TEUR 1.472) innerhalb der nächsten 12 Monate amortisiert werden. Da die Realisierung der Vertragskosten innerhalb eines normalen Geschäftszyklus erwartet wird, sind diese insgesamt als kurzfristig eingestuft. Der Konzern wendet den praktischen Behelf an, Vertragskosten nicht zu aktivieren, wenn der Abschreibungszeitraum kürzer als ein Jahr ist. Der Aufwand aus der Amortisation der aktivierten Vertragskosten ist in der Position Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten.

24. Sonstige Vermögenswerte

31.12.2025 TEUR 31.12.2024 TEUR
Pensionsrückdeckungsversicherung 498 482
Darlehen Nemergent Solutions S.L.
:--- :--- :---
Beteiligungen 1.864 1.049
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 0 22
Finanzielle sonstige langfristige Vermögenswerte 261 293
Positive Marktwerte der MTM Bewertung 2.623 1.846
Forderungen aus Fördererlösen 1.903 263
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 985 883
Finanzielle sonstige kurzfristige Vermögenswerte 487 323
Rechnungsabgrenzungen 3.375 1.469
Forderungen aufgrund Forschungsprämien 9.117 9.839
Forderungen gegenüber dem Finanzamt (ausgenommen Einkommensteuern) 4.869 4.657
Regressforderung aufgrund Schadenersatzansprüche 3.427 2.791
Sonstige Vermögenswerte 0 1.000
Nicht finanzielle sonstige kurzfristige Vermögenswerte 165 478

25. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

31.12.2025 TEUR 31.12.2024 TEUR
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 97.186 79.812
Wertberichtigungen 0 -12.818
97.186 66.994

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Veranlagungen und Guthaben bei Kreditinstituten, die alle kurzfristig sind und eine ursprüngliche Laufzeit von bis zu drei Monaten haben. Der Buchwert dieser Vermögenswerte entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert. Sämtliche Bestandteile der liquiden Mittel stehen zur freien Verfügung des Konzerns. Gemäß IFRS 9 und basierend auf einem Expected-Credit-Loss-Modell (ECL-Modell) wurde eine Risikovorsorge auf Basis der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Erwartungen potenzieller Ausfälle bei der Veranlagung berechnet. Für die Bankguthaben ergab sich aufgrund des guten Ratings und der Kurzfristigkeit der Guthaben (täglich fällig) kein Wertminderungsbedarf.

162 Erläuterungen zur Bilanz Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

Von den Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten inklusive Termingelder von TEUR 111.306 zum 31. Dezember 2025 waren rund 60% auf zehn systemrelevante Großbanken in Österreich und Deutschland verteilt. Rund 40% lagen bei rund 25 anderen Banken in Europa, Australien, Asien und den Amerikas.

26. Grundkapital und einbehaltene Gewinne

Grundkapital

Der Vorstand wurde von der ordentlichen Hauptversammlung vom 1. Juni 2023 ermächtigt, bis zum 31. Mai 2028 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 6,64 Mio. durch Ausgabe von bis zu 6,64 Mio. neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, zu erhöhen. Der Vorstand wurde zudem ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionär:innen ganz oder teilweise auszuschließen, sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (genehmigtes Kapital).

Eigene Aktien

Der Vorstand wurde von der ordentlichen Hauptversammlung der Frequentis AG am 6. Juni 2024 gemäß § 65 Abs. 1b AktG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 5. Juni 2029, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb auch auf eine andere Art und Weise als durch Veräußerung über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien zur Ausgabe an Arbeitnehmer:innen, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long Term Incentive Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen, zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland, und zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden, und hierbei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionär:innen auszuschließen, wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann.

Der Vorstand wurde von der ordentlichen Hauptversammlung der Frequentis AG am 6. Juni 2024 für eine Geltungsdauer von 30 Monaten zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 4 und 8 AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, auch unter Ausschluss der allgemeinen Veräußerungsmöglichkeit der Aktionär:innen, die mit einem solchen Erwerb einhergehen kann, ermächtigt. Des Weiteren wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.

Im Mai 2024 und im Mai 2025 wurde nach Zustimmung des Aufsichtsrats durch den Vorstand beschlossen, dem Vorstandsvorsitzenden für die Erreichung der LTIP 2021 und LTIP 2022 Ziele 7.908 (LTIP 2021) und 6.657 (LTIP 2022) Stück an eigenen Aktien der Gesellschaft zu übertragen und dabei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionär:innen der Gesellschaft auszuschließen. Der Vorstand der Frequentis AG hat am 8. September 2025 beschlossen, ein Aktienrückerwerbsprogramm gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 und 8 AktG auf Basis der bestehenden Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6. Juni 2024 durchzuführen. Daraufhin wurden insgesamt 6.000 Stück eigene Anteile mit einem Gesamtwert von TEUR 405 (inkl. Nebenkosten) zurückgekauft. Das Rückerwerbsprogramm wurde am 8. Oktober 2025 beendet.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Erläuterungen zur Bilanz 163

Mit 31. Dezember 2025 verfügt die Frequentis AG über 9.920 (31. Dezember 2024: 10.577) eigene Anteile. Das entspricht einem Anteil von 0,0747% (31. Dezember 2024: 0,0796%) am Grundkapital. Die Anzahl der insgesamt ausgegebenen Aktien betrug 13.280.000 (2024: 13.280.000). Die Aktionärsstruktur der Frequentis AG per Ende 2025 war wie folgt: Johannes Bardach hält rund 68% (rund 8% direkt und rund 60% indirekt über die Frequentis Group Holding GmbH sowie die CDS Capital GmbH), die B&C Holding Österreich GmbH hält mehr als 10%, rund 22% entfallen auf den Streubesitz. Die Veränderung des Eigenkapitals kann aus der Aufstellung der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals entnommen werden.

Dividende

Der im Einzelabschluss der Frequentis AG zum 31. Dezember 2025 bzw. 2024 ausgewiesene Jahresüberschuss beträgt TEUR 12.747 (31.12.2024: TEUR 18.104); der Bilanzgewinn beläuft sich auf TEUR 99.520 (31.12.2024: TEUR 90.659). In der Hauptversammlung der Frequentis AG vom 5. Juni 2025 wurde beschlossen, für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende von EUR 0,27 je gewinnberechtigter Stückaktie auszuschütten. Die Auszahlung der Dividende erfolgte abzüglich der gesetzlichen Kapitalertragsteuer von 27,5% im Juni 2025. Im Jahr 2025 wurde für das Geschäftsjahr 2024 auf die ausgegebenen Aktien eine Dividende in Höhe von TEUR 3.585 (oder 0,27 je Aktie) ausgezahlt (2024 für das Jahr 2023: TEUR 3.185 oder 0,24 je Aktie).

27. Rücklagen

In der folgenden Tabelle sind die Aufwendungen und Erträge sowie die darauf entfallende Steuerbelastung der im sonstigen Ergebnis erfassten Posten dargestellt:

Position Wert vor Ertrag-steuern 2025 TEUR Ertrag-steuern 2025 TEUR Wert nach Ertrag-steuern 2025 TEUR Wert vor Ertrag-steuern 2024 TEUR Ertrag-steuern 2024 TEUR Wert nach Ertrag-steuern 2024 TEUR
Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung -2.357 0 -2.357 -277 0 -277
Neubewertung der Nettoschuld (Vermögenswert) aus Leistungen an Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Beendigung des Dienstverhältnisses 1.516 -373 1.143 401 -94 307
Nach der Equity Methode bilanzierte Beteiligungen – Anteil am sonstigen Ergebnis 2 0 2 0 0 0

164 Erläuterungen zur Bilanz Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

28. Aktienbasierte Vergütung

Die Frequentis AG hat 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils einen Long Term Incentive Plan (LTIP 2022, LTIP 2023, LTIP 2024 und LTIP 2025) mit dem Vorstandsvorsitzenden Norbert Haslacher abgeschlossen. Die Bewertung dieser anteilsbasierten Vergütungen erfolgt gemäß IFRS 2 mit dem beizulegenden Zeitwert am Tag der Gewährung. Der Aufwand wird über die erforderliche Reifefrist verteilt. Da in den Verträgen festgelegt ist, dass die im Rahmen des LTIP zugeteilten Aktien nicht in bar abgegolten werden, sind die anteilsbasierten Vergütungen im Eigenkapital in einem Sonderposten ausgewiesen. Der Teilnehmer des Plans muss kein Eigeninvestment in Frequentis-Aktien tätigen.

Ab dem Tag der Zuteilung kann der Begünstigte pro Kalenderjahr maximal ein Drittel der unter den LTIPs erworbenen Aktien veräußern. In jedem Fall aber wird der Begünstigte nur eine solche Anzahl der im Rahmen der bestehenden LTIPs bzw. allfälliger späterer Long Term Incentive Plänen erworbenen Aktien veräußern, dass er zu jeder Zeit mindestens 7.000 Stück unter einem Long Term Incentive Plan erworbene Aktien der Gesellschaft hält („Mindestbestand").

Als Leistungszeitraum für das Erreichen der Ziele wurden für alle LTIPs drei Jahre festgelegt. Die Zielwerte für die Schlüsselindikatoren wurden vom Aufsichtsrat festgelegt. Am Anspruchstag (frühestens drei Jahre nach der Gewährung) werden bei voller Zielerreichung maximal 18.000 Aktien (brutto – vor Abzug von Steuern und Gebühren), maximal aber 200% des jährlichen Bruttogrundgehalts in Form von Aktien zugeteilt. Die Abgeltung erfolgt durch Übertragung der entsprechenden Aktienzahl des Nettobetrags in das Wertpapierdepot des Begünstigten. Der Anspruch auf die maximale Anzahl von Aktien entsteht bei einem Zielerreichungsgrad von 100%. Geringere Zielerreichungsgrade führen zu einer aliquoten Kürzung des Anspruchs. Ein Zielerreichungsgrad von weniger als 50% führt zu keiner Zuteilung von Aktien.Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Bedingungen der im laufenden Geschäftsjahr gewährten anteilsbasierten Vergütungen zusammen (LTIP 2022 wurde im Berichtsjahr beendet):

LTIP 2025 LTIP 2024 LTIP 2023 LTIP 2022
Programmbeginn 01.01.2025 01.01.2024 01.01.2023 01.01.2022
Zeitpunkt Genehmigung Hauptversammlung 05.06.2025 06.06.2024 01.06.2023 02.06.2022
Zeitpunkt der Gewährung 05.06.2025 06.06.2024 01.06.2023 02.06.2022
Ende Erdienungszeitraum 31.12.2027 31.12.2026 31.12.2025 31.12.2024
Anspruchstag 30.04.2028 30.04.2027 30.04.2026 30.04.2025
Erwartete Zielerreichung 84,3% 99,7% 100% 80,0%
Erwartete Aktien 15.174 17.937 18.000 14.400
Maximale Aktien 18.000 18.000 18.000 18.000
Zugeteilte Bonusaktien keine keine keine keine

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Erläuterungen zur Bilanz 165

Die vereinbarten Ziele werden an folgenden Kennzahlen gemessen:

LTIP 2025 LTIP 2024 LTIP 2023 LTIP 2022
Total Shareholder Return (TSR) Total Shareholder Return (TSR) Total Shareholder Return (TSR) Total Shareholder Return (TSR)
EBIT-Marge der Frequentis Gruppe Steigerung Auftragseingang der Frequentis-Gruppe Auftragsstand / book-to-bill ratio Umsatzwachstum
Ausarbeitung sowie Implementierung eines umfassenden innovativen Geschäftsmodells für die neueste VCS-Produktgeneration im Teilmarkt ATM Civil Wachstum im Teilmarkt ATM Civil Auftragseingang ausgewählter Konzerngesellschaften Ertragssteigerung
Optimierung der Finanzierungsstruktur für R&D Vorhaben Kundenzufriedenheit Betriebsleistungswachstum im Segment Public Safety & Transport Mitarbeiter:innenzufriedenheit
Abhaltung von Trainee Programmen im Bereich Sales, Projektmanagement und/oder Systemengineering

Im Mai 2025 wurden die Ziele unter dem LTIP 2022 über den Leistungszeitraum vom 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2024 evaluiert und festgestellt, dass diese zu 80% erreicht wurden und dem Vorstandsvorsitzenden daher 14.400 Stück (Brutto Stückzahl vor Steuern) an eigenen Aktien der Gesellschaft zu übertragen sind. Unter Berücksichtigung der einzubehaltenden Steuer kam es in diesem Zusammenhang zu einer Übertragung von 6.657 Stück eigene Aktien.

Für den zukünftig erwarteten Aufwand der LTIPs besteht zum Bilanzstichtag für den bereits erdienten Anteil eine Erfassung im Eigenkapital, welche auf Basis von beizulegenden Zeitwerten am Gewährungstag errechnet wurde. Die Ermittlung des insgesamt erwarteten Aufwands aus den LTIP-Verpflichtungen errechnet sich nach dem Zeitwert der Aktien zum Kurswert der Aktie zum Zeitpunkt der Vereinbarung multipliziert mit der Anzahl der ausgelobten Aktien und dem erwarteten Zielerreichungsgrad. In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurden im Berichtsjahr für die LTIPs TEUR 682 (2024: TEUR 545) inklusive Lohnnebenkosten im Personalaufwand und im Eigenkapital erfasst. Der im Eigenkapital erfasste Betrag in Höhe von TEUR 195 (2024: TEUR 72) setzt sich aus den im Eigenkapital erfassten Betrag für die Bewertung der LTIP-Verpflichtungen in Höhe von TEUR 628 (2024: TEUR 502) abzüglich TEUR 433 (2024: TEUR 430) aus der Übertragung der Aktien aus dem LTIP 2022 (2024: LTIP 2021) zusammen.

Für die LTIPs wurde davon ausgegangen, dass sowohl die marktorientierten Ziele als auch die nicht marktorientierten Ziele erfüllt sein werden, weshalb der Effekt der marktorientierten Ziele im Rahmen der Ermittlung des Erwartungswerts des Zielerreichungsgrads und nicht im Zeitwert der Aktien zu berücksichtigen ist.

166 Erläuterungen zur Bilanz Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

29. Nicht beherrschende Anteile

Die nicht beherrschenden Anteile betreffen folgende Tochtergesellschaften:

31.12.2025 TEUR 31.12.2024 TEUR
AIRNAV Technology Services Inc., Iloilo 133 88
ATRiCS Advanced Traffic Solutions GmbH, Freiburg 144 -96
ELARA Leitstellentechnik GmbH, Aachen 0 105
FRAFOS GmbH, Berlin 0 14
FRAFOS CZ s.r.o., Prag 0 5
Frequentis DFS Aerosense GmbH, Wien 275 203
Regola S.r.l., Turin 472 77
team Technology Management GmbH, Wien 1.514 2.212
TEAM Technology Management GmbH, Gräfelfing 458 272
2.996 2.880

Aufgrund einer vorhandenen Put Option für die nicht beherrschenden Gesellschafter der ELARA Leitstellentechnik GmbH, der FRAFOS GmbH und der Regola S.r.l. wird der entsprechende Anteil in den finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 16.443 (2024: TEUR 11.538) ausgewiesen (↗ Kapitel 33. Sonstige Verbindlichkeiten). Da die nicht beherrschenden Gesellschafter weiterhin Anspruch auf die mit den zugrunde liegenden Eigentumsrechten verbundenen Erträge haben, werden auch weiterhin nicht beherrschende Anteile ausgewiesen, insoweit jene die Verbindlichkeit übersteigen. Bei der team Technology Management GmbH kam es im Berichtsjahr zu einer anteiligen Ausschüttung von TEUR 1.470 an die Gesellschafter von nicht beherrschenden Anteilen, bei der FRAFOS GmbH betrug diese TEUR 306.

Die folgende Tabelle zeigt Angaben zur Bilanz vollkonsolidierter Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen sowie den Buchwert der wesentlichen nicht beherrschenden Anteile (Werte vor konzerninternen Eliminierungen in TEUR):

Angaben zur Bilanz zum 31.12.2025

Langfristige Vermögenswerte*) Kurzfristige Vermögenswerte Langfristige Schulden Kurzfristige Schulden Netto- vermögen Buchwert nicht beherrschende Anteile
AIRNAV Technology Services Inc. 62 512 0 194 380 133
ATRiCS Advanced Traffic Solutions GmbH 95 1.265 19 964 377 144
ELARA Leitstellentechnik GmbH 184 13.914 0 5.053 9.045 0
FRAFOS GmbH, Berlin 2.070 3.994 1.612 1.347 3.105 0
FRAFOS CZ s.r.o., Prag 33 94 0 106 21 0
Frequentis DFS Aerosense GmbH 1 2.923 0 2.007 917 275
Regola S.r.l. 3.616 5.982 1.439 2.941 5.218 472
team Technology Management GmbH 601 7.423 454 4.378 3.192 1.514
TEAM Technology Management GmbH 56 946 19 364 619 458
2.996

*) exklusive Geschäfts- und Firmenwerte

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Erläuterungen zur Bilanz 167

Angaben zur Bilanz zum 31.12.2024

Langfristige Vermögenswerte*) Kurzfristige Vermögenswerte Langfristige Schulden Kurzfristige Schulden Netto- vermögen Buchwert nicht beherrschende Anteile
AIRNAV Technology Services Inc. 78 288 0 114 252 88
ATRiCS Advanced Traffic Solutions GmbH 87 696 5 1.028 -250 -96
ELARA Leitstellentechnik GmbH 357 2.050 47 677 1.683 105
FRAFOS GmbH, Berlin 2.340 3.819 1.639 1.092 3.428 14
FRAFOS CZ s.r.o., Prag 30 60 0 70 20 5
Frequentis DFS Aerosense GmbH 2 5.053 0 4.380 675 203
Regola S.r.l. 3.417 5.380 1.218 2.778 4.801 77
team Technology Management GmbH 772 8.064 569 3.650 4.617 2.212
TEAM Technology Management GmbH 105 828 47 518 368 272
2.880

*) exklusive Geschäfts- und Firmenwerte

Die folgende Tabelle zeigt Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie zur Gesamtergebnisrechnung vollkonsolidierter Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen (in TEUR):

Werte vor konzerninternen Eliminierungen Betriebs‑ leistung Perioden- ergebnis Sonstiges Ergebnis Gesamtergebnis den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesene Ergebnisbeiträge
2025 Periodenergebnis Sonstiges Ergebnis Gesamtergebnis
AIRNAV Technology Services Inc. 1.736 171 0 171 60 -15 45
ATRiCS Advanced Traffic Solutions GmbH 3.813 627 0 627 240 0 240
ELARA Leitstellentechnik GmbH 15.746 7.363 0 7.363 3.608 0 3.608
FRAFOS GmbH, Berlin 3.628 989 0 989 231 0 231
FRAFOS CZ s.r.o., Prag 623 1 0 1 0 0 0
Frequentis DFS Aerosense GmbH 5.704 242 0 242 72 0 72
Regola S.r.l. 7.321 372 45 417 182 22 204
team Technology Management GmbH 13.427 1.569 6 1.575 769 2 771
TEAM Technology Management GmbH 3.044 251 0 251 186 0 186
Gesamt 5.348 10 5.357

168 Erläuterungen zur Bilanz Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

Werte vor konzerninternen Eliminierungen Betriebs- leistung Perioden- ergebnis Sonstiges Ergebnis Gesamtergebnis den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesene Ergebnisbeiträge
2024 Periodenergebnis Sonstiges Ergebnis Gesamtergebnis
AIRNAV Technology Services Inc. 1.209 67 0 67 24 2 26
ATRiCS Advanced Traffic Solutions GmbH 1.888 -932 0 -932 -427 0 -427
ELARA Leitstellentechnik GmbH 5.865 1.352 0 1.352 662 0 662
FRAFOS GmbH, Berlin 3.568 1.117 0 1.117 261 0 261
FRAFOS CZ s.r.o., Prag 493 -6 0 -6 -1 0 -1
Frequentis DFS Aerosense GmbH 6.925 135 0 135 40 0 40
Regola S.r.l. 6.828 680 17 697 333 8 341
Systems Interface Ltd. *) 599 -8 0 -8 -4 0 -4
team Technology Management GmbH 11.844 1.242 9 1.251 608 4 612
TEAM Technology Management GmbH 2.611 69 0 69 51 0 51
Gesamt 1.547 14 1.561

*) anteilige Werte bis 4. März 2024

30. Langfristige Rückstellungen

31.12.2025 TEUR 31.12.2024 TEUR
Rückstellungen für Abfertigungen 15.332 16.267
Rückstellungen für Pensionen 4.399 4.750
Aufrechnung Deckungskapital Pensionsversicherung -2.553 -2.728
1.846 2.022
Rückstellungen für Jubiläumsgeld 767 429
Sonstige Rückstellungen 4.618 2.866
Summe langfristige Rückstellungen 22.563 21.584

Aufgrund der Verpfändung der Lebensversicherungen zur Deckung der Pensionsrückstellungen wurden die entsprechenden Deckungskapitalien mit den Pensionsrückstellungen verrechnet.

Rückstellungen für Abfertigungen
Diese Position umfasst hauptsächlich gesetzliche und kollektivvertragliche Ansprüche von Mitarbeiter:innen in Österreich auf einmalige Abfertigungszahlungen. Diese können aufgrund Arbeitgeberkündigung, einvernehmlicher Lösung des Dienstverhältnisses sowie Pensionierung oder Tod der Arbeitnehmer:innen entstehen. Die Höhe der Abfertigung bemisst sich nach der Anzahl der im Unternehmen geleisteten Dienstjahre und des zum Zeitpunkt des Ausscheidens gültigen Bezuges. Die entsprechenden Abfertigungszahlungen werden in den Jahren 2026 bis 2047 schlagend werden.Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Erläuterungen zur Bilanz 169

Die Ermittlung der Versorgungsverpflichtungen für Abfertigungen wurde unter Anwendung nachfolgender versicherungsmathematischer Annahmen vorgenommen:

2025 2024
Zinssatz 4,06% 3,4%
Lohn- und Gehaltstrend 3,4% 4,0%
Durchschnittliche Laufzeit der Leistungsorientierten Verpflichtung 8,04 Jahre 8,84 Jahre

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung des Anfangsbestands auf den Endbestand der Abfertigungsverpflichtungen:

2025 TEUR 2024 TEUR
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) am 01.01. = Rückstellung 01.01. 16.267 16.609
Währungsdifferenzen -9 4
Zugang aus Erwerb von Unternehmen 0 33
Dienstzeitaufwand (CSC) 736 758
Zinsaufwand (IC) 533 559
Tatsächliche Auszahlungen -790 -1.178
Erfasster versicherungsmathematischer Verlust (+)/Gewinn (-) -1.405 -518
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) am 31.12. = Rückstellung 31.12. 15.332 16.267

Die Abfertigungsrückstellung betrifft hauptsächlich Mitarbeiter:innen österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 31. Dezember 2002 eingetreten sind, da mit 1. Jänner 2003 aufgrund einer Gesetzesänderung generell in Österreich von einer leistungsorientierten Abfertigung auf eine beitragsorientierte Abfertigung umgestellt wurde. Diese neue Regelung gilt somit für Mitarbeiter:innen, die nach dem 31. Dezember 2002 ein neues Dienstverhältnis begonnen haben. Für diese Mitarbeiter:innen wird vom Unternehmen ein monatlicher Betrag an eine externe Mitarbeitervorsorgekasse geleistet, welche die Auszahlung der Abfertigung zu gewährleisten hat, sodass seitens des Konzerns keine Abfertigungsverpflichtungen entstehen. Die diesbezüglichen Aufwendungen betrugen im Berichtsjahr TEUR 1.429 (2024: TEUR 1.267). Zusätzlich kam es im Berichtsjahr zu freiwilligen Abfertigungen in Höhe von TEUR 243 (2024: TEUR 1.063).

Die im Sonstigen Ergebnis erfassten versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste von Abfertigungsrückstellungen gliedern sich wie folgt auf:

2025 TEUR 2024 TEUR
Änderungen von demografischen Annahmen -30 -2
Änderungen von finanziellen Annahmen -1.541 -669
Sonstige Änderungen 166 153
Gesamt -1.405 -518

Bei den Abfertigungsansprüchen liegt das Risiko im Wesentlichen in der Entwicklung der Inflation und den Gehaltssteigerungen.

170 Erläuterungen zur Bilanz Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse für Abfertigungsverpflichtungen wurden die Auswirkungen resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden.

Zinssatz Gehaltssteigerung DBO 31.12.2025 TEUR
4,06% 3,9% 15.914
3,91% 3,4% 15.510
4,06% 3,4% 15.332
4,21% 3,4% 15.156
4,06% 2,9% 14.777
Zinssatz Gehaltssteigerung DBO 31.12.2024 TEUR
3,4% 4,5% 16.941
3,25% 4,0% 16.475
3,4% 4,0% 16.267
3,55% 4,0% 16.062
3,4% 3,5% 15.627

Rückstellungen für Pensionen

Grundsätzlich werden Pensionsleistungen für Mitarbeiter:innen durch die staatlichen Sozialversicherungsträger erbracht. Der Konzern ist gesetzlich verpflichtet, Beiträge für Pensionen und Gesundheitsvorsorge für aktive Mitarbeiter:innen zu leisten. Zusätzlich bestehen die nachfolgend erläuterten leistungsorientierten Verpflichtungen.

Bei den Pensionsverpflichtungen handelt es sich um leistungsorientierte Ansprüche aus Einzelzusagen gegenüber den aktiven Vorstandsmitgliedern und drei ehemaligen Mitgliedern des Vorstands der Frequentis AG. Die Begünstigten erhalten eine lebenslange fixe monatliche Alterspension bzw. Hinterbliebenenpension (nicht inflationsangepasst), die aus den Beiträgen in eine Rückdeckungsversicherung resultieren. Zusätzlich gibt es bei der Frequentis Orthogon GmbH leistungsorientierte Ansprüche aus Einzelzusagen gegenüber 4 Mitarbeiter:innen. Die Begünstigten erhalten eine lebenslange fixe Alterspension, welche nur zu einem Teil durch eine Rückdeckungsversicherung gedeckt ist. Das angesetzte Planvermögen besteht aus Rückdeckungsversicherungen der Frequentis AG, die an die anspruchsberechtigten Personen verpfändet sind. Da die Rückdeckungsversicherungen der Frequentis Orthogon GmbH nicht an die anspruchsberechtigten Personen verpfändet sind, werden diese als sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte in der Bilanz ausgewiesen.

Die Ermittlung der Versorgungsverpflichtungen für Pensionen wurde unter Anwendung nachfolgender versicherungsmathematischer Annahmen vorgenommen:

2025 2024
Zinssatz 4,35% 3,6%
Pensionsalter 60/65 Jahre 60/65 Jahre
Durchschnittliche Laufzeit der Leistungsorientierten Verpflichtung 11,53 Jahre 12,09 Jahre

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Erläuterungen zur Bilanz 171

Entwicklung der Pensionsrückstellung und des Planvermögens:

2025 TEUR 2024 TEUR
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) am 01.01. 4.750 4.599
Planvermögen zu Marktwerten -2.728 -2.645
+ Rückstellung/-Guthaben 01.01. 2.022 1.954
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 01.01. 4.750 4.599
Dienstzeitaufwand 168 183
Zinsaufwand 167 163
Pensionszahlungen -154 -154
Erfasste versicherungsmathematische Verluste (+)/Gewinne (-) -532 -41
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 31.12. 4.399 4.750
Planvermögen zu Marktwerten 01.01. 2.728 2.645
Ertrag Planvermögen 119 113
Geleistete Zahlungen 250 250
Erhaltene Zahlungen aus dem Planvermögen -124 -124
Erfasste versicherungsmathematische Verluste (-)/Gewinne (+) -68 -74
Anpassungen für Beschränkungen auf dem Nettovermögenswert -352 -82
Planvermögen zu Marktwerten 31.12. 2.553 2.728
Rückstellung am 31.12. Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 4.399 4.750
Planvermögen zu Marktwerten -2.553 -2.728
+ Rückstellung/-Guthaben 31.12. 1.846 2.022

Zusätzlich kam es im Berichtsjahr zu freiwilligen und gesetzlichen beitragsorientierten Pensionszahlungen in Höhe von TEUR 3.621 (2024: TEUR 3.232). Es wird erwartet, dass im Jahr 2026 TEUR 207 (2025: TEUR 214) in die Pensionsversicherung einbezahlt werden. Dieser Betrag betrifft sowohl die Versicherungen die als Planvermögen qualifizieren als auch jene die gesondert als langfristige sonstige Forderungen ausgewiesen sind (↗ Kapitel 24. Sonstige Vermögenswerte).

Die im Sonstigen Ergebnis erfassten versicherungsmathematischen Gewinne gliedern sich im Berichtsjahr wie folgt:

2025 TEUR 2024 TEUR
Änderungen von demografischen Annahmen 0 0
Änderungen von finanziellen Annahmen -436 0
Sonstige Änderungen -95 -41
Sonstige Änderungen Planvermögen 68 74
Gesamt -463 33

172 Erläuterungen zur Bilanz Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

Für die Frequentis-Gruppe liegt das Risiko bei den Pensionsansprüchen im Wesentlichen in der Entwicklung der Lebenserwartung, da es sich bei den Leistungen aus Pensionen um lebenslange Rentenleistungen handelt. Das bei der Frequentis-Gruppe verbleibendende Risiko liegt darin, dass die Entwicklung des Planvermögens nicht die geplante Mindestverzinsung oder den Kapitalerhalt abdeckt. In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse für Pensionsverpflichtungen wurden die Auswirkungen resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen verändert, während die übrigen Annahmen konstant gehalten wurden.

Zinssatz DBO 31.12.2025 TEUR
4,2% 4.481
4,35% 4.399
4,5% 4.319
Zinssatz DBO 31.12.2024 TEUR
3,45% 4.845
3,6% 4.750
3,75% 4.657

Rückstellungen für Jubiläumsgeld

Die Rückstellung für Jubiläumsgeldverpflichtungen betrifft langfristige Ansprüche von Dienstnehmer:innen der Frequentis Comsoft GmbH aufgrund von betrieblicher Übung sowie der PDTS GmbH aufgrund einer Betriebsvereinbarung. Mitarbeiter:innen wird bei Erreichen einer bestimmten Unternehmenszugehörigkeit eine einmalige Prämie zwischen EUR 100 und TEUR 3 gewährt. Die Ermittlung der Versorgungsverpflichtungen für Jubiläumsgeld wurde unter Anwendung eines Zinssatzes von 4,06% (2024: 3,4%) und einer durchschnittlichen Laufzeit von 6,9 Jahren (2024: 6,6 Jahren) vorgenommen.

2025 TEUR 2024 TEUR
Barwert der Jubiläumsgeldverpflichtungen (DBO) entspricht der Rückstellung 01.01. 429 295
Dienstzeitaufwand (CSC) 365 29
Zinsenaufwand (IC) 14 10
Tatsächliche Auszahlungen -14 -30
Erfasster versicherungsmathematischer Verlust (+)/Gewinn (-) -27 -14
Erstmaliger Ansatz aufgrund neuer Betriebsvereinbarung 0 139
Barwert der Jubiläumsgeldverpflichtungen (DBO) am 31.12. = Rückstellung 31.12. 767 429

Bei den Jubiläumsgeldansprüchen liegt das Risiko im Wesentlichen in der Entwicklung der Inflation.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Erläuterungen zur Bilanz 173

In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse für Jubiläumsgeldverpflichtungen wurden die Auswirkungen resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen verändert, während die übrigen Annahmen konstant gehalten wurden.

Zinssatz DBO 31.12.2025 TEUR
3,91% 775
4,06% 767
4,21% 760
Zinssatz DBO 31.12.2024 TEUR
3,25% 434
3,4% 429
3,55% 425

Sonstige langfristige Rückstellungen

Die sonstigen langfristigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Stand 31.12.2024 TEUR Währungs-differenz TEUR Aufzinsung TEUR Verbrauch TEUR Auflösung TEUR Dotierung TEUR Umgliederung Verbindlichkeiten TEUR Stand 31.12.2025 TEUR
Vorsorgen für dienstzeitabhängige Urlaubsrückstellungen 140 -6 4 0 -2 111 0 247
Rückstellung für Projekte 584 0 0 -0 0 2.624 0 3.208
Gewährleistungsrückstellung 1.943 -4 0 -1.019 0 0 0 920
Sonstige 199 0 0 -71 0 96 18 243
2.866 -10 4 -1.090 -2 2.831 18 4.618

Für zwei im Ausland ansässige Tochtergesellschaften wird eine langfristige Urlaubsrückstellung aufgrund eines zusätzlichen Urlaubsanspruchs abhängig von der Dienstzugehörigkeit gebildet. Die Abgrenzungen der kurzfristigen Urlaubsansprüche werden in den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst. Die Rückstellung für Projekte enthält unter anderem Vorsorgen, die aufgrund des Übersteigens der künftigen Aufwendungen über die künftigen Erträge, zu bilden sind. Mit einer Inanspruchnahme in den nächsten zwölf Monaten ist nicht zu rechnen.Die Zinsen für die Vorsorgen für die dienstzeitabhängige Urlaubsrückstellung werden im Personalaufwand ausgewiesen, wohingegen die Zinsen für die Rückstellung für Projekte sowie für die Gewährleistungs-rückstellung und die Sonstigen Rückstellungen im Zinsaufwand verbucht wurden.

31. Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten

Die Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten betreffen mit TEUR 6.638 eine kurzfristige USD-Finanzierung.

174 Erläuterungen zur Bilanz Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

32. Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden

In den Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden werden erhaltene Gegenleistungen ausgewiesen, wenn die Verpflichtungen Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden zu übertragen noch nicht erfüllt waren. Dies betrifft vor allem Vorauszahlungen, welche teilweise mittels Anzahlungsgarantie besichert sind. Zusätzlich werden Leistungen teilweise durch Bankgarantien abgesichert. Dingliche Besicherungen bestanden sowohl zu den Stichtagen als auch im Jahresverlauf nicht.

Die Aufgliederung der Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden stellt sich wie folgt dar:

31.12.2025 TEUR 31.12.2024 TEUR
Erhaltene Anzahlungen aus Kundenprojekten 108.732 78.851
Erhaltene Anzahlungen, welche mit Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden saldiert wurden -21.615 -38.193
87.117 40.658
Sonstige Vertragsverbindlichkeiten 10.583 6.347
Sonstige Vertragsverbindlichkeiten, welche mit Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden saldiert wurden -2.637 -3.352
7.946 2.995
Erlösabgrenzungen für Wartungsverträge 13.648 13.636
Verbindlichkeiten für noch anfallende Leistungen für endabgerechnete Kundenaufträge (kurzfristig) 235 217
Verbindlichkeiten für noch anfallende Leistungen für endabgerechnete Kundenaufträge (langfristig) 75 139
Summe Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden 109.021 57.645

In den Sonstigen Vertragsverbindlichkeiten sind vertragliche Ansprüche auf Anzahlungen enthalten. Von den Vertragsverbindlichkeiten haben TEUR 2.550 (2024: TEUR 2.434) eine Laufzeit von mehr als 12 Monaten. Da die Realisierung der Vertragskosten innerhalb eines normalen Geschäftszyklus erwartet wird, sind diese insgesamt als kurzfristig eingestuft.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Sonstige Angaben 175

33. Sonstige Verbindlichkeiten

Die Sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2025 TEUR 31.12.2024 TEUR
Verbindlichkeit Put Option Nicht beherrschende Anteile 16.443 11.538
Darlehen FFG (österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) 1.283 1.481
Verbindlichkeit Earn-Out Zahlung und Haftrücklass 581 1.017
Sonstige Verbindlichkeiten 305 495
Summe langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 18.612 14.531
Darlehen FFG (österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) 560 0
Verbindlichkeiten Earn-Out Zahlung 550 1.001
Verbindlichkeiten für noch nicht ausgezahlte Abfertigungsleistungen 160 820
Negative Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente 89 1.262
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einem Operating Leasing Vertrag 0 1.292
Darlehen von anderen Gesellschaftern 0 30
Sonstige Verbindlichkeiten 1.883 1.802
Summe kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 3.242 6.207
Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt (ausgenommen Einkommensteuern) 10.451 3.805
Abgrenzungen für noch nicht konsumierte Urlaube 7.723 6.426
Abgrenzungen für Überstunden 1.230 860
Verbindlichkeiten gegenüber Krankenkassen 1.212 1.022
Abgrenzungen für Beratungskosten 927 921
Erhaltene Zahlungen im Zusammenhang mit Förderungen 717 2.242
Sonstige Verbindlichkeiten 588 397
Summe kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 22.848 15.673

Die finanziellen Verbindlichkeiten Earn-Out Zahlung, welche zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, werden der Hierarchiestufe 3 zugeordnet und sind eine Komponente des vertraglich vereinbarten Kaufpreises der FRAFOS GmbH sowie der Frequentis Recording AS. Bei der FRAFOS GmbH basiert die Earn-Out Zahlung auf den jeweiligen Jahresabschlüssen gemäß dHGB und ist abhängig vom Erreichen eines EBIT-Zieles. Bei der Frequentis Recording AS basiert die Earn-Out Zahlung auf der Anzahl der verkauften Recording-Lösungen. Zum Stichtag erfolgte eine neue Bewertung der Verpflichtung. Trotz einer anteiligen Auszahlung in Höhe von TEUR 726 kam es durch die EBIT Steigerung im aktuellen Jahr und der erwarteten Steigerung in den Folgejahren, bei FRAFOS GmbH zu einer Anpassung der Verbindlichkeit von TEUR 902 auf TEUR 219, welche in der Position Sonstige Aufwendungen ausgewiesen wird. Bei Frequentis Recording AS kam es zu keiner Veränderung zu den zum Kaufzeitpunkt getroffenen Annahmen, 2025 wurden allerdings TEUR 287 der Verbindlichkeit ausbezahlt.

Bei den langfristigen Verbindlichkeiten Put Option Nicht beherrschender Anteile handelt es sich um Optionen der Minderheitengesellschafter der Regola S.r.l., der ELARA Leitstellentechnik GmbH und der FRAFOS GmbH die von ihnen gehaltenen Geschäftsanteile auf Frequentis zu übertragen. Frequentis ist in diesem Fall unwiderruflich verpflichtet, die Geschäftsanteile zu übernehmen. Die Put Option kann frühestens im Jahr 2027 (bei Regola S.r.l. und FRAFOS GmbH) oder 2028 (bei ELARA Leitstellentechnik GmbH) ausgeübt werden.

176 Sonstige Angaben Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

Der Wert der Put Option entspricht dem Unternehmenswert abzüglich Nettofinanzverschuldung der Regola S.r.l. sowie der ELARA Leitstellentechnik GmbH und dem Unternehmenswert abzüglich Nettofinanzverschuldung und Working Capital Abweichung der FRAFOS GmbH. Der Unternehmenswert wird im Wege einer Multiple-Bewertung bestimmt. Basis dieser Multiple-Bewertung ist das EBIT für die letzten 12 der Optionsausübung unmittelbar vorausgegangenen Monate (für Regola S.r.l.) sowie die durchschnittlichen Umsatz- und EBIT-Werte aus den Jahresabschlüssen für die letzten fünf der Optionsausübung unmittelbar vorausgegangenen Geschäftsjahre (für ELARA Leitstellentechnik GmbH) und das durchschnittliche EBIT aus den drei der Optionsausübung unmittelbar vorausgegangenen Geschäftsjahren (FRAFOS GmbH). Die Veränderung der beizulegenden Zeitwerte der Put Optionen in Höhe von TEUR 4.905 (2024: TEUR 720) wird im Eigenkapital ausgewiesen.

34. Sonstige kurzfristige Rückstellungen

Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Stand 31.12.2024 TEUR Währungsdifferenz TEUR Verbrauch TEUR Auflösung TEUR Dotierung TEUR Stand 31.12.2025 TEUR
Prämien 13.060 -282 12.778 0 17.027 17.027
Rückstellung für Projekte 1.232 -16 1.216 0 5.714 5.714
Gewährleistungsrückstellung 1.559 -9 1.550 0 2.444 2.444
Prozesskosten 300 0 7 293 0 0
Sonstige 2.866 -4 1.206 858 1.737 2.536
19.017 -311 16.757 1.151 26.922 27.721

Die Prämienrückstellung enthält die noch anfallenden Auszahlungen von Prämien und variablen Gehältern an Mitarbeiter:innen. Die Rückstellung für Projekte enthält unter anderem Projektkosten, für die aufgrund des Übersteigens künftiger Aufwendungen über künftige Erträge, Vorsorgen zu bilden sind. Es wird damit gerechnet, dass die kurzfristigen Rückstellungen auch tatsächlich im Geschäftsjahr 2026 zur Auszahlung kommen.

Aufgrund der erfolgten Sensitivitätsanalyse würde sich bei einer Veränderung der Restkosten um -10% eine Reduktion der Rückstellung für Projekte um TEUR 4.199 (2024: TEUR 460) sowie der Gewährleistungsrückstellung um TEUR 336 (2024: TEUR 350) und bei einer Veränderung der Restkosten um +10% eine Erhöhung der Rückstellung für Projekte um TEUR 4.594 (2024: TEUR 839) sowie der Gewährleistungsrückstellung um TEUR 336 (2024: 0) ergeben.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Sonstige Angaben 177

35. Konzernkapitalflussrechnung

In der Konzerngeldflussrechnung („Cash Flow-Statement“) werden die Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus der operativen Tätigkeit, aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit erläutert. Der operative Cash Flow wird nach der indirekten Methode ermittelt. Das Ergebnis vor Steuern wird daher um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (vor allem Abschreibungen) und Erträge erhöht beziehungsweise vermindert. Unter Berücksichtigung der Veränderungen des Nettoumlaufvermögens ergibt sich der Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit. Zahlungsströme aus Devisentermingeschäften werden im Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen.

Die Investitionstätigkeit umfasst hauptsächlich Ein- und Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie Auszahlungen für Unternehmenserwerbe. Die Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen, abzüglich erworbener liquider Mittel, betreffen mit TEUR 712 die Tilgung von Earn-Out Verbindlichkeiten aufgrund Erwerbe der letzten Jahre (siehe ↗ Kapitel 33. Sonstige Verbindlichkeiten). In der Finanzierungstätigkeit sind Dividendenzahlungen, Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten und Leasingverbindlichkeiten enthalten.

Die Veränderung von Finanzverbindlichkeiten, deren Ein- und Auszahlungen in der Kapitalflussrechnung im Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit gezeigt werden, stellt sich wie folgt dar:

Buchwert 01.01.2025 TEUR Währungs-differenzen TEUR Zahlungs-wirksamer Cash Flow TEUR Zugang IFRS 16 TEUR Abgang IFRS 16 TEUR Umgliederung Fristigkeiten TEUR Buchwert 31.12.2025 TEUR
Langfristige Schulden 1.504 0 362 0 0 -583 1.283
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 41.257 -554 0 5.955 0 -6.847 39.810
Kurzfristige Schulden 126 -1 6.494 0 0 583 7.203
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 8.119 -148 -8.644 3.252 -148 6.847 9.278
Summe der Schulden aus Finanzierungstätigkeit 51.006 -703 -1.788 9.207 -148 0 57.574

178 Sonstige Angaben Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

Buchwert 01.01.2024 TEUR Zugang Konsolidierungs- kreis TEUR Wechselkursdifferenzen TEUR Zahlungs-wirksamer Cash Flow TEUR Zugang IFRS 16 TEUR Abgang IFRS 16 TEUR Umgliederung Fristigkeiten TEUR Buchwert 31.12.2024 TEUR
Langfristige Schulden 1.433 0 20 175 0 0 -125 1.504
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 29.187 17 159 0 15.525 0 -3.631 41.257
:--- :--- :--- :--- :--- :--- :--- :---
Kurzfristige Schulden 214 0 0 -213 0 0 125 126
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 8.068 16 -8 -8.683 5.136 -41 3.631 8.119
kurzfristige Verbindlichkeiten Put Option 1.244 0 0 -1.244 0 0 0 0
Summe der Schulden aus Finanzierungstätigkeit 40.146 33 171 -9.965 20.661 -41 0 51.006

Die langfristigen Verbindlichkeiten Put Optionen Nicht beherrschende Anteile wurden in obiger Tabelle nicht aufgenommen, da es im Jahr 2025 und 2024 zu keiner zahlungswirksamen Veränderung gekommen ist.

Die Position Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stimmt mit dem Finanzmittelfonds gemäß Geldflussrechnung überein. Es handelt sich hierbei um Kassenbestände, Schecks und täglich fällige Bankguthaben, welche eine ursprüngliche Laufzeit von bis zu drei Monaten haben.

36. Finanzinstrumente

Überblick

Die Gesellschaft unterliegt hinsichtlich ihrer finanziellen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanter Transaktionen diversen Marktrisiken, die das Zins- und Währungsumrechnungsrisiko und das Kredit- und Liquiditätsrisiko beinhalten. Die Gesellschaft setzt derivative Sicherungsinstrumente im Währungsbereich ein. Risiken aus Währungsschwankungen werden dadurch begrenzt, dass Devisentermingeschäfte in der erforderlichen Menge in Abhängigkeit vom geplanten künftigen Bedarf abgeschlossen werden. Diese Grundsätze sind in den Treasury-Richtlinien festgehalten und wurden vom Management genehmigt.

Der Vorstand der Frequentis AG hat die Verantwortung für die Einrichtung des Risikomanagements der Gesellschaft sowie für die Aufsicht über das Risikomanagement. Er ist auch für die Entwicklung und laufende Kontrolle der Richtlinien zur Begrenzung von Risiken verantwortlich. Diese Richtlinien dienen der Identifikation und Analyse der Risiken, denen die Gesellschaft unterliegt, der Setzung von angemessenen Risikogrenzen und Einführung von Kontrollen sowie der laufenden Überwachung der Risiken und Einhaltung der Grenzen. Die Richtlinien und Abläufe des Risikomanagements werden regelmäßig überprüft, um Änderungen der Marktbedingungen und Änderungen in den Aktivitäten der Gesellschaft abbilden zu können. Die Gesellschaft ist bestrebt, ein sowohl konstruktives als auch diszipliniertes Kontrollumfeld zu schaffen, in dem sich alle Mitarbeiter:innen ihrer Rolle und Verantwortung bewusst sind.

Gemäß IFRS 9 weist die Frequentis-Gruppe alle Finanzaktiva und –passiva sowie Derivate in der Bilanz als Vermögenswerte und Schuldposten aus und bewertet sie zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Sonstige Angaben 179

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Gesellschaft ihre finanziellen Verpflichtungen zur Fälligkeit nicht erfüllen oder ihre Investitionen nicht realisieren kann. Die Zielsetzung des Risikomanagements der Gesellschaft ist, ausreichend Liquidität zu schaffen, um unter normalen wie auch angespannten Bedingungen fällige Verbindlichkeiten begleichen zu können. Des Weiteren sollen alle laut Liquiditätsplan notwendigen Maßnahmen zur Sicherung dieses Liquiditätsstands getroffen werden.

Das Liquiditätsrisiko wird durch die monatlich und jährlich kumulierte Differenz zwischen Ein- und Auszahlungen (dynamisches Liquiditätsrisiko) sowie durch die Struktur der Bilanz (strukturelles Liquiditätsrisiko) ausgedrückt. Mittels Liquiditätsplanung wird die Analyse des dynamischen Liquiditätsrisikos durchgeführt. Das monatliche Liquiditätserfordernis auf Basis der Liquiditätsplanung wird der vorhandenen Finanzierung oder den verfügbaren liquiden finanziellen Vermögenswerten gegenübergestellt. Die Differenz ist entweder fehlende Liquidität, welche noch finanziert werden muss, oder überschüssige Liquidität, welche gegebenenfalls investiert werden muss.

Die Liquiditätsplanung bildet die Grundlage für Entscheidungen betreffend Strategie und Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität. Der Liquiditätsplan wird regelmäßig überprüft und entsprechende Veranlagungen werden in Auftrag gegeben. Die Treasury Abteilung der Gesellschaft agiert als ein internes Finanzdienstleistungszentrum, indem es mögliche Synergien bei der Finanzierung der Tochtergesellschaften optimal nutzt. Das vorrangige Ziel dabei ist die kostengünstige Sicherstellung (Bereitstellung) von Liquidität. Dadurch wird die Steuerung kurzfristiger Finanzinvestitionen und Kredite zu optimalen Zinssätzen und einem minimalen Verwaltungsaufwand gewährleistet. Der operative Cash Flow schafft grundsätzlich die notwendige Liquidität. Die externen Quellen für etwaige notwendige Finanzierungen sind der Kapital- und Kreditmarkt. Um jederzeit die Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität der Frequentis-Gruppe sicherzustellen, wird eine Liquiditätsreserve in Form von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Kreditlinien vorgehalten.

Sowohl für die Frequentis-Gruppe als auch für ihre Kunden ist ein funktionierendes Bankwesen von elementarer Bedeutung. Die Frequentis-Gruppe benötigt den Zugang zu Fremdkapital, um ihre Projektvorleistungen bis zur Abrechnung vorfinanzieren zu können. Die Finanz- und Liquiditätsposition wird daher laufend überwacht, kontrolliert und bewertet, um Liquiditätsrisiken entsprechend zu reduzieren. Die Frequentis-Gruppe steuert Liquiditätsrisiken durch sorgfältige Steuerung und Planung des Liquiditätsbedarfs. Auf Basis von Cash Flow Prognosen werden adäquate Maßnahmen definiert und das Halten von angemessenen finanziellen Rücklagen für den Betriebsbedarf sichergestellt sowie Kreditlinien überprüft.

180 Sonstige Angaben Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten sowie der derivativen Finanzinstrumente ersichtlich. Die variablen Zinszahlungen aus Finanzinstrumenten wurden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem 31. Dezember 2025 bzw. zum 31. Dezember 2024 gültigen Zinssätze ermittelt. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Es wird nicht erwartet, dass die Cash Flows der in der Fälligkeitsanalyse enthaltenen Finanzverbindlichkeiten wesentlich früher oder zu wesentlich anderen Beträgen anfallen könnten.

2025 in TEUR Buchwert Vertragliche Zahlungsströme
unter 1 Jahr zwischen 1 und 5 Jahren über 5 Jahre Gesamt
Bank und sonstige Finanzverbindlichkeiten 6.643 6.685 0 0 6.685
Leasingverbindlichkeiten 49.088 10.796 28.052 16.280 55.128
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 33.788 33.788 0 0 33.788
Sonstige Verbindlichkeiten 21.765 3.183 21.527 0 24.710
Nicht derivative Schulden 111.284 54.452 49.579 16.280 120.311
Derivative Finanzinstrumente 89 4.878 0 0 4.878
Derivative finanzielle Schulden 89 4.878 0 0 4.878
Gesamt 111.373 59.330 49.579 16.280 125.189
2024 in TEUR Buchwert Vertragliche Zahlungsströme
unter 1 Jahr zwischen 1 und 5 Jahren über 5 Jahre Gesamt
Bank und sonstige Finanzverbindlichkeiten 149 124 28 0 152
Leasingverbindlichkeiten 49.376 9.644 26.791 19.697 56.132
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.443 23.443 0 0 23.443
Sonstige Verbindlichkeiten 19.476 4.967 18.303 0 23.269
Nicht derivative Schulden 92.444 38.178 45.122 19.697 102.996
Derivative Finanzinstrumente 1.262 30.661 0 0 30.661
Derivative finanzielle Schulden 1.262 30.661 0 0 30.661
Gesamt 93.706 68.839 45.122 19.697 133.657

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko ist das Risiko eines finanziellen Verlusts, wenn ein Kunde oder Vertragspartner eines Finanzinstruments seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Kreditrisiken bestehen hauptsächlich für Kundenforderungen (2025: TEUR 144.684; 2024: TEUR 80.107), Vertragsvermögenswerte (2025: TEUR 68.184; 2024: TEUR 70.922), sonstige finanzielle Vermögenswerte (2025: TEUR 5.998; 2024: TEUR 3.315), Termingelder (2025: TEUR 14.120; 2024: TEUR 14.992) sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (2025: TEUR 97.186; 2024: TEUR 66.994). Die Kreditrisiken, ihre Entstehung sowie die Zielsetzungen, Richtlinien und Abläufe zur laufenden Überwachung der Risiken und auch die Methoden zur Bewertung der Kreditrisiken blieben im Geschäftsjahr unverändert.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Sonstige Angaben 181

Im Angebotsprozess ist festgelegt, dass jeder neue Kunde einzeln auf seine Kreditwürdigkeit hin analysiert wird, bevor die Standardzahlungs- und -lieferbedingungen des Konzerns angeboten werden. Die Prüfung umfasst externe Ratings, sofern vorhanden, Jahresabschlüsse und Informationen von Auskunfteien. Das Zahlungsausfallsrisiko von Kunden wird durch verpflichtende Bonitätsprüfungen und durch Maßnahmen zur Besicherung von Zahlungen reduziert. Hinsichtlich der Ermittlung etwaiger Wertminderungen auf Basis des Expected Credit Loss Modells wird auf ↗ Kapitel 21. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie ↗ Kapitel 22. Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden verwiesen.

Die geschätzte Wertberichtigung auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurde auf Grundlage erwarteter Verluste innerhalb von zwölf Monaten berechnet und spiegelt die Laufzeiten wider. Die Frequentis-Gruppe nimmt an, dass ihre Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Grundlage der externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallsrisiko aufweisen. Es besteht weder bei einzelnen Kreditunternehmen, Kunden, Vertragspartnern noch bei einzelnen Finanzinstrumenten eine wesentliche Konzentration oder ein wesentliches Kreditrisiko.

Zinsrisiko

Die Gesellschaft trägt ein Zinsrisiko aufgrund von Schwankungen der Zinssätze auf dem Kapitalmarkt. Dementsprechend können Änderungen der Zinssätze zu Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts oder der künftigen Zahlungsströmen von finanziellen Vermögenswerten und Finanzverbindlichkeiten führen. Die in den Zahlungsmitteln ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 97.186 (31.12.2024: TEUR 66.994) sind zur Gänze variabel beziehungsweise nicht wesentlich verzinst. Eine Erhöhung bzw.Reduktion der Zinssätze um einen Prozentpunkt würde zu einem Anstieg bzw. Reduktion der Zinserträge in Höhe von TEUR 972 (2024: Erhöhung bzw. Reduktion TEUR 670) führen. Von den kurzfristigen Bank- und sonstigen Finanzverbindlichkeiten sind sämtliche fix verzinst (2024: TEUR 1 variabel verzinst). Die Leasingverbindlichkeiten sind zur Gänze fix verzinst. Aufgrund des unwesentlichen Zinsrisikos wurde auf eine tabellarische Darstellung des Zinsrisikos verzichtet.

Währungsrisiko

Aus dem operativen Geschäft der Unternehmen der Frequentis-Gruppe entstehen Ein- und Auszahlungen in Fremdwährung, denen nicht immer Zahlungen in derselben Währung mit gleichem Betrag und gleicher Fristigkeit gegenüberstehen. Insofern unterliegen die Konzernunternehmungen Währungsrisiken. Hinsichtlich der Absicherung der Währungsrisiken wird auf den nachfolgenden Abschnitt „Derivative Finanzinstrumente“ verwiesen.

182 Sonstige Angaben Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

Zusammenhang zwischen Bilanzpositionen, Kategorien von Finanzinstrumenten, Buchwerten und beizulegenden Zeitwerten

Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, einschließlich ihrer Zuordnung in die jeweilige Kategorie. Sie enthalten keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt (Werte in TEUR):

2025

Finanzielle Vermögenswerte Zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Verpflichtend erfolgswirksam) Zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Eigenkapitalinstrumente – Erfolgswirksam) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Buchwert Gesamt
Beteiligungen 0 0
Termingelder 14.120 14.120
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 144.684 144.684
Derivative Finanzinstrumente 1.903 1.903
Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte 4.095 4.095
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 97.186 97.186
Summe 1.903 0 260.085 261.988
Finanzielle Verbindlichkeiten Zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Buchwert Gesamt
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten 6.643 6.643
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 33.788 33.788
Leasingverbindlichkeiten 49.088 49.088
Derivative Finanzinstrumente 89 89
Verbindlichkeiten aus Put Optionen und Earn-Out Vereinbarungen 17.575 17.575
Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten 4.191 4.191
Summe 17.664 93.710 111.374

2024

Finanzielle Vermögenswerte Zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Verpflichtend erfolgswirksam) Zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Eigenkapitalinstrumente – Erfolgswirksam) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Buchwert Gesamt
Beteiligungen 22 22
Termingelder 14.992 14.992
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 80.107 80.107
Derivative Finanzinstrumente 263 263
Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte 3.030 3.030
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 66.994 66.994
Summe 263 22 165.123 165.408
Finanzielle Verbindlichkeiten Zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Buchwert Gesamt
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten 149 149
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.443 23.443
Leasingverbindlichkeiten 49.376 49.376
Derivative Finanzinstrumente 1.262 1.262
Verbindlichkeiten aus Put Optionen und Earn-Out Vereinbarungen 13.556 13.556
Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten 5.920 5.920
Summe 14.818 78.888 93.706

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Sonstige Angaben 183

Beizulegende Zeitwerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte, sonstige Forderungen, Termingelder, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten werden aufgrund der im Wesentlichen kurzen Restlaufzeit zum Buchwert, der einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt, bewertet. Da die hier angeführten Posten alle finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten umfassen, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, und für Leasingverbindlichkeit keine Angabe erforderlich ist, wurde in obiger Tabelle auf die gesonderte Spalte mit dem beizulegendem Zeitwert verzichtet.

Für die vorhandene Beteiligung Altitude Angel Ltd. sowie der AIRlabs Austria GmbH liegt kein auf einem aktiven Markt notierter Preis vor. Aus diesem Grund erfolgt die Bewertung über nicht am Markt beobachtbare Bewertungsparameter. Der beizulegende Zeitwert wird der Hierarchiestufe drei zugeordnet. Eine Veräußerung der Beteiligungen ist derzeit nicht vorgesehen. Die Altitude Angel Ltd. wurde bereits in Vorjahren abgewertet und im Jahr 2025 wurde ein Konkursverfahren eröffnet. Die AIRlabs Austria GmbH wurde aufgrund der geplanten Beendigung der Geschäftstätigkeit im Jahr 2026 im Berichtsjahr abgewertet, weshalb der Buchwert und der beizulegende Zeitwert zum 31.12.2025 null sind.

Die Earn-Out Verbindlichkeiten aus dem Unternehmenserwerben der FRAFOS GmbH und der Frequentis Recording AS sind zum beizulegenden Zeitwert erfasst und der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert wurde der Hierarchiestufe 3 zugeordnet. Die Verbindlichkeiten aus den Put Optionen der nicht beherrschenden Gesellschafter bei der ELARA Leitstellentechnik GmbH, der Regola S.r.l. und der FRAFOS GmbH sind zum beizulegenden Zeitwert erfasst, deren Veränderung wird in Übereinstimmung mit IFRS 10 ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst. Der beizulegende Zeitwert wurde der Hierarchiestufe 3 zugeordnet. Da diesbezüglich keine Kategorie besteht, wurde der Betrag unter den Sonstigen Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert in obiger Tabelle ausgewiesen.

Der Buchwert der derivativen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entspricht den beizulegenden Zeitwerten. Die Derivate sind nicht in eine Sicherungsbeziehung designiert, dienen aber wirtschaftlich dennoch der Absicherung von Kursschwankungen. Die beizulegenden Zeitwerte basieren auf dem Barwert der künftigen zu erwartenden Zahlungsströme, abgezinst mit dem vom Konzern geschätzten Zinssatz, zu dem vergleichbare Finanzinstrumente abgeschlossen werden können und werden der Hierarchiestufe 2 zugeordnet.

Die Bewertung des Long Term Incentive Plans (LTIP) welcher als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente eingestuft wird, wurde zum beizulegenden Zeitwert bewertet welcher der Hierarchiestufe 3 zugeordnet wurde.

Um sämtliche Finanzinstrumente, die zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden, einer Bewertungsmethode zuzuordnen, wurden folgende Hierarchiestufen verwendet:

Hierarchiestufe Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert
Level 2: Bewertung anhand von Marktpreisen für ähnliche Vermögenswerte Derivative Finanzinstrumente
Level 3: Bewertung anhand von Modellen mit signifikanten Bewertungsparametern, die nicht am Markt beobachtbar sind Beteiligungen, Earn-Out Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten Put Option

184 Sonstige Angaben Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

Die Nettogewinne und -verluste stellen sich wie folgt dar (Werte in TEUR):

2025

Derivative Finanz-instrumente weitere erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden
Zinsergebnis 949 -2.237
Bewertung 2.808
Wertberichtigung gem. IFRS 9 -15
Währungsgewinne/ -verluste -1.261 264
Veräußerungsgewinne und -verluste
Im Konzernergebnis erfasste Nettogewinne/ -verluste 2.808 0 0 -327 -1.973
Im sonstigen Ergebnis erfasste Nettogewinne/ ‑verluste 0
Nettogewinne/ -verluste 2.808 0 0 -327 -1.973

2024

Derivative Finanz-instrumente weitere erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden
Zinsergebnis 947 -1.572
Bewertung -942
Wertberichtigung gem. IFRS 9 124
Währungsgewinne/ -verluste -768 36
Veräußerungsgewinne und -verluste
Im Konzernergebnis erfasste Nettogewinne/ -verluste -942 0 0 303 -1.536
Im sonstigen Ergebnis erfasste Nettogewinne/ ‑verluste 0
Nettogewinne/ -verluste -942 0 0 303 -1.536

Die Wertberichtigungen und Währungsgewinne/-verluste werden in den Sonstigen Aufwendungen bzw. Sonstigen Erträgen ausgewiesen.

Derivative Finanzinstrumente

Im internationalen Geschäft ist der Abschluss von Verträgen in Fremdwährungen nötig. Das Fremdwährungsrisiko im Konzern resultiert im Wesentlichen aus zukünftigen Geschäftstransaktionen, wenn diese in einer Währung durchgeführt werden, die nicht mit der funktionalen Währung der Muttergesellschaft bzw. des jeweiligen Tochterunternehmens übereinstimmt.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Sonstige Angaben 185

Fremdwährungsrisiken wird mit dem Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten begegnet, sofern nicht eine natürliche Absicherung (Natural Hedge) vorgenommen werden kann (z.B. mittels Zulieferaufträgen in der gleichen Fremdwährung). Die größten Fremdwährungspositionen entstehen durch Kundenaufträge und Zukäufen in AUD, CAD, CHF, CZK, GBP, HKD, HUF, NOK, SGD und USD. Es werden zwecks wirtschaftlicher Absicherung des Kursänderungsrisikos Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Derivative Finanzinstrumente zu spekulativen Zwecken werden nicht vereinbart.Die Frequentis-Gruppe hat die Zielsetzung, das jeweilige Fremdwährungsrisiko für zukünftige Zahlungen aus Kundenaufträgen zum Zeitpunkt des Auftragseingangs über die gesamte Projektlaufzeit durch Devisentermingeschäfte rollierend abzusichern und mittels laufendem Währungsmanagement zu überwachen und zu steuern. Die Devisentermingeschäfte (wirtschaftliche Absicherung – MTM) werden in der Regel für ein Jahr abgeschlossen und jährlich in der Höhe der noch zu erwartenden Cash Flows verlängert (historische Prolongation). Wertänderungen der beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Der Buchwert der derivativen Finanzinstrumente entspricht dem aktuellen Marktwert, wobei der Marktwert durch den aktuellen Stichtagskurs der Fremdwährung zum 31. Dezember 2025 bestimmt und durch entsprechende Bankbestätigungen nachgewiesen wurde. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der derivativen Finanzinstrumente:

2025 Derivat Summe Verkaufswährung Verkaufsbetrag Kaufbetrag TEUR Durchschnittlicher Sicherungskurs Marktwert TEUR
AUD -5.547 3.254 1,70 153
CAD -1.456 963 1,51 59
CHF -986 1.087 0,91 7
CZK 3.000 -116 25,85 6
NOK -48.239 4.116 11,79 111
SGD -3.894 2.704 1,44 115
USD -35.245 31.109 1,12 1.452
43.117 1.903
AUD -1.137 630 1,81 -7
CAD 500 -327 1,53 -16
GBP -2.231 2.510 0,89 -8
HKD 2.010 -231 8,70 -13
HUF -381.724 918 416,00 -37
SGD -65 41 1,60 -5
USD -1.583 1.337 1,19 -3
4.878 - 89 186

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

2024 Derivat Summe Verkaufswährung Verkaufsbetrag Kaufbetrag TEUR Durchschnittlicher Sicherungskurs Marktwert TEUR
AUD -4.411 2.669 1,65 73
CAD -80 65 1,50 11
CZK 4.000 -156 25,57 1
HKD 3.595 -416 8,64 23
NOK -39.700 3.335 11,90 33
QAR 5.174 -1.301 3,98 62
RON -6.999 1.407 4,97 24
USD 911 -843 1,12 36
4.760 263
CAD -1.174 757 1,52 -24
GBP -834 915 0,91 -68
NOK 5.000 -421 11,88 -5
QAR -5.174 1.301 3,98 -62
SGD -4.655 3.209 1,45 -64
USD -27.350 24.900 1,10 -1.039
30.661 -1.262

Der Buchwert der MTM Bewertung ist im Geschäftsjahr 2025 mit einem positiven Marktwert von TEUR 1.903 (2024: TEUR 263) in den sonstigen Forderungen und mit einem negativen Marktwert von TEUR 89 (2024: TEUR 1.262) in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

37. Leasing Verhältnisse als Leasingnehmer

Die Frequentis-Gruppe hat mit einigen Vertragspartnern Leasingverträge insbesondere über die Anmietung von Gebäuden, Maschinen, Kraftfahrzeugen und IT Equipment abgeschlossen. Die Mietverträge für Gebäude werden entweder als befristete Verträge oder als unbefristete Verträge mit kurzen Kündigungsmöglichkeiten für den Leasingnehmer und den Leasinggeber abgeschlossen. Insoweit es sich um Büros von kleineren Gesellschaften handelt, werden die Verträge als kurzfristige Verträge eingestuft, da die Beendigung dieser Verträge zu keinen Pönalen führt und neue Räumlichkeiten leicht verfügbar sind. Hinsichtlich des gemieteten Bürogebäudes am Firmensitz besteht ein unbefristeter Mietvertrag mit einem Kündigungsverzicht bis 2026 und einer unveränderten eingeschätzten Laufzeit bis 2034. Im Jahr 2020 wurde ein Leasingvertrag für eine Bestückungsmaschine mit unbestimmter Laufzeit abgeschlossen. Aufgrund des Kündigungsverzichts von 72 Monaten wurde das Nutzungsrecht entsprechend dieser Laufzeit angesetzt. Die Mietverträge über Kraftfahrzeuge haben eine Laufzeit von rund 3 bis 6 Jahren, während IT Equipment meistens für fünf Jahre gemietet wird. Diesbezüglich bestehen weder Kündigungs- noch Verlängerungsoptionen beziehungsweise werden deren Ausübung nicht als so gut wie sicher eingestuft und daher bei der Ermittlung des Nutzungsrechts nicht berücksichtigt. Die Frequentis-Gruppe mietet auch IT Equipment und sonstiges Equipment. Diese Leasingverträge werden als kurzfristige Mietverträge oder Mietverträge über geringwertige Vermögenswerte klassifiziert, für welche die Ausnahmebestimmung in Anspruch genommen wird und welche daher im Konzernabschluss weder als Vermögenswert noch als Verbindlichkeit erfasst werden.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Sonstige Angaben 187

Die folgende Tabelle zeigt Details zu den bilanzierten Nutzungsrechten, welche in den Sachanlagen ausgewiesen werden:

2025 Nutzungsrechte Grundstücke und Gebäude TEUR Nutzungsrechte Maschinen TEUR Nutzungsrechte andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung TEUR Gesamt TEUR
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2025 88.680 587 5.433 94.700
Währungsdifferenz -1.156 0 -12 -1.168
Zugänge 6.842 0 1.474 8.316
Abgänge -2.529 0 -1.002 -3.531
Stand 31.12.2025 91.837 587 5.893 98.317
Kumulierte Wertberichtigungen
Stand 01.01.2025 -44.119 -403 -2.659 -47.181
Währungsdifferenz 654 0 9 663
Zugänge -8.027 -96 -1.369 -9.492
Abgänge 2.412 0 985 3.397
Stand 31.12.2025 -49.080 - 499 -3.034 -52.613
Buchwert
Stand 31.12.2025 42.758 88 2.857 45.703
2024 Nutzungsrechte Grundstücke und Gebäude TEUR Nutzungsrechte Maschinen TEUR Nutzungsrechte andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung TEUR Gesamt TEUR
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2024 70.001 587 4.793 75.381
Währungsumrechnung 124 0 3 127
Zugang Konsolidierungskreis 33 0 0 33
Zugänge 18.957 0 1.704 20.661
Abgänge -435 0 -1.067 -1.502
Stand 31.12.2024 88.680 587 5.433 94.700
Kumulierte Wertberichtigungen
Stand 01.01.2024 -36.354 -307 -2.518 -39.179
Währungsumrechnung -5 0 -3 -8
Zugang Konsolidierungskreis 0 0 0 0
Zugänge -8.187 -96 -1.172 -9.455
Abgänge 427 0 1.034 1.461
Stand 31.12.2024 -44.119 - 403 -2.659 -47.181
Buchwert
Stand 31.12.2024 44.561 184 2.774 47.519

Neben neuen Verträgen beinhalten die Zugänge zu Nutzungsrechten auch Anpassungen aufgrund von Vertragsänderungen, Vertragsverlängerungen, Neueinschätzungen von Vertragslaufzeiten sowie Indexanpassungen.

188 Sonstige Angaben Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

Die Leasingverbindlichkeiten veränderten sich von TEUR 49.376 (davon TEUR 41.257 langfristig und TEUR 8.119 kurzfristig) zum 1. Jänner 2025 auf TEUR 49.088 (davon TEUR 39.810 langfristig und TEUR 9.278 kurzfristig) zum 31. Dezember 2025.

Folgende Aufwendungen aus Leasingverträgen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen:

2025 TEUR 2024 TEUR
Abschreibung der Nutzungsrechte 9.492 9.455
Zinsaufwand aus Leasingverpflichtungen 1.637 1.110
Mietzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 623 701
Mietzahlungen für geringwertige Vermögenswerte 125 81
Gesamt 11.877 11.347

In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge aus Leasingverhältnissen:

2025 TEUR 2024 TEUR
Tilgung Leasingverbindlichkeiten 8.644 8.683
Bezahlte Zinsen für Leasingverhältnisse 1.637 1.110
Mietzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und geringwertige Vermögenswerte 748 782
11.029 10.575

Die bezahlten Zinsen für Leasingverhältnisse sowie die Mietzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und geringwertige Vermögenswerte werden im Nettogeldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen wohingegen die Tilgung der Leasingverbindlichkeiten im Nettogeldfluss aus der Finanzierungstätigkeit berücksichtigt werden. Im Laufe des Jahres 2025 hat die Frequentis-Gruppe mehrere Verträge über Leasingverhältnisse, die in 2026 beginnen, abgeschlossen. Hierbei handelt es sich allerdings nur um unwesentliche KFZ- oder Mietverträge.

Verhältnisse als Leasinggeber

Die Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen, in denen die Frequentis-Gruppe als Leasinggeber agiert, beziehen sich auf mit Kunden abgeschlossenen Operating-Leasingverträge über die Nutzung von Sprachvermittlungssystemen sowie auf unwesentliche Untermietverträge. Die Laufzeiten der jeweiligen Leasingverhältnisse betragen zwischen 1 und 4 Jahren. Es bestehen weder Verlängerungsoptionen noch Optionen, den Vermögenswert nach Ablauf der Leasingdauer zu kaufen.

Fälligkeiten der zukünftigen Zahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen:

31.12.2025 TEUR 31.12.2024 TEUR
In einem Jahr fällig 759 33
In zwei Jahren fällig 1.175 3
In drei Jahren fällig 1.189 3
In vier Jahren fällig 1.187 2
In fünf Jahren fällig 1.187 0
In mehr als fünf Jahren fällig 5.937 0
11.434 41

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Sonstige Angaben 189

Der Anstieg der zukünftigen Zahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen ist auf einen im Berichtsjahr neu abgeschlossenen Operating-Leasingvertrag über die Nutzung von Sprachvermittlungssystemen mit einer Laufzeit von 10 Jahren zurückzuführen. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden TEUR 1.311 (2024: TEUR 4.174) als Umsatzerlöse erfasst.

38. Angaben über Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Mutterunternehmen

Mit der Frequentis Group Holding GmbH wurden im Berichtsjahr folgende Umsätze getätigt:

2025 TEUR 2024 TEUR
Erbrachte Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Erträge 16 17
Empfangene Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Aufwendungen (Beratungsleistungen) 697 678
Offene Forderungen zum 31.12. 1 1
Offene Verbindlichkeiten zum 31.12. 70 69

Assoziierte Unternehmen

Die Frequentis-Gruppe unterhält mit den assoziierten Unternehmen Beziehungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Mit den assoziierten Unternehmen wurden im Berichtsjahr folgende Umsätze getätigt:

2025 TEUR 2024 TEUR
Erbrachte Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Erträge 2.524 2.103
Empfangene Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Aufwendungen 2.232 2.231
Offene Darlehensforderung zum 31.12. 1.864 1.049
Offene Forderungen zum 31.12. 2.420 147
Offene Verbindlichkeiten zum 31.12. 243 61
Erhaltene Anzahlungen zum 31.12. 0 40
Geleistete Anzahlungen zum 31.12. 0 0

Nahestehende Unternehmen

Eine Reihe von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen oder ihnen nahestehenden Unternehmen und Personen nehmen Positionen in anderen Unternehmen ein, infolge derer sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik dieser Unternehmen haben.190 Sonstige Angaben Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

Folgende Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden im Berichtsjahr durchgeführt:

2025 TEUR 2024 TEUR
Aufwendungen aus Beratungsleistungen 56 367
Aufwendungen aus Projektunterstützungsleistungen 1.324 1.035
Aufwendungen aus Software Entwicklung und Engineering 2.860 2.685
Zahlungen für Miete (Tilgung und Zinsen) und Betriebskosten 3.940 3.845
Zinsaufwand für erhaltene Darlehen 1 2
Umsatzerlöse 25 732
Forderungen zum 31.12. 12 237
Verbindlichkeiten zum 31.12. 228 427
Erhaltene Darlehen zum 31.12. 0 30

Bei den Aufwendungen aus Software Entwicklung und Engineering sind zusätzlich noch Unternehmen, die nicht nach IAS 24 nahestehende Personen oder Unternehmen wären, in Höhe von TEUR 958 (2024: TEUR 839) enthalten. Die diesbezüglichen Verbindlichkeiten betrugen TEUR 103 (2024: TEUR 20). Diesbezügliche Forderungen gab es 2025 und 2024 keine. Die Zahlungen für Miete betrafen hauptsächlich die Miete für das Bürogebäude am Firmensitz in Wien.

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG): Johannes Bardach ist Aufsichtsratsmitglied in der FFG. Das Kerngeschäft der FFG besteht in der Vergabe von Förderungen und Darlehen für Forschungszwecke. Um die nötige strategische Ausrichtung des Aufsichtsrats zu gewährleisten, werden entsprechend dem FFG-Gesetz auch Vertreter:innen von Unternehmen, die Förderungen der FFG erhalten, als Aufsichtsräte nominiert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben in den Förderprozessen allerdings keine Funktion und auch keine Einflussmöglichkeit. Im Berichtsjahr wurden Anzahlungen für zukünftige Fördererlöse in Höhe von TEUR 28 (2024: TEUR 20) von der FFG ausbezahlt. Die von der FFG erhaltenen Fördererlöse des Berichtsjahres betrugen TEUR 518 (2024: TEUR 619), wobei hier ein Anteil in Höhe von TEUR 470 (2024: TEUR 265) als Sonstige Forderung ausgewiesen wurde. Zusätzlich wurden im Berichtsjahr eine weitere Rate für ein bereits vorhandenes Darlehen im Zusammenhang mit einem Forschungsprojekt in Höhe von TEUR 362 und einer Restlaufzeit von 2 Jahren von der FFG ausbezahlt. Da der Aufsichtsrat der FFG nicht in die Vergabe von Förderungen eingebunden ist, entstehen durch diese Praxis keine Interessenkonflikte.

Nahestehende Personen Vorstand

Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:
Norbert Haslacher, Vorstandsvorsitzender
Monika Haselbacher
Peter Skerlan
Karl Wannenmacher

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Sonstige Angaben 191

Die Gesamtvergütungen (exkl. Lohnnebenkosten) der Vorstände betrugen im Berichtsjahr TEUR 3.506 (TEUR 3.004). Die Vergütung des Vorstands umfasst fixe (Jahresgrundgehalt, Prämien Pensionsrückdeckungs-versicherung und Sachbezüge) und variable Bestandteile (bestehend aus kurzfristig variablen Bestandteilen für alle Vorstandsmitglieder und langfristig variablen Bestandteilen (LTIP) für den Vorstandsvorsitzenden). Die kurzfristig variablen Bestandteile sind erfolgsabhängig an das Erreichen von finanziellen Unternehmenszielen geknüpft und betrugen im Berichtsjahr 51% (2024: 36%).

Die Frequentis AG hat 2023, 2024 und 2025 einen Long Term Incentive Plan (LTIP 2023 bzw. LTIP 2024 und LTIP 2025) mit dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Norbert Haslacher abgeschlossen. Diesbezüglich wird auf ↗ Kapitel 28. Aktienbasierte Vergütung verwiesen. Der LTIP 2022 wurde zu 80% 2025 zugeteilt.

Den Mitgliedern des Vorstands wurden Ansprüche auf Versorgungsleistungen gewährt. Diese beinhalten neben einer Alterspension auch Pensionsleistungen für Hinterbliebene nach Ableben der Berechtigten. Die Alterspension wird in der Regel ab Erreichung eines bestimmten Lebensalters ausbezahlt, sofern das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt beendet ist. Für die Vorstandsmitglieder wurden im Geschäftsjahr TEUR 430 (2024: TEUR 481) in Form von Beiträgen zu Pensionsversicherungen und der Bildung von Pensionsrückstellungen aufgewendet. In diesem Betrag ist ein Dienstzeitaufwand in Höhe von TEUR 134 (2024: TEUR 138), ein Zinsaufwand in Höhe von TEUR 96 (2024: TEUR 93) sowie ein Aufwand für Pensionsversicherung in Höhe von TEUR 200 (2024: TEUR 250) enthalten.

Im Falle der Beendigung des Dienstverhältnisses bestehen Abfertigungsansprüche gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich sowie aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen. Die Dotierung der entsprechenden Rückstellung für Abfertigungsansprüche der aktiven Vorstände betrug im Berichtsjahr TEUR 0 (2024: TEUR 68). An Mitglieder des Vorstands der Frequentis AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

192 Sonstige Angaben Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzte sich wie folgt zusammen:
Dipl.-Ing. Johannes Bardach, Vorsitzender
DDr. Karl Michael Millauer, Stellvertreter des Vorsitzenden
Sylvia Bardach, Mitglied
Mag. Reinhold Daxecker, Mitglied
Dipl.-Ing. Dr. Boris Nemsic, Mitglied
Mag. Petra Preining, Mitglied
Dipl.-Ing. Stefan Hackethal, Mitglied gem. § 110 ArbVG
Dipl.-Ing. Gabriele Schedl, Mitglied gem. § 110 ArbVG
Ing. Reinhard Steidl, Mitglied gem. § 110 ArbVG

Die Freigabe des Konzernabschlusses erfolgt durch den Vorstand mit Unterschriftsdatum, vorbehaltlich der Genehmigung des Abschlusses durch den Aufsichtsrat in der Aufsichtsratssitzung am 26. März 2026.

Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr TEUR 200 (2024: TEUR 195). Dem Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Johannes Bardach werden für die Ausübung seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender ein Büro und Sekretariats- und Assistentenunterstützungsleistungen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für Sekretariats- und Assistentenunterstützungsleistungen die nicht für die Ausübung seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender von Frequentis erbracht wurden, wurde ein Betrag von brutto TEUR 172 (2024: TEUR 60) in Rechnung gestellt. Per 31. Dezember 2025 bestand hier eine diesbezügliche offene Forderung in Höhe von TEUR 0,5 (31. Dezember 2024: TEUR 0,5). An Mitglieder des Aufsichtsrats der Frequentis AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

  1. Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag
    Es liegen keine berichtspflichtigen Ereignisse von besonderer Bedeutung vor.

  2. Zusatzangaben Aufwendungen für Abschlussprüfer
    Für den Abschlussprüfer wurde im Berichtsjahr ein Betrag von TEUR 155 (2024: TEUR 158) für die Prüfung des Konzern- und Jahresabschlusses sowie TEUR 93 (2024: TEUR 106) für sonstige Bestätigungsleistungen und TEUR 65 (2024: TEUR 29) für Sonstige Leistungen aufgewendet.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Sonstige Angaben 193

  1. In den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen
    In den Konzernabschluss sind folgende Unternehmen einbezogen:
2025 2024
Verbundene Unternehmen in Österreich
Frequentis Invest4Tech GmbH, Wien 100% 100% Vollkonsolidierung
CNS-Solutions & Support GmbH, Wien 100% 100% Vollkonsolidierung
Frequentis DFS Aerosense GmbH, Wien 70% 70% Vollkonsolidierung
PDTS GmbH, Wien 100% 100% Vollkonsolidierung
skyzr GmbH, Wien 100% 100% Vollkonsolidierung
team Technology Management GmbH, Wien 51% 51% Vollkonsolidierung
Verbundene Unternehmen in Europa
ATRiCS Advanced Traffic Solutions GmbH, Freiburg, Deutschland 61,77% 61,77% Vollkonsolidierung
ELARA Leitstellentechnik GmbH, Aachen, Deutschland 51% 51% Vollkonsolidierung
FRAFOS GmbH, Berlin, Deutschland 76,67% 76,67% Vollkonsolidierung
FRAFOS CZ s.r.o., Prag, Tschechische Republik 76,67% 76,67% Vollkonsolidierung
Frequentis Comsoft GmbH, Karlsruhe, Deutschland 100% 100% Vollkonsolidierung
Frequentis Czech Republic s.r.o., Prag, Tschechische Republik 100% 100% Vollkonsolidierung
Frequentis Deutschland GmbH, Neu-Isenburg, Deutschland 100% 100% Vollkonsolidierung
Frequentis France SAS, Toulouse, Frankreich 100% 100% Vollkonsolidierung
Frequentis Norway AS, Oslo, Norwegen 100% 100% Vollkonsolidierung
Frequentis Orthogon GmbH, Bremen, Deutschland 100% 100% Vollkonsolidierung
Frequentis Recording AS, Sem, Norwegen 100% 100% Vollkonsolidierung
Frequentis Romania S.R.L., Cluj-Napoca, Rumänien 100% 100% Vollkonsolidierung
Frequentis Solutions & Services s.r.o., Bratislava, Slowakei 100% 100% Vollkonsolidierung
Frequentis UK Ltd., Twickenham, Großbritannien 100% 100% Vollkonsolidierung
Regola S.r.l., Turin, Italien 51% 51% Vollkonsolidierung
Secure Service Provision GmbH, Leipzig, Deutschland 100% 100% Vollkonsolidierung
Systems Interface Ltd., Bordon, Großbritannien 100% 100% Vollkonsolidierung
TEAM Technology Management GmbH, Gräfelfing, Deutschland 51% bzw. durchgerechnet 26% 51% bzw. durchgerechnet 26% Vollkonsolidierung
Verbundene Unternehmen in Amerikas
Frequentis California Inc., Columbia, USA 100% 100% Vollkonsolidierung
Frequentis Canada Ltd., Ottawa, Kanada 100% 100% Vollkonsolidierung
Frequentis Defense Inc., Columbia, USA 100% 100% Vollkonsolidierung
Frequentis do Brasil Assessoria, Serviços e Comércio de Sistemas de Informação e Comunicação Ltda., Sao Paulo, Brasilien 100% 100% Vollkonsolidierung
Frequentis USA Inc., Columbia, USA 100% 100% Vollkonsolidierung
Frequentis USA Holdings, Inc., Columbia, USA 100% 100% Vollkonsolidierung
Verbundene Unternehmen in Asien
AIRNAV Technology Services Inc., Iloilo, Philippinen 65% 65% Vollkonsolidierung
Frequentis Middle East Limited, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate 100% 100% Vollkonsolidierung
Frequentis (Shanghai) Co. Ltd., Shanghai, China 100% 100% Vollkonsolidierung
Frequentis Singapore Pte. Ltd., Singapur, Singapur 100% 100% Vollkonsolidierung
Verbundene Unternehmen in Australien/Pazifik
C4i Pty Ltd, Melbourne, Australien 100% 100% Vollkonsolidierung
Frequentis Australia Holding Pty Ltd, Hendra, Australien 100% 100% Vollkonsolidierung
Frequentis Australasia Pty Ltd, Hendra, Australien 100% 100% Vollkonsolidierung

194 Sonstige Angaben Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025

Folgende Unternehmen wurden nach der Equity Methode einbezogen:

2025 2024
AMANTEA Ltd., Zabbar, Malta 50% bzw. durchgerechnet 25,5% 50% bzw. durchgerechnet 25,5%

Der Bilanzstichtag ist bei allen einbezogenen Unternehmen der 31. Dezember und alle Angaben zum Konsolidierungskreis beziehen sich auf die Verhältnisse zum 31. Dezember 2025.

42. Kapitalmanagement

Die finanzwirtschaftliche Steuerung der Frequentis-Gruppe zielt, außer auf die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts, auf die Einhaltung einer angemessenen Kapitalstruktur ab. Die Steuerung der Kapitalstruktur erfolgt vor allem auf Basis der Kennzahlen EBIT-Marge, Eigenkapital-Quote und Nettoverschuldung. Da die Frequentis-Gruppe derzeit über einen Überschuss an liquiden Mitteln verfügt, wird von einem Nettoguthaben und keiner Nettoverschuldung gesprochen. Dieses Nettoguthaben setzt sich aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zuzüglich Termingelder abzüglich der Bank- und sonstigen Finanzverbindlichkeiten zusammen.

In der Berichtsperiode entwickelten sich die Kennzahlen wie folgt:

2025 2024
EBIT-Marge (bezogen auf den Umsatz) 8,1% 6,7%
Eigenkapitalquote 38,7% 44,3%
Nettoguthaben in TEUR 104.663 81.837

Die Berechnung des EBIT erfolgt in der Frequentis-Gruppe wie folgt:

2025 TEUR 2024 TEUR
Ergebnis vor Steuern 45.829 32.830
Finanzerträge -949 -947
Finanzierungsaufwendungen 2.237 1.572
Erträge aus assoziierten Unternehmen -344 -355
Veränderung Finanzvermögenswerte -19 -1.000
EBIT 46.754 32.100

Die Gesellschaft erfüllt die gesetzlichen und satzungsmäßigen Mindestkapitalanforderungen. Das gemanagte Kapital entspricht dem in der Konzernbilanz ausgewiesenen Eigenkapital.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Sonstige Angaben 195

43. Risikomanagement

In der Frequentis-Gruppe ist ein Internes Kontrollsystem (IKS) für den Rechnungslegungsprozess eingerichtet. Die Zuverlässigkeit des internen Kontrollsystems wird durch die Interne Revision geprüft. Die Frequentis-Gruppe hat auf Basis von Best-Practice Standards mehrere Prozesse initiiert, um ihr Risikomanagement effektiv zu gestalten. Dieses verfolgt als grundsätzliches Ziel, das Chancen- und Risikopotenzial ehestmöglich zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Erhaltung der Ertragskraft sowie zur Sicherung des Fortbestands der Unternehmensgruppe zu setzen. Das Risikobewusstsein, die Wachsamkeit innerhalb der Belegschaft sowie das frühzeitige Erkennen von geschäftlichen Risiken sind durch eine fundierte Risk Management Policy gut ausgeprägt und verankert. Die Risiken werden im Konzernlagebericht im ↗ Kapitel Chancen- & Risikomanagement näher erläutert.

Wien, am 10. März 2026

Norbert Haslacher, Vorstandsvorsitzender e.h.
Monika Haselbacher, Mitglied des Vorstands e.h.
Peter Skerlan, Mitglied des Vorstands e.h.
Karl Wannenmacher, Mitglied des Vorstands e.h.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Bestätigungsvermerk 197

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den beigefügten Konzernabschluss der FREQUENTIS AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2025, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
* Bilanzierung des Projektgeschäfts

Frequentis-Gruppe 198 Bestätigungsvermerk Konzernabschluss 2025

Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen:

Der weitaus überwiegende Anteil der ausgewiesenen Umsatzerlöse stammt aus dem Projektgeschäft, welches im Wesentlichen Liefer- und Wartungsprojekte umfasst. Es handelt sich dabei um eine große Anzahl von Projekten, die sich in Projektvolumen, technischer Komplexität und Laufzeit unterscheiden, wobei einige Projekte eine Laufzeit von mehreren Jahren aufweisen. Bei Wartungsprojekten erfolgt die Umsatzrealisierung in der Regel zeitraumbezogen. Die Erfassung der Umsatzerlöse aus Lieferprojekten erfolgt bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß IFRS 15 zeitraumbezogen in Abhängigkeit des Projektfortschritts, der nach der Cost-to-Cost Methode ermittelt wird. Vertragliche Ansprüche aus den Projekten werden als Vertragsvermögenswerte und offene Leistungsverpflichtungen als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen.

Insoweit bei den noch nicht abgeschlossenen Projekten voraussichtlich ein Verlust entsteht, wird dieser sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dies gilt in gleicherweise auch für verlustbringende Wartungsprojekte. Bei einigen laufenden oder abgeschlossenen Projekten kann es zu unterschiedlichen Auffassungen mit Kunden über Art und Umfang der Leistungen bzw. die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen kommen, woraus sich Auswirkungen auf die Projektkosten und Projektergebnisse ergeben. Die Bewertung des Leistungsfortschritts, der noch anfallenden Projektkosten und der projektbezogenen Rückstellungen erfordern daher in erheblichem Umfang Annahmen und zukunftsbezogene Schätzungen. Zusätzliche Anforderungen bei der Schätzung ergeben sich durch die inflationsbedingten Einflüsse für die noch zu erwarteten Projektkosten. Aufgrund des wesentlichen Umfangs des Projektgeschäftes ergibt sich daraus das Risiko einer falschen Darstellung des Umsatzes aus Projekten, der damit verbundenen Kosten sowie der projektbezogenen Bilanzpositionen.

Die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung des Projektgeschäfts sind im Konzernanhang unter Punkt 2 bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden insbesondere bei den Unterpunkten „IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ sowie „Wesentliche Schätzungen und Ermessensausübungen“ beschrieben. Weitere Angaben finden sich unter den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung bei Punkt 4 „Umsatzerlöse“ wie auch bei den Erläuterungen zur Bilanz unter Punkt 22 „Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden“ und Punkt 32 „Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden“.

Prüferisches Vorgehen:

Im Zuge unserer Prüfung haben wir ein Verständnis über die für die Projektbilanzierung relevanten Prozesse und internen Kontrollen erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem die Freigabe der Projektkalkulation beim Abschluss neuer Verträge, die Erfassung und Zuordnung von Fremdleistungen als Projektkosten sowie die Überwachung und Überprüfung laufender Projekte und Kalkulationen bis zum Projektaufschluss.

Auf Basis der Ergebnisse dieser Überprüfung haben wir auf Stichprobenbasis einzelne Projekte einer tiefergehenden Prüfung unterzogen und für diese Projekte insbesondere die im Rahmen der Bewertung vorgenommenen Ermessensentscheidungen beurteilt. Die Auswahl der Stichprobe erfolgte nach risiko-orientierten Kriterien wie Projektgröße, Projektmarge, Projektart oder Laufzeit. Sofern sich bei mehrjährigen Projekten wesentliche Anpassungen der Einschätzungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben haben, wurde dieser Umstand ebenfalls bei der Auswahl der Stichprobe berücksichtigt.

Die Prüfungshandlungen umfassten vor allem die Durchsicht der zugrundliegenden Verträge und Vereinbarungen, die Befragung von kaufmännischen und operativen Projektverantwortlichen zur Plausibilität der getroffenen Schätzungen, Annahmen und Auswirkungen der inflationsbedingten wirtschaftlichen Effekte. Darüber hinaus haben wir eine Analyse aktueller Projektinformationen sowie die Abstimmung der Annahmen und in die Schätzung eingeflossenen Werte mit Vertragsdokumenten und anderen relevanten Unterlagen vorgenommen.Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Bestätigungsvermerk 199

Weiters haben wir uns mit der Erfassung der Kosten auf den einzelnen Aufträgen sowie der darauf aufbauenden Ermittlung des Projektfortschrittes auseinandergesetzt. Schließlich haben wir überprüft, ob die Darstellung des Projektgeschäftes im Konzernabschluss und in den Angaben im Anhang in Einklang mit den Bestimmungen des IFRS 15 erfolgt sind.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den Corporate Governance-Bericht haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des Geschäftsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Frequentis-Gruppe 200 Bestätigungsvermerk Konzernabschluss 2025

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes, der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Bestätigungsvermerk 201

Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Frequentis-Gruppe 202 Bestätigungsvermerk Konzernabschluss 2025

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. Juni 2025 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. September 2025 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Markus Trettnak.

Wien, am 11. März 2026

BDO Assurance GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Markus Trettnak e.h.
Wirtschaftsprüfer

Mag. Gerhard Fremgen e.h.
Wirtschaftsprüfer

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Erklärung aller gesetzlichen Vertreter:innen 203

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter:innen

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wien, am 10. März 2026

Norbert Haslacher
Vorstandsvorsitzender e.h.

Monika Haselbacher
Mitglied des Vorstands e.h.

Peter Skerlan
Mitglied des Vorstands e.h.

Karl Wannenmacher
Mitglied des Vorstands e.h.

Bericht über die unabhängige Prüfung Frequentis-Gruppe 204 der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zum 31.12.2025 der Frequentis AG Konzernabschluss 2025

Bericht über die unabhängige Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zum 31.12.2025 der Frequentis AG

Bericht über die unabhängige Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung der Frequentis AG für das Geschäftsjahr 2025

Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht im Abschnitt „Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung 2025“ enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung der Frequentis AG (Folgend: „Gesellschaft“) für das am 31.12.2025 endende Geschäftsjahr durchgeführt.

Zusammenfassende Beurteilung auf Basis einer Prüfung mit begrenzter Zusicherung

Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzernlagebericht im Abschnitt „Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung 2025“ enthaltene konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung nicht in allen wesentlichen Belangen mit den Anforderungen gemäß §§ 243b und 267a UGB übereinstimmt, einschließlich
* der Übereinstimmung mit den europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (in der Folge ESRS),
* der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge „Verfahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse“), und dessen Darstellung in der Angabe zu ESRS 2 IRO-1, und
* der Einhaltung der Anforderungen an die Berichterstattung gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO).

Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung

Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen (KFS/PG13) und ergänzender Stellungnahmen (KFS/PE28) durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung“ unseres Berichts weitergehend beschrieben.

Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und Art. 22 ff. AP-RL, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Berichts erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.

Frequentis-Gruppe Bericht über die unabhängige Prüfung Konzernabschluss 2025 der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zum 31.12.2025 der Frequentis AG 205

Hinweis zur Hervorhebung: Angaben zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse

Wir weisen auf die Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zum Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 2 IRO-1 und den damit verbundenen Angaben gemäß ESRS 2 SBM-3 hin. Diese Angaben basieren, wie von der Gesellschaft dargelegt, auf einem kontinuierlichen Prozess. Hiermit einhergeht, dass durch sich verändernde Erwartungshaltungen von Interessenträgern, regulatorische Vorgaben, Veränderungen im Risikomanagement als auch Geschäftsmodell- und Strategieanpassungen die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse beeinflusst werden. Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erfasst somit möglicherweise nicht alle Auswirkungen, Risiken und Chancen oder unternehmensspezifische Informationen, die jede einzelne Gruppe von Interessenträgern der Gesellschaft in ihrer eigenen Bewertung als wesentlich erachten könnte. Unsere zusammenfassende Beurteilung ist in diesem Zusammenhang nicht modifiziert.

Hinweis zur Hervorhebung: Angaben zu Schätzungen zur Wertschöpfungskette und Angaben zu Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit

Wir weisen auf die Beschreibung der Gesellschaft in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung betreffend die Angabepflicht „Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen // ESRS 2 BP-2“ im Abschnitt „Schätzungen zur Wertschöpfungskette“ und „Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit“ hin. Wie in diesen Abschnitten erläutert, basieren die Kennzahlen zu den Angabepflichten „E1-5 Energieverbrauch und Energiemix“, „E1-6 Treibhausgasemissionen“, „E5-5 Abfälle“ als auch die Angabepflichten „S1-13 Mitarbeiter:innengespräch“, „S1-16 Vergütungskennzahlen“, „S1-freiwillig Pflichtschulungen“, „G1-freiwillig Pflichtschulungen“ als auch die im unternehmensspezifischen Kapitel zu „Safety & Security“ enthaltenen Kennzahlen zu „Pflichtschulungen“ zu einem hohen Maß auf Hochrechnungen und Annahmen. Die mit diesen Angabepflichten im hohen Maß verbundene Abhängigkeit von Hochrechnungen und Annahmen führt trotz unternehmerischer Sorgfalt zu einer verminderten Belastbarkeit getroffener Aussagen. Dies gilt ebenso für die mit diesen Angabepflichten in Verbindung stehenden Angaben zu Zielen und Maßnahmen. Unsere zusammenfassende Beurteilung ist in diesem Zusammenhang nicht modifiziert.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht 2025 ausgenommen die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung innerhalb des Konzernlageberichts und unseren Bericht. Den Konzernabschluss und die übrigen Teile des Konzernlageberichts sowie den konsolidierten Corporate Governance Bericht sowie die Erklärung der gesetzlichen Vertreter haben wir vor dem Datum unseres Berichts erlangt, die weiteren Teile des Geschäftsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.

Unsere zusammenfassende Beurteilung über die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.# Bericht über die unabhängige Prüfung Frequentis-Gruppe 206 der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zum 31.12.2025 der Frequentis AG Konzernabschluss 2025

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats

Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung einschließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst:

  • die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesentlichkeit dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen,
  • die Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung unter Einhaltung der Anforderungen der §§ 243b und 267a UGB, einschließlich der Übereinstimmung mit den ESRS,
  • die Aufnahme von Angaben in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie-VO sowie
  • die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und die Durchführung des Verfahrens zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESRS zu ermöglichen.

Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.

Der Aufsichtsrat ist für die Überwachung des Verfahrens zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse und der Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung verantwortlich.

Inhärente Beschränkungen bei der Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung

Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen der Gesellschaft zu erstellen. Wahrscheinlich wird es zu Abweichungen kommen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten.

Bei der Festlegung der Angaben gemäß der EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, unterschiedlich ausgelegt werden und unterliegen dementsprechend Unsicherheiten.

Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung

Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die konsolidierte nichtfinanziellen Erklärung einschließlich des darin dargestellten Verfahrens zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse und der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-VO frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Vermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage der konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung getroffenen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Frequentis-Gruppe Bericht über die unabhängige Prüfung Konzernabschluss 2025 der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zum 31.12.2025 der Frequentis AG 207

Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören:

  • die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben, und
  • die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlich sind.

Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten

Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung. Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßes Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum.

Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gehen wir wie folgt vor:

  • Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung relevant sind.
  • Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten Informationen in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung aufgenommen wurden.
  • Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung im Einklang mit den ESRS stehen.
  • Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch.
  • Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch.
  • Wir gleichen ausgewählte Angaben der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mit den entsprechenden Angaben im Jahresabschluss und Konzernabschluss und den übrigen Abschnitten des Konzernlageberichts ab.
  • Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteten Informationen.
  • Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifizierung taxonomiefähiger und taxonomie- konformer Wirtschaftsaktivitäten und zur Erstellung der entsprechenden Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung.

Haftungsbeschränkung und Veröffentlichung

Bei der Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige Prüfung. Diesen Bericht erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die beigelegten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschafts- treuhandberufe (AAB 2018) zugrunde liegen.

Bericht über die unabhängige Prüfung Frequentis-Gruppe 208 der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zum 31.12.2025 der Frequentis AG Konzernabschluss 2025

Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7. der AAB 2018. Der Bericht über die unabhängige Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im Konzernlagebericht im Abschnitt „Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung 2025“ enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung und nur in vollständiger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Markus Trettnak.

Wien, am 11. März 2026

BDO Assurance GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Markus Trettnak e.h. (Wirtschaftsprüfer)
Mag. Gerhard Fremgen e.h. (Wirtschaftsprüfer)

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2025 Erklärung aller gesetzlichen Vertreter:innen 209

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter:innen

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung diejenigen Angaben gemäß §§ 243b und 267a UGB und gemäß der Verordnung (EU) 2020/852 („EU-Taxonomie“) enthält, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Frequentis AG und ihrer Tochter- gesellschaften sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit erforderlich sind und sich mindestens auf Umwelt-, Sozial-, Arbeitnehmer:innenbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung beziehen.

Die Angaben umfassen eine Beschreibung des Geschäftsmodells der Frequentis sowie der verfolgten Konzepte in Bezug auf die Belange inklusive angewandter Due-Diligence Prozesse, wesentlicher Risiken, die wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Belange haben werden, sowie die Ergebnisse aus den Konzepten und die wichtigsten Leistungsindikatoren.

Wien, am 10. März 2026

Norbert Haslacher (Vorstandsvorsitzender e.h.)
Monika Haselbacher (Mitglied des Vorstands e.h.)
Peter Skerlan (Mitglied des Vorstands e.h.)
Karl Wannenmacher (Mitglied des Vorstands e.h.)# Frequentis AG 210

Lagebericht zum Jahresabschluss der Frequentis AG zum 31.12.2025

Lagebericht 2025

Lagebericht zum Jahresabschluss der Frequentis AG zum 31.12.2025
Frequentis AG Lagebericht 2025

Einleitung 211

Einleitung

Der Einzelabschluss (Jahresabschluss) der Frequentis AG wurde nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln (§ 222 Abs. 2 UGB), aufgestellt. Die hier angeführten Kennzahlen der Frequentis AG ergeben, in Kombination mit dem Lagebericht der Frequentis-Gruppe (siehe Kapitel Lagebericht Konzernabschluss), ein umfassenderes Bild als es der Lagebericht der Frequentis AG allein zu vermögen gibt.

Ausgewählte finanzielle Kennzahlen

Die nachfolgenden Kennzahlen werden unter Angabe der verwendeten Berechnungsformel dargestellt. Bei den nachstehenden Beträgen handelt es sich, sofern nicht anders angegeben, um Werte in TEUR.

Kennzahlen zur Vermögens- und Kapitalstruktur 2025 2024
Eigenkapitalquote (Eigenkapital x 100 / Gesamtkapital) 49,6% 55,6%
Fremdkapitalquote (Fremdkapital x 100 / Gesamtkapital) 50,4% 44,4%
Verschuldungsgrad (Fremdkapital x 100 / Eigenkapital) 101,8% 79,9%
Nettoguthaben (-) / Nettoverschuldung (+) (Bankverbindlichkeiten – liquide Mittel) -48.436 -39.277
Kennzahlen der Liquidität 2025 2024
Working Capital (Kurzfristige Aktiva – kurzfristige Passiva) 87.355 69.060
Working Capital Ratio (Kurzfristige Aktiva / kurzfristige Passiva x 100) 174,9% 182,9%

Frequentis AG 212 Ausgewählte finanzielle Kennzahlen Lagebericht 2025

Kennzahlen zur Rentabilität 2025 2024
Eigenkapitalrentabilität (Jahresergebnis x 100 / Eigenkapital) 9,3% 14,2%
Eigenkapitalrentabilität vor Steuern ((Jahresergebnis + Ertragsteuern) x 100 / Eigenkapital) 10,7% 16,9%
Umsatzrentabilität (Jahresergebnis x 100 / Umsatz) 3,5% 6,2%
Return on Sales (ROS) (Betriebsergebnis x 100 / Umsatz) 2,3% 4,1%
Return on Equity (ROE) (Ergebnis vor Steuern x 100 / Ø Eigenkapital) 11,1% 18,0%
Return on Investment (ROI) ((Ergebnis vor Steuern + Zinsaufwand) x 100 / Ø Gesamtkapital) 6,0% 10,0%
EBIT (Betriebsergebnis) 8.389 11.901
EBITDA (Betriebsergebnis + Abschreibung immaterielles Anlagevermögen und Sachanlagevermögen) 12.863 15.956
Geldflussrechnung 2025 (TEUR) 2024 (TEUR)
Ergebnis vor Steuern 14.632 21.568
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände des Investitionsbereichs 6.245 4.170
-/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Investitionsbereichs 238 36
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Liefer- und Leistungsforderungen sowie anderer Aktiva -20.441 -17.308
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 5.286 2.260
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 23.807 1.660
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 628 0
= Netto-Geldfluss aus dem Ergebnis vor Steuern 30.396 12.386
-/+ Zahlungen für Ertragsteuern -3.186 -6.896
= Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 27.210 5.490
+ Finanzinvestitionen 4.313 3.115
- Auszahlungen für Anlagenzugang (ohne Finanzanlagen) -4.936 -6.533
- Auszahlungen für Finanzanlagenzugang und für sonstige Finanzinvestitionen und Investitionszuschuss -14.360 -4.522
= Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit -14.983 -7.939
- Dividende -3.585 -3.185
- Auszahlungen aus dem Erwerb eigener Anteile -405 0
+ Einzahlungen aus Cash Pool Transaktionen 922 9.356
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-)krediten 6.638 0
= Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit 3.570 6.171
= zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes 15.797 3.722
+ Finanzmittelbestand am Beginn der Periode 39.277 35.556
= Finanzmittelbestand am Ende der Periode 55.074 39.277

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung 213

Börsenkennzahlen (Wiener Börse) 2025 2024
Schlusskurs zum 31.12. in EUR 72,60 27,80
Tiefstkurs (Schlusskurs) in EUR 27,40 23,00
Höchstkurs (Schlusskurs) in EUR 90,00 32,90
Anzahl der ausgegebenen Aktien zum 31.12. in Stück 13.280.000 13.280.000
Marktkapitalisierung zum 31.12. in EUR Mio. 964,1 369,2

Dividende

Die Hauptversammlung hat am 5. Juni 2025 die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,27 je Aktie für das Geschäftsjahr 2024 (für das Geschäftsjahr 2023: EUR 0,24 je Aktie) beschlossen. Damit gelangten TEUR 3.585 zur Ausschüttung. An die eigenen Aktien wurde keine Dividende ausgeschüttet. Die Dividendenrendite lag bei 0,97%, bezogen auf den Schlusskurs der Wiener Börse von Ende Dezember 2024 (2023: 0,88%).

Eigene Aktien

Der Bestand an eigenen Anteilen (eigene Aktien) zum 31. Dezember 2024 betrug 10.577 Stück. Nach der Übertragung von 6.657 Aktien im Mai 2025 im Rahmen des Long Term Incentive Plans 2022 (LTIP 2022) an den Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft und dem Aktienrückerwerb von 6.000 Aktien beträgt der Bestand an eigenen Anteilen (eigene Aktien) per Ende Dezember 2025 damit 9.920 Stück. Dies entspricht einem Anteil von 0,0747% am Grundkapital.

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung

Bezüglich der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung wird auf die entsprechenden Kapitel im Konzernlagebericht verwiesen.

Lagebericht Konzernabschluss

Zur besseren Einsicht in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage basiert der folgende Lagebericht auf dem Konzernabschluss der Frequentis AG, welcher nach den Regelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, erstellt wurde.

Frequentis AG 214 Wirtschaftliches Umfeld Lagebericht 2025

Wirtschaftliches Umfeld

Im Vergleich zu anderen Wirtschaftssektoren unterliegen die Sektoren, in denen die Frequentis-Gruppe tätig ist (Informations- und Kommunikationssysteme im Bereich der zivilen und militärischen Flugsicherung, der Blaulichtorganisationen und des Schienen- und Wasserverkehrs) relativ geringen konjunkturellen Schwankungen. Die Geschäftsentwicklung von Frequentis würde dann beeinträchtigt sein, wenn es zu einem signifikanten globalen Rückgang in einem der fünf angeführten Bereiche kommt. Frequentis kann sich nicht vollständig von den konjunkturellen Entwicklungen abkoppeln, ist jedoch Lieferant von sicherheitskritischer Infrastruktur. Diese Infrastruktur kann nicht wegrationalisiert werden und muss auch in Krisenzeiten aufrechterhalten und gewartet werden.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat im Jänner 2026 das World Economic Outlook Update publiziert¹. Im Jahr 2025 lag das globale Wirtschaftswachstum bei 3,3%. Für das Jahr 2026 soll das Wachstum – trotz erheblicher Handelsstörungen – auf gleichem Niveau liegen und ebenfalls 3,3% betragen. Diese überraschende Stärke spiegelt eine Reihe von Faktoren wider, darunter nachlassende Handelsspannungen, über den Erwartungen liegende fiskalische Impulse, günstige Finanzierungsbedingungen, die Flexibilität des Privatsektors bei der Abfederung von Handelsstörungen und verbesserte politische Rahmenbedingungen, insbesondere in Schwellenländern. Ein weiterer wichtiger Faktor für diese Widerstandsfähigkeit ist der anhaltende Investitionsboom im IT-Sektor, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz.

Für das Jahr 2026 wird für die USA ein Anstieg von 2,4% prognostiziert. Für die Wirtschaft des Euroraums erwartet der IWF eine Wachstumsrate von 1,3% im Jahr 2026. Für die großen Volkswirtschaften im Euroraum ist der Wachstumspfad im Jahr 2026 unterschiedlich hoch: führend ist Spanien mit 2,3% vor Deutschland mit 1,1%, Frankreich mit 1,0% und Italien mit 0,7%. Die Prognose für Großbritannien liegt bei 1,3% für das Jahr 2026. Für die Schwellen- und Entwicklungsländer in Asien wird mit einem Anstieg von 5,0% im Jahr 2026 gerechnet. Für Lateinamerika geht der IWF für das Jahr 2026 von einem Wachstum von 2,2% aus, für den Nahen Osten und Zentralasien werden 3,9% prognostiziert.

¹ https://www.imf.org/en/publications/weo/issues/2026/01/19/world-economic-outlook-update-january-2026

Frequentis AG Lagebericht 2025 Geschäftsentwicklung 215

Geschäftsentwicklung

Im Jahr 2025 erzielte die Frequentis-Gruppe, gestützt auf den hohen Auftragsstand Ende 2024 und den starken Auftragseingang, eine Umsatzsteigerung von 20,8%. Damit wuchs der Umsatz das fünfte Jahr in Folge zweistellig. Dank dem stabilen Geschäftsmodell als weltweiter Anbieter von High-Tech-Systemen und Lösungen für nationale sicherheitskritische Kontrollzentralen und Leitstellen ist die Nachfrage ungebrochen. Der Auftragseingang erhöhte sich um 16,5% und damit das vierte Jahr in Folge zweistellig. Der Auftragsstand per Jahresende 2025 legte um 9,8% zu.

Bedeutende Ereignisse im Jahr 2025

Mandat von CFO Peter Skerlan bis 2031 verlängert
Der Aufsichtsrat der Frequentis AG bestellte Finanzvorstand Peter Skerlan für weitere fünf Jahre bis zum 15. April 2031. Er bekleidet diese Position seit dem 16. April 2021.

Auswirkungen der geopolitischen Lage
Neben dem Krieg in der Ukraine, der seit seinem Beginn im Februar 2022 nun in sein fünftes Jahr geht, gibt es weitere Konfliktherde mit potenziell globalen Auswirkungen wie derzeit im Nahen Osten. Dazu kommen noch langfristige Krisen wie die Klimakrise sowie die immer wieder auftretenden Verwerfungen und Preisausschläge am Energiemarkt sowie dem Markt für IT- und Elektronikkomponenten. Es kann damit von einer Polykrise gesprochen werden, bei der sich die Auswirkungen einzelner Krisen wechselseitig verstärken. Auf der anderen Seite gab es vor allem in Europa verstärkte Investitionen in die militärische Infrastruktur und die öffentliche Sicherheit. All diese Krisen hatten und haben unterschiedliche Auswirkungen auf interne und externe Stakeholder von Frequentis. Mit der Ukraine, der Russischen Föderation, Belarus und den palästinensischen Gebieten gab es im Jahr 2025 und im Jahr 2024 keinen Umsatz. Indirekt führten die Auswirkungen der Konfliktherde seit 2022 zu einem generell höheren Preisniveau, vor allem für Strom, Gas und Treibstoffe.In der Folge stiegen auch die Preise für andere alltägliche Produkte was zu entsprechend hohen Gehaltserhöhungen führte. Durch den global großflächigen Rückgang der Inflation fielen die Gehaltserhöhungen im Jahr 2025 geringer aus als im Jahr 2024. Für das Jahr 2026 ist mit moderaten Gehaltserhöhungen zu rechnen. Durch den globalen KI-Boom und die dafür notwendigen Datencenter der KI-Anbieter ergab sich seit Ende des Jahres 2025 eine massive Verknappung am weltweiten IT-Hardware-Markt (inklusive Speicher, Server, Elektronikkomponenten), deren genaue Auswirkungen sich erst im Jahr 2026 vollumfänglich zeigen werden.

Auftragseingang

Der Auftragseingang der Frequentis-Gruppe lag im Jahr 2025 bei EUR 680,2 Mio., eine Steigerung von 16,5% oder EUR 96,4 Mio. gegenüber dem Jahr 2024 mit EUR 583,8 Mio. Die Verteilung des Auftragseingangs auf die beiden Segmente war im Jahr 2025 wie folgt:

Segment Auftragseingang 2025 Anteil 2025 Auftragseingang 2024 Anteil 2024
Air Traffic Management EUR 444,8 Mio. 65% EUR 397,8 Mio. 68%
Public Safety & Transport EUR 235,5 Mio. 35% EUR 186,0 Mio. 32%

Frequentis AG 216 Geschäftsentwicklung Lagebericht 2025

Highlights des Auftragseingangs im Segment Air Traffic Management

In der zivilen Flugsicherung macht die Deutsche Flugsicherung (DFS) einen strategischen Schritt im Air Traffic Management (ATM): das Backup-System des Münchner Area Control Centers wird zur nächsten Generation einer Cloud-nativen Plattform ausgebaut. Frequentis stellt dafür seine Flight-Data-Processing-Services aus seinem OneATM-Portfolio bereit. Das innovative Projekt ist die erste operative Umsetzung des neuen Service-Delivery-Modells, das im European ATM Master Plan 2025 definiert wurde.

Die US-Flugsicherung Federal Aviation Administration (FAA) hat weitere Bestellungen für die landesweite Implementierung des Boden-Luft-Protokollumsetzungssystems, APCS, für das U.S. National Airspace System, das über eine Milliarde Passagier:innen pro Jahr befördert, getätigt. Das APCS ersetzt die bestehenden Radio Control Equipment Einheiten, die nur mit analogen und Time Division Multiplexing Kommunikationsprotokollen funktionieren. Aufbauend auf moderner, digitaler Internet-Protocol (IP)-Technologie bietet das APCS mannigfaltige Vorteile, wie bessere Verbindungsqualität, massiv erhöhte Effizienz und vor allem Internet-Sicherheit auf dem letzten Stand der Technik. Zusätzlich erfolgten erste Aufträge für die Erneuerung des Sprachkommunikationssystems (VCS / Voice Communication System) auf ein IP-basiertes System.

In Vietnam liefert Frequentis sein Advanced Network Management System an das Ho Chi Minh Air Traffic Control Centre (ATCC). Die Lösung ermöglicht eine Ende-zu-Ende-Überwachung aller Flugverkehrsdienste zur Verbesserung der Sicherheit und Betriebskontrolle und wird über 134.000 Flüge jährlich unterstützen.

Frequentis wurde von LFV (Luftfartsverket), der schwedischen Flugsicherung, mit der Lieferung des ersten landesweiten Verkehrsmanagementsystems für Drohnen in Schweden beauftragt. Die neue Plattform ermöglicht sichere und skalierbare Drohnenoperationen im gesamten schwedischen Luftraum und unterstützt sowohl aktuelle Anforderungen als auch zukünftiges Wachstum. Die neue digitale Plattform wird LFV und nationalen Behörden wie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten Werkzeuge zur Verfügung stellen, um Drohnenoperationen in niedriger Höhe (typischerweise unter 150 Metern) sicher und effizient zu überwachen.

Von bestehenden Kunden, unter anderem aus Australien, Belgien, Estland, Lettland, Mexiko und Südafrika, gab es Erweiterungs- und Änderungs-Aufträge sowie Verlängerungen von Wartungs- und Servicevereinbarungen.

In der militärischen Flugsicherung stärkt Frequentis seine internationale Marktposition im sicherheitskritischen Verteidigungsbereich und unterstreicht seine technologische Führungsrolle bei Echtzeitkommunikation für gemeinsame militärische Einsätze. Dazu trägt die strategische Partnerschaft zwischen dem australischen Tochterunternehmen C4i und Lockheed Martin Australia zur Lieferung souveräner Multi-Domain-Kommunikationssysteme für das AIR6500-Programm der Australian Defence Force bei. Mit der Beauftragung durch die deutsche Bundeswehr zur Erprobung eines skalierbaren UTM-Systems (UTM = Uncrewed Traffic Management) unter realen Einsatzbedingungen stärkt Frequentis seine Position im Bereich militärischer Flugsicherung und leistet einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Integration unbemannter Luftfahrzeuge in den kontrollierten Luftraum.

Highlights des Auftragseingangs im Segment Public Safety & Transport

Im Teilmarkt Public Safety baut Frequentis für die Landespolizei Thüringen ein integriertes und landesweit einheitliches Einsatz- und Kommunikationssystem auf. Frequentis übernimmt dabei als Generalunternehmer die Gesamtverantwortung für Planung, Installation und Inbetriebnahme. Zum Einsatz kommt das Kommunikationssystem LifeX von Frequentis. Das neue System ist bereits für die Nutzung des künftigen Breitband-Digitalfunks in Deutschland vorbereitet und ermöglicht multimediale Kommunikation. Mit diesem Auftrag wird die führende Marktposition bei der polizeilichen Leitstellentechnologie in Deutschland gestärkt – bereits mehr als die Hälfte der 16 Bundesländer setzt auf Lösungen von Frequentis.

Die von der italienischen Frequentis-Tochter Regola entwickelte Software FlagMii EML wurde von der Landessicherheitszentrale Burgenland erstmals in Österreich beauftragt – in Italien ist sie bereits im Einsatz. Damit sind nun Notrufe auch per Video möglich. Die Lösung funktioniert ohne zusätzliche Applikation am Mobiltelefon der anrufenden Person und verbessert die Lageeinschätzung für Einsatzkräfte.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Geschäftsentwicklung 217

Alle norwegischen Feuerwehr-Notrufzentralen erhalten mit LifeX ein zukunftsfähiges Kommunikationssystem. Dabei werden Anrufe, Funk, Video und digitale Nachrichten abgewickelt – bei gleichzeitiger Flexibilität für künftige Anforderungen.

Im Teilmarkt Public Transport ist mit dem Auftrag über zwei Betriebszentralen der Markteintritt bei einem Bahnunternehmen in Südeuropa gelungen. In der Schweiz wurde das zukunftweisende Programm der schweizerischen Bundesbahn (Service BTA) weiter ausgebaut. In Österreich erhielt Frequentis einen Managed Service Auftrag eines Unternehmens aus dem öffentlichen Personen- und Nahverkehr. Die nordischen Bahnbetreiber, speziell in Norwegen und Finnland intensivierten ihre Partnerschaft mit Frequentis. Die Projekte zielen darauf ab, die Kommunikation der Fahrdienstleiter:innen zu modernisieren, indem für die Arbeits-Terminals erweiterte Funktionen eingeführt werden, die die tägliche Arbeit verbessern und den Übergang zum Future Railway Mobile Communication System (FRMCS), einer Technologie der nächsten Generation, ermöglichen.

Der Teilmarkt Maritime verzeichnete neue Aufträge für Modernisierungen im Hafen Hamburg und von den Färöer-Inseln, Erweiterungen für die niederländische Küstenwache und den Hafen Singapur sowie Verlängerungen von Wartungs- und Servicevereinbarungen unter anderem aus Deutschland, Grönland und den Niederlanden.

Auftragsstand

Der Auftragsstand per 31. Dezember 2025 betrug EUR 794,9 Mio., eine Steigerung von 9,8% oder EUR 70,8 Mio. im Vergleich zu Ende Dezember 2024 mit EUR 724,0 Mio. Rund 62% des Gesamt-Auftragsstands (Dezember 2024: 64%) waren dem Segment Air Traffic Management und 38% (Dezember 2024: 36%) dem Segment Public Safety & Transport zuzuordnen.

Umsatz und Betriebsleistung

Im Jahr 2025 konnte eine Steigerung des Umsatzes um 20,8% oder EUR 99,8 Mio. auf EUR 580,1 Mio. erzielt werden (2024: EUR 480,3 Mio.). Da es im Berichtsjahr keine Akquisitionen gab, ist das Umsatzwachstum als rein organisches Wachstum zu betrachten. Das Segment Air Traffic Management verzeichnete eine Steigerung des Umsatzes um 18,5% auf EUR 400,6 Mio., das Segment Public Safety & Transport verzeichnete einen Anstieg von 26,4% auf EUR 179,5 Mio. Die Umsatz-Verteilung lag im Jahr 2025 bei 69% : 31% für die beiden Segmente Air Traffic Management und Public Safety & Transport (2024: 70% : 30%).

Nach Regionen aufgeschlüsselt ergab sich folgende Verteilung des Umsatzes im Jahr 2025:
* Europa 58% (2024: 62%),
* Amerikas 27% (2024: 18%),
* Asien 7% (2024: 12%)
* Australien / Pazifik 6% (2024: 6%),
* Afrika 1% (2024: 1%),
* 1% (2024: 1%) waren nicht zugeordnet.

Die Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen lag bei EUR 3,3 Mio. im Jahr 2025 (2024: EUR 2,8 Mio.). Die aktivierten Eigenleistungen reduzierte sich weiter auf EUR 0,5 Mio. (2024: EUR 1,6 Mio.). Zu den aktivierten Eigenleistungen zählen unter anderem konzerninterne selbst erstellte Demo- und Testanlagen.

Frequentis AG 218 Geschäftsentwicklung Lagebericht 2025

Die sonstigen Erträge stiegen im Jahr 2025 auf EUR 13,8 Mio. (2024: EUR 11,5 Mio.), vor allem bedingt durch Wertänderungen der beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften (EUR +2,7 Mio.), welche größtenteils auf die Kursschwankungen des US-Dollars zurückzuführen sind. Die größten Einzelpositionen in den sonstigen Erträgen sind die Fördererlöse für Forschungs- und Entwicklungskosten, die Erlöse aus Forschungsprämien sowie die angeführten Wertänderungen der beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften. Die Gesamterträge (Betriebsleistung) erhöhten sich im Jahr 2025 um 20,4% oder EUR 101,4 Mio. auf EUR 597,7 Mio. (2024: EUR 496,3 Mio.).

Ergebnis

Der Materialaufwand und der Aufwand für bezogene Leistungen erhöhten sich um 38,0% auf EUR 156,1 Mio. (2024: EUR 113,1 Mio.) und damit relativ höher als der Umsatzanstieg. Der Anstieg ist größtenteils auf ein materialintensiveres Programm in der Region Amerikas zurückzuführen. Der Personalaufwand erhöhte sich um 12,2% auf EUR 292,1 Mio. (2024: EUR 260,3 Mio.) und lag damit unter dem Umsatzanstieg. Die höheren Aufwendungen ergaben sich durch die Ausweitung des Personalstands und Gehaltserhöhungen, wenngleich diese durch die zurückgehende Inflation niedriger ausfielen als im Jahr 2024.Die sonstigen Aufwendungen stiegen um 20,2% auf EUR 82,6 Mio. (2024: EUR 68,7 Mio.), vor allem aufgrund von höheren Kurs- und Währungsdifferenzen (EUR +4,2 Mio. im Jahresvergleich), Reisekosten (EUR +2,7 Mio.) und Lizenzaufwendungen (EUR +2,5 Mio.). Diesen standen vor allem rückläufige Aufwendungen aus Wertänderungen der beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften (EUR -1,0 Mio.) gegenüber. Die Reisekosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um EUR 2,7 Mio. auf EUR 16,7 Mio., dies entspricht 2,9% des Umsatzes im Jahr 2025 (2024: 2,9% des Umsatzes). Es ist angestrebt, dass sich die Reisekosten in Relation zum Umsatz weiterhin in der Größenordnung von rund 3-4% des Umsatzes bewegen.

Das EBITDA (Ergebnis vor Steuern, Zinsen, Abschreibung und Wertminderung) wuchs auf EUR 66,9 Mio. im Jahr 2025 (2024: EUR 54,1 Mio.). Die EBITDA-Marge (bezogen auf den Umsatz) belief sich auf 11,5% im Jahr 2025 nach 11,3% im Jahr 2024. Die Abschreibungen stiegen auf EUR 20,2 Mio. (2024: EUR 19,4 Mio.). Im Jahr 2025 ergab sich kein Wertminderungsbedarf (2024: EUR 2,6 Mio., bedingt durch die Wertminderung der Einheit Business Recording).

Das EBIT erhöhte sich als Summe aller oben angeführten Veränderungen um 45,7% auf EUR 46,8 Mio. im Jahr 2025 (2024: EUR 32,1 Mio.). Die EBIT-Marge (bezogen auf den Umsatz) belief sich auf 8,1% nach 6,7% im Jahr 2024.

Die Finanzerträge im Jahr 2025 lagen bei EUR 0,9 Mio. und damit auf dem Niveau des Jahres 2024 mit EUR 0,9 Mio. Die Finanzierungsaufwendungen (in dieser Position sind gemäß IFRS 16 auch Zinsen für Miet- und Leasingverhältnisse enthalten) stiegen auf EUR 2,2 Mio. (2024: EUR 1,6 Mio.). Im Jahr 2025 gab es keine wesentlichen Erträge aus der Position Zuschreibung Finanzvermögenswerte (2024: EUR 1,0 Mio., Regressforderungen für angefallene Termin- und Sichteinlagen bei der Commerzialbank Mattersburg, welche bisher zur Gänze wertberichtigt waren).

Das Ergebnis vor Steuern lag im Jahr 2025 bei EUR 45,8 Mio. (2024: EUR 32,8 Mio.). Der Aufwand für Ertragsteuern betrug EUR 12,2 Mio. (2024: EUR 9,3 Mio.). Daraus errechnet sich ein Steuersatz von 26,6% (2024: 28,3%). Der absolut höhere Aufwand für Ertragsteuern im Jahr 2025 war vor allem durch höhere laufende Ertragsteuern beeinflusst. Das Konzernergebnis stieg im Jahr 2025 auf EUR 33,7 Mio. (2024: EUR 23,5 Mio.). Das unverwässerte Ergebnis je Aktie betrug im Jahr 2025 EUR 2,13 (2024: EUR 1,66), das verwässerte Ergebnis je Aktie betrug EUR 2,12 (2024: EUR 1,65).

Frequentis AG Lagebericht 2025

Mitarbeiter:innen

Der Personalstand erhöhte sich um 8,7% auf durchschnittlich 2.634 Vollzeitäquivalente für das Jahr 2025 (2.422 Vollzeitäquivalente im Jahr 2024, Angaben jeweils bezogen auf Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Verträgen). In Österreich sind 1.226 Vollzeitäquivalente (2024: 1.150), also rund 47% aller Mitarbeitenden, beschäftigt.

Vermögens- und Kapitalstruktur

Die Bilanzsumme erhöhte sich um 29,0% auf EUR 509,3 Mio. per Ende Dezember 2025 (Ende Dezember 2024: EUR 394,8 Mio.), unter anderem durch eine Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie der Vorräte. Die Eigenkapitalquote lag bei 38,6% (Ende Dezember 2024: 44,3%). Das Eigenkapital erhöhte sich um EUR 22,1 Mio. auf EUR 196,8 Mio. (Ende Dezember 2024: EUR 174,8 Mio.).

Das Nettoguthaben (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Termingelder abzüglich Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten) belief sich per Ende Dezember 2025 auf EUR 104,7 Mio. und lag damit über dem Wert per Ende Dezember 2024 mit EUR 81,8 Mio.

Auf der Aktivseite (langfristige Vermögenswerte) waren per Ende Dezember 2025 Sachanlagen in Höhe von EUR 69,0 Mio. (Ende Dezember 2024: EUR 70,3 Mio.), immaterielle Vermögenswerte mit EUR 12,6 Mio. (Ende Dezember 2024: EUR 15,4 Mio.) und Geschäfts- oder Firmenwerte mit EUR 8,6 Mio. (Ende Dezember 2024: EUR 8,6 Mio.) die drei größten Positionen des langfristigen Vermögens von in Summe EUR 104,4 Mio. (Ende Dezember 2024: EUR 103,5 Mio.).

Bei den kurzfristigen Vermögenswerten von in Summe EUR 404,9 Mio. per Ende Dezember 2025 (Ende Dezember 2024: EUR 291,3 Mio.) sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit EUR 144,7 Mio. (Ende Dezember 2024: EUR 80,1 Mio.) die bedeutendste Position. Der Anstieg ergab sich aus erhöhten Fakturierungen an die Kunden. Darauf folgen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, inkl. Termingelder, mit in Summe EUR 111,3 Mio. (Ende Dezember 2024: EUR 82,0 Mio.), die Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden mit EUR 68,2 Mio. (Ende Dezember 2024: EUR 70,9 Mio.) sowie die Vorräte mit EUR 51,8 Mio. (Ende Dezember 2024: EUR 32,9 Mio.). Die Erhöhung der Vorräte ergab sich vor allem durch einen Anstieg der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Fertigerzeugnisse, da vor allem durch ein Großprojekt in der Region Amerikas für zukünftige Fertigungen Material und fertige Baugruppen auf Lager gelegt wurden.

Von den Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten inklusive Termingelder von EUR 111,3 Mio. per Ende Dezember 2025 waren rund 60% auf zehn systemrelevante Großbanken in Österreich und Deutschland verteilt. Rund 40% lagen bei rund 25 anderen Banken in Europa, Australien, Asien und den Amerikas.

Auf der Passivseite der Bilanz war die größte Position die kurzfristigen Verbindlichkeiten mit EUR 222,1 Mio. per Ende Dezember 2025 (Ende Dezember 2024: EUR 132,6 Mio.). Davon entfielen EUR 109,0 Mio. auf Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden (Ende Dezember 2024: EUR 57,6 Mio.). Die Steigerung dieser Position ergab sich vor allem durch eine Erhöhung der Anzahlungen durch Kunden. Das Eigenkapital war mit EUR 196,8 Mio. per Ende Dezember 2025 (Ende Dezember 2024: EUR 174,8 Mio.) die zweitgrößte Position der Passivseite. Die drittgrößte Position waren die langfristigen Verbindlichkeiten mit EUR 90,4 Mio. per Ende Dezember 2025 (Ende Dezember 2024: EUR 87,4 Mio.). Davon war die Position langfristige Leasingverbindlichkeiten mit EUR 39,8 Mio. (Ende Dezember 2024: EUR 41,3 Mio.) am größten.

Cash Flow

Der Cash Flow aus dem Ergebnis stieg im Jahr 2025 auf EUR 78,3 Mio. (2024: EUR 60,6 Mio.). Der Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit erhöhte sich im Jahr 2025 auf EUR 49,1 Mio. (2024: EUR 22,1 Mio.), beeinflusst von der Entwicklung der Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten und der Veränderung der Vertragsvermögenswerte, dem vor allem die Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Vorräte – also Veränderungen des Nettoumlaufvermögens (Working Capital) – gegenüberstanden. Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit verbesserte sich im Jahr 2025 auf EUR -9,6 Mio. (2024: EUR -15,6 Mio.). Die Investitionen (CapEx / Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen) lagen mit EUR 13,8 Mio. über dem Niveau des Jahres 2024 mit EUR 10,1 Mio. Der Free Cash Flow (Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit plus Cash Flow aus der Investitionstätigkeit) lag bei EUR 39,5 Mio. (2024: EUR 6,5 Mio.). Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit verbesserte sich im Jahr 2025 auf EUR -7,6 Mio. (2024: EUR -13,9 Mio.). Der Gesamt-Cash Flow belief sich damit im Jahr 2025 in Summe auf EUR 31,9 Mio. (2024: EUR -7,4 Mio.). Der Finanzmittelbestand ohne Termingelder belief sich Ende Dezember 2025 auf EUR 97,2 Mio. (Ende Dezember 2024: EUR 67,0 Mio.).

Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Angaben dazu finden sich im ↗ Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025, Kapitel 38.

Entwicklung der Segmente

Air Traffic Management / ATM

Das Segment Air Traffic Management / ATM umfasst die Teilmärkte ATM Civil (in diesem ist auch AIM / Aeronautical Information Management inkludiert) sowie ATM Defence. Der Fokus in diesem Segment liegt auf den zivilen und militärischen Flugsicherungen und damit in der Regel auf ein bis zwei Kunden pro Land. Die Markteintrittsbarrieren werden als relativ hoch eingeschätzt. Die Teilmärkte verfügen über ähnliche Produkte, im Defence-Bereich werden noch Zusatzlösungen für die Verschlüsselung nachgefragt. Die Safety- und Qualitätsmanagement-Anforderungen sind gleich, es gelten die internationalen Richtlinien für die Standardisierung des Luftverkehrs durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO / International Civil Aviation Organization). Die bei den Kunden anzubindende Infrastruktur wie Radar, Funk, Netzwerk, ist vergleichbar. Das militärische ATM-Portfolio von Frequentis umfasst Kommunikations- und Informationslösungen für die Luftverteidigung und militärische Flugsicherung, Systeme zur vernetzten Operationsführung sowie taktische Netzwerke und Führungs- und Informationssysteme, auch für den behördenübergreifenden Einsatz, sowie verschlüsselte, interoperable Kommunikationslösungen für missions-kritische Anwendungen.

Der Umsatz im Segment Air Traffic Management stieg im Jahr 2025 um 18,5% auf EUR 400,6 Mio. (2024: EUR 338,2 Mio.). Das EBIT lag bei EUR 19,8 Mio. (2024: EUR 18,0 Mio.), die EBIT-Marge (bezogen auf den Umsatz) bei 4,9% nach 5,3% für das Jahr 2024.

Highlights im operativen Geschäft

In der zivilen Flugsicherung wurde das Sprachkommunikationssystem im Upper Airspace Control Centre der Deutschen Flugsicherung (DFS) in Karlsruhe umfassend modernisiert, um den sicheren Betrieb bis mindestens in das Jahr 2035 zu gewährleisten. Die Upgrades umfassten neue Hardware, verbesserte Zusammenarbeit zwischen den vier DFS-Kontrollzentralen und erhöhte Cyber-Sicherheit für den deutschen Luftraum. Am Flughafen London Gatwick wurde der Frequentis Departure Manager in Betrieb genommen. Fluglots:innen und Passagier:innen profitieren dadurch von gesteigerter Effizienz und Pünktlichkeit in einem stark frequentierten Luftraum.Die Zivilluftfahrtbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate (GCAA) modernisierte gemeinsam mit Frequentis Comsoft ihr Aeronautical Information Management (AIM)-System, um den steigenden Anforderungen des internationalen Luftverkehrs gerecht zu werden. Das Upgrade verbessert die Effizienz, Automatisierung und Datenvernetzung und unterstützt frühzeitig die Umsetzung der ICAO-Roadmap für AIM.

Frequentis und die litauische Flugsicherung Oro Navigacija erhielten auf der globalen Leitmesse für Flugsicherung, der Airspace World in Lissabon, den ATM Award for Innovation to Enable Sustainable Future Skies (ATM-Preis für Innovationen zur Ermöglichung nachhaltiger Lufträume der Zukunft). Gemeinsam entwickelten sie ein cloudbasiertes Drohnen-Verkehrsmanagementsystem (UTM) für Litauen, das die sichere Integration unbemannter Luftfahrzeuge in den unteren Luftraum ermöglicht und dabei europäische Regulierungen erfüllt.

Vodafone, Frequentis, DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt) und die Berufsfeuerwehr Rostock testen Drohnen bei Rettungseinsätzen. Die Drohnen schicken erste Luftaufnahmen direkt in die Leitstelle – noch vor Eintreffen der Einsatzkräfte. Dadurch ergibt sich eine schnellere Reaktionszeit bei Rettungseinsätzen und ermöglicht eine detailliertere Einsatzplanung durch zuverlässige Luftaufnahmen auch an schwer zugänglichen Einsatzorten.

In der militärischen Flugsicherung hat Frequentis für das US-Verteidigungsministerium den ersten digitalen Flugsicherungstower (Digital Tower) in der US-Garnison Katterbach in Deutschland installiert, um moderne, sensorbasierte Überwachung und erhöhte Situationswahrnehmung zu ermöglichen. Die kolumbianische Luftwaffe modernisierte mit Frequentis-Lösungen die Luftverteidigungssysteme und die Hälfte der nationalen militärischen Flugsicherungsstandorte. Dieses bedeutende Upgrade integriert hochmoderne Kommunikationstechnologien und bringt eine sichere Echtzeit-Datenübertragung und verbesserte Missionskoordination.

Public Safety & Transport / PST

Das Segment Public Safety & Transport beinhaltet die Teilmärkte Public Safety, Public Transport sowie Maritime. Die Kunden sind Behörden oder behördennahe Organisationen mit Überwachungs- und Steuerungsaufgaben. Für den Teilmarkt Public Safety zählen die Polizei, Feuerwehren und Rettungsorganisationen zu den Kunden. Seitens der Polizei werden noch Zusatzlösungen für die Verschlüsselung nachgefragt. Public Transport bedient neben der klassischen Bahn auch Kunden aus dem öffentlichen Personen- und Nahverkehr. Im Teilmarkt Maritime liegt der Fokus auf Küstenwachen und Hafenbetreibern. Die Teilmärkte verfügen über ähnliche Produkte, ebenso ist die bei den Kunden anzubindende Infrastruktur wie Telefon, Funk, Netzwerk vergleichbar. Trotz mehrerer internationaler Standardisierungsbestrebungen gelten nach wie vor national und regional unterschiedliche Anforderungen und Regelungen.

Frequentis AG 222 Forschung & Entwicklung Lagebericht 2025

Der Umsatz im Segment Public Safety & Transport erhöhte sich im Jahr 2025 um 26,4% auf EUR 179,5 Mio. (2024: EUR 142,0 Mio.). Das EBIT stieg auf EUR 27,0 Mio. (2024: EUR 14,2 Mio.). Die EBIT-Marge lag bei 15,0% nach 10,0% für das Jahr 2024.

Highlights im operativen Geschäft

Im Teilmarkt Public Safety nutzt die Feuerwehr Hamburg das Frequentis-Kommunikationssystem LifeX mit innovativer Sprachdialogtechnologie (Interactive Voice Response (IVR)), um Notrufe bei Unwettern effizient zu priorisieren und so deutlich schneller auf kritische Einsätze reagieren zu können. Als Teil des PERLE-Projekts ist Hamburg eine der ersten Feuerwehren in Deutschland, die IVR einsetzt, wodurch lebensrettende Sekunden gewonnen werden.

Frequentis wurde bei den International Critical Communications Awards 2025 für seine MissionX Android SDK- Lösung als „Best MCX Product or Solution of the Year“ ausgezeichnet (MCX steht für mission critical communications / sicherheitskritische Kommunikation). Die Plattform ist die weltweit erste Clientlösung, die vom Global Certification Forum zertifiziert wurde und zuverlässige Breitbandkommunikation für Einsatzkräfte ermöglicht.

Im Teilmarkt Public Transport wurden bei den Programmen in der Schweiz, Frankreich und Großbritannien sowie bei den ersten MCX-Projekten, welche im Jahr 2024 beauftragt wurden, wesentliche Abnahmen erreicht. Im französischen Großprojekt erfolgte der Abschluss der ersten Werkabnahmen – damit konnte die nächste Phase der Feldtests, also vor Ort beim Kunden, beginnen. Der Aufbau des französischen Teams in Paris schritt zügig voran. Weitere wesentliche Abrufe aus dem Rahmenvertrag zeigen den guten Projektfortschritt.

Im Teilmarkt Maritime wurden im Berichtszeitraum Projekte in Deutschland, Niederlande, Norwegen, Schweden, Spanien und Singapur von den Kunden abgenommen.

Forschung & Entwicklung

Steigender Kostendruck und laufende Änderungen im operativen Umfeld sind aktuell die größten Herausforderungen für die Kunden, die im sicherheitskritischen Bereich agieren. Um den hier geforderten hohen Sicherheitsanforderungen weiterhin gerecht zu werden, benötigen die Anwender:innen flexiblere Systeme und Software-Lösungen. Damit können Einsatzmittel und Einsatzorte mit einfachen Mitteln an aktuelle Bedürfnisse angepasst werden. Dafür sind flexible Kommunikationsmittel und integrierte Control-Room Lösungen notwendig.

Die Migration der Daten- und Sprachkommunikation auf gemeinsame IP-Netze schafft die technische Voraussetzung für mehr Flexibilität, wie sie beispielsweise bei Remote-Aufgaben gefragt ist. Durch die steigende Vernetzung wird gleichzeitig das Thema Cyber Security immer wichtiger. Als anerkannter Innovationsführer in den vom Unternehmen adressierten Märkten trägt Frequentis dieser Entwicklung durch die Bereitstellung IP-basierter Systeme Rechnung. Im nächsten Schritt rücken die Netzwerke ins Zentrum der Kommunikationslösungen. Die traditionellen Voice Communication Systeme werden durch Voice and Data Communication Services im Netzwerk erweitert.

Der enge Austausch mit den Kunden, mit denen zumeist eine langjährige, teilweise jahrzehntelange, Partnerschaft besteht, erlaubt es dabei, neue technologische Entwicklungen schon frühzeitig zu erkennen und in die eigenen Produkte und Lösungen zu integrieren.

Innovationen sind ein wichtiger Bestandteil der Frequentis-Unternehmensstrategie. Die Steuerung aller diesbezüglichen Aktivitäten erfolgt im Bereich New Business Development. Der aktuelle Fokus liegt auf der Weiterentwicklung der Remote Digital Tower-Technologie, dem Drohnenmanagement sowie der Nutzung von 5G / LTE für den sicherheitskritischen Bereich. Darüber hinaus liegt ein Schwerpunkt auf der Entwicklung und Vermarktung neuer Geschäftsmodelle wie Software as a Service (SaaS) oder Cloud-Lösungen. Darüber hinaus wurde die Bearbeitung von Forschungs- und Entwicklungsprogrammen im Defence-Bereich (EDF / European Defence Funds, EDA / European Defence Agency) aufgenommen.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierter Corporate Governance-Bericht 223

Die intensive Auseinandersetzung mit dem breiten Feld der Künstlichen Intelligenz (KI) im Hinblick auf mögliche Anwendungen im sicherheitskritischen Bereich hat bereits Einfluss auf die Produktlandschaft genommen. Ein Fokus wird dabei auf Natural Language Processing, Computer Vision und Decision Intelligence gesetzt. KI fungiert als Supporttool, etwa um Störgeräusche im Funkverkehr herauszufiltern, unterschiedliche Sprecher zu identifizieren oder die Kommunikation zu transkribieren. Zur besseren Erkennung von Objekten beim Remote Digital Tower, werden mögliche Fehlerquellen, wie etwa Vögel oder Wolken mittels KI ausgenommen. Zum Thema KI siehe auch ai.frequentis.com (Website in Englisch). Mit der Teilnahme und der Leitung von nationalen und EU-geförderten Innovationsprojekten setzt Frequentis zukünftige Standards im sicherheitskritischen Umfeld. Innovationen werden bei Frequentis nach Möglichkeit durch Patente geschützt.

Konsolidierter Corporate Governance-Bericht

Der konsolidierte Corporate Governance-Bericht ist unter www.frequentis.com/de/ir > Corporate Governance verfügbar.

Frequentis AG 224 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Lagebericht 2025

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung 2025

ESRS 2 - Allgemeine Angaben

Allgemeine Grundlagen zur Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung // ESRS 2 BP-1

Gemäß ihrem Unternehmensauftrag „for a safer world“ sieht sich die Frequentis-Gruppe in ihrer Grundhaltung und Geschäftstätigkeit der Nachhaltigkeit verpflichtet. Diese konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung bietet einen Überblick über die konzernweiten Nachhaltigkeitsinitiativen und -aktivitäten im Geschäftsjahr 2025.

Gegenstand der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung sind die Frequentis AG mit Sitz in der Innovationsstraße 1, 1100 Wien, Österreich, und deren vollkonsolidierte Tochterunternehmen (als Frequentis- Gruppe, Frequentis oder Konzern bezeichnet). Diese konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wurde in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) bzw. §§ 243b und 267a UGB, den Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) sowie Art. 8 der EU-Taxonomie Verordnung (EU) 2020/852) erstellt.

Konsolidierungskreis

Für diese konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wird der gleiche Konsolidierungskreis wie für die finanzielle Berichterstattung angewendet (↗ Konzernabschluss / Konsolidierungskreis). Der Konsolidierungskreis der Frequentis AG umfasst – neben der Muttergesellschaft – 6 inländische (2024: 6) sowie 31 internationale (2024: 31) vollkonsolidierte Tochterunternehmen, bei denen die Frequentis AG die Beherrschung ausübt. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Der Bilanzstichtag ist bei allen einbezogenen Unternehmen der 31. Dezember.Sollten Angaben nur für einzelne oder eine ausgewählte Gruppe von Konzerngesellschaften ausgewiesen sein, wird darauf speziell hingewiesen. Angaben zur Wertschöpfungskette siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Wertschöpfungskette.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 225

Es wurde weder von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bestimmte Informationen über geistiges Eigentum, Know-how oder Innovationsergebnisse, noch von der Möglichkeit, Angaben zu bevorstehenden Entwicklungen oder sich in Verhandlungsphasen befindender Angelegenheiten auszulassen. Bei der Summierung gerundeter Beträge in dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung können durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.

Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen // ESRS 2 BP-2

Zeithorizonte

Die Zeithorizonte für die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung weichen von der Definition gemäß ESRS 1 ab, da sie an das konzernweite Risikomanagement von Frequentis angepasst sind. Die Zeithorizonte sind wie folgt festgelegt:
• Kurzfristiger Zeithorizont: bis zu 1 Jahr
• Mittelfristiger Zeithorizont: mehr als 1 bis zu 4 Jahre
• Langfristiger Zeithorizont: mehr als 4 bis zu 10 Jahre

Schätzungen zur Wertschöpfungskette

Nicht alle Informationen aus der Wertschöpfungskette, die für die Berechnung bestimmter Kennzahlen nötig wären, waren verfügbar. Die nachfolgende Tabelle enthält die Kennzahlen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die anhand von indirekten Daten geschätzt wurden. Details zur Genauigkeit der Kennzahlen, den Berechnungsmethoden, Annahmen und Näherungswerten sind unter den entsprechenden ESRS-Datenpunkten in den nachfolgenden Kapiteln zu finden.

ESRS-Datenpunkt Kennzahl Schätzungen zur Wertschöpfungskette
E1-6 Treibhausgasemissionen • Die Berechnung der Scope-3 THG-Emissionen wurde zum Teil auf Basis von ausgabenbasierten Emissionsfaktoren durchgeführt

Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit

Die in folgender Tabelle dargestellten Datenpunkte und Kennzahlen enthalten Angaben, die mit Hilfe von Annahmen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen berechnet wurden. Gründe für Schätzungen sind die Verfügbarkeit zuverlässiger Daten sowie die Genauigkeit der Messverfahren. Informationen zu den Berechnungsmethoden, Annahmen und Näherungswerten sind unter den entsprechenden Kennzahltabellen angegeben.

Frequentis AG 226 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Lagebericht 2025

ESRS-Datenpunkt Kennzahl Schätzungen und Ergebnisunsicherheit
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix • Berechnung Gesamtverbrauch und Anteil nicht zuordenbarer Energie
E1-6 Treibhausgasemissionen • Berechnung der marktbezogenen Scope-2 THG-Emissionen
• Berechnung der Scope-3 THG-Emissionen der Kategorien 6 und 11
E5-5 Abfälle • Berechnung der Abfälle und Entsorgungswege für einzelne Konzerngesellschaften
S1-13 Mitarbeiter:innengespräch • Berechnung des Anteils der Arbeitnehmer:innen, die an einem Mitarbeiter:innengespräch teilgenommen haben
S1-16 Vergütungskennzahlen • Berechnung Gender-Pay-Gap
• Berechnung Verhältnis Median zu höchster Gesamtvergütung
S1-freiwillig Pflichtschulungen • Berechnung des Anteils Erfolgreicher Abschluss E-Learning "Personenbezogener Datenschutz"
G1-freiwillig Pflichtschulungen • Berechnung des Anteils Erfolgreicher Abschluss E-Learning „Verhaltenskodex und Geschäftsethik“
• Berechnung des Anteils Erfolgreicher Abschluss E-Learning „Kapitalmarkt-Compliance“
• Berechnung des Anteils Erfolgreicher Abschluss E-Learning „Anti-Korruption und Bestechung“
Safety & Security Pflichtschulungen • Berechnung des Anteils Erfolgreicher Abschluss E-Learning „Sicherheitskritisches Verhalten“
• Berechnung des Anteils Erfolgreicher Abschluss E-Learning „Informationssicherheit“
• E-Learning „Sicherer Entwicklungslebenszyklus“

Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

Um den zukünftig verpflichtenden Anforderungen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) zu entsprechen, wird seit dem Berichtsjahr 2024 die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) erstellt. Die Nichtfinanzielle Erklärung für das Berichtsjahr 2024 wurde am 8. April 2025 veröffentlicht. Die Kennzahlenberichterstattung wird laufend verbessert und, wo noch nicht erfolgt, auf die Frequentis-Gruppe ausgerollt. Sofern Kennzahlen in der vorangegangenen Berichtsperiode nicht oder nur teilweise enthalten waren, ist dies bei der entsprechenden Kennzahl gekennzeichnet. Bei Änderungen der Berechnungsmethode sind sofern verfügbar die angepassten Vergleichszahlen angegeben.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 227

Anwendung internationaler Normen

Das integrierte Managementsystem von Frequentis schafft die Grundlage für eine kontinuierliche Verbesserung von Leistungen und Ergebnissen und gewährleistet die Einhaltung international anerkannter Standards.

ISO-Zertifizierung und integrierte Managementsysteme

Das Zusammenspiel verschiedener ISO‑Zertifikate ermöglicht ein integriertes, konsistentes und effizientes Managementsystem, in dem sich die Anforderungen der einzelnen Normen gegenseitig ergänzen und zu einer ganzheitlichen Verbesserung von Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit beitragen.
• Qualitätsmanagement (ISO 9001:2015)
• Umweltmanagement (ISO 14001:2015)
• IT Service Management (ISO 20000:2018)
• Informationssicherheit (ISO 27001:2013)
• Arbeits- und Gesundheitsschutz (ISO 45001:2018)
• Energiemanagement (ISO 50001:2018)

Die Anwendung und Einhaltung der Prozesse werden im Rahmen von internen Audits geprüft. Für zertifizierte Standorte erfolgt eine regelmäßige Überprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsorganisationen. Im Jahr 2025 erfolgte die Rezertifizierung für die internationalen Normen ISO 9001 – Qualitätsmanagement, ISO 14001 – Umweltmanagement, ISO 27001 – Informationssicherheitsmanagement sowie ISO 45001 – Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement. Für die ISO 50001 – Energiemanagement erfolgte die Erstzertifizierung für den Standort Wien. Die jeweiligen Erstzertifizierungen (unter Berücksichtigung etwaiger Rechtsvorgänger der Unternehmen) sind in der folgenden Tabelle gelistet:

ISO 9001 ISO 14001 ISO 20000 ISO 27001 ISO 45001 ISO 50001
Frequentis AG, Österreich 1993 2005 2024 2011 2005 2025
ATRiCS Advanced Traffic Solutions GmbH, Deutschland 2010
C4i Pty Ltd., Australien 1993 2020
CNS-Solutions & Support GmbH, Österreich 2016 2016
Frequentis (Shanghai) Co., Ltd., China 2014
Frequentis Australasia Pty Ltd., Australien 2012 2018 2011 2019
Frequentis California Inc., USA 2000
Frequentis Canada Limited 2008 2009 2009
Frequentis Comsoft GmbH, Deutschland 1993 2024 2018 2024
Frequentis Czech Republic s.r.o. 2011
Frequentis Defense Inc., USA 2023
Frequentis Deutschland GmbH 1998 2011
Frequentis do Brasil Ltda. 2019
Frequentis Orthogon GmbH, Deutschland 2005
Frequentis Romania S.R.L. 2010
Frequentis Solutions & Services s.r.o., Slowakei 1997 2018
Frequentis UK Ltd. 2015 2023 2011 2023
Frequentis USA Inc. 2003 2011
PDTS GmbH, Österreich 2000
Regola S.r.l., Italien 2014 2016

Frequentis AG 228 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Lagebericht 2025

ISO 9001 ISO 14001 ISO 27001 ISO 45001 ISO 50001 ISO 20000
Secure Service Provision GmbH (SSP), Deutschland 2021
Systems Interface Ltd., Vereinigtes Königreich 2018
TEAM Technology Management GmbH, Deutschland 2020
team Technology Management GmbH, Österreich 2004

Special Certificates

Ergänzend verfügt die Frequentis-Gruppe über Zertifizierungen für spezielle Anwendungsbereiche, wie z.B. „Cyber Essentials“ (2016, ein britisches Zertifizierungssystem für die Cybersicherheit einer Organisation, Frequentis AG und Frequentis UK Ltd.) oder die AEO (2008, „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“, ein Versand-Zertifikat, Frequentis AG). Wesentlich für das Defence-Geschäft ist die AQAP Certification (Allied Quality Assurance Publications - NATO‑Standards für Qualitätsmanagement), die seit 2024 in der Frequentis Solutions & Services s.r.o. gehalten wird.

Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs)

Die Frequentis-Gruppe orientiert sich in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie auch an den Sustainable Development Goals (SDGs), den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. Diese bilden einen Rahmen für die Förderung von sozialer Gerechtigkeit, ökologischer Verantwortung und wirtschaftlicher Entwicklung weltweit. Als international tätiges Unternehmen leistet Frequentis einen aktiven Beitrag zu den SDGs 3 (Gesundheit und Wohlergehen), 4 (Hochwertige Bildung), 5 (Geschlechtergleichheit), 7 (Bezahlbare und saubere Energie), 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), 10 (Weniger Ungleichheiten), 12 (Nachhaltige/r Konsum- und Produktion), 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz) und 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen).

Externe Prüfung

Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wurde einer freiwilligen unabhängigen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft unterzogen.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 229

ESG-Organisation // ESRS 2 GOV-1, GOV-2

Um das breit gefächerte Thema der Nachhaltigkeit, beruhend auf den drei Säulen Umwelt (Environment), soziale Aspekte (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance), umfassender bedienen und gegenüber den Stakeholdern besser darstellen zu können, bündelte Frequentis Anfang 2022 die bestehenden Kompetenzen in einer gruppenweit übergreifenden ESG-Organisation. Als Beauftragter der obersten Leitung für ESG-Themen im Vorstand agiert CFO Peter Skerlan. Dies wurde vom Frequentis-Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 30.März 2022 im Rahmen der Geschäftsordnung für den Vorstand der Frequentis AG festgelegt. Die Steuerung dieses interdisziplinären ESG-Teams erfolgt, unter Mitwirkung und in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand, in Form einer ESG-Steering Group. In der ESG-Steering Group vertreten sind, neben dem CFO, die Verantwortlichen für Environment und Social, Governance und Compliance-Aspekte, sowie die ESG-Group Koordinatorin. Das ESG-Team steht in regelmäßigem Austausch mit den Frequentis-Stakeholdern. In monatlichen Jour Fixes werden einzelne Vorhaben analysiert, priorisiert und deren Umsetzung vorangetrieben. Gemeinsam werden laufende Nachhaltigkeitsmaßnahmen geprüft bzw. angepasst und bei Bedarf neue Nachhaltigkeitsprojekte angestoßen. Einmal jährlich werden im ESG-Management Review unter der Leitung des CFO die ESG-Aktivitäten und ESG-Kennzahlen für das jeweils vergangene Jahr besprochen und analysiert sowie Maßnahmen zur Zielerreichung und weitere Verbesserungen definiert. Der CFO und die Mitglieder der ESG-Steering Group besuchen regelmäßig Fachtagungen und Veranstaltungen zum Austausch mit Expert:innen und zur Weiterbildung. Hohe Bedeutung hat auch das Studium der relevanten Fachliteratur. Die so gewonnenen Erkenntnisse werden breit in das Unternehmen getragen. Damit ist sichergestellt, dass Frequentis stets über den aktuellen Wissensstand zum sich dynamisch entwickelnden Bereich der Nachhaltigkeit sowie des transparenten ESG-Reportings verfügt.

Frequentis AG

230 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Lagebericht 2025

Alle Maßnahmen werden von Vorstand und Aufsichtsrat als oberstem Kontrollorgan mitgetragen. Der Aufsichtsrat setzt sich regelmäßig mit ESG-Themen auseinander, ESG stellt einen wiederkehrenden Tagesordnungspunkt in den Aufsichtsrats-Sitzungen dar. Für das Jahr 2026 ist eine Anpassung der bestehenden Organisation zu Sustainability & ESG geplant. Diese soll die strategische Ausrichtung stärken und klare Strukturen für die Weiterentwicklung und gruppenweite Implementierung schaffen. Angaben zur Zusammensetzung und Diversität der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane sowie zu deren Fachkenntnissen und Rollen, auch in Bezug auf die Unternehmensführung sind im ↗ Konsolidierten Corporate Governance-Bericht 2025 / Vorstand und Aufsichtsrat zu finden.

Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme // ESRS 2 GOV-3

Um die nachhaltige Unternehmensentwicklung zu stärken, werden für die variable Vergütung mit den Vorstandsmitgliedern neben den finanziellen Zielen auch nichtfinanzielle Ziele, insbesondere auch aus dem Bereich ESG vereinbart. Die ESG-Ziele fließen als Faktor in die variable Vergütung jedes Vorstandsmitglieds ein. Abhängig vom Zielerreichungsgrad können die ESG-Ziele nach Ende des vereinbarten Leistungszeitraums die aus den übrigen Zielen resultierende variable Vergütung um einen Faktor von 0,8 bis 1,2 erhöhen oder reduzieren. Die Ziele werden vom Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten¹ gemäß der von der Hauptversammlung beschlossenen Vergütungspolitik² für den Vorstands der Frequentis AG festgelegt und genehmigt. Die ESG-Ziele werden jeweils für einen mehrjährigen Leistungszeitraum vereinbart. Die Feststellung der Zielerreichung - und damit des jeweiligen Vergütungsanspruchs – erfolgt nach Ende des Leistungszeitraumes durch den Vergütungsausschuss im jeweiligen Folgejahr.

Für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 wurden zweijährige ESG-Ziele zu den Themen Energie, Kreislaufwirtschaft, Compliance und Cyber Security vereinbart. Klimabezogene Erwägungen werden indirekt über das Thema Energie in die Vergütung der Vorstandsmitglieder miteinbezogen. Das gesetzte Ziel einer absoluten Senkung des Energieverbrauchs in den Jahren 2024 und 2025 konnte aufgrund des starken Wachstums und neuer Kundenprojekte nach Beendigung der Covid-19 Krise nicht erreicht werden. Der Prozentsatz der im Geschäftsjahr 2025 anerkannten Vergütung, der mit klimabezogenen Erwägungen verknüpft ist, liegt daher bei 0%. Der Anteil der Vergütung in Zusammenhang mit den restlichen ESG-Zielen für die Jahre 2024 und 2025 wird vom Vergütungsausschuss im Jahr 2026 festgestellt.

In der Sitzung am 13. Dezember 2024 hat der Vergütungsausschuss erneut nichtfinanzielle Ziele für einen zweijährigen Leistungszeitraum, namentlich für die Geschäftsjahre 2025 und 2026, beschlossen. Diese umfassen die Implementierung einer Nachfolgeregelung für Schlüsselpositionen im Unternehmen. Im Berichtszeitraum wurden zudem nichtfinanzielle Ziele für eine dreijährige, die Geschäftsjahre 2026, 2027 und 2028 umfassende Periode vorbereitet. Diese beziehen sich auf eine Verbesserung der Evaluierung durch die Rating-Plattform EcoVadis. Die finalen Formulierungen befinden sich derzeit noch in Abstimmung und werden voraussichtlich in der ersten Sitzung des Vergütungsausschusses im März 2026 formal beschlossen.

¹ Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten nimmt diese Aufgabe in seiner Rolle als Vergütungsausschuss wahr. Der besseren Lesbarkeit wegen wird der Ausschuss in diesem Bericht daher vereinfacht als Vergütungsausschuss bezeichnet.
² Die Abstimmung hat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen empfehlenden Charakter.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 231

Erklärung der Sorgfaltspflicht // ESRS 2 GOV-4

Die nachfolgende Tabelle zeigt an, an welchen Stellen in dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung die wichtigsten Aspekte und Schritte des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht Berücksichtigung finden.

Kernelemente der Sorgfaltspflicht Absätze in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / ESG-Organisation
Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog
Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Wesentlichkeitsanalyse
Maßnahmen gegen die negativen Auswirkungen ↗ E1, E5, S1, S2, S4, G1, UT / Maßnahmen
Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation ↗ E1, E5, S1, S2, S4, G1, UT / Maßnahmen

Risikomanagement und interne Kontrollen der nichtfinanziellen Berichterstattung // ESRS 2 GOV-5

Für Informationen zum Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung siehe ↗ Chancen- & Risikomanagement sowie ↗ Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.

Nachhaltigkeitsstrategie // ESRS 2 SBM-1 Geschäftsmodell

Dort, wo Anwendungen von Frequentis zum Einsatz kommen, sind Menschen für die Sicherheit anderer Menschen und Güter verantwortlich. “For a safer world” – das ist der Unternehmenszweck von Frequentis. Als international tätiger Anbieter von Lösungen für Kontrollzentralen mit sicherheitskritischen Aufgaben entwickelt und vertreibt die Frequentis-Gruppe maßgeschneiderte „Control Center Solutions“ in den Segmenten Air Traffic Management (für zivile und militärische Flugsicherung, AIM (Aeronautical Information Management / Luftfahrtinformationsmanagement), Luftverteidigung) und Public Safety & Transport (für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Bahn, Schifffahrt). Das vorrangige Ziel einer Kontrollzentrale ist es, Menschen und Güter vor Gefahren zu schützen. Über 90% der Kunden sind staatliche und / oder den einzelnen Staaten sowie den administrativen Einheiten unterstellte Behörden. Die von Frequentis gelieferten Produkte und Services sind Teil der sicherheitskritischen Infrastruktur der jeweiligen Länder und müssen jederzeit zuverlässig verfügbar sein. Investitionen in die sicherheitskritische Infrastruktur können nur schwer reduziert oder eingestellt werden, was die Robustheit und Langfristigkeit des Frequentis-Geschäftsmodells unterstreicht. Die Kundenbedürfnisse umfassen den Wunsch nach leistungsstarken und nachhaltigen Lösungen sowie die Notwendigkeit, sich schnell auf sich laufend ändernde Bedingungen anzupassen. Das führt zu einer erhöhten Nachfrage nach integrierten Lösungen. Durch einen nutzerzentrierten Designprozess schafft Frequentis sichere und stabile Arbeitsumgebungen für Anwender:innen (Controller:innen, Lots:innen und Disponent:innen).

Frequentis AG 232 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Lagebericht 2025

Als anerkannter Spezialist für die Lieferung von sicherheitskritischer Infrastruktur gestaltet Frequentis gemeinsam mit führenden Kunden zukunftsorientierte Lösungen für Kontrollzentralen und macht neue Technologien für den sicherheitskritischen Bereich nutzbar. Dabei ist die Nähe zum Kunden wichtig: Frequentis verfügt über ein internationales Netzwerk von Gesellschaften und Repräsentanten in über 50 Ländern. Neben dem Firmen-Hauptsitz in Wien, Österreich, gibt es unter anderem Standorte in Australien, Brasilien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada, Norwegen, Rumänien, der Schweiz, Slowakei, Singapur, Tschechien und den USA. Langfristige Kundenbeziehungen, oft über mehrere Jahrzehnte, sowie eine breite installierte Basis bilden die Grundlage für das nachhaltige Wachstum. Dabei ist die Frequentis-Gruppe umfassend um nachhaltiges Wirtschaften bemüht und strebt danach, mit ihren Produkten und Dienstleistungen auch die Nachhaltigkeitsbestrebungen ihrer Kunden zu unterstützen. Es liegen aktuell jedoch keine Nachhaltigkeitsziele bezüglich Produktgruppen / Dienstleistungen bzw. Märkten und Kundengruppen vor, die den ESRS-Mindestanforderungen gemäß MDR-T entsprechen.

Informationen zu den Arbeitnehmer:innen der Frequentis-Gruppe, inklusive der Angabe der Zahl der Arbeitnehmer:innen nach geografischen Gebieten sind unter ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen (S1-6) zu finden.# Governance-Organisation

Das Geschäftsmodell von Frequentis beruht auf einer leistungsfähigen Governance-Organisation, die in Form einer dreidimensionalen Matrix, die ein optimiertes Zusammenspiel zwischen den zentralen Einheiten, den Business Domains sowie den internationalen Tochtergesellschaften sicherstellt. Die in den beiden Frequentis-Geschäftssegmenten zusammengefassten Business Domains / Teilmärkte tragen mit klarer Ergebnisverantwortung und lokalen wertschöpfenden Funktionen (wie z.B. Domain Sales, Key Accounting, Product Management oder Project Management) zum Gesamterfolg bei, wobei Innovationen durch enge Zusammenarbeit systematisch vorangetrieben werden.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 233

Als integraler Bestandteil der Wertschöpfung tragen Tochtergesellschaften und Beteiligungen einen signifikanten Beitrag zum Gesamterfolg bei. Die Gesellschaften sind mit unterschiedlichen Verantwortungsbereichen und Kompetenzen entlang der Wertschöpfungskette ausgestattet. Im Rahmen des Frequentis Group Managements erfolgt die Governance- und Process-Orchestration, um je nach Verantwortungsbereich eine harmonisierte Ausrollung der Governance-Vorgaben sicherzustellen. Die zentralen Gruppen-Funktionen, die zum überwiegenden Teil mit Governance-Verantwortung ausgestattet sind, gliedern sich in wertschöpfende Einheiten, wie beispielsweise Vertrieb, Produktion oder die Bereitstellung von Dienstleistungen, sowie zentrale Funktionen mit einer statutarischen Governance, wie z.B. Human Resources, IT, Finance & Controlling oder Compliance.

Global Corporate Policy (GCP)

Das gesamte Regelwerk und die Mechanismen zur Dokumentation und Kommunikation bei notwendigen Änderungen in einzelnen Governance-Einheiten sowie deren Zusammenspiel sind in der „Global Corporate Policy”, die für alle im Konsolidierungskreis erfassten Unternehmen Gültigkeit hat, erfasst. Die Policy und die darin enthaltenen Governance-Vorgaben sind Teil der mit dem jeweiligen Geschäftsführer vereinbarten Geschäftsordnung; sie orientieren sich u.a. an den definierten ESG-Zielen und unterstützen deren Umsetzung. Diese werden im jährlichen Management Review evaluiert und damit kontinuierlich verbessert und aktualisiert.

Strategie

Mit ihrer Vision verfolgt die Frequentis-Gruppe das Ziel, global die Nummer 1 am Markt für sicherheitskritische Kontrollzentralen zu werden. Die Unternehmensstrategie gibt den Weg dafür vor. Sie ist beeinflusst durch die Vielfalt der abgedeckten Industrien & Lösungen. Intern gliedert sich die Unternehmensstrategie in eine Corporate Strategy, die Strategien der Segmente bzw. Teilmärkte (Business Domains) sowie anderer zentraler Bereiche.

Frequentis AG 234 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Lagebericht 2025

Die Strategien der Segmente und Teilmärkte bilden das Herzstück der Unternehmensstrategie. Diese sind die konkreten Strategien für abgedeckte Industrien, bzw. für die Produkte & Lösungen innerhalb dieser Industrien. Andere Bereiche, z.B. Regionen oder zentrale Einheiten entwickeln ihre Strategien im Einklang mit der Corporate Strategy sowie den Strategien der Teilmärkte, um die bestmögliche Unterstützung zu leisten.

Frequentis strebt eine nachhaltige Wachstumsstrategie an, mit dem Anspruch, gleichzeitig die Profitabilität unter Einhaltung einer akzeptablen Risikoexposition zu steigern. Dabei werden zunächst die Potenziale existierender Produkte und Lösungen ausgeschöpft, bevor in signifikante neue Lösungen investiert wird. Die Strategie definiert dabei die Leitplanken für das nachhaltige Wachstum, wie beispielsweise das gezielte Wachstum in den Regionen, getrieben von den regionalen Vertriebseinheiten (Regional Sales Units) oder durch interessante Beteiligungsmöglichkeiten zur Erweiterung des Produktportfolios.

Des Weiteren folgt die Strategie den drei relevanten Megatrends, welche maßgeblich die zukünftige Entwicklung in den abgedeckten Industrien beeinflussen: Mobilität, Sicherheit und Technologiewandel. Diese sind nach wie vor für den stetig wachsenden Bedarf an zusätzlicher sicherheitskritischer Infrastruktur verantwortlich. Dabei kann Frequentis aufgrund seiner hohen Spezialisierung aus einer besonderen Marktposition heraus agieren: Als global tätiges Unternehmen mit einem breiten Portfolio an abgedeckten Industrien und Lösungen grenzt man sich von den meisten lokalen und regionalen Wettbewerbern klar ab. Auf der anderen Seite bleibt man auf den Bereich der sicherheitskritischen Kontrollzentralen fokussiert, was ein Unterscheidungsmerkmal zu den meisten Großkonzernen darstellt.

Um die Bedeutung der Nachhaltigkeit zu betonen, wurde mit den Schlagworten „Safe – Secure – Sustainable“ ein wesentlicher Schwerpunkt zur Frequentis-Unternehmensstrategie ergänzt. Die ESG-Strategie ist dabei sehr weitgreifend aufgesetzt; ESG spiegelt sich gleichermaßen im Unternehmenszweck („for a safer world“), in der Frequentis-Kultur, sowie in den Werten und den Zielen der Frequentis-Gruppe wider.

Unternehmenskultur

Wichtiger Träger für die Realisierung von Vision und Unternehmensstrategie ist die Frequentis-spezifische Unternehmenskultur. Diese Kultur basiert auf der langjährigen Erfahrung im Umgang mit sicherheitskritischen Systemen; eine Verantwortlichkeit, die durch den Unternehmensauftrag „for a safer world“ unterstrichen wird, denn, überall dort, wo Frequentis-Systeme zum Einsatz kommen, tragen Menschen die Verantwortung für die Sicherheit anderer Menschen und Güter.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 235

Diese gelebte Kultur drückt sich durch ein tiefgehendes, nicht nur technisches, sondern auch emotionales Verständnis für die Bedürfnisse der Kunden aus, ein hohes Einfühlungsvermögen in aktuelle Herausforderungen und Arbeitsprozesse sowie die starke Identifikation mit der Aufgabe. Wesentlich sind zudem Offenheit, Flexibilität und Transparenz – sowohl in der internen Zusammenarbeit als auch im Verhältnis zu den Kunden. Sie zeigt sich entlang der gesamten Wertschöpfungskette, beispielsweise durch proaktives Managen von Risiken, durch die hohen Sicherheitsstandards oder das professionelle Projektmanagement.

Wertschöpfungskette

Die Wertschöpfungskette wird definiert als das gesamte Spektrum an Aktivitäten, Ressourcen und Beziehungen, die mit dem Geschäftsmodell des Unternehmens und dem externen Umfeld, in dem es tätig ist, zusammenhängen. Frequentis konzentriert sich dabei auf die Betrachtung der direkten Beziehungen sowohl im Up- als auch im Downstream. Im vorgelagerten Bereich (Upstream) sind das vor allem Lieferanten und Subunternehmen (↗ S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) sowie verschiedene Dienstleistungspartner bis hin zum Firmencatering. Im Fokus der eigenen Wertschöpfung von Frequentis stehen die Produktentwicklung und Produktion, Domain Sales, Key Accounting, sowie das Produkt- und Projektmanagement. Nachgelagerte Aktivitäten (Downstream) umfassen Implementierungspartner und Dienstleister, die bei der Auslieferung unterstützen sowie die breite Palette an Kunden. Letztere sind zum einen die Organisationen und Behörden, an die die Frequentis-Gruppe ihre Lösungen liefert (Flugsicherungen, Blaulichtorganisationen, Eisenbahnbehörden, …) sowie die dort beschäftigten Lots:innen, Controller:innen, Disponent:innen, die als Endnutzer:innen mit den Frequentis-Systemen arbeiten.

Frequentis AG 236 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Lagebericht 2025

Sowohl im vor- als auch nachgelagerten Bereich liefern weiters Domain-Partner, verbundene Unternehmen oder auch Finanzpartner Beiträge zur Wertschöpfung. Diese Fokussierung, die gleichfalls bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse angewandt wurde, soll es ermöglichen, ein Verständnis sowohl bei den Betroffenen als auch bei den Leser:innen der Nachhaltigkeitsberichterstattung für diese Auswirkungen, Risiken und Chancen zu schaffen.

Stakeholder-Dialog // ESRS 2 SBM-2

Im Rahmen der Ende 2023 / Anfang 2024 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse (siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse) wurden die nachfolgend dargestellten für Frequentis wichtigsten Stakeholder-Gruppen befragt und um ihre Einschätzung in Bezug auf die Relevanz gemäß dem ESRS-Themenkatalog (37 ESRS-Unterthemen) sowie ergänzend den vier Unterthemen zu dem unternehmensspezifischen Thema „Safety & Security“ gebeten:

  • Mitarbeiter:innen
  • Aufsichtsrat
  • Führungskräfte
  • Vorstand und Geschäftsführer der Frequentis-Gesellschaften
  • Aktionär:innen / Vertreter:innen des Kapitalmarkts
  • Banken
  • Lieferanten und Sub-Auftragnehmer
  • Kunden
  • NGOs und Interessenverbände
  • Projektpartner (Vertrieb, Abwicklung)

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 237

Die aktive Einbindung dieser Stakeholder sowie die darauf ausgerichtete Berichtslegung ist Frequentis ein großes Anliegen. Demgemäß spielt der regelmäßige Dialog eine große Rolle. Nachstehend ein Überblick über laufende Kommunikationsmaßnahmen.

Formate der Kommunikation und Stakeholder Zusammenarbeit Eingebrachte Themen
Aufsichtsrat, Vorstand, Geschäftsführer der Frequentis-Gesellschaften Aufsichtsratssitzung, Nachhaltigkeitsstrategie, ESG-gruppenweite Maßnahmen und geplante Vorhaben, Risikomanagement
Plattformen wie z.B. monatlicher MD-Call, jährlicher Group Summit (Potenzielle) Kommunikation
Intranet, Karrieremessen, Kommunikation über soziale Medien, Mitarbeiter:innen Frequentis als Arbeitgeber, Work-Life Balance, Zusammenarbeit,
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Mitarbeiter:innen (inkl. Führungskräfte) CFO-Talk, CEO-Dialogues, Board Chat, Führungsfragen, Arbeitssicherheit, IDEAS, diverse Communities und Frauenförderung, Unternehmenskultur, Events, Interne Trainings, Q&A Gesundheitsmaßnahmen, Formate, Teamworkshops, Umweltmanagement und Mitarbeiter:innen-Zeitung, Betriebsrat-Sitzungen
Aktionär:innen, Vertreter:innen des Kapitalmarkts Finanzberichterstattung (Internet), regelmäßige Mailings, Hauptversammlung, Roadshows, Kapitalmarktmessen, Befragungen, Einzelgespräche mit Investor:innen
Banken Einzelgespräche mit Bankenvertreter:innen
Lieferanten & Sub-Auftragnehmer Lieferanten-Besuche und Audits, diverse Events und Messen, regelmäßige Mailings
Kunden Kundenprojekte und -präsentationen, Kundenzufriedenheitsbefragung, Unternehmenspräsentation, Kundenevents und Messen
Vertriebs- und Projektpartner (Trade) Partner-Portal, regelmäßige Newsletter, Schulungen
Interessengemeinschaften, Verbände, NGOs Frequentis-Website, soziale Medien, Fachtagungen, Forschungsprojekte, Kooperationen, aktive Mitarbeit in Verbänden und Gremien

Frequentis AG 238 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Lagebericht 2025

Für die Stakeholder-Kommunikation werden umfassend digitale Plattformen genutzt – Videokonferenzen, virtuelle Trainings, soziale Medien. Von großer Bedeutung sind darüber hinaus persönliche Kontakte, bei Terminen vor Ort und bei einer Vielzahl an internationalen Fachmessen. Allen internen und externen Stakeholdern bietet Frequentis darüber hinaus mit einem Whistleblowing-Service, abrufbar über die Frequentis Website www.frequentis.com/whistleblowing, ein Meldesystem, mit dem man einfach und anonym Bedenken über mögliches Fehlverhalten anzeigen kann.

Wesentlichkeitsanalyse

Die Ende 2023/Anfang 2024 gemäß ESRS durchgeführte Wesentlichkeitsanalyse bildet den Ausgangspunkt für die systematische Integration von Nachhaltigkeit im Unternehmen. Sie dient der Einbindung relevanter Anspruchsgruppen, der Risikobewertung sowie der Festlegung zentraler Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen. Im Herbst 2025 wurde ein Update der Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Kern der Analyse ist das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Nachhaltigkeitsthemen gelten als wesentlich und berichtspflichtig, wenn sie entweder wesentliche Auswirkungen von Frequentis auf Mensch und Umwelt (Inside-out) oder relevante finanzielle Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens (Outside-in) haben.

Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse // ESRS 2 SBM-3

Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden die sechs wesentlichen ESRS-Nachhaltigkeitsthemen E1, E5, S1, S2, S4 und G1 sowie ein unternehmensspezifisches Nachhaltigkeitsthema Safety & Security identifiziert. Das Ergebnis wird in einer Wesentlichkeitsmatrix mit drei Dimensionen dargestellt:

  • Die Auswirkungswesentlichkeit an der x-Achse stellt das Ergebnis des Expert:innenworkshops dar. Hier werden Nachhaltigkeitsaspekte identifiziert, bei welchen ein Zusammenhang mit Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen und Umwelt besteht (inside-out).
  • An der y-Achse wird die finanzielle Wesentlichkeit dargestellt. Hier werden die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf die finanzielle Leistung und den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens bewertet (outside-in).
  • Die Größe der Punkte stellt die Bedeutung der einzelnen Themen aus der Stakeholder-Befragung dar. Je größer der Punkt, desto bedeutender das Thema für die Stakeholder.

Für die Wesentlichkeitsmatrix wurde jeweils der höchste Score innerhalb des Nachhaltigkeitsthemas berücksichtigt. Wenn mehrere Themen denselben Score hatten, wurden diese auf der y-Achse (finanzielle Wesentlichkeit) nach ihrer Bedeutung für die Stakeholder angeordnet.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 239

Durch das Update der Wesentlichkeitsanalyse im Herbst 2025 ergab sich keine Änderung bei den wesentlichen ESRS-Nachhaltigkeitsthemen oder der Wesentlichkeitsmatrix. Es wurde ein neues Risiko bei G1 – Unternehmensführung in Bezug auf einen möglichen Auftragsverlust oder Reputationsverlust durch Nichterfüllung von ESG-Reporting Anfragen identifiziert. In den nachfolgenden Tabellen sind die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen gelistet. Weitere Details sind in den themenspezifischen Kapiteln zu finden.

E1 - Klimawandel

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Optimierung von Verkehrsabläufen und Steigerung der Effizienz durch Frequentis-Systeme (z.B. Flugsicherung, Schiffsverkehr, Drohnenmanagement) Umweltbelastung durch THG-Emissionen in der Wertschöpfungskette (v.a. Geschäftsreisen, Zukauf Waren und Dienstleistungen)
Sicherstellung des Betriebs bei Kunden während Extremwetterereignissen durch Frequentis-Systeme Energieverbrauch in Produktion und Integration sowie beim Einsatz der Systeme beim Kunden
Chancen Risiken
Verkauf von Produkten und Lösungen zur Optimierung von Verkehrsabläufen und Effizienzsteigerung Übergangsrisiko eines Kostenanstiegs für Dienstreisen (Bepreisung THG-Emissionen) und Energie

E5 - Kreislaufwirtschaft

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Ressourcenschonung durch Langlebigkeit und Wartung der Frequentis-Produkte Potenzieller Zukauf nicht-recycelbarer Produkte und Teile zur Nutzung in Produktion und Integration
Frequentis als wertvoller Partner in der Lieferkette der Kunden Abfälle: Gefährliche und elektronische Abfälle sowie die Entsorgung der Produkte am Ende des Lebenszyklus

Frequentis AG 240 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Lagebericht 2025

S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Förderung der Arbeitsbedingungen durch flexible Arbeitszeitmodelle oder im Bereich Gesundheitsschutz Potenziell kurzfristige Spitzenbelastung in einzelnen Projektphasen oder langfristige Überbeanspruchung
Niedrige Frauenquote in der Branche Potenzieller Fall von Diskriminierung
Fokus auf Aus- und Weiterbildung gemäß dem Konzept des lebenslangen Lernens Potenzieller Datenverlust oder Datenschutzverletzung beim Umgang mit persönlichen Daten von Mitarbeiter:innen
Förderung der Vielfalt und Diversität
Chancen Risiken
Verlust von Mitarbeiter:innen mit fachspezifischem Know-how Nichtnutzung von Vielfalt und Innovationspotenzial
Reputationsverlust oder Verwaltungsstrafen durch einen potenziellen Datenschutzvorfall

S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Förderung der Arbeitsbedingungen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Potenzielle Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Standards und Menschenrechte für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Chancen Risiken
Nichteinhaltung des Supplier Code of Conducts durch Lieferanten in Bezug auf arbeitsrechtliche Standards und Menschenrechte

S4 – Endnutzer:innen

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Potenzieller Datenverlust oder Datenschutzverletzung beim Umgang mit persönlichen Daten von Kund:innen Potenzielle Unfälle bei der Verwendung von Frequentis-Systemen beim Kunden
Chancen Risiken
Reputationsverlust oder Verwaltungsstrafen durch einen potenziellen Datenschutzvorfall Auftragsverlust oder strafrechtliche Konsequenzen durch einen Unfall bei der Verwendung von Frequentis-Produkten

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 241

G1 – Unternehmensführung

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Förderung eines verantwortungsvollen und integren Handelns sowie einer Non-Punishment-Kultur Nichteinhaltung der sozialen und ökologischen Kriterien in der eigenen Geschäftstätigkeit und der Wertschöpfungskette
Anonyme Meldung von Missständen oder Verstößen (Whistleblowing) Potenzieller Vorfall von Korruption oder Bestechung
Etablierung von guten Beziehungen zu Stakeholdern
Chancen Risiken
Stärkung des Vertrauens der Stakeholder durch einen kontinuierlichen Stakeholder-Dialog Auftragsverlust, Verlust von Mitarbeiter:innen oder strafrechtliche Konsequenzen durch Nichteinhaltung der Grundsätze
Auftragsverlust oder Reputationsverlust durch Nichterfüllung von ESG-Reporting Anfragen

Safety & Security

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Ausfallsicherheit und Zuverlässigkeit der Systeme, z.B. Aufrechterhaltung der Cyber-Sicherheit Gefährdung kritischer Infrastrukturen mit potenziellen Auswirkungen auf Menschenleben
Integrative Betrachtung von Safety und Security Bedrohung der Sicherheit durch Cyber-Kriminalität
International anerkannte System Safety Expertise
Chancen Risiken
Reputationsverlust oder Auftragsverlust durch Ausfälle sicherheitskritischer Systeme Cyber-Kriminalität und erhöhte Anforderungen an Systementwicklung und Engineering

Für klimabezogene Risiken wurde eine Klimarisiko- und -vulnerabilitätsanalyse durchgeführt (siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Angabe zu klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen).Es wurde keine zusätzliche spezifische Resilienzanalyse für Nachhaltigkeitsrisiken durchgeführt. Die Risiken werden im Rahmen des konzernweiten Risikomanagement erfasst und aktiv gemanagt (siehe ↗ Chancen- & Risikomanagement). Es wurden keine aktuellen finanziellen Effekte identifiziert die kurzfristig wesentliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows haben oder im nächsten Berichtszeitraum ein erhebliches Risiko einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten darstellen.

Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse // ESRS 2 IRO-1

Die ESG-Steering Group beschäftigte sich seit Anfang 2023 mit den CSRD-Anforderungen. Auf Basis der bisherigen Wesentlichkeitsanalysen wurde der standardisierte ESRS-Themenkatalog um ein unternehmensspezifisches Kapitel „Safety & Security“ ergänzt und vom Vorstand zur Umsetzung freigegeben.

Frequentis AG 242 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Lagebericht 2025

Für die Auswirkungswesentlichkeit (Inside-out) wurden relevante Stakeholder über einen anonymen Online-Fragebogen befragt. Die Stakeholder-Gruppen wurden dabei wesentlich erweitert, insgesamt wurden rund 3.250 Personen adressiert (↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog). Der Fragebogen wurde von der Frequentis AG als Muttergesellschaft über die gesamte Frequentis-Gruppe ausgerollt, für eine geografische Betrachtung wurden Regionen abgefragt.

Begleitend wurden zwei vertiefende Workshops mit internen Expert:innen im Frequentis-Headquarter durchgeführt, zum einen für die detaillierte Diskussion zur Auswirkungswesentlichkeit, zum anderen für die Beurteilung der finanziellen Wesentlichkeit (Outside-in-Perspektive). Anhand der Bewertungen durch die Frequentis-Fachexpert:innen und durch das Risikomanagement wurden die einzelnen Nachhaltigkeitsthemen zueinander in Beziehung gesetzt, alle relevanten Themen wurden in einer Wesentlichkeitsmatrix erfasst.

Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden Vorstand und Aufsichtsrat präsentiert, gemeinsam evaluiert sowie zentrale Handlungsfelder definiert. Diese flossen anschließend in die weitere Planung und Maßnahmenumsetzung ein. Im Herbst 2025 wurde ein Update der Wesentlichkeitsanalyse in Zusammenarbeit mit internen Expert:innen durchgeführt. Die Ergebnisse sowie die Aktualität der Wesentlichkeitsanalyse wurde in Folge vom Vorstand freigegeben.

Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Folgende Methoden wurden dafür herangezogen:

Auswirkungen: Im ersten Schritt wurde bestimmt, ob in Zusammenhang mit diesem Nachhaltigkeitsaspekt eine positive und/oder negative Auswirkung der Geschäftstätigkeit von Frequentis oder der Wertschöpfungskette von Frequentis auf Menschen oder die Umwelt besteht. Weiters wurde die Art der Auswirkung, der Zeithorizont sowie die Lokalisierung der Auswirkung bestimmt. Im zweiten Schritt wurde beurteilt, ob es sich um eine wesentliche Auswirkung handelt. Die Beurteilung erfolgte anhand eines Scores (1-4), der sich, je nach Art der Auswirkung, aus dem Durchschnittswert der Faktoren Ausmaß, Umfang, Unabänderlichkeit und Eintrittswahrscheinlichkeit berechnet. Ab einer Überschreitung des arithmetischen Mittelwerts von >= 2,5 wurde eine Auswirkung als wesentlich eingestuft. Die Ergebnisse wurden mit jenen der Stakeholder-Befragung abgeglichen.

Risiken und Chancen: Bei der Risikobewertung wurden neben den bereits identifizierten wesentlichen Auswirkungen auch Abhängigkeiten von Ressourcen, physische Risiken und Übergangsrisiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte anhand von fünf Risikokategorien. Für jede dieser Kategorien wurden Schwellenwerte für die Höhe der EBIT-Auswirkung bei Eintritt des Risikos bzw. der Chance definiert und mit einem Score (1 – 4) hinterlegt. Ab einer Überschreitung des arithmetischen Mittelwerts von > 2 wurden ein Risiko bzw. eine Chance als wesentlich eingestuft. Außerdem wurden Zeithorizonte und Wahrscheinlichkeiten für die Bewertung festgelegt.

Angabe zu klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen // E1.IRO-1

Der Prozess der Identifikation und Bewertung klimabezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen folgte den unter ESRS 2 IRO-1 beschriebenen Schritten der Wesentlichkeitsanalyse.

Auswirkungen: Die klimabedingten Auswirkungen wurden im Rahmen des Expert:innen-Workshop analysiert. Dabei wurde die eigene Geschäftstätigkeit sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette in Betracht gezogen. Darüber hinaus erfolgte eine Analyse der Scope-3 Kategorien. Die Geschäftstätigkeit und die Wertschöpfungskette wurden insbesondere im Hinblick auf die Treibhausgasemissionen analysiert, Details dazu sind unter ↗ E1 – Klimawandel / Kennzahlen (E1-6) zu finden.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 243

Klimabedingte physische Risiken: Im Jahr 2023 wurde eine Klimarisiko- und -vulnerabilitätsanalyse der eigenen Geschäftstätigkeit und der Vermögenswerte für die Konzernstandorte von Frequentis durchgeführt. Es wurden keine Klimagefahren ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgte anhand dreier Klimaszenarien (SSP1-2.6, SSP2-4.5 und SSP5-8.5 gemäß Definition der IPCC), die unterschiedliche Temperaturentwicklung und damit verbundene Risiken abbilden. Diese Szenarien wurden ausgewählt, da sie drei verschiedene Klimapfade repräsentieren. Es wurden kurz-, mittel- und langfristige Klimagefahren berücksichtigt. Die angewandten Zeithorizonte der Klimarisiko- und vulnerabilitätsanalyse reichen bis ins Jahr 2085 und berücksichtigen somit die Lebensdauer der Vermögenswerte, die strategischen Planungshorizonte sowie Kapitalallokationspläne. Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse wurde die Klimarisiko- und -vulnerabilitätsanalyse auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette ausgeweitet und mit einem Klimaszenario mit hohen Emissionen bewertet. Identifizierte Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit klimabedingten physischen Risiken sowie Übergangsrisiken der Vermögensgegenstände werden im Anlassfall angepasst.

Klimabedingte Übergangsrisiken wurden für die eigene Geschäftstätigkeit, Vermögenswerte und die Wertschöpfungskette anhand von fünf Risikokategorien berücksichtigt. Die Risikokategorien orientieren sich an der TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures)-Klassifizierung für klimabezogene Übergangs- ereignisse. Bei der Bewertung wurden kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte sowie ein Klimaszenario, das im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen steht, berücksichtigt. Es wurden keine Vermögenswerte oder Geschäftsaktivitäten identifiziert, die mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft unvereinbar sind oder bei denen erhebliche Anstrengungen unternommen werden müssen, damit sie damit vereinbar sind. Die verwendeten Klimaszenarien wurden auch in den kritischen klimabezogenen Annahmen im Konzernabschluss herangezogen, siehe ↗ Konzernabschluss / Wesentliche Schätzungen und Ermessensausübungen (Buchstabe i).

Angabe zu Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung // E2.IRO-1

Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umwelt- verschmutzung identifiziert. Im Rahmen der unter ESRS 2 IRO-1 beschrieben Wesentlichkeitsanalyse wurden die Frequentis-Standorte, die Geschäftstätigkeiten sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette berücksichtigt. Insbesondere wurden die zugekauften Produkte, die Produktionsabläufe sowie der Transport analysiert. Bei der Verwendung von Gefahrenstoffen werden Vorsorgemaßnahmen durch Eignungs- untersuchungen, Handbücher, Schulungen und Zugangsbeschränkungen getroffen. Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinschaften, wurden im Rahmen des Stakeholder-Dialogs durchgeführt, siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog.

Angabe zu Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen // E3.IRO-1

Im Rahmen der unter ESRS 2 IRO-1 beschriebenen Wesentlichkeitsanalyse und der ESG-Datenerhebung wurden unter Einbeziehung von Expert:innen die Geschäftstätigkeiten, Vermögenswerte und Wertschöpfungskette der Frequentis-Gruppe in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen überprüft. Dabei wurde analysiert, ob Standorte von Wasserrisiken betroffen sind oder sich in Gebieten mit hohem Wasserstress befinden, aus welchen Quellen Wasser bezogen und abgeleitet wird und ob Abhängigkeiten bestehen. Da für die Produktionsabläufe selbst kein Wasser verwendet wird und die Entnahme sowie Ableitung stets den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, wurden keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen identifiziert. Der Wasserverbrauch der Frequentis-Gruppe wird jährlich erhoben, um gegebenenfalls notwendige Maßnahmen abzuleiten. Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinschaften, wurden im Rahmen des Stakeholder-Dialogs durchgeführt, siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog.

Frequentis AG 244 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Lagebericht 2025

Angabe zu Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen // E4.IRO-1

Im Rahmen der unter ESRS 2 IRO-1 beschriebenen Wesentlichkeitsanalyse wurden die Frequentis-Standorte, die Geschäftstätigkeiten sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen analysiert. Es wurden keine Geschäftstätigkeiten identifiziert, die direkte Auswirkungen auf die Biodiversität oder den Zustand der Arten haben. Bei Bedarf werden lokale Maßnahmen wie nachthimmelgerechte Beleuchtung gesetzt.Im Rahmen der 2023 durchgeführten Klimarisiko- und -vulnerabilitätsanalyse, wie unter E1.IRO-1 beschrieben, wurde der Biodiversity and Ecosystems Services Index (BES) herangezogen, um potenzielle Risiken sowie Abhängigkeiten von der biologischen Vielfalt von Ökosystemen und deren Leistungen für die Frequentis-Standorte zu identifizieren. Ein Standort mit einem hohen Risiko wurde identifiziert, jedoch sind die betroffenen Leistungen für die Geschäftstätigkeit von Frequentis nicht relevant und können daher aus Sicht des physischen Risikos vernachlässigt werden. Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen identifiziert. Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinschaften, wurden im Rahmen des Stakeholder-Dialogs durchgeführt, siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog.

Angabe zu Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft // E5.IRO-1

Im Rahmen der unter ESRS 2 IRO-1 beschriebenen Wesentlichkeitsanalyse wurden unter Einbeziehung interner Expert:innen die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft identifiziert und bewertet. Zusätzlich wurden im Rahmen eines Expert:innen-Workshops sowie im Zuge der ESG-Datenerhebung die Geschäftstätigkeit und Vermögenswerte der Konzerngesellschaften überprüft, Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfallströme analysiert sowie die Risiken in Zusammenhang mit der Einführung neuer gesetzlicher Vorschriften überprüft. Es wurden keine wesentlichen physischen Risiken, Übergangsrisiken oder Chancen in Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft identifiziert. Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinschaften, wurden im Rahmen des Stakeholder-Dialogs durchgeführt, siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog.

Angabe zu Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Unternehmensführung // G1.IRO-1

Im Rahmen der unter ESRS 2 IRO-1 beschriebenen Wesentlichkeitsanalyse wurden unter Einbeziehung interner Expert:innen aus verschiedenen Unternehmensbereichen die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Unternehmensführung identifiziert und bewertet. Dabei wurden das Geschäftsmodell von Frequentis, die geografischen Standorte, die Segmente und Teilmärkte sowie die relevanten Stakeholder berücksichtigt.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 245

In den ESRS enthaltene von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung abgedeckte Angabepflichten // ESRS 2 IRO-2

Die wesentlichen Informationen, die in Bezug auf die als wesentlich beurteilten Auswirkungen, Risiken und Chancen anzugeben sind, wurden auf Basis der ESRS-Datenpunktliste (EFRAG implementation guide 3 „List of ESRS Datapoints“) ermittelt. Dabei wurden die ESRS-Kennzahlen nach ihrer Relevanz und ihrer Fähigkeit, die Nutzer:innen der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen, beurteilt. Einige Kennzahlen wurden nach ausführlicher Analyse als nicht relevant eingestuft und werden daher nicht berichtet. Ergänzend wurden unternehmensspezifische Kennzahlen aufgenommen. Konzepte, Maßnahmen und Ziele werden – sofern vorhanden – gemäß den ESRS-Mindestanforderungen für die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte berichtetet.

In der nachfolgenden Tabelle sind die in den ESRS enthaltenen von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung abgedeckten Angabepflichten angeführt, mit der Information, wo diese zu finden sind.

Standard Bezeichnung Kapitel
ESRS 2 Allgemeine Angaben
BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben
BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben /
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane ↗ Konsolidierter Corporate Governance-Bericht / Vorstand und Aufsichtsrat
GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Unternehmens befassen ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / ESG-Organisation
GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Erklärung der Sorgfaltspflicht
GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung ↗ Chancen- & Risikomanagement ↗ Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Nachhaltigkeitsstrategie
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Wesentlichkeitsanalyse
IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse ↗ Chancen- & Risikomanagement ↗ Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Frequentis AG 246 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Lagebericht 2025

Standard Bezeichnung Kapitel
IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
ESRS E1 Klimawandel
E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz ↗ E1 – Klimawandel / Maßnahmen
E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel ↗ E1 – Klimawandel / Konzepte
E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten ↗ E1 – Klimawandel / Maßnahmen
E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel ↗ E1 – Klimawandel / Ziele
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix ↗ E1 – Klimawandel / Energieverbrauch und Energiemix
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen ↗ E1 – Klimawandel / Treibhausgasemissionen
E1-9 Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher Angaben gemäß ESRS 1 Anlage C nur physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie qualitativ potenzielle klimabezogene Chancen
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-1 Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ↗ E5 – Kreislaufwirtschaft / Konzepte
E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ↗ E5 – Kreislaufwirtschaft / Maßnahmen
E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ↗ E5 – Kreislaufwirtschaft / Ziele
E5-4 Ressourcenzuflüsse ↗ E5 – Kreislaufwirtschaft / Ressourcenzuflüsse
E5-5 Ressourcenabflüsse ↗ E5 – Kreislaufwirtschaft / Ressourcenabflüsse
E5-6 Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Keine finanziellen Risiken und Chancen identifiziert.
ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Konzepte
S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens
S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Abhilfemaßnahmen und Kanäle, um Bedenken äußern können

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 247

Standard Bezeichnung Kapitel
S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Maßnahmen
S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Ziele
S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen
S1-7 Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen
S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen
S1-9 Diversitätskennzahlen ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen
S1-10 Angemessene Entlohnung ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen
S1-11 Soziale Absicherung ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen
S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen
S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen
S1-15 Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen
S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen ↗ G1 – Unternehmensführung / Compliance
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ↗ S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette / Konzepte
S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in ↗ S2 - Arbeitskräfte in der

Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben

Die nachstehende Tabelle enthält alle Datenpunkte, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben, die in ESRS 2 Anlage B aufgeführt sind, wo diese in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zu finden sind sowie welche Datenpunkte als „nicht relevant" / „nicht wesentlich“ bewertet werden.

Datenpunkt Bench-mark EU-SFDR Klima-VO Angabepflicht und zugehöriger gesetz Kapitel Säule-Kapitel
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen x x Absatz 21 Buchstabe d ↗ Corporate Governance Bericht / Maßnahmen zur Förderung von Frauen
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind x Absatz 21 Buchstabe e ↗ Corporate Governance Bericht / Entsprechenserklärung
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30 ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Erklärung der Sorgfaltspflicht
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen x x x Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien x x Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen x x Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak x Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 x Absatz 14
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind x x Absatz 16 Buchstabe g
ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele x x x Absatz 34
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen, aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) x Absatz 38
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix x Absatz 37
ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren x Absätze 40 bis 43

Frequentis AG 250 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Lagebericht 2025

Datenpunkt Bench-mark EU-SFDR Klima-VO Angabepflicht und zugehöriger gesetz Kapitel Säule-Kapitel
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie Gesamtemissionen x x x Absatz 44
ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen x x x Absätze 53 bis 55
ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate Absatz 56
ESRS E1-9 Risikoposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken x Absatz 66
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko x Absatz 66 Buchstabe a
ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen x Absatz 67 Buchstabe c
ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen x Absatz 69
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird Absatz 28
ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9
ESRS E3-1 Spezielles Konzept Absatz 13
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wieder-verwendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c
ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29
ESRS 2 – SBM-3 – E4 x Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i
ESRS 2 – SBM-3 – E4 x Absatz 16 Buchstabe b
ESRS 2 – SBM-3 – E4 x Absatz 16 Buchstabe c

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 251

Datenpunkt Bench-mark EU-SFDR Klima-VO Angabepflicht und zugehöriger gesetz Kapitel Säule-Kapitel
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 Buchstabe b
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere Absatz 24 Buchstabe c
ESRS E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d
ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 20
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden Absatz 21
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels Absatz 22
ESRS S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen Absatz 23
ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle x x Absatz 88 Buchstaben b und c
ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Absatz 88 Buchstabe e
ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle x x Absatz 97 Buchstabe a

Frequentis AG 252 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Lagebericht 2025

Datenpunkt Bench-mark EU-SFDR Klima-VO Angabepflicht und zugehöriger gesetz Kapitel Säule-Kapitel
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane x Absatz 97 Buchstabe b
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a
ESRS S1-17 Nichteinhaltung
EU-Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt SFDR VO Säule-Kapitel Benchmark
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17 x x ↗ S4 – Endnutzer:innen / Konzepte und Maßnahmen
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 35 x ↗ S4 – Endnutzer:innen / Konzepte
ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Absatz 10 Buchstabe b nicht relevant
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Absatz 10 Buchstabe d x nicht relevant
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Absatz 24 Buchstabe a x x ↗ G1 – Unternehmensführung / Fälle von Korruption oder Bestechung
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Absatz 24 Buchstabe b x ↗ G1 – Unternehmensführung / Anti-Korruption und Bestechung

Frequentis AG 254 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Lagebericht 2025

Umwelt

EU-Taxonomie

Seit dem Geschäftsjahr 2021 ist Frequentis verpflichtet, Angaben gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie Verordnung (EU) 2020/852 zu machen. Die EU-Taxonomie, welche am 12. Juli 2020 in Kraft trat, zielt darauf ab, ein gemeinsames Verständnis der ökologischen Nachhaltigkeit von Wirtschaftstätigkeiten und Investitionen zu definieren. Weiters klassifiziert sie durch detaillierte technische Kriterien, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten, um so Investitionsströme in Richtung einer Nachhaltigkeitstransformation im Sinne des European Green Deal zu lenken.

Als Nicht-Finanzunternehmen, das unter den Anwendungsbereich der europäischen NFI-Richtlinie, in Österreich umgesetzt durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) (zukünftig des NaBeG) fällt, hat Frequentis gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie Verordnung seit dem Jahr 2022 den ökologisch nachhaltigen Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) sowie der Betriebsausgaben (OpEx) zu berichten. Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs in der EU-Taxonomie definierten Umweltziele leistet und gleichzeitig keines der anderen Umweltziele wesentlich negativ beeinträchtigt („do no significant harm”). Gleichzeitig muss die Wirtschafts- tätigkeit unter Einhaltung der Kriterien zum Mindestschutz gemäß Art. 18 der EU-Taxonomie Verordnung durchgeführt werden.

Ob eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Betrag leistet, ist anhand von verpflichtenden und von der EU- Kommission definierten technischen Kriterien zu ermitteln, welche allesamt kumulativ erfüllt sein müssen. Im Jahr 2021 wurden die technischen Kriterien für die ersten beiden Umweltziele – „Klimaschutz (CCM)“ und „Anpassung and den Klimawandel (CCA)“ – veröffentlicht. 2022 wurden diese gemäß delegierter Verordnung (EU) 2022/1214 und 2023 gemäß delegierter Verordnung (EU) 2023/2485 ergänzt, außerdem kamen gemäß delegierter Verordnung (EU) 2023/2486 technische Kriterien für die weiteren vier Umweltziele hinzu. Dies betrifft die Ziele „Wasser- und Meeresressourcen (WTR)“, „Kreislaufwirtschaft (CE)“, „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (PPC)“ und „Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)“.

Als taxonomiefähig werden jene Wirtschaftstätigkeiten eingestuft, die von der EU-Taxonomie grundsätzlich erfasst sind. Als taxonomiekonform werden jene Wirtschaftstätigkeiten eingestuft, die den technischen Bewertungskriterien und den Mindestschutzkriterien entsprechen und somit gemäß EU-Taxonomie-Verordnung als ökologisch nachhaltig gelten.

Frequentis AG 255 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Lagebericht 2025

Identifikation der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten

Um die Anforderungen der EU-Taxonomie zu erfüllen, analysierte Frequentis in einem ersten Schritt den Katalog der als ökologisch geltenden Wirtschaftstätigkeiten, um jene Wirtschaftstätigkeiten zu identifizieren, welche innerhalb des Frequentis-Konzerns anwendbar sind. Die Haupttätigkeit von Frequentis, die Herstellung von Kommunikations- und Informationssystemen für Kontrollzentralen, ist noch nicht in den technischen Bewertungskriterien der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten gemäß EU-Taxonomie enthalten, da der Schwerpunkt der EU-Taxonomie unter anderem auf treibhausgasintensiven Sektoren und Wirtschaftstätigkeiten liegt. Somit kann der Großteil der Umsatzerlöse, CapEx und OpEx derzeit nicht als taxonomiefähig ausgewiesen werden.

Das Ergebnis der Analyse der Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf die Taxonomiefähigkeit ergab, dass zwei Wirtschaftstätigkeiten für Frequentis anwendbar sind:

Code Wirtschaftstätigkeit Ziel
7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM / CCA
8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten CCM / CCA

Der Geschäftsbereich EAD (European AIS (Aeronautical Information Services) Database) entspricht der Wirtschaftstätigkeit 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten (CCM / CCA). Innerhalb dieses Geschäftsbereichs verantwortet Frequentis im Auftrag der EUROCONTROL den technischen Betrieb des EAD-Systems, der europäischen Datenbank für Luftfahrtinformationen, die es Nutzer:innen ermöglicht, aeronautische Daten in Echtzeit abzurufen. Die Rechenzentren werden in redundanter Form von Frequentis selbst sowie von einem externen Dienstleister betrieben. Sowohl die internen als auch die externen Rechenzentren werden in die Evaluierung der Taxonomiekonformität einbezogen. Die mit der Wirtschaftstätigkeit 8.1 zusammenhängenden Umsatzerlöse, CapEx und OpEx betreffen nur das Klimaziel „Klimaschutz (CCM)“ und nicht „Anpassung an den Klimawandel (CCA)“, da es sich nicht um Klimawandelanpassungslösungen handelt.

Zusätzlich dazu ist im Geschäftsjahr 2025 die Wirtschaftstätigkeit 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden für Frequentis anwendbar, da es im Rahmen der Zugänge an Sachanlagevermögen und Nutzungsrechten nach IFRS 16 Leasingverhältnissen zu Gebäudezugänge insbesondere in den USA, Deutschland und Frankreich gekommen ist. Die mit der Wirtschaftstätigkeit 7.7 zusammenhängende CapEx betreffen nur das Klimaziel "Klimaschutz (CCM)" und nicht "Anpassung an den Klimawandel (CCA)", da es sich nicht um Klimawandelanpassungslösungen handelt.

Reparaturen und Ersatzteile für Kundensysteme, sowie die in den Systemen enthaltenen Boards und Leiterplatten sind Teil der Kundenprojekte und können daher nicht separat berichtet werden. Dieser Geschäftsbereich ist daher der Haupttätigkeit von Frequentis zuzuordnen. Dies führt dazu, dass die Angaben gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie Verordnung im Geschäftsjahr 2025 nur für die Wirtschaftstätigkeit 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten (CCM) sowie die Wirtschaftstätigkeit 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden (CCM) vorgenommen werden. Von der Verwendung der Meldebögen gemäß Annex XII der delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 wird abgesehen, da Frequentis keine Geschäftstätigkeiten in den Bereichen fossiles Gas und Kernenergie ausübt.

Frequentis AG 256 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Lagebericht 2025

Prüfung der Taxonomiekonformität

Im nächsten Schritt wurde die als taxonomiefähig identifizierte Wirtschaftstätigkeit auf Taxonomiekonformität überprüft. Für die Wirtschaftstätigkeit 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten (CCM) wurden die in Annex I der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 iVm (EU) 2023/2485 angeführten technischen Kriterien im Detail von kaufmännischen und technischen Expert:innen auf die Einhaltung und Erfüllung überprüft und transparent dokumentiert. Um die technischen Kriterien zu erfüllen, müssen die Rechenzentren dem EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren entsprechen und von einem unabhängigen Dritten geprüft werden. Außerdem darf das Treibhausgaspotenzial (GWP) der eingesetzten Kühlmittel den Wert 675 nicht überschreiten. Das Ergebnis zeigte, dass zum Bilanzstichtag nicht alle technischen Kriterien kumulativ erfüllt sind und somit eine Konformität gemäß EU-Taxonomie Verordnung per 31. Dezember 2025 noch nicht gegeben ist.Maßnahmen zur Erfüllung der noch ausständigen Kriterien werden bei zukünftigen Investitions- und Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt. Es wurde jedoch kein CapEx-Plan im Sinne von Annex I der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 per 31. Dezember 2025 erstellt. Außerdem wurden für die Wirtschaftstätigkeit 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden die technischen Kriterien geprüft. Es sind keine Nachweise zur EPC-Klasse oder Nachweise, dass die Gebäude zu den oberen 15% des nationalen oder regionalen Gebäudebestands zählen, vorhanden. Daher ist auch für diese Wirtschaftstätigkeit keine Konformität gemäß EU-Taxonomie Verordnung per 31. Dezember 2025 gegeben.

Die Einhaltung der Mindestschutzstandards wurde einer detaillierten Analyse unterzogen, welche eng an die Vorschläge des Reports der „EU Platform on Sustainable Finance“ (Oktober 2022) angelehnt wurde. Die bereits bestehenden internen Richtlinien, Anweisungen und Prozesse (insb. Frequentis Code of Conduct, Corporate Social Responsibility (CSR) Kodex für Lieferanten, Lieferantenaudits) wurden auf Einhaltung des Art. 18 EU- Taxonomie-Verordnung überprüft. Die Schwerpunkte liegen dabei auf den Themenbereichen Menschenrechte, Compliance und Anti-Korruption, Steuern und fairer Wettbewerb. Diese Schwerpunkte werden nicht nur konzernintern beachtet, auch bei Lieferanten wird auf die Einhaltung des CSR-Kodex für Lieferanten großer Wert gelegt.

Kennzahlen

Die Daten für die Erhebung der nachfolgenden Kennzahlen (Umsatz, CapEx, OpEx) wurden in den IT-Systemen in enger Abstimmung mit den einzelnen Fachabteilungen erhoben.

Umsatzerlöse (Umsatz-KPI)

Der im Nenner ausgewiesene Gesamtumsatz für die Frequentis-Gruppe bezieht sich auf die nach IFRS 15 erfassten Umsatzerlöse. Diese sind im Konzernabschluss zum 31.12.2025 unter ↗ Konzernabschluss / Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt und unter ↗ Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung - 4. Umsatzerlöse beschrieben. Der für die Frequentis AG ausgewiesene Gesamtumsatz bezieht sich auf die nach UGB erfassten und im Jahresabschluss zum 31.12.2025 im ↗ Jahresfinanzbericht / Frequentis AG – Jahresabschluss / Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten und im ↗ Anhang erläuterten Umsatzerlöse.

Der taxonomiefähige Anteil der Umsatzerlöse unter Wirtschaftsaktivität 8.1 beinhaltet sämtliche Umsätze aus dem technischen Betrieb von Rechenzentren im Rahmen des Geschäftsbereichs EAD. Die identifizierte taxonomiefähige Tätigkeit 8.1 trägt ausschließlich zum Umweltziel „Klimaschutz (CCM)“ bei, somit sind Doppelzählungen ausgeschlossen. Der taxonomiekonforme Umsatz beinhaltet im Zähler den Anteil jener Umsätze, der die technischen Bewertungskriterien und die sozialen Mindestschutzkriterien erfüllt. Im Berichtsjahr 2025 kann kein taxonomiekonformer Umsatz ausgewiesen werden.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 257

Wirtschaftstätigkeiten TEUR % Kriterien für einen wesentlichen Beitrag (J; N; N/EL 1) DNSH-Kriterien (“Keine erhebliche Beeinträchtigung“) (J/N 1) DNSH-Kriterien (“Keine erhebliche Beeinträchtigung“) (J/N 1) % E T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0% - - - - - -
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten TEUR % EL; N/EL 1 J/N J/N % E T
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 8.1 (CCM/CCA) 14.769 3% EL N/EL N/EL N/EL N/EL 3%
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (A.2.) 14.769 3% 100% 0% 0% 0% 0% 0%
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1.+A.2.) 14.769 3% 100% 0% 0% 0% 0% 0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 565.368 97%
Gesamt 580.137 100%

N = Nein; J = Ja; EL = eligible (taxonomiefähig); N/EL = not eligible (nicht taxonomiefähig)
1 Umsatzanteil / Gesamtumsatz Frequentis-Gruppe 2025

Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0% 3%
CCA 0% 0%
WTR 0% 0%
CE 0% 0%
PPC 0% 0%
BIO 0% 0%

Frequentis AG 258 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Lagebericht 2025

Wirtschaftstätigkeiten TEUR % Kriterien für einen wesentlichen Beitrag (J; N; N/EL 1) DNSH-Kriterien (“Keine erhebliche Beeinträchtigung“) (J/N 1) DNSH-Kriterien (“Keine erhebliche Beeinträchtigung“) (J/N 1) % E T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0% - - - - - -
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten TEUR % EL; N/EL 1 J/N J/N % E T
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 8.1 (CCM/CCA) 14.768 4% EL N/EL N/EL N/EL N/EL 4%
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (A.2.) 14.768 4% 100% 0% 0% 0% 0% 0%
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1.+A.2.) 14.768 4% 100% 0% 0% 0% 0% 0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 344.494 96%
Gesamt 359.263 100%

N = Nein; J = Ja; EL = eligible (taxonomiefähig); N/EL = not eligible (nicht taxonomiefähig)
1 Umsatzanteil / Gesamtumsatz Frequentis AG 2025

Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0% 4%
CCA 0% 0%
WTR 0% 0%
CE 0% 0%
PPC 0% 0%
BIO 0% 0%

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 259

Investitionsausgaben (CapEx-KPI)

Die Gesamtinvestitionsausgaben für die Frequentis-Gruppe im Nenner beinhalten Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten vor Abschreibungen und Neubewertungen sowie der Nutzungsrechte nach IFRS 16 Leasingverhältnisse im Geschäftsjahr 2025 (siehe ↗ Konzernabschluss / Erläuterungen zur Bilanz - 16. Sachanlagen und ↗ Erläuterungen zur Bilanz - 17. Immaterielle Vermögenswerte). Die dargestellten Investitionsausgaben der Frequentis AG umfassen Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten vor Abschreibungen und Neubewertungen im Geschäftsjahr 2025. Im Geschäftsjahr 2025 gab es keine Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen, die in die Gesamtsumme der Zugänge eingeflossen sind (2024: TEUR 637). Die Angaben sind dem Anlagespiegel aus der Beilage zum Anhang des ↗ Jahresfinanzbericht / Frequentis AG – Jahresabschluss entnommen.

Laut der Stellungnahme der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen betreffend Art. 8 Taxonomie-Verordnung (2024) gehören geleistete Anzahlungen für Vermögenswerte nicht in die taxonomierelevanten CapEx einbezogen. Innerhalb der Zugänge zum Sachanlagevermögen und zum Immateriellen Vermögen sowohl in der Frequentis-Gruppe als auch der Frequentis AG sind Anzahlungen nur in unwesentlichem Ausmaß enthalten. Die größte Position bildet unfertige Software für Testanlagen, welche vergleichbar mit „Anlagen im Bau" ist.

Der taxonomiefähige Anteil der Investitionsausgaben unter Wirtschaftsaktivität 8.1 umfasst sämtliche Zugänge an Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten sowie in den Angaben der Frequentis-Gruppe Zugänge an Nutzungsrechten nach IFRS 16 Leasing im Rahmen des technischen Betriebs von Rechenzentren (Geschäftsbereich EAD). Um Doppelzählungen in der Tabelle zu vermeiden, sind die taxonomiefähigen Investitionsausgaben in Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeit 7.7 Erwerb und Eigentum an Gebäuden, aus der Wirtschaftsaktivität 8.1 abgezogen. Der taxonomiefähige Anteil der Investitionsausgaben unter Wirtschaftstätigkeit 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden umfasst sämtliche Zugänge an Gebäuden sowie Zugänge an Nutzungsrechten an Gebäuden nach IFRS 16 Leasing. Dies betrifft insbesondere die Gebäudezugänge in den USA (3.240 TEUR), in Deutschland (1.024 TEUR) und Frankreich (574 TEUR). Im Berichtsjahr 2025 können keine taxonomiekonformen Investitionsausgaben im Zähler ausgewiesen werden, da die technischen Bewertungskriterien nicht erfüllt sind.

Frequentis AG 260 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Lagebericht 2025

Wirtschaftstätigkeiten TEUR % Kriterien für einen wesentlichen Beitrag (J; N; N/EL 1) DNSH-Kriterien (“Keine erhebliche Beeinträchtigung“) (J/N 1) DNSH-Kriterien (“Keine erhebliche Beeinträchtigung“) (J/N 1) % E T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0% - - - - - -
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten TEUR % EL; N/EL 1 J/N J/N % E T
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden 7.7 (CCM/CCA) 9.570 42% EL EL N/EL N/EL N/EL -
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 8.1 (CCM/CCA) 405 2% EL EL N/EL N/EL N/EL 0,4%
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (A.2.) 9.976 44% 100% 0% 0% 0% 0% 0,4%
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1.+A.2.) 9.976 44% 100% 0% 0% 0% 0% 0,4%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 12.832 56%
Gesamt 22.808 100%

N = Nein; J = Ja; EL = eligible (taxonomiefähig); N/EL = not eligible (nicht taxonomiefähig)

Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0% 44%
CCA 0% 0%
WTR 0% 0%
CE 0% 0%
PPC 0% 0%
BIO 0% 0%

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 261

Wirtschaftstätigkeiten TEUR % Kriterien für einen wesentlichen Beitrag (J; N; N/EL 1) DNSH-Kriterien (“Keine erhebliche Beeinträchtigung“) (J/N 1) DNSH-Kriterien (“Keine erhebliche Beeinträchtigung“) (J/N 1) % E T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

1 N = Nein; J = Ja; EL = eligible (taxonomiefähig); N/EL = not eligible (nicht taxonomiefähig)

CapEx Frequentis AG 2025
Taxonomiekonform je Ziel
CCM 0%
CCA 0%
WTR 0%
CE 0%
PPC 0%
BIO 0%
Taxonomiefähig je Ziel
CCM 12%
CCA 0%
WTR 0%
CE 0%
PPC 0%
BIO 0%

Frequentis AG 262 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Lagebericht 2025

Betriebsausgaben (OpEx-KPI)

Gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2025/4568 wurde geprüft, ob die taxonomierelevanten Betriebsausgaben (OpEx) für das Geschäftsmodell von Frequentis wesentlich sind. Die im Nenner angeführten taxonomierelevanten OpEx liegen im Geschäftsjahr 2025 sowohl für die Frequentis-Gruppe als auch für die Frequentis AG unter 10% der gesamten Betriebsausgaben und werden somit als nicht geschäftsmodellrelevant eingestuft. Aus diesem Grund wird nur der Gesamtwert der taxonomierelevanten Betriebsausgaben ohne Bewertung gemäß der EU-Taxonomie angegeben.

Die taxonomierelevanten Gesamtbetriebsausgaben der Frequentis-Gruppe iHv TEUR 24.422 (2024: TEUR 35.227) umfassen direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung (↗ Konzernabschluss / Erläuterungen zur Bilanz - 17. Immaterielle Vermögenswerte), Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens (↗ Konzernabschluss / Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung - 9. Sonstige Aufwendungen), welche im Geschäftsjahr 2025 angefallen sind, beziehen.

Die taxonomierelevanten Betriebsausgaben der Frequentis AG iHv TEUR 25.823 (2024: TEUR 33.160) sind dem Kapitel Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Erläuterungen im Anhang im ↗ Jahresfinanzbericht / Frequentis AG – Jahresabschluss entnommen. Sie umfassen direkte, nicht kapitalisierte Kosten für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, Leasing, Wartung und Reparatur von Vermögenswerten und Sachanlagen, welche im Geschäftsjahr 2025 angefallen sind.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 263

E1 – Klimawandel

Klimaschutz, effizientes Energiemanagement und der Einsatz erneuerbarer Energie sind Frequentis ein wesentliches Anliegen. So ist auch in der ESG-Strategie (Safe – Secure – Sustainable) die Bestrebung verankert, nachkommenden Generationen eine lebenswerte Umwelt zu erhalten. Frequentis begrüßt die langfristige Vision der Europäischen Kommission einer klimaneutralen Wirtschaft und ist bestrebt, einen Beitrag zu dieser Vision zu leisten. Die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit dem Klimawandel sind in folgender Tabelle zusammengefasst: // E1.SBM-3

Kategorie Beschreibung Zeithorizont
Tatsächliche positive Auswirkung (Nachg. Wertschöpfungskette) Optimierung von Verkehrsabläufen und Steigerung der Effizienz durch Frequentis-Systeme (Nachg. Wertschöpfungskette) Frequentis-Systeme ermöglichen die Optimierung bei Verkehrsabläufen und die Effizienzsteigerung in der Flugsicherung (Ankunftsmanagement-System AMAN) oder im Schiffsverkehr (Schleusenmanagement) sowie energiesparende Innovationen im Bereich Drohnenmanagement (Kontrollüberwachung von Bahngeleise). kfr., mfr., lfr.
Potenzielle positive Auswirkung (Nachg. Wertschöpfungskette) Sicherstellung des Betriebs bei Kunden durch Frequentis-Systeme Frequentis-Kunden könnten aufgrund des Klimawandels vermehrt von Extremwetterereignissen oder Katastropheneinsätzen betroffen sein. Frequentis-Systeme helfen den Betrieb während solcher Ereignisse sicherzustellen. kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche negative Auswirkung (Vorg. & nachg. Wertschöpfungskette) Umweltbelastung durch THG-Emissionen in der Wertschöpfungskette Der produkt- und projektbezogene Einkauf von Waren und Dienstleistungen von Frequentis sowie die Geschäftsreisen der Frequentis-Mitarbeiter:innen verursachen Scope-3-THG-Emissionen und tragen zum Klimawandel bei. kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche negative Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit & nachg. Wertschöpfungskette) Energieverbrauch in Produktion und Integration sowie beim Einsatz der Systeme beim Kunden Der Energieverbrauch verursacht THG-Emissionen und trägt zum Klimawandel bei. kfr., mfr., lfr.
Risiko (Eigene Geschäftstätigkeit) Klimabezogenes Übergangsrisiko eines Kostenanstiegs Es besteht das Risiko eines potenziellen Kostenanstiegs für Dienstreisen und Energie durch höhere Bepreisung von Treibhaugasemissionen. mfr., lfr.
Chance (Eigene Geschäftstätigkeit) Verkauf von Produkten und Lösungen zur Optimierung von Verkehrsabläufen und Effizienzsteigerung Frequentis sieht dies als Chance, neue Kunden anzuziehen und mehr Umsatz zu generieren. mfr., lfr.

Frequentis AG 264 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Lagebericht 2025

Übergangsplan für Klimaschutz // E1-1

Frequentis hat sich im Jahr 2025 dazu verpflichtet, wissenschaftsbasierte Klimaziele gemäß der Science Based Targets initiative (SBTi) bis Ende 2026 zu setzen und wird bis Ende 2027 einen Übergangsplan für den Klimaschutz aufstellen.

Konzepte // E1-2

Frequentis hat in seiner Environmental & Energy Policy die strategische Ausrichtung für Umwelt und Energie definiert. Die Policy beinhaltet sowohl das Thema Klimaschutz als auch das Thema Energie. Der Fokus liegt auf der Reduktion von Treibhausgasemissionen, effizienter Energienutzung, Verbesserung der Energieleistung bei Design-Aktivitäten sowie auf der Einbeziehung von energieeffizienten Produkten und Dienstleistungen in den Beschaffungsprozess.

Während die Policy die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen nicht direkt adressiert, gibt sie doch die Richtung im Bereich Umwelt und Energie vor. Die Policy ist bindend für alle Gesellschaften, die im Rahmen der Managementzertifizierung gemäß ISO-14000 an das Managementsystem angeschlossen sind. Alle anderen Gesellschaften sind durch die Global Corporate Policy (GCP) angewiesen, ihre eigene lokale Policy basierend auf der Environmental & Energy Policy zu definieren.

In der Wertschöpfungskette (Scope-3) sind die größten Treiber der Emissionen der Zukauf von Waren und Dienstleistungen, der Energieverbrauch der verkauften Produkte beim Kunden sowie Geschäftsreisen. Aufgrund der internationalen Geschäftstätigkeit von Frequentis haben Geschäftsreisen einen großen Stellenwert. Sie werden für die Frequentis AG und ausgewählte Tochtergesellschaften zentral über das Frequentis Travel Management und gruppenweit gemäß definierter Reiserichtlinien abgewickelt. In den gruppenweit geltenden Reiserichtlinien wurde festgelegt, dass Dienstreisen nur durchgeführt werden dürfen, wenn geschäftliche Gründe dies erfordern und die Aufgaben nicht in anderer Form (E-Mail, Telefon, Online-Meetings bzw. Videokonferenzen) erledigt werden können. Dabei wird nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit entschieden. Die Policy adressiert somit die negative Auswirkung der Umweltbelastung durch Geschäftsreisen sowie das Übergangsrisiko eines Kostenanstiegs. Details zum Zukauf von Waren und Dienstleistungen sowie Nutzung der verkauften Produkte finden sich in ↗ E5 – Kreislaufwirtschaft. Die genannten Policies werden den jeweiligen Stakeholdern entweder durch die Intranet-Seite oder – falls die Stakeholder keinen Zugriff zum Intranet haben – direkt zur Verfügung gestellt. Verantwortlich für die Umsetzung der Policies ist der Vorstand der Frequentis AG sowie die Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 265

Maßnahmen // E1-3 Klimaschutz und Energie

Frequentis hat im Jahr 2025 zahlreiche Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz umgesetzt. Ein zentraler Schritt war die erfolgreiche Erstzertifizierung des größten Standorts, der Frequentis AG in Wien, gemäß ISO 50001 Energiemanagement im ersten Halbjahr 2025. ISO 50001 zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, die Energieeffizienz zu steigern und die Treibhausgasemissionen zu verringern, wie in der Environmental & Energy Policy vorgegeben. Die internationale Norm unterstützt beim Aufbau der Systeme und Prozesse, die zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung - einschließlich Energieeffizienz, Energieeinsatz und Energieverbrauch - erforderlich sind. Nach der Erstzertifizierung erfolgt jährlich ein Überwachungsaudit sowie alle drei Jahre ein Rezertifizierungsaudit. Die Umsetzung wird vom HSE (Health&Safety and Environment)-Team koordiniert, die erforderlichen Ressourcen sind in den Budgets der Fachabteilungen eingeplant. Im Zuge der ISO-Zertifizierung wurde ein abteilungsübergreifendes Energie- und Umweltteam eingerichtet, um die Kommunikation und Entscheidungsfindung zwischen den relevanten Akteuren zu verbessern. Ziel ist es, notwendige Maßnahmen und Verbesserungspotenziale für die Frequentis AG frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und umzusetzen. Das Team trifft sich regelmäßig drei- bis viermal jährlich.In der Frequentis AG bildet seit 2024 die detaillierte Messung der Energieströme im Gebäude die Basis für ein verbessertes Verständnis und eine präzise Analyse des Energiebedarfs. Im Jahr 2025 wurden Analyseroutinen etabliert und erste Erkenntnisse umgesetzt, beispielsweise die Vermeidung von Strombedarfsspitzen im Bereich der Gebäudekühlung. Zudem wird derzeit die Umstellung der Gebäudebeleuchtung auf LED realisiert, die nach Abschluss Ende 2027 eine Reduktion der für die Beleuchtung notwendigen Energie um ca. 65% ermöglicht. Im Jahr 2025 konnte dadurch bereits eine Reduktion der standortbasierten Scope-2-THG-Emissionen um 15 t CO2e erreicht werden. Nach Abschluss der Umstellung Ende 2027 wird eine jährliche Reduktion von 21 t CO2e erwartet.

Zur Senkung der Treibhausgasemissionen werden bei der Neuanschaffung von Dienstfahrzeugen priorisiert Elektrofahrzeuge angeschafft. In der Frequentis AG, der Gesellschaft mit dem größten Fuhrpark, ist die komplette Umstellung auf Elektrofahrzeuge bis auf wenige Ausnahmen bis Ende 2030 geplant. Unterstützt wird dies durch Ladestationen in der Firmengarage der Frequentis AG sowie Frequentis Comsoft und Frequentis Orthogon. In der Firmengarage der Frequentis AG wurden mit Jänner 2026 19 neue 11kW Ladestationen in Betrieb genommen. Im Jahr 2025 stieg der Anteil an Elektrofahrzeugen an der Firmenwagenflotte der Frequentis-Gruppe auf 45% (2024: 34%). Dadurch konnten die Scope-1-THG-Emissionen im Vergleich zum Vorjahr 2024 um 83 t CO2e reduziert werden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bewusstseinsbildung der Mitarbeiter:innen. So wurde 2025 eine verpflichtende Umweltschulung eingeführt und in die neue Frequentis-Schulungsplattform integriert. Die Inhalte umfassen die Themen Klimawandel, Energie, Kreislaufwirtschaft und Abfallwirtschaft. Die Schulung ist für alle Mitarbeiter:innen der Frequentis AG verpflichtend und muss alle zwei Jahre absolviert werden. Außerdem hat sich Frequentis im Jahr 2025 dazu verpflichtet, wissenschaftsbasierte Klimaziele gemäß Science Based Targets initiative (SBTi) bis Ende 2026 zu setzen. Ein Projektteam arbeitet an der Einreichung der Ziele sowie an der Entwicklung einer Roadmap zur Reduktion der Treibhausgasemissionen.

Frequentis-Systeme zur optimalen Verkehrssteuerung

Frequentis entwickelt und liefert – neben anderen Produkten – Lösungen zur sicheren Steuerung von Verkehr in den Bereichen Luftfahrt, Bahnbetrieb und Schifffahrt. Das Unternehmen hat sich als Ziel gesetzt, seine Lösungen so zu gestalten, dass der Verkehr nicht nur sicher, sondern auch effizient gesteuert wird. Mit diesen Lösungen wird auch der CO2-Ausstoß des gesteuerten Verkehrs nachhaltig reduziert.

Frequentis AG 266 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Lagebericht 2025

Beispielsweise liefert Frequentis für Air Traffic Management Produkte zur sicheren und effizienten Verkehrssteuerung in allen Phasen eines Flugs. Damit sparen die Fluglinien am Boden, beim Abflug und der Landung sowie im Überflug Kerosin und reduzieren damit insgesamt den CO2-Ausstoß. Darüber hinaus engagiert sich Frequentis maßgeblich bei Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit im Flugverkehr. Seit rund 20 Jahren ist Frequentis wichtiger Partner im SESAR- Programm. Im Jahr 2025 war Frequentis aktiv an mehreren SESAR-Initiativen beteiligt, die eine umweltfreundlichere Luftfahrt fördern. Im Mittelpunkt stand der neue ATM Masterplan 2025 mit dem Ziel einer „grünen Luftfahrt“.

Die beschriebenen Maßnahmen werden, wenn nicht explizit erläutert, laufend innerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Frequentis-Gruppe gesetzt. Die personellen und monetären Ressourcen, die für die Durchführung dieser Maßnahmen benötigt werden, finden Berücksichtigung im Gesamtbudget der jeweiligen Abteilung, die für diese Maßnahme zuständig ist.

Ziele // E1-4

Im Rahmen seines SBTi (Science-Based Targets initiative) Commitments wird Frequentis sich bis Ende 2026 wissenschaftsbasierte Ziele setzen und in weiterer Folge einen Übergangsplan für den Klimaschutz aufstellen. Die Klimaneutralität bis 2040 sowie im Zuge der Erstellung neu definierte Ziele werden darin berücksichtigt.

Frequentis verfügt aktuell über keine messbaren ergebnisorientierten Ziele, die den ESRS-Mindestanforderungen gemäß MDR-T entsprechen, verfolgt jedoch mit einer Reihe von Vorhaben die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, zum Beispiel im Rahmen der Treffen des Umwelt- und Energieteams.

Im ersten Halbjahr 2026 strebt Frequentis außerdem die Zertifizierung gemäß EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) für the Frequentis AG in Wien an. EMAS ist ein freiwilliges Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfsystem der Europäischen Union mit dem Ziel einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Umweltleistung unter Einhaltung aller relevanten Umweltgesetze. Die EMAS-Umwelterklärung wird öffentlich zugänglich publiziert werden und bringt damit zusätzliche Transparenz.

Kennzahlen Energieverbrauch und Energiemix // E1-5

Ein wichtiger Baustein am Weg zur Klimaneutralität ist der Einsatz erneuerbarer Energie für die Versorgung der Geschäftsstandorte. Im Jahr 2025 lag der Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch in der gesamten Frequentis-Gruppe bei 55%. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Stromversorgung der Frequentis AG, in der rund 40% der Mitarbeiter:innen des Konzerns beschäftigt sind und sich auch eine Produktionsanlage befindet, zu 100% aus erneuerbaren Quellen wie Wasserkraft, Windenergie und anderen Öko-Energiequellen stammt. Laut Angaben des Energieversorgers fallen bei der Erzeugung von erneuerbarem Strom keine CO2-Emissionen an. Insgesamt lag im Jahr 2025 der Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch in der Frequentis AG bei 96%. Außerdem wird an zwei Standorten, in der Frequentis AG in Wien sowie der Frequentis Australasia in Brisbane, Energie durch hauseigene Photovoltaikanlagen am Dach der Firmengebäude erzeugt. Ca. 1% der verbrauchten Energie der Frequentis-Gruppe stammt aus den eigenen Photovoltaikanlagen.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 267

Energieverbrauch und Energiemix Frequentis-Gruppe 2025 Frequentis-Gruppe 2024 Frequentis AG 2025 Frequentis AG 2024
Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen (MWh) 0 0 0 0
Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen (MWh) 1.368 1.687 192 399
Brennstoffverbrauch aus Erdgas (MWh) 891 919 95 29
Brennstoffverbrauch auch sonstigen fossilen Quellen (MWh) 0 0 0 0
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus fossilen Quellen (MWh) 3.189 2.694 19 21
Gesamtenergieverbrauch fossiler Energie (MWh) 5.448 5.300 306 449
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 34% 35% 4% 6%
Gesamtverbrauch aus Kernkraftquellen (MWh) 168 221 0 0
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 1% 1% 0% 0%
Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfällen biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) (MWh) 0 0 0 0
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen (MWh) 8.460 8.572 6.855 7.002
Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (MWh) 188 173 128 130
Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (MWh) 8.648 8.745 6.983 7.132
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 54% 58% 96% 94%
Gesamtverbrauch nicht zuordenbarer Energie (MWh) 1.689 718 0 0
Anteil nicht zuordenbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 11% 5% 0% 0%
Gesamtenergieverbrauch (MWh) 15.953 14.984 7.289 7.581

Berechnungsgrundlagen:

Für die Berechnung des Energieverbrauchs wurden die Daten aller Konzerngesellschaften herangezogen. Der Energieverbrauch aus fossilen Quellen betrifft zugekauften Strom, Erdgas, Fernwärme sowie den Kraftstoffverbrauch für Dienstwägen. Der Energieverbrauch aus Kernkraftquellen betrifft zugekauften Strom. Der Energieverbrauch aus erneuerbaren Quellen betrifft zugekauften Strom, Strom aus den hauseigenen Photovoltaikanlagen sowie Fernwärme. Wenn bei zugekauftem Strom oder Fernwärme keine Herkunftsnachweise vorlagen, wurde ein konservativer Ansatz gewählt. Die Energie wurde unabhängig vom Energiemix des jeweiligen Landes als fossile Energie zugeordnet. Nicht zuordenbare Energie betrifft Gesellschaften, für die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen (eingemietet in Bürogebäude) keine Daten zum Energieverbrauch vorhanden sind. Für diese wird der Energieverbrauch anhand einer Hochrechnung auf Basis der Größe des Firmengebäudes geschätzt. Als Näherungswert werden die Durchschnittswerte von Stromverbrauch und Heizung der anderen Konzerngesellschaften herangezogen. Im Jahr 2025 wurde 11% des Energieverbrauchs anhand von Schätzungen mit dieser Methode berechnet. Außer durch den Wirtschaftsprüfer werden die Kennzahlen durch keine andere externe Stelle validiert.

Frequentis AG 268 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Lagebericht 2025

Frequentis fällt aufgrund der Produktion und Integration zur System-Fertigung unter anderen auch unter NACE-Codes des Abschnittes C (gemäß der Definition in der Verordnung (EU) 2022/1288). Der Fokus liegt auf der Abwicklung von Kundenprojekten. Für die überwiegende Mehrheit der Projekte erfolgt die Umsatzrealisierung nach IFRS 15 zeitraumbezogen. Der zu realisierende Umsatz wird unter Verwendung der Cost-to-Cost Methode ermittelt. Die kleinste Einheit innerhalb eines Kundenprojektes stellt die Leistungsverpflichtung dar, die sowohl aus produzierten Hardware- als auch Softwarekomponenten besteht. Aus diesem Grund ist eine Zuordnung der Umsatzerlöse auf klimaintensive Sektoren zur Berechnung der Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren nicht möglich.# Treibhausgasemissionen // E1-6

Frequentis-Gruppe

Frequentis-Gruppe 2025 2024
Scope-1-Treibhausgasemissionen
Scope-1-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)¹ 585 593
Scope-2-Treibhausgasemissionen
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)¹ 2.669 2.330
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)² 2.021 1.660
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen (t CO2e) 81.763 35.157
Kat 1: Eingekaufte Waren und Dienstleistungen (t CO2e)³ 44.736 28.210
Kat 2: Investitionsgüter (t CO2e) 6.249 n.a.
Kat 6: Geschäftsreisen (t CO2e)4 5.661 5.705
Kat 11: Nutzung verkaufter Produkte (t CO2e) 23.824 n.a.
Kat 15: Investitionen (t CO2e) 1.292 1.242
THG-Emissionen insgesamt
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (t CO2e) 85.016 38.081
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (t CO2e) 84.369 37.411

Frequentis AG

Frequentis AG 2025 2024
Scope-1-Treibhausgasemissionen
Scope-1-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)¹ 119 106
Scope-2-Treibhausgasemissionen
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)¹ 691 712
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)² 44 42
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen (t CO2e) 43.272 23.019
Kat 1: Eingekaufte Waren und Dienstleistungen (t CO2e)³ 26.634 19.312
Kat 2: Investitionsgüter (t CO2e) 2.182 n.a.
Kat 6: Geschäftsreisen (t CO2e)4 2.629 2.465
Kat 11: Nutzung verkaufter Produkte (t CO2e) 10.535 n.a.
Kat 15: Investitionen (t CO2e) 1.292 1.242
THG-Emissionen insgesamt
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (t CO2e) 44.082 23.837
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (t CO2e) 43.435 23.168

¹ Inkl. indirekte THG-Emissionen für angemietete oder geleaste Sachanlagen (Scope-3 Kategorie 8).
² Marktbezogene THG-Daten sind nur für die Frequentis AG verfügbar, für restliche Konzerngesellschaften sowie für externe E-Ladungen bei Frequentis AG wurden standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen herangezogen.
³ Produkt- und projektbezogener Einkauf sowie Dienstleistungen.
4 Flugreisen, Mietwagenreisen, Zugreisen und Dienstreisen mit Privat-PKWs.

Die biogenen Scope-1 Emissionen aus dem Anteil von Biokraftstoffen im Benzin und Diesel betragen im Geschäftsjahr 2025 für die Frequentis-Gruppe 25 t CO2e (2024: 33 t CO2e) und für die Frequentis AG 4 t CO2e (2024: 8 t CO2e). Die biogenen Scope-2 Emissionen betragen im Geschäftsjahr 2025 für die Frequentis-Gruppe 2.024 t CO2e (2024: 2.016 t CO2e) und für die Frequentis AG 1.730 t CO2e (2024: 1.774 t CO2e). Die biogenen Scope- 3 Emissionen aus Kategorie 3.11 betragen im Geschäftsjahr 2025 für die Frequentis-Gruppe 1.125 t CO2e und für die Frequentis AG 437 t CO2e. Der Anteil der Scope-1-THG aus regulierten Emissionshandelssystemen beträgt sowohl bei der Frequentis-Gruppe als auch bei der Frequentis AG 0%.

THG-Intensität pro Nettoerlös 2025 (Gruppe) 2024 (Gruppe) 2025 (AG) 2024 (AG)
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) pro Nettoerlös (t CO2e/EUR) 0,000146 0,000079 0,000123 0,000082
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) pro Nettoerlös (t CO2e/EUR) 0,000145 0,000078 0,000121 0,000079

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 269

Berechnungsgrundlagen:

Frequentis berücksichtigt bei der Bilanzierung und Berichterstattung zu Treibhausgasen (THG) das Konzept der Scopes, wie sie im GHG Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard definiert sind. Zur Berechnung werden Emissionsfaktoren von anerkannten Datenbanken über den Anbieter Climatiq (https://www.climatiq.io/) bezogen. Außer durch den Wirtschaftsprüfer werden die Kennzahlen durch keine andere externe Stelle validiert. Dementsprechend wurden als kontrollierte direkte Scope 1-THG-Emissionsquellen, die sich im Eigentum oder unter der operativen Kontrolle des Unternehmens befinden, der Brennstoffverbrauch der Heizanlagen und der Firmenfahrzeuge sowie erstmalig Kältemittelverluste der Klimaanlagen identifiziert. Der Rückgang der Scope- 1-THG-Emissionen ist zum Großteil auf die schrittweise Umstellung der Firmenfahrzeuge auf Elektrofahrzeuge zurückzuführen (siehe ↗ E1 – Klimawandel / Maßnahmen) Für die Berechnung der Kältemittelverluste werden die Kältemittel-Mengen der Klimaanlagen berücksichtigt und eine durchschnittliche Verlustrate von 5% gemäß 2006 IPCC-Guidelines angenommen. Bei der Frequentis AG gab es außerdem Kältemittelverluste aus einer defekten Anlage. Da die Daten zu den Kältemittel-Mengen nur für die Frequentis AG vorhanden sind, werden die Kältemittelverluste der restlichen Gesellschaften anhand einer Hochrechnung basierend auf der Größe des Firmengebäudes geschätzt. Diese Schätzung beträgt 5% der Scope-1 Emissionen. Im Vorjahr 2024 wurden Kältemittelverluste noch nicht berücksichtigt. Bei der Berechnung der Emissionen der Firmenfahrzeuge in Scope-1 wird ein konservativer Ansatz von 100% fossil zugrunde gelegt. Für die Berechnung der in Scope-1 enthaltenen biogenen Emissionen beim Verbrauch von Diesel und Benzin für die Firmenfahrzeuge wird ein Anteil an Biodiesel bzw. Bioethanol von 7,5% angenommen. Zur Berechnung der Scope-1 Emissionen sowie der biogenen CO2-Emissionen aus Benzin und Diesel werden Emissionsfaktoren der Datenbanken UBA und BEIS über den Anbieter Climatiq verwendet.

Scope 2-THG Emissionsquellen betreffen indirekte THG-Emissionen, die aus zugekaufter Energie entstehen. Hierunter fällt vor allem der Zukauf von Strom sowie zu einem geringeren Anteil Wärme. Die Stromversorgung der Frequentis AG, mit Ausnahmen der externen E-Ladungen, stammt zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen. Der Anstieg der Scope-2-THG-Emissionen ist auf einen erhöhten Stromverbrauch durch das Unternehmenswachstum zurückzuführen. Bei der Frequentis AG konnte durch diverse Energieeffizienz- maßnahmen (siehe Maßnahmen) der Stromverbrauch gesenkt werden. Für die Berechnungen der standortbasierten Scope-2-Emissionen wurden Emissionsfaktoren der Datenbanken IEA für Strom sowie BEIS für Wärme herangezogen. Die Emissionsfaktoren werden über Climatiq bezogen. Die Methodik zieht die 2006 IPCC-Guidelines unter Berücksichtigung des aktuellst möglichen IPCC Assessment Reports heran. Die THG-Emissionsberechnungen umfassen die Gase Kohlendioxid, Methan und Distickstoff- monoxid. Vorgelagerte Emissionen und Netzverluste sind in der Berechnung nicht inkludiert, da diese unter die Scope-3-THG-Emissionskategorie 3 „Energie- und brennstoffbezogene Aktivitäten" fallen. Für die Berechnungen der marktbasierten Scope-2-Emissionen wurde ein Zertifikat des Energieversorgers der Frequentis AG für erneuerbare Energien aus Europa verwendet. Somit beträgt der Anteil an Scope-2 Emissionen aus vertraglichen Instrumenten, welche mit Attributen zur Energieerzeugung gebündelt sind, bei der Frequentis-Gruppe 50% und bei der Frequentis AG 96%. Für den restlichen Verbrauch wurden standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen herangezogen. Aufgrund einer Datenbankumstellung wurden die biogenen Emissionen aus dem marktbasierten Ansatz auch für das Vorjahr 2024 neu berechnet.

Frequentis AG 270 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Lagebericht 2025

Die Scope-3-Emissionen, wie im GHG Protocol Corporate Value Chain (Scope-3) Accounting and Reporting Standard definiert, umfassen die indirekten THG-Emissionen, die außerhalb des Unternehmens anfallen und nicht unter Scope 2-THG-Emissionen fallen. Unter Beachtung der Kriterien für das Setzen der Scope-3 Grenze des GHG Protocols wurden die signifikanten Scope-3-Kategorien identifiziert und in das THG-Inventar aufgenommen. Als signifikante Kategorien wurden Kategorie 1 – Eingekaufte Waren und Dienstleistungen, Kategorie 2 – Investitionsgüter, Kategorie 6 – Geschäftsreisen, Kategorie 11 – Verwendung verkaufter Produkte sowie Kategorie 15 – Investitionen identifiziert. Die Kategorien wurden als signifikant beurteilt, wenn sie mehr als 2% der Gesamtemissionen entweder der Frequentis-Gruppe oder der Frequentis-AG betragen. So wird sichergestellt, dass der Fokus auf die wesentlichen Hebel zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen gelegt werden. Für Kategorie 1 wurden Produkt- und Projektzukäufe sowie Dienstleistungen herangezogen. Hierzu wurden die wesentlichen Positionen ausgewählt, diese betrafen im Jahr 2025 91% (2024: 88%) der Zukäufe. Die restlichen Positionen wurden hochgerechnet. Die Zukäufe wurden mithilfe von ausgabenbasierten, länderspezifischen Emissionsfaktoren der Datenbank CEDA, die über Climatiq bezogen werden, in t CO2e umgerechnet. Aufgrund einer Änderung der Datenbank und somit der Emissionsfaktoren sowie der Umstellung von globalen auf länderspezifische Emissionsfaktoren, wurde auch das Vorjahr 2024 neu berechnet. Daher gibt es eine Differenz zum Vorjahresbericht. Kategorie 2 umfasst Zugänge zum Sachanlagevermögen. Diese wurden ebenfalls mithilfe von ausgabenbasierten und länderspezifischen Emissionsfaktoren der Datenbank CEDA, die über Climatiq bezogen werden in t CO2e umgerechnet. Kategorie 6 umfassen Flug-, Mietwagen-, Zugreisen und Dienstreisen mit Privat-PKWs. Für Mietwägen wurden die CO2-Emissionsberichte der Reisebüros herangezogen, fehlende Werte (2025: 39%, 2024: 27%) wurden auf Basis von Kilometern hochgerechnet. Für Flüge, Zugreisen und Dienstreisen mit Privat-PKWs wurden distanzbasierte Emissionsfaktoren der Datenbanken UBA, BEIS und ADEME über Climatiq herangezogen. Dienstreisen mit Privat-PKWs sind im Vorjahr 2024 nicht enthalten. Aufgrund einer Änderung der Methodik bei Flügen wurde auch das Vorjahr 2024 neu berechnet, daher ergibt sich eine Differenz zum Vorjahresbericht. Für Kategorie 11 wird der Stromverbrauch von Hardware-Produkten berücksichtigt, die im Geschäftsjahr 2025 von Frequentis an Kunden ausgeliefert wurden. Dafür wurde jedem ausgelieferten Produkt oder Teil ein durchschnittlicher Stromverbrauch zugewiesen. Unter der Annahme, dass Frequentis-Systeme eine Lebensdauer von 10 Jahren haben und da im sicherheitskritischen Bereich 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche im Einsatz sind, wurde der Gesamtenergieverbrauch berechnet. Die Emissionen aus dem Stromverbrauch werden über länderspezifische (je nach Kundenland, standortbasiert), aktivitätsbasierte Emissionsfaktoren der IEA berechnet. Die Emissionsfaktoren werden auch über Climatiq bezogen. Zur Berechnung von Kategorie 15 werden die nach der Equity Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen herangezogen (↗ Konzernabschluss / Erläuterungen zur Bilanz / 19. Anteile an assoziierten Unternehmen). Zur Berechnung der Emissionen werden ausgabenbezogene Emissionsfaktoren der Datenbank CEDA, die über Climatiq bezogen werden verwendet.Folgende Kategorien werden nicht berichtet:

  • Kategorien 3, 4, 5, 7, 9 und 12 wurden als nicht signifikant eingestuft, da sie weniger als 2% der Gesamtemissionen der Frequentis-Gruppe und der Frequentis-AG darstellen.
  • Kategorie 8 ist in den Scope-2 Daten inkludiert.
  • Kategorien 10, 13 und 14 sind für Frequentis nicht relevant.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 271

Die Berechnungen der Scope-3-Emissionen erfolgten zum Großteil auf der Grundlage externer Datenbanken. Bei der Frequentis-Gruppe sowie der Frequentis AG sind 0,1% Primärdaten enthalten. Diese betreffen die Kategorie 6 - Geschäftsreisen, für die teilweise Emissionsberichte der Reisebüros verwendet wurden. Für die Berechnung der Treibhausgasintensität wurden die gesamten Umsatzerlöse der Frequentis-Gruppe (↗ Konzernabschluss / Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung) und der Frequentis AG (↗ Jahresfinanzbericht / Frequentis AG – Jahresabschluss / Gewinn- und Verlustrechnung) herangezogen.

Finanzielle Effekte wesentlicher Risiken // E1-9

Die Angaben nach ESRS E1-9 zu den erwarteten finanziellen Effekten wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzieller klimabezogener Chancen wird gemäß ESRS 1 Anlage C Liste der schrittweise eingeführten Angabepflichten nur qualitativ angegeben. Die identifizierten wesentlichen Risiken und Chancen sind in der Tabelle unter E1.SBM-3 angegeben.

Frequentis AG 272 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Lagebericht 2025

E5 – Kreislaufwirtschaft

Frequentis ist bestrebt, einen schonenden Umgang mit Ressourcen entlang der Wertschöpfungskette sicherzustellen, von der Materialienauswahl über die Verarbeitung bis zur Recyclingfähigkeit. Die Frequentis AG in Wien betreibt eine eigene Produktion und Integration zur System-Fertigung, für die ausschließlich Produkte (z.B. Hardware-Server, Headsets) und Teile (z.B. Li-Ionen Akkus) zugekauft werden. Der Umstieg auf Software-Zentrierung erlaubt eine Reduktion der Hardware und damit des Materialeinsatzes.

Prinzipien der Kreislaufwirtschaft wie Abfallreduktion, Materialwiederverwendung und Recycling werden auch bei weiteren Konzerngesellschaften mit Produktions- und Integrationsleistungen schrittweise eingeführt. In den Produktionsabläufen wird auf Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein geachtet: Sorgsames Umgehen mit Primärenergie und zugekauften Produkten, die Reduktion des Schadstoffausstoßes sowie die Anwendung umweltschonender Herstellungsverfahren werden berücksichtigt und im regelmäßigen HSE (Health&Safety and Environment)-Bericht im Management Review dokumentiert und überprüft.

Frequentis versteht unter kreislauforientierter Wirtschaft unter anderem die umweltverträgliche Gewinnung von Rohstoffen und die ressourcenschonende sowie abfallarme Herstellung von Gütern aus diesen Rohstoffen. Nach Ablauf der Verwendungsdauer sollen die Güter bestmöglich in den Produktkreislauf zurückgeführt werden, um ihren Wert so lange wie möglich zu erhalten. Darüber hinaus ist man gruppenweit bestrebt, die Geschäftsabläufe ressourcenschonend und den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft entsprechend zu gestalten. Angestrebt wird, die Wettbewerbsposition von Frequentis am Markt zu festigen und Frequentis als einen wertvollen Lieferanten und Partner in der Wertschöpfungskette für die Kunden zu etablieren.

Die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft sind in folgender Tabelle zusammengefasst: // E5.SBM-3

Kategorie Beschreibung Zeithorizont
Tatsächliche positive Auswirkung (Nachg. Wertschöpfungskette) Ressourcenschonung durch Langlebigkeit und Wartung der Frequentis-Produkte: Frequentis-Produkte und -Lösungen sind beim Kunden in langjährigem, oft jahrzehntelangem, Einsatz. Diese lange Lebensdauer wird zusätzlich unterstützt durch umfassende Service- und Wartungsprogramme in unterschiedlichen Leistungstiefen sowie Life Cycle Management. kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche positive Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit & nachg. Wertschöpfungskette) Frequentis als wertvoller Partner in der Lieferkette der Kunden: Mit ihren ESG-Aktivitäten unterstützt die Frequentis-Gruppe die Kunden bei der Erfüllung ihrer Nachhaltigkeits-Anforderungen. kfr., mfr., lfr.
Potenzielle negative Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit) Zukauf nicht-recycelbarer Produkte und Teile zur Nutzung in Produktion und Integration: Es besteht derzeit keine Überprüfung, inwieweit für die Frequentis-Produktion zugekaufte Produkte und Bauteile nach kreislauforientierten Grundsätzen konzipiert wurden, es besteht die Möglichkeit der Umweltbelastung durch nicht-recyclebare Bestandteile. kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche negative Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit & nachg. Wertschöpfungskette) Gefährliche und elektronische Abfälle sowie die Entsorgung der Produkte am Ende des Lebenszyklus: In der Produktion und Integration von Frequentis-Systemen sowie im Bürobetrieb fallen auch elektronische Abfälle an. Außerdem müssen Kundensysteme (Schränke, Hardware-Komponenten) am Ende der Lebensdauer entsorgt werden. kfr., mfr., lfr.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 273

Konzepte // E5-1

Basierend auf den in den Jahren 2024 und 2025 im Zusammenwirken verschiedener Fachabteilungen erstellten Konzept zur Kreislaufwirtschaft wurde mit der Umsetzung erster priorisierter Maßnahmen begonnen. Im Sinne einer kreislauforientierten Wirtschaft trägt die Environmental & Energy Policy (Details zu Inhalt, Umfang, Zuständigkeit und Verfügbarkeit siehe ↗ E1 – Klimawandel) zur Verbesserung des Ressourcen- und Materialeinsatzes sowie der Reduktion des Abfallaufkommens im Betrieb und in der Wertschöpfungskette bei. Damit adressiert sie zentrale Aspekte der Kreislaufwirtschaft. Frequentis geht außerdem mit seiner Procurement Policy sowie seinem Corporate Social Responsibility (CSR) Kodex für Lieferanten (siehe ↗ S2-Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) auf die Anforderungen der Kreislaufwirtschaft ein. Auch wenn beide Policies die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen nicht direkt adressieren, geben sie doch Vorgaben zur Berücksichtigung von Umweltauswirkungen in Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft bei der Beschaffung.

Für die Frequentis AG in Wien gibt es ergänzend ein umfassendes Abfallwirtschaftskonzept (entsprechend dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz AWG). Dieses beschreibt den bei Frequentis AG anfallenden Abfall und die dazugehörigen gesetzlichen Bestimmungen zur ordnungsgemäßen Entsorgung und adressiert somit die wesentliche Auswirkung in Zusammenhang mit gefährlichen und elektronischen Abfällen. Auch in den anderen Gesellschaften erfolgt die Abfallbehandlung gemäß lokaler gesetzlicher Rahmenbedingungen. Die genannten Policies werden den Mitarbeiter:innen der betroffenen Abteilungen bzw. Unternehmen entweder durch die Intranet-Seite oder – falls diese keinen Zugriff zum Intranet haben – direkt zur Verfügung gestellt. Verantwortlich für die Umsetzung der Policies ist der Vorstand der Frequentis AG sowie im Rahmen des Regelwerks der Global Corporate Policy die Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft.

Maßnahmen // E5-2

Folgende fünf Maßnahmen wurden, basierend auf dem Konzept zur Kreislaufwirtschaft, mit Fokus auf die Frequentis AG in Wien, im Jahr 2025 umgesetzt:

  • Verankerung der Kreislaufwirtschaft in der Unternehmensstrategie, unter Berücksichtigung der nachstehend angeführten strategischen Ziele
    • Die umfassende Verminderung des Ressourcenverbrauchs und der Ressourcennutzung (Ressourcenschonung)
    • Die Vermeidung von Abfällen (Zero Waste)
    • Die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schadstoffe (Zero Pollution)
    • Die Verringerung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutz)
  • Einbindung der bisher ermittelten Umsetzungen in den Prozessen entlang der Wertschöpfungskette und Erweiterung um neue gesetzliche Regelungen (laufende Maßnahme)

Frequentis AG 274 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Lagebericht 2025

  • Stufenweise Ausrollung der entsprechenden Prozess-Erweiterungen über die Gruppe analysiert
  • Beschreibendes High-Level-Dokument der Umsetzung der Kreislaufwirtschaft bei Frequentis für die externe Nutzung
  • Installierung eines Energie- und Umweltteams (siehe auch E1 - Klimawandel)

Das Core Team zur Kreislaufwirtschaft wird seine Arbeit auch 2026 fortsetzen, mit der Ableitung bzw. Umsetzung weiterer aus dem Konzeptpapier abgeleiteten Maßnahmen. Die Aufwände dafür sind in den Budgets der jeweiligen Fachabteilungen eingeplant.

Für die sechs Frequentis-spezifischen Themenkreise entlang der Wertschöpfungskette, die im Jahr 2024 im Zuge der Konzepterstellung identifiziert wurden, wurden im Jahr 2025 nachstehend angeführte Beiträge gemäß der Kreislaufwirtschaftsgrundsätze geleistet.

  1. Einkauf, Produktdesign und Beschaffungslogistik

Durch das steigende Angebot Software-basierter Lösungen reduziert sich der Ankauf von Hardware, die komprimierte Systemgröße verbessert die Platzausnutzung beim Kunden. Die modularen, reparaturfreundlichen Frequentis-Systeme sind für den Langzeitbetrieb ausgelegt. Zusätzlich umfasst das Produktportfolio neue Möglichkeiten des Systemeinsatzes und ermöglicht so flexible Einsatzformen wie skalierbare, verlegefähige Systeme oder Remote Digital Tower.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 275

Bei der Beschaffung wird Wert auf kurze Beschaffungswege und lokale Wertschöpfung gelegt, ein Großteil der Lieferanten der Frequentis AG stammt aus Europa. Im Jahr 2025 wurden die Richtlinien für eine nachhaltige Beschaffung, die auch die Anforderungen aus den ISO-Managementsystemnormen sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen, in einer Policy (Procurement Guidelines HSE and CSR) für die Frequentis AG zusammengefasst, die bindend für alle für die Beschaffung bei Frequentis verantwortlichen Personen ist.

2.Entwicklung und Produktion In der Entwicklung setzt Frequentis auf wiederverwendbare Software-Komponenten und den Einsatz von Open-Source-Lösungen. In der Produktion stehen die Vermeidung von Fehlproduktionen, die Reparierbarkeit der Produkte sowie umweltfreundliche Betriebsstoffe und sorgfältig geprüfte Chemikalien im Fokus. Abfälle werden recycelt (siehe Punkt 6). Zusätzlich wird die Verlustwärme der Integrationshalle zur Beheizung des Firmengebäudes in Wien genutzt.

  1. Installation und Test Hilfsmittel wie Kabel und Werkzeuge werden sparsam eingesetzt und, wenn möglich, mehrfach verwendet. Ausgelieferte Systeme sind teils mit stromsparender Voreinstellung, etwa für Display-Helligkeit, konzipiert.

  2. Versand und Transport Beim Versand setzt Frequentis auf eine ressourcenschonende Verpackung der Anlagen, etwa durch Mehrweg-Transportkisten und die Wiederverwendung von Verpackungs- und Füllmaterial. Auch im Marketing wird auf nachhaltige Transportwege und einen bewussten Einsatz von Ressourcen geachtet. Die gesetzten Maßnahmen entsprechen auch den Vorschriften der EU-Verpackungsverordnung, die mit August 2026 verbindlich anzuwenden sind (Verpackungen müssen einen bestimmten Recyclatanteil vorweisen und recycelbar sein).

  3. Betrieb und Wartung Frequentis-Produkte und -Lösungen sind beim Kunden in langjährigem, oft jahrzehntelangem, Einsatz. Diese lange Lebensdauer wird durch umfassende Service- und Wartungsprogramme sowie Life Cycle Management unterstützt. Der Customer Service steht in verschiedenen Leistungstiefen zur Auswahl, die Service-Teams sind rund um die Uhr auf der ganzen Welt verfügbar. Seit mehreren Jahren erfolgt der gezielte Hardware-Rückkauf der Frequentis-Bauteile von Kunden. Zurückgekaufte Teile werden einer Qualitätskontrolle unterzogen und danach eingelagert. Einige dieser Systemkomponenten werden durch entsprechendes Refurbishment wieder zu neuwertigen Baugruppen und finden im Rahmen von Kundenprojekten wieder eine langjährige Verwendung.

  4. Abfall und Entsorgung Durch konsequente Abfallvermeidung und sorgfältige Trennung gemäß örtlicher Vorschriften hält Frequentis die abfallbedingten Umweltwirkungen gering. Der Anteil gefährlicher Abfälle liegt in der Frequentis AG im Jahr 2025 bei unter 2% der Gesamtabfallmenge. Im jährlichen HSE (Health&Safety and Environment)-Audit werden bestehende Maßnahmen zur Abfallreduktion und -entsorgung evaluiert und weiterentwickelt, um die ordnungsgemäße Trennung sowie die kontinuierliche Minimierung von Abfällen sicherzustellen.

Frequentis AG 276 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Lagebericht 2025

Ziele // E5-3

Frequentis verfügt aktuell über keine messbaren ergebnisorientierten Ziele, die den ESRS-Mindestanforderungen gemäß MDR-T entsprechen, verfolgt jedoch weiter die Vorhaben des im Jahr 2025 erstellten Konzepts zur Kreislaufwirtschaft. Dieses umfasst eine Reihe möglicher Maßnahmen, die laufend evaluiert, priorisiert und mit klaren Zeitplänen hinterlegt werden. Ein übergeordnetes Vorhaben mit bereichsübergreifenden Verantwortlichkeiten ist die Erarbeitung eines Konzepts für nachhaltige Beschaffung mit der Zielsetzung, Materialien und Dienstleistungen nach ökologischen, sozialen und Governance-bezogenen Kriterien auszuwählen, um Ressourcenschonung, Kreislauffähigkeit und verantwortungsvolle Lieferketten sicherzustellen.

Maßnahmen mit gesetzlicher Relevanz – insbesondere zur Verpackungsverordnung und der WEEE-(Waste of Electrical and Electronic Equipment)-Richtlinie für die ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten – haben Priorität. Zur Sicherstellung der EU-Vorgaben werden 2026 die entsprechenden Prozesse und Zuständigkeiten weiter ausgebaut. Zudem soll die konzernweite Awareness für Kreislaufwirtschaft gestärkt werden, um die umfassende Bewusstseinsbildung und breite Verankerung sicherzustellen. Der Umsetzungsschwerpunkt liegt weiterhin bei der Frequentis AG in Wien, da in der Firmenzentrale der größte produktive Anteil innerhalb der Frequentis-Gruppe entsteht. Für den angestrebten gruppenweiten Rollout des Kreislaufwirtschaftskonzepts wird im Jahr 2026 ein Pilot mit der Tochtergesellschaft Frequentis Comsoft in Karlsruhe gestartet. Der Fortschritt der Maßnahmen wird laufend in Core Team Meetings verfolgt; wichtige Zwischenschritte werden dem Vorstand präsentiert. Die dafür erforderlichen Aufwände sind in den Budgets der zuständigen Fachabteilungen berücksichtigt. Mit der für das 1. Halbjahr 2026 angestrebten Umweltmanagement-Zertifizierung gemäß EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) sowie den Arbeiten an der SBTi-Roadmap zur Reduktion der Treibhausgasemissionen werden wichtige Beiträge zur Kreislaufwirtschaft geleistet ↗ E1 – Klimawandel.

Kennzahlen Ressourcenzuflüsse // E5-4

Schwerpunktmäßig zugekauft werden Elektronik-Bauteile oder COTS (Commercial off the shelf – seriengefertigte Produkte aus dem Elektronik- und Softwarebereich) -Produkte und IT-Hardware. Für die Geschäftstätigkeit von Frequentis ist keine Verarbeitung und kein Zukauf von Rohstoffen erforderlich, Rohstoffe werden nur in verarbeiteter Form, z.B. in der Form Lötzinn oder Lithiumionenakkus verwendet. Es liegen keine belastbaren Daten zum Gewicht der Produkte, dem prozentualen Anteil biologischer Materialien sowie dem Anteil an wiederverwendeten oder recycelten sekundären Komponenten vor.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 277

Ressourcenabflüsse // E5-5

Eine Beschreibung der Produkte ist unter ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Geschäftsmodell zu finden. Es liegen keine belastbaren Daten zum Gewicht der Produkte, zur erwarteten Haltbarkeit, zur Reparierbarkeit sowie zum recycelbaren Anteil in Produkten und Verpackungen vor. Der Einsatzbereich der Frequentis-Produkte und -Systeme liegt jedoch grundsätzlich in Branchen mit hohem Kreislaufpotenzial. Folgende essenzielle Elemente wurden damit bereits umgesetzt:
* Lange Lebensdauer der Systeme
* Weitestgehende Schadstofffreiheit
* Reparierbarkeit und Aufrüstbarkeit
* Dienstleistungsorientierte Geschäftsmodelle
* Energieeffizienz
* Abfallvermeidung und -verringerung

Der Großteil der bei Frequentis anfallenden Abfälle ist nicht gefährlicher Abfall, der vorwiegend durch den Bürobetrieb und den Transport von Frequentis-Systeme entsteht. Darunter fallen den Bürobetrieb betreffende Gewerbeabfälle sowie Papier und Karton. Der Anteil des gefährlichen Abfalls liegt im Jahr 2025 unter 2% und entsteht zum Großteil durch die Produktion der Frequentis-Systeme. Es entsteht kein radioaktiver Abfall. Der Anteil des Abfalls zur Verwertung ist gegenüber dem Jahr 2024 zurückgegangen. Dies ist vor allem auf die Umgestaltung der Firmenzentrale in Wien zurückzuführen, durch die vermehrt Sperrmüll und Gewerbemüll aus der Entsorgung alter Büroausstattung angefallen ist (siehe ↗ ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Maßnahmen).

Frequentis-Gruppe¹ Frequentis AG
Abfälle 2025 2024 2025 2024
Nicht gefährliche Abfälle (t) 167,0 n.a.² 88,0 71,7
Verwertung (t) 73,1 36,8 41,0
Vorbereitung zur Wiederverwendung (t) 0,1 0,1 0,0
Recycling (t) 67,7 36,7 40,5
Sonstige Verwertungsverfahren) (t) 5,2 0,0 0,5
Entsorgung (t) 93,9 51,2 30,7
Verbrennung (t) 67,6 51,2 30,7
Deponierung (t) 10,9 0,0 0,0
Sonstige Arten der Entsorgung (t) 15,4 0,0 0,0
Gefährliche Abfälle (t) 3,0 n.a.² 1,8 3,2
Verwertung (t) 1,8 1,1 2,9
Vorbereitung zur Wiederverwendung (t) 0,0 0,0 0,0
Recycling (t) 1,4 0,7 2,1
Sonstige Verwertungsverfahren) (t) 0,4 0,4 0,8
Entsorgung (t) 1,2 0,6 0,3
Verbrennung (t) 0,8 0,6 0,3
Deponierung (t) 0,4 0,0 0,0
Sonstige Arten der Entsorgung (t) 0,1 0,0 0,0
Gesamtmenge des Abfallaufkommens (t) 170,0 n.a.² 89,8 75,0
Verwertung (Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertungsverfahren) (t und %) 74,9 (44%) n.a.² 37,9 (42%) 43,9 (59%)
Entsorgung (Verbrennung, Deponierung, sonstige Arten der Entsorgung) (t und %) 95,1 (56%) 51,9 (58%) 31,1 (41%)

¹ Gesellschaften mit Produktions- und Integrationstätigkeiten: Frequentis AG, C4i, Frequentis Australasia, Frequentis Canada, Frequentis Comsoft, Frequentis Defense, Frequentis Deutschland, Frequentis Orthogon, Frequentis Shanghai, Frequentis UK, Frequentis USA
² Daten nicht verfügbar

Frequentis AG 278 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Lagebericht 2025

Berechnungsgrundlagen: Für die Erfassung der Abfalldaten werden jene Gesellschaften berücksichtigt, die Produktions- oder Integrationstätigkeiten ausüben, da hier die größten Abfallmengen entstehen. Kleinere Standorte, die ausschließlich Büroflächen nutzen und in Bürogebäuden eingemietet sind, werden nicht einbezogen, da diese Abfallmengen als unwesentlich eingestuft werden. Belastbare Abfalldaten der Entsorgungsunternehmen liegen im Jahr 2025 für die Frequentis AG in Wien, den größten Produktionsstandort, sowie für Frequentis Comsoft vor. Für die übrigen Gesellschaften stehen keine verlässlichen Mengenangaben zur Verfügung. Die Abfallmengen dieser Gesellschaften werden daher anhand einer Hochrechnung auf Basis der Mitarbeiter:innenanzahl sowie eines durchschnittlichen Abfallaufkommens pro Mitarbeiter:in geschätzt. Als Näherungswert werden die Durchschnittswerte der Frequentis AG herangezogen, da diese sowohl Büro- als auch Produktionsabfälle enthalten und somit ein realistisches Vergleichsniveau für weitere Gesellschaften mit Produktions- und Integrationstätigkeiten darstellen. Für die Bestimmung der Entsorgungswege werden länderspezifische Statistiken herangezogen. Im Jahr 2025 wurden 33% des berichteten Abfallaufkommens mit dieser Schätzmethode ermittelt. Außer durch den Wirtschaftsprüfer, werden die Kennzahlen durch keine andere externe Stelle validiert.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 279

Soziales

S1 - Arbeitskräfte des Unternehmens

Die Mitarbeiter:innen sind der wichtigste Erfolgsfaktor für das Erreichen der Frequentis-Unternehmensziele und das internationale Wachstum.Ihre Einsatzbereitschaft, ihr Engagement und die Innovationskraft der durchwegs multikulturell besetzten Teams legen die Basis für das jahrzehntelange profitable Wachstum und sichern Frequentis entscheidende Wettbewerbsvorteile am internationalen Markt. Bei den mehr als 2.800 Frequentis-Beschäftigten (Köpfe/Headcounts) handelt es sich großteils um hoch qualifizierte Arbeitskräfte wie System-Ingenieur:innen, Software-Entwickler:innen, Projektmanager:innen und Expert:innen. Ihr ebenso breites wie tiefes Fachwissen sowie die umfassend gelebte Orientierung an Kunden- und Marktbedürfnissen werden weithin geschätzt. Als High-Tech-Unternehmen setzt Frequentis auf eine Mischung von jungen, gut ausgebildeten Mitarbeiter:innen von Universitäten und Fachhochschulen sowie erfahrenen Mitarbeiter:innen aus der Praxis – sie alle finden ein attraktives Arbeitsumfeld, geprägt von Kontinuität und Nachhaltigkeit. Wesentlich für das Vertrauen der Kunden sind langfristig stabile Teams. Stabilität, Langfristigkeit und nachhaltige Arbeitsplatzsicherung sind daher wichtige Kulturwerte von Frequentis. Die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit Arbeitskräften des Unternehmens sind in folgender Tabelle zusammengefasst. Die wesentlichen Auswirkungen betreffen sowohl Arbeitnehmer:innen des Unternehmens als auch Fremdarbeitskräfte: // S1.SBM-3

Kategorie Beschreibung Zeithorizont
Tatsächliche positive Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit) Förderung der Arbeitsbedingungen durch flexible Arbeitszeitmodelle oder im Bereich Gesundheitsschutz und -vorsorge. Frequentis setzt über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Maßnahmen, mit positiven Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte. kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche positive Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit) Fokus auf Aus- und Weiterbildung gemäß dem Konzept des lebenslangen Lernens. Da die Qualifikation der Mitarbeiter:innen wichtig für den Unternehmenserfolg von Frequentis ist, hat die Aus- und Weiterbildung einen sehr hohen Stellenwert. kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche positive Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit) Förderung der Vielfalt und Diversität. Diverse Teams können durch das Einbringen unterschiedlicher Sichtweisen und Lösungsansätze komplexe Anforderungen wie beispielsweise im Projektmanagement besser bewältigen. mfr., lfr.
Potenzielle negative Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit) Kurzfristige Spitzenbelastung oder langfristige Überbeanspruchung. Da Frequentis im Projektgeschäft tätig ist, kann es in einzelnen Projektphasen zu hoher Belastung oder zu langfristiger Überbeanspruchung der eigenen Arbeitskräfte kommen. kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche negative Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit) Niedrige Frauenquote in der Branche. Frequentis bewegt sich in einer Branche, in der die Frauenquote traditionell eher gering ist. mfr., lfr.
Potenzielle negative Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit) Fall von Diskriminierung. Diskriminierungsfälle können im Arbeitsumfeld aus unterschiedlichen Gründen auftreten und sind auch in der Frequentis-Gruppe nicht auszuschließen. kfr., mfr., lfr.
Potenzielle negative Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit) Datenverlust oder Datenschutzverletzung beim Umgang mit persönlichen Daten von Mitarbeiter:innen. Frequentis hat mit einer Vielzahl von sensiblen Daten zu tun; trotz diverser Maßnahmen ist ein Vorfall nicht ganz auszuschließen. kfr., mfr., lfr.
Risiko (Eigene Geschäftstätigkeit) Verlust von Mitarbeiter:innen mit fachspezifischem Know-how. Die hochqualifizierten Mitarbeiter:innen sind der wichtigste Erfolgsfaktor für Frequentis, daher stellt der Verlust dieser ein Risiko dar. mfr., lfr.
Risiko (Eigene Geschäftstätigkeit) Nichtnutzung von Vielfalt und Innovationspotenzial. Die steigende Komplexität im sicherheitskritischen Bereich stellt erhöhte Anforderungen bezüglich Innovationen, die sowohl personeller als auch finanzieller Ressourcen und Kompetenzen bedürfen. mfr., lfr.
Risiko (Eigene Geschäftstätigkeit) Reputationsverlust oder Verwaltungsstrafen durch einen potenziellen Datenschutzvorfall. Trotz Sicherheitsmaßnahmen könnte es zu einem Datenschutzvorfall kommen und in Verbindung damit zu Verwaltungsstrafen oder einem Reputationsrisiko. mfr., lfr.

Frequentis AG 280 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Lagebericht 2025

Konzepte // S1-1

Die grundlegende Richtlinie für die Personalpolitik der Frequentis-Gruppe ist die General Policy on Recruiting, Promotion and Retention. Die Richtlinie umfasst die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter:innen, die marktkonforme und faire Bezahlung, eine ausgewogene Work-Life-Balance, Gleichbehandlung und Diversität, Aus- und Weiterbildung sowie die Unternehmens- und Arbeitskultur. Damit adressiert sie die identifizierten wesentlichen Auswirkungen und Risiken in Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen sowie Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle. Die Grundsätze für die Zusammenarbeit sind außerdem im Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe und in der internen Anti-Korruptions-Richtlinie (Details zu Inhalt, Umfang, Zuständigkeit, Verfügbarkeit sowie Prozesse und Mechanismen zur Überwachung siehe ↗ G1-Unternehmensführung) festgehalten. Die Konzepte stehen im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der ILO (International Labor Organisation) und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Frequentis bekennt sich ausdrücklich zum Verbot von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Das Konzept in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist in der Occupational Health and Safety Policy erfasst und adressiert die identifizierte positive Auswirkung in Zusammenhang mit Gesundheitsschutz. Der Fokus liegt auf der Schaffung und Erhaltung eines gesunden und sicheren Arbeitsumfeldes zur Vermeidung von arbeitsbedingten Verletzungen, Unfällen und Berufskrankheiten. Die Policy ist bindend für alle Gesellschaften im Rahmen der Frequentis AG Managementzertifizierung gemäß ISO 45001 sowie für alle anderen Gesellschaften im Rahmen der Global Corporate Policy (GCP).

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 281

Gleichbehandlung und Diversität

Die Frequentis-Gruppe duldet keine Art der Diskriminierung, in welcher Form auch immer, insbesondere aufgrund von Geschlecht, Alter oder sexueller Orientierung, Herkunft, Ethnizität oder Religion. Die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen ist damit selbstverständlich. Frequentis bietet allen Mitarbeiter:innen gleiche Beschäftigungschancen. Basis für alle Personalentscheidungen sind Eignung, Leistung, Qualifikation, Integrität und ähnliche Kriterien. In der Richtlinie zum Umgang mit Meldungen zum Thema Diskriminierung oder sexuelle Belästigung ist geregelt, welcher Prozess einzuhalten ist, wenn von Mitarbeiter:innen ein (möglicher) Fall von Diskriminierung oder sexueller Belästigung gemeldet wird.

Aus- und Weiterbildung

Hier setzt Frequentis auf das Konzept des lebenslangen Lernens, das in der Unternehmenskultur von Frequentis verankert ist und bereits mit dem Eintritt in das Unternehmen beginnt. Wesentlich ist es, den Mitarbeiter:innen einen individuell abgestimmten Schulungsplan bieten zu können. Die genannten Policies werden den jeweiligen Stakeholdern entweder durch die Intranet-Seite oder – falls die Stakeholder keinen Zugriff zum Intranet haben – direkt zur Verfügung gestellt. Verantwortlich für die Umsetzung der Policies ist der Vorstand der Frequentis AG sowie die Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft.

Datenschutz

Gemäß der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sind Unternehmen verpflichtet, die Prinzipien des Datenschutzes einzuhalten und ihre Mitarbeiter:innen zur Wahrung des Datengeheimnisses sowie der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu verpflichten. Frequentis behandelt Daten stets vertraulich und verarbeitet sie ausschließlich im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben – sowohl als eigenverantwortlicher Datenverarbeiter als auch als Auftragsverarbeiter, etwa bei der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten. Wo immer möglich werden Strukturen bestehender Managementsysteme für Informationssicherheit (ISO 27001) und Qualitätsmanagement (ISO 9001) genutzt. Das im Jahr 2024 erstellte Datenschutzhandbuch enthält die zentrale Policy. Die anzuwendenden Prozesse, Richtlinien und Informationspflichten wurden umfassend dokumentiert und durch eine freiwillige Auditierung in ihrer Qualität bestätigt. Das Datenschutzhandbuch beschreibt schwerpunktmäßig nachstehende Anwendungsbereiche:

  • Beschäftigten Datenschutz (Verarbeitung von Mitarbeiter:innen-Daten)
  • Kunden Datenschutz im Marketing
  • Videoüberwachung im Headquarter (Betriebsvereinbarung)
  • Kunden Datenschutz in der Projektabwicklung (↗ S4 - Endnutzer:innen)
  • Datenschutz in Produkten (↗ S4 - Endnutzer:innen)
  • Datenschutz in der Cloud
  • Künstliche Intelligenz (KI) und Datenschutz

Für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben aus den Datenschutzgesetzen ist Frequentis – vertreten durch den Vorstand – verantwortlich. Der seit dem Jahr 2018 bestellte Datenschutzbeauftragte unterstützt durch Beratung, Weiterentwicklung interner Datenschutzmaßnahmen sowie durch Sensibilisierung, Überwachung und Dokumentation der datenschutzrelevanten Prozesse.

Frequentis AG 282 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Lagebericht 2025

Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens // S1-2

Ein zentrales Element der Frequentis Unternehmenskultur ist der offene Umgang mit Fehlern, um aus diesen zu lernen. Diesen Leitlinien entsprechend können Mitarbeiter:innen ihre Anliegen an mehreren Stellen sowohl informell als auch formell einbringen.Formell können Mitarbeiter:innen ihre Sichtweisen in regelmäßigen Mitarbeiter:innenbefragungen, über die HR Business Partner oder HR-Manager:innen, den Compliance Manager, den Betriebsrat (sofern in der jeweiligen Gesellschaft vorhanden), im jährlichen Mitarbeiter:innengespräch, in Team-Workshops oder direkt bei den Vorgesetzten einbringen. Informelles Feedback erfolgt über verschiedene Communities (z.B. Working Human) in dem unternehmensinternen sozialen Netzwerk Viva Engage. Die Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit den eigenen Arbeitskräften bewertet Frequentis anhand von Mitarbeiter:innenbefragungen. Aus diesen werden entsprechende Maßnahmen abgeleitet.

Abhilfemaßnahmen und Kanäle, um Bedenken zu äußern // S1-3

Die genannten informellen und formellen Kanäle zur Einbeziehung der Mitarbeiter:innen können von diesen auch genutzt werden, um Bedenken zu äußern. Diese werden in einem genau definierten Prozess behandelt. Die Leitlinien, die in allen Schritten des Prozesses zur Anwendung kommen sind Sensibilität, Vertraulichkeit, Unschuldsvermutung und Nachhaltigkeit. Die Untersuchung, Beurteilung und Maßnahmenempfehlung erfolgen durch ein Core Team. Eine weitere Möglichkeit, anonym Missstände und Risiken aufzuzeigen oder Verbesserungsvorschläge einzubringen, ist das Whistleblowing-System. Das System ist weltweit für alle Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe über einen Link im Intranet sowie im Internet zugänglich. Details siehe ↗ G1-Unternehmensführung.

Maßnahmen // S1-4

Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen werden, wenn nicht explizit erläutert, laufend innerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Frequentis-Gruppe gesetzt. Die personellen und monetären Ressourcen, die für die Durchführung dieser Maßnahmen benötigt werden, finden Berücksichtigung im Gesamtbudget der jeweiligen Abteilung, die für diese Maßnahme zuständig ist.

Arbeitsbedingungen

Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat bei Frequentis hohe Priorität. Ein seit vielen Jahren erfolgreich etabliertes, flexibel an regionale Vorgaben angepasstes Arbeitszeitmodell unterstützt Mitarbeiter:innen dabei, private Bedürfnisse und Beruf zu verbinden. Es basiert auf Leistungsorientierung, Respekt und gegenseitigem Vertrauen. Mobiles Arbeiten wird durch eine moderne IT-Landschaft wie Microsoft Teams sowie weitere webbasierte Tools umfassend ermöglicht. Auch die Gebäudenutzung wird den modernen Anforderungen angepasst: Mit dem Pilotprojekt „New Way of Working“ startete 2025 das Vorhaben zur umfassenden Umgestaltung der Firmenzentrale in Wien.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 283

Zur Erleichterung der Wahrnehmung persönlicher Interessen unterstützt das Unternehmen konzernweit neben den gesetzlichen Karenzen die Mitarbeiter:innen durch temporäre Teilzeitmodelle, Sabbaticals und auch Bildungskarenzen. Neu eingeführt wurde im Juni 2025 als neuer Benefit (ein Ergebnis der Mitarbeiter:innenbefragung 2024) die Möglichkeit der Workation, ein Arbeitsmodell für grenzüberschreitende Telearbeit, bei dem Arbeit mit Reisen kombiniert werden kann.

Gesundheitsschutz und Sicherheit

Zur Sicherstellung eines attraktiven Arbeitsumfelds werden bei Frequentis Arbeitsplätze so gestaltet, dass körperliche oder mentale Überlastung vermieden werden. Für ein sicheres Arbeitsumfeld werden Risiken und Belastungen aus verschiedenen Perspektiven betrachtet, präventive Maßnahmen ergriffen und im Bedarfsfall Unterstützung bereitgestellt. Dabei orientiert sich Frequentis an der Managementzertifizierung gemäß ISO 45001, nach der die Frequentis AG und fünf Tochtergesellschaften (ca. 60% der Mitarbeiter:innen der Gruppe) zertifiziert sind (die aktuelle Rezertifizierung der Frequentis AG erfolgte im Juni 2025). Über die Global Corporate Policy (GCP) sind die übrigen Gesellschaften angewiesen, eigene Richtlinien und Maßnahmen zu definieren.

Das laufende Aus- und Weiterbildungsprogramm umfasst ein breites Angebot zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, inklusive verpflichtender Schulungen für bestimmte Verwendungsgruppen der Mitarbeiter:innen sowie regelmäßiger, gesetzlich vorgeschriebener Auffrischungen, in Österreich gemäß §§ 12 und 14 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). In der Frequentis AG, in der rund 40% der Mitarbeiter:innen des Konzerns beschäftigt sind, besteht das Team für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aus einer Arbeitsmedizinerin, zwei Arbeitspsycholog:innen, zwei Sicherheitsfachkräften und einem achtköpfigen Team von Sicherheitsvertrauenspersonen aus unterschiedlichen Bereichen des Unternehmens. Dieses Team stellt sicher, dass Gefährdungen und Beanspruchungen unter verschiedenen Gesichtspunkten analysiert und proaktiv verhindert werden. Zudem besteht eine gut eingeführte Erste-Hilfe-Organisation, die 2025 durch die Ausbildung zahlreicher neuer Ersthelfer:innen und die Bestellung einer Erste-Hilfe-Beauftragten weiter gestärkt wurde.

Ein im Jahr 2025 neu eingeführtes digitales System zur standardisierten Erfassung und Auswertung von Beinaheunfällen erlaubt die noch gezieltere Setzung von präventiven Maßnahmen. Neue Maschinen werden von Sicherheitsfachkräften geprüft und Schutzmaßnahmen bei Bedarf abgeleitet. Besonderes Augenmerk gilt der korrekten Anwendung persönlicher Schutzausrüstung. Für den Umgang mit gefährlichen Chemikalien und Maschinen bestehen Betriebsanweisungen sowie gezielte Unterweisungen. Chemikalien werden zunächst auf mögliche Substitution geprüft, bevor Maßnahmen für eine sichere Verwendung und Lagerung umgesetzt werden. Regelmäßige Begehungen dienen der kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheitsstandards.

Zur Gesundheitsförderung bietet die Frequentis AG seit Jahren Maßnahmen wie Impfaktionen, Beratungen und Vorsorgeuntersuchungen, arbeitspsychologische Betreuung und das Vital-Programm (gesunde Verpflegung, Sport, Massagen). Hier wurde im Jahr 2025 neu ein „Jobrad-Leasing“ eingeführt. Auch andere Gesellschaften der Gruppe setzen – je nach Möglichkeit – Programme zur körperlichen und mentalen Gesundheit um. Beispielhaft genannt sei das Employee Engagement Programm bei Frequentis USA und Frequentis Australasia.

Frequentis AG 284 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Lagebericht 2025

Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle

Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Zur Gewährleistung einer einheitlichen, transparenten und fairen Gehaltsstruktur werden die Gehälter der Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe jährlich von den zuständigen Manager:innen und – sofern vorhanden – dem Betriebsrat bzw. einem vergleichbaren Gremium überprüft. Grundlage dafür sind gesetzliche Vorgaben und externe Benchmarks. Dabei wird evaluiert, ob die Gehälter Mindestanforderungen und Marktstandards entsprechen und sie werden im Rahmen des regelmäßigen Gehaltserhöhungsprozesses neu bewertet. Der genaue Ablauf kann je nach Gesellschaft variieren.

Für die Frequentis AG wird außerdem alle zwei Jahre der nach § 11a GlBG verpflichtende Einkommensbericht mit Angaben über das Entgelt von Frauen und Männern erstellt. Der anonymisierte Bericht wird dem Betriebsrat der Frequentis AG zur Prüfung übermittelt. Der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird mit der Einführung des Job Gradings, einer systematischen Bewertung von Stellen anhand klar definierter Kriterien, um Rollen vergleichbar zu machen und eine faire Grundlage für Vergütung und Entwicklung zu schaffen, entsprochen. Mit 1. Jänner 2026 wird bei Frequentis das Job Grading für Führungspositionen der AG eingeführt, ein weiterer Rollout folgt im Laufe des Jahres.

Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Die Qualifikation und kontinuierliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter:innen sind zentral für den nachhaltigen Erfolg der Frequentis-Gruppe, denn diese ermöglichen es den Mitarbeiter:innen, mit sich verändernden Anforderungen der Kunden, Märkte und neuen Technologien Schritt zu halten und auch persönlich zu wachsen. Das Konzept des lebenslangen Lernens wird durch die 2025 eingeführte neue Lernplattform myLearning@Frequentis weiterentwickelt. Diese fördert den Austausch von Wissen unter Kolleg:innen und unterstützt die Erstellung von Lerninhalten durch künstliche Intelligenz. Damit soll eine kollaborative Lernkultur innerhalb der Frequentis-Gruppe etabliert werden.

Ein strukturiertes Onboarding erleichtert neuen Mitarbeiter:innen den raschen Einstieg ins Unternehmen, vermittelt fachspezifisches Wissen und fördert den Aufbau eines persönlichen Netzwerks. Begleitet werden neue Mitarbeiter:innen in den ersten Monaten durch Tutor:innen. Teil des Onboardings ist die Absolvierung der Frequentis-Pflichtschulungen, die alle zwei Jahre aufgefrischt werden müssen.

Um den Know-how Transfer auch bei steigendem Durchschnittsalter sicherzustellen, setzt Frequentis auf eine professionelle Nachfolgeplanung und die Ausbildung von Nachwuchs-Führungskräften. Unterstützt wird das durch ein international einsetzbares Leadership-Entwicklungsprogramm mit Fokus auf Ausbildung, Wissenstransfer, Coaching sowie Austausch. Mit der LEAD World (Leadership Exploration And Development) bietet Frequentis neuen, erfahrenen und leitenden Führungskräften eine umfassende Lernwelt. Ziel ist es, eine kontinuierliche und agile persönliche Entwicklung und Weiterbildung zu ermöglichen sowie den Austausch und die Vernetzung aller Frequentis-Führungskräfte weltweit zu fördern. Den normativen Rahmen für die Führungsarbeit bei Frequentis bilden dabei die im Jahr 2024 auf Basis der Frequentis-Kulturwerte erarbeiteten Leadership Behaviours. Die Führungsarbeit wurde auch im Rahmen der Mitarbeiter:innenbefragung 2025 der Frequentis AG abgefragt. Die Kultur der Zusammenarbeit und des Austauschs von Fachwissen wird durch die Community-Landschaft der Viva Engage-Plattform unterstützt.Darin abgebildet sind auch „Communities of Practise“, die für spezielle technische Themen wie Data Science, Security oder der Künstlichen Intelligenz eine zentrale Rolle bei der Sammlung, Schaffung und dem Transfer von Wissen spielen.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 285

Bildungssponsoring:

Frequentis setzt in Österreich und einigen Gesellschaften in Deutschland, Rumänien, Slowakei und Australien auf Bildungssponsoring im Bereich von technischen Schulen, Fachhochschulen und Universitäten. So bietet die Frequentis AG zum Beispiel Berufspraktika für Studierende sowie die Mitbetreuung von Bachelor- und Masterarbeiten an. Im Jahr 2025 konnten in der gesamten Frequentis-Gruppe 113 Ferial- und Berufspraktikant:innen betreut werden. Davon waren 40 in der Frequentis AG beschäftigt.

Human Resources International

fördert eine effektive, gruppenweite HR-Organisation und eine gemeinsame HR-Mentalität in Form der Unterstützung der Gesellschaften der Frequentis-Gruppe weltweit und durch den Austausch von Wissen, beispielsweise in Form von Internationalen Assignments. In regelmäßigen Arbeitstreffen mit den lokalen HR-Manager:innen werden gemeinsame Ziele zur Umsetzung der HR-Strategie festgelegt. Im Frühjahr 2025 fand mit dem World HR Team Summit in Wien ein persönliches Treffen mit umfassendem Austausch statt.

Talent Akquisition & Employer Branding:

Frequentis legt hohes Augenmerk auf einen sorgfältigen und umfassenden Recruiting-Prozess. Dabei werden zusätzlich zur fachlichen Qualifikation auch das Verständnis für das Frequentis-Geschäft und die spezielle sicherheitskritische Kultur abgefragt. Mit einer modernen Bild- & Videosprache sowie dem verstärkten Auftritt im Social-Media-Bereich wird einem zeitgemäßen Employer Brand Rechnung getragen. Im Jahr 2025 wurde für das gruppenweite Rollout ein „Talent Acquisition Playbook“ gelauncht.

Anerkennung als Arbeitgeber:

Im Jahr 2025 wurden die Aktivitäten von Frequentis wieder durch externe Institutionen anerkannt. Beispielhaft zu erwähnen sind hier die „Great Place to Work Certification“ für Frequentis UK, die „Best Managed Companies“ Auszeichnung durch Deloitte für die Frequentis AG sowie die „Top Companies“ Auszeichnung durch die Bewertungsplattform für Arbeitgeber kununu.

Vielfalt

Wie generell in technischen Bereichen ist der Frauenanteil bei Frequentis vergleichsweise gering. Aus Frequentis-Sicht ist eine höhere Anzahl an Frauen, v.a. im Bereich der Technik, wünschenswert. Diverse Teams erweisen sich in der Regel als leistungsstärker und sind eine Bereicherung für das Unternehmen. Mit der Initiative „Frauen & Karriere“ werden Frauen ermutigt und unterstützt, ihre Karriere aktiv zu gestalten. Speziell der Anteil von Frauen in Führungspositionen soll erhöht werden. Eine Maßnahme dafür ist die transparente interne Ausschreibung offener Positionen. Als Vernetzungs- und Austauschplattform fungiert die Frequentis „Women’s Community“ mit Initiativen wie beispielsweise regelmäßigen Veranstaltungen zu Themen wie Unconscious Bias oder Empowerment sowie einem Mentoring-Programm.

Frequentis engagiert sich außerdem in zahlreichen Kooperationen, um Frauen für technische Berufe zu begeistern. Dazu zählen Initiativen wie „Girls! TECH UP“ des Österreichischen Verbands für Elektrotechnik, „sheconomy“, eine Plattform, die beeindruckende Frauen vor den Vorhang holt, sowie „FIT – Frauen in die Technik“ in Wien. Mit der Mitgliedschaft bei der „Agenda Bahnindustrie Frauen“ möchte Frequentis Mobilitätsexpert:innen aus der Bahnindustrie aufzeigen und fördern. Nach einigen Jahren Pause nahm Frequentis 2025 wieder beim Wiener Töchtertag teil. Dieser will Mädchen bei ihrer Berufsorientierung unterstützen und ihnen Mut zur Ausbildung in technischen Berufen machen.

Datenschutz

Jede:r Mitarbeiter:in der Frequentis-Gruppe ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Vorgaben einzuhalten. Hier setzt die im 2-Jahres-Rhythmus durchzuführende Pflichtschulung „Personen- bezogener Datenschutz“ in Form von e-Learning Modulen an. Inhaltlich wird der Schutz der Daten von Mitarbeiter:innen, Kunden und Lieferanten behandelt. Neben der allgemeinen Sensibilisierung in Bezug auf Datenschutz, gibt es ein spezielles Schulungsprogramm, das sich schwerpunktmäßig an Abteilungen richtet, die viel mit personenbezogenen Daten zu tun haben.

Frequentis AG 286 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Lagebericht 2025

Im Jahr 2025 wurde das entsprechende Schulungsangebot weiter ausgebaut. Dieses stellt zum einen auf eine allgemeine Sensibilisierung in Bezug auf das Thema Datenschutz ab – so werden beispielsweise im Intranet so genannte „Need-To-Know-Casts“ zu wesentlichen Aspekten des Datenschutzes veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgt die Fortsetzung des speziellen Schulungsprogramms für Abteilungen, die intensiv mit personen- bezogenen Daten arbeiten.

Ziele // S1-5

Frequentis verfügt aktuell über keine messbaren ergebnisorientierten Ziele gemäß den ESRS-Mindest- anforderungen nach MDR-T. Dennoch treibt Frequentis mit folgenden Vorhaben die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen kontinuierlich voran: Im gruppenweiten Human Resources Management wird langfristig die strategische Ausrichtung verfolgt, die Leistungsfähigkeit, das Engagement und die Innovationskraft der Mitarbeiter:innen nachhaltig zu sichern. Aufbauend auf der Personalstrategie und definierten Fokusthemen legt Frequentis großen Wert darauf, Talente zu gewinnen, zu fördern und langfristig an das Unternehmen zu binden. Flexible Organisationsstrukturen ermöglichen eine rasche Reaktion auf Markt- und Umweltveränderungen, während Offenheit für Kooperationen und Netzwerke aktiv gelebt wird. Das angestrebte Anspruchsniveau umfasst die kontinuierliche fachliche und persönliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter:innen, messbar durch die Professionalität, Kompetenz und exzellenten Ergebnisse im Innen- und Außenverhältnis. Darüber hinaus liegt weiterhin ein wesentlicher Fokus auf der bestmöglichen Umsetzung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dies wird unterstrichen durch das im 1. Halbjahr 2026 für die Frequentis AG angepeilte Audit „Beruf & Familie“ ein zertifiziertes Qualitätsmanagement- und Entwicklungsinstrument, das Unternehmen dabei unterstützt, familienfreundliche Arbeitsbedingungen systematisch zu gestalten und weiterzuentwickeln.

Kennzahlen Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens // S1-6

Der gesamte Mitarbeiter:innenstand der Frequentis-Gruppe umfasst nunmehr Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen sowie Abrufkräfte; er stieg von durchschnittlich 2.584 Personen im Jahr 2024 auf durchschnittlich 2.809 Personen (Köpfe/Headcounts) im Jahr 2025 an. Rund 40% davon haben ihren Arbeitsplatz in der Frequentis AG am Standort Wien. Die Internationalität spiegelt sich darin wider, dass in der Frequentis-Gruppe Mitarbeiter:innen aus 63 Nationen verteilt über Standorte und Gesellschaften in 17 Ländern beschäftigt sind. Für die Zusammenstellung der Daten wurden keine Annahmen getroffen, die Daten stammen aus dem HR- Stammdatensystem. Die Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Verträgen ist auch im Konzernabschluss der Frequentis-Gruppe (↗ Konzernabschluss / 8. Personalaufwand) sowie im Jahresabschluss der Frequentis AG (↗ Jahresfinanzbericht / Frequentis AG – Jahresabschluss / Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:innen) ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten zu finden.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 287

Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen nach Geschlecht¹ Frequentis-Gruppe (2025) Frequentis-Gruppe (2024) Frequentis AG (2025) Frequentis AG (2024)
Weiblich 650 591 282 263
Männlich 2.158 1.993 868 813
Divers und Weitere 1 0 0 0
Gesamt 2.809 2.584 1.150 1.076

¹ Umfasst Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten und befristeten Verträgen sowie Abrufkräfte

Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen nach Land¹ Frequentis-Gruppe (2025) Frequentis-Gruppe (2024) Frequentis AG (2025) Frequentis AG (2024)
Österreich 1.309 1.223 1.145 1.072
Deutschland 487 462 - -
Rumänien 203 176 - -
Australien 142 135 - -
Slowakei 154 137 - -
USA 163 130 - -
Vereinigtes Königreich 83 75 - -
Kanada 64 63 - -
Philippinen 58 51 - -
Italien 51 46 - -
Tschechische Republik 25 27 - -
Norwegen 15 13 - -
China 13 12 - -
Frankreich 15 12 - -
Vereinigte Arabische Emirate 10 8 - -
Singapur 8 6 - -
Brasilien 4 5 - -
Schweiz 5 5 5 5
Gesamt 2.809 2.584 1.150 1.076

¹ Umfasst Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten und befristeten Verträgen sowie Abrufkräfte

Der Großteil der Mitarbeiter:innen (98% in 2025 in der Frequentis-Gruppe) ist über unbefristete Arbeitsverträge angestellt. Das betrifft Vollzeitangestellte, Teilzeitangestellte, Mitarbeiter:innen in Elternzeit und Lehrlinge. Befristete Arbeitsverhältnisse betreffen Ferialpraktikant:innen und Berufspraktikant:innen, Abrufkräfte betreffen freie Dienstnehmer:innen und Werkstudent:innen.

Arbeitnehmer:innen nach Beschäftigungsart Frequentis-Gruppe (2025) Frequentis-Gruppe (2024) Frequentis AG (2025) Frequentis AG (2024)
Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen¹ 2.809 2.584 1.150 1.076
weiblich 650 591 282 263
männlich 2.158 1.993 868 813
divers und weitere 1 0 0 0
Zahl der unbefristeten Arbeitnehmer:innen² 2.762 2.547 1.139 1.066
weiblich 638 583 280 262
männlich 2.124 1.963 859 803
divers und weitere 1 0 0 0
Zahl der befristeten Arbeitnehmer:innen³ 36 27 6 5
weiblich 10 7 2 1
männlich 26 20 4 4
divers und weitere 0 0 0 0
Zahl der Abrufkräfte 11 10 5 6
weiblich 2 1 0 0
männlich 9 9 5 6
divers und weitere 0 0 0 0
Zahl der Vollzeitkräfte⁴ 2.397 2.192 951 887

Frequentis AG 288 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Lagebericht 2025

Frequentis-Gruppe (2025) Frequentis-Gruppe (2024) Frequentis AG (2025) Frequentis AG (2024)
weiblich 458 406 185 169
männlich 1.939 1.786 766 718
divers und weitere 1 0 0 0
Zahl der Teilzeitkräfte⁴ 365 355 188 179
weiblich 180 177 95 93
männlich 185 178 93 86
divers und weitere 0 0 0 0

¹ Umfasst Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten und befristeten Verträgen sowie AbrufkräfteVerträgen sowie Abrufkräfte
2 Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen
3 Arbeitnehmer:innen mit befristeten Arbeitsverträgen
4 Umfasst Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen

Die Aufnahme neuer Mitarbeiter:innen konzentrierte sich im Jahr 2025 weiterhin auf technische Positionen. Schwerpunktmäßig gefragt waren neben System Engineers vor allem Software Engineers und Projekt-Manager:innen, sowie Mitarbeiter:innen für die Bereiche IT und Sales. Wichtige Indikatoren für die Mitarbeiter:innenzufriedenheit sind die Fluktuation und die durchschnittliche Unternehmenszugehörigkeit. Die Fluktuation ist in der Frequentis-Gruppe leicht gesunken (2025: 8,5%; 2024: 9,4%), die durchschnittliche Unternehmenszugehörigkeit liegt bei 7,4 Jahren.

Mitarbeiter:innenfluktuation¹

Frequentis-Gruppe / Frequentis AG 2025 (FG) 2024 (FG) 2025 (FAG) 2024 (FAG)
Austritte 235 238 74 84
Fluktuation (%) 8,5% 9,4% 6,5% 7,9%
davon dienstnehmerseitig (%) 4,5% 5,3% 3,7% 5,4%
davon dienstgeberseitig (%) 1,9% 1,8% 1,1% 0,8%
davon natürliche Abgänge (%) 2,1% 2,2% 1,7% 1,6%
Eintritte 536 395 171 122
Durchschnittliche Unternehmenszugehörigkeit (Jahre) 7,4 7,8 10,3 11,0

1 Umfasst Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Verträgen

Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens // S1-7

Zahl der Fremdarbeitskräfte

Frequentis-Gruppe / Frequentis AG (Personenzahl Durchschnitt) 2025 (FG) 2024 (FG) 2025 (FAG) 2024 (FAG)
Leiharbeitskräfte 13 12 13 12
Externe Partner 114 84 16 26

Im Jahr 2025 waren neben den eigenen Arbeitskräften 127 Fremdarbeitskräfte, Leiharbeitskräfte und externe Partner in der Frequentis-Gruppe beschäftigt.

Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog // S1-8

57% (2024: 57%) der Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe sind durch Tarifverträge abgedeckt. In Gesellschaften ohne tarifvertragliche Abdeckung werden die Gehälter anhand externer Benchmarks und gesetzlicher Vorgaben angepasst. Der Modus bleibt dabei jeder Gesellschaft selbst überlassen. In Österreich sind 100% der Mitarbeiter:innen von Tarifverträgen umfasst, der Großteil davon in der Frequentis AG vom österreichischen Kollektivvertrag für Angestellte des Metallgewerbes. In Deutschland sind keine Tarifverträge anwendbar. Tarifverträge sind außerdem anwendbar in Brasilien, Frankreich, Rumänien und Italien.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 289

64% (2024: 65%) der Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe werden durch Betriebsräte vertreten. In Österreich sind 95% und in Deutschland 60% der Mitarbeiter:innen abgedeckt. Zudem gibt es Betriebsräte in Frankreich, Rumänien und Italien. Der Betriebsrat der Frequentis AG steht in laufendem Austausch mit dem Vorstand und wird in wesentliche unternehmerische Entscheidungen einbezogen. Der soziale Dialog wird durch vielfältige Formate gefördert, darunter eine digitale Community, Betriebsversammlungen, die Mitarbeit bei internen Gremien sowie die Vernetzung mit Interessensvertreter:innen.

Tarifvertragliche Abdeckung Sozialer Dialog

Abdeckungsquote Arbeitnehmer:innen nach EWR-Ländern¹ Arbeitnehmer:innen nach nicht-EWR-Regionen¹ Vertretung am Arbeitsplatz EWR-Länder¹
0 – 19% Deutschland Amerikas, Asien, Australien / Pazifik, Europa (nicht-EWR)
20 – 39%
40 – 59%
60 – 79% Deutschland
80 – 100% Österreich² Österreich²

Länder/Regionen mit > 50 Mitarbeiter:innen und > 10% der gesamten Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe
1 Inkl. Frequentis AG (100%)
2

Diversitätskennzahlen // S1-9

Die multikulturelle Ausrichtung der Frequentis-Teams wird auf Kundenseite sehr geschätzt – die Kultur, die dieser Ausrichtung zugrunde liegt, ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor am internationalen Markt. Jeder und jedem Mitarbeiter:in die gleichen Chancen zu bieten, unabhängig von Alter, Geschlecht, Kultur, Religion oder Herkunft; dafür hat Frequentis die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen. Dies spiegelt sich in der Internationalität der Teams – so sind in der Frequentis-Gruppe Mitarbeiter:innen aus 63 Nationen beschäftigt – und der Langfristigkeit der Arbeitsbeziehungen wider; letztere unterstützt das Bestreben, Know-how langfristig in der Unternehmensgruppe zu halten. Der Frauenanteil der gesamten Belegschaft lag im Jahr 2025 bei 23% (2024: 23%). Auch auf Vorstandsebene (oberste Führungsebene) sowie auf Ebene der Geschäftsführung (Vice Presidents und Managing Directors) und sonstigen Führungskräften entwickelte sich der Frauenanteil stabil. Bei den Neueintritten lag der Frauenanteil im Jahr 2025 in der Frequentis-Gruppe bei 24% und bei der Frequentis AG bei 26%.

Geschlechterverteilung¹

Frequentis-Gruppe / Frequentis AG (Personenzahl per 31.12.) 2025 (FG) 2024 (FG) 2025 (FAG) 2024 (FAG)
Zahl der unbefristeten Arbeitnehmer:innen 2.919 2.611 1.186 1.078
weiblich 675 (23%) 592 (23%) 293 (25%) 262 (24%)
männlich 2.242 (77%) 2.019 (77%) 893 (75%) 816 (76%)
divers und weitere 2 (0%) 0 (0%) 0 (0%) 0 (0%)
Vorstand Konzern 4 4 4 4
weiblich 1 (25%) 1 (25%) 1 (25%) 1 (25%)
männlich 3 (75%) 3 (75%) 3 (75%) 3 (75%)
divers und weitere 0 (0%) 0 (0%) 0 (0%) 0 (0%)
Geschäftsleitung (Vice Presidents und Managing Directors) 48 44 14 15
weiblich 4 (8%) 3 (7%) 3 (21%) 3 (20%)
männlich 44 (92%) 41 (93%) 11 (79%) 12 (80%)
divers und weiter 0 (0%) 0 (0%) 0 (0%) 0 (0%)
Sonstige Manager:innen 303 252 143 135
weiblich 53 (17%) 38 (15%) 21 (15%) 21 (16%)
männlich 250 (83%) 214 (85%) 122 (85%) 114 (84%)
divers und weitere 0 (0%) 0 (0%) 0 (0%) 0 (0%)

Frequentis AG 290 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Lagebericht 2025

2025 (FG) 2024 (FG) 2025 (FAG) 2024 (FAG)
Neueintritte 536 395 171 122
weiblich 131 (24%) 76 (19%) 45 (26%) 23 (19%)
männlich 403 (75%) 319 (81%) 126 (74%) 99 (81%)
divers und weitere 2 (0%) 0 (0%) 0 (0%) 0 (0%)

1 Bezogen auf Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Verträgen

Durch die gewünschte lange Zugehörigkeit von Mitarbeiter:innen im Unternehmen steigt die Anzahl der über 50-jährigen in der Frequentis-Gruppe auf natürliche Weise an. Damit ist in den letzten fünf Jahre die Zahl der Pensionierungen deutlich angestiegen, dies wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen. Frequentis setzt auf eine Durchmischung von erfahrenen Expert:innen und Absolvent:innen, um die Alterspyramide in einer guten Balance zu halten und den Know-how-Transfer sicherzustellen. Mit einer professioneller Nachfolgeplanung kann auch die Nachbesetzung von Pensionierungen frühzeitig geplant und begleitet werden.

Altersstruktur¹

Frequentis-Gruppe / Frequentis AG (Personenzahl per 31.12.) 2025 (FG) 2024 (FG) 2025 (FAG) 2024 (FAG)
< 30 Jahre 472 (16%) 387 (15%) 173 (15%) 149 (14%)
30 - 50 Jahre 1.617 (55%) 1.457 (56%) 642 (54%) 583 (54%)
> 50 Jahre 830 (28%) 767 (29%) 371 (31%) 346 (32%)

1 Bezogen auf Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Verträgen

Soziale Absicherung // S1-11

Die Frequentis-Gruppe ist bestrebt, alle Arbeitnehmer:innen gegen Verdienstverlust aufgrund eines der folgenden bedeutenden Lebensereignisse abzusichern:
• Krankheit (100% der Arbeitnehmer:innen abgesichert)
• Arbeitslosigkeit ab Zeitpunkt der Unternehmenszugehörigkeit (99,7% der Arbeitnehmer:innen abgesichert)
• Arbeitsunfälle und Erwerbsunfähigkeit (100% der Arbeitnehmer:innen abgesichert)
• Elternurlaub (100% der Arbeitnehmer:innen abgesichert)
• Ruhestand (99,5% der Arbeitnehmer:innen abgesichert)

Aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern sind die Arbeitnehmer:innen entweder durch öffentliche Programme oder durch von Frequentis angebotene Leistungen abgesichert. In Brasilien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Singapur ist aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht für alle gelisteten Lebensereignisse Sozialschutz geboten.

Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung // S1-13

Frequentis bietet ein umfassendes internes Weiterbildungsangebot mit virtuellen und Präsenztrainings in den Bereichen Markt, Vertrieb, Technik, Projektmanagement, Management- und Führungskompetenz, Persönlichkeitsentwicklung, Betriebswirtschaft und Sprachen. Die neue Lernplattform myLearning@Frequentis hat das Ziel, eine moderne und kollaborative Lernkultur in der gesamten Frequentis-Gruppe zu fördern. Integrativer Bestandteil ist weiterhin die Online-Plattform O'Reilly, die Zugriff auf über 60.000 Lerninhalte mit dem Schwerpunkt auf Technologie und Softwareentwicklung, darunter vertiefende Inhalte zu Programmiersprachen, Frameworks, Cloud Computing und maschinellem Lernen, bietet. Derzeit nutzen 20 Unternehmen der Frequentis-Gruppe dieses Angebot.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 291

Schulungs- und Weiterbildungszeit

Frequentis-Gruppe / Frequentis AG 2025 (FG) 2024 (FG) 2025 (FAG) 2024 (FAG)
Zahl der unbefristeten Arbeitnehmer:innen (VZA-Durchschnitt) 2.634 2.422 1.076 1.008
weiblich 577 522 250 233
männlich 2.056 1.900 826 776
divers und weitere 1 0 0 0
Gesamte Schulungsstunden (Std.) 34.966 34.188 19.875 19.852
weiblich 7.026 7.843 3.784 4.723
männlich 27.940 26.345 16.091 15.129
divers und weitere 0 0 0 0
Durchschnittliche Schulungsstunden pro Vollzeitmitarbeiter:in (Std.)¹ 13 14 18 20
weiblich¹ 12 15 15 20
männlich¹ 14 14 19 20
divers und weitere 0 0 0 0

1 Berechnet auf Basis von Vollzeitäquivalenten, um die Schulungsstunden pro Vollzeitmitarbeiter:in darzustellen

Das zentrale Instrument zur Förderung und Entwicklung der Mitarbeiter:innen ist das jährlich stattfindende Mitarbeiter:innengespräch. Es dient der Standortbestimmung und bietet Orientierung für die persönliche Weiterentwicklung. Die digitale Dokumentation erleichtert die Nachverfolgung der vereinbarten Ziele und Entwicklungsmaßnahmen. Im Jahr 2025 wurde mit 84% der Mitarbeiter:innen in der Frequentis-Gruppe ein protokolliertes Mitarbeiter:innengespräch geführt (2024: 83%).### Frequentis-Gruppe Frequentis AG Mitarbeiter:innengespräch¹

2025 2024 2025 2024
Zahl der unbefristeten Arbeitnehmer:innen 2.447 2.102 1.186 1.078
weiblich 578 488 293 262
männlich 1.869 1.614 893 816
divers und weitere 0 0 0 0
Anzahl der durchgeführten Mitarbeiter:innengespräche 1.964 1.748 1.025 924
weiblich 463 390 249 222
männlich 1.501 1.358 776 702
divers und weitere 0 0 0 0
Anteil der Arbeitnehmer:innen, die an Mitarbeiter:innengesprächen teilgenommen haben (%) 80% 83% 86% 86%
weiblich 80% 80% 85% 85%
männlich 80% 84% 87% 86%
divers und weitere - - - -

¹ Berechnet auf Basis der Arbeitnehmer:innen in Gesellschaften, die an die IT-Landschaft der Frequentis-Gruppe angeschlossen sind, und somit Daten zu Mitarbeiter:innengesprächen elektronisch verfügbar sind. Bei der Berechnung des Anteils der Arbeitnehmer:innen, die an Mitarbeiter:innengesprächen teilgenommen haben, wird angenommen, dass der Anteil in den anderen Gesellschaften ähnlich ist.

Frequentis AG 292 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Lagebericht 2025

Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit // S1-14

Trotz umfangreicher Präventivmaßnahmen können Unfälle nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Hier wird besonderer Wert daraufgelegt, jeden Unfall genau zu analysieren und Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten, um eine Wiederholung ähnlicher Vorfälle zu verhindern. Die Arbeitsunfälle im Jahr 2025 waren ausschließlich leichte Unfälle mit geringen Folgen. Die Vorfälle wurden untersucht und entsprechende Maßnahmen ergriffen, um eine Wiederholung zu vermeiden.

Frequentis-Gruppe Frequentis AG Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

2025 2024 2025 2024
Anzahl der Todesfälle aufgrund von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingter Erkrankungen 0 0 0 0
Anzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle¹ 1 2 0 0
Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle² 0,2 0,5 0,0 0,0
Anzahl meldepflichtiger arbeitsbedingter Erkrankungen¹ 0 0 0 0
Quote meldepflichtiger arbeitsbedingter Erkrankungen² 0 0,0 0,0 0,0
Anzahl der Ausfallstage aufgrund von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingter Erkrankungen³ 4 8 0 0

1 Anzahl der Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen mit mehr als drei Ausfallstagen, exkl. Wegunfälle
2 Anzahl der Fälle pro 1 Million geleisteter Arbeitsstunden, auf Basis einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 1.700 Arbeitsstunden pro Mitarbeiter:in im Jahr und der Gesamtzahl der Arbeiternehmer:innen
3 Kalendertage inkl. Wochenenden und Feiertagen

Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben // S1-15

Alle Mitarbeiter:innen (100%) haben nach der Geburt eines Kindes gesetzlichen Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen. Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen variiert die Anzahl der Tage je nach Land. In einigen Ländern bietet Frequentis Arbeitsfreistellungen über den gesetzlichen Anspruch hinaus. Urlaub für pflegende Angehörige (Pflegefreistellungen) sind für 97% der Mitarbeiter:innen möglich, auf den Philippinen, in Brasilien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Singapur wird dies aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht angeboten.

Vergütungskennzahlen // S1-16

Frequentis-Gruppe Frequentis AG Vergütungskennzahlen

2025 2024 2025 2024
Gender-Pay-Gap¹ 16% 17% 15% 15%
Verhältnis Median zu höchster Gesamtvergütung² 15,3 13,8 15,6 13,6

1 Differenz des Durchschnittseinkommens von Männern und Frauen, als Prozentsatz des Durchschnittseinkommens der Männer, ohne Berücksichtigung der Beschäftigungsart
2 Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Arbeiternehmer:innen

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 293

Berechnungsgrundlagen: Zur Berechnung des Gender-Pay-Gap wird das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen für weibliche und männliche Arbeitnehmer:innen auf Basis der Vollzeitäquivalente herangezogen. Kaufkraftunterschiede zwischen den Ländern werden anhand der Kaufkraftparitäts-Umrechnungsrate der Weltbank angepasst. Der Gender-Pay-Gap ergibt sich aus der Differenz des Durchschnittseinkommens von Männern und Frauen, geteilt durch das Durchschnittseinkommen der Männer. Der geschlechterspezifische Verdienstunterschied bei Frequentis ist auf den geringeren Frauenanteil vor allem in Führungspositionen zurückzuführen. Frequentis setzt eine Reihe an Maßnahmen, um den Frauenanteil zu erhöhen (siehe ↗ S1-Arbeitskräfte des Unternehmens / Maßnahmen)

Zur Berechnung des Verhältnisses des Medians der jährlichen Gesamtvergütung aller Beschäftigten zur Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person wird das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen im Konzern verwendet, basierend auf Vollzeitäquivalenten und bereinigt um Kaufkraftunterschiede. Der Median wurde durch die Vergütungsverteilung in der Frequentis AG geschätzt, da hier sowohl Mittelwert als auch Median bekannt sind. Es wird angenommen, dass die Vergütungsverteilung im Konzern ähnlich ist.

Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten // S1-17

Im Berichtsjahr 2025 wurde ein Diskriminierungsvorwurf über formale Verfahren eingebracht. Details zum Whistleblowing-System und Compliance Managementsystem siehe ↗ G1-Unternehmensführung.

Datenschutz // S1-freiwillige Kennzahl

Frequentis-Gruppe Frequentis AG Pflichtschulungen

2025 2024 2025 2024
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning "Personenbezogener Datenschutz" 95% 92% 95% 90%

Die Pflichtschulung zum Datenschutz ist von allen Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen im 2-Jahres-Rhythmus durchzuführen. Der Anteil der erfolgreichen Absolvierung berechnet sich aus den abgeschlossenen Schulungsteilnahmen dividiert durch die erforderlichen Schulungsteilnahmen im Berichtsjahr. Zur Berechnung wurden die Arbeitnehmer:innen in Gesellschaften herangezogen, die an die IT-Landschaft der Frequentis-Gruppe angeschlossen sind, und somit Daten zu den Pflichtschulungen elektronisch verfügbar sind. Es wird angenommen, dass der Anteil in den anderen Gesellschaften ähnlich ist.

Frequentis AG 294 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Lagebericht 2025

S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Im Umfeld der sicherheitskritischen Bereiche setzt und vertraut Frequentis auch auf Lieferantenseite auf verlässliche Partner und kontinuierliche, langfristige Geschäftsbeziehungen. Eine stabile Basis, reger Austausch und Transparenz sind für die Abwicklung der Projekte unerlässlich. Dazu gehört auch die Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsnormen entlang der Wertschöpfungskette.

Als wesentliche Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die von den wesentliche IROs betroffen sein können, wurden v.a. jene in der vorgelagerten Wertschöpfungskette identifiziert. Dazu zählen insbesondere Lieferanten von Bauteilen, COTS(Commercial off the shelf – seriengefertigte Produkte aus dem Elektronik- und Software- bereich), IT-Hardware sowie verschiedene Subunternehmer und Dienstleister im Telekommunikationsbereich. In der nachgelagerten Wertschöpfungskette werden die Frequentis-Produkte und -lösungen nicht weiterverarbeitet, daher betrifft diese ausschließlich Endnutzer:innen (z.B. Lots:innen, Controller:innen), die im Kapitel S4 Endnutzer:innen behandelt werden.

Bei den Arbeitskräften der vorgelagerten Wertschöpfungskette handelt es sich zum Großteil um hoch- qualifiziertes Personal, das spezifische IT-Dienstleistungen erbringt oder technische Fabrikate herstellt, wie z.B. Software-Architekt:innen, System Ingenieur:innen, Entwickler:innen. Da Frequentis keine Rohstoffe bezieht und primär mit qualifizierten Fachkräften arbeitet, wird das Risiko von Ausbeutung grundsätzlich als gering eingeschätzt. Negative Auswirkungen sind in den Tätigkeitskontexten von Frequentis nicht systemisch, sondern könnten nur in Form isolierter Einzelfälle auftreten. Es wurden keine geografischen Regionen oder Rohstoffe identifiziert, in denen ein erhebliches Risiko für Kinder- oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette besteht. Das identifizierte Risiko ergibt sich aus Auswirkungen und Abhängigkeiten in Zusammenhang mit der potenziellen Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Standards und Menschenrechte bei Lieferanten.

Die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sind in folgender Tabelle zusammengefasst: // S2.SBM-3

Kategorie Beschreibung Zeithorizont
Tatsächliche positive Auswirkung Förderung der Arbeitsbedingungen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (Vorg. & nachg. Wertschöpfungskette). In der jährlichen Lieferantenbewertung werden auch Aspekte in Bezug auf die Nachhaltigkeit und das soziale Umfeld geprüft, Maßnahmen zur Verbesserung der Performance werden gegebenenfalls vereinbart. kfr., mfr., lfr.
Potenzielle negative Auswirkung Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Standards und Menschenrechte für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (Vorg. & nachg. Wertschöpfungskette). Durch die Vielzahl an Geschäftsbeziehungen im internationalen Bereich könnte es zur Nichteinhaltung von Menschenrechten, Arbeitsnormen und sozialrechtlichen Vorschriften bei Lieferanten kommen. krf. mfr., lfr.
Risiko Nichteinhaltung des Supplier Code of Conducts durch Lieferanten (Eigene Geschäftstätigkeit in Bezug auf arbeitsrechtliche Standards und Menschenrechte & vorg. & nachg. Wertschöpfungskette). Trotz der verpflichtenden Unterschrift unter den Supplier Code of Conduct könnte es bei Nichteinhaltung zu menschenunwürdigen Lebens- und Arbeitsverhältnissen sowie unzulässige Geschäftsbeziehungen mit Dritten führen. Damit kann ein Liefer- oder Reputationsrisiko entstehen; es ist die Gefahr von Kundenverlusten gegeben. kfr., mfr., lfr.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 295

Konzepte // S2-1

Frequentis achtet bei der Lieferantenauswahl auf die Kriterien Ethik, Einhaltung der Arbeitsnormen und Umweltschutz.In der Procurement Policy definiert Frequentis die Einkaufsrichtlinien und Prozesse für die Beschaffung unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte und adressiert somit auch die wesentliche Auswirkung in Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Die Policy ist bindend für die Frequentis AG. Im Rahmen der Global Corporate Policy (GCP) sind alle Gesellschaften angewiesen, eine lokale Policy für ihre Einkaufsaktivitäten auf Basis der definierten Richtlinien zu erstellen. Zur zentralen Erfassung der Daten für die Lieferantenqualifikation wurde ein eigener Admin Service Hub bei der Tochtergesellschaft Frequentis Solutions & Services in Bratislava eingerichtet. So ist sichergestellt, dass alle Lieferanten nach denselben Regeln und Grundsätzen qualifiziert werden. Die Policy wird den jeweiligen Stakeholdern entweder durch die Intranet-Seite oder – falls die Stakeholder keinen Zugriff zum Intranet haben – direkt zur Verfügung gestellt. Operative Verantwortung für die Umsetzung der Policy trägt der Director Procurement.

Mit dem Corporate Social Responsibility (CSR) Kodex für Lieferanten unterstreicht Frequentis das Engagement für den Umweltschutz, die Einhaltung der Menschenrechte und der Arbeitsnormen sowie für die Bekämpfung der Korruption. Die Lieferanten von Frequentis sind verpflichtet, nach diesen Grundsätzen zu handeln. Frequentis legt einen besonderen Fokus auf die Einhaltung von Arbeitsnormen und spricht sich klar gegen Zwangs- und Pflichtarbeit, Kinderarbeit, Schwarzarbeit und Diskriminierung von Mitarbeiter:innen aus. Der CSR-Kodex für Lieferanten fordert zudem die Einhaltung gesetzlicher Arbeitszeiten, sicherer Arbeitsbedingungen, kollektivvertraglicher bzw. gesetzlicher Mindestlöhne sowie der ILO-Grundprinzipien und -rechte bei der Arbeit. Damit adressiert Frequentis die wesentlichen Risiken der Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Standards und Menschenrechte in der Wertschöpfungskette.

Das Thema „Moderne Sklaverei“ ist im Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe, im CSR-Kodex für Lieferanten sowie in den Vertragsvorlagen für Subunternehmer, Lieferanten, Coaches und Arbeitsvermittler enthalten. Der Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe und der CSR-Kodex für Lieferanten sind für alle Konzerngesellschaften gültig und sowohl im Intranet als auch für alle interessierten Stakeholder auf der Frequentis-Website unter www.frequentis.com > About us > Sustainability & CSR zugänglich. Verantwortlich für die Umsetzung der Policies ist der Vorstand. In den vergangenen Jahren sind keine Fälle der Nichteinhaltung dieser Standards bei Lieferanten und Subunternehmern bekannt.

Frequentis AG 296 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Lagebericht 2025

Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette // S2-2

Da die Geschäftsbeziehungen langfristig und kontinuierlich (77% Rahmenverträge bei Frequentis AG) sind, erfolgt die Zusammenarbeit mit Arbeitskräften der Lieferanten und Subunternehmer regelmäßig und auf allen Levels (z.B. Gespräch Einkäufer – Verkäufer), die Perspektiven der Arbeitskräfte können somit informell eingebracht werden. Auf Management-Level erfolgt die Einbeziehung durch Supplier Workshops sowie formell durch die 1x jährlich stattfindende Lieferantenbewertung und regelmäßigen Support. Im Procurement-Team finden sich Spezialist:innen für die verschiedenen Sparten des Einkaufs bei Frequentis (z.B. Hardware-Komponenten, IT-Software und Hardware, externe Ressourcen) für den fachlichen Austausch mit Lieferanten und Subunternehmern. Es wird streng auf die Einhaltung des CSR-Kodex für Lieferanten geachtet. Im Zuge der jährlichen Lieferantenbewertung wird die Einhaltung kontrolliert. Jeder Strategic Procurement Manager sendet die jeweilige Lieferantenbewertung mit einem individuell erstellten Paket an empfohlenen Maßnahmen an den Lieferanten. Im Rahmen des laufenden Geschäftsaustausches wird die Umsetzung der Maßnahmen vorangetrieben.

Abhilfemaßnahmen und Kanäle, um Bedenken zu äußern // S2-3

Formell können Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ihre Bedenken, z.B. bei Verdacht auf gerichtlich strafbare Handlungen, Ungleichbehandlung, Diskriminierung, Verstoß gegen Konzernrichtlinien oder EU-Recht, über die Whistleblowing Plattform einbringen ↗ G1- Unternehmensführung / Whistleblowing. Einen weiteren Kanal für die Ansprache vermuteter Missstände, beispielsweise in Zusammenhang mit der Einhaltung des CSR-Kodex für Lieferanten, bildet die jährliche Lieferantenbewertung.

Maßnahmen // S2-4

Ein wesentlicher Aspekt ist die Lieferantenqualifikation: Der Fokus liegt auf der Qualität der ausgewählten Lieferanten und Subunternehmer sowie auf einer langfristigen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Die Verpflichtung zur Akzeptanz des CSR-Kodex für Lieferanten als einem Bestandteil der allgemeinen Einkaufsbedingungen wurde in die Lieferantenselbstauskunft aufgenommen. Somit verpflichten sich die Lieferanten gleich zu Beginn der Geschäftsbeziehungen mit ihrer Unterschrift, den Kodex für sich selbst und auch für ihre Sublieferanten anzuwenden. Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen werden, wenn nicht explizit erläutert, laufend innerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Frequentis-Gruppe gesetzt. Die benötigten personellen und monetären Ressourcen zur Durchführung dieser Maßnahmen finden Berücksichtigung im Gesamtbudget der jeweiligen Abteilung, die für diese Maßnahme zuständig ist.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 297

Lieferantenqualifikation & -auswahl

Zur Auswahl von Lieferanten werden generell vorrangig bereits bestehende, gut etablierte Geschäftsbeziehungen genutzt. Im Prozess zur Genehmigung neuer Lieferanten werden zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit, auch im Gebiet der Nachhaltigkeit, umfassende Informationen eingeholt. Je nach Bedarf erfolgt in Ergänzung zur Lieferantenselbstauskunft ein Screening des Unternehmens bzw. werden Bonitätsauskünfte beschafft. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Nachhaltigkeitsprüfung, besonders bei angestrebten langfristigen Partnerschaften oder wenn der Lieferant seinen Sitz oder Betriebsstätten in Risikoländern hinsichtlich Nachhaltigkeit oder sozialer Kriterien hat. Involviert in den Ablauf der Lieferantenqualifizierung sind die Purchaser:innen und Strategic Procurement Manager:innen der Abteilung, zum einen in der Beschaffung von Informationen, zum anderen in der Beurteilung und Prüfung der Unterlagen. Zentral erfasst und verwaltet werden die Daten zur Lieferantenqualifikation im Admin Service Hub der Frequentis Solutions & Services. Dies ist Teil der im Jahr 2024 gestarteten Initiative des „Global Procurement Teams“. Per Oktober 2025 inkludierte dieses Service zusätzlich zur Frequentis AG bereits weitere sieben Gesellschaften der Frequentis-Gruppe, das weitere Rollout ist geplant.

Jährliche Lieferantenbewertung

Einmal jährlich, im ersten Quartal des Jahres für das vorangegangene Jahr, finden in der Frequentis AG Bewertungen bestehender Lieferanten statt. Die Lieferanten werden dabei aufgrund der nachfolgenden aktuell überarbeiteten Kriterien bewertet:

Kriterium Beschreibung
Qualität z.B. Produktqualität, -komplexität, Qualitätssicherungssystem
Preis z.B. Preisentwicklung und Vergleich zum Vorjahr und Marktpreis
Betreuungsqualität z.B. kaufmännische, persönliche und technische Betreuung
Lieferperformance Termin- und Mengentreue; umweltgerechte, nachhaltige Verpackung
Nachhaltigkeit des Lieferanten Bewertung des wirtschaftlichen (Stabilität, Leistungsfähigkeit, Flexibilität, Umweltmanagement usw.) sowie des sozialen Umfelds (soziale Kompetenz)

Diese Bewertungskriterien werden mit unterschiedlichen Gewichtungen versehen und fließen in die Gesamtbewertung ein, die mit Hilfe des ERP (SAP) durchgeführt wird. Basierend auf der 2025 eingeführten Beschaffungsrichtlinie (Procurement Guidelines HSE and CSR) wurde die Gewichtung zur Beurteilung der Nachhaltigkeitsleistung des Lieferanten erhöht ↗ E5 - Kreislaufwirtschaft. Es werden einerseits die Lieferanten mit dem höchsten Bestellvolumen (Top 10%) und andererseits jene Lieferanten beurteilt, die in bestimmten Warengruppen eine Schlüsselstellung haben. Die Bewertung für das Jahr 2025 wird wie im Prozess vorgesehen in Q1 2026 durchgeführt. 2025 wurden 102 Lieferanten mit einem Einkaufsvolumen der Frequentis AG von EUR 78,2 Mio. für das Jahr 2024 beurteilt (73% des Einkaufvolumens). Die besten Lieferanten (Top 3) werden geehrt und erhalten als Anerkennung für ihre Leistungen Preise und Urkunden. Für die höchste Punkteanzahl in der Kategorie Nachhaltigkeit gibt es eine eigene Bewertung. Die Ergebnisse werden den Lieferanten zur Kenntnis gebracht. Mit Lieferanten, deren Performance verbessert werden muss, wird ein Maßnahmenpaket vereinbart und umgesetzt.

Lieferantenaudits

In Ergänzung zu der gesamthaft durchgeführten Lieferantenbewertung führt Frequentis in besonderen Anlassfällen Lieferantenaudits durch; diese werden jeweils Ende des Jahres für das Folgejahr geplant. Die Anlassfälle für ein Lieferantenaudit sind:

  • Kennenlernen eines potenziellen neuen Lieferanten
  • Lieferant hat wesentliches Bestellvolumen oder ein erhöhtes Risikopotenzial
  • Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit im vergangenen Jahr (z.B. Lieferschwierigkeiten, Qualität, Kommunikation - basierend auf der Lieferantenbewertung)

Frequentis AG 298 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Lagebericht 2025

Es werden ausschließlich Vor-Ort-Audits durchgeführt, weil nur solche die Qualität der Prüfung sicherstellen. Während des Jahres kann es anlassbezogene Änderungen in der Auditplanung geben, geplante Audits können entfallen oder verschoben und neue Audits in die Planung aufgenommen werden. Diese Flexibilität ist erforderlich, um entsprechend auf aktuelle Anforderungen reagieren zu können. Für Tochtergesellschaften mit Einkaufsverantwortung werden Vorgaben gemäß der in der GCP verankerten Procurement-Richtlinien implementiert.Wie im Jahr 2024 wurden auch 2025 von der Frequentis AG fünf Vor-Ort-Audits vorgenommen, in der Frequentis-Gruppe waren es 11 Vor-Ort-Audits.

Global Procurement Team

Basis eines schlagkräftigen Global Procurement Teams ist es, ein konzernweites gemeinsames Verständnis für das Lieferkettenmanagement in allen beschaffungsrelevanten Bereichen zu verankern sowie alle aktuellen regulatorischen sowie organisatorischen Anforderungen zu berücksichtigen. Dieses Team übernimmt die Verantwortung für die weitere konzernweite Ausrollung eines integrierten Supply-Chain-Managements. Bereits 2023 wurden dafür gruppenweite Bedürfnisse analysiert, geeignete Procurement-Tools ausgewählt und eine passende Organisationsstruktur entwickelt. Die schrittweise Implementierung des daraus entwickelten Konzepts erfolgt seit 2025 und wird auch 2026 fortgesetzt. Die dafür erforderlichen Ressourcen und Aufwände sind in den Budgets der jeweils betroffenen Fachabteilungen vorgesehen.

Group Procurement spielt eine wichtige Rolle für die Erfüllung relevanter Standards und Zertifizierungen, z.B. für die ISO 27001 (Informationssicherheit), die einen wesentlichen Aspekt für das Lieferantenmanagement darstellt. Die Richtlinien dafür sind in der Managed Supplier Security festgehalten ↗ Safety & Security.

Schulungen für Mitarbeiter:innen im Lieferkettenmanagement

Die Führungskräfte und Mitarbeiter:innen, die im Lieferkettenmanagement tätig sind, werden regelmäßig in den Grundsätzen der Transparenz in Lieferketten geschult, einschließlich den Aspekten der strikten Vermeidung von Sklaverei, Menschenhandel, jeder anderen Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit, Kinderarbeit und allen Arten von Diskriminierung. Schwerpunktmäßig finden diese Schulungen im Rahmen des monatlichen Procurement-Abteilungsmeetings statt. Im Rahmen des Global Procurement Meetings im Juni 2025 erfolgte ein ESG-Training für alle Procurement-Mitarbeiter:innen weltweit, im Procurement Jour Fixe im November 2025 – die Jour Fixes finden einmal pro Monat für alle Procurement-Mitarbeiter:innen weltweit statt – wurde vertiefend ein ESG-Fokus gesetzt.

Moderne Sklaverei

Im jährlich aktualisierten Modern Slavery Statement berichtet Frequentis zu aktuellen Maßnahmen und Vorhaben zum Thema Moderne Sklaverei.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 299

Ziele // S2-5

Frequentis verfügt aktuell über keine messbaren ergebnisorientierten Ziele gemäß den ESRS-Mindestanforderungen MDR-T, verfolgt jedoch mit einer Reihe von Vorhaben die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen. Ein wesentlicher Fokus liegt auf der Erarbeitung eines Konzeptes zur nachhaltigen Beschaffung ↗ E5 – Kreislaufwirtschaft. Angestrebt werden in diesem Kontext der weitere Rollout der Global Procurement Policy sowie der Ausbau des Global Procurement Teams. Der Dialog mit Lieferanten und Sub-Auftragnehmern soll vor allem im Bereich der Nachhaltigkeit intensiviert und Verbesserungspotenziale evaluiert werden. Neue Tools für die Supplier Evaluierung sollen implementiert werden.

Kennzahlen // S2-freiwillig

Kennzahlen Lieferanten Frequentis-Gruppe 2025 Frequentis-Gruppe 2024 Frequentis AG 2025 Frequentis AG 2024
Durchgeführte Lieferantenaudits 11 8 5 5
Anteil an neuen Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien geprüft wurden 100%¹ n.a.² 100% 98%
Anteil an neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien geprüft wurden 100%¹ n.a.² 100% 97%
Anteil an Einkaufsvolumen, das durch Rahmenverträge abgedeckt ist n.a.² n.a.² 77% 84%
Auflösung von Lieferantenverträgen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen (o.ä. Vorfällen) 0 0 0 0

¹ Gesellschaften zentral erfasst durch Admin Service Hub “Global Procurement Team“
² Daten nicht verfügbar

Geografische Struktur der Lieferanten und Dienstleister nach Bestellvolumen Frequentis-Gruppe¹ 2025 Frequentis-Gruppe¹ 2024 Frequentis AG 2025 Frequentis AG 2024
Europa 62,3% 92,1% 95,6% 95,3%
Nordamerika 33,4% 4,9% 3,7% 2,2%
Asien 1,0% 1,4% 0,4% 2,1%
Australien 3,0% 1,4% 0,0% 0,0%
Südamerika 0,1% 0,1% 0,1% 0,1%
Mittlerer Osten 0,1% 0,1% 0,2% 0,2%
Afrika 0,2% 0,1% 0,0% 0,1%

¹ Produkt- und projektbezogener Einkauf der Frequentis AG, Frequentis Deutschland, Frequentis Comsoft, Frequentis Orthogon, Frequentis USA, Frequentis Canada, Frequentis Australasia, Frequentis UK sowie weitere kleine Gesellschaften

Frequentis AG 300 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Lagebericht 2025

S4 – Endnutzer:innen

Frequentis-Kunden stellen eine wichtige Gruppe der Stakeholder dar. In Ergänzung zum Stakeholder-Dialog spielen Kunden eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der Frequentis-Systeme. Die tiefe Kenntnis ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten hilft Frequentis, Kunden bei den sicherheitskritischen Abläufen und Prozessen im täglichen Betrieb zu unterstützen.

Da es sich bei Frequentis-Lösungen um sicherheitskritische Infrastruktur handelt, gibt es keine Verbraucher:innen, sondern nur Endnutzer:innen von Frequentis-Systemen. Die Endnutzer:innen sind hoch qualifizierte Spezialist:innen im sicherheitskritischen Bereich, wie beispielsweise Operator:innen, Lots:innen und Disponent:innen in Kontrollzentralen. Es wird keine Differenzierung zwischen unterschiedlichen Gruppen von Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen vorgenommen. Ihre Qualifikationen sowie Einsatzfähigkeit werden laufend geprüft, da es um die Sicherheit von Menschenleben geht. Somit dürfen Endnutzer:innen nicht minderjährig oder auf irgendeine Weise beeinträchtigt sein. Weiters ist die Aus- und Weiterbildung sowie der regelmäßige Austausch zwischen Frequentis und den Endnutzer:innen von großer Wichtigkeit, um Risiken bei der Verwendung der Systeme zu minimieren.

Die negativen Auswirkungen sind im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Bereitstellung von Frequentis-Systemen nicht systemisch, sondern können nur mit individuellen Vorfällen zusammenhängen. Die identifizierten Risiken ergeben sich aus Auswirkungen und Abhängigkeiten in Zusammenhang mit einem potenziellen Datenschutzvorfall sowie potenziellen Unfällen bei der Verwendung von Frequentis-Systemen. Die Auswirkungen und Risiken in Zusammenhang mit den Endnutzer:innen von Frequentis-Systemen wurden innerhalb der Wesentlichkeitsanalyse identifiziert und sind in folgender Tabelle zusammengefasst: // S4.SBM-3

Kategorie Beschreibung Zeithorizont
Potenzielle negative Auswirkung (Nachg. Wertschöpfungskette) Datenverlust oder Datenschutzverletzung beim Umgang mit persönlichen Daten von Kund:innen. Frequentis hat mit einer Vielzahl von sensiblen Daten zu tun, trotz diverser Maßnahmen ist ein Vorfall nicht ganz auszuschließen. kfr. mfr., lfr.
Potenzielle negative Auswirkung (Nachg. Wertschöpfungskette) Unfälle bei der Verwendung von Frequentis-Systemen beim Kunden. Frequentis-Systeme werden mit Strom betrieben, die Installation, Montage, Bedienung und Wartung ist nur durch qualifizierte und geschulte Personen gestattet. Potenzielle Unfälle können zur Gefährdung von Menschenleben führen. kfr. mfr., lfr.
Risiko (Eigene Geschäftstätigkeit & nachg. Wertschöpfungskette) Reputationsverlust oder Verwaltungsstrafen durch einen potenziellen Datenschutzvorfall. Trotz Sicherheitsmaßnahmen könnte es zu einem Datenschutzvorfall kommen und in Verbindung damit zu Verwaltungsstrafen oder einem Reputationsrisiko. kfr. mfr., lfr.
Risiko (Eigene Geschäftstätigkeit & nachg. Wertschöpfungskette) Auftragsverlust oder strafrechtliche Konsequenzen durch einen Unfall bei der Verwendung von Frequentis-Produkten. Trotz Sicherheitsmaßnahmen könnte es zu einem Unfall kommen und in Verbindung damit zu strafrechtlichen Konsequenzen oder Auftragsverlusten. kfr. mfr., lfr.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 301

Konzepte // S4-1

Um die Sicherheit der Endnutzer:innen zu gewährleisten und die Risiken zu minimieren, werden bei der Auslieferung jedem Kundenprojekt Safety Guidelines beigefügt, die bei der Nutzung zu befolgen sind. Die darin beschriebenen Verhaltensregeln werden zusätzlich in Schulungen und Trainings den Endnutzer:innen nähergebracht. Weiters gibt es umfassende Schulungsunterlagen zur Pflege und Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung sowie den spezifischen Arbeitsanweisungen. Für die Erstellung, Verteilung und Umsetzung der Safety Guidelines sowie die Organisation der einzelnen Schulungen und Trainings sind die einzelnen Projektverantwortlichen als höchste Ebene in der Organisation zuständig. Die Safety Guidelines adressieren die wesentliche Auswirkung und das Risiko von Unfällen bei der Verwendung von Frequentis-Produkten.

Die Achtung der Menschenrechte sowie der Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowing) sind im Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe verankert (siehe ↗ G1- Unternehmensführung / Konzepte). Die dort beschriebenen Konzepte zum Thema Menschenrechte und Whistleblowing sind ebenfalls für S4 – Endnutzer:innen gültig. Sie stehen im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der ILO (International Labor Organisation) und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.

Informationen und die Adressierung der wesentlichen Auswirkung und Risiko zum Thema „Datenschutz“ werden in ↗ S1- Arbeitskräfte des Unternehmens / Datenschutz im Detail beschrieben. Die in S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens beschriebenen Konzepte zu Datenschutz sind ebenfalls für S4 – Endnutzer:innen gültig. Alle genannten und referenzierten Konzepte decken Endnutzer:innen von Frequentis-Systemen ab.

Maßnahmen // S4-2, S4-3, S4-4

Umfangreiche Prozesse entlang des gesamten Lebenszyklus der Frequentis-Systeme stellen sicher, dass Endnutzer:innen diese sicher und problemlos bedienen können. Diese Prozesse unterstützen auch dabei gezielte Maßnahmen festzulegen, um auf potenzielle negative Auswirkungen zu reagieren. Bei großen Kundenprojekten werden bereits in der Angebotsphase Workshops abgehalten, um bestmöglich auf die Kundenbedürfnisse eingehen zu können.Weitere Workshops sowie Schulungen und Trainings für die Bedienung der Systeme erfolgen in der Auslieferungs- und Abnahmephase. Alle Informationen und Schulungsunterlagen werden den Endnutzer:innen auch schriftlich zur Verfügung gestellt. Für bestehende Kunden werden von den einzelnen Frequentis-Geschäftsbereichen regelmäßig User Group Konferenzen durchgeführt. Dabei werden auf Management-Ebene Branchentrends und Herausforderungen der einzelnen Industrien diskutiert; von Kunden eingebrachte Anforderungen bringen wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Lösungsportfolios. Beispielhaft sei die ATM COMM User Group erwähnt, bei der sich, in Ergänzung zu virtuellen Meetings, im Oktober 2025 mehr als 20 Personen von internationalen Flugsicherungen in einem Workshop in Wien austauschten. Direktes Feedback von Endnutzer:innen im regelmäßigen Dialog stärkt die langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Es wird in Kunden‑Workshops, User Groups, auf Messen und Konferenzen sowie im Customer‑Satisfaction‑Prozess eingeholt. Dabei erfassen Account Manager die Kundenzufriedenheit über einen standardisierten Fragebogen. Das Feedback wird analysiert, und bei Bedarf werden Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet. Alle Ergebnisse und Schritte werden in einem Management Report dokumentiert und weiterverfolgt.

Frequentis AG 302 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Lagebericht 2025

Zusätzlich können Endnutzer:innen auch über die Frequentis-Homepage Anliegen und Bedürfnisse melden sowie Missstände und Risiken anonymisiert über die Whistleblowing Webseite aufzeigen. Weitere Informationen zum Thema Whistleblowing sind in Kapitel ↗ G1- Unternehmensführung / Whistleblowing beschrieben. Die so erfasste Kundenzufriedenheit dient als Indikator für die Qualität und Wirksamkeit von Kunden- bindungsmaßnahmen und des Qualitätsmanagements. Negative Meldungen werden bei Frequentis umgehend an die zuständige Abteilung zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Die Frequentis-Gruppe bietet im Rahmen ihrer Projekte zusätzlich Beratungsleistungen durch das Control Room Consulting an, um Arbeitsprozesse, Entscheidungswege und strategische Abläufe der Endnutzer:innen mittels End-to-End-Analysen zu optimieren. Der damit verbundene enge Austausch ermöglicht Frequentis wertvolle Einblicke in betriebliche Anforderungen und stärkt die gemeinsame Operational Experience.

Mit der im Jahr 2024 gestarteten Initiative UX@Frequentis wurde die systematische Einbindung von Endnutzer:innen in Design- und Entwicklungsprozesse weiter ausgebaut. Dadurch sollen die Nutzer:innen- zufriedenheit erhöht, Entwicklungszyklen beschleunigt und Redesign-Schleifen reduziert werden. Unter User Experience (UX) versteht man zusätzlich zum Interaktionsdesign das Gefühl, das die Bedienung beim User hinterlässt. UX-Advocates stellen sicher, dass Nutzer:innenperspektiven organisationsweit berücksichtigt werden. Im Jahr 2025 wurde die unternehmensweite UX-Initiative planmäßig weitergeführt. Dazu gehörten der Ausbau einheitlicher UX-Tools und -Prozesse, die Durchführung von Schulungen sowie die Stärkung der internen UX-Community. Zwei Pilotprojekte wurden intensiv unterstützt und zeigten erste positive Ergebnisse. Ergänzend wurden einheitliche UX-Designrichtlinien entwickelt, die ab 2026 gruppenweit Anwendung finden. Die für die Durchführung der genannten Maßnahmen benötigten personellen und monetären Ressourcen finden Berücksichtigung im Gesamtbudget der jeweiligen Abteilung, die für diese Maßnahme zuständig ist. Sofern im Bericht nicht anders angegeben, werden die Maßnahmen laufend umgesetzt.

Im Geschäftsjahr 2025 sind keine Vorfälle aufgrund von Menschenrechtsverletzungen in Verbindung mit Endnutzer:innen bekannt. Es wurden keine Fälle der Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, an denen Endnutzer:innen beteiligt sind, in der nachgelagerten Wertschöpfungskette der Frequentis AG und Frequentis Gruppe gemeldet.

Ziele // S4-5

Frequentis verfügt aktuell über keine messbaren ergebnisorientierten Ziele innerhalb des Themengebiets „S4 - Endnutzer:innen“, die den ESRS-Mindestanforderungen gemäß MDR-T entsprechen. Die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen wird anhand der oben erläuterten Feedback-Kanäle gemessen.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance 303

Governance G1 – Unternehmensführung

Der Erfolg von Frequentis beruht vor allem auf dem Engagement, der Verantwortlichkeit und dem ethischen, rechtmäßigen Verhalten aller Mitarbeiter:innen in den Unternehmen der Frequentis-Gruppe. Um diesem Ruf gerecht zu werden, ist es für Frequentis eine Selbstverständlichkeit, dass die Geschäftstätigkeit mit Integrität und auf Basis hoher ethischer Grundsätze ausgeübt wird. Diese sind insbesondere im sicherheitskritischen Sektor von großer Bedeutung. Die Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit der Unternehmensführung und Unternehmens- kultur wurden innerhalb der Wesentlichkeitsanalyse identifiziert und sind in folgender Tabelle zusammengefasst: // G1.SBM-3

Kategorie Beschreibung Zeithorizont
Tatsächliche positive Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit) Förderung eines verantwortungsvollen und integren Handelns sowie einer Non-Punishment-Kultur. Der Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe fasst die Grundsätze und Leitlinien für verantwortungsvolles und integres Handeln zusammen. mfr., lfr.
Tatsächliche positive Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit & vorg. & nachg. Wertschöpfungskette) Anonyme Meldung von Missständen oder Verstößen. Das Whistleblowing-Service erlaubt die anonyme Meldung von vermuteten Missständen ohne Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche positive Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit & vorg. & nachg. Wertschöpfungskette) Etablierung von guten Beziehungen zu Stakeholdern. Frequentis legt großen Wert auf langfristige Partnerschaften bei allen Stakeholdern. mfr., lfr.
Potenziell negative Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit & vorg. & nachg. Wertschöpfungskette) Nichteinhaltung der sozialen und ökologischen Kriterien in der eigenen Geschäftstätigkeit und der Wertschöpfungskette. Durch die Vielzahl an Geschäftsbeziehungen im internationalen Bereich könnte es zur Nichteinhaltung von sozialen und ökologischen Kriterien kommen. kfr., mfr., lfr.
Potenziell negative Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit & vorg. & nachg. Wertschöpfungskette) Potenzieller Vorfall von Korruption oder Bestechung. Trotz eines umfassenden Compliance Management Systems könnte es zu Fällen von Korruption oder Bestechung kommen. kfr., mfr., lfr.
Chance (Eigene Geschäftstätigkeit) Stärkung des Vertrauens der Stakeholder durch kontinuierlichen Stakeholder-Dialog. Verantwortungsvolles und integres Handeln sowie eine offene Unternehmenskultur ermöglichen es, evtl. Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und zu adressieren, sowohl unternehmensintern als auch -extern. kfr., mfr., lfr.

Frequentis AG 304 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance Lagebericht 2025

Risiko Beschreibung Zeithorizont
Risiko (Eigene Geschäftstätigkeit & vorg. & nachg. Wertschöpfungskette) Auftragsverlust, Verlust von Mitarbeiter:innen oder strafrechtliche Konsequenzen durch Nichteinhaltung der Grundsätze. Compliance-Verstöße können die Reputation und den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens erheblich gefährden. kfr., mfr., lfr.
Risiko (Eigene Geschäftstätigkeit) Auftragsverlust oder Reputationsverlust durch Nichterfüllung von ESG-Reporting Anfragen. Die Nichtbeantwortung von Stakeholder (Kunden, Investoren) Anfragen aus Ressourcengründen könnte zu einem Auftragsverlust oder Reputationsverlust führen. mfr., lfr.

Konzepte // G1-1

Die Grundsätze der Integrität und Geschäftsethik sind im Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe, der Whistleblowing-Richtlinie, der allgemeinen Global Corporate Policy (GCP), der internen Anti-Korruptions-Richtlinie sowie dem Corporate Social Responsibility (CSR) Kodex für Lieferanten festgehalten und bilden die Basis für die interne und externe Zusammenarbeit.

Der Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe ist ein wesentlicher Bestandteil der Frequentis-Unternehmenskultur und prägt die Unternehmensgruppe. In der GCP sind die grundlegenden Verhaltensregeln für die gruppenweite Zusammenarbeit auf Basis eines verantwortungsvollen und integren Handelns definiert. Die Whistleblowing-Richtlinie ergänzt den Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe um ein überaus wichtiges Themengebiet. Durch diese wird der EU-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) Rechnung getragen und die Möglichkeit eingeräumt, Missstände und Risiken aufzuzeigen oder Verbesserungsvorschläge einzubringen, ohne Nachteile befürchten zu müssen.

Die Anti-Korruptions-Richtlinie dient als Handlungsanweisung zur Vermeidung jeglicher Form der Korruption und als Orientierungshilfe zur Sicherstellung eines rechtlich einwandfreien Verhaltens gegenüber den Geschäftspartnern der Frequentis-Gruppe. Zur Umsetzung der kapitalmarktrelevanten Gesetze und Verordnungen innerhalb der Frequentis-Gruppe wurde eine Kapitalmarkt-Compliance Richtlinie erlassen, die insbesondere den Umgang mit und die Veröffentlichung von kapitalmarktrelevanten Informationen, Handelsverbote in Bezug auf die Aktien und sonstigen Finanzinstrumente der Frequentis AG, sowie die Meldepflicht bei Eigengeschäften („Directors’ Dealings“ Meldungen) umfasst und erläutert.

Die genannten Policies wurden vom Vorstand der Frequentis AG freigegeben und gelten für alle Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe. Sie adressieren die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit Unternehmensführung. Außerdem gibt es zu diesen Richtlinien verpflichtende Schulungen.Darüber hinaus liegt es im Interesse der Frequentis-Gruppe, dass die in diesen Policies zum Ausdruck gebrachten Grundsätze auch von allen wesentlichen Geschäftspartnern wie beispielsweise Lieferanten, Berater:innen und Werkunternehmer:innen beachtet und befolgt werden. Weitere Informationen zu den Lieferanten siehe ↗ S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette / Konzepte. Alle Policies werden den jeweiligen Stakeholdern entweder durch die Intranet-Seite oder – falls die Stakeholder keinen Zugang zum Intranet haben – direkt zur Verfügung gestellt. Der Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe ist zusätzlich auf der öffentlich zugänglichen Internet-Seite www.frequentis.com > Sustainability & CSR verfügbar.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance 305

Management der Beziehungen zu Lieferanten // G1-2

Eine detaillierte Beschreibung des Beschaffungsverfahrens, der Lieferantenauswahl und der Beziehung zu den Lieferanten wird in ↗ S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette im Detail beschrieben.

Maßnahmen // G1-3

Neben den genannten Konzepten prägt die Unternehmenskultur maßgeblich den Arbeitsalltag bei Frequentis. Sie wird durch konsistentes und authentisches Verhalten geschaffen. Die Aktivitäten und Maßnahmen, die gesetzt werden, um der Unternehmenskultur und den Konzepten gerecht zu werden, sind auf den Zweck, die Vision und die Strategie von Frequentis abgestimmt und unterstützen diese.

Compliance

Die Verankerung wesentlicher Grundsätze im Bewusstsein aller Mitarbeiter:innen ist erklärtes Ziel der Frequentis-Gruppe – Compliance ist keine Option, sondern eine Verpflichtung. Ein vom Vorstand bestellter Compliance Officer unterstützt diesen bei der Wahrnehmung der Compliance-Aufgaben in der gesamten Frequentis-Gruppe. Sein Hauptaufgabengebiet liegt darin, Awareness zu schaffen und durch entsprechende Maßnahmen ein vorbildliches, gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten zu fördern.

Sowohl in der Frequentis AG als auch in den Tochtergesellschaften sind die länderspezifischen Gesetze und Vorgaben von den Mitarbeiter:innen und gleichermaßen von den Agents und Sublieferanten einzuhalten. Als Anbieter von Kommunikations- und Informationssystemen im sicherheitskritischen Bereich hat Frequentis eine hohe Verantwortung den Kunden, der Gesellschaft und den Aktionär:innen gegenüber; deren Vertrauen ist für die Erfüllung des Frequentis-Geschäfts unabdingbar. Die Reputation und der wirtschaftliche Erfolg können durch Compliance-Verstöße erheblich gefährdet werden.

Das Compliance Management System ist daher auf folgenden Grundlagen aufgebaut:
* Prävention: Erstellung von Konzernrichtlinien, Durchführung von Schulungen, Schaffung von Compliance Awareness, Beratung bei komplexen Compliance-Sachverhalten
* Früherkennung: Möglichkeit der Meldung von Compliance-Vorfällen; Durchführung von Compliance-Audits und anlassbezogenen Sonderprüfungen
* Reaktion: Falls erforderlich, das Ergreifen von notwendigen Maßnahmen und Sanktionen

Weiters stehen die Prävention und Aufdeckung von Compliance-Verstößen gegen Unternehmensinteressen, die Vermeidung von Haftungsrisiken und Reputationsschäden, die Schulung, Beratung und Absicherung von Unternehmensleitung, Führungskräften und Mitarbeiter:innen im Fokus der Compliance-Aktivitäten. Der Compliance Officer ist auch Anlaufstelle für Compliance-Anliegen der Mitarbeiter:innen. Diese können per E-Mail, per Telefon oder persönlich eingebracht werden.

Frequentis AG 306 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance Lagebericht 2025

Kennzahlen Compliance Frequentis-Gruppe 2025 Frequentis-Gruppe 2024 Frequentis AG 2025 Frequentis AG 2024
Zahl der Beschwerden, die über die Whistleblowing Plattform, eingereicht wurden 1 1 1 1
Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Vorfällen und Beschwerden (EUR) 0 0 0 0
Zahl der schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens im Berichtszeitraum 0 0 0 0
Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Vorfällen (EUR) 0 0 0 0

Im Geschäftsjahr 2025 wurde ein Diskriminierungsvorwurf über formale Verfahren eingebracht. Es gab keine Fälle von Belästigung oder Vorfälle auf Grund von Menschenrechtsverletzungen.

Whistleblowing

Frequentis fördert seit jeher eine transparente und wertschätzende Unternehmenskultur. Zur Umsetzung der EU-Vorgaben wurde 2021 - in Ergänzung zu schon bestehenden Möglichkeiten, Missstände und Risiken aufzuzeigen oder Verbesserungsvorschläge einzubringen - ein konzernweites Whistleblowing-System eingeführt, das schrittweise auf die verpflichteten Tochtergesellschaften ausgerollt wurde und nationale Anforderungen berücksichtigt.

Das von einem externen Dritten gehostete und von der Frequentis AG betriebene Service ist weltweit für alle Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe über einen Link im Intranet sowie für Kunden oder andere externe Partner über einen Link auf der Frequentis-Website zugänglich und direkt über die Eingabe der Website https://frequentis.integrityline.com im ausgewählten Browser erreichbar. Allen Stakeholdern weltweit haben damit die Möglichkeit, in anonymisierter Form Vorfälle zu melden, die den Verdacht auf gerichtlich strafbare Handlungen sowie deren Versuch, auf Ungleichbehandlung oder andere Formen von strafbarer Diskriminierung, auf Verstöße gegen die Anti-Korruptions-Richtlinie, oder auf Verstöße gegen EU-Recht nahelegen.

Alle eingehenden Hinweise werden vertraulich behandelt und Personen, die im guten Glauben einen Hinweis abgegeben haben, werden vor Repressalien jeglicher Art geschützt. In einem klar definierten Prozess und unter Einhaltung des 4-Augen-Prinzips erfolgt die Analyse der eingehenden Meldung durch die Whistleblowing-Officer, die darauffolgende Arbeitsschritte veranlassen. Bei Rückfragen können sie sich über das anonyme Postfach des Systems mit der oder dem Whistleblower:in in Verbindung setzen.

Anti-Korruption und Bestechung

Frequentis toleriert keine Form der Korruption und Bestechung. Neben der Anti-Korruptions-Richtlinie, die als Handlungsanweisung dient, gibt es Prozesse, um Korruption und Bestechung zu vermeiden und ggf. aufzudecken. Dazu gehören verpflichtende Schulungen für alle Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen sowie zusätzliche vertiefende Schulungen für Mitarbeiter:innen mit Kundenkontakt. Eine weitere laufende Maßnahme bilden die laufenden Überprüfungen der Eingangs- und Spesenabrechnungen bezüglich Einhaltung der betraglichen Grenzen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Rechnungen für Geschenke, Einladungen und Bewirtungen. Sollte es zu einem Verstoß kommen, werden weitere Schritte eingeleitet und die Information durch den Compliance Officer an den Vorstand weitergeleitet.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance 307

Trade Compliance

Die globale politische Lage führt weiterhin zu einer Betonung von internationalen Handelsbeschränkungen und wirtschaftlichen Sanktionen gegen Personen, Organisationen und Wirtschaftszweige in Drittländern, wobei mit einer weiteren Zunahme gerechnet werden muss. Um den steigenden Anforderungen für sichere, legale und effiziente Im- und Exporte gerecht zu werden, wird die Trade Compliance entlang der Wertschöpfungskette laufend weiter ausgebaut. Für die umfassende Implementierung auf Basis des automatisierten Sanction Screenings wurde im Jahr 2025 eine Guideline ausgearbeitet.

Kapitalmarkt-Compliance

Durch die in der Kapitalmarkt-Compliance-Richtlinie angeführten Maßnahmen soll die Einhaltung der kapitalmarktrelevanten Gesetze und Verordnungen sichergestellt werden. Der Kapitalmarkt-Compliance-Officer verantwortet die Umsetzung der Richtlinie innerhalb der Frequentis-Gruppe, überwacht die darin beschriebenen Maßnahmen und berichtet direkt an den Vorstand. Auf diese Weise soll das integre Verhalten der Frequentis-Gruppe am Kapitalmarkt gewährleistet werden. Zum besseren Verständnis werden die Inhalte der Kapitalmarkt-Compliance-Richtlinie den Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen zusätzlich über Schulungsmaßnahmen innerhalb der Pflichtschulungen nähergebracht.

Schulungen

Schulungen bilden einen wichtigen Teil der Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Unternehmenskultur und die Policies den betreffenden Stakeholdern bekannt sind und auch gelebt werden. Im Jahr 2025 wurde die neue online Lernplattform „myLearning@Frequentis“ eingeführt, die digitales und kollaboratives Lernen umfassend unterstützt. Mitarbeiter:innen haben so einen leichteren Zugang zu Schulungen, Kursleiter:innen können Schulungen einfacher erstellen und veröffentlichen. Dadurch soll das Know-how der Mitarbeiter:innen kontinuierlich erhöht werden und durch die Erleichterung im Zugang auch die Schulungsquote gesteigert werden. Weitere Informationen werden in ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens im Detail beschrieben.

Die Pflichtschulungen müssen von allen Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen alle zwei Jahre wiederholt werden und beinhalten zum Teil die Absolvierung eines Abschlusstests. Diese werden in den Themengebieten „Verhaltenskodex und Geschäftsethik“, „Anti-Korruption und Bestechung“, „Kapitalmarkt-Compliance“, „Personenbezogener Datenschutz“ und „Arbeitssicherheit“ angeboten. Die Schulungskennzahlen sind in den entsprechenden Kapiteln angeführt.

Innerhalb der Pflichtschulung „Verhaltenskodex und Geschäftsethik“ werden auch die Kernelemente der Whistleblowing-Richtlinie erläutert. Weiters wird die Information, wo und wie Meldungen eingereicht werden können, angegeben. Zum Thema „Anti-Korruption und Bestechung“ gibt es zwei Schulungen: eine Pflichtschulung für Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen und eine für Funktionen, die hinsichtlich Bestechung und Korruption am stärksten gefährdet sind.Zu diesen gefährdeten Funktionen zählen Mitarbeiter:innen mit Kundenkontakt, wie beispielsweise der Vertrieb, Einkauf und das Management. Auch der Vorstand hat sich dazu verpflichtet, die Schulung zum Thema „Anti-Korruption und Bestechung“ zu absolvieren.

Frequentis AG 308 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance Lagebericht 2025

Frequentis-Gruppe Frequentis AG Pflichtschulungen

2025 2024 2025 2024
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning „Verhaltenskodex und Geschäftsethik" 96% 92% 96% 91%
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning „Kapitalmarkt-Compliance" 96% 93% 96% 90%
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning „Anti-Korruption und Bestechung"¹ 96% 94% 96% 97%

¹ Für risikobehaftete Funktionen, seit 2024 verpflichtend

Die angeführten Pflichtschulungen sind von allen Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen im 2-Jahres-Rhythmus durchzuführen. Der Anteil der erfolgreichen Absolvierung berechnet sich aus den abgeschlossenen Schulungsteilnahmen dividiert durch die erforderlichen Schulungsteilnahmen im Berichtsjahr. Zur Berechnung wurden die Arbeitnehmer:innen in Gesellschaften herangezogen, die an die IT-Landschaft der Frequentis-Gruppe angeschlossen sind, und somit Daten zu den Pflichtschulungen elektronisch verfügbar sind. Es wird angenommen, dass der Anteil in den anderen Gesellschaften ähnlich ist.

Fälle von Korruption oder Bestechung // G1-4

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
Kennzahlen Korruption und Bestechung 2025 2024 2025 2024
Gesamtzahl der bestätigten Fälle von Korruption oder Bestechung 0 0 0 0
Anzahl der Verurteilungen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften 0 0 0 0
Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften (EUR) 0 0 0 0

Politische Einflussnahme // G1-5

Die Frequentis-Gruppe bemüht sich um das Vertrauen der Stakeholder, indem sie einen hohen Standard der Unternehmensführung, Transparenz und Vorhersehbarkeit umsetzt. Als Unternehmen, das vorrangig im Behördengeschäft tätig ist, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass jegliche Unterstützung politischer Parteien, einschließlich Spenden, strikt untersagt ist. Dementsprechend tätigte Frequentis im Jahr 2025, ebenso wie im Vorjahr, keine Spenden an politische Parteien. Weiters hatte kein Mitglied der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, welches im laufenden Berichtsjahr ernannt wurde, in den beiden Jahren vor der Ernennung eine vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung inne. Seit 2014 ist the Frequentis AG beim European Transparency Register unter der Nummer Registration 878884412932-63 registriert, um ihre Aktivitäten im Bereich europäischer Forschungsförderung offenzulegen.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance 309

Zahlungspraktiken // G1-6

Die Standardzahlungsbedingungen der Frequentis-Gruppe variieren von Land zu Land und von Vertrag zu Vertrag. Jedoch ist vorgesehen, dass Rechnungen nach Erhalt so bald wie möglich beglichen werden. Durchschnittlich wurden im Geschäftsjahr 2025 64% der Rechnungen innerhalb von 21 Tagen und 94% innerhalb von 45 Tagen nach Eingang der Rechnung bezahlt. In den Standardzahlungsbedingungen der Frequentis AG ist festgehalten, dass Rechnungen innerhalb von 21 Tagen mit 3% Skonto und 45 Tagen netto zu begleichen sind. Im Jahr 2025 wurden 58% der Rechnungen innerhalb von 21 Tagen und 93% innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlt. Eine detaillierte Beschreibung zur Beziehung zu den Lieferanten wird in ↗ S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette im Detail beschrieben.

Frequentis-Gruppe¹ Frequentis AG
Zahlungspraktiken 2025 2024 2025 2024
Durchschnittliche Zeit, um eine Rechnung zu begleichen (Tage) 20 18 22 21
Rechnungen bezahlt < 21 Tage 64% 63% 58% 58%
Rechnungen bezahlt 21 - 45 Tage 30% 31% 35% 36%
Zahlungen innerhalb von 45 Tagen (Standardzahlungsbedingungen) 94% 94% 93% 94%
Rechnungen bezahlt 45 - 60 Tage 3% 3% 3% 3%
Rechnungen bezahlt 60 - 90 Tage 2% 2% 3% 2%
Rechnungen bezahlt > 90 Tage 1% 1% 1% 1%

¹ Daten verfügbar von Frequentis AG, CNS, ELARA, Frequentis Australasia, Frequentis California, Frequentis Canada, Frequentis Comsoft, Frequentis Deutschland, Frequentis France, Frequentis Orthogon, Frequentis DFS Aerosense, Frequentis Solutions & Services, Frequentis UK, Frequentis USA, Secure Service Provision, Systems Interface Ltd.

Es gab im Geschäftsjahr 2025 keine Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzugs.

Frequentis AG 310 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance Lagebericht 2025

Frequentis-spezifisches Thema – Safety & Security

Der Umgang mit sicherheitskritischen Systemen prägt die Unternehmenskultur von Frequentis. Wo Frequentis-Systeme zum Einsatz kommen, tragen Menschen die Verantwortung für die Sicherheit anderer Menschen und Güter. Ein Ausfall oder fehlerhafter Betrieb eines Frequentis-Systems oder ein Angriff von außen kann daher zu negativen Auswirkungen auf Umwelt und Menschen führen. Somit ist „Sicherheit“ ein unabdingbarer Teil der Frequentis-Kultur und des Unternehmensauftrags „for a safer world“. Frequentis deckt folgende zwei Aspekte des Begriffs „Sicherheit“ ab:
* Safety: bezieht sich auf die Vermeidung inakzeptabler Risiken beim Betrieb von Systemen, und
* Security: auf die Fähigkeit, sich gegen Angriffe von außen zu verteidigen.

Safety & Security sind als Begriffspaar für das nachhaltige Handeln der Frequentis-Gruppe wesentlich – „there is no safety without security“. Diese Grundvoraussetzung des Frequentis-Geschäfts im sicherheitskritischen Umfeld wird ergänzt durch besondere Anforderungen bezüglich der digitalen Sicherheit und des Datenschutzes (siehe ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Datenschutz).

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance 311

Die Auswirkungen und Risiken in Zusammenhang mit Safety & Security sind in folgender Tabelle zusammengefasst: // Safety&Security.SBM-3

Kategorie Beschreibung Zeithorizont
Tatsächliche positive Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit & nachg. Wertschöpfungskette) Ausfallsicherheit und Zuverlässigkeit der Systeme, z.B. Der Umgang mit sicherheitskritischen Systemen ist in der Frequentis-Unternehmenskultur verankert, Ausfallsicherheit und Zuverlässigkeit der Systeme ist eine Grundvoraussetzung für die Frequentis-Geschäftstätigkeit. kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche positive Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit & nachg. Wertschöpfungskette) Integrative Betrachtung von Safety & Security Angesichts der zunehmenden Systemkomplexität gewinnt eine integrative Betrachtung der verschiedenen Sicherheitsbereiche zunehmend an Bedeutung. kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche positive Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit) International anerkannte System Safety Expertise Auszeichnungen der International System Safety Society belegen die hohe Expertise. kfr., mfr., lfr.
Potenzielle negative Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit & nachg. Wertschöpfungskette) Gefährdung kritischer Infrastrukturen mit potenziellen Auswirkungen auf Menschenleben. Ein Ausfall oder fehlerhafter Betrieb eines Frequentis-Systems oder ein Angriff von außen kann daher zu negativen Auswirkungen auf Umwelt und Menschen führen. krf. mfr., lfr.
Potenzielle negative Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit sowie vorg. & nachg. Wertschöpfungskette) Bedrohung der Sicherheit durch Cyber-Kriminalität Der fortschreitende digitale Wandel führt zu immer neuen Bedrohungen der Cyber-Sicherheit, die trotz umfassender Gegenmaßnahmen zu Fällen von Cyber-Kriminalität führen können. krf. mfr., lfr.
Risiko (Eigene Geschäftstätigkeit) Reputationsverlust oder Auftragsverlust durch Ausfälle sicherheitskritischer Systeme Beeinträchtigungen oder Minderleistungen von Frequentis-Systemen würden zum sofortigen Vertrauensverlust auf Seiten der Kunden und Partner führen und damit nachhaltig die Geschäftstätigkeit beeinflussen. kfr., mfr., lfr.
Risiko (Eigene Geschäftstätigkeit) Cyber-Kriminalität und erhöhte Anforderungen an Systementwicklung und Engineering Um im Bedarfsfall Vorfälle im Bereich der Informationssicherheit rasch und effizient koordinieren und geeignete Gegenmaßnahmen empfehlen zu können, sind entsprechende zusätzliche Ressourcen und Know-how aufzubauen. kfr., mfr., lfr.

Frequentis AG 312 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance Lagebericht 2025

Konzepte

Die Frequentis Group Security Policy gibt die Sicherheitsrichtlinien für die gesamte Frequentis-Gruppe vor, unter Einhaltung aller relevanten Vorschriften auf nationaler und internationaler Ebene. Sie basiert auf der Frequentis-Sicherheitsstrategie, die entsprechend den Anforderungen des Marktes entwickelt wurde und die sich ändernden Risiken und Bedrohungen sowie das steigende Sicherheitsbedürfnis berücksichtigt. Speziell in den Bereichen Risk Management, Business Continuity Management, Cyber Security und in der Supply Chain Security (siehe ↗ S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) ergeben sich laufend neue Anforderungen, deren Handhabung in entsprechenden ergänzenden Policies geregelt wird. Diese Anforderungen ergeben sich z.B. aus dem Cyber Resilience Act (CRA) oder aus NIS 2; letztere verpflichtet Unternehmen in kritischen und wichtigen Sektoren zu strengeren Cyber Security-Maßnahmen, Meldepflichten und Risikomanagement, um die digitale Resilienz in der EU zu erhöhen.

In der Safety Policy sind die Aussagen und Grundsätze der Sicherheitspolitik, die die Grundlage für das umfassende Sicherheitsmanagementsystem bei Frequentis bilden, zusammengefasst. Eine laufende Erweiterung und Optimierung der damit verbundenen Prozesse und Methoden erfolgt auf Basis neuer regulativer Anforderungen und internationaler Standards bzw. sicherheitsrelevanter Erkenntnisse aus dem operativen Umfeld.Mit der Occupational Health & Safety Policy verpflichtet sich Frequentis zur Schaffung und Erhaltung einer gesunden und sicheren Arbeitsumgebung, um arbeitsbedingte Verletzungen, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und entsprechende präventive Maßnahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu definieren (siehe ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens). Ergänzend regeln Safety Guidelines den sicheren Umgang mit Frequentis-Systemen, sowohl für Kunden als auch Mitarbeiter:innen (siehe ↗ S4 – Endnutzer:innen). In den angeführten Policies sind die Eckpunkte zu Safety und Security festgehalten, sie adressieren die identifizierten wesentlichen Auswirkungen und Risiken. Vertiefend dazu stehen Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe weitere Dokumente bezüglich der anzuwendenden Prozesse und Richtlinien sowie zur Einhaltung der Informationspflichten in der gesamten Frequentis-Gruppe zur Verfügung. Die Policies werden vom Vorstand der Frequentis AG freigegeben, für die Umsetzung dieser sind die Verantwortlichen der einzelnen Fachbereiche verantwortlich.

Maßnahmen

Die nachfolgenden Maßnahmen in den Bereichen Security und Safety werden, wenn nicht explizit erläutert, laufend innerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Frequentis-Gruppe gesetzt. Die personellen und monetären Ressourcen, die für die Durchführung dieser Maßnahmen benötigt werden, finden Berücksichtigung im Gesamtbudget der jeweiligen Abteilung, die für diese Maßnahme zuständig ist.

Security

Die im Jahr 2024 als Teil des umfassenden Security Improvement-Programms ausgebaute Frequentis Security-Organisation wurde weiter verstärkt. Unter der Verantwortung des Chief Security Officers wirkt diese in alle Geschäftsprozesse hinein. Dabei geht es zum einen um den Eigenschutz des Unternehmens, zum anderen darum, Kunden dabei zu unterstützen, die Systemsicherheit im Betrieb zu gewährleisten und die dafür erforderlichen Nachweise für deren Aufsichtsorgane zu erbringen.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance 313

In der Frequentis Security-Organisation wirken folgende Teilbereiche mit ihren Schwerpunktaktivitäten zusammen: Für das Jahr 2025 werden dabei nachstehende Teilbereiche beispielhaft dargestellt:

Security für Produkte und Lösungen

Das Team der System Security trägt die gruppenweite Governance-Verantwortung für die Security von Frequentis-Produkten und -Lösungen, die an Kunden geliefert werden. Betrachtet wird dabei der gesamte Lebenszyklus. Basierend auf der EU-Verordnung des Cyber Resilience Act wurde im Jahr 2025 weiter in die Verfügbarkeit von Security-Fachkräften im Bereich der Projektabwicklung investiert. „Project Security Manager“ sollen Security-Kompetenz und Verantwortung direkt in die jeweiligen Projektteams bringen. Diese Aktivität wird durch ein umfangreiches, konzernweites Ausbildungsprogramm auf Basis von CompTIA Sec+ begleitet.

Service Security

Die von Frequentis gelieferten software-basierten Lösungen erfordern ein breit gefächertes Support-Wissen, von umfassender operativer Unterstützung bis hin zur gezielten Unterstützung bei spezifischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Basierend auf der ISO 27001 hat Service Security die Aufgabe, innerhalb des „Customer Service“-Bereichs bei sicherheitsrelevanten Themen zu unterstützen. Das umfasst auch den technischen Betrieb (Managed Services) oder Leistungen as a Service anzubieten.

IT Security

Als im sicherheitskritischen Bereich tätiges Unternehmen trifft Frequentis besondere Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung von Cyber-Kriminalität in Form von Angriffen auf die hausinternen Group IT-Services. In Anbetracht der aktuellen globalen Konfliktherde bewertet Frequentis laufend die Lage mit Bezug zur Informationssicherheit und setzt, wenn notwendig, zusätzliche gezielte Schutzmaßnahmen.

Frequentis AG 314 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance Lagebericht 2025

Einen wichtigen Faktor bilden dabei die Mitarbeiter:innen. Um im Unternehmen eine größtmögliche Awareness zu diesem Thema zu schaffen, absolvieren Mitarbeiter:innen ein verpflichtendes „Information Security Awareness Training“, das alle zwei Jahre wiederholend durchgeführt werden muss. Um das Bewusstsein der Mitarbeiter:innen weiter zu schärfen, werden regelmäßig gruppenweit Phishing-Kampagnen durchgeführt. Dabei erhalten alle Benutzer:innen, die an die Group IT-Landschaft der Frequentis-Gruppe angeschlossen sind, vermeintliche Phishing-E-Mails. Diese werden automatisiert ausgewertet, Rückmeldungen dazu erfolgen über das Intranet, sowie verstärkend im persönlichen Gespräch. Die Mitarbeiter:innen werden so auch darauf geschult, Phishing-E-Mails mit den im Mailsystem integrierten Funktionen zu melden. Zusätzlich finden über das Jahr verteilt Vorträge von Expert:innen sowie sonstige Austauschrunden innerhalb der Community statt. Unterstützt werden diese Aktivitäten laufend durch begleitende Kommunikation unter dem Motto „You are the key to security“. Im Jahr 2025 wurde zudem ein Partner unter Vertrag genommen, mit dem Frequentis sein Security Operations Center für Group IT-Services nun gemeinsam betreibt, um für zukünftige Bedrohungen noch besser gerüstet zu sein.

Supply Chain Security

Mit der Policy „Managed Supplier Security“ stellt Frequentis sicher, dass Lieferanten die für Frequentis erforderlichen Sicherheitsstandards und -praktiken einhalten. Damit sollen Daten und Abläufe vor potenziellen Bedrohungen geschützt werden, die von ihren Zulieferern ausgehen können. Die Policy wurde im Jahr 2025 bezüglich der Kriterien für die Identifizierung kritischer Lieferanten geschärft. Kritische Lieferanten werden je nach Lieferumfang kategorisiert, und für jede Kategorie werden spezifische Sicherheitsanforderungen festgelegt. Die Vorgaben werden von den Einkaufsabteilungen umgesetzt (siehe ↗ S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette).

Business Continuity-, Krisen-, und Notfallmanagement

Trotz aller Vorsorgemaßnahmen sind Cyber-Sicherheitsvorfälle, die den Geschäftsbetrieb einschränken, nicht auszuschließen. Hier gilt „be prepared to react“. Um auch auf größere Vorfälle vorbereitet zu sein, wurde im Jahr 2025 das Business Continuity-, Krisen-, und Notfallmanagement weiter gestärkt. Standardverfahren insbesondere im Hinblick auf schwerwiegende Vorfälle wurden weiter ausgebaut und in Krisenübungen erprobt. Ausgehend von realen bekanntgewordenen Vorfällen wurden auf Vorstandsebene in einem Szenarien-Workshop mögliche Krisenszenarien identifiziert und Gegenmaßnahmen definiert.

Frequentis Security Incident Response Team (SIRT)

So wie auch andere High-Tech-Firmen weltweit sind auch Frequentis und Frequentis-Kunden vermehrt Cyber-Angriffen ausgesetzt. Das Frequentis Security Incident Response Team (SIRT), das 2025 personell aufgestockt wurde und laufend Aus- und Weiterbildungen besucht, ermöglicht die frühzeitige Erkennung und effiziente Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen. SIRT besteht aus Security- und Safety-Expert:innen der Frequentis-Gruppe, setzt präventive Maßnahmen auf Basis interner Informationen zu Schwachstellen und Bedrohungen und koordiniert im Ernstfall Gegenmaßnahmen. Das Team überwacht Sicherheitsmeldungen zu kritischen Software-Schwachstellen und informiert interne Stakeholder. Zudem pflegen die Expert:innen enge Beziehungen zu Kundensicherheitsteams sowie nationalen und internationalen Sicherheitsnetzwerken, um frühzeitig relevante Cyber Security-Informationen zu erhalten.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance 315

Safety

Bei Systemsicherheit wird der unerwünschte Effekt durch den Betrieb eines Systems auf das System selbst, die Umwelt, die oder den Benutzer:in oder unbeteiligte Dritte analysiert, dazu werden risikominimierende Maßnahmen definiert. Ein umfassendes Safety-Managementsystem steht als wesentliches Element des Commitments der Unternehmensleitung zu Safety zur Durchführung der für die Systemsicherheit im regulierten Bereich notwendigen Aufgaben bereit.

Grundlegende Elemente im Safety-Managementsystem als integrativem Bestandteil der Frequentis-Geschäftsprozesse sind die konsequente Anwendung internationaler Sicherheitsstandards für den jeweiligen Geschäftsbereich, das verpflichtende Safety Assessment für alle Produktentwicklungen, ein unternehmensweites Hazard Management System zur vorbeugenden Risikominimierung und die unternehmensinterne Safety-Academy zur Ausbildung der Mitarbeiter:innen. Dies alles geschieht in Verbindung mit den unterschiedlichen regulativen Anforderungen aus den Zielländern und spezifischen Bedingungen der Kunden aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen.

Weiters wird das Thema Safety sowie das Zusammenwirken mit Security den Mitarbeiter:innen aus allen Fachbereichen innerhalb eines Pflichttrainings nähergebracht. In diesem Pflichttraining erklärt der Vorstand die Besonderheit und Wichtigkeit eines entsprechenden Verhaltens und wie dieses am besten im Arbeitsalltag umgesetzt werden kann, sei es beispielsweise durch proaktives Managen von Risiken, durch hohe Sicherheitsstandards oder ein professionelles Projektmanagement.

Safety Certificate

Bereits seit 2005 wird im Rahmen der Safety Academy eine spezielle Safety-Ausbildung, die mit einem Zertifikat abschließt, angeboten. Bis zum Ende des Jahres 2025 haben 147 Mitarbeiter:innen ein Safety-Zertifikat erworben; davon 118 in der Frequentis AG sowie 29 in den Frequentis-Tochtergesellschaften.

Beschreibung Anzahl
Gesamtzahl zertifizierte Mitarbeiter (bis Ende 2025) 147
- davon Frequentis AG 118
- davon Frequentis-Tochtergesellschaften 29

Die Kontinuitätsstufe des Zertifikates, die anhand zusätzlicher fachlicher Schwerpunkte erreicht werden kann, führt zu einer Vertiefung des Safety Know-hows und des Aufbaus einer gruppenweiten Safety-Kompetenz. Das Safety Certificate-Trainingsprogramm dient auch zur Ausbildung von Safety Peers in verschiedensten Unternehmensbereichen. Im sicherheitskritischen Bereich ist die Safety Kompetenz ein wesentliches Unternehmensmerkmal.Damit wird die Safety-Kompetenz gruppenweit weiter gestärkt; zusätzlich werden die Ergebnisse der Analysen zur kontinuierlichen Verbesserung von Produkten und internen Abläufen verwendet. Die Kontinuitätsstufe stellt sicher, dass aktuelle Themen und Anforderungen sowie Methoden und Erkenntnisse in der Weiterbildung laufend berücksichtigt werden. Um rollenspezifische Safety-Ausbildungen sicherzustellen und relevanten Funktionen in Konzerntöchtern schneller spezifische Trainings anbieten zu können, ist darüber hinaus ein breites Angebot an weiteren Safety- Trainings (Hazard Management, System Safety, Reliability Engineering, Compliance Engineering, Human Factors, Software Safety) in der Safety-Academy verfügbar. Zunehmend muss die Systemsicherheit die Cyber-Sicherheit miteinbeziehen, indem gemeinsame Interessen und Schnittpunkte ermittelt werden. Diesem internationalen Trend folgend, hat das Safety Department die Zusammenarbeit mit mehreren anderen Frequentis-Abteilungen wie z.B. dem Team von Corporate Research aufgenommen, um Lösungen für diese Herausforderung zu finden.

Frequentis AG 316 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance Lagebericht 2025

Vernetzung mit internationalen Safety und / oder Security Communities

Die aktive Teilnahme an nationalen und internationalen Safety- oder Security Communities, Plattformen und Gremien hat für Frequentis einen hohen Stellenwert. Hier werden zukünftige Risiken eingeschätzt, Strategien entwickelt und Erfahrungen ausgetauscht. Im Anlassfall kann man so auf den Austausch mit vertrauens- würdigen Expert:innen zurückgreifen, z.B. wenn Infrastrukturen in großem Stil angegriffen werden. Im Jahr 2025 hat Frequentis zu folgenden Communities aktiv beigetragen:

  • Austrian CERT (Computer Emergency Response Team) Network
  • FIRST (global Forum of Incident Response and Security Teams)
  • EUROCAE (European Organisation for Civil Aviation Equipment) Working Group 72
  • EUROCAE Working Group WG 130: ATM/ANS Supporting Standards
  • Cyber Security Platform Austria
  • CANSO (Civil Air Navigation Services Organisation): Cyber Safety Working Group
  • CANSO: Next Generation Safety Management System Workgroup
  • CANSO: Human Performance Working Group
  • ETSI (European Telecommunications Standards Institute)
  • EASA (European Union Aviation Safety Agency): Rule Making Task RMT.0161: Conformity Assessment
  • ISSS International System Safety Society
  • ISC(2) International Information System Security Certification Consortium
  • ICAO (International Civil Aviation Organization)
  • 3GPP (3rd Generation Partnership Project)
  • EUROCONTROL Cyber Group: EATM-CERT – European Air Traffic Management Computer Emergency Response Team

Ziele

Frequentis verfügt aktuell über keine messbaren ergebnisorientierten Ziele, die den ESRS-Mindest- anforderungen gemäß MDR-T entsprechen, verfolgt jedoch mit folgenden Vorhaben die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen: Auf Basis einer breit gefächerten Sicherheitsstrategie erfolgt laufend der weitere Ausbau der Safety & Security- Kompetenz und -Organisation. Diese Fähigkeiten werden regelmäßig unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen verstärkt, damit Frequentis-Kunden sich umfassend auf die Sicherheit der von Frequentis gelieferten Lösungen und Services verlassen können. Der Schwerpunkt liegt auf der Vorbereitung auf die Umsetzung des CRA für alle betroffenen Produkte. Ergänzend engagiert sich Frequentis in Experten-Communities und Standardisierungsorganisationen sowie durch den Aufbau von Partnerschaften und Forschungskooperationen.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance 317

Kennzahlen

Frequentis-Gruppe Kennzahlen Security 2025 2024 Frequentis AG Kennzahlen Security 2025 2024
Anzahl der durchgeführten "Phishing"-Kampagnen im Berichtsjahr¹ 3 9 Anzahl der durchgeführten "Phishing"-Kampagnen im Berichtsjahr¹ 3 9
Anzahl gruppenweiter Security Community Events 11 12 Anzahl gruppenweiter Security Community Events 11 12

¹ innerhalb der Gesellschaften, die an IT-Landschaft angebunden sind

Im Jahr 2025 gab es keine geschäftsschädigenden Ausfälle bei den zentralen Group-IT-Services durch Cyberattacken.

Frequentis-Gruppe Kennzahlen Safety 2025 2024 Frequentis AG Kennzahlen Safety 2025 2024
Gesamtzahl gültiger Safety-Zertifikate 147 141 Gesamtzahl gültiger Safety-Zertifikate 118 117
Frequentis-Gruppe Pflichtschulungen 2025 2024 Frequentis AG Pflichtschulungen 2025 2024
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning "Sicherheitskritisches Verhalten" 96% 92% Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning "Sicherheitskritisches Verhalten" 95% 90%
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning "Informationssicherheit" 95% 93% Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning "Informationssicherheit" 93% 91%
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning „Sicherer Entwicklungslebenszyklus“¹ 98% n.a Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning „Sicherer Entwicklungslebenszyklus“¹ 98% n.a.

¹ Für Funktionen in der Softwareentwicklung, seit 2025 verpflichtend

Die Pflichtschulungen Safety & Security sind von allen Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen im 2-Jahres-Rhythmus durchzuführen. Der Anteil der erfolgreichen Absolvierung berechnet sich aus den abgeschlossenen Schulungsteilnahmen dividiert durch die erforderlichen Schulungsteilnahmen im Berichtsjahr. Zur Berechnung wurden die Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen in Gesellschaften herangezogen, die an die IT-Landschaft der Frequentis-Gruppe angeschlossen sind, und somit Daten zu den Pflichtschulungen elektronisch verfügbar sind. Es wird angenommen, dass der Anteil in den anderen Gesellschaften ähnlich ist.

Frequentis AG 318 Chancen- & Risikomanagement Lagebericht 2025

Chancen- & Risikomanagement // ESRS 2 IRO-1, ESRS 2 GOV-5

Frequentis hat konzernweit ein aktives Risikomanagement implementiert. Grundsätzliches Ziel ist es, das Chancen- und Risikopotenzial frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Erhaltung der Ertragskraft sowie zur Sicherung des Fortbestands der Unternehmensgruppe zu setzen. Ein zentrales Risiko liegt in variablen Auslastungsszenarien, denen das Unternehmen durch ein umfassendes Szenarien-Management begegnet. Dies, zusammen mit dem Risikobewusstsein der Belegschaft, ermöglicht ein rechtzeitiges Erkennen und Gegensteuern über die gesamte Unternehmensgruppe, auch bei Wirtschaftssituationen, die sich ungeplant entwickeln. Die Frequentis-Gruppe führt regelmäßig eine umfassende interne Evaluierung aller relevanten Risiken und Chancen durch und fasst diese in Form eines konzernweiten Risikoberichts zusammen, der in erweiterter Managementrunde diskutiert wird. Mit dem Ziel, den Unternehmenswert zu steigern, werden nicht nur Chancen wahrgenommen, sondern auch Risiken eingegangen. Um Risiken frühzeitig zu erkennen und proaktiv zu steuern, verfügt die Frequentis-Gruppe über eine fundierte Risk Management Policy, ein konzernweites Risikomanagement, ein umfassendes Internes Kontrollsystem (IKS) sowie eine Interne Revision. Darüber hinaus stellt die Einhaltung von Compliance‑Vorgaben einen wesentlichen Bestandteil der Risikosteuerung dar. Die konzernweit gültige Risk Management Policy orientiert sich an ISO 31000 und bildet den verbindlichen Rahmen für Identifikation, Bewertung, Behandlung und Überwachung von Risiken in der Frequentis‑Gruppe. Durch diesen bewährten Vorgang gewährleistet Frequentis eine ganzheitliche Betrachtung der Chancen und Risiken. In regelmäßigen Abständen führt die erweiterte Managementrunde eine umfassende Diskussion über die resultierenden Maßnahmen zur Chancennutzung sowie zur Risikoreduzierung. Hierbei werden gezielte Aktionspunkte identifiziert und beschlossen, um sicherzustellen, dass Frequentis agil auf Herausforderungen reagieren kann und gleichzeitig die sich bietenden Möglichkeiten voll ausschöpft. Diese proaktive Vorgehens- weise sichert nicht nur die Ertragskraft des Unternehmens, sondern stärkt auch die Position in einem sich verändernden geschäftlichen Umfeld. Für den Prozess zeichnet der Director Group Security & Risk Management verantwortlich. Um internen und externen Personen die Kommunikationswege zur Meldung von Vorfällen zu vereinfachen, führte Frequentis auf Gruppenebene Ende 2021 ein Whistleblowing-System (Hinweisgeber-System) ein, welches sowohl über die Website unter www.frequentis.com/de/whistleblowing als auch über das Intranet erreichbar ist. Das Whistleblowing-System erfüllt die Vorgaben der EU‑Richtlinie 2019/1937 und ermöglicht es internen sowie externen Hinweisgebern, Verstöße sicher und vertraulich zu melden.

Projektmanagement als operatives Herzstück

Wesentliche Bedeutung hat das Risikomanagement in den Projekten, die das Kerngeschäft und operative Herzstück von Frequentis darstellen. Eine tiefgreifende Risikoanalyse als Bestandteil des professionellen und wirkungsvollen Projektmanagements berücksichtigt den gesamten Lebenszyklus der Projekte. Im Sinne einer klaren Risiko- und Ergebnissteuerung werden so Risiken identifiziert, verfolgt, entschärft bzw. bereinigt. Die Steuerung des gesamten Projektportfolios erfolgt durch ein periodisches Projektmanagement-Board, das Projekte klassifiziert, deren Fortschritt überwacht und die kontinuierliche Weiterentwicklung von Methoden und Prozessen sicherstellt.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Chancen- & Risikomanagement 319

Weiters finden mehrmals jährlich Projektbewertungen in erweiterter Managementrunde statt. Dabei werden alle wesentlichen Projekte präsentiert, Risikoeinschätzungen und Abweichungen diskutiert und entsprechende Maßnahmen beschlossen. Die Leistungserbringung, Abrechnungen und Zahlungseingänge werden so laufend überwacht. Ergänzt werden diese Projektbewertungen durch periodisch stattfindende Statusmeetings in den einzelnen Einheiten, in denen die Steuerung der Betriebsleistung sowie des Deckungsbeitrags im Hinblick auf das Gruppen-Ergebnis erfolgt.

Evaluierung des Risikomanagements

Die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems von Frequentis gemäß C-Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex geprüft und dessen Angemessenheit im März 2026 im Zuge der Abschlussprüfung bestätigt.# Risiken im Überblick

Die im Folgenden beschriebenen Risiken können wesentliche Auswirkungen auf die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage der Frequentis‑Gruppe haben. Um einen umfassenden Überblick über die Risiken innerhalb der Frequentis‑Gruppe zu erhalten, werden diese in thematische Risikokategorien gegliedert. Durch die Einteilung in Projekte, Finanz, Recht & Compliance, Operational & HR (Human Resources), Security, Strategie und ESG (Environmental, Social und Governance) wird eine präzise Struktur geschaffen, die es ermöglicht, die vielfältigen Chancen und Risiken der Geschäftstätigkeiten vollständig zu erfassen. Im Folgenden werden die spezifischen Kategorien erläutert, um ein umfassendes Verständnis für die Risikomanagementstrategien und -aktivitäten zu vermitteln.

Frequentis AG 320 Chancen- & Risikomanagement Lagebericht 2025

Risiken in Bezug auf Projekte

Unvorhersehbare Ereignisse, die typisch im Zusammenhang mit Verträgen aus Ausschreibungen sind, sowie saisonale und jährliche Fluktuation der Auftragslage. Ein wichtiger Teil des Geschäfts besteht darin, im Rahmen von nach oftmals langwierigen Ausschreibungsprozessen erhaltenen Aufträgen Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen. Der Wettbewerb ist intensiv und Ausschreibungsverfahren sind typischerweise langwierig und umfangreich und erfordern erhebliche personelle sowie finanzielle Ressourcen. Projekte von staatlichen und teilstaatlichen Organisationen sind abhängig von regulatorischen Entscheidungen, budgetären Aspekten und internen Genehmigungs- und Freigabeverfahren. Gelingt es Frequentis nicht, in Ausschreibungsprozessen erfolgreich zu sein, sind alle für ein solches Projekt eingesetzten Mittel und Ressourcen verloren. Verzögerungen im Ausschreibungsprozess und bei der Projektabwicklung können sich nachteilig auf die Auftragseingänge und die operative Leistung von Frequentis auswirken, wobei die Auswirkungen umso gravierender sein können, je größer ein Projekt ist.

Auftragseingänge, operative Leistung und Ertrag von Frequentis unterliegen typischerweise erheblichen saisonalen Schwankungen. In der Regel generiert Frequentis den größten Teil der Auftragseingänge, der operativen Leistung und des Ertrags im vierten Quartal eines Geschäftsjahres und das Ergebnis des ersten Halbjahres eines Geschäftsjahres ist in der Regel negativ. Zudem sind Zahlungen in den meisten Fällen vom Erreichen von Meilensteinen und dem erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Projekte abhängig.

Ertragsschwankungen aufgrund der Auswirkungen von Großprojekten. Der Umsatz von Frequentis kann aufgrund der spezifischen Zahlungszeitpunkte für Großprojekte in den einzelnen Perioden erheblich schwanken. Solche Verträge generieren in dem betreffenden Geschäftsjahr, im Vergleich zu jenen Geschäftsjahren, in denen es keine solche Großaufträge gab, einen bedeutsamen Beitrag zum Umsatz.

Kostenüberschreitungen. Kosten- und Produktionsveränderungen durch beispielsweise fehlende oder unklare Kundenspezifikationen bei Projekten auf Basis von Festpreisverträgen können das finanzielle Ergebnis des jeweiligen Projektes beeinflussen. Die für die Durchführung von Projekten erforderlichen Aufwendungen (insbesondere, wenn ein Projekt mit erheblichen Forschungs- und Entwicklungskosten oder Engineering-Arbeiten verbunden ist) könnten zu niedrig angesetzt werden. Dies kann dazu führen, dass bestimmte Projekte unprofitabel oder sogar verlustbringend werden können.

Weitere Risiken aus diesem Bereich.
* Unsichere, verzögerte oder aufgeschobene Aufträge.

Risiken in Bezug auf Finanz

Berechtigte / unberechtigte Inanspruchnahme oder Nichtverfügbarkeit von Bankgarantien. Frequentis gewährt regelmäßig Bankgarantien (Bietungsgarantien, Anzahlungsgarantien, Erfüllungsgarantien, Gewährleistungsbürgschaften) an Kunden als Sicherheit für deren vertragliche Ansprüche. Berechtigte oder unberechtigte Inanspruchnahme dieser Bankgarantien kann zu Liquiditätsproblemen führen. Ebenso war und ist es möglicherweise schwierig, bei Ausschreibungen von Waren- und Dienstleistungsverträgen in Ländern, in denen Hausbanken von Frequentis keine regelmäßigen Geschäftsbeziehungen unterhalten, (rechtzeitig) entsprechend geeignete Banken für die Ausstellung solcher Bankgarantien zu finden. Sollte keine entsprechende Bank gefunden werden, kann Frequentis an Ausschreibungen in solchen Ländern nicht teilnehmen. Die Frequentis AG hat einige Patronatserklärungen für ihre Tochtergesellschaften abgegeben. Damit übernimmt die Frequentis AG das Risiko der Vertragserfüllung dieser Tochtergesellschaften.

Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen von Kunden. Eine solche Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen, insbesondere bei Großprojekten, könnte aus finanziellen Schwierigkeiten oder der Insolvenz des Kunden, aus Verzögerungen bei der Projektdurchführung, aus Spannungen in der Zusammenarbeit oder aus anderen Gründen resultieren. Zahlungsverzögerungen bei staatlichen oder teilstaatlichen Einrichtungen könnten auch durch eine Verzögerung bei Budgetverhandlungen oder durch politische Unsicherheiten verursacht werden.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Chancen- & Risikomanagement 321

Weitere Risiken aus diesem Bereich.
* Nicht ausreichende Generierung von Cash Flow aus der Geschäftstätigkeit zur Finanzierung des Liquiditäts- und Nettoumlaufvermögensbedarfs.
* Steigender Kostendruck, ausgelöst insbesondere durch Mitbewerber in Niedriglohnländern.
* Preisfluktuationen von Rohmaterial und Energie sowie von Lohnkosten.
* Wechselkursschwankungen und Zinsänderungen.
* Auswirkungen von höheren Inflationsraten vor allem auf Material-, Energie- und Personalkosten.
* Kein oder eingeschränkter Zugriff durch Frequentis auf Bankguthaben oder andere finanzielle Vermögenswerte aufgrund von rechtlichen Vorschriften oder Illiquidität von Banken.

Risiken in Bezug auf Recht & Compliance

Rechtliche Risiken in Bezug auf Verträge aus Vergabeverfahren der öffentlichen Hand. Ein wichtiger Aspekt der Geschäftstätigkeit von Frequentis ist die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, die Gegenstand öffentlicher Ausschreibungen sind und daher mehrere spezifische Risiken mit sich bringen. Dabei gilt es zu beachten, dass:
* der Wettbewerb bei Ausschreibungen typischerweise sehr intensiv ist;
* solche Verfahren über einen längeren Zeitraum erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordern;
* öffentliche Ausschreibungen teilweise deutlich nachteilige Vertragsbedingungen aufweisen, die oft nicht individuell verhandelbar sind;
* staatliche und teilstaatliche Organisationen (die die Kundenstruktur von Frequentis dominieren) aus Gründen des Protektionismus oder der politischen Einflussnahme Anbieter bestimmter anderer Länder gegenüber Frequentis bevorzugen können;
* ein an Frequentis vergebener Auftrag von erfolglosen Mitbewerbern angefochten werden kann.

Gesetzliche Vorgaben, die einen lokalen Wertschöpfungsanteil vorschreiben. Einige Länder, z.B. die USA (Buy American Act) oder Australien (Australian Industry Capability Program), schreiben gesetzlich direkt oder indirekt einen lokalen Wertschöpfungsanteil vor. In solchen Fällen muss Frequentis – unabhängig vom jeweiligen Preisniveau und der Kapazitätslage innerhalb von Frequentis und einer daraus resultierenden Unterbeschäftigung – Leistungen von lokalen Anbietern beziehen oder Akquisitionen oder Direktinvestitionen in dem jeweiligen Markt vornehmen.

Mangelhafte Leistungen im Rahmen der Verträge von Frequentis (auch als Subunternehmer). Dazu zählen unter anderem eine vollständige Nichterfüllung, Mindererfüllung oder Schlechterfüllung in Bezug auf Qualität, Zeit oder Kosten. Mangelhafte Vertragserfüllung der Subunternehmer. Wenn Frequentis die Position eines Hauptauftragnehmers und / oder Systemintegrators einnimmt, was in immer mehr Situationen der Fall ist, übernimmt sie auch die Verantwortung für Drittlieferanten, was zusätzliche Risiken mit sich bringt. Stellt ein Subunternehmer bestimmte Komponenten bereit, die vom Hauptauftragnehmer in eine Gesamtlösung integriert werden müssen, so ist dieser mit technologischen und finanziellen Integrationsrisiken konfrontiert. Es ist unter Umständen nicht möglich, den Untervertrag zu Bedingungen abzuschließen, die jenen des Hauptvertrages mit dem Kunden im Wesentlichen gleichwertig sind. Kommt ein Subunternehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht nach, kann Frequentis mit Schadenersatzforderungen oder Vertragsstrafen konfrontiert werden oder gezwungen sein, die ausstehende Leistung an einen Dritten abzutreten oder die restliche Leistung selbst zu erbringen.

Weitere Risiken aus diesem Bereich.
* Schäden an Vermögensgegenständen der Kunden während Arbeiten vor Ort.
* Nachteilige Beeinflussung der Geschäftstätigkeit durch Änderungen der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen oder durch die Anwendung oder Auslegung von Gesetzen, insbesondere im Regulierungs-, Handels-, Finanz- und Steuerrecht.
* Versäumnis, Technologien und Know-how erfolgreich urheberrechtlich zu schützen oder ihr geistiges Eigentum zu verteidigen.

Frequentis AG 322 Chancen- & Risikomanagement Lagebericht 2025

  • Nicht verhandelbare Vertragsklauseln in Vergabeverfahren der öffentlichen Hand und insbesondere durch unbegrenzte Haftungsklauseln in ihren Verträgen.
  • Embargos und andere Handelsbeschränkungen.
  • Compliance bezogene Risiken.

Risiken in Bezug auf Operational & Human Resources

Verlust von bestehenden Kunden. Das Geschäft mit Services, Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen, die Bereitstellung von Dienstleistungen, Updates, Upgrades oder Erweiterungen im Zusammenhang mit Produkten und Systemen, die an bestehende Kunden von Frequentis geliefert wurden und von diesen betrieben werden, liefert, nach Einschätzung von Frequentis, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Wettbewerbern, die mit den von diesen Kunden bereits betriebenen Produkten von Frequentis nicht vertraut sind.Da die Kunden die Produkte und Dienstleistungen von Frequentis oft über einen längeren Zeitraum hinweg in Anspruch nehmen, bieten die Umsätze mit Services, Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen eine relativ konstante Einnahmequelle für Frequentis. Umso folgenreicher ist daher ein Verlust von Bestandskunden.

Langfristige Lieferverpflichtungen

Frequentis ist bei bestimmten Projekten verpflichtet, Systemteile zu ersetzen oder Ersatzteile bis zu 15 Jahre oder länger zu liefern und muss die entsprechenden Produkte und das Know-how verfügbar halten. Solche Verpflichtungen könnten zu unvorhergesehenen erhöhten Lagerkosten führen, die die Mittel von Frequentis binden, oder Komplikationen verursachen, wenn Lieferanten diese Komponenten nicht in der erforderlichen Menge und Qualität liefern oder die Lieferung dieser Komponenten überhaupt einstellen. In einer solchen Situation könnte es für Frequentis kostspielig oder sogar unmöglich sein, solche Komponenten von anderen Lieferanten zu beziehen oder selbst zu produzieren.

Krankheiten und Infektionen

Der Ausbruch von weltweiten Krankheits- oder Infektionsereignissen (Pandemien) kann zu einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung in den Märkten, in denen Frequentis aktiv ist, führen und die Geschäftsentwicklung des Unternehmens nachteilig beeinflussen. Unter anderem können die Einschränkung der Reisefreiheit, Einreiseverbote, Quarantäneauflagen, Ausdünnung der Flugpläne und die damit verbundene Verringerung der Flugbewegungen sowie Einschränkungen der Produktion von Waren und Dienstleistungen einen nachteiligen Einfluss auf die Entwicklung der von Frequentis bedienten Märkte haben. Die angeführten Punkte können unter anderem dazu führen, dass sich die Abnahme von Projekten im Werk oder die Abnahmen vor Ort beim Kunden verzögern oder für einen noch unbestimmten Zeitraum unmöglich werden. Es können sich auch Logistik- und Lieferprobleme und damit Engpässe in der Lieferkette ergeben. Die für Investitionen vorhandenen Budgets der Kunden können kleiner werden, die Entscheidungsfreudigkeit der Kunden kann angesichts der Unsicherheiten abnehmen.

Sollte Frequentis quantitative Voraussetzungen nicht erfüllen können, besteht die Möglichkeit, dass ihr Know-how allein nicht ausreicht, um neue Kunden zu gewinnen. Die Ausschreibungen der Kunden enthalten oft quantitative Anforderungen für ihre jeweiligen Projekte, z.B. Referenzen früherer Kunden und Projekte, einen Mindestjahresumsatz oder quantitative Anforderungen hinsichtlich der Mitarbeiter:innen von Frequentis, z.B. eine Mindestanzahl von Systemexpert:innen im jeweiligen Land des Kunden.

Weitere Risiken aus diesem Bereich

  • Fehlfunktionen von Produkten und Produktmängel.
  • Verlust von Schlüsselpersonal und das Versäumnis, qualifizierte Mitarbeiter:innen zu gewinnen.
  • Wegfall von Zulieferern sowie Lieferunterbrechungen und -engpässe der angebotenen Dienstleistungen, Software, Bauteile oder des Rohmaterials.
  • Herausforderungen eines starken oder nicht ausreichend gesteuerten Wachstums oder Rückgangs, insbesondere wenn Organisationseinheiten von Frequentis dadurch zeitweise Kapazitätsengpässe oder Überkapazitäten aufweisen oder Prozesse sowie Unternehmensteile durch sprunghaftes Wachstum oder Rückgänge belastet werden.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Chancen- & Risikomanagement 323

Risiken in Bezug auf Security

Cyber-Angriffe

Die Geschäftstätigkeit von Frequentis ist stark von der IT-Sicherheit abhängig. Cyber-Angriffe können ein erhebliches Risiko für die Geschäftstätigkeit von Frequentis darstellen, insbesondere, weil die von Frequentis angebotenen technischen Lösungen sicherheitskritische Aufgaben erfüllen. Ist die Infrastruktur eines Kunden von einem Cyber-Angriff betroffen und wird die Schwachstelle der Infrastruktur durch ein Produkt von Frequentis verursacht oder einem solchen Produkt zugeschrieben, kann dies zu Schadenersatzforderungen, dem Verlust von Kunden und zur Beeinträchtigung der Wahrnehmung der Zuverlässigkeit von Produkten von Frequentis führen.

Änderungen der technologischen Standards

Die Entwicklung von Produkten könnte misslingen oder mehr Zeit in Anspruch nehmen, als der technologische Fortschritt erfordert. Entwicklungskosten für Produkte mit unzureichender Nachfrage können zu verlorenen Kosten führen. Zudem besteht das Risiko, dass die Umsetzung von Änderungsprogrammen scheitert oder mehr Zeit und Kosten verursacht, insbesondere wenn neue technologische Standards kurzfristige Anpassungen erfordern.

KI-basierte Angriffe und Modellunsicherheiten

Der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Bereich Cyber-Angriffe erhöht die Komplexität der Bedrohungslage. KI-gestützte Angriffe können Sicherheitsmechanismen umgehen oder Schwachstellen automatisiert ausnutzen. Gleichzeitig bestehen Risiken aus Modellfehlern, Bias oder Manipulationen in KI-gestützten Funktionen.

Risiken in Bezug auf Strategie

Abhängigkeit von politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

Die Möglichkeit von Frequentis, sich Aufträge zu sichern, sowie deren Inhalt, Umfang und Größe, hängen unter anderem vom Verkehrsaufkommen des Luft-, Schiff- und Bahnverkehrs, der Bedeutung, die dem Sicherheitsbewusstsein der Öffentlichkeit beigemessen wird und den für die Beschaffung von Leitstellenlösungen, Systemen und Produkten sowie den für die Wartung, Ausbau und Optimierung bereits bestehender Lösungen, Systeme und Produkte zur Verfügung stehenden Mittel ab.

Ausübung von politischem Einfluss sowie Protektionismus

Staatliche und teilstaatliche Organisationen dominieren die Kundenstruktur von Frequentis. Diese Kunden könnten aus verschiedenen Gründen Anbieter aus bestimmten Ländern gegenüber Frequentis bevorzugen.

Fortschreitende Kundenkonzentration

Ein Trend zu Zusammenschlüssen im öffentlichen Sektor und Privatisierungen von staatlichen Organisationen in einigen Geschäftsbereichen von Frequentis kann zu Verzögerungen bei Investitions- und Beschaffungsentscheidungen oder zu einer geringeren Anzahl von Kunden mit jeweils größerer Markt- und Verhandlungsmacht führen. Stehen nur wenige oder nur ein einzelner potenzieller Kunde pro Land zur Verfügung, erhöht sich die Abhängigkeit von Frequentis von solchen Kunden.

Verteidigung der Marktpositionierung gegenüber Mitbewerbern

Frequentis ist in wettbewerbsintensiven Märkten tätig, in denen wenige große internationale Unternehmen mit einer Vielzahl von kleineren Unternehmen konkurrieren. Einige Mitbewerber von Frequentis verfügen über eine höhere Marktkapitalisierung und stärkere Finanzkraft und sind daher eher in der Lage, sich an Marktveränderungen anzupassen, neue Technologien zu finanzieren und finanzielle Engpässe zu umgehen.

Frequentis AG 324 Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Lagebericht 2025

Wachstum durch Akquisitionen

Akquisitionen sind mit einem allgemeinen unternehmerischen Risiko verbunden. Frequentis ist möglicherweise nicht in der Lage, geeignete Akquisitionsobjekte zu identifizieren und zu erwerben und verfügt möglicherweise nicht über ausreichende Mittel für eine mögliche Akquisition. Die erfolgreiche Integration eines erworbenen Unternehmens könnte sich als schwierig oder sogar unmöglich erweisen, die erwarteten Ziele und Synergien könnten möglicherweise nicht realisierbar sein oder Frequentis könnte neuen, im Voraus nicht erkannten, Risiken ausgesetzt sein.

Risiken in Bezug auf Environmental, Social und Governance // ESRS 2 IRO-1, ESRS 2 GOV-5

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse (als Teil der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung) werden Risk Assessments durchgeführt und finanziell bewertet. Die Ergebnisse der quantitativen Analyse der Risiken und Chancen sind in das konzernweite Risk Management integriert und werden entsprechend aktualisiert. Siehe dazu ↗ Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung / ESRS 2 / Wesentlichkeitsanalyse. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden über die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse sowie die sich daraus abgeleiteten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen innerhalb der Sitzungen zum Risikomanagement informiert.

Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Der Rechnungslegungsprozess umfasst sowohl die finanzielle Berichterstattung als auch die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung und somit jene Tätigkeiten, die notwendig sind, um den Jahres- und Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen, sowie den IFRS-Bestimmungen und die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung nach den ESRS-Bestimmungen zu erstellen.

Finanzielle Berichterstattung

Aufbau Rechnungswesen

Das Rechnungswesen der Frequentis-Gruppe setzt sich aus dem Rechnungswesen der lokalen Gesellschaften sowie dem Konzernrechnungswesen in Wien zusammen. Die Buchhaltung einiger Tochtergesellschaften ist direkt im Headquarter in Wien angesiedelt. Die lokalen Gesellschaften erstellen einen Abschluss gemäß den lokalen Abschlussvorschriften und daran anschließend einen Abschluss gemäß IFRS. Beide Abschlüsse werden an das Konzernrechnungswesen in Wien gesendet. Die Buchhaltung der meisten, vor allem der größeren, Gesellschaften erfolgt in einem einheitlichen SAP-System. Für einige lokale Gesellschaften mit anderen ERP-Systemen führt das Konzernrechnungswesen in Wien den Upload in das SAP-System durch. Die Konsolidierung des Konzernabschlusses erfolgt durch das Konzernrechnungswesen.

Frequentis AG Lagebericht 2025 Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess 325

Konsolidierung

Die IFRS-Abschlüsse werden gemäß der IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften erstellt. Die für das lokale Rechnungswesen verantwortlichen Personen berücksichtigen die IFRS-Vorschriften. Die für den Konzernabschluss relevanten IFRS-Vorschriften sind im Konzernhandbuch beschrieben, welches den Tochtergesellschaften zur Verfügung gestellt wurde.Falls erforderlich, werden vor jedem Jahresabschluss zusätzliche Informationen zu konzernweiten Reportingvorgaben an die Tochtergesellschaften übermittelt. Die lokalen Abschlussdaten werden durch das Konzernrechnungswesen manuell überprüft (vor allem Plausibilitäts-Checks) und auch automatischen, toolunterstützten Prüfroutinen unterzogen. Im Rahmen des Abschlusses wird auch eng mit anderen Abteilungen, insbesondere dem Controlling (z.B. für Soll-Ist-Vergleiche, Segmentberichterstattung) zusammengearbeitet. Im Zuge der Gesamtkonsolidierung wird die Durchgängigkeit der übermittelten Daten abgestimmt und der Gesamtabschluss plausibilisiert. Um eine korrekte und zeitgerechte Fertigstellung zu garantieren, liegen sowohl den Halbjahres- als auch den Jahresabschlüssen Terminvorgaben zugrunde, über welche das gesamte Rechnungswesen zeitgerecht informiert wird. Zusätzlich zum Jahresfinanzbericht wird nach IAS 34 der Halbjahresfinanzbericht veröffentlicht.

Kontrolle

Das Konzernrechnungswesen ist dem CFO unterstellt. In quartalsweisen Berichten an den Vorstand und den Aufsichtsrat wird über Auftragseingang, Umsatzentwicklung, Gewinn- und Verlustrechnung, Chancen und Risiken berichtet. Damit ist eine laufende Überwachung des internen Kontrollsystems sichergestellt. Die bestehenden und potenziellen Risiken werden von mehreren Gremien laufend beobachtet. Grundlage dafür sind einheitliche Risikorichtlinien, für deren Implementierung und Einhaltung das Management der lokalen Gesellschaften zuständig ist. Die Interne Revision ist in der Frequentis-Gruppe als Stabstelle des CFO eingerichtet. Der jährliche Prüfplan wird vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats auf Vorschlag der Internen Revision beschlossen. Schwerpunkte sind die Kontrolle der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, die Einhaltung der einschlägigen Konzernrichtlinien in den einzelnen Gesellschaften sowie anlassbezogene Sonderprüfungen. Die Prüfungshandlungen werden je nach Gegebenheit vor Ort oder im Headquarter durchgeführt. Über die Ergebnisse der Prüfungen wird einmal jährlich im Prüfungsausschuss berichtet sowie zweimal pro Jahr an den Gesamtvorstand.

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung // ESRS 2 IRO-1, ESRS 2 GOV-5

Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung der Frequentis-Gruppe wird gemäß den ESRS-Standards erstellt. Die Konzerngesellschaften berichten ihre Nachhaltigkeitsdaten in Form eines einheitlichen ESRS-Formsheets, welche konsolidiert und für die Berichterstattung aufbereitet werden. Um die Vollständigkeit und Integrität der Daten sowie die Genauigkeit der Schätzungen sicherzustellen, wurden im Prozess der Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung interne Kontrollen implementiert. Die Daten der einzelnen Konzerngesellschaften werden auf Inhalt und Plausibilität geprüft, sowie einer automatischen Prüfung auf Vollständigkeit unterzogen. Somit wird das 4-Augen-Prinzip bei der Datenerhebung von Nachhaltigkeitsdaten eingehalten. Im Zuge der Konsolidierung werden die Vollständigkeit der übermittelten Daten abgestimmt, Schätzungen durchgeführt und der Gesamtbericht plausibilisiert.

Frequentis AG 326
Lagebericht 2025

Kontrolle

Die Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist dem CFO unterstellt. Der Vorstand und Aufsichtsrat werden über die Risiken und Chancen sowie Fortschritte im Bereich der Nachhaltigkeit informiert.

Informationen gemäß § 243a Abs. 1 UGB

  1. Das Grundkapital der Frequentis AG betrug zum 31. Dezember 2025 EUR 13.280.000,00 und war auf 13.279.999 Stück nennbetragslose, in jeder Hinsicht gleichberechtigte Inhaberstückaktien sowie eine vinkulierte Namensaktie („Aktie Nr. 1“) aufgeteilt. Der Inhaber der Aktie Nr. 1, Johannes Bardach, ist gemäß § 5.1.2 der Satzung berechtigt, ein Drittel aller Aufsichtsratsmitglieder (das heißt ein Drittel der Höchstzahl der Kapitalvertreter gemäß § 5.1.1 der Satzung) in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die Gesellschaft hielt zum 31. Dezember 2025 insgesamt 9.920 Stück eigene Aktien bzw. 0,0747% des Grundkapitals (31. Dezember 2024: 10.577 Stück eigene Aktien bzw. 0,0796%). Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft gemäß § 65 Abs. 5 AktG keine Rechte, insbesondere keine Stimmrechte, zu.

  2. Mit nachstehenden Ausnahmen gibt es keine über die allgemeinen Bestimmungen des Aktienrechts hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffend: Die auf Namen lautende Aktie Nr. 1 kann gemäß § 3.3 der Satzung nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden (Vinkulierung). Hinsichtlich der Stimmrechte verfügt die Aktie Nr. 1 über die gleichen Stimmrechte wie die Inhaberstückaktien. Zwischen der Frequentis Group Holding GmbH und der CDS Capital GmbH einerseits und der B&C Holding Österreich GmbH andererseits besteht eine Vereinbarung betreffend die Wahl einer von B&C Holding Österreich GmbH nominierten Person in den Aufsichtsrat der Frequentis AG.

  3. Die Frequentis Group Holding GmbH und die CDS Capital GmbH waren per 31. Dezember 2025 jeweils mit 29.82% an der Frequentis AG beteiligt. Die B&C Holding Österreich GmbH war per 31. Dezember 2025 mit mehr als 10,0% an der Frequentis AG beteiligt.

  4. Der Inhaber der Aktie Nr. 1 war zum 31. Dezember 2025 Johannes Bardach. Mit dieser Aktie sind die oben unter 1. angegebenen Rechte verbunden.

  5. Arbeitnehmer, die in Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht bei der Hauptversammlung aus.

  6. Der Vorstand besteht aus einer, zwei, drei oder vier Personen. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats gilt gemäß Satzung Folgendes: Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei, höchstens sechs von der Hauptversammlung gewählten bzw. von Aktionären entsendeten Mitgliedern (Kapitalvertreter) und der entsprechenden Anzahl der gemäß § 110 Arbeitsverfassungsgesetz entsandten Arbeitnehmervertreter. Der jeweilige Inhaber der Namensaktie Nr. 1 ist berechtigt, ein Drittel aller Aufsichtsratsmitglieder (dh ein Drittel der Höchstzahl der Kapitalvertreter gemäß § 5.1.1 der Satzung) in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder werden, falls sie nicht für eine kürzere Funktionsperiode gewählt werden, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in welchem gewählt wird, nicht mitgerechnet. Die Wiederwahl eines Aufsichtsratsmitglieds ist zulässig. Die Bestellung eines gewählten Mitglieds des Aufsichtsrates kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung widerrufen werden. Der Beschluss bedarf der einfachen Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen zählen nicht als Stimmabgabe.

Frequentis AG Lagebericht 2025
Informationen gemäß § 243a Abs. 1 UGB 327

Die von Aktionären entsendeten Mitglieder des Aufsichtsrates gehören dem Aufsichtsrat auf unbestimmte Dauer an. Sie können von den Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen und durch andere ersetzt werden. Im Übrigen können entsendete Mitglieder des Aufsichtsrates nur nach Maßgabe von § 88 Abs. 4, letzter Satz AktG abberufen werden. Ein so abberufenes Mitglied kann durch die Entsendungsberechtigten ersetzt werden. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann seine Funktion unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen auch ohne wichtigen Grund durch schriftliche, an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu richtende Erklärung niederlegen. Der Vorsitzende hat seine Rücktrittserklärung an seinen Stellvertreter zu richten. Die Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Scheiden gewählte Mitglieder vor dem Ablauf der Funktionsperiode aus dem Aufsichtsrat aus, so bedarf es der Ersatzwahl erst in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung. Eine Ersatzwahl durch eine außerordentliche Hauptversammlung ist jedoch ungesäumt vorzunehmen, wenn die Zahl der Kapitalvertreter unter drei sinkt. Ersatzwahlen erfolgen auf den Rest der Funktionsperiode des ausgeschiedenen Mitglieds. Hinsichtlich Satzungsänderungen gilt gemäß Satzung Folgendes: Der Aufsichtsrat ist zur Vornahme von Satzungsänderungen ermächtigt, die nur die Fassung betreffen. Ferner ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich ausschließlich aus der Ausgabe neuer Aktien aus dem genehmigten und / oder bedingten Kapital gemäß § 3 der Satzung oder aus anderen Kapitalmaßnahmen ergeben, zu beschließen.

  1. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juni 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Mai 2028 um bis zu EUR 6.640.000 (sechs Millionen sechshundertvierzigtausend) durch Ausgabe von bis zu 6.640.000 (sechs Millionen sechshundertvierzigtausend) neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen, sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (genehmigtes Kapital). Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6.Juni 2024 gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 4 und Ziffer 8 AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, wobei der niedrigste Gegenwert nicht mehr als 20% unter und der höchste Gegenwert nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens (§ 189a Ziffer 7 UGB) durch Dritte ausgeübt werden. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss der allgemeinen Veräußerungsmöglichkeit der Aktionäre durchgeführt werden, und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

Frequentis AG 328 Ausblick Lagebericht 2025

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2024 gemäß § 65 Absatz 1b AktG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 5. Juni 2029, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb auch auf eine andere Art und Weise als durch Veräußerung über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien

a) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und / oder Mitglieder des Vorstands / der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long Term Incentive Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen,
b) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen,
c) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland, und
d) zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden, und hierbei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen, wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann.

  1. Einzelne Finanzierungs- und Kundenverträge enthalten branchenübliche Regelungen hinsichtlich Kontrollwechsel im Sinne des § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB.
  2. Entschädigungsvereinbarungen im Sinne des § 243a Abs. 1 Z. 9 UGB bestehen nicht.

Ausblick

Auch im Jahr 2025 konnten alle gesetzten Ziele erreicht werden:
* Steigerung des Umsatzes ► +20,8% auf EUR 580,1 Mio.
* Steigerung des Auftragseingangs ► +16,5% auf EUR 680,2 Mio.
* EBIT-Marge von rund 6,5% bis 7,0% ► 8,1% EBIT-Marge

Das Geschäftsmodell von Frequentis verdeutlicht damit seine Robustheit. Die gelieferten Produkte sind Teil der sicherheitskritischen und damit nicht verzichtbaren Infrastruktur der jeweiligen Länder. Die Infrastruktur muss immer vorhanden und betriebsbereit sein – unabhängig von der Anzahl der Flüge / Überflüge oder der Zahl der Einsätze von Polizei, Rettung oder Feuerwehr.

Akquisitionen

Die proaktive Suche nach interessanten M&A-Möglichkeiten ist unverändert ein wichtiger Teil der Frequentis-Strategie, auch wenn es im Jahr 2025 keine geeignete Akquisitionsmöglichkeit gab. Bei Akquisitionen wird der Fokus auf folgende Parameter gelegt:
* Erweiterung des Produktportfolios
* Profitables Geschäftsmodell
* Zugang zu neuen Märkten
* Ähnliche Unternehmenskultur („cultural fit“)
* Gut eingespieltes Managementteam, welches weiterhin im Unternehmen verbleibt
* Angemessener Akquisitionspreis

Frequentis AG Lagebericht 2025 Ausblick 329

Langfristige Vision

Frequentis will langfristig die globale Nr. 1 bei Lösungen für Kontrollzentralen mit sicherheits-kritischen Aufgaben werden. Als Systemintegrator, der die eigene Software und teilweise auch die eigene Hardware in die bestehenden Software- und Hardware-Umgebungen der Kunden einbindet, wird die langfristige Profitabilität auf dem Niveau der etablierten IT-Systemintegratoren im Projektgeschäft gesehen. Die Transformation hin zu einem softwarezentrierten Geschäft ist im Laufen, wird jedoch aufgrund der Umstellung der Software-Lösungen auf virtuelle Umgebungen sowie der Kundenstruktur mehrere Jahre, in manchen Teilmärkten länger, in Anspruch nehmen. Auf diese Transformation werden die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ausgerichtet. So fragen beispielsweise die Kunden des Segments Public Safety & Transport zu einem sehr hohen Anteil kaum noch Hardware nach, sodass die Angebote von Frequentis für diese Kundengruppe aus dem Projektmanagement, dem Training, der Software, Services innerhalb des Projekts und Wartungsverträgen bestehen.

Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist ein elementarer Bestandteil eines ganzheitlichen unternehmerischen Selbstverständnisses und erstreckt sich über die gesamte Wertschöpfungskette. Um den künftig verpflichtenden Anforderungen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) zu entsprechen, wird seit dem Berichtsjahr 2024 die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) erstellt. Im Jahr 2025 wurde speziell die Kennzahlenberichterstattung ausgeweitet. Die bereits implementierten Konzepte und Policies für die Themen Umwelt, Soziales und Governance werden im Jahr 2026 weiter bearbeitet, bestehende Maßnahmen vertiefend fortgeführt sowie neue Maßnahmen initiiert. Wo noch nicht vollständig erfolgt, wird das gruppenweite Rollout weiter fortgeführt. Zur Stärkung der nachhaltigen Unternehmensentwicklung werden mit den Vorstandsmitgliedern mehrjährige ESG-Ziele vereinbart. Für die Jahre 2025 bis 2028 wird die Implementierung einer Nachfolgeregelung für Schlüsselpositionen (2025-2026) sowie eine Verbesserung der Evaluierung durch die Rating-Plattform EcoVadis (2026-2028) angestrebt. Die Vorstandsziele sollen im März 2026 final beschlossen werden.

Prognose für das Jahr 2026

Die Unsicherheiten und Unwägbarkeiten bleiben unverändert bestehen – die relevantesten Punkte im Überblick:
* Der Krieg in der Ukraine geht in sein fünftes Jahr
* Andere Konfliktherde wie derzeit der Nahe Osten sorgen weiterhin für geopolitische Spannungen
* Ankündigung und Umsetzung von Zöllen und protektionistischen Maßnahmen
* Verknappungen am IT-Hardware-Markt
* Störungen des laufenden Disinflationsprozesses

Hier nun tiefergehende Erläuterungen zu einigen der oben angeführten Punkte: Seit dem ersten Quartal 2025 wurden von einigen Ländern neue Zölle und protektionistische Maßnahmen angekündigt und umgesetzt. Die daraus entstehenden Handelsverwerfungen sowohl im Import als auch im Export spielen eine bedeutende Rolle im internationalen Handel und können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Frequentis sieht sich dafür gut aufgestellt, da es eine langjährige Erfahrung mit Auswirkungen staatlicher und behördlicher Vorschriften, Regularien, Zölle oder anderer Maßnahmen gibt. Zusätzlich ist die lokale Wertschöpfung in Relation zum lokal erzielten Umsatz in Ländern wie den USA oder Australien hoch, sodass z. B. Zölle nur eine bedingte Auswirkung auf Frequentis haben könnten.

Frequentis AG 330 Ausblick Lagebericht 2025

Durch den globalen KI-Boom und die dafür notwendigen Datencenter der KI-Anbieter ergab sich seit Ende des Jahres 2025 eine massive Verknappung am weltweiten IT-Hardware-Markt (inklusive Speicher, Server, Elektronikkomponenten), deren genaue Auswirkungen sich erst im Jahr 2026 vollumfänglich zeigen werden. Frequentis ist von jeher im Projektgeschäft mit umfangreichen Herausforderungen und sich dynamisch ändernden externen Einflüssen vertraut und passt sich laufend an das gegebene Umfeld an. Der Disinflationsprozess kann durch verschiedenste interne und externe Faktoren negativ beeinflusst sein und wieder zu einem höheren Inflationsniveau führen.

In Summe lassen sich die genauen Auswirkungen der angeführten Punkte auf die Umsatz- und Kostensituation, also u. a. Reisekosten, höhere Gehaltsabschlüsse, verzögerte Weitergabe von Preissteigerungen an die Kunden sowie potenzielle Auswirkungen der Verknappungen am IT-Hardware-Markt nicht verlässlich prognostizieren. Die Aufwendungen für eigenfinanzierte Forschung & Entwicklung lagen im Jahr 2025 bei EUR 19,2 Mio. – für das Jahr 2025 ist zu beachten, dass die Finanzierungsrate durch die Kunden höher als in den Vorjahren war. Für das Jahr 2026 wird wie üblich mit Aufwendungen für eigenfinanzierte Forschung & Entwicklung von rund 6% des Umsatzes gerechnet. Die Investitionen (CapEx) betrugen im Jahr 2025 EUR 13,8 Mio., für das Jahr 2026 werden rund EUR 15 Mio. erwartet.

Frequentis strebt danach, abhängig von den zuvor angeführten Punkten, folgende Ziele im Jahr 2026 im Vergleich zum Jahr 2025 zu erreichen:
* Steigerung des Umsatzes um rund 10%,
* Steigerung des Auftragseingangs,
* EBIT-Marge von rund 7,0%.

Wien, am 10. März 2026

Norbert Haslacher (Vorstandsvorsitzender e.h.)
Monika Haselbacher (Mitglied des Vorstands e.h.)
Peter Skerlan (Mitglied des Vorstands e.h.)
Karl Wannenmacher (Mitglied des Vorstands e.h.)

Frequentis AG Jahresabschluss 2025 Bilanz 331

Frequentis AG Jahresabschluss 2025 Bilanz 332

1. Bilanz zum 31. Dezember 2025

AKTIVA 31.12.2025 EUR 31.12.2024 EUR
A. Anlagevermögen 62.630.277,88 67.433.473,63
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.601.693,00 1.884.770,65
2. Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände 12.852,00 264.302,65
II. Sachanlagen 10.019.224,15 9.511.341,72
1. Bauten auf fremden Grund 1.144.451,00 1.078.480,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 171.326,00 220.107,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.457.731,00 6.873.662,00
4. Anlagen in Bau 1.245.716,15 1.339.092,72
III. Finanzanlagen 51.009.360,73 56.037.361,26
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 44.231.537,91 46.299.290,75
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.490.822,82 9.423.581,69
3. Beteiligungen 287.000,00 287.000,00
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 27.488,82

B. Umlaufvermögen 206.788.163,54 155.023.393,29
I. Vorräte 48.239.354,15 53.436.123,57
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 17.297.934,50 17.533.455,96
2. Unfertige Erzeugnisse 2.367.922,33 2.373.389,26
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 1.335.488,51 1.555.665,81
4. Noch nicht abrechenbare Leistungen 35.105.446,23 51.105.622,77
abzüglich erhaltene Anzahlungen -11.305.070,14 -21.654.707,66
5. Geleistete Anzahlungen 3.437.632,72 2.522.697,43
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 103.474.862,54 62.310.093,35
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 35.355.228,81 25.601.686,07
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 199.710,56 391.122,68
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 58.923.812,67 30.056.691,46
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 9.051.207,53 9.513.116,17
3. Forderungen gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.334.015,86 9.045,99
4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 6.861.805,20 6.642.669,83
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 52.622,01 56.435,32
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 55.073.946,85 39.277.176,37
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.502.245,48 7.312.152,86

275.920.686,90 229.769.019,78

Frequentis AG Jahresabschluss 2025

Bilanz 333 31.12.2025 31.12.2024

PASSIVA EUR EUR
A. Eigenkapital 136.754.467,67 127.698.402,86
I. Nennkapital 13.270.080,00 13.269.423,00
1. Grundkapital 13.280.000,00 13.280.000,00
2. Eigene Anteile -9.920,00 -10.577,00
II. Kapitalrücklage 21.888.898,00 21.888.898,00
1. Gebundene Kapitalrücklage 21.888.898,00 21.888.898,00
III. Optionsrücklage 1.065.349,32 870.291,59
IV. Gewinnrücklagen 1.009.920,00 1.010.577,00
1. Gesetzliche Rücklage 1.000.000,00 1.000.000,00
2. Rücklage wegen eigener Anteile 9.920,00 10.577,00
V. Bilanzgewinn 99.520.220,35 90.659.213,27
davon Gewinnvortrag 87.074.458,10 72.367.486,58
B. Rückstellungen 42.425.320,20 37.026.374,81
1. Rückstellungen für Abfertigungen 12.792.015,00 13.572.044,00
2. Steuerrückstellungen 260.893,97 147.865,71
davon passive latente Steuer 107.675,20 144.631,40
3. Sonstige Rückstellungen 29.372.411,23 23.306.465,10
C. Verbindlichkeiten 91.182.468,98 60.700.912,39
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 89.390.805,98 58.346.458,39
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.791.663,00 2.354.454,00
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6.638.297,87 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 6.638.297,87 0,00
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 48.110.191,19 24.006.730,30
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 14.883.893,11 13.397.527,91
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 14.883.893,11 13.397.527,91
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 14.083.549,27 18.380.125,37
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 14.083.549,27 18.346.628,37
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 33.497,00
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 80.497,54 135.717,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 80.497,54 135.717,00
6. Sonstige Verbindlichkeiten 7.386.040,00 4.780.811,81
davon aus Steuern 3.892.011,30 459.262,14
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 2.890,36 2.143,37
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 5.594.377,00 2.459.854,81
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.791.663,00 2.320.957,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 5.558.430,05 4.343.329,72

275.920.686,90 229.769.019,78

Frequentis AG 334 Gewinn- und Verlustrechnung Jahresabschluss 2025

Gewinn- und Verlustrechnung 2025 2025 2024
1. Umsatzerlöse 359.262.699,81 291.537.716,59
2. Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen -16.202.271,26 8.868.292,80
3. Im Anlagevermögen berücksichtigte Eigenleistungen 0,00 128.791,90
4. Sonstige betriebliche Erträge 7.536.223,55 6.348.461,78
a. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 4.591.604,08 2.863.261,90
b. Übrige 2.944.619,47 3.485.199,88
5. Betriebsleistung 350.596.652,10 306.883.263,07
6. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen -150.199.122,87 -127.629.557,39
a. Materialaufwand -26.772.115,90 -26.569.490,28
b. Aufwendungen für bezogene Leistungen -123.427.006,97 -101.060.067,11
7. Rohertrag 200.397.529,23 179.253.705,68
8. Personalaufwand -131.751.045,78 -119.074.722,47
a. Gehälter -102.345.002,81 -91.939.473,70
b. soziale Aufwendungen -29.406.042,97 -27.135.248,77
davon Aufwendungen für Altersversorgung -208.734,52 -250.000,00
aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen -1.267.354,00 -2.070.106,20
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -24.677.201,32 -22.078.226,49
9. Abschreibungen -4.473.786,66 -4.055.350,57
a. auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -4.473.786,66 -4.055.350,57
davon außerplanmäßige Abschreibungen auf das immaterielle Anlagevermögen -59.949,00 0,00
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen -55.783.835,55 -44.222.933,36
a. Steuern, soweit sie nicht unter Steuern vom Einkommen und Ertrag fallen -147.080,70 -138.647,61
b. Übrige -55.636.754,85 -44.084.285,75
11. Betriebsergebnis 8.388.861,24 11.900.699,28
12. Erträge aus Beteiligungen 6.002.877,10 6.588.417,95
davon aus verbundenen Unternehmen 6.002.877,10 6.588.417,95
13. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 547.331,30 569.246,44
davon aus verbundenen Unternehmen 547.331,30 569.246,44
14. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.092.321,59 2.020.298,87
davon aus verbundenen Unternehmen 1.456.335,68 1.560.731,79
15. Erträge aus dem Abgang und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens 1.831.654,82 2.476.213,10
16. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens -3.562.488,82 -1.591.104,34
davon Abschreibungen -3.562.488,82 -1.591.104,34
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen -3.535.000,00 -1.591.104,34

Frequentis AG Jahresabschluss 2025 Gewinn- und Verlustrechnung 335

2025 EUR 2024 EUR
17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -668.265,31 -396.098,87
a. Zinsaufwand -458.012,44 -153.963,59
b. ähnliche Aufwendungen -210.252,87 -242.135,28
18. Finanzergebnis 6.243.430,68 9.666.973,15
19. Ergebnis vor Steuern 14.632.291,92 21.567.672,43
20. Steuern vom Einkommen und Ertrag -1.885.576,73 -3.463.960,08
a. Körperschaftsteuer -1.922.532,93 -3.081.877,68
b. latente Steuer 36.956,20 -382.082,40
21. Jahresüberschuss 12.746.715,19 18.103.712,35
22. Auflösung von Gewinnrücklagen 103.828,41 188.014,34
23. Zuweisung zu Gewinnrücklagen -404.781,35 0,00
24. Gewinnvortrag 87.074.458,10 72.367.486,58
25. Bilanzgewinn 99.520.220,35 90.659.213,27

Frequentis AG 336 Anhang Jahresabschluss 2025

Anhang 2. Allgemeine Grundlagen

Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln (§ 222 Abs. 2 UGB), aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Der von der Frequentis AG aufgestellte Konzernabschluss nach IFRS, wie in der EU anzuwenden, wird am Firmensitz der Gesellschaft (Innovationsstraße 1, 1100 Wien) hinterlegt und beim Handelsgericht Wien unter der Nummer FN 72115b offengelegt.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Grundsätze der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Bilanzierung eingehalten. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Bei Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewendet. Die in Klammer angeführten Zahlen beziehen sich auf den Jahresabschluss des Vorjahres. Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, die – soweit abnutzbar – um die planmäßigen Abschreibungen vermindert wurden. Die geringwertigen Vermögensgegenstände wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die planmäßige Abschreibung wurde linear vorgenommen.

Folgende Nutzungsdauern liegen dabei, unverändert zum Vorjahr, zugrunde:
* Bauten auf fremden Grund: bis zu 40 Jahren
* Technische Anlagen und Maschinen: bis zu 10 Jahren
* Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: bis zu 20 Jahren
* Lizenzen und Rechte: bis zu 10 Jahren

Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit Wertminderungen eingetreten sind, wurde der zum Abschlussstichtag beizulegende niedrigere Wert angesetzt. Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Börsenkursen bewertet.Soweit eine Zuschreibung auf einen höheren Kurs bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten möglich war, wurde diese auch zum Bilanzstichtag durchgeführt. Soweit Anlagegegenständen am Bilanzstichtag auf Dauer ein niedrigerer Wert beizulegen war, wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Frequentis AG Jahresabschluss 2025 Anhang 337

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren bewertet. Die fertigen Erzeugnisse, die unfertigen Erzeugnisse und die noch nicht abrechenbaren Leistungen wurden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen:

  • Fertigungsmaterialeinzelkosten
  • Fertigungslöhne
  • Sonderkosten der Fertigung
  • Variable Materialgemeinkosten
  • Angemessene Teile der fixen Materialgemeinkosten
  • Variable Fertigungsgemeinkosten
  • Angemessene Teile der fixen Fertigungsgemeinkosten
  • Aufwendungen für Sozialeinrichtungen, für freiwillige Sozialleistungen, für betriebliche Altersversorgung, etc.

Das Niederstwertprinzip wurde angemessen berücksichtigt. Aufgrund des hohen Anteils von langfristigen Fertigungsaufträgen an der gesamten Betriebsleistung wird nur durch die Aktivierung von angemessenen Teilen der Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten die Darstellung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erreicht. Daher wurden gemäß § 206 Abs. 3 UGB bei Aufträgen, deren Ausführung sich über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten erstreckt, angemessene Teile der Verwaltungs- und Vertriebskosten angesetzt. Die Herstellungskosten wurden insoweit reduziert, als dies für eine verlustfreie Bewertung notwendig ist.

Die Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Fremdwährungsforderungen wurden mit dem Entstehungskurs oder dem allenfalls niedrigeren Mittelkurs bewertet. Bei der Bewertung von Forderungen wurden erkennbare Risiken durch individuelle Abwertungen berücksichtigt.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite weisen gemäß § 198 Abs. 5 UGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag aus, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

Die Rückstellungen für Abfertigungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der im Juni 2022 veröffentlichten aktuellen Fassung der AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Comittee) Stellungnahme „Personalrückstellungen (UGB)“ ermittelt. In Übereinstimmung mit oben erwähnter Stellungnahme wurde die Rückstellung für Abfertigungen nach den Regeln des IAS 19 berechnet. Dabei kam ein Rechnungszinssatz von 4,06% p.a. (3,40%) und eine Steigerung der Gehälter von 3,40% p.a. (4,00%) zur Anwendung. Für die Bewertung nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) wurde der Stichtagszinssatz gemäß der Fristigkeit der Verbindlichkeit auf Basis von „high quality corporate Bonds“ ermittelt. Aufgrund der Restlaufzeit der Verpflichtung wurde ein 10-Jahres Stichtagssatz verwendet. Als Pensionsantrittsalter wurde das frühestmögliche Anfallsalter für die (vorzeitige) Alterspension gem. Pensionsreform 2004 zugrunde gelegt. Die Bildung beginnt jeweils mit dem erstmaligen Entstehen eines fiktiven Abfertigungsanspruchs.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der im Juni 2022 veröffentlichten aktuellen Fassung der AFRAC Stellungnahme „Personalrückstellungen (UGB)“ gebildet. In Übereinstimmung mit oben erwähnter Stellungnahme wurde die Rückstellung für Pensionen nach den Regeln des IAS 19 berechnet. Es wurden die „Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ AVÖ 2018-P in der Ausprägung für Angestellte verwendet. Das Pensionsantrittsalter wurde mit 60 bzw. 65 Jahren angenommen und der Rechnungszinssatz beträgt 4,35% p.a. (3,60%). Für die Bewertung nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) wurde der Stichtagszinssatz gemäß der Fristigkeit der Verbindlichkeit auf Basis von „high quality corporate Bonds“ ermittelt. Aufgrund der Restlaufzeit der Verpflichtung wurde ein 15-Jahres Stichtagssatz verwendet. Dabei wurden die Pensionsanwartschaften nach dem laufenden Einmalprämienverfahren angesammelt.

Frequentis AG 338 Anhang Jahresabschluss 2025

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken. In den übrigen Rückstellungen wurden, unter Beachtung des Vorsichtsprinzips, alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken sowie die der Höhe und dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung erforderlich sind. Die sonstigen Rückstellungen wurden entsprechend § 211 UGB ermittelt. Soweit erforderlich, werden sie im Abschnitt „Erläuterungen zur Bilanz“ dargestellt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht ermittelt (§ 211 Abs. 1 UGB). Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag, Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem Entstehungskurs bzw. mit dem höheren Mittelkurs angesetzt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden mit dem Nennbetrag einschließlich der angelasteten Zinsen angegeben. Soweit Zinstermine vom Bilanzstichtag abweichen, wurden vorausbezahlte Zinsen unter dem Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite ausgewiesen, noch nicht belastete Zinsen unter den sonstigen Verbindlichkeiten.

Die Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten zu anderen Bilanzpositionen ist, soweit erforderlich, bei den jeweiligen Posten angegeben.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens wird im beiliegenden Anlagenspiegel (Beilage I zum Anhang) dargestellt.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Die Zugänge betrugen TEUR 276 für zugekaufte Software und Lizenzen.

Sachanlagen

Die Zugänge bei den Sachanlagen betrugen TEUR 4.648. Davon wurden für Test- und Demosysteme TEUR 285 im Jahr 2025 als Betriebs- und Geschäftsausstattung aktiviert. Die angeschafften geringwertigen Vermögensgegenstände (bis zu TEUR 1) wurden im Berichtsjahr zur Gänze abgeschrieben.

Anlagen in Bau

Die Anlagen in Bau betreffen mit TEUR 1.050 Test- und Demosysteme, welche noch nicht vollständig fertiggestellt wurden.

Finanzanlagen

Die Zugänge zu verbundenen Unternehmen betrugen im Geschäftsjahr TEUR 1.401. Diese betreffen unter anderem Gesellschafterzuschüsse von TEUR 510 an die Frequentis Invest4Tech GmbH, sowie ein Kapitalzuschuss in Höhe von TEUR 891 an die Frequentis USA Holdings, Inc. Der angeschlossene Beteiligungsspiegel (Beilage II zum Anhang) enthält weitere Angaben zu den einzelnen Beteiligungsunternehmen.

Frequentis AG 339 Anhang Jahresabschluss 2025

Vorräte

Die Vorräte umfassen (Werte in TEUR):

31.12.2025 31.12.2024
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 17.298 17.533
Unfertige Erzeugnisse 2.368 2.373
Fertige Erzeugnisse 1.335 1.556
Noch nicht abrechenbare Leistungen 23.800 29.451
Kundenaufträge 35.105 51.106
erhaltene Anzahlungen -11.305 -21.655
Geleistete Anzahlungen 3.438 2.523
Summe 48.239 53.436

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren. Bei den übrigen Vorräten dienten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. jene niedrigeren Werte, die aufgrund der retrograden Bewertung von den bereits vereinbarten Lieferpreisen ermittelt wurden, als Basis für die Bewertung. Bei Aufträgen, deren Ausführung sich über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten erstreckt, wurden angemessene Teile der Verwaltungs- und Vertriebskosten in Höhe von TEUR 4.189 (TEUR 5.987) berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 31.187 (TEUR 15.423) Lieferungen und Leistungen, mit TEUR 27.737 (TEUR 14.636) Darlehen sowie sonstige Finanzierungen. Der Posten sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände beinhaltet mit TEUR 4.668 die Forschungsprämie für die Jahre 2024 und 2025. Im Posten sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände sind Erträge in der Höhe von TEUR 4.769 (TEUR 5.501) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Von diesem Posten entfallen TEUR 2 (TEUR 4) auf Kassenbestände und der Rest auf Guthaben bei Kreditinstituten.

Rechnungsabgrenzungsposten

Dieser Posten setzt sich vor allem aus vorab geleisteten Zahlungen für die Miete Jänner 2026 in Höhe von TEUR 312 und aus sonstigen Abgrenzungen (z.B. für Softwarelizenzen, Wartung, Mitglieds- und Versicherungsbeiträge 2026) zusammen.

Frequentis AG 340 Anhang Jahresabschluss 2025

Latente Steuern

Die passive latente Steuerabgrenzung resultiert aus folgenden zeitlich begrenzten Bewertungs- und Bilanzierungsunterschieden zwischen den Buchwerten des UGB-Abschlusses und den entsprechenden steuerlichen Bemessungsgrundlagen (Werte in TEUR):

Aktivwert 2025 Passivwert 2025 Aktivwert 2024 Passivwert 2024
Abfertigungsrückstellung 2.981 4.385
Beteiligungsabschreibung und Veräußerung (steuerliche 1/7 Regelung) 247 370
Pensionsrückstellung 354 568
Prämienrückstellung 300 300
Nutzungsdauer Betriebs- und Geschäftsausstattung 56 102
Anlagen Verschmelzung Groiss Informatics GmBH -512 -615
Aktivposten Leasing -5 -6
Zinsen verb. Unternehmen 95 95
Langfristige Rückstellungen 205 128
Verlustvortrag Groiss Informatics GmbH 0 30
Aktivierbare Verwaltungs- und Vertriebskosten -4.189 -5.987
Summe 4.238 -4.706 5.978 -6.608
Saldierter Wert -468 -630
23% latente Steuer -108 -145

Eigenkapital

Der Vorstand wurde von der ordentlichen Hauptversammlung der Frequentis AG am 6. Juni 2024 gemäß § 65 Abs. 1b AktG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 5.Juni 2029, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb auch auf eine andere Art und Weise als durch Veräußerung über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien a) zur Ausgabe an Arbeitnehmer:innen, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long Term Incentive Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen, b) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, c) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland, und d) zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden, und hierbei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionär:innen auszuschließen, wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann. Der Vorstand wurde in der ordentlichen Hauptversammlung der Frequentis AG am 6. Juni 2024 für eine Geltungsdauer von 30 Monaten zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 und 8 AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, auch unter Ausschluss der allgemeinen Veräußerungsmöglichkeit der Aktionär:innen, die mit einem solchen Erwerb einhergehen kann, ermächtigt. Des Weiteren wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.

Frequentis AG Jahresabschluss 2025 Anhang 341

Im Mai 2024 und im Mai 2025 wurde nach Zustimmung des Aufsichtsrats durch den Vorstand beschlossen, dem Vorstandsvorsitzenden für die Erreichung der LTIP 2021 und LTIP 2022 Ziele 7.908 (LTIP 2021) und 6.657 (LTIP 2022) Stück an eigenen Aktien der Gesellschaft zu übertragen und dabei das Bezugsrecht der Aktionär:innen der Gesellschaft auszuschließen. Mit 31. Dezember 2025 verfügt die Frequentis AG über 9.920 (31. Dezember 2024: 10.577) eigene Aktien. Das entspricht einem Anteil von 0,074% (31. Dezember 2024: 0,0796%) am Grundkapital. Die Anzahl der insgesamt ausgegebenen Aktien betrug 13.280.000 (2024: 13.280.000). Johannes Bardach hält rund 68% (rund 8% direkt und rund 60% indirekt über die Frequentis Group Holding GmbH sowie die CDS Capital GmbH), die B&C Holding Österreich GmbH hält mehr als 10%, rund 22% entfallen auf den Streubesitz.

Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen

Für die Berechnung der Abfertigungsrückstellung wurde ein Rechnungszinssatz von 4,06% p.a. (3,40%) und eine Steigerung der Gehälter von 3,40% p.a. (4,00%) bei einem frühestmöglichen Pensionsantritt nach der Pensionsreform 2004 ASVG angenommen. Für die Berechnung der Pensionsrückstellung wurde ein Rechnungszinssatz von 4,35% p.a. (3,60%) verwendet (Werte in TEUR).

2025 2024
Pensionsrückstellung 2.553 2.728
Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung -2.553 -2.728
0 0

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen umfassen mit TEUR 10.285 (TEUR 8.295) Personalrückstellungen (hauptsächlich variable Gehälter, noch nicht konsumierte Urlaubstage, Prämien), mit TEUR 120 (TEUR 136) Rückstellungen für offene Fremdleistungen, mit TEUR 267 (TEUR 273) Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten, mit TEUR 16.502 (TEUR 11.011) Rückstellungen für Projekte (Gewährleistung und Restkosten sowie drohende Verluste) und mit TEUR 67 (TEUR 898) eine Rückstellung für derivative Finanzinstrumente.

Verbindlichkeiten

Für die aushaftenden Verbindlichkeiten wurden keine dinglichen (hypothekarischen) Besicherungen abgegeben. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten kurzfristige Barvorlagen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 8.046 (TEUR 9.356) das Cash-Pooling und mit TEUR 6.038 (TEUR 9.024) laufende Verrechnung. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 789 (TEUR 750) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

Frequentis AG 342 Anhang Jahresabschluss 2025

Die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.792 betreffen mit TEUR 509 die Earn-Out Verbindlichkeit im Zusammenhang mit dem Kauf der GuardREC ATC AS (nunmehr Frequentis Recording AS), sowie mit TEUR 1.283 zwei Darlehen der österreichischen FFG (Forschungsförderungsgesellschaft). Im Vorjahr betrugen die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten mit TEUR 747 die Earn-Out Verbindlichkeit im Zusammenhang mit dem Kauf der GuardREC ATC AS (nunmehr Frequentis Recording AS), mit TEUR 193 eine Haftrücklassverbindlichkeit in Zusammenhang mit dem Kauf der Groiss Informatics GmbH, sowie mit TEUR 1.481 zwei Darlehen der österreichischen FFG (Forschungsförderungsgesellschaft), in Summe TEUR 2.321.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Wesentlichen beinhaltet dieser Posten die Abgrenzung von im Voraus erhaltenen Zahlungen aus Wartungsverträgen.

Verpflichtungen aus der Nutzung von Sachanlagen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gem. § 238 Abs. 1 Z 14 UGB aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen beträgt im folgenden Geschäftsjahr 2026 TEUR 5.149 (TEUR 4.847) und in den folgenden fünf Jahren TEUR 20.343 (TEUR 20.704).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Im Zusammenhang mit der Auftragserteilung für größere Kundenprojekte der Frequentis Australasia Pty. Ltd., der Frequentis Comsoft GmbH, der Frequentis Deutschland GmbH, der Frequentis DFS Aerosense GmbH, der Frequentis UK Ltd., sowie der Systems Interface Ltd. und der AIRlabs Austria GmbH hat die Frequentis AG quantitativ nicht determinierte Patronatserklärungen, welche auf Vertragserfüllung gerichtet sind, ausgestellt. Die Frequentis AG hat für verbundene Unternehmen Bankgarantien (größtenteils als Bidbonds, Performancebonds und Gewährleistungsbonds für Kundenprojekte) per 31.12.2025 in Höhe von TEUR 25.983 (TEUR 37.634) abgegeben. Sie betreffen überwiegend Frequentis Australasia Pty. Ltd., Frequentis Canada Ltd., Frequentis Comsoft GmbH, Frequentis Deutschland GmbH, Frequentis DFS Aerosense GmbH, Frequentis Orthogon GmbH, Frequentis (Shanghai) Co. Ltd. sowie die Systems Interface Ltd.. In einigen Fällen, in denen Frequentis AG nicht sämtliche Anteile an Tochtergesellschaften erworben hat, wurden vertragliche Put Optionen den weiteren Gesellschaftern eingeräumt. Diese verpflichten die Frequentis AG bei Ausübung weitere Anteile an den Tochtergesellschaften zu einem Preis in Abhängigkeit deren wirtschaftlichen Entwicklung zu erwerben. Der Gesamtbetrag der erwarteten diskontierten Zahlungen für diese Verpflichtungen beträgt zum Stichtag TEUR 3.829 (TEUR 4.020).

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse, Bestandsveränderung und Sonstige betriebliche Erträge

Aufgliederung der Betriebsleistung nach Tätigkeitsbereichen (Werte in TEUR):

2025 Air Traffic Management Public Safety & Transport Nicht aufteilbar Gesamt
Umsatzerlöse 233.239 119.310 6.714 359.263
Bestandsveränderung -10.228 -5.975 - -16.202
Andere aktivierte Eigenleistung - - - -
Sonstige betriebliche Erträge 3.540 669 3.327 7.536
Betriebsleistung 226.551 114.004 10.041 350.597

Frequentis AG Jahresabschluss 2025 Anhang 343

2024 Air Traffic Management Public Safety & Transport Nicht aufteilbar Gesamt
Umsatzerlöse 197.823 90.468 3.247 291.538
Bestandsveränderung 4.315 4.553 - 8.868
Andere aktivierte Eigenleistung 129 - - 129
Sonstige betriebliche Erträge 1.501 1.921 2.927 6.348
Betriebsleistung 203.767 96.942 6.174 306.883

Aufgliederung der Umsatzerlöse nach geografisch bestimmten Märkten (Werte in TEUR):

2025 2024
Österreich 17.019 16.420
EU (ohne Österreich) 137.259 118.543
Drittländer 204.985 156.575
359.263 291.538

Sonstige betriebliche Erträge (Werte in TEUR)

2025 2024
Auflösung von Rückstellungen 4.591 2.863
Übrige betriebliche Erträge 2.945 3.485
7.536 6.348

Die Auflösung von Rückstellung beinhalten mit TEUR 2.393 die Auflösung der Gewährleistungsrückstellung und mit 242 Erträge aus der Auflösung der Abfertigungsrückstellung. In den übrigen betrieblichen Erträgen sind Erlöse aus der Forschungsprämie 2024 und 2025 in Höhe von TEUR 2.939 (Forschungsprämie 2023 und 2024: TEUR 2.700) enthalten.

Personalaufwand

Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Abfertigungen in Höhe von TEUR 538 (TEUR 939) und Zahlungen an die Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von TEUR 1.267 (TEUR 1.131) enthalten. Weiters sind im Personalaufwand TEUR 200 (TEUR 250) Zahlungen für die Pensionsversicherung und TEUR 124 (TEUR 124) Zahlungen an Bezugsberechtigte enthalten. Die Veränderung des Deckungskapitals der für die Deckung der Pensionsverpflichtungen abgeschlossenen Lebensversicherungen beträgt TEUR 375 (TEUR 289) und wird mit den Pensionsaufwendungen saldiert im Personalaufwand ausgewiesen. Erträge aus der Veränderung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen wurden soweit zulässig mit dem Aufwand saldiert. Der übersteigende Betrag wurde als Auflösung von Rückstellungen in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

Die Aufteilung der planmäßigen Abschreibungen auf die einzelnen Posten des Anlagevermögens wird im beiliegenden Anlagenspiegel (Beilage I zum Anhang) dargestellt. Auf die Sofortabschreibung von geringwertigen Vermögensgegenständen entfallen TEUR 622 (TEUR 524).Frequentis AG 344 Anhang Jahresabschluss 2025

Sonstige betriebliche Aufwendungen (Werte in TEUR)

2025 2024
Steuern 147 139
Übrige 55.637 44.084
55.784 44.223

Die übrigen betrieblichen Aufwendungen betreffen (Werte in TEUR):

2025 2024
Reisekosten 9.993 8.215
Dotierung projektbezogene Rückstellungen 8.089 3.848
Lizenzaufwand (bis 1 Jahr) 6.142 3.993
Raummiete 4.528 4.369
Beratungsaufwand 4.504 4.351
Werbeaufwand 3.002 1.941
Versicherungen 2.804 2.886
Honorare an freie Mitarbeiter:innen, sowie Leihpersonal 2.247 1.753
IT-Dienstleistungen 1.770 1.421
Fremdwährungsdifferenzen 1.730 780
Instandhaltung 1.705 1.875
Ausgangsfrachten 1.446 887
Strom, Gas, Wasser, Abwasser 1.160 1.118
Bewirtungsaufwand 850 712
Reinigung 802 775
Leasinggebühren 696 591
Bankspesen 615 669
Gebühren und Beiträge 631 646
KFZ-Kosten 484 541
Personalbeschaffungskosten 368 428
Telefon- und Internetgebühren 385 409
Bewachungskosten 294 285
Schadensfälle 250 0
Mindererlös aus Anlagenverkauf 238 36
Maschinen und Gerätemiete 150 184
Büroaufwand 138 133
Wertberichtigung Forderungen 7 319
Diverse 609 919
55.637 44.084

Die Dotierung projektbezogene Rückstellungen enthält insbesondere Projektkosten, für die aufgrund des Überschusses künftiger Aufwendungen über künftige Erträge, Vorsorgen zu bilden sind. Im Berichtsjahr wurden die Detailpositionen der übrigen betrieblichen Aufwendungen weiter aufgegliedert, wodurch es zu einer entsprechenden Umgliederung der Vorjahreszahlen kam.

Betriebsergebnis

Das Betriebsergebnis wird mit TEUR 8.389 (TEUR 11.901) ausgewiesen.

Frequentis AG Jahresabschluss 2025 Anhang 345

Erträge aus Beteiligungen

Im Berichtsjahr kam es zu Ausschüttungen in Höhe von TEUR 6.003 (TEUR 6.558) von sieben (vier) verbundenen Unternehmen.

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens sowie Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Im Berichtsjahr wurden Zinsen aufgrund Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 547 (TEUR 569) ausgewiesen.

Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens

Diese Erträge beinhalten mit TEUR 1.591 Zuschreibungen aus der Beteiligung und dem Darlehen gegenüber der Frequentis (Canada) Limited und mit TEUR 200 die Zuschreibung des Darlehens gegenüber der ATRiCS Advanced Traffic Solutions GmbH.

Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens

Die Aufwendungen in Höhe von TEUR 3.535 betreffen die Teilwertabschreibung der Beteiligung der Frequentis Recording AS.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Diese Aufwendungen beinhalten mit TEUR 263 (TEUR 16) den Aufwand für Bankzinsen und mit TEUR 172 (TEUR 199) Gebühren für die Bereitstellung von Kreditrahmen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Im Geschäftsjahr kam es zu einem Aufwand für die österreichische Körperschaftsteuer des laufenden Jahres in Höhe von TEUR 2.147 und für Vorperioden zu einem Ertrag in Höhe von TEUR 241. Ausländische Quellensteuern in Höhe von TEUR 10 (TEUR 76) wurden aufwandswirksam erfasst.

Derivative Finanzinstrumente

Fremdwährungsrisiken wird mit dem Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten begegnet, sofern nicht eine natürliche Absicherung (Natural Hedge) vorgenommen werden kann (z. B. mittels Zulieferaufträgen in derselben Fremdwährung). Die größten Fremdwährungspositionen entstehen durch Exportumsätze sowie Zukäufe in AUD, CAD, CHF, CZK, GBP, HUF, NOK und USD.

Frequentis AG hat die Zielsetzung, das jeweilige Fremdwährungsrisiko aus Kundenaufträgen zum Zeitpunkt des Auftragseingangs über die gesamte Projektlaufzeit durch Devisentermingeschäfte rollierend abzusichern und mittels laufendem Währungsmanagement zu überwachen und zu steuern. Das Sicherungsgeschäft (Forwards) wird maximal für die Dauer der geplanten Projektlaufzeit abgeschlossen und gegebenenfalls in der Höhe der noch zu erwarteten Cash Flows verlängert (historische Prolongation). Die Bilanzierung der Absicherungsgeschäfte erfolgt unter dem Grundsatz der Einzelbewertung (keine Bildung von Sicherungsbeziehungen). Soweit Derivate zum Stichtag einen negativen Marktwert aufweisen, erfolgt die Bildung einer Drohverlustrückstellung.

Frequentis AG 346 Anhang Jahresabschluss 2025

Die nachfolgenden Tabellen zeigen den Bestand und den beizulegenden Zeitwert (Marktwert) der derivativen Finanzinstrumente (DT) zum Stichtag:

2025
| Typ | Kaufwährung | Kaufbetrag | Verkaufs-währung | Verkaufsbetrag | Marktwert zum Stichtagskurs |
| :--- | :--- | :--- | :--- | :--- | :--- |
| DT | EUR | 3.254.271,48 | AUD | -5.546.960,00 | 153.336,96 |
| DT | EUR | 963.248,94 | CAD | -1.455.800,00 | 59.338,61 |
| ST | EUR | 1.086.699,80 | CHF | -986.272,00 | 6.366,98 |
| DT | EUR | -116.061,40 | CZK | 3.000.000,00 | 6.257,04 |
| DT | EUR | 4.115.664,50 | NOK | -48.239.292,00 | 111.134,20 |
| DT | EUR | 24.265.642,67 | USD | -27.228.804,00 | 1.373.460,19 |
| | | | | | 1.709.893,98 |
| DT | EUR | 331.395,83 | AUD | -600.000,00 | -3.625,58 |
| DT | EUR | -326.599,16 | CAD | 500.000,00 | -16.229,57 |
| DT | EUR | 2.509.781,58 | GBP | -2.231.487,00 | -8.379,66 |
| DT | EUR | 917.596,59 | HUF | -381.723.667,00 | -37.352,75 |
| DT | EUR | 1.096.495,11 | USD | -1.300.000,00 | -1.218,48 |
| | | | | | -66.806,04 |
| Summe DT | | 38.098.135,92 | | | 1.643.087,94 |

2024
| Typ | Kaufwährung | Kaufbetrag | Verkaufs-währung | Verkaufsbetrag | Marktwert zum Stichtagskurs |
| :--- | :--- | :--- | :--- | :--- | :--- |
| DT | EUR | 2.668.805,20 | AUD | -4.410.588,00 | 72.643,68 |
| DT | EUR | 64.600,10 | CAD | -80.430,00 | 10.898,46 |
| DT | EUR | -156.443,19 | CZK | 4.000.000,00 | 654,15 |
| DT | EUR | 3.335.433,73 | NOK | -39.700.000,00 | 32.359,46 |
| DT | EUR | -350.656,16 | USD | 400.000,00 | 26.597,87 |
| | | | | | 143.153,62 |
| DT | EUR | 756.771,28 | CAD | -1.173.833,00 | -23.770,93 |
| DT | EUR | 915.354,37 | GBP | -834.254,00 | -67.833,20 |
| DT | EUR | -420.837,80 | NOK | 5.000.000,00 | -4.723,80 |
| DT | EUR | 98.686,11 | SGD | -143.524,00 | -2.210,61 |
| DT | EUR | 23.701.887,17 | USD | -25.935.551,00 | -799.053,32 |
| | | | | | -897.591,86 |
| Summe DT | | 30.613.600,82 | | | -754.438,24 |

Für die Bewertung der Devisenterminkontrakte wurden die jeweiligen Stichtagskurse herangezogen. Im Bilanzposten Drohverlustrückstellung wurden negative Marktwerte in Höhe von TEUR 67 (TEUR 898) berücksichtigt.

Frequentis AG Jahresabschluss 2025 Anhang 347

5. Organisation

  • 65% AIRNAV TECHNOLOGY SERVICES INC.
  • 61,77% ATRiCS Advanced Traffic Solutions GmbH
  • 100% CNS-Solutions & Support GmbH
  • 100% FREQUENTIS Australasia Pty Ltd.
  • 100% FREQUENTIS AUSTRALIA HOLDING PTY LTD
  • 100% C4i Pty Ltd.
  • 100% FREQUENTIS (CANADA) LIMITED
  • 100% FREQUENTIS COMSOFT GmbH
  • 100% FREQUENTIS Czech Republic s.r.o.
  • 100% FREQUENTIS Deutschland GmbH
  • 51% ELARA Leitstellentechnik GmbH
  • 70% FREQUENTIS DFS AEROSENSE GmbH
  • 99% FREQUENTIS DO BRASIL ASSESSORIA, SERVICOS E COMERCIO DE SISTEMAS DE INFORMACAO E COMMUNICACAO LTDA
  • 100% FREQUENTIS France SAS
  • 100% Frequentis Invest4Tech GmbH (vormals BlueCall Systems GmbH)
  • 25% Flyk Oy (vormals Aviamaps Oy)
  • 76,67% FRAFOS GmbH
  • 100% FRAFOS CZ s.r.o.
  • 1% FREQUENTIS DO BRASIL ASSESSORIA, SERVICOS E COMERCIO DE SISTEMAS DE INFORMACAO E COMMUNICACAO LTDA
  • 2% Frequentis Middle East Limited
  • 24,83% Nemergent Solutions, Sociedad Limitada
  • 100% skyzr GmbH
  • 98% Frequentis Middle East Limited
  • 100% FREQUENTIS NORWAY AS
  • 100% Frequentis Orthogon GmbH
  • 100% Frequentis Recording AS
  • 100% FREQUENTIS ROMANIA S.R.L
  • 100% FREQUENTIS (Shanghai) Co., Ltd.
  • 100% FREQUENTIS SINGAPORE PTE. LTD.
  • 100% FREQUENTIS Solutions & Services s.r.o.
  • 100% FREQUENTIS (UK) LIMITED
  • 100% FREQUENTIS USA Holdings, Inc.
  • 100% FREQUENTIS CALIFORNIA, INC.
  • 100% FREQUENTIS DEFENSE, Inc.
  • 100% FREQUENTIS USA, Inc.
  • 100% PDTS GmbH

Frequentis AG 348 Anhang Jahresabschluss 2025

  • 51% Regola S.r.l.
  • 50% AMANTEA Ltd.
  • 24% Lift S.r.l.
  • 20% Nowtech S.r.l.
  • 100% Secure Service Provision GmbH
  • 100% SYSTEMS INTERFACE LIMITED
  • 51% team Technology Management GmbH
  • 51% TEAM Technology Management GmbH Deutschland
  • 28% GroupEAD Europe S.L.
  • 20% Mission Embedded GmbH

Frequentis AG Jahresabschluss 2025 Anhang 349

6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es liegen keine berichtspflichtigen Ereignisse von besonderer Bedeutung vor.

7. Angaben über Organe und Arbeitnehmer:innen

Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:
* Norbert Haslacher, Vorstandsvorsitzender
* Monika Haselbacher
* Peter Skerlan
* Karl Wannenmacher

Bezüge der Mitglieder des Vorstands

Die Gesamtvergütungen (exkl. Lohnnebenkosten) der Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtsjahr TEUR 3.505 (TEUR 3.004). Diese Vergütungen beinhalten feste Vergütungen (Jahresgrundgehalt, Prämien, Pensionsrückdeckungsversicherung und Sachbezüge) sowie variable Vergütungen (inkl. LTIP).

Optionen für Mitglieder des Vorstands

Im Berichtsjahr 2025 wurde ein Long Term Incentive Plan (LTIP 2025) mit dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Norbert Haslacher abgeschlossen. Der Leistungszeitraum umfasst drei Jahre (1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2027) und der Anspruch beträgt maximal 18.000 Aktien (brutto – vor Abzug von Steuern und Gebühren), wobei seine Abgeltung durch Übertragung der entsprechenden Aktienzahl des Nettobetrags in das Wertpapierdepot des Vorstands erfolgt. Abhängig von der Zustimmung des Aufsichtsrats ist der Anspruchstag der 30. April 2028.

Der Anspruch auf die maximale Anzahl von 18.000 Aktien entsteht bei einem Zielerreichungsgrad von 100%. Geringere Zielerreichungsgrade führen zu einer aliquoten Kürzung des Anspruchs. Ein Zielerreichungsgrad von weniger als 50% führt zu keiner Zuteilung von Aktien. Ab dem Tag der Auszahlung kann ein Drittel, der unter dem LTIP 2025 erworbenen Aktien, veräußert werden. In jedem Fall darf aber nur eine solche Anzahl der im Rahmen dieses LTIP erworbenen Aktien veräußert werden, dass zu jeder Zeit ein Mindestbestand von 7.000 unter einem Long Term Incentive Plan erworbenen Aktien der Gesellschaft gehalten wird. Die Rechte aus diesem LTIP sind nicht übertragbar.

Die Ermittlung des insgesamt erwarteten Aufwands aus der LTIP-Verpflichtung errechnet sich nach dem Zeitwert der Aktien zum 5. Juni 2025 (Kurswert der Aktie zum Zeitpunkt der Vereinbarung) in Höhe von EUR 49,80 multipliziert mit der Anzahl der ausgelobten Aktien und dem erwarteten Zielerreichungsgrad. Im Berichtsjahr wird für den LTIP 2023, den LTIP 2024 und den LTIP 2025 eine Optionsrücklage in Höhe von TEUR 1.065 (TEUR 870) ausgewiesen.Im Mai 2025 wurde nach Zustimmung des Aufsichtsrats durch den Vorstand beschlossen, dem Vorstands- vorsitzenden für die Erreichung der LTIP 2022 Ziele 6.657 Stück (nach Steuern) an eigenen Aktien der Gesellschaft zu übertragen und dabei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionär:innen der Gesellschaft auszuschließen.

Frequentis AG 350 Anhang Jahresabschluss 2025

Kredite an Mitglieder des Vorstands
Im Berichtsjahr gab es weder Kredite, Vorschüsse noch Haftungen im Zusammenhang mit einem Mitglied des Vorstands.

Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen (inkl. der Auflösung in den sonstigen betrieblichen Erträgen)
Die Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen, unter Berücksichtigung der Veränderung der Rückstellungen (inkl. der Auflösungen in den sonstigen betrieblichen Erträgen) sowie der Erträge des Deckungskapitals der für die Deckung der Pensionsverpflichtungen abgeschlossenen Lebensversicherungen, verteilen sich wie folgt (Werte in TEUR):

Abfertigungen 2025 Abfertigungen 2024 Pensionen 2025 Pensionen 2024
Vorstand 0 130 209 250
Leitende Angestellte 45 87 0 0
Andere Arbeitnehmer:innen 1.222 1.853 0 0
Summe 1.267 2.070 209 250

Der Pensionsaufwand beinhaltet eine durch eine Rückdeckungsversicherung abgedeckte Alterspension bzw. Hinterbliebenenpension für die aktiven Vorstandsmitglieder und für drei ehemalige Mitglieder des Vorstands. Im Berichtsjahr wurden für die genannte Rückdeckungsversicherung Prämien in Höhe von insgesamt TEUR 200 aufgewendet.

Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:
• Dipl. Ing. Johannes Bardach, Vorsitzender
• DDr. Karl Michael Millauer, Stellvertreter des Vorsitzenden
• Sylvia Bardach, Mitglied
• Mag. Reinhold Daxecker, Mitglied
• Dipl. Ing. Dr. Boris Nemsic, Mitglied
• Mag. Petra Preining, Mitglied
• DI Stefan Hackethal, Mitglied gem. § 110 ArbVG
• Dipl. Ing. Gabriele Schedl, Mitglied gem. § 110 ArbVG
• Ing. Reinhard Steidl, Mitglied gem. § 110 ArbVG

Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr TEUR 200 (TEUR 195). Im Berichtsjahr gab es weder Kredite, Vorschüsse noch Haftungen im Zusammenhang mit einem Mitglied des Aufsichtsrats.

Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:innen
Die Anzahl der im Geschäftsjahr 2025 durchschnittlich beschäftigten Dienstnehmer:innen der Frequentis AG im Sinne der Bestimmungen des § 239 Abs. 1 Z 1 UGB betrug 1.076 (1.008) Arbeitnehmer:innen (Vollzeitäquivalente).

Frequentis AG Jahresabschluss 2025 Anhang 351

8. Sonstige Angaben

Abschlussprüfer
Die Angabe der Aufwendungen für den Abschlussprüfer unterbleibt, da von der Erleichterungsbestimmung gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB Gebrauch gemacht wird.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft keine wesentlichen und marktunüblichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen abgeschlossen.

Ergebnisverwendungsvorschlag
Der im Jahresabschluss der Frequentis AG zum 31. Dezember 2025 ausgewiesene Jahresgewinn beträgt EUR 12.746.715,19. Der Bilanzgewinn beläuft sich auf EUR 99.520.220,35. Der Vorstand der Frequentis AG schlägt der Hauptversammlung am 19. Juni 2026 die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,30 je Aktie vor. Der verbleibende Restbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Wien, am 10. März 2026

Norbert Haslacher, Vorstandsvorsitzender e.h.
Monika Haselbacher, Mitglied des Vorstands e.h.
Peter Skerlan, Mitglied des Vorstands e.h.
Karl Wannenmacher, Mitglied des Vorstands e.h.

Frequentis AG Beilage zum Anhang 352 Jahresabschluss 2025

Anlagenspiegel Entwicklung des Anlagevermögens 2025

Anschaffungs- und Herstellungskosten 01.01.2025 Zugang Abgang Umbuchung 31.12.2025
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte... 14.686.870 275.880 4.723.586 526.373 10.765.538
2. Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände 264.303 12.852 107.291 -157.012 12.852
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 14.951.173 288.732 4.830.877 369.361 10.778.390
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grund 4.093.499 200.776 - 30.965 4.325.240
2. Technische Anlagen und Maschinen 3.668.405 6.005 84.476 - 3.589.934
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 26.014.906 3.702.533 2.326.937 431.359 27.821.861
4. Anlagen im Bau 1.339.093 738.309 - -831.686 1.245.716
Summe Sachanlagen 35.115.902 4.647.624 2.411.414 -369.361 36.982.751
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 48.948.981 1.256.143 - - 50.205.124
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 11.048.714 - 4.312.759 - 6.735.955
3. Beteiligungen 287.000 - - - 287.000
4. Wertpapiere 890.632 - - - 890.632
Summe Finanzanlagen 61.175.326 1.256.143 4.312.759 - 58.118.710
Gesamt 111.242.402 6.192.499 11.555.050 - 105.879.851

(Fortsetzung der Tabelle: Kumulierte Abschreibungen und Buchwerte)

Kumulierte Abschreibung 01.01.2025 Abschreibung Geschäftsjahr Abgang 31.12.2025 Buchwert 31.12.2025 Buchwert 31.12.2024
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte... 13.066.402 829.063 4.718.769 9.176.697 1.588.841 1.620.468
2. Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände - - - - 12.852 264.303
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 13.066.402 829.063 4.718.769 9.176.697 1.601.693 1.884.771
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grund 3.015.019 165.771 - 3.180.789 1.144.451 1.078.480
2. Technische Anlagen und Maschinen 3.448.298 54.786 84.476 3.418.608 171.326 220.107
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 19.141.244 3.424.166 2.201.280 20.364.130 7.457.731 6.873.662
4. Anlagen im Bau - - - - 1.245.716 1.339.093
Summe Sachanlagen 25.604.561 3.644.723 2.285.757 26.963.527 10.019.224 9.511.342
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.649.690 3.535.000 211.104 5.973.586 44.231.538 46.299.291
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.625.132 - 1.380.000 245.132 6.490.823 9.423.582
3. Beteiligungen - - - - 287.000 287.000
4. Wertpapiere 863.143 27.489 - 890.632 - 27.489
Summe Finanzanlagen 5.137.965 3.562.489 1.591.104 7.109.350 51.009.361 56.037.361
Gesamt 43.808.928 8.036.276 7.004.526 43.249.574 62.630.278 67.433.474

Frequentis AG Jahresabschluss 2025 Beilage zum Anhang 353

Beteiligungsspiegel 2025

Bezeichnung Sitz Stammkapital Anteil % Betrag Buchwert 31.12.2025
1. Verbundene Unternehmen
AIRNAV Technology Services Inc. Iloilo PHP 500.000 65,0 PHP 325.000 EUR 66.223,23
ATRiCS Advanced Traffic Solutions GmbH Freiburg EUR 96.127 61,8 EUR 59.378 EUR 1.000.000,00
CNS-Solutions & Support GmbH Wien EUR 35.000 100,0 EUR 35.000 EUR 235.000,00
FREQUENTIS Australasia Pty. Ltd. Banyo AUD 5.000 100,0 AUD 5.000 EUR 7.066.698,05
FREQUENTIS (CANADA) Ltd Ottawa CAD 10.000 100,0 CAD 10.000 EUR 211.104,34
FREQUENTIS Comsoft GmbH Karlsruhe EUR 3.000.000 100,0 EUR 3.000.000 EUR 4.002.500,00
FREQUENTIS Czech Republic s.r.o. Prag CZK 200.000 100,0 CZK 200.000 EUR 7.782,10
FREQUENTIS Deutschland GmbH Neu-Isenburg EUR 26.000 100,0 EUR 26.000 EUR 721.512,41
FREQUENTIS DFS Aerosense GmbH Wien EUR 35.000 70,0 EUR 24.500 EUR 264.600,00
FREQUENTIS do Brasil... Ltda. Sao Paulo BRL 500.000 99,0 BRL 495.000 EUR 95.064,84
FREQUENTIS France SAS Toulouse EUR 30.000 100,0 EUR 30.000 EUR 30.000,00
FREQUENTIS Invest4Tech GmbH Wien EUR 35.000 100,0 EUR 35.000 EUR 9.183.932,00
Frequentis Middle East Ltd. Abu Dhabi AED 50.000 98,0 AED 49.000 EUR 184.561,40
FREQUENTIS Norway AS Oslo NOK 300.000 100,0 NOK 300.000 EUR 36.174,53
Frequentis Orthogon GmbH Bremen EUR 500.000 100,0 EUR 500.000 EUR 8.358.353,41
FREQUENTIS Recording AS Borre NOK 60.000 100,0 NOK 60.000 EUR 2.055.391,31
FREQUENTIS ROMANIA SRL Cluj-Napoca RON 42.723 100,0 RON 42.723 EUR 10.000,00
FREQUENTIS (Shanghai) Co., Ltd. Shanghai CNY 1.895.249 100,0 CNY 1.895.249 EUR 200.000,00
FREQUENTIS SINGAPORE PTE. LTD. Singapur SGD 25.000 100,0 SGD 25.000 EUR 14.534,88
FREQUENTIS Solutions & Services s.r.o Bratislava EUR 5.000 100,0 EUR 5.000 EUR 22.863,48
FREQUENTIS (UK) Ltd. Twickenham GBP 10.000 100,0 GBP 10.000 EUR 11.262,84
FREQUENTIS USA Holdings, Inc. Columbia USD 500 100,0 USD 500 EUR 2.469.630,56
PDTS GmbH Wien EUR 1.036.336 100,0 EUR 1.036.336 EUR 1.423.826,74
Regola S.r.l. Turin EUR 25.000 51,0 EUR 12.750 EUR 2.889.442,85
Secure Service Provision GmbH Leipzig EUR 25.000 100,0 EUR 25.000 EUR 813.423,96
SYSTEMS INTERFACE Ltd. Surrey GBP 10.000 100,0 GBP 10.000 EUR 2.637.604,70
team Technology Management GmbH Wien EUR 250.000 51,0 EUR 127.500 EUR 220.050,28
Summe Verbundene Unternehmen EUR 44.231.537,91
2. Assoziierte Unternehmen
Group EAD Europe S.L. Madrid EUR 1.000.000 28,0 EUR 280.000 EUR 280.000,00
Mission Embedded GmbH Wien EUR 35.000 20,0 EUR 7.000 EUR 7.000,00
Summe Beteiligungen EUR 44.518.537,91

Frequentis AG Beilage zum Anhang 354 Jahresabschluss 2025

Beteiligungsspiegel 2024

(Hinweis: Der Text bricht hier ab, wie in der Eingabe vorgegeben)| Unternehmen | Sitz | Währung | Stammkapital | Anteil in % | Buchwert | Anschaffungskosten (EUR) | Ergebnis | Eigenkapital | Stichtag |
| :--- | :--- | :--- | :--- | :--- | :--- | :--- | :--- | :--- | :--- |
| Iloilo | - | PHP | 500.000 | 65,0 | PHP 325.000 | EUR 66.223,23 | PHP 15.173.429 | PHP 4.177.918 | 31.12.2024 |
| ATRiCS Advanced Traffic Solutions GmbH | Freiburg | EUR | 96.127 | 61,8 | EUR 59.378 | EUR 1.000.000,00 | EUR -274.873 | EUR -626.441 | 31.12.2024 |
| CNS-Solutions & Support GmbH | Wien | EUR | 35.000 | 100,0 | EUR 35.000 | EUR 235.000,00 | EUR 2.392.503 | EUR 711.497 | 31.12.2024 |
| FREQUENTIS Australasia Pty. Ltd. | Banyo | AUD | 5.000 | 100,0 | AUD 5.000 | EUR 7.066.698,05 | AUD 17.968.469 | AUD 2.644.286 | 31.12.2024 |
| FREQUENTIS (CANADA) Ltd | Ottawa | CAD | 10.000 | 100,0 | CAD 10.000 | EUR - | CAD 246.889 | CAD -3.323.245 | 31.12.2024 |
| FREQUENTIS Comsoft GmbH | Karlsruhe | EUR | 3.000.000 | 100,0 | EUR 3.000.000 | EUR 4.002.500,00 | EUR 230.611 | EUR -249.463 | 31.12.2024 |
| FREQUENTIS Czech Republic s.r.o. | Prag | CZK | 200.000 | 100,0 | CZK 200.000 | EUR 7.782,10 | CZK 35.132.263 | CZK 7.200.643 | 31.12.2024 |
| FREQUENTIS Deutschland GmbH | Langen | EUR | 26.000 | 100,0 | EUR 26.000 | EUR 721.512,41 | EUR 4.848.014 | EUR 1.277.751 | 31.12.2024 |
| FREQUENTIS DFS Aerosense GmbH | Wien | EUR | 35.000 | 70,0 | EUR 24.500 | EUR 264.600,00 | EUR 674.037 | EUR 133.895 | 31.12.2024 |
| FREQUENTIS do Brasil Assessoria, Servicos e comercio de sistemas de informacao e comunicacao Ltda. | Sao Paulo | BRL | 500.000 | 99,0 | BRL 495.000 | EUR 95.064,84 | BRL 2.593.145 | BRL 154.542 | 31.12.2024 |
| FREQUENTIS France SAS | Toulouse | EUR | 30.000 | 100,0 | EUR 30.000 | EUR 30.000,00 | EUR 337.082 | EUR 86.963 | 31.12.2024 |
| FREQUENTIS Invest4Tech GmbH | Wien | EUR | 35.000 | 100,0 | EUR 35.000 | EUR 8.673.932,00 | EUR 8.340.008 | EUR 601.655 | 31.12.2024 |
| Frequentis Middle East Ltd. | Abu Dhabi | AED | 50.000 | 98,0 | AED 49.000 | EUR 184.561,40 | AED 1.821.330 | AED 325.361 | 31.12.2024 |
| FREQUENTIS Norway AS | Oslo | NOK | 300.000 | 100,0 | NOK 300.000 | EUR 36.174,53 | NOK 2.981.628 | NOK 494.036 | 31.12.2024 |
| Frequentis Orthogon GmbH | Bremen | EUR | 500.000 | 100,0 | EUR 500.000 | EUR 8.358.353,41 | EUR 1.717.833 | EUR 1.180.123 | 31.12.2024 |
| FREQUENTIS Recording AS | Borre | NOK | 60.000 | 100,0 | NOK 60.000 | EUR 5.735.395,08 | NOK 10.965.419 | NOK 4.493.303 | 31.12.2024 |
| FREQUENTIS ROMANIA SRL | Cluj-Napoca | RON | 42.723 | 100,0 | RON 42.723 | EUR 10.000,00 | RON 8.421.647 | RON 3.628.199 | 31.12.2024 |
| FREQUENTIS (Shanghai) Co., Ltd. | Shanghai | CNY | 1.895.249 | 100,0 | CNY 1.895.249 | EUR 200.000,00 | CNY 12.968.864 | CNY 2.692.915 | 31.12.2024 |
| FREQUENTIS SINGAPORE PTE. LTD. | Singapur | SGD | 25.000 | 100,0 | SGD 25.000 | EUR 14.534,88 | SGD 1.223.382 | SGD 128.891 | 31.12.2024 |
| FREQUENTIS Solutions & Services s.r.o | Bratislava | EUR | 5.000 | 100,0 | EUR 5.000 | EUR 22.863,48 | EUR 3.312.845 | EUR 883.624 | 31.12.2024 |
| FREQUENTIS (UK) Ltd. | Twickenham | GBP | 10.000 | 100,0 | GBP 10.000 | EUR 11.262,84 | GBP 1.497.379 | GBP 241.267 | 31.12.2024 |
| FREQUENTIS USA Holdings, Inc. | Columbia | USD | 500 | 100,0 | USD 500 | EUR 1.578.483,97 | USD 1.474.580 | USD -282.046 | 31.12.2024 |
| PDTS GmbH | Wien | EUR | 1.036.336 | 100,0 | EUR 1.036.336 | EUR 1.423.826,74 | EUR 1.808.295 | EUR 323.193 | 31.12.2024 |
| Regola S.r.l. | Turin | EUR | 25.000 | 51,0 | EUR 12.750 | EUR 2.889.442,85 | EUR 3.171.766 | EUR 836.251 | 31.12.2024 |
| Secure Service Provision GmbH | Leipzig | EUR | 25.000 | 100,0 | EUR 25.000 | EUR 813.423,96 | EUR 2.094.559 | EUR 666.026 | 31.12.2024 |
| SYSTEMS INTERFACE Ltd. | Surrey | GBP | 10.000 | 100,0 | GBP 10.000 | EUR 2.637.604,70 | GBP 60.545 | GBP 107.494 | 31.12.2024 |
| team Technology Management GmbH | Wien | EUR | 250.000 | 51,0 | EUR 127.500 | EUR 220.050,28 | EUR 4.575.726 | EUR 1.248.753 | 31.12.2024 |

EUR 46.299.290,75

2. Assoziierte Unternehmen

Unternehmen Sitz Währung Stammkapital Anteil in % Buchwert Anschaffungskosten (EUR) Ergebnis Eigenkapital Stichtag
Group EAD Europe S.L. Madrid EUR 1.000.000 28,0 EUR 280.000 EUR 280.000,00 EUR 2.672.387 EUR 1.120.024 31.12.2023
Mission Embedded GmbH Wien EUR 35.000 20,0 EUR 7.000 EUR 7.000,00 EUR 3.283.077 EUR 637.881 31.12.2024

EUR 287.000,00

Summe Beteiligungen EUR 46.586.290,75

Frequentis AG Jahresabschluss 2025 Bestätigungsvermerk 355

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der FREQUENTIS AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

• Bilanzierung des Projektgeschäftes

Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen:
Der weitaus überwiegende Anteil der ausgewiesenen Umsatzerlöse stammt aus dem Projektgeschäft, welches im Wesentlichen Liefer- und Wartungsprojekte umfasst. Es handelt sich dabei um eine große Anzahl von Projekten, die sich in Projektvolumen, technischer Komplexität und Laufzeit unterscheiden, wobei einige Projekte eine Laufzeit von mehreren Jahren aufweisen. Bei Wartungsprojekten erfolgt die Umsatzrealisierung in der Regel zeitraumbezogen. Die Erfassung der Umsatzerlöse aus Lieferprojekten erfolgt mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung bzw. Abnahme durch den Kunden.

Frequentis AG 356 Bestätigungsvermerk Jahresabschluss 2025
Projekte, die noch nicht abgeschlossen sind, werden unter den noch nicht abrechenbaren Leistungen in Höhe ihrer bis zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten ausgewiesen. Insoweit bei den noch nicht abgeschlossenen Projekten voraussichtlich ein Verlust entsteht, kommt es zu einer Verminderung des Bilanzansatzes der noch nicht abrechenbaren Leistungen. Falls der Buchwert der noch nicht abrechenbaren Leistungen durch diese Wertberichtigung gänzlich reduziert wird, erfolgt darüber hinaus der Ansatz einer Rückstellung für drohende Verluste. Dies gilt in gleicherweise auch für verlustbringende Wartungsprojekte. Bei einigen laufenden oder abgeschlossenen Projekten kann es zu unterschiedlichen Auffassungen mit Kunden über Art und Umfang der Leistungen bzw. die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen kommen, woraus sich Auswirkungen auf die Projektkosten und Projektergebnisse ergeben. Die Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen und der projektbezogenen Rückstellungen erfordern daher in erheblichem Umfang Annahmen und zukunftsbezogene Schätzungen. Zusätzliche Anforderungen bei der Schätzung ergeben sich durch die inflationsbedingten Einflüsse für die noch zu erwarteten Projektkosten. Aufgrund des wesentlichen Umfangs des Projektgeschäftes ergibt sich daraus das Risiko einer unrichtigen Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen und projektbezogenen Rückstellungen sowie der damit unmittelbar zusammenhängenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung des Projektgeschäfts sind im Anhang unter den Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen, den Erläuterungen zur Bilanz (Vorräte bzw. Sonstige Rückstellungen) sowie in den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (Umsatzerlöse) enthalten.

Prüferisches Vorgehen:
Im Zuge unserer Prüfung haben wir ein Verständnis über die für die Projektbilanzierung relevanten Prozesse und internen Kontrollen erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem die Freigabe der Projektkalkulation beim Abschluss neuer Verträge, die Erfassung und Zuordnung von Fremdleistungen als Projektkosten sowie die Überwachung und Überprüfung laufender Projekte und Kalkulationen bis zum Projektabschluss. Auf Basis der Ergebnisse dieser Überprüfung haben wir auf Stichprobenbasis einzelne Projekte einer tiefergehenden Prüfung unterzogen und für diese Projekte insbesondere die im Rahmen der Bewertung vorgenommenen Ermessensentscheidungen beurteilt. Die Auswahl der Stichprobe erfolgte nach risiko-orientierten Kriterien wie Projektgröße, Projektmarge, Projektart oder Laufzeit. Sofern sich bei mehrjährigen Projekten wesentliche Anpassungen der Einschätzungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben haben, wurde dieser Umstand ebenfalls bei der Auswahl der Stichprobe berücksichtigt. Die Prüfungshandlungen umfassten vor allem die Durchsicht der zugrundliegenden Verträge und Vereinbarungen, die Befragung von kaufmännischen und operativen Projektverantwortlichen zur Plausibilität der getroffenen Schätzungen und Annahmen und Auswirkungen der inflationsbedingten wirtschaftlichen Effekte. Darüber hinaus haben wir eine Analyse aktueller Projektinformationen sowie die Abstimmung der Annahmen und in die Schätzung eingeflossenen Werte mit Vertragsdokumenten und anderen relevanten Unterlagen vorgenommen.Hinsichtlich der bei den noch nicht abgeschlossenen Projekten erfassten Herstellungskosten haben wir die Kostenstruktur (erfasste Projektstunden und deren Bewertung, zugekaufte Fremdleistungen) analysiert und Auffälligkeiten hinterfragt. Im Hinblick auf die Umsatzrealisierung haben wir für die im Geschäftsjahr vorgenommenen Projektabrechnungen stichprobenartig überprüft, ob entsprechende Abnahmeprotokolle der jeweiligen Auftraggeber vorhanden sind.

Frequentis AG Jahresabschluss 2025 Bestätigungsvermerk 357

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

Frequentis AG 358 Bestätigungsvermerk Jahresabschluss 2025

  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
  • Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Zu der im Lagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Frequentis AG Jahresabschluss 2025 359

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. Juni 2025 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. September 2025 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Markus Trettnak.

Wien, am 11. März 2026

BDO Assurance GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Markus Trettnak e.h.
Mag. Gerhard Fremgen e.h.# Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer Frequentis AG 360

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter:innen

Jahresabschluss 2025

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter:innen

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Wien, am 10. März 2026

Norbert Haslacher
Vorstandsvorsitzender e.h.

Monika Haselbacher
Mitglied des Vorstands e.h.

Peter Skerlan
Mitglied des Vorstands e.h.

Karl Wannenmacher
Mitglied des Vorstands e.h.


Hinweis / Disclaimer

In dieser Publikation ist mit „Frequentis“ oder „Frequentis-Gruppe“ der Konzern gemeint, mit „Frequentis AG“ wird die Muttergesellschaft (Einzelgesellschaft) bezeichnet.

Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben in dieser Publikation kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen.

Die in dieser Publikation enthaltenen Prognosen, Planungen und zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf dem Wissensstand und der Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung. Wie alle Aussagen über die Zukunft unterliegen sie Risiken und Unsicherheitsfaktoren, die im Ergebnis auch zu erheblichen Abweichungen führen können. Für den tatsächlichen Eintritt von Prognosen und Planungswerten sowie zukunftsgerichteten Aussagen kann keine Gewähr geleistet werden.

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