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CANCOM SE Governance Information 2010

Dec 16, 2010

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Governance Information

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Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex durch die CANCOM IT Systeme AG

Aufsichtsrat und Vorstand der CANCOM IT Systeme AG haben in ihrer Sitzung am 07. Dezember 2010 die folgende, gleichermaßen vergangenheits- und zukunftsorientierte, Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG beschlossen:

1. Seit der letzten Entsprechenserklärung vom 10. Dezember 2009 hat die CANCOM IT Systeme AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009, veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger am 5. August 2009, bis zum Inkrafttreten der neuen Fassung am 2. Juli 2010 mit folgenden Abweichungen entsprochen:

1.1. Vergütung des Vorstands

Der Aufsichtsrat hat die bestehenden Vorstandsverträge an die Vorgaben des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) mit Wirkung zum 01.01.2011 angepasst.

1.2. Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, bei so genannten D&O-Versicherungen für den Aufsichtsrat einen angemessenen Selbstbehalt vorzusehen. Die CANCOM IT Systeme AG vertritt nicht die Ansicht, dass Arbeitseinstellung und Verantwortung der Mitglieder des CANCOM-Aufsichtsrats durch einen solchen Selbstbehalt verbessert würden. Die durch CANCOM abgeschlossene D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat sieht daher keinen Selbstbehalt vor.

1.3. Bildung von Ausschüssen

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder, fachlich qualifizierte Ausschüsse zu bilden. Der Aufsichtsrat der CANCOM IT Systeme AG besteht in angemessenem Verhältnis zur Unternehmensgröße aus sechs Mitgliedern. Nach Auffassung der CANCOM IT Systeme Aktiengesellschaft führt die Bildung von Ausschüssen aus diesem sechsköpfigen Gremium zu keiner Effizienzsteigerung, weshalb auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet wird. Der Aufsichtsrat befasst sich im Gesamtgremium intensiv mit den Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Von der Bildung eines eigenen Nominierungsausschusses wird abgesehen, da dem Aufsichtsrat derzeit nur Anteilseigner oder von Anteilseignern nominierte Personen angehören.

1.4. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in einen fixen und in einen erfolgsorientierten Anteil zu untergliedern und bei der Höhe der Vergütung den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat zu berücksichtigen. Die CANCOM IT Systeme AG weicht insofern hiervon ab, als die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder aus einer festen Vergütung besteht und die Position des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden nicht entsprechend bei der Höhe der Vergütung berücksichtigt wird.

2. Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 hat die CANCOM IT Systeme AG seit deren Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 2. Juli 2010 ohne Ausnahmen entsprochen.