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Commerzbank AG — Governance Information 2021
Jun 16, 2021
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Governance Information
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Aktualisierung der Entsprechenserklärung 2020 zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 gemäß § 161 AktG
Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat im November 2020 ihre Entsprechenserklärung 2020 zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 veröffentlicht.
Da es unterjährig zu einer Abweichung in Bezug auf die Empfehlung B.4 des Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 gekommen ist, aktualisiert die Commerzbank Aktiengesellschaft ihre Entsprechenserklärung 2020 um folgende Abweichungserklärung:
Nach Empfehlung B.4 des Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 soll die Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer bei gleichzeitiger Aufhebung der laufenden Bestellung nur bei Vorliegen besonderer Umstände erfolgen. Frau Dr. Bettina Orlopp wurde am 16. Juni 2021 vom Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 17. Juni 2021 zur stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden bestellt. Einhergehend mit dieser Bestellung erfolgte die vorzeitige Wiederbestellung für fünf Jahre bei gleichzeitiger Aufhebung der laufenden Bestellung. Vor dem Hintergrund der Bestellung zur stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ist die vorzeitige Einräumung einer fünfjährigen Bestellperiode angebracht. Die Commerzbank Aktiengesellschaft geht vorsorglich dennoch davon aus, bei der Neubestellung von Frau Dr. Bettina Orlopp als Vorstandsmitglied mangels besonderer Umstände von der Empfehlung B.4 des Kodex abgewichen zu sein.
Im Übrigen bleibt die Entsprechenserklärung vom November 2020 unverändert.
Frankfurt am Main, Juni 2021
Der Vorstand Der Aufsichtsrat