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freenet AG Audit Report / Information 2017

May 2, 2018

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Audit Report / Information

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Publication

freenet AG

Büdelsdorf

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Konzernlagebericht

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell

Als größter netzunabhängiger Telekommunikationsanbieter bietet die freenet Group ihren rund 13 Millionen Kunden als Digital-Lifestyle-Provider Produkte, Dienstleistungen und Hardware für Mobilfunk, TV und Medien sowie alle weiteren Bereiche des digitalen Lebens an.

Im Kerngeschäft Mobilfunk umfasst das Portfolio zum einen eigene Tarife und Services sowie zum anderen entsprechende Angebote der Mobilfunknetzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica in Deutschland. Um die Bedürfnisse und Ansprüche unterschiedlicher Kundengruppen zu bedienen, vertreibt die freenet Group mit rund 6.000 Vertriebsstellen deutschlandweit Mobilfunktarife und -optionen in Dauerschuldverhältnissen mit einer Mehrmarkenstrategie.

Die Hauptmarke mobilcom-debitel setzt bei der Kundengewinnung und dem Bestandskundenmanagement ihren Fokus auf qualitativ hochwertige Vertragsbeziehungen, die sich unter anderem in einem Customer-Ownership von 9,59 Millionen widerspiegeln. Zusätzlich decken die Discountmarken der freenet AG – klarmobil, freenetmobile, callmobile und debitel light - den No-Frills-Bereich ab. Mit rund 570 direkt steuerbaren Shops sowie einer Vielzahl weiterer Vertriebsstellen für Mobilfunk operiert die freenet Group in ganz Deutschland. Durch das exklusive Vertriebsrecht für Tarife in den Netzen T-Mobile und Vodafone in den rund 430 Elektronikfachmärkten der Media-Saturn-Deutschland GmbH („Media-Saturn Deutschland“) sowie durch diverse Online-Vertriebskanäle über alle Marken hinweg, garantiert das Unternehmen eine umfangreiche und stark serviceorientierte Vermarktung der Mobilfunkdienstleistungen.

Darüber hinaus bedient die freenet Group den Wachstumsmarkt Digital-Lifestyle mit innovativen digitalen Anwendungen rund um Home Automation und Security, Health, Datensicherheit, Enter- und Infotainment – inklusive aktueller Smartphones, Tablets, Notebooks/PCs sowie Zubehör. Mit der GRAVIS-Computervertriebsgesellschaft mbH („GRAVIS“), einem der größten unabhängigen autorisierten Apple-Händler in Deutschland, nimmt der Konzern auch in diesem Bereich eine herausragende Marktstellung ein.

Mit dem Markteintritt in das neue Geschäftsfeld TV und Medien ist seit 2016 außerdem modernes, hochauflösendes Digitalfernsehen in zwei technologischen Varianten Bestandteil des Produktportfolios – freenet TV im Bereich terrestrisches Fernsehen mit derzeit rund 975.000 Abo-Kunden und waipu.tv im Bereich des IPTV-Entertainments mit aktuell 464.000 registrierten Nutzern (exklusive rund 76.000 vorregistrierte Kunden), davon rund 102.000 Abo-Kunden. freenet TV übermittelt Fernsehen in bester Bildqualität über den neuen Standard DVB-T2 HD. Neben den öffentlich-rechtlichen Programmen sind damit rund 20 Privatsender in Full-HD-Qualität zu empfangen – allerdings verschlüsselt. Dazu benötigt der Zuschauer neben einer Innen- oder Außenantenne bei neuen, DVB-T2-HD-fähigen Fernsehern lediglich ein CI+ Modul zur Nachrüstung; bei allen anderen Geräten ist dagegen eine kleine Set-Top-Box erforderlich. Mit waipu.tv lassen sich – auf Basis des geschlossenen über 12.000 Kilometer langen EXARING-Glasfasernetzes – 80 TV-Sender, davon die Hälfte in HD-Qualität, schnell und unkompliziert auf das Smartphone und von dort über Google Chromecast oder den Amazon Fire TV Stick auf vorhandene Fernsehgeräte zu Hause übertragen.

Als wesentliche Einflussfaktoren für ihren Geschäftserfolg sieht die Gruppe insbesondere die Kundenentwicklung und die durchschnittlichen monatlichen Umsatzerlöse pro Kunde im Mobilfunkgeschäft sowie die Entwicklung der Digital-Lifestyle- und jüngsten TV-Geschäftsaktivitäten.

Unternehmensstrategie

Gemäß der im Oktober 2017 in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung Dialog Consult veröffentlichten Marktstudie des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) weist die freenet Group einen Marktanteil im Telekommunikationsmarkt von unverändert rund 12 Prozent auf und ist damit weiterhin der größte Reseller in Deutschland.

Im Fokus der Unternehmensstrategie steht weiterhin das Kerngeschäft Mobilfunk und mobiles Internet, in dem die qualitativ hochwertigen Vertragsbeziehungen bei der Neukundengewinnung sowie im Bestandskundenmanagement eine fundamentale Rolle spielen. Zwei wesentliche strategische Elemente sind dabei die weitere Steigerung der Kundenbasis in den werthaltigen Kundensegmenten Postpaid und No-Frills – gemeinsam Customer-Ownership – sowie der rentabilitätsorientierte Betrieb des stationären, serviceorientierten Vertriebs.

Ein weiterer zentraler Aspekt der Unternehmensstrategie stellt der wertschöpfungsorientierten Ausbau des Geschäftsfelds Digital-Lifestyle mit Produkten aus den Bereichen Entertainment, Energie, Security, SmartHome und E-Health dar. Hierbei stehen die kontinuierliche Optimierung und Erweiterung des entsprechenden Service- und Produktportfolios im Vordergrund. Die freenet Group, die sich bereits frühzeitig als Digital-Lifestyle-Provider in diesem Marktsegment positioniert hat, überträgt somit bestehende Kompetenzen wie Vertriebsstärke, Serviceorientierung und langjährige Erfahrungen im Abonnement-Geschäft in neue kerngeschäftsnahe Märkte. Neben der kontinuierlichen Optimierung der unter der Hauptmarke mobilcom-debitel betriebenen Shops hinsichtlich Standorte, Angebotsportfolio und Vertriebsunterstützung steht die Weiterentwicklung der GRAVIS Stores als Premiumanbieter von sogenannten Digital-Lifestyle-Produkten im Fokus. Das dadurch entstehende Cross-Selling-Potenzial soll vor allem in der Customer-Ownership strategisch genutzt werden, beispielsweise durch die Vermarktung integrierter Lifestyle-Produktwelten.

Die Transformation zum umfassenden Digital-Lifestyle-Provider setzt die freenet Group mit Investitionen in das Geschäftsfeld TV und Medien konsequent fort. Mit zwei vielversprechenden TV-Produkten im Bereich digitalterrestrisches sowie internetbasiertes Fernsehen adressiert das Unternehmen unterschiedliche Kundengruppen. Dadurch hat die freenet Group den Grundstein für ein umfassendes, innovatives Fernseherlebnis gelegt und den Weg für das Fernsehen der nächsten Generation bereitet.

Die freenet Group wird auch in den kommenden Jahren neben dem Kerngeschäft Mobilfunk sowie dem Handel von Produkten rund um Mobilfunk in Abhängigkeit von Nachfrageverhalten und Marktdynamik zusätzliche strategische Handlungsfelder unter eng definierten Rentabilitäts- und Investitionsvorgaben evaluieren.

Bei der Strategieumsetzung berücksichtigt die freenet Group die unterschiedlichen Bedürfnisse und Erwartungen aller Interessensgruppen gleichermaßen. Während die Anteilseigner eine angemessene und verlässliche Gesamtverzinsung ihres eingesetzten Kapitals erwarten, steht für die Fremdkapitalgeber der Gesellschaft neben einer attraktiven, risikoadäquaten Verzinsung die nachhaltige Sicherung der Fähigkeit zur Schuldentilgung im Vordergrund. Die Kunden der freenet Group sind an zeitgemäßen Dienstleistungen und Produkten mit einem spezifischen Zusatznutzen sowie kompetenter Beratung interessiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwarten eine vorausschauende Unternehmensführung, die nachhaltig sichere Arbeitsplätze mit angemessenen Arbeitsbedingungen ermöglicht. Daher misst die freenet Group einer offenen, respektvollen und wertschätzenden Unternehmenskultur im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine besondere Bedeutung bei. Insgesamt basiert die strategische Ausrichtung der freenet Group auf nachhaltigem und verantwortungsbewusstem Handeln und Wirtschaften. Beides zählt zu den Grundpfeilern der Gestaltung der Prozesse der freenet Group.

Konzernstruktur und Akquisitionen

Die zum Stichtag 31. Dezember 2017 wesentlichen Konzerngesellschaften, gemessen an ihrem Beitrag zu den wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren des Konzerns, stellen sich wie folgt dar:

Grafik 6: Wesentliche Konzerngesellschaften der freenet AG zum 31. Dezember 2017

Segmentspezifische Angaben

Die Organisation und Steuerung der freenet AG erfolgt nicht nach Kundensegmenten und nicht nach geographischen Bereichen. In Übereinstimmung mit der internen Steuerung der freenet AG werden die Segmente „Mobilfunk“, „TV und Medien“ sowie „Sonstige/Holding“ unterschieden.

Dem Segment „Mobilfunk“ ist neben dem originären Mobilfunkgeschäft auch der Wachstumsbereich internetbasierter mobiler Anwendungen zuzurechnen (Digital-Lifestyle-Produkte und -Services). Im Segment „TV und Medien“ sind alle Leistungen im Bereich IPTV (im Wesentlichen an Endkunden), die Planung, Projektierung und Errichtung, der Betrieb, Service sowie die Vermarktung von broadcastnahen Lösungen für Geschäftskunden der Rundfunk- und Medienbranche sowie Leistungen im Bereich DVB-T2 an Endkunden abgebildet.

Dem Segment „Sonstige/Holding“ ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der freenet AG lediglich eine untergeordnete Bedeutung beizumessen.

Steuerungssystem

Zur Umsetzung der operativen und strategischen Zielsetzungen des Konzerns wird auf der obersten Konzernebene sowie in den einzelnen Unternehmen der freenet Group ein einheitliches Steuerungssystem verwendet, das sowohl an finanziellen als auch an nicht finanziellen Steuerungsgrößen anknüpft. Unter Berücksichtigung des fortschreitenden Ausbaus unserer Digital-Lifestyle-Aktivitäten und vor dem Hintergrund der geplanten Erschließung des neuen TV-Geschäftsfelds im Zusammenhang mit der Akquisition der Media Broadcast Gruppe und der Beteiligung an der EXARING, überprüfen wir laufend die Zusammensetzung unserer gesamten internen Steuerungsgrößen. Sofern ein entsprechender Anpassungsbedarf identifiziert wird, werden wir unsere internen Steuerungsgrößen gegebenenfalls anpassen. Steuerungsrelevant sind folgende finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Zur Messung des kurzfristigen sowie mittel- und langfristigen Erfolgs unserer strategischen Ausrichtung und deren operativer Umsetzung, verwendet die freenet Group derzeit folgende finanzielle Leistungsindikatoren:

Umsatz,
EBITDA,
Free Cashflow,
Postpaid-ARPU,
freenet TV-ARPU.

Die Steuerung nach dem finanziellen Leistungsindikator Free Cashflow erfolgt nicht segmentbezogen, sondern ausschließlich auf Konzernebene. Der Postpaid-ARPU wird lediglich im Segment Mobilfunk, der freenet TV-ARPU lediglich im Segment TV und Medien als Steuerungskennzahl herangezogen.

Eine Herleitungsrechnung für die sog. Non-GAAP Measures (auch: Alternative Performance Measures) EBITDA bzw. Free Cashflow wird im Abschnitt „Definition alternativer Leistungskennzahlen“ am Ende dieses Kapitels dargestellt.

Umsatz

Das traditionelle Geschäftsfeld der freenet Group wird durch Produkte und Dienstleistungen rund um den Mobilfunk und das mobile Internet dominiert. Der dort generierte Umsatz wird im Segment Mobilfunk abgebildet. Der deutsche Mobilfunkmarkt ist gesättigt und durch wenige Anbieter gekennzeichnet.

In diesem Umfeld richtet sich die Strategie des Vorstands auf die Generierung zusätzlicher Erlösquellen, die komplementär zum Geschäftsfeld Mobilfunk sind. Dies betrifft insbesondere die Digital-Lifestyle-Geschäftsaktivitäten und das sich weiterhin im Aufbau befindliche TV-Geschäft. Neben dem EBITDA spiegelt sich der Erfolg der Geschäftsaktivitäten in den Bereichen Digital-Lifestyle und TV und Medien primär in der künftigen Umsatzentwicklung der Gesellschaften wider.

EBITDA

Allgemein bildet das EBITDA die operative Leistungskraft eines Unternehmens ab und gilt als ein wesentlicher finanzieller Leistungsindikator, sowohl bei der Beurteilung von Unternehmensentwicklungen über mehrere Perioden als auch von Unternehmen untereinander im gleichen Marktsegment.

Während die Mobilfunknetzbetreiber jährlich hohe Kapitalaufwendungen für den Ausbau und die Instandhaltung ihrer Netze verbuchen, beschränkt sich die freenet Group im Rahmen der Unternehmensplanung bzw. -steuerung auf vergleichsweise geringe jährliche Investitionen. Da das EBITDA den Fokus auf die in der Rechnungslegung ermittelte operative Effizienz legt, ermöglicht dieser Leistungsindikator die Vergleichbarkeit auch unabhängig von den – durch das jeweilige Geschäftsmodell – strukturell bedingt unterschiedlichen Kapitalkosten. Entsprechend wird das EBITDA auch für Bewertungszwecke im Rahmen von Unternehmenskäufen und -verkäufen herangezogen.

Zur genauen Definition des EBITDA wird auf den Abschnitt „Definition alternativer Leistungskennzahlen“ in diesem Kapitel verwiesen.

Free Cashflow

Der Free Cashflow stellt als konzernweite liquiditätsorientierte Kennzahl eine wichtige Ergänzung der ergebnisorientierten Leistungsbeurteilung eines Unternehmens dar.

Der Free Cashflow ist gleichermaßen für die Eigen- und Fremdkapitalbeschaffung bedeutsam. Während die Hauptversammlung über die Höhe der Dividendenausschüttung als Teil des nach dem Handelsgesetzbuch aufgestellten Bilanzgewinns der freenet AG beschließt, wird die sogenannte Ausschüttungsquote der Dividendenausschüttungen in Relation zum Free Cashflow angegeben. Dadurch wird eine direkte Verbindung zum tatsächlich in der jeweiligen Periode erwirtschafteten Barmittelzufluss hergestellt. Zur besseren Orientierung der Aktionäre hat der Vorstand im Rahmen seiner Unternehmenssteuerung einen Ausschüttungskorridor von derzeit 50 Prozent bis 75 Prozent des Free Cashflows festgelegt.

Gleichzeitig ist der Free Cashflow für Fremdkapitalgeber bedeutsam, da er sämtliche operativen Zahlungsverpflichtungen einer Gesellschaft enthält und als solcher ein Gradmesser für potentielle Zins- und Tilgungsleistungen ist.

Zur genauen Definition des Free Cashflows wird auf den Abschnitt „Definition alternativer Leistungskennzahlen“ in diesem Kapitel verwiesen.

Postpaid-ARPU

Der Postpaid-ARPU bezeichnet den monatlichen Durchschnittsumsatz pro Kunde im Geschäftssegment Mobilfunk, der mit der Vermarktung von 24-Monatsverträgen generiert wird. Der Postpaid-ARPU bildet allgemein die Kundenbereitschaft ab, für die jeweiligen Mobilfunkleistungen entsprechende monatliche Entgelte zu zahlen. Die über die so genannte Handyoption generierten Umsätze aus dem Verkauf von Handys bzw. Smartphones fließen dabei nicht in die Berechnung ein. Die Veränderungen der Markt- und Wettbewerbssituation in Deutschland haben bedeutenden Einfluss auf die Entwicklung des Postpaid-ARPU.

freenet TV-ARPU

Der freenet TV-ARPU bezeichnet den monatlichen Durchschnittsumsatz pro Abo-Kunde, der mit dem Produkt freenet TV innerhalb des Geschäftssegments TV und Medien generiert wird. Der Umsatz berücksichtigt dabei den Umsatz aus Verträgen mit Bankeinzugserlaubnis, den Umsatz mit Wholesale-Partnern sowie den Umsatz aus Verkäufen von Guthabenkarten und elektronischen Vouchern. Analog zum Postpaid-ARPU bildet der freenet TV-ARPU daher ebenfalls die Kundenbereitschaft ab, für die TV-Dienstleistung entsprechende monatliche Entgelte zu zahlen.

Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Vor dem Hintergrund der strategischen Positionierung als Digital-Lifestyle-Provider wird neben den finanziellen Leistungsindikatoren der so genannte Customer-Ownership als wesentlicher nicht finanzieller Leistungsindikator zur Steuerung im Segment Mobilfunk und die Entwicklung des TV Kundenbestandes im Segment TV und Medien eingesetzt.

Customer-Ownership

Die Messung des Customer-Ownerships, bestehend aus werthaltigem Postpaid- und No-Frills- Kundenbestand im Mobilfunk, dient insbesondere der mittel- und langfristigen Unternehmenssteuerung. Die ausschließlich im Geschäftssegment Mobilfunk relevante Steuerungsgröße stellt in Verbindung mit dem durchschnittlich generierten Umsatz (ARPU) eine wesentliche Säule des Geschäfts dar.

Darüber hinaus bietet der Customer-Ownership die Möglichkeit zur individualisierten Ansprache von Kunden mit dem Ziel des sogenannten Cross- und Up-Sellings. Die durch den Mehrkanalvertrieb bedingten Medienbrüche werden durch vielfältige Marketingmaßnahmen erfolgreich überwunden. Vor diesem Hintergrund ist auch die erfolgreiche Einführung des Click-and-Collect-Systems, also die Bezahlung und Abholung von Online-Bestellungen in mobilcom-debitel Shops, zu sehen.

Im Sinne der strategischen Geschäftsausrichtung zum Digital-Lifestyle-Provider fokussiert sich freenet sowohl in der Neukundengewinnung als auch im Bestandskundenmanagement auf werthaltige Kundenbeziehungen.

TV Kundenbestand

Mit dem Einstieg in das TV-Geschäft adressiert die freenet AG ein weiteres Geschäftsfeld, womit die strategische Positionierung als Digital-Lifestyle-Provider gestärkt und ausgebaut werden soll. Die Entwicklung des freenet TV Kundenbestandes sowie der waipu.tv Kunden (registrierte wie auch Abo-Kunden) dient hierbei als wesentlicher Gradmesser für den Erfolg beim Aufbau des neuen Geschäftsfeldes und damit für die Marktdurchdringung mit beiden TV Produkten.

freenet TV Abo-Kunden
waipu.tv registrierte Kunden
waipu.tv Abo-Kunden

Sonstige Steuerungsgrößen

Die freenet AG nutzt zur Steuerung des Konzerns neben den wesentlichen finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren weitere Steuerungsgrößen. Sie fungieren als zusätzliche Gradmesser für die Entwicklung der freenet Group und umfassen vor allem folgende Bereiche:

Produktmarken, neue Produkte,
Partnerschaften,
Vertriebsaktivitäten,
Forschung und Entwicklung,
Mitarbeiter.

Produktmarken, neue Produkte

Die freenet AG adressiert neben ihrem klassischen Geschäftsfeld Mobilfunk und mobiles Internet zunehmend auch den Wachstumsmarkt Digital Lifestyle sowie das Geschäftsfeld TV & Medien. Im Bereich Mobilfunk/mobiles Internet setzt das Unternehmen auf eine Mehrmarkenstrategie, um alle Segmente dieses Marktes zielgruppenspezifisch bedienen zu können. Unter der Hauptmarke mobilcom-debitel vermarktet die Gesellschaft Postpaid- und Prepaid-Tarife für alle deutschen Mobilfunknetze und konzentriert sich dabei auf hochwertige Vertragsverhältnisse. Zu den wesentlichen Stärken der Marke zählen die bedarfsorientierte, netzunabhängige Kundenberatung rund um Mobilfunkprodukte und -dienstleistungen sowie größtmögliche Kundennähe. Dies wird insbesondere erreicht durch die rund 530 unter der Hauptmarke mobilcom-debitel betriebenen Shops, über die Präsenz in rund 400 großen Elektronikmärkten und über eine Vielzahl weiterer Vertriebsstellen und Handelspartner sowie durch die Vernetzung dieser Kanäle mit den verschiedenen Onlineplattformen.

Zusätzlich adressieren die Discountmarken der Gruppe - klarmobil, freenetmobile, callmobile und debitel light – das sogenannte No-Frills-Kundensegment: In diesem Bereich sind Kunden vor allem an kostengünstigen Tarifen und weniger an subventionierten Endgeräten oder besonderen Services interessiert; der Vertrieb der Discounttarife erfolgt schwerpunktmäßig über unternehmenseigene Online-Handelsplattformen.

Die mobilen Datendienste zählen seit mehreren Jahren zu den wachstumsintensivsten Feldern der Telekommunikation. Folglich bilden sie für die freenet AG auch einen Schwerpunkt bei der Vermarktung ihres Produkt- und Dienstleistungsportfolios. Vor diesem Hintergrund restrukturierten zum einen die wichtigsten Discount-Töchter von freenet ihre Tarifportfolios; zum anderen setzte die Hauptmarke mobilcom-debitel mit temporären Rabatt- und Tarifaktionen einmal mehr Akzente im Wettbewerb.

Zunächst überarbeitete die Discount-Marke klarmobil.de zum Jahresbeginn ihr gesamtes Mobilfunk-Portfolio: Sie setzte dazu zwei neue Tarifwelten mit jeweils drei unterschiedlichen D-Netz-Tarifen auf – die ´Smartphone Flat Flex` und die ´Allnet Flat Flex`; sie bieten jetzt mehr Flexibilität bei monatlicher Kündigung. Gleichzeitig reduzierten sich die Preise der bestehenden Alttarife. Bei der Smartphone Flat Flex kann der Kunde zwischen 500, 1000 und 1500 MB ungedrosseltem Datenvolumen wählen, zu Preisen von 6,95 Euro, 7,95 Euro und 10,95 Euro monatlich und maximaler Bandbreite von 7,2 bis 21,6 Mbit pro Sekunde. Zusätzlich erhält der Kunde jeweils 100 Freiminuten und –SMS. Im Allnet Flat Flex bewegen sich die ungedrosselten Datenvolumina bei 1000, 2000 und 4000 MB und maximalen Bandbreiten zwischen 21,6 und 42,2 Mbit pro Sekunde, zu Monatsgebühren von 14,85 Euro, 16,85 Euro und 21,85 Euro. Alle drei Optionen beinhalten unbegrenzte Freiminuten, die Allnet Flat 4000 zusätzlich auch unbegrenzten SMS-Versand. Die einmaligen Anschlusspreise betragen bei der Smartphone Flat Flex 19,95 Euro, bei der Allnet Flat Flex 29,95 Euro.

Zudem restrukturierte klarmobil die angebotenen Datentarife im D-Netz von Vodafone: Die drei neuen Daten-Flatrates liegen bei einer Monatsgebühr von 9,95 Euro, 14,95 Euro und 19,95 Euro; sie bieten in der günstigsten Variante 1000 MB mit einer Geschwindigkeit von 14,4 Mbit pro Sekunde, in der mittleren 2000 MB bei ebenfalls 14,4 Mbit und in der Top-Variante 5000 MB mit 21,6 Mbit pro Sekunde. Eine SMS kostet in allen drei Varianten jeweils 9 Cent.

callmobile als weitere Discountmarke von freenet stellte zur Jahresmitte sein Tarifportfolio ebenfalls neu auf, reduzierte dabei seine Tarifauswahl auf drei Optionen und senkte die Preise: Der ´cleverSMART 1000` beinhaltet für rund 10 Euro monatlich jeweils 100 Frei-Minuten und –SMS sowie eine Daten-Flat von 1000 MB mit bis zu 21,6 Mbits/s. Bei der ´cleverALLNET 2000` für rund 15 Euro monatlich steigt das Datenvolumen auf 2000 MB mit Telefonie-Flat und 100 Frei-SMS, bei der ´cleverALLNET 4000` für knapp 20 Euro monatlich auf 4000 MB mit Telefonie- und SMS-Flat. Zusätzlich erhalten Neukunden bei einer Rufnummernmitnahme einen Bonus von 25 Euro bei allen drei Tarifen.

Gleichzeitig baute die freenet AG im Geschäftsfeld Digital Lifestyle über die Marken mobilcom-debitel und GRAVIS ihr Angebot an innovativen Produkten und Anwendungen kontinuierlich weiter aus. So rabattierte GRAVIS im Rahmen eines ´Withings Health Weekend“ zahlreiche Withings-Produkte teilweise um über 40 Prozent – unter anderem Smartwatches und Fitnesstracker, Körperanalysewaagen und Schlafüberwachungssysteme. Zudem erweiterte die freenet-Tochter ihr Sortiment in ausgewählten Stores um die Surface-Produkte sowie passendem Zubehör von Microsoft und startete eine Kooperation mit Microsoft als exklusivem Launchpartner der neuen Produkte Surface Studio, Surface Laptop und Surface Pro in Deutschland - ergänzt um das Surface Book Performance Base in einigen Großstädten. Zusätzlich führte GRAVIS in seinen Stores ganzjährig wettbewerbsorientierte Produktoffensiven durch; sie umfassten beispielsweise kostenlose Sportarmbänder als Zugabe für Käufer der begehrten Apple Watch Series 2 oder zwei kostengünstige Varianten der Bluetooth-Tastaturen des französischen Herstellers Orée - aus einem Stück gefertigte Unikate aus Walnuss- oder Ahornholz mit gemaserter Oberfläche und einer unsichtbaren Lackierung gegen Flecken. Für Nutzer des neuen iPhone 7 bot GRAVIS mehrere Kopfhörer-Neuheiten: beispielsweise den In-Ear-Kopfhörer Jaybird X3 mit patentiertem „Secure-Fit“ Sport-Ohreinsatz; dann den Libratone Q Adapt der dänischen Design-Klangschmiede Libratone als On-Ear- und In-Ear-Variante; und ebenfalls den JBL Reflect Aware mit einem Lightning-Stecker und ANC für App-gesteuerte, individuelle Geräuschunterdrückung. Im Jahresendgeschäft setzte GRAVIS weitere Akzente – beginnend mit dem Black Friday und deutlich reduzierten Produkte wie etwa ausgewählte Macs, MacBooks und das iPad von Apple sowie eine große Auswahl an Zubehör-Artikeln.

Die mobilcom-debitel GmbH („mobilcom-debitel“) setzte die im November 2015 gelaunchten „Sonntagskracher“ fort. Im Rahmen dieser wöchentlichen Schnäppchenaktionen zum günstigen Online-Erwerb von Endgeräten offerierte das Unternehmen im Jahresverlauf 2017 eine Serie von kostengünstigen Top-Produkten aller relevanten Hersteller. Und „Back to the roots“ ging mobilcom-debitel als Mobilfunk-Pionier der ersten Stunde am Jahresanfang, als es mit dem neuen Nokia 150 exklusiv für Deutschland die Traditionsmarke Nokia zurückbrachte - ein klassisches Tastenhandy mit eingebautem FM-Radio, MP3-/Video-Player und einer Akku-Kapazität von 22 Sprachstunden und bis zu 31 Tagen Standby-Zeit. Zum Ende des ersten Halbjahres folgten dann auch die neuen Top-Smartphones der finnischen Marke: das Nokia 3, 5 und 6 sowie das Retro-Kult-Device Nokia 3310.

Zu den ersten Anbietern am Markt zählte freenets Hauptmarke beim iPhone X und bei der eSIM-Vermarktung. So war das neue Smartphone-Spitzenmodell von Apple im November mit Mobilfunkverträgen in den hochwertigen D-Netzen mit Zuzahlungen ab 350 Euro in der 64GB-Variante beziehungsweise 500 Euro in der 128GB-Variante zu bekommen. Und ab Dezember war bei mobilcom-debitel auch die eSIM-Karte für die Apple Watch Series 3 im Netz der Deutschen Telekom erhältlich. Zum monatlichen Preis von 4,95 Euro macht die virtuelle Zusatzkarte die Smartwatch unabhängiger vom iPhone; sie ist zu allen Tarifen zubuchbar.

Darüber hinaus vermarktete mobilcom-debitel im März als einer der ersten Anbieter in Deutschland die Produkte ´Amazon Echo` und ´Amazon Echo Dot`. Die mit Amazons cloudbasiertem Sprachdienst ´Alexa` verknüpften Audio-Geräte lassen sich in das heimische Netzwerk einbinden und fungieren als digitaler Assistent und haptische Audio-Schnittstelle rund um das vernetzte SmartHome.

Im Bereich E-Health ergänzte mobilcom-debitel Ende Februar sein bestehendes Sortiment zunächst in den Digital-Lifestyle-Shops Düsseldorf, München und Straubing um die mobile Rückenschule Valedo. Das Paket enthält zwei Sensoren für den Rücken: Sie erfassen die jeweiligen Übungen des Nutzers und senden sie an ein gekoppeltes Smartphone beziehungsweise an ein mitgeliefertes, vorkonfiguriertes Tablet. Valedo ist erhältlich entweder als Abo für 35 Euro monatlich mit einer zweijährigen Vertragslaufzeit inklusive Tablet oder zum Einmalpreis ohne Tablet von 299 Euro.

Im Segment TV und Medien startete zum Ende des ersten Quartals 2017 mit freenet TV – die neue gemeinsame Marke von freenet und der 2016 akquirierten Media Broadcast Gruppe – in die kommerzielle Vermarktung. Hochauflösende Fernsehbilder von rund 20 Privatsendern sind seitdem in den Kernregionen Deutschlands über Antenne nur noch verschlüsselt zu empfangen. Bis Ende des ersten Halbjahres war dieses Full-HD-Angebot der Privatsender zunächst kostenlos verfügbar, danach gegen eine Monatsgebühr von 5,75 Euro. Zum Start des Produkts kam zusätzlich der freenet TV USB-Stick mit integrierter DVB-T2-Antenne auf den Markt: Er adressiert Nutzer, die Full-HD-Qualität auf ihrem Notebook, Laptop oder PC mit Windows sehen wollen; im April erweiterte sich das Angebot dann auch auf MacBooks. Als einziger Stick ermöglicht er den Empfang der Privatsender zusätzlich zu den öffentlich-rechtlichen Sendern – ohne erforderliche Internetverbindung des Geräts für eine Monatsgebühr von 5,75 Euro.

Im Weihnachtsgeschäft boten freenet TV, Samsung und Disney gemeinsam ein Entertainment-Paket für die ganze Familie an: Das Produkt-Bundle zum deutlich reduzierten Preis von 99 Euro besteht aus einem DVB-T2-Receiver ´Media Box Lite freenet TV`, einem Gratis-Jahr freenet TV sowie einem Disney-Store-Gutschein über 20 Euro; der Samsung-Receiver erlaubt auch den Zugang zu freenet TV connect – mit über 40 zusätzlichen, kostenlosen TV-Programmen, Apps, Mediatheken und Stationen von Radioplayer.de.

Der Bereich des digitalen Bewegtbild-Entertainments von EXARING – einer weiteren Beteiligung von freenet im Bereich TV und Medien – startete bereits im dritten Quartal 2016 als waipu.tv in die kommerzielle Vermarktung. waipu.tv ist seitdem in zwei Optionen verfügbar: als Comfort-Version mit 25 Stunden Speicher für 4,99 Euro pro Monat und als Perfect-Version mit 100 Stunden Speicher für zunächst 14,99 Euro – beide jeweils monatlich kündbar und mit einem Testmonat gratis. Mit Hilfe der kostenlosen waipu.tv-App und auf Basis der modernsten EXARING-Glasfaserinfrastruktur lässt sich brillante Bild- und Tonqualität unkompliziert auf das Smartphone und von dort auf vorhandene Fernsehgeräte zu Hause übertragen; eine Wischbewegung auf dem Smartphone vollzieht dann den blitzschnellen Wechsel von Sendern und Programmen.

Im Jahresverlauf 2017 dehnte EXARING die Nutzungsmöglichkeiten und inhaltlichen Angebote von waipu.tv kontinuierlich aus: So ergänzten der Amazon Fire TV Stick beziehungsweise die Fire TV-Box Google Chromecast für die Nutzung am heimischen Fernseher - auch im Multi-User- und Multi-Room-Modus für mehrere Nutzer und auf mehreren TV-Geräten gleichzeitig. Zudem wurde waipu.tv ergänzt um eine kostenlose Serienaufnahme-Funktion, um die Sprachsteuerung Amazon Alexa sowie weitere Programme. Dazu zählten die wöchentlichen Highlights der Bayernliga, dann ´Rocket Beans TV` und schließlich ´Sport1 US HD´ und ´Motorvision TV` - zwei Pay-TV-Sender für US-amerikanische Sport-Highlights beziehungsweise automobile Fahrkultur und Motorsport. Zum Jahresende reduzierte das Unternehmen den Monatspreis für das Perfect-Paket dauerhaft auf 9,99 Euro; die mobile Nutzung fürs Fernsehen unterwegs ist dabei als Option flexibel buchbar.

Partnerschaften

Im April begann mobilcom-debitel eine Kooperation mit Sky Deutschland. Im Rahmen der Partnerschaft übernimmt mobilcom-debitel in den eigenen Shops die Vermarktung der diversen Sky-Abonnements und rundet damit sein Full-Service-Angebot im TV-Bereich ab.

Zur Jahresmitte startete das Unternehmen in Kooperation mit dem Zubehörlieferanten Strax die eigene Zubehörmarke ´freenet Basics`. Das Portfolio beinhaltet Artikel für das Smartphone und den digitalen Alltag – mit dem Fokus auf Kleinprodukte wie Ladekabel, Hüllen und Taschen, Powerbanks oder Kopfhörer. Die Partnerschaft zielt darauf ab, neue Produkttrends zeitnah in das Portfolio einfließen zu lassen und den Vertriebspartnern umfangreiche Services hinsichtlich Warenverfügbarkeit und Retouren-Management zu bieten.

Im Segment TV und Medien begann waipu.tv gemeinsam mit Amazon zum Jahresende 2017 die dreiwöchige Testreihe ´Watch & Shop` im Rahmen des sogenannten T-Commerce – also das Einkaufen während der TV-Werbespots für Nutzer des Fire TV-Stick: Per Klick auf einen Shopping-Button springen sie direkt auf die Produktseite des beworbenen Artikels, können dort weitere Informationen einsehen und bei Bedarf sofort bestellen. Die Testreihe umfasste fünf große Werbepartner auf fünf Sendergruppen.

Mit über 30 bundesweiten und regionalen Energieversorgern sowie namhaften Öko-Anbietern zählt die freenet Energy GmbH zu den leistungsstärksten Energiedistributoren im Fachhandel und am Point of Sale in Deutschland. Der Vertrieb der jeweiligen Produkte erfolgt über die eigenen mobilcom-debitel Shops, über Kooperationen mit 5.600 Einzelhändlern und 400 großen Elektronikmärkten, zudem über ein reichweitenstarkes Online-Vertriebsnetz sowie im Direktvertrieb mit diversen Partnern. Als erster Service-zertifizierter Energiedistributor in Deutschland adressiert das Unternehmen mit seinen Angeboten sowohl Privat- wie auch Geschäftskunden.

In der zweiten Jahreshälfte 2016 hatte die freenet-Tochter begonnen, ihr Portfolio um starke Regionalmarken auszubauen; diesen Kurs setzte freenet Energy im Jahresverlauf 2017 fort. Zu den neuen Kooperationspartnern zählen

Badenova, einer der stärksten Anbieter im Südwesten Deutschlands - mit Schwerpunkt im Regierungsbezirk Freiburg im Breisgau. Die kommunalen Eigner des Unternehmens umfassen neben den Städten Freiburg, Lahr, Lörrach und Offenburg insgesamt rund 100 Kommunen in der Region Schwarzwald. Badenova liefert privaten wie gewerblichen Kunden atomkraftfreien Strom, Erdgas, Wasser- und Wärmeversorgung
energis GmbH, ein ebenfalls regional stark präsenter und vernetzter Anbieter aus der VSE-Gruppe im Saarland mit über 100 Jahren Tradition und Erfahrung in der Energieversorgung; das energis-Angebot umfasst Strom, Erdgas, Wasser und Kommunikation.

Im April startete freenet Energy dann erstmals ein eigenes Angebot - in Kooperation mit SAVERO Energie. Die exklusiv entwickelten Produkte setzen auf die Themen Ökologie und Nachhaltigkeit: ´freenet Energy green austrian power` wird als Stromprodukt aus regenerativer Wasserkraft in Österreich gewonnen; ´freenet Energy blue power` wiederum basiert auf Ökogas, bei dem durch Erdgasverbrauch entstehende Emissionen durch sinnvolle Klimaschutzmaßnahmen ausgeglichen werden.

Vertriebsaktivitäten

Im Februar 2017 startete die Discount-Tochter klarmobil die neue Zweitmarke ´mobinio` als zusätzliche Vertriebsplattform – mit drei Tarifen im Netz von Vodafone beziehungsweise der Deutschen Telekom:

Die mobinio Flat 3000 bietet für 15,95 Euro monatlich eine Sprach- und SMS-Flat in alle deutschen Netze sowie eine Internet-Flat mit bis zu 3 GB Highspeed-Datenvolumen bei maximal 21,6 Mbit pro Sekunde im Downstream;
bei der mobinio Flat 4000 für 16,95 Euro monatlich erhöht sich das Datenvolumen unter sonst gleichen Konditionen auf 4 GB bei maximal 42,2 Mbit, und
bei der mobinio Flat 5000 für 17,95 Euro monatlich auf 5 GB bei ebenfalls maximal 42,2 Mbit pro Sekunde.

Alle drei Tarife haben eine Mindestvertragslaufzeit von lediglich einem Monat und eine einmalige Einrichtungsgebühr von 29,95 Euro.

Im Oktober 2017 verlängerte mobilcom-debitel vorzeitig den bestehenden Kooperationsvertrag mit Media-Saturn Deutschland. Die Laufzeit des Kooperationsvertrages ist zunächst auf maximal fünf Jahre begrenzt. Der exklusive stationäre Vertrieb von mobilcom-debitel-Produkten in den Elektronikmärkten des Kooperationspartners ergänzt und stärkt die Aktivitäten der Tochtergesellschaft im Retail-Geschäft.

Das Tochterunternehmen GRAVIS eröffnete Anfang 2017 in vier deutschen Städten rund 50 m2 große Digital-Lifestyle-Lounges in großen Einkaufszentren; präsentiert wurden dort komplexe Soundwelten mit leistungsstarken Geräten, Gadgets wie App-gesteuerte Roboter sowie innovative Beleuchtungskonzepte, SmartHome- und SmartCare-Produkte. Die Besucher konnten zudem vor Ort ihre Apple-Geräte live reparieren lassen und in gesonderten Ruhezonen Virtual-Reality-Szenarien testen und genießen.

Die Tochtergesellschaft Motion TM startete im ersten Halbjahr 2017 eine Zusammenarbeit zwischen ihrer Fachhandelsmarke MOON und der Review Bridge Research GmbH. Das Unternehmen betreibt das Shopping-Portal ´einfach.kaufen`, das aus Millionen aggregierter Produktbewertungen eine Kaufempfehlung für potenzielle Kunden ableitet und sie auf stationäre Fachhändler vor Ort hinweist; letztere können sich ebenfalls von Kunden bewerten lassen und sind dann per ´Händler Review Score` bei ´einfach.kaufen` zu finden.

Um diese Listung zu erleichtern, entwickelte MOON Fachhandel mit ´MultiCommerce` eine branchenübergreifende Multichannel-Lösung für den stationären Händler: Dieser profitiert so vom hochwertigen Online-Traffic und zieht Kunden vom Internet in seinen Shop. Im Rahmen der Kooperation mit Review Bridge Research können die MOON-Partner die Vorteile des Review Score ein Jahr lang kostenlos nutzen und zudem ihren Review Score als Siegel am PoS verwenden.

Forschung und Entwicklung

Als Service Provider ohne eigene Netzinfrastruktur unterhält die freenet AG keine eigene Abteilung für Forschung und Entwicklung. Angesichts des rasanten technologischen Fortschritts in der Telekommunikation und bei den mobilen Sprach- und Datendiensten setzt sich das Unternehmen jedoch intensiv mit den aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich auseinander. Wesentliches Ziel dabei ist, die langfristige Sicherung der Wettbewerbsposition in diesem dynamischen Marktumfeld. Vor diesem Hintergrund adressierte die freenet AG im Geschäftsjahr 2017 mit einem eigenen Produkt- und Dienstleistungsportfolio rund um Mobilfunk, mobiles Internet und Digital Lifestyle die sich kontinuierlich wandelnden Markt- und Kundenanforderungen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr durch wesentliche Aufwendungen für Forschung und Entwicklung belastet.

Im Wachstumsmarkt Digital Lifestyle hat die freenet Gruppe ihre Produktoffensive im Jahresverlauf 2017 mit neuen Angeboten ausgebaut; Schwerpunkte waren dabei die Bereiche Entertainment, Datensicherheit, Home Automation & Security sowie eHealth. Bei einigen Produkten ist die Gesellschaft in der Endphase in deren Entwicklung involviert, um eine möglichst hohe Kundenfreundlichkeit zu gewährleisten. Gleichzeitig erhöht sich damit auch die Wertschöpfung der Gesellschaft bei der Vermarktung der entsprechenden Produkte.

Zusätzlich nahm die Gruppe im Rahmen von IT-, Strategie- und Produktentwicklungsprojekten 2017 zahlungswirksame Investitionen in Höhe von 18,5 Millionen Euro vor (Vorjahr: 18,7 Millionen Euro).

Mitarbeiter

In der wettbewerbsintensiven Branche rund um Mobilfunk, mobiles Internet sowie TV und Medien sind die Gewinnung und Bindung hochqualifizierter Mitarbeiter sowie deren Aus- und Weiterbildung ein entscheidender Erfolgsfaktor für das Unternehmen. In 2017 beschäftigte die freenet Group 4.113 Mitarbeiter an 10 Standorten sowie in den mobilcom-debitel Shops bzw. GRAVIS Stores. Im Bereich der beruflichen Ausbildung und des dualen Studiums stellt die freenet Group jährlich über 100 Ausbildungsplätze zur Verfügung; sie gliedern sich in insgesamt zwölf Ausbildungsgänge an über 150 Ausbildungsorten. Zu Jahresende lag die Zahl der Auszubildenden in der freenet Group bei 322.

Darüber hinaus spielen der Kompetenzerhalt der Mitarbeiter sowie deren kontinuierliche Anpassung an aktuelle Markt- und Technologieentwicklungen in einem dynamischen und digitalen Umfeld eine wichtige Rolle. Diesbezüglich fanden konzernweit 403 Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter in Form von Fach-, Methoden und Kompetenztrainings statt.

Finanzmanagement

Die strategische Unternehmenssteuerung wird von einem fokussierten Finanzmanagement unterstützt, welches neben der Liquiditätsentwicklung die Kapitalstruktur als Steuerungsgröße aufweist. Die operative Umsetzung erfolgt durch ein umfassendes Treasury-Management auf der Basis etablierter Controlling-Strukturen.

Zur Steuerung der Kapitalstruktur dienen insbesondere der Verschuldungsfaktor, der sogenannte Interest Cover und die Eigenkapitalquote als finanzielle Steuerungsgrößen.

In der folgenden Übersicht sind die Kennzahlen des Finanzmanagements mit ihrer aktuellen Ausprägung im Vergleich zum Vorjahr dargestellt. Für zeitraumbezogene Größen wie das EBITDA und das Zinsergebnis wurden dabei jeweils die letzten 12 Monate (also Januar 2017 bis Dezember 2017 bzw. für das Vorjahr Januar 2016 bis Dezember 2016) herangezogen.

Tabelle 3:

Kennzahlen des Finanzmanagements

2016 2017 Ziel
Verschuldungsfaktor 1,7 0,9 1,0 – 2,5
Pro-forma-Verschuldungsfaktor 3,2 2,5 -
Interest Cover 8,0 10,8 > 5
Eigenkapitalquote in Prozent 32,7 33,9 > 50

Der Verschuldungsfaktor gibt das Verhältnis an, in dem die Finanzschulden (1.673,1 Millionen Euro) abzüglich flüssiger Mittel (322,8 Millionen Euro), abzüglich des Anteils am Börsenwert der Schweizer Sunrise Communications Group AG („Sunrise“) zum 31. Dezember 2017 (11.051.578 Aktien multipliziert mit dem Schlusskurs von 76,04 Euro – Quelle: Bloomberg) im Verhältnis zum in den letzten 12 Monaten erzielten EBITDA stehen. Zum 31. Dezember 2017 liegt der Verschuldungsfaktor bei 0,9 (Vorjahr: 1,7). Die Verringerung des Verschuldungsfaktors ist überwiegend auf das deutlich erhöhte EBITDA sowie auf den Anstieg des Aktienkurses der Sunrise zurückzuführen. Die Finanzschulden setzen sich überwiegend aus den zwischen 2018 und 2026 endfälligen Schuldscheindarlehen über einen Nennwert von insgesamt 1.064,5 Millionen Euro sowie aus dem im Oktober 2017 abgeschlossenen syndizierten Tilgungsdarlehen mit einem Nennwert von 610,0 Millionen Euro zusammen.

Der Pro-forma-Verschuldungsfaktor (Finanzschulden abzüglich flüssiger Mittel im Verhältnis zum in den letzten 12 Monaten erzielten EBITDA) liegt bei 2,5, bedingt durch die im Vorjahr erfolgten Akquisitionen und Beteiligungen.

Der Interest Cover (Verhältnis zwischen EBITDA und Zinsergebnis) liegt mit 10,8 über dem Niveau des Vorjahres (8,0), damit nach wie vor über der Zielmarke von 5,0. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus dem im Oktober 2016 platzierten Schuldscheindarlehen, das bei günstigen Zinskonditionen eine Entlastung des Zinsaufwandes bewirkte.

Die Eigenkapitalquote bewegt sich zum 31. Dezember 2017 unter der Zielmarke von 50 Prozent, was im Zusammenhang mit den Neufinanzierungen aus dem Vorjahr steht.

Der Vorstand hält an seiner Finanzstrategie und damit auch an den Zielen fest.

Zur Herleitung der Eingangsgrößen für die Kennzahlen wird auf den Abschnitt „Definition alternativer Leistungskennzahlen“ in diesem Kapitel verwiesen.

Grafik 7:

Kennzahlen der Dividendenpolitik

*Die Dividende wird vorbehaltlich der Beschlussfassung der Hauptversammlung im Mai 2018 ausgezahlt. Weitere Informationen zur Dividende finden Sie im Kapitel „Die freenet AG am Kapitalmarkt“.

Die Hauptversammlung der freenet AG hat am 1. Juni 2017 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,60 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie für das Geschäftsjahr 2016 beschlossen, was einer Ausschüttungsquote von 60,0 Prozent des Free Cashflows entsprach. Die Auszahlung der Dividende erfolgte am 6. Juni 2017 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die jeweiligen depotführenden Banken und Kreditinstitute an die Aktionäre. Die Ausschüttung erfolgte aus dem steuerlichen Einlagekonto gemäß § 27 Körperschaftsteuergesetz. Die Dividende wurde daher erneut ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt.

Vorstand und Aufsichtsrat stehen zu ihrer aktuellen Dividendenpolitik und beabsichtigen der Hauptversammlung am 17. Mai 2018 die Auszahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 1,65 Euro pro Stückaktie aus dem Bilanzgewinn vorzuschlagen. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von knapp 62 Prozent des Free Cashflows.

Definition alternativer Leistungskennzahlen

Zur Erläuterung der Finanz- und Ertragslage des freenet Konzerns werden die nachfolgend aufgeführten alternativen Leistungskennzahlen („Alternative Performance Measures“, „APMs“) verwendet, die nicht Gegenstand von IFRS sind. Es sei darauf hingewiesen, dass diese weder historische Finanzergebnisse, Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten des Unternehmens, noch sonstige vom Unternehmen definierte Leistungsindikatoren oder IFRS-Kennzahlen ersetzen und daher nicht isoliert, sondern als ergänzende Information betrachtet werden sollten. Trotz der gängigen Verwendung alternativer Leistungskennzahlen zur Beurteilung des laufenden operativen Geschäfts und der Verschuldungssituation durch das Management sowie auf Investorenseite haben diese als alleiniges Analysetool nur eine beschränkte Aussagekraft. Darüber hinaus sind die aufgeführten APMs trotz einer möglicherweise ähnlichen oder gar identischen Bezeichnung aufgrund unterschiedlicher Berechnungsweisen nicht notwendigerweise mit den von anderen Unternehmen verwendeten APMs vergleichbar.

Die von der freenet AG verwendeten alternativen Leistungskennzahlen sind:

EBITDA und EBITDA exklusive Sunrise
EBIT
Rohertrag und Rohertragsmarge
Nettofinanzschulden, Pro-forma-Nettofinanzschulden und daraus abgeleitete Verschuldungsfaktoren
Interest Cover
Free Cashflow und Free Cashflow exklusive Sunrise
Eigenkapitalquote.

Sondereinflüsse, die auf die Ermittlung einiger alternativer Leistungskennzahlen wirken, resultieren aus der Integration akquirierter Geschäfte und deren Folgebilanzierung.

Definition und Berechnung des EBITDA und EBITDA exklusive Sunrise

Das EBITDA stellt einen finanziellen Leistungsindikator der freenet Group dar und ist definiert als Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern, inklusive der Ergebnisanteile der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen (EBIT) exklusive Abschreibungen und latenten Steuern aus der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen und zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen. Die Abschreibungen aus der Folgebilanzierung der Schatten-Kaufpreisallokation belasten somit nicht das EBITDA. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf Textziffer 17 des Konzernanhangs.

Das EBITDA exklusive Sunrise entspricht dem EBITDA abzüglich der erfassten Ergebnisanteile der Sunrise.

Tabelle 4

: Berechnung EBITDA und EBITDA exklusive Sunrise

In TEUR 1.1.2017-31.12.2017 1.1.2016-31.12.2016
EBIT 372.992 298.822
Abschreibungen und Wertminderungen 148.234 124.324
Folgebilanzierung aus Kaufpreisallokation 19.969 15.678
EBITDA 541.195 438.824
Ergebnisanteil Sunrise -133.167 -36.493
EBITDA exklusive Sunrise 408.028 402.331

Das EBITDA stellt eine sogenannte Non-GAAP-Kennzahl dar, die das Management zur Bewertung der Geschäftsentwicklung und betrieblichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens verwendet.

Da die Gesellschaft den Ergebnisanteil der Sunrise nicht beeinflussen kann, steuert der Vorstand das EBITDA ohne Einbezug der Ergebnisanteile der Sunrise (EBITDA exklusive Sunrise). Dadurch bedingt erfolgt der Soll-Ist-Vergleich sowie die Prognose des finanziellen Leistungsindikators ohne Berücksichtigung von Ergebnisanteilen der Sunrise.

Definition und Berechnung des EBIT

Das EBIT ist definiert als Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern, inklusive der Ergebnisanteile der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen.

Tabelle 5:

Berechnung EBIT

In TEUR 1.1.2017-31.12.2017 1.1.2016-31.12.2016
Betriebsergebnis 260.831 277.803
Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 112.161 21.019
EBIT 372.992 298.822

Definition und Berechnung Rohertrag und Rohertragsmarge

Der Rohertrag ist definiert als Saldo aus Umsatzerlösen und Materialaufwendungen. Die Rohertragsmarge bildet das Verhältnis aus Umsatzerlösen und Materialaufwendungen ab.

Tabelle 6:

Berechnung Rohertrag

In TEUR bzw. lt. Angabe 1.1.2017-31.12.2017 1.1.2016-31.12.2016
Umsatzerlöse 3.507.263 3.362.407
Materialaufwand -2.557.501 -2.463.670
Rohertrag 949.762 898.737
Rohertragsmarge (in Prozent) 27,1 26,7

Definition und Berechnung der Nettofinanzschulden, Pro-forma-Nettofinanzschulden und abgeleitete Verschuldungsfaktoren

Die Nettofinanzschulden sind definiert als langfristige und kurzfristige Finanzschulden aus der Bilanz, abzüglich flüssiger Mittel, abzüglich des Anteils der freenet Group am Börsenwert der Sunrise zum Stichtag. Letzt genannte Anpassung erfolgt, da der Erwerb von Anteilen an der Sunrise („Sunrise-Erwerb“) im Geschäftsjahr 2016 vollständig über die Aufnahme neuer Finanzschulden finanziert wurde. Insofern wäre nach dem Sunrise-Erwerb eine Darstellung der Nettofinanzschulden ohne den Einbezug der an der Sunrise gehaltenen Beteiligung ökonomisch wenig aussagekräftig.

Der Börsenwert der Sunrise ergibt sich aus der Multiplikation des Schlusskurses der Aktie der Sunrise an der Schweizer Börse mit der Anzahl der von der freenet Group gehaltenen Aktien (11.051.578 Aktien) zum jeweiligen Stichtag. Die Umrechnung von Schweizer Franken in Euro erfolgt basierend auf Daten von Bloomberg zu einem amtlich festgestellten Stichtagskurs.

Tabelle 7: Berechnung der Nettofinanzschulden

In TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Langfristige Finanzschulden 1.666.001 1.673.871
Kurzfristige Finanzschulden 7.145 60.302
Flüssige Mittel -322.816 -318.186
Börsenwert der Sunrise -840.344 -690.171
Nettofinanzschulden 509.986 725.816

Die Pro-forma-Nettofinanzschulden sind definiert als langfristige und kurzfristige Finanzschulden abzüglich flüssiger Mittel.

Tabelle 8:

Berechnung der Pro-forma-Nettofinanzschulden

In TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Langfristige Finanzschulden 1.666.001 1.673.871
Kurzfristige Finanzschulden 7.145 60.302
Flüssige Mittel -322.816 -318.186
Pro-forma-Nettofinanzschulden 1.350.330 1.415.987

Im Allgemeinen stellen die Nettofinanzschulden eine Non-GAAP-Kennzahl dar, die vom Management zur Steuerung der Finanzierungsstruktur des Konzerns verwendet wird. Sie ist somit integraler Bestandteil des konzernweiten Kapital-Risikomanagements und geht in die Berechnung des Verschuldungsfaktors beziehungsweise Pro-forma-Verschuldungsfaktors ein.

Der Verschuldungsfaktor leitet sich aus dem Verhältnis von Nettofinanzschulden zum in den letzten 12 Monaten erzielten EBITDA ab. Gleiches gilt für den Pro-forma-Verschuldungsfaktor; allerdings dienen hierbei die Pro-forma-Nettofinanzschulden als Ausgangsbasis für die Berechnung der Verhältniszahl. Die Entwicklung der beiden Kennzahlen sowie der Zielkorridor werden im Abschnitt „Finanzmanagement“ dargestellt.

Definition und Berechnung Interest Cover

Der Interest Cover bildet das Verhältnis von EBITDA zum Zinsergebnis in den letzten 12 Monaten ab. Das Zinsergebnis ist der Saldo von „Zinsen und ähnliche Erträge“ sowie „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ aus der Konzerngewinn- und Verlustrechnung.

Tabelle 9:

Berechnung Zinsergebnis

In TEUR 1.1.2017-31.12.2017 1.1.2016-31.12.2016
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 51.132 55.675
Zinsen und ähnliche Erträge -830 -809
Zinsergebnis 50.302 54.866

Die Entwicklung der Kennzahl sowie der Zielkorridor werden im Abschnitt „Finanzmanagement“ dargestellt.

Definition und Berechnung Free Cashflow und Free Cashflow exklusive Sunrise

Der Free Cashflow stellt einen finanziellen Leistungsindikator der freenet Group dar und ist definiert als Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, verringert um die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, zuzüglich der Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.

Der Free Cashflow exklusive Sunrise entspricht dem Free Cashflow abzüglich der von der Sunrise erhaltenen Dividende.

Tabelle 10:

Berechnung Free Cashflow und Free Cashflow exklusive Sunrise

In TEUR 1.1.2017-31.12.2017 1.1.2016-31.12.2016
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 385.356 389.649
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte -61.118 -62.792
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 18.597 14.681
Free Cashflow 342.835 341.538
Sunrise Dividende -34.409 -30.124
Free Cashflow exklusive Sunrise 308.426 311.414

Ergänzend zur Ergebnisdarstellung durch das EBITDA wird diese Kennzahl als Indikator verwendet, der die Fähigkeit des Konzerns abbildet, langfristig Zahlungsmittel zu generieren.

Da die Gesellschaft die Höhe der Sunrise Dividende nicht beeinflussen kann, steuert der Vorstand den Free Cashflow ohne Einbezug der Dividende der Sunrise (Free Cashflow exklusive Sunrise). Dadurch bedingt erfolgt der Soll-Ist-Vergleich sowie die Prognose des finanziellen Leistungsindikators ohne Berücksichtigung von Ergebnisanteilen der Sunrise.

Definition und Berechnung der Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote stellt das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Bilanzsumme dar und dient als zusätzlicher Gradmesser für eine effiziente Aussteuerung der Unternehmensfinanzierung.

Tabelle 11:

Berechnung der Eigenkapitalquote

In TEUR bzw. lt. Angabe 31.12.2017 31.12.2016
Eigenkapital 1.462.901 1.402.267
Bilanzsumme 4.314.123 4.284.759
Eigenkapitalquote (in Prozent) 33,9 32,7

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Im Verlauf des Jahres 2017 verzeichnete die Weltwirtschaft ein dynamisches Wachstum. Infolge der guten Entwicklung erhöhte der Internationale Währungsfonds (IWF) in seinem World Economic Outlook vom Oktober 2017 die Wachstumserwartung für das Welt-Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2017 auf 3,6 Prozent gegenüber 3,2 Prozent in 2016. Aufgrund der anhaltend positiven weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen korrigierte auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ihre Prognose für das Wachstum des globalen Bruttoinlandsprodukts im Gesamtjahr um 0,5 Prozentpunkte auf nunmehr ebenfalls 3,6 Prozent. Gleichwohl sieht der IWF erhebliche Risiken in einer Zunahme protektionistischer Maßnahmen und Tendenzen. Ferner könnten geopolitische Krisen in einzelnen Ländern die Volkswirtschaften negativ beeinflussen. Schließlich besteht weiterhin das Risiko einer Verlangsamung des globalen Wirtschaftswachstums – bedingt durch das hohe Bewertungsniveau an vielen Kapitalmärkten und der zugleich hohen Verschuldung mehrerer Staaten.

Auch in den Schwellen- und Entwicklungsländern war im Berichtszeitraum ein Wachstum zu verzeichnen. Insbesondere in China war das Wachstum höher, als am Jahresanfang erwartet. Dabei profitierte die chinesische Wirtschaft von einer kräftigen Ausweitung der Binnennachfrage. In den Industrieländern setzte sich die wirtschaftliche Erholung ebenfalls fort. So registrierte die US-Wirtschaft von Januar bis Dezember 2017 ein höheres Wachstum als im Vorjahr. Wesentliche Impulse gaben hierbei die merkliche Steigerung privater Konsumtätigkeiten sowie der Industrieproduktion, die im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls deutlich zulegte – auch dank der relativ stabilen Lage an den Öl- und Rohstoffmärkten.

Für die Eurozone erhöhten IWF und OECD im Oktober bzw. November 2017 ihre Schätzungen für das BIP-Wachstum von 1,8 Prozent in 2016 auf 2,1 Prozent in 2017 bzw. 1,8 Prozent auf 2,4 Prozent im selben Zeitraum. Diese Erwartung eines anhaltenden Wirtschaftsaufschwungs wird mit einer starken Inlands- sowie Exportnachfrage in vielen europäischen Regionen begründet und durch eine unvermindert expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) gestützt. Die separatistischen Spannungen in Katalonien könnten jedoch ein Risiko für den Euroraum darstellen. Sorgen bereitet zudem Italien, dessen Wirtschaft sich noch nicht vollumfänglich von der Staatsschulden- und der Finanzmarktkrise erholt zu haben scheint. Die Prognose für das kommende Jahr ist außerdem mit hoher Unsicherheit behaftet, da sie stark von Verlauf, Perspektiven und Ergebnis des anstehenden Austritts des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU (Brexit) abhängt. Griechenlands Volkswirtschaft hingegen konnte in 2017 erstmals seit seiner Finanzkrise positive Wachstumsraten verzeichnen.

Gemessen an der Eurozone fiel das Wirtschaftswachstum in Deutschland im Jahr 2017 laut dem Institut für Wirtschaftsforschung (ifo) überdurchschnittlich aus – trotz dämpfender Einflüsse aus der relativ langwierigen Bildung einer neuen Regierung. Insgesamt wird eine weitere Steigerung um 0,5 Prozentpunkte auf dann 2,3 Prozent erwartet. Wesentliche Wachstumsimpulse kamen dabei vom privaten Konsum, welcher wiederum von günstigen Arbeitsmarkt- und Einkommensbedingungen profitierte. Im Jahr 2017 waren durchschnittlich rund 44,3 Millionen Frauen und Männer mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig – damit erreichte die Zahl der Erwerbstätigen im zwölften Jahr in Folge einen neuen Höchststand. Die gute Konjunktur spiegelte sich auch in der Stimmung der Unternehmen wider und beließ den ifo-Geschäftsklimaindex zum 31. Dezember 2017 annähernd auf seinem Rekordniveau.

Telekommunikationsmarkt 2017

Der bereits in den Vorjahren zu beobachtende Trend setzte sich auch im Jahr 2017 konsequent fort: Zunehmende Digitalisierung bestimmte maßgeblich den Telekommunikationsmarkt und dessen Wettbewerber. Angesichts leicht sinkender Gesamtumsätze bei stabilen Investitionen steht die Branche weiterhin vor zahlreichen Herausforderungen, um dem veränderten Nutzerverhalten der Endkunden Rechnung zu tragen. Die erhöhte Smartphone- und mobile Datennutzung einhergehend mit steigenden Übertragungsgeschwindigkeiten verstärken den Wettbewerb dementsprechend nachhaltig. Dabei sollen regulatorische Eingriffe seitens der Bundesnetzagentur (BnetzA) einen beschleunigten Ausbau von Glasfasernetzen unterstützen, um ähnliche Penetrationsraten wie beispielsweise in Spanien oder Frankreich zu schaffen. Für einen fairen Wettbewerb soll die im Juni 2017 erlassene sogenannte Roaming-Verordnung sorgen, welche Aufschläge auf die Telefonie- und Datennutzung in der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen untersagt. Wirtschaftliche Möglichkeiten hingegen bieten digitale Wachstumsfelder, wie z.B. intelligente Mobilität, Cloud-Services sowie das Internet der Dinge, deren Bedeutung in den künftigen Jahren stetig zunehmen dürfte.

Im Oktober 2017 veröffentlichte der VATM in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung Dialog Consult die „19. TK-Marktanalyse Deutschland 2017“. Aus dieser unterjährigen Studie geht hervor, dass der deutsche Telekommunikationsmarkt im Jahr 2017 mit einem leichten Rückgang zu rechnen hat. Demnach wird sich der Gesamtumsatz für Telekommunikationsdienste in Deutschland zum Jahresende 2017 gegenüber dem Vorjahr um geschätzte 1,5 Prozent auf 58,8 Milliarden Euro reduzieren. Diese Abnahme entfällt zu 0,4 Milliarden Euro auf den Festnetzbereich (die Umsätze werden mit 0,4 Milliarden Euro unter dem Vorjahresumsatz erwartet) sowie zu 0,5 Milliarden Euro auf den Mobilfunkmarkt, wo nach 26,7 Milliarden Euro in 2016 am Jahresende 2017 Mobilfunkumsätze von 26,2 Milliarden Euro erwartet werden.

Prof. Dr. Torsten J. Gerpott von der Dialog Consult GmbH begründet die rückläufige Entwicklung des deutschen Mobilfunkmarkts im Jahr 2017 mit sinkenden Entgelten für die nationale Terminierung oder EU-Roaming, als Folge der regulatorischen Anpassungen. Unter Einbeziehung der Mobilfunkanbieter ohne eigenes Netz (Service-Provider) verteilen sich die Mobilfunkumsätze unverändert auf insgesamt sechs Marktteilnehmer. Erstmalig werden auch weitere Provider separat ausgewiesen. Mit einem Marktanteil von 30,6 Prozent (Vorjahr: 30,3 Prozent) konnte einzig die Deutsche Telekom ihre Position erhöhen. Vodafone mit einem Marktanteil von 25,2 Prozent (Vorjahr 26,1 Prozent) und Telefónica Deutschland mit einem Marktanteil von 24,0 Prozent (Vorjahr 25,0 Prozent) hingegen verloren jeweils rund einen Prozent.

Der Marktanteil von Drittanbietern (z.B. Service-Providern) erhöhte sich im Jahr 2017 von 18,6 Prozent auf 20,2 Prozent. Dabei bleibt die freenet AG mit voraussichtlich 11,8 Prozent (Vorjahr: 12,1 Prozent) weiterhin an der Spitze des Drittanbieter-Marktes in Deutschland. 1&1 kann mit einem Marktanteil von 4,6 Prozent (Vorjahr 3,8 Prozent) Zuwächse verzeichnen, während Drillisch mit 2,3 Prozent (Vorjahr: 2,7 Prozent) laut Prognose Marktanteile verliert.

Grafik 8: Mobilfunkumsätze nach Netzbetreibern und Drittanbietern

Quelle: Dialog Consult/VATM - 19. TK-Marktanalyse 2017

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts entwickeln sich die Preise für Telekommunikationsdienstleistungen in Deutschland weiterhin rückläufig, seit 2011 allerdings mit abnehmender Tendenz. Vor allem bei den Mobilfunk-Preisen zeichnete sich von 2011 bis 2016 eine leichte Erholung ab. Nach Einschätzung von VATM und Dialog Consult werden die Umsätze mit mobilen Datendiensten im Jahr 2017 mit 50,4 Prozent mehr als die Hälfte des Gesamtumsatzes der Mobilfunknetzbetreiber ausmachen – im Vorjahr lag der Anteil noch bei rund 44,9 Prozent. Erstmals werden im Jahr 2017 mit 1.350 Millionen Gigabyte voraussichtlich mehr als tausend Millionen Gigabyte über mobile Anschlüsse verschickt oder heruntergeladen. Im Jahr 2016 betrug das Volumen des Datenverkehrs noch 902 Millionen Gigabyte. Dabei stieg das durchschnittliche Datenvolumen pro SIM-Karte und Monat von 591 MB in 2016 um 43,8 Prozent auf geschätzte 850 MB im Berichtsjahr. Demgegenüber erwarten die Analysten im Jahr 2017 mit 309 Millionen Minuten pro Tag eine Reduzierung um 1 Million Minuten gegenüber dem Vorjahr. Dementsprechend werden software-basierte Telefonie-Anwendungen mit täglich 260 Millionen Minuten um 4 Prozent über dem Vorjahr eingeschätzt.

Grafik 9:

Durchschnittliches Datenvolumen im Monat pro Mobilfunkanschluss* in Deutschland

* Laut Quelle bezogen auf SIM-Karten.

** Der Wert für das Jahr 2017 ist geschätzt.

Quelle: Dialog Consult /VATM – 19. TK-Marktanalyse 2017

Der signifikante Anstieg der mobilen Datennutzung verdeutlicht die nach wie vor steigende Marktdurchdringung mit Smartphones in allen Nutzergruppen – laut einer Umfrage von TNS Infratest nutzten im Jahr 2017 bereits 85 Prozent der 14- bis 69-Jährigen ein internetfähiges Endgerät. Davon surften rund 73 Prozent der Befragten mindestens eine Minute pro Tag mit dem Smartphone im Internet. Die durchschnittliche tägliche Nutzungsdauer wird laut Erhebung mit 1,5 Stunden pro Tag beziffert, die Gruppe der 14- bis 29-Jährigen war im Durchschnitt sogar 2,5 Stunden mit dem Smartphone online. Ein maßgeblicher Teil dieser Zeit wurde mit dem Austausch und der Kommunikation über sogenannte Instant Messenger verbracht. Des Weiteren wurden mit dem Smartphone soziale Netzwerke und Videoclips aufgerufen. Zunehmend gewannen auch andere Steuerungselemente des Internets der Dinge an Bedeutung wie zum Beispiel sogenannte Smart Watches, Activity Tracker sowie Reality Brillen. Laut TNS Infratest trugen bereits drei Prozent aller Nutzer ein Fitnessarmband, welches immer und überall Medieninhalte konsumiert.

Der im Juni 2017 veröffentlichte Ericsson Mobility Report zeigt jedoch, dass Deutschland mit seinem monatlichen Datenverkehr pro Smartphone deutlich unter dem europäischen Durchschnitt von 2,7 GB im Jahr 2016 rangiert und verglichen mit den USA (5,0 GB/Monat) nicht einmal ein Fünftel des dort üblichen Datenvolumens verbraucht. Nach Einschätzung des schwedischen Netzwerkausstatters wird sich der monatliche Datenverbrauch pro Nutzer bis zum Jahr 2022 weltweit vervielfachen – in Europa wird dieser schätzungsweise bei 22 GB liegen, in den USA werden sogar 26 GB monatlich pro Smartphone-Besitzer erwartet. Auch die Zahl der weltweiten Mobilfunkanschlüsse wird laut Studie von 7,5 Milliarden im Jahr 2016 um weitere 1,5 Milliarden auf 9 Milliarden Anschlüsse im Jahr 2022 steigen. Dabei wird sich zwischen 2016 und 2022 die Zahl der Smartphone-Nutzer weltweit von 3,9 Milliarden auf 6,8 Milliarden erhöhen. Für Deutschland gingen VATM und Dialog Consult im Oktober 2017 noch von 135,0 Millionen ausgegebenen SIM-Karten und damit einem voraussichtlichen Anstieg um 5,2 Millionen gegenüber dem Vorjahr aus. Davon sollen nach Angaben des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) im Jahr 2017 insgesamt 54 Millionen Deutsche ein Smartphone nutzen, nach zuletzt 51 Millionen Besitzern im Vorjahr. Damit habe sich der Nutzeranteil in den letzten fünf Jahren mehr als verdoppelt – besonders signifikant war der Anstieg im Jahr 2017 in der Altersgruppe der über 65-Jährigen.

TV-Markt 2017

Nachdem der deutsche Fernsehmarkt bezüglich des Umsatzes mit -0,7 Prozent im Geschäftsjahr 2016 erstmals rückläufige Tendenzen aufwies, wird in 2017 wieder ein ebenso leichtes Umsatzplus prognostiziert. Wie die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) in ihrem jährlichen German Entertainment and Media Outlook im Herbst 2017 berichtete, wird das Wachstum im Fernseh- und Heimkinomarkt mit 11,6 Milliarden Euro um 0,1 Milliarden Euro über dem Gesamtumsatz 2016 eingeschätzt und damit auf dem Niveau des Rekordjahres 2015. Die größten Umsatztreiber entwickeln sich dabei nahezu homogen: Die Beiträge für den Fernsehempfang werden mit stabilen 5,3 Milliarden Euro weiterhin den höchsten Anteil des gesamten Volumens ausmachen, während die Umsätze aus allen Abonnementdiensten das wachstumsstärkste Segment des TV-Markts bilden und auf 5,2 Milliarden Euro am Jahresende 2017 geschätzt werden. Auch der deutsche TV-Werbemarkt wird sein kontinuierliches Wachstum voraussichtlich fortsetzen – PwC erwartet hier einen neuen Höchststand von 4,8 Milliarden Euro Umsatz im Geschäftsjahr 2017 nach 4,7 Milliarden Euro im Jahr 2016.

Die deutsche Fernsehlandschaft unterliegt dabei nach wie vor tiefen Umwälzungen, primär verursacht durch die zunehmende Digitalisierung und die damit einhergehende verstärkte Bewegtbildnutzung über das Internet. Während ein Großteil dieser Inhalte dem Internetnutzer kostenlos zur Verfügung steht, verdoppelte sich die Nutzung bezahlpflichtiger Videoabrufdienste (Video-on-Demand, kurz: VOD) im Jahresverlauf 2017 erstmals nahezu. Diese Angaben beruhen auf einer von Kantar TNS durchgeführten repräsentativen Untersuchung, die im September 2017 stattfand. Darin heißt es weiter, dass das klassische lineare Fernsehverhalten im Zeitverlauf dennoch stabil bleibt. Allerdings finden die TV- und Videoerlebnisse nicht mehr ausschließlich im heimischen Wohnzimmer statt – rund 41 Prozent der Befragten gaben an, auch unterwegs audiovisuelle Inhalte abzurufen.

Der von den Medienanstalten im August 2017 herausgegebene jährliche Digitalisierungsbericht stellt zudem fest, dass das TV-Gerät mit 33,3 Prozent nach wie vor das wichtigste Bildschirmgerät für die über 14-Jährigen darstellt. Knapp dahinter folgt das Smartphone mit knapp rund 32,5 Prozent, während Laptop und PC/Desktop mit je rund 12 Prozent eine untergeordnete Rolle beim Konsum von Bewegtbildern spielen. Der Digitalisierungsbericht differenziert außerdem zwischen den unterschiedlichen Altersgruppen: so nimmt die Bedeutung des klassischen TV-Geräts mit steigendem Alter zu; die Bedeutung von Smartphone und Laptop als primäre Quelle gewinnt hingegen mit sinkendem Alter der Nutzergruppe.

Auch die Verteilung der TV-Empfangswege entwickelte sich im Jahr 2017 stetig in Richtung Volldigitalisierung. Laut Bericht der Medienanstalten empfängt aktuell nur noch jeder 20. TV-Haushalt in Deutschland analoges Fernsehen, was erstmals einer Digitalisierungsquote von über 90 Prozent entspricht. Dabei blieb die Anzahl der Kabelanschlüsse mit knapp 46 Prozent konstant, während der Empfang über Satellit geringfügig um 0,8 Prozent auf ebenfalls knapp 46 Prozent der TV-Haushalte zurückging. Auch nach Beginn der Abschaltung des alten DVB-T Standards am 29. März 2017 empfangen weiterhin 7,4 Prozent der TV-Haushalte (Vorjahr: 9 Prozent) das Fernsehsignal über Antenne. Knapp 75 Prozent dieser digitalterrestrischen Haushalte bzw. 5,5 Prozent der TV-Haushalte insgesamt verwenden somit bereits den neuen Standard DVB-T2 HD. Die Behauptung als drittwichtigster Übertragungsweg für Digital-TV in Deutschland gelang gemäß Digitalisierungsbericht aufgrund der seit Sommer 2014 dauernden Vorbereitung und Koordination des Umstellungsprozesses. Denn im Vergleich zu der zuvor bereits abgeschlossenen Digitalisierung sowohl des Kabel- als auch des Satellitenempfangs, blieben den beteiligten Akteuren bei der „harten“ Abschaltung der terrestrischen Frequenzen lediglich rund 9 Monate, um die benötigten Empfangsvoraussetzungen in den Haushalten zu schaffen. Europaweit erstmalig wurden in Deutschland im Juni 2015 diese Frequenzen zulasten des Rundfunks an die drei Mobilfunkbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica versteigert, um auch in versorgungsschwachen Regionen ein schnelles Internet gewährleisten zu können.

Grafik 10:

Verteilung der Übertragungswege 2017*

* Angaben in eckigen Klammern geben die entsprechenden absoluten Umsätze im Vorjahr an.

Summe > 100% wegen Mehrfachempfang .

Quelle: Kantar TNS; Basis 38,306 Mio. TV-Haushalte in Deutschland (2016: 38,076 Mio.)

Insbesondere die Ansprache und rechtzeitige Information der Haushalte auf den Ende des ersten Quartals 2017 erfolgten DVB-T2-Umstieg bewerten die Meinungsforscher von Kantar TNS rückwirkend als gelungen. Demnach wurden 69 Prozent der 2,1 Millionen Haushalte, welche auf DVB-T2 HD umgestellt haben, über das Medium „Fernsehen“ selbst von dem bevorstehenden Wechsel des Standards in Kenntnis gesetzt. Eingeblendete Informationsbanner im laufenden Programm erreichten rund 50 Prozent der Zuschauer. Jeweils gut ein Drittel aller Haushalte wurde via Werbespots für die neue Plattform freenet TV sowie über den klassischen Zeitschriften- und Zeitungskanal auf den Wechsel vorbereitet; jeweils mehr als 20 Prozent der DVB-T-Nutzer haben über Freunde und Bekannte, Internet sowie Radio von dem Umstieg erfahren. Soziale Netzwerke hingegen spielten bei der Ankündigung eine untergeordnete Rolle. Insgesamt wurde der Großteil der betroffenen TV-Haushalte über zwei oder mehr Kanäle erreicht – lediglich 9 Prozent sahen sich nur unzureichend informiert.

Über das neue Antennenfernsehen sind die privaten Programmangebote fast ausschließlich in HD-Qualität zu empfangen. Damit schreibt HDTV seine Erfolgsgeschichte fort. Mittlerweile verfügen drei Viertel der deutschen TV-Haushalte über mindestens einen HD-fähigen Fernseher. Spitzenreiter sind hierbei die IPTV-Anwender mit einem HD-Empfangspotenzial von gut 90 Prozent, dicht gefolgt von 87 Prozent der terrestrischen Haushalte. Deutlich geringer ist die HD-Durchdringung bei Zuschauern mit einer Satellitenschüssel – hier besitzen laut Digitalisierungsbericht 76 Prozent der Haushalte ein entsprechendes Empfangsgerät. Ferner können bislang „nur“ 71 Prozent der Kabelnutzer das qualitativ hochwertigere Fernsehen genießen. Jedoch planen insgesamt 7,1 Prozent bzw. fast 3 Millionen Haushalte übergreifend die Anschaffung eines neuen Fernsehers. Auf Grundlage der dargelegten Trends prognostiziert PwC für die kommenden Jahre einen leichten Rückgang der Kabelhaushalte sowie auch für den Empfangsweg Terrestrik bis 2021. Demgegenüber wird eine leichte Zunahme der Satellitenanschlüsse angenommen. Dank fortschreitender technologischer Weiterentwicklungen wird dem Bereich IPTV das größte Wachstum nach Ablauf von vier Jahren unterstellt. Auch das Umsatzvolumen wird in 2021 deutlich höher geschätzt: die Erträge aus Abonnementdiensten sollen um jährlich 2,7 Prozent auf 5,8 Milliarden Euro steigen, davon entfallen rund 4,2 Milliarden Euro auf Pay-TV bei einer durchschnittlichen Wachstumsrate von 8,7 Prozent. Die Rundfunkeinnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender werden hingegen bis 2020 stabil bei 5,3 Milliarden Euro erwartet. Schließlich wird den Erlösen aus physischem Verleih und Verkauf ein Rückgang um 12,7 Prozent auf 619 Millionen Euro in 2021 prognostiziert. Dabei sinkt der Absatz und Verleih von DVDs signifikant, der Gesamtumsatz mit Blu-Rays voraussichtlich nur geringfügig. Insgesamt ist die Zukunftsaussicht für den Gesamtfernseh- und Heimkinomarkt positiv, so dass trotz all der gegenläufigen Trends von einer leichten Umsatzerhöhung auf 12 Milliarden Euro in 2021 ausgegangen wird.

Geschäftsverlauf

Der Konzern kann ein positives Fazit für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 ziehen: die Ziele, die wir uns zu Beginn des Geschäftsjahres 2017 bezüglich der wesentlichen Steuerungskennzahlen selbst gesetzt hatten, konnten wir erreichen.

Die Gesamtumsätze erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 4,3 Prozent von 3.362,4 Millionen Euro auf 3.507,3 Millionen Euro – damit erreichen wir unser Ziel des Ausweises leicht steigender Umsatzerlöse klar.

Das im Jahr 2017 erzielte EBITDA beträgt 541,2 Millionen Euro und liegt um 102,4 Millionen Euro deutlich über dem Vorjahresniveau von 438,8 Millionen Euro. Ohne den Einbezug der Ergebnisanteile aus unserer Beteiligung an der Sunrise wurde ein EBITDA in Höhe von 408,0 Millionen Euro ausgewiesen – damit konnte unsere Zielsetzung (leicht über 410,0 Millionen Euro) annähernd erreicht werden. Einen wesentlichen Beitrag hierzu leistete der um 5,7 Prozent auf 949,8 Millionen Euro gesteigerte Rohertrag.

Der Free Cashflow, einer der wichtigsten steuerungsrelevanten Leistungsindikatoren im Konzern, beläuft sich im Berichtszeitraum auf 342,8 Millionen Euro (Vorjahr: 341,5 Millionen Euro). Auch unter Herausrechnung der von Sunrise erhaltenen Dividendenzahlung in Höhe von 34,4 Millionen Euro wird damit der prognostizierte Wert von etwa 310,0 Millionen Euro erreicht. Die Nettofinanzschulden verringerten sich von 725,8 Millionen Euro per 31. Dezember 2016 auf nunmehr 510,0 Millionen Euro am Ende des Geschäftsjahres 2017.

Die Umsatzerlöse im Segment Mobilfunk erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 2,3 Prozent auf 3.198,9 Millionen Euro, was unsere Prognose von stabilen Umsätzen bestätigt. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die Erhöhung des Customer-Ownership im Postpaid- und No-Frills-Bereich zum Jahresende 2017 auf 9,59 Millionen Kunden zurückzuführen, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um circa 60.000 Kunden entspricht. Damit konnte auch das Ziel eines leicht steigenden Customer-Ownership erreicht werden. Der Postpaid-ARPU zeigte sich im Berichtsjahr mit 21,4 Euro genau auf dem Niveau des Vorjahres (21,4 Euro), was unserer Erwartung ebenfalls entspricht. Das EBITDA im Segment Mobilfunk hat sich gegenüber dem Vorjahr (420,4 Millionen Euro) um 22,2 Prozent auf 513,6 Millionen Euro erhöht. Ohne den Einbezug der Ergebnisanteile aus der Beteiligung an der Sunrise wurde ein EBITDA in Höhe von 380,4 Millionen Euro ausgewiesen (Vorjahr: 383,9 Millionen Euro). Die Veränderung resultiert maßgeblich aus einem Einmaleffekt des Vorjahres im Rahmen der Veräußerung von Vermögenswerten aus dem Bereich „mds Repair/Service“ in Höhe von 3,3 Millionen Euro. Damit ist unser Ziel (ein stabiles EBITDA) erreicht worden.

Die Umsatzerlöse im Segment TV und Medien stiegen gegenüber dem Vorjahr um 34,7 Prozent auf 294,8 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Konsolidierungszeiträume der im Vorjahr erworbenen Media Broadcast Gruppe (12 Monate im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 und 9,5 Monate im Geschäftsjahr 2016) konnte die Zielsetzung des Ausweises leicht steigender Umsätze im Segment TV und Medien erreicht werden. Das erwirtschaftete Segment-EBITDA für das Geschäftsjahr 2017 beträgt 40,2 Millionen Euro (Vorjahr: 28,0 Millionen Euro) und übertrifft somit unsere Erwartungen eines leicht steigenden EBITDA.

Bei den nicht-finanziellen Leistungsindikatoren des Segments TV und Medien verzeichnete freenet TV per Ende Dezember 2017 rund 975.000 Abo-Kunden. Damit wurde die zum Jahresende geplante Zielgröße von mehr als 800.000 Nutzern deutlich übertroffen. Der freenet TV-ARPU beträgt 4,3 Euro und liegt auf dem Niveau unserer veröffentlichten Prognose (4,5 Euro). Beim IPTV-Produkt waipu.tv wurde der Zielwert für die Anzahl registrierter Nutzer (über 500.000) mit rund 464.000 leicht unterschritten, wohingegen die erwartete Anzahl der Abo-Kunden (über 100.000) mit rund 102.000 erreicht wurde.

Tabelle 12:

Wesentliche Leistungsindikatoren 2017

In Mio. EUR bzw. lt. Angabe Ist 2016 Prognose 2017 2017
Umsatz 3.362,4 leicht steigend 3.507,3
EBITDA exklusive Sunrise 402,3 leicht über 410,0 408,0
Free Cashflow exklusive Sunrise 311,4 etwa 310,0 308,4
Customer-Ownership in Mio. 9,53 leicht steigend 9,59
Postpaid-ARPU in EUR 21,4 stabil 21,4
freenet TV ARPU in EUR - 4,5 4,3
freenet TV Abo-Kunden - > 800.000 975.000
waipu.tv registrierte Kunden 60.000 > 500.000 464.000*
waipu.tv Abo-Kunden 7.500 > 100.000 102.000

*Exklusive rund 76.000 vorregistrierte Kunden.

Die Ergebnisse bestätigen die Strategieausrichtung des Unternehmens als Digital-Lifestyle-Provider rund um die Geschäftsfelder Mobilfunk sowie TV und Medien und bilden eine gute Basis, um den erfolgreichen Kurs der freenet AG in den kommenden Monaten und Jahren fortzusetzen.

Wesentliche Einflussfaktoren für den Geschäftsverlauf

Kundenentwicklung im Segment Mobilfunk

Tabelle 13:

Kundenentwicklung im Segment Mobilfunk

In Mio. bzw. lt. Angabe 31.12.2017 31.12.2016 Veränderung

in %
Customer-Ownership 9,59 9,53 0,6
davon Postpaid 6,71 6,51 3,0
davon No-Frills 2,88 3,02 -4,6
Prepaid 2,24 2,53 -11,6
Mobilfunkkunden/-karten 11,83 12,06 -1,9

Die Neukundengewinnung sowie das Bestandskundenmanagement in unserem Kerngeschäft Mobilfunk werden wie in den Vorjahren auch im Geschäftsjahr 2017 durch zwei Prämissen geprägt: den Aufbau nachhaltiger Kundenbeziehungen sowie die konsequente Erweiterung des Digital-Lifestyle-Bereichs. Das Ergebnis dieser Strategie ist eine erneute Steigerung des für das Unternehmen wichtigen nicht-finanziellen Leistungsindikators Customer-Ownership. Im Vorjahresvergleich hat sich der Bestand um etwa 60.000 Kunden von 9,53 Millionen auf 9,59 Millionen erhöht. Dies entspricht einer Steigerung um rund 0,6 Prozent.

Der entscheidende Faktor für diese positive Entwicklung ist die erneut deutliche Steigerung des Postpaid-Kundenbestands. Der Bestand in dieser strategisch wichtigsten Kundengruppe mit 24-Monats-Verträgen stieg zum Ende des Berichtsjahres auf 6,71 Millionen Teilnehmer (Vorjahr: 6,51 Millionen). Dies entspricht einer Steigerung um 3,0 Prozent oder rund 200.000 Teilnehmer. Diese Entwicklung wurde durch eine zielgerichtete Kundenansprache über sämtliche Vertriebskanäle des stationären Handels sowie auf der mobilcom-debitel Webseite und durch eine kontinuierliche Optimierung des Kundenmanagements der freenet Group unterstützt.

Der Kundenbestand im No-Frills-Bereich belief sich zum Jahresende 2017 auf 2,88 Millionen und liegt somit um rund 138.000 Teilnehmer niedriger als im Vorjahr (Vorjahr: 3,02 Millionen). Diese Entwicklung ist insbesondere geprägt von den Auswirkungen bzw. den Anforderungen der Registrierungspflicht auf die Neukundengewinnung.

Die Zahl der ausgegebenen Prepaid-Karten war im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter rückläufig und betrug zum Jahresende 2,24 Millionen (Vorjahr: 2,53 Millionen). Dieser Rückgang ist auf die Abschaltung nicht genutzter SIM-Karten durch die Netzbetreiber (technischer Churn) sowie auf die rückläufige Aktivierung von Neukunden aufgrund des Anti-Terror-Gesetzes beim Kauf von Prepaid-Karten ab Juli 2017 zurückzuführen.

Infolgedessen lag die Gesamtzahl der Mobilfunkkunden gegenüber dem Vorjahr (12,06 Millionen) Ende Dezember 2017 um rund 233.000 Mobilfunkkunden niedriger bei 11,83 Millionen.

Monatlicher Durchschnittsumsatz pro Kunde im Segment Mobilfunk

Auch in der Entwicklung des Postpaid-ARPU zeigt sich, dass der in der Neukundengewinnung und im Bestandkundenmanagement eingeschlagene Weg, sich auf werthaltige Kunden zu konzentrieren, erfolgreich ist. Im Geschäftsjahr 2017 konnte der Postpaid-ARPU mit 21,4 Euro auf dem Niveau der letzten drei Jahre weiter stabilisiert werden.

Der No-Frills-ARPU ist im Vorjahresvergleich um 0,4 Euro auf 2,8 Euro gestiegen. Nach teils deutlichen Abschlägen in den letzten beiden Jahren aufgrund des hohen Preisdrucks im Discount-Marktsegment, zeigt sich auch in dieser Kundengruppe eine erfreuliche Entwicklung des ARPU.

Der monatliche Durchschnittsumsatz pro Prepaid-Kunde („Prepaid-ARPU“) liegt im Geschäftsjahr 2017 mit 3,1 Euro auf dem Niveau des Vorjahres (3,1 Euro).

Tabelle 14:

Monatlicher Durchschnittsumsatz pro Kunde (ARPU)

In EUR 2017 2016
Postpaid 21,4 21,4
No-Frills 2,8 2,4
Prepaid 3,1 3,1

Digital-Lifestyle

Neben der Optimierung des Kerngeschäfts Mobilfunk konzentriert sich die freenet Group seit dem Jahr 2013 auf den immer noch jungen Wachstumsbereich internetbasierter mobiler Anwendungen für private Kunden. Der Bereich Digital-Lifestyle, als Bestandteil des Segments Mobilfunk, umfasst für die freenet Group die Themen Telekommunikation, Internet und Energie sowie alle Services, Anwendungen und Geräte, die über ein mobiles Endgerät mit dem Internet verbunden oder durch dieses steuerbar sind.

Im Fokus der bestehenden Digital-Lifestyle-Strategie stehen der Ausbau und die Erweiterung des heutigen Produkt- und Serviceportfolios auf den Gesamtbereich Digital-Lifestyle unter der konsequenten Nutzung bestehender Stärken und Kompetenzen.

Die freenet Group positioniert sich über Partnerschaften in diesem Wachstumsmarkt, erbringt jedoch keine eigenen Entwicklungsleistungen. Gleichzeitig vergrößert und optimiert der Konzern seine Digital-Lifestyle-Vertriebsoberfläche, insbesondere über die unter der Premiummarke GRAVIS geführten eigenen Stores in 1A-Lagen sowie die freenet digital GmbH, welche moderne, digitale Unterhaltungsformate und Serviceleistungen vermarktet.

Kundenentwicklung im Segment TV und Medien

Tabelle 15:

Kundenentwicklung im Segment TV und Medien

In Tsd.. 31.12.2017 31.12.2016
freenet TV Abo-Kunden 974,6 -
waipu.tv registrierte Kunden* 463,6 60,2
waipu.tv Abo-Kunden 102,3 7,5

*Exklusive rund 76.000 vorregistrierte Kunden.

Mit dem Einstieg in das TV-Geschäft adressiert die freenet AG jetzt ein drittes Geschäftsfeld, welches auf den attraktiven Wachstumsmarkt Digital-Lifestyle ergänzt.

Seit dem Start von freenet TV als neue Marke und kommerzieller Anbieter am 29. März 2017 ist eine sehr erfreuliche Entwicklung der Kundenzahlen zu verzeichnen. Bereits Ende März 2017 waren rund 160.000 zahlende Kunden registriert. Die Zahl der Abo-Kunden stieg bis zum 30. Juni auf rund 500.000 um dann am 30. September mit rund 875.000 bereits die Zielgröße für das Gesamtjahr 2017 zu erfüllen. Die positive Entwicklung setzte sich auch im letzten Quartal des Geschäftsjahres 2017 fort und führt zu einem freenet TV-Kundenbestand zum 31.Dezember von rund 975.000 Abo-Kunden.

Der Bereich des digitalen Bewegtbild-Entertainments der freenet-Mehrheitsbeteiligung EXARING ging Ende 2016 mit dem Produkt waipu.tv in die Pre-Launch-Vertriebsphase. Ab dem eigentlichen Launch im März 2017 hat EXARING die Nutzung und inhaltlichen Angebote kontinuierlich verbessert und ausgebaut, so dass auch für dieses Produkt eine erfreuliche Entwicklung der Kundenzahlen zu verzeichnen ist. Zum Jahresende 2017 haben sich rund 464.000 Nutzer für das Produkt waipu.tv entschieden und registriert (Vorjahr rund 60.000). Die Zahl der Abo-Kunden liegt bei rund 102.000 (Vorjahr rund 7.500) und trifft damit die Zielgröße für das Jahr 2017 von über 100.000 Abo-Kunden.

Monatlicher Durchschnittsumsatz pro Kunde im Geschäftsfeld DVB-T2 – freenet TV

Mit der Einführung des neuen Sendestandards DVB-T2sind hochauflösende Fernsehbilder von rund 20 Privatsendern in den Kernregionen Deutschlands über Antenne nur noch verschlüsselt zu empfangen. Bis Ende des ersten Halbjahres 2017 war dieses Angebot kostenlos, danach gegen eine monatliche Gebühr von 4,80 Euro netto (5,75 Euro inkl. MwSt.) zu empfangen. Unter Berücksichtigung der anfänglichen Freimonate entwickelte sich der freenet TV-ARPU in den vergangenen Monaten stetig nach oben und erreichte im Dezember 2017 mit 4,3 Euro den höchsten Wert.

Tabelle 16:

Monatlicher Durchschnittsumsatz pro Kunde (ARPU)

In EUR 2017 2016
freenet TV 4,3 -

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Umsatz- und Ertragslage

Tabelle 17:

Wichtige Kennzahlen des Konzerns

In TEUR 2017 2016 Ergebnisveränderung
Umsatzerlöse 3.507.263 3.362.407 144.856
Rohertrag 949.762 898.737 51.025
EBITDA 541.195 438.824 102.371
EBITDA exklusive Sunrise 408.028 402.331 5.697
EBIT 372.992 298.822 74.170
EBT 322.690 243.956 78.734
Konzernergebnis 275.574 216.420 59.154

Die Konzernumsätze erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 4,3 Prozent von 3.362,4 Millionen Euro auf 3.507,3 Millionen Euro. Die Umsatzerlöse im Segment TV und Medien stiegen gegenüber dem Vorjahr um 75,9 Millionen Euro auf 294,8 Millionen Euro im Berichtsjahr. Darüber hinaus erhöhten sich die Umsatzerlöse im Segment Mobilfunk gegenüber dem Vorjahr um 72,9 Millionen Euro auf 3.198,9 Millionen Euro, was in erster Linie auf einen gestiegenen Customer-Ownership (31. Dezember 2017: 9,59 Millionen Kunden – Vorjahr: 9,53 Millionen Kunden) bei einem stabilen Postpaid-ARPU (für 2017 wie für das Vorjahr jeweils 21,4 Euro) sowie auf höhere Digital-Lifestyle-Umsätze zurückzuführen ist.

Die Rohertragsmarge stieg um 0,4 Prozentpunkte auf 27,1 Prozent. Der Rohertrag lag mit 949,8 Millionen Euro um 51,0 Millionen Euro deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Beide Entwicklungen stehen überwiegend im Zusammenhang mit dem Segment TV und Medien, welches mit einem Segment-Rohertrag von 166,4 Millionen Euro (Vorjahr: 110,8 Millionen Euro) zum Rohertrag des Konzerns beitrug. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die im März 2016 erworbene Media Broadcast Gruppe nur neuneinhalb Monate im Rohertrag des Vorjahres enthalten ist.

Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 5,6 Millionen Euro auf 54,9 Millionen Euro. Im Wesentlichen resultiert die Veränderung aus den im Vorjahr erzielten Einmalerträgen im Rahmen der Veräußerung von Vermögenswerten aus dem Bereich „mds Repair/Service“ in Höhe von 3,3 Millionen Euro.

Die anderen aktivierten Eigenleistungen resultieren aus selbst erstellter Software und liegen mit 18,5 Millionen Euro auf dem Niveau des Vorjahres (18,7 Millionen Euro).

Der Personalaufwand erhöhte sich von im Vorjahr 220,4 Millionen Euro um 5,2 Millionen Euro auf 225,7 Millionen Euro. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die im März 2016 erworbene Media Broadcast Gruppe zurückzuführen, die in den Personalaufwendungen des Vorjahres nur neuneinhalb Monate enthalten ist. Die Personalaufwendungen im Segment TV und Medien stiegen um 16,8 Millionen Euro auf 65,0 Millionen Euro, wohingegen es im Segment Mobilfunk zu einer Verringerung um 13,8 Millionen Euro auf 125,2 Millionen kam, was im Wesentlichen auf die Auslagerung des Kundenservice an Capita zurückzuführen ist.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen gegenüber dem Vorjahresniveau um 33,0 Millionen Euro auf 388,5 Millionen Euro an. Auf der einen Seite führte die Umstellung auf den neuen Antennenstandard DVB-T2 HD zu einem Anstieg der Marketingaufwendungen, zum anderen stiegen durch die Auslagerung der Geschäftsprozesse im Kundenservice auf die Capita die Kosten für Outsourcing.

Neben den Marketing- und Outsourcingkosten entfallen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Wesentlichen auf Verwaltungskosten (z.B. Mieten und Nebenkosten der Shops und Verwaltungsgebäude), Aufwendungen für Wertberichtigungen und den Ausfall von Forderungen, Rechts-/Beratungskosten sowie Aufwendungen für Billing.

Das Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen in Höhe von 112,2 Millionen Euro (Vorjahr: 21,0 Millionen Euro) ist nahezu ausschließlich auf die Sunrise zurückzuführen. Zum 31. Dezember 2017 wird ein auf die Anteile an der Sunrise entfallendes Ergebnis in Höhe von 113,2 Millionen Euro (Vorjahr: 20,8 Millionen Euro) ausgewiesen, davon 133,2 Millionen Euro aus Anteilen am Konzernüberschuss der Sunrise nach Steuern (Vorjahr: 36,5 Millionen Euro) sowie -20,0 Millionen Euro aus der Folgebilanzierung der Schatten-Kaufpreisallokation (Vorjahr: -15,7 Millionen Euro). Die Zunahme der Ergebnisanteile aus der Sunrise-Beteiligung ist bedingt durch das signifikant gestiegene Konzernergebnis der Sunrise nach Steuern – maßgeblich geprägt durch den einmaligen Gewinn der Sunrise in Höhe von 420 Millionen Schweizer Franken im Rahmen des Verkaufs der Swiss Towers AG an ein Käuferkonsortium. Im Vorfeld dieser Transaktion hatte die Sunrise die passive Netzinfrastruktur (Antennenmasten) in die Swiss Towers AG ausgegliedert.

Das EBITDA wird im Geschäftsjahr 2017 mit 541,2 Millionen Euro und damit um 102,4 Millionen Euro über dem Vorjahresniveau ausgewiesen. Ohne den Einbezug der Ergebnisanteile aus der Beteiligung an der Sunrise in Höhe von 133,2 Millionen Euro wird ein EBITDA in Höhe von 408,0 Millionen Euro ausgewiesen (Vorjahr: 402,3 Millionen Euro). Zum EBITDA trugen im Berichtsjahr das Segment Mobilfunk 513,6 Millionen Euro (davon resultieren 133,2 Millionen Euro aus der Beteiligung an der Sunrise; Vorjahr: 420,4 Millionen, davon 36,5 Millionen Euro aus der Beteiligung an der Sunrise), das Segment TV und Medien 40,2 Millionen Euro (Vorjahr: 28,0 Millionen Euro) sowie das Segment Sonstige/Holding -12,6 Millionen Euro (Vorjahr: -9,6 Millionen Euro) bei.

Die Abschreibungen und Wertminderungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 23,9 Millionen Euro auf 148,2 Millionen Euro. Zum einen ist die Veränderung auf die gestiegenen Abschreibungen im Zusammenhang mit dem Teilverkauf von UKW-Infrastruktur im Segment TV und Medien zurückzuführen. Zum anderen ist die im März 2016 erworbene Media Broadcast Gruppe nur neuneinhalb Monate in den Abschreibungen und Wertminderungen des Vorjahres enthalten.

Das Zinsergebnis als Saldo der Zinserträge und Zinsaufwendungen wurde im Berichtsjahr mit -50,3 Millionen Euro ausgewiesen (Vorjahr: -54,9 Millionen Euro). Die positive Entwicklung des Zinsergebnisses resultiert im Wesentlichen aus dem im Oktober 2016 platzierten Schuldscheindarlehen, das bei günstigen Zinskonditionen eine Entlastung des Zinsaufwandes bewirkte.

Damit wurde im Geschäftsjahr 2017 ein Konzerngewinn vor Steuern in Höhe von 322,7 Millionen Euro erzielt – gegenüber dem Vorjahr (244,0 Millionen Euro) ein Anstieg um 78,7 Millionen Euro.

Die Aufwendungen aus Ertragsteuern erhöhten sich gegenüber 2016 um 19,6 Millionen Euro auf 47,1 Millionen Euro. Dabei sind die laufenden Steueraufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 5,2 Millionen Euro auf 27,3 Millionen Euro gesunken. Daneben wurden Aufwendungen aus latenten Steuern in Höhe von 19,8 Millionen Euro (Vorjahr: Erträge aus latenten Steuern 5,0 Millionen Euro) in dieser Position saldiert. Der Anstieg der latenten Steuern ergibt sich im Wesentlichen aus den Abschreibungen auf latente Ertragsteueransprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen sowie aus temporären Differenzen zwischen Vermögenswertansätzen nach IFRS und Steuerrecht.

In der Folge stieg der Konzerngewinn nach Steuern von im Vorjahr erzielten 216,4 Millionen Euro um 59,2 Millionen Euro auf 275,6 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2017.

Vermögens- und Finanzlage

Tabelle 18:

Ausgewählte Bilanzzahlen des Konzerns

Aktiva

in Mio. EUR 31.12.2017
Langfristiges Vermögen 3.440,3
Kurzfristiges Vermögen 873,9
Bilanzsumme 4.314,1
in Mio. EUR 31.12.2016 angepasst*
Langfristiges Vermögen 3.421,0
Kurzfristiges Vermögen 863,8
Bilanzsumme 4.284,8
Passiva
in Mio. EUR 31.12.2017
Eigenkapital 1.462,9
Langfristige und kurzfristige Schulden 2.851,2
Bilanzsumme 4.314,1
in Mio. EUR 31.12.2016 angepasst*
Eigenkapital 1.402,3
Langfristige und kurzfristige Schulden 2.882,5
Bilanzsumme 4.284,8

*Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend der neuen Ausweisstruktur angepasst. Wir verweisen auf Textziffer 2.17, Vergleichszahlen, des Konzernanhangs.

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2017 beträgt 4.314,1 Millionen Euro und hat sich gegenüber dem Vorjahr (4.284,8 Millionen Euro) um 29,4 Millionen Euro bzw. 0,7 Prozent erhöht.

Das langfristige Vermögen erhöhte sich um 19,3 Millionen Euro auf 3.440,3 Millionen Euro (31. Dezember 2016: 3.421,0 Millionen Euro). Dabei war ein Anstieg der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen um 65,9 Millionen Euro auf 811,0 Millionen Euro zu verzeichnen, hauptsächlich durch die Anteile am gestiegenen Konzernüberschuss der Sunrise nach Steuern in Höhe von 133,2 Millionen Euro. An dieser Stelle verweisen wir auf unsere Ausführungen in Textziffer 17.1, assoziierte Unternehmen, des Konzernanhangs.

Der Anstieg der immateriellen Vermögenswerte um 37,3 Millionen Euro auf 563,5 Millionen Euro ist überwiegend auf die Verlängerung der exklusiven Vertriebskooperation mit der Media-Saturn Deutschland im abgelaufenen Geschäftsjahr und des damit im Zusammenhang stehenden Vertriebsrechts zurückzuführen. Wir verweisen hierzu auf Textziffer 2.2, immaterielle Vermögenswerte, des Konzernanhangs.

Der Rückgang der Sachanlagen um 57,3 Millionen Euro auf 435,8 Millionen Euro ist im Wesentlichen auf die Verringerung der Nutzungsdauern im Rahmen des UKW-Infrastrukturverkaufs bei geringeren Investitionen zurückzuführen.

Die Abnahme der latenten Ertragssteueransprüche gegenüber dem Vorjahresstichtag um 20,7 Millionen Euro auf 153,5 Millionen Euro resultiert überwiegend aus der Zunahme passiver latenter Steuern im Zusammenhang mit einem steuerlichen Firmenwert, der in der Media Broadcast Gruppe bilanziert wird, sowie aus den Abschreibungen auf latente Ertragsteueransprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen.

Das kurzfristige Vermögen erhöhte sich leicht um 10,1 Millionen Euro auf 873,9 Millionen Euro (31. Dezember 2016: 863,8 Millionen Euro).

Die dominierende Bilanzposition innerhalb des kurzfristigen Vermögens stellen wie in den vergangenen Jahren die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dar. Sie bestehen im Wesentlichen gegen Endkunden, Netzbetreiber, Händler sowie Distributoren und betragen zum 31. Dezember 2017 453,7 Millionen Euro, was gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 14,9 Millionen Euro entspricht. Die Zunahme entfällt zum größten Teil auf Forderungen gegen Netzbetreiber, Händler und Distributoren.

Die flüssigen Mittel werden zum 31. Dezember 2017 mit 322,8 Millionen Euro ausgewiesen (31. Dezember 2016: 318,2 Millionen Euro). Während dem Konzern 2017 aus der laufenden Geschäftstätigkeit Mittel in Höhe 385,4 Millionen Euro zuflossen, flossen aus der Investitionstätigkeit Mittel in Höhe von 42,1 Millionen Euro sowie aus der Finanzierungstätigkeit Mittel in Höhe von 338,6 Millionen Euro ab.

Auf der Passivseite kam es zu einem erneuten Anstieg des Eigenkapitals. Zum 31. Dezember 2017 betrug das Eigenkapital 1.462,9 Millionen Euro (31. Dezember 2016: 1.402,3 Millionen Euro). Die Erhöhung um 60,6 Millionen Euro resultiert zu 275,6 Millionen Euro aus dem erzielten Konzernjahresüberschuss 2017 sowie zu -204,8 Millionen Euro aus der im Jahr 2017 für das Geschäftsjahr 2016 vorgenommenen Dividendenausschüttung.

Damit stieg die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2017 auf 33,9 Prozent nach 32,7 Prozent zum Vorjahresstichtag.

Die Summe der langfristigen und kurzfristigen Schulden reduzierte sich um 31,3 Millionen auf 2.851,2 Millionen Euro.

Dabei verringerten sich die Finanzschulden zum 31. Dezember 2017 als weiterhin größte Position innerhalb der langfristigen und kurzfristigen Schulden von 1.734,2 Millionen Euro im Vorjahr auf 1.673,1 Millionen Euro. Der Rückgang der Finanzschulden ist maßgeblich auf die Teilrückzahlung des Schuldscheindarlehens aus 2012 in Höhe von nominal 64,5 Millionen Euro zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2017 wurde zudem die im Vorjahr aufgenommene Brückenfinanzierung – bestehend aus einer Tranche von 610,0 Millionen Euro und einer Revolving Credit Facility über 100,0 Millionen Euro – durch ein syndiziertes, fünfjähriges Bankdarlehen mit einem Gesamtvolumen von 710,0 Millionen Euro ersetzt. Die erste Tranche des syndizierten Bankdarlehens setzt sich aus einem endfälligen Tilgungsdarlehen über 610,0 Millionen zusammen und ist variabel verzinslich mit einer anfänglichen Marge von 1,6 Prozent. Die zweite Tranche mit einem Volumen von 100,0 Millionen Euro ist ebenfalls variabel verzinslich mit einer anfänglichen Marge von 1,4 Prozent und als Revolving Credit Facility ausgestaltet.

Die Nettofinanzschulden verringerten sich zum 31. Dezember 2017 auf 510,0 Millionen Euro (31. Dezember 2016: 725,8 Millionen Euro). Bei dieser Kennzahl werden die Finanzschulden um die flüssigen Mittel sowie um den Anteil am Börsenwert der Sunrise zum 31. Dezember 2017 (11.051.578 Aktien multipliziert mit dem Schlusskurs von 76,04 Euro – Quelle: Bloomberg) vermindert. Die Verringerung der Nettofinanzschulden ist überwiegend auf den Anstieg des Aktienkurses der Sunrise zurückzuführen. Damit hat sich der Verschuldungsfaktor von 1,7 im Jahr 2016 auf 0,9 im Jahr 2017 weiter verringert. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Ausführungen im Kapitel „Finanzmanagement“ dieses Konzernlageberichts.

Die laufenden Ertragssteuerschulden verminderten sich gegenüber dem Vorjahr um 13,0 Millionen Euro auf 33,8 Millionen Euro zum Bilanzstichtag, in erster Linie bedingt aufgrund von Zahlungen für Vorjahre.

Der Rückgang der anderen Rückstellungen in Höhe von 12,2 Millionen Euro auf 75,9 Millionen Euro ist signifikant auf die Abnahme der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen im Rahmen des UKW-Infrastrukturverkaufs zurückzuführen.

Gegenläufig wirkte die Erhöhung der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten von im Vorjahr 343,6 Millionen Euro auf 381,3 Millionen Euro – maßgeblich hierfür sind im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus der Verlängerung der exklusiven Vertriebskooperation mit der Media-Saturn Deutschland im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Zusätzlich werden zum 31. Dezember 2017 die übrigen Verbindlichkeiten und Abgrenzungen mit 81,8 Millionen Euro (31. Dezember 2016: 61,4 Millionen Euro) aufgrund stichtagsbedingter Abgrenzungen im Zusammenhang mit dem TV-Geschäft erhöht ausgewiesen.

Liquiditätslage

Tabelle 19:

Wichtige Cashflow-Kennzahlen des Konzerns

In Mio. EUR 2017 2016 Veränderung
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 385,4 389,6 -4,3
Cashflow aus Investitionstätigkeit -42,1 -862,4 820,3
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -338,6 521,2 -859,8
Veränderung des Finanzmittelfonds 4,6 48,4 -43,8
Free Cashflow 1 342,8 341,5 1,3

1) Zur Definition des Free Cashflows siehe Abschnitt „Definition alternativer Leistungskennzahlen“

Gegenüber der Vergleichsperiode verringerte sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit um 4,3 Millionen Euro auf 385,4 Millionen Euro. Das EBITDA hat sich, ohne den Einbezug der nicht zahlungswirksamen Ergebnisanteile aus dem assoziierten Unternehmen Sunrise in Höhe von 133,2 Millionen Euro, gegenüber dem Vorjahr um 5,7 Millionen Euro erhöht. Im Geschäftsjahr 2017 erhielt die freenet AG eine Dividendenzahlung in Höhe von 34,4 Millionen Euro aufgrund der in der Generalversammlung der Sunrise vom 11. April 2017 beschlossenen Ausschüttung von 3,33 CHF je Aktie. Das Net Working Capital (Nettoumlaufvermögen) erhöhte sich in 2017 um 25,6 Millionen Euro, während es im Vorjahr um 3,8 Millionen Euro angestiegen war. Die Zunahme des Net Working Capitals um 25,6 Millionen Euro erklärt sich überwiegend aus dem planmäßigen zahlungswirksamen Abbau von Verbindlichkeiten und Abgrenzungen gegenüber Vertriebspartnern aus Vertriebsrechten sowie aus dem Anstieg von Forderungen gegen Netzbetreibern sowie Händler und Distributoren. Als wesentlicher Gegeneffekt wirkte das im Vergleich zum 31. Dezember 2016 um 22,1 Millionen Euro höhere Volumen aus dem Factoring von Handy-Optionsforderungen – wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Textziffer 32.6, Übertragung von finanziellen Vermögenswerten.

Zudem resultierten im Geschäftsjahr 2017 Netto-Zahlungsmittelabflüsse über 30,1 Millionen Euro (Vorjahr: 40,0 Millionen Euro) aus Ertragssteuerzahlungen beziehungsweise -erstattungen.

Im Geschäftsjahr 2017 entwickelte sich der Cashflow aus Investitionstätigkeit gegenüber dem Vorjahreszeitraum von -862,4 Millionen Euro auf -42,1 Millionen Euro. Die Veränderung ist überwiegend auf die im Vorjahr erfolgten Auszahlungen für den Erwerb der Anteile an der Sunrise sowie der Media Broadcast Gruppe zurückzuführen.

Die Zahlungsmittelabflüsse für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte sowie in Sachanlagen, saldiert mit den Zahlungseingängen aus dem Abgang solcher Vermögenswerte, sind in 2017 gegenüber dem Vorjahr um 5,6 Millionen Euro von 48,1 Millionen Euro auf 42,5 Millionen Euro gesunken. Die zahlungswirksamen Investitionen wurden vollständig aus Eigenmitteln finanziert und betrafen im Wesentlichen die Sachanlagen der Media Broadcast Gruppe. Der Anstieg der Einzahlungen aus dem Abgang von Vermögenswerten von 14,7 Millionen Euro im Vorjahr auf 18,6 Millionen Euro im Berichtsjahr resultiert überwiegend aus dem Teilverkauf von UKW-Infrastruktur der Media Broadcast Gruppe.

Bei der im Geschäftsjahr 2017 erfolgten Aufstockung der Anteile am Kapital der EXARING auf 50,01 Prozent (31. Dezember 2016: 24,99 Prozent) kam es zu keinen Zahlungsmittelabflüssen, da die Gegenleistung für den Erwerb der weiteren Anteile in die bereits vollkonsolidierte EXARING eingezahlt worden ist. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit entwickelte sich gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres von 521,2 Millionen Euro auf -338,6 Millionen Euro.

Im Wesentlichen resultiert die Veränderung aus der jeweils im Vorjahr erfolgten Rückzahlung der Unternehmensanleihe sowie der Aufnahme von Finanzschulden im Rahmen des Erwerbs der Media Broadcast Gruppe sowie der Anteile an der Sunrise.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben die Dividendenzahlungen den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit mit 204,8 Millionen Euro (Vorjahr: 198,4 Millionen Euro) belastet.

Die Tilgungsleistungen auf Finanzschulden über 64,6 Millionen Euro entfallen maßgeblich auf die fristgerechte Teilrückzahlung des Schuldscheindarlehens aus 2012 in Höhe von nominal 64,5 Millionen Euro. Darüber hinaus ergaben sich Tilgungen in Höhe von 24,4 Millionen Euro betreffend den als Finanzierungsleasing eingestuften Rahmenmietvertrag der Media Broadcast Gruppe. Wir verweisen an dieser Stelle auf Textziffer 25 des Konzernanhangs, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen.

Im Berichtsjahr reduzierten sich die Zinszahlungen hauptsächlich in Folge verbesserter Zinskonditionen von 68,1 Millionen Euro auf 42,9 Millionen Euro.

Der Free Cashflow belief sich im Geschäftsjahr 2017 auf 342,8 Millionen Euro – gegenüber 2016 konnte er somit um 1,3 Millionen Euro gesteigert werden. Ohne den Einbezug der Dividendenzahlung aus unserer Beteiligung an der Sunrise wurde ein Free Cashflow von 308,4 Millionen Euro (Vorjahr: 311,4 Millionen Euro) ausgewiesen.

Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für den freenet Konzern ergeben. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf Textziffer 35 des Konzernanhangs.

Chancen- und Risikobericht

Chancenbericht

Zur Steuerung und Überwachung des laufenden Geschäfts hat der Vorstand ein umfangreiches monatliches Berichtswesen aufgebaut, das sowohl die finanziellen als auch die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren im freenet Konzern umfasst. In regelmäßigen Besprechungsterminen mit allen relevanten Geschäftsbereichen informiert sich der Vorstand zeitnah über die operativen Entwicklungen. Zusätzlich werden in diesen Besprechungsterminen aktuelle Themen diskutiert und zukünftige in- und externe Entwicklungen, Maßnahmen sowie potentielle Chancen besprochen. Die Identifikation, Analyse und Kommunikation der Chancen sowie deren Nutzung stellt eine unternehmerische (Führungs-) Aufgabe dar, die vom Vorstand, den Verantwortlichen der einzelnen Unternehmensbereiche sowie den jeweiligen Entscheidungsträgern in ständiger Kommunikation ausgeübt wird.

Die freenet AG stellt an sich selbst den Anspruch, in allen Bereichen des Digital-Lifestyles eine Vorreiterrolle einzunehmen und diese erfolgreich zu verteidigen. Daher haben die freenet AG und ihre Tochtergesellschaften die Strategie mit einer Fokussierung auf mobile Sprach- und Datendienste sowie der Vermarktung von Digital-Lifestyle-Produkten umsichtig und dennoch konsequent fortgesetzt. Im Rahmen der Vermarktung von Smartphones und Flatrate-Tarifen standen neben der Kundenqualität und der Stabilisierung der Vertragskundenbasis vor allem der Ausbau des Segments TV und Medien im Fokus des unternehmerischen Handelns. Das vorhandene Produkt- und Serviceportfolio im Digital-Lifestyle-Geschäft wurde somit kontinuierlich ausgebaut.

Als konsequente Fortsetzung der Digital-Lifestyle-Strategie hat die freenet AG mit der Akquisition der Media Broadcast Gruppe und der Beteiligung an der EXARING den Markteintritt in das neue Geschäftsfeld TV und Medien vollzogen. 2017 hat die freenet AG ihre Anteile an der EXARING auf 50,01 Prozent gesteigert und ist damit Mehrheitsaktionär. Der Einstieg in das neue Geschäftsfeld des terrestrischen und internetbasierten Fernsehens eröffnet dem Unternehmen die Möglichkeit, sich im Bereich Digital Lifestyle weiter zu diversifizieren und neue Wachstumspotenziale und Erlösquellen zu erschließen. Darin sieht das Unternehmen die Chance, sich neben dem Kerngeschäft Mobilfunk ein weiteres relevantes Standbein aufzubauen. Die Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten von waipu.tv auf Amazon Fire TV sowie die Erweiterung der Sender- und Contentangebote sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einer stetig höheren Marktdurchdringung. Rund um die Einführung von freenet TV intensivierte die freenet AG ihre Produkt-, Vertriebs- und Marketingaktivitäten. Zu den neuen Angeboten zählen beispielsweise der freenet TV USB-Stick mit integrierter DVB-T2-Antenne zur Nutzung von Full-HD auf dem Notebook oder PC mit Windows sowie auf Apple MacBooks.

Ende 2016 startete mit waipu.tv die kommerzielle Vermarktung des digitalen Bewegtbild-Entertainments von EXARING, dessen Nutzungsmöglichkeiten und inhaltlichen Angebote im Jahr 2017 kontinuierlich ausgedehnt wurden. So werden der Amazon Fire-TV-Stick bzw. die Fire-TV-Box als Alternative zu Googles Chromecast angeboten; weitere Neuerungen sind die kostenlose Funktion der Serienaufnahme, die Erweiterung des Senderportfolios sowie die Aufnahme von waipu.tv in den StreamOn-Katalog der Deutschen Telekom.

Externe Chancen sieht die freenet AG insbesondere in folgenden Marktentwicklungen:

Wachsende Bereitschaft der Kunden, für Mobilfunkendgeräte zu zahlen
Fortsetzung des Trends zur mobilen Internet- und Datennutzung über Smartphone, Tablet und PC
Trend zu höherpreisigen Endgeräten (Smartphones) und eine damit verbundene höhere Nutzung von Flatrate-Produkten
Trend zur Vernetzung von Produkten („Internet der Dinge“ sowie „integrierte Produktwelten“) mit neuen Möglichkeiten im Digital Lifestyle
Geändertes Konsumverhalten von Bewegtbildern und Trend zu individuell gestalteten TV-Programmen über Streaming Dienste
Wachsende Nachfrage nach Bundle-Produkten (z.B. Mobilfunk und TV)
Potentiale aus der Zusammenlegung von Kundengruppen aus den einzelnen Segmenten (cross-selling)

Die Auswirkungen der verstärkten mobilen Internet- und Datennutzung sowie die damit verbundene Hinwendung zu höherpreisigen Flatrate-Produkten könnten zusätzlich mit der Erschließung des TV und Medien Segmentes zu einem höheren Anstieg der Customer-Ownership führen als erwartet, wenngleich Letzteres insgesamt eher als gering wahrscheinlich eingeschätzt wird.

All dies könnte sich positiv auf die erwartete Entwicklung der Umsatzerlöse, des EBITDA und des Free Cashflows auswirken.

Interne Chancen für die freenet AG könnten sich vor allem ergeben aus:

der Prüfung und Implementierung strategischer Optionen im Bereich Mobilfunk, Digital Lifestyle und TV
der kontinuierlichen Intensivierung der Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten zur Stabilisierung der bestehenden und Entwicklung neuer Konditionenmodelle
der Festigung und der konsequenten Weiterentwicklung der IT-Systeme zur weiteren Erhöhung der Kundenzufriedenheit
dem Ausbau der Vertriebsstärke durch die Ausweitung bestehender Vertriebskanäle (Multi-Channel-Ansatz) und die Nutzung bestehender sowie neuer Vertriebskooperationen und -partnerschaften
der weiteren Steigerung der Shop-Performance durch die Vermarktung zusätzlicher Produkte sowie der Implementierung und Vermarktung neuer Produkte im Bereich Digital-Lifestyle und TV
der Stärkung der Marken klarmobil, freenetmobile, callmobile und debitel light im stetig wachsenden Discount-Markt, um an dessen Wachstum noch stärker zu partizipieren
der kontinuierlichen Prozess- und Qualitätsverbesserung zur nachhaltigen Senkung der Kostenstrukturen
der intensiven Förderung und Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Erhöhung der Mitarbeiterbindung

Aus der Prüfung und Implementierung von strategischen Optionen in den Bereichen Mobilfunk und Digital-Lifestyle, der Implementierung und Vermarktung neuer innovativer Produkte sowie dem Ausbau der eigenen Vertriebsstärke könnte ein positiver Effekt auf die Entwicklung der zugrunde gelegten finanziellen Leistungsindikatoren resultieren und unsere Erwartungen mithin übertreffen. Gleichsam könnten eine Erhöhung der Vertriebsstärke und Kundenzufriedenheit dazu führen, dass sich der Customer-Ownership positiver entwickelt als prognostiziert. Die Wahrscheinlichkeit hierfür wird jedoch eher als gering eingeschätzt.

Zum Jahresbeginn 2017 überarbeitete klarmobil ihr Tarifportfolio. Die Monatsgrundpreise der bestehenden Alttarife wurden reduziert und Kunden können ihre Vertragslaufzeiten flexibler gestalten. Die neue klarmobil Marke „mobino“ ging im Februar 2017 an den Markt. Callmobile stellte Mitte 2017 seine Tarife ebenso um, Kunden können zukünftig unter drei günstigeren Optionen als bisher wählen.

Sollten die Marken stärker als erwartet am stetig wachsenden Discount-Markt partizipieren, könnte dies sowohl zu höheren Umsatzerlösen als auch Ergebnisbeiträgen und Free Cashflows führen als bisher prognostiziert.

Das strategische Zusammenwirken von Mobilfunkdienstleistungen und Digital-Lifestyle-Anwendungen wurde weiter forciert. Diese konzernpolitische Ausrichtung der Aktivitäten wird auch zukünftig konsequent verfolgt werden, da der Trend zur fortschreitenden Digitalisierung und Vernetzung von Produkten und Dienstleistungen weiter anhalten wird. Vor diesem Hintergrund werden in Bezug auf die Erbringung von Leistungen im Bereich Digital-Lifestyle weiterhin Wachstumschancen, Synergiepotenziale sowie Chancen für neue strategische Partnerschaften gesehen. Durch die Zusammenarbeit mit unserem neuen Zubehörlieferanten Strax können neue Trends und Produkte schneller in unseren Shops für den Kunden bereitgestellt und weitere Umsatzchancen realisiert werden. Die Bedeutung der strategischen Transformation vom reinen Mobilfunkspezialisten zum Digital-Lifestyle-Provider wird vor diesem Hintergrund zukünftig voraussichtlich weiter zunehmen.

Sollten die aus der kontinuierlichen Prozess- und Qualitätsverbesserung resultierenden Maßnahmen und Effizienzsteigerungen zur nachhaltigen Senkung der Kostenstrukturen positiver ausfallen als erwartet, könnte sich dies in den kommenden Jahren positiver auf die Höhe der Sachgemein- und Personalkosten und mithin auf das EBITDA sowie den Free Cashflow auswirken als bisher budgetiert.

Die Media Broadcast Gruppe hat mit dem möglichen Verkauf ihrer UKW-Antennen die Chance, einen weiteren Buchgewinn zu erzielen.

Die Sunrise Communications Group könnte weitere Teile ihrer Infrastruktur verkaufen, wodurch sich die Ergebnisbeiträge positiver entwickelt könnten als prognostiziert.

Gesamtwürdigung der Chancenlage

Durch die regelmäßige Überwachung der internen und externen Chancen durch das monatliche Berichtswesen sowie der Kommunikation in den Besprechungsterminen ist die Unternehmensleitung in der Lage, der ihr obliegenden unternehmerischen (Führungs-)Aufgabe nachzukommen und mithin durch die Nutzung von Chancen einen positiven Beitrag zur operativen als auch strategischen Sicherung des Unternehmenserfolgs zu leisten.

Es wurden sowohl externe als auch interne Chancen identifiziert, die im Vergleich zum Vorjahr grundsätzlich auf einem unveränderten Niveau bestehen. Die Bedeutung der aufgezeigten Chancen sowie die daraus resultierenden positiven Auswirkungen auf die prognostizierten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren und somit auf die Entwicklung der freenet AG insgesamt, werden zusammenfassend als gering eingestuft. Die Unternehmensleitung erwartet daher die im Ausblick prognostizierte Entwicklung des Geschäftsverlaufs.

Risikomanagementsystem

Zur Gewährleistung des langfristigen Fortbestands der freenet AG kommt einem effizienten Risikomanagementsystem eine maßgebliche Bedeutung zu. Das Risikomanagementsystem in der freenet AG wird ausschließlich auf Risiken, nicht hingegen auf Chancen angewendet. Dabei soll sichergestellt werden, dass Risiken für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens frühzeitig von allen Führungskräften im Konzern erkannt und in systematischer, nachvollziehbarer Weise an die zuständigen Entscheidungsträger im Unternehmen kommuniziert werden. Durch die rechtzeitige Kommunikation von Risiken an die verantwortlichen Entscheidungsträger soll gewährleistet werden, dass angemessene Maßnahmen zum Umgang mit den erkannten Risiken ergriffen und hierdurch Schäden von unserem Unternehmen, unseren Mitarbeitern und unseren Kunden abgewendet werden.

Dazu hat der Vorstand der freenet AG innerhalb des Konzerns ein effizientes Risikofrüherkennungs-, Überwachungs- und Steuerungssystem eingerichtet, in welches auch die Tochtergesellschaften eingebunden sind. Das System wird im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrags für den Jahres- und Konzernabschluss durch den Abschlussprüfer geprüft, ob es geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Das Risikofrüherkennungssystem entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Die Systeme und Methoden des Risikomanagementsystems sind integrativer Bestandteil der generellen Aufbau- und Ablauforganisation der freenet AG.

Grafik 11:

Aufbau- und Ablauforganisation des Risikomanagementsystems der freenet AG

Mindestens halbjährlich erfassen bzw. aktualisieren die einzelnen Fachbereiche der freenet AG und die freenet Tochterunternehmen bestehende und etwaige neue Risiken, die eine definierte Wesentlichkeitsgrenze übersteigen, in formalisierten Risikoberichten (Risikoidentifikation). In den Risikoberichten werden die spezifischen Risiken beschrieben und auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit sowie ihre Auswirkungen auf das Unternehmen anhand standardisierter Kriterien untersucht (Risikoanalyse und -bewertung).

Die Bewertung der Risiken erfolgt innerhalb der freenet AG nach dem Nettoprinzip, bei dem das Risiko inklusive der Wirkung von durchgeführten Risikobegrenzungsmaßnahmen betrachtet wird. Für die Bewertung der Risiken werden die Kriterien „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „erwartetes Schadensausmaß“ herangezogen. Dabei werden Risiken mit geringer (<50 Prozent), mittlerer (50 bis 75 Prozent) und hoher (>75 Prozent) Eintrittswahrscheinlichkeit systematisch voneinander unterschieden und kategorisiert. Hinsichtlich der Höhe des erwarteten Schadensausmaßes aus einem Risiko wird zwischen unwesentlichen (<1,0 Millionen Euro), geringen (1,0 bis 2,5 Millionen Euro), mittleren (2,5 bis 10,0 Millionen Euro) und hohen (>10,0 Millionen Euro) erwarteten Schäden unterschieden. Aus der Kombination der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Höhe des erwarteten Schadensausmaßes ergibt sich die Einteilung hinsichtlich der Bedeutung der Risiken in die Kategorien „unwesentlich“, „gering“, „mittel“, „hoch“ sowie „wesentlich“. Diese Risikokategorien sind in der folgenden Abbildung dargestellt.

Grafik 12:

Risikomatrix der freenet AG

Basierend auf den kommunizierten Ergebnissen der Risikoanalyse und -bewertung werden verschiedene Handlungsalternativen im Rahmen der allgemeinen Unternehmenssteuerung ergriffen, um angemessen auf die identifizierten Risiken reagieren zu können (Risikosteuerung und -überwachung). Die einzelnen Risikoberichte werden zu einem Konzernrisikobericht zusammengefasst und an den Vorstand weitergeleitet. Auch zwischen den Standard-Meldezeitpunkten werden Risiken direkt nach ihrer Identifikation erfasst, analysiert, bewertet und gesteuert sowie bei entsprechender Größenordnung unmittelbar an den Vorstand und den Aufsichtsrat berichtet (Risikokommunikation).

Der Vorstand hat in einem Leitfaden, der kontinuierlich ergänzt und verbessert wird, die wesentlichen Risikokategorien für den Konzern definiert, eine Strategie zum Umgang mit den Risikokategorien erarbeitet und die Verteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb des Risikomanagementsystems im Konzern dokumentiert. Dieser Leitfaden ist den Mitarbeitern bekannt und entwickelt deren Risikobewusstsein gezielt weiter (Teil der Risikokommunikation).

Die Methoden und Systeme des Risikomanagements werden ständig überprüft, weiterentwickelt und angepasst. Dabei wirkt die interne Revisionsabteilung der freenet AG unterstützend, wobei die regelmäßigen Prüfungen der Risikoberichterstattung den Schwerpunkt bilden. Auch das Interne Kontrollsystem (IKS) der freenet AG trägt zu einer weiteren Unterstützung des Risikomanagementsystems bei. Interne Risiken werden durch formal dokumentierte Kontrollen abgesichert. Der Aufsichtsrat, hier insbesondere der Prüfungsausschuss der freenet AG, überwacht aufgrund aktienrechtlicher Bestimmungen die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des Internen Kontrollsystems. Der Aufsichtsrat wird durch regelmäßige Berichterstattung und, soweit erforderlich, durch eine aktuelle Berichterstattung des Vorstands eingebunden (prozessunabhängige Risikoüberwachung).

Neben dem Risikomanagementsystem hat die Unternehmensleitung zur Steuerung und Überwachung des laufenden Geschäfts ein umfangreiches monatliches Berichtswesen aufgebaut, das sowohl die finanziellen als auch die nicht finanziellen Leistungsindikatoren im Konzern umfasst. In regelmäßigen Besprechungsterminen mit allen relevanten Geschäftsbereichen informiert sich der Vorstand zeitnah über die operativen Entwicklungen. Zusätzlich werden in diesen Besprechungsterminen aktuelle Themen diskutiert und zukünftige Maßnahmen besprochen (Teil der Risikokommunikation).

Risikobericht

In diesem Abschnitt werden die Risiken dargestellt, welche die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der freenet AG beeinflussen könnten. Es erfolgt eine Einteilung in die Kategorien Marktrisiken, IT-Risiken, steuerliche Risiken, finanzielle Risiken, strategische Risiken und operative Risiken Die einzelnen Risiken werden gemäß ihrer Rangfolge in den jeweiligen Kategorien genannt.

Der Mobilfunkbereich ist sowohl umsatz- als auch ergebnisbezogen das mit Abstand bedeutendste Segment im freenet Konzern. Entsprechend resultieren auch die maßgeblichen Marktrisiken aus diesem Bereich und werden daher im Folgenden vorwiegend auf dieses Segment bezogen dargestellt. Die Risikoeinschätzung für die übrigen Kategorien gilt grundsätzlich für alle Segmente. Wesentliche Unterschiede zwischen den Segmenten in Bezug auf die Risikoeinschätzung werden als solche gesondert genannt.

Marktrisiken

Wettbewerbsintensive Märkte

Die Telekommunikationsmärkte sind weiterhin durch intensiven Wettbewerb geprägt. Dies kann zum einen zu Einbußen bei den Umsatzerlösen und zum Verlust von Marktanteilen sowie zu Margendruck in den jeweiligen Geschäftsbereichen führen und/oder den Gewinn von Marktanteilen erschweren.

Weiterhin könnten höhere Aufwendungen für die Gewinnung neuer Kunden bei gleichzeitig sinkenden Erlösen und einer kundenseitig hohen Wechselbereitschaft die Folge des starken Wettbewerbs sein. Hierdurch könnten sich die prognostizierten umsatzbasierten Kennzahlen, Ergebnisgrößen sowie der Free Cashflow möglicherweise leicht negativer entwickeln als bisher erwartet. Um sich gegenüber den Wettbewerbern zu behaupten, muss die freenet AG ihre Produkte und Services weiterhin attraktiv gestalten und diese erfolgreich vermarkten sowie Kundenbindungsmaßnahmen durchführen. Außerdem muss die freenet AG agil auf die Geschäftsentwicklung der Konkurrenz reagieren und neue Kundenbedürfnisse antizipieren. Darin liegt ein mittleres Risiko für die Erreichung der Ziele der Gesellschaft.

Netzbetreiber

Bonuszahlungen und Provisionen seitens der Netzbetreiber sind Bestandteil der Erträge der freenet AG. Eine Reduzierung dieser Netzbetreiber-Prämien kann zu einem höheren Kapitalbindungs- und Vermarktungsrisiko führen. Diese Tatsache stellt ein mittleres Risiko für die freenet AG dar. Das Risiko versucht die freenet AG dadurch zu minimieren, dass die Gesellschaft flexible Einkaufskonditionen verhandelt sowie ein laufendes Monitoring der Zielerreichung bei den Prämienzahlungen durchführt und gegebenenfalls nachverhandelt.

Die Margen im Mobilfunk-Service-Provider-Geschäft sind wesentlich durch die Netzbetreiber und deren Gestaltung der Tarifmodelle bedingt. Hierdurch werden, beispielsweise durch Tarifwechselbeschränkungen, die Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Tarifmodelle eingeschränkt. Dennoch findet eine laufende Prüfung der Implementierung weiterer mengenbasierter Einkaufsmodelle im Postpaid- sowie im Prepaid-Bereich statt. Das Risiko wird seitens der freenet AG als gering eingestuft.

Die Netzbetreiber vertreiben ihre Produkte zunehmend selbst und drängen Mobilfunk-Service-Provider aus dem Markt („shift to direct“). Hinzu kommt, dass die Netzbetreiber aufgrund ihrer Geschäftsstruktur im Vertrieb zum Teil bessere Konditionen bieten können als die Mobilfunk-Service-Provider. Dies könnte wiederum zum Verlust von Vertriebswegen und Kunden führen. Dieser Umstand stellt für die freenet AG ein geringes Risiko dar. Der Zusammenschluss der beiden Netzbetreiber O2 und E-Plus könnte zu einem verminderten Wettbewerb zwischen den verbleibenden Mobilfunkgesellschaften („MNOs“) und einer einhergehenden Schwächung des Service-Provider-Modells führen. Dies könnte sich unter anderem in einer Verringerung der Marge äußern. Ferner besteht die Gefahr eines koordinierten Verhaltens der drei nach dem Zusammenschluss übrig gebliebener Netzbetreiber zu Lasten aller Service-Provider. Ein koordiniertes Verhalten dieser drei Netzbetreiber könnte dazu führen, dass deren Verhandlungsbereitschaft abgeschwächt wird und es für die freenet AG schwieriger wird, positive Verhandlungsergebnisse zu erzielen. Die von Telefónica Deutschland an einen anderen Marktteilnehmer ohne eigenes Mobilfunknetz abgegebene Netzkapazität wird voraussichtlich recht aggressiv vermarktet werden. Durch die Laufzeit der eigenen Verträge mit Telefónica bis 2025 erfährt die freenet AG eine gewisse Absicherung. Für den Fall, dass es zu marktweiten Konditionenkürzungen käme, würden die Konditionen für die Vertriebspartner angepasst. Das Risiko wird seitens der freenet AG als unwesentlich eingestuft.

Die Netzbetreiberrisiken, alleine oder in Kombinationen, könnten sich auf die prognostizierten Ergebnisgrößen sowie den Free Cashflow negativer auswirken, als dies bisher erwartet wird.

Vertrieb

Als Gegenmaßnahme zum Verlust von Vertriebspartnern schließt die freenet AG mit ihren wichtigen Vertriebspartnern langfristige Verträge und bietet ihnen attraktive Anreizsysteme (z.B. Airtime-Modelle). Durch die in 2017 verlängerte Kooperation mit der Media-Saturn Deutschland konnte die freenet AG ihre Stärken im stationären Vertrieb für die nächsten Jahre sichern. Eine zusätzliche Möglichkeit, bestehende Vertriebskanäle zu erhalten bzw. auszubauen, liegt in der Gewinnung von weiteren Franchisepartnern. Das Risiko des Verlusts von Vertriebslinien wird seitens der freenet als unwesentlich eingestuft.

Gesetze und Regulierung

Aufgrund von gesetzlichen Änderungen, Eingriffen von Regulatoren oder auch durch gerichtliche Grundsatzentscheidungen könnten sich Auswirkungen auf die Tarifstruktur und die Möglichkeit, Kundenforderungen geltend zu machen, ergeben. Dies könnte sich zum einen negativ auf die Höhe der prognostizierten Umsatzerlöse und zum anderen auf die Höhe des Free Cashflows auswirken. Die Auswirkungen von einzelnen Entscheidungen oder rechtlichen Änderungen können für sich genommen nicht wesentlich sein, so dass das Risiko insgesamt als gering eingestuft werden kann. Die freenet AG begegnet dem Risiko durch ein regelmäßiges Monitoring der Entwicklungen seitens der Regulatoren bzw. durch das Verfolgen des Ausgangs gerichtlicher Entscheidungen.

Regelung des EU-Roaming

Aus der Umsetzung der neuen EU-Roaming-Richtlinie („roam like at home“) resultiert das Risiko, dass die Netzbetreiber trotz fehlender Endkundenumsätze Wholesale-Kosten für die Roamingleistung berechnen. Dem Risiko wird begegnet, indem mit den Netzbetreibern Verhandlungen für die kostenneutrale Umsetzung der Roaming-Regelungen geführt werden. Die freenet AG stuft das Risiko als unwesentlich ein.

Risiken im TV-Markt

Aus der im Jahr 2016 erfolgten Übernahme der Media Broadcast Gruppe ergibt sich für die Gesellschaft das Risiko, dass die kundenseitige Nachfrage des Produkts freenet TV geringer ausfallen könnte als erwartet. Für die freenet AG stellt dies ein mittleres Risiko dar.

Die freenet AG ist seit dem 30. Juni 2017 mit 50,01 Prozent als Mehrheitsaktionär an der EXARING beteiligt. Aus dieser Beteiligung heraus könnte sich das Risiko ergeben, dass die Kosten, insbesondere im Bereich Content (TV-Sender) und Akquisition (Vertriebspartner/Marketingpartner), höher ausfallen als erwartet oder dass die geplante Kundenanzahl nicht erreicht werden kann. Das Risiko stuft die freenet als mittel ein. Zudem könnten sich eingeschränkte Funktionalitäten im Produktportfolio negativ auswirken. Dieses Risiko wird seitens der freenet ebenfalls als mittel eingestuft.

IT-Risiken

Systemausfälle/-fehler

Die Betriebsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der technischen Infrastruktur inklusive der Rechenzentren und Billing-Systeme des Unternehmens sind für dessen erfolgreiches Operieren und seinen Fortbestand von erheblicher Bedeutung. Es besteht das geringe Risiko, dass Netzwerkausfälle oder Serviceprobleme aufgrund von Systemfehlern oder -ausfällen durch fehlende Möglichkeiten in der Betreuung der Kunden zum Kundenverlust führen können oder dass es im TV-Bereich zu Störungen in der Übertragung von TV-und Radiosignalen kommen kann. Neben dem Rückgang der Umsatzerlöse bei einem Verlust von Kunden könnte bei einem Ausfall der Systeme keine Leistung seitens der freenet AG erbracht und damit auch kein Umsatz bzw. kein positiver Beitrag zum erwarteten Ergebnis sowie Free Cashflow erzielt werden. Um Ausfallrisiken zu vermeiden, werden technische Frühwarnsysteme eingesetzt. Ständige Pflege und Updates halten die Sicherheitsvorkehrungen stets auf dem aktuellen Stand. Um den Verlust von sensiblen Daten zu vermeiden, wird in einem 24-stündigen Rhythmus ein Backup erstellt.

Datendiebstahl und Hackerangriff

Erfolgreiche Angriffe durch Schadsoftware könnten im Mobilfunkbereich schlimmstenfalls zu einem Entwenden von Kundendaten führen. Ein Hackerangriff auf die freenet TV-Datenbank wiederum könnte der Auslöser für eine schadhafte Datenmanipulation sein, die im Extremfall dazu führen könnte, dass die TV-Boxen ausfallen. Um dies zu verhindern, sind umfangreiche Sicherheitsmechanismen implementiert. Das Risiko wird seitens der freenet als gering eingestuft.

Verwaltung von Mitarbeiterrechten

Es besteht das Risiko, dass sensible Kundendaten aufgrund mangelnder Sicherheitsmaßnahmen bei der Vergabe von Mitarbeiterrechten gestohlen oder veröffentlicht werden. Dem Risiko wird durch ein umfangreiches Berechtigungsmanagement bzgl. der Mitarbeiterrechte in allen IT-Systemen begegnet. Ein einheitlicher Rechtevergabeprozess, in den auch die Führungskräfte eingebunden sind, sichert das Risiko zusätzlich ab. Das Risiko des Verlustes von Kundendaten durch fehlende Sicherheitsmaßnahmen bei der Vergabe von Mitarbeiterrechten wird von der freenet AG als mittel eingestuft.

Steuerliche Risiken

Verlustvorträge

Wenn innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 Prozent der Aktien oder Stimmrechte der Gesellschaft in einer Hand oder in Händen mehrerer Aktionäre mit gleichgerichteten Interessen vereinigt würden (schädlicher Beteiligungserwerb), könnten die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge) der Gesellschaft gemäß § 8c KStG anteilig oder vollständig verloren gehen. Aktien werden in einer Hand vereinigt, wenn sie an einen Erwerber, an diesem nahestehende Personen oder an eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen übertragen werden.

Auf den Eintritt dieses Risikos hat die Gesellschaft keinen Einfluss, da der (gegebenenfalls teilweise) Wegfall der bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (körperschaft- und gewerbesteuerliche Verlustvorträge) durch Maßnahmen und Transaktionen auf der Ebene der Aktionäre herbeigeführt wird. Vor diesem Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Folge einer Veräußerung oder eines Hinzuerwerbs von Aktien durch die Aktionäre der Gesellschaft zu einer Vereinigung von mehr als 25 Prozent der Aktien in einer Hand kommen könnte. Dasselbe mittlere Risiko besteht, wenn durch andere Maßnahmen erstmals in der Hand eines Aktionärs oder mehrerer Aktionäre mit gleichgerichteten Interessen mehr als 25 Prozent der Aktien oder Stimmrechte vereinigt werden. Die oben dargestellten Rechtsfolgen gelten entsprechend.

Umsatzsteuerrisiko aus „Entgelt von dritter Seite“

Mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Dezember 2014 sowie gleichzeitiger Ergänzung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses traf die Finanzverwaltung folgende Regelung: Liefert der Vermittler eines Mobilfunkvertrags im eigenen Namen an den Kunden ein Mobilfunkgerät oder einen sonstigen Elektronikartikel und gewährt das Mobilfunkunternehmen dem Vermittler auf Grund vertraglicher Vereinbarung eine von der Abgabe des Mobilfunkgeräts oder sonstigen Elektronikartikels abhängige Provision bzw. einen davon abhängigen Provisionsbestandteil, handelt es sich bei dieser Provision oder diesem Provisionsbestandteil insoweit nicht um ein Entgelt für die Vermittlungsleistung an das Mobilfunkunternehmen, sondern um ein Entgelt von dritter Seite im Sinne des §10 Abs. 1 Satz 3 UStG für die Lieferung des Mobilfunkgeräts oder des sonstigen Elektronikartikels. Dies gilt unabhängig von der Höhe einer von dem Kunden zu leistenden Zuzahlung. Aus der Anwendung dieser Regelung ab dem 1. Januar 2015 entstehen der Gesellschaft keine berichtspflichtigen Risiken. Für die vor dem 1. Januar 2015 ausgewiesenen Umsätze ist es aus Sicht der Gesellschaft überwiegend wahrscheinlich, dass die genannte Regelung keine wesentlichen negativen umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen für die freenet AG haben wird. Es verbleibt für die vor dem 1. Januar 2015 für noch nicht abschließend geprüfte Veranlagungszeiträume ausgewiesenen Umsätze jedoch ein geringes Risiko, bei dem die freenet AG Vorsteuern teilweise an das Finanzamt zurückerstatten müsste.

Sonstige Steuerrisiken

Für noch nicht abschließend geprüfte Veranlagungszeiträume kann es grundsätzlich zu Änderungen kommen, aus denen Steuernachzahlungen oder Veränderungen der Verlustvorträge resultieren, sofern die Finanzbehörden im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen zu abweichenden Auslegungen steuerlicher Vorschriften oder abweichenden Bewertungen des jeweiligen zugrundeliegenden Sachverhalts kommen. Gleiches gilt für Abgabenarten, die zum Teil noch nicht geprüft wurden, insbesondere weil sie üblicherweise keiner steuerlichen Außenprüfung unterliegen.

Das Risiko abweichender Sachverhaltsauslegungen und -bewertungen gilt insbesondere für gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen. Deshalb ist nicht ganz auszuschließen, dass durch Einbringungen, andere Umwandlungsvorgänge, Kapitalzuführungen und Gesellschafterwechsel die von den Kapitalgesellschaften der freenet AG erklärten und so auch bislang von der Finanzverwaltung gesondert festgestellten körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge vermindert werden bzw. entfallen könnten. Insgesamt wird dies als ein geringes Risiko angesehen.

Finanzielle Risiken

Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. Dabei unterliegt die Gesellschaft hinsichtlich ihrer Finanzinstrumente, finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten im Wesentlichen den nachfolgend dargestellten Risiken.

Forderungsausfälle

Ein Forderungsausfallrisiko ist der unerwartete Verlust an Zahlungsmitteln oder Erträgen aufgrund des teilweisen oder vollständigen Ausfalls von Debitoren. Es besteht ein mittleres Ausfallrisiko im Hinblick auf die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und übrigen Vermögenswerte.

Bei der Betrachtung des Forderungsausfallrisikos stehen im freenet Konzern insbesondere die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Endkunden im Fokus. Hierbei wird im Massengeschäft unseres Konzerns der Bonität von Kunden und Vertriebspartnern besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Für wesentliche Vertragskundenbereiche werden vor Vertragsabschluss Bonitätsprüfungen der Kunden durchgeführt. Im laufenden Vertragsverhältnis sind die Durchführung eines zügigen und regelmäßigen Mahn- und Inkassoprozesses mit mehreren Inkassounternehmen im Benchmarking und einer Langzeitinkasso-Überwachung sowie das High Spender Monitoring in unserem Konzern wesentliche Maßnahmen zur Minimierung des Ausfallrisikos. Auch im Bereich der Forderungen gegen Händler und Franchisepartner findet ein laufender Mahn- und Inkassoprozess statt. Ebenso werden Kreditlimits festgelegt und überwacht. Überdies sind durch eine Warenkreditversicherung wesentliche Forderungsausfallrisiken gegenüber Großkunden (Händler und Distributoren) abgesichert. Die Risiken bei nicht versicherten Händlern und Distributoren sind durch ein internes Limitsystem begrenzt – in der Regel müssen Kunden mit schlechter Bonität Vorauskasse leisten oder die Geschäftsbeziehung kommt nicht zustande. Schließlich trägt eine angemessene Bildung von Wertberichtigungen den Forderungsausfallrisiken Rechnung.

Weitere wesentliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen regelmäßig im Segment Mobilfunk gegen die Mobilfunknetzbetreiber sowie im Segment TV und Medien gegen öffentlich-rechtliche sowie private Anbieter von TV- und Radioprogrammen. Die Eintreibung dieser Forderungen wird ebenfalls laufend überwacht; allerdings zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit hier ein äußerst geringes Forderungsausfallrisiko.

Zwischen dem Konzern und einer Bank besteht eine Factoring-Vereinbarung zum Verkauf von Handy-Optionsforderungen. Die maßgeblichen Risiken (im Wesentlichen das Forderungsausfallrisiko) und Chancen gehen hierbei auf die Bank über. Im freenet Konzern verbleibt in voller Höhe das Spätzahlungsrisiko, das jedoch von untergeordneter Bedeutung ist.

Werthaltigkeit des Vermögens

In der Konzernbilanz der freenet AG werden ein bilanzieller Goodwill sowie immaterielle Vermögenswerte wie Kundenbeziehungen, Markenrechte und Nutzungsrechte in wesentlicher Höhe ausgewiesen. Es besteht das mittlere Risiko, dass es in der Zukunft zu wesentlichen Wertminderungen kommen kann. Mögliche Triggering Events werden im Rahmen von Werthaltigkeitstests berücksichtigt.

Die Vermögenswerte der freenet AG werden sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen überprüft, sofern mögliche Indikatoren für eine nachhaltige Wertminderung vorliegen. Bei einem solchen Indikator kann es sich z. B. um Änderungen im Wirtschafts- oder Regulierungsumfeld handeln. Eine eventuell resultierende Wertminderung ist nicht zahlungswirksam und bleibt daher ohne Einfluss für den Free Cashflow. Darüber hinaus werden die Umsatzerlöse und das EBITDA nicht tangiert (kein Einfluss auf die finanziellen Leistungsindikatoren).

Liquidität

Das als mittleres Risiko eingestufte allgemeine Liquiditätsrisiko des Konzerns besteht darin, dass die Gesellschaft möglicherweise ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, z. B. der Tilgung von Finanzschulden, der Bezahlung von Einkaufsverpflichtungen und der Verpflichtungen aus Leasingverträgen.

Zur Überwachung und Steuerung der Liquidität werden konzernweit umfangreiche Finanzplanungsinstrumente eingesetzt. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken des Weiteren durch das Halten angemessener Bankguthaben, Kreditlinien bei Banken sowie durch eine laufende Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows. Auf Basis mehrerer bestehender konzerninterner Cash-Pooling-Vereinbarungen, an denen die wesentlichen Gesellschaften des freenet Konzerns teilnehmen, werden Bedarf und Anlage von liquiden Mitteln im Konzern zentral gesteuert.

Um das allgemeine Liquiditätsrisiko zu verringern, bedient sich der Konzern verschiedener Finanzierungsinstrumente. Die unter den Finanzschulden ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren aus den im Dezember 2012, Mai 2015, Februar 2016 und Oktober 2016 abgeschlossenen Schuldscheindarlehen (zum 31. Dezember 2017 inkl. Zinsabgrenzungen bilanziert 1.067,0 Millionen Euro) sowie der Darlehenstranche im syndizierten Bankkredit vom Oktober 2017 über insgesamt 610,0 Millionen Euro (zum 31. Dezember 2017 inkl. Zinsabgrenzungen bilanziert 606,1 Millionen Euro). Die zweite – als revolvierende Kreditlinie ausgestaltete – Tranche über 100,0 Millionen Euro war zum 31. Dezember 2017 nicht gezogen.

Aus den abgeschlossenen Kreditverträgen resultiert ein weiteres geringes Liquiditätsrisiko, da die darin vereinbarten Beschränkungen (sog. „Undertakings“ und „Covenants“) den finanziellen und operativen Spielraum der freenet AG eingrenzen. Die Verträge beinhalten beispielsweise Beschränkungen bei Änderungen der Geschäftstätigkeit des Konzerns, bei der Durchführung gruppeninterner gesellschaftsrechtlicher Strukturmaßnahmen, bei der Bestellung von Sicherheiten sowie hinsichtlich eventueller Erwerbe sowie Veräußerungen von Vermögenswerten, insbesondere von Anteilsbesitz. Der Gesellschaft ist es nur in engen Grenzen erlaubt, außerhalb der Kreditverträge Fremdmittel aufzunehmen, um so beispielsweise zukünftige strategische Investitionen zu finanzieren. Aufgrund der genannten Liquiditätsreserven stuft die freenet AG das bestehende Risiko für eine Einschränkung des finanziellen Spielraums als gering ein.

Es besteht außerdem ein mittleres Liquiditätsrisiko für den Fall, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft eine höhere Dividende beschließen sollte als dies in der Liquiditätsplanung vorgesehen war; dies würde direkt nach der Hauptversammlung zu einem höheren Liquiditätsabfluss führen und könnte die Gesellschaft in der Handlungsfähigkeit hinsichtlich Investitionen oder Akquisitionen einschränken.

Kapitalrisiko

Das Kapitalrisikomanagement des Konzerns bezieht sich auf das in der Konzernbilanz ausgewiesene Eigenkapital und daraus abgeleitete Kennziffern. Primäres Ziel des Kapitalrisikomanagements des Konzerns ist es, die Einhaltung der in den Kreditverträgen vorgesehenen Kennzahlen („Financial Covenants“) zu gewährleisten. Die wesentlichen Financial Covenants sind in Bezug auf das Eigenkapital des Konzerns (Eigenkapitalquote) sowie die Verschuldung (Verhältnis von Nettofinanzverschuldung des Konzerns zum in den letzten 12 Monaten erzielten EBITDA) definiert. Sollten sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen negativ entwickeln, kann dies unter Umständen dazu führen, dass der freenet Konzern seine Vereinbarungen mit den kreditfinanzierenden Banken nicht mehr einhalten kann. Es besteht das mittlere Risiko zur Fälligkeitsstellung der Kredite durch die finanzierenden Banken. Die freenet AG minimiert das Risiko durch eine laufende Überwachung der finanziellen Kennzahlen.

Zinsänderungsrisiko

Unser Unternehmen unterliegt, was die Finanzschulden mit variabler Verzinsung betrifft, Zinsänderungsrisiken im Wesentlichen bezogen auf den EURIBOR. Das Unternehmen begegnet diesen mittleren Risiken durch eine Mischung aus fest und variabel verzinslichen Finanzschulden. Die Zinsänderungsrisiken sind nicht explizit gesichert, allerdings wirkt der Kassenbestand, der im Wesentlichen auf Basis von EONIA bzw. EURIBOR variabel verzinslich angelegt wird, als natürliche Absicherung und mindert das Zinsänderungsrisiko aus den variabel verzinslichen Finanzschulden entsprechend.

Geldanlagen werden in der Regel in Form von Tages- und Termingeld bei Geschäftsbanken mit hoher Bonität angelegt.

Die Gesellschaft überprüft auf der Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden täglichen Liquiditätsplanung laufend die verschiedenen Anlagemöglichkeiten für die liquiden Mittel sowie die verschiedenen Dispositionsmöglichkeiten hinsichtlich der Finanzschulden. Marktzinsänderungen könnten sich auf das Zinsergebnis von originären variabel verzinslichen Finanzinstrumenten auswirken und gehen in die Berechnung der ergebnisbezogenen Sensitivitäten ein. Das Risiko wird seitens der freenet als gering eingestuft.

Sonstige finanzielle Risiken

Weitere Finanzrisiken könnten in der Form von Fremdwährungs- und Kursänderungsrisiken auftreten. Die Gesellschaft unterliegt Fremdwährungsrisiken nur in geringem Maße, weshalb eine separate Darstellung im Lagebericht nicht erfolgt. Hinsichtlich der Kursänderungsrisiken ist zu beachten, dass die Gesellschaft einen Anteil von 24,56 Prozent am Grundkapital der Sunrise hält. Die Sunrise erstellt ihren Konzernabschluss in der Berichtswährung Schweizer Franken (CHF). Der Wechselkurs zwischen Euro und Schweizer Franken hat Einfluss auf die Ermittlung beider Bestandteile der Position unserer Konzerngewinn- und Verlustrechnung „Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen“, nämlich zum einen der Anteile am laufenden Ergebnis der Sunrise sowie zum anderen der Abschreibungen aus der Schatten- Kaufpreisallokation bezüglich der Sunrise. Insofern hat dieser Wechselkurs einen Einfluss auf die Ertragslage des freenet Konzerns, der jedoch aus heutiger Sicht als gering einzuschätzen ist.

Strategische Risiken

Kauf von Unternehmen

Die freenet AG hat in der Vergangenheit Unternehmenskäufe getätigt. Es besteht das mittlere Risiko, dass sich das operative Geschäft dieser Beteiligungen nicht erwartungsgemäß entwickelt und somit unter anderem das Wachstum des Geschäftsbereichs Digital-Lifestyle unter den Erwartungen bleibt. Ein negativer Einfluss auf die prognostizierten Ergebnisse und den Free Cashflow wären die Folgen dieser Entwicklung. Im Rahmen des Managementreports findet daher ein regelmäßiges Monitoring der Beteiligungsentwicklung statt, das darauf abzielt, sofort Gegenmaßnahmen einzuleiten, falls Planabweichungen vorliegen sollten.

Beteiligung an der Sunrise

Die freenet AG hält seit 2016 einen Anteil von 24,56 Prozent an der Sunrise. Es könnte sein, dass sich das Geschäft der Sunrise schlechter entwickelt als angenommen, was sich wiederum negativ auf die Ertragslage und die finanziellen Leistungsindikatoren der freenet auswirken könnte. Das Risiko wird seitens der freenet als gering eingestuft.

Übernahme des Kundenservice der mobilcom-debitel durch Capita

Seit März 2017 betreut die Capita als strategischer Partner den gesamten Kundenservice der mobilcom-debitel. Bei einem unerwarteten Einstellen des Geschäftsbetriebs durch die Capita besteht das Risiko, dass die Notwendigkeit, die für einen solchen Fall vertraglich vereinbarte Rückführung der Aktivitäten umzusetzen oder den externen Anbieter kurzfristig zu wechseln, zu Mehrkosten führt. Das Risiko wird seitens der freenet als gering eingestuft.

Operative Risiken

Servicepreise für Kunden im Zahlungsverzug

Branchenweit klagen Verbraucherschutzverbände gegen Netzbetreiber und Diensteanbieter wegen Art und Höhe von erhobenen Gebühren bei Kunden im Zahlungsverzug. In diesem Zusammenhang wird die freenet AG von Verbraucherschutzverbänden wegen der Erhebung von Serviceentgelten bei im Zahlungsverzug befindlichen Kunden auf Unterlassung und gegebenenfalls Zahlung in Anspruch genommen. Das daraus resultierende Risiko eines Umsatzrückgangs oder einer etwaigen Zahlung wird seitens der freenet AG als mittel eingestuft.

Gesamtwürdigung der Risikolage

Die vorstehend aufgeführten Risiken der freenet AG werden nachstehend überblicksartig zusammengefasst:

Durch den implementierten Risikomanagementprozess sowie das monatliche Berichtswesen hat der Vorstand einen Überblick über die vorgestellte Risikosituation insgesamt. Die Risiken haben sich im Vergleich zum Vorjahr in Bezug auf die Eintrittswahrscheinlichkeit oder die Auswirkung nicht wesentlich verändert. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Risiken keine Auswirkungen auf den Fortbestand der freenet AG haben. Der Vorstand ist davon überzeugt, dass bei Fortführung des bisherigen Risikomanagementansatzes die freenet AG auch für das kommende Geschäftsjahr in der Lage sein wird, relevante Risiken rechtzeitig zu identifizieren und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

Zum 31. Dezember 2017 wurden Markt-, IT-, steuerliche, finanzielle, strategische und operative Risiken identifiziert. Die möglichen Auswirkungen auf die allgemeine zukünftige Entwicklung der freenet AG sowie die finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren werden von der Unternehmensleitung insgesamt als gering qualifiziert. Es wird folglich von der Unternehmensleitung erwartet, dass die im Ausblick prognostizierte, positive Entwicklung nicht wesentlich durch die aufgezeigten Risiken beeinträchtigt wird.

Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess (§ 315 Abs. 2 Nr. 4 HGB)

Begriffsbestimmungen und Elemente des internen Kontrollsystems der freenet AG

Das interne Kontrollsystem der freenet AG orientiert sich am international anerkannten Rahmenwerk des COSO („Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission“). Es umfasst alle Prozesse und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, insbesondere zur Sicherstellung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.

Der Vorstand der freenet AG hat alle Bereiche des Konzerns zur Steuerung ihrer Kontrollprozesse nach einheitlichen Grundsätzen beauftragt.

Die Bereiche analysieren die Prozesse ständig auch in Bezug auf neue gesetzliche Vorgaben und sonstige zu beachtende Standards, entwickeln daraus interne Vorgaben und schulen die verantwortlichen Mitarbeiter.

Die Kernelemente des internen Überwachungssystems der freenet AG basieren einerseits auf automatisierten IT-Kontrollprozessen mit Alarmierungsschwellen, andererseits auf manuellen Prozesskontrollen zur Plausibilisierung der automatisch aggregierten Ergebnisse. Das Risikomanagementsystem ist mit dem internen Kontrollsystem verbunden und umfasst neben dem operativen Risikomanagement konzernweit auch die systematische Risikofrüherkennung, -steuerung und -überwachung. Weitere Erläuterungen zum Risikomanagementsystem werden im Berichtsteil „Risikomanagementsystem“ des Risikoberichts erteilt.

Struktur des Konzernrechnungslegungsprozesses

Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt in den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen der freenet AG im Wesentlichen durch lokale Buchhaltungssysteme des Herstellers SAP. Als Konsolidierungssystem auf oberster Konzernebene setzt die freenet AG das Modul „EC-CS“ von SAP („SAP EC-CS“) ein. Zur Aufstellung der Konzernbilanz, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung sowie zur Durchführung der Kapital-, Schulden- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung etc. gelangen die Meldedaten der Tochterunternehmen in unterschiedlicher Weise in das Konsolidierungssystem – im Wesentlichen automatisch über das SAP-Modul „FI“ („SAP-FI“), in Einzelfällen auch manuell durch Eingabe der Meldedaten. Die einzelnen Lageberichts- und Anhangangaben werden jeweils aus standardisierten Berichtspaketen und institutionalisierten Abstimmungsprozessen im Rahmen des internen Steuerungssystems gewonnen, die unter anderem in Microsoft Excel („MS Excel“) geführt werden. Auch die Konsolidierung dieser Anhangangaben erfolgt in MS Excel.

Interne Kontrollen stellen die ordnungsgemäße Funktion der Schnittstelle zwischen SAP-FI und dem Konsolidierungssystem SAP EC-CS sowie der Überleitungen der standardisierten Berichtspakete der Tochterunternehmen bis hin zum Konzernabschluss der freenet AG sicher. Zusätzlich prüft der Konzernabschlussprüfer der freenet AG regelmäßig diese Schnittstelle und diese Überleitungen.

Wesentliche Regelungs- und Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung

Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden.

Die ordentlichen Kontrollelemente innerhalb des internen Kontrollsystems zielen auf weitgehende Automatisierung der Bildung und Gegenkontrolle aller wesentlichen Daten, angefangen von den abrechnungsrelevanten Rohdaten über die Rechnungslegung gegenüber den Kunden bis zur Wertberichtigung, Abgrenzung und Abschreibung. Die automatisierten Kontrollen werden ergänzt durch manuelle Plausibilisierung aller relevanten Zwischenergebnisse und stichprobenartige Kontrolle der zugrundeliegenden Detaildaten. So wird gewährleistet, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt werden und Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden.

Die Prüfung des internen Kontrollsystems durch die Konzernrevision zeigte 2017, dass die geprüften Bereiche die in den Vorjahren erkannten Verbesserungsmöglichkeiten umgesetzt haben. Sie haben einerseits ihre Kontrollaktivitäten durchgeführt und laufend vertieft sowie andererseits den Automatisierungsgrad innerhalb der Kontrollaktivitäten grundsätzlich erhöht. Aus den Kontrollergebnissen werden systematisch Maßnahmen abgeleitet und deren Erfolg überwacht.

Der Konzernabschlussprüfer und sonstige Prüfungsorgane sind ebenfalls mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das Kontrollumfeld der freenet AG einbezogen.

Insbesondere die Prüfung der Konzernabschlüsse durch den Konzernabschlussprüfer bzw. die Prüfung der einbezogenen Formularabschlüsse der Konzerngesellschaften bildet die finale prozessunabhängige Überwachungsmaßnahme im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess.

Grafik 13:

Maßnahmen des internen Kontrollsystems der freenet AG

Nichtfinanzielle Erklärung

Über diesen Bericht

Geschäftsmodell und Rahmenbedingungen 1

Mobilfunk und mobiles Internet sind die zentralen Säulen der Geschäftstätigkeit der freenet Group. Das Unternehmen vertreibt als unabhängiger Service Provider ohne eigene Netzinfrastruktur deutschlandweit Mobilfunktarife und -optionen auf Subskriptionsbasis mit einer Mehrmarkenstrategie sowie aktuelle Endgeräte wie Smartphones, Tablets oder Notebooks inklusive Zubehör. Hinzu kommt die Positionierung als Digital-Lifestyle-Provider, durch die der Vermarktung innovativer digitaler Anwendungen rund um Home Automation und Security, Gesundheit, Datensicherheit, Enter- und Infotainment ein Rahmen gegeben wird. Durch verschiedene Akquisitionen – insbesondere der Media Broadcast Gruppe in 2016 – hat die freenet Group ihre Geschäftstätigkeit in den Bereich TV und Medien ausgedehnt. Die Media Broadcast Gruppe ist Deutschlands größter Service Provider der Rundfunk- und Medienbranche: Im Kerngeschäft projektiert, errichtet und betreibt das Unternehmen multimediale Übertragungsplattformen für Fernsehen und Rundfunk, basierend auf modernen Sender- und Leitungsnetzwerken. Insofern verfügt die Media Broadcast Gruppe über eine geschäftsfeldspezifische Struktur, die sich von der übrigen freenet Group abhebt und deshalb in den nachfolgenden Kapiteln teils gesondert berücksichtigt wird.

Der Konsolidierungskreis der nichtfinanziellen Erklärung entspricht – sofern nicht anderweitig kenntlich gemacht – dem Konsolidierungskreis der vollkonsolidierten Unternehmen des Konzernabschlusses (vgl. Abschnitt 1.2 im Anhang des Konzernabschlusses). Die vorliegende nichtfinanzielle Erklärung stellt die in dieser Form erste Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen dar. Die identifizierten Themen spiegeln das aktuelle spezifische Nachhaltigkeitsverständnis der freenet Group wider. Für die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung wurde daher kein externes Rahmenwerk genutzt.

Prozess der Wesentlichkeitsanalyse

Die unternehmerische Vielfalt und Unabhängigkeit zeichnet die freenet Group einerseits aus, stellt aber auch eine besondere Herausforderung bei der Erstellung der ersten nichtfinanziellen Erklärung dar. Vor diesem Hintergrund wurden zunächst potenzielle Themen der nichtfinanziellen Erklärung auf Basis eines Branchen-/Peer-Reviews sowie anhand des Materiality Assessments der Global e-Sustainability Initiative (GeSI) für die Informations- und Kommunikationstechnologiebranche ermittelt. Im Anschluss erfolgte die Festlegung der wesentlichen Themen in einem zweistufigen Verfahren aus individuellen Interviews und einem Wesentlichkeitsworkshop, in das interne Experten aus den entsprechenden Fachbereichen eingebunden waren. Maßgeblich für die Beurteilung waren die Relevanz der Themen für das Verständnis von Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage der Gesellschaft sowie die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die im Gesetz genannten Belange.

Die ermittelten wesentlichen Themen spiegeln sich in den nachfolgenden Kapiteln wider. Sie betreffen die Themenblöcke Mitarbeiter, Digitale Verantwortung, Kundenbelange, Betrieblicher Umweltschutz, Anti-Korruption und Lieferkette. Die folgende Übersicht zeigt, welche Aspekte des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) den genannten Themen zugeordnet werden können.

Tabelle 20: Wesentliche Themen den Aspekten der CSR- RUG zugeordnet

Wesentliche Themen Aspekt des CSR-RUG
Mitarbeiter Arbeitnehmerbelange
Digitale Verantwortung Sozialbelange/ Achtung der Menschenrechte
Kundenbelange Sozialbelange/ Umweltbelange
Betrieblicher Umweltschutz Umweltbelange
Anti-Korruption Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Lieferkette Achtung der Menschenrechte/ Umweltbelange

Die Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung hat der Aufsichtsrat der freenet AG geprüft. Das Gremium wurde dabei von der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft durch eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) unterstützt. Grundlage waren die International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000 (revised). Alle Angaben der nichtfinanziellen Erklärung gelten, soweit nicht kenntlich gemacht, gleichermaßen für den Konzern und das Mutterunternehmen.

Wesentliche nichtfinanzielle Themen

Mitarbeiter

In der wettbewerbsintensiven Branche rund um Mobilfunk, mobiles Internet sowie TV und Medien sind die Gewinnung und Bindung hochqualifizierter Mitarbeiter sowie deren Aus- und Weiterbildung ein entscheidender Erfolgsfaktor für das Unternehmen. Gleichzeitig nimmt die freenet Group damit ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Verantwortung als Arbeitgeber wahr – gegenüber der jungen Generation wie auch der sozialen Gemeinschaft an den jeweiligen Standorten. Gesundheitsfürsorge und Arbeitssicherheit für die Mitarbeiter ergänzen diesen Auftrag.

Mit spezifischen Maßnahmen und Programmen arbeitet die freenet Group kontinuierlich an der Optimierung dieser Rahmenbedingungen. Ziel ist ein harmonisches, sicheres, gesundes und leistungsorientiertes Arbeitsumfeld: Es soll die Fähigkeiten, Talente und Leistungen jedes einzelnen Mitarbeiters fördern, die besondere Unternehmenskultur der freenet Group unterstreichen sowie die Arbeitgebermarke stärken, die Vielfalt unserer modernen Gesellschaft widerspiegeln und dabei jegliche Diskriminierungen vermeiden – etwa aufgrund von Geschlecht, Alter, Nationalität, Religionszugehörigkeit oder sexueller Orientierung. Diese Aspekte sind integraler Bestandteil des intern gelebten Leitbildes des Konzerns.

Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern

Die Gewinnung und Bindung von qualifizierten Mitarbeitern ist für die freenet Group die Basis für den Unternehmenserfolg. In 2017 beschäftigte die freenet Group 4.113 Mitarbeiter an 10 Standorten sowie in den mobilcom-debitel Shops bzw. GRAVIS Stores. Die Mitarbeiterfluktuation2 der freenet Group lag 2017 bei 19,0 Prozent (2016: 15,0 Prozent). mobilcom-debitel und GRAVIS verzeichneten in 2017 in ihren Shops bzw. Stores eine Mitarbeiterfluktuation von 36,0 Prozent (2016: 33,0 Prozent).

In regelmäßigen Abständen führt die freenet Group eine konzernweite Mitarbeiterbefragung durch, um die Bindung und Zufriedenheit der Mitarbeiter zu messen. Für das Frühjahr 2018 ist eine Befragung mit dem Fokusthema Führung in Planung. Wichtige Arbeitsschwerpunkte im Hinblick auf die Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern umfassten in 2017:

den Ausbau des strategischen Recruitments, insbesondere durch Kampagnen, Hochschulkooperationen und Studienstipendien, durch Arbeitgeberpräsenz auf zielgruppenspezifischen Kanälen und Messen sowie durch ein zielgruppenbasiertes Konzept auf der Karriere-Webseite,
einen systematisierten Onboarding-Prozess zum einen für neue Mitarbeiter, der sowohl die organisatorische als auch die persönlich-soziale Integration forciert, um von Anfang an die Mitarbeiterbindung zu unterstützen, und zum andern
einen systematisierten Onboarding-Prozess für neue Führungskräfte in der freenet Group, der neben Begleitung und systematisierten Informationen die Führungskräfteentwicklung mit Hilfe von Trainings beinhaltet,
ein Trainee-Programm, das in 2017 bereits zum fünften Mal aufgesetzt wurde und acht Trainees ein Jahr lang in den jeweiligen Fachbereichen zur Fachkraft entwickelt und auf ihre zukünftigen Aufgaben in der freenet Group vorbereitet und
das Pilotprojekt „Denkfabrik“ (eine Initiative der Teilnehmer des freenet Unternehmer Programms), das im Herbst 2017 startete und Mitarbeitern eine Plattform bietet, um Ideen für Verbesserungen und Neuerungen zu veröffentlichen, die das Unternehmen wirtschaftlich, organisatorisch oder kulturell stärken.

Darüber hinaus sollen weitere attraktive Angebote die Mitarbeiterbindung stärken. So können Mitarbeiter der freenet Group betriebliche Altersvorsorge, vergünstigte Mitarbeitertarife bei Produkten oder das attraktive Mitarbeiter-Fahrzeugmodell in Anspruch nehmen. Zudem stehen ihnen auch standortspezifische Vorteile zur Auswahl (wie z. B. Vergünstigungen für Sportangebote oder den ÖPNV). Gemeinsame Mitarbeiter-Events unterstützen ergänzend das kollegiale Miteinander.

Aus- und Weiterbildung

Der Kompetenzerhalt der Mitarbeiter sowie deren kontinuierliche Anpassung an aktuelle Markt- und Technologieentwicklungen spielen in einem dynamischen und digitalen Umfeld eine wichtige Rolle. Die freenet Group definiert daher Mitarbeiterentwicklung als eine wesentliche Aufgabe einer jeden Führungskraft; denn diese verfügt über die relevanten Informationen über das Wissen, die Fähigkeiten und Kompetenzen ihrer Mitarbeiter. Bereits 2016 wurde das konzernweite „freenet Group Kompetenzmodell“ eingeführt.3

Auf der Basis dieses Kompetenzmodells führte das Unternehmen 2016 und 2017 in mehreren Schritten verbindliche Jahresentwicklungsgespräche ein – zunächst für Führungskräfte und dann für alle Mitarbeiter. Neben der Bewertung des aktuellen Kompetenzniveaus bildet die Festlegung von Entwicklungsbereichen und -aktivitäten für den Kompetenzausbau einen wichtigen Schwerpunkt; integriert ist dabei auch der Ansatz, vorhandene Stärken zu festigen. Die Gespräche werden durch die Personalabteilung dokumentiert und systemisch hinterlegt. Im Jahr 2017 nahmen 229 Führungskräfte an insgesamt 36 Führungskräftetrainings teil,4 die auf die Sicherung der Qualität der Jahresentwicklungsgespräche abzielten, insbesondere auf die Steigerung der Bewertungskompetenz und die Erhöhung der Gesprächsqualität.

Darüber hinaus fanden konzernweit 403 Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter in Form von Fach-, Methoden- und Kompetenztrainings statt. Im Bereich der beruflichen Ausbildung und des dualen Studiums stellt die freenet Group jährlich über 100 Ausbildungsplätze zur Verfügung; sie gliedern sich in insgesamt zwölf Ausbildungsgänge an über 150 Ausbildungsorten. Zum Jahresende lag die Zahl der Auszubildenden in der freenet Group bei 322.

Wichtige Arbeitsschwerpunkte im Hinblick auf die Mitarbeiterentwicklung in 2017 waren:

Im Herbst 2017 startete der dritte Durchgang des konzernweiten ´freenet Unternehmer` Programms. Neben der persönlichen Entwicklung von acht als Leistungsträger ausgewählten Mitarbeitern ist es das Ziel, ´Unternehmer im Unternehmen` zu etablieren, die als Influencer eine Start-up Kultur treiben.
Zur Sicherung des Führungskräftenachwuchses in den GRAVIS Stores wurde im Mai 2017 ein eigenes Programm ´GRAVIS Next Steps` aufgelegt. Das Programm bietet acht ausgewählten Potentialträgern die Möglichkeit, ihre fachlichen sowie führungsspezifischen Kompetenzen weiterzuentwickeln.
Im Sommer 2017 startete das Projekt zur Konzeption und Umsetzung des neuen konzernweiten Trainingszentrums ´freenet Campus` in Hamburg; die Eröffnung ist für das Frühjahr 2018 geplant.
Zur Abwicklung von Fach-, Methoden- und Kompetenztrainings wurde eine neue digitale Plattform für das Qualifikationsmanagement eingeführt.

Gesundheits- und Arbeitssicherheit

Im Rahmen des Gesundheitsmanagements bestehen über die Konzerngesellschaften hinweg Arbeits- und Gesundheitsausschüsse. Diese werden unterstützt durch Dienstleister aus den Bereichen Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik. Sie tagen viermal jährlich, überwachen und analysieren getroffene Maßnahmen rund um die physische und psychische Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und entwickeln weitere Konzepte zur kontinuierlichen Verbesserung in diesem Bereich. An den Standorten der Gruppe fanden 2017 neben Gesundheitstagen auch zielgruppenspezifische Aktionen und Kampagnen statt. Zusätzlich unterstützt wird das Gesundheitsmanagement durch betriebsärztliche Untersuchungen und Physiotherapien. Zudem steht den Standortverantwortlichen zum Thema Gesundheit eine eigene Rubrik im Intranet mit aktuellen Gesundheitstipps in Eigenregie zur Verfügung. Im Jahre 2017 verzeichnete die freenet Group eine Krankenquote5 von 4,7 Prozent (2016: 5,4 Prozent).

Das Thema Arbeitssicherheit ist bei der Media Broadcast Gruppe von ganz besonderer Relevanz. Rund 150 der insgesamt 700 Mitarbeiter sind mit der Wartung und etwaigen Reparatur von teilweise mehreren hundert Metern hohen Sendemasten beziehungsweise Antennen zur Ausstrahlung von TV- und Radiosignalen betraut. Daher wurden Vorkehrungen getroffen, um den hohen Sicherheitsanforderungen in diesen Teilbereichen gerecht zu werden: Die Mitarbeiter sind mit angemessenem Sicherheits-Equipment ausgerüstet, unterziehen sich regelmäßigen betriebsärztlichen Untersuchungen sowie einmal pro Jahr den vorgeschriebenen Steige-/Rettungsübungenund nehmen alle drei Jahre an Aufbauseminaren für Absturzsicherung und Rettungsmaßnahmen teil. In Anbetracht der Tätigkeiten und der damit verbundenen erhöhten Gefährdungen und Anforderungen erklärt sich, warum die Quote aus Betriebs- und Wegeunfällen der Media Broadcast Gruppe (2017: 35,0 je 1.000 Beschäftigte) oberhalb der Gesamtkonzernquote6 (2017: 25,3 je 1.000 Beschäftigte) liegt.

Tabelle 21:

Betriebs - und Wegeunfälle

In je 1.000 Mitarbeiter 2017 2016
Konzern 25,3 23,8
davon Betriebsunfälle (Unfallanzeigen/ -vermerke) 13,3 13,1
davon Wegeunfälle 12,0 10,7
Media Broadcast Gruppe 35,0 27,5
davon Betriebsunfälle (Unfallanzeigen/ -vermerke) 19,0 18,8
davon Wegeunfälle 16,0 8,7

Digitale Verantwortung

Als freenet Group nehmen wir wahr, dass die zunehmende Berichterstattung über Cyber-Angriffe und Datenmissbrauch die Kunden beunruhigt. Daher wird ein transparenter, sicherer Umgang mit den sensiblen persönlichen Daten, die dem Unternehmen im Rahmen seiner Telekommunikations-Dienstleistungen anvertraut werden, immer wichtiger. Datenschutz und Datensicherheit versteht die freenet Group daher als Grundlage und -voraussetzung für das Geschäft. Sie sind deshalb ein wesentlicher Teil der IT-Strategie der freenet Group, die zentral im Bereich ´freenet Group IT` entwickelt wird. Zudem haben die Regulierung und der hohe Digitalisierungsgrad der Geschäftsprozesse in der Telekommunikationsbranche dieses Thema bereits in der Vergangenheit in den Fokus gerückt.

Datenschutz und Datensicherheit stellen daher eines der fünf grundlegenden Prinzipien der IT-Strategie der freenet Group IT dar. Daraus abgeleitet sind in der IT-Strategie Ziele und Initiativen verankert in denen die dahinterstehenden Prozesse und Konzepte regelmäßig überprüft und an die aktuelle Situation und Risikolage sinnvoll angepasst werden. Darüber hinaus verfügt die freenet Group IT über einen regelmäßig aktualisierten Krisen- und Notfallplan sowie einen Wiederanlaufplan für die IT-Infrastruktur und Software-Applikationen.

Das IT-Management und die Führungsebenen der freenet Group sehen Datensicherheit als zentrale Aufgabe. Sämtliche datenschutzrelevanten Themen und Projekte werden mit den Datenschutzbeauftragten des Konzerns im Vorfeld abgestimmt. Bei allen IT-Maßnahmen, die Mitarbeiterdaten betreffen, wird der IT-Kontrollausschuss des Betriebsrates (IKT) konsultiert. Vorstand und Aufsichtsrat bzw. dessen Ausschüsse werden regelmäßig über die relevanten Entwicklungen und Anforderungen im Bereich Datenschutz informiert.

Gleichzeitig soll der Kunde Herr über seine Daten bleiben. Deshalb macht die freenet Group den Umgang mit seinen Daten für ihn transparenter: Auf der entsprechenden Internetseite werden unter der Rubrik „Datenschutz“ umfangreiche Informationen zu diesem Thema bereitgestellt; diese Inhalte werden regelmäßig überarbeitet – unter Berücksichtigung von Kundenanfragen aus dem Customer Care Center für optimale Verständlichkeit. Zudem kann jeder Kunde Auskunft darüber verlangen, welche Daten über ihn gespeichert sind. Das ermöglicht dem Kunden eine verantwortliche Entscheidung darüber zu treffen, was mit seinen Daten geschehen soll. Im Kundenbereich der freenet-Internetpräsenz kann er darüber hinaus seine Bestandsdaten sowie gegebene Einwilligungen einsehen und ändern.

Zur Überprüfung der angewandten Datensicherheitskonzepte führen externe Sicherheitsexperten im Auftrag der Konzernrevision regelmäßig Penetrationstests der exponierten IT-Systeme durch. Ein Security-Patch-Management ist Teil des normalen IT-Betriebs in allen IT-Bereichen. So ist die freenet Group in der Lage, auf sich verändernde Bedrohungslagen schnell und adäquat zu reagieren.Die gesamte IT-Systemlandschaft der freenet Group sowie das Sicherheitslevel im eigenen Rechenzentrum entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und den Anforderungen der Aufsichtsbehörden.

Um auf bestehende Bedrohungen durch mögliche Cyber-Attacken noch besser reagieren zu können, hat die freenet Group gemeinsam mit einem Beratungsunternehmen (KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) ein Security-Incident-Management-Konzept erarbeitet, dessen Etablierung bis spätestens Mitte 2018 abgeschlossen sein soll. In diesem Zusammenhang wurde bereits ein „Security Board“ eingerichtet, dem die Verantwortung für sämtliche Richtlinien und Prozesse obliegt und das den Umgang mit etwaigen künftigen Cyber-Vorfällen verantwortlich steuert.

Alle Mitarbeiter sind neben den gesetzlichen Vorgaben auf die regelmäßig aktualisierten Datenschutzvorgaben der freenet Group verpflichtet. Für alle wesentlichen Bereiche im Unternehmen wird ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten für alle Datenverarbeitungsprozesse geführt und regelmäßig auf seine Richtigkeit überprüft. Ferner finden für die Verarbeitung von Kundendaten regelmäßige Analysen des Schutzniveaus statt, um daraus angemessene Schutzmaßnahmen abzuleiten. Soweit Kundendaten für Analysezwecke oder zur Produktgestaltung genutzt werden, ist jeweils durch einen Freigabeprozess sichergestellt, dass diese ausreichend pseudonymisiert oder anonymisiert werden.

Über den betrieblichen Rahmen hinaus engagiert sich die Media Broadcast Gruppe sehr stark bei KRITIS – einer gemeinsamen Initiative des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zum Schutz Kritischer Infrastrukturen: Sie definiert Sektoren, die eine Gesellschaft verletzlich machen; dazu zählt nicht zuletzt auch der Bereich Medien und Kultur. Die Media Broadcast Gruppe nimmt diesen gesamtgesellschaftlichen Auftrag zur krisenfesten Aufrechterhaltung von Sendern sehr ernst. Sie beteiligt sich daher im entsprechenden Branchenarbeitskreis ´Medien & Kultur` an der Entwicklung von Standards sowie an der Beratung und Betreuung öffentlich-rechtlicher wie privater Sendeanstalten, um zu gewährleisten, dass dieser Teil der kritischen Infrastruktur funktioniert. Zur gesetzlich geforderten Sicherstellung von Informations- und Kommunikationstechnik sind die großen öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten diesbezüglich kundenseitig sehr stark mit der Media Broadcast Gruppe verbunden. Bereits seit 2013 verfügt die Media Broadcast Gruppe in ihrer Gesamtheit über die entsprechende Zertifizierung ISO 27001 Informationssicherheit. Sie gilt im Verbund auch für das freenet Rechenzentrum in Düsseldorf und im Hinblick auf die Informations- und Maßnahmenkette, die sich aus den KRITIS-Aufgaben und den teilweise streng-vertraulichen Hinweisen zu Security-Fällen durch die Allianz für Cyber-Sicherheit ergeben.

Im Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die Unternehmen der freenet Group haben bereits in der Vergangenheit als datenschutzrechtlichen Regeln unterliegende Telekommunikationsunternehmen und darüber hinaus im Rahmen von ISO 27001 Zertifizierungen7 einen Großteil der Anforderungen der DSGVO erfüllt. Es ist geplant, die wenigen noch offenen Punkte vor Inkrafttreten der Verordnung zu implementieren.

Kundenbelange

In Verantwortung gegenüber ihren Kunden setzt die freenet Group auf nachhaltig gestaltete Kundenbeziehungen: Sie basieren auf hoher Servicequalität wie auch Kundenzufriedenheit und auf Produktlösungen, die über attraktive Tarife und Endgeräte hinausgehen. Der Leiter des Customer Service Management berichtet unmittelbar an die Vorstandsebene – dies belegt unter anderem die hohe Priorität dieses Bereichs im Unternehmen.

Kundenzufriedenheit durch Servicequalität

Für einen Service Provider im Mobilfunk – dem angestammten Hauptgeschäftsfeld der freenet Group – sind Qualität der Dienstleistungen am Kunden und dessen nachhaltige Zufriedenheit von essentieller Bedeutung: So lassen sich neue Kunden etwa durch Weiterempfehlungen und positive Testergebnisse/Presseartikel gewinnen und langfristig an das Unternehmen binden.

Im Rahmen eines Business Process Outsourcing hat die freenet Group ihren Kundenservice im März 2017 vollständig an ein externes Unternehmen ausgelagert – die Capita. Mithin an einen Dienstleister, für den der Kundenservice das einzige Geschäftsmodell und damit die Kernkompetenz darstellt. Gleichzeitig will die freenet Group damit den Weg der Digitalisierung im Kundenservice schnell und professionell vorantreiben und vom Know-how des neuen Partners profitieren.

Dazu hat die freenet Group gemeinsam mit Capita eine umfassende Steuerungsstruktur zur Regelung der Kooperation und regelmäßigen Überprüfung der Servicequalität aufgebaut. Ergänzend werden die Erkenntnisse aus den Kundenkontakten permanent ausgewertet, um frühzeitig negative Entwicklungen zu erkennen und gegenzusteuern. Der Vertrag mit dem Dienstleister beinhaltet vereinbarte Leistungskennziffern; regelmäßige Berichte der Capita dienen dem Abgleich von tatsächlich erbrachter und vertraglich vereinbarter Leistung.

Nachhaltige Produktlösungen

Die freenet Group bietet ein umfassendes, ausdifferenziertes Portfolio an Angeboten rund um den Digital Lifestyle. Es resultiert aus den unterschiedlichsten Bedürfnissen der Kunden und einem schnellen, systematischen Aufgreifen und Austesten neuer digitaler Trends und Lösungen. In das Portfolio fließen auch Produkte ein, die den Wünschen des Kunden etwa nach Produktlösungen in den Bereichen Umweltschutz, Datensicherheit oder Jugendschutz gerecht werden – sogenannte nachhaltige Produktlösungen. Bei der Auswahl und Entwicklung von Digital-Lifestyle-Produkten stehen Nachhaltigkeitskriterien nicht explizit im Vordergrund, sodass ein Konzept im engeren Sinne derzeit nicht vorliegt.

Ungeachtet dessen finden sich im Angebot der einzelnen Marken und Tochtergesellschaften vielfältige Lösungen, die mit einem gesellschaftlichen Mehrwert verbunden werden können. Sie umfassen zum Thema Sicherheit von Daten und Geräten ein umfassendes Angebot an Sicherheitssoftware (z.B. Norton Security Online) oder einen Online-Schutz für Kinder vor bestimmten digitalen Inhalten. Im Bereich Umweltschutz garantiert das Unternehmen seinen Kunden mit dem Produkt SmartHome eine digitale Lösung zur Reduzierung des Verbrauchs nach einer Heizperiode um 20 Prozent.8 Daneben bietet das Unternehmen auch Geringverdienern ein attraktives Tarifportfolio bezüglich Mobilfunk und TV und ermöglicht überdies Kunden mit schlechterer Bonitätsprognose über ein spezielles Kautionsmodell für Laufzeitangebote9 die Teilhabe am digitalen Leben. Die freenet Group wird im Geschäftsjahr 2018 das Produktportfolio im Bereich Digital Lifestyle inklusive der nachhaltigen Produktlösungen weiter ausbauen; angestrebt ist ein Wachstum von circa 10 Prozent beim Umsatz.

Erweitert wird das Angebot nachhaltiger Produktlösungen durch die Kooperation zwischen mobilcom-debitel und der Fairphone B.V., einem Nischenanbieter im Markt für Smartphones. Das Fairphone ermöglicht durch seinen modularen Aufbau, die Bestandteile selbst zu reparieren oder auszutauschen und so die Lebensdauer des Geräts zu erhöhen. Zudem fokussiert sich der Hersteller in seinem Selbstverständnis auf Materialien aus konfliktfreien Förderstätten und die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Produktion und in der Lieferkette. Beim Vertrieb des Fairphones hält mobilcom-debitel mit einem Anteil von rund 15 Prozent (2016: rund 5 Prozent) am gesamten Verkaufsvolumen von Fairphones in Deutschland den derzeit den größten Marktanteil.

Betrieblicher Umweltschutz

Ein möglichst effizienter Einsatz von Ressourcen und ein sparsamer Umgang mit Energie sind für ein mittelständisch geprägtes Unternehmen nicht nur wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg in einem von Großkonzernen geprägten Wettbewerbsumfeld. Die freenet Group befürwortet ausdrücklich die im internationalen Kontext formulierten Bestrebungen zum Klimaschutz. Dazu zählen als wesentliche Faktoren die Reduzierung des Strom- sowie Kraftstoffverbrauches, um den CO2-Ausstoß zu verringern.

Energieverbrauch und CO 2 -Emissionen

Innerhalb des Gesamtkonzerns ist die Media Broadcast Gruppe aufgrund ihres Geschäftsmodells ein großer Energiekonsument: Zur Versorgung der Sende- und Übertragungstechnik nimmt sie an rund 932 Senderstandorten/Funktürmen Energie ab. Der Ressourcenverbrauch der Media Broadcast Gruppe wird flankiert durch ein nach ISO 50001 zertifiziertes Energiemanagement-System sowie ein nach ISO 14001 zertifiziertes Umweltmanagement. Insofern legt das Unternehmen besonderen Wert auf den optimalen, effizienten Umgang mit Ressourcen. Die strategische Entscheidung, im TV-Geschäft auf den neuen HD-Standard DVB-T2 umzusteigen, trägt ebenfalls zu einer höheren Energieeffizienz bei. Die neuen T2-Sender strahlen höher komprimierte Signale aus (mehr Programme in gleicher Bandbreite), wodurch die Frequenznutzung effizienter und der Energieaufwand deutlich geringer ist. Entsprechendes gilt auch für den Bereich der Radioübertragung mit der Ablösung des veralteten UKW-Standards durch das ebenfalls energieeffizientere digitale DAB+. In der Folge sank in den letzten beiden Jahren der Stromverbrauch der Media Broadcast Gruppe um rund 14,3 Prozent sowie der darauf bezogene CO2-Ausstoß um rund 15,4 Prozent. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass der Realisierung von energetischen Einsparungen im Bereich der Sende- und Übertragungstechnik Grenzen gesetzt sind. Die Vergabe und Nutzung von Frequenzen unterliegt regulatorischen Rahmenbedingungen. Im Auf- und Ausbau von leistungsfähiger Infrastruktur und zur Gewährleistung flächendeckender angemessener und ausreichender Dienstleistungen ist die Media Broadcast Gruppe daher nicht frei, sondern hat sich an die Vorgaben Dritter zu halten.

Im übrigen Teil des Konzerns bieten das Rechenzentrum und die Firmenwagenflotte der freenet Group die wichtigsten Ansatzpunkte für eine Reduktion der CO2-Emissionen. So wird das Rechenzentrum des Konzerns in Düsseldorf ausschließlich durch Grün-Strom versorgt (2017: 5,4 GWh). Darüber hinaus achtet das Unternehmen bei seiner Firmenwagenflotte auf eine verbrauchs- und ausstoßarme Zusammenstellung. Die Deutsche Umwelthilfe attestierte der freenet Group bereits 2015 die klimafreundlichste Dienstwagenflotte Deutschlands. Auch die Media Broadcast Gruppe hat 2016 seine rund 400 Fahrzeuge umfassende Dienstwagenflotte mit dem Ziel eines verringerten Kraftstoffverbrauchs und CO2-Ausstoßes ausgetauscht. Als Konsequenz sank sowohl der Verbrauch als auch der CO2-Ausstoß der Fahrzeugflotte.

Tabelle 22:

Energieverbrauch und CO 2 -Emission en

Einheit lt. Angabe 2017 2016 2015
Konzern 10
Kraftstoffverbrauch11 GWh 30,9 30,0 32,6
daraus CO2-Emissionen (Scope 1) tCO2eq12 7.555,7 7.346,0 7.994,9
Stromverbrauch13 GWh 114,4 125,5 134,0
daraus CO2-Emissionen (Scope 2) tCO2eq 60.267,2 66.131,5 71.576,5
Energieverbrauch GWh 145,2 155,5 166,7
daraus CO 2 -Emissionen tCO 2 eq 67.823,0 73.477,5 79.571,4
davon:
Media Broadcast Gruppe
Kraftstoffverbrauch GWh 6,0 6,4 7,2
daraus CO2-Emissionen (Scope 1) tCO2eq 1.475,6 1.565,2 1.755,5
Stromverbrauch GWh 99,6 109,5 116,2
daraus CO2-Emissionen (Scope 2) tCO2eq 52.468,3 57.681,9 62.029,2
Energieverbrauch GWh 105,6 115,8 123,3
daraus CO 2 -Emissionen tCO 2 eq 53.944,0 59.247,1 63.784,8

Ressourcenverbrauch

Um die Digitalisierung des Unternehmens weiterhin erfolgreich voran zu treiben, setzt die freenet Group vorrangig auf digitale Kommunikation unter den Mitarbeitern sowie im Dialog mit den Kunden und Geschäftspartnern. Sie leistet damit ihren Beitrag zur Reduzierung des Papierverbrauchs und zur ressourcenschonenden Verwaltung. Dies beginnt mit der digitalen Vernetzung aller verfügbaren Vertriebskanäle und erstreckt sich bis zur Vermeidung des millionenfachen monatlichen Ausdruckens und postalischen Versendens von Rechnungen. Bei der Mobilfunk-Hauptmarke mobilcom-debitel erfolgten in 2017 rund 74,2 Prozent aller Rechnungsstellungen elektronisch (2016: 74,0 Prozent), und bei den Discountmarken des Konzerns erreichen papierlose Rechnungen einen Wert von 95,7 Prozent (2016: 94,8 Prozent). Insgesamt werden damit knapp 78,0 Prozent der Rechnungen digital übermittelt (2016: 77,0 Prozent).

Einen weiteren Beitrag zum schonenden Umgang mit Ressourcen und zur Reduzierung von Elektroschrott stellt das Programm ´FLIP4NEW` dar, das die GRAVIS und mobilcom-debitel partnerschaftlich mit dem externen Anbieter Flip4 GmbH durchführen. Ziel ist, durch den Ankauf von Altgeräten – insbesondere Smartphones, Tablets und CPUs – den Lebenszyklus der Geräte durch deren Weiterverkauf und die Gewinnung von Ersatzteilen zu verlängern. Nicht mehr verwertbare Geräte werden dem Recycling zugeführt. Recyclingpartner ist die Firma recycle-IT, die über erforderliche Zertifizierungen verfügt. Die Wahrnehmung des Angebots ist dabei immer abhängig von der Entscheidung des Kunden.

Darüber hinaus konnte das Unternehmen 2017 die Retourenquote insgesamt wie auch deren Anteil an sogenannter A-Ware – also sofort wieder verkaufbare Endgeräte – in den eigenen Shops verbessern und damit zur Vermeidung von Elektronikabfall beitragen. Gegenüber dem Vorjahr halbierten sich die Rückläufer aus den Shops nahezu auf 1,5 Prozent (2016: 3,1 Prozent). Der Anteil an A-Ware innerhalb der Retouren stieg sogar von 53,3 Prozent (2016) auf 85,8 Prozent (2017). Die Effekte lassen sich im Wesentlichen auf die 2017 ergriffene Maßnahme zurückführen, Geräte vor dem Versenden zu folieren. Bezogen auf die Endkunden insgesamt lag der Anteil der A-Ware 2017 bei 95,0 Prozent (2016: 96,1 Prozent).

Anti-Korruption

Deutschland hat – wie alle modernen Volkswirtschaften – die negative Wirkung von Korruption auf die Volkswirtschaft erkannt und sie deshalb unter Strafe gestellt. Die freenet Group bekennt sich zu den geltenden Gesetzen und Normen und den zugrundeliegenden ethischen Grundsätzen: Sie ist sich der negativen Auswirkungen von Wirtschaftsstraftaten ebenfalls bewusst, verurteilt deshalb insbesondere Korruption scharf und tritt ihr konsequent entgegen. Bei Straftaten verfolgt das Unternehmen selbstverständlich eine Null-Toleranz-Politik. Der Vorstand unterstreicht die strikte Grundhaltung zur Korruptionsbekämpfung durch einen Tone from the Top. Daneben tragen auch die Betriebsräte alle Richtlinien mit, die der Korruptionsbekämpfung dienen. Die Rechtstreue als starker Bestandteil der freenet Unternehmenskultur kommt damit auch durch aktives Tun und Unterstützen aller Unternehmensteile zum Ausdruck.

Als typische Wirtschaftsstraftat tritt Bestechung vor allem dort auf, wo der Bestechende mit vergleichsweise geringen Mitteln auf größere Geldströme in seinem Sinne einwirken kann. Diese Gefahr besteht in der freenet Group somit insbesondere im Kontext mit umsatzstarken Vertragspartnern, sowohl auf Kunden- als auch auf Lieferantenseite. Um diesem Risiko erfolgreich zu begegnen, hat das Unternehmen ein Compliance Management System implementiert, das u.a. die Korruptionsbekämpfung als eines der Hauptziele identifiziert hat (zur detaillierten Aufbau- und Ablauforganisation siehe `Erklärung zur Unternehmensführung´). Das Management der Korruptionsrisiken setzt dabei an mehreren Stellen gleichzeitig an, die durch Prävention, Aufdeckung und Reaktion gekennzeichnet sind.

Präventiv liegt der Schwerpunkt auf gezielter Information der Mitarbeiter. Durch adressatengerechte Schulungen, persönliche Gespräche und allgemeinverbindliche Richtlinien erhalten die Mitarbeiter ein stabiles Gerüst, an dem sie sich orientieren können. In diesem Kontext spielen die Zuwendungs-, die Einkaufs- und die Unterschriftenrichtlinie jeweils in bestimmten Risikobereichen eine entscheidende Rolle. Außerdem bietet der Compliance Bereich über eine Hotline stets rechtliche und inhaltliche Beratung an, um etwaige Unsicherheiten in der täglichen Arbeit schnell auszuräumen.

Die Ermittlung von etwaigen Rechtsverstößen erfolgt ebenfalls mehrgleisig. Einerseits haben alle Mitarbeiter sämtliche erhaltenen und gewährten Zuwendungen über 20 Euro quartalsweise über ihre Vorgesetzten an den Compliance Bereich zu melden, so dass Geschenke, Einladungen und Vergünstigungen auf ihre sachliche wie rechtliche Ordnungsmäßigkeit hin überprüft werden können. Andererseits verfolgt die freenet Group sowohl durch die Interne Revision als auch durch das zentrale Fraud Management aktiv mögliches Fehlverhalten. Schließlich haben alle Mitarbeiter ebenfalls die Möglichkeit, Verdachtsfälle über ein Hinweisgebersystem an den Compliance-Bereich zu melden – auf Wunsch auch anonym.

Seit Bestehen des langjährig etablierten Compliance Management Systems wurde in der freenet Group kein begründeter Fall von Korruption bekannt. Die von der Unternehmensleitung beabsichtigten Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung sind implementiert und werden regelmäßig überprüft, um sie an neue forensische Erkenntnisse oder Gesetzesänderungen anzupassen.

Lieferkette

Im Rahmen des Vertriebs von Mobilfunkdienstleistungen arbeitet die freenet Group mit über 1.500 Lieferanten zusammen. Der überwiegende Teil des Wareneinsatzes und damit mehr als 90 Prozent des monetären Einkaufsvolumens konzentrieren sich dabei auf wenige große Lieferanten, und zwar:

auf die drei Mobilfunknetzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica (Kosten für Mobilfunkdienstleistungen sowie Endgeräte),
auf Endgeräte/Zubehör-Hersteller wie etwa Apple, Huawei oder Samsung (Kosten für den Bezug von Mobiltelefonen) sowie
auf Dienstleister in der (ausgelagerten) Kundenbetreuung wie etwa Capita.

Die Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern, Endgeräte-Herstellern und Dienstleistern in der Kundenbetreuung übernehmen jeweils eigens dafür geschaffene Einkaufseinheiten. Alle übrigen Lieferanten werden zentral durch eine weitere Einkaufseinheit betreut.

Die Möglichkeit der Einflussnahme der freenet Group auf die oben aufgeführten großen Lieferanten ist bei Betrachtung des nationalen und insbesondere internationalen Gesamtmarktes sowie der Positionierung in der Wertschöpfungskette vergleichsweise begrenzt. Ungeachtet dessen ist sich die freenet Group ihrer ökologischen und menschenrechtlichen Verantwortung bewusst. Ziel ist daher die kooperierenden Hersteller und Netzbetreiber in die Pflicht zu nehmen, ihren Einfluss auf die Wertschöpfungskette zu nutzen, um faire Arbeitsbedingungen und den Ausschluss von Konfliktmineralien bei der Produktion von Telekommunikationshardware und Zubehör sicherzustellen. Bislang wurden Lieferanten von der freenet Group nicht systematisch auf die Einhaltung von ökologischen, sozialen oder menschenrechtlichen Kriterien überprüft. Zur Untermauerung der selbst gesetzten Verantwortung wurde die interne Einkaufsrichtlinie überarbeitet und um ebendiese Aspekte ergänzt. Als übergreifendes Rahmenwerk soll sie die verantwortlichen Mitarbeiter sensibilisieren, bei der Einkaufsentscheidung auch Nachhaltigkeitskriterien zu berücksichtigen. Die angepasste Einkaufsrichtlinie wurde im Laufe des vierten Quartals 2017 durch den Vorstand der freenet Group verabschiedet und ist seitdem für alle zuständigen Einkäufer verbindlich.

In einem nächsten Schritt soll ein Supplier Code of Conduct erarbeitet werden, der die von den Lieferanten zu beachtenden Nachhaltigkeitskriterien definiert. Gleichermaßen sollen in diesem Zusammenhang auch die angestrebten qualitativen und quantitativen Ziele der freenet Group konkretisiert werden. Zudem sind die Nachhaltigkeitskriterien bei Einmal-/Erst-/Wiederholbedarfen im Rahmen der Vertragsabschlüsse nach den Regelausschreibungen (grundsätzlich alle drei Jahre laut Einkaufsrichtlinie für Wiederholbedarfe) als Bestandteil der neuen Verträge mit den Lieferanten vorgesehen. Für die strategischen Warenbezüge, die nicht unter die Einkaufsrichtlinie fallen – wie der Einkauf von Netzleistungen oder Endgeräten – sollen mit den Lieferanten Vereinbarungen getroffen werden, in denen sie die Beachtung nachhaltigkeitsrelevanter Aspekte bestätigen. Die freenet Group strebt beginnend mit dem Geschäftsjahr 2018 an, solche Vereinbarungen binnen eines Zeitraums von drei Jahren abzuschließen. Schließlich sollen perspektivisch Lieferantenbefragungen und Selbstauskünfte in noch zu definierenden Abständen überprüfen, ob und inwieweit die Lieferanten die Kriterien eingehalten haben und zukünftig einhalten können.

Die Media Broadcast Gruppe verfügt über einen separaten Einkauf; in dessen Einkaufsrichtlinien finden die Aspekte Umweltschutz und insbesondere Energieeffizienz insofern eine verstärkte Beachtung, als die Tochtergesellschaft ein intensiver Stromabnehmer ist. So sind dort unter anderem bei ansonsten gänzlicher Gleichwertigkeit von Angeboten, Lieferanten zu bevorzugen, die Umweltschutz und insbesondere Energieeffizienz angemessen berücksichtigen.

Nichtfinanzielle Risiken

Für die Risikoanalyse im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung wurde auf dem konzernweit etablierten Risikomanagementsystem der freenet Group aufgesetzt. Die erfassten Risiken wurden auf ihre inhaltliche Übereinstimmung mit den Themen und Aspekten der nichtfinanziellen Erklärung analysiert. Für Risiken mit einem thematischen Bezug wurde eine Risikobewertung analog der Bewertung für den Konzernrisikobericht vorgenommen (vgl. dazu Chancen- und Risikobericht im Konzernlagebericht). Gemessen an den gesetzlichen Wesentlichkeitskriterien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Risiken ist – nach Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen – keines der identifizierten Risiken wesentlich; dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund eines sehr wahrscheinlichen Eintritts.14

Corporate Governance

Vorstand und Aufsichtsrat berichten an dieser Stelle gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance in der freenet Group. Das Kapitel enthält auch die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB, sowie die Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB.

Die freenet AG und ihre Leitungs- und Kontrollgremien bekennen sich zu den Prinzipien guter und verantwortungsbewusster Unternehmensführung; sie identifizieren sich mit den Zielen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie den Grundsätzen einer transparenten, verantwortlichen und auf Wertsteigerung ausgerichteten Führung und Kontrolle des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat sowie alle Führungskräfte und Mitarbeiter der freenet Group sind dieser Zielsetzung verpflichtet.

Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 5. Dezember 2017 mit den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst und gemeinsam mit dem Vorstand die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Aufsichtsrat und Vorstand haben die erklärten Abweichungen und ihre Begründungen aus den Vorjahren im Wesentlichen fortgeführt. Die Entsprechenserklärung vom 7. Dezember 2017 ist in der nachfolgenden Erklärung zur Unternehmensführung enthalten und auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht worden.

Erklärung zur Unternehmensführung

In der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB stellt die freenet AG ihre aktuelle Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG dar und erläutert die relevanten Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Regelungen hinaus angewandt werden. Des Weiteren wird die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat beschrieben und die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats dargestellt. Ebenfalls finden sich nachfolgend die Festlegungen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands, sowie Angaben zur Einhaltung von Mindestanteilen bei der Besetzung des Aufsichtsrats. Schließlich wird erläutert, aus welchen Gründen die Gesellschaft kein Diversitätskonzept für Vorstand und Aufsichtsrat verfolgt.

Die freenet AG hat folgende Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB abgegeben, die zugleich Bestandteil ihres Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 ist.

Erklärung nach § 161 AktG

Die freenet AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 8. Dezember 2016 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") in der Fassung vom 5. Mai 2015 mit Ausnahme der nachfolgend genannten Abweichungen entsprochen und wird den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017, soweit es hierzu nachfolgend seitens der Gesellschaft keine abweichende Erklärung gibt, auch zukünftig entsprechen.

Die Gesellschaft hat eine D&O-Versicherung für die Organmitglieder abgeschlossen. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist keine Vereinbarung eines Selbstbehalts vorgesehen, weil ein damit verbundener Vorteil für die Gesellschaft nicht ersichtlich ist. Verantwortungsvolles Handeln ist für alle Mitglieder des Aufsichtsrats selbstverständliche Pflicht. Ein Selbstbehalt müsste zudem wegen des Gleichheitssatzes einheitlich festgesetzt werden, obwohl die persönlichen Verhältnisse der Aufsichtsratsmitglieder variieren. Ein Selbstbehalt würde die Aufsichtsratsmitglieder daher unterschiedlich belasten. In Anbetracht gleicher Pflichten erscheint das nicht angemessen. (Kodex-Ziffer 3.8 Abs. 3)

Die Gesellschaft fühlt sich im Rahmen ihrer Berichterstattung der Transparenz in einem hohen Maße verpflichtet. Dies gilt auch im Bereich der Vorstandsvergütung, die mit allen ihren Komponenten und zudem individualisiert im Vergütungsbericht uneingeschränkt offengelegt und erläutert wird. Gleichwohl haben sich Vorstand und Aufsichtsrat dazu entschlossen, die zur Darstellung der Vorstandsvergütung vorgesehenen Mustertabellen im Vergütungsbericht nicht zu verwenden. Trotz Vereinbarung von betragsmäßigen Höchstgrenzen in den Vorstandsverträgen steht zu befürchten, dass durch die Angabe von Maximalbeträgen im Hinblick auf aktienbasierte Vergütungsbestandteile ein Bild erzeugt wird, das nicht den tatsächlichen Annahmen hinsichtlich der Entwicklung des Aktienkurses entspricht. (Kodex-Ziffer 4.2.5 Satz 5 und Satz 6)

Der Aufsichtsrat sieht die derzeitige Besetzung des Vorstands als erfolgreich an und strebt deswegen Kontinuität im Vorstand an. Eine Auswahl nach den in Kodex-Ziffer 5.1.2 Abs. 1 genannten Kriterien für die Zusammensetzung des Vorstands ist demgegenüber aus Sicht des Aufsichtsrats nachrangig. (Kodex-Ziffer 5.1.2 Abs. 1)

Für die Vorstands- und die Aufsichtsratsmitglieder ist keine Altersgrenze festgelegt. Es ist nicht einsichtig, warum qualifizierte Personen mit großer Berufs- und Lebenserfahrung allein aufgrund ihres Alters nicht als Kandidaten in Betracht gezogen werden sollen. (Kodex-Ziffern 5.1.2 Satz 8 und 5.4.1 Satz 2)

Der Aufsichtsrat benennt keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Ziffer 5.4.2 Satz 1. Er erstellt daher ebenfalls kein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Folglich kann auch den hierauf basierenden Empfehlungen gem. Ziff. 5.4.1 Abs. 4 nicht gefolgt werden. Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich von der Eignung leiten lassen. Dies hat sich nach seiner Überzeugung bewährt. Deshalb wird keine Notwendigkeit gesehen, diese Praxis zu ändern. (Kodex-Ziffern 5.4.1 Abs. 2, Abs. 4 und 5.4.2 Satz 1)

Kodex-Ziffer 5.4.6 Abs. 2 empfiehlt, dass eine erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichtsrats auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein soll. Die variable Vergütung des Aufsichtsrats bemisst sich gem. § 11 Abs. 5 der Satzung nach der Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr. Diese Form der variablen Vergütung hat sich in der Vergangenheit bewährt. Zudem ist die dem Kapitalmarkt kommunizierte, an den freien Cashflow anknüpfende Dividendenpolitik der Gesellschaft auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Daher dient auch die Anknüpfung der variablen Vergütung an diese Dividendenstrategie der nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Eine Anpassung der variablen Vergütung des Aufsichtsrats ist aus diesem Grund nicht vorgesehen. (Kodex-Ziffer 5.4.6 Abs. 2)

Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die freenet AG verfügt über ein einheitliches Compliance-System, das kontinuierlich ausgebaut und fortentwickelt wird. Der Chief Compliance Officer („CCO“) der freenet Group berichtet direkt an den Vorstand. Er unterstützt den Vorstand dabei, die für die freenet AG relevanten rechtlichen Vorgaben aufzuzeigen und innerhalb der freenet Group entsprechend umzusetzen sowie Anpassungen des Compliance Systems an sich wandelnde Anforderungen vorzunehmen. Der CCO berichtet darüber hinaus regelmäßig an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat wird durch den CCO informiert, wenn Risiken betroffen sind, die die Existenz der freenet Group gefährden.

Die freenet Group bekennt sich umfassend zur Einhaltung von Recht und Gesetz. Compliance bedeutet für die freenet Group, das rechtliche Vorschriften eingehalten, eigene Regelungen sowie unternehmensinterne Richtlinien beachtet und Straftaten vermieden werden. Die Gesellschaft setzt alles daran, dass Compliance-Verstöße wie Betrug, Korruption und Wettbewerbsverstöße gar nicht erst entstehen. Sofern es aber zu Fehlverhalten und Compliance-Verstößen kommt, werden diese umfassend aufgeklärt und es wird mit Entschiedenheit darauf reagiert.

Die Führungskräfte der freenet Group leben Compliance vor und stellen sicher, dass in ihrem Verantwortungsbereich die maßgeblichen Handlungen im Einklang mit den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen und unseren eigenen Werten und Regeln stehen.

Die Compliance-Organisation steht allen Ansprechpartnern beratend für Einzelfragen zur Verfügung.

Der Bereich Compliance hat ein Hinweisgebersystem (Whistleblowertool) entwickelt und innerhalb der freenet Group eingeführt. Dies ermöglicht dem Hinweisgeber, wenn er von Compliance-Verstößen Kenntnis erlangt hat, anonym Hinweise zu geben.

Allen Hinweisen wird zeitgerecht nach einem transparenten und nachvollziehbaren Prozess nachgegangen, wobei die Interessen des Hinweisgebers, der Betroffenen und des Unternehmens berücksichtigt werden.

Ziel ist es, dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, bei Compliance-Verstößen sofort konsequent angemessene Maßnahmen zu ergreifen und somit Schäden von der freenet Group abzuwenden. Zur Sicherstellung einer sachgerechten, zügigen Bearbeitung von Hinweisen gemäß des Hinweisgeberprozesses hat die freenet Group einen Hinweisgeberausschuss eingerichtet. Ständige Mitglieder des Hinweisgeberausschusses sind der CCO sowie der für Interne Revision und Fraud-Management zuständige Bereichsleiter. Der Hinweisgeberausschuss ist für die operative Durchführung des Hinweisgeberprozesses zuständig.

Ebenfalls wurde ein zentrales Fraud-Management eingerichtet, welches neben der koordinierenden Funktion der einzelnen Fraud-Fachabteilungen der freenet Group insbesondere für die Einführung und Verbesserung wirksamer Präventivmaßnahmen und -prozesse zur Vermeidung von Fraud-Schäden für die freenet Group verantwortlich ist.

Die Bedeutung des Datenschutzes hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Die freenet Group ist sich ihrer besonderen Verantwortung im Hinblick auf den Umgang mit den persönlichen Daten unserer Kunden, Lieferanten, Vertragspartner und Mitarbeiter bewusst. Es ist uns daher wichtig, diese Daten vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. Wir setzen deshalb moderne Sicherheitstechnologien ein und sensibilisieren regelmäßig unsere Mitarbeiter für dieses Thema, um das Sicherheitsniveau kontinuierlich zu verbessern und den wachsenden Bedrohungen gerecht zu werden.

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat der freenet AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.

Der Vorstand ist als Leitungsorgan der Konzernmuttergesellschaft dem Unternehmensinteresse verpflichtet und besteht aktuell aus drei Mitgliedern. Die Arbeit des Vorstands ist durch seine Geschäftsordnung geregelt. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Im Übrigen ist jedes Vorstandsmitglied eigenverantwortlich für seinen Geschäftsbereich zuständig. Die Vorstandsmitglieder arbeiten kollegial zusammen und informieren sich gegenseitig in regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzungen laufend über Tatsachen und Entwicklungen aus ihren Geschäftsbereichen. Darüber hinaus nehmen die Mitglieder des Vorstands an regelmäßig stattfindenden Fachbereichssitzungen teil. Der Aufsichtsrat legt im Rahmen eines Geschäftsverteilungsplans die Verantwortungsbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder fest.

Der Aufsichtsrat wird mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr einberufen. Er fasst seine Beschlüsse in der Regel in Präsenzsitzungen, in Ausnahmefällen auch in telefonischen Sitzungen oder im schriftlichen Verfahren. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei seinen Entscheidungen zur Leitung des Unternehmens regelmäßig und überwacht ihn in seiner Geschäftsführung. Der Vorstand bezieht den Aufsichtsrat in alle grundlegenden Entscheidungen für die Leitung des Unternehmens ein und berichtet regelmäßig über den Geschäftsverlauf, die Unternehmensplanung, die strategische Entwicklung und die Lage des Unternehmens. Der Aufsichtsrat prüft Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen im Einzelnen und erörtert sie mit dem Vorstand. Außerdem prüft er ausführlich für das Unternehmen bedeutende Geschäftsvorgänge auf Basis von Vorstandsberichten, berät sich hierzu und fasst Beschlüsse, soweit dies erforderlich ist. Auch außerhalb von Sitzungen werden die Aufsichtsratsmitglieder über die aktuelle Geschäftsentwicklung vom Vorstand informiert.

Zusammensetzung und Arbeitsweise von Ausschüssen

Der Vorstand hat keine Ausschüsse eingerichtet.

Der Aufsichtsrat hat ein Präsidium und vier Ausschüsse gebildet. Diese Ausschüsse bereiten die im Plenum zu behandelnden Themen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats vor und sind in einzelnen Bereichen anstelle des Plenums entscheidungsbefugt. Hierbei werden die Ausschüsse im Rahmen von Präsenzsitzungen tätig; in Ausnahmefällen können die Sitzungen aber auch telefonisch durchgeführt werden. Die Ausschüsse beraten zu den Gegenständen der Tagesordnungen und fassen gegebenenfalls hierzu Beschlüsse. Über die Inhalte der Ausschusssitzungen berichten die Ausschussvorsitzenden dem Aufsichtsratsplenum. Mit Ausnahme des Nominierungsausschusses sind alle Ausschüsse mit Anteilseignervertretern und Arbeitnehmervertretern paritätisch besetzt.

Präsidium

Das Präsidium berät über Schwerpunktthemen und bereitet Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Es kann an Stelle des Aufsichtsrats über die nach der Geschäftsordnung des Vorstands erforderliche Zustimmung zu Maßnahmen und Geschäften des Vorstands beschließen, sofern die Angelegenheit keinen Aufschub duldet und ein Beschluss des Aufsichtsrats nicht rechtzeitig gefasst werden kann.

Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz seit 1. Juni 2017), Thorsten Kraemer (seit 1. Juni 2017), Gesine Thomas (seit 1. Juni 2017), Knut Mackeprang

2017 ausgeschiedene Mitglieder: Dr. Hartmut Schenk (Vorsitz) bis 1. Juni 2017, Birgit Geffke bis 31. März 2017

Personalausschuss

Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Er unterbreitet dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung Vorschläge zur Vergütung des Vorstands, zum Vergütungssystem und zu dessen regelmäßiger Überprüfung. Der Ausschuss beschließt an Stelle des Aufsichtsrats, jedoch vorbehaltlich zwingender Zuständigkeiten des Aufsichtsrats, über personalrelevante Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder.

Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz) (seit 1. Juni 2017), Sabine Christiansen (seit 1. Juni 2017) Claudia Anderleit, Knut Mackeprang (seit 1. Juni 2017)

2017 ausgeschiedene Mitglieder: Dr. Hartmut Schenk (Vorsitz) bis 1. Juni 2017, Birgit Geffke bis 31. März 2017, Thorsten Kraemer bis 1. Juni 2017

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Er ist weiter zuständig für die Genehmigung von durch den Abschlussprüfer zu erbringenden zulässigen Nichtprüfungsleistungen. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit Fragen der Compliance.

Mitglieder: Robert Weidinger (Vorsitz), Marc Tüngler, Ronny Minak, Michael Stephan

Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss ist nach § 27 Abs. 3 MitbestG gebildet, um die in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichnete Aufgabe wahrzunehmen.

Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz) (seit 1. Juni 2017), Fränzi Kühne (seit 1. Juni 2017), Gesine Thomas, Knut Mackeprang

2017 ausgeschiedene Mitglieder: Dr. Hartmut Schenk (Vorsitz) bis 1. Juni 2017, Thorsten Kraemer bis 1. Juni 2017

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, bei anstehenden Neuwahlen dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vorzuschlagen.

Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz) (seit 1. Juni 2017), Marc Tüngler, Sabine Christiansen

2017 ausgeschiedenes Mitglied: Dr. Hartmut Schenk (Vorsitz) bis 16. Januar 2017

Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden ersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands; Angaben zur Einhaltung von Mindestanteilen bei der Besetzung des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat und Vorstand hatten jeweils bis zum 30. Juni 2017 zu erreichende Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festgelegt. Diese Zielgrößen sind zum 30. Juni 2017 wie folgt erreicht worden:

Zielgröße für den 30. Juni 2017 Stand 30. Juni 2017
Vorstand 0% 0%
Führungsebene 1 (Direct Reports) 25% 40%
Führungsebene 2 (Abteilungsleiter) 27,5% 33,3%

Für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 haben Aufsichtsrat und Vorstand jeweils folgende Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festgelegt:

Zielgröße für den 31. Dezember 2021
Vorstand 0%
Führungsebene 1 (Direct Reports) 30%
Führungsebene 2 (Abteilungsleiter) 30%

Die Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen und Männern hat im Berichtszeitraum den gesetzlichen Anforderungen an die Mindestanteile entsprochen.

Angaben zum Diversitätskonzept für Aufsichtsrat und Vorstand

Die Gesellschaft verfolgt kein Diversitätskonzept, in dem Kriterien für die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht oder Bildung- oder Berufshintergrund definiert sind.

Im Hinblick auf seine eigene Besetzung hat der Aufsichtsrat die gesetzliche Vorgabe in Bezug auf Diversität im Sinne der Geschlechterquote erfüllt. Die darüberhinausgehenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Aufsichtsratsbesetzung hat er bislang stets abgelehnt und in seinen Entsprechenserklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechende Abweichungen erklärt. Bei Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat hat sich nach Überzeugung des Aufsichtsrats bewährt, sich ausschließlich von der Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten leiten zu lassen. Zudem besteht kein aktueller Bedarf für Überlegungen zur künftigen Besetzung des Aufsichtsrats, nachdem die Anteilseignerseite im Aufsichtsrat auf der Hauptversammlung 2017 neu gewählt wurde.

Für die Besetzung des Vorstands strebt der Aufsichtsrat Kontinuität an und möchte mögliche Verunsicherungen bei den Vorstandsmitgliedern vermeiden. Solche könnten sich ergeben, wenn der Aufsichtsrat ein allgemein gehaltenes Diversitätskonzept für die Vorstandsbesetzung ohne konkreten Anlass aufstellt. Der Aufsichtsrat daher sieht aktuell keinen Bedarf für ein Diversitätskonzept und möchte unter Hinweis auf fehlende Erfahrungen mit dieser neuen Vorgabe die konkrete Entwicklung zunächst abwarten.

Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der freenet AG beträgt 128.061.016 Euro. Es ist in ebenso viele auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung je eine Stimme.

Aktienübertragungs- oder Stimmrechtsbeschränkungen

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.

10 Prozent der Stimmrechte überschreitende Kapitalbeteiligungen

Zum 31. Dezember 2017 hielt die Flossbach von Storch AG, Köln, ausweislich der vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen gem. §§ 21 ff. WpHG mittelbar über die Flossbach von Storch Invest S.A., Luxemburg eine Kapitalbeteiligung in Höhe von 10,08 Prozent der Stimmrechte an der freenet AG.

Aktien mit Sonderrechten und Kontrollbefugnissen

Es existieren keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind

Soweit Arbeitnehmer als Aktionäre am Kapital beteiligt sind, können sie daraus keine besonderen Rechte herleiten.

Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands, Satzungsänderungen

Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der freenet AG richten sich nach §§ 84, 85 AktG und § 31 MitbestG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Satzung. Die maßgeblichen Vorschriften zur Änderung der Satzung sind §§ 133, 179 AktG und § 16 der Satzung der freenet AG.

Befugnisse des Vorstands zur Aktienausgabe

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2013 bis zum 5. Juni 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen insgesamt um höchstens 12.800.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013).

Der Vorstand ist zudem durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 bis zum 1. Juni 2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen insgesamt um höchstens 12.800.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016).

Darüber hinaus hat die Hauptversammlung am 12. Mai 2016 beschlossen, das Grundkapital um bis zu insgesamt 12.800.000,00 Euro, eingeteilt in 12.800.000 neue auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag, bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 unter Tagesordnungspunkt 10, lit A) beschlossenen Ermächtigung begeben werden und ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine Wandlungs- oder Optionspflicht bestimmen. Der Vorstand wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung einer bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Befugnisse des Vorstands zum Aktienrückkauf

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 wurde der Vorstand bis zum 11. Mai 2021 ermächtigt, eigene Aktien in Höhe von bis zu 10 Prozent des derzeitigen Grundkapitals oder – falls der Betrag geringer ist – des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Diese Ermächtigung kann durch die Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft oder für Rechnung ihrer Tochtergesellschaften ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines öffentlichen Kaufangebots, mittels einer öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten, durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre oder unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten (Put- oder Call-Optionen oder eine Kombination aus beiden). Im Übrigen bestehen grundsätzlich die Befugnisse zum Erwerb eigener Aktien nach Maßgabe der §§ 71 ff. AktG.

Kontrollwechsel

Ein Kontrollwechsel könnte Auswirkungen auf die Rückzahlungsansprüche aus dem Konsortialkreditvertrag zwischen der freenet Group und einem Bankenkonsortium sowie aus den von der freenet AG begebenen Schuldscheindarlehen haben. Diese Darlehen könnten in einem derartigen Fall teilweise oder zur Gänze fällig gestellt werden, ohne dass freenet einen Einfluss hierauf hätte. Ein solcher Kontrollwechsel kann, ungeachtet dessen, ob dem Übernahmeangebot vorausgeht, beim Erwerb von mehr als 50 Prozent der Stimmrechte an der freenet AG vorliegen oder wenn eine oder mehrere gemeinsam handelnde Personen das Recht haben, die Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrats der freenet AG zu bestimmen. In einem solchen Fall würde freenet das Risiko tragen, dass Folgefinanzierungen zur Ablösung der Rückzahlungsansprüche nicht oder nur zu ungünstigeren Konditionen zustande kommen.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft

Zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots.

Erklärung nach § 289f HGB

Die Erklärung nach §§ 289f, 315d HGB ist auf der Homepage der Gesellschaft im Internet unter www.freenet-group.de im Bereich Investor Relations/Corporate Governance veröffentlicht.

Vergütungsbericht des Vorstands und des Aufsichtsrats

Vorstandsvergütung nach HGB

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einem jährlichen Fixgehalt, jährlichen variablen Bezügen sowie Bezügen mit langfristiger Anreizwirkung zusammen. Daneben bestehen Pensionszusagen. Die jährlichen variablen Bezüge resultieren jeweils aus einer jährlichen Zielvereinbarung, wobei als Einzelziele regelmäßig bestimmte Ausprägungen der wesentlichen finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren des freenet Konzerns festgelegt werden.

Am 26. Februar 2014 waren mit den Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen worden, die Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung gewähren („LTIP Programm 2“). Im LTIP-Programm 2 sind für Herrn Vilanek die Zielerreichungsjahre 2014 bis 2018 sowie für die Herren Preisig und Esch die Zielerreichungsjahre 2015 bis 2019 vereinbart.

Im LTIP Programm 2 wird für jedes Vorstandsmitglied ein LTIP-Konto geführt, auf dem jeweils pro Geschäftsjahr, abhängig von dem Erreichungsgrad bestimmter für dieses Geschäftsjahr definierter Ziele, eine Gutschrift oder Lastschrift in Form von virtuellen Aktien erfolgt. Pro Geschäftsjahr sind dann in einer festgelegten Zeitspanne, abhängig vom Kontostand des LTIP-Kontos, Auszahlungen abzüglich Steuern und Abgaben möglich. Die Höhe dieser Auszahlungen ist unter anderem von dem zum Auszahlungszeitpunkt maßgeblichen Aktienkurs abhängig.

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft setzte sich im Berichtsjahr und Vorjahr im Einzelnen wie folgt zusammen; dabei weisen die folgenden Tabellen die Vorstandsbezüge im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB in Verbindung mit dem DRS 17 aus. Darin enthalten sind die im Geschäftsjahr gewährten Bezüge. Wertänderungen der LTIP-Programme, die nicht auf einer Änderung der Ausübungsbedingungen beruhen, sind entsprechend § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB nicht angegeben.

Tabelle 23:

Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2017 nach HGB

In TEUR Festbezüge Variable Barbezüge Gesamt Barbezüge Gewährte Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung Gesamt Bezüge nach HGB1
Christoph Vilanek 765 703 1.468 0 1.468
Joachim Preisig 544 562 1.106 0 1.106
Stephan Esch 493 301 794 0 794
Gesamt 1.802 1.566 3.368 0 3.368

Tabelle 24:

Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2016 nach HGB

In TEUR Festbezüge Variable Barbezüge Gesamt Barbezüge Gewährte Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung Gesamt Bezüge nach HGB
Christoph Vilanek 765 613 1.378 0 1.378
Joachim Preisig 544 491 1.035 0 1.035
Stephan Esch 492 245 737 0 737
Gesamt 1.801 1.349 3.150 0 3.150

Im Geschäftsjahr 2017 betrugen die Vorstandsbezüge gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB 3.368 Tausend Euro (Vorjahr: 3.150 Tausend Euro). Für 2017 und 2016 sind jeweils keine Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung enthalten, da diese jeweils in den Geschäftsjahren der Gewährung der Vergütungsinstrumente bereits ausgewiesen worden waren.

Im Geschäftsjahr 2017 kam es aus dem LTIP Programm 2 zu Auszahlungen in Höhe von 329 Tausend Euro, die auf Herrn Preisig entfielen. Im Geschäftsjahr 2016 war es aus dem LTIP-Programm 2 zu keinen Auszahlungen gekommen.

Zum 31. Dezember 2017 beträgt der Stand der Rückstellung nach HGB für das LTIP Programm 2 für Herrn Vilanek 5.212 Tausend Euro (Vorjahr: 3.473 Tausend Euro), für Herrn Preisig 1.713 Tausend Euro (Vorjahr: 1.159 Tausend Euro) sowie für Herrn Esch 1.414 Tausend Euro (Vorjahr: 773 Tausend Euro).

Im November 2004 war Herrn Esch eine mittelbare Pensionszusage gewährt worden. Im Geschäftsjahr 2009 war Herrn Vilanek anlässlich seiner Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden zum 1. Mai 2009 eine mittelbare Pensionszusage erteilt worden. Die freenet AG hatte zum 1. September 2008 von der damaligen debitel AG die an Herrn Preisig gewährte Pensionszusage übernommen. Im Februar 2014 wurden an den Pensionszusagen aller drei Vorstände Anpassungen vorgenommen. Wir verweisen hierzu auf den Abschnitt „Vergütungsregelungen für den Fall der Tätigkeitsbeendigung“.

Zum 31. Dezember 2017 betrug die handelsrechtliche Verpflichtung für Herrn Vilanek 2.787 Tausend Euro (Vorjahr: 2.201 Tausend Euro), für Herrn Preisig 3.207 Tausend Euro (Vorjahr: 2.681 Tausend Euro) sowie für Herrn Esch 2.486 Tausend Euro (Vorjahr: 2.045 Tausend Euro). Der Verpflichtungswert für die Herren Spoerr, Krieger und Berger als ehemalige Vorstandsmitglieder betrug zum 31. Dezember 2017 insgesamt 6.121 Tausend Euro (Vorjahr: 5.429 Tausend Euro).

Im Personalaufwand wurden für die Vorstandsmitglieder aus den Pensionszusagen insgesamt laufende Dienstzeitaufwendungen von 747 Tausend Euro (Vorjahr: 669 Tausend Euro) erfasst. Diese entfielen für 2017 mit 319 Tausend Euro (Vorjahr: 284 Tausend Euro) auf Herrn Vilanek, mit 245 Tausend Euro (Vorjahr: 222 Tausend Euro) auf Herrn Preisig sowie mit 183 Tausend Euro (Vorjahr: 163 Tausend Euro) auf Herrn Esch.

Im Jahr 2017 wurden im Personalaufwand für die Vorstandsmitglieder aus den Pensionszusagen wie im Vorjahr keine nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen erfasst.

Es wurden keinem der Vorstandsmitglieder Darlehen gewährt und für keines der Vorstandsmitglieder Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.

Vorstandsvergütung nach DCGK

Im Sinne der Ziffer 4.2.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) machen wir folgende Angaben zu den für das Geschäftsjahr 2017 sowie das Vorjahr gewährten Zuwendungen an die Mitglieder des Vorstands sowie zu den im Geschäftsjahr 2017 und dem Vorjahr an die Mitglieder des Vorstandes geflossenen Zuwendungen.

Tabelle 25:

Dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 gewährte Zuwendungen gemäß DCGK

In TEUR Christoph Vilanek Joachim Preisig Stephan Esch Summe
Festvergütung 750 530 480 1.760
Nebenleistungen 15 14 13 42
Summe 765 544 493 1.802
Einjährige variable Vergütung 600 480 260 1.340
Mehrjährige variable Vergütung
LTIP-Programm 2 939 495 330 1.764
Summe 1.539 975 590 3.104
Versorgungsaufwand
Laufender Dienstzeitaufwand 482 338 281 1.101
Gesamtvergütung 2.786 1.857 1.364 6.007

Tabelle 26:

Dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 gewährte Zuwendungen gemäß DCGK

In TEUR Christoph Vilanek Joachim Preisig Stephan Esch Summe
Festvergütung 750 530 480 1.760
Nebenleistungen 15 14 12 41
Summe 765 544 492 1.801
Einjährige variable Vergütung 500 400 200 1.100
Mehrjährige variable Vergütung
LTIP-Programm 2 1.169 559 373 2.101
Summe 1.669 959 573 3.201
Versorgungsaufwand
Laufender Dienstzeitaufwand 391 285 227 903
Gesamtvergütung 2.825 1.788 1.292 5.905

Tabelle 27:

An den Vorstand im Geschäftsjahr 2017 geflossene Zuwendungen gemäß DCGK

In TEUR Christoph Vilanek Joachim Preisig Stephan Esch Summe
Festvergütung 750 530 480 1.760
Nebenleistungen 15 14 13 42
Summe 765 544 493 1.802
Einjährige variable Vergütung 703 562 301 1.566
Mehrjährige variable Vergütung
LTIP-Programm 2 0 329 0 329
Summe 703 891 301 1.895
Versorgungsaufwand
Laufender Dienstzeitaufwand 482 338 281 1.101
Gesamtvergütung 1.950 1.773 1.075 4.798

Tabelle 28:

An den Vorstand im Geschäftsjahr 2016 geflossene Zuwendungen gemäß DCGK

In TEUR Christoph Vilanek Joachim Preisig Stephan Esch Summe
Festvergütung 750 530 480 1.760
Nebenleistungen 15 14 12 41
Summe 765 544 492 1.801
Einjährige variable Vergütung 613 491 245 1.349
Mehrjährige variable Vergütung
LTIP-Programm 2 0 0 0 0
Summe 613 491 245 1.349
Versorgungsaufwand
Laufender Dienstzeitaufwand 391 285 227 903
Gesamtvergütung 1.769 1.320 964 4.053

Vergütungsregelungen für den Fall der Tätigkeitsbeendigung

Die Vergütungsregelungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandsdienstverträge und für den Altersversorgungsfall sind wie folgt geregelt:

Regelungen für die ehemaligen Vorstandsmitglieder Eckhard Spoerr, Axel Krieger und Eric Berger:

Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten die o. g. Vorstände eine Altersrente in Höhe von 2,5 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Jahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft oder ihrer Rechtsvorgängerin, der freenet.de AG, maximal jedoch ein Drittel des letzten jährlichen Fixgehalts (Garantierente).
Hinterbliebenenrente für die Ehefrau bzw. Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal der Garantierente.

Für den Vorstandsvorsitzenden Christoph Vilanek gelten folgende Regelungen seit 1. Januar 2014:

Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhält Herr Vilanek eine Altersrente in Höhe von 2,7 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Vertragsjahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft, maximal jedoch ein Drittel des letzten jährlichen Fixgehalts (Maximalrente).
Hinterbliebenenrente für die Ehefrau bzw. Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal dem Betrag der zuletzt gezahlten Altersrente bzw. des beim Ableben von Herrn Vilanek erreichten Werts der Versorgungsanwartschaft.
Es wurde eine auf fünf Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Zeitlablauf, Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr Vilanek Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags von Seiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags von Seiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, wird der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund des Konzern-EBITDA für das laufende Geschäftsjahr ergibt.

Für den Vorstand Stephan Esch gelten folgende Regelungen seit 1. Januar 2015 (Vereinbarung vom 26. Februar 2014):

Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhält Herr Esch eine Altersrente in Höhe von 2,5 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Jahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft oder ihrer Rechtsvorgängerin, der freenet.de AG, maximal jedoch 40 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts (Garantierente).
Hinterbliebenenrente für die Ehefrau bzw. Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal der Garantierente.
Es wurde eine auf fünf Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Zeitlablauf, Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr Esch Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags von Seiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags von Seiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, wird der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund des Konzern-EBITDA für das laufende Geschäftsjahr ergibt.

Für den Vorstand Joachim Preisig gelten folgende Regelungen seit 1. Januar 2015 (Vereinbarung vom 26. Februar 2014):

Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhält Herr Preisig eine Altersrente in Höhe von 2,5 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Jahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft, bzw. zuvor bei der damaligen debitel AG, maximal jedoch ein Drittel des letzten jährlichen Fixgehalts (Garantierente).
Hinterbliebenenrente für die Ehefrau bzw. Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal der Garantierente.
Mit Ausscheiden nach Vollendung des 60. Lebensjahres erhält Herr Preisig aus der Debitel-Altersversorgung eine Altersrente in Höhe von 9.333,0 Euro (zugesagte monatliche Altersrente). Bei einem vorzeitigen Ausscheiden erhält Herr Preisig nach Vollendung des 60. Lebensjahres eine Altersrente, die sich nach den gesetzlichen Vorgaben berechnet, somit erfolgt eine Quotierung der zugesagten Altersrente entsprechend der tatsächlichen Dienstzugehörigkeit. Sämtliche Ansprüche von Herrn Preisig, seiner Ehefrau oder einer bezugsberechtigten Lebensgefährtin und von Hinterbliebenen aus der Debitel-Altersversorgung werden auf sämtliche vorgenannten Ansprüche aus dem aktuellen Dienstvertrag angerechnet.
Es wurde eine auf fünf Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Zeitlablauf, Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr Preisig Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags von Seiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags von Seiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, wird der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund des Konzern-EBITDA für das laufende Geschäftsjahr ergibt.

Dienstverträge mit Tochtergesellschaften der freenet AG bestehen nicht.

Aufsichtsratsvergütung

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

einer Basisvergütung,
Sitzungsentgelten und
einer erfolgsabhängigen Vergütung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zu diesem Gremium eine feste Basisvergütung in Höhe von 30.000 Euro von der Gesellschaft.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende den anderthalbfachen Betrag der Basisvergütung.

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält zusätzlich für jede Sitzung des Aufsichtsrats, an der es teilgenommen hat, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss des Aufsichtsrats – mit Ausnahme des gem. § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Ausschusses – angehören, erhalten zusätzlich für an jeder teilgenommenen Sitzung des Ausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Der Vorsitzende des Ausschusses erhält den doppelten Betrag.

Der Aufsichtsrat hat im Rahmen einer freiwilligen Selbstbeschränkung beschlossen, auf die Vergütung von Sitzungsgeldern für telefonische Sitzungen des Aufsichtsrates, seiner Ausschüsse und für telefonische Teilnahmen an Präsenzsitzungen zu verzichten.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner nach Ablauf jedes Geschäftsjahres eine variable, erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 500 Euro je 0,01 Euro Dividende, die über 0,10 Euro je Stückaktie der Gesellschaft hinaus für das abgelaufene Geschäftsjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die Vergütung ist der Höhe nach begrenzt auf den als feste Vergütung geschuldeten Betrag. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende erhält den anderthalbfachen Betrag.

Für ihre Tätigkeit innerhalb des Geschäftsjahrs 2017 bezogen die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft eine Festvergütung in Höhe von 405 Tausend Euro sowie 73 Tausend Euro Sitzungsgeld. Zudem wurde eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 405 Tausend Euro als Aufwand erfasst. Inwiefern diese erfolgsabhängige Vergütung zur Auszahlung kommen wird, ist vom Gewinnverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahr 2017 abhängig. Die Gesamtsumme an Aufwendungen für Aufsichtsratstätigkeiten beträgt somit 883 Tausend Euro.

Mitgliedern des Aufsichtsrats werden darüber hinaus Auslagen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie Umsatzsteuer ersetzt.

Es wurden keinem der Aufsichtsratsmitglieder Darlehen gewährt und für keines der Aufsichtsratsmitglieder Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.

Individualisierte Angaben für die letzten beiden Geschäftsjahre sind aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlich. Es ist zu beachten, dass es aufgrund des Zahlenformats bei den Zwischen- und Endsummen rechnerische Rundungsdifferenzen geben kann, da die Zahlen auf eine Dezimalstelle gerundet wurden.

Tabelle 29:

Vergütung für das Geschäftsjahr 2017

In TEUR Basisvergütung Sitzungsentgelte Erfolgsabhängige Vergütung Gesamt
Aktive Mitglieder
Prof. Dr. Helmut Thoma 47,4 6,0 47,6 101,0
Knut Mackeprang1 45,0 4,0 45,0 94,0
Claudia Anderleit1 30,0 5,0 30,0 65,0
Thorsten Kraemer 30,0 5,0 30,0 65,0
Ronny Minak1 30,0 8,0 30,0 68,0
Michael Stephan1 30,0 8,0 30,0 68,0
Gesine Thomas1 30,0 4,0 30,0 64,0
Marc Tüngler 30,0 7,0 30,0 67,0
Robert Weidinger 30,0 11,0 30,0 71,0
Sabine Christiansen 30,0 4,0 30,0 64,0
Thomas Reimann1 22,5 3,0 22,6 48,1
Fränzi Kühne 17,5 3,0 17,6 38,1
372,4 68,0 372,8 813,2
Ehemalige Mitglieder
Dr. Hartmut Schenk 25,2 3,0 25,0 53,2
Birgit Geffke1 7,5 2,0 7,4 16,9
32,7 5,0 32,4 70,1
Gesamt 405,1 73,0 405,2 883,3

1 Arbeitnehmervertreter/innen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG vom 4. Mai 1976.

Tabelle 30:

Vergütung für das Geschäftsjahr 2016

In TEUR Basisvergütung Sitzungsentgelte Erfolgsabhängige Vergütung Gesamt
Aktive Mitglieder
Dr. Hartmut Schenk 60,0 7,0 60,0 127,0
Knut Mackeprang1 45,0 3,0 45,0 93,0
Claudia Anderleit1 30,0 3,0 30,0 63,0
Birgit Geffke1 30,0 2,0 30,0 62,0
Thorsten Kraemer 30,0 4,0 30,0 64,0
Ronny Minak1 30,0 7,0 30,0 67,0
Michael Stephan1 30,0 7,0 30,0 67,0
Prof. Dr. Helmut Thoma 30,0 3,0 30,0 63,0
Gesine Thomas1 30,0 2,0 30,0 62,0
Marc Tüngler 30,0 8,0 30,0 68,0
Robert Weidinger 30,0 11,0 30,0 71,0
Sabine Christiansen 30,0 3,0 30,0 63,0
Gesamt 405,0 60,0 405,0 870,0

1 Arbeitnehmervertreter/innen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG vom 4. Mai 1976.

Prognosebericht

Marktentwicklung 2018

Im Oktober 2017 veröffentlichte der Internationale Währungsfonds (IWF) einen Weltwirtschaftsausblick. Darin erwartete der Fonds einen Anstieg des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von jeweils 3,7 Prozent in den Jahren 2018 und 2019. Im Rahmen des World Economic Forum (WEF) wurde jetzt im Januar 2018 sogar mitgeteilt, dass der Fonds von einem noch stärkeren Wachstum der Weltwirtschaft ausgehe. Er prognostiziert nunmehr für die Jahre 2018 und 2019 einen Anstieg des weltweiten BIP in Höhe von jeweils 3,9 Prozent. Gleichwohl warnt die IWF-Chefin Christine Lagarde vor zu viel Optimismus. Die Politik müsse Reformen ergreifen, um dem Ende der Niedrigzinsphase und einem besorgniserregenden Schuldenaufbau in vielen Staaten entgegenzuwirken, so die Französin auf dem diesjährigen WEF. Zugleich sorge die jüngst durchgesetzte US-Steuerreform für positive Impulse hinsichtlich der Wirtschaftsaktivitäten aller großen Handelspartner. Die deutliche Absenkung der amerikanischen Steuern dürfte nachhaltig bis ins Jahr 2020 spürbar sein, bevor sich erstmals dämpfende Effekte auswirken könnten.

Auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erhöhte ihre Projektionen für das globale BIP-Wachstum auf 3,7 Prozent in 2018. Ebenso optimistisch wird von beiden Organisationen der Aufwärtstrend des Euro-Raums gesehen: Nicht nur der IWF erwartet ein stabiles Plus von 0,3 Prozentpunkten auf 2,2 Prozent für 2018, auch die OECD prognostiziert in ihrem Wirtschaftsausblick von November 2017 eine Zunahme um 0,3 Prozentpunkte auf 2,1 Prozent in 2018. Beide Institute bezeichnen die lockere Geldpolitik der EZB für diese Entwicklung verantwortlich; unterstellen dabei aber eine allmähliche Reduktion des Umfangs ihrer Anleihe- und Wertpapierkäufe im Laufe des Jahres 2018.

Schließlich sehen die Prognosen für Deutschland ebenfalls positiv aus: Der IWF korrigiert seine vorherige Annahme um 0,5 Prozentpunkte nach oben, auf 2,3 Prozent im Jahr 2018. Auch nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) wird die Binnenkonjunktur in 2018 um 0,25 Prozentpunkte auf 2,2 Prozent wachsen. Die Konjunkturforscher sehen dabei sowohl Chancen in der geringen Arbeitslosigkeit, welche den privaten Konsum steigen lässt, als auch in der florierenden Weltwirtschaft, die sich positiv auf die deutsche Investitions- und Exportbilanz auswirkt. Demgegenüber stehen nicht abzuschätzende globale Risiken, wie etwa der wirtschaftspolitische Kurs der USA, der bevorstehende Brexit und die derzeit noch unklare Ausrichtung der deutschen Finanzpolitik in den kommenden Jahren.

Etwas verhaltener wird das Wachstum des deutschen Mobilfunkmarkts bewertet: Der VATM rechnet mit einem Umsatzanstieg von 0,5 bis 1,0 Prozent im Jahr 2018. Knapp darunter liegt der Digitalverband Bitkom mit seinen Schätzungen von plus 0,4 Prozent, den er in seiner jüngsten Digitalisierungs-Analyse im Februar 2018 publizierte. Der Teilmarkt „Endgeräte“ wird laut Bitkom vermutlich mit 1,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr wachsen. Knapp 95 Prozent dieser Umsätze werden dabei durch den Verkauf von Smartphones generiert. Bei den originären Telekommunikationsdiensten wird erwartet, dass gegenläufige Entwicklungen den Abwärtstrend der vergangenen Jahre insgesamt stoppen. Während die Umsätze mit Sprachdiensten in den Bereichen Festnetz und Mobilfunk mit jeweils rund 8 Prozent weiterhin rückläufig prognostiziert werden, wird das Geschäft mit mobilen Datendiensten demgegenüber mit einem Wachstum von rund 6 Prozent über dem Jahr 2017 erwartet. Insgesamt werden somit nahezu stabile Umsätze erwartet, die bei erhöhten Investitionen in Glasfaserinfrastrukturen für Festnetz und 5G-Mobilfunk nicht nur die Marktakteure, sondern auch die Digitalpolitik der Bundesregierung gleichermaßen mit zunehmenden Herausforderungen konfrontieren.

Eine dieser Herausforderungen besteht nach wie vor in der Schaffung einer zukunftsfähigen Glasfaser-Landschaft in Deutschland, um den Anschluss an Gigabit-Nationen wie Spanien und die USA nicht gänzlich zu verlieren. Die zunehmende Nutzung von datenintensiven Diensten (z.B. Video-on-Demand) erfordert hohe Investitionen in die deutsche Breitbandinfrastruktur, welche zum einen von der Industrie getragen werden sollen und zum anderen durch eine staatliche Förderung in Höhe von 3 Milliarden Euro pro Jahr unterstützt werden. Erklärtes Ziel von Bund und Unternehmen ist, bis Ende 2018 jedem Haushalt eine Internetgeschwindigkeit von mindestens 50 Megabit pro Sekunde gewährleisten zu können. In den vergangenen drei Jahren konnte die Breitbandverfügbarkeit bereits von 60 Prozent auf 75 Prozent der Haushalte erhöht werden. Insgesamt sind bis ins Jahr 2025 Investitionen in Höhe von 80 Milliarden Euro vorgesehen, um die Voraussetzungen für eine leistungsfähige digitale Gesellschaft zu schaffen.

Die vollständige Digitalisierung des deutschen TV-Marktes hingegen steht bereits kurz bevor – nur knapp 10 Prozent der Haushalte empfangen ihr Fernsehsignal noch über den herkömmlichen analogen Weg. Zusätzlich gewinnt HD-TV zunehmend an Bedeutung. Auch das wachsende Angebot an Videoinhalten, welches via Internet über unterschiedlichste Empfangsgeräte abrufbar ist, wird das klassische lineare Fernsehen in Zukunft ergänzen. Dieser sogenannte Over-the-Top-Konsum („OTT-Konsum“) wird diverse Möglichkeiten bieten.

Um dem vielfältigen Angebot an Entertainment-Content gerecht zu werden, wird sich laut der Wirtschaftsprüfung- und Beratungsgesellschaft Deloitte die Anzahl digitaler Medien-Abonnements im Jahr 2018 um 20 Prozent erhöhen und bis 2020 sogar verdoppeln. In ihren „Technology, Media and Telecommunications Predictions 2018“ prognostiziert Deloitte, dass bis Jahresende 50 Prozent aller Konsumenten mindestens zwei – im Jahr 2020 sogar vier Online-Abonnements - abgeschlossen haben. Insgesamt werden in den Industrienationen 680 Millionen Abonnements bei einer Anzahl von 350 Millionen Abonnenten angenommen. Die durchschnittlichen monatlichen Kosten für den Abruf von TV und Film sowie Musik- und Print-Inhalten werden auf knapp 10 Dollar je Nutzer geschätzt; diese sollen im 2-Jahres-Zeitraum ebenfalls signifikant steigen. Schließlich wird auch die personalisierte Online-Werbung in den nächsten Jahren deutlich an Bedeutung gewinnen, um an der fortschreitenden Digitalisierung von Gesellschaft und Wirtschaft partizipieren zu können.

Zusammenfassend werden für die Ableitung der Prognosen der freenet Group insbesondere folgende Annahmen als wesentlich angesehen:

Fortsetzung des Wirtschaftswachstums in Deutschland erwartet
Investitionen in digitale Infrastrukturen sowie die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft, vor allem im Hinblick auf den Konsum von Medieninhalten, schafft Wachstumspotentiale
Voraussichtliche Stabilität der Umsatzerlöse im Mobilfunkmarkt

freenet Group

Als größter netzunabhängiger Telekommunikationsanbieter bietet die freenet Group ihren rund 13 Millionen Kunden als Digital-Lifestyle-Provider Produkte, Dienstleistungen und Hardware für Mobilfunk, TV und Medien sowie alle weiteren Bereiche des digitalen Lebens an. Damit versteht sich die Gruppe als Wegbereiter des digitalen Wandels.

Der stetig zunehmenden Verbreitung des mobilen Internets und der „Always-on“ Mentalität begegnet die freenet Group mit einem rentabilitätsorientierten Ausbau ihrer Geschäftsaktivitäten. Sie bietet ein umfassendes, ausdifferenziertes Portfolio an Angeboten rund um den Digital Lifestyle. Dieses resultiert aus den unterschiedlichsten Bedürfnissen der Kunden und einem schnellen, systematischen Aufgreifen und Austesten neuer digitaler Trends und Lösungen. Digitale Technologien wie das Internet der Dinge, Intelligente Datenanalyse oder Cloud-Computing bieten vielfältige Handlungsfelder, um Produkte aus den Bereichen Unterhaltung, Smart Home, Gesundheit und Sicherheit zu vermarkten. In Summe erwirtschaftete dieser Geschäftszweig im Jahr 2017 knapp 165 Millionen Euro Umsatz, was einem Anstieg um 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die freenet Group wird im Geschäftsjahr 2018 das Produktportfolio im Bereich Digital Lifestyle weiter ausbauen; angestrebt ist ein Wachstum von circa 10 Prozent beim Umsatz.

Auch das Segment TV und Medien – insbesondere die Marke freenet TV - hat im vergangenen Jahr einen tiefgreifenden Wandel erlebt. Mit der Abschaltung des DVB-T-Standards Ende März 2017 begann die Umstellungsphase für alle Nutzer des terrestrischen Fernsehens auf den neuen Standard DVB-T2. Wie auf dem Kapitalmarkttag am 12. April 2017 in Köln verkündet, rechnete das Management zunächst mit rund 800.000 zahlenden HD-TV-Kunden zum Jahresende 2017. Mit Veröffentlichung der Quartalszahlen zum 30. September 2017 wurde diese Erwartung deutlich um 150.000 auf 950.000 abgeschlossene Abonnements zum Jahresende 2017 nach oben korrigiert. Letztendlich konnten 975.000 Abonnenten gewonnen werden. Die Zahl von mehr als 2,5 Millionen Nutzern per 31. Dezember 2017, sowie Wechsler aus Kabel und Satellit, lassen allerdings noch Spielraum für eine weitere Steigerung der zahlenden Kunden.

Auch das zweite Fernsehprodukt waipu.tv konnte die im April 2017 ausgesprochene Prognose nahezu erreichen bzw. sogar übererfüllen: Mit knapp einer halben Million registrierten Kunden und über 100.000 zahlenden Zuschauern bestätigte die freenet Group ihre ursprüngliche Erwartung. Zudem konnten im Laufe des Jahres verschiedene Produktoptimierungen und einige Kooperationen, so vor allem die strategische Kooperation mit Amazon, eingegangen werden. Daher ist waipu.tv nunmehr nicht nur mit dem Google Chromecast, sondern auch via Amazon Fire TV Stick zu empfangen. Auch weiterhin ist das erklärte Ziel das Produktangebot zu erweitern und die Marketingaktivitäten so auszusteuern, dass ein stetiger Zuwachs der zahlenden Kundenbasis verzeichnet werden kann.

Schließlich bleibt noch die strategische Ausrichtung des originären Kerngeschäfts – dem Vertrieb von Mobilfunkverträgen in allen drei deutschen Netzen. Mit einem stabilen Marktanteil von knapp 12 Prozent in einem stagnierenden Umfeld konzentrieren sich die Hauptmarke mobilcom-debitel sowie alle weiteren Mobilfunk-Marken des Konzerns auf die Gewinnung beziehungsweise den Erhalt werthaltiger Kundenbeziehungen. Die Fokussierung auf das Premiumsegment sowie der nachlassende Preisdruck im No-Frills-Bereich unterstützen diese Zielsetzung. Im Mittelpunkt stand die Steigerung des Customer-Ownerships sowie die Stabilisierung des Postpaid-ARPU. Im März 2017 startete freenet diesbezüglich die angekündigte Zusammenarbeit mit der Capita, die eine beschleunigte Weiterentwicklung unseres Customer Service in Richtung Customer Excellence und Digitalisierung ermöglicht.

Grundlage der bisher erfolgreichen Geschäftsstrategie der freenet Group bildet weiterhin ein effizientes Vertriebsnetz mit vielfältigen Cross-Selling-Möglichkeiten. Dabei nutzt die freenet Group mit ihrer Mehrmarken-Strategie sowohl den stationären Handel als auch Online-Kanäle zur Vermarktung ihres Mobilfunk-, Medien und Digital-Lifestyle-Portfolios. Mit einem klaren Fokus auf Kundenservice und dessen Weiterentwicklung wird das Unternehmen auch zukünftig auf die individuellen Bedürfnisse seiner Kunden eingehen und mit maßgeschneiderten Angeboten am Wachstum des Digital-Lifestyles und TV-Markts in Deutschland partizipieren.

Der für das Geschäftsjahr 2017 anhand der finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren prognostizierte Geschäftsausblick der freenet Group hat sich als zutreffend erwiesen. Die vom Vorstand prognostizierten Zielangaben wurden erfüllt.

Tabelle 31:

Entwicklung der wesentlichen Leistungsindikatoren

In Mio. EUR bzw. lt. Angabe Prognose für das Geschäftsjahr 2017 Ist 2017 Änderung zum Vorjahr

in %
Prognose für das Geschäftsjahr 2018
Finanzielle Leistungsindikatoren
Umsatz leicht steigend 3.507,3 4,3 stabil1
EBITDA exklusive Sunrise leicht über 410 408,0 1,4 410-430
Free Cashflow exklusive Sunrise etwa 310 308,4 -1,0 290-310
Postpaid-ARPU stabil 21,4 0,0 stabil
freenet TV-ARPU etwa 4,5 4,3 n/a etwa 4,5
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Customer-Ownership (in Mio.) leicht steigend 9,59 0,6 stabil
freenet TV Abo-Kunden (in Mio.) > 0,80 0,98 n/a > 1,20
waipu.tv registrierte Kunden (in Mio.) > 0,50 0,462 > 100,0 signifikant steigend
waipu.tv Abo-Kunden (in Mio.) > 0,10 0,10 >100,0 > 0,25

1) Ohne Berücksichtigung der Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 in 2018.

2) Exklusive rund 76.000 vorregistrierte Kunden.

Zur Messung des kurzfristigen sowie mittel- und langfristigen Erfolgs unserer strategischen Ausrichtung und deren operativer Umsetzung, verwendet die freenet Group sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. Die Steuerung nach dem finanziellen Leistungsindikator Free Cashflow erfolgt nicht segmentbezogen, sondern ausschließlich auf Konzernebene. Der Postpaid-ARPU wird lediglich im Segment Mobilfunk und der freenet TV-ARPU nur im Segment TV und Medien als Steuerungskennzahl herangezogen.

Die Umsätze erhöhten sich im Jahr 2017 auf 3.507,3 Millionen Euro – damit wird das Ziel des Ausweises leicht steigender Umsatzerlöse klar erreicht. Für 2018 erwartet der freenet Konzern grundsätzlich stabile Umsatzerlöse. Durch den ab 1. Januar 2018 erstmals anzuwendenden Rechnungslegungsstandard IFRS 15 werden die Umsatzerlöse künftig jedoch deutlich geringer ausgewiesen, im Wesentlichen aufgrund des Ausweises von erhaltenen Netzbetreiberprovisionen als Reduzierung des Materialaufwandes, statt wie bisher in den Umsatzerlösen. Wir verweisen auf Textziffer 1.1., Geschäftstätigkeit und Grundlagen der Rechnungslegung, des Konzernanhangs. Die Umstellung auf IFRS 15 wird auf Basis einer stetigen Geschäftsstruktur in 2018 einen Umsatzrückgang von etwa 700 Millionen Euro bewirken.

Das in 2017 erzielte EBITDA exklusive Sunrise beträgt 408,0 Millionen Euro – damit konnte auch diese Zielsetzung (leicht über 410,0 Millionen Euro) annähernd erreicht werden. Basierend auf dem positiven Ergebnis und den erwarteten Branchenentwicklungen strebt die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 ein leicht steigendes EBITDA exklusive Sunrise in Höhe von 410 bis 430 Millionen Euro an.

Auf Segmentebene rechnet der Vorstand für 2018 im Mobilfunkbereich gegenüber dem Vorjahr mit stabilen Umsatzerlösen und einem stabilen EBITDA. Lediglich durch die Umstellung auf IFRS 15 wird auf Basis einer stetigen Geschäftsstruktur mit einem Rückgang der Umsatzerlöse um etwa 700 Millionen Euro gerechnet. Die Zielangaben für die Entwicklung der Leistungsindikatoren Postpaid-ARPU und Customer-Ownership im kommenden Geschäftsjahr sehen wie folgt aus: Die Gesellschaft geht weiterhin von einer Stabilisierung des Postpaid-ARPUs auf dem Niveau des Vorjahres und einem ebenfalls stabilen Customer-Ownership im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017 aus. Dabei wird allerdings mit einem Anstieg des besonders werthaltigen Postpaid-Kundenbestands gerechnet. Den Herausforderungen im Mobilfunkmarkt trägt die freenet Group mit einer verstärkten Vermarktung von Datentarifen und aktuellen Endgeräten wie Smartphones und Tablets Rechnung.

Für das Segment TV und Medien erwartet die Gesellschaft im kommenden Geschäftsjahr einen stabilen Umsatz sowie ein signifikant steigendes EBITDA im Vergleich zum Vorjahr. In Bezug auf das DVB-T2-Produkt freenet TV rechnet die Gesellschaft zum Jahresende 2018 mit mehr als 1,2 Millionen Abonnenten. Der freenet TV ARPU wird sich nach Einschätzung des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 mit rund 4,5 Euro auf dem Niveau des Vorjahres bewegen. Beim IPTV-Angebot waipu.tv wird ein Anstieg der Kundenzahl im Jahr 2018 prognostiziert: Das Management rechnet hier mit mehr als 250.000 Abo-Kunden und einer signifikant steigenden Anzahl an registrierten Kunden.

Der Free Cashflow exklusive Sunrise, einer der wichtigsten steuerungsrelevanten Leistungsindikatoren im Konzern, beläuft sich im Berichtszeitraum auf 308,4 Millionen Euro und trifft damit annähernd den prognostizierten Wert von etwa 310,0 Millionen Euro. Für das Geschäftsjahr 2018 strebt die Gesellschaft einen Free Cashflow in Höhe von 290 bis 310 Millionen Euro an.

Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns

Die freenet Group ist – gestützt von einer weiterhin positiven Binnenkonjunktur in Deutschland – optimistisch in das erste Quartal 2018 gestartet. Der Konzern ist zuversichtlich, die positive Gesamtentwicklung der vergangenen Jahre auch im Geschäftsjahr 2018 fortsetzen zu können. Vor diesem Hintergrund strebt der Vorstand auf Jahressicht an, sich auch weiterhin auf den Erhalt und Ausbau des Customer-Ownerships zu konzentrieren, also den rentablen werthaltigen Kundenbeziehungen in den Bereichen Postpaid und No-Frills. Mit dieser andauernden Fokussierung wird eine Verteidigung des langjährigen Marktanteils von rund 12 Prozent im laufenden Jahr als äußerst realistisch bewertet.

Auch in der Rolle als Digital-Lifestyle-Provider werden erhebliche Chancen in der Zukunft identifiziert. So bietet die intelligente Vernetzung von Dingen über das Internet zahlreiche Anwendungs- und Wachstumsmöglichkeiten. Durch die Vermarktung innovativer Digital-Lifestyle-Produkte und -Services wird die freenet Group dieses vorhandene Wachstumspotenzial auch in Zukunft für sich nutzen. Im Bereich des Segments TV und Medien ist die freenet Group mit über 1 Million zahlenden Abonnenten in das Jahr 2018 gestartet und erwartet, diese Kundenbasis als relevantes Kerngeschäft neben dem Mobilfunk etablieren zu können. Mit dem Eintritt in das neue TV-Geschäftsfeld hat die freenet Group somit den Grundstein für ein umfassendes, innovatives Fernseherlebnis gelegt und gleichzeitig den Weg für das Fernsehen der nächsten Generation bereitet.

Schließlich bilden die Sicherung und der Ausbau einer nachhaltigen Profitabilität und Cashflow-Stärke die Grundlage für die strategische Ausrichtung der freenet Group. Dabei widmet sich der Konzern auch zukünftig der Erweiterung des Produktportfolios und der organischen sowie anorganischen Erschließung neuer Geschäftssegmente unter engen Rentabilitäts- und Investitionsvorgaben.

Büdelsdorf, den 5. März 2018

Der Vorstand

Christoph Vilanek

Joachim Preisig

Stephan Esch

1 Eine ausführliche Beschreibung des Geschäftsmodells findet sich im entsprechenden Abschnitt des Konzernlageberichts.

2 Anzahl der Mitarbeiter, die freiwillig oder aufgrund von Kündigung, Pensionierung oder Tod aus der Organisation ausscheiden (Austritte) im Verhältnis zum durchschnittlichen Personalbestand [(Austritte * 100) / Ø Personalbestand]. Die Kennzahl wurde exklusive der EXARING AG ermittelt. Eine Integration in das Reporting soll perspektivisch erfolgen.

3 Das Kompetenzmodell setzt als Leitplanke den Fokus auf die Felder „Kooperieren und Zusammenarbeiten“, „Persönliche Wirkung entfalten“, „Unternehmerisch Denken und Handeln“, „Veränderungen treiben“ und „Führung Leben“. Letzteres ausschließlich bei Führungskräften.

4 Die Kennzahlen wurden exklusive der Media Broadcast Gruppe sowie der freenet digital GmbH ermittelt.

5 Anteile von nicht erbrachter Arbeitskapazität aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen [(Kranktage kalendertäglich * 100) / Tage kalendertäglich]. Die Kennzahl wurde exklusive der EXARING AG ermittelt. Eine Integration in das Reporting soll perspektivisch erfolgen.

6 Unfallhäufigkeit pro 1000 Vollzeitarbeiter [((Betriebsunfälle + Wegeunfälle) * 1000) / Anzahl Vollzeitarbeiter]. Die Kennzahl wurde exklusive der EXARING AG sowie der Motion TM Vertriebs GmbH ermittelt. Eine Integration in das Reporting soll perspektivisch erfolgen.

7 Die Zertifizierung gilt für die gesamte Wertschöpfungskette der Media Broadcast Gruppe sowie für die Rechenzentrums-Dienstleistungen `Housing & Hosting´ für externe Geschäftskunden, die von der freenet Datenkommunikations GmbH erbracht werden.

8 Vom Hardwarelieferanten wurde ein Institut beauftragt, die Einsparung unter genormten bzw. definierten Bedingungen zu messen. Die Messungen zeigten Einsparungen beim Verbrauch von mindestens 20 Prozent. Voraussetzung dafür ist, dass die Steller auf der beobachteten Fläche konsequent installiert und programmiert wurden. Im Falle einer Nichterreichung bekommt der Kunde seine Grundgebühren zurückerstattet.

9 Das Kautionsmodell richtet sich an Kunden, die durch die Bonitätsprüfung für Laufzeitangebote durchgefallen sind. Die Kaution ist gestaffelt in 50/100/200/400 Euro. Durch die Hinterlegung der Kaution wird es betreffenden Kunden ermöglicht, mobile Dienstleistungen in einem zuvor ausgewählten Tarif zu nutzen und darüber hinaus die Vorteile von Bundle-Tarifen mit subventionierten Endgeräten in Anspruch nehmen zu können.

10 Die Media Broadcast Gruppe ist erst seit dem 18. März 2016 Teil des Konsolidierungskreises. Aus Vereinfachungs- und Darstellungsgründen wurde für die Jahre vor 2017 auf Konsolidierungsanpassungen verzichtet.

11 Der Kraftstoffverbrauch umfasst den Verbrauch in Form von Diesel und Benzin für die Dienstwagenflotte. Weitere Kraftstoffe – wie etwa Erdgas oder Heizöl usw. – wurden nicht einbezogen, da aufgrund des Abrechnungsturnus der Energieversorger bzw. Gebäudeverwalter keine validen Verbrauchzahlen vorlagen und umfangreiche Schätzung notwendig wären. Perspektivische soll eine Aufnahme in das Reporting erfolgen. Für die Umrechnung des Kraftverbrauchs in GWh und CO2-Emissionen wird auf die Umrechnungsfaktoren des britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (DEFRA) zurückgegriffen.

12 CO2eq entspricht CO2-Äquivalent = CO2, CH4 und N2O.

13 Berechnung des Stromverbrauchs unter Berücksichtigung von sachgerechten Schätzungen bzw. Hochrechnungen. Für die Umrechnung des Stromverbrauchs in CO2-Emissionen wird auf den Emissionsfaktor des Umweltbundesamtes zurückgegriffen, wenngleich das Rechenzentrum der freenet Datenkommunikations GmbH mit Grünstrom betrieben (2017: 5,4 GWh) wird.

14 Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken wird in der freenet Group in gering (< 50 Prozent), mittel (50 – 75 Prozent) und hoch (> 75 Prozent) unterschieden. Die Kategorie `sehr wahrscheinlich´ bzw. `sehr hoch´ wird nicht unterschieden, daher wurde für die Zwecke der nichtfinanziellen Risikoberichterstattung auf die Kategorie `hoch´ abgestellt.

Konzerngewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

In TEUR bzw. lt. Angabe Anhang Textziffer 1.1. 2017 - 31.12. 2017 1.1. 2016 - 31.12. 2016
Umsatzerlöse 4 3.507.263 3.362.407
Sonstige betriebliche Erträge 5 54.897 60.544
Andere aktivierte Eigenleistungen 6 18.525 18.731
Materialaufwand 7 -2.557.501 -2.463.670
Personalaufwand 8 -225.661 -220.437
Abschreibungen und Wertminderungen 9 -148.234 -124.324
Sonstige betriebliche Aufwendungen 10 -388.458 -355.448
Betriebsergebnis 260.831 277.803
Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 17 112.161 21.019
davon aus Ergebnisanteilen 132.130 36.697
davon aus Folgebilanzierung aus Kaufpreisallokation -19.969 -15.678
Zinsen und ähnliche Erträge 11 830 809
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 12 -51.132 -55.675
Ergebnis vor Ertragsteuern 322.690 243.956
Ertragsteuern 13 -47.116 -27.536
Konzernergebnis 275.574 216.420
Anteil der Aktionäre der freenet AG am Konzernergebnis 23 286.669 228.422
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis 23 -11.095 -12.002
Ergebnis je Aktie in EUR ( unverwässert ) 14.1 2,24 1,78
Ergebnis je Aktie in EUR (verwässert) 14.2 2,24 1,78
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien in Tsd. Stück (unverwässert) 23 128.011 128.011
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien in Tsd. Stück (verwässert) 23 128.011 128.011

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

In TEUR Anhang Textziffer 1.1. 2017 - 31.12. 2017 1.1. 2016 - 31.12. 2016
Konzernergebnis 275.574 216.420
Änderung des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten -35 -37
Umgliederungsbeträge aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten 0 35
Währungsumrechnungsdifferenzen -360 94
Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 17.1 -15.813 3.673
Im sonstigen Ergebnis erfasste Ertragsteuern 250 102
Sonstiges Ergebnis / in künftigen Perioden in die GuV umzugliedern -15.958 3.867
Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste aus der Bilanzierung von Pensionsplänen gem. IAS 19 (2011) 28 3.216 -10.281
Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 17.1 3.653 8.689
Im sonstigen Ergebnis erfasste Ertragsteuern -1.033 2.954
Sonstiges Ergebnis / in künftigen Perioden nicht in die GuV umzugliedern 5.836 1.362
Sonstiges Ergebnis -10.122 5.229
Konzern-Gesamterfolg 265.452 221.649
Anteil der Aktionäre der freenet AG am Konzern-Gesamterfolg 276.547 233.651
Auf nicht beherrschende Anteile entfallender Konzern-Gesamterfolg -11.095 -12.002

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017

Aktiva

In TEUR Anhang Textziffer 31.12.2017 31.12. 2016 angepasst*
Langfristiges Vermögen
Immaterielle Vermögenswerte 15,16 563.507 526.234
Goodwill 15,16 1.379.919 1.379.919
Sachanlagen 15,16 435.818 493.132
Nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen 17 810.984 745.066
Latente Ertragsteueransprüche 18 153.508 174.172
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20 79.081 81.132
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 20 9.500 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 20 7.945 21.324
3.4 40.262 3.420.979
Kurzfristiges Vermögen
Vorräte 19 76.310 74.906
Laufende Ertragsteueransprüche 22 2.205 5.169
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20 453.700 438.764
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 20 4.572 10.103
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 20 14.258 16.455
Flüssige Mittel 21 322.816 318.186
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte 0 197
873.861 863.780
4.314.123 4.284.759
Passiva
In TEUR Anhang Textziffer 31.12.2017 31.12. 2016 angepasst*
Eigenkapital
Grundkapital 23.1 128.061 128.061
Kapitalrücklage 23.2 737.536 737.536
Kumuliertes sonstiges Ergebnis 23.3 -20.256 -10.134
Konzernbilanzergebnis 23.4 586.433 504.582
Anteil der Aktionäre der freenet AG am Eigenkapital 1.431.774 1.360.045
Nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital 23.5 31.127 42.222
1.462.901 1.402.267
Langfristige Schulden
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 25 332.218 294.608
Finanzschulden 27 1.666.001 1.673.871
Pensionsrückstellungen 28 87.909 92.638
Andere Rückstellungen 29 26.794 58.559
2.112.922 2.119.676
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25 517.276 515.696
Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 25 81.842 61.430
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 25 49.121 48.993
Laufende Ertragsteuerschulden 26 33.806 46.847
Finanzschulden 27 7.145 60.302
Andere Rückstellungen 29 49.110 29.548
738.300 762.816
4.31 4.123 4.284.759

* Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend der neuen Ausweisstruktur angepasst. Wir verweisen auf Textziffer 2.17, Vergleichszahlen, des Konzernanhangs.

Aufstellung über Veränderungen des Eigenkapitals für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

In TEUR Grundkapital Kapitalrücklage
Stand 1.1.2016 128.061 737.536
Dividendenzahlung 0 0
Konzernergebnis 0 0
Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen1 0 0
Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011)1 0 0
Änderung des beizulegenden Zeitwerts der 0 0
zur Veräußerung
verfügbaren
Finanzinstrumente1
Fremdwährungsumrechnung1 0 0
Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen1 0 0
Zwischensumme: 0 0
Konzern-Gesamterfolg
Stand 31.12.2016 128.061 737.536
In TEUR Kumuliertes sonstiges Ergebnis
Wertänderungs-rücklage Währungs-

umrechnungs-

differenzen
Währungs-

umrechnungs-

differenzen aus der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen
Bewertungsrücklage nach IAS 19 Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen
--- --- --- --- --- ---
Stand 1.1.2016 -139 364 0 -15.588 0
Dividendenzahlung 0 0 0 0 0
Konzernergebnis 0 0 0 0 0
Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen1 0 0 0 0 8.559
Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011)1 0 0 0 -7.198 0
Änderung des beizulegenden Zeitwerts der -1 0 0 0 0
zur Veräußerung
verfügbaren
Finanzinstrumente1
Fremdwährungsumrechnung1 0 251 0 0 0
Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen1 0 0 3.618 0 0
Zwischensumme: -1 251 3.618 -7.198 8.559
Konzern-Gesamterfolg
Stand 31.12.2016 -140 615 3.618 -22.786 8.559
In TEUR Konzernbilanzergebnis Anteil der Aktionäre der freenet AG am Eigenkapital Nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital Eigenkapital
Stand 1.1.2016 474.577 1.324.811 54.224 1.379.035
Dividendenzahlung -198.417 -198.417 0 -198.417
Konzernergebnis 228.422 228.422 -12.002 216.420
Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen1 0 8.559 0 8.559
Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011)1 0 -7.198 0 -7.198
Änderung des beizulegenden Zeitwerts der 0 -1 0 -1
zur Veräußerung
verfügbaren
Finanzinstrumente1
Fremdwährungsumrechnung1 0 251 0 251
Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen1 0 3.618 0 3.618
Zwischensumme: 228.422 233.651 -12.002 221.649
Konzern-Gesamterfolg
Stand 31.12.2016 504.582 1.360.045 42.222 1.402.267
In TEUR Grundkapital Kapitalrücklage
Stand 1.1.2017 128.061 737.536
Dividendenzahlung 0 0
Konzernergebnis 0 0
Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen1 0 0
Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011)1 0 0
Änderung des beizulegenden Zeitwerts der 0 0
zur Veräußerung
verfügbaren
Finanzinstrumente1
Fremdwährungsumrechnung1 0 0
Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen1 0 0
Zwischensumme: 0 0
Konzern-Gesamterfolg
Stand 31.12.2017 128.061 737.536
In TEUR Kumuliertes sonstiges Ergebnis
Wertänderungs-

rücklage
Währungs-

umrechnungs-

differenzen
Währungs-

umrechnungs-

differenzen aus der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen
Bewertungsrücklage nach IAS 19 Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen
--- --- --- --- --- ---
Stand 1.1.2017 -140 615 3.618 -22.786 8.559
Dividendenzahlung 0 0 0 0 0
Konzernergebnis 0 0 0 0 0
Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen1 0 0 0 0 3.598
Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011)1 0 0 0 2.238 0
Änderung des beizulegenden Zeitwerts der -24 0 0 0 0
zur Veräußerung
verfügbaren
Finanzinstrumente1
Fremdwährungsumrechnung1 0 -360 0 0 0
Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen1 0 0 -15.574 0 0
Zwischensumme: -24 -360 -15.574 2.238 3.598
Konzern-Gesamterfolg
Stand 31.12.2017 -164 255 -11.956 -20.548 12.157
In TEUR Konzernbilanzergebnis Anteil der Aktionäre der freenet AG am Eigenkapital Nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital Eigenkapital
Stand 1.1.2017 504.582 1.360.045 42.222 1.402.267
Dividendenzahlung -204.818 -204.818 0 -204.818
Konzernergebnis 286.669 286.669 -11.095 275.574
Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen1 0 3.598 0 3.598
Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011)1 0 2.238 0 2.238
Änderung des beizulegenden Zeitwerts der 0 -24 0 -24
zur Veräußerung
verfügbaren
Finanzinstrumente1
Fremdwährungsumrechnung1 0 -360 0 -360
Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen1 0 -15.574 0 -15.574
Zwischensumme: 286.669 276.547 -11.095 265.452
Konzern-Gesamterfolg
Stand 31.12.2017 586.433 1.431.774 31.127 1.462.901

1) Die Beträge werden mit den im sonstigen Ergebnis erfassten Ertragsteuern saldiert dargestellt.

Fü weitere Erläuterungen verweisen wir auf unsere Ausführungen zu Textziffer 23, Eigenkapital.

Konzern-Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

In TEUR Anhang Textziffer 1.1.2017 - 31.12.2017 1.1.2016 - 31.12.2016
Ergebnis vor Ertragsteuern und Zinsen (EBIT) 372.992 298.822
Anpassungen
Abschreibungen und Wertminderungen auf Vermögenswerte des Anlagevermögens 9 148.234 124.324
Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 17 -112.161 -21.019
Erhaltene Dividenden von nach der Equity-Methode einbezogener Unternehmen 17 34.409 30.124
Gewinne aus dem Verkauf von Tochterunternehmen 0 -285
Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten des Anlagevermögens -2.447 1.419
Zunahme des Net Working Capitals, soweit nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuordenbar 19,20,25,28, -25.598 -3.750
29,31.1
Steuerzahlungen 13,18 -30.073 -39.986
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 31. Jan 385.356 389.649
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte -61.118 -62.792
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten 18.597 14.681
und Sachanlagen
Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen 0 -76.618
Einzahlungen aus dem Verkauf von Tochterunternehmen 200 440
Einzahlungen aus dem Verkauf von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten 0 45
Auszahlungen für den Erwerb von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 17 0 -738.938
Auszahlungen in das Eigenkapital von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 17 -325 0
Auszahlungen für Investitionen in sonstige Beteiligungen -271 0
Zinseinnahmen 811 753
Cashflow aus Investitionstätigkeit 31.2 -42.106 -862.429
Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitengesellschafter -204.818 -198.417
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden 27 0 1.853.580
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden 27 -64.612 -1.047.268
Auszahlungen aus der Tilgung von Schulden aus Finance Leasing 25 -24.380 -18.565
Auszahlungen von Finanzierungskosten im Rahmen der Prolongation von Finanzschulden -1.927 0
Zinszahlungen -42.883 -68.125
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 31. Mrz -338.620 521.205
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 4.630 48.425
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 318.186 269.761
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 322.816 318.186
Herleitung des Finanzmittelfonds 31.12.2017 31.12.2016
In TEUR
Bestand an flüssigen Mitteln 322.816 318.186
322.816 318.186
Herleitung des Free Cashflows 1 31.12.2017 31.12.2016
In TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 385.356 389.649
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte -61.118 -62.792
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 18.597 14.681
Free Cashflow (FCF) 342.835 341.538

1 Beim Free Cashflow handelt es sich um eine Non-GAAP-Kennzahl. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Textabschnitt „Definition alternativer Leistungskennzahlen“ im Konzernlagebericht.

Anhang des Konzernabschlusses der freenet AG für das Geschäftsjahr 2017

1. Grundlegende Informationen

1.1. Geschäftstätigkeit und Grundlagen der Rechnungslegung

Die freenet AG („Gesellschaft“) als Mutterunternehmen des Konzerns („freenet“) hat ihren Sitz in Büdelsdorf, Deutschland. Die Gesellschaft wurde 2005 gegründet und ist beim Amtsgericht Kiel unter HRB 7306 eingetragen. Der Konzern erbringt Telekommunikations-, Rundfunk- und Multimedia-dienstleistungen im Inland mit dem Schwerpunkt auf Mobilfunk/mobiles Internet sowie Digital-Lifestyle.

Der Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2017 wurde in Übereinstimmung mit den IFRS des International Accounting Standards Board (IASB) sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union zum 31. Dezember 2017 anzuwenden sind. Ergänzend wurden die nach § 315e HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet.

Der Konzernabschluss wurde in Euro, der funktionalen Währung der Gesellschaft, aufgestellt. Alle Beträge sind, entsprechend der jeweiligen Angabe, in Tausend Euro (TEUR) beziehungsweise Millionen Euro (Mio. EUR) dargestellt.

Dem Konzernabschluss wurde das Prinzip der historischen Anschaffungskosten - eingeschränkt durch die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bestimmter finanzieller Vermögenswerte - zugrunde gelegt. Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs-und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Sie sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.

Der Konzernabschluss wird beim Bundesanzeiger eingereicht.

Die folgende Tabelle zeigt die neuen oder geänderten, ab dem 1. Januar 2017 verpflichtend anzuwendenden Standards (IAS/IFRS) beziehungsweise Interpretationen (IFRIC) und deren Auswirkungen auf den Konzern:

Standard/Interpretation Anwendungspflicht Übernahme durch EU-Kommission Auswirkungen
IAS 7 Änderung an IAS7: Disclosure-Initiative 01.01.2017 06.11.2017 Keine materiellen Auswirkungen
IAS 12 Änderung an IAS12: Ansatz aktiver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste 01.01.2017 06.11.2017 Keine materiellen Auswirkungen

Der Konzern hat alle ab dem 1. Januar 2017 verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsnormen umgesetzt. Aus der Anwendung ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss.

Die folgende Tabelle zeigt die neuen oder geänderten, noch nicht im Geschäftsjahr 2017 verpflichtend anzuwendenden Standards (IAS/IFRS) beziehungsweise Interpretationen (IFRIC) und deren Auswirkungen auf den Konzern:

Standard/Interpretation Anwendungspflicht Übernahme durch EU-Kommission Auswirkungen
IFRS 15 Klarstellungen zu IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) 01.01.2018 31.10.2017 Materielle Auswirkungen
IFRS 4 Änderungen an IFRS 4 (Versicherungsverträge) durch Anwendung von IFRS 9 (Finanzinstrumente) 01.01.2018 03.11.2017 Keine
Diverse Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2014-2016) - IFRS 1, IFRS 12, IAS 28 01.01.2018 Offen Keine materiellen Auswirkungen
IAS 40 Änderung an IAS 40: Übertragungen von als Finanzinvest gehaltenen Immobilien 01.01.2018 Offen Keine
IFRS 2 Änderungen an IFRS 2: Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung 01.01.2018 Offen Keine materiellen Auswirkungen
IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen 01.01.2018 Offen Keine
IFRS 16 Leasingverhältnisse 01.01.2019 31.10.2017 Materielle Auswirkungen
IFRIC 23 Steuerrisikopositionen aus Ertragsteuern 01.01.2019 Offen Keine
IFRS 9 Änderung an IFRS 9: Vorzeitige Rückzahlungsoptionen mit negativer Vorfälligkeitsentschädigung 01.01.2019 Offen Materielle Auswirkungen
IAS 28 Änderung an IAS 28: Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 01.01.2019 Offen Keine materiellen Auswirkungen
Diverse Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2015-2017) - IFRS 3, IFRS 11, IAS 12, IAS 23 01.01.2019 Offen Keine materiellen Auswirkungen
IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2021 Offen Keine

IFRS 16

Im Januar 2016 hat der IASB den Standard IFRS 16 (Leasingverhältnisse) veröffentlicht. Der IFRS 16 ersetzt den bisherigen Standard zur Leasingbilanzierung IAS 17 sowie die Interpretationen IFRIC 4 (Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält), SIC-15 (Mietleasingverhältnisse - Anreizvereinbarungen) und SIC-27 (Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen). Der Standard ist verpflichtend ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden.

Die wesentlichen Neuerungen durch IFRS 16 betreffen die Bilanzierung beim Leasingnehmer. So hat beim Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse der Bilanzansatz von Vermögenswerten für die erlangten Nutzungsrechte und von Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu erfolgen. Eine Unterscheidung von Operating-Leasing und Finance-Leasing entfällt. Anwendungserleichterungen werden für Leasinggegenstände von niedrigerem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse eingeräumt. Die Regelungen für die Bilanzierung beim Leasinggeber bleiben weitgehend unverändert.

Durch die Einführung von IFRS 16 werden die Angaben im Anhang erweitert. Übergeordnete Zielsetzung ist es, dem Bilanzleser eine Beurteilung des Effekts bestehender Leasingvereinbarungen auf das Unternehmen zu ermöglichen.

Im freenet Konzern wurde bereits im Vorjahr ein konzernübergreifendes Projekt zur Implementierung des neuen Standards aufgesetzt. Eine vorläufige Beurteilung deutet darauf hin, dass der freenet Konzern derzeit über in den Anwendungsbereich von IFRS 16 fallende Leasingverhältnisse verfügt, die nach heutiger Rechnungslegung mit einem mittleren bis hohen zweistelligen Millionenbetrag das EBITDA belasten, ab dem 1. Januar 2019 jedoch in der Gewinn- und Verlustrechnung unterhalb des EBITDA den Abschreibungs- und Zinsaufwand belasten werden. Der freenet Konzern hätte demnach entsprechende Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten bei Anwendung von IFRS 16 zu bilanzieren, sofern im Einzelfall nicht die Ausnahmen für kurzfristige Leasingverhältnisse oder geringwertige Vermögenswerte greifen. Es werden sich daher aus der Anwendung von IFRS 16 materielle Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben. Eine verlässliche Schätzung von quantitativen Effekten auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist erst nach Abschluss des Projektes möglich.

Der freenet Konzern wird im Rahmen der Erstanwendung den retrospektiv modifizierten Ansatz wählen, d.h. die Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 einzubuchen. Aus der Umstellung resultierende kumulierte Effekte werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

IFRS 9

Am 24. Juli 2014 hat der IASB den Standard IFRS 9 (Finanzinstrumente) final veröffentlicht. Am 22. November 2016 erfolgte die Übernahme durch die EU-Kommission. Der IFRS 9 regelt die Bilanzierung von Finanzinstrumenten und ersetzt diesbezüglich den IAS 39. Die erstmalige verpflichtende Anwendung des IFRS 9 ist für Geschäftsjahre vorgesehen, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Der freenet Konzern wendet den IFRS 9 ab dem 1. Januar 2018 an.

Der IFRS 9 regelt zum einen die Klassifizierung und Erst- sowie Folgebewertung von Schuldinstrumenten, Eigenkapitalinstrumenten sowie Derivaten. Dabei werden nach IFRS 9 alle Finanzinstrumente bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten erhöhen bzw. vermindern den Erstbuchwert, wenn der finanzielle Vermögenswert bzw. die finanzielle Verbindlichkeit nicht zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet wird. Hinsichtlich der Folgebewertung werden alle finanziellen Vermögenswerte in zwei Klassifizierungskategorien aufgeteilt - diejenigen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und diejenigen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Wenn finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, so können Aufwendungen und Erträge entweder vollständig im Periodenergebnis oder über das Eigenkapital im sonstigen Ergebnis zu erfassen sein. Die Klassifizierung wird festgelegt, wenn der finanzielle Vermögenswert erstmalig angesetzt wird, wenn also das Unternehmen Gegenpartei der vertraglichen Vereinbarungen des Instruments wird. In bestimmten Fällen kann jedoch eine spätere Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte notwendig sein.

Außerdem sieht der IFRS 9 neu vor, dass für alle Finanzinstrumente im Anwendungsbereich dieses Standards ein neues Wertminderungsmodell eingeführt wird, nachdem ein erwarteter Verlust bereits bei der Einbuchung des finanziellen Vermögenswertes zu erfassen ist (Expected Credit-Loss-Modell). Bisher galt unter IAS 39, dass eine Wertminderung erfasst wurde, wenn ein dafür objektiver Indikator bestand, zum Beispiel, wenn eine Forderung bereits überfällig war (Incurred-Loss-Modell). Der Erfassungszeitpunkt für Wertminderungen unter IAS 39 war somit jeweils später als unter dem neuen Standard. Unter dem IFRS 9 müssen mit Ausnahme finanzieller Vermögenswerte, die bereits eine Wertminderung bei Zugang aufweisen, erwartete Verluste mit einem Betrag in folgender Höhe erfasst werden:

dem erwarteten 12-Monats-Verlust (Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Abschlussstichtag resultieren) oder
den gesamten über die Restlaufzeit des Instruments erwarteten Verlust (Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle infolge aller möglichen Ausfallereignisse über die Restlaufzeit des Finanzinstruments)

Der freenet Konzern verzeichnet aus der Erstanwendung des IFRS 9 ab 1. Januar 2018 eine Minderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen finanziellen Vermögenswerte um 25,6 Millionen Euro. Dies bedeutet einen kumulierten negativen Anpassungseffekt im Eigenkapital per 1. Januar 2018 (nach Ansatz latenter Ertragsteueransprüche in Höhe von 7,8 Millionen Euro) in Höhe von circa 17,8 Millionen Euro.

IFRS 15

Am 28. Mai 2014 hat der IASB den Standard IFRS 15 veröffentlicht. IFRS 15 schafft ein einheitliches Regelwerk für alle Fragen der Erlöserfassung aus Verträgen mit Kunden. Die in IFRS 15 enthaltenen Vorgaben sind einheitlich für verschiedene Transaktionen und über alle Branchen hinweg anzuwenden und verbessern damit die weltweite Vergleichbarkeit der Angaben der Unternehmen zu ihren Umsatzerlösen. Ausgenommen sind lediglich solche Verträge, die in den Anwendungsbereich von IAS 17 (Leasingverhältnisse), IFRS 4 (Versicherungsverträge) und IFRS 9 (Finanzinstrumente) fallen. Der IFRS 15 ersetzt die bisherigen Standards und Interpretationen zur Erlöserfassung, mithin den IAS 11 (Fertigungsaufträge), den IAS 18 (Erlöse), den IFRIC 13 (Kundenbindungsprogramme), den IFRIC 15 (Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien), den IFRIC 18 (Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden) sowie den SIC-31 (Erträge - Tausch von Werbeleistungen).

Der IASB veröffentlichte am 12. April 2016 Klarstellungen zum IFRS 15. Darin wurden die Ausführungen und Beispiele zu den Bereichen der Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, der Klassifizierung als Prinzipal oder Agent, der Umsatzerlöse aus Lizenzen sowie der Erleichterungsvorschriften zur Erstanwendung überarbeitet, und es wurden weitere Beispiele aufgenommen. Eine wesentliche Änderung der Fachkonzeption ergab sich aus diesen Klarstellungen für unseren Konzern nicht.

Die Erstanwendung hat grundsätzlich retrospektiv zu erfolgen, wobei Anhang C einige Vereinfachungen für den Übergang auf IFRS 15 enthält. freenet wird das Wahlrecht zur vereinfachten Erstanwendung anwenden, d.h., die zum 1. Januar 2018 noch nicht vollständig erfüllten Verträge werden so bilanziert, als wären sie von Beginn an entsprechend IFRS 15 angesetzt worden. Der kumulierte Effekt aus der Umstellung zum 1. Januar 2018 wird erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Vergleichszahlen der Vorjahresperioden werden nicht angepasst.

Das neue Modell sieht ein fünfstufiges Schema vor. Danach sind zunächst der Kundenvertrag sowie die darin enthaltenen Leistungsverpflichtungen zu identifizieren. Sodann ist das hierfür vereinbarte Entgelt zu ermitteln und den separaten Leistungsverpflichtungen zuzuschlüsseln. Am Ende ist für jede Leistungsverpflichtung Umsatz zu erfassen, sobald die vereinbarte Leistung erbracht bzw. dem Kunden die Verfügungsmacht daran übertragen wurde. Hierbei wird zwischen zeitpunktbezogenen Leistungen (z. B. Lieferung einer Mobilfunk-Hardware) und zeitraumbezogenen Leistungen (z. B. Angebot von Mobilfunkdiensten über 24 Monate) differenziert. Mit den Neuregelungen zur Ertragsrealisierung entspricht die Umsatzerfassung in vielen Fällen - insbesondere bei sogenannten Mehrkomponentenverträgen mit mehreren unterschiedlichen Vertragsleistungen - nicht mehr dem Rechnungsbetrag an den Kunden, so dass sich unter anderem Änderungen hinsichtlich der Höhe und des Zeitpunkts der Umsatzrealisierung sowie Umsatzanpassungen aufgrund von Vertrags-modifikationen ergeben können.

Als weitere wesentliche Folge des IFRS 15 ist die Verpflichtung zu nennen, Vertragserlangungskosten (bestehend aus Kundengewinnungskosten sowie Kundenbindungskosten) zu aktivieren und fortan zu amortisieren.

Angelehnt an diese neue Bilanzierung werden auch erweiterte Anhangangaben erforderlich. Unter anderem werden Ausführungen zum Zeitpunkt der Erfüllung der verschiedenen Arten von Leistungsverpflichtungen und den vertraglich vereinbarten Zahlungsplänen verlangt. Ausstehende Leistungsverpflichtungen sind hinsichtlich des diesen noch zuzuordnenden Transaktionspreises und des ausstehenden Erfüllungszeitraums zu erläutern. Auch werden die Veränderungen von Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der laufenden Periode erläutert, die aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 stammen.

Das mit dem IFRS 15 verbundene IT-Einführungsprojekt wurde im freenet Konzern Ende 2012 begonnen und ist zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Konzernabschlusses abgeschlossen. Die IT-Systemlandschaft des freenet Konzerns wurde durch dieses Einführungsprojekt um neue Systeme erweitert, die beispielsweise der Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten von Mobilfunk-Hardware und Mobilfunk-Tarifen, der Ermittlung der unterschiedlichen Kennzahlen für die geplante Anwendung der Portfolio-Methode innerhalb des IFRS 15, der Berechnung der Buchungssätze sowie der Kalkulation der Kundengewinnungskosten dienen.

Die wesentlichen Auswirkungen des IFRS 15 auf unsere Konzern-Bilanz sowie Konzerngewinn- und Verlustrechnung ergeben sich aus heutiger Sicht im Segment Mobilfunk, und hier vorwiegend für unsere Postpaid-Endkunden. Die diesbezüglichen Auswirkungen des IFRS 15 für unsere Segmente TV und Medien sowie Sonstige/Holding sind aus der Sicht des Umstellungszeitpunktes zum 1. Januar 2018 von zu vernachlässigender Größenordnung. In den nachfolgenden vier Absätzen werden die wichtigsten Einzeleffekte des IFRS 15 auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt:

Bei vielen unserer Postpaid-Endkunden erzielt der freenet Konzern gegenüber dem Endkunden sowohl Serviceumsätze aus Mobilfunk- oder Digital-Lifestyle-Diensten und verkauft dem Kunden gleichzeitig das entsprechende Endgerät. In der Regel finden bei der Bepreisung dieser beiden Bestandteile, also Tarif und Endgerät, Quersubventionierungen statt. Unter dem IFRS 15 kommt es hinsichtlich der sofort bei Verkauf anfallenden Hardware-Umsätze zu einem höheren Umsatzausweis, bezogen auf die monatlichen Tarif-Umsätze zu einem geringeren Umsatzausweis als heute. Zudem wird für jeden Kundenvertrag über dessen gesamte Vertragslaufzeit grundsätzlich ein Umsatz in gleicher Höhe wie heute ausgewiesen. Es ändern sich nur die Realisationszeitpunkte: aus der Anwendung des neuen Standards ergibt sich für unser Postpaid-Geschäft aus dem beschriebenen Einzeleffekt tendenziell eine frühere Umsatz- und EBITDA-Realisation als heute.

Unter IFRS 15 sind die Vertragserlangungskosten, die im freenet Konzern im Wesentlichen aus Händlerprovisionen bestehen, zu aktivieren, wohingegen sie heute im Wesentlichen direkt bei Anfall den Materialaufwand belasten. Die Amortisation der Vertragserlangungskosten erfolgt unter IFRS 15 ganz überwiegend über eine Laufzeit von 24 Monaten, mindernd den Materialaufwand. Aus diesem Einzeleffekt ergibt sich tendenziell eine frühere EBITDA-Realisation als heute.

Ein weiterer Umstellungseffekt aus der Anwendung des IFRS 15 besteht im freenet Konzern darin, dass von den Netzbetreibern erhaltene Provisionen und Boni nicht mehr wie heute bei Anfall sofort erfolgswirksam erfasst werden (über Umsatzerlöse), sondern sie zukünftig den Materialaufwand reduzieren: und zwar zum überwiegenden Teil verteilt über 24 Monate, zum geringeren Teil sofort bei Anfall. Aus diesem Einzeleffekt ergibt sich tendenziell eine deutliche Reduzierung der Umsatzerlöse sowie des Materialaufwands sowie eine deutlich spätere EBITDA-Realisation als heute.

Ein vierter Umstellungseffekt schließlich sei wie folgt beschrieben: veräußert freenet an den Endkunden nur den Tarif, während der Händler im indirekten Vertrieb als Prinzipal an den Endkunden ein Endgerät oder sonstigen Kundenvorteil herausgibt, zahlt freenet dem Händler teilweise Vergütungen, die den Gegenwert für die Vermittlungsleistung übersteigen. In diesen Fällen kann im Tarifpreis, den freenet für den Mobilfunk-Service erhebt, ein erhöhender Bestandteil enthalten sein (sogenanntes „Consideration payable to the customer“). Dann ist unter IFRS 15 eine Kürzung in der Gewinn- und Verlustrechnung vorzunehmen: der Tarifumsatz wird um solche Bestandteile verringert ausgewiesen, gleichzeitig der Materialaufwand für Händlerprovisionen gekürzt. Aus diesem Einzeleffekt ergeben sich tendenziell geringere Umsatzerlöse sowie ein geringerer Materialaufwand als heute.

Da alle Effekte aus der Umstellung auf die neue Bilanzierung jedoch erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst werden, können sich ergebniswirksame Auswirkungen ab dem Geschäftsjahr 2018 lediglich aus Veränderungen der zeitlichen Differenzen bei der Realisation von Erlösen und Aufwendungen ergeben. Unter der Annahme eines gleichbleibenden Geschäftsverlaufs bedeutet das in einem Massenmarkt mit einer Vielzahl von Kundenverträgen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgeschlossen werden:

Bei zum Umstellungszeitpunkt am 1. Januar 2018 noch laufenden Verträgen werden geringere laufende Dienstleistungsumsätze, höhere Materialaufwendungen aus der Amortisation von Vertragserlangungskosten sowie geringere Materialaufwendungen aus von Netzbetreibern erhaltenen Provisionen und Boni im Wesentlichen kompensiert durch die
beim Abschluss von neuen Verträgen oder bei Vertragsverlängerungen höheren Umsätze aus Hardware-Verkäufen, die geringeren Materialaufwendungen aus der Aktivierung von Vertragserlangungskosten sowie die geringeren Umsatzerlöse aufgrund der unter dem IFRS 15 nicht mehr bei Anfall erfolgenden Realisierung von Netzbetreiberprovisionen und -boni.

freenet erwartet somit für das Jahr 2018 aus der Umstellung auf den neuen IFRS 15 keine wesentlichen Effekte auf die Ergebnisgrößen Rohertrag, EBITDA, EBIT, EBT sowie Konzernergebnis. Allerdings werden sich aufgrund der beschriebenen Ausweisänderungen bezüglich der von Netzbetreibern erhaltenen Provisionen und Boni sowie der „Consideration payable to the customer“ wesentliche Änderungen innerhalb des Rohertrags ergeben. So erwartet freenet aufgrund des IFRS 15 für 2018 geringere Umsatzerlöse sowie einen geringeren Materialaufwand in einer Größenordnung von jeweils ca. 700 Millionen Euro.

Auf die Konzernbilanz hat der IFRS 15 aufgrund der Umstellung zum 1. Januar 2018 folgende wesentliche Auswirkungen:

auf der Aktivseite
steigen die latenten Ertragsteueransprüche um 11,0 Millionen Euro (latente Steuern auf temporäre Differenzen bezüglich des im Eigenkapital erfassten Umstellungseffekts)
steigt die Summe aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerten sowie sonstigen finanziellen Vermögenswerten um 82,4 Millionen Euro. Wesentliche Ursache dafür ist die Entstehung vertraglicher Vermögenswerte aus der Quersubventionierung zwischen Service- und Hardwareumsätzen im direkten Vertrieb sowie aus dem bilanziellen Ansatz des „Consideration payable to a customer“ im indirekten Vertrieb.
werden erstmals, in einer eigenen Bilanzposition im langfristigen Vermögen, Vertragserlangungskosten angesetzt, mit 289,6 Millionen Euro
auf der Passivseite
verringert sich das Eigenkapital aufgrund des einmaligen Umstellungseffekts, nach Bildung latenter Steuern, um 25,2 Millionen Euro
erhöht sich die Summe aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, übrigen Verbindlichkeiten und Abgrenzungen sowie sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, im Wesentlichen aufgrund der zukünftigen passiven Rechnungsabgrenzung des Großteils der von Netzbetreibern erhaltenen Boni und Provisionen über 24 Monate, um 413,4 Millionen Euro
reduzieren sich die anderen Rückstellungen, aufgrund geringerer Drohverlustrückstellungen für negativmargige Tarife, um 5,2 Millionen Euro

Mithin ergibt sich aus der Umstellung auf den IFRS 15 zum 1. Januar 2018 eine Erhöhung der Bilanzsumme um 383,0 Millionen Euro. Darüber hinaus erwartet freenet aus der Erstanwendung des IFRS 15 bei der Sunrise zum 1. Januar 2018 eine Erhöhung der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen sowie des Eigenkapitals (kumuliertes sonstiges Ergebnis) in Höhe von circa 7 Millionen Euro.

Bezüglich der Kapitalflussrechnung hat der IFRS 15 im freenet Konzern keine Auswirkungen auf die Höhe des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit, die Höhe des Cashflows aus Investitionstätigkeit, die Höhe des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit sowie die Höhe des Free Cashflow.

1.2. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden alle Unternehmen als Tochterunternehmen einbezogen, die vom Konzern beherrscht werden. Bezüglich einer vollständigen Liste aller in den Konzernabschluss der freenet AG einbezogenen Unternehmen verweisen wir auf unsere Angaben gemäß § 315e HGB in Textziffer 34.

Gemäß IFRS 11 gibt es, je nach Ausgestaltung der sich aus der gemeinsamen Vereinbarung ergebenden Rechte und Verpflichtungen, zwei Formen von gemeinschaftlichen Vereinbarungen: gemeinschaftliche Tätigkeiten und Gemeinschaftsunternehmen. Die freenet AG hat ihre gemeinsamen Vereinbarungen untersucht und als Gemeinschaftsunternehmen identifiziert.

Assoziierte Unternehmen sind solche Unternehmen, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt, über die er aber keine Beherrschung besitzt; regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil zwischen 20 und 50 Prozent.

Die Gesellschaften 01019 Telefondienste GmbH, 01024 Telefondienste GmbH, freenet.de GmbH, freenet Cityline GmbH, freenet Datenkommunikations GmbH, 01050.com GmbH, new directions GmbH, freenet Direkt GmbH, mobilcom-debitel GmbH, MobilCom Multimedia GmbH, mobilcom-debitel Shop GmbH, Stanniol GmbH für IT & PR, Gravis - Computervertriebsgesellschaft mbH („GRAVIS“), freenet Energy GmbH, freenet digital GmbH, iLove GmbH, Lorena Medienagentur GmbH, Quaid Media International GmbH, Motility GmbH, klarmobil GmbH, callmobile GmbH, Taunus Beteiligungs GmbH, Media Broadcast GmbH, Media Broadcast Services GmbH sowie Media Broadcast TV Services GmbH werden für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen.

Im Geschäftsjahr 2017 gab es im Konsolidierungskreis nur eine Veränderung zum Konzernabschluss 2016: Seit März 2017 hält der freenet Konzern einen Anteil am Kapital der EXARING AG in Höhe von 50,01 Prozent (31. Dezember 2016: 24,99 Prozent).

1.3. Grundsätze der Konsolidierung

Die erstmalige Einbeziehung von Unternehmen in den Konzernabschluss (Vollkonsolidierung) erfolgt mit Wirkung zu dem Tage, an dem die Möglichkeit zur Beherrschung des Tochterunternehmens auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Beherrschung endet. Die Gesellschaft beherrscht ein Unternehmen, wenn sie die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann, sie schwankenden Renditen aus der Beteiligung ausgesetzt ist und die Gesellschaft die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsgewalt der Höhe nach beeinflussen kann. Verfügungsgewalt geht regelmäßig mit einem Stimmrechtsanteil von mehr als 50 Prozent einher. Bei der Beurteilung, ob Verfügungsgewalt vorliegt, werden jedoch darüber hinaus die Existenz und Auswirkung potenzieller Stimmrechte, Rechte aus anderen vertraglichen Vereinbarungen und gegebenenfalls weitere Tatsachen und Umstände, die auf die Möglichkeit der Verfügungsgewalt hinweisen, berücksichtigt. Der Konzern prüft daher auch dann, ob Verfügungsgewalt vorliegt, wenn das Mutterunternehmen weniger als 50 Prozent der Stimmrechte hält, jedoch die Möglichkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten des Unternehmens zu steuern. Die Verfügungsgewalt kann beispielsweise auch aufgrund von Stimmrechtsvereinbarungen oder erhöhten Minderheitsrechten vorliegen. Die freenet AG nimmt eine Neubeurteilung vor, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich eines oder mehrere der Beherrschungskriterien geändert haben. Anderen Gesellschaftern zustehende Beträge werden getrennt ausgewiesen.

Der Kapitalkonsolidierung liegt die Erwerbsmethode zugrunde.

Die Anschaffungskosten eines Unternehmenszusammenschlusses ergeben sich als Summe der beizulegenden Zeitwerte für die entrichteten Vermögenswerte, der entstandenen beziehungsweise übernommenen Schulden und der gegebenenfalls zum Erwerbszwecke emittierten Eigenkapitalinstrumente. Außerdem beinhalten die Anschaffungskosten die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte und Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren.

Alle identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens, die die Ansatzkriterien des IFRS 3.37 erfüllen, werden zu ihren beizulegenden Zeitwerten getrennt angesetzt, ungeachtet der Höhe eines jeden Minderheitenanteils. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.

Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen.

Bei Einräumung von Optionen zur Andienung von weiteren Anteilen seitens nicht beherrschender Anteilseigner an Konzernunternehmen richtet sich die Bilanzierung nach der Zuordnung von Chancen und Risiken aus diesen Anteilen. Gehen die Chancen und Risiken auf den freenet Konzern über, mindert sich das den nicht beherrschenden Anteilseignern zuzurechnende Eigenkapital am Konzern entsprechend. Es wird sodann ausschließlich eine finanzielle Verbindlichkeit in Bezug auf die Optionsverpflichtung angesetzt. Verbleiben die Chancen und Risiken bei dem nicht beherrschenden Anteilseigner, bleibt es beim Ansatz des den nicht beherrschenden Anteilseignern zuzurechnenden Eigenkapitals. In diesem Fall wird die finanzielle Verbindlichkeit die Optionsverpflichtung betreffend zu Lasten des den Aktionären der freenet AG zuzurechnenden Eigenkapitals erfasst. Die erstmalige Bewertung der finanziellen Verbindlichkeit erfolgt zum Barwert des geschätzten Rückkaufbetrags im erwarteten Ausübungszeitpunkt und die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode unter Berücksichtigung möglicher Änderungen des Rückkaufbetrags.

Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden wie Transaktionen mit Eigenkapitalgebern des Konzerns behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.

Als Goodwill ist der Vermögenswert zum Erwerbszeitpunkt anzusetzen, der sich im Zuge der Erstbewertung als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über die Anteile des Erwerbers am beizulegenden Nettozeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens ergibt. Ein Überschuss des Anteils an dem beizulegenden Nettozeitwert des erworbenen Unternehmens über die Anschaffungskosten wird sofort ertragswirksam vereinnahmt.

Beteiligungen an assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen werden unter Anwendung der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen, sodass die Wertansätze der Beteiligungen jährlich um die auf den freenet Konzern entfallenden Veränderungen des Eigenkapitals des jeweiligen Unternehmens erhöht beziehungsweise vermindert werden. Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie im sonstigen Ergebnis erfasst. Erhaltene Dividendenzahlungen verringern den Ansatz am Beteiligungsbuchwert am assoziierten Unternehmen. Der Goodwill aus dem Erwerb von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wird nicht gesondert ausgewiesen. Wenn der Anteil des Konzerns an den Verlusten eines assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens dem Wert seiner Beteiligung an diesen Unternehmen entspricht oder diesen übersteigt, erfasst der Konzern keine weiteren Verlustanteile. Nachdem der Beteiligungsansatz auf Null reduziert ist, werden zusätzliche Verluste nur in dem Umfang berücksichtigt und als Schuld angesetzt, wie der Konzern rechtliche oder faktische Verpflichtungen eingegangen ist oder Zahlungen für das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen geleistet hat.

Wenn der Konzern die Beherrschung über ein Unternehmen verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn oder Verlust erfasst. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses Unternehmen so bilanziert, wie dies verlangt würde, wenn das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert hätte. Dies bedeutet, dass ein zuvor im sonstigen Ergebnis erfasster Gewinn oder Verlust vom Eigenkapital ins Ergebnis umgegliedert wird.

Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen den konsolidierten Unternehmen bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert. Entsprechendes gilt im Fall der Zwischenergebniseliminierung auch für Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Zur Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses wurden die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind grundsätzlich stetig zum Vorjahr angewandt worden. Zu den Änderungen verweisen wir auf die Textziffern 1.1, Geschäftstätigkeit und Grundlagen der Rechnungslegung, dieses Anhangs.

2.1. Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Der Konzern erbringt überwiegend Dienstleistungen über eine kurze Leistungsperiode. Die Erlöse werden nach vollständiger Leistungserbringung vereinnahmt, soweit ihr Betrag verlässlich bestimmt werden kann und es hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen erwächst. Erbrachte, jedoch noch nicht abgerechnete Leistungen werden entsprechend im Konzernabschluss abgegrenzt. Die Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und nach Abzug gewährter Skonti und anderer Preisnachlässe ausgewiesen. Die Umsatzerlöse umfassen den beizulegenden Zeitwert der für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhaltenen beziehungsweise zu erhaltenden Gegenleistung.

Der überwiegende Teil der Umsatzerlöse des Konzerns wird gegenüber einer Vielzahl von Endkunden erzielt, die restlichen Umsatzerlöse entfallen auf Geschäftskunden.

Ergänzend weisen wir für die Umsatzrealisierung auf Folgendes hin (zur Aufteilung auf Geschäftssegmente siehe Textziffer 3, Segmentberichterstattung):

Die Umsätze im Segment Mobilfunk werden durch das Angebot von Mobilfunkdiensten, einmalige Bereitstellungsentgelte sowie den Verkauf mobiler Endgeräte und Zubehör erzielt. Umsätze aus Mobilfunkdiensten (Sprachkommunikation sowie Datenübertragung) enthalten monatliche Leistungsentgelte, Entgelte für Sondermerkmale sowie Verbindungs- und Roaming-Entgelte. Die Entgelte aus Mobilfunkdiensten werden über den Zeitraum der Leistungserbringung als Umsatz ausgewiesen. Die Umsatzrealisierung aus dem Verkauf mobiler Endgeräte und Zubehör findet statt, wenn die Ware an den Kunden oder den Distributor geliefert wird.

Die Kundengewinnungskosten, die sich im Wesentlichen aus den Einstandskosten der Mobilfunkgeräte sowie den Händlerprovisionen zusammensetzen, werden in der Regel sofort bei Kundengewinnung aufwandswirksam erfasst. Bezüglich bestimmter Vermittlungsleistungen von Händlern, bei denen die Höhe der Händlerprovisionen vom zukünftigen Verbleib der gewonnenen Neukunden im Kundenbestand des Konzerns sowie von der Höhe der zukünftigen Umsätze des Konzerns mit den gewonnenen Neukunden abhängt, werden bei Kundengewinnung die bezogenen Leistungen nicht in voller Höhe, sondern teilweise aufwandswirksam erfasst. Die restliche Aufwandserfassung erfolgt jeweils über die Vertragslaufzeit jener Neukunden. Der bei Kundengewinnung sofort aufwandswirksam erfasste Anteil bemisst sich dabei nach dem Grad der Leistungserbringung durch den Händler zum Kundengewinnungszeitpunkt im Verhältnis zur gesamten Gegenleistung des Händlers über die Kundenlaufzeit.

Bestimmte Endkundenverträge im Segment Mobilfunk sind Mehrkomponentenverträge im Sinne des IAS 18.13. Bei Umsätzen aus Mehrkomponentenverträgen wird die „relative-fair-value-Methode“ angewandt. In Übereinstimmung mit IAS 8.10 ff. wendet der Konzern die US-GAAP-Leitlinie ASC 605-25 (ehemals EITF 00-21) an. Der Preis für das gesamte Mehrkomponentengeschäft wird auf der Grundlage der anteiligen beizulegenden Zeitwerte auf die verschiedenen Bewertungseinheiten aufgeteilt. Die Höhe des zu realisierenden Umsatzes für die bereits gelieferten Elemente ist auf die Höhe der Umsätze beschränkt, die nicht von zukünftig zu erbringenden Leistungen abhängig sind (so genannte „Cash Restriction“).

Provisionserlöse erhält der Konzern von den Betreibern der Mobilfunknetze insbesondere für neu gewonnene Kunden und Vertragsverlängerungen. Provisionserlöse für Neukunden werden verbucht, sobald ein Neukunde Netzzugang bei einem Netzanbieter erhält. Die Provisionsansprüche bemessen sich auf Basis von vertraglich festgelegten qualitativen und quantitativen Merkmalen, wie Anzahl der Neukunden pro Quartal oder durchschnittlicher Umsatz pro Kunde. Zusätzlich werden für einzelne Werbeaktionen Werbekostenzuschüsse (WKZ) von den Netzbetreibern gewährt und, soweit die Gewährung der Zuschüsse abhängig von der Aktivierung von Neukunden ist, in den Umsatzerlösen erfasst. Soweit Ansprüche über die Leistungsperiode hinaus bestehen, werden die Provisionserlöse entsprechend abgegrenzt.

Die Umsätze im Segment TV und Medien werden durch die Erbringung von Leistungen an Endkunden in den Bereichen IP TV und DVB-T2 sowie durch den Betrieb und Service von broadcastnahen Lösungen für Geschäftskunden der Rundfunk- und Medienbranche erzielt. Die Umsatzrealisierung erfolgt grundsätzlich bei Leistungserbringung an den Kunden.

2.2. Immaterielle Vermögenswerte

Der Goodwill wird mindestens einmal jährlich sowie bei Anzeichen auf Wertminderungen auf Wertminderungsbedarf geprüft und mit seinen ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderung bewertet.

Dazu wird der Goodwill auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt auf diejenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beziehungsweise Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, von denen erwartet wird, dass sie aus dem Zusammenschluss, bei dem der Goodwill entstand, Nutzen ziehen. Zur konkreten Verteilung siehe Textziffer 15, Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Goodwill sowie Textziffer 16, Test auf Wertminderung von nicht-monetären Vermögenswerten.

Bei einem Markenrecht mit wesentlichem Restbuchwert handelt es sich um einen Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer, der nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einmal jährlich oder bei Anzeichen für Wertminderungsindikatoren auf Wertminderungsbedarf geprüft wird. Die unbestimmte Nutzungsdauer wurde gewählt, sofern kein stetiger Werteverzehr in Bezug auf diesen Vermögenswert erkennbar ist und auch in zeitlicher Hinsicht keine Begrenzung der Nutzungsdauer zu erwägen war.

Die weiteren Markenrechte weisen hingegen eine bestimmbare Laufzeit auf. Diese Markenrechte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von 36 bis 180 Monaten abgeschrieben. Am Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 beträgt die Restnutzungsdauer für diese Markenrechte zwischen 1 und 158 Monaten.

Lizenzen, Software und Nutzungsrechte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer, in der Regel drei bis vier Jahre für Software und drei bis zehn Jahre für Lizenzen und Nutzungsrechte, abgeschrieben.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Entwicklung oder Pflege von Software-Programmen entstehen, werden in der Regel im Jahr der Entstehung aufwandswirksam erfasst. Sind die Kosten eindeutig einem abgrenzbaren und von der Gesellschaft verwertbaren Software-Produkt zurechenbar und übersteigt insgesamt der voraussichtliche wirtschaftliche Nutzen die anfallenden Kosten, werden sie als immaterieller Vermögenswert in der Kategorie „Selbst erstellte Software“ aktiviert. Die Kosten der Entwicklung werden erst in dem Zeitpunkt aktiviert, in dem die technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit nachgewiesen werden kann. Diese Kosten umfassen z.B. die Personalkosten des Software-Entwicklungsteams oder auch Aufwendungen für Dienstleistungen und Gebühren, die bei der Erzeugung des Vermögenswertes entstehen. Sie enthalten zudem einen angemessenen Teil der entsprechenden Gemeinkosten. Aktivierte Software-Entwicklungskosten werden nach der linearen Methode über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von drei bis sieben Jahren abgeschrieben.

Kundenbeziehungen werden planmäßig linear über eine Laufzeit von 36 bis 262 Monaten abgeschrieben. Am Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 beträgt die Restnutzungsdauer der bilanzierten Kundenbeziehungen zwischen 13 und 240 Monaten.

Vertriebsrechte werden über die voraussichtliche Dauer der zugrundeliegenden Verträge von 36 Monaten planmäßig linear abgeschrieben. Am Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 beträgt die Restnutzungsdauer der bilanzierten Vertriebsrechte 33 Monate.

2.3. Sachanlagen

Die Bewertung von Sachanlagen erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen und ggf. Wertminderungen. Die dabei zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen der voraussichtlichen Nutzungszeit der Vermögenswerte im Unternehmen. Restwerte sind bei der Berechnung der Abschreibungen aufgrund von Unwesentlichkeit vernachlässigt worden.

Restbuchwerte und wirtschaftliche Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen in der Regel folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Vermögenswert Nutzungsdauer
Gebäude 10 bis 33 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 5 bis 15 Jahre
Kraftfahrzeuge 6 Jahre
EDV-Ausstattung 3 bis 8 Jahre
Telekommunikationsanlagen und -geräte 5 Jahre
Mietereinbauten 3 bis 10 Jahre

2.4. Wertminderung von nicht-monetären Vermögenswerten

Eine Wertminderung von nicht-monetären Vermögenswerten wird immer dann vorgenommen, wenn der Buchwert den erzielbaren Betrag (Recoverable Amount) übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes abzüglich der Kosten der Veräußerung und dem Nutzungswert.

Ein Wertminderungstest ist dann durchzuführen, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände (Triggering Events) darauf hinweisen, dass der Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Für den Goodwill sowie die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer gilt, dass deren Werthaltigkeit gemäß IAS 36 einmal jährlich zu prüfen ist.

Ist der Grund für eine Wertminderung entfallen, wird der Vermögenswert höchstens bis zum Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten zugeschrieben. Dies gilt nicht für den Goodwill, da hier keine Zuschreibungen möglich sind.

2.5. Leasingverhältnisse

2.5.1. Der Konzern als Leasingnehmer

Der Konzern entscheidet fallweise über die Frage, ob Gegenstände geleast oder gekauft werden. Grundsätzliche Regelungen im Bereich der Sachanlagen bestehen für Pkw (Operating-Leasing-Verträge) sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung (Kauf), ausgenommen EDV-Hardware und Telekommunikationsanlagen.

Leasingverhältnisse, die der Konzern als Leasingnehmer eingegangen ist, werden in Abhängigkeit von der Tatsache, ob im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen des Leasingobjektes übernommen wurden, entweder als Operating-Leasing oder als Finanzierungsleasing eingestuft. Im Zusammenhang mit einem Operating-Leasing geleistete Zahlungen (ggf. netto nach Berücksichtigung von Anreizzahlungen, die vom Leasinggeber geleistet wurden) werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst.

Unter Anwendung von IAS 17 werden bei Finanzierungsleasingverträgen die geleasten Gegenstände, die dem Konzern als wirtschaftlichem Eigentümer zuzuordnen sind, mit dem niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert des Leasingobjekts und Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert und über den kürzeren Zeitraum aus ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und der Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Entsprechend wird die Verbindlichkeit, die aus dem Leasingverhältnis entsteht, passiviert und um den Tilgungsanteil der bereits geleisteten Leasingraten gemindert. Der in den Leasingraten enthaltene Zinsanteil wird aufwandswirksam erfasst.

Zum 31. Dezember 2017 wird ein Rahmenmietvertrag mit dem Teil der Mindestmietverpflichtung als Finanzierungsleasing eingestuft. Die planmäßige Abschreibung erfolgt bis 2027. Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen in Textziffer 25, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten.

2.5.2. Der Konzern als Leasinggeber in Finanzierungsleasingverhältnissen

Wenn das wirtschaftliche Eigentum an einem Vermögenswert auf den Vertragspartner beziehungsweise Kunden übergeht, weist der Konzern in Anwendung von IAS 17 eine Forderung gegen den Leasingnehmer aus. Der Ausweis der Forderung erfolgt in Höhe des Nettoinvestitionswertes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Vereinnahmte Leasingraten werden in einen ertragswirksamen Zinsanteil und einen Tilgungsanteil aufgespalten. Die Zinsanteile werden als Finanzerträge auf der Basis einer periodengerechten Abgrenzung verteilt vereinnahmt. Zum 31. Dezember 2017 bestehen wie im Vorjahr keine Verträge, bei denen der Konzern als Leasinggeber in Finanzierungsleasingverhältnissen eingestuft wurde.

2.6. Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Die Fortführung des Beteiligungsansatzes an assoziierten Unternehmen sowie an Gemeinschaftsunternehmen erfolgt anhand eines Einzelabschlusses bzw. Konzernabschlusses nach IFRS des betroffenen assoziierten Unternehmens bzw. Gemeinschaftsunternehmens, der nach den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns aufgestellt wurde. Zur Equity-Methode siehe Textziffer 1.3, Grundsätze der Konsolidierung.

2.7. Finanzinstrumente

2.7.1. Definition und Kategorisierung

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden für Zwecke der Bewertung grundsätzlich in die folgenden Kategorien unterteilt:

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte,
Kredite und Forderungen,
Bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte,
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

Die Klassifizierung hängt vom jeweiligen Zweck ab, für den die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten erworben wurden. Das Management bestimmt die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz.

2.7.2. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Diese Kategorie enthält zwei Unterkategorien: Finanzielle Vermögenswerte, die von Beginn an als zu Handelszwecken gehalten eingeordnet wurden, und solche, die von Beginn an als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ klassifiziert wurden. Ein finanzieller Vermögenswert wird dieser Kategorie zugeordnet, wenn er prinzipiell mit kurzfristiger Verkaufsabsicht erworben oder der finanzielle Vermögenswert vom Management entsprechend designiert wurde. Derivate sind ebenfalls in dieser Kategorie enthalten.

Am Bilanzstichtag existieren keine erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte.

2.7.3. Kredite und Forderungen

Kredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen beziehungsweise bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie entstehen, wenn der Konzern Geld, Güter oder Dienstleistungen direkt einem Schuldner bereitstellt, ohne jegliche Absicht, die Forderungen zu handeln. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, mit Ausnahme solcher, die erst zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag fällig werden. Letztere werden als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Kredite und Forderungen sind in der Bilanz in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, den übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerten sowie in den liquiden Mitteln enthalten.

Liquide Mittel bestehen aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten - diese umfassen Bargeld, Sichteinlagen und andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten.

Kredite und Forderungen enthalten auch erbrachte Leistungen, die noch nicht in Rechnung gestellt worden sind, für die gleichwohl ein vertraglicher Anspruch besteht.

2.7.4. Bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte

Bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen beziehungsweise bestimmbaren Zahlungen und festen Laufzeiten, bei denen das Konzernmanagement die Absicht und Fähigkeit besitzt, diese bis zur Endfälligkeit zu halten. Bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte sind - mit Ausnahme derjenigen, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig werden und die entsprechend als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen werden - unter den langfristigen Vermögenswerten auszuweisen.

Der Konzern stuft aktuell keine Finanzinstrumente in diese Kategorie ein.

2.7.5. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie zuzuordnen sind oder keiner der anderen dargestellten Kategorien zugeordnet wurden. Sie sind den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet, sofern das Management nicht die Absicht hat, sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern.

Diese Kategorie enthält die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen sowie Wertpapiere. Die am Bilanzstichtag vorhandenen zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte sind in den sonstigen Finanzanlagen sowie den übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.

2.7.6. Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden

Finanzielle Verbindlichkeiten gründen auf vertraglichen Vereinbarungen über die Zahlung von liquiden Mitteln oder die Erbringung anderer finanzieller Vermögenswerte an einen Dritten. Die Einbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit erfolgt dann, wenn freenet Vertragspartei wird.

Die am Bilanzstichtag bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten sind in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, den Finanzschulden sowie den übrigen Verbindlichkeiten und Abgrenzungen ausgewiesen.

2.7.7. Bewertung von Finanzinstrumenten

Reguläre Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag angesetzt, dem Tag, an dem sich der Konzern zum Kauf beziehungsweise Verkauf des Vermögenswertes verpflichtet. Finanzielle Vermögenswerte, die nicht der Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ angehören, werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt.

Finanzielle Vermögenswerte, die der Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ angehören, werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt; zugehörige Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden im Rahmen der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Ein aus der Folgebewertung resultierender Gewinn oder Verlust von zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nach der erstmaligen Erfassung werden Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertberichtigung für Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert werden, sowie im Rahmen von Amortisationen.

Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen werden nach ihrer erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinvestitionen ausgebucht oder wertgemindert werden, sowie im Rahmen von Amortisationen.

Nach der erstmaligen Erfassung werden zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei die nicht realisierten Gewinne oder Verluste direkt im Sonstigen Ergebnis, in der Wertänderungsrücklage, erfasst werden. Dividenden auf zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente sind mit der Entstehung des Rechtsanspruches des Konzerns auf Zahlung erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstige Erträge zu erfassen.

Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Wertpapiere werden grundsätzlich mit ihren jeweiligen Anschaffungskosten bewertet, soweit eine verlässliche Ermittlung des Fair Values nicht möglich ist. Die Anteile sind nicht börsennotiert und es besteht kein aktiver Markt; weiterhin ist eine Veräußerung derzeit nicht vorgesehen. Soweit Hinweise auf niedrigere beizulegende Zeitwerte bestehen, werden diese angesetzt.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. In der Folgeperiode werden die finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden, sowie im Rahmen von Amortisationen. Langfristige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt. Darlehensverbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, sofern der Konzern nicht das unbedingte Recht hat, die Begleichung der Verbindlichkeit auf einen Zeitpunkt mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben. Die Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt auf Basis zukünftiger Cashflows. Daher können auch derivative Finanzinstrumente als Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen werden. Finanzschulden aus Finanzierungsleasingverhältnissen werden mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen ausgewiesen.

2.7.8. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswertes beziehungsweise einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Im Falle von Eigenkapitalinstrumenten, die als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert sind, wird ein signifikanter und andauernder Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter die Anschaffungskosten dieser Eigenkapitalinstrumente als Indikator dafür angesehen, dass die Eigenkapitalinstrumente wertgemindert sind. Wenn ein derartiger Hinweis für zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte existiert, wird der kumulierte Verlust - gemessen als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme - aus dem Eigenkapital ausgebucht und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Einmal in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Wertminderungsverluste von Eigenkapitalinstrumenten werden nicht rückgängig gemacht.

Nicht börsennotierte Aktien, die als zur Veräußerung verfügbar kategorisiert wurden, stellen ein Beispiel für die im vorangegangenen Absatz beschriebenen Eigenkapitalinstrumente dar. Bei ihnen ist eine wesentliche oder anhaltende Verringerung des beizulegenden Zeitwerts der Wertpapiere unter ihre Anschaffungskosten als objektiver Hinweis auf eine Wertminderung zu sehen. Wenn keine Marktpreise vorliegen, werden andere Bewertungsmethoden, wie z. B. DCF-Verfahren zur Ermittlung eines ggf. bestehenden Wertminderungsbedarfs, verwendet.

Eine Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dann erfasst, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten eines Schuldners, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht, sowie ein Vertragsbruch wie z. B. ein Ausfall oder Verzug von Zins- und Tilgungszahlungen gelten als Indikator für das Vorhandensein einer Wertminderung.

Bei einigen Kategorien von finanziellen Vermögenswerten, zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, werden Vermögenswerte, für die keine Wertminderung auf Einzelbasis festgestellt wird, auf Portfoliobasis auf Wertminderungsbedarf überprüft. Objektive Hinweise für eine Wertminderung eines Portfolios von Forderungen sind Erfahrungen des Konzerns mit Zahlungseingängen in der Vergangenheit, ein Anstieg der Häufigkeit von Zahlungsausfällen innerhalb des Portfolios über die durchschnittliche Kreditdauer sowie beobachtbare Veränderungen des nationalen oder lokalen Wirtschaftsumfelds, mit denen Ausfälle von Forderungen in Zusammenhang gebracht werden.

Der Buchwert der Forderung wird durch die Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Sofern eine Forderung uneinbringlich geworden ist, wird sie gegen das Wertberichtigungskonto ausgebucht. Nachträgliche Zahlungseingänge auf vormals ausgebuchte Beträge werden erfolgswirksam gegen die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Wertminderungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst.

2.7.9. Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte

Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert nur aus, wenn die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder es den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt. Für Details verweisen wir auf die Erläuterungen in Textziffer 32.6, Übertragung von finanziellen Vermögenswerten.

2.7.10. Saldierung von Finanzinstrumenten

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert und als Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn es einen Rechtsanspruch darauf gibt und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwendung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

2.8. Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt jeweils zum niedrigeren Betrag aus Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten einerseits und am Bilanzstichtag realisierbarem Nettoveräußerungswert. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte erzielbare Verkaufserlös abzüglich noch anfallender Kosten.

2.9. Fremdwährungsgeschäfte

Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die Berichtswährung der freenet AG darstellt.

Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionstag in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Geschäftsjahr 2017 haben Fremdwährungstransaktionen in geringem Umfang stattgefunden.

Die Sunrise Communications Group AG, Zürich, Schweiz, (im Folgenden „Sunrise“ genannt) wird als assoziiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der freenet AG einbezogen. In diesem Zusammenhang erfolgt die Währungsumrechnung bezüglich der Anteile am Konzernüberschuss der Sunrise nach Steuern sowie der Folge-Abschreibung aus der Schatten-Kaufpreisallokation zum Durchschnittskurs. Der ermittelte Restbuchwert der aufgedeckten stillen Reserven aus der Schatten-Kaufpreisallokation wird zum Stichtagskurs umrechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen, die sich aus der Bilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen ergeben, werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung unter der Position Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen ausgewiesen. Im Falle des Verlusts des maßgeblichen Einflusses an der Sunrise (z.B. durch Veräußerung der Anteile) erfolgt eine Realisierung dieser Währungsumrechnungsdifferenzen in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Die Ergebnisse und Bilanzposten aller Konzernunternehmen, die eine vom Euro abweichende funktionale Währung haben, werden nach der modifizierten Stichtagskursmethode in Euro umgerechnet. Die sich hieraus ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang der Tochtergesellschaft im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert im Eigenkapital ausgewiesen.

2.10. Eigenkapital

Stammaktien, Kapitalrücklagen, Wertänderungsrücklagen, das Konzernbilanzergebnis sowie die Anteile anderer Gesellschafter werden als Eigenkapital ausgewiesen. Kosten von Kapitalerhöhungen werden nach Abzug der darauf entfallenden laufenden Steuern im Eigenkapital in der Kapitalrücklage erfasst.

2.11. Pensionsrückstellungen

Die Bilanzierung und Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach IAS 19. Die in der Bilanz angesetzte Pensionsrückstellung entspricht dem versicherungsmathematischen Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien berechnet. Bei diesem Anwartschaftsbarwertverfahren werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern berücksichtigt.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis erfasst.

Differenzen zwischen dem rechnerischen und tatsächlichen Ertrag aus Planvermögen werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis erfasst.

Pensionszusagen unterliegen den Regelungen des Betriebsrentengesetzes. Soweit die Pensionspläne Rentenleistungen vorsehen, besteht das biometrische Risiko der Langlebigkeit. Weitere Risiken ergeben sich in Bezug auf Rentenanpassungsverpflichtungen aus der Inflationsentwicklung sowie bei gehaltsabhängigen Zusagen aus der Gehaltsentwicklung.

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis.

Beiträge an beitragsorientierte Versorgungspläne werden im Jahr des Anfalls ergebniswirksam erfasst.

2.12. Rückstellungen

Rückstellungen werden für gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben und hinsichtlich ihrer Fälligkeit und/oder ihrer Höhe ungewiss sind, wenn es wahrscheinlich (more likely than not) ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Vermögensabfluss führt und eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Die Bewertung erfolgt mit der bestmöglichen Schätzung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Abzinsung für langfristige Verpflichtungen.

Wenn eine Anzahl gleichartiger Verpflichtungen besteht, wird die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung auf Basis der Gruppe dieser Verpflichtungen ermittelt. Eine Rückstellung wird auch dann passiviert, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung in Bezug auf einzelne in dieser Gruppe enthaltene Verpflichtungen gering ist.

Die für Rückbauverpflichtungen von Sendeanlagen und Mietereinbauten erwarteten Kosten sind nach IAS 16 in den Anschaffungskosten dieser Anlagen enthalten. Daher wird für diese Verpflichtungen, soweit ein Vermögensabfluss wahrscheinlich ist, zum Zeitpunkt ihrer Entstehung gemäß IAS 37 in Höhe des Barwerts eine Rückstellung gebildet. Bewertungsänderungen der bestehenden Rückstellung, also Änderungen des Erfüllungsbetrages und/oder des Diskontierungssatzes, werden mittels einer Anpassung des Buchwerts der Sendeanlagen und Mietereinbauten (Obergrenze: erzielbarer Betrag; Untergrenze: Null) erfasst.

Restrukturierungsrückstellungen umfassen im Wesentlichen Abfindungszahlungen an Mitarbeiter. Rückstellungen für drohende Verluste betreffen in erster Linie negativmargige Tarife und Leerstandskosten.

Es bestehen Altersteilzeitverpflichtungen im Sinne des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) vom 23. Juli 1996 nach dem Blockmodell. Die Altersteilzeitphase beginnt frühestens nach Vollendung des 55. Lebensjahres. Während der Altersteilzeitphase wird das monatliche Teilzeitnettogehalt üblicherweise auf 85 Prozent (bzw. 83 Prozent für nach dem 1. Oktober 2012 abgeschlossene Verträge) des um die gesetzlichen Abzüge verminderten fiktiven monatlichen Vollzeitentgelts aufgestockt. Für die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen wurde ein Rechnungszinssatz von 0,17 Prozent sowie eine Gehaltssteigerung von 2,25 Prozent p.a. zu Grunde gelegt. Hierbei wurden keine Potenziale berücksichtigt. Die Verpflichtungen wurden mit den Zeitwerten des entsprechenden Planvermögens saldiert. Soweit der Zeitwert des Planvermögens die Verpflichtungen übersteigt, wird die Vermögensüberdeckung unter den Forderungen und sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.

Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus Langzeitarbeitskonten werden auf den gleichen Rechnungsannahmen wie für die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen bewertet. Langzeitarbeitskonten werden für einen längerfristigen Zeitausgleich eingerichtet. Der Abbau erfolgt durch Freistellung unter Fortzahlung des aktuellen Monatsgehaltes. Die Verpflichtungen wurden mit den Zeitwerten des entsprechenden Planvermögens saldiert. Soweit der Zeitwert des Planvermögens die Verpflichtungen übersteigt, wird die Vermögensüberdeckung unter den Forderungen und sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.

2.13. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme

Im Konzern bestanden im Geschäftsjahr 2017 als Mitarbeiterbeteiligungsprogramme zwei wesentliche Long Term Incentive Programme („LTIP-Programme“).

Nachfolgend werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dieser Mitarbeiterbeteiligungs-programme dargestellt:

Am 26. Februar 2014 hatte die freenet AG mit den Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen, die LTIP gewähren (im Folgenden als „Programm 2“ bezeichnet).

Im Januar 2016 haben die freenet AG und zwei weitere Konzerngesellschaften Führungskräften unterhalb der Vorstandsebene LTIP gewährt (im Folgenden „Programm 3“ genannt).

In den LTIP-Programmen wird für jeden Berechtigten ein LTIP-Konto geführt, auf dem jeweils pro Geschäftsjahr, abhängig von dem Erreichungsgrad bestimmter für dieses Geschäftsjahr definierter Ziele, eine Gutschrift oder Lastschrift in Form von virtuellen Aktien erfolgt. Pro Geschäftsjahr sind dann in einer festgelegten Zeitspanne, abhängig vom Kontostand des LTIP-Kontos, Auszahlungen abzüglich Steuern und Abgaben möglich. Die Höhe dieser Auszahlungen ist unter anderem von dem zum Auszahlungszeitpunkt maßgeblichen Aktienkurs abhängig. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert der virtuellen Aktien, die voraussichtlich unverfallbar werden. Für Details verweisen wir auf unsere Erläuterungen zu Textziffer 24, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.

2.14. Latente und laufende Ertragsteuern

Der Ansatz latenter Steuern erfolgt gemäß der Verbindlichkeitsmethode auf alle temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Werten und den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden sowie auf steuerliche Verlustvorträge. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung beziehungsweise der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.

Latente Steueransprüche auf abzugsfähige temporäre Differenzen werden in der Höhe angesetzt, für die latente Steuerverbindlichkeiten vorhanden sind. Übersteigt die Höhe der latenten Steueransprüche auf abzugsfähige temporäre Differenzen diesen Wert, erfolgt der Ansatz nur in der Höhe, wie die Nutzung dieser latenten Steueransprüche durch zukünftige Gewinne wahrscheinlich ist. Auch latente Steueransprüche auf existierende steuerliche Verlustvorträge werden nur in der Höhe aktiviert, wie deren Nutzung durch zukünftige Gewinne wahrscheinlich ist. Die zukünftig erwarteten Gewinne basieren dabei auf der zum Bilanzstichtag gültigen Unternehmensplanung des Ergebnisses vor Steuern.

Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.

Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der deutschen Steuervorschriften berechnet, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind.

2.15. Ermessensentscheidungen, zukunftsbezogene Annahmen und Schätzungsunsicherheiten

Die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss ist von Ansatz- und Bewertungsmethoden sowie von zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen abhängig. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen. Die nachstehend aufgeführten wesentlichen Schätzungen und zugehörigen Annahmen sowie die mit den gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verbundenen Unsicherheiten sind entscheidend für das Verständnis der zugrunde liegenden Risiken der Finanzberichterstattung sowie der Auswirkungen, die diese Schätzungen, Annahmen und Unsicherheiten auf den Konzernabschluss haben könnten.

Die Bewertung von Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten ist mit Schätzungen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Erwerbszeitpunkt verbunden, wenn diese im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden. Ferner ist die erwartete Nutzungsdauer dieser Vermögenswerte zu schätzen.

Bezüglich der getroffenen zukunftsbezogenen Annahmen im Rahmen der Tests zu eventuellen Wertminderungen des Goodwills (Buchwert zum 31. Dezember 2017: 1.379,9 Millionen Euro, Vorjahr: 1.379,9 Millionen Euro) sowie der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (Buchwert zum 31. Dezember 2017: 293,2 Millionen Euro, Vorjahr: 293,2 Millionen Euro) verweisen wir auf Textziffer 16, Test auf Wertminderung von nicht-monetären Vermögenswerten.

Eine Sensitivitätsbetrachtung bezüglich des Wertminderungstests der auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit (Cash Generating Unit, „CGU“) „Mobilfunk“ zugeordneten Vermögenswerte ergibt, dass der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bei einer Erhöhung beziehungsweise Verminderung des WACC um 0,5 Prozentpunkte um circa 265 Millionen Euro geringer beziehungsweise 318 Millionen Euro höher ausfallen würde sowie bei einer Reduzierung beziehungsweise Erhöhung des im Planungszeitraum angesetzten Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) um jeweils 10 Prozent um circa 580 Millionen Euro geringer (bei gleichzeitiger Erhöhung des WACC um 0,5 Prozentpunkte) beziehungsweise 692 Millionen Euro höher (bei gleichzeitiger Verringerung des WACC um 0,5 Prozentpunkte) ausfallen würde, was jeweils keine Wertminderung bezüglich der dieser CGU zugeordneten Vermögenswerte zur Folge hätte.

Eine Sensitivitätsbetrachtung bezüglich des Wertminderungstests der auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit „TV“ zugeordneten Vermögenswerte ergibt, dass der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bei einer Erhöhung beziehungsweise Verminderung des WACC um 0,5 Prozentpunkte um circa 88 Millionen Euro geringer beziehungsweise 108 Millionen Euro höher ausfallen würde sowie bei einer Reduzierung beziehungsweise Erhöhung des im Planungszeitraum angesetzten Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) um jeweils 10 Prozent um circa 170 Millionen Euro geringer (bei gleichzeitiger Erhöhung des WACC um 0,5 Prozentpunkte) beziehungsweise 210 Millionen Euro höher (bei gleichzeitiger Verringerung des WACC um 0,5 Prozentpunkte) ausfallen würde, was jeweils keine Wertminderung bezüglich der dieser CGU zugeordneten Vermögenswerte zur Folge hätte.

Eine Sensitivitätsbetrachtung bezüglich des Wertminderungstests der auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit „Online“ zugeordneten Vermögenswerte ergibt, dass der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bei einer Erhöhung beziehungsweise Verminderung des WACC um 0,5 Prozentpunkte um circa 6 Millionen Euro geringer beziehungsweise 7 Millionen Euro höher ausfallen würde sowie bei einer Reduzierung beziehungsweise Erhöhung des im Planungszeitraum angesetzten Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) um jeweils 10 Prozent um circa 14 Millionen Euro geringer (bei gleichzeitiger Erhöhung des WACC um 0,5 Prozentpunkte) beziehungsweise 16 Millionen Euro höher (bei gleichzeitiger Verringerung des WACC um 0,5 Prozentpunkte) ausfallen würde, was jeweils keine Wertminderung bezüglich der dieser CGU zugeordneten Vermögenswerte zur Folge hätte.

Zur Bildung angemessener Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögenswerte wurde eine Einschätzung der Werthaltigkeit der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte vorgenommen. Im Wesentlichen wurde diese Einschätzung anhand von Erfahrungswerten der Vergangenheit, der Altersstruktur und dem Status der Forderungen im Mahn- und Inkassoprozess vorgenommen.

Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Mehrkomponentenverträgen bezüglich des Angebots an Endkunden, höherwertige Mobilfunk-Endgeräte gegen einen monatlichen Mehrbetrag auszuwählen (Handy-Option), wurden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts dieser Forderungen Annahmen über den laufzeit- und risikoadäquaten Zinssatz zur Bestimmung des Barwerts der erwarteten künftigen Zahlungsströme aus diesen Verträgen getroffen. Dabei berücksichtigt dieser Zinssatz sowohl die Fälligkeit als auch das Ausfallrisiko dieser Forderungen. Eine Sensitivitätsbetrachtung bezüglich dieses Zinssatzes ergibt, dass diese Forderungen bei einer Erhöhung des Zinssatzes um 0,5 Prozentpunkte um 0,9 Millionen Euro geringer, bei einer Verringerung des Zinssatzes um 0,5 Prozentpunkte um 1,0 Millionen Euro höher angesetzt worden wären.

Hinsichtlich der Abgrenzung für bezogene Leistungen aus Vertriebsprovisionen für die verschiedenen Produkte des Konzerns wird durch Schätzungen anhand von Vergangenheitserfahrungen berücksichtigt, mit welcher Wahrscheinlichkeit die endgültige und nicht mehr stornierbare Verprovisionierung zustande kommt.

Für bestimmte Vermittlungsleistungen von Händlern, bei denen die Höhe der Händlerprovisionen vom zukünftigen Verbleib der gewonnenen Neukunden im Kundenbestand des Konzerns sowie von der Höhe der zukünftigen Umsätze des Konzerns mit den gewonnenen Neukunden abhängt, werden bei Kundengewinnung die bezogenen Leistungen nicht in voller Höhe, sondern teilweise aufwandswirksam erfasst. Die restliche Aufwandserfassung erfolgt jeweils über die Vertragslaufzeit jener Neukunden. Der bei Kundengewinnung sofort aufwandswirksam erfasste Anteil bemisst sich dabei nach dem Grad der Leistungserbringung durch den Händler zum Kundengewinnungszeitpunkt im Verhältnis zur gesamten Gegenleistung des Händlers über die Kundenlaufzeit. Für diese Bilanzierung sind im Wesentlichen der zukünftige durchschnittliche Umsatz des Konzerns mit den von diesem Händler gewonnenen Endkunden sowie anhand von Aufwandsabschätzungen der Wert desjenigen Teils der Gegenleistung des Händlers einzuschätzen, der erst über die Laufzeit der von ihm gewonnenen Kunden erbracht wird.

Im Vorjahr wurde im Zusammenhang mit dem Erwerb der Media Broadcast Gruppe ein Rahmenmietvertrag mit dem Teil der Mindestmietverpflichtung als Finanzierungsleasing eingestuft. Es handelt sich um einen Rahmenmietvertrag mit einem Infrastrukturanbieter über die Nutzung von Funkinfrastrukturen (wie Türme und Masten) an Funkstandorten und sonstigen Flächen, mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027. Die Media Broadcast Gruppe hat das Recht, eine Verlängerung um zehn Jahre bis zum 31. Dezember 2037 zu verlangen. Die Wahrscheinlichkeit der Ausübung dieser Verlängerungsoption wurde mit unter 50 Prozent angenommen.

Der Ansatz und die Ermittlung von Rückstellungen sind abhängig von Schätzungen. Insbesondere Rückstellungen für Rechtstreitigkeiten werden anhand der Einschätzung der die Konzerngesellschaften vertretenden Rechtsanwälte gebildet.

Bei der Bildung der Drohverlustrückstellung für den Leerstand von gemieteten Shops und Bürogebäuden wurden Annahmen bezüglich einer zukünftigen möglichen Untervermietung dieser Flächen getroffen. Bezüglich der Bildung von Drohverlustrückstellungen für erwartete Verluste aus negativmargigen Tarifen wurden in erster Linie Annahmen zur künftigen Verweildauer von Kunden in diesen Tarifen gebildet.

Zu den Annahmen und Schätzungen, die in das Bewertungsmodell zur Ermittlung der Rückstellung für das LTIP-Programm zum 31. Dezember 2017 Eingang fanden, verweisen wir auf Textziffer 24, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.

Zu den Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen wird unter Textziffer 28 beschrieben, welche zukunftsbezogenen Annahmen hinsichtlich der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gemacht wurden. Es handelt sich hier um den Ansatz eines Rechnungszinses, des Rententrends, um die Einschätzung der zukünftigen Entwicklung des pensionsfähigen Einkommens der Anspruchsberechtigten sowie um die Abschätzung deren Lebenserwartung. Ergebnis einer Sensitivitätsbetrachtung ist, dass bei einem Anstieg des Rechnungszinses um 1,0 Prozentpunkte der Barwert der fondsfinanzierten und nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen um 14.416 Tausend Euro geringer, bei einer Verringerung des Rechnungszinses um 1,0 Prozentpunkte der Barwert der fondsfinanzierten und nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen um 18.668 Tausend Euro höher angesetzt würde. Zu weiteren Sensitivitätsbetrachtungen bezüglich der Pensionsverpflichtungen verweisen wir auf Textziffer 28, Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen des Konzernanhangs.

Es existieren Geschäftsvorfälle, bei denen die endgültige Besteuerung während des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs nicht abschließend ermittelt werden kann. Der Konzern bemisst die Höhe der Rückstellungen für erwartete Steuerprüfungen auf Basis von Schätzungen, ob und in welcher Höhe zusätzliche Ertragsteuern fällig werden. Sofern die endgültige Besteuerung dieser Geschäftsvorfälle von der anfänglich angenommenen abweicht, wird dies in der Periode, in der die Besteuerung abschließend ermittelt wird, Auswirkungen auf die laufenden und die latenten Ertragsteuern haben.

Die latenten Steueransprüche auf Verlustvorträge basieren auf einer Unternehmensplanung für die jeweils kommenden vier Geschäftsjahre, in die zukunftsbezogene Annahmen, zum Beispiel bezüglich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie der Entwicklung des Telekommunikationsmarktes, Eingang gefunden haben. Zur Höhe der aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge und der Höhe der Verlustvorträge, auf die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, verweisen wir auf Textziffer 18, Latente Ertragsteueransprüche und -schulden. Eine Sensitivitätsbetrachtung bezüglich der latenten Ertragsteueransprüche ergibt, dass die latenten Ertragsteueransprüche bei einer Erhöhung beziehungsweise Verminderung des Gewerbeertrags beziehungsweise des körperschaftsteuerlichen Einkommens um jeweils 10 Prozent im maßgeblichen Planungszeitraum um circa 19,4 Millionen Euro höher beziehungsweise um circa 19,4 Millionen Euro geringer ausfallen würden.

2.16. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Aufgegebene Geschäftsbereiche und zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, die gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, sind zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, wenn ihr Buchwert generell eher durch einen Verkauf als durch die weitere Nutzung realisiert wird. Im Zeitpunkt der Umklassifizierung in die aufgegebenen Geschäftsbereiche und zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte wird die planmäßige Abschreibung der entsprechenden Vermögenswerte eingestellt.

Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte oder die zur Veräußerung gehaltene Vermögensgruppe werden zurück in „weitergeführte Geschäftsbereiche“ gegliedert, wenn die Kriterien des IFRS 5 nicht mehr erfüllt werden. Die Vermögenswerte oder die Vermögensgruppe werden zu dem niedrigeren Wert aus dem Buchwert bereinigt um planmäßige Abschreibungen oder Neubewertungen, die vorgenommen worden wären, wenn die Vermögenswerte oder -gruppen nicht als „aufgegebene Geschäftsbereiche“ klassifiziert worden wären und dem erzielbaren Wert zum Rückgliederungszeitpunkt angesetzt. Die Anpassungen zur Neubewertung der Vermögensgruppe werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der weitergeführten Geschäftsbereiche ausgewiesen.

2.17. Vergleichszahlen

Zur verbesserten Darstellung wird im Konzernabschluss 2017 der Detailierungsgrad bezüglich des Ausweises der „übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte“ sowie der „übrigen Verbindlichkeiten und Abgrenzungen“ erhöht.

Auf der Aktivseite erfolgt ein separater Ausweis der „sonstigen finanziellen Vermögenswerte“ - diese Position beinhaltet fortan die „sonstigen Finanzanlagen“.

Auf der Passivseite werden zukünftig die „sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten“ separat ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.

3. Segmentberichterstattung

Gemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Steuerung von Konzernbereichen abzugrenzen, deren Betriebsergebnisse regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger des Unternehmens im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu diesem Segment und der Bewertung seiner Ertragskraft überprüft werden.

Der Vorstand organisiert und steuert das Unternehmen als Hauptentscheidungsträger auf der Grundlage der Unterschiede zwischen den einzelnen angebotenen Produkten und Dienstleistungen. Da der Konzern seine Geschäftstätigkeit nahezu ausschließlich in Deutschland ausübt, erfolgt keine Organisation und Steuerung nach geografischen Bereichen. Der Konzern war im Geschäftsjahr 2017 in den folgenden Geschäftssegmenten tätig:

Mobilfunk:
Tätigkeiten als Mobilfunk-Service-Provider - Vermarktung von Mobilfunkdienstleistungen (Sprach- und Datendiensten) der Mobilfunknetzbetreiber T-Mobile, Vodafone und Telefónica Deutschland in Deutschland
auf der Grundlage der mit diesen Netzbetreibern geschlossenen Netzbetreiberverträge sowohl Angebot eigener netzunabhängiger Dienste und Tarife als auch Angebot der Tarife der Netzbetreiber
Vertrieb/Verkauf von Mobilfunk-Endgeräten sowie zusätzlicher Dienste in den Bereichen von mobiler Datenkommunikation sowie Digital-Lifestyle
Erbringung von Vertriebsdienstleistungen
Tätigkeit der Sunrise (Geschäftsfelder der Sunrise: Mobilfunk, Festnetz, Internet sowie digitales Fernsehen)
TV und Medien:
Erbringung von Leistungen im Bereich DVB-T2 an Endkunden
Planung, Projektierung, Errichtung, Betrieb, Service sowie Vermarktung von broadcastnahen Lösungen für Geschäftskunden der Rundfunk- und Medienbranche
Erbringung von Leistungen, im Wesentlichen an Endkunden, im Bereich IP-TV
Sonstige/Holding:
Erbringung von Portal-Dienstleistungen wie E-Commerce/Advertising-Leistungen (diese beinhalten im Wesentlichen das Angebot des Online-Shoppings und die Vermarktung von Werbeflächen auf Internetseiten), von Bezahldiensten für Endkunden sowie Angebot verschiedener digitaler Produkte und Unterhaltungsformate zum Download bzw. zur Anzeige und Nutzung auf mobilen Endgeräten
Entwicklung von Kommunikationslösungen, EDV-Dienstleistungen und sonstigen Leistungen für Geschäftskunden
Angebot schmalbandiger Sprachdienste (Call-by-Call, Preselection) und Datendienste
Erbringung von Vertriebsdienstleistungen

Im Segment „Sonstige/Holding“ sind neben den operativen Tätigkeiten auch übrige Geschäftsaktivitäten zusammengefasst. Hierzu zählt im Wesentlichen die Holding-Tätigkeit der freenet AG (mit der Erbringung von innerkonzernlichen Dienstleistungen in Zentralbereichen wie zum Beispiel Recht, Personal und Finanzen), daneben aber auch nicht eindeutig den operativen Segmenten zuordenbare Bereiche. Die für das Segment „Sonstige/Holding“ für 2017 berichteten Segmentumsatzerlöse in Höhe von 75,1 Millionen Euro (Vorjahr: 76,9 Millionen Euro) betreffen zu 76,1 Millionen Euro (Vorjahr: 75,4 Millionen Euro) die operativen Geschäftstätigkeiten und zu -1,0 Millionen Euro (Vorjahr: 1,5 Millionen Euro) die übrigen Geschäftsaktivitäten. Der für das Segment „Sonstige/Holding“ in 2017 ausgewiesene Rohertrag von 48,1 Millionen Euro (Vorjahr: 51,0 Millionen Euro) entfällt zu 49,7 Millionen Euro Vorjahr: 52,4 Millionen Euro) auf die operativen Tätigkeiten sowie zu -1,6 Millionen Euro (Vorjahr: -1,4 Millionen Euro) auf die übrigen Geschäftsaktivitäten. Das für das Segment „Sonstige/Holding“ in 2017 ausgewiesene EBITDA von -12,6 Millionen Euro (Vorjahr: -9,6 Millionen Euro) wurde zu 14,7 Millionen Euro (Vorjahr: 14,8 Millionen Euro) mit den operativen Tätigkeiten sowie zu -27,3 Millionen Euro (Vorjahr: -24,4 Millionen Euro) mit den übrigen Geschäftsaktivitäten erzielt.

Die Segmente erbringen beziehungsweise erbrachten jeweils auch Dienstleistungen an das jeweilige andere Geschäftssegment. Existieren für intern angebotene Dienstleistungen vergleichbare externe Marktpreise, werden diese Marktpreise als interner Verrechnungspreis herangezogen. Den Verrechnungspreisen für nicht marktfähige Leistungen liegen grundsätzlich die angefallenen Kosten (zuzüglich Gemeinkostenzuschlag) zugrunde.

Aufwendungen und Erträge werden den Segmenten aufgrund ausgewählter Kriterien entsprechend der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zugeordnet. Ansatz und Bewertung der zugeordneten Aufwendungen und Erträge erfolgen für Zwecke der Segmentberichterstattung wie im Vorjahr nicht abweichend von den Ansätzen und Bewertungen der Konzernbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns.

Eine Untergliederung der Umsatzerlöse mit Dritten nach einzelnen Produkten oder Dienstleistungen ist in Textziffer 4, Umsatzerlöse, dargestellt. Eine darüberhinausgehende Untergliederung nach einzelnen Produkten oder Dienstleistungen ist nicht verfügbar.

Der freenet Konzern führt Massengeschäft durch, das sich vorwiegend auf Privatkunden konzentriert. Insofern besteht keine Abhängigkeit von einzelnen Kunden.

Segmentbericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

In TEUR Mobilfunk TV und Medien Sonstige/Holding Eliminierung der intersegmentären Erlöse und Aufwendungen Gesamt
Umsatzerlöse mit Dritten 3.153.216 292.342 61.705 0 3.507.263
Intersegmenterlöse 45.688 2.415 13.429 -61.532 0
Umsatzerlöse gesamt 3.198.904 294.757 75.134 -61.532 3.507.263
Materialaufwand gegenüber Dritten -2.441.037 -94.786 -21.678 0 -2.557.501
Intersegmentärer Materialaufwand -13.422 -33.600 -5.362 52.384 0
Materialaufwand gesamt -2.454.459 -128.386 -27.040 52.384 -2.557.501
Segment-Rohertrag 744.445 166.371 48.094 -9.148 949.762
Sonstige betriebliche Erträge 50.226 4.502 5.603 -5.434 54.897
Andere aktivierte Eigenleistungen 8.244 7.879 2.402 0 18.525
Personalaufwand -125.209 -65.015 -35.437 0 -225.661
Sonstige betriebliche Aufwendungen -297.303 -73.526 -32.211 14.582 -388.458
Ergebnisanteile nach der Equity-Methode einbezogener Unternehmen 133.167 0 -1.037 0 132.130
Segment-EBITDA 513.570 40.211 -12.586 0 541.195
Abschreibungen und Wertminderungen -148.234
Folgebilanzierung nach der Equity-Methode einbezogener Unternehmen -19.969
EBIT 372.992
Konzernfinanzergebnis -50.302
Ertragsteuern -47.116
Konzernergebnis 275.574
Anteil der Aktionäre der freenet AG am Konzernergebnis 286.669
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis -11.095
Zahlungswirksame Nettoinvestitionen 17.724 20.885 3.912 0 42.521

Segmentbericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016

In TEUR Mobilfunk TV und Medien Sonstige/Holding Eliminierung der intersegmentären Erlöse und Aufwendungen Gesamt
Umsatzerlöse mit Dritten 3.084.091 218.869 59.447 0 3.362.407
Intersegmenterlöse 41.879 6 17.419 -59.304 0
Umsatzerlöse gesamt 3.125.970 218.875 76.866 -59.304 3.362.407
Materialaufwand gegenüber Dritten -2.370.400 -73.432 -19.838 0 -2.463.670
Intersegmentärer Materialaufwand -11.435 -34.600 -6.069 52.104 0
Materialaufwand gesamt -2.381.835 -108.032 -25.907 52.104 -2.463.670
Segment-Rohertrag 744.135 110.843 50.959 -7.200 898.737
Sonstige betriebliche Erträge 54.993 3.313 6.782 -4.544 60.544
Andere aktivierte Eigenleistungen 10.305 6.361 2.065 0 18.731
Personalaufwand -139.042 -48.190 -33.205 0 -220.437
Sonstige betriebliche Aufwendungen -286.505 -44.312 -36.375 11.744 -355.448
Ergebnisanteile nach der Equity-Methode einbezogener Unternehmen 36.493 0 204 0 36.697
Segment-EBITDA 420.379 28.015 -9.570 0 438.824
Abschreibungen und Wertminderungen -124.324
Folgebilanzierung nach der Equity-Methode einbezogener Unternehmen -15.678
EBIT 298.822
Konzernfinanzergebnis -54.866
Ertragsteuern -27.536
Konzernergebnis 216.420
Anteil der Aktionäre der freenet AG am Konzernergebnis 228.422
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis -12.002
Zahlungswirksame Nettoinvestitionen 18.692 25.777 3.642 0 48.111

4. Umsatzerlöse

Eine Aufgliederung der Umsatzerlöse in Höhe von 3.507 Millionen Euro (Vorjahr: 3.362 Millionen Euro) auf die Segmente ist unter Textziffer 3, Segmentberichterstattung, ersichtlich.

Von den externen Umsätzen des Segments Mobilfunk betreffen im Wesentlichen 1.749 Millionen Euro (Vorjahr: 1.753 Millionen Euro) Nutzungsentgelte und Gebühren, 619 Millionen Euro (Vorjahr: 609 Millionen Euro) Entgelte für Prämien und Provisionen sowie 746 Millionen Euro (Vorjahr: 682 Millionen Euro) Erlöse aus dem Verkauf von Mobilfunkgeräten, Computern/EDV-Produkten und Zubehör.

5. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten größtenteils Erträge aus Mahn- und Rücklastschriftgebühren, Erträge aus der Weiterberechnung von Aufwendungen, Werbekostenzuschüsse (soweit nicht von der Aktivierung von Neukunden abhängig) und Erträge aus der Berechnung von Sachbezügen an Mitarbeiter aus der Überlassung von Firmen-Pkw.

6. Andere aktivierte Eigenleistungen

Die anderen aktivierten Eigenleistungen betreffen im Wesentlichen die Entwicklung von Software im Mobilfunk-Bereich, welche nahezu ausschließlich durch strategische Projekte sowie durch eigene Montageleistungen im Zusammenhang mit dem Aufbau von Rundfunkinfrastruktur begründet sind.

Die aktivierten Kosten umfassen die direkt zurechenbaren Einzelkosten, die im Wesentlichen Berater- und Personalkosten betreffen, sowie die direkt zurechenbaren Gemeinkosten.

7. Materialaufwand

Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

In TEUR 2017 2016
Aufwendungen für bezogene Waren 724.738 668.512
Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.832.763 1.795.158
Gesamt 2.557.501 2.463.670

Die Aufwendungen für bezogene Waren bestehen im Wesentlichen aus den Einstandswerten veräußerter Mobiltelefone, Computer/EDV-Produkte und Bundles aus dem Prepaid-Geschäft.

Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen handelt es sich überwiegend um Gebühren für Mobilfunk-Telefonie, Provisionen und Prämien an Vertriebspartner.

8. Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

In TEUR 2017 2016
Löhne und Gehälter 188.735 185.311
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 36.926 35.126
Gesamt 225.661 220.437

Im Konzern waren im Geschäftsjahr 2017 durchschnittlich 4.167 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 4.921). Zum Ende des Geschäftsjahres beschäftigte der Konzern 4.113 Mitarbeiter (Vorjahr: 4.886 Mitarbeiter). Darunter befanden sich zum 31. Dezember 2017 31 (Vorjahr: 48) leitende Angestellte sowie 322 (Vorjahr: 354) Auszubildende bzw. Berufsakademie-Studenten.

Aus den Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen des Konzerns resultierte ein Personalaufwand gemäß IFRS 2 in Höhe von 3.199 Tausend Euro (Vorjahr: 2.880 Tausend Euro).

Zur Erläuterung der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Textziffern 2.13 und 24, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.

Der Personalaufwand enthält auch Aufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne in Höhe von 2.272 Tausend Euro (Vorjahr: 1.749 Tausend Euro), vgl. hierzu auch Textziffer 28, Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen.

Im Personalaufwand sind als Aufwand für beitragsorientierte Versorgungspläne die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung mit 14.330 Tausend Euro (Vorjahr: 14.405 Tausend Euro) enthalten.

9. Abschreibungen und Wertminderungen

Die Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

In TEUR 2017 2016
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 60.262 64.238
Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte 211 14
Abschreibungen auf Sachanlagevermögen 87.761 60.072
Gesamt 148.234 124.324

Der Anstieg der Abschreibungen auf Sachanlagen ist in erster Linie auf Abschreibungen auf technische Anlagen und Maschinen innerhalb der in 2016 erworbenen Media Broadcast Gruppe zurückzuführen. Neben der Verringerung der Nutzungsdauern im Rahmen des UKW-Infrastrukturverkauf waren die Abschreibungen im Vorjahr erst seit dem Erstkonsolidierungsstichtag am 17. März 2016 enthalten.

Die Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte betreffen eine nicht mehr genutzte selbsterstelle Software. Der Vorjahresbetrag resultiert aus der Wertminderung auf eine nicht mehr genutzte Lizenz.

10. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Marketingkosten (135.231 Tausend Euro in 2017 gegenüber 120.507 Tausend Euro in 2016), Rechts-/Beratungskosten, Verwaltungskosten (z. B. Mieten und Nebenkosten der Shops und Verwaltungsgebäude), Aufwendungen für Wertberichtigungen und den Ausfall von Forderungen, Aufwendungen für Billing, Outsourcing sowie für Porto.

Im Geschäftsjahr fielen Aufwendungen für die Wertberichtigung sowie den Ausfall von Forderungen von insgesamt 50.790 Tausend Euro (Vorjahr: 57.163 Tausend Euro) an. Diese Aufwendungen entfallen nahezu ausschließlich auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Im Rahmen von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen wurden 32.553 Tausend Euro (Vorjahr: 37.204 Tausend Euro) aufwandswirksam erfasst.

11. Zinsen und ähnliche Erträge

Die Zinsen und ähnlichen Erträge bestehen aus folgenden Positionen:

In TEUR 2017 2016
Zinsen von Kreditinstituten und aus Inkasso sowie ähnliche Erträge 653 731
Zinsertrag aus Steuererstattungen 177 78
Gesamt 830 809

12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

In TEUR 2017 2016
Zinsen an Kreditinstitute und ähnliche Aufwendungen 33.079 40.436
Zinsen aus Finance Leasing 12.620 10.665
Zinsaufwand aus Pensionsverpflichtungen 1.635 1.639
Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Passiva 1.355 937
Zinsaufwand aus Steuernachzahlungen und ähnliche Aufwendungen 154 111
Übrige 2.289 1.887
Gesamt 51.132 55.675

Der Zinsaufwand für 2017 aus der Aufzinsung von Passiva in Höhe von 1.355 Tausend Euro (Vorjahr: 937 Tausend Euro) entfällt wie im Vorjahr im Wesentlichen auf die Aufzinsung von sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten und laufenden Ertragsteuerschulden.

Es sind Zinsen aus der Effektivzinsmethode (Bewertungskategorie nach IAS 39: Fortgeführte Anschaffungskosten) in den Zinsen an Kreditinstitute und ähnliche Aufwendungen in Höhe von 4.148 Tausend Euro (Vorjahr: 6.801 Tausend Euro) in den Zinsen aus Finance Leasing in Höhe von 12.620 Tausend Euro (Vorjahr: 10.665 Tausend Euro) und in dem Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Passiva in Höhe von 1.355 Tausend Euro (Vorjahr: 937 Tausend Euro) enthalten.

13. Ertragsteuern

Als Ertragsteuern sind gezahlte oder geschuldete Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie latente Steuern ausgewiesen.

In TEUR 2017 2016
Laufender Steueraufwand des Geschäftsjahres -28.762 -33.495
Steuerertrag aus Vorjahren 1.517 1.009
Latenter Steueraufwand (Vorjahr: Steuerertrag) infolge der Abschreibung (Vorjahr: Zuschreibung) auf latente Ertragsteueransprüche -10.321 5.438
Latenter Steueraufwand (Vorjahr: Steuerertrag) bezüglich temporärer Unterschiede -12.166 959
Latenter Steuerertrag (Vorjahr: Steueraufwand) aus Steuersatzänderungen 2.616 -1.447
Gesamt -47.116 -27.536

Zusätzliche Angaben zu latenten Steuern sind unter Textziffer 18, Latente Ertragsteueransprüche und -schulden, enthalten.

Die Anwendung des durchschnittlichen Ertragsteuersatzes der Konzernunternehmen auf das Konzernergebnis vor Ertragsteuern würde zu einem erwarteten Steueraufwand von 98,1 Millionen Euro (Vorjahr: 73,2 Millionen Euro) führen. Die Differenz zwischen diesem Betrag und dem tatsächlichen Steueraufwand von 47,1 Millionen Euro (Vorjahr: 27,5 Millionen Euro) ist aus der folgenden Überleitungsrechnung ersichtlich:

In TEUR 2017 2016
Ergebnis vor Ertragsteuern 322.690 243.956
Erwarteter Steueraufwand bei Anwendung des Steuersatzes von 30,40 % (Vorjahr: 30,00 %) -98.098 -73.187
Veränderung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge und nicht angesetzte aktive latente Steuern auf Verlustvorträge 26.929 49.708
Steuereffekt der nicht abzugsfähigen Aufwendungen aufgrund gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen -7.695 -7.129
Steuereffekt der übrigen nicht abzugsfähigen Aufwendungen -4.484 -1.553
Steuereffekt der steuerfreien Erträge 32.099 5.062
Effekte aus Steuersatzänderungen 2.616 -1.446
Steuerertrag aus Vorjahren 1.517 1.009
Tatsächlicher Steueraufwand -47.116 -27.536
Effektiver Steuersatz in Prozent 14,60 11,29

Bei den Konzerngesellschaften wurde im Geschäftsjahr 2017 für die Berechnung der laufenden und latenten Ertragsteuern ein Körperschaftssteuersatz von 15,0 Prozent (Vorjahr: 15,0 Prozent) verwendet. Weiterhin wurde ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer sowie ein durchschnittlicher Gewerbesteuerhebesatz von 415,48 Prozent (Vorjahr: 404,10 Prozent) zugrunde gelegt. Die latenten Steuern wurden im Geschäftsjahr 2017 mit einem Durchschnittssteuersatz von 30,40 Prozent (Vorjahr: 30,00 Prozent) errechnet. Diese Erhöhung des Durchschnittssteuersatzes um 0,40 Prozentpunkte ist auf den vorstehend genannten Anstieg des durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatzes zurückzuführen.

14. Ergebnis je Aktie

14.1. Unverwässertes Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Anteilseigern zustehenden Ergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien während des Geschäftsjahres. In Zukunft besteht die Möglichkeit einer Verminderung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie aufgrund der möglichen Inanspruchnahme bedingten Kapitals. Wir verweisen hier auf unsere Ausführungen zur Textziffer 23.7, Bedingtes Kapital.

2017 2016
Anteil der Aktionäre der freenet AG am Konzernergebnis in TEUR 286.669 228.422
Gewichteter Durchschnitt im Umlauf befindlicher Aktien in Stück 128.011.016 128.011.016
Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert) 2,24 1,78

14.2. Verwässertes Ergebnis je Aktie

Das verwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Anteilseignern zustehenden Ergebnisses durch den um potenziell verwässernde Aktien erhöhten gewichteten durchschnittlichen Bestand im Umlauf befindlicher Aktien.

Es gibt zum 31. Dezember 2017 keine Verwässerungseffekte, beziehungsweise keine potentiellen Verwässerungseffekte.

2017 2016
Anteil der Aktionäre der freenet AG am Konzernergebnis in TEUR 286.669 228.422
Gewichteter Durchschnitt im Umlauf befindlicher Aktien in Stück 128.011.016 128.011.016
Gewichteter Durchschnitt im Umlauf befindlicher Aktien zzgl. potenzieller Verwässerungsaktien in Stück 128.011.016 128.011.016
Ergebnis je Aktie in EUR (verwässert) 2,24 1,78

15. Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Goodwill

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen ist in Textziffer 36, dargestellt.

Der wesentliche Buchwert der immateriellen Vermögenswerte entfällt auf Markenrechte aus der Kaufpreisallokation anlässlich des Erwerbs der debitel-Gruppe im Geschäftsjahr 2008.

Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte aus Kaufpreisallokationen dar:

In TEUR 31.12. 2017 31.12.2016
Markenrechte 302.227 304.520
Kundenbeziehungen 94.059 101.073
Nutzungsrechte 57.796 65.046
Software 1.903 3.729
Gesamt 455.985 474.368

Neben den immateriellen Vermögenswerten aus den diversen Kaufpreisallokationen werden zum 31. Dezember 2017 weitere immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 107,5 Millionen Euro (31. Dezember 2016: 51,8 Millionen Euro) ausgewiesen, darunter Vertriebsrechte in Höhe von 69,9 Millionen Euro (Vorjahr: 14,5 Millionen Euro).

Aus dem exklusiven Vertriebsrecht mit der Media Saturn Deutschland GmbH resultiert zum 31. Dezember 2017 ein Buchwert von 68,8 Millionen Euro (Vorjahr: 14,5 Millionen Euro). Der Anstieg resultiert aus der in 2017 durchgeführten Verlängerung dieses Vertriebsrechts bis mindestens zum 30. September 2020.

Zum 31. Dezember 2017 sind keine wertgeminderten immateriellen Vermögenswerte vorhanden.

Die Aufteilung des bilanzierten Goodwills auf CGU geht aus der folgenden Übersicht hervor:

In TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Mobilfunk 1.119.396 1.119.396
Online 29.750 29.750
TV 226.621 226.621
Übrige 4.152 4.152
Gesamt 1.379.919 1.379.919

Aus der Kaufpreisallokation anlässlich des Erwerbs der Media Broadcast Gruppe resultiert ein Goodwill in Höhe von 225.934 Tausend Euro, welcher unter der CGU „TV“ ausgewiesen wird.

Seit 2016 wird die CGU „TV“ dem Segment „TV und Medien“ und die CGU „Übrige“ dem Segment „Sonstige/Holding“ zugeordnet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr durch wesentliche Aufwendungen für Forschung und Entwicklung belastet.

16. Test auf Wertminderung von nicht-monetären Vermögenswerten

Zum Test auf Wertminderung von Vermögenswerten gemäß IAS 36 machen wir folgende Angaben:

Der CGU „Mobilfunk“, die dem Segment „Mobilfunk“ zugeordnet ist, wurde ein Goodwill in Höhe von 1.119.396 Tausend Euro (Vorjahr: 1.119.396 Tausend Euro) sowie mit einem Markenrecht in Höhe von 293.204 Tausend Euro (Vorjahr: 293.204 Tausend Euro) ein immaterieller Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer zugeordnet.

Als erzielbarer Betrag der CGU „Mobilfunk“ wurde der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes diente eine vom Management genehmigte Planung, die den Zeitraum bis einschließlich 2021 umfasst. Die Detailplanungsphase wurde in der ewigen Rente fortgeschrieben. Dies entspricht dem Level 3 der Fair Value Hierarchie gemäß IFRS 13.

Die Planung basiert auf aus Erfahrungen und Zukunftserwartungen abgeleiteten detaillierten Annahmen bezüglich der wesentlichen Ergebnis- beziehungsweise Werttreiber. Grundsätzlich lässt sich das Ergebnis der CGU „Mobilfunk“ rohertragsseitig in zwei Ergebnisströme, den Ergebnisbeitrag aus Neukunden beziehungsweise Kundenbindung, untergliedern. Dagegen stehen die Kosten für bezogene Leistungen, insbesondere gegenüber den Mobilfunknetzbetreibern. Der Ergebnisbeitrag der Neukunden beziehungsweise Kundenbindung wird dominiert von Kosten zur Akquisition beziehungsweise Bindung der Kunden. Demgegenüber stehen Kosten für die Beschaffung der Hardware sowie aus an Vertriebspartner im Zuge der Akquisition beziehungsweise Bindung zu zahlende Händlerprovisionen. Die freenet Group geht im Planungszeitraum von stabilen Kundenakquisitionskosten sowie stabilen Kundenbindungskosten aus. Die Gruppe geht ferner für 2018 von einer stabilen Kundenbasis im Customer-Ownership-Bereich (Postpaid und No-Frills) sowie von einem stabilen Postpaid-ARPU aus. Die freenet Group rechnet damit, dass innerhalb der CGU „Mobilfunk“ im Planungszeitraum der Customer-Ownership leicht steigen wird bei stabiler Entwicklung der Umsatzerlöse, des Postpaid-ARPU sowie des EBITDA. Dabei geht freenet davon aus, dass innerhalb der CGU „Mobilfunk“ im Planungszeitraum die Umsatz- und Ergebnisbeiträge der Digital-Lifestyle-Produkte steigen werden.

Der auf die spezielle Risikostruktur der CGU „Mobilfunk“ anhand von Marktdaten abgeleitete und im Zuge der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendete WACC nach Steuern beträgt 5,83 Prozent (Vorjahr: 6,02 Prozent). Hinsichtlich des Kapitalisierungszinssatzes in der Anschlussphase (ab dem Jahr 2022) ist aufgrund von Wachstumsannahmen ein Abschlag von 0,25 Prozent (Vorjahr: 0,5 Prozent) angenommen worden, der gleichzeitig die Wachstumsrate darstellt, die zur Extrapolation der Cashflow-Prognosen verwendet wurde.

Der Wertminderungstest 2017 bezüglich der CGU „Mobilfunk“ bestätigte sowohl für den zugeordneten Goodwill als auch hinsichtlich des Markenrechts mit unbestimmter Nutzungsdauer, dass kein Wertminderungsbedarf besteht.

Der im Vorjahr neu definierten CGU „TV“, welche identisch mit dem Segment „TV und Medien“ ist, wurde zum 31. Dezember 2017 ein Goodwill in Höhe von 226.621 Tausend Euro (Vorjahr: 226.621 Tausend Euro) zugeordnet. Als erzielbarer Betrag der CGU „TV“ wurde der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts diente eine vom Management genehmigte Planung, die den Zeitraum bis einschließlich 2021 umfasst. Die Detailplanungsphase wurde in der ewigen Rente fortgeschrieben. Dies entspricht dem Level 3 der Fair Value Hierarchie gemäß IFRS 13.

Die Planung für die CGU „TV“ basiert auf aus Erfahrungen und Zukunftserwartungen abgeleiteten, detaillierten Annahmen bezüglich der wesentlichen Ergebnis- beziehungsweise Werttreiber. Dies sind im Wesentlichen die Umsatzerlöse und Roherträge der einzelnen Endprodukte, getrennt nach den jeweiligen Absatzmärkten. Die freenet Group geht im Planungszeitraum für die CGU „TV“ von leicht steigenden Umsatzerlösen, Roherträgen sowie EBITDA-Beiträgen aus.

Der auf die spezielle Risikostruktur der CGU „TV“ anhand von Marktdaten abgeleitete und im Zuge der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendete WACC nach Steuern beträgt 5,89 Prozent (Vorjahr: 7,37 Prozent). Hinsichtlich des Kapitalisierungszinssatzes in der Anschlussphase (ab dem Jahr 2022) ist aufgrund von Wachstumsannahmen ein Abschlag von 1,0 Prozent (Vorjahr: 1,0 Prozent) angenommen worden, der gleichzeitig die Wachstumsrate darstellt, die zur Extrapolation der Cashflow-Prognosen verwendet wurde.

Der Wertminderungstest 2017 bezüglich der CGU „TV“ bestätigte für den zugeordneten Goodwill, dass kein Wertminderungsbedarf besteht.

Der CGU „Online“ wurde ein Goodwill in Höhe von 29.750 Tausend Euro (Vorjahr: 29.750 Tausend Euro) zugeordnet. Die CGU „Online“ ist Bestandteil des Segments „Sonstige/Holding“. Als erzielbarer Betrag der CGU „Online“ wurde der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes diente eine vom Management genehmigte Planung, die den Zeitraum bis einschließlich 2021 umfasst. Die Detailplanungsphase wurde in der ewigen Rente fortgeschrieben. Dies entspricht dem Level 3 der Fair Value Hierarchie gemäß IFRS 13.

Die Planung für die CGU „Online“ basiert auf aus Erfahrungen und Zukunftserwartungen abgeleiteten, detaillierten Annahmen bezüglich der wesentlichen Ergebnis- beziehungsweise Werttreiber. Dies sind im Wesentlichen die Umsatzerlöse und Roherträge der einzelnen Endprodukte, getrennt nach den jeweiligen Absatzmärkten. Die freenet Group geht im Planungszeitraum für die CGU „Online“ von rückläufigen Umsatzerlösen, rückläufigen Roherträgen sowie konstanten EBITDA-Beiträgen aus.

Der auf die spezielle Risikostruktur der CGU „Online“ anhand von Marktdaten abgeleitete und im Zuge der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendete WACC nach Steuern beträgt 6,78 Prozent (Vorjahr: 6,75 Prozent). Hinsichtlich des Kapitalisierungszinssatzes in der Anschlussphase (ab dem Jahr 2022) ist aufgrund von Wachstumsannahmen ein Abschlag von 0,28 Prozent unterstellt worden (Vorjahr: kein Abschlag).

Der Wertminderungstest 2017 bezüglich der CGU „Online“ bestätigte für den zugeordneten Goodwill, dass kein Wertminderungsbedarf besteht.

Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 besteht übriger Goodwill für diverse CGUs in Höhe von 4.152 Tausend Euro (Vorjahr: 4.152 Tausend Euro), die jeweils dem Segment „Sonstige/Holding“ zugeordnet sind.

Im Konzern sind im Geschäftsjahr 2017 insgesamt Wertminderungen auf nicht-monetäre Vermögenswerte in Höhe von 0,2 Millionen Euro (Vorjahr: 14 Tausend Euro) vorgenommen worden. Diese betreffen nicht mehr genutzte selbsterstellte Software (Vorjahr: nicht mehr genutzte Lizenzen).

Gemäß IAS 36 in Verbindung mit IAS 28.40 ff. war der gesamte Buchwert der Anteile am assoziierten Unternehmen Sunrise per 31. Dezember 2017 in Höhe von 809,7 Millionen Euro (Vorjahr: 743,1 Millionen Euro) separat auf Wertminderungsbedarf zu testen. Es handelt sich hierbei um einen anlassbezogenen Wertminderungstest, da die Marktkapitalisierung der Sunrise unterhalb des bilanzierten anteiligen Buchwerts lag. Die Abschätzung der Werthaltigkeit wurde anhand öffentlich zugänglicher Informationen vorgenommen. Als wesentliche Quelle dienten Analysteneinschätzungen sowie die Anwendung von in der Telekommunikationsbranche üblichen EBITDA-Multiplikatoren. Auf der Basis dieser Informationen konnte die Werthaltigkeit des Anteils am assoziierten Unternehmen Sunrise bestätigt werden. Es ergab sich kein Wertminderungsbedarf.

17. Nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen

In TEUR Abschnitt 31.12.2017 31.12.2016
Anteile an assoziierten Unternehmen 17.1. 809.732 743.102
Anteile an Gemeinschaftsunternehmen 17.2. 1.252 1.964
Gesamt 81 0.984 745.066

17.1. Assoziierte Unternehmen

Sunrise wird als assoziiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der freenet AG einbezogen. Über zwei Sitze im Verwaltungsrat der Sunrise sowie einen Stimmrechtsanteil von 24,56 Prozent ist die freenet AG in der Lage, maßgeblichen Einfluss auszuüben.

Sunrise ist die größte private Telekommunikationsanbieterin der Schweiz mit über 3 Millionen Kunden in den Bereichen Mobilfunk, Festnetz, Internet und digitales Fernsehen.

Die letzten von der Sunrise veröffentlichten Finanzinformationen betreffen den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017. Wir geben hierzu folgende Kurzübersicht:

Zusammengefasste Informationen zum 31. Dezember 2017

Bilanz1In TEUR 31.12.2017 3 1.12 . 2016
Langfristige Vermögenswerte 2.621.891 3.074.402
davon immaterielle Vermögenswerte 1.891.183 2.195.282
Kurzfristige Vermögenswerte 660.231 602.525
davon Zahlungsmittel 233.139 200.168
Summe Vermögenswerte 3.282.122 3.676.880
Langfristige Schulden 1.476.209 2.120.936
davon langfristige Finanzschulden 1.189.246 1.708.754
Kurzfristige Schulden 513.717 494.016
davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige Verbindlichkeiten 462.870 445.123
Summe Schulden 1.989.925 2.614.953

1 Der Stichtagskurs zum 31.12.2017 beträgt 0,8556 CHF/EUR.

Ergebnisrechnung In TEUR 1.1.2017- 31.12.2017 1.1. 2016 -31.12.2016
Umsatzerlöse 1.670.241 1.740.956
Rohertrag 1.074.318 1.094.778
EBITDA 533.574 549.536
Abschreibungen und Wertminderungen -385.672 -421.837
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -47.230 -53.888
Ertragsteuern -25.062 2.970
Konzernergebnis nach Steuern 454.717 79.943
Sonstiges Ergebnis2In TEUR 2017 2016
Konzernergebnis nach Steuern 454.717 79.943
Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste aus der Bilanzierung von Pensionsplänen gem. IAS 19 (2011) 18.685 17.340
Ertragsteuern -3.813 -4.125
Sonstiges Ergebnis / in künftigen Perioden nicht in die GuV umzugliedern 14.872 13.215
Sonstiges Ergebnis 469.589 93.158

2 Der Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr 2017 beträgt 0,9008 CHF/EUR.

Zur Überleitung auf den Buchwert geben wir folgende Übersichten:

Überleitungsrechnung auf den Buchwert In TEUR 2017 2016
Summe Anschaffungskosten (24,56 Prozent) - 740,1
Buchwert zum 1. Januar 743,1
Laufende Ergebnisanteile 133,2 36,5
Folgebilanzierung aus Kaufpreisallokation -20,0 -15,7
Sonstiges Ergebnis -12,2 12,3
Ausgeschüttete Dividende an die freenet -34,4 -30,1
Buchwert zum 31. Dezember 809,7 743,1
Überleitung Nettovermögen der Sunrise zum Buchwert In TEUR 2017 2016
Netto-Vermögenswerte der Sunrise zum 31. Dezember 1.292,2 1.061,9
Auf freenet entfallende Netto-Vermögenswerte der Sunrise zum 31. Dezember 317,4 260,8
Eliminierung PPA Effekte bei Sunrise -342,9 -366,1
Zeitwertanpassungen auf Nettovermögen der Sunrise aus PPA bei freenet 829,3 849,3
Sonstige Überleitungseffekte 5,9 -0,9
Buchwert zum 31. Dezember 809,7 743,1

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 ist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein auf die Anteile an der Sunrise entfallendes Ergebnis der nach der Equity Methode einbezogenen Unternehmen in Höhe von 113.198 Tausend Euro (Vorjahr: 20.815 Tausend Euro) ausgewiesen worden; davon 133.167 Tausend Euro aus Anteilen am Konzernüberschuss der Sunrise nach Steuern (Vorjahr: 36.493 Tausend Euro) sowie -19.969 Tausend Euro aus der Folge-Abschreibung der Schatten-Kaufpreisallokation (Vorjahr: -15.678 Tausend Euro). Die Zunahme der Ergebnisanteile aus der Sunrise-Beteiligung ist bedingt durch das signifikant gestiegene Konzernergebnis der Sunrise nach Steuern - maßgeblich geprägt durch den einmaligen Gewinn der Sunrise in Höhe von 420 Millionen Schweizer Franken im Rahmen des Verkaufs der Swiss Towers AG an ein Käuferkonsortium. Im Vorfeld dieser Transaktion hatte die Sunrise die passive Netzinfrastruktur (Antennenmasten) in die Swiss Towers AG ausgegliedert.

Es ist bezüglich der Anteile am Konzernüberschuss der Sunrise nach Steuern jeweils zu beachten, dass freenet das von der Sunrise ausgewiesene Konzernergebnis nach Steuern zunächst um den Betrag bereinigt, der seitens der Sunrise als Abschreibungen sowie latente Steuereffekte auf Kaufpreisallokationen bereits in diesem Konzernergebnis enthalten ist. So wird erreicht, dass es bezüglich dieser Abschreibungen und latenten Steuereffekte nicht zu einer doppelten Berücksichtigung kommt, denn freenet weist diese Effekte im „Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen, davon aus Folgebilanzierung aus Kaufpreisallokation“ aus.

Als Bestandteil des sonstigen Ergebnisses der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde auf die Sunrise entfallend aus Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Folgebilanzierung ein sonstiges Ergebnis von -15.813 Tausend Euro (Vorjahr: 3.673 Tausend Euro) sowie aus erfassten Ertragsteuern (-936 Tausend Euro) und versicherungsmathematischen Gewinnen aus der Bilanzierung von Pensionsplänen (4.589 Tausend Euro) ein sonstiges Ergebnis von 3.653 Tausend Euro (Vorjahr: 8.689 Tausend Euro) ausgewiesen.

Am 19. April 2017 erhielt die freenet AG eine Dividendenzahlung in Höhe von 34.409 Tausend Euro (Vorjahr: 30.124 Tausend Euro) aufgrund der in der Generalversammlung der Sunrise vom 11. April 2017 beschlossenen Ausschüttung von 3,33 CHF je Aktie. Dieser Zahlungseingang erhöhte den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit.

Zum 31. Dezember 2017 beträgt der Buchwert der Beteiligung des Konzerns an der Sunrise 809,7 Millionen Euro (31. Dezember 2016: 743,1 Millionen Euro). Der Aktienkurs der Sunrise am Bilanzstichtag beträgt 76,04 Euro (Quelle: Bloomberg).

In der Segmentberichterstattung des Konzerns freenet AG sind die Anteile an der Sunrise dem Segment „Mobilfunk“ zugeordnet worden.

In die Ermittlung unseres wesentlichen finanziellen Leistungsindikators EBITDA fließen von der Position „Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen“ wie in der Vergangenheit nur die Ergebnisanteile ein. Die Abschreibungen aus der Folgebilanzierung der Schatten-Kaufpreisallokation belasten das Konzern-EBITDA nicht.

17.2. Gemeinschaftsunternehmen

Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 ist die Jestoro GmbH, Hamburg, (vormals: „FunDorado GmbH“) als unwesentliches Gemeinschaftsunternehmen mit einem Buchwert von 1,3 Millionen Euro enthalten (31. Dezember 2016: 2,0 Millionen Euro). Im Geschäftsjahr 2017 beträgt das Jahresergebnis der Jestoro GmbH -0,9 Millionen Euro (Vorjahr: -0,5 Millionen Euro).

18. Latente Ertragsteueransprüche und -schulden

Die latenten Ertragsteueransprüche und -schulden wurden unter Berücksichtigung der temporären Unterschiede nach der Verbindlichkeitsmethode mit einem Gesamtsteuersatz von 30,40 Prozent (Vorjahr: 30,00 Prozent) errechnet.

Folgende Beträge werden in der Konzernbilanz ausgewiesen:

In TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Latente Ertragsteueransprüche 153.508 174.172
Gesamt 153.508 174.172

Der in den latenten Ertragsteueransprüchen für die körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft der freenet AG bilanzierte Überhang der aktiven latenten Steuern von 153,5 Millionen Euro (Vorjahr: 174,2 Millionen Euro) wird aufgrund der erwarteten Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen zu 45,0 Millionen Euro (Vorjahr: 43,6 Millionen Euro) als kurzfristig sowie zu 108,5 Millionen Euro (Vorjahr: 130,7 Millionen Euro) als langfristig angesehen.

Die Entwicklung der ausgewiesenen latenten Ertragssteueransprüche und -schulden für das Geschäftsjahr 2017 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

In TEUR 1.1. 2017 Im sonstigen Ergebnis verrechnet Aufwendungen und Erträge aus Ertragsteuern 31.12.2017
Sachanlagen 1.815 0 223 2.038
Immaterielle Vermögenswerte -158.775 0 -12.699 -171.474
Finanzanlagen 429 0 529 958
Verlustvorträge 294.423 0 -6.255 288.168
Pensionsrückstellungen 11.244 -978 -641 9.625
Andere Rückstellungen 4.714 0 217 4.931
Übrige Verbindlichkeiten -24 0 23 -1
Finanzschulden 967 0 -118 849
Sonstige Vermögenswerte 19.379 184 -1.149 18.414
Gesamt 174.172 -794 -19.870 153.508

Die Aufwendungen und Erträge aus Ertragsteuern in Höhe eines Nettoaufwands von 19.870 Tausend Euro (Vorjahr: Nettoertrag 4.950 Tausend Euro) sind in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung als latente Ertragsteuern in der Position „Ertragsteuern“ enthalten. Sie entsprechen grundsätzlich der Summe der latenten Ertragsteuern aus weitergeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen. In 2017 entfielen die Aufwendungen und Erträge aus Ertragsteuern, wie im Vorjahr, ausschließlich auf weitergeführte Geschäftsbereiche.

Im Geschäftsjahr 2016 entwickelten sich die latenten Ertragsteueransprüche und -schulden wie folgt:

In TEUR 1.1. 2016 Veränderungen des Konsolidierungskreises Im sonstigen Ergebnis verrechnet Aufwendunge n und Erträge aus Ertragsteuern 31.12. 2016
Sachanlagen 380 615 0 820 1.815
Immaterielle Vermögenswerte -140.929 -17.067 0 -779 -158.775
Finanzanlagen -14 0 0 443 429
Verlustvorträge 290.039 0 0 4.384 294.423
Pensionsrückstellungen 7.710 2.502 3.085 -2.053 11.244
Andere Rückstellungen 1.803 2.024 0 887 4.714
Übrige Verbindlichkeiten -99 0 0 75 -24
Finanzschulden 413 0 0 554 967
Sonstige Vermögenswerte 18.028 761 -29 619 19.379
Gesamt 177.331 -11.165 3.056 4.950 174.172

Die zusammengefasste Netto-Entwicklung der latenten Steuern ergibt sich aus der folgenden Übersicht:

In TEUR 2017 2016
Stand 1.1. 174.172 177.331
Veränderungen im Konsolidierungskreis 0 -11.165
Im sonstigen Ergebnis verrechnet -794 3.056
Steueraufwand (Vorjahr: Steuerertrag) -19.870 4.950
Stand 31. 12. 153.508 174.172

Die vorhandenen, unbegrenzt vortragsfähigen steuerlichen Verlustvorträge übersteigen die Summe der prognostizierten, kumulierten Ergebnisse der folgenden vier Geschäftsjahre. Daher wurde in der Konzernbilanz auch nur in dem Maße ein latenter Steueranspruch angesetzt, wie die Realisierung dieses Anspruches als wahrscheinlich angesehen wird. Die erwarteten Ergebnisse basieren dabei auf der jeweils zum Bilanzstichtag gültigen Unternehmensplanung des Ergebnisses vor Steuern. Zum 31. Dezember 2017 ergeben sich auf Verlustvorträge gebildete latente Steuern in Höhe von 288.168 Tausend Euro (Vorjahr: 294.423 Tausend Euro). Von dieser Position entfallen 140.635 Tausend Euro (Vorjahr: 145.093 Tausend Euro) auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge und 147.533 Tausend Euro (Vorjahr: 149.330 Tausend Euro) auf Verlustvorträge, die der Gewerbesteuer zugeordnet sind. Weitere Verlustvorträge, für die in der Konzernbilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, betreffen mit 1,0 Milliarden Euro Körperschaftsteuer und mit 0,3 Milliarden Euro Gewerbesteuer (Vorjahr: 1,1 Milliarden Euro Körperschaftsteuer und 0,4 Milliarden Euro Gewerbesteuer). Es bestehen wie zum Vorjahresstichtag keine nicht angesetzten Zinsvorträge gemäß § 4h Absatz 1 Satz 2 EStG.

Zum 31. Dezember 2017 bestehen temporäre Outside Basis Differenzen (das Nettoeigenkapital nach IFRS ist höher als die entsprechenden steuerlichen Beteiligungsbuchwerte) in Höhe von circa 14,1 Millionen Euro (Vorjahr: circa 7,5 Millionen Euro). Hierauf wurden mangels im steuerlichen Planungszeitraum erwarteter Umkehrung keine latenten Steuern angesetzt.

19. Vorräte

Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:

In TEUR 31.12.2017 31.12. 2016
Mobiltelefone/Zubehör 38.774 43.550
Computer/EDV-Produkte 19.518 17.604
SIM-Karten 6.825 6.748
Bundles und Voucher 59 109
Sonstiges 11.134 6.895
Gesamt 76.310 74.906

Der Jahresendbestand an Vorräten ist in Höhe von 3.666 Tausend Euro (Vorjahr: 3.480 Tausend Euro) wertberichtigt.

20. Forderungen, sonstige Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die Forderungen, sonstigen Vermögenswerte und sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

In TEUR 31.12.2017
Gesamt langfristig kurzfristig
--- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 532.781 79.081 453.700
Sonstige nicht derivative finanzielle Vermögenswerte 18.671 4.413 14.258
551.452 83.494 467.958
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 3.532 3.532 0
Finanzielle Vermögenswerte 554.984 87.026 467.958
Sonstige Vermögenswerte 9.500 9.500 0
Geleistete Anzahlungen 4.572 0 4.572
Nicht finanzielle Vermögenswerte 14.072 9.500 4.572
Gesamt e Forderungen, sonstigen Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte 569.056 96.526 472.530
In TEUR 31.12.2016 angepasst
Gesamt langfristig kurzfristig
--- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 519.896 81.132 438.764
Sonstige nicht derivative finanzielle Vermögenswerte 34.419 17.964 16.455
554.315 99.096 455.219
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 3.360 3.360 0
Finanzielle Vermögenswerte 557.675 102.456 455.219
Sonstige Vermögenswerte 0 0 0
Geleistete Anzahlungen 10.103 0 10.103
Nicht finanzielle Vermögenswerte 10.103 0 10.103
Gesamt e Forderungen, sonstigen Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte 567.778 102.456 465.322

Die bislang als sonstige Finanzanlagen bilanzierten Vermögenswerte werden nun innerhalb der sonstigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen und sind in den obigen Tabellen als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte dargestellt.

Diese setzen sich wie folgt zusammen:

In TEUR 31.12.2017 31.12. 2016
Stille Beteiligung 500 500
Sonstige Beteiligungen 293 3
Übrige 0 83
Gesamt 793 586

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegen Dritte und betreffen überwiegend Forderungen aus Gebührenumsätzen, Geräteverkäufen sowie Festnetz- und Internetdienstleistungen.

Die Summe der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerte beträgt abzüglich gebildeter Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2017 551.452 Tausend Euro (Vorjahr: 554.315 Tausend Euro). Wir verweisen auf unsere Ausführungen zur Textziffer 32, Informationen über Finanzinstrumente. Die wesentliche Bedeutung in dieser Klasse haben im freenet Konzern die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Sie bestehen größtenteils gegen Endkunden, zu geringeren Teilen gegen Geschäftskunden, Händler und Vertriebspartner. Sonstige Vermögenswerte und geleistete Anzahlungen in Höhe von 17.604 Tausend Euro (Vorjahr: 13.463 Tausend Euro) sind zum 31. Dezember 2016 zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sowie nicht finanzielle Vermögenswerte.

Die Rechnungsstellung erfolgt im Segment Mobilfunk durch den Konzern selbst. Im Segment Sonstige/Holding werden die Rechnungen teilweise selbst gestellt, im Schmalbandbereich wird das Inkasso der Deutsche Telekom AG (DTAG) in Anspruch genommen.

Soweit Rechnungen gegenüber Endkunden selbst gestellt werden, werden sie ganz überwiegend sofort nach Rechnungsstellung fällig. Die an die DTAG getätigten Einreichungen haben ein Zahlungsziel von 30 Tagen.

Bei nicht wertgeminderten und nicht überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden im abgelaufenen Jahr keine Neuverhandlungen über bestehende Forderungen vorgenommen.

Zum 31. Dezember 2017 sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 465.037 Tausend Euro (Vorjahr: 469.648 Tausend Euro) weder wertgemindert noch überfällig.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 18.341 Tausend Euro (Vorjahr: 13.513 Tausend Euro) sind überfällig, aber nicht wertgemindert. Diese Forderungen sind im Wesentlichen nur wenige Tage überfällig und wurden bereits Anfang 2018 beglichen.

Die bilanzierten Übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte ergeben sich aus den Sonstigen nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerten, den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, den Sonstigen Vermögenswerten sowie den Geleisteten Anzahlungen.

Das maximale Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag beträgt durch bestehende Warenkreditversicherungen 504,5 Millionen Euro.

Zur Altersstruktur für die Klasse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerte machen wir die folgenden Angaben:

Buchwert 31.12.2017 Davon zum Stichtag weder Davon zum Stichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitabschnitten überfällig
In TEUR wertgemindert noch überfällig weniger als 90 Tage zwischen 91 und 180 Tagen mehr als 180 Tage
--- --- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 532.781 447.517 14.357 1.472 1.650
Sonstige nicht derivative finanzielle Vermögenswerte 18.672 17.520 645 36 181
Gesamt 551.453 465.037 15.002 1.508 1.831
Buchwert 31.12. 2016 Davon zum Stichtag weder Davon zum Stichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitabschnitten überfällig
In TEUR wertgemindert noch überfällig weniger als 90 Tage zwischen 91 und 180 Tagen mehr als 180 Tage
--- --- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 519.896 436.636 7.166 3.825 1.318
Sonstige nicht derivative finanzielle Vermögenswerte 34.419 33.012 378 10 816
Gesamt 554.315 469.648 7.544 3.835 2.134

Zur Entwicklung der Wertberichtigungen für die Klasse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerte machen wir folgende Angaben:

In TEUR
Gebildete Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2016 128.720
Gebildete Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2017 134.686
Netto-Zuführung von Wertberichtigungen 5.966
In TEUR
Gebildete Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2015 109.416
Gebildete Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2016 128.720
Netto-Zuführung von Wertberichtigungen 19.304

Die zum Bilanzstichtag gebildeten Wertberichtigungen entfielen auf folgende Kategorien von Forderungen:

In TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Pauschalierte Einzelwertberichtigungen nach Zeitbändern
davon auf nicht überfällige Forderungen 1.534 1.636
davon auf seit < 90 Tagen überfällige Forderungen 6.780 6.769
davon auf seit zwischen 90 und 180 Tagen überfällige Forderungen 7.972 8.593
davon auf seit> 180 Tagen überfällige Forderungen 114.184 105.183
130.470 122.181
Einzelwertberichtigungen 4.216 6.539
Gesamt Wertberichtigungen 134.686 128.720

Dabei entfielen zu beiden Stichtagen die pauschalierten Einzelwertberichtigungen auf Forderungen gegen Endkunden, während die Einzelwertberichtigungen ganz überwiegend auf Forderungen gegen Geschäftskunden, im Wesentlichen gegen Vertriebspartner, gebildet wurden.

Die nachstehende Übersicht zeigt die Entwicklung der Einzelwertberichtigungen.

In TEUR 2017 2016
Entwicklung der Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Stand zum 1.1. 5.745 4.990
Zugänge Erstkonsolidierung 0 1.621
Zuführung 1.708 1.792
Inanspruchnahme 2.445 1.572
Auflösung 1.407 1.086
Stand zum 31.12. 3.601 5.745
Entwicklung der Einzelwertberichtigungen auf sonstige nicht derivative Vermögenswerte
Stand zum 1.1. 794 738
Zuführung 72 794
Inanspruchnahme 0 738
Auflösung 251 0
Stand zum 31.12. 615 794

21. Flüssige Mittel

Die Zusammensetzung der Flüssigen Mittel stellt sich wie folgt dar:

In TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Bankguthaben, Schecks und Kassenbestand 322.816 318.186
Gesamt 322.816 318.186

22. Laufende Ertragsteueransprüche

Die laufenden Ertragsteueransprüche betreffen im Wesentlichen Forderungen gegen Altgesellschafter im Zusammenhang mit Steuerklauseln aus Unternehmenserwerben.

23. Eigenkapital

Zu den folgenden Ziffern verweisen wir auch auf die Aufstellung über Veränderungen des Eigenkapitals.

23.1. Grundkapital

Das begebene Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert zum Vorjahr 128.061 Tausend Euro. Das Grundkapital ist eingeteilt in 128.061.016 auf den Namen lautende Stückaktien zu einem kalkulatorischen Nennwert von 1,00 Euro. Das gesamte Grundkapital ist voll erbracht. Alle Aktien sind mit gleichen Rechten ausgestattet. 50.000 Stück dieser Aktien werden wie im Vorjahr von der mobilcom-debitel Logistik GmbH, Schleswig, gehalten, deren Anteile wiederum die Gesellschaft unverändert zum Vorjahr zu 100 Prozent hält. Die eigenen Anteile wurden mit ihren Anschaffungskosten von 50 Tausend Euro von der Kapitalrücklage unverändert zum Vorjahr abgesetzt.

Der Vorstand ist durch die Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG dazu ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in Höhe von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung am 12. Mai 2016 bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 11. Mai 2021. Im Geschäftsjahr 2017 hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.

In Ergänzung der Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG darf der Vorstand zusätzlich Eigenkapitalderivate einsetzen, um eigene Aktien zu erwerben. Dadurch wird das Volumen an Aktien, das insgesamt erworben werden darf, nicht erhöht; es wird lediglich eine weitere Handlungsalternative zum Erwerb eigener Aktien eröffnet.

23.2. Kapitalrücklage

Wesentliche Bestandteile der zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Kapitalrücklage stammen unverändert zum Vorjahr aus der Kapitalerhöhung in 2008 aufgrund des Erwerbs der debitel-Gruppe (349,8 Millionen Euro) sowie aus der in 2007 wirksam gewordenen Verschmelzung der mobilcom AG sowie der freenet.de AG auf die freenet AG und dem damit im Zusammenhang stehenden Erwerb der Minderheitenanteile an der ehemaligen freenet.de AG (134,7 Millionen Euro).

23.3. Kumuliertes sonstiges Ergebnis

Das kumulierte sonstige Ergebnis setzt sich im Wesentlichen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten im Rahmen der Bilanzierung von Pensionsplänen nach IAS 19 sowie aus Währungsumrechnungsdifferenzen aufgrund der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen zusammen.

23.4. Konzernbilanzergebnis

Das Konzernbilanzergebnis für das Geschäftsjahr 2017 setzt sich aus den auf die Aktionäre der freenet AG entfallenden kumulierten Konzernergebnissen, gemindert um die Dividendenauszahlungen, zusammen. In 2017 wurde für das Geschäftsjahr 2016 eine Dividende von 1,60 Euro je Stückaktie, insgesamt somit 204,8 Millionen Euro, ausgezahlt.

23.5. Minderheitenanteile

Die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital entfallen im Wesentlichen (mit 27.592 Tausend Euro; 31. Dezember 2016: 38.991 Tausend Euro) auf die 49,99 Prozent der Anteile (31. Dezember 2016: 75,01 Prozent), die nicht beherrschende Gesellschafter an der EXARING halten. Zu den Vermögenswerten und Schulden der EXARING zum 31. Dezember 2017, vor Schulden- sowie Aufwand- und Ertragskonsolidierung sowie inklusive der Effekte aus der Folgebilanzierung der Kaufpreisallokation, geben wir die folgende Auskunft:

EXARING AG In TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Langfristiges Vermögen 70.655 74.770
Kurzfristiges Vermögen 15.914 7.261
Summe Vermögenswerte 86.569 82.031
Langfristige Schulden 17.570 19.514
Kurzfristige Schulden 4.014 2.253
Summe Schulden 21.584 21.767
Netto-Vermögenswerte 64.985 60.264
davon: nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital 27.592 38.991

Das Jahresergebnis der EXARING beträgt im Geschäftsjahr 2017 -15.019 Tausend Euro (Vorjahr: -9.727 Tausend Euro). Aus der Aufstockung der Anteile am Kapital der EXARING von 24,99 Prozent auf 50,01 Prozent im Geschäftsjahr 2017 resultierte keine Veränderung der Minderheitenanteile, da diese Aufstockung bereits in der Kaufpreisallokation zum Erwerbszeitpunkt berücksichtigt war.

Auf weitere nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital entfallen 3.535 Tausend Euro (31. Dezember 2016: 3.231 Tausend Euro).

23.6. Genehmigtes Kapital

Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Mai 2013 war ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2013) geschaffen worden. Danach ist der Vorstand bis zum 6. Juni 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 12,8 Millionen Euro zu erhöhen. Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung des Vorstands ist unter Tagesordnungspunkt 6 in der Einladung zur Hauptversammlung 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 war ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2016) geschaffen worden. Danach ist der Vorstand bis zum 1. Juni 2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 12,8 Millionen Euro zu erhöhen. Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung des Vorstands ist unter Tagesordnungspunkt 7 in der Einladung zur Hauptversammlung 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Im Geschäftsjahr 2017 hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.

23.7. Bedingtes Kapital

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 12. Mai 2016 ist das Kapital der Gesellschaft um bis zu 12,8 Millionen Euro durch Ausgabe von bis zu 12.800.000 neuen auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von Euro 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 unter Tagesordnungspunkt 10, lit A) beschlossenen Ermächtigung begeben werden und ein Wandlungs- beziehungsweise Optionsrecht oder ein Aktienlieferungsrecht der Gesellschaft auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine Wandlungs- oder Optionspflicht bestimmen.

Der Ausgabebetrag für die neuen auf den Namen lautenden Stückaktien richtet sich nach den in § 4 Abs. 7 der Satzung genannten Regelungen. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder einem Aktienlieferungsrecht Gebrauch gemacht wird oder wie die zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ihre Pflicht zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen und soweit nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden oder durch die Gesellschaft ein Barausgleich erfolgt. Die neuen auf den Namen lautenden Stückaktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Im Geschäftsjahr 2017 hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.

24. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme

24.1. LTIP-Programm der freenet AG - Programm 1

Das Programm 1, welches den Mitgliedern des Vorstands in 2011 gewährt worden war, ist bereits seit 2015 durch Auszahlung beendet.

24.2. LTIP-Programm der freenet AG - Programm 2

Am 26. Februar 2014 waren mit den Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen worden, die neue LTIP gewähren (im Folgenden als „Programm 2“ bezeichnet).

Es wurde, wiederum zusätzlich zur jährlichen Zielvereinbarung, eine auf fünf Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen, die das EBITDA der Geschäftsjahre 2014 bis 2018 (für Herrn Vilanek) bzw. das EBITDA der Geschäftsjahre 2015 bis 2019 (für Herrn Preisig und Herrn Esch) zum Zielparameter erklärt. Bei Akquisitionen, die durch die Ausgabe neuer Aktien finanziert werden, werden die Ergebnisziele am Ausgabedatum der neuen Aktien proportional zum effektiven Nettoverwässerungseffekt angepasst. Für diese Vergütungskomponente wurde im Dienstvertrag pro Berechtigtem ein Basisbetrag festgelegt, der nach Maßgabe der Zielerreichung je Geschäftsjahr wie nachfolgend beschrieben in ein virtuelles Konto für das jeweilige Vorstandsmitglied als Positiv- oder Negativbetrag eingebucht und in jährlichen Staffeln, je nach weiterer Wertentwicklung, bei Ausweis eines Guthabens ausgezahlt wird. Für die Berechtigten wurden Basisbeträge von in Summe 1.050 Tausend Euro pro Geschäftsjahr festgelegt.

Wird das jeweils festgesetzte Konzern-EBITDA für ein Geschäftsjahr erreicht, so werden 100 Prozent des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt. Wird das für 120 Prozent Zielerreichung festgeschriebene Konzern-EBITDA erreicht, so werden 200 Prozent des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt. Auch eine Überschreitung des 120 Prozent-Zielwerts führt grundsätzlich nur zur Einstellung von 200 Prozent des Basisbetrags in das virtuelle Konto. Bei der Feststellung der jeweiligen Zielerreichung ist der Aufsichtsrat berechtigt, außerordentliche Leistungen und Erfolge durch Ansatz eines fiktiven Konzern-EBITDA-Betrags zu honorieren. Wird durch einen solchen Ansatz der Zielerreichungsgrad von 120 Prozent rechnerisch übertroffen, so kann der Aufsichtsrat auch einen höheren Zielerreichungsgrad festsetzen, allerdings dürfen maximal 300 Prozent des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt werden. Bei einer Zielerreichung zwischen dem festgeschriebenen 90 Prozent-Zielwert und 100 Prozent des festgesetzten Konzern-EBITDAs wird ein linear niedrigerer Prozentsatz des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt; wird nur der 90 Prozent-Zielwert erreicht, so wird dem virtuellen Konto für das betreffende Geschäftsjahr nichts gutgeschrieben. Bei einem unter dem 90 Prozent-Zielwert liegenden Konzern-EBITDA wird in das virtuelle Konto ein Negativbetrag von bis zu maximal 200 Prozent des Basisbetrags (bei Erreichung des 80 Prozent-Zielwerts oder weniger) eingestellt. Zum Zwecke der Einbuchung der (positiven oder negativen) Anzahl von virtuellen Aktien in das virtuelle Konto werden im LTIP-Konto Unterkonten errichtet, die die jeweilige Bezeichnung des Geschäftsjahres tragen, für das die Einbuchungszahl ermittelt worden ist.

Der jeweilige auf dem virtuellen Konto stehende Betrag (genannt der „Zuteilungsbetrag“ als Produkt aus Basisbetrag und Basisbetragsmultiplikator) wird in virtuelle Aktien umgerechnet. Grundlage dafür ist als maßgeblicher Aktienkurs der durchschnittliche Xetra-Schlusskurs der 20 Börsenhandelstage nach dem Tag der Veröffentlichung des Konzernabschlusses für das relevante Geschäftsjahr. Einmalig für 2016 hatte der Aufsichtsrat in 2016 den Beschluss gefasst, dass der maßgebliche Aktienkurs aus dem Durchschnitt der Xetra-Schlusskurse der 20 Börsenhandelstage beginnend mit dem 1. Februar 2016 berechnet wird.

Beginnend mit Ablauf des zweiten durch das Programm begünstigten Geschäftsjahres (für Herrn Vilanek damit beginnend im Geschäftsjahr 2016, für die Herren Preisig und Esch beginnend im Geschäftsjahr 2017), jeweils nach der Einstellung eines Positiv- oder Negativbetrags für das abgelaufene Geschäftsjahr in das virtuelle Konto, hat der Begünstigte jährlich in einem Zeitfenster von drei Monaten ab dem Tage, der 20 Börsenhandelstage nach dem Tag der Veröffentlichung des Konzernabschlusses liegt, Anspruch auf Auszahlung von 25 Prozent des Kontobestands, sofern das Konto ein Guthaben ausweist. Zu diesem Zweck wird der jeweilige Kontobestand an virtuellen Aktien wiederum auf der Grundlage des durchschnittlichen Xetra-Schlusskurses der 20 Börsenhandelstage nach dem Tag der Veröffentlichung des Konzernabschlusses für das relevante Geschäftsjahr in bar umgerechnet. Dabei wird die Aktienkursentwicklung nur bis zu einem Aktienkurs von 50,00 Euro (Cap) berücksichtigt. Ungeachtet dessen ist der Bruttobetrag der Auszahlung in jedem Geschäftsjahr zusätzlich wie folgt begrenzt: der maximale Bruttobetrag der Auszahlung je Geschäftsjahr entspricht der Summe von je 25 Prozent von 500 Prozent der Anzahl der virtuellen Aktien im jeweiligen Unterkonto, diese multipliziert mit dem maßgeblichen Aktienkurs, der der Ermittlung des Zuteilungsbetrags bei Einbuchung in das jeweilige Unterkonto zugrunde lag.

Bei der Umrechnung in virtuelle Aktien sind Dividendenzahlungen sowie Umstände, für die bei marktgängigen vom Aktienwert abhängigen Finanzinstrumenten Verwässerungsschutzbestimmungen zur Anwendung kommen, einzurechnen. Befindet sich das virtuelle Konto zu einem Auszahlungszeitpunkt im Minus, erhält das Vorstandsmitglied erst dann (wieder) eine Auszahlung, wenn der Negativbetrag durch das Erreichen entsprechender Zielparameter für das oder die Folgejahre wieder ausgeglichen wurde.

Die Verpflichtung aus dem LTIP-Programm wurde nach IFRS 2 anhand eines anerkannten Bewertungsmodells zum beizulegenden Zeitwert ermittelt. Als wesentliche Parameter gehen in dieses Bewertungsmodell der Aktienkurs der freenet AG zum Bilanzstichtag, die Volatilität der Aktienkurse entsprechend der Restlaufzeit des LTIP-Programms, die Schätzung des Zielerreichungsgrades für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr sowie die Schätzung des Diskontierungszinssatzes ein. Anwendung findet die sogenannte „Graded vesting Methode“, nach der der Personalaufwand für alle Vorstände ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Programms, hier also ab dem 26. Februar 2014, entsteht.

Die Entwicklung der Bestände auf den virtuellen Konten pro Vorstand für das Programm 2 ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich:

Programm 2 Bestand virtuelle Aktien 31.12.2016 Zuführung Abgang durch Auszahlung Bestand virtuelle Aktien 31.12.2017 Rückstellung 31.12. 2017

in TEUR
Christoph Vilanek 81.625 37.250 0 118.875 5.008
Joachim Preisig 22.043 20.318 10.590 31.771 2.066
Stephan Esch 14.695 13.546 0 28.241 1.609
Gesamt 118.363 71.114 10.590 178.887 8.683

Die für 2016 festgestellte Ist-Zielerreichung beträgt 120 Prozent. Damit wurden für Herrn Vilanek, Herrn Preisig und Herrn Esch jeweils 200 Prozent des Basisbetrages zur Einstellung in das virtuelle Konto herangezogen. Dies entspricht für Herrn Vilanek 1.100 Tausend Euro, für Herrn Preisig 600 Tausend Euro sowie für Herrn Esch 400 Tausend Euro. Nach der Billigung des Konzernabschlusses 2016 erfolgte die Umrechnung in virtuelle Aktien für das Geschäftsjahr 2016 zu einem durchschnittlichen Aktienkurs von 29,53 Euro, so dass insgesamt 71.114 virtuelle Aktien in die virtuellen Konten der Mitglieder des Vorstands eingestellt wurden. Die Zielerreichung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 wird 120 Prozent betragen.

Es resultiert aus dem Programm 2 im Geschäftsjahr 2017 ein Personalaufwand in Höhe von 2.777 Tausend Euro, durch eine Zuführung zur Rückstellung von 2.448 Tausend Euro von 6.235 Tausend Euro (zum 31. Dezember 2016) auf 8.683 Tausend Euro zum 31. Dezember 2017 sowie eine Auszahlung in 2017 in Höhe von 329 Tausend Euro. Diese Auszahlung entfällt auf Herrn Preisig - 10.590 virtuelle Aktien wurden hierbei mit einem maßgeblichen Aktienkurs von 31,08 Euro (29,53 Euro durchschnittlicher Aktienkurs zuzüglich 1,55 Euro Dividende) multipliziert.

24.3. LTIP-Programm für Führungskräfte - Programm 3

Im Januar 2016 haben die freenet AG und zwei weitere Konzerngesellschaften Führungskräften unterhalb der Vorstandsebene langjährige variable Gehaltsbestandteile gewährt (im Folgenden als „Programm 3“ bezeichnet).

Das Programm 3 knüpft dabei an das Konzern EBITDA der Geschäftsjahre 2016 bis 2020 an.

Für jeden berechtigten Mitarbeiter wird ein LTIP-Konto geführt. Es wurden LTIP-Werte von insgesamt 2.700 Tausend Euro festgelegt. Der LTIP-Wert wurde zum 31. Dezember 2015 einmalig durch Division durch den maßgeblichen Aktienkurs in eine LTIP-Aktienzahl umgerechnet. Als maßgeblicher Aktienkurs ist der durchschnittliche Xetra-Schlusskurs aller Börsenhandelstage des Dezembers 2015, mithin 30,69 Euro, festgelegt worden. Insgesamt ergab sich über alle berechtigten Mitarbeiter eine LTIP-Aktienzahl von 87.976 virtuellen Aktien.

Auszahlungen aus den unverzinslichen LTIP-Konten sind jeweils nach Maßgabe des Erreichens definierter Zielwerte möglich. Dabei ist der Zielwert für ein bestimmtes Geschäftsjahr (2016 bis 2020) erreicht, wenn der Betrag des Konzern EBITDA für das betreffende Geschäftsjahr der Guidance entspricht oder diese übertrifft. Die Guidance ist die dem Kapitalmarkt vom Vorstand für das jeweilige Geschäftsjahr kommunizierte Prognose zum Konzern EBITDA. Wir der Zielwert für ein Geschäftsjahr verfehlt, kann die Übererfüllung des für ein nachfolgendes Geschäftsjahr geltenden Zielwerts diese Verfehlung rückwirkend ausgleichen. Die maximale Zielwerterreichung beträgt jedoch jeweils 100 Prozent. Die Feststellung der jeweiligen Zielwerterreichung erfolgt jeweils unverzüglich nach der Billigung des geprüften Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat der freenet AG.

Die berechtigten Mitarbeiter haben in jedem Geschäftsjahr, beginnend in 2017 für das Geschäftsjahr 2016, in einem Korridor von drei Monaten die Möglichkeit auf die Auszahlung aus dem LTIP-Konto. Sofern der Zielwert in dem jeweiligen Geschäftsjahr erreicht wurde, wird im Falle der gewünschten Auszahlung die LTIP-Aktienzahl mit dem für das Geschäftsjahr bestimmten Auszahlungsanteil sowie dem Auszahlungsfaktor multipliziert. Als Auszahlungsanteile wurden für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 jeweils 15 Prozent, für das Geschäftsjahr 2018 20 Prozent sowie für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 jeweils 25 Prozent festgelegt. Der Auszahlungsfaktor ist der durchschnittliche Xetra-Schlusskurs der 20 Börsenhandelstage beginnend mit dem ersten Börsenhandelstag nach dem Tag der Veröffentlichung des Konzernabschlusses für das betreffende Geschäftsjahr. Bei der Bestimmung des Auszahlungsfaktors bzw. der Bestimmung der Anzahl der virtuellen Aktien sind erfolgte Dividendenzahlungen einzurechnen, und es gelten die üblichen Verwässerungsschutzbestimmungen.

Wird von einem berechtigten Mitarbeiter im jährlichen dreimonatigen Ausübungskorridor keine Auszahlung verlangt, so kann dieses Verlangen erst wieder im selben Zeitraum des jeweiligen Folgejahres wieder ausgeübt werden. Bei einer Auszahlung wird die Aktienkursentwicklung nur bis zu einem Aktienkurs von 50,00 Euro (Cap) berücksichtigt.

Die Verpflichtung aus dem Programm 3 wurde nach IFRS 2 anhand eines anerkannten Bewertungsmodells zum beizulegenden Zeitwert ermittelt. Als wesentliche Parameter gehen in dieses Bewertungsmodell der Aktienkurs der freenet AG zum Bilanzstichtag, die Volatilität der Aktienkurse entsprechend der Restlaufzeit des LTIP-Programms, die Schätzung des Zielerreichungsgrades für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr sowie die Schätzung des Diskontierungszinssatzes ein. Anwendung findet die sogenannte „Graded vesting Methode“, nach der der Personalaufwand für alle berechtigten Mitarbeiter ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Programms, hier also ab Januar 2016, entsteht.

Die Entwicklung der Bestände auf den virtuellen Konten für das Programm 3 ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich:

Programm 3 Bestand virtuelle Aktien 01.01.2017 Abgang durch Austritt Abgang durch Auszahlung Bestand virtuelle Aktien 31.12.2017 Rückstellung 31.12.2017

in TEUR
Diverse Berechtigte 87.976 23.338 11.445 53.193 855

Der Zielwert für das Geschäftsjahr 2016 wurde erreicht. Ebenso wird der Zielwert für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 erreicht werden.

In 2017 kam es zu Auszahlungen in Höhe von 355 Tausend Euro.

Es resultiert aus dem Programm 3 im Geschäftsjahr 2017 ein Personalaufwand in Höhe von 422 Tausend Euro, durch eine Zuführung von 67 Tausend Euro zur Rückstellung von 788 Tausend Euro (zum 31. Dezember 2016) auf 855 Tausend Euro sowie Auszahlungen in Höhe von 355 Tausend Euro.

24.4. Sonstige Mitarbeiterbeteiligungsprogramme

Im Konzern existiert ein weiteres Mitarbeiterbeteiligungsprogramm von unwesentlicher Größenordnung, das zum 31. Dezember 2017 insgesamt mit einem Rückstellungsbetrag in Höhe von 896 Tausend Euro angesetzt ist. Im Rahmen des Programms wurden virtuelle Unternehmensanteile den Mitarbeitern gewährt, die in jährlichen Tranchen bis 2020 verdient werden. Nach Abschluss des Programms in 2020 werden die virtuellen Unternehmensanteile in Höhe des anteiligen Unternehmenswertes ausgezahlt.

25. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten setzen sich folgendermaßen zusammen:

In TEUR 31.12.2017
Gesamt langfristig kurzfristig
--- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 517.276 0 517.276
Sonstige nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten 381.339 332.218 49.121
Finanzielle Verbindlichkeiten 898.615 332.218 566.397
Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 6.266 0 6.266
Erhaltene Anzahlungen 75.576 0 75.576
Nicht finanzielle Verbindlichkeiten 81.842 0 81.842
Gesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen , Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 980.457 332.218 648.239
In TEUR 31.12.2016
Gesamt langfristig kurzfristig
--- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 515.696 0 515.696
Sonstige nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten 343.601 294.608 48.993
Finanzielle Verbindlichkeiten 859.297 294.608 564.689
Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 5.923 0 5.923
Erhaltene Anzahlungen 55.507 0 55.507
Nicht finanzielle Verbindlichkeiten 61.430 0 61.430
Gesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen , Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 920.727 294.608 626.119

Zum 31. Dezember 2017 bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen, vergleiche hierzu Textziffer 33, Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und Personen.

Die Verbindlichkeiten sind zu 648.239 Tausend Euro (Vorjahr: 626.119 Tausend Euro) innerhalb der nächsten 12 Monate fällig. Verbindlichkeiten im Betrag von 159.819 Tausend Euro (Vorjahr: 94.903 Tausend Euro) haben eine Fälligkeit, die zwischen einem Jahr und fünf Jahren liegt; in Höhe von 172.399 Tausend Euro (Vorjahr: 199.705 Tausend Euro) werden die Verbindlichkeiten nach über fünf Jahren fällig.

Der Teil der Verbindlichkeiten, der unter den Finanziellen Verbindlichkeiten zusammengefasst wird, ist mit 566.397 Tausend Euro (Vorjahr: 564.689 Tausend Euro) innerhalb eines Jahres, mit 159.819 Tausend Euro (Vorjahr: 94.903 Tausend Euro) zwischen einem und fünf Jahren sowie zu 172.399 Tausend Euro (Vorjahr: 199.705 Tausend Euro) nach mehr als fünf Jahren nach dem Bilanzstichtag fällig.

Bei den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing handelt es sich um einen Rahmenmietvertrag mit einem Infrastrukturanbieter über die Nutzung von Funkinfrastrukturen (wie Türme und Masten) an Funkstandorten und sonstigen Flächen, mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027. Die Media Broadcast Gruppe hat das Recht, eine Verlängerung um zehn Jahre bis zum 31. Dezember 2037 zu verlangen. Die Wahrscheinlichkeit der Ausübung dieser Verlängerungsoption wurde mit unter 50 Prozent angenommen.

Die Buchwerte des Anlagevermögens aus Finanzierungsleasing betragen zum 31. Dezember 2017 275.628 Tausend Euro (Vorjahr: 303.191 Tausend Euro) für technische Anlagen und Maschinen.

In TEUR 31.12.2017 31.12. 2016
Innerhalb eines Jahres 33.370 37.000
Zwischen einem und fünf Jahren 137.254 135.737
Über fünf Jahre 180.348 215.234
Gesamt 350.972 387.971
Zinsanteile der zukünftigen Leasingraten
Innerhalb eines Jahres -11.616 -12.620
Zwischen einem und fünf Jahren -36.965 -40.874
Über fünf Jahre -20.436 -28.142
Barwerte der Gesamtverbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 281.955 306.335

Die Fälligkeiten der Gesamtverbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing stellen sich wie folgt dar:

In TEUR 31.12.2017 31.12. 2016
Innerhalb eines Jahres 21.754 24.380
Zwischen einem und fünf Jahren 100.289 94.863
Über fünf Jahre 159.912 187.092
Gesamt 281.955 306.335

Der Bilanzwert entspricht dem Barwert der vertraglichen Mindestleasingzahlungen. Der für die Bilanzierung der daraus resultierenden Finanzierungsleasingverbindlichkeiten zu Grunde gelegte Zinssatz beträgt 4,12 Prozent.

26. Laufende Ertragsteuerschulden

In den laufenden Ertragsteuerschulden sind im Wesentlichen erwartete Steuernachzahlungen für abgelaufene Geschäftsjahre aus Körperschaft- und Gewerbesteuer enthalten.

27. Finanzschulden

Die Finanzschulden strukturieren sich wie folgt:

In TEUR 31.12. 2017 31.12.2016
Langfristig
Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen 1.060.637 1.069.318
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 605.364 604.553
Gesamt 1.666.001 1.673.871
Kurzfristig
Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen 6.378 60.146
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 767 156
Gesamt 7.145 60.302

Im Geschäftsjahr 2017 hat die freenet AG die im Vorjahr aufgenommene Brückenfinanzierung - bestehend aus einer Tranche von 610,0 Millionen Euro und einer Revolving Credit Facility über 100,0 Millionen Euro - durch ein syndiziertes, fünfjähriges Bankdarlehen mit einem Gesamtvolumen von 710,0 Millionen Euro ersetzt. Die erste Tranche des syndizierten Bankdarlehens setzt sich aus einem endfälligen Tilgungsdarlehen über 610,0 Millionen Euro zusammen und ist variabel verzinslich mit einer anfänglichen Marge von 1,6 Prozent. Die zweite Tranche mit einem Volumen von 100,0 Millionen Euro ist ebenfalls variabel verzinslich mit einer anfänglichen Marge von 1,4 Prozent und als Revolving Credit Facility ausgestaltet. Somit können die Mittel während der fünfjährigen Laufzeit jederzeit gezogen und zurückgezahlt werden. Zum Jahresende 2017 war diese Tranche komplett ungenutzt.

Das endfällige Tilgungsdarlehen in Höhe von nominal 610,0 Millionen Euro wird abzüglich Gebühren mit 606,1 Millionen Euro unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen (davon langfristig: 605,4 Millionen Euro, davon kurzfristig: 0,7 Millionen Euro).

Die Schuldscheindarlehen aus den Jahren 2012, 2015 und 2016 im Nominalbetrag von insgesamt 1.064,5 Millionen Euro (31.12.2016: 1.129,0 Millionen Euro) werden abzüglich Gebühren mit 1.067,0 Millionen Euro in den Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen (davon langfristig: 1.060,6 Millionen Euro, davon kurzfristig: 6,4 Millionen Euro) ausgewiesen. Im Dezember 2017 wurde aus dem Schuldscheindarlehen 2012 ein Gesamtbetrag in Höhe von 64,5 Millionen Euro fristgerecht zurückgezahlt.

Die Nettofinanzschulden belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf 510,0 Millionen Euro (Vorjahr: 725,8 Millionen Euro). Bei dieser Kennzahl werden die Finanzschulden (31. Dezember 2017: 1.673,1 Millionen Euro, Vorjahr: 1.734,2 Millionen Euro) um die flüssigen Mittel (31. Dezember 2017: 322,8 Millionen Euro, Vorjahr: 318,2 Millionen Euro) sowie um den Anteil am Börsenwert der Sunrise zum 31. Dezember 2017 (11.051.578 Aktien multipliziert mit dem Schlusskurs von 76,04 Euro - Quelle: Bloomberg) vermindert.

28. Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

Die Versorgungsverpflichtungen beruhen auf Leistungs- und Beitragszusagen. Als Versorgungsleistung ist jeweils die Zahlung einer lebenslangen Altersrente nach Vollendung des 60. beziehungsweise 65. Lebensjahres sowie eine Hinterbliebenenleistung vorgesehen. Die Finanzierung der Versorgungsleistungen erfolgt teilweise durch eine rückgedeckte Unterstützungskasse. Alle Pensionszusagen werden grundsätzlich nach der Gehaltshöhe und der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit festgelegt. Die Vorstandszusagen sind vollständig fondsfinanziert. Diese sind besichert durch rückgedeckte Unterstützungskasse sowie einer verpfändeten Rückdeckungsversicherung mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt 11.426 Tausend Euro (Vorjahr: 7.929 Tausend Euro).

Der Rückstellungsbetrag in der Konzernbilanz ermittelt sich wie folgt:

In TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Barwert der fondsfinanzierten Verpflichtungen 21.266 21.026
Barwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen 78.069 79.541
Zwischensumme Barwert der Verpflichtungen 99.335 100.567
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -11.426 -7.929
Bilanzierte Rückstellung 87.909 92.638

Eine Erfüllung dieser Verpflichtungen wird langfristig erwartet. Die Entwicklung des Barwerts der fondsfinanzierten und nicht-fondsfinanzierten Verpflichtungen geht aus der folgenden Tabelle hervor:

In TEUR 2017 2016
Stand 1.1. 100.567 57.766
Konsolidierungskreisbedingte Änderungen zum 18. März 2016 (Media Broadcast Gruppe) 0 30.349
Laufender Dienstzeitaufwand 2.272 1.858
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 -109
Bruttozinsaufwand 1.799 1.843
Beiträge durch Arbeitnehmer 22 29
Versicherungsmathematische Verluste (+)/Gewinne (-) -155 0
davon aufgrund von erfahrungsbedingten Änderungen -320 45
davon aufgrund von Änderungen finanzieller Parameter -2.963 10.124
Zwischensumme versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste -3.283 10.169
Geleistete Zahlungen -1.887 -1.338
Stand 31.12. 99.335 100.567

Die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Leistungsverpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2017 für das freenet Programm 25,9 (Vorjahr: 27,2 Jahre), für die debitel-Programme 17,6 Jahre (Vorjahr: 18,2 Jahre) sowie für die Programme der Media Broadcast Gruppe 9,5 Jahre (Vorjahr: 10,0 Jahre).

Folgende Beträge wurden für die laufende Berichtsperiode und die vorangegangenen Berichtsperioden für die leistungsorientierten Pläne angesetzt:

In TEUR 2017 2016 2015 2014 2013
Barwert der fondsfinanzierten Verpflichtung 21.266 21.026 16.162 17.461 9.920
Barwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtung 78.069 79.541 41.604 47.529 38.751
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -11.426 -7.929 -6.575 -5.644 -4.302
Fehlbetrag des Plans 87.909 92.638 51.191 59.346 44.369
Erfahrungsbedingte Anpassungen der Schulden des Plans -320 45 284 45 95
Erfahrungsbedingte Anpassungen der Vermögenswerte des Plans -67 -112 -226 512 -383

Das Planvermögen besteht aus mehreren von der hierfür eingerichteten Unterstützungskasse abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt 11.426 Tausend Euro (Vorjahr: 7.929 Tausend Euro). Die Rückdeckungsversicherungen legen das Planvermögen in Aktienfondsanteilen beziehungsweise Aktien an, die auf einem aktiven Markt notieren. Für die Rückdeckungsversicherungen besteht kein aktiver Markt. Die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts wird aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich:

In TEUR 2017 2016
Stand 1.1. 7.929 6.575
Verzinsung des Planvermögens (über GuV, mit rechnungsmäßigem Zins) 162 183
Differenz zwischen rechnerischem und tatsächlichem Ertrag aus Planvermögen (über das sonstige Ergebnis erfasst) -67 -112
Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen 3.402 1.283
Stand 31.12. 11.426 7.929

Die tatsächlichen Erträge aus dem Planvermögen betragen 96 Tausend Euro (Vorjahr: 71 Tausend Euro) und berechnen sich als Summe der rechnerischen Erträge aus dem Planvermögen und den versicherungsmathematischen Gewinnen beziehungsweise Verlusten.

Für das Geschäftsjahr 2018 erwartet die freenet Einzahlungen in das Planvermögen in Höhe von 1.449 Tausend Euro sowie Auszahlungen für Renten in Höhe von 2.240 Tausend Euro. Im Vorjahr 2016 hatte die freenet für das Geschäftsjahr 2017 Einzahlungen in das Planvermögen in Höhe von 1.282 Tausend Euro sowie Auszahlungen für Renten in Höhe von 2.182 Tausend Euro erwartet.

Die als Rückstellung in der Bilanz erfassten Beträge haben sich wie folgt entwickelt:

In TEUR 2017 2016
Stand 1.1. 92.638 51.191
Konsolidierungsbedingte Änderungen zum 18. März 2016 (Media Broadcast Gruppe) 0 30.349
Laufender Dienstzeitaufwand 2.272 1.858
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 -109
Nettozinsaufwand 1.636 1.659
Gewinne aus Abgeltung von Pensionsverpflichtungen -52 0
Zwischensumme in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasster Aufwand 3.856 3.408
Umbewertungen
Erfahrungsbedingte Gewinne (-)/Verluste (+) -320 45
Gewinne (-)/(Verluste (+) aufgrund von Änderungen finanzieller Parameter -2.963 10.124
Erträge (-)/Aufwendungen (+) aus Planvermögen, die nicht bereits im Zinsergebnis enthalten sind 67 112
Zwischensumme Umbewertungen, über das sonstige Ergebnis erfasst -3.216 10.281
Geleistete Zahlungen -1.989 -1.338
Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen -3.402 -1.282
Beiträge durch Arbeitnehmer 22 29
Stand 31.12. 87.909 92.638

Die folgenden wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden getroffen:

In Prozent 31.12.2017 31.12. 2016
Abzinsungssatz (Programme freenet, debitel) 2,13 1,90
Abzinsungssatz (Programme Media Broadcast Gruppe) 1,58 1,41
Zukünftige Gehaltssteigerungen (Programm debitel) 1,75 1,50
Zukünftige Gehaltssteigerungen (Programm Media Broadcast Gruppe) 2,25 2,25
Zukünftige Rentensteigerungen (Programm debitel) 1,75 1,25
Zukünftige Rentensteigerungen (Programm freenet) 1,75 1,75
Zukünftige Rentensteigerungen (Programm Media Broadcast Gruppe) 1,70 1,70

Als biometrische Grundlagen wurden die Richttafeln RT 2005G von Dr. Klaus Heubeck (wie im Vorjahr) verwendet.

Die Sensitivitäten des Barwerts der fondsfinanzierten und nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen wurden auf Basis der versicherungsmathematischen Gutachten berechnet. Hierzu machen wir die folgenden Angaben.

Per 31. Dezember 2017 Veränderung des Barwerts der Verpflichtungen
In TEUR Anstieg Rückgang
--- --- ---
Erhöhung des Abzinsungssatzes um 1,0 Prozentpunkte 14.417
Verringerung des Abzinsungssatzes um 1,0 Prozentpunkte 18.667
Erhöhung der zukünftigen Gehaltssteigerungen um 0,5 Prozentpunkte 511
Verringerung der zukünftigen Gehaltssteigerungen um 0,5 Prozentpunkte 22
Erhöhung der zukünftigen Rentensteigerungen um 0,25 Prozentpunkte 1.520
Verringerung der zukünftigen Rentensteigerungen um 0,25 Prozentpunkte 1.442
Lebenserwartung: Altersverschiebung + 2 Jahre 4.230
Per 31. Dezember 2016 Veränderung des Barwerts der Verpflichtungen
In TEUR Anstieg Rückgang
--- --- ---
Erhöhung des Abzinsungssatzes um 1,0 Prozentpunkte 15.218
Verringerung des Abzinsungssatzes um 1,0 Prozentpunkte 19.870
Erhöhung der zukünftigen Gehaltssteigerungen um 0,5 Prozentpunkte 543
Verringerung der zukünftigen Gehaltssteigerungen um 0,5 Prozentpunkte 22
Erhöhung der zukünftigen Rentensteigerungen um 0,25 Prozentpunkte 1.514
Verringerung der zukünftigen Rentensteigerungen um 0,25 Prozentpunkte 1.433
Lebenserwartung: Altersverschiebung + 2 Jahre 4.406

Die Berechnung der Sensitivitäten erfolgte auf Basis desselben Bestandes und mit demselben Bewertungsverfahren, wie die Ermittlung des Verpflichtungsumfangs zum 31. Dezember 2017. Dabei wurde jeweils ein Parameter variiert, und die übrigen Parameter konstant gelassen. Etwaige in der Praxis vorkommende Interdependenzen zwischen einzelnen Parametern blieben unberücksichtigt.

29. Andere Rückstellungen

Eine Aufgliederung über die Entwicklung der Buchwerte der Rückstellungen ergibt sich aus folgender Übersicht:

In TEUR 1.1. 2017 Verbrauch Auflösung Aufzinsung / Abzinsung
Drohende Verluste 6.652 349 407 0
Rechtsstreitigkeiten 10.107 6.278 859 0
Rückbauverpflichtungen 49.286 164 6.733 -195
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme 7.024 684 60 0
Jubiläen 1.228 187 315 0
Restrukturierungen 3.450 2.211 5 0
Gewährleistung/Garantie 597 0 134 0
Aufbewahrungskosten 539 0 86 1
Lizenzkosten 4.235 131 0 0
Übrige 4.989 1.675 1.582 1
Gesamt 88.107 11.679 10.181 -193
davon langfristig 58.559
davon kurzfristig 29.548
In TEUR Zuführung Umbuchung 31.12.2017
Drohende Verluste 461 0 6.357
Rechtsstreitigkeiten 314 0 3.284
Rückbauverpflichtungen 882 0 43.076
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme 3.752 402 10.434
Jubiläen 163 0 889
Restrukturierungen 1.278 0 2.512
Gewährleistung/Garantie 0 0 463
Aufbewahrungskosten 0 0 454
Lizenzkosten 218 0 4.322
Übrige 2.782 -402 4.113
Gesamt 9.850 0 75.904
davon langfristig 26.794
davon kurzfristig 49.110

Durch den Erwerb der Media-Broadcast Gruppe wurden auch Verpflichtungen für Altersteilzeit und Langzeitarbeitskonten übernommen. Diese Verpflichtungen werden zu jedem Bilanzstichtag mit den Zeitwerten des entsprechenden Planvermögens verrechnet. Zum 31. Dezember 2017 betragen die Rückstellungen vor Saldierung für Langzeitarbeitskonten 6.068 Tausend Euro und für Altersteilzeit 3.285 Tausend Euro.

In TEUR 2017
Langzeitarbeitskonten
Verpflichtung zum 1.1 6.259
Auszahlungen von Langzeitkonten -772
Personalaufwand 520
Zinsaufwand 61
Verpflichtung zum 31.12. vor Saldierung 6.068
Zeitwert des Planvermögens zum 1.1. 6.569
Ertrag aus dem Planvermögen 166
Planvermögen zum 31.12. 6.735
In TEUR 2017
Altersteilzeit
Verpflichtung zum 1.1 4.450
Auszahlungen von Altersteilzeitkonten -1.535
Personalaufwand 365
Zinsaufwand 5
Verpflichtung zum 31.12. vor Saldierung 3.285
Zeitwert des Planvermögens zum 1.1. 3.274
Verlust aus dem Planvermögen -10
Planvermögen zum 31.12. 3.264

Der verbleibende Rückstellungsbetrag in Höhe von 851 Tausend Euro wird im Rückstellungsspiegel unter „Übrige“ ausgewiesen.

Nähere Ausführungen zur Bildung der Rückstellungen für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sind unter Textziffer 24, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, dokumentiert.

Die Rückstellungen für Restrukturierungen enthalten im Wesentlichen personalbezogene Aufwendungen für Abfindungen. Der Vermögensabfluss für diese Rückstellungen wird in Höhe von 2.380 Tausend Euro für 2018 und in Höhe von 132 Tausend Euro für die Jahre 2019 bis 2020 erwartet.

Die Rückstellungen für drohende Verluste betreffen zum einen schwebende Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Festnetzbereich des Konzerns in Höhe von 143 Tausend Euro, wobei der Vermögensabfluss in voller Höhe in 2018 erwartet wird.

Zum anderen wurden Drohverlustrückstellungen für Leerstandskosten bezüglich gemieteter Shops und Bürogebäude in Höhe von 1.011 Tausend Euro gebildet, wofür der Vermögensabfluss in Höhe von 869 Tausend Euro in 2018 und zu 142 Tausend Euro in 2019 erwartet wird erwartet wird. Schließlich sind in den Rückstellungen für drohende Verluste erwartete Verluste aus negativmargigen Tarifen in Höhe von 5.203 Tausend Euro enthalten, wofür der voraussichtliche Vermögensabfluss in 2018 erwartet wird.

Die Rückstellung für Rückbauverpflichtungen besteht durch den Erwerb der Media Broadcast Gruppe zum größten Teil aus Verpflichtungen zum Rückbau von Funkinfrastruktur an zahlreichen Standorten. Der Vermögensabfluss wird nach dem voraussichtlichen Auslaufen der zugrunde liegenden Mietverträge zu 26.429 Tausend Euro in 2018 sowie zu 13.608 Tausend Euro in den Jahren 2020 bis 2030 erwartet. Es bestehen weitere Verpflichtungen zum Rückbau von Mietereinbauten an diversen Technik- und Verwaltungsstandorten des Konzerns. Der Vermögensabfluss wird nach dem voraussichtlichen Auslaufen der zugrunde liegenden Mietverträge zu 789 Tausend Euro in 2018 sowie zu 2.250 Tausend Euro in den Jahren 2019 bis 2028 erwartet.

Es wurden Jubiläumsrückstellungen gebildet, bei denen ein Vermögensabfluss für 2018 zu 137 Tausend Euro und für die Jahre 2019 bis 2037 zu 752 Tausend Euro erwartet wird. Bei der Berechnung der Jubiläumsrückstellungen wurde ein Zinssatz von 1,21 Prozent und eine durchschnittliche Laufzeit vom Bilanzstichtag bis zur Auszahlung von acht Jahren zu Grunde gelegt.

In den Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten ist aus der Erstkonsolidierung der Media Broadcast Gruppe m Rahmen der Kaufpreisallokation zum 31.12.2017 noch. ein Betrag von 1.500 Tausend Euro für ein Prozessrisiko zurückgestellt. Weitere Beträge betreffen unverändert die voraussichtlichen Kosten aus diversen Klagen gegen Konzerngesellschaften sowie aus sonstigen offenen Streitfragen mit Dritten. Hiervon ist der wesentliche Teil auf Rechtsstreitigkeiten mit ehemaligen Handelspartnern und Kunden sowie wettbewerbsrechtliche Sachverhalte zurückzuführen. Der Konzern rechnet mit einem Vermögensabfluss in 2018 in Höhe von 1.784 Tausend Euro sowie 1.500 Tausend Euro in 2019 oder später. Um die Rechts- und Verhandlungspositionen nicht vorzeitig bekanntzugeben und somit zu gefährden, wird auf weitere Ausführungen hierzu verzichtet.

30. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Haftungsverhältnisse und Kreditsicherheiten

Zum Ende des Geschäftsjahres bestehen unkündbare Operating-Leasing-Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen, Wartungs-, Support- und sonstige Verpflichtungen sowie Abnahmeverpflichtungen aus Bestellungen in folgender Höhe:

In TEUR 31.12. 2017 31.12. 2016
Miet- und Leasingverpflichtungen
Innerhalb eines Jahres fällig 46.346 59.909
Fälligkeit zwischen einem Jahr und fünf Jahren 88.982 85.678
Fälligkeit länger als fünf Jahre 34.323 11.386
169.651 156.973
davon bereits als Drohverlustrückstellung bilanziert 604 729
169.047 156.244
Wartungs-, Support- und sonstige Verpflichtungen
Innerhalb eines Jahres fällig 48.988 9.967
Fälligkeit zwischen einem Jahr und fünf Jahren 109.252 769
Fälligkeit länger als fünf Jahre 31.274 0
189.514 10.736
Abnahmeverpflichtungen aus Bestellungen
betreffend immaterielle Vermögenswerte 565 0
betreffend Sachanlagen 6.685 11.457
betreffend Vorräte, Aufwand und Dienstleistungen 159.509 148.986
166.759 160.443
Gesamt 525.320 327.423

Die Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen ergeben sich im Wesentlichen aus der Anmietung von Bürogebäuden, Shops und Hardwareleasing sowie aus Mietverpflichtungen aufgrund von Standortmitbenutzungen bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Dem stehen zu erwartende Einnahmen aus Untermietverhältnissen von 4.869 Tausend Euro (Vorjahr: 5.928 Tausend Euro) gegenüber. Es bestehen zum Bilanzstichtag hinsichtlich der Mehrzahl der Miet- und Leasingverträge Optionen auf Verlängerung der Vertragsverhältnisse. Die Konditionen dieser Verlängerungsoptionen sind in allen Fällen frei verhandelbar oder identisch mit den derzeit geltenden Konditionen der Verträge.

Im Geschäftsjahr 2017 wurde im Rahmen einer Sale-and-Leaseback-Vereinbarung Sendetechnik der Media Broadcast Gruppe verkauft und für einen Zeitraum von fünf Jahren, ohne Verlängerungsoption, zurückgeleast. Der aus dem Geschäft resultierende Gewinn konnte sofort vereinnahmt werden. Für das aus der Sale-and-Leaseback-Vereinbarung resultierende Operating-Leasingverhältnis sind die Mindestleasingzahlungen in vorstehender Tabelle bereits enthalten.

Der Anstieg bei den Verpflichtungen aus Wartungs-, Support- und sonstigen Verträgen ist im Wesentlichen auf die im Geschäftsjahr 2017 vollzogene Auslagerung der Geschäftsprozesse im Kundenservice zurückzuführen. Wie im Vorjahr bestehen weitere Verträge für die Wartung von IT-Hardware und Datenbanken, Gebäudetechnik sowie der Netzinfrastruktur.

Die Abnahmeverpflichtungen aus Bestellungen betragen zum Geschäftsjahresende 166.759 Tausend Euro (Vorjahr: 160.443 Tausend Euro). Davon sind 7.250 Tausend Euro (Vorjahr: 11.457 Tausend Euro) auf die Beschaffung von Anlagevermögen zurückzuführen. Es gibt weitere Abnahmeverpflichtungen in Höhe von 159.509 Tausend Euro (Vorjahr: 148.986 Tausend Euro). Hier handelt es sich vorwiegend um Verpflichtungen aus dem Bezug von Strom für die Produktion an den verschiedenen Miet-Standorten als auch Breitbandverbindungen im Rahmen von Mediennetze (Audio-und Videoübertragungen).

Weitere Haftungsverhältnisse bestehen aus Patronatserklärungen und Mietbürgschaften und betragen zum Bilanzstichtag 28.549 Tausend Euro (Vorjahr: 23.257 Tausend Euro). Es wird nicht mit einer Inanspruchnahme aus den Patronatserklärungen und Mietbürgschaften gerechnet, weil erwartet wird, dass die entsprechenden Rechnungen vertragsgemäß gezahlt bzw. die entsprechenden Mietzahlungen regelmäßig geleistet werden.

Es besteht am 31. Dezember 2017 folgende Eventualverbindlichkeit: Mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Dezember 2014 sowie gleichzeitiger Ergänzung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses traf die Finanzverwaltung folgende Regelung: Liefert der Vermittler eines Mobilfunkvertrags im eigenen Namen an den Kunden ein Mobilfunkgerät oder einen sonstigen Elektronikartikel und gewährt das Mobilfunkunternehmen dem Vermittler auf Grund vertraglicher Vereinbarung eine von der Abgabe des Mobilfunkgeräts oder sonstigen Elektronikartikels abhängige Provision bzw. einen davon abhängigen Provisionsbestandteil, handelt es sich bei dieser Provision oder diesem Provisionsbestandteil insoweit nicht um ein Entgelt für die Vermittlungsleistung an das Mobilfunkunternehmen, sondern um ein Entgelt von dritter Seite im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG für die Lieferung des Mobilfunkgeräts oder des sonstigen Elektronikartikels. Dies gilt unabhängig von der Höhe einer von dem Kunden zu leistenden Zuzahlung. Aus der Anwendung dieser Regelung ab dem 1. Januar 2015 entstehen der Gesellschaft keine berichtspflichtigen Risiken. Für die vor dem 1. Januar 2015 ausgeführten Umsätze ist es aus Sicht der Gesellschaft überwiegend wahrscheinlich, dass die genannte Regelung keine wesentlichen negativen umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen für die freenet AG haben wird. Es verbleibt für die vor dem 1. Januar 2015 für noch nicht abschließend geprüfte Veranlagungszeiträume ausgeführten Umsätze jedoch ein geringes Risiko, bei dem Eintritt die freenet AG Vorsteuern teilweise an das Finanzamt zurückerstatten müsste.

31. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung

In der Konzernkapitalflussrechnung werden die Angaben jeweils für den Gesamtkonzern (weitergeführte und aufgegebene Geschäftsbereiche) gemacht. Im Geschäftsjahr 2017 wie auch im Vorjahr stammen die Zahlungsmittelflüsse ausschließlich aus weitergeführten Geschäftsbereichen.

Der Finanzmittelfonds besteht aus Bankguthaben, Kassenbestand, Schecks, und kurzfristigen, jederzeit liquidierbaren Geldmarktpapieren sowie kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten, jeweils mit einer ursprünglichen Fälligkeit von bis zu drei Monaten. Im Finanzmittelfonds sind wie im Vorjahr keine liquiden Mittel aus aufgegebenen Geschäftsbereichen enthalten.

Die Zahlungsströme werden unterteilt nach der laufenden Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Für die Darstellung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit wurde die indirekte Darstellungsmethode gewählt.

Die Position „Zunahme des Net Working Capitals, soweit nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuordenbar“ enthält die Veränderung der Bilanzpositionen „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“, „Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte“, „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“, „Vorräte“, „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“, „Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen“, „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“, „Andere Rückstellungen“ sowie die Veränderung sonstiger Aktiva und Passiva, soweit nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuordenbar.

31.1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

Gegenüber der Vergleichsperiode verringerte sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit um 4,3 Millionen Euro auf 385,4 Millionen Euro. Das EBITDA hat sich, ohne den Einbezug der nicht zahlungswirksamen Ergebnisanteile aus dem assoziierten Unternehmen Sunrise in Höhe von 133,2 Millionen Euro, gegenüber dem Vorjahr um 5,7 Millionen Euro erhöht. Im Geschäftsjahr 2017 erhielt die freenet AG eine Dividendenzahlung in Höhe von 34,4 Millionen Euro aufgrund der in der Generalversammlung der Sunrise vom 11. April 2017 beschlossenen Ausschüttung von 3,33 CHF je Aktie. Das Net Working Capital (Nettoumlaufvermögen) erhöhte sich in 2017 um 25,6 Millionen Euro, während es im Vorjahr um 3,8 Millionen Euro angestiegen war. Die Zunahme des Net Working Capitals um 25,6 Millionen Euro erklärt sich überwiegend aus dem planmäßigen zahlungswirksamen Abbau von Verbindlichkeiten und Abgrenzungen gegenüber Vertriebspartnern aus Vertriebsrechten (25,0 Millionen Euro) sowie aus dem Anstieg von Forderungen gegen Netzbetreiber sowie Händler und Distributoren (28,6 Millionen Euro). Als wesentlicher Gegeneffekt wirkte das im Vergleich zum 31. Dezember 2016 um 22,1 Millionen Euro höhere Volumen aus dem Factoring von Handy-Optionsforderungen - wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Textziffer 32.6, Übertragung von finanziellen Vermögenswerten.

Zudem resultierten im Geschäftsjahr 2017 Netto-Zahlungsmittelabflüsse über 30,1 Millionen Euro (Vorjahr: 40,0 Millionen Euro) aus Ertragssteuerzahlungen beziehungsweise -erstattungen.

31.2. Cashflow aus Investitionstätigkeit

Im Geschäftsjahr 2017 entwickelte sich der Cashflow aus Investitionstätigkeit gegenüber dem Vorjahreszeitraum von -862,4 Millionen Euro auf -42,1 Millionen Euro. Die Veränderung ist überwiegend auf die im Vorjahr erfolgten Auszahlungen für den Erwerb der Anteile an der Sunrise sowie der Media Broadcast Gruppe zurückzuführen.

Die Zahlungsmittelabflüsse für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte sowie in Sachanlagen, saldiert mit den Zahlungseingängen aus dem Abgang solcher Vermögenswerte, sind in 2017 gegenüber dem Vorjahr um 5,6 Millionen Euro von 48,1 Millionen Euro auf 42,5 Millionen Euro gesunken. Die zahlungswirksamen Investitionen wurden vollständig aus Eigenmitteln finanziert und betrafen im Wesentlichen die Sachanlagen der Media Broadcast Gruppe. Der Anstieg der Einzahlungen aus dem Abgang von Vermögenswerten von 14,7 Millionen Euro im Vorjahr auf 18,6 Millionen Euro im Berichtsjahr resultiert überwiegend aus dem Teilverkauf von UKW-Infrastruktur der Media Broadcast Gruppe.

Bei der im Geschäftsjahr 2017 erfolgten Aufstockung der Anteile am Kapital der EXARING AG auf 50,01 Prozent (31. Dezember 2016: 24,99 Prozent) kam es zu keinen Zahlungsmittelabflüssen, da die Gegenleistung für den Erwerb der weiteren Anteile in die bereits vollkonsolidierte EXARING AG eingezahlt worden ist.

31.3. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit entwickelte sich gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres von 521,2 Millionen Euro auf -338,6 Millionen Euro.

Im Wesentlichen resultiert die Veränderung aus der jeweils im Vorjahr erfolgten Rückzahlung der Unternehmensanleihe sowie der Aufnahme von Finanzschulden im Rahmen des Erwerbs der Media Broadcast Gruppe sowie der Anteile an der Sunrise.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben die Dividendenzahlungen den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit mit 204,8 Millionen Euro (Vorjahr: 198,4 Millionen Euro) belastet.

Die Tilgungsleistungen auf Finanzschulden über 64,6 Millionen Euro entfallen maßgeblich auf die fristgerechte Teilrückzahlung des Schuldscheindarlehens aus 2012 in Höhe von nominal 64,5 Millionen Euro. Darüber hinaus ergaben sich Tilgungen in Höhe von 24,4 Millionen Euro betreffend den als Finanzierungsleasing eingestuften Rahmenmietvertrag der Media Broadcast Gruppe. Wir verweisen an dieser Stelle auf Textziffer 25, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen.

Im Berichtsjahr reduzierten sich die Zinszahlungen hauptsächlich in Folge verbesserter Zinskonditionen von 68,1 Millionen Euro auf 42,9 Millionen Euro.

31.4. Herleitung der Ausgangsgröße der Konzernkapitalflussrechnung

Ausgangsgröße der Kapitalflussrechnung ist das Ergebnis der weitergeführten und aufgegebenen Geschäftsbereiche vor Ertragsteuern und Zinsen (EBIT). Im Folgenden ist die Herleitung dieses Ergebnisses aus der Konzerngewinn- und Verlustrechnung ersichtlich.

In TEUR 1.1. 2017 - 31.12. 2017 1.1. 2016 - 31.12. 2016
Ergebnis vor Ertragsteuern 322.690 243.956
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 51.132 55.675
Zinsen und ähnliche Erträge -830 -809
Ergebnis vor Ertragsteuern und Zinsen (EBIT) 372.992 298.822

31.5. Überleitung der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit

Die folgende Überleitungsrechnung stellt die Schulden aus der Finanzierungstätigkeit für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 dar.

01.01.2017 Zahlungswirksame Änderungen1 Änderungen im beizulegenden Zeitwert2 Sonstige Änderungen3 31.12. 2017
langfristige Schulden 1.673.871 -11.964 4.094 0 1.666.001
kurzfristige Schulden 54.518 -54.575 57 0 0
kurzfristige Finanzschulden aus Zinsabgrenzungen 5.784 0 0 1.361 7.145
Schulden aus Finanzierungsleasing 306.335 -24.380 0 0 281.955
Summe der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit 2.040.508 -90.919 4.151 1.361 1.955.101

1 Die zahlungswirksamen Änderungen innerhalb der Finanzschulden enthalten Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden (-64.612 Tausend Euro) sowie Auszahlungen von Finanzierungskosten im Rahmen der Prolongation von Finanzschulden (-1.927 Tausend Euro).

2 Hierin enthalten sind die zahlungsunwirksamen Aufzinsungen gemäß Effektivzinsmethode.

3 Hierin enthalten sind zahlungsunwirksamen Veränderungen aufgrund von Zinsabgrenzungen.

32. Informationen über Finanzinstrumente

32.1. Angaben gemäß IFRS 7

Dieser Abschnitt vermittelt einen Überblick über die Bedeutung von Finanzinstrumenten für den Konzern und liefert zusätzliche Informationen über Bilanzpositionen, die Finanzinstrumente enthalten.

Zur Darstellung der zum 31. Dezember 2017 und zum 31. Dezember 2016 im Konzern bestehenden Finanzinstrumente, deren Zuordnung zu Klassen sowie zur Überleitung in die jeweiligen Bewertungskategorien nach IAS 39 machen wir die folgenden Angaben (Tabellen auf der gegenüberliegenden und folgenden Seite):

Finanzinstrumente na ch Klassen per 31. Dezember 2017

In TEUR Bewertung skategorie nach IAS 39 Buchwert Bilanz 31.12.2017 Fortgeführte Anschaffungskosten Wertansatz Anschaffungskosten
Aktiva
Zahlungsmittel/Flüssige Mittel KF 322.816 322.816
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen KF 532.781 532.781
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 14.072
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 22.203
Sonstige nicht derivative finanzielle Vermögenswerte KF 18.671 18.671
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte ZVF 2.739
Sonstige Finanzanlagen, bewertet zu Anschaffungskosten ZVF 793 793
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FV 517.276 517.276
Verbindlichkeiten aus FV 21.754 21.754
Finanzierungsleasing
Finanzschulden FV 1.673.146 1.673.146
Finanzschulden aus FV 1.060.637 1.060.637
Schuldscheindarlehen
Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 81.842
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 381.339
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing FV 260.201 260.201
Sonstige nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten FV 121.138 121.138
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39
Zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente ZVF 3.532 793
Kredite und Forderungen KF 874.268 874.268
Finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten FV 2.571.761 2.571.761
In TEUR Fair Value erfolgswirksam Wertansatz Fair Value, über das sonstige Ergebnis erfasst Nicht finanzielle Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten Fair Value Finanzinstrumente 31.12.2017
Aktiva
Zahlungsmittel/Flüssige Mittel -*
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -*
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 14.072
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Sonstige nicht derivative finanzielle Vermögenswerte -*
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 2.739 2.739
Sonstige Finanzanlagen, bewertet zu Anschaffungskosten -*
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus 32.861
Finanzierungsleasing
Finanzschulden
Finanzschulden aus 1.065.876
Schuldscheindarlehen
Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 81.842
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 289.503
Sonstige nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten -*
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39
Zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente 2.739 2.739
Kredite und Forderungen 0*
Finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten 1.388.240*

* Für die Positionen wurde kein Fair Value ermittelt, jedoch stellt der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den Fair Value dar. Dies führt dazu, dass die aggregierten Fair Values für die Bewertungskategorien KF sowie FV jeweils deutlich unter deren aggregierten Buchwerten in der Bilanz liegen.

Finanzinstrumente nach Klassen per 31. Dezember 2016 - angepasst

In TEUR Bewertungskategorie nach IAS 39 Buchwert Bilanz 31.12.2016 Fortgeführte Anschaffungskosten Wertansatz Anschaffungskosten
Aktiva
Zahlungsmittel/Flüssige Mittel KF 318.186 318.186
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen KF 519.896 519.896
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 10.103
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 37.779
Sonstige nicht derivative finanzielle Vermögenswerte KF 34.419 34.419
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte ZVF 2.774
Sonstige Finanzanlagen, bewertet zu Anschaffungskosten ZVF 586 586
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FV 515.696 515.696
Finanzschulden FV 1.734.173 1.734.173
Finanzschulden aus FV 1.123.761 1.123.761
Schuldscheindarlehen
Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 61.430
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 343.601
Sonstige nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten FV 343.601 343.601
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39
Zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente ZVF 3.360 586
Kredite und Forderungen KF 872.501 872.501
Finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten FV 2.593.470 2.593.470
In TEUR Fair Value erfolgswirksam Wertansatz Fair Value, über das sonstige Ergebnis erfasst Nicht finanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten Fair Value Finanzinstrumente 31.12.2016
Aktiva
Zahlungsmittel/Flüssige Mittel -*
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -*
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 10.103
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Sonstige nicht derivative finanzielle Vermögenswerte -*
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 2.774 2.774
Sonstige Finanzanlagen, bewertet zu Anschaffungskosten -*
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -*
Finanzschulden
Finanzschulden aus 1.133.391
Schuldscheindarlehen
Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 61.430
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten -*
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39
Zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente 2.774 2.774
Kredite und Forderungen 0*
Finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten 1.133.391*

* Für die Positionen wurde kein Fair Value ermittelt, jedoch stellt der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den Fair Value dar. Dies führt dazu, dass die aggregierten Fair Values für die Bewertungskategorien KF sowie FV jeweils deutlich unter deren aggregierten Buchwerten in der Bilanz liegen.

Die nicht finanziellen Vermögenswerte stellen jenen Teil der Bilanzposition „Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte“ dar, der nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 7 fällt. Der Buchwert der finanziellen Verbindlichkeit aus der Put-Option im Zusammenhang mit dem Erwerb der MOTION TM entspricht dem beizulegenden Zeitwert zum 31. Dezember 2017.

Die nicht finanziellen Verbindlichkeiten stellen die Bilanzposition „Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen“ dar, die nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 7 fällt.

Der beizulegende Zeitwert von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten und sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten entspricht in etwa dem Buchwert. Ursächlich hierfür sind die kurzen Restlaufzeiten dieser Finanzinstrumente.

Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte mit Restlaufzeiten über einem Jahr entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Zinsparameter. Die sonstigen Finanzanlagen werden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Soweit eine verlässliche Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts nicht möglich ist, erfolgt eine Bewertung zu Anschaffungskosten. Die Anteile sind nicht börsennotiert und es besteht für sie kein aktiver Markt. Weiterhin ist eine Veräußerung derzeit nicht vorgesehen. Soweit Hinweise auf niedrigere beizulegende Zeitwerte bestehen, werden diese angesetzt.

Bei den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten setzt der Konzern als beizulegenden Zeitwert den Kurswert in einem aktiven Markt an. Hierbei handelt es sich um Wertpapiere zur Sicherung von Pensionsverpflichtungen.

Zwischen den Buchwerten der Finanzinstrumente und den beizulegenden Zeitwerten bestehen aufgrund der anhand der Effektivzinsmethode vorgenommenen Abzinsung und basierend auf dem gegenwärtigen Zinsniveau nur unwesentliche Unterschiede. Der beizulegende Zeitwert der kurzfristigen Finanzschulden entspricht aufgrund der Fristigkeit dem Buchwert. Der beizulegende Zeitwert der langfristigen Finanzschulden übersteigt den Buchwert zum 31. Dezember 2017 um 5.239 Tausend Euro (Vorjahr: 9.630 Tausend Euro). Diese Differenz ergab sich aus der Bewertung der Schuldscheindarlehen zum beizulegenden Zeitwert; dieser wurde anhand von aktuellen Einschätzungen zum eigenen Kreditrisiko und zum Zinsniveau jeweils zum Bewertungsstichtag ermittelt.

Für den Anteil der Finanzierungsleasingverbindlichkeiten innerhalb der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten wurde ein abweichender Zeitwert ermittelt; dieser wurde anhand von aktuellen Einschätzungen zum eigenen Kreditrisiko und zum Zinsniveau jeweils zum Bewertungsstichtag ermittelt.

Der beizulegende Zeitwert der nicht börsengehandelten derivativen Finanzinstrumente wird vom Konzern anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden (Discounted-Cashflow-Methode beziehungsweise Optionspreismodelle) bestimmt. Im Einzelnen werden die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme aus dem Finanzinstrument auf Grundlage der relevanten Zinsstruktur- und Forward-Kurven ermittelt und anschließend zum Stichtag diskontiert. Periodisch erfolgt ein Abgleich der von den externen Vertragspartnern erhaltenen Marktwertbestätigungen mit den intern ermittelten Marktwerten. Zum 31. Dezember 2017 bestehen im Konzern keine derivativen Finanzinstrumente.

In der nachfolgenden Übersicht wird dargelegt, auf welchen wesentlichen Parametern die Bewertung der zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente als auch die Bewertung der gemäß IFRS 7 zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesenen Finanzinstrumente basiert. Die einzelnen Levels sind dabei gemäß IFRS 13 wie folgt definiert:

Level 1:

Unveränderte Übernahme von Preisen von aktiven Märkten (Deutsche Börse AG, Börse Frankfurt) für identische finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten.

Level 2:

Verwendung von Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die in Level 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich jedoch für den finanziellen Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. in Ableitung von Preisen) beobachten lassen.

Level 3:

Verwendung von nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierenden Inputfaktoren für die Bewertung des finanziellen Vermögenswertes oder der finanziellen Verbindlichkeit (nicht beobachtbare Inputfaktoren). Zwischen den einzelnen Levels hat im Geschäftsjahr 2017 wie im Vorjahr kein Transfer stattgefunden.

Fair-Value-Hierarchie zum 31. Dezember 2017

In TEUR Summe Level 1 Level 2 Level 3
Aktiva
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 2.739 2.739 0 0
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 32.861 0 0 32.861
Finanzschulden 1.065.876 0 0 1.065.876
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 289.503 0 0 289.503

Fair-Value-Hierarchie zum 31. Dezember 2016

In TEUR Summe Level 1 Level 2 Level 3
Aktiva
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 2.774 2.774 0 0
Passiva
Finanzschulden 1.133.391 0 0 1.133.391

Für die einzelnen Kategorien von Finanzinstrumenten nach IAS 39 wurden im Geschäftsjahr 2017 sowie im Vorjahr folgende Nettoergebnisse ausgewiesen:

Nettoergebnis nach Bewertungskategorien 2017

In TEUR Aus Zinsen Aus der Folgebewertung Zum beizulegenden Zeitwert, über das sonstige Ergebnis erfasst Aus Abgang Wertberichtigungen/ Forderungsverluste Nettoergebnis
Zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente (ZVF) 0 -35 0 0 -35
Kredite und Forderungen (KF) -197 0 -50.370 -420 -50.987
Finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (FV) -45.955 0 0 0 -45.955
Gesamt -46.152 -35 -50.370 -420 -96.977

Nettoergebnis nach Bewertungskategorien 2016

In TEUR Aus Zinsen Aus der Folgebewertung Zum beizulegenden Zeitwert, über das sonstige Ergebnis erfasst Wertberichtigungen/ Forderungsverluste Aus Abgang Nettoergebnis
Zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente (ZVF) 0 -2 0 0 -2
Kredite und Forderungen (KF) 58 0 -56.394 -769 -57.105
Finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (FV) -51.101 0 0 0 -51.101
Gesamt -51.043 -2 -56.394 -769 -108.208

Nettogewinne beziehungsweise -verluste aus Krediten und Forderungen enthalten Veränderungen in den Wertberichtigungen, Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung sowie Zahlungseingänge und Wertaufholungen aus ursprünglich abgeschriebenen Krediten und Forderungen.

Nettogewinne beziehungsweise -verluste aus der Kategorie der finanziellen Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten, beinhalten die Erträge und Aufwendungen aus der Bewertung der finanziellen Verbindlichkeit aus der Put-Option im Zusammenhang mit dem Erwerb der MOTION TM (Buchwert der Verbindlichkeit zum 31. Dezember 2017: 12.487 Tausend Euro; Vorjahr: 12.614 Tausend Euro). Eine Sensitivitätsbetrachtung bezüglich des Unternehmenswertes ergibt, dass die finanzielle Verbindlichkeit bei einer Erhöhung des Unternehmenswertes um 10 Prozent um 1,2 Millionen Euro höher, bei einer Verringerung des Unternehmenswertes um 10 Prozent um 1,2 Millionen Euro geringer angesetzt worden wäre.

Nettogewinne beziehungsweise -verluste aus der Kategorie der zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumente umfassen Wertminderungen.

Nettogewinne beziehungsweise -verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten setzen sich aus Zinsaufwendungen zusammen.

Angaben über Zinserträge und Zinsaufwendungen der nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten basieren auf der Anwendung der Effektivzinsmethode.

Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2017

In TEUR Bruttobetrag vor Saldierung Saldierungsbeträge Nettobetrag in der Bilanz Fair Value finanzieller Sicherheiten Gesamtnettobetrag
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 538.481 5.700 532.781 532.781
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 30.705 8.502 22.203 22.203
Gesamt 569.186 14.202 554.984 0 554.984
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 522.976 5.700 517.276 4.000 513.276
Andere Rückstellungen 84.406 8.502 75.904 75.904
Gesamt 607.382 14.202 593.180 4.000 589.180

Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2016 - angepasst

In TEUR Bruttobetrag vor Saldierung Saldierungsbeträge Nettobetrag in der Bilanz Fair Value finanzieller Sicherheiten Gesamtnettobetrag
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 526.196 6.300 519.896 519.896
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 47.312 9.533 37.779 37.779
Gesamt 573.508 15.833 557.675 0 557.675
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 521.996 6.300 515.696 4.000 511.696
Andere Rückstellungen 97.640 9.533 88.107 88.107
Gesamt 619.636 15.833 603.803 4.000 599.803

Aufgrund einer Vereinbarung mit einem Netzbetreiber zur Anpassung von Zahlungskonditionen werden monatliche Vorauszahlungen für die vom Netzbetreiber erbrachten Mobilfunkdienste geleistet. Diese werden am Bilanzstichtag saldiert und im Folgemonat verrechnet. Neben dem Saldierungsbetrag in Höhe von 5.700 Tausend Euro besteht hier eine langfristige Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000 Tausend Euro.

Durch den Erwerb der Media Broadcast Gruppe in 2016 wurden u.a. auch Verpflichtungen für Altersteilzeit und Langzeitarbeitskonten übernommen. Diese Verpflichtungen werden zu jedem Bilanzstichtag mit den Zeitwerten des entsprechenden Planvermögens verrechnet. Zum Bilanzstichtag betragen die saldierten Rückstellungen für Langzeitarbeitskonten 0 (31.12.2016: 0) und für Altersteilzeit 851 Tausend Euro (31.12.2016: 1.176 Tausend Euro). Hierzu verweisen wir auch auf unsere Ausführungen zu Textziffer 29, Andere Rückstellungen.

32.2. Grundsätze und Ziele des Finanzrisikomanagements und Kapitalrisikomanagements

Der freenet Konzern unterliegt hinsichtlich seiner Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen insbesondere Marktrisiken, Liquiditätsrisiken sowie Ausfallrisiken.

Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken laufend zu überwachen sowie durch die operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen.

Die Grundzüge der Finanzpolitik, deren Bausteine nachstehend erläutert sind, werden vom Vorstand festgelegt. Daneben bedürfen bestimmte Finanztransaktionen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand.

Die Abteilung Konzern-Treasury erbringt Dienstleistungen an die Geschäftsbereiche und koordiniert den Zugang zu den Finanzmärkten. Daneben überwacht und steuert sie die mit den Geschäftsbereichen des Konzerns verbundenen Markt- und Liquiditätsrisiken durch eine regelmäßige interne Risikoberichterstattung, die Risiken nach Grad und Ausmaß analysiert. Oberste Priorität für die Abteilung Konzern-Treasury hat der Grundsatz der Risikominimierung; als ein weiteres wichtiges Ziel wird die Optimierung des Zinsergebnisses angesehen. Ein umsichtiges durch die Abteilung Konzern-Treasury gesteuertes Liquiditätsmanagement umfasst das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung durch einen adäquaten Betrag an zugesagten Kreditlinien und die Möglichkeit, offene Marktpositionen zu schließen. Liquiditätsrisiken werden durch die permanente Überwachung des Finanzstatus und ausreichende Reserven in Form von Kreditlinien reduziert.

Der Abteilung Konzern-Treasury obliegt die Überwachung der Ausfallrisiken großer Debitoren (insbesondere Distributoren, Händler und anderer B2B-Partner) sowie die regelmäßige interne Risikoberichterstattung bezüglich dieser Risiken. Forderungen gegen Endkunden werden in der Abteilung Forderungsmanagement überwacht. Eines ihrer Hauptziele ist es, die Aufwendungen aus dem Ausfall beziehungsweise der Wertberichtigung von Forderungen gegen Endkunden und Vertriebspartnern zu minimieren.

Das Kapitalrisikomanagement des Konzerns bezieht sich auf das in der Konzernbilanz ausgewiesene Eigenkapital und daraus abgeleitete Kennziffern.

Primäres Ziel des Kapitalrisikomanagements des Konzerns ist es, die in den Kreditverträgen vorgesehenen Kennzahlen (financial covenants), deren Nichterreichung unter Umständen die sofortige Fälligstellung der Kredite nach sich ziehen könnte, zu überwachen. Die wesentlichen financial covenants sind in Bezug auf die Eigenkapitalquote (33,9 Prozent - Vorjahr: 32,7 Prozent) des Konzerns sowie den Verschuldungsfaktor definiert. Die Eigenkapitalquote stellt das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Bilanzsumme dar und bewegt sich zum 31. Dezember 2017 unter der Zielmarke von 50 Prozent. Der Verschuldungsfaktor (0,9 - Vorjahr: 1,7) gibt das Verhältnis an, in dem die Finanzschulden (1.673,1 Millionen Euro) abzüglich flüssiger Mittel (322,8 Millionen Euro), abzüglich des Anteils am Börsenwert der Sunrise zum 31. Dezember 2017 (11.051.578 Aktien multipliziert mit dem Schlusskurs von 76,04 Euro - Quelle: Bloomberg) im Verhältnis zum in den letzten 12 Monaten erzielten EBITDA stehen.

Zum Bilanzstichtag sind sämtliche Covenants-Kennzahlen erfüllt. Auch alle weiteren vereinbarten Beschränkungen in den Darlehensverträgen (sog. „Undertakings“ und „Covenants“) wurden zum Bilanzstichtag eingehalten.

Um die Kapitalstruktur aktiv zu steuern, kann das Management Vermögenswerte verkaufen, um dadurch die Verschuldung zu reduzieren sowie andere Maßnahmen ergreifen wie beispielsweise die Ausgabe neuer Aktien.

Die nachfolgenden Angaben zu den einzelnen Risiken basieren auf Informationen, wie sie dem Vorstand vorgelegt werden.

32.3. Marktrisiko

Die Aktivitäten unseres Konzerns sind in erster Linie finanziellen Risiken aus der Änderung von Zinssätzen und Wechselkursen ausgesetzt.

32.3.1. Zinsänderungsrisiko

Die unter den Finanzschulden ausgewiesenen Verbindlichkeiten resultieren aus vier Schuldscheindarlehen (zum 31. Dezember 2017 mit einem Saldo von insgesamt 1.067,0 Millionen Euro ausgewiesen (Vorjahr: 1.129,5 Millionen Euro) - davon entfallen 438,1 Millionen Euro auf die Tranchen mit variabler Verzinsung) und einem variabel verzinslichen endfälligen Bankdarlehen (zum 31. Dezember 2017 mit einem Saldo von insgesamt 606,1 Millionen Euro (Vorjahr: 604,6 Millionen Euro) ausgewiesen). Zudem besteht im Konzern eine revolvierende Kreditlinie in Höhe von insgesamt 100,0 Millionen Euro (Vorjahr: 100,0 Millionen Euro), die eine Laufzeit von fünf Jahren hat und zum Jahresende erneut nicht gezogen war.

Zum 31. Dezember 2017 weist der Konzern variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 1.044,3 Millionen Euro (Vorjahr: 1.061,7 Millionen Euro) aus. Diesbezüglich ist der Konzern Zinsrisiken ausgesetzt. Die Zinsänderungsrisiken sind nicht explizit gesichert, allerdings wirkt der Kassenbestand (der im Wesentlichen auf Basis von EONIA beziehungsweise EURIBOR variabel verzinslich angelegt wird) als natürliche Absicherung und mindert das Zinsänderungsrisiko aus den variabel verzinslichen Finanzschulden entsprechend.

Die Abteilung Konzern-Treasury überprüft auf der Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden täglichen Liquiditätsplanung laufend die verschiedenen Anlagemöglichkeiten für die liquiden Mittel sowie die verschiedenen Dispositionsmöglichkeiten hinsichtlich der Finanzschulden. Marktzinsänderungen könnten sich auf das Zinsergebnis von originären variabel verzinslichen Finanzinstrumenten auswirken und gehen in die Berechnung der ergebnisbezogenen Sensitivitäten ein.

Zur Darstellung von Marktrisiken verwendet der Konzern eine Sensitivitätsanalyse, die Auswirkungen von Zinssatzänderungen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigt.

Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden.

In der Bilanz sind unter den kurzfristigen und langfristigen Finanzschulden zum 31. Dezember 2017 Verbindlichkeiten in Höhe von 1.673,1 Millionen Euro (Vorjahr: 1.734,2 Millionen Euro) ausgewiesen, davon 1.044,3 Millionen Euro (Vorjahr: 1.061,7 Millionen Euro) variabel verzinslich. Die variabel verzinslichen Bankverbindlichkeiten waren zum Stichtag mit 1,4 Prozent verzinst. Die zum 31. Dezember 2017 bestehenden Finanzschulden werden zu 7,1 Millionen Euro im kurzfristigen Bereich ausgewiesen. Der gesamte Betrag ist für erwartete Zahlungen aufgelaufener Zinsen abgegrenzt, eine verpflichtende Tilgung für Finanzverbindlichkeiten ist dagegen in 2018 nicht vorgesehen. Zum 31. Dezember 2017 wird der variable Teil der Kredite in einem Korridor von 1,2 bis 2,0 Prozent verzinst. Anhand von Marktschätzungen erwarten wir für 2018 einen Korridor des variablen Teils zwischen 1,2 und 2,0 Prozent. Daraus würden sich in 2018 auf die gesamten Finanzschulden Auszahlungen für Zinsen in Höhe von 23,1 Millionen Euro ergeben. Aus der Nettoposition von variabel verzinslichen Aktiva und Passiva, die zum beizulegendem Zeitwert bewertet wurden, hätte eine parallele Verschiebung der Zinskurve um 50 Basispunkte nach oben einen Ergebniseffekt vor Steuern von -2,8 Millionen Euro (Vorjahr: -2,6 Millionen Euro) eine Verschiebung der Zinskurve um 50 Basispunkte nach unten einen Ergebniseffekt vor Steuern von 0,2 Millionen Euro (Vorjahr: 1,8 Millionen Euro).

Geldmarktfonds unterliegen marginalen Zinsschwankungen, so dass sich grundsätzlich Kursverluste ergeben können. Es besteht kein signifikantes Risiko, da die Gelder in Fonds sehr kurzfristig angelegt werden. Vertraglich festgelegte Fälligkeits- oder Zinsanpassungstermine bestehen nicht, eine Rendite ergibt sich aus der Veränderung des Kurswerts und etwaiger Ausschüttungen. Aus den in der Bilanz unter den übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerten sowie den sonstigen Finanzanlagen ausgewiesenen Finanzinvestitionen in Geldmarktfonds und Anleihen hätte eine Veränderung des Kurses der erworbenen Anteile um 5 Prozent nach oben einen Eigenkapitaleffekt von 137 Tausend Euro (Vorjahr: 139 Tausend Euro), eine Veränderung des Kurses um 5 Prozent nach unten einen Eigenkapitaleffekt von -137 Tausend Euro (Vorjahr: -139 Tausend Euro).

Für die übrigen verzinslichen Vermögenswerte und Schulden kann das Zinsänderungsrisiko vernachlässigt werden.

Zinssatzänderungen beeinflussen festverzinsliche Finanzinstrumente nur dann, wenn sie zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Die finanziellen Verbindlichkeiten von freenet sind daher keinem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, da diese zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden.

32.3.2. Fremdwährungsrisiko

Im Konzern werden in geringem Umfang Geschäfte in Fremdwährungen getätigt. Die Währungssicherung erfolgt, i. d. R. durch den Abschluss von Devisentermingeschäften oder, falls nötig, mittels vorgehaltener Barbestände in Fremdwährung.

Insgesamt misst der Konzern dem Fremdwährungsrisiko eine zu vernachlässigende Bedeutung bei.

32.3.3. Kursänderungsrisiko

Hinsichtlich der Kursänderungsrisiken ist zu beachten, dass die Gesellschaft einen Anteil von 24,56 Prozent am Grundkapital der Sunrise hält. Die Sunrise erstellt ihren Konzernabschluss in der Berichtswährung Schweizer Franken (CHF). Das Kursänderungsrisiko zwischen Euro und Schweizer Franken hat Einfluss auf die Ermittlung beider Bestandteile der Position unserer Konzerngewinn- und Verlustrechnung „Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen“, nämlich zum einen der Anteile am laufenden Ergebnis der Sunrise sowie zum anderen der Abschreibungen aus der Schatten-Kaufpreisallokation bezüglich der Sunrise. Insofern hat dieser Wechselkurs einen Einfluss auf die Ertragslage des freenet Konzerns, der jedoch aus heutiger Sicht als gering einzuschätzen ist.

32.4. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko des Konzerns besteht darin, dass die Gesellschaft möglicherweise ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, zum Beispiel der Tilgung von Finanzschulden, der Bezahlung von Einkaufsverpflichtungen und der Verpflichtungen aus Leasingverträgen.

Zur Überwachung und Steuerung der Liquidität werden konzernweit umfangreiche Finanzplanungsinstrumente eingesetzt. Es werden hierbei unterschiedliche Planungshorizonte betrachtet, die sich bis zu einem Jahr erstrecken. Die kurzfristige Liquiditätsplanung und -steuerung erfolgt auf Tagesbasis jeweils für die nächsten drei Monate im Voraus. Diese Planung wird täglich von der Abteilung Konzern-Treasury in Abstimmung mit dem Rechnungswesen und dem Controlling auf der Grundlage von Ist-Daten aktualisiert.

Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken weiterhin durch das Halten angemessener Bankguthaben, Kreditlinien bei Banken sowie durch eine laufende Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows. Außerdem erfolgen Abstimmungen der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Um das Liquiditätsrisiko zu verringern, bedient sich der Konzern einer großen Bandbreite verschiedener Finanzierungsinstrumente.

Auf Basis mehrerer bestehender konzerninterner Cash-Pooling-Vereinbarungen, an der die wesentlichen Gesellschaften des freenet Konzerns teilnehmen, werden Bedarf und Anlage von liquiden Mitteln im Konzern zentral gesteuert.

Der Konzern erwartet, dass er seine sonstigen Verpflichtungen aus operativen Cashflows und aus dem Zufluss der fällig werdenden finanziellen Vermögenswerte erfüllen kann.

Zum Bilanzstichtag hat der Konzern die in Höhe von 100,0 Millionen Euro (Vorjahr: 100,0 Millionen Euro) eingeräumte revolvierende Kreditlinie nicht in Anspruch genommen. Der Gesellschaft ist es in engen Grenzen über eine Laufzeit von fünf Jahren erlaubt, außerhalb der Kreditverträge Fremdmittel aufzunehmen, um so beispielsweise zukünftige strategische Investitionen zu finanzieren.

Wertpapiere (im Depot befindliche Geldmarktfonds und Anleihen) können innerhalb kurzer Frist liquidiert werden. Bei den Beteiligungen besteht keine Veräußerungsabsicht. Im Falle eines notwendigen Verkaufs dieser Beteiligungen wäre die kurzfristige Abwicklung unter Umständen erschwert, da für diese Anteile kein organisierter Kapitalmarkt besteht.

Der finanzielle und operative Spielraum des Konzerns wird durch bestimmte Regelungen der Kreditverträge eingeschränkt. Diese legen der Gesellschaft beispielsweise Beschränkungen bei Änderungen der Geschäftstätigkeit des Konzerns, bei der Durchführung gruppeninterner gesellschaftsrechtlicher Strukturmaßnahmen, bei der Bestellung von Sicherheiten sowie hinsichtlich eventueller Erwerbe sowie Veräußerungen von Vermögensgegenständen, insbesondere von Anteilsbesitz, auf. Aus den nachfolgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns am Ende des Geschäftsjahres 2017 und 2016 ersichtlich:

Finanzverbindlichkeiten

Buchwert Cashflows 2018
In TEUR 31.12. 2017 Zins fix Zins variabel Tilgung
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 517.276 517.276
Finanzschulden (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) 1.673.146 9.363 15.103 7.145
Sonstige nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten 381.339 11.616 49.121
Cashflows 2019
In TEUR Zins fix Zins variabel Tilgung
--- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Finanzschulden (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) 11.193 15.103 54.463
Sonstige nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten 10.719 52.805
Cashflows 2020 und später
In TEUR Zins fix Zins variabel Tilgung
--- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Finanzschulden (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) 29.248 33.462 1.611.538
Sonstige nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten 46.682 279.413

Finanzverbindlichkeiten

Buchwert Cashflows 2017
In TEUR 31.12. 2016 Zins fix Zins variabel Tilgung
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 515.696 515.696
Finanzschulden (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) 1.734.173 9.802 17.507 60.302
Sonstige nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten 343.601 12.620 48.993
Cashflows 2018
In TEUR Zins fix Zins variabel Tilgung
--- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Finanzschulden (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) 8.344 17.377 35
Sonstige nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten 11.616 21.794
Cashflows 2019 und später
In TEUR Zins fix Zins variabel Tilgung
--- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Finanzschulden (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) 29.674 13.892 1.673.836
Sonstige nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten 57.400 272.814

32.5. Ausfallrisiko

Ein Kreditausfallrisiko ist der unerwartete Verlust an Zahlungsmitteln oder Erträgen aufgrund des teilweisen oder vollständigen Ausfalls von Forderungen. Dieser tritt ein, wenn der Vertragspartner nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen innerhalb der Fälligkeit nachzukommen.

Bei der Betrachtung der Ausfallrisiken stehen im freenet Konzern die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Endkunden im Fokus. Wir verweisen hier auf unsere Ausführungen zur Textziffer 20, Forderungen, sonstige Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Hierbei wird im Massengeschäft unseres Konzerns der Bonität von Kunden und Vertriebspartnern besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Für wesentliche Vertragskundenbereiche werden vor Vertragsabschluss Bonitätsprüfungen der Kunden durchgeführt.

Im laufenden Vertragsverhältnis sind die Durchführung eines zügigen und regelmäßigen Mahn- und Inkassoprozesses mit mehreren Inkassounternehmen im Benchmarking und einer Langzeitinkassoüberwachung sowie das High-Spender-Monitoring in unserem Konzern wesentliche Maßnahmen zur Minimierung des Ausfallrisikos.

Auch im Bereich der Forderungen gegen Händler und Franchisepartner findet ein laufender Mahn- und Inkassoprozess statt. Ebenso werden Kreditlimits festgelegt und überwacht. Gegebenenfalls führt das Erreichen des Limits zu einer Liefersperre.

Überdies sind durch eine Warenkreditversicherung wesentliche Kreditausfallrisiken gegenüber Großkunden (Händler und Distributoren im Bereich Mobilfunk) abgesichert. Um das Kreditausfallrisiko zu minimieren, hat der Konzern einen bestimmten Anteil dieser Umsätze versichert. Jeden Monat meldet die Abteilung Konzern-Treasury der Versicherung die aktuellen Umsätze des jeweiligen Großkunden. Im Zusammenhang mit dieser Meldung berechnet die Versicherung das zu versichernde Umsatzvolumen. Die Risiken bei nicht versicherten Kunden sind durch ein internes Limitsystem begrenzt - in der Regel müssen Kunden mit schlechter Bonität Vorauskasse leisten oder die Geschäftsbeziehung kommt nicht zustande. Ausfallrisiken gegenüber Endkunden sind nicht abgesichert.

Bei der Bestimmung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird jeder Änderung der Bonität seit Einräumen des Zahlungsziels bis zum Bilanzstichtag Rechnung getragen. Es besteht keine nennenswerte Konzentration des Kreditausfallrisikos, da der Kundenbestand breit ist und keine Korrelationen bestehen.

Eine angemessene Bildung von Wertberichtigungen trägt den Ausfallrisiken Rechnung. Eine Ausbuchung von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten erfolgt jeweils, wenn der Konzern die Forderung für uneinbringlich hält.

Wertpapiere und liquide Mittel sind im Wesentlichen bei deutschen Großbanken angelegt. Durch die Streuung auf verschiedene Banken wird das Ausfallrisiko deutlich eingeschränkt. Die Anlagen werden bezüglich ihrer laufenden und zukünftig erwarteten Rendite ständig von der Abteilung Konzern-Treasury überwacht.

Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestands an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

Bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, wie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten und zur Veräußerung verfügbaren Finanzinvestitionen, entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente.

32.6. Übertragung von finanziellen Vermögenswerten

Seit geraumer Zeit bietet der freenet Konzern seinen Endkunden mit der sogenannten Handy-Option die Möglichkeit, höherwertige Endgeräte gegen einen monatlichen Mehrbetrag auszuwählen. Diese Handy-Options-Verträge werden unverändert wie folgt bilanziert: freenet hat nach der Übergabe des Mobiltelefons an den Kunden diesem gegenüber einen unbedingten Zahlungsanspruch aus der Handy-Option. In Höhe des Barwertes der vom Kunden über die Vertragslaufzeit zu zahlenden monatlichen Zusatzbeiträge für das höherwertige Handy erfasst freenet bei Vertragsschluss und Handy-Übergabe eine Forderung. Mit der steigenden Bereitschaft der Kunden, für hochwertige Smartphones entsprechend mehr zu zahlen, hat sich in den vergangenen Geschäftsjahren der Teil des Postpaid-Kundenbestands, der eine solche Handy-Option gewählt hat, stetig erhöht. So sind auch die in den langfristigen und kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanzierten Forderungs-Abgrenzungen aus Handy-Option stetig gestiegen. Für den freenet Konzern bedeutet dies seit Jahren eine steigende Kapitalbindung: die heutigen hochwertigen Smartphones sind im Einkauf teurer als frühere Mobiltelefone, und während die Zahlungsabflüsse für die Beschaffung dieser Geräte bereits vor oder bei Vertragsabschluss mit den Endkunden erfolgen, verteilen sich die Zahlungseingänge aus der Handy-Option auf die 24 Monate des Vertragsverhältnisses mit den Endkunden.

Vor diesem Hintergrund hat der Konzern seit 2014 eine Factoring-Vereinbarung mit einer Bank abgeschlossen. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Rahmenvertrag mit unbegrenzter Laufzeit. Quartalsweise ist ein Verkauf von Handy-Options-Forderungen möglich. Die Bank kauft die Forderungen mit einem festen Delkredere-Abschlag an, außerdem berechnet sie an freenet Finanzierungszinsen sowie Gebühren. Die relevanten Risiken (wie im Wesentlichen das Forderungsausfallrisiko) und Chancen gehen auf die Bank über, so dass die verkauften Forderungen vollständig ausgebucht werden. Der freenet Konzern trägt weiterhin das Spätzahlungsrisiko und ist darüber hinaus für Einzug und Verwaltung der verkauften Forderungen (sog. „Servicing“) verantwortlich.

Im Geschäftsjahr entstanden aus dem Verkauf von Forderungen Aufwendungen in Höhe von 420 Tausend Euro (Vorjahr: Aufwendungen in Höhe von 769 Tausend Euro). Alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesen Forderungen verbunden waren, wurden auf den Käufer übertragen.

Aus den im Berichtsjahr quartalsweise vorgenommenen Verkäufen (Nominalvolumen 150,0 Millionen Euro, Vorjahr: 142,3 Millionen Euro) wurden insgesamt 2,8 Millionen Euro (Vorjahr: 2,9 Millionen Euro) aufwandswirksam erfasst. Davon betreffen 1,8 Millionen Euro (Vorjahr: 2,2 Millionen Euro) das von der Bank übernommene Ausfallrisiko (Delkredere-Abschlag und Gebühren) und 1,0 Millionen Euro Zinsaufwendungen aus dem Spätzahlungsrisiko (Vorjahr: 0,8 Millionen Euro). Zum Bilanzstichtag sind Forderungen in Höhe von 103,4 Millionen Euro (Vorjahr: 81,3 Millionen Euro) verkauft und ausgebucht aber noch nicht bezahlt. Die aus dem Spätzahlungsrisiko und dem Servicing zu erwartenden Aufwendungen in Höhe von 15 Tausend Euro (Vorjahr: 10 Tausend Euro) werden über die Restlaufzeit der Forderungen (6 Monate) realisiert. Das maximale Verlustrisiko für den Konzern beträgt 1,0 Millionen Euro (Vorjahr: 0,8 Millionen Euro).

Die Bank tritt monatlich die in der abgelaufenen Finanzierungsperiode neu ausgefallenen Forderungen zu einem festen Preis automatisch an die freenet ab. Der Rückkauf hat weder Auswirkungen auf die Aufteilung des Forderungsausfallrisikos noch auf die Liquidität des freenet Konzern.

33. Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

33.1. Übersicht

Zwischen dem Konzern und nahe stehenden Unternehmen beziehungsweise Personen fanden folgende wesentliche Geschäftsvorfälle statt:

In TEUR 2017 2016
Erlöse aus der Berechnung von Dienstleistungen
Gemeinschaftsunternehmen
Jestoro GmbH, Hamburg (vormals: FunDorado GmbH) 351 358
Gesamt 351 358

Zum 31. Dezember 2017 bestanden folgende wesentliche Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen beziehungsweise Personen:

In TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Forderungen aus laufendem Leistungsverkehr
Gemeinschaftsunternehmen
Jestoro GmbH, Hamburg (vormals: FunDorado GmbH) 50 50
Gesamt 50 50

Den Arbeitnehmervertretern des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr 2017 Gesamtbezüge in Höhe von insgesamt 365 Tausend Euro (Vorjahr: 402 Tausend Euro) gewährt.

Allen Transaktionen lagen Marktpreise zugrunde. Sicherheiten bestehen nicht.

33.2. Vorstandsvergütung

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einem jährlichen Fixgehalt, jährlichen variablen Bezügen sowie Bezügen mit langfristiger Anreizwirkung zusammen. Daneben bestehen Pensionszusagen. Die jährlichen variablen Bezüge resultieren jeweils aus einer jährlichen Zielvereinbarung, wobei als Einzelziele regelmäßig bestimmte Ausprägungen der wesentlichen finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren des freenet Konzerns festgelegt werden. Bezüglich der Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den LTIP-Programmen in Textziffer 24.1 sowie 24.2 dieses Anhangs.

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft setzte sich im Berichtsjahr und Vorjahr im Einzelnen wie folgt zusammen:

Vorstandsbezüge 2017

In TEUR Festbezüge Sonstige variable Bezüge Zwischensumme Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung1 Gesamt Bezüge2
Christoph Vilanek 765 703 1.468 1.571 3.039
Joachim Preisig 544 562 1.106 716 1.822
Stephan Esch 493 301 794 490 1.284
Gesamt 1.802 1.566 3.368 2.777 6.145

Vorstandsbezüge 2016

In TEUR Festbezüge Sonstige variable Bezüge Zwischensumme Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung1 Gesamt Bezüge2
Christoph Vilanek 765 613 1.378 949 2.327
Joachim Preisig 544 491 1.035 686 1.721
Stephan Esch 492 245 737 457 1.194
Gesamt 1.801 1.349 3.150 2.092 5.242

1) Es handelt sich um variable Vergütungen aus dem LTIP-Programm, einschließlich im Geschäftsjahr zahlungsunwirksamer und gemäß IFRS 2 bewerteter Bezüge.

2) Der Betrag der Gesamtbezüge in der obenstehenden Tabelle umfasst nicht die Versorgungsaufwendungen in Höhe von 903 Tausend Euro (Vorjahr: 1.020 Tausend Euro). Wir verweisen auf die unten stehenden Erläuterungen.

Zur Zusammensetzung der variablen Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung geben wir folgende Aufstellung:

Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung 2017

LTIP-Programm Bezüge aus Veränderung der Rückstellung (nicht zahlungswirksam) LTIP-Programm Bezüge aus geflossenen Zahlungen Gesamt Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung
In TEUR
--- --- --- ---
Christoph Vilanek 1.571 0 1.571
Joachim Preisig 387 329 716
Stephan Esch 490 0 490
Gesamt 2.448 329 2.777

Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung 2016

LTIP-Programm Bezüge aus Veränderung der Rückstellung (nicht zahlungswirksam) LTIP-Programm Bezüge aus geflossenen Zahlungen Gesamt Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung
In TEUR
--- --- --- ---
Christoph Vilanek 949 0 949
Joachim Preisig 686 0 686
Stephan Esch 457 0 457
Gesamt 2.092 0 2.092

Am 26. Februar 2014 waren mit den Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen worden, die neue langfristige variable Gehaltsbestandteile (sogenannte „LTIP “) gewähren. Wir verweisen zu diesem auch als „Programm 2“ bezeichneten LTIP-Programm auf Textziffer 24.2 dieses Anhangs.

In 2011 war den Mitgliedern des Vorstands erstmals ein LTIP-Programm gewährt worden, welches auch als „Programm 1“ bezeichnet wird. Dieses Programm war bereits zum 31. Dezember 2015 aufgrund vollständiger Auszahlung beendet.

Im Geschäftsjahr 2017 kam es aus dem laufenden LTIP-Programm (Programm 2) zu Auszahlungen in Höhe von 329 Tausend Euro, die auf Herrn Preisig entfielen. Im Vorjahr war es aus den LTIP-Programmen zu keinen Auszahlungen gekommen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 befinden sich alle drei Vorstände im Programm 2 - mit den Zielerreichungsjahren 2014 bis 2018 für Herrn Vilanek sowie 2015 bis 2019 für die Herren Preisig und Esch.

Zum 31. Dezember 2017 beträgt der Stand der Rückstellung für die LTIP-Programme für Herrn Vilanek 5.008 Tausend Euro (Vorjahr: 3.437 Tausend Euro), für Herrn Preisig 2.066 Tausend Euro (Vorjahr: 1.679 Tausend Euro) sowie für Herrn Esch 1.609 Tausend Euro (Vorjahr: 1.119 Tausend Euro).

Insgesamt ergaben sich in 2017 Vorstandsbezüge im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB / Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 17 (DRS 17) in Höhe von 3.368 Tausend Euro (Vorjahr: 3.150 Tausend Euro). Dabei sind in 2017 wie in 2016 keine Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung enthalten, da diese jeweils in den Geschäftsjahren der Gewährung der Vergütungsinstrumente nach HGB bereits ausgewiesen worden waren.

Im November 2004 war Herrn Esch eine mittelbare Pensionszusage gewährt worden. Im Geschäftsjahr 2009 war Herrn Vilanek anlässlich seiner Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden zum 1. Mai 2009 eine mittelbare Pensionszusage erteilt worden. Die freenet AG hatte zum 1. September 2008 von der damaligen debitel AG die an Herrn Preisig gewährte Pensionszusage übernommen. Im Februar 2014 wurden an den Pensionszusagen aller drei Vorstände Anpassungen vorgenommen. Wir verweisen hierzu auf den Abschnitt „Vergütungsregelungen für den Fall der Tätigkeitsbeendigung“ im Vergütungsbericht des Vorstands im Konzernlagebericht.

Zum 31. Dezember 2017 betrug die Defined Benefit Obligation (DBO) für Herrn Vilanek 4.108 Tausend Euro (Vorjahr: 3.804 Tausend Euro), für Herrn Preisig 3.953 Tausend Euro (Vorjahr: 4.129 Tausend Euro) sowie für Herrn Esch 3.722 Tausend Euro (Vorjahr: 3.610 Tausend Euro). Die DBO für die Herren Spoerr, Krieger und Berger als ehemalige Vorstandsmitglieder betrug zum 31. Dezember 2017 insgesamt 9.482 Tausend Euro (Vorjahr: 9.483 Tausend Euro).

Im Personalaufwand wurden für die Vorstandsmitglieder aus den Pensionszusagen insgesamt laufende Dienstzeitaufwendungen von 1.101 Tausend Euro (Vorjahr: 903 Tausend Euro) erfasst. Diese entfielen für 2017 mit 482 Tausend Euro (Vorjahr: 391 Tausend Euro) auf Herrn Vilanek, mit 338 Tausend Euro (Vorjahr: 285 Tausend Euro) auf Herrn Preisig sowie mit 281 Tausend Euro (Vorjahr: 227 Tausend Euro) auf Herrn Esch.

In 2017 wurden wie im Vorjahr im Personalaufwand für die Vorstandsmitglieder aus den Pensionszusagen keine nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen erfasst.

Es wurden keinem der Vorstandsmitglieder Darlehen gewährt und für keines der Vorstandsmitglieder Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.

33.3. Aufsichtsratsvergütung

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

einer Basisvergütung,
Sitzungsentgelten und,
einer erfolgsabhängigen Vergütung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zu diesem Gremium eine feste Basisvergütung in Höhe von 30.000 Euro von der Gesellschaft.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende den anderthalbfachen Betrag der Basisvergütung.

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält zusätzlich für jede Sitzung des Aufsichtsrats, an der es teilgenommen hat, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss des Aufsichtsrats - mit Ausnahme des gem. § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Ausschusses - angehören, erhalten zusätzlich für an jeder teilgenommenen Sitzung des Ausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Der Vorsitzende des Ausschusses erhält den doppelten Betrag.

Der Aufsichtsrat hat im Rahmen einer freiwilligen Selbstbeschränkung beschlossen, auf die Vergütung von Sitzungsgeldern für telefonische Sitzungen des Aufsichtsrates, seiner Ausschüsse und für telefonische Teilnahmen an Präsenzsitzungen zu verzichten.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner nach Ablauf jedes Geschäftsjahres eine variable, erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 500 Euro je 0,01 Euro Dividende, die über 0,10 Euro je Stückaktie der Gesellschaft hinaus für das abgelaufene Geschäftsjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die Vergütung ist der Höhe nach begrenzt auf den als feste Vergütung geschuldeten Betrag. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende erhält den anderthalbfachen Betrag.

Für ihre Tätigkeit innerhalb des Geschäftsjahrs 2017 bezogen die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft eine Festvergütung in Höhe von 405 Tausend Euro sowie 73 Tausend Euro Sitzungsgeld. Zudem wurde eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 405 Tausend Euro als Aufwand erfasst. Inwiefern diese erfolgsabhängige Vergütung zur Auszahlung kommen wird, ist vom Gewinnverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahr 2017 abhängig. Die Gesamtsumme an Aufwendungen für Aufsichtsratstätigkeiten beträgt somit 883 Tausend Euro.

Mitgliedern des Aufsichtsrats werden darüber hinaus Auslagen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie Umsatzsteuer ersetzt.

Es wurden keinem der Aufsichtsratsmitglieder Darlehen gewährt und für keines der Aufsichtsratsmitglieder Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.

Individualisierte Angaben für die letzten beiden Geschäftsjahre sind aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlich. Es ist zu beachten, dass es aufgrund des Zahlenformats bei den Zwischen- und Endsummen rechnerische Rundungsdifferenzen geben kann, da die Zahlen auf eine Dezimalstelle gerundet wurden.

Vergütung für das Geschäftsjahr 2017

In TEUR Basisvergütung Sitzungsentgelte Erfolgsabhängige Vergütung Gesamt
Aktive Mitglieder
Prof. Dr. Helmut Thoma 47,4 6,0 47,6 101,0
Knut Mackeprang1 45,0 4,0 45,0 94,0
Claudia Anderleit1 30,0 5,0 30,0 65,0
Thorsten Kraemer 30,0 5,0 30,0 65,0
Ronny Minak1 30,0 8,0 30,0 68,0
Michael Stephan1 30,0 8,0 30,0 68,0
Gesine Thomas1 30,0 4,0 30,0 64,0
Marc Tüngler 30,0 7,0 30,0 67,0
Robert Weidinger 30,0 11,0 30,0 71,0
Sabine Christiansen 30,0 4,0 30,0 64,0
Thomas Reimann1 22,5 3,0 22,6 48,1
Fränzi Kühne 17,5 3,0 17,6 38,1
372,4 68,0 372,8 813,2
Ehemalige Mitglieder
Dr. Hartmut Schenk 25,2 3,0 25,0 53,2
Birgit Geffke1 7,5 2,0 7,4 16,9
32,7 5,0 32,4 70,1
Gesamt 405,1 73,0 405,2 883,3

1Arbeitnehmervertreter/innen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG vom 4. Mai 1976.

Vergütung für das Geschäftsjahr 2016

In TEUR Basisvergütung Sitzungsentgelte Erfolgsabhängige Vergütung Gesamt
Aktive Mitglieder
Dr. Hartmut Schenk 60,0 7,0 60,0 127,0
Knut Mackeprang1 45,0 3,0 45,0 93,0
Claudia Anderleit1 30,0 3,0 30,0 63,0
Birgit Geffke1 30,0 2,0 30,0 62,0
Thorsten Kraemer 30,0 4,0 30,0 64,0
Ronny Minak1 30,0 7,0 30,0 67,0
Michael Stephan1 30,0 7,0 30,0 67,0
Prof. Dr. Helmut Thoma 30,0 3,0 30,0 63,0
Gesine Thomas1 30,0 2,0 30,0 62,0
Marc Tüngler 30,0 8,0 30,0 68,0
Robert Weidinger 30,0 11,0 30,0 71,0
Sabine Christiansen 30,0 3,0 30,0 63,0
405,0 60,0 405,0 870,0

1Arbeitnehmervertreter/innen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG vom 4. Mai 1976.

34. Angaben gemäß § 315e HGB

Die durchschnittliche Anzahl der im Konzern beschäftigten Arbeitnehmer (§ 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB) wurde in Textziffer 8, Personalaufwand, dieses Anhangs genannt.

Bezüglich der Angaben zu den Organbezügen (§ 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB) verweisen wir auf Textziffer 33, Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und Personen.

Gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB erklären wir, dass die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG am 8. Dezember 2016 vom Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft abgegeben wurde. Sie wurde den Aktionären auf den Unternehmensseiten im Internet unter der Adresse

www.freenet-group.de/investor-relations/corporate-governance/entsprechenserklaerung

dauerhaft zugänglich gemacht.

Für den Abschlussprüfer ist für das Geschäftsjahr 2017 ein Gesamthonorar im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB in Höhe von 1.078 Tausend Euro berechnet worden. Hiervon entfallen 953 Tausend Euro auf Abschlussprüfungsleistungen (davon 887 Tausend Euro auf die laufende Abschlussprüfung für 2017 sowie 66 Tausend Euro auf projektbegleitende Prüfungen im Rahmen der IFRS 15 Einführung), 29 Tausend Euro auf andere Bestätigungsleistungen (wie beispielsweise Plausibilitätsbeurteilung der Quartalsberichterstattung), 5 Tausend Euro auf Steuerberatungsleistungen sowie 91 Tausend Euro auf sonstige Leistungen im Rahmen der Begleitung der Einführung von IFRS 16.

Gemäß § 313 Abs. 2 bis 3 HGB geben wir folgenden Überblick zu den im Konzernabschluss einbezogenen Unter nehmen (Tabelle auf der folgenden Seite):

Anteil am Kapital
Vollkonsolidierte Unternehmen
freenet Cityline GmbH, Hamburg 100,00%
freenet.de GmbH, Hamburg 100,00%
01019 Telefondienste GmbH, Hamburg 100,00%
01024 Telefondienste GmbH, Hamburg 100,00%
01050.com GmbH, Hamburg 100,00%
freenet Datenkommunikations GmbH, Hamburg 100,00%
mobilcom-debitel GmbH, Büdelsdorf 100,00%
mobilcom-debitel Logistik GmbH, Schleswig 100,00%
MobilCom Multimedia GmbH, Schleswig 100,00%
klarmobil GmbH, Hamburg 100,00%
new directions GmbH, Hamburg 100,00%
freenet Direkt GmbH, Hamburg 100,00%
freenet Energy GmbH, Berlin 100,00%
Stanniol GmbH für IT & PR, Oberkrämer 100,00%
mobilcom-debitel Shop GmbH, Oberkrämer 100,00%
callmobile GmbH, Hamburg 100,00%
Gravis- Computervertriebsgesellschaft mbH, Berlin 100,00%
MOTION TM Vertriebs GmbH, Troisdorf 51,00%
freenet digital GmbH, Berlin 100,00%
Ilove GmbH, Berlin 100,00%
Lorena Medienagentur GmbH, Berlin 100,00%
Quaid Media International GmbH, Berlin 100,00%
freenet digital Espana S.L., Barcelona (Spanien) 100,00%
freenet digital Entretentimendo do Brasil Ltda., Sao Paulo (Brasilien) 100,00%
Motility GmbH, Berlin 100,00%
freenet digital Holdings Inc., Wilmington (USA) 100,00%
freenet digital Entertainment Inc., Los Angeles (USA) 100,00%
freenet digital LLC, Wilmington (USA) 100,00%
freenet digital North America Inc., Wilmington (USA) 100,00%
Seedline Studios, LLC, Wilmington (USA) 100,00%
Aldine Productions LLC, Wilmington (USA) 100,00%
Seedling Productions LLC, Los Angeles (USA) 100,00%
freenet digital Group US Holdings Inc., Wilmington (USA) 100,00%
RS Games, LLC, Los Angeles (USA) 100,00%
Motility Ads LLC, Los Angeles (USA) 100,00%
Quaid Media, LLC, Los Angeles (USA) 100,00%
eXaring AG, München 50,01%
Synergy Networks GmbH, Leipzig 50,01%
Taunus Beteiligungs GmbH, Köln 100,00%
MEDIA BROADCAST GmbH, Köln 100,00%
MEDIA BROADCAST Services GmbH, Köln 100,00%
Media Broadcast TV Services GmbH, Köln 100,00%
At Equity bewertete Unternehmen
Jestoro GmbH, Hamburg (vormals FunDorado GmbH) 50,00%
Sunrise Communications Group AG, Zürich (Schweiz) 24,56%

35. Ereignisse von wesentlicher Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Ereignisse von wesentlicher Bedeutung nach dem Stichtag haben sich nicht ergeben.

36. Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen

Tabellen auf der nächsten Doppelseite

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen zum 31. Dezember 2017

In TEUR Anschaffungs-/Herstellungskosten
1.1. 2017 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31.12.2017
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte Software 93.603 14.284 0 1.451 106.436
Software, Lizenzen und Nutzungsrechte 219.345 103.733 621 151.882 171.817
Markenrechte 346.352 0 0 0 346.352
Kundenbeziehungen 113.520 0 0 0 113.520
Goodwill 1.379.919 0 0 0 1.379.919
2.152.739 118.017 621 153.333 2.118.044
Sachanlagen
Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten 38.656 26 0 699 37.983
Switche und Leitungsnetze 929 0 0 0 929
Technische Anlagen und Maschinen 492.145 29.028 4.682 12.260 513.595
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 118.258 12.658 1.117 41.539 90.494
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 6.474 1.097 -6.420 8 1.143
656.462 42.809 -621 54.506 644.144
2.809.201 160.826 0 207.839 2.762.188
In TEUR Abschreibungen und Wertminderungen
1.1. 2017 Zugänge Wertminderungen Umbuchungen Abgänge 31.12. 2017
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte Software 62.482 11.963 211 0 1.415 73.241
Software, Lizenzen und Nutzungsrechte 129.825 38.993 0 0 131.026 37.792
Markenrechte 41.832 2.292 0 0 0 44.124
Kundenbeziehungen 12.447 7.014 0 0 0 19.461
Goodwill 0 0 0 0 0 0
246.586 60.262 211 0 132.441 174.618
Sachanlagen
Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten 11.149 1.205 0 0 332 12.022
Switche und Leitungsnetze 854 52 0 0 0 906
Technische Anlagen und Maschinen 64.068 74.070 0 3 1.964 136.177
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 87.259 12.434 0 -3 40.469 59.221
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 0 0
163.330 87.761 0 0 42.765 208.326
409.916 148.023 211 0 175.206 382.944
In TEUR Buchwerte
31.12. 2017 1.1. 2017
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte Software 33.195 31.121
Software, Lizenzen und Nutzungsrechte 134.025 89.520
Markenrechte 302.228 304.520
Kundenbeziehungen 94.059 101.073
Goodwill 1.379.919 1.379.919
1.943.426 1.906.153
Sachanlagen
Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten 25.961 27.507
Switche und Leitungsnetze 23 75
Technische Anlagen und Maschinen 377.418 428.077
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 31.273 30.999
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.143 6.474
435.818 493.132
2.379.244 2.399.285

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen zum 31. Dezember 2016

In TEUR Anschaffungs-/Herstellungskosten
1.1. 2016 Veränderung Konsolidierung skreis Zugänge Umbuchungen Abgänge 31.12. 2016
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte Software 95.527 -287 17.218 0 18.855 93.603
Software, Lizenzen und Nutzungsrechte 225.710 1.137 3.357 267 11.126 219.345
Markenrechte 336.352 10.000 0 0 0 346.352
Kundenbeziehungen 21.347 99.700 0 0 7.527 113.520
Goodwill 1.153.985 225.934 0 0 0 1.379.919
1.832.921 336.484 20.575 267 37.508 2.152.739
Sachanlagen
Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten 16.042 25.636 5 3.166 6.193 38.656
Switche und Leitungsnetze 4.465 0 0 0 3.536 929
Technische Anlagen und Maschinen 22.509 451.390 28.487 4.717 14.958 492.145
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 108.377 9.159 11.687 327 11.292 118.258
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 41 11.486 3.431 -8.477 7 6.474
151.434 497.671 43.610 -267 35.986 656.462
1.984.355 834.155 64.185 0 73.494 2.809.201
In TEUR Abschreibungen und Wertminderungen
1.1. 2016 Veränderung Konsolidierungskreis Zugänge Wertminderungen Umbuchungen Abgänge 31.12. 2016
--- --- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte Software 71.138 -282 10.441 0 0 18.815 62.482
Software, Lizenzen und Nutzungsrechte 96.910 -754 44.723 14 0 11.068 129.825
Markenrechte 39.672 -67 2.227 0 0 0 41.832
Kundenbeziehungen 13.127 0 6.847 0 0 7.527 12.447
Goodwill 0 0 0 0 0 0 0
220.847 -1.103 64.238 14 0 37.410 246.586
Sachanlagen
Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten 9.411 0 1.749 0 0 11 11.149
Switche und Leitungsnetze 4.338 0 52 0 0 3.536 854
Technische Anlagen und Maschinen 18.243 0 47.147 0 0 1.322 64.068
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 86.900 0 11.124 0 0 10.765 87.259
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 0 0 0
118.892 0 60.072 0 0 15.634 163.330
339.739 -1.103 124.310 14 0 53.044 409.916
In TEUR Buchwerte
31.12. 2016 1.1. 2016
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte Software 31.121 24.389
Software, Lizenzen und Nutzungsrechte 89.520 128.800
Markenrechte 304.520 296.680
Kundenbeziehungen 101.073 8.220
Goodwill 1.379.919 1.153.985
1.906.153 1.612.074
Sachanlagen
Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten 27.507 6.631
Switche und Leitungsnetze 75 127
Technische Anlagen und Maschinen 428.077 4.266
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 30.999 21.477
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 6.474 41
493.132 32.542
2.399.285 1.644.616

Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die freenet AG, Büdelsdorf

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteil e

Wir haben den Konzernabschluss der freenet AG, Büdelsdorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend der Konzerngewinn- und Verlustrechnung und Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernbilanz, der Aufstellung über Veränderungen des Eigenkapitals und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der freenet AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom

1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht besonders waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

1 Umsatzerlösrealisierung und Angemessenheit der Angaben zu den erwarteten Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 15

2 Werthaltigkeit des Geschäfts- und Firmenwertes und immaterieller Vermögenswerte

3 Werthaltigkeit latenter Ertragsteueransprüche auf Verlustvorträge

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

1 Sachverhalt und Problemstellung

2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3 Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1 Umsatzerlösrealisierung und Angemessenheit der Angaben zu den erwarteten Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 15

1 Im Konzernabschluss der freenet AG werden in der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse in Höhe von € 3,5 Mrd ausgewiesen. Die Erlöse werden nach vollständiger Leistungserbringung vereinnahmt, soweit ihr Betrag verlässlich bestimmt werden kann und es hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt. Dieser betragsmäßig bedeutsame Posten unterliegt angesichts der Komplexität der für die zutreffende Erfassung und Abgrenzung erforderlichen Systeme und dem Einfluss fortwährender Änderungen der Geschäfts-, Preis- und Tarifmodelle (u.a. Tarifstrukturen, Kundenrabatte, Incentives) einem besonderen Risiko. Vor diesem Hintergrund ist die zutreffende Anwendung der Rechnungslegungsstandards als besonders komplex zu betrachten und basiert in Teilen auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der damit verbundenen erheblichen Unsicherheiten war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.

Darüber hinaus ergeben sich wesentliche Auswirkungen aus der Erstanwendung des neuen Standards zur Umsatzrealisierung, „International Financial Reporting Standard 15 – Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ (IFRS 15) ab dem Geschäftsjahr 2018, die bereits im Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2017 darzustellen sind. Die freenet AG wird das Wahlrecht zur vereinfachten Erstanwendung ausüben und den kumulierten Effekt aus der Umstellung im Einklang mit den Übergangsvorschriften zum 1. Januar 2018 erfolgsneutral im Eigenkapital erfassen. In der Folge erwartet sie zum 1. Januar 2018 vor allem aus der Erlösabgrenzung von Netzbetreiberprovisionen einen eigenkapitalreduzierenden Effekt in den Gewinnrücklagen, der nicht durch den gegenläufig wirkenden Effekt aus erstmaligem Ansatz von vertraglichen Vermögenswerten und Vertragserlangungskosten kompensiert wird. Des Weiteren antizipiert die freenet AG aus der Implementierung von IFRS 15 eine Verringerung der Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen bzw. aus dem Verkauf von Handelswaren. Angesichts der erwarteten wesentlichen Auswirkungen und der Komplexität der konzernweiten Einführung des neuen Standards war die Darstellung der erwarteten Auswirkungen für unsere Prüfung von besonderer Bedeutung.

2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass aufgrund der Komplexität und der vorzunehmenden Einschätzungen und Annahmen ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht, die vom Konzern eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Umsatzerlösen beurteilt. Außerdem haben wir durch entsprechende Anweisungen an die Teilbereichsprüfer konzernweit konsistente Prüfungshandlungen sichergestellt, um dem diesem Prüffeld inhärenten Prüfungsrisiko zu begegnen. Unser Prüfungsvorgehen beinhaltete die Prüfung von Kontrollen und Nachweisprüfungshandlungen, vor allem:

Beurteilung des Umfelds der IT-Systeme zur Fakturierung und Bewertung sowie anderer relevanter Systeme zur Unterstützung des Ausweises der Umsatzerlöse, einschließlich der implementierten Kontrollen von Systemänderungen.
Beurteilung der Fakturierungs- und Bewertungssysteme bis hin zur Erfassung im Hauptbuch.
Prüfung von Kundenrechnungen und Zahlungseingängen in Stichproben.

Darüber hinaus haben wir die bilanziellen Konsequenzen neuer Geschäfts- und Preismodelle gewürdigt. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen angemessen sind und, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um den sachgerechten Ausweis der Umsatzerlöse zu gewährleisten.

Hinsichtlich der erwarteten Auswirkungen aus der Erstanwendung von IFRS 15 ab dem Geschäftsjahr 2018 haben wir die im Rahmen des konzernweiten Projekts zur Implementierung des neuen Standards ermittelten Auswirkungen gewürdigt. Durch entsprechende Anweisungen an die Teilbereichsprüfer haben wir konzernweit konsistente Prüfungshandlungen sichergestellt, um der Komplexität der Implementierung des neuen Standards Rechnung zu tragen. Unser Prüfungsvorgehen beinhaltete unter anderem:

Würdigung der Betroffenheitsanalyse und der getroffenen Bilanzierungseinschätzungen für die verschiedenen Geschäftsmodelle der Konzerngesellschaften.
Beurteilung der Ausgestaltung der eingerichteten Prozesse zur Abbildung der Transaktionen im Einklang mit dem neuen Standard sowie der IT-Systeme zur Unterstützung der Umsetzung der neuen Vorgaben.
Beurteilung der Angemessenheit des Verfahrens zur Ermittlung der erwarteten Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 15.

Wir konnten uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um eine sachgerechte Darstellung der erwarteten Auswirkungen aus der Erstanwendung zu gewährleisten.

3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen im Konzernabschluss der freenet AG sind in Note 4 des Konzernanhangs enthalten.

2 Werthaltigkeit des Geschäfts- und Firmenwertes und immaterieller Vermögenswerte

1 In dem Konzernabschluss wird unter dem Bilanzposten „Goodwill“ ein Betrag von € 1.380 Mio (32 % der Konzernbilanzsumme und 94 % des Konzerneigenkapitals) ausgewiesen. Unter den „Immateriellen Vermögenswerten“ sind Vermögenswerte in Höhe von € 564 Mio (13 % der Konzernbilanzsumme und 39 % des Konzerneigenkapitals) ausgewiesen. Die Gesellschaft ordnet die Geschäfts- oder Firmenwerte den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten innerhalb des freenet AG-Konzerns zu. Werthaltigkeitstests für Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden jährlich oder anlassbezogen durchgeführt. Für immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden anlassbezogen Werthaltigkeitstests durchgeführt. Zur Durchführung der Werthaltigkeitstests werden die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. immateriellen Vermögenswerte mit ihrem jeweiligen erzielbaren Betrag verglichen. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten. Da in der Regel keine Marktwerte für die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorliegen, wird dabei der Barwert der künftigen Zahlungsströme zugrunde gelegt. Den Discounted Cashflow-Modellen liegen die von den gesetzlichen Vertretern genehmigten Planungen bis 2021 zugrunde, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrundeliegenden Komplexität der Bewertungsmodelle war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2 Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Die Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der von den gesetzlichen Vertretern genehmigten Planung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten erzielbaren Betrags haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Ferner haben wir die ergänzend durchgeführten Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überprüft und festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte und die jeweiligen immateriellen Vermögenswerte unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.

3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten sind in den Notes 15 und 16 des Konzernanhangs enthalten.

3 Werthaltigkeit latenter Ertragsteueransprüche auf Verlustvorträge

1 Der Konzernabschluss der freenet AG weist latente Ertragsteueransprüche auf Verlustvorträge in Höhe von € 288,2 Mio aus, deren künftige Nutzbarkeit von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft als wahrscheinlich angesehen wird. Die IFRS-Planergebnisse, die im Rahmen der Steuerplanung als Ausgangsgröße dienen, stammen aus der Mehrjahresplanung 2018 bis 2021. Aus unserer Sicht ist dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung, da die Mehrjahresplanung als Grundlage für die Werthaltigkeit der latenten Ertragsteueransprüche auf Verlustvorträge in hohem Maße von der Einschätzung und den Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig ist und mit einem hohen Maß an Unsicherheiten behaftet ist.

2 Im Rahmen unserer Prüfung der Werthaltigkeit der latenten Ertragsteueransprüche haben wir Spezialisten aus unserem Bereich Tax in das Prüfungsteam eingebunden. Mit deren Unterstützung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung in Bezug auf aktivierte Steuerpositionen auf Verlustvorträge beurteilt. Zudem haben wir die Werthaltigkeit der oben aufgeführten latenten Ertragsteueransprüche auf Verlustvorträge auf Basis der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Planung der zukünftigen steuerlichen Ertragssituation der freenet AG und ihrer ertragsteuerlichen Organgesellschaften und die Angemessenheit der verwendeten Planungsprämissen beurteilt. Die Richtigkeit der Überleitung des Planergebnisses auf das steuerliche Ergebnis, die Vereinbarkeit der Methodik zur Ermittlung der latenten Steuern mit IAS 12 und die rechnerische Richtigkeit waren ebenfalls Gegenstand der Beurteilung. Die getroffenen Annahmen der gesetzlichen Vertreter sowie die angewandte Methodik konnten wir nachvollziehen.

3 Die Angaben der Gesellschaft zu den latenten Ertragsteueransprüche auf Verlustvorträge sind im Anhang des Konzernabschlusses in den Notes 2.14 und 18 des Konzernanhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:

die in Abschnitt „Corporate Governance“ des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB,
die in Abschnitt „Nichtfinanzielle Erklärung freenet Group“ des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung nach § 315b Abs. 1 HGB.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 1. Juni 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. November 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Konzernabschlussprüfer der freenet AG, Büdelsdorf, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Claus Brandt.

Hamburg, den 12. März 2018

**PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Claus Brandt,Wirtschaftsprüfer

ppa. Benjamin Röhe, Wirtschaftsprüfer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Büdelsdorf, den 5. März 2018

freenet AG

Der Vorstand

Christoph Vilanek

Joachim Preisig

Stephan Esch

Erklärung zum Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG

Die freenet AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 8. Dezember 2016 den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 mit Ausnahme der nachfolgend genannten Abweichungen entsprochen und wird den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017, soweit es hierzu nachfolgend seitens der Gesellschaft keine abweichende Erklärung gibt, auch zukünftig entsprechen.

Die Gesellschaft hat eine D&O-Versicherung für die Organmitglieder abgeschlossen. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist keine Vereinbarung eines Selbstbehalts vorgesehen, weil ein damit verbundener Vorteil für die Gesellschaft nicht ersichtlich ist. Verantwortungsvolles Handeln ist für alle Mitglieder des Aufsichtsrats selbstverständliche Pflicht. Ein Selbstbehalt müsste zudem wegen des Gleichheitssatzes einheitlich festgesetzt werden, obwohl die persönlichen Verhältnisse der Aufsichtsratsmitglieder variieren. Ein Selbstbehalt würde die Aufsichtsratsmitglieder daher unterschiedlich belasten. In Anbetracht gleicher Pflichten erscheint das nicht angemessen. (Kodex-Ziffer 3.8 Abs. 3)

Die Gesellschaft fühlt sich im Rahmen ihrer Berichterstattung der Transparenz in einem hohen Maße verpflichtet. Dies gilt auch im Bereich der Vorstandsvergütung, die mit allen ihren Komponenten und zudem individualisiert im Vergütungsbericht uneingeschränkt offengelegt und erläutert wird. Gleichwohl haben sich Vorstand und Aufsichtsrat dazu entschlossen, die zur Darstellung der Vorstandsvergütung vorgesehenen Mustertabellen im Vergütungsbericht nicht zu verwenden. Trotz Vereinbarung von betragsmäßigen Höchstgrenzen in den Vorstandsverträgen steht zu befürchten, dass durch die Angabe von Maximalbeträgen im Hinblick auf aktienbasierte Vergütungsbestandteile ein Bild erzeugt wird, das nicht den tatsächlichen Annahmen hinsichtlich der Entwicklung des Aktienkurses entspricht. (Kodex-Ziffer 4.2.5 Satz 5 und Satz 6)

Der Aufsichtsrat sieht die derzeitige Besetzung des Vorstands als erfolgreich an und strebt deswegen Kontinuität im Vorstand an. Eine Auswahl nach den in Kodex-Ziffer 5.1.2 Abs. 1 genannten Kriterien für die Zusammensetzung des Vorstands ist demgegenüber aus Sicht des Aufsichtsrats nachrangig. (Kodex-Ziffer 5.1.2 Abs. 1)

Für die Vorstands- und die Aufsichtsratsmitglieder ist keine Altersgrenze festgelegt. Es ist nicht einsichtig, warum qualifizierte Personen mit großer Berufs- und Lebenserfahrung allein aufgrund ihres Alters nicht als Kandidaten in Betracht gezogen werden sollen. (Kodex-Ziffern 5.1.2 Satz 8 und 5.4.1 Satz 2)

Der Aufsichtsrat benennt keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Ziffer 5.4.2 Satz 1. Er erstellt daher ebenfalls kein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Folglich kann auch den hierauf basierenden Empfehlungen gem. Ziff. 5.4.1 Abs. 4 nicht gefolgt werden. Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich von der Eignung leiten lassen. Dies hat sich nach seiner Überzeugung bewährt. Deshalb wird keine Notwendigkeit gesehen, diese Praxis zu ändern. (Kodex-Ziffern 5.4.1 Abs. 2, Abs. 4 und 5.4.2 Satz 1)

Kodex-Ziffer 5.4.6 Abs. 2 empfiehlt, dass eine erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichtsrats auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein soll. Die variable Vergütung des Aufsichtsrats bemisst sich gem. § 11 Abs. 5 der Satzung nach der Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr. Diese Form der variablen Vergütung hat sich in der Vergangenheit bewährt. Zudem ist die dem Kapitalmarkt kommunizierte, an den freien Cashflow anknüpfende Dividendenpolitik der Gesellschaft auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Daher dient auch die Anknüpfung der variablen Vergütung an diese Dividendenstrategie der nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Eine Anpassung der variablen Vergütung des Aufsichtsrats ist aus diesem Grund nicht vorgesehen. (Kodex-Ziffer 5.4.6 Abs. 2)

Büdelsdorf, den 5. Dezember 2017

Der Aufsichtsrat

Der Vorstand

Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns des Vorstands

der freenet AG, Büdelsdorf

Der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Verwendung des Bilanzgewinns für das zum 31.12.2017 beendete Geschäftsjahr beschließt, soll folgender Gewinnverwendungsvorschlag vorgelegt werden:

Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,65 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. Euro 211.218.176,40 als Gesamtbetrag der Dividende, und Vortrag des Restbetrags in Höhe von Euro 43.621.191,52 auf neue Rechnung. Die Dividende ist am 23. Mai 2018 zahlbar.

Gesamtbetrag der Dividende Euro 211.218.176,40
Vortrag auf neue Rechnung Euro 43.621.191,52
Bilanzgewinn Euro 254.839.367,92

Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft mittelbar 50.000 eigene Stückaktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den Erwerb, die Einziehung oder die Veräußerung eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von Euro 1,65 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden, der eine entsprechende Anpassung des insgesamt an die Aktionäre auszuschüttenden Betrags der Dividende und eine entsprechende Anpassung des auf neue Rechnung vorzutragenden Betrags vorsehen wird.

Hamburg, den 20.03.2018

freenet AG

Der Vorstand

gez. Christoph Vilanek

gez. Stephan Esch

gez. Joachim Preisig

Bericht des Aufsichtsrats

Überwachung und Beratung im kontinuierlichen Dialog mit dem Vorstand

Der Aufsichtsrat hat auch 2017 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben sorgfältig wahrgenommen. Neben zahlreichen Sachthemen, die im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats diskutiert und entschieden wurden, lag im ersten Halbjahr 2017 der Fokus der Beratungen des Plenums insbesondere auf:

der Prüfung und Beschlussfassung zum Konzern- und Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 und
der Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung am 1. Juni 2017.
Im zweiten Halbjahr befasste sich der Aufsichtsrat dann schwerpunktmäßig mit:
der Umsetzung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes zur Offenlegung von nichtfinanziellen und die Diversität betreffenden Informationen
Finanzierungsüberlegungen für den Konzern.

Der Aufsichtsrat begleitete und überwachte den Vorstand kontinuierlich bei dessen Geschäftsführung und beriet ihn regelmäßig bei seinen Entscheidungen im Rahmen der Leitung des Unternehmens. Bei allen grundlegenden Entscheidungen im Rahmen der Unternehmensführung bezog der Vorstand den Aufsichtsrat frühzeitig ein und berichtete regelmäßig und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über Geschäftsverlauf, Unternehmensplanung, strategische Entwicklung und Lage des Unternehmens. In diesem Rahmen stellte der Vorstand dem Aufsichtsrat Berichte und Unterlagen zur Verfügung, sowohl unaufgefordert als auch auf Anforderung anlässlich von Besprechungen im Aufsichtsrat. Der Vorstand stand zudem im Plenum und in Sitzungen der Ausschüsse des Aufsichtsrats umfassend Rede und Antwort.

Insbesondere erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen im Einzelnen und prüfte diese anhand der vorgelegten Unterlagen. Darüber hinaus setzte der Vorstand die strategische Ausrichtung des Unternehmens – mit der Konzentration auf das Mobilfunkgeschäft mit der zusätzlichen Dimension als Digital-Lifestyle-Provider und Erweiterung der Geschäftsfelder um das TV-Segment – in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat fort. Alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge wurden auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich diskutiert. Ebenfalls auf der Grundlage der Berichte des Vorstands fasste der Aufsichtsrat nach Prüfung und Beratung Beschlüsse, soweit dies erforderlich war. Auch außerhalb von Sitzungen hat der Vorstand die Aufsichtsratsmitglieder über die aktuelle Geschäftsentwicklung informiert.

Zudem besprach der Vorsitzende des Aufsichtsrats in regelmäßigen Gesprächen mit dem Vorstand Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage und -management sowie die Compliance des Unternehmens und informierte sich über aktuelle Themen und Ereignisse.

Die Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung durch den Vorstand waren nicht zu beanstanden.

Im Geschäftsjahr 2017 hielt der Aufsichtsrat vier Präsenzsitzungen und eine telefonische Sitzung ab. Die Präsenz bei den Aufsichtsratssitzungen war im Berichtsjahr wieder vorbildlich hoch: mit Ausnahme einer Sitzung, an der nur elf der zwölf Aufsichtsratsmitglieder teilnahmen, fand sich der Aufsichtsrat stets in voller Besetzung zusammen. Dementsprechend hat kein Aufsichtsratsmitglied an der Hälfte der Sitzungen oder weniger teilgenommen. Die Ausschüsse tagten 2017 jeweils in vollzähliger Besetzung.

Tabelle 1:

Individualisierte Offenlegung der Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen

Name des Aufsichtsratsmitglieds Anwesenheit bei Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen Prozentuale Anwesenheit

(%)
Claudia Anderleit 6/6 100
Sabine Christiansen 6/6 100
Birgit Geffke (bis 31. März 2017) 2/2 100
Thorsten Kraemer 6/6 100
Fränzi Kühne (ab 1. Juni 2017) 3/3 100
Knut Mackeprang 5/5 100
Ronny Minak 9/9 100
Thomas Reimann (ab 1. April 2017) 4/4 100
Dr. Hartmut Schenk (bis 1. Juni 2017) 4/4 100
Michael Stephan 9/9 100
Prof. Dr. Helmut Thoma 5/5 100
Gesine Thomas 5/5 100
Marc Tüngler 9/10 90
Robert Weidinger 9/9 100

Sachverhalte, die Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern begründen können, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, sind dem Aufsichtsrat gegenüber nicht offengelegt worden.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Regelmäßige Sitzungsinhalte im Plenum waren

 die aktuelle Geschäftsentwicklung,
 die Markt- und Wettbewerbssituation und
 die Finanz- und Ertragslage und die Finanzierungssituation der Gesellschaft.

Besonderes Augenmerk legte der Aufsichtsrat laufend auf die Geschäftsentwicklung im TV-Bereich mit den neuen Produkten freenet TV und waipu.tv.

Am 10. Februar 2017 fasste der Aufsichtsrat im Umlaufverfahren Beschluss über die Erhöhung der Beteiligungsquote an der EXARING AG von circa 25 Prozent auf über 50 Prozent.

In der Präsenzsitzung vom 21. März 2017 war der Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 wesentlicher Prüfungs- und Beratungsgegenstand. Gemeinsam mit den Vertretern des Abschlussprüfers, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wurden die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung diskutiert. Nach Abschluss der eigenen Prüfung erhob der Aufsichtsrat keine Einwände gegen das Prüfungsergebnis der Abschlussprüfer und folgte der Empfehlung des Prüfungsausschusses, indem er den Jahresabschluss und den Konzernabschluss billigte. Der Jahresabschluss war damit festgestellt. Ein weiterer zentraler Punkt dieser Sitzung waren die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 1. Juni 2017 und die entsprechenden Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat fasste in dieser Sitzung ebenfalls Beschluss über die Zielvereinbarungen mit den Vorstandsmitgliedern für das Jahr 2017. Weiterhin befasste sich der Aufsichtsrat mit den Zielwerten für den Frauenanteil im Vorstand.

Im Umlaufverfahren beschloss der Aufsichtsrat am 29. März 2017 über einmalige Sonderzahlungen an die Vorstandsmitglieder, die aufgrund der in den Geschäftsjahren 2015 und 2016 erbrachten besonderen Leistungen bei der Auswahl und Umsetzung verschiedener Akquisitionsprojekte auf Empfehlung des Personalausschusses gewährt wurden.

In seiner telefonisch geführten Sitzung am 19. April 2017 diskutierte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand weitere Überlegungen zur strategischen Positionierung des Konzerns unter Berücksichtigung seiner Beteiligung an der Sunrise Communications Group AG.

Unmittelbar nach der Wahl zum Aufsichtsrat auf der Ordentlichen Hauptversammlung am 1. Juni 2017 wählte der Aufsichtsrat Prof. Dr. Helmut Thoma zum Vorsitzenden und besetzte die Ausschüsse neu.

Am 21. September 2017 war zentraler Inhalt der Präsenzsitzung die Beschlussfassung zur Refinanzierung durch ein Bankdarlehen. Daneben stellte der Vorstand aktuelle Akquisitionsmöglichkeiten vor. Die Aufsichtsratsmitglieder befassten sich weiter mit den Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes, auf dessen Grundlage die nichtfinanzielle Erklärung im aktuellen Geschäftsbericht aufgenommen wurde. Mit der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung beauftragte der Aufsichtsrat aufgrund eines in seiner folgenden Präsenzsitzung am 5. Dezember 2017 gefassten Beschlusses die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft.

In dieser Sitzung am 5. Dezember 2017 diskutierte der Aufsichtsrat zudem über die vom Vorstand vorgelegte Planung für das Geschäftsjahr 2018, die er zustimmend zur Kenntnis nahm. Weiterhin fasste der Aufsichtsrat Beschluss über die Abgabe der jährlichen Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex. Schließlich beriet er über die Einführung eines Diversitätskonzepts für die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat mit dem Ergebnis, kein Diversitätskonzept verfolgen zu wollen und erläutert diese Entscheidung in der Erklärung zur Unternehmensführung.

Nach Ende des Geschäftsjahres 2017 fand am 20. März 2018 eine Sitzung des Plenums mit der Erörterung des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 als wesentlichem Inhalt statt. Die Einzelheiten hierzu sind Gegenstand des gesonderten Abschnitts „Jahres- und Konzernabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2017“ in diesem Bericht. Ein weiteres Thema war die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung 2018 mit den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung.

Arbeit der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat ein Präsidium und vier weitere Ausschüsse eingerichtet. Die generellen Aufgaben, die Arbeitsweise und die Besetzung der einzelnen Ausschüsse sind in der Erklärung zur Unternehmensführung näher beschrieben.

Präsidium

Das Präsidium wurde 2017 nicht einberufen.

Personalausschuss

Die Mitglieder des Personalausschusses fanden sich 2017 zu einer Sitzung zusammen und fassten in zwei Fällen Beschlüsse im Umlaufverfahren. Der Ausschuss stellte fest, ob und inwieweit die Parameter für die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder für 2016 erreicht wurden, legte neue Parameter für die Zielvereinbarungen für das Geschäftsjahr 2017 fest und schlug diese dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vor. Er bereitete zudem die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über einmalige Sonderzahlungen an die Vorstandsmitglieder vor, die der Ausschuss aufgrund der in den Geschäftsjahren 2015 und 2016 erbrachten besonderen Leistungen bei der Auswahl und Umsetzung verschiedener Akquisitionsprojekte befürwortete. Schließlich genehmigte er die Tätigkeit des Vorstandsvorsitzenden im Beirat der Webtrekk GmbH, Berlin.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss befasste sich in vier Präsenzsitzungen regelmäßig mit den aktuellen Prüfungsschwerpunkten und erörterte sie mit den Abschlussprüfern. Intensiv setzten sich die Ausschussmitglieder mit dem Geschäftsbericht, dem Halbjahresbericht und den Quartalsmitteilungen auseinander. Regelmäßiges Thema war die Erörterung aktueller Bilanzierungsthemen gemeinsam mit dem Abschlussprüfer. Hierbei hat der Ausschuss über die Auswirkungen der neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16 beraten. Ein wesentliches Thema im Ausschuss war im ersten Halbjahr 2017 der Dividendenvorschlag, den die Ausschussmitglieder mit dem Finanzvorstand diskutierten. Im zweiten Halbjahr 2017 beschäftigte sich der Ausschuss mit der Umsetzung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes, der Erstellung und Vorbereitungen für die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung. Für die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung holte er mehrere Angebote von Prüfungsgesellschaften ein und empfahl dem Aufsichtsrat die Beauftragung der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Aus den Bereichen Compliance und Interne Revision ließ sich der Ausschuss direkt von den verantwortlichen Managern berichten, wie auch über den Status des Internen Kontrollsystems, über das Risikomanagement und das Fraud-Management.

Der Schwerpunkt der Arbeit des Prüfungsausschusses lag auf der Begleitung der Jahresabschlussprüfung. Hierzu

holte der Ausschuss die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers ein,
überwachte der Ausschuss die Unabhängigkeit des Prüfers sowie die Umsetzung des Prüfungsauftrags,
legte der Ausschuss die Schwerpunkte der Abschlussprüfung fest und
bereitete der Ausschuss die Beschlüsse des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss sowie den Vorschlag zur Gewinnverwendung und die Vereinbarungen mit dem Abschlussprüfer vor.

Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss musste wie in den Vorjahren auch 2017 nicht einberufen werden.

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss wurde 2017 in einer Präsenzsitzung tätig und bereitete die Kandidatenvorschläge für die auf der ordentlichen Hauptversammlung am 1. Juni 2017 erfolgte Neuwahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat vor.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2017

Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und der Lagebericht der freenet AG wurden von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft. Den Prüfauftrag hatte der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entsprechend dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 1. Juni 2017 vergeben. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Konzernabschluss der freenet AG zum 31. Dezember 2017 wurde gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt. Der Abschlussprüfer versah auch diesen Konzernabschluss und den Konzernlagebericht mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wurde von Claus Brandt als verantwortlichem Wirtschaftsprüfer unterzeichnet. Claus Brandt verantwortet die Abschlussprüfung der Gesellschaft und des Konzerns erstmalig, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist seit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 durchgängig als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig.

Über die Prüfung wurde im Prüfungsausschuss am 28. Februar 2018 sowie in der Sitzung des Aufsichtsrats am 20. März 2018 berichtet und diskutiert. Die Abschlussprüfer nahmen an der Beratung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses in beiden Gremien teil. Sie berichteten über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und standen dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen erhoben und dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt.

Der Aufsichtsrat ist der Empfehlung des Prüfungsausschusses gefolgt und hat in der Sitzung am 20. März 2018 den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 20. März 2018 zudem den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und mit dem Abschlussprüfer erörtert. Hieran anschließend hat sich der Aufsichtsrat – der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend – dem Vorschlag des Vorstands angeschlossen.

Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr 2017

Die vom Vorstand als Bestandteil des Lageberichts der freenet AG und des Konzernlageberichts aufgestellte nichtfinanzielle Erklärung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 wurde von der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, geprüft. Der Prüfauftrag wurde auf Grundlage des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 5. Dezember 2017 vergeben. Der Wirtschaftsprüfer kam nach Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung zu dem Prüfungsurteil, dass ihm keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die ihn zu der Auffassung gelangen lassen, dass die Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen aufgestellt worden sind. Über die Prüfungshandlungen und das Prüfungsergebnis berichtete der Wirtschaftsprüfer in der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 28. Februar 2018. Der Aufsichtsrat machte sich das Ergebnis des Wirtschaftsprüfers auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses zu eigen.

Veränderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat

Vorstand

Im Geschäftsjahr 2017 gab es keine Veränderungen in der Besetzung des Vorstands.
Aufsichtsrat

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung vom 1. Juni 2017 endeten die Amtszeiten der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat. Die Hauptversammlung wählte die bisherigen Mitglieder Sabine Christiansen, Thorsten Kraemer, Prof. Dr. Helmut Thoma, Marc Tüngler und Robert Weidinger erneut in den Aufsichtsrat. Dr. Hartmut Schenk schied mit Ablauf der Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat aus. Für ihn wurde Fränzi Kühne neu in den Aufsichtsrat gewählt. Im Anschluss an die Hauptversammlung wählte der Aufsichtsrat Prof. Dr. Helmut Thoma zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats.

Für Birgit Geffke, die ihr Amt im Aufsichtsrat zum 31. März 2017 niederlegte, rückte Thomas Reimann mit Wirkung ab dem 1. April 2017 als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat dankt Dr. Hartmut Schenk und Birgit Geffke jeweils für ihren Einsatz und ihr Engagement für die Gesellschaft, ihre konstruktiven und sachkundigen Beiträge im Aufsichtsrat sowie für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Der Aufsichtsrat spricht den Vorstandsmitgliedern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Konzerngesellschaften Dank und Anerkennung für ihr persönliches Engagement und die geleistete Arbeit aus.

Büdelsdorf, den 20. März 2018

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Helmut Thoma, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde am 20. März 2018 gebilligt.