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E.ON SE Audit Report / Information 2015

Jan 14, 2016

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Audit Report / Information

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Publication

E.ON Energie AG

Düsseldorf

Jahresabschluss zum 31.12.2015

Die Hauptversammlung der E.ON Energie AG (nachfolgend kurz „Gesellschaft“) hat am 10.03.2015 folgenden Beschluss einstimmig, ohne Gegenstimmen und Enthaltungen gefasst:

„Die Gesellschaft wird nach § 264 Abs. 3 HGB von den Offenlegungspflichten nach §§ 325 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2015 befreit.“

Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 (insb. Nr. 4 lit. b) HGB und unter Angabe des Mutterunternehmens der Gesellschaft, E.ON SE, Düsseldorf, wird mitgeteilt, dass die Gesellschaft von der Befreiungsmöglichkeit hinsichtlich:

der Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss,
der Offenlegung des Jahresabschlusses sowie
der Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten sonstigen Unterlagen

für das Geschäftsjahr 2015 Gebrauch macht.

Düsseldorf, den 30.11.2015

Der Vorstand