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B+S Banksysteme AG Management Reports 2021

Feb 3, 2021

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Management Reports

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Finanzbericht: 27604327

B+S Banksysteme Aktiengesellschaft

München

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020

Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Präambel

Der B+S Konzern (im Folgenden auch kurz "B+S") umfasst die B+S Banksysteme Aktiengesellschaft München mit Tochtergesellschaften in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Nordmazedonien.

Der vorliegende Konzern-Lagebericht bezieht sich auf den Berichtszeitraum 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020.

1 Grundlagen des Unternehmens

1.1 Geschäftsmodell

Der B+S Konzern bietet eine umfassende und leistungsfähige Produktpalette als Ergänzung für das Core Banking im Aktiv- und Passivbereich. Im Einzelnen umfasst dies den gesamten Zahlungsverkehr (national, international und Euro) einschließlich SEPA (credit-transfer und direct debit), Treasury und Trading, Währungs- und Risikomanagement sowie Electronic Banking. Für die gesamte Produktpalette bietet B+S seinen Kunden auch umfangreiche Wartungs- und Support-Leistungen an.

Mit dem 'on demand service' stellt der B+S Konzern seinen Kunden einen zusätzlichen Service zur Verfügung. Durch den Betrieb eines leistungsfähigen Rechenzentrums mit einem hohen Maß an Verfügbarkeit und einer damit verbundenen nutzungsorientierten Abrechnung (ASP), ergeben sich für die Kunden Ausbaumöglichkeiten und Einsparpotentiale.

Mit Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) vom 9. April 2020 wurde der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft die Erlaubnis zur Erbringung von Zahlungsauslösediensten gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ZAG und Kontoinformationsdiensten gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 ZAG erteilt.

1.2 Ziele und Strategie

Die Strategie und Zielsetzung des B+S Konzerns bezieht die Interessen von Kunden, Mitarbeitern und Aktionären gleichgewichtig mit ein. Durch Pflege der Kundenbeziehungen und die permanente Weiterentwicklung der Anwendungssoftware, sowohl funktional wie technologisch, werden gesicherte Erträge erwirtschaftet und in einem stagnierenden Markt Wettbewerbsvorteile erzielt. Für die Mitarbeiter ergeben sich daraus gesicherte Arbeitsplätze und die Möglichkeit, die eigene Kreativität im Unternehmen umzusetzen und sich zu entfalten. Die Eigentümer profitieren vom langfristigen Substanzaufbau des Unternehmens, der auch in der Wertsteigerung sichtbar werden sollte.

1.3 Produkte des B+S Konzerns

1.3.1 Produktangebot

Der B+S Konzern konzentriert sich gezielt auf die Produktgruppen

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Electronic Banking
Zahlungsverkehr
Treasury & Trading
Währungsmanagement
Risikomanagement

1.3.2 Lösungen für das Electronic Banking

Electronic Banking dient nach wie vor der Darstellung und Abwicklung der Banken im Privatkundenbereich. Dabei werden die kundenindividuellen bzw. marktspezifischen Anforderungen berücksichtigt. Den Kunden aus der Finanzbranche wird unter der besonderen Berücksichtigung der gestiegenen Sicherheitsanforderungen ein breit gefächertes, maßgeschneidertes Produkt- und Dienstleistungsportfolio, verstärkt durch fachspezifisches Prozess-Know-how, angeboten. Individuelle Projekte, die mit Produkten des B+S Konzerns angeboten werden, erzielen hierbei hohe Margen.

1.3.3 Lösungen für das Commercial Banking

Die Lösungen für das Commercial Banking umfassen neben dem integrierten Zahlungsverkehr alle notwendigen Service-Module wie

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Reklamations- und Gebührenmanagement
Elektronische Aktenführung
Kontenabstimmung.

Funktional zeichnen sich die Produkte des Commercial Banking durch länderübergreifende Mandanten- und Mehrwährungsfähigkeit aus.

SEPA (Debit und Credit) ist Bestandteil des B+S-Zahlungsverkehrs.

1.3.4 Lösungen für Treasury & Trading

In den Lösungen für Treasury & Trading werden die Bereiche

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FX - Management
Money Market
Derivative Finanzinstrumente

integriert für Front-, Middle- und Back-Office dargestellt. Für Kunden, die diese Funktionalität nutzen, entfällt somit eine sonst übliche Schnittstellenrealisierung.

1.3.5 Lösungen für das Währungsmanagement

B+S Banksysteme stellt mit den Bereichen Kontoführung und Währungsmanagement eine zentrale Anwendung zur Verfügung, die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Finanzsektor entspricht.

Die Bereiche Kontoführung und Währungsmanagement bilden die Basis für die Verwaltung und das Management der verschiedenen Kontoarten.

Kontoführung und Währungsmanagement unterstützen die Bank von der Anlage der Basisdaten über die Kontobewegungen bis hin zu umfassenden Bewertungen und Statistiken sowie dem Belegwesen. Dadurch wird eine integrierte Führung der unterschiedlichen Konten für Geschäftsbereiche wie

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Giro- und Kontokorrentkonten,
Termineinlagen,
Geldanlagekonten,
Konten für das Dokumentengeschäft und
Fremdwährungskonten

in einer einzigen Anwendung ermöglicht.

Das B+S-Währungsmanagement ist spezialisiert auf die Führung und Verwaltung von Konten in allen Währungen. Die Umsetzung der unterschiedlichen am Markt gängigen Zinsrechnungsmethoden ergänzt diese Lösung. Durch Einbindung und Integration in unterschiedliche Corebanking-Lösungen kann das B+S Währungsmanagement als separates Modul eingesetzt und durch B+S-Standardschnittstellen einfach und flexibel in das bestehende Kernbanksystem integriert bzw. angebunden werden.

1.3.6 Lösungen für das Risikomanagement

Mit den Modulen des Risikomanagements stellt der B+S Konzern seinen Kunden ein Instrument für die Risikomessung und -darstellung im Eigenhandel und auf Gesamtbankebene zur Verfügung. Gleichzeitig werden die Meldeanforderungen der Bankenaufsicht inklusive der Berechnung der Eigenmittelunterlegung erfüllt. Die ermittelten Risiken werden online für

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den Handel,
das Risikocontrolling,
die Finanzbuchhaltung und
die Geschäftsleitung

zur Verfügung gestellt.

1.4 Steuerungssystem

Zur Planung und Steuerung verwendet der Konzern vor allem die finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz, Betriebskosten (alle Kosten ohne Finanz- und Steuerergebnis), Liquidität (Bestand an liquiden Mitteln) und EBIT (Earnings before Interest and Tax) sowie die Eigenkapitalquote (Eigenkapital/​Bilanzsumme). Diese werden monatlich durch den Vorstand im Rahmen der Monatsabschlüsse der Einzelunternehmen des Konzerns analysiert. Als nichtfinanzieller Leistungsindikator wird vor allem die Mitarbeiter-Fluktuation (Abgänge/​ mittlerer Personalbestand) herangezogen, da diese auch die Mitarbeiterzufriedenheit widerspiegelt. Die Mitarbeiter-Fluktuation wird jährlich im Rahmen der Planung ermittelt.

Das Wachstum wird gemessen anhand der Umsatzveränderung. Das Ziel ist es, ein stetiges Wachstum zu erreichen. Die Profitabilität wird in erster Linie anhand des EBITs gemessen. Dabei wird versucht, die Kosten möglichst gering zu halten und ein positives Ergebnis anzustreben. Die Steuerung der Liquidität wird durch ein konsequentes Forderungsmanagement und eine detaillierte Investitionsplanung unterstützt.

Um die Wachstums- und Effizienzpotenziale identifizieren zu können, finden 14-tägig Meetings des Management Boards, Vorstandssitzungen und halbjährliche Strategiemeetings statt. Des Weiteren gibt es eine Jahres- und Investitionsplanung, laufende Prognoserechnungen und Personalplanungen.

1.5 Entwicklung

Die laufende Entwicklung und Verbesserung unserer Softwareprodukte steht im Vordergrund mit unserem Anspruch der Sicherung höchster Qualitätsansprüche.

Die Entwicklungsvorhaben wurden auch im Geschäftsjahr 2019/​2020 weiter vorangetrieben. Die anfallenden Anpassungsentwicklungen der bereits bei den Kunden eingesetzten Produkte wurden, wie in den letzten Jahren, im Rahmen der bestehenden Wartungsverträge realisiert. Die Produkte wurden zudem auf neue Technologien umgestellt, um die Marktfähigkeit auch für die Zukunft zu gewährleisten.

Die sich in der Wartung befindlichen Produkte werden konsequent einer strengen ROI-Betrachtung unterzogen und das Produktportfolio gestrafft. Teilprodukte, die keine Marktfähigkeit aufweisen, werden nicht mehr weiterentwickelt bzw. eingestellt.

Die Kosten für die Entwicklungen können im IT-Bereich naturgemäß nicht von den Forschungsaufwendungen getrennt werden. Aus diesem Grund ist eine Aktivierung in der Bilanz nicht möglich.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Laut Statistischem Bundesamt hat sich das Wirtschaftswachstum in Deutschland im 2. Halbjahr 2019 stabilisiert und so maßgeblich zum Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 0,6 % gegenüber 2018 beigetragen. So stieg das Bruttoinlandsprodukt im 3. Quartal 2019 um 1,2 %, im 4. Quartal um 0,2 % (jeweils gegenüber dem Vorjahresquartal). Die österreichische Wirtschaft ist gemäß Österreichischer Nationalbank in 2019 um 1,6 % gegenüber dem Vorjahr gewachsen.

Aufgrund der zu Beginn des Jahres 2020 einsetzenden Corona-Pandemie kam es zu einem deutlichen Rückgang der Wirtschaftsleistung in Deutschland und Österreich. Das Bruttoinlandsprodukt sank (jeweils gegenüber dem Vorjahresquartal) sowohl im 1. Quartal 2020 (Deutschland -1,8 %; Österreich - 2,5 %) als auch im 2. Quartal 2020 (Deutschland -11,3 %; Österreich - 11,0 %).

2.2 Branchenentwicklung

Die Entwicklung der Märkte, speziell für Finanzdienstleister, ist immer noch vorsichtig zu bewerten. Einerseits erfolgen nach wie vor Zusammenlegungen von Infrastrukturen in Folge von Fusionen von Finanzdienstleistern beziehungsweise deren Rechenzentrumsdienstleistern, andererseits besteht die Notwendigkeit von Investitionen, um sich gegenüber neuen Anbietern am Markt behaupten zu können.

2.3 Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2019/​2020 ist ein operativer Umsatz von TEUR 9.849 (im Vorjahr TEUR 9.049) und eine Betriebsleistung von TEUR 10.827 (im Vorjahr TEUR 9.722) erzielt worden. Davon entfallen auf die neu in den Konsolidierungskreis aufgenommene ByteWorx GmbH und die Bajtvorks Makedonien DOO zusammen TEUR 1.328. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 978 (im Vorjahr TEUR 673) wurden im Wesentlichen durch Vermietung freier Büroflächen in Salzburg erzielt.

Im Geschäftsjahr 2019/​2020 wurden Leistungen in Höhe von TEUR 612 (im Vorjahr TEUR 274) bezogen, es handelt sich hierbei um zugekaufte Entwicklungsleistungen.

Die Personalkosten sind von TEUR 6.486 im Vorjahr auf TEUR 6.899 im Geschäftsjahr gestiegen. Davon entfallen TEUR 5.542 auf die Gehälter und TEUR 1.357 auf soziale Abgaben und sonstige Personalaufwendungen. Die Personalkosten der neu in den Konzern aufgenommenen Gesellschaften belaufen sich auf TEUR 1.030, davon entfallen TEUR 783 auf die Gehälter und TEUR 247 auf soziale Abgaben und sonstige Personalaufwendungen.

Der Anstieg im Bereich der Abschreibungen in 2019/​2020 um TEUR 665 auf TEUR 1.605 ist durch die Aktivierung von Leasingverhältnissen im Zuge der Erstanwendung von IFRS 16 bedingt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen TEUR 1.917 (im Vorjahr TEUR 2.226). Die Raumkosten sanken bedingt durch die Erstanwendung von IFRS 16 und die Aktivierung von Mietverhältnissen von TEUR 478 im Vorjahr auf TEUR 111. Die Reisekosten sanken wegen der Corona-bedingten Reisebeschränkungen um TEUR 40 auf TEUR 76. Die Rechts- und Beratungskosten sind um TEUR 226 auf TEUR 546 gestiegen, darin enthalten sind die einmaligen Rechtsberatungskosten zur Erlangung einer Lizenz zur Erbringung von Zahlungsdiensten gemäß § 10 ZAG in Höhe von TEUR 273.

Die Veränderung der latenten und laufenden Steuern führte zu einem Steuerertrag von TEUR 139 (im Vorjahr Steuerertrag TEUR 29).

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit lag im Geschäftsjahr 2019/​2020 bei TEUR -413 (im Vorjahr TEUR -362) Das EBIT sank von TEUR -204 im Vorjahr auf TEUR -206 im Geschäftsjahr 2019/​2020. Der Jahresfehlbetrag betrug TEUR 274 (im Vorjahr TEUR 333).

2.4 Vermögenslage

Die langfristigen Vermögenswerte, bestehend aus Softwarelizenzen in Höhe von TEUR 1.037, Firmenwerten in Höhe von TEUR 12.242, Sachanlagevermögen (Büroeinrichtung und EDV-Ausstattungen) in Höhe von TEUR 4.046 und einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie in Höhe von TEUR 6.467, betragen im abgelaufenen Geschäftsjahr 83 %, im Vorjahreszeitraum 82 % der Bilanzsumme. Die Werthaltigkeit der Firmenwerte wird jährlich durch einen Impairmenttest überprüft. Darüber hinaus bestehen im Geschäftsjahr 2019/​2020 langfristige Forderungen und sonstge Vermögensgegenstände von TEUR 250 (im Vorjahr TEUR 650) sowie aktive latente Steuern von TEUR 272 (im Vorjahr TEUR 244).

Die kurzfristigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sind um TEUR 90 auf TEUR 1.890 gesunken. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Lizenzabrechnungen zum Bilanzstichtag und kurz vor dem Bilanzstichtag fertiggestellte Projekte. Der Anteil der kurzfristigen Vermögenswerte stieg zum Bilanzstichtag auf 14,5 % der Bilanzsumme (im Vorjahr 14,3 % der Bilanzsumme). Dabei stieg auch der prozentuale Anteil an liquiden Mitteln von 5,7 % im Vorjahr auf 7,9 %.

Der Anteil der kurzfristigen Schulden nahm im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 2.378 zu und beträgt nun 25,3 % der Bilanzsumme. Gründe für diesen Anstieg sind die Inanspruchnahme eines Kredites in Höhe von TEUR 1.500 durch die B+S Banksysteme Salzburg GmbH und der Anstieg der Leasingverbindlichkeiten um TEUR 439 durch die Erstanwendung von IFRS 16. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen im Geschäftsjahr 2019/​2020 um TEUR 330 auf TEUR 444, die Vertragsverbindlichkeiten sanken um TEUR 146 auf TEUR 2.566 und die sonstigen Verbindlichkeiten inklusive Verbindlichkeiten aus Steuern stiegen um TEUR 408 auf TEUR 1.705.

2.5 Finanzlage

Die liquiden Mittel zum Bilanzstichtag sind im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 1.333 auf TEUR 2.273 gestiegen. Insgesamt zeigt die Kapitalflussrechnung ausgehend vom Bestand am 1. Juli 2019 eine Zunahme des Finanzmittelbestandes um TEUR 940 inklusive des Finanzmittelbestandes der ByteWorx. Zum Bilanzstichtag betrug der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit TEUR 2.094 (im Vorjahr Mittelabfluss TEUR -508). Der Nettozahlungsmittelzufluss aus der Investitionstätigkeit betrug TEUR 189 (im Vorjahr Abfluss TEUR -1.163). Aus der Finanzierungstätigkeit ergaben sich Zahlungsabflüsse in Höhe von TEUR -1.343 (im Vorjahr TEUR -759).

Zum Bilanzstichtag beträgt das Eigenkapital TEUR 12.619 (TEUR -260). Die Eigenkapitalquote beträgt 44,1 % (im Vorjahr 55,4 %).

2.6 Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Der im Vorjahr prognostizierten Umsatz von TEUR 12.046 konnte Corona-bedingt und wegen des Ausfalls eines geplanten und bereits zugesagten Großauftrages nicht erreicht werden. In den Betriebskosten von TEUR 1.917 sind die einmaligen Rechtsberatungskosten zur Erlangung einer Lizenz zur Erbringung von Zahlungsdiensten gemäß § 10 ZAG in Höhe von TEUR 273 enthalten.

Die Liquidität zum Stichtag bestehend aus Bankguthaben und kurzfristigen Kundenforderungen betrug TEUR 3.206 (im Vorjahr TEUR 2.504).

Die Eigenkapitalquote ist nach Erstanwendung von IFRS 16 durch die erhöhte Bilanzsumme entgegen der Vorjahresprognose von 55,4 % auf 44,1 % gesunken.

Die Mitarbeiterzahl betrug im Jahresdurchschnitt in 2019/​2020 103 Mitarbeiter sowie zwei Vorstände, gegenüber 80 Mitarbeitern und zwei Vorständen im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2018/​2019.

Die Fluktuations-Rate betrug im Geschäftsjahr 2019/​2020 7,2 %, im Vorjahr 6,5 % und liegt damit unter der als Höchstwert festgelegten Fluktuations-Rate von 15 %.

2.7 Investition und Finanzierung

Der Anstieg des Anlagevermögens ist zum überwiegenden Teil begründet durch die Aktivierung von Nutzungsrechten im Zuge der erstmaligen Anwendung von IFRS 16.

Neue Investitionen wurden im Geschäftsjahr 2019/​2020 im Bereich des Sachanlagevermögens mit TEUR 87, im Bereich Software mit TEUR 316 und durch den Erwerb der ByteWorx GmbH vorgenommen. Wesentliche Investitionsverpflichtungen in das Sachanlagevermögen lagen zum Stichtag nicht vor.

2.8 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Der B+S Konzern hat die sogenannte Coronakrise, dank vorausschauender Planung, ohne Schaden gemeistert und ist in den Normalbetrieb zurückgekehrt.

In der Krise hat der B+S Konzern den Personalstand gehalten, ohne öffentliche Mittel in Anspruch zu nehmen.

Im April 2020 hat die B+S Banksysteme Aktiengesellschaft von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis zur Erbringung von Zahlungsauslösediensten gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ZAG und Kontoinformationsdiensten gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 ZAG erhalten und kann jetzt im Produktbereich Zahlungsverkehr Kunden und Interessenten einen erweiterten Service anbieten.

Der hohe Aufwand zur Erlangung dieser Erlaubnis ist für die Absicherung bestehender Umsätze gerechtfertigt und Voraussetzung für die Akquisition von Neugeschäft in diesem Produktbereich.

Nach der Rückkehr in die Normalität spürt der B+S Konzern einen gewissen Aufholbedarf im Neugeschäft und damit eine positive Entwicklung für das laufende Geschäftsjahr 2020/​2021.

3 Prognosebericht

Laut Wirtschaftsbericht der Bundesbank, Ausgabe 5/​2020, zieht die Wirtschaftstätigkeit im EURO-Wirtschaftsgebiet nach dem beispielslosen Einbruch in der ersten Jahreshälfte 2020 wieder an, auch wenn sie nach wie vor deutlich geringer ist als vor der Corona-Pandemie und die Aussichten weiterhin mit hoher Unsicherheit behaftet sind. Insgesamt prognostiziert das BMWi für Deutschland für das Jahr 2020 einen Rückgang des Bruttoinlandprodukts von 5,8 %. In Österreich als weiteren Kernmarkt des Konzerns prognostiziert die Österreichische Nationalbank (Stand Juni 2020) einen Rückgang des Bruttoinlandprodukts von 7,2 %.

Die Auftragslage für das laufende Geschäftsjahr 2020/​2021 kann als positiv bewertet werden. Aufgrund langfristiger Verträge mit Bestandskunden und bereits unterschriebener Projektaufträge rechnen wir im Geschäftsjahr 2020/​2021 mit einem Anstieg der Umsatzerlöse und der Betriebsleistung.

Der im Berichtsjahr erzielte Umsatz von TEUR 9.849 wurde im Wesentlichen mit Bestandskunden erzielt und kann als solide Grundlage für die Planung des laufenden Geschäftsjahres 2020/​2021 gelten.

Wir erwarten im laufenden Geschäftsjahr 2020/​2021 einen Konzernumsatz von rund 12 Mio. EUR.

Diese Annahme basiert auf

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vertraglichen Einnahmen aus Wartung und ASP von 7 Mio. EUR
festen Mieteinnahmen von 0,6 Mio. EUR
beauftragtem Projektgeschäft von 2,2 Mio. EUR
geplantem Neugeschäft von 2,2 Mio. EUR.

Ausgehend von den IST-Kosten in 2019/​2020, bereinigt um Einmaleffekte, rechnen wir mit einem EBIT von TEUR 1.500.

Aufgrund des geplanten positiven Ergebnisses erwartet der Konzern einen entsprechenden Anstieg der Liquidität und der Eigenkapitalquote gegenüber 2019/​2020.

Um den nichtfinanziellen Leistungsindikator der Mitarbeiter-Fluktuation unter 15 % zu steuern, werden neben diversen sozialen Leistungen Schulungen und Fortbildungen durchgeführt, um die Mitarbeiterzufriedenheit weiter zu verbessern.

4 Chancen und Risiken

4.1 Risikomanagement, rechnungslegungsbezogenes Risikofrüherkennungssystem und internes Kontrollsystem

Der zentrale Baustein des Risikofrüherkennungssystems ist die Erkennung und Eingrenzung betrieblicher Risiken durch die vorhandenen Überwachungs-, Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsysteme. Chancen werden im Risiko-Management-System nicht erfasst. Die Risikomanagementstrategie verfolgt die frühzeitige Erkennung, Bewertung, Vermeidung und Verringerung von Risiken sowie die Übertragung dieser auf Dritte. Im Rahmen einer definierten Risikobereitschaft geht B+S bewusst Risiken ein, wenn diese unvermeidbar sind oder wahrscheinlich durch Chancen kompensiert werden. Ein Risikomanagementsystem gibt keine absolute Garantie für die Vermeidung von Risiken. Es unterstützt die Handhabung, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu überwachen, zu steuern und die Unternehmensziele zu erreichen.

Die Einrichtung und die wirksame Unterhaltung des Risikofrüherkennungssystems liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der B+S. Die Risikoüberwachung, -früherkennung, -analyse, -steuerung und kommunikation beziehen die Leiter der wesentlichen Funktionsbereiche ein. Zur Unterhaltung und Umsetzung des Systems bestehen Richtlinien zur Risikoberichterstattung. Die B+S hat ihr Risikofrüherkennungssystem stetig ausgebaut und kontinuierlich an die aktuellen Entwicklungen und Rahmenbedingungen angepasst.

Generell umfassen das Risikofrüherkennungssystem und das interne Kontrollsystem auch die rechnungslegungsbezogenen Prozesse. Das interne Kontrollsystem ist so ausgerichtet, dass es ausreichend Sicherheit für die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung sowie die Erstellung der extern publizierten Jahresabschlüsse und des Konzernabschlusses gewährleistet. Es unterstützt zudem die Steuerung und Kontrolle des gesamten Konzerns.

Das interne Kontrollsystem folgt einer Risikoinventur, die systematisch ein ausreichend großes Spektrum an Risikofeldern der B+S Gruppe abdeckt. Im Rahmen der Revision und Prüfung nach ISAE 3402 (International Standard on Assurance Engagement) wird die Einhaltung der festgelegten Sicherheitsstandards im Rechenzentrum-Betrieb geprüft. Das System berücksichtigt sowohl die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und unternehmensspezifischen Besonderheiten als auch die relevanten Vorschriften. Es wird im Rahmen der laufenden Revision festgelegt, welche gesetzlichen Vorschriften und damit einhergehende interne Richtlinien eingehalten und überwacht werden müssen.

Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind die wesentlichen Merkmale des im B+S Konzern bestehenden internen Kontrollsystems und Risikofrüherkennungssystems wie folgt:

Für alle wesentlichen, rechnungslegungsrelevanten Prozesse wird das Prinzip der Funktionstrennung beachtet (u. a. Vieraugenprinzip, analytische Prüfungen). Das eingesetzte Personal verfügt über die notwendige Fachausbildung und besucht regelmäßige Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen. Die Bilanzierung erfolgt gemäß der konzernweiten Bilanzierungsrichtlinie.

Die eingesetzten EDV-Systeme und Tools sind durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugte Zugriffe geschützt. Im Bereich der eingesetzten Finanzsysteme wird Standardsoftware verwendet, für weiterführende Verarbeitungsprozesse wird hauptsächlich Excel als Verarbeitungstool eingesetzt. Alle rechnungslegungsrelevanten Schlüsselfunktionen sind im Organigramm direkt dem Vorstand zugeordnet.

Die B+S Gruppe ist im Rahmen der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit auf funktionierende EDV- und Kommunikationssysteme angewiesen. Um Störungen, Beeinträchtigungen oder Defekte an der IT-Infrastruktur oder einzelner Komponenten dieser Systeme im RZ-Betrieb zu vermeiden und Störanfälligkeiten frühzeitig zu erkennen, wird eine laufende Revision von definierten CoBiT-Prozessen durchgeführt und durch externe Dienstleister nach dem Standard ISAE 3402 (International Standard on Assurance Engagement) einer jährlichen Prüfung unterzogen.

Jedes Jahr wird ein IT-Risk-Assessmentbericht erstellt, der mit dem Vorstand erörtert wird und ggf. verbessernde Maßnahmen eingeleitet werden. Im IT Security Framework als Teil des Risikofrüherkennungssystems wird das erforderliche Sicherheitsniveau der IT-Systeme des Unternehmens festgelegt. Die IT-Sicherheitsrichtlinie, die ebenfalls Bestandteil des Risikofrüherkennungssystems ist, regelt die besonderen Sicherheitsbedürfnisse und Anforderungen des Unternehmens sowie die Umsetzung beim Betrieb von IT-gestützten Verfahren bzw. den beim Unternehmen eingesetzten IT-Systemen. Daneben gibt es einen Computer Security Incident Response Plan (CSIRP) für den Fall, dass ein unerwartetes Ereignis, das eine unmittelbare oder mögliche Auswirkung auf die Organisation, Vermögen oder Ansehen hat, eintritt. Dies war im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht der Fall.

Die Rechnungslegung erfolgt gemäß den im Anhang beschriebenen Grundsätzen. Die Mitarbeiter des Rechnungswesens sind direkt dem Vorstand unterstellt. Dieser überzeugt sich in kurzen regelmäßigen Abständen von der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung. Ferner hat der Vorstand direkten Zugriff auf das Controlling-Tool, so dass ständig eine Überwachung durchgeführt wird. Durch ein Customer Relationship Management Tool wird der geplante und der realisierte Umsatz wöchentlich mit den verantwortlichen Mitarbeitern verifiziert. Ferner erfolgt stetig eine Plan-Ist-Abweichungsanalyse in Bezug auf Umsatz und Kosten. Die Überwachung der Liquidität erfolgt wöchentlich. Alle Eingangsrechnungen werden durch den verantwortlichen Vorstand freigegeben.

Die Liquidität des Konzerns ist für das kommende Geschäftsjahr und darüber hinaus, ausgehend von der bestehenden Finanzierungsstruktur, von der auch künftig ausgegangen werden kann, und aufgrund der per September 2020 vorhandenen liquiden Mitteln sowie der vertraglich fixierten Einnahmen, gesichert.

Obwohl es sich beim überwiegenden Anteil der Kunden um Bankinstitute mit sehr geringem Ausfallrisiko handelt, kann ein Forderungsausfall dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Um diesem Risiko vorzubeugen, wird die Bonität eines Unternehmens vor Annahme eines Auftrages durch den B+S Konzern überprüft. Ein im Bereich der Finanzbuchhaltung installiertes Mahnwesen sichert außerdem die termingerechte Einbringung von offenen Forderungen.

Das Ergebnis des Kennzahlensystems mit Früh- und Spätindikatoren führt zur Identifizierung von internen und externen Risiken und gewährleistet dem Management eine nachhaltige Kontrolle der Unternehmensziele. Mögliche Bedrohungen können frühzeitig erkannt und entsprechende Steuerungsmaßnahmen eingeleitet werden.

4.2 Marktrisiken

Dank der langfristigen Kundenbeziehungen und dem breitgestreuten Produktportfolio kann die B+S Gruppe in der derzeitigen gesamtwirtschaftlichen Situation bestehen.

Einsparungen im Personalbereich und Zurückhaltung bei Investitionen steht die Notwendigkeit unserer Kunden entgegen, sich am Markt neu zu positionieren und technologisch wettbewerbsfähig zu bleiben.

4.3 Marktchancen

Gestiegene Kundenanforderungen, beispielweise bei der Sicherheit im E-Banking oder der demografische Wandel hinsichtlich Produktangebots, örtlicher Verfügbarkeit und aktuelle und zukünftige regulatorische Anforderungen an den Finanzsektor stellen die Banken vor neue Herausforderungen.

Der durch die Krise entstandene Kostendruck und die damit notwendigen Personaleinsparungen werden mit effizienterer Technik ausgeglichen und damit insbesondere Software beschafft.

Zudem ist mit einem noch stärkeren Konzentrationsprozess in der Finanzbranche und einer verstärkten Verlagerung von IT-Infrastruktur auf Rechenzentren zu rechnen. B+S hat diesen Trend frühzeitig erkannt und kann durch den Betrieb eines Rechenzentrums die entsprechende Dienstleistung anbieten. Diese wird auch von den Kunden gerne in Anspruch genommen.

4.4 IT-Risiken

Ziel des IT-Risikomanagements ist das Identifizieren, Bewerten und Überwachen von IT-Risiken, die den Rechenzentrum-Betrieb betreffen. Dazu gehört es, den Wert von Assets für das Unternehmen zu analysieren, mögliche Bedrohungen für diese Assets zu identifizieren und die jeweilige Gefährdung der Assets einzuschätzen. Der IT-Risikomanagement Prozess wird bei B+S anlehnend an den Cobit5 for Risk Prozess der ISACA (Information Systems Audit and Control Association) durchgeführt.

Die Zunahme im Bereich der Cyberkriminalität, sowie die damit verbundenen IT-Risiken machen eine ständige Überprüfung und Überwachung von IT-Infrastruktur und IT-Prozessen nötig. Datenmanipulationen oder Störung des Rechenzentrums durch Hacker und die daraus folgenden Auswirkungen hätten massiven Einfluss auf den Geschäftsbetrieb. B+S unterzieht seine IT-Risiko- und IT-Security Prozesse daher jährlich einer externen Prüfung nach dem Standard ISAE 3402 (International Standard on Assurance Engagement).

4.5 Personalchancen

Die Entwicklung des Arbeitsmarkts an den Standorten München und Salzburg ist weiterhin positiv und wird auch für die kommenden zwei Jahre verhalten optimistisch gesehen. Die Situation im IT - Sektor hat sich zu den Vorjahren kaum verändert. Bislang gab es im B+S Konzern keinerlei Schwierigkeiten, geeignete neue Mitarbeiter zu finden. Wie jedes technisch innovative Unternehmen ist B+S jedoch auch vom Know-How der einzelnen Mitarbeiter abhängig. Als Gegenmaßnahme begegnet B+S den Personalrisiken mit gezielten Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung und zufriedenheit. Diese werden zudem durch stetige Fortbildungsmaßnahmen erhöht. Ergänzend bietet B+S verstärkt Praktika an, um frühzeitig geeignete Hochschulabsolventen an das Unternehmen zu binden.

4.6 Produktrisiken

Aufgrund der sehr innovativen Branche besteht immer ein Risiko, dass Markttrends nicht rechtzeitig erkannt und bedient werden. Ferner müssen die entwickelten Produkte vor dem Hintergrund der hohen Regulationsdichte und der Anzahl der zu beachtenden Vorschriften der Finanzbranche bestehen. Durch veraltete Produkte oder veraltete Technologie der B+S Produkte oder deren Qualität könnte sich das Risiko ergeben, dass die B+S Konzernprodukte nicht mehr von Kunden nachgefragt werden, oder Bestandskunden das Produkt wechseln.

4.7 Produktchancen

Durch die Straffung des Produktportefeuilles wurde ein ausgewogenes Chancen- /​ Risikoverhältnis erreicht. Einerseits wird durch die Spezialisierung am Markt eine bedeutend höhere Akzeptanz erzielt, andererseits können die vorhandenen Kapazitäten gezielt für momentan benötigte Lösungen eingesetzt werden.

Es ist aber Ziel der B+S Gruppe, das Lizenz- und ASP-Geschäft (=Rechenzentrumsbetrieb) weiter voranzutreiben, um eine größere Diversifikation und somit größtmögliche wirtschaftliche Sicherheit zu erreichen. Im stattfindenden Verdrängungswettbewerb hat sich B+S durch die bekannt hohe Qualität und die innerhalb der Branche kommunizierte hohe Kundenzufriedenheit gut behaupten können.

4.8 Ausfallrisiken

Die B+S vertreibt ihre Produkte im Banken- und Finanzsektor. Die den Geschäften zugrundeliegenden Verträge sind privatwirtschaftliche Verträge und unterliegen dem üblichen Geschäftsrisiko und somit auch dem Risiko eines Forderungsausfalls. Die Kunden der B+S Gruppe gehören überwiegend zum Bankensektor und das Ausfallrisiko ist demnach als eher gering einzuschätzen. Ein Forderungsausfall kann dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es wird deshalb die Bonität vor Auftragsannahme geprüft.

Durch Ausfall eines wichtigen Dienstleisters können der Betrieb im Rechenzentrum sowie die strategische Ausrichtung der Produktentwicklung in Mitleidenschaft gezogen werden. In der Folge kann es notwendig werden, eine Architekturänderung der Produkte durchzuführen, oder einen Dienstleister zu ersetzen, was kurzfristig nicht umgesetzt werden könnte. Mit den IT Kernlieferanten werden deshalb Lieferantengespräche durchgeführt, in welchen vor allem Fragen betreffend möglicher Ausfallsrisiken des jeweiligen Lieferanten besprochen und mittelfristig geklärt werden.

4.9 Haftungsrisiken

In der Softwareentwicklung ist das Auftreten unvorhersehbarer Programmierfehler nicht auszuschließen. In den Kundenverträgen der B+S Gruppe sind entsprechende Bestimmungen enthalten, die das Risiko des Unternehmens bezüglich potenzieller Produkt- und Haftungsansprüche begrenzen. Entsprechende Versicherungen zur Einschränkung der Risiken wurden auf Ebene der einzelnen Konzernunternehmen abgeschlossen. Es ist jedoch möglich, dass die haftungsbegrenzenden Vertragsbestimmungen nicht in allen Fällen ausreichend sind und dadurch Risiken entstehen.

Dem Risiko derartiger Ansprüche ist die B+S Gruppe ausgesetzt. Um ein eventuelles Risiko für den Konzern klein zu halten, wurde eine Versicherung für Vermögensschäden abgeschlossen.

4.10 Finanzrisiken

Die B+S Banksysteme finanziert sich im Wesentlichen aus dem operativen Cashflow. Darüber hinaus bestehenden Verbindlichkeiten, denen finanzielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gegenüberstehen. Um das Risiko auf möglichst geringem Niveau zu halten, wird die Umsatz- und Ergebnisentwicklung auf Basis der monatlichen Meldungen und Quartalsabschlüsse sowohl im Einzelabschluss als auch im Konzern analysiert sowie die Prognosen mit Hochrechnungen für das laufende Geschäftsjahr abgeglichen. Risiken aus Finanzinstrumenten umfassen Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, Währungs-, Kredit- und Ausfallrisiken. Grundsatz der B+S ist es, diese Risiken zu vermeiden bzw. zu begrenzen.

Darüber hinaus verwendet die B+S bei Bedarf auch derivative Finanzinstrumente mit dem Zweck der Absicherung gegen Währungsrisiken. Es wird kein Handel mit Derivaten betrieben. Vor Eingehen eines Sicherungsgeschäftes werden Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken durch den Vorstand eingehend analysiert. Verträge werden nur in geringem Umfang und ausschließlich mit Banken erstklassiger Bonität eingegangen.

4.11 Finanzchancen

Als Chance ist das niedrige Zinsniveau zu sehen. Dieses wirkt sich positiv auf das Finanzergebnis des Tochterunternehmens und somit auch auf mögliche zukünftige Gewinnausschüttungen aus.

4.12 Zusammenfassung

Alle genannten Risikofaktoren können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der B+S Gruppe beeinflussen. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre werden die genannten Risiken vom Vorstand als gering eingeschätzt.

Die weitere Werthaltigkeit der per 30. Juni 2020 bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerte ist von der Liquidität und der Erreichung der Planzahlen im Teilkonzern Salzburg und der ByteWorx abhängig.

Insgesamt sind die Risiken begrenzt. Auf Basis der derzeit verfügbaren Informationen bestehen nach Einschätzungen des Vorstands gegenwärtig und in absehbarer Zukunft keine wesentlichen Einzelrisiken, die als existenziell einzustufen wären. Aufgrund der Cashflow-Stärke des Geschäfts und der soliden Finanzierungsstruktur sieht die Unternehmensführung auch in der Gesamtsumme der einzelnen Risiken den Fortbestand der B+S Gruppe nicht gefährdet.

In der nachfolgenden Tabelle werden die zuvor genannten Risiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit, ihrer möglichen finanziellen Auswirkung und der daraus abgeleiteten Gesamtbeurteilung in einem Top-Down-Ansatz dargestellt. Dabei ist bei der Eintrittswahrscheinlichkeit zu unterscheiden in sehr selten (< einmal pro Jahr), selten (einmal pro Jahr), möglich (einmal alle 6 Monate), häufig (einmal pro Monat) und sehr häufig (öfter als einmal pro Monat). Die möglichen finanziellen Auswirkungen, bezogen auf den Umsatz, können unbedeutend (<1 % des Umsatzes), gering (1 % - 10 % des Umsatzes), mittel (11 % - 30 % des Umsatzes), hoch (31 % - 70 % des Umsatzes) oder katastrophal (>71 % des Umsatzes) sein. Die Gesamtbeurteilung kann unwesentlich, relevant oder wesentlich sein.

B+S bezieht sämtliche finanziellen Auswirkungen auf den Umsatz, da sich auf diesen auch die Unternehmensziele referieren. Die strategischen Entscheidungen orientieren sich (unter Berücksichtigung von Risiken) vor allem an den sich bietenden Chancen.

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Risiken Eintrittswahrscheinlichkeit Mögliche finanzielle Auswirkung Gesamtbeurteilung
Personalrisiken sehr selten mittel unwesentlich
IT-Risiken sehr selten mittel unwesentlich
Haftungsrisiken sehr selten mittel unwesentlich
Finanzrisiken selten gering unwesentlich
Ausfallrisiken sehr selten gering unwesentlich
Marktrisiken sehr selten unbedeutend unwesentlich
Produktrisiken sehr selten unbedeutend unwesentlich

Unabhängig davon werden Bestandspflege, gezielte Leistungsoptimierungen und vorausschauende Realisierung von zum Beispiel regulatorischen Anforderungen auch künftig die Umsatzbasis im Unternehmen absichern. Aus den daraus resultierenden vertraglich fixierten Einnahmen sollen auch zukünftig alle Fixkosten abgedeckt werden.

Zusätzliches Wachstum wird im Wesentlichen durch eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit langjährigen Partnern und durch beste Referenzen innerhalb der Bankenbranche erzielt werden.

In der nachfolgenden Tabelle werden die zuvor genannten Chancen analog der Risiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit, ihrer möglichen finanziellen Auswirkung und der daraus abgeleiteten Gesamtbeurteilung in einem Top-Down-Ansatz dargestellt:

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Chancen Eintrittswahrscheinlichkeit Mögliche finanzielle Auswirkung Gesamtbeurteilung
Produktchancen
Zahlungsverkehr hoch hoch relevant
Elektronic Banking mittel mittel relevant
Treasury und Trading mittel mittel relevant
Marktchancen
Privatbanken hoch hoch relevant
Sparkassen hoch hoch relevant
Raiffeisen/​Volksbanken hoch hoch relevant
Industrie möglich gering unwesentlich
Finanzchancen selten unbedeutend unwesentlich

5 Angabepflichten gemäß § 289 a HGB alte Fassung und erläuternder Bericht nach § 175 Abs. 2 AktG n.F.

5.1 Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (§ 289a Abs. 1 Nr. 1 HGB)

Das Grundkapital der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft beträgt EUR 6.209.933,00 und ist in 6.209.933 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.

5.2 Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen (§ 289a Abs. 1 Nr. 2 HGB)

Die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft sind nicht beschränkt.

5.3 Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital (§ 289a Abs. 1 Nr. 3 HGB)

Herr Berger (Österreich) ist mit 26,42 %, Herr Bauch (Deutschland) mit 23,59 %, die Axxion S.A. (Luxemburg) mit 9,98 %, die Ludic GmbH (Deutschland) mit 5,10 % und Herr Prof. Dr. Bertl (Österreich) mit 1,29 % am Kapital der Gesellschaft beteiligt.

5.4 Inhaber von Aktien mit Sonderrechten (§ 289a Abs. 1 Nr. 4 HGB)

Es gibt bei der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft keine Inhaber von Aktien, die Sonderrechte oder Kontrollbefugnisse besitzen.

5.5 Art der Stimmrechtskontrolle im Falle von Arbeitnehmerbeteiligungen (§ 289a Abs. 1 Nr. 5 HGB)

Bei der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft gibt es keine Arbeitnehmerbeteiligung in Form von Aktien.

5.6 Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über Satzungsänderungen (§ 289a Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands erfolgt gemäß §§ 84, 85 AktG, die Änderung der Satzung gemäß §§ 133, 179 AktG.

5.7 Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien (§ 289a Abs. 1 Nr. 7 HGB)

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 1. Februar 2021 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 3.104.966,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Des Weiteren gelten folgende gesetzliche Regelungen: für die Ermächtigung zur Aktienausgabe aus dem genehmigten Kapital §§ 202 ff. AktG, zur Ausgabe von Wandel- oder Gewinnschuldverschreibungen § 221 AktG und zum Erwerb eigener Aktien § 71 Abs. 1 Nr. 6-8 AktG.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung von eventuell erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als ganz oder teilweise über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 5 % unterschreitet. Diese Ermächtigung beschränkt sich auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung (maßgebend ist die niedrigere Grundkapitalziffer). Auf diese Begrenzung von 10 % des Grundkapitals sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden; ferner sind auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandel- und/​oder Optionsrecht auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen aufgrund einer während der Laufzeit dieser Ermächtigung geltenden Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der Durchschnitt des Eröffnungs- und Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der jeweils vorangegangenen zehn Börsentage vor der Veräußerung der Aktie.

Der Vorstand ist weiter ermächtigt, eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen.

Der Vorstand wird ebenfalls ermächtigt, eigene Aktien, mit Zustimmung des Aufsichtsrats als (Teil-) Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen zu verwenden. Der Wert (Preis), zu dem Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung in diesem Buchstaben verwendet werden, darf den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 5 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der Durchschnitt des Eröffnungs- und Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der jeweils vorangegangenen zehn Börsentage vor der Verwendung der Aktie.

Das Bezugsrecht der Aktionäre wird im Vollzug der Maßnahmen zu vorstehenden Absätzen ausgeschlossen. Die oben genannten Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden.

5.8 Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen (§ 289a Abs. 1 Nr. 8 HGB)

Bei der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

5.9 Entschädigungsvereinbarungen (§ 289a Abs. 1 Nr. 9 HGB)

Zurzeit gibt es bei der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft keine Entschädigungsvereinbarung mit den Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots. Die Mitglieder des Vorstands haben ein Sonderkündigungsrecht und für den Fall der Ausübung dieses Rechts einen Entschädigungsanspruch in Form von Fortzahlung des Zieljahreseinkommens für maximal 36 Monate.

6 Vergütungsbericht (Angabepflichten gemäß § 289a Absatz 2 HGB alte Fassung)

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus mehreren Vergütungsbestandteilen: dem Grundgehalt, der variablen Vergütung sowie aus Nebenleistungen. Das Grundgehalt wird als erfolgsunabhängige Grundvergütung monatlich als Gehalt ausgezahlt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen durch die private Dienstwagennutzung und Zuschüsse zur Sozialversicherung. Diese sind vom einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu. Die Höhe der variablen Vergütung ist von der Entwicklung des durchschnittlichen, auf einen 3-Jahreszeitraum bezogenen Konzernergebnisses vor Steuern abhängig.

Der Vergütungsanspruch der Vorstände für die Vorstandstätigkeit bei der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München einschließlich der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Tochterunternehmen betrug im Geschäftsjahr 2019/​2020 insgesamt TEUR 620 (im Vorjahr TEUR 770). Davon entfielen auf die mehrjährige erfolgsbezogene Komponente TEUR 0 (im Vorjahr TEUR 150). Zur weiteren Aufgliederung verweisen wir auf die Anhangangaben.

Die Gesellschaft hat mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Januar 2019 von einer individualisierten Aufschlüsselung der Bezüge innerhalb des Vorstands gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 2 Satz 2 HGB a.F. abgesehen. Für die Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a Satz 5 bis 8 HGB wurde der Vorstand für das mit 1. Juli 2019 beginnende Geschäftsjahr und für die folgenden vier Geschäftsjahre befreit.

Weitere Details zur Vergütung finden sich im Anhang wieder.

Der Vergütungsanspruch für den Vorstand Peter Bauch wurde zum Teil bei der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München und zum Teil bei der B+S Banksysteme Salzburg GmbH, Österreich als Personalaufwand berücksichtigt. Die Bezüge des Vorstandes Wilhelm Berger wurden ausschließlich durch Tochterunternehmen ausbezahlt und der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München anteilig weiter belastet.

Die Bezüge des Aufsichtsrats der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft betrugen im Geschäftsjahr TEUR 40 (im Vorjahr TEUR 40). Sie entfallen auf Prof. Dr. Johann Bertl mit TEUR 15 (im Vorjahr TEUR 10), Dr. Werner Steinwender mit TEUR 10 (im Vorjahr TEUR 10), Mag. Hanna Spielbüchler mit TEUR 5 (im Vorjahr TEUR 0) und den Nachlass nach Prof. Dr. Herbert Kofler mit TEUR 10 (im Vorjahr TEUR 20). Hierbei handelt es sich um kurzfristig fällige Leistungen.

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Kredite und Vorschüsse an die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft.

7 Erklärung der Unternehmensführung gemäß § 315 d HGB

An dieser Stelle wird auf den Corporate Governance Kodex Bericht verwiesen.

Vorstand und Aufsichtsrat der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft haben die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären unter folgender Internetadresse dauerhaft zugänglich gemacht:

https:/​/​bs-ag.com/​corporate

Die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat lässt sich im Wesentlichen wie folgt beschreiben: Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland unterliegen den Vorschriften des deutschen Aktienrechts und im Falle einer Börsennotierung gemäß § 3 Absatz 2 AktG bestimmten Regelungen des Kapitalmarktes sowie den Bestimmungen der Satzung sowie den jeweils erlassenen Geschäftsordnungen. Die gesetzlichen Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat kann Ausschüsse bilden. Die Kompetenzen dieser Organe sind im Aktiengesetz, der Satzung sowie in der Geschäftsordnung des Vorstands geregelt. Aufgrund der Größe der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2019/​2020 jedoch keine Ausschüsse gebildet. Gemäß dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst wurden die Zielgrößen und Fristen definiert. Die Quote für den Aufsichtsrat beträgt 33 % und wird durch die Bestellung von Frau Mag. Spielbüchler erfüllt. Der Frauenanteil im Vorstand wird aufgrund der Gesellschafterstellung der beiden Vorstände auf 0 % festgelegt. In der Führungsebene unter der Vorstandsebene beträgt der Frauenanteil 33 %.

München, 3. Dezember 2020

Wilhelm Berger, Vorstand

Peter Bauch, Vorstand

Konzern - Gewinn- und Verlustrechnung (IFRS)

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Gewinn- und Verlustrechnung (IFRS)

in TEUR
Verweis auf Anhang Jahr 2019/​20 01.07. - 30.06. Jahr 2018/​19 01.07. - 30.06.
Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden 14 9.849 9.049
Sonstige betriebliche Erträge 15 978 673
10.827 9.722
Waren- und Materialeinsatz -612 -274
Personalaufwand 16 -6.899 -6.486
Abschreibungen -1.605 -940
Sonstige betriebliche Aufwendungen 17 -1.917 -2.226
Operatives Ergebnis (EBIT *) -206 -204
Finanzerträge 19 16 11
Finanzaufwendungen 19 -222 -169
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT **) -413 -362
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 10 139 29
Periodenergebnis -274 -333
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zustehendes Konzern-Jahresergebnis -297 -333
Ergebnis je Aktie (IFRS)

in TEUR
Verweis auf Anhang Jahr 2019/​20 01.07. - 30.06. Jahr 2018/​19 01.07. - 30.06.
ohne Verwässerungseffekt 21 -0,05 -0,06
mit Verwässerungseffekt 21 -0,05 -0,06
Gewichteter Durchschnitt der Anzahl der ausstehenden Aktien für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie
ohne Verwässerungseffekt 7 6.209.933 6.209.933
mit Verwässerungseffekt 7 6.209.933 6.209.933

* EBIT: Earnings before interest and taxes

** EBT: Earnings before taxes

Konzern - Gesamtergebnisrechnung (IFRS)

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Gesamtergebnisrechnung (IFRS)

in TEUR
Jahr 2019/​20 01.07. - 30.06. Jahr 2018/​19 01.07. - 30.06.
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zustehender Konzern-Jahresüberschuss -274 -333
Posten, die unter bestimmten Umständen zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Differenz aus der Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Konzern-Gesellschaften 0 0
Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Sonstiges Ergebnis aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten -9 -52
Latente Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne und Verluste 2 13
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -7 -39
Gesamtergebnis nach Steuern -281 -372
Nicht beherrschende Anteile 23 0
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zustehendes Gesamtergebnis -304 -372

Konzern - Bilanz

AKTIVA

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Bilanz (IFRS)

in TEUR
Verweis auf Anhang 30.06.2020 30.06.2019
Software 1 1.037 432
Geschäfts- oder Firmenwert 2 12.242 11.614
Sachanlagen 3 4.046 1.343
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie 4 6.467 5.636
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 250 650
Aktive latente Steuern 10 272 244
Summe langfristige Vermögenswerte 24.314 19.920
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 5 1.890 1.982
Liquide Mittel 6 2.273 1.333
Summe kurzfristige Vermögenswerte 4.163 3.315
28.477 23.235
PASSIVA
Verweis auf Anhang 30.06.2020 30.06.2019
Grundkapital 7 6.210 6.210
Kapitalrücklage 7 6.583 6.583
Gewinnrücklagen 7 114 114
Sonstige Rücklagen 7 11 16
Konzernergebnis 7 -340 -43
Nicht beherrschende Anteile 41 0
Summe Eigenkapital 12.619 12.880
Verpflichtungen für Abfertigungen 8 1.007 968
Sonstige langfristige Rückstellungen 8 49 45
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 11 7.293 4.203
Passive latente Steuern 10 114 264
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 126 0
Summe langfristige Schulden 8.589 5.480
Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Kreditinstituten 1.500 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 444 114
Vertragsverbindlichkeiten 13 2.566 2.712
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 11 972 533
Verbindlichkeiten aus Steuern 12 15 374
Kurzfristige sonstige Rückstellungen 9 67 219
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 12 1705 923
Summe kurzfristige Schulden 7.269 4.875
28.477 23.235

Konzern - Kapitalflussrechnung

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Kapitalflussrechnung (IFRS)

in TEUR
Verweis auf Anhang Jahr 2019/​20 01.07. - 30.06. Jahr 2018/​19 01.07. - 30.06.
Mittelfluss aus laufender Geschäftstätigkeit
Periodenergebnis -274 -333
Korrektur Finanzerträge/​ -aufwendungen 19 206 157
Korrektur Ertragsteuern 10 -139 -29
Abschreibungen 1.605 940
Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge 32 -40
Veränderungen langfristige Rückstellungen 8 44 -32
Veränderungen kurzfristige Rückstellungen 9 -184 90
Veränderungen sonstige Vermögenswerte 5 76 -435
Veränderungen erhaltene Anzahlungen 0 -39
Veränderungen Verbind. aus Lief. u. Leistungen 227 -8
Veränderung Vertragsverbindlichkeiten 13 -158 2.712
Veränderung sonstige Verbindlichkeiten 12 680 -3.530
Ertragsteuern -22 22
2.094 -525
Mittelfluss aus der Investitionstätigkeit
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte 1 -186 -13
Investitionen in Sachanlagen 3 -217 -494
Erwerb von Tochterunternehmen 576 -650
Erhaltene Zinsen 16 11
189 -1.146
Mittelfluss aus der Finanzierungstätigkeit
Tilgung Finanzierungsleasing -1.121 -590
Bezahlte Zinsen -222 -169
-1.343 -759
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 940 -2.430
Finanzmittelbestand zu Beginn der Periode 1.333 3.763
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 6 2.273 1.333

Eine fehlerhafte Zuordnung im Vorjahr führte zu einer Korrektur der Vorjahreszahl bei den Ertragsteuern um TEUR 7 sowie einer Umgliederung innerhalb des Mittelflusses aus der Investitionstätigkeit.

Konzern - Eigenkapitalveränderungsrechnung

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Entwicklung des Eigenkapitals

in TEUR
Grundkapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Sonstige Rücklagen
Währungsdifferenzen
--- --- --- --- ---
30.06.2018 6.210 6.583 114 -4
Periodenergebnis 0 0 0 0
Sonstige Ergebnisse nach Steuern 0 0 0 1
Gesamtergebnis 0 0 0 1
30.06.2019 6.210 6.583 114 -3
Erwerb eines Unternehmens mit nicht beherrschenden Anteilen 0 0 0 0
Periodenergebnis 0 0 0 2
Sonstige Ergebnisse nach Steuern 0 0 0 0
Gesamtergebnis 0 0 0 2
30.06.2020 6.210 6.583 114 -1

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Entwicklung des Eigenkapitals

in TEUR
Sonstige Rücklagen Konzernergebnis
Rücklage versicherungs-mathematischer Gewinne und Verluste
--- --- ---
30.06.2018 58 290
Periodenergebnis 0 -333
Sonstige Ergebnisse nach Steuern -39 0
Gesamtergebnis -39 -333
30.06.2019 18 -43
Erwerb eines Unternehmens mit nicht beherrschenden Anteilen 0 0
Periodenergebnis 0 -297
Sonstige Ergebnisse nach Steuern -7 -7
Gesamtergebnis -7 -304
30.06.2020 12 -340

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Entwicklung des Eigenkapitals

in TEUR
Eigenkapital der Aktionäre des Mutterunternehmens Nicht beherrschende Anteile Gesamt-Eigenkapital
30.06.2018 13.251 13.251
Periodenergebnis -333 -333
Sonstige Ergebnisse nach Steuern -39 -39
Gesamtergebnis -372 -372
30.06.2019 12.880 12.880
Erwerb eines Unternehmens mit nicht beherrschenden Anteilen 0 18 18
Periodenergebnis -297 23 -274
Sonstige Ergebnisse nach Steuern -7 0 -7
Gesamtergebnis -302 23 -261
30.06.2020 12.578 41 12.619

Konzern - Anhang für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Das Unternehmen

Die B+S Banksysteme Aktiengesellschaft (nachfolgend auch Gesellschaft genannt) ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft, welche im Handelsregister beim Amtsgericht München unter HRB 120849 eingetragen ist. Ihr Sitz ist in 80687 München, Deutschland, Elsenheimerstraße 57. Die Gesellschaft hat zum Unternehmensgegenstand die Erstellung und Entwicklung von eigenen Programmen zu Datenver- und Datenbearbeitung, deren Vervielfältigung, Lizenzierung und Vertrieb sowie Beratung von Unternehmen. Die Gesellschaft gehört zu den Anbietern von Standardsoftwareprodukten für Finanzdienstleister. Die Produktpalette umfasst Standardsoftware für eine Gesamtbanklösung sowie Lösungen für banknahe Finanzdienstleistungen. Mit Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 9. April 2020 wurde der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft die Erlaubnis zur Erbringung von Zahlungsauslösediensten gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ZAG und Kontoinformationsdiensten gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 ZAG erteilt.

Grundsätze der Rechnungslegung und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Grundsätze der Rechnungslegung

Die Gesellschaft stellt als Mutterunternehmen für den kleinsten und den größten Kreis von Unternehmen einen befreienden Konzernabschluss nach § 315e HGB für die B+S Gruppe auf.

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 wurde unter Anwendung von § 315e Abs. 1 HGB in Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/​2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt. Er berücksichtigt alle bis zum 30. Juni 2020 verabschiedeten und verpflichtend anzuwendenden Bilanzierungsstandards (IAS/​IFRS) und Interpretationen (SIC/​IFRSIC).

Für den Berichtszeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 wurden die Änderungen nachfolgender Standards und Interpretationen verbindlich:

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Änderungen an IFRS 9: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (ab 1. Januar 2019), Endorsement 22. März 2018
IFRS 16: Leasing (ab 1. Januar 2019), Endorsement 31. Oktober 2017
IFRIC 23: Bilanzierung von Steuerrisikopositionen (ab 1. Januar 2019), Endorsement 23. Oktober 2018
Änderungen an IAS 19: Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen, (ab 01. Januar 2019), Endorsement 13. März 2019
Änderungen an IAS 28: Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

(ab 01. Januar 2019), Endorsement 08. Februar 2019
Jährliche Verbesserungen der IFRS (2015-2017) (ab 01. Januar 2019), Endorsement 14. März 2019

Mit Ausnahme von IFRS 16 haben diese Änderungen keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss.

Der IASB bzw. das IFRSIC haben folgende neue Standards bzw. Interpretationen herausgegeben, die noch nicht in Kraft getreten sind und nicht vorzeitig angewendet werden:

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IFRS 17: Versicherungsverträge (ab 01.01.2023), noch nicht endorsed

Die Standards und Interpretationen sind jeweils für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.

Die oben genannten überarbeiteten Standards und neuen Interpretationen sind derzeit entweder nicht relevant oder es werden von ihnen aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet. Der Konzern wird diese (überarbeiteten) Standards und Interpretationen für zukünftige Berichtsperioden, für welche die Anwendung verpflichtend ist, anwenden.

Änderungen aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16:

Der Konzern hat IFRS 16 nach der modifiziert retrospektiven Methode angewendet. Daher werden die Vergleichsinformationen für 2019 nicht angepasst, das heißt wie zuvor gemäß IAS 17 und den damit verbundenen Interpretationen dargestellt. Die Einzelheiten zu den Änderungen der Rechnungslegungsmethoden sind nachstehend aufgeführt. Darüber hinaus werden die Abgabepflichten in IFRS 16 nicht generell auf die Vergleichsinformationen angewendet.

Bisher bestimmte der Konzern bei Vertragsbeginn, ob eine Vereinbarung gemäß IFRIC 4, Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, ein Leasingverhältnis enthielt oder war. Der Konzern beurteilt nun, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält, basierend auf der Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

Beim Übergang auf IFRS 16 entschied sich der Konzern, die Erleichterungsvorschrift zur Beibehaltung der Beurteilung, welche Transaktionen Leasingverhältnisse sind, anzuwenden. Der Konzern wendet IFRS 16 nur auf Verträge an, die zuvor als Leasingverhältnisse identifiziert wurden. Verträge, die nach IAS 17 und IFRIC 4 nicht als Leasingverhältnisse identifiziert wurden, wurden nicht darauf geprüft, ob ein Leasingverhältnis nach IFRS 16 vorliegt. Daher wurde die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 nur auf Verträge angewendet, die am oder nach dem 1. Juli 2019 abgeschlossen oder geändert wurden.

Als Leasingnehmer least der Konzern verschiedene Vermögenswerte, einschließlich Immobilien, IT-Ausstattung, Büromöbel und PKWs. Der Konzern hat Leasingverhältnisse bisher als Operating-Leasingverhältnis oder als Finanzierungsleasing eingestuft, basierend auf seiner Einschätzung, ob das Leasingverhältnis im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des zugrunde liegenden Vermögenswertes verbundenen Chancen und Risiken auf den Konzern übertragen hat. Gemäß IFRS 16 bilanziert der Konzern für die meisten dieser Leasingverträge Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten, das heißt, diese Leasingverträge sind in der Bilanz ausgewiesen.

Leasingverhältnisse, die nach IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft waren:

Beim Übergang auf IFRS 16 wurden die Leasingverbindlichkeiten für die Leasingverträge mit dem Barwert der der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem Grenzkapitalzinssatz des Konzerns zum 1. Juli 2019. Die Nutzungsrechte wurden zu einem Betrag in Höhe der Leasingverbindlichkeit bewertet. Anschließend wird das Nutzungsrecht bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben. Das Nutzungsrecht wird fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Der Konzern hat seine Nutzungsrechte im Zeitpunkt des Übergangs auf Wertminderungen geprüft und festgestellt, dass keine Anhaltspunkte für Wertminderungen der Nutzungsrechte vorliegen.

Der Konzern hat bei Leasingverhältnissen, deren Laufzeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Zweitpunkt der erstmaligen Anwendung endet, und bei Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten angesetzt.

Für Leasingverhältnisse, die nach IAS 17 als Finanzierungsleasing eingestuft waren, wurde der Buchwert des Nutzungsrechtes und der Leasingverbindlichkeit zum 1. Juli 2019 mit dem Buchwert des Leasinggegenstandes und der Leasingverbindlichkeit gemäß IAS 17 unmittelbar vor diesem Zeitpunkt angesetzt.

Als Leasinggeber vermietet der Konzern eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie. Aufgrund des Ergebnisses eines Barwerttests wird dieses Unterleasingverhältnis als Operating-Leasing eingestuft. Das Hauptleasingverhältnis bleibt davon unberührt. Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden vom Konzern über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Ertrag in den sonstigen Umsatzerlösen erfasst. Grundsätzlich haben sich die für den Konzern als Leasinggeber anzuwendenden Rechnungslegungsmethoden nach IFRS 16 nicht von denen in der Vergleichsperiode unterschieden.

Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen angesetzt, abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmt lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Dieser wurde anhand von vergleichbaren externen Finanzierungen mit ähnlicher Laufzeit bestimmt und es wurden bestimmte Anpassungen gemacht, um die Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen. Die Leasingverbindlichkeiten werden zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie werden neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder Zins-Satzänderung verändern. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf null verringert hat.

In der Bilanz weist der Konzern Nutzungsrechte, die nicht die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfüllen, in den Sachanlagen aus.

Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse nicht anzusetzen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand.

Auswirkungen auf den Abschluss im Zeitpunkt des Übergangs:

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in TEUR 1. Juli 2019
Nutzungsrechte Sachanlagen 304
Nutzungsrechte Gebäude 3.195
Nutzungsrechte als Finanzinvestition gehaltene Immobilie 1.108
Leasingverbindlichkeiten 4.607

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In TEUR 1. Juli 2019
Verbindlichkeiten aus Operating-Leasingverhältnissen zum 30 Juni 2019, wie nach IAS 17 im Konzernabschluss angegeben 4.736
Gemäß Wahlrecht nicht angesetzte Leasingverhältnisse, deren Laufzeit innerhalb von 12 Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet -129
Leasingverbindlichkeiten zum 1. Juli 2019 4.607

Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und kann am Sitz der Gesellschaft in München angefordert werden. Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 3. Dezember 2020 durch Beschluss des Vorstandes zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben.

Der Konzernabschluss umfasst die Einzelabschlüsse der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften ("B+S Gruppe"). Auf die nachfolgende vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB wird Bezug genommen.

Der Rechnungslegung, der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, liegen die einheitlichen Rechnungslegungsvorschriften der B+S Gruppe zugrunde. Diese sind identisch mit jenen des vorangegangenen Geschäftsjahres. Diese Vorschriften werden von allen einbezogenen Unternehmen angewendet. Der vorliegende Konzernabschluss basiert grundsätzlich auf den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten, mit Ausnahme insbesondere von bestimmten Finanzinvestitionen, die zu Marktwerten und langfristiger Rückstellungen (einschließlich Personalrückstellungen), die zu Barwerten angesetzt werden.

Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit werden einzelne Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, des sonstigen Ergebnisses sowie der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bilanz wird nach der Fristigkeit der Posten gegliedert.

Der Konzernabschluss ist in der Berichtswährung EURO bzw. in 1.000 EURO ("TEUR"), gerundet nach kaufmännischer Rundungsmethode, aufgestellt. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatisierter Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.

Konsolidierungsgrundsätze

Konsolidierungskreis und Stichtag

In den Konzernjahresabschluss sind neben der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München als Mutterunternehmen folgende Tochterunternehmen, an denen die B+S Banksysteme Aktiengesellschaft eine direkte bzw. indirekte Stimmenmehrheit hält, durch Vollkonsolidierung einbezogen.

Der daraus resultierende Konzernanteilsbesitz nach § 313 Abs. 2 HGB stellt sich wie folgt dar:

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Beteiligungsunternehmen Anteil

in %
Währung Eigenkapital Ergebnis
B+S Banksysteme Salzburg GmbH Salzburg, Österreich 1 100 TEUR 58 621
Clinc GmbH, Berlin, Deutschland 1 100 TEUR 29 29
ByteWorx GmbH, München, Deutschland 1 100 TEUR 554 -183
B+S Banksysteme Deutschland GmbH i.L. München, Deutschland 1 2 100 TEUR 358 -3
B+S Banksysteme Schweiz AG Hilterfingen, Schweiz 1 2 100 TEUR 261 83
Bajtvorks Makedonia DOO, Skopje, Nordmazedonien 1 3 51 TEUR 36 9

Zu (1): Die Angaben beziehen sich jeweils auf den letzten, nach landesrechtlichen Vorschriften aufgestellten und festgestellten Jahresabschluss umgerechnet in EUR. Die Angaben zur Bajtvorks Makedonia DOO beziehen sich auf den Stichtag 31. Dezember 2019, zu allen anderen Gesellschaften auf den Stichtag 30. Juni 2019.

Zu (2): Indirekte Beteiligung über die B+S Banksysteme Salzburg GmbH

Zu (3): Indirekte Beteiligung über die ByteWorx GmbH

Die B+S Banksysteme Salzburg GmbH sowie deren Tochterunternehmen, die B+S Banksysteme Deutschland GmbH und die B+S Banksysteme Schweiz AG bilden den "Teilkonzern Salzburg".

Tochterunternehmen, die im Laufe eines Berichtsjahres erworben werden, sind ab dem Zeitpunkt des Übergangs der Beherrschung über die Finanz- und Geschäftspolitik einbezogen. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.

Die B+S Banksysteme Aktiengesellschaft hat mit Geschäftsanteilskauf- und -abtretungsvertrag vom 1. Juli 2019 sämtliche Geschäftsanteile an der ByteWorx GmbH erworben. Die ByteWorx GmbH ist mit 51 % an der Bajtvorks Makedonia DOO beteiligt.

Durch den Zusammenschluss sollen mit der Nutzung des B+S-Rechenzentrums und der Zusammenführung der Verwaltungsaktivitäten Synergien gehoben werden. Durch die Konzernzugehörigkeit und die Nutzung des zertifizierten Rechenzentrums wird für die ByteWorx GmbH eine erhöhte Akzeptanz am Markt erwartet.

Die Gegenleistung für den Unternehmenszusammenschluss setzt sich zusammen aus TEUR 650 für den Erwerb einer Software durch die B+S Banksysteme Salzburg GmbH und dem Kaufpreis für die Geschäftsanteile an der ByteWorx GmbH (sog. linked transaction). Dieser beträgt TEUR 500 fixe Kaufpreiszahlungen an die Verkäufer, zahlbar in fünf Raten zu je TEUR 100 am 1. Juli 2019, 1. Juli 2020, 1. Juli 2021, 1. Juli 2022 und am 1. Juli 2023. Die Verkäufer erhalten zusätzlich einen variablen Kaufpreis jeweils nach Feststellung des Jahresabschlusses, abhängig vom kumulierten EBIT der Byteworx GmbH und der Bajtvorks Makedonia DOO für die Geschäftsjahre 2019/​2020 bis 2023/​2024.

Die variable Kaufpreiskomponente entspricht in Höhe von 80 % einer bedingten Gegenleistung und wurde dementsprechend gemäß IFRS 3.39 als Gegenleistung und gemäß IFRS 3.40 als finanzielle Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 126 erfasst.

Die infolge des Erwerbs erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

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Immaterielle Vermögenswerte TEUR 651
Beteiligung Bajtvorks Makedonia TEUR 20
Sachanlagevermögen TEUR 5
Forderungen und sonstige Vermögenswerte TEUR 189
Liquide Mittel TEUR 675
Kurzfristige sonstige Rückstellungen TEUR (32)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen TEUR (90)
Vertragsverbindlichkeiten TEUR (12)
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten TEUR (758)
Identifizierbares erworbenes Nettovermögen TEUR 649
Geschäfts- oder Firmenwert TEUR 627

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist auf die Marktposition der ByteWorx GmbH zurückzuführen, die durch die Konzernzugehörigkeit weiter gestärkt wird.

Konsolidierungsmethoden

Die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen werden gemäß IFRS 10 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die vor der erstmaligen Anwendung von IFRS entstandenen Firmenwerte wurden gemäß IFRS 1 übernommen.

Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode des IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) bilanziert. Bei der Erstkonsolidierung werden die identifizierbaren Posten des erworbenen Unternehmens mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Ein danach verbleibender positiver Unterschiedsbetrag zwischen der übertragenen Gegenleistung für das erworbene Unternehmen und dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital wird als Geschäfts- oder Firmenwert gesondert bilanziert. Ein danach verbleibender negativer Unterschiedsbetrag wird nach nochmaliger kritischer Würdigung der Ansetzbarkeit und Bewertung der übernommenen Posten erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird mindestens einmal jährlich auf seine Werthaltigkeit überprüft, gegebenenfalls wird eine Wertminderung auf den erzielbaren Betrag vorgenommen.

Konzerninterne Transaktionen, Salden sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Bei Vorhandensein unrealisierter Verluste wird dies jedoch als Indikator zur Notwendigkeit der Durchführung eines Wertminderungstests für den übertragenen Vermögenswert genommen.

Auf Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) abgegrenzt.

Währungsumrechnung

Geschäftstransaktionen in ausländischer Währung

Die Konzerngesellschaften erfassen Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit den relevanten Fremdwährungskursen zum Transaktionszeitpunkt. In den Folgeperioden werden die monetären Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs bewertet, die Umrechnungsdifferenzen werden im Geschäftsjahr erfolgswirksam erfasst.

Umrechnung von Einzelabschlüssen in ausländischer Währung

Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der EUR ist, werden gemäß IAS 21 (Wechselkursänderungen) in EUR umgerechnet. Als funktionale Währung gilt die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Tochterunternehmen tätig ist. Da sämtliche einbezogene Tochterunternehmen ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben, ist die jeweilige Landeswährung grundsätzlich die funktionale Währung. Die Vermögenswerte und Schulden ausländischer Geschäftsbetriebe (inklusive Firmenwert und Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert, die aus der Konsolidierung entstehen) werden mit dem Wechselkurs zum Bilanzstichtag in EUR umgerechnet. Erträge und Aufwendungen ausländischer Geschäftsbetriebe werden zu Durchschnittskursen in EUR umgerechnet, die annähernd den Wechselkursen zu den Transaktionszeitpunkten entsprechen (Stichtagskurs 30. Juni 2020: 1 EUR = 61,442 MKD, 1 EUR = 1,0651 CHF/​ Vorjahr 1 EUR = 1,1105 CHF, Jahresdurchschnittskurs: 1 EUR = 61,485 MKD 1 EUR = 1,080 CHF/​ Vorjahr 1 EUR = 1,135 CHF). Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital unter den Währungsdifferenzen ausgewiesen. Im Jahr der Endkonsolidierung ausländischer Tochterunternehmen werden diese Währungsdifferenzen ergebniswirksam aufgelöst.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Haben immaterielle Vermögenswerte eine bestimmte Nutzungsdauer, werden sie über den Zeitraum ihrer Nutzung linear abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer beträgt für Software und Softwarenutzungsrechte drei bis fünf Jahre, für Kundenstamm und Marke 10 Jahre. Wertminderungen und Wertaufholungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position "Abschreibungen" ergebniswirksam erfasst.

Der Konzern verfügt über keine immateriellen Vermögenswerte (mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwertes) mit unbestimmter Nutzungsdauer.

Entwicklungskosten

Seit dem 1. Oktober 2008 werden in der B+S Gruppe keine Entwicklungskosten mehr aktiviert, da die Voraussetzungen für die Aktivierung nach IAS 38 nicht in ausreichendem Ausmaß dokumentiert und damit nachgewiesen werden können.

Geschäfts- oder Firmenwert

Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden bemessen. Der bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert wird einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen und mit ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Wertminderungsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "Abschreibungen" erfasst.

Sachanlagen

Gegenstände der Sachanlagen, die im Geschäftsbetrieb länger als ein Jahr genutzt werden, werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen und gegebenenfalls außerplanmäßiger Wertminderungen bewertet. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen alle Kosten, die angefallen sind, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Herstellungskosten enthalten neben Einzelkosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung und des Vertriebs werden nicht aktiviert. Fremdkapitalzinsen werden nur insoweit aktiviert, als sie für die Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten anfallen. Wertminderungen und Wertaufholungen werden im Posten "Abschreibungen" ergebniswirksam erfasst.

Die Abschreibung abnutzbarer Sachanlagen erfolgt linear über die erwartete Nutzungsdauer. Die Restwerte, die jeweilige Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden periodisch geprüft, um sicherzustellen, dass diese dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf des Sachanlagegegenstandes entsprechen. Übersteigt der Buchwert einer Sachanlage dessen geschätzten erzielbaren Betrag, so wird er auf seinen geschätzten erzielbaren Betrag abgeschrieben. Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr die folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauer angenommen:

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Nutzungsdauer

in Jahren
Abschreibungssatz

in %
Investitionen in fremden Gebäuden 4 - 10 10 - 25
Bauten auf fremdem Grund 50 2
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 10 10 - 33

Gewinne und Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" (Gewinne) bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" (Verluste) in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen nach IAS 40 (Investment Property) Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und /​ oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden. Sie werden analog zu den Sachanlagen gemäß dem Anschaffungskostenmodell mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und gegebenenfalls notwendiger Wertminderungen bilanziert. Die Übertragung zwischen dem vom Eigentümer selbst genutzten Immobilien in die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien erfolgt aufgrund des Anschaffungskostenmodells zu Buchwerten. Die planmäßige Abschreibung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren.

Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte

Bei Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und immateriellen Vermögenswerten einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerten wird jeweils zum Bilanzstichtag überprüft, ob Anzeichen einer Wertminderung vorliegen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung getestet, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte.

Der Impairment Test für die Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt auf Ebene der Zahlungsmittel generierenden Einheiten. Der Konzern definiert als Zahlungsmittel generierende Einheiten den Teilkonzern Salzburg mit der B+S Banksysteme Salzburg GmbH und ihrer Tochtergesellschaft B+S Banksysteme Schweiz AG (CGU 1), die B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München (CGU 2) und die ByteWorx GmbH, München (CGU 3). Im Zuge des Impairment Tests wird der Buchwert (Carrying Amount) der Zahlungsmittel generierenden Einheiten dem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag wird grundsätzlich aus dem Nutzwert in Form des Barwerts erwarteter zukünftiger Cash-Flows nach Steuern ermittelt. Diese Cash-Flows basieren auf dem unternehmensinternen Planungsprozess, die durch den Vorstand unter Beachtung von Erfahrungswerten sowie Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Marktentwicklung entwickelt werden. Der Detailplanungszeitraum beträgt drei Jahre. In diesem Zeitraum werden die budgetierten Cash-Flows zugrunde gelegt und gegebenenfalls ein Abschlag auf diese Cash-Flows aufgrund von Planungsunsicherheiten vorgenommen. Zur Extrapolation der Cash-Flow-Prognosen jenseits des Detailplanungszeitraums wird der durchschnittliche Cash-Flow aus dem Cash-Flow des letzten Jahres, des aktuellen Jahres und eines dreijährigen Detailplanungszeitraums verwendet. Bei der Ewigen Rente wird des Weiteren eine Wachstumsrate in Höhe von 1,0 % (Vorjahr 1,0 %) berücksichtigt. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung eines Nachsteuerzinssatzes in Höhe von 8,2 % (Vorjahr 7,5 %), das entspricht einem Vorsteuerzinssatz von 10,9 % (Vorjahr 10,0 %), der die aktuellen Erwartungen für den Marktzinssatz, den Zeitwert des Geldes sowie spezifische Risiken des Vermögenswertes widerspiegelt. Dieser Zinssatz entspricht den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten, die auf Basis einer Peergroup ermittelt wurden.

Ein späterer Wegfall der Wertminderung führt - mit Ausnahme bei Geschäfts- und Firmenwerten - zu einer erfolgswirksamen Wertaufholung bis zum geringeren Wert aus fortgeschriebenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und erzielbarem Betrag. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich eines etwaigen Restbuchwerts, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen.

Liquide Mittel

Liquide Mittel umfassen Bargeld (Kassenbestände) und jederzeit verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten und werden zu ihren Nennwerten bilanziert.

Finanzinstrumente

Zu den im Konzern bestehenden ausschließlich originären Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Guthaben bei Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und bestimmte sonstige Forderungen sowie Verbindlichkeiten. Der Erstansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung von Transaktionskosten, sofern es sich nicht um Finanzinstrumente der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" handelt.

Finanzinstrumente werden angesetzt, sobald die B+S Gruppe Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Bei marktüblichen Käufen oder Verkäufen ist für die erstmalige bilanzielle Erfassung sowie den bilanziellen Abgang allerdings der Erfüllungstag relevant, d. h. der Tag, an dem der Vermögenswert an oder durch die B+S Gruppe geliefert wird. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn das Recht auf Erhalt von vertraglichen Cashflows erloschen ist oder wenn im Wesentlichen alle Chancen und Risiken übertragen wurden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertragliche Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist.

Eine Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten kann nur dann vorgenommen werden, wenn eine rechtlich durchsetzbare Aufrechnungsvereinbarung besteht und die B+S Gruppe die Absicht zur Aufrechnung hat. Mangels Erfüllung dieser Voraussetzung werden in der B+S Gruppe grundsätzlich keine Finanzinstrumente saldiert.

Finanzielle Vermögenswerte umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögenswerte und liquide Mittel und werden nach ihrem erstmaligen Ansatz abhängig von ihrem Geschäftsmodell und dem Zahlungsstromkriterium zu fortgeführten Anschaffungskosten (gegebenenfalls unter Anwendung der Effektivzinsmethode) oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei Anwendung der Option, Wertänderungen erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu erfassen (Fair Value OCI Option), ist auch eine Erfassung im sonstigen Ergebnis möglich. In der B+S Gruppe bestehen die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen und sind dem Geschäftsmodell "Halten" zuzuordnen. Da die Fair Value OCI Option keine Anwendung findet, werden die finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Finanzergebnis erfasst. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst.

Der Konzern beurteilt die mit ihren Fremdkapitalinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, verbundenen erwarteten Kreditverluste auf zukunftsgerichteter Basis. Diese werden durch Bilanzierung einer Risikovorsorge oder bei bereits eingetretenen Verlusten durch Erfassung einer Wertminderung berücksichtigt. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente ist nach IFRS 9 verpflichtend der Vereinfachte Ansatz ("Simplified Approach") anzuwenden. Danach sind stets die über die (Rest-) Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste anzusetzen. Die B+S Gruppe wendet hierbei das Vorgehen zur Stufe 2 des Allgemeinen Ansatzes analog an. Bei finanziellen Vermögenswerten mit objektiven Hinweisen auf Wertminderungsbedarf werden Einzelwertberichtigungen gegebenenfalls in voller Höhe gebildet. Als Indikatoren für Einzelwertberichtigungen gelten finanzielle Schwierigkeiten, Insolvenz, Vertragsbruch und erheblicher Zahlungsverzug der Kunden. Wertberichtigungen werden in der B+S Gruppe auf Wertberichtigungskonten erfasst.

Finanzielle Verbindlichkeiten wie Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden nach ihrem erstmaligen Ansatz zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Zinsaufwendungen aus diesen finanziellen Verbindlichkeiten werden im Finanzergebnis erfasst. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden erfolgswirksam im sonstigen Ergebnis erfasst.

Die Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Schulden entsprechen in der Regel den Marktpreisen zum Bilanzstichtag. Sofern Preise aktiver Märkte nicht unmittelbar verfügbar sind, werden sie - wenn sie nicht nur von untergeordneter Bedeutung sind - unter Anwendung anerkannter finanzmathematischer Bewertungsmodelle und aktueller Marktparameter (insbesondere Zinssätze, Wechselkurse und Bonitäten der Vertragspartner) berechnet. Dazu werden die Cashflows der Finanzinstrumente auf den Bilanzstichtag abgezinst.

Verpflichtungen für Abfertigungen und Pensionen

Auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen ist die B+S Gruppe verpflichtet, an Mitarbeiter mit Dienstort in Österreich, die vor dem 1. Januar 2003 in das Unternehmen eingetreten sind, im Kündigungsfall durch den Dienstgeber oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung zu leisten. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Pensionsanfall maßgeblichen Bezug abhängig und beträgt zwischen zwei und zwölf Monatsbezügen. Für diese Verpflichtung wird eine Rückstellung gebildet.

Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der in IAS 19 (rev. 2011) (Leistungen an Arbeitnehmer) vorgeschriebenen Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Methode, Anwartschaftsbarwertverfahren). Im Rahmen dieses Anwartschaftsbarwertverfahrens werden sowohl die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartende Steigerung der Gehälter und Renten berücksichtigt. Dabei wird der Barwert der künftigen Zahlungen nach einem versicherungsmathematischen Verfahren über die Beschäftigungszeit der Mitarbeiter angesammelt. Sich am Jahresende ergebende Unterschiedsbeträge (versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste) zwischen den planmäßig ermittelten Abfertigungsverpflichtungen und den tatsächlichen Anwartschaftsbarwerten werden abzüglich latenter Steuern im sonstigen Ergebnis erfasst.

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30.06.2020 30.06.2019
Zinssatz 1,06% 0,9%
Pensions- und Gehaltssteigerungen 3,0% 3,0%
Fluktuation gewichteter Durchschnitt 3,30% 3,28%
Fluktuation bis zur Pensionierung 0,43% 0,38%
Pensionsalter Frauen 64,88 64,96
Pensionsalter Männer 64,88 64,96
Lebenserwartung AVÖ-2018-P 1) AVÖ-2018-P 1)

1) AVÖ 2018 P Aktuar Vereinigung Österreichs: Rechnungsgrundlage für die Pensionsversicherung

Der Rechnungszins wurde unter Berücksichtigung der sehr langen durchschnittlichen Laufzeiten und hohen durchschnittlichen Restlebenserwartungen auf Basis von Marktzinssätzen festgesetzt. Die Mitarbeiterfluktuation ist betriebsspezifisch ermittelt und alters-/​dienstzeitabhängig berücksichtigt. Die gesetzlichen Übergangsbestimmungen bezüglich des Pensionsalters wurden berücksichtigt.

Für Mitarbeiter mit Dienstort in Österreich, die seit dem 1. Januar 2003 in das Unternehmen eingetreten sind, sind laufend Beiträge an eine Mitarbeitervorsorgekasse zum Zwecke der Alterssicherung zu leisten. Eine darüberhinausgehende gesetzliche Verpflichtung zur Leistung von Abfertigungszahlungen bei Ausscheiden des Arbeitnehmers besteht nicht. Für dieses beitragsorientierte Versorgungsmodell ist daher keine Rückstellung zu bilden außer für noch nicht erbrachte Beitragszahlungen.

Weitere beitragsorientierte Verpflichtungen resultieren in Deutschland und Österreich aus Dienstgeberbeiträgen (Arbeitgeberanteile) zur Rentenversicherung und aus den Beiträgen zur Mitarbeitervorsorgekasse.

Mitarbeiter der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München, haben ab dem ersten Arbeitstag die Möglichkeit eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) abzuschließen. Bei der Pensionskasse des BVV Versicherungsvereins besteht eine Vollmitgliedschaft. Dabei ist der Beitrag 3,5 % des Bruttoarbeitsentgelts, der von Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) und Arbeitgeber je zu 50 % geleistet wird. Der Arbeitnehmer hat ferner die Möglichkeit, seinen Anteil bis zum gesamten Maximalbeitrag von derzeit EUR 276,00 pro Monat aufzustocken. Die Beiträge sind bis zu 4 % der BBG (West) lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei und können beim Arbeitgeber als Betriebsausgaben abgezogen werden. Eine Verpflichtung zur Rückstellungsbildung besteht nicht.

Sonstige Rückstellungen (langfristige, kurzfristige)

Sonstige Rückstellungen werden entsprechend IAS 37 (Rückstellungen) gebildet, wenn für die Gesellschaft eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses vorliegt und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Mittelabfluss führen wird.

Rückstellungen werden mit jenem Betrag angesetzt, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Abschlusses nach bester Schätzung ermittelt werden kann. Sie werden unter Berücksichtigung aller daraus erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet. Dabei wird vom Erfüllungsbetrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen. Ist eine vernünftige Schätzung des Betrages nicht möglich, wird keine Rückstellung gebildet. Langfristige Rückstellungen werden mit einem marktgerechten Zinssatz abgezinst. Aufzinsungsbeträge sowie Zinsänderungseffekte werden innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen.

Leasingverhältnisse

Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden siehe Kapitel "Änderungen aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16".

Steuern

Der für das Geschäftsjahr ausgewiesene Ertragsteueraufwand umfasst die laufenden Steuern und die ergebniswirksame Veränderung der latenten Steuern. Die laufenden Steuern ergeben sich aus der Ermittlung der für das abgelaufene Geschäftsjahr bestehenden Steuerbelastung aus dem errechneten steuerpflichtigen Einkommen und dem anwendbaren Steuersatz.

Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12 nach der Balance Sheet Liability Method für alle temporären Unterschiede zwischen den Wertansätzen im Konzernabschluss und den bestehenden Steuerwerten. Des Weiteren wird der wahrscheinlich realisierbare Steuervorteil aus bestehenden Verlustvorträgen in die Ermittlung einbezogen. Ausnahmen bilden Unterschiedsbeträge aus steuerlich nicht absetzbaren Geschäfts- oder Firmenwerten und negativen Unterschiedsbeträge sowie mit Beteiligungen zusammenhängende, temporäre Unterschiede. Aktive latente Steuern werden nicht angesetzt, wenn es nicht wahrscheinlich ist, dass der enthaltene Steuervorteil realisierbar ist. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und im Wert gemindert, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, sofern diese ertragsteuerlichen Ansprüche und Schulden gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und sich auf dasselbe Steuersubjekt oder eine Gruppe unterschiedlicher Steuersubjekte beziehen, die ertragsteuerlich gemeinsam veranlagt werden.

Umsatzrealisierung

Die Umsätze gliedern sich im Wesentlichen in Lizenzen, Hosting, Wartung und Projekte.

Im Lizenzgeschäft werden überwiegend separate Leistungsverpflichtungen wie Lizenzübertragung, Wartung und Support identifiziert. Das Produkt und die Leistungen können nicht zu einer Leistungsverpflichtung gebündelt werden, weil die Lizenzen auch ohne regelmäßige Updates funktionsfähig sind. Der vertraglich vereinbarte Preis wird auf Leistungsverpflichtungen entsprechend deren Einzelveräußerungspreise aufgeteilt. Der Betrag für die Lizenzübertragung wird zeitpunktbezogen bei der Übertragung der Kontrolle realisiert, da dem Kunden damit ein Recht auf Nutzung eingeräumt wird. Für die Festlegung dieses Zeitpunkts ist die Abnahme durch den Kunden - üblicherweise 6 Wochen nach Auslieferung der Software - relevant. Der Betrag für Wartung und Support wird zeitraumbezogen innerhalb von 12 Monaten realisiert. Es wird eine Output basierte Methode herangezogen, da die lineare Realisierung aufgrund der abgelaufenen Zeit die beste Messung des Übergangs der Verfügungsmacht darstellt.

Im Bereich Serviceverträge werden die Leistungsverpflichtungen Hosting, Wartung sowie Support identifiziert. Hostingverträge werden für eine Vertragslaufzeit von durchschnittlich drei bis fünf Jahren abgeschlossen. Der Transaktionspreis wird auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen anhand der Einzelveräußerungspreise aufgeteilt und zeitraumbezogen über die Vertragslaufzeit realisiert. Wartungs- und Serviceverträge werden über ein Jahr abgeschlossen.

Im Projektgeschäft geht die Verfügungsmacht bei Abnahme durch den Kunden über. Daher werden die Umsatzerlöse im Regelfall zu diesem Zeitpunkt realisiert.

Den Kunden werden für die Lizenzüberlassung und für periodisch (monatlich/​quartalsweise) abgerechnete Service- und Wartungsleistungen üblicherweise Zahlungsziele von zwei Wochen eingeräumt.

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis umfasst die für die aufgenommenen Fremdfinanzierungen zu leistenden Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen sowie die für Veranlagungen von Finanzmitteln erhaltenen Zinsen und ähnliche Erträge.

Schätzungen und Unsicherheiten bei Ermessensentscheidungen und Annahmen

Bei Aufstellung des Konzernabschlusses müssen zu einem gewissen Grad Einschätzungen und Ermessensentscheidungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die die bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Angaben von sonstigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten und den Ausweis von Aufwendungen und Erträgen im Geschäftsjahr beeinflussen.

Die sich in Zukunft tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen. Der Grundsatz des "true and fair view" wurde auch bei der Verwendung von uneingeschränkt Schätzungen gewahrt.

Schätzungsunsicherheiten bestehen insbesondere bei der Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, bei der Beurteilung der Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern und bei der Bildung der Abfertigungs- und sonstigen Rückstellungen.

Die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ist zum einen mit Schätzungen zur erwarteten Nutzungsdauer der Vermögenswerte verbunden, zum anderen basiert sie auf Beurteilungen des Managements hinsichtlich der Werthaltigkeit der Vermögenswerte bzw. dem Vorliegen von Wertminderungen. Faktoren, wie geringere als geplante Nettozahlungsströme, können zu einer Wertminderung führen.

Der Konzern überprüft einmal jährlich, ob die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer oder ein Geschäfts- oder Firmenwert wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des erzielbaren Betrages, dem dieser Vermögenswert zugeordnet ist. Zur Schätzung des erzielbaren Betrages muss der Konzern die voraussichtlichen zukünftigen Cashflows aus diesem Vermögenswert schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.

Aktive latente Steuern werden in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass sie genutzt werden können. Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der zukünftigen Nutzbarkeit werden Faktoren, wie zum Beispiel operative Planungen und Verlustvortragsperioden herangezogen. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von diesen Schätzungen negativ ab, könnte dies zu erfolgswirksamen Abwertungen der angesetzten aktiven latenten Steuern führen.

Die Verpflichtung der B+S Gruppe, Zahlungen von Abfertigungen zu erbringen, wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen in Bezug auf die Abzinsungssätze, künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen, die Sterblichkeit und die künftigen Rentensteigerungen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Bei der Ermittlung des angemessenen Diskontierungssatzes orientiert sich das Management an langfristigen Marktzinssätzen. Die Sterberaten basieren auf öffentlich zugänglichen Sterbetafeln. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten.

Die Bewertung von sonstigen Rückstellungen und vergleichbaren Verpflichtungen ist in Abhängigkeit vom jeweils zugrundeliegenden Geschäftsvorfall teilweise komplex und in erheblichem Maß mit Schätzungen verbunden. Die vom Management getroffenen Annahmen bezüglich des Eintritts sowie der möglichen Höhe der Inanspruchnahme basieren unter anderem auf Erfahrungswerten, verfügbaren technischen Daten, Einschätzungen von Kostenentwicklungen. Die tatsächlich eintretenden Belastungen können von den angesetzten Rückstellungsbeträgen abweichen.

Bei Leasingverhältnissen werden Einschätzungen über die Kriterien für die Klassifizierung als Finanzierungsleasing getroffen.

Eigene Anteile

Erwirbt der Konzern eigene Anteile, so werden diese gemäß IAS 32 vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, Verkauf, die Ausgabe oder Einziehung von eigenen Anteilen wird nicht erfolgswirksam erfasst.

Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

(1) Immaterielle Vermögenswerte

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in TEUR Software Kundenstamm Marke Geschäfts- oder Firmenwert Gesamt
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
--- --- --- --- --- ---
Stand 30. Juni 2018 2.220 553 168 17.314 20.255
Zugänge 13 0 0 0 13
Stand 30. Juni 2019 2.233 553 168 17.314 20.268
Zugänge 964 0 0 627 1.594
davon aus Unternehmenszusammenschluss 651 0 0 627 1.278
Stand 30. Juni 2020 3.297 553 168 17.941 21.862
Kumulierte Abschreibungen
Stand 30. Juni 2018 1.493 538 164 5.700 7.895
Abschreibungen planmäßig 309 14 4 0 327
Stand 30. Juni 2019 1.802 553 168 5.700 8.223
Abschreibungen planmäßig 358 0 0 0 358
Stand 30. Juni 2020 2.160 553 168 5.700 8.581
Buchwerte
Buchwert Stand 30. Juni 2019 432 0 0 11.614 12.046
Buchwert Stand 30. Juni 2020 1.037 0 0 12.242 13.278

Zum Bilanzstichtag 30.06.2020 bestehen ebenso wie im Vorjahr keine weiteren vertraglichen Verpflichtungen zum Erwerb von immateriellen Vermögenswerten.

(2) Geschäfts- oder Firmenwert

Gemäß IAS 36 wurden zum 30. Juni 2020 die ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte des Teilkonzerns Salzburg bestehend aus der B+S Banksysteme Salzburg GmbH und ihrer Tochtergesellschaft B+S Banksysteme Schweiz AG (CGU 1), der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München (CGU 2) und der ByteWorx GmbH, München (CGU 3) einem Impairment Test unterzogen. Aus Gründen der Wesentlichkeit für den Konzernabschluss wird im Folgenden nur der Teilkonzern Salzburg dargestellt. Die Ausführungen gelten für die anderen Zahlungsmittel generierenden Einheiten sinngemäß. Der Werthaltigkeitstest basiert auf dem Nutzungswert, der durch Abzinsung der im Rahmen der Weiterführung der jeweiligen Einheiten entstehenden Cash-Flows ermittelt wird. Die Cash-Flow-Planung erfolgt auf Basis der aktuellen operativen Ergebnisse sowie einer Unternehmensplanung über einen Zeitraum von drei Jahren. Dem Detailplanungszeitraum von drei Jahren werden die budgetierten Cash-Flows zugrunde gelegt und gegebenenfalls ein Abschlag auf diese Cash-Flows aufgrund von Planungsunsicherheiten vorgenommen. Zur Extrapolation der Cash-Flow-Prognosen jenseits des Detailplanungszeitraums wird die durchschnittliche Cash-Flow-Prognose aus dem Cash-Flow des letzten und des aktuellen Jahres und eines dreijährigen Detailplanungszeitraums verwendet. Bei der Unternehmensplanung werden sowohl aktuelle Erkenntnisse als auch historische Entwicklungen berücksichtigt. Zum 30. Juni 2020 bestand, ebenso wie im Vorjahr, kein Abwertungsbedarf.

Der Berechnung wurde ein auf Basis einer Peergroup ermittelter Nachsteuerzinssatz von 8,2 % p. a. (Vorjahr 7,5 % p. a.) mit einer Wachstumsrate in der Ewigen Rente von 1,0 % (Vorjahr 1,0 %) zugrunde gelegt.

Bei folgenden, der Berechnung des Nutzungswertes zugrunde gelegten Annahmen bestehen Schätzungsunsicherheiten:

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Geplante Umsatzerlöse/​ EBIT,
Abzinsungssatz sowie
Wachstumsrate.

Die Prognose der Zahlungsströme einschließlich der Umsatzerlöse basiert auf den unternehmensinternen Finanzbudgets bzw. Vorschaurechnungen, welche einen Zeitraum von drei Jahren umfassen. Die geschätzten Zahlungsströme jenseits dieser Periode werden durch Extrapolation der angepassten Budget- bzw. Vorschauwerte ermittelt.

Die Abzinsungssätze stellen die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der der zahlungsmittelgenerierenden Einheit jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken dar. Den Wachstumsraten liegen branchenbezogene Erwartungswerte zugrunde. Bei den getroffenen Annahmen übersteigt der Kapitalwert der Einheit den Buchwert um TEUR 1.090.

Die Überprüfung des Firmenwertes mittels einer Sensitivitätsanalyse zeigt folgende Auswirkungen auf den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit:

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EBIT (Ausgangswert TEUR 906) -10% -20%
Abwertungsbedarf in TEUR 477 1.930
Wachstumsrate 0,9% 0,8%
Abwertungsbedarf in TEUR 0 0
Abzinsungssatz 9,0% 10,0%
Abwertungsbedarf in TEUR 0 813

Der Ausgangswert von TEUR 906 definiert sich als durchschnittliches EBIT der Geschäftsjahre 2017/​2018 bis 2019/​2020 und des Detailplanungszeitraumes 2020/​2021 bis 2022/​2023.

(3) Sachanlagen

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in TEUR Gebäude Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Gesamt
Anschaffungskosten
--- --- --- ---
Stand 30. Juni 2018 525 3.056 3.581
Zugänge 16 390 406
Abgänge 0 3 3
Stand 30. Juni 2019 541 3.443 3.984
Zugänge 0 118 118
Zugänge aufgrund IFRS 16 3.195 347 3.540
Abgänge 0 8 8
Stand 30. Juni 2020 3.736 3.908 7.644
Kumulierte Abschreibungen
Stand 30. Juni 2018 485 1.718 2.203
Abschreibungen 2 439 441
Abgänge 0 3 3
Stand 30. Juni 2019 487 2.154 2.641
Abschreibungen 401 559 960
Abgänge 0 1 1
Stand 30. Juni 2020 888 2.715 3.603
Buchwerte
Buchwert Stand 30. Juni 2019 54 1.289 1.343
Buchwert Stand 30. Juni 2020 2.848 1.198 4.046

Zu den im Rahmen von Leasingverhältnissen aktivierten Sachanlagen wird auf Ziffer (11) verwiesen.

Es bestehen zum Bilanzstichtag keine vertraglichen Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen.

(4) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

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in TEUR Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie Gesamt
Stand 30. Juni 2018 6.870 6.870
Zugänge 88 88
Abgänge 0 0
Stand 30. Juni 2019 6.958 6.958
Zugänge 10 10
Zugänge aufgrund IFRS 16 1.108 1.108
Abgänge 0 0
Stand 30. Juni 2020 8.076 8.076
Kumulierte Abschreibungen
Stand 30. Juni 2018 1.152 1.152
Abschreibungen 169 169
Umgliederung 0 0
Abgänge 0 0
Stand 30. Juni 2019 1.321 1.321
Abschreibungen 287 287
Abgänge 0 0
Stand 30. Juni 2020 1.608 1.608
Buchwert Stand 30. Juni 2019 5.636 5.636
Buchwert Stand 30. Juni 2020 6.467 6.467

Bei der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie handelt es sich um ein bis 2016 in Eigennutzung gestandenes Bürogebäude in Salzburg, das seit Juli 2016 zur Gänze vermietet wird. Gemäß dem Gutachten eines Sachverständigen entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie.

Gemäß Barwerttest wird die Vermietung als Operating-Leasing eingestuft, das Hauptleasingverhältnis bleibt davon unberührt.

Aus den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien wurden Mieteinnahmen in Höhe von TEUR 613 (Vorjahr TEUR 613) erfolgswirksam verbucht. Für ihren Unterhalt fielen operative Kosten in Höhe von TEUR 11 (Vorjahr TEUR 8) an. Auf weitergehende Informationen in Bezug auf Finanzierungsleasing wird auf Ziffer (11) verwiesen.

(5) Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Unter den sonstigen Vermögenswerten befindet sich eine Beteiligung der ByteWorx GmbH an der Tradelite Solutions GmbH, München. Die ByteWorx GmbH hält 25 % der Anteile an der Tradelite Solutions GmbH. Da keiner der Indikatoren gemäß IAS 28, die auf einen maßgeblichen Einfluss schließen lassen, vorliegt, wird diese Beteiligung nicht als assoziiertes Unternehmen sondern als sonstiger langfristiger Vermögenswert bilanziert.

Alle anderen Forderungen und Vermögenswerte haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 30.06.2020 30.06.2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 933 1.171
Sonstige Forderungen und andere Vermögenswerte 957 811
1.890 1.982

Bei den sonstigen Forderungen und anderen Vermögenswerten handelt es sich vor allem um ein Guthaben der Salzburger Tochtergesellschaft gegenüber dem Leasinggeber der Immobilie, das bis zum Ende der Leasingdauer aufgebaut wird, um im Fall des Erwerbs der Immobilie die dann bestehende Restverbindlichkeit abzudecken sowie um abgegrenzte Aufwendungen.

Hinsichtlich der Angaben zum Ausfallrisiko wird auf den Abschnitt "Management der finanziellen Risiken und sonstige Angaben zu Finanzinstrumenten" verwiesen.

(6) Liquide Mittel

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in TEUR 30.06.2020 30.06.2019
Kassenbestand 1 1
Guthaben bei Kreditinstituten 2.272 1.332
2.273 1.333

(7) Eigenkapital

Die Entwicklung des gezeichneten Kapitals und der Rücklagen findet sich im Detail in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung.

Als gezeichnetes Kapital wird das voll eingezahlte Grundkapital der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft in Höhe von EUR 6.209.933,00 ausgewiesen. Es ist eingeteilt in 6.209.933 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien hat sich während des Geschäftsjahres nicht verändert.

Das Konzernergebnis enthält das Ergebnis der Periode zuzüglich der Ergebnisvorträge aus Vorperioden.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Februar 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 1. Februar 2021 das Grundkapital um bis zu EUR 3.104.966,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von EUR 1,00 je Aktie gegen Bar- oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Bei Ausnutzung der Ermächtigung kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden, zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus Schuldverschreibungen, zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, zur Erschließung neuer Kapitalmärkte im Ausland, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet.

Von der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 6.583 stammen TEUR 5.425 aus einer Kapitalzufuhr ehemaliger Gesellschafter der B+S Banksysteme Salzburg GmbH, die diese in Erfüllung einer abgegebenen Kapitalgarantie geleistet haben, TEUR 1.158 stammen aus der "reverse acquisition" der B+S Banksysteme Salzburg GmbH im Geschäftsjahr 2008/​09.

Die Gewinnrücklage in Höhe von TEUR 114 stammt aus der Verschmelzung ehemaliger Tochtergesellschaften der B+S Banksysteme Salzburg GmbH.

Die Rücklage für versicherungstechnische Ergebnisse beinhaltet versicherungsmathematische Gewinne aus Abfertigungsrückstellungen. Die Rücklage für versicherungstechnische Ergebnisse beträgt zum 30. Juni 2020 TEUR 12 (Vorjahr TEUR 18).

Die Rücklagen für Währungsdifferenzen umfassen alle Kursdifferenzen TEUR -1 (Vorjahr TEUR -3), die aus der Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse von konsolidierten Tochterunternehmen entstanden sind.

(8) Verpflichtungen für Abfertigungen und sonstige langfristige Rückstellungen

Die B+S Banksysteme Salzburg GmbH ist auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Zahlung von Abfertigungen in Österreich verpflichtet. Die Grundlagen und die Berechnungsmethode sind oben bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt. Die Verpflichtungen belasten den Konzern mit versicherungsmathematischen Risiken, wie beispielsweise Fluktuations- und Zinsrisiko.

Die Veränderung der Verpflichtung für Abfertigungen stellt sich folgendermaßen dar:

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in TEUR 30.06.2020 30.06.2019
Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung am Beginn des Geschäftsjahres 968 1.002
Dienstzeitaufwand 39 40
Zinsaufwand 9 12
Versicherungsmathematische Gewinne /​ Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen 10 19
Versicherungsmathematische Gewinne /​ Verluste aus demographischen Annahmen -5 -1
Versicherungsmathematische Gewinne /​ Verluste aus finanziellen Annahmen -14 34
Gezahlte Leistungen 0 -138
Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung am Ende des Geschäftsjahres 1.007 968

Der Anwartschaftsbarwert ist nicht fondsfinanziert. Der Anwartschaftsbarwert für Verpflichtungen aus Abfertigungen entwickelte sich zu den vergangenen Stichtagen folgendermaßen:

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Zeitraum in TEUR
30.06.2018 = 01.07.2018 1.002
30.06.2019 = 01.07.2019 968
30.06.2020 = 01.07.2020 1.007

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit zum 30.06.2020 beträgt 8,41 Jahre. Die im Zusammenhang mit Verpflichtungen aus Abfertigungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Erträge und Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR Jahr 2019/​20 01.07. - 30.06. Jahr 2018/​19 01.07. - 30.06.
Dienstzeitaufwand 39 40
Zinsaufwand 9 12
Gezahlte Abfertigungen 0 5
Erträge /​ Aufwendungen im Geschäftsjahr 48 57

Eine Änderung (+/​- 0,5 bzw. 1 % - Punkte) der Parameter "Rechnungszinssatz", "Fluktuation" und "Lohn- und Gehaltstrend" hätte folgende Auswirkungen auf den Barwert der zukünftigen Zahlungen gehabt:

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Änderung -0,5 % Punkte Änderung +0,5 % Punkte
Rechnungszinssatz +4,33% -4,01%
Lohn- /​ und Gehaltstrend -3,91% +4,18%

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Änderung -1 % Punkte Änderung +1 % Punkte
Fluktuation +4,43% -7,87%

Aus den bilanzierten Abfertigungsansprüchen ergibt sich folgende Zahlungserwartung:

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TEUR 2020/​2021 2021/​2022 2022/​2023 2023/​2024 Bis 2029/​2030
Abfertigungszahlung 13 308 4 91 397

Sonstige langfristige Rückstellungen

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in TEUR 01.07.2019 Verbrauch Auflösung Dotierung 30.06.2020
Sonstige langfristige Rückstellungen 45 0 0 4 49

Mitarbeiter der B+S Banksysteme Salzburg GmbH erhalten nach 10-, 20- und 25-jähriger Betriebszugehörigkeit eine freiwillige Zuwendung. Dafür wurde durch eine finanzmathematische Rückstellung vorgesorgt.

(9) Sonstige kurzfristige Rückstellungen

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in TEUR 01.07.2019 Verbrauch Auflösung Dotierung 30.06.2020
Sonstige Rückstellungen 219 219 0 67 67

Die ausgewiesenen Rückstellungen sind als kurzfristig zu betrachten. Die sonstigen Rückstellungen enthalten nach bestem Wissen angesetzte Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, deren Höhe ungewiss ist. Im Vorjahr war unter den sonstigen kurzfristigen Rückstellungen auch eine Verbindlichkeit für Beratung und Jahresabschlussprüfung enthalten, die nun als sonstige kurzfristige Verbindlichkeit ausgewiesen ist.

(10) Steuern vom Einkommen und Ertrag und latente Steuern

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Steuerertrag (Vorjahr: Steuerertrag) setzt sich wie folgt zusammen:

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in TEUR Jahr 2019/​20 01.07. - 30.06. Jahr 2018/​19 01.07. - 30.06.
Aufwand für laufende Ertragsteuern
- laufende Ertragsteuern auf das laufende Ergebnis -28 -56
- Vorjahresanpassungen 14 31
Gesamte laufende Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -14 -25
Ertrag aus latenten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Vorjahr Ertrag) 153 54
139 29

Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte unter Anwendung eines Steuersatzes von 25 % (Vorjahr 25 %) (Unternehmenssteuer Österreich = Konzernsteuersatz) und betrifft vor allem die Rückstellung für Abfertigungen, Leasingaufwendungen und steuerliche Verlustvorträge, die zu aktiven und passiven latenten Steuern führen.

Für die steuerlichen Verlustvorträge der Einzelgesellschaft in München wird ein Steuersatz von 33 % (Vorjahr 33 %) angewendet.

Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, wenn sie gegenüber demselben Finanzamt bestehen, sich auf das gleiche Subjekt beziehen und ertragsteuerlich gemeinsam veranlagt werden.

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Passive latente Steuern

in TEUR
30.06.2020 30.06.2019
Aktivierte Nutzungsrechte Büro München 451 0
Aktivierte Nutzungsrechte Büro Salzburg 359 0
Leasing Gebäude 1.482 1.389
Leasing Hardware 127 197
Leasing PKW 78 0
Immaterielle Vermögenswerte Berlin 0 46
Passive latente Steuern 2.497 1.632

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Aktive latente Steuern

in TEUR
30.06.2020 30.06.2019
Verlustvortrag Salzburg 153 0
Verlustvortrag München 267 234
Verlustvortrag Berlin 0 56
Abfertigungsrückstellung 115 115
Sonstige langfristige Rückstellungen 5 4
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 15 16
Leasingverbindlichkeit 2.096 1.184
ARA Leasingverbindlichkeit 4 4
Aktive latente Steuern 2.655 1.613

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Aktive latente Steuern

in TEUR
30.06.2020 30.06.2019
Aktive latente Steuern München 272 234
Aktive latente Steuern Berlin 0 10
Aktive latente Steuern 272 244

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Passive latente Steuern

in TEUR
30.06.2020 30.06.2019
Passive latente Steuern Salzburg 114 264
Passive latente Steuern München 0 0
Passive latente Steuern Berlin 0 0
Passive latente Steuern 114 264

In obiger Tabelle werden die aktiven und passiven latenten Steuern der B+S Banksysteme Salzburg GmbH und der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft saldiert dargestellt. Unsaldiert betragen bei der B+S Banksysteme Salzburg GmbH die aktiven latenten Steuern TEUR 1.867 und die passiven latenten Steuern TEUR 1.981.

Bei der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft betragen die aktiven latenten Steuern TEUR 788 und die passiven latenten Steuern TEUR 516.

Latente Steuerschulden werden als langfristige Verbindlichkeit und latente Steueransprüche als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen.

Steuerliche Verlustvorträge bei den einzelnen Gesellschaften wurden in der Höhe aktiviert, in der aus heutiger Sicht mit einer Realisierung der Steueransprüche innerhalb der nächsten fünf Jahre gerechnet wird; die Verluste sind unbegrenzt vortragsfähig. Körperschaftsteuerliche Verlustvorträge betragen TEUR 12.151 (Vorjahr TEUR 11.972) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge TEUR 12.281 (Vorjahr TEUR 12.102) Für diese wurden bei der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft keine latenten Steuern angesetzt. Sie haben eine theoretische Nutzbarkeit von mehr als fünf Jahren.

Die im Konzern vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge können wie folgt zusammengefasst werden:

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30.06.2020 30.06.2019
in TEUR Verlustvortrag Aktive latente Steuer Verlustvortrag Aktive latente Steuer
--- --- --- --- ---
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft (Deutschland, 33 %) 810 267 708 234
Clinc GmbH (Berlin, 30 %) 0 0 186 56
B+S Banksysteme Salzburg GmbH (Österreich, 25 %) 630 153 0 0

Für steuerliche Verlustvorträge der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft in Höhe von TEUR 810 (Vorjahr TEUR 708) wurden latente Steuern in Höhe von TEUR 267 (Vorjahr TEUR 234) angesetzt, da in einem Zeitraum von fünf Jahren mit einer Realisierung von insgesamt TEUR 810 zu rechnen ist.

Für steuerliche Verlustvorträge der B+S Banksysteme Salzburg GmbH in Höhe von TEUR 630 wurden latente Steuern in Höhe von TUER 153 angesetzt. Verlustvorträge sind in Österreich unbeschränkt vortragsfähig und können in Jahren einem steuerlichen Gewinn mit 75 % verrechnet werden. Der Konzern geht davon aus, dass der Verlustvortrag in den nächsten beiden Geschäftsjahren verrechnet werden kann.

Die Ursachen für den Unterschied zwischen theoretischem und ausgewiesenem Ertragsteuerertrag im Konzern stellen sich folgendermaßen dar:

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in TEUR 30.06.2020 30.06.2019
Konzernergebnis vor Steuern -413 -362
Theoretischer Ertragssteuerertrag bzw. -aufwand 25 % (Vorjahr 25 %) +103 +91
Veränderung des theoretischen Steueraufwands aufgrund:
Vorjahresanpassung +14 +31
Latente Steuern auf Verlustvorträge +23 +17
Sonstige Steuereffekte -1 -110
Ausgewiesener Ertragsteuerertrag bzw. -aufwand +139 +29

Die latenten Steuern haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

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in TEUR 30.06.2020 30.06.2019
Latente Steuern zu Beginn des Geschäftsjahres -20 -39
Erfolgswirksam erfasste latente Steuern 153 32
Erfolgsneutral erfasste latente Steuern 25 -13
Latente Steuern am Ende des Geschäftsjahres (saldiert) 158 -20

(11) Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen

Die Verbindlichkeit "Immorent" resultiert aus dem Finanzierungsleasingvertrag für das Bürogebäude Bichlfeldstrasse 11, 5020 Salzburg, Österreich. Der Vertrag für das über Leasing finanzierte Bürogebäude wurde am 29. Juni bzw. 20. Juli 2000 zwischen der damaligen B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, Salzburg, Österreich, jetzt B+S Banksysteme Salzburg GmbH und der Sparkasse Immorent Grundstücksverwertungsgesellschaft m.b.H., Wien, Österreich, abgeschlossen. Der Leasingvertrag begann mit der Übernahme des Objektes (4. Quartal 2003) und läuft 26 Jahre. Die Gesamtinvestitionskosten betrugen rund TEUR 7.979, die jährliche Tilgung zurzeit rund TEUR 203 der Restwert im Jahr 2029 rund TEUR 1.690. Der Zinssatz der Leasingvereinbarung ist bis 2024 fixiert und danach an marktübliche Referenzzinssätze gebunden.

Die Verbindlichkeit gegenüber HYPO Impuls Mobilien Leasing GmbH, Salzburg, Österreich, betrifft zum überwiegenden Teil Hardware und Büromöbel der B+S Banksysteme Salzburg GmbH. Die zugrundeliegenden Leasingverträge enden 2020 bzw. 2023. Die Zinssätze, die den Verträgen zu Grunde liegen, sind variabel und an marktübliche Referenzzinssätze gebunden.

Der Verbindlichkeit gegenüber der HCVV GmbH, Salzburg, Österreich, liegt der Mietvertrag über die Büroräume der B+S Banksysteme Salzburg GmbH zugrunde. Der Mietvertrag ist auf bestimmte Dauer bis Juli 2023 abgeschlossen und enthält eine Verlängerungsoption für die Mieterin um weitere drei Jahre bis Juli 2026.

Der Verbindlichkeit gegenüber der Union Investment Institutional Property GmbH, Hamburg, liegt der Mietvertrag über die Büroräume der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft in München zugrunde. Der Mietvertrag ist auf bestimmte Dauer bis April 2025 abgeschlossen und enthält eine Verlängerungsoption für die Mieterin um weitere vier Jahre bis April 2029.

Der Verbindlichkeit gegenüber der Volkswagen Leasing Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Braunschweig, liegen Leasingverträge über PKWs mit einer Laufzeit von 36 Monaten zugrunde.

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in TEUR 30.06.2020 30.06.2019
Verbindlichkeit gegenüber der Sparkasse Immorent Grundstücksverwertungsgesellschaft m.b.H. 4.997 4.213
Verbindlichkeit gegenüber der HYPO IMPULS Mobilien Leasing GmbH 259 523
Verbindlichkeit gegenüber der HCVV GmbH, Büro Salzburg 1.438 0
Verbindlichkeit gegenüber der Union Investment Institutional Property GmbH, Büro München 1.375 0
Verbindlichkeit gegenüber der Volkswagen Leasing Gesellschaft mit beschränkter Haftung 196 0
Summe 8.265 4.736

Die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (Mindestleasingzahlungen) weisen folgende Zusammensetzung und Laufzeiten auf:

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in TEUR 30.06.2020 bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Mindestleasingzahlungen 9.238 1.142 3.636 4.460
Zinsanteil 973 170 490 313
Barwert 8.265 972 3.146 4.147

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in TEUR 30.06.2019 bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Mindestleasingzahlungen 5.752 674 1.430 3.648
Zinsanteil 1.016 141 473 402
Barwert 4.736 533 957 3.246

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen

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in TEUR 30.06.2020 30.06.2019
Verbindlichkeit gegenüber der Sparkasse Immorent Grundstücksverwertungsgesellschaft m.b.H. 332 217
Verbindlichkeit gegenüber der HYPO IMPULS Mobilien Leasing GmbH 170 316
Verbindlichkeit gegenüber der HCVV GmbH, Büro Salzburg 235 0
Verbindlichkeit gegenüber der Union Investment Institutional Property GmbH, Büro München 153 0
Verbindlichkeit gegenüber der Volkswagen Leasing Gesellschaft mit beschränkter Haftung 82 0
Summe 972 533

Im Berichtsjahr wurden TEUR 189 (Vorjahr TEUR 152) Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen erfolgswirksam im operativen Ergebnis erfasst.

Die Buchwerte der im Rahmen von Leasingverhältnissen aktivierten Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 30.06.2020 30.06.2019
Gebäude
--- --- ---
Anschaffungskosten 3.195 0
Kumulierte Abschreibungen 391 0
Buchwert 2.804 0
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Anschaffungskosten 1.503 1.503
Zugang 66 0
Kumulierte Abschreibungen 1.017 713
Buchwert 552 790
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie
Anschaffungskosten 7.979 7.979
Zugang 1.108 88
Kumulierte Abschreibungen 2.712 2.421
Buchwert 6.375 5.646
Summe 9.731 6.436

Die Mindestlaufzeit der Finanzierungsleasingverträge entspricht im Wesentlichen der Nutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die geschätzte Nutzungsdauer der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt aufgrund der günstigen Kaufoption 50 Jahre.

(12) Sonstige Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Steuern

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in TEUR Gesamt Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit bis 5 Jahre Restlaufzeit über 5 Jahre
Sonstige Verbindlichkeiten 923 923 0 0
Verbindlichkeiten aus Steuern 374 374 0 0
Summe 30.06.2019 1.297 1.297 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 1.816 1.390 426 0
Verbindlichkeiten aus Steuern 15 15 0 0
Summe 30.06.2020 1.831 1.405 426 0

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.831 (Vorjahr TEUR 1.297) enthalten u. a. Kaufpreisraten für den Erwerb der Anteile an der ByteWorx GmbH in Höhe von TEUR 526, davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem bis zu fünf Jahren in Höhe von TEUR 426, Gehaltsnebenkosten (Krankenkasse, Finanzamt, Gebietskörperschaften) in Höhe von TEUR 450 sowie Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern aus Urlaubs-, Überstunden- und sonstigen Ansprüchen in Höhe von TEUR 465. Verbindlichkeiten aus Steuern bestehen gegenüber der Steuerverwaltung Bern für Bundes- und Kantonssteuern der B+S Banksysteme Schweiz Aktiengesellschaft.

(13) Vertragsverbindlichkeiten

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in TEUR 30.06.2020 30.06.2019
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten 2.566 2.712

Die Vertragsverbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus von Kunden erhaltenen Vorauszahlungen für Wartungsverträge, die noch nicht abgearbeitet sind. Die Veränderung der kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten ergibt sich durch die Abarbeitung bestehender Verträge sowie durch das Zustandekommen von neuen Verträgen. Die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthaltenen TEUR 2.712 wurden in der Berichtsperiode entsprechend der Erfüllung der Leistungsverpflichtung als Erlöse erfasst.

Es werden keine Angaben zu den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum 30. Juni 2020 gemacht, da diese eine ursprünglich erwartete Laufzeit von einem Jahr oder weniger haben.

Es existieren keine signifikanten Finanzierungskomponenten.

Dem Konzern sind die bei der Erfüllung oder Anbahnung von Verträgen mit Kunden keine Kosten entstanden, für die gemäß IFRS 15.91 Vermögenswerte zu aktivieren sind.

(14) Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden

Verträge mit Kunden sind die einzige Umsatzquelle des Konzerns. Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden gem. IFRS 15 sind nach den beiden Kategorien "Produktgruppen" sowie "Geographie" aufgegliedert und im Abschnitt "Segmentberichterstattung" dargestellt.

(15) Sonstige betriebliche Erträge

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in TEUR Jahr 2019/​20 01.07. - 30.06. Jahr 2018/​19 01.07. - 30.06.
Mieteinnahmen 613 613
Sonstige Erträge 365 60
978 673

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten unter anderem periodenfremde Erträge aus der Verteilung der Masse eines insolventen Kunden sowie Sachbezüge für die Privatnutzung von Kraftfahrzeugen durch die Mitarbeiter der B+S Banksysteme Salzburg GmbH.

(16) Personalaufwand

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in TEUR Jahr 2019/​20 01.07. - 30.06. Jahr 2018/​19 01.07. - 30.06.
Gehälter /​ Löhne 5.542 5.239
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 1.237 1.147
Aufwendungen für Abfertigungen 69 25
Sonstige Sozialaufwendungen 51 75
6.899 6.486

In den Posten "Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebenen Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge" und "Aufwendungen für Abfertigungen" sind, neben den beitragsorientierten Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben in Höhe von TEUR 33 (Vorjahr TEUR 32), weitere Aufwendungen für beitragsorientierte Altersversorgungspläne in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr TEUR 6) enthalten.

Hinsichtlich der Gesamtbezüge des Vorstandes wird auf die Erläuterungen des Abschnittes "Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen" verwiesen.

Der durchschnittliche Personalstand entwickelte sich wie folgt:

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Durchschnittliche

Anzahl
Jahr 2019/​20 01.07. - 30.06. Jahr 2018/​19 01.07. - 30.06.
Angestellte (aktive Mitarbeiter) 102 79
Auszubildende 1 1
Vorstände 2 2
105 82

Im Berichtszeitraum waren neben 102 aktiven Mitarbeitern (Vorjahr 82) keine Mitarbeiter (Vorjahr keine Mitarbeiter) als passiv einzustufen.

(17) Sonstige betriebliche Aufwendungen

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in TEUR Jahr 2019/​20 01.07. - 30.06. Jahr 2018/​19 01.07. - 30.06.
Miet- und Raumkosten, Grundstückspacht 111 478
Beratungs- und Prüfungskosten 546 320
KFZ-Aufwand 248 260
Post und Kommunikation 158 147
Reinigung, Wartung und Instandhaltung 195 193
Fahrt- und Reisekosten 76 116
Marketing- und Werbeaufwand 61 111
Aus- und Weiterbildungskosten 29 46
Büromaterial 11 15
Übrige Steuern, Beiträge 11 65
Versicherungen 121 115
Aufsichtsratsvergütungen 40 40
Aktienbetreuung 53 53
Gebühren 29 13
Sonstiges 228 254
Summe 1.917 2.226

Im Posten "Sonstiges" sind vor allem Aufwendungen für Lizenzen und Updates sowie Bankspesen enthalten.

(18) Angaben zu Untermietverhältnissen

Die Mieteinnahmen aus Untermietverhältnissen, deren Erhalt aufgrund eines bis 2024 laufenden Vertrages erwartet wird, verteilen sich wie folgt:

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in TEUR 2020/​21 2021/​22 2022/​23
Bürogebäude Salzburg 613 613 613
Summe 613 613 613

(19) Finanzergebnis

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in TEUR Jahr 2019/​20 01.07. - 30.06. Jahr 2018/​19 01.07. - 30.06.
Zinsen und ähnliche Erträge 16 11
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -222 -169
Summe -206 -157

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Finanzerträge enthalten im Wesentlichen Zinseinnahmen aus kurzfristigen Veranlagungen und Kontokorrentkrediten. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Finanzaufwendungen enthalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen für Kontokorrentkredite in Höhe von TEUR 33 (Vorjahr TEUR 13) und Zinsaufwendungen für Finanzierungsleasingverträge in Höhe von TEUR 189 (Vorjahr TEUR 152).

(20) Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten nach Bewertungskategorien

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in TEUR aus Zinsen aus der Folgebewertung Nettoergebnis
Währungsumrechnung Bewertungsgewinne/​ -verluste Jahr 2019/​20 01.07. - 30.06.
--- --- --- --- ---
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 16 0 0 16
Summe 16 0 0 16

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in TEUR aus Zinsen aus der Folgebewertung Nettoergebnis
Währungsumrechnung Bewertungsgewinne/​ -verluste Jahr 2018/​19 01.07. - 30.06.
--- --- --- --- ---
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 11 0 0 11
Summe 11 0 0 11

Das Nettoergebnis der finanziellen Vermögenswerte resultiert primär aus Zinserträgen, welche im Finanzergebnis erfasst werden.

(21) Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des Jahresergebnisses nach Steuern durch die gewichtete Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Stammaktien während des Geschäftsjahres.

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in EUR 30.06.2020 30.06.2019
Ergebnis Eigentümer -303.511,53 -372.473,97
Stammaktien Stück 6.209.933 Stück 6.209.933
Abzüglich eigene Anteile Stück 0 Stück 0
Ergebnis je Aktie ohne Verwässerungseffekt -0,05 -0,06
Ergebnis je Aktie mit Verwässerungseffekt -0,05 -0,06

Sonstige Angaben

Angaben zu IFRS 16

Informationen über Leasingverhältnisse, in denen der Konzern Leasingnehmer ist, werden nachfolgend dargestellt:

Nutzungsrechte

Nutzungsrechte im Zusammenhang mit gemieteten Immobilien, die nicht die Definition von als Finanzinvestition gehaltene Immobilien erfüllen, werden als Sachanlagen dargestellt.

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in TEUR Grundstücke und Gebäude Betriebs- und Geschäftsausstattung Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie
Stand zum 1. Juli 2019 3.195 1.020 6.754
Abschreibungsbetrag des Geschäftsjahres 391 353 287
Zugänge 0 58 0
Abgänge 0 0
Stand zum 30. Juni 2020 2.804 725 6.467

In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge

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in TEUR
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 189
Ertrag aus dem Unterleasingverhältnis von Nutzungsrechten, dargestellt in den sonstigen Erlösen 613
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 27
Aufwendungen für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert 4

In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge

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in TEUR
Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse 1.121

Leasingverhältnisse als Leasinggeber

Der Konzern vermietet seine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie. Der Konzern hat dieses Leasingverhältnis als Operating-Leasing eingestuft, da nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2019/​2020 Leasingerträge in Höhe von TEUR 613 (Vorjahr: TEUR 613) erwirtschaftet. Die nach dem Bilanzstichtag zu erhaltenden, nicht diskontierten Leasingzahlungen sind in Anhangangabe (18) dargestellt.

Angaben zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt gemäß IAS 7 (Kapitalflussrechnungen), wie sich die liquiden Mittel im Konzern im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben.

Die Geldflussrechnung unterscheidet zwischen Mittelveränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanztätigkeit. Als Liquidität gelten die Salden aus liquiden Mitteln und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

In die Berechnung wurden, ausgehend vom Periodenergebnis, nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge, tatsächlich bezahlte Steuern sowie Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Anlagen separat ausgewiesen. Zinsaufwendungen werden dem zugrundeliegenden Bereich zugeordnet, Zinserträge werden dem Mittelfluss aus Investitionstätigkeit zugewiesen.

Der Finanzmittelbestand laut Bilanz (TEUR 2.273) setzt sich aus dem Kassenbestand (TEUR 1) und Guthaben bei Kreditinstituten (TEUR 2.272) zusammen. Der Finanzmittelbestand gemäß Kapitalflussrechnung am Ende der Periode spiegelt die liquiden Mittel abzüglich der Kontokorrente wider.

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30.06.2020 30.06.2019
Finanzmittelbestand am Ende der Periode laut KFR 2.273 1.333
Finanzmittelbestand laut Bilanz 2.273 1.333

Segmentberichterstattung

Die Berichts- und Organisationsstruktur des Konzerns unterteilt sich nicht in mehrere Geschäftssegmente bzw. Geschäftsfelder, vielmehr wird aufgrund der untrennbar zusammenhängenden Geschäftsaktivitäten der Konzern als einheitliches Ganzes gesteuert, sowohl auf Gesellschafts- als auch auf Produktebene. Aufwendungen und Erträge können nicht einzelnen Ressourcen zugeteilt werden.

Der Konzern konnte im Berichtsjahr mit folgenden Produktgruppen die nachfolgend erwähnten Umsätze erzielen, welche zur Gänze mit externen Kunden erlöst wurden.

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Produkt- bzw. Dienstleistungen

in TEUR
Jahr 2019/​20 01.07. - 30.06. Jahr 2018/​19 01.07. - 30.06.
Lizenzen 3.183 1.680
Hosting 1.940 1.676
Solutions 266 124
Wartung und Support 4.332 5.041
Sonstige 128 528
9.849 9.049

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Zeitpunkt der Umsatzrealisierung

in TEUR
Jahr 2019/​20 01.07. - 30.06. Jahr 2018/​19 01.07. - 30.06.
Zu einem bestimmten Zeitpunkt übertragene Güter 3.577 1.804
Über einen bestimmten Zeitraum übertragene Dienstleistungen 6.272 7.245
9.849 9.049

In geographischer Hinsicht sind im Berichtsjahr folgende Umsätze erzielt worden:

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in TEUR Jahr 2019/​20 01.07. - 30.06. Jahr 2018/​19 01.07. - 30.06.
Deutschland 8.493 7.876
Schweiz 967 791
Österreich 347 382
Nordmazedonien 42 0
9.849 9.049

Es gibt im Geschäftsjahr 2019/​20 einen (Vorjahr zwei) externen Kunden, mit dem Umsätze erzielt werden, die jeweils mehr als 10 % der Gesamtumsätze betragen. Mit diesem Kunden wurde ein Umsatz von TEUR 1.158 generiert, davon TEUR 390 aus Wartung, TEUR 655 Hosting und TEUR 113 sonstige Umsätze.

Geografische Aufgliederung der langfristigen Vermögenswerte:

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in TEUR Deutschland Österreich Schweiz Nordmazedonien Summe
Immaterielle Vermögensgegenstände 814 10.815 1.649 0 13.278
Sachanlagen 1.787 2.227 2 29 4.046
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie 0 6.467 0 0 6.467
Sonstige langfristige Forderungen 250 250
Aktive latente Steuern 272 153 0 0 425
Summe langfristiger Vermögenswerte 3.123 19.663 1.651 29 24.466

Management operationeller Risiken

Risikomanagement

Aufgrund der Geschäftstätigkeit der B+S Bankensysteme Aktiengesellschaft ist der Konzern insbesondere der Intensivierung des Preisdrucks und daraus entstehenden niedrigeren Margen sowie dem Risiko der Marktkonzentration ausgesetzt.

Intensivierung des Preisdrucks führt zu niedrigeren Margen

Die Banken sind als Folge des anhaltend niedrigen Zinsniveaus gezwungen, mit Kosteneinsparungen nicht nur im Personalbereich, sondern auch im Investitionsbereich zu reagieren. Große Kunden werden für langfristige Verträge versuchen, Preisreduzierungen auszuhandeln. Hieraus entsteht das Risiko einer niedrigeren Gewinnmarge. Um erfolgreich höhere Preise zu verteidigen, kommuniziert die B+S Gruppe all ihren Kunden Werthaltigkeit, Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Leistung.

Marktkonzentration führt zu Abhängigkeiten von Kunden

Der Konzern erzielte im Geschäftsjahr mit einem Kunden mehr als 10 % des Umsatzes und mit den drei größten Kunden zusammen ca. 28 %. Der Verlust eines einzelnen Kunden hätte zwar finanzielle Auswirkungen, würde jedoch den Bestand des Unternehmens nicht gefährden. Der Konzern reagiert hierauf mit dem Einsatz von Fachleuten, die zuverlässige Leistung und hohe Kundenzufriedenheit gewährleisten.

Management der finanziellen Risiken und sonstige Angaben zu Finanzinstrumenten

Zinsrisiko

Die B+S Gruppe unterliegt hinsichtlich ihrer Finanzinstrumente insbesondere Risiken aus der Veränderung der Zinssätze. Diesem Zinsrisiko wird durch kontinuierlichen Abbau der Verbindlichkeiten und ein straffes Cash Management begegnet.

Der Konzern finanziert sich im Wesentlichen aus dem operativen Cash-Flow. Darüber hinaus bestehen finanzielle Verbindlichkeiten, die zur Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit beitragen, in Form von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Leasingverbindlichkeiten sowie Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern. Dem stehen verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren, gegenüber.

Zum Stichtag hat der Konzern keine variabel verzinslichen Finanzinstrumente im Bestand und ist somit keinem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt.

Währungsrisiko

Ein Währungskursrisiko besteht nur in untergeordnetem Ausmaß, weil nur Geschäftsfälle in EUR bzw. durch die Schweizer Tochtergesellschaft nur in ihrer Landeswährung CHF und durch die Baitvorks Makedonia in ihrer Landeswährung MKD getätigt werden.

Liquiditätsrisiko

Das Risiko mangelnder Liquidität ist sehr gering, weil durch Einnahmen aus langfristigen Wartungsverträgen die fixen Kosten gedeckt sind und zusätzlich nicht ausgenutzte Kreditlinien bestehen. Der Konzern überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses im Rahmen der laufenden Cash-Flow-Planung und -überwachung.

Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verpflichtungen ersichtlich. Einbezogen wurden alle Verpflichtungen, die am 30. Juni 2020 im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen nicht ein. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verpflichtungen sind dem frühesten Zeitraster zugeordnet.

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30.06.2020 Cashflows 2020/​21 Cashflows 2021/​22
in TEUR Buchwert Zins Tilgung Zins Tilgung
--- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 444 0 444 0 0
Verbindlichkeiten aus Leasing 8.265 170 972 144 861

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30.06.2020 Cashflows 2022 - 2024 Cashflows 2025 ff.
in TEUR Zins Tilgung Zins Tilgung
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Leasing 238 1.514 416 5.918

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30.06.2019 Cashflows 2019/​20 Cashflows 2020/​21
in TEUR Buchwert Zins Tilgung Zins Tilgung
--- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 114 0 114 0 0
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 4.736 141 533 130 379

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30.06.2019 Cashflows 2021 - 2023 Cashflows 2024 ff.
in TEUR Zins Tilgung Zins Tilgung
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 237 471 508 1.611

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher maximal in Höhe der Ansprüche aus den bilanzierten Buchwerten gegenüber dem jeweiligen Kontrahenten. Bei B+S Banksysteme Aktiengesellschaft entsteht das Ausfallrisiko aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Der Konzern hat keine wesentlichen Kreditrisikokonzentrationen. Der Konzern trägt dem Ausfallrisiko grundsätzlich durch die Bildung von Risikovorsorgen und Erfassung von Wertminderungen für Forderungsausfälle Rechnung.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Guthaben bei Kreditinstituten nach Ausfallrisiko-Ratingklassen zum 30. Juni 2020.

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in TEUR Ausfallrisiko-Ratingklasse 1 Ausfallrisiko-Ratingklasse 2 Ausfallrisiko-Ratingklasse 3 Summe 30.06.2020
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 383 481 69 933
Guthaben bei Kreditinstituten 1.076 1.197 0 2.273

Guthaben bei Kreditinstituten legt der Konzern mit kreditwürdigen Banken und Finanzinstituten an. Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Banken und Finanzinstituten zieht der Konzern aktuelle Bonitätseinschätzungen von Ratingagenturen sowie aktuelle Ausfallraten heran. Basierend auf den Kapitalmarktratings hat der Konzern die Banken in drei interne Ratingklassen eingeteilt. Der Konzern ordnet Investment Grade der Ratingklasse 1 zu, Kunden schlechter als Investmentgrade oder ohne Rating den Ratingklassen 2 und 3. Aufgrund des geringen Ausfallrisikos der Vertragspartner ist die zu bildende Risikovorsorge für das aktuelle Geschäftsjahr unwesentlich und es wird daher auf eine bilanzielle Erfassung dieser verzichtet.

Die für die Expected Credit Losses der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu bildende Risikovorsorge wird in der B+S Gruppe nach dem Einfachen Ansatz vorgenommen und ist in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden genauer beschrieben. Da im Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eingegangen waren, ist auf die bilanzielle Erfassung einer Risikovorsorge verzichtet worden.

Die Wertberichtigungen entwickelten sich wie folgt:

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in TEUR Stand 01.07.2019 Zuführung Inanspruchnahme Auflösung Stand 30.06.2020
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7 0 7 0 0
Gesamt 7 0 7 0 0

Bei den sonstigen Forderungen wurden wie im Vorjahr keine Wertberichtigungen vorgenommen.

Buchwerte, beizulegende Zeitwerte und Wertansätze von Finanzinstrumenten

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente:

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Angaben

in TEUR
Kategorie IFRS 9 Buchwert 30.06.2020 Buchwert 30.06.2019
Finanzielle Vermögenswerte
--- --- --- ---
Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 933 1.171
Sonstige Vermögenswerte n/​a - -
Liquide Mittel AC 2.273 1.333
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 444 114
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing n/​a 8.265 4.736

AC = finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet FLAC = finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Die Buchwerte pro Kategorie ergeben sich danach wie folgt:

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30.06.2020 30.06.2019
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 3.206 2.504
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten FLAC 444 114

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezählt würde. Der beizulegende Zeitwert ist abhängig von der für die Bewertung verwendeten Inputparameter in nachfolgende Stufen zu gliedern:

Stufe 1: auf aktiven Märkten notierte (unverändert übernommene) Preise für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Stufe 2: für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preise) oder indirekt (in Ableitung von Preisen) beobachtbare Inputdaten, die keinen notierten Preis nach Stufe 1 darstellen

Stufe 3: herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten für die Bewertung des Vermögenswerts und der Verbindlichkeit basieren (nicht beobachtbare Inputdaten)

Liquide Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben überwiegend kurze Laufzeiten. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Der beizulegende Zeitwert der Leasingverbindlichkeiten beträgt zum Stichtag TEUR 8.257 (Vorjahr: TEUR 3.844), der sich als Barwert der zukünftigen Zahlungsströme diskontiert auf Basis der aktuellen Zinsstrukturkurve ergab und der Stufe 2 zuzuordnen ist. Wie im Vorjahr sind im Konzernabschluss keine zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte oder finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Kapitalmanagement

Der Konzern verfolgt das Ziel, langfristig die Unternehmensfortführung zu sichern und die Interessen der Aktionäre, seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und aller weiteren Abschlussadressaten zu wahren. Die Steuerung der Kapitalstruktur orientiert sich an den Änderungen der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie den Risiken aus den zugrundeliegenden Vermögenswerten und verfolgt das Ziel, das Volumen des Working Capital zu senken und damit die Mittelbindung zu begrenzen. Der Konzern steht für die Strategie einer kontinuierlichen und nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes.

Das Kapital des Konzerns entspricht dem bilanzierten Eigenkapital. Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 44,31 % (Vorjahr 55,43 %).

Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Es ist Vorgabe, dass alle Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen "at arm's length", d. h. zu üblichen Marktbedingungen durchgeführt werden. Familienangehörige, die in der Gesellschaft angestellt sind, werden zu marktüblichen Gehältern beschäftigt.

Sämtliche Vorstandsmitglieder sind zugleich Aktionäre der Gesellschaft mit wesentlichem Einfluss.

Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder bestehen aus mehreren Vergütungsbestandteilen: dem Grundgehalt, der variablen Vergütung sowie aus Nebenleistungen. Das Grundgehalt wird als erfolgsunabhängige Grundvergütung monatlich als Gehalt ausgezahlt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen durch die private Dienstwagennutzung und Zuschüsse zur Sozialversicherung. Diese sind vom einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu. Die Höhe der variablen Vergütung ist von Entwicklung des durchschnittlichen Konzernergebnisses vor Steuern bezogen auf einen 3-Jahreszeitraum abhängig.

Aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 10. Januar 2019 ist keine Aufgliederung der Einkünfte nach Personen erforderlich. Die Zusammensetzung der Gesamtvergütung ergibt sich aus nachfolgender Tabelle:

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Zuwendungen

in TEUR
2019/​20 2018/​19
Festvergütung 600 600
Nebenleistungen
KFZ-Gestellung 19 19
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung 40 34
Summe 659 653
Mehrjährige variable Vergütung 0 150
Summe 0 150
Versorgungsaufwand 1 1
Gesamtvergütung 660 804

Für Mitglieder des Vorstands wurden Entgelte für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen in Höhe von TEUR 6 (in anteilig gleicher Höhe je Vorstandsmitglied) vom Konzern übernommen.

Die Bezüge des Aufsichtsrats der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft betrugen im Geschäftsjahr TEUR 40 (Vorjahr TEUR 40). Sie entfallen auf Prof. Dr. Johann Bertl mit TEUR 15 (Vorjahr TEUR 10), Dr. Werner Steinwender mit TEUR 10 (Vorjahr TEUR 10), Mag. Hanna Spielbüchler mit TEUR 5 (Vorjahr TEUR 0) und den Nachlass nach Prof. Dr. Herbert Kofler mit TEUR 10 (Vorjahr TEUR 20). Hierbei handelt es sich um kurzfristig fällige Leistungen.

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Kredite und Vorschüsse an die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft.

Die Byteworx GmbH hat mit der Tradelite Solutions GmbH, an deren Kapital sie mit 25 % beteiligt ist, Umsätze aus Projekten in Höhe von TEUR 306 erzielt. Zum Bilanzstichtag bestand eine Forderung aus Lieferung und Leistung in Höhe von TEUR 83, die im Juli 2020 beglichen wurde.

Organe der Gesellschaft

Dem Vorstand der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft gehörten an:

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Vorstand Zuständigkeitsbereiche
Wilhelm Berger Salzburg, Österreich Vorstand der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Zuständig für die Bereiche Finanz- und Rechnungswesen, Investor-Relations, Beteiligungen, Revision, Vertrieb (Controlling, Umsatzplanung), Cash-Management.
Peter Bauch München, Deutschland Vorstand der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Zuständig für die Bereiche: Forschung und Entwicklung Organisation und Infrastruktur, Personal und Recht Vertrieb (Projekte und Termine), Marketing.

Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten an:

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Aufsichtsrat Mitglied in folgenden weiteren Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Ausland:
Hon. Prof. Mag. Dr. Johann Bertl Seekirchen, Österreich Wirtschaftsprüfer Vorsitzender des Aufsichtsrats Spänglerbank AG, Salzburg
Mag. Hanna Spielbüchler Salzburg, Österreich Rechtsanwältin Stellvertreterin des Vorsitzenden
Dr. Werner Steinwender Salzburg, Österreich Rechtsanwalt -

Hinsichtlich der Angaben zu den Gesamtbezügen des Vorstandes und des Aufsichtsrates verweisen wir auf vorstehenden Abschnitt "Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen".

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 2. Juli 2020 wurde die Verschmelzung der Clinc GmbH, Berlin, mit der ByteWorx GmbH, München als übernehmender Gesellschaft im Handelsregister vollzogen.

Nach heutigem Kenntnisstand sind keine Sachverhalte aufgetreten, die zu einer anderen Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als am Bilanzstichtag geführt hätten und eine dauerhafte Beeinträchtigung der Geschäftsentwicklung nach sich ziehen könnten.

Angaben zu § 21 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

Im Geschäftsjahr 2019/​20 fanden drei meldepflichtige Wertpapiergeschäfte statt.

Die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft am 4. Juli 2019 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 9,98 % (das entspricht 620.000 Stimmrechten) betragen hat.

Die Ludic GmbH, Bad Oldesloe, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft am 26. November 2019 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,07 % (das entspricht 190.727 Stimmrechten) betragen hat.

Die Ludic GmbH, Bad Oldesloe, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft am 26. Februar 2020 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,10 % (das entspricht 316.661 Stimmrechten) betragen hat.

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Datum der Änderung der Beteiligung Name der Inhaber der Beteiligung Schwellenwertüber-/​ -unterschreitung Anteil der Stimmrechte
10. Oktober 2008 Herr Peter Bauch, Vorstand 20 % Überschreitung der Stimmrechte 23,59 % (entspricht 1.464.615 Stimmrechten)
05. Mai 2010 Herr Wilhelm Berger, Vorstand 25 % Überschreitung der Stimmrechte 26,42 % (entspricht 1.640.527 Stimmrechten)
05. März 2018 Prof. Dr. Johann Bertl, Seekirchen, Österreich, Aufsichtsrat Erwerb von 80.000 Stimmrechten 1,29 % (entspricht 80.000 Stimmrechten)
04. Juli 2019 Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg 10 % Unterschreitung der Stimmrechte 9,98 % (entspricht 620.000 Stimmrechten)
26. Februar 2020 Ludic GmbH, Bad Oldesloe, Deutschland 5 % Überschreitung der Stimmrechte 5,10 % (entspricht 316.661 Stimmrechten)

Sonstige Angaben nach § 315e HGB

Konzernabschlussprüferhonorar

Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers beinhaltet die Leistungen für die Abschlussprüfung in Höhe von TEUR 133. Es wurden sonstige Leistungen in Höhe von TEUR 26 durch den Abschlussprüfer erbracht. Die sonstigen Leistungen betreffen Prüfungsleistungen im Zusammenhang mit einem Erlaubnisantragsverfahren vor der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Erklärung zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft haben die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären unter folgender Internetadresse dauerhaft zugänglich gemacht:

https:/​/​bs-ag.com/​corporate

München, am 3. Dezember 2020

Wilhelm Berger, Vorstand

Peter Bauch, Vorstand

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."

München, 3. Dezember 2020

Wilhelm Berger, Vorstand

Peter Bauch, Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. Juni 2020 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie Konzern-Gesamtergebnisrechnung und Konzern-Bilanz, die Konzern-Kapitalflussrechnung, Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und Konzern-Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 geprüft.

Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. Juni 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf den Konzernanhang in Abschnitt "Grundsätze der Rechnungslegung und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und in Abschnitt "Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung - (2) Geschäfts- oder Firmenwert".

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Die Geschäfts- oder Firmenwerte betragen zum 30. Juni 2020 TEUR 12.242 und stellen mit 43,0 % einen erheblichen Anteil an den Vermögenswerten dar.

Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überprüft. Dazu wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Stichtag für die Werthaltigkeitsprüfung ist der 30. Juni 2020.

Die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten und der verwendete Abzinsungssatz. Als Ergebnis der durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen hat die Gesellschaft keinen Wertminderungsbedarf festgestellt.

Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass eine zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte nicht erkannt wurde. Außerdem besteht das Risiko, dass die damit zusammenhängenden Anhangangaben nicht sachgerecht sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Wir haben unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen und Budgets vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt.

Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Wir haben die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir die Auswirkungen möglicher Veränderungen der erwarteten Zahlungsströme untersucht, indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Werten der Gesellschaft verglichen haben (Sensitivitätsanalyse).

Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.

Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sachgerecht sind. Dies umfasste auch die Beurteilung der Angemessenheit der Anhangangaben nach IAS 36.134(f) zu Sensitivitäten bei einer für möglich gehaltenen Änderung wesentlicher der Bewertung zugrunde liegender Annahmen.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die der Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht in Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Parameter der Gesellschaft sind angemessen.

Die zusammenhängenden Anhangangaben sind sachgerecht.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:

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die Konzernerklärung zur Unternehmensführung, die in Abschnitt 7 des Konzernlageberichts enthalten ist.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem den uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten Geschäftsbericht. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-AprVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Januar 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. Juni 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Konzernabschlussprüfer des B+S Banksysteme Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Daniel Ziegler.

München, den 3. Dezember 2020

KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Ziegler, Wirtschaftsprüfer

Ruoff, Wirtschaftsprüfer

»Bericht des Aufsichtsrats«

Überblick über die Tätigkeit des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat während des Berichtszeitraumes 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft zeitnah und kontinuierlich beraten und überwacht. In allen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Grundlage der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates waren die in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten regelmäßigen Berichte des Vorstands, in denen der Vorstand den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend insbesondere über die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte, die strategische Weiterentwicklung sowie die aktuelle Lage des Unternehmens unterrichtet hat. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und mit ihm erörtert.

Insgesamt fanden vier Sitzungen (9. September 2019, 4. Dezember 2019, 16. Januar 2020 und 4. Mai 2020) statt. Im Mittelpunkt dieser Sitzungen standen Information, Beratung und Kontrolle der Geschäftsentwicklung, sowie die zukünftige Strategie des Unternehmens. Regelmäßig wurden Umsatz und Gewinnentwicklung analysiert sowie die Entwicklung der liquiden Mittel und des Eigenkapitals. Der Aufsichtsrat hat sich von der Wirksamkeit des Rechnungslegungsprozesses, des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems überzeugt.

Auch über die Aufsichtsratssitzungen hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende mit dem Vorstand mehrmals monatlich in intensivem persönlichem Kontakt und hat sich über die Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert.

Ausschüsse

Der Aufsichtsrat war in seiner Gesamtheit mit allen Belangen der Gesellschaft befasst, da aufgrund der überschaubaren Größe der Gesellschaft keine Ausschüsse gebildet wurden.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

In der Aufsichtsratssitzung am 9. September 2019 war die Feststellung des Einzelabschlusses der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft München nach HGB und die Billigung des Konzernabschlusses nach IFRS, jeweils zum 30. Juni 2019, Gegenstand der Tagesordnung. Bei dieser Sitzung war der Wirtschaftsprüfer telefonisch zugeschaltet.

In der Aufsichtsratssitzung am 4. Dezember 2019 wurde der Quartalsabschluss zum 30. September 2019 sowie der aktuelle Geschäftsverlauf erörtert.

Die konstituierende Aufsichtsratssitzung fand im Anschluss an die Hauptversammlung am 16. Januar 2020 statt, in der alle Aufsichtsräte in ihrem Amt bestätigt wurden. Herr Bertl und Frau Spielbüchler üben weiterhin ihr Amt als Vorsitzender bzw. Stellvertreterin aus. Die Aufsichtsratssitzung hatte die laufende Geschäftsentwicklung sowie einen Ausblick auf den Halbjahresbericht zum 31. Dezember 2019 zum Inhalt.

In der Aufsichtsratssitzung am 4. Mai 2020 wurden der Halbjahresabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie die laufende Geschäftstätigkeit erörtert.

Aktionäre

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat es drei meldepflichtige Stimmrechtsmitteilungen gegeben.

Die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München, Deutschland, am 04.07.2019 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 9,98 % (das entspricht 620.000 Stimmrechten) betragen hat.

Die Ludic GmbH, Bad Oldeslohe, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München, Deutschland, am 27.11.2019 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,07 % (das entspricht 190.727 Stimmrechten) betragen hat.

Die Ludic GmbH, Bad Oldeslohe, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München, Deutschland, am 26.02.2020 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,10 % (das entspricht 316.661 Stimmrechten) betragen hat.

Personelle Veränderungen

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates hat sich im Berichtszeitraum nicht verändert.

Corporate Governance

Kein Mitglied des Aufsichtsrates hat an weniger als der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Interessenskonflikte der Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrates der B+S Bankensysteme Aktiengesellschaft sind nicht aufgetreten.

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 4. Dezember 2018 eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung wurde auf den Internetseiten der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Corporate Governance Bericht in diesem Geschäftsbericht verwiesen.

Jahres- und Konzernabschluss

Die Hauptversammlung vom 16. Januar 2020 hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ganghoferstraße 29, 80339 München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 bestellt.

Der Prüfungsauftrag ist dem Abschlussprüfer vom Aufsichtsrat erteilt worden. Der Abschlussprüfer hat die Jahresabschlussprüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat die vom Corporate Governance Kodex geforderte Unabhängigkeitserklärung abgegeben und die im jeweiligen Geschäftsjahr angefallenen Prüfungs- und Beratungshonorare dem Aufsichtsrat gegenüber offengelegt.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft zum 30. Juni 2020 wurden vom Abschlussprüfer, der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Abschlussprüfer hat entsprechend § 317 Abs. 4 HGB geprüft und befunden, dass der Vorstand ein Überwachungssystem eingerichtet hat, die gesetzlichen Forderungen zur Früherkennung existenzbedrohender Risiken für das Unternehmen erfüllt sind und der Vorstand geeignete Maßnahmen ergriffen hat, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen und Risiken abzuwehren.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht sind allen Aufsichtsräten ausgehändigt und in einer Aufsichtsratssitzung am 7. September 2020 im Beisein des Abschlussprüfers detailliert besprochen worden. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden umfassend beantwortet. Der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss und Lagebericht der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft wurden am 7. September 2020 festgestellt. Der Konzernabschluss sowie Konzernlagebericht wurde ebenfalls mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und in einer Aufsichtsratssitzung am 3. Dezember 2020 gebilligt.

Dank

Der Aufsichtsrat bedankt sich ausdrücklich beim Management und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die erfolgreich geleistete Arbeit.

München, den 10. Dezember 2020

Der Aufsichtsrat

Mag. Dr. Johann Bertl, Vorsitzender