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DARWIN AG — Audit Report / Information 2024
Aug 22, 2025
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Audit Report / Information
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Publication

Darwin AG
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz zum 31. Dezember 2024
Aktiva
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 0,00 | 0,00 | ||
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 50.311,00 | 56.054,00 | ||
| II. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 27.597.522,76 | 29.239.906,16 | ||
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 600.001,00 | 700.000,00 | ||
| 3. Beteiligungen | 1.300.004,00 | 3.407.937,63 | ||
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 2,00 | 2,00 | ||
| 5. sonstige Ausleihungen | 1.000.001,00 | 30.497.530,76 | 2.500.000,00 | 35.847.845,79 |
| 30.547.841,76 | 35.903.899,79 | |||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.782,52 | 267,75 | ||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 93.960,29 | 54.837,09 | ||
| 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 17.048.383,25 | 4.696.278,23 | ||
| 4. Sonstige Vermögensgegenstände | 376.635,56 | 17.520.761,62 | 5.363.068,17 | 10.114.451,24 |
| II. Wertpapiere | ||||
| 1. Anteile an verbunden Unternehmen | 0,00 | 35.000,00 | ||
| III. Guthaben bei Kreditinstituten | 11.126.460,95 | 11.714.300,91 | ||
| 28.647.222,57 | 21.863.752,15 | |||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 10.075,02 | 9.753,92 | ||
| 59.205.139,35 | 57.777.405,86 |
Passiva
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Eigenkapital | ||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 3.000.000,00 | 3.000.000,00 | ||
| II. Kapitalrücklage | 17.700.001,00 | 17.700.001,00 | ||
| davon während des Geschäftsjahrs eingestellt: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) | ||||
| davon während des Geschäftsjahrs entnommen: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) | ||||
| III. Bilanzgewinn | 14.800.812,83 | 35.500.813,83 | 18.455.601,60 | 39.155.602,60 |
| B. Rückstellungen | ||||
| 1. Sonstige Rückstellungen | 168.300,00 | 115.000,00 | ||
| C. Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0,00 | 199,77 | ||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 115.337,92 | 22.166,70 | ||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 23.155.142,00 | 18.463.282,25 | ||
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 19.955,60 | 23.290.435,52 | 21.154,54 | 18.506.803,26 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 245.590,00 | 0,00 | ||
| 59.205.139,35 | 57.777.405,86 |
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024
| 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 252.230,10 | 209.233,56 | ||
| 2. sonstige betriebliche Erträge | 110.532,50 | 1.791,58 | ||
| 3. Personalaufwand | ||||
| a) Löhne und Gehälter | -386.058,29 | -267.726,27 | ||
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -45.496,97 | -431.555,26 | -22.849,40 | -290.575,67 |
| 4. Abschreibungen | ||||
| a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -7.290,64 | -6.332,17 | ||
| b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten | -4.703.072,68 | -4.710.363,32 | 0,00 | -6.332,17 |
| 5. sonstige betriebliche Aufwendungen | -533.627,65 | -1.052.497,45 | ||
| - davon aus der Währungsumrechnung EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) | ||||
| 6. Erträge aus Beteiligungen | 15.000.000,00 | 10.000.000,00 | ||
| 7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.280.838,59 | 868.391,02 | ||
| - davon von verbundenen Unternehmen EUR 35.630,14 (Vorjahr: EUR 0,00) | ||||
| 8. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | -7.878.296,01 | -1.328.976,18 | ||
| - davon außerplanmäßige Abschreibungen wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung EUR 7.878.296,01 (Vorjahr: EUR 1.328.976,18) | ||||
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0,00 | -68.231,11 | ||
| - davon an verbundene Unternehmen EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 68.231,11) | ||||
| 10. Steuern vom Einkommen und Ertrag | 5.452,28 | 20.215,16 | ||
| 11. Jahresüberschuss | 3.095.211,23 | 8.353.018,74 | ||
| 12. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 18.455.601,60 | 31.102.582,86 | ||
| 13. Ausschüttung | -6.750.000,00 | -21.000.000,00 | ||
| 14. Bilanzgewinn | 14.800.812,83 | 18.455.601,60 |
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024
I. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Darwin AG mit Sitz in München ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 264 421 eingetragen.
Die Darwin AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. §§ 267 Abs. 1, 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetz (AktG) aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaft wurden weitgehend in Anspruch genommen.
Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, da weder tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten diesem entgegenstehen.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Abschaffungskosten bewertet und linear unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgte eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis EUR 800,00 (netto) wurden im Jahr der Anschaffung entsprechenden den steuerrechtlichen Regelungen (hier: § 6 Abs. 2 EStG) voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgte eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko sowie die Zinsen aufgrund längerer Forderungslaufzeiten wurden durch Wertberichtigungen zu Forderungen berücksichtigt.
Flüssige Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
AKTIVA
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten
| Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | EUR 93.960,29 |
| (Vorjahr: EUR 54.837,09) | |
| • davon: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | EUR 93.960,29 |
| (Vorjahr: EUR 51.069,97) | |
| • davon: Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | EUR 0,00 |
| (Vorjahr: EUR 3.767,12) |
Restlaufzeiten
Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr:
| • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | EUR 0,00 |
| (Vorjahr: EUR 0,00) | |
| • Forderungen gegen verbundene Unternehmen | EUR 0,00 |
| (Vorjahr: EUR 0,00) | |
| • Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | EUR 0,00 |
| (Vorjahr: EUR 0,00) | |
| • Sonstige Vermögensgegenstände | EUR 0,00 |
| (Vorjahr: EUR 0,00) |
PASSIVA
Gezeichnetes Kapital
| Stammaktien mit Stimmrecht | EUR 3.000.000,00 |
| Stimmrechtslose Vorzüge | EUR 0,00 |
| Summe (gezeichnetes Kapital) | EUR 3.000.000,00 |
Gewinnrücklage
Die Dotierung einer Gewinnrücklage gem. § 150 Abs. 1 und Abs. 2 AktG ist aufgrund der Höhe der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB obsolet resp. nicht zulässig.
Restlaufzeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr:
| • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | EUR 0,00 |
| (Vorjahr: EUR 199,77) | |
| • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | EUR 115.337,92 |
| (Vorjahr: EUR 22.166,70) | |
| • Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen | EUR 0,00 |
| (Vorjahr: EUR 0,00) | |
| • Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | EUR 23.155.142,00 |
| (Vorjahr: EUR 18.463.282,25) | |
| • Sonstige Verbindlichkeiten | EUR 19.955,60 |
| (Vorjahr: EUR 21.154,54) |
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
| • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | EUR 0,00 |
| (Vorjahr: EUR 0,00) | |
| • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | EUR 0,00 |
| (Vorjahr: EUR 0,00) | |
| • Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen | EUR 0,00 |
| (Vorjahr: EUR 0,00) | |
| • Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | EUR 0,00 |
| (Vorjahr: EUR 0,00) | |
| • Sonstige Verbindlichkeiten | EUR 0,00 |
| (Vorjahr: EUR 0,00) | |
| Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: | |
| • Gesamtbetrag | EUR 0,00 |
| (Vorjahr: EUR 0,00) |
Besicherungen
Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind:
| • Gesamtbetrag | EUR 0,00 |
| (Vorjahr: EUR 0,00) |
VI. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung
Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von EUR 15.000.000,00 (Vorjahr: EUR 10.000.000,00) resultieren vollumfänglich aus Gewinnausschüttungen von verbundenen Unternehmen (hier: Novogenia GmbH).
Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung
Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens in Höhe von EUR 4.703.072,68 (Vorjahr: EUR 0,00) betreffen die Wertberichtigung eines ausgereichten Darlehens.
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 7.878.296,01 (Vorjahr: 1.328.976,18) betreffen Anteile an verbundenen Unternehmen (EUR 4.118.541,38), Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (EUR 2.109.756,63) sowie Ausleihungen (EUR 1.649.998,00).
V. SONSTIGE ANGABEN
Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2024 eine selbstschuldnerische Bürgschaft für ein verbundenes Unternehmen gegenüber einem Kreditinstitut in Höhe von EUR 300.000,00 (Vorjahr Euro 0,00) herausgelegt. Gesonderte Sicherheiten wurden nicht gestellt.
Beschäftigte Arbeitnehmer
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2024 durchschnittlich 3,0 Arbeitnehmer (Vorjahr: 1,5) Arbeitnehmer beschäftigt.
Konzernzugehörigkeit
Die Gesellschaft wird den Konzernabschluss der Darwin AG, München, einbezogen. Die Darwin AG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf.
München, den 25. April 2025
Felix Bausch
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die DARWIN AG, München:
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Darwin AG, München, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 S. 4 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024.
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 S. 4 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach-weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 S. 4 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 13. Mai 2025
**Treuhandgesellschaft Südbayern GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Vogt, Wirtschaftsprüfer