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Commerzbank AG Annual Report 2017

Apr 24, 2018

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Annual Report

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Commerzbank Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Jahresabschluss 2017 Commerzbank AG

Jahresabschluss und Lagebericht 2017

Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.

Lagebericht

der Commerzbank Aktiengesellschaft

Struktur und Organisation

Die Commerzbank ist eine der führenden Privat- und Firmenkunden-banken in Deutschland und eine international agierende Geschäftsbank mit Standorten in mehr als 50 Ländern. Sie betreibt mit rund 1.000 Filialen eines der dichtesten Filialnetze aller deutschen Privatbanken. Insgesamt betreut die Commerzbank mehr als 18 Millionen Privat- und Unternehmerkunden sowie über 60.000 Firmenkunden weltweit.

Im Rahmen ihrer Strategie fokussiert die Commerzbank ihre Geschäftstätigkeiten in den zwei Kernsegmenten "Privat- und Unternehmerkunden" sowie "Firmenkunden", mit denen sie ein umfassendes Portfolio an Bank- und Kapitalmarktdienstleistungen anbietet. In dem Abbausegment "Asset&Capital Recovery (ACR)" hat die Bank neben Teilen des Staatsfinanzierungsgeschäfts alle nicht strategischen Aktivitäten der gewerblichen Immobilienfinanzierung und Schiffsfinanzierung gebündelt. Die Segmente werden jeweils von einem Mitglied des Vorstands geführt.

Unter Group Management sind alle Stabs- und Steuerungsfunktionen gebündelt: Group Audit, Group Communications, Group Compliance, Group Development S Strategy, Group Finance, Group Human Resources, Group Investor Relations, Group Legal, Group Treasury sowie die zentralen Risikofunktionen. Die Unterstützungsfunktionen werden von Group Services bereitgestellt. Hierunter fallen Group Banking Operations, Group Markets Operations, Group Information Technology, Group Organisation S Security und Group Delivery Center. In der Berichterstattung sind die Stabs-, Steuerungs- und Unterstützungsfunktionen im Bereich Sonstige und Konsolidierung zusammengefasst.

Im Inland steuert die Commerzbank Aktiengesellschaft aus ihrer Zentrale in Frankfurt am Main heraus ein flächendeckendes Filialnetz, über das alle Kundengruppen betreut werden. Wichtigste inländische Tochtergesellschaften sind die comdirect bank AG und die Commerz Real AG. Im Ausland ist die Bank mit 6 wesentlichen Tochtergesellschaften, 21 operativen Auslandsniederlassungen und 32 Repräsentanzen in mehr als 50 Ländern und an allen wichtigen Finanzplätzen wie London, New York, Tokio, Hongkong und Singapur vertreten. Der Schwerpunkt der internationalen Aktivitäten liegt aber auf Europa.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Unternehmerische Verantwortung

Unternehmerische Verantwortung ist ein Leitgedanke der Commerzbank: Ökologische, soziale und ethische Kriterien spielen hinsichtlich unserer Unternehmensführung eine zentrale Rolle. Wir wollen mit unserem Kerngeschäft Einfluss auf eine nachhaltige Entwicklung nehmen, unsere Kunden fair und kompetent beraten, unseren ökologischen Fußabdruck stetig reduzieren, unseren Mitarbeitern ein attraktiver Arbeitgeber sein und uns für die Gesellschaft engagieren. Das Portal zur unternehmerischen Verantwortung gibt Ihnen unter www.nachhaltigkeit.commerzbank.de einen Überblick über die Nachhaltigkeitsstrategie der Commerzbank und den Zielen ihres Nachhaltigkeitsprogramms.

Unsere Mitarbeiter

Unsere Mitarbeiter sind ein wesentlicher Teil unseres unternehmerischen Erfolgs. Nur mit motivierten und leistungsfähigen Mitarbeitern können wir unsere geschäftlichen Ziele erreichen. Ihr Engagement und ihre Qualifikation machen uns stark für den Wettbewerb. Unser Anspruch ist es, mit unserer Personalarbeit die Attraktivität der Commerzbank als Arbeitgeber stetig zu verbessern. Gleichzeitig ist der Personalbereich maßgeblich an der Umsetzung des neuen Geschäftsmodells der Bank beteiligt. Unsere Unternehmenskultur ist geprägt von unseren Werten, einem einheitlichen Führungsverständnis und unseren Verhaltensgrundsätzen. Sie helfen unseren Mitarbeitern, sich insbesondere in Zeiten des Wandels zu orientieren. Wir sind davon überzeugt, dass integres und regelkonformes Verhalten unseren guten Ruf stärkt, und uns so nachhaltig wirtschaftlichen Erfolg sichert. Compliance und Integrität sind daher wichtige Bestandteile unseres Geschäftsmodells.

Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft ging zum 31. Dezember 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 1.361 oder 3,9 % auf 33.850 zurück.

Personalarbeit unterstützt das neue Geschäftsmodell

Die Fokussierung auf das Kerngeschäft und die damit einhergehende Aufgabe einzelner Geschäftsaktivitäten sowie die Digitalisierung und Automatisierung von Arbeitsabläufen führen zu einem entsprechenden Stellenabbau. Um diesen so sozialverträglich wie möglich zu gestalten, hat sich die Commerzbank mit den Arbeitnehmergremien auf einen Rahmeninteressenausgleich und einen Rahmensozialplan geeinigt. Daneben wurden 32 Teilinteressenausgleiche für die einzelnen Konzernbereiche verhandelt. Damit ist der Weg in die neue Zielstruktur definiert.

Der Personalbereich ist an der erfolgreichen Umsetzung des neuen Geschäftsmodells der Bank maßgeblich beteiligt. Er hat die Geschäftseinheiten bei den Gremienverhandlungen unterstützt und begleitet sie nun auf ihrem Weg in die neue Organisationsstruktur.

Digitale Kompetenz fördern

Engagierte und kompetente Mitarbeiter tragen entscheidend zum geschäftlichen Erfolg der Commerzbank bei. Um dies zu gewährleisten, hat die Bank auch ihre strategische Agenda für die Personalarbeit bis 2020 neu ausgerichtet. Ziel ist es, den Rahmen für Mitarbeiter und Führungskräfte zu schaffen, den digitalen Wandel der Commerzbank kompetent und motiviert mitzugestalten.

Wir wollen unsere Mitarbeiter für die Digitalisierung sensibilisieren und qualifizieren. In bankweiten Veranstaltungen geben wir ihnen Gelegenheit, ihr Wissen zum Thema Digitalisierung zu erweitern. Wir bilden sie in agilen Arbeitsmethoden aus und bauen so neue Kompetenzen auf. Daneben setzen wir auch auf die Förderung von Nachwuchs. Wir gehen dabei neue Wege, um digitale Talente zu finden. Mit unserem internationalen Traineeprogramm in Digital-Banking wollen wir digitale Talente aus verschiedenen Wissensgebieten für uns gewinnen. Im Berichtsjahr haben wir 24 Hochschulabsolventen für das Traineeprogramm eingestellt. Mit dem neuartigen Programm nehmen wir eine Vorreiterrolle im europäischen Bankenmarkt ein. Es unterstützt uns auf unserem Weg zu einem digitalen Technologieunternehmen.

Das Thema Digitalisierung spiegelt sich auch in unseren Produkten und Prozessen der Personalarbeit wider. So arbeiten wir daran, einen Großteil von ihnen zu digitalisieren. Im Ziel sollen unsere Personalprozesse vereinfacht und standardisiert werden.

Starke Kultur der Integrität für nachhaltigen Erfolg der Bank

Wir wollen langfristig wirtschaftlich erfolgreich und profitabel sein. Dazu brauchen wir eine gute Reputation und eine starke Marke. Compliance und Integrität sind daher wesentliche Bestandteile unseres Geschäftsmodells. Eine starke Kultur der Integrität hilft uns, uns zu orientieren und uns richtig zu entscheiden. Integrität ist daher seit Jahren Bestandteil unserer Unternehmenskultur, die in unseren "ComWerten" festgehalten ist.

Um unsere Unternehmenskultur zu stärken, haben wir im Berichtsjahr eine bankweite Kampagne zur Kultur der Integrität gestartet. Damit wollen wir unsere Mitarbeiter für das Thema Integrität sensibilisieren. Und sie motivieren, sich weiterhin achtsam, ehrlich und fair zu verhalten.

Auf unseren ComWerten basieren auch unsere Verhaltensgrundsätze. Sie definieren Mindeststandards für integres Verhalten in der Bank und helfen uns, Situationen richtig einzuschätzen. Wenn wir diesen Grundsätzen folgen, schützen wir den guten Ruf der Bank und stärken unsere Marke. Wir sind davon überzeugt, dass uns dies einen klaren Wettbewerbsvorteil verschafft.

Im Berichtsjahr haben wir die Verhaltensgrundsätze neu aufgelegt und sie unter anderem um Praxisbeispiele ergänzt. Die überarbeiteten Verhaltensgrundsätze bieten uns klare, gut verständliche Hilfestellungen, um uns richtig zu verhalten.

Diversity-Management integraler Bestandteil der Personalstrategie

Die Themen Diversity und Inclusiveness sind in unserer Unternehmenskultur fest verankert. Diversity steht für die Vielfalt unserer Mitarbeiter und Kunden. Inclusiveness beschreibt ein Umfeld, in dem Vielfalt anerkannt ist und jeder die Gelegenheit erhält, sich im Rahmen seiner Fähigkeiten und Interessen weiterzuentwickeln. Wir bekennen uns klar zu einem vorurteilsfreien Arbeitsumfeld und gegenseitiger Akzeptanz. Als Unterzeichner der Charta der Vielfalt der Unternehmen in Deutschland setzen wir ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für die Vielfalt und Gleichstellung unserer Beschäftigten, Kunden sowie Geschäftspartner. Denn davon profitieren sowohl Mitarbeiter als auch die Bank. Die Commerzbank hat im Berichtsjahr den fünften deutschen Diversity-Tag mit zahlreichen bundesweiten Aktionen und Workshops für ihre Mitarbeiter durchgeführt.

Bank fördert Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf

Unsere Mitarbeiter sollen Familie und Beruf gut miteinander vereinen können. Darum unterstützen wir sie mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, Homeoffice-Möglichkeiten und Betreuungsangeboten für Kinder. Außerdem arbeiten wir seit Jahren mit professionellen Partnern zum Thema Pflege zusammen. So unterstützen wir unsere Mitarbeiter, die Angehörige pflegen, zum Beispiel durch Beratung und die Vermittlung von Pflegeplätzen. Darüber hinaus bieten wir ihnen die Möglichkeit, sich innerhalb und außerhalb der Bank, beispielsweise bei Veranstaltungen oder in Mitarbeiternetzwerken zu unterschiedlichen Themen zu informieren und auszutauschen.

Anzahl von Frauen in Führungspositionen steigt weiter

Die Commerzbank hat im Berichtsjahr mit 30,7 % mehr Frauen in Führungspositionen beschäftigt als 2016. Für uns ist es auch künftig wichtig, Mitarbeiterinnen in Managementfunktionen zu fördern. Daher hat sich die Commerzbank zum Ziel gesetzt, bis Ende 2021 35 % der Führungspositionen mit Frauen zu besetzen. Dabei sollen Positionen ausschließlich nach der Qualifikation und Kompetenz besetzt werden.

Bank fördert gesundes Leben und Arbeiten ihrer Mitarbeiter

Unsere Mitarbeiter sind motivierter und leistungsfähiger, wenn sie gesund arbeiten und leben. Schon 2012 hat sich die Commerzbank daher dazu bekannt, Gesundheitsziele sowohl in ihrer Personalpolitik als auch in allen anderen Unternehmensbereichen zu verankern. Seitdem engagieren wir uns für die Gesundheit unserer Mitarbeiter weit über die gesetzlichen Vorschriften hinaus. So bieten wir unseren Mitarbeitern ein umfangreiches Informations- und Schulungsangebot für Gesundheitsthemen. Außerdem fördern wir bei unseren Führungskräften das Bewusstsein für gesundheitsförderliches Verhalten im Arbeitsalltag. Im Berichtsjahr haben wir bundesweit rund 160 Betriebssportgruppen mit rund 16.000 Mitgliedern in mehr als 50 Sportarten in der Commerzbank unterstützt. Außerdem haben wir zahlreiche Bewegungsaktionen angeboten. Wie schon in den Vorjahren meisterten knapp 1.900 Mitarbeiter der Commerzbank die Herausforderung, 100 Tage lang mindestens 10.000 Schritte zu gehen. Neben der körperlichen ist uns auch die psychische Gesundheit unserer Mitarbeiter sehr wichtig. Über das "Employee Assistance Program" (EAP) erhalten unsere Mitarbeiter kompetente Beratung in schwierigen Berufs- und Lebenslagen. Mit unserem ganzheitlichen Ansatz beim betrieblichen Gesundheitsmanagement schaffen wir einen Rahmen für gesundes Arbeiten.

Zusatzleistungen für Mitarbeiter

Neben der Vergütung bieten wir unseren Mitarbeitern viele attraktive Zusatzleistungen an. Diese reichen von der betrieblichen und privaten Altersversorgung über Risikoabsicherungen bis hin zu vielen weiteren Extras. Die Zusatzleistungen haben allesamt eine hohe Relevanz bei unseren Mitarbeitern und unterstützen uns dabei, uns als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. So ist es uns wichtig, die Mobilität unserer Mitarbeiter zu stärken. Daher hatten unsere Mitarbeiter auch 2017 die Möglichkeit, am Bike- und Bankwagenleasing teilzunehmen. Etwa 5.300 Mitarbeiter haben das Angebot genutzt. Im Berichtsjahr hat die Bank erstmals ein Elektroauto als Leasing-Aktionsfahrzeug angeboten. Damit leisten wir einen weiteren Beitrag zu den bankweiten Nachhaltigkeitszielen und setzen ein Zeichen für die Elektromobilität. Außerdem gibt die Commerzbank ihren Mitarbeitern beispielsweise regelmäßig die Gelegenheit, hochwertige IT-Geräte auch für den privaten Gebrauch zu leasen.

Vergütung

Die Offenlegung der Vergütung aller Mitarbeiter unterhalb der Vorstandsebene erfolgt aufgrund der erhöhten Bedeutung, die sich aus erweiterten regulatorischen Anforderungen ergibt, in Form eines eigenständigen Berichts (Vergütungsbericht gemäß § 16 Institutsvergütungsverordnung). Dieser wird auf der Internetseite der Commerzbank unter www.commerzbank.de jährlich veröffentlicht.

Vergütungsbericht

Der Bericht ist an die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex angelehnt und trägt den Anforderungen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) Rechnung.

Vorstand

Vorstandsvergütungssystem

Der Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft hat im Dezember 2014 das aktuelle und seit dem 1. Januar 2015 geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands beschlossen. Die Einführung eines neuen Systems war notwendig geworden, um die Vorstandsvergütung an die neuen beziehungsweise geänderten Regelungen der Capital Requirements Directive IV, des Kreditwesengesetzes sowie der Institutsvergütungsverordnung anzupassen. Zudem sollte das Vergütungssystem vereinfacht werden, um seine Transparenz und die Nachvollziehbarkeit der Erfolgsmessung zu erhöhen. Für Komponenten des alten Vergütungssystems, die am 1. Januar 2015 noch nicht vollständig ausgezahlt waren, gelten weiterhin ausschließlich die Regelungen dieses Vergütungssystems, das im Vergütungsbericht 2014 dargestellt ist. Dies betrifft derzeit noch die langfristigen Vergütungskomponenten (LTI-Komponenten) der Geschäftsjahre 2013 und 2014. Die Anpassung des Vergütungssystems an die Neufassung der Institutsvergütungsverordnung vom 4. August 2017 wird der Aufsichtsrat im Laufe des Geschäftsjahres 2018 vornehmen.

Grundzüge des aktuellen Vergütungssystems Kernbestandteile des Vergütungssystems sind ein festes Jahresgrundgehalt sowie eine variable Vergütung mit einem einheitlichen Zielbetrag. Die Angemessenheit des festen Jahresgrundgehalts und der variablen Vergütung wird regelmäßig im Abstand von 2 Jahren überprüft.

Die Hauptversammlung 2015 hat das Vergütungssystem sowie eine Obergrenze der variablen Vergütung von maximal 140 % der fixen Vergütung gebilligt.

Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile Zu den erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen zählen das feste Jahresgrundgehalt und die Sachbezüge. Das Jahresgrundgehalt beträgt 750 Tsd. Euro für die ordentlichen Vorstandsmitglieder. Der Vorstandsvorsitzende erhält das 1,75-Fache hiervon, das heißt 1.312.500 Euro. Es wird in 12 gleichen monatlichen Raten ausgezahlt. Die Sachbezüge bestehen im Wesentlichen aus der Dienstwagennutzung mit Fahrer, Sicherheitsmaßnahmen und Versicherungsbeiträgen (Unfallversicherung) sowie den darauf anfallenden Steuern. Die Vorstandsmitglieder haben ferner Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung, die in Pensionsverträgen geregelt ist und nachfolgend in einem gesonderten Abschnitt beschrieben wird.

Erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile (variable Vergütung) Das Vergütungssystem sieht eine variable Vergütungskomponente vor, die an die Erreichung jeweils zu Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat festgelegter Ziele geknüpft ist. Die variable Vergütung wird ermittelt aus (i) der EVA-Zielerreichung des Commerzbank-Konzerns, (ii) der Zielerreichung der Ressorts (Segmente und/oder Querschnittsfunktionen), die ein Vorstandsmitglied verantwortet, und (iii) der Erreichung individueller Leistungsziele. Die Zielerreichung kann für Konzern, Ressorts und individuelle Leistung jeweils zwischen 0 und 200 % liegen. Der Gesamtzielerreichungsgrad, der aus diesen drei Komponenten ermittelt wird, ist jedoch auf höchstens 150 % begrenzt. Aus der Multiplikation des Gesamtzielerreichungsgrads mit dem Zielbetrag ergibt sich der Gesamtzielerreichungsbetrag der variablen Vergütung. Der Gesamtzielerreichungsbetrag ist daher auf maximal 150 % des Zielbetrags des Vorstandsmitglieds begrenzt.

Zielbetrag Der Zielbetrag der variablen Vergütung beträgt 1 Mio. Euro für die ordentlichen Vorstandsmitglieder und 1628.640 Euro für den Vorstandsvorsitzenden bei einer Zielerreichung von 100%. Der Aufsichtsrat kann den Zielbetrag reduzieren, wenn dies erforderlich ist, um das maximale Verhältnis zwischen variabler und fixer Vergütung einzuhalten. Dieser Fall kann eintreten, wenn sich die Sachbezüge oder der Dienstzeitaufwand für die betriebliche Altersversorgung von Vorstandsmitgliedern verringern, da beide Komponenten in die fixe Vergütung einbezogen sind.

Zielfestlegung Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres legt der Aufsichtsrat Ziele für die Vorstandsmitglieder fest:

Unternehmensbezogene Ziele Der Aufsichtsrat legt anhand des Economic Value Added (EVA) oder einer anderen von ihm bestimmten Kennzahl Zielwerte für den Konzern und Ressorts, die ein Vorstandsmitglied verantwortet, fest und bestimmt, bei welchem Ergebnis das jeweilige Ziel zu wie viel Prozent erreicht ist.
Individuelle Ziele Zusätzlich setzt der Aufsichtsrat den Vorstandsmitgliedern individuell spezifische quantitative und/oder qualitative Ziele.
Zielerreichung Nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres entscheidet der Aufsichtsrat, inwieweit die Ziele erreicht wurden. Die Messung der Zielerreichung für die unternehmensbezogenen Ziele knüpft zu 70 % an den geschäftlichen Erfolg des Konzerns sowie zu 30 % an die Ergebnisse und Zielerreichungen der vom betreffenden Vorstandsmitglied zu verantwortenden Ressorts an, und zwar über einen Dreijahreszeitraum. Hierfür werden die unternehmensbezogenen Zielerreichungen des jeweiligen Geschäftsjahres mit 3/6, des Vorjahres mit 2/6 und des Vor-Vorjahres mit 1/6 gewichtet. Für neu bestellte Vorstandsmitglieder besteht für die ersten zwei Jahre eine Übergangsregelung. Das Ergebnis dieser unternehmensbezogenen Dreijahres-Zielerreichung wird anschließend mit einem Faktor zwischen 0,7 und 1,3 multipliziert, der von der Erreichung der individuellen Ziele des jeweiligen Vorstandsmitglieds abhängig ist. 0,7 entspricht einer individuellen Zielerreichung von 0% (Minimum), 1,0 einer individuellen Zielerreichung von 100% und 1,3 einer individuellen Zielerreichung von 200% (Maximum). Für Zwischenwerte bestimmt der Aufsichtsrat den Faktor bei der Zielfestlegung in Stufen. Eine variable Vergütung für das Geschäftsjahr wird nur festgesetzt, wenn der Konzern ein positives Ergebnis nach IFRS vor Steuern und vor Abzug von Minderheiten erzielt.

Der Aufsichtsrat kann beschließen, die variable Vergütung herabzusetzen oder entfallen zu lassen, soweit dies erforderlich ist, um die Risikotragfähigkeit der Bank zu berücksichtigen oder die Fähigkeit der Bank sicherzustellen, eine angemessene Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung oder die Kapitalpufferanforderungen des Kreditwesengesetzes dauerhaft aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. Sofern vorab definierte Quoten nicht erreicht werden, muss der Aufsichtsrat die variable Vergütung grundsätzlich entfallen lassen. Darüber hinaus muss der Aufsichtsrat die variable Vergütung eines Vorstandsmitglieds streichen, wenn das Vorstandsmitglied bei der Ausübung seiner Organtätigkeit im maßgeblichen Geschäftsjahr bis zur Festsetzung der Zielerreichung schwerwiegende Pflichtverletzungen begangen hat.
Short Term Incentive (STI) Von der variablen Vergütung sind 40 % als Short Term Incentive ausgestaltet. Der Anspruch darauf entsteht mit der Feststellung des Gesamtzielerreichungsbetrags der variablen Vergütung durch den Aufsichtsrat und der Mitteilung an das Vorstandsmitglied. Davon wird die Hälfte als Barbetrag ausgezahlt, die andere Hälfte aktienbasiert nach einer Wartezeit von 12 Monaten ebenfalls in bar. Diese Hälfte wird an die Wertentwicklung der Commerzbank-Aktie seit dem Ende des Geschäftsjahres gekoppelt, für das der STI gewährt wird.
Long Term Incentive (LTI) Die verbleibenden 60% der variablen Vergütung sind als Long Term Incentive ausgestaltet. Der Anspruch auf den LTI entsteht, unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Leistungsbewertung, erst nach dem Ablauf eines Zurückbehaltungszeitraums von 5 Jahren. Die nachträgliche Leistungsbewertung kann zu einer Reduzierung bis zur vollständigen Streichung des gesamten LTIs führen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen die ursprüngliche Festsetzung der Zielerreichung als unzutreffend herausstellt oder sich die Kapitalausstattung der Bank aufgrund geschäftsjahresbezogener Umstände signifikant verschlechtert hat. Dies kommt ferner in Betracht, wenn in diesem Geschäftsjahr das Risikomanagement auf Konzernebene oder in einem vom Vorstandsmitglied verantworteten Ressort signifikant versagt hat oder die wirtschaftliche Lage der Bank zum Zeitpunkt der nachträglichen Leistungsbewertung beziehungsweise bei Ablauf der anschließenden Wartezeit eine Zahlung nicht zulassen würde. Der sich nach der nachträglichen Leistungsbewertung ergebende LTI wird zur Hälfte in bar und zur Hälfte aktienbasiert nach einer Wartezeit von zusätzlichen 12 Monaten ebenfalls in bar ausgezahlt. Ebenso wie beim aktienbasierten Anteil des STI wird die Wertentwicklung der Commerzbank-Aktie seit dem Ende des Geschäftsjahres berücksichtigt, für das der LTI gewährt wird. Somit wird bei der aktienbasierten Hälfte des LTI die Wertentwicklung der Commerzbank-Aktie während des Zurückbehaltungszeitraums von 5 Jahren und der sich anschließenden Wartezeit berücksichtigt.

Vergütung für die Übernahme von Organfunktionen bei verbundenen Unternehmen

Die einem Vorstandsmitglied zufließende Vergütung aus der Wahrnehmung von Organfunktionen bei verbundenen Unternehmen wird auf die Gesamtbezüge des Vorstandsmitglieds angerechnet.

Altersversorgung

Regelung für im Jahr 2011 bestellte Vorstandsmitglieder

Das im Jahr 2011 vom Aufsichtsrat beschlossene System der betrieblichen Altersversorgung für Vorstandsmitglieder beinhaltet für damals bereits bestellte Vorstandsmitglieder eine beitragsorientierte Leistungszusage.

Dem Versorgungskonto jedes Vorstandsmitglieds wird bis zur Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied jährlich ein Versorgungsbaustein gutgeschrieben. Der Versorgungsbaustein eines Kalenderjahres ergibt sich durch Umwandlung des jeweiligen Jahresbeitrags in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenpension. Das Versorgungskonto stellt die erreichte Pensionsanwartschaft des Vorstandsmitglieds auf jährliche Altersrente dar. Seit dem Jahr 2015 führen Erhöhungen des festen Jahresgrundgehaltes nur dann zu einem erhöhten Versorgungsbaustein, wenn der Aufsichtsrat dies beschließt.

Das Vorstandsmitglied erhält eine Altersversorgung in Form einer lebenslangen Pension unter den nachfolgenden Voraussetzungen, sofern das Anstellungsverhältnis mit dem Vorstandsmitglied beendet ist:

als Alterspension, wenn das Vorstandsmitglied das 65. Lebensjahr vollendet hat, oder
als vorzeitige Alterspension, wenn (i) das Vorstandsmitglied das 62. aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet hat oder (ii) nach mindestens 10-jähriger Zugehörigkeit zum Vorstand und Vollendung des 58. Lebensjahres oder (iii) nach mindestens 15-jähriger Zugehörigkeit zum Vorstand, oder
als Invalidenpension bei dauernder Dienstunfähigkeit.

Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Eintritt eines Versorgungsfalls aus der Bank aus, so bleibt ihm eine bereits erworbene unverfallbare Anwartschaft auf Versorgungsleistungen erhalten.

Der Monatsbetrag der Alterspension errechnet sich als ein Zwölftel des Standes des Versorgungskontos bei Eintritt des Versorgungsfalls.

Zur Ermittlung der vorzeitigen Alterspension wird die Pension im Hinblick auf den früheren Zahlungsbeginn gekürzt.

Bei Eintritt des Versorgungsfalls wegen Invalidität vor Vollendung des 55. Lebensjahres wird der Monatsbetrag der Invalidenpension um einen Zurechnungsbetrag aufgestockt.

Bei Ausscheiden nach Vollendung des 62. Lebensjahres kann jedes Vorstandsmitglied anstatt einer laufenden Pension eine Einmalzahlung oder eine Auszahlung in 9 Jahresraten wählen. Dabei errechnet sich der Auszahlbetrag nach einem Kapitalisierungsfaktor in Abhängigkeit vom Alter des Vorstandsmitglieds.

Den Vorstandsmitgliedern wird für die Dauer von 6 Monaten anstelle der Pension das anteilige Grundgehalt als Übergangsgeld fortbezahlt, wenn sie mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres oder aufgrund dauernder Dienstunfähigkeit aus dem Vorstand ausscheiden. Insbesondere bei Fehlverhalten kann das Übergangsgeld reduziert werden. Sofern ein Vorstandsmitglied eine vorzeitige Alterspension erhält und noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet hat, werden erzielte Einkünfte aus anderen Tätigkeiten bis zu diesem Alter zur Hälfte auf die Pensionsansprüche angerechnet.

Die Hinterbliebenenpension für einen überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner beträgt 66 2/3 % der Pensionsansprüche des Vorstandsmitglieds. Falls keine Hinterbliebenenpension an einen überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner gezahlt wird, haben die minderjährigen oder in der Ausbildung befindlichen Kinder einen Anspruch auf eine Waisenrente in Höhe von jeweils 25 % der Pensionsansprüche des Vorstandsmitglieds, insgesamt jedoch maximal in Höhe der Hinterbliebenenpension eines überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners.

Regelungen für nach der Neuregelung bestellte Vorstandsmitglieder

Die Altersversorgung für nach der Neuregelung bestellte Vorstandsmitglieder wurde am Commerzbank-Kapitalplan zur betrieblichen Altersvorsorge ausgerichtet. Das Vorstandsmitglied erhält eine Altersversorgung in Form einer Kapitalleistung, sofern das Anstellungsverhältnis mit dem Vorstandsmitglied beendet ist und das Vorstandsmitglied

das 65. Lebensjahr vollendet hat (Alterskapital) oder
das 62. aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet hat (vorzeitiges Alterskapital) oder
vor Vollendung des 62. Lebensjahres dauernd dienstunfähig ist.

Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Eintritt eines Versorgungsfalls aus der Bank aus, so bleibt ihm eine bereits erworbene unverfallbare Anwartschaft auf Versorgungsleistungen erhalten.

Für jedes Kalenderjahr während des bestehenden Anstellungsverhältnisses bis zum Eintritt des Versorgungsfalls wird jedem nach der Neuregelung bestellten Vorstandsmitglied ein Jahresbaustein gutgeschrieben, der 40 % des festen Jahresgrundgehalts (Jahresbeitrag) multipliziert mit einem altersabhängigen Transformationsfaktor beträgt. Auch in diesem System werden Erhöhungen des festen Jahresgrundgehaltes seit dem Jahr 2015 nur dann im Jahresbaustein berücksichtigt, wenn der Aufsichtsrat dies beschließt. Die Jahresbausteine werden bis zum Ausscheiden des Vorstandsmitglieds auf einem Versorgungskonto geführt. Nach Vollendung des 61. Lebensjahres wird dem Versorgungskonto des Vorstandsmitglieds bis zum Eintritt des Versorgungsfalls jährlich ein Zuschlag von 2,5% des jeweils vorangegangenen Jahresschlussstands des Versorgungskontos gutgeschrieben.

Der Jahresbeitrag wird in Investmentfonds angelegt und in ein virtuelles Depot eingebracht.

Die Höhe des Alterskapitals beziehungsweise des vorzeitigen Alterskapitals entspricht dem Stand des virtuellen Depots, mindestens jedoch dem Stand des Versorgungskontos bei Eintritt des Versorgungsfalls. Der Stand des Versorgungskontos stellt bei dieser Regelung die Höhe der Mindestkapitalleistung dar, sofern der Stand des virtuellen Depots geringer ist. Alternativ zur Kapitalzahlung kann das Vorstandsmitglied eine lebenslange Pension wählen.

Für die ersten beiden Monate nach Eintritt des Versorgungsfalls erhält das Vorstandsmitglied ein Übergangsgeld in Höhe von monatlich einem Zwölftel des festen Jahresgrundgehalts. Insbesondere bei Fehlverhalten kann das Übergangsgeld reduziert werden.

Falls ein Vorstandsmitglied vor Eintritt eines Versorgungsfalls stirbt, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf die Auszahlung des Hinterbliebenenkapitals, das dem Stand des virtuellen Depots am Wertstellungsstichtag entspricht, mindestens jedoch der Summe aus dem Stand des Versorgungskontos und einem etwaigen Zurechnungsbetrag. Der Zurechnungsbetrag wird gewährt, sofern das Vorstandsmitglied bei Eintritt des Versorgungsfalls wegen Dienstunfähigkeit beziehungsweise bei Tod mindestens 5 Jahre ununterbrochen als Vorstandsmitglied der Bank bestellt war und noch nicht das 55. Lebensjahr vollendet hatte. Sofern das Vorstandsmitglied von dem Wahlrecht zugunsten einer Pension Gebrauch gemacht hat, erhält ein überlebender Ehegatte oder Lebenspartner im Falle des Todes des Vorstandsmitglieds als Anwärter eine Hinterbliebenenrente, die nach versicherungsmathematischen Regeln aus dem Alterskapital ermittelt wird. Bezog das Vorstandsmitglied bereits eine Rente, erhält ein überlebender Ehegatte oder Lebenspartner eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 % der zuletzt an das Vorstandsmitglied gezahlten Rente.

In der nachstehenden Tabelle sind für die aktiven Vorstandsmitglieder die am 31. Dezember 2017 erreichten jährlichen Pensionsanwartschaften bei Eintritt des Pensionsfalls im Alter von 62 Jahren, die zugehörigen versicherungsmathematischen Barwerte am 31. Dezember 2017 sowie die zinsbereinigten Änderungen der Erfüllungsbeträge für das Jahr 2017 aufgeführt und den jeweiligen Vorjahresbeträgen gegenübergestellt:

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Tsd. € Erreichte Pensionsanwartschaften auf jährliche Altersrente mit Vollendung des 62. Lebensjahres Barwerte der erreichten Pensionsanwartschaften Zinsbereinigte Änderungen der Erfüllungsbeträge1
Stand zum jeweiligen 31.12. Stand zum jeweiligen 31.12.
--- --- --- --- ---
Martin Zielke 2017 237 4.172 676
2016 194 3.116 750
Martin Blessing2 2017 - - -
2016 332 4.656 - 186
Frank Annuscheit 2017 224 3.827 326
2016 202 3.139 367
Markus Beumer3 2017 - - -
2016 187 2.374 - 90
Dr. Marcus Chromik4 2017 435 616 301
2016 235 311 311
Stephan Engels 2017 1095 1.840 303
2016 955 1.527 304
Michael Mandel6 2017 325 493 310
2016 135 181 181
Dr. Bettina Orlopp7 2017 35 52 52
2016 - - -
Michael Reuther 2017 258 4.976 379
2016 236 4.179 434
Summe 2017 15.976 2.347
2016 19.483 2.071

1 Die im Vorjahr negativen zinsbereinigten Änderungen der Erfüllungsbeträge bei Martin Blessing und Markus Beumer sind durch ihre im Geschäftsjahr 2016 beendete Organtätigkeit begründet, wodurch insbesondere Rückstellungsbestandteile für Invalidität und vorzeitigen Todesfall abschließend aufgelöst wurden.

2 Die Bestellung von Martin Blessing zum Vorstandsvorsitzenden und Mitglied des Vorstands endete mit Ablauf des 30. April 2016.

3 Die Bestellung von Markus Beumer zum Mitglied des Vorstands endete mit Ablauf des 31. Oktober 2016.

4 Dr. Marcus Chromik wurde zum 1. Januar 2016 zum Mitglied des Vorstands bestellt.

5 Kapitalleistung verrentet.

6 Michael Mandel wurde zum 23. Mai 2016 zum Mitglied des Vorstands bestellt.

7 Dr. Bettina Orlopp wurde zum 1. November 2017 zum Mitglied des Vorstands bestellt.

Die zur Absicherung dieser Pensionsverpflichtungen dienenden Vermögensgegenstände wurden auf der Grundlage eines sogenannten Contractual Trust Arrangements auf den Commerzbank Pension-Trust e. V. übertragen.

Zum 31. Dezember 2017 belaufen sich die Pensionsverpflichtungen für im Geschäftsjahr 2017 aktive Vorstandsmitglieder der Commerzbank Aktiengesellschaft vor Saldierung mit dem Deckungsvermögen auf insgesamt 16,0 Mio. Euro (Vorjahr: 19,5 Mio. Euro).

Regelungen für den Fall der Beendigung der Organstellung

Für den Fall der Beendigung der Organstellung als Mitglied des Vorstands gilt Folgendes:

Falls die Bestellung zum Mitglied des Vorstands vorzeitig endet, endet der Anstellungsvertrag grundsätzlich 6 Monate später (Koppelungsklausel). Dem Vorstandsmitglied werden in diesem Fall das Jahresgrundgehalt und die variable Vergütung vorbehaltlich § 615 Satz 2 BGB (Anrechnung von Vergütung aus anderweitigem Erwerb) über das Ende des Anstellungsvertrags hinaus bis zum Ende der ursprünglichen Bestellungsperiode weiter bezahlt. Ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Organstellung wird für die Zielerreichung auf den Durchschnitt der Zielerreichung der übrigen Vorstandsmitglieder für das jeweilige Geschäftsjahr abgestellt. Im Übrigen unterliegt die variable Vergütung unverändert den Regelungen des Vergütungssystems, also auch der nachträglichen Leistungsbewertung.

Endet der Anstellungsvertrag bei vorzeitiger Beendigung der Organstellung aus anderen Gründen als nach der oben beschriebenen Koppelungsklausel, wird das feste Jahresgrundgehalt gegebenenfalls zeitanteilig bis zur Beendigung des Anstellungsvertrages bezahlt. Die für Geschäftsjahre vor Beendigung des Anstellungsvertrages mitgeteilte variable Vergütung bleibt unberührt. Die variable Vergütung des Beendigungsjahres wird gegebenenfalls zeitanteilig reduziert. Die variable Vergütung unterliegt auch in diesem Fall unverändert den Regelungen des Vergütungssystems, also auch der nachträglichen Leistungsbewertung.

Wird der Anstellungsvertrag zum Ablauf der jeweiligen Bestellungsperiode nicht verlängert, ohne dass ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder endet der Anstellungsvertrag nach der oben beschriebenen Koppelungsklausel, erhält das Vorstandsmitglied für die Dauer von 6 Monaten nach Ablauf der ursprünglichen Bestellungsperiode weiterhin das Jahresgrundgehalt. Diese Zahlung endet, sobald das Vorstandsmitglied Pensionszahlungen erhält.

In jedem dieser Fälle werden die genannten Bezüge für die Zeit nach wirksamer Beendigung der Organstellung höchstens bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 2 Jahresvergütungen1 gezahlt (Cap).

Sofern bei Beendigung der Organstellung oder bei Nichtverlängerung einer Bestellung die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages nach § 626 BGB vorliegen, erhält das Vorstandsmitglied keine variable Vergütung mehr für das Jahr, in dem die Organstellung endet. Dasselbe gilt für den Fall, dass ein Vorstandsmitglied sein Mandat ohne einen durch die Bank veranlassten wichtigen Grund niedergelegt hat. Gleiches gilt in den beiden genannten Fällen für das feste Jahresgrundgehalt ab dem Ende des Monats, in dem die Organstellung endet. Sofern die Organstellung aufgrund eines schwerwiegenden Pflichtverstoßes beendet wird, entfallen die variable Vergütung für das Jahr der Beendigung der Organstellung und die Leistung noch nicht ausgezahlter variabler Vergütung für vorangegangene Jahre.

Sonstiges

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat kein Mitglied des Vorstands Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten in Bezug auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten.

Darstellung der Vorstandsvergütung in Anlehnung an den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)

Gemäß Nummer 4.2.5 DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 sollen für jedes Vorstandsmitglied zum einen die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen und zum anderen der Zufluss (tatsächliche Auszahlbeträge) für das Berichtsjahr ausgewiesen werden. Dabei soll insbesondere in Festvergütung, Nebenleistungen, einjährige sowie mehrjährige variable Vergütung unterschieden werden.

Da die vom DCGK empfohlenen Mustertabellen nicht die Besonderheiten der Institutsvergütungsverordnung berücksichtigen und daher für Institute wie die Commerzbank weniger geeignet sind, hat die Commerzbank eigene Tabellen entworfen, die ihr Vorstandsvergütungssystem transparent und verständlich wiedergeben. Von der zusätzlichen Verwendung der Mustertabellen des Kodex hat die Commerzbank abgesehen, weil dies der angestrebten Übersichtlichkeit und Allgemeinverständlichkeit des Vergütungsberichts entgegenstünde. Dies hat die Commerzbank auch in ihrer Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG angegeben. Im Unterschied zu der Darstellung im Vorjahr wird sowohl in der nachfolgenden Zufluss- als auch in der Zuwendungstabelle nicht mehr zwischen einjähriger und mehrjähriger variabler Vergütung, sondern zwischen kurz- und langfristiger Vergütung unterschieden. Der Grund hierfür ist, dass in die gesamte variable Vergütung regelmäßig die unternehmensbezogene Zielerreichung über einen Zeitraum von drei Jahren einfließt. Ausnahmen bestehen nur aufgrund einer Übergangsregelung für neu bestellte Vorstandsmitglieder im ersten und zweiten Jahr ihrer Vorstandstätigkeit.

Die kurzfristige variable Vergütung ist der Short Term Incentive nach dem aktuellen Vergütungssystem. Er wird zur Hälfte als Barbetrag nach Ablauf des Geschäftsjahres und zur Hälfte aktienbasiert nach einer Wartezeit von 12 Monaten und somit kurzfristig ausgezahlt. Auf den langfristigen Anteil, den Long Term Incentive, entsteht ein Anspruch nur unter dem Vorbehalt der nachträglichen Leistungsbewertung und erst nach dem Ablauf eines Zurückbehaltungszeitraums von 5 Jahren. Der Versorgungsaufwand für die Altersversorgung der einzelnen Vorstandsmitglieder ist in der vorhergehenden Tabelle in der Spalte "Zinsbereinigte Änderungen der Erfüllungsbeträge" ausgewiesen. Der Versorgungsaufwand wird daher sowohl in der Zufluss- als auch in der Zuwendungstabelle nicht nochmals ausgewiesen.

1 Der Cap berechnet sich aus dem Zweifachen des Jahresgrundgehalts einschließlich Nebenleistungen (insbesondere Dienstwagennutzung mit Fahrer, Sicherheitsmaßnahmen und Versicherungsbeiträgen (Unfallversicherung)) zuzüglich des Durchschnitts der mitgeteilten variablen Vergütung der grundsätzlich drei vorausgegangenen Geschäftsjahre vor Beendigung der Organstellung.

Die folgenden Tabellen zeigen die tatsächlichen Zuflüsse für das Jahr 2017 und zum Vergleich die Vorjahreswerte für jedes einzelne Mitglied des Vorstands. Der Zufluss "für" das Jahr bedeutet, dass beispielsweise der STI 2017 in bar, der für das Jahr 2017 geleistet wird und bei dem alle Parameter am Schluss des Jahres feststehen, als Zufluss für 2017 dargestellt wird, obwohl die Auszahlung erst im Jahr 2018 erfolgen wird. Entsprechend ist der STI 2016 in bar, der 2017 ausgezahlt wurde, als Zufluss für 2016 dargestellt.

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Zufluss Martin Zielke Martin Blessing Frank Annuscheit
Tsd. € Vorsitzender ehemaliger Vorsitzender Chief Operating Officer
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(seit 1. Mai 2016) (bis 30. April 2016)
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2017 2016 2017 2016 2017 2016
Grundgehalt 1.313 1.125 - 438 750 750
Nebenleistungen 129 118 - 101 92 124
Zwischensumme 1.442 1.243 - 539 842 874
Kurzfristige variable Vergütung 415 284 238 242 273 224
STI 2014 in virtuellen Aktien (bis Q1/2016) - 96 - 168 - 100
STI 2015 in virtuellen Aktien (bis Q1/2017) 128 - 238 - 115 -
STI 2016 in bar - 188 - 74 - 124
STI 2017 in bar 287 - - - 158 -
Langfristige variable Vergütung 178 73 311 0 182 70
LTI 2013 in bar (bis 31.12.2016)1 - 73 - 0 - 70
LTI 2014 in bar (bis 31.12.2017) 178 - 311 - 182 -
Summe 2.035 1.600 549 781 1.297 1.168

1 Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Martin Blessing hat auf seine gesamten Ansprüche auf variable Vergütung 2012 und 2013 verzichtet.

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Zufluss Markus Beumer Dr. Marcus Chromik Stephan Engels
Tsd. € Mittelstandsbank Chief Risk Officer Chief Financial Officer
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(bis 31. Oktober 2016) (seit 1. Januar 2016)
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2017 2016 2017 2016 2017 2016
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Grundgehalt - 625 750 750 750 750
Nebenleistungen - 69 71 84 122 114
Zwischensumme - 694 821 834 872 864
Kurzfristige variable Vergütung 107 164 186 118 285 215
STI 2014 in virtuellen Aktien (bis Q1/2016) - 89 - - - 89
STI 2015 in virtuellen Aktien (bis Q1/2017) 107 - - - 115 -
STI 2016 in bar - 75 - 118 - 126
STI 2017 in bar - - 186 - 170 -
Langfristige variable Vergütung 169 64 - - 169 64
LTI 2013 in bar (bis 31.12.2016) - 64 - - - 64
LTI 2014 in bar (bis 31.12.2017) 169 - - - 169 -
Summe 276 922 1.007 952 1.326 1.143

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Zufluss Michael Mandel Dr. Bettina Orlopp Michael Reuther
Tsd. € Privat- und Unternehmerkunden Group Compliance, Group Human Resources, Group Legal Firmenkunden, Group Treasury
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(seit 23. Mai 2016) (seit 1. November 2017)
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2017 2016 2017 2016 2017 2016
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Grundgehalt 750 456 125 - 750 750
Nebenleistungen 102 58 20 - 130 125
Zwischensumme 852 514 145 - 880 875
Kurzfristige variable Vergütung 170 76 30 - 251 195
STI 2014 in virtuellen Aktien (bis Q1/2016) - - - - - 93
STI 2015 in virtuellen Aktien (bis Q1/2017) - - - - 123 -
STI 2016 in bar - 76 - - - 102
STI 2017 in bar 170 - 30 - 128 -
Langfristige variable Vergütung - - - - 174 70
LTI 2013 in bar (bis 31.12.2016) - - - - - 70
LTI 2014 in bar (bis 31.12.2017) - - - - 174 -
Summe 1.022 590 175 - 1.305 1.140

Die folgende Tabelle zeigt die Zuwendungen, bestehend aus fixer Vergütung (Grundgehalt und Nebenleistungen) und variabler Vergütung in Höhe des festgesetzten Gesamtzielerreichungsbetrags, die kurzfristigen sowie die langfristen Anteile der variablen Vergütung sowie den Minimal- und Maximalbetrag der gesamten variablen Vergütung für jedes einzelne Mitglied des Vorstands.

Abweichend von der Mustertabelle des DCGK für die gewährten Zuwendungen wird die zugeteilte variable Vergütung nicht mit dem Zielwert angegeben, das heißt, dem Wert bei einer Zielerreichung von 100 % beziehungsweise einem vergleichbaren Wert eines mittleren Wahrscheinlichkeitsszenarios. Stattdessen sind die vom Aufsichtsrat festgesetzten Gesamtzielerreichungsbeträge für jedes Vorstandsmitglied ausgewiesen. Die Tabelle berücksichtigt die tatsächliche Zielerreichung der Vorstandsmitglieder und hat daher im Hinblick auf die variable Vergütung für das abgelaufene Geschäftsjahr einen höheren Aussagewert als die Angabe bei einer fiktiven Zielerreichung von 100 %.

40 % des Gesamtzielerreichungsbetrags beziehungsweise der angegebenen Minimal- und Maximalwerte entfallen auf die kurzfristige variable Vergütung (STI). 60% des Gesamtzielerreichungsbetrags beziehungsweise der angegebenen Minimal- und Maximalwerte entfallen auf die langfristige variable Vergütung (LTI). Beide Vergütungsbestandteile sind jeweils zur Hälfte aktienbasiert. Die Vergleichswerte für das Geschäftsjahr 2016 sind an diese Systematik angepasst, um die Vergleichbarkeit mit den Angaben für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 zu gewährleisten.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 7. Februar 2018 die Gesamtzielerreichungsbeträge der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2017 für die einzelnen Mitglieder des Vorstands festgesetzt. Der Gesamtzielerreichungsbetrag entspricht dabei nicht zwingend einem späteren Auszahlbetrag. Zum einen kann der Aufsichtsrat den Anteil, der auf den LTI entfällt, im Rahmen der nachträglichen Leistungsbewertung verringern, sofern sich in der Rückschau die ursprüngliche Festsetzung nicht als zutreffend erwiesen hat. Zum anderen ist die Hälfte der variablen Vergütung aktienbasiert. Änderungen des Kurses der Commerzbank-Aktie gegenüber dem Umrechnungskurs führen daher zu Veränderungen der Auszahlbeträge.

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Zuwendungen Feste Vergütung Variable Vergütung
Tsd. € Grundgehalt Nebenleistungen1 kurzfristig
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STI in bar STI in virtuellen Aktien
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Martin Zielke 2017 1.313 129 287 287
20164 1.125 118 188 188
Martin Blessing 2017 - - - -
20165 438 101 74 74
Frank Annuscheit 2017 750 92 158 158
2016 750 124 124 124
Markus Beumer 2017 - - - -
20166 625 69 75 75
Dr. Marcus Chromik 2017 750 71 186 186
2016 750 84 118 118
Stephan Engels 2017 750 122 170 170
2016 750 114 126 126
Michael Mandel 2017 750 102 170 170
20167 456 58 76 76
Dr. Bettina Orlopp 20178 125 20 30 30
2016 - - - -
Michael Reuther 2017 750 130 128 128
2016 750 125 102 102
Summe 2017 5.188 666 1.129 1.129
2016 5.644 793 883 883

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Zuwendungen Variable Vergütung
Tsd. € langfristig Gesamtzielerreichungsbetrag
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LTI in bar LTI in virtuellen Aktien Min Max3
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Martin Zielke 2017 430 430 1.433 0 2.443
20164 282 282 939 0 2.130
Martin Blessing 2017 - - - - -
20165 111 111 369 0 816
Frank Annuscheit 2017 237 237 790 0 1.500
2016 186 186 620 0 1.500
Markus Beumer 2017 - - - - -
20166 113 113 375 0 1.250
Dr. Marcus Chromik 2017 279 279 930 0 1.500
2016 177 177 590 0 1.500
Stephan Engels 2017 255 255 850 0 1.500
2016 188 188 628 0 1.500
Michael Mandel 2017 255 255 850 0 1.500
20167 114 114 380 0 729
Dr. Bettina Orlopp 20178 44 44 148 0 250
2016 - - - - -
Michael Reuther 2017 192 192 640 0 1.500
2016 153 153 510 0 1.500
Summe 2017 1.692 1.692 5.641 0 10.193
2016 1.324 1.324 4.411 0 10.925

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Zuwendungen Zugewendete Gesamtvergütung2
Tsd. €
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Martin Zielke 2017 2.875
20164 2.182
Martin Blessing 2017 -
20165 908
Frank Annuscheit 2017 1.632
2016 1.494
Markus Beumer 2017 -
20166 1.069
Dr. Marcus Chromik 2017 1.751
2016 1.424
Stephan Engels 2017 1.722
2016 1.492
Michael Mandel 2017 1.702
20167 894
Dr. Bettina Orlopp 20178 293
2016 -
Michael Reuther 2017 1.520
2016 1.385
Summe 2017 11.495
2016 10.848

1 Unter Nebenleistungen sind die zugewendeten Sachbezüge, auf Sachbezüge entfallende Steuern sowie Arbeitgeberanteile zum BVV ausgewiesen.

2 Die Gesamtvergütung enthält keinen Versorgungsaufwand. Dieser wird bereits im Abschnitt Altersversorgung dargestellt.

3 Maximalwert im Betrachtungsjahr, das heißt ohne etwaige Kurssteigerungen des aktienbasierten Anteils.

4 Martin Zielke wurde zum 1. Mai 2016 zum Vorstandsvorsitzenden bestellt.

5 Die Bestellung von Martin Blessing zum Vorstandsvorsitzenden und Mitglied des Vorstands endete mit Ablauf des 30. April 2016.

6 Die Bestellung von Markus Beumer zum Mitglied des Vorstands endete mit Ablauf des 31. Oktober 2016.

7 Michael Mandel wurde zum 23. Mai 2016 zum Mitglied des Vorstands bestellt.

8 Dr. Bettina Orlopp wurde zum 1. November 2017 zum Mitglied des Vorstands bestellt.

Darstellung der Vorstandsvergütung nach dem Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 17 (DRS 17)

Die folgende Darstellung weist die Vorstandsvergütung gemäß den Regelungen des DRS 17 aus. Die ausgewiesenen Beträge unterscheiden sich von denjenigen, die oben angelehnt an den DCGK ausgewiesen sind. Die Ursache liegt darin, dass der Ausweis nach DRS 17 besondere Regelungen vorsieht. Die Hauptunterschiede, die zu abweichenden Werten führen, sind:

Die LTI-Komponenten des aktuellen Vergütungssystems sind nach DRS 17 erst nach Durchführung der nachträglichen Leistungsbewertung und Ablauf des 5-jährigen Zurückbehaltungszeitraums anzugeben. Sie sind daher in der DRS-17-Tabelle im Gegensatz zu der Zuwendungstabelle, die an die Regelungen des DCGK angelehnt ist, nicht enthalten.
Der Wert der aktienbasierten STI-Komponente ist in der DRS-17-Tabelle mit dem Kurs am Tag der Festsetzung der Gesamtzielerreichungsbeträge durch den Aufsichtsrat anzugeben. Damit ist eine Kursentwicklung der Commerzbank-Aktie vom Beginn des Jahres bis zum Tag der Festsetzung in der Wertangabe enthalten. In der Zuwendungstabelle, die an den DCGK angelehnt ist, ist diese Komponente hingegen mit 20% des Gesamtzielerreichungsbetrags angegeben. Dies ist der Wert vor der Umrechnung in eine Stückzahl virtueller Aktien und damit ohne eine Kursentwicklung, sodass sich dadurch regelmäßig ein abweichender Wert ergibt.

In die Gesamtbezüge gemäß DRS 17 fließt auch die nicht aktienbasierte LTI-Barkomponente des bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Vergütungssystems ein, für die alle notwendigen Bedingungen im Berichtsjahr erfüllt wurden. In den Gesamtbezügen des Jahres 2017 ist daher auch die LTI-EVA-Barkomponente des Geschäftsjahres 2014 enthalten. Diese ist in der Zuwendungstabelle, die an den DCGK angelehnt ist, nicht enthalten, da sie nicht für das Geschäftsjahr 2017 zugewendet wird.

Die Angabe der Gesamtbezüge nach DRS 17 ist daher nicht mit dem Ausweis der zugewendeten Vergütung in der Tabelle, die an den DCGK angelehnt ist, vergleichbar. Die Angabe spiegelt weder eine vom Aufsichtsrat festgesetzte variable Vergütung für das Berichtsjahr wider noch stellt sie einen Auszahlbetrag dar. Die Angabe ist jedoch aus Rechnungslegungsgründen erforderlich.

Die Bezüge sind nach DRS 17 erst anzugeben, wenn die Zusage rechtsverbindlich ist. Das ist sowohl bei der Barkomponente als auch bei der aktienbasierten Komponente des LTI des aktuellen Vergütungssystems erst nach Durchführung der nachträglichen Leistungsbewertung und Ablauf des 5-jährigen Zurückbehaltungszeitraums der Fall. Für den LTI des Geschäftsjahres 2017 führt der Aufsichtsrat die nachträgliche Leistungsbewertung somit erst am Ende des Jahres 2022 durch. Daher sind die Barkomponente und die aktienbasierte Komponente des LTI des aktuellen Vergütungssystems in der Tabelle nicht enthalten.

Die STI-Komponenten sind hingegen im Sinne des DRS 17 bereits mit der Festsetzung der Zielerreichung durch den Aufsichtsrat nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres zugesagt. Die Barkomponente des STI ist mit 20 % des Gesamtzielerreichungsbetrags angegeben. Dies entspricht dem Auszahlbetrag. Die aktienbasierte STI-Komponente ist an die Wertentwicklung der Commerzbank-Aktie gekoppelt. Nach DRS 17 sind aktienbasierte Bezüge mit dem Wert zum Zeitpunkt der rechtsverbindlichen Zusage anzugeben, also zum Zeitpunkt der Festsetzung durch den Aufsichtsrat. Da die aktienbasierte STI-Komponente erst nach Ablauf der 12-monatigen Wartezeit ausgezahlt wird und von der Kursentwicklung der Commerzbank-Aktie abhängig ist, stellt die Tabelle dementsprechend für diese Komponente nur theoretische Werte und keine Auszahlbeträge dar. Die Auszahlbeträge ergeben sich aus der Multiplikation der angegebenen Stückzahlen der virtuellen Aktien des STI mit dem sich ergebenden Umrechnungskurs am Ende der Wartezeit.

Darüber hinaus ist in der Tabelle die nicht aktienbasierte Barkomponente des LTI 2014 nach dem bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Vergütungssystem angegeben, da für diese Komponente erst mit Ablauf des 31. Dezember 2017 sämtliche nach DRS 17 notwendigen Bedingungen erfüllt sind. Die aktienbasierten Komponenten des LTI 2014 sind entsprechend den Anforderungen des DRS 17 bereits im Vergütungsbericht für das Jahr 2014 ausgewiesen. Sie sind daher hier nicht erneut anzugeben.

Das aktuelle Vergütungssystem sieht keine tatsächliche Gewährung von Aktien vor, sondern eine Barvergütung auf der Basis virtueller Aktien, das heißt eine Barvergütung, die auf Basis der Entwicklung des Kurses der Commerzbank-Aktie berechnet wird.

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Tsd.€ Erfolgsunabhängige Komponenten Erfolgsabhängige Komponenten mit kurzfristiger Anreizwirkung
Grundgehalt Nebenleistungen2 STI in bar3 STI in virtuellen Aktien4
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Anzahl virtueller Aktien in Stück
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Martin Zielke 2017 1.313 129 287 299 23.400
20167 1.125 118 188 208 26.831
Martin Blessing 2017 - - - - -
20168 438 101 74 82 10.548
Frank Annuscheit 2017 750 92 158 165 12.898
2016 750 124 124 137 17.715
Markus Beumer 2017 - - - - -
20169 625 69 75 83 10.715
Dr. Marcus Chromik 2017 750 71 186 194 15.184
201610 750 84 118 130 16.858
Stephan Engels 2017 750 122 170 177 13.878
2016 750 114 126 139 17.929
Michael Mandel 2017 750 102 170 177 13.878
201611 456 58 76 84 10.844
Dr. Bettina Orlopp 201712 125 20 30 31 2.422
2016 - - - - -
Michael Reuther 2017 750 130 128 133 10.449
2016 750 125 102 113 14.572
Summe 2017 5.188 666 1.129 1.176 92.109
201613 5.644 793 883 976 126.012

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Erfolgsabhängige Komponenten
Tsd.€ mit langfristiger Anreizwirkung1 Gesamtbezüge gemäß DRS 176
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LTI 2014 (Vorjahr 2013) in bar5
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Martin Zielke 2017 78 2.106
20167 73 1.712
Martin Blessing 2017 136 136
20168 0 695
Frank Annuscheit 2017 80 1.245
2016 70 1.205
Markus Beumer 2017 74 74
20169 64 916
Dr. Marcus Chromik 2017 - 1.201
201610 - 1.082
Stephan Engels 2017 74 1.293
2016 64 1.193
Michael Mandel 2017 - 1.199
201611 - 674
Dr. Bettina Orlopp 201712 - 206
2016 - -
Michael Reuther 2017 76 1.217
2016 70 1.160
Summe 2017 518 8.677
201613 341 8.637

1 Die erfolgsabhängigen Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung werden erst nach Abschluss der nachträglichen Leistungsbewertung durch den Aufsichtsrat nach Ablauf des 5-jährigen Zurückbehaltungszeitraums gewährt; für das Geschäftsjahr 2017 somit im Jahr 2023.

2 Unter Nebenleistungen sind die im Geschäftsjahr 2017 gewährten Sachbezüge, auf Sachbezüge entfallende Steuern sowie Arbeitgeberanteile zum BVV ausgewiesen.

3 Auszahlbar im Jahr 2018 nach Feststellung des Gesamtzielerreichungsbetrags für 2017.

4 Auszahlbar ein Jahr nach der Auszahlung des STI in bar. Die dargestellten Beträge stellen die Werte zum Zeitpunkt der Festsetzung der variablen Vergütung im Februar 2018 dar. Der Auszahlbetrag ist abhängig von der zukünftigen Kursentwicklung der Commerzbank-Aktie. Die Anzahl der virtuellen Aktien errechnet sich aus dem anteiligen Gesamtzielerreichungsbetrag und dem Durchschnittskurs der Commerzbank-Aktie in den Monaten November und Dezember 2017.

5 Gemäß DRS 17 ist auch der nach Ende des 4-Jahres-Zeitraums 2014 bis 2017 und Feststellung des Jahresabschlusses 2017 fällige Baranteil der LTI-EVA-Komponente 2014 anzugeben. Der Baranteil der LTI-Aktienkomponente 2014 sowie die Aktienanteile dieser beiden LTI-Komponenten sind bereits im Geschäftsbericht 2014 angegeben und sind gemäß DRS 17 nicht erneut zu nennen. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Martin Blessing hat für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 auf seine gesamten Ansprüche aus variabler Vergütung verzichtet.

6 Die als Gesamtbezüge gemäß DRS 17 für das Geschäftsjahr 2017 darzustellenden Beträge enthalten nur die Komponenten, für die seitens der Vorstandsmitglieder bereits ein rechtsverbindlicher Anspruch entstanden ist. Die gemäß DRS 17 darzustellenden Gesamtbezüge enthalten daher nicht die LTI-Komponenten für das Geschäftsjahr 2017, da für diese vor der nachträglichen Leistungsbewertung und dem Ablauf des 5-jährigen Zurückbehaltungszeitraums ein solcher Anspruch nicht entsteht.

7 Martin Zielke wurde zum 1. Mai 2016 zum Vorstandsvorsitzenden bestellt.

8 Die Bestellung von Martin Blessing zum Vorstandsvorsitzenden und Mitglied des Vorstands endete mit Ablauf des 30. April 2016.

9 Die Bestellung von Markus Beumer zum Mitglied des Vorstands endete mit Ablauf des 31. Oktober 2016.

10 Dr. Marcus Chromik wurde zum 1. Januar 2016 zum Mitglied des Vorstands bestellt.

11 Michael Mandel wurde zum 23. Mai 2016 zum Mitglied des Vorstands bestellt.

12 Dr. Bettina Orlopp wurde zum 1. November 2017 zum Mitglied des Vorstands bestellt.

13 Die Gesamtsummen 2016 für den LTI 2013 sowie die Gesamtbezüge sind geringer als im Vergütungsbericht 2016 ausgewiesen. Der Grund ist, dass der LTI 2013 für Dr. Stefan Schmittmann in Höhe von 67 Tsd. Euro in den Gesamtsummen für 2016 jetzt nicht mehr enthalten ist, da seine Bestellung zum 31. Dezember 2015 endete.

Kredite an Mitglieder des Vorstands

Kredite an Vorstandsmitglieder wurden mit Laufzeiten von bis auf Weiteres und letzter Fälligkeit im Jahr 2051 sowie zu Zinssätzen zwischen 0,9 und 2,8%, bei Überziehungen in Einzelfällen bis zu 11,9%, herausgelegt. Die Kredite sind zu marktüblichen Bedingungen besichert, soweit erforderlich mit Grundschulden oder Pfandrechten.

Zum Bilanzstichtag betrugen die an Mitglieder des Vorstands gewährten Kredite insgesamt 3.129 Tsd. Euro; im Vorjahr waren es 5.001 Tsd. Euro. Im Jahr 2017 sind Tilgungen in Höhe von 153 Tsd. Euro erfolgt. Zugunsten der Vorstandsmitglieder wurden im Berichtsjahr mit Ausnahme von Mietavalen keine Haftungs-Verhältnisse seitens der Commerzbank Aktiengesellschaft eingegangen.

Aufsichtsrat

Grundzüge des Vergütungssystems und Vergütung für das Geschäftsjahr 2017

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 15 der Satzung geregelt; die derzeit gültige Fassung wurde von der Hauptversammlung am 20. April 2016 beschlossen. Die Regelungen fanden mit Wirkung vom 1. Januar 2016 erstmals Anwendung. Nach dem neuen Vergütungssystem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweilige Geschäftsjahr eine Grundvergütung in Höhe von 80 Tsd. Euro. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Doppelte dieser Vergütung.

Für die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss und für die Mitgliedschaft im Risikoausschuss erhalten die Aufsichtsratsmitglieder jeweils zusätzlich eine Vergütung von jährlich 30 Tsd. Euro. Für die Mitgliedschaft in einem anderen Aufsichtsratsausschuss, der mindestens einmal im Kalenderjahr tagt, erhalten die Ausschussmitglieder zusätzlich eine Vergütung von jährlich 20 Tsd. Euro. Der Ausschussvorsitzende erhält jeweils das Doppelte dieser Beträge. Diese zusätzliche Vergütung wird für maximal 3 Ausschussmandate gezahlt, wobei die drei am höchsten vergüteten Ämter herangezogen werden. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat beziehungsweise einem Aufsichtsratsausschuss angehört haben, erhalten für dieses Geschäftsjahr eine im Verhältnis der Zeit geringere anteilige Vergütung. Darüber hinaus erhält jedes Aufsichtsratsmitglied je Teilnahme an einer Sitzung oder Telefonkonferenz des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld von 1,5 Tsd. Euro. Für mehrere Sitzungen oder Telefonkonferenzen, die an einem Tag stattfinden, wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt. Die Grundvergütung, die Ausschussvergütung und das Sitzungsgeld sind jeweils zum Ende des Geschäftsjahres zahlbar.

Die Commerzbank Aktiengesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern die durch die Ausübung des Amts entstehenden Auslagen und eine etwaige auf die Vergütung oder den Auslagenersatz entfallende Umsatzsteuer. Dem Aufsichtsratsvorsitzenden werden in angemessenem Umfang personelle und sachliche Ausstattung zur Verfügung gestellt sowie insbesondere Reisekosten für durch seine Funktion veranlasste Repräsentationsaufgaben und Kosten für aufgrund seiner Funktion gebotene Sicherheitsmaßnahmen erstattet.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für das Geschäftsjahr 2017 damit eine Vergütung von netto insgesamt 2.936,3 Tsd. Euro (Vorjahr: 2.944,5 Tsd. Euro). Davon entfallen auf die Grundvergütung 1839,8 Tsd. Euro (Vorjahr: 1840,0 Tsd. Euro) und auf die Ausschussvergütung 765,0 Tsd. Euro (Vorjahr: 716,0 Tsd. Euro). Auf das Sitzungsgeld entfallen 331,5 Tsd. Euro (Vorjahr: 388,5 Tsd. Euro).

Die Vergütung verteilt sich auf die einzelnen Mitglieder wie folgt:

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Tsd. € Grundvergütung Ausschussvergütung Sitzungsgeld Summe
Klaus-Peter Müller 2017 240,0 120,0 19,5 379,5
2016 240,0 125,9 24,0 389,9
Uwe Tschäge 2017 160,0 60,0 15,0 235,0
2016 160,0 60,0 22,5 242,5
Hans-Hermann Altenschmidt 2017 80,0 70,0 22,5 172,5
2016 80,0 70,0 30,0 180,0
Heike Anscheit (seit 1. Januar 2017) 2017 80,0 0,0 12,0 92,0
2016 - - - -
Gunnar de Buhr 2017 80,0 49,9 21,0 150,9
2016 80,0 50,0 19,5 149,5
Stefan Burghardt 2017 80,0 46,8 18,0 144,8
2016 80,0 20,0 16,5 116,5
Sabine Ursula Dietrich 2017 80,0 20,0 13,5 113,5
2016 80,0 20,0 16,5 116,5
Karl-Heinz Flöther 2017 80,0 30,0 19,5 129,5
2016 80,0 30,0 24,0 134,0
Dr. Tobias Guldimann (seit 3. Mai 2017) 2017 52,7 15,8 10,5 79,0
2016 - - - -
Stefan Jennes (seit 1. Februar 2017) 2017 73,3 0,0 12,0 85,3
2016 - - - -
Dr. Markus Kerber 2017 80,0 70,0 21,0 171,0
2016 80,0 70,0 16,5 166,5
Alexandra Krieger 2017 80,0 0,0 12,0 92,0
2016 80,0 0,0 16,5 96,5
Oliver Leiberich 2017 80,0 0,0 12,0 92,0
2016 80,0 0,0 16,5 96,5
Dr. Stefan Lippe 2017 80,0 30,0 13,5 123,5
2016 80,0 30,0 19,5 129,5
Beate Mensch 2017 80,0 0,0 12,0 92,0
2016 80,0 0,0 13,5 93,5
Anja Mikus 2017 80,0 50,0 22,5 152,5
2016 80,0 24,8 16,5 121,3
Dr. Roger Müller (bis 3. Mai 2017) 2017 27,1 0,0 3,0 30,1
2016 80,0 0,0 15,0 95,0
Dr. Helmut Perlet 2017 80,0 90,0 21,0 191,0
2016 80,0 90,0 24,0 194,0
Barbara Priester (bis 31. Dezember 2016) 2017 - - - -
2016 80,0 0,0 15,0 95,0
Mark Roach 2017 80,0 0,0 10,5 90,5
2016 80,0 0,0 15,0 95,0
Margit Schoffer (bis 31. Januar 2017) 2017 6,7 2,5 1,5 10,7
2016 80,0 30,0 24,0 134,0
Nicholas Teller 2017 80,0 80,0 19,5 179,5
2016 80,0 65,3 21,0 166,3
Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell 2017 80,0 30,0 19,5 129,5
2016 80,0 30,0 22,5 132,5
Summe 2017 1.839,8 765,0 331,5 2.936,3
2016 1.840,0 716,0 388,5 2.944,5

Beratungs- und Vermittlungsleistungen sowie andere persönliche Leistungen wurden durch Mitglieder des Aufsichtsrats auch im Jahr 2017 nicht erbracht. Entsprechend wurden keine zusätzlichen Vergütungen gewährt.

Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats

Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats wurden mit Laufzeiten von bis auf Weiteres und letzter Fälligkeit im Jahr 2043 sowie zu Zinssätzen zwischen 1,0 und 5,1 %, bei Überziehungen in Einzelfällen bis zu 11,4%, herausgelegt. Die Kredite sind zu marktüblichen Bedingungen besichert, soweit erforderlich mit Grundschulden oder Pfandrechten.

Zum Bilanzstichtag betrugen die an Mitglieder des Aufsichtsrats gewährten Kredite insgesamt 3.560 Tsd. Euro; im Vorjahr waren es 2713 Tsd. Euro. Im Jahr 2017 sind Tilgungen in Höhe von 254 Tsd. Euro erfolgt. Zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats wurden im Berichtsjahr keine Haftungsverhältnisse seitens der Commerzbank Aktiengesellschaft eingegangen.

Sonstige Angaben

D&O-Versicherung

Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O). Für Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder beträgt der Selbstbehalt jeweils 10 % des Schadens, für alle Versicherungsfälle in einem Jahr höchstens jedoch das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung.

Erwerb oder Veräußerung von Aktien der Gesellschaft

Nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 besteht eine Mitteilungs- und Veröffentlichungspflicht für Geschäfte von Führungskräften börsennotierter Unternehmen sowie von Personen, die in enger Beziehung zu ihnen stehen. Danach sind Eigengeschäfte dieser Personen mit Aktien oder Schuldtiteln der Commerzbank Aktiengesellschaft oder damit verbundener Derivate oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten meldepflichtig, nachdem innerhalb eines Kalenderjahres ein Gesamtvolumen von 5 Tsd. Euro erreicht worden ist. Die Meldepflicht besteht für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Die der Commerzbank Aktiengesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 gemeldeten Geschäfte sind nachfolgend aufgeführt. Es handelt sich jeweils um den Kauf von Aktien der Commerzbank Aktiengesellschaft:

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Geschäftstag Name des Meldepflichtigen Angehöriger Teilnehmerkreis Kauf/ Verkauf Stückzahl Preis

3.4.2017 Martin Zielke Vorstand Kauf 2.150 8,5280
3.4.2017 Frank Annuscheit Vorstand Kauf 2.200 8,5200
3.4.2017 Stephan Engels Vorstand Kauf 1.900 8,5012
3.4.2017 Michael Reuther Vorstand Kauf 2.000 8,5227

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Geschäftstag Geschäftsvolumen

3.4.2017 18.335,20
3.4.2017 18.744,00
3.4.2017 16.152,27
3.4.2017 17.045,40

Angaben gemäß § 289 des Handelsgesetzbuchs (HGB)

Übernahmerechtliche Angaben gemäß § 289a HGB und erläuternder Bericht

Zusammensetzung des Grundkapitals

Die Commerzbank hat lediglich Stammaktien ausgegeben, für die sich die Rechte und Pflichten aus den gesetzlichen Regelungen, insbesondere der §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 Aktiengesetz, ergeben. Das Grundkapital der Gesellschaft betrug zum Ende des Geschäftsjahres 1.252.357.634,00 Euro. Es ist eingeteilt in 1.252.357.634 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber.

Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und Änderungen der Satzung

Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat nach Maßgabe des § 84 Aktiengesetz und § 6 Abs. 2 der Satzung bestellt und abberufen. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen; im Übrigen legt der Aufsichtsrat gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung die Anzahl der Vorstandsmitglieder fest. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, ohne dass der Aufsichtsrat eine entsprechende Bestellung vornimmt, so wird dieses in dringenden Fällen nach Maßgabe des § 85 Aktiengesetz gerichtlich bestellt. Jede Satzungsänderung bedarf gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz eines Beschlusses der Hauptversammlung. Soweit das Gesetz nicht zwingend eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt ergänzend die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals (§ 19 Abs. 3 Satz 2 der Satzung). Die Befugnis zu Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung in Übereinstimmung mit § 179 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz auf den Aufsichtsrat übertragen worden.

Befugnisse des Vorstands

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von insgesamt 569253.470,00 Euro durch Ausgabe neuer Aktien nach § 4 Abs. 3 (Genehmigtes Kapital 2015) der am 31. Dezember 2017 geltenden Satzung ermächtigt. Der Vorstand ist jeweils ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in bestimmten Fällen, insbesondere um das Grundkapital gegen Sacheinlagen zu erhöhen, auszuschließen.

Außerdem hat die Hauptversammlung vom 30. April 2015 den Vorstand zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder hybriden Schuldverschreibungen (mit oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht beziehungsweise -pflicht) gegen Bar- oder Sachleistung im Gesamtnennbetrag von bis zu 13.600.000.000,00 Euro ermächtigt. Die Finanzinstrumente können auch so ausgestaltet werden, dass sie zum Zeitpunkt der Ausgabe als Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals (Additional Tier 1 Capital) anerkannt werden. Für die Ausgabe von Finanzinstrumenten steht nach § 4 Abs. 4 der Satzung ein Bedingtes Kapital von bis zu 569253.470,00 Euro zur Verfügung (Bedingtes Kapital 2015). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in bestimmten Fällen, insbesondere soweit die Finanzinstrumente gegen Sachleistung ausgegeben werden, auszuschließen.

Für die Einzelheiten des Genehmigten und des Bedingten Kapitals, insbesondere zu Laufzeiten und Ausübungsbedingungen, verweisen wir auf die ausführlichen Erläuterungen im Anhang Nr. 31 und 32.

Die Befugnisse des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals aus Genehmigtem und Bedingtem Kapital, zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder hybriden Schuldverschreibungen ermöglichen es der Bank, angemessen und zeitnah auf veränderte Kapitalbedürfnisse zu reagieren.

Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 30. April 2015 nach § 71 Abs. 1 Nr. 7 Aktiengesetz ermächtigt, bis zum 29. April 2020 zum Zweck des Wertpapierhandels eigene Aktien zu erwerben und zu veräußern. Der Bestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien darf am Ende eines jeden Tages 5 % des Grundkapitals der Commerzbank Aktiengesellschaft nicht übersteigen. Der Preis, zu dem jeweils eine eigene Aktie erworben wird, darf den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise beziehungsweise vergleichbare Nachfolgepreise der Commerzbank-Aktie im Xetra-Handel beziehungsweise in einem dem Xetra-System vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den drei dem jeweiligen Tag des Erwerbs vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Wesentliche Vereinbarungen bei einem Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebots

Die Commerzbank hat im Rahmen von ISDA Master Agreements mit einem Teil der Vertragspartner für den Fall eines Kontrollwechsels bei der Commerzbank ein außerordentliches Kündigungsrecht zugunsten dieser Vertragspartner vereinbart. In der Regel setzt das Kündigungsrecht zusätzlich eine wesentliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit der Commerzbank voraus. Die unter diesen Master Agreements abgeschlossenen Einzelverträge wären im Falle einer solchen Kündigung zum Marktwert abzurechnen, der börsentäglich ermittelt werden kann. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die Kündigung eines Kunden mit besonders großem Geschäftsvolumen im Einzelfall aufgrund der möglichen Zahlungsverpflichtungen der Bank dennoch wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Commerzbank haben kann.

Beteiligungen am Kapital von mehr als 10 vom Hundert der Stimmrechte

Gemäß der Stimmrechtsmitteilung vom 4. Juni 2013 ist der Finanzmarktstabilisierungsfonds an der Commerzbank Aktiengesellschaft mit 17,15 vom Hundert am stimmberechtigten Kapital beteiligt. Sofern der damals gemeldete Stimmrechtsanteil unverändert geblieben ist, wäre der Finanzmarktstabilisierungsfonds nach Durchführung der Kapitalerhöhung im April 2015 an der Commerzbank Aktiengesellschaft noch mit etwa 15,6 vom Hundert am stimmberechtigten Kapital beteiligt.

Weitere nach § 289a des Handelsgesetzbuches angabepflichtige Tatsachen existieren nicht.

Angaben gemäß § 289 Abs. 4 HGB

Ziel des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Finanzberichterstattung ist es, dass der Jahresabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft und des Commerzbank-Konzerns gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften nach HGB und IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. In der Commerzbank sind das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem - beide mit Blick auf die Finanzberichterstattung - miteinander verknüpft. Im Folgenden wird daher der Begriff "IKS" ("Internes Kontrollsystem") verwendet. Details des Risikomanagementsystems können dem Risikobericht auf Seite 41 ff. entnommen werden.

Das Ziel einer ordnungsgemäßen Finanzberichterstattung ist dadurch gefährdet, dass wesentliche Informationen in der Finanzberichterstattung fehlerhaft sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob dies durch einen einzelnen Sachverhalt oder erst durch die Kombination mehrerer Sachverhalte gegeben ist.

Risiken für die Finanzberichterstattung können durch Fehler in den Geschäftsabläufen entstehen. Zudem kann betrügerisches Verhalten zu einer fehlerhaften Darstellung von Informationen führen. Daher ist von der Bank sicherzustellen, dass die Risiken bezüglich einer fehlerhaften Darstellung, Bewertung oder Ausweises von Informationen der Finanzberichterstattung minimiert werden.

Das IKS der Commerzbank ist darauf ausgerichtet, eine hinreichende Sicherheit bezüglich der Einhaltung geltender rechtlicher Anforderungen, der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit sowie der Vollständigkeit und Richtigkeit der finanziellen Berichterstattung zu gewährleisten. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die implementierten Methoden und Verfahren des IKS Fehler oder Betrugsfälle nicht vollständig ausschließen können und somit zwar keine absolute, aber dennoch eine hinreichende Sicherheit bieten.

Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien

In § 289 Abs. 4 HGB ist vom Gesetzgeber vorgegeben, dass kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften im Lagebericht die wesentlichen Merkmale ihres IKS beschreiben. In der Commerzbank sind die in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) getroffenen Grundsätze zur institutsspezifischen Ausgestaltung des internen Kontrollsystems umgesetzt.

Grundlage für die Gestaltung des internen Kontrollsystems der Bank ist das vom "Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission" (COSO) entwickelte und international gültige Rahmenwerk. Die Commerzbank leitet hieraus folgende Ziele ab:

Effektivität und Effizienz der Geschäftsprozesse
Einhaltung der gültigen Gesetze und Vorschriften
Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung

Im Hinblick auf die von COSO geforderte Risikobeurteilung des Rechnungslegungsprozesses (wie zum Beispiel Sicherstellung der Vollständigkeit der erfassten Transaktionen oder der korrekten bilanziellen Bewertung) bezüglich der Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung orientiert sich die Bank an den Empfehlungen des "International Standards of Auditing and Quality Control, No. 315, 2009 Edition" (im Folgenden "ISA Nummer 315").

Organisation

Eine wesentliche Basis für eine solide Unternehmensführung mit entsprechender Ausgestaltung einer unter Risikoaspekten orientierten strategischen Ausrichtung des Gesamtkonzerns ist die Schriftlich Fixierte Ordnung (SFO). Die SFO ist als die nachvollziehbare sowie laufend zu aktualisierende Darstellung der Aufbau- und Ablauforganisation einschließlich des Kompetenzgefüges eines Unternehmens definiert. Als Teil der SFO legt das Governance Framework für alle Unternehmenseinheiten einheitliche und verbindliche Mindestanforderungen an die Aufbauorganisation im Hinblick auf Dokumentation und Aktualisierung fest. Primäres Merkmal ist das Prinzip der eindeutigen Verantwortungszuweisung, ausgehend vom Geschäftsverteilungsplan für den Gesamtvorstand bis hin zur Einzelsachkostenkompetenz auf den darunterliegenden Führungsebenen. Der Umfang und die Ausgestaltung des Governance Framework orientieren sich sowohl an rechtlichen und regulatorischen Anforderungen als auch an der durch den Gesamtvorstand verabschiedeten "Unternehmensverfassung der Commerzbank". Daher übersetzt das Governance Framework wesentliche Leitgedanken der Unternehmensverfassung in praktische Regelungen und beinhaltet folgende Elemente:

Geschäftsverteilungsplan für den Gesamtvorstand
Geschäftsordnungen
Organigramme
Geschäftsaufträge
Kompetenzregelungen für Sachkosten

Inhaltlich nicht miteinander zu vereinbarende Aufgaben sind in der Bank nach dem Prinzip der Funktionstrennung in unterschiedlichen Bereichen organisiert. Zusätzlich werden zur Minimierung der Risiken in der Finanzberichterstattung wesentliche Kontrollen im Vieraugenprinzip durchgeführt.

In Anlehnung an die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) liegt die Verantwortung für Implementierung, Umsetzung, Durchführung, Weiterentwicklung und Überprüfung des bankweiten IKS beim Gesamtvorstand. Während der Gesamtvorstand die Ausgestaltung und den Nachweis der Angemessenheit des bankweiten IKS verantwortet, trägt der CFO die Verantwortung für die Ausgestaltung und die Effektivität des IKS für die Finanzberichterstattung. Er ist verantwortlich für die Gestaltung des IKS durch angemessene und wirksame Kontrollschritte und deren Einbettung in die jeweiligen Prozesse. Dem Gesamtvorstand obliegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung des Einzel- und Konzernabschlusses.

In der Überwachung der Finanzberichterstattung wird der Aufsichtsrat vornehmlich durch den eigens hierfür geschaffenen Prüfungsausschuss unterstützt. Dieser unterstützt in der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, insbesondere des internen Kontrollsystems, der Compliance und des internen Revisionssystems. Zusätzlich unterstützt er bei der Überwachung der Durchführung der Abschlussprüfungen, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen. Weiterhin überwacht der Prüfungsausschuss die zügige Behebung der vom Prüfer festgestellten Mängel.

Die Interne Revision (Group Audit) berichtet unterjährig an den Aufsichtsrat beziehungsweise die von ihm eingesetzten Ausschüsse über die Revisionsarbeit und deren wesentliche Ergebnisse.

Für die Erstellung der Abschlüsse im Einklang mit den jeweiligen Gesetzen sowie internen und externen Richtlinien ist der direkt dem CFO unterstellte Bereich Group Finance (GM-F) zuständig.

Innerhalb von GM-F ist die Abteilung Accounting and Controlling Policies & Guidelines mit der intranetbasierten Bereitstellung konzernweiter Bilanzierungsrichtlinien betraut. Die Umsetzung dieser Bilanzierungsrichtlinien unterstützt eine konzernweit konsistente und korrekte Bilanzierung.

GM-F wird im Hinblick auf die Rechnungslegung von weiteren Konzernbereichen der Bank unterstützt. Insbesondere ist hier der Konzernbereich Group Information Technology zu nennen, der die Verantwortung für die Bereitstellung und die technische Weiterentwicklung der in der Rechnungslegung eingesetzten IT-Systeme trägt.

Kontrollen zur Risikominimierung

Kontrollen sind in der Bank technisch oder manuell (organisatorisch) direkt in die betrieblichen Abläufe integriert. Technische Kontrollen werden in den verwendeten IT-Systemen eingesetzt und bestehen beispielsweise aus Kontrollsummen und Prüfziffern.

Ergänzt werden die technischen Kontrollen häufig um manuelle Kontrollbestandteile wie zum Beispiel Bildschirmfreigaben, die von dem zuständigen Personal durchgeführt werden. Die Qualität der Daten bei der technischen Ersterfassung sind durch die organisatorischen Maßnahmen des Vieraugenprinzips, der Kompetenzregelungen, der Funktionstrennung und die technischen Maßnahmen bei der Vergabe von IT-Berechtigungen sichergestellt. In der weiteren Verarbeitung stellen zusätzliche Kontrollen die Vollständigkeit und Richtigkeit der übernommenen Daten sicher.

Überwachung durch Group Audit

Group Audit (GM-A) erbringt im Auftrag des Vorstands unabhängig, objektiv und risikoorientiert Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, die darauf ausgerichtet sind, die Geschäftsprozesse der Commerzbank hinsichtlich Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit zu beurteilen und Optimierungspotenzial aufzuzeigen. GM-A unterstützt den Vorstand, indem systematisch und zielgerichtet die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements, des internen Kontrollsystems sowie der Geschäftsprozesse bewertet, wesentliche Projekte revisorisch begleitet und Empfehlungen ausgesprochen werden. Hierdurch wird zur Sicherung der geschäftlichen Vorgänge und Vermögenswerte beigetragen.

GM-A ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und diesem berichtspflichtig. GM-A nimmt seine Aufgaben selbstständig und unabhängig wahr. Insbesondere bei der Berichterstattung und der Wertung der Prüfungsergebnisse ist GM-A keinen Weisungen unterworfen. Ausgehend von den MaRisk erstreckt sich die Prüfungstätigkeit auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes grundsätzlich auf alle Aktivitäten und Prozesse des Konzerns, unabhängig davon, ob diese innerhalb des Konzerns erfolgen oder ob sie ausgelagert sind. GM-A ist als Konzernrevision im Rahmen des Risikomanagements der Gruppe ergänzend zu Revisionsabteilungen in Tochtergesellschaften tätig. Die Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS umfasst die Risikomanagement- und Risikocontrollingsysteme, das Berichtswesen, die Informationssysteme sowie die Finanzberichterstattung. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben hat GM-A ein uneingeschränktes Informationsrecht.

Über jede Prüfung erstellt GM-A zeitnah einen schriftlichen Bericht, der unter anderem den zuständigen Vorstandsmitgliedern zugeht. Auf der Grundlage der Prüfungsberichte überwacht und dokumentiert GM-A die fristgerechte Beseitigung der festgestellten Mängel. Bei Nichtbeachtung kommt ein Eskalationsverfahren zur Anwendung. Darüber hinaus erstellt GM-A einen Jahresbericht über die von GM-A im Laufe des Geschäftsjahres durchgeführten Prüfungen, die festgestellten wesentlichen Mängel sowie die ergriffenen Maßnahmen und legt diesen dem Vorstand vor.

Prozess der Finanzberichterstattung

Die Prozesse im Rechnungswesen der Commerzbank werden von IT-Systemen unterstützt, die in die jeweiligen Prozessabläufe integriert sind. Seit 2015 erfolgt der Jahresabschluss der Commerzbank AG Inland mit einer neuen Finanzarchitektur - bestehend aus einem neuen Financial Data Warehouse als konsistenter Grunddatenhaushalt und SAP-Standardsoftware für die Finanzfunktion. Damit existiert für den IFRS- sowie HGB-Abschluss eine einheitliche Lösung für die AG Inland auf Basis konsistenter Finanzdaten.

Im Rahmen der Meldeprozesse für die Finanzberichterstattung werden alle Informationen, die für die Abschlusserstellung des Commerzbank-Konzerns nach IFRS und der Commerzbank Aktiengesellschaft nach HGB relevant sind, durch die Meldestellen (Commerzbank Aktiengesellschaft Inland und ausländische Niederlassungen sowie Tochtergesellschaften) an GM-F übermittelt. Die Übermittlung der Daten erfolgt mittels einer Funktionalität zur Onlinedatenerfassung direkt in die Konsolidierungssoftware SAP EC-CS, die an die Bedürfnisse der Bank angepasst ist. Tochtergesellschaften melden grundsätzlich IFRS-Daten, von den inländischen und ausländischen Niederlassungen werden zusätzlich HGB-Meldungen erstellt. Die Daten werden automatisch auf Konsistenz geprüft, bevor sie an GM-F übermittelt werden. Wenn die hinterlegten Plausibilitätsprüfungen erfolgreich durchlaufen sind, können die einzelnen Zumeldungen finalisiert werden. Auf Basis dieser Daten werden in GM-F weitere Plausibilitätskontrollen durchgeführt. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Kontrollen werden die Einzelabschlusserstellung der Commerzbank Aktiengesellschaft und sämtliche Konsolidierungsschritte für die Konzernabschlusserstellung durchgeführt. Die Maßnahmen zur Erstellung des Konzernabschlusses bestehen dabei aus diversen einzelnen Konsolidierungsschritten (wie Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung), der Währungsumrechnung und der Zwischengewinneliminierung.

Die Berichterstattung nach unternehmensspezifischen Segmenten ist durch ein separates IT-System gewährleistet. Dabei findet eine Abstimmung mit den Daten aus dem Rechnungswesen statt.

Maßnahmen zur weiteren Verfeinerung des IKS bezüglich der Finanzberichterstattung

Das IKS bezüglich der Finanzberichterstattung ist an die Bedürfnisse des Commerzbank-Konzerns angepasst. Dabei wird es laufend weiterentwickelt. Zu diesem Zweck wurde das Control Environment Finance (CEF) fest in Group Finance implementiert. Basis für CEF ist die sogenannte "Prozesslandkarte" von GM-F. In dieser Prozesslandkarte werden top-down alle wesentlichen Prozesse aufgeführt, mittels Ablaufbeschreibungen verfeinert und die Risiken hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung in Anlehnung an das COSO-Rahmenwerk identifiziert. Hierbei lehnt sich die Bank zusätzlich an die Empfehlungen des ISA Nummer 315 an. Dabei wird geprüft, ob ein Risiko folgenden drei Kategorien und deren Ausprägungen zugeordnet werden kann:

Aussagen zu Arten von Geschäftsvorfällen: Eintritt, Vollständigkeit, Richtigkeit, Periodenabgrenzung, Kontenzuordnung;
Aussagen zu Kontensalden am Abschlussstichtag: Vorhandensein, Rechte und Verpflichtungen, Vollständigkeit, Bewertung und Zuordnung;
Aussagen zur Darstellung im Abschluss und zu den Abschlussangaben: Eintritt sowie Rechte und Verpflichtungen, Vollständigkeit, Ausweis und Verständlichkeit, Richtigkeit und Bewertung.

Zur Minimierung der identifizierten Risiken sind entsprechende Kontrollen implementiert, die dadurch ebenfalls den Kategorien und Ausprägungen des ISA Nummer 315 zugeordnet werden. Für die Wirksamkeit des IKS sind die Ausgestaltung der Kontrollen durch angemessene Kontrollschritte und deren Einbettung in den jeweiligen Prozess sowie die operative Durchführung der Kontrollen die entscheidenden Faktoren zur Risikominimierung.

Das IKS wird mit Blick auf die Finanzberichterstattung dabei durch eine regelmäßige Bewertung von Effektivität und Effizienz der Schlüsselkontrollen sowie mittels einer regelmäßigen Überprüfung der Kontrolldurchführung gestärkt.

Durch diese Vorgehensweise ist gewährleistet, dass Risiken erkannt, minimiert und eventuelle operative Fehlentwicklungen vermieden werden können.

Sonstiges

Nach dem Bilanzstichtag gab es keine wesentlichen Änderungen am IKS der Finanzberichterstattung.

Angaben gemäß § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b Abs. 3 HGB

Die Angaben gemäß § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b Abs. 3 HGB sind als zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller Bericht im Geschäftsbericht des Commerzbank-Konzerns auf Seite 44 ff. enthalten beziehungsweise zu finden unter www.nachhaltigkeit.commerzbank.de/NFE2017.

Corporate-Governance-Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB

Corporate Governance im Sinne einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung und -kontrolle, die auf nachhaltige Wertschaffung ausgerichtet ist, hat in der Commerzbank seit jeher einen hohen Stellenwert. Daher unterstützen wir - Vorstand und Aufsichtsrat - den Deutschen Corporate Governance Kodex und die damit verfolgten Ziele und Zwecke ausdrücklich.

Nachfolgend erläutern wir die Corporate Governance in der Commerzbank gemäß Nummer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Dieser Bericht enthält zudem die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB.

Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Bank erklärt jährlich, ob den Verhaltensempfehlungen der Kommission entsprochen wurde und wird, und erläutert, weshalb einzelne Empfehlungen nicht umgesetzt werden. Diese Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wird auf der Internetseite der Commerzbank unter http://www.commerzbank.de veröffentlicht. Dort findet sich auch ein Archiv mit den Entsprechenserklärungen seit 2002. Die aktuelle Erklärung wurde im November 2017 abgegeben.

Die Commerzbank erfüllt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nahezu vollständig; sie weicht davon lediglich in wenigen Punkten ab:

Nummer 4.2.1 des Kodex empfiehlt, dass eine Geschäftsordnung die Arbeit des Vorstands inklusive der Ressortverteilung der Vorstandsmitglieder regeln soll. Der Vorstand hat sich mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Geschäftsordnung gegeben. Die Ressortverteilung legt der Vorstand allerdings selbst außerhalb der Geschäftsordnung fest. Auf diese Weise werden die erforderliche Flexibilität bei notwendigen Änderungen und damit eine effiziente Arbeitsteilung im Vorstand sichergestellt. Der Aufsichtsrat wird über alle Änderungen informiert und auf diese Weise in die Ressortverteilung eingebunden. Die Geschäftsordnung des Vorstands einschließlich der Ressortzuständigkeit der einzelnen Vorstandsmitglieder ist auf der Internetseite der Commerzbank unter http://www.commerzbank.de veröffentlicht.
Gemäß Nummer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 des Kodex soll die Vergütung der Vorstandsmitglieder insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen. Kernbestandteile des Vorstandsvergütungssystems der Bank sind ein festes Jahresgrundgehalt sowie eine variable Vergütung mit einem einheitlichen Zielbetrag. Bei der variablen Vergütung ermittelt der Aufsichtsrat nach Ablauf eines Geschäftsjahres auf Basis vorab vereinbarter Ziele einen Gesamtzielerreichungsbetrag. Für diesen Gesamtzielerreichungsbetrag gilt eine Obergrenze in Höhe des 1,4-Fachen der nach den Bestimmungen der Institutsvergütungsverordnung ermittelten Fixvergütung. Bis zu 50 % des Gesamtzielerreichungsbetrages werden in virtuellen Commerzbank-Aktien geleistet; dafür gelten überwiegend ein Zurückbehaltungszeitraum von 5 Jahren und eine Wartefrist von weiteren 12 Monaten. Am Ende der Wartefrist wird der Gegenwert der virtuellen Commerzbank-Aktien - vorbehaltlich verschiedener Prüfschritte zur Sicherung der Nachhaltigkeit - in bar ausgezahlt. Kursveränderungen der Aktie während dieses Zeitraumes lassen die Zahl der zu gewährenden virtuellen Aktien unberührt und verändern somit den Auszahlungsbetrag, der höhenmäßig nicht begrenzt ist. Nach dem Konzept des Vergütungssystems sollen die Vorstandsmitglieder als Element einer nachhaltigen Vergütung ab Ermittlung des Gesamtzielerreichungsbetrages im Hinblick auf die Entwicklung der virtuellen Aktien im Risiko sein. Die Begrenzung der Chance auf Teilhabe an einer positiven Kursentwicklung wäre insbesondere vor dem Hintergrund, dass keine Begrenzung für Kursverluste vorgesehen ist, nicht angemessen.
In Bezug auf die Vorstandsvergütung soll gemäß Nummer 4.2.3 Abs. 2 Satz 8 des Kodex eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter variabler Vergütungsteile ausgeschlossen sein. Nach dem Aktiengesetz soll der Aufsichtsrat für außerordentliche Entwicklungen die Möglichkeit vereinbaren, die variable Vergütung des Vorstands zu begrenzen. Demgemäß ist der Aufsichtsrat der Commerzbank berechtigt, bei außerordentlichen Entwicklungen die Zielwerte und sonstige Parameter der variablen Vergütungsteile anzupassen, um positive wie negative Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der Zielwerte in angemessener Weise zu neutralisieren, wobei in jedem Fall die Obergrenze der variablen Vergütung zu beachten ist.
Der Kodex empfiehlt in Nummer 4.2.3 Abs. 3, dass der Aufsichtsrat bei Versorgungszusagen zugunsten des Vorstands das jeweils angestrebte Versorgungsniveau - auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit - festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen soll. Die Altersversorgung des Vorstands beruht auf einer beitragsorientierten Leistungszusage, für die kein konkretes Versorgungsniveau definiert wird. Vielmehr hat jedes Vorstandsmitglied Anspruch auf einen jährlichen Versorgungsbaustein, dessen Höhe sich nach einem festen Prozentsatz des Jahresgrundgehalts des einzelnen Vorstandsmitglieds bemisst. Dadurch erhält der Aufsichtsrat ein Bild von dem jährlichen und langfristigen Aufwand für die Gesellschaft, der im Hinblick auf die Bildung von Rücklagen auch von versicherungsmathematischen Einflüssen abhängt. Der Verzicht auf die Definition eines angestrebten Versorgungsniveaus im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine beitragsorientierte Leistungszusage entspricht inzwischen weitgehend der Unternehmenspraxis.
Gemäß Nummer 4.2.5 Satz 5 und 6 des Kodex sollen im Vergütungsbericht bestimmte Informationen zur Vorstandsvergütung in vorgegebenen Mustertabellen angegeben werden. Allerdings berücksichtigen die Mustertabellen des Kodex nicht die Besonderheiten der Institutsvergütungsverordnung und sind daher für Institute wie die Commerzbank AG weniger geeignet. Deshalb wird die Commerzbank AG von dieser Empfehlung in ihrem Vergütungsbericht für das Jahr 2017 abweichen. Die Commerzbank AG hat eigene Tabellen entworfen, die ihr Vorstandsvergütungssystem transparent und verständlich wiedergeben. Von der zusätzlichen Verwendung der Mustertabellen des Kodex -neben den von ihr entworfenen sowie nach den Rechnungslegungsvorschriften erforderlichen Tabellen - hat die Commerzbank AG abgesehen, weil dies der angestrebten Übersichtlichkeit und Allgemeinverständlichkeit des Vergütungsberichts entgegenstünde.
Nach Nummer 5.3.3 des Kodex soll der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist. Gemäß § 25d Abs. 11 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz soll der Nominierungsausschuss den Aufsichtsrat bei der Ermittlung von Bewerbern für die Besetzung von Stellen in der Geschäftsleitung bei Kreditinstituten unterstützen. Diese Aufgabe wurde bei der Commerzbank früher vom Präsidialausschuss wahrgenommen, dem auch Arbeitnehmervertreter angehörten. Um die in der Commerzbank etablierte Praxis der Beteiligung von Arbeitnehmer- und Anteilseignervertretern bei der Auswahl von Bewerbern für den Vorstand beizubehalten, sind zwei Mitglieder des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats der Commerzbank Arbeitnehmervertreter.
Gemäß Nummer 5.4.1 Abs. 2 Satz 2 des Kodex soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Nummer 5.4.2 des Kodex, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen. Der Aufsichtsrat der Commerzbank benennt für seine Zusammensetzung regelmäßig konkrete Ziele und berücksichtigt dabei die in Nummer 5.4.1 Abs. 2 Satz 2 genannten Kriterien in angemessener Weise. Lediglich eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat nicht festgelegt. Aus Sicht des Aufsichtsrats ist über die Fortsetzung der Zugehörigkeit häufig individuell in Bezug auf das jeweilige Aufsichtsratsmitglied zu entscheiden; eine Regelgrenze würde hier zu einer nicht sachgerechten Einschränkung führen. Auch im Hinblick auf Diversity kann eine unterschiedliche Zugehörigkeitsdauer der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder Vorteile bieten.

Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Commerzbank erfüllt auch weitgehend die Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und weicht nur in wenigen Punkten davon ab:

Abweichend von Nummer 2.3.2 ist der Stimmrechtsvertreter grundsätzlich nur bis zum Tag vor der Hauptversammlung erreichbar. Allerdings besteht für Aktionäre, die bei der Hauptversammlung anwesend oder vertreten sind, die Möglichkeit, dem Stimmrechtsvertreter am Tag der Hauptversammlung auch dort noch Weisungen zu erteilen.
In Nummer 2.3.3 wird angeregt, die Hauptversammlung vollständig über das Internet zu übertragen. Die Commerzbank überträgt die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstandsvorsitzenden, nicht jedoch die Generaldebatte. So haben die Aktionäre die Möglichkeit, unbelastet von einer weitgehend öffentlichen Übertragung mit der Verwaltung zu diskutieren.

Vorstand

Der Vorstand der Commerzbank leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse. Er ist dabei den Belangen von Aktionären, Kunden, Mitarbeitern und sonstigen der Bank verbundenen Gruppen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung verpflichtet. Er entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, erörtert sie mit dem Aufsichtsrat und sorgt für ihre Umsetzung. Darüber hinaus gewährleistet er ein effizientes Risikomanagement und Risikocontrolling. Der Vorstand führt die Geschäfte der Commerzbank nach dem Gesetz, der Satzung, seiner Geschäftsordnung, unternehmensinternen Richtlinien und den jeweiligen Anstellungsverträgen. Er arbeitet mit den anderen Organen der Commerzbank und den Arbeitnehmervertretern vertrauensvoll zusammen.

Die Zusammensetzung des Vorstands und die Zuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder sind im Geschäftsbericht des Konzerns auf Seite 5 dargestellt. Die nähere Ausgestaltung der Arbeit im Vorstand wird durch eine Geschäftsordnung des Vorstands bestimmt, die auf den Internetseiten der Commerzbank unter http://www.commerzbank.de veröffentlicht ist.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist im Vergütungsbericht auf Seite 6 ff. ausführlich dargestellt.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands und sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Der Aufsichtsrat führt seine Geschäfte nach den Vorschriften des Gesetzes, der Satzung und seiner Geschäftsordnung; er arbeitet vertrauensvoll und eng mit dem Vorstand zusammen.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ist auf den Seiten 13 bis 15 im Geschäftsbericht des Konzerns dargestellt. Über Einzelheiten zur Arbeit des Gremiums, zu seiner Struktur und seiner Kontrollfunktion informiert der Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 6 bis 12 im Geschäftsbericht des Konzerns. Weitere Angaben zu der Arbeitsweise des Aufsichtsrats und dessen Ausschüssen finden sich in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, die auf den Internetseiten der Commerzbank unter http://www.commerzbank.de eingesehen werden kann.

Nummer 5.4.1 Abs. 2 des Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennt und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Nummer 5.4.2 des Kodex, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen. Für die gewählten Arbeitnehmervertreter sind die besonderen Regeln der Mitbestimmungsgesetze zu beachten. Nach Nummer 5.4.1 Abs. 4 des Kodex sollen die Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung die Zielsetzung des Aufsichtsrats berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll im Corporate-Governance-Bericht veröffentlicht werden.

Der Aufsichtsrat der Commerzbank hat im Einzelnen folgende konkrete Ziele beschlossen:

Der Aufsichtsrat soll so besetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen und Sachkunde verfügen, um die Aufgaben des Aufsichtsrats ordnungsgemäß wahrzunehmen. Insbesondere sollen im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sein, die angesichts der Aktivitäten des Commerzbank-Konzerns als wesentlich erachtet werden. Dabei soll auch auf besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren Wert gelegt werden. Zudem sollen die Aufsichtsratsmitglieder der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen können. Die Mitglieder sollen zuverlässig sein und es soll auf ihre Leistungsbereitschaft, Persönlichkeit, Professionalität, Integrität und Unabhängigkeit geachtet werden. Der Aufsichtsrat hat ein ausführliches Kompetenzprofil für seine Zusammensetzung beschlossen, auf das hier ergänzend verwiesen wird und das auf den Internetseiten der Commerzbank unter https://www.commerzbank.de veröffentlicht ist. Die dort genannten Ziele und Anforderungen berücksichtigt der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung sowie bei der regelmäßigen Bewertung des Aufsichtsrats als Gesamtgremium und seiner Mitglieder. Zum 31. Dezember 2017 waren alle vom Aufsichtsrat im Hinblick auf seine Zusammensetzung gesetzten Ziele sowie das Kompetenzprofil umgesetzt.

Gemäß Nummer 5.4.1 Abs. 4 des Kodex soll der Corporate-Governance-Bericht zudem über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder informieren. Nach Nummer 5.4.2 des Kodex ist ein Aufsichtsratsmitglied insbesondere dann nicht als unabhängig anzusehen, wenn es in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Die Arbeitnehmervertreter werden bei dieser Selbsteinschätzung nicht betrachtet.

Bei Zugrundelegung des zuvor genannten Maßstabs sind alle zehn Vertreter der Anteilseignerseite als "unabhängig" zu qualifizieren, namentlich also Klaus-Peter Müller, Sabine U. Dietrich, Karl-Heinz Flöther, Dr. Tobias Guldimann, Dr. Markus Kerber, Dr. Stefan Lippe, Anja Mikus, Dr. Helmut Perlet, Nicholas Teller und Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell.

Da anteilseignerseitig somit 100 % der Aufsichtsratsmitglieder als unabhängig gelten, ist die Selbsteinschätzung gerechtfertigt, dass dem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehört.

Im Geschäftsjahr 2017 überprüfte der Aufsichtsrat gemäß Nummer 5.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex die Effizienz seiner Arbeit verbunden mit der gemäß § 25d Abs. 11 Nr. 3 und 4 KWG durchzuführenden Bewertung. Die Ergebnisse der Effizienzprüfung wurden dem Plenum vorgetragen und dort auch diskutiert. Die Aufsichtsratsmitglieder sind der Auffassung, dass die Arbeitsweise des Aufsichtsrats effizient ist und insgesamt ein hoher Standard erreicht wurde. Anregungen aus dem Kreis der Aufsichtsratsmitglieder wurden und werden für die zukünftige Arbeit berücksichtigt.

Gemäß Nummer 5.5.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie § 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats hat jedes Aufsichtsratsmitglied Interessenkonflikte offenzulegen. Im Berichtsjahr hat kein Aufsichtsratsmitglied einen solchen Interessenkonflikt offengelegt.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist im Vergütungsbericht auf Seite 17 ff. detailliert erläutert.

Diversity

In der Commerzbank wird sowohl bei der Zusammensetzung des Vorstands, der Besetzung von Führungsfunktionen in der Bank als auch bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Nummern 4.1.5, 5.1.2 und 5.4.1 des Kodex) auf Vielfalt (Diversity) geachtet.

Diversitätskonzept und Zielquote in Bezug auf den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Commerzbank AG besteht aus 20 Mitgliedern. Ziel ist es, dass dem Aufsichtsrat stets mindestens 8 von der Hauptversammlung gewählte unabhängige Aufsichtsratsmitglieder (Anteilseignervertreter) im Sinne von Nummer 5.4.2 des Kodex und nicht mehr als 2 ehemalige Mitglieder des Vorstands der Commerzbank AG angehören. Zudem hat sich der Aufsichtsrat eine Regelaltersgrenze von 72 Jahren gesetzt und strebt eine breite Altersstruktur innerhalb des Gesamtgremiums an. Ferner ist der Aufsichtsrat um unterschiedliche Ausbildungs- und Berufshintergründe der Aufsichtsratsmitglieder im angemessenen Rahmen bemüht. Dem Aufsichtsrat soll außerdem stets zumindest ein internationaler Vertreter angehören. Des Weiteren achtet der Aufsichtsrat bei den Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung auf eine angemessene Beteiligung von Frauen. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, zumindest den gesetzlich geforderten Frauenanteil im Aufsichtsrat von mindestens 30 % zu erfüllen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Aufsichtsrat lediglich durch seine Wahlvorschläge an die Hauptversammlung Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsrats nehmen kann. Auch die Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats sind bestrebt, den aktuellen Frauenanteil der Arbeitnehmervertreter in Höhe von derzeit 30 % zukünftig mindestens aufrechtzuerhalten.

Alle genannten Ziele hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2017 erreicht. Am 31. Dezember 2017 gehörten dem Aufsichtsrat der Commerzbank AG 3 internationale Vertreter und 6 Frauen an, davon 3 Frauen aufseiten der Anteilseignervertreter. Der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat beträgt damit derzeit 30 %.

Diversitätskonzept und Zielquote in Bezug auf den Vorstand

Der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats der Commerzbank AG unterstützt den Aufsichtsrat bei der Ermittlung von Bewerbern für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern. Hierbei berücksichtigt er die Ausgewogenheit und Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Mitglieder des Vorstands, entwirft eine Stellenbeschreibung mit Bewerberprofil und gibt den mit der Aufgabe verbundenen Zeitaufwand an. Bei der Zusammensetzung des Vorstands ist der Aufsichtsrat bestrebt, dem Gesichtspunkt der Vielfalt (Diversität) insbesondere auch in Bezug auf Aspekte wie Alter, Bildungs- und Berufshintergrund verstärkt Rechnung zu tragen und eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anzustreben. Zudem sorgt der Aufsichtsrat in angemessenem Rahmen für unterschiedliche Ausbildungs- und Berufshintergründe der Vorstandsmitglieder.

Im Hinblick auf die gesetzlich festzulegende Quote von Frauen im Vorstand der Commerzbank AG hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße von mindestens einem weiblichen Mitglied bis zum 31. Dezember 2021 festgelegt. Dieses Ziel wurde bereits erreicht:

Frau Dr. Bettina Orlopp ist mit Wirkung vom 1. November 2017 Mitglied des Vorstands der Commerzbank AG. Sie ist dort zuständig für die Themen, für die sie seit Mai 2016 als Generalbevollmächtigte zuständig war: Compliance, Human Resources und Legal.

Damit beträgt der Frauenanteil im Vorstand der Commerzbank AG 14,3 %.

Zielquoten für die erste und zweite Führungsebene

Der Vorstand der Commerzbank AG ist nach § 76 Abs. 4 AktG verpflichtet, eine Zielgröße für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands sowie eine Frist zum Erreichen dieses Zieles festzulegen. Spätestens zum 30. September 2015 mussten nach § 25 Abs. 1 EGAktG die Zielquoten und Fristen erstmals festgelegt und dokumentiert werden. Diese Fristen durften nicht länger als bis zum 30. Juni 2017 dauern. Für alle folgenden Fristen gilt nach § 76 Abs. 4 AktG ein maximaler Zeitraum von fünf Jahren.

Der Gesamtvorstand hat dementsprechend im Mai 2017 neue Zielquoten für die erste und zweite Führungsebene der Commerzbank AG (bezogen auf das Inland) festgelegt. Für die erste Führungsebene liegt die Zielquote bei 17,5%, für die zweite Führungsebene bei 20 %. Als Fristende wurde der 31. Dezember 2021 festgelegt. Die Commerzbank AG hat sich damit ambitionierte Ziele gesetzt. Denn für die Bank und den Konzern insgesamt ist es ein wichtiges Ziel, die Anzahl der Frauen in Führungspositionen weiter zu steigern.

In der Commerzbank AG gehörten am 31. Dezember 2017 zur ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands 35 Personen, von denen 30 männliche und 5 weibliche Führungskräfte waren. Der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands betrug damit 14,3 %.

Die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands umfasste 381 Personen, von denen 319 männliche und 62 weibliche Führungskräfte waren. Der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands betrug mithin 16,3 %.

Bilanzierung

Die Rechnungslegung des Commerzbank-Konzerns sowie der Commerzbank Aktiengesellschaft vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den ergänzenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt; Jahresabschluss und Lagebericht der Commerzbank Aktiengesellschaft nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Konzernabschluss sowie Jahresabschluss werden vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat gebilligt beziehungsweise festgestellt. Die Prüfung obliegt dem von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer.

Zum Lagebericht gehört auch ein ausführlicher Risikobericht, der über den verantwortungsvollen Umgang des Unternehmens mit den unterschiedlichen Risikoarten informiert. Er ist auf Seite 41 ff. dieses Berichts abgedruckt.

Während des Geschäftsjahres werden Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Halbjahresfinanzbericht und zwei weitere Quartalsberichte über den Geschäftsverlauf unterrichtet. Auch diese Zwischenabschlüsse werden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt.

Aktionärsbeziehungen, Transparenz und Kommunikation

Einmal im Jahr findet die ordentliche Hauptversammlung statt. Sie beschließt insbesondere über - soweit ausgewiesen - die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Bestellung des Abschlussprüfers sowie Satzungsänderungen. Gegebenenfalls erteilt sie die Ermächtigung zu Kapitalmaßnahmen oder die Zustimmung zum Abschluss von Gewinnabführungsverträgen. Dabei gewährt jeweils eine Aktie eine Stimme.

Vorstand und Aufsichtsrat haben von der in § 120 Abs. 4 Aktiengesetz vorgesehenen Möglichkeit, die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen zu lassen, zuletzt im Jahr 2015 Gebrauch gemacht. Die Hauptversammlung 2015 hat die Grundzüge der variablen Vergütung und das feste Jahresgrundgehalt der Vorstandsmitglieder gebilligt. Zudem hat die Hauptversammlung 2015 über das Verhältnis zwischen der variablen und der fixen jährlichen Vergütung für Vorstandsmitglieder gemäß § 25a Abs. 5 Satz 5 KWG beschlossen und die Heraufsetzung des Höchstbetrags der variablen jährlichen Vergütung für die Mitglieder des Vorstands der Commerzbank auf 140 % der jeweiligen fixen jährlichen Vergütung ab dem Geschäftsjahr 2015 gebilligt.

Die Aktionäre der Bank können Empfehlungen oder sonstige Stellungnahmen per Brief oder E-Mail einbringen beziehungsweise persönlich vortragen. Für die Bearbeitung schriftlicher Hinweise ist das zentrale Qualitätsmanagement der Bank zuständig. Bei der Hauptversammlung erfolgt die Kommentierung oder Beantwortung direkt durch Vorstand oder Aufsichtsrat. Daneben können die Aktionäre durch Gegen- oder Erweiterungsanträge zur Tagesordnung den Ablauf der Hauptversammlung mitbestimmen. Auf Antrag der Aktionäre kann auch eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden. Die für die Hauptversammlung rechtlich erforderlichen Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts sind im Internet abrufbar, ebenso die Tagesordnung der Hauptversammlung und eventuelle Gegen- oder Erweiterungsanträge.

Die Commerzbank informiert die Öffentlichkeit - und damit auch die Aktionäre - viermal pro Jahr über die Finanz- und Ertragslage der Bank; kursrelevante Unternehmensnachrichten werden zudem als Ad-hoc-Meldung veröffentlicht. Damit ist die Gleichbehandlung der Aktionäre sichergestellt. Im Rahmen von Pressekonferenzen und Analystenveranstaltungen berichtet der Vorstand über den Jahresabschluss beziehungsweise die Quartalsergebnisse. Zur Berichterstattung nutzt die Commerzbank die Möglichkeiten des Internets; unter http://www.commerzbank.de werden umfangreiche Informationen über den Commerzbank-Konzern veröffentlicht. So sind unter anderem die Satzung der Commerzbank sowie die Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat im Internet verfügbar. Im Geschäftsbericht und im Internet wird darüber hinaus der Finanzkalender für das laufende und nächste Jahr publiziert. Er enthält alle für die Finanzkommunikation wesentlichen Veröffentlichungstermine, insbesondere Termine von Bilanzpresse- und Analystenkonferenzen sowie den Termin der Hauptversammlung.

Wir fühlen uns zu offener und transparenter Kommunikation mit unseren Aktionären und allen anderen Stakeholdern verpflichtet. Diesen Anspruch wollen wir auch künftig erfüllen.

Geschäft und Rahmenbedingungen

Volkswirtschaftliches Umfeld

Die Weltwirtschaft verzeichnete 2017 das stärkste Wachstum seit 2011. Kräftige Impulse kamen aus den Schwellenländern. Nach einer tiefen Rezession haben Russland und Brasilien wieder in die Wachstumsspur zurückgefunden. Positiv schlug auch zu Buche, dass sich die Wachstumsabschwächung in China im vergangenen Jahr nicht fortgesetzt hat. Im Gegenteil, die chinesische Wirtschaft ist mit 6,9 % sogar noch etwas stärker gewachsen als 2016.

Aber auch in den Industrieländern hat der Aufschwung 2017 merklich an Kraft gewonnen. In den USA fiel das Wachstum mit 2,3 % deutlich höher aus als 2016. Die Arbeitslosenquote ist inzwischen niedriger als vor der tiefen Rezession 2007/09. Vor diesem Hintergrund hat die US-Notenbank 2017 den Zielkorridor für die Leitzinsen um weitere 75 Basispunkte auf 1,25 % bis 1,50% erhöht und darüber hinaus begonnen, ihren Wertpapierbestand langsam zurückzufahren.

Auch im Euroraum hat der Aufschwung 2017 an Kraft gewonnen. Mit 2,5 % fiel das Wachstum sogar noch stärker aus als in den USA. Die expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) kommt immer stärker in der Realwirtschaft an. Gleichzeitig profitiert die Wirtschaft im Euroraum von der lebhaften globalen Nachfrage. Dank des Wachstums hat sich die Lage am Arbeitsmarkt weiter spürbar verbessert. Die Arbeitslosenquote sank von 9,7 % Ende 2016 auf 8,7 % im Dezember 2017. Trotz des knapperen Angebots an frei verfügbaren Arbeitskräften sind die Löhne auch 2017 nur sehr moderat gestiegen. Entsprechend hat sich auch am schwachen unterliegenden Preisauftrieb nichts geändert. Die Kernteuerungsrate - also die Vorjahresrate des Verbraucherpreisindex ohne die stark schwankenden Preise für Energie, Nahrungs- und Genussmittel - pendelt weiterhin um 1 %. Der verhaltene Inflationsausblick hat die EZB dazu veranlasst, das Anleihekaufprogramm bis September 2018 zu verlängern. Allerdings kauft sie seit Jahresbeginn mit 30 Mrd. Euro monatlich nur noch halb so viele Anleihen wie zuvor. Zudem hat die EZB beschlossen, die Tilgungszahlungen aus fälligen Wertpapiere über das Ende des Anleihekaufprogramms hinaus in vollem Umfang wieder anzulegen.

Die deutsche Wirtschaft wuchs 2017 mit 2,2 % etwas stärker als 2016 (1,9%). Bereinigt um die unterschiedliche Zahl an Arbeitstagen beträgt das Plus sogar 2,5 %.

Die Arbeitslosenquote lag zu Jahresbeginn mit saisonbereinigt 5,4 % auf dem niedrigsten Stand seit der deutschen Wiedervereinigung. Gestützt wurde die Konjunktur vor allem von einer lebhafteren Investitionstätigkeit und höheren Exportzuwächsen.

Die Finanzmärkte wurden auch 2017 von der sehr expansiven Geldpolitik der wichtigsten Notenbanken dominiert. Die Anleger drängten weiter in risikoreichere Anlageformen wie Aktien, Unternehmensanleihen und Staatsanleihen der Peripherieländer.

Branchenumfeld

Nach dem Überwinden einer kurzen Unsicherheitsphase zu Jahresbeginn 2017 setzte sich im Sommer vergangenen Jahres vor allem in den Industrieländern ein großer Konjunkturoptimismus durch und die zyklische Besserung erreichte auch einige wichtige Rohstoffe exportierende Länder. Im Länderprofil hat die gefestigte globale Konjunktur daher an Breite gewonnen. Politische Risiken, höhere Verschuldung und schwache Produktivitätsfortschritte traten in den Hintergrund und Volatilitäten bewegten sich teilweise auf rekordverdächtigen Niedrigständen. Vor diesem Hintergrund haben sich an den globalen Aktienmärkten die schon hohen Bewertungsniveaus des Vorjahres 2017 weiter verfestigt. Das robuste globale Wirtschaftswachstum begünstigte in den USA und in Deutschland ein von niedrigem Niveau ausgehendes langsam wieder steigendes Niveau der Langfristzinsen und an den Märkten für Unternehmensanleihen haben sich die Risikoprämien wieder deutlich verringert. Obwohl die US-Notenbank - als Anbieter der wichtigsten Weltwährung - ihre geldpolitischen Zügel gestrafft hat, blieben die Finanzierungsbedingungen weltweit günstig. Die Marktteilnehmer gingen verbreitet davon aus, dass die straffere US-Zinspolitik die Konjunktur nicht zu stark bremst oder gar Turbulenzen an den Börsen auslöst. Diese Gewissheit trug zur ausgeprägten Risikoneigung der Investoren bei.

Die Risiken für die globale Wirtschaft sind dennoch nicht geringer geworden. Die noch nicht abgeschlossene Entschuldung von Staaten, Unternehmen und privaten Haushalten lastet im gesamten Euroraum weiter auf der Ertragslage der Banken. An den Märkten für Staatsanleihen im Euroraum sind Spannungen durch die expansive Geldpolitik teilweise nur überdeckt und durch den regulatorisch bedingten Rückzug der Banken kommt es auf Teilmärkten immer wieder zu Anomalien in der Preisbildung. Das erweiterte Ankaufprogramm des Eurosystems verbessert zwar die Liquiditätsposition und die Finanzierungsbedingungen der Banken, übt aber andererseits auch Druck auf die Nettozinsmarge aus und belastet somit die Ertragslage - trotz beschleunigter Zunahme der Buchkredite an inländische Unternehmen - deutlich. Während die Anstrengungen der Banken hinsichtlich der Reduktion von Solvenz- und Liquiditätsrisiko gewürdigt wurden, hielten sich hartnäckig Befürchtungen hinsichtlich einer nachhaltigen Schwächung der Ertragslage des Bankensystems im Euroraum und der Fähigkeit der Institute, auskömmliche Erträge im zinsabhängigen Geschäft zu erwirtschaften.

Nicht zuletzt hat sich im Berichtsjahr wiederum gezeigt, welch hoher Stellenwert der Cybersicherheit und dem Thema Compliance zukommt. Der Schutz von Datennetzen und die entsprechende Ausbildung der Mitarbeiter sind - trotz eines bereits vorhandenen ausgeprägten Verständnisses für IT-Sicherheit - eine Daueraufgabe, die der Bankensektor sehr ernst nehmen muss. Dasselbe gilt, wenn es darum geht, das Einhalten der rechtlichen und regulatorischen Anforderungen sicherzustellen.

Insgesamt setzte sich 2017 die grundlegende Transformation des europäischen Bankensystems fort. Die Branche ist heute kleiner, deutlicher auf ihre Kernfunktionen ausgerichtet, weniger profitabel, aber eben auch robuster und widerstandsfähiger gegenüber künftigen Krisen.

Wichtige personelle und geschäftspolitische Ereignisse

Im Geschäftsjahr 2017 ist die Commerzbank in der Umsetzung ihrer Strategie "Commerzbank 4.0" entscheidende Schritte vorangekommen: Durch die Einigung mit den Arbeitnehmergremien auf einen Rahmeninteressenausgleich und einen Rahmensozialplan wurden die Weichen für die notwendigen personellen und organisatorischen Umsetzungen gestellt. Mit der Übernahme des Ratenkreditgeschäfts haben wir ein wichtiges Wachstumsfeld wieder in der eigenen Verantwortung. Durch den Abschluss des Verkaufs zweier Beteiligungen sowie durch die Vereinbarung einer strategischen Partnerschaft bei der Wertpapierabwicklung hat die Commerzbank erneut die Komplexität reduziert. Darüber hinaus hat die Bank ihre Compliance-Funktion weiter gestärkt. Personelle Veränderungen gab es im Jahresverlauf sowohl bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch des Vorstands.

Änderung im Aufsichtsrat der Commerzbank

Die Hauptversammlung am 3. Mai 2017 hat, wie vom Aufsichtsrat vorgeschlagen, Dr. Tobias Guldimann in den Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft gewählt. Dr. Guldimann hat die Nachfolge des 2013 verstorbenen Prof. Dr. Ulrich Middelmann angetreten. Für ihn war Dr. Roger Müller in den Aufsichtsrat nachgerückt. Mit der Wahl des Nachfolgers endete die Amtszeit von Dr. Roger Müller und er erlangte seine Stellung als Ersatzmitglied zurück. Bereits seit 1. Januar 2017 beziehungsweise seit 1. Februar 2017 sind Heike Anscheit und Stefan Jennes Mitglied des Aufsichtsrats.

Dr. Bettina Orlopp zum Mitglied des Vorstands berufen

Mit Wirkung vom 1. November 2017 wurde Dr. Bettina Orlopp offiziell Mitglied des Vorstands der Commerzbank Aktiengesellschaft. Dr. Bettina Orlopp ist wie geplant für das neue Vorstandsressort "Compliance, Personal und Recht" zuständig.

Fortschritte bei der Umsetzung des Stellenabbaus im Rahmen der Strategie "Commerzbank 4.0"

Am 13. Juli hat sich die Commerzbank mit den Arbeitnehmergremien auf einen Rahmeninteressenausgleich und einen Rahmensozialplan geeinigt. Die verbindlichen Vereinbarungen bilden die Grundlage für den möglichst sozialverträglichen Stellenabbau der Bank, den sie im Herbst 2016 als Teil der Strategie "Commerzbank 4.0" angekündigt hatte.

Commerzbank übernimmt Ratenkreditportfolio

Mitte August 2017 hat sich die Commerzbank mit der BNP Paribas Personal Finance S. A. auf die Abspaltung des Unternehmensbereiches Banking von ihrem gemeinsamen Joint Venture "Commerz Finanz GmbH" mit Sitz in München geeinigt, der die von der Commerzbank vermittelten Ratenkredite enthält. Mit der Abspaltung wurde das Joint Venture beendet. Im Rahmen eines Teilbetriebsübergangs gingen rund 300.000 Kundenverträge mit einem Ratenkreditportfolio von insgesamt rund 3,5 Mrd. Euro von der "Commerz Finanz GmbH" auf die Commerzbank über. Die Transaktion wurde nach Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden mit Wirkung vom 18. August 2017 vollzogen. Das Bundeskartellamt hatte die Transaktion bereits zuvor genehmigt. Ratenkredite sind für die Commerzbank ein wichtiges Wachstumsfeld, das die Bank wieder selbst betreiben, digitalisieren und ausbauen will. Deshalb hat die Commerzbank bereits im ersten Halbjahr 2017 einen eigenen digitalen Ratenkredit eingeführt.

Commerzbank schließt den Verkauf von zwei Beteiligungen ab

Am 13. Juli 2017 wurde der angekündigte Verkauf der Anteile an dem Edelmetallverarbeiter Argor-Heraeus SA, Mendrisio, Schweiz, abgeschlossen. Am 26. Juli 2017 wurde der angekündigte Verkauf der Anteile an dem Kreditkartengeschäftsdienstleister Concardis GmbH, Eschborn, Deutschland, abgeschlossen.

Die jeweiligen Ergebniseffekte wurden im dritten Quartal 2017 in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen.

Commerzbank und HSBC Transaction Services GmbH vereinbaren strategische Partnerschaft

Anfang Dezember 2017 haben sich die Commerzbank Aktiengesellschaft und die HSBC Transaction Services GmbH auf eine strategische Partnerschaft bei der Wertpapierabwicklung geeinigt. Im Zuge dieser Partnerschaft werden die operativen Geschäftsprozesse der Wertpapierabwicklung der Commerzbank ausgelagert. Dazu soll ein Joint Venture gegründet werden, an dem die Commerzbank einen Minderheitsanteil von 20 % halten soll. Die Partnerschaft läuft zunächst über einen Zeitraum von 10 Jahren.

Der operative Start der neuen Gesellschaft soll Anfang 2020 erfolgen. Bis dahin werden auf beiden Seiten die technischen Voraussetzungen für die Datenmigration geschaffen. Die dafür bei der Commerzbank notwendigen Investitionen und mittelfristig zu erwartenden Einsparungen sind vollständig in der Planung von "Commerzbank 4.0" enthalten. Zudem wird es ab 2018 eine intensive Testphase geben, die den reibungslosen Start der ausgelagerten Wertpapierabwicklung sicherstellen soll. Zu den weiteren vertraglichen Details wurde Stillschweigen vereinbart.

Commerzbank stärkt Compliance-Funktion

Auch im Geschäftsjahr 2017 hat die Bank Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Compliance-Funktion implementiert. Dies betrifft nicht nur strukturelle Veränderungen, sondern auch den internen Personalaufbau sowie die Personalweiterentwicklung und auch die erfolgreiche Rekrutierung weiterer extern erfahrener Compliance-Experten in der Zentrale sowie an ausländischen Standorten. Auf Basis einer kurz- und mittelfristigen Personalstrategie wird diese Entwicklung weiter vertieft werden. Um die Steuerung der Compliance-Risiken zu verbessern, hat die Compliance-Funktion verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Global Financial Crime, Global Markets Compliance sowie Anti-Bribery and Corruption umgesetzt. Auch sind Maßnahmen getroffen worden, um die Compliance-Governance im In- und Ausland weiter zu stärken. Des Weiteren hat 2017 eine verstärkte Kommunikation des Vorstands und Managements zu Compliance-Risiken ("Tone from the Top"), unter anderem im Rahmen der "Culture of Integrity"-Kampagne stattgefunden. Daneben hat die Bank einen Schwerpunkt auf eine einheitliche Compliance-Struktur im Sinne der "3 Verteidigungslinien" gesetzt, die innerhalb der gesamten Bank aktiv gelebt wird. Im Rahmen dieses Modells sind die sogenannten "Compliance Coordination Units" im Front Office (1. Verteidigungslinie) implementiert worden. Zur Stärkung des fachlichen Austauschs zwischen den Einheiten der 1. Verteidigungslinie und Group Compliance (2. Verteidigungslinie) hat die Bank verschiedene segmentübergreifende Compliance-Komitees etabliert. Diese dienen der Erörterung beziehungsweise Diskussion übergeordneter Compliance-Themen (zum Beispiel geänderter Regulatorik) oder konkreter geschäftlicher Sachverhalte (zum Beispiel Beurteilung von Kundengruppen im Rahmen des Onboarding, auftretende Betrugsfälle/-muster). Das Global Compliance Board stellt dabei das ranghöchste Gremium dar und tagt unter Vorsitz des für Compliance, Human Resources und Legal zuständigen Vorstandsmitglieds der Bank. Innerhalb von Group Compliance stellt das Compliance Management Committee das ranghöchste Gremium dar, welches unter Leitung des Chief Compliance Officers der Bank tagt.

Gemäß den Anforderungen des Financial Services and Markets Act 2000 (FSMA) hat die Commerzbank London ein Beratungsunternehmen als sogenannte "Skilled Person" mandatiert. Das Beratungsunternehmen hat eine Überprüfung bestehender Strukturen und Prozesse (insbesondere bezüglich Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung sowie Sanktionen/Embargos) vorgenommen und einen Bericht an die britische Financial Conduct Authority (FCA) erstellt. Im Anschluss wird die Effektivität eines resultierenden Umsetzungsplans evaluiert und halbjährlich durch die Skilled Person an die FCA berichtet.

Im Hinblick auf die Feststellungen im Rahmen der Settlements mit verschiedenen US-Behörden hat die Bank einen Großteil dieser Feststellungen abgearbeitet. Darüber hinaus hat die Bank verschiedene Zwischenberichte des vom New York State Department of Financial Services (DFS) bestellten Monitors erhalten, die die Bank mit entsprechenden Implementierungsplänen beantwortet hat. Bei der Umsetzung der Implementierungspläne hat die Bank ebenfalls bereits gute Fortschritte erzielt und einen Großteil der Maßnahmen abgearbeitet.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Zum Jahresultimo 2017 hat die Commerzbank Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen: So wurde das Zinsergebnis bereinigt um das Zinsergebnis aus Handelsbeständen sowie von Zinskomponenten im Zusammenhang mit Rückstellungen ausgewiesen. Das Zinsergebnis aus Handelsbeständen wird nunmehr im Handelsergebnis gezeigt, die Zinskomponenten im Zusammenhang mit Rückstellungen gehen in das Sonstige Ergebnis ein. Erläuterungen zu den Anpassungen finden sich im Jahresabschluss auf Seite 81.

Die Commerzbank hatte im Berichtszeitraum uneingeschränkten Zugang zum Geld- und Kapitalmarkt; Liquidität und Zahlungsfähigkeit waren jederzeit gegeben. Auch konnte sie jederzeit die für einen ausgewogenen Refinanzierungsmix notwendigen Mittel aufnehmen und hatte im Berichtszeitraum unverändert eine komfortable Liquiditätsausstattung.

Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Für das Geschäftsjahr 2017 weist die Commerzbank Aktiengesellschaft einen Jahresüberschuss von 176 Mio. Euro aus, nachdem im Vorjahr 1.494 Mio. Euro erzielt wurden.

Die einzelnen Ergebniskomponenten haben sich wie folgt entwickelt:

Der Zinsüberschuss als Saldo aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen ging gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Mrd. Euro auf 3.140 Mio. Euro zurück. Davon entfiel der maßgebliche Anteil auf die eingangs beschriebenen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Im Geschäft mit Privat- und Unternehmerkunden legte der Zinsüberschuss trotz nochmals deutlich gesunkenem Ertragsbeitrag aus dem inländischen Einlagengeschäft im Vergleich zum Vorjahr zu. Maßgeblicher Ertragstreiber waren Zinserträge aus wachsenden Bestandsvolumen im Kreditgeschäft infolge der in den meisten Bereichen sehr guten Neugeschäftsentwicklung sowie aus der Übernahme des Ratenkreditportfolios aus dem Joint Venture "Commerz Finanz GmbH". Im Firmenkunden-geschäft konnten Belastungen aus dem Zinsumfeld sowie rückläufige Erträge aus dem Dokumentengeschäft, die mit der Reduzierung des Bankenportfolios im Bereich Financial Institutions und geringeren Kundenaktivitäten zusammenhingen, nicht durch das positive Kapitalmarktgeschäft kompensiert werden.

Der Provisionsüberschuss lag mit 2610 Mio. Euro um 5,9% über dem Vorjahresniveau. Der Anstieg resultierte aus im Vorjahresergebnis enthaltenen Aufwendungen für konzerninterne Serviceaktivitäten, die ab dem Berichtsjahr im Verwaltungsaufwand ausgewiesen werden. Das originäre provisionstragende Geschäft ist im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Im Segment Privat- und Unternehmerkunden standen signifikant höheren Provisionserträgen aus dem inländischen Wertpapiergeschäft stark rückläufige Provisionserlöse aus Kreditvermittlung gegenüber, da die Commerzbank bereits in der ersten Jahreshälfte 2017 begonnen hat, Konsumentenkredite über eine eigene Plattform anzubieten und im Gegenzug die Vermittlung von Ratenkrediten an das Joint Venture "Commerz Finanz GmbH" zur Jahresmitte einstellte. Im Segment Firmenkunden resultierte der im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich niedrigere Provisionsüberschuss aus einem geringeren Beitrag des kommerziellen Geschäfts.

Der Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands belief sich im Berichtsjahr auf 879 Mio. Euro, nachdem er im Vorjahr bei -203 Mio. Euro gelegen hatte.

Der Saldo der Sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen lag im Berichtszeitraum bei -1167 Mio. Euro, was sowohl auf den Ausgleich einer Abschreibung bei einer ausländischen Tochtergesellschaft als auch auf gestiegene Zinsaufwendungen für Altersversorgungsverpflichtungen zurückzuführen war.

Die Aufwendungen aus der Verlustübernahme von Tochtergesellschaften mit Ergebnisabführungsverträgen beliefen sich im Berichtsjahr auf 25 Mio. Euro. Demgegenüber konnten Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 227 Mio. Euro erzielt werden, so dass sich für das Geschäftsjahr 2017 ein Nettoertrag aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 202 Mio. Euro ergab.

Der Verwaltungsaufwand stieg im Berichtsjahr um 2,5 % auf 5.635 Mio. Euro. Dabei nahm der Personalaufwand - vornehmlich bei Löhnen und Gehältern - um 5,1 % auf 3.009 Mio. Euro ab. Die Anderen Verwaltungsaufwendungen lagen mit 2.626 Mio. Euro um 13,0% über dem Niveau des Vorjahres. Der Anstieg resultierte insbesondere aus im Vorjahresergebnis enthaltenen Aufwendungen für konzerninterne Serviceaktivitäten, die ab dem Berichtsjahr im Verwaltungsaufwand ausgewiesen werden. Darüber hinaus stiegen die IT-Aufwendungen sowie die Beiträge für die europäische Bankenabgabe, während die Raumkosten im Vergleich zum Vorjahr reduziert werden konnten. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen erhöhten sich im Berichtsjahr um 19% auf 489 Mio. Euro. Der Anstieg beruhte dabei auf höheren Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte.

Während im Ergebnis des Vorjahres Aufwendungen aus Abschreibungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie aus der Zuführung zu Rückstellungen im Kreditgeschäft in Höhe von -3.228 Mio. Euro ausgewiesen wurden, ergaben sich für das Berichtsjahr Erträge aus Zuschreibungen und Auflösungen von Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Rückführungen bei Rückstellungen im Kreditgeschäft in Höhe von 1.535 Mio. Euro.

Als Resultat der beschriebenen Posten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erzielte die Commerzbank Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2017 ein Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von 1.273 Mio. Euro, nach -1.835 Mio. Euro im Vorjahr.

Im Berichtszeitraum fiel ein außerordentliches Ergebnis von -786 Mio. Euro an. Während im Vorjahr ein Anwachsungsgewinn aus der Migration der Hypothekenbank Frankfurt AG anfiel, wirkte sich 2017 insbesondere der Restrukturierungsaufwand im Zusammenhang mit der Strategie "Commerzbank 4.0" aus.

Der Steueraufwand belief sich für das Berichtsjahr auf 311 Mio. Euro, nach 368 Mio. Euro im Vorjahr. Rückläufig waren dabei die Steuern vom Einkommen und Ertrag.

Für das Geschäftsjahr 2017 ergab sich somit ein Jahresüberschuss von 176 Mio. Euro, nach 1.494 Mio. Euro im Vorjahr. Der Jahresüberschuss des Berichtsjahres wird hälftig in Höhe von 88 Mio. Euro in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Somit verbleibt ein Bilanzgewinn in Höhe von 88 Mio. Euro. Der Bilanzgewinn soll - vorbehaltlich der Zustimmung der Entscheidungsgremien - zur weiteren Stärkung der Gewinnrücklagen verwendet werden.

Bilanz

Die Bilanzsumme der Commerzbank Aktiengesellschaft lag mit 367,6 Mrd. Euro um 6,1 % oder 24,0 Mrd. Euro unter dem Jahresultimo 2016.

Auf der Aktivseite stieg die Barreserve kräftig um 19,0 Mrd. Euro auf 49,6 Mrd. Euro. Der Anstieg gegenüber dem Jahresultimo 2016 stand insbesondere im Zusammenhang mit höheren Anlagen bei Zentralbanken. Die Forderungen an Kreditinstitute gingen gegenüber dem Vorjahresultimo um 12,9 Mrd. Euro auf 42,6 Mrd. Euro zurück. Ursächlich war ein deutlicher Rückgang der besicherten Geldmarktgeschäfte in Form von Reverse Repos. Demgegenüber stiegen die Forderungen an Kunden mit 197,2 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahresstichtag um 7,4 Mrd. Euro an. Ursächlich hierfür war ein deutlicher Anstieg der privaten Grund- und Hypothekendarlehen um 7,0 Mrd. Euro, rückläufig hingegen waren die Abbaubereiche gewerbliche Immobilien und Schiffsfinanzierungen. Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sanken um 12,9 Mrd. Euro auf 31,4 Mrd. Euro. Der Rückgang resultierte aus reduzierten Beständen an Anleihen und Schuldverschreibungen des Liquiditätsbestands. Der Handelsbestand der Aktiva wies ein Volumen von 30,8 Mrd. Euro aus, nach 54,5 Mrd. Euro im Vorjahr. Der Rückgang wurde im Wesentlichen durch die Marktwerte von derivativen Finanzinstrumenten verursacht. Die Anteile an verbundenen Unternehmen gingen vom Jahresultimo 2016 in Höhe von 8,0 Mrd. Euro um 2,2 Mrd. Euro auf 5,8 Mrd. Euro zurück.

Auf der Passivseite sanken die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - insbesondere im Zusammenhang mit der Reduzierung von Sichteinlagen sowie zurückgehenden Repos & Cash Collaterals - deutlich um 9,9 % auf 67,1 Mrd. Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden lagen mit 206,8 Mrd. Euro unter dem Vorjahresniveau. Während die Sichteinlagen mit 131,8 Mrd. Euro auf dem Niveau des Vorjahres lagen, sanken die Termineinlagen und Namenspfandbriefe. Mit 32,8 Mrd. Euro lagen die Verbrieften Verbindlichkeiten 3,2 Mrd. Euro unter dem Niveau des Vorjahresultimos. Der Rückgang resultierte insbesondere aus einer Reduzierung bei den Schuldverschreibungen. Der Handelsbestand der Passiva wies ein Volumen von 18,6 Mrd. Euro aus, nach 28,8 Mrd. Euro im Vorjahr. Der Rückgang um 10,2 Mrd. Euro resultierte aus geringeren negativen Marktwerten aus derivativen Geschäften. Die Nachrangigen Verbindlichkeiten betrugen 9,1 Mrd. Euro und lagen damit um 1,0 Mrd. Euro unter dem Niveau des Vorjahres. Das Genussrechtskapital lag mit 0,1 Mrd. Euro unverändert auf dem Vorjahreswert. Das Eigenkapital betrug insgesamt 22,5 Mrd. Euro und lag damit um 0,8 % über dem Vorjahresultimo.

Die außerbilanziellen Verpflichtungen zeigten im Vergleich zum Vorjahr insgesamt einen leichten Volumenanstieg: Während die Eventualverbindlichkeiten mit 34,3 Mrd. Euro leicht über dem Niveau des Vorjahres lagen, nahmen die unwiderruflichen Kreditzusagen um 0,5 Mrd. Euro auf 75,1 Mrd. Euro ab.

Eigenkapital

Das in der Bilanz der Commerzbank Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017 ausgewiesene Eigenkapital ist gegenüber dem Jahresende 2016 um 0,2 Mrd. Euro auf 22,5 Mrd. Euro gestiegen. Sowohl die Kapitalrücklage als auch das Gezeichnete Kapital waren mit 17,2 Mrd. Euro beziehungsweise 1,7 Mrd. Euro unverändert gegenüber dem Vorjahresultimo. Die Gewinnrücklagen lagen mit 3,5 Mrd. Euro um 0,8 Mrd. Euro über dem Niveau des Jahresultimos 2016.

Die Bank nimmt seit dem Jahr 2007 die Befreiungsvorschriften des § 2a KWG - die sogenannte Waiver-Regelung - in Anspruch, das heißt, sie meldet der Bankenaufsicht risikogewichtete Aktiva und Kapitalquoten nur noch für die Institutsgruppe insgesamt.

Hier lagen die Risikoaktiva ("phase-in") per 31. Dezember 2017 bei 171,4 Mrd. Euro und damit 19,2 Mrd. Euro unter dem Niveau zum Jahresende 2016. Der Rückgang basiert auf einer Reduktion der Risikoaktiva aus Kreditrisiken, Markrisiken sowie operationellen Risiken. Die Risikoaktiva aus Kreditrisiken reduzierten sich dabei im Wesentlichen durch ein aktives Portfoliomanagement, unter anderem aufgrund von Rückgängen im Abbauportfolio und einer Verbriefungstransaktion, sowie aus Entlastungseffekten aus Währungsveränderungen. Das aufsichtsrechtlich anrechenbare Kernkapital reduzierte sich im Wesentlichen aufgrund des nächsten Basel-3-phase-in-Schritts gegenüber dem Jahresultimo 2016 um rund 0,5 Mrd. Euro auf 26,0 Mrd. Euro. Die entsprechende Kernkapitalquote ist aufgrund des Rückgangs der Risikoaktiva auf 15,2% gestiegen. Das Common-Equity-Tier-1-Kapital (hartes Kernkapital) belief sich auf 25,6 Mrd. Euro und die entsprechende harte Kernkapitalquote auf 14,9%. Die Eigenkapitalquote betrug zum Berichtsstichtag 18,3 %. Die harte Kernkapitalquote ("fully phased-in", das heißt nach vollständiger Anwendung der Basel-3-Regelung zum Eigenkapital) belief sich zum Berichtsstichtag auf 14,1 %. Die Leverage Ratio, die das Verhältnis von Tier-1-Kapital zum Leverage Exposure zeigt, lag auf Grundlage der zum Berichtsstichtag gültigen Regelung der CRD IV/CRR bei 5,5 % ("phase-in") beziehungsweise bei 5,1 % ("fully phased-in").

Die Bank hält alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen ein. Diese Angaben beinhalten jeweils das den Commerzbank-Aktionären zurechenbare und regulatorisch anrechnungsfähige Konzernergebnis.

Resümee Geschäftslage 2017

Die Commerzbank hat im Geschäftsjahr 2017 die Umsetzung der Strategie "Commerzbank 4.0" wie geplant vorangetrieben und den Wachstumskurs fortgesetzt.

Aus Konzernsicht stand der Rückgang der Operativen Erträge im Vergleich zum Vorjahr - im Einklang mit unseren Erwartungen -maßgeblich mit niedrigeren Erträgen mit Einmalcharakter im Zusammenhang, was sich bei einer stabilen Kostenbasis im erwarteten leichten Anstieg der Aufwandsquote niederschlug. Ohne Berücksichtigung der Einmalerträge wurde die Zielsetzung einer verbesserten Ertrags- und Ergebnisqualität im abgelaufenen Geschäftsjahr erreicht. Wegen der vollständigen Verbuchung des Restrukturierungsaufwands - ursprünglich hielten wir eine Verteilung über zwei Geschäftsjahre und damit eine geringere Belastung im Jahr 2017 für wahrscheinlich - erreichte der Konzernüberschuss nicht ganz die prognostizierte Größenordnung des Vorjahres, blieb aber im positiven Bereich.

Im Segment Privat- und Unternehmerkunden haben wir die für das Geschäftsjahr 2017 gesteckten Ziele für Kundenzahlen und Assets under Control (Summe aus Kredit-, Einlagen- und Depotvolumen) in Deutschland zum Teil signifikant übertroffen. Ertragsseitig ergaben sich jedoch zusätzlich Belastungen als Folge des verschärften Wettbewerbsumfeldes im Inland. Eine weiterhin steigende Zinsmarge sowie das Wachstum des Provisionsüberschusses bei der polnischen Tochtergesellschaft mBank konnten dies nicht kompensieren. Im Segment Firmenkunden führten im Berichtszeitraum Margendruck bei gleichzeitig gedämpftem Kreditneugeschäft sowie das bewusst beschleunigte Abschmelzen von nicht zum Kerngeschäft zählenden Kreditbeständen zu einem in diesem Ausmaß nicht erwarteten Rückgang beim Zinsüberschuss sowie bei den gesamten Segmenterträgen. Das Segment As-set & Capital Recovery konnte im Berichtsjahr den strategischen Abbauauftrag zum wiederholten Male schneller als erwartet umsetzen. Dies zog wie geplant einen Rückgang der Segmenterträge - hier haben Bewertungseffekte einen hohen Anteil - nach sich.

Insgesamt lag der Jahresüberschuss der Commerzbank Aktiengesellschaft für das Berichtsjahr bei 176 Mio. Euro, nach 1.494 Mio. Euro im Vorjahr. Damit lag die Ergebnisentwicklung des Geschäftsjahres 2017 im Rahmen der von uns prognostizierten Erwartungen.

Prognose- und Chancenbericht

Künftige gesamtwirtschaftliche Situation

Die Entwicklung der Weltwirtschaft wird 2018 sowohl von geopolitischen Risiken als auch von der wirtschaftlichen Entwicklung der Schwellenländer geprägt sein. Im Fokus steht dabei weiterhin China. Dort wird sich das Wachstum voraussichtlich etwas verlangsamen. Zum einen dürfte die in China wichtige Bauwirtschaft schwächer expandieren, nachdem die Immobilienpreise kaum noch steigen, zum anderen werden die hoch verschuldeten Unternehmen, allen voran die staatseigenen Betriebe, ihre Investitionen langsamer steigern. Dagegen dürfte der Aufschwung in den Ländern, deren Exporte durch Rohstoffe dominiert werden, weiter an Kraft gewinnen.

In den USA sind die Chancen gut, dass sich der schon über acht Jahre andauernde Aufschwung 2018 fortsetzt. Gestützt durch die steigende Beschäftigung und höhere Lohnzuwächse sollte der private Konsum weiter kräftig zulegen. Gleiches gilt für die Unternehmensinvestitionen, die von den günstigen Absatzperspektiven profitieren. Zudem dürften die höheren Rohölpreise die Investitionen in die Öl- und Gasförderung wieder stärker anschieben. Auch die US-Exporte werden 2018 wohl ähnlich stark zulegen wie 2017. Die mit der US-Präsidentschaftswahl aufgekommenen Befürchtungen, ein Handelskrieg könne ausbrechen, haben sich bislang nicht bewahrheitet. Zusätzlichen Rückenwind versprechen die beschlossenen Steuersenkungen, von der sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer profitieren.

Mit 2,7% wird die US-Wirtschaft wohl auch 2018 stärker wachsen als das Produktionspotenzial. Die schon sehr niedrige Arbeitslosigkeit wird weiter fallen. Dies wird die US-Notenbank in ihrer Erwartung bestärken, dass die Kerninflation (Inflation ohne Energie, Nahrungsmittel) wieder in Richtung 2% steigt. Entsprechend gehen wir davon aus, dass die US-Notenbank ihre Leitzinsen 2018 um insgesamt 100 Basispunkte anheben wird.

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Reales Bruttoinlandsprodukt Veränderung ggü. Vorjahr 2017 20181 20191
USA 2,3 % 2,7 % 2,3 %
Euroraum 2,5 % 2,5 % 2,3 %
Deutschland 2,2 % 2,5 % 1,8 %
Mittel- und Osteuropa 3,8 % 3,4 % 3,0 %
Polen 4,6 % 3,8 % 3,2 %

1 Werte für die Jahre 2018 und 2019 jeweils Prognosen der Commerzbank.

Im Euroraum ist ein recht kräftiger Aufschwung in Gang gekommen, der nur bei einem Kurswechsel der EZB in Gefahr geraten würde. Dieser ist aber nicht in Sicht. Zwar hat die EZB ihre Anleihekäufe zu Jahresbeginn halbiert. Bis September wird sie nur noch Papiere im Wert von 30 Mrd. Euro pro Monat kaufen und danach wohl schrittweise einstellen. Aber das bedeutet nicht das Ende der lockeren Geldpolitik. Der EZB-Einlagensatz dürfte noch längere Zeit bei -0,4% liegen. Die niedrigen Zinsen machen die immer noch hohe Verschuldung vieler Unternehmen und privater Haushalte tragbar.

Dank des ordentlichen Wirtschaftswachstums wird die Arbeitslosigkeit weiter sinken, der schwache Lohnauftrieb dürfte hierdurch aber kaum angefacht werden. Entsprechend wird auch der unterliegende Preisauftrieb schwach bleiben.

Das Votum der Briten für einen Austritt ihres Landes aus der EU wird die Konjunktur im Euroraum nicht stärker beeinträchtigen. Zum einen werden bis zum tatsächlichen Ausscheidens Großbritanniens aus dem Binnenmarkt wohl noch mehrere Jahre vergehen. Zum anderen gehen wir davon aus, dass es am Ende zu einer Einigung mit der EU kommt, die die wirtschaftlichen Verwerfungen minimiert.

Die deutsche Wirtschaft wird 2018 - bereinigt um die unterschiedliche Zahl Arbeitstage - wohl ähnlich stark wachsen wie im Vorjahr. Unbereinigt dürfte ein Plus von 2,5% zu Buche stehen. Getragen wird der Aufschwung von einer kräftigen Investitionstätigkeit. Aber auch der Konsum dürfte weiterhin ordentlich zulegen. Etwas höhere Lohnsteigerungen und eine weiterhin merkliche Zunahme der Beschäftigung lassen die Einkommen der Arbeitnehmerhaushalte weiterhin kräftig steigen. Impulse kommen aber nicht nur von der Binnennachfrage. Die deutsche Wirtschaft wird auch weiterhin von der lebhaften globalen Nachfrage profitieren. Allerdings ist auch zu beobachten, dass die Lohnstückkosten der deutschen Unternehmen bereits seit Jahren stärker steigen als im Rest der Währungsunion. Und am Immobilienmarkt - insbesondere in den Ballungsräumen - treiben die niedrigen Zinsen die Preise in die Höhe.

Die Zinswende in den USA und die weiterhin sehr expansive Geldpolitik der EZB werden auch 2018 das Bild an den Finanzmärkten prägen. Das Auslaufen der EZB-Anleihekäufe wird die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihen nicht wesentlich steigen lassen. Der Höhenflug an den Aktienmärkten ist noch nicht vorüber, auch wenn die Volatilität deutlich zunehmen dürfte. Das laufende Geschäftsjahr wird wohl noch einmal ein gutes Aktienjahr werden. Denn die gute Konjunktur sorgt für steigende Unternehmensgewinne. Außerdem stützt die fortgesetzt lockere Geldpolitik die Bewertungen der Aktien. Der Euro-Dollar-Wechselkurs dürfte 2018 in der Tendenz eher fallen, weil die US-Notenbank ihren Leitzins stärker anheben sollte als gegenwärtig von den Märkten erwartet.

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Wechselkurse 31.12.2017 31.12.20181 31.12.20191
Euro/US-Dollar 1,20 1,18 1,26
Euro/Pfund 0,88 0,88 0,92
Euro/Zloty 4,18 4,30 4,40

1 Werte für die Jahre 2018 und 2019 jeweils Prognosen der Commerzbank.

Künftige Situation der Bankbranche

Vor dem Hintergrund des weltwirtschaftlichen Rückenwindes für die deutsche und europäische Wirtschaft und des zunehmend selbsttragenden Aufschwungs im Euroraum sind die Risiken für das konjunkturelle Umfeld des Bankensektors derzeit zwar ausgeglichener als zuvor. Einige der bisher wahrgenommenen Gefahren bestehen aber weiter, darunter das Risiko zunehmender protektionistischer Tendenzen, die Gefahr eines überraschenden Wachstumsrückgangs in China sowie politische Risiken in Europa und in der Welt. Nach dem Wählervotum in Sizilien hat sich beispielsweise das Risiko eines möglichen Wahlsiegs europakritischer Kräfte bei der kommenden Parlamentswahl in Italien erhöht, zumal Italien aufgrund struktureller Schwächen weiterhin ein Risikofaktor für die Währungsunion ist. Eine Eskalation des Nordkorea-Konflikts oder des Konflikts zwischen Saudi-Arabien und Iran könnten die Wahrnehmung geopolitischer Risiken deutlich verschärfen. Das Platzen einer Verschuldungsblase, Kaskadeneffekte, ein massiver Vertrauensverlust und politische Entscheidungen könnten in China zu einem empfindlichen Rückgang des Wirtschaftswachstums führen.

Im Falle von Übertreibungen an den Finanzmärkten und Fehlallokationen in der Realwirtschaft als Folge der lang anhaltenden expansiven Geldpolitik wäre der Bankensektor im Zins- und Provisionsgeschäft direkt betroffen. Durch die hohe Bewertung bei Aktien und Renten, auf den Immobilienmärkten und im Bereich Private Equity hat sich ein großes Enttäuschungspotenzial aufgebaut und Gelassenheit und Zuversicht haben teilweise überhandgenommen. Anleger, die normalerweise in sichere Assets investieren, könnten im Falle von Marktturbulenzen panisch reagieren, die Bedeutung von prozyklisch agierenden Investoren ist deutlich gewachsen. Der geplante Ausstieg aus der Niedrigzinspolitik einiger Notenbanken birgt ohnehin das Risiko von Finanzmarktverwerfungen, zumal moderate Erwartungen über Ausmaß und Geschwindigkeit der geldpolitischen Straffung enttäuscht werden könnten. Die Deutsche Bundesbank wies kürzlich darauf hin, dass Risiken aus Neubewertungen, Zinsänderungen und Kreditausfällen gleichzeitig eintreten und sich gegenseitig verstärken könnten.

Ein weitgehend ungeordneter Austritt Großbritanniens aus der EU ohne Übergangsfrist und ohne ausverhandeltes Freihandelsabkommen, der trotz der jüngsten Fortschritte in den Gesprächen über die Konditionen des Austritts noch nicht ausgeschlossen werden kann, käme einem wirtschaftlichen Schock gleich und würde dem deutschen Bankensektor - trotz leicht positiver Wertschöpfungseffekte durch Verlagerungen von marktnahen Finanzdienstleistungen nach Deutschland - Schaden zufügen. Denn das derzeitige Ausmaß der Integration zwischen Großbritannien und der EU, insbesondere mit Deutschland, ist angesichts der Spezialisierung im Binnenmarkt und der internationalisierten Wertschöpfungsketten sehr groß. Das Auslandsgeschäft der Banken mit wichtigen deutschen exportstarken Industriekunden wäre empfindlich beeinträchtigt, das gilt besonders - über den Handelskanal - für die Branchen Automobile, Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemie und Pharma sowie für das Ernährungsgewerbe und die Textilindustrie. Lieferungen von Vorleistungen sind sowohl für Deutschland als auch für Großbritannien zudem makro- und mikroökonomisch relevant. In Deutschland hängen nach Untersuchungen des Ifo-Instituts gut 550.000 Arbeitsplätze am Export in das Vereinigte Königreich, womit direkt auch das Geschäft mit privaten Bankkunden betroffen wäre. Hinzu kommt, dass ein Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion den Handel mit den anderen EU-Staaten beeinträchtigen könnte. Die Banken sind darauf angewiesen, dass ihre Kreditkunden die Gefahren des Austritts für ihre eigenen Geschäftsmodelle erkennen und reduzieren. Kurzfristig bestünden ganz allgemein große Abwärtsrisiken für das makroökonomische Umfeld durch Nervosität der Marktteilnehmer und politische Unsicherheiten mit negativen Auswirkungen auf die Dispositionen der Kunden des Bankensektors. Hierzu könnte auch die Wahrnehmung schwerwiegender institutioneller Folgen des Austritts eines der drei größten Mitgliedstaaten (hinsichtlich der Machtbalance in der EU, möglicher Richtungswechsel in Freihandelsfragen und Auswirkungen auf den EU-Haushalt) beitragen. Sollte die britische Regierung die Aufsichtsstandards für die Geldbranche nach dem Brexit aufweichen, um das Londoner Finanzzentrum zu stützen, wäre die Konkurrenzfähigkeit der Banken in den verbleibenden EU-Ländern beeinträchtigt.

An den Märkten halten sich Unsicherheiten über die Kapitalausstattung, Zinsänderungsrisiken, notleidende Kredite, Cyberrisiken und insbesondere über die Ertragslage der europäischen Banken. Nach dem jüngsten Abschluss des Regelpakets Basel 3 rückt die Frage einer einheitlichen Umsetzung in den Vordergrund, die - zusammen mit den Fragen, zu denen die Aufseher keinen Konsens erzielt haben - zu Unsicherheiten bei Investoren führen könnte. Die einzelnen Geschäftsmodelle zur nachhaltigen Gewinn-erzielung und die Belastungsfähigkeit im Niedrigzinsumfeld bleiben im Fokus. Es bleibt eine wesentliche Herausforderung der Banken, ihre Geschäftsmodelle - angesichts fortbestehender Überkapazitäten in einigen Ländern, auch im Zusammenspiel mit neuen technologiegetriebenen Wettbewerbern - den veränderten Bedingungen anzupassen, Kosten zu senken und die Profitabilität zu erhöhen. Hierzu ist es erforderlich, die Modernisierung des Bankbetriebes konsequent voranzutreiben und ausreichende Kapazitäten für die Digitalisierung bereitzustellen.

Der Bankensektor im Euroraum steckt alles in allem noch mitten in einem längeren Strukturwandel, der durch die krisenhafte Entwicklung der vergangenen Jahre ausgelöst wurde. Der gestärkten Kapitalausstattung stehen abnehmende implizite Staatsgarantien, schärfere Abwicklungsregeln und wachsende Gläubigerbeteiligungen gegenüber. Ein weiterer Abbau des Verschuldungsgrades und die Verbesserung der Qualität der Aktiva in der immer digitalisierteren und automatisierteren Branche bleiben für den Bankensektor wichtige Voraussetzungen, um die höheren Anforderungen der Bankenaufsicht und die Erwartungen der Investoren zu erfüllen.

Konjunkturell wird die Branche 2018 vom makroökonomischen Umfeld Impulse für ihr Geschäft mit Privat- und Unternehmenskunden erhalten. Hinter der gefestigten globalen Konjunktur steht nämlich ein Aufschwung, der im Länderprofil und hinsichtlich seiner Komponenten an Breite gewonnen hat. Von der breit angelegten Aufwärtsbewegung profitieren so der internationale Güteraustausch und endlich auch die Anlageinvestitionen; vor allem die privaten Unternehmen scheinen ihre Investitionszurückhaltung abzulegen. Die gute Entwicklung von Beschäftigung und Einkommen stützt weiterhin das Konsumwachstum und die Sparfähigkeit. Das beste Umfeld für die Banken wäre ein anhaltender konjunktureller Schwung und ein nur gradueller und langsamer Zinsanstieg. Dennoch: Hohe Tilgungsleistungen der Kunden und die verstärkte Nutzung interner und alternativer externer Finanzierungsquellen werden zusammen mit dem scharfen Wettbewerb das Wachstum der Erträge begrenzen.

Der Ausblick auf das bankgeschäftliche Umfeld in Polen bleibt durch den wirtschaftspolitischen Kurs und den Streit mit der EU um die Grundfrage der Wirkung von Europarecht mittelfristig eingetrübt. Im Zusammenhang mit der eingeführten Bankenabgabe sowie mit anderen möglichen Maßnahmen zur Erhöhung des Staatseinflusses erwarten wir Belastungen für den Bankensektor. Zudem würden die engen Handelsbeziehungen zu Großbritannien Beeinträchtigungen im Falle eines ungeordneten Ausstiegs Großbritanniens aus der EU herbeiführen.

Konjunkturell betrachtet wächst die polnische Wirtschaft hingegen weiterhin kräftig. Dem starken Zuwachs der gesamtwirtschaftlichen Leistung von rund 4,6 % im Berichtsjahr dürfte 2018 ein weiterer kräftiger Anstieg von rund 3,8 % folgen. Der private Konsum wird wieder eine wichtige Rolle spielen, verstärkt durch fiskalpolitische Maßnahmen wie Förderprogramme für Familien und Rentner. Zudem profitiert das Land von der starken Nachfrage aus Deutschland. Außerdem ist damit zu rechnen, dass zum Ende der Förderperiode vermehrt EU-Fördermittel abgerufen werden. 2018 dürften so die Investitionen wieder einen spürbaren Beitrag zum Wachstum leisten. Die positive Entwicklung von Löhnen und Arbeitslosigkeit sollte grundsätzlich zu einem Anstieg des Kreditvolumens führen und die solide Lage der privaten Haushalte und des Unternehmenssektors wird sich in den Risikokosten der Banken positiv widerspiegeln.

Chancenmanagement in der Commerzbank

In den vergangenen Jahren haben sich die Anforderungen an ein modernes, zukunftsfähiges Bankgeschäft spürbar verändert. Der Druck auf die Profitabilität hat sich empfindlich erhöht, sowohl bei den Erträgen als auch bei den Kosten. Der immer größer werdende Wettbewerb macht es notwendig, dass alte Strukturen überdacht und neue Wege eingeschlagen werden. Während in der Vergangenheit die persönliche Kundenbetreuung ein zentrales Element des Bankgeschäfts war, erwarten unsere Kunden heute eine Multikanalberatung, digitale Finanzangebote und individuelle, maßgeschneiderte Produkte. Diesen Herausforderungen stellen wir uns mit den eingeleiteten und zum Teil bereits erfolgreich umgesetzten strategischen Initiativen. Aber auch immer weiter steigende regulatorische Anforderungen werden uns vor zusätzliche Herausforderungen stellen. Daher ist die laufende Überprüfung interner Prozesse, Strukturen und technischer Plattformen - mit dem Ziel, unsere Aufstellung schlanker, effizienter und kundenorientierter zu machen - kein einmaliges Projekt, sondern eine Daueraufgabe, die uns in den nächsten Jahren fordern wird und mit der wir den spürbar zunehmenden Anforderungen in großen Teilen entgegenwirken wollen.

Die im Herbst 2016 verkündete Strategie "Commerzbank 4.0" hat drei Stoßrichtungen. Wir konzentrieren uns erstens auf Geschäfte mit klaren Wettbewerbsvorteilen und trennen uns von Randaktivitäten. Zweitens wandeln wir uns zu einem digitalen Technologieunternehmen. Und drittens gestalten wir die Bank einfacher und erhöhen so unsere Effizienz. Wir verfolgen das Ziel, die führende Bank in Deutschland zu werden - für Privat-, Unternehmer und Firmenkunden. Wir wollen ein modernes und überlegenes Angebot aus digitalen und persönlichen Dienstleistungen vorhalten, ganz nah am Kunden und für den Kunden schnell und effizient in der Abwicklung. Wir bleiben so persönlich und digital: Der Kunde kann entscheiden, über welchen Kanal er mit uns Kontakt aufnimmt. Die Bank konzentriert ihre Kundenaktivitäten in zwei starken Vertriebssegmenten - Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden.

Das Segment Privat- und Unternehmerkunden wird bis 2020 zur digitalen Multikanalbank in Deutschland. Kernpunkte sind dabei digitale und analoge Leistungsangebote, neue Vertriebsplattformen und ein differenziertes Filialkonzept. Unser Filialnetz mit rund 1.000 Standorten behält seine ganz zentrale Rolle. Durch die Kombination digitaler Plattformstrategien mit modernen Filialformaten wollen wir schneller wachsen. Mit der Vertriebsanwendung "ONE" haben wir eine einheitliche technische Plattform für den Online- und Filialvertrieb geschaffen. Flagship-Filialen mit Beratungsschwerpunkt und City-Filialen mit effizientem Kundenservice bei reduzierter Infrastruktur und geringeren Betriebskosten sichern eine breite Marktabdeckung. Um bis 2020 zwei Millionen Nettoneukunden zu gewinnen, bietet die Bank attraktive Produkte wie den digitalen Ratenkredit und digitales Asset-Management an und kooperiert mit Partnern wie Tchibo, Amazon und Lufthansa. Unternehmerkunden werden in einem eigenen Geschäftsfeld im Segment Privat- und Unternehmerkunden betreut. Wir kombinieren die Stärken des Know-hows aus dem Privatkundengeschäft mit der Krediterfahrung der Mittelstandsbank. Mithilfe neuer digitaler Angebote bei gleichzeitig flächendeckender Vor-Ort-Präsenz werden wir unsere Marktanteile bei Geschäftskunden und kleineren Firmenkunden so deutlich von 5 % auf 8 % erhöhen. Die ganzheitliche Beratung berücksichtigt dabei sowohl ihre geschäftlichen als auch die privaten Belange.

Im Segment Firmenkunden führen wir die traditionellen Stärken der Bank im Corporate Banking - eine bundesweit flächendeckende Präsenz gepaart mit der Begleitung ins Ausland, ein einzigartiges Betreuungsmodell und ein führendes Angebot in der Handels- und Exportfinanzierung - mit dem Kapitalmarkt-Know-how unserer Investmentbank zusammen. Damit schaffen wir die optimalen Rahmenbedingungen, um auf die individuellen Bedürfnisse größerer Unternehmen mit den passenden Lösungen einzugehen. Und unser Know-how in den deutschen Schlüsselindustrien werden wir auf eine europäische Ebene heben und so stärker für internationales Wachstum nutzen. Es ist unser Ziel, der führende Anbieter von Absicherungsprodukten für Firmenkunden und das "Debt House Nr. 1" zu sein. Wir streben weltumspannend eine einheitlich hohe Betreuungsqualität an. Denn genau so, wie der Firmenkundenbetreuer in Deutschland den Einsatz von Produktspezialisten koordiniert, arbeitet er auch mit den weltweiten Client-Service-Teams der Bank zusammen. Die mehrsprachigen Relationship-Manager und Spezialisten der European Desks in ihren globalen Märkten stehen in ständigem Kontakt mit den Firmenkundenbetreuern im Heimatmarkt.

Über alle Segmente hinweg werden wir die Bank zu einem digitalen Technologieunternehmen umbauen. Dieser Umbau betrifft Strategie, Technologie, Kompetenz und Kultur. Wir werden die Digitalisierung im Bankgeschäft aktiv vorantreiben und Technologieführer sein. Dabei wollen wir die Nummer 1 bei allen Technologien sein, die unseren Kunden Schnelligkeit, Sicherheit und Bequemlichkeit bringen. Seit einiger Zeit bereits engagieren wir uns sowohl direkt als auch über unsere Töchter CommerzVentures und main incubator sowie die Digitalisierungsplattform "openspace" im Start-up-Bereich. Wir unterstützen Gründer mit guten Ideen und sind dadurch nah dran an den Innovationen von morgen. Das Digital-Leadership-Programm wird unsere Führungskräfte beim digitalen Wandel in ihrer Multiplikator-Rolle unterstützen.

Der digitale Campus wird zum Motor für den Umbau der Commerzbank werden, in diesem erproben und entwickeln wir neue, agile Arbeitsmethoden sowie neue Formen der Zusammenarbeit. Wir kommen so schneller zu Ergebnissen und können uns flexibler auf Veränderungen einstellen. Auf unserem Weg haben wir mit den "Digital Proofs" bezüglich Kundenschnittstellen, neuen Technologien und digitaler Arbeitswelt schon einige Erfolge vorzuweisen.

Für die kommenden Jahre rechnet die Commerzbank mit einem Refinanzierungsbedarf von unter 10 Mrd. Euro am Kapitalmarkt. Die Commerzbank ist mit einer breiten Produktpalette am Kapitalmarkt aktiv. Neben den unbesicherten Refinanzierungsmitteln wie Senior Unsecured und Tier 2 verfügt die Commerzbank bei der Refinanzierung auch über die Möglichkeit, besicherte Refinanzierungsinstrumente, insbesondere Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe, zu emittieren. Dadurch hat die Commerzbank einen stabilen Zugang zu langfristiger Refinanzierung mit Kostenvorteilen gegenüber unbesicherten Refinanzierungsquellen. Pfandbriefe bilden einen festen Bestandteil im Refinanzierungsmix der Commerzbank. Die Emissionsformate reichen von großvolumigen Benchmarkanleihen bis hin zu Privatplatzierungen. Durch die anstehenden Brexit-Verhandlungen erwartet die Commerzbank keine negativen Effekte für die Platzierung langfristiger Refinanzierungsmittel am Kapitalmarkt.

Voraussichtliche Entwicklung der Commerzbank Aktiengesellschaft

Für das laufende Geschäftsjahr rechnen wir mit keiner nennenswerten Änderung der herausfordernden Rahmenbedingungen. Neben dem extremen Niedrig- beziehungsweise Negativzinsumfeld wird auch die verschärfte Wettbewerbssituation, die sich unter anderem in niedrigeren Neugeschäftsmargen im Kreditgeschäft sowie geringer Profitabilität im Einlagengeschäft widerspiegelt, die Ertragslage belasten. Eine Beschleunigung der mittelfristig angestrebten Ertrags- und Ergebnisverbesserungen, die eine Normalisierung des Zinsniveaus mit ansteigenden Sätzen insbesondere am kurzen Ende der Zinsstrukturkurve voraussetzen würde, ist nach unserer Einschätzung für 2018 wenig realistisch. Daher hat im laufenden Jahr die Verbesserung der kundenbezogenen Ertrags- und Ergebnisqualität hohe Priorität.

Da die Steuerung der Bank über die Segmente erfolgt, stellen wir in den folgenden Abschnitten des Prognoseberichts auf die Entwicklung des Commerzbank-Konzerns ab. Hier erwarten wir für das Geschäftsjahr 2018 folgende Entwicklung:

Voraussichtliche Entwicklung einzelner Ergebniskomponenten

Wie im Vorjahr zählt effizientes Aktiv-Passiv-Management zu den Herausforderungen, um in dem sich voraussichtlich nicht ändernden schwierigen Zinsumfeld die Zinserträge zu steigern. Ein Fokus liegt auf der Steuerung der Kredit-Einlagen-Relation durch konsequentes Einlagenmanagement sowie durch geschäftliches Wachstum in den Segmenten Privat- und Unternehmerkunden und Firmenkunden. Um der wettbewerbsbedingt verschärften Margensituation zu begegnen, wird die Commerzbank - ohne Vernachlässigung strenger Risikomaßstäbe - insbesondere margenstarke Finanzierungen wie das Konsumentenkreditgeschäft, das seit Jahresmitte 2017 auf einer eigenen Plattform betrieben wird, forcieren. Im Privat- und Unternehmerkundengeschäft in Deutschland sowie bei der mBank in Mittel- und Osteuropa sehen wir nach wie vor vielversprechende Wachstumspotenziale. Im Geschäft mit Firmenkunden, die im aktuell sehr günstigen konjunkturellen Umfeld über eine hohe Eigenfinanzierungskraft verfügen und dementsprechend wenige Kredite nachfragen, wird dagegen voraussichtlich erneut nur eine leichte Geschäftsausweitung möglich sein. Auf Konzernebene strebt die Commerzbank insgesamt einen leichten Anstieg des Zinsüberschusses an.

Die angestrebte leichte Zunahme beim Provisionsüberschuss steht in den beiden Kerngeschäftsfeldern Privat- und Unternehmerkunden und Firmenkunden maßgeblich im Zusammenhang mit Wachstum im Wertpapier- beziehungsweise Kapitalmarktgeschäft. Bei Privatkunden sollen vor allem höhere bestandsabhängige Erträge aus mandatierten Geschäften in Verbindung mit erwartungsgemäß weiter zunehmenden Depotvolumen den Wegfall von Erträgen aus der Vermittlung von Konsumentenkrediten kompensieren und per saldo zu höheren Provisionserlösen führen. Bei institutionellen und Firmenkunden dürfte ein wieder etwas häufigeres Auftreten volatiler Phasen an den Finanzmärkten, die ein verstärktes Engagement der Akteure an den Primär- und Sekundärmärkten nach sich ziehen sollten, das Provisionsgeschäft begünstigen.

Eine Prognose des Ergebnisses erfolgswirksam zum Fair Value bewerteter finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gestaltet sich aufgrund der Unwägbarkeiten hinsichtlich der Entwicklung und der Volatilität an den globalen Kapitalmärkten schwierig. Hier setzt die Commerzbank ihren risikoorientierten und kundenzentrierten Ansatz fort, um einen möglichst stabilen Ertragsbeitrag zu erreichen. In diese Ertragsposition fallen neuerdings auch Folgebewertungseffekte von im Rahmen der IFRS-9-Umstellung per 1. Januar 2018 umklassifizierten Aktiva wie zum Beispiel das Schiffsfinanzierungsportfolio. Hier strebt die Commerzbank bis zum Jahresende 2018 eine substanzielle Reduktion des zum Fair Value bewerteten Schiffskreditportfolios an, ohne dass daraus materielle Ergebniseffekte erwartet werden.

Die übrigen Ertragspositionen, darunter das Realisierungsergebnis aus Finanzinstrumenten sowie das Sonstige Ergebnis, werden im Jahr 2018 nach unserer Einschätzung in Summe erheblich unter dem hohen Niveau des Vorjahres liegen. Das Geschäftsjahr 2017 profitierte von Einmalerträgen und Bewertungseffekten in einer Größenordnung von knapp 500 Mio. Euro, unter anderem aus Veräußerungsgewinnen aus einem Anteilsverkauf sowie aus einer Immobilientransaktion.

Für das laufende Geschäftsjahr rechnen wir trotz unserer Erwartung, dass das schwierige Zinsumfeld erneut ertragsbelastend wirkt, in bereinigter Rechnung mit leicht wachsenden Erträgen. Dazu sollen die Kernertragsgrößen Zins- und Provisionsüberschuss den Hauptbeitrag leisten. Unter Einbezug der im Vorjahr vereinnahmten Einmalerträge, die sich 2018 voraussichtlich nicht beziehungsweise nicht in gleicher Höhe wiederholen werden, ergeben sich in Summe leicht hinter dem Vorjahreswert zurückbleibende Erträge.

In einem Szenario steigender Zinsen, insbesondere am kurzen Ende der Zinsstrukturkurve, würden wir ein deutlich höheres Ertragsplus für realistisch halten.

Die Einführung des Rechnungslegungsstandards IFRS 9 hat Einfluss auf die Prognose des Risikoergebnisses, das in etwa vergleichbar, aber nicht identisch mit der früheren Kreditrisikovorsorgeposition ist. Das Risikoergebnis enthält nun unter anderem auch das Veräußerungsergebnis von im Wesentlichen zu Anschaffungskosten angesetzten Finanzinstrumenten, eine Teilkomponente, die nicht zuverlässig prognostiziert werden kann, jedoch auch nicht in materieller Größenordnung erwartet wird. Für das Geschäftsjahr 2018 erwartet die Commerzbank ein Risikoergebnis von weniger als 600 Mio. Euro. Anders als in den Vorjahren wird das Segment Asset & Capital Recovery nach unserer Einschätzung keine signifikant hohen Risikokosten mehr erfordern. Unabhängig von der Tatsache, dass Bewertungsveränderungen auf das Schiffsfinanzierungsportfolio seit 1. Januar 2018 im Ergebnis erfolgswirksam zum Fair Value bewerteter finanzieller Vermögenswerte abgebildet werden, trägt der inzwischen stark vorangeschrittene Abbau der ACR-Portfolios dazu bei. Ein wesentlicher Grund für den voraussichtlich deutlichen Anstieg des die Segmente Privat- und Unternehmerkunden und Firmenkunden betreffenden Risikoergebnisses steht ebenfalls mit der IFRS-9-Einführung in Zusammenhang: Für das Kreditneugeschäft sind seit Jahresbeginn bereits zum Zugangszeitpunkt auf 1-Jahres-Sicht erwartete Kreditausfälle zu buchen, unabhängig vom tatsächlich eintretenden Wertberichtigungsaufwand. Die strategische Entscheidung, das margenstarke Konsumentenfinanzierungsgeschäft mit vergleichsweise höherer Risikokostenerwartung auf Commerzbank-eigener Plattform zu betreiben, führt entsprechend zu einem Anstieg beim erwarteten Risikoergebnis. Der erwartete Zuwachs für Kreditrisiken in den Kerngeschäftsfeldern reflektiert insgesamt somit keine Verschlechterung der sehr guten Qualität unseres Kreditportfolios. Die Erwartung einer überdurchschnittlich hohen Portfoliogüte kommt auch in unserer Prognose zum Ausdruck, dass im laufenden Jahr nur ein relativ geringer Anteil des Risikoergebnisses auf Wertverluste infolge einer deutlichen Verschlechterung der Kreditqualität - sogenannte "Phase-2"-Wert-berichtigungen im Rahmen der IFRS-9-Regeln - entfallen soll. Seit 1. Januar 2018 sind die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste im Risikoergebnis erfolgswirksam zu berücksichtigen, wenn es bei Kreditengagements zu einer erheblichen Ratingverschlechterung kommt.

Den Verwaltungsaufwand erwartet die Commerzbank im Jahr 2018 dank kontinuierlicher Effizienzverbesserungen unter dem Niveau des Vorjahres; unsere Kostenbasis soll auf einen Betrag von 7,0 Mrd. Euro begrenzt bleiben. Investitionen zur Steigerung der künftigen Profitabilität - zum Beispiel die Digitalisierungsoffensive in allen Bereichen des Konzerns - sind in der gleichen Größenordnung wie im Jahr 2017 geplant. Zudem rechnen wir bis auf Weiteres mit keiner Entlastung bei den regulatorischen Kosten wie zum Beispiel Bankenabgaben, die im Jahr 2017 erneut signifikant angestiegen sind. Erste Kostenentlastungen werden bereits im Jahresverlauf 2018 ihre Wirkung entfalten, auch wenn die positiven Effekte der geplanten Effizienzsteigerungsmaßnahmen, zum Beispiel aus Anpassungen der Mitarbeiterkapazitäten, plangemäß mit zunehmendem Maß erst in den Folgejahren sichtbar werden. Mit dem im Vorjahr bereits vollständig zurückgestellten Restrukturierungsaufwand haben wir die Grundlage zur nachhaltigen Senkung der Kostenbasis auf 6,5 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2020 gelegt.

Voraussichtliche Entwicklung der Segmente

Im Segment Privat- und Unternehmerkunden bleiben steigende Kundenzahlen und Geschäftsvolumen die wichtigsten Ertragstreiber. Im kontinuierlichen Umbau zur Multikanalbank mit innovativen Filial- und Vertriebskonzepten sowie fortschreitender Digitalisierung von Produkten und Prozessen sehen wir einen Wettbewerbsvorteil, von dem wir uns weitere Marktanteilsgewinne und damit eine verbesserte Ertragslage versprechen. Ein Wachstumsschwerpunkt bleibt das Kreditgeschäft, auch wenn sich der geplante Volumenzuwachs wegen des widrigen Zins- und Wettbewerbsumfeldes voraussichtlich nicht in voller Höhe als Ertragsanstieg manifestieren wird. Insbesondere das margenträchtigere Konsumentenkreditgeschäft wird im Jahr 2018 forciert, aber auch in der Immobilienfinanzierung planen wir zum wiederholten Male über dem Marktdurchschnitt liegende Volumenzuwächse. Weiterer Ertragsspielraum ergibt sich durch eine noch stärkere Durchdringung der bestehenden Kundenbasis. Hier liegt der Fokus auf einer zwar tendenziell sinkenden Produktvielfalt, die aber durch die zunehmende Digitalisierung der Produktpalette verbesserten Kundennutzen schafft und gleichzeitig Effizienzgewinne ermöglicht. Fortschritte bei der Kosteneffizienz erwartet das Segment auch durch Prozessoptimierungen, zum Beispiel durch Ausbau der zentralen Vertriebsplattform "ONE". Insbesondere in ihrem Heimatmarkt wird unsere polnische Tochtergesellschaft mBank, die eine der innovativsten Direktbankenplattformen Europas betreibt, ihre gute Marktstellung sowohl im Firmen- als auch im Privatkundengeschäft weiter ausbauen. Folglich wird ein weiterer Anstieg der Erträge erwartet. Der Verwaltungsaufwand soll sich trotz der absehbar weiter hohen Belastung durch regulatorische Kosten im Einklang mit dem Ertragszuwachs entwickeln. Die prognostizierte signifikante Zunahme des Risikoergebnisses für das gesamte Segment Privat- und Unternehmerkunden steht nach unserer Einschätzung im Wesentlichen mit der IFRS-9-Einführung im Zusammenhang und reflektiert keine nennenswerte Veränderung der hohen Qualität der Kreditportfolios. Insgesamt erwarten wir im Segment Privat- und Unternehmerkunden im Geschäftsjahr 2018 auf bereinigter Basis, das heißt ohne die im Berichtsjahr angefallenen Einmalerträge in Höhe von rund 200 Mio. Euro, eine deutliche Erhöhung der Erträge. In Verbindung mit einem etwas geringeren Verwaltungsaufwand sollten sich das Operative Ergebnis sowie die Operative Eigenkapitalrendite deutlich verbessern. Die Aufwandsquote sollte sich leicht rückläufig entwickeln.

Das Segment Firmenkunden wird sich 2018 im Rahmen der Strategie "Commerzbank 4.0" zum einen auf die weitere Festigung und Verbesserung der in vielen Bereichen führenden Marktstellung fokussieren. Neben der Erschließung neuer Kundengruppen, auch im europäischen Ausland, soll die Verbreiterung der bestehenden Kundenbasis und damit einhergehend die Erhöhung von Marktanteilen die Ertragskraft stärken. Weitere Wachstums- und Ertragspotenziale bestehen insbesondere in Geschäftsfeldern, in denen die Commerzbank im Wettbewerbsvergleich über besondere Stärken verfügt, zum Beispiel in der Handelsfinanzierung. Zum anderen wird die Transformation in die vereinbarte Zielorganisationsstruktur vorangetrieben, unter anderem mit der Separierung von Equity Markets & Commodities. Hier halten wir an unserer Absicht fest, diese Geschäftsaktivitäten kurz- bis mittelfristig an den Markt zu bringen. Ein Fokus der Segmentaktivitäten im laufenden Geschäftsjahr ist die andauernde digitale Transformation der Beratungs- und Vertriebsprozesse sowie die kontinuierliche Digitalisierung und Modernisierung der Produktpalette, die im Zeitverlauf auch zunehmende Effizienzgewinne erlauben wird. Ertragsseitig wirken im laufenden Jahr neben Margenverengungen infolge des verschärften Wettbewerbs im Kreditneugeschäft auch Nachlaufeffekte aus im Jahr 2017 aufgegebenen, nicht mehr zum Kerngeschäft zählenden Aktivitäten noch belastend. Durch konsequente Umsetzung der geplanten Wachstumsinitiativen strebt das Segment Firmenkunden an, die Summe der Erträge gegenüber dem Vorjahr leicht zu erhöhen. Auch das Operative Ergebnis soll etwas zulegen. Dieser Prognose liegt die Annahme zugrunde, dass der im Wesentlichen mit der Einführung von IFRS 9 im Zusammenhang stehende erwartete deutliche Anstieg im Risikoergebnis durch den angestrebten leichten Rückgang beim Verwaltungsaufwand zum überwiegenden Teil aufgefangen werden kann. Bei einer wenig verändert prognostizierten Operativen Eigenkapitalrendite gehen wir von einer leicht verbesserten Aufwandsquote aus.

Das Segment Asset & Capital Recovery wird 2018 die in den vergangenen Jahren erfolgreich umgesetzte Abbaustrategie fortsetzen. Wir sind zuversichtlich, den Portfoliobestand in der Schiffsfinanzierung bis zum Jahresende 2018 auf ein aus Risikosicht kaum mehr maßgebliches Niveau reduzieren zu können. Bei gewerblichen Immobilienkrediten - opportunistisch auch im Bereich Staatsfinanzierung (Public Finance) - sind ebenfalls weitere gezielte Portfolioverkäufe möglich, soweit sie mit der Maxime des wertschonenden Abbaus im Einklang stehen. Die Erträge werden entsprechend deutlich abnehmen. Nach der Neuklassifizierung des Schiffsfinanzierungsportfolios zum Geschäftsmodell "Sonstiges" im Zuge der Neuregelungen von IFRS 9 finden Bewertungsänderungen ihren Niederschlag nicht mehr im Risikoergebnis, sondern im Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellem Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Nur noch das gewerbliche Immobilienfinanzierungsportfolio ist überwiegend dem Geschäftsmodell "Halten" zugeordnet, das heißt, eine Verschlechterung der Kreditqualität führt zum Ausweis des Vorsorgeaufwands im Risikoergebnis. Nach unserer Prognose wird das Fair Value Ergebnis im Jahr 2018 zu einer materiell geringeren Belastung der Ertragslage führen als die Kreditrisikovorsorge im Jahr 2017, die nahezu ausschließlich für Schiffsfinanzierungen notwendig wurde. Dieser Annahme liegt die Einschätzung zugrunde, dass es im laufenden Jahr in Teilsegmenten der globalen Schiffsmärkte zu Erholungsansätzen kommen wird, deren Nachhaltigkeit jedoch von hoher Unsicherheit geprägt sein dürfte. Selbst in einem Stressszenario mit nochmals fallenden Charterraten sollte aber die Prognose vergleichsweise geringer Belastungen durch Bewertungsverluste - angesichts des stark zurückgeführten Bestandsportfolios - Bestand haben. Das Risikoergebnis dürfte sich auf einem nicht materiellen niedrigen Niveau bewegen. Insgesamt gehen wir für Asset ó Capital Recovery - ohne Berücksichtigung von Bewertungseffekten, die regelmäßig ein substanzielles Ausmaß der Gesamterträge ausmachen, aber nicht zuverlässig prognostizierbar sind - von einem nochmals deutlich verringerten operativen Verlust aus.

Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung

Im Geschäftsjahr 2018 konzentriert sich die Commerzbank auf die weitere Umsetzung der Strategie "Commerzbank 4.0". Leicht niedrigere Erträge in Verbindung mit einem leicht niedrigeren Verwaltungsaufwand und signifikant rückläufigem Risikoergebnis resultieren nach unserer Prognose in einem nahezu auf Vorjahresniveau gehaltenen Operativen Ergebnis sowie einer etwas verschlechterten Aufwandsquote. Klammert man den Einfluss der im Vorjahr angefallenen Einmalerträge aus, steigen im laufenden Jahr die Operativen Erträge leicht, was zu einer leichten Verbesserung der Aufwandsquote führt; das Operative Ergebnis verbessert sich in dieser bereinigten Rechnung deutlich. Da voraussichtlich keine nennenswerten Restrukturierungsaufwendungen mehr notwendig werden, erwarten wir im laufenden Jahr einen signifikanten Anstieg des Konzernüberschusses. Folglich sehen wir sowohl die Eigenkapitalrendite als auch den Economic Value Added auf substanziell höherem Niveau. Für die harte Kernkapitalquote (nach vollständiger Anwendung der Basel-3-Regelung), die aufgrund des IFRS 9 Erstanwendungseffekts per 1. Januar 2018 voraussichtlich auf eine Größenordnung von 13,3 % zurückgehen wird, erwarten wir zum Jahresende einen Wert von mindestens 13 %. Temporäre Schwankungen der Quote im Jahresverlauf aufgrund von Marktbewegungen sind dabei nicht auszuschließen.

Nach unseren derzeitigen Erwartungen gehen wir für das Jahr 2018 im Einzelabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft davon aus, einen leicht höheren Jahresüberschuss als im Berichtsjahr erzielen zu können. Wir streben an, für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende auszuschütten.

Trotz der in den vergangenen Jahren deutlich gefestigten Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Einflüssen können zahlreiche Risikofaktoren bei ungünstigem Verlauf das prognostizierte Jahresergebnis 2018 in einem erheblichen, nicht zuverlässig quantifizierbaren Ausmaß beeinträchtigen. Dazu zählt unter anderem die von großer Unsicherheit und signifikanten regionalen Spannungen geprägte geopolitische Situation. Erheblich differierende Zinsentwicklungen zwischen den USA, wo eine geldpolitische Normalisierung inzwischen fest verankert scheint, und zum Beispiel Europa, wo die Beendigung der unkonventionellen Notenbankmaßnahmen erst in Ansätzen erkennbar ist, könnten starke Kurskorrekturen an den Kapitalmärkten nach sich ziehen. Ein Übermaß an Volatilität an den Finanzmärkten könnte auch durch erhebliche Schwankungen an den Devisenmärkten sowie die sehr hohen Bewertungsniveaus sowohl an den internationalen Anleihe-als auch Aktienmärkten ausgelöst werden. In der Folge könnte dies die gegenwärtig sehr positiv eingeschätzte konjunkturelle Lage in zahlreichen Volkswirtschaften erheblich beeinträchtigen und insbesondere die stark global verflochtene deutsche Wirtschaft treffen. Zu den weiteren Risikofaktoren zählen auch ungünstige Entwicklungen im regulatorischen oder rechtlichen Umfeld, die die Wirkung der angestrebten Kostenentlastungen verzögern, oder eine nochmalige Verschärfung der Wettbewerbssituation im Inland nach sich ziehen könnten, die den Ertragsspielraum über - aus Risiko-Ertrags-Sicht - unattraktive Neugeschäftsmargen einschränken könnten.

Risikobericht

Die Risikoberichterstattung erfolgt entsprechend der internen Risikosteuerung der Commerzbank auf Konzern- beziehungsweise Segmentebene. Basis hierfür sind die für den Konzern nach IFRS ermittelten Finanzdaten sowie die Risikokennzahlen gemäß den regulatorischen Anforderungen.

Executive Summary 2017

Solide Kapitalausstattung und hohe Risikotragfähigkeitsquote

Risikodeckungspotenzial mit 30 Mrd. Euro konstant geblieben. Die Risikotragfähigkeitsquote lag mit 217 % auf hohem Niveau.
Der Rückgang des ökonomisch erforderlichen Kapitals ist vor allem durch Marktrisiko getrieben.

Exposureabbau im Segment Asset & Capital Recovery

Das ACR-Exposure im Weißbuch belief sich auf 13 Mrd. Euro und wurde im Jahresverlauf planmäßig um 1,5 Mrd. Euro abgebaut.
Das Ship Finance Exposure in ACR wurde von 4,8 Mrd. Euro auf 2,6 Mrd. Euro reduziert.

Risikovorsorge für den Konzern auf 781 Mio. Euro gesunken

Die Risikovorsorge in ACR konnte vor allem im Bereich Ship Finance deutlich reduziert werden.
Die Segmente Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden profitieren von stabilem Umfeld und guter Qualität des Kreditbuches, wobei im Segment Firmenkunden der Ausfall eines Einzelengagements belastete.

Marktrisiken im Handelsbuch im Jahr 2017 gefallen

Der Value-at-Risk sank im Jahresverlauf von 15 Mio. Euro auf 9 Mio. Euro.
Dies ist vor allem auf Positionsveränderungen zurückzuführen.

Operationelle Risiken im Jahresvergleich zurückgegangen

Die Risikoaktiva aus operationellen Risiken sind auf 21,0 Mrd. Euro zurückgegangen.
Der Rückgang ist vor allem auf die Aktualisierung externer Verlustdaten zurückzuführen.

Risikoorientierte Gesamtbanksteuerung

Als Risiko bezeichnet die Commerzbank die Gefahr möglicher Verluste oder entgangener Gewinne aufgrund interner oder externer Faktoren. Die Risikosteuerung unterscheidet grundsätzlich zwischen quantifizierbaren und nicht quantifizierbaren Risikoarten. Quantifizierbare Risiken sind üblicherweise im Jahresabschluss oder in der Kapitalbindung bewertbare Risiken, nicht quantifizierbare Risiken sind zum Beispiel Reputations- und Compliancerisiken.

Organisation des Risikomanagements

Risikomanagement ist in der Commerzbank eine Gesamtbankaufgabe und folgt dem Prinzip der drei Verteidigungslinien ("Three Lines of Defence"), wobei jede Einheit (Segmente und Funktionen) im Rahmen ihrer operativen Verantwortung die erste Verteidigungslinie bildet. Für Adressenausfall-, Markt- und Liquiditätsrisiken liegt die Verantwortung für die zweite Verteidigungslinie beim Chief Risk Officer (CRO). Er verantwortet konzernweit die Umsetzung der risikopolitischen Leitlinien, die vom Gesamtvorstand festgelegt werden, sowie das Controlling operationeller Risiken und berichtet im Gesamtvorstand und dem Risikoausschuss des Aufsichtsrats regelmäßig über die Risikolage des Konzerns. Für die sonstigen Risiken (zum Beispiel IT- oder Rechtsrisiken) liegt die Verantwortung für die zweite Verteidigungslinie je nach Risikoart auch außerhalb der Risikofunktion. Die dritte Verteidigungslinie bildet die interne Revision.

Die Verantwortlichkeiten innerhalb der Risikofunktion sind auf die Bereiche Kreditrisikomanagement Core, Kreditrisikomanagement Non-Core, Intensive Care, Marktrisikomanagement sowie Risikocontrolling und Kapitalmanagement verteilt. In allen Segmenten außer im Segment Asset & Capital Recovery (ACR) ist das Kreditrisikomanagement nach Weißbereich und Intensive Care getrennt, während es im Segment ACR über alle Ratingklassen hinweg in einer Einheit zusammengeführt ist. Alle Bereiche haben eine direkte Berichtslinie an den CRO.

Grundlegende strategische Entscheidungen trifft ausschließlich der Gesamtvorstand. Der Vorstand hat das operative Risikomanagement an Komitees delegiert. Im Rahmen der jeweiligen Geschäftsordnungen sind dies das Group Credit Committee, das Group Market Risk Committee, das Group OpRisk Committee sowie das Group Strategic Risk Committee als risikoartenübergreifendes Entscheidungsgremium. In allen vorgenannten Komitees hat der CRO den Vorsitz und ein Vetorecht. Zusätzlich ist der CRO Mitglied des Asset Liability Committees.

Im Folgenden sind die Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Komitees beschrieben:

Das Group Credit Committee ist das Entscheidungsgremium des operativen Kreditrisikomanagements, das aus jeweils zwei Vertretern der Marktfolge und der Marktseite gebildet wird. Das Group Credit Committee agiert auf Basis der Kreditrisikostrategie. Es trifft Entscheidungen im Rahmen der ihm vom Gesamtvorstand übertragenen Kompetenzen.

Das Group Market Risk Committee ist das Gremium, das die Marktrisiken bankweit überwacht und durch die Vorgabe von Limiten unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit steuert. Hierbei werden alle Marktrisiken aus Handels- und Anlagebuch mit dem Ziel der Risikofrüherkennung sowie der aktiven Risikosteuerung betrachtet. Der Fokus liegt auf der Optimierung des Rendite-Risiko-Profils.

Das Group OpRisk Committee (OpRiskCo) befasst sich mit der Steuerung der operationellen Risiken im Konzern und fungiert diesbezüglich als höchstes Eskalations- und Entscheidungsgremium unterhalb des Gesamtvorstands. Das OpRiskCo befasst sich ferner mit allen wesentlichen regulatorischen Themen, die sich im Zusammenhang mit der Steuerung der operationellen Risiken und der Umsetzung des fortgeschrittenen Messansatzes im Konzern ergeben, sowie mit den Standards zur Governance und Erhebung der Funktionsfähigkeit des Internen Kontrollsystems (IKS) in der Commerzbank-Gruppe. Details zum IKS sind im Abschnitt zu den operationellen Risiken zu finden.

Das Group Strategic Risk Committee dient als risikoartenübergreifendes Diskussions- und Entscheidungsgremium mit dem Hauptziel, Risiken auf Portfolioebene zu überwachen und zu steuern. Dies betrifft Themen der Risikomessung, der Risikotransparenz sowie der Risikosteuerung.

Das zentrale Asset Liability Committee (ALCO) ist das verantwortliche Gremium des Commerzbank-Konzerns für die konzernübergreifende und integrierte Steuerung der finanziellen Ressourcen Kapital, Liquidität und Bilanzstruktur sowie des Zinsüberschusses unter Berücksichtigung der regulatorischen Rahmenbedingungen. Das zentrale Asset Liability Committee überwacht insbesondere die Risikotragfähigkeit im Konzern und spielt damit eine wichtige Rolle im Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP).

Das ALCO beschließt den Recovery-Plan. Beschlüsse des zentralen ALCO werden dem Gesamtvorstand zur Bestätigung vorgelegt. Bei Verletzung eines Recovery-Plan-Indikators spielt das ALCO eine zentrale Rolle im Rahmen der Eskalation, der Einschätzung der Situation sowie der Einleitung von Maßnahmen.

Darüber hinaus werden im Risikoausschuss des Aufsichtsrats und im Risk & Analytics Executive Committee Risikothemen behandelt:

Der Risikoausschuss des Aufsichtsrats ist das höchste Risikokomitee der Bank. Er besteht aus mindestens fünf Aufsichtsratsmitgliedern. Zum Aufgabengebiet des Risikoausschusses gehören unter anderem die Überwachung des Risikomanagementsystems und die Behandlung aller Risiken, insbesondere von Markt-, Kredit- und operationellen Risiken sowie Reputationsrisiken. Der Risikoausschuss bestimmt Art, Umfang, Format und Häufigkeit der Informationen, die der Vorstand zum Thema Strategie und Risiko vorlegen muss.

Das Risk & Analytics Executive Committee dient als Diskussions- und Entscheidungsgremium für die Risikofunktion sowie für den Bereich Big Data & Advanced Analytics und ist insbesondere für die Organisation und strategische Entwicklung des Risikomanagements sowie die Schaffung und Einhaltung einer einheitlichen Risikokultur verantwortlich. Ebenfalls stellt es die Umsetzung der Konzernrisikostrategie und der Beschlüsse des Gesamtvorstands in der Risikofunktion sicher.

Risikostrategie und Risikosteuerung

In der Gesamtrisikostrategie werden, im Einklang mit der Geschäftsstrategie, die risikostrategischen Leitplanken für die Entwicklung des Investitionsportfolios der Commerzbank definiert. Außerdem wird der Risikoappetit als maximales Risiko festgelegt, das die Bank beim Verfolgen ihrer Geschäftsziele einzugehen bereit ist und das sie eingehen kann, ohne existenzielle Bedrohungen, die über die inhärenten Risiken hinausgehen, zuzulassen. Leitgedanke ist das Sicherstellen einer angemessenen Liquiditäts- und Kapitalausstattung des Konzerns. Aus diesen Anforderungen werden adäquate Limite für die dem Konzern zur Verfügung stehenden Risikoressourcen Kapital und Liquiditätsreserve abgeleitet.

Die übergreifenden Limite der Gesamtrisikostrategie sind konsistent zu den Indikatorschwellen des Recovery-Plans.

Aus der Kernfunktion einer Bank als Liquiditäts- und Risikotransformator resultieren unvermeidliche Bedrohungen, die im Extremfall den Fortbestand des Instituts gefährden können. Zu diesen inhärenten existenziellen Bedrohungen zählen für die Commerzbank aufgrund ihres Geschäftsmodells beispielsweise der Ausfall von Deutschland, Polen, eines oder mehrerer der anderen großen EU-Länder (Frankreich, Italien, Spanien oder Großbritannien, wobei der Brexit nicht als Ausfall bewertet wird) oder ein Ausfall der USA. Des Weiteren zählen dazu eine tiefe, mehrere Jahre anhaltende Rezession mit schweren Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft, ein "Bank-Run" sowie ein Zusammenbruch globaler Clearinghäuser oder des Fremdwährungsmarktes, gegebenenfalls ausgelöst durch eine Cyber-Attacke. Generell ist Cyber Risk im Zuge der zunehmenden Digitalisierung des Geschäftsumfeldes eine inhärente existenzielle Bedrohung für die Commerzbank. Diese existenziellen Bedrohungen werden beim Verfolgen des Geschäftsziels in Kauf genommen. Ändert sich die Einschätzung dieser Bedrohung für die Commerzbank durch den Gesamtvorstand nachhaltig, sind gegebenenfalls das Geschäftsmodell und damit die Geschäfts- sowie Risikostrategie mittel- und langfristig anzupassen. Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten stellt sich die Commerzbank frühzeitig auf absehbare anstehende Änderungen der regulatorischen Anforderungen oder der Rechnungslegungsstandards ein. Allerdings können derartige Änderungen beziehungsweise deren (rückwirkende) Auslegung nachhaltige, bis zu existenzbedrohende Auswirkungen für das Geschäftsmodell der Commerzbank haben. Diese "regulatorischen Risiken" werden von der Commerzbank in Kauf genommen, da in vielen Fällen keine Möglichkeit besteht, diese Risiken zu mitigieren oder zu steuern.

Die Gesamtrisikostrategie deckt alle wesentlichen Risiken ab, denen die Commerzbank ausgesetzt ist. Sie wird in Form von Teilrisikostrategien für die wesentlichen Risikoarten weiter detailliert und über Policies, Regularien und Arbeitsanweisungen/Richtlinien konkretisiert und umgesetzt. Im jährlich oder bei Bedarf ad hoc durchzuführenden Prozess der Risikoinventur stellt die Commerzbank sicher, dass alle für den Konzern relevanten Risikoarten identifiziert und bezüglich ihrer Wesentlichkeit bewertet werden. Die Einschätzung der Wesentlichkeit richtet sich hierbei nach der Frage, ob das Eintreten des Risikos mittel- oder unmittelbar einen maßgeblichen negativen Einfluss auf die Risikotragfähigkeit des Konzerns haben könnte.

Im Rahmen des Planungsprozesses entscheidet der Vorstand, in welchem Umfang das Risikodeckungspotenzial des Konzerns ausgeschöpft werden soll. Auf dieser Basis werden in einem zweiten Schritt die einzelnen quantifizierbaren Risikoarten, die zum Kapitalbedarf beitragen, limitiert. Als Ergebnis der Planung wird den steuerungsrelevanten Einheiten ein Kapitalrahmen zugewiesen. Im Rahmen des unterjährigen Monitorings wird die Einhaltung der Limite und Leitplanken überprüft. Bei Bedarf werden Steuerungsimpulse gesetzt. Darüber hinaus werden in der Gesamtrisikostrategie weitere qualitative und quantitative Frühwarnindikatoren festgelegt, mit deren Hilfe potenzielle negative Entwicklungen frühzeitig identifiziert werden können.

Eine der originären Aufgaben des Risikomanagements ist das Vermeiden von Risikokonzentrationen. Diese können durch den Gleichlauf von Risikopositionen sowohl innerhalb einer Risikoart ("Intra-Risikokonzentrationen") als auch über verschiedene Risikoarten hinweg ("Inter-Risikokonzentrationen") entstehen. Letztere resultieren aus gemeinsamen Risikotreibern oder aus Interaktionen verschiedener Risikotreiber unterschiedlicher Risikoarten.

Durch eine angemessene Einrichtung von Risikosteuerungs- und Controllingprozessen gewährleistet die Commerzbank die Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken und damit verbundener Risikokonzentrationen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Commerzbank-spezifischen Risikokonzentrationen entsprechend berücksichtigt werden. Mithilfe von Stresstests wird regelmäßig Transparenz über Risikokonzentrationen geschaffen. Das Management wird regelmäßig über die Ergebnisse der Analysen informiert, sodass potenzielle Verlustgefahren rechtzeitig vermieden werden können.

Der "Group Risk & Capital Monitor" ist der monatliche steuerungsorientierte Risikobericht zu Kapital-, Kreditrisiko-, Marktrisiko-, Liquiditätsrisiko- und OpRisk-Themen des Commerzbank-Risikomanagements. Er stellt gesamthaft alle genannten Risikoarten inklusive der ökonomischen und regulatorischen Risikotragfähigkeit für den Commerzbank-Konzern dar. Ziel des Berichts ist es unter anderem, den Gesamtvorstand und den Risikoausschuss des Aufsichtsrats über diese Risiken transparent und umfassend zu informieren, aus Risikosicht wichtige Entwicklungen aufzuzeigen sowie Steuerungsimpulse zu setzen. Insbesondere werden mit dem Bericht Limite und Leitplanken der Gesamtrisikostrategie überwacht.

Die Commerzbank hat Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct) verabschiedet, die verbindliche Mindeststandards für die unternehmerische Verantwortung der Commerzbank, für den Umgang mit Kunden und Geschäftspartnern, für den Umgang miteinander sowie für den Geschäftsalltag definieren. Das Einhalten relevanter Gesetze, regulatorischer Vorgaben, Industriestandards und interner Regelungen ist dabei für die Bank selbstverständlich und wesentlicher Bestandteil der Risikokultur. Regelkonformes, angemessenes und couragiertes Verhalten wird gefordert und nicht regelkonformes Verhalten sanktioniert.

Wesentlicher Eckpfeiler der übergreifenden Risikosteuerung und -kultur in der Bank ist das Konzept der "Three Lines of Defence", das als zentraler Bestandteil in der Konzernverfassung verankert ist. Gemäß diesem Prinzip ist die Abwehr unerwünschter Risiken nicht auf die Bearbeitung durch die Risikofunktion beschränkt. Jede Einheit (Segmente und Funktionen) stellt entsprechend ihrer operativen Verantwortung die erste Verteidigungslinie dar und ist direkt verantwortlich für Identifikation und Management der Risiken im eigenen Verantwortungsbereich unter Einhaltung der vorgegebenen Risikostandards und Policies. So bildet insbesondere die Marktseite die erste Verteidigungslinie bei allen Geschäftsentscheidungen und hat dabei Risikoaspekte zu berücksichtigen. Die zweite Verteidigungslinie für jede Risikoart legt Standards für ein angemessenes Risikomanagement der jeweiligen Risikoart fest, stellt ein Monitoring und die Umsetzung dieser Standards sicher und nimmt Analysen sowie Bewertungen der Risiken vor. Für das Kredit- und Marktrisiko von Geschäftsentscheidungen bildet die Risikofunktion die zweite Verteidigungslinie; dies umfasst insbesondere für das Kreditrisiko die Einbindung in den Kreditentscheidungsprozess durch ein zweites Votum. Die zweite Verteidigungslinie wird für einzelne Risikoarten auch von Einheiten außerhalb der Risikofunktion (zum Beispiel Group Compliance und Group Finance) wahrgenommen. Die dritte Verteidigungslinie bildet die interne Revision.

Risikokennziffern

Die Commerzbank verwendet zur Messung, Steuerung und Limitierung der verschiedenen Risikoarten ein umfassendes System von Kennziffern und Verfahren. Die wichtigsten hiervon sind im Folgenden aufgeführt:

Das ökonomisch erforderliche Kapital ist der Betrag, der zur Abdeckung unerwarteter Verluste aus risikobehafteten Positionen mit einem hohen Maß an Sicherheit (in der Commerzbank zurzeit 99,91 %) ausreicht.

Die Risikotragfähigkeitsquote (RTF-Quote) zeigt die Überdeckung des ökonomisch erforderlichen Kapitals durch das Risikodeckungspotenzial. Der Mindestanspruch an die Risikotragfähigkeit gilt als erfüllt, sofern die RTF-Quote über 100 % liegt.

Das Exposure at Default (EaD) ist der erwartete Forderungsbetrag unter Berücksichtigung einer potenziellen (Teil-)Ziehung von offenen Linien und Eventualverbindlichkeiten, der die Risikotragfähigkeit bei Ausfall belasten wird.

Expected Loss (EL) oder Erwarteter Verlust ist die Messgröße für den potenziellen Verlust eines Kreditportfolios, der innerhalb eines Jahres aufgrund von historischen Verlustdaten zu erwarten ist.

Die Risikodichte errechnet sich als Quotient aus Expected Loss zu Exposure at Default und stellt damit den relativen Risikogehalt eines Engagements oder Portfolios dar.

Value at Risk (VaR) bezeichnet eine Methodik zur Quantifizierung von Risiken. Hierzu werden eine Haltedauer (zum Beispiel ein Tag) und ein Konfidenzniveau (zum Beispiel 97,5%) festgelegt. Der VaR-Wert bezeichnet dann diejenige Verlustobergrenze, die innerhalb der Haltedauer mit einer Wahrscheinlichkeit entsprechend dem Konfidenzniveau nicht überschritten wird.

Der Credit Value at Risk (CVaR) ist der ökonomische Kapitalbedarf für Kreditrisiken mit einem Konfidenzniveau von 99,91 %. Der Begriff resultiert aus der Anwendung des Value-at-Risk-Konzepts auf die Kreditrisikomessung. Inhaltlich stellt der Credit VaR (Unerwarteter Verlust - Unexpected Loss) eine Abschätzung dar, um welchen Betrag die Verluste aus Kreditrisiken den Erwarteten Verlust (Expected Loss) innerhalb eines Jahres potenziell übersteigen könnten. Diesem Ansatz liegt die Idee zugrunde, dass der Erwartete Verlust lediglich den langfristigen Mittelwert der Kreditverluste darstellt, dieser jedoch von den tatsächlichen Kreditausfällen des laufenden Geschäftsjahres (positiv oder negativ) abweichen kann.

Der "All-in"-Begriff umfasst im Zusammenhang mit Klumpenrisiken alle innerhalb der Bank genehmigten Kreditlinien eines Kunden in voller Höhe - unabhängig von der aktuell bestehenden Kreditinanspruchnahme. Er ist weitestgehend unabhängig von statistisch modellierten Größen und umfasst sowohl interne als auch externe Kreditlinien.

Risikotragfähigkeit und Stresstesting

Die Risikotragfähigkeitsanalyse ist ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtbanksteuerung und des ICAAP der Commerzbank mit dem Ziel, eine angemessene Kapitalausstattung jederzeit sicherzustellen.

Die Überwachung der Risikotragfähigkeit erfolgt in der Commerzbank auf Basis eines sogenannten Gone-Concern-Ansatzes, dessen grundlegendes Sicherungsziel der Schutz der erstrangigen Fremdkapitalgeber ist. Das Erreichen dieses Ziels soll auch im Fall außerordentlich hoher Verluste aus einem unwahrscheinlichen Extremereignis gewährleistet bleiben. Die Gone-Concern-Analyse ist dabei ergänzt um Elemente, die eine Fortführung des Instituts zum Ziel haben (Going-Concern-Perspektive).

Bei der Ermittlung des ökonomisch erforderlichen Kapitals werden mögliche unerwartete Wertschwankungen betrachtet. Derartige über den Erwartungen liegende Wertschwankungen müssen durch das verfügbare ökonomische Kapital zur Deckung unerwarteter Verluste (Risikodeckungspotenzial) aufgefangen werden. Die Bemessung des Risikodeckungspotenzials basiert auf einer differenzierten Betrachtung der buchhalterischen Wertansätze der Aktiva und Passiva und berücksichtigt ökonomische Bewertungen bestimmter bilanzieller Posten.

Die Quantifizierung des aus den eingegangenen Risiken resultierenden Kapitalbedarfs erfolgt auf Basis des internen ökonomischen Kapitalmodells. Bei der Festlegung des ökonomisch erforderlichen Kapitals werden alle im Rahmen der jährlichen Risikoinventur als wesentlich und quantifizierbar eingestuften Risikoarten des Commerzbank-Konzerns berücksichtigt. Die ökonomische Risikobetrachtung beinhaltet daher auch Risikoarten, die in den regulatorischen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Banken nicht enthalten sind. Darüber hinaus reflektiert das Modell risikoartenübergreifende Diversifikationseffekte. Das Konfidenzniveau des ökonomischen Kapitalmodells von 99,91 % korrespondiert mit den zugrunde liegenden Gone-Concern-Annahmen und gewährleistet ein in sich konsistentes ökonomisches Risikotragfähigkeitskonzept. Die quantifizierbaren Risiken im ökonomischen Kapitalmodell gliedern sich in Adressenausfallrisiko, Marktrisiko, operationelles Risiko und (in nachsteheder Tabelle nicht separat ausgewiesenes) Geschäftsrisiko, Objektwertänderungsrisiko, Beteiligungsrisiko, Einlagenmodellrisiko sowie Reserverisiko. Das Geschäftsrisiko ist das Risiko eines potenziellen Verlustes, der aus Abweichungen der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen von den jeweiligen Planzahlen resultiert. Die Berücksichtigung des Geschäftsrisikos erfolgt als Abzugsposition im Risikodeckungspotenzial. Im Beteiligungsrisiko wird das Risiko eines unerwarteten Wertverfalls von nicht börsennotierten Beteiligungen abgebildet und im Objektwertänderungsrisiko das Risiko eines unerwarteten Wertverfalls von entweder bereits aktivisch bilanzierten Objekten des Konzerns oder von Objekten, die mittels vertraglich zugesicherten Verpflichtungen mit Optionscharakter in den nächsten 12 Monaten aktiviert werden können (insbesondere Immobilien). Das Einlagenmodellrisiko beschreibt das Risiko, das sich aus dem von der Commerzbank verwendeten Einlagenmodell sowie aus der Modellierung der Sondertilgungsrechte im kommerziellen Kreditgeschäft ergibt. Das Reserverisiko ist das Risiko, dass aus dem Bestand bereits ausgefallener Forderungen zusätzliche Belastungen aufgrund von Risikovorsorge-Nachbildungen anfallen. Vorgenanntes Risiko wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung mittels eines Risikopuffers berücksichtigt. Der Ergebnisausweis der Risikotragfähigkeitsanalyse erfolgt anhand einer Risikotragfähigkeitsquote (RTF-Quote), die die Überdeckung des ökonomischen Kapitalbedarfs durch das Risikodeckungspotenzial anzeigt.

Die Überwachung und Steuerung der Risikotragfähigkeit erfolgt monatlich auf Ebene des Commerzbank-Konzerns. Der Mindestanspruch an die Risikotragfähigkeit gilt als erfüllt, sofern die RTF-Quote über 100 % liegt. Im Jahr 2017 lag die RTF-Quote stets über 100 % und betrug 217 % per 31. Dezember 2017. Der Anstieg der RTF-Quote gegenüber Dezember 2016 ist im Wesentlichen auf den Rückgang des Marktrisikos aufgrund geringerer Marktvolatilitäten sowie ein aktives Portfoliomanagement bei Kreditrisiken zurückzuführen. Die RTF-Quote liegt weiterhin auf hohem Niveau.

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Risikotragfähigkeit Konzern |

Mrd. €
31.12.2017 31.12.2016
Ökonomisches Risikodeckungspotenzial1 30 30
Ökonomisch erforderliches Kapital2 14 17
davon für Adressenausfallrisiko 10 11
davon für Marktrisiko3 3 5
davon für operationelles Risiko 2 2
davon Diversifikationseffekte -2 -2
RTF-Quote4 217% 178 %

1 Einschließlich Abzugsposition für Geschäftsrisiko.

2 Einschließlich Objektwertänderungsrisiko, Risiko nicht börsennotierter Beteiligungen und Reserverisiko.

3 Ab 2017 einschließlich Einlagenmodellrisiko.

4 RTF-Quote = ökonomisches Risikodeckungspotenzial/ökonomisch erforderliches Kapital (inklusive Risikopuffer).

Das Risikotragfähigkeits- und Stresstesting-Konzept unterliegt einer jährlichen internen Überprüfung und wird fortlaufend weiterentwickelt. Dabei wird auch die Entwicklung des regulatorischen Umfeldes berücksichtigt. Die Commerzbank erwartet, dass die EZB im Jahr 2018 einen überarbeiteten ICAAP- und ILAAP-Leitfaden veröffentlicht und prüft, ob sich daraus potenzieller Anpassungsbedarf ergibt.

Die Commerzbank nutzt makroökonomische Stresstests zur Überprüfung der Risikotragfähigkeit bei unterstellten adversen Veränderungen des volkswirtschaftlichen Umfeldes. Die zugrunde liegenden Szenarios berücksichtigen die Interdependenz der Entwicklung von Realwirtschaft und Finanzwirtschaft und umfassen einen Zeithorizont von mindestens zwei Jahren. Sie werden quartalsweise aktualisiert und vom ALCO verabschiedet. Die Szenarios beschreiben eine außergewöhnliche, aber plausible negative Entwicklung der Volkswirtschaft, insbesondere mit Blick auf für die Commerzbank relevante Portfolioschwerpunkte (zum Beispiel exportorientierte Branchen in Deutschland) und Geschäftsstrategien. Die Szenario-Simulation erfolgt monatlich auf Konzernebene unter Bezug auf die Inputparameter der ökonomischen Kapitalbedarfsberechnung für alle wesentlichen und quantifizierbaren Risikoarten. Zusätzlich zum Kapitalbedarf wird auf Basis der makroökonomischen Szenarios auch die Gewinn-und-Verlust-Rechnung gestresst. Darauf aufbauend wird die Entwicklung des Risikodeckungspotenzials simuliert. Während die RTF-Quote im Limitsystem der Commerzbank verankert ist, sind für die Risikotragfähigkeit im gestressten Umfeld Leitplanken als Frühwarnmechanismus festgelegt. Die laufende Überwachung der Limite und Leitplanken ist fester Bestandteil des internen Berichtswesens. Bei Verletzung der Limite werden definierte Eskalationen ausgelöst.

Ergänzend zu den regulären Stresstests werden jährlich auch sogenannte "Reverse Stresstests" auf Konzernebene durchgeführt. Im Gegensatz zu regulären Stresstests ist hierbei das Ergebnis der Simulationen vorbestimmt: die nachhaltige Gefährdung der Bank. Ziel des Analyseprozesses im reversen Stresstest ist es, durch Identifikation und Bewertung von Extremszenarios und -ereignissen eine Erhöhung der Transparenz über bankspezifische Gefährdungspotenziale und Risikozusammenhänge zu bewirken. Auf dieser Basis können zum Beispiel Handlungsfelder im Risikomanagement einschließlich der regulären Stresstests identifiziert und in die Aktivitäten zur kontinuierlichen Weiterentwicklung einbezogen werden.

Im Jahr 2017 reduzierten sich die aus den Geschäftsaktivitäten der Commerzbank resultierenden Risikoaktiva von 191 Mrd. Euro auf 171 Mrd. Euro.

Nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Verteilung der Risikoaktiva, aufgeteilt nach Segmenten und Risikoarten:

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Risikoaktiva per 31.12.2017 |

Mrd. €
Adressenausfallrisiko Marktrisiko Operationelles Risiko Gesamt
Privat- und Unternehmerkunden 33 1 5 39
Firmenkunden 73 5 9 88
Sonstige und Konsolidierung 19 3 4 27
Asset & Capital Recovery 13 3 2 18
Commercial Real Estate 2 0 2 3
Ship Finance 3 0 1 4
Public Finance 8 3 0 11
Konzern 137 13 21 171

Regulatorisches Umfeld

Mit Basel 3 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht unter anderem umfassende Regelungen zu Eigenkapitalbestandteilen und -quoten sowie zum Liquiditätsrisikomanagement veröffentlicht. Seit dem 1. Januar 2014 ist das CRD-IV-Paket (Capital Requirements Directive & Regulation), die europäische Umsetzung von Basel 3, in Kraft. Die Einführung der erhöhten Kapitalanforderungen erfolgt stufenweise bis 2019 (sogenanntes "Phase-in"). Seitdem wurde eine Vielzahl ergänzender Regulierungen insbesondere durch die European Banking Authority (EBA) veröffentlicht, die nun sukzessive in Kraft treten; dies wird sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Die Commerzbank hat sich durch eine Reihe von Maßnahmen auf die erhöhten Kapitalanforderungen vorbereitet.

Zusätzlich wurde im Rahmen von Basel 3 die Leverage Ratio als neue, nicht risikosensitive Verschuldungsquote eingeführt. Die Leverage Ratio ist bereits seit dem Inkrafttreten der Capital Requirements Regulation (CRR) an die Aufsicht zu melden, wobei die Festlegung von Mindestanforderungen auf EU-Ebene noch aussteht. Die Commerzbank hat interne Zielgrößen zur Leverage Ratio festgelegt und berücksichtigt diese im Rahmen ihres Kapitalsteuerungsprozesses.

Ein wesentlicher Teil der Neuerung von Basel 3 stellt die stufenweise Einführung von Kapitalpuffern dar. Seit 1. Januar 2016 gelten erstmals der Kapitalerhaltungspuffer, der Puffer für "anderweitig systemrelevante Institute" sowie der antizyklische Kapitalpuffer, der von der BaFin für die deutschen Exposures auch für das vierte Quartal 2017 in Höhe von 0 % festgelegt wurde. Den Puffer für "anderweitig systemrelevante Institute" hat die BaFin für die Commerzbank auf 0,5 % für das Jahr 2017 festgelegt.

Die Überwachung des Liquiditätsrisikos soll grundsätzlich durch die Liquidity Coverage Ratio (LCR) und die Net Stable Funding Ratio (NSFR) erfolgen. Die LCR ist für alle europäischen Banken verbindlich zum 1. Oktober 2015 in Kraft getreten. Die vom Baseler Ausschuss im Oktober 2014 verabschiedete finale Fassung der NSFR soll im Rahmen der sogenannten Capital Requirements Regulation II (CRR II) in europäisches Recht überführt werden. Die Commerzbank ermittelt beide Kennziffern bereits im Zuge ihrer regulatorischen Meldeprozesse, kommuniziert diese in der internen Berichterstattung und meldet sie an die Aufsicht.

Im Berichtsjahr schloss die EZB den sogenannten "Thematic Review" bei ausgewählten Banken über die Umsetzung der vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) Anfang 2013 veröffentlichten Grundsätze für die Risikodatenaggregation und die interne Risikoberichterstattung bei Banken ab. Auf Basis der positiven Ergebnisse dieses Reviews baut die Commerzbank das Anwendungsgebiet der Grundsätze weiter aus und trägt somit insbesondere der steigenden Bedeutung des Datenqualitätsmanagements bei Banken Rechnung.

Die EZB-Bankenaufsicht hat als zuständige Aufsichtsbehörde für die direkt von ihr beaufsichtigten Banken des Euroraums den Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) durchgeführt und individuelle Mindestkapitalanforderungen für 2018 je Institut festgelegt.

Seit Mitte 2014 gilt das EU-Regelwerk für die Sanierung und Abwicklung von Banken, die Banking Recovery & Resolution Directive. Sie wurde in Deutschland mit dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) umgesetzt. Auf Grundlage des SAG hat die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) zum 1. Januar 2015 als nationale Abwicklungsbehörde die Zuständigkeit für die Erstellung von Abwicklungsplänen und die Abwicklung deutscher Kreditinstitute übernommen. Zum 1. Januar 2016 ist die Verantwortung für die Erstellung von Abwicklungsplänen und die Abwicklung gefährdeter EZB-beaufsichtigter Institute auf das Single Resolution Board (SRB) in Brüssel übergegangen. Zeitgleich startete die Finanzierung des einheitlichen Abwicklungsfonds durch die Banken des Euroraums.

Der konzernweite Recovery-Plan wurde 2017 aktualisiert, um den regulatorischen Anforderungen Rechnung zu tragen. Darin wird unter anderem ausführlich beschrieben, über welche Handlungsoptionen und Sanierungspotenziale die Bank im Krisenfall verfügt und welche spezifischen Sanierungsmaßnahmen bei unterschiedlichen Belastungsszenarios die Bank wieder aus dem Sanierungszustand hinausführen. Mit Finalisierung der europäischen und deutschen Regelungen und Anforderungen wird die Bank ihren Recovery-Plan entsprechend weiterentwickeln.

Die Commerzbank agiert in national und supranational regulierten Märkten. Außerdem ist sie den übergreifenden Anforderungen der Rechnungslegungsstandards unterworfen. Änderungen der regulatorischen Anforderungen oder der Rechnungslegungsstandards, deren Häufigkeit und Materialität in den vergangenen Jahren stetig zugenommen haben, können nachhaltige Auswirkungen für die Finanzindustrie im Allgemeinen und das Geschäftsmodell der Commerzbank im Speziellen haben. Die Commerzbank nimmt frühzeitig und aktiv an den Konsultationsprozessen zur Vorbereitung der anhaltenden Veränderungen des Umfeldes teil. Dabei beobachtet und bewertet sie die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich zukünftiger Regulierungsvorhaben. Auf globaler Ebene sind dies insbesondere die mittlerweile vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlichten finalen Standards zur Überarbeitung der Kapitalanforderungen für Marktrisiken, die Regelungen zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch sowie die Überarbeitung der Rahmenwerke für operationelle Risiken und Kreditrisiken einschließlich der dazugehörigen Floor-Regelungen und Offenlegungsanforderungen. Auf europäischer Ebene verfolgt die Commerzbank unter anderem die Initiativen der EU-Kommission zur Einführung einer europäischen Einlagensicherung und zur Schaffung einer Kapitalmarktunion, insbesondere auch das dazugehörige EU-Verbriefungsrahmenwerk.

Adressenausfallrisiken

Das Adressenausfallrisiko beinhaltet die Gefahr eines Verlustes oder entgangenen Gewinnes durch den Ausfall eines Geschäftspartners. Es zählt zu den quantifizierbaren, wesentlichen Risiken mit den wesentlichen Unterrisikoarten Kreditausfallrisiko, Emittentenrisiko, Kontrahentenrisiko, Länder- und Transferrisiko, Veritätsrisiko sowie Reserverisiko.

Strategie und Organisation

Die Kreditrisikostrategie ist die Teilrisikostrategie für Adressenausfallrisiken und aus der Gesamtrisikostrategie abgeleitet. Sie ist fest in den ICAAP-Prozess des Commerzbank-Konzerns eingebettet und bildet das Bindeglied zwischen der risikoartenübergreifenden Gesamtbankrisikosteuerung und der Operationalisierung der Steuerung von Adressenausfallrisiken. Übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung einer angemessenen strukturellen Risikoqualität des Kreditportfolios. Hierzu definiert die Kreditrisikostrategie den Kreditrisikoappetit, legt die risikostrategischen Schwerpunkte fest, gibt einen Überblick über die wesentlichen Steuerungskonzepte im Kreditrisikomanagement und leistet so einen integralen Beitrag zur Wahrung der Risikotragfähigkeit im Konzern. Dabei bedient sich die Kreditrisikostrategie quantitativer und qualitativer Steuerungsinstrumente, die den Entscheidungsträgern klare Orientierung für die Portfoliosteuerung wie auch die Einzelfallentscheidung geben.

Das Kreditrisikomanagement ist eine gemeinschaftliche Aufgabe der Marktseite und der Risikofunktion auf Basis einer konzernweit einheitlichen Kreditrisikokultur. Gesetzestreues und regelkonformes sowie moralisch und ethisch einwandfreies Verhalten ist fester Bestandteil einer Kultur der Integrität und gehört zum Selbstverständnis auch der Kreditrisikokultur. Dabei werden Adressenausfallrisiken unabhängig von Segmentgrenzen nach einheitlichen Standards beurteilt. Gemäß dem Prinzip der Three Lines of Defence stellt die Marktseite die erste Verteidigungslinie dar und hat bei Geschäftsentscheidungen Risikoaspekte zu berücksichtigen. Zweite Verteidigungslinie ist die Risikofunktion (Marktfolge und Risikocontrolling), deren Aufgabe in der Steuerung, Begrenzung und Überwachung von Risiken liegt. Die dritte Verteidigungslinie bildet die interne Revision. Deren Aufgabe ist die unabhängige Überprüfung der Prozesse und Sicherheitsvorkehrungen der Bank und somit auch die Beurteilung der Aktivitäten der ersten und zweiten Verteidigungslinie.

Das Group Credit Committee ist das oberste Entscheidungsgremium des operativen Kreditrisikomanagements, das aus jeweils zwei Vertretern der Marktfolge und der Marktseite gebildet wird. Es trifft Entscheidungen im Rahmen der ihm vom Gesamtvorstand übertragenen Kompetenzen und ist grundsätzlich für das Management aller Kreditrisiken zuständig. Das Group Credit Committee agiert dabei auf Basis der gültigen Kreditrisikostrategie. Unterhalb des Group Credit Committee sind Sub-Kreditkomitees angesiedelt, die jeweils auf Basis ihrer Geschäftsordnung und innerhalb der vom Gesamtvorstand verabschiedeten Kompetenzen agieren. Sie setzen sich aus mindestens zwei Vertretern der Segmente und zwei Vertreten aus Group Risk Management zusammen. Die Sub-Kreditkomitees sind grundsätzlich für das Management aller Kreditrisiken der jeweils verantworteten Teilportfolios zuständig und ihrerseits berechtigt, im Rahmen der Kompetenzvorgaben bestimmte Kreditentscheidungen weiter zu delegieren.

Für das operative Kreditrisikomanagement auf Portfolio- und Einzelfallbasis sind eigenständige Marktfolgeeinheiten verantwortlich. Die Zuständigkeiten sind nach Weißbereich und Intensive Care getrennt. Alle Kreditentscheidungen im Weißbereich sind Risk-Return-Entscheidungen. Markt und Marktfolge nehmen eine gemeinsame Verantwortung für Risiko und Ertrag eines Engagements wahr, wobei die Primärverantwortung der Marktseite für den Ertrag, die der Marktfolgeseite für das Risiko besteht. Entsprechend kann im Kreditprozess keine Seite in ihrer Primärverantwortung überstimmt werden.

Risikoauffällige Kunden der Segmente Firmenkunden sowie Privat- und Unternehmerkunden werden durch spezialisierte Intensive-Care-Bereiche bearbeitet. Die Einschaltung dieser Bereiche erfolgt umgehend, wenn definierte Vorstellungskriterien oder zwingende Übergabekriterien erfüllt sind. Die wichtigsten Gründe für die Vorstellung im Intensive-Care-Bereich sind Kriterien in Abhängigkeit von Überziehungstagen neben anlassbezogenen Kriterien wie Rating, Zwangsmaßnahmen Dritter oder Kreditbetrug. Intensive Care entscheidet nach den Umständen des Einzelfalls über die weitere Vorgehensweise. Zwingend sind die Kunden in den Intensive-Care-Bereich zu übernehmen, wenn der Kunde in Default ist (zum Beispiel wegen Insolvenz). Durch diese abgestufte Vorgehensweise wird sichergestellt, dass risikoauffällige Kunden risikoadäquat und zeitnah von Spezialisten in fest definierten einheitlichen Prozessen betreut werden.

Im Segment ACR dagegen sind die Zuständigkeiten nicht nach Weißbereich und Intensive Care getrennt. Das Kreditrisikomanagement ist hier über alle Ratingklassen hinweg in einer Einheit zusammengefasst.

Für die in diesem Segment gebündelten Assets wird der vollständige wertschonende Abbau angestrebt. Hierfür wurden konkrete EaD-Vorgaben festgelegt. Darüber hinaus wurde eine Asset-Steuerung über ein regelmäßiges Asset Planning implementiert. Dabei wird insbesondere das Ziel verfolgt, die Portfolio- und Einzelexposureanteile mit besonders hoher Kapitalbindung vorrangig abzubauen beziehungsweise zu reduzieren. Zum gezielten Portfolioabbau können zur Kapitalfreisetzung auch Opportunitäten zum wertschonenden Verkauf von Teilportfolios genutzt werden. Für das Geschäft in Public Finance erfolgt der Abbau primär durch reguläre Asset-Fälligkeiten. Sich bietende Marktchancen werden gezielt für Verkaufsaktivitäten von einzelnen Assets genutzt.

Risikosteuerung

Zur Steuerung der Adressenausfallrisiken bedient sich die Commerzbank eines umfassenden Risikomanagementsystems. Das Steuerungsrahmenwerk beinhaltet Aufbauorganisation, Methoden und Modelle, quantitative und qualitative Steuerungsinstrumente sowie Regularien und Prozesse. Das Risikomanagementsystem gewährleistet hierdurch top-down eine konsistente und durchgängige Steuerung des Gesamtkreditportfolios und der Teilportfolios bis hinunter auf die Einzelengagementebene.

Die für die operative Risikosteuerung notwendigen Kennzahlen und Impulse leiten sich aus den übergeordneten Konzernzielen ab. Hierbei ist der Grundsatz der Beibehaltung des Low-Risk-Profils in allen Geschäftsentscheidungen eng verknüpft mit dem Anspruch der Risikofunktion, die Marktseite angemessen zu unterstützen. Besonders präferiert wird das Kreditwachstum im granularen Geschäft mit guten Bonitäten. Vorzug erhalten ferner Geschäfte und Produkte mit einem niedrigen Komplexitätsgrad, ein weiteres Augenmerk liegt auf der Reagibilität einer Kreditlinie beziehungsweise eines Engagements.

Quantitative Leitplanken der Kreditrisikostrategie gewährleisten hierbei eine Risikobegrenzung bei schwächeren Bonitäten und Engagements mit hohen Loss-at-Default-Beiträgen (Konzentrationsmanagement), ferner für ausgewählte Teilportfolios mit hohem Risikogewicht oder regulatorischer Relevanz und gegebenenfalls auch für einzelne Produkte mit hohem Portfolioanteil. Details zur Operationalisierung der Leitplanken für ausgewählte Teilportfolios sind in separaten Portfolio-Policies geregelt. Ergänzend definieren qualitative Steuerungsleitplanken in Form von Credit Policies das Zielgeschäft der Bank. Sie regeln für die Einzeltransaktion, mit welcher Art von Geschäften die zur Verfügung gestellten Risikoressourcen ausgenutzt werden sollen. Die Credit Policies sind fest im Kreditprozess verankert. Geschäfte, die nicht den Anforderungen entsprechen, werden über eine festgelegte Kompetenzordnung eskaliert.

Konzernleitplanken basieren auf risikoorientierten Trendanalysen (zum Beispiel zur Entwicklung schwächerer Bonitäten im Zeitverlauf) unter Einwertung externer Rahmenbedingungen und interner Vorgaben. Portfolioleitplanken werden insbesondere aus risikoorientierten Stichtagsanalysen (zum Beispiel aus dem Ratingprofil einzelner Assetklassen) abgeleitet. Wesentliche Bestimmungsfaktoren von Produktleitplanken sind Trendanalysen produktspezifischer Risikotreiber (zum Beispiel zum Beleihungsauslauf von Baufinanzierungen). Die Erstellung der Credit und Portfolio-Policies dagegen beruht primär auf einem mehrstufigen Abstimmungsprozess zwischen den Produkt- und Portfolioverantwortlichen aus Markt und Marktfolge unter Einwertung interner und externer Informationsquellen.

Zur Überwachung der Einhaltung kreditrisikostrategischer Vorgaben ist ferner ein laufendes Monitoring und Reporting auf der Ebene des Gesamtkonzerns und der Segmente beziehungsweise der Teilportfolios etabliert. Asset Quality Reviews der Risikofunktion leisten hierbei wichtige Beiträge zur Qualitätssicherung und Risikofrüherkennung. Schwerpunkte der Überwachung variieren je nach Themengebiet und Adressatenkreis, Ad-hoc-Berichtsprozesse sind etabliert. Ferner können Krisenereignisse die Angemessenheit der Kapital- und Liquiditätsausstattung und damit die Risikotragfähigkeit der Bank gefährden. Im Krisenfall sorgt eine Task Force Risk Mitigation für die flexible Steuerung konzernweit abgestimmter Entscheidungen. Etablierte Notfallpläne gewährleisten eine schnelle und effiziente Umsetzung risikomitigierender Maßnahmen.

Die Vermeidung von Risikokonzentrationen ist integraler Bestandteil des Risikomanagements. Um das erhöhte Verlustpotenzial aus gleichlaufenden Risikopositionen frühzeitig zu erkennen und zu begrenzen, werden Risikokonzentrationen aktiv gesteuert. Innerhalb des Adressenausfallrisikos werden neben engagementbezogenen Kreditrisikokonzentrationen (Klumpenrisiken) unter anderem auch Länder- und Branchenkonzentrationen betrachtet. Dabei werden segmentspezifische Besonderheiten berücksichtigt.

Zur Steuerung der Klumpenrisiken wird eine einheitliche Definition auf Basis des "All-in" verwendet. Der "All-in"-Begriff umfasst alle innerhalb der Bank genehmigten Kreditlinien eines Kunden in voller Höhe - unabhängig von der aktuell bestehenden Kreditinanspruchnahme.

Das Management und der Risikoausschuss des Aufsichtsrats werden turnusgemäß über die Ergebnisse der Analysen informiert.

Steuerung der ökonomischen Kapitalbindung

Die Steuerung der ökonomischen Kapitalbindung hat eine angemessene Kapitalausstattung des Commerzbank-Konzerns zum Ziel. Hierfür werden für das ökonomische Risikokapital alle relevanten Risikoarten in der Gesamtrisikostrategie konzernweit mit Limiten versehen, insbesondere wird ein CVaR-Limit festgelegt. Aufgrund der systematisch eingeschränkten Möglichkeiten zur kurzfristigen Reduktion des Ausfallrisikos ist es zur Steuerung des Kreditrisikos wichtig, die erwartete Entwicklung (mittel- und langfristig) zu berücksichtigen. Aus diesem Grund spielen Forecast-Werte der Kreditrisikokennzahlen in der laufenden Steuerung eine wichtige Rolle. Auf Ebene der Segmente und Geschäftsfelder werden Änderungen beim Forecast überwacht und bei Bedarf Steuerungsimpulse abgeleitet Auf ein kaskadiertes Kapitallimitkonzept für das Kreditrisiko unterhalb der Konzernebene wird verzichtet.

Ratingklassifizierung

Das Ratingverfahren der Commerzbank umfasst 25 Ratingklassen für nicht ausgefallene Kunden (1,0 bis 5,8) und fünf Default-Klassen (6,1 bis 6,5). Die Commerzbank-Masterskala weist jeder Ratingklasse genau eine zeitstabile, überlappungsfreie Spannweite von Ausfallwahrscheinlichkeiten zu. Die Ratingverfahren werden jährlich validiert und rekalibriert, sodass sie vor dem Hintergrund aller tatsächlich beobachteten Ausfälle die jeweils aktuelle Einschätzung widerspiegeln. Die den Ratings zugeordneten Ausfallbänder sind für alle Portfolios gleich. Dadurch ist entsprechend dem Ansatz der Masterskala eine interne Vergleichbarkeit gewährleistet. Zur Orientierung sind in der Commerzbank-Masterskala externe Ratings sowie die Bonitätsstufen nach Artikel 136 CRR gegenübergestellt. Da bei externen Ratings für verschiedene Portfolios auch unterschiedliche, von Jahr zu Jahr schwankende Ausfallraten beobachtet werden, ist eine direkte Überleitung jedoch nicht möglich.

Die Kreditkompetenzen einzelner Mitarbeiter wie auch die Kompetenzen der Komitees (Gesamtvorstand, Group Credit Committee, Sub-Kreditkomitees) sind unter anderem nach Engagementgrößen sowie Ratingklassen gestaffelt.

Commerzbank-Masterskala

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Rating Commerzbank AG PD- und EL-Midpoint

%
PD- und EL-Bereich

%
SSP-Skala Bonitätsstufen nach Art. 136 CRR1
1,0 0 0 → AAA → AAA → I
1,2 0,01 0-0,02 → AAA → AAA → I
1,4 0,02 0,02-0,03 AA+ → AA → I
1,6 0,04 0,03-0,05 AA, AA- → AA → II
1,8 0,07 0,05-0,08 A+, A → A → II Investment Grade
2,0 0,11 0,08-0,13 A- → A → II
2,2 0,17 0,13-0,21 BBB+ → BBB → III
2,4 0,26 0,21-0,31 → BBB → BBB → III
2,6 0,39 0,31-0,47 → BBB → BBB → III
2,8 0,57 0,47-0,68 BBB- → BBB → III
3,0 0,81 0,68-0,96 BB+ → BB → IV
3,2 1,14 0,96-1,34 → BB → BB → IV
3,4 1,56 1,34-1,81 → BB → BB → IV Sub-Investment Grade
3,6 2,10 1,81-2,40 → BB- → BB → IV
3,8 2,74 2,40-3,10 → BB- → BB → IV
4,0 3,50 3,10-3,90 B+ → B → V
4,2 4,35 3,90-4,86 → B → B → V
4,4 5,42 4,86-6,04 → B → B → V
4,6 6,74 6,04-7,52 → B → B → V
4,8 8,39 7,52-9,35 → B- → B → V Non-Investment Grade
5,0 10,43 9,35-11,64 → B- → B → V
5,2 12,98 11,64-14,48 → CCC+, CCC, CCC-, CC, C → CCC, CC, C → VI
5,4 16,15 14,48-18,01 → CCC+, CCC, CCC-, CC, C → CCC, CC, C → VI
5,6 20,09 18,01-22,41 → CCC+, CCC, CCC-, CC, C → CCC, CC, C → VI
5,8 47,34 22,41-99,99 → CCC+, CCC, CCC-, CC, C → CCC, CC, C → VI
6,1 Überziehung>90 Tage D
6,2 Drohende Zahlungsunfähigkeit D
6,3 100 100 Sanierung mit Sanierungsbeiträgen D Default
6,4 Kündigung ohne Insolvenz D
6,5 Insolvenz D

1 CRR = Capital Requirements Regulation (EU) Nr. 575/2013.

Risikominderung

Die im Rahmen des Risikomanagements berücksichtigten Sicherheiten im Konzern beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 99,0 Mrd. Euro für die Positionen im Performing-Portfolio sowie auf 1,6 Mrd. Euro im Default-Portfolio. Bei den Sicherheiten handelte es sich überwiegend um Grundschulden auf eigen- und fremdgenutztes Wohneigentum und auf gewerbliche Objekte sowie Garantien und Ausfallbürgschaften. Für das Schiffsportfolio haften vor allem Sicherheiten in Form von Schiffshypotheken.

Commerzbank-Konzern

Die Commerzbank fokussiert ihr Geschäft in den zwei Kundensegmenten "Privat- und Unternehmerkunden" sowie "Firmenkunden". Im Segment Asset & Capital Recovery hat die Bank die Aktivitäten aus den Bereichen Commercial Real Estate und Ship Finance sowie die komplexeren Finanzierungen aus dem Bereich Public Finance gebündelt. Alle Portfolios in diesen Bereichen sollen über die Zeit vollständig abgebaut werden.

Kreditrisikokennzahlen

Die Kreditrisikokennzahlen der Ratingklassen 1,0 bis 5,8 verteilen sich im Commerzbank-Konzern wie folgt auf die Segmente:

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Kreditrisikokennzahlen per 31.12.2017 Exposure at Default

Mrd.

Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp. CVaR

Mio. €
Privat- und Unternehmerkunden 154 397 26 2.444
Firmenkunden 180 421 23 5.417
Sonstige und Konsolidierung1 75 31 4 1.784
Asset & Capital Recovery 13 330 255 716
Konzern 423 1.180 28 10.362

1 Im Wesentlichen Liquiditätsportfolios des Bereichs Group Treasury.

Das Konzernportfolio zeigt bei der Verteilung auf Basis von PD-Ratings einen Anteil von 83 % in den internen Ratingklassen 1 und 2, die den Investmentbereich abdecken.

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Ratingverteilung per 31.12.2017 EaD |

%
1,0-1,8 2,0-2,8 3,0-3,8 4,0-4,8 5,0-5,8
Privat- und Unternehmerkunden 31 51 14 3 1
Firmenkunden 20 59 16 3 2
Sonstige und Konsolidierung 66 31 3 0 0
Asset & Capital Recovery 4 68 5 6 17
Konzern 32 51 13 2 2

Im Rahmen der Länderrisikoermittlung werden sowohl die Transferrisiken als auch die von Politik und Konjunktur bestimmten Eventrisiken erfasst, die auf die einzelnen Wirtschaftsobjekte des Landes wirken. Die Steuerung der Länderrisiken erfolgt auf Basis definierter Kreditrisiko- und Transferrisikolimite auf Länderebene. Länderexposures, die aufgrund ihrer Größe für die Commerzbank bedeutend sind, sowie Exposures in Ländern, in denen die Commerzbank im Verhältnis zum jeweiligen Bruttoinlandsprodukt bedeutend investiert ist, werden gesondert im Strategic Risk Committee behandelt.

Die regionale Verteilung des Exposures entspricht der strategischen Ausrichtung der Bank und spiegelt die Schwerpunkte unserer globalen Geschäftstätigkeit wider.

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Konzernportfolio nach Regionen per 31.12.2017 Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp.
Deutschland 221 442 20
Westeuropa 99 128 13
Mittel- und Osteuropa 41 180 44
Nordamerika 29 71 24
Asien 21 39 19
Sonstige 12 318 258
Konzern 423 1.180 28

Rund die Hälfte des Engagements entfällt auf Deutschland, ein weiteres Drittel auf andere Länder in Europa und 7 % auf Nordamerika. Der Rest ist breit diversifiziert und verteilt sich auf eine große Anzahl Länder, in denen insbesondere deutsche Exporteure begleitet werden oder die Commerzbank mit lokalen Einheiten vor Ort präsent ist. Der Expected Loss des Konzernportfolios verteilt sich mehrheitlich auf Deutschland und die restlichen europäischen Länder. Ein wesentlicher Treiber des Expected Loss in der Region Sonstige sind Schiffsfinanzierungen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Entwicklungen werden Volkswirtschaften wie Russland, Türkei und China eng beobachtet. Ende 2017 lag das Russland-Exposure bei 2,3 Mrd. Euro, das Türkei-Exposure bei 2,3 Mrd. Euro sowie das Exposure in China bei 5,8 Mrd. Euro.

Als Folge der Staatsschuldenkrise werden auch die Sovereign Exposures von Italien und Spanien weiterhin eng überwacht. Das Sovereign Exposure in Italien lag zum Ende des vierten Quartals 2017 bei 9,2 Mrd. Euro und das Sovereign Exposure von Spanien bei 0,8 Mrd. Euro.

Risikovorsorge

Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft des Konzerns belief sich im Geschäftsjahr 2017 auf 781 Mio. Euro. Gegenüber dem Vergleichszeitraum 2016 entspricht dies einem Rückgang um 119 Mio. Euro.

Für das Gesamtjahr 2018 rechnen wir mit einem Risikoergebnis nach IFRS 9 von weniger als 600 Mio. Euro. Sollten sich die geopolitischen oder gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen unerwartet massiv verschlechtern oder sollte es zu Ausfällen bei großen Einzeladressen kommen, kann eine deutlich höhere Risikovorsorge erforderlich werden.

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Risikovorsorge |

Mio. €
2017 2016
Privat- und Unternehmerkunden 154 119
Firmenkunden 295 185
Sonstige und Konsolidierung -4 -3
Asset & Capital Recovery 336 599
Konzern 781 900

Default-Portfolio Das Default-Portfolio war im Geschäftsjahr 2017 um 1,3 Mrd. Euro rückläufig. Dieser war getrieben durch die erfolgreiche Umsetzung der Abbaustrategie in ACR sowie Restrukturierungen in den übrigen Segmenten.

Die nachfolgende Darstellung des Default-Portfolios zeigt die ausgefallenen Forderungen der Kategorie LaR Kredit:

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Default-Portfolio Konzern |

Mio. €
31.12.2017 31.12.2016
Default-Portfolio 5.569 6.914
SLLP1 2.770 3.243
GLLP2 544 673
Sicherheiten 1.578 2.256
Coverage Ratio (%)3 78 80
NPL-Ratio (%)4 1,3 1,6

1 Specific Loan Loss Provision.

2 General Loan Loss Provision (pauschale Risikovorsorge für eingetretene, aber noch nicht berichtete Ausfälle im Performing-Portfolio).

3 Coverage Ratio: Summe SLLP und Sicherheiten im Verhältnis zum Default-Portfolio.

4 NPL-Ratio: Default-Portfolio (Non-Performing Loans - NPL) im Verhältnis zum Gesamtexposure (EaD inklusive NPL).

Das Default-Portfolio wird abhängig von der Art des Defaults in fünf Klassen unterteilt:

Ratingklasse 6,1: mehr als 90 Tage überfällig.
Ratingklassen 6,2/6,3: Drohende Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise die Bank begleitet die Sanierung des Kunden mit Sanierungsbeiträgen.
Ratingklassen 6,4/6,5: Die Bank kündigt die Forderung beziehungsweise der Kunde ist in Insolvenz.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung des Default-Portfolios auf die fünf Ratingklassen:

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Ratingklassen per 31.12.2017

Mio. €
6,1 6,2/6,3 6,4/6,5 Konzern
Default-Portfolio 631 2.327 2.611 5.569
SLLP 166 1.071 1.533 2.770
Sicherheiten 279 704 594 1.578
Coverage Ratio (%) 71 76 81 78

Überziehungen im Weißbuch

Um einen Anstieg des Default-Portfolios zu vermeiden, werden Überziehungen in der Commerzbank eng überwacht. Neben dem "90 days past due"-Trigger-Event gibt es schon im Vorfeld ab dem ersten Überziehungstag ein EDV-unterstütztes Überziehungsmanagement. Die nachfolgende Tabelle zeigt das Überziehungsvolumen außerhalb des Default-Portfolios basierend auf dem Exposure at Default per Ende Dezember 2017:

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EaD

Mio. €
>0 ≤ 30 Tage >30 ≤ 60 Tage >60 ≤ 90 Tage >90 Tage Gesamt
Privat- und Unternehmerkunden 643 136 55 2 836
Firmenkunden 1.923 12 10 0 1.945
Asset & Capital Recovery 24 9 0 0 33
Konzern1 2.590 157 65 2 2.920

1 Inklusive Sonstige und Konsolidierung.

Segment Privat- und Unternehmerkunden

Das Segment Privat- und Unternehmerkunden umfasst die Aktivitäten der Konzernbereiche Private Kunden, Unternehmerkunden, comdirect bank und Commerz Real. Die mBank wird ebenfalls im Segment Privat- und Unternehmerkunden abgebildet. Im Bereich Private Kunden sind das inländische Filialgeschäft für Privatkunden sowie das Wealth-Management zusammengefasst. Der Bereich Unternehmerkunden bildet die Geschäfts- und kleinen Firmenkunden ab.

Der Schwerpunkt des Portfolios liegt auf der klassischen Eigenheimfinanzierung und der Finanzierung von Immobilienkapitalanlagen (private Baufinanzierung und Renditeobjekte mit einem EaD von insgesamt 75 Mrd. Euro). Die Kreditversorgung unserer Geschäfts- und Unternehmerkunden stellen wir über Individualkredite mit einem Volumen von 19 Mrd. Euro sicher. Daneben decken wir den alltäglichen Kreditbedarf unserer Kunden durch Konsumentenkredite ab (Verfügungskredite, Ratenkredite und Kreditkarten mit insgesamt 14 Mrd. Euro). Der Portfolioanstieg von 140 Mrd. Euro auf 154 Mrd. Euro im Jahr 2017 resultierte überwiegend aus der privaten Baufinanzierung.

Gegenüber dem Jahresultimo 2016 ist die Risikodichte um 5 Basispunkte auf 26 Basispunkte gestiegen. Dieser Anstieg ist fast ausschließlich auf die Übernahme des Ratenkreditgeschäfts von der Commerz Finanz GmbH zurückzuführen.

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Kreditrisikokennzahlen per 31.12.2017 Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp.
Private Kunden 92 176 19
Unternehmerkunden 26 60 23
comdirect bank 4 10 23
Commerz Real 1 4 74
mBank 32 148 46
Privat- und Unternehmerkunden 154 397 26

Im Segment Privat- und Unternehmerkunden lag die Risikovorsorge im Jahr 2017 zwar um 35 Mio. Euro über dem Vorjahresvergleichswert, blieb aber mit 154 Mio. Euro weiterhin auf niedrigem Niveau.

Das Default-Portfolio des Segments stieg gegenüber dem 31. Dezember 2016 um 127 Mio. Euro auf 1.864 Mio. Euro.

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Default-Portfolio Segment Privat- und Unternehmerkunden |

Mio. €
31.12.2017 31.12.2016
Default-Portfolio 1.864 1.737
SLLP 951 834
GLLP 162 155
Sicherheiten 564 675
Coverage Ratio (%) 81 87
NPL-Ratio (%) 1,2 1,2

Segment Firmenkunden

In diesem Segment bündelt der Konzern das Geschäft mit mittelständischen Firmenkunden, dem öffentlichen Sektor, institutionellen Kunden und multinationalen Unternehmen. Darüber hinaus verantwortet das Segment die Beziehungen des Konzerns zu in- und ausländischen Banken und Finanzinstituten sowie Zentralbanken. Der regionale Schwerpunkt unserer Aktivitäten liegt in Deutschland und Westeuropa. Weiterhin werden in diesem Segment die kundenorientierten Kapitalmarktaktivitäten des Konzerns gebündelt.

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Kreditrisikokennzahlen per 31.12.2017 Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp.
Mittelstand 75 166 22
International Corporates 60 99 17
Financial Institutions 21 64 31
Equity Markets & Commodities 4 2 5
Sonstige 20 90 44
Firmenkunden 180 421 23

Der EaD des Segments Firmenkunden ist im Vergleich zum 31. Dezember des Vorjahres von 195 Mrd. Euro auf 180 Mrd. Euro gesunken. Der Rückgang entfiel im Wesentlichen auf den Bereich Mittelstand und auf das Financial-Institutions-Portfolio. Die Risikodichte sank von 28 Basispunkten auf 23 Basispunkte.

Für Details zur Entwicklung des Financial-Institutions-Portfolios verweisen wir auf Seite 57.

Die Risikovorsorge im Segment Firmenkunden erhöhte sich im Geschäftsjahr 2017 aufgrund eines größeren Einzelfalls auf 295 Mio. Euro und lag damit um 110 Mio. Euro über dem Vorjahresvergleichswert.

Das Default-Portfolio des Segments sank gegenüber dem 31. Dezember 2016 deutlich um 771 Mio. Euro.

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Default-Portfolio Segment Firmenkunden |

Mio. €
31.12.2017 31.12.2016
Default-Portfolio 2.592 3.363
SLLP 1.243 1.563
GLLP 251 323
Sicherheiten 543 780
Coverage Ratio (%) 69 70
NPL-Ratio (%) 1,4 1,7

Segment Asset & Capital Recovery

Das Segment Asset & Capital Recovery beinhaltet Positionen aus den Bereichen Commercial Real Estate (CRE) und Ship Finance (SF) sowie die komplexeren Finanzierungen aus dem Bereich Public Finance. Alle Portfolios in diesen Bereichen sollen über die Zeit vollständig abgebaut werden.

Im Jahr 2016 wurden Portfolios im Volumen von rund 8 Mrd. Euro aus den Bereichen gewerbliche Immobilienfinanzierung und Schiffsfinanzierung in das Segment Firmenkunden übertragen. Diese Portfolios wurden bis Ende 2017 auf 2,5 Mrd. Euro reduziert.

Der EaD des Segments im Weißbuch belief sich per 31. Dezember 2017 auf 13 Mrd. Euro und ist damit gegenüber dem Ende des Vorjahres um 1,5 Mrd. Euro zurückgegangen.

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Kreditrisikokennzahlen per 31.12.2017 Exposure at Default

Mrd.

Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp.
Commercial Real Estate 1 20 185
Ship Finance 2 255 1.364
Public Finance 10 55 55
Asset & Capital Recovery 13 330 255

Commercial Real Estate Das Portfolio hat sich durch Tilgungen und Rückzahlungen weiter reduziert. Die Risikodichte ist gegenüber dem 31. Dezember 2016 von 174 Basispunkten auf 185 Basispunkte gestiegen. Das Default-Portfolio sank um 0,2 Mrd. Euro auf 0,4 Mrd. Euro.

Ship Finance Das Exposure an Schiffsfinanzierungen im Weißbuch wurde entsprechend unserer Abbaustrategie gegenüber dem 31. Dezember 2016 um insgesamt 1,6 Mrd. Euro reduziert. Auch das Default-Portfolio sank gegenüber dem 31. Dezember 2016 um 0,5 Mrd. Euro auf 0,7 Mrd. Euro.

Insgesamt setzt sich unser Portfolio im Wesentlichen aus den drei Standardschiffstypen Containerschiffe (1,0 Mrd. Euro), Tanker (0,5 Mrd. Euro) und Massengutfrachter (0,4 Mrd. Euro) zusammen. Das restliche Portfolio beinhaltet unterschiedliche Spezialtonnagen mit hoher Diversifikation über verschiedene Schiffssegmente.

Auf den Schifffahrtsmärkten erwarten wir in 2018 ein Charterratenniveau ähnlich dem im zurückliegenden Jahr. Zwar dürfte das Überangebot an Tonnage weiter abnehmen, es bleibt aber bei einem signifikanten Tonnageüberhang. Die in 2017 einsetzende positive Entwicklung wird durch das vom IWF prognostizierte weltweite Wirtschafts- und Handelswachstum unterstützt.

Für die Containerschifffahrt ist seit 2016 eine deutliche Zurückhaltung bei den Neubestellungen zu beobachten. Das bestehende Orderbuch in Verbindung mit einem relativ geringen Verschrottungsvolumen wird aber eine weitere deutliche Erholung der Charterraten in 2018 nicht zulassen. Das aktuelle Charterratenniveau liegt deutlich über den Betriebskosten, lässt aber die Erbringung des vollständigen Kapitaldienstes noch nicht zu. Die bereits seit einigen Jahren zu beobachtende Verschiebung von Schiffsablieferungen dürfte auch in 2018 ein wenig Druck vom steigenden Flottenangebot nehmen. In Verbindung mit einem erwarteten Wachstum des Welthandels sollte dies in 2018 zu Charterraten führen, die auf dem in 2017 zu beobachtenden Niveau liegen.

Relativ gut haben sich in 2017 die Charterraten für Massengutschiffe (Bulker) entwickelt. Haupttreiber waren die hohen Eisenerz- und Kohleimporte Chinas sowie ein weltweit zunehmender Export von Getreide und Sojabohnen. Auch bei den Bulkern ist seit 2016 eine größere Disziplin bei den Neubestellungen und ein abschmelzendes Orderbuch erkennbar. In Verbindung mit der positiven Prognose des IWF für das Welt-Bruttosozialprodukt in 2018 erwarten wir Charterraten auf dem Niveau des zurückliegenden Jahres.

Der Markt für Öl- und Produktentanker war auch in 2017 unverändert schwierig und von weiter fallenden Charterraten gekennzeichnet. Die hohen Ölpreise bis 2014 hatten hier eine Reihe von Schiffsneubestellungen ausgelöst, deren Hauptanteil bis 2018 zur Ablieferung ansteht. Der Preisverfall von Rohöl ab Herbst 2014 führte zunächst zu einer sehr guten Beschäftigungslage mit mehr als auskömmlichen Charterraten für die Öltanker, da viele Länder die gesunkenen Preise zur Aufstockung ihrer strategischen Ölreserven nutzten. Das Abflauen dieses Effektes in Verbindung mit einer zwischenzeitlich gestiegenen Flotte führten dann zum Einbruch der Charterraten. Für 2018 ist bei einem unverändert moderaten Anstieg der Ölnachfrage in Verbindung mit niedrigeren Ablieferungszahlen neuer Schiffe von einer leichten Erholung auszugehen.

Längerfristig gehen wir von einer Erholung des gesamten Schifffahrtsmarktes aus, die allerdings je nach Schiffssegment und innerhalb dessen je nach Schiffsgröße unterschiedlich ausfallen wird. Die Erholung der Charterraten ausgehend vom jeweiligen Niveau per Ende 2017 liegt dabei in der langfristigen Prognose in Abhängigkeit von Schiffssegment und Schiffstyp zwischen + 10 % bis mehr als + 50 % erwarteter Charterratenzuwachs in den nächsten Jahren. Dabei ist das in vielen Schiffssegmenten noch immer sehr niedrige Ausgangsniveau der Charterraten per Ende 2017 zu beachten.

Im Rahmen des unverminderten Portfolioabbaus wird die Bank auch weiterhin die Reduktion problembehafteter und leistungsgestörter Kreditengagements fortsetzen.

Public Finance

Das Teilportfolio Public Finance im Segment ACR besteht im Wesentlichen aus Engagements befriedigender bis guter Bonität mit zum Teil sehr langen Laufzeiten und komplexen Strukturen gegenüber Kommunen in Großbritannien (4,4 Mrd. Euro EaD), einem Private-Finance-Initiative-(PFI-)Portfolio (4,2 Mrd. Euro EaD) mit regionalem Schwerpunkt Großbritannien sowie weiteren überwiegend US-amerikanischen Public-Finance-Schuldnern (1,3 Mrd. Euro EaD). Der Anstieg des Expected Loss gegenüber dem Geschäftsjahresende 2016 ist auf die Gesundung eines abgeschriebenen Engagements im Absicherungsgeschäft bei Staatsfinanzierungen zurückzuführen.

Siehe auch Details zur Entwicklung des Non-Bank-Financial-Institutions-Portfolio auf Seite 57.

Die künftige Entwicklung des Public-Finance-Portfolios ist von den politischen, ökonomischen und monetären Entwicklungen, insbesondere in Großbritannien und den USA, abhängig.

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Risikovorsorge |

Mio. €
2017 2016
Commercial Real Estate 5 42
Ship Finance 332 559
Public Finance -2 -1
Asset & Capital Recovery 336 599

Im Segment ACR reduzierte sich die Risikovorsorge im Geschäftsjahr 2017 deutlich um 263 Mio. Euro und lag bei 336 Mio. Euro. Die Risikovorsorge entfiel nahezu vollständig auf das Schiffsportfolio.

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31.12.2017 31.12.2016
Default-Portfolio Segment ACR |

Mio. €
ACR CRE SF ACR CRE SF
--- --- --- --- --- --- ---
Default-Portfolio 1.113 384 729 1.805 562 1.243
SLLP 571 142 429 838 210 628
GLLP 130 10 119 192 20 172
Sicherheiten 471 188 283 800 334 466
Coverage Ratio (%) 94 86 98 91 97 88
NPL-Ratio (%) 7,9 26,1 28,0 11,2 22,7 26,2

Weitere Portfolioanalysen

Die folgenden Analysen sind unabhängig von der bestehenden Segmentzugehörigkeit zu verstehen. Die dargestellten Positionen sind bereits vollständig in den vorherigen Konzern- und Segmentdarstellungen enthalten.

Corporates-Portfolio nach Branchen

Das Corporates-Exposure verteilt sich wie nachfolgend dargestellt auf die Branchen:

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Corporates-Portfolio nach Branchen per 31.12.2017 Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp.
Energieversorgung/Abfallwirtschaft 18 38 21
Konsum 15 41 27
Technologie/Elektronik 12 30 26
Großhandel 12 43 37
Transport/Tourismus 11 23 21
Automobil 10 20 20
Grundstoffe/Metall 9 26 28
Dienstleistungen/Medien 9 23 25
Chemie/Verpackung 9 36 40
Maschinenbau 9 22 25
Bau 5 14 27
Pharma/Gesundheitswesen 4 13 28
Sonstige 5 14 27
Gesamt 128 342 27

Financial-Institutions-Portfolio

Mit dem im Jahr 2016 verkleinerten Korrespondenzbanken-Netz standen weiterhin Trade-Finance-Aktivitäten im Interesse unserer Firmenkunden sowie Kapitalmarktaktivitäten im Fokus. Im Derivatebereich werden Transaktionen mit ausgewählten Gegenparteien nach den neuen Standards der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) abgeschlossen.

Die Auswirkungen von aufsichtsrechtlichen Vorgaben auf Banken beobachten wir weiterhin eng. In diesem Zusammenhang verfolgen wir unverändert die Strategie, möglichst wenige Exposures zu halten, die im Falle eines Bail-in des betroffenen Instituts Verluste erleiden könnten.

Die Entwicklung diverser Länder mit individuellen Themen wie Rezessionen, Embargos oder wirtschaftliche Unsicherheit aufgrund politischer Ereignisse verfolgen wir eng und reagieren mit einer flexiblen, auf die jeweilige Situation des Landes abgestimmten Portfoliosteuerung. Insgesamt richten wir unseren Risikoappetit danach aus, das Portfolio möglichst reagibel zu halten.

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31.12.2017 31.12.2016
FI-Portfolio nach Regionen Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp. Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp.
--- --- --- --- --- --- ---
Deutschland 5 5 11 6 6 11
Westeuropa 13 9 7 17 21 12
Mittel- und Osteuropa 4 16 42 5 21 43
Nordamerika 2 1 9 2 3 15
Asien 11 27 25 10 27 27
Sonstige 5 19 40 6 36 58
Gesamt 38 77 20 46 114 25

Non-Bank-Financial-Institutions- Portfolio

Das Non-Bank-Financial-Institutions-(NBFI-)Portfolio umfasst hauptsächlich Versicherungsgesellschaften, Asset Manager, regulierte Fonds sowie zentrale Gegenparteien. Die regionalen Schwerpunkte der Geschäftsaktivitäten liegen in Deutschland, Westeuropa sowie den Vereinigten Staaten.

Neugeschäfte mit NBFIs erfolgen einerseits vor dem Hintergrund regulatorischer Anforderungen (Clearing über zentrale Gegenparteien) und andererseits im Interesse unserer institutionellen Kunden, wobei sich die Commerzbank auf attraktive Opportunitäten mit Adressen guter Bonität fokussiert. Unter Portfoliomanagement-Gesichtspunkten verfolgen wir dabei als Ziel die Gewährleistung einer hohen Portfolioqualität und -reagibilität.

Der Anstieg des Expected Loss in Nordamerika ist auf die Gesundung eines abgeschriebenen Engagements im Absicherungsgeschäft bei Staatsfinanzierungen zurückzuführen.

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31.12.2017 31.12.2016
NBFI-Portfolio nach Regionen Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp. Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp.
--- --- --- --- --- --- ---
Deutschland 17 25 15 17 26 15
Westeuropa 12 20 16 12 24 20
Mittel- und Osteuropa 1 5 56 1 4 65
Nordamerika 7 41 58 8 10 14
Asien 1 1 10 1 1 11
Sonstige 1 1 16 1 1 14
Gesamt 40 94 24 39 67 17

Originatorenpositionen

Die Commerzbank hat im Laufe der vergangenen Jahre überwiegend aus Gründen des Kapitalmanagements Forderungsverbriefungen von Kreditforderungen gegenüber Kunden mit einem aktuellen Volumen von 7,6 Mrd. Euro vorgenommen.

Zum Stichtag 31. Dezember 2017 wurden Risikopositionen in Höhe von 7,1 Mrd. Euro zurückbehalten. Der weitaus größte Teil aller Positionen entfiel mit 7,0 Mrd. Euro auf Senior-Tranchen, die nahezu vollständig gut bis sehr gut geratet waren.

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Volumen Commerzbank1
Verbriefungspool

Mrd. €
Fälligkeit Senior Mezzanine First Loss Piece Gesamtvolumen131.12.2017 Gesamtvolumen131.12.2016
--- --- --- --- --- --- ---
Corporates 2025 - 2036 7,0 0,1 <0,1 7,6 6,1
Gesamt 7,0 0,1 <0,1 7,6 6,1

1 Tranchen/Rückbehalte (nominal): Anlage- und Handelsbuch.

Conduit Exposure und sonstige Asset-backed Exposures

Die Commerzbank ist Sponsor des Multiseller Asset-backed Commercial Paper Conduits "Silver Tower". Sie arrangiert über "Silver Tower" die Verbriefung von Forderungen - insbesondere Handels- und Leasingforderungen - von Kunden des Segments Firmenkunden. Die Geschäfte werden im Wesentlichen durch die Emission von Asset-backed Commercial Papers (ABCP) oder durch die Inanspruchnahme von Kreditlinien (Liquiditätslinien) finanziert. Das Volumen sowie die Risikowerte1 im Conduit "Silver Tower" sind im vierten Quartal 2017 stabil geblieben. Im Geschäftsjahr 2017 ist das Volumen mit insgesamt 4,0 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2017 um 0,1 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr gesunken.

Die Liquiditätsrisiken aus ABS-Transaktionen werden im Rahmen des internen Liquiditätsrisikomodells konservativ modelliert. Zum einen wird in einem Worst-Case-Szenario unterstellt, dass der Großteil der den Zweckgesellschaften gestellten Ankaufsfazilitäten im Rahmen von "Silver Tower" durch die Commerzbank refinanziert werden muss. Zum anderen werden eigene Bestände aus Verbriefungstransaktionen nur dann als liquide Aktiva berücksichtigt, wenn es sich um zentralbankfähige Positionen handelt. Diese Positionen werden nur unter Anwendung von konservativen Abschlägen in der Liquiditätsrisikorechnung berücksichtigt.

Die sonstigen Asset-backed Exposures umfassen im Wesentlichen staatsgarantierte ABS-Papiere der Commerzbank Finance & Covered Bond S.A. sowie der Commerzbank AG Inland. Das Volumen ist im Jahresverlauf 2017 auf 4,5 Mrd. Euro (Dezember 2016: 5,3 Mrd. Euro), die Risikowerte sind auf 4,4 Mrd. Euro (Dezember 2016: 5,2 Mrd. Euro) zurückgegangen.

1 Der Risikowert stellt den Balance Sheet Value von Cashinstrumenten dar, bei Long-CDS-Positionen setzt er sich aus dem Nominalwert des Referenzinstruments abzüglich des Barwertes des Kreditderivats zusammen.

Forbearance- Portfolio

Die Definition der EBA von Forbearance (Übersetzung: Stundung, Tilgungsstreckung oder Duldung, Nachsichtigkeit) setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen, die gleichzeitig erfüllt sein müssen: Der Kunde muss sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden und die Bank muss Maßnahmen in Form von Zugeständnissen gegenüber dem Kunden genehmigen, die sie unter anderen Umständen nicht zu genehmigen bereit gewesen wäre. Als Zugeständnisse gelten beispielsweise Stundungen, Limit- beziehungsweise Krediterhöhungen und Verzichte im Rahmen von Restrukturierungen. Die Forbearance-Definition gilt unabhängig davon, ob sich der Kunde im Performing- oder im Non-Performing-Portfolio befindet.

Die nachfolgende Übersicht zeigt das gesamte Forbearance-Portfolio der Commerzbank auf Basis der EBA-Definition sowie die Risikovorsorge für diese Positionen:

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Forbearance-Portfolio nach Segmenten per 31.12.2017 Forborne Exposure

Mio. €
Risikovorsorge-bestand1

Mio. €
LLP Coverage Ratio

%
Privat- und Unternehmerkunden 1.268 180 14
Firmenkunden 1.899 247 13
Asset & Capital Recovery 2.157 406 19
Konzern 5.324 834 16

1 SLLP und GLLP.

Nach Regionen stellt sich das Portfolio wie folgt dar:

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Forbearance-Portfolio nach Regionen per 31.12.2017 Forborne Exposure

Mio. €
Risikovorsorgebestand

Mio. €
LLP Coverage Ratio

%
Deutschland 3.236 473 15
Westeuropa 1.088 177 16
Mittel- und Osteuropa 705 157 22
Nordamerika 21 1 3
Asien 30 4 14
Sonstige 243 22 9
Konzern 5.324 834 16

Zusätzlich zur Risikovorsorge in Höhe von 834 Mio. Euro werden die Risiken im Forbearance-Portfolio durch Sicherheiten in Höhe von insgesamt 1.304 Mio. Euro abgedeckt.

Marktrisiken

Marktrisiken drücken die Gefahr möglicher ökonomischer Wertverluste aus, die durch die Veränderung von Marktpreisen (Zinsen, Rohwaren, Credit Spreads, Währungs- und Aktienkursen) oder sonstiger preisbeeinflussender Parameter (Volatilitäten, Korrelationen) entstehen. Die Wertverluste können unmittelbar erfolgswirksam werden, zum Beispiel bei Handelsbuchpositionen. Im Fall von Anlagebuchpositionen werden sie hingegen grundsätzlich in der Neubewertungsrücklage beziehungsweise in den Stillen Lasten/Reserven berücksichtigt.

Strategie und Organisation

Die Marktrisikostrategie der Commerzbank leitet sich aus der Gesamtrisikostrategie und den Geschäftsstrategien der einzelnen Segmente ab. Sie legt die Ziele des Marktrisikomanagements im Hinblick auf die wesentlichen Geschäftsaktivitäten der Commerzbank fest. Die Kernaufgaben des Marktrisikomanagements sind die Identifikation aller wesentlichen Marktrisiken und Marktrisikotreiber sowie deren unabhängige Messung und Bewertung. Auf diesen Ergebnissen und Einschätzungen baut die risiko- und ertragsorientierte Steuerung auf.

Der Vorstand der Commerzbank ist für ein effektives Management von Marktrisiken in der gesamten Commerzbank-Gruppe verantwortlich. Bestimmte Kompetenzen und Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Marktrisikosteuerung wurden an die zuständigen Marktrisikokomitees übertragen.

In der Bank sind verschiedene Marktrisikokomitees etabliert. Hier erörtern Vertreter der Geschäftsfelder, der Risikofunktion und des Finanzbereichs aktuelle Fragen der Risikopositionierung und beschließen entsprechende Steuerungsmaßnahmen. Das monatlich einberufene Group Market Risk Committee beschäftigt sich unter Vorsitz der Risikofunktion mit der Marktrisikoposition der Commerzbank-Gruppe. Basis der Diskussion ist der monatliche Marktrisikobericht, der auch im Gesamtvorstand vorgestellt und diskutiert wird. Der Bericht fasst die aktuellen Entwicklungen an den Finanzmärkten, die Positionierung der Bank sowie die daraus abgeleiteten Risikokennzahlen zusammen. Das Segment-Market-Risk-Committee mit dem Fokus auf dem Segment Firmenkunden und dem Bereich Group Treasury tagt in wöchentlichem Turnus. In diesem Komitee werden auch die Marktrisiken aus Nicht-Kernaktivitäten (Asset & Capital Recovery) gesteuert.

Der Risikomanagementprozess besteht aus Risikoidentifikation, Risikomessung, Steuerung, Monitoring und Reporting. Er liegt funktional in der Verantwortung des handelsunabhängigen Marktrisikomanagements. Das zentrale Marktrisikomanagement wird ergänzt durch dezentrale Marktrisikomanagement-Einheiten auf Segmentebene sowie für regionale Einheiten beziehungsweise Tochtergesellschaften. Durch die enge Verbindung von zentralem und lokalem Risikomanagement mit den Geschäftseinheiten beginnt der Risikomanagementprozess bereits in den Handelsbereichen. Die Handelseinheiten sind insbesondere für das aktive Management der Marktrisikopositionen, zum Beispiel Abbaumaßnahmen oder Hedging, verantwortlich.

Risikosteuerung

Die Commerzbank nutzt ein vielfältiges quantitatives und qualitatives Instrumentarium zur Steuerung und Überwachung der Marktrisiken. Quantitative Vorgaben für Sensitivitäten, Value-at-Risk-(VaR)-Kennzahlen, Stresstests und Szenarioanalysen sowie Kennziffern zum ökonomischen Kapital limitieren das Marktrisiko. Unser umfangreiches Regelwerk in Form von Marktrisiko-Policies und -Guidelines sowie Vorgaben zur Portfoliostruktur, zu neuen Produkten, Laufzeitbegrenzungen oder Mindest-Ratings bilden den qualitativen Rahmen für das Management des Marktrisikos. In der Marktrisikostrategie ist die Gewichtung der Kennzahlen je Segment hinsichtlich ihrer Relevanz festgelegt, um der unterschiedlichen Bedeutung für die Steuerung der Segmente im Einklang mit der Geschäftsstrategie Rechnung zu tragen.

Die interne Steuerung der Marktrisiken erfolgt auf Konzernebene, Segmentebene und den darunter liegenden Einheiten. Ein umfassendes internes Limitsystem bis auf Portfolioebene ist implementiert und bildet einen Kernpunkt der internen Marktrisikosteuerung.

Das Marktpreisrisiko begrenzende quantitative und qualitative Faktoren werden aus der konzernweiten ökonomischen Kapitalsteuerung abgeleitet und von den Marktrisikokomitees festgelegt. Die Auslastung der Limite wird zusammen mit den relevanten Ergebniszahlen täglich an den Vorstand und die zuständigen Leiter der Konzernbereiche berichtet. Aufbauend auf qualitativen Analysen und quantitativen Kennzahlen identifiziert die Marktrisikofunktion mögliche zukünftige Risiken, antizipiert in Zusammenarbeit mit der Finanzfunktion mögliche ökonomische Wertverluste und erarbeitet Maßnahmenvorschläge, die mit den Markteinheiten besprochen werden. Die Votierung der vorgeschlagenen Maßnahmen beziehungsweise Risikopositionen erfolgt in den oben genannten Marktrisikokomitees und wird anschließend dem Gesamtvorstand zur Entscheidung vorgelegt.

Risikokonzentrationen werden durch spezifische Limite direkt begrenzt beziehungsweise auf indirekte Weise (zum Beispiel durch Stresstestlimite) vermieden. Darüber hinaus stellt die Kombination verschiedener klassischer Risikomaße (zum Beispiel VaR, Sensitivitäten) ein angemessenes Risikomanagement von Konzentrationen sicher. Zusätzlich werden regelmäßig Risikotreiber analysiert, um Konzentrationen zu identifizieren. Das Risikomanagement bestehender Konzentrationen wird dabei auch durch situationsgetriebene Analysen überprüft und gegebenenfalls durch gezielte Maßnahmen, zum Beispiel Limite, ergänzt.

Sollte es in Einzelfällen zu Limitüberschreitungen kommen, werden diese in einem separaten Eskalationsprozess behandelt. Nach Identifikation der Limitüberschreitung werden von Frontoffice und Risikoeinheiten adäquate Gegenmaßnahmen erarbeitet. Sollte die Limitüberschreitung nicht innerhalb von wenigen Tagen behoben werden können, wird sie von der Marktrisikofunktion unter Einbindung der nächsten Hierarchieebene eskaliert.

Regulatorische Risikomaße, die in der ökonomischen Risikotragfähigkeit nicht enthalten sind, werden separat limitiert und gesteuert. Darunter fallen beispielweise Stressed VaR und Incremental Risk Charge.

In der internen Steuerung werden alle marktrisikorelevanten Positionen abgedeckt und Handelsbuch- sowie Anlagebuchpositionen gemeinsam gesteuert. Für regulatorische Zwecke erfolgt zusätzlich eine Steuerung des Handelsbuches (gemäß regulatorischen Anforderungen inklusive Währungs- und Rohwarenrisiken des Anlagebuches) und des Anlagebuches auf Stand-alone-Basis. Um eine konsistente Darstellung in diesem Bericht zu gewährleisten, beziehen sich alle Angaben zum VaR auf ein Konfidenzniveau von 99 % und eine Haltedauer von einem Tag bei gleichgewichteten Marktdaten und einer Historie von 254 Tagen.

Für das Gesamtbuch ging der VaR aufgrund rückläufiger Marktvolatilität und Positionsveränderungen in den Geschäftsbereichen Firmenkunden und Group Treasury im Jahr 2017 um 31 Mio. Euro auf 54 Mio. Euro zurück.

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VaR-Beitrag |

Mio. €
31.12.2017 31.12.2016
Gesamtbuch 54 85
davon Handelsbuch 9 15

Handelsbuch

Im Folgenden wird die Entwicklung der regulatorischen Marktrisikokennziffern des Handelsbuchportfolios dargestellt. Die Handelsbuchpositionen der Commerzbank liegen im Wesentlichen im Segment Firmenkunden sowie im Bereich Group Treasury.

Der VaR sank im Jahresverlauf von 15 Mio. Euro auf 9 Mio. Euro. Wesentliche Ursache waren Positionsveränderungen im Segment Firmenkunden, dem Bereich Group Treasury sowie ein weiterer Risikoabbau im Segment Asset & Capital Recovery.

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VaR der Portfolios im Handelsbuch

Mio. €
2017 2016
Minimum 9 14
Mittelwert 15 30
Maximum 25 46
VaR-Endziffer Berichtsperiode 9 15

Das Marktrisikoprofil ist über alle Anlageklassen diversifiziert. Der überwiegende Teil des Value at Risk verteilt sich auf die Anlageklassen Zins-, Währungskurs-, und Aktienkursrisiken. In geringerem Maße wird der VaR auch von Credit-Spread-, Rohwaren- und Inflationsrisiken beeinflusst.

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VaR-Beitrag nach Risikoarten im Handelsbuch |

Mio. €
31.12.2017 31.12.2016
Credit Spreads 1 5
Zinsen 3 3
Aktien 2 2
Währung 3 4
Rohwaren 1 1
Gesamt 9 15

Die Entwicklung des VaR im Jahr 2017 zeigt einen Rückgang der Credit-Spread- und der Währungskursrisiken. Dies resultiert vor allem aus Positionsveränderungen im Segment Firmenkunden.

Für die regulatorische Kapitalunterlegung werden weitere Risikokennziffern berechnet. Hierzu zählt die Ermittlung des Stressed VaR. Die Berechnung des Stressed VaR basiert auf dem internen Modell und entspricht der oben beschriebenen VaR-Methodik. Der wesentliche Unterschied liegt in den zur Bewertung der Vermögenswerte genutzten Marktdaten. Im Stressed VaR wird das Risiko der aktuellen Positionierung im Handelsbuch mit Marktbewegungen einer festgelegten Krisenperiode aus der Vergangenheit bewertet. Der angesetzte Krisenbeobachtungszeitraum wird im Rahmen der Modellvalidierungs- und Genehmigungsprozesse regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Im Jahresverlauf blieb der Krisenbeobachtungszeitraum unverändert. Der Stressed VaR ging von 48 Mio. Euro per Ende 2016 auf 31 Mio. Euro zum Jahresende 2017 zurück. Ursachen waren Positionsveränderungen im Segment Firmenkunden und im Geschäftsbereich Group Treasury.

Darüber hinaus werden mit den Kennziffern Incremental Risk Charge und Equity-Event-VaR das Risiko von Bonitätsverschlechterungen sowie Event-Risiken bei Handelsbuchpositionen quantifiziert.

Die Verlässlichkeit des internen Modells (historische Simulation) wird unter anderem durch die Anwendung von Backtesting-Verfahren auf täglicher Basis überprüft. Dem ermittelten VaR werden dabei tatsächlich eingetretene Gewinne und Verluste gegenübergestellt. Dieser im Backtesting verwendete VaR basiert auf der vollständigen historischen Simulation und repräsentiert damit alle in der Marktrisiko-VaR-Rechnung für die Eigenmittelanforderung auf Gruppenebene verwendeten internen Modelle. Im Prozess wird zwischen den Varianten "Clean-P&L"- und "Dirty-P&L"- Back-testing unterschieden. Beim Clean-P&L-Backtesting werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung genau die Positionen berücksichtigt, die der VaR-Berechnung zugrunde lagen. Die Gewinne und Verluste resultieren also ausschließlich aus den am Markt eingetretenen Preisänderungen (hypothetische Änderungen des Portfoliowertes). Demgegenüber werden beim Dirty-P&L-Backtesting zusätzlich die Gewinne und Verluste von neu abgeschlossenen sowie ausgelaufenen Geschäften des betrachteten Geschäftstages herangezogen (tatsächliche durch Änderung der Portfoliowerte induzierte Gewinne und Verluste). Gewinne und Verluste aus Bewertungsanpassungen und Modellreserven werden gemäß den regulatorischen Vorgaben in der Dirty und Clean P&L berücksichtigt. Überschreitet der sich ergebende Verlust den VaR, so spricht man von einem negativen Backtesting-Ausreißer.

Die Analyse der Backtesting-Ergebnisse liefert Anhaltspunkte zur Überprüfung von Parametern und zur Verbesserung des Marktrisikomodells. Im Jahr 2017 haben wir einen negativen Clean-P&L- und keinen negativen Dirty-P&L-Ausreißer gemessen. Die Ergebnisse liegen damit im Rahmen der statistischen Erwartungen und bestätigen die Qualität des VaR-Modells. Auf Basis des Backtestings bewerten auch die Aufsichtsbehörden die internen Risikomodelle. Die negativen Ausreißer werden mittels eines von der Aufsicht vorgegebenen Ampelansatzes klassifiziert. Alle negativen Backtesting-Ausreißer (Clean P&L und Dirty P&L) auf Gruppenebene müssen unter Angabe von Ausmaß und Ursache den Aufsichtsbehörden gemeldet werden.

Da das VaR-Konzept eine Vorhersage möglicher Verluste unter der Annahme normaler Marktverhältnisse liefert, wird es durch sogenannte Stresstests ergänzt. Mithilfe von Stresstests wird das Risiko gemessen, dem die Commerzbank aufgrund unwahrscheinlicher, aber dennoch plausibler Ereignisse ausgesetzt ist. Solche Ereignisse können mittels extremer Bewegungen auf den verschiedenen Finanzmärkten simuliert werden. Die wichtigsten Szenarios beziehen sich auf wesentliche Veränderungen von Credit Spreads, Zinssätzen und Zinskurven, Devisenkursen sowie Aktienkursen und Rohwarenpreisen. Des Weiteren werden Szenarios für Inflationsveränderungen berücksichtigt. Beispiele für Stresstests sind Kursverluste aller Aktien um 15%, eine Parallelverschiebung der Zinskurve oder Änderungen der Steigung dieser Kurve. Im Rahmen der Risikoüberwachung werden umfangreiche gruppenweite Stresstests und Szenarioanalysen durchgeführt.

Die einzelnen Komponenten des internen Modells werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Angemessenheit für die Risikomessung unabhängig validert. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Identifikation und Behebung von Modellschwächen. Ende 2016 wurde auch vor diesem Hintergrund ein Model Change bei der Aufsicht beantragt, der die Genauigkeit der Risikomessung weiter verbessern wird. Anlass hierfür war insbesondere das veränderte Marktniveau für Zinsen und Zinsvolatilitäten. Die Prüfung der Aufsicht hat im Laufe des Jahres 2017 stattgefunden, die finale Genehmigung steht aktuell noch aus.

Anlagebuch

Die wesentlichen Treiber des Marktrisikos im Anlagebuch sind die Portfolios des Bereichs Group Treasury mit ihren Credit-Spread-, Zins- und Basisrisiken sowie der Bereich Asset&Capital Recovery (ACR) - Public Finance und die Positionen der Tochtergesellschaft Commerzbank Finance S Covered Bond S.A.

In der Marktrisikosteuerung werden die Credit-Spread-Sensitivitäten der Anlage- und Handelsbücher zusammen betrachtet. Die Credit-Spread-Sensitivitäten (1 Basispunkt Downshift) aller Wertpapier- und Derivatepositionen (ohne Kredite) gingen im Jahresverlauf von 50 Mio. Euro auf 43 Mio. Euro zurück.

Der überwiegende Teil der Credit-Spread-Sensitivitäten entfiel auf Wertpapierpositionen, die als Loans and Receivables (LaR) klassifiziert waren. Marktpreisänderungen haben für diese Positionen keinen Einfluss auf Neubewertungsrücklage und Gewinn-und-Verlust-Rechnung.

Für die Anlagebücher des Konzerns werden zudem nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben monatlich die Auswirkungen von Zinsänderungsschocks auf den ökonomischen Wert simuliert. Entsprechend der Bankenrichtlinie hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für alle Institute zwei Szenarios für einheitliche, plötzliche und unerwartete Zinsänderungen vorgegeben (+/-200 Basispunkte) und lässt sich über die Ergebnisse vierteljährlich unterrichten.

Als Ergebnis des Szenarios +200 Basispunkte wurde zum 31. Dezember 2017 ein potenzieller Verlust von 1.670 Mio. Euro und im Szenario -200 Basispunkte ein potenzieller Gewinn von 9 Mio. Euro ermittelt. Demnach ist die Commerzbank nicht als Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko zu klassifizieren, da die negativen Barwertänderungen jeweils weniger als 20 % der regulatorischen Eigenmittel betragen.

Die Zinssensitivitäten des gesamten Anlagebuches beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 2,6 Mio. Euro pro Basispunkt rückläufiger Zinsen.

Weiterhin ist das Risiko aus Pensionsfonds Teil des Marktrisikos im Anlagebuch. Unser Pensionsfonds-Portfolio besteht aus einem gut diversifizierten Anlageteil und dem Teil der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten. Die Duration der Verbindlichkeiten ist extrem lang (Modellierung der Cash-Outflows über fast 90 Jahre) und der Hauptteil der Barwertrisiken des Gesamtportfolios befindet sich in Laufzeiten von 15 und mehr Jahren. Hauptrisikotreiber stellen langfristige Euro-Zinsen, Credit Spreads sowie aufgrund antizipierter Rentendynamik auch die erwartete Euro-Inflation dar. Daneben sind Aktien-, Volatilitäts- und Währungsrisiken zu berücksichtigen. Diversifikationseffekte zwischen den Einzelrisiken führen zu einem verminderten Gesamtrisiko. Die extrem langen Laufzeiten der Verbindlichkeiten stellen die größte Herausforderung speziell bei der Absicherung der Credit-Spread-Risiken dar. Dies liegt in der nicht ausreichenden Marktliquidität entsprechender Absicherungsprodukte begründet.

Marktliquiditätsrisiken

In der ökonomischen Kapitalunterlegung berücksichtigt die Commerzbank zusätzlich das Marktliquiditätsrisiko. Es bezeichnet die Gefahr, dass es aufgrund unzureichender Marktliquidität nicht möglich ist, risikobehaftete Positionen zeitgerecht, im gewünschten Umfang und zu vertretbaren Konditionen zu liquidieren oder abzusichern.

Dabei wird zunächst für jedes Portfolio anhand seiner Produkt- und Risikostrategie und basierend auf einer entsprechenden Markteinschätzung ein realistisches Abbauprofil bestimmt. Damit lassen sich die Portfolios hinsichtlich ihrer Liquidierbarkeit über einen sogenannten Markliquiditätsfaktor beschreiben. Der Marktliquiditätsfaktor berücksichtigt dabei die höhere Portfoliowertvolatilität aufgrund einer dem Abbauprofil entsprechenden verlängerten Haltedauer von Risikopositionen. Schließlich wird das Marktrisiko jedes Portfolios auf Jahressicht mit dem Marktliquiditätsfaktor bewertet.

Zum Jahresende 2017 hielt die Commerzbank 0,1 Mrd. Euro ökonomisches Kapital zur Abdeckung des Marktliquiditätsrisikos im Handels- und Anlagebuch vor. Insbesondere Asset-backed Securities sowie strukturierte Produkte wiesen ein höheres Marktliquiditätsrisiko auf.

Liquiditätsrisiken

Unter Liquiditätsrisiko verstehen wir im engeren Sinne das Risiko, dass die Commerzbank ihren tagesaktuellen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Im weiteren Sinne beschreibt das Liquiditätsrisiko das Risiko, dass zukünftige Zahlungen nicht termingerecht, nicht in vollem Umfang, nicht in der richtigen Währung oder nicht zu marktüblichen Konditionen finanziert werden können.

Strategie und Organisation

Der Vorstand verabschiedet die Geschäftsstrategie und die damit verbundene Risikotoleranz der Bank. Die Operationalisierung der Liquiditätsrisikotoleranz erfolgt dann durch die Definition der Liquiditätsreserveperiode und das Limitrahmenwerk. Um einen angemessenen Prozess des Liquiditätsrisiko-Managements zu erreichen, delegiert der Vorstand bestimmte Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der konzernweiten Liquiditätsrisikostrategie an die Risiko- und die Treasury-Funktion.

Das zentrale Asset Liability Committee (ALCO) ist für die Limitierung, Analyse und Überwachung des Liquiditätsrisikos sowie für die strategische Liquiditätspositionierung zuständig. Hierbei wird das ALCO von verschiedenen Sub-Komitees unterstützt.

Risikosteuerung

Die Commerzbank nutzt zur Steuerung und Überwachung der Liquiditätsrisiken ein vielfältiges Instrumentarium auf Basis eines bankinternen Liquiditätsrisikomodells. Das der Modellierung zugrunde liegende steuerungsrelevante bankinterne Stressszenario berücksichtigt sowohl Auswirkungen eines institutsspezifischen Stressfalls als auch einer marktweiten Krise. Bindende regulatorische Anforderungen sind integraler Bestandteil des Steuerungsmechanismus.

Der Bereich Group Treasury ist für das operative Liquiditätsmanagement verantwortlich. Group Treasury ist an allen wesentlichen Standorten des Konzerns im In- und Ausland vertreten und verfügt über Berichtslinien in alle Tochtergesellschaften.

Die Commerzbank setzt zur zentralen Steuerung der globalen Liquidität den Cash-Pooling-Ansatz ein. Dies stellt eine effiziente Verwendung der Ressource Liquidität sicher, und zwar über alle Zeitzonen, da sich in Frankfurt, London, New York und Singapur Einheiten des Bereichs Group Treasury befinden.

Die Überwachung der Liquiditätsrisiken erfolgt auf Basis des bankinternen Liquiditätsrisikomodells durch die unabhängige Risikofunktion.

Zur Steuerung des Liquiditätsrisikos hat die Bank Frühwarnindikatoren etabliert. Diese gewährleisten, dass rechtzeitig geeignete Maßnahmen eingeleitet werden, um die finanzielle Solidität nachhaltig sicherzustellen.

Risikokonzentrationen können, insbesondere im Falle einer Stresssituation, zu erhöhten Liquiditätsabflüssen und damit zu einem Anstieg des Liquiditätsrisikos führen. Sie können zum Beispiel hinsichtlich Laufzeiten, großer Einzelgläubiger oder Währungen auftreten. Durch eine kontinuierliche Überwachung und Berichterstattung werden sich andeutende Risikokonzentrationen in der Refinanzierung zeitnah erkannt und durch geeignete Maßnahmen mitigiert.

Dies gilt auch für Zahlungsverpflichtungen in Fremdwährungen. Zusätzlich wirkt die kontinuierliche Nutzung des breit diversifizierten Zugangs der Bank zu Funding-Quellen, insbesondere in Form verschiedener Kundeneinlagen und Kapitalmarktinstrumente, einer Konzentration entgegen.

Darüber hinaus wird sichergestellt, dass Fremdwährungsrisiken überwacht werden und die Commerzbank die Anforderungen an die Währungskongruenz der hochliquiden Aktiva und Nettoliquiditätsabflüsse erfüllt.

Im Falle einer Liquiditätskrise sieht der Notfallplan bestimmte Maßnahmen vor, die entsprechend der Art der Krise vom zentralen ALCO eingeleitet werden können. Der Notfallplan ist integraler Bestandteil des Recovery-Plans der Commerzbank und wird mindestens jährlich aktualisiert, wohingegen die einzelnen Liquiditätsnotfallmaßnahmen regelmäßig unterjährig plausibilisiert werden. Darüber hinaus definiert der Notfallplan eine eindeutige Zuordnung der Verantwortung für den Prozessablauf im Notfall und konkretisiert die gegebenenfalls einzuleitenden Maßnahmen.

Liquiditätsrisikomodell

Zentraler Bestandteil der Liquiditätsrisikosteuerung ist die tägliche Berechnung der Liquiditätsablaufbilanz. Gegenstand der Liquiditätsablaufbilanz ist die stichtagsbezogene portfolioübergreifende Darstellung von zukünftig erwarteten deterministischen oder stochastischen Mittelzu- und -abflüssen, auf deren Grundlage der Liquiditätsbedarf oder Liquiditätsüberschuss je Laufzeitband ermittelt wird. Dies beinhaltet auch die Modellierung von dauerhaft verfügbaren Anteilen der Kundeneinlagen, den sogenannten Bodensätzen.

Die Liquiditätsablaufbilanz wird auch genutzt, um die Emissionsstrategie der Commerzbank-Gruppe abzuleiten, die durch den Bereich Group Treasury operationalisiert wird. Der Bereich Group Finance ist für die Ermittlung und Allokation der Liquiditätskosten auf Basis der Liquiditätsablaufbilanz verantwortlich, die dann in die Steuerung der Geschäftsaktivitäten der Segmente mit einfließen.

Basierend auf der Methodik der Liquiditätsablaufbilanz sind Steuerungsmechanismen wie Recovery- und Frühwarnindikatoren entsprechend limitiert und überwacht. Für die Liquiditätsablaufbilanz bestehen Limite in allen Laufzeitbereichen. Die Konzernlimite sind auf einzelne Konzerneinheiten und Währungen heruntergebrochen. Das interne Liquiditätsrisikomodell wird durch die regelmäßige Analyse zusätzlicher adverser, reverser und historischer Stressszenarios vervollständigt.

Quantifizierung und Stresstesting

Die Commerzbank nutzt zur Steuerung und Überwachung der Liquiditätsrisiken ein vielfältiges Instrumentarium auf Basis eines bankinternen Liquiditätsrisikomodells. Die Liquiditätsrisiko-Modellierung bezieht neben internen ökonomischen Erwägungen auch die bindenden regulatorischen Anforderungen nach der "Capital Requirements Regulation (CRR)" sowie den strengeren Anforderungen gemäß den "Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)", die seit Ende 2017 in einer überarbeiteten Version vorliegen, mit ein. Die Commerzbank berücksichtigt dies in ihrem Liquiditätsrisiko-Rahmenwerk und gestaltet damit den vom Gesamtvorstand artikulierten Liquiditätsrisikoappetit der Bank quantitativ aus.

Die der Modellierung zugrunde liegenden steuerungsrelevanten bankinternen Stressszenarios berücksichtigen sowohl Auswirkungen eines institutsspezifischen Stressfalls als auch einer marktweiten Krise. Das Commerzbank-spezifische idiosynkratische Szenario simuliert dabei eine Stresssituation, die aus einem Rating-Downgrade um zwei Notches resultiert. Wohingegen das marktweite Szenario aus den Erfahrungen der Subprime-Krise abgeleitet wird und einen externen marktweiten Schock simuliert. Die wesentlichen Liquiditätsrisikotreiber der beiden Szenarios sind ein stark erhöhter Abfluss von kurzfristigen Kundeneinlagen, eine überdurchschnittliche Ziehung von Kreditlinien, aus geschäftspolitischen Zwecken als notwendig erachtete Prolongationen von Aktivgeschäft, Nachschuss-pflichten bei besicherten Geschäften sowie die Anwendung von höheren Risikoabschlägen auf den Liquidationswert von Vermögensgegenständen.

Als Ergänzung zu den Einzelszenarios werden die Auswirkungen eines kombinierten Szenarios aus idiosynkratischen und marktspezifischen Effekten auf die Liquiditätsablaufbilanz (Nettoliquiditätsposition) simuliert. Die Liquiditätsablaufbilanz wird für den gesamten Modellierungshorizont durchgehend über das volle Laufzeitspektrum dargestellt und folgt dabei einem mehrstufigen Konzept. Dies gestattet die differenzierte Darstellung deterministischer und modellierter Cashflows des Bestandsgeschäfts auf der einen Seite sowie die Einbeziehung von Prolongationen auf der anderen Seite.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Liquiditätsablaufbilanz bei Anwendung der jeweiligen Stressszenarios für einen Zeitraum von einem beziehungsweise drei Monaten. Dabei wird deutlich, dass im Vergleich zu den Einzelszenarios in einem kombinierten Stressszenario signifikant mehr Liquidität abfließt. Im 1-Monats- beziehungsweise 3-Monats-Zeitraum verbleibt für das kombinierte Stressszenario per Jahresultimo 2017 eine Nettoliquidität von 16,9 Mrd. Euro beziehungsweise 17,1 Mrd. Euro.

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Nettoliquidität im Stressszenario |

Mrd. €
31.12.2017
Idiosynkratisches Szenario 1 Monat 23,5
3 Monate 24,3
Marktweites Szenario 1 Monat 26,3
3 Monate 26,5
Kombiniertes Szenario 1 Monat 16,9
3 Monate 17,1

Liquiditätsreserven

Wesentliche Elemente des Liquiditätsrisikoappetits sind die Reserveperiode, die Höhe des Liquiditätsreserveportfolios, das zur Kompensation unerwarteter kurzfristiger Liquiditätsabflüsse gehalten wird, sowie die Limite in den einzelnen Laufzeitbändern. Das Liquiditätsreserveportfolio bestehend aus hochliquiden Vermögensgegenständen gewährleistet die Pufferfunktion im Stressfall. Das Liquiditätsreserveportfolio wird gemäß dem Liquiditätsrisikoappetit refinanziert, um eine erforderliche Reservehöhe während der gesamten vom Vorstand festgelegten Reserveperiode sicherzustellen.

Die Bank wies zum Bewertungsstichtag eine Liquiditätsreserve in Form von hochliquiden Aktiva in Höhe von 83,3 Mrd. Euro aus. Ein Teil dieser Liquiditätsreserve wird in einem separierten und von Group Treasury gesteuerten Stress-Liquiditätsreserveportfolio gehalten, um Liquiditätsabflüsse in einem angenommenen Stressfall abdecken zu können und die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Darüber hinaus unterhält die Bank ein sogenanntes Intraday-Liquidity-Reserve-Portfolio, zum Stichtag in einer Höhe von 9,7 Mrd. Euro.

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Liquiditätsreserven aus hochliquiden Aktiva |

Mrd. €
31.12.2017
Bestand an hochliquiden Aktiva 83,3
davon Level 1 77,8
davon Level 2A 4,8
davon Level 2B 0,7

Liquiditätskennzahlen

Im gesamten Geschäftsjahr 2017 befanden sich die internen Liquiditätskennzahlen der Commerzbank inklusive der regulatorischen Liquidity Coverage Ratio (LCR) stets oberhalb der vom Vorstand festgelegten Limite. Gleiches gilt für die Erfüllung der von den MaRisk vorgegebenen Berechnung der sogenannten "Survival Period" sowie der externen regulatorischen Liquiditätsverordnung. Die Liquiditätskennziffer nach Liquiditätsverordnung (LiqV) betrug zum Jahresultimo 1,55.

Die Bafin hat im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank die Liquiditätsverordnung (LiqV) überarbeitet. Hieraus resultiert unter anderem, dass die Bank ab dem 1. Januar 2018 die Liquiditätsdeckungsquote nicht mehr einhalten muss. An die Stelle der Liquiditätsdeckungsquote tritt nun die Liquidity Coverage Ratio.

Die regulatorische LCR ist als eine zwingende Nebenbedingung in das Interne Liquiditätsrisikomodell integriert. Die LCR-Kennziffer berechnet sich als Quotient aus dem Bestand an liquiden Aktiva und den Netto-Liquiditätsabflüssen unter Stressbedingungen. Mithilfe dieser Kennziffer wird gemessen, ob ein Institut über ausreichend Liquiditätspuffer verfügt, um ein mögliches Ungleichgewicht zwischen Liquiditätszuflüssen und -abflüssen unter Stressbedingungen über die Dauer von 30 Kalendertagen eigenständig zu überstehen.

Nach einer Einführungsphase ist seit dem 1. Januar 2018 eine Quote von mindestens 100 % einzuhalten.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 wurde die geforderte Mindestquote in Höhe von 80 % durch die Commerzbank zu jedem Stichtag deutlich überschritten. Zum Jahresultimo lag der Mittelwert für die LCR der letzten zwölf Berichtsperioden der Commerzbank-Gruppe bei 144,61 %. Die Bank hat entsprechende Limite und Frühwarnindikatoren etabliert, um die Einhaltung der LCR Mindestanforderungen sicherzustellen.

Operationelle Risiken

Das operationelle Risiko (OpRisk) ist in Anlehnung an die Capital Requirements Regulation (CRR) definiert als das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Diese Definition beinhaltet Rechtsrisiken. Strategische Risiken und Reputationsrisiken sind in dieser Definition nicht enthalten. Das Compliance-Risiko wird in der Commerzbank aufgrund seiner gestiegenen ökonomischen Bedeutung als separate Risikoart gesteuert. Die Verluste aus Compliance-Risiken fließen jedoch unverändert gemäß CRR in das Modell zur Ermittlung des regulatorischen und ökonomischen Kapitals für operationelle Risiken ein.

Strategie und Organisation

In der Commerzbank sind die Themenstellungen OpRisk und Governance des Internen Kontrollsystems (IKS) aufbauorganisatorisch und methodisch eng miteinander verbunden und werden kontinuierlich weiterentwickelt. Hintergrund dieser Verzahnung ist, dass in zahlreichen OpRisk-Fällen die Ursachen im Zusammenhang mit dem Versagen der Kontrollmechanismen stehen. Damit trägt ein funktionsfähiges IKS dazu bei, Verluste aus operationellen Risiken zu reduzieren beziehungsweise zu vermeiden und so mittel- bis langfristig auch die Kapitalbelastung für die Hinterlegung operationeller Risiken zu mindern. Umgekehrt bieten die Systematiken für operationelle Risiken die Möglichkeit, das IKS konsistent zum Management operationeller Risiken auszurichten. Die Stärkung des IKS-Kontrollgefüges ist eine wesentliche Säule zur proaktiven Reduzierung beziehungsweise Verhinderung operationeller Risiken.

Das Group OpRisk Committee der Commerzbank tagt vier Mal jährlich unter Vorsitz des Chief Risk Officers (CRO) und befasst sich mit der Steuerung der operationellen Risiken im Konzern. Zudem fungiert es als Eskalations- und Entscheidungsgremium für bedeutende bereichsübergreifende OpRisk-Themen. Die Management-Boards beziehungsweise die Segment-Gremien mit Zuständigkeit für operationelle Risiken befassen sich mit der Steuerung der operationellen Risiken in den jeweiligen Einheiten. Sie analysieren OpRisk-Themen, die die Einheit betreffen, zum Beispiel Verlustereignisse, und definieren abzuleitende Maßnahmen beziehungsweise Handlungsempfehlungen.

Die OpRisk-Strategie der Commerzbank wird jährlich vom Gesamtvorstand, nach Diskussion und Votierung im Group OpRisk Committee, verabschiedet. Sie beschreibt das Risikoprofil, die Eckpunkte der angestrebten Risikokultur sowie das Rahmenwerk und die Maßnahmen zur Steuerung operationeller Risiken in der Commerzbank.

Organisatorisch basiert die OpRisk-Steuerung auf drei hintereinandergeschalteten Ebenen (Three Lines of Defence), deren zielgerichtetes Zusammenspiel zur Erreichung der vorgegebenen strategischen Ziele maßgeblich ist.

Risikosteuerung

Die Commerzbank steuert das operationelle Risiko aktiv, mit dem Ziel, OpRisk-Profil und Risikokonzentrationen systematisch zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikomitigation zu definieren, zu priorisieren und umzusetzen.

Operationelle Risiken zeichnen sich durch eine asymmetrische Schadensverteilung aus, das heißt der überwiegende Anteil der Schäden kommt in geringer Schadenshöhe zum Tragen, während vereinzelte Schäden mit sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aber hohem Schadenspotenzial schlagend werden können. Daraus resultiert die Notwendigkeit, zum einen das hohe Schadenspotenzial zu limitieren und zum anderen die regelmäßige Schadenserwartung proaktiv zu steuern.

Die Commerzbank hat dazu ein mehrstufiges System etabliert, das definierte Kenngrößen für die Limitierung des ökonomischen Kapitals (Risikokapazität) mit solchen zur operativen, unterjährigen Steuerung (Risikoappetit/-toleranz) integriert und durch Regelungen für das transparente und bewusste Eingehen und Freigeben von Einzelrisiken (Risikoakzeptanz) komplettiert wird.

Im Rahmen der OpRisk-Steuerung finden eine jährliche Bewertung des IKS der Bank und ein Risk Scenario Assessment statt. Daneben werden OpRisk-Schadensfälle kontinuierlich analysiert und anlassbezogen einem IKS-Backtesting unterzogen. Bei Schadensfällen ≥ 1 Mio. Euro werden Lessons-Learned-Aktivitäten aufgenommen. Ebenso findet eine systematische Auswertung externer OpRisk-Ereignisse von Wettbewerbern statt.

Die Commerzbank misst das regulatorische und ökonomische Kapital für operationelle Risiken mittels des Advanced Measurement Approaches (AMA). Die Risikoaktiva aus operationellen Risiken betrugen zum Ende des vierten Quartals 2017 auf dieser Basis 21,0 Mrd. Euro (31. Dezember 2016: 23,9 Mrd. Euro); das ökonomisch erforderliche Kapital 1,7 Mrd. Euro (31. Dezember 2016: 2,0 Mrd. Euro).

Am 7. Dezember 2017 beschloss das Baseler Komitee für Bankenaufsicht die Finalisierung des Basel-3-Reformpakets. Für operationelle Risiken ist ein neuer Standardansatz zur Berechnung des OpRisk-Kapitals vorgesehen. Die Implementierung in nationales Recht soll bis 2022 vollzogen werden.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Risikoaktiva und das ökonomisch erforderliche Kapital nach Segmenten:

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31.12.2017 31.12.2016
Mrd. € Risikoaktiva Ökonom. erforderl. Kapital Risikoaktiva Ökonom. erforderl. Kapital
--- --- --- --- ---
Privat- und Unternehmerkunden 5,1 0,4 7,0 0,6
Firmenkunden 9,5 0,8 11,7 1,0
Sonstige und Konsolidierung 4,4 0,4 3,3 0,3
Asset & Capital Recovery 2,1 0,2 1,9 0,2
Konzern 21,0 1,7 23,9 2,0

Aus OpRisk-Ereignissen ergab sich zum Ende des Geschäftsjahres 2017 eine Gesamtbelastung in Höhe von rund 38 Mio. Euro (Gesamtjahr 2016: 36 Mio. Euro). Die Ereignisse waren im Wesentlichen durch Schäden in den Kategorien "Prozessbezug" sowie "Externer Betrug" geprägt.

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OpRisk-Ereignisse1|

Mio. €
31.12.2017 31.12.2016
Interner Betrug 4 1
Externer Betrug 7 26
Sachschäden und Systemausfälle 0 1
Produkte und Geschäftspraktiken 2 -21
Prozessbezug 24 29
Arbeitsverhältnis 1 0
Konzern 38 36

1 Eingetretene Verluste und Rückstellungen, abzüglich OpRisk-basierter Erträge und Rückzahlungen.

Ein strukturiertes, zentrales und dezentrales Berichtswesen stellt sicher, dass das Management der Bank und der Segmente, die Mitglieder des OpRisk Committees sowie die Aufsichtsorgane regelmäßig, zeitnah und umfassend über operationelle Risiken unterrichtet werden. OpRisk-Berichte werden quartalsbezogen erstellt. Sie beinhalten eine Darstellung der Entwicklung der OpRisk-Verluste, der wesentlichen Verlustereignisse der Segmente, aktuelle Risikoanalysen, die Entwicklung des Kapitalbedarfs sowie den Status eingeleiteter Maßnahmen. Zudem sind operationelle Risiken Teil der regelmäßigen Risikoberichterstattung an den Gesamtvorstand und den Risikoausschuss des Aufsichtsrats.

Sonstige Risiken

Zur Erfüllung der Säule 2 des Baseler Rahmenwerkes fordern die MaRisk eine ganzheitliche Risikobetrachtung und damit auch die Berücksichtigung von nicht quantifizierbaren Risikokategorien. Diese unterliegen in der Commerzbank einem qualitativen Steuerungs- und Controllingprozess. Die nachfolgend aufgeführten Risikoarten liegen bis auf das Modellrisiko außerhalb der Zuständigkeit des CRO.

Rechtliche Risiken

Rechtsrisiken fallen unter die Definition der operationellen Risiken gemäß CRR. Sie entstehen für den Commerzbank-Konzern in erster Linie dann, wenn sich Ansprüche der Bank aus rechtlichen Gründen nicht durchsetzen lassen oder aber Ansprüche gegen die Bank verfolgt werden, weil das zugrunde liegende Recht nicht beachtet wurde oder sich nach Abschluss eines Geschäfts geändert hat.

Auch das Betreiben von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften, bei deren Aufnahme oder Durchführung aufsichtsrechtliche Bestimmungen zu beachten sind, kann zu Rechtsrisiken führen. Dieses Risiko kann sich auch in Anordnungen oder Sanktionen verwirklichen, die von einer oder mehreren Behörden, deren Aufsicht die Commerzbank weltweit unterliegt, erlassen oder verhängt werden. Das Rechtsrisiko zeigt sich weiterhin in realisierten Verlusten beziehungsweise Rückstellungen, die sich aufgrund von oder im Zusammenhang mit gegen die Commerzbank gerichteten Klagen ergeben (Passivprozesse). Von der Commerzbank erhobene Klagen (Aktivprozesse) verkörpern in der Regel kein operationelles, sondern ein Kreditrisiko, sodass dem Verlustrisiko bereits durch Wertberichtigungen Rechnung getragen wird. Die Rechtsverfolgungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten) bei einem Aktivprozess werden jedoch als Rechtsrisiko eingeordnet.

Organisation

Group Legal obliegt in der Commerzbank funktional die Steuerung des konzernweiten Rechtsrisikos. Alle juristischen Mitarbeiter an den verschiedenen Standorten von Group Legal inklusive der ausländischen Niederlassungen sowie die juristischen Mitarbeiter der Rechtsabteilungen der in- und ausländischen Tochtergesellschaften sind als Rechtsrisiko-Manager operativ für die Identifizierung und Steuerung des konzernweiten Rechtsrisikos der Commerzbank zuständig.

Risikosteuerung

Die Rechtsrisiko-Manager im Konzern haben die Aufgabe, rechtliche Risiken und alle dadurch möglichen Verluste in einem frühen Stadium zu erkennen, Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung der Verluste aufzuzeigen und an rechtliche Risiken betreffenden Entscheidungen aktiv mitzuwirken. Sie sollen im Rahmen ihres Aufgabenbereiches ständig über alle rechtlichen Änderungen oder neuen Erkenntnisse auf dem Laufenden bleiben und die betroffenen Geschäftseinheiten über die Auswirkungen auf das Rechtsrisiko sowie über sich ergebenden Handlungsbedarf informieren.

Die Rechtsrisiko-Manager verantworten die Veranlassung beziehungsweise Anpassung von Rechtsrückstellungen und betreuen und überwachen die neuen und laufenden Gerichtsverfahren.

Bei Passivprozessen wird die Rückstellung auf Grundlage der Risikoeinschätzung des zuständigen Rechtsrisiko-Managers gebildet. Dabei entspricht in der Regel das im Prozess erwartete Verlustrisiko der Höhe der zu bildenden Rückstellungen. Um den Betrag des erwarteten Verlusts einzuschätzen, ist nach jedem bedeutenden Verfahrensabschnitt zu bewerten, welchen Betrag die Bank vernünftigerweise zahlen müsste, wenn sie den Streit zu diesem Zeitpunkt durch Vergleich beenden würde. Bei Aktivprozessen werden in der Regel nur die erwarteten Gerichts- und Anwaltskosten zurückgestellt.

Quartalsweise informiert Group Legal im Rechtsrisikobericht über alle wesentlichen Gerichtsverfahren und Rechtsrisikoentwicklungen. Adressaten sind das Management und der Aufsichtsrat der Bank, die Bankenaufsicht sowie das OpRisk Committee.

Aktuelle Entwicklungen

Die Die Commerzbank und ihre Tochtergesellschaften sind mit verschiedenen Gerichts- und Schiedsverfahren, Ansprüchen und behördlichen Untersuchungen (rechtliche Verfahren) konfrontiert, die eine große Bandbreite von Themen betreffen. Diese umfassen zum Beispiel angeblich fehlerhafte Anlageberatungen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kreditfinanzierungen, Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung, angeblich unrichtige Buchführung und Bilanzierung, die Geltendmachung von Forderungen aus steuerlichen Sachverhalten, angeblich fehlerhafte Prospekte im Zusammenhang mit Emissionsgeschäften sowie Klagen von Aktionären und Fremdkapitalinvestoren sowie Ermittlungen durch US-amerikanische Behörden. Daneben können Änderungen oder Verschärfungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der gesetzlichen Rahmenbedingungen beispielsweise im Privatkundenbereich zur weiteren Inanspruchnahme der Commerzbank oder ihrer Tochtergesellschaften führen. In den gerichtlichen Verfahren werden vor allem Schadensersatzansprüche, bereicherungsrechtliche Ansprüche oder auch die Rückabwicklung geschlossener Verträge geltend gemacht. Sofern einzelnen oder mehreren dieser Klagen stattgegeben würde, könnten daraus zum Teil erhebliche Schadensersatzzahlungen, Rückabwicklungsaufwendungen oder sonstige kostenintensive Maßnahmen folgen.

Aufsichtsbehörden und staatliche Institutionen in verschiedenen Ländern, in denen die Commerzbank und ihre Tochtergesellschaften tätig waren oder sind, untersuchen seit einigen Jahren Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Devisenkursfixings und dem Devisengeschäft allgemein. Im Zuge dieser Aktivitäten haben Aufsichtsbehörden und staatliche Institutionen auch Prüfungen in Bezug auf die Commerzbank angestrengt oder haben sich mit Auskunftsersuchen an die Commerzbank gewandt und in einem Fall Klage eingereicht. Die Commerzbank kooperiert vollumfänglich mit diesen Stellen und arbeitet die Sachverhalte auf Grundlage eigener umfassender Untersuchungen auf. Finanzielle Konsequenzen aus einzelnen dieser Sachverhalte sind nicht auszuschließen; genauere Aussagen können derzeit aber noch nicht getroffen werden.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt im Zusammenhang mit Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag (sogenannte Cum-Ex-Geschäfte) der Commerzbank und der ehemaligen Dresdner Bank. Die Commerzbank kooperiert vollumfänglich mit den Behörden. Sie hatte bereits Ende 2015 eine forensische Analyse zu Cum-Ex-Geschäften beauftragt, die im Hinblick auf die Aktiengeschäfte der Commerzbank Anfang 2018 abgeschlossen wurde und bezüglich der Aktiengeschäfte der ehemaligen Dresdner Bank noch andauert.

Mit BMF-Schreiben vom 17. Juli 2017 hat sich die Finanzverwaltung zur Behandlung von "Cum-Cum-Geschäften" geäußert. Danach beabsichtigt sie, diese für die Vergangenheit unter dem Aspekt des "Gestaltungsmissbrauchs" kritisch zu prüfen. Nach der im Schreiben des BMF geäußerten Auffassung ist von einem Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 AO auszugehen, soweit kein wirtschaftlich vernünftiger Grund für das getätigte Geschäft vorliegt und der Geschäftsvorfall insgesamt eine steuerinduzierte Gestaltung (Steuerarbitrage) aufweist. Das Schreiben beinhaltet eine nicht abschließende Aufzählung von Fallgestaltungen, welche durch das BMF steuerlich bewertet werden.

Die Deutsche Bundesbank hat die Commerzbank mit Schreiben vom 18. Juli 2017 anhand eines Erhebungsbogens um Bewertung der finanziellen Auswirkungen bei Anwendung des BMF-Schreibens gebeten. Auf der Basis der durchgeführten Analysen mit Cum-Cum-Geschäften hat die Bank vorsorglich Rückstellungen für gegebenenfalls eigene zurückzuerstattende Kapitalertragsteuer gebildet.

Im Hinblick auf Cum-Cum-Wertpapierleihegeschäfte sieht sich die Commerzbank Ersatzansprüchen Dritter aufgrund aberkannter Anrechnungsansprüche ausgesetzt. Die Erfolgsaussichten solcher Ansprüche schätzt die Commerzbank auf Basis der durchgeführten Analysen als eher unwahrscheinlich ein, sie sind aber nicht ausgeschlossen. In diesen Fällen könnten sich auf Basis unserer Schätzungen finanzielle Auswirkungen ergeben.

Für die weiteren Cum-Cum-relevanten Geschäfte kommt die Commerzbank zu dem Ergebnis, dass für die entsprechenden Geschäfte keine unangemessenen rechtlichen Gestaltungen gemäß § 42 AO vorliegen.

Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass sich im Rahmen der weiteren Entwicklung, zum Beispiel aus der Bewertung durch die Finanzbehörden und der Finanz-/Zivilgerichte, eine anderslautende Einschätzung ergeben könnte.

Einzelne der oben genannten Verfahren können auch Auswirkungen auf die Reputation der Commerzbank und ihrer Tochtergesellschaften haben. Der Konzern bildet Rückstellungen für diese Verfahren, soweit die daraus resultierenden Verpflichtungen wahrscheinlich sind und die Höhe der Verpflichtungen hinreichend genau bestimmbar ist. Da die Entwicklung dieser Verfahren mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die gebildeten Rückstellungen nach abschließenden Verfahrensentscheidungen teilweise als unzureichend erweisen. Infolgedessen können erhebliche zusätzliche Aufwendungen entstehen. Dies trifft auch auf rechtliche Verfahren zu, für die aus Sicht des Konzerns keine Rückstellungen zu bilden waren. Der endgültige Ausgang einzelner rechtlicher Verfahren kann das Ergebnis und den Cashflow der Commerzbank in einer bestimmten Berichtsperiode beeinflussen, schlimmstenfalls ist nicht völlig auszuschließen, dass die daraus eventuell resultierenden Verpflichtungen auch wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben.

Compliancerisiken

Der Erfolg der Commerzbank hängt im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Integrität (Reputation) entscheidend von dem Vertrauen seiner Kunden, Aktionäre, Geschäftspartner, Mitarbeiter sowie den Regulierungs- und Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit ab. Dieses Vertrauen stützt sich sowohl auf die Umsetzung und Einhaltung der einschlägigen Gesetze, Regeln, Vorschriften und der guten Marktpraxis, die die Commerzbank bei ihren konzernweiten Aktivitäten zu beachten hat, als auch auf die Anerkennung und Einhaltung der kulturellen und rechtlichen Kontexte der Länder, in denen die Commerzbank Geschäfte tätigt. Der Vorstand der Commerzbank fördert aktiv eine starke Compliance-Kultur und hat entsprechende Werte in Verhaltensgrundsätzen (Code of Conduct) festgeschrieben und kommuniziert.

Das Risiko, das aus der Nichteinhaltung wesentlicher rechtlicher Regelungen und Vorgaben entstehen kann, wird als Compliance-Risiko bezeichnet. Es umfasst die Risikofelder Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionen/Embargos, Markets Compliance sowie Betrug und Korruption.

Zur Verhinderung von Compliance-Risiken hat die Commerzbank geschäfts-, kunden-, produkt- und prozessbezogene Sicherungssysteme und Kontrollen implementiert. Die Gesamtheit dieser Verfahren zur Einhaltung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben wird als Compliance-Management-System bezeichnet. Die Commerzbank orientiert sich bei der Ausgestaltung dieses Compliance-Managementsystems an internationalen Marktstandards sowie den regulatorischen Vorgaben in den für die Geschäftstätigkeit der Commerzbank relevanten Ländern. Die Commerzbank entwickelt ihr Compliance-Management-System kontinuierlich weiter, um ihrer Verantwortung sowie der steigenden Komplexität und zunehmenden regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden und somit den Geschäftserfolg nachhaltig zu sichern.

Gemäß dem Prinzip der "Three Lines of Defence" ist die Abwehr unerwünschter Compliance-Risiken nicht auf die Bearbeitung durch die Compliancefunktion (Group Compliance) beschränkt.

Vielmehr sind die organisatorischen Kontroll- und Überwachungselemente in drei hintereinander geschalteten Ebenen eingeordnet. Die Einheiten der 1. Verteidigungslinie (1LoD) übernehmen die Hauptverantwortung für die Identifikation und das Management von Risiken sowie für die Einhaltung von Regelungen des eigenen Geschäftsbetriebs und stellen die Einrichtung prozessorientierter Kontrollmechanismen sicher. Group Compliance als 2. Verteidigungslinie (2LoD) überwacht die Angemessenheit und Wirksamkeit der Verfahren und Kontrollen der 1. Verteidigungslinie und bewertet sowie kommuniziert festgestellte Mängel. Die Interne Revision als 3. Verteidigungslinie (3LoD) überprüft die Angemessenheit und Wirksamkeit der Compliance sowohl in der 1LoD als auch der 2LoD auf Basis regelmäßiger und unabhängiger Prüfungen.

Die Steuerung der Compliance-Risiken folgt einem strukturierten Regelkreis, dessen Elemente in Wechselwirkung stehen. Die Commerzbank gewährleistet eine kontinuierliche Überwachung relevanter regulatorischer Anforderungen sowie die Definition beziehungsweise Anpassung korrespondierender interner Standards, die eine Einhaltung der Anforderungen gewährleisten. Sofern infolge geänderter Anforderungen und Standards erforderlich, werden interne Schulungsmaßnahmen definiert beziehungsweise angepasst und die Einheiten der Bank bezüglich einer effektiven Implementierung beraten. Die Implementierung umfasst die Erstellung sowie Durchführung geeigneter tagesgeschäftlicher Prozesse und Kontrollen, deren Qualitätssicherung und Funktionsprüfung. Ein Monitoring der Compliance-Risiken erfolgt anhand geeigneter Kennzahlen und ist Gegenstand regelmäßiger interner Berichterstattung. Eskalationen erfolgen, sofern erforderlich, in Abhängigkeit von deren Dringlichkeit und Schweregrad. Eine systematische Gefährdungsanalyse (Compliance Risk Assessment) fungiert als Kernelement der Risikosteuerung. Sie bewertet das inhärente Risiko, das sich aus den Geschäftsaktivitäten mit unterschiedlichen Kundengruppen und Produkten ergibt, und stellt diesem eine Bewertung des korrespondierenden Kontrollumfeldes gegenüber. Als Summe hieraus wird ein Residualrisiko ermittelt und hinsichtlich des Risikogehalts eingewertet. Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Risikosteuerung (beispielsweise die Einführung zusätzlicher Kontrollen) werden im Bedarfsfall definiert und deren Umsetzung stringent nachverfolgt.

Im März 2015 hat die Commerzbank mit verschiedenen US-Behörden Vergleiche bezüglich Verstößen gegen US-Sanktions-sowie Geldwäschepräventionsbestimmungen geschlossen und sich verpflichtet, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der compliancerelevanten Prozesse umzusetzen. Ferner wurde eine Wohlverhaltensperiode von drei Jahren vereinbart. Auf Grundlage der Vergleiche hat die Bank einen unabhängigen Monitor beauftragt, der vom New York State Department of Financial Services (DFS) nach dessen alleinigem Ermessen ausgewählt wurde. Gegenstand dieses Auftrags ist eine umfassende Prüfung der Compliancestandards der Commerzbank am Maßstab der Vorgaben des Office of Foreign Assets Control (OFAC), des Bank Secrecy Act (BSA) sowie der Anti-Money-Laundering-Gesetze (AML), soweit sie Aktivitäten der New Yorker Niederlassung betreffen oder diese beeinflussen. Die Bank kooperiert in vollem Umfang mit dem Monitor, indem sie ihm unter anderem sofortigen Zugang zu relevanten Bankdaten, -unterlagen und -mitarbeitern gewährt und seine Arbeit bestmöglich unterstützt. Es ist vor dem Hintergrund der Erfahrungen anderer Häuser nicht völlig auszuschließen, dass der Commerzbank im Rahmen der Wohlverhaltensperiode und aus der Tätigkeit des Monitors weitere Belastungen entstehen.

Gemäß den Anforderungen des Financial Services and Markets Act 2000 (FSMA) hat die Commerzbank London im Juni 2016 ein Beratungsunternehmen als sogenannte Skilled Person mandatiert. Das Beratungsunternehmen hat eine Überprüfung bestehender Strukturen und Prozesse (insbesondere bezüglich Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie Sanktionen/Embargos) vorgenommen und einen Bericht an die britische Financial Conduct Authority (FCA) erstellt. Die Bank hat einen Maßnahmenplan erarbeitet, zu dessen Umsetzung das Beratungsunternehmen halbjährlich an die FCA berichtet. Es ist nicht auszuschließen, dass sich daraus gegebenenfalls Aufwendungen (zum Beispiel für Personal oder andere Ressourcen) ergeben könnten.

Reputationsrisiken

Unter einem Reputationsrisiko wird die Gefahr eines Vertrauens- oder Ansehensverlusts der Commerzbank bei ihren Anspruchsgruppen aufgrund von negativen Ereignissen im Rahmen der Geschäftstätigkeit verstanden. Zu den Anspruchsgruppen der Commerzbank zählen insbesondere Öffentlichkeit und Medien, Nichtregierungsorganisationen und Kunden. Der Reputation eines Unternehmens kommt im heutigen Wettbewerbsumfeld eine immer größere Bedeutung zu und wird vor allem durch den Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten im Kundengeschäft der Marktsegmente bestimmt (originäre Reputationsrisiken). Menschen beurteilen Unternehmen nicht nur aufgrund persönlicher Erfahrungen, sondern auch auf Basis öffentlicher Berichterstattung, insbesondere der Medienberichterstattung. Daher gehen Reputationsrisiken unmittelbar mit Kommunikationsrisiken einher.

Strategie und Organisation

Es ist grundsätzlich die Aufgabe aller Mitarbeiter und Führungskräfte, den guten Ruf der Commerzbank als bedeutenden Teil ihres Unternehmenswertes zu schützen und zu stärken. Die Segmente und wesentlichen Konzerngesellschaften tragen unmittelbare Verantwortung für Reputationsrisiken, die aus ihrer jeweiligen Geschäftstätigkeit resultieren. Im Fokus der Abteilung Reputationsrisiko-Management im zentralen Konzernbereich Group Communications stehen die originären Reputationsrisiken, die direkt zu Reputationsschäden bei den Anspruchsgruppen führen können. Die Abteilung steht im engen Kontakt mit den relevanten Markteinheiten. Das Management der originären Reputationsrisiken liegt in der Verantwortung des Vorstandsvorsitzenden. Es ist Bestandteil der Gesamtrisikostrategie der Commerzbank. Dem Reputationsrisiko-Management kommt die Aufgabe zu, originäre Reputationsrisiken in systematischen Prozessen frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten, zu adressieren und geeignete Maßnahmen anzuregen beziehungsweise zu ergreifen (Frühwarnfunktion).

Risikosteuerung

Das Management originärer Reputationsrisiken bedeutet, im Kundengeschäft der Marktsegmente mögliche ökologische, soziale und ethische Risiken rechtzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren - und damit mögliche Kommunikationsrisiken zu reduzieren oder erst gar nicht entstehen zu lassen. Originäre Reputationsrisiken werden über einen qualitativen Ansatz gesteuert. In einem strukturierten Prozess werden Geschäfte, Produkte und Kundenbeziehungen aus sensiblen Themenfeldern innerhalb einer fünfpoligen Skala in Bezug auf ökologische, ethische oder soziale Risiken qualitativ bewertet. Diese Bewertung kann Auflagen oder auch eine negative Beurteilung enthalten, die gegebenenfalls zu einer Ablehnung führt.

Zu den im Reputationsrisiko-Management regelmäßig und umfassend analysierten sensiblen Themenfeldern zählen beispielsweise Exporte von Rüstungsgütern sowie Geschäfte, Produkte und Kundenbeziehungen mit Bezug zur Energie- und Rohstoffgewinnung. Die Haltung der Commerzbank zu diesen Themen findet sich in für alle Mitarbeiter verbindlichen Positionen und Richtlinien wieder. Neu aufkommende ökologische, ethische und soziale Themen werden vom Reputationsrisiko-Management der Commerzbank regelmäßig beobachtet, analysiert und die entsprechenden Stellen innerhalb der Bank bei Bedarf darüber unterrichtet. Die von der Abteilung identifizierten und bearbeiteten Reputationsrisiken fließen in den vierteljährlichen Bericht über nicht quantifizierbare Risiken an den Risikoausschuss des Aufsichtsrats sowie in den Quartalsreport über erhebliche und hohe Reputationsrisiken an den CFO und die zuständigen Segmentvorstände ein.

IT-Risiken

IT-Risiken sind Teil der operationellen Risiken. Unter IT-Risiken verstehen wir in unserer internen Definition die Risiken für die Sicherheit der in unseren Systemen verarbeiteten Informationen im Hinblick auf die Einhaltung der nachstehenden vier IT-Schutzziele:

Vertraulichkeit: Informationen sind vertraulich, wenn sie für nicht berechtigte Personen, Geschäftsprozesse oder IT-Systeme weder verfügbar noch rekonstruierbar sind.

Integrität: Informationen sind integer, wenn sie nicht auf unautorisierte Weise modifiziert oder zerstört worden sind. Ein informationsverarbeitendes System (IT-System) ist integer, wenn es die ihm zugedachten Funktionen in unbeeinträchtigter Art und Weise sowie frei von bewussten oder versehentlichen unautorisierten Manipulationen durchführen kann.

Nachvollziehbarkeit: Auf Informationen angewandte Aktionen und Techniken sind nachvollziehbar, wenn diese selbst sowie deren Herkunft eindeutig zurückverfolgt werden können.

Verfügbarkeit: Informationen sind verfügbar, wenn sie für berechtigte Personen, Geschäftsprozesse und IT-Systeme immer dann in einem festgelegten Umfang verwendbar sind, wenn sie benötigt werden.

Der Schutz und die Sicherheit eigener und von Kunden anvertrauter Informationen sowie der diese Informationen verarbeitenden Geschäftsprozesse und Systeme genießen in der Commerzbank einen hohen Stellenwert. Sie sind als ein zentrales Element in unserer IT-Strategie verankert. Die Informationsverarbeitung basiert dabei immer stärker auf Informationstechnologien. Entsprechend bilden unsere Anforderungen an die IT-Sicherheit einen wesentlichen Kern in der Steuerung der Informationssicherheit. Die Anforderungen an die IT-Sicherheit, die auf den vorgenannten IT-Schutzzielen basieren, sind in Policies und Verfahrensanweisungen geregelt.

IT-Risiken werden im Rahmen von IT-Governance-Prozessen identifiziert, bewertet und regelmäßig überprüft. Das IT-Risiko wird über den quartalsweisen IT-Risikoreport berichtet. Die Informationssicherheit ist auch als ein bedeutsames Ziel in unserem Internen Kontrollsystem verankert.

Zudem werden relevante IT-Risiken im Rahmen des Managements der operationellen Risiken in Form von Risikoszenarios bewertet und fließen in die RWA-Berechnung der Bank ein. Dazu gehören das Risiko eines Ausfalls kritischer IT, das Risiko externer Angriffe auf die Systeme oder Daten der Bank (Szenarios "Cyber-Crime" und "Advanced Persistant Threat (APT)1 ), der Diebstahl von Unternehmensdaten oder der Ausfall von Dienstleistern und Lieferanten.

Entsprechend der hohen Bedeutung der IT-Sicherheit in der Commerzbank erfolgt deren kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung im Rahmen strategischer Projekte. Der Bedeutung des Faktors "Mensch" für die IT-Sicherheit und Cyber-Sicherheit haben wir durch Einführung zusätzlicher Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen Rechnung getragen.

Siehe auch nachstehende Ausführungen zu Cyber-Risiken.

1 Ein Advanced Persistant Threat (fortgeschrittene, andauernde Bedrohung) ist eine spezielle Form eines Cyber-Angriffes. Das Ziel eines APT ist es, möglichst lange unentdeckt zu bleiben, um über einen längeren Zeitraum sensible Informationen auszuspähen (Internet-Spionage) oder anderweitig Schaden anzurichten.

Cyber-Risiken

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung der Bank und ihres Umfelds kommt dem Cyber-Risiko eine hohe Bedeutung zu. Daher wurde im Rahmen der Commerzbank Risikoinventur 2017 das Cyber-Risiko als wesentliche Risikoart eingeordnet.

Cyber-Risiken umfassen Risiken mit einer unmittelbaren Sicherheitsrelevanz oder Risiken, die in eine Sicherheitsrelevanz münden (jeweils im Cyber-Raum). Der für die Commerzbank relevante Teil des Cyber-Raums umfasst hierbei alle vernetzten IT-Umgebungen innerhalb der Bank sowie außerhalb der Bank in Richtung Kunden, Geschäftspartner und Dienstleister. Cyber-Risiken beschäftigen sich demnach mit der digitalen Repräsentation der Bank-Assets (Daten, Informationen) innerhalb der Cyber-Raums.

In Abgrenzung zu den Informationssicherheitsrisiken, deren Aktionsfeld sich auf die Bank und Drittunternehmen mit Geschäftsbezug beschränkt, erweitern Cyber-Risiken das Aktionsfeld auf Fremde, um dem Anspruch nach Vertrauensschutz bei der Nutzung des Cyber-Raums vollständig Rechnung zu tragen.

Für Cyber-Risiken gelten uneingeschränkt die strategischen Leitplanken aus der übergeordneten Gesamtrisikostrategie sowie der Informationssicherheitsstrategie.

Um Cyber-Risiken auf organisatorischer Ebene zu begegnen, hat die Commerzbank neben den etablierten Governance-Prozessen der Informationssicherheit, dem zugehörigen Risiko-Reporting über Key-Risk-Indikatoren und der Steuerung über das Interne Kontrollsystem (IKS) ein Cyber Security Programm aufgesetzt, das spezifische Aspekte der Cyber-Sicherheit im Fokus hat. Die Ergebnisse aus dem Cyber-Security-Programm fließen sowohl in das IKS als auch in das Risikoberichtswesen der Bank ein.

Die Steuerung der Cyber-Risiken erfolgt durch Group Organisation & Security und obliegt der Hoheit des Group Chief Information Security Officers (CISO).

Personalrisiken

Personalrisiken fallen unter die Definition der operationellen Risiken in Anlehnung an die Capital Requirements Regulation (CRR). Im Sinne einer internen, steuerungsorientierten Ausgestaltung dieser Definition subsumieren wir unter Personalrisiken folgende Elemente:

Anpassungsrisiko: Ein Anpassungsrisiko entsteht, wenn sich aufbau- und ablauforganisatorische Rahmenbedingungen (zum Beispiel Umstrukturierungen, Veränderungen der Führungskultur, Qualifizierungsbedarfe) verändern, sich diese auf die Wirkungsbereiche der Mitarbeiter auswirken und damit eine erhöhte Veränderungsbereitschaft der Belegschaft erfordern. Durch ausgewählte interne sowie externe Aus-, Weiterbildungs- und Changemaßnahmen gewährleisten wir, dass das Qualifikationsniveau unserer Mitarbeiter den aktuellen Anforderungen entspricht, strukturelle Veränderungen entsprechend begleitet werden und die Mitarbeiter ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten gerecht werden.

Motivationsrisiko: Motivationsrisiken entstehen daraus, dass demotivierende Faktoren nicht abgestellt und motivierende Faktoren in nicht ausreichendem Maße bei der Belegschaft wahrgenommen werden (zum Beispiel Führung, Vergütung). Die Auswirkungen (zum Beispiel zurückgehaltene Leistung der Mitarbeiter) können sich direkt auf die Arbeitsatmosphäre und Produktivität der Organisation auswirken. Über Mitarbeiterbefragungen können mögliche Veränderungen in der Unternehmensverbundenheit der Mitarbeiter frühzeitig erkannt und adäquate Steuerungsmaßnahmen initiiert werden.

Austrittsrisiko: Austrittsrisiken berücksichtigen die Folgen ungewollter Austritte von Mitarbeitern (zum Beispiel Arbeitnehmer-Kündigungen), insbesondere bei Leistungsträgern. Mit großer Sorgfalt versucht die Commerzbank sicherzustellen, dass die Abwesenheit oder das Ausscheiden von Mitarbeitern nicht zu nachhaltigen Störungen der Betriebsabläufe führt. Zudem beobachten wir regelmäßig die Fluktuation sowohl quantitativ als auch qualitativ.

Engpassrisiko: Im Engpassrisiko werden die Folgen einer nicht ausreichenden Personalausstattung (zum Beispiel fehlende Nachwuchsplanung) sowie daraus folgender Konsequenzen (operative Engpässe, erhöhte Arbeitslast, geringere Produktivität, Krankheit) berücksichtigt. Die angemessene quantitative und qualitative Personalausstattung soll sicherstellen, dass die betriebsinternen Erfordernisse, die Geschäftsaktivitäten und die Strategie der Commerzbank umgesetzt werden können.

Personal stellt für die Commerzbank eine zentrale Ressource dar. Mit dem durch Group Human Resources gesteuerten systematischen Personalrisikomanagement verfolgen wir das Ziel, Risiken zu identifizieren, zu beurteilen und unter anderem durch den Einsatz ausgewählter personalwirtschaftlicher Instrumente zu steuern. Der Vorstand wird regelmäßig über die Personalrisiken informiert. Eine systematische strategische Personalplanung trägt zusätzlich dazu bei, die Steuerung von mittel- und langfristigen Personalrisiken weiter zu professionalisieren. Aufsetzend auf den bis Ende 2015 abgeschlossenen Pilotprojekten wird seit Mitte 2016 die strategische Personalplanung schrittweise in die Geschäftseinheiten der Bank eingeführt.

Insgesamt ist die Personalrisiko-Situation weiter zu beobachten. Es besteht das Risiko, dass sich die Personalrisikosituation aufgrund der bevorstehenden strukturellen Veränderungen im Rahmen der Strategie "Commerzbank 4.0" verschlechtert. Mit bereits eingeleiteten Change- und organisatorischen Maßnahmen wird den Personalrisiken begegnet.

Geschäftsstrategische Risiken

Das geschäftsstrategische Risiko besteht in der mittel- bis langfristigen Gefahr negativer Einflüsse auf das Erreichen der strategischen Ziele der Commerzbank, zum Beispiel aus Veränderungen der Umfeldbedingungen oder unzureichender Umsetzung der Konzernstrategie.

Im Rahmen der regelmäßigen Weiterentwicklung der Konzernstrategie werden einerseits externe Faktoren betrachtet und andererseits interne Einflussfaktoren berücksichtigt. Unter Einbezug dieser Faktoren legt der Gesamtvorstand eine nachhaltige Geschäftsstrategie fest, in der die Ziele der Bank für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten und die jeweiligen Maßnahmen zur Zielerreichung dargestellt werden. Um die sachgerechte Umsetzung der Konzernstrategie zur Erreichung der Geschäftsziele sicherzustellen, erfolgt das strategische Controlling durch regelmäßiges Monitoring von quantitativen und qualitativen Zielen im Konzern und in den Segmenten.

Die Verantwortung für die strategische Unternehmenssteuerung liegt beim Gesamtvorstand. Bestimmte geschäftspolitische Entscheidungen (Beteiligungserwerb und Verkauf > 1 % der anrechenbaren Eigenmittel der Commerzbank AG) bedürfen zudem der Zustimmung des Risikoausschusses des Aufsichtsrats. Alle größeren Investitionen unterliegen einer sorgfältigen Prüfung durch den Gesamtvorstand.

Modellrisiko

Unter Modellrisiko wird das Risiko von fehlerhaften Steuerungsentscheidungen aufgrund einer nicht sachgerechten Abbildung der Wirklichkeit durch die verwendeten Modelle verstanden. Als Ursachen für Modellrisiko unterscheiden wir zwischen Modellrisiko aus Überschreitungen der Modellgrenzen und Modellrisiko aus Modellfehlern (handwerkliche Fehler bei der Modellentwicklung/ -implementierung). Analog zum Fokus der Gesamtrisikostrategie, eine ausreichende Kapital- und Liquiditätsausstattung der Bank sicherzustellen, stehen für die Risikosteuerung die Modelle zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit (Kapitalbedarf nach Säule 1 und 2 des Baseler Rahmenwerks) sowie der Liquiditätsausstattung im Mittelpunkt.

Die Grundprinzipien der Modellrisikosteuerung sind die Identifizierung und Vermeidung von Modellrisiken sowie die angemessene Berücksichtigung bekannter Modellrisiken (zum Beispiel durch konservative Kalibrierung oder Berücksichtigung von Modellreserven). Nicht bekannte und daher nicht mitigierbare Modellrisiken werden in Kauf genommen als inhärentes Risiko der Komplexität des Geschäftsmodells der Commerzbank. Hinsichtlich der Governance im Rahmen der Modellrisikosteuerung werden Anforderungen zu Modellvalidierung und Modelländerungen festgelegt.

Disclaimer

Die in der Commerzbank eingesetzten Methoden und Modelle zur internen Risikomessung, die die Grundlage für die Berechnung der im Bericht dargestellten Zahlen bilden, entsprechen dem aktuellen Erkenntnisstand und orientieren sich an der Praxis der Bankenbranche. Die mit den Risikomodellen ermittelten Ergebnisse sind zur Steuerung der Bank geeignet. Die Messkonzepte unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung durch das Risikocontrolling sowie durch die interne Revision, durch externe Wirtschaftsprüfer und die deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden. Trotz sorgfältiger Modellentwicklung und regelmäßiger Kontrolle können Modelle nicht alle in der Realität wirksamen Einflussfaktoren vollständig erfassen und deren komplexes Verhalten einschließlich Wechselwirkungen abbilden. Diese Grenzen der Risikomodellierung gelten insbesondere für Extremsituationen. Ergänzende Stresstests und Szenarioanalysen können nur beispielhaft zeigen, welchen Risiken ein Portfolio unter extremen Marktsituationen unterliegen kann; eine Untersuchung aller denkbaren Szenarios ist jedoch auch bei Stresstests nicht möglich. Sie können keine endgültige Einschätzung des maximalen Verlustes im Falle eines Extremereignisses geben.

Gewinn-und-Verlust-Rechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

der Commerzbank Aktiengesellschaft

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Mio. € 2017 2016
Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 5.723 7.376
abzüglich negativer Zinsen aus Geldmarktgeschäften -601 -348
5.122 7028
b) Festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 719 922
5.840 7951
Zinsaufwendungen
Zinsaufwendungen aus dem Bankgeschäft -3.181 -3.591
abzüglich positiver Zinsen aus dem Bankgeschäft 481 286
-2.700 -3.305
3.140 4.646
Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 1 3
b) Beteiligungen 14 61
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 87 56
102 120
Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 227 265
Provisionserträge 2.984 3.067
Provisionsaufwendungen -374 -603
2610 2.464
Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands 879 -203
darunter: Zuführung gemäß § 340 g Abs. 2 HGB -98 -
Sonstige betriebliche Erträge 387 451
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter -2409 -2.591
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -600 -581
darunter: für Altersversorgung -223 -193
-3.009 -3.172
b) Andere Verwaltungsaufwendungen -2.626 -2.324
-5.635 -5.496
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen -489 -411
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.554 -367
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft - -3.228
Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 1.535 -
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere - -
Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 95 525
Aufwendungen aus Verlustübernahme -25 -601
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 1.273 -1.835
Außerordentliche Erträge 37 3.867
Außerordentliche Aufwendungen -823 -170
Außerordentliches Ergebnis -786 3.697
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -225 -334
Sonstige Steuern -86 -34
-311 -368
Jahresüberschuss 176 1.494
Einstellung in andere Gewinnrücklagen -88 -747
Bilanzgewinn 88 747

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2017

der Commerzbank Aktiengesellschaft

Aktivseite

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Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Barreserve
a) Kassenbestand 4.113 1.169
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 45.462 29.452
darunter: bei der Deutschen Bundesbank 23.230 16212
49.575 30.621
Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 511 341
511 341
Forderungen an Kreditinstitute
a) Täglich fällig 10.269 7612
b) Andere Forderungen 32.296 47.888
darunter: Kommunalkredite 58 172
42.565 55.500
Forderungen an Kunden 197.210 189.833
darunter: durch Grundpfandrechte gesichert (Hypothekendarlehen) 50.360 46.750
durch Grundpfandrechte gesichert (Schiffshypotheken) 839 2.481
Kommunalkredite 11.775 12.271
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) Von öffentlichen Emittenten 4 -
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank - -
ab) Von anderen Emittenten 17 -
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank - -
20 -
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) Von öffentlichen Emittenten 15.725 25.267
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 11.208 19512
bb) Von anderen Emittenten 14.974 18.335
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 9.856 13.668
30.699 43.602
c) Eigene Schuldverschreibungen 690 744
Nennbetrag 685 Mio. €
31.410 44.346
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 109 244
Handelsbestand 30.820 54.455
Beteiligungen 80 452
darunter: an Kreditinstituten 16 305
an Finanzdienstleistungsinstituten 5 5
Anteile an verbundenen Unternehmen 5.763 7.964
darunter: an Kreditinstituten 2.703 2.844
an Finanzdienstleistungsinstituten 267 297
Treuhandvermögen 2.104 857
darunter: Treuhandkredite 403 422
Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.099 866
b) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 274 291
1.373 1.157
Sachanlagen 520 534
Sonstige Vermögensgegenstände 3.790 3.333
Rechnungsabgrenzungsposten
a) Aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft 180 210
b) Andere 274 281
454 491
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 1.300 1.422
Summe der Aktiva 367.584 391.550
Passivseite
Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) Täglich fällig 12.776 19489
b) Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 54.319 55.014
darunter: begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe 197 322
begebene öffentliche Namenspfandbriefe 628 801
begebene Namensschiffspfandbriefe 10 39
67.095 74.503
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) Mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 7.496 7161
ab) Mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 16 20
7512 7181
b) Andere Verbindlichkeiten
ba) Täglich fällig 133.853 133056
bb) Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 65.474 70.886
199.327 203.942
darunter: begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe 3.152 3.685
begebene öffentliche Namenspfandbriefe 6.573 7.347
begebene Namensschiffspfandbriefe 448 1.067
206.839 211.123
Verbriefte Verbindlichkeiten
a) Begebene Schuldverschreibungen 28.646 30.655
aa) Hypothekenpfandbriefe 12.248 10.958
ab) Öffentliche Pfandbriefe 2.753 3109
ac) Schiffspfandbriefe 10 10
ad) sonstige Schuldverschreibungen 13.634 16.578
b) Andere verbriefte Verbindlichkeiten 4.193 5.373
ba) Geldmarktpapiere 4191 5.329
bb) Eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf 2 44
32.839 36.028
Handelsbestand 18.649 28.837
Treuhandverbindlichkeiten 2.104 857
darunter: Treuhandkredite 403 422
Sonstige Verbindlichkeiten 4.306 4190
Rechnungsabgrenzungsposten
a) Aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft 15 16
b) Andere 439 499
454 515
Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 45 49
b) Steuerrückstellungen 608 529
c) Andere Rückstellungen 2.849 2.424
3.502 3.002
Nachrangige Verbindlichkeiten 9.126 10.099
Genussrechtskapital 105 105
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 25 25
Fonds für allgemeine Bankrisiken 98 -
darunter: Sonderposten nach § 340 e Abs. 4 HGB 98 -
Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital
aa) Grundkapital 1.252 1.252
Eigene Anteile - -
(Bedingtes Kapital 569 Mio. €) 1.252 1.252
ab) Einlagen stiller Gesellschafter 448 448
1.700 1.700
b) Kapitalrücklage 17.192 17192
c) Gewinnrücklagen1 3.487 2.652
d) Bilanzgewinn 88 747
22.467 22.291
Summe der Passiva 367.584 391.550
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 1 2
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 34.273 33.442
34.274 33.444
2. Andere Verpflichtungen
a) Unwiderrufliche Kreditzusagen 75.096 75.554

1 Ausschließlich andere Gewinnrücklagen.

Anhang

Allgemeine Angaben

(1) Grundlagen der Rechnungslegung

Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist im Handelsregister mit der Nummer HRB 32000 beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen. Der Jahresabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017 ist in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie unter Beachtung der aktienrechtlichen Regelungen (AktG) und des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) aufgestellt worden. Um das Universalbankengeschäft der Commerzbank Aktiengesellschaft angemessen abzubilden, wurde den Gliederungsvorgaben für Pfandbriefbanken durch die Angabe von "Darunter"-Vermerken bei den jeweiligen Posten Rechnung getragen. Zur Erhöhung der Aussagekraft des Abschlusses haben wir Angaben zu Schiffshypotheken und -Pfandbriefen ergänzt.

Neben dem Jahresabschluss - bestehend aus Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Bilanz und Anhang - wurde nach § 289 HGB ein Lagebericht erstellt.

Alle Beträge sind, soweit nicht gesondert darauf hingewiesen wird, in Mio. Euro angegeben. In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung und in der Bilanz werden Beträge unter 500.000,00 Euro als 0 Mio. Euro dargestellt; sofern ein Posten 0,00 Euro beträgt, wird dieser mit einem Strich gekennzeichnet. Aufgrund von Rundungen ist es in Einzelfällen möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht exakt zur angegebenen Summe addieren.

In den Angaben zu Pfandbriefen sind die Beträge in Mio. Euro mit einer Nachkommastelle angegeben. Es kann in den Summen und Prozentangaben durch Rundungen zu geringfügigen Abweichungen kommen.

(2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Barreserve ist zu Nennbeträgen bilanziert. Schuldtitel öffentlicher Stellen werden mit dem Barwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sind mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen; gebildete Wertberichtigungen setzen wir davon ab. Die Anschaffungskosten von Forderungen erhöhen sich um gezahlte Vermittlungsprovisionen oder andere Anschaffungsnebenkosten. Sie verringern sich im Wesentlichen um erhaltene Gebühren. Die Unterschiedsbeträge zwischen den Anschaffungskosten und den Nennbeträgen werden effektivzinskonstant über die Laufzeit im Zinsergebnis vereinnahmt.

Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft ist für alle signifikanten bilanziellen Forderungsbestände sowie alle signifikanten außerbilanziellen Geschäfte auf Einzelgeschäftsebene beziehungsweise für alle nicht signifikanten Kreditgeschäfte auf Portfoliobasis unter Heranziehen interner Parameter und Modelle berechnet. Länderrisiken sind im Rahmen dieser Berechnungen abgedeckt. Die Höhe der Risikovorsorge für einzeln betrachtete Adressenausfall-risiken bemisst sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der Forderung und dem nach der Discounted-Cash-Flow-Methode berechneten Barwert. Dieser wird aus den zu erwartenden zukünftigen Zahlungseingängen unter Berücksichtigung werthaltiger Sicherheiten auf diese Forderungen ermittelt. Die Erhöhung des Barwertes infolge des verminderten Abzinsungseffektes durch Zeitablauf weisen wir innerhalb der Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Zinsertrag aus. Die Ermittlung von Pauschalwertberichtigungen erfolgt modellbasiert.

Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden - soweit sie nicht als Bewertungseinheit abgebildet sind - nach den Vorschriften für das Umlaufvermögen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert bilanziert. Wertpapiere des Anlagevermögens werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip behandelt.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind gemäß den für das Anlagevermögen geltenden Regelungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sofern die Gründe, die zu einer Abschreibung geführt haben, nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der Anschaffungskosten.

Abschreibungen und Wertberichtigungen werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung saldiert mit Wertaufholungen ausgewiesen. Bei Wertpapieren der Liquiditätsreserve erfolgt der Ausweis je nach Art entweder in dem Posten Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft oder in dem Posten Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft. Bei Wertpapieren des Anlagevermögens erfolgt der Ausweis in dem Posten Abschreibungen und Wertberichtigungen auf beziehungsweise Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere.

Derivative Finanzinstrumente setzen wir sowohl zur Besicherung des beizulegenden Zeitwerts von Beständen als auch für Handelszwecke ein und bewerten sie am Bilanzstichtag einzeln. Bewertungseinheiten werden unter Einbezug derivativer Sicherungsgeschäfte entsprechend den Vorschriften des § 254 HGB gebildet. Zur bilanziellen Abbildung von Mikrobewertungseinheiten der Liquiditätsreserve wird überwiegend die Durchbuchungsmethode sowie für wenige ausgewählte Portfolios die Einfrierungsmethode angewendet. Die Grund- und Sicherungsgeschäfte in Mikrobewertungseinheiten der Passivseite sowie die bilanzielle Abbildung von Portfoliobewertungseinheiten werden nach der Einfrierungsmethode sowie für ein ausgewähltes Portfolio nach der Durchbuchungsmethode bilanziert. Die Berücksichtigung interner Geschäfte erfolgt im Rahmen des sogenannten Stellvertreterprinzips.

Wir bewerten den Handelsbestand zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags gemäß § 340 e Abs. 3 HGB. Nach § 255 Abs. 4 HGB entspricht der beizulegende Zeitwert dem Marktpreis. Dieser ist bei börsennotierten Produkten der Börsenpreis, für nicht börsennotierte Produkte werden Vergleichspreise und indikative Preise von Preisagenturen oder anderen Kreditinstituten herangezogen. Der Risikoabschlag ist auf Basis des aufsichtsrechtlich ermittelten Value-at-Risk-Ansatzes berechnet und dabei so bemessen, dass ein zu erwartender maximaler Verlust aus diesen Handelsbüchern mit einem Wahrscheinlichkeitsgrad von 99 % bei einer Haltedauer von 10 Tagen nicht überschritten wird. Es ist ein historischer Beobachtungszeitraum von einem Jahr zugrunde gelegt. Der Value-at-Risk wird für den Gesamtbestand des Portfolios zentral ermittelt und in der Bilanz innerhalb der Handelsaktiva abgesetzt. Sofern eine Zuführung gemäß § 340 e Abs. 4 HGB im Berichtsjahr erforderlich ist, erfolgt diese zulasten des Nettoertrags des Handelsbestands und erhöht den Posten Fonds für allgemeine Bankrisiken. Wir lösen diesen Bilanzposten zum Ausgleich eines Nettoaufwand des Handelsbestands vollständig oder teilweise gemäß § 340 e Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 HGB auf. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Ausgleichszahlungen für börslich gehandelte Derivate werden innerhalb der Sonstigen Vermögensgegenstände und Sonstigen Verbindlichkeiten saldiert ausgewiesen. Im Voraus zu erbringende Sicherheitsleistungen bei börsengehandelten unbedingten Termingeschäften zeigen wir unsaldiert in den Sonstigen Vermögensgegenstände und Sonstigen Verbindlichkeiten.

Die Commerzbank Aktiengesellschaft verrechnet positive und negative beizulegende Zeitwerte sowie darauf entfallende Ausgleichszahlungen (Sicherheitsleistungen in bar) von außerbörslich mit zentralen Kontrahenten und nicht-zentralen Kontrahenten gehandelten Derivaten (OTC-Derivaten) des Handelsbestands. Die Voraussetzung für die Verrechnung mit nichtzentralen Kontrahenten ist ein Rahmenvertrag mit durchsetzbarem Besicherungsanhang und einem täglichen Austausch von Barsicherheiten, aus denen nur ein unwesentliches Kredit- oder Liquiditätsrisiko verbleibt. Verrechnet werden in einem ersten Schritt positive beizulegende Zeitwerte aus derivativen Finanzinstrumenten mit negativen beizulegenden Zeitwerten. In einem zweiten Schritt werden die auf die beizulegenden Zeitwerte entfallenden Ausgleichszahlungen - in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten - mit den positiven beizulegenden Zeitwerten aus derivativen Finanzinstrumenten verrechnet. Ferner sind die gezahlten Sicherheitsleistungen - in den Forderungen an Kreditinstitute enthalten - mit den negativen beizulegenden Zeitwerten aus derivativen Finanzinstrumenten verrechnet. Die so verrechneten Beträge aus den Ausgleichszahlungen und beizulegenden Zeitwerten werden in den Handelsaktiva beziehungsweise -passiva saldiert ausgewiesen.

Für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere und derivativen Finanzinstrumente kommen entweder am Markt verfügbare Kurse oder Bewertungsmodelle zum Tragen. Lässt sich der beizulegende Zeitwert nicht ermitteln, werden die fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 4 HGB angesetzt. Sofern für die Bewertung auf finanzmathematische Bewertungsmodelle zurückgegriffen wird, verwenden wir, soweit möglich, am Markt verfügbare Parameter (zum Beispiel Zinskurven, Volatilitäten, Spreads) sowie weitere Ab- beziehungsweise Aufschläge zur Berücksichtigung von Risiko-, Liquiditäts-, Refinanzierungs-, Verwaltungs- und Eigenkapitalkosten.

Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden wesentlich von der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Basiswerte bestimmt. Basiswerte der Derivate sind insbesondere Aktien, Anleihen, Devisen, Edelmetalle und Rohstoffe sowie Indizes und Zinssätze. Darüber hinaus beeinflussen die zukünftig erwarteten Wertschwankungen des Basiswertes sowie die Restlaufzeit des Derivats selbst den beizulegenden Zeitwert.

Sofern keine Marktpreise aus einem aktiven Markt vorliegen, sind die beizulegenden Zeitwerte mittels unterschiedlicher Bewertungsmethoden einschließlich Bewertungsmodellen ermittelt. Sowohl die gewählten Bewertungsmethoden als auch die verwendeten Parameter sind vom einzelnen Produkt abhängig und entsprechen dem Marktstandard.

Termingeschäfte werden weitestgehend zur Deckung von Zins-, Wechselkurs- oder Marktpreisschwankungen abgeschlossen. Beizulegende Zeitwerte für Termingeschäfte und Swaps werden mittels der Barwertmethode unter Berücksichtigung der Zinskurve der entsprechenden Handelswährung ermittelt.

Standardoptionen und digitale Optionen bewerten wir grundsätzlich mit Black-Scholes-Modellen, während wir für komplexere Optionen als Bewertungsmethoden Baum- und Monte-Carlo-Verfahren anwenden. Bei sonstigen strukturierten derivativen Geschäften werden ebenfalls Monte-Carlo-Simulationen genutzt.

Bei nicht börsengehandelten Derivaten des Handelsbestands wird das Kontrahentenausfallrisiko durch das Bilden von Credit Valuation Adjustments (CVA) und das eigene Ausfallrisiko der Commerzbank Aktiengesellschaft durch das Bilden von Debit Valuation Adjustments (DVA) berücksichtigt. Für die refinanzierungsbezogenen Bewertungsanpassungen (Funding Valuation Adjustments, FVA) werden die Refinanzierungsaufwendungen und -erträge von unbesicherten Derivaten und besicherten Derivaten, bei denen nur teilweise Sicherheiten vorliegen oder die Sicherheiten nicht zur Refinanzierung verwendet werden können, zum beizulegenden Zeitwert berücksichtigt. Für die Berechnung des FVA berücksichtigen wir das Refinanzierungsrisiko der Commerzbank Aktiengesellschaft. Um die Höhe des beizulegenden Zeitwerts zu bestimmen, werden für CVA, DVA und FVA, sofern verfügbar, beobachtbare Marktdaten (zum Beispiel Credit-Default-Swap-Spreads) verwendet. Bei Verbindlichkeiten des Handelsbestands wird zudem das eigene Kreditrisiko zum beizulegenden Zeitwert berücksichtigt. Zeitwertänderungen des Handelsbestands werden saldiert im Nettoergebnis des Handelsbestands ausgewiesen. Zurückgekaufte, eigene Emissionen des Handelsbestands sowie eigene Schuldverschreibungen sind saldiert ausgewiesen, soweit keine Schuld mehr besteht.

Pensionsgeschäfte werden nach den geltenden Grundsätzen des § 340 b HGB ausgewiesen. Verliehene Wertpapiere sind aufgrund des wirtschaftlichen Eigentums weiterhin bei der Commerzbank Aktiengesellschaft bilanziert, während entliehene Wertpapiere nicht in der Bilanz ausgewiesen sind. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Repos und Reverse Repos (Wertpapier-pensionsgeschäfte) mit zentralen Kontrahenten werden verrechnet und saldiert ausgewiesen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, und, soweit abnutzbar, gemindert um planmäßige Abschreibungen ausgewiesen. Die zugrunde liegenden Nutzungsdauern orientieren sich an der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Bei Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung.

Selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte werden in Höhe der hierfür angefallenen Entwicklungskosten aktiviert. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind nach den jeweiligen lokalen steuerrechtlichen Vereinfachungsregelungen bilanziert.

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Ausgabeauf- beziehungsweise -abschläge bilanzieren wir als passive beziehungsweise aktive Rechnungsabgrenzungsposten und vereinnahmen sie effektivzinskonstant über die Laufzeit im Zinsergebnis. Langfristige, abgezinste Verbindlichkeiten (Zerobonds) werden mit dem Barwert angesetzt.

Unabhängige Aktuare ermitteln jährlich Pensionsrückstellungen nach der Anwartschaftsbarwertmethode. Die Parameter für die Berechnung sind in der Angabe zu den Rückstellungen beschrieben. Das Deckungsvermögen zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den hierfür gebildeten Rückstellungen saldiert ausgewiesen. Die Saldierung mit dem Deckungsvermögen erfolgt für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe des Erfüllungsrückstands gemäß IDW RS HFA 3. Ergibt sich aus der Verrechnung von Deckungsvermögen mit den hierfür gebildeten Rückstellungen für Pensionen oder Altersteilzeit ein Aktivüberhang, wird dieser in dem Posten Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. Der erforderliche Zuführungsbetrag zu Rückstellungen für Pensionen gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB wird bis spätestens 31. Dezember 2024 zugeführt.

Rückstellungen für Steuern und andere Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages, Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit ihrem Barwert angesetzt.

Die zinsbezogenen Finanzinstrumente im Nichthandelsbestand werden jährlich in ihrer Gesamtheit auf einen Verpflichtungsüberschuss untersucht. Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat hierzu einen barwertorientierten Ansatz genutzt. Die Bewertung ergab unverändert keine Notwendigkeit zum Bilden einer Drohverlustrückstellung.

Die saldierten Zinsen aus Derivaten (inklusive negativer Zinsen aus dem Bank- und Handelsbuch) werden je nach Saldo in den Zinserträgen oder Zinsaufwendungen erfasst. Wir weisen negative Zinsen für aktivische Finanzinstrumente in den Zinserträgen und positive Zinsen für passivische Finanzinstrumente in den Zinsaufwendungen jeweils als Abzugsposten aus.

Die Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht quartalsweise gemäß § 28 PfandBG Angaben zu Hypothekenpfandbriefen, öffentlichen Pfandbriefen und Schiffspfandbriefen auf ihrer Internetseite.

Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der angesetzten Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen Wertansätzen sowie für steuerliche Verlustvorträge ermittelt. Passive latente Steuern aus dem steuerlich abweichenden Ansatz der Handelspassiva, der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, der verbrieften Verbindlichkeiten und immateriellen Vermögensgegenständen wurden mit aktiven latenten Steuern auf die steuerlichen Abweichungen bei der Risikovorsorge, den Handelsaktiva, den Forderungen an Kunden, den Sachanlagen, den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, den Pensionsrückstellungen und steuerlichen Verlustvorträgen verrechnet. Nach der Verrechnung verbleibende aktive latente Steuern werden entsprechend dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht ausgewiesen.

Zur Bewertung der latenten Steuern zieht die Commerzbank Aktiengesellschaft die unternehmensindividuellen Steuersätze heran. Dabei beträgt der Ertragsteuersatz des inländischen Organkreises 31,5% (Vorjahr: 31,5%). Dieser setzt sich aus dem in Deutschland geltenden Körperschaftsteuersatz von 15,0% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % und einem durchschnittlichen Steuersatz für die Gewerbesteuer von 15,7% zusammen. Die Bewertung der latenten Steuern der ausländischen Betriebsstätten erfolgt mit den dort geltenden Steuersätzen, deren Bandbreite sich zwischen 12 und 46 % bewegt.

(3) Währungsumrechnung

Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge, die auf fremde Währung lauten, ebenso wie schwebende Kassageschäfte sind zum Kassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Dies gilt auch für die Umrechnung der Kapitaltauschbeträge von Cross-Currency-Swaps des Nichthandelsbestands. Eine Ausnahme bilden Gewinne und Verluste in Fremdwährung, die sofort bei Realisierung in Euro umgerechnet werden, womit ihre Höhe festgeschrieben ist. Devisenkursschwankungen werden im Nettoertrag/Nettoaufwand des Handelsbestands ausgewiesen. Fremdwährungsabhängige Termingeschäfte des Handelsbestands werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Aufgrund der besonderen Deckung in derselben Währung werden Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung berücksichtigt.

(4) Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Zinskomponenten im Zusammenhang mit Rückstellungen weisen wir seit dem Geschäftsjahr 2017 in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen statt wie bisher im Zinsergebnis aus und erläutern sie in den Rückstellungen (siehe Angabe 27).

Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Handelsbeständen sowie erhaltene Dividenden aus Wertpapieren im Handelsbestand und aus Equity Swaps von 363 Mio. Euro sind im Nettoertrag/Nettoaufwand des Handelsbestands statt im Zinsüberschuss enthalten.

Mit diesen Bilanzierungsänderungen erreichen wir einen Ausweis, der sich noch stärker an den zugrundeliegenden Bilanzposten orientiert und dadurch sachgerechter ist.

Die Aufwendungen aus verrechneten Serviceleistungen unserer in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen von 364 Mio. Euro weisen wir in den Anderen Verwaltungsaufwendungen statt in den Provisionsaufwendungen aus.

(5) Commerz Finanz GmbH

Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat sich mit der BNP Paribas Personal Finance S. A. auf die Abspaltung des Unternehmensbereichs von ihrem gemeinsamen Joint Venture Commerz Finanz GmbH mit Sitz in München geeinigt, der die von der Commerzbank Aktiengesellschaft vermittelten Ratenkredite enthielt. Die Übertragung erfolgte nach dem Umwandlungsrecht zu Buchwerten. Zum Übertragungszeitpunkt im August 2017 erhöhten sich insbesondere die Forderungen an Kunden um 3,3 Mrd. Euro, während insbesondere die Forderungen an Kreditinstitute um 3,2 Mrd. Euro abnahmen. Das Anwachsungsergebnis von 37 Mio. Euro wird in den Außerordentlichen Erträgen ausgewiesen.

(6) Nachtragsbericht

Am 9. Februar 2018 wurde unsere Beteiligung an der Capital Investment Trust Corporation, Taipeh, Taiwan verkauft.

Weitere Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung sind nach dem Ende des Geschäftsjahres 2017 nicht eingetreten.

Erläuterungen zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung

(7) Erträge nach geografischen Märkten

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Mio. € 2017 2016
Europa einschließlich Deutschland 9.713 11.220
Amerika 233 216
Asien 247 153
Gesamt 10.193 11.589

Der Gesamtbetrag enthält die Posten Zinserträge, Laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen, Provisionserträge und Sonstige betriebliche Erträge der Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Im Handelsbestand ergab sich ein ebenfalls berücksichtigter Nettoertrag, während wir im Vorjahr einen Nettoaufwand auswiesen.

(8) Abschlussprüferhonorar

Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen beinhaltet die Jahresabschlussprüfung der Commerzbank Aktiengesellschaft. In den anderen Bestätigungsleistungen sind insbesondere Honorare für gesetzlich vorgeschriebene, vertraglich vereinbarte oder freiwillig beauftragte Prüfungs- und Bestätigungsleistungen enthalten.

Hierzu gehören auch Prüfungen nach § 36 WpHG. Die Honorare für sonstige Leistungen umfassen im Wesentlichen Honorare für projektbezogene Beratungsleistungen. Die Höhe des Abschlussprüferhonorars weisen wir gemäß § 285 Nr. 17 HGB im Konzernabschluss aus.

(9) Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen

In den Sonstigen betrieblichen Erträgen von 387 Mio. Euro (Vorjahr: 451 Mio. Euro) sind im Wesentlichen Erträge aus Rückstellungsauflösungen von 179 Mio. Euro (Vorjahr: 232 Mio. Euro) enthalten. Im aktuellen Berichtsjahr sind außerdem 4 Mio. Euro (Vorjahr: -) Erträge aus der Währungsumrechnung enthalten. In den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 1.554 Mio. Euro (Vorjahr: 367 Mio. Euro) sind Aufwendungen aus der Rekapitalisierung der Commerzbank Finance & Covered Bond S.A. Luxemburg in Höhe von 1 Mrd. Euro, Aufwendungen aus Aufzinsungen von Rückstellungen in Höhe von 500 Mio. Euro (Vorjahr: 131 Mio. Euro; im Zinsergebnis gezeigt), Erträge aus Planvermögen von 166 Mio. Euro, sowie Zuführungen zu Rückstellungen für Prozess- und Regressrisiken von 80 Mio. Euro (Vorjahr: 65 Mio. Euro) enthalten. Zum 31. Dezember 2017 fielen keine wesentlichen Aufwendungen aus der Währungsumrechnung an, während wir im Vorjahr 14 Mio. Euro auswiesen.

(10) Aperiodische Erträge und Aufwendungen

In den aperiodischen Erträgen sind 112 Mio. Euro (Vorjahr: 152 Mio. Euro) aus der Auflösung von diversen Rückstellungen enthalten, die wir in Vorjahren gebildet hatten. Im Vorjahr haben wir aperiodische Erträge aus Verkaufserlösen aus dem Abgang von Sachanlagen von 18 Mio. Euro sowie nachträgliche Gutschriften aus der Nutzung von Gebäuden von 4 Mio. Euro ausgewiesen. Für potenzielle Risiken aus steuerlichen Betriebsprüfungen sind im Geschäftsjahr 113 Mio. Euro (Vorjahr: 72 Mio. Euro) an Rückstellungen zugeführt worden. Für potenzielle Risiken aus Steuerabzugstatbeständen aus vergangenen Jahren wurden im Geschäftsjahr Rückstellungen von 84 Mio. Euro (Vorjahr: 40 Mio. Euro) gebildet. Zusätzlich wurden im Vorjahr 46 Mio. Euro an Rückstellungen für eine streitige ausländische Quellensteuerforderung zugeführt.

(11) Außerordentliches Ergebnis

Im Geschäftsjahr weisen wir einen Außerordentlichen Ertrag von 37 Mio. Euro aus der Auflösung des Joint Ventures Commerz Finanz GmbH aus. Aus der Abwicklung der Hypothekenbank Frankfurt hatten wir im Vorjahr einen Außerordentlichen Ertrag von 3.867 Mio. Euro. Im Außerordentlichen Aufwand sind Zuführungen zu Rückstellungen für Restrukturierungen von 777 Mio. Euro (Vorjahr: 124 Mio. Euro) sowie die erforderliche Zuführung zu Pensionsrückstellungen gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB von 46 Mio. Euro (Vorjahr: 46 Mio. Euro) enthalten.

(12) Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung

Für Dritte wurden nachstehende wesentliche Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung erbracht:

Depotverwaltung
Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen
Vermögensverwaltung
Verwaltung von Treuhandvermögen
Wertpapierkommissionsgeschäft
Abwicklung von Zahlungsverkehr
Vermittlung von Hypothekendarlehen

Erläuterungen zur Bilanz

(13) Restlaufzeitengliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten

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Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Andere Forderungen an Kreditinstitute 32.296 47.888
mit einer Restlaufzeit von
bis zu drei Monaten 15.716 25.788
mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr 10.809 11.087
mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren 5.232 10.198
mehr als fünf Jahren 538 815
Forderungen an Kunden 197.210 189.833
mit unbestimmter Laufzeit 17.589 17191
mit einer Restlaufzeit von
bis zu drei Monaten 25.154 28.126
mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr 23.699 19.987
mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren 56.571 56.598
mehr als fünf Jahren 74.198 67931

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Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 54.319 55.014
mit einer Restlaufzeit von
bis zu drei Monaten 14750 17305
mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr 6.803 7.428
mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren 19.416 19018
mehr als fünf Jahren 13.350 11.263
Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 16 20
mit einer Restlaufzeit von
mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr 16 20
Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 65.474 70.886
mit einer Restlaufzeit von
bis zu drei Monaten 25.414 24.474
mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr 15.328 24.659
mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren 12.632 8.654
mehr als fünf Jahren 12.101 13.099
Andere verbriefte Verbindlichkeiten 4.193 5.373
mit einer Restlaufzeit von
bis zu drei Monaten 367 2.022
mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr 3.825 3.348
mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren 1 3

Von den in den Verbrieften Verbindlichkeiten begebenen Schuldverschreibungen von 28.646 Mio. Euro (Vorjahr: 30.655 Mio. Euro) werden 4740 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018 fällig.

(14) Zur Deckung von Begebenen Schuldverschreibungen bestimmte Aktiva

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Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Forderungen an Kreditinstitute 289 1.082
Forderungen an Kunden 28.522 27.904
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 4.970 4951
Gesamt 33.781 33.937

(15) Wertpapiere

Zum 31. Dezember 2017 teilten sich die börsenfähigen Wertpapiere folgendermaßen auf:

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Börsennotiert Nicht börsennotiert
Mio. € 31.12.2017 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2016
--- --- --- --- ---
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 28.251 41.903 3.159 2.443
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0 0 92 207
Beteiligungen 2 2 0 0
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.377 2.377 - -

Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren von 31.410 Mio. Euro (Vorjahr: 44346 Mio. Euro) werden 3.423 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018 fällig.

Für Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden Abschreibungen in Höhe von 557 Mio. Euro (Vorjahr: 777 Mio. Euro) aufgrund des gemilderten Niederstwertprinzips, gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB, nicht vorgenommen, da die Wertminderungen nur vorübergehend sind. Weitere nicht vorgenommene Abschreibungen kamen im Berichtsjahr nicht vor, während wir im Vorjahr eine Abschreibung von 146 Mio. Euro nicht vornahmen, da nicht beabsichtigt war, diese Wertpapiere (Anteile an verbundenen Unternehmen) zu veräußern und keine dauerhafte Wertminderung vorlag.

Im Berichtsjahr haben wir keine Erträge aus dem Verkauf von Anleihen des Liquiditätsbestands generiert (Vorjahr: 286 Mio. Euro).

(16) Handelsbestand

Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben sich im Geschäftsjahr nicht geändert.

Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken hat die Commerzbank Aktiengesellschaft im Berichtsjahr 2017 einen Betrag von 98 Mio. Euro (Vorjahr: -) aus dem Nettoertrag des Handelsbestands zugeführt.

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Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Handelsaktiva 30.820 54.455
Derivative Finanzinstrumente 12.555 25.083
Forderungen 2.501 2.777
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 4.469 5.978
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 11.324 20.677
Risikoabschlag Value-at-Risk -30 -60

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Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Handelspassiva 18.649 28.837
Derivative Finanzinstrumente 10.731 23.078
Verbindlichkeiten 7.918 5.759

(17) Bewertungseinheiten

Zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen werden Mikro- und Portfoliobewertungseinheiten zur Absicherung der hieraus bestehenden Risiken gebildet, wobei die Durchbuchungsmethode und die Einfrierungsmethode zum Einsatz kommen.

Im Rahmen der Durchbuchungsmethode werden der effektive und der ineffektive Teil der gegenläufigen Wertänderung von Grund- und Sicherungsgeschäft erfolgswirksam erfasst. Diese Methode kommt grundsätzlich für Wertpapiere der Liquiditätsreserve zum Einsatz, für die das allgemeine Zinsänderungsrisiko abgesichert wird. Zinsinduzierte Wertänderungen von Wertpapieren werden durch die Wertänderung der zugehörigen Sicherungsgeschäfte nahezu vollständig ausgeglichen. Die Effektivität der Bewertungseinheiten wird mit der Methode der Regressionsanalyse prospektiv und retrospektiv nachgewiesen. Diese Bewertungseinheiten weisen im Durchschnitt eine Restlaufzeit von drei Jahren (Vorjahr: drei Jahren) auf.

Darüber hinaus werden Portfoliobewertungseinheiten für Verbindlichkeiten gegenüber Kunden gebildet, die durch die Zusammenfassung mit Vermögensgegenständen mit eingebetteten Aktienkursrisiken als Bewertungseinheit vollständig ausgeglichen sind. Die Effektivitätsmessung für die Portfoliobewertungseinheiten der Aktienkursrisiken erfolgt auf Basis der Dollar-Offset-Methode. Diese Bewertungseinheiten sind täglich fällig.

Gegenläufige Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft werden bei Anwendung der Einfrierungsmethode nicht erfolgswirksam dargestellt. Für wenige ausgewählte Portfolios der Liquiditätsreserve werden Bewertungseinheiten auf Basis der Einfrierungsmethode gebildet. Hierbei werden zinsinduzierte Wertänderungen der Wertpapiere vollständig abgesichert, nichtzinsinduzierte Wertänderungen werden erfolgswirksam ausgewiesen. Die Effektivitätsmessung der Absicherung von Zinsrisiken erfolgt grundsätzlich auf Basis einer portfoliobasierten Value-at-Risk-Betrachtung. Die Restlaufzeit dieser Bewertungseinheiten beträgt durchschnittlich fünf Jahre (Vorjahr: vier Jahre). Ein Portfolio, bei dem die Effektivität über die Analyse von Zinssensitivitäten nachgewiesen wurde, enthält keine Grundgeschäfte mehr. Im Vorjahr wies das Portfolio eine durchschnittliche Restlaufzeit von einem halben Jahr auf.

Bei den Bewertungseinheiten für eigene Emissionen des Nichthandelsbestands wird die Effektivitätsmessung über einen vereinfachten Test auf Basis einer portfoliobasierten Sensitivitätsanalyse beziehungsweise eines qualitativen Vergleichs der Ausgestaltungsmerkmale von Grund- und Sicherungsgeschäften durchgeführt. Diese Bewertungseinheiten weisen im Durchschnitt eine Restlaufzeit von fünf Jahren (Vorjahr: fünf Jahren) auf.

Die Wertänderungen der Grundgeschäfte, die innerhalb von effektiven Bewertungseinheiten durch gegenläufige Entwicklungen der Sicherungsgeschäfte ausgeglichen werden, entsprechen der Höhe des abgesicherten Risikos. Nachfolgende Tabelle stellt die in Bewertungseinheiten einbezogenen Vermögenswerte und Schulden dar:

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Buchwerte Nominalwerte Höhe des abgesicherten Risikos
Mio. € 31.12.2017 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2016 2017 2016
--- --- --- --- --- --- ---
Wertpapiere der Liquiditätsreserve 11.780 21.597 11.508 21.007 -229 -630
Emissionen des Nichthandelsbestands 63.703 71.983 64.122 73.718 -4263 -5913
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 101 6128 101 6128 877 575

(18) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

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Verbundene Unternehmen Beteiligungen
Mio. € 31.12.2017 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2016
--- --- --- --- ---
Forderungen an Kreditinstitute1 6.595 9.802 0 3.158
Forderungen an Kunden 10.068 10.287 155 491
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.133 217 0 -
Handelsaktiva ohne derivative Finanzinstrumente 460 782 30 46
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 18.360 15.924 7 7
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1.664 2.710 259 515
Verbriefte Verbindlichkeiten 394 781 - -
Handelspassiva ohne derivative Finanzinstrumente - - 0 3
Nachrangige Verbindlichkeiten 947 1.073 - -

1 Der Rückgang der Forderungen gegenüber Beteiligungen resultiert aus der Auflösung des Joint Ventures Commerz Finanz GmbH (siehe Angabe (5) Commerz Finanz GmbH).

(19) Treuhandgeschäfte

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Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Forderungen an Kreditinstitute 7 7
Forderungen an Kunden 396 415
Sonstiges Treuhandvermögen 1.701 435
Treuhandvermögen 2.104 857
darunter: Treuhandkredite 403 422
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 8 9
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 395 413
Sonstige Treuhandverbindlichkeiten 1.701 435
Treuhandverbindlichkeiten 2.104 857
darunter: Treuhandkredite 403 422

(20) Entwicklung des Anlagevermögens

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Mio. € Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Wertpapiere Anlagebestand Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen
Restbuchwerte 1.1.2017 1.157 534 18.335 452 7.964
Anschaffungs-/ Herstellungskosten 1.1.2017 2.424 1.824 18.395 493 9.668
Zugänge 610 94 3.743 2 308
Abgänge 66 147 4.393 1 2.374
Umbuchungen 2 -3 - -373 -
Wechselkursänderungen -3 -12 -823 - 41
Anschaffungs-/ Herstellungskosten 31.12.2017 2.967 1.756 16.922 120 7.562
Abschreibungen kumuliert 1.1.2017 1.267 1.290 60 41 1.704
Abschreibungen des Geschäftsjahres 394 95 14 0 148
Zugänge - - - - -
Abgänge 64 138 9 0 25
Umbuchungen 0 0 - - -
Wechselkursänderungen -3 -11 -4 - 27
Abschreibungen kumuliert 31.12.2017 1.594 1.237 62 40 1.799
Zuschreibungen 1 - 0 0 1
Restbuchwerte 31.12.2017 1.373 520 16.860 80 5.763

Von den Grundstücken und Gebäuden mit einem Gesamtbuchwert von 168 Mio. Euro (Vorjahr: 179 Mio. Euro) entfielen 158 Mio. Euro (Vorjahr: 168 Mio. Euro) auf eigengenutzte Grundstücke und Gebäude. Die in den Sachanlagen enthaltene Betriebs- und Geschäftsausstattung betrug 352 Mio. Euro (Vorjahr: 355 Mio. Euro). Zum 31. Dezember 2017 wurden Entwicklungskosten für selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte von 1.099 Mio. Euro (Vorjahr: 866 Mio. Euro) aktiviert. Die Commerzbank Aktiengesellschaft betreibt keine Forschung im Rahmen von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen.

(21) Sonstige Vermögensgegenstände

Die Sonstigen Vermögensgegenstände beliefen sich auf 3.790 Mio. Euro (Vorjahr: 3.333 Mio. Euro). Sie enthielten im Wesentlichen Forderungen aus im Voraus zu erbringende Sicherheitsleistungen bei Termingeschäften von 1.168 Mio. Euro (Vorjahr: 685 Mio. Euro), Forderungen an Finanzämter von 840 Mio. Euro (Vorjahr: 692 Mio. Euro), Zinsabgrenzungen aus Nichthandelsderivaten von 308 Mio. Euro (Vorjahr: 340 Mio. Euro), Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen von 227 Mio. Euro (Vorjahr: 265 Mio. Euro), Forderungen aus Ausgleichszahlungen für Börsentermingeschäfte von 153 Mio. Euro (Vorjahr: 154 Mio. Euro) sowie Edelmetalle des Nichthandelsbestands von 23 Mio. Euro (Vorjahr: 357 Mio. Euro).

(22) Nachrangige Vermögensgegenstände

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Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Forderungen an Kreditinstitute 42.565 55.500
darunter: nachrangig 231 623
Forderungen an Kunden 197.210 189.833
darunter: nachrangig 283 681
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 31.410 44.346
a) Geldmarktpapiere 20 -
darunter: nachrangig - -
b) Anleihen und Schuldverschreibungen von anderen Emittenten 30.699 43.602
darunter: nachrangig - 7
c) Eigene Schuldverschreibungen 690 744
darunter: nachrangig 6 6
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 109 244
darunter: nachrangig - -
Handelsaktiva 30.820 54.455
darunter: nachrangig 72 96
Gesamt Nachrangige Vermögensgegenstände 592 1.413

(23) Pensionsgeschäfte

Zum 31. Dezember 2017 betrug der Buchwert der in der Bilanz ausgewiesenen in Pension gegebenen Vermögensgegenstände 4322 Mio. Euro (Vorjahr: 3.937 Mio. Euro).

(24) Fremdwährungsvolumina

Zum 31. Dezember 2017 lagen 101688 Mio. Euro (Vorjahr: 112.099 Mio. Euro) auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände sowie 54536 Mio. Euro (Vorjahr: 75771 Mio. Euro) auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten vor.

(25) Sicherheitenübertragung für eigene Verbindlichkeiten

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Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 44.831 41.576
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 5.670 4.434
Verbriefte Verbindlichkeiten 500 500
Andere Verpflichtungen 4.331 6.054
Gesamt 55.331 52.564

Es sind begebene Schuldverschreibungen durch Forderungen in Höhe von 600 Mio. Euro (Vorjahr: 955 Mio. Euro) besichert, die zwar rechtlich veräußert wurden, aber weiterhin im wirtschaftlichen Eigentum der Commerzbank Aktiengesellschaft stehen.

(26) Sonstige Verbindlichkeiten

Die Sonstigen Verbindlichkeiten von 4306 Mio. Euro (Vorjahr: 4.190 Mio. Euro) enthielten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Filmfonds von 1004 Mio. Euro (Vorjahr: 1184 Mio. Euro), Verbindlichkeiten aus im Voraus zu erbringenden Sicherheitsleistungen bei Termingeschäften von 902 Mio. Euro (Vorjahr: 667 Mio. Euro), Zinsabgrenzungen aus Nichthandelsderivaten von 266 Mio. Euro (Vorjahr: 260 Mio. Euro), Verbindlichkeiten gegenüber Steuerbehörden von 208 Mio. Euro (Vorjahr: 163 Mio. Euro) sowie Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführungsverträgen von 24 Mio. Euro (Vorjahr: 601 Mio. Euro).

(27) Rückstellungen

a) Altersversorgungsverpflichtungen

Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Verwendung eines von der Deutschen Bundesbank festgelegten durchschnittlichen Rechnungszinses von zehn Jahren nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck-Richttafeln 2005 G gebildet. Der verwendete Rechnungszins basiert auf Informationen aus den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2017. Gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB werden Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Jahreszins von zehn Jahren von 3,68 % (Vorjahr: 4,01%) statt von sieben Jahren von 2,80 % (Vorjahr: 3,24 %) abgezinst. Zum 31. Dezember 2017 betrug der Unterschiedsbetrag hieraus 820 Mio. Euro (Vorjahr: 663 Mio. Euro) und erhöhte die Ausschüttungsgesperrten Beträge.

Wir gehen von einer erwarteten, allgemeinen Lohn- und Gehaltssteigerung einschließlich eines angenommenen Karrieretrends von 2,50% per annum (Vorjahr: 2,50% per annum) aus; für die Rentendynamik legen wir einen Zinssatz von 1,60% per annum (Vorjahr: 1,60% per annum) zugrunde. Die Dynamik der Beitragsbemessungsgrenze wird mit 2,00 % per annum (Vorjahr: 2,00 % per annum) angenommen. Der Fehlbetrag wegen nicht bilanzierter Versorgungsverpflichtungen im Sinne von Art. 28 Abs. 2 EGHGB belief sich zum Stichtag auf 6 Mio. Euro (Vorjahr: 12 Mio. Euro).

Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat in Ausübung des Wahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB den im Rahmen der geänderten Bewertung der Pensionen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zum 1. Januar 2010 entstandenen Unterschiedsbetrag anteilig zugeführt, sodass zum Jahresende eine Unterdeckung von 129 Mio. Euro (Vorjahr: 175 Mio. Euro) verblieb.

Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird das Deckungsvermögen zur Sicherung der Verpflichtungen aus Pensionen mit den hierfür gebildeten Rückstellungen verrechnet. Zum 31. Dezember 2017 ergaben sich vor Verrechnung folgende Werte:

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Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens 6.657 6.411
Erfüllungsbetrag 5.616 5.336

Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird ebenfalls die Wertänderung des Deckungsvermögens mit den Zinseffekten aus der Neubewertung der Pensionsverpflichtung verrechnet. Vor Verrechnung betrug der Aufzinsungsaufwand für gebildete Rückstellungen aus Pensionen 474 Mio. Euro (Vorjahr: 110 Mio. Euro), denen ein Deckungsvermögen zur Sicherung gegenübersteht. Die Erträge aus dem Deckungsvermögen beliefen sich vor Verrechnung auf 166 Mio. Euro (Vorjahr: 657 Mio. Euro).

Die historischen Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betrugen 5.662 Mio. Euro (Vorjahr: 5.553 Mio. Euro). Das Deckungsvermögen ist überwiegend in Spezialfonds angelegt, die insbesondere in festverzinsliche Wertpapiere, Aktien sowie Derivate investieren.

b) Andere Rückstellungen

In den Anderen Rückstellungen sind zum großen Teil Rückstellungen für den Personalbereich sowie für Prozess- und Regressrisiken enthalten. Die Rückstellungen für den Personalbereich betreffen unter anderem Restrukturierungen, Altersteilzeit und Vorruhestand. Für die geplanten Anpassungen von Personalkapazitäten haben wir im Berichtsjahr Rückstellungen für Restrukturierung von 808 Mio. Euro (Vorjahr: 387 Mio. Euro) gebildet. Das Deckungsvermögen zur Sicherung der Verpflichtungen aus Altersteilzeit von 116 Mio. Euro (Vorjahr: 149 Mio. Euro) wurde mit dem hierfür gebildeten Erfüllungsbetrag von 31 Mio. Euro (Vorjahr: 25 Mio. Euro) verrechnet. Vor Verrechnung betrug der Aufzinsungsaufwand für gebildete Rückstellungen aus Altersteilzeit 2 Mio. Euro (Vorjahr: 2 Mio. Euro), denen ein Deckungsvermögen gegenübersteht. Im aktuellen Berichtsjahr ergaben sich vor Verrechnung keine Erträge aus dem Deckungsvermögen (Vorjahr: 1 Mio. Euro). Die historischen Anschaffungskosten des Deckungsvermögens für Altersteilzeit betrugen 113 Mio. Euro (Vorjahr: 143 Mio. Euro).

(28) Nachrangige Verbindlichkeiten

Die Nachrangigen Verbindlichkeiten von 9.126 Mio. Euro (Vorjahr: 10.099 Mio. Euro) dürfen im Fall einer Insolvenz oder einer Liquidation erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. Eine Rückzahlungsverpflichtung oder Ansprüche auf Zinszahlungen bestehen solange nicht.

Die Verpflichtungen aus den Teilschuldverschreibungen sind nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die gleichrangig mit allen anderen Nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin befriedigt werden. Die Kündigung der Teilschuldverschreibungen durch den Inhaber ist ausgeschlossen. Es gelten die Bedingungen für nachrangige Verpflichtungen. Eine Umwandlung in Kapital oder in eine andere Schuldform ist vertraglich nicht festgeschrieben.

Im Geschäftsjahr betrug der Zinsaufwand für Nachrangige Verbindlichkeiten 592 Mio. Euro (Vorjahr: 598 Mio. Euro). Zum 31. Dezember 2017 überstiegen folgende Mittelaufnahmen 10% der Nachrangigen Verbindlichkeiten:

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Kennnummer Währung Mio. € Zinssatz

%
Fälligkeit
DE000CB83CE3 EUR 1.174 6,38 22.3.2019
DE000CB83CF0 EUR 1.326 7,75 16.3.2021
DE000CZ40LD5 EUR 1.031 4,00 23.3.2026

(29) Genussrechtskapital

Gemäß den Genussscheinbedingungen ist die Bedienung der Zins- und Rückzahlungsansprüche der Genussrechte insbesondere an das Bilanzergebnis (und nicht an etwaige Dividendenzahlungen) der Bank geknüpft. Im Insolvenzfall sind die Forderungen aus den Genussscheinen gegenüber allen nicht nachrangigen Gläubigern nachrangig, jedoch gegenüber Aktionären vorrangig. Die folgende Tabelle zeigt den Bestand des Genussrechtskapitals zum Ende des Geschäftsjahres 2017:

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Kennnummer Währung Mio. € Zinssatz

%
Laufzeitende 31.12.
Inhabergenussschein WKN A0D4TQ9 EUR 50 4,70 2020
Inhabergenussschein WKN A0HGNA3 EUR 30 4,70 2020
Namensgenussschein WKN 901008000A1 EUR 10 5,38 2017
Namensgenussschein WKN 901008000B1 EUR 10 5,38 2017
Namensgenussschein WKN 9010081001 EUR 5 5,37 2017
Gesamt 105

1 Rückzahlung erfolgt am 2. Juli 2018.

(30) Eigenkapital

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31.12.2017 31.12.2016
Eigenkapital 22.467.453.605,61 22.291.209.085,61
a) Gezeichnetes Kapital 1.700.742.634,00 1.700.742.634,00
Grundkapital 1.252.357.634,00 1.252.357.634,00
Einlagen stiller Gesellschafter 448.385.000,00 448.385.000,00
b) Kapitalrücklage 17.191.685.851,77 17.191.685.851,77
c) Gewinnrücklagen 3.486.902.859,84 2.651.533.912,85
d) Bilanzgewinn 88.122.260,00 747.246.686,99

a) Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Commerzbank Aktiengesellschaft von 1252.357.634,00 Euro war zum 31. Dezember 2017 eingeteilt in 1.252.357.634 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien (rechnerischer Wert je Aktie 1,00 Euro).

Zum Bilanzstichtag bestanden eine Stille Einlage der HT1 Funding GmbH von 415.885.000,00 Euro sowie diverse weitere Stille Einlagen in Höhe von 32.500.000,00 Euro.

b) Kapitalrücklage

In der Kapitalrücklage werden Agien aus der Ausgabe von Aktien der Commerzbank Aktiengesellschaft ausgewiesen. Daneben werden Zuzahlungen aus der Emission von Wandlungs- und Optionsrechten zum Erwerb von Anteilen der Commerzbank Aktiengesellschaft berücksichtigt. Die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2017 betrug unverändert zum Vorjahr 17.191.685.851,77 Euro.

c) Gewinnrücklagen

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Stand 31.12.2016 2.651.533.912,85
Zuführung zu Gewinnrücklagen 835.368.946,99
darunter: Zuführung aus dem Bilanzgewinn des Vorjahrs 747.246.686,99
Stand 31.12.2017 3.486.902.859,84

Die Gewinnrücklagen der Commerzbank Aktiengesellschaft bestehen aus anderen Gewinnrücklagen.

Den Aktionären wird auf der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2018 der Vorschlag zum Beschluss vorgelegt, den Bilanzgewinn aus 2017 der Gewinnrücklage zuzuführen.

(31) Genehmigtes Kapital

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Jahr der Beschlussfassung |

Ursprüngliches Genehmigtes Kapital Verbleibendes Genehmigtes Kapital Befristung Gemäß Satzung
2015 569.253.470 569.253.470 29.4.2020 § 4 Abs. 3
Stand 31.12.2016 569.253.470 569.253.470
Stand 31.12.2017 569.253.470 569.253.470

Die Bedingungen für Kapitalerhöhungen aus Genehmigtem Kapital ergeben sich zum 31. Dezember 2017 aus der Satzung der Commerzbank Aktiengesellschaft, Stand 24. Mai 2016.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 29. April 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um 569.253.470,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015 gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Commerzbank Aktiengesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in folgenden Fällen auszuschließen:

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen
um in dem Umfang, in dem es erforderlich ist, Inhabern von durch die Commerzbank Aktiengesellschaft oder durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Commerzbank Aktiengesellschaft (Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Abs. 1 AktG) ausgegebenen oder noch auszugebenden Wandlungs- oder Optionsrechten ein Bezugsrecht einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts oder nach Erfüllung einer entsprechenden Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde
um Belegschaftsaktien an Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft und unmittelbarer oder mittelbarer Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Commerzbank Aktiengesellschaft (Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Abs. 1 AktG) auszugeben
um das Grundkapital gegen Sacheinlagen zu erhöhen
bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG aufgrund dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien dürfen insgesamt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung nicht überschreiten. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2015 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden. Die Höchstgrenze vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht oder mit Options- oder Wandlungspflicht auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2015 unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 20 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Hierauf sind die Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden oder auf die sich Finanzinstrumente mit Wandlungs- oder Optionsrechten oder -pflichten beziehen, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden. Sofern Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Abs. 1 AktG gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf der auf sie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals außerdem insgesamt 5 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Hierauf sind die Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Abs. 1 AktG ausgegeben oder veräußert werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

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Verbleibendes Genehmigtes Kapital 31.12.2016 Zugang Geschäftsjahr Verbrauch Geschäftsjahr Verfall Geschäftsjahr Verbleibendes Genehmigtes Kapital 31.12.2017
Gesamt 569.253.470 - - - 569.253.470

(32) Bedingtes Kapital

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Bedingtes Kapital 31.12.2016 Zugang Geschäftsjahr Verbrauch Geschäftsjahr Verfall Geschäftsjahr Bedingtes Kapital 31.12.2017 darunter: belegtes Bedingtes Kapital
Gesamt 569.253.470 - - - 569.253.470 -

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noch verfügbar
Gesamt 569.253.470

Das Grundkapital der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 30. April 2015 um bis zu 569253.470,00 Euro, eingeteilt in bis zu 569253.470 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015 gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Wandelgenussrechten, wandelbaren hybriden Schuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen oder Optionsgenussrechten, die von der Commerzbank Aktiengesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Commerzbank Aktiengesellschaft (Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Abs. 1 AktG) auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 30. April 2015 (Ermächtigung 2015) bis zum 29. April 2020 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder ihre entsprechenden Wandlungs- oder Optionspflichten erfüllen oder die Gesellschaft von einer Ersetzungsbefugnis Gebrauch macht und nicht andere Erfüllungsformen gewählt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung 2015 jeweils zu bestimmenden Options- und Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten beziehungsweise durch Erfüllung entsprechender Wandlungs- oder Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen.

Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

(33) Ausschüttungsgesperrte Beträge

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Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Aktivierte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens1 1.099 866
Unterschiedsbetrag aus der Aktivierung von Deckungsvermögen zum beizulegenden Zeitwert1 1.004 864
Unterschiedsbetrag zwischen durchschnittlichem Marktzins von 10 und 7 Jahren zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen2 820 663
Gesperrter Betrag 2.923 2.393

1 Gemäß § 268 Abs. 8 HGB.

2 Gemäß § 253 Abs. 6 HGB.

(34) Bedeutende Stimmrechtsanteile

Der Commerzbank Aktiengesellschaft sind zum 31. Dezember 2017 folgende Stimmrechtsmitteilungen zugegangen:

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Meldepflichtiger Ort Gesamt

%1
Meldung vom
Bundesrepublik Deutschland Berlin 15,60 4.6.2013
BlackRock Inc. Wilmington, Delaware, USA 5,09 4.1.2018
Cerberus Capital Management, L.P. New York, USA 5,01 25.7.2017

1 Direkt und indirekt gehaltene Stimmrechtsanteile.

(35) Eigene Aktien

Die Hauptversammlung hat die Commerzbank Aktiengesellschaft am 30. April 2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG ermächtigt, zum Zweck des Wertpapierhandels Eigene Aktien zu erwerben und zu veräußern. Diese Ermächtigung gilt bis zum 29. April 2020. Der Bestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien darf am Ende eines jeden Tages 5 % des Grundkapitals der Commerzbank Aktiengesellschaft nicht übersteigen. Zusammen mit den aus anderen Gründen erworbenen Eigenen Aktien, die sich im Besitz der Commerzbank Aktiengesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals der Commerzbank Aktiengesellschaft übersteigen. Der niedrigste Preis, zu dem jeweils eine Eigene Aktie erworben werden darf, darf den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der Commerzbank-Aktie im Xetra-Handel beziehungsweise in einem dem Xetra-Handel vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den drei dem jeweiligen Tag des Erwerbs vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Der höchste Preis, zu dem jeweils eine Eigene Aktie erworben werden darf, darf diesen Wert um nicht mehr als 10 % überschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten).

Im Berichtsjahr wurden keine Eigenen Aktien erworben und zum Stichtag waren keine Eigenen Aktien im Eigentum der Commerzbank Aktiengesellschaft. Von der Kundschaft wurden 3.024763 Stück verpfändet (Vorjahr: 4.550.953 Stück).

Die Bank hat sich gegenüber dem Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung, vertreten durch die Bundesrepublik Deutschland -Finanzagentur GmbH (Deutsche Finanzagentur), verpflichtet, keine Aktien oder sonstigen Bestandteile der haftenden Eigenmittel der Bank (außer im Rahmen des § 71 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 (Einkaufskommission) oder Nr. 7 AktG) selbst oder durch verbundene Unternehmen zurückzukaufen.

Sonstige Erläuterungen

(36) Außerbilanzielle Transaktionen

a) Eventualverbindlichkeiten

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Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 1 2
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen1 34.273 33.442
Sonstige Bürgschaften 26.833 25.780
Akkreditive 5.061 4.989
Kreditbürgschaften 2.379 2.673
Gesamt 34.274 33.444

1 Siehe auch Patronatserklärungen Angabe 36 d).

Bei den Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen handelt es sich im Wesentlichen um originäres Bankgeschäft mit Kunden, aus dem Provisionserträge erzielt werden. Das Risiko für die Commerzbank Aktiengesellschaft besteht in einer Inanspruchnahme aus den vertraglichen Verpflichtungen aufgrund einer Bonitätsverschlechterung des Schuldners. Den Bonitätsrisiken wird bilanziell durch die Bildung von Rückstellungen Rechnung getragen. Die Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme aus Eventualverbindlichkeiten erfolgt auf Basis der Parameter der Kreditrisikosteuerung. Diese entsprechen der EU-Verordnung Nr. 575/2013 zur Umsetzung bankaufsichtlicher Regelungen des Basel-3-Regelwerks auf europäischer Ebene.

b) Andere Verpflichtungen

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Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Unwiderrufliche Kreditzusagen 75.096 75.554
Buchkredite an Kunden 72.626 72.917
Buchkredite an Kreditinstitute 1.201 1.235
Avalkredite und Akkreditive 1.269 1.402

Unwiderrufliche Kreditzusagen sind Teil des Kreditgeschäfts der Commerzbank Aktiengesellschaft und werden unterhalb der Bilanz ausgewiesen. Risiken können sich aus der Verschlechterung der Bonität des Kunden ergeben, für die eine entsprechende Rückstellung in der Bilanz gebildet wird.

Die Commerzbank Aktiengesellschaft verbrieft über Zweckgesellschaften sowohl bankeigene Forderungen als auch Forderungsportfolios von und für Kunden. Die Transaktionen dienen unter anderem der Liquiditätsbeschaffung oder der Erweiterung der Refinanzierungsmöglichkeiten für den Kunden oder die Commerzbank Aktiengesellschaft.

Die für solche Verbriefungsgesellschaften gestellten Liquiditätsfazilitäten/Back-up-Linien sind ebenfalls unter den Unwiderruflichen Kreditzusagen ausgewiesen. Zu einer Inanspruchnahme der Liquiditäts-/Back-up-Linien kann es kommen, wenn die Risiken aus den zugrunde liegenden Finanzinstrumenten steigen oder die Verbriefungswertpapiere nicht planmäßig am Markt platziert werden können.

c) Wertpapierleihgeschäfte

Die Commerzbank Aktiengesellschaft tätigt Wertpapierleihgeschäfte mit dem Ziel, die Lieferfähigkeit des Wertpapierhandels sicherzustellen sowie bestehende Handelspositionen gegen Gebühr zu verleihen. Dabei werden die entliehenen Wertpapiere in der Bilanz nicht ausgewiesen, da das wirtschaftliche Eigentum aufgrund der Ausgestaltung der Geschäfte beim Verleiher verbleibt. Verliehene Wertpapiere werden entsprechend weiterhin bilanziert. Verleihen wir Wertpapiere, die wir zuvor entliehen haben, so resultiert hieraus keine zu bilanzierende Verbindlichkeit, sofern dieses Leihgeschäft mit Barsicherheiten oder mit qualitativ hochwertigen Wertpapiersicherheiten besichert ist. Die Risiken aus diesen Geschäften bestehen im Absicherungsrisiko. Es lässt sich als Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Wertpapiere und den erhaltenen beziehungsweise gestellten Sicherheiten definieren. Vorteile ergeben sich für die Commerzbank Aktiengesellschaft aus den Zusatzerträgen der verliehenen Wertpapiere. Zum Bilanzstichtag waren Wertpapiere mit einem beizulegenden Zeitwert von 5.591 Mio. Euro (Vorjahr: 11.279 Mio. Euro) verliehen, der beizulegende Zeitwert entliehener Wertpapiere betrug 23173Mio. Euro (Vorjahr: 32.690 Mio. Euro). Im Rahmen dieser Wertpapierleihgeschäfte bestanden Sicherheiten für verliehene Wertpapiere von 5.506Mio. Euro (Vorjahr: 12198Mio. Euro) und für entliehene Wertpapiere von 18982Mio. Euro (Vorjahr: 27.033Mio. Euro).

d) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Im Rahmen von Operating-Leasing-Verträgen, bei denen die Commerzbank Aktiengesellschaft als Leasingnehmer auftritt, verbleibt das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber, sodass das Leasingobjekt nicht in der Bilanz der Commerzbank Aktiengesellschaft ausgewiesen wird. Die Verpflichtungen der Commerzbank Aktiengesellschaft aus Operating Leasing betreffen im Wesentlichen Gebäude und Geschäftsausstattung. Die bestehenden Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen betrugen am 31. Dezember 2017 für die Folgejahre insgesamt 2794Mio. Euro (Vorjahr: 2.309 Mio. Euro); hieraus resultieren gegenüber verbundenen Unternehmen 112 Mio. Euro (Vorjahr: 229 Mio. Euro).

Einzahlungsverpflichtungen für Aktien, GmbH-Anteile und sonstige Anteile beliefen sich am Stichtag auf 32 Mio. Euro (Vorjahr: 38 Mio. Euro).

Gemäß § 5 Abs. 10 des Statuts für den Einlagensicherungsfonds haben wir uns verpflichtet, den Bundesverband deutscher Banken e. V. von etwaigen Verlusten freizustellen, die durch Maßnahmen zugunsten von in unserem Mehrheitsbesitz stehenden Kreditinstituten anfallen.

In den Sonstigen finanziellen Verpflichtungen ist die unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung enthalten, die nach Stattgabe des Antrags der Bank auf Leistung einer Besicherung zur teilweisen Begleichung des Beitrags der europäischen Bankenabgabe vom Single Resolution Board (SRB) gewährt wurde.

Für Verpflichtungen an Terminbörsen und bei Clearingstellen wurden Wertpapiere mit einem Buchwert von 7.830 Mio. Euro (Vorjahr: 8.871 Mio. Euro) als Sicherheit hinterlegt.

Für möglich Verpflichtungen aus Steuerrisiken im Zusammenhang mit Cum-Cum-Geschäften hat die Bank per Ende 2017 vorsorglich Rückstellungen von 12 Mio. Euro für gegebenenfalls eigene zurückzuerstattende Kapitalertragsteuer gebildet. Im Hinblick auf Cum-Cum-Wertpapierleihegeschäfte sieht sich die Commerzbank Ersatzansprüchen Dritter aufgrund aberkannter Anrechnungsansprüche ausgesetzt, wobei in einem Fall Klage erhoben wurde. Die Erfolgsaussichten solcher Ansprüche schätzt die Commerzbank auf Basis der durchgeführten Analysen als eher unwahrscheinlich ein, sie sind aber nicht ausgeschlossen. In diesen Fällen könnten sich auf Basis unserer Schätzungen finanzielle Auswirkungen im höheren zweistelligen Millionenbereich inklusive Nachzahlungszinsen ergeben.

Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat sich gegenüber der polnischen Aufsicht (Polish Financial Supervision Authority) verpflichtet, ihre verbundenen Unternehmen mBank S. A., Warschau, und mBank Hipoteczny S. A., Warschau, derart mit Liquidität und Kapital auszustatten, dass diese jederzeit ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen können.

Für die nachfolgend aufgeführten in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen trägt die Commerzbank Aktiengesellschaft, abgesehen von politischen Risiken, dafür Sorge, dass diese ihre vertraglichen Verbindlichkeiten erfüllen (Patronatserklärung).

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Name Sitz
comdirect bank Aktiengesellschaft Quickborn
Commerzbank (Eurasija) AO Moskau
Commerzbank Brasil S.A. - Banco Múltiplo São Paulo
Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH Frankfurt am Main
Commerzbank Finance & Covered Bond S.A. Luxemburg
CommerzTrust GmbH Frankfurt am Main
Commerz Markets LLC New York
LSF Loan Solutions Frankfurt GmbH Eschborn

(37) Termingeschäfte

In der Commerzbank Aktiengesellschaft teilten sich zum 31. Dezember 2017 die Termingeschäfte folgendermaßen auf:

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Mio. € Nominalwerte Beizulegender Zeitwert
positiv negativ
--- --- --- ---
Fremdwährungsabhängige Termingeschäfte
OTC-Produkte 602.768 9.839 9.485
Devisenkassa und Devisentermingeschäfte 338.918 937 1.228
Zins-/Währungsswaps 232.808 8.006 7610
Devisenoptionen - Käufe 13.291 896 -
Devisenoptionen - Verkäufe 16.773 - 647
Sonstige Devisenkontrakte 978 - -
Börsengehandelte Produkte 352 - -
Devisenfutures 278 - -
Devisenoptionen 74 - -
Gesamt 603.120 9.839 9.485
darunter: Handelsbestand 597.827 9.691 9.133
Zinsabhängige Termingeschäfte
OTC-Produkte 3.086.999 87.309 85.522
Forward Rate Agreements 330.400 40 42
Zinsswaps 2.482.405 84.108 82.218
Zinsoptionen - Käufe 30.185 3.160 -
Zinsoptionen - Verkäufe 30.846 - 3.233
Sonstige Zinskontrakte 213.163 1 29
Börsengehandelte Produkte 144.092 1 1
Zinsfutures 123.589 1 1
Zinsoptionen 20.503 - -
Gesamt 3.231.091 87.310 85.523
darunter: Handelsbestand 3210.977 85.454 83.710
Sonstige Termingeschäfte
OTC-Produkte 108.958 2.699 3612
Strukturierte Aktien- und Indexprodukte 51.789 322 37
Aktienoptionen - Käufe 6.276 1.287 -
Aktienoptionen - Verkäufe 6.895 - 1.874
Kreditderivate 37.897 720 1.102
Edelmetallgeschäfte 5.849 370 599
Sonstige Geschäfte 252 - -
Börsengehandelte Produkte 79.049 1.426 1.810
Aktienfutures 11.265 19 36
Aktienoptionen 60.503 1.326 1.753
Sonstige Futures 4.437 1 1
Sonstige Optionen 2.844 80 20
Gesamt 188.007 4.125 5.422
darunter: Handelsbestand 174.185 3.608 5.025
Summe aller schwebenden Termingeschäfte
OTC-Produkte 3.798.725 99.847 98.619
Börsengehandelte Produkte 223.493 1.427 1.811
Gesamt 101.274 100.430
Nettoausweis 15.075 13.293
darunter: Handelsbestand 12.555 10.731

Der Gesamteffekt der Saldierung zum 31. Dezember 2017 betrug 95.850 Mio. Euro (Vorjahr: 108.151Mio. Euro). Auf der Aktivseite waren davon die positiven Marktwerte mit 86.199 Mio. Euro (Vorjahr: 96.163 Mio. Euro), die Forderungen an Kreditinstitute mit 7.108 Mio. Euro (Vorjahr: 9.725 Mio. Euro) und die Sonstigen Vermögensgegenstände mit 2.544 Mio. Euro (Vorjahr: 2264 Mio. Euro) betroffen. Auf der Passivseite wurden negative Marktwerte von 87.137 Mio. Euro (Vorjahr: 101067 Mio. Euro), Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 4932 Mio. Euro (Vorjahr: 4.141 Mio. Euro) und Sonstige Verbindlichkeiten von 3.781 Mio. Euro (Vorjahr: 2.943 Mio. Euro) saldiert.

Für derivative Finanzinstrumente des Nichthandelsbestands wurde eine Drohverlustrückstellung gemäß § 249 Abs. 1 HGB von 687 Mio. Euro (Vorjahr: 661 Mio. Euro) gebildet.

(38) Mitarbeiter

In den Zahlen der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft sind Vollzeit- und Teilzeitkräfte enthalten, jedoch keine Auszubildenden.

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2017 2016
Gesamt männlich weiblich Gesamt männlich weiblich
--- --- --- --- --- --- ---
Mitarbeiter 33.306 16.573 16.733 34778 17.386 17.392
in Deutschland 30.332 14.741 15.591 31.527 15.354 16173
außerhalb Deutschlands 2.974 1.832 1.142 3.251 2.032 1.219

(39) Bezüge und Kredite der Organe

Eine detaillierte Beschreibung der Grundzüge des Vergütungssystems und eine individualisierte Darstellung der Bezüge für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht (Seiten 6 ff.) wiedergegeben.

Die Besicherung der Kredite an Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats erfolgt zu marktüblichen Bedingungen, soweit erforderlich mit Grundschulden oder Pfandrechten. Am 31. Dezember 2017 betrugen die Forderungen gegenüber den Mitgliedern des Vorstands 3.129 Tsd. Euro (Vorjahr: 5.001 Tsd. Euro) sowie gegenüber den Mitgliedern des Aufsichtsrats 3.560 Tsd. Euro (Vorjahr: 2713 Tsd. Euro). Im Geschäftsjahr sind Tilgungen von den Mitgliedern des Vorstands in Höhe von 153 Tsd. Euro und von den Mitgliedern des Aufsichtsrats in Höhe von 254 Tsd. Euro erfolgt.

Ohne Berücksichtigung der in der Berechnung der Pensionsverpflichtungen enthaltenen zinsbereinigten Veränderung des Barwertes der Pensionsanwartschaften der Mitglieder des Vorstands beliefen sich die Gesamtbezüge gemäß § 285 Nr. 9 HGB für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats auf:

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Tsd. € 31.12.2017 31.12.2016
Vorstand1 8.677 8.637
Aufsichtsrat 2.936 2.945
Gesamt 11.613 11.582

1 Vorjahr geändert, siehe Vergütungsbericht Seite 16.

Für Mitglieder des Vorstands und ehemalige Mitglieder des Vorstands oder deren Hinterbliebene sieht die Bank eine Altersversorgung vor, deren zur Absicherung dienende Vermögenswerte insgesamt im Wege eines Contractual Trust Arrangements auf den Commerzbank Pensions-Trust e. V. übertragen wurden.

Zum 31. Dezember 2017 betrug der Barwert der Pensionsanwartschaften für im Geschäftsjahr aktive Mitglieder des Vorstands 15.976 Tsd. Euro (Vorjahr: 19483 Tsd. Euro).

Die Bezüge der ehemaligen Mitglieder des Vorstands der Commerzbank Aktiengesellschaft und ihrer Hinterbliebenen betrugen im Geschäftsjahr 10.043 Tsd. Euro (Vorjahr: 8.847 Tsd. Euro). Die Pensionsverpflichtungen für diese Personengruppe beliefen sich auf 83.617 Tsd. Euro (Vorjahr: 78.350 Tsd. Euro). Die Bezüge der ehemaligen Mitglieder des Vorstands aus verschmolzenen Unternehmen sowie deren Hinterbliebenen lagen bei 11633 Tsd. Euro (Vorjahr: 12404 Tsd. Euro). Darüber hinaus bestanden Pensionsverpflichtungen für den selben Personenkreis in Höhe von 137.381 Tsd. Euro (Vorjahr: 138723 Tsd. Euro). Für alle genannten Pensionsverpflichtungen hat die Commerzbank Aktiengesellschaft Rückstellungen gebildet.

(40) Corporate Governance Kodex

Unsere Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG haben wir abgegeben. Sie ist Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung und im Internet veröffentlicht (www.commerzbank.de).

(41) Investmentfonds

Die angabepflichtigen Fondsanteile werden in der Liquiditätsreserve und im Handelsbestand geführt und zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Angaben zum beizulegenden Zeitwert entsprechen daher dem Buchwert. In Einzelfällen können Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe bestehen. Im Berichtsjahr gab es Ausschüttungen aus den angabepflichtigen Indexfonds von 1 Mio. Euro (Vorjahr: -) sowie aus den angabepflichtigen Mischfonds von 1 Mio. Euro (Vorjahr: -). Die folgende Tabelle zeigt die Werte der Investmentfonds in und außerhalb Deutschlands je Kategorie zum 31. Dezember 2017, an denen die Commerzbank Aktiengesellschaft zu mehr als 10 % beteiligt ist:

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Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Indexfonds 246 540
Mischfonds 128 589
Rentenfonds 191 437
Aktienfonds 24 27
Gesamt 589 1.593

(42) Hypothekenpfandbriefe

Die Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht quartalsweise gemäß § 28 PfandBG Angaben zu Hypothekenpfandbriefen, öffentlichen Pfandbriefen und Schiffspfandbriefen auf ihrer Internetseite.

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Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Deckungsrechnung Hypothekenpfandbriefe Nennwert Barwert Risikobarwert1 Nennwert Barwert Risikobarwert1
--- --- --- --- --- --- ---
Zu deckende Verbindlichkeiten 15423,3 16412,6 15.687,5 14.775,8 16.181,5 13.593,9
darunter: Pfandbriefumlauf 15423,3 16412,6 15.687,5 14.775,8 16.181,5 13.593,9
darunter: Derivate - - - - - -
Deckungswerte 21.835,2 23.915,3 22.745,9 18.752,6 21.074,5 16.247,8
darunter: Deckungsdarlehen 21.125,7 23.145,8 21.990,0 18.232,6 20.551,1 15.729,8
darunter: Deckungswerte § 19 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 PfandBG 709,5 769,5 755,9 520,0 523,4 518,0
darunter: Derivate - - - - - -
Risikobarwert nach Zinsstresstest 7.058,4 2.653,9
Abschlag aus Währungsstresstest - -
Überdeckung 6411,9 7.502,7 7.058,4 3.976,7 4.893,0 2.653,9

1 Risikobarwert inklusive Währungsstresstest.

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Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Hypothekenpfandbriefe im Umlauf mit einer Restlaufzeit von
bis zu sechs Monaten 1.067,1 404,3
mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten 104,3 730,6
mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten 973,9 1.066,0
mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren 2.501,4 76,0
mehr als zwei bis zu drei Jahren 1.287,9 3.435,8
mehr als drei bis zu vier Jahren 793,7 1.237,4
mehr als vier bis zu fünf Jahren 1.357,0 721,7
mehr als fünf bis zu zehn Jahren 7.056,0 6.702,0
mehr als zehn Jahren 282,0 402,0
Gesamt 15.423,3 14.775,8
Deckungswerte Hypothekenpfandbriefe mit einer restlichen Zinsbindungsfrist von
bis zu sechs Monaten 830,5 690,8
mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten 902,0 712,6
mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten 1.036,2 739,8
mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren 759,7 716,6
mehr als zwei bis zu drei Jahren 1.968,2 1.536,4
mehr als drei bis zu vier Jahren 1.884,0 1.922,8
mehr als vier bis zu fünf Jahren 2.262,4 1.660,6
mehr als fünf bis zu zehn Jahren 11.295,4 10.049,5
mehr als zehn Jahren 896,8 723,4
Gesamt 21.835,2 18.752,6

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Weitere Deckungswerte |

Mio. €
31.12.2017 31.12.2016
Ausgleichsforderungen gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 PfandBG
Deutschland - -
Gesamt - -
Forderungen gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 PfandBG
Deutschland - -
darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - -
Gesamt - -
Forderungen gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 3 PfandBG
Deutschland 545,0 520,0
Belgien 164,5 -
Gesamt 709,5 520,0
Gesamt 709,5 520,0

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Größenklassen |

Mio. €
31.12.2017 31.12.2016
Bis zu 0,3 Mio. € 17.157,4 15.207,6
Mehr als 0,3 Mio. € bis zu 1 Mio. € 3.125,5 2.291,1
Mehr als 1 Mio. € bis 10 Mio. € 706,2 610,7
Mehr als 10 Mio. € 136,7 123,1
Gesamt 21.125,7 18.232,6

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Hypothekendarlehen nach Objekt- und Nutzungsart |

Mio. €
31.12.2017 31.12.2016
Deutschland Gewerblich Wohnwirtschaftlich Gewerblich Wohnwirtschaftlich
--- --- --- --- ---
Eigentumswohnungen - 5.306,0 - 4355,1
Ein- und Zweifamilienhäuser - 12.925,1 - 11.278,5
Mehrfamilienhäuser - 2.659,9 - 2.321,7
Bürogebäude 49,1 - 51,5 -
Handelsgebäude 141,7 - 193,0 -
Industriegebäude 0,3 - 0,9 -
Sonstige gewerbliche Gebäude 43,6 - 31,7 -
Unfertige, noch nicht ertragsfähige Neubauten - 0,0 - 0,1
Bauplätze - 0,0 0,0 0,0
Gesamt 234,6 20.891,1 277,1 17.955,5

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Fremdwährung |

Mio. €
31.12.2017 31.12.2016
Nettobarwert - -

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Zinsstruktur |

%
31.12.2017 31.12.2016
Anteil festverzinslicher Deckungswerte 99,7 97,2
Anteil festverzinslicher Pfandbriefe 99,2 98,3

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Überschreitungen |

Mio. €
31.12.2017 31.12.2016
Gesamtbetrag der Forderungen, die die Grenzen nach § 13 Abs. 1 PfandBG überschreiten - -
Gesamtbetrag der Forderungen, die die Grenzen nach § 19 Abs. 1 PfandBG überschreiten - -

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Weitere Strukturdaten 31.12.2017 31.12.2016
Volumengewichteter Durchschnitt des Alters der Forderungen (Seasoning) in Jahren 5,0 5,3
Durchschnittlicher gewichteter Beleihungsauslauf in % 52,6 52,4

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Rückständige Leistungen Deutschland |

Mio. €
31.12.2017 31.12.2016
Gesamtbetrag der mindestens 90 Tage rückständigen Leistungen - -
Gesamtbetrag der rückständigen Zinsen - -
Gesamtbetrag dieser Forderungen, soweit der jeweilige Rückstand mindestens 5 % der Forderung beträgt - -

Zwangsversteigerungen

Im Jahr 2017 wurden keine Zwangsversteigerungen durchgeführt. Es sind keine Verfahren anhängig.

Übernahme von Grundstücken

Im Jahr 2017 wurden keine Grundstücke zur Verhütung von Verlusten übernommen.

(43) Öffentliche Pfandbriefe

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Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Deckungsrechnung Öffentliche Pfandbriefe Nennwert Barwert Risikobarwert Nennwert Barwert Risikobarwert
--- --- --- --- --- --- ---
Zu deckende Verbindlichkeiten 9816,9 12.400,4 13.235,1 11.080,4 14217,4 14056,5
darunter: Pfandbriefumlauf 9816,9 12.400,4 13.235,1 11.080,4 14217,4 14056,5
darunter: Derivate - - - - - -
Deckungswerte 10.993,7 13.640,1 14357,2 12.799,2 15842,1 15.487,3
darunter: Deckungsdarlehen 180,9 184,2 183,6 723,6 754,3 746,1
darunter: Deckungswerte § 20 Abs. 1 PfandBG 10.903,8 13.524,0 14232,8 12451,7 15480,1 15.125,3
darunter: Deckungswerte § 20 Abs. 2 PfandBG 89,9 116,1 124,4 347,5 362,0 362,0
darunter: Derivate - - - - - -
Risikobarwert nach Zinsstresstest 1.288,7 1.624,7
Abschlag aus Währungsstresstest -166,6 -193,9
Überdeckung 1.176,8 1.239,7 1.122,1 1.718,7 1.624,7 1.430,8

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Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Öffentliche Pfandbriefe im Umlauf mit einer Restlaufzeit von
bis zu sechs Monaten 623,4 486,8
mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten 402,2 720,7
mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten 957,6 640,2
mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren 1.003,9 422,2
mehr als zwei bis zu drei Jahren 859,7 1.998,3
mehr als drei bis zu vier Jahren 296,0 1.005,7
mehr als vier bis zu fünf Jahren 370,5 336,8
mehr als fünf bis zu zehn Jahren 2.394,8 2.582,3
mehr als zehn Jahren 2.908,8 2.887,6
Gesamt 9.816,9 11.080,4
Deckungswerte öffentliche Pfandbriefe mit einer restlichen Zinsbindungsfrist von
bis zu sechs Monaten 867,2 817,9
mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten 812,7 1.076,4
mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten 175,6 819,9
mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren 472,9 707,7
mehr als zwei bis zu drei Jahren 839,1 652,9
mehr als drei bis zu vier Jahren 307,9 983,8
mehr als vier bis zu fünf Jahren 613,3 362,2
mehr als fünf bis zu zehn Jahren 2.275,3 2.473,6
mehr als zehn Jahren 4.629,9 4.904,7
Gesamt 10.993,7 12.799,2

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Weitere Deckungswerte |

Mio. €
31.12.2017 31.12.2016
Ausgleichsforderungen gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 1 PfandBG
Deutschland - -
Gesamt - -
Ausgleichsforderungen gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 2 PfandBG
Deutschland 89,9 247,5
darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - -
Niederlande - 100,0
darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - -
Gesamt 89,9 347,5
Gesamt 89,9 347,5

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Größenklassen |

Mio. €
31.12.2017 31.12.2016
Bis zu 10 Mio. € 133,5 119,0
Mehr als 10 Mio. € bis zu 100 Mio. € 1.865,2 2.256,5
Mehr als 100 Mio. € 8.905,1 10.076,2
Gesamt 10.903,8 12.451,7

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Fremdwährung |

Mio. €
31.12.2017 31.12.2016
Nettobarwert in kanadischen Dollar - 40,3
Nettobarwert in schweizer Franken 852,7 664,1
Nettobarwert in britischen Pfund 514,1 566,5
Nettobarwert in US-Dollar 453,6 384,4

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Zinsstruktur |

%
31.12.2017 31.12.2016
Anteil festverzinslicher Deckungswerte 75,9 68,1
Anteil festverzinslicher Pfandbriefe 84,1 84,1

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Überschreitungen |

Mio. €
31.12.2017 31.12.2016
Gesamtbetrag der Forderungen, die die Grenzen nach § 20 Abs. 2 PfandBG überschreiten - -

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Rückständige Leistungen |

Mio. €
31.12.2017 31.12.2016
Gesamtbetrag der mindestens 90 Tage rückständigen Leistungen - -
Gesamtbetrag dieser Forderungen, soweit der jeweilige Rückstand mindestens 5 % der Forderung beträgt - -

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Sitz der Schuldner bzw. der gewährleistenden Stellen |

Mio. €
31.12.2017 31.12.2016
Gesamt 10.903,8 12.451,7
davon geschuldet von
Staaten 1.810,8 1.708,3
Deutschland 204,5 306,8
Großbritannien/Nordirland/Britische Kanalinseln/Insel Man 261,6 347,5
Island 91,7 97,4
Italien 44,2 43,0
Kanada 14,3 16,3
Österreich 632,9 622,3
Portugal 475,0 275,0
Tschechische Republik 86,5 -
Regionalen Gebietskörperschaften 6.059,6 5.820,7
Deutschland 4.227,4 4.087,0
Frankreich inklusive Monaco 47,2 52,9
Italien 495,1 520,1
Japan 42,0 42,0
Kanada 59,5 67,7
Osterreich 60,0 -
Schweiz 897,3 754,3
Spanien 231,1 296,7
Örtlichen Gebietskörperschaften 1.217,6 1.355,8
Belgien 30,0 -
Deutschland 80,7 83,1
Estland 5,5 6,9
Finnland 84,6 89,6
Frankreich inklusive Monaco 23,3 26,2
Großbritannien/Nordirland/Britische Kanalinseln/Insel Man 7,3 7,6
Island 22,2 26,9
Italien 477,4 478,3
Kanada - 38,8
Schweiz 98,1 126,6
USA 388,3 471,9
Sonstigen Schuldnern mit Sitz in 730,2 1.837,8
Deutschland 274,9 458,3
Frankreich inklusive Monaco 367,4 380,8
Osterreich - 812,0
Schweiz 50,0 100,0
Supranationale Organisationen1 2,0 5,9
USA 35,9 80,9
Gesamt 9.818,2 10.722,5
davon gewährleistet von
Staaten 206,5 749,1
Deutschland 206,5 749,1
davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern 180,9 723,6
Regionalen Gebietskörperschaften 145,3 124,0
Deutschland - -
Belgien 145,3 124,0
Örtlichen Gebietskörperschaften - -
Deutschland - -
Sonstigen Schuldnern 733,8 856,0
Deutschland 733,8 856,0
Gesamt 1.085,6 1.729,1
Weitere Deckungswerte § 20 Abs. 2 PfandBG 89,9 347,5
Gesamt 10.993,7 12.799,2

1 Deckungswerte gegenüber europäischen Institutionen.

(44) Schiffspfandbriefe

Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat mit Wirkung zum 31. Mai 2017 die Erlaubnis zum Betreiben des Schiffspfandbriefgeschäfts zurückgegeben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat eine Ausnahme von der nach dem § 26 Abs. 1 Nr. 4 Pfandbriefgesetz vorgeschriebenen Begrenzung für weitere Deckungswerte ab 1. Juni 2017 gestattet. Die begebenen Schiffspfandbriefe sind vollständig durch weitere Deckungswerte besichert, die die Voraussetzungen zur Deckung von Öffentlichen Pfandbriefen und - soweit sie die Begrenzung des Pfandbriefgesetzes für weitere Deckungswerte übersteigen - zusätzliche von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht festgelegte Bonitätskriterien erfüllen.

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Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Deckungsrechnung Schiffspfandbriefe Nennwert Barwert Risikobarwert Nennwert Barwert Risikobarwert
--- --- --- --- --- --- ---
Zu deckende Verbindlichkeiten 460,9 536,2 555,9 1.135,4 1.290,9 1.281,2
darunter: Pfandbriefumlauf 460,9 536,2 555,9 1.095,3 1.243,5 1.233,4
darunter: Derivate1 - - - 40,2 47,4 47,8
Deckungswerte 573,7 587,8 599,2 1.687,8 1.767,5 1.767,2
darunter: Deckungsdarlehen - - - 1.407,8 1.475,7 1.478,9
darunter: Deckungswerte § 26 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 PfandBG 573,7 587,8 599,2 280,0 291,8 288,3
darunter: Derivate1 - - - - - -
Risikobarwert nach Zinsstresstest 43,3 486,0
Abschlag aus Währungsstresstest - -168,8
Überdeckung 112,8 51,6 43,3 552,3 476,6 317,2

1 Ausschließlich zur Absicherung von Währungsrisiken.

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Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Schiffspfandbriefe im Umlauf mit einer Restlaufzeit von
bis zu sechs Monaten 18,0 260,0
mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten - 140,0
mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten 45,0 18,0
mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren 35,0 30,0
mehr als zwei bis zu drei Jahren 137,0 121,2
mehr als drei bis zu vier Jahren 71,5 187,5
mehr als vier bis zu fünf Jahren 70,2 153,5
mehr als fünf bis zu zehn Jahren 79,0 179,9
mehr als zehn Jahren 5,3 5,2
Gesamt 460,9 1.095,3
Deckungswerte Schiffspfandbriefe mit einer restlichen Zinsbindungsfrist von
bis zu sechs Monaten - 1.482,8
mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten 300,7 165,0
mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten - 40,0
mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren 50,0 -
mehr als zwei bis zu drei Jahren 50,0 -
mehr als vier bis zu fünf Jahren 173,0 -
Gesamt 573,7 1.687,8

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Weitere Deckungswerte |

Mio. €
31.12.2017 31.12.2016
Deutschland
Ausgleichsforderungen gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 2 PfandBG - -
Forderungen gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 3 PfandBG 75,0 -
darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - -
Forderungen gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 4 PfandBG1 498,7 115,0
Portugal
Ausgleichsforderungen gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 2 PfandBG - -
Forderungen gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 3 PfandBG - -
darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - -
Forderungen gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 4 PfandBG - 165,0
Gesamt 573,7 280,0

1 Die Commerzbank AG hat mit Wirkung zum 31. Mai 2017 die Erlaubnis zum Betreiben des Schiffspfandbriefsgeschäfts zurückgegeben. In diesem Zusammenhang hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Ausnahme von der Begrenzung des § 26 Abs. 1 Nr. 4 Pfandbriefgesetz für weitere Deckungswerte ab 1. Juni 2017 zugelassen.

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Größenklassen |

Mio. €
31.12.2017 31.12.2016
Bis zu 0,5 Mio. € - 1,0
Mehr als 0,5 Mio. € bis zu 5 Mio. € - 355,0
Mehr als 5 Mio. € - 1.051,8
Gesamt - 1.407,8

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Registerland der beliehenen Schiffe und Schiffsbauwerke |

Mio. €
31.12.2017 31.12.2016
Seeschiffe - 1.407,8
Antigua und Barbuda - 5,4
Bahamas - 61,2
Deutschland - 737,0
Gibraltar - 0,7
Griechenland - 76,7
Großbritannien - 11,7
Hongkong - 31,2
Insel Man - 47,4
Liberia - 95,3
Malta - 114,5
Marshallinseln - 109,1
Niederlande - 17,8
Norwegen - 7,6
Panama - 23,2
Singapur - 13,0
Türkei - 5,6
Zypern - 50,4
Binnenschiffe - -
Gesamt - 1.407,8

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Fremdwährung |

Mio. €
31.12.2017 31.12.2016
Nettobarwert in schweizer Franken - 9,4
Nettobarwert in japanischen Yen - 38,7
Nettobarwert in US-Dollar - 826,9
Gesamt - 875,0

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Zinsstruktur |

%
31.12.2017 31.12.2016
Anteil festverzinslicher Deckungswerte 86,9 0,3
Anteil festverzinslicher Pfandbriefe 97,2 89,0

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Überschreitungen |

Mio. €
31.12.2017 31.12.2016
Gesamtbetrag der Forderungen, die die Grenzen nach § 26 Abs. 1 PfandBG überschreiten1 - -

1 Die Commerzbank AG hat mit Wirkung zum 31. Mai 2017 die Erlaubnis zum Betreiben des Schiffspfandbriefsgeschäfts zurückgegeben. In diesem Zusammenhang hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Ausnahme von der Begrenzung des § 26 Abs. 1 Nr. 4 Pfandbriefgesetz für weitere Deckungswerte ab 1. Juni 2017 zugelassen.

Zwangsversteigerungen

Im Jahr 2017 wurden keine Zwangsversteigerungen durchgeführt. Es sind keine Verfahren anhängig.

Übernahmen von Schiffen oder Schiffsbauwerken

Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat wie im Vorjahr kein Schiff zur Verhütung von Verlusten übernommen.

Rückständige Leistungen

Der Nennwert der zur Deckung von Schiffspfandbriefen verwendeten Darlehensforderungen betrug 0,0 Mio. Euro; infolgedessen gab es auch keine Rückständige Leistungen.

Im Vorjahr betrug der Nennwert der zur Deckung von Schiffspfandbriefen verwendeten Darlehensforderungen 1407,8 Mio. Euro. Rückständige Leistungen von Tilgung und Zinsen waren hierin nicht enthalten, da fällige Tilgungsleistungen ab dem Fälligkeitszeitpunkt nicht mehr in der Deckungsrechnung und Zinsen nicht als Deckungswert zu berücksichtigen waren.

Die rückständigen Leistungen über den Deckungsbetrag hinaus betrugen im Vorjahr: 17,1 Mio. Euro. Der Gesamtbetrag dieser Forderungen, soweit der jeweilige Rückstand mindestens 5 % der Forderung betrug, lag im Vorjahr bei 63,4 Mio. Euro.

(45) Anteilsbesitz

Die nachstehenden Angaben nehmen wir gemäß § 271 Abs. 1, § 285 Nr. 11 und 11 a HGB vor. Fußnoten und Anmerkungen zu nachfolgenden Tabellen sind am Ende dieser Angabe zusammengefasst.

a) Verbundene Unternehmen

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Name Sitz Kapitalanteil

%
Währung Eigenkapital*

Tsd.
Jahresergebnis*

Tsd.
ABANTUM Beteiligungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR -2.321 592
ABORONUM Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 53 3
ACCOMO Hotel HafenCity GmbH &Co. KG Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR -80 -45
ACCOMO Verwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 26 2
AGUSTO Beteiligungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 25 -1
AHOTELLO Beteiligungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 24 1
ALISETTA Verwaltung und Treuhand GmbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 24 0
ARINGO Verwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 25 -1
ASTUTIA Beteiligungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 3.825 -a)
Atlas Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 269.317 -a)
AVENTIMOLA Beteiligungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 25 -1
BDH Development Sp. z o.o. Lódz, Polen 100,0 PLN 92.674 -2.117
Bridge Re Limited Hamilton, Bermuda 100,0 USD 620 -61
CBG Commerz Beteiligungsgesellschaft Holding mbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 6.137 -a)
CBG Commerz Beteiligungskapital GmbH & Co. KG Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 49.601 8.136
CERI International Sp. z o.o. Lódz, Polen 100,0 PLN 15.944 39.934
Coba Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 26 -a)
comdirect bank Aktiengesellschaft Quickborn, Deutschland 82,3 EUR 429.941 69.886
Commerz (East Asia) Limited Hongkong, Hongkong 100,0 EUR 4.457 123
Commerz Asset Management Asia Pacific Pte Ltd Singapur, Singapur 100,0 USD 26.725 -281
Commerz Bankenholding Nova GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 982.707 -a)
Commerz Business Consulting GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 94 -a)
Commerz Direktservice GmbH Duisburg, Deutschland 100,0 EUR 1.178 -a)
Commerz Funds Solutions S.A. Luxemburg, Luxemburg 100,0 EUR 7.731 4.637
Commerz Grundbesitz Beteiligungsgesellschaft mbH &Co. KG Frankfurt am Main, Deutschland 90,0 EUR 15.464 -858
Commerz Markets LLC Wilmington, Delaware, USA 100,0 USD 197 61 1 7.565
Commerz Pearl Limited London, Großbritannien 100,0 GBP 20 0
Commerz Real AG Eschborn, Deutschland 100,0 EUR 408.394 -a)
Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 151 -a)
Commerz Real Investmentgesellschaft mbH Wiesbaden, Deutschland 100,0 EUR 21.677 -a)
Commerz Real Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 5.000 -a)
Commerz Real Mobilienleasing GmbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 5.385 -a)
Commerz Real Verwaltung und Treuhand GmbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 26 -a)
Commerz Securities Hong Kong Limited Hongkong, Hongkong 100,0 EUR 10.995 120
Commerz Service-Center Intensive GmbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 435 -1)a)
Commerz Services Holding GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 15.979 -a)
Commerz Systems GmbH Eschborn, Deutschland 100,0 EUR 6.464 -a)
Commerzbank (Eurasija) AO Moskau, Russland 100,0 RUB 11.327339 826.100
Commerzbank Asset Management Asia Ltd. Singapur, Singapur 100,0 USD 1.892 -50
Commerzbank Auslandsbanken Holding AG Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 183.000 -a)
Commerzbank Brasil S.A. - Banco Múltiplo São Paulo, Brasilien 100,0 BRL 249.067 -10450
Commerzbank Finance & Covered Bond S.A. Luxemburg, Luxemburg 100,0 EUR 1.030.739 58.810
Commerzbank Finance 3 S.à.r.l. Luxemburg, Luxemburg 100,0 EUR 771 -19
Commerzbank Finance BV Amsterdam, Niederlande 100,0 EUR 1.294 -167
Commerzbank Finance Limited London, Großbritannien 100,0 GBP 255.319 77.208
Commerzbank Holdings (UK) Limited London, Großbritannien 100,0 GBP 15.764 125
Commerzbank Holdings France Paris, Frankreich 100,0 EUR 75.583 -4585
Commerzbank Immobilien- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 462.597 -a)
Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 2.577.604 -a)
Commerzbank Leasing 4 S.e.n.c. Luxemburg, Luxemburg 100,0 GBP 28 -20
Commerzbank Leasing 5 S.e.n.c. Luxemburg, Luxemburg 100,0 GBP 93 -17
Commerzbank Leasing 6 S.à.r.l. Luxemburg, Luxemburg 100,0 GBP 99 -5
Commerzbank Leasing December (1) Limited London, Großbritannien 100,0 GBP 334 -17
Commerzbank Leasing December (3) Limited London, Großbritannien 100,0 GBP 681 -105
Commerzbank Leasing Holdings Limited London, Großbritannien 100,0 GBP 1.028 169
Commerzbank Leasing Limited London, Großbritannien 100,0 GBP 1.377 21
Commerzbank Leasing March (3) Limited London, Großbritannien 100,0 GBP 342 16
Commerzbank Leasing September (5) Limited London, Großbritannien 100,0 GBP 261 57
Commerzbank U.S. Finance, Inc. Wilmington, Delaware, USA 100,0 USD 338 3
Commerzbank Zrt. Budapest, Ungarn 100,0 HUF 26.261.000 -434.000
CommerzFactoring GmbH Mainz, Deutschland 50,1 EUR 1.099 -a)
CommerzVentures Beteiligungs GmbH & Co. KG Frankfurt am Main, Deutschland 99,4 EUR 25.106 -858
CommerzVentures GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 28.055 -1.902
ComTS Finance GmbH Halle (Saale), Deutschland 100,0 EUR 1.550 -a)
ComTS Kredit GmbH Duisburg, Deutschland 100,0 EUR 1.050 -a)
ComTS Logistics GmbH Magdeburg, Deutschland 100,0 EUR 1.550 -a)
ComTS Mitte GmbH Erfurt, Deutschland 100,0 EUR 2714 -a)
ComTS Nord GmbH Magdeburg, Deutschland 100,0 EUR 1.492 -a)
ComTS Ost GmbH Halle (Saale), Deutschland 100,0 EUR 1.550 -a)
ComTS West GmbH Hamm, Deutschland 100,0 EUR 1.256 -a)
Dr. Gubelt Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Frankfurt Neue Mainzer Straße KG Düsseldorf, Deutschland 94,9 EUR 19910 6.965
Dr. Gubelt Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Wuppertal KG Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR -420 -330
Dresdner Capital LLC I Wilmington, Delaware, USA 100,0 USD 1.790 42
Dresdner Capital LLC IV Wilmington, Delaware, USA 100,0 JPY 18.566 -38
Dresdner Kleinwort Luminary Inc. Wilmington, Delaware, USA 100,0 USD 742.872 105
Dresdner Lateinamerika Aktiengesellschaft Hamburg, Deutschland 100,0 EUR 32.109 -a)
DSB Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 25 -a)
Entertainment Asset Holdings C.V. Amsterdam, Niederlande 58,2 EUR -151 -26
Entertainment Asset Holdings GP B.V. Amsterdam, Niederlande 100,0 EUR 0 0
Eschborn Capital LLC Wilmington, Delaware, USA 100,0 USD 7315 4
European Bank for Financial Services GmbH (ebase) Aschheim, Deutschland 100,0 EUR 26.800 -a)
FABA Vermietungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 26 -a)
Film Library Holdings LLC Wilmington, Delaware, USA 51,0 USD 67713 4.062
Frega Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 31 8616
Future Tech Fundusz Inwestycyjny Zamkniety Warschau, Polen 98,0 PLN 0 0
Garbary Sp. z o.o. Poznan, Polen 100,0 PLN 45.504 -2.177
Greene Elm Trading II LLC Wilmington, Delaware, USA 100,0 USD 14966 378
Greene Elm Trading V LLC Wilmington, Delaware, USA 100,0 USD 9.652 148
Greene Elm Trading VI LLC Wilmington, Delaware, USA 100,0 USD 11.758 167
Greene Elm Trading VII LLC Wilmington, Delaware, USA 100,0 USD 15.383 0
Gresham Leasing March (2) Limited London, Großbritannien 100,0 GBP 2.511 -27
Kira Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH München, Deutschland 100,0 EUR 74.830 -a)
Kommanditgesellschaft MS "CPO ALICANTE" Offen Reederei GmbH & Co. Hamburg, Deutschland 90,0 EUR 18.552 371
Kommanditgesellschaft MS "CPO ANCONA" Offen Reederei GmbH & Co. Hamburg, Deutschland 77,2 EUR 21.026 5.645
Kommanditgesellschaft MS "CPO BILBAO" Offen Reederei GmbH & Co. Hamburg, Deutschland 90,0 EUR 17.163 1.871
Kommanditgesellschaft MS "CPO MARSEILLE" Offen Reederei GmbH & Co. Hamburg, Deutschland 77,2 EUR 16.971 4211
Kommanditgesellschaft MS "CPO PALERMO" Offen Reederei GmbH & Co. Hamburg, Deutschland 73,9 EUR 39.478 2.503
Kommanditgesellschaft MS "CPO TOULON" Offen Reederei GmbH & Co. Hamburg, Deutschland 90,0 EUR 17.847 2.359
Kommanditgesellschaft MS "CPO VALENCIA" Offen Reederei GmbH & Co. Hamburg, Deutschland 90,0 EUR 19.040 1.770
LSF Loan Solutions Frankfurt GmbH Eschborn, Deutschland 100,0 EUR 115.291 -a)
mBank Hipoteczny S.A. Warschau, Polen 100,0 PLN 880.277 23.422
mBank S.A. Warschau, Polen 69,4 PLN 11.804.464 1.219.339
mCentrum Operacji Sp. z o.o. Aleksandrów Lódzki, Polen 100,0 PLN 33.882 561
MERKUR Grundstücks GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 9.233 -a)
m Faktoring S.A. Warschau, Polen 100,0 PLN 61.053 11.342
mFinance France S.A. Paris, Frankreich 100,0 EUR 335 195
mFinanse S.A. Lódz, Polen 100,0 PLN 154.709 135431
m Leasing Sp. z o.o. Warschau, Polen 100,0 PLN 276.041 56.360
NAVIPOS Schiffsbeteiligungsgesellschaft mbH Hamburg, Deutschland 100,0 EUR 35.394 -3.271
NOVELLA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 11.176 -a)
OLEANDRA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Kaiser-Karree KG Grünwald, Deutschland 85,0 EUR 5.541 3.977
OnVista Aktiengesellschaft Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 35.020 -1.939
onvista media GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 912 0
REFUGIUM Beteiligungsgesellschaft mbH Grünwald, Deutschland 100,0 EUR 9.362 72
SECUNDO Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 5.811 -a)
Tele-Tech Investment Sp. z o.o. Warschau, Polen 100,0 PLN 510 31
TOMO Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 22.778 -a)
Twins Financing LLC Dover, Delaware, USA 60,0 USD 1.965 795
Wilmots Leasing AB Stockholm, Schweden 100,0 SEK 431 -343
Zelos Luxembourg S.C.S. Luxemburg, Luxemburg 100,0 EUR -20.081 -5436

b) Assoziierte Unternehmen

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Name Sitz Kapitalanteil

%
Währung Eigenkapital*

Tsd.
Jahresergebnis*

Tsd.
AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH Frankfurt am Main, Deutschland 31,6 EUR 227.652 4.100
ARINGO GmbH&Co. Geschlossene Investment KG Düsseldorf, Deutschland 34,3 EUR 10 -136
Capital Investment Trust Corporation Taipeh, Taiwan 24,0 TWD 3.163.802 426.383
Commerz UnternehmensbeteiligungsAktiengesellschaft Frankfurt am Main, Deutschland 40,0 EUR 87169 14.052
DTE Energy Center, LLC Wilmington, Delaware, USA 50,0 USD 72.710 10.594
HAJOBANTA GmbH & Co. Asia Opportunity I KG Düsseldorf, Deutschland 20,8 EUR 23.682 1.982
ILV Immobilien-Leasing Verwaltungsgesellschaft Düsseldorf mbH Düsseldorf, Deutschland 50,0 EUR 15.469 4.496
mLocum S.A. Lódz, Polen 29,0 PLN 122.394 14.561
MOLARIS Verwaltungs- und Vermietungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 25,0 EUR 5.706 -1.209

c) Gemeinschaftsunternehmen

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Name Sitz Kapitalanteil

%
Währung Eigenkapital*

Tsd.
Jahresergebnis*

Tsd.
Delphi I LLC Wilmington, Delaware, USA 33,3 EUR -513.489 -19.074
FV Holding S.A. Brüssel, Belgien 60,0 EUR 1.309 -86

d) Zweckgesellschaften

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Name Sitz Kapitalanteil

%
Währung Eigenkapital*

Tsd.
LAMINA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Leipzig KG Grünwald, Deutschland 100,0 EUR -5.930

e) Beteiligungen an Gesellschaften mit dauerhafter Verbindung

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Name Sitz Kapitalanteil

%
Alma Atlas Investments Limited Lathom/Near Ormskirk, Lancashire, Großbritannien 12,0
BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH Berlin, Deutschland 10,7
BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen München, Deutschland 5,3
Bilendo GmbH München, Deutschland 12,9
BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH Hamburg, Deutschland 13,3
Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH Potsdam, Deutschland 10,8
Bürgschaftsbank Bremen GmbH Bremen, Deutschland 8,3
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH Schwerin, Deutschland 12,0
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH Dresden, Deutschland 10,6
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH Magdeburg, Deutschland 10,4
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kiel, Deutschland 5,6
Bürgschaftsbank Thüringen GmbH Erfurt, Deutschland 12,3
Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH Hamburg, Deutschland 17,8
ByeBuy Global Operations GmbH Berlin, Deutschland 9,3
Candis GmbH Berlin, Deutschland 5,5
Decentralized Mobile Applications Limited Tel Aviv, Israel 6,8
Deutsche Börse Commodities GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 16,2
Dr. Gubelt Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Halle Am Markt KG Düsseldorf, Deutschland 6,0
Dr. Gubelt Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Schwabing KG Düsseldorf, Deutschland 8,1
e-bot7 GmbH München, Deutschland 5,4
GetSafe GmbH Heidelberg, Deutschland 13,0
Gini GmbH München, Deutschland 13,4
Interessengemeinschaft Frankfurter Kreditinstitute GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 16,9
iwoca Limited London, Großbritannien 5,5
Kreditgarantiegemeinschaft des Hotel- und Gaststättengewerbes in Bayern GmbH München, Deutschland 9,7
Kreditgarantiegemeinschaft in Baden-Württemberg Verwaltungs-GmbH Stuttgart, Deutschland 6,5
LiquidityMatch LLC Wilmington, Delaware, USA 14,3
Mambu GmbH Berlin, Deutschland 9,3
Marqeta, Inc. City of Dover, USA 5,4
MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH Mainz, Deutschland 9,8
MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH Kiel, Deutschland 7,3
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH Potsdam, Deutschland 18,2
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH Schwerin, Deutschland 18,4
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH Hannover, Deutschland 12,4
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH Dresden, Deutschland 16,4
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) mbH Magdeburg, Deutschland 17,5
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH Erfurt, Deutschland 16,5
Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH Kiel, Deutschland 9,2
Neptune Networks Limited London, Großbritannien 5,3
Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH Hannover, Deutschland 5,6
Omnyway, Inc. Wilmington, Delaware, USA 10,4
paydirekt GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 11,1
Perspecteev S.A.S. Paris, Frankreich 9,2
Pinova GmbH &Co. Beteiligungs 2 KG München, Deutschland 11,1
realbest GmbH Berlin, Deutschland 10,7
Retresco GmbH Berlin, Deutschland 7,6
Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH Saarbrücken, Deutschland 8,4
TransFICC Limited London, Großbritannien 17,6
TRAXPAY AG Frankfurt am Main, Deutschland 8,0
True Sale International GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 23,1
Userlane GmbH München, Deutschland 7,6

f) Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften, bei denen die Beteiligung 5 % der Stimmrechte überschreitet

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Name Sitz Kapitalanteil

%
Stimmrechte

%
EURO Kartensysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung Frankfurt am Main, Deutschland 13,9 13,9
GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen Bremen, Deutschland 7,1 7,1
SCHUFA Holding AG Wiesbaden, Deutschland 18,6 18,6

Fußnoten

1) Umfirmiert: von Service-Center Inkasso GmbH Düsseldorf in Commerz Service-Center Intensive GmbH

Anmerkungen und Erläuterungen

a) Beherrschungs- bzw. Ergebnisabführungsvertrag.

* Kennzahlen aus dem letzten veröffentlichten Abschluss.

Die Angaben gemäß § 285 Nr.11 a HGB sind wegen untergeordneter Bedeutung nach § 286 Abs. 3 Nr.1 HGB unterblieben.

Devisenkurse für 1 Euro zum 31.12.2017

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Brasilien BRL 3,9729
Großbritannien GBP 0,8872
Japan JPY 135,0100
Polen PLN 4,1770
Russland RUB 69,3920
Schweden SEK 9,8438
Taiwan TWD 35,5397
Ungarn HUF 310,3300
USA USD 1,1993

(46) Mandate in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien

Mitglieder des Vorstands der Commerzbank Aktiengesellschaft

Angaben gemäß § 285 Ziffer 10 HGB

a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (im Inland)

b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Martin Zielke

b) CommerzVentures GmbH1

Frank Annuscheit

a) BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G.

stellv. Vorsitzender

comdirect bank Aktiengesellschaft1

stellv. Vorsitzender

b) BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V.

stellv. Vorsitzender

Commerz Services Holding GmbH1

Vorsitzender

Dr. Marcus Chromik

b) mBank S.A.1

Stephan Engels

b) CommerzVentures GmbH1

stellv. Vorsitzender

EIS Einlagensicherungsbank GmbH

Vorsitzender

mBank S.A.1

stellv. Vorsitzender

Michael Mandel

a) comdirect bank Aktiengesellschaft1

Vorsitzender

Commerz Real AG1

stellv. Vorsitzender

SCHUFA Holding AG

(bis 19.06.2017)

b) Commerz Real Investmentgesellschaft mbH1

stellv. Vorsitzender

CommerzVentures GmbH1

(seit 20.09.2017)

mBank S.A.1

Dr. Bettina Orlopp

(seit 1.11.2017)

a) Commerz Real AG1

Michael Reuther

b) EUREX Deutschland AöR

Frankfurter Wertpapierbörse AöR

Landwirtschaftliche Rentenbank AöR

Verlagsbeteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung

1 Konzernmandat.

Mitglieder des Aufsichtsrats der Commerzbank Aktiengesellschaft

Angaben gemäß § 285 Ziffer 10 HGB

a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (im Inland)

b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Klaus-Peter Müller

a) Fresenius Management SE Fresenius SE & Co. KGaA

b) Parker Hannifin Corporation, Cleveland

Uwe Tschäge

Hans-Hermann Altenschmidt

Heike Anscheit

(seit 1.1.2017)

Gunnar de Buhr

a) BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG

BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G.

b) BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V.

Stefan Burghardt

Sabine U. Dietrich

Karl-Heinz Flöther

a) Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main

Dr. Tobias Guldimann

(seit 3.5.2017)

b) Edmond de Rothschild Holding S.A., Chambésy (Schweiz)

Edmond de Rothschild (Suisse) S.A., Genf (Schweiz)

Edmond de Rothschild (Monaco) S.A., Monaco (Fürstentum Monaco)

Fedafin AG, Widnau (Schweiz)

Vorsitzender

Stefan Jennes

(seit 1.2.2017)

Dr. Markus Kerber

a) KfW-Bankengruppe (bis 30.3.2017)

b) Computershare Limited, Melbourne

Alexandra Krieger

a) AbbVie Komplementär GmbH

Evonik Resource Efficiency GmbH

Oliver Leiberich

Dr. Stefan Lippe

b) Acqupart Holding AG, Zug

stellv. Vorsitzender

AXA S.A., Paris Celsius Pro AG, Zürich

Vorsitzender

YES.com AG, Lachen

Vorsitzender

Beate Mensch

a) Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft, München

Anja Mikus

Dr. Roger Müller

(bis 3.5.2017)

Dr. Helmut Perlet

a) Allianz SE

Vorsitzender

(bis 6.5.2017)

GEA GROUP AG

Vorsitzender

Mark Roach

Margit Schoffer

(bis 31.1.2017)

Nicholas Teller

Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell

b) Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des Bundes, Wien

(bis 7.3.2017)

Österreichische Bundesbahnen Holding AG, Wien

(bis 9.2.2018)

OMV Aktiengesellschaft, Wien

Vienna Insurance Group AG, Wien

Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft

Angaben gemäß § 340a Abs. 4 Ziffer 1 HGB

Stichtag: 31.12.2017

Dorthe Freifrau von Beaulieu-Marconnay

Commerz Systems GmbH1

Ulrich Coenen

Commerz Direktservice GmbH1

Volker Ergler

Stadtwerke Viernheim GmbH

Gerold Fahr

Stadtwerke Ratingen GmbH Vorsitzender

Martin Fischedick

Borgers SE & Co. KGaA

Jörg van Geffen

Häfen und Güterverkehr Köln AG

Sven Gohlke

Bombardier Transportation GmbH

Dr. Gerd Gouverneur

Commerz Systems GmbH1

stellv. Vorsitzender

Andrea Habermann

Delta Direkt Lebensversicherung

Aktiengesellschaft München

Marcus König

Städtische Werke Nürnberg

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft

Dr. Annette Messemer

K+S Aktiengesellschaft

Stephan Müller

Commerz Systems GmbH1

Vorsitzender

Stefan Nodewald

SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz

Aktiengesellschaft

Christian Rhino

Commerz Direktservice GmbH1

Roman Schmidt

Commerz Real AG1

Sabine Schmittroth

comdirect bank Aktiengesellschaft1

Commerz Direktservice GmbH1

Vorsitzende

Commerz Real AG1

Dr. Jochen Sutor

Commerz Real AG1

Benedikt Winzen

Wohnstätte Krefeld, Wohnungs-Aktiengesellschaft

Reiner Wohlmann

Commerz Systems GmbH1

(47) Organe der Commerzbank Aktiengesellschaft

Aufsichtsrat

Klaus-Peter Müller

Vorsitzender

Uwe Tschäge1

Stellv. Vorsitzender

Bankangestellter

Commerzbank Aktiengesellschaft

Hans-Hermann Altenschmidt1

Bankangestellter

Commerzbank Aktiengesellschaft

Heike Anscheit1

(seit 1.1.2017)

Bankangestellte

Commerzbank Aktiengesellschaft

Gunnar de Buhr1

Bankangestellter

Commerzbank Aktiengesellschaft

Stefan Burghardt1

Niederlassungsleiter

Mittelstand Bremen

Commerzbank Aktiengesellschaft

Sabine U. Dietrich

Ehemaliges Mitglied des Vorstands der BP Europe SE

Karl-Heinz Flöther

Selbst. Unternehmensberater

Dr. Tobias Guldimann

(seit 3.5.2017)

Selbst. Berater in der Finanzbranche

Stefan Jennes1

(seit 1.2.2017)

Bankangestellter

Commerzbank Aktiengesellschaft

Dr. Markus Kerber

Ehemaliger Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie

Alexandra Krieger1

Leiterin Bereich Betriebswirtschaft/ Unternehmensstrategien Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

Oliver Leiberich1

Bankangestellter

Commerzbank Aktiengesellschaft

Dr. Stefan Lippe

Ehemaliger Präsident der Geschäftsleitung der Swiss Re AG

Beate Mensch1

Gewerkschaftssekretärin

ver.di Landesbezirk Hessen

Organisationsentwicklung

Anja Mikus

CEO/CIO Stiftung "Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung"

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Dr. Roger Müller

(bis 3.5.2017)

General Counsel

Deutsche Börse AG

Dr. Helmut Perlet

Vorsitzender des Aufsichtsrats der GEA GROUP AG

Mark Roach1

Gewerkschaftssekretär

ver.di-Bundesverwaltung

Margit Schoffer1

(bis 31.1.2017)

Bankangestellte

Commerzbank Aktiengesellschaft

Nicholas Teller

Vorsitzender des Beirats

E.R. Capital Holding GmbH & Cie. KG

Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell

Ehemaliges Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank

1 Von den Arbeitnehmern gewählt.

Vorstand

Martin Zielke

Vorsitzender

Frank Annuscheit

Dr. Marcus Chromik

Stephan Engels

Michael Mandel

Dr. Bettina Orlopp

(seit 1.11.2017)

Michael Reuther

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Frankfurt am Main, 2. März 2018

Der Vorstand

Martin Zielke

Frank Annuscheit

Marcus Chromik

Stephan Engels

Michael Mandel

Bettina Orlopp

Michael Reuther

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der COMMERZBANK Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

1. Bewertung von Schiffsfinanzierungen

2. Bewertung von Wertpapieren und Derivaten zum beizulegenden Zeitwert

3. Übernahme des Ratenkreditgeschäfts von der Commerz Finanz GmbH

4. Prüfung von Rückstellungserfordernissen im Kontext der Strategie "Commerzbank 4.0"

5. Steuererstattungsansprüche aus um den Dividendenstichtag abgewickelten Handelsgeschäften

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

a) Sachverhalt und Problemstellung

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Bewertung von Schiffsfinanzierungen

a) Die COMMERZBANK Aktiengesellschaft ist im Schiffsfinanzierungsgeschäft tätig. Im Berichtszeitraum trug dieser Geschäftsbereich maßgeblich zu den Einzelwertberichtigungen im Kreditgeschäft bei, sodass sich aus dem Schiffsfinanzierungsgeschäft erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage der Gesellschaft ergeben haben. Im Rahmen der Rechnungslegung sind zur Bewertung dieser Forderungen regelmäßig Schätzungen, insbesondere zukünftiger Charterraten, erforderlich. Im Zusammenhang mit der Abwicklung notleidender Finanzierungen sind zudem Zahlungsströme aus Objektverwertungen zu schätzen. Da diese Bewertungsparameter einen bedeutsamen Einfluss darauf haben, ob bzw. in welcher Höhe Einzelwertberichtigungen erforderlich sind und diese Einzelwertberichtigungen insofern mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind, war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir zunächst die Angemessenheit und Wirksamkeit des relevanten internen Kontrollsystems der Gesellschaft zur Bewertung von Schiffsfinanzierungen beurteilt. Dabei haben wir auch die entsprechende Geschäftsorganisation, IT-Systeme und Bewertungsmodelle berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir die Bewertung der Schiffsfinanzierungen, einschließlich der Angemessenheit geschätzter Werte, beurteilt, indem wir unter anderem die richtige Anwendung der Bewertungsmodelle nachvollzogen und die Angemessenheit der verwendeten zukünftigen Charterraten, Verwertungserlöse und weiteren Inputfaktoren gewürdigt haben. Zu diesem Zweck haben wir auch die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Auswertungen und Begründungen unter Berücksichtigung eigener Analysen sowie Daten externer Analysten nachvollzogen. Bei der Prüfung der Bewertung von Schiffsfinanzierungen haben wir unsere internen Spezialisten für die Bewertung von Schiffen sowie unsere internen Spezialisten aus den Bereichen IT-Prüfung und Finanzmathematik einbezogen. Die von den gesetzlichen Vertretern der COMMERZBANK Aktiengesellschaft zur Bewertung des Schiffsfinanzierungsportfolios angewandten Bewertungsparameter liegen, innerhalb der aus unserer Sicht, vertretbaren Bandbreiten.

c) Die Angaben der COMMERZBANK Aktiengesellschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Risikovorsorge im Kreditgeschäft, welche auch für die Bewertung von Schiffsfinanzierungen gelten, sind in der Anhangangabe Nr. 2 enthalten.

2. Bewertung von Wertpapieren und Derivaten zum beizulegenden Zeitwert

a) Die COMMERZBANK Aktiengesellschaft schließt Geschäfte in Wertpapieren und Derivaten ab, die sie im Jahresabschluss dem Handelsbestand, der Liquiditätsreserve sowie dem Anlagevermögen zuordnet. Für Zwecke der Bilanzierung bzw. der Darstellung im Anhang ermittelt die Gesellschaft für diese Bestände den beizulegenden Zeitwert. Die Bewertung der Bestände erfolgt im Handelsbereich der COMMERZBANK Aktiengesellschaft und wird anschließend unabhängig vom Handelsbereich verifiziert. Der beizulegende Zeitwert wird durch den an einem aktiven Markt festgestellten Preis des jeweiligen Finanzinstruments bestimmt. Sofern keine Marktpreise verfügbar sind, erfolgt die Bewertung anhand notierter Preise ähnlicher Instrumente an aktiven Märkten. Sind keine notierten Preise für identische oder ähnliche Finanzinstrumente verfügbar, werden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Bewertungsmodelle eingesetzt, die im größtmöglichen Umfang beobachtbare Marktdaten als Parameter verwenden. Wenn für die Bewertung mit Bewertungsmodellen nicht ausreichend aktuelle überprüfbare Marktdaten vorliegen, werden auch nicht am Markt beobachtbare Parameter herangezogen. Diese Eingangsparameter können Daten enthalten, die in Form von Näherungswerten unter anderem aus historischen Daten ermittelt werden. Für außerbörsliche Derivate berechnet die Gesellschaft darüber hinaus Bewertungsanpassungen für Kontrahentenrisiken sowie Finanzierungskosten.

Bei modellbewerteten Finanzinstrumenten bestehen daher erhöhte Bewertungsunsicherheiten bzw. größere Spannen von vertretbaren Bandbreiten von beizulegenden Zeitwerten. Insbesondere trifft dies auf komplexe Finanzinstrumente sowie bei Verwendung unbeobachtbarer Parameter zu. Vor dem Hintergrund der potenziellen Auswirkungen dieser Bewertungsunsicherheiten auf den Jahresabschluss war die Bewertung von modellbewerteten Wertpapieren und Derivaten, einschließlich der Bewertungsanpassungen für Kontrahentenrisiken sowie Finanzierungskosten, im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir insbesondere die modellbewerteten Bestände an Wertpapieren und Derivaten analysiert, wobei der Schwerpunkt auf den Beständen mit erhöhten Bewertungsunsicherheiten lag. Dann haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit der relevanten Kontrollen des internen Kontrollsystems der Gesellschaft zur Bewertung dieser Wertpapiere und Derivate und insbesondere bezüglich der vom Handelsbereich unabhängigen Preisverifizierung sowie der Modellvalidierung beurteilt. Unter Einbeziehung unserer internen Finanzmathematikspezialisten haben wir eine Beurteilung der Eignung der verwendeten Bewertungsmodelle sowie der verwendeten Parameter für ausgewählte Wertpapiere und Derivate vorgenommen. Ergänzend haben wir für ausgewählte Portfolios an außerbörslichen Derivaten eine eigenständige, unabhängige Nachbewertung zum Bilanzstichtag vorgenommen. Die angewendete Methodik zur Berechnung von Bewertungsanpassungen für Kontrahentenrisiken sowie Finanzierungskosten bei außerbörslichen Derivaten haben wir daraufhin untersucht, inwiefern diese zur Abbildung eines sachgerechten beizulegenden Zeitwerts geeignet sind. Die auf Basis der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen ermittelten beizulegenden Zeitwerten von Wertpapieren und Derivaten liegen innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.

c) Die Angaben der Gesellschaft zu den Beständen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind in den Anhangangaben Nr. 2, 4, 15, 16, 17 und 37 enthalten.

3. Übernahme des Ratenkreditportfolios der Commerz Finanz GmbH

a) Im Geschäftsjahr 2017 wurde das gemeinsam mit der BNP Paribas Personal Finance S.A., Paris/Frankreich, betriebene Joint Venture Commerz Finanz GmbH, München, zur gemeinsamen Vermarktung von Konsumentenkrediten beendet. In diesem Zusammenhang wurde der Teilbetrieb Banking, der das über die COMMERZBANK Aktiengesellschaft vertriebene Ratenkreditgeschäft umfasst, auf die COMMERZBANK Aktiengesellschaft übertragen. Im Rahmen dieser Transaktion waren umfangreiche Migrationen in den Datenverarbeitungssystemen der COMMERZBANK Aktiengesellschaft notwendig. Darüber hinaus ergaben sich komplexe Fragestellungen zur Abbildung in der Rechnungslegung. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht für unsere Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen zur Übernahme des Teilbetriebs Banking eingesehen. Darüber hinaus haben wir bezüglich des übernommenen Ratenkreditgeschäfts verschiedene Prüfungshandlungen im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, die steuerrechtlichen Auswirkungen und die IT-Migration durchgeführt. So haben wir unter anderem auch die Übertragung der übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden nachvollzogen und deren Bilanzierung beurteilt. Zur Sicherstellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der im Jahresabschluss bilanzieren Vermögenswerte und Schulden haben wir unter anderem beurteilt, ob die Datenmigration vollständig durchgeführt wurde. Wir haben die Fachexperten unserer Grundsatzabteilung sowie weitere interne Spezialisten aus den Bereichen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und IT-Prüfung eingebunden. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die bilanzielle Abbildung dieser Transaktion sachgerecht erfolgte und die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind.

c) Die Erläuterungen der Gesellschaft zu dieser Transaktion sind in den Anhangangaben Nr. 5 und 11 enthalten.

4. Prüfung von Rückstellungserfordernissen im Kontext der Strategie "Commerzbank 4.0"

a) Die COMMERZBANK Aktiengesellschaft hat bereits im Geschäftsjahr 2016 ihr neues strategisches Programm "Commerzbank 4.0" verkündet. Im Rahmen der neuen Strategie fokussiert sich die Gesellschaft auf ihr Kerngeschäft und hat ihre Ziele und ihre Planung entsprechend ausgerichtet. Im Geschäftsjahr 2017 hat sich die Gesellschaft mit den Arbeitnehmergremien auf einen Rahmeninteressenausgleich und einen Rahmensozialplan geeinigt. Die verbindlichen Vereinbarungen bilden die Grundlage für den Stellenabbau der Gesellschaft, den sie im Herbst 2016 als Teil der Strategie "Commerzbank 4.0" angekündigt hatte. Im Zuge der Einigung mit den Arbeitnehmergremien hat die Gesellschaft in 2017 aufwandswirksam eine Restrukturierungsrückstellung angesetzt. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da die Bilanzierung von Restrukturierungsrückstellungen in einem hohen Maß auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter beruht.

b) Für ungewisse Verbindlichkeiten sind Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 S. 1 HGB zu bilden. Hierfür muss eine Außenverpflichtung vorliegen, die im Geschäftsjahr rechtlich oder wirtschaftlich verursacht wurde, und es muss ernsthaft mit einer Inanspruchnahme gerechnet werden. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir das Vorliegen der einzelnen Ansatzkriterien sowie die sachgerechte Bewertung der Restrukturierungsrückstellung beurteilt. Hierzu haben wir uns entsprechende Nachweise von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft vorlegen lassen und diese gewürdigt. Wir konnten uns davon überzeugen, dass dieser Sachverhalt sowie die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen für den Ansatz und die Bewertung einer Restrukturierungsrückstellung hinreichend dokumentiert und begründet sind. Die Bewertung erfolgt innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.

c) Die Angaben der Gesellschaft zu den Rückstellungen sind in den Anhangangaben Nr. 2, 11 und 27 enthalten.

5. Steuererstattungsansprüche aus um den Dividendenstichtag abgewickelten Handelsgeschäften

a) Die COMMERZBANK Aktiengesellschaft hat in noch nicht festsetzungsverjährten Veranlagungszeiträumen aus abgewickelten Handelsgeschäften Dividenden für inländische Aktien bezogen und die darauf bescheinigte Kapitalertragsteuer zur Steueranrechnung bzw. Steuererstattung (zusammen: Steueransprüche) angemeldet bzw. angerechnet. Es besteht das Risiko, dass die aus solchen Geschäften resultierenden Steueransprüche der Gesellschaft zumindest teilweise nicht zustehen, da sie insoweit nicht als rechtlicher bzw. wirtschaftlicher Eigentümer angesehen werden könnte. Dieses Risiko hat die COMMERZBANK Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017 für potenziell kritische Cum/ Ex-. sowie Cum/ Cum- Geschäfte entweder durch Rückstellungen bzw. durch eine Erläuterung im Anhang unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen berücksichtigt. Da die Nichtanerkennung von geltend gemachten Steueransprüchen einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Steuerpositionen der COMMERZBANK Aktiengesellschaft in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang haben kann, waren diese Sachverhalte aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.

b) Wir haben auf Basis der von der COMMERZBANK Aktiengesellschaft ausgestellten (Einzel-) Steuerbescheinigungen und der Auswertung von Daten der genutzten Handels- und Abrechnungssysteme nachvollzogen, in welcher Höhe Steueransprüche aus belieferten Handelsgeschäften über den Dividendenstichtag von der Gesellschaft geltend gemacht wurden. Weiter haben wir untersucht, ob die Gesellschaft den Erwerb von Aktien vor oder über den Dividendenstichtag und die nachfolgende Rückgabe der erworbenen Aktien nach dem Dividendenstichtag mit identischen Marktteilnehmern abwickelte. Untersuchungsgegenstand waren auch die zu Aktienkäufen gehörenden derivativen Geschäfte zur Absicherung der Marktpreisrisiken, um festzustellen, ob die Aktienkäufe und die Sicherungsgeschäfte mit demselben Kontrahenten abgeschlossen wurden. Unsere Untersuchung adressierte die jeweiligen Risiken einer missbräuchlichen Gestaltung dieser Transaktionen.

Für sogenannte Cum/ Cum-Geschäfte, für die das deutsche Bundesministerium der Finanzen die nach Rechtsauffassung der Finanzverwaltung anzuwendenden Grundsätze zur steuerlichen Behandlung mit Schreiben vom 17. Juli 2017 erläutert hat, haben wir zusätzlich anhand der Handelsdaten der COMMERZBANK Aktiengesellschaft nachvollzogen, ob und in welchem Umfang im Rahmen von relevanten Geschäften durch die jeweiligen Kontrahenten die Geltendmachung von Steueransprüchen möglich war.

Für sogenannte Cum/ Ex- Geschäfte haben wir im Geschäftsjahr nachvollzogen, in welchem Umfang Leerverkäufe getätigt wurden, obwohl die entsprechenden Aktien im Bestand vorhanden waren.

Auf Grundlage der uns zur Verfügung stehenden Informationen, der aktuellen Rechtsprechung sowie der Verlautbarungen der Finanzverwaltung konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen zu der bilanziellen Abbildung einer möglichen Nichtanerkennung von geltend gemachten Steuererstattungsansprüchen hinreichend differenziert dokumentiert und begründet sind.

c) Die Angaben der Gesellschaft zu einer möglichen Nichtanerkennung von geltend gemachten Steuererstattungsansprüchen sind in den Anhangangaben Nr. 2 und 36 enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

die in Abschnitt "Angaben nach § 289 des Handelsgesetzbuchs (HGB)" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB
den Corporate Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex
den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile der Publikation "Jahresabschluss und Lagebericht 2017" - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Mai 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. Juli 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1952 als Abschlussprüfer der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortliche Wirtschaftsprüferin

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Helge Olsson."

Frankfurt am Main, den 5. März 2018

**PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Clemens Koch, Wirtschaftsprüfer

Helge Olsson, Wirtschaftsprüferin

Wesentliche Konzerngesellschaften

Inland

comdirect bank AG, Quickborn

Commerz Real AG, Eschborn

Ausland

Commerzbank Brasil S.A. - Banco Múltiplo, São Paulo

Commerzbank (Eurasija) AO, Moskau

Commerzbank Finance & Covered Bond S.A., Luxemburg

Commerzbank Zrt., Budapest

Commerz Markets LLC, New York

mBank S.A., Warschau

Operative Auslandsniederlassungen

Amsterdam, Barcelona, Bratislava, Brünn (Office), Brüssel, Dubai, Hongkong, London, Luxemburg, Madrid, Mailand, New York, Ostrava (Office), Paris, Peking, Prag, Schanghai, Singapur, Tokio, Wien, Zürich

Repräsentanzen und Financial Institutions Desks

Abidjan, Addis Abeba, Almaty, Aschgabat, Bagdad, Baku, Bangkok, Beirut, Belgrad, Brüssel (Verbindungsbüro zur Europäischen Union), Buenos Aires, Bukarest, Caracas, Dhaka, Dubai (FI-Desk), Ho-Chi-Minh-Stadt, Hongkong (FI-Desk), Istanbul, Jakarta, Johannesburg, Kairo, Kiew, Kuala Lumpur, Lagos, Luanda, Mailand (FI-Desk), Melbourne, Minsk, Moskau, Mumbai, New York (FI-Desk), Panama-Stadt, Peking (FI-Desk), São Paulo (FI-Desk), Schanghai (FI-Desk), Seoul, Singapur (FI-Desk), Taipeh, Taschkent, Tiflis, Tokio (FI-Desk), Zagreb

Disclaimer

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Dieser Jahresabschluss und Lagebericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen zur Geschäfts- und Ertragsentwicklung der Commerzbank, die auf unseren derzeitigen Plänen, Einschätzungen, Prognosen und Erwartungen beruhen. Die Aussagen beinhalten Risiken und Unsicherheiten. Denn es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die auf unser Geschäft einwirken und zu großen Teilen außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Dazu gehören vor allem die konjunkturelle Entwicklung, die Verfassung der Finanzmärkte weltweit und mögliche Kreditausfälle. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können also erheblich von unseren heute getroffenen Annahmen abweichen. Sie haben daher nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Gültigkeit. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die zukunftsgerichteten Aussagen angesichts neuer Informationen oder unerwarteter Ereignisse zu aktualisieren.

Die deutsche Fassung dieses Jahresabschlusses und Lageberichts ist maßgebend und nur die deutsche Version des Lageberichts und des Jahresabschlusses wurden vom Abschlussprüfer geprüft.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf geschlechtsspezifische Formulierungen (zum Beispiel Mitarbeiter/innen) verzichtet. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten alle Aussagen für beide Geschlechter.

Finanzkalender 2018/2019

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8. Mai 2018 Hauptversammlung
15. Mai 2018 Zwischenbericht zum 31. März 2018
7. August 2018 Zwischenbericht zum 30. Juni 2018
8. November 2018 Zwischenbericht zum 30. September 2018
Ende März 2019 Geschäftsbericht 2018

Commerzbank AG

Zentrale

Kaiserplatz

Frankfurt am Main

www.commerzbank.de

Postanschrift

60261 Frankfurt am Main

Tel. +49 69.136-20

[email protected]

Investor Relations

Tel. +49 69.136-21331

Fax +49 69.136-29492

[email protected]

Der Konzerngeschäftsbericht (nach den International Financial Reporting Standards) erscheint in deutscher und englischer Sprache.

Bericht des Aufsichtsrats

Frankfurt am Main, im März 2018

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

während des abgelaufenen Geschäftsjahres haben wir den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung der Commerzbank regelmäßig überwacht. Der Vorstand unterrichtete uns regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich über alle wesentlichen Entwicklungen in der Bank, auch zwischen den Sitzungen. Wir haben uns wiederholt über die Geschäftslage des Unternehmens und die wirtschaftliche Situation der einzelnen Geschäftsfelder, die Unternehmensplanung, die Umsetzung der Strategie "Commerzbank 4.0", Compliance-Themen, die Entwicklung des Aktienkurses sowie die strategische Ausrichtung samt Risikostrategie der Bank informieren lassen und den Vorstand hierzu beraten. Zwischen den Sitzungen stand ich als Vorsitzender des Aufsichtsrats auch im Rahmen fest vereinbarter Termine in ständigem Kontakt mit dem Vorstandsvorsitzenden und den Vorstandsmitgliedern und habe mich fortlaufend über die aktuelle Geschäftsentwicklung und wesentliche Geschäftsvorfälle in der Bank und im Konzern unterrichten lassen.

Wir waren in die Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Bank eingebunden und haben, soweit erforderlich, nach umfassender Beratung und Prüfung unsere Zustimmung erteilt.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr fanden insgesamt sieben Aufsichtsratssitzungen sowie zusätzlich eine ganztägige Strategiesitzung jeweils für die Vertreter der Arbeitnehmer und der Anteilseigner statt.

Gegenstand aller ordentlichen Sitzungen war die aktuelle Geschäftslage der Bank, die wir jeweils eingehend mit dem Vorstand erörterten. Wir behandelten vertieft die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der Bank, die Risikolage, die Strategie, die Planung, Compliance-Themen, das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem. Inhaltliche Schwerpunkte unserer Tätigkeit waren zudem die wirtschaftliche Entwicklung und Ausrichtung der einzelnen Geschäftsfelder. Ferner wurden wir fortlaufend über den Stand der Zusammenarbeit mit dem US-Monitor sowie zu dem Stand interner Untersuchungen zu Cum/Ex-Geschäften der Bank informiert.

Die Vorstandsberichte haben wir kritisch hinterfragt und zum Teil ergänzende Informationen angefordert, die stets unverzüglich und zu unserer Zufriedenheit erteilt wurden. Zudem haben wir uns auch über interne und behördliche Untersuchungen der Bank im In- und Ausland unterrichten lassen, hierzu Fragen gestellt und uns dazu ein Urteil gebildet. Unsere Beschlüsse fassten wir, soweit zwischen den Sitzungen erforderlich, im Umlaufverfahren.

In der Sitzung am 8. Februar 2017 stand - neben Berichten zur aktuellen Geschäftslage und zu dem vorläufigen Ergebnis für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 - der Bericht zum Umsetzungsstand der Strategie "Commerzbank 4.0" im Mittelpunkt unserer Erörterungen. Wir wurden über den Stand der Zusammenarbeit mit dem US-Monitor sowie über den Stand interner Untersuchungen zu Cum/Ex-Geschäften der Bank informiert. Zudem diskutierten und beschlossen wir die Zielerreichung für die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016, setzten den Gesamtbetrag der variablen Vergütung für die Vorstandsmitglieder fest und überprüften die Angemessenheit der Höhe der Vorstandsvergütung. Auch befassten wir uns mit den Risikostrategien für das Jahr 2017. Ferner wurden wir über das Verfahren zur Auswahl des neuen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 informiert und beschlossen auf Empfehlung des Prüfungsausschusses, der Hauptversammlung 2017 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt a.M., zum Prüfer für das Geschäftsjahr 2018 vorzuschlagen.

Des Weiteren behandelten wir den Bericht des Aufsichtsrats und den Corporate-Governance-Bericht für den Geschäftsbericht 2016. Wir beschlossen außerdem Änderungen der Ausschussbesetzungen.

In der Bilanzsitzung am 22. März 2017 prüften wir den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2016 und billigten diese auf Empfehlung des Prüfungsausschusses.

Auch verabschiedeten wir die Beschlussvorschläge für die Tagesordnung der Hauptversammlung 2017 einschließlich des Gewinnverwendungsvorschlags. Die Schwerpunkte der Aufsicht im Jahr 2017 wurden uns durch Vertreter des Senior-Managements des Single Supervisory Mechanism der Europäischen Zentralbank (EZB) präsentiert, mit denen wir verschiedene Themen diskutierten. Ferner wurden wir über den IT-Fortschritt in der Bank informiert.

Des Weiteren haben wir uns mit dem Vergütungsbericht für den Geschäftsbericht befasst.

In der Sitzung am 3. Mai 2017 erörterten wir den Ablauf der Hauptversammlung.

In der Sitzung am 21. Juni 2017 haben wir uns - neben dem Bericht zur aktuellen Geschäftslage und zum Stand interner Untersuchungen zu Cum/Ex-Geschäften der Bank - nochmals mit der Strategie "Commerzbank 4.0" beschäftigt. Zudem wählten wir Herrn Dr. Tobias Guldimann als neues Mitglied in den Prüfungsausschuss. Ferner legten wir die neue Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand fest. Wir wurden über den am 16. Mai 2017 veröffentlichten "Guide to fit and proper assessments" der EZB und seinen Regelungsinhalt sowie über Maßnahmen im Rahmen der Karriereentwicklung in der Commerzbank informiert.

In der Sitzung am 5. September 2017 erläuterte uns der Vorstand die Geschäftslage und berichtete insbesondere über die Entwicklung der Finanzkennzahlen, die Aktionärsstruktur, den Stand der Zusammenarbeit mit dem US-Monitor und über Compliance-Themen. Wir beschäftigten uns eingehend mit ausgewählten Punkten der Strategie "Commerzbank 4.0" und mit deren Umsetzungsstand. Des Weiteren setzten wir uns mit den Ergebnissen der Evaluierung und Effizienzprüfung des Aufsichtsrats für das Jahr 2017 auseinander und wurden über die Ausgestaltung der Vergütungsmodelle der Mitarbeiter der Commerzbank sowie über die Neufassung der Institutsvergütungsverordnung informiert. Zudem beschlossen wir Anpassungen des Musterpensionsvertrags sowie bestehender Pensionsverträge der Vorstandsmitglieder. Schließlich berieten wir uns zu verschiedenen Themen ohne Anwesenheit des Vorstands.

Am 27. September 2017 haben die Vertreter der Arbeitnehmer und am 28. September die Anteilseignervertreter jeweils die Strategie der Commerzbank eingehend mit dem Vorstand diskutiert.

In der Sitzung am 8. November 2017 berichtete der Vorstand im Rahmen seines Berichts zur Geschäftslage insbesondere über die Entwicklung der Geschäftsfelder, die Finanzzahlen des dritten Quartals 2017, den Stand der Einführung von IFRS 9 sowie den Stand interner Untersuchungen zu Cum/Ex-Geschäften der Bank. Wir diskutierten ferner über die Mittelfristplanung bis 2021 und erhielten einen Statusbericht zu operativen Auslandseinheiten sowie zu dem Stand der Abarbeitung regulatorischer Feststellungen. Auch setzten wir uns mit der gesetzlich geforderten Prüfpflicht der nichtfinanziellen Erklärung (CSR-Bericht) durch den Aufsichtsrat auseinander sowie mit der Art und Weise der Veröffentlichung des CSR-Berichts. In diesem Zusammenhang beauftragten wir die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH, Frankfurt am Main, mit der Prüfung des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts für die Commerzbank AG und den Konzern zum 31. Dezember 2017. Weitere Themen dieser Sitzung waren die Corporate Governance der Bank, insbesondere haben wir die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 Aktiengesetz verabschiedet, uns Ziele in Bezug auf die Aufsichtsratszusammensetzung gesetzt und Diversitätskonzepte für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen. Nähere Einzelheiten zur Corporate Governance in der Commerzbank finden Sie in diesem Geschäftsbericht auf den Seiten 21 bis 26. Zudem haben wir die Bestellung von Herrn Martin Zielke zum Vorstandsmitglied und -vorsitzenden verlängert. Auf der Grundlage des "Guide to fit and proper assessments" der EZB haben wir eine Richtlinie zum Umgang mit Interessenkonflikten bei Mitgliedern des Vorstands verabschiedet. Die Geschäfts-, Risiko-, IT- und Outsourcingstrategien haben wir diskutiert und zur Kenntnis genommen.

In der letzten Sitzung des Jahres am 13. Dezember 2017 berieten und verabschiedeten wir die Ziele der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018. Des Weiteren wurde uns zur Ausgestaltung der Mitarbeitervergütungssysteme berichtet. Wir haben Ergänzungen zum Kompetenzprofil für die Aufsichtsratsmitglieder der Commerzbank AG und eine Richtlinie zur Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern und zum Umgang mit Interessenkonflikten beschlossen. Ferner haben wir der Änderung der Geschäftsordnung des Vorstands zugestimmt.

Ausschüsse

Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat aus seiner Mitte insgesamt sieben Ausschüsse gebildet. Die aktuelle Zusammensetzung der Ausschüsse ist auf Seite 13 dieses Geschäftsberichts ersichtlich. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Ausschüsse sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats geregelt, die im Internet veröffentlicht ist und unter http://www.commerzbank.de eingesehen werden kann.

Zur Umsetzung der Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 über die Pflichtenrotation des Abschlussprüfers wurde im Geschäftsjahr 2016 sowie im Berichtszeitraum ein öffentliches Ausschreibungsverfahren zur Auswahl eines neuen Abschlussprüfers für die Commerzbank AG und den Commerzbank Konzern für das Geschäftsjahr 2018 durchgeführt. Die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens wurde operativ von einem Projektteam der Gesellschaft unterstützt. Die Festlegung der wesentlichen Prozessschritte, Auswahlkriterien und die wesentlichen Entscheidungen wurden mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden vorbesprochen und im Prüfungsausschuss verabschiedet. In den Sitzungen hat sich der Prüfungsausschuss regelmäßig zum Fortgang des Verfahrens berichten lassen und über die weiteren wesentlichen Schritte beraten und entschieden. Entsprechend den EU-Vorschriften zu einer öffentlichen Ausschreibung wurde der gesamte Prozess fair, transparent und diskriminierungsfrei gestaltet. Durch Bekanntmachung des Ausschreibungsvorhabens im Bundesanzeiger waren Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zunächst aufgefordert, ihr Interesse an der Teilnahme am Auswahlprozess zu bekunden. Den Interessenten wurden im nächsten Schritt umfangreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt, die die Abgabe eines fundierten schriftlichen Angebots ermöglichen sollten. Zudem wurde allen Wettbewerbern die Möglichkeit eingeräumt, in einer Q&A-Phase offen gebliebene Fragen zu klären. Die beiden daraufhin schriftlich eingereichten Angebote wurden vom Projektteam sowie vom Prüfungsausschussvorsitzenden analysiert und bewertet. Außerdem wurden die Bewerber eingeladen, ihr Angebot und die wesentlichen Teammitglieder persönlich zu präsentieren. An diesen Präsentationen nahmen neben dem Prüfungsausschussvorsitzenden auch die Vertreter des Projektteams, die Bereichsvorstände der maßgeblich betroffenen Unternehmensbereiche sowie der Finanzvorstand teil. Mit beiden Bewerbern wurden auch die wirtschaftlichen Eckpunkte des Angebots diskutiert. Nach Abschluss des Verfahrens und auf Grundlage einer ausführlichen Berichterstattung über das Verfahren und die Bewertung der Bewerber hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Hauptversammlung als neuen Abschlussprüfer vorzuschlagen. Neben dieser Präferenz wurde die Deloitte &Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als zweitplatzierter Bewerber dem Aufsichtsrat als Alternative präsentiert. Der Aufsichtsrat beschloss daraufhin, der Empfehlung des Prüfungsausschusses zu folgen.

Insgesamt trat der Prüfungsausschuss im Geschäftsjahr 2017 zu sechs Sitzungen zusammen. Darüber hinaus fasste er wegen Eilbedürftigkeit Beschlüsse im Umlaufverfahren. Er erörterte in Gegenwart des Abschlussprüfers den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Commerzbank sowie die Prüfungsberichte. Der Prüfungsausschuss holte die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex ein, unterbreitete dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung des Abschlussprüfers, für die Höhe des Honorars und für die Schwerpunkte der Abschlussprüfung. Darüber hinaus befasste sich der Prüfungsausschuss mit Aufträgen an den Abschlussprüfer für Nichtprüfungsleistungen; er ließ sich außerdem regelmäßig vom Abschlussprüfer den aktuellen Stand und einzelne Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung erläutern und diskutierte jeweils vor ihrer Veröffentlichung die prüferische Durchsicht der Zwischenfinanzberichte. Die Arbeit der Bereiche Group Audit und Group Compliance der Bank waren ebenfalls Gegenstand eingehender Erörterungen. Beide Bereiche berichteten regelmäßig über die Arbeitsergebnisse sowie über Maßnahmen zur Optimierung ihrer Arbeit. Der Prüfungsausschuss ließ sich regelmäßig über die Entwicklungen des Monitorships in den USA und die Fortschritte bei der Abarbeitung der seitens des Monitors getroffenen Feststellungen sowie die in den zugrundeliegenden Vergleichsvereinbarungen mit US-amerikanischen Regulierungsbehörden getroffenen Feststellungen berichten. Darüber hinaus hat der Prüfungsausschuss vom Vorstand zu einzelnen Themenkomplexen betreffend das Monitorship, die zugrundeliegenden Vergleichsvereinbarungen sowie thematisch in engem Bezug stehende regulatorische Verfahren eine fortlaufende Sonderberichterstattung oder punktuell eine anlassbezogene Sonderberichterstattung angefordert und diese im Rahmen der Prüfungsausschusssitzungen entgegen genommen. Außerdem informierte sich der Prüfungsausschuss über interne und externe (regulatorische) Untersuchungen und ließ sich ebenfalls regelmäßig über den Stand der Umsetzungsarbeiten zu Feststellungen berichten. Der Prüfungsausschuss befasste sich des Weiteren mit internen Untersuchungen zu Cum/Ex-Geschäften der Bank. Er überprüfte die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems der Bank und hierbei insbesondere des internen Kontrollsystems. Zudem erörterte er die Entwicklung bei den Whistleblowing-Fällen sowie den Bericht des Wirtschaftsprüfers zur Prüfung der wertpapierhandelsrechtlichen Meldepflichten und Wohlverhaltensregeln. Ferner beschäftigte sich der Prüfungsausschuss mit dem algorithmischen Handel, den Compliance-Business-Reports der Segmente und den Projekten MiFiD II / MiFiR. Auch hat sich der Prüfungsausschuss über den Stand der Einführung von IFRS 9 und den Stand der Überleitung der Abschlussprüfung auf Ernst & Young informieren lassen. An den Sitzungen nahmen regelmäßig Vertreter des Abschlussprüfers teil, die über ihre Prüfungstätigkeit berichteten.

Der Risikoausschuss tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt fünfmal. Er befasste sich in diesen Sitzungen intensiv mit der Risikolage und dem Risikomanagement der Bank, insbesondere mit der Gesamtrisikostrategie 2017, den Teilrisikostrategien und den Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationellen Risiken sowie den Reputations- und Compliance-Risiken. Für die Bank bedeutsame Einzelengagements wurden ebenso ausführlich mit dem Vorstand diskutiert wie Portfolios beziehungsweise Teilportfolios. Der Risikoausschuss beschäftigte sich zudem mit den Beteiligungen und dem Recovery Plan der Bank. Außerdem wurde er über Maßnahmen der Bank zum Schutz vor Cybercrime-Aktivitäten informiert. Ferner wurde überprüft, dass die Konditionen im Kundengeschäft mit dem Geschäftsmodell und der Risikostruktur der Bank im Einklang stehen. Ebenso erörtert wurden verschiedene Stresstests und ihre Ergebnisse. Gegenstand der Sitzungen waren auch das Mitarbeitervergütungssystem sowie die Prüfungen und die risikomäßige Bewertung der Commerzbank durch ihre Regulatoren. Des Weiteren befasste sich der Risikoausschuss mit der Risikotragfähigkeit der Commerzbank, den an Unternehmen der Commerzbank-Gruppe vergebenen Groß- und den Organkrediten sowie risikoreichen Einzelengagements.

Der Präsidialausschuss tagte im Berichtsjahr fünfmal. Gegenstand der Beratungen waren die Vorbereitung und Vertiefung der Sitzungen des Aufsichtsratsplenums, insbesondere hinsichtlich der Geschäfts- und Kapitalmarktlage sowie der neuen Strategie der Commerzbank. Zudem bereitete der Präsidialausschuss Beschlüsse des Plenums in Bezug auf Änderungen der Pensionsverträge der Vorstandsmitglieder vor und stimmte der Übernahme von Mandaten der Vorstandsmitglieder bei anderen Unternehmen zu. Außerdem befasste er sich mit der Kreditvergabe an Mitarbeiter und Organmitglieder der Bank. Eilbedürftige Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren herbeigeführt.

Der Vergütungskontrollausschuss trat zu drei Sitzungen zusammen. Er beschäftigte sich mit der Zielerreichung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 und überprüfte die Angemessenheit der Höhe der Vorstandsvergütung sowie die Festsetzung des Gesamtbetrags der variablen Vergütung der Mitarbeiter für das Geschäftsjahr 2016. Ferner befasste er sich mit den Mitarbeitervergütungssystemen und der Angemessenheit der Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Mitarbeiter sowie des Vorstands jeweils bezogen auf das Geschäftsjahr 2017. Schließlich setzte sich der Ausschuss mit den Zielen für die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 auseinander.

Der Sozialausschuss traf sich im Berichtsjahr zu zwei Sitzungen, in denen er sich in erster Linie mit der Personalpolitik und der Personalentwicklung beschäftigte. Daneben befasste sich der Sozialausschuss mit der Entwicklung des Personalabbaus, der Strategie "Commerzbank 4.0" und mit allgemeinen personalwirtschaftlichen Kennzahlen.

Der Nominierungsausschuss hat im Berichtsjahr viermal getagt. Er hat sich intensiv mit der Neubesetzung des Aufsichtsrats für die Zeit nach der Hauptversammlung 2018 beschäftigt. Zudem hat der Ausschuss über die Verlängerung der Bestellung von Herrn Martin Zielke zum Vorstandsvorsitzenden und Vorstandsmitglied beraten. Ferner setzte er sich mit den Aufgaben des Nominierungsausschusses nach § 25 d Abs. 11 Satz 2 KWG auseinander, insbesondere mit der gemäß Kreditwesengesetz durchzuführenden Bewertung von Aufsichtsrat und Vorstand. Schließlich beschäftigte sich der Nominierungsausschuss mit dem Kompetenzprofil für die Aufsichtsratsmitglieder der Commerzbank.

Sitzungen des nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes gebildeten Vermittlungsausschusses waren nicht erforderlich.

Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten dem Aufsichtsratsplenum regelmäßig in der jeweils folgenden Aufsichtsratssitzung über deren Arbeit.

Interessenkonflikte

Gemäß Nummer 5.5.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie § 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats haben Aufsichtsratsmitglieder der Commerzbank potenzielle Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden beziehungsweise dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen, der wiederum eine Beratung im Präsidialausschuss des Aufsichtsrats und die Offenlegung gegenüber dem Aufsichtsrat veranlasst. Im Berichtszeitraum hat kein Aufsichtsratsmitglied einen potenziellen Interessenkonflikt offengelegt.

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen die für ihre Aufgabe erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Sie wurden dabei von der Commerzbank angemessen unterstützt. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen finden ferner regelmäßig Weiterbildungen statt. Im Jahr 2017 waren dies Vorträge zu den Themen "ECB Guide to fit and proper assessments", neue Institutsvergütungsverordnung, IFRS 9 sowie MiFiD II/MiFiR. Zudem haben sich die Aufsichtsratsmitglieder intensiv mit dem neuen Filialkonzept und der Filialstrategie der Commerzbank auseinander gesetzt und in diesem Zusammenhang Filialen vor Ort besucht. Auch mit den Themen Digitalisierung und Direktbank hat sich der Aufsichtsrat eingehend auseinandergesetzt und die comdirect Bank AG besucht. Neuen Aufsichtsratsmitgliedern wurden interne Qualifizierungs- und Onboardingmaßnahmen angeboten. Daneben haben verschiedene Aufsichtsratsmitglieder an externen Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen. Den Mitgliedern wurde des Weiteren angeboten, im Vorfeld der Bilanzsitzung an einer separaten Besprechung des Jahresabschlusses mit dem Wirtschaftsprüfer teilzunehmen.

Sitzungsteilnahme

Jedes Aufsichtsratsmitglied hat im abgelaufenen Geschäftsjahr an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Plenums teilgenommen. Im Einzelnen haben Herr Dr. Helmut Perlet, Herr Karl-Heinz Flöther, Herr Mark Roach sowie Frau Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell jeweils an einer Sitzung von insgesamt sieben Sitzungen des Aufsichtsrats nicht teilgenommen. Herr Dr. Stefan Lippe hat an zwei Sitzungen nicht teilgenommen. Ansonsten waren die Mitglieder des Aufsichtsrats bei allen Aufsichtsratssitzungen anwesend.

Herr Hans-Hermann Altenschmidt und Herr Uwe Tschäge fehlten bei einer Sitzung des Nominierungsausschusses. Herr Dr. Stefan Lippe hat an einer Sitzung des Risikoausschusses nicht teilgenommen.

In der Regel erhalten wir von Aufsichtsratsmitgliedern, die an der Teilnahme einer Aufsichtsrats- oder Ausschusssitzung verhindert sind, eine entsprechende Stimmbotschaft.

Jahres- und Konzernabschluss

Der von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH, Frankfurt am Main (PwC), hat den Jahres- und Konzernabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft sowie die Lageberichte der AG und des Konzerns geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), der Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhielten darüber hinaus sämtliche Anlagen und Erläuterungen zu den Prüfungsberichten; alle Aufsichtsratsmitglieder hatten die Möglichkeit, diese Unterlagen einzusehen. Der Prüfungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 20. März 2018 eingehend mit den Abschlussunterlagen. Wir haben im Aufsichtsratsplenum den Jahres- und Konzernabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft sowie die Lageberichte der AG und des Konzerns in unserer Bilanzsitzung am 21. März 2018 ebenfalls behandelt und gebilligt. Die Abschlussprüfer nahmen an den genannten Sitzungen des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsratsplenums teil, erläuterten die wesentlichen Prüfungsergebnisse und standen für Fragen zur Verfügung. In beiden Sitzungen wurden die Abschlussunterlagen eingehend mit dem Vorstand sowie den Vertretern des Abschlussprüfers diskutiert.

Nach der abschließenden Prüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung erhoben wir keine Einwände gegen den Jahres- und Konzernabschluss und stimmten dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Der Aufsichtsrat hat die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse von AG und Konzern gebilligt, der Jahresabschluss der AG ist damit festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands schließen wir uns an.

Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat haben sich ferner mit dem vom Vorstand erstellten zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht für die Commerzbank AG und den Konzern zum 31. Dezember 2017 befasst. PwC hat eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit durchgeführt und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Die Unterlagen wurden vom Prüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 20. März 2018 und vom Aufsichtsrat in der Sitzung vom 21. März 2018 sorgfältig geprüft. Der Vorstand erläuterte die Berichte in beiden Sitzungen eingehend. Vertreter des Prüfers nahmen an beiden Sitzungen teil und berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und beantworteten ergänzende Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat hatte nach seiner Prüfung keine Einwendungen.

Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand

Frau Dr. Bettina Orlopp ist mit Wirkung zum 1. November 2017 Mitglied des Vorstands der Commerzbank AG geworden. Sie ist dort zuständig für die Themen, für die sie seit Mai 2016 als Generalbevollmächtigte zuständig war: Compliance, Human Resources und Legal.

Frau Heike Anscheit ist seit dem 1. Januar 2017 als Nachfolgerin für die am 31. Dezember 2016 ausgeschiedene Frau Barbara Priester Mitglied im Aufsichtsrat. Frau Margit Schoffer hat ihr Amt als Aufsichtsratsmitglied zum 31. Januar 2017 niedergelegt. Ihr Nachfolger, Herr Stefan Jennes, ist seit dem 1. Februar 2017 Mitglied des Aufsichtsrats der Commerzbank.

Wir danken Frau Barbara Priester und Frau Margit Schoffer für ihre engagierte Mitarbeit.

Dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken wir für ihren großen persönlichen Einsatz und ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2017.

Nach fast 52 Jahren, die ich der Commerzbank in verschiedenen Funktionen im In- und Ausland dienen durfte, endet mit der Hauptversammlung am 8. Mai meine Amtszeit als Aufsichtsratsvorsitzender. Es ist mir ein Bedürfnis, unseren vielen treuen Aktionärinnen und Aktionären, die uns durch Höhen und Tiefen begleitet haben, sehr herzlich zu danken. Bitte bleiben Sie dieser großartigen Bank auch zukünftig verbunden.

Für den Aufsichtsrat

Klaus-Peter Müller, Vorsitzender

Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit 2018

gemäß § 21 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) vom 6. Juli 2017

1 Einleitung

In Deutschland beträgt die statistische Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern, bezogen auf das durchschnittliche Bruttostundenentgelt, ca. 21 Prozent (Ost: 8 Prozent/West: 23 Prozent). Bei gleicher formaler Qualifikation und gleichen Arbeitsmerkmalen beträgt diese Lücke noch 7 Prozent. Diese Lücke ist nach Angabe des Bundesfamilienministeriums statistisch nicht zu begründen.

Das "Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen" (EntgTranspG) soll ergänzend zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz das Gebot gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchsetzen und so die unmittelbare und mittelbare Entgeltdiskriminierung aufgrund des Geschlechts bekämpfen. Für die Durchsetzung dieses Ziels auf Unternehmensebene sieht das Gesetz unter anderem die Veröffentlichung eines Berichts zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit als Anlage zum Lagebericht vor. Die vorliegende Veröffentlichung soll diese Berichtspflicht erfüllen.

Die Commerzbank ist ein tarifgebundenes beziehungsweise tarifanwendendes Unternehmen und wird den Bericht nach § 22 Abs. 1 EntgTranspG voraussichtlich alle fünf Jahre veröffentlichen.

2 Frauenförderung als wesentlicher Bestandteil der Personalstrategie

Das Diversity-Management prägt die Unternehmenskultur der Commerzbank und ist integraler Bestandteil der Personalstrategie der Bank. Die Gleichstellung der Geschlechter ist dabei ein wesentlicher Aspekt.

Die Commerzbank blickt auf eine lange Tradition der Frauenförderung zurück. Schon zu einer Zeit als dies in der Bundesrepublik noch nicht üblich war, hat die Bank als eines der ersten Unternehmen in Deutschland Frauen in qualifizierte Tätigkeiten gebracht und gefördert.

Die Commerzbank unterstützt die berufliche Entwicklung von Frauen und Männern gleichermaßen, damit diese ihre Qualifizierung - ungeachtet unterschiedlicher Erwerbsbiografien und wechselnder Lebensumstände - in anspruchsvollen Spezialisten-, Projekt- und Führungspositionen einbringen können. Eine adäquate und gleichwertige Vergütung für gleichwertige Tätigkeiten ungeachtet des Geschlechts ist eines der Grundprinzipien unserer Vergütungspolitik. Unsere Entgelt- und Bewertungsstrukturen sind daher im Einklang mit den §§ 3 und 4 Entgelttransparenzgesetz (EntgTransG) konsequent geschlechtsneutral - über den tariflich gebundenen Bereich hinaus.

Der Frauenanteil in der Belegschaft der Commerzbank liegt heute bei über 50 Prozent. Mehr als 30 Prozent aller Führungspositionen waren 2017 mit Frauen besetzt. Mit einer Zielquote von 35 Prozent bis Ende 2021 haben wir uns ein neues Ziel gesetzt. Insbesondere in höheren Führungsebenen sind Mitarbeiterinnen heute noch nicht ausreichend repräsentiert. Die Commerzbank arbeitet deshalb mit unterschiedlichen Maßnahmen daran, die Chancengleichheit von Frauen und Männern durch gezielte berufliche und persönliche Weiterentwicklung zu fördern sowie Eltern durch Programme zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu entlasten.

Es bedarf in diesem Kontext kontinuierlicher, langfristiger Anstrengungen, um die gesellschaftlich eingefahrenen Rollenbilder, auf denen die Erwerbsbiografien von Männern und Frauen basieren, aufzubrechen. Diesem Ziel fühlt sich die Commerzbank verpflichtet und wird diesen Weg, der bereits zu einem kontinuierlichen Anstieg des Frauenanteils in qualifizierten Tätigkeiten sowie im unteren und mittleren Management der Bank geführt hat, konsequent fortsetzen.

Wir sind überzeugt: Um erfolgreich zu sein, sind Persönlichkeit, Motivation und Leistung entscheidend, nicht das Geschlecht. An diesem Leitsatz möchte sich die Commerzbank messen lassen.

In Anwendung der Inhalte des Gesetzes und darüber hinaus wird die Commerzbank ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles tun, um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in qualifizierten Positionen der Bank und im Konzern sowie die gleiche Vergütung von Frauen und Männern bei gleicher und gleichwertiger Tätigkeit zu fördern.

3 Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern

Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern hat in der Commerzbank eine lange Tradition. Bereits in den Achtzigerjahren wurde Chancengleichheit in Symposien und Workshops in der Bank thematisiert. In der Folge wurden konkrete Maßnahmen ergriffen, um die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf zu erleichtern und damit insbesondere Frauen neue Karriereoptionen zu bieten.

Im Jahr 1998 führte die Commerzbank als erstes Unternehmen in Deutschland eine betriebliche Kinderausnahmebetreuung ein. Heute können Eltern in der Bank ihre Kinder jeweils für maximal 25 Tage bundesweit in eine betriebliche Betreuung geben. Dieses kostenfreie Angebot ermöglicht insbesondere die Überbrückung von Ferienzeiten und trägt in vielen Fällen zu einer merklichen Entlastung von Familien bei. Heute hat die Bank neben der Ausnahmebetreuung bundesweit 320 Vollzeitplätze in Kinderkrippen, Kindergärten und in einem Schülerhort, die regelmäßig nahezu ausgebucht sind. Durch lange Öffnungszeiten und das Vermeiden von Schließzeiten in den Ferien sowie durch eine geprüfte qualitätsvolle Betreuung sind unsere Einrichtungen ein wesentlicher Beitrag zu beruflichen Karrieren von Eltern und immer noch insbesondere von Frauen in der Bank. Private Betreuungslösungen fördert die Bank gehaltsabhängig mit einem Zuschuss. Die Wirksamkeit unserer Maßnahmen wurde in mehreren Studien überzeugend belegt.

Die Commerzbank war einer der Mitbegründer von Cross-Mentoring-Programmen zur individuellen Karriereförderung von Frauen. Heute genießen jährlich bis zu 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer diese Form der Förderung.

Im Jahr 1998 gründete sich mit "Courage" das Frauennetzwerk der Commerzbank. Heute ist es mit rund 400 Frauen eines der größten Mitarbeiterinnennetzwerke in Deutschland. In regelmäßigen Veranstaltungen und im Austausch mit dem Management sowie dem Schirmherrn Michael Reuther, Firmenkundenvorstand der Commerzbank, werden vor allem auch Fragen der Gleichstellung und der beruflichen Entwicklung thematisiert.

Das Projekt "Frauen in Führungspositionen" startete 2010. Damals betrug die Frauenquote in Führungspositionen in der Bank 23 Prozent. Mit vielfältigen Maßnahmen und flexiblen Arbeitszeitmodellen konnten Rahmenbedingungen geschaffen werden, die zu mehr Chancengleichheit beigetragen haben. Genannt sei unter anderem "Keep in Touch", ein Teilzeitangebot in Elternzeit mit 10 oder 20 Prozent Arbeitszeitanteil, das den Kontakt während der Elternzeit verbessern und eine frühere Rückkehr ermöglichen soll. Oder die "Rückkehrgarantie nach Elternzeit", die innerhalb von maximal 9 Monaten Elternzeit die Rückkehr auf den bisherigen Arbeitsplatz gewährleistet. Beide Angebote richten sich gleichermaßen an weibliche wie männliche Kollegen. Verpflichtende Workshops für alle Führungskräfte zum Thema Diversity & Frauenförderung, individuelle Zielvorgaben und eine Kommunikationsoffensive haben dazu beigetragen, dass sich die Situation von Frauen mit Wunsch nach einer Führungskarriere entscheidend verbessert hat.

Dass die Commerzbank mittlerweile mehr als 30 Prozent Frauen in Führungspositionen und mit Dr. Bettina Orlopp die erste Frau im Commerzbank-Vorstand hat, sehen wir als Erfolg unserer Bemühungen um Chancengleichheit.

4 Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer

In der Commerzbank AG sind alle Regelungen zum Entgelt, und zwar

der angewendete Tarifvertrag,
die Betriebsvereinbarung und die weiterführenden Regelungen zur Festlegung des außertariflichen Grundentgelts,
die Betriebsvereinbarungen und weiterführenden Regelungen der verschiedenen variablen Vergütungsmodelle,
die Kriterien der Funktionsbewertung nach dem Funktionsmodell Commap sowie
die Kompetenzen, die die Anforderungen an die einzelnen Fachrollen konstituieren,

konsequent geschlechtsneutral formuliert. Sowohl tarifliche als auch betriebsinterne Regelungen zur Vergütung bieten keine Spielräume, um unterschiedliche Vergütung und unmittelbare Entgeltbenachteiligungen von Frauen und Männern bei gleichen oder gleichwertigen Tätigkeiten zu rechtfertigen.

4.1 Tarifliche Tätigkeiten

Für tarifvertragliche Entgeltregelungen gilt nach § 4, Abs. 5 eine Angemessenheitsvermutung. Daher sind Tätigkeiten, die aufgrund dieser Regelungen unterschiedlichen Entgeltgruppen zugewiesen wurden, nicht gleichwertig. Für die Commerzbank finden die Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken Anwendung.

Auf dieser Grundlage sind Tätigkeiten in derselben Tarifgruppe grundsätzlich vergleichbar. Eine unterschiedliche tarifliche Vergütung ist auf Basis des Tarifvertrags damit nur im Rahmen unterschiedlicher Berufserfahrung (Berufsjahreseinstufung) und nicht aufgrund des Geschlechts möglich. Allerdings können individuell zugesagte übertarifliche Entgeltbestandteile zu einer Ungleichbehandlung beitragen.

Eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts konnte durch die Gewährung individueller außertariflicher Vergütungsbestandteile bislang jedoch noch nicht festgestellt werden. Die Commerzbank wird diesen Teil der Vergütung aber auch künftig mit besonderem Augenmerk prüfen.

4.2 Außertarifliche Tätigkeiten

Im außertariflichen Bereich basiert die Eingruppierung der Tätigkeiten in die aufeinander aufbauenden Karrierestufen des Kompetenzmodells Commap auf den je Stufe geforderten persönlichen und methodischen Qualifikationen und Kompetenzen (Anforderungskriterien): etwa Kundenorientierung, Geschäftsverständnis, Ergebnisorientierung, Kommunikation, Verhandlung und Einflussnahme, Teamarbeit, Coaching und Anleitung sowie Networking.

Differenziert werden die Anforderungskriterien noch durch unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte, die sich in den verschiedenen Commap-Leitern manifestieren (Projekte managen; operativ/strategisch führen; kundensegmentspezifisch verkaufen; Produkte entwickeln, strukturieren, bereitstellen und handeln; Konzepte entwickeln und steuern).

Commap stellt damit sicher, dass alle außertariflichen Tätigkeiten auf für Frauen und Männer identischen Anforderungskriterien beruhen und unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Tätigkeit bewertet werden. Damit werden identische Maßstäbe für alle Tätigkeiten zugrunde gelegt, unabhängig davon, ob diese in erster Linie von Frauen oder von Männern ausgeübt werden.

Die Kriterien spiegeln auch die von Stufe zu Stufe anspruchsvoller werdenden Anforderungen an die geforderten Kompetenzen wider, sodass die Commap-Stufe im Rahmen des Auskunftsverlangens als eines der grundlegenden Entscheidungskriterien darüberherangezogen werden kann, mit denen die Gleichwertigkeit von Tätigkeiten beurteilt wird.

Analog dem Tarifbereich wird daher unterstellt, dass Tätigkeiten, die nicht der gleichen Anforderungsstufe zugeordnet sind, nicht vergleichbar sind.

Die gesamte Commap-Struktur inklusive interner Gehaltsbänder und die Ausprägung der Kenntnisstufen sind mit dem Gesamtbetriebsrat verhandelt und als Regelungswerk in Form von entsprechenden Betriebsvereinbarungen vereinbart. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass jede außertarifliche Funktion mit dem aus Bank- und Gremienvertretern bestehenden Grading Committee zur Genehmigung vorgelegt wird.

Erst nach eingehender Prüfung und entsprechender Freigabe dürfen die Funktionen eingesetzt werden. Insofern ist das gesamte außertarifliche Vergütungssystem mitbestimmt, was insbesondere auch die Eingruppierung einzelner Arbeitnehmer betrifft, die gemäß § 99 BetrVG jeweils dem zuständigen Gremium zur Genehmigung vorgelegt wird.

Ergänzt werden die persönlichen und methodischen Kompetenzen der außertariflichen Stellenbewertungssystematik durch eine fachliche Ebene - sogenannte Fachrollen. In diesen Fachrollen sind diejenigen konkreten fachlichen Anforderungen gebündelt, die für das Ausüben bestimmter Tätigkeiten benötigt werden.

In den Fachrollen sind diejenigen Tätigkeiten zusammengefasst, die unter Zugrundelegen einer Vielzahl von fachlichen Anforderungen deshalb objektiv vergleichbar sind, weil in ihnen Stellen und Funktionen mit vergleichbaren fachlichen, organisatorischen und persönlichen Kompetenzanforderungen unabhängig ihrer organisatorischen Zuordnung gebündelt werden.

Im Kontext ihrer Bemühungen zur Förderung von Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen hat die Commerzbank darüber hinaus frühzeitig entschieden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elternzeit im Rahmen allgemeiner Gehaltsrunden gleichberechtigt zu berücksichtigen.

5 Statistische Angaben

5.1 Durchschnittliche Gesamtzahl der Beschäftigten aufgeschlüsselt nach Geschlecht

In der Commerzbank AG in Deutschland waren zum 31. Dezember 2016 insgesamt 32.389 Mitarbeiter beschäftigt, davon 16.512 Frauen und 15.877 Männer.

5.2 Durchschnittliche Zahl der Voll- und Teilzeitbeschäftigten

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Männer Frauen
Vollzeit 14.932 8.697
Teilzeit 945 7.815
15.877 16.512

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