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FORIS AG — Annual Report 2020
Jun 10, 2021
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Annual Report
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Publication
FORIS AG
Bonn
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
B. Zusammengefasster Lagebericht
1. Grundlagen des Konzerns
I. Geschäftsmodell des Konzerns
I.1 FORIS-Konzern
Die FORIS AG mit Sitz in Bonn ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und Muttergesellschaft des FORIS-Konzerns. Zum FORIS-Konzern gehören neben der FORIS AG die von ihr direkt oder indirekt beherrschten Tochtergesellschaften. Zum Produktangebot der FORIS AG zählen unter anderem die Prozessfinanzierung und die Monetarisierung (Cash Advance). Beide Produkte sind artverwandt. Während die FORIS AG bei der Prozessfinanzierung die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung übernimmt, können Unternehmen in geeigneten Fällen mit der Monetarisierung einen Teil ihrer (Haupt-)Forderung gegen einen Dritten bereits vor dem Rechtsstreit liquidieren. Ende 2018 hinzugekommen und dem Segment der Prozessfinanzierung zuzurechnen ist die Gesellschaft BGGK GmbH. Die BGGK GmbH betreut als „Bündnis gegen Kartellschäden" Kunden, die durch kartellrechtswidriges Verhalten zu Schaden gekommen sind. Die BGGK GmbH ist eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft der FORIS AG. Sie wurde vor allem als operatives Vehikel geschaffen, um bestimmte Ansprüche als Sammelklagen zu bündeln, und zwar in Fällen, in denen Einzelklagen aus kostenmäßigen, prozessrechtlichen oder anderen Gründen als ungeeignete Option der Rechtsverfolgung erscheinen. In ihrem ersten Prozess betreut die BGGK GmbH über 100 Kläger (oft Logistikunternehmen und kommunale Verbände).
Das hauptsächlich in der FORIS Gründungs GmbH gebündelte Geschäft des Verkaufs von Vorrats- beziehungsweise Projektgesellschaften läuft ebenfalls unter der Marke FORIS. Demgegenüber erbringt die GO AHEAD GmbH gründungsnahe Dienstleistungen rund um englische und irische Limited-Gesellschaften. Kunden können diese Gesellschaften über die GO AHEAD nicht nur gründen beziehungsweise kaufen, sondern einen Teil der Corporate Governance unter Schonung eigener Ressourcen auf die GO AHEAD auslagern.
Die FORIS Vermögensverwaltungs AG übt als Eigentümerin und Vermieterin der zum Teil selbst als Büro genutzten und fremdvermieteten Immobilien kein operatives Geschäft im engeren Sinne aus. Weitere Tochtergesellschaften sind mehrheitlich Unternehmen zu Finanzierungszwecken oder rein administrative Einheiten ohne eigenes operatives Geschäft.
Die wesentlichen Managementfunktionen des Konzerns, etwa Rechnungswesen/Controlling, Personalwesen sowie die Betreuung der IT-Infrastruktur, sind in der FORIS AG zentralisiert. Der Vorstand der FORIS AG trägt die Gesamtverantwortung für die Geschäftsleitung. Er fungiert zugleich als Vorstand beziehungsweise Geschäftsführer der betreffenden Konzerngesellschaften. Die einzelnen Geschäftsbereiche sind als Profitcenter mit eigener Berichtslinie organisiert und werden vom Vorstand zentral geführt. Diese schlanke und der Unternehmensgröße angemessene Organisationsform soll sicherstellen, dass der Konzern in den einzelnen Geschäftsbereichen schnell und flexibel, vor allem aber unter Wahrung einer einheitlichen Gesamtstrategie des Konzerns notwendige Anpassungen planen und umsetzen kann. Abgesehen von Teamleitern für zwei Geschäftsbereiche, die den Vorstand punktuell in koordinierender Funktion unterstützen, und einem Führungskreis, zu dem neben dem Vorstand und den Teamleitern auch der kaufmännische Leiter angehört, verzichtet der FORIS-Konzern derzeit auf zusätzliche Hierarchien. Er setzt stattdessen auf den direkten Austausch mit allen Mitarbeitern und auf enge Projektarbeit.
I.2 FORIS AG
Prozessfinanzierung und Monetarisierung
Die FORIS AG bietet seit 1998 die von ihr selbst im deutschsprachigen Raum etablierte Prozessfinanzierung an und unterstützt dabei vor allem Kläger, ihre Forderungen vor staatlichen Gerichten oder privaten Schiedsgerichten durchzusetzen. Die Streitigkeiten stammen aus sehr unterschiedlichen Rechtsgebieten und Branchen, von der Arzthaftung, über den Erb- streit bis hin zu Kartellschadensersatzprozessen und internationalen Schiedsverfahren zwischen sich streitenden Unternehmen. Die Spannbreite der finanzierten Streitwerte reicht von unter 100.000 EUR bis über 100 Mio. EUR. Kläger suchen die Unterstützung der FORIS AG vor allem in zwei Konstellationen: Entweder können sie das Risiko gegebenenfalls existenzbedrohender Prozesskosten nicht tragen oder sie wollen es nicht. Gerade solvente Unternehmen, die Rechtsstreitigkeiten im Wege eines aktiven Risikomanagements steuern, lagern das Kostenrisiko oftmals aus, um ihre strategischen Ziele nicht aus den Augen zu verlieren. Technologieunternehmen etwa bevorzugen es, ihre Unternehmensressourcen eher in Forschung und Entwicklung zu investieren als in Rechtsstreitigkeiten. Andererseits lassen sich Rechtsstreitigkeiten in der Unternehmenspraxis nicht immer vermeiden. Die Prozessfinanzierung bietet hier ein geeignetes Werkzeug modernen Risikomanagements, das mehr und mehr Unternehmen für sich entdecken - zumal die FORIS AG die Prozessfinanzierung flexibel an die Kundenbedürfnisse anpasst, von der Finanzierung außergerichtlicher Streitbeilegung zur Teil- oder Vollfinanzierung der Gerichtsverfahren, erforderlichenfalls über mehrere Instanzen.
Die Monetarisierung ergänzt die Prozessfinanzierung als sog. Cash-Advance-Lösung. In geeigneten Fällen übernimmt die FORIS AG nicht nur die Prozesskosten, sondern stellt dem Kunden einen Teil der Klageforderung als Voraberlös zur Verfügung. Geht der Rechtsstreit verloren, braucht der Kunde den Voraberlös nicht zurückzuzahlen.
Die FORIS AG bietet je nach Risikobereitschaft des Kunden ein darauf individuell zugeschnittenes Produkt an. Sie legt ihren Finanzierungsschwerpunkt auf den deutschsprachigen Rechtsmarkt, engagiert sich allerdings zunehmend auch in internationalen Schiedsverfahren und ausgewählten Gerichtsprozessen in Europa. Insgesamt sehen wir einen Anstieg internationaler Anfragen und Wettbewerbstätigkeiten. Neben internationalen Prozessfinanzierern, darunter Augusta Ventures, Nivalion und Burford Capital, drängen viele alte und neue Wettbewerber in den deutschsprachigen Raum. Auch die Legal-Tech-Branche, die meist technologiebasiert massenweise gleichgelagerte Ansprüche (etwa bei Flugverspätungen oder unberechtigten Mieterhöhungen) durchsetzen will, greift auf Prozessfinanzierer in der einen oder anderen Form zurück. Zuletzt sind auch die klassischen deutschen Wettbewerber der FORIS AG - teils als Bestandteil internationaler Konzerne - nach wie vor aktiv und dem Anschein nach erfolgreich im Markt.
In einem stark dynamischen, nationalen und internationalen Wettbewerberumfeld hat sich die FORIS AG auf Geschäftsbereiche spezialisiert, die es ihr nach Einschätzung des Vorstands erlauben, profitables Neugeschäft zu gewinnen. Mehr noch als sich vom Markt treiben zu lassen, beabsichtigt die FORIS AG, den Markt aktiv mitzugestalten. Ein Kernaspekt hierbei ist der Anspruch, nicht nur Prozessfinanzierer im engeren Sinne zu sein, sondern ein breit aufgestellter Partner für Konfliktlösung - ohne dabei anwaltliche Rechtsberatung anzubieten. So hat die FORIS AG beispielsweise mit der zuvor bereits erwähnten Begleitung und Finanzierung der außergerichtlichen Streitbeilegung eine Erweiterung der Wertschöpfungskette erfolgreich etablieren können.
I.3 Vorratsgesellschaften
Im Bereich der Vorratsgesellschaften gründet die FORIS zunächst Gesellschaften für sich selbst ohne eigene wirtschaftliche Tätigkeit auf Vorrat und überträgt sie anschließend auf einen Erwerber. Damit ermöglicht die FORIS einen besonders schnellen Zugang zu einer handlungsfähigen Kapitalgesellschaft und schließt die Hauptfehlerquellen aus, die anderenfalls zu einer persönlichen Haftung führen könnten. Zum Portfolio der Vorratsgesellschaften gehören heute alle gängigen deutschen Gesellschaftsformen wie die AG, GmbH, UG, KG, GmbH & Co. KG und die Europäische Aktiengesellschaft (SE). Bei allen vorgegründeten und zum Erwerb bereitstehenden Gesellschaften ist das gesetzlich vorgeschriebene Stammkapital im Voraus vollständig eingezahlt. Sie sind im Handelsregister eingetragen, haben noch keine Geschäftstätigkeit ausgeübt und sind daher frei von (versteckten) Altlasten. Erwerber können ihre Vorratsgesellschaften unkompliziert per Telefon, Telefax, E-Mail oder online reservieren und im Regelfall innerhalb von 24 Stunden übernehmen. Die so erworbene Gesellschaft ist sofort nutzbar, so dass beispielsweise Verträge unmittelbar mit dieser neuen Gesellschaft geschlossen werden können.
Neben diesen gegründeten Gesellschaften bietet die FORIS AG auch maßgeschneiderte Gründungen an, etwa, wenn ein Kunde eine besonders große Zahl von Gesellschaften, einen anderen Gründungsort oder eine vorgegliederte Konzernstruktur im Rahmen komplexer Transaktionen benötigt. Mit dem Angebot eines Online-Tools hat FORIS zudem eine Lösung geschaffen, das Kunden bei der Reservierung und Abwicklung des gesamten Kauf-Prozesses langfristig für manche Konstellationen noch effizienter und „rund um die Uhr" unterstützt. Hauptansprechpartner sind Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Private-Equity-Unternehmen. Die FORIS ist einer der führenden Anbieter bei der Gründung und dem Vertrieb von Vorratsgesellschaften in Deutschland. Einer der wesentlichen Absatzmärkte für Vorratsgesellschaften ist das Transaktionsgeschäft, das konjunkturellen Schwankungen unterliegt.
Für das Geschäft mit Vorratsgesellschaften sind gesetzgeberische Reformvorhaben von Bedeutung, die die Gesellschaftsgründung insgesamt und EU- weit digitaler und damit schneller machen sollen. Ein geringer Verwaltungsaufwand bedeutet, dass das Geschäftsmodell der Vorratsgesellschaften langfristig für manche Konstellationen an Attraktivität verlieren könnte. Im Ergebnis zeigen sich Trends allerdings in beide Richtungen, und zwar sowohl in Richtung Bürokratisierung (Compliance) als auch in Richtung Entbürokratisierung (Digitalisierung).
I.4 GO AHEAD GmbH
Die GO AHEAD ist eine Gründungs- und Serviceagentur, die mit ihren Dienstleistungen Gründer und Unternehmer begleitet. Dabei steht die GO AHEAD ihren Kunden nicht nur bei der Gründung englischer oder irischer Limiteds zur Verfügung, sondern erledigt als verlässlicher Partner auch bestimmte wiederkehrende Berichtspflichten gegenüber den englischen beziehungsweise irischen Behörden. Das eigene Serviceteam der GO AHEAD bietet damit die Vorteile der englischen beziehungsweise irischen Limited (z.B. geringe Kapitalerfordernisse), ohne die Kunden mit den administrativen Anforderungen (vor allem strenge, englischsprachige Registervorgaben) allein zu lassen.
Daneben stehen Gründern in Deutschland auch die klassische GmbH und die Unternehmergesellschaft „UG (haftungsbeschränkt)" zur Verfügung, deren Gründungsprozess die GO AHEAD ebenfalls unterstützt. Im Übrigen sind Mischformen zwischen deutschen und englischen/irischen Gesellschaftsstrukturen auf Wunsch möglich, z.B. die Limited & Co. KG oder eine UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. Auch in Deutschland hilft die GO AHEAD bei der Erledigung von Berichtspflichten, wie der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger.
Die Anzahl von Gesellschaftsgründungen hängt vor allem mit der Zahl von Existenzgründungen zusammen. Eine positive konjunkturelle Entwicklung verbessert grundsätzlich die Startbedingungen für eine beruflich selbständige Tätigkeit. Demgegenüber können die gegenwärtige Restrukturierungswelle, Handelsbarrieren oder Pandemien negative Einflüsse mit sich bringen. Der erfolgte Brexit zum 31.12.2020 ist ein großer Unsicherheitsfaktor für das Geschäftsmodell mit den englischen Limiteds.
Die von GO AHEAD im Jahr 2018 aufgesetzte Gründerakademie, mit der versucht wurde, Gründungsinteressierte bereits in einem früheren Stadium abzuholen und mit dem erforderlichen Know-how für eine erfolgreiche Gründung zu versorgen, konnte die Erwartungen nicht erfüllen.
Der zum 31.12.2020 final vollzogene Brexit stellt sich als Zäsur für das Geschäftsmodell mit den englischen Limiteds dar. Aufgrund des Fehlens eindeutiger gesetzlicher Regelungen oder klarstellender Rechtsprechung ist nach herrschender Meinung der Haftungschutz für englische Limiteds in Deutschland entfallen, sofern diese ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben. Für die GO AHEAD und den erheblichen Bestand an betreuten Limiteds stellt dies eine Herausforderung dar. Zugleich ist dies eine Chance für den FORIS-Konzern, sinnvolle Alternativlösungen auszuarbeiten und ggfs. durch die FORIS Gründungs GmbH anzubieten.
I.5 FORIS Vermögensverwaltungs AG
Die FORIS Vermögensverwaltungs AG hält eine 1908 errichtete Immobilie in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in Bonn und vermietet sie an die FORIS AG, die FORIS Gründungs GmbH, die GO AHEAD GmbH und verpachtet den Gastronomiebereich an den Betreiber des Restaurants FORISSIMO. Auf dem Nachbargrundstück Kurt-Schumacher-Straße 22 hat die FORIS Vermögensverwaltungs AG im Jahr 2011 einen Büroneubau mit 988 m2 Nutzfläche fertiggestellt. Soweit nicht außergewöhnliche Umstände eintreten - wie etwa ein Mieterwechsel oder ein erheblicher Reparaturbedarf - ist der Geschäftsbereich der FORIS Vermögensverwaltungs AG vergleichsweise konstant.
I.6 Veränderungen in den Grundlagen des FORIS-Konzerns
Das aktuelle Dienstleistungsspektrum des FORIS-Konzerns blieb im Wesentlichen unverändert. Bedingt durch den Brexit hat die GO AHEAD im Geschäftsjahr 2020 Lösungen für Limited-Kunden angeboten, die dem Stichtag 31.12.2020 zuvorkommen wollten sowie an Lösungen für die Zeit nach dem 31.12.2020 gearbeitet. Parallel dazu arbeitet die FORIS auch an anderen Stellen an ihrer Produkt- und Dienstleistungsstrategie. Ziel dieser Aktivitäten ist es, die einzelnen Produkte bzw. die Abläufe beim Erwerb (sog. „Customer Experience") attraktiver zu machen, andererseits die Wertschöpfungskette der einzelnen Produkte abzurunden.
II. Ziele, Strategien und Steuerungssystem
Auf eine freiwillige Darstellung der strategischen Ziele und der zu ihrer Erreichung verfolgten Maßnahmen im Sinne des DRS 20 Tz. 39-44 und 56 wird verzichtet Wir stellen nachfolgend das Steuerungssystem mit den für die FORIS AG bedeutsamsten finanziellen und nicht-finanziellen Steuerungsgrößen dar.
Unser unternehmerisches Handeln zielt auf Ergebnisverbesserungen in allen Geschäftsbereichen. Bei einem dem Geschäftsmodell angemessenen, erhöhten Eigenkapital- und Liquiditätsbedarf streben wir nach einer attraktiven Eigenkapitalverzinsung. Das Planungs- und Steuerungssystem der FORIS AG und des FORIS-Konzerns ist dahingehend konzipiert, dass es sowohl speziell auf die einzelnen Geschäftsbereiche ausgelegte als auch geschäftsbereichsübergreifende Instrumente und Informationen bereitstellt. Diese Instrumente erlauben es, den aktuellen Geschäftsverlauf im konzerninternen Vergleich darzustellen und zu bewerten. Zum anderen bilden sie eine wesentliche Grundlage, geschäftsbereichsspezifische und geschäftsbereichsübergreifende Strategien, Maßnahmenbündel und Investitionsentscheidungen zu entwickeln beziehungsweise anzupassen, sofern es die Unternehmensziele erfordern. Die Informationen unseres internen Steuerungssystems ermitteln wir im Regelfall monatlich und bewerten sie im Rahmen eines formalisierten Monatsberichts, den der Vorstand dem Aufsichtsrat zur Verfügung stellt. In Einzelfällen ermitteln und bewerten wir die Informationen anlassabhängig auch täglich. Steuerungsgrößen, die auf Konzernabschlusszahlen beruhen, ermitteln und bewerten wir mindestens halbjährlich und berichten hierüber nach Maßgabe der gesetzlichen Berichtspflichten öffentlich.
II.1 Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren
FORIS-Konzern
Eigenkapitalrendite
Die Eigenkapitalrendite dient der Beurteilung der Kapitaleffizienz und ergibt sich aus der Division des Periodenergebnisses im Berichtszeitraum des aktuellen Jahres durch den Stand des Eigenkapitals der Vorjahresperiode. Die Ermittlung und Analyse erfolgen halbjährlich.
Eigenkapitalquote
Zur Beurteilung der Kapitalstruktur und der finanziellen Flexibilität für das operative Geschäft wird die Eigenkapitalquote herangezogen, die sich aus der Division des Eigenkapitals durch das Gesamtkapital zum Stichtag ergibt. Die Eigenkapitalquote wird monatlich unter Berücksichtigung der geschäftlichen Entwicklung in einer rollierenden Vorschau geschätzt und quartalsweise berichtet. Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells - insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung - halten wir eine deutlich über der durchschnittlichen Eigenkapitalquote von Dienstleistungsunternehmen in Deutschland liegende Eigenkapitalquote für die FORIS AG und den Konzern für sinnvoll.
Umsatzrendite
Die Umsatzrendite ermittelt sich aus dem Periodenergebnis und dem Umsatz im Berichtszeitraum und dient der Beurteilung der Rentabilität. Sie wird sowohl auf Konzern- als auch auf Bereichsebene ermittelt. Ein Vergleich mit anderen Dienstleistungsunternehmen ist hierbei nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Kapital der Vorratsgesellschaften enthält. Die Umsatzrendite ist daher, verglichen mit anderen Dienstleistungsunternehmen, die keine Vorratsgesellschaften verkaufen, niedrig. Gleichwohl bietet die Analyse der Veränderungen auf Konzern- und Bereichsebene Anhaltspunkte für die geschäftliche Entwicklung. Die Umsatzrendite wird monatlich im Rahmen des Monatsberichts ermittelt und auf Abweichungen zu Vorperioden untersucht.
Cashflow
Die Ausstattung und Planung der Liquidität sowohl in der Prozessfinanzierung als auch bei den Vorratsgesellschaften ist im Rahmen der Konzernfinanzierung aufgrund der Liquiditätsbindung von hoher Bedeutung. Der Liquiditätsstatus des gesamten Konzerns mit allen Tochtergesellschaften und die entsprechende Entwicklung werden täglich abgebildet. Basierend auf den Monatsergebnissen wird eine entsprechende Vorschau erstellt und analysiert. Darüber hinaus wird halbjährlich eine Kapitalflussrechnung entsprechend DRS 21 erstellt und ausgewertet.
Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis auf Bereichsebene
Bei der Betrachtung der einzelnen Geschäftsbereiche werden entsprechend den Segmenten die Leistungsindikatoren Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis ermittelt und mit den Vorperioden verglichen und auf das Jahr hochgerechnet. Diese Leistungsindikatoren sind Teil des Monatsberichts und werden mit den monatlichen Unternehmensplanzahlen abgeglichen und entsprechend analysiert. Dabei entsprechen die Umsatzerlöse und Periodenergebnisse den jeweiligen Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die absolute Rohmarge ergibt sich aus dem Umsatz abzüglich des Materialaufwandes. Die relative Rohmarge ergibt sich aus der Division der absoluten Rohmarge durch den Umsatz; das Ergebnis ist dann mit 100 zu multiplizieren. In der Prozessfinanzierung und Monetarisierung enthält der Materialaufwand im Wesentlichen die Verfahrenskosten für gewonnene als auch verlorene Verfahren. Bei den Vorratsgesellschaften ist neben den direkten Gründungskosten auch das voll eingezahlte Kapital enthalten. Im Bereich GO AHEAD sind im Materialaufwand im Wesentlichen die für die Leistungserbringung für die Limited notwendigen Kosten externer Dienstleister berücksichtigt. Für die Prozessfinanzierung und Monetarisierung sind monatlicher Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis aufgrund des volatilen Geschäfts von untergeordneter Bedeutung für die Steuerung des Bereiches. Zur internen Steuerung werden hier die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren herangezogen.
II.2 Bedeutsame nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Über die zuvor genannten finanziellen Leistungsindikatoren hinaus werden für die einzelnen Bereiche der FORIS weitere Kennzahlen und Steuerungsgrößen im Rahmen der Monatsberichterstattung ermittelt, analysiert und an den Aufsichtsrat berichtet, auch soweit diese sich in der Rechnungslegung nicht unmittelbar betragsmäßig niederschlagen. Ein Vergleich erfolgt in der Regel mit dem Vormonat und in Abhängigkeit von der jeweiligen Steuerungsgröße zugleich mit den Werten der vergangenen zwölf Monate sowie der Unternehmensplanung.
Prozessfinanzierung und Monetarisierung
In den beiden verwandten Geschäftsbereichen Prozessfinanzierung und Monetarisierung ermitteln und bewerten wir verschiedene nicht-finanzielle Leistungsindikatoren, darunter etwa den Streitwert, unseren rechnerisch möglichen Erlös (Optionsvolumen), die Anzahl der in der jeweiligen Periode angefragten beziehungsweise in Finanzierung genommenen Verfahren, das Verhältnis von Anfragen und Ablehnungen, die Bearbeitungszeit pro Fall sowie die Verteilung auf unterschiedliche Rechtsgebiete beziehungsweise Streitsachverhalte zur Beurteilung etwaiger Klumpenrisiken.
Der Streitwert stellt die Höhe des geltend gemachten Anspruchs dar, dessen Durchsetzung die FORIS finanziert. Anhand des Streitwerts bemessen sich einerseits die Kosten des Gerichts- oder Schiedsverfahrens und andererseits das Optionsvolumen der FORIS.
Das Optionsvolumen der Prozessfinanzierung und Monetarisierung stellt den rechnerisch maximal möglichen Beteiligungserlös der FORIS AG aus den in Finanzierung genommenen Verfahren dar. Der tatsächliche, kaufmännische Wert der finanzierten Verfahren zeigt sich allerdings erst nach Abschluss der betreffenden Prozesse, gegebenenfalls sogar erst nach Durchsetzung beziehungsweise zwangsweiser Vollstreckung der titulierten Forderungen. Erst dann kann der tatsächlich erzielte Erlös (abzüglich der zu tragenden Kosten) errechnet werden. Bis dahin bleibt das Optionsvolumen ein erwarteter rechnerischer Wert.
Das aktuelle Kostenrisiko umfasst im Wesentlichen die entstandenen und voraussichtlich noch entstehenden Kosten für den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und den gegnerischen Anwalt, die bis zum Abschluss der laufenden Instanz anfallen können. Dieser Wert stellt somit grundsätzlich den maximal möglichen bilanziellen Verlust der FORIS AG bis zur Beendigung der aktuellen Instanz dar. Die Kosten werden regelmäßig auf Grundlage der einschlägigen Gebührenordnungen ermittelt. Abhängig vom konkreten Fall werden höhere Kosten, etwa für anwaltliche Stundenvergütungen oder Sachverständigengutachten, hinzugerechnet. Zum Teil muss auch auf Schätzungen zurückgegriffen werden, z.B. mit Blick auf die voraussichtliche Festsetzung des Streitwerts durch das Gericht. Hierdurch können sich Schätzunsicherheiten ergeben, insbesondere bei Änderungen in den Gebührenordnungen, bei Stufen- oder Nichtigkeitsklagen sowie Zurückverweisungen, ferner im Hinblick auf Kosten für Sachverständigengutachten oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Auch die Anzahl der Gerichtstermine (vor allem bei Abrechnung nach Tagessätzen in ausländischen Rechtsordnungen, bei Schiedsverfahren und anwaltlichen Stundenvergütungen) führen zu Schätzunsicherheiten. Die tatsächlich bei der FORIS AG anfallenden Kosten im Verlauf der kommenden Jahre hängen insbesondere vom Verlauf und dem Ausgang der einzelnen Prozesse ab. Unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit regelmäßig deutlich über 50 Prozent liegenden Erfolgsquote und unserer Erfahrungen über die Verfahrensverläufe erwarten wir, dass die tatsächlichen Kosten im Mittel signifikant unter den in diesem Geschäftsbericht angegebenen Bandbreiten des aktuellen Kostenrisikos liegen. Die angegebenen Risiken können sich im Verfahrensverlauf verändern, ohne dass diese Veränderung unmittelbare Auswirkungen auf das Ergebnis des entsprechenden Berichtsjahres hat.
Die anzuwendende Rechnungslegungsmethode bestimmen wir vor dem Hintergrund der genannten Schätzunsicherheiten auf Grundlage unserer Erfahrungswerte, Annahmen und Ermessensausübungen.
Vorratsgesellschaften
Für den Geschäftsbereich der Vorratsgesellschaften steht die Entwicklung der Gründungszahlen des statistischen Bundesamtes im Fokus der zusätzlichen Leistungsindikatoren. Die Kombination dieser Leistungsindikatoren mit unseren Verkaufszahlen ermöglicht Rückschlüsse auf die eigene Produkt- und Servicequalität sowie den erwarteten mittelfristigen Erfolg der eingeleiteten Vertriebs- und sonstigen Maßnahmen.
GO AHEAD GmbH
Im Geschäftsbereich der GO AHEAD ziehen wir die Gründungszahlen je Rechtsform als Indikator für unsere Geschäftsentwicklung heran, daneben die Entwicklung unserer Bestandskunden für die englische und irische Limited. Außerdem bewerten wir die entsprechenden Löschungsquoten der Gesellschaften. Über den Vergleich der Marktentwicklung mit den eigenen Verkaufszahlen lassen sich Rückschlüsse auf die Marktfähigkeit der eigenen Produkte sowie die Qualität des Service ziehen. Aufgrund des final vollzogenen Brexit und den damit einhergehenden Änderungen in Bezug auf die Rechtsform der englischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland stellen jedoch vergangenheitsorientierte Rückschlüsse nurmehr einen stark eingeschränkt geeigneten Indikator dar. Seit dem 01.01.2021 wird diesbezüglich die post-Brexit Entwicklung der Bestandskunden in Verbindung mit der Löschungsquote maßgeblicheren Einfluss auf die Umsatz- und Ergebnisplanung sowie sich hieraus eventuell ergebende Anpassungsnotwendigkeiten der Ressourcen haben. Ein weiterer Schwerpunkt der Steuerung liegt auf dem Forderungsmanagement. Daraus ziehen wir Rückschlüsse auf den Erfolg von Inkassomaßnahmen.
III. Forschung und Entwicklung
Aufgrund ihres Geschäftsmodells beschränkt sich der FORIS-Konzern bei Forschung und Entwicklung darauf, neue Produkte und Dienstleistungen zu planen und zu gestalten sowie darauf, bestehende Produkte und Dienstleistungen fortzuentwickeln. Leistungen Dritter werden hierfür in der Regel nicht oder nur in geringem Umfang in Anspruch genommen.
2. Wirtschaftsbericht
I. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Jahres 2020 war wesentlich durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. So verzeichnete das Bruttoinlandsprodukt im Vergleich zum Jahr 2019 einen Rückgang um 5 % und unterbrach damit die Wachstumsphase erstmals nach zehn Jahren. Insbesondere der Industrie- und Dienstleistungsbereich wurde stark von der Pandemie getroffen und verzeichnete zum Teil ein über den Durchschnitt hinaus gehendes Absinken der Wirtschaftsleistung. Einzig der Online Handel und das Baugewerbe konnten ihre Wirtschaftsleistung erhöhen.
Im Euroraum ist die Entwicklung erneut durch die expansive Geldpolitik und eine Verlängerung beziehungsweise Neuauflage von Konjunkturprogrammen und Stützungsmaßnahmen gekennzeichnet. Seit dem 10. März 2016 verfolgt die EZB neben Anleiheankäufen eine konsequente Null-Prozent-Leitzinspolitik, die ein immanentes Inflationsrisiko birgt. Dieses Inflationsrisiko hat sich mit Ausnahme deutlich steigender Grundstücks-, Immobilien- und Mietpreise bisher noch nicht nennenswert niedergeschlagen. Die Verschlechterung des Wirtschaftsklimas durch internationale Handelskonflikte, den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und durch die Corona-Pandemie bleibt ein erheblicher Unsicherheitsfaktor für die konjunkturelle Entwicklung.
II. Geschäftsverlauf
Für die Definition der nachfolgend dargestellten finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter B.1.II.1 und B.1.II.2.
II.1 FORIS-Konzern
Eigenkapitalrendite
| 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | Durchschnitt | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalrendite | -8,0 % | 6,0 % | -12,9 % | 6,6 % | 3,4 % | -1,0 % |
| 2-Jahres-Schnitt | -1,0 % | -3,5 % | -3,1 % | 5,0 % | 4,4 % | 0,4 % |
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum belasten im Wesentlichen zwei Faktoren die Ergebnissituation. In der Prozessfinanzierung führte die zeitweise Schließung von Gerichten zu einem mehrmonatigen Verschub bei Verhandlungsterminen und Gerichtsentscheiden, was sich unmittelbar in ausbleibenden Erlösen aus abgeschlossenen Verfahren äußerte. Weiterhin machte die Entscheidung des Brexits und die damit einhergehende Beeinträchtigung der Geschäftsgrundlage der GO AHEAD ein Impairment auf den Firmenwert GO AHEAD GmbH notwendig, mit entsprechenden Auswirkungen auf das Unternehmensergebnis und die Eigenkapitalrendite.
Eigenkapitalquote
| 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | Durchschnitt | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalquote | 87,6 % | 90,9 % | 87,9 % | 91,6 % | 90,9 % | 89,8 % |
Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells der Prozessfinanzierung ist eine im Branchenvergleich signifikant überdurchschnittliche Eigenkapitalquote für die FORIS grundsätzlich sinnvoll. Die Eigenkapitalquote des Konzerns ist über die vergangenen Jahre konstant hoch und liegt deutlich über dem Zielwert von mindestens 60 Prozent, den der Vorstand zur Abdeckung möglicher Risiken aus der Prozessfinanzierung vorgegeben hat.
Umsatzrendite
| 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | Durchschnitt | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzrendite | -8,3 % | 4,5 % | -12,5 % | 6,2 % | 3,6 % | -1,3 % |
Ein Vergleich mit anderen (Dienstleistungs-) Unternehmen ist für die Umsatzrendite nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Grund- beziehungsweise Stammkapital der jeweiligen Gesellschaften enthält.
Somit erfolgt hier ein Ausweis hoher Umsätze mit geringer Marge. Das sehr volatile Geschäft der Prozessfinanzierung weist Jahr über Jahr Umsatzsprünge aus, die einer vergleichenden Jahresbetrachtung nicht zugängig sind.
Cashflow
| 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | Summe | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -1.536 | 126 | 2.635 | 1.558 | -866 | 1.917 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -51 | -67 | -210 | -50 | -236 | -614 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -463 | -63 | -466 | -1.244 | -736 | -2.972 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) | -2.050 | -4 | 1.959 | 264 | -1.838 | -1.669 |
Hinsichtlich der Veränderungen des Cashflows verweisen wir auf unsere Ausführungen unter B.2.III.2.3.
Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis auf Bereichsebene
| 2020 | 2019 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Umsatz | TEUR | TEUR | TEUR |
| --- | --- | --- | --- |
| Prozessfinanzierung | 1.509 | 3.638 | -2.129 |
| Vorratsgesellschaften | 13.699 | 16.586 | -2.887 |
| GO AHEAD | 1.389 | 1.712 | -323 |
| Vermögensverwaltung | 317 | 329 | -12 |
| Sonstige Segmente | 91 | 13 | 78 |
| FORIS-Konzern | 17.005 | 22.279 | -5.273 |
| 2020 | 2019 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Rohmarge | TEUR | TEUR | TEUR |
| --- | --- | --- | --- |
| Prozessfinanzierung | 639 | 2.191 | -1.552 |
| Vorratsgesellschaften | 1.533 | 1.709 | -176 |
| GO AHEAD | 1.238 | 1.475 | -237 |
| Vermögensverwaltung | 317 | 329 | -12 |
| Sonstige Segmente | -2 | -1 | -1 |
| FORIS-Konzern | 3.725 | 5.703 | -1.978 |
| 2020 | 2019 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Periodenergebnis | TEUR | TEUR | TEUR |
| --- | --- | --- | --- |
| Prozessfinanzierung | -1.710 | -18 | -1.692 |
| Vorratsgesellschaften | 720 | 1.017 | -297 |
| GO AHEAD | -354 | 421 | -775 |
| Vermögensverwaltung | -46 | 21 | -67 |
| Sonstige Segmente | -21 | -446 | 425 |
| FORIS-Konzern | -1.411 | 995 | -2.406 |
II.2 Prozessfinanzierung und Monetarisierung
Die im Geschäftsbereich Prozessfinanzierung und Monetarisierung erzielten Umsatzerlöse aller in Abrechnung genommenen Verfahren (1.509 TEUR) liegen deutlich unter denen des Vorjahreszeitraums (3.638 TEUR).
| 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | |
|---|---|---|---|---|---|
| In Abrechnung genommen (Anzahl) | 14 | 20 | 13 | 28 | 12 |
| Positiv beendete Verfahren | 10 | 16 | 11 | 26 | 6 |
| Quote der positiv in Abrechnung genommenen Verfahren | 71,4% | 80,0% | 84,6% | 92,9% | 50,0% |
In 2020 haben wir in der Prozessfinanzierung 14 Verfahren in Abrechnung genommen (Vorjahreszeitraum: 20 Verfahren). Diese Verfahren haben wir zu 71,4 Prozent positiv abgerechnet. Als positiv abgerechnet gilt dabei ein Verfahren, das im Saldo einen positiven Netto Erlös erzielt hat.
| 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Neu in Finanzierung genommene Fälle | 30 | 36 | 27 | 5 | 17 |
| Optionsvolumen neu in Finanzierung genommenen (in Mio. EUR) | 28,0 | 21,1 | 11,7 | 1,1 | 4,7 |
| Durchschnittliches Optionsvolumen (in Mio. EUR) | 0,93 | 0,59 | 0,43 | 0,22 | 0,28 |
| Gesamtvolumen zum Stichtag (in Mio. EUR) | 72,3 | 50,2 | 36,2 | 26,9 | 29,9 |
In 2020 haben wir in der Prozessfinanzierung 30 neue Verfahren, mit einem um 34 Prozent höheren Optionsvolumen in Finanzierung genommen. Gleichzeitig ist das Volumen der beendeten Verfahren mit MEUR 6,3 um MEUR 0,8 niedriger als im Vorjahr gewesen. Dadurch stieg das Gesamtvolumen zum Abschlussstichtag auf MEUR 72,3; ein Anstieg um 44 Prozent.
| Aktuelles Kostenrisiko | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 |
|---|---|---|---|---|---|
| von (Mio. EUR) | 15,1 | 11,6 | 10,4 | 6,2 | 9,1 |
| bis (Mio. EUR) | 18,5 | 14,1 | 12,7 | 7,6 | 11,2 |
| Kostenrisiko im Verhältnis zu Optionsvolumen | 25,5 % | 28,2 % | 35,1 % | 28,3 % | 37,5 % |
Das Kostenrisiko korreliert in der Regel mit dem Streitwert. Abweichungen von diesem Grundsatz können sich insbesondere aufgrund der Verfahrensdauer, einem Auslandsbezug (mit oftmals höheren Anwaltsvergütungen) oder vertraglichen Sondervereinbarungen ergeben. Die bei der Prozessfinanzierung in den kommenden Jahren anfallenden Kosten hängen insbesondere vom Verlauf und dem Ausgang der einzelnen Prozesse ab. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Erfolgsquoten und unserer Erfahrungen über die Verfahrensverläufe werden die tatsächlichen Kosten im Mittel voraussichtlich signifikant unter den in diesem Geschäftsbericht angegebenen Bandbreiten des aktuellen Kostenrisikos liegen.
II.3 Vorratsgesellschaften
Auf Basis der durchschnittlichen Verkäufe in den Geschäftsjahren 2015 bis 2019 hat es im Vergleich zum Vorjahr insbesondere bei den SE-Verkäufen einen signifikanten Rückgang gegeben. Dieser lässt sich im Wesentlichen durch eine große Einmaltransaktion in 2019 begründen. Die GmbH-Verkäufe verzeichnen ebenfalls einen leichten Rückgang. Im Gegensatz dazu konnten die AG-Verkäufe wieder gesteigert werden. Insgesamt liegen die Verkäufe auf einem stabilen Niveau.
| Verkäufe Vorratsgesellschaften | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 |
|---|---|---|---|---|---|
| GmbH-Verkäufe | 94,6 % | 97,6 % | 104,1 % | 97,0 % | 101,1 % |
| SE-Verkäufe | 89,6 % | 198,1 % | 70,8 % | 99,1 % | 66,0 % |
| AG-Verkäufe *Durchschnitt 2015-2019 = 100 % | 87,0 % | 21,7 % | 101,4 % | 123,2 % | 123,2 % |
| Gewerbeneugründungen Deutschland * | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 |
|---|---|---|---|---|---|
| GmbH | 100,8 % | 108,0 % | 102,4 % | 99,1 % | 96,5 % |
| UG | 91,0 % | 92,7 % | 87,7 % | 148,8 % | 85,8 % |
| Limited *Durchschnitt 2015-2019 = 100 % | 50,2 % | 76,5 % | 75,1 % | 98,8 % | 117,8 % |
* Die Gewerbeneugründungen für die aktuelle Berichtsperiode entsprechen den veröffentlichten Zahlen von DESTATIS.
Ein Auf- oder Abwärtstrend bei den Gewerbeneugründungen der GmbHs wirkt sich auf die Absatzzahlen bei den Vorratsgesellschaften nur marginal aus. Andere Einflussfaktoren, wie zum Beispiel die Entwicklung des M&A-Marktes, das Wettbewerbsverhalten und eigene vertriebliche Aktivitäten beeinflussen die Umsatzentwicklung stärker als die allgemeine Entwicklung von Neugründungen.
II.4 GO AHEAD GmbH
Der Markt für Limiteds in Deutschland hat sich erwartungsgemäß erneut negativ entwickelt. Die Löschungsquote, bezogen auf den Anfangsbestand des Jahres, ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht gesunken. Die verminderte Anzahl von Neugründungen ist sowohl auf den Brexit-Effekt als auch auf die allgemeine Gründungsbereitschaft zurückzuführen. Die positive Gründungsentwicklung von irischen Limiteds kann diesen Rückgang nur teilweise kompensieren.
| Bestände Servicepakete (Limiteds GB) | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 |
|---|---|---|---|---|---|
| Anfangsbestand | 4.832 | 5.888 | 6.754 | 7.619 | 8.303 |
| Zugang Gründung | 12 | 16 | 150 | 148 | 220 |
| Zugang Wechsler | 14 | 34 | 30 | 44 | 26 |
| Abgang Wechsler | -19 | -31 | -48 | -90 | -114 |
| Abgang Löschungen | -742 | -1.007 | -957 | -1.012 | -926 |
| Korrekturen | -9 | -68 | -41 | 45 | 110 |
| Endbestand | 4.088 | 4.832 | 5.888 | 6.754 | 7.619 |
Die in der obigen Tabelle genannten Korrekturen entstehen durch Ab- und Zugänge an Limiteds, wenn diese durch Dritte initiiert wurden.
II.5 Sonstige Segmente im FORIS-Konzern
Das Periodenergebnis der sonstigen Segmente im FORIS-Konzern hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 425 TEUR erholt und liegt im Berichtsjahr bei -21 TEUR (Vorjahr -446 TEUR). Die Verschlechterung im Vorjahr 2019 war im Wesentlichen auf die Anlaufkosten für die GO AHEAD-Gründerakademie (424,5 TEUR) zurückzuführen, die im Geschäftsjahr 2019 vollständig abgeschrieben wurde.
III. Lage des FORIS-Konzerns
Zur Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sind die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und die Kapitalflussrechnung in verkürzter Form dargestellt. Abweichungen in der Summenbildung sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen. Die exakten Einzelwerte ergeben sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung.
III.1 Ertragslage
Hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisstruktur verweisen wir auf unsere Ausführung unter B.2.II.
| 01.01.-31.12.2020 | 01.01. - 31.12.2019 | + / - | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 17.005 | 98,1 | 22.279 | 98,8 | -5.274 | -23,7 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 328 | 1,9 | 278 | 1,2 | 50 | 18,0 |
| Betriebsleistung | 17.333 | 100,0 | 22.556 | 100,0 | -5.224 | -23,2 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -13.280 | -76,6 | -16.576 | -73,5 | 3.296 | -19,9 |
| Personalaufwand | -2.214 | -12,8 | -2.322 | -10,3 | 108 | -4,7 |
| Abschreibungen | -1.132 | -6,5 | -332 | -1,5 | -800 | 241,0 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.997 | -11,5 | -2.325 | -10,3 | 328 | -14,1 |
| Sonstige Steuern | -125 | -0,7 | -30 | -0,1 | -95 | 316,7 |
| Betriebsaufwand | -18.747 | -108,1 | -21.584 | -95,7 | 2.837 | -13,1 |
| Betriebsergebnis | -1.414 | -8,1 | 972 | 4,3 | -2.386 | -245,5 |
| Zinserträge | 13 | 25 | -12 | |||
| Zinsaufwendungen | -9 | 0 | -9 | |||
| Finanzergebnis | 4 | 25 | -21 | |||
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -1 | -2 | 1 | |||
| Periodenergebnis | -1.411 | 995 | -2.406 | -241,8 |
Der Rückgang der Betriebsleistung ist im Wesentlichen auf geringere Umsatzerlöse aus der Prozessfinanzierung zurückzuführen. Weiterhin ist der Anstieg der Abschreibungen durch das Impairment auf den Firmenwert der GO AHEAD GmbH verursacht. Die Einsparungen im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten die vorgenannten Effekte abmildern, aber keineswegs vollständig kompensieren.
III.2 Finanzlage
Im Vordergrund des Finanzmanagements der FORIS steht aufgrund des Geschäftsmodells und der damit verbundenen notwendigen finanziellen Flexibilität die Sicherstellung einer überdurchschnittlichen Eigenkapitalquote und ausreichender Liquidität. Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS AG ist im Finanzbereich zentralisiert. Der Fokus liegt auf den Kapitalstruktur- und Kreditrisiken sowie den Liquiditäts-und Marktpreisrisiken. Hinsichtlich der Einzelheiten zu den Risiken und deren Management verweisen wir auf unsere Ausführungen unter III.4.
III.2.1 Kapitalstruktur
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | +/- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gezeichnetes Kapital | 4.635 | 25,8 | 4.657 | 24,0 | -22 | -0,5 |
| Eigene Anteile | 0 | 0,0 | -22 | -0,1 | 22 | -100,0 |
| Kapitalrücklage | 10.958 | 60,9 | 10.936 | 56,3 | 22 | 0,2 |
| Gewinnrücklagen | 650 | 3,6 | 650 | 3,3 | 0 | 0,0 |
| Bilanzverlust/ -gewinn | -478 | -2,7 | 1.419 | 7,3 | -1.897 | -133,7 |
| Eigenkapital | 15.764 | 87,5 | 17.639 | 90,9 | -1.875 | -10,6 |
| Verbindlichkeiten | 912 | 5,1 | 623 | 3,2 | 289 | 46,4 |
| Abgegrenzte Erträge | 735 | 4,1 | 636 | 3,3 | 99 | 15,6 |
| Rückstellungen | 393 | 2,2 | 470 | 2,4 | -77 | -16,4 |
| Steuerschulden | 194 | 1,1 | 44 | 0,2 | 150 | 340,9 |
| Schulden | 2.234 | 12,5 | 1.773 | 9,1 | 461 | 26,0 |
| Bilanzsumme | 17.998 | 100,0 | 19.412 | 100,0 | -1.414 | -7,3 |
Mit einer überdurchschnittlichen Eigenkapitalquote ist der FORIS-Konzern im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung weiterhin solide aufgestellt.
Die Verbindlichkeiten sind aufgrund stichtagsbedingter Schwankungen bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen angestiegen.
Die Vertragsverbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen abgegrenzte Erträge. Diese stammen aus bereits im Jahr 2020 fakturierten und bezahlten Rechnungen für Leistungen des Folgejahres.
Die Rückstellungen beinhalten die erkennbaren Risiken für die FORIS-Gruppe zum Stichtag.
III.2.2 Investitionen
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 1.135 | 0 |
| Sachanlagen | 49.655 | 66.496 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 0 | 50 |
| Summe | 50.790 | 66.546 |
In 2020 wurden keine wesentlichen Investitionen getätigt. Die Investitionen wurden im Wesentlichen für EDV 24 TEUR, für Außenanlagen 8 TEUR, für technische Anlagen 8 TEUR und für GWG 8 TEUR aufgewendet. Im Vorjahr war die größte Position die Erweiterung der Klimaanlage in der Kurt-Schumacher-Str. 22 mit 37 TEUR.
Die geringfügigen Investitionen im Bereich Immaterielle Vermögenswerte umfassen Anschaffungen von Software-Komponenten.
III.2.3 Liquidität
Neben der Finanzierung mit Eigenkapital ist die wichtigste Finanzierungsquelle der FORIS der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Im Geschäftsjahr 2020 fällt der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit mit TEUR -1.536 im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 126) deutlich negativ aus.
Hinsichtlich des Cashflows aus Investitionen und der hierin erfassten Mittelabflüsse verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 2.III.2.2. Im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist die Zahlung von Zinsen enthalten.
Nachfolgend ist die Entwicklung der Liquidität im Rahmen einer verkürzten Kapitalflussrechnung dargestellt. Hinsichtlich der Details verweisen wir auf die Kapitalflussrechnung.
| 01.01.-31.12.2020 | 01.01 - 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Periodenergebnis | 1.411.410 | 994.584 | ||
| Cashflow-Veränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit | -124.504 | -868.177 | ||
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -1.535.914 | 126.407 | ||
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -50.790 | -66.546 | ||
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -463.477 | -62.992 | ||
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) | -2.050.181 | -3.131 | ||
| Finanzmittelfonds am 01.01. | 5.770.820 | 5.773.951 | ||
| Finanzmittelfonds am 31.12. | 3.720.639 | 5.770.820 | ||
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 3.720.639 | 5.770.820 |
Es besteht derzeit bei einem Kreditinstitut eine Multifunktionslinie, die mit Bürgschaften im Bereich der Prozessfinanzierung wie folgt ausgenutzt wird beziehungsweise wurde.
| Multifunktionslinie | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Linie | 5.500 | 5.500 |
| Bürgschaften für Prozesse | -3.003 | -3.003 |
| Freie Linie | 2.497 | 2.497 |
Die Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, besteht unverändert fort. Aufgrund des Immobilienbestands und der damit verbundenen Möglichkeit, grundbuchliche Sicherheiten zu gewähren bzw. zu erhöhen, haben wir Zugang zu Refinanzierungsmöglichkeiten für eine zusätzliche finanzielle Flexibilität zum Ausbau der Geschäftstätigkeit. Hinsichtlich der Quantifizierung der möglichen Liquiditätsrisiken verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter III.4 in den sonstigen Angaben.
III.3 Vermögenslage
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | + / - | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 30 | 0,2 | 69 | 0,4 | -39 | -56,5 |
| Goodwill | 550 | 3,1 | 1.473 | 7,6 | -923 | -62,7 |
| Sachanlagen | 2.512 | 14,0 | 2.563 | 13,2 | -51 | -2,0 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 1.971 | 10,9 | 2.040 | 10,5 | -69 | -3,4 |
| Forderungen | 122 | 0,7 | 137 | 0,7 | -15 | -10,9 |
| Latente Steuererstattungsansprüche | 84 | 0,4 | 84 | 0,4 | 0 | 0,0 |
| Langfristige Vermögenswerte | 5.270 | 29,3 | 6.366 | 32,8 | -1.096 | -17,2 |
| Vorräte | 1.571 | 8,7 | 1.066 | 5,5 | 505 | 47,4 |
| Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung | 6.317 | 35,1 | 3.889 | 20,0 | 2.428 | 62,4 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 990 | 5,5 | 2.196 | 11,3 | -1.206 | -54,9 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 88 | 0,5 | 90 | 0,5 | -2 | -2,2 |
| Steuererstattungsansprüche | 4 | 0,0 | 4 | 0,0 | 0 | 0,0 |
| Abgegrenzte Aufwendungen | 37 | 0,2 | 31 | 0,2 | 6 | 19,4 |
| Zahlungsmittel | 3.721 | 20,7 | 5.771 | 29,7 | -2.050 | -35,5 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 12.728 | 70,7 | 13.047 | 67,2 | -319 | -2,4 |
| Bilanzsumme | 17.998 | 100,0 | 19.412 | 100,0 | -1.414 | -7,3 |
Der Rückgang des ausgewiesenen Goodwills resultiert aus dem Impairment der GO AHEAD GmbH. Bei den Sachanlagen handelt es sich im Wesentlichen um die eigengenutzte Immobilie, während es sich bei den Finanzinvestition um das fremdvermietete Nachbargebäude handelt.
Steuervorteile, die sich aus den zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 noch nicht genutzten Verlustvorträgen ergeben, haben wir in Höhe von 84 TEUR (Vorjahresstichtag zum 31. Dezember 2019: 84 TEUR) aktiviert.
Die Vorräte enthalten ausschließlich das eingezahlte Grund- beziehungsweise Stammkapital der Vorratsgesellschaften. Die Erhöhung der Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung spiegeln die Entwicklung der in Finanzierung genommenen Verfahren und hier insbesondere die für diese Verfahren verauslagten Kosten zeitverzögert wider. Abgeschlossene Fälle verringern dafür die Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung.
Hinsichtlich der Veränderungen in den Zahlungsmitteln verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 2.III.2.
III.4 Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Das Jahr 2020 ist mit Umsätzen von 17 Mio. EUR und einem negativen Periodenergebnis von 1,4 Mio. EUR deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Die geringeren Umsatzerlöse in der Prozessfinanzierung führten zu einem negativen operativen Ergebnis von 0,5 Mio. EUR. Hinzu kam noch der Brexit-bedingte Sondereffekt des Impairments auf den Firmenwert der GO AHEAD GmbH in Höhe von 0,9 Mio. EUR. Die liquiden Mittel reduzierten sich durch die Investitionen in Prozessfinanzierungen um 2 Mio. EUR.
Gleichwohl beliefen sich die verfügbaren liquiden Mittel zum Jahresende auf mehr als 3,7 Mio. EUR. Damit verfügt der FORIS-Konzern weiterhin über eine solide Finanz- und Vermögensstruktur. Die bestehenden Immobiliensicherheiten bieten darüber hinaus die notwendige finanzielle Flexibilität für die weitere Entwicklung. Insbesondere unter Berücksichtigung des bislang nicht ausgenutzten Finanzierungspotenzials sind nach derzeitiger Kenntnis sämtliche eingegangenen Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllbar.
IV. Sonstige Ereignisse des Geschäftsjahres
Der zum 31.12.2020 vollzogene Brexit machte eine Anpassung des Firmenwerts im Rahmen des Impairment Tests der GO AHEAD GmbH um 923,1 TEUR auf 550,1 TEUR notwendig.
3. Nachtragsbericht
Es haben sich nach dem Bilanzstichtag keine Ereignisse und Entwicklungen von besonderer Bedeutung ergeben. Die fortwährende Corona-Pandemie und Ihre Auswirkungen sind für alle Wirtschaftsteilnehmer nicht abschließend einschätzbar. Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Prognose- und Chancenbericht des zusammengefassten Konzern-Lageberichts.
4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
I. Voraussichtliche Entwicklung des Konzerns unter Berücksichtigung der wesentlichen Chancen und Risiken
Die Wirtschaft der Europäischen Währungsunion bleibt voraussichtlich auch im Jahr 2021 stark geprägt durch die Corona-Pandemie, sollte jedoch nach einem schwachen Start im weiteren Jahresverlauf zunehmend an Dynamik gewinnen. Hierbei dürfte sowohl die Erholung des Welthandels unterstützend wirken als auch verbesserte Perspektiven für die Inlandsnachfrage, wenn die Beschränkungen des Wirtschaftslebens nach und nach gelockert beziehungsweise aufgehoben werden. Zudem dürfte die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank weiterhin sehr expansiv bleiben und die wirtschaftliche Erholung unterstützen. Die Investitionstätigkeit in der Eurozone sollte darüber hinaus von der beginnenden Umsetzung des EU Wiederaufbaufonds profitieren. Insgesamt dürften diese Entwicklungen zu einer Wachstumsrate in der Europäischen Währungsunion von rund 4 % führen, wobei die Entwicklung innerhalb der Region weiter sehr heterogen bleiben sollte. Die deutsche Wirtschaft dürfte sich nach einem ähnlichen Muster entwickeln und vor allem dank einer erwarteten starken zweiten Jahreshälfte um etwa 3,5 % zulegen. Diese gesamtwirtschaftliche Ausgangslage dürfte sich auf die verschiedenen Geschäftsbereiche des FORIS-Konzerns unterschiedlich auswirken.
Für den Geschäftsbereich Prozessfinanzierung gehen wir davon aus, dass sich durch den erwarteten Anstieg von Unternehmensinsolvenzen neue Opportunitäten in der Zusammenarbeit mit Insolvenzverwaltern ergeben. Da dieser Geschäftsbereich ansonsten eher konjunkturunabhängig ist, werden sich die Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Sanierung, Restrukturierung und Insolvenzen wohl insgesamt positiv auf die Prozessfinanzierung auswirken.
Der Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften könnte von anstehenden Unternehmens-gründungen im Nachgang zu den erwarteten Insolvenzen profitieren. Die GO AHEAD erwartet aufgrund des BREXITs eine deutlich sinkende Anzahl von Kunden bei den englischen Limiteds, die voraussichtlich nur partiell durch den Vertrieb irischer Limited kompensiert werden können.
I.1 FORIS-Konzern
Das Konzernergebnis des Geschäftsjahres 2020 ist durch Umsatzrückgänge in der Prozessfinanzierung und einen Sondereffekt deutlich belastet. Eine Prognose des Cashflows erachten wir aufgrund der Volatilität in der Prozessfinanzierung mit nur modelltheoretisch vorhersehbaren Zu- und Abflüssen über einen Prognosehorizont von drei bis sieben Jahren für nicht sinnvoll darstellbar und verzichten daher hierauf.
Eine weitergehende Quantifizierung der zukünftigen Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns und der damit verbundenen finanziellen Leistungsindikatoren erscheint uns insbesondere aufgrund der hohen Ergebnisvolatilität des Bereiches Prozessfinanzierung und der unsicheren konjunkturellen Entwicklungen, die zumindest auf manche Geschäftsbereiche Einfluss haben, weiterhin als nicht sachgerecht.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die zukunftsbezogenen Aussagen über erwartete Entwicklungen auf aktuellen Einschätzungen der FORIS AG beruhen und naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den hier formulierten Aussagen abweichen. Die FORIS AG übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt nicht, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren.
I.2 Prozessfinanzierung und Monetarisierung
Nach unserer Erfahrung ist die Prozessfinanzierung weitgehend konjunkturunabhängig. Die Aktivitäten der FORIS im Markt sowohl bei den Anwälten als auch direkt bei den Anspruchsinhabern/Kunden sind ein wesentlicher Faktor, um neue Finanzierungsanfragen zu erhalten. Wir verfolgen im Hinblick auf unsere vertrieblichen Aktivitäten den Ansatz der persönlichen Ansprache und maßgeschneiderter Veranstaltungen weiter und entwickeln unser Netzwerk fort. Der wirtschaftliche Erfolg der Prozessfinanzierung ist aufgrund der Langfristigkeit der Verfahren nur schwer prognostizierbar und weiter als stark volatil einzuschätzen. Er hängt neben dem rechtlichen Ausgang der finanzierten Gerichts- und Schiedsverfahren auch von der wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit der titulierten Forderungen ab. Das aktuelle Portfolio umfasst eine Vielzahl von Großverfahren mit einem Streitwert größer 4 Mio. EUR, deren jeweiliger Ausgang einen nicht unerheblichen Einfluss im positiven wie auch negativen Sinne auf das gesamte Unternehmensergebnis entfalten kann. Zugleich geht die FORIS AG mit der Monetarisierung bei den zugrunde liegenden Verfahren ein erhöhtes finanzielles Risiko ein.
Unsere internen Prozesse zur Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit zu finanzierender Verfahren und der Bonität der jeweiligen Anspruchsgegner aktualisieren wir nach systematischer und analytischer Auswertung der abgeschlossenen Fälle. Eine weitergehende Prognose von Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis für den Bereich Prozessfinanzierung halten wir nicht für sachgerecht, da insbesondere der Zeitpunkt der Rechtskraft als Bezugspunkt für die Umsatzrealisierung auch modellhaft nicht verlässlich eingeschätzt werden kann. Zudem beeinflussen einzelne größere Verfahren den Umsatz signifikant.
Der positive Trend bei der Akquise neuer Prozessfinanzierungen konnte auch im Jahr 2020 erfolgreich fortgesetzt werden. Der Markt für Prozessfinanzierung wächst. Die FORIS scheint im Wettbewerb gut gerüstet, um in ihren Kernsegmenten erfolgreich zu sein. Eine Prognose darüber, inwiefern sich dieser Trend - gekennzeichnet vor allem durch den erheblichen Neugewinn an Kunden und Finanzierungsfällen - im weiteren Verlauf der kommenden Jahre direkt proportional zu ebenso erfolgreichen Umsätzen führen wird, ist damit nicht zu verbinden. Wie weiter oben bereits erläutert, sind geschäftsmodellbedingt diesbezüglich verlässliche Prognosen schwierig, insbesondere weil auch externe, von FORIS nicht zu beeinflussende Faktoren, wie etwa die Verfahrensdauer, eine nicht unerhebliche Rolle spielen.
I.3 Vorratsgesellschaften
Der bereits begonnene Ausbau und die Intensivierung von kundenspezifischen Vertriebsmaßnahmen und -wegen, gekoppelt mit notwendigen Anpassungen auf der Produkt- und Serviceseite bilden die Basis für ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2021. Wir erwarten auch im Jahr 2021 eine merkliche Steigerung der Kontaktquote und folglich unserer Umsätze. Einer erwarteten konjunkturellen Abkühlung und möglichen Seitwärtsbewegung des Marktes versuchen wir weiterhin mit der Gewinnung von strategischen Großkunden entgegenzuwirken. Da Vorratsgesellschaften unter anderem im Transaktionsgeschäft Verwendung finden, können auch Phasen mit erhöhtem Restrukturierungsbedarf in der Wirtschaft (z. B. wegen der Notwendigkeit, unrentable Geschäftsfelder zu veräußern) entsprechende Chancen bieten. Neue Softwareanbindungen („elektronischer Lagerraum" für Vorratsgesellschaften) sollen helfen, eine erhöhte Bindung und eine breitere Kundenbasis anzusprechen.
I.4 GO AHEAD GmbH
Die Zahl der durch die GO AHEAD betreuten Limiteds ist im Geschäftsjahr 2020 erwartungsgemäß weiter zurückgegangen. Gleichwohl sichern die Erträge aus den Serviceleistungen an die Limited-Kunden weiterhin eine gewisse Umsatzbasis, selbst wenn diese aufgrund des Brexits rückläufig ist und bleiben wird. Substitutionsprodukte (Verkauf und Betreuung irischer Limiteds, deutscher Rechtsformen) und weitere Zusatzdienstleistungen flankieren die Vertriebs- und Serviceleistungen. Mit dem Vollzug des Brexits zum 31.12.2020 und Auslaufen der Übergangsfrist hat sich in Bezug auf den rechtlichen Status quo der englischen Limiteds mit Verwaltungssitz in der EU eine neue Situation ergeben. Mit dem Angebot verschiedener Optionen sowie eines Entscheidungstools streben wir an, unseren Kunden Möglichkeiten aufzuzeigen, um mit der neuen Situation umzugehen. Die Auswirkungen auf den Bestand der von uns betreuten englischen Limiteds ist vor diesem Hintergrund nur schwer vorhersehbar. Wir erwarten, dass wir spätestens in der zweiten Jahreshälfte erkennen können, wie unsere Kunden in Bezug auf ihre Limiteds handeln werden und welche Auswirkungen dies auf den Bestand haben wird. In unserer im Herbst 2020 erstellten Wirtschaftsplanung haben wir für das Jahr 2021 eine Halbierung des Bestands angenommen.
Demzufolge planen wir mit erheblichen Umsatz- und Ergebniseinbußen im Vergleich zum Vorjahr. Nach vorne wird unser Fokus darauf ausgerichtet sein, einen potenziellen Kundenverlust durch eine Ausweitung der Dienstleistungen und Vertiefung der Wertschöpfung zu kompensieren, um dadurch Umsätze und Deckungsbeitrag zu sichern.
I.5 Vermögensverwaltung
In der Kurt-Schumacher-Straße 18-20 steht im Geschäftsjahr 2021 die Erneuerung der brandschutztechnischen Maßnahmen an. Der Restaurant-Betrieb im FORISSIMO lief pandemiebedingt nur sehr eingeschränkt. Die FORIS ist bestrebt, das langjährige und vertrauensvolle Mietverhältnis dauerhaft fortzusetzen Umsatz und Ergebnis erwarten wir auf Vorjahresniveau
I.6 Sonstige Segmente im FORIS-Konzern
Die geplante Fortentwicklung des Angebots für Anwälte, das bisher durch das Anwaltsverzeichnis erbracht wurde, hatte in 2018 und 2019 geringe Bedeutung. Wir werden hierzu neue Konzepte unter kaufmännischen und strategischen Gesichtspunkten bewerten und das Anwaltsverzeichnis gegebenenfalls neu ausrichten. Eine Projektgruppe hat bereits ein erstes Konzept erarbeitet.
II. Risikobericht
II.1 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem
Ziele
Neben der Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen ist wesentliches Ziel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS), die Sicherstellung des Erhalts des Unternehmens mit dem Fokus auf bestandsgefährdende Risiken sowie Risiken mit Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen unter Punkt 5. des Konzernlageberichts zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung.
Grundsätzliche Systematik
Die Risiken werden systematisch und regelmäßig in den Kategorien „Bereichsübergreifend, Beschaffung, Leistungserstellung, Vertrieb, Personal und Informationstechnische Risiken (EDV/IT)" erfasst und im Risikokatalog dokumentiert. Die Bewertung erfolgt anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe.
Der Umgang mit den bestehenden Risiken wird festgelegt und entsprechende Maßnahmen werden zum Zwecke der Risikosteuerung eingeleitet. Zur Gewährleistung der Kontinuität und zum Zwecke der Vergleichbarkeit erfolgen die Erfassung und Ermittlung der Risiken in standardisierten Bögen. Die Dokumentation beinhaltet zur Einschätzung und Verfolgung der Entwicklung der Risiken einen Vergleich mit der jeweiligen Vorperiode.
Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
Das Risikomanagementsystem, das einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess unterliegt und den spezifischen Geschäftsmodellen unseres Unternehmens Rechnung trägt, ist in die regelmäßigen Kontrollprozesse des Unternehmens integriert. Die dokumentierten Ergebnisse werden in Form eines Risikoberichtes auch an den Aufsichtsrat kommuniziert, so dass dieser seiner Überwachungsfunktion bezüglich des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems nachkommen kann. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben prüft der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem, das integraler Bestandteil des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist. Er berichtet dem Aufsichtsrat gegebenenfalls über festgestellte Schwächen im internen Kontroll- und Risikomanagementsystem.
Prozessfinanzierung und Monetarisierung
Das Geschäftsfeld Prozessfinanzierung ist geprägt durch seine langfristigen Verfahrensdauern. Im Hinblick darauf dokumentieren wir sämtliche finanzierte Verfahren, deren Verfahrensstand, Verlauf, Schriftverkehr, Kommunikation, Kosten und Risiken in der unternehmenseigenen Software. Den Beschluss über die Annahme einer Finanzierung sowie über alle signifikanten Ausgabeentscheidungen einschließlich einer etwaigen Finanzierungsbeendigung steuern wir nach einem festgelegten Prozedere und legen strenge Maßstäbe bei der Fallauswahl an. Hier sind immer mehrere erfahrene Volljuristen unter Einbeziehung des Vorstands beteiligt. Die Bonitätsprüfung im Vorfeld erfolgt unter Einbeziehung des Vorstands auf Basis eines standardisierten Prozesses. Bei Überschreiten einer festgesetzten Grenze des Kostenrisikos je Einzelfall wird die Zustimmung des Aufsichtsrats eingeholt. Die laufenden Verfahren werden immer durch mindestens einen Volljuristen betreut und unterliegen wenigstens zweimal pro Jahr einer Inventur einschließlich Finanz- und Dokumentationskontrolle auf Aktualität und Vollständigkeit. Bedingt durch den anhaltenden Wachstumskurs und die damit einhergehende Vergrößerung des Portfolios an -teils sehr langfristigen - Finanzierungsfällen, wird künftig ein besonderer Fokus auf die Optimierung des Risikomanagements, insbesondere betreffend die Parameter Kapitalbindung, Höhe und Zeitpunkt von notwendigen Einzahlungen sowie Mittelrückflüssen (Erlösen) und sich daraus ergebender Risikovorsorge/Liquidität liegen.
Vorratsgesellschaften
Der weitgehend IT-gestützte Gründungs- und Verkaufsprozess und die verwendeten Dokumente unterliegen einer regelmäßigen rechtlichen Überprüfung, insbesondere auf Aktualität und Gesetzeskonformität. Gesetzgebungsverfahren, die eine Auswirkung auf unsere Prozesse und rechtliche Rahmenbedingungen haben, beobachten wir regelmäßig, um zeitnah auf notwendige Änderungen reagieren zu können. Dies bezieht sich sowohl auf Änderungen, die rechtlich erforderlich sind als auch auf solche, die notwendig erscheinen, um auch unter sich ändernden Rahmenbedingungen wettbewerbsfähige Produkte anbieten zu können.
GO AHEAD GmbH
Für die Gründung und Betreuung von englischen und irischen Limiteds bzw. deutschen UGs gilt das oben zu den Vorratsgesellschaften genannte analog. Auch hier liegt unser besonderes Augenmerk auf der Sicherstellung der Aktualität und Gesetzeskonformität unserer - weitgehend ebenfalls digitalen - Prozesse und Leistungen. Ebenso stehen gesetzliche sowie politische Entwicklungen im Fokus, die Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Produkte haben können, wie aktuell der zum 31.12.2020 final vollzogene Brexit (dazu weiter unten in Absatz II.2). Dem zusätzlichen Risiko des Forderungsausfalls, das dem massengeschäftsähnlichen Charakter der Leistungen der GO AHEAD geschuldet ist, begegnen wir mit einem stringenten Mahn- und Inkassowesen.
Informationstechnische Risiken (EDV/IT)
Risiken aus dem Bereich EDV/IT, die vor allem auf die Verfügbarkeit und damit das Service Level durchschlagen, begegnen wir durch Aufbau redundanter Hardware auf virtualisierten Servern, verbunden mit einer täglichen Datensicherung, die eine zeitnahe Wiederherstellbarkeit ermöglicht. Dieser Bereich unterliegt ebenfalls einer kontinuierlichen Überprüfung, um insbesondere auch auf Entwicklungen im Bereich der Cyberkriminalität reagieren zu können.
Bereichsübergreifend
Hinsichtlich des Managements der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter B.4II.3.
II.2 Unternehmensspezifische Risiken
Prozessfinanzierung
Nach inzwischen über 20-jähriger Praxis mit der Prozessfinanzierung haben wir hinreichende Erfahrungswerte, um die mittelfristige Erfolgswahrscheinlichkeit der von uns finanzierten Verfahren abzuschätzen. Gleichwohl ist und bleibt die Laufzeit der einzelnen Verfahren kaum kalkulierbar. Sie ist von zahlreichen Einflüssen geprägt, wie etwa der Auslastung der Gerichte, Richterwechsel oder der Dauer von Sachverständigengutachten, auf die die FORIS AG selbst keinen Einfluss hat. Soweit der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Revision ausgeschlossen hat, hindert die Einlegung einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde durch den Prozessgegner die endgültige Rechtskraft.
Die finanzierten Verfahren unterliegen der Einzelfallbetrachtung. Auch wenn wir die Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten durch erfahrene Juristen im Unternehmen auf Basis einer vom Anwalt des Anspruchsinhabers erstellten rechtlichen Analyse vornehmen, so hängt der rechtliche Ausgang der finanzierten Verfahren allein von der Einzelfallentscheidung der jeweils zuständigen Richter ab. Mit welcher Dauer und rechtlichen Begründung eine richterliche Entscheidung getroffen wird, kann von der FORIS AG dabei naturgemäß nicht beeinflusst werden. Auch die Einschätzung der nach einer rechtskräftigen Entscheidung zu erfolgenden wirtschaftlichen Durchsetzung des finanzierten Anspruchs erfolgt anhand der zur Verfügung stehenden Wirtschaftsdaten des Anspruchsgegners zum Zeitpunkt der Finanzierungszusage. Die Zahlungsfähigkeit des Anspruchsgegners kann sich während eines (zumal jahrelangen) Gerichtsverfahrens trotz fortlaufender Beobachtung verändern und ist in der Regel nicht von der FORIS beeinflussbar. Der Verfahrensgang in den finanzierten Rechtsstreitigkeiten, z.B. durch Schriftsätze, mündliche Verhandlungen oder gerichtliche Hinweise und Verfügungen, erfordert regelmäßige Neubewertungen dahingehend, inwieweit die aktivierten Verfahrenskosten im Hinblick auf den Verfahrensgang noch werthaltig sind. Beim Abschluss neuer Prozessfinanzierungsverträge ist daher neben dem Risiko-/Ertragsverhältnis des Einzelfalls stets auf das aktuelle Risikoverhältnis im Verhältnis zum Gesamtfinanzierungsportfolio zu achten.
Selbst wenn der Anspruchsinhaber obsiegt und die FORIS AG ihren Kostenerstattungs- und Erlösanteil berechnet hat, können Forderungsausfälle nicht ausgeschlossen werden. Auch nach dem Verfahren können sich Vollstreckungshindernisse ergeben. Eine Auskunft und Prognose zur Solvenz des Gegners nimmt die FORIS AG bereits vor Annahme der Finanzierung vor. Da Prognoseeinschätzungen auf unsicheren, hypothetischen Zukunftsentwicklungen beruhen, sind sie naturgemäß nicht immer verlässlich - schon gar nicht über die typischerweise drei bis fünf Jahre einer voraussichtlichen Prozessdauer. Wertberichtigungen auf die in einen Fall tatsächlich investierten Beträge (gezahlte Prozesskosten) nimmt die FORIS AG dann vor, wenn konkrete Umstände vorliegen, die eine erfolgreiche Durchsetzung der Forderungen derart beeinträchtigen, dass wir selbst eine Rückzahlung der investierten Beträge nicht mehr als überwiegend wahrscheinlich bewerten.
Hinsichtlich der Definition und Entwicklung des aktuellen Kostenrisikos verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter 1.II und 2.II.2.
Vorratsgesellschaften
Bei den Vorratsgesellschaften können interne Fehler im Gründungs- und Verkaufsprozess nicht vollständig ausgeschlossen werden. Neben dem Reputationsschaden und dem damit verbundenen beziehungsweise drohenden Wegfall von Kundenbeziehungen können hieraus auch Schadensersatzansprüche entstehen. Auch der für diesen Geschäftsbereich wichtige Markt für Unternehmenstransaktionen bleibt stark abhängig von der konjunkturellen Lage. Diese Entwicklungen könnten sich auch weiterhin als dämpfende Faktoren für den Handel mit Vorratsgesellschaften erweisen. Mit den aktuell noch im Entwurfsstadium befindlichen, aber für 2022 anstehenden gesetzlichen Änderungen, die einen deutlich verkürzten Gesellschafts-Gründungsprozess zum Ziel haben, könnte das Modell der Vorratsgesellschaften zumindest teilweise die Vorteile der deutlich kurzfristigeren Verfügbarkeiten einbüßen und an Attraktivität verlieren. Diesem Risiko versuchen wir, mit der Digitalisierung weiterer Prozessschritte entgegenzuwirken, um die Zusammenarbeit aller beim Erwerb einer Vorratsgesellschaft beteiligten Parteien noch effizienter zu gestalten. Ziel ist es hierbei, den Effizienz- und Zeitvorteil des Konzepts Vorratsgesellschaft gegenüber einer individuellen Neugründung auch künftig zu erhalten.
GO AHEAD GmbH
Die im Jahre 2008 erfolgte Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) („UG") ging seit Jahren deutlich zulasten der Nachfrage von Limited-Gründungen. Trotz Aufnahme der Unternehmergesellschaft in unser Produktportfolio konnten und werden die damit erzielten Umsätze nicht an die Umsätze heranreichen, die mit der Gründung und Erbringung von Dienstleistungen an englischen Limiteds erzielbar sind.
Mit dem sich in den letzten Jahren bereits abzeichnenden, nunmehr zum 31.12.2020 final vollzogenen Brexit hat sich ein weiteres, signifikantes Risiko konkretisiert. Mangels anderweitiger Regelungen und/oder Rechtsprechung entspricht es gegenwärtig der herrschenden Meinung, dass Gesellschaften in der Rechtsform einer englischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland zumindest in Deutschland keinen Haftungsschutz mehr bieten. Da der Haftungsschutz, neben der vergleichsweise kostengünstigen Gründung, in der Regel das Hauptanliegen der Limited-Gründer gewesen sein dürfte, werden sich diese verstärkt mit der Frage auseinandersetzen, ob die Aufrechterhaltung der englischen Limited für die Beibehaltung der individuellen unternehmerischen Tätigkeit noch sinnvoll ist. Dies wiederum stellt ein erhebliches Risiko für den Fortbestand der von GO AHEAD erbrachten und im Subskriptionsmodell verkauften Dienstleistungen dar. Um auf dieses Risiko zu reagieren, haben wir verschiedene Lösungsvorschläge erarbeitet, die unseren Kunden auf der Grundlage eines digitalen Entscheidungstools angeboten werden. Ziel ist es, allen Kunden bedarfsgerechte Handlungsalternativen aufzuzeigen und entsprechende Dienstleistungen bei der Umsetzung anzubieten.
In welcher Anzahl hierdurch Kunden weiterhin dauerhaft Dienstleistungspakete für eine englische oder irische Limited benötigen werden, und mit wieviel Kunden lediglich ein einmaliger Umsatz aus der Unterstützung bei der Umsetzung ihrer individuellen Lösung erzielt werden kann, bleibt offen.
FORIS Vermögensverwaltungs AG
Bei der FORIS Vermögensverwaltungs AG besteht neben dem Gewährleistungsrisiko für versteckte Mängel der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten können, ein finanzielles Risiko bei Eintritt von atypischen und nicht versicherbaren Schäden. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter 6. im zusammengefassten Konzernlagebericht. Darüber hinaus besteht immer ein generelles Mietausfallrisiko, das wir teilweise durch eine vom Mieter gestellte Mietkaution abfedern. Letzteres Risiko hat sich durch die Pandemie-bedingten Betriebsschließungen im Gastronomiebereich erheblich erhöht. Mittels angemessener Stundungsregelungen für einzelne Monate werden wir den Mieter bei der langfristigen Perspektive unterstützen, um andererseits keinen Komplettausfall des langjährigen zuverlässigen Mieters zu riskieren.
Informationstechnische Risiken (EDV/IT)
Durch die Zunahme IT-gestützter Geschäftsprozesse können sich Ausfälle bei der IT-Infrastruktur im gesamten Konzern in höherem Maße auswirken. Durch den Einsatz von virtualisierten Servern und redundanter Hardware reduzieren wir die Ausfallwahrscheinlichkeit der gesamten IT-Infrastruktur deutlich. Bereits in 2019 begonnen und in 2020 fortgeführt, haben wir neben Ersatzinvestitionen zur Sicherstellung des Service Levels, Erweiterungsinvestitionen getätigt. So wurden Laptops angeschafft, um die Möglichkeiten mobilen Arbeitens auszubauen.
Bereichsübergreifende Risiken
Hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 4.II.3.
II.3 Management und Darstellung der finanzwirtschaftlichen Risiken
Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS umfasst neben dem Kapitalstruktur- und Kreditrisikomanagement auch das Management von Liquiditäts- und Marktpreisrisiken.
Kapitalstrukturmanagement
Das wesentliche Kapitalstrukturrisiko besteht darin, dass durch die Substitution von Eigen kapital durch Fremdkapital der Verschuldungsgrad auf ein Maß ansteigt, dass es im Falle von auftretenden Verlusten zu einer Überschuldung oder zu erhöhten Fremdkapitalkosten aufgrund der verschlechterten Bonität kommt. Die FORIS betreibt mit der Prozessfinanzierung einen Geschäftsbereich, der insbesondere durch seine Langfristigkeit über einzelne Geschäftsjahre hinaus Ertragsschwankungen unterliegt. Daher liegt der Fokus des Kapitalstrukturmanagements der FORIS auf einer über dem Durchschnitt liegenden Eigenkapitalausstattung und -quote. Die Entwicklung der Eigenkapitalrendite und -quote wird halbjährlich berichtet.
Kreditrisikomanagement
Als Kreditrisiko oder Ausfallrisiko wird das Risiko bezeichnet, das sich aufgrund der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen einer Vertragspartei ergibt und zu entsprechenden finanziellen Verlusten führt. Das überwiegende Kreditrisiko der FORIS ergibt sich aus Gläubigerpositionen gegenüber Kunden und Finanzinstituten. Hinsichtlich der Quantifizierung des maximalen Kreditrisikos verweisen wir auf unsere Ausführungen im Konzernanhang unter D.6.III.5. Der überwiegende Teil der Kundenforderungen ergibt sich aus den Bereichen Prozessfinanzierung und GO AHEAD. Insoweit verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen unter 4.11.1 und 4.II.2. Bei der Zusammenarbeit mit Finanzinstituten wird auf die Bonität beziehungsweise das Rating der einzelnen Institute abgestellt.
Liquiditätsmanagement
Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die FORIS zu irgendeinem Zeitpunkt nicht in der Lage sein könnte, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Hinsichtlich der quantitativen Angaben zu den Liquiditätsrisiken verweisen wir auf den Konzernanhang unter 6.III.5. Die Steuerung und Beobachtung des Zahlungsmittelbedarfs unter Berücksichtigung der bestehenden Kreditlinien erfolgt täglich zentral im Finanzbereich. Basierend auf der geschäftlichen Entwicklung und der Planung erfolgt monatlich eine rollierende Vorausschau über die Entwicklung der Zahlungsmittel und des Zahlungsmittelbedarfs.
Marktpreisrisikomanagement
Durch das Geschäftsmodell sind die Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken sowie die sonstigen Preisrisiken für die FORIS nur von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der Gesamtgröße des Konzerns werden sie einzeln im Finanzbereich beobachtet und gesteuert. Hinsichtlich der quantitativen Angaben zu den Marktpreisrisiken verweisen wir auf den Konzernanhang unter 6.III.5.
Inflationsrisiko
Bei der Prozessfinanzierung wird durch die Anpassung des gesetzlichen Basiszinssatzes unter der Annahme einer gleichlaufenden Entwicklung von Inflationsrate und Basiszins das Inflationsrisiko deutlich gedämpft. Allerdings bietet dieser Zusammenhang wie bei den anderen Geschäftsbereichen keinen Schutz vor einer Hyperinflation oder einem deutlichen Auseinanderfallen von Inflationsrate und Basiszins.
II.4 Gesamtaussage zu den Chancen und Risiken
Das unternehmerische Handeln der FORIS AG ist auch darauf gerichtet, wesentliche Chancen und Risiken zu erkennen und zu ergreifen beziehungsweise ihnen angemessen entgegenzuwirken. Die systematische Analyse von möglichen Chancen und Risiken ist Teil des fortlaufenden Strategie- und Planungsprozesses der FORIS AG. Unter Berücksichtigung unserer aktuellen strategischen Ausrichtung hat sich unsere Chancen- und Risikosituation im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nicht wesentlich verändert. Insgesamt betrachtet sind durch die deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote geschäftsmodellimmanente Ergebnisschwankungen aus heutiger Sicht verkraftbar. Erhebliche Auswirkungen des final vollzogenen Brexit erachten wir (nur) im Bereich GO AHEAD für wahrscheinlich, diese können sich allerdings kritisch auf das Gesamtergebnis auswirken. Wie an anderer Stelle bereits erläutert, haben wir dieses Risiko durch eine entsprechende Planreduzierung berücksichtigt, ebenso durch Gegenmaßnahmen mit dem Ziel, einen möglichst hohen Kundenbestand zu halten.
Aufgrund der überragenden Bedeutung der Prozessfinanzierung für das Konzernergebnis und der in diesem Bereich zuvor geschilderten Planungsunsicherheit geben wir für den Konzern insgesamt keine Umsatz- und Ergebnisprognose für 2021 ab.
Die weitere und noch andauernde Ausbreitung der Corona-Pandemie kann uns an verschiedenen Stellen treffen:
| ― | Dem Risiko einer Büroschließung aufgrund von Quarantänemaßnahmen begegnen wir proaktiv durch eine veränderte Arbeitsorganisation und der Möglichkeit des Home-Offices, um auch im Notfall einen angemessenen Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten |
| ― | Im Bereich der Prozessfinanzierung kann sich die Pandemie negativ auf die Bonität der Anspruchsgegner und damit auf die Bewertung unserer Vorräte und Forderungen auswirken. Eine Prüfung des aktuellen Bestandes hat zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichtes keine Anhaltspunkte für Bonitätsauswirkungen gezeigt. Insgesamt bewerten wir das Risiko eines Totalausfalls als gering. Jedenfalls sind wir zuversichtlich, dass wir auch bei ungünstigen Bonitätsentwicklungen unsere verauslagten Kosten einziehen können. |
| ― | Im Bereich der Vorratsgesellschaften kann es zu einer geringeren Nachfrage und Umsätzen kommen, die in Folgeperioden nur teilweise nachgeholt werden. Wir haben andererseits - zumindest kurzfristig - auch eine erhöhte Nachfrage von Kunden verzeichnen können, die ihre Transaktion vorgezogen haben. Insgesamt ist jedoch mit einer negativen Tendenz zu rechnen. |
| ― | Im Bereich der GO AHEAD kann sich die Pandemie negativ auf die Gründung von irischen Limiteds auswirken, ebenso auf Löschungen von englischen Limiteds aufgrund von Geschäftsaufgaben. Chancen ergeben sich aus dem Umstand, dass manche Kunden mit englischen Limiteds Pandemie-bedingt nicht imstande oder willens sind, als Ergebnis des finalen Brexits ihr Geschäft in eine andere Rechtsform zu übertragen; diese blieben uns dann vorerst weiterhin als Abnehmer eines Dienstleistungspakets erhalten. |
| ― | Im Bereich der Vermögenverwaltung kann es zu Umsatz- und Forderungsausfällen kommen, wenn sich der Pächter des im Hause betriebenen Restaurants außerstande sehen sollte, die wegen angeordneter Betriebsschließungen zeitweilig gestundeten Pachtzinsen zu zahlen. |
In Anbetracht unseres diversifizierten, sich ergänzenden Geschäftsmodells, das unabhängig von physischen Betriebsschließungsanordnungen betrieben werden kann, sind nach Einschätzung des Vorstands derzeit keine Risiken absehbar, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Konzerns gefährden. Aus unserer Sicht bestehen mit Blick auf unsere strategische Ausrichtung und dem fortschreitenden Ausbau der Prozessfinanzierung erhebliche Chancen - sowohl in als auch nach der Corona-Krise.
5. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) in Bezug auf die Konzernrechnungslegung der FORIS AG ist darauf ausgelegt, die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung sowie die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Normen im Konzern sicherzustellen. Wesentliches Ziel ist die Aufstellung eines Konzernabschlusses der FORIS AG nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) - wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind - und den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend § 315e Abs. 1 HGB. Darüber hinaus verfolgt die FORIS AG das Ziel, ihren Jahresabschluss nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen.
Der Vorstand der FORIS AG ist für die Implementierung, die Ausgestaltung und den Umfang des IKS verantwortlich. Dagegen obliegt dem Aufsichtsrat der FORIS AG gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG die Überwachung der Wirksamkeit des IKS und des Risikomanagementsystems der FORIS AG. Eine interne Revision existiert nicht. Das gesamte IKS der FORIS ist nicht nur auf die Konzernrechnungslegung beschränkt, sondern umfasst alle wesentlichen Geschäftsprozesse. Insoweit verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 4.II. Es umfasst die Gesamtheit aller Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regelungen), die der Erreichung der zuvor genannten Ziele dienen. Die Steuerung der Konzernrechnungslegungsprozesse obliegt dem Bereich Finanzen und Controlling. Hier werden auch die relevanten rechtlichen Normen mit Bezug auf die Konzernrechnungslegung regelmäßig hinsichtlich ihrer Auswirkungen analysiert. Das IKS umfasst zur Konzernrechnungslegung sowohl präventive als auch anlassbezogene Kontrollen. Die Ausgestaltung des IKS und der Kontrollen der FORIS AG basieren auf den folgenden Grundprinzipien: Das Transparenzprinzip besagt, dass auch unabhängige Dritte beurteilen können müssen, ob die beteiligten Personen sich an das etablierte Sollkonzept halten und danach handeln. Mit dem Vier-Augen-Prinzip soll sichergestellt werden, dass kein wesentlicher Vorgang ohne weitere Kontrolle bleibt. Das Vier-Augen-Prinzip der Funktionstrennung besagt im Wesentlichen, dass vollziehende, verbuchende und verwaltende Tätigkeiten eines Unternehmensprozesses nicht in einer Hand vereinigt sein sollen. Das Prinzip der Mindestinformation soll sicherstellen, dass für die handelnden Personen innerhalb eines Prozesses nur diejenigen Informationen verfügbar sein sollen, die sie für die Ausführung ihrer Tätigkeit benötigen. Dies schließt auch die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen bei IT-Systemen mit ein. Die operative Durchführung der Prozesse im Rechnungswesen erfolgt überwiegend im eigenen Haus, mit Ausnahme der ausgelagerten Personalbuchhaltung. Als Buchhaltungssystem wird konzernweit die Software hmd der hmd-Software AG eingesetzt, in der die Verbuchung der Einzelabschlüsse und die anschließende Konsolidierung unter Einbeziehung von Teilkonzernen erfolgen. Der Zugang zum Buchhaltungssystem wird durch spezielle Sicherheitseinrichtungen nur einem eingeschränkten Personenkreis ermöglicht. Dasselbe gilt auch für die zusätzlich zu erstellenden Dateien im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes.
Unabhängig von der Ausgestaltung eines IKS lässt sich aus einer wirksamen Implementierung eines solchen Systems nicht die absolute Sicherheit der Vermeidung oder Aufdeckung wesentlicher Falschaussagen in der Konzernrechnungslegung ableiten.
6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten
Im FORIS-Konzern werden keine Finanzinstrumente eingesetzt.
7. Übernahmerelevante Angaben
Hinsichtlich der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter 6.II.2.13.
Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, die die Stimmrechte und die Übertragung von Aktien betreffen. Auch sind dem Vorstand keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten bekannt, die besondere Kontrollbefugnisse verleihen.
Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital des Unternehmens betreffen ausschließlich Organmitglieder. Insoweit verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter 6.III.11 sowie unter 6.III.13.
Die Satzung der FORIS AG enthält keine Ergänzungen oder Vorschriften hinsichtlich der Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Eine Änderung der Satzung kann nur mit einer Mehrheit von 80 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfolgen. Das betrifft auch Änderungen des Unternehmensgegenstandes. Gemäß Satzung der FORIS AG sind Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bis zu 90 Prozent des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einzustellen. Zudem bedarf laut Satzung der FORIS AG die Veräußerung von Immobilien eines Hauptversammlungsbeschlusses, der mit einer Mehrheit von 80 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist gemäß Satzung der FORIS AG nicht zulässig.
Das Grundkapital der FORIS AG hat nach der Einziehung der eigenen Aktien und der am 30. Juni 2017 im Handelsregister eingetragenen Kapitalherabsetzung zum 31. Dezember 2020 insgesamt 4.634.774,00 EUR (31. Dezember 2019:4.656.933,00 EUR) betragen. Es war eingeteilt in 4.634.774 (31. Dezember 2019: 4.656.933)auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juni 2017 wurde der Vorstand der FORIS AG bis zum 11. Juni 2022 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben.
Die FORIS AG hat mit ihren Tochtergesellschaften keine Vereinbarungen getroffen, die bei einem Kontrollwechsel im Falle eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich ändern oder enden.
Es wurden keine Entschädigungsvereinbarungen der FORIS AG mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.
Die Gesamtzahl der im März 2019 zurückgekauften Aktien betrug 22.159 Stück oder 0,48 Prozent des Grundkapitals. Die Aktien wurden Anfang des Geschäftsjahres 2020 eingezogen und die Änderung im Handelsregister am 13. Februar 2020 eingetragen.
8. Vergütungsbericht
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung der Vorstandsmitglieder. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens Berücksichtigung.
Für das mit Wirkung zum 15. Februar 2017 bestellte Vorstandsmitglied Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller besteht die Vergütung aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandteil beträgt 50 Prozent, der variable 50 Prozent der maximalen Gesamtvergütung. Der variable Bestandteil enthält mehrjährige Komponenten. Für das Geschäftsjahr 2020 bestehen keine speziellen Vereinbarungen.
Für das mit Wirkung zum 2. Oktober 2017 bestellte Vorstandsmitglied Dr. Volker Knoop bestand die Vergütung ebenfalls aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandteil betrug 50 Prozent, der variable 50 Prozent der maximalen Gesamtvergütung. Der variable Bestandteil enthielt mehrjährige Komponenten. Für das Geschäftsjahr 2020 bestanden keine speziellen Vereinbarungen. Der Vertrag von Herrn Dr. Knoop ist zum 31.12.2020 ausgelaufen.
Herr Frederick Iwans ist zum 04. Januar 2021 zum Vorstandsmitglied bestellt worden. Für das Geschäftsjahr 2020 bestehen keine Gehaltsansprüche.
Im Übrigen enthält die Vergütung des Vorstands Sachbezüge, nämlich Versicherungsprämien für eine angemessene Unfallversicherung, eine Directors & Officers-Versicherung und eine Direktversicherung im Rahmen der steuerlichen Regelungen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine Vergütung von 14.000 EUR pro Jahr sowie außerdem ein Sitzungsgeld von 2.500 EUR pro Sitzung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 1,5-fache der Vergütung und des Sitzungsgeldes. Gehört ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nicht für ein ganzes Kalenderjahr an, erhält es die Vergütung zeitanteilig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem Ersatz ihrer Auslagen, wie z.B. der Reisekosten. Die Gesellschaft erstattet darüber hinaus jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Vergütung und Auslagen gegebenenfalls zu entrichtende Umsatzsteuer. Die einem Aufsichtsratsmitglied zustehende Vergütung wird jeweils fällig und zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen hat.
Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen bestehen für die Organe nicht. Hinsichtlich der Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf den Konzernanhang unter 6.III.12.
9. Ergänzende Informationen zur FORIS AG
Ergänzend zur vorangegangenen Berichterstattung über den FORIS-Konzern erläutern wir im Folgenden die Entwicklung der FORIS AG. Hinsichtlich der Einbindung in den FORIS-Konzern und die Geschäftstätigkeit der FORIS AG verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 1.
Der Jahresabschluss der FORIS AG wird nach deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt, während der Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wird.
I. Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren der FORIS AG
Die für die FORIS AG wesentlichen finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren stimmen mit denen unter 1.II beschriebenen Leistungsindikatoren für die Prozessfinanzierung überein. Darüber hinaus sind die Gewinne und Verluste aus der Ergebnisabführung mit der FORATIS AG, der GO AHEAD GmbH sowie der FORIS Vermögensverwaltungs AG wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren.
II. Geschäftsverlauf der FORIS AG
Die Ausführungen zum Geschäftsverlauf des Konzerns unter 2.II ff. gelten zum überwiegenden Teil auch für die FORIS AG. Die Ergebnisse der FORATIS AG, der GO AHEAD GmbH sowie der FORIS Vermögensverwaltungs AG fließen über die Ergebnisabführung in das Periodenergebnis der FORIS AG ein. Die Eigenkapitalquote der Muttergesellschaft FORIS AG entwickelte sich wie folgt:
| 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | Durchschnitt | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalquote | 91,2 % | 93,7 % | 91,6% | 94,5 % | 93,9 % | 93,0 % |
III. Lage der FORIS AG
III.1 Ertragslage der FORIS AG
| 01.01. - 31.12.2020 | 01.01.-31.12.2019 | +/- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 1.928 | 86,7 | 4.375 | 94,7 | -2.447 | -55,9 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 297 | 13,3 | 244 | 5,3 | 53 | 21,7 |
| Betriebsleistung | 2.225 | 100,0 | 4.619 | 100,0 | -2.394 | -51,8 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -870 | -39,1 | -1.461 | -31,6 | 591 | -40,5 |
| Personalaufwand | ||||||
| a) Löhne und Gehälter | -1.925 | -86,5 | -1.992 | -43,1 | 67 | -3,4 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | -288 | -12,9 | -337 | -7,3 | 49 | -14,5 |
| Abschreibungen | -76 | -3,4 | -76 | -1,6 | 0 | 0,0 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.513 | -68,0 | -1.617 | -35,0 | 104 | -6,4 |
| Betriebsaufwand | -4.672 | -210,0 | -5.483 | -118,7 | 811 | -14,8 |
| Betriebsergebnis | -2.447 | -110,0 | -864 | -18,7 | -1.583 | 183,2 |
| Zinserträge | 245 | 255 | -10 | |||
| Zinsaufwendungen | -13 | -4 | -9 | |||
| Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens | -923 | 0 | -923 | |||
| Finanzergebnis | -691 | 251 | -942 | |||
| Ergebnisabführungen | 1.831 | 1.745 | 86 | |||
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0 | 0 | 0 | |||
| Sonstige Steuern | -100 | -5 | -95 | |||
| Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss | -1.407 | 1.127 | -2.534 | |||
| Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus Vorjahr | 500 | -2.472 | 2.972 | |||
| Einstellung in die Kapitalrücklage nach § 237 Abs. 5 AktG | -22 | 0 | -22 | |||
| Auflösung von anderen Gewinnrücklagen | 0 | 1.846 | -1.846 | |||
| Dividende Vorjahr in Geschäftsjahr | -464 | 0 | -464 | |||
| Bilanzgewinn/ Bilanzverlust | -1.393 | 500 | -1.893 |
Die Umsatzerlöse der FORIS AG enthalten die Umsätze aus dem Geschäftsbereich Prozessfinanzierung, so dass wir hinsichtlich der Entwicklung auf unsere Ausführungen unter 2.II.2 und 2.II.3 sowie 4.I.2 und 4.I.3 verweisen. Gleiches gilt für die korrespondierenden bezogenen Aufwendungen. Darüber hinaus enthalten die Umsätze Kostenweiterbelastungen im Konzern.
Da sämtliche Mitarbeiter bei der FORIS AG angestellt sind, stellt diese ihren Tochtergesellschaften die für deren Geschäftsbetrieb anfallenden Personalkosten in Rechnung. Hinsichtlich des Rückgangs der sonstigen betrieblichen Aufwendungen gelten die Ausführungen unter 2.III.1 im Wesentlichen auch für die FORIS AG.
Die Zinserträge ergeben sich aus der Verzinsung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Verrechnungen und Finanzierungssachverhalten. Im Zinsaufwand sind neben Zinsen auf Steuerforderungen im Wesentlichen die Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Verrechnungen enthalten. Die Verzinsung der Salden erfolgt seit dem 1. Januar 2019 zu dem vertraglich vereinbarten Zinssatz von 3,0 Prozent p.a. Die interne Verzinsung spiegelt das derzeitig niedrige Zinsniveau am Geld- und Kapitalmarkt wider.
Bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag besteht ebenfalls eine weitgehende Übereinstimmung der FORIS AG mit den Konzernzahlen, so dass wir hinsichtlich der Entwicklung auf unsere Ausführungen unter 2.III.1. verweisen.
Bei den sonstigen Steuern handelt es sich im Wesentlichen um Aufwand aus der Einbuchung von Umsatzsteuerverbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem umsatzsteuerpflichtigen Angebot der Verhandlungsbegleitung in den Vorjahren entstanden sind.
III.2 Finanzlage der FORIS AG
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | +/- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gezeichnetes Kapital | 4.635 | 27,0 | 4.657 | 24,9 | -22 | -0,5 |
| Eigene Anteile | 0 | 0,0 | -22 | 0,0 | 22 | -100,0 |
| Kapitalrücklage | 11.845 | 69,1 | 11.823 | 63,3 | 22 | 0,2 |
| Gewinnrücklagen | 547 | 3,2 | 547 | 2,9 | 0 | 0,0 |
| Bilanzverlust/Bilanzgewinn | -1.393 | -8,1 | 500 | 2,7 | -1.893 | -378,6 |
| Eigenkapital | 15.634 | 91,2 | 17.505 | 93,6 | -1.871 | -10,7 |
| Steuerrückstellungen | 0 | 0,0 | 5 | 0,0 | -5 | -100,0 |
| Sonstige Rückstellungen | 723 | 4,2 | 795 | 4,3 | -72 | -9,1 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 782 | 4,6 | 386 | 2,1 | 396 | 102,6 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.504 | 8,8 | 1.186 | 6,3 | 319 | 26,9 |
| 17.139 | 100,0 | 18.692 | 100,0 | -1.553 | -8,3 |
Mit einer Eigenkapitalquote von über 91 Prozent ist die FORIS AG im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung weiterhin solide aufgestellt.
Die Rückstellungen beinhalten die erkennbaren Risiken für die FORIS AG zum Stichtag. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich vor allem auf Grund der Passivierung von Umsatzsteuerverbindlichkeiten der Vorjahre (113 TEUR) und Umsatzsteuer des laufenden Jahres (43 TEUR). Diese Umsatzsteuerverbindlichkeiten sind in Zusammenhang mit dem umsatzsteuerpflichtigen Angebot der Verhandlungsbegleitung entstanden. Weiterhin kam es zu einem Anstieg von 234 TEUR bei den Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung, die im Wesentlichen aus einer noch nicht gezahlten Prozessfinanzierung resultieren.
III.3 Vermögenslage der FORIS AG
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | + / - | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 27 | 0,2 | 64 | 0,3 | -37 | -57,7 |
| Sachanlagen | 66 | 0,4 | 73 | 0,4 | -7 | -9,3 |
| Finanzanlagen | 950 | 5,5 | 1.873 | 10,0 | -923 | -49,3 |
| Langfristig gebundenes Vermögen | 1.043 | 6,1 | 2.010 | 10,8 | -967 | -48,1 |
| Vorräte | 6.241 | 36,4 | 3.873 | 20,7 | 2.368 | 61,1 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 813 | 4,7 | 1.982 | 10,6 | -1.169 | -59,0 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 8.652 | 50,5 | 8.769 | 46,9 | -117 | -1,3 |
| Sonstige Vermögensgegenstände/ Wertpapiere | 92 | 0,5 | 95 | 0,5 | -3 | -3,2 |
| Liquide Mittel | 186 | 1,1 | 1.858 | 9,9 | -1.672 | -90,0 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 27 | 0,2 | 20 | 0,1 | 7 | 35,0 |
| Kurzfristig gebundenes Vermögen | 16.011 | 93,4 | 16.597 | 88,8 | -586 | -3,5 |
| Aktive latente Steuern | 84 | 0,5 | 84 | 0,4 | 0 | 0,0 |
| 17.139 | 100,0 | 18.692 | 100,0 | -1.553 | -8,3 |
III.4 Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der FORIS AG
Der Rückgang der Finanzanlagen ist in der außerplanmäßigen Aufschreibung des Firmenwertes für die GO AHEAD um 923 TEUR begründet. Die gestiegenen Vorräte sind aufgrund der COVID-19-Pandemie bedingten Umsatzverschiebung sowie durch neue Prozesskostenfinanzierungen entstanden. Dem gegenüber kam es zu einer Reduzierung in den liquiden Mitteln sowie zu einem Abbau der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Unter Berücksichtigung der Konzernfinanzierungsmöglichkeiten verfügt die FORIS AG weiterhin über eine solide Finanz- und Vermögensstruktur. Die bestehenden Immobiliensicherheiten in der Tochtergesellschaft FORIS Vermögensverwaltungs AG bieten darüber hinaus die notwendige finanzielle Flexibilität für die weitere Entwicklung. Insbesondere unter Berücksichtigung des bislang nicht ausgenutzten Finanzierungspotenzials sind nach derzeitiger Kenntnis sämtliche eingegangenen Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllbar.
IV. Prognose-, Chancen- und Risikobericht der FORIS AG
Aufgrund der Verflechtungen der FORIS AG mit den Konzerngesellschaften und ihres Gewichts im Konzern verweisen wir hinsichtlich der Prognose auf unsere Ausführungen unter 4.I dieses zusammengefassten Lageberichtes, welche auch die Erwartungen für die FORIS AG widerspiegeln. Die Geschäftsentwicklung der FORIS AG unterliegt im Wesentlichen denselben Chancen und Risiken wie denen des FORIS-Konzerns, da aufgrund der Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge mit den wesentlichen Tochtergesellschaften FORATIS AG, GO AHEAD GmbH und FORIS Vermögensverwaltungs AG die Chancen und Risiken dieser Gesellschaften direkten Einfluss auf die FORIS AG haben. Hinsichtlich der Chancen und Risiken verweisen wir daher auf unsere Ausführungen unter Punkt 4 dieses zusammengefassten Lageberichtes.
10. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB
I. Erklärung gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 1 und § 315d HGB i.V.m. § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex ist im Dezember 2019 grundlegend überarbeitet worden („DCGK 2019"). Am 20. März 2020 wurden diese Änderungen im Bundesanzeiger veröffentlicht und traten anschließend in Kraft.
Die letzte Entsprechenserklärung der FORIS AG ist datiert auf den 3. März 2020 und wurde anschließend auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.
Sie bezieht sich noch auf die zu diesem Zeitpunkt anzuwendende Fassung des DCGK aus dem Jahr 2017 („DCGK 2017"). Vorstand und Aufsichtsrat haben am 10. März 2021 eine neue Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Diese bezieht sich für den Zeitraum vom 3. März 2020 bis einschließlich zum 20. März 2020 auf den DCGK 2017 und für den Zeitraum ab dem 21. März 2020 auf den DCGK 2019.
Entsprechenserklärung
Die nachfolgende Entsprechungserklärung wurde am 10. März 2021 von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen und anschließend auf der Seite der Gesellschaft https://www.foris.com/aktionaere-investoren/corporate-governance/ veröffentlicht und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. Sie wird zudem als Teil der Erklärung zur Unternehmensführung hier wiedergegeben.
Vorstand und Aufsichtsrat der FORIS AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit folgenden Abweichungen entsprochen wurde.
I. Zeitraum 3. - 20. März 2020
Die Erklärung bezieht sich für den Zeitraum vom 3. März 2020 bis zum 20. März 2020 auf die Empfehlungen des Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017. Hierfür sind folgende Abweichungen zu erklären:
I. Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien-Ziffer 2.3.3:
Der Deutsche Corporate Governance Kodex ist im Dezember 2019 grundlegend überarbeitet worden („DCGK 2019"). Am 20. März 2020 wurden diese Änderungen im Bundesanzeiger veröffentlicht und traten anschließend in Kraft.
Die letzte Entsprechenserklärung der FORIS AG ist datiert auf den 3. März 2020 und wurde anschließend auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.
Sie bezieht sich noch auf die zu diesem Zeitpunkt anzuwendende Fassung des DCGK aus dem Jahr 2017 („DCG K 2017"). Vorstand und Aufsichtsrat haben am 10. März 2021 eine neue Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Diese bezieht sich für den Zeitraum vom 3. März 2020 bis einschließlich zum 20. März 2020 auf den DCG K2017 und fü rden Zeitraum ab dem 21. März 2020 auf den DCGK 2019.
„Die Gesellschaft sollte den Aktionären die Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien (z.B. Internet) ermöglichen."
Aufgrund der Größe der Gesellschaft kann die Hauptversammlung ordnungsgemäß mit geringem Aufwand durchgeführt werden. Die technischen Notwendigkeiten für eine Verfolgung im Internet sind grundsätzlich mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Im Jahr 2020 wurde eine virtuelle Hauptversammlung durchgeführt und somit auf entsprechende moderne Kommunikationsmedien zurückgegriffen. Eine entsprechende Durchführung der Hauptversammlung wird auch 2021 pandemiebedingt erforderlich sein. Eine finale Kostenrechnung und Kosten-/Nutzenabwägung für die Gesellschaft sowie die Aktionäre der FORIS AG wird erst nach der Hauptversammlung 2021 möglich sein. Basierend darauf werden Vorstand und Aufsichtsrat eine abschließende Entscheidung treffen, ob auch nach der Pandemie entsprechende Kommunikations-medien bei der Durchführung der Hauptversammlung zum Einsatz kommen werden.
2. Hinweisgebersystem -Ziffer 4.1.3:
„[...] Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden."
Aufgrund der Größe der Gesellschaft und der Organisation ist ein internes Hinweisgebersystem mit der erforderlichen Unabhängigkeit und Distanz zu Führungsverantwortlichen und operativen Mitarbeitern, jedenfalls geschützt, bislang nicht umgesetzt worden. Der Vorstand befasst sich allerdings derzeit intensiv mit einer Überarbeitung der Compliance-Organisation, sodass für die Zukunft die Implementierung eines solchen Hinweisgebersystems wahrscheinlich ist.
3. Mehrgliedriger Vorstand - Ziffer 4.2.1:
„Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben."
Der Vorstand der FORIS AG besteht aus zwei Personen. Ein Vorsitzender oder Sprecher wurde nicht bestimmt. Aufgrund der Unternehmensgröße und internen Geschäftsverteilung erscheint es dem Aufsichtsrat nicht sinnvoll, eines der Vorstandsmitglieder zum Vorsitzenden oder Sprecher zu ernennen und damit besonders herauszuheben.
4. Abfindungs-Cap-Ziffer 4.2.3:
„Bei Versorgungszusagen soll der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau - auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit - festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen."
„Bei Abschluss von Vorstandsverträgen soll darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Wird der Anstellungsvertrag aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretendem wichtigem Grunde beendet, erfolgen keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden."
„Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) soll 150 Prozent des Abfindungs-Caps nicht übersteigen."
Die Vorstandsverträge enthalten weder Versorgungsregelungen noch solche eines Abfindungs-Caps. Gerade bei einem volatilen Geschäft, wie es die Prozessfinanzierung darstellt, entspricht es dem Unternehmensinteresse, dieses nicht mit künftig zu erbringenden Versorgungsleistungen zu belasten.
Daher beziehen sich alle Vergütungsregelungen ausschließlich auf den Zeitraum des aktuellen Vorstandsdienstvertrages. Wird bei vorzeitigem Ausscheiden auf Wunsch des Vorstandes keine Leistung mehr erbracht, entspricht es auch nicht dem Aktionärsinteresse, weitere Vergütungen zu erbringen.
5. Vergütungsbericht - Ziffer 4.2.5:
„Die Offenlegung erfolgt im Anhang oder im Lagebericht. In einem Vergütungsbericht als Teil des Lageberichtes werden die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder dargestellt. Die Darstellung soll in allgemein verständlicher Form erfolgen. Der Vergütungsbericht soll auch Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen enthalten. Ferner sollen im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden:
| ― | die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung, |
| ― | der Zufluss im beziehungsweise für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren, |
| ― | bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungs-aufwand im beziehungsweise für das Berichtsjahr. |
Für diese Informationen sollen die als Anlage beigefügten Mustertabellen verwandt werden."
Der Vergütungsbericht enthält bislang die wesentlichen Informationen im Einklang mit den Rechnungslegungsvorschriften. Die weiterführenden Informationen, entsprechend den Mustertabellen, hätten unter anderem bedingt durch die Größe des Vorstandes und die Vergütungsstruktur in der Vergangenheit Rückschlüsse auf die Vergütung eines jeden Mitgliedes des Vorstandes ermöglicht, was die Hauptversammlung für zurückliegende Perioden durch Beschluss mit Dreiviertelmehrheit abgelehnt hat.
Ab 2022 wird der Vergütungsbericht entsprechend den Verpflichtungen aus § 162 AktG veröffentlicht und hierauf in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 1a HGB eingegangen. Zudem erfolgt künftig eine Information über das Vergütungssystem gemäß §§ 87a, 113 AktG.
6. Anteil von Frauen im Vorstand -Ziffer 5.1.2:
„Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben. Der Aufsichtsrat legt für den Anteil von Frauen im Vorstand Zielgrößen fest." In Anbetracht der Größe des Unternehmens und der Anzahl der Vorstandsmitglieder wird die Zielgröße von Frauen im Vorstand vom Aufsichtsrat mit Null festgelegt und einer periodischen Überprüfung unterzogen.
7. Bildung von Ausschüssen - Ziffer 5.3.1, Ziffer 5.3.2 und Ziffer 5.3.3:
„Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse."
„Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich - soweit kein anderer Ausschuss damit betraut ist - insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance befasst."
„Der Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, die in den Fällen der Ausschreibung des Prüfungsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüber hinaus mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung."
„Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Er soll unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete. Der Aufsichtsratsvorsitzende soll nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben." „Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt." Angesichts der Anzahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern und mit Rücksicht auf die Größe der Gesellschaft wird die Bildung von Ausschüssen nicht für sinnvoll erachtet. Diese wären naturgemäß personenidentisch. Bei nur drei Aufsichtsratsmitgliedern werden alle Aufgaben in diesem Gremium letztverantwortlich wahrgenommen und können damit auch nicht delegiert werden.
8. Zusammensetzung und Vergütung - Ziffer 5.4.1 und Ziffer 5.4.2:
„Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen. Für die gewählten Arbeitnehmervertreter sind die besonderen Regeln der Mitbestimmungsgesetze zu beachten."
„[...] Für die anderen vom Gleichstellungsgesetz erfassten Gesellschaften legt der Aufsichtsrat für den Anteil von Frauen Zielgrößen fest."
„Dem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören; der Aufsichtsrat soll dabei die Eigentümerstruktur berücksichtigen. Ein Aufsichtsratsmitglied ist im Sinne dieser Empfehlung insbesondere dann nicht als unabhängig anzusehen, wenn es in einer persönlichen oder einer geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben." Der Aufsichtsrat der FORIS AG hält es als Ziel der Zusammensetzung des Aufsichtsrates für erstrebenswert, dass ein Mitglied im Hinblick auf das Kerngeschäft der Prozessfinanzierung Rechtsanwalt ist, ein Mitglied über ausgewiesene Erfahrung im Bereich Finanzen und Controlling verfügt und damit dem Umstand, dass die FORIS AG im Kerngeschäft als Finanzdienstleistungsunternehmen tätig ist, Rechnung getragen wird, sowie ein Mitglied besondere Vertriebserfahrung aufweist, was im Hinblick auf das Vertriebserfordernis aller angebotenen Dienstleistungen sinnvoll erscheint. Dabei sollte mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrates unabhängig im Sinne einer nicht wesentlichen Beteiligung am Unternehmen sein, um so insbesondere die Argumentationsperspektive von Kleinaktionären im Aufsichtsrat besonders hervorzuheben. Dieser Stand der Zieldiversifikation ist derzeit erreicht. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollten zum Zeitpunkt ihrer Wahl das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies traf für alle amtierenden Aufsichtsräte im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Wahl zu. Grundsätzlich sollte die Mandatsbesetzung, unabhängig von der Geschlechterfrage, allein nach Qualifikationsmerkmalen durch die Hauptversammlung besetzt werden. Hier ist die Hauptversammlung in ihrer Wahl völlig frei. In Anbetracht der laufenden Wahlzeit und des zuvor genannten Umstandes bezüglich der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates durch die Hauptversammlung legt der Aufsichtsrat die Zielgröße für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat mit Null fest und beabsichtigt nach Ablauf der Wahlzeiten, die Zielgrößen einer Überprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls neu festzulegen. Derzeit ist mit Herrn Dr. Christian Rollmann nur ein wesentlich beteiligter Aktionär im Aufsichtsrat vertreten.
9. Vereinbarung zu wesentlichen Feststellungen in der Abschlussprüfung - Ziffer 7.2.3 Abs. 1:
„Der Aufsichtsrat soll vereinbaren, dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen."
Abschlussprüfer und Aufsichtsrat tauschen sich auch während der Jahresabschlussprüfung regelmäßig in Gesprächen oder Telefonaten aus, sodass etwaige Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet werden können. Einer gesonderten Vereinbarung bedarf es daher nicht.
II. Zeitraum ab dem 21. März 2020
Die Erklärung bezieht sich für den Zeitraum ab dem 21. März 2020 sowie im Hinblick auf die künftige Anwendung des Kodex auf den DCGK 2019. Hierfür werden von Vorstand und Aufsichtsrat folgende Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex erklärt:
Ziffer A.2
„Der Vorstand soll für ein an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtetes Compliance Management System sorgen und dessen Grundzüge offenlegen. Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden."
Wie bereits unter Ziffer I. dargestellt, verfügt die FORIS AG bislang u.a. aufgrund der Unternehmensgröße nicht über ein entsprechendes Hinweisgebersystem. Allerdings überarbeitet der Vorstand derzeit grundlegend das Compliance System. Im Zuge dieser Überarbeitung kann es auch zur Implementierung eines solchen Hinweisgebersystems kommen. Derzeit ist die Überarbeitung des Compliance Systems noch nicht abgeschlossen.
Ziffer B.1
„Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auf die Diversität achten."
Soweit unter Diversität die unterschiedlichen Erfahrungen und Expertisen der Vorstandsmitglieder verstanden werden, achtet der Aufsichtsrat bei der Besetzung des Vorstands darauf, dass die für die Unternehmensführung erforderlichen Kenntnisse und Profile vorhanden sind und vom unterschiedlichen Erfahrungsschatz der einzelnen Vorstandsmitglieder profitiert wird. Soweit unter Diversität insbesondere die Zusammensetzung von Frauen und Männern im Aufsichtsrat verstanden wird, so hat der Aufsichtsrat - wie bereits unter Ziffer I. dargestellt - aktuell die Zielquote von 0 festgesetzt, um bei 2 Vorstandsmitgliedern möglichst bei jedem Wechsel frei den besten oder die beste Kandidatin für die Gesellschaft auswählen zu können und hierbei nicht durch bestimmte Quotenwerte in seinen Entscheidungsprozessen eingeschränkt zu sein.
Ziffer B.2
„Der Aufsichtsrat soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen; die Vorgehensweise soll in der Erklärung zur Unternehmensführung beschrieben werden."
Aufgrund der Unternehmensgröße und der Größe des Vorstands verzichten der Aufsichtsrat und der Vorstand auf eine dezidierte Nachfolgeplanung. Vielmehr bemühen sich die Organe diesbezüglich um eine angemessene Konstanz bei der Besetzung der Gremien im Unternehmenssinne.
Ziffer B.5
„Für Vorstandsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden." Mit Blick auf die Altersstruktur innerhalb des Vorstands und die Laufzeit der Vorstandsdienstverträge bzw. deren Bestelldauer hat der Aufsichtsrat auf die Festlegung einer Altersgrenze verzichtet. Mit Blick auf die Vertragslaufzeiten erachtet es der Aufsichtsrat als ausreichend, dass eine regelmäßige individuelle Überprüfung der Bestellungen vorliegt.
Ziffern B.1 und B.2
„Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei soll der Aufsichtsrat auf Diversität achten. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht werden. Diese soll auch über die nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter und die Namen dieser Mitglieder informieren."
„Für Aufsichtsratsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden."
Die FORIS AG verfügt in Anbetracht der Unternehmensgröße über einen lediglich dreiköpfigen Aufsichtsrat. Wie bereits unter Ziffer I. ausführlich dargestellt, hat der Aufsichtsrat der FORIS AG Zielsetzungen und Kompetenzprofile für die Zusammensetzung des Gesamt-aufsichtsrats entwickelt. Diese betreffen u.a. die Diversität, auch in fachlicher Hinsicht, die Unabhängigkeit und die Altersgrenze der Aufsichtsratsmitglieder, die sich am Zeitpunkt der Bestellung orientiert. Die Zielsetzungen bzw. das Kompetenzprofil werden mit der aktuellen Zusammensetzung des Aufsichtsrats aus dessen Sicht erfüllt. Bislang wurde auf diese Zielsetzungen innerhalb des Corporate Governance Berichts eingegangen. Künftig, erstmals im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2020, finden sich hierzu entsprechend Ziffer B.1 entsprechende Ausführungen in der Erklärung zur Unternehmensführung.
Ziffer B.10
„Der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie der Vorsitzende des mit der Vorstandsvergütung befassten Ausschusses sollen unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll zudem auch unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein."
Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Christian Rollmann war langjähriger (Allein-)Vorstand der FORIS AG und ist seit nunmehr zwölf Jahren Mitglied des Aufsichtsrats. Zudem ist er wesentlicher Aktionär der Gesellschaft. Herr Dr. Rollmann begleitet und prägt insoweit seit mehr als 20 Jahren die Entwicklung der Gesellschaft. Aufgrund der Expertise im Hinblick auf die unternehmerische Tätigkeit der FORIS AG und mit Blick auf den Einfluss als Aktionär erachtet es der Aufsichtsrat als sinnvoll, dass Herr Dr. Rollmann Aufsichtsratsmitglied und Vorsitzender des überwachenden Aufsichtsrats ist.
Ziffer D.1
„Der Aufsichtsrat soll sich eine Geschäftsordnung geben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich machen."
Der Aufsichtsrat der FORIS AG verfügt über eine Geschäftsordnung, mit der die Regelungen zur inneren Organisation des Organs konkretisiert werden. Bislang verzichtet der Aufsichtsrat auf eine Veröffentlichung dieser Geschäftsordnung.
Ziffern D.2, D.3, D.4, D.5
„Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussmitglieder und der Ausschussvorsitzende sollen namentlich in der Erklärung zur Unternehmensführung genannt werden."
„Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich - soweit kein anderer Ausschuss oder das Plenum damit betraut ist - insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance befasst. Die Rechnungslegung umfasst insbesondere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (einschließlich CSR-Berichterstattung), unterjährige Finanzinformationen und den Einzelabschluss nach HGB."
„Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der Abschlussprüfung vertraut und unabhängig sein. Der Aufsichtsratsvorsitzende soll nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben."
„Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern benennt."
Die FORIS AG verfügt unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße lediglich über einen dreiköpfigen Aufsichtsrat. Bei dieser Gesamtgröße würde die Bildung von Ausschüssen bedeuten, dass dort stets eine Personenidentität zum Gesamtaufsichtsrat besteht. Vor diesem Hintergrund wird, wie bereits unter Ziffer I. dargestellt, auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet. Der Gesamtaufsichtsrat übernimmt sämtliche ihm zufallenden Aufgaben, ohne dass eine Delegation auf einen Ausschuss geboten ist oder aus Sicht des Aufsichtsrats sinnvoll erscheint.
Ziffer D.8
„Im Bericht des Aufsichtsrats soll angegeben werden, an wie vielen Sitzungen des Aufsichtsrats und der
Ausschüsse die einzelnen Mitglieder jeweils teilgenommen haben. Als Teilnahme gilt auch eine solche über Telefon- oder Videokonferenzen; diese sollte aber nicht die Regel sein."
Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats der FORIS AG tritt dieser stets in vollständiger Besetzung zusammen, sodass an allen im Bericht des Aufsichtsrats genannten Aufsichtsratssitzungen auch alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen haben. Dies wurde bislang unter der Anwendung des DCGK 2017 nicht gesondert im Bericht des Aufsichtsrats dargelegt. Künftig wird dies zur Verdeutlichung ausdrücklich im Bericht des Aufsichtsrats festgehalten.
Ziffern D.9 und D.10
„Der Aufsichtsrat oder der Prüfungsausschuss soll mit dem Abschlussprüfer vereinbaren, dass dieser ihn unverzüglich über alle für seine Aufgaben wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unterrichtet, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen."
„Der Aufsichtsrat oder der Prüfungsausschuss soll mit dem Abschlussprüfer vereinbaren, dass dieser ihn informiert und im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Kodex ergeben."
Wie bereits unter Ziffer I. dargestellt, tauschen sich Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss bereits während des Prüfprozesses aus, sodass der Aufsichtsrat auch über wesentliche Feststellungen, Vorkommnisse oder besondere Tatsachen informiert wird. Eine besondere Vereinbarung hierzu wird allerdings nicht ausdrücklich zwischen dem Aufsichtsrat und dem Wirtschaftsprüfer abgeschlossen.
Ziffer D.11
„Der Prüfungsausschuss soll regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vornehmen." Wie bereits dargelegt, verfügt die Gesellschaft aufgrund der Größe des Gesamtaufsichtsrats über keinen Prüfungsausschuss. Die Qualität der Abschlussprüfung wird daher vom Gesamtaufsichtsrat beurteilt und beim Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers berücksichtigt.
Ziffer D.12
„Die Gesellschaft soll die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtseinführung sowie den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen und über durchgeführte Maßnahmen im Bericht des Aufsichtsrats berichten."
Die Gesellschaft verfügt über erfahrene Aufsichtsratsmitglieder mit einer langjährigen Expertise. Diese bilden sich grundsätzlich eigenverantwortlich und selbständig fort. Allerdings steht der Vorstand mit dem Aufsichtsrat in engem Austausch, soweit es z.B. neue gesetzliche Vorschriften und Vorgaben zu beachten gilt. Auf eine Berichterstattung zu individuellen Fortbildungsmaßnahmen im Bericht des Aufsichtsrats wurde bislang verzichtet.
Ziffer D.13
„Der Aufsichtsrat soll regelmäßig beurteilen, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. In der Erklärung zur Unternehmensführung soll der Aufsichtsrat berichten, ob und wie eine Selbstbeurteilung durchgeführt wurde."
Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig, ob er aus seiner Sicht bei der Aufgabenerfüllung etwas ändern oder anpassen sollte. Ein spezifisches Verfahren ist aufgrund der Größe des Gesamtorgans nicht geboten. Die Selbstevaluation erfolgt vielmehr durch den Austausch der Aufsichtsratsmitglieder untereinander.
Ziffer F.5
„Die Gesellschaft soll nicht mehr aktuelle Erklärungen zur Unternehmensführung und Entsprechenserklärungen zu den Empfehlungen des Kodex mindestens fünf Jahre lang auf ihrer Internetseite zugänglich halten."
Die Gesellschaft veröffentlicht jährlich die Erklärung zur Unternehmensführung und die Entsprechenserklärung als Bestandteil des Geschäftsberichts. Zudem wird gesondert die Entsprechenserklärung auf der Internetseite zur Verfügung gestellt Die Geschäftsberichte werden mit der Entsprechenserklärung und der Erklärung zur Unternehmensführung dauerhaft auf der Internetseite zur Verfügung gestellt. Eine gesonderte dauerhafte Veröffentlichung der Entsprechenserklärung und der Erklärung zur Unternehmensführung, die hierüber hinausgeht, erfolgt bislang nicht. Künftig werden die Entsprechenserklärungen zur weiteren Verbesserung der Auffindbarkeit zusätzlich für mindestens fünf Jahre auf der Internetseite veröffentlicht.
Ziffern G.1, G.2, G.3, G.4, G.6, G.7, G.9, G.10, G.11, G.12, G.13
„Im Vergütungssystem soll insbesondere festgelegt werden,
| ― | wie für die einzelnen Vorstandsmitglieder die Ziel-Gesamtvergütung bestimmt wird und welche Höhe die Gesamtvergütung nicht übersteigen darf (Maximalvergütung), |
| ― | welchen relativen Anteil die Festvergütung einerseits sowie kurzfristig variable und langfristig variable Vergütungsbestandteile andererseits an der Ziel-Gesamtvergütung haben, |
| ― | welche finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien für die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile maßgeblich sind, |
| ― | welcher Zusammenhang zwischen der Erreichung der vorher vereinbarten Leistungskriterien und der variablen Vergütung besteht, |
| ― | in welcher Form und wann das Vorstandsmitglied über die gewährten variablen Vergütungsbeträge verfügen kann." |
„Auf Basis des Vergütungssystems soll der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied zunächst dessen konkrete Ziel-Gesamtvergütung festlegen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens stehen und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen." „Zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen soll der Aufsichtsrat eine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen heranziehen, deren Zusammensetzung er offenlegt. Der Peer Group-Vergleich ist mit Bedacht zu nutzen, damit es nicht zu einer automatischen Aufwärtsentwicklung kommt."
„Zur Beurteilung der Üblichkeit innerhalb des Unternehmens soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt und dieses auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen."
„Die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, soll den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigen."
„Der Aufsichtsrat soll für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied für alle variablen Vergütungsbestandteile die Leistungskriterien festlegen, die sich - neben operativen - vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren sollen. Der Aufsichtsrat soll festlegen, in welchem Umfang individuelle Ziele der einzelnen Vorstandsmitglieder oder Ziele für alle Vorstandsmitglieder zusammen maßgebend sind."
„Nach Ablauf des Geschäftsjahres soll der Aufsichtsrat in Abhängigkeit von der Zielerreichung die Höhe der individuell für dieses Jahr zu gewährenden Vergütungsbestandteile festlegen. Die Zielerreichung soll dem Grunde und der Höhe nach nachvollziehbar sein."
„Die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge sollen von ihm unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können."
„Der Aufsichtsrat soll die Möglichkeit haben, außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen. In begründeten Fällen soll eine variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden können."
„Im Fall der Beendigung eines Vorstandsvertrags soll die Auszahlung noch offener variabler Vergütungsbestandteile, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung entfallen, nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und nach den im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten oder Haltedauern erfolgen."
„Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit sollen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Ab- findungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Im Fall eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots soll die Abfindungszahlung auf die Karenzentschädigung angerechnet werden."
Der Aufsichtsrat hat ein Vergütungssystem für den Vorstand der FORIS AG erarbeitet, welches sich insbesondere aus einer Festvergütung und einer ausschließlich am Konzernergebnis orientierten variablen Vergütung zusammensetzt und durch Nebenleistungen ergänzt wird. Auf weitere Differenzierungen der variablen Vergütung wurde in Anbetracht der Unternehmensgröße verzichtet, sodass nicht zwischen kurzfristigen und langfristigen Zielen unterschieden wird. Auch hinsichtlich der weiteren Regelungen ist die Vergütung deutlich einfacher ausgestaltet, als es die Empfehlungen des DCGK 2019 vorsehen. Hintergrund hierfür ist, dass in Anbetracht der Unternehmensgröße, der Größe des Vorstands, der Höhe der gewährten Vergütung und dem Marktumfeld eine komplexere Vergütung nicht zwangsläufig bessere Anreize setzen würde und zugleich die Frage gestellt werden müsste, ob der hiermit verbundene Aufwand angemessen und gerechtfertigt sei. Daher weicht die dem Vorstand der FORIS AG gewährte Vergütung mit ihrer vergleichsweise einfachen Struktur vom Bild des DCGK 2019 in mehreren Punkten ab. Ungeachtet dessen ist sie leicht verständlich und nachvollziehbar und durch die unmittelbare Anknüpfung der Maximalvergütung an die Festvergütung werden Exzesse oder Fehlanreize vermieden. Dies zeigt auch die bisherige Unternehmensentwicklung.
Konkret bedarf es keiner jährlichen Überprüfung oder gesonderten Zielfestsetzung. Bei der Festlegung des Vergütungssystems wurde auch eine Maximalvergütung bestimmt, die sich maßgeblich an der Höhe der Festvergütung des einzelnen Vorstandsmitglieds orientiert. Die variable Vergütung darf die Festvergütung nicht übersteigen. Aufgrund der Zusammensetzung der Vergütungskomponenten verzichtet der Aufsichtsrat auf die Festlegung einer zusätzlichen Zielgesamtvergütung. Eine Festlegung von weiteren Zielen und deren Überprüfung entfällt bei der Vergütungsausgestaltung. In Anbetracht der Unternehmensgröße und der Arbeit des Vorstands sieht der Aufsichtsrat in dem gewählten, vergleichsweise einfachen Vergütungssystem dennoch eine geeignete Anreizpolitik, um nachhaltig die Unternehmensentwicklung zu stärken.
Bei der Festlegung der Vergütung des Vorstands hat der Aufsichtsrat auch die Vergütung der Mitarbeiter der Gesellschaft und diejenige von Marktteilnehmern betrachtet. Aufgrund der Unternehmensgröße hat der Aufsichtsrat jedoch auf eine aufwändige und kostenintensive Analyse mit Bildung einer Peer Group verzichtet. Ebenso erscheint es aus Sicht des Aufsichtsrats bei der Anzahl der Mitarbeiter der FORIS AG ungeeignet, einen konkreten Vergleich mit einzelnen Vergleichsgruppen, wie einem oberen Führungskreis, herzustellen und hieraus Ableitungen für die Vorstandsvergütung zu treffen.
Aufgrund der Vergütungsbestandteile und deren Bestimmung in den Vorstandsdienstverträgen ist eine jährliche Festlegung von Zielsetzungen entbehrlich. Bereits mit Abschluss der jeweiligen Dienstverträge bzw. Vergütungsvereinbarungen sind die grundsätzlichen Parameter und Kriterien für die Bestimmung der Vergütungshöhe festgelegt. Die Auszahlung der Festvergütung erfolgt anteilig monatlich, diejenige der variablen Vergütung nach Feststellung des maßgeblichen Abschlusses für das gesamte Vorjahr.
Auf die Gewährung einer aktienbasierten Vergütung wird verzichtet. Der Aufsichtsrat sieht davon ab, die variablen Komponenten aktienbasiert zu gewähren. Maßgeblich ist vielmehr allein das Konzernergebnis. Die Auszahlung dieser Vergütungskomponente erfolgt jährlich nach Feststellung des maßgeblichen Abschlusses für das zurückliegende Jahr.
Gesonderte Regelungen zu außergewöhnlichen Entwicklungen sind nicht vertraglich festgehalten; es verbleibt bei den gesetzlichen Regelungen.
Für den Fall der Beendigung der Vorstandsdienstverträge sind die Parameter der variablen Vergütung festgelegt. Gesonderte Regelungen für Fälligkeitszeitpunkte bzw. Haltedauern sind aufgrund der einzelnen Vergütungskomponenten nicht erforderlich.
Im Vergütungssystem und in den individuellen Vergütungsvereinbarungen mit den Vorstandsmitgliedern sind besondere Regelungen zu Abfindungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sowie diesbezügliche Abfindungs-Caps nicht vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass derzeit die Vorstandsdienstverträge maximal eine Laufzeit von 3 Jahren haben.
Bonn, 10. März 2021
FORIS AG
Der Vorstand
Frederick Iwans
Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller
Dr. Christian Rollmann
C. Konzernabschluss der FORIS AG (IFRS)
Bilanz zum 31. Dezember 2020
(Vermögenswerte)
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bilanz | Anhang (D.6) | EUR | EUR | EUR | EUR |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||||
| Immaterielle Vermögenswerte | I.7.3, II.2.1 | 30.177,00 | 68.582,00 | ||
| Goodwill | I.7.3, II.2.2 | 550.100,00 | 1.473.200,00 | ||
| Sachanlagen | I.7.3, II.2.3 | 2.512.201,83 | 2.562.887,83 | ||
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | I.7.4, II.2.4 | 1.970.832,90 | 2.040.282,90 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | I.7.5, II.2.5 | 122.416,06 | 137.103,96 | ||
| Latente Steuererstattungsansprüche | I.7.7, II.2.7 | 84.406,00 | 5.270.133,79 | 84.406,00 | 6.366.462,69 |
| KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||||
| Vorräte | I.7.8, II.2.8 | 1.571.279,71 | 1.065.522,85 | ||
| Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung | I.7.10, II.2.10 | 6.317.425,75 | 3.889.057,11 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | I.7.5, II.2.5 | 990.096,74 | 2.195.743,73 | ||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | I.7.6, II.2.6 | 87.465,38 | 90.106,91 | ||
| Steuererstattungsansprüche | I.7.9, II.2.9 | 3.681,18 | 3.907,17 | ||
| Abgegrenzte Aufwendungen | I.7.11, II.2.11 | 37.271,02 | 30.714,07 | ||
| Zahlungsmittel | I.7.12, II.2.12 | 3.720.639,25 | 12.727.859,03 | 5.770.820,38 | 13.045.872,22 |
| SUMME VERMÖGENSWERTE | 17.997.992,82 | 19.412.334,91 |
(Eigenkapital und Schulden)
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bilanz | Anhang(D.6) | EUR | EUR | EUR | EUR |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| EIGENKAPITAL | |||||
| Gezeichnetes Kapital | I.7.13, II.2.13 | 4.634.774,00 | 4.656.933,00 | ||
| Eigene Anteile | I.7.13, II.2.13 | 0,00 | -22.159,00 | ||
| Kapitalrücklage | I.7.13, II.2.13 | 10.958.025,81 | 10.935.866,81 | ||
| Gewinnrücklagen | I.7.13, II.2.13 | 649.535,02 | 649.535,02 | ||
| Bilanzverlust/Bilanzgewinn | I.7.13, II.2.13 | -478.209,17 | 15.764.125,66 | 1.418.837,40 | 17.639.013,23 |
| KURZFRISTIGE SCHULDEN | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | I.7.14, II.2.14 | 912.084,18 | 623.092,66 | ||
| Vertragsverbindlichkeiten | I.7.15, II.2.15 | 735.209,15 | 636.028,00 | ||
| Rückstellungen | I.7.16, II.2.16 | 392.787,18 | 469.706,14 | ||
| Steuerschulden | I.7.17, II.2.17 | 193.786,65 | 2.233.867,16 | 44.494,88 | 1.773.321,68 |
| SUMME EIGENKAPITAL UND SCHULDEN | 17.997.992,82 | 19.412.334,91 |
Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung 2020
| Gewinn- und Verlustrechnung | Anhang | 01.01.-31.12.2020 | 01.01. - 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| (D.6) | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | I.7.1, II.1.1 | 17.004.790,23 | 22.278.628,25 |
| Sonstige betriebliche Erträge | II.1.2 | 328.325,07 | 277.734,90 |
| Materialaufwand | II.1.3 | -13.279.822,40 | -16.575.568,22 |
| Personalaufwand | II.1.4 | -2.213.516,02 | -2.322.396,38 |
| Abschreibungen | II.1.5 | -1.132.428,18 | -331.723,55 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | II.1.6 | -1.997.052,47 | -2.324.799,25 |
| Sonstige Steuern | II.1.7 | -124.574,20 | -29.654,37 |
| Operatives Ergebnis | -1.414.277,97 | 972.221,38 | |
| Finanzerträge | II.1.8 | 12.514,80 | 24.809,00 |
| Finanzaufwendungen | II.1.9 | -8.637,00 | -137,50 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -1.410.400,17 | 996.892,88 | |
| Ertragsteuern | II.1.10 | -1.010,00 | -2.308,73 |
| Periodenergebnis | -1.411.410,17 | 994.584,15 | |
| Periodenergebnis, den Eigenkapitalgebern zurechenbar | -1.411.410,17 | 994.584,15 | |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | III.14.1 | -0,30 | 0,21 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | III.14.2 | -0,30 | 0,21 |
| 01.01. - 31.12.2020 | 01.01. - 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Gesamtergebnisrechnung | EUR | EUR |
| --- | --- | --- |
| Periodenergebnis | -1.411.410,17 | 994.584,15 |
| Sonstiges Ergebnis | 0,00 | 0,00 |
| Gesamtergebnis | -1.411.410,17 | 994.584,15 |
| Gesamtergebnis, den Eigenkapitalgebern zurechenbar | -1.411.410,17 | 994.584,15 |
Kapitalflussrechnung 2020
| Anhang | 01.01.-31.12.2020 | 01.01. - 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Kapitalflussrechnung | (D.6) | EUR | EUR | EUR | EUR |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Periodenergebnis / Gesamtergebnis | -1.411.410,17 | 994.584,15 | |||
| + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | II.1.5 | 1.132.428,18 | 331.723,55 | ||
| +/- Zunahme / Abnahme der Rückstellungen | II.2.16 | -76.918,96 | 228.097,89 | ||
| -/+ Zahlungsunwirksame Bildung/ Auflösung latenter Steuererstattungsansprüche | II.2.7 | 0,00 | 0,00 | ||
| -/+ Gewinn / Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | II.2.1 | 3,00 | 1.434,00 | ||
| +/- Abnahme / Zunahme Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung | II.2.10 | -2.428.368,64 | -1.130.601,87 | ||
| +/- Abnahme / Zunahme Anteile Vorratsgesellschaften | II.2.8 | -505.756,86 | 362.393,30 | ||
| +/- Abnahme / Zunahme Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | II.2.5, II.2.6, II.2.9, II.2.11 | 1.216.645,46 | 90.206,20 | ||
| +/- Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und . Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | II.2.14, II.2.15, II.2.17 | 537.464,44 | -751.430,28 | ||
| \= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -1.535.913,55 | 126.406,94 | |||
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -1.535.913,55 | 126.406,94 | |||
| - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | II.2.4 | -49.655,07 | -66.545,55 | ||
| - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | II.2.1 | -1.135,11 | 0,00 | ||
| \= Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -50.790,18 | -66.545,55 | |||
| - Auszahlungen zum Erwerb eigener Anteile | II.2.13 | 0,00 | -62.991,98 | ||
| - Auszahlungen Dividende | II.2.13 | -463.477,40 | 0,00 | ||
| \= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -463.477,40 | -62.991,98 | |||
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Cashflow) | -2.050.181,13 | -3.130,59 | |||
| + Finanzmittelfonds zum 1.1. | 5.770.820,38 | 5.773.950,97 | |||
| \= Finanzmittelfonds am Bewertungsstichtag | 3.720.639,25 | 5.770.820,38 |
Eigenkapitalveränderungsrechnung 2019 und 2020
Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
| Gezeichnetes Kapital | eigene Anteile | Kapitalrücklage | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand 01.01.2020 | 4.656.933,00 | -22.159,00 | 10.935.866,81 |
| eigene Anteile | -22.159,00 | 22.159,00 | 0,00 |
| Periodenergebnis/ Gesamtergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Zuführung Kapitalrücklage wegen Kapitalherabsetzung eigener Anteile | 0,00 | 0,00 | 22.159,00 |
| Gewinnausschüttung | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Stand 31.12.2020 | 4.634.774,00 | 0,00 | 10.958.025,81 |
| Anhang | II.2.13 | II.2.13 | II.2.13 |
| Gewinnrücklagen * | Bilanzgewinn/-Bilanzverlust | Summe | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand 01.01.2020 | 649.535,02 | 1.418.837,40 | 17.639.013,23 |
| eigene Anteile | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Periodenergebnis/ Gesamtergebnis | 0,00 | -1.411.410,17 | -1.411.410,17 |
| Zuführung Kapitalrücklage wegen Kapitalherabsetzung eigener Anteile | 0,00 | -22.159,00 | 0,00 |
| Gewinnausschüttung | 0,00 | -463.477,40 | -463.477,40 |
| Stand 31.12.2020 | 649.535,02 | -478.209,17 | 15.764.125,66 |
| Anhang | II.2.13 | II.2.13 |
Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019
| Gezeichnetes Kapital | eigene Anteile | Kapitalrücklage | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand 01.01.2019 | 4.656.933,00 | 0,00 | 10.935.866,81 |
| eigene Anteile | 0,00 | -22.159,00 | 0,00 |
| Periodenergebnis/ Gesamtergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Gewinnausschüttung | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Stand 31.12.2019 | 4.656.933,00 | -22.159,00 | 10.935.866,81 |
| Anhang | II.2.13 | II.2.13 | II.2.13 |
| Gewinnrücklagen * | Bilanzgewinn/-Bilanzverlust | Summe | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand 01.01.2019 | 690.368,00 | 424.253,25 | 16.707.421,06 |
| eigene Anteile | -40.832,98 | 0,00 | -62.991,98 |
| Periodenergebnis/ Gesamtergebnis | 0,00 | 994.584,15 | 994.584,15 |
| Gewinnausschüttung | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Stand 31.12.2019 | 649.535,02 | 1.418.837,40 | 17.639.013,23 |
| Anhang | II.2.13 | II.2.13 |
* Der Ausweis der ergebnisneutralen latenten Steuern wurde für das Berichtsjahr und das Vorjahr geändert. Es erfolgt nun ein saldierter Ausweis der Gewinnrücklage.
Anhang zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020
I. Allgemeine Grundlagen sowie Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.1 Allgemeine Angaben
I.2 Erstmalige Anwendung der IFRS
I.3 Grundlagen und Aufstellung des Abschlusses
I.4 Änderung der Rechnungslegungsmethoden
I.5 Konsolidierungskreis und -methoden
I.6 Fremdwährungsumrechnung
I.7 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.8 Leasing
I.9 Veröffentlichung
II. Erläuterung der Abschlussposten
II.1 Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung
II.2 Erläuterung der Bilanz
II.3 Segmentberichterstattung
II.4 Erläuterung zur Kapitalflussrechnung
III. Sonstige Angaben
III.1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
III.2 Erfolgsunsicherheiten und Schätzungen
III.3 Eventualforderungen und -verbindlichkeiten
III.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse
III.5 Risikoberichterstattung
III.6 Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche
III.7 FORIS als Leasingnehmer und Leasinggeber
III.8 Anzahl der Arbeitnehmer
III.9 Honorierung der Abschlussprüfer
III.10 Nahestehende Unternehmen und Personen
III.11 Vorstand und Aufsichtsrat
III.12 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats
III.13 Aktie
III.14 Ermittlung der Ergebnisse je Aktie
III.15 Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex
Konzernabschluss
I. Allgemeine Grundlagen sowie Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.1 Allgemeine Angaben
Sitz der Gesellschaft ist die Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in 53113 Bonn, Deutschland. Die Gesellschaft wird in Form der Aktiengesellschaft nach deutschem Recht betrieben. Geschäftszweck sind der Erwerb und die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art, die Gründung, der Erwerb, die Beteiligung und die Veräußerung von Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere Vorratsgesellschaften, auch die Beteiligung an einzelnen Geschäften anderer Unternehmen, Unternehmens- und Organisationsberatung, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von Unternehmensgründungen und Unternehmensentwicklung einschließlich auch von Informations-, Trainings- und Coaching-Veranstaltungen, Seminaren, die Vermittlung von Dienstleistungen Dritter, die Entwicklung und der Vertrieb von Software aller Art, Softwareberatung, Herstellung und Betrieb von Internetplattformen und Internetdienstleistungen einschließlich Agentur- und Mediadienstleistungen sowie damit zusammenhängende Geschäfte, die finanzielle Beteiligung an der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen Dritter sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten rechts- und steuerberatender Berufe, auch, soweit rechtlich zulässig, als eigenständige Dienstleistung und einschließlich Dienstleistungen und Plattformen zur Konfliktlösung.
Die FORIS AG ist im deutschen Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter der Nummer HRB 13175 eingetragen. Sie ist oberste Muttergesellschaft des FORIS-Konzerns. Die Aktien der im General Standard gelisteten FORIS AG werden neben der Börse in Frankfurt am Main auch an anderen deutschen Börsen gehandelt.
Sämtliche (Konzern-)Jahresabschlüsse der in diesen Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden entsprechend IFRS 10 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Der Stichtag der Einzelabschlüsse der einbezogenen Konzerngesellschaften entspricht dem Stichtag des Konzernabschlusses. Die beschriebenen Methoden werden stetig auf die jeweilige Berichtsperiode angewendet, soweit nachfolgend nichts anderes angegeben wird. Wir weisen darauf hin, dass es nach Einschätzung des Managements im IFRS-Regelwerk keinen Standard gibt, der eindeutig beziehungsweise zwingend für die Bilanzierung der entsprechenden Vermögenswerte in der Prozessfinanzierung heranzuziehen wäre. Daher und aufgrund der Besonderheit der mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten haben wir wie auch in den Vorjahren im Rahmen einer Ermessensentscheidung eine Bilanzierungsmethode in Anlehnung an die Vorschriften in IAS 37 und IAS 38 angewendet.
Der Konzernabschluss ist in EUR aufgestellt. Bei der Angabe in Einheiten von je 1.000 (TEUR) und Mio. (EUR) ist er nach kaufmännischer Rechnungsmethode gerundet dargestellt. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben Rundungsdifferenzen auftreten können. Der Euro stellt auch die funktionale Währung der FORIS AG dar. Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert erfolgen auf Basis von Preisen, die nicht auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notieren, sondern sich entweder direkt oder indirekt beobachten lassen (Stufe 2). Die Ermittlung des Fair Value der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfolgt nach Stufe 3 der Bewertungshierarchie lt. IFRS 13.
I.2 Erstmalige Anwendung der IFRS
Die Rechnungslegungsvorschriften der IFRS wurden erstmalig auf den Konzernabschluss zum 1. Januar 2004 (IFRS-Eröffnungsbilanz) angewandt. Eine Aufstellung des Konzernabschlusses nach HGB erfolgte letztmalig für das Jahr 2004.
I.3 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) einschließlich aller Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC), wie sie in der EU anzuwenden sind, in EUR erstellt.
Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Dies gilt auch für bestimmte Immobilien und Finanzinstrumente, die alternativ auch zum Neubewertungsbetrag oder zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt werden könnten. Eine entsprechende Erläuterung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.
Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld berücksichtigt der Konzern bestimmte Merkmale des Vermögenswerts oder der Schuld, z.B. den Zustand und Standort des Vermögenswerts oder Verkaufs- und Nutzungsbeschränkungen, wenn Marktteilnehmer diese Merkmale bei der Preisfestlegung für den Erwerb des jeweiligen Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld zum Bewertungsstichtag ebenfalls berücksichtigen würden. Im vorliegenden Konzernabschluss wird der beizulegende Zeitwert für die Bewertung und/oder die Angabepflichten grundsätzlich auf dieser Grundlage ermittelt. Davon ausgenommen sind:
| ― | anteilsbasierte Vergütungen im Anwendungsbereich von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung, |
| ― | Leasingverhältnisse, die in den Anwendungsbereich von IFRS 16 Leasingverhältnisse fallen, und |
| ― | Bewertungsmaßstäbe, die dem beizulegenden Zeitwert ähneln, ihm aber nicht entsprechen, z. B. der Nettoveräußerungswert in IAS 2 Vorräte oder der Nutzungswert in IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten. |
Der beizulegende Zeitwert ist nicht immer als Marktpreis verfügbar. Häufig muss er auf Basis verschiedener Bewertungsparameter ermittelt werden. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit beobachtbarer Parameter und der Bedeutung dieser Parameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen wird der beizulegende Zeitwert den Stufen 1,2 oder 3 zugeordnet. Die Unterteilung erfolgt nach folgender Maßgabe:
| ― | Eingangsparameter der Stufe 1 sind notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, auf die das Unternehmen am Bewertungsstichtag zugreifen kann. |
| ― | Eingangsparameter der Stufe 2 sind andere Eingangsparameter als die auf Stufe 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt beobachtbar sind oder indirekt aus anderen Preisen abgeleitet werden können. |
| ― | Eingangsparameter der Stufe 3 sind für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbare Parameter. |
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (IAS 1.102) erstellt worden.
Die ergänzend anzuwendenden Regelungen des § 315e HGB wurden berücksichtigt..
I.4 Änderung der Rechnungslegungsmethoden
I.4.1 Veröffentlichte und nicht verpflichtend anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen
Das IASB hat folgende ab dem 1. Januar 2018 erstmals verpflichtend anzuwendende neue bzw. geänderte Verlautbarungen des IASB verabschiedet:
Die im Konzernabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den zum 31. Dezember 2020 verpflichtend in der EU anzuwendenden IFRS.
Veröffentlichte, von der EU übernommene und im Geschäftsjahr erstmals angewendete IFRS
Das International Accounting Standards Board hat im zweiten Quartal 2020 eine Änderung an IFRS 16 (»Auf die COVID-19-Pandemie bezogene Mietkonzessionen«) veröffentlicht, mit der Leasingnehmern eine praktische Erleichterung bei der Bilanzierung von Mietkonzessionen infolge der COVID-19-Pandemie eingeräumt werden soll. FORIS verzichtet auf die Anwendung dieser gewährten praktischen Erleichterung für den Leasingnehmer.
Veröffentlichte, von der EU noch nicht übernommene und noch nicht angewendete IFRS
Das IASB hat im Mai 2017 den Standard IFRS 17 »Insurance Contracts« veröffentlicht. IFRS 17 ersetzt den derzeit geltenden Standard IFRS 4 und soll die Transparenz und die Vergleichbarkeit in Bezug auf Ansatz, Bewertung, Ausweis sowie Angaben für Versicherungsverträge beim Versicherungsgeber erhöhen. IFRS 17 ist verpflichtend spätestens auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Gegenwärtig erwartet FORIS keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage durch die Anwendung von IFRS 17. Eine vorzeitige Anwendung ist derzeit nicht vorgesehen. Im August 2020 veröffentlichte das IASB Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 »Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2: Amendments to IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 and IFRS 16«. Die Änderungen befassen sich mit Fragestellungen zur Finanzberichterstattung bei Leasingverträgen, Sicherungsbeziehungen und anderen Finanzinstrumenten infolge der Ablösung bestehender Referenzzinssätze durch alternative risikofreie Referenzzinssätze. Die Änderungen sind verpflichtend spätestens auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. FORIS wendet die Änderungen nicht vorzeitig an und erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus den Änderungen. Daneben wurden weitere Standards und Interpretationen verabschiedet, die erwartungsgemäß keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben werden.
I.5 Konsolidierungskreis und -methoden
I.5.1 Konsolidierungskreis
Der Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen. Tochterunternehmen der FORIS AG sind Gesellschaften, die von der FORIS AG direkt oder indirekt beherrscht werden. Die Gesellschaft erlangt die Beherrschung, wenn sie:
| ― | Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann, |
| ― | schwankenden Renditen aus ihrer Beteiligung ausgesetzt ist, und |
| ― | die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann. |
Die Gesellschaft nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben.
Wenn die Gesellschaft keine Stimmrechtsmehrheit besitzt, so beherrscht sie das Beteiligungsunternehmen dennoch, wenn sie durch ihre bestehenden Stimmrechte über die praktische Möglichkeit verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens einseitig zu bestimmen. Bei der Beurteilung, ob ihre bestehenden Stimmrechte für die Bestimmungsmacht ausreichen, berücksichtigt die Gesellschaft alle Tatsachen und Umstände, darunter:
| ― | den Umfang der im Besitz der Gesellschaft befindlichen Stimmrechte im Verhältnis zum Umfang und zur Verteilung der Stimmrechte anderer Stimmrechtsinhaber; |
| ― | potenzielle Stimmrechte der Gesellschaft, anderer Stimmrechtsinhaber und anderer Parteien; |
| ― | Rechte aus anderen vertraglichen Vereinbarungen und |
| ― | weitere Tatsachen und Umstände, die darauf hinweisen, dass die Gesellschaft die gegenwärtige Möglichkeit besitzt oder nicht besitzt, die maßgeblichen Tätigkeiten zu den Zeitpunkten, zu denen Entscheidungen getroffen werden müssen, unter Berücksichtigung des Abstimmungsverhaltens bei früheren Haupt- beziehungsweise Gesellschafterversammlungen zu bestimmen. |
Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Dabei werden die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen entsprechend ab dem tatsächlichen Erwerbszeitpunkt beziehungsweise bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung und dem sonstigen Konzern-Ergebnis erfasst. Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses sind allein den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zuzuordnen. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter liegen nicht vor. Sofern erforderlich, werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern zur Anwendung kommenden Methoden anzugleichen.
In den Konzernabschluss der FORIS AG sind neben der Muttergesellschaft FORIS AG die Einzelabschlüsse der nachfolgenden Tochterunternehmen mit einbezogen: Alle Gesellschaften weisen eine Beteiligungsquote von 100 % aus. Im Geschäftsjahr 2020 und im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Gesellschaften oder Geschäftsbereiche erworben oder veräußert.
Alle Gesellschaften weisen eine Beteiligungsquote von 100 % aus.
| Name, Sitz | Wert der Beteiligung lt. Bilanz des Mutterunternehmens | Bilanzielles Eigenkapital 31.12.2020 | Periodenergebnis 01.01. - 31.12.2020 | |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| BGGK GmbH, Bonn | 25.000 | 25.000 | 13.229 | -6.766 |
| CPM Cash Pool GmbH, Bonn | 1 | 1 | 0 | 0 |
| Deutsche Geschäftsführertag GmbH, Bonn | 25.000 | 25.000 | 31.311 | -117 |
| FORATIS AG, Bonn 2) 3) | 50.000 | 50.000 | 55.000 | 0 |
| FORIS Administration Ltd. Dublin 1) | 0 | 0 | 6.035 | 1.821 |
| FORIS Gründungs GmbH, Bonn 1) 2) 3) | 0 | 0 | 25.000 | 0 |
| FORIS Vermögensverwaltungs AG, Bonn 2) 3) | 250.000 | 250.000 | 255.000 | 0 |
| Gewerbepark Zapfholzweg AG, Bonn | 50.000 | 50.000 | 55.730 | 750 |
| GO AHEAD GmbH, Bonn 2) 3) | 550.100 | 1.473.200 | 100.000 | 0 |
| GO AHEAD Secreterial Services Limited, Dublin | 100 | 100 | 0 | 0 |
| GO AHEAD Service Limited, Birmingham | 1 | 1 | 0 | 0 |
| GO AHEAD Services Limited, Birmingham | 1 | 1 | 13.297 | -169 |
| lavend GmbH, Bonn 1) 2) | 0 | 0 | 25.000 | 0 |
| On Behalf Limited, Birmingham | 1 | 1 | 0 | 0 |
| On Behalf Service Limited, Birmingham | 1 | 1 | 0 | 0 |
| On Behalf Services Limited, Birmingham | 1 | 1 | 0 | 0 |
| 950.206 | 1.873.306 |
1) Es handelt sich um Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Stammkapital der FORIS Gründungs GmbH und lavend GmbH beträgt jeweils 25.000 EUR und das der FORIS Administration Ltd. 100 EUR, jeweils von der FORATIS AG gehalten.
2) Inanspruchnahme der Befreiungsvorschriften nach § 264 Abs. 3 HGB.
3) Mit diesen Unternehmen bestehen unmittelbare und mittelbare Gewinnabführungsverträge.
Alle in der Übersicht dargestellten Unternehmen sind zu 100 Prozent Tochtergesellschaften der jeweiligen Muttergesellschaft. Der Konsolidierungskreis der FORIS AG umfasst somit sämtliche Beteiligungen und ist unverändert zum Vorjahr.
Die FORIS AG hat von dem Befreiungsrechtgemäß § 264 Abs. 3 HGB zur Veröffentlichung der Einzelabschlüsse der unter Abschnitt I.5.1 mit Fußnoten-Ziffer 2) gekennzeichneten, konsolidierten Tochterunternehmen Gebrauch gemacht.
I.5.2 Konsolidierungsmethoden und -grundsätze
Unternehmenszusammenschlüsse werden grundsätzlich nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten entsprechen der übertragenen Gegenleistung für die Anteile und werden zum Zeitpunkt des Erwerbs gemäß dem beizulegenden Zeitwert auf die einzeln zuordnungsbaren Vermögenswerte und Schulden verteilt. Ergibt sich aus der Verteilung der übertragenen Gegenleistung für die Anteile an dem Tochterunternehmen auf die identifizierten erworbenen Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs ein Überschuss, entsteht beim Erwerb von Tochterunternehmen ein Goodwill. Eine planmäßige Abschreibung des Goodwills erfolgt nicht. Der Goodwill wird jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Darüber hinaus erfolgt ein entsprechender Werthaltigkeitstest immer dann, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass eine Wertminderung vorliegen könnte. Wird eine Wertminderung festgestellt, erfolgt eine aufwandswirksame Berücksichtigung in dem Geschäftsjahr, in dem die Wertminderung eingetreten ist.
Alle maßgeblichen konzerninternen Transaktionen, Salden und Zwischenergebnisse zwischen den Konzernunternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert.
I.5.3 Sonstige Angaben
Hinsichtlich der FORIS AG und der konsolidierten Gesellschaften nach Abschnitt I.5.1 bestehen keine maßgeblichen Beschränkungen im Sinne des IFRS 12.13. Wir weisen allerdings darauf hin, dass gemäß § 10 der Satzung der FORIS AG die Veräußerung von Immobilien eines Hauptversammlungsbeschlusses bedarf, der mit einer Mehrheit von 80 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist nicht zulässig.
Zwischen der FORIS AG und der FORATIS AG, der FORIS Vermögensverwaltungs AG sowie der GO AHEAD GmbH bestehen Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge. Die FORIS AG hat für die FORIS Vermögensverwaltungs AG zugunsten der Sparkasse Köln-Bonn eine Patronatserklärung über 3 Mio. EUR abgegeben.
Die FORIS AG hat für die BGGK GmbH eine projektbezogene Patronatserklärung abgegeben, die in ihrem Umfang sachlich beschränkt ist, und zwar in Höhe der Prozessfinanzierungskosten in dem Verfahren BGGK./. D. u. a. Die Patronatserklärung erhöht das Risiko im Konzern nicht, sie dient lediglich der Kapital- und Risikoallokation.
Darüber hinaus bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen der FORIS AG gegenüber ihren Tochterunternehmen zur Gewährung einer Finanzhilfe. Ferner bestehen seitens der FORIS AG oder eines ihrer Tochterunternehmen derzeit keine Absichten, anderen Unternehmen aus dem Konsolidierungskreis gemäß Abschnitt I.5.1 ohne vertragliche Verpflichtung eine Finanzhilfe oder sonstige Hilfe zu gewähren oder bei der Beschaffung einer solchen Hilfe behilflich zu sein.
I.6 Fremdwährungsumrechnung
Bei der Aufstellung der Abschlüsse jedes einzelnen Konzernunternehmens werden Geschäftsvorfälle, die auf andere Währungen als die funktionale Währung des Konzernunternehmens (Fremdwährungen) lauten, mit den am Tag der Transaktion gültigen Kursen umgerechnet. An jedem Abschlussstichtag werden monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs umgerechnet. Nicht-monetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit den Kursen umgerechnet, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes Gültigkeit hatten. Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertete nicht-monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen bilanziellen Erfassung umgerechnet.
Der Euro stellt die funktionale Währung aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften dar. Eventuell resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste werden im Geschäftsjahr erfolgswirksam erfasst.
Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses werden die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe des Konzerns in Euro (€) umgerechnet, wobei die am Abschlussstichtag gültigen Wechselkurse herangezogen werden. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet, es sei denn, die Umrechnungskurse während der Periode unterlagen starken Schwankungen. In diesem Fall finden die Umrechnungskurse zum Zeitpunkt der Transaktion Anwendung. Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe in Konzernwährung werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung angesammelt.
I.7 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.
I.7.1 Umsatzrealisierung
Umsätze und Erträge werden in Höhe der Gegenleistung bemessen, die der Konzern aus einem Vertrag mit einem Kunden voraussichtlich erhalten wird. Hiervon ausgenommen sind Beträge, die im Namen Dritter eingezogen werden. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn er die Verfügungsmacht über ein Produkt oder eine Dienstleistung an einen Kunden überträgt.
Die FORIS AG realisiert den Umsatz grundsätzlich dann, wenn der Kunde die Kontrolle über das Gut erlangt oder die Dienstleistung erbracht wurde. Erlösschmälerungen werden hiervon abgezogen und getrennt erfasst. Zu dem jeweiligen Stichtag erfolgt eine Berücksichtigung nach dem Verhältnis der zu erbringenden Leistung zur Gesamtleistung.
Abweichend hiervon werden im Bereich der Prozessfinanzierung Umsätze dann realisiert, wenn ein Urteil rechtskräftig geworden ist, ein (Teil-)Vergleich geschlossen wird, eine anerkenntnisgleiche Zahlung erfolgt oder wenn nach Obsiegen in zweiter Instanz die Revision nicht zugelassen wurde.
I.7.2 Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls aufwandswirksam erfasst und periodengerecht abgegrenzt. Sind Fremdkapitalkosten direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zuzuordnen, so werden diese als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten dieses Vermögenswertes über den Zeitraum von der erstmaligen Inanspruchnahme der entsprechenden Finanzmittel bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Vermögenswert zum Gebrauch oder dem Verkauf bereit ist, aktiviert.
1.7.3 Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Goodwill
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Separat, d.h. nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die jeweilige Nutzungsdauer bewertet (Anschaffungskostenmodell). Die unterstellte Nutzungsdauer beträgt bei den immateriellen Vermögenswerten zwischen zwei und vier Jahren.
Sämtliche Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer (fortgeführte Anschaffungskosten). Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten sämtliche dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Falls ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens aus mehreren Bestandteilen mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern besteht, wird dieser Vermögenswert anhand der entsprechenden wesentlichen Bestandteile betrachtet und mit den unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern abgeschrieben. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wie zum Beispiel wesentliche Ersatzinvestitionen, werden nur dann als Bestandteil eines Vermögenswertes erfasst, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Unternehmen hieraus ein zukünftiger Nutzen zufließen wird und die Kosten auch zuverlässig ermittelt werden können. Nicht wesentliche Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden im jeweiligen Geschäftsjahr aufwandswirksam erfasst. Die unterstellte wirtschaftliche Nutzungsdauer für sämtliche Sachanlagen mit Ausnahme von Grundstücken und Gebäuden beträgt zwischen drei und zwölf Jahren. Das selbst genutzte Bürogebäude in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20 wird im Durchschnitt über rund 50 Jahre abgeschrieben. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.
Selbst entwickelte immaterielle Vermögenswerte, werden nur dann aktiviert, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind: die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des geschaffenen Vermögenswerts; die Absicht, den geschaffenen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen; die Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen; es wahrscheinlich ist, dass der neue Vermögenswert künftig wirtschaftlichen Nutzen erbringen wird; die Verfügbarkeit der zur Vollendung erforderlichen Ressourcen sichergestellt ist und die Entwicklungskosten verlässlich ermittelt werden können. Selbst entwickelte immaterielle Vermögenswerte werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Der Ansatz erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen.
Planmäßig abgeschriebene immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden im Wert dann gemindert, wenn eine Bewertung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert dies erforderlich macht (außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf nach IAS 36). Eine entsprechende Überprüfung erfolgt, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr realisierbar ist. Entsprechende Hinweise ergaben sich im Geschäftsjahr nicht. Falls in der Vergangenheit eine solche Wertminderung berücksichtigt wurde, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob eine Wertaufholung, soweit zulässig, zu erfolgen hat, Fallen die Gründe für eine Wertminderung weg, erfolgen Zuschreibungen bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten.
An jedem Abschlussstichtag oder wenn entsprechende Hinweise vorliegen, werden sowohl Nutzungsdauern als auch Abschreibungsmethoden von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen überprüft. Sollten die Erwartungen zu diesem Zeitpunkt von den bisherigen Schätzungen und Annahmen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 erfasst. Die Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode. Geringwertige Vermögenswerte werden in voller Höhe in dem Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Für die Zwecke der Darstellung im Anlagengitter wird ein fiktiver Vollabgang im Folgejahr unterstellt. Die aus der Ausbuchung einer Sachanlage resultierenden Gewinne oder Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position „Sonstige betriebliche Erträge" beziehungsweise „Sonstige betriebliche Aufwendungen" zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem der Gegenstand ausgebucht wird. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung einer Sachanlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands.
Goodwill
Der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich gegebenenfalls erforderlicher Wertminderungen bilanziert und ist gesondert in der Konzernbilanz ausgewiesen. Für Zwecke der Wertminderungsprüfung wird der Geschäfts- oder Firmenwert bei Erwerb auf jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (oder Gruppen davon) des Konzerns aufgeteilt, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können.
Ein Goodwill entsteht beim Erwerb von Tochterunternehmen. Er ergibt sich aus dem Überschuss der übertragenden Gegenleistung für die Anteile an dem Tochterunternehmen über die einzeln zuordenbaren Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs. Eine planmäßige Abschreibung des Goodwills erfolgt nicht. Der Goodwill wird auf der Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash Generating Unit oder CGU), der der Goodwill zuzuordnen ist, auf eine Wertminderung untersucht (Werthaltigkeitstest). Der Goodwill wird der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, die voraussichtlich aus dem Erwerb Nutzen zieht. Der Werthaltigkeitstest wird grundsätzlich jährlich durchgeführt. Darüber hinaus wird ein entsprechender Werthaltigkeitstest immer vorgenommen, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass eine Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorliegen könnte.
Der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist mit dem höheren der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert zu vergleichen. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist der Betrag, der für einen Vermögenswert oder eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (Cash Generating Unit) zwischen verständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern nach Abzug von Veräußerungskosten erzielt werden könnte. Der Nutzungswert ist dagegen der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit und deren Abgang am Ende der Nutzungsdauer erwartet werden können. Der Nutzungswert gibt den Kenntnisstand und die Erwartungen des bilanzierenden Unternehmens sowie unternehmensspezifische Faktoren wieder, die nur für das bilanzierende Unternehmen zutreffen können. Übersteigt der Buchwert den höheren Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert, erfolgt eine aufwandswirksame Berücksichtigung in dem Geschäftsjahr, in dem die Wertminderung eingetreten ist. Der beizulegende Zeitwert sollte primär unter Berücksichtigung von marktpreisorientierten Verfahren bestimmt werden. Soweit diese nicht anwendbar sind, kann ein kapitalwertorientiertes Verfahren, nicht jedoch ein kostenorientiertes Verfahren angewendet werden. Für die Ermittlung des Nutzungswerts kommt dagegen ausschließlich ein kapitalwertorientiertes Verfahren zur Anwendung.
Bei der Ermittlung der Nutzungswerte wird als kapitalwertorientiertes Verfahren das Discounted-Cashflow-(DCF)-Verfahren angewendet. Bei dieser Risikozuschlagsmethode werden die Cashflows aus dem betrachteten Bewertungsobjekt mit einem risikoangepassten Kapitalisierungszinssatz auf den Bewertungsstichtag diskontiert (Diskontierungssatz). Dazu wird als Referenzgröße eine aus den Gegebenheiten am Kapitalmarkt abgeleitete Renditeforderung herangezogen, die das Risikoprofil des Bewertungsobjekts möglichst adäquat widerspiegelt. Unternehmenssteuern des bilanzierenden Unternehmens werden grundsätzlich berücksichtigt, nicht jedoch persönliche Einkommensteuern der Anteilseigner.
Zur Ermittlung des Diskontierungssatzes wird das Konzept der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital oder WACC) auf Basis eines Kapitalmarktpreisbildungsmodells (Capital Asset Pricing Model oder CAPM) angewendet. Der Basiszins, die Marktrisikoprämie und die Fremdkapitalkosten bestimmen sich grundsätzlich nach den Gegebenheiten des Währungsraumes und der spezifischen Situation der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, in denen die Cashflows aus der Nutzung des Vermögenswerts generiert werden.
I.7.4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden. Die vermietete Immobilie in der Kurt-Schumacher-Straße 22 wird in der Bilanz in dem Posten Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien gesondert ausgewiesen. Der erstmalige Ansatz erfolgte zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Für die Folgebewertung wurde von der Wahlmöglichkeit gemäß IAS 40 Gebrauch gemacht und das Anschaffungskostenmodell gewählt. Daher gelten für die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie die Bewertungsvorschriften des IAS 16. Die Bewertung erfolgt mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie wurde in die wesentlichen Bestandteile mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern zerlegt und entsprechend unterschiedlich abgeschrieben. Nachträgliche Anschaffungskosten, wie zum Beispiel wesentliche Ersatzinvestitionen, werden nur dann als Bestandteil des Vermögenswertes erfasst, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Unternehmen hieraus ein zukünftiger Nutzen zufließen wird und die Kosten auch zuverlässig ermittelt werden können. Nicht wesentliche Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden im jeweiligen Geschäftsjahr aufwandswirksam erfasst. Das Bürogebäude in der Kurt-Schumacher-Straße 22 wird im Durchschnitt über rund 33 Jahre abgeschrieben. Die Bandbreite der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der einzelnen Komponenten liegt zwischen 15 Jahren für Teile des Innenausbaus und 100 Jahren für den Rohbau. Die Abschreibung hat mit Fertigstellung des Gebäudes am 1. Juni 2011 begonnen und erfolgt nach der linearen Methode.
Das Grundstück wird nicht abgeschrieben.
Planmäßig abgeschriebene als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden im Wert dann gemindert, wenn eine Bewertung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert dies erforderlich macht (außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf nach IAS 36). Eine entsprechende Überprüfung erfolgt, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr erzielbar ist. Entsprechende Hinweise ergaben sich im Geschäftsjahr nicht. Zum Abschlussstichtag oder wenn entsprechende Hinweise vorliegen, werden sowohl Nutzungsdauern als auch Abschreibungsmethoden der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien überprüft. Sollten die Erwartungen zu diesem Zeitpunkt von den bisherigen Schätzungen und Annahmen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 erfasst.
Die Veräußerung von Grundstücken und Immobilien bedarf gemäß § 10 der Satzung eines Hauptversammlungsbeschlusses, der mit einer Mehrheit von 80 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist gemäß § 10 der Satzung ebenfalls nicht zulässig. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Einschränkungen.
Die Ableitung eines Zeitwertes auf Basis notierter Preise auf einem aktiven Markt ähnlicher Immobilien - oder hilfsweise durch Vergleiche mit Preisen auf weniger aktiven Märkten oder von abweichenden Immobilien - war aufgrund fehlender oder nicht kontinuierlich ermittelbarer Daten nicht möglich. Die hierbei unterstellten vergleichsweise idealtypischen Märkte existieren für das zu bewertende Objekt nicht. Daher wird bei der Ermittlung des Zeitwertes das Verfahren von diskontierten Cashflow-Prognosen verwendet. Basis für einen Detailprognosezeitraum ist das bestehende Mietvertragsverhältnis mit den entsprechenden Verlängerungsoptionen und Preisgleitklauseln. Der Restwert nach Auslaufen des Prognosezeitraumes von zehn Jahren wurde ebenfalls auf Basis des Cashflows mit Hilfe des Terminal Values barwertig ermittelt. Dieser Wert wurde mit der sogenannten Maklermethode verprobt. Hier wird ein Vielfaches der zuletzt prognostizierten Jahresnetto-Kaltmiete angesetzt. Ein externes Gutachten zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes wurde nicht herangezogen.
I.7.5 Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte werden erfasst, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird.
Finanzielle Vermögenswerte werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb von finanziellen Vermögenswerten, welche nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zuzurechnen sind, erhöhen den beizulegenden Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte bei Zugang. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb von finanziellen Vermögenswerten zuzurechnen sind, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Der Ansatz und die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte erfolgt zum Handelstag, sofern es sich um Finanzanlagen handelt, deren Lieferung innerhalb des für den betroffenen Markt üblichen Zeitrahmens erfolgt.
Die Folgebewertung aller bilanzierten finanziellen Vermögenswerte erfolgt in ihrer Gesamtheit entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert, je nach Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte.
I.7.5.1 Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte, die beide nachfolgenden Bedingungen erfüllen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet:
| ― | Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme besteht. |
| ― | Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts stellen ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag dar. |
| ― | Finanzielle Vermögenswerte, die beide folgenden Bedingungen erfüllen, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. |
| ― | Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. |
| ― | Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts stellen ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag dar. |
Dennoch kann der Konzern bei dem erstmaligen Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts das folgende unwiderrufliche Wahlrecht ausüben:
| ― | Der Konzern kann unwiderruflich beschließen, Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind und |
| ― | der Konzern kann Fremdkapitalinstrumente, die beide oben beschriebenen Kriterien zur Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert erfüllen, unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten designieren, sofern dadurch Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz beseitigt oder signifikant verringert werden. |
Der Konzern weist in seinem Abschluss ausschließlich finanzielle Vermögenswerte aus, deren Folgebewertung auf Basis fortgeführter Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode durchgeführt wird.
Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinsmethode
Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts beziehungsweise einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinserträgen auf die jeweiligen Perioden.
Für finanzielle Vermögenswerte, bei denen bei Ausreichung oder Erwerb kein objektiver Hinweis auf Wertminderung vorlag, ist der Effektivzinssatz derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Einzahlungen (einschließlich aller Gebühren, welche Teil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und sonstiger Agien und Disagien) ohne Berücksichtigung der erwarteten Verluste über die erwartete Restlaufzeit des finanziellen Vermögenswerts oder, sofern zutreffend eine kürzere Periode, auf den Bruttobuchwert bei erstmaliger Erfassung abgezinst werden. Für finanzielle Vermögenswerte, bei denen bei Ausreichung oder Erwerb bereits ein objektiver Hinweis auf Wertminderung vorliegt, wird ein ausfallrisikoadjustierter Effektivzinssatz auf Basis der erwarteten Zahlungsströme unter Beachtung künftig erwarteter Verluste herangezogen.
Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts sind der Betrag, mit dem der finanzielle Vermögenswert bei der erstmaligen Erfassung bewertet wird, abzüglich der Tilgungszahlungen, zuzüglich der kumulierten Amortisierungen unter Verwendung der Effektivzinsmethode auf eine Differenz zwischen diesem Zugangsbetrag und dem Fälligkeitsbetrag, bereinigt um eine Wertberichtigung. Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts vor Anpassung um eine Wertberichtigung.
Zinserträge werden bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, auf Basis der Effektiwerzinsung erfasst. Für finanzielle Vermögenswerte, bei denen bei Ausreichung oder Erwerb kein objektiver Hinweis auf Wertminderung vorliegt, wird der Zinsertrag unter Verwendung des Effektivzinssatzes auf Basis des Bruttobuchwerts erfasst; ausgenommen davon sind finanzielle Vermögenswerte, bei denen nach Zugang ein objektiver Hinweis auf Wertminderung eingetreten ist (siehe unten). Für solche finanziellen Vermögenswerte erfolgt die Erfassung des Zinsertrags unter Verwendung des ursprünglichen Effektivzinssatzes auf Basis des Nettobuchwerts mit Beginn der Berichtsperiode, die auf den Eintritt des objektiven Hinweises auf Wertminderung folgt. Wenn sich in zukünftigen Berichtsperioden das Ausfallrisiko eines solchen finanziellen Vermögenswerts wieder verbessert, sodass kein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung mehr vorliegt, erfolgt mit Beginn der darauffolgenden Berichtsperiode die Erfassung des Zinsertrags wieder unter Verwendung des Effektivzinssatzes auf Basis des Bruttobuchwerts.
Für finanzielle Vermögenswerte, bei denen bei Ausreichung oder Erwerb bereits ein objektiver Hinweis auf Wertminderung vorliegt, erfolgt die Erfassung des Zinsertrags unter Verwendung eines ausfallrisikoadjustierten Effektivzinssatzes stets auf Basis des Nettobuchwerts. Dieser ausfallrisikoadjustierte Effektivzins ist, unabhängig von einer Verbesserung des Ausfallrisikos des finanziellen Vermögenswerts und damit dem weiteren Vorliegen eines objektiven Hinweises auf Wertminderung, auch in Folgeperioden zur Ermittlung der Zinserträge heranzuziehen.
Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinsmethode
Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts bzw. einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinserträgen auf die jeweiligen Perioden.
Für finanzielle Vermögenswerte, bei denen bei Ausreichung oder Erwerb kein objektiver Hinweis auf Wertminderung vorlag, ist der Effektivzinssatz derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Einzahlungen (einschließlich aller Gebühren, welche Teil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und sonstiger Agien und Disagien) ohne Berücksichtigung der erwarteten Verluste über die erwartete Restlaufzeit des finanziellen Vermögenswerts oder, sofern zutreffend eine kürzere Periode, auf den Bruttobuchwert bei erstmaliger Erfassung abgezinst werden. Für finanzielle Vermögenswerte, bei denen bei Ausreichung oder Erwerb bereits ein objektiver Hinweis auf Wertminderung vorliegt, wird ein ausfallrisikoadjustierter Effektivzinssatz auf Basis der erwarteten Zahlungsströme unter Beachtung künftig erwarteter Verluste herangezogen.
Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts sind der Betrag, mit dem der finanzielle Vermögenswert bei der erstmaligen Erfassung bewertet wird, abzüglich der Tilgungszahlungen, zuzüglich der kumulierten Amortisierungen unter Verwendung der Effektivzinsmethode auf eine Differenz zwischen diesem Zugangsbetrag und dem Fälligkeitsbetrag, bereinigt um eine Wertberichtigung. Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts vor Anpassung um eine Wertberichtigung.
Zinserträge werden bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, auf Basis der Effektivverzinsung erfasst. Für finanzielle Vermögenswerte, bei denen bei Ausreichung oder Erwerb kein objektiver Hinweis auf Wertminderung vorliegt, wird der Zinsertrag unter Verwendung des Effektivzinssatzes auf Basis des Bruttobuchwerts erfasst; ausgenommen davon sind finanzielle Vermögenswerte, bei denen nach Zugang ein objektiver Hinweis auf Wertminderung eingetreten ist (siehe unten). Für solche finanziellen Vermögenswerte erfolgt die Erfassung des Zinsertrags unter Verwendung des ursprünglichen Effektivzinssatzes auf Basis des Nettobuchwerts mit Beginn der Berichtsperiode, die auf den Eintritt des objektiven Hinweises auf Wertminderung folgt. Wenn sich in zukünftigen Berichtsperioden das Ausfallrisiko eines solchen finanziellen Vermögenswerts wieder verbessert, sodass kein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung mehr vorliegt, erfolgt mit Beginn der darauffolgenden Berichtsperiode die Erfassung des Zinsertrags wieder unter Verwendung des Effektivzinssatzes auf Basis des Bruttobuchwerts.
Für finanzielle Vermögenswerte, bei denen bei Ausreichung oder Erwerb bereits ein objektiver Hinweis auf Wertminderung vorliegt, erfolgt die Erfassung des Zinsertrags unter Verwendung eines ausfallrisikoadjustierten Effektivzinssatzes stets auf Basis des Nettobuchwerts. Dieser ausfallrisikoadjustierte Effektivzins ist, unabhängig von einer Verbesserung des Ausfallrisikos des finanziellen Vermögenswerts und damit dem weiteren Vorliegen eines objektiven Hinweises auf Wertminderung, auch in Folgeperioden zur Ermittlung der Zinserträge heranzuziehen.
I.7.5.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Davon in Abzug gebracht werden Wertberichtigungen, die auf Basis der in Einzelfällen bekannten Ausfallrisiken beziehungsweise pauschalisiert für die einzelnen Forderungen aufgrund von Erfahrungswerten gebildet werden. Ausfallrisiken manifestieren sich in der Regel durch Zahlungsschwierigkeiten, wahrscheinliche Insolvenz oder Nichterfüllung. Soweit im Einzelfall etwa Vollstreckungsmaßnahmen im Bereich der Prozessfinanzierung erforderlich sind, kann der Zufluss auch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Es werden Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, bilanziert. Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden immer in Höhe des über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverlusts bewertet. Aufgrund der historischen Betrachtung der Ausfälle wird angenommen, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes nicht signifikant angestiegen ist, wenn er mehr als 30 Tage überfällig ist.
Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird das vereinfachte Verfahren für die Ermittlung von Wertminderungen angewandt. Hierbei werden die erwarteten Kreditverluste immer über die gesamte Laufzeit der Finanzinstrumente ermittelt.
Die Wertberichtigungen werden auf gesonderten Konten erfasst. Bei endgültiger Uneinbringlichkeit werden die Einzelwertberichtigungen gegen den Buchwert aufgerechnet. Anpassungen der Wertberichtigungen werden ergebniswirksam erfasst.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden als kurzfristig klassifiziert, wenn der Zahlungseingang innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten zu erwarten ist. Im Bereich der Prozessfinanzierung kann es grundsätzlich zu Verzögerungen beim Zahlungseingang kommen. Der Zeitpunkt des Mittelzuflusses ist dabei nicht in allen Fällen zuverlässig bestimmbar. Solange keine rechtlich bindende längerfristige Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, wird ein Mittelzufluss innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten erwartet. In den Forderungen sind langfristig fällige Teilbeträge enthalten (Ausweis unter II.2.5). Diese wurden wie im Vorjahr mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent p.a. abgezinst.
I.7.5.3 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Soweit erforderlich, werden Wertberichtigungen vorgenommen und auf separaten Konten erfasst. Abweichend hiervon wird das zur Absicherung des Zinsrisikos abgeschlossene Zinssicherungsgeschäft in der Folge zum Fair Value bewertet. Es werden Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, bilanziert.
I.7.5.4 Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten
Der Konzern erfasst eine Wertberichtigung für die erwarteten Verluste aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Ansprüchen aus Vertragsvermögenswerten und Finanzgarantien. Die Höhe der erwarteten Verluste wird zu jedem Bilanzstichtag aktualisiert, um den Veränderungen des Ausfallrisikos seit der erstmaligen Erfassung des jeweiligen Finanzinstruments Rechnung zu tragen.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten erfasst der Konzern stets die über die erwartete Restlaufzeit erwarteten Verluste. Diese werden anhand einer individuellen Beurteilung, unter Bezugnahme auf den bisherigen Ausfall der Schuldner und einer Analyse der aktuellen Finanzlage der Schuldner, unter Berücksichtigung von schuldnerspezifischen Faktoren, der allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen der Branche, in der die Schuldner tätig sind, und einer Beurteilung sowohl der aktuellen als auch der prognostizierten Entwicklung der Verhältnisse am Bilanzstichtag, gegebenenfalls einschließlich unter Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes, geschätzt.
Für alle anderen Finanzinstrumente erfasst der Konzern den über die Restlaufzeit erwarteten Verlust nur dann, wenn sich das Ausfallrisiko seit der erstmaligen Erfassung signifikant erhöht hat. Hat sich das Ausfallrisiko seit der erstmaligen Erfassung nicht signifikant erhöht, erfasst der Konzern für diese Finanzinstrumente weiterhin den erwarteten 12-Monats-Verlust als Wertberichtigung.
Der über die Restlaufzeit erwartete Verlust stellt den sich aus allen möglichen Ausfallereignissen über die erwartete Laufzeit eines Finanzinstruments ergebenden Verlust dar. Im Gegensatz dazu repräsentiert der erwartete 12-Monats-Verlust den Teil des über die Laufzeit erwarteten Verlusts, der aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag resultiert.
I.7.5.5 Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten
Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert nur dann aus, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme aus dem Vermögenswert auslaufen oder wenn er den finanziellen Vermögenswert und im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbunden sind, auf ein anderes Unternehmen überträgt. Wenn der Konzern weder alle wesentlichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, überträgt noch zurückbehält und weiterhin die Kontrolle über den übertragenen Vermögenswert behält, erfasst der Konzern sein anhaltendes Engagement am Vermögenswert und eine damit verbundene Verbindlichkeit für Beträge, die er potenziell zahlen muss. Wenn der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an einem übertragenen finanziellen Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen behält, erfasst der Konzern weiterhin den finanziellen Vermögenswert und bilanziert eine besicherte Kreditaufnahme für die erhaltenen Erlöse.
In Folge der Ausbuchung eines zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerts wird die Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und der Summe der erhaltenen Gegenleistungen und noch ausstehenden Forderungen erfolgswirksam erfasst.
I.7.6 Derivative Finanzinstrumente
Zur Absicherung des Zinsrisikos haben wir für den Zeitraum vom 30. September 2010 bis zum 30. März 2020 ein Zinssicherungsgeschäft über 2 Mio. EUR vereinbart. Über dieses Geschäft hinaus wurden keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.
I.7.7 Ertragsteuern
Der Ertragssteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar.
Laufende oder latente Steuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall wird die laufende und latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Wenn laufende oder latente Steuern aus der erstmaligen Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses resultieren, werden die Steuereffekte bei der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses einbezogen.
I.7.7.1 Laufende Steuern
Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar beziehungsweise steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden beziehungsweise der in Kürze geltenden Steuersätze berechnet.
I.7.7.2 Latente Steuererstattungsansprüche
Latente Steuern werden für die Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert.
Die latenten Steuererstattungsansprüche umfassen zu erwartende Steuererstattungen beziehungsweise zukünftige Ertragssteuerminderungen aus der Nutzung von in Vorjahren entstandenen steuerlichen Verlustvorträgen. Aktivierter Goodwill, der nicht gleichzeitig steuerlich abzugsfähig ist, führt nicht zu latenten Steuern. Die latenten Steuererstattungsansprüche werden mit den zukünftig gültigen Steuersätzen bewertet, wobei Steuersatzänderungen grundsätzlich erst zum Zeitpunkt des effektiven Inkrafttretens der Gesetzesänderung berücksichtigt werden. Soweit die Realisierbarkeit von latenten Steuererstattungsansprüchen in Zukunft nicht hinreichend wahrscheinlich erscheint, erfolgt kein Ansatz. Der Berechnung liegt, die vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat genehmigte Jahresplanung zugrunde, die für die Zwecke der Ermittlung der latenten Steuererstattungsansprüche über einen Zeitraum von fünf Jahren fortentwickelt wird. Wesentliche Annahmen, auf denen die Fortentwicklung beruht, sind Annahmen und Schätzungen zu Umsatzentwicklung, Marktanteil, Wachstumsraten des Marktes, Entwicklung der Kosten sowie der Abschreibungen auf die kurzfristigen Vermögenswerte.
I.7.7.3 Steuerschulden
Steuerschulden wurden unter Berücksichtigung etwaiger auf die Steuerschulden erhobenen Zinsen mit dem jeweiligen Festsetzungs- oder Anmeldebetrag im Konzernabschluss erfasst.
I.7.8 Vorräte
Vorräte sind zu dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten abzüglich vorgenommener Abwertungen und dem Nettoveräußerungswert zum Bilanzstichtag angesetzt. Zu den Anschaffungskosten zählen alle Kosten des Erwerbs, die angefallen sind, um die Vorräte in einen verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus dem erwarteten Verkaufserlös abzüglich gegebenenfalls noch anfallender Kosten. Bei den Anteilen an zum Verkauf bestimmten Gesellschaften werden neben Abwertungen auch die Einzahlungsverpflichtungen abgezogen. Abwertungen werden auf einem gesonderten Konto erfasst und im Falle einer Inanspruchnahme gegen den Buchwert aufgerechnet.
I.7.9 Steuererstattungsansprüche
Die Bewertung von Steuererstattungsansprüchen erfolgt zum Nominalbetrag der Einbehaltungen und des voraussichtlichen Erstattungsanspruchs.
I.7.10 Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung
Unter diesem Posten werden die mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten bilanziert. Die erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten ergeben sich aus den jeweiligen Prozessfinanzierungsverträgen, die die FORIS AG mit ihren Kunden schließt und die dann die Grundlage für eine gemeinschaftliche Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen bilden. Die zentrale Rechtsposition, die die FORIS AG erwirbt, ist das Recht auf Auskehrung eines (künftigen) Prozesserlöses im Erfolgsfalle. Diese Rechtsposition wird als immaterieller Vermögenswert eigener Art und bei Zugang mit den Anschaffungskosten bewertet. Anschaffungskosten sind die dem Vermögenswert direkt zurechenbaren Kosten wie insbesondere die Anwalts- und Gerichtskosten sowie etwaige Kosten für Sachverständige. Abwertungen erfolgen dann, wenn die erfolgreiche Durchsetzung des jeweiligen rechtlichen Anspruches nicht mehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben ist und der realisierbare Wert des Rechts auf Auskehrung von Prozesserlösen die fortgeführten Anschaffungskosten unterschreitet.
Aufgrund der Komplexität der den Finanzierungsfällen zugrunde liegenden Streitigkeiten und aufgrund des Umstandes, dass sich die jeweilige Verfahrensdauer bis zu einer Entscheidung oder einem Vergleich nicht genau schätzen lässt-die Verfahrensdauer kann je nach Entwicklung des Einzelfalls mehrere Jahre länger oder kürzer dauern -, stellen wir klar, dass ein nicht unwesentlicher Teilbetrag jener Vermögenswerte eine erwartete Laufzeit von mehr als einem Jahr hat und dass eine zuverlässige, betragsmäßige Bestimmung dieses Teilbetrags nicht möglich ist.
Ist im Rechtsstreit die Leistungsverpflichtung seitens des Konzerns erbracht, entsteht im Falle des Obsiegens, bei Abschluss eines (Teil-)Vergleichs oder bei Erlangen einer vergleichbaren Rechtsposition (insbesondere, wenn eine anerkenntnisgleiche Zahlung erfolgt, oder wenn nach Obsiegen in zweiter Instanz eine Revision nicht zugelassen wird) aus dem immateriellen Vermögenswert eigener Art ein Vergütungsanspruch. Dieser Vergütungsanspruch wird als Umsatzerlös zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem nach dem Leistungszeitpunkt auch davon ausgegangen werden kann, dass für die vom Erfolgsfall dem Grunde und der Höhe nach vollständig abhängige, variable, Vergütung hochwahrscheinlich angenommen werden kann, dass es nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt. Dies wird in der Regel bei Vorliegen eines nicht angefochtenen beziehungsweise mit hinreichender Sicherheit nicht anfechtbaren Gerichtsurteils, bei Abschluss eines Vergleichs oder bei einer vergleichbaren Rechtsposition angenommen.
I.7.11 Abgegrenzte Aufwendungen
Abgegrenzte Aufwendungen sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Die Bewertung erfolgt zum Marktwert.
1.7.12 Zahlungsmittel
Die Zahlungsmittel umfassen Bargeld, jederzeit verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten sowie die mit Guthaben verrechneten Inanspruchnahmen von Kontokorrentkrediten mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten.
I.7.13 Eigenkapital
Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Schulden begründet. Eigenkapitalinstrumente werden zum erhaltenen Ausgabeerlös abzüglich direkt zurechenbarer Ausgabekosten erfasst. Ausgabekosten sind solche Kosten, die ohne die Ausgabe des Eigenkapitalinstruments nicht angefallen wären. Rückkäufe von eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden unterhalb des Eigenkapitals in einem gesonderten Posten ausgewiesen. Weder Kauf noch Verkauf, Ausgabe oder Einziehung von eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Von einem Konzernunternehmen emittierte Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Vertragsvereinbarung und den Definitionen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital klassifiziert.
Als gezeichnetes Kapital werden die Stammaktien der FORIS AG klassifiziert. Die im Rahmen des Aktienrückkaufs 2013, 2015, 2017 und 2019 erworbenen Anteile wurden eingezogen und die entsprechenden Satzungsänderungen im Handelsregister eingetragen. Die im Jahre 2019 erworbenen Anteile wurden im Vorjahresabschluss vom Eigenkapital offen abgesetzt.
I.7.14 Finanzielle Verbindlichkeiten
I.7.14.1 Ansatz und Klassifizierung
Finanzielle Verbindlichkeiten werden erfasst, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des die finanzielle Verbindlichkeit begründenden Finanzinstruments wird. Sie werden entweder gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Finanzielle Verbindlichkeiten, die aus der Übertragung eines finanziellen Vermögenswerts, die aber nicht die Anforderungen für eine Ausbuchung erfüllt, resultieren oder die das anhaltende Engagement erfassen, und vom Konzern gewährte Finanzgarantien werden gemäß spezifischer Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden abgebildet.
Finanzielle Verbindlichkeiten sind bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Transaktionskosten, die direkt der Emission von finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zuzurechnen sind, reduzieren den beizulegenden Zeitwert der finanziellen Verbindlichkeiten bei Zugang. Transaktionskosten, die direkt der Emission von finanziellen Verbindlichkeiten zuzurechnen sind, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Der Konzern weist in seinem Abschluss ausschließlich finanzielle Verbindlichkeiten aus, deren Folgebewertung auf Basis fortgeführter Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode durchgeführt wird.
I.7.14.2 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag wurden ausschließlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen passiviert. Die Bewertung erfolgt bei Entstehen der Verbindlichkeit in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der erhaltenen Leistungen. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Bei Zahlungsverpflichtungen mit Fälligkeiten innerhalb von zwölf Monaten erfolgt ein Ausweis unter den kurzfristigen Schulden. Andernfalls werden diese als langfristige Schulden bilanziert.
I.7.14.3 Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten
Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit dann aus, wenn die entsprechende Verpflichtung beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
I.7.15 Abgegrenzte Erträge / Vertragsverbindlichkeiten
Abgegrenzte Erträge sind Vertragsverbindlichkeiten, bei denen die Gegenleistung des Kunden bereits vor dem Bilanzstichtag vereinnahmt wird und zeitbezogene Leistungen an Kunden vollständig oder anteilig erst nach dem Bilanzstichtag erbracht und realisiert werden. Die Bewertung der abzugrenzenden Erträge erfolgt bei Entstehen des Anspruchs auf die Gegenleistung in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der zu erbringenden Leistungen. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
I.7.16 Rückstellungen
Rückstellungen werden dann angesetzt, wenn gegenüber einem Dritten eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses und eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme mit entsprechendem Mittelabfluss bestehen. Darüber hinaus muss eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich sein.
Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der beste Schätzwert, der sich am Abschlussstichtag für die hinzugebende Leistung ergibt, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Dabei sind bei der Ermittlung der Verpflichtung inhärente Risiken und Unsicherheiten zu berücksichtigen. Wird eine Rückstellung auf Basis der für die Erfüllung der Verpflichtung geschätzten Zahlungsströme bewertet, sind diese Zahlungsströme abzuzinsen, sofern der Zinseffekt wesentlich ist.
Kann davon ausgegangen werden, dass Teile oder der gesamte zur Erfüllung der Rückstellung notwendige wirtschaftliche Nutzen durch einen außenstehenden Dritten erstattet wird, wird dieser Anspruch als Vermögenswert aktiviert, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist und ihr Betrag zuverlässig geschätzt werden kann.
Aus den Prozessfinanzierungsverträgen ergibt sich in der Regel die Pflicht zur Übernahme der Kosten des Anspruchsgegners im Falle eines negativen Ausgangs des Prozesses. Eine Passivierung dieser Pflicht erfolgt bei überwiegend negativen Erfolgsaussichten und somit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der FORIS AG aus ihrer Verpflichtung zur Übernahme der Kosten, sofern eine verlässliche Schätzung der Höhe nach möglich ist.
I.8 Leasing
Der Konzern als Leasingnehmer
Der Konzern beurteilt zu Beginn des Vertrags, ob dieser ein Leasingverhältnis darstellt oder enthält. Für Leasingverhältnisse bei denen der Konzern der Leasingnehmer ist, handelt es sich um kurzfristige Leasingverhältnisse (definiert als Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten) und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte (wie Frankier- oder Kaffeemaschinen), für die das Wahlrecht in Anspruch genommen wurde, die ansonsten geltenden Ansatz und Bewertungsregelungen des IFRS 16 nicht anzuwenden. Bei diesen Leasingverhältnissen erfasst der Konzern die Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstigen Aufwand, es sei denn, eine andere systematische Grundlage ist repräsentativer für das zeitliche Muster, in dem der wirtschaftliche Nutzen aus den Leasingobjekten konsumiert wird.
Der Konzern als Leasinggeber
Der Konzern schließt Leasingverträge als Leasinggeber für seine als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und für einen vermieteten Teilbereich seiner konzerneigenen ansonsten zu Büro- und Verwaltungszwecken verwendeten Immobilie ab.
Leasing-Verhältnisse, bei denen der Konzern Leasinggeber ist, sind entsprechend der Vorgaben des Standards als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse zu klassifizieren. Die Bedingungen der bestehenden Leasingverhältnisse belassen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen beim Konzern. Insofern sind die Leasingverhältnisse als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert.
Die Ansprüche auf Mietzahlungen werden im jeweiligen Geschäftsjahr in den Umsatzerlösen erfasst.
I.9 Veröffentlichung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 29. März 2021 durch den Vorstand der Gesellschaft zur Veröffentlichung freigegeben und dem Aufsichtsrat zur abschließenden Billigung übermittelt. Die Veröffentlichung des von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 29. März 2021 versehenen Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses der FORIS AG erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger.
Der Geschäftsbericht kann ab dem 29. März 2021 auf der Internetseite der FORIS https://www.foris.com/aktionaere-investoren/unternehmenskalender-finanzberichte/ eingesehen werden.
Die Hauptversammlung findet am 01. Juni 2021 statt.
Der Halbjahresfinanzbericht wird am 13. August 2021 veröffentlicht.
II. Erläuterung der Abschlussposten
II.1 Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung
II.1.1 Umsatzerlöse
Der Konzern erzielt seine Umsätze aus Verträgen mit Kunden durch die Zeitraum- sowie zeitpunktbezogene Übertragung von Waren und Dienstleistungen in den folgenden wesentlichen Produktlinien. Dies steht im Einklang mit den Umsatzzahlen, die gemäß IFRS 8 Geschäftssegmente für jedes berichtspflichtige Segment angegeben werden (siehe Tz. 11.3).
Die Umsatzerlöse setzen sich im Wesentlichen aus Erlösen aus der Prozessfinanzierung, aus Gesellschaftsverkäufen, Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer und aus der Vermietung der Immobilien zusammen.
| 01.01.-31.12.2020 | 01.01.-31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Prozessfinanzierung | 1.508.766,69 | 3.638.418,71 |
| Vorratsgesellschaften | 13.698.948,00 | 16.586.309,36 |
| GO AHEAD Limiteds | 1.388.553,80 | 1.711.716,67 |
| Vermögensverwaltung | 317.090,90 | 329.281,19 |
| Sonstige Segmente | 91.430,84 | 12.902,32 |
| Summe | 17.004.790,23 | 22.278.628,25 |
II.1.2 Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind enthalten:
| 01.01.-31.12.2020 | 01.01. - 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten | 212.614,67 | 145.003,40 |
| Erträge aus abgeschriebenen Forderungen | 9.771,35 | 7.013,70 |
| Provisionserträge aus Forderungseintreibung, Werbeeinnahmen sowie sonstige Erträge | 18.472,97 | 17.796,31 |
| Erträge aus Herabsetzung Wertberichtigung | 44.357,53 | 19.002,77 |
| Versicherungsentschädigungen | 43.108,55 | 43.734,11 |
| Übrige | 0,00 | 45.184,61 |
| Summe | 328.325,07 | 277.734,90 |
II.1.3 Materialaufwand
Der Materialaufwand beinhaltet ausschließlich Aufwendungen für bezogene Leistungen. Diese sind folgenden Segmenten zuzuordnen:
| 01.01.-31.12.2020 | 01.01.-31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Prozessfinanzierung | 870.091,47 | 1.447.443,26 |
| Vorratsgesellschaften | 12.166.390,90 | 14.877.040,85 |
| GO AHEAD Limiteds | 150.756,63 | 237.247,89 |
| Vermögensverwaltung | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige Segmente | 92.583,40 | 13.836,22 |
| Summe | 13.279.822,40 | 16.575.568,22 |
II.1.4 Personalaufwand
Die Kosten für Personal setzen sich zusammen aus:
| 01.01.-31.12.2020 | 01.01. - 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Löhne und Gehälter | 1.925.419,26 | 1.984.923,42 |
| Soziale Abgaben | 278.037,76 | 317.443,39 |
| Weitere Kosten der Altersversorgung | 10.059,00 | 20.029,57 |
| Summe | 2.213.516,02 | 2.322.396,38 |
II.1.5 Abschreibungen
Abschreibungen wurden vorgenommen auf:
| 01.01.-31.12.2020 | 01.01.-31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 39.540,11 | 166.709,00 |
| Außerplanmäßige Abschreibung Firmenwert | 923.100,00 | 0,00 |
| Sachanlagen | 169.788,07 | 165.014,55 |
| Summe | 1.132.428,18 | 331.723,55 |
Die Abschreibungen beinhalten im Geschäftsjahr die Abschreibung des Firmenwertes GO AHEAD mit TEUR 923,1 als außerplanmäßige Abschreibungen.
II.1.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Bei den laufenden Kosten des Geschäftsbetriebes und Effekten aus Wertberichtigungen handelt es sich im Wesentlichen um:
| 01.01.-31.12.2020 | 01.01.-31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Wertberichtigungen auf Forderungen | 100.859,53 | 130.057,44 |
| Werbe-, Reise- und Repräsentationskosten | 431.809,36 | 815.723,34 |
| Rechtsberatungs-, Gutachten- und sonstige Beratungskosten | 163.774,84 | 211.490,44 |
| Verwaltungskosten | 215.212,10 | 211.927,71 |
| Fort- und Weiterbildung | 40.629,19 | 50.387,52 |
| EDV-Kosten | 171.719,10 | 229.882,01 |
| Raumkosten | 135.698,65 | 110.553,20 |
| Instandhaltung | 69.616,35 | 20.359,76 |
| Buchführungs-, Steuerberatungs- und Jahresabschlusskosten | 152.492,04 | 213.228,21 |
| Börsenkosten und Kosten der Hauptversammlung | 112.657,49 | 64.874,33 |
| Weitere Aufwendungen | 170.905,38 | 123.286,56 |
| Versicherungen / Beiträge | 41.179,07 | 44.666,00 |
| Fremdpersonalkosten und weitere Personalnebenkosten | 166.988,73 | 71.316,89 |
| Mahnkosten | 23.510,64 | 27.045,84 |
| Summe | 1.997.052,47 | 2.324.799,25 |
Die Wertberichtigungen auf Forderungen verteilen sich wie folgt:
| 01.01.-31.12.2020 | 01.01.-31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Wertberichtigung Prozessfinanzierung | 33.244,92 | 79.852,05 |
| Wertberichtigung und Ausbuchungen GO AHEAD Limiteds und Gründerakademie | 63.291,61 | 53.696,39 |
| Wertberichtigung Vorratsgesellschaften | 28.600,00 | 0,00 |
| Verbrauch EWB auf Forderungen | -24.277,00 | -3.491,00 |
| Summe | 100.859,53 | 130.057,44 |
Bei der GO AHEAD GmbH sind vorrangig Forderungsverluste aus der Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen erfasst.
II.1.7 Sonstige Steuern
Bei den sonstigen Steuern handelt es sich im Wesentlichen um Aufwand aus der Einbuchung von Umsatzsteuerverbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem umsatzsteuerpflichtigen Angebot der Verhandlungsbegleitung in den Vorjahren entstanden.
II.1.8 Finanzerträge
Die Finanzerträge setzen sich zusammen aus:
| 01.01. - 31.12.2019 | 01.01. - 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Zinsen Prozessfinanzierung | 12.335,44 | 22.025,10 |
| Zinsen aus Steuern | 0,00 | 2.591,00 |
| Sonstige Zinsen und zinsähnliche Erträge | 179,36 | 192,90 |
| Summe | 12.514,80 | 24.809,00 |
Die Zinsen Prozessfinanzierung entwickelten sich aufgrund der geringen Anzahl beendeter Verfahren rückläufig.
II.1.9 Finanzaufwendungen
Die Finanzaufwendungen setzen sich zusammen aus:
| 01.01.-31.12.2020 | 01.01.-31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Zinsen §233 AO und Abzinsung Rückstellungen | 8.637,00 | 137,50 |
| Summe | 8.637,00 | 137,50 |
II.1.10 Ertragsteuern
Die Ertragssteuern setzen sich zusammen aus:
| 01.01. - 31.12.2020 | 01.01.-31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Gewerbe- und Körperschaftsteuer aus der steuerlichen Außenprüfung sowie Differenzen aus Vorjahren | 0,00 | -5.068,71 |
| Veränderung latente Steuern | 0,00 | 0,00 |
| Körperschaft- und Gewerbesteuer der Vorjahre aus der Abwicklung von Altgesellschaften | 0,00 | 463,49 |
| Gewerbesteuer | -469,00 | -1.371,00 |
| Körperschaftsteuer | -541,00 | -1.411,00 |
| Steuernachzahlungen aus Vorjahren | 0,00 | 5.078,49 |
| Summe | -1.010,00 | -2.308,73 |
II.1.11 Steuerüberleitungsrechnung
| 01.01. - 31.12.2020 | 01.01.-31.12.2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bemessung | Steuer | Bemessung | Steuer | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit = Ergebnis vor Ertragsteuern | -1.410.400 | 996.893 | ||||
| Gesetzlicher Steuersatz | 32,975 % | -465.079 | 32,975 % | 328.725 | ||
| Veränderungen nach dem GewStG | 17,150 % | 17,150 % |
| 01.01. - 31.12.2019 | 01.01. - 31.12.2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bemessung | Steuer | Bemessung | Steuer | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Enthaltene Ergebnisse § 8b Abs. 5 KStG | -1.066.764 | 182.939 | -1.075.377 | -184.414 | ||
| Nutzung / Erhöhung Verlustvorträge nach GewStG Steuerübernahme GewSt | 1.355.180 | 232.882 | -140.038 | -24.016 | ||
| Steuerübernahme GewSt | 0 | |||||
| Hinzurechnungen/ Kürzungen | 166.543 | 28.566 | 226.643 | 38.858 | ||
| Veränderungen nach dem KStG | 15,825 % | 15,825 % | ||||
| Enthaltene Ergebnisse § 8b Abs. 5 KStG | -1.066.765 | -168.816 | -1.075.377 | -170.178 | ||
| Nutzung / Erhöhung Verlustvorträge nach dem KStG | 969.029 | 153.889 | -156.589 | -24.780 | ||
| Steuerübernahme KSt/SolZ | 0 | 0 | ||||
| Hinzurechnungen / Kürzungen | 231.481 | 36.632 | 243.990 | 38.612 | ||
| Differenzen aus steuerlichen Rundungsvorschriften | -3 | -25 | ||||
| Zwischensumme | 1.010 | 2.782 | ||||
| Steuerdifferenzen aus Vorjahr | 0 | -473 | ||||
| + anrechenbare Steuerbeträge im Feststellungsverfahren | 0 | 0 | ||||
| Enthaltener anteiliger Verlust einer konsolidierten Gesellschaft, die dem deutschen Steuerrecht unterliegt ohne Steuerausgleich | 17,150 % | 0 | 0 | 17,150 % | 0 | 0 |
| Enthaltener anteiliger Verlust einer konsolidierten Gesellschaft, die dem deutschen Steuerrecht unterliegt mit Steuerausgleich | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| Ansatz und Bewertung latenter Steuern | ||||||
| Aufwand aus Prozessführung | 0 | 0 | ||||
| Erträge aus erhöhter / Aufwand aus verminderter Verlustvortragsnutzung | 0 | 0 | ||||
| - Tatsächlicher Steuerertrag / + Tatsächlicher Steueraufwand | 1.010 | 2.309 |
| Ermittlung des gesetzlichen Steuersatzes | 01.01.-31.12.2020 | 01.01. - 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| a) Gewerbesteuer Messbetrag gem. § 11 GewStG | 3,5 % | 3,5 % | ||
| Hebesatz der Bundesstadt Bonn | 490,0 % | 490,0 % | ||
| 17,150 % | 17,150 % | |||
| b) Körperschaftsteuer Körperschaftsteuersatz gem. § 23 KStG | 15,0 % | 15,0 % | ||
| Solidaritätszuschlag gem. § 4 SolZG | 5,5 % | 5,5 % | ||
| 15,825 % | 15,825 % | |||
| Gesamtsteuer | 32,975 % | 32,975 % |
II.2 Erläuterung der Bilanz
Hinsichtlich der Bewertungsmethoden der einzelnen Positionen verweisen wir insbesondere auf die Angaben im Konzernanhang unter I.7 ff.
II.2.1 Immaterielle Vermögenswerte
In dem Posten „Immaterielle Vermögenswerte" sind im Wesentlichen die für den Geschäftsbetrieb erforderliche Software und die in 2016 neu erstellte Internetseite www.foris.com enthalten. Die mittels der Website angebotenen Dienstleistungen betreffend die Gründung von Unternehmen fanden bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020 nur unbedeutende Nachfrage, so dass der mit der Website aufgebaute Vertriebsweg nicht weiterverfolgt wird.
II.2.2 Goodwill
Hinsichtlich der Entwicklung des Postens im Geschäftsjahr 2020 wird auf den weiter unten folgenden Anlagespiegel verwiesen.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb der GO AHEAD wurde ein Goodwill angesetzt.
Der Goodwill wurde im Geschäftsjahr 2020 infolge eines anlassbezogenen Wertminderungstests um EUR 923.100,00 auf EUR 550.100,00 abgeschrieben.
Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD Limited wurde durch eine Nutzungswertberechnung auf Grundlage von Cashflow Prognosen bestimmt, die aus den vom Vorstand aufgestellten und durch den Aufsichtsrat genehmigten, detaillierten Finanzplänen für das kommende Jahr abgeleitet wurden. Die Finanzpläne für das kommende Jahr wurden für die Zwecke der Nutzungswertberechnung über einen Planungshorizont von fünf Jahren im Detail weiterentwickelt. Grundlegende Annahme hierbei ist, dass die zahlungsmittelgenerierende Einheit GO AHEAD Limited durch den Brexit ein deutlich erhöhtes Geschäftsrisiko hat. Die Berücksichtigung der Cashflows über einen Zeitraum von fünf Jahren hinaus erscheint nicht gerechtfertigt, da das Geschäftsmodell der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD Limited durch den Brexit sehr großen Unsicherheiten unterliegt.
Beim Erwerb der GO AHEAD GmbH bestand der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft ausschließlich im Verkauf, der Verwaltung und Liquidierung von britischen Limiteds (nachfolgend Geschäftsbetrieb „Limiteds" genannt). Im Jahr 2016 wurde der betreffende Geschäftsbetrieb um den Verkauf, die Verwaltung und Liquidierung irischer Limiteds erweitert. Die Umsatzerlöse des Geschäftsbetriebs „Limiteds" werden aus den Gründungen der Limiteds, der Verwaltung (sog. „Servicepakete") und Liquidierung von Limiteds generiert. Dabei machen die „Servicepakete" den überwiegenden Teil der Umsatzerlöse aus. Der Hauptumsatztreiber des Geschäftsbetriebs „Limiteds" sind weiterhin die britischen Limiteds. Die Limiteds aus Großbritannien genossen bisher die Vorteile geringer Gründungs- und Verwaltungskosten sowie die Vorzüge der Niederlassungsfreiheit. Im Juni 2016 wurde über den Brexit in Großbritannien abgestimmt, d. h. der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union. Seit der Abstimmung zum Brexit sanken die Absatzzahlen bei den Gründungen und Servicepaketen signifikant und bedeuten eine de facto Einstellung des Neugeschäfts. Durch den zum 31.12.2020 vollzogenen Brexit ist die Entwicklung eingetreten, die in der vom Aufsichtsrat im Dezember 2020 verabschiedeten Wirtschaftsplanung bereits für die Jahre 2021 bis 2024 vorweggenommen wurde. Dabei geht die FORIS von einem massiven Rückgang der Bestandsverträge in den nächsten Jahren aus. Die geänderte Prognose ist so signifikant, dass ein Impairment auf den Firmenwert notwendig wurde.
Der im Geschäftsjahr 2019 erwartete aber letztlich in das Jahr 2020 verschobene Brexit ist nunmehr endgültig am 31.12.2020 erfolgt. In einer Übergangsphase bis zum 31.12.2020 blieb Großbritannien im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion. Bis dahin sollte ein neues Freihandelsabkommen ausgehandelt werden. Der zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Partnerschaftsvertrag trat am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft. Er stellt die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich auf eine neue Grundlage.
Die Einigung Ende Dezember 2020 sichert den nahtlosen Übergang nach Ablauf der am 31. Dezember 2020 endenden Übergangsphase in einen neuen umfassenden vertraglichen Rahmen. Alle 27 Mitgliedstaaten erteilten dem Abkommen und seiner vorläufigen Anwendung am 29. Dezember 2020 ihre Zustimmung. Damit das Abkommen endgültig in Kraft treten kann, ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich. Die vorläufige Anwendung gibt dem Europäischen Parlament Zeit, das Abkommen zu prüfen.
Seit dem 01. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich nun nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion. Damit wandelt sich das Verhältnis der EU zum Vereinigten Königreich grundlegend - auch unabhängig vom neuen Partnerschaftsabkommen. Die Bestände an Servicepaketen haben seit der Abstimmung zum Brexit kontinuierlich abgenommen. Der im Vorjahr für das Geschäftsjahr 2020 erwartete Einbruch um ca. 33% ist nicht eingetreten. Vielmehr ist ein Rückgang des Bestands an englischen Ltd. um ca. 15% (Vorjahr 18%) bzw. ein Rückgang des kumulierten Bestands UK und IRL um 13,5% zu verzeichnen.
Es liegt die Vermutung nahe, dass einige Kunden der GOA das Ende der Verhandlungen für den Partnerschaftsvertrag und dessen Inhalte abwarten wollten. Erst im Laufe der letzten zwei Monate 2020 als auch zu Beginn des Jahres 2021 erhöhte sich die Anzahl der Nachfragen unserer Kunden. Die Kunden haben bei uns um Handlungsempfehlungen, wie sie sich in ihrer konkreten gesellschaftsrechtlichen, finanziellen, steuerlichen Situation verhalten sollen nachgefragt. Da die GO AHEAD keine Rechtsberatung anbieten darf, noch in diesen komplexen Sachverhalten in angemessener Art anbieten kann, hat sie die Kunden proaktiv bereits im November auf das anstehende Ende der Übergangsfrist hingewiesen und empfohlen, den individuellen Handlungsbedarf mit dem jeweiligen Steuerberater zu klären.
Der für den Impairment Test berücksichtigte Planungszeitraum umfasst die Geschäftsjahre 2021 bis 2025 und basiert auf der vom Aufsichtsrat genehmigten Konzernplanung der Geschäftsjahre 2021 - 2024. Zu Zwecken des Impairment Tests wurde der Planungszeitraum um das Geschäftsjahr 2025 erweitert. Die Planungsprämissen auf Basis angenommener Löschungsquoten und Personalaufwendungen wurden für diese Geschäftsjahre fortgeschrieben. Die Planung der Geschäftsjahre 2021 bis 2025 wurde unter der Maßgabe getroffen, dass
| ― | die Bestandsminderung der englischen Ltd. sich im Geschäftsjahr 2021 massiv erhöhen wird, da die Kunden durch den vollzogenen Brexit nunmehr der Aussicht auf Übergangsregelungen „beraubt" sind und in Zusammenarbeit mit ihrem steuerlichen Berater sich nach Alternativen umschauen werden. Dies beruht auf der aus den letztjährigen Impairment-Szenarien fortgeschriebenen Annahme, dass in der Zeit nach dem Brexit die Quote der Löschungen zunächst eher hoch sein wird. Für die Folgejahre wird sie sich danach verringern (2022: 25%) und prognostisch für die Jahre 2023ff. nur noch 10% betragen. Dieser Verlauf leitet sich aus der Überlegung ab, dass mit weiter abnehmenden Beständen der Teil der Anteilseigner, die beabsichtigen langfristig und über den Planungshorizont hinaus ihre Limiteds weiterhin zu betreiben, in Bezug auf den sich dann ergebenden Gesamtbestand, anteilig größer werden wird. |
| ― | die Anzahl der Gründungen irischer Ltd. das rückläufige Geschäft mit den englischen Ltd. bei weitem nicht kompensieren wird. Die Neugründungs- Zahlen des Jahres 2020 lagen deutlich hinter den Planungszahlen. Für das Jahr 2021 wird erwartet, einen Teil der Abgänge der englischen Limiteds durch Wechsel zu den irischen Ltds auffangen zu können. Daher wird hier mit 120 Neugründungen gerechnet. Danach wird dieser Effekt abflauen und die erwartete Anzahl von 30 Neugründungen in den Geschäftsjahren 2022 bis 2025 liegt unter der für das Geschäftsjahr 2020 erreichten Anzahl von 52 Gründungen und reflektiert insofern konservative Erwartungen. In Szenario-Rechnungen wurden die Annahmen zur Entwicklung der GO AHEAD im Sinne von Real Case, Worst Case und Best Case variiert. Der Bilanzansatz ergibt sich aus der Summe der Barwerte der gewichteten Szenarien: Real Case 50%, Best Case 25% und Worst Case 25%. |
Unter Verwendung des Konzeptes der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten auf Basis eines Kapitalmarktpreisbildungsmodells (CAPM) wurde im Basisszenario ein Diskontierungssatz von 9,42 Prozent (Vorjahr: 5,7 Prozent) ermittelt. Durch die geänderte Risikobewertung des Geschäftsmodells kann eine zum FORIS-Konzern abweichende Eigenkapitalquote nicht länger fortgeführt werden. Nachfolgend sind die entsprechenden Parameter zur Ermittlung des Diskontierungssatzes dargestellt:
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Basiszinssatz | -0,78 % | 0,17 % |
| Marktrisikoprämie | 7,50 % | 6,50 % |
| Betafaktor | 1,50 | 1,50 |
| Eigenkapitalquote | 90,00 % | 50,00 % |
| Refinanzierungssatz | -0,02 % | 1,97 % |
| Steuersatz | 25,00 % | 25,00 % |
Eine Veränderung im Geschäftsjahr 2020 ergab sich aus der notwendigen Anpassung des nach der Svensson-Methode abgeleiteten Basiszinssatzes und des Refinanzierungssatzes.
Die Marktrisikoprämie ermittelt sich als Überrendite historisch gemessener durchschnittlicher Aktienrenditen über den risikofreien Zins. Das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) hält es vor dem Hintergrund der Situation an den Kapitalmärkten für sachgerecht, sich bei der Bemessung der Marktrisikoprämien an einer Bandbreite von 6,0 Prozent bis 8,0 Prozent zu orientieren. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase hielten wir einen um 0,5 Prozent Punkte über dem Mittel liegenden Ansatz weiterhin für angemessen.
Obwohl die GO AHEAD im Markt der Limited-Anbieter nicht stärker schwankt als die entsprechenden Vergleichsunternehmen, wendeten wir aufgrund des erfolgten Brexits und der damit einhergehenden Störungen der Geschäftsgrundlage einen höheren Betafaktor an. Wir haben diese Einschätzung mit einem Modell zur Ermittlung von Beta-Faktoren einer Vielzahl von Unternehmen unter Berücksichtigung von allgemeinen Geschäftsrisiken, dem unternehmensspezifischen Risiko und dem Finanzierungsrisiko vergleichend herangezogen. Eine Anpassung unserer bisherigen Einschätzung zum Betafaktor war demnach nicht erforderlich.
Bei der Eigenkapitalquote haben wir bewusst den Konzern-Wert angesetzt, da das Geschäftsmodell infolge des Brexits nunmehr sehr risikobehaftet ist und sich hier kaum Fremdkapitalgeber werden finden lassen.
Sowohl bei der Prognose der Cashflows als auch bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes wurde ein Steuersatz von 25 Prozent gemäß IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDWS 1 i.d.F. 2008) berücksichtigt.
Wesentliche Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen können gleichwohl eine maßgebliche Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert haben. Negativ könnten sich insbesondere eine noch weitere Verschlechterung der erwarteten Marktlage und somit der Umsätze sowie regulatorische Änderungen im Bereich der ausländischen Kapitalgesellschaften auswirken.
II.2.3 Sachanlagen
Hinsichtlich der Entwicklung des Postens im Geschäftsjahr 2020 wird auf den nachfolgenden Anlagespiegel verwiesen.
In der Position sind folgende Vermögenswerte enthalten:
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Grund und Boden, Bauten | 2.351.712,83 | 2.399.164,83 |
| Außenanlagen | 37.804,00 | 33.848,00 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 122.685,00 | 129.875,00 |
| Summe | 2.512.201,83 | 2.562.887,83 |
Bei Grund und Boden, Bauten handelt es sich um die im Eigentum befindliche selbstgenutzte Immobilie. Zur Absicherung der Inanspruchnahme von Finanzierungen wurde zugunsten eines Kreditinstitutes eine Grundschuld von 1 Mio. EUR im Grundbuch eingetragen.
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung besteht im Wesentlichen aus selbst genutzter Büroeinrichtung.
II.2.4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie
Bei der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie handelt es sich um ein Bürogebäude mit rund 988 m2 Bürofläche auf eigenem Grundstück in der Kurt-Schu- macher-Straße22, einer Top-Lage im ehemaligen Bonner Regierungsviertel. Das Objekt wird seit Fertigstellung im Jahre 2011 vollständig an einen Dritten vermietet. Die Brutto-Mieteinnahmen im Geschäftsjahr 2020 betrugen 262,5 TEUR (Vorjahr: 268,5 TEUR).
Die der Immobilie direkt zuzuordnenden sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:
| 01.01.-31.12.2020 | 01.01.-31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Mietaufwendungen Neubau | TEUR | TEUR |
| --- | --- | --- |
| Mietnebenkosten | 30,5 | 10,2 |
| Reparaturen und Instandhaltung | 36,9 | 4,2 |
| Summe | 67,4 | 14,4 |
Der Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie beträgt EUR 5,7 Mio.
Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie wurde auf Grundlage von Cashflow-Prognosen bestimmt, die aus den vom Vorstand aufgestellten und durch den Aufsichtsrat genehmigten, detaillierten Finanzplänen abgeleitet wurden. Die Finanzpläne für das kommende jahr wurden für die Zwecke der Nutzungswertberechnung über einen Planungshorizont von acht Jahren im Detail weiterentwickelt. Für den Zeitraum ab 2025 wurden die diskontierten Cashflows auf Basis des Planjahres 2025 unverändert fortgeschrieben. Grundlegende Annahme hierbei ist, dass sich die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie nicht deutlich besser oder schlechter als der relevante Immobilienmarkt entwickeln wird. Die Berücksichtigung der Cashflows über einen Zeitraum von acht Jahren hinaus erscheint gerechtfertigt, da bei entsprechender Bewirtschaftung die Cashflows der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie nach derzeitigen Kenntnissen nicht endlich sind. Wesentliche Annahmen und Schätzungen, auf denen die prognostizierten Cashflows beruhen, sind die Mietpreis- und Umsatzentwicklung, Bewirtschaftungskosten sowie die Entwicklung der Verschuldung und des Zinsniveaus. Die Prognosen der Cashflows bei der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie werden maßgeblich von der Entwicklung des Büroimmobilienmarktes in Bonn beeinflusst. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Marktdaten gehen wir für die Zwecke der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von einem gleichbleibenden Mietpreisniveau aus. Es wurden daher keine Mieterhöhungen für die kommenden Jahre geplant, so dass keine Umsatzsteigerungen berücksichtigt wurden. Bei den Bewirtschaftungskosten wurde gemäß § 19 ImmowertV i.V.m. § 187 BewG ein Pauschalbetrag von 20 Prozent des Umsatzes (Vorjahr: 20 Prozent des Umsatzes) berücksichtigt. Die Verschuldung wurde wie im Vorjahr mit dem anteiligen Betrag des Buchwertes an der Gesamtverschuldung aller Immobilien berücksichtigt.
Der Vorstand sieht derzeit keine Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen, die dazu führen würden, dass der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie unter dem Buchwert liegt.
Unter Verwendung des Konzeptes der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten auf Basis eines Kapitalmarktpreisbildungsmodells (CAPM) wurde zum 31. Dezember 2020 ein Diskontierungssatz von 2,75 Prozent (Vorjahr: 2,80 Prozent) ermittelt. Nachfolgend sind die entsprechenden Parameter zur Ermittlung des Diskontierungssatzes dargestellt:
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Basiszinssatz | -0,78 % | 0,17 % |
| Marktrisikoprämie | 7,25 % | 6,50 % |
| Betafaktor | 0,75 | 0,75 |
| Eigenkapitalquote | 12,50 % | 12,50 % |
| Refinanzierungssatz | 3,30 % | 3,30 % |
| Steuersatz | 25,00 % | 25,00 % |
Eine Veränderung im Geschäftsjahr 2020 gegenüber dem Vorjahr war die Anpassung des Basiszinssatzes. Dieser wurde zum Stichtag nach der Svensson-Methode abgeleitet.
Die Marktrisikoprämie ermittelt sich als Überrendite historisch gemessener durchschnittlicher Aktienrenditen über den risikofreien Zins. Das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) hält es vor dem Hintergrund der Situation an den Kapitalmärkten für sachgerecht, sich bei der Bemessung der Marktrisikoprämien an einer Bandbreite von 6,0 Prozent bis 8,0 Prozent zu orientieren. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase halten wir einen um 0,25 Prozent Punkte über dem Mittel liegenden Ansatz für angemessen.
Die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie schwankt aufgrund ihrer besonderen Lage und Ausstattung nach unserer Einschätzung weniger als der relevante Markt, sodass ein geringerer Betafaktor angemessen erscheint. Die derzeitige finanzielle Ausstattung, aber auch die branchenüblichen Vergleichswerte würden den Ansatz einer geringeren Eigenkapitalquote rechtfertigen. Wir haben aus Risikogesichtspunkten bewusst einen höheren Wert angesetzt, als bei vergleichbaren Immobilien erforderlich oder aus Modellen ableitbar wäre.
Der angenommene Refinanzierungssatz liegt auf der Höhe der aktuellen Zinssicherung des Konzerns und ist auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Zinssituation auch längerfristig als realistisch anzusehen.
Sowohl bei der Prognose der Cashflows als auch bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes wurde ein Steuersatz von 25 Prozent gemäß IDW S1 berücksichtigt.
Wesentliche Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen können gleichwohl eine maßgebliche Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert haben. Negativ könnten sich insbesondere eine deutliche Verschlechterung der Marktlage und somit der Umsätze sowie Änderungen im Zinsniveau auswirken. Aus Sicht der FORIS sind derzeit keine Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen absehbar, die dazu führen würden, dass der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie unter dem Buchwert liegt.
Zur Absicherung der Inanspruchnahme von Finanzierungen wurde zugunsten eines Kreditinstitutes eine Grundschuld von 2 Mio. EUR im Grundbuch eingetragen.
Anlagengitter zum 31. Dezember 2020
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2020 | Zugang | Abgang | Umbuchung | 31.12.2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bezeichnung | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE | |||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 302.169,18 | 1.135,11 | 0,00 | 0,00 | 303.304,29 |
| selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert | 129.519,23 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 129.519,23 |
| Goodwill | 2.864.760,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.864.760,00 |
| 3.296.448,41 | 1.135,11 | 0,00 | 0,00 | 3.297.583,52 | |
| SACHANLAGEN | |||||
| Grund und Boden / Bauten | 3.292.349,80 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.292.349,80 |
| Außenanlagen | 53.791,69 | 8.202,24 | 0,00 | 0,00 | 61.993,93 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 538.701,31 | 41.452,83 | 2.142,34 | 0,00 | 578.011,80 |
| 3.884.842,80 | 49.655,07 | 2.142,34 | 0,00 | 3.932.355,53 | |
| ALS FINANZINVESTITIONEN GEHALTENE IMMOBLILIEN | |||||
| Grund und Boden | 315.118,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 315.118,00 |
| Bauten | 2.323.002,01 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.323.002,01 |
| 2.638.120,01 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.638.120,01 | |
| Summe | 9.819.411,22 | 50.790,18 | 2.142,34 | 0,00 | 9.868.059,06 |
Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2020
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2020 | Zugang | Abgang | Umbuchung | 31.12.2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bezeichnung | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE | |||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 233.587,18 | 39.540,11 | 0,00 | 0,00 | 273.127,29 |
| selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert | 129.519,23 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 129.519,23 |
| Goodwill | 1.391.560,00 | 923.100,00 | 0,00 | 0,00 | 2.314.660,00 |
| 1.754.666,41 | 962.640,11 | 0,00 | 0,00 | 2.717.306,52 | |
| SACHANLAGEN | |||||
| Grund und Boden/ Bauten | 893.184,97 | 47.452,00 | 0,00 | 0,00 | 940.636,97 |
| Außenanlagen | 19.943,69 | 4.246,24 | 0,00 | 0,00 | 24.189,93 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 408.826,31 | 48.639,83 | 2.139,34 | 0,00 | 455.326,80 |
| 1.321.954,97 | 100.338,07 | 2.139,34 | 0,00 | 1.420.153,70 | |
| ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN | |||||
| Grund und Boden | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Bauten | 597.837,11 | 69.450,00 | 0,00 | 0,00 | 667.287,11 |
| 597.837,11 | 69.450,00 | 0,00 | 0,00 | 667.287,11 | |
| Summe | 3.674.458,49 | 1.132.428,18 | 2.139,34 | 0,00 | 4.804.747,33 |
| Buchwert | ||
|---|---|---|
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- |
| Bezeichnung | EUR | EUR |
| --- | --- | --- |
| IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE | ||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 30.177,00 | 68.582,00 |
| selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert | 0,00 | 0,00 |
| Goodwill | 550.100,00 | 1.473.200,00 |
| 580.277,00 | 1.541.782,00 | |
| SACHANLAGEN | ||
| Grund und Boden/ Bauten | 2.351.712,83 | 2.399.164,83 |
| Außenanlagen | 37.804,00 | 33.848,00 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 122.685,00 | 129.875,00 |
| 2.512.201,83 | 2.562.887,83 | |
| ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN | ||
| Grund und Boden | 315.118,00 | 315.118,00 |
| Bauten | 1.655.714,90 | 1.725.164,90 |
| 1.970.832,90 | 2.040.282,90 | |
| Summe | 5.063.311,73 | 6.144.952,73 |
Anlagengitter zum 31. Dezember 2019
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2019 | Zugang | Abgang | Umbuchung | 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bezeichnung | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE | |||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 370.334,10 | 0,00 | 68.164,92 | 0,00 | 302.169,18 |
| selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert | 129.519,23 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 129.519,23 |
| Goodwill | 2.864.760,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.864.760,00 |
| 3.364.613,33 | 0,00 | 68.164,92 | 0,00 | 3.296.448,41 | |
| SACHANLAGEN | |||||
| Grund und Boden / Bauten | 3.292.349,80 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.292.349,80 |
| Außenanlagen | 53.791,69 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 53.791,69 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 514.854,82 | 66.495,55 | 42.649,06 | 0,00 | 538.701,31 |
| 3.860.996,31 | 66.495,55 | 42.649,06 | 0,00 | 3.884.842,80 | |
| ALS FINAZNZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN | |||||
| Grund und Boden | 315.118,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 315.118,00 |
| Bauten | 2.322.952,01 | 50,00 | 0,00 | 0,00 | 2.323.002,01 |
| 2.638.070,01 | 50,00 | 0,00 | 0,00 | 2.638.120,01 | |
| Summe | 9.863.679,65 | 66.545,55 | 110.813,98 | 0,00 | 9.819.411,22 |
Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2019
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2019 | Zugang | Abgang | Umbuchung | 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bezeichnung | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE | |||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 258.671,10 | 42.588,00 | 67.671,92 | 0,00 | 233.587,18 |
| selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert | 5.398,23 | 124.121,00 | 0,00 | 0,00 | 129.519,23 |
| Goodwill | 1.391.560,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.391.560,00 |
| 1.655.629,33 | 166.709,00 | 67.671,92 | 0,00 | 1.754.666,41 | |
| SACHANLAGEN | |||||
| Grund und Boden/ Bauten | 845.732,97 | 47.452,00 | 0,00 | 0,00 | 893.184,97 |
| Außenanlagen | 15.875,69 | 4.068,00 | 0,00 | 0,00 | 19.943,69 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 406.489,82 | 44.044,55 | 41.708,06 | 0,00 | 408.826,31 |
| 1.268.098,48 | 95.564,55 | 41.708,06 | 0,00 | 1.321.954,97 | |
| ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN | |||||
| Grund und Boden | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Bauten | 528.387,11 | 69.450,00 | 0,00 | 0,00 | 597.837,11 |
| 528.387,11 | 69.450,00 | 0,00 | 0,00 | 597.837,11 | |
| Summe | 3.452.114,92 | 331.723,55 | 109.379,98 | 0,00 | 3.674.458,49 |
| Buchwert | ||
|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- |
| Bezeichnung | EUR | EUR |
| --- | --- | --- |
| IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE | ||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 68.582,00 | 111.663,00 |
| selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert | 0,00 | 124.121,00 |
| Goodwill | 1.473.200,00 | 1.473.200,00 |
| 1.541.782,00 | 1.708.984,00 | |
| SACHANLAGEN | ||
| Grund und Boden/ Bauten | 2.399.164,83 | 2.446.616,83 |
| Außenanlagen | 33.848,00 | 37.916,00 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 129.875,00 | 108.365,00 |
| 2.562.887,83 | 2.592.897,83 | |
| ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN | ||
| Grund und Boden | 315.118,00 | 315.118,00 |
| Bauten | 1.725.164,90 | 1.794.564,90 |
| 2.040.282,90 | 2.109.682,90 | |
| Summe | 6.144.952,73 | 6.411.564,73 |
II.2.5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Langfristig fällige Teilbeträge von Forderungen aus der Prozessfinanzierung wurden mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent p. a. abgezinst.
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Langfristig | EUR | EUR |
| --- | --- | --- |
| Forderungen Prozessfinanzierung | 122.416,06 | 137.103,96 |
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Kurzfristig | EUR | EUR |
| --- | --- | --- |
| Forderungen Prozessfinanzierung | 918.725,66 | 2.094.915,08 |
| ./. Wertberichtigung hierauf | -228.598,35 | -253.855,17 |
| Vermögenswert Prozessfinanzierung | 690.127,31 | 1.841.059,91 |
| Forderungen GO AHEAD | 184.913,19 | 192.227,55 |
| ./. Wertberichtigung hierauf | -39.071,00 | -63.348,00 |
| Vermögenswert GO AHEAD | 145.842,19 | 128.879,55 |
| Forderungen Übrige | 202.524,70 | 245.601,73 |
| ./. Wertberichtigung hierauf | -48.397,46 | -19.797,46 |
| Vermögenswert Übrige | 154.127,24 | 225.804,27 |
| Forderungen Gesamt | 1.306.163,55 | 2.532.744,36 |
| ./. Wertberichtigung hierauf | -316.066,81 | -337.000,63 |
| Vermögenswert Gesamt | 990.096,74 | 2.195.743,73 |
Prozessfinanzierung
Zu den Stichtagen 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2019 bestehen keine überfälligen langfristigen, aber nicht wertberichtigten Forderungen der Prozessfinanzierung. Eine Forderung gilt als überfällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung nicht vertragsgemäß geleistet hat. Verzögerungen gibt es regelmäßig dort, wo der Erlös dem Anspruchsinhaber zwar aufgrund eines rechtskräftigen Urteils zusteht, die Abwicklung sich aber hinzieht. Den kurzfristigen Forderungen stehen Einzelwertberichtigungen in Höhe von 229 TEUR (31. Dezember 2019: 254 TEUR) gegenüber.
Die Einzelwertberichtigungen wurden in Abhängigkeit der individuellen Bonität des Schuldners ermittelt. Insgesamt sind die Forderungen im Bereich der Prozessfinanzierung zu 22 Prozent(31. Dezember 2019:12 Prozent) wertberichtigt. Die Entwicklung der Einzelwertberichtigung ergibt sich wie folgt:
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Einzelwertberichtigt Prozessfinanzierung | EUR | EUR |
| --- | --- | --- |
| Stand 1.1. | 253.855,17 | 200.869,03 |
| Zuführung | 33.244,92 | 79.852,05 |
| Verbrauch | -16.968,86 | -12.320,87 |
| Auflösung | -41.532,88 | -14.545,04 |
| Stand Stichtag | 228.598,35 | 253.855,17 |
GO AHEAD
Eine Forderung gilt als überfällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung nicht vertragsgemäß geleistet hat. Die Forderungen bei der GO AH EAD sind grundsätzlich mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen fällig.
Da, wie nachfolgend beschrieben, eine gestaffelte Wertberichtigung aller überfälligen Forderungen erfolgt, kann eine Analyse des Alters der überfälligen, aber nicht wertberichtigten Forderungen entfallen.
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Abwertung in % | Abwertung in % | |
| --- | --- | --- |
| bis zu drei Monaten | 10 | 10 |
| länger als drei Monate und bis zu sechs Monaten | 25 | 25 |
| länger als sechs Monate und bis zu einem Jahr | 50 | 50 |
| länger als ein Jahr | 98 | 98 |
In der GO AHEAD wurde der Forderungsbestand wie im Vorjahr regelmäßig analysiert und uneinbringliche Forderungen ausgebucht. Die zum 31. Dezember 2020 bilanzierten Brutto-Forderungen in Höhe von 184,9 TEUR (31. Dezember 2019: 192,2 TEUR) wurden entsprechend der Altersstruktur der Forderungen und der Erkenntnisse über sich im Inkassoverfahren befindliche, bereits gelöschte und zur Löschung vorgesehene Gesellschaften abgewertet. Die Wertberichtigung auf die Forderungen der GO AHEAD beträgt insgesamt 39 TEUR (31. Dezember 2019: 63 TEUR). Dies entspricht 21 Prozent (31. Dezember 2019: 33 Prozent) bezogen auf den Bruttoforderungsbestand.
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Einzelwertberichtigung Prozessfinanzierung | EUR | EUR |
| --- | --- | --- |
| Stand 01.01. | 63.348,00 | 66.839,00 |
| Zuführung | 3.567,98 | 28.801,18 |
| Verbrauch | -28.801,18 | -32.292,18 |
| Auflösung | 0,00 | 0,00 |
| Stand Stichtag | 39.071,00 | 63.348,00 |
Übrige
Die Forderungen bei den Vorratsgesellschaften sind grundsätzlich sofort fällig. Die Leistung erfolgt meist gegen Vorkasse, soweit nicht in Einzelfällen Abweichungen von dieser Regel schriftlich vereinbart wurden. Es bestehen bei den Vorratsgesellschaften zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 erstmalig wertgeminderte Vermögenswerte.
Im Zuge einer Verkaufstransaktion hat sich ein Betrugsfall eingestellt. Dieser führte zu einer Wertberichtigung in Höhe von 28,6 TEUR. Eine Strafanzeige wegen Betrug wurde gestellt.
Ausfallrisiko Forderungen
Die folgende Tabelle enthält Informationen zu dem geschätzten Ausfallrisiko und den erwarteten Kreditverlusten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
| Forderung netto | Berichtigung | gewichteter Durchschnitt | Beeinträchtigte Bonität | |
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| davon sind bis zu 30 Tage alt | 95.108,17 | 9.510,82 | 10% | nein |
| davon sind bis zu 60 Tage alt | 19.021,08 | 1.902,11 | 10% | nein |
| davon sind bis zu 90 Tage alt | 2.837,21 | 283,72 | 10% | nein |
| davon sind bis zu 120 Tage alt | 2.081,51 | 208,15 | 10% | nein |
| davon sind bis zu 150 Tage alt | 1.278,15 | 319,54 | 25% | nein |
| davon sind bis zu 180 Tage alt | 192,44 | 48,11 | 25% | nein |
| davon sind bis zu 270 Tage alt | 786,34 | 393,17 | 50% | nein |
| davon sind bis zu 360 Tage alt | 100,84 | 50,42 | 50% | nein |
| davon älter als 360 Tage | -460,65 | -451,44 | 98% | ja |
Das erwartete Ausfallrisiko wird anhand von vergangenheitsbezogenen Daten, insbesondere historische Ausfallquoten, ermittelt.
II.2.6 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Langfristig
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte waren nicht auszuweisen.
Kurzfristig
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Sonstiges | 82.341,31 | 84.982,00 |
| Gewährte Darlehen | 5.124,07 | 5.124,91 |
| Summe | 87.465,38 | 90.106,91 |
Die sonstigen Vermögenswerte und Darlehen werden, soweit vereinbart, verzinst. Die gewährten Darlehen sind fällig. Eine Tilgung erfolgt, soweit vereinbart, planmäßig. Zinsänderungen hat es im Berichtszeitraum nicht gegeben.
Es bestehen weder zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 noch zum 31. Dezember 2019 unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesene überfällige, aber nicht wertgeminderte Vermögenswerte.
Einzelwertberichtigungen waren nicht vorzunehmen.
Der Vorstand erwartet keine weiteren als die dargestellten Verluste für diese finanziellen Vermögenswerte.
II.2.7 Latente Steuererstattungsansprüche
Der Konzern verfügte zum 31. Dezember 2020 über steuerlich noch nicht genutzte Verlustvorträge entsprechend den vorliegenden Steuerbescheiden und der entsprechenden Fortschreibung in Höhe von 6,1 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 5,3 Mio. EUR). Die sich daraus ergebenden Steuervorteile wurden gemäß IFRS in Höhe von 84 TEUR (31. Dezember 2019: 84 TEUR) aktiviert. Dies entspricht dem Betrag, der in den kommenden Jahren durch erwartete Gewinne genutzt werden kann. Die Planung bezieht sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei der Berechnung wurden die voraussichtlich im Zeitpunkt der geplanten Verlustnutzung geltenden Steuersätze von zusammen 33 Prozent zugrunde gelegt.
Die hohe Volatilität des Geschäfts hat den Vorstand trotz gutem Neugeschäft im Jahre 2020 und der vom Aufsichtsrat beschlossenen positiven Konzernplanung 2021-2024 bewogen, den Ansatz der latenten Steueransprüche aus dem Vorjahr fortzuführen. Das Geschäftsmodell des Segments birgt immanente Unsicherheiten in Bezug auf die Entstehung eines Vergütungsanspruchs, auf die Höhe des diesem als Bemessungsgrundlage zugrundeliegenden Streitwerts und auf das zeitliche Eintreffen.
II.2.8 Vorräte
Bei den Vorräten handelt es sich ausschließlich um Anteile an zum Verkauf bestimmten Gesellschaften abzüglich der Einzahlungsverpflichtung und etwaiger Einzelwertberichtigungen.
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Anteile an zum Verkauf bestimmten Gesellschaften | 3.296.215,16 | 2.664.718,30 |
| ./. Einzahlungsverpflichtungen | -1.723.440,00 | -1.597.700,00 |
| ./. Einzelwertberichtigungen hierauf | -1.495,45 | -1.495,45 |
| Vermögenswert | 1.571.279,71 | 1.065.522,85 |
Die Entwicklung der Einzelwertberichtigungen ergibt sich wie folgt:
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Stand 01.01. | 1.495,45 | 1.495,45 |
| Verbrauch | 0,00 | 0,00 |
| Stand Stichtag | 1.495,45 | 1.495,45 |
Eine etwaige Zuführung zu den Einzelwertberichtigungen erfolgt über den Materialaufwand, wogegen eine etwaige Auflösung über die sonstigen betrieblichen Erträge erfolgt.
II.2.9 Steuererstattungsansprüche
In dem Posten „Steuererstattungsansprüche" sind zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019 im Wesentlichen die Erstattungsansprüche aus Vorauszahlungen für Körperschafts- und Gewerbesteuer enthalten.
II.2.10 Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung
Der Vermögenswert aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung beinhaltet insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten sowie etwaige Kosten für Gutachter für die laufenden Verfahren.
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung | 7.301.146,70 | 4.745.611,92 |
| ./. Einzelwertberichtigungen hierauf | -983.720,95 | -856.554,81 |
| Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung | 6.317.425,75 | 3.889.057,11 |
Die Einzelwertberichtigungen auf Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung werden aufgrund einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung des jeweiligen Verfahrensstandes ermittelt. Die Entwicklung ergibt sich wie folgt:
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Stand 1.1. | 856.554,81 | 1.499.745,75 |
| Zuführung | 231.879,12 | 119.427,10 |
| Verbrauch | -101.888,33 | -761.728,43 |
| Auflösung | -2.824,65 | -889,61 |
| Stand Stichtag | 983.720,95 | 856.554,81 |
Die Zuführung zu den Einzelwertberichtigungen erfolgte über den Materialaufwand. Eine etwaige Auflösung erfolgt über die sonstigen betrieblichen Erträge.
II.2.11 Abgegrenzte Aufwendungen
Bei den abgegrenzten Aufwendungen handelt es sich um im Geschäftsjahr geleistete Zahlungen, die nach der periodengerechten Gewinnermittlung Aufwand für das Folgejahr darstellen.
II.2.12 Zahlungsmittel
Bei den Zahlungsmitteln handelt es sich ausschließlich um Kassen bestände und Guthaben bei Kredit-Instituten sowie die mit Guthaben verrechneten etwaigen Inanspruchnahmen von Kontokorrentlinien im Rahmen der Vorratsgründungen im Bereich Vorratsgesellschaften. Insoweit entsprechen die Zahlungsmittel wie im Vorjahr dem Finanzmittelfonds. Sämtliche Zahlungsmittel sind entweder der FORIS AG oder den zu 100 Prozent in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen zuzuordnen. Diesbezüglich bestehen keinerlei Verfügungsbeschränkungen der Zahlungsmittel beziehungsweise des Finanzmittelfonds.
II.2.13 Eigenkapital und Kapitalmanagement
Eigenkapital
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Gezeichnetes Kapital | 4.634.774,00 | 4.656.933,00 |
| Eigene Anteile | 0,00 | -22.159,00 |
| Kapitalrücklage | 10.958.025,81 | 10.935.866,81 |
| Gewinnrücklagen | 649.535,02 | 649.535,02 |
| Bilanzverlust/ Bilanzgewinn | -478.209,17 | 1.418.837,40 |
| Eigenkapital | 15.764.125,66 | 17.639.013,23 |
Grundkapital
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Stand zum 01.01. | 4.634.774,00 | 4.656.933,00 |
| Herabsetzung | 0,00 | -22.159,00 |
| Stand zum 31.12.2020 | 4.634.774,00 | 4.634.774,00 |
Der Vorstand hat am 28. November 2019 die Herabsetzung des Grundkapitals um 22.159,00 EUR durch Einziehung von 22.159 eigenen Aktien, die die Gesellschaft aufgrund der ihr von der Hauptversammlung am 12. Juni 2017 erteilten Ermächtigung erworben hat, beschlossen. Der Aufsichtsrat hat am 13. Dezember 2019 eine Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital und genehmigten Kapital) Abs. 1 und § 4 (Aktien) Abs. 1 beschlossen.
Das Grundkapital der FORIS AG beträgt 4.656.933,00 EUR und ist eingeteilt in 4.656.933 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR. Die Kapitalherabsetzung wurde am 13. Februar 2020 in das Handelsregister beim Amtsgericht Bonn , B 13175 eingetragen. Seitdem beträgt das Stammkapital 4.634.774 EUR.
Hinsichtlich der Veränderung und der Zusammensetzung des Eigenkapitals verweisen wir im Übrigen auch auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung unter B.5. Ergänzende Informationen zur Aktie ergeben sich aus den Ausführungen im Anhang unter III.13.
Hinsichtlich der Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien verweisen wir auf die Erläuterungen im zusammengefassten Lagebericht, Abschnitt 7.
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2020 vor, den Verlust vorzutragen und keine Dividende auszuschütten.
Eigene Anteile
Im Februar und März 2019 hat die FORIS AG über XETRA 22.159 eigene Aktien zum Zwecke der Kapitalherabsetzung erworben. Der Erwerb erfolgte auf Basis der Ermächtigung durch den oben genannten Hauptversammlungsbeschluss.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag beziehungsweise dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile in Höhe von 40.832,98 EUR ist mit den Gewinnrücklagen verrechnet worden. Aufwendungen, die Anschaffungsnebenkosten sind, sind im Aufwand des Geschäftsjahres erfasst. Im Februar 2020 erfolgte die vorgenannte Kapitalherabsetzung auf 4.634.774 EUR.
Im Jahr 2020 wurden keine eigenen Anteile erworben.
Kapitalmanagement
Ziel des Kapitalmanagements im FORIS-Konzern ist, eine starke Eigenkapitalbasis beizubehalten, um so auf der einen Seite das Vertrauen der Anleger, Gläubiger und der Märkte durch entsprechendes Risikodeckungspotenzial zu wahren und gleichzeitig die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen. Der Vorstand überwacht regelmäßig die Eigenkapitalrendite sowie die Höhe der Dividenden und der Rückkaufmaßnahmen. Er strebt unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des volatilen Geschäftsbereiches der Prozessfinanzierung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Renditesteigerung durch eine höhere Fremdkapitalquote und einer stabilen Eigenkapitalbasis an.
Wesentliche Kennzahlen für die Überwachung und das Management des Eigenkapitals sind die Eigenkapitalrendite und die Eigenkapitalquote. Die Eigenkapitalrendite ergibt sich aus der Division des Periodenergebnisses im Berichtszeitraum des aktuellen Jahres mit dem Stand des Eigenkapitals der Vorjahresperiode. Die Eigenkapitalquote ergibt sich aus der Division des Eigenkapitals mit dem Gesamtkapital zum jeweiligen Bilanzstichtag gemäß IFRS-Abschluss. Auf lange Sicht ist es Ziel der FORIS, eine durchschnittliche Eigenkapitalrendite von 10 Prozent zu erreichen. Die Eigenkapitalrendite hat sich wie folgt entwickelt:
| 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | Durchschnitt | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalrendite | -8,0 % | 6,0 % | -12,9 % | 6,6 % | 3,4 % | -1,0 % |
| 2-Jahres-Schnitt | -1,0 % | -3,5 % | -3,1 % | 5,0 % | 4,4 % | 0,4 % |
Insbesondere vor dem Hintergrund des längerfristig angelegten Geschäftsmodells in der Prozessfinanzierung ist eine ausreichende Ausstattung des Konzerns mit Eigenkapital erforderlich. Wesentliche Kennzahl neben der absoluten Höhe des Eigenkapitals ist die Eigenkapitalquote. Diese liegt mit 87,6 Prozent zum 31. Dezember 2020 unter der zum 31. Dezember 2019 (90,9 Prozent) und deutlich über nationalen und internationalen Durchschnittswerten vergleichbarer Unternehmen aus der Branche. Unter Beibehaltung des derzeitigen Geschäftsmodells wird eine Eigenkapitalquote von 60 Prozent als sinnvoll angesehen. Die Eigenkapitalquote hat sich wie folgt entwickelt:
| 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | Durchschnitt | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalquote | 87,6 % | 90,9 % | 87,9 % | 91,6 % | 90,9 % | 89,8 % |
Die Hauptversammlung hat den Vorstand ermächtigt, eigene Anteile zum Zwecke der Einziehung am Markt zu erwerben. Die Umsetzung dieser Käufe ist insbesondere von der Kurs-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung unter Berücksichtigung etwaiger Dividendenzahlungen abhängig. Ein fixes beziehungsweise über das oben dargestellte Rückkaufprogramm wie auch Aktienoptionsprogramme bestehen derzeit nicht.
II.2.14 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 497.138,21 | 233.367,74 |
| Personalverbindlichkeiten | 152.257,25 | 172.270,16 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 99.640,00 | 83.380,00 |
| Aufsichtsratsvergütung | 139.982,00 | 99.960,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 23.066,72 | 34.114,76 |
| Verbindlichkeiten | 912.084,18 | 623.092,66 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen offene Verpflichtungen zum Bilanzstichtag aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr sowie laufende Kosten. In der Position Personalverbindlichkeiten sind die Erfolgsvergütungen für Vorstand und Mitarbeiter, Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie die Verbindlichkeiten für ausstehenden Urlaub enthalten.
Die Abschluss- und Prüfungskosten beinhalten sowohl die Kosten für die Prüfung des Jahres-/ Konzernabschlusses als auch Steuerberatungskosten.
Nachfolgend sind die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten tabellarisch dargestellt:
Entwicklung der Verbindlichkeiten vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020
| Gesamtbetrag | bis zu einem Monat | länger als ein Monat und bis zu drei Monaten | länger als drei Monate und bis zu einem Jahr | länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren | |
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2020 | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 497 | 497 | 0 | 0 | 0 |
| Personalverbindlichkeiten | 152 | 152 | 0 | 0 | 0 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 100 | 0 | 100 | 0 | |
| Aufsichtsratsvergütung | 140 | 0 | 0 | 140 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 23 | 23 | 0 | 0 | 0 |
| Summen | 912 | 672 | 100 | 140 | 0 |
Entwicklung der Verbindlichkeiten vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019
| Gesamtbetrag | bis zu einem Monat | länger als ein Monat und bis zu drei Monaten | länger als drei Monate und bis zu einem Jahr | länger als ein Jahr und fünf Jahren | |
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 233 | 233 | 0 | 0 | 0 |
| Personalverbindlichkeiten | 172 | 0 | 0 | 172 | 0 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 83 | 2 | 81 | 0 | 0 |
| Aufsichtsratsvergütung | 100 | 0 | 0 | 100 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 34 | 10 | 0 | 24 | 0 |
| Summen | 623 | 245 | 81 | 296 | 0 |
II.2.15 Vertragsverbindlichkeiten
Die nachfolgend dargestellten erhaltenen Anzahlungen und abgegrenzten Erträge im Zusammenhang mit Kundenverträgen stellen Vertragsverbindlichkeiten gem. IFRS 15.105 dar. Im Vorjahr wurden diese Verbindlichkeiten in gesonderten Bilanzposten ausgewiesen. Ein Ausweis von Vertragsverbindlichkeiten in einem Bilanzposten ist nicht unmittelbar den Regelungen des IFRS 15 zu entnehmen. Gemäß den seit Einführung des IFRS 15 beobachtbaren Ausweisen in IFRS-Abschlüssen entspricht der Ausweis in einem Posten der üblichen Vorgehensweise. Der Konzern hat sich daher entschlossen, dieser Bilanzierungsweise ab dem Geschäftsjahr 2019 zu folgen, um für die Adressaten des Konzernabschlusses durch die Zusammenfassung als Vertragsverbindlichkeiten eine bessere Vergleichbarkeit herzustellen.
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Erhaltene Anzahlungen | 321.000,00 | 150.000,00 |
| Abgegrenzte Erträge | 414.209,15 | 486.028,00 |
| Stand Stichtag | 735.209,15 | 636.028,00 |
Innerhalb der erhaltenen Anzahlungen werden vor dem Stichtag vereinnahmte Zahlungen ausgewiesen, die nach dem Stichtag zum Erwerb von Vorratsgesellschaften führen. Bei der Veräußerung von Vorratsgesellschaften werden die Umsatzerlöse realisiert, wenn die Verfügungsmacht über die Gesellschaftsanteile auf den Kunden übergegangen ist, d.h. zum Zeitpunkt des Übergangs der Rechte aus den Geschäftsanteilen an den Kunden. Wenn der Kunde die Geschäftsanteile durch Vorauszahlung in Höhe des gezeichneten
Kapitals der erworbenen Vorratsgesellschaft kauft, wird der vom Konzern erhaltene Transaktionspreis solange als Vertragsverbindlichkeit erfasst, bis die Geschäftsanteile an den Kunden übertragen wurden.
Die abgegrenzten Erträge betreffen Einnahmen aus in Rechnung gestellten Servicepaketen im Bereich der GO AHEAD Limited, soweit sie Erlös für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die Umsatzerlöse aus den Serviceverträgen werden zeitraumbezogen erfasst, obwohl der Kunde für diese Leistungen im Voraus vollständig bezahlt hat Eine Vertragsverbindlichkeit wird für diese Erlöse zum Zeitpunkt der ursprünglichen Verkaufstransaktion erfasst und linear über den Zeitraum der Dienstleistung aufgelöst.
Im Berichtszeitraum ergaben sich bei den erhaltenen Anzahlungen keine wesentlichen Änderungen der Vertragsverbindlichkeitssalden. Die abgegrenzten Erträge reduzierten sich aufgrund des rückläufigen Geschäftsvolumens der betreuten britischen und irischen Limiteds.
Die zum Stichtag per 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten sind in 2020 vollumfänglich als Umsatzerlöse erfasst worden.
II.2.16 Rückstellungen
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Risiken aus Prozessfinanzierung | 313.836,41 | 390.076,80 |
| Sonstige Rückstellungen | 78.950,77 | 79.629,34 |
| Rückstellungen | 392.787,18 | 469.706,14 |
In den Rückstellungen sind Risiken für die Inanspruchnahme durch Dritte aus den finanzierten Verfahren berücksichtigt. Eine verlässliche Einschätzung der Fälligkeiten der Abflüsse ist geschäftsmodellbedingt nicht möglich, da diese neben dem tatsächlichen Ausgang insbesondere auch von der Verfahrensdauer abhängt. In den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere Risiken aus eigenen Verfahren und den damit zusammenhängenden Kosten erfasst. Hinsichtlich der zum 31. Dezember 2020 gebildeten Rückstellungen gehen wir von einer Fälligkeit der Abflüsse noch innerhalb des Geschäftsjahres 2021 aus.
Entwicklung der Rückstellungen vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020
| Stand 01.01.2020 | Verbrauch | Umbuchung | Auflösung | Zuführung | Stand 31.12.2020 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Risiken aus Prozessfinanzierung | 390.076,80 | 157.473,83 | 0,00 | 157.853,08 | 239.086,52 | 313.836,41 |
| Drohende Verluste | 7.159,34 | 7.159,34 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige Rückstellungen | 72.470,00 | 39.950,61 | 0,00 | 4.412,14 | 50.843,52 | 78.950,77 |
| Summen | 469.706,14 | 204.583,78 | 0,00 | 162.265,22 | 289.930,04 | 392.787,18 |
Entwicklung der Rückstellungen vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019
| Stand 01.01.2019 | Verbrauch | Umbuchung | Auflösung | Zuführung | Stand 31.12.2019 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Risiken aus Prozessfinanzierung | 123.622,25 | 34.064,49 | 0,00 | 47.946,09 | 348.465,13 | 390.076,80 |
| Drohende Verluste | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 7.159,34 | 7.159,34 |
| Summen | 117.986,00 | 40.524,19 | 0,00 | 57.202,05 | 52.210,24 | 72.470,00 |
| Summen | 241.608,25 | 74.588,68 | 0,00 | 105.148,14 | 407.834,71 | 469.706,14 |
II.2.17 Steuerschulden
Die Steuerschulden setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Umsatzsteuerverbindlichkeiten | 156.196,37 | 0,00 |
| Körperschaftsteuerrückstellung | 1.685,00 | 6.144,00 |
| Gewerbesteuerrückstellung | 1.515,00 | 1.046,00 |
| Lohnsteuer | 34.390,28 | 37.177,04 |
| Übrige Steuerverbindlichkeiten | 0,00 | 127,84 |
| Steuerschulden | 193.786,65 | 44.494,88 |
Die Steuerschulden umfassen Körperschafts- und Gewerbesteuerrückstellungen von Konzerntochterunternehmen als auch Umsatzsteuerverbindlichkeiten aus Vorjahren. Darüber hinaus sind Beträge aus abzuführender Lohnsteuer in Höhe von 34 TEUR (31. Dezember 2019: 37 TEUR) enthalten.
II.3 Segmentberichterstattung
Der FORIS-Konzern verfügt, wie nachstehend beschrieben, über vier strategische Geschäftsbereiche, die die berichtspflichtigen Segmente des Konzerns darstellen. Diese strategischen Geschäftsbereiche bieten unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen an und werden getrennt verwaltet, da ihnen unterschiedliche Geschäftsstrategien und Geschäftsmodelle zugrunde liegen. Die nachstehende Zusammenfassung beschreibt die Geschäftsbereiche in jedem berichtspflichtigen Segment des FORIS-Konzerns.
| Berichtspflichtige Segmente | Geschäftsbereiche |
|---|---|
| Prozessfinanzierung und Monetarisierung | Finanzierung und Monetarisierung von Gerichtsprozessen und Schiedsverfahren |
| Vorratsgesellschaften | Gründung, Verwaltung und Verkauf von Gesellschaften |
| GO AHEAD Limiteds | Rechtsformwahl und Gründungsdienstleistungen für Gründer und Unternehmer |
| Vermögensverwaltung | Vermietung und Verwaltung von Immobilien |
Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Segmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen den unter I.7 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Als sonstige Geschäftsbereich wurde im Vorjahr die GO AHEAD Gründerakademie letztmalig ausgewiesen. Für das Geschäftsjahr 2020 wurde die BGGK GmbH dem sonstigen Geschäftsbereich zugeordnet, der die quantitativen Schwellenwerte für die Bestimmung berichtspflichtiger Segmente nicht erfüllte.
Die Einteilung in die einzelnen Segmente orientiert sich im Wesentlichen an den angebotenen Dienstleistungen und Produkten. Sie ist identisch mit den internen Berichtslinien und dient auch der getrennten Überwachung und Steuerung der einzelnen Segmente durch das Management. Somit können wir die Entwicklung in den einzelnen Segmenten anhand der Segmentergebnisse sachgerecht beurteilen und die finanziellen Ressourcen zweckmäßig (zentral) steuern.
Im Segment Vermögensverwaltung erfassen wir eine selbst genutzte und langfristig vermietete Immobilie. Dieses Segment ist vor allem wegen der in ihm enthaltenen, erheblichen Vermögenswerte bedeutsam.
Die Segmentergebnisgröße ist das jeweilige Periodenergebnis und umfasst sämtliche Ertrags- und Aufwandspositionen. Auch die Ermittlung des Segmentvermögens und der Segmentschulden umfasst grundsätzlich sämtliche Vermögens- und Schuldenpositionen des Konzerns. Dasselbe gilt für die Segmentinvestitionen und -abschreibungen. Die Zuordnung von Ertrags- und Aufwandsposten, Vermögenswerten und Schuldposten sowie die Zuordnung von Investitionen des Konzerns zu den einzelnen Segmenten erfolgt nach direkter Zuordnung, soweit dies im Einzelfall möglich war. Segmentübergreifende Aktivitäten wurden entsprechend der wirtschaftlichen Veranlassung einzelnen Segmenten zugeordnet.
Bei den Segmenterlösen handelt es sich um Umsätze aus Geschäften mit externen Kunden. Erlöse aus Transaktionen zwischen den einzelnen Segmenten werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert und sind im FORIS-Konzern von untergeordneter Bedeutung. Die Erlöse werden zum überwiegenden Teil im deutschsprachigen Raum erzielt.
| Prozessfinanzierung | Vorratsgesellschaften | |||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr per 31.12. | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Segmenterlöse (nur Umsatzerlöse) | 1.509 | 3.638 | 13.699 | 16.586 |
| Segmentergebnis | -1.710 | -18 | 720 | 1.017 |
| Segmentabschreibungen | 16 | 16 | 8 | 8 |
| Segmentzinserträge | 13 | 22 | 0 | 0 |
| Segmentzinsaufwendungen | -9 | 0 | 0 | 0 |
| Segmentertragsteuerergebnis | -0,3 | -1 | -0,2 | 0 |
| Segmentvermögen | 7.338 | 8.536 | 4.628 | 4.283 |
| Segmentschulden | 603 | 605 | 518 | 288 |
| Segmentinvestitionen | 32 | 23 | 0 | 0 |
| Wesentliche zahlungsunwirksame Posten | -200 | -380 | -56 | -7 |
| GO AHEAD Limiteds | Vermögensverwaltung | |||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr per 31.12. | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Segmenterlöse (nur Umsatzerlöse) | 1.389 | 1.712 | 317 | 329 |
| Segmentergebnis | -354 | 421 | -46 | 21 |
| Segmentabschreibungen | 942 | 143 | 158 | 157 |
| Segmentzinserträge | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Segmentzinsaufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Segmentertragsteuerergebnis | -0,3 | -1 | -0,3 | -1 |
| Segmentvermögen | 1.114 | 2.593 | 4.733 | 4.662 |
| Segmentschulden | 799 | 674 | 248 | 176 |
| Segmentinvestitionen | 2 | 7 | 17 | 37 |
| Wesentliche zahlungsunwirksame Posten | -964 | -36 | 0 | -6 |
| Berichtspflichtige | FORIS-Konzern | FORIS-Konzern | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Segmente | Gesamt | Sonstige | Segmente | Ges | amt | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Geschäftsjahr per 31.12. | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Segmenterlöse (nur Umsatzerlöse) | 16.914 | 22.266 | 91 | 13 | 17.005 | 22.280 |
| Segmentergebnis | -1.390 | 1.441 | -21 | -446 | -1.411 | 995 |
| Segmentabschreibungen | 1.124 | 323 | 8 | 8 | 1.132 | 332 |
| Segmentzinserträge | 13 | 22 | 0 | 3 | 13 | 25 |
| Segmentzinsaufwendungen | -9 | 0 | 0 | 0 | -9 | 0 |
| Segmentertragsteuerergebnis | 0 | -2 | 0 | 0 | -1 | -2 |
| Segmentvermögen | 17.813 | 20.074 | 184 | -662 | 17.997 | 19.412 |
| Segmentschulden | 2.168 | 1.743 | 67 | 30 | 2.235 | 1.773 |
| Segmentinvestitionen | 51 | 67 | 0 | 0 | 51 | 67 |
| Wesentliche zahlungsunwirksame Posten | -1.220 | -429 | -393 | -298 | -1.613 | -727 |
Bei den Segmentabschreibungen der GO AHEAD Limited und somit auch des FORIS-Konzerns ist im Berichtsjahr die Abschreibung auf den Firmenwert der GO AHEAD Limited in Höhe von 923 TEUR enthalten.
Es wird auf Tz. 11.2.2 verwiesen.
Bei den in der Segmentberichterstattung ausgewiesenen Segmentzinserträgen und Segmentzinsaufwendungen handelt es sich um die konsolidierten Werte.
| Prozessfinanzierung | Vorratsgesellschaften | |||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr per 31.12. | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Wesentliche zahlungsunwirksame Posten | -200 | -380 | -56 | -7 |
| - Auflösung von Rückstellungen und VbKt | 210 | 48 | 2 | 3 |
| - Zuführung von Rückstellungen und VbKt | 239 | 348 | 29 | 10 |
| - Zuführung EWB | 216 | 80 | 29 | 0 |
| - Auflösung EWB | 44 | 1 | 0 | 0 |
| - Auflösung aktive latente Steuern | 0 | 0 | 0 | 0 |
| - Abschreibung Goodwill | 0 | 0 | 0 | 0 |
| GO AHEAD Limiteds | Vermögensverwaltung | |||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr per 31.12. | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Wesentliche zahlungsunwirksame Posten | -964 | -36 | 0 | -6 |
| - Auflösung von Rückstellungen und VbKt | 1 | 0 | 0 | 0 |
| - Zuführung von Rückstellungen und VbKt | 3 | 5 | 1 | 8 |
| - Zuführung EWB | 63 | 35 | 0 | 0 |
| - Auflösung EWB | 24 | 4 | 1 | 2 |
| - Auflösung aktive latente Steuern | 0 | 0 | 0 | 0 |
| - Abschreibung Goodwill | 923 | 0 | 0 | 0 |
| Berichtspflichtige Segmente Gesamt | FORIS-Konzern Sonstige Segmente | FORIS-Konzern Gesamt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr per 31.12. | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wesentliche zahlungsunwirksame Posten | -1.220 | -429 | -393 | -298 | -1.613 | -727 |
| - Auflösung von Rückstellungen und VbKt | 213 | 51 | 0 | 92 | 213 | 144 |
| - Zuführung von Rückstellungen und VbKt | 272 | 372 | 393 | 390 | 665 | 762 |
| - Zuführung EWB | 307 | 115 | 0 | 0 | 307 | 115 |
| - Auflösung EWB | 70 | 7 | 0 | 0 | 70 | 7 |
| - Auflösung aktive latente Steuern | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| - Abschreibung Goodwill | 923 | 0 | 0 | 0 | 923 | 0 |
II.4 Erläuterung zur Kapitalflussrechnung
Wir verweisen auch auf die Kapitalflussrechnung und auf die Angaben im Konzernanhang unter Tz. 11.2.12. Im Cashflow sind gezahlte und erhaltene Zinsen sowie Zahlungsein- und -ausgänge aus Ertragsteuern wie folgt enthalten:
| 01.01. - 31.12.2019 | 01.01. - 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Gezahlte Zinsen | -9 | 0 |
| Erhaltene Zinsen | 13 | 11 |
| Zahlungsein- und ausgänge aus Ertragsteuern | 0 | 1 |
| Zahlungswirksame Zinsen und Ertragsteuern | 4 | 11 |
III. Sonstige Angaben
III.1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es haben sich nach dem Bilanzstichtag keine Ereignisse und Entwicklungen von besonderer Bedeutung ergeben. Die fortwährende Corona-Pandemie und Ihre Auswirkungen sind für alle Wirtschaftsteilnehmer nicht abschließend einschätzbar. Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Prognose-, Chancen- und Risikobericht des zusammengefassten Konzernlageberichts.
III.2 Erfolgsunsicherheiten und Schätzungen
III.2.1 Erfolgsunsicherheiten
Die Erfolgsunsicherheiten des Unternehmens sind, soweit solche bestehen, in diesem Abschluss derart berücksichtigt, dass Vermögenswerte mit dem wahrscheinlichen Erfolg der Realisierung ausgewiesen werden.
III.2.2 Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen bei der Bilanzierung
Der Vorstand muss bei der Erstellung des Abschlusses Schätzungen vornehmen sowie Annahmen und Ermessensentscheidungen treffen, die die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angaben im Anhang und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Berichtszeitraumes beeinflussen. Den Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen liegen Prämissen zugrunde, die dem verfügbaren Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Abschlusses entsprechen. Die realisierten Beträge können von diesen Schätzungen abweichen. Nachfolgend erläutern wir die für den Abschluss wesentlichen Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen des Vorstands.
Die den Schätzungen zugrundeliegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Schätzungsänderungen werden, sofern die Änderung nur eine Periode betrifft, nur in dieser berücksichtigt. Falls die Änderungen die aktuelle sowie die folgenden Berichtsperioden betreffen, werden diese entsprechend in dieser und den folgenden Perioden berücksichtigt
Bei der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilie ist die erwartete Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögenswerte - gegebenenfalls unterschiedlich für einzelne Komponenten - zu schätzen. Bei der Ermittlung des im Anhang für die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie anzugebenden Zeitwertes sind zudem Einschätzungen über Verkaufswerte, Diskontierungssätze und Mietpreisentwicklungen zu treffen, die auch vor dem Hintergrund des zu betrachtenden Zeitraumes mit Unsicherheiten behaftet sind.
Bei der zumindest jährlich durchzuführenden Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwills sind neben der Zuordnung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit weitere Annahmen zu treffen, die erheblichen Einfluss auf den zu ermittelnden Wert haben. Neben der Herleitung und Fortentwicklung des zu erzielenden Cashflows aus der Unternehmensplanung unterliegen hier der Diskontierungsfaktor sowie die Wachstumsaufschläge beziehungsweise Wachstumsabschläge Schätzungen und Annahmen mit möglicherweise wesentlichem Einfluss auf den Abschluss. Insbesondere die Einschätzung der Markt- und Produktentwicklung und die hieraus abgeleitete Entwicklung des Cashflows können einen erheblichen Einfluss haben und zu einer Wertminderung führen. Die Marktentwicklung ist ausschlaggebend für einen etwaigen Wachstumsaufschlag beziehungsweise -abschlag, der wiederum einen signifikanten Einfluss auf den Terminal Value haben kann. Ein wesentlicher Einflussfaktor für den Werthaltigkeitstest ist daneben die ebenfalls auf Annahmen und Schätzungen basierende Herleitung des Diskontierungsfaktors.
Im Rahmen des zum 31. Dezember 2020 durchgeführten Werthaltigkeitstests der GO AHEAD haben sich Anhaltspunkte für eine Wertminderung ergeben, die zu dem bilanzierten Impairment führten.
Bei der Bewertung von Forderungen werden einzelne und pauschalisierte Wertberichtigungen gebildet, um mögliche Zahlungsausfälle entsprechend zu berücksichtigen. Neben der Analyse der Ausfallwahrscheinlichkeiten aus der Vergangenheit sowie Altersstrukturanalysen sind insbesondere bei der Prozessfinanzierung individuelle Einschätzungen der einzelnen Sachverhalte notwendig, die von einer Vielzahl von Annahmen abhängig sind. Insbesondere bei einer sich über den Zeitraum verschlechternden Bonität einzelner Anspruchsgegner kann der Umfang der vorzunehmenden Wertberichtigungen oder tatsächlichen Ausbuchungen den Umfang der Wertberichtigungen übersteigen. Aufgrund der im Verhältnis relativ hohen Einzelforderungen kann es daher zu wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss kommen.
Die Bewertung der Vermögenswerte in der Prozessfinanzierung unterliegt einer Einschätzung, deren Änderung sich auf den Abschluss wesentlich auswirken kann. In die Bewertung fließen juristische Einschätzungen über die Erfolgswahrscheinlichkeit der einzelnen Fälle ein. Dabei berücksichtigen wir auch Faktoren wie Änderungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder den rechtswissenschaftlichen Streitstand in rechtlichen Zweifelsfragen und ziehen diese Faktoren als wertbestimmend heran. Die laufenden Einschätzungen können zu Abweichungen in den Folgeperioden mit Auswirkungen auf den Abschluss führen.
Interessenten für den Kauf einer Vorratsgesellschaft müssen den Kaufpreis vorab zahlen oder bei einem Rechtsanwalt oder Notar hinterlegen.
Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten werden vom Vorstand eingeschätzt. Soweit er für eine Inanspruchnahme eine überwiegende Wahrscheinlichkeit annimmt, werden die Rückstellungen bilanziell berücksichtigt und Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen. Insbesondere können neue Erkenntnisse über den jeweiligen Einzelsachverhalt in den Folgeperioden zu geänderten Einschätzungen führen.
Der Ermittlung und dem Ansatz der Ertragsteuern, und hier insbesondere der Ermittlung der latenten Steuererstattungsansprüche, liegen ebenfalls Schätzungen zugrunde. Nicht bestandskräftige Bescheide, vorläufige Ergebnisse steuerlicher Außenprüfungen oder Rechtsbehelfe und anhängige finanzgerichtliche Verfahren unterliegen hinsichtlich der Einschätzung über den tatsächlichen Sachverhalt der Veränderung. Bei der Ermittlung der Steuerlatenzen fließen die Einschätzungen zur Fortentwicklung der Unternehmensplanung über einen Mehrjahreszeitraum ein. Hier kann es unter anderem bei sich ändernden Märkten oder Produkten und Dienstleistungen zu erheblichen Abweichungen von der ursprünglichen Einschätzung mit entsprechenden Auswirkungen auf den Konzern kommen.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Rückstellungen in der Prozessfinanzierung kann der Zeitpunkt des Mittelzuflusses beziehungsweise Mittelabflusses nicht abschließend eingeschätzt werden. Hieraus können sich insbesondere bei einer Verzögerung des Mittelzuflusses Auswirkungen auf den Finanzierungsbedarf und somit auf das Zinsergebnis des Konzerns ergeben.
Wir weisen darauf hin, dass es nach Einschätzung des Vorstands im IFRS-Regelwerk keinen Standard gibt, der eindeutig beziehungsweise zwingend für die Bilanzierung der entsprechenden Vermögenswerte in der Prozessfinanzierung heranzuziehen wäre. Daher und aufgrund der Art der mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten haben wir im Rahmen einer Ermessensentscheidung eine Bilanzierungsmethode in Anlehnung an die Vorschriften in IAS 37 und IAS 38 angewendet.
III.2.3 Änderung von Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen
In den Geschäftsjahren 2019 und 2020 waren keine Änderungen von Schätzungen zu berücksichtigen.
III.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse
Zum 31. Dezember 2020 bestehen keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen und keine Haftungsverhältnisse. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter III.7.
Eventualverbindlichkeiten bestehen nicht.
III.4 Risikoberichterstattung
Hinsichtlich der vollständigen Risikoberichterstattung verweisen wir entsprechend IFRS 7.B6 auf den Risikobericht im zusammengefassten Lagebericht, Abschnitt 4. Der Risikobericht steht allen Adressaten unter gleichen Bedingungen und zur gleichen Zeit zur Verfügung unter: https://www.foris.com/aktionaere-investoren/unternehmenskalender-finanzberichte/
Ergänzend werden quantitative Angaben zu den Risiken dargestellt.
Kreditrisiko
Als Kreditrisiko oder auch Ausfallrisiko wird das Risiko bezeichnet, das sich aufgrund der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen einer Vertragspartei ergibt und zu entsprechenden finanziellen Verlusten führt. Das maximale Kreditrisiko des FORIS-Konzerns stellt sich wie folgt dar:
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 1.112.512,80 | 2.332.847,69 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 87.465,38 | 90.106,91 |
| Steuererstattungsansprüche | 3.681,18 | 3.907,17 |
| Abgegrenzte Aufwendungen | 37.271,02 | 30.714,07 |
| Zahlungsmittel | 3.720.639,25 | 5.770.820,38 |
| Maximales Kreditrisiko | 4.961.569,63 | 8.228.396,22 |
Das maximale Kreditrisiko des FORIS-Konzerns reduziert sich aufgrund von Sicherheiten beziehungsweise Schuldnern mit unzweifelhafter Bonität wie folgt:
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Maximales Kreditrisiko | 4.961.569,63 | 8.228.396,22 |
| Sicherheiten Forderungen Prozessfinanzierung | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte mit Banken, Kommunen oder Institutionen als Schuldner | -144.091,93 | -1.040.283,37 |
| Steuererstattungsansprüche im Inland | -3.681,18 | -3.907,17 |
| Europäische Banken | -3.720.639,25 | -5.770.820,38 |
| Kreditrisiko | 1.093.157,27 | 1.413.385,30 |
Der überwiegende Teil des Kreditrisikos besteht gegenüber inländischen Schuldnern. Hinsichtlich der Altersstruktur und der Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter Tz. II.2.5.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko wird auf Basis einer laufenden Überwachung der Zahlungsströme, der Zahlungsverbindlichkeiten insbesondere aus der Prozessfinanzierung und einer Vorausschau basierend auf der Planungsrechnung gesteuert. Mögliche Schwierigkeiten bei der Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen werden als Liquiditätsrisiken bezeichnet. Nachfolgend sind die finanziellen Schulden und somit das maximale Liquiditätsrisiko zusammengefasst dargestellt:
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 912.084,18 | 623.092,66 |
| Rückstellungen | 392.787,18 | 469.706,14 |
| Steuerschulden | 193.786,65 | 44.494,88 |
| Liquiditätsrisiko | 1.498.658,01 | 1.137.293,68 |
Verfahren mit hohen Streitwerten, die durch mehrere Instanzen, gegebenenfalls auch mit mehreren Prozessparteien und Gutachtern finanziert und auf die gleiche Anspruchsgrundlage gestützt werden, sind grundsätzlich geeignet, Klumpenrisiken zu bilden. Stellt sich in diesen Verfahren am Ende ein Prozessverlust ein, so ist zum einen eine Wertberichtigung auf die aktivierten Prozesskosten erforderlich. Zum anderen sind Rückstellungen für die zu leistenden gegnerischen Kosten zu bilden. Die Finanzierung solcher Verfahren, erst recht aber ein Zusammentreffen mehrerer solcher negativer Entscheidungen, würde zu einer erheblichen Ergebnisauswirkung und Liquiditätsbelastung führen. Im Rahmen des Abschlusses neuer Prozessfinanzierungsverträge ist daher stets auf das aktuelle Risikoverhältnis in Proportion zum Gesamtfinanzierungsportfolio zu achten.
Marktpreisrisiko
Das Marktpreisrisiko oder Marktrisiko umfasst das Risiko, dass Bewertungen oder Zahlungsströme von Finanzinstrumenten aufgrund von geänderten Marktpreisen schwanken. Zu den wesentlichen Marktpreisrisiken gehören das Wechselkursrisiko, das Zinsänderungsrisiko und das sonstige Preisrisiko.
Wechselkursrisiko
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 weist die FORIS AG keine erheblichen offenen Fremdwährungspositionen aus. Somit ergeben sich für die Bewertung von Finanzinstrumenten keine wesentlichen Wechselkursrisiken. Auf eine Sensitivitätsanalyse wurde daher verzichtet. Aus laufenden Geschäftsbeziehungen wurden marginale Rechnungsbeträge in ursprünglich fremder Währung - insbesondere Britisches Pfund (GBP) - beglichen. Veränderungen im Wechselkurs würden sich nicht wesentlich auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage auswirken. Eine Schwankung des Volumens ist nicht zu erwarten, da es sich ausschließlich um weitgehend umsatzunabhängige Kosten des Geschäftsbetriebes der GO AHEAD in Großbritannien handelt. Im Bereich der Prozessfinanzierung wurden Rechnungen in Einzelfällen in Schweizer Franken (CHF) beglichen. Da es sich um Einmaleffekte handelt, kann nicht auf zukünftige Jahre geschlossen werden und somit wurde hier auch auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen Rechnungen in ausländischer Währung beglichen.
Sonstige Preisrisiken
Aktienkursrisiken oder Risiken aus Restwertgarantien bestehen nicht und eine Sensitivitätsanalyse entfällt. Der FORIS-Konzern unterliegt als Dienstleister lediglich einem allgemeinen Inflationsrisiko. Vor diesem Hintergrund unterbleibt eine weitergehende Sensitivitätsanalyse.
III.5 Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche
Über die eigentliche Prozessfinanzierung hinaus ist der FORIS-Konzern an mehreren Prozessen und Verfahren beteiligt. Sämtliche Risiken aus zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Prozessen und Verfahren sind im vorliegenden Abschluss berücksichtigt. Maßgebliche Veränderungen im Verlauf der bestehenden Verfahren und Prozesse sowie in der Zukunft eingeleitete Verfahren oder in anderer Weise geltend gemachte Ansprüche können einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des FORIS-Konzerns haben.
III.6 FORIS als Leasingnehmer und Leasinggeber
Der FORIS-Konzern hat als Leasingnehmer keine wesentlichen Leasingverträge abgeschlossen.
Der Konzern least wenige unterschiedliche Vermögenswerte. Darunter fallen Parkplätze und Büroausstattung. Die Verträge haben eine deutlich unter einem Jahr liegende Mindestlaufzeit (in der Regel: 3 Monate). Die Verpflichtungen des Konzerns aus Leasingverhältnissen sind durch die Eigentumsrechte der jeweiligen Leasinggeber an den geleasten Vermögenswerten besichert. Die Leasingaufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse betragen im Geschäftsjahr 2020 TEUR 3,9 (2019: TEUR 1,5). Die Leasingaufwendungen für Vermögenswerte mit geringem Wert betragen im Geschäftsjahr 2020 TEUR 4,0 (2019: TEUR 2,7). Die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse betragen somit im Geschäftsjahr 2020 TEUR 7,9(2019: TEUR 4,3).
Als Leasinggeber erhält der FORIS-Konzern zum einen Zahlungen aus der Vermietung des im Juni 2011 fertig gestellten Büroneubaus auf eigenem Grundstück in der Kurt-Schumacher-Str. 22. Das Objekt wird vollständig an einen Dritten vermietet. Der Mietvertrag hat eine Festlaufzeit von fünf Jahren und läuft bis zum 31. Dezember 2022. Dem Mieter wurde das Recht eingeräumt, zustimmungspflichtige Untermietverhältnisse einzugehen und das Mietverhältnis zwei Mal um jeweils fünf Jahre zu verlängern. Aus diesem Vertrag ergeben sich folgende künftige Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen:
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Bis zu einem Jahr | 229 | 229 |
| Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren | 229 | 458 |
| Über fünf Jahre | 0 | 0 |
| Leasingverpflichtungen | 458 | 687 |
Darüber hinaus erhielt der FORIS-Konzern als Leasinggeber Zahlungen aus der Verpachtung der Gastronomiefläche im Untergeschoss des ansonsten selbstgenutzten Bürogebäudes in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20. Der Pachtvertrag mit einer festen Mietzeit läuft bis zum 31. Dezember 2020. Er verlängert sich um weitere fünf Jahre, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Neben einer festen Grundmiete wurde zusätzlich eine umsatzabhängige Mietzahlung vereinbart.
Aus diesem Vertrag ergeben sich folgende künftige Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen:
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Bis zu einem Jahr | 37 | 37 |
| Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren | 148 | 0 |
| Über fünf Jahre | 0 | 0 |
| Leasingverpflichtungen | 185 | 37 |
Die Erträge aus den oben genannten Operating-Leasingverhältnissen betragen im Geschäftsjahr 2020 TEUR 269,9 (Miete) zzgl. variable Nebenkosten TEUR 44,0 (2019: TEUR 265,7, Nebenkosten TEUR 61,2). Es wurden folgende Eventualmietzahlungen aus den umsatzabhängigen Mietzahlungen erfasst:
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Eventualmietzahlungen | 0 | 5 |
Durch rückläufige Umsätze des verpachteten Betriebes haben wir eine geringere variable Zahlung vereinnahmt.
III.7 Anzahl der Arbeitnehmer
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Juristen | 5 | 6 |
| Sonstige Angestellte | 26 | 27 |
| Arbeitnehmer gesamt | 31 | 33 |
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter für den Berichtszeitraum (einschließlich der sich in Mutterschutz befindlichen Mitarbeiter) | 32 | 31 |
III.8 Honorierung der Abschlussprüfer
Im Geschäftsjahr fielen Kosten für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung in Höhe von 63,7 TEUR an. Hiervon entfielen 3,7 TEUR auf die Abschlussprüfung 2019 und 60,0 TEUR auf die Abschlussprüfung 2020.
III.9 Nahestehende Unternehmen und Personen
Hinsichtlich des Anteilsbesitzes des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Ausführungen unter III.11 im Anhang. Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Somit wird die FORIS AG als oberstes Mutterunternehmen des FORIS-Konzerns nicht von einem einzelnen Unternehmen oder von einzelnen Personen beherrscht. Hinsichtlich der in den Konzern einbezogenen Tochtergesellschaften verweisen wir auf unsere Ausführungen unter I.5 im Anhang. Zu den Gesellschaften, von denen Wertpapiere gehalten werden, bestanden über die reine Geldanlage hinaus keine Geschäftsbeziehungen.
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahe Familienangehörige im Sinne des IAS 24 können zugleich Kunden oder auch Auftragnehmer der FORIS AG oder einer ihrer Tochterunternehmen sein. Sowohl im Geschäftsjahr 2020 als auch im Geschäftsjahr 2019 wurden von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahen Familienangehörigen im Sinne des IAS 24 keine Dienstleistungen bezogen. Über die zuvor genannten Angaben hinaus haben sowohl im Geschäftsjahr 2020 als auch im Geschäftsjahr 2019 keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen bestanden.
Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen oder Personen über die Angaben unter III.10 hinaus bestanden zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019 nicht. Forderungen und Verbindlichkeiten im Konzern wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
III.10 Vorstand und Aufsichtsrat
Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 waren:
| 31.12.2020 Anteilsbesitz | ||
|---|---|---|
| Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller, Vorstand, Köln | seit 15.02.2017 | 0,25 % |
| Dr. Volker Knoop, Vorstand, Bonn | seit 02.10.2017 bis 31.12.2020 | 0,14 % |
| Frederick Iwans, Vorstand, Glashütten | seit 04.01.2021 | 0,00 % |
Herr Dr. Knoop ist mit Auslauf seines Vorstandsvertrags zum 31.12.2020 ausgeschieden. Herr Iwans hat zum 04.01.2021 seine Vorstandstätigkeit bei der FORIS AG aufgenommen. Er ist Mitglied im Board of Directors der WineJump A/S, Kopenhagen.
Herr Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller ist Beiratsvorsitzender der mnoplus marketing GmbH, Bochum, Beiratsmitglied der VentuSolar Global Capital GmbH, München und auch der RECan Global GmbH, München, Halifax.
Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2020 aus folgenden Personen:
| Anteilsbesitz | ||
|---|---|---|
| Dr. Christian Rollmann, Rechtsanwalt, Bonn, Vorsitzender des Aufsichtsrats | seit 30.06.2009 | 6,07 % |
| Olaf Wilcke, Chief Sales Officer, Bonn, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats | seit 30.06.2009 | 0,06 % |
| Peter A. Börsch, Unternehmer, Köln, Aufsichtsratsmitglied | seit 28.05.2018 | 0,00 % |
* Anteilsbesitz gemäß letzter Schwellenwert-Mitteilung
Herr Dr. Rollmann ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Max and Mary AG, Frankfurt am Main.
Herr Olaf Wilcke ist Vorstand bei German Sweets, einer Unterorganisation des BDSI (Bund der deutschen Süßwarenindustrie), Bonn.
Herr Peter A. Börsch ist Vorsitzender des Beirates der Kipp & Grünhoff GmbH & Co. KG, Leverkusen, Vorsitzender des Beirates der Schmidt-Rudersdorf GmbH & Co. KG, Bergisch Gladbach, Vorsitzender des Beirates der DBH GmbH, Düsseldorf, Beiratsmitglied der C+S Service GmbH, Bergisch Gladbach, und Beiratsmitglied der H.W. Schmitz-Gruppe, Andernach. Zudem ist Herr Börsch ab März 2021 als Beirat der Firma Hüttemann Holzfachzentrum GmbH, Düsseldorf tätig.
III.11 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Hinsichtlich der Modalitäten für die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrates verweisen wir auf die Ausführungen im Vergütungsbericht des Konzernabschlusses im zusammengefassten Lagebericht, Abschnitt 8.
Die Hauptversammlung der FORIS AG hat am 30. Mai 2016 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Jahre 2016 bis 2020 zu verzichten. Die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 betrug 392 TEUR (2019: 393 TEUR).
Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2020 betrug 171 TEUR (2019: 121 TEUR). Von den 171 TEUR entfielen 31 TEUR auf das Jahr 2019 und 140 TEUR auf das Jahr 2020. Die einem Aufsichtsratsmitglied (gegebenenfalls anteilig) zustehende Vergütung wird erst fällig und zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen hat.
III.12 Aktie
Anzahl der ausstehenden Aktien
Zum Bilanzstichtag des Vorjahres hielt die Gesellschaft, 22.159 eigene Aktien, die durch Beschluss des Vorstands und mit Genehmigung des Aufsichtsrates Anfang 2020 eingezogen wurden. Die Satzungsänderung wurde am 13. Februar 2020 in das Handelsregister eingetragen. In Summe beträgt die Anzahl der Aktien 4.634.774.
Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Ausweislich der Präsenz bei der letzten nicht digitalen Hauptversammlung vom 28. Mai 2019 und unter Berücksichtigung der Stimmrechtsmitteilungen halten einzelne Aktionäre bis zu 5 Prozent der Aktien und drei Aktionäre mehr als 5 Prozent und weniger als 10 Prozent der Aktien.
Schwellenwerte und Mitteilungen
Die nachfolgende Übersicht zeigt die nach § 33 WpHG veröffentlichungspflichtige Mitteilungen, die der FORIS AG zugegangen und entsprechend veröffentlicht wurden.
| Meldepflichtiger | Zugang der Meldung | Schwelle *1 | Anteil laut Meldung |
|---|---|---|---|
| Victor Rollmann | 25.06.2015 | >3% | 3,17% |
| Philipp Rollmann | 25.06.2015 | >3% | 3,17% |
| Christian Rollmann | 25.06.2015 | <10% | 6,07 % |
| Rossmann Beteiligungs GmbH, Burgwedel | 07.07.2015 | >5% | 5,06 % |
| Scherzer & Co. Aktiengesellschaft, Köln | 15.05.2017 | <3% | 2,71 % |
| Oliver Schmidt | 17.05.2017 | <3% | 2,31 % |
| Alexander Rollmann | 06.05.2019 | >5% | 5,06 % |
| Dr. Hans Cobet | 12.06.2019 | >3% | 3,00 % |
*1 < = Schwelle unterschritten; > = Schwelle überschritten
Entwicklung der Aktie
Der Kurs der FORIS-Aktie lag am 31. Dezember 2020 bei 2,84 EUR und damit 0,18 EUR unter dem Schlusskurs zum Vorjahr.
| 01.01.-31.12.2020 | 01.01.-31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Ergebnis im Berichtszeitraum je Aktie in EUR 1) | -0,30 | 0,21 |
| Schlusskurs im Berichtszeitraum in EUR 2) | 2,84 | 3,02 |
| Gesamtrendite im Berichtszeitraum | -5,96 % | 4,86 % |
| Anzahl der Aktien am Stichtag 3) | 4.634.774 | 4.634.774 |
| Marktkapitalisierung am Stichtag EUR 4) | 13.162.758 | 13.997.017 |
| Kurs-Gewinn-Verhältnis 5) | -9,3 | 14,1 |
1) Berücksichtigung der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien.
2) Basis: Handel im Xetra.
3) Unter Abzug der zur Einziehung erworbenen eigenen Anteile.
4) Unter Berücksichtigung der zur Einziehung erworbenen eigenen Anteile.
5) Basis: Schlusskurs zum jeweiligen Stichtag.
III.13 Ermittlung der Ergebnisse je Aktie
III.13.1 Unverwässertes Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus dem Ergebnis der Periode im Verhältnis zur gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien. Dabei wurde der gewichtete durchschnittliche Bestand der eigenen Anteile entsprechend in Abzug gebracht.
III.13.2 Verwässertes Ergebnis je Aktie
Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis, da keine potenziellen Aktien in Stammaktien umgewandelt wurden und auch keine Vorzugsaktien ausgegeben wurden. Auch gibt es keine entsprechenden Optionen, die zu einer Verwässerung führen würden.
| 01.01.-31.12.2020 | 01.01.-31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Ergebnis der Periode | -1.411.410,17 | 994.584,15 |
| Anzahl der während der Periode durchschnittlich ausstehenden Aktien | 4.634.774 | 4.638.356 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | -0,30 | 0,21 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | -0,30 | 0,21 |
III.14 Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und im Rahmen des Corporate-Governance-Berichts unter Punkt B. des Geschäftsberichts 2019 mit dessen Veröffentlichung auf der Internetseite den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht unter:
https://www.foris.com/aktionaere-investoren/unternehmenskalender-finanzberichte/
Bonn, 29. März 2021
FORIS AG
Der Vorstand
Frederick Iwans
Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller
Versicherung der gesetzlichen Vertreter und Negativvermerk gem. § 37w Abs. 5 Satz 6 WpHG
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses die Lage des Konzerns so dargestellt ist, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Bonn, 29. März 2021
FORIS AG
Der Vorstand
Frederick Iwans
Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller
Konzernkennzahlen
| 01.01. - 31.12.2020 | 01.01. - 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 17.005 | 22.279 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 3.725 | 5.703 |
| Personalkosten | 2.214 | 2.322 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.997 | 2.325 |
| Ergebnis im Berichtszeitraum | -1.411 | 995 |
| Eigenkapitalrendite | -8,0 % | 6,0 % |
| Umsatzrendite | -8,3 % | 4,5 % |
| EBIT | -1.414 | 972 |
| EBITDA | -282 | 1.304 |
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Ergebnis je Aktie | -0,30 | 0,21 |
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Gesamtkapital | 17.998 | 19.412 |
| Eigenkapital | 15.764 | 17.639 |
| Eigenkapitalquote | 87,6 % | 90,9 % |
| Zahlungsmittel | 3.721 | 5.771 |
| Darlehen | 0 | 0 |
| Nettofinanzposition | 3.721 | 5.771 |
| Verbindlichkeiten | 1.106 | 668 |
| Rückstellungen | 393 | 470 |
| Marktkapitalisierung | 13.163 | 13.997 |
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Schlusskurs | 2,84 | 3,02 |
Inhaltsverzeichnis
Historie
Portrait
Highlights 2020
Vorwort des Vorstands
A. Bericht des Aufsichtsrats
B. Zusammengefasster Lagebericht
1. Grundlagen des Konzerns
2. Wirtschaftsbericht
3. Nachtragsbericht
4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
5. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung
6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten
7. Übernahmerelevante Angaben
8. Vergütungsbericht
9. Ergänzende Informationen zur FORIS AG
10. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB
C. Konzernabschluss der FORIS AG (IFRS)
Bilanz zum 31. Dezember 2020 (Vermögenswerte)
Bilanz zum 31. Dezember 2020 (Eigenkapital und Schulden)
Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung 2020
Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Anhang zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020
D. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Versicherung der gesetzlichen Vertreter und Negativvermerk gem. § 37w Abs. 5 Satz 6 WpHG Unternehmenskalender
Vorwort des Vorstands
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
sehr geehrte Geschäftspartner,
sehr geehrte Freunde des Unternehmens,
mit 2020 ging für uns alle ein herausforderndes Geschäftsjahr zu Ende. COVID-19 und der zum 31.12.2020 vollzogene Brexit waren für FORIS zwei wesentliche, einschneidende und ökonomisch relevante Themen im abgelaufenen Jahr.
COVID-19 hat unser tägliches Leben und Arbeiten erfasst. Mit dem ersten Lockdown im März 2020 kam das geschäftliche Arbeiten beinahe zum Erliegen. In den meisten Anwaltskanzleien waren alle Mitarbeiter*innen im Homeoffice, bei einigen Gerichten wurden aufgrund fehlender Infrastruktur und digitaler Akten die Termine verschoben. Unsere vertrieblichen Aktivitäten mussten wir kurzfristig auf digitale Formate umstellen. Gleichwohl konnten wir aufgrund unserer guten vertrieblichen Netzwerke die Volatilität des COVID-19-Jahres 2020 relativ gut meistern und die Präsenz der FORIS im Markt weiter stark verbessern. Die Anzahl der in Finanzierung genommenen Streitverfahren (Prozessfinanzierungen) ist leicht gesunken (30 - Vorjahr: 36), allerdings ist die Gesamthöhe der im Portfolio akquirierten Erlösbeteiligungen gewachsen (28,0 Mio. EUR - Vorjahr: 21,1 Mio. EUR). Die Zahl der verkauften Vorratsgesellschaften (483 - Vorjahr: 482) konnten wir ebenfalls auf hohem Niveau halten, was auf die in den letzten Jahren aufgebauten Kooperationen sowie unsere weiter ausgebauten vertrieblichen Aktivitäten zurückzuführen ist. Im Geschäftsbereich GO AHEAD ist aufgrund des Brexits und der damit einhergehenden Verunsicherung über den rechtlichen Status quo die Zahl der im Subskriptionsmodell verkauften Dienstleistungspakete für die englischen Limiteds erwartungsgemäß leicht gefallen (712 Servicepakete), teils jedoch kompensiert durch eine Gegenbewegung hin zum Erwerb von Gesellschaften in der Rechtsform einer irischen Limited sowie den entsprechenden Dienstleistungspaketen (58 Servicepakete). In dieser Hinsicht hat sich unsere frühzeitige Diversifizierung ausgezahlt.
Aufgrund der Langfristigkeit unseres Kerngeschäfts Prozessfinanzierung spiegeln sich diese Erfolge allerdings (noch) nicht im Ergebnis des Geschäftsjahrs 2020 wider. Mit einem ausgewiesenen Verlust von 1.411 TEUR kann das Geschäftsjahr 2020 unsere gemeinsamen Erwartungen nicht erfüllen. Allerdings haben terminliche Verzögerungen an den Gerichten im COVID-19-Jahr und längere Laufzeiten der finanzierten Fälle den Umsatz in der Prozessfinanzierung auf 1.509 TEUR sinken lassen. Hierdurch fehlen uns ca. 4.000 TEUR Umsatz und ca. 1.400 TEUR Rohertrag, die wir auch durch aktives Gegensteuern im gesamten Aufwand der FORIS nicht mehr ergebniswirksam wettmachen konnten. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies eine Umsatzlücke von ca. 24 Prozent dar (2020: 17.005 TEUR gegenüber Vorjahr: 22.279 TEUR). Als Folge dessen verschlechterte sich auch das Bruttoergebnis um 35 Prozent von 5.703 TEUR auf 3.725 TEUR. Dennoch ist es uns gelungen, durch Reduzierung des Personalaufwands und der sonstigen Kosten den Verlust zu minimieren. Ausschlaggebend war hierbei insbesondere auch der Vertrieb der Vorratsgesellschaften, der die Volatilität des Geschäftsbereichs Prozessfinanzierung abfedern konnte und weiterhin eine wichtige Stütze mit nicht unerheblichem Ergebnisbeitrag ist. Auch der GO AHEAD gelang es, ein operativ deutlich positives Ergebnis zu erzielen, was angesichts des eingangs erwähnten Brexits beachtlich ist. Nach vorne blickend haben wir begonnen, für unsere Limited-Kunden Handlungsoptionen zu erarbeiten, um diesen einen Weg aufzuzeigen, der ihnen weiterhin eine unternehmerische Basis sichert und gleichzeitig die Chance bietet, zumindest einen Teil des Kundenbestands halten zu können. Dennoch mussten wir aufgrund der steigenden Kündigungen ein Impairment auf den Firmenwert der GO AHEAD in Höhe von 923,1 TEUR vornehmen.
Das COVID-19-Jahr war nicht nur ökonomisch herausfordernd, auch für die Arbeitsorganisation unserer Mitarbeiter*innen brachte das Geschäftsjahr vielfältige Veränderungen. Basierend auf dem von FORIS erarbeitenden mehrstufigen Pandemie-Konzept bedeutete dies - beginnend mit Arbeiten in Einzelbüros mit Mund-Nasen-Schutz - letztendlich die Verlegung der Arbeitswelt ins digitale Homeoffice. Dies haben alle Mitarbeiter*innen mit großer Professionalität und der notwendigen Portion Kreativität über Monate gemeistert. Dafür gilt allen unser herzlicher Dank. Auch das Geschäftsjahr 2021 beginnt mit Einschränkungen und Belastungen, was von uns allen eine große Portion Durchhaltevermögen und Optimismus erfordert. Dies zeichnet unser FORIS-Team aus, wie sich im abgelaufenen Jahr gezeigt hat.
Neben unseren hervorragenden Mitarbeiter*innen beruht unser anhaltender Erfolg aber auch auf der großen Anzahl Kunden, Beratern, Anwälten und Partnern, die uns teilweise seit über 20 Jahren die Treue halten. Diesen verlässlichen Geschäftsbeziehungen ist es zu verdanken, dass wir trotz eines wirtschaftlich herausfordernden Geschäftsjahres unseren Wachstumspfad weiter beschreiten konnten. Diesem Vertrauen in uns ist es zu verdanken, dass wir - trotz fehlender physischer Termine - digital miteinander kommunizieren konnten und durften, sei es per E-Mail, Telefon oder den verschiedenen Videokonferenz-Tools, und so unsere Geschäftsbeziehung halten und ausbauen konnten.
Dieser Flexibilität ist es zu verdanken, dass wir auch viele neue Kundenbeziehungen aufbauen konnten. Es macht uns stolz, dass der COVID-19-Stresstest uns alle hat näher aneinanderrücken lassen.
Die Erfahrungen des letzten Jahres machen uns zuversichtlich, dass wir auch die vor uns liegenden Herausforderungen gemeinsam meistern werden. Wir freuen uns außerordentlich, unsere Kunden auch weiterhin zu unterstützen, ob nun bei der Unternehmensgründung, im Transaktionsgeschäft, bei schwierigen Rechtsstreitigkeiten oder auf andere Weise - wir sind jederzeit für Sie da!
Allen Geschäftspartnern, Kunden, Kolleginnen und Kollegen danken wir ganz herzlich für ihre Unterstützung.
Bonn, 29. März 2021
FORIS AG
Der Vorstand
Frederick Iwans
Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller
A. Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionärinnen,
sehr geehrte Aktionäre,
sehr geehrte Freunde des Unternehmens,
das abgelaufene Geschäftsjahr ist auch bei der FORIS AG durch die Pandemie wesentlich bestimmt worden. Zahlreiche Verfahren fanden vor Gericht nur schleppend oder keinen Fortgang mit der Folge, dass sich für 2020 geplante Erlöse aus der Prozessfinanzierung nicht realisieren ließen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Verfahrensbeendigungen nur verzögern, nicht jedoch endgültig ausfallen und die verfolgten Ansprüche zumindest im Erfolgsfall gut verzinst werden. Die Anzahl der verkauften Vorratsgesellschaften lag sogar geringfügig oberhalb derer des Vorjahres. Umsatz und Rohmarge blieben gleichwohl hinter den Werten des Vorjahres zurück, was auf weniger verkaufte SEs und AGs im Berichtsjahr zurückzuführen ist. Zudem musste die Gesellschaft aufgrund des endgültig erfolgten Brexits weitere erhebliche Abschreibungen auf den Firmenwert der GO AHEAD vornehmen. Diese Umstände haben zu dem ausgewiesenen negativen Unternehmensergebnis geführt. Positiv herauszuheben ist der planmäßig erfolgte weitere Ausbau des Finanzierungsvolumens, von dem die FORIS in den kommenden Jahren profitieren wird.
Der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr 2020 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Er hat die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht und diese in Fragen der Unternehmensleitung beraten.
Im Geschäftsjahr 2020 hielt der Aufsichtsrat bei Anwesenheit aller drei Mitglieder dreizehn Sitzungen ab. Zugunsten der Gesellschaft wurden davon nur acht Sitzungen abgerechnet. An neun Sitzungen nahm mindestens ein Mitglied des Vorstands teil.
Insgesamt wurden elf Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst. Zusätzlich wurden sechs Telefonkonferenzen abgehalten. In allen Aufsichtsratssitzungen, die zusammen mit dem Vorstand stattgefunden haben, erläuterte dieser die Entwicklung von Umsatz und Ergebnis im Konzern und ging dabei auf den Verlauf in den einzelnen Geschäftsbereichen ein. Der Vorstand informierte über den Gang der Geschäfte sowie die Entwicklung des Unternehmens einschließlich der Tochterunternehmen sowie Abweichungen des tatsächlichen Geschäftsverlaufs von der Planung. Dabei erörterte der Vorstand mit dem Aufsichtsrat regelmäßig auch die Angemessenheit der Kapitalausstattung sowie die entsprechenden Stressszenarien. Der Jahres- und Konzernabschluss mit den jeweiligen Prüfungsberichten der Abschlussprüfer sowie die unterjährigen Berichte wurden vom Aufsichtsrat eingehend geprüft.
Weitere Schwerpunkte waren strategische Themen, denen insbesondere eine separate zweitägige Klausurtagung gewidmet war. Hier wurde die Wachstumsstrategie der Prozessfinanzierung einschließlich der Risikostruktur, der Margenanforderungen, der Finanzierungsziele und deren Umsetzung erörtert. Auch die europäisch intendierte Digitalisierung im Bereich der Gesellschaftsgründungen war Gegenstand der künftigen strategischen Ausrichtung des Geschäfts mit Vorratsgesellschaften. Zudem haben Gespräche zur Ausweitung des Finanzierungsvolumens unter Beteiligung des Aufsichtsrates stattgefunden. Die Folgen des Brexits für das Geschäft der GO AHEAD einschließlich notwendiger Personalanpassungen wurden mit dem Vorstand eingehend diskutiert und mit Plananpassungen versehen. Der Aufsichtsrat hat sich auch mit Fragen der Fortbildung befasst. Hier steht noch eine Entscheidung aus, ob und inwieweit externe Unterstützung in Anspruch genommen werden soll.
Nachdem Einigkeit darüber bestand, den Vorstandsdienstvertrag von Herrn Dr. Knoop über dessen reguläre Laufzeit bis Ende 2020 hinaus, nicht zu verlängern, hat der Aufsichtsrat sich intensiv mit der Nachfolgesuche befasst, nachdem er zuvor das Anforderungsprofil nochmals einer Überprüfung unterzogen hat. Infolge zahlreicher Gespräche hat der Aufsichtsrat sodann Herrn Frederick Iwans mit Wirkung zum 4. Januar 2021 zunächst für die Dauer von drei Jahren zum Vorstand bestellt. Der Aufsichtsrat ist fest davon überzeugt, dass die FORIS AG damit gut für die Zukunft und vor allem das weitere Wachstum der Gesellschaft aufgestellt ist.
Abgestimmt wurden weiter die Tagesordnung und die virtuelle Durchführung der Hauptversammlung unter Corona-Bedingungen.
Zudem befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit dem Planungsverlauf des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 und der Planung für die Folgejahre. Dazu zählten auch die künftige Immobiliennutzung, die Personalstruktur, die Kosten des Overheads sowie Planungen für die Jahre 2021 ff. unter Festlegung entsprechender Zielgrößen. Der Aufsichtsrat ließ sich vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend berichten. Die mündliche Berichterstattung des Vorstands in den Sitzungen wurde mit schriftlichen Unterlagen vorbereitet, die jedes Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig vor der Sitzung erhalten hat. Über wichtige Vorgänge informierte der Vorstand schriftlich, auch zwischen den Sitzungen. Zudem fand ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates und dem Vorstand über wesentliche Entwicklungen und Entscheidungen statt.
Die monatliche Berichterstattung an den Aufsichtsrat gibt detailliert Auskunft über alle einzelnen Geschäftsbereiche und deren Rentabilität. Sie umfasst weiter das Verhältnis zur verabschiedeten Jahresplanung sowie den Vergleich zu den jeweiligen Vorjahreszahlen nebst Bewertung und Erläuterung sowie der weiteren Erwartungen des Vorstandes nebst Auswirkungen auf das geplante Jahresergebnis. Insbesondere informiert der Vorstand den Aufsichtsrat über den jeweiligen Sachstand größerer laufender Prozessfinanzierungsverfahren sowie entsprechender Anfragen, die sich in Prüfung befinden. Mit dem Bericht über den Sachstand der Prozessfinanzierungsverfahren gewinnt der Aufsichtsrat einen Überblick über die wesentlichen Chancen und Risiken in diesem Geschäft. Mit der Information über die Anfragen ist der Aufsichtsrat über die laufende Nachfrageentwicklung informiert. Zugleich erhält der Aufsichtsrat damit eine Vorschau über, aufgrund ihres Volumens zustimmungspflichtige, Verträge. Im abgelaufenen Jahr unterlagen zahlreiche neue Prozessfinanzierungsverträge dem Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrates, der sich eingehend mit diesen Fällen befasst und Chancen und Risiken mit dem Vorstand, teilweise in persönlichen Gesprächen, teilweise im Wege von Telefonkonferenzen, erörtert hat. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat auch auf etwaige Nachfragen jederzeit umfassend informiert. Alle sonstigen wesentlichen Belange der Gesellschaft sind Teil der monatlichen schriftlichen Berichterstattung.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates trifft sich im Regelfall monatlich und darüber hinaus nach Bedarf mit dem Vorstand oder einzelnen Mitgliedern des Vorstands. Dabei wird er eingehend über die aktuelle Entwicklung informiert. Damit besteht Gelegenheit, einzelne Punkte der Berichterstattung zu vertiefen, Nachfrage zu halten und insbesondere größere Prozessfinanzierungsfälle und die Strategie des weiteren Vorgehens zu erörtern. Der Austausch bezieht sich auf die gesamte Berichterstattung, die Lage des Unternehmens, des Geschäftsverlaufes und die allgemeine strategische und finanzielle Unternehmens- sowie die Liquiditätsentwicklung. Über alle wesentlichen Aspekte dieser Besprechungen informiert der Vorsitzende des Aufsichtsrates im Anschluss die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates. Diese Informationen bilden u. a. die Grundlage weitergehender Diskussionen im Aufsichtsrat. Alle zwischen Vorstand und Aufsichtsrat festgehaltenen, zu erledigenden Punkte, werden dokumentiert, regelmäßig fortgeschrieben und in den Sitzungen auf deren Fortschritt und Erledigung überprüft
Der Aufsichtsrat hat Einblick in die wesentlichen Planungs- und Abschlussunterlagen erhalten und sich von der Richtigkeit und Angemessenheit überzeugt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat sich während des Prüfungsverfahrens mit den Prüfern über die Prüfungsschwerpunkte selbst, sowie die Erkenntnisse der Prüfer eingehend ausgetauscht. Die dem Aufsichtsrat vorgelegten Berichte, Auswertungen und Zukunftsplanungen wurden ebenso kritisch hinterfragt wie die Liquiditätsplanung des Unternehmens und in mehreren Sitzungen diskutiert. Der Aufsichtsrat hat überwacht, dass der Vorstand die Geschäfte ordnungsgemäß führt und die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig und effektiv einleitet und ausführt. Die Überwachung bezog sich insbesondere auch auf die Angemessenheit der Risikovorsorge und der Compliance.
Der vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 erstellte Jahresabschluss nach HGB und der Konzernabschluss nach IFRS der FORIS AG wurden zusammen mit dem zusammengefassten Lagebericht von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Die Abschlussprüfer kommen zu dem Ergebnis, dass sowohl der Jahresabschluss nach HGB als auch der Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den Vorschriften der IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Geschäftsjahres vermittelt und erteilen jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu den geprüften Abschlüssen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hatte, wie dargelegt, während der Prüfung ein intensives Gespräch mit den Prüfern und sich vor allem über die Schwerpunkte der Prüfung informiert. Alle gestellten Fragen konnten zufriedenstellend beantwortet werden. Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss für die FORIS AG zum 31. Dezember 2020 sowie der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 wurden zusammen mit dem zusammengefassten Lagebericht dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Die Abschlussprüfer haben nach Abschluss ihrer Prüfung an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates teilgenommen und über die Ergebnisse ihrer Prüfung Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat von dem Ergebnis der Prüfung zustimmend Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und Konzernabschluss der FORIS AG sowie den zusammengefassten Lagebericht erörtert und geprüft. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Überwachung des internen Kontrollsystems keine wesentlichen Schwächen festgestellt. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der FORIS AG sowie den Konzernabschluss in der von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüften Fassung durch Beschluss vom 29. März 2021 gebilligt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ist damit festgestellt.
Auch wenn der Aufsichtsrat der FORIS AG nur aus drei Mitgliedern besteht, wäre formal entsprechend den Empfehlungen des Corporate Governance-Kodex ein Prüfungsausschuss zu bilden. Dieser würde mit der Vertretung des Aufsichtsrates der FORIS AG übereinstimmen. Die inhaltsbezogene Zusammenarbeit der Mitglieder des Aufsichtsrates würde sich durch die Schaffung eines formal weiteren Gremiums nicht verändern. Aus diesem Grund bildet die FORIS AG keinen entsprechenden Ausschuss (s. aktueller Corporate-Governance-Kodex). Vorstand und Aufsichtsrat haben die Empfehlungen des Corporate-Governance-Kodex im Übrigen intensiv erörtert und die Entsprechenserklärung mit den entsprechenden Abweichungen gemäß § 161 AktG am 10.03.2021 abgegeben, begründet und im Geschäftsbericht vollständig wiedergegeben. Es bestanden keine Interessenkonflikte von Vorstand und Aufsichtsrat.
Mit Dank an den Vorstand und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens hat der Aufsichtsrat das weitere Wachstum des Prozessfinanzierungsvolumens unter erschwerten äußeren Rahmenbedingungen zur Kenntnis genommen. Gleiches gilt bezüglich des erfreulichen Segmentergebnisses beim Verkauf von Vorratsgesellschaften. Dank gebührt auch unseren Aktionärinnen und Aktionären dafür, dass sie auch im vergangenen Jahr der FORIS, ihrem Management sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihr Vertrauen geschenkt haben. Bleiben Sie der FORIS auch in Zukunft gewogen.
Bonn, 29. März 2021
Der Aufsichtsrat
Dr. Christian Rollmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats
D. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk umfasst auch einen „Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Abschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB" („ESEF-Vermerk"). Der dem ESEF-Vermerk zugrunde liegende Prüfungsgegenstand (zu prüfende ESEF-Unterlagen) ist nicht beigefügt. Die geprüften ESEF-Unterlagen können im Bundesanzeiger eingesehen bzw. aus diesem abgerufen werden.
An die FORIS AG, Bonn
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der FORIS AG, Bonn, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern Gewinn und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der FORIS AG, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die in Abschnitt 10 des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die in Abschnitt 10 des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1) Werthaltigkeit der Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung
2) Werthaltigkeit des Geschäfts und Firmenwertes
Zu 1) Werthaltigkeit der Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung
a) Das Risiko für den Abschluss
Die Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung beinhalten die aktivierten Kosten aus laufenden Prozessen.
Es handelt sich hierbei insbesondere um Anwalts , Gerichts sowie Gutachterkosten, welche sich zum 31. Dezember 2020 auf TEUR 6.317 belaufen. Darin sind Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 984 enthalten. Sobald ein Urteil rechtskräftig geworden ist, nach Obsiegen in zweiter Instanz und bei Nichtzulassung der Revision, im Falle eines (Teil )Vergleichs oder einer anerkenntnisgleichen Zahlung, werden Forderungen aus Prozessfinanzierung erfasst.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Vermögenswerten aus Prozessfinanzierung sind im Abschnitt „I.7.10" und im Abschnitt „II.2.10" des Konzernanhangs enthalten. Angaben finden sich zudem im zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt „B.1.I.2" und im Abschnitt „B.1.II.2".
Die Bewertung der Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung unterliegt hohen Anforderungen und ist in einem hohen Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Juristen abhängig. Die FORIS AG, Bonn, hat strukturierte Abläufe installiert, bei welchen es bereits vor Abschluss des Prozessfinanzierungsvertrags zu einer ersten Einschätzung der Verantwortlichen zur Wahrscheinlichkeit eines positiven Urteils kommt. Im Verlauf der Finanzierung sind weitere Kontrollschritte vorhanden, im Rahmen welcher diese Einschätzung aktualisiert wird. Trotz des somit getätigten hohen organisatorischen Aufwands bleibt das Ergebnis dieser Einschätzung ermessensbehaftet.
Aus unserer Sicht sind die laufenden sowie bereits abgeschlossenen Prozesse, welche in den Vermögenswerten erfasst werden, im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da sie als sehr komplex einzustufen sind und ein umfangreiches juristisches Detailwissen erfordern. Die auf dieser Basis vorgenommenen Bewertungen stellen mit Unsicherheit behaftete Ermessensentscheidungen dar.
b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen
Wesentliches Ziel unserer Prüfungshandlungen war die Sicherstellung der systematischen Vorgehensweise und der Angemessenheit der Bewertung der Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung.
Zu diesem Zweck haben wir umfangreiche Prüfungsschritte bei allen wesentlichen Prozessfinanzierungen sowie stichprobenartig bei kleineren Prozessfinanzierungen durchgeführt. Hierzu zählten eine Überprüfung der Abläufe und Kontrollen, eine ausführliche Befragung der Verantwortlichen zur aktuellen Einschätzung der jeweiligen Prozesse und die stichprobenartige Überprüfung der aktivierten Kosten.
Daneben haben wir in die relevanten Prozessakten Einsicht genommen und den Schriftverkehr sowie die ergangenen Urteile und geschlossenen Vergleiche gewürdigt. Auch die durch die FORIS AG, Bonn, erstellten internen Richtlinien, die Aufsichtsratssitzungsprotokolle und die geschlossenen Finanzierungsverträge haben wir kritisch durchgesehen.
Die der Werthaltigkeit zu Grunde liegenden Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sind aus unserer Sicht hinreichend dokumentiert sowie begründet.
Zu 2) Werthaltigkeitstest des Firmenwertes
a) Das Risiko für den Abschluss
Zum Abschlussstichtag weist die Konzernbilanz einen Firmenwert mit einem Buchwert von insgesamt TEUR 550 aus; der Firmenwert ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD zugeordnet.
Als Ergebnis der jährlichen Wertminderungsprüfung wurde ein Wertminderungsaufwand in Höhe von TEUR 923 erfasst.
Die Angaben der Gesellschaft zum Geschäfts und Firmenwert sind in den Abschnitten „I.7.3" und „II.2.2" des Konzernanhangs enthalten.
Gemäß IAS 36.90 sind zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts oder Firmenwert zugeordnet wurde, bei Vorliegen eines Anhaltspunktes für eine Wertminderung oder mindestens jährlich einem Wertminderungstest zu unterziehen. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden
Einheit, der mit dem Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu vergleichen ist, ist nach IAS 36.74 der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert.
Im Rahmen dieser Prüfung werden komplexe Bewertungsmodelle verwendet, welche auf den Erwartungen über die zukünftige Entwicklung des jeweiligen operativen Geschäfts sowie der daraus resultierenden Zahlungsströme basieren. Das Ergebnis des Wertminderungstests unterliegt daher maßgeblich dem Einfluss geschätzter Werte.
Vor diesem Hintergrund waren diese Sachverhalte aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Planung, die dem Wertminderungstest zu Grunde liegt, durch eine Analyse der uns vorgelegten Planungsprämissen und Planungsunterlagen sowie durch intensive Erörterung mit dem verantwortlichen Mitarbeiter des Mandanten und dem Vorstand plausibilisiert. Dabei haben wir diese auch auf eine möglicherweise einseitige Ermessensausübung hin untersucht.
Wir haben die verwendeten Berechnungsverfahren auf ihre methodisch korrekte Anwendung, die Herleitung der Diskontierungszinsen sowie die rechnerische Richtigkeit geprüft.
Das Berechnungsergebnis des Mandanten haben wir unter anderem durch kritische Durchsicht der vom Mandanten erstellten Berechnungen und Sensitivitätsanalysen validiert.
Zudem haben wir die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit einbezogenen Vermögenswerte und Schulden beurteilt.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsmethoden, parameter und annahmen sind vor dem Hintergrund der bestehenden großen Unsicherheiten insgesamt nachvollziehbar.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat der FORIS AG sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | die im Abschnitt „Prüfungsurteile" genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts, |
| ― | den Bericht des Aufsichtsrats, |
| ― | den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex i.d.F. vom 7. Februar 2017 (abgegeben am 3. März 2020) bzw. i.d.F. vom 16. Dezember 2019 (abgegeben am 10. März 2021), |
| ― | die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht und |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, aber nicht den Konzernabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht und unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. |
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der in Abschnitt 10 des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Konzernerklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können, gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB
Prüfungsurteil
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei foris_187915.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als „ESEF Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF Unterlagen
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF Unterlagen
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF Unterlagen, d. h. ob die die ESEF Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. |
| ― | beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF Unterlagen mit Inline XBRL Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL Kopie der XHTML Wiedergabe ermöglicht. |
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Mai 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 31. Dezember 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Konzernabschlussprüfer der FORIS AG, Bonn, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Werner Metzen.
Köln, 29. März 2021
**Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
Dr. Werner Holzmayer, Wirtschaftsprüfer
Werner Metzen, Wirtschaftsprüfer
Versicherung der gesetzlichen Vertreter und Negativvermerk gem. § 37w Abs. 5 Satz 6 WpHG
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses die Lage des Konzerns so dargestellt ist, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Bonn, 29. März 2021
FORIS AG
Der Vorstand
Frederick Iwans
Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller
Unternehmenskalender 2021
1. Halbjahr 2021
| 29. März | Veröffentlichung Geschäftsbericht 2020 |
| 01. Juni | Hauptversammlung |
2. Halbjahr 2021
| 12. August | Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht |
Der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht der FORIS AG werden unter https://www.foris.com/aktionaere-investoren/unternehmenskalender-finanzberichte.html sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht.