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Einhell Germany AG Annual Report 2019

May 5, 2020

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Annual Report

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Einhell Germany AG

Landau an der Isar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

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31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 296.902,89 47.541,89
2. Geleistete Anzahlungen 503.177,58 800.080,47 0,00 47.541,89
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 11.324.901,55 5.818.000,89
2. Technische Anlagen und Maschinen 2.361.265,89 1.951.780,59
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 981.115,31 937.195,09
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 6.793.014,26 21.460.297,01 2.893.187,81 11.600.164,38
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 85.519.980,70 87.467.736,84
2. Beteiligungen 0,00 318.714,94
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 150.000,00 85.669.980,70 150.000,00 87.936.451,78
107.930.358,18 99.584.158,05
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 359.324,38 423.024,82
2. Waren 66.470.592,30 71.673.603,08
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 66.829.916,68 20.197,55 72.116.825,45
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 25.370.452,95 20.637.624,60
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 79.997.735,34 78.832.625,66
3. Sonstige Vermögensgegenstände 4.211.655,12 109.579.843,41 4.467.154,60 103.937.404,86
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.276.025,61 381.837,71
187.685.785,70 176.436.068,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 94.869,63 159.859,03
295.711.013,51 276.180.085,10
Passiva
31.12.2019

EUR
31.12.2018

EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 9.662.464,00 9.662.464,00
II. Kapitalrücklage 27.023.961,47 27.023.961,47
III. Gewinnrücklagen 98.963.982,93 88.563.982,93
IV. Bilanzgewinn 40.161.856,36 175.812.264,76 36.495.309,23 161.745.717,63
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 2.496.319,83 2.185.516,03
2. Steuerrückstellungen 0,00 2.091.400,00
3. Sonstige Rückstellungen 15.708.912,90 11.435.757,00
18.205.232,73 15.712.673,03
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 25.000.000,00 44.253.718,50
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.937.410,12 7.296.103,98
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 67.925.705,01 44.670.323,69
4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.774.600,89 2.354.492,27
101.637.716,02 98.574.638,44
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.200,00 1.200,00
E. Passive latente Steuern 54.600,00 145.856,00
295.711.013,51 276.180.085,10

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

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2019 2018
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
1. Umsatzerlöse 239.169.186,02 218.108.152,80
2. Sonstige betriebliche Erträge 24.452.326,51 21.779.545,97
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -161.900.527,93 -147.127.102,46
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -2.562.319,75 -164.462.847,68 -2.668.888,06 -149.795.990,52
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -27.871.259,73 -22.957.960,99
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -3.686.918,82 -31.558.178,55 -3.599.885,89 -26.557.846,88
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -816.643,95 -734.324,91
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -65.909.157,70 874.684,65 -60.329.670,12 2.469.866,34
7. Erträge aus Beteiligungen 23.042.053,20 6.423.985,97
8. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 2.781.420,44 2.022.648,12
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.634.084,39 3.634.675,96
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen -9.138.391,88 -9.216.392,33
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -720.436,97 -1.069.770,08
12. Aufwendungen aus Verlustübernahme -239.939,16 19.358.790,02 0,00 1.795.147,64
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -938.816,27 -2.753.548,98
14. Ergebnis nach Steuern 19.294.658,40 1.511.465,00
15. Sonstige Steuern -69.615,27 -138.409,02
16. Jahresüberschuss 19.225.043,13 1.373.055,98
17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 31.336.813,23 35.122.253,25
18. Einstellung in andere Gewinnrücklagen -10.400.000,00 0,00
19. Bilanzgewinn 40.161.856,36 36.495.309,23

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Einhell Germany AG ist eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Landau a. d. Isar und ist unter der Handelsregisternummer HRB 2171 beim Amtsgericht Landshut geführt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen, bewertet. Die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände beträgt drei bis fünf Jahre.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. In Vorjahren erhaltene Investitionszuschüsse wurden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen auf abnutzbare unbewegliche Sachanlagen werden linear; auf bewegliche Sachanlagen sowohl linear als auch degressiv vorgenommen. Die Abschreibungen auf die Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2009 werden ausschließlich linear vorgenommen. Den Abschreibungen liegen folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zu Grunde:

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Jahre
Gebäude 20-33
Technische Anlagen und Maschinen 3-20
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-10

Seit 1. Januar 2010 werden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 (bis 31.12.2017) beziehungsweise EUR 800,00 (ab 01.01.2018) vollständig abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert, wenn eine dauerhafte Wertminderung vorliegt, angesetzt. Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft für Anteile an verbundenen Unternehmen mit Hilfe des Ertragswertverfahrens. Bei Gesellschaften, die vorwiegend in Märkten agieren, die derzeit mit sehr hohen Unsicherheiten behaftet sind, wird bei entsprechender Ergebnisplanung und möglicher Handlungsalternative auf Liquidationswerte abgestellt.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten mit zugehörigen Warenbezugskosten bewertet. Bestehende Verwertbarkeitsrisiken werden ebenso wie gesunkene Wiederbeschaffungskosten durch angemessene Abschläge berücksichtigt. Zudem werden ebenfalls Absatzmarktrisiken einbezogen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung der erforderlichen Einzelwertberichtigungen angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen. Für Forderungen gegen verbundene Unternehmen wird analog auf die Werthaltigkeitsbeurteilung der Tochterunternehmen zurückgegriffen.

Wertaufholungen im Bereich des Anlage- und Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen.

Fremdwährungsforderungen werden mit dem Kurs am Tag ihrer Entstehung eingebucht. Liegt der Kurs zum Bilanzstichtag darunter, wird die Forderung mit dem niedrigeren Kurs angesetzt. Forderungen in Fremdwährungen und einer Laufzeit von unter einem Jahr sind zum Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Geldbestände und Bankguthaben in Euro werden zum Nominalwert ausgewiesen. In fremder Währung werden sie zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Der Bewertung wurden folgende Parameter zugrunde gelegt:

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31.12.2019

%
31.12.2018

%
Zinssatz 2,71 3,21
Gehaltsdynamik allgemein 0,00 0,00
Rentenanpassung 3,00 3,00
Biometrische Rechnungsgrundlagen (Richttafeln der Heubeck Richttafeln GmbH bzw. von Prof. Dr. Heubeck) RT 2018 G RT 2018 G

Die Pensionsrückstellungen werden gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit dem Zeitwert von Wertpapieren, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung dieser Verpflichtung dienen, saldiert.

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. In der Rückstellung für Personalansprüche sind Prämien und Gewinnbeteiligungen enthalten. Die Basis für die Ermittlung bildet der entsprechende Erreichungsgrad der einzelnen Bestandteile. Die Rückstellung für Gewährleistung und Garantie wird über Gewährleistungsquoten und garantiebehaftete Umsätze hergeleitet.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, sind zu den Umrechnungskursen zum Zeitpunkt der Entstehung bzw. zum höheren Stichtagskurs bewertet. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen und einer Laufzeit von unter einem Jahr sind zum Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Soweit Fremdwährungsverbindlichkeiten durch Devisen-Termingeschäfte kursgesichert sind, erfolgt die Zubuchung zum jeweiligen Sicherungskurs.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten berechnet. Dabei werden nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzposten, sondern auch solche, die bei der Organgesellschaft iSC GmbH bestehen, berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes, der die Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag umfasst. Künftige Steuerbelastungen werden mit künftigen Steuerentlastungen verrechnet. Eine sich daraus insgesamt ergebende künftige Steuerbelastung wird in der Bilanz unter dem Posten "Passive latente Steuern" angesetzt. Eine sich insgesamt nach Verrechnung ergebende Steuerentlastung wird unter Anwendung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 HGB nicht angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

Gemäß § 285 Nr. 11 HGB werden die Werte für den Anteilsbesitz aus den letzten vorliegenden und festgestellten Jahresabschlüssen entnommen. Der Anteilsbesitz stellt sich somit wie folgt dar:

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Name und Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital 31.12.2019

%
Eigenkapital 31.12.2018

TEUR
Ergebnis 2018

TEUR
Inland
iSC GmbH, Landau a. d. Isar 1 100,0 1.133 0
kwb Germany GmbH, Stuhr 100,0 1.761 5
ECOmmerce System GmbH, Landau a. d. Isar 2 100,0 1.994 -6
Ausland
Hansi Anhai Far East Ltd., Hong Kong/China 100,0 5.211 1.414
HAFE Trading Ltd., Hong Kong/China 100,0 5.041 859
Hans Einhell China (Chongqing) Co. Ltd., Chongqing/China 100,0 12.580 809
Hansi Anhai Youyang Ltd., Chongqing/China 100,0 11.487 856
Hans Einhell (China) Trading Co. Ltd., Shanghai/China 100,0 2.370 257
Einhell Österreich Gesellschaft m.b.H., Wien/Österreich 100,0 2.475 1.087
Einhell Portugal - Comercio Int., Lda., Arcozelo/Portugal 100,0 3.694 286
Einhell Benelux B.V., Breda/Niederlande 100,0 707 450
Einhell Italia s.r.l., Mailand/Italien 100,0 11.145 1.937
Comercial Einhell S.A., Madrid/Spanien 100,0 3.892 858
Einhell Polska Sp.z o.o., Wroclaw/Polen 90,0 9.778 1.141
Einhell Hungaria Kft., Budapest/Ungarn 100,0 1.501 524
Einhell Schweiz AG, Winterthur/Schweiz 100,0 2.759 309
Einhell UK Ltd., Merseyside/Großbritannien 100,0 2.059 -435
Einhell Bulgarien OOD., Varna/Bulgarien 67,0 823 195
Einhell Export-Import GmbH, Tillmitsch/Österreich 100,0 1.790 1.482
Einhell Croatia d.o.o., Sveti Križ Začretje /Kroatien 100,0 6.882 1.250
Einhell BiH d.o.o., Vitez/Bosnien 66,7 2.686 558
Einhell d.o.o. Beograd, Belgrad/Serbien 100,0 2.169 101
Einhell Romania SRL, Bukarest/Rumänien 100,0 4.159 559
Svenska Einhell AB, Malmö/Schweden 100,0 185 -341
Einhell Holding Gesellschaft m.b.H., Wels/Österreich 100,0 150 -7
Einhell-Unicore s.r.o., Karlsbad/Tschechien 100,0 2.185 269
Einhell Turkey Dis Ticaret Anonim Sirketi, Istanbul/Türkei 100,0 3.709 77
Einhell Hellas A.E., Athen/Griechenland 98,1 2.988 143
Einhell Chile S.A., Santiago/Chile 100,0 2.607 707
Einhell Nordic ApS, Silkeborg/Dänemark 51,0 -93 -189
Einhell France SAS, Villepinte/Frankreich 100,0 3.364 755
Einhell Argentina S.A., Buenos Aires/Argentinien 100,0 1.362 -63
Einhell LLC, St. Petersburg/Russland 100,0 1.542 -260
Hans Einhell Ukraine TOV, Kiew/Ukraine 100,0 977 361
Einhell Holding Australia Pty. Ltd., Melbourne/Australien 100,0 21.206 5.131
Einhell Colombia S.A.S., Bogota/Kolumbien 100,0 -635 -537
Ozito Industries Pty. Ltd., Melbourne/Australien 100,0 14.707 9.120
ECOmmerce System s.r.o., Prag/Tschechien 90,0 395 -9
Einhell US Holding Inc., Dover/USA 100,0 - -

1 Ergebnisabführungsvertrag vom 26. Februar 2002

2 Ergebnisabführungsvertrag vom 2. Mai 2019

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Eine Restlaufzeit von über einem Jahr haben sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 407 (i. Vj. TEUR 986) sowie Forderungen aus Darlehen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 199 (i. Vj. TEUR 303). Alle übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Forderungen aus Darlehen 53.940 69.984
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 26.058 8.849
79.998 78.833

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist wie folgt eingeteilt:

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EUR
Stammaktien
2.094.400 Inhaber-Stammaktien (Stückaktien)
mit rechnerischem Anteil am Grundkapital von je EUR 2,56 5.361.664,00
Vorzugsaktien
1.680.000 stimmrechtslose Inhaber-Vorzugsaktien (Stückaktien)
mit rechnerischem Anteil am Grundkapital von je EUR 2,56 4.300.800,00
9.662.464,00

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen setzten sich wie folgt zusammen:

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Gesetzliche Rücklage

TEUR
Andere Gewinnrücklagen

TEUR
Wertaufholungsrücklage

TEUR
Gewinnrücklagen

TEUR
31. Dezember 2019 55 81.895 17.014 98.964

Die gesetzliche Rücklage hat zusammen mit der unveränderten Kapitalrücklage die nach § 150 Abs. 2 AktG geforderten 10 % des Grundkapitals erreicht.

Bilanzgewinn

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TEUR
1. Januar 2019 36.495
Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2018 -5.158
Gewinnvortrag 31.337
Jahresüberschuss 2019 19.225
Einstellungen in andere Gewinnrücklagen -10.400
31. Dezember 2019 40.162

Pensionsrückstellungen

Die Pensionsrückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Barwert Pensionsverpflichtungen 3.166 2.849
Beizulegender Zeitwert Wertpapiere -670 -664
2.496 2.185

Die Pensionsrückstellungen werden seit dem Geschäftsjahr 2016 mit dem 10-jährigen Durchschnittszinssatz abgezinst, wohingegen zuvor der 7-jährige Durchschnittszinssatz herangezogen worden ist. Bei der Anwendung des 7-jährigen Durchschnittszinssatzes von 1,97 % würde sich zum Bilanzstichtag ein um TEUR 428 höherer rückstellungspflichtiger Betrag in Höhe von TEUR 3.593 ergeben.

Die Wertpapiere wurden mit ihren Marktwerten angesetzt; die Anschaffungskosten betragen unverändert TEUR 600. Sie sind zugunsten der aus den Pensionsverpflichtungen anspruchsberechtigten Personen verpfändet.

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung verrechneten Aufwendungen und Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Pensionsleistungen 119 116
Zuführung zu den Pensionsrückstellungen 227 202
Ertrag/Verlust aus dem Marktwert der Wertpapiere -6 9
340 327

Sonstige Rückstellungen

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31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Gewährleistung und Garantie 1.982 1.722
Personalansprüche 8.828 3.900
Urlaub, Überstunden 217 243
Prozessrisiken 40 160
Ausstehende Gutschriften und Retouren 814 1.566
Ausstehende Rechnungen 677 708
Zinsen 796 830
Drohende Verluste aus Devisentermingeschäften 104 0
Sonstige Rückstellungen 2.251 2.307
15.709 11.436

Verbindlichkeiten

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Gesamt Restlaufzeiten Gesamt Restlaufzeiten
31.12.2019

TEUR
bis zu 1 Jahr

TEUR
1 bis 5 Jahre

TEUR
mehr als 5 Jahre

TEUR
31.12.2018

TEUR
bis zu 1 Jahr

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 25.000 2.344 12.500 10.156 44.254 19.254
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.937 6.937 0 0 7.296 7.296
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 67.926 67.926 0 0 44.670 44.670
Sonstige Verbindlichkeiten 1.775 1.775 0 0 2.354 2.354
101.638 78.982 12.500 10.156 98.574 73.574

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Restlaufzeiten
1 bis 5 Jahre

TEUR
mehr als 5 Jahre

TEUR
--- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11.719 13.281
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 0 0
11.719 13.281

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 30.690 (i. Vj. TEUR 21.929) aus dem Liefer- und Leistungsverkehr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 352 (i. Vj. TEUR 345) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 14 (i. Vj. TEUR 13).

Latente Steuern

Die passiven latenten Steuern sind den folgenden Vermögensgegenständen und Schulden zuzuordnen:

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31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Veränderung

TEUR
Immaterielle Vermögensgegenstände 173 183 -10
Sachanlagevermögen 242 255 -13
Rückstellungen für Pensionen (einschließlich Organgesellschaft) -299 -231 -68
Sonstige Rückstellungen -61 -61 0
55 146 -91

Der dabei zugrunde gelegte Steuersatz bestimmt sich wie folgt:

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%
Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag 15,83
Gewerbesteuer 11,55
27,38

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Einhell Germany AG erfasst Umsätze aus dem Verkauf von Waren, wenn der Gefahrenübergang auf die Kunden stattgefunden hat.

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2019 2018
TEUR % TEUR %
--- --- --- --- ---
Nach Regionen
Inland 200.734 83,9 166.387 76,3
Westeuropa 15.227 6,4 27.316 12,5
Osteuropa 12.422 5,2 14.843 6,8
Übersee 307 0,1 332 0,2
Übrige 10.479 4,4 9.230 4,2
239.169 100,0 218.108 100,0
Nach Bereichen
Garten & Freizeit 104.278 43,6 101.108 46,4
Werkzeuge 134.891 56,4 117.000 53,6
239.169 100,0 218.108 100,0

Sonstige betriebliche Erträge

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2019

TEUR
2018

TEUR
Erträge aus der Währungsumrechnung 15.260 16.936
Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen 1.657 1.965
Erträge aus Schadensersatzleistungen 149 78
Erträge aus Finanzanlagenabgängen 5.521 0
Laufende betriebliche Erträge 852 582
Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten (periodenfremd) 959 1.800
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen und Rückstellungen (periodenfremd) 54 419
24.452 21.780

Der Ertrag aus Finanzanlagenabgängen resultiert aus der konzerninternen Veräußerung der Einhell Österreich Gesellschaft m.b.H., Wien/Österreich an die Einhell Holding Gesellschaft m.b.H., Wels/Österreich.

Personalaufwand

Im Personalaufwand ist als Sondereffekt eine Zuführung einer notwendigen Rückstellung für Vorstandsvergütung in Höhe von TEUR 4.590 enthalten. Es handelt sich dabei um Zusagen gegenüber einigen Mitgliedern des Vorstands, deren Ansprüche über die Dauer der Vorstandstätigkeit ratierlich angesammelt werden. Diese wurden fälschlicherweise seit 2015 nicht erfasst. Dies wurde im Jahr 2019 entdeckt und in laufender Rechnung gebucht.

Die Aufwendungen für Altersversorgung betrugen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 359 (i. Vj. TEUR 346).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

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2019

TEUR
2018

TEUR
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 15.840 18.200
Aufwendungen aus der Ausbuchung bzw. Wertberichtigung auf Forderungen 5.575 1.277
Laufende betriebliche Aufwendungen 44.494 40.853
65.909 60.330

Die laufenden betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 44.494 enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Logistik, Werbung sowie Servicedienstleistungen.

Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge aus Beteiligungen resultieren wie im Vorjahr ausschließlich aus verbundenen Unternehmen.

Abschreibungen auf Finanzanlagen

Der Ausweis betrifft wie im Vorjahr Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die Beteiligungen an der Einhell Turkey Dis Ticaret Anonim Sirketi, Istanbul/Türkei sowie der Einhell Argentina S.A., Buenos Aires/Argentinien abgeschrieben.

Zinsen

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2019

TEUR
2018

TEUR
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Erträge aus verbundenen Unternehmen 3.624 3.625
Sonstige Zinserträge 10 10
3.634 3.635
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen 135 40
Zinsaufwendungen aus Pensionsrückstellungen 90 92
Sonstige Zinsaufwendungen 495 938
720 1.070

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

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2019

TEUR
2018

TEUR
Aufwendungen Berichtsjahr 2.165 2.429
Aufwendungen/Erträge Vorjahre -1.135 283
Latente Steuern -91 42
939 2.754

In den Aufwendungen/Erträge Vorjahre sind die Ertragssteuern der abgeschlossenen Betriebsprüfung für den Zeitraum 2014 bis 2017 enthalten.

V. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Für Devisengeschäfte zweier Konzerngesellschaften wurden gegenüber drei Kreditinstituten Garantieverpflichtungen in Höhe von maximal TEUR 16.941 eingegangen, die zum Stichtag mit TEUR 335 valutieren.

Für die Kreditbesicherung einer Konzerngesellschaft wurde eine Zahlungsgarantie übernommen, die zum Stichtag mit TEUR 474 valutiert.

Für Verpflichtungen zweier Konzerngesellschaften gegenüber dem Zollamt wurden Bürgschaften über TEUR 142 gewährt.

Aufgrund der aktuellen Bonität der Tochterunternehmen wird gegenwärtig nicht mit einer Inanspruchnahme aus den Verpflichtungen gerechnet.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

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Gesamt

TEUR
bis 1 Jahr

TEUR
ein bis 5 Jahre

TEUR
über 5 Jahre

TEUR
Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Marketingverträgen 3.491 1.401 2.090 0

Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten gemäß § 285 Nr. 19 HGB

Wechselkursrisiko

Die Einhell Germany AG unterliegt Wechselkursrisiken bei Verkäufen, Ankäufen sowie Kreditaufnahmen in anderen Währungen als dem Euro. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um CNY und US-Dollar. Um sich gegen Wechselkursrisiken abzusichern, arbeitet die Einhell Germany AG mit Devisentermingeschäften, die alle eine Laufzeit bis zu drei Jahren haben. Das Nominalvolumen entspricht der unsaldierten Summe der zwischen den Parteien vereinbarten Kauf- und Verkaufsbeträge und ist deshalb kein Maßstab für das Risiko der Einhell Germany AG aus dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente.

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Nominalvolumen Zeitwert
31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
--- --- --- --- ---
Devisentermingeschäfte 345.419 364.165 2.902 974

Das Nominalvolumen bezieht sich auf die in 2020 erwarteten Cashflows aus Wareneinkäufen und Finanzierungsabsicherungen. Die Zeitwerte von Devisentermingeschäften werden auf der Basis von aktuellen Devisenkursen unter Berücksichtigung von Terminauf- bzw. Terminabschlägen bestimmt. Aufgrund des Bestehens von Bewertungseinheiten mit schwebenden Geschäften erfolgt die ergebniswirksame Behandlung erst bei Realisierung des Cashflows.

Bewertungseinheiten

Der Einsatz von Devisentermingeschäften dient zur Absicherung des Cashflows aus Wareneinkäufen in Fremdwährung im Geschäftsjahr 2020. Hier werden im Einzelabschluss Bewertungseinheiten im Umfang von umgerechnet TEUR 250.299 gebildet. Die Effekte aus dem Sicherungsgeschäft werden, wie das Grundgeschäft selbst, im Materialaufwand gezeigt.

Des Weiteren werden zur Absicherung von konzerninternen Fremdwährungsdarlehen und für Finanzierungszwecke derivative Finanzinstrumente abgeschlossen, die in Bewertungseinheiten eingefasst werden. Die derivativen Finanzinstrumente werden zur Absicherung der Cashflows aus den Fremdwährungspositionen im Geschäftsjahr 2020 eingesetzt.

Der Nominalbetrag der zur Absicherung von konzerninternen Fremdwährungsdarlehen und für Finanzierungszwecke eingesetzten derivativen Finanzinstrumente beträgt zum Stichtag umgerechnet TEUR 95.120. Die Effekte aus dem Sicherungsgeschäft werden, wie das Grundgeschäft selbst, in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen gezeigt.

Die Bilanzierung der Bewertungseinheiten erfolgt nach der Einfrierungsmethode. Alle Sicherungsbeziehungen sind effektiv und die zugrundeliegenden Grundgeschäfte treten mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ein. Die Ermittlung von bilanziell zu berücksichtigenden Verlustspitzen erfolgt durch Anwendung der Offset-Methode. Positive Zeitwerte bleiben aufgrund des Imparitätsprinzips bis zur Realisation unberücksichtigt. Für negative Marktwerte, die nicht im Rahmen einer Bewertungseinheit erfasst werden, wird eine Drohverlustrückstellung gebildet.

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31.12.2019 31.12.2018
Ausstehende Derivate Nominalvolumen

TEUR
Buchwert

TEUR
Marktwert

TEUR
Nominalvolumen

TEUR
Buchwert

TEUR
Marktwert

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Aktivposten (Sonstige Vermögensgegenstände)
Devisentermingeschäfte
davon freistehend 54.606 0 1.312 16.377 0 372
Passivposten (Sonstige Rückstellungen)
Devisentermingeschäfte
davon freistehend 14.784 -104 -104 31.435 -321 -321

Es bestehen Rückstellungen für Devisentermingeschäfte in Höhe von TEUR 104 (i. Vj. TEUR 321).

Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter

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2019 2018
Angestellte 282 269
Gewerbliche Arbeitnehmer 61 59
343 328
Auszubildende 34 31
Vorstände 4 3
381 362

Honorar des Abschlussprüfers

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahres- bzw. Konzernabschluss sowie eine Jahresabschlussprüfung und prüferische Durchsichten bei Tochterunternehmen durchgeführt. Weitere gesetzlich vorgesehene Bestätigungsleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung des Systems zur Einhaltung der sich aus § 20 Abs. 1 WpHG ergebenden Anforderungen wurden beauftragt. Steuerberaterleistungen sowie sonstige Leistungen für die Einhell Germany AG wurden nicht erbracht.

Die Angaben zu den Abschlussprüferhonoraren sind im Konzernabschluss der Einhell Germany AG enthalten. Auf die Veröffentlichung an dieser Stelle wird aufgrund der befreienden Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Seit Januar 2020 breitet sich das Coronavirus weltweit weiter aus (Coronavirus-Pandemie). Laut derzeitigen Schätzungen wird erwartet, dass die Auswirkung auf die deutsche Wirtschaft und die Wirtschaft weltweit in Abhängigkeit der Intensität und Dauer der Pandemie erheblich sein kann.

Aufgrund der weltweit von den Regierungen der betroffenen Staaten beschlossenen Maßnahmen gehen wir davon aus, dass wir deutliche Absatzeinbußen und damit verbunden auch Ergebniseinbußen erleiden werden. Darüber hinaus kann es für die Einhell Germany AG dabei zu Beeinträchtigungen des Beschaffungsmarktes und der Zulieferkette kommen.

Bezogen auf die Positionen im Jahresabschluss der Einhell Germany AG sehen wir insbesondere, dass es zu einem Abwertungsbedarf im Geschäftsjahr 2020 bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen, die zum 31.12.2019 in einer Höhe von 86 Mio. EUR bilanziert sind, kommen kann.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung lässt sich dieser jedoch nicht genau beziffern und hängt in der Höhe von der Dauer und der Intensität der Pandemie in den einzelnen Ländern, in denen die Einhell Germany AG und deren Tochterunternehmen tätig sind ab. Das Risiko auf die Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und des Vorratsvermögens sehen wir derzeit als nicht signifikant an.

Aufgrund der rasanten Entwicklung und dem damit verbundenen hohen Grad an Unsicherheit können wir die finanziellen Auswirkungen nicht verlässlich abschätzen.

Mitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG

Am 24. Oktober 2002 hat die Thannhuber AG, Landau a. d. Isar, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr seit dem 13. Oktober 2002 100 % der Stimmrechte zustehen. Sämtliche in § 21 Abs. 1 WpHG genannten Schwellenwerte bezüglich der Stimmrechte, insbesondere der Schwellenwert von 75 %, wurden damit überschritten.

Am 26. Mai 2004 hat die Axxion S.A., Luxembourg, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 19. Mai 2004 die Schwelle von 5 % überschritten hat und nun 7,16 % beträgt.

Konzernabschluss

Die Einhell Germany AG stellt einen Konzernabschluss auf. Zum Kreis der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verweisen wir auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes. Der Konzernabschluss des Einhell Konzerns wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Tochtergesellschaft iSC GmbH, Landau a. d. Isar, macht von den Befreiungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch. Mit der iSC GmbH besteht seit dem 26. Februar 2002 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

Die Tochtergesellschaft ECOmmerce System GmbH, Landau a. d. Isar, macht von den Befreiungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch. Mit der ECOmmerce System GmbH besteht seit dem 2. Mai 2019 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

Vorstand

Als Vorstandsmitglieder sind folgende Herren bestellt:

Andreas Kroiss, Linz/Österreich; Vorsitzender; Bereich Vertrieb, Einkauf, Marketing, Produktmanagement und Unternehmensstrategie
Jan Teichert, Metten; Bereich Finanz- und Rechnungswesen, Steuern, Recht, Revision, Controlling, Investor Relations, Personal und Instandhaltung
Dr. Markus Thannhuber, Landau a. d. Isar; Bereich Technik, Produktentwicklung, Qualitätssicherung und Supply Chain Management
Dr. Christoph Urban, Dingolfing; Bereich IT, Digitalisierung, Service; seit 1. Juli 2019

Für das Geschäftsjahr 2019 betrugen die Gesamtbezüge des Vorstands der Einhell Germany AG TEUR 4.917 (i. Vj. TEUR 4.855). Für diese Personengruppe sind außerdem Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 1.137 (i. Vj. TEUR 901) passiviert. Als Sondereffekt wurde eine notwendige sonstige Rückstellung für den vertraglich vorgesehenen Fall einer möglichen Nichtverlängerung der Vorstandsverträge gebildet. Für die von dieser vertraglichen Regelung betroffenen Vorstandsverträge wurden TEUR 4.590 im Personalaufwand rückgestellt.

Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2016 unterbleibt die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge.

Für frühere Mitglieder des Vorstands sind Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 1.642 (i. Vj. TEUR 1.603) gebildet. Im Geschäftsjahr wurden TEUR 114 (i. Vj. TEUR 111) Pensionsbezüge an frühere Mitglieder des Vorstands ausbezahlt.

Herr Jan Teichert ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der SÜSS MicroTec SE, Garching.

Herr Dr. Markus Thannhuber ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Thannhuber AG, Landau a. d. Isar und Geschäftsführer der MAPHITA 2 GmbH, Landau a. d. Isar.

Herr Dr. Christoph Urban ist Vorsitzender des Aufsichtsrates der Volksbank-Raiffeisenbank Dingolfing eG, Dingolfing.

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat der Einhell Germany AG gehören die folgenden Herren an:

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Dieter Spath, Sasbachwalden;

Institutsleiter des Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO und

Institutsleiter Institut für Arbeitswissenschaft und Technologiemanagement IAT der Universität Stuttgart, Stuttgart;

Präsident der acatech - Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V., München; Vorsitzender
Philipp Thannhuber, Landau a. d. Isar;

Geschäftsführer der Comedes GmbH, Wallersdorf;

Geschäftsführer der Wotox GmbH, Landau a. d. Isar;

Geschäftsführer der MAPHITA Verwaltungs GmbH, Landau a. d. Isar;

Geschäftsführer der MAPHITA 2 GmbH, Landau a. d. Isar;

Vorstand der Thannhuber AG, Landau a. d. Isar;

stellvertretender Vorsitzender
Maximilian Fritz, Wallersdorf-Haidlfing;

Sachbearbeiter Vertrieb Innendienst;

Arbeitnehmervertreter

Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Dieter Spath ist Mitglied der folgenden Aufsichtsräte:

LIEBICH & PARTNER Management- und Personalberatung AG, Baden-Baden;

Vorsitzender des Aufsichtsrats
Zeppelin GmbH, Garching;

Mitglied des Aufsichtsrats
TÜV Rheinland AG, Köln;

Mitglied des Aufsichtsrats;

Die Bezüge des Aufsichtsrates betrugen TEUR 106 (i. Vj. TEUR 105).

Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und Aufsichtsrat der Einhell Germany AG haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und darüber hinaus den Aktionären auf der Homepage www.einhell.com dauerhaft zugänglich gemacht.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss der Einhell Germany AG für das Geschäftsjahr 2019 beträgt EUR 19.225.043,13. Der Vorstand hat davon einen Betrag in Höhe von EUR 10.400.000,00 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

Für das Geschäftsjahr 2019 liegt für die Einhell Germany AG ein Dividendenvorschlag über EUR 5.158.496,00 vor (Vj. EUR 5.158.496,00). Der Ausschüttungsbetrag entspricht einer Dividende von EUR 1,40 je Vorzugsaktie (Vj. EUR 1,40) und EUR 1,34 je Stammaktie (Vj. EUR 1,34).

An die Inhaber der Vorzugsaktien ist eine Mindestdividende von EUR 0,15 zu zahlen und geht der Verteilung einer Dividende auf Stammaktien vor. Die Dividende je Vorzugsaktie ist um EUR 0,06 höher als die Dividende je Stammaktie. Reicht der Bilanzgewinn eines oder mehrerer Geschäftsjahre nicht zur Ausschüttung von EUR 0,15 je Vorzugsaktie aus, so werden die fehlenden Beträge ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre nachgezahlt, und zwar nach Verteilung der Mindestdividende auf die Vorzugsaktien für diese Geschäftsjahre und vor der Verteilung einer Dividende auf die Stammaktien. Es stehen keine Ausschüttungen als Mindestdividenden aus. Die Vorzugsaktien sind nicht mit einem Stimmrecht verbunden. In Bezug auf das Restvermögen der Gesellschaft sind alle Aktien gleichrangig. Die Stimmrechte in der Hauptversammlung liegen bei den Stammaktien.

Der beizulegende Zeitwert der zur Sicherung von Pensionsverpflichtungen angelegten und als Deckungsvermögen zu behandelnden Mittel beläuft sich auf TEUR 670 (i. Vj. TEUR 664). Dieser Wert liegt im laufenden Jahr um TEUR 70 über den Anschaffungskosten (i. Vj. TEUR 64). Hierfür besteht eine Ausschüttungssperre. Eine Ausschüttungssperre (§ 268 Abs. 8 HGB) bezogen auf den Bilanzgewinn besteht nicht.

Landau a. d. Isar, 31. März 2020

Einhell Germany AG

Der Vorstand

Andreas Kroiss

Jan Teichert

Dr. Markus Thannhuber

Dr. Christoph Urban

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019

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Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
1.1.2019

EUR
Zugänge

EUR
Umbuchungen

EUR
Abgänge

EUR
31.12.2019

EUR
1.1.2019

EUR
--- --- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.634.132,71 311.979,92 0,00 0,00 4.946.112,63 4.586.590,82
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 503.177,58 0,00 0,00 503.177,58 0,00
4.634.132,71 815.157,50 0,00 0,00 5.449.290,21 4.586.590,82
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 22.122.078,46 3.494.018,52 2.298.370,58 0,00 27.914.467,56 16.304.077,57
2. Technische Anlagen und Maschinen 4.029.865,05 594.085,30 0,00 0,00 4.623.950,35 2.078.084,46
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.937.240,48 315.498,92 20.027,34 39.642,45 7.233.124,29 6.000.045,39
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.893.187,81 6.234.339,53 -2.318.397,92 16.115,16 6.793.014,26 0,00
35.982.371,80 10.637.942,27 0,00 55.757,61 46.564.556,46 24.382.207,42
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 119.910.246,04 8.698.411,83 0,00 3.165.195,85 125.443.462,02 32.442.509,20
2. Beteiligungen 318.714,94 0,00 0,00 318.714,94 0,00 0,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 150.000,00 0,00 0,00 0,00 150.000,00 0,00
120.378.960,98 8.698.411,83 0,00 3.483.910,79 125.593.462,02 32.442.509,20
160.995.465,49 20.151.511,60 0,00 3.539.668,40 177.607.308,69 61.411.307,44

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Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Zuschreibungen des Geschäftsjahres

EUR
Abschreibungen des Geschäftsjahres

EUR
Abgänge

EUR
31.12.2019

EUR
31.12.2019

EUR
31.12.2018

EUR
--- --- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 62.618,92 0,00 4.649.209,74 296.902,89 47.541,89
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 503.177,58 0,00
0,00 62.618,92 0,00 4.649.209,74 800.080,47 47.541,89
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 285.488,44 0,00 16.589.566,01 11.324.901,55 5.818.000,89
2. Technische Anlagen und Maschinen 0,00 184.600,00 0,00 2.262.684,46 2.361.265,89 1.951.780,59
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 283.936,59 31.973,00 6.252.008,98 981.115,31 937.195,09
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 6.793.014,26 2.893.187,81
0,00 754.025,03 31.973,00 25.104.259,45 21.460.297,01 11.600.164,38
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.657.419,76 9.138.391,88 0,00 39.923.481,32 85.519.980,70 87.467.736,84
2. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 318.714,94
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 150.000,00 150.000,00
1.657.419,76 9.138.391,88 0,00 39.923.481,32 85.669.980,70 87.936.451,78
1.657.419,76 9.955.035,83 31.973,00 69.676.950,51 107.930.358,18 99.584.158,05

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

1. Geschäftstätigkeit, Struktur, Steuerung und Ziele der Einhell Germany AG

1.1 Allgemeine Tätigkeit und Geschäftsbereiche

Die Einhell Germany AG mit Sitz in Landau an der Isar (Deutschland) ist die Muttergesellschaft des international aufgestellten Einhell-Konzerns.

Einhell entwickelt und vertreibt seit über 55 Jahren als einer der weltweit führenden Anbieter Produkte für Heim- und Handwerker, zur Anwendung in Haus, Garten und Freizeit. Einhell bedient Baumärkte, Fachmärkte, E-Commerce-Plattformen und andere Vertriebskanäle mit Sortimentskompetenz im DIY Bereich. Einhell beansprucht zunehmend eine Vorreiterstellung in der Entwicklung innovativer Produkt- und Technologieneuheiten, die mit herausragendem Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugen. Neben der Stärkung der Markenpositionierung "Markenqualität zum besten Preis" liegt der Fokus des Unternehmens auf einem nachhaltigen, internationalen Wachstum. Tochterunternehmen und assoziierte Partner in aller Welt stellen die Nähe zu den weltweit agierenden Kunden der Einhell Germany AG sicher.

Die Einhell Germany AG gliedert ihre Tätigkeit nach den Regionen "Inland", "Westeuropa", "Osteuropa", "Übersee" und "übrige Länder". Die Verantwortung für die jeweilige Central Processing Unit liegt operativ beim Vorstand der Einhell Germany AG sowie bei den Geschäftsführern in den Tochtergesellschaften.

1.2 Rechtliche Struktur und Leitung der Gesellschaft

Rechtliche Struktur und Änderungen der Konzernstruktur

Die Einhell Germany AG, Landau/Isar, hält mittel- und unmittelbar Anteile an insgesamt 39 Tochtergesellschaften, die jeweils eigene rechtliche Einheiten bilden. Sie hält dabei jeweils 100% der Anteile an Tochtergesellschaften mit Zentral- bzw. Sonderfunktionen wie z. B. Service, Produktfindung/Produktaufbereitung, Beschaffung/Einkauf sowie Qualitätskontrolle und -sicherung. Außerdem ist sie zu überwiegend 100% an den weltweiten Vertriebsgesellschaften beteiligt.

Bei den Tochtergesellschaften, bei denen die Einhell Germany AG nicht vollständig 100 % der Anteile hält, verfügt sie in allen Fällen über die unmittelbare oder mittelbare Mehrheit der Anteile.

Im Laufe des Geschäftsjahres 2019 veränderte sich die Konzernstruktur wie folgt:

Die Einhell Germany AG hat im Geschäftsjahr 2019 die Einhell Australia Pty. Ltd. geschlossen und entkonsolidiert.

Die Einhell Germany AG hat im Geschäftsjahr 2019 100,0 % der Anteile an der Einhell Österreich Gesellschaft m.b.H. innerhalb des Konzerns an die Einhell Holding Gesellschaft m.b.H. veräußert.

Leitung und Kontrolle

Die Verantwortung für die Geschäftstätigkeit der Einhell Germany AG liegt beim Vorstand. Dieser besteht zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts aus vier Mitgliedern. Der Vorstand leitet, organisiert und überwacht die Strategie und die operativen Geschäftsprozesse des gesamten Unternehmens. Die Zuständigkeiten innerhalb des Vorstands orientieren sich an der fachlichen Verantwortung des jeweiligen Vorstandsmitglieds für seine ihm zugeordneten Ressorts. Dabei liegen in der Verantwortung des Vorstandsvorsitzenden die Bereiche Vertrieb, Einkauf, Marketing, Produktmanagement und Unternehmensstrategie. In der Verantwortung des Vorstands Finanzen liegen die Bereiche Finanz- und Rechnungswesen, Steuern, Recht, Revision, Controlling, Investor Relations, Personal und Instandhaltung. In der Verantwortung des Vorstands Technik liegen die Bereiche Technik, Produktentwicklung, Qualitätssicherung und Supply Chain Management. Der Vorstand IT ist verantwortlich für die Ressorts IT, Digitalisierung und Service.

Der Vorstand führt die Fach- und Führungskräfte der jeweiligen Ressorts und stützt sich hierbei auf eine entsprechende Struktur von Bereichs- und Abteilungsleitern in der Einhell Germany AG. Dabei achtet der Vorstand grundsätzlich auf flache Hierarchien und legt Wert darauf, mit den Mitarbeitern und Fachkräften aller Bereiche auch in direktem Kontakt zu stehen. Regelmäßige Sitzungen des Vorstands, Sitzungen der einzelnen Ressortkreise sowie auch fallweise bereichs- und abteilungsübergreifende Besprechungen sichern eine effiziente Kommunikation und Informationsversorgung aller Verantwortlichen.

Der Aufsichtsrat der Einhell Germany AG, der aus drei Mitgliedern besteht, überwacht und berät den Vorstand gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie den Vorgaben des deutschen Corporate Governance Kodex. In den regelmäßigen Sitzungen des Aufsichtsrats informiert der Vorstand diesen über die Lage des Unternehmens, den Gang der Geschäfte sowie die Strategie der Gesellschaft. Daneben sucht der Aufsichtsrat auch das laufende Gespräch mit dem Vorstand außerhalb der regelmäßigen Sitzungen und stellt damit zusätzlich eine angemessene Kommunikation und Informationsversorgung seitens des Vorstands an den Aufsichtsrat sicher.

Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands

Die Mitglieder des Vorstands erhalten fixe und erfolgsabhängige, also variable Vergütungen mit kurzfristigem sowie mittelfristigem Charakter. Die erfolgsabhängigen Gehaltsbestandteile sind individuell abhängig von Komponenten wie dem Konzernergebnis, dem Ergebnis der Geschäftsbereiche des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie der Entwicklung der Vermögensstruktur des Konzerns und persönlichen Bemessungsfaktoren. Die Bewertungssystematik der variablen Vergütungen ist seit Jahren im Wesentlichen unverändert und gewährleistet somit eine transparente und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Bilanzierungspraxis auf Grundlage der strategischen Ziele des Konzerns. Einmaleffekte durch Sondereinflüsse werden bei der Berechnung der variablen Vergütungen durch einen Cap begrenzt. Mitglieder des Vorstands halten privat Aktien der Einhell Germany AG. Aktienoptionsprogramme oder vergleichbare Gestaltungen bestehen nicht. Bei einem Mitglied des Vorstands besteht eine Vereinbarung, wonach ein Teil der variablen Vergütung für den Kauf von Einhell Aktien verwendet werden muss. Bei Nichtverlängerung eines Vorstandsvertrages erhält der jeweilige Vorstand bei Erreichen von zwölf Jahren Vorstandstätigkeit ein Jahresgehalt zuzüglich der durchschnittlichen Tantieme der letzten drei Jahre. Vor Erreichen der Zwölfjahresgrenze wird der Anspruch zeitanteilig ermittelt. Diese vertragliche Grundlage ist für einige Vorstände gültig. Für die Vorstandsmitglieder bestehen Zusagen zur Altersversorgung, die ab dem 60. bzw. 62. Lebensjahr als laufende Versorgungsrente zur Auszahlung kommen können und sich an der Anzahl der Dienstjahre des jeweiligen Vorstandsmitglieds orientieren.

Personalveränderungen im Vorstand

Im Geschäftsjahr 2019 wurde Dr. Christoph Urban zum Vorstand ernannt. Die Aufgabenverteilung zwischen den Vorstandsressorts wurde wie oben bereits erläutert verändert.

1.3 Unternehmensstrategie- und -steuerung

Trends und Herausforderungen

Weiter im Fokus steht auch in den nächsten Jahren der weitere Aufbau der Marke EINHELL. Der Bekanntheitsgrad der Marke EINHELL konnte in Deutschland in den letzten Jahren bereits deutlich gesteigert werden. 2020 werden wir unsere TV Kampagne in Deutschland und Österreich fortsetzen. Im Jahr 2021 werden wir die TV Kampagne auf zwei weitere Länder in denen wir eine gute Distribution haben ausweiten. Ferner wird die Kooperation mit BMW i Motorsport weiter intensiviert, da diese unsere Power X-Change Philosophie hervorragend unterstützt. Die direkte Kommunikation mit unseren Endkunden ist eine zentrale Aufgabe, auch für Marken ohne Direktvertrieb. Den Mehrwert unserer Produkte für den Endkunden bestmöglich zu transportieren wird immer wichtiger und differenziert A-Marken mehr und mehr vom Wettbewerb.

Eine nachhaltige Sortimentspolitik ist ebenfalls Ziel von Einhell. Das Hauptaugenmerk liegt weiterhin auf unseren Fokusproduktgruppen, wo wir die Marktführerschaft anstreben. Mittelfristig streben wir an, mit unseren Power X-Change Produkten 40% aller Umsätze zu generieren. Um dieses Ziel zu erreichen werden wir Ende 2020 bereits 170 Power X-Change Geräte auf unserer Plattform anbieten können. Neben den bereits gewonnenen Partnern wollen wir mindestens zwei weitere Partner im A-Markensegment für unsere Einhell Plattform gewinnen.

Um unsere mittelfristigen Umsatzziele erreichen zu können werden wir auch in den nächsten Jahren unser internationales Vertriebsnetz weiter ausbauen. Dazu müssen wir einerseits in unseren bestehenden Märkten unser Potential weiter ausschöpfen und andererseits neue DIY Märkte, in denen wir bisher nicht präsent sind, hinzugewinnen. Mit einem potentiellen Partner in Südafrika stehen wir bereits seit längerem in Verhandlungen. Wir hoffen, dass wir die Verhandlungen im laufenden Geschäftsjahr positiv abschließen können. Den Markt in Thailand wollen wir mit einem Partner oder geeigneten Übernahmekandidaten erschließen. Außerdem liegt der Fokus im Jahr 2020 auf dem weiteren Aufbau der Vertriebsaktivitäten in den USA.

Die Digitale Organisation stellt auch weiterhin eine große Aufgabe dar, die uns jedoch auch sehr große Chancen bietet. Wir arbeiten bereits intensiv an Themen der Digitalisierung und viele Schritte der Digitalisierung in den Unternehmensprozessen wurden umgesetzt bzw. befinden sich bereits in der Umsetzung. Durch die Agilität unserer Organisation sind wir in der Lage, auf der Prozessseite Digitalisierungsthemen mit hohem Wertbeitrag zu realisieren und so die Effizienz zu steigern. Neben der Prozessseite arbeiten wir intensiv an Themen der Digitalisierung in unserer Produktwelt und unseren Services.

Unternehmenssteuerung

Die Einhell Germany AG orientiert sich bei der Steuerung ihrer Geschäftsaktivitäten vor allem an den finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz und Ergebnis vor Steuern. Diese beiden stellen die bedeutendsten Leistungsindikatoren der Einhell Germany AG dar.

Weitere finanzielle Leistungsindikatoren sind Kennzahlen wie Rohertragsmarge sowie die wesentlichen Treiber des Working Capitals, die Vorräte und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Lagerbestand wird laufend analysiert und anhand der Größen Lagerdrehung und Reichweite auf eventuellen Abwertungsbedarf hin geprüft. Zudem werden anhand einer Lagervorschau die Bestellungen neuer Ware im Hinblick auf Warenverfügbarkeit und Lagermenge auf Plausibilität hin überprüft und gesteuert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden laufend anhand der Altersstruktur analysiert und einem festgelegten Bewertungsschema unterworfen. Die Forderungen werden üblicherweise entsprechend des Limits der Forderungsversicherung begrenzt bzw. durch interne Limitvergaben einer entsprechenden Steuerung unterzogen. Die Forderungslaufzeiten stehen ebenso unter laufender Beobachtung und sind eine weitere Steuerungsgröße für das Working Capital der Gesellschaft. Die Gesellschaft hat keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die durchgängig zur Steuerung des Konzerns verwendet werden. Auf Ebene einzelner Konzerngesellschaften werden nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wie beispielsweise die Anzahl der Technikprojekte bei der Einhell Germany AG und Einhell China oder die Mitarbeiterzufriedenheit bei der Einhell Germany AG zur Steuerung eingesetzt.

Ziele

Die Einhell Germany AG verfolgt grundsätzlich das Ziel eines nachhaltigen, profitablen Wachstums bei Umsatz und Gewinn. Dabei steht das Ziel der Profitabilität an erster Stelle vor dem reinen Wachstumsziel.

Strategische Ausrichtung

Die mittel- und langfristigen strategischen Ziele der Einhell Germany AG werden vom Vorstand in Zusammenarbeit mit den Führungskräften jährlich überprüft und vor dem Hintergrund der jeweiligen Entwicklungen bei Bedarf adaptiert. Der Vorstand hat diese Ziele zusammengeführt und begleitet und überwacht die operative Umsetzung der Strategie. Im Rahmen eines Strategiehauses wurden mehrere strategische Ziele für die nächsten Jahre ausgearbeitet.

Die Positionierung der Marke Einhell als A-Marke im DIY-Bereich ist eines der wesentlichen strategischen Ziele. Der Fokus liegt hier auf der weiteren Markenbildung. Marktdaten zeigen, dass Einhell hier große Fortschritte macht und eine hervorragende Grundlage für den weiteren Aufbau der Marke vorhanden ist. So konnten in 2019 in den Bereichen Powertools und Gardentools Marktanteile gewonnen werden. Besonders hoch waren die Marktanteilsgewinne im Bereich der kabellosen Geräte mit unseren Power X-Change Produkten. Insbesondere in den Ländern, wo TV-Kampagnen durchgeführt wurden, stieg der Anteil der Power X-Change Geräte deutlich. Auch der Anteil an Produkten unter den Konzernmarken von Einhell, die im Gesamtsortiment verkauft werden, hat sich weiter erhöht und beträgt nun 87,9%. 1 Das strategische Ziel liegt hier bei 90%. Die strategische Zusammenarbeit mit BMW i Motorsport stellt ein weiteres wichtiges Investment in den Aufbau der Marke Einhell dar und wird die Reputation von Einhell am Markt noch weiter erhöhen.

Das Unternehmen hat explizit bestimmte Produktgruppen als sogenannte Fokusproduktgruppen definiert. Für diese strebt Einhell die Marktführerschaft an und möchte sich insbesondere bei den Batterieplattformen zum Category Leader entwickeln. Power X-Change stellt dabei das Herzstück des Sortiments dar, mit dem 2019 24,5% des Umsatzes erwirtschaftet wurden. 2 Das strategische Ziel ist es, den Umsatz mit Power X-Change Geräten bis 2022 auf über 40% des Konzernumsatzes zu steigern.

1 nicht prüfbare Aussage

2 nicht prüfbare Aussage

Im Bereich Supply Chain Management sehen wir erhebliches Potenzial, welches insbesondere im Zusammenhang mit der Digitalisierung gehoben werden kann. Mit dem Aufbau von intelligenten IT-Tools wird Einhell sämtliche logistischen Inbound- und Outbound-Prozesse weiter optimieren. Integrierte Prozesse in der Bedarfsplanung, in den Beschaffungsprozessen, dem Sourcing, im Order- und Containermanagement und im modernen Lagermanagement ergänzen optimierte Prozesse in der Ausgangslogistik. Der Aufbau eines Risk Integration Centers bei unseren Tochtergesellschaften in China sowie die in diesem Zuge geplante Optimierung der relevanten ERP-Systeme stellt einen weiteren wichtigen Baustein der strategischen Entwicklung in diesem Bereich dar.

Ein weiteres wichtiges strategisches Ziel ist auch der weitere Ausbau unseres Vertriebsnetzes. Der neue Partner in den USA verfügt bereits über ein gut ausgebautes Vertriebsnetz und soll hier auch den Vertrieb unserer Produkte übernehmen. Weiter im Fokus stehen Länder in Süd- und Mittelamerika sowie Südafrika. Derzeit werden die Märkte sondiert und geeignete Kooperationspartner gesucht. In Südafrika stehen wir in sehr engen Vertragsverhandlungen, mit deren Abschluss wir in Kürze rechnen. Ferner werden wir unsere strategischen Partnerschaften wie beispielsweise in Dänemark weiterentwickeln und weiter ausbauen. Die erfolgreichen Partnerschaften in immer mehr Ländern tragen zu einer starken internationalen Präsenz unserer Produkte bei.

Für besser abgestimmte und damit effizientere Prozesse im Unternehmen ist es notwendig, die Organisation für die zukünftigen digitalen Trends optimal aufzustellen. Das Ziel Digitale Organisation umfasst unter anderem den Ausbau der Systemlandschaft in der Einhell Germany AG. Um die effiziente Planung, Steuerung und Kontrolle im Konzern über alle Töchter langfristig sicherzustellen, wurde ein Konzept zur zukünftigen ERPStrategie ausgearbeitet. Dabei wird beispielsweise eine neue ERP-Landschaft bei unserer Sourcing Gesellschaft in China für eine bessere prozessuale Integration, eine Prozessoptimierung und ein besseres Stammdatenmanagement aufgebaut. Zur Optimierung und Absicherung der internationalen Zahlungsabwicklung des Konzerns wird unsere Payment Factory finalisiert. Im Bereich Human Resources Management wird eine Cloud-Plattform mit den Schwerpunkten Recruiting und Performance sowie eLearning und Core HR umgesetzt werden.

1.4 Produktaufbereitung und Qualitätsmanagement

Produktaufbereitung

Die Aufwendungen für Produktaufbereitung betragen im Geschäftsjahr 2019 7,5 Mio. EUR (i. Vj. 7,7 Mio. EUR). In diesem Bereich waren 60 Mitarbeiter (i. Vj. 57 Mitarbeiter) beschäftigt. Dieser Bereich ist überwiegend vertriebsgetrieben und kundenorientiert. Daher ist nicht nur die Zusammenarbeit mit anderen Bereichen, wie z. B. der Qualitätssicherung wichtig, sondern auch die Kommunikation mit den Kunden. So werden beim Aufbau neuer Produkte und Versionen Kundenbedürfnisse von Beginn an einbezogen. Der Kunde wird als Partner verstanden. Dies ermöglicht der Einhell Germany AG eine konsequente Marktanpassung. So wurde Einhell zu einem der am schnellsten agierenden Unternehmen der Branche.

Qualitätsmanagement

Ein Großteil der Einhell-Produktpalette wird derzeit in China gefertigt. Die Qualitätsanforderungen, welche die Einhell Germany AG an die chinesischen Lieferanten stellt, werden von den Wünschen der Kunden bestimmt. Die Qualitätssicherung und das Qualitätsmanagement befinden sich auf einem hohen Niveau. Da der Überprüfung der Qualität vor der Verschiffung ab China eine hohe Priorität zukommt, steht dieser Bereich ständig unter Beobachtung. Neben den strengen Verschiffungskontrollen vor Ort erfolgen auch die Überwachung der Einhaltung kundenspezifischer Qualitätsanforderungen, Kontrollen von laufenden Produktionen und die Optimierung von Prozessabläufen bei den Herstellern.

Die Qualität der Lieferanten wird ständig optimiert. Durch eine angemessene Anzahl an Lieferanten und eine breite Streuung von Aufträgen wird die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten vermieden. Um weiteren Spielraum für flexible Beschaffungsmöglichkeiten zu schaffen, ist Einhell bestrebt, die Zusammenarbeit mit ausgewählten Lieferanten weiter zu intensivieren und strebt mit diesen, strategische Allianzen im Bereich Produktentwicklung an.

1.5 Personal und Sozialbereich

Die Anzahl der Mitarbeiter hat sich im Geschäftsjahr 2019 von durchschnittlich 362 auf 381 Mitarbeiter erhöht. Der Umsatz pro Mitarbeiter beträgt 628 TEUR (i. Vj. 603 TEUR).

Im Rahmen des im April 2017 in Kraft getretenen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes legen wir offen, welche Konzepte wir im abgelaufenen Geschäftsjahr hinsichtlich der für die Einhell Germany AG wesentlichen nichtfinanziellen Sachverhalte verfolgt haben. Die Gesellschaft hat sich entschieden, hierüber in einem gesonderten Nichtfinanziellen Bericht, welcher nicht Bestandteil des Lageberichts ist, zu informieren. Weitere Informationen zu dem Bereich Personal und Soziales entnehmen Sie bitte unserem Corporate Social Responsibility Bericht, welcher unter https://www.einhell.com/de/unternehmen/csr-report.html dauerhaft zugänglich ist.

Ausdrücklicher Dank an die Mitarbeiter:

Das außerordentliche Engagement einer/s jeden einzelnen Mitarbeiters/in hat das Unternehmen auf Kurs gehalten und Einhell in eine starke Position gebracht. 3 Darauf aufbauend können alle Mitarbeiter sehr stolz sein und mit großer Zuversicht nach vorne blicken. Der Vorstand bedankt sich hierfür recht herzlich bei allen Mitarbeiter(n)/innen der Einhell Germany AG, ohne deren hervorragende Leistung dies nicht möglich wäre!

3 nicht prüfbare Aussage

2. Wirtschaftsbericht

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland ist im Jahr 2019 nur noch um 0,6% gewachsen. Der Wert war zwar etwas besser als von den meisten Ökonomen erwartet, aber deutlich weniger als in den Jahren 2018 und 2017 als noch 1,5% und 2,5% Wachstum erreicht wurden.

Die Verbraucherpreise in Deutschland erhöhten sich im Jahresdurchschnitt 2019 um 1,4% gegenüber 2018. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lag die Jahresteuerungsrate 2019 damit etwas niedriger als im Vorjahr (2018: 1,8%). Im Dezember 2019 hat sich die Inflationsrate - gemessen am Verbraucherpreisindex - gegenüber den Vormonaten erhöht und erreichte einen Wert von 1,5%.

Der für europäische Zwecke berechnete Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) für Deutschland ist im Jahresvergleich 2019 gegenüber 2018 um 1,4% gestiegen. Im Dezember 2019 lag der HVPI um 1,5% über dem Stand von Dezember 2018.

Die Unternehmen des deutschen Baumarkhandels sind auch im Geschäftsjahr 2019 weiter auf Erfolgskurs. Obwohl sich die Wetterbedingungen durch lange Regenperioden ebenso wie Hitzerekorde jenseits der 40°C-Marke mehr als herausfordernd zeigten, konnten die Bau- und Gartenfachmärkte in Deutschland letztendlich das beste Umsatzergebnis seit mehr als zehn Jahren verzeichnen. Mit einem Gesamtbruttoumsatz von 19,46 Mrd. EUR erzielte die Branche im vergangenen Jahr ein deutliches Umsatzplus von +3,6%. Auch auf bereinigter Verkaufsfläche verbuchte die Branche mit +3,8% ein mehr als solides Wachstum.

Die schwächelnde Wirtschaft in Deutschland, Frankreich und Italien bremst das Wachstum in der Eurozone deutlich. Das Bruttoinlandsprodukt in den Euroländern erhöhte sich Ende 2019 nur noch minimal um 0,1% zum Vorquartal, so das Statistikamt Eurostat. Im Gesamtjahr 2019 erhöhte sich das BIP der gesamten Eurozone um 1,2%.

Die Arbeitslosenquote im Euroraum ist trotz abkühlender Konjunktur auf dem niedrigsten Stand seit mehr als elf Jahren geblieben. Die Arbeitslosenquote betrug im Dezember 2019 7,4%, so das Statistikamt Eurostat.

Die Inflation im Euroraum ist zum Jahresende 2019 spürbar gestiegen. Wie die Statistikbehörde Eurostat mitteilte, lagen die Verbraucherpreise im Dezember 1,3% höher als ein Jahr zuvor. Die Europäische Zentralbank strebt auf mittlere Sicht eine Inflationsrate von knapp zwei Prozent an.

Umsatzentwicklung

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2019 2018 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Inland 200.734 83,9 166.387 76,3 34.347 20,6
Westeuropa 15.227 6,4 27.316 12,5 -12.089 -44,3
Osteuropa 12.422 5,2 14.843 6,8 -2.421 -16,3
Übersee 307 0,1 332 0,2 -25 -7,5
Übrige 10.479 4,4 9.230 4,2 1.249 13,5
239.169 100,0 218.108 100,0 21.061 9,7

Die Einhell Germany AG konnte ihren Umsatz im Vorjahresvergleich deutlich steigern. Der Umsatz für das Geschäftsjahr 2019 beträgt 239,2 Mio. EUR gegenüber 218,1 Mio. EUR im Vorjahr.

Damit konnte die Einhell Germany AG den angegebenen Prognosewert für das Geschäftsjahr 2019 von ca. 220 bis 225 Mio. EUR deutlich übertreffen.

Im Heimatmarkt Deutschland konnten im Geschäftsjahr 2019 Umsätze in Höhen von 200,7 Mio. EUR (i. Vj. 166,4 Mio. EUR) erzielt werden. Der Anteil des inländischen Umsatzes beträgt somit 83,9%. Im Geschäftsjahr 2019 sanken die Umsätze in Westeuropa im Vorjahresvergleich um 12,1 Mio. EUR von 27,3 Mio. EUR auf 15,2 Mio. EUR. In Osteuropa sanken die Umsätze ebenfalls um 2,4 Mio. EUR auf 12,4 Mio. EUR (i. Vj. 14,8 Mio. EUR). Die Umsätze in Übersee blieben konstant auf 0,3 Mio. EUR. In den übrigen Ländern erhöhten sich die Umsätze um 1,2 Mio. EUR von 9,2 Mio. EUR auf 10,4 Mio. EUR.

Die im Geschäftsjahr 2018 begonnenen Neulistungen bei diversen Kunden waren im abgelaufenen Geschäftsjahr nun für volle zwölf Monate enthalten. Hieraus ergab sich für das Geschäftsjahr 2019 ein deutlicher Anstieg der Umsatzerlöse. Auch in der Vertriebsschiene "E-Commerce" konnte Umsatz hinzugewonnen werden.

Umsatzentwicklung beider Divisionen

Die Entwicklung der Umsatzerlöse nach Segmenten im Geschäftsjahr 2019 stellt sich wie folgt dar:

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2019 2018 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Garten & Freizeit 104.278 43,6 101.108 46,4 3.170 3,1
Werkzeuge 134.891 56,4 117.000 53,6 17.891 15,3
239.169 100,0 218.108 100,0 21.061 9,7

In der Division "Garten und Freizeit" konnten in 2019 Umsätze in Höhe von 104,3 Mio. EUR (i. Vj. 101,1 Mio. EUR) generiert werden. Die Division "Werkzeuge" erzielte im Geschäftsjahr 2019 einen Umsatz von 134,9 Mio. EUR (i. Vj. 117,0 Mio. EUR). In der Division "Garten & Freizeit" konnte die Prognose damit nicht ganz erreicht werden. Die Division "Werkzeuge" übertraf die Prognosen für das Geschäftsjahr 2019.

3. Ertragslage

Die Einhell Germany AG erreichte im Geschäftsjahr 2019 ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 20,2 Mio. EUR (i. Vj. 4,3 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Steuern, Beteiligungsergebnis und Sondereffekt beträgt 6,6 Mio. EUR (i. Vj. 4,2 Mio. EUR). Damit konnte die Einhell Germany AG den Prognosewert für das Geschäftsjahr 2019 von 6,5 bis 7,0 Mio. EUR erreichen. Der Sondereffekt in Höhe von 4,6 Mio. EUR resultiert aus der Zuführung einer notwendigen Rückstellung für Vorstandsvergütung.

Das Beteiligungsergebnis (einschließlich der erforderlichen Zu- und Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen) entwickelte sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt:

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In Mio. EUR 2019 2018 Veränderung
Erträge aus Beteiligungen 23,0 6,4 16,6
Erträge aus dem Abgang des Finanzanlagenvermögens 5,6 0,0 5,6
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 2,8 2,0 0,8
Aufwendungen aus Verlustübernahme -0,2 0,0 -0,2
31,2 8,4 22,8
Zuschreibungen auf Finanzanlagen 1,7 2,0 -0,3
Abschreibungen auf Finanzanlagen -9,1 -9,2 0,1
-7,4 -7,2 -0,2
Abschreibungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen -5,6 -1,1 -4,5
-5,6 -1,1 -4,5
Beteiligungsergebnis 18,2 0,1 18,1

Der Anstieg des Beteiligungsergebnisses ist überwiegend auf die Erträge aus Beteiligungen zurückzuführen.

Der Rohertrag der Einhell Germany AG stieg im Geschäftsjahr 2019 um 6,4 Mio. EUR, von 68,3 Mio. EUR (Rohertragsmarge 31,3 %) auf 74,7 Mio. EUR (Rohertragsmarge 31,2%).

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Anlagenabgängen von Finanzanlagen in Höhe von 5,5 Mio. EUR enthalten.

Der Personalaufwand erhöhte sich um 5,0 Mio. EUR von 26,6 Mio. EUR auf 31,6 Mio. EUR. Dieser Anstieg ist überwiegend auf die Zuführung einer notwendigen Rückstellung für den vertraglich vorgesehenen Fall einer Nichtverlängerung der Vorstandsverträge zurückzuführen. Wird ein Vorstandsvertrag nicht verlängert, erhält der jeweilige Vorstand bei Erreichen von zwölf Jahren Vorstandstätigkeit ein Jahresgehalt zuzüglich der durchschnittlichen Tantieme der letzten drei Jahre. Vor Erreichen der Zwölfjahresgrenze wird der Anspruch zeitanteilig ermittelt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 5,6 Mio. EUR von 60,3 Mio. EUR auf 65,9 Mio. EUR gestiegen. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus erhöhten Marketingmaßnahmen und Wertberichtigungen auf Darlehensforderungen gegen verbundene Unternehmen.

Das Ergebnis nach Steuern stieg um 17,8 Mio. EUR von 1,5 Mio. EUR auf 19,3 Mio. EUR.

Der Jahresüberschuss stieg im Geschäftsjahr 2019 von 1,4 Mio. EUR auf 19,2 Mio. EUR.

Mit einer um Beteiligungsergebnis und Sondereffekt in den Personalaufwendungen bereinigten Ergebnisentwicklung konnte die Einhell Germany AG ihre Erwartungen für das Geschäftsjahr 2019 erfüllen. Es wurden weiterhin wichtige strategische Bausteine umgesetzt und in die Weiterentwicklung der Gesellschaft und des Konzerns investiert. Einhell sieht sich im Branchenvergleich hervorragend aufgestellt, um die Herausforderungen der wirtschaftlichen Entwicklung gut zu meistern. Mit Blick auf die langfristige Entwicklung des Unternehmens sind wir der Überzeugung, dass Einhell seit vielen Jahren unter Beweis stellt und weiterhin stellen kann, langfristig und nachhaltig positive Erträge und Cash-flows erzielen zu können.

4. Vermögens- und Finanzlage

Die wesentlichen Posten der Bilanz stellen sich für die Geschäftsjahre 2019 und 2018 wie folgt dar:

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In Mio. EUR 31.12.2019 31.12.2018 Veränderung
Anlagevermögen 107,9 99,6 8,3
Vorräte 66,8 72,1 -5,3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 25,4 20,6 4,8
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 80,0 78,8 1,2
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 11,3 0,4 10,9
Eigenkapital 175,8 161,7 14,1
Sonstige Rückstellungen 15,7 11,4 4,3
Bankverbindlichkeiten 25,0 44,3 -19,3
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 67,9 44,7 23,2

Investitionen (Anlagevermögen)

Die Investitionen betrugen im Geschäftsjahr 2019 20,1 Mio. EUR. Hierbei handelt es sich in Höhe von 8,7 Mio. EUR um Kapitalerhöhungen bei Tochtergesellschaften. Die übrigen Investitionen in Höhe von 11,4 Mio. EUR verteilten sich mit 0,8 Mio. EUR auf immaterielle Vermögensgegenstände mit darauf geleisteten Anzahlungen, 3,5 Mio. EUR auf Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, 0,6 Mio. EUR auf technische Anlagen und Maschinen, 0,3 Mio. EUR auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie 6,2 Mio. EUR in Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau. Die Investitionen betreffen vor allem die Errichtung eines neuen modernen Kundencenters inkl. Werkstätten und Showroom sowie den Bau und die Erweiterung des Logistikcenters.

Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betrugen 2019 0,8 Mio. EUR (i. Vj. 0,7 Mio. EUR). Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen betrugen 9,1 Mio. EUR (i. Vj. 9,2 Mio. EUR). Dabei betrafen die außerplanmäßigen Abschreibungen überwiegend die Einhell Turkey Dis Ticaret Anonim Sirketi. Im Geschäftsjahr 2019 konnten auf Grund positiver Entwicklungen bzw. Planungen Zuschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 1,7 Mio. EUR (i. Vj. 2,0 Mio. EUR) vorgenommen werden.

Umlaufvermögen

Zum Stichtag sanken die Vorräte von 72,1 Mio. EUR auf 66,8 Mio. EUR. Die Vorräte sanken im abgelaufenen Geschäftsjahr durch eine bessere Prognose der benötigten Bestände, für im Jahr 2018 gewonnene Neulistungen bei einigen Kunden.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stiegen um 4,8 Mio. EUR auf 25,4 Mio. EUR (i. Vj. 20,6 Mio. EUR). Im Vergleich zum Vorjahr wurde in den letzten Monaten mehr Umsatz generiert, welcher in der Folge zu höheren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen führt.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 Mio. EUR auf 80,0 Mio. EUR. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind sowohl Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als auch Forderungen aus Darlehensgewährung enthalten. In den Forderungen aus Darlehensgewährung sind Wertberichtigungen von 6,7 Mio. EUR berücksichtigt.

Die liquiden Mittel zum Bilanzstichtag stiegen um 10,9 Mio. EUR auf 11,3 Mio. EUR.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen erhöhten sich um 43, Mio. EUR von 11,4 Mio. EUR auf 15,7 Mio. EUR. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Sondereffekt der Zuführung einer notwendigen Rückstellung für Vorstandsvergütung.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stiegen um 23,3 Mio. EUR auf 67,9 Mio. EUR. Hier sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und auch Verbindlichkeiten aus Darlehensaufnahme enthalten.

Finanzierung

Die Einhell Germany AG finanziert sich einerseits über das im Rahmen der Gründung der Gesellschaft und durch Kapitalerhöhungen von den Aktionären zur Verfügung gestellte Eigenkapital sowie durch thesaurierte Gewinne, die in die Rücklagen eingestellt wurden. Andererseits finanziert sich die Einhell Germany AG durch Fremdkapital in Form von Krediten und kurzfristigen Mittelaufnahmen sowie zum Teil über Lieferantenkredite. Die Kreditaufnahmen erfolgen dabei überwiegend in Euro. Lieferantenkredite valutieren überwiegend in CNY oder USD. Die zu erwartenden Cashflows aus der Bezahlung der Lieferantenverbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum größten Teil durch entsprechende Hedgegeschäfte abgesichert.

Aufgrund der sehr gesunden und soliden Finanzierungsstruktur der Einhell Germany AG mit einer traditionell sehr guten Eigenkapitalquote, die sich aktuell auf 59,5% beläuft, sieht der Vorstand keinerlei Schwierigkeiten die aktuellen Geschäfte sowie auch ein künftiges, im Rahmen der weiteren Expansion, langfristig wachsendes Geschäftsvolumen finanziell bewältigen zu können.

Im Geschäftsjahr 2018 hat die Einhell Germany AG mit drei verschiedenen Banken langfristige Kredite über 25,0 Mio. EUR abgeschlossen. Die Kredite unterliegen einem KfW Förderprogramm und haben eine Laufzeit von 10 Jahren. Die ersten Tilgungen erfolgen im Juni 2020, die letzten Tilgungen sind Ende März 2028 zu leisten. Die Kreditverträge beinhalten eine Financial Covenant. Diese Covenant Kennzahl bezieht sich auf den Zinsdeckungsquotienten. Die Zinssätze sind fix und beinhalten keine variablen Komponenten. Im Geschäftsjahr 2019 wurde die Covenant erfüllt.

Die Optimierung der liquiden Mittel und die damit verbundene maximale Reduzierung des Fremdkapitals hat der Konzern durch ein effektives Cash Pooling bzw. Cash Concentration System sichergestellt. Dabei werden die Salden der Bankkonten aus den verschiedenen Konzerngesellschaften auf ein Master Account der Einhell Germany AG überführt. Dies führt dazu, dass nur der Saldo des Master Accounts am Kapitalmarkt durch eine Kreditaufnahme gedeckt werden muss. Die am Cash Pooling beteiligten Tochtergesellschaften haben folglich keine Geldanlage oder Geldaufnahme am Kapitalmarkt, sondern eine Forderung oder Verbindlichkeit gegenüber der Einhell Germany AG. Durch diese Vorgehensweise werden die Kreditlinien bei den Banken geschont und das Zinsergebnis optimiert. Es werden derzeit alle Einhell-Konzerngesellschaften in das Cash Pooling einbezogen, soweit dies rechtlich möglich und durchführbar ist.

Der Vorstand weist darauf hin, dass in der Einhell Germany AG sämtliche Grundstücke und Gebäude frei von Sicherheiten Dritter sind. Es bestehen hier keinerlei Sicherungsübereignungen oder vergleichbare Rechte Dritter. Ebenso sind sämtliche Vorräte und Forderungen frei von Sicherheiten Dritter.

Die Entwicklung der Finanzlage im Geschäftsjahr 2019 verdeutlicht die zusammengefasste Kapitalflussrechnung:

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In Mio. EUR 2019 2018 Veränderung
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 15,5 -8,5 24,0
Cashflow aus Investitionstätigkeit -10,7 -6,8 -3,9
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 6,1 15,7 -9,6
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 10,9 0,4 10,5
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 0,4 0,0 0,4
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 11,3 0,4 10,9

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus Kapitalerhöhungen bei den Tochtergesellschaften und Investitionen in das Sachanlagevermögen. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit enthält überwiegend die Veränderung der Ausleihungen an die Tochtergesellschaften sowie die Auszahlung der Dividende.

5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Die höheren Umsätze konnten vor allem durch eine konsequente Sortimentspolitik sowie starke innovative Produkte erzielt werden. Sehr positiv wirkt sich hier die zum Teil sehr hohe Marktdurchdringung mit den Akkugeräten der Power X-Change Familie aus. Hohe Investitionen in den Bereichen Produktentwicklung und Marketing, sowie für den Ausbau von Kundenbeziehungen haben zu erhöhten Kostenbelastungen geführt.

Die IT-Systeme der Einhell Germany AG wurden im Geschäftsjahr 2019 Ziel eines Hackerangriffs. Die Systeme des Unternehmens wurden aufgrund des Vorfalls gemäß interner Sicherheitsvorschriften kontrolliert heruntergefahren. Das Unternehmen konnte die Systeme und Daten nach kurzer Zeit wiederherstellen und den geordneten Betrieb wieder aufnehmen. Aus dem Cyberangriff sind Kosten im unteren sechsstelligen Bereich entstanden, welche größtenteils im Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 enthalten sind.

6. Abhängigkeitsbericht

Die Anteile der Einhell Germany AG werden mehrheitlich von der Thannhuber AG gehalten. Wir erklären, dass die Einhell Germany AG und ihre Tochtergesellschaften mit der Thannhuber AG bzw. im Interesse oder auf Veranlassung der Thannhuber AG im Berichtszeitraum keine Rechtsgeschäfte getätigt hat und keine Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, die die Einhell Germany AG benachteiligt hätten.

7. Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung des Vorstands zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB kann auf den Internetseiten der Einhell Germany AG (www.einhell.com) nachgelesen werden.

Die Einhell Germany AG wendet Unternehmensführungspraktiken zur Sicherstellung der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften (Compliance) an, die über das Maß der gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Insbesondere gibt es bei der Einhell Germany AG diverse Richtlinien und Prozessregelungen, die sich an alle Mitarbeiter des Konzerns mit dem Ziel richten, das Risiko von Rechtsverstößen zu vermeiden.

Beispielsweise wird die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Verbot von Insidergeschäften dadurch sichergestellt, dass eine Insiderrichtlinie erlassen wurde, die den Handel mit Wertpapieren des Unternehmens für Organmitglieder und Mitarbeiter regelt, die Zugang zu Insiderinformationen haben. Die Unternehmensführungspraxis hinsichtlich der Compliance unterliegt einer ständigen Kontrolle und Weiterentwicklung.

Die in 2016 in Kraft getretenen neuen Regelungen der Marktmissbrauchsverordnung der Europäischen Union wurden konsequent umgesetzt.

8. Risikobericht

Durch den Einsatz eines Risikomanagements will die Einhell Germany AG Chancen und Risiken frühzeitig erkennen, bewerten und durch entsprechende Maßnahmen Chancen wahrnehmen sowie mögliche negative geschäftliche Auswirkungen begrenzen. Damit soll eine Bestandsgefährdung vermieden und durch verbesserte unternehmerische Entscheidungen langfristig Wert geschaffen werden. Als Risiko definiert die Einhell Germany AG jedes Ereignis, das die Erreichung von operativen oder strategischen Zielen negativ beeinflussen kann. Von Fall zu Fall wird entschieden, ob das Risiko überwälzt wird (z. B. Versicherung), das Risiko über bilanzielle Maßnahmen erfasst wird (z. B. Rückstellungen, Abwertungen) oder bewusst getragen wird.

8.1 Beschreibung des Risikomanagementsystems und wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess § 289 Abs. 4 HGB

Beschreibung des Risikomanagementprozesses

Das Risikomanagementsystem als Bestandteil des internen Kontrollsystems ist hinsichtlich der Konzernrechnungslegung auch auf das Risiko der Falschaussage in der Konzernbuchführung sowie in der externen Berichterstattung ausgerichtet und dient insbesondere der Früherkennung möglicher Risiken. Das Nutzen von Chancen im Unternehmen ist mit dem Eingehen von Risiken verbunden. Um die Risiken bewusst einzugehen, ist ein Risikomanagement-System notwendig. Mithilfe eines excelbasierten Risikomanagement-Reporting-Systems werden die notwendigen Informationen gesammelt und der Unternehmensleitung und den Verantwortlichen zur Steuerung des Unternehmens kompakt und zeitnah zur Verfügung gestellt. Damit wird die Datenerhebung bei den einzelnen Gesellschaften vereinfacht und der Aufwand des Risikomanagers in der Einhell Germany AG minimiert.

Der Prozess des Risikomanagements gliedert sich bei der Einhell Germany AG in zwei Stufen. Im ersten Schritt erfolgt die dezentrale Erfassung der Risiken in den Tochterunternehmen und den Abteilungen der Einhell Germany AG durch die vom Vorstand benannten Risikoverantwortlichen. Sie haben die Aufgaben der Risikoidentifikation und Bewertung. Wichtig ist der Einhell Germany AG hier die Identifikation, da nicht identifizierte Risiken auch nicht weiter geplant werden können. Die Risikoidentifizierung in der Einhell Germany AG ist eine Verbindung zwischen Bottom-up- und Top-down-Ansatz. Das bedeutet, dass zentral vorgegebene Risiken bewertet werden müssen. Zusätzlich sind die Einhell-Tochtergesellschaften und die Konzern-Abteilungsverantwortlichen dazu aufgefordert, spezifische Risiken für die jeweiligen Bereiche zu identifizieren und zu bewerten. Die Bewertung aller identifizierten Risiken erfolgt über die Ermittlung des Produkts aus Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens und maximaler Schadenshöhe. Bewertet wird das Nettorisiko, also welches Risiko nach Treffen verschiedener Maßnahmen noch besteht. Die zweite Stufe beinhaltet die Zusammenführung, Analyse und Steuerung der Risiken vom Risikomanager und der Unternehmensleitung.

Zur Steuerung der Risiken stehen dem Unternehmen verschiedene Methoden zur Verfügung. Bei der Risikovermeidung werden das Risiko und somit auch die damit verbundenen Chancen nicht eingegangen. Eine andere Steuerungsmöglichkeit minimiert das Risiko u. a. durch organisatorische Maßnahmen und wird deshalb auch Risikoverminderung genannt. Eine weitere Methode ist die Risikoabwälzung durch Versicherungen, Verträge mit Lieferanten, etc. Die verbleibenden Risiken trägt die Einhell Germany AG bewusst. Hier ist abzuwägen, ob das Risiko in einem angemessenen Verhältnis zu den Chancen steht.

Die Risiken werden laufend beobachtet und quartalsweise berichtet. Zusätzlich findet eine Besprechung der wichtigsten Risiken in der Vorstandssitzung statt. Mögliche Chancen werden im Risikomanagementsystem nicht gesondert erfasst.

Elemente des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

Das interne Kontrollsystem der Einhell Germany AG umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Das interne Kontrollsystem setzt sich aus internem Steuerungs- und internem Überwachungssystem zusammen.

Die Bereiche Inlands-Controlling, Beteiligungscontrolling, Finanzen, Konzernbilanzierung sowie Recht bilden das interne Steuerungssystem der Einhell Germany AG. Die Tochtergesellschaften der Einhell Germany AG planen im jeweils laufenden Geschäftsjahr das darauffolgende Geschäftsjahr. Basierend auf einer differenzierten Umsatzplanung erfolgt eine entsprechende Planung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des CashFlows. Diese Planzahlen werden anschließend für den Konzern zu einer Plan-Gewinn- und Verlustrechnung zusammengeführt.

Monatlich werden von den Finanzbuchhaltungen der einzelnen Gesellschaften die tatsächlichen Zahlen aufbereitet. In der Folge entsteht eine komplette Gewinn- und Verlustrechnung, in welcher die Plan- und Ist-Zahlen gegenübergestellt und somit analysiert werden können. Die Entwicklung des Lagerbestands, Margen etc. wird ebenso monatlich für alle Gesellschaften aufgezeigt. Dieser Vergleich wird sowohl mit den Mitgliedern des Vorstands als auch mit den Verantwortlichen der einzelnen Bereiche und Gesellschaften besprochen. Durch die Analyse der Plan- und Ist-Zahlen werden entsprechende Maßnahmen zur Steuerung erarbeitet und umgesetzt.

Das interne Überwachungssystem bildet sich aus prozessintegrierten und prozessunabhängigen Maßnahmen. Neben maschinellen IT-Prozesskontrollen sind auch manuelle Prozesskontrollen ein wesentlicher Bestandteil der prozessintegrierten Maßnahmen, die beispielsweise auch durch die Interne Revision durchgeführt werden. Der Aufsichtsrat, der Jahresabschlussprüfer und sonstige Prüfungsorgane, z. B. der steuerliche Betriebsprüfer, sind mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das Kontrollumfeld der Einhell Germany AG einbezogen.

Insbesondere die Prüfung der Konzernabschlüsse durch den Konzernabschlussprüfer bildet die wesentliche prozessunabhängige Überwachungsmaßnahme im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.

Einsatz von IT-Systemen

Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt für den Jahresabschluss in dem Buchhaltungssystem Microsoft Business Solutions Navision.

Spezifische rechnungslegungsbezogene Risiken

Spezifische rechnungslegungsbezogene Risiken können z. B. aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte auftreten. Weiterhin sind Geschäftsvorfälle, die nicht routinemäßig verarbeitet werden, mit einem latenten Risiko behaftet. Aus den Ermessensspielräumen, die Mitarbeitern notwendigerweise bei Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden eingeräumt werden, können weitere rechnungslegungsbezogene Risiken resultieren.

Wesentliche Regelungs- und Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung

Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Weiterhin ist gewährleistet, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt werden, Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Regelungsaktivitäten stellen ebenfalls sicher, dass durch die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung umfassen beispielhaft die Analyse von Sachverhalten und Entwicklungen anhand spezifischer Kennzahlenanalysen. Die Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen reduziert die Möglichkeit zu vorsätzlichen Handlungen. Weiterhin ist z. B. sichergestellt, dass bei Veränderungen in den eingesetzten IT-Systemen der zugrundeliegenden Buchführungen in den Konzerngesellschaften eine periodengerechte und vollständige Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt. Das interne Kontrollsystem gewährleistet auch die Abbildung von Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld der Einhell Germany AG und stellt die Anwendung neuer oder geänderter gesetzlicher Vorschriften zur Rechnungslegung sicher.

Einschränkende Hinweise

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ermöglicht durch die in der Einhell-Germany AG festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmensbezogenen Sachverhalten sowie deren sachgerechte Darstellung in der Rechnungslegung.

Insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerbehaftete Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände können allerdings der Natur der Sache nach nicht ausgeschlossen werden und führen dann zur eingeschränkten Wirksamkeit und Verlässlichkeit des eingesetzten internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, sodass auch die konzernweite Anwendung der eingesetzten Systeme nicht die absolute Sicherheit hinsichtlich der richtigen, vollständigen und zeitnahen Erfassung von Sachverhalten in der Rechnungslegung gewährleisten kann.

8.2 Beschreibung der Risiken

8.2.1 Allgemeine wirtschaftliche und Branchenrisiken

Einhell unterliegt dem allgemeinen Risiko von Entwicklungen der Weltwirtschaft sowie der spezifischen Branche des Bereichs Baumarkt, Fachhandel und Do-it-yourself (DIY).

Die Risiken sind im Vergleich zum Vorjahr weitestgehend unverändert.

Politische Risiken

Hinsichtlich weltwirtschaftlicher Entwicklungen ist die Einhell Germany AG aufgrund ihrer Internationalität grundsätzlich globalen Risiken ausgesetzt. Diese können sich sowohl in Form von politischen als auch wirtschaftlichen Risiken verwirklichen. So kann insbesondere die Politik in den Ländern, in denen die Tochtergesellschaften der Einhell Germany AG heute tätig sind, Einfluss auf die Stabilität und die Wirtschaftskraft dieser Länder haben. Aber auch in den Ländern, in die die Einhell Germany AG ihre Expansion vorantreiben möchte, können politische Risiken Einfluss auf die Geschäftsstrategie von Einhell haben. Das Risiko erstreckt sich dabei z. B. auch auf die Währungspolitik von Ländern oder z. B. die Import- und Zollvorschriften und deren praktische Abwicklung. Gleiches gilt für die Beschaffungsländer, in denen Einhell das Sourcing für seine Produkte durchführt. Die Einhell Germany AG versucht die allgemeinen politischen Risiken zu beherrschen, indem die Konzernführung zum einen in enger Kommunikation mit den verantwortlichen Mitarbeitern vor Ort steht, um sich laufend ein Bild von aktuellen Entwicklungen machen zu können. Zum anderen hat die Einhell Germany AG die Strategie, die Investitionen in langfristige Vermögensgegenstände wie z. B. Immobilien in den jeweiligen Ländern auf ein Mindestmaß zu beschränken. Dadurch erreicht die Einhell Germany AG eine hohe Flexibilität, um auf ungünstige Entwicklungen reagieren zu können und beispielsweise im kurzfristigen Umlaufvermögen in einem Land jederzeit handlungsfähig zu sein. Ungewiss sind immer noch die Konsequenzen von Großbritanniens Austritt aus der Europäischen Union. Von dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union erwarten wir keine direkten negativen Entwicklungen, sofern der Konsum in Großbritannien nicht wesentlich einbricht.

Branchenrisiken

In Bezug auf Branchenrisiken ist die Einhell Germany AG der Entwicklung der DIY-Branche sowie des Bereichs Fachhandel und E-Commerce in den jeweiligen Ländern ausgesetzt. Zudem steht er auch unter dem Einfluss des Verhaltens und der Entwicklung von Wettbewerbern.

So können Veränderungen in der Branche wie beispielweise Konzentrationsprozesse auf Kundenseite Einfluss auf die Geschäfte von Einhell haben. Einhell versucht durch den Ausbau einer starken internationalen Marktposition Abhängigkeiten von solchen Faktoren zu minimieren. Durch die Etablierung eines starken Produktsortiments und eines kundenfreundlichen Service ist Einhell auch in Konzentrationsprozessen in der Lage, die Position beim Kunden zu stärken. Weiterhin können Strategieänderungen von Wettbewerbern die Einhell Germany AG beeinflussen. Neue Wettbewerber können in die Positionierung von Einhell eindringen oder bestehende Wettbewerber können ihre Position verändern. Einhell versucht dem zu begegnen, indem Einhell ein relativ breites Sortiment, das sich vom Bereich "Werkzeuge" bis zum Bereich "Garten & Freizeit" spannt, am Markt etabliert und dies zusätzlich auch international sehr stark ausrollt. So gibt es kaum einen Wettbewerber am Markt, der ein vergleichbares Sortiment in der Internationalität wie Einhell anbietet.

8.2.2 Beschaffungsrisiken

Die Beschaffung ist ein primärer Prozess im Unternehmensmodell von Einhell und stellt so in der Einhell Germany AG einen wichtigen Bereich im Risikomanagement dar. Ziel des Einkaufs ist es, die Produkte termingerecht mit entsprechender Qualität zum angemessenen Preis zu beschaffen.

Ein wichtiger Faktor sind hierbei die Lieferanten. Da die Einhell Germany AG bereits langjährige Beziehungen mit ihren Lieferanten pflegt, können Preis- und Bezugsrisiken minimiert werden. Die Lieferanten sind durch ständige Kontrollen in das Qualitätssystem der Einhell Germany AG mit eingebunden. Eine Abhängigkeit der Einhell Germany AG von einzelnen Lieferanten besteht nicht. Einhell hat bereits vor einigen Jahren damit begonnen, eine Second-Source-Strategie aufzubauen, die weiter optimiert wird. Um die Einkaufsplanung zu optimieren, werden die Einkaufsmengen im festen Rhythmus mit dem Vertrieb abgestimmt und über ein Internet-basiertes Bestellsystem abgeglichen und disponiert. Zur Verbesserung der zwischen Einkauf und Vertrieb abgestimmten Mengen und weiteren Konsolidierung von Bestellungen setzen wir eine neue Dispositionssoftware ein. Um die Transparenz der Bestellabwicklung über die Lieferkette vom Lieferanten bis zu den nationalen Lägern zu verbessern, arbeiten wir mit einem neu implementierten Transport-Management-System. Dem Risiko von Preiserhöhungen, die z. B. aus Rohstoffpreisänderungen resultieren können, wird durch entsprechende Vereinbarungen auf Einkaufs- und Verkaufsseite begegnet, indem die Einhell Germany AG versucht, Veränderungen auf der Einkaufsseite auch zeitgerecht auf der Verkaufsseite umzusetzen. Ein entsprechender Produktmix, eine breite Kundenstruktur und eine starke Einkaufsposition unterstützen diesen Prozess.

8.2.3 Absatzmarktrisiken

Die Risiken des Absatzmarktes sieht die Einhell Germany AG vor allem im Forderungsausfall und im Absatzvolumen. Dem Bonitätsrisiko begegnet die Einhell Germany AG soweit möglich durch den Abschluss von Warenkreditversicherungen. Das Risiko des Rückgangs des Absatzvolumens wird durch innovative Produkte verringert, die in Design, Funktionsausstattung und Preis-Leistungs-Verhältnis die Kundenwünsche erfüllen. Diesem Risiko wurde durch die schrittweise Einführung zweier klar definierter Produktlinien begegnet.

8.2.4 Strategische und Expansionsrisiken

Die Umsetzung der Strategie der Einhell Germany AG ist mit Risiken verbunden. Diese können daraus resultieren, dass Ressourcen oder Elemente, die zur Umsetzung der Strategie notwendig sind, zum betreffenden Zeitpunkt nicht verfügbar sind oder auf Hindernisse in der Realisierung stoßen. Dies können beispielsweise personelle oder technische Gründe sein. Auch bei der Neugründung und Akquisition von Tochtergesellschaften bestehen grundsätzlich Risiken. Einhell versucht diese Risiken zu beherrschen, indem bei der Identifikation von neuen Verkaufsregionen von Beginn an eine Untersuchung der Zielländer vorgenommen wird. Dabei werden das Umfeld und das Marktpotenzial eingeschätzt. Zudem wird frühzeitig nach entsprechenden Geschäftsführern und Fachpersonal gesucht. Hinsichtlich der Infrastruktur wählt Einhell einen Standardansatz für jede neue Vertriebstochtergesellschaft, der sich auf die internen Abläufe sowie auf die IT-Infrastruktur bezieht. Damit werden Risiken beim Aufsetzen einer neuen Tochtergesellschaft reduziert.

Auch aus Akquisitionen der Einhell Germany AG resultieren Risiken. Die Reduzierung dieser Risiken wird dadurch angestrebt, dass die Übernahmekandidaten in der Mehrzahl langjährige Partner der Einhell Germany AG sind. Damit wird erreicht, dass die neuen Konzerngesellschaften von Anfang an in die Konzernstrukturen und -strategien integriert sind. Ergänzend dazu erfolgen Sorgfältigkeitsprüfungen ("Due Diligence") bei den zur Akquisition anstehenden Unternehmen, die von internen Mitarbeitern des Beteiligungscontrollings sowie der Rechtsabteilung und von Fall zu Fall weiteren Fachbereichen der Einhell Germany AG, unterstützt von externen Beratern, durchgeführt werden.

8.2.5 Finanz-, Zins- und Währungsrisiken

Der anhaltende Wachstumskurs der Einhell Germany AG ist natürlich auch mit Risiken im Zusammenhang mit der Finanzierung verbunden. Zur Bewältigung der Finanzrisiken setzt die Einhell Germany AG sowohl auf langfristige als auch auf kurzfristige Finanzierungsstrategien. Im Geschäftsjahr 2018 hat die Einhell Germany AG mit drei verschiedenen Banken langfristige Kredite über 25,0 Mio. EUR abgeschlossen. Die Kredite unterliegen einem KfW Förderprogramm und haben eine Laufzeit von 10 Jahren. Die ersten Tilgungen erfolgen im Juni 2020, die letzten Tilgungen sind Ende März 2028 zu leisten. Die Kreditverträge beinhalten eine Financial Covenant. Diese Covenant Kennzahl bezieht sich auf den Zinsdeckungsquotienten. Die Zinssätze sind fix und beinhalten keine variablen Komponenten. Im Geschäftsjahr 2019 wurde die Covenant erfüllt. Die Einhell Germany AG verfügt vor allem über klassische Kreditlinien, die im Geschäftsjahr 2019 nur teilweise ausgenutzt wurden. Sowohl die Ausstattung mit liquiden Mitteln als auch mit Eigenkapital war im Berichtsjahr sehr gut.

Die Einhell Germany AG baut zudem ihr Netting-System und ihren Cash-Pool, der mit den Tochtergesellschaften gemeinsam gebildet wird, weiter aus. Die Finanzierung der Tochtergesellschaften erfolgt fast ausschließlich über konzerninterne Darlehen. Damit wird das Risiko einer intransparenten und ineffizienten Darlehensstruktur im Konzern reduziert. Die Muttergesellschaft hat dazu für die Tochtergesellschaften interne Kreditlinien eingerichtet, deren Höhe sich nach der Planung und dem erwarteten Geschäftsvolumen der jeweiligen Tochtergesellschaften richtet.

Risiken im Zusammenhang mit Zinsänderungen und -schwankungen werden bei Bedarf durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten wie langfristigen Zins-Swap- und Zins-Cap-Vereinbarungen gesteuert. Im Geschäftsjahr 2019 wurde kein Bedarf für den Abschluss von Zinsderivaten gesehen. Risiken im Zusammenhang mit Währungsschwankungen werden überwiegend durch den Einsatz von klassischen Devisentermingeschäften gesteuert. Das Risiko von Währungsschwankungen bei der Beschaffung wird soweit möglich durch Sicherungsgeschäfte in Form von Devisentermin- und Optionsgeschäften abgesichert.

8.2.6 Haftungsrisiken, Rechtliche Risiken

Haftungsrisiken bestehen in der Einhell Germany AG vor allem im Zusammenhang mit der Produkthaftung. Der Hauptbeschaffungsmarkt für Einhell-Produkte ist die Volksrepublik China. Um die Qualität vor Ort sicherzustellen, wurde in China ein Qualitätssicherungssystem aufgebaut, das die Produktion direkt beim Lieferanten begleitet und eine entsprechende Prozesskontrolle implementiert. Weiterhin werden Vorschriften und Regularien durch einen eigenen Normenkontrollbeauftragten laufend überwacht. Das noch verbleibende Risiko bezüglich Ansprüche aus der Produkthaftung wurde wirtschaftlich sinnvoll durch entsprechende Versicherungen abgedeckt. Produkthaftungsfälle werden anhand einer eindeutigen Organisations- und Ablaufstruktur eingeordnet und so effizient gehandhabt. So existieren klare Verantwortungs- und Kommunikationslinien, die durch schriftliche Dokumentationen von Rückrufplänen und Checklisten unterstützt werden. In dieses System sind auch externe Fachstellen und Experten eingebunden.

Die Einhell Germany AG ist rechtlichen Risiken ausgesetzt. Diese können aus dem Abschluss von Unternehmensverträgen mit Lieferanten, Kunden und anderen Vertragspartnern resultieren. Zudem ist Einhell bei der Verhandlung und beim Abschluss von Verträgen mit verschiedenen internationalen Rechtssystemen konfrontiert. Dies bezieht sich insbesondere auch auf den Abschluss von gesellschaftsrechtlichen Verträgen wie bei Gründungen und auf patentrechtliche Vereinbarungen und ähnliche Verträge, die dem Schutz des geistigen Eigentums von Einhell gelten. Einhell versucht, das Risiko daraus zu minimieren, indem eine eigene Rechtsabteilung in Deutschland und auch in China laufend rechtliche Sachverhalte prüft und überwacht. Dabei erfolgt die Koordination und Prüfung durch eigenes Personal, das von Fall zu Fall die Unterstützung externer Experten aus dem jeweiligen fachlichen Rechtsgebiet bzw. Rechtssystem hinzuzieht.

8.2.7 IT-Risiken

Informations- und Kommunikationssysteme bilden die Grundlage zahlreicher Geschäftsprozesse der Einhell Germany AG. Die Einhell Germany AG betreibt über die Tochtergesellschaft iSC GmbH ein zentrales IT Service Center, dem die Umsetzung der internationalen Strategie des Konzerns obliegt. Durch die mit zunehmender Geschwindigkeit und Komplexität voranschreitende Digitalisierung wächst auch die Abhängigkeit von IT-Systemen. Die daraus resultierenden Risiken, wie die Nichtverfügbarkeit der Systeme oder der Daten, sowie unbefugter Zugriff, können nie vollständig eliminiert werden und haben bei Eintreten enorme Auswirkungen auf den operativen Geschäftsbetrieb. Durch vielfältige, innovative Maßnahmen werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten auf das Minimalste reduziert. Große Bedeutung wird dabei der Realisierung international einheitlicher IT-Standards beigemessen, die die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Kontinuität der IT-Umgebungen im Rahmen der unternehmerischen und gesetzlichen Anforderungen sicherstellen sollen.

Feste Bestandteile dieser Standards sind die Umsetzung geeigneter Maßnahmen im Bereich der physikalischen Sicherheit, der Einsatz leistungsfähiger und zuverlässiger Hardware-Komponenten, der Betrieb sorgfältig ausgewählter Infrastruktur- und Geschäftsanwendungen sowie die Bereitstellung hochwertiger Services und Prozesse zum Betrieb und der Weiterentwicklung der gesamten Informations- und Kommunikationsinfrastruktur. Die Organisation der IT-Prozesse ist am ITIL-Prozessframework ausgerichtet.

Erforderliches Spezial-Know-how wie etwa im Bereich lokaler Compliance-Anforderungen wird über qualifizierte Dienstleistungspartner eingebracht, deren Leistungserbringung und -umfang vertraglich definiert wird und die sehr eng in die IT-Organisation eingebunden werden. Applikationen werden gemäß ihrer Kritikalität für den Geschäftsablauf in hochverfügbaren Systemumgebungen betrieben und adäquaten Business Continuity Mechanismen unterzogen. IT-basierende Vorkehrungen, die regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, sorgen im Zusammenspiel mit dem Einsatz qualifizierter Mitarbeiter und entsprechenden Rollen- und Rechtekonzepten für einen möglichst effektiven Schutz vertraulicher Daten.

Die IT-Strategie der Einhell Germany AG ist sehr eng mit der Geschäftsstrategie verzahnt und unterliegt einer regelmäßigen Kontrolle und Anpassung an das wirtschaftliche Umfeld.

Die IT-Systeme der Einhell Germany AG wurden im Geschäftsjahr 2019 Ziel eines Hackerangriffs. Die Systeme des Unternehmens wurden aufgrund des Vorfalls gemäß interner Sicherheitsvorschriften kontrolliert heruntergefahren. Das Unternehmen konnte die Systeme und Daten nach kurzer Zeit wiederherstellen und den geordneten Betrieb wieder aufnehmen.

8.2.8 Personalrisiken

Konjunkturellen Risiken sowie Veränderungen der Markt- und Wettbewerbslage begegnen wir mit einer Reihe von Instrumenten, die uns helfen, bei schwankender Auftragslage flexibel zu reagieren - vor allem bei saisonalen Schwankungen. Hierzu zählen Zeitkonten, die durch Mehrarbeit befüllt und durch Freizeitausgleiche vermindert werden. Auch der Einsatz von Zeitarbeit ist ein Flexibilisierungsinstrument. Alle Instrumente tragen dazu bei, dass auch bei wechselnder Auftragslage die Stammbeschäftigung in der Regel stabil gehalten kann.

Die Fachkompetenz und die individuelle Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter sind wichtige Voraussetzungen für den Erfolg von Einhell. Unsere strategisch ausgerichtete und ganzheitlich angelegte Personalentwicklung eröffnet den Mitarbeitern attraktive Weiterbildungs- und Entwicklungschancen.

Zusätzlich zur dualen Berufsausbildung sorgen wir beispielsweise mit Dualen Studiengängen dafür, dass qualifizierte Mitarbeiter nachrücken. Den Risiken, die mit Fluktuation und Erfahrungsverlust aufgrund altersbedingter Abgänge verbunden sind, begegnen wir durch eine intensive und fachbereichsspezifische Qualifizierung.

8.2.9 Sonstige Risiken

Neben den bereits beschriebenen Risiken existieren Einflüsse, die nicht vorhersehbar und deren Folgen nur schwer kontrollierbar sind. Sie könnten im Fall ihres Eintritts die weitere Entwicklung von Einhell beeinträchtigen. Diese Risiken umfassen insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien und Terroranschläge.

Insgesamt bleibt festzustellen, dass Risiken, die den Bestand des Unternehmens gefährden, nach unserer Einschätzung nicht vorliegen.

Um identifizierte Risiken wirksam messen und steuern zu können, bewerten wir diese mithilfe der Bewertungsparameter Eintrittswahrscheinlichkeit und Ergebnisauswirkung im Falle eines Eintretens. Hierbei stützen wir uns auf Erfahrungswerte und zukunftsgerichtete Annahmen. In der nachfolgenden Tabelle sind alle von uns identifizierten Risiken sowie ihre möglichen Ergebnisauswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten dargestellt. Dies ermöglicht uns, geeignete Maßnahmen zur Risikosteuerung zu ergreifen.

Die Einhell Germany AG erwartet in 2020 keine wesentlichen Veränderungen bei den Risiken. Einige Risiken wurden den aktuellen Entwicklungen und Erwartungen zufolge im Vergleich zum Vorjahr angepasst.

Ein kontinuierlicher Ausbau von Lieferantenpartnerschaften führt zu einer positiveren Einschätzung des Beschaffungsrisikos.

Das Finanz-, Zins- und Währungsrisiko wird auch im Geschäftsjahr 2020 hoch bleiben. In einigen Ländern ist das Risiko für Kursverluste weiter hoch. Die Instrumente zur Absicherung von Währungsverlusten sind hier entweder zu teuer oder gar nicht möglich.

Seit Januar 2020 breitet sich das Coronavirus weiter aus. Aus dem Ausbruch des Coronavirus können sich gesamtwirtschaftliche Risiken ergeben, die zu signifikanten Rückgängen des Wirtschaftswachstums weltweit führen können. Risiken für Einhell können dabei nicht nur die Absatzentwicklung betreffen, sondern auch zu betragsmäßig erheblichen Beeinträchtigungen des Beschaffungsmarkts und der Zulieferkette führen. Die ursprünglich erwartete leichte Umsatz- und Ergebnissteigerung für das Geschäftsjahr 2020, welche aus der Planung von Dezember 2019 resultiert, wird davon stark beeinflusst. Aufgrund der weltweit von den Regierungen der betroffenen Staaten beschlossenen Maßnahmen gehen wir davon aus, dass wir deutliche Absatzeinbußen im Vergleich zum Vorjahr erleiden werden. Das Risiko hierfür müssen wir aktuell als hoch einschätzen. Je nach Dauer und Intensität der Ausbreitung des Coronavirus werden unsere Umsatz- und Ergebnisrückgänge leichter oder stärker ausfallen. Eine entsprechende Anpassung der Risiken im Vergleich zum Vorjahr ist erfolgt.

Die folgende Übersicht bezieht sich auf die Risikodarstellung im Konzern. Diese Effekte wirken sich potenziell auch auf die Einhell Germany AG in ihrer Funktion als Mutterunternehmen aus.

Mögliche kurzfristige Ergebnisauswirkungen wichtiger Risiken nach getroffener Maßnahmen

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Mögliche Abweichungen bezogen auf: Ergebnisauswirkung - 2020 + Eintrittswahrscheinlichkeit 2020
Umfeld und Branche
Politische Risiken OOOXXX selten 12%
Branchenrisiken OOOOOX selten 17%
Unternehmensspezifische Risiken
Beschaffungsrisiken OOXXXX selten 12%
Absatzmarktrisiken OXXXXX wahrscheinlich 50%
Strategische und Expansionsrisiken OOOOXX selten 12%
Haftungsrisiken. Rechtliche Risiken OOOXXX selten 10%
IT-Risiken OOXXXX selten 15%
Personalrisiken OOOXXX selten 15%
sonstige Risiken OOOOXX selten 13%
Finanzen
Finanz- Zins- und Währungsrisiken OOOXXX selten 27%
Ausfallrisiken OOOXXX selten 12%
Liquiditätsrisiken OOOOXX selten 15%
Steuerliche Risiken OOOXXX selten 24%

Ergebnisauswirkung:

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OOOOOX <1,5 Millionen €
OOOOXX ≥ 1,5 Millionen €< 3,0 Millionen €
OOOXXX ≥ 3,0 Millionen € < 6,0 Millionen €
OOXXXX ≥ 6,0 Millionen €< 12,0 Millionen €
OXXXXX ≥ 12,0 Millionen €< 21,0 Millionen €
XXXXXX ≥ 21,0 Millionen €

Eintrittswahrscheinlichkeit:

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≥ 0 % <10 % unwahrscheinlich
≥ 10 % <50 % selten
≥ 50% <70% wahrscheinlich
≥ 70% sehr wahrscheinlich

Die im Vorjahr getroffene Einschätzung der Risiken hat sich im Nachhinein als zutreffend erwiesen. Es wurden keine wesentlichen Abweichungen festgestellt.

Mögliche kurzfristige Ergebnisauswirkungen wichtiger Risiken nach getroffenen Maßnahmen

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Mögliche Abweichungen bezogen auf: Ergebnisauswirkung - 2019 + Eintrittswahrscheinlichkeit 2019
Umfeld und Branche
Politische Risiken OOOXXX selten 12%
Branchenrisiken OOOOOX selten 17%
Unternehmensspezifische Risiken
Beschaffungsrisiken OXXXXX selten 14%
Absatzmarktrisiken OOXXXX unwahrscheinlich 9%
Strategische und Expansionsrisiken OOOOOX selten 18%
Haftungsrisiken, Rechtliche Risiken OOOXXX selten 10%
IT-Risiken OOXXXX selten 14%
Personalrisiken OOOXXX selten 10%
sonstige Risiken OOOOXX selten 13%
Finanzen
Finanz-, Zins- und Währungsrisiken OOOXXX selten 28%
Ausfallrisiken OOOOXX selten 12%
Liquiditätsrisiken OOOOOX selten 12%
Steuerliche Risiken OOOOXX selten 21%

Ergebnisauswirkung:

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OOOOOX < 1,5 Millionen €
OOOOXX > 1,5 Millionen € < 3,0 Millionen €
OOOXXX > 3,0 Millionen € < 6,0 Millionen €
OOXXXX > 6,0 Millionen € < 12,0 Millionen €
OXXXXX > 12,0 Millionen € < 21,0 Millionen €
XXXXXX > 21,0 Millionen €

Eintrittswahrscheinlichkeit:

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≥ 0 % < 10 % unwahrscheinlich
≥ 10 % < 50 % selten
≥ 50 % < 70 % wahrscheinlich
≥ 70 % sehr wahrscheinlich

9. Prognosebericht

Seit Januar 2020 breitet sich das Coronavirus weiter aus. Im vorliegenden Prognosebericht hat der Vorstand seine ursprünglichen Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung in 2020 mit einer leichten Umsatz- und Ergebnissteigerung auf Basis der genehmigten Planung aus Dezember 2019 dargestellt. Wir weisen daher auf Folgendes hin:

Aufgrund der weltweit von den Regierungen der betroffenen Staaten beschlossenen Maßnahmen gehen wir nunmehr davon aus, dass wir deutliche Einbußen im Umsatz und im Ergebnis vor Steuern im Vergleich zum Vorjahr erleiden werden. Je nach Dauer und Intensität der Ausbreitung des Coronavirus werden unsere Umsatz- und Ergebnisrückgänge leichter oder stärker ausfallen.

Eine verlässliche Annahme oder Abschätzung der Umsatzreduzierung und damit entsprechend auch der Minderung des Ergebnisses vor Steuern, Beteiligungsergebnis und vor Abschreibungen auf Finanzanlagen lässt sich derzeit nicht seriös treffen. Wir gehen aber davon aus, dass sich durch den deutlichen Umsatzrückgang eine deutliche Verschlechterung des Ergebnisses vor Steuern, Beteiligungsergebnis und vor Abschreibungen auf Finanzanlagen im Vergleich zum Vorjahr ergeben wird. Derzeit rechnen wir mit Einbußen zwischen 1 Mio. EUR und 3 Mio. EUR beim Ergebnis vor Steuern, Beteiligungsergebnis und vor Abschreibungen auf Finanzanlagen.

9.1 Entwicklung in Deutschland

Die deutsche Wirtschaft ist infolge der schwierigen globalen Wirtschaftsbedingungen etwas aus dem Tritt gekommen. Im Jahr 2019 legte das Bruttoinlandsprodukt um 0,6% zu. Kurzfristig erwarten Analysten keine Besserung. Durch den massiven Ausbruch des Corona-Virus (SARS CoV-2) wird diese Hoffnung aber wohl vorerst vertagt werden. Für 2020 wird unter diesen Voraussetzungen ein BIP von -0,1% erwartet. Der Arbeitsmarkt könnte vor einer Trendwende stehen. Vor dem Hintergrund eines schwachen Wirtschaftswachstums werden für 2020 erstmals seit sechs Jahren leicht steigende Arbeitslosenzahlen erwartet. Die Arbeitslosenquote werde sich im Jahresdurchschnitt von 5,0% in 2019 auf 5,1% in 2020 erhöhen.

9.2 Entwicklung in Europa

Die EU-Kommission hat ihre Wachstumsprognose für die Eurozone abermals nach unten korrigiert. 2020 werde das Bruttoinlandsprodukt in den 19 Staaten nur noch um 1,2% zunehmen. Der europäischen Wirtschaft könnte eine längere Phase mit gedämpften Wachstum und geringer Inflation bevorstehen. Der andauernde Konflikt zwischen den USA und China bremse Investitionen, die Industrie und den internationalen Handel. Die Arbeitslosenquote in der Eurozone ist im vergangenen Jahr weiter gesunken. Wie die EU-Kommission und der Internationale Währungsfonds (IWF) mitteilten, wird dieser Trend auch im Jahr 2020 fortgesetzt werden. Die Arbeitslosenquote soll voraussichtlich im Jahr 2020 7,4% betragen.

9.3 Ziele und Chancen der Einhell Germany AG

Die Ziele und Werte der Einhell Germany AG wurden vom Vorstand in einem geordneten Strategieentwicklungsprozess mit den Bereichs- und Abteilungsleitern und den Tochtergesellschaften erarbeitet und kommuniziert. Die Vision für Einhell ist, dass in jedem Haus bzw. Wohnung mit Garten ein Power X-Change Akku Einzug halten soll. Einhell ist die Marke für alle Arbeiten in und um Haus und Garten. Mit dem einzigartigen Power X-Change-System gibt Einhell seinen Kunden kabellose Freiheit und Vereinfachung und wird damit zu einem "Synonym" für Akku-Wechselsysteme.

Als eines der wichtigsten strategischen Ziele gelten der weitere Aufbau und die Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Marke Einhell. Wir sehen darin die Chance, uns nachhaltig von unseren Wettbewerbern abzusetzen und das Bewusstsein für die Marke Einhell und das Vertrauen in die Marke beim Endverbraucher nachhaltig zu verankern. Unsere Batterieplattform Power X-Change bildet dabei den Kern unserer Markenkommunikation. In 2020 beabsichtigen wir, die Bekanntheit der Marke Einhell weiter zu steigern, indem wir die Marke weiter stärker mit positiven Emotionen aufladen, welche auf die Markenpositionierung "Freiheit und Autonomie" abzielen. Die bereits in Österreich und Deutschland erfolgreich durchgeführten TV-Kampagnen werden wir ebenso auf andere Länder ausweiten. Ebenso wird die Kooperation mit BMW i Motorsport im Rahmen der Formel E sich weiterhin sehr positiv auf das Markenimage auswirken.

Ein weiteres strategisches Ziel ist die Umsetzung unserer nachhaltigen Sortimentspolitik. Wir richten unser Hauptaugenmerk weiter auf klar definierte Fokusproduktgruppen und sehen darin die Chance, hier Marktführer oder zumindest Nummer zwei in den einzelnen Märkten zu werden. Unser Ziel für 2020 ist es, 50% des Konzernumsatzes mit Fokusproduktgruppen zu erzielen.

Mit Power X-Change wollen wir bei den Batterieplattformen Category Leader werden und sehen darin die Chance, bei unseren Kunden zum Synonym für Akku-Wechselsysteme zu werden. Wir werden in 2020 die Plattform auf bis zu 170 Power X-Change Geräte ausbauen und die Plattform neben den bereits gewonnenen Partnern für weitere Partner öffnen. Der Umsatz mit Power X-Change Produkten soll in 2020 eine Größenordnung von bereits 30% des Konzernumsatzes einnehmen. Wir werden des Weiteren Kooperationen mit Forschungseinrichtungen eingehen und sehen darin die Chance, erfolgreich Standards bei der Zellen- und Ladetechnologie setzen zu können.

Im Bereich Onlinehandel konnte die Einhell Germany AG auch im vergangenen Jahr steigende Umsätze verzeichnen. Einhell wird den bereits begonnenen Weg zur angestrebten digitalen Leadership konsequent fortsetzen. Als Grundlage für das weitere Umsatzwachstum, das sich auch in der nahen Zukunft zunehmend aus digitalen Vertriebskanälen erschließen wird, sind verschiedene, unterstützende Projekte und Maßnahmen geplant. Schwerpunkte werden dabei in den Bereichen Daten & Analyse, Kunden & Dialog, Content sowie Ausbau und Weiterentwicklung unserer digitalen Kommunikationskanäle liegen.

9.4 Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2020

Die international agierende Einhell Germany AG wird im Geschäftsjahr 2020 auf eher gemischte Entwicklungen in den einzelnen Märkten treffen.

Im Heimatmarkt Deutschland herrscht in der do-it-yourself Branche derzeit grundsätzlich eine relativ gute Stimmung. Der private Konsum ist zum Konjunkturtreiber in Deutschland geworden. Die niedrige Inflationsrate sowie eine hohe Beschäftigung führen dazu, dass Verbrauchern mehr Geld zur Verfügung steht, was die Kaufkraft erhöht. Dennoch kommt die Nachfrage der Endverbraucher nach DIY-Produkten nicht unbedingt immer im stationären Handel an. Hier sind je nach Handelskette unterschiedliche Entwicklungen zu beobachten. Zum Teil haben sich stationäre Händler bereits auf die neuen Marktbedingungen und den wachsenden Einfluss des E-Commerce im DIY eingestellt. Zum Teil sind Händler noch dabei, ihre Position zu finden und ihre Strategien in diesem Bereich zu definieren. Im Bereich E-Commerce wird auch im Jahr 2020 mit steigenden Umsätzen gerechnet. Auch die Baumärkte setzen sich immer mehr mit dem Thema E-Commerce auseinander, was diesen Bereich wahrscheinlich noch stärker wachsen lässt.

Für das Geschäftsjahr 2020 erwartet die Einhell Germany AG einen Umsatz von ca. 230 bis 235 Mio. EUR. Für den Bereich "Werkzeug" wird ein Anteil von 57 % und für den Bereich "Garten & Freizeit" ein Anteil von 43 % erwartet. Das erwartete Ergebnis vor Steuern, Beteiligungsergebnis und vor Abschreibungen auf Finanzanlagen für 2020 wird im Bereich 6,5 bis 7,0 Mio. EUR liegen.

9.5 Vorausschauende Aussagen, Annahmen, Unsicherheiten und Schätzverfahren

Die Ausführungen des Lageberichts der Einhell Germany AG enthalten zukunftsgerichtete und vorausschauende Aussagen. Diese sind stets mit Unsicherheiten behaftet und basieren auf Schätzungen und Annahmen, die getroffen werden müssen, um zu einer Planaussage zu kommen. Die Einhell Germany AG weist darauf hin, dass Annahmen und Schätzungen, die sich auf die Zukunft beziehen, sich im Nachhinein als unzutreffend erweisen können. Einhell lässt bei Prognosen unter Unsicherheit größte Sorgfalt hinsichtlich der gemachten Annahmen walten. Dennoch lässt sich das Risiko von Fehleinschätzungen nicht ausschließen.

Um die Planungs- und Prognoseunsicherheiten bei der Planung der Geschäftszahlen möglichst zu beherrschen, geht Einhell wie folgt vor. Einhell plant zunächst die Umsätze. Diese werden je Konzerngesellschaft detailliert nach Artikelgruppe geplant. Zusätzlich werden die Umsätze auf Kundengruppenebene geplant und mit der Planung nach Artikelgruppen plausibilisiert und abgestimmt. In gleicher Weise erfolgt eine Planung der Rohertragsmargen je Konzerngesellschaft auf Artikelgruppen- und Kundengruppenebene. Abgeleitet aus der Umsatzplanung werden die Kosten je Kostenart und je Kostenstelle bzw. je berichtende Einheit detailliert geplant. Die Kosten werden anhand der Vorjahreszahlen plausibilisiert und anhand der Relation zu den Nettoumsätzen auf Angemessenheit hin überprüft. Dabei werden spezifische Annahmen zu Veränderungen bei den Kosten getroffen, wie z. B. Lohnkostensteigerungen oder Frachtkostenveränderungen. Allgemeine Unsicherheiten betreffend Marktentwicklung, Preisentwicklung wichtiger Rohstoffe oder die Entwicklung anderer wichtiger Kostenkategorien werden unter dem Grundsatz kaufmännischer Vorsicht eingeschätzt und geplant.

Landau a. d. Isar, 31. März 2020

Einhell Germany AG

Der Vorstand

Andreas Kroiss

Jan Teichert

Dr. Markus Thannhuber

Dr. Christoph Urban

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und Lagebericht 2019

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Landau a. d. Isar, den 31. März 2020

Einhell Germany AG

Der Vorstand

Andreas Kroiss

Jan Teichert

Dr. Markus Thannhuber

Dr. Christoph Urban

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Einhell Germany AG, Landau a. d. Isar

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Einhell Germany AG, Landau an der Isar - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Einhell Germany AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Die Werthaltigkeit der Waren

Zur Darstellung des Sachverhalts im Geschäftsjahr verweisen wir auf den Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" im Anhang und auf den Abschnitt "Unternehmensstrategie und -steuerung" im Lagebericht.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

In der Bilanz zum 31. Dezember 2019 sind Waren in Höhe von EUR 66,5 Mio ausgewiesen.

Die zunächst zu Anschaffungskosten (unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten) bewerteten Waren sind im Wert zu mindern, insbesondere wenn ihr beizulegender Wert unter die Anschaffungskosten gesunken ist (Niederstwertprinzip). Der beizulegende Wert wird dabei aus dem Beschaffungs- und Absatzmarkt abgeleitet. Außerdem wird zum Stichtag eine Reichweitenanalyse für die Waren durchgeführt.

Die Ermittlung des beizulegenden Werts als Wertobergrenze ist ermessensbehaftet. Der beizulegende Wert erfordert teilweise zukunftsorientierte Schätzungen bezüglich der Beträge, die beim Verkauf der Waren voraussichtlich realisiert werden können bzw. Schätzungen bezüglich der Beträge, die beim Einkauf der Vorräte voraussichtlich anfallen werden.

Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Waren aufgrund gegebenenfalls nicht erkannten Wertminderungsbedarfs überbewertet sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Wir haben auf Basis unseres erlangten Prozessverständnisses die Einrichtung, Ausgestaltung und Wirksamkeit identifizierter interner Kontrollen insbesondere hinsichtlich der Ermittlung der beizulegenden Werte beurteilt.

Die für die Ermittlung des beizulegenden Werts angesetzten Veräußerungspreise haben wir anhand der unmittelbar nach dem Abschlussstichtag geltenden Absatzpreise beurteilt. Die zusätzlich aufgrund des Grundsatzes der doppelten Maßgeblichkeit für die Bewertung herangezogenen Wiederbeschaffungspreise haben wir insbesondere auf Basis von zufallsimitierenden Stichproben beurteilt, indem wir die angesetzten Werte mit den unmittelbar nach dem Abschlussstichtag geltenden Wiederbeschaffungspreisen verglichen haben. Darüber hinaus haben wir die Reichweitenanalysen der Gesellschaft beurteilt und gewürdigt, ob die erfassten Abschläge angemessen sind.

Die rechnerische Richtigkeit der Berechnungen zur Ermittlung des niedrigeren beizulegenden Werts und zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs haben wir für risikoorientiert ausgewählte Warenbestände nachvollzogen.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die der Ermittlung des beizulegenden Werts zugrunde gelegten Annahmen und Daten sind angemessen.

Die Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse

Zur Darstellung des Sachverhalts im Geschäftsjahr verweisen wir auf den Abschnitt "Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung" im Anhang.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Die Umsatzerlöse der Gesellschaft belaufen sich im Geschäftsjahr 2019 auf EUR 239,2 Mio.

Die Einhell Germany AG erfasst Umsätze aus dem Verkauf von Waren, wenn der Gefahrenübergang auf die Kunden stattgefunden hat.

Die wesentlichen Märkte der Einhell Germany AG befinden sich im Inland und in Westeuropa. Für die Lieferungen der Produkte werden durch die Gesellschaft unterschiedliche Incoterms vereinbart. Die Incoterms legen den Gefahrenübergang und damit den Zeitpunkt der Umsatzrealisierung fest.

Aufgrund der Nutzung unterschiedlicher Incoterms und der unterschiedlichen Transportzeiten bei gleichzeitig hoher Anzahl von Lieferungen besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Umsatzerlöse zum Stichtag nicht periodengerecht abgegrenzt werden.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Zur Prüfung der periodengerechten Umsatzrealisierung haben wir Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen in Bezug auf die Kundenbestellung, den Warenausgang und die Faktura sowie insbesondere hinsichtlich der Festlegung und Überprüfung des korrekten bzw. tatsächlichen Gefahrenübergangs beurteilt.

Darüber hinaus haben wir die periodengerechte Umsatzrealisierung durch Abgleich der gebuchten Ausgangsrechnungen mit den zugehörigen Bestellungen sowie externen Liefernachweisen beurteilt. Grundlage dafür waren auf Basis eines mathematisch-statistischen Verfahrens ausgewählte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2019. Weiterhin haben wir - auf Basis eines mathematisch-statistischen Verfahrens - ausgewählte Umsätze eines festgelegten Zeitraums vor dem Abschlussstichtag und nach dem Abschlussstichtag hinsichtlich Ihrer korrekten Periodenabgrenzung überprüft, indem wir die externen Liefernachweise dieser Stichproben mit dem Zeitpunkt der Umsatzrealisierung abgeglichen haben. Zusätzlich haben wir für einen festgelegten Zeitraum vor dem Abschlussstichtag alle Umsatzbuchungen untersucht, die von risikoorientiert ausgewählten Nutzern vorgenommen wurden. Weiterhin haben wir für Gutschriften und Stornierungen von Forderungen bzw. Umsätzen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Abschlussstichtag überprüft, ob unberechtigte Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2019 vorliegen.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Vorgehensweise der Einhell Germany AG bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse ist sachgerecht.

Die Werthaltigkeit der Anteile an und Forderungen gegen verbundene(n) Unternehmen

Zur Darstellung des Sachverhalts im Geschäftsjahr verweisen wir auf den Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" im Anhang sowie im Abschnitt "Ertragslage" im Lagebericht.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Im Jahresabschluss der Einhell Germany AG zum 31. Dezember 2019 werden Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 85,5 Mio und Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 80,0 Mio ausgewiesen. Deren Anteil an der Bilanzsumme beläuft sich auf 28,9 % bzw. 27,1 %. Die Anteile an und Forderungen gegen verbundene(n) Unternehmen haben somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft für Anteile an verbundenen Unternehmen mithilfe des Ertragswertverfahrens. Bei Gesellschaften, die vorwiegend in Märkten agieren, die derzeit mit sehr hohen Unsicherheiten behaftet sind, wird bei entsprechender Ergebnisplanung und möglicher Handlungsalternative auf Liquidationswerte abgestellt. Für Forderungen gegen verbundene Unternehmen wird auf die Werthaltigkeitsbeurteilung der Tochterunternehmen zurückgegriffen.

Die für das Ertragswertverfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen auf beteiligungsindividuellen Planungen für die nächsten fünf Jahre, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der jeweilige Kapitalisierungszinssatz wird aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleitet. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist.

Die Werthaltigkeitsbeurteilung einschließlich der Berechnung des beizulegenden Werts nach dem Ertragswertverfahren ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig. Dies gilt insbesondere für die Schätzung der künftigen Zahlungsströme und langfristigen Wachstumsraten, die Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze sowie die Einschätzung der Dauerhaftigkeit der Wertminderung.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019 außerplanmäßige Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 9,1 Mio sowie Zuschreibungen in Höhe von EUR 1,7 Mio vorgenommen. Auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurde im Geschäftsjahr eine Wertberichtigung in Höhe von EUR 5,6 Mio vorgenommen. Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Anteile an und Forderungen gegen verbundene(n) Unternehmen nicht werthaltig sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Unsere Prüfung haben wir risikoorientiert durchgeführt. Zunächst haben wir anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen beurteilt, bei welchen Anteilen an und Forderungen gegen verbundene(n) Unternehmen Anhaltspunkte für einen Abschreibungsbedarf bestehen. Anschließend haben wir unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie des Bewertungsmodells der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwarteten Zahlungsströme sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen und dem vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget vorgenommen. Bei Gesellschaften, die vorwiegend in Märkten agieren, die derzeit mit sehr hohen Unsicherheiten behaftet sind, haben wir alternativ die Ermittlung des Liquidationswertes der Gesellschaft gewürdigt.

Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben.

Die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Das der Werthaltigkeitsprüfung der Anteile an und Forderungen gegen verbundene(n) Unternehmen zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die Annahmen und Parameter der Gesellschaft sind sachgerecht.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

die nichtfinanzielle Erklärung, auf die im Lagebericht verwiesen wird,
die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Lagebericht verwiesen wird, und
die im Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2002 als Abschlussprüfer der Einhell Germany AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Johannes Hanshen.

München, den 31. März 2020

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Hanshen, Wirtschaftsprüfer

Zimmermann, Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

Der Einhell-Konzern konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 den Umsatz auf über 600 Mio. Euro steigern. Der Jahresüberschuss liegt mit 24,6 Mio. Euro leicht unter dem Vorjahresniveau. Das Geschäftsjahr war wirtschaftlich vor allem durch den zunehmenden Preisdruck am Markt geprägt, der sich auch auf die Geschäftszahlen des Einhell-Konzerns auswirkte. Einhell konnte in 2019 aufgrund seiner konsequenten Produktentwicklungs- und Sortimentspolitik deutliche Marktanteilsgewinne erreichen. Die hohen Investitionen in die Produktentwicklung und Marketing spiegeln sich hier sehr positiv wieder.

Der nachfolgende Bericht informiert Sie über unsere Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2019.

Beratung und Überwachung

Als Aufsichtsrat haben wir die Arbeit des Vorstands überwacht und ihn bei der Leitung des Unternehmens, dessen strategischer Weiterentwicklung sowie bei wichtigen Einzelthemen beratend begleitet. Wir nahmen die nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahr. Außerhalb der Sitzungen ließen wir uns vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend bezüglich Unternehmensplanung und -strategie, operativem Geschäftsverlauf und aktueller Entwicklung des Konzerns sowie über sonstige wesentliche Vorgänge im Unternehmen informieren. Diese vertrauensvolle Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat werten wir als zentralen Baustein der Unternehmensführung und -kontrolle zur Wahrung der Unternehmens- und Aktionärsinteressen.

Es bestanden keine Interessenskonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen waren und über die die Hauptversammlung zu informieren wäre.

Im Geschäftsjahr 2019 trat der Aufsichtsrat im ersten Halbjahr zu drei Sitzungen, im zweiten Halbjahr zu einer Sitzung zusammen. Dabei waren die Aufsichtsratsmitglieder jeweils vollzählig anwesend.

Die Themenschwerpunkte unserer Sitzungen waren:

Laufende operative Entwicklung der wesentlichen Konzerngesellschaften insbesondere die Entwicklung der Rohmargen
Markteintritt und Geschäftsverlauf in den USA
Verlauf der Restrukturierung der südamerikanischen Tochtergesellschaften, insbesondere der Einhell Argentina S. A.
Einführung eines Risk Integration Centers in China
Entwicklung des Cash-Flow im Hinblick auf Lagerbestand und Investitionen
Ausschreibung der Wirtschaftsprüfung für die Folgejahre
Berufung des vierten Vorstandsmitglieds Dr. Christoph Urban
Kompetenzprofil des Aufsichtsrates
Die Planung des Einhell-Konzerns für 2020 hat der Aufsichtsrat abschließend in seiner Sitzung am 15. Januar 2020 verabschiedet.

Corporate Governance

Die Corporate Governance wurden durch Vorstand und Aufsichtsrat überprüft. Eine aktualisierte Entsprechenserklärung wurde beschlossen, die auch im Corporate-Governance Bericht abgedruckt ist. Die Einhell Germany AG entspricht sämtlichen gesetzlichen Vorschriften und ganz überwiegend, mit wenigen Ausnahmen, auch den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Der Aufsichtsrat prüfte im Geschäftsjahr 2019 die Vergütung der Vorstandsmitglieder. Die Vergütungsbestandteile wurden insbesondere daraufhin überprüft, ob sie in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie zur Lage der Gesellschaft stehen. Dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) wird beim Einhell-Konzern entsprechend Rechnung getragen.

Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses

Die von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, prüften den Jahresabschluss der Einhell Germany AG, den Konzernabschluss des Einhell-Konzerns sowie die dazugehörenden Lageberichte zum 31. Dezember 2019. Dies schloss auch die Prüfung der zugrundeliegenden, ordnungsgemäßen Buchführung mit ein. Es wurde jeweils der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Unterlagen zu den Abschlüssen und die Prüfungsberichte des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vorgelegt. Die umfassende Prüfung und Besprechung dieser Unterlagen zusammen mit dem Vorstand erfolgte in der Aufsichtsratssitzung vom 7. April 2020. Zudem erläuterten auch Vertreter des Abschlussprüfers die Ergebnisse ihrer Prüfung und informierten über ihre Prüfungsschwerpunkte.

Die Vertreter des Abschlussprüfers bestätigten, dass das vom Vorstand eingerichtete Risikomanagementsystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen. Bezogen auf den Rechnungslegungsprozess wurden keine wesentlichen Schwächen des internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems festgestellt. Während der Abschlussprüfung wurden keine Tatsachen bekannt, die der Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat widersprechen.

Der Aufsichtsrat billigte sowohl den Jahresabschluss der Einhell Germany AG als auch den Konzernabschluss und den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns. Damit wurde der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Einhell Germany AG festgestellt.

Für den Aufsichtsrat beschäftigte sich der Financial Expert des Gremiums ausführlich mit dem nichtfinanziellen Bericht (CSR-Bericht) der Einhell Germany AG. Dieser entspricht den gesetzlichen Vorgaben und ist auf der Homepage unter https://www.einhell.com/de/unternehmen/csr-report.html einzusehen.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weltweit für ihre im Geschäftsjahr 2019 erbrachte Leistung und ihr persönliches Engagement, um den Erfolg des EinhellKonzerns auch weiterhin zu gewährleisten.

Landau a. d. Isar, im April 2020

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Dieter Spath, Vorsitzender des Aufsichtsrates

Entsprechungserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz:

Vorstand und Aufsichtsrat der Einhell Germany AG erklären, dass die Einhell Germany AG seit Abgabe der letzten Erklärung im Januar 2019 den Verhaltensempfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" überwiegend entsprochen hat und auch in Zukunft überwiegend entsprechen wird. Die Abweichungen von den Empfehlungen samt Begründung ersehen Sie nachfolgend im Detail.

Landau, im Januar 2020

Einhell Germany AG

Für den, Vorstand

Andreas Kroiss, Vorstandsvorsitzender

Jan Teichert, Verstand Finanzen

Dr. Markus Thannhuber, Vorstand Technik

Dr. Christoph Urban, Vorstand IT und Digitalisierung

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Dieter Spath, Aufsichtsratsvorsitzender

Der Deutsche Corporate Governance Kodex bei der Einhell Germany AG: Die Erfüllung der Kodex-Vorgaben im Detail

Hier finden Sie eine Zusammenstellung sämtlicher Inhalte des Deutschen Corporate Governance Kodex in der aktuellen Fassung vom 07. Februar 2017 sowie Angaben zur Corporate Governance-Praxis der Einhell Germany AG hinsichtlich der einzelnen Kodex-Vorgaben.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex unterscheidet grundsätzlich drei Kategorien von Vorgaben: GESETZLICHE VORSCHRIFTEN, die geltendes Recht und bereits deshalb verbindlich sind sowie EMPFEHLUNGEN ("soll") und ANREGUNGEN ("sollte", "kann"), die national wie auch international übliche Corporate Governance-Standards aufgreifen. Empfehlungen des Kodex sind im Text durch die Verwendung des Wortes "soll" gekennzeichnet. Die Gesellschaften können hiervon abweichen, sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offenzulegen und die Abweichungen zu begründen ("comply or explain"). Dies ermöglicht den Gesellschaften die Berücksichtigung branchen- oder unternehmensspezifischer Bedürfnisse. Eine gut begründete Abweichung von einer Kodexempfehlung kann im Interesse einer guten Unternehmensführung liegen. So trägt der Kodex zur Flexibilisierung und Selbstregulierung der deutschen Unternehmensverfassung bei. Ferner enthält der Kodex Anregungen, von denen ohne Offenlegung abgewichen werden kann; hierfür verwendet der Kodex den Begriff "sollte".

Die Einhell Germany AG entspricht sämtlichen gesetzlichen Vorschriften und ganz überwiegend auch den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Hierzu wurde im Januar 2019 von Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG abgegeben. Über diese Erklärung hinaus äußert sich die Einhell Germany AG in der folgenden Auflistung im Detail zu allen Punkten des Kodex - einschließlich der Abweichungen von Empfehlungen und Anregungen. Dies unterstreicht nachhaltig das umfassende Bekenntnis der Einhell Germany AG zum Leitbild einer transparenten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und -kontrolle.

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Kodex-Vorgaben in der Fassung vom 07.02.2017 Art der Vorgabe Erfüllt ja / nein Anmerkungen bei Erfüllung und/oder Begründungen im Fall einer Abweichung
2. Aktionäre und Hauptversammlung
2.1 Aktionäre
2.1.1 Die Aktionäre nehmen im Rahmen der gesetzlichen und satzungsmäßig vorgesehenen Möglichkeiten ihre Rechte vor oder während der Hauptversammlung wahr und üben dabei ihr Stimmrecht aus. Gesetzliche Vorschrift
2.1.2 Jede Aktie gewährt grundsätzlich eine Stimme. Aktien mit Mehrstimmrechten oder Vorzugsstimmrechten ("golden shares") sowie Höchststimmrechte bestehen nicht. Gesetzliche Vorschrift
2.2 Hauptversammlung
2.2.1 Der Vorstand legt der Hauptversammlung den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht vor. Sie entscheidet über die Gewinnverwendung sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und wählt in der Regel die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat und den Abschlussprüfer. Gesetzliche Vorschrift
Darüber hinaus entscheidet die Hauptversammlung über den Inhalt der Satzung, insbesondere den Gegenstand der Gesellschaft und wesentliche Strukturmaßnahmen wie Unternehmensverträge und Umwandlungen, über die Ausgabe von neuen Aktien und von Wandel- und Optionsscheinverschreibungen sowie über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien. Sie kann über die Billigung des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. Gesetzliche Vorschrift
2.2.2 Bei der Ausgabe neuer Aktien haben die Aktionäre grundsätzlich ein ihrem Anteil am Grundkapital entsprechendes Bezugsrecht. Gesetzliche Vorschrift
2.2.3 Jeder Aktionär ist berechtigt an der HV teilzunehmen, das Wort zu Gegenständen der Tagesordnung zu ergreifen und sachbezogene Fragen und Anträge zu stellen. Gesetzliche Vorschrift
2.2.4 Der Versammlungsleiter sorgt für eine zügige Abwicklung der HV. Dabei sollte er sich davon leiten lassen, dass eine ordentliche Hauptversammlung spätestens nach 4 bis 6 Stunden beendet ist. Gesetzliche Vorschrift
2.3 Einladung zur HV, Stimmrechtsvertreter
2.3.1 Die Hauptversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal jährlich unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Aktionärsminderheiten sind berechtigt, die Einberufung einer Hauptversammlung und die Erweiterung der Tagesordnung zu verlangen. Gesetzliche Vorschrift ✓ ✓
Die Einberufung sowie die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts sind für die Aktionäre leicht erreichbar auf der Internetseite der Gesellschaft zusammen mit der Tagesordnung zugänglich zu machen. Gesetzliche Vorschrift
2.3.2 Die Gesellschaft soll den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte und die Stimmrechtsvertretung erleichtern. Empfehlung
Der Vorstand soll für die Bestellung eines Vertreters für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre sorgen; dieser sollte auch während der HV erreichbar sein. Empfehlung Anregung ✓ ✓
2.3.3 Die Gesellschaft sollte den Aktionären die Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien (z.B. Internet) ermöglichen. Anregung Aufgrund der zusätzlichen Kosten, die mit der Implementierung eines solchen Kommunikationssystems verbunden wären, wird derzeit von der Umsetzung dieser Anregung abgesehen.
3. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
3.1 Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Gesetzliche Vorschrift
3.2 Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. Gesetzliche Vorschrift
3.3 Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung legen die Satzung oder der Aufsichtsrat - dieser gegebenenfalls auch im Einzelfall -Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats fest. Hierzu gehören Entscheidungen oder Maßnahmen, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens grundlegend verändern. Gesetzliche Vorschrift
3.4 Die Information des Aufsichtsrats ist Aufgabe des Vorstands. Der Aufsichtsrat hat jedoch seinerseits sicherzustellen, dass er angemessen informiert wird. Zu diesem Zweck soll der Aufsichtsrat die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands näher festlegen. Gesetzliche Vorschrift
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Er geht auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. Gesetzliche Vorschrift
Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat sind in der Regel in Textform zu erstatten. Entscheidungsnotwendige Unterlagen werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats möglichst rechtzeitig vor der Sitzung zugeleitet. Gesetzliche Vorschrift
3.5 Gute Unternehmensführung setzt eine offene Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie in Vorstand und Aufsichtsrat voraus. Die umfassende Wahrung der Vertraulichkeit ist dafür von entscheidender Bedeutung. Gesetzliche Vorschrift
Alle Organmitglieder stellen sicher, dass die von ihnen zur Unterstützung einbezogenen Mitarbeiter die Verschwiegenheitspflicht in gleicher Weise enthalten. Gesetzliche Vorschrift
3.6 In mitbestimmten Aufsichtsräten können die Vertreter der Aktionäre und der Arbeitnehmer die Sitzungen des Aufsichtsrats jeweils gesondert, gegebenenfalls mit Mitgliedern des Vorstands, vorbereiten. Gesetzliche Vorschrift
Der Aufsichtsrat soll bei Bedarf ohne den Vorstand tagen. Empfehlung
3.7 Bei einem Übernahmeangebot müssen Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot abgeben, damit die Aktionäre in Kenntnis der Sachlage über das Angebot entscheiden können. Gesetzliche Vorschrift
Der Vorstand darf nach Bekanntgabe eines Übernahmeangebots bis zur Veröffentlichung des Ergebnisses keine Handlungen vornehmen, durch die der Erfolg des Angebots verhindert werden könnte, soweit solche Handlungen nicht nach den gesetzlichen Regelungen erlaubt sind. Bei ihren Entscheidungen sind Vorstand und Aufsichtsrat an das beste Interesse der Aktionäre und des Unternehmens gebunden. Gesetzliche Vorschrift
Der Vorstand sollte im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche HV einberufen, in der die Aktionäre über das Übernahmeangebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen. Anregung
3.8 Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat beachten die Regeln ordnungsgemäßer Unternehmensführung. Verletzen sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters bzw. Aufsichtsratsmitglieds schuldhaft, so haften sie der Gesellschaft gegenüber auf Schadenersatz. Bei unternehmerischen Entscheidungen liegt keine Pflichtverletzung vor, wenn das Mitglied von Vorstand oder Aufsichtsrat vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln (Business Judgement Rule). Gesetzliche Vorschrift
Schließt die Gesellschaft für den Vorstand eine D&O-Versicherung ab, ist ein Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitgliedes zu vereinbaren. Gesetzliche Vorschrift
In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden. Empfehlung Aus Gründen der Kontinuität besteht D&O Versicherungsschutz für den Aufsichtsrat ohne Selbstbehalt. Das verantwortungsvolle Handeln des Aufsichtsrates wird nach Ansicht der Einhell AG durch Vereinbarung eines entsprechenden Selbstbehalts nicht zusätzlich gefördert.
3.9 Die Gewährung von Krediten des Unternehmens an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrat sowie ihrer Angehörigen bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Gesetzliche Vorschrift
3.10 Über die Corporate Governance sollen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich berichten (Corporate Governance Bericht) und diesen Bericht im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlichen. Dabei sollte auch zu den Kodexanregungen Stellung genommen werden. Die Gesellschaft soll nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen zum Kodex fünf Jahre lang auf Ihrer Internetseite zugänglich halten. Empfehlung/ Anregung
4. Vorstand
4.1 Aufgaben und Zuständigkeiten
4.1.1 Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse, also unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, seiner Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder) mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. Gesetzliche Vorschrift
4.1.2 Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Gesetzliche Vorschrift
4.1.3 Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance). Er soll für angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen (Compliance Management System) sorgen und deren Grundzüge offenlegen. Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden. Gesetzliche Vorschrift
4.1.4 Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen. Gesetzliche Vorschrift
4.1.5 Der Vorstand soll bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben. Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands legt der Vorstand Zielgrößen fest. Empfehlung/ Gesetzliche Vorschrift
4.2 Zusammensetzung und Vergütung
4.2.1 Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. Eine Geschäftsordnung soll die Arbeit des Vorstands, insbesondere die Ressortzuständigkeiten einzelner Vorstandsmitglieder, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten sowie die erforderliche Beschlussmehrheit bei Vorstandsbeschlüssen (Einstimmigkeit oder Mehrheitsbeschluss) regeln. Empfehlung, Anregung
4.2.2 Das Aufsichtsratsplenum setzt die jeweilige Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Besteht ein Ausschuss, der die Vorstandsverträge behandelt, unterbreitet er dem Aufsichtsratsplenum seine Vorschläge. Das Aufsichtsratsplenum beschließt das Vergütungssystem für den Vorstand und überprüft es regelmäßig. Gesetzliche Vorschrift
Die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandmitglieder wird vom Aufsichtsratsplenum unter Einbeziehung von etwaigen Konzernbezügen auf der Grundlage einer Leistungsbeurteilung festgelegt. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung seines Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Gesetzliche Vorschrift
Hierbei soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. Empfehlung Die Abgrenzbarkeit des oberen Führungskreises gestaltet sich aufgrund regelmäßiger Veränderungen in der Zusammensetzung als schwierig. Die Vergleichbarkeit ist aufgrund der in den unterschiedlichen Ebenen stark unterschiedlichen Anteile variabler Vergütungselemente nicht uneingeschränkt gegeben. Bei der Beurteilung der Angemessenheit zieht der Aufsichtsrat deshalb unter anderem auch externe Vergütungsstudien hinzu.
Zieht der Aufsichtsrat zur Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung einen externen Vergütungsexperten hinzu, soll er auf dessen Unabhängigkeit vom Vorstand bzw. vom Unternehmen achten. Empfehlung
4.2.3 Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder umfasst die monetären Vergütungsteile, die Versorgungszusagen, die sonstigen Zusagen, insbesondere für den Fall der Beendigung der Tätigkeit, Nebenleistungen jeder Art und Leistungen von Dritten, die im Hinblick auf die Vorstandstätigkeit zugesagt oder im Geschäftsjahr gewährt wurden. Empfehlung
Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten. Die monetären Vergütungsteile sollen fixe und variable Bestandteile umfassen. Variable Vergütungsbestandteile haben grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll. Gesetzliche Vorschrift ✓ ✓
Sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen soll bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile Rechnung getragen werden. Sämtliche Vergütungsbestandteile müssen für sich und insgesamt angemessen sein und dürfen insbesondere nicht zum Eingehen unangemessener Risiken verleiten. Empfehlung
Die Vergütung soll insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen. Die variablen Vergütungsteile sollen auf anspruchsvolle, relevante Vergleichsparameter bezogen sein. Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter soll ausgeschlossen sein. Mehrjährige, variable Vergütungsbestandteile sollten nicht vorzeitig ausbezahlt werden. Empfehlung ✓ ✓
Bei Versorgungszusagen soll der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau - auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit - festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen. Empfehlung -
Bei Abschluss von Vorstandsverträgen soll darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Wird der Anstellungsvertrag aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretenen wichtigen Grund beendet, erfolgen keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden. Empfehlung ✓ ✓ Die Vorstandsverträge sind ohne Abfindungs-Cap an die Restlaufzeit gebunden. Abfindungen sind generell nicht vorgesehen. Die Aufnahme eines Abfindungs-Caps hält die Einhell AG vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll, da ein Vorstandsmitglied auf der vollständigen Auszahlung seiner Ansprüche aus dem Dienstvertrag bestehen und andernfalls seine Zustimmung zur Beendigung der Vorstandstätigkeit verweigern könnte.
Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) soll 150 % des Abfindungs-Caps nicht übersteigen. Empfehlung Empfehlung
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats soll die Hauptversammlung einmalig über die Grundzüge des Vergütungssystems und sodann über deren Veränderungen informieren.
4.2.4 Die Gesamtvergütung eines jeden Vorstandsmitglieds wird, aufgeteilt nach fixen und variablen Vergütungsteilen unter Namensnennung offen gelegt. Gleiches gilt für Zusagen auf Leistungen, die einem Vorstandsmitglied für den Fall der vorzeitigen oder regulären Beendigung der Tätigkeit als Vorstandsmitglied gewährt oder die während des Geschäftsjahres geändert worden sind. Die Offenlegung unterbleibt, wenn die Hauptversammlung dies mit Dreiviertelmehrheit anderweitig beschlossen hat. Gesetzliche Vorschrift
4.2.5 Die Offenlegung erfolgt im Anhang oder im Lagebericht. In einem Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts werden die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder dargestellt. Die Darstellung soll in allgemein verständlicher Form erfolgen. Empfehlung Die Hauptversammlung hat mit Dreiviertelmehrheit beschlossen, dass die Offenlegung unter Namensnennung unterbleiben kann. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Anhang in der Gesamtsumme angegeben.
Der Vergütungsbericht soll auch Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen enthalten. Empfehlung Die Hauptversammlung hat mit Dreiviertelmehrheit beschlossen, dass die Offenlegung unter Namensnennung unterbleiben kann. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Anhang in der Gesamtsumme angegeben.
Ferner sollen im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden: Empfehlung - Die Hauptversammlung hat mit Dreiviertelmehrheit beschlossen, dass
- die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung, - der Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren, - bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr. Für diese Informationen sollen die als Anlage beigefügten Mustertabellen verwandt werden. die Offenlegung unter Namensnennung unterbleiben kann. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Anhang in der Gesamtsumme angegeben.
4.3 Interessenkonflikte
4.3.1 Vorstandsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen, unterliegen während ihrer Tätigkeit für das Unternehmen einem umfassenden Wettbewerbsverbot und dürfen Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, nicht für sich nutzen. Gesetzliche Vorschrift
4.3.2 Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch andere Personen von Dritten ungerechtfertigte Vorteile fordern oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren. Gesetzliche Vorschrift
4.3.3 Jedes Vorstandsmitglied soll Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenlegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber informieren. Empfehlung
Alle Geschäfte zwischen dem Unternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihren nahestehenden Personen oder ihnen persönlich nahestehenden Unternehmen andererseits haben branchenüblichen Standards zu entsprechen. Gesetzliche Vorschrift
Bei Geschäften mit Vorstandsmitgliedern vertritt der Aufsichtsrat die Gesellschaft. Wesentliche Geschäfte mit einem Vorstandsmitglied nahe stehenden Personen oder Unternehmungen sollen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden. Empfehlung
4.3.4 Vorstandsmitglieder sollen Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate außerhalb des Unternehmens, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernehmen. Empfehlung
5. Aufsichtsrat
5.1 Aufgaben und Zuständigkeiten
5.1.1 Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig zu beraten und zu überwachen. Er ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einzubinden. Gesetzliche Vorschrift
5.1.2 Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands. Gesetzliche Vorschrift
Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity) achten Der Aufsichtsrat legt für den Anteil von Frauen im Vorstand Zielgrößen fest. Empfehlung/ Gesetzliche Vorschrift
Er soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. Empfehlung
Der Aufsichtsrat kann die Vorbereitung der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie der Behandlung der Bedingungen des Anstellungsvertrages einschließlich der Vergütung Ausschüssen übertragen. Anregung Da der Aufsichtsrat der Einhell Germany AG nur aus drei Aufsichtsratsmitgliedern besteht, ist nach Ansicht der Einhell AG die Bildung von Ausschüssen, die im Regelfall aus mindestens drei Mitgliedern bestehen müssen, nicht sinnvoll und auch nicht angebracht, weil im Plenum eine intensive und qualifizierte Diskussion stattfinden kann.
Bei Erstbestellungen sollte die maximal mögliche Bestelldauer von fünf Jahren nicht die Regel sein. Anregung
Eine Wiederbestellung vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer bei gleichzeitiger Aufhebung der laufenden Bestellung soll nur bei Vorliegen besonderer Umstände erfolgen. Empfehlung
Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder soll festgelegt werden. Empfehlung
5.1.3 Der Aufsichtsrat soll sich eine Geschäftsordnung geben. Empfehlung
5.2 Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsratsvorsitzenden
Der Aufsichtsratsvorsitzende wird vom Aufsichtsrat aus seiner Mitte gewählt. Er koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. Gesetzliche Vorschrift
Der Aufsichtsratsvorsitzende sollte in angemessenem Rahmen bereit sein, mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche zu führen. Empfehlung
Der Aufsichtsratsvorsitzende soll zwischen den Sitzungen mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden bzw. Sprecher des Vorstands, regelmäßig Kontakt halten und mit ihm Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens beraten. Empfehlung
Der Aufsichtsratsvorsitzende wird über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unverzüglich durch den Vorsitzenden bzw. Sprecher des Vorstands informiert. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat sodann den Aufsichtsrat zu unterrichten und soll erforderlichenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Empfehlung
5.3 Bildung von Ausschüssen
5.3.1 Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. Empfehlung Da der Aufsichtsrat der Einhell Germany AG nur aus drei Aufsichtsratsmitgliedern besteht, ist nach Ansicht der Einhell AG die Bildung von Ausschüssen, die im Regelfall aus mindestens drei Mitgliedern bestehen müssen, nicht sinnvoll und auch nicht angebracht, weil im Plenum eine intensive und qualifizierte Diskussion stattfinden kann.
5.3.2 Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich -soweit kein anderer Ausschuss damit betraut ist - insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance befasst. Der Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, die in den Fällen der Ausschreibung des Prüfungsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüber hinaus mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Empfehlung Da der Aufsichtsrat der Einhell Germany AG nur aus drei Aufsichtsratsmitgliedern besteht, ist nach Ansicht der Einhell AG die Bildung von Ausschüssen, die im Regelfall aus mindestens drei Mitgliedern bestehen müssen, nicht sinnvoll und auch nicht angebracht, weil im Plenum eine intensive und qualifizierte Diskussion stattfinden kann.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Er soll unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete. Der Aufsichtsratsvorsitzende soll nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben. Empfehlung Da der Aufsichtsrat der Einhell Germany AG nur aus drei Aufsichtsratsmitgliedern besteht, ist nach Ansicht der Einhell AG die Bildung von Ausschüssen, die im Regelfall aus mindestens drei
Mitgliedern bestehen müssen, nicht sinnvoll und auch nicht angebracht, weil im Plenum eine intensive und qualifizierte Diskussion stattfinden kann.
5.3.3 Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und vom Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt. Empfehlung Da der Aufsichtsrat der Einhell Germany AG nur aus drei Aufsichtsratsmitgliedern besteht, ist nach Ansicht der Einhell AG die Bildung von Ausschüssen, die im Regelfall aus mindestens drei Mitgliedern bestehen müssen, nicht sinnvoll und auch nicht angebracht, weil im Plenum eine intensive und qualifizierte Diskussion stattfinden kann.
5.4 Zusammensetzung und Vergütung
5.4.1 Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Gesetzliche Vorschrift
Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen. Empfehlung Derzeit ist aus Gründen der Kontinuität keine Altersgrenze und auch keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer vorgesehen.
Für die gewählten Arbeitnehmervertreter sind die besonderen Regeln der Mitbestimmungsgesetze zu beachten.
Bei börsennotierten Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz, das Montan-Mitbestimmungsgesetz oder das Mitbestimmungsergänzungsgesetz gilt, setzt sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Für die anderen vom Gleichstellungsgesetz erfassten Gesellschaften legt der Aufsichtsrat für den Anteil von Frauen Zielgrößen fest. Empfehlung/ Gesetzliche Vorschrift
Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Empfehlung
Der Stand der Umsetzung soll im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden. Dieser soll auch über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder informieren. Empfehlung
Der Aufsichtsrat soll sich für seine Vorschläge zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung bei dem jeweiligen Kandidaten vergewissern, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Dem Kandidatenvorschlag soll ein Lebenslauf beigefügt werden, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt; dieser soll durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzt und für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden.
Der Aufsichtsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offen legen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend Empfehlung
ansehen würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten.
5.4.2 Dem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören; der Aufsichtsrat soll dabei die Eigentümerstruktur berücksichtigen. Ein Aufsichtsratsmitglied ist im Sinn dieser Empfehlung insbesondere dann nicht als unabhängig anzusehen, wenn es in einer persönlichen oder einer geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die ein wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben. Empfehlung
5.4.3 Wahlen zum Aufsichtsrat sollen als Einzelwahl durchgeführt werden. Ein Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds soll bis zur nächsten Hauptversammlung befristet sein. Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz sollen den Aktionären bekannt gegeben werden. Empfehlung
5.4.4 Vorstandsmitglieder dürfen vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende ihrer Bestellung nicht Mitglied des Aufsichtrats der Gesellschaft werden, es sei denn ihre Wahl erfolgte auf Vorschlag von Aktionären, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft halten. In letzterem Fall soll der Wechsel in den Aufsichtratsvorsitz eine der Hauptversammlung zu begründende Ausnahme sein. Gesetzliche Vorschrift Empfehlung ✓ ✓
5.4.5 Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Mandate genügend Zeit zur Verfügung steht. Gesetzliche Vorschrift
Wer dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von konzernexternen Gesellschaften wahrnehmen, die vergleichbare Anforderungen stellen. Empfehlung
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Dabei sollen sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt werden. Empfehlung
5.4.6 Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird durch Beschluss der HV oder in der Satzung festgelegt. Gesetzliche Vorschrift
Dabei sollen der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat sowie der Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen berücksichtigt werden. Empfehlung
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Vergütung, die in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Aufgaben und der Lager der Gesellschaft steht. Wird den Aufsichtsratsmitgliedern eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt, soll sie auf die nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein. Empfehlung
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll im Anhang oder im Lagebericht individualisiert, aufgegliedert nach Bestandteilen ausgewiesen werden. Empfehlung Die Einhell Germany AG hält es aus Gründen der Wahrung der Persönlichkeitsrechte für ausreichend, dass die Bestandteile der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrat in der Satzung detailliert beschrieben sind. Eine individualisierte Ausweisung im Lagebericht findet daher nicht statt.
Auch die vom Unternehmen an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlten Vergütungen oder gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, sollen individualisiert im angegeben werden. Empfehlung
5.4.7 Falls ein Mitglied des Aufsichtsrat in einem Geschäftsjahr nur an der Empfehlung
Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrat und der Ausschüsse, denen er angehört, oder weniger teilgenommen hat, soll dies im Bericht des Aufsichtsrats vermerkt werden. Als Teilnahme gilt auch eine solche über Telefon- und Videokonferenzen; das sollte aber nicht die Regel sein.
5.5 Interessenkonflikte
5.5.1 Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Es darf bei seinen Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Gesetzliche Vorschrift
5.5.2 Jedes Aufsichtsratsmitglied soll Interessenkonflikte, insbesondere solche, die auf Grund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber offenlegen. Empfehlung
5.5.3 Der Aufsichtsrat soll in seinem Bericht an die HV über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informieren. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. Empfehlung
5.5.4 Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Gesetzliche Vorschrift
5.6 Effizlenzprüfung
Der Aufsichtsrat soll regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit überprüfen. Empfehlung
6. Transparenz
6.1 Die Gesellschaft wird die Aktionäre bei Informationen unter gleichen Voraussetzungen gleich behandeln. Sie soll ihnen unverzüglich sämtliche wesentlichen neuen Tatsachen, die Finanzanalysten und vergleichbaren Adressaten mitgeteilt worden sind, zur Verfügung stellen. Gesetzliche Vorschrift Empfehlung ✓ ✓
6.2 Im Rahmen der laufenden Öffentlichkeitsarbeit sollen die Termine der Veröffentlichungen der Geschäftsberichte und unterjährigen Finanzinformationen sowie der Hauptversammlung, von Bilanzpresse- und Analystenkonferenzen in einem "Finanzkalender" mit ausreichendem Zeitvorlauf auf der Internetseite der Gesellschaft publiziert werden. Empfehlung
7. Rechnungslegung und Abschlussprüfung
7.1 Rechnungslegung
7.1.1 Anteilseigner und Dritte werden durch den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sowie durch unterjährige Finanzinformationen unterrichtet. Gesetzliche Vorschrift
Sofern die Gesellschaft nicht verpflichtet ist, Quartalsmitteilungen zu veröffentlichen, soll sie die Aktionäre unterjährig neben dem Halbjahresfinanzbericht in geeigneter Form über die Geschäftsentwicklung, insbesondere über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten sowie der Risikosituation, informieren. Empfehlung
7.1.2 Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie vom Aufsichtsrat geprüft. Gesetzliche Vorschrift
Unterjährige Finanzinformationen soll der Vorstand mit dem Aufsichtsrat oder seinem Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung erörtern. Empfehlung Da der Aufsichtsrat sich laufend und zeitnah über die aktuellen Geschäftszahlen. Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte informiert, hält es die Einhell AG für ausreichend, wenn diese Informationen vor der Veröffentlichung dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben werden.
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein Empfehlung Der Konzernabschluss wird aufgrund der Komplexität im Konzernverbund 120 Tage nach Geschäftsjahresende und die Zwischenberichte 60 Tage nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht.
7.1.3 Der Corporate Governance Bericht soll konkrete Angaben über Aktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme der Gesellschaft enthalten, soweit diese Angaben nicht bereits im Jahresabschluss, Konzernabschluss oder Vergütungsbericht gemacht werden. Empfehlung
7.1.4 Im Konzernabschluss sollen Beziehungen zu Aktionären erläutert werden, die im Sinne der anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften als nahestehende Personen zu qualifizieren sind. Empfehlung Empfehlung ✓ ✓
7.2 Abschlussprüfung
7.2.1 Vor Unterbreitung des Wahlvorschlags soll der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss eine Erklärung des vorgesehenen Prüfers einholen, ob und gegebenenfalls welche geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können. Die Erklärung soll sich auch darauf erstrecken, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für das Unternehmen, insbesondere auf dem Beratungssektor, erbracht wurden bzw. für das folgende Jahr vertraglich vereinbart sind. Empfehlung
Der Aufsichtsrat soll mit dem Abschlussprüfer vereinbaren, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats bzw. des Prüfungsausschusses über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Empfehlung
7.2.2 Der Aufsichtsrat erteilt dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag und trifft mit ihm die Honorarvereinbarung. Gesetzliche Vorschrift
7.2.3 Der Aufsichtsrat soll vereinbaren, dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrat wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen. Empfehlung
Der Aufsichtsrat soll vereinbaren, dass der Abschlussprüfer ihn informiert bzw. im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Kodex ergeben. Empfehlung
7.2.4 Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Gesetzliche Vorschrift