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Biofrontera AG — Audit Report / Information 2019
May 5, 2020
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Audit Report / Information
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Biofrontera AG
Leverkusen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
BILANZ ZUM 31. Dezember 2019
AKTIVA
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| EUR | 31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
|
|---|---|---|---|
| A. ANLAGEVERMÖGEN | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 8.887,00 | 2.830,00 | |
| II. Sachanlagen | |||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 29.926,79 | 43.298,77 | |
| III. Finanzanlagen | |||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 32.223.546,92 | 32.223.546,92 | |
| 32.262.360,71 | 32.269.675,69 | ||
| B. UMLAUFVERMÖGEN | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 97.164.857,04 | 80.605.210,35 | |
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 96.427.954,87 (Vorjahr: EUR 80.195.223,63) | |||
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 108.711,74 | 114.330,06 | |
| 97.273.568,78 | 80.719.540,41 | ||
| II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 3.925.901,94 | 16.146.926,10 | |
| 101.199.470,72 | 96.866.466,51 | ||
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 175.877,59 | 253.321,44 | |
| 133.637.709,02 | 129.389.463,64 | ||
| PASSIVA | |||
| EUR | 31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
|
| A. EIGENKAPITAL | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 44.849.365,00 | 44.632.674,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 124.069.856,73 | 123.057.212,16 | |
| III. Bilanzverlust | -59.315.563,44 | -57.281.478,36 | |
| 109.603.658,29 | 110.408.407,80 | ||
| B. RÜCKSTELLUNGEN | |||
| Sonstige Rückstellungen | 4.025.945,38 | 4.731.877,51 | |
| C. VERBINDLICHKEITEN | |||
| 1. Anleihen | 2.030.800,00 | 2.595.300,00 | |
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 2.030.800,00 (Vorjahr: EUR 2.595.300,00) | |||
| - davon konvertibel: EUR 2.030.800,00 (Vorjahr: EUR 2.595.300,00) | |||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 16.899.623,95 | 10.990.269,51 | |
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 112.957,24 (Vorjahr: EUR 86.936,14) | |||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 16.786.666,71 (Vorjahr: EUR 10.903.333,37) | |||
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 979.113,15 | 411.901,27 | |
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 979.113,15 (Vorjahr: EUR 411.901,27) | |||
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 25.182,47 | 83.778,58 | |
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 25.182,47 (Vorjahr: EUR 83.778,58) | |||
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 73.385,78 | 167.928,97 | |
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 73.385,78 (Vorjahr: EUR 167.928,97) | |||
| - davon aus Steuern: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 69.575,69) | |||
| 20.008.105,35 | 14.249.178,33 | ||
| 133.637.709,02 | 129.389.463,64 |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 2019
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| 2019 EUR |
2018 EUR |
|
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 7.917.990,10 | 3.018.897,01 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 497.992,29 | 897.304,58 |
| davon aus Währungsumrechnung EUR 448.891,09 (Vorjahr: EUR 861.989,85) | ||
| 3. Materialaufwand 1) | ||
| a) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 0,00 | -2.898.499,64 |
| 4. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -3.048.681,58 | -2.768.461,94 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -346.451,93 | -259.833,55 |
| davon für Altersversorgung: EUR 23.350,77 (Vorjahr: EUR 12.871,52) | ||
| -3.395.133,51 | -3.028.295,49 | |
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -28.708,10 | -31.359,74 |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1) | -8.473.784,25 | -8.029.644,45 |
| davon aus Währungsumrechnung EUR 33.953,61 (Vorjahr: EUR 23.225,54) | ||
| 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 3.435.261,95 | 2.675.647,27 |
| davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 3.416.695,30 (Vorjahr: EUR 2.667.893,84) | ||
| 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1.986.854,23 | -1.675.915,87 |
| 9. Ergebnis vor Steuern | -2.033.235,75 | -9.071.866,33 |
| 10. Sonstige Steuern | -849,33 | -898,04 |
| 11. Jahresfehlbetrag | -2.034.085,08 | -9.072.764,37 |
| 12. Verlustvortrag | -57.281.478,36 | -48.208.713,99 |
| 13. Bilanzverlust | -59.315.563,44 | -57.281.478,36 |
1) Im Vorjahr wurden die aus der Erzielung der Umsatzerlöse angefallenen Aufwendungen, deren Berechnung nach internen Kostenstellen erfolgt, von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in den Materialaufwand um gegliedert.
ANHANG FÜR 2019
I. Allgemeine Hinweise
Die Eintragung der Biofrontera AG mit Sitz in Leverkusen erfolgte beim Amtsgericht Köln unter Nr. HRB 49717 am 16.11.2000.
II. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss 2019 betrifft das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. In Bezug auf wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit verweisen wir auf Abschnitt 15 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren beibehalten.
1. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte beinhalten ausschließlich Software. Die Abschreibungen werden im Allgemeinen linear über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte (in der Regel zwischen drei und dreizehn Jahren) vorgenommen. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist und deren jeweilige Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Betrag von EUR 250 nicht überstiegen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Anlagegegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 250 und EUR 1.000 werden jahresweise in einem Sammelposten zusammengefasst, der über fünf Jahre abgeschrieben wird.
2. Finanzanlagen
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. bei dauerhafter Wertminderung dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Wegfall der Wertminderungsgründe wird eine entsprechende Wertaufholung berücksichtigt.
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
4. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert.
5. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
6. Latente Steuern
Das Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steuern für die sich insgesamt ergebende Steuerentlastung (Aktivüberhang) wird nicht ausgeübt. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt zu einem unternehmensindividuellen Steuersatz bei der Körperschaftsteuer von 15,83% (im Vorjahr 15,83%) und der Gewerbeertragssteuer von 16,6% (im Vorjahr 16,6%).
7. Rückstellungen
Die Rückstellungen werden in der Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist.
Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen erfordert Einschätzungen und Annahmen durch die Geschäftsleitung. Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als angemessen erachtet werden.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr unterliegen nicht der Abzinsungspflicht; das Abzinsungswahlrecht für kurzfristige Rückstellungen wird von der Gesellschaft nicht ausgeübt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit größer 1 Jahr werden abgezinst mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren.
Personalrückstellungen
In den Personalrückstellungen wird bilanzielle Vorsorge vor allem für Jahressonderzahlungen sowie variable und individuelle Einmalzahlungen, für ausstehenden Resturlaub der Mitarbeiter und ggf. Abfindungsverpflichtungen sowie für sonstige Personalkosten getroffen.
Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten
Wie andere Unternehmen ist die Biofrontera AG rechtlichen Risiken ausgesetzt, für die bei Vorliegen bestimmter Bedingungen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten zu bilden sind. Bei anhängigen bzw. künftigen juristischen Verfahren wird anhand der den Rechtsanwälten der Biofrontera AG vorliegenden Informationen und in enger Abstimmung mit der Geschäftsleitung der Biofrontera AG geprüft, ob und in welcher Höhe die Biofrontera AG bilanzielle Vorsorge treffen muss.
8. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
9. Währungsumrechnung
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 nicht anzuwenden.
III. ANGABEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019 ergibt sich aus dem in der Anlage 1 zum Anhang dargestellten Anlagenspiegel.
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Die Forderungen gegenüber der Biofrontera Bioscience GmbH und der Biofrontera Pharma GmbH in Höhe von TEUR 62.403 (Vorjahr: TEUR 58.614) ergeben sich nach Verrechnung der Forderungen mit den Verbindlichkeiten gegenüber den beiden Tochtergesellschaften. Die ausgewiesenen Forderungen beruhen insbesondere auf durch die Biofrontera AG für die Gesellschaften vorgenommenen Dienstleistungen und auf der zur Verfügungsstellung von Finanzmitteln. Diese Forderungen haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Weiterhin bestehen Forderungen gegenüber der Biofrontera Inc. in Höhe von TEUR 34.762 (Vorjahr: TEUR 21.991). Diese resultieren zum einen auf der zur Verfügungsstellung von verzinsten Finanzmitteln mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 34.025 (Vorjahr: TEUR 21.581) und zum anderen auf durch die Biofrontera AG für die Biofrontera Inc. vorgenommenen Dienstleistungen und Zinsforderungen in Höhe von insgesamt TEUR 737 (Vorjahr: TEUR 410). Diese Forderungen haben vollständig eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
3. Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände mit TEUR 109 (Vorjahr: TEUR 114) beinhalten im Wesentlichen Umsatzsteuererstattungsansprüche in Höhe von TEUR 78 (Vorjahr: TEUR 51). Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr.
4. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten bestand per 31.12.2019 im Wesentlichen aus dem Disagio bei der Ausgabe der Wandelanleihe 2017/2022 (Nominalbetrag TEUR 4.999) mit TEUR 120 (2017: TEUR 180).
5. Latente Ertragssteueransprüche
Steuerliche Verlustvorträge sind aufgrund der derzeit in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen unbegrenzt vortragsfähig. Aufgrund Wahlrechtsausübung wurden die grundsätzlich bestehenden latenten Steueransprüche aus Verlustvorträgen nicht angesetzt.
Zum 31.12.2019 bestand ein körperschaftsteuerlicher Verlustvortrag von TEUR 34.768 (Vorjahr: TEUR 32.973) sowie ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag von TEUR 27.204 (Vorjahr: TEUR 25.904).
6. Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, bedingtes Kapital
Das voll eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft betrug zum 31. Dezember 2019 EUR 44.849.365,00. Es war eingeteilt in 44.849.365 Namensaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je EUR 1,00. Am 31. Dezember 2018 hatte das Grundkapital EUR 44.632.674,00 betragen.
Das bedingte Kapital setzte sich aus drei Kapitalia zusammen.
Das aufgrund der am 28.08.2015 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital I) in Höhe von 6.434.646 EUR, weist zum 31.12.2019 noch 3.998.014 EUR aus. Das bedingte Kapital I dient der Sicherung der Gewährung von Optionsrechten und der Vereinbarung von Optionspflichten nach Maßgabe der Anleihebedingungen.
Das aufgrund der am 28.02.2015 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital III) in Höhe von 542.400 EUR, weist zum 31.12.2019 noch 249.050 EUR aus und dient ausschl. der Erfüllung von Optionsrechten, die aufgrund der HV vom 02.07.2010 zum 01.07.2015 gewährt wurden.
Das aufgrund der am 28.02.2015 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital V) in Höhe von 1.814.984 EUR dient ausschl. der Erfüllung von Optionsrechten, die aufgrund der Hauptversammlung vom 28.08.2015 zum 27.08.2020 gewährt werden.
Im Geschäftsjahr 2019 erhöhte sich aus der Wandlung von Schuldverschreibungen das Grundkapital um TEUR 119 und die Kapitalrücklage um TEUR 446.
Darüber hinaus wurde der Kapitalrücklage ein Betrag in Höhe von TEUR 360 (Vorjahr: TEUR 262) aus dem Aktienoptionsprogramm 2015 zugeführt.
Außerdem wurde das Grundkapital durch Wandlungen von Mitarbeiteroptionen aus dem Mitarbeiteroptionsprogramm 2010 um EUR 97.850,00 erhöht, eingeteilt in 97.850 Namensaktien.
Somit wurden insgesamt dem gezeichneten Kapital ein Betrag in Höhe von TEUR 217 und der Kapitalrücklage ein Betrag in Höhe von TEUR 1.013 zugeführt.
Das Grundkapital ist eingeteilt in 44.849.365 Stammaktien im Nennwert von je EUR 1,00 und wurde am 31. Dezember 2019 wie folgt gehalten:
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| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| Maruho Deutschland Co., Ltd., Osaka Japan | 13.399.965 | 8.891.843 |
| Der gesamte Stimmrechtsanteil wird der Maruho Co., Ltd. über das von ihm kontrollierten Unternehmen Maruho Deutschland GmbH, Düsseldorf, zugerechnet. | ||
| Wilhelm Konrad Thomas Zours | 13.300.694 | 8.935.384 |
| Herrn Zours werden die Stimmrechte über die Kette der nachfolgend gelisteten Tochterunternehmen zugerechnet: | ||
| • DELPHI Unternehmensberatung AG | ||
| • VV Beteiligungen AG | ||
| • Deutsche Balaton AG | ||
| • Deutsche Balaton Biotech AG | ||
| • Prisma Equity AG | ||
| • Sparta AG | ||
| • ABC Beteiligungen AG | ||
| • AEE Ahaus-Enscheder AG | ||
| • MARNA Beteiligungen AG | ||
| • Youbisheng Green Paper AG | ||
| • Strawtec Group AG | ||
| Streubesitz | 18.148.706 | 26.805.447 |
| Summe | 44.849.365 | 44.632.674 |
Aufgeführt sind lediglich solche Aktionäre, die im Rahmen des WpHG und der Secusities and Exchange Commission (SEC) meldepflichtig sind und eine entsprechende Meldung vorgenommen haben. Hierzu gehören alle Aktionäre, die mindestens 3% der umlaufenden Aktien bzw. Stimmrechte halten. Die hier aufgeführte Aktienzahl bezieht sich auf die letzte Meldung der jeweiligen Aktionäre, seither könnten sie ihren Bestand innerhalb der jeweiligen Meldegrenzen verändert haben, ohne dies dem Unternehmen mitzuteilen.
7. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten folgende Positionen:
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| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Prozesskosten | 2.523 | 3.489 |
| Performance Komponente EIB Darlehen | 838 | 467 |
| Jahresabschluss- und Steuererklärungen | 290 | 194 |
| Ausstehende Rechnungen | 15 | 24 |
| Boni für Mitarbeiter | 307 | 496 |
| Urlaubsanspruch | 47 | 56 |
| Beiträge Berufsgenossenschaft | 3 | 4 |
| Schwerbehindertenabgabe | 3 | 2 |
| 4.026 | 4.732 |
8. Anleihen
Wandelanleihe 2017/2022
Im Januar 2017 wurden 49.990 Stück nachrangige Wandel-Teilschuldverschreibungen 2017/2022 ("Teilschuldverschreibungen") in einem Gesamt-Nennbetrag von bis zu EUR 4.999.000 ("Wandelanleihe") ausgegeben. Die Teilschuldverschreibungen wurden zum Bezugspreis von 100% des Nominalbetrages einer Teilschuldverschreibung in Höhe von EUR 100,00 je Teilschuldverschreibung bezogen und konnten vollständig platziert werden.
Die Laufzeit der Wandelanleihe 2017/2022 beginnt am Tag ihrer Erstausgabe ("Emissionstag") und endet am 31. Dezember 2021. Die einzelnen Teilschuldverschreibungen werden ab dem 1. Februar 2017 (einschließlich) mit jährlich 6 % auf ihren Nennbetrag verzinst. Die Zinsen sind halbjährlich nachträglich am 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres, erstmals am 1.Juli 2017, zahlbar. Die Teilschuldverschreibungen können in auf den Namen lautende Aktien ohne Nennbetrag mit einer rechnerischen Beteiligung von EUR 1,00 am Grundkapital der Gesellschaft gewandelt werden. Die Aktien nehmen ab dem Jahr der Ausübung des Wandlungsrechts am Gewinn der Gesellschaft teil.
Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen haben während der Laufzeit das Recht, jede Teilschuldverschreibung in Aktien der Gesellschaft zu wandeln. Der anfängliche Wandlungspreis ist gestaffelt. Vom Beginn der Laufzeit bis zum 31. März 2017 betrug der anfängliche Wandlungspreis EUR 3,50 je Aktie. Vom 1. April 2017 bis 31. Dezember 2017 betrug der Wandlungspreis EUR 4,00 je Aktie. Vom 1. Januar 2018 beträgt der Wandlungspreis EUR 5,00 je Aktie. Im März 2018 wurde der Wandlungspreis nach §11 der Anleihebedingungen auf EUR 4,75 reduziert.
Die Gesellschaft ist berechtigt, am Ende der Laufzeit der Wandelanleihe anstelle einer Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen Aktien zu liefern.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden Schuldverschreibungen im Nennbetrag von 118.841 Euro in Aktien der Gesellschaft gewandelt. Somit waren zum 31.12.2019 insgesamt Schuldverschreibungen im Nennbetrag von 2.968.200 Euro in Aktien der Gesellschaft gewandelt.
9. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Im Mai 2017 konnte ein Darlehensvertrag über bis zu 20 Mio. Euro mit der European Investment Bank (EIB) abgeschlossen werden
Das Darlehen ist unbesichert und garantiert durch unsere wesentlichen Tochtergesellschaften. Bis zum Stichtag hat die Gesellschaft davon 15.000 TEUR in Anspruch genommen
Das Darlehen weist drei verschiedene Zinskomponenten auf. Eine variable Zinskomponente, die quartalsweise Zinszahlungen auf die ausstehenden Beträge auf Basis des 3-Monats-EURIBOR-Satzes zuzüglich eines Risikoaufschlags vorsieht (31.12.2019: TEUR 113; Vorjahr: 87 TEUR), eine fixe Komponente in Höhe von jährlich 6% (31.12.2019: TEUR 1.787; Vorjahr: 903 TEUR), die zum Laufzeitende fällig wird, sowie eine sogenannte Performance Komponente, die ebenfalls zum Laufzeitende fällig wird und deren Höhe sich in Abhängigkeit von der Marktkapitalisierung der Biofrontera AG ergibt, jedoch auf einen Zinssatz von 4% jährlich begrenzt ist. Das Darlehen ist marktüblich verzinst.
10. Sonstige Verbindlichkeiten
In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen die Zinsverbindlichkeiten der Wandelanleihe 2017/2022 mit TEUR 61 (Vorjahr: 78 TEUR) enthalten.
11. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse beinhalten die Erlöse aus Serviceleistungen Konzern in Höhe von TEUR 4.166 (Vorjahr: TEUR 3.019) sowie die Weiterbelastung der entstandenen Prozesskosten im Patenrechtsstreit in den USA an den Patentinhaber Biofrontera Bioscience GmbH in Höhe von TEUR 3.706 (Vorjahr: TEUR 0) und sonstige konzerninterne Weiterbelastungen in Höhe von TEUR 46 (Vorjahr TEUR 0).
12. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von insgesamt TEUR 498 (Vorjahr: TEUR 897) beinhalten vor allem Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 449 (Vorjahr: TEUR 862) sowie Verrechnungen aus sonstigen Sachbezügen für Dienstfahrzeuge TEUR 37 (Vorjahr: TEUR 35).
13. Materialaufwand
Im Materialaufwand wurden in den Vorjahren die zur Erzielung der Umsatzerlöse angefallenen Aufwendungen für bezogene Leistungen (Vorjahr: TEUR 2.898) ausgewiesen. Zur geänderten Darstellung verweisen wir auf die nachstehende Erläuterung zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen.
14. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Position beinhaltet im Wesentlichen folgende Positionen:
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| 2019 - TEUR |
2018 - TEUR |
|
|---|---|---|
| Rechts-Beratungskosten | 4.683 | 6.448 |
| IR + PR Kosten | 688 | 404 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 577 | 593 |
| Buchführungskosten | 393 | 30 |
| Versicherungen | 338 | 163 |
| Reisekosten | 312 | 299 |
| Finanzierungskosten | 215 | 2.044 |
| Bürobedarf | 189 | 124 |
| Raumkosten | 154 | 143 |
| Beratungsleistungen Pharmacovigilanz | 160 | 145 |
| Aufsichtsratvergütung | 108 | 111 |
| Lizenzgebühren | 90 | 51 |
| Datenverarbeitung | 83 | 40 |
| Sonstiges | 484 | 333 |
| 8.474 | 10.928 | |
| Umgliederung in den Materialaufwand | 0 | -2.898 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 8.474 | 8.030 |
Gegenüber dem Vorjahr wurde die Darstellung des Materialaufwands in der Gewinn- und Verlustrechnung angepasst. Im Vorjahr wurden die aus der Erzielung der Umsatzerlöse angefallenen Aufwendungen, deren Berechnung nach internen Kostenstellen erfolgt, von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in den Materialaufwand um gegliedert. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit nach §265 Abs.2 Satz 2 HGB werden die quantitativen Auswirkungen in der vorstehenden Tabelle dargestellt.
15. Bilanzverlust
Der ausgewiesene Bilanzverlust in Höhe von TEUR 59.316 (Vorjahr: TEUR 57.281) enthält einen Verlustvortrag in Höhe von TEUR 57.281 (Vorjahr: TEUR 48.209).
IV. Sonstige Angaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Form von Leasingverträgen über drei Kraftfahrzeuge, sechs Kopiergeräte, einer Frankiermaschine sowie aus dem Mietvertrag für die Geschäftsräume.
Die Restlaufzeit der Leasingverträge für Pkw beträgt zwischen 2 und 30 Monaten. Die Leasingverträge für die sechs Kopiergeräte haben eine Restlaufzeit von 20 Monaten. Die Restlaufzeit der Leasingverträge für die Frankiermaschine beträgt 15 Monate. Die Restlaufzeit aus dem Mietvertrag für die Geschäftsräume beläuft sich auf 69 Monate.
Die gesamten sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf TEUR 818 (Vorjahr: TEUR 881, davon TEUR 682 gegenüber verbundenen Unternehmen (Vorjahr: TEUR 801).
Gegenüber dem verbundenen Unternehmen Biofrontera Pharma GmbH besteht eine Rangrücktrittserklärung in Höhe von TEUR 28.000 vom 01.12.2018. Gegenüber dem verbundenen Unternehmen Biofrontera Bioscience GmbH besteht eine Rangrücktrittserklärung in Höhe von TEUR 28.000 vom 31.01.2018.
Aufgrund der engen rechtlichen und wirtschaftlichen Verflechtung der Biofrontera-Gruppe wird nicht mit einer Inanspruchnahme hieraus gerechnet.
2. Arbeitnehmerzahl
Im Berichtsjahr 2019 wurden durchschnittlich 30 Mitarbeiter (Vorjahr: 24 Mitarbeiter) beschäftigt.
3. Vorstand
Vorsitzender des Vorstandes in der Berichtsperiode war Herr Prof. Dr. Hermann Lübbert. Der Vorstandsvorsitzende hat außerdem einen Lehrstuhl an der Universität Bochum. Herr Prof. Dr. Lübbert wurde mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 27. März 2015 bis zum 31. Oktober 2020 zum Vorstand bestellt.
Verantwortlich für das Vorstandsressort Finanzen war Herr Thomas Schaffer. Herr Thomas Schaffer wurde mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 09. April 2015 bis zum 30. November 2020 zum Vorstand bestellt.
Herr Christoph Dünwald ist als Vorstand verantwortlich für die Bereiche Vertrieb und Marketing. Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 09. Juli 2015 wurde Herr Christoph Dünwald bis zum 15. November 2017 zum Vorstand bestellt. Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 19. Juli 2017 wurde der Dienstvertrag mit Christoph Dünwald und seine Bestellung zum Mitglied im Vorstand bis zum 30. November 2020 verlängert. Am 31. Januar 2020 hat Christoph Dünwald sein Amt als Vertriebsvorstand (CCO) niedergelegt.
Vorstandsvergütung
Die Gesamtvergütung für Mitglieder des Vorstands betrug in der Berichtsperiode 1.474 TEUR (Vorjahr: 1.493 TEUR). Weitere Informationen zur individualisierten Vorstandsvergütung sind dem Vergütungsbericht im Lagebericht zu entnehmen.
Die Mitglieder des Vorstands hatten im Berichtszeitraum nachfolgende Aufsichtsratsmandate und Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Gremien inne:
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| Name | Unternehmen | Organ | Position |
|---|---|---|---|
| Thomas Schaffer | Industrial Tracking Systems AG, Fürstenfeldbruck | Aufsichtsrat | Vorsitz |
4. Aufsichtsrat
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2016 gehören dem Aufsichtsrat seit dem 31. Mai 2016 folgende Mitglieder als Vertreter der Aktionäre an:
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| Name | Nationalität | Alter | Position | Datum der Erstbestellung | Laufzeit bis |
|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Ulrich Granzer | Deutsch | 59 | Vorsitz | 12.05.2006 | 2021 |
| Werdegang | Dr. Ulrich Granzer, Aufsichtsratsvorsitzender, ist Gründer und Eigentümer der Granzer Regulatory Consulting & Services und ist seit 2006 Mitglied des Aufsichtsrats. Zuvor war er Leiter Regulatory Affairs bei GlaxoSmithKline, sowie und Global Regulatory Centers BASF Pharma und VP Global Regulatory Affairs bei Bayer Pharma. Er ist ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Arzneimittelzulassung. | ||||
| Er hat einen Abschluss in Pharmazie der Philipps Universität Marburg und promovierte anschließend an der Universität Tübingen. | |||||
| Jürgen Baumann | Deutsch | 65 | Stellv. Vorsitz | 24.05.2007 | 2021 |
| Werdegang | Jürgen Baumann, stellvertender Aufsichtsratsvorsitender, ist ein unabhängiger Unternehmensberater und war Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 2007. Er bekleidete verschiedene Managementpositionen, unter anderem im Vorstand der Schwarz Pharma AG, wo er für den Vertrieb in Europa verantwortlich war. Herr Baumann hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften der Universität Wuppertal. | ||||
| John Borer | U.S.A. | 62 | Mitglied | 31.05.2016 | 2021 |
| Werdegang | Dr. John Borer ist Senior Managing Director und Leiter des Investmentbankings der Benchmark Company, LLC. Zuvor war er CEO und Leiter des Investment Bankings bei Rodman & Renshaw und hatte Managementpositionen bei Pacific Business Credit sowie Barclays American Business Credit. Er ist promovierter Jurist der Loyola Law School in Los Angeles. | ||||
| Reinhard Eyring | Deutsch | 61 | Mitglied | 07.02.2018 | 2021 |
| Werdegang | Reinhard Eyring ist Partner und leiter Deutschland bei Ashhurst LLP.Zuvor war er 11 Jahre lang Partner bei Schürmann & Partner. | ||||
| Herr Eyring hat seit Jurastudium an der Universität Freiburg absolviert mit anschließendem Referenariat am Landgericht Frankfurt am Main. | |||||
| Prof. Dr. Franca Ruhwedel | Deutsch | 47 | Mitglied | 10.07.2019 | 2021 |
| Werdegang | Frau Prof. Dr. Ruhwedel ist derzeit als Professorin für Finance und Accounting an der Hochschule Rhein-Waal in Kamp-Lintfort tätig. Zuvor war sie als Professorin für Rechnungswesen und Controlling an der FOM Hochschule in Essen tätig. Während ihrer beruflichen Laufbahn bekleidete sie Positionen als Projektleiterin in den Bereichen M&A und Corporate Development bei der thyssenkrupp AG sowie der tyssenkrupp Steel AG. Nach ihrer Ausbildung zur Bankkauffrau bei der Commerzbank AG und ihrem Studium der Betriebswirtschaftslehre promovierte Frau Ruhwedel an der Ruhr-Universität Bochum | ||||
| Kevin Weber | U.S.A. | 61 | Mitglied | 31.05.2016 | 2021 |
| Werdegang | Kevin Weber ist Geschäftsführer der Skysis, LLC. Zuvor war er Vorstandsvorsitzende der Paraffin International Inc. Er hat umfangreiche Erfahrungen in Marketing sowie weltweiten Vermarktungsstrategien und hatte zuvor leitende Positionen bei Depomed, Hyperion Therapeutics und Medicis Pharmaceuticals inne. Kevin Weber ist auch Mitglied des Verwaltungsrats der Amerikanischen Akademie für Schmerzmanagement Stiftung und der Amerikanischen Vereinigung für Chronischen Schmerz. | ||||
| Er hat einen Abschluss in Management und Marketing der Western Michigan Universität. |
Herr Eyring wurde zunächst am 07.02.2018 als Nachfolger von Mark Reeth in den Aufsichtsrat bestellt und anschließend in der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.07.2018 bestätigt.
Hansjörg Plaggemars wurde zum 22.03.2019 vom Amtsgericht Köln von seiner Position als Aufsichtsrat der Biofrontera AG abberufen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten im Berichtszeitraum nachfolgende weitere Aufsichtsratsmandate und Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Gremien inne:
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| Name | Unternehmen | Organ | Position |
|---|---|---|---|
| Reinhard Eyring | DESTAG Deutsche Steinindustrie AG, Bensheim | Aufsichtsrat | Vorsitz |
Im Geschäftsjahr 2019 belief sich die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder auf 108 TEUR (Vorjahr: 111 TEUR).
The Benchmark Company, LLC, erhielt für unsere Teilnahme an einer Kapitalmarktkonferenz eine Gebühr in Höhe von 5 TEUR. John Borer, der Mitglied unseres Aufsichtsrats ist, ist Senior Managing Director und Head of Investment Banking bei The Benchmark Company, LLC.
Im Geschäftsjahr 2019 ergaben sich über die vorstehend genannten Sachverhalte keine weiteren berichtspflichtigen Transaktionen oder Beziehungen mit nahestehenden Personen. Der Kreis der nahestehenden Personen und Unternehmen ist auf den dort genannten Kreis begrenzt.
5. Angaben nach Wertpapierhandelsgesetz
Die gemäß § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlichungspflichtigen Änderungen der Aktionärsstruktur der Biofrontera AG im Geschäftsjahr 2019 bzw. im Aufstellungszeitraum sind in der Anlage 2 zum Anhang dargestellt.
6. Beteiligung an der Biofrontera Bioscience GmbH, Leverkusen
Die Biofrontera AG hält sämtliche Anteile an der Biofrontera Bioscience GmbH.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag der Biofrontera Bioscience GmbH beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR -27.626 (Vorjahr: TEUR -25.475) und das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2019 beträgt TEUR -2.152 (Vorjahr: TEUR -733). Gegenüber dem verbundenen Unternehmen Biofrontera Bioscience GmbH besteht eine Rangrücktrittserklärung in Höhe von TEUR 28.000 vom 31.01.2018.
7. Beteiligung an der Biofrontera Pharma GmbH, Leverkusen
Die Biofrontera AG hält sämtliche Anteile an der Biofrontera Pharma GmbH. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag der Biofrontera Pharma GmbH beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR -25.287 (Vorjahr: TEUR -26.161) und das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2019 beträgt TEUR 873 (Vorjahr: TEUR -1.945). Gegenüber dem verbundenen Unternehmen Biofrontera Pharma GmbH besteht eine Rangrücktrittserklärung in Höhe von TEUR 28.000 vom 01.12.2018.
8. Beteiligung an der Biofrontera Development GmbH, Leverkusen
Die Biofrontera AG hält sämtliche Anteile an der Biofrontera Development GmbH. Das Eigenkapital der Biofrontera Development GmbH zum 31. Dezember 2019 beträgt TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 2) und das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2019 beträgt TEUR -1 (Vorjahr: TEUR -1).
9. Beteiligung an der Biofrontera Neuroscience GmbH, Leverkusen
Die Biofrontera AG hält sämtliche Anteile an der Biofrontera Neuroscience GmbH. Das Eigenkapital der Biofrontera Neuroscience GmbH zum 31. Dezember 2019 beträgt TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 2) und das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2019 beträgt TEUR - 1 (Vorjahr: TEUR -1).
10. Beteiligung an der Biofrontera Inc.,Wilmington, Delaware, USA
Die Biofrontera AG hält sämtliche Anteile an der Biofrontera Inc. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag der Biofrontera Inc. beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR -3.733 (Vorjahr: TEUR -16.773) und der Jahresüberschuss (im Vorjahr Jahresfehlbetrag) des Geschäftsjahres 2019 beträgt TEUR 11.999 (Vorjahr: TEUR -6.266).
11. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten
Im Mai 2017 konnte ein Darlehensvertrag über bis zu 20 Mio. Euro mit der European Investment Bank (EIB) abgeschlossen werden
Das Darlehen ist unbesichert und garantiert durch unsere wesentlichen Tochtergesellschaften. Im Juli 2017 hat die Gesellschaft eine erste Tranche in Höhe von 10.000 TEUR in Anspruch genommen, eine weitere Tranche in Höhe von 5.000 TEUR wurde im Februar 2019 in Anspruch genommen.
Das Darlehen weist drei verschiedene Zinskomponenten auf. Eine variable Zinskomponente, die quartalsweise Zinszahlungen auf die ausstehenden Beträge auf Basis des 3-Monats-EURIBOR-Satzes zuzüglich eines Risikoaufschlags vorsieht (31.12.2019: TEUR 113; Vorjahr: 87 TEUR), eine fixe Komponente in Höhe von jährlich 6% (31.12.2019: TEUR 1.787; Vorjahr:903 TEUR), die zum Laufzeitende fällig wird, sowie eine sogenannte Performance Komponente, die ebenfalls zum Laufzeitende fällig wird und deren Höhe sich in Abhängigkeit von der Marktkapitalisierung (ausgehend vom Bewertungsstichtag 90 zurückliegende Handelstage und einer fiktiven Beteiligungsrate von 0,64 %) der Biofrontera AG ergibt, jedoch auf einen Zinssatz von 4% jährlich begrenzt ist. Das Darlehen ist marktüblich verzinst. Der fair value der Performance Komponente beläuft sich zum Stichtag auf 2.023 TEUR.
12. Konzernabschluss
Die Biofrontera AG stellt einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den in der EU zum 31. Dezember 2019 anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) und den International Accounting Standards (IAS), den in Deutschland ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) bzw. des ehemaligen Standing Interpretations Committee (SIC) für den kleinsten sowie größten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird auf der Internetseite der Biofrontera AG veröffentlicht.
13. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der Biofrontera AG haben die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Biofrontera AG (biofrontera.com) zugänglich gemacht.
14. Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers
Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 beträgt für:
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 541 | 580 |
| [davon für das Vorjahr] | [102] | [221] |
| Sonstige Bestätigungsleistungen | 0 | 85 |
| 541 | 665 |
Die Abschlussprüfungsleistungen umfassen neben der gesetzlichen Jahres- und Konzernabschlussprüfung der Biofrontera AG die prüferische Durchsicht des verkürzten Halbjahresabschlusses und Zwischenlageberichts sowie die Prüfung der Konzernabschlüsse nach PCAOB Standards.
Die sonstigen Bestätigungsleistungen im Vorjahr betrafen die Prüfung der Gewinnprognose sowie die Erteilung eines Comfortletter.
15. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Organisatorische Neustrukturierung der Biofrontera und Rücktritt des Vertriebsvorstands Christoph Dünwald
Am 31. Januar 2020 gab - nach der Reorganisation der operativen Leitung der Biofrontera Inc. - das Unternehmen auch eine organisatorische Neustrukturierung der Vertriebsorganisation in Europa bekannt. Im Rahmen der Neustrukturierung hat Christoph Dünwald sein Amt als Vertriebsvorstand (CCO) niedergelegt, um sich neuen Aufgaben zu widmen.
Im Zuge der Neuerungen steht Biofronteras weltweite Vertriebsorganisation nun auf zwei Säulen: Vertrieb und Marketing in den USA, Biofronteras größtem Markt, sowie einer einheitlichen Leitung aller Vertriebsorganisationen in Europa. Die Leitung der Vertriebsorganisation in Europa hat Dr. Matthias Naumann, der seit 2016 als Vertriebsleiter Deutschland erfolgreich im Unternehmen tätig ist, übernommen. Als Head of Sales and Marketing Europe leitet Herr Naumann die Bereiche Vertrieb und Marketing ganzheitlich im europäischen Raum.
Bezugsangebote für Pflichtwandelanleihen
Der Vorstand hat, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, am 26. Februar 2020 die Ausgabe von bis zu Stück 1.600.000 der 0,5% qualifiziert nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 ("Teilschuldverschreibungen 2020/2024") im Nennbetrag von je EUR 5,00 und in einem Gesamt-Nennbetrag von bis zu EUR 8.000.000 sowie die Ausgabe von bis zu Stück 1.600.000 der 1,00% qualifiziert nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 ("Teilschuldverschreibungen 2020/2026") im Nennbetrag von je EUR 5,00 und in einem Gesamt-Nennbetrag von bis zu EUR 8.000.000 beschlossen.
In Folge der aufgrund der Coronavirus-Krise veränderten Kapitalmarktbedingungen hatte der Vorstand am 12. März 2020 beschlossen, die Bezugsfrist für die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 sowie für die Teilschuldverschreibungen 2020/2026 bis zum 31. März 2020 zu verlängern.
Am 23. März hat der Vorstand aufgrund der seit dem 12. März 2020 nochmals wesentlich veränderten Rahmenbedingungen in Folge der Coronavirus-Krise beschlossen, die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 sowie die Teilschuldverschreibungen 2020/2026 nicht mehr zu den bisher in den Anleihebedingungen festgelegten Konditionen anzubieten. Beide Bezugsangebote für die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 und die Teilschuldverschreibungen 2020/2026 wurden daher zurückgezogen und nicht durchgeführt.
Auswirkung der COVID-19-Pandemie
Die Coronavirus-Pandemie, die sich derzeit weltweit immer weiter verschärft, verursacht massive Verwerfungen bei globalen Lieferketten, Endmärkten und der Konjunkturentwicklung insgesamt. Aufgrund der weltweit von den Regierungen ergriffenen Maßnahmen wird der Geschäftsbetrieb der Biofrontera unmittelbar beeinträchtigt. Insbesondere besteht das Risiko einer weltweit vorübergehend erheblich sinkenden Nachfrage nach den Produkten von Biofrontera.
Am 20. März 2020 gab das Unternehmen bekannt, umfassende Maßnahmen zur Kostensenkung während der COVID-19-Pandemie zu ergreifen. So hat Biofrontera für alle Mitarbeiter in Deutschland Kurzarbeit eingeführt. Ähnliche Maßnahmen wurden für die Tochtergesellschaften in Spanien und Großbritannien umgesetzt. Auch Biofrontera Inc., die 100%ige Tochtergesellschaft in den USA, hat erhebliche Kostensenkungsmaßnahmen eingeleitet. Dort wurde der Personalbestand deutlich reduziert und ein Freistellungsprogramm eingeführt, in dessen Rahmen alle Mitarbeiter verpflichtet wurden, vorübergehend unbezahlte Urlaubstage zu nehmen. Darüber hinaus verzichten die Mitglieder des Vorstands der Biofrontera AG sowie die Geschäftsführung der Biofrontera Inc. bis auf weiteres freiwillig auf einen substanziellen Teil ihrer Gehälter.
Während diese Maßnahmen zur Kostenreduzierung in Kraft sind, wird das Unternehmen die vollständige Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen in medizinischer und finanzieller Hinsicht gewährleisten sowie allen Offenlegungspflichten jederzeit nachkommen.
Der Biofrontera-Konzern könnte möglicherweise aufgrund einer unzureichenden Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln nicht in der Lage sein, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Bislang konnte der Konzern jederzeit seine Zahlungsverpflichtungen erfüllen. Durch die Zuführung von Eigen- oder Fremdkapital ist es Biofrontera bisher immer gelungen, die für den Geschäftsbetrieb notwendige Finanzierung bereitzustellen. Durch die Inanspruchnahme mehrerer Tranchen in Höhe von insgesamt 15 Mio. EUR aus dem Darlehen der European Investment Bank und vor allem aus der Zahlung des Downpayments in Höhe von 6 Mio. EUR im Rahmen des im April 2020 abgeschlossenen Lizenzvertrags mit Maruho steht der Gesellschaft derzeit ausreichend Liquidität zur Verfügung. Eine für den März 2020 geplante Kapitalmaßnahme mit einem Volumen von bis zu 16 Mio. EUR musste aufgrund der Verwerfungen an den Kapitalmärkten infolge der Corona-Krise abgesagt werden.
Die Biofrontera ist zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs für weitere 12 Monate bzw. darüber hinaus darauf angewiesen, bis spätestens zum Ende des Geschäftsjahres 2020 eine Kapitalmaßnahme von mindestens 5 Mio. EUR durchzuführen. Der Vorstand geht unter der Annahme einer Normalisierung der Rahmenbedingungen und auf der Grundlage der bisherigen, stets erfolgreichen Erfahrungen mit Kapitalmaßnahmen davon aus, dass die für den Geschäftsverlauf erforderliche Liquidität auch weiterhin gewährleistet werden kann. Sollte dies aufgrund einer anhaltenden durch die COVID-19-Pandemie begründeten Krisensituation nicht mehr möglich sein, würde sich daraus eine Bestandsgefährdung für die Biofrontera-Gruppe ergeben.
Eine länger anhaltende weltweite COVID-19-Pandemie könnte dazu führen, dass sich aufgrund des erheblich reduzierten Umsatzes trotz der eingeleiteten Kostensenkungsmaßnahmen die Liquidität der Biofrontera-Gruppe drastisch vermindert und auch eine weitere Finanzierung über den Kapitalmarkt unmöglich wird. Der Vorstand geht jedoch derzeit davon aus, dass nach einem Ende der derzeitigen Krise auch wieder geeignete Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung erfolgreich umgesetzt werden können.
Weitere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag lagen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht vor.
Leverkusen, den 20. April 2020
Biofrontera AG
Prof. Dr. Hermann Lübbert, Vorsitzender des Vorstands
Thomas Schaffer, Finanzvorstand
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2019
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| ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1. Jan. 2019 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
31. Dez. 2019 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 122.086,82 | 10.000,00 | 29.977,75 | 102.109,07 |
| 122.086,82 | 10.000,00 | 29.977,75 | 102.109,07 | |
| II. SACHANLAGEN | ||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 812.428,37 | 11.393,12 | 73.972,78 | 749.848,71 |
| III. FINANZANLAGEN | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 38.784.857,14 | 0,00 | 0,00 | 38.784.857,14 |
| 39.719.372,33 | 21.393,12 | 103.950,53 | 39.636.814,92 |
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| AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1. Jan. 2019 EUR |
Zuführungen EUR |
Abgänge EUR |
31. Dez. 2019 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 119.256,82 | 3.943,00 | 29.977,75 | 93.222,07 |
| 119.256,82 | 3.943,00 | 29.977,75 | 93.222,07 | |
| II. SACHANLAGEN | ||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 769.129,60 | 24.765,10 | 73.972,78 | 719.921,92 |
| III. FINANZANLAGEN | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 6.561.310,22 | 0,00 | 0,00 | 6.561.310,22 |
| 7.449.696,67 | 28.708,10 | 103.950,53 | 7.374.454,21 |
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| NETTOBUCHWERTE | ||
|---|---|---|
| 31. Dez. 2019 EUR |
31. Dez. 2018 EUR |
|
| --- | --- | --- |
| I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 8.887,00 | 2.830,00 |
| 8.887,00 | 2.830,00 | |
| II. SACHANLAGEN | ||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 29.926,79 | 43.298,77 |
| III. FINANZANLAGEN | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 32.223.546,92 | 32.223.546,92 |
| 32.262.360,71 | 32.269.675,69 |
Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 40 Abs. 1 WpHG
Datum: 06.03.2019
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H., Wien, Österreich
Namen der Aktionäre:
Datum der Schwellenberührung: 2019-02-28
Gesamtstimmrechtsanteile
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| Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) | Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) | Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.+ b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 3,008 % | n.a. % | 3,008 % | 44.632.674 |
| Letzte Mitteilung | 2,98 % | n.a. % | 2,98 % |
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
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| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0006046113 | 1.342.834 | 3,008 % | % | |
| Summe | 1.342.834 | 3,008 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Mitteilungspflichtiger wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden.
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| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| % | % | % |
Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung
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| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile |
|---|---|---|
| % | % | % |
Sonstige Informationen: genannte Beteiligung hält die LLB Kapitalanlagegesellschaft m. b. H. als Verwaltungsgesellschaft nach dem österr. Investmentfondsgesetz
Datum: 2019-03-01
Datum: 08.04.2019
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H., 1010 Wien, Österreich
Namen der Aktionäre:
Datum der Schwellenberührung: 2019-04-04
Gesamtstimmrechtsanteile
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| Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) | Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) | Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.+ b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 2,94 % | n.a. % | 2,94 % | 44632674 |
| Letzte Mitteilung | 3,008 % | n.a. % | 3,008 % |
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
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| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0006046113 | 1.311.320 | 2,94 % | % | |
| Summe | 1.311.320 | 2,94 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Mitteilungspflichtiger wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden.
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| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| % | % | % |
Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung
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| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile |
|---|---|---|
| % | % | % |
Sonstige Informationen:
Datum: 2019-04-05
Datum: 25.04.2019
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Maruho Co. Ltd. & Maruho Deutschland GmbH, Osaka, Japan & Leverkusen, Deutschland, Japan
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Adresse: Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
Staat: Deutschland
Inhalt der Stimmrechtsmitteilung: DGAP Stimmrechtsmitteilung: Biofrontera AG
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
| 25.04.2019 / 17:17 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Veröffentlichung gemäß §§ 43 Abs. 2, 40 Abs. 1 WpHG Die Maruho Co. Ltd., Osaka, Japan, und die Maruho Deutschland GmbH, Leverkusen, Deutschland, (zusammen die 'Mitteilenden') haben der Biofrontera AG (Emittentin) am 23.04.2019 gem. § 43 Abs. 1 Satz 2 WpHG unter Bezugnahme auf die letzte Mitteilung vom 14. Mai 2018 folgendes mitgeteilt: Die Maruho Deutschland GmbH hat am 1. April 2019 die Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären der Biofrontera AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots in der Form eines Teilangebots anzubieten, insgesamt bis zu 4.322.530 ihrer auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der Biofrontera AG (' Biofrontera-Aktien'), mithin rund 9,68 % des Grundkapitals der Biofrontera AG, gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 6,60 je Aktie zu erwerben (' Erwerbsangebot'). Die Maruho Deutschland GmbH hat die Angebotsunterlage zum Erwerbsangebot am 15. April 2019 veröffentlicht. Die Angebotsunterlage und weitere das Erwerbsangebot betreffende Informationen sind unter http://www.pharma-offer.de abrufbar. Dementsprechend haben sich in Bezug auf die Angaben nach § 43 Absatz 1 Satz 1, 3 und 4 WpHG folgende Änderungen ergeben: Die Mitteilenden beabsichtigen, im Rahmen des Erwerbsangebots insgesamt bis zu 4.322.530 Biofrontera-Aktien zu erwerben und damit ihre unmittelbare bzw. mittelbare Beteiligung an der Biofrontera AG von derzeit rund 20,31 % auf insgesamt bis zu 29,99 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Biofrontera AG zu erhöhen. Die Maruho Deutschland GmbH behält sich vor, in Abhängigkeit von der weiteren Marktentwicklung und der Anzahl der erhaltenen Annahmeerklärungen für das Erwerbsangebot, innerhalb der nächsten zwölf Monate außerhalb des Erwerbsangebots, während oder auch nach Ablauf der Annahmefrist, direkt oder über mit ihr gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen, über die Börse oder außerbörslich, Biofrontera-Aktien bzw. entsprechende Stimmrechte zu erwerben. Eine Erhöhung der Beteiligung über 29,99 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Biofrontera AG hinaus bzw. ein Erwerb der Kontrolle über die Biofrontera AG ist in diesem Zeitraum derzeit nicht beabsichtigt. Die Mitteilenden streben derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs- und Leitungsorganen der Emittentin an. Es ist derzeit auch nicht beabsichtigt, Veränderungen der Größe oder Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Emittentin zu veranlassen. Die Mitteilenden könnten zukünftig aber anstreben, eine ihrer Beteiligungshöhe proportional entsprechende Anzahl von geeigneten Kandidaten für eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat vorzuschlagen. Im Übrigen bleiben die Ziele, die die Mitteilenden mit ihrer gegenwärtigen und zukünftigen Beteiligung an der Biofrontera AG verfolgen, unverändert: ―Die Mitteilenden verfolgen ein langfristiges strategisches Engagement bei der Emittentin. ―Die Mitteilenden streben derzeit keine wesentlichen Änderungen der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an. Maruho Deutschland GmbH hat alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass ihr die notwendigen Mittel zur Finanzierung der Gesamtkosten für den Erwerb von insgesamt bis zu 4.322.530 Biofrontera-Aktien zuzüglich der weiteren Transaktionskosten zur Verfügung stehen. Bei Fälligkeit wird die Maruho Deutschland GmbH die durch die Annahme des Erwerbsangebots zustande kommenden Ansprüche mit Mitteln befriedigen, die ihr speziell zum Zweck des Erwerbsangebots von der Maruho Co., Ltd. in bar per Einlage in die Kapitalrücklage zur Verfügung gestellt wurden. |
Datum: 23.05.2019
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund: Freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Wilhelm K. T. Zours, 1961-07-28
Namen der Aktionäre: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, SPARTA AG
Datum der Schwellenberührung: 2019-05-17
Gesamtstimmrechtsanteile
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| Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) | Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) | Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.+ b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 22,23 % | 0,00 % | 22,23 % | 44.632.674 |
| Letzte Mitteilung | 20,06 % | 3,74 % | 20,06 % |
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
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| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0006046113 | 0 | 9.920.174 | 0,00 % | 22,23 % |
| Summe | 9.920.174 | 22,23 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| 0 | 0,00 % | |||
| Summe | 0 | 0,00 % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
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| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 9,61 % | % | 9,61 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 5,17 % | % | 5,17 % |
| ABC Beteiligungen AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 9,61 % | % | 9,61 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 5,17 % | % | 5,17 % |
| Prisma Equity AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 9,61 % | % | 9,61 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 5,17 % | % | 5,17 % |
| Deutsche Balaton Biotech AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 9,61 % | % | 9,61 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 5,17 % | % | 5,17 % |
| SPARTA AG | 4,48 % | % | % |
Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung
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| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile |
|---|---|---|
| % | % | % |
Sonstige Informationen:
Datum: 2019-05-23
Datum: 29.05.2019
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund: Freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Wilhelm K. T. Zours, 1961-07-28
Namen der Aktionäre: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, SPARTA AG
Datum der Schwellenberührung: 2019-05-24
Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) | Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) | Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.+ b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 22,91 % | 0,00 % | 22,91 % | 44632674 |
| Letzte Mitteilung | 22,23 % | 0,00 % | 22,23 % |
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
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| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0006046113 | 0 | 10223722 | 0,00 % | 22,91 % |
| Summe | 10223722 | 22,91 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
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| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 10,15 % | % | 10,15 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 5,22 % | % | 5,22 % |
| ABC Beteiligungen AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 10,15 % | % | 10,15 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 5,22 % | % | 5,22 % |
| Prisma Equity AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 10,15 % | % | 10,15 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 5,22 % | % | 5,22 % |
| Deutsche Balaton Biotech AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 10,15 % | % | 10,15 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 5,22 % | % | 5,22 % |
| SPARTA AG | 4,48 % | % | % |
Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung
scroll
| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile |
|---|---|---|
| % | % | % |
Sonstige Informationen:
Datum: 2019-05-29
Datum: 06.06.2019
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund: Freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Wilhelm K. T. Zours, 1961-07-28
Namen der Aktionäre: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, SPARTA AG
Datum der Schwellenberührung: 2019-05-31
Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) | Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) | Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.+ b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 23,05 % | % | 23,05 % | 44.632.674 |
| Letzte Mitteilung | 22,91 % | % | 22,91 % |
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0006046113 | 10.286.102 | % | 23,05 % | |
| Summe | 10.286.102 | 23,05 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| 0 | 0,00 % | |||
| Summe | 0 | 0,00 % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| 0 | 0,00 % | ||||
| Summe | 0 | 0,00 % |
Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 10,29 % | % | 10,29 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| ABC Beteiligungen AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 10,29 % | % | 10,29 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Prisma Equity AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 10,29 % | % | 10,29 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Biotech AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 10,29 % | % | 10,29 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| SPARTA AG | 6,72 % | % | 6,72 % |
Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung
scroll
| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile |
|---|---|---|
| % | % | % |
Sonstige Informationen:
Datum: 2019-06-06
Datum: 06.06.2019
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund: Freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland
Namen der Aktionäre: SPARTA AG
Datum der Schwellenberührung: 2019-05-31
Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) | Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) | Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.+ b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 12,75 % | % | 12,75 % | 44.632.674 |
| Letzte Mitteilung | 12,62 % | % | 12,62 % |
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0006046113 | 1.328.447 | 4.364.299 | 2,98 % | 9,78 % |
| Summe | 5.692.746 | 12,75 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| 0 | 0,00 % | |||
| Summe | 0 | 0,00 % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| 0 | 0,00 % | ||||
| Summe | 0 | 0,00 % |
Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| ABC Beteiligungen AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Prisma Equity AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Biotech AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| SPARTA AG | 6,72 % | % | 6,72 % |
Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung
scroll
| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile |
|---|---|---|
| % | % | % |
Sonstige Informationen:
Datum: 2019-06-06
Datum: 18.06.2019
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Wilhelm K. T. Zours, 1961-07-28
Namen der Aktionäre: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, SPARTA AG
Datum der Schwellenberührung: 2019-06-13
Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) | Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) | Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.+ b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 25,26 % | 0,00 % | 25,26 % | 44.632.674 |
| Letzte Mitteilung | 23,05 % | 0,00 % | 23,05 % |
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0006046113 | 0 | 11.273.828 | 0,00 % | 25,26 % |
| Summe | 11.273.828 | 25,26 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| 0 | 0,00 % | |||
| Summe | 0 | 0,00 % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| 0 | 0,00 % | ||||
| Summe | 0 | 0,00 % |
Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
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| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 12,44 % | % | 12,44 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| ABC Beteiligungen AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 12,44 % | % | 12,44 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Prisma Equity AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 12,44 % | % | 12,44 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Biotech AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 12,44 % | % | 12,44 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| SPARTA AG | 6,79 % | % | 6,79 % |
Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung
scroll
| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile |
|---|---|---|
| % | % | % |
Sonstige Informationen:
Datum: 2019-06-14
Datum: 01.07.2019
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund: Freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Wilhelm K. T. Zours, 1961-07-28
Namen der Aktionäre: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, SPARTA AG
Datum der Schwellenberührung: 2019-06-21
Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) | Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) | Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.+ b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 25,97 % | 0,00 % | 25,97 % | 44.632.674 |
| Letzte Mitteilung | 25,26 % | 0,00 % | 25,26 % |
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0006046113 | 0 | 11589772 | 0,00 % | 25,97 % |
| Summe | 11589772 | 25,97 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| 0 | 0,00 % | |||
| Summe | 0 | 0,00 % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| 0 | 0,00 % | ||||
| Summe | 0 | 0,00 % |
Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 12,50 % | % | 12,50 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| ABC Beteiligungen AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 12,50 % | % | 12,50 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Prisma Equity AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 12,50 % | % | 12,50 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Biotech AG | 3,06 % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 12,50 % | % | 12,50 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| SPARTA AG | 7,20 % | % | 7,20 % |
Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung
scroll
| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile |
|---|---|---|
| % | % | % |
Sonstige Informationen:
Datum: 2019-06-27
Datum: 01.07.2019
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund: Freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland
Namen der Aktionäre: SPARTA AG
Datum der Schwellenberührung: 2019-06-21
Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) | Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) | Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.+ b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 13,46 % | 0,00 % | 13,46 % | 44.632.674 |
| Letzte Mitteilung | 12,75 % | 0,00 % | 12,75 % |
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0006046113 | 1328447 | 4680543 | 2,98 % | 10,49 % |
| Summe | 6008990 | 13,46 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| 0 | 0,00 % | |||
| Summe | 0 | 0,00 % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| 0 | 0,00 % | ||||
| Summe | 0 | 0,00 % |
Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| ABC Beteiligungen AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Prisma Equity AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Biotech AG | 3,06 % | % | % |
| % | % | % | |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| SPARTA AG | 7,20 % | % | 7,20 % |
Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung
scroll
| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile |
|---|---|---|
| % | % | % |
Sonstige Informationen:
Datum: 2019-06-27
Datum: 29.07.2019
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Maruho Co., Ltd., Osaka, Japan
Namen der Aktionäre: Maruho Deutschland GmbH
Datum der Schwellenberührung: 2019-07-26
Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) | Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) | Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.+ b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 28,14 % | 0,00 % | 28,14 % | 44632674 |
| Letzte Mitteilung | 20,096 % | 0,386 % | 20,48 % |
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0006046113 | 12561865 | % | 28,14 % | |
| Summe | 12561865 | 28,14 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Maruho Co., Ltd. | % | % | % |
| Maruho Deutschland | 28,14 % | % | 28,14 % |
Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung
scroll
| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile |
|---|---|---|
| % | % | % |
Sonstige Informationen:
Datum: 2019-07-26
Datum: 08.08.2019
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund: Freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Wilhelm K. T. Zours, 1961-07-28
Namen der Aktionäre: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, SPARTA AG, Deutsche Balaton Biotech AG
Datum der Schwellenberührung: 2019-08-01
Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) | Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) | Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.+ b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 29,72 % | 0,00 % | 29,72 % | 44.757.015 |
| Letzte Mitteilung | 25,97 % | 0,00 % | 25,97 % |
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0006046113 | 0 | 13.300.694 | 0,00 % | 29,72 % |
| Summe | 13.300.694 | 29,72 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| 0 | 0,00 % | |||
| Summe | 0 | 0,00 % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| 0 | 0,00 % | ||||
| Summe | 0 | 0,00 % |
Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 14,68 % | % | 14,68 % |
| Strawtec Group AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 14,68 % | % | 14,68 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| ABC Beteiligungen AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 14,68 % | % | 14,68 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Prisma Equity AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 14,68 % | % | 14,68 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Biotech AG | 4,64 % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 14,68 % | % | 14,68 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| SPARTA AG | 7,18 % | % | 7,18 % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 14,68 % | % | 14,68 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| AEE Ahaus-Enscheder AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 14,68 % | % | 14,68 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| MARNA Beteiligungen AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 14,68 % | % | 14,68 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Youbisheng Green Paper AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 14,68 % | % | 14,68 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Ming Le Sports | % | % | % |
Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung
scroll
| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile |
|---|---|---|
| % | % | % |
Sonstige Informationen:
Datum: 2019-08-07
Datum: 02.09.2019
Biofrontera AG: Korrektur einer Veröffentlichung vom 01.07.2019 gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund: Freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland
Namen der Aktionäre:
Datum der Schwellenberührung:
Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) | Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) | Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.+ b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | % | % | % | |
| Letzte Mitteilung | % | % | % |
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| % | % | |||
| Summe | % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| % | % | % | |
| % | % | % | |
| % | % | % | |
| % | % | % | |
| % | % | % | |
| % | % | % | |
| % | % | % | |
| % | % | % | |
| % | % | % | |
| % | % | % |
Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung
scroll
| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile |
|---|---|---|
| % | % | % |
Sonstige Informationen: Die Veröffentlichung wird zurückgenommen, da eine Veröffentlichung nach Auffassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht erforderlich ist.
Datum: 2019-06-27
Datum: 02.09.2019
Biofrontera AG: Korrektur einer Veröffentlichung vom 06.06.2019 gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund: Freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland
Namen der Aktionäre:
Datum der Schwellenberührung:
Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) | Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) | Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.+ b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | % | % | % | |
| Letzte Mitteilung | % | % | % |
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| % | % | |||
| Summe | % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| % | % | % | |
| % | % | % | |
| % | % | % | |
| % | % | % | |
| % | % | % | |
| % | % | % | |
| % | % | % | |
| % | % | % | |
| % | % | % | |
| % | % | % |
Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung
scroll
| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile |
|---|---|---|
| % | % | % |
Sonstige Informationen: Die Veröffentlichung wird zurückgenommen, da eine Veröffentlichung nach Auffassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht erforderlich ist.
Datum: 2019-06-06
Datum: 03.02.2020
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund: Freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens (zusätzlich bitte Ziffer 10 beachten)
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Wilhelm K. T. Zours, 1961-07-28
Namen der Aktionäre: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, SPARTA AG, Deutsche Balaton Biotech AG
Datum der Schwellenberührung: 2020-01-28
Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) | Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) | Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.+ b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 29,88 % | 0,06 % | 29,94 % | 44849365 |
| Letzte Mitteilung | 29,72 % | 0,00 % | 29,72 % |
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0006046113 | 0 | 13400957 | % | 29,88 % |
| Summe | 13400957 | 29,88 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Inhaberschuldverschreibungen | Bar | 26500 | 0,06 % | ||
| Summe | 26500 | 0,06 % |
Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
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| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| Strawtec Group AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| ABC Beteiligungen AG | 29,87 % | % | 29,87 % |
| Heidelberger Beteiligungsholding AG | 29,87 % | % | 29,87 % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| SPARTA AG | 29,87 % | % | 29,87 % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| Prisma Equity AG | 29,87 % | % | 29,87 % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| Deutsche Balaton Biotech AG | 29,87 % | % | 29,87 % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| MARNA Beteiligungen AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 %% |
| Altech Advanced Materials AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| Ming Le Sports AG | % | % | % |
| % | % | % |
Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung
scroll
| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile |
|---|---|---|
| % | % | % |
Sonstige Informationen: Die Delphi Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die SPARTA AG, die Deutsche Balaton Biotech AG, die Prisma Equity AG, die ABC Beteiligungen AG und die Heidelberger Beteiligungsholding unterzeichneten am 28. Januar 2020 eine Stimmbindungsvereinbarung (Poolvereinbarung). Zweck dieses Vertrages ist die Zusammenfassung der Interessen der Poolmitglieder zur Sicherung des gemeinsamen Einfluss auf die Gesellschaft, insbesondere durch einheitliche Stimmausübung aus den von diesem Vertrag erfassten Biofrontera-Aktien bei allen in der Hauptversammlung der Emittentin zu fassenden Beschlüssen und durchzuführenden Wahlen. Die Vertragsparteien der Poolvereinbarung halten derzeit folgende Beteiligungen an der Emittentin: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft - 14,65% SPARTA AG - 7,17% Deutsche Balaton Biotech AG - 4,46% Deutsche Balaton Aktiengesellschaft - 2,96% Prisma Equity AG - 0,40% ABC Beteiligungen AG - 0,23% Heidelberg Beteiligungsholding AG - 0,0022%
Datum: 2020-01-31
Datum: 03.02.2020
Biofrontera AG: Korrektur einer Veröffentlichung vom 03.02.2020 gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund: Freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens (zusätzlich bitte Ziffer 10 beachten)
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Wilhelm K. T. Zours, 1961-07-28
Namen der Aktionäre: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, SPARTA AG, Deutsche Balaton Biotech AG
Datum der Schwellenberührung: 2020-01-28
Gesamtstimmrechtsanteile
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| Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) | Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) | Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.+ b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 29,88 % | 0,06 % | 29,94 % | 44849365 |
| Letzte Mitteilung | 29,72 % | 0,00 % | 29,72 % |
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
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| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0006046113 | 0 | 13400957 | % | 29,88 % |
| Summe | 13400957 | 29,88 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Inhaberschuldverschreibungen | Bar | 26500 | 0,06 % | ||
| Summe | 26500 | 0,06 % |
Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
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| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| Strawtec Group AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| ABC Beteiligungen AG | 29,87 % | % | 29,87 % |
| Heidelberger Beteiligungsholding AG | 29,87 % | % | 29,87 % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| SPARTA AG | 29,87 % | % | 29,87 % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| Prisma Equity AG | 29,87 % | % | 29,87 % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,93 % |
| Deutsche Balaton Biotech AG | 29,87 % | % | 29,87 % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| MARNA Beteiligungen AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 %% |
| Altech Advanced Materials AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| Ming Le Sports AG | % | % | % |
| % | % | % |
Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung
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| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile |
|---|---|---|
| % | % | % |
Sonstige Informationen: Die Delphi Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die SPARTA AG, die Deutsche Balaton Biotech AG, die Prisma Equity AG, die ABC Beteiligungen AG und die Heidelberger Beteiligungsholding unterzeichneten am 28. Januar 2020 eine Stimmbindungsvereinbarung (Poolvereinbarung). Zweck dieses Vertrages ist die Zusammenfassung der Interessen der Poolmitglieder zur Sicherung des gemeinsamen Einfluss auf die Gesellschaft, insbesondere durch einheitliche Stimmausübung aus den von diesem Vertrag erfassten Biofrontera-Aktien bei allen in der Hauptversammlung der Emittentin zu fassenden Beschlüssen und durchzuführenden Wahlen. Die Vertragsparteien der Poolvereinbarung halten derzeit folgende Beteiligungen an der Emittentin: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft - 14,65% SPARTA AG - 7,17% Deutsche Balaton Biotech AG - 4,46% Deutsche Balaton Aktiengesellschaft - 2,96% Prisma Equity AG - 0,40% ABC Beteiligungen AG - 0,23% Heidelberg Beteiligungsholding AG - 0,0022%
Datum: 2020-01-31
Datum: 28.02.2020
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: siehe Meldetext
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Adresse: Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
Staat: Deutschland
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
28.02.2020 / 16:35
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die Deutsche Balaton AG, Heidelberg (Mitteilende) hat der Biofrontera AG (Emittentin) am 26.02.2020 gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 und 2 WpHG unter Bezugnahme auf die letzte Mitteilung nach §43 WpHG vom 09. März 2018 folgendes mitgeteilt:
Wir nehmen Bezug auf unsere Mitteilung nach § 43 WpHG vom 9. März 2018, mit der wir für Herrn Wilhelm K. T. Zours und die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft die Änderung der mit der Beteiligung verfolgten Ziele mitgeteilt haben.
Die von Herrn Wilhelm K. T. Zours und die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft mit der Beteiligung verfolgten Ziele haben sich nun erneut teilweise geändert.
Weiterhin nehmen wir Bezug auf die am 3. Februar 2020 veröffentlichte freiwillige Konzernmitteilung nach §§ 33, 34, 37 WpHG von Herrn Wilhelm K. T. Zours. Durch die Unterzeichnung einer Stimmbindungsvereinbarung (der 'Poolvertrag') vom 28. Januar 2020 durch die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die SPARTA AG, die Deutsche Balaton Biotech AG, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die ABC Beteiligungen AG, die Prisma Equity AG und die Heidelberger Beteiligungsholding AG (die 'Poolmitglieder') werden die von jedem Poolmitglied unmittelbar gehaltenen Stimmrechte an der Biofrontera AG den jeweils anderen Poolmitgliedern und deren Muttergesellschaften gemäß § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Weitere Informationen zum Poolvertrag sind der eingangs erwähnten Stimmrechtsmitteilung von Herrn Wilhelm K. T. Zours zu entnehmen.
Gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 WpHG teilen wir Ihnen aufgrund privatschriftlicher Vollmacht hiermit für die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft und in entsprechender Anwendung des § 37 WpHG für die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft , die ABC Beteiligungen AG, die Deutsche Balaton Biotech AG und die Prisma Equity AG erstmals die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel, und für Wilhelm K. T. Zours und die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft gemäß § 43 Abs. 1 S. 2 WpHG aufgrund privatschriftlicher Vollmacht nachfolgend die nunmehr geänderten Ziele mit: - Herr Wilhelm K. T. Zours , die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die ABC Beteiligungen AG, die Deutsche Balaton Biotech AG und die Prisma Equity AG nachfolgend zusammen die 'Mitteilenden'
1. Die Mitteilenden beabsichtigen die Zusammenfassung ihrer Interessen im gemeinsamen Konzern der Mitteilenden zur Sicherung des gemeinsamen Einflusses auf die Biofrontera AG. Dies soll insbesondere durch einheitliche Stimmrechtsausübung der Poolmitglieder erfolgen, bei allen in der Hauptversammlung der Biofrontera AG zu fassenden Beschlüssen und durchzuführenden Wahlen. Hierdurch soll gemeinsam durch die Schaffung eines entsprechenden Stimmrechtsblocks auf der Hauptversammlung der Gesellschaft die wirtschaftliche Entwicklung und die Steigerung des Börsenwertes der Gesellschaft fortlaufend vorangetrieben werden.
2. Die Mitteilenden beabsichtigen weitere Stimmrechte an der Biofrontera AG innerhalb der nächsten 12 Monate durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
3. Die Mitteilenden streben eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Biofrontera AG an.
4. Die Mitteilenden streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft an. Insbesondere werden im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik keine Änderungen angestrebt.
5. Der Erwerb der Stimmrechte durch die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft , die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die ABC Beteiligungen AG, die Deutsche Balaton Biotech AG und die Prisma Equity AG erfolgte im Zuge der Zurechnung der Stimmrechte gemäß § 34 Abs. 2 WpHG nach Unterzeichnung des Poolvertrages durch die Poolmitglieder. Der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft werden die den Poolmitgliedern zugerechneten Stimmrechte aufgrund der Eigenschaft als Mutterunternehmen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zugerechnet. Für den Erwerb der Stimmrechte wurden somit durch die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die ABC Beteiligungen AG, die Deutsche Balaton Biotech AG und die Prisma Equity AG keine Mittel aufgewendet.
28.02.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.deAbsatzkontrolle
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Biofrontera AG, Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen, Deutschland
Internet: www.biofrontera.com
Datum: 28.02.2020
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: siehe Meldetext
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Adresse: Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
Staat: Deutschland
Inhalt der Stimmrechtsmitteilung: DGAP Stimmrechtsmitteilung: Biofrontera AG
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
28.02.2020 / 16:20
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg (Mitteilende) hat der Biofrontera AG (Emittentin) am 26.02.2020 gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 WpHG unter Bezugnahme auf die letzte Mitteilung vom 28. Januar 2020 folgendes mitgeteilt:
Wir nehmen Bezug auf die am 3. Februar 2020 veröffentlichte freiwillige Konzernmitteilung nach §§ 33, 34 WpHG von Herrn Wilhelm K. T. Zours. Durch die Unterzeichnung einer Stimmbindungsvereinbarung (der 'Poolvertrag') vom 28. Januar 2020 durch die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die SPARTA AG, die Deutsche Balaton Biotech AG, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die ABC Beteiligungen AG, die Prisma Equity AG und die Heidelberger Beteiligungsholding AG (die 'Poolmitglieder') werden die von jedem Poolmitglied unmittelbar gehaltenen Stimmrechte an der Biofrontera AG den jeweils anderen Poolmitgliedern und deren Muttergesellschaften gemäß § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Weitere Informationen zum Poolvertrag sind der eingangs erwähnten Stimmrechtsmitteilung von Herrn Wilhelm K. T. Zours zu entnehmen.
Gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 WpHG teilen wir Ihnen hiermit für die Heidelberger Beteiligungsholding AG erstmals die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel mit:
1. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG beabsichtigt die Zusammenfassung ihrer Interessen mit den Interessen der weiteren Poolmitglieder zur Sicherung des gemeinsamen Einflusses auf die Biofrontera AG. Dies soll insbesondere durch einheitliche Stimmrechtsausübung der Poolmitglieder erfolgen, bei allen in der Hauptversammlung der Biofrontera AG zu fassenden Beschlüssen und durchzuführenden Wahlen. Hierdurch soll gemeinsam durch die Schaffung eines entsprechenden Stimmrechtsblocks auf der Hauptversammlung der Gesellschaft die wirtschaftliche Entwicklung und die Steigerung des Börsenwertes der Gesellschaft fortlaufend vorangetrieben werden.
2. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG beabsichtigt, weitere Stimmrechte an der Biofrontera AG innerhalb der nächsten zwölf Monate durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG hat mit Pressemitteilung vom 28. Januar 2020 ihr Vorhaben zur Abgabe eines Übernahmeangebots veröffentlicht. Ziel des Übernahmeangebots ist der Erwerb der Kontrolle über die Biofrontera AG. Als Gegenleistung für die in das Übernahmeangebot eingereichten Aktien der Biofrontera AG (nachfolgend 'Biofrontera-Aktien') bietet die Heidelberger Beteiligungsholding AG neu zu emittierende Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG (die 'Neuen Heidelberger Aktien') zum Tausch an. Insgesamt 17 in das Übernahmeangebot eingereichte Biofrontera-Aktien berechtigen jeweils zum Bezug einer Neuen Heidelberger Aktie. Zudem behält sich die Heidelberger Beteiligungsholding das Recht vor, im gesetzlich erlaubten Umfang direkt oder indirekt weitere Aktien der Biofrontera AG außerhalb des Übernahmeangebots börslich oder außerbörslich zu erwerben.
3. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG beabsichtigt, Veränderungen im Aufsichtsrat der Zielgesellschaft herbeizuführen. Die Bieterin wird auf zukünftigen Hauptversammlungen der Zielgesellschaft darauf hinwirken, dass sich der Aufsichtsrat der Zielgesellschaft aus unabhängigen Personen zusammensetzt.
4. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft an. Insbesondere werden im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik keine Änderungen angestrebt.
5. Der Erwerb der Stimmrechte durch die Heidelberger Beteiligungsholding AG erfolgte im Zuge der Zurechnung der Stimmrechte gemäß § 34 Abs. 2 WpHG nach Unterzeichnung des Poolvertrages durch die Poolmitglieder. Für den Erwerb der Stimmrechte wurden somit durch die Heidelberger Beteiligungsholding AG keine Mittel aufgewendet.
28.02.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.deAbsatzkontrolle
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Biofrontera AG, Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen, Deutschland
Internet: www.biofrontera.com
Datum: 28.02.2020
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Angaben zum Mitteilungspflichtigen: siehe Meldetext
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Adresse: Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
Staat: Deutschland
Inhalt der Stimmrechtsmitteilung: DGAP Stimmrechtsmitteilung: Biofrontera AG
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
28.02.2020 / 16:25
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die Sparta Aktiengesellschaft, Heidelberg (Mitteilende) hat der Biofrontera AG (Emittentin) am 26.02.2020 gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 WpHG unter Bezugnahme auf die letzte Mitteilung vom 28. Januar 2020 folgendes mitgeteilt: Wir nehmen Bezug auf die am 3. Februar 2020 veröffentlichte freiwillige Konzernmitteilung nach §§ 33, 34 WpHG von Herrn Wilhelm K. T. Zours. Durch die Unterzeichnung einer Stimmbindungsvereinbarung (der 'Poolvertrag') vom 28. Januar 2020 durch die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die SPARTA AG, die Deutsche Balaton Biotech AG, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die ABC Beteiligungen AG, die Prisma Equity AG und die Heidelberger Beteiligungsholding AG (die 'Poolmitglieder') werden die von jedem Poolmitglied unmittelbar gehaltenen Stimmrechte an der Biofrontera AG den jeweils anderen Poolmitgliedern und deren Muttergesellschaften gemäß § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Weitere Informationen zu m Poolvertrag sind der eingangs erwähnten Stimmrechtsmitteilung von Herrn Wilhelm K. T. Zours zu entnehmen. Gemäß § 43 Abs. 1 S. 1WpHG teilen wir Ihnen hiermit für die SPARTA AG erstmals die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel mit:
1. Die SPARTA AG beabsichtigt die Zusammenfassung ihrer Interessen mit den Interessen der weiteren Poolmitglieder zur Sicherung des gemeinsamen Einflusses auf die Biofrontera AG. Dies soll insbesondere durch einheitliche Stimmrechtsausübung der Poolmitglieder erfolgen, bei allen in der Hauptversammlung der Biofrontera AG zu fassenden Beschlüssen und durchzuführenden Wahlen. Hierdurch soll gemeinsam durch die Schaffung eines entsprechenden Stimmrechtsblocks auf der Hauptversammlung der Gesellschaft die wirtschaftliche Entwicklung und die Steigerung des Börsenwertes der Gesellschaft fortlaufend vorangetrieben werden.
2. Die SPARTA AG beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate direkt weitere Stimmrechte an der Biofrontera AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen
3. Die SPARTA AG strebt keine direkte Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Biofrontera AG an.
4. Die SPARTA AG strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft an. Insbesondre werden im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik keine Änderungen angestrebt.
5. Der Erwerb der Stimmrechte durch die SPARTA AG erfolgte im Zuge der Zurechnung der Stimmrechte gemäß § 34 Abs. 2 WpHG nach Unterzeichnung des Poolvertrages durch die Poolmitglieder. Für den Erwerb der Stimmrechte wurden somit durch die SPARTA AG keine Mittel aufgewendet.
28.02.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.deAbsatzkontrolle
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen, Deutschland
Internet: www.biofrontera.com
Datum: 12.03.2020
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Wilhelm K. T. Zours, 1961-07-28
Namen der Aktionäre: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, SPARTA AG, Deutsche Balaton Biotech AG
Datum der Schwellenberührung: 2020-03-04
Gesamtstimmrechtsanteile
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| Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) | Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) | Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.+ b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 29,88 % | 2,19 % | 32,07 % | 44849365 |
| Letzte Mitteilung | 29,88 % | 0,06 % | 29,94 % |
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
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| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0006046113 | 0 | 13400957 | % | 29,88 % |
| Summe | 13400957 | 29,88 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Inhaberschuldverschreibung | Bar | 26500 | 0,06 % | ||
| Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 | 30.11.2024 | bis 18.11.2024 | Beides | 478599 | 1,07 % |
| Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 | 30.11.2026 | bis 17.11.2026 | Beides | 478599 | 1,07 % |
| Summe | 983698 | 2,19 % |
Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
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| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,92 % |
| Strawtec Group AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,92 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,08 % |
| ABC Beteiligungen AG | 29,87 % | % | 29,89 % |
| Heidelberger Beteiligungsholding AG | 29,87 % | % | 29,87 % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,92 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,08 % |
| SPARTA AG | 29,87 % | % | 30,38 % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,92 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,08 % |
| Prisma Equity AG | 29,87 % | % | 29,90 % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,92 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,08 % |
| Deutsche Balaton Biotech AG | 29,87 % | % | 30,25 % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,92 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,08 % |
| MARNA Beteiligungen AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,92 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,08 % |
| Altech Advanced Materials AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,92 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,08 % |
| Ming Le Sports AG | % | % | % |
Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung
scroll
| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile |
|---|---|---|
| % | % | % |
Sonstige Informationen: Die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die SPARTA AG, die Deutsche Balaton Biotech AG, die Prisma Equity AG, die ABC Beteiligungen AG und die Heidelberger Beteiligungsholding unterzeichneten am 28. Januar 2020 eine Stimmbindungsvereinbarung (Poolvereinbarung). Zweck dieses Vertrages ist die Zusammenfassung der Interessen der Poolmitglieder zur Sicherung des gemeinsamen Einflusses auf die Gesellschaft, insbesondere durch einheitliche Stimmrechtsausübung aus den von diesen Vertrag erfassten Biofrontera-Aktien bei allen in der Hauptversammlung der Emittentin zu fassenden Beschlüssen und durchzuführenden Wahlen. Die Vertragsparteien der Poolvereinbarung halten derzeit folgende Beteiligungen an der Emittentin: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft -14,65% SPARTA AG - 7,17% Deutsche Balaton Biotech AG - 4,46% Deutsche Balaton Aktiengesellschaft - 2,96% Prisma Equity AG - 0,40% ABC Beteiligungen AG - 0,23% Heidelberger Beteiligungsholding AG - 0,0022%
Datum: 2020-03-12
Datum: 16.03.2020
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Maruho Co., Ltd., Osaka, Japan
Namen der Aktionäre: Maruho Deutschland GmbH
Datum der Schwellenberührung: 2020-03-02
Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) | Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) | Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.+ b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 29,88 % | 2,14 % | 32,02 % | 44849365 |
| Letzte Mitteilung | 28,14 % | 0,00 % | 28,14 % |
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0006046113 | 13399965 | % | 29,88 % | |
| Summe | 13399965 | 29,88 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 | 31.03.2020 | bis 31.03.2020 | Physisch | 478570 | 1,07 % |
| Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 | 31.03.2020 | 31.03.2020 | Physisch | 478570 | 1,07 % |
| Summe | 957140 | 2,14 % |
Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Maruho Co., Ltd. | % | % | % |
| Maruho Deutschland GmbH | 29,88 % | 2,14 % | 32,02 % |
Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung
scroll
| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile |
|---|---|---|
| % | % | % |
Sonstige Informationen:
Datum: 2020-03-13
Datum: 17.03.2020
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten / Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Maruho Co., Ltd., Osaka, Japan
Namen der Aktionäre: Maruho Deutschland GmbH
Datum der Schwellenberührung: 2020-03-12
Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) | Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) | Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.+ b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 22,74 % | 9,28 % | 32,02 % | 44849365 |
| Letzte Mitteilung | 29,88 % | 2,14 % | 32,02 % |
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0006046113 | 10199965 | % | 22,74 % | |
| Summe | 10199965 | 22,74 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| Rücklieferungsanspruch aus Wertpapierdarlehen (Wertpapierleihe) | 3200000 | 7,14 % | ||
| Summe | 3200000 | 7,14 % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 | 31.03.2020 | bis 31.03.2020 | Physisch | 478570 | 1,07 % |
| Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 | 31.03.2020 | bis 31.03.2020 | Physisch | 478570 | 1,07 % |
| Summe | 957140 | 2,14 % |
Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Maruho Co., Ltd. | % | % | % |
| Maruho Deutschland GmbH | 22,74 % | 9,28 % | 32,02 % |
Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung
scroll
| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile |
|---|---|---|
| % | % | % |
Sonstige Informationen:
Datum: 2020-03-16
Datum: 19.03.2020
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland
Namen der Aktionäre: Lang & Schwarz Broker GmbH
Datum der Schwellenberührung: 2020-03-12
Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) | Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) | Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.+ b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 0,02 % | 8,33 % | 8,35 % | 44849365 |
| Letzte Mitteilung | 0,02 % | 0 % | 0,02 % |
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0006046113 | 0 | 9639 | 0,00 % | 0,02 % |
| Summe | 9639 | 0,02 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| Lieferanspruch aus Wertpapierleihe | 3200000 | 7,13 % | ||
| Summe | 3200000 | 7,13 % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 | 30.11.2024 | bis 18.11.2024 | Physisch | 223882 | 0,50 % |
| Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 | 30.11.2026 | bis 17.11.2026 | Physisch | 311627 | 0,69 % |
| Summe | 535509 | 1,19 % |
Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Lang & Schwarz Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Lang & Schwarz Broker GmbH | % | 8,33 % | 8,33 % |
Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung
scroll
| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile |
|---|---|---|
| % | % | % |
Sonstige Informationen:
Datum: 2020-03-18
Datum: 19.03.2020
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland
Namen der Aktionäre: Lang & Schwarz Broker GmbH
Datum der Schwellenberührung: 2020-03-16
Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) | Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) | Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.+ b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 7,13 % | 2,78 % | 9,91 % | 44849365 |
| Letzte Mitteilung | 0,02 % | 8,33 % | 8,35 % |
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0006046113 | 3196196 | % | 7,13 % | |
| Summe | 3196196 | 7,13 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 | 30.11.2024 | bis 18.11.2024 | Physisch | 473882 | 1,06 % |
| Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 | 30.11.2026 | bis 17.11.2026 | Physisch | 772321 | 1,72 % |
| Summe | 1246203 | 2,78 % |
Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Lang & Schwarz Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Lang & Schwarz Broker GmbH | 7,13 % | % | 9,91 % |
Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung
scroll
| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile |
|---|---|---|
| % | % | % |
Sonstige Informationen:
Datum: 2020-03-18
Datum: 23.03.2020
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland
Namen der Aktionäre:
Datum der Schwellenberührung: 2020-03-18
Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) | Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) | Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.+ b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 0,00 % | 2,78 % | 2,78 % | 44849365 |
| Letzte Mitteilung | 7,13 % | 2,78 % | 9,91 % |
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| % | % | |||
| Summe | % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 | 30.11.2024 | bis 18.11.2024 | Physisch | 473882 | 1,06 % |
| Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 | 30.11.2026 | bis 17.11.2026 | Physisch | 772321 | 1,72 % |
| Summe | 1246203 | 2,78 % |
Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Lang & Schwarz Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Lang & Schwarz Broker GmbH | % | % | % |
Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung
scroll
| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile |
|---|---|---|
| % | % | % |
Sonstige Informationen:
Datum: 2020-03-20
Datum: 26.03.2020
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund: Freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Wilhelm K. T. Zours, 1961-07-28
Namen der Aktionäre: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, SPARTA AG, Deutsche Balaton Biotech AG
Datum der Schwellenberührung: 2020-03-23
Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) | Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) | Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.+ b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 29,88 % | 3,21 % | 33,09 % | 44849365 |
| Letzte Mitteilung | 29,88 % | 2,19 % | 32,07 % |
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0006046113 | 0 | 13400957 | 0,00 % | 29,88 % |
| Summe | 13400957 | 29,88 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| 0 | 0,00 % | |||
| Summe | 0 | 0,00 % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 | 30.11.2024 | bis 18.11.2024 | Beides | 703889 | 1,57 % |
| Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 | 30.11.2026 | bis 17.11.2026 | Beides | 734045 | 1,64 % |
| Summe | 1437934 | 3,21 % |
Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
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| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,92 % |
| Strawtec Group AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,92 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,08 % |
| ABC Beteiligungen AG | 29,87 % | % | 29,89 % |
| Heidelberger Beteiligungsholding AG | 29,87 % | % | 30,94 % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,92 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,08 % |
| SPARTA AG | 29,87 % | % | 30,38 % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,92 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,08 % |
| Prisma Equity AG | 29,87 % | % | 29,90 % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,92 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,08 % |
| Deutsche Balaton Biotech AG | 29,87 % | % | 30,19 % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,92 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,08 % |
| MARNA Beteiligungen AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,92 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,08 % |
| Altech Advanced Materials AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,92 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 30,08 % |
| Ming Le Sports AG | % | % | % |
Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung
scroll
| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile |
|---|---|---|
| % | % | % |
Sonstige Informationen: Die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die SPARTA AG, die Deutsche Balaton Biotech AG, die Prisma Equity AG, die ABC Beteiligungen AG und die Heidelberger Beteiligungsholding unterzeichneten am 28. Januar 2020 eine Stimmbindungsvereinbarung (Poolvereinbarung). (Für weitere Informationen siehe zuvor veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen)
Datum: 2020-03-20
Datum: 26.03.2020
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund: Verfall von Bezugsrechten auf Pflichtwandelschuldverschreibungen
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Wilhelm K. T. Zours, 1961-07-28
Namen der Aktionäre: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, SPARTA AG, Deutsche Balaton Biotech AG
Datum der Schwellenberührung: 2020-03-19
Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) | Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) | Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.+ b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 29,88 % | 0,00 % | 29,88 % | 44849365 |
| Letzte Mitteilung | 29,88 % | 3,21 % | 33,09 % |
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0006046113 | 0 | 13400957 | 0,00 % | 29,88 % |
| Summe | 13400957 | 29,88 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| 0 | 0,00 % | |||
| Summe | 0 | 0,00 % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| 0 | 0,00 % | ||||
| Summe | 0 | 0,00 % |
Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| Strawtec Group AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| ABC Beteiligungen AG | 29,87 % | % | 29,87 % |
| Heidelberger Beteiligungsholding AG | 29,87 % | % | 29,87 % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| SPARTA AG | 29,87 % | % | 29,87 % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| Prisma Equity AG | 29,87 % | % | 29,87 % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| Deutsche Balaton Biotech AG | 29,87 % | % | 29,87 % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| MARNA Beteiligungen AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| Altech Advanced Materials AG | % | % | % |
| % | % | % | |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 29,87 % | % | 29,87 % |
| Ming Le Sports AG | % | % | % |
Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung
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| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile |
|---|---|---|
| % | % | % |
Sonstige Informationen: Die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die SPARTA AG, die Deutsche Balaton Biotech AG, die Prisma Equity AG, die ABC Beteiligungen AG und die Heidelberger Beteiligungsholding unterzeichneten am 28. Januar 2020 eine Stimmbindungsvereinbarung (Poolvereinbarung). (Für weitere Informationen siehe zuvor veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen)
Datum: 2020-03-25
Datum: 30.03.2020
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Sonstiger Grund: Erfüllung Rücklieferungsanspruch aus Wertpapierdarlehen (Wertpapierleihe)
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Maruho Co., Ltd., Osaka, Japan
Namen der Aktionäre: Maruho Deutschland GmbH
Datum der Schwellenberührung: 2020-03-18
Gesamtstimmrechtsanteile
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| Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) | Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) | Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.+ b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 29,88 % | 2,14 % | 32,02 % | 44849365 |
| Letzte Mitteilung | 22,74 % | 9,28 % | 32,02 % |
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
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| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0006046113 | 13399965 | % | 29,88 % | |
| Summe | 13399965 | 29,88 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 | 31.03.2020 | bis 31.03.2020 | Physisch | 478570 | 1,07 % |
| Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 | 31.03.2020 | bis 31.03.2020 | Physisch | 478570 | 1,07 % |
| Summe | 957140 | 2,14 % |
Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
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| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Maruho Co., Ltd. | % | % | % |
| Maruho Deutschland GmbH | 29,88 % | % | 32,02 % |
Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung
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| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile |
|---|---|---|
| % | % | % |
Sonstige Informationen:
Datum: 2020-03-30
Datum: 30.03.2020
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund: Entfall der Bezugsrechte auf Pflichtwandelschuldverschreibungen
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Maruho Co., Ltd., Osaka, Japan
Namen der Aktionäre: Maruho Deutschland GmbH
Datum der Schwellenberührung: 2020-03-23
Gesamtstimmrechtsanteile
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| Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) | Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) | Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.+ b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 29,88 % | 0,00 % | 29,88 % | 44849365 |
| Letzte Mitteilung | 29,88 % | 2,14 % | 32,02 % |
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
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| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0006046113 | 13399965 | % | 29,88 % | |
| Summe | 13399965 | 29,88 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
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| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Maruho Co., Ltd. | % | % | % |
| Maruho Deutschland GmbH | 29,88 % | % | 29,88 % |
Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung
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| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile |
|---|---|---|
| % | % | % |
Sonstige Informationen:
Datum: 2020-03-27
Datum: 31.07.2019
Biofrontera AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Adresse: Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
Staat: Deutschland
Inhalt der Stimmrechtsmitteilung:
DGAP Gesamtstimmrechtsmitteilung: Biofrontera AG / Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte
31.07.2019 / 10:00
Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Veröffentlichung über Gesamtzahl der Stimmrechte
1. Angaben zum Emittenten
Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
Deutschland
2. Art der Kapitalmaßnahme Art der Kapitalmaßnahme
X Ausgabe von Bezugsaktien (§ 41 Abs. 2 WpHG)
Sonstige Kapitalmaßnahme (§ 41 Abs. 1 WpHG)
Stand zum / Datum der Wirksamkeit
31. Juli 2019
3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte: 44757015
Datum: 30.08.2019
Biofrontera AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Adresse: Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
Staat: Deutschland
Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
30.08.2019 / 16:00
Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Veröffentlichung über Gesamtzahl der Stimmrechte
1. Angaben zum Emittenten
Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
Deutschland
2. Art der Kapitalmaßnahme
Art der Kapitalmaßnahme
X Ausgabe von Bezugsaktien (§ 41 Abs. 2 WpHG)
Sonstige Kapitalmaßnahme (§ 41 Abs. 1 WpHG)
Stand zum / Datum der Wirksamkeit
30.08.2019
3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte: 44815815
Datum: 31.10.2019
Biofrontera AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Adresse: Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
Staat: Deutschland
Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
31.10.2019 / 10:00
Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung über Gesamtzahl der Stimmrechte
1. Angaben zum Emittenten
Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
Deutschland
2. Art der Kapitalmaßnahme
Art der Kapitalmaßnahme
X Ausgabe von Bezugsaktien (§ 41 Abs. 2 WpHG)
Sonstige Kapitalmaßnahme (§ 41 Abs. 1 WpHG)
Stand zum / Datum der Wirksamkeit
31.10.2019
3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte: 44849365
Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019
Grundlagen des Konzerns
Konzernstruktur
Der Biofrontera-Konzern (nachfolgend auch "Biofrontera" oder "Biofrontera Gruppe" genannt) besteht zum 31.12.2019 aus einer Muttergesellschaft, der Biofrontera AG und 5 (im Vorjahr 5) 100%igen Tochtergesellschaften. Die Muttergesellschaft hat ihren Firmensitz in Leverkusen.
Mit Wirkung zum 25. März 2019 wurden über die in den USA neu gegründete Biofrontera Newderm LLC die Anteile an der Cutanea Life Sciences, Inc. sowie deren Tochtergesellschaften Dermarc LLC und Dermapex LLC erworben. Die Unternehmen der Cutanea Life Sciences, Inc. und die Biofrontera Newderm LLC wurden zum Jahresende mit Biofrontera Inc. verschmolzen. Während Biofrontera Inc. sämtliche kommerziellen Aktivitäten fortführt, übernimmt die Biofrontera Bioscience GmbH alle regulatorischen Aufgaben.
Die Biofrontera Bioscience GmbH, die Biofrontera Pharma GmbH, die Biofrontera Development GmbH und die Biofrontera Neuroscience GmbH sind am Sitz der Muttergesellschaft in Leverkusen ansässig. Die Biofrontera Inc. hat ihren Firmensitz in Woburn, Massachussetts, USA.
Geschäftsmodell
Die börsennotierte AG übernimmt die Holdingfunktion im Unternehmensverbund und verantwortet die Führung, die strategische Planung sowie die zentrale Steuerung und das Risikomanagement als auch die notwendige Finanzierung der Biofrontera Gruppe. Die Biofrontera Bioscience GmbH übernimmt die Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sowie alle regulatorischen Aufgaben für die Biofrontera Gruppe und ist Inhaber der Patente und Zulassungen von Ameluz(r). Auf Basis eines Lizenzvertrages mit der Biofrontera Bioscience GmbH übernimmt die Biofrontera Pharma GmbH, die auch Inhaberin des CE-Zertifikats der BF-RhodoLED(r) ist, die Verantwortung für die Herstellung sowie die weitere Lizenzierung und Vermarktung der zugelassenen Produkte der Biofrontera Gruppe. Die Biofrontera Inc. übernimmt die Vermarktung der Produkte der Biofrontera Gruppe in den USA, inklusive des einlizensierten Medikaments Xepi(tm). Die Vermarktung von Aktipak(r) wurde im August 2019 aufgrund von nicht kurzfristig lösbaren Qualitätsmängeln der noch im Auftrag von Cutanea bei einem Auftragshersteller gefertigten Chargen bis auf weiteres eingestellt.
Die Produktion von Ameluz(r) erfolgt für alle von Biofrontera bedienten Märkte bei einem Auftragsfertiger in der Schweiz. Die PDT-Lampe wird an Biofronteras Stammsitz in Leverkusen hergestellt. Die Herstellung von Xepi(tm) liegt in der Verantwortung des Lizenzgebers Ferrer Internacional S.A., der Biofrontera mit dem fertigen Produkt beliefert.
Die Biofrontera Development GmbH und die Biofrontera Neuroscience GmbH wurden im Dezember 2012 als weitere 100%ige Töchter der Biofrontera AG gegründet. Diese beiden Unternehmen sind für die Entwicklung von Pipelineprodukten vorgesehen, die nicht zum Kerngeschäft der Biofrontera gehören und deshalb im Rahmen der normalen Geschäftsentwicklung derzeit nicht ausreichend finanziert werden können. Das Produkt BF-derm1 zur Behandlung schwerer chronischer Urtikaria liegt in der Biofrontera Development GmbH (ohne Patentschutz seit 2009), das Produkt BF-1 zur prophylaktischen Migränebehandlung in der Biofrontera Neuroscience GmbH. Beide Produkte werden momentan nicht weiterverfolgt, da die Geschäftsstrategie sich auf die Weiterentwicklung und Vermarktung von Ameluz(r) und Xepi(tm) fokussiert. Durch die Auslagerung der Entwicklungsprojekte wurde eine Struktur geschaffen, durch die die Finanzierung der weiteren Entwicklung dieser beiden Produkte von der normalen Konzernfinanzierung abgekoppelt werden könnte.
Konzernstrategie
Das strategische Ziel der Biofrontera Gruppe ist es, die globale Positionierung und das Marktpotenzial unserer Produkte Ameluz(r) und Xepi(tm) zu optimieren und dabei die Gesellschaft zu einem führenden Spezialpharmaunternehmen in der Dermatologie zu entwickeln, das sich durch einen besonderen Innovationsgrad auszeichnet. Aktivitätsschwerpunkte sind derzeit der weitere Ausbau des Vertriebs unserer Produkte sowie die Erschließung von weiteren Marktpotenzialen durch Indikationserweiterungen von Ameluz(r) und breiteren Distribution von Xepi(tm).
Biofrontera hat eine zentralisierte Zulassung für ein komplett eigenständig entwickeltes Medikament erhalten, welches unter der Marke Ameluz(r) vertrieben wird. Seit der Markteinführung im Februar 2012 vertreibt Biofrontera Ameluz(r) mit einem eigenen Außendienst bei Dermatologen in Deutschland, seit März 2015 auch in Spanien. In Großbritannien ist Ameluz(r) seit einigen Jahren erhältlich, wird jedoch erst seit Mai 2018 aktiv durch Biofronteras eigenen Vertrieb beworben. Der Vertrieb in einigen weiteren Ländern der Europäischen Union sowie in Israel und der Schweiz erfolgt über Lizenzpartnerschaften.
Zur Vermarktung in den USA wurde ein amerikanisches Tochterunternehmen aufgebaut, die Biofrontera Inc.. Die amerikanische Tochter hat alle Funktionen etabliert und alle Lizenzen erhalten, die für ein Vertriebsunternehmen im Bereich Pharmazeutika und Medizinprodukte erforderlich sind. Vertriebsunterstützende Abteilungen wie Finanzen, Kundenservice, Market Access, Medical Affairs, Compliance, Qualitätssicherung, Logistik etc. wurden lokal aufgebaut. Alle weiteren für ein Pharmaunternehmen notwendigen Konzernfunktionen, wie etwa die Betreuung der Zulassungen, Interaktion mit Zulassungsbehörden, Patente, Herstellung, IT, regulatorisch relevante klinische Studien etc. werden weiterhin ausschließlich von den deutschen Unternehmen der Biofrontera-Gruppe mit weltweiter Verantwortung abgedeckt.
Produkte
Ameluz(r)
Ameluz(r) 78 mg/g Gel (spanisch für "Liebe das Licht", Entwicklungsname BF-200 ALA) hat im Dezember 2011 eine erste zentralisierte europäische Zulassung für die Behandlung von milden und moderaten aktinischen Keratosen (AK) im Gesicht und auf der Kopfhaut erhalten. Im Rahmen der Phase III - Entwicklung wurde in Kombination mit einer LED-Lampe die signifikant überlegene Wirkung gegenüber dem direkten Konkurrenzprodukt Metvix(r) bei dieser Indikation nachgewiesen. Aktinische Keratosen sind oberflächliche Formen von Hautkrebs, bei denen die Gefahr einer Ausbreitung in tiefere Hautschichten und damit zur Entwicklung eines potenziell tödlichen Stachelzellkarzinoms besteht. Die Kombination von Ameluz(r) mit einer Lichtbehandlung stellt eine innovative Behandlungsform dar, die zu den photodynamischen Therapien (PDT) gehört.
Basierend auf der Phase III-Studie zur Feldtherapie hat die Europäische Kommission nach einem positiven Votum der EMA Ameluz(r) auch zur Behandlung der Feldkanzerisierung zugelassen, und neben der hohen Wirksamkeit bei der Entfernung aktinischer Keratosen auch die Ergebnisse zur Verbesserung des Hautbildes in die offizielle Produktinformation in der EU aufgenommen.
Biofrontera hat im Mai 2016 die Zulassung für Ameluz(r) in den USA erhalten. Die zugelassene Indikation betrifft die "läsions- und feldgerichtete PDT von milden und moderaten aktinischen Keratosen auf dem Gesicht und der Kopfhaut". Da die Zulassung in den USA eine Kombination von Medikament und Lampe erfordert, hat Biofrontera eine eigene PDT-Lampe, die BF-RhodoLED(r), entwickelt und in der EU CE-zertifiziert, was auch für das gesamte Unternehmen die Zertifizierung nach ISO 13485 erforderte. Die ISO-Zertifizierung wurde in 2019 turnusmäßig erneuert.
Die Summe der Produktvorteile von Ameluz(r) im Bereich der Wirksamkeit, des Handlings, der Anwenderfreundlichkeit und des Hautverjüngungseffekts sowie die hohen Heilungs- und vergleichsweise geringen Rezidivraten der PDT bei der Behandlung von aktinischen Keratosen führt zu der Erwartung, dass in den kommenden Jahren diese Behandlungsoption noch deutlich stärker in den Fokus der Dermatologen rücken wird. Hierzu trägt auch die in 2017 erfolgte Indikationserweiterung auf das Basalzellkarzinom bei.
Im Jahr 2017 hat Biofrontera den Zulassungsantrag für die Tageslicht-PDT mit Ameluz(r) eingereicht und diese im März 2018 von der Europäischen Kommission erhalten. Die Zulassungerweiterung durch die Tageslicht-PDT schließt damit die Behandlung von aktinischen Keratosen und Feldkanzerisierungen ein. Die Tageslicht-PDT stellt eine günstige und schmerzarme Alternative zur PDT-Behandlung mit einer Speziallampe dar. Das topisch angewendete Medikament wird dabei durch natürliches oder künstliches Tageslicht aktiviert. Da bei der Tageslicht-PDT die Behandlung nicht in der Arztpraxis erfolgen muss, konkurriert sie direkt mit den in Europa sehr viel weiter verbreiteten, selbst angewendeten topischen Arzneimitteln. Auch in Deutschland wird Ameluz(r) bei Anwendung mit Tageslicht-PDT daher von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, während die Anwendung in der konventionellen PDT in der Regel nicht erstattet wird. Die Ergebnisse der Nachbeobachtungsphase der klinischen Vergleichsstudie zur Tageslicht-PDT mit Ameluz(r) und Metvix(r) wurde im März 2020 in die Produktinformation (SmPC) aufgenommen. Es wird erwartet, dass die signifikant überlegene Wirksamkeit gegenüber Metvix(r) ein Jahr nach der Behandlung die Marktdurchdringung von Ameluz(r) weiter unterstützen wird.
Im Herbst 2019 hat das Unternehmen den Zulassungsantrag für die Behandlung von milden und moderaten AK auf den Extremitäten sowie Rumpf/Nacken mit der konventionellen PDT mit Ameluz(r) und der BF-RhodoLED(r)-Lampe bei der Europäischen Zulassungsbehörde EMA eingereicht. Dem positiven Votum der EMA im Februar 2020 folgte die formelle Zulassungserweiterung von Ameluz(r) durch die Europäische Kommission im März 2020.
Biofrontera hat auf der Basis dieser Ergebnisse auch mit der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) Gespräche über eine entsprechende Zulassungserweiterung von Ameluz(r) in den USA aufgenommen. Die FDA gab konstruktives Feedback und schlug eine zusätzliche klinische Studie zur Genehmigung der Zulassungserweiterung für Ameluz(r) auf zusätzlichen Körperregionen vor. Der Start der Patientenrekrutierung ist in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 geplant. In diesem Zusammenhang hat Biofrontera nach Rücksprache mit der FDA auch eine Pharmakokinetik-Studie (PK-Studie) initiiert, in der die Sicherheit der PDT bei der gleichzeitigen Anwendung von drei Tuben Ameluz(r) getestet wird. Die Planung sieht vor, dass die Patientenrekrutierung 3-5 Monate dauern und die Phase I-Studie voraussichtlich im dritten Quartal 2020 abgeschlossen sein wird.
BF-RhodoLED(r)
Die BF-RhodoLED(r) ist eine Rotlichtlampe für die PDT, deren LEDs Licht mit einer Wellenlänge von ca. 635 nm abgeben. Licht bei dieser Wellenlänge, das für die Beleuchtung bei der PDT mit ALA- oder Methyl-ALA-haltigen Arzneimitteln optimal geeignet ist, ist rot, liegt aber noch unterhalb des wärmenden Infrarotbereichs. Die BF-RhodoLED(r) kombiniert eine kontrollierte und konstante Lichtabgabe in der gewünschten Wellenlänge mit einer einfachen und übersichtlichen Bedienbarkeit und Energieeffizienz. In der europäischen Version können Lichtenergie und Gebläseleistung während einer PDT-Behandlung verändert werden, um auf behandlungsbedingte Schmerzen zu reagieren. Keine andere Lampe am Markt bietet eine vergleichbare Leistung und Flexibilität. BF-RhodoLED(r) ist seit November 2012 CE-zertifiziert und wird in der gesamten EU vertrieben. In den USA ist die BF-RhodoLED(r)- Lampe in Kombination mit Ameluz(r) für die PDT zugelassen und wird dort seit 2016 vertrieben. Für den Vertrieb in USA wurde die Endmontage der PDT-Lampe in die Räume der Biofrontera verlagert und wird seit 2016 von Biofrontera selbst durchgeführt. Damit ist Biofrontera der verantwortliche Hersteller aus Sicht der Behörden.
Xepi(tm)
Durch die Übernahme von Cutanea Life Sciences, Inc. im März 2019 hat Biofrontera seit dem zweiten Quartal 2019 die Möglichkeit, ein bereits von der FDA zugelassenes und im US-amerikanischen Markt eingeführtes Medikament zu vermarkten. Xepi(tm) (Ozenoxacin Creme, 1%) ist ein nicht-fluoriertes Chinolon, das nicht nur das Bakterienwachstum hemmt sondern die Bakterien direkt abtötet. Dies führt zu einer ungewöhnlich schnellen Wirkung dieses neuen Medikaments. Es ist das erste neue topische Antibiotikum, das nach 10 Jahren auf den amerikanischen Markt kam. Bisher sind keine Antibiotikaresistenzen gegen Xepi(tm) bekannt, und es ist von der FDA ausdrücklich zur Behandlung von antibiotikaresistenten Bakterien zugelassen. Die zugelassene Indikation ist Impetigo, eine häufige Hautinfektion bei Kindern mit Staphylokokken und Streptokokken. Xepi(tm) verfügt über ein hervorragendes Sicherheitsprofil, das sogar Anwendungen bei Säuglingen ab einem Alter von zwei Monaten zulässt. Xepi(tm) ist die nächste Innovation für den amerikanischen Dermatologie-Markt, die von Biofrontera vertrieben wird. Steigende Resistenzen gegen bekannte Antibiotika sind ein Problem, das von amerikanischen Ärzten sehr ernst genommen wird. Wir sind überzeugt, dass wir mit Xepi(tm) ein innovatives, erfolgversprechendes Produkt mit einem Marktpotenzial im dreistelligen Millionenbereich in unserem Portfolio haben.
Das von Biofrontera einlizensierte Medikament Xepi(tm) besitzt in den USA und weiteren Ländern Patentschutz durch zwei Patentfamilien. Hinsichtlich der USA besteht Patentschutz für die Zusammensetzung von Xepi(tm) bis 29. Januar 2032 und für die damit zugelassene Behandlung von Impetigo bis 15. Dezember 2029.
Belixos(r)
Belixos(r) ist eine zeitgemäße Wirkkosmetik, die für empfindliche und gereizte Hautzustände entwickelt wurde. Die von Biofrontera patentierte Biocolloid-Technologie, welche die epidermale Penetration optimiert, macht die Produkte einzigartig: Rein pflanzliche Biocolloide verbinden sich mit Heilpflanzenextrakten zu einer außergewöhnlichen Aktivstoffkombination mit nachgewiesener Tiefenwirkung. Die belixos(r) -Serie beinhaltet die folgenden Produkte: belixos(r) Creme, belixos(r) Liquid, belixos(r) Gel und belixos(r) Protect.
Belixos(r)-Produkte werden nach strengen Qualitäts- und Umweltauflagen hergestellt. Sie sind frei von Paraffinen, Parabenen, Ethylalkohol, tierischen Produkten, Farb- und dermatologisch bedenklichen Duftstoffen. Die Verträglichkeit wurde vom unabhängigen Institut ‚Dermatest' mit "sehr gut" bewertet. Belixos(r) ist in ausgewählten Apotheken, dermatologischen Instituten sowie über den Onlinehändler Amazon erhältlich.
Aktipak(r)
Das zweite in den USA zugelassene Produkt, das Biofrontera durch die Übernahme der Cutanea Life Sciences, Inc. in das Produkt-Portfolio aufgenommen hat, heißt Aktipak(r) (BPO/Erythromycin Gel, 3%/5%) und ist ein zweckmäßiges Kombinationsprodukt zweier bekannter Wirkstoffe für die Behandlung von Akne. Wegen in der Vergangenheit beim von Cutanea beauftragten Auftragshersteller ungelöster Qualitätsprobleme in der Produktion für Aktipak(r) und den vergleichsweise geringeren Marktchancen hat sich Biofrontera im August 2019 entschlossen, dieses Produkt bis auf weiteres nicht weiter zu verfolgen.
Vertrieb und Märkte
Das Unternehmen unterlief organisatorischen Neutrukturierungen zum Jahresbeginn 2020. Nach der Reorganisation der operativen Leitung der Tochtergesellschaft Biofrontera Inc. (veröffentlicht am 5. Januar 2020), gab Biofrontera auch eine organisatorische Neustrukturierung der Vertriebsorganisation in Europa bekannt (veröffentlicht am 31. Januar 2020).
Im Zuge der Neuerungen steht Biofronteras weltweite Vertriebsorganisation nun auf zwei Säulen: Vertrieb und Marketing in den USA, Biofronteras grösstem Markt, sowie einer einheitlichen Leitung aller Vertriebsorganisationen in Europa.
USA
In den USA wurde Ameluz(r) im Oktober 2016 von Biofrontera im Markt eingeführt. Der Vertrieb von Ameluz(r) in den USA erfolgt durch die im März 2015 gegründete Tochtergesellschaft Biofrontera Inc. Mittlerweile ist unser US-Vertriebsteam auf über vierzig Mitarbeiter angewachsen. Unterstützt wird unser Vertrieb von vier wissenschaftlichen Beratern, unserem Market Access und Managed Markets Team sowie einem Customer Service Team. Im März 2019 hat Biofrontera alle Anteile der Cutanea Life Sciences, Inc. übernommen und konnte dadurch die Produktpalette in den USA mit dem FDA-zugelassenen Medikament Xepi(tm) erweitern.
Deutschland und Europa
Mit der zentraleuropäischen Zulassung kann Ameluz(r) in allen Ländern der EU sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein vertrieben werden. In vielen europäischen Staaten müssen jedoch trotzdem vor Markteinführung der Preis und der Erstattungsstatus festgelegt werden, was ein sehr langwieriger Prozess sein kann. Das Medikament ist in diesen Ländern zu Apothekenabgabepreisen zwischen 150 EUR bis ca. 220 EUR pro 2g-Tube erhältlich.
In Europa werden Ameluz(r) und BF-RhodoLED(r) in Deutschland (seit 2012), Spanien (seit 2015) und Großbritannien (seit Mai 2018) durch einen eigenen Außendienst beworben. In weiteren europäischen Ländern werden die Produkte mit Hilfe von Vermarktungspartnern vertrieben: Dänemark, Schweden, Norwegen, Österreich, Schweiz und Liechtenstein sowie Israel. In der Schweiz und in Israel bedurfte es unabhängiger Zulassungsverfahren, die von unseren lokalen Vertriebspartnern in Zusammenarbeit mit Biofrontera durchgeführt wurden. Die Verträge mit Vertriebspartnern wurden so abgeschlossen, dass Biofrontera kein oder nur ein moderates Downpayment erhalten hat und die regionalen Partner Ameluz(r) bei Biofrontera zu einem Preis einkaufen, der an den jeweils eigenen Verkaufspreis gekoppelt ist. Je nach den Marktgegebenheiten eines Landes variiert Biofronteras Anteil am Verkaufspreis deutlich und liegt zwischen 35% und 55% der Nettoumsätze. Insgesamt hat sich allerdings die Vermarktung über die eigenen Biofrontera Vertriebsorganisationen in den letzten Jahren als wesentlich erfolgreicher herausgestellt, so dass der Umsatz mit Vertriebspartnern nur noch einen geringen Anteil am Gesamtumsatz ausmacht.
Personalien
Vorstand
Zum 31. Dezember 2019, bestand der Vorstand aus Herrn Prof. Dr. Hermann Lübbert (Vorsitz), Herrn Thomas Schaffer (Finanzen) und Herrn Christoph Dünwald (Vertrieb und Marketing).
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| Name | Nationalität | Alter | Position | Datum der Erstbestellung | Laufzeit |
|---|---|---|---|---|---|
| Prof. Dr. Hermann Lübbert | Deutsch | 64 | Vorsitz | 2000 | 31.10.2020 |
| Christoph Dünwald * | Deutsch | 52 | Vertrieb & Marketing | 2016 | 30.11.2020 |
| Thomas Schaffer | Deutsch | 57 | Finanzen | 2013 | 30.11.2020 |
* Herr Christoph Dünwald hat am 31. Januar 2020 sein Amt als Vertriebsvorstand (CCO) niedergelegt.
Mitarbeiter
Zum 31. Dezember 2019 waren 174 (Vorjahr: 157) Mitarbeiter in der Biofrontera Gruppe tätig und verteilten sich wie folgt:
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| Unternehmen | Mitarbeiter zum 31. Dezember 2019 | Mitarbeiter zum 31. Dezember 2018 |
|---|---|---|
| Biofrontera AG | 30 | 28 |
| Biofrontera Bioscience GmbH | 19 | 18 |
| Biofrontera Pharma GmbH * | 52 | 49 |
| Biofrontera Inc. | 73 | 62 |
* inklusive der Niederlassungen in Spanien und UK
In der Biofrontera Development GmbH und in der Biofrontera Neuroscience GmbH werden keine Mitarbeiter beschäftigt.
Um im Wettbewerb die Mitarbeiter auch zukünftig nicht zu benachteiligen, muss die Gesellschaft auch weiterhin in der Lage sein, attraktive und marktgerechte Vergütungsleistungen anzubieten. Eine Komponente davon ist die aktien- bzw. wertpapierbasierte Vergütung im Rahmen eines Mitarbeiteroptionsprogramms.
Aufsichtsrat
Im Jahr 2019 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder als Vertreter der Aktionäre an:
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| Name | Nationalität | Alter | Position | Datum der Erstbestellung | Laufzeit |
|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Ulrich Granzer | Deutsch | 60 | Vorsitz | 12.05.2006 | 2021 |
| Jürgen Baumann | Deutsch | 66 | Stellv. Vorsitz | 24.05.2007 | 2021 |
| John Borer | USA | 63 | Mitglied | 31.05.2016 | 2021 |
| Reinhard Eyring | Deutsch | 62 | Mitglied | 07.02.2018 | 2021 |
| Hansjörg Plaggemars *) | USA | 50 | Mitglied | 31.05.2016 | bis 22.03.2019 |
| Prof. Dr. Franca Ruhwedel | Deutsch | 47 | Mitglied | 10.07.2019 | 2021 |
| Kevin Weber | USA | 61 | Mitglied | 31.05.2016 | 2021 |
* Hansjörg Plaggemars wurde zum 22.03.2019 vom Amtsgericht Köln von seiner Position als Aufsichtsrat der Biofrontera AG abberufen. Mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 22. März 2019 wurde Herr Hansjörg Plaggemars als Aufsichtsratsmitglied der Biofrontera AG gem. § 103 Abs. 3 AktG aus wichtigem Grund abberufen. Der Beschluss wurde am 22. März 2019 erlassen und ist der Gesellschaft am 26. März 2019 zur Kenntnis gelangt. Der Abberufungsbeschluss war sofort wirksam. Allerdings konnte binnen eines Monats Beschwerde erhoben werden, was erfolgt ist. Die Beschwerde wurde vom Amtsgericht Köln am 30.04.2019 abgelehnt und das Verfahren zur weiteren Entscheidung an das Oberlandesgericht verwiesen. Das Oberlandesgericht Köln hat die Beschwerde am 29. August 2019 endgültig abgewiesen. Die Hauptversammlung vom 10. Juli 2019 hat Frau Prof. Dr. Franca Ruhwedel, Professorin für Finance and Accounting an der Hochschule Rhein-Waal, Kamp-Lintfort, wohnhaft in Duisburg, als Nachfolgerin für Herrn Plaggemars in den Aufsichtsrat gewählt.
Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Sämtliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten des Biofrontera-Konzerns bezüglich der Nanoemulsion und Ameluz(r) sind in der Biofrontera Bioscience GmbH angesiedelt, die sowohl für klinische Studien als auch für die Erteilung, Aufrechterhaltung und Ausweitung unserer Zulassungen zuständig ist. Die Verantwortung für das Projektmanagement aller Entwicklungstätigkeiten wird intern übernommen; einzelne Arbeitsschritte wie z.B. Datenmanagement und Statistik werden teilweise oder ganz ausgelagert. Die Mitarbeiterzahl der Biofrontera Bioscience GmbH stieg von 18 in 2018 auf 19 Mitarbeiter im Berichtsjahr an. Die Entwicklung der neuen Rotlichtlampe BF-RhodoLED(r)XL unterliegt der Biofrontera Pharma GmbH, die im Berichtsjahr 52 Mitarbeiter beschäftigte (Vorjahr: 49).
Forschungskooperation mit Maruho Co., Ltd.
Am 19. März 2019 hat die Gesellschaft eine Vereinbarung zur Weiterführung der Forschungskooperation mit der Maruho Co., Ltd., Osaka, Japan ("Maruho") im Bereich von Markengenerika unterzeichnet. Im Rahmen der neuen Projektphase hat Biofrontera die Formulierung eines von vier in einer früheren Projektphase (Phase 1) untersuchten Wirkstoffen in Biofronteras Nanoemulsion für den Eintritt in die klinische Phase vorbereitet.
Zusätzlich hat das Unternehmen am 3. März 2020 ein verbindliches Eckpunktepapier über die Vermarktungslizenz von Ameluz(r) in Teilen Ostasiens und Ozeaniens durch Maruho, unterzeichnet. Bezüglich der möglichen Zulassungserweiterung von Ameluz(r) für Akne hat Biofrontera einen entsprechenden Entwicklungsplan für die Indikationserweiterung erstellt und eine Rückmeldung von der FDA über das Design der erforderlichen klinischen Studien erhalten, so dass das Studienprogramm in 2020 beginnen kann.
Phase-III-Studie zur Behandlung von aktinischen Keratosen auf den Extremitäten oder dem Rumpf/Nacken
Basierend auf der positiven Einschätzung des Ausschusses für Humanarzneimittel CHMP (Committee for Medicinal Products for Human Use) der Europäischen Zulassungsbehörde EMA im Februar 2020, erteilte die Europäische Kommission die formelle Zulassungserweiterung im März 2020. Die erweiterte Zulassung von Ameluz(r) schließt nun auch die Behandlung von milden und moderaten aktinischen Keratosen (AK) auf den Extremitäten sowie Rumpf/Nacken mit photodynamischer Therapie (PDT) ein.
Als Voraussetzung für die Erweiterung der Zulassung von Ameluz(r) um die Behandlung von milden und moderaten AKs auf den Extremitäten sowie Rumpf/Nacken mit der konventionellen PDT mit Ameluz(r) und der BF-RhodoLED(r)-Lampe hat Biofrontera bisher eine Phase III-Studie mit 50 Patienten durchgeführt. Die multizentrische, randomisierte, doppelblinde, intra-individuelle Studie wurde in sechs Prüfzentren in Deutschland durchgeführt, wobei die Patienten jeweils vier bis zehn klinisch bestätigte AK-Läsionen in vergleichbaren Bereichen auf der rechten und linken Seite der Extremitäten und/oder des Rumpfes/Nackens aufwiesen. Die Abschluss-Untersuchung zum primären Endpunkt erfolgte drei Monate nach der letzten PDT. Die am 20. März 2019 in einer Pressemitteilung von Biofrontera veröffentlichten Ergebnisse für den primären regulatorischen Endpunkt zeigen, dass Ameluz(r) auf der Basis einer durchschnittlichen Gesamtläsionsheilungsrate von 86% gegenüber 33% für Placebo hochsignifikant überlegen (p<0,0001) war. Auch für alle untersuchten Sekundärparameter konnte die hochsignifikante Überlegenheit von Ameluz(r) gezeigt werden. In dieser Studie lagen die durchschnittlichen Rezidivraten der Läsionen 12 Monate nach der Ameluz(r)-Behandlung bei 14,1%, verglichen mit 27,4% nach der Placebo-Behandlung.
Biofrontera hat auf der Basis dieser Ergebnisse auch mit der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) Gespräche über eine Zulassungserweiterung von Ameluz(r) in den USA aufgenommen, die die Behandlung von AK an den Extremitäten und am Rumpf/Hals umfassen soll. Die FDA gab positives Feedback und schlug eine zusätzliche klinische Studie zur Genehmigung der Zulassungserweiterung für Ameluz(r) auf zusätzlichen Körperregionen vor. Das Studienprotokoll wird derzeit nach Vorgabe der FDA erarbeitet, so dass der Start der Patientenrekrutierung in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 geplant ist.
In diesem Zusammenhang hat Biofrontera nach Rücksprache mit der FDA auch eine Pharmakokinetik-Studie (PK-Studie) initiiert, in der die Sicherheit der PDT bei der gleichzeitigen Anwendung von drei Tuben Ameluz(r) getestet wird. Das Ziel dieser Phase I-Studie ist es, pharmakokinetische Profile im Anschluss an eine Ameluz(r)-PDT bei Patienten mit AK in einem erweiterten Behandlungsbereich im Gesichts-/Kopfbereich oder in der Peripherie zu erhalten. Darüber hinaus wird die Sicherheit und Verträglichkeit für den Patienten während und nach der Behandlung untersucht. Die Planung sieht vor, dass die Patientenrekrutierung 3-5 Monate dauern und die Phase I-Studie voraussichtlich im dritten Quartal 2020 abgeschlossen sein wird.
Entwicklung der BF-RhodoLED(r) XL
Das Berichtsjahr markierte die Hauptentwicklungsphase der neuen Behandlungsleuchte BF-RhodoLED(r) XL. Der zukünftige Einsatz der BF-RhodoLED(r) XL wird die Anwendung von Ameluz(r) auf größeren Flächen sowie das gleichzeitige Belichten von mehreren, voneinander entfernten Läsionen erlauben. Weiterhin wird die BF-RhodoLED(r) XL ein deutlich verbessertes Bedienkonzept und hoch flexible Einstellmöglichkeiten bieten. Kombiniert mit einem modernen und wertigen Design erwarten wir, besonders in den USA, eine hohe Kundenakzeptanz und dadurch auch Steigerung der Ameluz(r) Umsätze. Das Unternehmen erwartet den Zulassungsantrag im zweiten Halbjahr 2020 bei der FDA einzureichen.
Phase-III-Studie zur Behandlung von oberflächlichen Basalzellkarzinomen (BCC) mit Ameluz(r) in Verbindung mit unserer Rotlichtlampe BF-RhodoLED(r) in den USA
Um unsere Wachstumschancen im amerikanischen Mark mittelfristig noch weiter zu erhöhen, führen wir derzeit eine klinische Studie zur Behandlung von oberflächlichen Basalzellkarzinomen (BCC) mit Ameluz(r) in Verbindung mit unserer BF-RhodoLED(r)-Lampe in den USA durch. Seit September 2018 arbeiten wir intensiv an der Patientenrekrutierung, die jedoch aufgrund des äußerst anspruchsvollen, von der FDA vorgegebenen Studienprotokolls viel Zeit in Anspruch nimmt. Mit den Studienergebnissen rechnen wir deshalb erst im Jahr 2021. Nach einer erfolgreichen FDA-Zulassung wäre Ameluz(r) das einzige Medikament in den USA zur Behandlung von oberflächlichen BCC mit PDT.
Patententwicklung
Das Unternehmen pflegt weltweit über drei verschiedene, firmeneigene Patentfamilien und ein deutsches Gebrauchsmuster. Zusätzlich verfolgt Biofrontera Patentfamilien, die in Zusammenarbeit mit Maruho im Rahmen eines Partnerschaftsvertrags, der im März 2018 auslief, entstanden sind. Die Patente des Konzerns werden in der Biofrontera Bioscience GmbH gehalten.
Die Patentfamilien beziehen sich auf unsere Technologien im Zusammenhang mit unserer Nanoemulsion, Patente für Migräneprophylaxe und zwei Patente bezüglich PDT.
Nanoemulsion
Für unsere Nanoemulsionstechnologie wurden uns in der EU (nationalisiert für Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, die Schweiz und das Vereinigte Königreich), Australien, Weißrussland, Kanada, Chile, China, Hongkong, Israel, Japan, Mexiko, Neuseeland, Russland, Südafrika, Singapur und der Ukraine Kompositionspatente erteilt. Der Patentschutz läuft am 21. Dezember 2027 aus. Wir haben Patentanmeldungen eingereicht, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten und den USA ausstehend sind. Das Patent in Indien und die Patentanmeldung in Brasilien wurden 2019 eingestellt.
Am 12. November 2019 endete die Laufzeit einer weiteren Patentfamilie zum Schutz der Nanoemulsions-Technologie, die speziell die Kombination von Nanoemulsionen mit Aminolävulinsäure-Hydrochlorid, dem Wirkstoff in Ameluz(r), beschrieb. Schutz für Ameluz(r) besteht jedoch weiterhin durch die angeführte Patentfamilie zur Nanoemulsionstechnologie mit Laufzeit bis Dezember 2027. Allerdings ist hier die entsprechende Patentanmeldung in den USA, wie oben beschrieben, noch anhängig. Es besteht die Möglichkeit, dass das Patent in den USA nie erteilt wird und in diesem Markt für Ameluz(r) keinen Schutz bieten kann. Das Risiko eines möglichen künftigen generischen Wettbewerbs wird jedoch durch spezifische Herausforderungen bei der Entwicklung generischer dermatologischer Produkte, einschließlich regulatorischer Hürden, gemindert. Als Teil von Biofronteras Patentstrategie zum weiteren Schutz von Ameluz(r) wurden weitere Patentanmeldungen eingereicht (s.u.).
Migräneprophylaxe BF-1
Eine internationale Patentanmeldung bezüglich Antimigräne-Wirkstoffen und deren Verwendung wurde bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) eingereicht. Das US-Patent wurde erteilt und gilt bis Januar 2034. In der EU befindet sich die Patentanmeldung im laufenden Prüfungsverfahren.
Photodynamische Therapie
Eine neue Patent Cooperation Treaty (PCT) - Anmeldung "Improved photodynamic therapy" wurde am 23. August 2018 beim Europäischen Patentamt (EPA) eingereicht. Die Anmeldung wurde unter dem amtlichen Aktenzeichen PCT/EP2018/072823 registriert. Alle Länder, die am Anmeldetag Mitglied des PCT waren (inklusive der USA), wurden in der Anmeldung aufgeführt.
Eine weitere internationale Patentanmeldung mit dem Titel "Illumination for photodynamic therapy" wurde am 05. Juni 2019 beim Europäischen Patentamt (EPA) eingereicht. Diese Anmeldung wurde unter dem amtlichen Aktenzeichen PCT/EP2019/064642 registriert. Es wurden wiederum sämtliche Staaten, die zum Zeitpunkt des Anmeldetags der PCT-Anmeldung Vertragsstaaten des PCT waren, benannt.
Xepi(tm)
Das von Biofrontera einlizensierte Medikament Xepi(tm) besitzt in den USA und weiteren Ländern Patentschutz durch zwei Patentfamilien. Hinsichtlich der USA besteht Patentschutz für die Zusammensetzung von Xepi(tm) bis 29. Januar 2032 und für die damit zugelassene Behandlung von Impetigo bis 15. Dezember 2029 (siehe auch Abschnitt "Produkte").
Steuerungssystem
Die Biofrontera AG wird vom Vorstand geführt. Er verantwortet und überwacht das operative Geschäft. Dafür erhält und überprüft der Vorstand regelmäßig interne Managementberichte.
Wichtige Steuerungs-Kennzahlen werden auf monatlicher Basis ermittelt, während die Budgetplanung des laufenden Geschäftsjahres vierteljährlich überarbeitet und aktualisiert wird. Darüber hinaus wird einmal im Jahr eine mittelfristige Planung erstellt. Eine eingehende Kostenanalyse erfolgt auf fortlaufender Basis.
Wesentliche finanzielle Steuerungsgrößen
Hinsichtlich der operativen Unternehmensleistung dienen die Kennzahlen Umsatz und Liquidität sowie das Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit als finanzielle Steuerungsgrößen.
Im Rahmen des internen Reportings ist der Umsatz die zentrale Steuerungsgröße, die nach Regionen und Produkten berichtet wird. Die Umsatzerlöse beinhalten auf konsolidierter Basis die Verkäufe sowohl an Großhändler als auch an Ärzte und Kliniken, Verkäufe an unsere Lizenzpartner, sowie Umsätze aus Forschungsverträgen.
Das Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit misst die operative Ertragskraft des Unternehmens unabhängig von der Finanzstruktur und lokaler Besteuerung, wodurch die Kennzahl zum internationalen Vergleich mit anderen Firmen herangezogen werden kann.
Zusätzlich wird die Entwicklung der Liquidität als wichtige Kennzahl und Steuerungsgröße verwendet. Diese wird auf täglicher Basis überwacht. Liquidität wird definiert als die Summe des Bestandes an Barmitteln und Guthaben auf Bankkonten und ist beschrieben als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
Nichtfinanzielle Steuerungsgrößen
Die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung unserer Zulassungen ist essentiell zur Sicherung und Stärkung der Marktposition von Biofrontera und spiegelt sich u.a. in den Forschungs- und Entwicklungskosten wider. Damit stellen sowohl die Aufrechterhaltung bestehender Zulassungen und Zulassungserweiterungen als auch die Anzahl an externen und internen Audits wichtige nichtfinanzielle Steuerungsgrößen des Unternehmens dar.
Die Mitarbeiter von Biofrontera sind ein wichtiger Erfolgsfaktor und stellen auch deshalb eine zentrale Steuerungsgröße dar. Beim Personal wird vor allem Wert auf die Qualifikation und das notwendige Knowhow der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelegt, um die gesetzten Ziele im operativen und administrativen Bereich zu erreichen. Daher messen wir die jährlichen Ausgaben für Aus- und Weiterbildung sowie die Anzahl der Schulungen. Die Betrachtung der Personalkosten erfolgt stets unter Orientierung am branchenüblichen Gehaltsniveau.
Wirtschaftsbericht für das Geschäftsjahr 2019
Darstellung des Geschäftsverlaufs
Im Geschäftsjahr 2019 ist es Biofrontera erneut gelungen, die Produktumsätze deutlich zu steigern. Mit einem Konzernumsatz von 31,3 Mio. EUR und einer Umsatzsteigerung von rund 48% lag das Wachstum jedoch hinter unseren ursprünglichen Erwartungen zurück, so dass wir unterjährig unsere Jahresprognose von ursprünglich 35 bis 40 Mio. EUR auf 28 bis 31 Mio. EUR korrigieren mussten. In Deutschland stiegen unsere Umsätze um rund 40% auf 4,6 Mio. EUR, während in den USA der Umsatz aus Produktverkäufen bei 23,3 Mio. EUR und damit rund 57% über dem Vorjahreswert lag. In Spanien konnte aufgrund des Absatzwachstums der Umsatz trotz einer staatlich verordneten 27%igen Preisreduzierung ein leichter Umsatzanstieg verzeichnet werden. In Großbritannien wurden insbesondere Verbesserungen beim Zugang zu den großen Krankenhäusern erzielt.
Der wichtigste Wachstumstreiber ist weiterhin unser Geschäft in den USA, wo wir bereits rund 75% des Gesamtumsatzes generieren. Hier resultierte das Wachstum vor allem aus weiter ausgebauten Vertriebsstrukturen und einer verbesserten Erstattung für die geleistete Arbeit der Dermatologen für die PDT-Behandlung. In 2019 wurde diese Erstattung, die über sogenannte CPT-Codes erfolgt, nochmals angehoben und die Positionierung der PDT somit als Behandlungsmethode verbessert. Aufgrund der typischen Saisonalität hatte im Sommer die Wachstumsdynamik auf unserem wichtigsten Markt etwas nachgelassen, allerdings konnten wir im 4. Quartal 2019 einen Rekordumsatz und damit das beste Quartal in der Unternehmensgeschichte verzeichnen.
Eine weitere nachhaltige Beschleunigung des Wachstums in den USA erwarten wir, sobald zwei derzeit bestehende Wettbewerbsnachteile von Ameluz(r) gegenüber dem Konkurrenzprodukt ausgeräumt sind: Zunächst ermöglicht unsere derzeitige Zulassung lediglich die Erstattung von einer Tube pro Anwendung. An der Verbesserung der Erstattungsmodalitäten arbeitet Biofrontera mit Nachdruck, ebenso wie an der Ausweitung der Zulassung auf die Behandlung von aktinischen Keratosen auf Extremitäten sowie Rumpf und Nacken. Zu Letzerem wird Biofrontera demnächst eine weitere Zulassungsstudie in den USA durchführen, um eine entsprechende Zulassungserweiterung zu erhalten. Um künftig bei der Behandlung größerer Körperregionen in der Peripherie die Erstattung mehrerer Tuben gewährleisten zu können, plant Biofrontera derzeit eine Pharmakokinetik-Studie, in der die Sicherheit der Behandlung mit drei Tuben Ameluz(r) getestet wird. Die Studie wird vorraussichtlich im zweiten Halbjahr 2020 abgeschlossen sein.
Dem derzeit bestehenden zweiten Wettbewerbsnachteil, unserer im Vergleich zum Konkurrenzprodukt kleinen PDT-Lampe BF-RhodoLED(r), entgegnet Biofrontera durch die Entwicklung der neuen Lampe "BF-RhodoLED(r) XL", welche die Anwendung von Ameluz(r) auf größeren Flächen erlauben wird. Durch die Markteinführung dieses neuen Medizinprodukts erwarten wir eine weitere Beflügelung der Umsätze von Ameluz(r). Die Einreichung des Zulassungsantrags bei der FDA planen wir im zweiten Halbjahr 2020.
Um unsere Wachstumschancen im amerikanischen Markt auch in Zukunft zu erhöhen, arbeiten wir daran, die US-Zulassung von Ameluz(r) auch auf oberflächliche Basalzellkarzinome (BCC) zu erweitern. Seit September 2018 arbeiten wir intensiv an der Patientenrekrutierung der bereits laufenden Phase III-Studie, die Studienergebnisse erwarten wir im Jahr 2021. Nach einer erfolgreichen FDA-Zulassung wäre Ameluz(r) das einzige Medikament in den USA zur Behandlung von oberflächlichen BCC mit PDT.
Weitere langfristige Geschäftsmöglichkeiten im US-amerikanischen PDT-Markt sehen wir in dem Vertrag mit dem Veteranen-Ministerium der USA, dem sogenannten U.S. Department of Veterans Affairs oder kurz VA. Dadurch, dass viele junge Ärzte in den VA-Krankenhäusern ausgebildet werden und dort die Chance haben, mit der Ameluz(r)-PDT in Kontakt zu kommen, können wir langfristig über dieses Vehikel eine neue Riege von Meinungsbildner und Innovationstreibern in der Dermatologie über die Vorteile der PDT und Ameluz(r) unterrichten. Trotz des derzeit noch sehr geringen Geschäftsvolumens bleibt der VA-Markt somit ein strategisch wichtiger Markt.
Im Zuge der im März 2019 übernommenen Cutanea Life Sciences, Inc. (Cutanea) hat Biofrontera das Produktportfolio in den USA um das FDA-zugelassene Medikament Xepi(tm) erweitern können. Xepi(tm) ist seit ca. 10 Jahren das erste in den USA neu zugelassene oberflächlich angewendete Antibiotikum. Die Zulassung schließt auch die Behandlung von Infektionen mit Antibiotikaresistenten Bakterienstämmen wie etwa MRSA ein und ist von der FDA ausdrücklich für Infektionen mit solchen Bakterien zugelassen. Insgesamt werden in den USA jährlich rund 10 Millionen Rezepte für Medikamente in Indikationen ausgestellt, bei denen Xepi(tm) wirken kann, ein signifikanter Teil davon von Dermatologen. Daher sehen wir für Xepi(tm) ein sehr beträchtliches Wachstumspotenzial. Die Integration der Cutanea konnte bis Ende des Geschäftsjahres 2019 abgeschlossen werden. Während das große Marktpotential von Xepi(tm) weiter ausgeschöpft und dazu die Vermarktungsstrategie weiter optimiert wird, bleibt jedoch in näherer Zukunft Ameluz(r) unser wichtigstes Produkt.
In Deutschland, dem größten europäischen Markt für Ameluz(r), lag der Marktanteil von Ameluz(r) im Bereich der PDT-Medikamente in 2019 bei ca. 57%, im Vergleich zu ca. 52% im Vorjahr. Durch die weitere Etablierung der Tageslicht-PDT konnte Ameluz(r) sich gegenüber den Konkurrenzprodukten weiterhin als starker Marktführer im PDT-Markt beweisen. Wir schätzen, dass die Tageslicht-PDT auch in Zukunft weitere Marktanteile erobern wird, die bisher den selbst angewendeten topischen Cremes vorbehalten waren. Interessant ist vor allem, dass Ameluz(r) bei Verschreibung für die Tageslicht-PDT von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird. So hat sich die Anzahl der Patienten, die Zugang zu einer Behandlung mit Ameluz(r) haben, vervielfacht, dies zeigt sich auch an einem Anstieg der Verschreibungen von Ameluz(r) in Deutschland um ca. 27% im letzten Jahr.
Auch in Spanien konnte sich das Absatzwachstum ungebrochen fortsetzen. Bereits im Juli 2018 mussten wir eine deutliche Preisreduktion von 27% akzeptieren, um die Erstattung für Ameluz(r) im spanischen nationalen Gesundheitssystem zu erhalten. Mit einer stark wachsenden Anzahl von Ameluz(r) Verschreibungen, also der Zahl an verkauften Tuben(r), konnten wir die Preisreduktion jedoch mehr als ausgleichen und ein Umsatzwachstum von ca. 10% verzeichnen.
In Großbritannien konzentriert sich der Vertrieb derzeit auf Krankenhäuser, insbesondere auf die administrativen Schritte zur Aufnahme von Ameluz(r) in die Listen der zugelassenen Medikamente, die sogenannten Formularies, in den jeweiligen Krankenhausapotheken. In einigen bedeutenden Krankenhäusern ist Ameluz(r) für die PDT von AK und BCC mittlerweile als erste Therapiewahl vor dem Konkurrenzprodukt eingestuft. Diese Erfolge beginnen sich bereits in den Umsatzzahlen widerzuspiegeln. Insgesamt spielt Großbritannien als Umsatzmarkt jedoch noch eine untergeordnete Rolle.
In anderen europäischen Ländern haben sich die Umsätze aufgrund rückläufiger Lieferungen an Lizenzpartner insgesamt leicht verringert.
Basierend auf den positiven Ergebnissen der Phase III-Studie zur Sicherheit und Wirksamkeit von Ameluz(r) in Kombination mit Biofronteras Rotlichtlampe BF-RhodoLED(r) zur Behandlung von aktinischen Keratosen auf den Extremitäten sowie dem Rumpf und dem Hals, wurde die Zulassungserweiterung für Ameluz(r) im Herbst 2019 bei der EMA eingereicht. Dem positiven Votum des Ausschusses für Humanarzneimittel CHMP (Committee for Medicinal Products for Human Use) der Europäischen Zulassungsbehörde EMA am 3. Februar 2020 folgte die formelle Zulassungserweiterung durch die Europäische Kommission am 10. März 2020. Zusätzlich wurden die Ergebnisse der Nachbeobachtungsphase der klinischen Vergleichsstudie zur Tageslicht-PDT mit Ameluz(r) und Metvix(r) in die Produktinformation (SmPC) aufgenommen. Die erheblich geringeren Rezidivraten von Ameluz(r) im Vergleich zu den identischen Konkurrenzprodukten Metvix(r) bzw. Luxerm(r) dokumentieren erneut die überlegene Wirkung unseres Medikaments. Durch die Zulassungserweiterung erwartet das Unternehmen weiteres Umsatzwachstum in Europa.
In der mit Maruho Co. Ltd. fortgesetzten Forschungskooperation zur Weiterentwicklung von Markengenerika auf der Basis unserer Nanoemulsionstechnologie konnten wir weitere Fortschritte verzeichnen. Alle erforderlichen Untersuchungen und Herstellschritte für den Eintritt in die klinische Phase wurden auf den Weg gebracht. Markengenerika stellen für die Zukunft eine sinnvolle Ergänzung unseres Produktportfolios dar, und wir haben mit Maruho einen langfristigen und verlässlichen Partner zur Entwicklung dieser Produkte gefunden.
Das Ergebnis vor Ertragsteuern des Biofrontera Konzerns betrug im Geschäftsjahr 2019 -4,8 Mio. EUR nach -19,3 Mio EUR im Vorjahr.
Im handelsrechtlichen Einzelabschluss weist die Biofrontera AG einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -2,0 Mio EUR (Vorjahr: - 9.1 Mio EUR) aus.
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Biofrontera Konzerns
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 beinhaltet neben der Biofrontera AG die Tochtergesellschaften Biofrontera Bioscience GmbH, Biofrontera Pharma GmbH, Biofrontera Development GmbH, Biofrontera Neuroscience GmbH und Biofrontera Inc. Die Cutanea Life Sciences, Inc. und deren Tochtergesellschaften Dermarc LLC und Dermapex LLC sowie die neugegründete Biofrontera Newderm LLC wurden zum Erwerbszeitpunkt 25. März 2019 voll konsolidiert. Zum Jahresende erfolgte die Verschmelzung der Cutanea Life Sciences, Inc. - Unternehmen sowie der Biofrontera Newderm Inc. auf die Biofrontera Inc.
Ertragslage des Konzerns
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| TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 31.265 | 21.107 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 26.390 | 16.656 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | -4.636 | -4.427 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -16.275 | -12.963 |
| Vertriebskosten | -28.856 | -17.744 |
| Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit | -23.377 | -18.478 |
| Zinsergebnis | -2.584 | -1.760 |
| Sonstige Aufwendungen | -799 | -332 |
| Sonstige Erträge aus der PPA (Badwill) | 14.812 | 0 |
| Sonstige Erträge | 7.171 | 1.301 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -4.777 | -19.269 |
| Ertragsteuern | -2.581 | 10.391 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | -7.358 | -8.878 |
Effekte der Cutanea-Konsolidierung auf die Ertragslage
Die Umsätze aus Xepi(tm) und Aktipak(r) belaufen sich im Geschäftsjahr 2019 seit Übernahme der Cutanea auf 822 TEUR.
Das aus der Cutanea resultierende Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit beläuft sich auf -8.669 TEUR. Dem stehen Erträge aus der Kostenübernahme von Maruho für die durchgeführte Restrukturierung in Höhe von 6.215 TEUR gegenüber, die in den sonstigen Erträgen ausgewiesen werden.
Umsatz
Die Biofrontera-Gruppe erzielte im Berichtsjahr 2019 insgesamt Umsätze in Höhe von 31.265 TEUR, eine Steigerung von 48% gegenüber dem Wert des Vorjahres (im Vorjahr: 21.107 TEUR). Die Umsätze aus Produktverkäufen haben sich gegenüber dem Vorjahr um nahezu 46% auf 30.579 TEUR gesteigert (Vorjahr: 20.938 TEUR). Die Umsätze in den USA entwickelten sich im Geschäftsjahr 2019 weiterhin positiv, lagen dabei allerdings trotzdem hinter unseren Erwartungen. Dort konnten die Umsätze um 57% auf insgesamt 23.343 TEUR gesteigert werden (im Vorjahr: 14.894 TEUR). Darin enthalten sind Umsätze in Höhe von 822 TEUR aus Xepi(tm) und Aktipak(r). Der weitere Aufbau unserer Vertriebsstrukturen sowie Verbesserungen bei der Erstattung der PDT für Dermatologen in USA waren ursächlich für dieses Wachstum. Die Umsätze in Deutschland konnten gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 40% auf 4.633 TEUR verbessert werden (Vorjahr: 3.307 TEUR). Die Umsatzsteigerung in Deutschland ist insbesondere auf die Einführung der im März 2018 zugelassenen Tageslicht-PDT zurückzuführen. In anderen europäischen Ländern gingen die Umsätze insgesamt mit 5% leicht zurück auf 2.603 TEUR (im Vorjahr: 2.737 TEUR), was vor allem auf rückläufige Lieferungen an Lizenzpartner zurückzuführen ist. Umsätze aus sonstigen Regionen betreffen im Wesentlichen Umsätze aus Forschungskooperationen und betrugen 686 TEUR (im Vorjahr: 169 TEUR).
Bruttoergebnis vom Umsatz
Das Bruttoergebnis vom Umsatz erhöhte sich um 9.734 TEUR im Berichtsjahr 2019 auf 26.390 TEUR gegenüber 16.656 TEUR im Vorjahreszeitraum. Die Bruttomarge verbesserte sich von 79% in 2018 auf 84% im Geschäftsjahr 2019.
Forschungs- und Entwicklungskosten
Die Forschungs- und Entwicklungskosten lagen im Berichtszeitraum mit 4.636 TEUR knapp über dem Niveau des Vorjahres (4.427 TEUR) und beinhalten die Kosten für klinische Studien, aber auch die Aufwendungen für Regulatory, also für die Erteilung, Aufrechterhaltung und Ausweitung unserer Zulassungen.
Allgemeine Verwaltungskosten
Die allgemeinen Verwaltungskosten betrugen im Geschäftsjahr 2019 16.275 TEUR (Vorjahr: 12.963 TEUR) und erhöhten sich damit um insgesamt 3.312 TEUR gegenüber dem Vorjahr insbesondere aufgrund der Ersteinbeziehung der Cutanea. Die Rechts- und Beratungskosten erhöhten sich auf 6.929 TEUR (Vorjahr: 6.230 TEUR).
Vertriebskosten
Die Vertriebskosten betrugen im Geschäftsjahr 2019 28.856 TEUR und haben sich damit gegenüber dem Vorjahr (17.744 TEUR) deutlich erhöht. Ursächlich dafür waren zum einen die Kosten für den weiteren Aufbau unseres US-Vertriebs sowie bei Cutanea angefallene Vertriebskosten (5.906 TEUR). Die Vertriebskosten beinhalten die Kosten für unseren eigenen Außendienst in Deutschland, Spanien, Großbritannien und den USA sowie Marketingaufwendungen.
Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit
Das Ergebnis aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit fällt vor allem aufgrund der erstmaligen Einbeziehung der Cutanea mit -23.377 TEUR um 4.899 TEUR niedriger aus als im Vorjahr (-18.478 TEUR). Davon entfallen -8.669 TEUR auf Cutanea, dem in den sonstigen Erträgen enthaltene Kostenerstattungen durch Maruho in Höhe von 6.215 TEUR entgegenstehen. Im Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit enthalten sind die Kosten der Restrukturierung von Cutanea sowie die Kosten für den Aufbau des Vertriebs von Xepi(tm).
Zinsergebnis
Die Zinsaufwendungen betrugen 2.711 TEUR (Vorjahr: 1.784 TEUR) und enthalten im Wesentlichen erhöhte Zinsaufwendungen für das im Februar 2019 um eine weitere Tranche erhöhte EIB-Darlehen sowie der Fair Value - Änderung der Kaufpreisverbindlichkeit für Cutanea in Höhe von 650 TEUR. Die Zinserträge im Berichtszeitraum 2019 betrugen 127 TEUR (Vorjahr: 24 TEUR).
Sonstige Aufwendungen und Erträge
Die Sonstiges Aufwendungen und Erträge betrugen im Berichtszeitraum insgesamt 21.184 TEUR (Vorjahr: 969 TEUR). Darin wird der aus der Kaufpreisallokation entstandene negative Unterschiedsbetrag der zum jeweiligen Fair Market Value bewerteten Vermögens- und Schuldenpositionen in Höhe von 14.812 TEUR ausgewiesen. Diese Position beinhaltet auch Kostenerstattungen von Maruho aufgrund der Vereinbarungen des Share Purchase Agreements in Höhe von 6.215 TEUR.
Ertragsteuern
Der Ertragsteueraufwand resultiert im Wesentlichen aus der Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge der Biofrontera Pharma GmbH (256 TEUR) sowie aufgrund des mit Wirkung zum 1. Januar 2020 reduzierten Gewerbesteuerhebesatzes der Stadt Leverkusen (2.350 TEUR). Im Vorjahr wurden Erträge aus der erstmaligen Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge ausgewiesen.
Vermögenslage des Konzerns
Der Unternehmenserwerb der Cutanea spiegelt sich insbesondere in den erhöhten langfristigen Vermögenswerten (Xepi(tm)-Lizenz) sowie der unter den langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Kaufpreisverbindlichkeiten wider. Die Vermögenslage stellt sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt dar:
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| TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 35.872 | 11.546 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 17.227 | 23.642 |
| Übrige kurzfristige Vermögenswerte | 5.264 | 3.945 |
| Summe Aktiva | 58.363 | 39.133 |
| Eigenkapital | 9.955 | 16.356 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 36.830 | 15.007 |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 5.507 | 2.000 |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | 6.071 | 5.770 |
| Summe Passiva | 58.363 | 39.133 |
Langfristige Vermögenswerte
Die langfristigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2019 in Höhe von insgesamt 35.872 TEUR (31.12.2018: 11.546 TEUR) beinhalten latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge bei der Biofrontera Pharma GmbH in Höhe von 7.794 TEUR, Sachanlagen in Höhe von 5.230 TEUR sowie die erworbene Xepi(tm)-Lizenz in Höhe von 22.078 TEUR.
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte betrugen zum 31. Dezember 2019 insgesamt 17.227 TEUR (31.12.2018: 23.642 TEUR). Darin enthalten sind Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 11.119 TEUR (31.12.2018: 19.451 TEUR), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 5.031 TEUR (31.12.2018: 3.397 TEUR) sowie sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 1.077 TEUR (31.12.2018: 794 TEUR).
Übrige kurzfristige Vermögenswerte
Die übrigen kurzfristigen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen das Vorratsvermögen und diese erhöhten sich auf 4.065 TEUR (31.12.2018: 3.177 TEUR).
Eigenkapital
Der Konzern weist nach IFRS ein Eigenkapital in Höhe von 9.955 TEUR aus (Vorjahr: 16.356 TEUR). Die Eigenkapitalquote verringerte sich von 42 % auf 17 %, insbesondere aufgrund der erhöhten Bilanzsumme infolge des Cutanea-Erwerbs.
Langfristige Verbindlichkeiten
Die langfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich vor allem aufgrund der ausgewiesenen Kaufpreisverbindlichkeit aus dem Cutanea-Erwerb (14.720 TEUR), einer weiteren Tranche aus dem EIB-Darlehen (5.301 TEUR) sowie der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing (2.987 TEUR).
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4.196 TEUR (31.12.2018: 1.806 TEUR) und erhöhten sich unter anderem aufgrund von Rechts- und Beratungskosten.
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten betrugen 6.071 TEUR (31.12.2018: 5.770 TEUR) und betreffen insbesondere sonstige Rückstellungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten, die in etwa auf dem Niveau des Vorjahres liegen.
Finanzlage des Konzerns
Das Kapitalmanagement des Unternehmens überprüft regelmäßig die Ausstattung der Eigenkapitalquote des Konzerns und der AG. Ziel ist die angemessene Eigenkapitalausstattung im Rahmen der Erwartungen des Kapitalmarktes und der Kreditwürdigkeit gegenüber nationalen und internationalen Geschäftspartnern. Der Vorstand des Konzerns stellt sicher, dass allen Konzernunternehmen ausreichende Liquidität zur Verfügung steht.
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| TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | -32.894 | -13.434 |
| Netto-Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 21.053 | -511 |
| Netto-Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 3.455 | 22.274 |
| Liquidität/Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 11.119 | 19.451 |
| Langfristige Finanzschulden | 22.110 | 13.462 |
| Kurzfristige Finanzschulden | 1.212 | 165 |
| Nettoliquidität | -12.203 | 5.824 |
Der um 19.460 TEUR auf -32.894 TEUR verringerte Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit resultiert beinahe ausschließlich aus der Restrukturierung der Cutanea, bereinigt um die von Maruho finanzierten Effekte von 22.814 TEUR ergäbe sich ein Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit in Höhe von -10.080 TEUR
Der Netto-Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 21.053 TEUR enthält mit 22.814 TEUR die im Rahmen des Unternehmenserwerbs übernommene Liquidität sowie Start-up Kosten von Maruho, die zur Finanzierung der Restrukturierung sowie zum Aufbau des Vertriebs verwendet worden sind.
Der Netto-Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit betrug 3.455 TEUR (Vorjahr 22.274 TEUR) und enthält die Einzahlung der weiteren Tranche des EIB-Darlehens (5.000 TEUR) sowie insbesondere Leasingzahlungen (1.183 TEUR). Der Vorjahres-Netto-Cashflow aus Finanzierungstätigkeit resultierte insbesondere aus den Einzahlungen aus der Ausgabe von Neuen Aktien mit einem Brutto-Emissionserlös von insgesamt 24.000 TEUR.
Die Finanzschulden aus der Wandelanleihe 2017/2022 und dem Darlehen der EIB haben unterschiedliche Laufzeiten bis maximal 2024. Die Wandelschuldverschreibung 2017/2022 (1.977 TEUR) und die erste EIB-Tranche (11.845 TEUR) werden in 2022 fällig. Die zweite EIB-Tranche (5.301 TEUR) hat ihre Fälligkeit im Jahr 2024. Die jährlichen Kaufpreiszahlungen für den Cutanea Erwerb werden ab dem Jahr 2022 bis 2030 in Abhängigkeit von zukünftigen Gewinnen aus dem Verkauf von Xepi(tm) erwartet.
Das EIB-Darlehen ist unbesichert und garantiert durch unsere wesentlichen Tochtergesellschaften. Das Darlehen weist drei verschiedene Zinskomponenten auf. Eine variable Zinskomponente, die quartalsweise Zinszahlungen auf die ausstehenden Beträge auf Basis des 3-Monats-EURIBOR-Satzes zuzüglich eines Risikoaufschlags vorsieht, eine fixe Komponente in Höhe von jährlich 6%, die zum Laufzeitende fällig wird, sowie eine sogenannte Performance Komponente, die ebenfalls zum Laufzeitende fällig wird und deren Höhe sich in Abhängigkeit von der Marktkapitalisierung der Biofrontera AG ergibt, jedoch auf einen Zinssatz von 4% jährlich begrenzt ist.
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente
Die Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente betragen zum 31. Dezember 2019 11.119 TEUR (31.12.2018: 19.451 TEUR).
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Biofrontera AG
Ertragslage der Biofrontera AG
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| TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 7.919 | 3.019 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 498 | 897 |
| Personalaufwand | -3.395 | -3.028 |
| Abschreibungen | -29 | -31 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen * | -8.474 | -10.929 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 3.435 | 2.676 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1.987 | -1.676 |
| Sonstige Steuern | -1 | -1 |
| Jahresfehlbetrag | -2.034 | -9.073 |
* In 2019 erfolgt keine Umgliederung von sonstigen betrieblichen Aufwendungen in den Materialaufwand. Zur besseren Vergleichbarkeit wurde die Vorjahreszahl in der dargestellten Ertragslage angepasst.
Der Anstieg der im handelsrechtlichen Einzelabschluss ausgewiesenen Umsatzerlöse resultiert aus erhöhten Erlösen aus Serviceleistungen und Weiterbelastungen innerhalb des Konzerns.
Im Zuge der Weiterentwicklung der Geschäftstätigkeit wurde zusätzliches Personal eingestellt und verursachte im Berichtsjahr höhere Personalaufwendungen.
Die betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich insbesondere durch niedrigere Finanzierungskosten bei der Biofrontera AG. Der Anstieg der Zinsen und ähnlichen Erträge ist der weiteren Darlehensgewährung an Konzernunternehmen geschuldet. Die Zinsaufwendungen erhöhten sich insbesondere aufgrund des von der EIB zur Verfügung gestellten Darlehens.
Der Jahresfehlbetrag verringerte sich aufgrund der erhöhten Umsätze und gleichzeitig gesunkenen betrieblichen Aufwendungen auf -2.034 TEUR.
Vermögenslage der Biofrontera AG
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| TEUR | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
|---|---|---|
| Anlagevermögen | 32.262 | 32.270 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 97.165 | 80.605 |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 3.926 | 16.147 |
| Übrige Aktiva | 285 | 367 |
| Summe Aktiva | 133.638 | 129.389 |
| Eigenkapital | 109.604 | 110.408 |
| Rückstellungen | 4.026 | 4.732 |
| Anleihen | 2.031 | 2.595 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 16.900 | 10.990 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 1.077 | 664 |
| Summe Passiva | 133.638 | 129.389 |
Das Anlagevermögen betrifft unverändert zum Vorjahr nahezu ausschließlich die Anteile an verbundenen Unternehmen.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen erhöhten sich durch die weitere Verfügungstellung von Finanzmitteln an Tochtergesellschaften.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten verringerte sich von 16.147 TEUR im Vorjahr auf 3.926 TEUR in 2019. Bezüglich weiterer Einzelheiten zur Finanzlage verweisen wir auf die Darstellung der Konzernfinanzlage.
Die Biofrontera AG verfügt zum 31. Dezember 2019 über ein handelsrechtliches Eigenkapital von 109.604 TEUR (Vorjahr: 110.408 TEUR).
Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Prozesskostenrückstellungen in Höhe von 2.523 TEUR (Vorjahr: 3.489 TEUR) sowie Rückstellungen für die Performance Komponente des EIB-Darlehens (EIB) in Höhe von 838 TEUR (Vorjahr: 467 TEUR).
Die Anleihen enthalten die Wandelschuldverschreibung 2017/22. Die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultiert aus den am Ende der Laufzeit zu zahlenden Zinsen des von der EIB zur Verfügung gestellten Darlehens sowie der Ziehung einer weiteren Tranche des Darlehens in Höhe von 5.000 TEUR.
Beurteilung der Finanzlage
Im Einzelabschluss der Biofrontera AG beträgt die Liquidität TEUR 3.926 nach 16.147 TEUR im Vorjahr. Die Reduzierung ist im Wesentlichen auf die weitere Verfügungstellung von Finanzmitteln an Tochtergesellschaften zurückzuführen. Die Liquidität des Konzerns verminderte sich in 2019 um 8.332 TEUR auf 11.119. Der Rückgang ist auf die operativen Verluste zurückzuführen.
Zur künftigen Entwicklung der Finanzlage und der damit verbundenen bestandsgefährdenden Risiken verweisen wir auf die Ausführungen im Risiko- und Chancenbericht im Abschnitt Liquidität, Profitabilität, Kapitalmarktzugang und bestandsgefährdende Risiken.
Vergleich von tatsächlichem und prognostiziertem Geschäftsverlauf
Die Finanzleistung des Biofrontera Konzerns blieb im Berichtsjahr 2019 hinter den Erwartungen zurück. Die detaillierten Vergleiche von prognostizierten Zielen und Ergebnissen sind untenstehender Tabelle zu entnehmen:
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| Kennzahlen | Prognose 2019 (ohne Cutanea) | Revidierte Prognose 2019 | Zielerreichung zum 31.12.2019 (incl. Cutanea) |
|---|---|---|---|
| Konzernumsatz | 35 bis 40 Mio. EUR | 28 bis 31 Mio. EUR | 31,3 Mio. EUR |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 5 bis 7 Mio. EUR | 4,6 Mio. EUR | |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 10 bis 12 Mio. EUR | 16,3 Mio. EUR | |
| Vertriebskosten | 20 bis 22 Mio. EUR | 28,9 Mio. EUR | |
| Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit | -7 bis -9 Mio. EUR | -23,4 Mio. EUR | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -9 bis -11 Mio. EUR | -4 bis -6 Mio. EUR | -4,8 Mio. EUR |
Beurteilung des Geschäftsverlaufs durch den Vorstand
Wie schon in den vergangenen Geschäftsjahren ist es Biofrontera im Jahr 2019 gelungen, die Produktumsätze erneut zu steigern. Mit einer Umsatzsteigerung von rund 48% lag das Wachstum jedoch hinter unseren ursprünglichen Erwartungen zurück, so dass wir unterjährig unsere Jahresprognose von 35 bis 40 Mio. EUR auf 28 bis 31 Mio. EUR korrigieren mussten. Aufgrund eines starken 4. Quartals wurde die letzte Prognose jedoch leicht übertroffen.
Insgesamt haben wir einen Umsatz von über 31 Mio. EUR erreicht. Das Wachstum ist vor allem auf das weiterhin dynamische Wachstum in unserem umsatzstärksten Markt, den USA, zurückzuführen. Die Zulassungserweiterung auf Tageslicht-PDT in der EU hat sich positiv auf das Umsatzwachstum in Europa ausgewirkt.
Die Forschungs- und Entwicklungskosten blieben mit 4,6 Mio. EUR leicht unter der ursprünglichen Prognose. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass geringere Kosten für klinische Studien, wie der Phase III-Studie zur Indikationsausweitung auf BCC in den USA aufgrund der langsameren Patientenrekrutierung, anfielen.
Die Allgemeinen Verwaltungskosten fielen mit 16,3 Mio. EUR deutlich höher aus als prognostiziert. Die Ausgaben enthalten plangemäß gestiegene Verwaltungskosten insbesondere in den USA aufgrund der erweiterten Geschäftstätigkeit sowie Verwaltungskosten der Cutanea Life Sciences, Inc.
Die Vertriebskosten lagen im Geschäftsjahr 2019 mit knapp 29 Mio. EUR weit über der Prognose. In 2019 hat Biofrontera weiter plangemäß in die Marketing- und Vertriebsaktivitäten in den USA investiert. Die gestiegenen Ausgaben sind auf die Restrukturierung der Cutanea und den Aufbau des Vertriebs für Xepi(tm) zurückzuführen.
Das Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit fällt mit -23 Mio. EUR vor allem aufgrund der erstmaligen Einbeziehung der Cutanea sowie geringer als erwarteten Umsätzen niedriger aus als prognostiziert. Dem Ergebnis stehen jedoch in den sonstigen Erträgen ausgewiesene Erstattungen durch Maruho entgegen.
Das Ergebnis vor Ertragssteuern liegt mit knapp -4,8 Mio. EUR im Rahmen der letzten Prognose. Darin enthalten sind auch positive Effekte aus dem Unterschiedsbetrag von im Zuge der Kaufpreisallokation ermittelten Werte der Vermögens- und Schuldenpositionen der Cutanea (Badwill) bei der Erstkonsolidierung der Cutanea Life Sciences, Inc. in Höhe von 14.812 TEUR.
Ausblick und Prognose
Rahmenbedingungen und Prognose
Die Coronavirus-Pandemie, die sich derzeit weltweit immer weiter verschärft, verursacht massive Verwerfungen bei globalen Lieferketten, Endmärkten und der Konjunkturentwicklung insgesamt. Die Entwicklungen im Zuge der Pandemie sind sehr dynamisch und schränken die Vorhersagbarkeit stark ein.
Das IFO-Institut erklärt: "Eine präzise Vorhersage der volkswirtschaftlichen Kosten der Corona-Krise ist zum jetzigen Zeitpunkt nahezu unmöglich, da eine hohe Unsicherheit über die weitere Verbreitung des Virus und insbesondere die von den Regierungen ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie besteht. Auch gibt es keine historischen Erfahrungen mit vergleichbaren Ereignissen, aus denen wahrscheinliche Krisenverläufe abgeleitet werden könnten. Schließlich stehen aktuell nur sehr wenige Konjunkturindikatoren zur Verfügung, mit denen sich das gesamtwirtschaftliche Ausmaß der Folgen der Corona-Krise abschätzen ließe."
Durch die Corona-Pandemie sind alle zuvor gestellten Prognosen hinfällig geworden. Derzeit ist nicht abzusehen, wie sich die Wirtschaft weltweit, in Europa und in Deutschland entwickeln wird. Von den Notenbanken und Regierungen wurden umfangreiche Maßnahmenkataloge angekündigt. Sicher ist aber, dass der Ausbruch des Coronavirus die Aussichten der Weltwirtschaft erheblich beeinträchtigt hat.
Das am 30. März 2020 veröffentlichte Sondergutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beschreibt drei Szenarien für die wirtschaftliche Entwicklung in den Jahren 2020 und 2021. Sie unterscheiden sich darin, wie lange und in welchem Ausmaß die einschränkenden, gesundheitspolitischen Maßnahmen anhalten und wie schnell es danach zu einer Erholung kommt. In allen drei Szenarien beendet die Ausbreitung des Coronavirus die sich abzeichnende konjunkturelle Erholung abrupt, sodass eine Rezession im ersten Halbjahr 2020 in Deutschland nicht zu vermeiden sein wird. Im Basisszenario erwartet der Sachverständigenrat für das Jahr 2020 ein jahresdurchschnittliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von -2,8 %. Im Jahr 2021 könnte das BIP um 3,7 % steigen. Im Basisszenario, dem nach aktuellen Informationen wahrscheinlichsten Szenario, normalisiert sich die wirtschaftliche Lage über den Sommer wieder. Zum Risikoszenario mit einem Verlauf in Form eines ausgeprägteren V käme es etwa bei großflächigen Produktionsstilllegungen oder länger andauernden gesundheitspolitischen Maßnahmen. Aufgrund des stärkeren Einbruchs im ersten Halbjahr ergäbe sich in diesem Szenario ein BIP-Wachstum im Jahr 2020 von -5,4 %. Im Jahr 2021 könnten Aufholeffekte dafür sorgen, dass das BIP um 4,9 % wächst, wozu insbesondere der hohe statistische Überhang beitragen würde. Das Risikoszenario in Form eines langen U könnte eintreten, wenn die gesundheitspolitischen Maßnahmen über den Sommer hinaus andauern und die wirtschaftliche Erholung sich erst im Jahr 2021 einstellt. Die getroffenen Politikmaßnahmen reichen dann womöglich nicht aus, tiefgreifende Beeinträchtigungen der Wirtschaftsstruktur zu verhindern. Verschlechterte Finanzierungsbedingungen und eine verfestigte Unsicherheit könnten zudem Investitionen bremsen und zu Kaufzurückhaltung bei Haushalten führen. Das Wachstum im Jahr 2020 würde in einem solchen Szenario -4,5 % betragen. Im Jahr 2021 würde die Wirtschaftsleistung mit 1,0 % nur sehr langsam wachsen.
In einer Veröffentlichung am 27. März 2020 beschreibt Deloitte die möglichen Ausmaße der COVID-19 Krise auf die Entwicklung der US-Wirtschaft. Dabei geht Deloitte in zwei Szenarien davon aus, dass sich die Ausbreitung der Krankheit Anfang Mai zurückbilden wird und die US-Bevölkerung im späten Frühjahr und Sommer 2020 wieder zu normalen Aktivitäten zurückkehren können. Im dritten, dem unwahrscheinlichsten Szenario, beeinträchtigt die COVID-19 Krise die Wirtschaftstätigkeit noch über ein Jahr lang. Im wahrscheinlichsten Szenario geht man davon aus, dass - sobald die Krankheit unter Kontrolle ist - Ende 2020 die wirtschaftliche Erholung beginnt. Eine aggressive Geld- und Finanzpolitik hilft, den Aufschwung in Gang zu bringen, ähnlich wie die wirtschaftliche Erholung in anderen Ländern. Das BIP-Wachstum fällt 2020 auf -8,3 %, beginnt sich aber 2021 zu erholen und steigt 2022 und 2023 schnell an, bevor es sich auf einem langfristigen Niveau von 1,6 % einpendelt. Im zweiten Szenario geht man von einer Finanzkrise und tiefen Rezession aus, da der Ausbruch von COVID-19 sowohl die Angebots- als auch die Nachfrageseite der Wirtschaft betrifft. Die Wirtschaft schrumpft auf ein BIP-Wachstum von -15,6 % in 2020. Rasche, substanzielle finanz- und geldpolitische Interventionen schaffen genug Nachfrage, um die Wirtschaft bis Mitte 2021 aus der Rezession zu befreien, und 2022 kommt es zu einer starken Erholung, in der das BIP um 12,5 % wachsen könnte. Im dritten möglichen Szenario der Auswirkungen auf die US-Wirtschaft rechnet Deloitte mit einem BIP-Wachstum im Jahr 2020 von -11,0 % und 2021 im Bereich von -0,4% mit hoher Arbeitslosigkeit. Das Wachstum steigt dann bis 2023 auf mindestens 3 % oder mehr an und bleibt aufgrund des Nachholbedarfs an hochpreisigen Konsumgütern in Verbindung mit einer sehr konservativen Geld- und Fiskalpolitik ein weiteres Jahr lang hoch.
Chronische Krankheiten wie die aktinische Keratose stehen im Moment nicht im Vordergrund der ärztlichen Tätigkeit. Da derzeit nicht absehbar ist, wie lange und wie stark sich die Pandemie wirtschaftlich auswirken wird, sind auch die spezifischen Folgen für Umsatz und Ergebnis für das Geschäftsjahr 2020 nicht verlässlich abzuschätzen oder genauer zu quantifizieren. Deshalb ist die Prognosefähigkeit der Biofrontera zum derzeitigen Zeitpunkt wesentlich beeinträchtigt. In den ursprünglichen Planungen für das Geschäftsjahr 2020 hatte der Konzern einen Umsatzanstieg von 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr sowie operative Kosten in etwa in Höhe des Vorjahres angenommen. Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie können jedoch zu einer deutlichen Abweichung von den bisherigen Erwartungen und zu einem spürbaren Umsatzrückgang im Vergleich zu den bisherigen Planungen und eventuell sogar gegenüber dem vorherigen Geschäftsjahr führen. Der zu erwartende verminderte Umsatz wird auch die Profitabilität des Konzerns und die Liquidität der Biofrontera AG sowie im Konzern im Geschäftsjahr 2020 belasten, da der fehlende Umsatz möglicherweise nicht vollständig durch Maßnahmen zur Kostensenkung aufgefangen werden kann. Gleichzeitig werden die bereits eingeleiteten und am 20.03.2020 publizierten Maßnahmen zur Kostensenkung fortgeführt. Diese Maßnahmen beinhalten insbesondere die Einführung von Kurzarbeit in Deutschland sowie vergleichbarer Maßnahmen in Spanien und Großbritannien, die Reduzierung der Mitarbeiter in USA um fast 20% sowie verpflichtender unbezahlter Urlaub für alle Mitarbeiter in USA. Schritte zur Sicherung der Liquidität und zur Stärkung des Cash-Flows erhalten hohe Priorität.
Aus der im April 2020 abgeschlossenen Lizenzvereinbarung mit Maruho wird eine Einmalzahlung in Höhe von 6,0 Mio EUR kurzfristig erhalten.
Langfristige, strukturelle Wachstumstreiber - darunter die Erstattungssituation in den USA, die Erweiterung der Indikationen für Ameluz(r) sowie in Europa die steigende Akzeptanz der Tageslicht-PDT - sind weiterhin intakt, es besteht sogar die Möglichkeit, dass sie sich nach der Überwindung der Coronavirus-Krise beschleunigt entwickeln werden.
Geplante Regulatorische Fortschritte
Die Patientenrekrutierung der Phase III-Studie zur Zulassungserweiterung in den USA auf die Indikation BCC hat bereits im September 2018 begonnen. Aufgrund des von der FDA-auferlegten anspruchsvollen Studienprotokolls verläuft die Patientenrekrutierung langsam, weshalb wir im vergangenen Geschäftsjahr diverse Maßnahmen zur Beschleunigung der Rekrutierung getroffen haben. Trotzdem erwarten wir die Studienergebnissse erst in 2021.
Im Zuge der kürzlich erfolgten Zulassungserweiterung für Ameluz(r) in der EU hat sich Biofrontera auch mit der US-Zulassungsbehörde FDA über eine entsprechende Zulassungserweiterung von Ameluz(r) in den USA abgestimmt, um auch dort die Behandlung von AK an den Extremitäten und am Rumpf/Hals zugelassen zu bekommen. Die FDA gab positives und konstruktives Feedback und verlangte zusätzliche klinische Studien zur Genehmigung der Zulassungserweiterung für Ameluz(r) auf zusätzlichen Körperregionen.
Um in den USA künftig bei der Behandlung größerer Körperregionen in der Peripherie die Erstattung mehrerer Tuben zu gewährleisten hat Biofrontera nach Rücksprache mit der FDA eine Pharmakokinetik-Studie (PK-Studie) initiiert, in der die Sicherheit der PDT bei der Anwendung von drei Tuben Ameluz(r) getestet wird. Das Ziel dieser Phase I-Studie ist es, pharmakokinetische Profile im Anschluss an eine Ameluz(r)-PDT bei Patienten mit aktinischer Keratose in einem erweiterten Behandlungsbereich im Gesichts-/Kopfbereich oder in der Peripherie zu erhalten. Darüber hinaus wird die Sicherheit und Verträglichkeit für den Patienten während und nach der Behandlung untersucht. Die Planung sah vor, dass die Patientenrekrutierung 3-5 Monate dauern und die Phase I-Studie voraussichtlich im dritten Quartal 2020 abgeschlossen sein wird. Es ist noch unklar, ob dieser Zeitplan mit der Corona-Krise eingehalten werden kann.
Um diesen Fortschritt auch durch eine optimierte Beleuchtungsquelle zu flankieren, entwickelt Biofrontera eine neue Leuchte, die BF-RhodoLED(r) XL, mit der größere Hautareale belichtet werden können. Das Unternehmen plant die Zulassungsanträge im zweiten Halbjahr 2020 einzureichen.
Zusätzlich hat das Unternehmen am 3. März 2020 ein verbindliches Eckpunktepapier zur Kooperation bei der Forschung und Entwicklung zur Indikationserweiterung von Ameluz(r) für die Behandlung von moderater bis schwerer Akne, sowie die Verhandlung über die Lizensierung zur Vermarktung von Ameluz(r) in Teilen Asiens und Ozeaniens durch Maruho, unterzeichnet. Bezüglich der möglichen Zulassungserweiterung von Ameluz(r) für Akne hat Biofrontera einen entsprechenden Entwicklungsplan erstellt und eine Rückmeldung von der FDA über das Design der erforderlichen klinischen Studien erhalten, so dass das Studienprogramm in 2020 beginnen kann.
Insgesamt bestehen allerdings aufgrund der Corona-Krise erhebliche Unsicherheiten, ob alle geplanten Maßnahmen in dieser Form umgesetzt werden können.
Risiko- und Chancenbericht
Jede Branche hat ihre Besonderheiten, aus denen sich spezifische Risiken ergeben. Besonders die Gesundheitsindustrie befindet sich im ständigen Wandel, wobei die resultierenden Risiken und Chancen von verschiedensten Einflüssen geprägt werden.
Als international tätiges biopharmazeutisches Unternehmen ist der Biofrontera-Konzern einer Vielzahl von Risiken aus dem unternehmerischen Handeln ausgesetzt, welche ein Erreichen der gesetzten Ziele wesentlich beeinflussen können. Abweichungen vom Plan sind als Chancen (positive Abweichungen) und Risiken (negative Abweichung) zu verstehen.
Risikomanagementsystem
Biofronteras Management begegnet den im Konzern bestehenden Risiken mit einem umfassenden Risikomanagementsystem. Das Risikomanagementsystem des Biofrontera-Konzerns gilt in gleichem Maße für die Biofrontera AG. Die Biofrontera AG steuert aufgrund ihrer Holding-Funktion alle rechtlich selbständigen Einheiten innerhalb des Biofrontera-Konzerns. Daher ist eine gruppenweit einheitliche Einschätzung der Risiken und Chancen innerhalb des Konzerns notwendig.
Das primäre Ziel der Biofrontera-Gruppe ist, nachhaltig zu wachsen und damit einhergehend den Unternehmenswert stetig zu steigern. Das Risikomanagement trägt wesentlich dazu bei, dieses Ziel zu erreichen. Risikomanagement bei Biofrontera beinhaltet die Identifikation von Risiken, die zu einer dauerhaften oder wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz und Ertragslage des Unternehmens führen können, die verantwortungsbewusste Analyse und Überwachung dieser Risiken sowie das Ergreifen geeigneter Gegenmaßnahmen. Dazu bedarf es festgelegter Grundsätze, Organisationsstrukturen sowie Mess- und Überwachungsprozesse, die gezielt auf die Tätigkeiten der Biofrontera-Gruppe ausgerichtet sind.
Entsprechend detaillierte Maßnahmen zur Risikoprävention sind die Voraussetzung dafür, die Chancen, die sich aus der Geschäftstätigkeit von Biofrontera ergeben, voll auszuschöpfen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden die bestehenden Risikomanagementstrukturen bei Biofrontera im Rahmen des für pharmazeutische Hersteller und Unternehmer sowie für Medizinprodukthersteller erforderlichen Qualitätsmanagementsystems weiterentwickelt. Die Marketing- und Vertriebstätigkeiten sowie die internationalen Verantwortlichkeiten, die ein Zulassungsinhaber für die Herstellung und den Vertrieb von Medikamenten, Medizinprodukten und Kosmetika hat, sind in dieses System einbezogen.
Das Risikomanagement der Biofrontera-Gruppe ist in die Geschäftsprozesse und unternehmerischen Entscheidungen integriert und damit in die konzernweiten Planungs- und Controlling-Prozesse eingebunden. Risikomanagement- und Kontrollmechanismen sind aufeinander abgestimmt. Sie stellen sicher, dass unternehmensrelevante Risiken frühzeitig erkannt und bewertet werden. Gleichzeitig dient es dazu, mögliche Chancen rasch zu ergreifen.
Das Risikomanagement bei Biofrontera ist sowohl dezentral als auch zentral organisiert. Der Vorstand nimmt dabei eine übergreifende Zuständigkeit wahr. Die aufeinander abgestimmten Teilsysteme liegen in der Verantwortung der Fachbereiche. Über alle Hierarchieebenen hinweg werden Chancen und Risiken regelmäßig identifiziert und evaluiert. In die unternehmensweite Risikoüberwachung und die dazugehörige Berichterstattung sind alle Führungskräfte der Unternehmensgruppe sowie der Prüfungsausschuss eingebunden. Dazu zählen sowohl der Vorstand als auch die Geschäftsführer der Konzerngesellschaften sowie die Prozess- und Projektverantwortlichen.
Das zentral organisierte Risikomanagement untersteht dem Risikomanagement-Team unter der Leitung des Vorstandsvorsitzenden. Das Risikomanagement-Team koordiniert die einzelnen Führungsgremien und stellt ihre frühzeitige und kontinuierliche Information sicher. Darüber hinaus ist das Team für die fortlaufende Kontrolle des Risikoprofils, die Initiierung von Maßnahmen zur Risikoprävention sowie die entsprechenden Kontrollinstrumente verantwortlich. Im Rahmen regelmäßiger Treffen kommt das Management der Biofrontera-Gruppe zusammen, um risikomanagementrelevante Informationen zwischen den operativen und den zentralen Bereichen über alle Ebenen hinweg auszutauschen und zu bewerten.
Konzernweiter Ansprechpartner ist der Risikobeauftragte, der gleichzeitig ein Mitglied des Risikomanagement-Teams ist. Kommt es zu unvorhergesehenen Risiken, leitet er unverzüglich die notwendigen Schritte zur Gegensteuerung ein. Er verantwortet einerseits die Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems und dessen Dokumentation. Darüber hinaus definiert der Risikobeauftragte einheitliche Standards und stellt sicher, dass innerhalb der Biofrontera-Gruppe gleichartige Risikomanagementprozesse angewendet werden. So dient die regelmäßige Kennzahlenanalyse zum Geschäftsverlauf dazu, mögliche Abweichungen von erwarteten Entwicklungen im Sinne potenzieller Chancen oder Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und notwendige Maßnahmen einzuleiten. Es erfolgt eine Gesamtüberwachung der relevanten Steuerungsgrößen und Geschäftsprozesse. Risikoplanung und -identifikation werden dabei in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Bereichsverantwortlichen durchgeführt.
Rechnungslegungsbezogenes Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem
Der Rechnungslegungsprozess des Konzerns sowie der Biofrontera AG verfolgt die Abbildung der korrekten und vollständigen Zahlen und Angaben in den Instrumenten der externen Rechnungslegung (Buchführung, Jahres- und Konzernabschlussbestandteile, zusammengefasster Konzernlagebericht) sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen und satzungsmäßigen Vorschriften. Die hierzu vorhandenen Strukturen und Prozesse sind detaillierte interne Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess integriert. Im Zusammenhang mit den zunehmenden Geschäftsaktivitäten unterliegt das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem einem andauernden Monitoring und Verbesserungsprozess.
Ziel des internen Kontrollsystems ist es, alle Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern, die einer regelkonformen Erstellung unseres Jahres- und Konzernabschlusses entgegenstehen. Erkannte Risiken sind hinsichtlich ihres Einflusses auf den Jahres- und Konzernabschluss zu bewerten. Es ist die Aufgabe des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems, durch Implementierung entsprechender Grundsätze, Verfahren und Kontrollen den regelkonformen Abschlussprozess sicherzustellen. Dabei umfasst das interne Kontrollsystem alle für den Jahres- und Konzernabschluss wesentlichen Fachbereiche mit allen für die Abschlusserstellung relevanten Prozessen.
Wesentliche Elemente zur Risikosteuerung und -kontrolle in der Rechnungslegung sind die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Kontrollen bei der Abschlusserstellung sowie transparente Vorgaben zur Bilanzierung. Das Vier-Augen-Prinzip und die Funktionstrennung sind weitere wichtige Kontrollprinzipien im Rechnungslegungsprozess.
Risikoberichterstattung in Bezug auf Finanzinstrumente
Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit unterliegt der Konzern Währungs- und Kreditrisiken, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können.
Marktrisiken
Die aufgrund der COVID-19 Pandemie derzeit unsicheren Geschäftsaussichten können sich auch auf die zukünftige Bewertung bestimmter Assets und Verbindlichkeiten der Gesellschaft auswirken. So können reduzierte Verkäufe von Xepi(tm) zu einer anderen Einschätzung der mittelfristigen Geschäfts- und Gewinnaussichten für Xepi(tm) und damit zu einer Umbewertung des bilanziellen Werts der Xepi(tm)-Lizenz führen. Die Kaufpreisverbindlichkeit gegenüber Maruho für zukünftige Gewinne aus dem Verkauf von Xepi (tm) unterliegt einem Marktrisiko (Earn Out) und hängt von der Höhe der zukünftig erwirtschafteten Gewinne ab.
Außerdem kann es bei einer länger anhaltenden als bisher geplanten Reduzierung der Geschäftstätigkeit zum Ablauf der Haltbarkeit von bereits produzierten Ameluz(r)-Tuben und damit zur Notwendigkeit der Vernichtung von Vorräten kommen.
Währungsrisiken
Die Infolge der Internationalisierung des Unternehmens ist die Gesellschaft auf ihren Absatz- und Beschaffungsmärkten Währungsrisiken ausgesetzt. Die Wechselkursentwicklung kann hierbei sowohl eine positive als auch eine negative Auswirkung auf die Finanzergebnisse des Unternehmens haben.
Auch bei der Bewertung von Finanzinstrumenten können wechselkursbedingte Risiken auftreten, die im Kapitel zur Berichtserstattung zu den von der Biofrontera eingesetzten Finanzinstrumenten näher beschrieben werden.
Die Entwicklung der Finanzmärkte wird kontinuierlich überwacht, um potenzielle Chancen und Risiken zu identifizieren und entsprechend reagieren zu können.
Zinsänderungsrisiken
Die Biofrontera unterliegt Zinsänderungsrisiken, die allerdings als gering angesehen werden, da in der Regel die bestehenden Zinsmodalitäten für die relevanten Finanzierungen der Biofrontera-Gruppe kurz- bis mittelfristig an die Marktverhältnisse angepasst werden können. Die Performance Komponente des EIB-darlehens errechnet sich aufgrund der Veränderung der Marktkapitalisierung des Unternehmens, ist aber auf 4% begrenzt.
Kreditrisiko
Ein Kreditrisiko besteht für den Konzern, wenn Transaktionspartner ihren Verpflichtungen in den üblichen Zahlungsfristen nicht nachkommen können. Das maximale Ausfallsrisiko wird bilanziell durch den Buchwert des jeweiligen finanziellen Vermögenswertes dargestellt. Die Entwicklung des Forderungsbestandes wird überwacht, um mögliche Ausfallrisiken frühzeitig identifizieren und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.
Risiken und Chancen der zukünftigen Geschäftsentwicklung
Die Geschäftsstrategie der Biofrontera AG basiert zu einem wesentlichen Anteil darauf, die derzeitigen Produkte, insbesondere das Medikament Ameluz(r), nachhaltig an den relevanten Absatzmärkten zu etablieren. Um Marktpotentiale ausschöpfen zu können, ist es notwendig die bestehenden Zulassungen in den USA und Europa zu erhalten und diese zu erweitern. Ergänzend wird eine Verbreiterung der Produktpipeline angestrebt. Durch eine geeignete Patentstrategie soll der Schutz unseres geistigen Eigentums gesichert werden. Vorrausetzung der Zielerreichung ist die Sicherstellung der nachhaltigen Profitabilität und ausreichenden Liquiditätsausstattung.
Durch die Übernahme von Cutanea Life Sciences, Inc. im März 2019 hat Biofrontera die Möglichkeit ein bereits von der FDA zugelassenes und im US-amerikanischen Markt eingeführtes Medikament zu vermarkten. Xepi(tm) ist die nächste Innovation für den amerikanischen Dermatologie-Markt, die von Biofrontera vertrieben wird. Steigende Resistenzen gegen bekannte Antibiotika sind ein Problem, das von amerikanischen Ärzten sehr ernst genommen wird. Wir sind überzeugt, dass wir mit Xepi(tm) ein innovatives, erfolgversprechendes Produkt mit einem großen Marktpotenzial in unserem Portfolio haben. Risiken bestehen in einer langsamer als geplanten Marktdurchdringung von Xepi(tm).
Risiken können dabei in Zielabweichungen in Form des Eintretens negativer Entwicklungen, der nicht ausreichenden Realisierung angestrebter und bereits erkannter Chancen bzw. Potentiale oder einer fehlenden Wahrnehmung sich ergebender neuer Chancen bestehen. Das Risikomanagement der Biofrontera trägt dem durch eine kontinuierliche Analyse relevanter Einflussfaktoren Rechnung.
Externe Einflüsse und globale Risiken
Die durch Globalisierung und Digitalisierung zunehmende Integration der Weltwirtschaft kann im Rahmen gesamtwirtschaftlicher Entwicklungen die Zielerreichung der Biofrontera negativ beeinflussen. Zudem können politische Entwicklungen in unseren Absatzmärkten Einfluss auf die für Biofrontera relevanten Strukturen im jeweiligen Gesundheitssektor nehmen.
Neben Auswirkungen auf einzelne Märkte, können in diesem Zusammenhang globale Krisen entstehen, die eine erhebliche Auswirkung auf Biofrontera haben können.
So hat sich das seit Beginn des Jahres 2020 auftretende neuartige Coronavirus (COVID-19) zu einer globalen Pandemie ausgeweitet. Aufgrund der weltweit von den Regierungen ergriffenen Maßnahmen wird der Geschäftsbetrieb der Biofrontera unmittelbar beeinträchtigt. Insbesondere besteht das Risiko einer weltweit vorübergehend erheblich sinkenden Nachfrage nach den Produkten von Biofrontera. Zudem könnten eventuell notwendige Kapitalmaßnahmen des Unternehmens in ihrem Erfolg gefährdet werden. Die Aufrechterhaltung der Geschäftsprozesse kann auch dadurch behindert werden, dass Mitarbeiter des Unternehmens oder von relevanten Lieferanten eine Infektion mit COVID-19 erleiden.
Die direkten und mittelbaren Auswirkungen der Pandemie können mit zunehmender Dauer schließlich auch die Liquiditätsausstattung des Unternehmens entsprechend negativ beeinflussen. Zudem könnten notwendige Kapitalmaßnahmen des Unternehmens in ihrem Erfolg gefährdet werden.
Das Unternehmen hat hierzu unmittelbar Maßnahmen ergriffen, um diesen Risiken entgegenzuwirken und die Geschäftsprozesse durch umfassende Kostensenkungen, Notfallplanungen zur Aufrechterhaltung zentraler Prozesse sowie Aktivitäten zum Schutz der Mitarbeiter sicherzustellen.
Zu den gleichwohl bestehenden bestandsgefährdenden Risiken verweisen wir auf die Ausführungen im Risiko- und Chancenbericht im Abschnitt Liquidität, Profitabilität, Kapitalmarktzugang und bestandsgefährdende Risiken.
Seit dem 1. Februar 2020 ist Großbritannien nicht mehr Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Da der regulatorische Rahmen für pharmazeutische Produkte im Vereinigten Königreich, der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit von pharmazeutischen Produkten, klinische Studien, Marktzulassung, kommerzieller Vertrieb und Vertrieb von pharmazeutischen Produkten umfasst, von Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union abgeleitet ist, könnte dies Einfluss auf das zukünftige regulatorische System haben, das für Produkte und die Zulassung von Produktkandidaten im Vereinigten Königreich gilt. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Austritt, wenn überhaupt, auf die regulatorischen Anforderungen an Produkte im Vereinigten Königreich auswirken wird. Aufgrund der unwesentlichen Höhe der Umsätze aus Produktverkäufen im Vereinigten Königreich, schätzt das Unternehmen dieses Risiko als sehr gering ein.
Diese Risiken können nicht durch Biofrontera beeinflusst werden. Die im Unternehmen implementierten Überwachungsprozesse und Standards, haben es Biofrontera in der Vergangenheit jedoch ermöglicht, stets angemessen und erfolgreich externe Effekte oder Risiken zu adaptieren.
Liquidität, Profitabilität, Kapitalmarktzugang und bestandsgefährdende Risiken
Liquiditätsrisiken können sich aus der derzeit noch bestehenden Verlustsituation des Unternehmens und der Unsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen weiteren Geschäftsentwicklung ergeben oder darin bestehen, aufgrund einer unzureichenden Liquiditätsausstattung Marktpotentiale nicht entsprechend der Geschäftsstrategie der Biofrontera ausschöpfen zu können.
Biofrontera gleicht dieses Risiko mit einer langfristigen Kapitalmarktstrategie aus. Darüber hinaus werden mögliche Risiken im Rahmen unserer kurz-, mittel- und langfristigen konzernweiten Liquiditätsplanung regelmäßig ermittelt und bewertet, um gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zur Zielerreichung ergreifen zu können.
Der Biofrontera-Konzern könnte möglicherweise aufgrund einer unzureichenden Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln nicht in der Lage sein, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Bislang konnte der Konzern jederzeit seine Zahlungsverpflichtungen erfüllen. Durch die Zuführung von Eigen- oder Fremdkapital ist es Biofrontera bisher immer gelungen, die für den Geschäftsbetrieb notwendige Finanzierung bereitzustellen. Durch die Inanspruchnahme mehrerer Tranchen in Höhe von insgesamt 15 Mio. EUR aus dem Darlehen der European Investment Bank und vor allem aus der zu erhaltenden Zahlung des Downpayments in Höhe von 6 Mio. EUR im Rahmen des im April 2020 abgeschlossenen Lizenzvertrags mit Maruho steht der Gesellschaft derzeit ausreichend Liquidität zur Verfügung. Eine für den März 2020 geplante Kapitalmaßnahme mit einem maximalen Volumen von bis zu 16 Mio. EUR musste aufgrund der Verwerfungen an den Kapitalmärkten infolge der Corona-Krise abgesagt werden.
Die Biofrontera ist zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs für weitere 12 Monate bzw. darüber hinaus darauf angewiesen, bis spätestens zum Ende des Geschäftsjahres 2020 eine Kapitalmaßnahme von mindestens 5 Mio. EUR durchzuführen. Der Vorstand geht unter der Annahme einer Normalisierung der Rahmenbedingungen und auf der Grundlage der bisherigen, stets erfolgreichen Erfahrungen mit Kapitalmaßnahmen davon aus, dass die für den Geschäftsverlauf erforderliche Liquidität auch weiterhin gewährleistet werden kann. Sollte dies aufgrund einer anhaltenden durch die COVID-19-Pandemie Krisensituation nicht mehr möglich sein, würde sich daraus eine Bestandsgefährdung für die Biofrontera-Gruppe ergeben.
Eine länger anhaltende weltweite COVID-19-Pandemie könnte dazu führen, dass sich aufgrund des erheblich reduzierten Umsatzes trotz der eingeleiteten Kostensenkungsmaßnahmen die Liquidität der Biofrontera-Gruppe drastisch vermindert und auch eine weitere Finanzierung über den Kapitalmarkt unmöglich wird. Der Vorstand geht jedoch derzeit davon aus, dass nach einem Ende der derzeitigen Krise auch wieder geeignete Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung erfolgreich umgesetzt werden können.
Zulassungen
Einschränkungen der bestehenden Zulassungen in Europa und den USA würden die Fähigkeit zur Vermarktung der Produkte der Gesellschaft in Frage stellen. Es besteht außerdem das Risiko, dass strategisch relevante Zulassungserweiterungen nicht, verzögert oder nur eingeschränkt genehmigt werden und hierdurch die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Mitbewerbern beeinträchtigt werden könnte.
Die Gesellschaft kompensiert diese Risiken durch die konsequente Einhaltung regulatorischer Anforderungen und ein effektives Qualitätsmanagementsystem.
Forschung und Entwicklung
Ein weiteres Risiko des Unternehmens besteht im Rahmen von Entwicklungsprozessen von Produkten oder Indikationsausweitungen. Es gibt keine Garantie dafür, dass nach dem Ende des Entwicklungsprozesses eines Projekts - durchschnittlich 6 bis 10 Jahre - ein Produkt auf den Markt gebracht werden kann. Durch ausbleibende Erfolge in einzelnen Studienphasen, beispielsweise beim Studiendesign, der Patientenrekrutierung, möglichen Qualitätsmängeln oder der Dokumentation der Studienergebnisse können Studien kostenintensiver verlaufen als geplant, verzögert werden oder sogar vollständig zum Stillstand kommen. Investierte Mittel könnten nicht oder nur teilweise durch die erzielten Umsatzerlöse wieder erwirtschaftet werden.
Die Gesellschaft versucht, diese Risiken teilweise auszugleichen, indem sie Projekte mit relativ attraktiven Risikoprofilen auswählt, ein Projektkontroll- und Berichtssystem einrichtet und auf die fachliche Erfahrung der Mitglieder des Aufsichtsrats zurückgreift. Das Projektkontrollsystem bildet den gesamten Entwicklungsprozess bis zur Zulassung im Detail ab und ermöglicht die Analyse des Einflusses, den auch kleine Veränderungen oder Verzögerungen, etwa bei klinischen Studien, auf den Entwicklungsprozess und seine Kosten haben. Auf diese Weise kann das Risiko einzelner Projekte genau beobachtet werden und es können die notwendigen Schritte zur Minimierung des Entwicklungsrisikos unternommen werden.
Produktportfolio
Das Unternehmen hat zurzeit zwei zugelassene Arzneimittel, Ameluz(r) und Xepi, wobei Xepi auf den US-Markt beschränkt ist und sich noch in der Markteinführungsphase befindet. Ameluz wird in Europa und den USA vertrieben. Es besteht das Risiko, dass sowohl Ameluz(r) als auch Xepi nicht ausreichend oder nicht nachhaltig am Markt etabliert werden können. Für den Konzernabschluss besteht das Risiko der Wertminderung für die erworbene Xepi(tm)-Lizenz im Falle einer nicht ausreichenden oder nachhaltigen Etablierung am Markt.
Möglich sind auch Wettbewerbsnachteile gegenüber Wettbewerbern durch Vorteile im Hinblick auf das Indikationsspektrum von Konkurrenzprodukten. So werden zum Beispiel Indikationserweiterungen initiiert, um Wettbewerbsvorteile zu erlangen.
Ein weiteres Risiko besteht darin, dass die eigene Produktpipeline nicht verbreitert werden kann, sowie Nachfolge- oder Ergänzungsprodukte nicht zur Marktreife gebracht werden können.
Biofrontera begegnet diesen Risiken durch eine permanente Marktbeobachtung im Hinblick auf Aktivitäten bekannter Wettbewerber oder dem Eintreten neuer Wettbewerber und führt umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Verbreiterung der Indikationsbasis durch. Darüber hinaus werden Kooperationsmöglichkeiten zur Erweiterung des Produktportfolios evaluiert. Durch die Integration von Xepi im Produktportfolio konnte im Jahr 2019 bereits ein wesentlicher Beitrag zur Begrenzung dieses Risikos geleistet werden.
Patentschutz
Das Unternehmen kann Patentschutzrisiken unterliegen. Bei erfolgreicher Vermarktung können die Gewinne dazu genutzt werden, weiterhin und nachhaltig in Forschung und Entwicklung zu investieren. Aufgrund der langen Zeit zwischen der Patentanmeldung und der Markteinführung eines Produkts hat Biofrontera in der Regel nur wenige Jahre Zeit, um einen angemessenen Ertrag für seine geistige Leistung zu erwirtschaften. Läuft ein Patent aus oder kann ein Patent nicht erfolgreich verteidigt werden, ist in der Regel mit verstärktem Wettbewerb zu rechnen. Fehlende Patente können die Marktposition von Produkten der Gesellschaft gefährden und den Markteintritt von Wettbewerbern erleichtern. Um diese Risiken zu vermeiden, wird das Patentportfolio der Biofrontera kontinuierlich überprüft und die Patentstrategie angepasst. Weitere Angaben zu einzelnen Patenten sind im Abschnitt Patent- und Markenentwicklung dargestellt.
Klagen Dritter aufgrund potenzieller Verletzung von Patenten oder sonstiger Schutzrechte durch Biofrontera können die Entwicklung oder Herstellung bestimmter Produkte behindern oder gar stoppen und uns zu Schadenersatz- oder Lizenzzahlungen an Dritte verpflichten. Unsere Patentabteilung prüft in Zusammenarbeit mit den jeweiligen operativen Bereichen regelmäßig die aktuelle Patentlage und beobachtet mögliche Patentverletzungsversuche, um bei Bedarf rechtliche Schritte einzuleiten.
Am 12. November 2019 endete die Laufzeit einer weiteren Patentfamilie zum Schutz der Nanoemulsions-Technologie, die speziell die Kombination von Nanoemulsionen mit Aminolävulinsäure-Hydrochlorid, dem Wirkstoff in Ameluz(r), beschrieb. Schutz für Ameluz(r) besteht jedoch weiterhin durch die Patentfamilie zur Nanoemulsionstechnologie mit Laufzeit bis Dezember 2027. Allerdings ist hier die entsprechende Patentanmeldung in den USA noch anhängig. Es besteht die Möglichkeit, dass das Patent in den USA nie erteilt wird und in diesem Markt für Ameluz(r) keinen Schutz bieten kann. Das Risiko eines möglichen künftigen generischen Wettbewerbs wird jedoch durch spezifische Herausforderungen bei der Entwicklung generischer dermatologischer Produkte, einschließlich regulatorischer Hürden, gemindert. Als Teil von Biofronteras Patentstrategie zum weiteren Schutz von Ameluz(r) wurden weitere Patentanmeldungen eingereicht.
Weitere Informationen zu Patentschutz-Rechtstreitigkeiten sind gesondert im Kapitel "Rechtstreitigkeiten" aufgeführt.
Produkte und Produktverantwortung
Als internationales biopharmazeutisches Unternehmen unterliegt Biofrontera höchsten Anforderungen und den damit verbundenen Risiken in den Bereichen Qualität und Sicherheit. Mögliche Gesundheits- und Umweltrisiken eines Produkts bewertet Biofrontera entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Das reicht von der Forschung und Entwicklung über Produktion, Vermarktung und Anwendung beim Kunden bis hin zur Entsorgung. Trotz umfassender Studien besteht die Möglichkeit des Auftretens von bisher unbekannten und unerwarteten Nebenwirkungen durch Produkte von Biofrontera. Das Unternehmen kann einem Kostenrisiko durch Mängel in der Produktsicherheit unterliegen, sollte es beispielsweise zu einem freiwilligen oder durch rechtliche und behördliche Schritte begründeten Rückruf unserer Produkte kommen. Potenzielle Schadenersatzzahlungen in Verbindung mit den zuvor beschriebenen Risiken können das Ergebnis erheblich belasten. Diesen Risiken stehen im Unternehmen etablierte Prozesse im Bereich Pharmakovigilanz gegenüber und gewährleisten ein rasches Aufdecken von potenziellen Nebenwirkungen oder anderen produktbezogenen Problemen. Da bisher keine unbekannten Nebenwirkungen der Medikamente aufgetreten sind, halten wir den Eintritt solcher Risiken für sehr unwahrscheinlich.
Sowohl regulatorische Anforderungen als auch darüberhinausgehende angewandte Standards werden durch verschiedenste im Unternehmen integrierte Prozesse gewährleistet. Den produktbezogenen Risiken des Unternehmens wird mit einem funktionierenden Qualitätsmanagementsystem entgegengewirkt. Mit der Ausrichtung nach Good Manufacturing Practice-Richtlinien (GMP) und denen in der Pharmabranche verpflichtenden Standard Operation Procedures (SOPs) werden bei Biofrontera die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen an Produkte und Prozesse sichergestellt. Dazu tragen regelmäßige interne Audits der Standards bei Lieferanten und Zulieferern bei. Ebenfalls erfolgen regelmäßige Überprüfungen und Inspektionen von behördlicher Seite.
Absatzmärkte
Biofrontera agiert auf regulierten Wettbewerbsmärkten. Die Absatz- und Umsatzziele der Gesellschaft könnten durch absatz- und umsatzwirksame Maßnahmen von Wettbewerbern hinsichtlich der Anwendungsfelder ihrer Produkte, der Preisstrategie oder der Vermarktungsstrategie, aber auch durch neue Produkte von Wettbewerbern gefährdet werden. Falls die Umsatzziele nicht erreicht werden, könnte dies zudem negative Auswirkungen hinsichtlich der Ergebnis- und Liquiditätsziele des Unternehmens sowie Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten zur Folge haben.
Neuausrichtungen in den jeweiligen Gesundheitssystemen und Änderungen des Erstattungsverhaltens der Arzneimittelerstattungsträger sowie Marktbarrieren in den relevanten Märkten können das Risiko einer nicht ausreichenden oder nicht nachhaltigen Marktdurchdringung zur Folge haben. Die Wettbewerbsposition unserer Produkte kann auch durch eine im Vergleich zu Wettbewerbsprodukten am jeweiligen Markt nicht optimal wahrgenommenen Produktbeschaffenheit negativ beeinflusst werden. Darüber hinaus konkurrieren unsere Produkte mit anderen Therapien wie der einfachen Kürettage und, insbesondere in den USA, der Kryotherapie, die zwar nicht den Einsatz eines Medikaments erfordern, aber eine erhebliche Marktakzeptanz gefunden haben.
Die Vertriebs- und Marketingorganisation der Biofrontera führt zur Vermeidung dieser Risiken eine intensive Marktbeobachtung und regelmäßige Marktanalysen durch. Die eingesetzten Marketinginstrumente und die Kommunikation mit unseren Kunden unterliegen dabei einer ständigen Weiterentwicklung um Chancen und Risiken erkennen zu können und die Wettbewerbsposition des Unternehmens zu stärken.
Beschaffung und Produktion
Als Arzneimittelhersteller ist das Unternehmen verschiedenen Risiken im Zusammenhang mit der Beschaffung und Produktion seiner Produkte ausgesetzt. Biofrontera ist bei der Herstellung auf Zulieferer angewiesen, deren Austausch langwierige regulatorische Zulassungsprozesse mit sich bringen würde. Schwierigkeiten bezüglich Beschaffungspreisen, Qualität, Liefersicherheit oder Menge bei oder mit diesen Zulieferern können die Umsatz- und Ergebnisziele der Gesellschaft beeinträchtigen. Durch den Aufbau alternativer Zulieferer, der Änderung von Fertigungsgrößen sowie ein aktives Vertrags- und Bestandsmanagement versucht Biofrontera diese Abhängigkeiten zu minimieren und die Versorgung mit den benötigten Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen.
Risiken, die mit der Herstellung, Abfüllung, Lagerung und dem Transport von Produkten verbunden sind, können Personen-, Sach- und Umweltschäden sowie die Verpflichtung zu Schadenersatzzahlungen zur Folge haben. Durch eigene Audit- und Monitorsysteme überzeugt sich Biofrontera regelmäßig vom ordnungsgemäßen Zustand der Fertigungen ihrer wichtigsten Lieferanten. Dadurch können Risiken und Schäden vermieden werden. Für die Eigenproduktion und Qualitätskontrolle der Lampe BF-RhodoLED(r) wurde eine eigene Fertigung aufgebaut, um auch in diesem Bereich die Abhängigkeit von Lieferanten zu minimieren.
Geschäftsstrategie
Aufgrund sich ändernden Rahmenbedingungen könnte die vom Unternehmen gewählte Strategie zur Gewährleistung der Umsatz-, Wachstums- und Profitabilitätsziele zukünftig nicht ausreichend zielführend sein. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses wirkt das Management dem durch permanente Analysen gegenwärtig und möglicherweise zukünftig relevanter Einflussgrößen oder Entwicklungen entgegen, um bei Bedarf geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Mitarbeiter
Die Gewinnung von qualifizierten und engagierten Mitarbeitern ist eine entscheidende Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. Eine hohe Fluktuationsrate könnte die Erreichung der Unternehmensziele und die Sicherung des Know-hows des Unternehmens gefährden. Um diesen Risiken zu entgegenzuwirken, Mitarbeiter zu motivieren und Schlüsselpersonen an das Unternehmen zu binden, bietet das Unternehmen deshalb eine wettbewerbsfähige Vergütung, die Teilnahme an Optionsprogrammen sowie umfangreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeiter an. Zudem verfolgt der Konzern eine auf personelle Vielfalt ausgerichtete Personalpolitik, um das gesamte Potenzial des Arbeitsmarktes auszuschöpfen. Bisher ist es Biofrontera immer gelungen, das notwendige qualifizierte Personal für das Unternehmen zu gewinnen. Deshalb hält die Gesellschaft dieses Risiko für gering. Diese Einschätzung könnte sich bei einem Kontrollwechsel jedoch signifikant ändern.
Informationstechnologie und Datenschutz
Die Geschäftsprozesse sowie die interne bzw. externe Kommunikation des Konzerns basieren zunehmend auf globalen IT-Systemen. Eine wesentliche technische Störung oder gar ein Ausfall der IT-Systeme kann zu einer gravierenden Beeinträchtigung unserer Geschäftsprozesse führen. Die Vertraulichkeit von internen und externen Daten ist bei uns von elementarer Bedeutung. Ein Verlust der Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität von Daten und Informationen kann zu Manipulationen und / oder zu einem unkontrollierten Abfluss von Daten und Know-how führen. Diesem Risiko begegnen wir durch entsprechende Maßnahmen, z. B. in Form eines umfassenden Berechtigungskonzepts. Die von der Gesellschaft eingeleiteten Maßnahmen haben sich bisher immer als ausreichend erwiesen, das Risiko ist daher als gering anzusehen.
Als pharmazeutisches Unternehmen ist Biofrontera zusätzlichen Risiken im Bereich Datenschutz ausgesetzt. Besonders im Bereich von klinischen Studien und bei Meldungen zur Arzneimittelsicherheit wird eine Vielzahl an personenbezogenen Daten generiert, die insbesondere im Rahmen der neuen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) geschützt werden müssen. Zuwiderhandlungen oder Verstöße gegen diese Verordnungen können zu empfindlichen Strafen gegen das Unternehmen führen. Diesen Risiken wirkt Biofrontera mit kontinuierlichen Datenschutzprozessen und Umsetzung von gesetzlichen Richtlinien entgegen.
Versicherungsschutz
Das Unternehmen kann dem Risiko eines nicht ausreichenden Versicherungsschutzes hinsichtlich der Fortführung der Geschäftstätigkeiten bei Schadensfällen, im Zusammenhang von Schadensereignissen mit Auswirkung auf Vermögenswerte des Unternehmens oder Schadensersatzansprüchen infolge von Produktmängeln sowie Handlungen des Unternehmens und seiner Mitarbeiter unterliegen. Biofrontera begegnet diesen Risiken im Rahmen seiner Risikoanalyse durch eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit des relevanten Versicherungsschutzes.
Steuern
Die zukünftige Nutzung der bislang angefallenen steuerlichen Verlustvorträge in den Konzerngesellschaften des Unternehmens könnte aufgrund der Ausgestaltung der Unternehmensorganisation nicht oder nicht optimal erfolgen. Biofrontera führt hierzu regelmäßige Analysen durch, um falls erforderlich, geeignete Anpassungen vorzunehmen.
Das Risiko einer eingeschränkten Nutzung der Verlustvorträge aufgrund steuerrechtlicher Änderungen oder infolge einer steuerlich relevanten Änderung der Aktionärsstruktur kann das Unternehmen hingegen nicht beeinflussen.
Recht und Compliance
Der Konzern kann in Zukunft Rechtsstreitigkeiten oder -verfahren ausgesetzt sein. Dazu gehören insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz. Risiken können auch im Zusammenhang mit Veröffentlichungs- und Informationspflichten am Kapitalmarkt entstehen. Ermittlungen und Untersuchungen aufgrund möglicher Verletzungen von gesetzlichen Vorschriften oder regulatorischen Bestimmungen können straf- und zivilrechtliche Sanktionen inklusive erheblicher monetärer Strafen sowie weitere finanzielle Nachteile zur Folge haben, der Reputation schaden und sich letztlich nachteilig auf unseren Unternehmenserfolg auswirken.
Weitere Informationen zu Rechtstreitigkeiten sind gesondert im Kapitel "Rechtstreitigkeiten" aufgeführt.
Chancen
Das Risikomanagementsystem der Biofrontera-Gruppe umfasst neben der Identifikation von Risiken, auch Chancen, welche als positive Abweichungen von der Unternehmensplanung zu sehen sind.
Chancen sieht das Unternehmen in der Ausweitung der Indikationen ihrer Produkte, vor allem in der Erweiterung der Zulassung von Ameluz in unseren Absatzmärkten, insbesondere in den USA zur Erweiterung und Ausschöpfung der Marktpotentiale. Außerdem besteht mittel- und langfristig die Chance zur Portfolioerweiterung durch die Entwicklung neuer Produkte basierend auf unserer Nanoemulsionstechnologie.
Am 19. März 2019 hat Biofrontera eine Vereinbarung zur Weiterführung der ausgelaufenen Forschungskooperation mit Maruho im Bereich von Markengenerika (Branded Generics) abgeschlossen. Im Rahmen der nun vereinbarten neuen Projektphase, wird Biofrontera die Formulierung eines von vier in einer früheren Projektphase (Phase 1) gemeinsam untersuchten Wirkstoffen in Biofronteras Nanoemulsion für klinische Studien vorbereiten. Nicht Gegenstand der Vereinbarung sind klinische Tests, die gegebenenfalls im Rahmen einer sich anschließenden Projektphase durchzuführen und Gegenstand einer weiteren Vereinbarung sein werden, über die sich die Parteien in Abhängigkeit von den Ergebnissen der neuen Projektphase zu gegebener Zeit abstimmen werden. Das bei Beginn der neuen Projektphase bestehende geistige Eigentum wird bei seinem jeweiligen Inhaber verbleiben; dies gilt insbesondere für Biofronteras Nanoemulsionstechnologie. Neues geistiges Eigentum und Ergebnisse der neuen Projektphase, einschließlich der Projektdokumentation, werden beiden Parteien zu gleichen Teilen gehören. Nach derzeitiger Planung werden im Rahmen der neuen Projektphase Forschungskosten von bis zu 1,1 Mio. EUR anfallen, die vollständig von Maruho getragen werden. Sollten die Kosten den derzeit budgetierten und von Maruho zu tragenden Betrag übersteigen, werden sich die Parteien über das weitere Vorgehen und die Kostentragung verständigen.
Zudem stehen Maruho und Biofrontera zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Geschäftsberichts in Verhandlungen über eine Kooperation bei der Forschung und Entwicklung in Bezug auf die Verwendung von Ameluz(r) für die Behandlung von Akne. Maruho und Biofrontera haben hierzu zunächst am 19. März 2019 ein unverbindliches Term Sheet unterzeichnet. Ein entsprechender Entwicklungsplan für die Indikationserweiterung wurde erstellt und in Rücksprache mit der FDA das Design der erforderlichen klinischen Studien festgelegt. Am 3. März 2020 wurde dann ein verbindliches Term Sheet bezüglich eines Lizenzvertrags zur Vermarktung von Ameluz(r) in Ostasien und Ozeanien unterzeichnet. Im April 2020 wurde der Lizenzvertrag von beiden Parteien unterzeichnet und ein Downpayment in Höhe von 6 Mio. EUR von Maruho an Biofrontera gemacht.
Gesamtbild der Chancen- und Risikosituation bei Biofrontera
Der Vorstand von Biofrontera ist der Ansicht, dass die aktuelle COVID-19-Krise die Prognosefähigkeit der Biofrontera AG zum derzeitigen Zeitpunkt wesentlich beeinträchtigt. Wir gehen aktuell davon aus, dass sich die Rahmenbedingungen im 2. Halbjahr 2020 wieder normalisieren und die geplante Kapitalmaßnahme durchgeführt werden kann.
Der Vorstand hält jedoch die Gesamtrisiken, die nicht mit der aktuellen Krise zusammenhängen, für kontrollierbar. Der Vorstand vertraut der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die positiven und negativen Veränderungen des Umfelds und die Erfordernisse des laufenden Geschäfts. Die Beurteilung stützt sich dabei auf verschiedene Faktoren, die im Folgenden zusammengefasst sind:
| • | sSeit März 2020 ist das Unternehmen von der globalen Coronavirus-Krise direkt betroffen. Das Unternehmen hat hierzu unmittelbar Maßnahmen ergriffen, um die Geschäftsprozesse durch umfassende Kostensenkungen, Notfallplanungen zur Aufrechterhaltung zentraler Prozesse sowie Aktivitäten zum Schutz der Mitarbeiter sicherzustellen. |
| • | Der Konzern konnte bislang jederzeit seine Zahlungsverpflichtungen erfüllen. Die Angemessenheit der Liquiditätsausstattung ist durch die durchgeführte Bereitstellung einer weiteren Tranche des EIB im Februar 2019 sowie der Zahlung des Downpayments in Höhe von 6 Mio. EUR im Rahmen des im April 2020 abgeschlossenen Lizenzvertrags mit Maruho derzeit gegeben. Eine weitere Kapitalerhöhung, die im März 2019 durchgeführt werden sollte, wurde aufgrund der Corona-Krise bis auf weiteres abgesagt. Es kann nicht garantiert werden, dass Biofrontera zu einem späteren Zeitpunkt in der Lage sein wird, eine solche Kapitalmaßnahme durchzuführen. Sollte dies aufgrund einer anhaltenden durch die COVID-19-Pandemie begründeten Krisensituation nicht mehr möglich sein, würde sich daraus eine Bestandsgefährdung für die Biofrontera-Gruppe ergeben. |
| • | Durch die 2018 erhaltene Zulassung der Daylight-PDT mit Ameluz(r) in der EU konnte die Marktposition weiter gestärkt werden. Eine weitere Steigerung des Marktpotenzials von Ameluz(r) erhoffen wir uns aus der kürzlich erlangten EU-Zulassungserweiterung für die photodynamische Therapie von aktinischen Keratosen auf den Extremitäten sowie dem Rumpf und Nacken. |
| • | Um unsere Wachstumschancen im amerikanischen Markt noch weiter zu erhöhen, führen wir derzeit eine Studie zur Behandlung von oberflächlichen Basalzellkarzinomen (BCC) mit Ameluz(r) in Verbindung mit unserer Rotlichtlampe BF-RhodoLED(r) in den USA durch, für die wir im September 2018 mit der Patientenrekrutierung begonnen haben. |
| • | In den USA arbeitet das Unternehmen außerdem mit Nachdruck an der Verbesserung der Erstattungsmodalitäten, sowie an der Ausweitung der Zulassung auf die Behandlung von aktinischen Keratosen auf Extremitäten sowie Rumpf und Nacken. Zu Letzterem wird Biofrontera demnächst eine weitere Zulassungsstudie in den USA durchführen, um eine entsprechende Zulassungserweiterung zu erhalten. Um künftig bei der Behandlung größerer Körperregionen in der Peripherie die Erstattung mehrerer Tuben zu gewährleisten, plant Biofrontera derzeit eine Pharmakokinetik-Studie, in der die Sicherheit der Behandlung mit drei Tuben Ameluz(r) getestet wird. |
| • | Zur weiteren Stärkung der Wettbewerbsposition arbeitet Biofrontera an der Entwicklung der neuen Lampe "BF-RhodoLED(r) XL", welche die Anwendung von Ameluz(r) auf größeren Flächen erlauben wird. Durch die Markteinführung dieses neuen Medizinprodukts erwartet das Unternehmen eine weitere Steigerung der Umsätze von Ameluz(r), vor allem im amerikanischen Markt. |
| • | Durch die Anfang 2020 vorgenommenen Umstrukturierungen der US-Tochtergesellschaft Biofrontera Inc. mit einem lokalen operativen Management, sowie der Umstrukturierung der europäischen Vertriebsstruktur unter einheitlicher Leitung sieht das Unternehmen eine Chance für ein zukünftig erhöhtes Umsatzwachstum sowohl in den USA als auch in Europa. |
| • | Weitere Chancen sieht Biofrontera in der Erweiterung des US-Produktportfolios um das FDA-zugelassene und seit November 2018 am Markt eingeführte Medikament Xepi(tm) das im Rahmen der Übernahme der Cutanea Life Sciences, Inc. durch Biofrontera das bestehende Kerngeschäft ergänzt. Mit der Erweiterung des US-Produktportfolios wurde eine Chance zum Unternehmenswachstum und zur Stärkung der US-Marktpräsenz wahrgenommen. |
| • | Im Hinblick auf die im folgenden Kapitel beschriebenen Rechtsstreitigkeiten sieht sich die Biofrontera gut positioniert. Für zukünftig anfallende Prozesskosten wurden im Berichtsjahr Rückstellungen gebildet, die die geschätzten Kosten für Rechtsstreitigkeiten mit DUSA Pharmaceuticals, Inc. und der Deutschen Balaton Gruppe jeweils bis zu einer Entscheidung in der nächsten Instanz beinhalten. Wir gehen davon aus, dass insbesondere die Klagen der DUSA Pharmaceuticals, Inc. ungerechtfertigt sind, können jedoch nicht garantieren, dass wir damit auch vor Gericht erfolgreich sein werden. |
Rechtsstreitigkeiten
Im März 2018 erhob DUSA Pharmaceuticals, Inc. (DUSA) beim District Court of Massachusetts Klage gegen die Biofrontera AG und ihre Tochtergesellschaften wegen angeblicher Verletzung ihrer Patente Nr. 9.723.991 und Nr. 8.216.289 durch den Verkauf von BF-RhodoLED(r) in den USA. Im Juli 2018 änderte DUSA ihre Klage, um Ansprüche auf Unterschlagung von Geschäftsgeheimnissen, unerlaubte Einmischung in Vertragsbeziehungen sowie irreführende und unlautere Handelspraktiken hinzuzufügen. Für diese Ansprüche hat die DUSA Schadensersatz für verlorene Gewinne sowie angeblich ungerechtfertigte Bereicherung, die Biofrontera aus dem Verkauf der BF-RhodoLED(r) und Ameluz(r) in den USA erzielt habe, geltend gemacht.
Die Einreichung von Expertenberichten und die damit verbundenen Untersuchungen bezüglich dieser Ansprüche wurden Anfang Dezember 2019 abgeschlossen. Die Parteien haben daraufhin Anträge auf Schnellverfahren und Anträge auf Ausschluss bestimmter Sachverständiger eingereicht. Die Frist dafür endete am 18. Februar 2020. Aufgrund dieser Expertenberichte und Anträge beinhalten unsere Antworten auf die Patentansprüche, dass wir die DUSA-Patente nicht verletzen und dass die Patente ungültig seien. In Bezug auf die Nichtpatentansprüche beinhalten unsere Antworten, dass die Informationen keine Geschäftsgeheimnisse beinhalten und die Handlungen von Biofrontera keine Verletzung von Handelspraktiken darstellen. In Bezug auf die Schadenersatzforderungen von DUSA haben wir unter anderem geltend gemacht, dass DUSA nicht bewiesen habe, dass sie einen Anspruch auf entgangenen Gewinn oder ungerechtfertigte Bereicherung haben.
Wir glauben, dass das Gericht wahrscheinlich als nächstes einen Verhandlungstermin festsetzen und eine Entscheidung über die Anträge treffen wird, und anschließend, falls erforderlich, einen Zeitplan für die Verhandlung des Falles festlegen wird. Obwohl bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Jahresberichts keine Daten festgelegt wurden, erwarten wir, dass der Fall in 2020 oder sogar bis 2021 weitergeführt werden wird. Biofrontera geht davon aus, dass die Klagen ungerechtfertigt sind und wird sich energisch gegen die Klagen verteidigen. Das Unternehmen kann allerdings nicht garantieren, dass es damit erfolgreich sein wird.
Einen von DUSA gestellten Antrag auf einstweilige Verfügung lehnte das Gericht weitgehend ab, ordnete Biofrontera jedoch an, keine Dokumente oder aus anderen Dokumenten entstandene Dokumente zu verwenden, die von DUSA stammen.
Darüber hinaus reichte Biofrontera beim Patent Trial and Appeal Board (PTAB) Anträge auf ein Inter Partes Review - Verfahren ein, um die Patente für ungültig erklären zu lassen. Das PTAB hat am 26. Februar 2019 Entscheidungen erlassen, wonach für einige Ansprüche eine hinreichende Erfolgsaussicht auf Nichtigkeitsargumente besteht, hat aber dennoch die Einreichung der Überprüfungsanträge abgelehnt, da das PTAB zu den restlichen Ansprüchen anderer Meinung war.
Der Biofrontera können erhebliche Kosten aus der Verteidigung ihrer Rechtsauffassung entstehen, da neben internen Ressourcen auch Rechtsanwälte in den USA zur Verteidigung mandatiert wurden. Die hieraus der Biofrontera entstehenden Kosten würden aufgrund der Gepflogenheiten des US-amerikanischen Rechtsraums bei einem positiven Ausgang des Verfahrens von der Klägerin nicht erstattet werden.
Im Juli 2018 hat Biofrontera Inc. vor dem California Superior Court Klage gegen DUSA Pharmaceuticals, Inc. eingereicht. In dieser Klage von Biofrontera wird DUSA unlauterer Wettbewerb vorgeworfen, indem Ärzten ungesetzliche Mengen an Produktproben zur Verfügung gestellt und Vertriebspartner genutzt wurden, um die Produktpreise in unerlaubter Weise zu erhöhen. Die Klage von Biofrontera wirft DUSA darüber hinaus unlautere Geschäftspraktiken vor, indem DUSA gegenüber Dritten Erklärungen zur Verwendung ihrer Produkte außerhalb des zugelassenen Labels abgibt. Obwohl das Gericht Biofrontera's Klage in Bezug auf DUSA Praktiken in Bezug auf kostenlose Muster und Preisgestaltung abgewiesen hat, hat das Gericht zugelassen, dass die unrechtmäßigen Einmischungsansprüche von Biofrontera zur Aufklärung weitergehen.
Am 11. Juni 2018 reichte Biofrontera beim United States District Court for the Southern District of New York eine Klage gegen die Deutsche Balaton AG, Wilhelm Konrad Thomas Zours, Delphi Unternehmensberatung AG, VV Beteiligungen AG, ABC Beteiligungen AG, Deutsche Balaton Biotech AG und Axxion S.A. ein, in der Verstöße gegen amerikanische Wertpapiergesetze und andere Vorschriften im Zusammenhang mit einem Übernahmeangebot der Beklagten für Biofrontera-Aktien, das darauf abzielt, Biofrontera zu diffamieren und den Aktienkurs negativ zu beeinflussen. Am 1. Oktober 2018 wurde Axxion freiwillig aus dem Rechtsstreit entlassen. Am 6. Dezember 2018 reichten die übrigen Beklagten einen Antrag auf Abweisung ein, welcher am 11. Februar 2019 vollständig eingereicht wurde. Am 8. Juli 2019, vor der Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf Abweisung, änderte Biofrontera ihre Klage, um zusätzliche Behauptungen bezüglich des Übernahmeangebots der Beklagten, das Gegenstand der ursprünglichen Beschwerde war, und Behauptungen bezüglich eines späteren Übernahmeangebots einiger der Beklagten im Jahr 2019 aufzunehmen, einschließlich der Tatsache, dass die Beklagten anhaltende und neue Verstöße gegen das US-Bundeswertpapierrecht begangen haben. Am 8. August 2019 haben die Beklagten beantragt, die geänderte Beschwerde abzuweisen. Der Antrag wurde vollständig am 9. November 2019 gebrieft. Am 27. März 2020 gab das Gericht dem Antrag der Beklagten auf Klageabweisung zum Teil statt, zum Teil wurde der Antrag abgelehnt. Dadurch werden bestimmte Klagen der Biofrontera nach dem US-Bundeswertpapiergesetz ermöglicht. Das Gericht ordnete außerdem an, dass die Parteien eine gerichtliche Offenlegung in Verbindung mit allen verbleibenden Ansprüchen durchführen und eine ergänzende Unterrichtung über Biofronteras Rechtsansprüche nach allgemeinem Recht einreichen. Die Deutsche Balaton AG, Wilhelm Konrad Thomas Zours und die DELPHI Unternehmensberatung AG gehören zu unseren Großaktionären.
Im Juni 2017 wurde dem Unternehmen eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage des Aktionärs Deutsche Balaton AG zugestellt, in der diese auf Nichtigkeit bestimmter Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 24.05.2017 klagt. Die Klage wurde vom Landgericht Köln im Dezember 2017 abgewiesen. Auf die Berufung der Deutsche Balaton AG hin hat das Oberlandesgericht Köln der Klage im November 2018 stattgegeben. Eine Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht Köln im Urteil nicht zugelassen. Da die Gesellschaft das Urteil des Oberlandesgerichts Köln für fehlerhaft hält, hat sie Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erhoben. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist noch nicht ergangen.
Die Deutsche Balaton AG hat im Jahr 2017 einen Sonderprüfungsantrag an das Landgericht Köln gestellt, um die vertragliche Situation mit der Maruho Co. Ltd., Japan und diesbezügliche Vorgänge untersuchen zu lassen. Der Sonderprüfungsantrag wurde im November 2017 vom Landgericht Köln abgelehnt. Dagegen hat die Deutsche Balaton AG Beschwerde erhoben. Die Beschwerde wurde vom Oberlandesgericht Köln durch Beschluss vom 31.07.2019 zurück gewiesen. Die DELPHI Unternehmensberatung AG, die mittelbar die Mehrheit der Aktien an der Deutsche Balaton AG hält, hat im Januar 2018 einen inhaltsgleichen Sonderprüfungsantrag beim Landgericht Köln eingereicht. Dieses Verfahren wurde bis zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln über die Beschwerde der Deutsche Balaton AG ruhend gestellt. Inzwischen hat die DELPHI Unternehmensberatung AG ihren Antrag zurückgezogen. Beide Verfahren wurden damit zugunsten der Biofrontera AG beendet.
Die Deutsche Balaton AG hat Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen die ablehnenden Beschlüsse der Hauptversammlung vom 11.07.2018 zu den Beschlussvorschlägen unter Tagesordnungspunkt 8 (Durchführung einer Sonderprüfung zu den Umständen der Zusammenarbeit mit dem (mittelbaren) Großaktionär Maruho Co. Ltd. und den mit diesem verbundenen Unternehmen), Tagesordnungspunkt 9 (Entscheidung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Lübbert und Schaffer sowie gegen die Maruho Deutschland GmbH und die Maruho Co. Ltd. nach § 147 Abs. 1 AktG sowie Bestellung eines Besonderen Vertreters für die Geltendmachung dieser Ansprüche nach § 147 Abs. 2 AktG), Tagesordnungspunkt 10 (Durchführung einer Sonderprüfung zu den Umständen der Kapitalerhöhung Anfang 2018 sowie zum damit einhergehenden US-Listing) und Tagesordnungspunkt 11 (Entscheidung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Lübbert und Schaffer, gegen das Aufsichtsratsmitglied Dr. John Borer sowie gegen die Maruho Deutschland GmbH und die Maruho Co., Ltd nach § 147 Abs. 1 AktG sowie Bestellung eines Besonderen Vertreters für die Geltendmachung dieser Ansprüche nach § 147 Abs. 2 AktG wegen der Umstände der Kapitalerhöhung im Februar 2018 einhergehend mit dem US-Listing und der US-Aktienplatzierung) erhoben. In Bezug auf die vorgenannten Tagesordnungspunkte 8 bis 11 wurde zudem von der Deutsche Balaton AG positive Beschlussfeststellungsklage erhoben, wonach erkannt werden soll, dass die Hauptversammlung die Beschlüsse gem. den hierzu bekannt gemachten Beschlussvorschlägen gefasst habe. Ferner wurde zu Tagesordnungspunkt 4 (Wahlen zum Aufsichtsrat) positive Beschlussfeststellungsklage mit dem Antrag erhoben, festzustellen, dass Herr Mark Sippel als Nachfolger für Herrn Mark Reeth mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 11.07.2018 in den Aufsichtsrat gewählt worden sei. Gegen den in der Hauptversammlung insoweit gefassten ablehnenden Beschluss betreffend die Wahl von Herrn Sippel wurde Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Hinsichtlich der beiden letztgenannten Streitgegenstände wurde die Klage von der Deutsche Balaton AG zurückgenommen.
Die DELPHI Unternehmensberatung AG hat Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Biofrontera AG vom 10.07.2019 erhoben. Zu Tagesordnungspunkt 4 (Wahlen zum Aufsichtsrat) richtet sich die Klage gegen die Wahl von Frau Prof. Dr. Franca Ruhwedel in den Aufsichtsrat und gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung, Herrn Wilhelm K.T. Zours nicht in den Aufsichtsrat zu wählen. Zu Tagesordnungspunkt 4 wurde zudem positive Beschlussfeststellungsklage erhoben, wonach erkannt werden soll, dass Herr Wilhelm K.T. Zours in den Aufsichtsrat gewählt worden ist. Die Klage richtet sich weiter gegen die ablehnenden Beschlüsse der Hauptversammlung unter den Tagesordnungspunkten 7 (Beschlussfassung zur Durchführung einer Sonderprüfung zu den Umständen des Erwerbs der Cutanea Life Sciences, lnc. von Maruho), 8 (Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung zu den Umständen der Kooperationsvereinbarung vom 19. März 2019 mit dem (mittelbaren) Großaktionär Maruho Co. Ltd. betreffend Markengenerika und bei Indikationserweiterungen und Vertrieb von Ameluz), 9 (Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Lübbert und Schaffer sowie Bestellung eines Besonderen Vertreters für die Geltendmachung dieser Ansprüche nach § 147 Abs. 2 AktG), 10 (Abwahl des Aufsichtsratsmitgliedes Dr. Ulrich Granzer, Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes sowie Neuwahl eines Ersatzmitgliedes für das neu gewählte Aufsichtsratsmitglied), 11 (Abwahl des Aufsichtsratsmitgliedes Dr. John Borer, Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes sowie Neuwahl eines Ersatzmitgliedes für das neu gewählte Aufsichtsratsmitglied), 12 (Änderung der Satzung in § 13 (Niederlegung des Aufsichtsratsamtes / Abberufung vom Amt), 13 (Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Lübbert und Schaffer sowie gegen die Maruho Deutschland GmbH und die Maruho Co. Ltd. nach § 147 Abs. 1 AktG sowie Bestellung eines Besonderen Vertreters für die Geltendmachung dieser Ansprüche nach § 147 Abs. 2 AktG) und 14 (Aufhebung des Beschlusses zu TOP 6 der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 (Schaffung eines Genehmigten Kapitals in Höhe von 4.000.000,00 EUR mit der Möglichkeit, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen), Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019 und Änderung der Satzung). In Bezug auf die Tagesordnungspunkte 7 bis 14 wurde zudem positive Beschlussfeststellungsklage erhoben, wonach erkannt werden soll, dass die Hauptversammlung die Beschlüsse gem. den hierzu bekannt gemachten Beschlussvorschlägen der Deutsche Balaton AG, teils in Gestalt von in der Hauptversammlung gestellten Gegenanträgen hierzu, gefasst hat. Die Klage ist vor dem Landgericht Köln unter dem Aktenzeichen 82 O 75/19 anhängig.
Die Biofrontera AG hat beim Landgericht Hamburg verschiedene einstweilige Verfügungen gegen die Automattic Inc, San Francisco, USA, beantragt und erhalten. Automattic Inc. ist Betreiberin des Portals WordPress.com, auf dem eine (bisher) unbekannte Person in einem Blog falsche und diffamierende Behauptungen über die Biofrontera AG und ihr Management veröffentlicht hat. Entsprechende Klagen gegen Automattic Inc. sind in Vorbereitung.
Ein Aktionär hat gegenüber der Biofrontera AG behauptet, dass ihm bei der im April 2016 durchgeführten Kapitalerhöhung weniger Aktien zugeteilt wurden, als seiner Meinung nach hätten zugeteilt werden müssen. Der Aktionär macht einen angeblichen Schadenersatz von 48.500 Euro geltend. Die Forderung ist bisher nur außergerichtlich geltend gemacht worden. Eine Klage vor dem zuständigen Gericht wurde bisher nicht eingereicht. Die Biofrontera AG hält die Forderung für unbegründet.
Vergütungsbericht
Die Gehälter der Vorstandsmitglieder bestehen aus einer Festvergütung, die in zwölf gleichen Teilen monatlich ausgezahlt wird. Darüber hinaus ist für die Vorstände eine jährliche leistungsbezogene Bonuszahlung vorgesehen, die nach dem Gesetz für die Angemessenheit von Vorstandsvergütungen an den langfristigen Unternehmenserfolg gekoppelt sein muss. Es besteht außerdem eine langfristige Vergütungskomponente durch Teilnahme am Aktienoptionsprogramm des Unternehmens.
Die Gesamtvergütung für Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 und der Bestand aller bisher an die Vorstände ausgegebenen Aktienoptionen zum 31. Dezember 2019 teilen sich wie folgt auf:
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| Prof. Dr. Hermann Lübbert | Thomas Schaffer | Christoph Dünwald | |
|---|---|---|---|
| Erfolgsunabhängiger Gehaltsbestandteil 2019 | 350 TEUR | 257 TEUR | 275 TEUR |
| Sachbezüge 2019 | 16 TEUR | 12 TEUR | 16 TEUR |
| Aufwand für Altersvorsorge 2019 | 0 | 0 | 0 |
| Erfolgsunabhängiger Gehaltsbestandteil 2018 | 350 TEUR | 230 TEUR | 250 TEUR |
| Sachbezüge 2018 | 16 TEUR | 11 TEUR | 14 TEUR |
| Aufwand für Altersvorsorge 2018 | 0 TEUR | 0 TEUR | 0 TEUR |
| Erfolgsabhängiger Gehaltsbestandteil 2019 | 167 TEUR | 154 TEUR | 140 TEUR |
| Erfolgsabhängiger Gehaltsbestandteil 2018 | 80 TEUR | 70 TEUR | 50 TEUR |
| beizulegender Zeitwert der gewährten Aktienoptionen 2019 | 37 TEUR | 25 TEUR | 25 TEUR |
| beizulegender Zeitwert der gewährten Aktienoptionen 2018 | 188 TEUR | 117 TEUR | 117 TEUR |
| Einkommen aus der Ausübung von Aktienoptionen 2019 | 149 TEUR | 0 | 0 |
| Einkommen aus der Ausübung von Aktienoptionen 2018 | 94 TEUR | 83 TEUR | 0 |
| Aktienoptionen (31.12.2019) | 244.495 | 150.000 | 150.000 |
| Beizulegender Zeitwert bei Gewährung (2019) | 414 TEUR | 255 TEUR | 255 TEUR |
| Aktienoptionen (31.12.2018) | 276.850 | 140.000 | 140.000 |
| Beizulegender Zeitwert bei Gewährung (2018) | 423 TEUR | 230 TEUR | 230 TEUR |
| Davon in 2019 gewährt | 14.495 | 10.000 | 10.000 |
| Davon in 2018 gewährt | 80.000 | 50.000 | 50.000 |
Den Vorständen werden Firmenwagen auch zum privaten Gebrauch zur Verfügung gestellt. Die bestehenden Dienstverträge sehen vor, dass - in Abhängigkeit von der Erreichung von zu vereinbarenden Zielen - ein jährlicher Bonus gewährt werden soll. Bei Überschreitung der Ziele ist der Höchstbetrag des Jahresbonus begrenzt (Cap). Bei Zielunterschreitung bis zu 70% reduziert sich die Bonuszahlung linear; bei höherer Zielunterschreitung entfällt die Bonuszahlung vollständig. Die Bemessungsfaktoren werden jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres für das folgende Geschäftsjahr in einer Zielvereinbarung einvernehmlich festgelegt.
Abfindungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund sind auf insgesamt zwei Jahresgehälter, max. jedoch den bei Ausscheiden noch bestehenden Gesamtvergütungsanspruch für die Restlaufzeit des Vertrages begrenzt ("Abfindungs-Cap"). Für den Fall eines Übernahmeangebotes im Sinne des WpÜG stehen allen Mitgliedern des Vorstands Abfindungen in Höhe von drei Jahresgehältern zu.
Um die langfristige Anreizwirkung der variablen Vergütung und damit deren Ausrichtung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung weiter zu erhöhen, haben sich die Vorstandsmitglieder verpflichtet, für aus dem Aktienoptionsprogramm 2010 gewährte Aktienoptionen Stamm-Aktien der Gesellschaft im privaten Vermögen zu halten und damit ein Eigenengagement einzugehen. und zwar für die Dauer von drei Jahren beginnend einen Monat nach dem Ausgabetag der Optionen ("Sperraktien"). Die Höhe des Eigenengagements ist bei den jeweiligen Vorstandsmitgliedern im Detail unterschiedlich geregelt. Werden Sperraktien vorzeitig veräußert, was dem Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich anzuzeigen ist, kann die Gesellschaft binnen eines Monats nach der Mitteilung der Veräußerung die kostenlose Rückübertragung einer entsprechenden Anzahl Aktienoptionen verlangen, wobei immer die zuletzt gewährten Optionen zurück zu übertragen sind (last in first out). Eine Rückübertragung scheidet aus, wenn das Vorstandsmitglied darlegen kann, dass der Verkauf der Sperraktien erforderlich war, um dringenden finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Übernahmerelevante Angaben
Handelsplatz
Die Aktien der Biofrontera werden unter dem Börsenkürzel B8F und der ISIN DE0006046113 im Prime Standard der Frankfurter Börse sowie an allen anderen deutschen Börsenplätzen gehandelt. In den USA werden Anteilsscheine der Biofrontera AG als American Depository Shares (ADS) unter dem Börsenkürzel BFRA an der US-amerikanischen Börse Nasdaq gehandelt. Ein ADS verbrieft dabei das Recht in zwei Stammaktien der Biofrontera AG.
Aktionäre
Die detaillierte Darstellung der von den Gesellschaftern gehaltenen Anteilswerten zum 31.12.2019 auf Basis der Pflichtveröffentlichungen der Aktionäre befinden sich im Konzernanhang unter Abschnitt 9 Eigenkapital sowie im Anhang des Einzelabschlusses Biofrontera AG unter Punkt III. Angaben zur Bilanz und GuV unter 6 Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, bedingtes Kapital.
Grundkapital und bestehende Kapitalia
Die detaillierte Darstellung des Grundkapitals zum 31. Dezember 2019 befindet sich im Konzernanhang unter 9 Eigenkapital sowie im Anhang des Einzelabschlusses der Biofrontera AG unter Punkt III. Angaben zur Bilanz und GuV unter 6 Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, bedingtes Kapital.
Satzung
Die Satzung der Biofrontera entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Es bestehen keine über die §§ 84, 85 sowie §§ 133, 179 Aktiengesetz hinausgehenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern.
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB einschließlich der Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Nach § 289f sowie § 315d HGB haben börsennotierte Aktiengesellschaften eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben. Diese ist entweder in den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht aufzunehmen oder auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich zu machen. Die Erklärung der Biofrontera AG zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.biofrontera.com im Bereich "Investoren", Unterpunkt "Corporate Governance" im Zusammenhang mit dem Corporate Governance Bericht abrufbar.
Leverkusen, 20. April 2020
Biofrontera AG
Prof. Dr. Hermann Lübbert, Vorsitzender des Vorstands
Thomas Schaffer, Finanzvorstand
Versicherung der gesetzlichen Vertreter gem. §264 Abs. 2 Satz 3 HGB und §289 Abs. 1 Satz 5
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Biofrontera AG vermittelt und im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Biofrontera AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Biofrontera AG beschrieben sind.
Leverkusen, den 20. April 2020
Biofrontera AG
Prof. Dr. Hermann Lübbert
Thomas Schaffer
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
der Biofrontera AG
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
mit dem Geschäftsjahr 2019 liegt wiederum ein erfolgreiches Jahr hinter uns. Der Umsatz der Biofrontera-Gruppe betrug 31,3 Mio. Euro. Das entspricht einem Umsatzwachstum von rund 48 % gegenüber dem Vorjahr, wobei die reinen Produktumsätze um ca. 46% angestiegen sind. Die Biofrontera-Gruppe konnte im vierten Quartal 2019 den höchsten Quartalsumsatz in ihrer Unternehmensgeschichte erzielen. Maßgeblich für das aufgezeigte Wachstum waren einerseits das erneut deutlich wachsende USA Geschäft, sowie andererseits die Umsatzsteigerungen in Deutschland und Spanien aufgrund der zunehmenden Akzeptanz der PDT mit Tageslicht. Auch wenn sich die Biofrontera-Gruppe für das Geschäftsjahr 2019 ein noch etwas größeres Wachstum vorgenommen hatte, so ist das Erreichte dennoch ein großer Erfolg.
Allen Mitarbeitern der Biofrontera-Gruppe und dem Management ist hierfür Dank und Anerkennung auszusprechen.
Auch hinsichtlich der angestrebten Indikationserweiterungen für Ameluz(r) wurden weitere Fortschritte erzielt. So wurde im August 2019 bei der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA der Antrag auf Zulassungserweiterung für Ameluz(r) zur Behandlung von milden und moderaten aktinischen Keratosen auf den Extremitäten sowie Rumpf/Nacken mit photodynamischer Therapie eingereicht. Im März 2020 erfolgte dann die Erteilung der Zulassungserweiterung durch die Europäische Kommission. Auch in den USA arbeitet Biofrontera an der Ausweitung der Zulassung auf die Behandlung von aktinischen Keratosen auf Extremitäten sowie Rumpf und Nacken. Ebenso soll die US-Zulassung von Ameluz(r) auch auf oberflächliche Basalzellkarzinome (BCC) erweitert werden. Seit September 2018 erfolgt die Patientenrekrutierung für die dazu erforderliche Studie, deren Ergebnisse Jahr 2021 erwartet werden. Nach einer erfolgreichen FDA-Zulassung wäre Ameluz(r) das einzige Medikament in den USA zur Behandlung von oberflächlichen BCC mit photodynamischer Therapie.
Im März 2019 wurden alle Anteile an der Cutanea Life Sciences, Inc., USA, von der Maruho Co., Ltd., Japan, übernommen, um so die Position der Biofrontera-Gruppe durch ein weiteres innovatives Produkt im Bereich Dermatologie, Xepi(tm), im US Markt weiter zu stärken.
Überwachung und Beratung
Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung, deutschem Corporate Governance Kodex (Kodex) und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Die Tätigkeit des Aufsichtsrats umfasste die Überwachung und Beratung des Vorstands bei der Führung der Gesellschaft und des Konzerns. Der Aufsichtsrat kontrollierte im Berichtsjahr die vom Vorstand entfalteten Tätigkeiten und erörterte mit ihm zukunftsgerichtete Geschäftsentscheidungen und -planungen.
Der Vorstand erstattete dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend Bericht. Der Aufsichtsrat wurde durch den Vorstand sowohl in Sitzungen als auch außerhalb von Sitzungen fortlaufend über die aktuelle Unternehmensentwicklung informiert. Auf der Grundlage schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte erörterte der Aufsichtsrat in seinen Beratungen ausführlich die Geschäftsentwicklung und die Lage des Unternehmens. Hinzu kam der regelmäßige Informations- und Gedankenaustausch zwischen dem Vorsitzenden des Vorstands und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Insbesondere bei Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen waren, wurde der Aufsichtsrat eingebunden. Bei Maßnahmen der Geschäftsführung überprüfte der Aufsichtsrat vor allem auch deren Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit sowie deren Wirtschaftlichkeit. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Planungen wurden dem Aufsichtsrat vom Vorstand erläutert und mit ihm erörtert. Es wurde zudem überprüft, in welchem Maße die Beschlüsse, Anregungen und Empfehlungen des Aufsichtsrats durch den Vorstand nachfolgend bei der Geschäftsführung Berücksichtigung bzw. Umsetzung fanden.
Soweit für Entscheidungen des Vorstands die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war oder wenn der Vorstand in Bezug auf Maßnahmen um Erteilung einer Zustimmung ersuchte, wurde der Aufsichtsrat vorab mit für die Entscheidung relevanten Informationen und Unterlagen unterrichtet. Die Zustimmung wurde sodann nach Beratung in den Sitzungen des Aufsichtsrats oder mittels Entscheidungen im Umlaufverfahren oder in Telefonkonferenzen erteilt.
Sitzungen und deren Beratungsschwerpunkte
In Wahrnehmung seiner Aufgaben tagte der Aufsichtsrat im Berichtsjahr in vier Sitzungen. Zudem fasste er Beschlüsse außerhalb von Sitzungen.
Der Abschlussprüfer berichtete in der Sitzung vom 25. April 2019 über den zeitlichen Ablauf, die Struktur und die Ergebnisse der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2018. Nach Erörterung des Jahresabschlusses 2018, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts stimmte der Aufsichtsrat den Berichten des Abschlussprüfers zu, erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen und billigte den Jahres- und den Konzernabschluss. Er folgte damit der Empfehlung seines Prüfungsausschusses, der zuvor eine Sitzung in Anwesenheit des Abschlussprüfers abgehalten und den Jahresabschluss 2018, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht sowie die Prüfberichte erörtert hatte. Der Jahresabschluss der Biofrontera Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 war damit festgestellt. Der Vorstand berichtete zudem über die aktuelle Umsatz- und Marktentwicklung sowie über die Fortschritte im Bereich Forschung und Entwicklung. Zudem berichtete der Vorstand über die laufende Reorganisation bei der Cutanea Life Sciences Inc. Der Aufsichtsrat erörterte die nach § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) abzugebende Stellungnahme zu dem freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots der Maruho Deutschland GmbH. Ebenfalls erörtert wurde die auf Verlangen eines Aktionärs für den 15. Mai 2019 einzuberufende außerordentliche Hauptversammlung sowie die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juli 2019. Der Personalausschuss des Aufsichtsrates berichtete über die Ergebnisse seiner Sitzung.
In der Sitzung vom 11. Juli 2019 berichtete der Vorstand über die aktuelle Absatzentwicklung sowie über die aktuellen Entwicklungen im Bereich Forschung, Entwicklung und Zulassung. Die Finanzlage wurde erörtert. Eingegangen wurde auch auf die laufende Reorganisation bei der Cutanea Life Sciences Inc. und auf den Status der dortigen Produkte. Erörtert wurden zudem die konkurrierenden freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebote Maruho Deutschland GmbH einerseits und der Deutsche Balaton Biotech AG sowie der DELPHI Unternehmensberatung AG andererseits sowie die hierzu nach § 27 WpÜG noch abzugebende ergänzende Stellungnahme.
In der als Telefonkonferenz abgehaltenen Sitzung vom 19. September 2019 berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung. Dabei wurden auch die angenommenen Gründe für die schwächer als geplant laufende Geschäftsentwicklung in den USA erörtert. Auch die Marktentwicklung von Xepi(tm), eines der mit der Cutanea Life Sciences, Inc. übernommenen Medikamente, wurde erörtert. Der Vorstand berichtete über Veränderungen im Bereich Forschung & Entwicklung, insbesondere hinsichtlich der geplanten Indikationserweiterungen. Ergänzend berichtete der Vorstand über die laufenden Rechtsstreitigkeiten, insbesondere denjenigen mit der DUSA Pharmaceuticals Inc.. Ergänzend wurde die Organisationsstruktur in den USA und mögliche Veränderungen diskutiert.
Der Vorstand berichtete in der als Telefonkonferenz vom 26. November 2019 abgehaltenen Sitzung über die aktuelle Geschäftsentwicklung. Dabei wurden insbesondere die Gründe für die erfolgte Prognosesenkung und die finanzielle Situation erörtert. Der Vorstand berichtete dabei, dass er zur Stärkung der Wettbewerbsposition in den USA eine Verbesserung der Erstattungsmodalitäten für Ameluz(r) sowie die Ausweitung der Zulassung auf die Behandlung von aktinischen Keratosen auf Extremitäten sowie Rumpf und Nacken anstrebe. Das Budget für 2020 sowie Unternehmensziele für das Jahr 2020 wurden eingehend erörtert und verabschiedet.
Tätigkeiten außerhalb von Sitzungen
Der Aufsichtsrat befasste sich im März 2019 intensiv mit dem Erwerb der Cutanea Life Sciences, Inc. und hat diesem zugestimmt. Ferner verabschiedete der Aufsichtsrat die nach § 27 WpÜG abzugebenden Stellungnahmen zu den Erwerbsangeboten der Maruho Deutschland GmbH einerseits und der Deutsche Balaton Biotech AG sowie der DELPHI Unternehmensberatung AG andererseits.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Derzeit hat der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss, einen Nominierungsausschuss und einen Personalausschuss gebildet. Der Aufsichtsrat bestellt jeweils ein Aufsichtsratsmitglied zum Ausschussvorsitzenden. Der Aufsichtsratsvorsitzende soll nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zugleich Vorsitzender der Ausschüsse sein, die die Vorstandsverträge behandeln und die Aufsichtsratssitzungen vorbereiten. Den Vorsitz im Prüfungsausschuss sollte er nicht innehaben. Diese Vorgaben wurden bei der Besetzung berücksichtigt. Die Ausschussvorsitzenden berichten an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen. Der Prüfungsausschuss kann Empfehlungen oder Vorschläge zur Gewährleistung der Integrität des Rechnungslegungsprozesses unterbreiten. Bei Gesellschaften im Sinn des § 264d des Handelsgesetzbuchs, also auch im Falle der Biofrontera AG, ist der Vorschlag des Aufsichtsrats zur Wahl des Abschlussprüfers auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses zu stützen. Bei Gesellschaften im Sinn des § 264d des Handelsgesetzbuchs muss zudem mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen und Mitglied des Prüfungsausschusses sein.
Dem Prüfungsausschuss gehörten im Berichtsjahr folgende Personen an: Herr Jürgen Baumann, Herr John Borer, Herr Hansjörg Plaggemars (bis 22. März 2019), Herr Reinhard Eyring (28. März 2019 - bis 11. Juli 2019) und Frau Prof. Dr. Franca Ruhwedel (ab 11. Juli 2019).
Frau Prof. Dr. Ruhwedel ist derzeit Vorsitzende des Prüfungsausschusses, bis zum 11. Juli 2019 war Herr Baumann Vorsitzender des Prüfungsausschusses.
Der Ausschuss tagte zweimal im Berichtsjahr, und zwar mit dem Abschlussprüfer in Vorbereitung der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 25. April 2019 und am 26. November 2019. Darüber hinaus hat sich die im Juli neu gewählte Ausschussvorsitzende in der zweiten Jahreshälfte zweimal mit dem verantwortlichen Wirtschaftsprüfer getroffen, um die Prüfung von Halbjahres- bzw. Jahresabschluss gemeinsam mit dem Finanzvorstand abzustimmen.
Personalausschuss
Der Personalausschuss bereitet Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern vor. Anders als in der Vergangenheit sind dem Plenum aufgrund der Änderungen durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) auch die Vergütungsentscheidungen zugewiesen, so dass der Personalausschuss insoweit nur noch vorbereitend tätig wird. Dem Personalausschuss gehören derzeit folgende Personen an: Herr Jürgen Baumann, Herr John Borer und Herr Dr. Ulrich Granzer. Herr Baumann hat derzeit den Vorsitz inne. Der Ausschuss tagte am 25. April 2019. Behandelt wurden die Zielerreichung der Vorstandsmitglieder im Jahr 2018 sowie die Ausgabe von Optionen an Vorstandsmitglieder.
Nominierungsausschuss
Dem Nominierungsausschuss gehören neben dem Vorsitzenden zwei weitere zu wählende Mitglieder des Aufsichtsrats an. Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Hierbei berücksichtigt der Nominierungsausschuss die Ausgewogenheit und Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Mitglieder des Aufsichtsrats und entwirft Kandidatenprofile. Zudem soll der Nominierungsausschuss dem Aufsichtsrat Vorschläge zur und Ergebnisse aus einer regelmäßig durchzuführenden Bewertung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sowohl der einzelnen Mitglieder als auch des Aufsichtsrats in seiner Gesamtheit machen bzw. mitteilen. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Nominierungsausschuss auf Ressourcen des Unternehmens zurückgreifen, die er für angemessen hält und auch im gebotenen Rahmen externe Berater einschalten. Dem Nominierungsausschuss gehören derzeit an: Herr John Borer, Herr Dr. Ulrich Granzer und Herr Reinhard Eyring. Herr Dr. Ulrich Granzer hat derzeit den Vorsitz des Nominierungsausschusses inne.
Im Berichtsjahr bereitete der Aufsichtsrat den Beschlussvorschlag an die ordentliche Hauptversammlung vor, Frau Prof. Dr. Franca Ruhwedel, wohnhaft in Duisburg, Professorin für Finance and Accounting an der Hochschule Rhein-Waal, Kamp-Lintfort, in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar mit der Maßgabe, dass ihre Amtszeit mit Beendigung derjenigen Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beschließt.
Individualisierte Offenlegung der Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen im Geschäftsjahr 2019
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| Aufsichtsratsmitglieder | Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen | Teilnahme | Anwesenheit |
|---|---|---|---|
| Jürgen Baumann | 7 | 7 | 100% |
| John Borer | 7 | 6 | 86% |
| Reinhard Eyring | 5 | 5 | 100% |
| Dr. Ulrich Granzer | 5 | 5 | 100% |
| Prof. Dr. Franca Ruhwedel | 4 | 4 | 100% |
| Kevin Weber | 4 | 4 | 100% |
Herr Borer war verhindert, an einer Ausschusssitzung teilzunehmen.
Jahres- und Konzernabschluss 2019
Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wurde von der Hauptversammlung am 10. Juli 2019 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 bestellt und anschließend vom Aufsichtsrat entsprechend beauftragt. Die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers wurde eingeholt. Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss der Biofrontera Aktiengesellschaft und den zusammengefassten Lagebericht des Geschäftsjahrs 2019 geprüft und uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Abschlussprüfer hat ferner festgestellt, dass der Vorstand ein angemessenes Informations- und Überwachungssystem eingerichtet hat, das in seiner Konzeption und Handhabung geeignet ist, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.
Der Konzernabschluss wurde auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt.
Die Abschlussunterlagen wurden im Prüfungsausschuss am 20. April 2020 bei Anwesenheit des Abschlussprüfers erörtert. Dabei hat sich der Prüfungsausschuss insbesondere mit den im jeweiligen Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) einschließlich der vorgenommenen Prüfungshandlungen beschäftigt. In der anschließenden Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am gleichen Tage wurden die Abschlussunterlagen in Gegenwart und nach einem Bericht des Abschlussprüfers ausführlich besprochen. Alle Aufsichtsratsmitglieder erhielten rechtzeitig vor der Bilanzsitzung die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und befassten sich eingehend mit diesen Unterlagen. In der Bilanzsitzung wurden der Jahres- und Konzernabschluss umfassend mit dem Vorstand beraten. Der Abschlussprüfer berichtete über die Prüfung, kommentierte die Prüfungsschwerpunkte und stand dem Aufsichtsrat für Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Der Abschlussprüfer stand dem Aufsichtsrat für Fragen und weitere Auskünfte zur Verfügung. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden vom Vorstand und Abschlussprüfer umfassend beantwortet. Der Abschlussprüfer informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess.
Der Aufsichtsrat nahm die Prüfungsberichte sowie den Jahres- und Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht zustimmend zur Kenntnis. Nach Erörterung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts stimmte der Aufsichtsrat den Berichten des Abschlussprüfers und dessen Ergebnis der Prüfung zu, erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwände und billigte den Jahres- und den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der Biofrontera Aktiengesellschaft ist damit festgestellt.
Der vorliegende Bericht des Aufsichtsrats wurde in der Bilanzsitzung am 20. April 2020 verabschiedet.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Herr Michael Gottschalk betreut die Biofrontera AG im Rahmen der Abschlussprüfung seit dem Geschäftsjahr 2018 als auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer.
Corporate Governance und Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
Informationen zur Corporate Governance sind im Geschäftsbericht und im Internet unter www.biofrontera.com im Bereich "Investoren" / "Corporate Governance" sowie in der Erklärung zu Unternehmensführung dargestellt. Dort sind auch Einzelheiten zu den Zielen des Aufsichtsrats bezüglich seiner Zusammensetzung und zum Stand der Umsetzung mitgeteilt.
Veränderungen im Aufsichtsrat
Das zuständige Amtsgericht hat gem. § 103 Abs. 3 AktG auf Antrag des Aufsichtsrats ein Aufsichtsratsmitglied abzuberufen, wenn in dessen Person ein wichtiger Grund vorliegt. Der Aufsichtsrat hat im Januar 2019 beim Amtsgericht Köln den Antrag gestellt, Herrn Plaggemars als Mitglied des Aufsichtsrats der Biofrontera AG abzuberufen. Hintergrund war, dass Herr Plaggemars in einem beim Landgericht Köln anhängigen Verfahren, in dem die DELPHI Unternehmensberatung AG (DELPHI) gem. § 142 Abs. 2 AktG die Bestellung eines Sonderprüfers gegenüber der Biofrontera AG beantragt hat, im November 2018 eine schriftliche Stellungnahme abgegeben hat. Dieses gerichtliche Verfahren war im Januar 2018 von der DELPHI eingeleitet worden, als Herr Plaggemars noch Vorstandsmitglied der DELPHI war. Zur Abgabe einer Stellungnahme in dem Verfahren wäre der Aufsichtsrat als Organ gem. § 142 Abs. 5 AktG zuständig gewesen, nicht aber ein einzelnes Mitglied, so dass die Abgabe der Stellungnahme gegen die gesetzliche Kompetenzordnung verstößt. In der Stellungnahme hat Herr Plaggemars nach Überzeugung der restlichen Aufsichtsratsmitglieder zudem Informationen offengelegt, die dem Beratungsgeheimnis des Aufsichtsrats gem. § 116 AktG unterliegen und von denen so auch die DELPHI Kenntnis erlangt hat. Das Amtsgericht Köln hat Herrn Plaggemars auf den Antrag des Aufsichtsrats hin als Aufsichtsratsmitglied der Biofrontera AG gem. § 103 Abs. 3 AktG aus wichtigem Grund abberufen. Der Beschluss wurde am 22. März 2019 erlassen und ist der Gesellschaft am 26. März 2019 zur Kenntnis gelangt. Der Abberufungsbeschluss war sofort wirksam. Eine von Herrn Plaggemars zum Oberlandesgericht Köln erhobene Beschwerde wurde zurückgewiesen.
Die Hauptversammlung vom 10. Juli 2019 hat Frau Prof. Dr. Franca Ruhwedel, wohnhaft in Duisburg, Professorin für Finance and Accounting an der Hochschule Rhein-Waal, Kamp-Lintfort, in den Aufsichtsrat gewählt, und zwar mit der Maßgabe, dass ihre Amtszeit mit Beendigung derjenigen Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beschließt. Der Aufsichtsrat verfügt seitdem wieder über die in der Satzung vorgesehenen sechs Mitglieder.
Veränderungen im Vorstand
Herr Christoph Dünwald ist Ende Januar 2020 aus dem Vorstand ausgeschieden. Herr Dünwald und die Biofrontera AG sind übereingekommen, dass der bis zum 30. November 2020 laufende Vorstandsvertrag von Herrn Dünwald nicht verlängert werden soll. Sein Amt als Vorstand hat Herr Dünwald im Zuge einer organisatorischen Neuordnung Ende Januar 2020 einvernehmlich niedergelegt. Die Biofrontera AG dankt Herrn Dünwald für seinen langjährigen Einsatz und insbesondere für die hervorragende Aufbauarbeit des Vertriebs in den USA.
Abschließend möchten wir wiederum Ihnen, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, für Ihr Engagement und Vertrauen danken!
Der Aufsichtsrat dankt auch dem Vorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Biofrontera Aktiengesellschaft und des Biofrontera Konzerns für ihr hohes Engagement und für die hervorragenden Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Leverkusen, 20. April 2020
Dr. Ulrich Granzer, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Biofrontera AG, Leverkusen
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Biofrontera AG, Leverkusen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Biofrontera AG, Leverkusen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB (Corporate Governance Bericht), auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und |
| • | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB (Corporate Governance Bericht). |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Wir verweisen auf den Unterabschnitt 15 "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" im Abschnitt "Sonstige Angaben" des Anhangs sowie auf den Unterabschnitt "Liquidität, Profitabilität, Kapitalmarktzugang und bestandsgefährdende Risiken" im Abschnitt "Risiko- und Chancenbericht" des zusammengefassten Lageberichts. Dort beschreiben die gesetzlichen Vertreter der Biofrontera AG, dass eine für den März 2020 geplante Kapitalmaßnahme mit einem maximalen Volumen von bis zu 16 Mio. EUR aufgrund der Verwerfungen an den Kapitalmärkten infolge der Corona-Krise abgesagt werden musste und dass Biofrontera zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs für weitere 12 Monate bzw. darüber hinaus darauf angewiesen ist, bis spätestens zum Ende des Geschäftsjahres 2020 eine Kapitalmaßnahme von mindestens 5 Mio. EUR durchzuführen. Die gesetzlichen Vertreter gehen unter der Annahme einer Normalisierung der Rahmenbedingungen und auf der Grundlage der bisherigen, stets erfolgreichen Erfahrungen mit Kapitalmaßnahmen davon aus, dass die für den Geschäftsverlauf erforderliche Liquidität auch weiterhin gewährleistet werden kann, weisen aber darauf hin, dass sich, sollte dies aufgrund einer anhaltenden durch die COVID-19-Pandemie begründeten Krisensituation nicht mehr möglich sein, daraus eine Bestandsgefährdung für die Biofrontera-Gruppe ergeben würde. Eine länger anhaltende weltweite COVID-19-Pandemie könnte dazu führen, dass sich aufgrund des erheblich reduzierten Umsatzes trotz der eingeleiteten Kostensenkungsmaßnahmen die Liquidität der Biofrontera-Gruppe drastisch vermindert und auch eine weitere Finanzierung über den Kapitalmarkt unmöglich wird.
Wie in den vorstehend angeführten Abschnitten des Anhangs und des zusammengefassten Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir beurteilt, ob die Anwendung des von den gesetzlichen Vertretern bei der Aufstellung des Jahresabschlusses angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und die Darstellung der wesentlichen Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht unter den gegebenen Umständen angemessen ist. Hierzu haben wir insbesondere die von den gesetzlichen Vertretern der Biofrontera AG auf Basis des von diesen verabschiedeten und vom Aufsichtsrat gebilligten Budgets des Biofrontera-Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 unter Berücksichtigung der von den gesetzlichen Vertretern erwarteten Auswirkungen der COVID-19 Krise auf die Geschäftstätigkeit und Liquidität des Biofrontera-Konzerns erstellte Liquiditätsplanung gewürdigt. Dabei haben wir festgestellt, ob die der Liquiditätsplanung zugrunde liegenden Annahmen ausreichend begründet sind, und haben die Verlässlichkeit der der Liquiditätsplanung zugrunde liegenden Daten beurteilt.
Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt haben wir den unten beschriebenen Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, der in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen ist.
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhaltes haben wir wie folgt strukturiert:
(1) Risiko für den Abschluss
(2) Prüferisches Vorgehen
(3) Verweis auf zugehörige Angaben
Werthaltigkeit von Anteilen an sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen
(1) Risiko für den Abschluss
Im Jahresabschluss der Biofrontera AG werden zum 31. Dezember 2019 im Anlagevermögen unter den Finanzanlagen "Anteile an verbundenen Unternehmen" unter anderem solche mit einem Buchwert in Höhe von insgesamt EUR 32,2 Mio. für die Beteiligungen an der Biofrontera Bioscience GmbH, Leverkusen, der Biofrontera Pharma GmbH, Leverkusen, sowie der Biofrontera Inc., Woburn, USA, ausgewiesen. Darüber hinaus werden im Umlaufvermögen unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen solche gegen die vorstehend genannten Unternehmen mit einem Buchwert in Höhe von insgesamt EUR 97,2 Mio. ausgewiesen. Bei einer Bilanzsumme von EUR 133,6 Mio. sind in diesen beiden Abschlussposten somit rund 97 % des Vermögens der Biofrontera AG gebunden.
Das Ergebnis der Bewertung dieser Anteile und Forderungen ist in hohem Maße durch Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter geprägt und daher mit hohen Schätzunsicherheiten verbunden. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Bedeutung der beiden Abschlussposten für die Vermögens- bzw. Ertragslage der Biofrontera AG war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
(2) Prüferisches Vorgehen
Bei unserer Prüfung der Werthaltigkeit der Anteile an den bzw. Forderungen gegen die vorstehend genannten verbundenen Unternehmen haben wir das von den gesetzlichen Vertretern der Biofrontera AG verabschiedete und vom Aufsichtsrat gebilligte Budget für die Gesellschaften des Biofrontera-Konzerns für das Geschäftsjahr 2020, sowie die mittelfristige Planung bis 2022 und die Planungsfortschreibung gewürdigt und analysiert, ob die bestehenden Verbindlichkeiten der genannten verbundenen Unternehmen gegenüber der Biofrontera AG aus den geplanten Cashflow-Überschüssen aufgrund der zum Abschlussstichtag vorliegenden und erwartbaren Erkenntnisse beglichen werden können und darüber hinaus die Beteiligungsbuchwerte gestützt werden können. Hierzu haben wir das methodische Vorgehen zur Entwicklung der Planung und deren Fortschreibung sowie die Ableitung der prognostizierten Cashflows nachvollzogen. Wir haben die Konsistenz und Vertretbarkeit der Planungsannahmen sowie die Angemessenheit der hieraus resultierenden Cashflows der vorstehend genannten verbundenen Unternehmen sowie die Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität des von der Biofrontera AG mit der Ermittlung der Kapitalkosten beauftragten externen Sachverständigen gewürdigt. Zudem haben wir unter Hinzuziehung unserer internen Bewertungsspezialisten die Ermittlung der im Rahmen der Bewertung berücksichtigten Kapitalkosten, auf deren Basis die gesetzlichen Vertreter der Biofrontera AG ihre Schätzungen der beizulegenden Werte abgeleitet haben, beurteilt und diese mit den jeweiligen Buchwerten verglichen.
(3) Verweis auf zugehörige Angaben
Die Angaben der Biofrontera AG zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind in den Abschnitten II.2 bzw. IV.6-10 des Anhangs, die Angaben zu den Forderungen gegen verbundene Unternehmen in den Abschnitten II.3 bzw. III.2 des Anhangs enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen
| • | die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB (Corporate Governance Bericht) sowie |
| • | die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB und nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des zusammengefassten Lageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 10. Juli 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. November 2019 vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2007 als Abschlussprüfer der Biofrontera AG, Leverkusen, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Gottschalk.
Düsseldorf, den 20. April 2020
**Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Prof. Dr. Thomas Senger, Wirtschaftsprüfer
Michael Gottschalk, Wirtschaftsprüfer