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Clariant AG — M&A Activity 2000
Mar 3, 2000
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M&A Activity
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News Details
Ad-hoc | 3 March 2000 08:50
Ad hoc-Service: Clariant AG
Ad hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. —————————————————————————— 3. März 2000 Positiver Verlauf der Uebernahme von BTP Clariant AG Empfohlene Uebernahme gegen Barzahlung durch Clariant PLC für BTP plc Einschränkende Angebotsbedingungen aufgehoben Kombinierte Andienung und Besitz – 70,3 Prozent Der Verwaltungsrat von Clariant PLC freut sich, dass die bisherigen, einschränkenden Angebotsbedingungen für die empfohlene Uebernahme gegen Barzahlung für das ordentliche Aktienkapital der BTP plc aufgehoben werden können. Das Angebot und die Darlehensalternative bleiben bis auf weiteres bestehen. Bis 2. März 2000, 15 Uhr London Ortszeit, wurden Clariant PLC insgesamt 80’786’847 BTP-Aktien gültig angedient, was ungefähr 45,6 Prozent des ausgegebenen ordentlichen Aktienkapitals von BTP entspricht. Das Angebot wurde von Wasserstein Perella & Co. Limited im Auftrag von Clariant PLC unterbreitet. In diesen Zusagen sind 311,475 BTP-Aktien oder ungefähr 0,18 Prozent des ausgegebenen ordentlichen Aktienkapitals von Personen und mit ihnen verbundenen Interessen enthalten, welche vor Ankündigung des Uebernahmeangebots eine unwiderrufliche Zusicherung zur Annahme des Angebots abgegeben haben. Von den gültig angedienten BTP-Aktien entfallen 4’213’403 BTP-Aktien auf die Darlehensalternative, was ungefähr 2,4 Prozent des ausgegebenen ordentlichen Aktienkapitals von BTP entspricht. Während der Uebernahmeperiode hat Clariant PLC zusätzlich insgesamt 43,730,000 BTP-Aktien erworben oder dem Erwerb zugestimmt, was ungefähr 24,7 Prozent des ausgegebenen Aktienkapitals von BTP entspricht. Clariant PLC besitzt damit oder wurden insgesamt 124’516’847 BTP- Aktien gültig angedient, was ungefähr 70,3 Prozent des ausgegebenen ordentlichen Aktienkapitals von BTP entspricht. Weder Clariant AG noch Clariant PLC noch irgend ein Gesellschafter, eine Bank, ein Aktienmakler, ein Finanz- oder ein professioneller Berater (oder irgend jemand in der oder unter Kontrolle eines Beraters) von Clariant AG oder Clariant PLC (mit Ausnahme eines davon befreiten Marktmachers oder Vermögensverwalters), noch ein treuhänderischer Vermögensverwalter (mit Ausnahme eines davon befreiten Vermögensverwalters), der mit Clariant AG oder Clariant PLC oder deren Tochtergesellschaften in Verbindung steht, besass vor dem Uebernahmeangebot BTP-Aktien oder erwarb oder stimmte dem Erwerb von BTP-Aktien während des Uebernahmeangebots zu. Clariant PLC wird jenen BTP-Aktionärinnen und -Aktionären, welche das Angebot bis jetzt angenommen haben, den offerierten Betrag pro BTP-Aktie mit Valuta 17. März 2000 überweisen. BTP-Aktionärinnen und -Aktionäre, die das Angebot noch nicht angenommen haben, sind eingeladen, ihr Andienungsformular baldmöglichst auszufüllen und einzusenden. Clariant PLC wird diesen BTP-Aktionärinnen und -Aktionären den offerierten Betrag pro BTP- Aktie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des gültigen Andienungsformulares überweisen. Die Definitionen, die im offiziellen Angebotsprospekt vom 31. Januar 2000 benutzt worden sind, gelten sinngemäss auch für diese Ankündigung. Medienanfragen: Clariant: Dr. Rainer Weihofen +41 61 469 6969 Media Relations Martin Zehnder +41 61 469 6747 Investor Relations Holborn Public Relations David Bick +44 207 929 5599 Das Angebot erfolgt, weder direkt noch indirekt, nicht durch Versand per Post oder irgendwelche andere Wege (unlimitiert eingeschlossen sind telefonische oder elektronische Kommunikationswege), und auch nicht durch Beizug von innerstaatlichen Geschäften oder Aussenhandelsgeschäften oder durch Benützung von Mitteln einer nationalen Börse der USA, Kanadas, Australiens oder Japans in jene Länder, und das Angebot kann auch nicht durch die obgenannten Möglichkeiten von innerhalb der USA, Kanadas, Australiens oder Japans angenommen werden. Deshalb werden und dürfen Kopien dieser Mitteilung weder mit der Post noch anderswie in die USA, Kanada, Australien oder Japan verteilt oder abgesandt werden. Ein solches Verhalten würde eine behauptete Annahme des Angebots ungültig machen. Die Mitglieder des Konzernleitungs-Ausschusses der Clariant übernehmen die Verantwortung für die in dieser Ankündigung enthaltenen Informationen – nachdem von ihnen alle notwendigen und richtigerweise zu erwartenden Abklärungen getroffen worden sind – die mit den ihnen vorliegenden Fakten übereinstimmen. Es liegen ihm keine hier nicht veröffentlichten Fakten vor, die die heutige Ankündigung signifikant beeinflussen könnten. Die Verwaltungsratsmitglieder der Clariant PLC übernehmen die Verantwortung für die in dieser Ankündigung enthaltenen Informationen – nachdem von ihnen alle notwendigen und richtigerweise zu erwartenden Abklärungen getroffen worden sind – die mit den ihnen vorliegenden Fakten übereinstimmen. Es liegen ihnen keine hier nicht veröffentlichten Fakten vor, die die heutige Ankündigung signifikant beeinflussen könnten. Wasserstein Perella & Co. Limited, welche im Vereinigten Königreich durch The Securities and Futures Authority Limited beaufsichtigt wird, handelt für Clariant AG und Clariant PLC und für niemanden anderen im Zusammenhang mit diesem Angebot von Clariant AG für BTP plc. Wasserstein Perella & Co. Limited ist nur gegenüber Clariant AG und Clariant PLC verantwortlich dafür, den entsprechenden Schutz für Kunden von Wasserstein Perella & Co. Limited zu leisten oder Rat betreffend diesem Angebot zu erteilen. Diese Ankündigung, für welche Clariant AG und Clariant PLC verantwortlich sind, wurde von Wasserstein Perella & Co. Limited gutgeheissen in Uebereinstimmung mit Abschnitt 57 des Financial Services Act von 1986. Ende der Mitteilung