AI assistant
Einhell Germany AG — Audit Report / Information 2017
Jun 18, 2018
134_rns_2018-06-18_8cdadbf5-08f3-449d-b599-d4f1d1d5a72b.html
Audit Report / Information
Open in viewerOpens in your device viewer
Publication

Einhell Germany AG
Landau an der Isar
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017
Entsprechenserklärung
gemäß § 161 Aktiengesetz:
Vorstand und Aufsichtsrat der Einhell Germany AG erklären, dass die Einhell Germany AG seit Abgabe der letzten Erklärung im Januar 2017 den Verhaltensempfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" überwiegend entsprochen hat und auch in Zukunft überwiegend entsprechen wird. Die Abweichungen von den Empfehlungen samt Begründung ersehen Sie nachfolgend im Detail.
Einhell Germany AG
Landau, im Januar 2018
Für dem Vorstand
Andreas Kroiss, Vorstandsvorsitzender
Jan Teichert, Vorstand Finanzen
Br. Markus Thannhuber, Vorstand Technik
Für den Aufsichtsrat
Prof. Br.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Bieter Spath, Aufsichtsratsvorsitzender
Der Deutsche Corporate Governance Kodex bei der Einhell Germany AG:
Die Erfüllung der Kodex-Vorgaben im Detail
Hier finden Sie eine Zusammenstellung sämtlicher Inhalte des Deutschen Corporate Governance Kodex in der aktuellen Fassung vom 07. Februar 2017 sowie Angaben zur Corporate Governance-Praxis der Einhell Germany AG hinsichtlich der einzelnen Kodex-Vorgaben.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex unterscheidet grundsätzlich drei Kategorien von Vorgaben: GESETZLICHE VORSCHRIFTEN, die geltendes Recht und bereits deshalb verbindlich sind sowie EMPFEHLUNGEN ("soll") und ANREGUNGEN ("sollte", "kann"), die national wie auch international übliche Corporate Governance-Standards aufgreifen. Empfehlungen des Kodex sind im Text durch die Verwendung des Wortes "soll" gekennzeichnet. Die Gesellschaften können hiervon abweichen, sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offenzulegen und die Abweichungen zu begründen ("comply or explain"). Dies ermöglicht den Gesellschaften die Berücksichtigung branchen- oder unternehmensspezifischer Bedürfnisse. Eine gut begründete Abweichung von einer Kodexempfehlung kann im Interesse einer guten Unternehmensführung liegen. So trägt der Kodex zur Flexibilisierung und Selbstregulierung der deutschen Unternehmensverfassung bei. Ferner enthält der Kodex Anregungen, von denen ohne Offenlegung abgewichen werden kann; hierfür verwendet der Kodex den Begriff "sollte".
Die Einhell Germany AG entspricht sämtlichen gesetzlichen Vorschriften und ganz überwiegend auch den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Hierzu wurde im Januar 2018 von Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG abgegeben. Über diese Erklärung hinaus äußert sich die Einhell Germany AG in der folgenden Auflistung im Detail zu allen Punkten des Kodex - einschließlich der Abweichungen von Empfehlungen und Anregungen. Dies unterstreicht nachhaltig das umfassende Bekenntnis der Einhell Germany AG zum Leitbild einer transparenten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und -kontrolle.
| Kodex-Vorgaben in der Fassung vom 7.2.2017 |
Art der Vorgabe |
Erfüllt ja / nein | Anmerkungen bei Erfüllung und/oder Begründungen im Fall einer Abweichung |
|---|---|---|---|
| 2. Aktionäre und Hauptversammlung | |||
| 2.1 Aktionäre | |||
| 2.1.1 Die Aktionäre nehmen im Rahmen der gesetzlichen und satzungsmäßig vorgesehenen Möglichkeiten ihre Rechte vor oder während der Hauptversammlung wahr und üben dabei ihr Stimmrecht aus. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 2.1.2 Jede Aktie gewährt grundsätzlich eine Stimme. Aktien mit Mehrstimmrechten oder Vorzugsstimmrechten ("golden shares") sowie Höchststimmrechte bestehen nicht. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 2.2 Hauptversammlung | |||
| 2.2.1 Der Vorstand legt der Hauptversammlung den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht vor. Sie entscheidet über die Gewinnverwendung sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und wählt in der Regel die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat und den Abschlussprüfer. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Darüber hinaus entscheidet die Hauptversammlung über den Inhalt der Satzung, insbesondere den Gegenstand der Gesellschaft und wesentliche Strukturmaßnahmen wie Unternehmensverträge und Umwandlungen, über die Ausgabe von neuen Aktien und von Wandel- und Optionsscheinverschreibungen sowie über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien. Sie kann über die Billigung des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 2.2.2 Bei der Ausgabe neuer Aktien haben die Aktionäre grundsätzlich ein ihrem Anteil am Grundkapital entsprechendes Bezugsrecht. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 2.2.3 Jeder Aktionär ist berechtigt an der HV teilzunehmen, das Wort zu Gegenständen der Tagesordnung zu ergreifen und sachbezogene Fragen und Anträge zu stellen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 2.2.4 Der Versammlungsleiter sorgt für eine zügige Abwicklung der HV. Dabei sollte er sich davon leiten lassen, dass eine ordentliche Hauptversammlung spätestens nach 4 bis 6 Stunden beendet ist. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 2.3 Einladung zur HV, Stimmrechtsvertreter | |||
| 2.3.1 Die Hauptversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal jährlich unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Aktionärsminderheiten sind berechtigt, die Einberufung einer Hauptversammlung und die Erweiterung der Tagesordnung zu verlangen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Die Einberufung sowie die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts sind für die Aktionäre leicht erreichbar auf der Internetseite der Gesellschaft zusammen mit der Tagesordnung zugänglich zu machen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 2.3.2 Die Gesellschaft soll den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte und die Stimmrechtsvertretung erleichtern. | Empfehlung | √ | |
| Der Vorstand soll für die Bestellung eines Vertreters für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre sorgen; | Empfehlung/Anregung | √ | |
| dieser sollte auch während der HV erreichbar sein. | √ | ||
| 2.3.3 Die Gesellschaft sollte den Aktionären die Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien (z.B. Internet) ermöglichen. | Anregung | - | Aufgrund der zusätzlichen Kosten, die mit der Implementierung eines solchen Kommuni-kationssystems verbunden wären, wird derzeit von der Umsetzung dieser Anregung abgesehen. |
| 3. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat | |||
| 3.1 Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 3.2 Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 3.3 Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung legen die Satzung oder der Aufsichtsrat - dieser gegebenenfalls auch im Einzelfall -Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats fest. Hierzu gehören Entscheidungen oder Maßnahmen, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens grundlegend verändern. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 3.4 Die Information des Aufsichtsrats ist Aufgabe des Vorstands. Der Aufsichtsrat hat jedoch seinerseits sicherzustellen, dass er angemessen informiert wird. Zu diesem Zweck soll der Aufsichtsrat die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands näher festlegen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Er geht auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat sind in der Regel in Textform zu erstatten. Entscheidungsnotwendige Unterlagen werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats möglichst rechtzeitig vor der Sitzung zugeleitet. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 3.5 Gute Unternehmensführung setzt eine offene Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie in Vorstand und Aufsichtsrat voraus. Die umfassende Wahrung der Vertraulichkeit ist dafür von entscheidender Bedeutung. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Alle Organmitglieder stellen sicher, dass die von ihnen zur Unterstützung einbezogenen Mitarbeiter die Verschwiegenheitspflicht in gleicher Weise enthalten. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 3.6 In mitbestimmten Aufsichtsräten können die Vertreter der Aktionäre und der Arbeitnehmer die Sitzungen des Aufsichtsrats jeweils gesondert, gegebenenfalls mit Mitgliedern des Vorstands, vorbereiten. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Der Aufsichtsrat soll bei Bedarf ohne den Vorstand tagen. | Empfehlung | √ | |
| 3.7 Bei einem Übernahmeangebot müssen Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot abgeben, damit die Aktionäre in Kenntnis der Sachlage über das Angebot entscheiden können. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Der Vorstand darf nach Bekanntgabe eines Übernahmeangebots bis zur Veröffentlichung des Ergebnisses keine Handlungen vornehmen, durch die der Erfolg des Angebots verhindert werden könnte, soweit solche Handlungen nicht nach den gesetzlichen Regelungen erlaubt sind. Bei ihren Entscheidungen sind Vorstand und Aufsichtsrat an das beste Interesse der Aktionäre und des Unternehmens gebunden. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Der Vorstand sollte im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche HV einberufen, in der die Aktionäre über das Übernahmeangebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen. | Anregung | √ | |
| 3.8 Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat beachten die Regeln ordnungsgemäßer Unternehmensführung. Verletzen sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters bzw. Aufsichtsratsmitglieds schuldhaft, so haften sie der Gesellschaft gegenüber auf Schadenersatz. Bei unternehmerischen Entscheidungen liegt keine Pflichtverletzung vor, wenn das Mitglied von Vorstand oder Aufsichtsrat vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln (Business Judgement Rule). | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Schließt die Gesellschaft für den Vorstand eine D&O- Versicherung ab, ist ein Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitgliedes zu vereinbaren. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden. | Empfehlung | - | Aus Gründen der Kontinuität besteht D&O Versicherungsschutz für den Aufsichtsrat ohne Selbstbehalt. Das verantwortungsvolle Handeln des Aufsichtsrates wird nach Ansicht der Einhell AG durch Vereinbarung eines entsprechenden Selbstbehalts nicht zusätzlich gefördert. |
| 3.9 Die Gewährung von Krediten des Unternehmens an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrat sowie ihrer Angehörigen bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 3.10 Über die Corporate Governance sollen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich berichten (Corporate Governance Bericht) und diesen Bericht im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlichen. Dabei sollte auch zu den Kodexanregungen Stellung genommen werden. Die Gesellschaft soll nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen zum Kodex fünf Jahre lang auf Ihrer Internetseite zugänglich halten. | Empfehlung/Anregung | √ | |
| 4. Vorstand | |||
| 4.1 Aufgaben und Zuständigkeiten | |||
| 4.1.1 Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse, also unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, seiner Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder) mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 4.1.2 Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 4.1.3 Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance). Er soll für angemessene, an der Risikolage des Unternehmensausgerichtete Maßnahmen (Compliance Management System) sorgen und deren Grundzüge offenlegen. Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 4.1.4 Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 4.1.5 Der Vorstand soll bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben. Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands legt der Vorstand Zielgrößen fest. | Empfehlung/ Gesetzliche Vorschrift |
√ | |
| 4.2 Zusammensetzung und Vergütung | |||
| 4.2.1 Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. Eine Geschäftsordnung soll die Arbeit des Vorstands, insbesondere die Ressortzuständigkeiten einzelner Vorstandsmitglieder, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten sowie die erforderliche Beschlussmehrheit bei Vorstandsbeschlüssen (Einstimmigkeit oder Mehrheitsbeschluss) regeln. | Empfehlung, Anregung | √ | |
| 4.2.2 Das Aufsichtsratsplenum setzt die jeweilige Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Besteht ein Ausschuss, der die Vorstandsverträge behandelt, unterbreitet er dem Aufsichtsratsplenum seine Vorschläge. Das Aufsichtsratsplenum beschließt das Vergütungssystem für den Vorstand und überprüft es regelmäßig. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandmitglieder wird vom Aufsichtsratsplenum unter Einbeziehung von etwaigen Konzernbezügen auf der Grundlage einer Leistungsbeurteiiung festgelegt. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung seines Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Hierbei soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. | Empfehlung | - | Die Abgrenzbarkeit des oberen Führungs-kreises gestaltet sich aufgrund regelmäßiger Veränderungen in der Zusammensetzung als schwierig. Die Vergleichbarkeit ist aufgrund der in den unterschiedlichen Ebenen stark unterschiedlichen Anteile variabler Vergütungselemente nicht uneingeschränkt gegeben. Bei der Beurteilung der Angemessenheit zieht der Aufsichtsrat deshalb unter anderem auch externe Vergütungsstudien hinzu. |
| Zieht der Aufsichtsrat zur Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung einen externen Vergütungsexperten hinzu, soll er auf dessen Unabhängigkeit vom Vorstand bzw. vom Unternehmen achten. | Empfehlung | √ | |
| 4.2.3 Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder umfasst die monetären Vergütungsteile, die Versorgungszusagen, die sonstigen Zusagen, insbesondere für den Fall der Beendigung der Tätigkeit, Nebenleistungen jeder Art und Leistungen von Dritten, die im Hinblick auf die Vorstandstätigkeit zugesagt oder im Geschäftsjahr gewährt wurden. | Empfehlung | √ | |
| Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten. Die monetären Vergütungsteile sollen fixe und variable Bestandteile umfassen. Variable Vergütungsbestandteile haben grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen soll bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile Rechnung getragen werden. Sämtliche Vergütungsbestandteile müssen für sich und insgesamt angemessen sein und dürfen insbesondere nicht zum Eingehen unangemessener Risiken verleiten. | Empfehlung | √ | |
| Die Vergütung soll insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen. Die variablen Vergütungsteile sollen auf anspruchsvolle, relevante Vergleichsparameter bezogen sein. Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter soll ausgeschlossen sein. Mehrjährige, variable Vergütungsbestandteile sollten nicht vorzeitig ausbezahlt werden. | Empfehlung | √ | |
| Empfehlung | √ | ||
| Bei Versorgungszusagen soll der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau - auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit - festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen. Bei Abschluss von Vorstandsverträgen soll darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Wird der Anstellungsvertrag aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretenen wichtigen Grund beendet, erfolgen keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden. | Empfehlung | - | Die Vorstandsverträge sind ohne Abfindungs-Cap an die Restlaufzeit gebunden. Abfindungen sind generell nicht vorgesehen. Die Aufnahme eines Abfindungs-Caps hält die Einhell AG vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll, da ein Vorstandsmitglied auf der vollständigen Auszahlung seiner Ansprüche aus dem Dienstvertrag bestehen und andernfalls seine Zustimmung zur Beendigung der Vorstandstätigkeit verweigern könnte. |
| Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) soll 150 % des Abfindungs-Caps nicht übersteigen. | Empfehlung | √ | |
| Der Vorsitzende des Aufsichtsrats soll die Hauptversammlung einmalig über die Grundzüge des Vergütungssystems und sodann über deren Veränderungen informieren. | √ | ||
| 4.2.4 Die Gesamtvergütung eines jeden Vorstandsmitglieds wird, aufgeteilt nach fixen und variablen Vergütungsteilen unter Namensnennung offen gelegt. Gleiches gilt für Zusagen auf Leistungen, die einem Vorstandsmitglied für den Fall der vorzeitigen oder regulären Beendigung der Tätigkeit als Vorstandsmitglied gewährt oder die während des Geschäftsjahres geändert worden sind. Die Offenlegung unterbleibt, wenn die Hauptversammlung dies mit Dreiviertelmehrheit anderweitig beschlossen hat. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 4.2.5 Die Offenlegung erfolgt im Anhang oder im Lagebericht. In einem Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts werden die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder dargestellt. Die Darstellung soll in allgemein verständlicher Form erfolgen. | Empfehlung | - | Die Hauptversammlung hat mit Dreiviertelmehrheit beschlossen, dass die Offenlegung unter Namensnennung unterbleiben kann. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Anhang in der Gesamtsumme angegeben. |
| Der Vergütungsbericht soll auch Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen enthalten. | Empfehlung | - | Die Hauptversammlung hat mit Dreiviertelmehrheit beschlossen, dass die Offenlegung unter Namensnennung unterbleiben kann. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Anhang in der Gesamtsumme angegeben. |
| Ferner sollen im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden: -die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung, -der Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren, -bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr. Für diese Informationen sollen die als Anlage beigefügten Mustertabellen verwandt werden. | Empfehlung | - | Die Hauptversammlung hat mit Dreiviertelmehrheit beschlossen, dass die Offenlegung unter Namensnennung unterbleiben kann. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Anhang in der Gesamtsumme angegeben. |
| 4.3 Interessenkonflikte | |||
| 4.3.1 Vorstandsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen, unterliegen während ihrer Tätigkeit für das Unternehmen einem umfassenden Wettbewerbsverbot und dürfen Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, nicht für sich nutzen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 4.3.2 Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch andere Personen von Dritten ungerechtfertigte Vorteile fordern oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 4.3.3 Jedes Vorstandsmitglied soll Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenlegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber informieren. | Empfehlung | √ | |
| Alle Geschäfte zwischen dem Unternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihren nahestehenden Personen oder ihnen persönlich nahestehenden Unternehmen andererseits haben branchenüblichen Standards zu entsprechen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Bei Geschäften mit Vorstandsmitgliedern vertritt der Aufsichtsrat die Gesellschaft. Wesentliche Geschäfte mit einem Vorstandsmitglied nahe stehenden Personen oder Unternehmungen sollen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden. | Empfehlung | √ | |
| 4.3.4 Vorstandsmitglieder sollen Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate außerhalb des Unternehmens, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernehmen. | Empfehlung | √ | |
| 5. Aufsichtsrat | |||
| 5.1 Aufgaben und Zuständigkeiten | |||
| 5.1.1 Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig zu beraten und zu überwachen. Er ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einzubinden. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 5.1.2 Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity) achten Der Aufsichtsrat legt für den Anteil von Frauen im Vorstand Zielgrößen fest. | Empfehlung/ Gesetzliche Vorschrift |
√ | |
| Er soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. | Empfehlung | √ | |
| Der Aufsichtsrat kann die Vorbereitung der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie der Behandlung der Bedingungen des Anstellungs-Vertrages einschließlich der Vergütung Ausschüssen übertragen. | Anregung | - | Da der Aufsichtsrat der Einhell Germany AG nur aus drei Aufsichtsratsmitgliedern besteht, ist nach Ansicht der Einhell AG die Bildung von Ausschüssen, die im Regelfall aus mindestens drei Mitgliedern bestehen müssen, nicht sinnvoll und auch nicht angebracht, weil im Plenum eine intensive und qualifizierte Diskussion stattfinden kann. |
| Bei Erstbestellungen sollte die maximal mögliche Bestelldauer von fünf Jahren nicht die Regel sein. | Anregung | √ | |
| Eine Wiederbestellung vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer bei gleichzeitiger Aufhebung der laufenden Bestellung soll nur bei Vorliegen besonderer Umstände erfolgen. | Empfehlung | √ | |
| Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder soll festgelegt werden. | Empfehlung | √ | |
| 5.1.3 Der Aufsichtsrat soll sich eine Geschäftsordnung geben. | Empfehlung | √ | |
| 5.2 Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsratsvorsitzenden | |||
| Der Aufsichtsratsvorsitzende wird vom Aufsichtsrat aus seiner Mitte gewählt. Er koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Der Aufsichtsratsvorsitzende sollte in angemessenem Rahmen bereit sein, mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche zu führen. | Empfehlung | √ | |
| Der Aufsichtsratsvorsitzende soll zwischen den Sitzungen mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden bzw. Sprecher des Vorstands, regelmäßig Kontakt halten und mit ihm Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens beraten. | Empfehlung | √ | |
| Der Aufsichtsratsvorsitzende wird über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unverzüglich durch den Vorsitzenden bzw. Sprecher des Vorstands informiert. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat sodann den Aufsichtsrat zu unterrichten und soll erforderlichenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. | Empfehlung | √ | |
| 5.3 Bildung von Ausschüssen | |||
| 5.3.1 Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. | Empfehlung | - | Da der Aufsichtsrat der Einhell Germany AG nur aus drei Aufsichtsratsmitgliedern besteht, ist nach Ansicht der Einhell AG die Bildung von Ausschüssen, die im Regelfall aus mindestens drei Mitgliedern bestehen müssen, nicht sinnvoll und auch nicht angebracht, weil im Plenum eine intensive und qualifizierte Diskussion stattfinden kann. |
| 5.3.2 Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich -soweit kein anderer Ausschuss damit betraut ist - insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance befasst. Der Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, die in den Fällen der Ausschreibung des Prüfüngsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Der Prüflingsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüber hinaus mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. | Empfehlung | - | Da der Aufsichtsrat der Einhell Germany AG nur aus drei Aufsichtsratsmitgliedern besteht, ist nach Ansicht der Einhell AG die Bildung von Ausschüssen, die im Regelfall aus mindestens drei Mitgliedern bestehen müssen, nicht sinnvoll und auch nicht angebracht, weil im Plenum eine intensive und qualifizierte Diskussion stattfinden kann. |
| Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Er soll unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete. Der Aufsichtsratsvorsitzende soll nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben. | Empfehlung | - | Da der Aufsichtsrat der Einhell Germany AG nur aus drei Aufsichtsratsmitgliedern besteht, ist nach Ansicht der Einhell AG die Bildung von Ausschüssen, die im Regelfall aus mindestens drei Mitgliedern bestehen müssen, nicht sinnvoll und auch nicht angebracht, weil im Plenum eine intensive und qualifizierte Diskussion stattfinden kann. |
| 5.3.3 Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und vom Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt. | Empfehlung | - | Da der Aufsichtsrat der Einhell Germany AG nur aus drei Aufsichtsratsmitgliedern besteht, ist nach Ansicht der Einhell AG die Bildung von Ausschüssen, die im Regelfall aus mindestens drei Mitgliedern bestehen müssen, nicht sinnvoll und auch nicht angebracht, weil im Plenum eine intensive und qualifizierte Diskussion stattfinden kann. |
| 5.4 Zusammensetzung und Vergütung | |||
| 5.4.1 Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kennmisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen. | Empfehlung | - | Derzeit ist aus Gründen der Kontinuität keine Altersgrenze und auch keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer vorgesehen. |
| Für die gewählten Arbeitnehmervertreter sind die besonderen Regeln der Mitbestimmungsgesetze zu beachten. | - | ||
| Bei börsennotierten Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz, das Montan-Mitbestimmungsgesetz oder das Mitbestimmungsergänzungsgesetz gilt, setzt sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Für die anderen vom Gleichstellungsgesetz erfassten Gesellschaften legt der Aufsichtsrat für den Anteil von Frauen Zielgrößen fest. | Empfehlung/ Gesetzliche Vorschrift |
- | |
| Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. | Empfehlung | √ | |
| Der Stand der Umsetzung soll im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden. Dieser soll auch über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder informieren. | Empfehlung | √ | |
| Der Aufsichtsrat soll sich für seine Vorschläge zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung bei dem jeweiligen Kandidaten vergewissern, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Dem Kandidatenvorschlag soll ein Lebenslauf beigefügt werden, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt; dieser soll durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzt und für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden. | √ | ||
| Der Aufsichtsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offen legen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. | Empfehlung | √ | |
| 5.4.2 Dem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören; der Aufsichtsrat soll dabei die Eigentümerstruktur berücksichtigen. Ein Aufsichtsratsmitglied ist im Sinn dieser Empfehlung insbesondere dann nicht als unabhängig anzusehen, wenn es in einer persönlichen oder einer geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die ein wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben. | Empfehlung | √ | |
| 5.4.3 Wahlen zum Aufsichtsrat sollen als Einzelwahl durchgeführt werden. Ein Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds soll bis zur nächsten Hauptversammlung befristet sein. Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz sollen den Aktionären bekannt gegeben werden. | Empfehlung | √ | |
| 5.4.4 Vorstandsmitglieder dürfen vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende ihrer Bestellung nicht Mitglied des Aufsichtrats der Gesellschaft werden, es sei denn ihre Wahl erfolgte auf Vorschlag von Aktionären, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft halten. In letzterem Fall soll der Wechsel in den Aufsichtratsvorsitz eine der Hauptversammlung zu begründende Ausnahme sein. | Gesetzliche Vorschrift Empfehlung | √ √ | |
| 5.4.5 Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Mandate genügend Zeit zur Verfügung steht. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Wer dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von konzernextemen Gesellschaften wahrnehmen, die vergleichbare Anforderungen stellen. | Empfehlung | √ | |
| Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Dabei sollen sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt werden. | Empfehlung | √ | |
| 5.4.6 Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird durch Beschluss der HV oder in der Satzung festgelegt. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Dabei sollen der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat sowie der Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen berücksichtigt werden. | Empfehlung | √ | |
| Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Vergütung, die in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Aufgaben und der Lager der Gesellschaft steht. Wird den Aufsichtsratsmitgliedern eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt, soll sie auf die nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein. | Empfehlung | √ | |
| Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll im Anhang oder im Lagebericht individualisiert, aufgegliedert nach Bestandteilen ausgewiesen werden. | Empfehlung | - | Die Einhell Germany AG hält es aus Gründen der Wahrung der Persönlichkeitsrechte für ausreichend, dass die Bestandteile der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats in der Satzung detailliert beschrieben sind. Eine individualisierte Ausweisung im Lagebericht findet daher nicht statt. |
| Auch die vom Unternehmen an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlten Vergütungen oder gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, sollen individualisiert angegeben werden. | Empfehlung | √ | |
| 5.4.7 Falls ein Mitglied des Aufsichtsrat in einem Geschäftsjahr nur an der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrat und der Ausschüsse, denen er angehört, oder weniger teilgenommen hat, soll dies im Bericht des Aufsichtsrats vermerkt werden. Als Teilnahme gilt auch eine solche über Telefon- und Videokonferenzen; das sollte aber nicht die Regel sein. | Empfehlung | √ | |
| 5.5 Interessen konflikte | |||
| 5.5.1 Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Es darf bei seinen Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 5.5.2 Jedes Aufsichtsratsmitglied soll Interessenkonflikte, insbesondere solche, die auf Grund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber offenlegen. | Empfehlung | √ | |
| 5.5.3 Der Aufsichtsrat soll in seinem Bericht an die HV über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informieren. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. | Empfehlung | √ | |
| 5.5.4 Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 5.6 Effizienzprüfung | |||
| Der Aufsichtsrat soll regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit überprüfen. | Empfehlung | √ | |
| 6. Transparenz | |||
| 6.1 Die Gesellschaft wird die Aktionäre bei Informationen unter gleichen Voraussetzungen gleich behandeln. Sie soll ihnen unverzüglich sämtliche wesentlichen neuen Tatsachen, die Finanzanalysten und vergleichbaren Adressaten mitgeteilt worden sind, zur Verfügung stellen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Empfehlung | √ | ||
| 6.2 Im Rahmen der laufenden Öffentlichkeitsarbeit sollen die Termine der Veröffentlichungen der Geschäftsberichte und unterjährigen Finanzinformationen sowie der Hauptversammlung, von Bilanzpresse- und Analystenkonferenzen in einem "Finanzkalender" mit ausreichendem Zeitvorlauf auf der Internetseite der Gesellschaft publiziert werden. | Empfehlung | √ | |
| 7. Rechnungslegung und Abschlussprüfung | |||
| 7.1 Rechnungslegung | |||
| 7.1.1 Anteilseigner und Dritte werden durch den Konzemabschluss und den Konzernlagebericht sowie durch unterjährige Finanzinformationen unterrichtet. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Sofern die Gesellschaft nicht verpflichtet ist, Quartalsmitteilungen zu veröffentlichen, soll sie die Aktionäre unterjährig neben dem Halbjahresfinanzbericht in geeigneter Form über die Geschäftsentwicklung, insbesondere über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten sowie der Risikosituation, informieren. | Empfehlung | √ | |
| 7.1.2 Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie vom Aufsichtsrat geprüft. Unterjährige Finanzinformationen soll der Vorstand mit dem Aufsichtsrat oder seinem Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung erörtern. | Gesetzliche Vorschrift Empfehlung |
- | Da der Aufsichtsrat sich laufend und zeitnah über die aktuellen Geschäftszahlen. Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte informiert, hält es die Einhell AG für ausreichend, wenn diese Informationen vor der Veröffentlichung dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben werden. |
| Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein | Empfehlung | - | Der Konzernabschluss wird aufgrund der Komplexität im Konzernverbund 120 Tage nach Geschäftsjahresende und die Zwischenberichte 60 Tage nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht. |
| 7.1.3 Der Corporate Governance Bericht soll konkrete Angaben über Aktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme der Gesellschaft enthalten, soweit diese Angaben nicht bereits im Jahresabschluss, Konzernabschluss oder Vergütungsbericht gemacht werden. | Empfehlung | √ | |
| Empfehlung | √ | ||
| 7.1.4 Im Konzernabschluss sollen Beziehungen zu Aktionären erläutert werden, die im Sinne der anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften als nahestehende Personen zu qualifizieren sind. | Empfehlung | √ | |
| 7.2 Abschlussprüfung | |||
| 7.2.1 Vor Unterbreitung des Wahlvorschlags soll der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss eine Erklärung des vorgesehenen Prüfers einholen, ob und gegebenenfalls welche geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können. Die Erklärung soll sich auch darauf erstrecken, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für das Unternehmen, insbesondere auf dem Beratungssektor, erbracht wurden bzw. für das folgende Jahr vertraglich vereinbart sind. | Empfehlung | √ | |
| Der Aufsichtsrat soll mit dem Abschlussprüfer vereinbaren, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats bzw. des Prüfungsausschusses über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. | Empfehlung | √ | |
| 7.2.2 Der Aufsichtsrat erteilt dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag und trifft mit ihm die Honorarvereinbarung. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 7.2.3 Der Aufsichtsrat soll vereinbaren, dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrat wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen. | Empfehlung | √ | |
| Der Aufsichtsrat soll vereinbaren, dass der Abschlussprüfer ihn informiert bzw. im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Kodex ergeben. | Empfehlung | √ | |
| 7.2.4 Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. | Gesetzliche Vorschrift | √ |
Bilanz zum 31. Dezember 2017
Aktiva
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 48.684,85 | 70.333,85 | ||
| 2. Geleistete Anzahlungen | 30.362,50 | 79.047,35 | 23.000,00 | 93.333,85 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 5.631.287,70 | 3.225.008,32 | ||
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 2.127.268,83 | 2.303.187,92 | ||
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 840.530,46 | 819.142,76 | ||
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 74.438,91 | 8.673.525,90 | 977.937,48 | 7.325.276,48 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 91.108.771,68 | 81.251.735,63 | ||
| 2. Beteiligungen | 318.714,94 | 0,00 | ||
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 150.000,00 | 91.577.486,62 | 150.000,00 | 81.401.735,63 |
| 100.330.059,87 | 88.820.345,96 | |||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Vorräte | ||||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 332.251,39 | 301.890,79 | ||
| 2. Waren | 63.898.861,91 | 47.889.832,40 | ||
| 3. Geleistete Anzahlungen | 66.078,60 | 64.297.191,90 | 272.546,58 | 48.464.269,77 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 18.388.147,01 | 10.830.961,13 | ||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 77.159.581,10 | 48.564.480,84 | ||
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 3.267.000,68 | 98.814.728,79 | 2.971.296,68 | 62.366.738,65 |
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 38.619,78 163.150.540,47 | 30.933.551,82 141.764.560,24 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 386.309,46 | 384.529,11 | ||
| 263.866.909,80 | 230.969.435,31 | |||
| Passiva | ||||
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |||
| EUR | EUR | |||
| A. Eigenkapital | ||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 9.662.464,00 | 9.662.464,00 | ||
| II. Kapitalrücklage | 27.023.961,47 | 27.023.961,47 | ||
| III. Gewinnrücklagen | 88.563.982,93 | 82.563.982,93 | ||
| IV. Bilanzgewinn | 39.525.869,25 | 34.928.951,47 | ||
| 164.776.277,65 | 154.179.359,87 | |||
| B. Rückstellungen | ||||
| 1. Rückstellungen für Pensionen | 1.882.426,66 | 1.705.756,41 | ||
| 2. Steuerrückstellungen | 5.229.476,00 | 1.082.800,00 | ||
| 3. Sonstige Rückstellungen | 11.840.711,55 | 6.217.134,00 | ||
| 18.952.614,21 | 9.005.690,41 | |||
| C. Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 21.277.301,67 | 30.000.000,00 | ||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.839.239,67 | 8.668.591,26 | ||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 49.111.675,61 | 26.269.989,77 | ||
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 2.805.830,99 | 2.740.958,71 | ||
| 80.034.047,94 | 67.679.539,74 | |||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 10.845,29 | ||
| E. Passive latente Steuern | 103.970,00 | 94.000,00 | ||
| 263.866.909,80 | 230.969.435,31 |
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017
| 2017 | 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 208.522.908,72 | 186.996.237,64 | ||
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 25.704.677,08 | 22.753.998,41 | ||
| 3. Materialaufwand | ||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -147.351.193,80 | -135.670.015,86 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -2.661.322,94 | -150.012.516,74 | -2.966.256,81 | -138.636.272,67 |
| Personalaufwand | ||||
| 4. a) Löhne und Gehälter | -21.219.160,92 | -17.028.257,46 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -2.910.597,02 | -24.129.757,94 | -2.402.382,07 | -19.430.639,53 |
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -700.718,00 | -656.237,55 | ||
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -47.482.609,17 | -41.381.004,14 | ||
| 11.901.983,95 | 9.646.082,16 | |||
| 7. Erträge aus Beteiligungen | 7.911.128,89 | 6.802.947,13 | ||
| 8. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 2.603.935,09 | 1.969.849,47 | ||
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 2.977.727,70 | 2.937.409,79 | ||
| 10. Abschreibungen auf Finanzanlagen | -2.182.252,67 | -8.691.619,18 | ||
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1.684.637,41 | 9.625.901,60 | -855.674,73 | 2.162.912,48 |
| 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -7.969.847,58 | -2.638.973,39 | ||
| 13. Ergebnis nach Steuern | 13.558.037,97 | 9.170.021,25 | ||
| 14. Sonstige Steuern | -67.264,19 | -79.026,86 | ||
| 15. Jahresüberschuss | 13.490.773,78 | 9.090.994,39 | ||
| 16. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 32.035.095,47 | 30.837.957,08 | ||
| 17. Einstellung in andere Gewinnrücklagen | -6.000.000,00 | -5.000.000,00 | ||
| 18. Bilanzgewinn | 39.525.869,25 | 34.928.951,47 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2017
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Einhell Germany AG ist eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Landau a. d. Isar und ist unter der Handelsregisternummer HRB 2171 beim Amtsgericht Landshut geführt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen, bewertet. Die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände beträgt drei bis vier Jahre.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. In Vorjahren erhaltene Investitionszuschüsse wurden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen auf abnutzbare unbewegliche Sachanlagen werden linear; auf bewegliche Sachanlagen sowohl linear als auch degressiv vorgenommen. Die Abschreibungen auf die Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2009 werden ausschließlich linear vorgenommen. Den Abschreibungen liegen folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zu Grunde:
| Jahre | |
|---|---|
| Gebäude | 20-30 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 3-20 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3-10 |
Seit 1. Januar 2010 werden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 vollständig abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert, wenn eine dauerhafte Wertminderung vorliegt, angesetzt. Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft für Anteile an verbundenen Unternehmen mit Hilfe des Ertragswertverfahrens.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet. Bestehende Verwertbarkeitsrisiken werden ebenso wie gesunkene Wiederbeschaffungskosten durch angemessene Abschläge berücksichtigt. Zudem werden ebenfalls Absatzmarktrisiken einbezogen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung der erforderlichen Einzelwertberichtigungen angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen. Für Forderungen gegen verbundene Unternehmen wird analog auf die Werthaltigkeitsbeurteilung der Tochterunternehmen zurückgegriffen.
Wertaufholungen im Bereich des Anlage- und Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen.
Fremdwährungsforderungen werden mit dem Kurs am Tag ihrer Entstehung eingebucht. Liegt der Kurs zum Bilanzstichtag darunter, wird die Forderung mit dem niedrigeren Kurs angesetzt. Forderungen in Fremdwährungen und einer Laufzeit von unter einem Jahr sind zum Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
Geldbestände und Bankguthaben in Euro werden zum Nominalwert ausgewiesen. In fremder Währung werden sie zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Der Bewertung wurden folgende Parameter zugrunde gelegt:
| 31.12.2017 % |
31.12.2016 % |
|
|---|---|---|
| Zinssatz | 3,68 | 4,01 |
| Gehaltsdynamik allgemein | 0,00 | 0,00 |
| Rentenanpassung | 3,00 | 3,00 |
| Biometrische Rechnungsgrundlagen | Richttafeln 2005 G/ Prof. Dr. Heubeck |
Die Pensionsrückstellungen werden gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit dem Zeitwert von Wertpapieren, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung dieser Verpflichtung dienen, saldiert.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. In der Rückstellung für Personalansprüche sind Prämien und Gewinnbeteiligungen enthalten. Die Basis für die Ermittlung bildet der entsprechende Erreichungsgrad der einzelnen Bestandteile. Die Rückstellung für Gewährleistung und Garantie wird über Gewährleistungsquoten und garantiebehaftete Umsätze hergeleitet.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, sind zu den Umrechnungskursen zum Zeitpunkt der Entstehung bzw. zum höheren Stichtagskurs bewertet. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen und einer Laufzeit von unter einem Jahr sind zum Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Soweit Fremdwährungsverbindlichkeiten durch Devisen-Termingeschäfte kursgesichert sind, erfolgt die Zubuchung zum jeweiligen Sicherungskurs.
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten berechnet. Dabei werden nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzposten, sondern auch solche, die bei der Organgesellschaft iSC GmbH bestehen, berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes, der die Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag umfasst. Künftige Steuerbelastungen werden mit künftigen Steuerentlastungen verrechnet. Eine sich daraus insgesamt ergebende künftige Steuerbelastung wird in der Bilanz unter dem Posten "Passive latente Steuern" angesetzt. Eine sich insgesamt nach Verrechnung ergebende Steuerentlastung wird unter Anwendung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 HGB nicht angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.
Gemäß § 285 Nr. 11 HGB werden die Werte für den Anteilsbesitz aus den letzten vorliegenden und festgestellten Jahresabschlüssen entnommen. Der Anteilsbesitz stellt sich somit wie folgt dar:
| Name und Sitz der Gesellschaft Inland | Anteil am Kapital 31.12.2017 % |
Eigenkapital 31.12.2016 TEUR |
Ergebnis 2016 TEUR |
|---|---|---|---|
| iSC GmbH, Landau a. d. Isar1 | 100,0 | 1.133 | 0 |
| kwb Germany GmbH, Stuhr | 100,0 | 1.785 | -3.931 |
| Ausland | |||
| Hansi Anhai Far East Ltd., Hong Kong/China | 100,0 | 1.120 | 1.580 |
| HAFE Trading Ltd., Hong Kong/China | 100,0 | 3.682 | 956 |
| Hans Einhell China (Chongqing) Co. Ltd., Chongqing/China | 100,0 | 1.532 | 61 |
| Hansi Anhai Youyang Ltd., Chongqing/China | 100,0 | 7.010 | 837 |
| Hans Einhell (China) Trading Co. Ltd., Shanghai/China | 100,0 | 1.762 | 705 |
| Einhell Österreich Gesellschaft m.b.H., Wien/Österreich | 100,0 | 751 | 355 |
| Einhell Portugal - Comercio Int., Lda., Arcozelo/Portugal | 100,0 | 2.961 | 242 |
| Einhell Benelux B.V., Breda/Niederlande | 100,0 | -1.002 | 83 |
| Einhell Italia s.r.l., Mailand/Italien | 100,0 | 7.003 | 967 |
| Comercial Einhell S.A., Madrid/Spanien | 100,0 | 2.291 | 481 |
| Einhell Polska Sp.z o.o., Wroclaw/Polen | 90,0 | 7.618 | 595 |
| Einhell Hungaria Kft., Budapest/Ungarn | 100,0 | 617 | 244 |
| Einhell Schweiz AG, Winterthur/Schweiz | 100,0 | 3.116 | 84 |
| Einhell UK Ltd., Merseyside/Großbritannien | 100,0 | 1.807 | 399 |
| Einhell Bulgarien OOD., Varna/Bulgarien | 67,0 | 447 | 149 |
| Einhell Export-Import GmbH, Tillmitsch/Österreich | 100,0 | 2.212 | 52 |
| Einhell Croatia d.o.o., Sveti Kriz Zacretje/Kroatien | 100,0 | 6.271 | 927 |
| Einhell BiH d.o.o., Vitez/Bosnien | 66,7 | 2.806 | 575 |
| Einhell d.o.o. Beograd, Belgrad/Serbien | 100,0 | 2.131 | 157 |
| Einhell Romania SRL, Bukarest/Rumänien | 100,0 | 4.135 | 645 |
| Einhell-Ukraine TOV, Kiew/Ukraine | 100,0 | 12 | -2 |
| Svenska Einhell AB, Malmö/Schweden | 100,0 | -1.071 | -525 |
| Einhell Holding Gesellschaft m.b.H., Wels/Österreich | 100,0 | 162 | -4 |
| Einhell-Unicore s.r.o., Karlsbad/Tschechien | 100,0 | 2.018 | 221 |
| Einhell Intratek Mühendislik ve Dis Tic. A.S., Istanbul/Türkei | 100,0 | 8.312 | 215 |
| Einhell Hellas A.E., Athen/Griechenland | 98,1 | 2.743 | 96 |
| Einhell Chile S.A., Santiago/Chile | 100,0 | 1.310 | 220 |
| Einhell Danmark ApS, Silkeborg/Dänemark | 100,0 | -1.484 | -153 |
| Einhell France SAS, Villepinte/Frankreich | 100,0 | -522 | 954 |
| Einhell Australia PTY. Ltd., Melbourne/Australien | 100,0 | -117 | 40 |
| Einhell Norway AS, Saetre/Norwegen | 100,0 | -673 | -295 |
| Einhell Argentina S.A., Buenos Aires/Argentinien | 100,0 | 1.794 | -728 |
| KWB-RUS OOO, St. Petersburg/Russland | 100,0 | 975 | -164 |
| Hans Einhell Ukraine TOV, Kiew/Ukraine | 100,0 | 162 | 67 |
| Einhell Holding Australia Pty. Ltd., Bangholme/Australien | 100,0 | 24.125 | 4.891 |
| Einhell Colombia S.A.S., Bogota/Kolumbien | 100,0 | 9 | -293 |
| Ozito Industries Pty. Ltd., Bangholme/Australien | 100,0 | 9.836 | 9.490 |
| Zhejiang Neo Energy Technology Co. Ltd., Ningbo/China2 | 10,0 | - | - |
1 Ergebnisabführungsvertrag vom 26. Februar 2002
2 Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 gegründet und es wurde noch kein Abschluss erstellt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Eine Restlaufzeit von über einem Jahr haben sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 961 (i. Vj. TEUR 334) sowie Forderungen aus Darlehen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 240 (i. Vj. TEUR 644). Alle übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2017 TEUR |
31.12.2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Darlehen | 71.878 | 42.988 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.282 | 5.576 |
| 77.160 | 48.564 |
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist wie folgt eingeteilt:
| EUR | |
|---|---|
| Stammaktien 2.094.400 Inhaber-Stammaktien (Stückaktien) | |
| mit rechnerischem Anteil am Grundkapital von je EUR 2,56 | 5.361.664,00 |
| Vorzugsaktien 1.680.000 stimmrechtslose Inhaber-Vorzugsaktien (Stückaktien) | |
| mit rechnerischem Anteil am Grundkapital von je EUR 2,56 | 4.300.800,00 |
| 9.662.464,00 |
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 3.864.985,60 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinnes oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 966.246,40 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Der Vorstand kann ferner das Bezugsrecht insgesamt ausschließen, um neue stimmrechtslose Inhaber-Vorzugsaktien zu einem Ausgabebetrag ausgeben zu können, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinnes oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen.
Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen setzten sich wie folgt zusammen:
| Gesetzliche Rücklage TEUR |
Andere Gewinnrücklagen TEUR |
Wertaufholungsrücklage TEUR |
Gewinnrücklagen TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| 1. Januar 2017 | 55 | 70.352 | 12.157 | 82.564 |
| Einstellungen aus dem Jahresüberschuss | 0 | 2.800 | 3.200 | 6.000 |
| 31. Dezember 2017 | 55 | 73.152 | 15.357 | 88.564 |
Die gesetzliche Rücklage hat zusammen mit der unveränderten Kapitalrücklage die nach § 150 Abs. 2 AktG geforderten 10 % des Grundkapitals erreicht.
Bilanzgewinn
| TEUR | |
|---|---|
| 1. Januar 2017 | 34.929 |
| Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2016 | -2.894 |
| 32.035 | |
| Jahresüberschuss 2017 | 13.491 |
| Einstellungen in andere Gewinnrücklagen | -6.000 |
| 31. Dezember 2017 | 39.526 |
Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2017 TEUR |
31.12.2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Barwert Pensionsverpflichtungen | 2.555 | 2.376 |
| Beizulegender Zeitwert Wertpapiere | -673 | -670 |
| 1.882 | 1.706 |
Die Wertpapiere wurden mit ihren Marktwerten angesetzt; die Anschaffungskosten betragen unverändert TEUR 600. Sie sind zugunsten der aus den Pensionsverpflichtungen anspruchsberechtigten Personen verpfändet.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung verrechneten Aufwendungen und Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Pensionsleistungen | 113 | 109 |
| Zuführung zu den Pensionsrückstellungen | 86 | -83 |
| Ertrag/Verlust aus dem Marktwert der Wertpapiere | -3 | -4 |
| 196 | 22 |
Sonstige Rückstellungen
| 31.12.2017 TEUR |
31.12.2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Gewährleistung und Garantie | 1.632 | 1.457 |
| Personalansprüche | 5.288 | 3.290 |
| Urlaub, Überstunden | 411 | 115 |
| Prozessrisiken | 453 | 0 |
| Ausstehende Rechnungen | 1.039 | 150 |
| Zinsen | 967 | 0 |
| Sonstige Rückstellungen | 2.051 | 1.205 |
| 11.841 | 6.217 |
Verbindlichkeiten
| Gesamt | Restlaufzeiten | Gesamt | Restlaufzeiten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2017 TEUR |
bis zu 1 Jahr TEUR |
1 bis 5 Jahre TEUR |
mehr als 5 Jahre TEUR |
31.12.2016 TEUR |
bis zu 1 Jahr TEUR |
1 bis 5 Jahre TEUR |
mehr als 5 Jahre TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 21.277 | 21.277 | 0 | 0 | 30.000 | 0 | 30.000 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.839 | 6.839 | 0 | 0 | 8.669 | 8.669 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 49.112 | 49.112 | 0 | 0 | 26.270 | 26.270 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2.806 | 2.806 | 0 | 0 | 2.741 | 2.036 | 705 | 0 |
| 80.034 | 80.034 | 0 | 0 | 67.680 | 36.975 | 30.705 | 0 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 21.638 (i. Vj. TEUR 14.014) aus dem Liefer- und Leistungsverkehr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 328 (i. Vj. TEUR 251) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 7 (i. Vj. TEUR 3).
Latente Steuern
Die passiven latenten Steuern sind den folgenden Vermögensgegenständen und Schulden zuzuordnen:
| 31.12.2017 TEUR |
31.12.2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 142 | 61 |
| Sachanlagevermögen | 187 | 203 |
| Rückstellungen für Pensionen (einschließlich Organgesellschaft) | -164 | -130 |
| Sonstige Rückstellungen | -61 | -40 |
| 104 | 94 |
Der dabei zugrunde gelegte Steuersatz bestimmt sich wie folgt:
| % | |
|---|---|
| Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag | 15,83 |
| Gewerbesteuer | 11,55 |
| 27,38 |
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die Einhell Germany AG erfasst Umsätze aus dem Verkauf von Waren, wenn der Gefahrenübergang auf die Kunden stattgefunden hat.
| 2017 | 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Nach Regionen | ||||
| Inland | 159.233 | 76,4 | 145.028 | 77,6 |
| Westeuropa | 27.814 | 13,3 | 24.652 | 13,2 |
| Osteuropa | 12.826 | 6,2 | 9.922 | 5,3 |
| Übersee | 318 | 0,1 | 422 | 0,2 |
| Übrige | 8.332 | 4,0 | 6.972 | 3,7 |
| 208.523 | 100,0 | 186.996 | 100,0 | |
| Nach Bereichen | ||||
| Garten & Freizeit | 104.261 | 50,0 | 94.246 | 50,4 |
| Werkzeuge | 104.262 | 50,0 | 92.750 | 49,6 |
| 208.523 | 100,0 | 186.996 | 100,0 |
Sonstige betriebliche Erträge
| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Erträge aus der Währungsumrechnung | 13.148 | 14.811 |
| Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen | 7.777 | 5.816 |
| Erträge aus Schadensersatzleistungen | 906 | 318 |
| Erträge aus Anlagenabgängen | 900 | 0 |
| Laufende betriebliche Erträge | 987 | 817 |
| Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten | 637 | 641 |
| Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen und Rückstellungen | 1.350 | 351 |
| 25.705 | 22.754 |
Personalaufwand
Die Aufwendungen für Altersversorgung betrugen im Geschäftsjahr 2017 TEUR 216 (i. Vj. TEUR 129).
Sonstige betriebliche Aufwendungen
| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Aufwendungen aus der Währungsumrechnung | 14.164 | 14.472 |
| Aufwendungen aus der Ausbuchung bzw. Wertberichtigung auf Forderungen | 88 | 562 |
| Laufende betriebliche Aufwendungen | 33.231 | 26.347 |
| 47.483 | 41.381 |
Die laufenden betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 33.231 enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Logistik, Werbung sowie Servicedienstleistungen.
Erträge aus Beteiligungen
Die Erträge aus Beteiligungen resultieren wie im Vorjahr ausschließlich aus verbundenen Unternehmen.
Abschreibungen auf Finanzanlagen
Der Ausweis betrifft wie im Vorjahr Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen.
Zinsen
| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | ||
| Erträge aus verbundenen Unternehmen | 2.914 | 2.917 |
| Sonstige Zinserträge | 64 | 20 |
| 2.978 | 2.937 | |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | ||
| Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen | 52 | 29 |
| Zinsaufwendungen aus Pensionsrückstellungen | 93 | 90 |
| Sonstige Zinsaufwendungen | 1.540 | 737 |
| 1.685 | 856 |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Aufwendungen Berichtsjahr | 2.877 | 2.662 |
| Aufwendungen für Vorjahre | 5.083 | -8 |
| Latente Steuern | 10 | -15 |
| 7.970 | 2.639 |
V. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB
Für Devisengeschäfte zweier Konzerngesellschaften wurden gegenüber drei Kreditinstituten Garantieverpflichtungen in Höhe von maximal TEUR 16.748 eingegangen, die zum Stichtag mit TEUR 121 valutieren.
Für verschiedene Verpflichtungen (inkl. Zollamt) dreier Konzerngesellschaften wurden Bürgschaften über TEUR 1.486 gewährt.
Aufgrund der aktuellen Bonität der Tochterunternehmen wird gegenwärtig nicht mit einer Inanspruchnahme aus den Verpflichtungen gerechnet.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
| Gesamt TEUR |
bis 1 Jahr TEUR |
ein bis 5 Jahre TEUR |
über 5 Jahre TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen | 700 | 429 | 271 | 0 |
Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten gemäß § 285 Nr. 19 HGB
Wechselkursrisiko
Die Einhell Germany AG unterliegt Wechselkursrisiken bei Verkäufen, Ankäufen sowie Kreditaufnahmen in anderen Währungen als dem Euro. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um CNY und US-Dollar. Um sich gegen Wechselkursrisiken abzusichern, arbeitet die Einhell Germany AG mit Devisentermingeschäften und Optionen, die alle eine Laufzeit bis zu drei Jahren haben. Das Nominalvolumen entspricht der unsaldierten Summe der zwischen den Parteien vereinbarten Kauf- und Verkaufsbeträge und ist deshalb kein Maßstab für das Risiko der Einhell Germany AG aus dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente.
| Nominalvolumen | Marktwert | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2017 TEUR |
31.12.2016 TEUR |
31.12.2017 TEUR |
31.12.2016 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Devisentermingeschäfte | 291.700 | 225.287 | 1.129 | 1.459 |
Das Nominalvolumen bezieht sich auf die in 2018 erwarteten Cashflows aus Wareneinkäufen und Finanzierungsabsicherungen. Die Marktwerte von Devisentermingeschäften werden auf der Basis von aktuellen Devisenkursen unter Berücksichtigung von Terminauf- bzw. Terminabschlägen bestimmt. Aufgrund des Bestehens von Bewertungseinheiten mit schwebenden Geschäften erfolgt die ergebniswirksame Behandlung erst bei Realisierung des Cashflows.
Bewertungseinheiten
Der Einsatz von Devisentermingeschäften dient zur Absicherung des Cashflows aus Wareneinkäufen in Fremdwährung im Geschäftsjahr 2018. Hier werden im Einzelabschluss Bewertungseinheiten im Umfang von umgerechnet TEUR 218.475 gebildet. Die Effekte aus dem Sicherungsgeschäft werden, wie das Grundgeschäft selbst, im Materialaufwand gezeigt.
Des Weiteren werden zur Absicherung von konzerninternen Fremdwährungsdarlehen und für Finanzierungszwecke derivative Finanzinstrumente abgeschlossen, die in Bewertungseinheiten eingefasst werden. Die derivativen Finanzinstrumente werden zur Absicherung der Cashflows aus den Fremdwährungspositionen Im Geschäftsjahr 2018 eingesetzt.
Der Nominalbetrag der zur Absicherung von konzerninternen Fremdwährungsdarlehen und für Finanzierungszwecke eingesetzten derivativen Finanzinstrumente beträgt zum Stichtag umgerechnet TEUR 73.225. Die Effekte aus dem Sicherungsgeschäft werden, wie das Grundgeschäft selbst, in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen gezeigt.
Die Bilanzierung der Bewertungseinheiten erfolgt nach der Einfrierungsmethode. Alle Sicherungsbeziehungen sind effektiv und die zugrundeliegenden Grundgeschäfte treten mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ein. Die Ermittlung von bilanziell zu berücksichtigenden Verlustspitzen erfolgt durch Anwendung der Offset-Methode. Positive Marktwerte bleiben aufgrund des Imparitätsprinzips bis zur Realisation unberücksichtigt. Für negative Marktwerte die nicht im Rahmen einer Bewertungseinheit erfasst werden, wird eine Drohverlustrückstellung gebildet.
Durchschnittliche Mitarbeiter
| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Angestellte | 242 | 222 |
| Gewerbliche Arbeitnehmer | 53 | 47 |
| 295 | 269 | |
| Auszubildende | 30 | 28 |
| Vorstände | 3 | 3 |
| 328 | 300 |
Honorar des Abschlussprüfers
Die Aufwendungen für die Jahres- bzw. Konzernabschlussprüfung durch die KPMG AG betrugen im Geschäftsjahr 2017 TEUR 196 (i. Vj. TEUR 127). Für sonstige Bestätigungsleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung des Systems zur Einhaltung der sich aus § 20 Abs. 1 WpHG ergebenden Anforderungen wurde ein Honorar von TEUR 13 (i. Vj. TEUR 13) erfasst. Steuerberaterleistungen sowie sonstige Leistungen für die Einhell Germany AG wurden nicht erbracht.
Mitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
Am 24. Oktober 2002 hat die Thannhuber AG, Landau a. d. Isar, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr seit dem 13. Oktober 2002 100 % der Stimmrechte zustehen. Sämtliche in § 21 Abs. 1 WpHG genannten Schwellenwerte bezüglich der Stimmrechte, insbesondere der Schwellenwert von 75 %, wurden damit überschritten.
Am 26. Mai 2004 hat die Axxion S.A., Luxembourg, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 19. Mai 2004 die Schwelle von 5 % überschritten hat und nun 7,16 % beträgt.
Konzernabschluss
Die Einhell Germany AG stellt einen Konzernabschluss auf. Zum Kreis der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verweisen wir auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes. Der Konzernabschluss des Einhell Konzerns wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Tochtergesellschaft iSC GmbH, Landau a. d. Isar, macht von den Befreiungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch. Mit der iSC GmbH besteht seit dem 26. Februar 2002 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.
Vorstand
Als Vorstandsmitglieder sind folgende Herren bestellt:
| ― | Andreas Kroiss, Linz/Österreich; Vorsitzender; Bereich Vertrieb, Einkauf, Marketing und Unternehmensstrategie |
| ― | Jan Teichert, Metten; Bereich Finanz- und Rechnungswesen, Steuern, Recht, Controlling, Investor Relations, Personal und Supply Chain Management |
| ― | Dr. Markus Thannhuber, Landau a. d. Isar, Bereich Technik, Produktmanagement, Produktaufbereitung, Qualitätssicherung, Service, IT und Instandhaltung |
Für das Geschäftsjahr 2017 betrugen die Gesamtbezüge des Vorstands der Einhell Germany AG TEUR 4.496 (i. Vj. TEUR 2.644). Für diese Personengruppe sind außerdem Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 718 (i. Vj. TEUR 591) passiviert. Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2016 unterbleibt die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge.
Bei Nichtverlängerung eines Vorstandsvertrages, erhält der jeweilige Vorstand, bei Erreichen von zwölf Jahren Vorstandstätigkeit, ein Jahresgehalt zuzüglich der durchschnittlichen Tantieme der letzten drei Jahre. Vor Erreichen der zwölf Jahresgrenze wird der Anspruch zeitanteilig ermittelt.
Für frühere Mitglieder des Vorstands sind Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 1.530 (i. Vj. TEUR 1.507) gebildet. Im Geschäftsjahr wurden TEUR 108 (i. Vj. TEUR 105) Pensionsbezüge an frühere Mitglieder des Vorstands ausbezahlt.
Herr Jan Teichert ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der SÜSS MicroTec SE, Garching.
Herr Dr. Markus Thannhuber ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Thannhuber AG, Landau a. d. Isar.
Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat der Einhell Germany AG gehören die folgenden Herren an:
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Dieter Spath, Sasbachwalden;
| ― | Institutsleiter des Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO und Institutsleiter Institut für Arbeitswissenschaft und Technologiemanagement IAT der Universität Stuttgart, Stuttgart; seit 8. Februar 2017 Präsident der acatech - Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V., München; Vorsitzender |
| ― | Philipp Thannhuber, Landau a. d. Isar; Geschäftsführer der Comedes GmbH, Landau a. d. Isar und der Wotox GmbH, Landau a. d. Isar; stellvertretender Vorsitzender |
| ― | Maximilian Fritz, Wallersdorf-Haidlfing; Teamleiter Call-Center; Arbeitnehmervertreter |
Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Dieter Spath ist Mitglied der folgenden Aufsichtsräte:
| ― | LIEBICH & PARTNER Management- und Personalberatung AG, Baden-Baden; Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Zeppelin GmbH, Garching; Mitglied des Aufsichtsrats |
| ― | TÜV Rheinland AG, Köln; Mitglied des Aufsichtsrats; seit 20. Juni 2017 |
Die Bezüge des Aufsichtsrates betrugen TEUR 111 (i. Vj. TEUR 89).
Corporate Governance Kodex
Der Vorstand und Aufsichtsrat der Einhell Germany AG haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und darüber hinaus den Aktionären auf der Homepage www.einhell.com dauerhaft zugänglich gemacht.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Der Jahresüberschuss der Einhell Germany AG für das Geschäftsjahr 2017 beträgt EUR 13.490.773,78. Der Vorstand hat davon einen Betrag in Höhe von EUR 6.000.000,00 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Wir schlagen in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 22. Juni 2018 vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 39.525.869,25 einen Betrag von EUR 4.403.616,00 auszuschütten und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 35.122.253,25 auf neue Rechnung vorzutragen. Die Ausschüttung entspricht einer Dividende von EUR 1,20 je Vorzugsaktie und EUR 1,14 je Stammaktie.
Der beizulegende Zeitwert der zur Sicherung von Pensionsverpflichtungen angelegten und als Deckungsvermögen zu behandelnden Mittel beläuft sich auf TEUR 673 (i. Vj. TEUR 670). Dieser Wert liegt im laufenden Jahr um TEUR 73 über den Anschaffungskosten (i. Vj. TEUR 70). Hierfür besteht eine Ausschüttungssperre. Eine Ausschüttungssperre (§ 268 Abs. 8 HGB) bezogen auf den Bilanzgewinn besteht nicht.
Landau a. d. Isar, 29. März 2018
Einhell Germany AG
Der Vorstand
Andreas Kroiss
Jan Teichert
Dr. Markus Thannhuber
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2017
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1.1.2017 EUR |
Zugänge EUR |
Umbuchungen EUR |
Abgänge EUR |
31.12.2017 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 4.590.462,71 | 12.220,00 | 0,00 | 0,00 | 4.602.682,71 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 23.000,00 | 18.000,00 | 0,00 | 10.637,50 | 30.362,50 |
| 4.613.462,71 | 30.220,00 | 0,00 | 10.637,50 | 4.633.045,21 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 19.124.727,32 | 1.624.644,56 | 975.836,64 | 0,00 | 21.725.208,52 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 4.029.865,05 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 4.029.865,05 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 6.206.373,10 | 316.014,95 | 2.100,84 | 0,00 | 6.524.488,89 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 977.937,48 | 74.438,91 | -977.937,48 | 0,00 | 74.438,91 |
| 30.338.902,95 | 2.015.098,42 | 0,00 | 0,00 | 32.354.001,37 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 129.263.318,88 | 5.762.174,84 | 0,00 | 16.795.308,14 | 118.230.185,58 |
| 2. Beteiligungen | 0,00 | 318.714,94 | 0,00 | 0,00 | 318.714,94 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 150.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 150.000,00 |
| 129.413.318,88 | 6.080.889,78 | 0,00 | 16.795.308,14 | 118.698.900,52 | |
| 164.365.684,54 | 8.126.208,20 | 0,00 | 16.805.945,64 | 155.685.947,10 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1.1.2017 EUR |
Zuschreibungen des Geschäftsjahres EUR |
Abschreibungen des Geschäftsjahres EUR |
Abgänge EUR |
31.12.2017 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 4.520.128,86 | 0,00 | 33.869,00 | 0,00 | 4.553.997,86 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 4.520.128,86 | 0,00 | 33.869,00 | 0,00 | 4.553.997,86 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 15.899.719,00 | 0,00 | 194.201,82 | 0,00 | 16.093.920,82 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 1.726.677,13 | 0,00 | 175.919,09 | 0,00 | 1.902.596,22 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.387.230,34 | 0,00 | 296.728,09 | 0,00 | 5.683.958,43 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 23.013.626,47 | 0,00 | 666.849,00 | 0,00 | 23.680.475,47 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 48.011.583,25 | 7.777.113,88 | 2.182.252,67 | 15.295.308,14 | 27.121.413,90 |
| 2. Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 48.011.583,25 | 7.777.113,88 | 2.182.252,67 | 15.295.308,14 | 27.121.413,90 | |
| 75.545.338,58 | 7.777.113,88 | 2.882.970,67 | 15.295.308,14 | 55.355.887,23 |
| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| 31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 48.684,85 | 70.333,85 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 30.362,50 | 23.000,00 |
| 79.047,35 | 93.333,85 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 5.631.287,70 | 3.225.008,32 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 2.127.268,83 | 2.303.187,92 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 840.530,46 | 819.142,76 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 74.438,91 | 977.937,48 |
| 8.673.525,90 | 7.325.276,48 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 91.108.771,68 | 81.251.735,63 |
| 2. Beteiligungen | 318.714,94 | 0,00 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 150.000,00 | 150.000,00 |
| 91.577.486,62 | 81.401.735,63 | |
| 100.330.059,87 | 88.820.345,96 |
1. Geschäftstätigkeit, Struktur, Steuerung und Ziele der Einhell Germany AG
1.1 Allgemeine Tätigkeit und Geschäftsbereiche
Die Einhell Germany AG mit Sitz in Landau an der Isar (Deutschland) ist die Muttergesellschaft des international aufgestellten Einhell-Konzerns.
Einhell entwickelt und vertreibt seit über 50 Jahren als einer der weltweit führenden Anbieter Lösungen für Heim- und Handwerker, zur Anwendung in Haus, Garten und Freizeit. Einhell bedient Baumärkte und andere Vertriebskanäle mit Sortimentskompetenz im DIY Bereich. Unter dem Leitsatz "Einhell GUT GEMACHT" beansprucht Einhell zunehmend eine Vorreiterstellung in der Entwicklung innovativer Produkt- und Technologieneuheiten, die mit herausragendem Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugen. Neben der Stärkung der Markenpositionierung "Markenqualität zum besten Preis" liegt der Fokus des Unternehmens auf einem nachhaltigen, internationalen Wachstum. Tochterunternehmen und assoziierte Partner in aller Welt stellen die Nähe zu den weltweit agierenden Kunden der Einhell Germany AG sicher.
Die Einhell Germany AG gliedert ihre Tätigkeit nach den Regionen "Inland", "Westeuropa", "Osteuropa", "Übersee" und "übrige Länder". Die Verantwortung für die jeweilige Central Processing Unit liegt operativ beim Vorstand der Einhell Germany AG sowie bei den Geschäftsführern in den Tochtergesellschaften.
1.2 Rechtliche Struktur und Leitung der Gesellschaft
Rechtliche Struktur und Änderungen der Konzernstruktur
Die Einhell Germany AG, Landau/Isar, hält mittel- und unmittelbar Anteile an insgesamt 39 Tochtergesellschaften, die jeweils eigene rechtliche Einheiten bilden. Sie hält dabei jeweils 100 % der Anteile an Tochtergesellschaften mit Zentral- bzw. Sonderfunktionen wie z. B. Service, Produktfindung/Produktaufbereitung, Beschaffung/Einkauf sowie Qualitätskontrolle und -sicherung. Außerdem ist sie zu überwiegend 100 % an den weltweiten Vertriebsgesellschaften beteiligt.
In den Tochtergesellschaften, bei denen die Einhell Germany AG nicht vollständig 100 % der Anteile hält, verfügt sie in allen Fällen über die unmittelbare oder mittelbare Mehrheit der Anteile. Die Minderheitsanteile werden fast ausschließlich von den jeweiligen Vertriebsgeschäftsführern der jeweiligen Gesellschaft gehalten.
Im Laufe des Geschäftsjahres 2017 veränderte sich die Konzernstruktur wie folgt:
Die Einhell Germany AG hat im Geschäftsjahr 2017 die Einhell Brasil Com. Distr. Ltda verkauft. Ferner hat sich die Einhell Germany AG mit 10 % an der Zhejiang Neo Energy Technology Co., Ltd. beteiligt.
Leitung und Kontrolle
Die Verantwortung für die Geschäftstätigkeit der Einhell Germany AG liegt beim Vorstand. Dieser besteht zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts aus drei Mitgliedern. Der Vorstand leitet, organisiert und überwacht die Strategie und die operativen Geschäftsprozesse des gesamten Unternehmens. Die Zuständigkeiten innerhalb des Vorstands orientieren sich an der fachlichen Verantwortung des jeweiligen Vorstandsmitglieds für seine ihm zugeordneten Ressorts. Dabei liegen in der Verantwortung des Vorstandsvorsitzenden die Bereiche Vertrieb, Einkauf, Marketing und Unternehmensstrategie. In der Verantwortung des Vorstands Finanzen liegen die Bereiche Finanz- und Rechnungswesen, Steuern, Recht, Revision, Controlling, Investor Relations, Personal und Supply Chain Management. In der Verantwortung des Vorstands Technik liegen die Bereiche Technik, Produktmanagement, Produktaufbereitung, Qualitätssicherung, Service, IT und Instandhaltung.
Der Vorstand führt die Fach- und Führungskräfte der jeweiligen Ressorts und stützt sich hierbei auf eine entsprechende Struktur von Bereichs- und Abteilungsleitern in der Einhell Germany AG. Dabei achtet der Vorstand grundsätzlich auf flache Hierarchien und legt Wert darauf, mit den Mitarbeitern und Fachkräften aller Bereiche auch in direktem Kontakt zu stehen. Regelmäßige Sitzungen des Vorstands, Sitzungen der einzelnen Ressortkreise sowie auch fallweise bereichs- und abteilungsübergreifende Besprechungen sichern eine effiziente Kommunikation und Informationsversorgung aller Verantwortlichen.
Der Aufsichtsrat der Einhell Germany AG, der aus drei Mitgliedern besteht, überwacht und berät den Vorstand gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie den Vorgaben des deutschen Corporate Governance Kodex. In den regelmäßigen Sitzungen des Aufsichtsrats informiert der Vorstand diesen über die Lage des Unternehmens, den Gang der Geschäfte sowie die Strategie der Gesellschaft. Daneben sucht der Aufsichtsrat auch das laufende Gespräch mit dem Vorstand außerhalb der regelmäßigen Sitzungen und stellt damit zusätzlich eine angemessene Kommunikation und Informationsversorgung seitens des Vorstands an den Aufsichtsrat sicher.
Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands
Die Mitglieder des Vorstands erhalten fixe und erfolgsabhängige, also variable Vergütungen mit kurzfristigem sowie mittelfristigem Charakter. Die erfolgsabhängigen Gehaltsbestandteile sind abhängig vom Konzernergebnis, vom Ergebnis der Geschäftsbereiche des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie der Entwicklung der Vermögensstruktur des Konzerns und persönlichen Bemessungsfaktoren. Die Bewertungssystematik der variablen Vergütungen ist seit Jahren im Wesentlichen unverändert und gewährleistet somit eine transparente und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Bilanzierungspraxis auf Grundlage der strategischen Ziele des Konzerns. Einmaleffekte durch Sondereinflüsse werden bei der Berechnung der variablen Vergütungen durch einen Cap begrenzt. Mitglieder des Vorstands halten privat Aktien der Einhell Germany AG. Aktienoptionsprogramme oder vergleichbare Gestaltungen bestehen nicht. Bei einem Mitglied des Vorstands besteht eine Vereinbarung, wonach ein Teil der variablen Vergütung für den Kauf von Einhell Aktien verwendet werden muss. Bei Nichtverlängerung eines Vorstandsvertrages erhält der jeweilige Vorstand bei Erreichen von zwölf Jahren Vorstandstätigkeit ein Jahresgehalt zuzüglich der durchschnittlichen Tantieme der letzten drei Jahre. Vor Erreichen der zwölf Jahresgrenze wird der Anspruch zeitanteilig ermittelt. Weitere Angaben zu den Vorstandsbezügen enthält der Anhang.
Personalveränderungen im Vorstand
Im Geschäftsjahr 2017 gab es keine personellen Veränderungen im Vorstand. Die Besetzung des Vorstands sowie die Aufgabenverteilung zwischen den Vorstandsressorts blieben unverändert.
1.3 Unternehmensstrategie- und -steuerung
Trends und Herausforderungen
Um sich langfristig als starke Marke bei unseren Kunden zu etablieren, werden wir in den nächsten Jahren bestimmte Punkte fokussieren. Das Erscheinungsbild der Marke EINHELL am Point-of-Sale muss konsequent sichergestellt werden. Ferner werden wir versuchen den besten Service bei unseren Kunden zu gewährleisten. Dazu müssen wir unsere internationale Serviceorganisation kontinuierlich verbessern. Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Soziale Medien soll der Bekanntheitsgrad der Marke durch verschiedene Maßnahmen erhöht werden. Um bester digitaler Anbieter der do-it-yourself Branche zu werden, ist es erforderlich, sowohl die Bedürfnisse unserer Kunden wie auch die Trends der Branche frühzeitig zu erkennen und darauf mit passenden Lösungen reagieren zu können. Hierfür wird im Jahr 2018 die notwendige Organisation aufgebaut.
Grundlage auf dem Weg zur Etablierung einer starken Marke bildet zudem eine auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmte Sortimentspolitik. Wir werden unser Hauptaugenmerk auf unsere Fokusproduktgruppen richten, mit dem Ziel Marktführer in einzelnen Märkten zu werden. Außerdem wird unser Sortiment weiter gestrafft werden, um nicht unnötig Ressourcen außerhalb unserer Kernkompetenzen zu verbrauchen. Mit Hilfe eines Portfoliomanagements können zukünftig Produktentscheidungen nachhaltiger getroffen werden. 2018 soll das zugrundeliegende Modell weiter automatisiert und so ergänzt werden, dass eine weltweite Perspektive abgebildet werden kann.
Eine Realisierung der ausgegebenen Prognosen erfordert eine Sicherstellung der Beschaffung von relevanten Gütern und Dienstleistungen. Derzeit setzt sich unser Beschaffungsmarkt in China aus weit über 100 Lieferanten zusammen. Analog zu unserem Sortiment werden wir auch unseren Beschaffungsmarkt künftig straffen und uns bei unseren Fokusproduktgruppen auf wenige Lieferanten mit fundierten Wissen konzentrieren. Zukünftig werden wir versuchen weitere strategische Partnerschaften abzuschließen, um für all unsere Fokusproduktgruppen einen zentralen Lieferanten zu haben.
Unternehmenssteuerung
Die Einhell Germany AG orientiert sich bei der Steuerung ihrer Geschäftsaktivitäten vor allem an den finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz und Ergebnis vor Steuern, vor Beteiligungsergebnis und vor Zuschreibungen/Abschreibungen auf Finanzanlagen. Diese beiden stellen die bedeutendsten Leistungsindikatoren der Einhell Germany AG dar.
Weitere finanzielle Leistungsindikatoren sind Kennzahlen wie Rohertragsmarge sowie die wesentlichen Treiber des Working Capitals, die Vorräte und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Lagerbestand wird laufend analysiert und anhand der Größen Lagerdrehung und Reichweite auf eventuellen Abwertungsbedarf hin geprüft. Zudem werden anhand einer Lagervorschau die Bestellungen neuer Ware im Hinblick auf Warenverfügbarkeit und Lagermenge auf Plausibilität hin überprüft und gesteuert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden laufend anhand der Altersstruktur analysiert und einem festgelegten Bewertungsschema unterworfen. Die Forderungen werden üblicherweise entsprechend des Limits der Forderungsversicherung begrenzt bzw. durch interne Limitvergaben einer entsprechenden Steuerung unterzogen. Die Forderungslaufzeiten stehen ebenso unter laufender Beobachtung und sind eine weitere Steuerungsgröße für das Working Capital der Gesellschaft. Die Gesellschaft hat keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die durchgängig zur Steuerung des Konzerns verwendet werden. Auf Ebene einzelner Konzerngesellschaften werden nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wie beispielsweise die Anzahl der Technikprojekte bei der Einhell Germany AG und Einhell China oder die Mitarbeiterzufriedenheit bei der Einhell Germany AG zur Steuerung eingesetzt.
Ziele
Die Einhell Germany AG verfolgt grundsätzlich das Ziel eines nachhaltigen, profitablen Wachstums bei Umsatz und Gewinn. Dabei steht das Ziel der Profitabilität an erster Stelle vor dem reinen Wachstumsziel.
Strategische Ausrichtung
Die langfristigen strategischen Ziele der Einhell Germany AG wurden in den vergangenen Geschäftsjahren vom Vorstand in Zusammenarbeit mit den Führungskräften erarbeitet. Der Vorstand hat diese Ziele zusammengeführt und begleitet und überwacht die operative Umsetzung der Strategie. Im Rahmen eines Zielhauses für 2018 wurden mehrere strategische Ziele für die nächsten Jahre detailliert ausgearbeitet.
Für besser abgestimmte und damit effizientere Prozesse im Unternehmen ist es notwendig, die Organisation für die zukünftigen digitalen Herausforderungen optimal aufzustellen. Das Ziel Digitale Organisation umfasst unter anderem die Neuausrichtung der IT-Organisation, wo eine eigene Prozessorganisation etabliert werden soll, welche die Leistungsfähigkeit und Effizienz sicherstellt sowie die Organisation ressourcentechnisch skalierbar macht.
Ferner wird eine zentrale E-Learning Plattform eingeführt, die den Mitarbeitern den Umgang mit den wichtigsten Tools im Unternehmen erleichtern soll. Die Digitale Organisation wirkt sich auch auf die Preis- und Distributionspolitik aus. Wir werden eine international abgestimmte Preis- und Distributionssystematik einführen und in die bestehende Prozesswelt integrieren. Um sicherzustellen, dass alle Abläufe bei den Tochtergesellschaften in klaren Prozessen strukturiert und identisch im gesamten Unternehmen durchgeführt werden, wird das interne Kontrollsystem ausgebaut. Zudem soll vertriebsseitig ein einheitliches Auftreten innerhalb der Organisation und nach außen gewährleistet werden. Wie bereits im Jahr zuvor berichtet, wird zur Optimierung des internationalen Zahlungsverkehrs unsere Payment Factory weiterentwickelt werden.
Im Bereich Supply Chain Management sehen wir ein erhebliches Effizienzsteigerungspotential. In 2018 stehen die Themen Stammdatenmanagement, Digitalisierung der Supply Chain, Weiterentwicklung und Roll Out unseres Dispositionstools in vier weiteren Ländern, Konzeption einer neuen Bestellplattform, Digitalisierung der Logistikkostentwicklung, Digitalisierung des internationalen Transportmanagements mit Einführung eines Software-Systems zur Ladungsträgeroptimierung und zur Modellierung von Frachttarifen im Fokus.
Weiterhin im Fokus der Bemühungen steht der weitere Ausbau des Vertriebsnetzes. Im Jahr 2018 soll der Markteintritt in die USA abgeschlossen werden. Zudem werden wir in einem weiteren Zielland mit potentiellen Firmen erste Gespräche führen. Ferner streben wir strategische Handelspartnerschaften mit Kunden an. Im laufenden Jahr werden wir versuchen dies bei ausgewählten Kunden zu realisieren sowie bereits bestehende Partnerschaften weiterzuentwickeln.
Category Leadership in bestimmten Bereichen ist ein wichtiger Baustein, um zukünftig als A-Marke wahrgenommen zu werden. Grundlage für Category Leadership bzw. das Setzen von Standards am Markt bildet die Entwicklung von neuen Technologien sowie deren Kommunikation. Mit unserem einzigartigen Power X-Change System wollen wir bis Ende 2018 die größte Akku-Plattform am Markt bereitstellen. Um erfolgreich Standards bei der Akku-Technologie setzen zu können und unser Power X-Change System weiter vorantreiben zu können, werden wir eine Kooperation mit einer neugeschaffenen Forschungseinrichtung an einer Hochschule eingehen und neue Konzepte frühzeitig patentieren.
1.4 Produktaufbereitung und Qualitätsmanagement
Produktaufbereitung
Die Aufwendungen für Produktaufbereitung betragen im Geschäftsjahr 2017 6,9 Mio. EUR (i. Vj. 6,1 Mio. EUR). In diesem Bereich waren 49 Mitarbeiter (i. Vj. 49 Mitarbeiter) beschäftigt. Dieser Bereich ist überwiegend vertriebsgetrieben und kundenorientiert. Daher ist nicht nur die Zusammenarbeit mit anderen Bereichen, wie z. B. der Qualitätssicherung wichtig, sondern auch die Kommunikation mit den Kunden. So werden beim Aufbau neuer Produkte und Versionen Kundenbedürfnisse von Beginn an einbezogen. Der Kunde wird als Partner verstanden. Dies ermöglicht dem gesamten Einhell-Konzern eine konsequente Marktanpassung. So wurde Einhell zu einem der am schnellsten agierenden Unternehmen der Branche. Dies zeigt sich auch an der Einführung des Power X-Change Konzepts. Bei diesem Konzept handelt es sich um ein Master-Batterie Konzept, bei dem eine Vielzahl von Geräten mit der identischen Batterie betrieben werden können. Das Power X-Change Konzept von Einhell umfasst sowohl Geräte aus dem Bereich "Werkzeug" sowie aus dem Bereich "Garten & Freizeit" und ist somit nahezu einzigartig am Markt.
Qualitätsmanagement
Ein Großteil der Einhell-Produktpalette wird derzeit in China gefertigt. Die Qualitätsanforderungen, welche die Einhell Germany AG an die chinesischen Lieferanten stellt, werden von den Wünschen der Kunden bestimmt. Die Qualitätssicherung und das Qualitätsmanagement befinden sich auf einem hohen Niveau. Da der Überprüfung der Qualität vor der Verschiffung ab China eine hohe Priorität zukommt, steht dieser Bereich ständig unter Beobachtung. Neben den strengen Verschiffungskontrollen vor Ort erfolgen auch die Überwachung der Einhaltung kundenspezifischer Qualitätsanforderungen, Kontrollen von laufenden Produktionen und die Optimierung von Prozessabläufen bei den Herstellern.
Die Qualität der Lieferanten wird ständig optimiert. Durch eine angemessene Anzahl an Lieferanten und eine breite Streuung von Aufträgen wird die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten vermieden. Um weiteren Spielraum für flexible Beschaffungsmöglichkeiten zu schaffen, ist Einhell bestrebt, die Zusammenarbeit mit ausgewählten Lieferanten weiter zu intensivieren und strebt mit diesen, strategische Allianzen im Bereich Produktentwicklung an.
1.5 Personal und Sozialbereich
Die Anzahl der Mitarbeiter hat sich im Geschäftsjahr 2017 von durchschnittlich 300 auf 328 Mitarbeiter erhöht. Der Umsatz pro Mitarbeiter beträgt 636 TEUR (i. Vj. 623 TEUR).
Im Rahmen des im April 2017 in Kraft getretenen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes legen wir offen, welche Konzepte wir im abgelaufenen Geschäftsjahr hinsichtlich der für Einhell Germany AG wesentlichen nichtfinanziellen Sachverhalte verfolgt haben. Die Gesellschaft hat sich entschieden, hierüber in einem gesonderten Nichtfinanziellen Bericht, welcher nicht Bestandteil des Lageberichts ist, zu informieren. Weitere Informationen zu dem Bereich Personal und Soziales entnehmen Sie bitte unserem Corporate Social Responsibility Bericht, welcher unter https://www.einhell.com/de/unternehmen/csr-report.html dauerhaft zugänglich ist.
Ausdrücklicher Dank an die Mitarbeiter:
Das außerordentliche Engagement einer/s jeden einzelnen Mitarbeiters/in hat das Unternehmen auf Kurs gehalten und Einhell in eine starke Position gebracht. Darauf aufbauend können alle Mitarbeiter sehr stolz sein und mit großer Zuversicht nach vorne blicken. Der Vorstand bedankt sich hierfür recht herzlich bei allen Mitarbeiter(n)/innen im EinhellKonzern ohne deren hervorragende Leistung dies nicht möglich wäre!
2. Wirtschaftsbericht
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die globale Wirtschaft befindet sich erstmals seit der globalen Finanzkrise im Aufschwung. Das globale Wirtschaftswachstum stieg im Jahr 2017 auf 2,9 %.
Wie die internationale Arbeitsorganisation (ILO) mitteilte stieg die Zahl der Arbeitslosen weltweit im Jahr 2017 um 3,4 Millionen auf 201 Millionen. Die Arbeitslosenquote lag, aufgrund des stetigen Bevölkerungsanstiegs konstant bei 5,8 %.
Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2017 so kräftig gewachsen wie seit sechs Jahren nicht mehr. Wie die Bundesbank mitteilte stieg das Bruttoinlandsprodukt um 2,6 %. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte stieg das Bruttoinlandsprodukt das achte Jahr in Folge. Die gute Konjunktur wirkt sich auch auf den Staatshaushalt aus. Einen so hohen Überschuss (38,4 Milliarden Euro) hat es bisher nicht gegeben, es ist der höchste Wert seit der Wiedervereinigung.
Die Verbraucherpreise sind im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut angestiegen. Im Jahresdurchschnitt zahlten die Verbraucher 1,8 % mehr als noch ein Jahr zuvor. Im Dezember 2017 hat die Inflationsrate 1,7 % betragen. Für den deutlichen Anstieg der Jahresteuerungsrate 2017 waren maßgeblich die Energiepreise verantwortlich.
Der für europäische Zwecke berechnete Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) für Deutschland ist im Jahresvergleich 2017 gegenüber 2016 um 1,7 % gestiegen. Im Dezember 2017 erhöhte sich der HVPI gegenüber dem Vormonat November 2017 deutlich um 0,8 %.
Im Jahr 2017 werde der deutsche erweiterte DIY-Kernmarkt (Bau- und Heimwerkermärkte, Fachhandel, Kleinbetriebsformate und Distanzhandelsumsatz mit DIY-Kernsortimenten) mit einem Gesamtumsatz von 49,1 Milliarden Euro um 1,7 % zulegen. Die Bau- und Heimwerkermärkte werden mit 21,9 Milliarden Euro Umsatz jedoch nur ein Plus von 1,1 % erzielen. Für 2018 rechnet der Marktforscher Klaus Peter Teipel damit, dass der erweiterte DIY-Kernmarkt mit rund 49,9 Milliarden Euro erneut wachse, ebenso wie die Umsätze der Bau- und Heimwerkermärkte, welche voraussichtlich einen Umsatz von 22,1 Milliarden Euro erzielen werden.
Das Bruttoinlandsprodukt in den 19 Euroländern stieg von Oktober bis Dezember im Vergleich zum Vorquartal um 0,6 %. Im vierten Quartal war Spanien mit 0,7 % Wachstum die stärkste Volkswirtschaft. Frankreich und Deutschland konnten jeweils ein Wachstum von 0,6 % erreichen.
Die Arbeitslosenquote in Nord-, West- und Südeuropa ist dank des anhaltenden Wirtschaftsaufschwungs im vergangenen Jahr so niedrig gewesen wie 2008 nicht mehr. Sie sank im Jahresvergleich von 9,2 % auf 8,5 % wie die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) mitteilte.
Die Verbraucherpreise im Euroraum sind zum Jahresende 2017 wieder etwas angestiegen. Im Dezember 2017 habe die Inflationsrate im gemeinsamen Währungsraum um 1,4 % höher gelegen als im Vorjahresmonat, so das europäische Statistikamt Eurostat.
Die Europäische Zentralbank (EZB) entfernte sich damit wieder ein Stück von dem angestrebten Zielwert von knapp zwei Prozent. Das Inflationsziel wird seit mehreren Jahren nicht mehr erreicht, weshalb die Zentralbank ihre Geldpolitik massiv gelockert hat.
Die Industrieproduktion in der Euro-Zone ist im Dezember 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 5,2 % angestiegen. Der Anstieg lag deutlich über den Erwartungen der Analysten, welche mit weit weniger Zuwachs gerechnet hatten.
Umsatzentwicklung
| 2017 | 2016 | Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Inland | 159.233 | 76,4 | 145.028 | 77,6 | 14.205 | 9,8 |
| Westeuropa | 27.814 | 13,3 | 24.652 | 13,2 | 3.162 | 12,8 |
| Osteuropa | 12.826 | 6,2 | 9.922 | 5,3 | 2.904 | 29,3 |
| Übersee | 318 | 0,1 | 422 | 0,2 | -104 | -24,6 |
| Übrige | 8.332 | 4,0 | 6.972 | 3,7 | 1.360 | 19,5 |
| 208.523 | 100,0 | 186.996 | 100,0 | 21.527 | 11,5 |
Die Einhell Germany AG konnte ihren Umsatz im Vorjahresvergleich deutlich steigern. Der Umsatz für das Geschäftsjahr 2017 beträgt 208,5 Mio. EUR gegenüber 187,0 Mio. EUR im Vorjahr.
Damit konnte die Einhell Germany AG den Prognosewert für das Geschäftsjahr 2017 von ca. 185 bis 190 Mio. EUR übertreffen.
Im Heimatmarkt Deutschland konnten im Geschäftsjahr 2017 Umsätze in Höhen von 159,2 Mio. EUR (i. Vj. 145,0 Mio. EUR) erzielt werden. Der Anteil des inländischen Umsatzes beträgt somit 76,4 %. Im Geschäftsjahr 2017 erhöhten sich die Umsätze in Westeuropa im Vorjahresvergleich um 3,1 Mio. EUR von 24,7 Mio. EUR auf 27,8 Mio. EUR. In Osteuropa stiegen die Umsätze um 2,9 Mio. EUR auf 12,8 Mio. EUR (i. Vj. 9,9 Mio. EUR). Die Umsätze in Übersee sanken von 0,4 Mio. EUR auf 0,3 Mio. EUR. In den übrigen Ländern erhöhten sich die Umsätze um 1,4 Mio. EUR von 6,9 Mio. EUR auf 8,3 Mio. EUR.
Umsatzentwicklung beider Divisionen
Die Entwicklung der Umsatzerlöse nach Segmenten im Geschäftsjahr 2017 stellt sich wie folgt dar:
| 2017 | 2016 | Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Garten & Freizeit | 104.261 | 50,0 | 94.246 | 50,4 | 10.015 | 10,6 |
| Werkzeuge | 104.262 | 50,0 | 92.750 | 49,6 | 11.512 | 12,4 |
| 208.523 | 100,0 | 186.996 | 100,0 | 21.527 | 11,5 |
In der Division "Garten und Freizeit" konnten in 2017 Umsätze in Höhe von 104,3 Mio. EUR (i. Vj. 94,2 Mio. EUR) generiert werden. Die Division "Werkzeuge" erzielte im Geschäftsjahr 2017 einen Umsatz von 104,3 Mio. EUR (i. Vj. 92,8 Mio. EUR).
Sowohl in der Division "Garten & Freizeit" als auch in der Division "Werkzeuge" konnten damit die Prognosen für das Geschäftsjahr 2017 erreicht werden.
3. Ertragslage
Die Einhell Germany AG erreichte im Geschäftsjahr 2017 ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 21,5 Mio. EUR (i. Vj. 11,8 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Steuern, Beteiligungsergebnis und vor Zuschreibungen/Abschreibungen auf Finanzanlagen beträgt 4,1 Mio. EUR (i. Vj. 6,3 Mio. EUR). Damit konnte die Einhell Germany AG den Prognosewert für das Geschäftsjahr 2017 von 4,0 bis 4,5 Mio. EUR erreichen.
Das Beteiligungsergebnis (einschließlich der erforderlichen Zu- und Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen) entwickelte sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt:
| In Mio. EUR | 2017 | 2016 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Erträge aus Beteiligungen | 7,9 | 6,8 | 1,1 |
| Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 2,6 | 2,0 | 0,6 |
| 10,5 | 8,8 | 1,7 | |
| Zuschreibungen auf Finanzanlagen | 7,8 | 5,8 | 2,0 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | -2,2 | -8,7 | 6,5 |
| 5,6 | -2,9 | 8,5 | |
| Zuschreibungen auf Forderungen | 1,3 | 0,1 | 1,2 |
| Abschreibungen auf Forderungen | 0,0 | -0,5 | 0,5 |
| 1,3 | -0,4 | 1,7 | |
| Beteiligungsergebnis | 17,4 | 5,5 | 11,9 |
Der Anstieg des Beteiligungsergebnisses ist überwiegend auf die Zuschreibungen/ Abschreibungen auf Finanzanlagen zurückzuführen.
Der Rohertrag der Einhell Germany AG stieg im Geschäftsjahr 2017 um 10,2 Mio. EUR, von 48,4 Mio. EUR (Rohertragsmarge 25,9 %) auf 58,5 Mio. EUR (Rohertragsmarge 28,1 %).
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um 3,0 Mio. EUR, resultiert überwiegend aus dem Anstieg der Zuschreibungen auf Finanzanlagen von 5,8 Mio. EUR auf 7,8 Mio. EUR.
Der Personalaufwand erhöhte sich um 4,7 Mio. EUR von 19,4 Mio. EUR auf 24,1 Mio. EUR. Dieser Anstieg ist auf die variablen Vergütungsbestandteile, welche durch das Ergebnis beeinflusst werden, sowie die gestiegene Mitarbeiterzahl zurückzuführen.
Das Ergebnis nach Steuern erhöhte sich um 4,4 Mio. EUR von 9,2 Mio. EUR auf 13,6 Mio. EUR.
Der Jahresüberschuss erhöhte sich im Geschäftsjahr 2017 von 9,1 Mio. EUR auf 13,5 Mio. EUR.
Mit dieser Ergebnisentwicklung konnte die Einhell Germany AG ihre Erwartungen für das Geschäftsjahr 2017 erreichen. Es wurden wichtige strategische Bausteine umgesetzt und in die Weiterentwicklung der Gesellschaft und des Konzerns investiert. Einhell sieht sich im Branchenvergleich hervorragend aufgestellt, um die Herausforderungen der wirtschaftlichen Entwicklung gut zu meistern. Mit Blick auf die langfristige Entwicklung des Unternehmens sind wir der Überzeugung, dass Einhell seit vielen Jahren unter Beweis stellt und weiterhin stellen kann, langfristig und nachhaltig positive Erträge und Cash-flows erzielen zu können.
4. Vermögens- und Finanzlage
Die wesentlichen Posten der Bilanz stellen sich für die Geschäftsjahre 2017 und 2016 wie folgt dar:
| In Mio. EUR | 31.12.2017 | 31.12.2016 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | 100,3 | 88,8 | 11,5 |
| Vorräte | 64,3 | 48,5 | 15,8 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 18,4 | 10,8 | 7,6 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0,0 | 30,9 | -30,9 |
| Eigenkapital | 164,8 | 154,2 | 10,6 |
| Bankverbindlichkeiten | 21,3 | 30,0 | -8,7 |
Investitionen (Anlagevermögen)
Die Investitionen betrugen im Geschäftsjahr 2017 8,1 Mio. EUR. Hierbei handelt es sich in Höhe von 5,8 Mio. EUR überwiegend um Kapitalerhöhungen bei Tochtergesellschaften. Die übrigen Investitionen in Höhe von 2,3 Mio. EUR verteilten sich im Wesentlichen mit 1,6 Mio. EUR auf Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, 0,3 Mio. EUR auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie 0,3 Mio. EUR in Beteiligungen.
Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betrugen 2017 0,7 Mio. EUR (i. Vj. 0,7 Mio. EUR). Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen betrugen 2,2 Mio. EUR (i. Vj. 8,7 Mio. EUR). Dabei betrafen die außerplanmäßigen Abschreibungen überwiegend die kwb Germany GmbH. Im Geschäftsjahr 2017 konnten auf Grund positiver Entwicklungen bzw. Planungen Zuschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 7,8 Mio. EUR (i. Vj. 5,8 Mio. EUR) vorgenommen werden.
Umlaufvermögen
Zum Stichtag stiegen die Vorräte von 48,5 Mio. EUR auf 64,3 Mio. EUR. Die Vorräte haben sich aufgrund der hohen Planumsätze für das Jahr 2018 deutlich erhöht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stiegen um 7,6 Mio. EUR auf 18,4 Mio. EUR (i. Vj. 10,8 Mio. EUR).
Die liquiden Mittel zum Bilanzstichtag sanken um 30,9 Mio. EUR auf 0,0 Mio. EUR.
Finanzierung
Die Einhell Germany AG finanziert sich einerseits über das im Rahmen der Gründung der Gesellschaft und durch Kapitalerhöhungen von den Aktionären zur Verfügung gestellte Eigenkapital sowie durch thesaurierte Gewinne, die in die Rücklagen eingestellt wurden bzw. als Gewinnvortrag dem Bilanzgewinn zugeführt wurden. Andererseits finanziert sich die Einhell Germany AG durch Fremdkapital in Form von Krediten und kurzfristigen Mittelaufnahmen sowie zum Teil über Lieferantenkredite. Die Kreditaufnahmen erfolgen dabei überwiegend in Euro. Lieferantenkredite valutieren überwiegend in CNY oder USD. Die zu erwar-tenden Cashflows aus der Bezahlung der Lieferantenverbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum größten Teil durch entsprechende Hedgegeschäfte abgesichert.
Aufgrund der sehr gesunden und soliden Finanzierungsstruktur der Einhell Germany AG mit einer traditionell sehr guten Eigenkapitalquote, die sich aktuell auf 62,4 % beläuft, sieht der Vorstand keinerlei Schwierigkeiten die aktuellen Geschäfte sowie auch ein künftiges, im Rahmen der weiteren Expansion, langfristig wachsendes Geschäftsvolumen finanziell bewältigen zu können.
Im Geschäftsjahr haben wir ehemals langfristige Bankverbindlichkeiten in Höhe von 30,0 Mio. EUR die erst in 2018 fällig gewesen wären vorzeitigt getilgt. Wir haben diese Mittel kurzfristig aufgenommen und damit eine Zinsersparnis erzielt.
In 2017 wurde der Finanzplan für die nächsten 5 Jahre aktualisiert. Abgeleitet aus diesem Finanzplan arbeiten wir aktuell an mehreren Optionen für die Aufnahme von neuen langfristigen Krediten, um das weitere Wachstum der Gruppe zu finanzieren und das aktuell niedrigere Zinsniveau zu sichern. Aufgrund unserer guten Ergebnisse in den Jahren 2016 und 2017 gehen wir davon aus neue langfristige Kredite zu verbesserten Konditionen zu erhalten.
Die Optimierung der liquiden Mittel und die damit verbundene maximale Reduzierung des Fremdkapitals hat der Konzern durch ein effektives Cash Pooling bzw. Cash Concentration System sichergestellt. Dabei werden die Salden der Bankkonten aus den verschieden Konzerngesellschaften auf ein Master Account der Einhell Germany AG überführt. Dies führt dazu, dass nur der Saldo des Master Accounts am Kapitalmarkt durch eine Kreditaufnahme gedeckt werden muss. Die am Cash Pooling beteiligten Tochtergesellschaften haben folglich keine Geldanlage oder Geldaufnahme am Kapitalmarkt, sondern eine Forderung oder Verbindlichkeit gegenüber der Einhell Germany AG. Durch diese Vorgehensweise werden die Kreditlinien bei den Banken geschont und das Zinsergebnis optimiert. Es werden derzeit alle Einhell-Konzerngesellschaften in das Cash Pooling einbezogen, soweit dies rechtlich möglich und durchführbar ist.
Der Vorstand weist darauf hin, dass im Einhell-Konzern sämtliche Grundstücke und Gebäude frei von Sicherheiten Dritter sind. Es bestehen hier keinerlei Sicherungsübereignungen oder vergleichbare Rechte Dritter. Sämtliche Grundschuldvereinbarungen zu Gunsten Dritter wurden bereits im Geschäftsjahr 2010 neu geordnet und aus dem Grundbuch gelöscht. Ebenso sind sämtliche Vorräte und Forderungen frei von Sicherheiten Dritter.
Die Entwicklung der Finanzlage im Geschäftsjahr 2017 verdeutlicht die zusammengefasste Kapitalflussrechnung:
| In Mio. EUR | 2017 | 2016 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 1,9 | 17,3 | -15,4 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -7,5 | -12,7 | 5,2 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -25,3 | 12,9 | -38,2 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | -30,9 | 17,5 | -48,4 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 30,9 | 13,4 | 17,5 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 0,0 | 30,9 | -30,9 |
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus Kapitalerhöhungen bei den Tochtergesellschaften. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit enthält überwiegend die Veränderung der Ausleihungen an die Tochtergesellschaften sowie die Auszahlung der Dividende.
5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Einhell Germany AG im Geschäftsjahr 2017 die Umsätze und das Ergebnis gegenüber dem Vorjahr deutlich steigern konnte. Auch die angestrebten Planumsätze und Planergebnisse für 2017 konnten erreicht werden.
6. Abhängigkeitsbericht
Die Anteile der Einhell Germany AG werden mehrheitlich von der Thannhuber AG gehalten. Wir erklären, dass die Einhell Germany AG und ihre Tochtergesellschaften mit der Thannhuber AG bzw. im Interesse oder auf Veranlassung der Thannhuber AG im Berichtszeitraum keine Rechtsgeschäfte getätigt hat und keine Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, die die Einhell Germany AG benachteiligt hätten.
7. Erklärung zur Unternehmensführung
Die Erklärung des Vorstands zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB kann auf den Internetseiten der Einhell Germany AG (www.einhell.com) nachgelesen werden.
Die Einhell Germany AG wendet Unternehmensführungspraktiken zur Sicherstellung der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften (Compliance) an, die über das Maß der gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Insbesondere gibt es bei der Einhell Germany AG diverse Richtlinien und Prozessregelungen, die sich an alle Mitarbeiter des Konzerns mit dem Ziel richten, das Risiko von Rechtsverstößen zu vermeiden.
Beispielsweise wird die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Verbot von Insidergeschäften dadurch sichergestellt, dass eine Insiderrichtlinie erlassen wurde, die den Handel mit Wertpapieren des Unternehmens für Organmitglieder und Mitarbeiter regelt, die Zugang zu Insiderinformationen haben. Die Unternehmensführungspraxis hinsichtlich der Compliance unterliegt einer ständigen Kontrolle und Weiterentwicklung.
Die in 2016 in Kraft getretenen neuen Regelungen der Marktmissbrauchsverordnung der Europäischen Union wurden konsequent umgesetzt.
8. Risikobericht
Durch den Einsatz eines Risikomanagements will die Einhell Germany AG Chancen und Risiken frühzeitig erkennen, bewerten und durch entsprechende Maßnahmen Chancen wahrnehmen sowie mögliche negative geschäftliche Auswirkungen begrenzen. Damit soll eine Bestandsgefährdung vermieden und durch verbesserte unternehmerische Entscheidungen langfristig Wert geschaffen werden. Als Risiko definiert die Einhell Germany AG jedes Ereignis, das die Erreichung von operativen oder strategischen Zielen negativ beeinflussen kann. Von Fall zu Fall wird entschieden, ob das Risiko überwälzt wird (z. B. Versicherung), das Risiko über bilanzielle Maßnahmen erfasst wird (z. B. Rückstellungen, Abwertungen) oder bewusst getragen wird.
8.1 Beschreibung des Risikomanagementsystems und wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess § 289 Abs. 5 HGB
Beschreibung des Risikomanagementprozesses
Das Risikomanagementsystem als Bestandteil des internen Kontrollsystems ist hinsichtlich der Konzernrechnungslegung auch auf das Risiko der Falschaussage in der Buchführung sowie in der externen Berichterstattung ausgerichtet und dient insbesondere der Früherkennung möglicher Risiken. Das Nutzen von Chancen im Unternehmen ist mit dem Eingehen von Risiken verbunden. Um die Risiken bewusst einzugehen, ist ein Risikomanagement-System notwendig. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde der Risikomanagementprozess überarbeitet. Mit Hilfe eines excelbasierten Risikomanagement-Reporting-Systems werden die notwendigen Informationen gesammelt und der Unternehmensleitung und den Verantwortlichen zur Steuerung des Unternehmens kompakt und zeitnah zur Verfügung gestellt. Damit wird die Datenerhebung bei den einzelnen Gesellschaften vereinfacht und der Aufwand des Risikomanagers in der Einhell Germany AG minimiert.
Der Prozess des Risikomanagements gliedert sich beim Einhell-Konzern in zwei Stufen. Im ersten Schritt erfolgt die dezentrale Erfassung der Risiken in den Tochterunternehmen und den Abteilungen der Einhell Germany AG durch die vom Vorstand benannten Risikoverantwortlichen. Sie haben die Aufgaben der Risikoidentifikation und Bewertung. Wichtig ist dem Einhell-Konzern hier die Identifikation, da nicht identifizierte Risiken auch nicht weiter geplant werden können. Die Risikoidentifizierung im Einhell-Konzern ist eine Verbindung zwischen Bottom-up und Top-down-Ansatz. Das bedeutet, dass zentral vorgegebene Risiken bewertet werden müssen. Zusätzlich sind die Einhell-Tochtergesellschaften und die Konzern-Abteilungsverantwortlichen dazu aufgefordert, spezifische Risiken für die jeweiligen Bereiche zu identifizieren und zu bewerten. Die Bewertung aller identifizierten Risiken erfolgt über die Ermittlung des Produkts aus Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens und maximaler Schadenshöhe. Bewertet wird das Nettorisiko, also welches Risiko nach Treffen verschiedener Maßnahmen noch besteht. Die zweite Stufe beinhaltet die Zusammenführung, Analyse und Steuerung der Risiken vom Risikomanager und der Unternehmensleitung.
Zur Steuerung der Risiken stehen dem Unternehmen verschiedene Methoden zur Verfügung. Bei der Risikovermeidung werden das Risiko und somit auch die damit verbundenen Chancen nicht eingegangen. Eine andere Steuerungsmöglichkeit minimiert das Risiko u. a. durch organisatorische Maßnahmen und wird deshalb auch Risikoverminderung genannt. Eine weitere Methode ist die Risikoabwälzung durch Versicherungen, Verträge mit Lieferanten, etc. Die verbleibenden Risiken trägt der Einhell-Konzern bewusst. Hier ist abzuwägen, ob das Risiko in einem angemessenen Verhältnis zu den Chancen steht.
Die Risiken werden laufend beobachtet und quartalsweise berichtet. Zusätzlich findet eine Besprechung der wichtigsten Risiken in der Vorstandssitzung statt. Mögliche Chancen werden im Risikomanagementsystem nicht gesondert erfasst.
Elemente des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
Das interne Kontrollsystem der Einhell Germany AG umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.
Das interne Kontrollsystem setzt sich aus internem Steuerungs- und internem Überwachungssystem zusammen.
Die Bereiche Inlands-Controlling, Beteiligungscontrolling, Finanzen, Konzernbilanzierung sowie Recht bilden das interne Steuerungssystem des Einhell-Konzerns. Die Gesellschaften des Einhell-Konzerns planen im jeweils laufenden Geschäftsjahr das darauffolgende Geschäftsjahr. Basierend auf einer differenzierten Umsatzplanung erfolgt eine entsprechende Planung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Cashflows. Diese Planzahlen werden anschließend für den Konzern zu einer Plan-Gewinn- und Verlustrechnung zusammengeführt.
Monatlich werden von den Finanzbuchhaltungen der einzelnen Gesellschaften die tatsächlichen Zahlen aufbereitet. In der Folge entsteht eine komplette Gewinn- und Verlustrechnung, in welcher die Plan- und Ist-Zahlen gegenübergestellt und somit analysiert werden können. Die Entwicklung des Lagerbestands, Margen etc. wird ebenso monatlich für alle Gesellschaften aufgezeigt. Dieser Vergleich wird sowohl mit den Mitgliedern des Vorstands als auch mit den Verantwortlichen der einzelnen Bereiche und Gesellschaften besprochen. Durch die Analyse der Plan- und Ist-Zahlen werden entsprechende Maßnahmen zur Steuerung erarbeitet und umgesetzt.
Das interne Überwachungssystem bildet sich aus prozessintegrierten und prozessunabhängigen Maßnahmen. Neben maschinellen IT-Prozesskontrollen sind auch manuelle Prozesskontrollen ein wesentlicher Bestandteil der prozessintegrierten Maßnahmen, die beispielsweise auch durch die interne Revision durchgeführt werden. Der Aufsichtsrat, der Konzernabschlussprüfer und sonstige Prüfungsorgane, z. B. der steuerliche Betriebsprüfer, sind mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das Kontrollumfeld der Einhell Germany AG einbezogen. Insbesondere die Prüfung der Konzernabschlüsse durch den Konzernabschlussprüfer bildet die wesentliche prozessunabhängige Überwachungsmaßnahme im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.
Einsatz von IT-Systemen
Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt für den Jahresabschluss in dem Buchhaltungssystem Microsoft Business Solutions Navision.
Spezifische rechnungslegungsbezogene Risiken
Spezifische rechnungslegungsbezogene Risiken können z. B. aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte auftreten. Weiterhin sind Geschäftsvorfälle, die nicht routinemäßig verarbeitet werden, mit einem latenten Risiko behaftet. Aus den Ermessensspielräumen, die Mitarbeitern notwendigerweise bei Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden eingeräumt werden, können weitere rechnungslegungsbezogene Risiken resultieren.
Wesentliche Regelungs- und Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung
Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Weiterhin ist gewährleistet, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt werden, Vermögenswerte und Schulden im Jahresabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Regelungsaktivitäten stellen ebenfalls sicher, dass durch die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung umfassen beispielhaft die Analyse von Sachverhalten und Entwicklungen anhand spezifischer Kennzahlenanalysen. Die Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen reduziert die Möglichkeit zu vorsätzlichen Handlungen. Weiterhin ist z. B. sichergestellt, dass bei Veränderungen in den eingesetzten IT-Systemen der zugrundeliegenden Buchführungen in den Konzerngesellschaften eine periodengerechte und vollständige Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt. Das interne Kontrollsystem gewährleistet auch die Abbildung von Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld der Einhell Germany AG und stellt die Anwendung neuer oder geänderter gesetzlicher Vorschriften zur Rechnungslegung sicher.
Einschränkende Hinweise
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ermöglicht durch die in der Einhell Germany AG festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmensbezogenen Sachverhalten sowie deren sachgerechte Darstellung in der Rechnungslegung.
Insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerbehaftete Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände können allerdings der Natur der Sache nach nicht ausgeschlossen werden und führen dann zur eingeschränkten Wirksamkeit und Verlässlichkeit des eingesetzten internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, sodass auch die konzernweite Anwendung der eingesetzten Systeme nicht die absolute Sicherheit hinsichtlich der richtigen, vollständigen und zeitnahen Erfassung von Sachverhalten in der Rechnungslegung gewährleisten kann.
8.2 Beschreibung der Risiken
8.2.1 Allgemeine wirtschaftliche und Branchenrisiken
Einhell unterliegt dem allgemeinen Risiko von Entwicklungen der Weltwirtschaft sowie der spezifischen Branche des Bereichs Baumarkt, Fachhandel und Do-it-yourself (DIY).
Die Risiken sind im Vergleich zum Vorjahr weitestgehend unverändert.
Politische Risiken
Hinsichtlich weltwirtschaftlicher Entwicklungen ist die Einhell Germany AG aufgrund ihrer Internationalität grundsätzlich globalen Risiken ausgesetzt. Diese können sich sowohl in Form von politischen als auch wirtschaftlichen Risiken verwirklichen. So kann insbesondere die Politik in den Ländern, in denen der Einhell-Konzern heute tätig ist, Einfluss auf die Stabilität und die Wirtschaftskraft dieser Länder haben. Aber auch in den Ländern, in die der Einhell-Konzern seine Expansion vorantreiben möchte, können politische Risiken Einfluss auf die Geschäftsstrategie von Einhell haben. Das Risiko erstreckt sich dabei z. B. auch auf die Währungspolitik von Ländern oder z. B. die Import- und Zollvorschriften und deren praktische Abwicklung. Gleiches gilt für die Beschaffungsländer, in denen Einhell das Sourcing für seine Produkte durchführt. Der Einhell-Konzern versucht die allgemeinen politischen Risiken zu beherrschen, indem die Konzernführung zum einen in enger Kommunikation mit den verantwortlichen Mitarbeitern vor Ort steht, um sich laufend ein Bild von aktuellen Entwicklungen machen zu können. Zum anderen hat der Einhell-Konzern die Strategie, die Investitionen in langfristige Vermögensgegenstände wie z. B. Immobilien in den jeweiligen Ländern auf ein Mindestmaß zu beschränken. Dadurch erreicht der Ein-hell-Konzern eine hohe Flexibilität, um auf ungünstige Entwicklungen reagieren zu können und beispielsweise im kurzfristigen Umlaufvermögen in einem Land jederzeit handlungsfähig zu sein.
Branchenrisiken
In Bezug auf Branchenrisiken ist der Einhell-Konzern der Entwicklung der DIY-Branche sowie des Bereichs Fachhandel in den jeweiligen Ländern ausgesetzt. Zudem steht er auch unter dem Einfluss des Verhaltens und der Entwicklung von Wettbewerbern.
So können Veränderungen in der Branche wie beispielweise Konzentrationsprozesse auf Kundenseite Einfluss auf die Geschäfte von Einhell haben. Einhell versucht durch den Ausbau einer starken internationalen Marktposition Abhängigkeiten von solchen Faktoren zu minimieren. Durch die Etablierung eines starken Produktsortiments und eines kundenfreundlichen Service ist Einhell auch in Konzentrationsprozessen in der Lage, die Position beim Kunden zu stärken. Weiterhin können Strategieänderungen von Wettbewerbern den Einhell-Konzern beeinflussen. Neue Wettbewerber können in die Positionierung von Einhell eindringen oder bestehende Wettbewerber können ihre Position verändern. Einhell versucht dem zu begegnen, indem Einhell ein relativ breites Sortiment, das sich vom Bereich "Werkzeuge" bis zum Bereich "Garten & Freizeit" spannt, am Markt etabliert und dies zusätzlich auch international sehr stark ausrollt. So gibt es kaum einen Wettbewerber am Markt, der ein vergleichbares Sortiment in der Internationalität wie Einhell anbietet.
8.2.2 Beschaffungsrisiken
Die Beschaffung ist ein primärer Prozess im Unternehmensmodell von Einhell und stellt so in der Einhell Germany AG einen wichtigen Bereich im Risikomanagement dar. Ziel des Einkaufs ist es, die Produkte termingerecht mit entsprechender Qualität zum angemessenen Preis zu beschaffen.
Ein wichtiger Faktor sind hierbei die Lieferanten. Da die Einhell Germany AG bereits langjährige Beziehungen mit ihren Lieferanten pflegt, können Preis- und Bezugsrisiken minimiert werden. Die Lieferanten sind durch ständige Kontrollen in das Qualitätssystem der Einhell Germany AG mit eingebunden. Eine Abhängigkeit der Einhell Germany AG von einzelnen Lieferanten besteht nicht. Einhell hat bereits vor einigen Jahren damit begonnen, eine Second-Source-Strategie aufzubauen, die weiter optimiert wird. Um die Einkaufsplanung zu optimieren, werden die Einkaufsmengen im festen Rhythmus mit dem Vertrieb abgestimmt und über ein Internetbasiertes Bestellsystem abgeglichen und disponiert.
Zur Verbesserung der zwischen Einkauf und Vertrieb abgestimmten Mengen und weiteren Konsolidierung von Bestellungen setzen wir eine neue Dispositionssoftware ein. Um die Transparenz der Bestellabwicklung über die Lieferkette vom Lieferanten bis zu den nationalen Lägern zu verbessern, arbeiten wir mit einem neu implementierten TransportManagement-System. Dem Risiko von Preiserhöhungen, die z. B. aus Rohstoffpreisänderungen resultieren können, wird durch entsprechende Vereinbarungen auf Einkaufs- und Verkaufsseite begegnet, indem der Einhell-Konzern versucht, Veränderungen auf der Einkaufsseite auch zeitgerecht auf der Verkaufsseite umzusetzen. Ein entsprechender Produktmix, eine breite Kundenstruktur und eine starke Einkaufsposition unterstützen diesen Prozess.
8.2.3 Absatzmarktrisiken
Die Risiken des Absatzmarktes sieht die Einhell Germany AG vor allem im Forderungsausfall und im Absatzvolumen. Dem Bonitätsrisiko begegnet die Einhell Germany AG soweit möglich durch den Abschluss von Euler-Hermes-Kreditversicherungen. Das Risiko des Rückgangs des Absatzvolumens wird durch innovative Produkte verringert, die in Design, Funktionsausstattung und Preis-Leistungs-Verhältnis die Kundenwünsche erfüllen. Diesem Risiko wurde durch die schrittweise Einführung zweier klar definierter Produktlinien begegnet.
8.2.4 Strategische und Expansionsrisiken
Die Umsetzung der Strategie der Einhell Germany AG ist mit Risiken verbunden. Diese können daraus resultieren, dass Ressourcen oder Elemente, die zur Umsetzung der Strategie notwendig sind, zum betreffenden Zeitpunkt nicht verfügbar sind oder auf Hindernisse in der Realisierung stoßen. Dies können beispielsweise personelle oder technische Gründe sein. Auch bei der Neugründung und Akquisition von Tochtergesellschaften bestehen grundsätzlich Risiken. Einhell versucht diese Risiken zu beherrschen, indem bei der Identifikation von neuen Verkaufsregionen von Beginn an eine Untersuchung der Zielländer vorgenommen wird. Dabei werden das Umfeld und das Marktpotential eingeschätzt. Zudem wird frühzeitig nach entsprechenden Geschäftsführern und Fachpersonal gesucht. Hinsichtlich der Infrastruktur wählt Einhell einen Standardansatz für jede neue Vertriebstochtergesellschaft, der sich auf die internen Abläufe sowie auf die IT-Infrastruktur bezieht. Damit werden Risiken beim Aufsetzen einer neuen Tochtergesellschaft reduziert.
Auch aus Akquisitionen der Einhell Germany AG resultieren Risiken. Die Reduzierung dieser Risiken wird dadurch angestrebt, dass die Übernahmekandidaten in der Mehrzahl langjährige Partner der Einhell Germany AG sind. Damit wird erreicht, dass die neuen Konzerngesellschaften von Anfang an in die Konzernstrukturen und -strategien integriert sind. Ergänzend dazu erfolgen Sorgfältigkeitsprüfungen ("Due Diligence") bei den zur Akquisition anstehenden Unternehmen, die von internen Mitarbeitern des Beteiligungscontrollings sowie der Rechtsabteilung und von Fall zu Fall weiteren Fachbereichen des Einhell-Konzerns, unterstützt von externen Beratern, durchgeführt werden.
8.2.5 Finanz-, Zins- und Währungsrisiken
Der anhaltende Wachstumskurs der Einhell Germany AG ist natürlich auch mit Risiken im Zusammenhang mit der Finanzierung verbunden. Zur Bewältigung der Finanzrisiken setzt die Einhell Germany AG sowohl auf langfristige als auch auf kurzfristige Finanzierungsstrategien. Im Geschäftsjahr haben wir ehemals langfristige Bankverbindlichkeiten in Höhe von 30,0 Mio. EUR die erst in 2018 fällig gewesen wären vorzeitigt getilgt. Die Einhell Germany AG verfügt vor allem über klassische Kreditlinien, die im Geschäftsjahr 2017 nur teilweise ausgenutzt wurden. Sowohl die Ausstattung mit liquiden Mitteln als auch mit Eigenkapital war im Berichtsjahr sehr gut. Die Einhell Germany AG baut zudem ihr Netting-System und ihren Cash-Pool, der mit Tochtergesellschaften gemeinsam gebildet wird, weiter aus. Die Finanzierung der Tochtergesellschaften erfolgt fast ausschließlich über konzerninterne Darlehen. Damit wird das Risiko einer intransparenten und ineffizienten Darlehensstruktur im Konzern reduziert. Die Einhell Germany AG hat dazu für die Tochtergesellschaften interne Kreditlinien eingerichtet, deren Höhe sich nach der Planung und dem erwarteten Geschäftsvolumen der jeweiligen Tochtergesellschaften richtet.
Risiken im Zusammenhang mit Zinsänderungen und -schwankungen werden bei Bedarf durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten wie langfristigen Zins-Swap- und Zins-Cap-Vereinbarungen gesteuert. Im Geschäftsjahr 2017 wurde kein Bedarf für den Abschluss von Zinsderivaten gesehen. Risiken im Zusammenhang mit Währungsschwankungen werden überwiegend durch den Einsatz von klassischen Devisentermingeschäften gesteuert. Das Risiko von Währungsschwankungen bei der Beschaffung wird soweit möglich durch Sicherungsgeschäfte in Form von Devisentermin- und Optionsgeschäften abgesichert.
8.2.6 Haftungsrisiken, Rechtliche Risiken
Haftungsrisiken bestehen in der Einhell Germany AG vor allem im Zusammenhang mit der Produkthaftung. Der Hauptbeschaffungsmarkt für Einhell-Produkte ist die Volksrepublik China. Um die Qualität vor Ort sicherzustellen, wurde in China ein Qualitätssicherungssystem aufgebaut, das die Produktion direkt beim Lieferanten begleitet und eine entsprechende Prozesskontrolle implementiert. Weiterhin werden Vorschriften und Regularien durch einen eigenen Normenkontrollbeauftragten laufend überwacht. Das noch verbleibende Risiko bezüglich Ansprüche aus der Produkthaftung wurde wirtschaftlich sinnvoll durch entsprechende Versicherungen abgedeckt. Produkthaftungsfälle werden anhand einer eindeutigen Organisations- und Ablaufstruktur eingeordnet und so effizient gehandhabt. So existieren klare Verantwortungs- und Kommunikationslinien, die durch schriftliche Dokumentationen von Rückrufplänen und Checklisten unterstützt werden. In dieses System sind auch externe Fachstellen und Experten eingebunden.
Die Einhell Germany AG ist rechtlichen Risiken ausgesetzt. Diese können aus dem Abschluss von Unternehmensverträgen mit Lieferanten, Kunden und anderen Vertragspartnern resultieren. Zudem ist Einhell bei der Verhandlung und beim Abschluss von Verträgen mit verschiedenen internationalen Rechtssystemen konfrontiert. Dies bezieht sich insbesondere auch auf den Abschluss von gesellschaftsrechtlichen Verträgen wie bei Gründungen und auf patentrechtliche Vereinbarungen und ähnliche Verträge, die dem Schutz des geistigen Eigentums von Einhell gelten. Einhell versucht, das Risiko daraus zu minimieren, indem eine eigene Rechtsabteilung in Deutschland und auch in China laufend rechtliche Sachverhalte prüft und überwacht. Dabei erfolgt die Koordination und Prüfung durch eigenes Personal, das von Fall zu Fall die Unterstützung externer Experten aus dem jeweiligen fachlichen Rechtsgebiet bzw. Rechtssystem hinzuzieht.
8.2.7 IT-Risiken
Informations- und Kommunikationssysteme bilden die Grundlage zahlreicher Geschäftsprozesse des Einhell-Konzerns. Die Einhell Germany AG betreibt über die Tochtergesellschaft iSC GmbH ein zentrales IT Service Center, dem die Umsetzung der internationalen Strategie des Konzerns obliegt. Durch die mit zunehmender Geschwindigkeit und Komplexität voranschreitende Digitalisierung wächst auch die Abhängigkeit von IT-Systemen. Die daraus resultierenden Risiken, wie die Nichtverfügbarkeit der Systeme oder der Daten können nie vollständig eliminiert werden und haben bei Eintreten enorme Auswirkungen auf den operativen Geschäftsbetrieb.
Durch vielfältige, innovative Maßnahmen werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten auf das Minimalste reduziert. Große Bedeutung wird dabei der Realisierung international einheitlicher IT-Standards beigemessen, die die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Kontinuität der IT-Umgebungen im Rahmen der unternehmerischen und gesetzlichen Anforderungen sicherstellen sollen. Feste Bestandteile dieser Standards sind die Umsetzung geeigneter Maßnahmen im Bereich der physikalischen Sicherheit, der Einsatz leistungsfähiger und zuverlässiger Hardware-Komponenten, der Betrieb sorgfältig ausgewählter Infrastruktur-und Geschäftsanwendungen sowie die Bereitstellung hochwertiger Services und Prozesse zum Betrieb und der Weiterentwicklung der gesamten Informations- und Kommunikationsinfrastruktur. Die Organisation der IT-Prozesse ist am ITIL-Prozessframework ausgerichtet. Erforderliches Spezial-Know How wie etwa im Bereich lokaler Compliance-Anforderungen wird über qualifizierte Dienstleistungspartner eingebracht, deren Leistungserbringung und -umfang vertraglich definiert wird und die sehr eng in die IT-Organisation eingebunden werden. Applikationen werden gemäß ihrer Kritikalität für den Geschäftsablauf in hochverfügbaren Systemumgebungen betrieben und adäquaten Business Continuity Mechanismen unterzogen. IT-basierende Vorkehrungen, die regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, sorgen im Zusammenspiel mit dem Einsatz qualifizierter Mitarbeiter und entsprechenden Rollen- und Rechtekonzepten für einen möglichst effektiven Schutz vertraulicher Daten. Die IT-Strategie des Einhell-Konzerns ist sehr eng mit der Geschäftsstrategie verzahnt und unterliegt einer regelmäßigen Kontrolle und Anpassung an das wirtschaftliche Umfeld.
Mögliche kurzfristige Ergebnisauswirkungen (Ergebnis vor Ertragsteuern) wichtiger Risiken nach getroffenen Maßnahmen
| Ergebnisauswirkung | Eintrittswahrscheinlichkeit | ||
|---|---|---|---|
| Mögliche Abweichungen bezogen auf: | - 2018 + | 2018 | |
| --- | --- | --- | --- |
| Umfeld und Branche | |||
| Politische Risiken | unwahrscheinlich | 4% | |
| Branchenrisiken | selten | 12% | |
| Unternehmensspezifische Risiken | |||
| Beschaffungsrisiken | □□■■■■ | selten | 16% |
| Absatzmarktrisiken | □□■■■■ | unwahrscheinlich | 6% |
| Strategische und Expansionsrisiken | □□□□□■ | selten | 15% |
| Haftungsrisiken, Rechtliche Risiken | □□□□■■ | unwahrscheinlich | 2% |
| IT-Risiken | □□□■■■ | selten | 14% |
| Personalrisiken | □□□■■■ | unwahrscheinlich | 5% |
| sonstige Risiken | □□□□□■ | unwahrscheinlich | 2% |
| Finanzen | |||
| Finanz-, Zins- und Währungsrisiken | □□□■■■ | selten | 20% |
| Ausfallrisiken | □□□□■■ | selten | 12% |
| Liquiditätsrisiken | □□□□□■ | unwahrscheinlich | 2% |
| Steuerliche Risiken | □□□□■■ | selten | 17% |
Ergebnisauswirkung:
| □□□□□■ | < 1,5 Millionen € |
| □□□□■■ | > 1,5 Millionen € < 3,0 Millionen € |
| □□□■■■ | > 3,0 Millionen € < 6,0 Millionen € |
| □□■■■■ | > 6,0 Millionen € < 12,0 Millionen € |
| □■■■■■ | > 12,0 Millionen € < 21,0 Millionen € |
| ■■■■■■ | > 21,0 Millionen € |
Eintrittswahrscheinlichkeit:
| > 0 % < 10 % | unwahrscheinlich |
| > 10 % < 50 % | selten |
| > 50 % < 70 % | wahrscheinlich |
| > 70 % | sehr wahrscheinlich |
Die im Vorjahr getroffene Einschätzung der Risiken hat sich im Nachhinein als zutreffend erwiesen. Es wurden keine wesentlichen Abweichungen festgestellt. Ferner sind keine unvorhergesehenen Risiken eingetreten.
Mögliche kurzfristige Ergebnisauswirkungen (Ergebnis vor Ertragsteuern) wichtiger Risiken nach getroffenen Maßnahmen
| Ergebnisauswirkung | Eintrittswahrscheinlichkeit | ||
|---|---|---|---|
| Mögliche Abweichungen bezogen auf: | - 2017 + | 2017 | |
| --- | --- | --- | --- |
| Umfeld und Branche | |||
| Politische Risiken | selten | 20% | |
| Branchenrisiken | selten | 10% | |
| Unternehmensspezifische Risiken | |||
| Beschaffungsrisiken | □□□□■■ | selten | 20% |
| Absatzmarktrisiken | □□■■■■ | selten | 20% |
| Strategische und Expansionsrisiken | □□□■■■ | selten | 20% |
| Haftungsrisiken, Rechtliche Risiken | □□□□■■ | selten | 10% |
| IT-Risiken | □□□□□■ | unwahrscheinlich | 2% |
| Personalrisiken | □□□■■■ | unwahrscheinlich | 5% |
| sonstige Risiken | □□□□□■ | unwahrscheinlich | 2% |
| Finanzen | |||
| Finanz-, Zins- und Währungsrisiken | □□□□■■ | selten | 15% |
| Ausfallrisiken | □□□□□■ | selten | 15% |
| Liquiditätsrisiken | □□□□□■ | unwahrscheinlich | 2% |
| Steuerliche Risiken | □□□■■■ | selten | 10% |
Ergebnisauswirkung:
| □□□□□■ | < 1,5 Millionen € |
| □□□□■■ | > 1,5 Millionen € < 3,0 Millionen € |
| □□□■■■ | > 3,0 Millionen € < 6,0 Millionen € |
| □□■■■■ | > 6,0 Millionen € < 12,0 Millionen € |
| □■■■■■ | > 12,0 Millionen € < 21,0 Millionen € |
| ■■■■■■ | > 21,0 Millionen € |
Eintrittswahrscheinlichkeit:
| > 0 % < 10 % | unwahrscheinlich |
| > 10 % < 50 % | selten |
| > 50 % < 70 % | wahrscheinlich |
| > 70 % | sehr wahrscheinlich |
9. Prognosebericht
9.1 Entwicklung in Deutschland
Die deutsche Wirtschaft konnte im Jahr 2017 ein starkes Wirtschaftswachstum von 2,6 % verzeichnen. Für das Jahr 2018 erwartet die Bundesbank ein Bruttoinlandsprodukt von 2,5 %. Die deutsche Wirtschaft profitiere von einer starken Nachfrage nach Industriegütern aus dem Ausland, zudem kurble die gute Lage am Arbeitsmarkt den privaten Konsum und den Wohnungsbau an.
Ende des Jahres 2017 ist die Arbeitslosigkeit auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung gesunken. Der Chef der Bundesagentur für Arbeit ist zuversichtlich, die Zahl der Langzeitarbeitslosen im Jahr 2018 deutlich senken zu können.
Der erweiterte DIY-Kernmarkt wird in 2018 mit rund 49,9 Milliarden Euro erneut wachsen, ebenso wie die Umsätze der Bau- und Heimwerkermärkte, welche voraussichtlich einen Umsatz von 22,1 Milliarden Euro erzielen werden, so der Marktforscher Klaus Peter Teipel.
9.2 Entwicklung in Europa
Der Wirtschaft der Eurozone geht es so gut wie lange nicht mehr. Die EU-Kommission rechnet in den 19 Staaten des Währungsraums für das laufende Jahr mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 2,1 %. Die Eurozone könnte damit das stärkste Wirtschaftswachstum seit gut einem Jahrzehnt erreichen.
Die Arbeitslosenquote in Nord-, West- und Südeuropa ist dank des anhaltenden Wirtschaftsaufschwungs im vergangenen Jahr so niedrig gewesen wie seit 2008 nicht mehr. Wie die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) mitteilte wird dieser Trend auch im Jahr 2018 fortgesetzt werden, sie rechnet mit einer Arbeitslosenquote von 8,1 %.
9.3 Ziele und Chancen der Einhell Germany aG
Die Ziele und Werte der Einhell Germany AG wurden im vergangenen Jahr vom Vorstand in einem geordneten Strategieentwicklungsprozess mit den Bereichs- und Abteilungsleitern und den Tochtergesellschaften erarbeitet und kommuniziert. Die Vision für Einhell ist, dass in jedem Haus bzw. Wohnung mit Garten ein Power X-Change Akku Einzug halten soll. Einhell ist die Marke für alle Arbeiten in und um Haus und Garten. Mit dem einzigartigen Power X-Change-System gibt Einhell seinen Kunden kabellose Freiheit und Vereinfachung und wird damit zu einem "Synonym" für Akku-Wechselsystem.
Im Bereich Onlinehandel konnte Einhell auch im vergangenen Jahr steigende Umsätze verzeichnen. Einhell wird den bereits begonnenen Weg zur angestrebten digitalen Leadership konsequent fortsetzen. Als Grundlage für das weitere Umsatzwachstum, das sich auch in der nahen Zukunft zunehmend aus digitalen Vertriebskanälen erschließen wird, sind verschiedene, unterstützende Projekte und Maßnahmen geplant. Schwerpunkte werden dabei in den Bereichen Daten & Analyse, Kunden & Dialog, Content sowie Ausbau und Weiterentwicklung unserer digitalen Kommunikationskanäle liegen.
9.4 Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung Ausblick auf das Geschäftsjahr 2018
Der international agierende Einhell-Konzern wird im Geschäftsjahr 2018 auf eher günstige Entwicklungen in den einzelnen Märkten treffen.
Im Heimatmarkt Deutschland herrscht in der do-it-yourself Branche derzeit eine positive Grundstimmung. Der private Konsum ist zum Konjunkturtreiber in Deutschland geworden. Die niedrige Inflationsrate sowie eine hohe Beschäftigung führen dazu, dass Verbrauchern mehr Geld zur Verfügung steht, was die Kaufkraft erhöht. Im Bereich E-Commerce wird auch im Jahr 2018 mit steigenden Umsätzen gerechnet. Auch die Baumärkte setzen sich immer mehr mit dem Thema E-Commerce auseinander, was diesen Bereich wahrscheinlich noch stärker wachsen lässt.
Für das Geschäftsjahr 2018 erwartet die Einhell Germany AG einen Umsatz von ca. 215 bis 220 Mio. EUR. Für den Bereich "Werkzeug" wird ein Anteil von 51 % und für den Bereich "Garten & Freizeit" ein Anteil von 49 % erwartet. Das erwartete Ergebnis vor Steuern, Beteiligungsergebnis und vor Abschreibungen auf Finanzanlagen für 2018 wird im Bereich 6,5 bis 7,0 Mio. EUR liegen.
9.5 Vorausschauende Aussagen, Annahmen, Unsicherheiten und Schätzverfahren
Die Ausführungen des Lageberichts der Einhell Germany AG enthalten zukunftsgerichtete und vorausschauende Aussagen. Diese sind stets mit Unsicherheiten behaftet und basieren auf Schätzungen und Annahmen, die getroffen werden müssen, um zu einer Planaussage zu kommen. Die Einhell Germany AG weist darauf hin, dass Annahmen und Schätzungen, die sich auf die Zukunft beziehen, sich im Nachhinein als unzutreffend erweisen können. Einhell lässt bei Prognosen unter Unsicherheit größte Sorgfalt hinsichtlich der gemachten Annahmen walten. Dennoch lässt sich das Risiko von Fehleinschätzungen nicht ausschließen.
Um die Planungs- und Prognoseunsicherheiten bei der Planung der Geschäftszahlen möglichst zu beherrschen, geht Einhell wie folgt vor. Einhell plant zunächst die Umsätze. Diese werden je Konzerngesellschaft detailliert nach Artikelgruppe geplant. Zusätzlich werden die Umsätze auf Kundengruppenebene geplant und mit der Planung nach Artikelgruppen plausibilisiert und abgestimmt. In gleicher Weise erfolgt eine Planung der Rohertragsmargen je Konzerngesellschaft auf Artikelgruppen- und Kundengruppenebene. Abgeleitet aus der Umsatzplanung werden die Kosten je Kostenart und je Kostenstelle bzw. je berichtende Einheit detailliert geplant. Die Kosten werden anhand der Vorjahreszahlen plausibilisiert und anhand der Relation zu den Nettoumsätzen auf Angemessenheit hin überprüft. Dabei werden spezifische Annahmen zu Veränderungen bei den Kosten getroffen, wie z. B. Lohnkostensteigerungen oder Frachtkostenveränderungen. Allgemeine Unsicherheiten betreffend Marktentwicklung, Preisentwicklung wichtiger Rohstoffe oder die Entwicklung anderer wichtiger Kostenkategorien werden unter dem Grundsatz kaufmännischer Vorsicht eingeschätzt und geplant.
Landau a. d. Isar, 29. März 2018
Einhell Germany AG
Der Vorstand
Andreas Kroiss
Jan Teichert
Dr. Markus Thannhuber
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und Lagebericht 2017
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Landau a. d. Isar, den 29. März 2018
Einhell Germany AG
Der Vorstand
Andreas Kroiss
Jan Teichert
Dr. Markus Thannhuber
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Einhell Germany AG, Landau a. d. Isar
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Einhell Germany AG, Landau an der Isar, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Einhell Germany AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
| Die Werthaltigkeit der Waren
Zur Darstellung des Sachverhalts im Geschäftsjahr verweisen wir auf den Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" im Anhang und auf den Abschnitt "Unternehmensstrategie und -steuerung" im Lagebericht.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
In der Bilanz zum 31. Dezember 2017 sind Waren in Höhe von EUR 63,9 Mio. ausgewiesen.
Die zunächst zu Anschaffungskosten (unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten) bewerteten Waren sind im Wert zu mindern, insbesondere wenn ihr beizulegender Wert unter die Anschaffungskosten gesunken ist (Niederstwertprinzip). Der beizulegende Wert wird dabei aus dem Beschaffungs- und Absatzmarkt abgeleitet. Außerdem wird zum Stichtag eine Reichweitenanalyse für die Waren durchgeführt.
Die Ermittlung des beizulegenden Werts als Wertobergrenze ist ermessensbehaftet. Der beizulegende Wert erfordert teilweise zukunftsorientierte Schätzungen bezüglich der Beträge, die beim Verkauf der Waren voraussichtlich realisiert werden können bzw. Schätzungen bezüglich der Beträge, die beim Einkauf der Vorräte voraussichtlich anfallen werden.
Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Waren aufgrund gegebenenfalls nicht erkannten Wertminderungsbedarfs überbewertet sind.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Wir haben auf Basis unseres erlangten Prozessverständnisses die Einrichtung, Ausgestaltung und Wirksamkeit identifizierter interner Kontrollen insbesondere hinsichtlich der Ermittlung der beizulegenden Werte beurteilt.
Die für die Ermittlung des beizulegenden Werts angesetzten Veräußerungspreise haben wir anhand der unmittelbar nach dem Abschlussstichtag geltenden Absatzpreise beurteilt. Die zusätzlich aufgrund des Grundsatzes der doppelten Maßgeblichkeit für die Bewertung herangezogenen Wiederbeschaffungspreise haben wir insbesondere auf Basis von zufallsimitierenden Stichproben beurteilt, indem wir die angesetzten Werte mit den unmittelbar nach dem Abschlussstichtag geltenden Wiederbeschaffungspreisen verglichen haben. Darüber hinaus haben wir die Reichweitenanalysen der Gesellschaft beurteilt und anhand der historischen Erfahrungswerte der Gesellschaft gewürdigt, ob die erfassten Abschläge angemessen sind.
Die rechnerische Richtigkeit der Berechnungen zur Ermittlung des niedrigeren beizulegenden Werts und zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs haben wir für risikoorientiert ausgewählte Warenbestände nachvollzogen.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die der Ermittlung des beizulegenden Werts zugrunde gelegten Annahmen und Daten sind angemessen.
| Die Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse
Zur Darstellung des Sachverhalts im Geschäftsjahr verweisen wir auf den Abschnitt "Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung" im Anhang.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Die Umsatzerlöse der Gesellschaft belaufen sich im Geschäftsjahr 2017 auf EUR 208,5 Mio.
Die Einhell Germany AG erfasst Umsätze aus dem Verkauf von Waren, wenn der Gefahrenübergang auf die Kunden stattgefunden hat.
Die wesentlichen Märkte der Einhell Germany AG befinden sich im Inland und in Westeuropa. Für die Lieferungen der Produkte werden durch die Gesellschaft unterschiedliche Incoterms vereinbart. Die Incoterms legen den Gefahrenübergang und damit den Zeitpunkt der Umsatzrealisierung fest.
Aufgrund der Nutzung unterschiedlicher Incoterms und der unterschiedlichen Transportzeiten bei gleichzeitig hoher Anzahl von Lieferungen besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Umsatzerlöse zum Stichtag nicht periodengerecht abgegrenzt werden.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Zur Prüfung der periodengerechten Umsatzrealisierung haben wir Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen in Bezug auf die Kundenbestellung, den Warenausgang und die Faktura sowie insbesondere hinsichtlich der Festlegung und Überprüfung des korrekten bzw. tatsächlichen Gefahrenübergangs beurteilt.
Darüber hinaus haben wir die periodengerechte Umsatzrealisierung durch Abgleich der gebuchten Ausgangsrechnungen mit den zugehörigen Bestellungen sowie externen Liefernachweisen beurteilt. Grundlage dafür waren auf Basis eines mathematisch-statistischen Verfahrens ausgewählte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2017. Weiterhin haben wir - auf Basis eines mathematisch-statistischen Verfahrens - ausgewählte Umsätze eines festgelegten Zeitraums vor dem Abschlussstichtag und nach dem Abschlussstichtag hinsichtlich Ihrer korrekten Periodenabgrenzung überprüft, indem wir die externen Liefernachweise dieser Stichproben mit dem Zeitpunkt der Umsatzrealisierung abgeglichen haben. Zusätzlich haben wir für einen festgelegten Zeitraum vor dem Abschlussstichtag alle Umsatzbuchungen untersucht, die von risikoorientiert ausgewählten Nutzern vorgenommen wurden. Weiterhin haben wir für Gutschriften und Stornos von Forderungen bzw. Umsätzen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Abschlussstichtag überprüft, ob unberechtigte Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2017 vorliegen.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die Vorgehensweise der Einhell Germany AG bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse ist sachgerecht.
| Die Werthaltigkeit der Anteile an und Forderungen gegen verbundene(n) Unternehmen
Zur Darstellung des Sachverhalts im Geschäftsjahr verweisen wir auf den Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" im Anhang sowie im Abschnitt "Ertragslage" im Lagebericht.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Im Jahresabschluss der Einhell Germany AG zum 31. Dezember 2017 werden Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 91,1 Mio. und Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 77,2 Mio. ausgewiesen. Deren Anteil an der Bilanzsumme beläuft sich auf 34,5 % bzw. 29,2 %. Die Anteile an und Forderungen gegen verbundene(n) Unternehmen haben somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft für Anteile an verbundenen Unternehmen mithilfe des Ertragswertverfahrens. Für Forderungen gegen verbundene Unternehmen wird auf die Werthaltigkeitsbeurteilung der Tochterunternehmen zurückgegriffen.
Die für das Ertragswertverfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen auf beteiligungsindividuellen Planungen für die nächsten 5 Jahre, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der jeweilige Kapitalisierungszinssatz wird aus der
Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleitet. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist.
Die Werthaltigkeitsbeurteilung einschließlich der Berechnung des beizulegenden Werts nach dem Ertragswertverfahren ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig. Dies gilt insbesondere für die Schätzung der künftigen Zahlungsströme und langfristigen Wachstumsraten, die Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze sowie die Einschätzung der Dauerhaftigkeit der Wertminderung.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2017 außerplanmäßige Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 2,2 Mio. sowie Zuschreibungen in Höhe von EUR 7,8 Mio. vorgenommen. Wertberichtigungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Anteile an und Forderungen gegen verbundene(n) Unternehmen nicht werthaltig sind.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Unsere Prüfung haben wir risikoorientiert durchgeführt. Zunächst haben wir anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen beurteilt, bei welchen Anteilen an und Forderungen gegen verbundene(n) Unternehmen Anhaltspunkte für einen Abschreibungsbedarf bestehen. Anschließend haben wir unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie des Bewertungsmodells der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwarteten Zahlungsströme sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen und dem vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget vorgenommen.
Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben.
Die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Das der Werthaltigkeitsprüfung der Anteile an und Forderungen gegen verbundene(n) Unternehmen zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die Annahmen und Parameter der Gesellschaft sind sachgerecht.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten Geschäftsbericht "Jahresabschluss", mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. Juni 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. November 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2002 als Abschlussprüfer der Einhell Germany AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Johannes Hanshen.
München, den 29. März 2018
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Hanshen, Wirtschaftsprüfer
Schwarzhuber, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
das Geschäftsjahr 2017 war für den Einhell Konzern ein sehr erfreuliches Jahr. Sowohl im Umsatz als auch im Ergebnis wurden die besten Werte in der Konzerngeschichte erreicht. Dieser Erfolg basiert auf unseren qualitativ hochwertigen Produkten, die zu einem starken organischen Wachstum führten. Im nachfolgenden Bericht möchten wir Sie über unsere Tätigkeiten in diesem erfolgreichen Jahr informieren.
Beratung und Überwachung
Der Aufsichtsrat der Einhell Germany AG hat den Vorstand im Geschäftsjahr 2017 gemäß Aktiengesetz sowie der Satzung der Gesellschaft kontinuierlich überwacht und beraten. Diese Funktion konnten wir dank der ausgezeichneten Informationsbereitstellung im vollen Umfang erfüllen. Es gab keine Interessenskonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen waren und über die die Hauptversammlung zu informieren wäre.
Im Geschäftsjahr 2017 fanden vier Aufsichtsratssitzungen statt, zwei im ersten und zwei im zweiten Halbjahr. Gegenstand im Plenum waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung des Konzerns und seiner Segmente, die mit dem Vorstand ausführlich erörtert wurden. Sämtliche Mitglieder des Gremiums nahmen an allen Sitzungen teil. Zudem ließen wir uns auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen in schriftlicher und mündlicher Form über die geschäftliche und finanzielle Lage des Konzerns sowie die strategische Ausrichtung und das Risikomanagement des Unternehmens informieren.
Themenschwerpunkte, mit denen wir uns beschäftigten, waren
| ― | Verkauf der Anteile an der Einhell Brasil Com. Distr. Ltda |
| ― | Laufende Entwicklung der Konzerngesellschaften in den verschiedenen Regionen |
| ― | Neue Geschäftsführung und strukturelle Neuausrichtung bei der kwb Germany GmbH |
| ― | Beteiligung an strategischen Lieferanten in China |
| ― | Zukünftige und laufende Investitionsprojekte insbesondere Kundencenter mit Showroom und Werkstätten |
| ― | Maßnahmen zur Konzernfinanzierung |
| ― | Strategische Ausrichtung bis 2022 |
Die Planung des Einhell-Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2017 behandelt. Ebenfalls erörtert und verabschiedet wurde das Investitionsbudget für das Jahr 2018. Zudem befassten wir uns auch mit der Mittelfristplanung 2018 bis 2022 des Konzerns.
Corporate Governance
Die Corporate Governance wurden durch Vorstand und Aufsichtsrat überprüft. Eine aktualisierte Entsprechenserklärung wurde beschlossen, die auch im Corporate-Governance Bericht abgedruckt ist. Die Einhell Germany AG entspricht sämtlichen gesetzlichen Vorschriften und ganz überwiegend, mit wenigen Ausnahmen, auch den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Auch im Geschäftsjahr 2017 überprüfte der Aufsichtsrat die Vergütung der Vorstandsmitglieder. So wurden insbesondere die Vergütungsbestandteile daraufhin überprüft, ob sie in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie zur Lage der Gesellschaft stehen. Dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) wird beim Einhell-Konzern entsprechend Rechnung getragen.
Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der Einhell Germany AG und der Konzernabschluss sowie der Lagebericht der Einhell Germany AG und der Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2017 einschließlich der ihnen zugrundeliegenden Buchführung sind durch den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer, der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
Sowohl die Unterlagen zu den Abschlüssen als auch die Prüfungsberichte des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vorgelegt.
Die Prüfung und Besprechung dieser Unterlagen erfolgte in der Aufsichtsratssitzung vom 12. April 2018. Der Vorstand erläuterte uns dabei die von ihm aufgestellten Finanzberichte ausführlich.
An der Sitzung haben auch Vertreter des Abschlussprüfers teilgenommen und den Aufsichtsrat über die Ergebnisse ihrer Prüfung und über ihre Prüfungsschwerpunkte informiert.
Die Vertreter des Abschlussprüfers bestätigten, dass das vom Vorstand eingerichtete Risikomanagementsystem geeignet ist, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten. Es wurden keine wesentlichen Schwächen des internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess festgestellt. Während der Abschlussprüfung wurden keine Tatsachen bekannt, die der Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat widersprechen.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Einhell Germany AG sowie den Konzernabschluss und den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns gebilligt. Damit sind der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Einhell Germany AG festgestellt.
Ebenso prüfte der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2017 den nichtfinanziellen Bericht (CSR-Bericht) der Einhell Germany AG. Dieser entspricht den gesetzlichen Vorgaben und ist auf der Homepage unter https://www.einhell.com/de/unternehmen/csr-report.html einzusehen.
Der Mitglieder des Aufsichtsrats danken dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren persönlichen Beitrag im Geschäftsjahr 2017.
Landau a. d. Isar, im April 2018
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Dieter Spath, Vorsitzender des Aufsichtsrates
Entsprechungserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz:
Vorstand und Aufsichtsrat der Einhell Germany AG erklären, dass die Einhell Germany AG seit Abgabe der letzten Erklärung im Januar 2017 den Verhaltensempfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" überwiegend entsprochen hat und auch in Zukunft überwiegend entsprechen wird. Die Abweichungen von den Empfehlungen samt Begründung ersehen Sie nachfolgend im Detail.
Landau, im Januar 2018
Einhell Germany AG
Für den Vorstand
Andreas Kroiss, Vorstandsvorsitzender
Jan Teichert, Vorstand Finanzen
Dr. Markus Thanhuber, Vorstand Technik
Für den Aufsichtsrat
Profc Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Dieter Spath, Aufsichtsratsvorsitzender
Der Deutsche Corporate Governance Kodex bei der Einhell Germany AG: Die Erfüllung der Kodex-Vorgaben im Detail
Hier finden Sie eine Zusammenstellung sämtlicher Inhalte des Deutschen Corporate Governance Kodex in der aktuellen Fassung vom 07. Februar 2017 sowie Angaben zur Corporate Governance-Praxis der Einhell Germany AG hinsichtlich der einzelnen Kodex-Vorgaben.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex unterscheidet grundsätzlich drei Kategorien von Vorgaben: GESETZLICHE VORSCHRIFTEN, die geltendes Recht und bereits deshalb verbindlich sind sowie EMPFEHLUNGEN ("soll") und ANREGUNGEN ("sollte", "kann"), die national wie auch international übliche Corporate Governance-Standards aufgreifen. Empfehlungen des Kodex sind im Text durch die Verwendung des Wortes "soll" gekennzeichnet. Die Gesellschaften können hiervon abweichen, sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offenzulegen und die Abweichungen zu begründen ("comply or explain"). Dies ermöglicht den Gesellschaften die Berücksichtigung branchen- oder unternehmensspezifischer Bedürfnisse. Eine gut begründete Abweichung von einer Kodexempfehlung kann im Interesse einer guten Unternehmensfuhrung liegen. So trägt der Kodex zur Flexibilisierung und Selbstregulierung der deutschen Untemehmensverfassung bei. Ferner enthält der Kodex Anregungen, von denen ohne Offenlegung abgewichen werden kann; hierfür verwendet der Kodex den Begriff "sollte".
Die Einhell Germany AG entspricht sämtlichen gesetzlichen Vorschriften und ganz überwiegend auch den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Hierzu wurde im Januar 2018 von Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG abgegeben. Über diese Erklärung hinaus äußert sich die Einhell Germany AG in der folgenden Auflistung im Detail zu allen Punkten des Kodex - einschließlich der Abweichungen von Empfehlungen und Anregungen. Dies unterstreicht nachhaltig das umfassende Bekenntnis der Einhell Germany AG zum Leitbild einer transparenten und verantwortungsvollen Unternehmensfilhrung und -kontrolle.
| Kodex-Vorgaben in der Fassung vom 07.02.2017 | Art der Vorgabe | Erfüllt ja / nein | Anmerkungen bei Erfüllung und/oder Begründungen im Fall einer Abweichung |
|---|---|---|---|
| 2. Aktionäre und Hauptversammlung | |||
| 2.1 Aktionäre | |||
| 2.1.1 Die Aktionäre nehmen im Rahmen der gesetzlichen und satzungsmäßig vorgesehenen Möglichkeiten ihre Rechte vor oder während der Hauptversammlung wahr und üben dabei ihr Stimmrecht aus. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 2.1.2 Jede Aktie gewährt grundsätzlich eine Stimme. Aktien mit Mehrstimmrechten oder Vorzugsstimmrechten ("golden shares") sowie Höchststimmrechte bestehen nicht. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 2.2 Hauptversammlung | |||
| 2.2.1 Der Vorstand legt der Hauptversammlung den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht vor. Sie entscheidet über die Gewinnverwendung sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und wählt in der Regel die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat und den Abschlussprüfer. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Darüber hinaus entscheidet die Hauptversammlung über den Inhalt der Satzung, insbesondere den Gegenstand der Gesellschaft und wesentliche Strukturmaßnahmen wie Unternehmensverträge und Umwandlungen, über die Ausgabe von neuen Aktien und von Wandel- und Optionsscheinverschreibungen sowie über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien. Sie kann über die Billigung des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 2.2.2 Bei der Ausgabe neuer Aktien haben die Aktionäre grundsätzlich ein ihrem Anteil am Grundkapital entsprechendes Bezugsrecht. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 2.2.3 Jeder Aktionär ist berechtigt an der HV teilzunehmen, das Wort zu Gegenständen der Tagesordnung zu ergreifen und sachbezogene Fragen und Anträge zu stellen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 2.2.4 Der Versammlungsleiter sorgt für eine zügige Abwicklung der HV. Dabei sollte er sich davon leiten lassen, dass eine ordentliche Hauptversammlung spätestens nach 4 bis 6 Stunden beendet ist. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 2.3 Einladung zur HV, Stimmrechtsvertreter | |||
| 2.3.1 Die Hauptversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal jährlich unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Aktionärsminderheiten sind berechtigt, die Einberufung einer Hauptversammlung und die Erweiterung der Tagesordnung zu verlangen. | |||
| Die Einberufung sowie die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts sind für die Aktionäre leicht erreichbar auf der Internetseite der Gesellschaft zusammen mit der Tagesordnung zugänglich zu machen. | Gesetzliche Vorschrift | √ ✓ | |
| 2.3.2 Die Gesellschaft soll den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte und die Stimmrechtsvertretung erleichtern. | Empfehlung | √ | |
| Der Vorstand soll für die Bestellung eines Vertreters für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre sorgen; dieser sollte auch während der HV erreichbar sein. | Empfehlung Anregung | ||
| 2.3.3 Die Gesellschaft sollte den Aktionären die Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien (z.B. Internet) ermöglichen. | Anregung | Aufgrund der zusätzlichen Kosten, die mit der Implementierung eines solchen Kommunikationssystems verbunden wären, wird derzeit von der Umsetzung dieser Anregung abgesehen. | |
| 3. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat | |||
| 3.1 Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 3.2 Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 3.3 Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung legen die Satzung oder der Aufsichtsrat - dieser gegebenenfalls auch im Einzelfall -Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats fest. Hierzu gehören Entscheidungen oder Maßnahmen, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens grundlegend verändern. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 3.4 Die Information des Aufsichtsrats ist Aufgabe des Vorstands. Der Aufsichtsrat hat jedoch seinerseits sicherzustellen, dass er angemessen informiert wird. Zu diesem Zweck soll der Aufsichtsrat die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands näher festlegen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Er geht auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat sind in der Regel in Textform zu erstatten. Entscheidungsnotwendige Unterlagen werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats möglichst rechtzeitig vor der Sitzung zugeleitet. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 3.5 Gute Unternehmensführung setzt eine offene Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie in Vorstand und Aufsichtsrat voraus. Die umfassende Wahrung der Vertraulichkeit ist dafür von entscheidender Bedeutung. | Gesetzliche Vorschrift | ||
| Alle Organmitglieder stellen sicher, dass die von ihnen zur Unterstützung einbezogenen Mitarbeiter die Verschwiegenheitspflicht in gleicher Weise enthalten. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 3.6 In mitbestimmten Aufsichtsräten können die Vertreter der Aktionäre und der Arbeitnehmer die Sitzungen des Aufsichtsrats jeweils gesondert, gegebenenfalls mit Mitgliedern des Vorstands, vorbereiten. | Gesetzliche Vorschrift | ||
| Der Aufsichtsrat soll bei Bedarf ohne den Vorstand tagen. | Empfehlung | √ | |
| 3.7 Bei einem Übernahmeangebot müssen Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot abgeben, damit die Aktionäre in Kenntnis der Sachlage über das Angebot entscheiden können. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Der Vorstand darf nach Bekanntgabe eines Übernahmeangebots bis zur Veröffentlichung des Ergebnisses keine Handlungen vornehmen, durch die der Erfolg des Angebots verhindert werden könnte, soweit solche Handlungen nicht nach den gesetzlichen Regelungen erlaubt sind. Bei ihren Entscheidungen sind Vorstand und Aufsichtsrat an das beste Interesse der Aktionäre und des Unternehmens gebunden. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Der Vorstand sollte im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche HV einberufen, in der die Aktionäre Uber das Übernahmeangebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen. | Anregung | √ | |
| 3.8 Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat beachten die Regeln ordnungsgemäßer Unternehmensführung. Verletzen sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters bzw. Aufsichtsratsmitglieds schuldhaft, so haften sie der Gesellschaft gegenüber auf Schadenersatz. Bei unternehmerischen Entscheidungen liegt keine Pflichtverletzung vor, wenn das Mitglied von Vorstand oder Aufsichtsrat vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln (Business Judgement Rule). | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Schließt die Gesellschaft für den Vorstand eine D&O- Versicherung ab, ist ein Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitgliedes zu vereinbaren. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden. | Empfehlung | Aus Gründen der Kontinuität besteht D&O Versicherungsschutz für den Aufsichtsrat ohne Selbstbehalt. Das verantwortungsvolle Handeln des Aufsichtsrates wird nach Ansicht der Einhell AG durch Vereinbarung eines entsprechenden Selbstbehalts nicht zusätzlich gefördert. | |
| 3.9 Die Gewährung von Krediten des Unternehmens an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrat sowie ihrer Angehörigen bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 3.10 Über die Corporate Governance sollen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich berichten (Corporate Governance Bericht) und diesen Bericht im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlichen. Dabei sollte auch zu den Kodexanregungen Stellung genommen werden. Die Gesellschaft soll nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen zum Kodex fünf Jahre lang auf Ihrer Internetseite zugänglich halten. | Empfehlung/ Anregung | √ | |
| 4. Vorstand | |||
| 4.1 Aufgaben und Zuständigkeiten | |||
| 4.1.1 Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse, also unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, seiner Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder) mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 4.1.2 Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 4.1.3 Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernuntemehmen hin (Compliance). Er soll für angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen (Compliance Management System) sorgen und deren Grundzüge offenlegen. Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 4.1.4 Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 4.1.5 Der Vorstand soll bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben. Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands legt der Vorstand Zielgrößen fest. | Empfehlung/ Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 4.2 Zusammensetzung und Vergütung | |||
| 4.2.1 Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. Eine Geschäftsordnung soll die Arbeit des Vorstands, insbesondere die Ressortzuständigkeiten einzelner Vorstandsmitglieder, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten sowie die erforderliche Beschlussmehrheit bei Vorstandsbeschlüssen (Einstimmigkeit oder Mehrheitsbeschluss) regeln. | Empfehlung, Anregung | √ | |
| 4.2.2 Das Aufsichtsratsplenum setzt die jeweilige Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Besteht ein Ausschuss, der die Vorstandsverträge behandelt, unterbreitet er dem Aufsichtsratsplenum seine Vorschläge. Das Aufsichtsratsplenum beschließt das Vergütungssystem für den Vorstand und überprüft es regelmäßig. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandmitglieder wird vom Aufsichtsratsplenum unter Einbeziehung von etwaigen Konzernbezügen auf der Grundlage einer Leistungsbeurteilung festgelegt. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung seines Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Hierbei soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. | Empfehlung | Die Abgrenzbarkeit des oberen Führungskreises gestaltet sich aufgrund regelmäßiger Veränderungen in der Zusammensetzung als schwierig. Die Vergleichbarkeit ist aufgrund der in den unterschiedlichen Ebenen stark unterschiedlichen Anteile variabler Vergütungselemente nicht uneingeschränkt gegeben. Bei der Beurteilung der Angemessenheit zieht der Aufsichtsrat deshalb unter anderem auch exteme Vergütungsstudien hinzu. | |
| Zieht der Aufsichtsrat zur Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung einen externen Vergütungsexperten hinzu, soll er auf dessen Unabhängigkeit vom Vorstand bzw. vom Unternehmen achten. | Empfehlung | √ | |
| 4.2.3 Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder umfasst die monetären Vergütungsteile, die Versorgungszusagen, die sonstigen Zusagen, insbesondere für den Fall der Beendigung der Tätigkeit, Nebenleistungen jeder Art und Leistungen von Dritten, die im Hinblick auf die Vorstandstätigkeit zugesagt oder im Geschäftsjahr gewährt wurden. | Empfehlung | √ | |
| Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten. Die monetären Vergütungsteile sollen fixe und variable Bestandteile umfassen. Variable Vergütungsbestandteile haben grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll. Sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen soll bei der | Gesetzliche Vorschrift Empfehlung | √ √ | |
| Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile Rechnung getragen werden. Sämtliche Vergütungsbestandteile müssen für sich und insgesamt angemessen sein und dürfen insbesondere nicht zum Eingehen unangemessener Risiken verleiten. | |||
| Die Vergütung soll insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen. Die variablen Vergütungsteile sollen auf anspruchsvolle, relevante Vergleichsparameter bezogen sein. Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter soll ausgeschlossen sein. Mehrjährige, variable Vergütungsbestandteile sollten nicht vorzeitig ausbezahlt werden. | Empfehlung Empfehlung | √ √ | |
| Bei Versorgungszusagen soll der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau - auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit - festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen. Bei Abschluss von Vorstandsverträgen soll darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Wird der Anstellungsvertrag aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretenen wichtigen Grund beendet, erfolgen keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden. | Empfehlung Empfehlung | √ | Die Vorstandsverträge sind ohne Abfindungs-Cap an die Restlaufzeit gebunden. Abfindungen sind generell nicht vorgesehen. Die Aufnahme eines Abfindungs-Caps hält die Einhell AG vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll, da ein Vorstandsmitglied auf der vollständigen Auszahlung seiner Ansprüche aus dem Dienstvertrag bestehen und andernfalls seine Zustimmung zur Beendigung der Vorstandstätigkeit verweigern könnte. |
| Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) soll 150 % des Abfindungs-Caps nicht übersteigen. | Empfehlung | √ | |
| Der Vorsitzende des Aufsichtsrats soll die Hauptversammlung einmalig über die Grundzüge des Vergütungssystems und sodann über deren Veränderungen informieren. | |||
| 4.2.4 Die Gesamtvergütung eines jeden Vorstandsmitglieds wird, aufgeteilt nach fixen und variablen Vergütungsteilen unter Namensnennung offen gelegt. Gleiches gilt für Zusagen auf Leistungen, die einem Vorstandsmitglied für den Fall der vorzeitigen oder regulären Beendigung der Tätigkeit als Vorstandsmitglied gewährt oder die während des Geschäftsjahres geändert worden sind. Die Offenlegung unterbleibt, wenn die Hauptversammlung dies mit Dreiviertelmehrheit anderweitig beschlossen hat. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 4.2.5 Die Offenlegung erfolgt im Anhang oder im Lagebericht. In einem Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts werden die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder dargestellt. Die Darstellung soll in allgemein verständlicher Form erfolgen. | Empfehlung | Die Hauptversammlung hat mit Dreiviertelmehrheit beschlossen, dass die Offenlegung unter Namensnennung unterbleiben kann. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Anhang in der Gesamtsumme angegeben. | |
| Der Vergütungsbericht soll auch Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen enthalten. | Empfehlung | Die Hauptversammlung hat mit Dreiviertelmehrheit beschlossen, dass die Offenlegung unter Namensnennung unterbleiben kann. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Anhang in der Gesamtsumme angegeben. | |
| Ferner sollen im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden: -die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung, -der Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren, -bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr. Für diese Informationen sollen die als Anlage beigefügten Mustertabellen verwandt werden. | Empfehlung | Die Hauptversammlung hat mit Dreiviertelmehrheit beschlossen, dass die Offenlegung unter Namensnennung unterbleiben kann. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Anhang in der Gesamtsumme angegeben. | |
| 43 Interessenkonflikte | |||
| 4.3.1 Vorstandsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen, unterliegen während ihrer Tätigkeit für das Unternehmen einem umfassenden Wettbewerbsverbot und dürfen Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, nicht für sich nutzen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 4.3.2 Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch andere Personen von Dritten ungerechtfertigte Vorteile fordern oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 4.3.3 Jedes Vorstandsmitglied soll Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenlegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber informieren. | Empfehlung | √ | |
| Alle Geschäfte zwischen dem Unternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihren nahestehenden Personen oder ihnen persönlich nahestehenden Unternehmen andererseits haben branchenüblichen Standards zu entsprechen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Bei Geschäften mit Vorstandsmitgliedern vertritt der Aufsichtsrat die Gesellschaft. Wesentliche Geschäfte mit einem Vorstandsmitglied nahe stehenden Personen oder Unternehmungen sollen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden. | Empfehlung | √ | |
| 4.3.4 Vorstandsmitglieder sollen Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate außerhalb des Unternehmens, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernehmen. | Empfehlung | √ | |
| 5. Aufsichtsrat | |||
| 5.1 Aufgaben und Zuständigkeiten | |||
| 5.1.1 Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig zu beraten und zu überwachen. Er ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einzubinden. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 5.1.2 Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity) achten Der Aufsichtsrat legt für den Anteil von Frauen im Vorstand Zielgrößen fest. | Empfehlung/ Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Er soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. | Empfehlung | √ | |
| Der Aufsichtsrat kann die Vorbereitung der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie der Behandlung der Bedingungen des Anstellungsvertrages einschließlich der Vergütung Ausschüssen übertragen. | Anregung | Da der Aufsichtsrat der Einhell Germany AG nur aus drei Aufsichtsratsmitgliedern besteht, ist nach Ansicht der Einhell AG die Bildung von Ausschüssen, die im Regelfall aus mindestens drei Mitgliedern bestehen müssen, nicht sinnvoll und auch nicht angebracht, weil im Plenum eine intensive und qualifizierte Diskussion stattfinden kann. | |
| Bei Erstbestellungen sollte die maximal mögliche Bestelldauer von fünf Jahren nicht die Regel sein. | Anregung | √ | |
| Eine Wiederbestellung vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer bei gleichzeitiger Aufhebung der laufenden Bestellung soll nur bei Vorliegen besonderer Umstände erfolgen. | Empfehlung | √ | |
| Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder soll festgelegt werden. | Empfehlung | √ | |
| 5.1.3 Der Aufsichtsrat soll sich eine Geschäftsordnung geben. | Empfehlung | √ | |
| 5.2 Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsratsvorsitzenden | |||
| Der Aufsichtsratsvorsitzende wird vom Aufsichtsrat aus seiner Mitte gewählt. Er koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Der Aufsichtsratsvorsitzende sollte in angemessenem Rahmen bereit sein, mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche zu führen. | Empfehlung | √ | |
| Der Aufsichtsratsvorsitzende soll zwischen den Sitzungen mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden bzw. Sprecher des Vorstands, regelmäßig Kontakt halten und mit ihm Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens beraten. | Empfehlung | √ | |
| Der Aufsichtsratsvorsitzende wird über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unverzüglich durch den Vorsitzenden bzw. Sprecher des Vorstands informiert. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat sodann den Aufsichtsrat zu unterrichten und soll erforderlichenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. | Empfehlung | √ | |
| 5.3 Bildung von Ausschüssen | |||
| 5.3.1 Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. | Empfehlung | Da der Aufsichtsrat der Einhell Germany AG nur aus drei Aufsichtsratsmitgliedern besteht, ist nach Ansicht der Einhell AG die Bildung von Ausschüssen, die im Regelfall aus mindestens drei Mitgliedern bestehen müssen, nicht sinnvoll und auch nicht angebracht, weil im Plenum eine intensive und qualifizierte Diskussion stattfinden kann. | |
| 5.3.2 Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich -soweit kein anderer Ausschuss damit betraut ist - insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance befasst. Der Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, die in den Fällen der Ausschreibung des Prüfungsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüber hinaus mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. | Empfehlung | Da der Aufsichtsrat der Einhell Germany AG nur aus drei Aufsichtsratsmitgliedern besteht, ist nach Ansicht der Einhell AG die Bildung von Ausschüssen, die im Regelfall aus mindestens drei Mitgliedern bestehen müssen, nicht sinnvoll und auch nicht angebracht, weil im Plenum eine intensive und qualifizierte Diskussion stattfinden kann. | |
| Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Er soll unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete. Der Aufsichtsratsvorsitzende soll nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben. | Empfehlung | Da der Aufsichtsrat der Einhell Germany AG nur aus drei Aufsichtsratsmitgliedern besteht, ist nach Ansicht der Einhell AG die Bildung von Ausschüssen, die im Regelfall aus mindestens drei Mitgliedern bestehen müssen, nicht sinnvoll und auch nicht angebracht, weil im Plenum eine intensive und qualifizierte Diskussion stattfinden kann. | |
| 5.3.3 Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der | Empfehlung | - | Da der Aufsichtsrat der Einhell |
| 5.5.1 Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Es darf bei seinen Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 5.5.2 Jedes Aufsichtsratsmitglied soll Interessenkonflikte, insbesondere solche, die auf Grund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber offenlegen. | Empfehlung | √ | |
| 5.5.3 Der Aufsichtsrat soll in seinem Bericht an die HV über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informieren. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. | Empfehlung | √ | |
| 5.5.4 Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 5.6 Effizienzprüfung | |||
| Der Aufsichtsrat soll regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit überprüfen. | Empfehlung | √ | |
| 6. Transparenz | |||
| 6.1 Die Gesellschaft wird die Aktionäre bei Informationen unter gleichen Voraussetzungen gleich behandeln. Sie soll ihnen unverzüglich sämtliche wesentlichen neuen Tatsachen, die Finanzanalysten und vergleichbaren Adressaten mitgeteilt worden sind, zur Verfügung stellen. | Gesetzliche Vorschrift Empfehlung | √ √ | |
| 6.2 Im Rahmen der laufenden Öffentlichkeitsarbeit sollen die Termine der Veröffentlichungen der Geschäftsberichte und unterjährigen Finanzinformationen sowie der Hauptversammlung, von Bilanzpresse- und Analystenkonferenzen in einem "Finanzkalender" mit ausreichendem Zeitvorlauf auf der Internetseite der Gesellschaft publiziert werden. | Empfehlung | √ | |
| 7. Rechnungslegung und Abschlussprüfung | |||
| 7.1 Rechnungslegung | |||
| 7.1.1 Anteilseigner und Dritte werden durch den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sowie durch unterjährige Finanzinformationen unterrichtet. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Sofern die Gesellschaft nicht verpflichtet ist, Quartalsmitteilungen zu veröffentlichen, soll sie die Aktionäre unterjährig neben dem Halbjahresfinanzbericht in geeigneter Form über die Geschäftsentwicklung, insbesondere über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten sowie der Risikosituation, informieren. | Empfehlung | √ | |
| 7.1.2 Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie vom Aufsichtsrat geprüft. Unterjährige Finanzinformationen soll der Vorstand mit dem Aufsichtsrat oder seinem Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung erörtern. | Gesetzliche Vorschrift Empfehlung | √ | Da der Aufsichtsrat sich laufend und zeitnah über die aktuellen Geschäftszahlen. Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte informiert, hält es die Einhell AG für ausreichend, wenn diese Informationen vor der Veröffentlichung dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben werden. |
| Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein | Empfehlung | Der Konzernabschluss wird aufgrund der Komplexität im Konzernverbund 120 Tage nach Geschäftsjahresende und die Zwischenberichte 60 Tage nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht. | |
| 7.1.3 Der Corporate Governance Bericht soll konkrete Angaben über Aktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme der Gesellschaft enthalten, soweit diese Angaben nicht bereits im Jahresabschluss, Konzernabschluss oder Vergütungsbericht gemacht werden. | Empfehlung | √ | |
| 7.1.4 Im Konzernabschluss sollen Beziehungen zu Aktionären erläutert werden, die im Sinne der anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften als nahestehende Personen zu qualifizieren sind. | Empfehlung Empfehlung | √ √ | |
| 7.2 Abschlussprüfung | |||
| 7.2.1 Vor Unterbreitung des Wahlvorschlags soll der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss eine Erklärung des vorgesehenen Prüfers einholen, ob und gegebenenfalls welche geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können. Die Erklärung soll sich auch darauf erstrecken, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für das Unternehmen, insbesondere auf dem Beratungssektor, erbracht wurden bzw. für das folgende Jahr vertraglich vereinbart sind. | Empfehlung | √ | |
| Der Aufsichtsrat soll mit dem Abschlussprüfer vereinbaren, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats bzw. des Prüfungsausschusses über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. | Empfehlung | √ | |
| 7.2.2 Der Aufsichtsrat erteilt dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag und trifft mit ihm die Honorarvereinbarung. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 7.2.3 Der Aufsichtsrat soll vereinbaren, dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrat wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen. | Empfehlung | √ | |
| Der Aufsichtsrat soll vereinbaren, dass der Abschlussprüfer ihn informiert bzw. im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Kodex ergeben. | Empfehlung | √ | |
| 7.2.4 Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. | Gesetzliche Vorschrift | √ |
Gewinnverwendungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2017
Der Jahresüberschuss der Einhell Germany AG für das Geschäftsjahr 2017 beträgt Euro 13.490.773,78. Der Vorstand schlägt vor, von diesem Jahresüberschuss einen Betrag von Euro 6.000.000,00 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen sowie aus dem Bilanzgewinn von Euro 39.525.869,25 einen Betrag von Euro 4.403.616,00 auszuschütten und den verbleibenden Betrag von Euro 35.122.253,25 auf neue Rechnung vorzutragen.
Landau a. d. Isar, den 29. März 2018
Der Vorstand
Andreas Kroiss
Jan Teichert
Dr. Markus Thannhuber
Entsprechenserklärung
gemäß § 161 Aktiengesetz:
Vorstand und Aufsichtsrat der Einhell Germany AG erklären, dass die Einhell Germany AG seit Abgabe der letzten Erklärung im Januar 2017 den Verhaltensempfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" überwiegend entsprochen hat und auch in Zukunft überwiegend entsprechen wird. Die Abweichungen von den Empfehlungen samt Begründung ersehen Sie nachfolgend im Detail.
Einhell Germany AG
Landau, im Januar 2018
Für dem Vorstand
Andreas Kroiss, Vorstandsvorsitzender
Jan Teichert, Vorstand Finanzen
Br. Markus Thannhuber, Vorstand Technik
Für den Aufsichtsrat
Prof. Br.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Bieter Spath, Aufsichtsratsvorsitzender
Der Deutsche Corporate Governance Kodex bei der Einhell Germany AG:
Die Erfüllung der Kodex-Vorgaben im Detail
Hier finden Sie eine Zusammenstellung sämtlicher Inhalte des Deutschen Corporate Governance Kodex in der aktuellen Fassung vom 07. Februar 2017 sowie Angaben zur Corporate Governance-Praxis der Einhell Germany AG hinsichtlich der einzelnen Kodex-Vorgaben.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex unterscheidet grundsätzlich drei Kategorien von Vorgaben: GESETZLICHE VORSCHRIFTEN, die geltendes Recht und bereits deshalb verbindlich sind sowie EMPFEHLUNGEN ("soll") und ANREGUNGEN ("sollte", "kann"), die national wie auch international übliche Corporate Governance-Standards aufgreifen. Empfehlungen des Kodex sind im Text durch die Verwendung des Wortes "soll" gekennzeichnet. Die Gesellschaften können hiervon abweichen, sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offenzulegen und die Abweichungen zu begründen ("comply or explain"). Dies ermöglicht den Gesellschaften die Berücksichtigung branchen- oder unternehmensspezifischer Bedürfnisse. Eine gut begründete Abweichung von einer Kodexempfehlung kann im Interesse einer guten Unternehmensführung liegen. So trägt der Kodex zur Flexibilisierung und Selbstregulierung der deutschen Unternehmensverfassung bei. Ferner enthält der Kodex Anregungen, von denen ohne Offenlegung abgewichen werden kann; hierfür verwendet der Kodex den Begriff "sollte".
Die Einhell Germany AG entspricht sämtlichen gesetzlichen Vorschriften und ganz überwiegend auch den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Hierzu wurde im Januar 2018 von Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG abgegeben. Über diese Erklärung hinaus äußert sich die Einhell Germany AG in der folgenden Auflistung im Detail zu allen Punkten des Kodex - einschließlich der Abweichungen von Empfehlungen und Anregungen. Dies unterstreicht nachhaltig das umfassende Bekenntnis der Einhell Germany AG zum Leitbild einer transparenten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und -kontrolle.
| Kodex-Vorgaben in der Fassung vom 7.2.2017 |
Art der Vorgabe |
Erfüllt ja / nein | Anmerkungen bei Erfüllung und/oder Begründungen im Fall einer Abweichung |
|---|---|---|---|
| 2. Aktionäre und Hauptversammlung | |||
| 2.1 Aktionäre | |||
| 2.1.1 Die Aktionäre nehmen im Rahmen der gesetzlichen und satzungsmäßig vorgesehenen Möglichkeiten ihre Rechte vor oder während der Hauptversammlung wahr und üben dabei ihr Stimmrecht aus. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 2.1.2 Jede Aktie gewährt grundsätzlich eine Stimme. Aktien mit Mehrstimmrechten oder Vorzugsstimmrechten ("golden shares") sowie Höchststimmrechte bestehen nicht. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 2.2 Hauptversammlung | |||
| 2.2.1 Der Vorstand legt der Hauptversammlung den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht vor. Sie entscheidet über die Gewinnverwendung sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und wählt in der Regel die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat und den Abschlussprüfer. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Darüber hinaus entscheidet die Hauptversammlung über den Inhalt der Satzung, insbesondere den Gegenstand der Gesellschaft und wesentliche Strukturmaßnahmen wie Unternehmensverträge und Umwandlungen, über die Ausgabe von neuen Aktien und von Wandel- und Optionsscheinverschreibungen sowie über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien. Sie kann über die Billigung des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 2.2.2 Bei der Ausgabe neuer Aktien haben die Aktionäre grundsätzlich ein ihrem Anteil am Grundkapital entsprechendes Bezugsrecht. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 2.2.3 Jeder Aktionär ist berechtigt an der HV teilzunehmen, das Wort zu Gegenständen der Tagesordnung zu ergreifen und sachbezogene Fragen und Anträge zu stellen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 2.2.4 Der Versammlungsleiter sorgt für eine zügige Abwicklung der HV. Dabei sollte er sich davon leiten lassen, dass eine ordentliche Hauptversammlung spätestens nach 4 bis 6 Stunden beendet ist. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 2.3 Einladung zur HV, Stimmrechtsvertreter | |||
| 2.3.1 Die Hauptversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal jährlich unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Aktionärsminderheiten sind berechtigt, die Einberufung einer Hauptversammlung und die Erweiterung der Tagesordnung zu verlangen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Die Einberufung sowie die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts sind für die Aktionäre leicht erreichbar auf der Internetseite der Gesellschaft zusammen mit der Tagesordnung zugänglich zu machen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 2.3.2 Die Gesellschaft soll den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte und die Stimmrechtsvertretung erleichtern. | Empfehlung | √ | |
| Der Vorstand soll für die Bestellung eines Vertreters für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre sorgen; | Empfehlung/Anregung | √ | |
| dieser sollte auch während der HV erreichbar sein. | √ | ||
| 2.3.3 Die Gesellschaft sollte den Aktionären die Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien (z.B. Internet) ermöglichen. | Anregung | - | Aufgrund der zusätzlichen Kosten, die mit der Implementierung eines solchen Kommuni-kationssystems verbunden wären, wird derzeit von der Umsetzung dieser Anregung abgesehen. |
| 3. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat | |||
| 3.1 Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 3.2 Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 3.3 Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung legen die Satzung oder der Aufsichtsrat - dieser gegebenenfalls auch im Einzelfall -Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats fest. Hierzu gehören Entscheidungen oder Maßnahmen, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens grundlegend verändern. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 3.4 Die Information des Aufsichtsrats ist Aufgabe des Vorstands. Der Aufsichtsrat hat jedoch seinerseits sicherzustellen, dass er angemessen informiert wird. Zu diesem Zweck soll der Aufsichtsrat die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands näher festlegen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Er geht auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat sind in der Regel in Textform zu erstatten. Entscheidungsnotwendige Unterlagen werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats möglichst rechtzeitig vor der Sitzung zugeleitet. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 3.5 Gute Unternehmensführung setzt eine offene Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie in Vorstand und Aufsichtsrat voraus. Die umfassende Wahrung der Vertraulichkeit ist dafür von entscheidender Bedeutung. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Alle Organmitglieder stellen sicher, dass die von ihnen zur Unterstützung einbezogenen Mitarbeiter die Verschwiegenheitspflicht in gleicher Weise enthalten. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 3.6 In mitbestimmten Aufsichtsräten können die Vertreter der Aktionäre und der Arbeitnehmer die Sitzungen des Aufsichtsrats jeweils gesondert, gegebenenfalls mit Mitgliedern des Vorstands, vorbereiten. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Der Aufsichtsrat soll bei Bedarf ohne den Vorstand tagen. | Empfehlung | √ | |
| 3.7 Bei einem Übernahmeangebot müssen Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot abgeben, damit die Aktionäre in Kenntnis der Sachlage über das Angebot entscheiden können. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Der Vorstand darf nach Bekanntgabe eines Übernahmeangebots bis zur Veröffentlichung des Ergebnisses keine Handlungen vornehmen, durch die der Erfolg des Angebots verhindert werden könnte, soweit solche Handlungen nicht nach den gesetzlichen Regelungen erlaubt sind. Bei ihren Entscheidungen sind Vorstand und Aufsichtsrat an das beste Interesse der Aktionäre und des Unternehmens gebunden. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Der Vorstand sollte im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche HV einberufen, in der die Aktionäre über das Übernahmeangebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen. | Anregung | √ | |
| 3.8 Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat beachten die Regeln ordnungsgemäßer Unternehmensführung. Verletzen sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters bzw. Aufsichtsratsmitglieds schuldhaft, so haften sie der Gesellschaft gegenüber auf Schadenersatz. Bei unternehmerischen Entscheidungen liegt keine Pflichtverletzung vor, wenn das Mitglied von Vorstand oder Aufsichtsrat vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln (Business Judgement Rule). | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Schließt die Gesellschaft für den Vorstand eine D&O- Versicherung ab, ist ein Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitgliedes zu vereinbaren. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden. | Empfehlung | - | Aus Gründen der Kontinuität besteht D&O Versicherungsschutz für den Aufsichtsrat ohne Selbstbehalt. Das verantwortungsvolle Handeln des Aufsichtsrates wird nach Ansicht der Einhell AG durch Vereinbarung eines entsprechenden Selbstbehalts nicht zusätzlich gefördert. |
| 3.9 Die Gewährung von Krediten des Unternehmens an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrat sowie ihrer Angehörigen bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 3.10 Über die Corporate Governance sollen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich berichten (Corporate Governance Bericht) und diesen Bericht im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlichen. Dabei sollte auch zu den Kodexanregungen Stellung genommen werden. Die Gesellschaft soll nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen zum Kodex fünf Jahre lang auf Ihrer Internetseite zugänglich halten. | Empfehlung/Anregung | √ | |
| 4. Vorstand | |||
| 4.1 Aufgaben und Zuständigkeiten | |||
| 4.1.1 Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse, also unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, seiner Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder) mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 4.1.2 Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 4.1.3 Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance). Er soll für angemessene, an der Risikolage des Unternehmensausgerichtete Maßnahmen (Compliance Management System) sorgen und deren Grundzüge offenlegen. Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 4.1.4 Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 4.1.5 Der Vorstand soll bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben. Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands legt der Vorstand Zielgrößen fest. | Empfehlung/ Gesetzliche Vorschrift |
√ | |
| 4.2 Zusammensetzung und Vergütung | |||
| 4.2.1 Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. Eine Geschäftsordnung soll die Arbeit des Vorstands, insbesondere die Ressortzuständigkeiten einzelner Vorstandsmitglieder, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten sowie die erforderliche Beschlussmehrheit bei Vorstandsbeschlüssen (Einstimmigkeit oder Mehrheitsbeschluss) regeln. | Empfehlung, Anregung | √ | |
| 4.2.2 Das Aufsichtsratsplenum setzt die jeweilige Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Besteht ein Ausschuss, der die Vorstandsverträge behandelt, unterbreitet er dem Aufsichtsratsplenum seine Vorschläge. Das Aufsichtsratsplenum beschließt das Vergütungssystem für den Vorstand und überprüft es regelmäßig. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandmitglieder wird vom Aufsichtsratsplenum unter Einbeziehung von etwaigen Konzernbezügen auf der Grundlage einer Leistungsbeurteiiung festgelegt. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung seines Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Hierbei soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. | Empfehlung | - | Die Abgrenzbarkeit des oberen Führungs-kreises gestaltet sich aufgrund regelmäßiger Veränderungen in der Zusammensetzung als schwierig. Die Vergleichbarkeit ist aufgrund der in den unterschiedlichen Ebenen stark unterschiedlichen Anteile variabler Vergütungselemente nicht uneingeschränkt gegeben. Bei der Beurteilung der Angemessenheit zieht der Aufsichtsrat deshalb unter anderem auch externe Vergütungsstudien hinzu. |
| Zieht der Aufsichtsrat zur Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung einen externen Vergütungsexperten hinzu, soll er auf dessen Unabhängigkeit vom Vorstand bzw. vom Unternehmen achten. | Empfehlung | √ | |
| 4.2.3 Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder umfasst die monetären Vergütungsteile, die Versorgungszusagen, die sonstigen Zusagen, insbesondere für den Fall der Beendigung der Tätigkeit, Nebenleistungen jeder Art und Leistungen von Dritten, die im Hinblick auf die Vorstandstätigkeit zugesagt oder im Geschäftsjahr gewährt wurden. | Empfehlung | √ | |
| Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten. Die monetären Vergütungsteile sollen fixe und variable Bestandteile umfassen. Variable Vergütungsbestandteile haben grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen soll bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile Rechnung getragen werden. Sämtliche Vergütungsbestandteile müssen für sich und insgesamt angemessen sein und dürfen insbesondere nicht zum Eingehen unangemessener Risiken verleiten. | Empfehlung | √ | |
| Die Vergütung soll insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen. Die variablen Vergütungsteile sollen auf anspruchsvolle, relevante Vergleichsparameter bezogen sein. Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter soll ausgeschlossen sein. Mehrjährige, variable Vergütungsbestandteile sollten nicht vorzeitig ausbezahlt werden. | Empfehlung | √ | |
| Empfehlung | √ | ||
| Bei Versorgungszusagen soll der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau - auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit - festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen. Bei Abschluss von Vorstandsverträgen soll darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Wird der Anstellungsvertrag aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretenen wichtigen Grund beendet, erfolgen keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden. | Empfehlung | - | Die Vorstandsverträge sind ohne Abfindungs-Cap an die Restlaufzeit gebunden. Abfindungen sind generell nicht vorgesehen. Die Aufnahme eines Abfindungs-Caps hält die Einhell AG vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll, da ein Vorstandsmitglied auf der vollständigen Auszahlung seiner Ansprüche aus dem Dienstvertrag bestehen und andernfalls seine Zustimmung zur Beendigung der Vorstandstätigkeit verweigern könnte. |
| Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) soll 150 % des Abfindungs-Caps nicht übersteigen. | Empfehlung | √ | |
| Der Vorsitzende des Aufsichtsrats soll die Hauptversammlung einmalig über die Grundzüge des Vergütungssystems und sodann über deren Veränderungen informieren. | √ | ||
| 4.2.4 Die Gesamtvergütung eines jeden Vorstandsmitglieds wird, aufgeteilt nach fixen und variablen Vergütungsteilen unter Namensnennung offen gelegt. Gleiches gilt für Zusagen auf Leistungen, die einem Vorstandsmitglied für den Fall der vorzeitigen oder regulären Beendigung der Tätigkeit als Vorstandsmitglied gewährt oder die während des Geschäftsjahres geändert worden sind. Die Offenlegung unterbleibt, wenn die Hauptversammlung dies mit Dreiviertelmehrheit anderweitig beschlossen hat. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 4.2.5 Die Offenlegung erfolgt im Anhang oder im Lagebericht. In einem Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts werden die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder dargestellt. Die Darstellung soll in allgemein verständlicher Form erfolgen. | Empfehlung | - | Die Hauptversammlung hat mit Dreiviertelmehrheit beschlossen, dass die Offenlegung unter Namensnennung unterbleiben kann. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Anhang in der Gesamtsumme angegeben. |
| Der Vergütungsbericht soll auch Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen enthalten. | Empfehlung | - | Die Hauptversammlung hat mit Dreiviertelmehrheit beschlossen, dass die Offenlegung unter Namensnennung unterbleiben kann. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Anhang in der Gesamtsumme angegeben. |
| Ferner sollen im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden: -die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung, -der Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren, -bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr. Für diese Informationen sollen die als Anlage beigefügten Mustertabellen verwandt werden. | Empfehlung | - | Die Hauptversammlung hat mit Dreiviertelmehrheit beschlossen, dass die Offenlegung unter Namensnennung unterbleiben kann. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Anhang in der Gesamtsumme angegeben. |
| 4.3 Interessenkonflikte | |||
| 4.3.1 Vorstandsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen, unterliegen während ihrer Tätigkeit für das Unternehmen einem umfassenden Wettbewerbsverbot und dürfen Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, nicht für sich nutzen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 4.3.2 Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch andere Personen von Dritten ungerechtfertigte Vorteile fordern oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 4.3.3 Jedes Vorstandsmitglied soll Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenlegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber informieren. | Empfehlung | √ | |
| Alle Geschäfte zwischen dem Unternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihren nahestehenden Personen oder ihnen persönlich nahestehenden Unternehmen andererseits haben branchenüblichen Standards zu entsprechen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Bei Geschäften mit Vorstandsmitgliedern vertritt der Aufsichtsrat die Gesellschaft. Wesentliche Geschäfte mit einem Vorstandsmitglied nahe stehenden Personen oder Unternehmungen sollen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden. | Empfehlung | √ | |
| 4.3.4 Vorstandsmitglieder sollen Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate außerhalb des Unternehmens, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernehmen. | Empfehlung | √ | |
| 5. Aufsichtsrat | |||
| 5.1 Aufgaben und Zuständigkeiten | |||
| 5.1.1 Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig zu beraten und zu überwachen. Er ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einzubinden. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 5.1.2 Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity) achten Der Aufsichtsrat legt für den Anteil von Frauen im Vorstand Zielgrößen fest. | Empfehlung/ Gesetzliche Vorschrift |
√ | |
| Er soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. | Empfehlung | √ | |
| Der Aufsichtsrat kann die Vorbereitung der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie der Behandlung der Bedingungen des Anstellungs-Vertrages einschließlich der Vergütung Ausschüssen übertragen. | Anregung | - | Da der Aufsichtsrat der Einhell Germany AG nur aus drei Aufsichtsratsmitgliedern besteht, ist nach Ansicht der Einhell AG die Bildung von Ausschüssen, die im Regelfall aus mindestens drei Mitgliedern bestehen müssen, nicht sinnvoll und auch nicht angebracht, weil im Plenum eine intensive und qualifizierte Diskussion stattfinden kann. |
| Bei Erstbestellungen sollte die maximal mögliche Bestelldauer von fünf Jahren nicht die Regel sein. | Anregung | √ | |
| Eine Wiederbestellung vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer bei gleichzeitiger Aufhebung der laufenden Bestellung soll nur bei Vorliegen besonderer Umstände erfolgen. | Empfehlung | √ | |
| Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder soll festgelegt werden. | Empfehlung | √ | |
| 5.1.3 Der Aufsichtsrat soll sich eine Geschäftsordnung geben. | Empfehlung | √ | |
| 5.2 Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsratsvorsitzenden | |||
| Der Aufsichtsratsvorsitzende wird vom Aufsichtsrat aus seiner Mitte gewählt. Er koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Der Aufsichtsratsvorsitzende sollte in angemessenem Rahmen bereit sein, mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche zu führen. | Empfehlung | √ | |
| Der Aufsichtsratsvorsitzende soll zwischen den Sitzungen mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden bzw. Sprecher des Vorstands, regelmäßig Kontakt halten und mit ihm Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens beraten. | Empfehlung | √ | |
| Der Aufsichtsratsvorsitzende wird über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unverzüglich durch den Vorsitzenden bzw. Sprecher des Vorstands informiert. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat sodann den Aufsichtsrat zu unterrichten und soll erforderlichenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. | Empfehlung | √ | |
| 5.3 Bildung von Ausschüssen | |||
| 5.3.1 Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. | Empfehlung | - | Da der Aufsichtsrat der Einhell Germany AG nur aus drei Aufsichtsratsmitgliedern besteht, ist nach Ansicht der Einhell AG die Bildung von Ausschüssen, die im Regelfall aus mindestens drei Mitgliedern bestehen müssen, nicht sinnvoll und auch nicht angebracht, weil im Plenum eine intensive und qualifizierte Diskussion stattfinden kann. |
| 5.3.2 Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich -soweit kein anderer Ausschuss damit betraut ist - insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance befasst. Der Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, die in den Fällen der Ausschreibung des Prüfüngsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Der Prüflingsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüber hinaus mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. | Empfehlung | - | Da der Aufsichtsrat der Einhell Germany AG nur aus drei Aufsichtsratsmitgliedern besteht, ist nach Ansicht der Einhell AG die Bildung von Ausschüssen, die im Regelfall aus mindestens drei Mitgliedern bestehen müssen, nicht sinnvoll und auch nicht angebracht, weil im Plenum eine intensive und qualifizierte Diskussion stattfinden kann. |
| Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Er soll unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete. Der Aufsichtsratsvorsitzende soll nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben. | Empfehlung | - | Da der Aufsichtsrat der Einhell Germany AG nur aus drei Aufsichtsratsmitgliedern besteht, ist nach Ansicht der Einhell AG die Bildung von Ausschüssen, die im Regelfall aus mindestens drei Mitgliedern bestehen müssen, nicht sinnvoll und auch nicht angebracht, weil im Plenum eine intensive und qualifizierte Diskussion stattfinden kann. |
| 5.3.3 Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und vom Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt. | Empfehlung | - | Da der Aufsichtsrat der Einhell Germany AG nur aus drei Aufsichtsratsmitgliedern besteht, ist nach Ansicht der Einhell AG die Bildung von Ausschüssen, die im Regelfall aus mindestens drei Mitgliedern bestehen müssen, nicht sinnvoll und auch nicht angebracht, weil im Plenum eine intensive und qualifizierte Diskussion stattfinden kann. |
| 5.4 Zusammensetzung und Vergütung | |||
| 5.4.1 Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kennmisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen. | Empfehlung | - | Derzeit ist aus Gründen der Kontinuität keine Altersgrenze und auch keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer vorgesehen. |
| Für die gewählten Arbeitnehmervertreter sind die besonderen Regeln der Mitbestimmungsgesetze zu beachten. | - | ||
| Bei börsennotierten Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz, das Montan-Mitbestimmungsgesetz oder das Mitbestimmungsergänzungsgesetz gilt, setzt sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Für die anderen vom Gleichstellungsgesetz erfassten Gesellschaften legt der Aufsichtsrat für den Anteil von Frauen Zielgrößen fest. | Empfehlung/ Gesetzliche Vorschrift |
- | |
| Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. | Empfehlung | √ | |
| Der Stand der Umsetzung soll im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden. Dieser soll auch über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder informieren. | Empfehlung | √ | |
| Der Aufsichtsrat soll sich für seine Vorschläge zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung bei dem jeweiligen Kandidaten vergewissern, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Dem Kandidatenvorschlag soll ein Lebenslauf beigefügt werden, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt; dieser soll durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzt und für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden. | √ | ||
| Der Aufsichtsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offen legen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. | Empfehlung | √ | |
| 5.4.2 Dem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören; der Aufsichtsrat soll dabei die Eigentümerstruktur berücksichtigen. Ein Aufsichtsratsmitglied ist im Sinn dieser Empfehlung insbesondere dann nicht als unabhängig anzusehen, wenn es in einer persönlichen oder einer geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die ein wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben. | Empfehlung | √ | |
| 5.4.3 Wahlen zum Aufsichtsrat sollen als Einzelwahl durchgeführt werden. Ein Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds soll bis zur nächsten Hauptversammlung befristet sein. Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz sollen den Aktionären bekannt gegeben werden. | Empfehlung | √ | |
| 5.4.4 Vorstandsmitglieder dürfen vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende ihrer Bestellung nicht Mitglied des Aufsichtrats der Gesellschaft werden, es sei denn ihre Wahl erfolgte auf Vorschlag von Aktionären, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft halten. In letzterem Fall soll der Wechsel in den Aufsichtratsvorsitz eine der Hauptversammlung zu begründende Ausnahme sein. | Gesetzliche Vorschrift Empfehlung | √ √ | |
| 5.4.5 Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Mandate genügend Zeit zur Verfügung steht. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Wer dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von konzernextemen Gesellschaften wahrnehmen, die vergleichbare Anforderungen stellen. | Empfehlung | √ | |
| Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Dabei sollen sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt werden. | Empfehlung | √ | |
| 5.4.6 Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird durch Beschluss der HV oder in der Satzung festgelegt. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Dabei sollen der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat sowie der Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen berücksichtigt werden. | Empfehlung | √ | |
| Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Vergütung, die in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Aufgaben und der Lager der Gesellschaft steht. Wird den Aufsichtsratsmitgliedern eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt, soll sie auf die nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein. | Empfehlung | √ | |
| Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll im Anhang oder im Lagebericht individualisiert, aufgegliedert nach Bestandteilen ausgewiesen werden. | Empfehlung | - | Die Einhell Germany AG hält es aus Gründen der Wahrung der Persönlichkeitsrechte für ausreichend, dass die Bestandteile der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats in der Satzung detailliert beschrieben sind. Eine individualisierte Ausweisung im Lagebericht findet daher nicht statt. |
| Auch die vom Unternehmen an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlten Vergütungen oder gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, sollen individualisiert angegeben werden. | Empfehlung | √ | |
| 5.4.7 Falls ein Mitglied des Aufsichtsrat in einem Geschäftsjahr nur an der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrat und der Ausschüsse, denen er angehört, oder weniger teilgenommen hat, soll dies im Bericht des Aufsichtsrats vermerkt werden. Als Teilnahme gilt auch eine solche über Telefon- und Videokonferenzen; das sollte aber nicht die Regel sein. | Empfehlung | √ | |
| 5.5 Interessen konflikte | |||
| 5.5.1 Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Es darf bei seinen Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 5.5.2 Jedes Aufsichtsratsmitglied soll Interessenkonflikte, insbesondere solche, die auf Grund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber offenlegen. | Empfehlung | √ | |
| 5.5.3 Der Aufsichtsrat soll in seinem Bericht an die HV über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informieren. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. | Empfehlung | √ | |
| 5.5.4 Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 5.6 Effizienzprüfung | |||
| Der Aufsichtsrat soll regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit überprüfen. | Empfehlung | √ | |
| 6. Transparenz | |||
| 6.1 Die Gesellschaft wird die Aktionäre bei Informationen unter gleichen Voraussetzungen gleich behandeln. Sie soll ihnen unverzüglich sämtliche wesentlichen neuen Tatsachen, die Finanzanalysten und vergleichbaren Adressaten mitgeteilt worden sind, zur Verfügung stellen. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Empfehlung | √ | ||
| 6.2 Im Rahmen der laufenden Öffentlichkeitsarbeit sollen die Termine der Veröffentlichungen der Geschäftsberichte und unterjährigen Finanzinformationen sowie der Hauptversammlung, von Bilanzpresse- und Analystenkonferenzen in einem "Finanzkalender" mit ausreichendem Zeitvorlauf auf der Internetseite der Gesellschaft publiziert werden. | Empfehlung | √ | |
| 7. Rechnungslegung und Abschlussprüfung | |||
| 7.1 Rechnungslegung | |||
| 7.1.1 Anteilseigner und Dritte werden durch den Konzemabschluss und den Konzernlagebericht sowie durch unterjährige Finanzinformationen unterrichtet. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| Sofern die Gesellschaft nicht verpflichtet ist, Quartalsmitteilungen zu veröffentlichen, soll sie die Aktionäre unterjährig neben dem Halbjahresfinanzbericht in geeigneter Form über die Geschäftsentwicklung, insbesondere über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten sowie der Risikosituation, informieren. | Empfehlung | √ | |
| 7.1.2 Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie vom Aufsichtsrat geprüft. Unterjährige Finanzinformationen soll der Vorstand mit dem Aufsichtsrat oder seinem Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung erörtern. | Gesetzliche Vorschrift Empfehlung |
- | Da der Aufsichtsrat sich laufend und zeitnah über die aktuellen Geschäftszahlen. Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte informiert, hält es die Einhell AG für ausreichend, wenn diese Informationen vor der Veröffentlichung dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben werden. |
| Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein | Empfehlung | - | Der Konzernabschluss wird aufgrund der Komplexität im Konzernverbund 120 Tage nach Geschäftsjahresende und die Zwischenberichte 60 Tage nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht. |
| 7.1.3 Der Corporate Governance Bericht soll konkrete Angaben über Aktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme der Gesellschaft enthalten, soweit diese Angaben nicht bereits im Jahresabschluss, Konzernabschluss oder Vergütungsbericht gemacht werden. | Empfehlung | √ | |
| Empfehlung | √ | ||
| 7.1.4 Im Konzernabschluss sollen Beziehungen zu Aktionären erläutert werden, die im Sinne der anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften als nahestehende Personen zu qualifizieren sind. | Empfehlung | √ | |
| 7.2 Abschlussprüfung | |||
| 7.2.1 Vor Unterbreitung des Wahlvorschlags soll der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss eine Erklärung des vorgesehenen Prüfers einholen, ob und gegebenenfalls welche geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können. Die Erklärung soll sich auch darauf erstrecken, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für das Unternehmen, insbesondere auf dem Beratungssektor, erbracht wurden bzw. für das folgende Jahr vertraglich vereinbart sind. | Empfehlung | √ | |
| Der Aufsichtsrat soll mit dem Abschlussprüfer vereinbaren, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats bzw. des Prüfungsausschusses über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. | Empfehlung | √ | |
| 7.2.2 Der Aufsichtsrat erteilt dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag und trifft mit ihm die Honorarvereinbarung. | Gesetzliche Vorschrift | √ | |
| 7.2.3 Der Aufsichtsrat soll vereinbaren, dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrat wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen. | Empfehlung | √ | |
| Der Aufsichtsrat soll vereinbaren, dass der Abschlussprüfer ihn informiert bzw. im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Kodex ergeben. | Empfehlung | √ | |
| 7.2.4 Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. | Gesetzliche Vorschrift | √ |