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Bertrandt AG — Management Reports 2020
Feb 9, 2021
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Management Reports
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Finanzbericht: 27652897

Bertrandt Aktiengesellschaft
Ehningen
Bertrandt Aktiengesellschaft Ehningen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/2020
GRUNDLAGEN DES KONZERNS
GESCHÄFTSMODELL UND STRATEGIE
Bertrandt erarbeitet seit mehr als 45 Jahren an mittlerweile 53 Standorten in Europa, Asien und den USA individuelle Lösungen für Kunden. Das Leistungsspektrum in der Automobil- und Luftfahrtindustrie sowie in Non-Mobility Sektoren wie der Medizintechnik oder anderen Industrien umfasst alle Prozess-Schritte in den Projektphasen Konzeption, Konstruktion, Entwicklung, Modellbau, Werkzeugerstellung, Fahrzeugbau und Fertigungsplanung bis hin zu Serienanlauf und -betreuung. Zusätzlich werden die einzelnen Entwicklungsschritte durch Simulation, Prototypenbau und Erprobung abgesichert. Unsere Technologiezentren verfügen über eigene Designstudios, Elektroniklabore sowie Versuchs- und Testeinrichtungen. Dank der Leistungsbündelung in einer Division- und Unit-Struktur der Automotive-Einheiten ab dem neuen Geschäftsjahr 2020/2021 können Projekte und Leistungen unterschiedlichster Größe und Ausprägung gemeinsam angeboten und vorangetrieben werden. Zu den Kunden zählen nahezu alle europäischen Hersteller und viele Systemlieferanten der Automobil- und Luftfahrtindustrie. Darüber hinaus werden technische Dienstleistungen außerhalb der Mobilitätsindustrien in den Zukunftsbranchen Energie-, Medizin- und Elektrotechnik sowie für den Maschinen- und Anlagenbau deutschlandweit angeboten.
CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY
Fester Bestandteil des Bertrandt-Geschäftsmodells ist eine nachhaltige Unternehmensführung, auch unter Berücksichtigung von nicht-finanziellen Aspekten. Der gesonderte digitale Corporate Responsibility Bericht der Bertrandt AG gibt Aufschluss über die Themengebiete der ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Bertrandt-Konzerns im Geschäftsjahr 2019/2020. Ausschließlich als navigierbare PDF-Datei verfügbar kombiniert er Nachhaltigkeits- und CSR-Aspekte, außerdem nicht-finanzielle Aspekte gemäß §§ 315b und 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB. Der Corporate Responsibility Bericht ist auf der Webseite der Bertrandt AG unter der Rubrik Investor Relations im Bereich Finanzberichte abrufbar.
BASIS DES GESCHÄFTSMODELLS
Aufgrund verkürzter Entwicklungszeiten und neuer Technologien nimmt die Komplexität individueller Mobilitätslösungen in der Automobil- und Luftfahrtbranche aber auch in anderen Industrien fortwährend zu. Trends wie beispielsweise alternative Antriebe, autonomes und vernetztes Fahren, steigende Modell- und Variantenvielfalt bei Elektro- oder Hybridfahrzeugen oder Industrie 4.0 erfordern detailliertes technisches Wissen und ganzheitliches Denken in der Produktentwicklung. Als Mitgestalter von Zukunfts-Technologien passt Bertrandt sein Leistungsspektrum stets den Bedürfnissen der Kunden und den sich ändernden Marktbedingungen an. Die interdisziplinäre Vernetzung und Weiterentwicklung von Wissen befördert unseren Anspruch, zu den führenden europäischen Partnern auf dem Markt für Entwicklungsdienstleistungen zu zählen. Aufgrund der wachsenden Kunden- und Themenvielfalt prüft Bertrandt auch Opportunitäten im Bereich des anorganischen Wachstums. Für Bertrandt bildet das langjährige Engineering-Know-how aus den Mobilitätsindustrien eine solide Basis, um individuelle Entwicklungslösungen in neuen Branchen umzusetzen und weiterzuentwickeln. Die für die erfolgreiche Geschäftsentwicklung beschriebenen wichtigsten Markttrends sind im Detail:
UMWELTFREUNDLICHE INDIVIDUELLE MOBILITÄT
Die Elektrifizierung von Fahrzeugen der Zukunft ist weiterhin von hoher Bedeutung bei der Reduzierung lokaler Emissionen. Zum einen wird hierzu die reife Technologie des Verbrennungsmotors in hybriden Antriebsformen mit dem hohen Wirkungsgrad eines Elektromotors kombiniert und hilft so, Emissionen deutlich zu vermindern. Zum anderen hat der Fortschritt in der Batterietechnologie auch den reinen Elektroantrieb zu einer Option für künftige Mobilität werden lassen. Dazu verstärken die Automobilhersteller insbesondere im Truck- und Bus-Bereich ihre Anstrengungen im Bereich des Brennstoffzellenantriebs, der es durch eine chemische Reaktion ermöglicht, elektrische Energie an Bord des Fahrzeugs selbst aus Wasserstoff zu gewinnen.
Ein wichtiger Antreiber bei der Verbreitung von neuen Antriebstechnologien ist die Gesetzgebung. Nach Angabe des Verbandes der Deutschen Automobilindustrie (VDA) will die EU-Kommission die EU-weiten CO 2-Emissionen bis 2030 anstatt wie bisher geplant um 40% nun um 55% senken. Außerdem sollen die erst vor zwei Jahren verabschiedete CO 2-Flottengrenzwerte für Pkw bis 2030 von bisher -37,5% auf nun -50% verschärft werden. Um das erreichen zu können, darf laut VDA die Neuwagenflotte dann nur noch einen Durchschnittsverbrauch von etwas mehr als zwei Liter Kraftstoff haben. Das bedeutet, dass der Anteil der Elektrofahrzeuge bis in zehn Jahren auf mindestens 60% ansteigen muss. Laut Präsidentin des VDA werden zur Erreichung des Ziels eines klimaneutralen Verkehrs bis 2050 neben der Elektromobilität weitere Optionen wie zum Beispiel E-Fuels, synthetische Kraftstoffe oder Wasserstoff benötigt.
Alle Akteure der Automobilindustrie treiben daher die Entwicklung alternativer Antriebe mit großem Aufwand voran, da beispielsweise Elektrofahrzeuge einen erheblichen Beitrag zur Emissionsvermeidung und zum Umweltschutz leisten können. Bis zum Jahr 2024 rechnet der VDA für seine Mitgliedsunternehmen mit Investitionen in die Entwicklung der Antriebe und Digitalisierung in Höhe von insgesamt 75 Mrd. EUR. Im September 2020 wurde laut dem VDA ein neuer Höchststand auf dem Elektro-Pkw-Markt in Deutschland erreicht. Zuletzt wurden deutschlandweit rund 16% der neu angemeldeten Pkw elektrisch angetrieben. Durch staatliche Förderungen kann diese Entwicklung weiterhin positiv beeinflusst werden, da sie Anreize für Kunden darstellt. Zusätzlich soll die Modellvielfalt nach Einschätzungen des VDA von aktuell 70 auf rund 150 Modelle mehr als verdoppelt werden.
AUTONOMES UND VERNETZTES FAHREN
In den vergangenen zehn Jahren stiegen die fahrzeugtechnischen Innovationen im Bereich des vernetzten und autonomen Fahrens einer Studie des Center of Automotive Management (CAM) in Kooperation mit der Fachzeitschrift carIT zufolge kontinuierlich an. Laut einer aktuellen CAM-Analyse ist die Anzahl der Connected-Car-Innovationen (CCI) aus den Bereichen Assistenz- und Sicherheitssysteme, Bedien- und Anzeigekonzepte sowie Informations- und Kommunikationssysteme im Jahr 2019 trotz eines leichten Rückgangs gegenüber dem Vorjahr mit 576 Neuerungen (2018: 648 Neuerungen) weiterhin auf einem hohen Niveau. Damit betrafen CCI-Innovationen mehr als 46% (Vorjahr 53%) aller Neuerungen der 30 wichtigsten Autohersteller weltweit.
Fahrzeuge des Premiumsegments besitzen bereits heute teilautomatisierte Funktionen der Quer- und Längsführung, bei denen jedoch der Fahrer verpflichtet ist, das Fahrzeug zu überwachen und die Hände am Lenkrad zu halten. Bei den in Entwicklung befindlichen Technologien im Bereich des hochautomatisierten Fahrens darf der Fahrer zukünftig in bestimmten Nutzungssituationen die Fahraufgabe an das Fahrzeug abgeben und sich mit anderen Dingen beschäftigen. Dieser Grad der Automatisierung ist bis heute jedoch noch nicht marktreif und weitere Entwicklungsfortschritte von Herstellern und Zulieferunternehmen sind aus unserer Sicht notwendig. Diese betreffen etwa Hardware- und Software-Komponenten wie die verschiedenen Sensoren, die Rechenkapazitäten, Mensch-Maschine-Schnittstellen, eingesetzte Softwareplattformen, Anbindung der Sensorik und hochauflösende Kartendaten zur exakten Standortbestimmung sowie künstliche Intelligenz zur Verbesserung der Software-Algorithmen. Um diese Technologien marktreif entwickeln zu können, werden die Automobilhersteller und Zulieferer nach Meinung der Experten bei Berylls Strategy Advisors verstärkt auf die Entwicklungskompetenz von Technologiepartnern wie Bertrandt zurückgreifen.
MODELL- UND VARIANTENVIELFALT
Modul- und Plattformstrategien sowie Gleichteile ermöglichen Automobilherstellern ein breites Angebot an Fahrzeugvarianten. Skaleneffekte über mehrere Modelle und Baureihen hinweg erlauben es den Herstellern, auch in kleineren Stückzahlen gewinnbringend zu produzieren. Ziel dieser Strategie ist es, einen Großteil des weltweiten Gesamtmarktes inklusive kleinerer Marktnischen abzudecken. Als Konsequenz der zunehmenden Verschärfung der Abgasrichtlinien rückt für viele Automobilhersteller zudem die Elektromobilität stärker in den Fokus ihrer Technologie-Entwicklung. Mittelfristige Modellplanungen werden vor diesem Hintergrund vielfach um eigens für alternative Antriebe entwickelte Modelle ergänzt. Laut einer Studie des VDA vom Oktober 2020 soll sich das Angebot der deutschen Konzernmarken an E-Modellen von aktuell 70 auf rund 150 Modelle bis zum Jahr 2023 mehr als verdoppeln. Der Schwerpunkt der Aufmerksamkeit liegt derzeit auf Elektromobilität. Laut einer Umfrage von Strategy& aus dem März 2020 rechnet jedes vierte befragte Unternehmen von 2025 bis 2030 mit jährlichen Steigerungsraten der Neuzulassungen von elektromobilen Fahrzeugen von mehr als 20%. Laut Experten des VDA bleiben auch andere Antriebe wie E-Fuels und Wasserstoff weiterhin aktuell, um die verschärften Klimaziele erreichen zu können. Neben der eigentlichen Entwicklungsarbeit für das Fahrzeug an sich birgt die Adaption der verschiedenen Antriebsvarianten weiteres Geschäftspotenzial für Entwicklungsdienstleister, so die Experten von Berylls.
INDUSTRIE 4.0
Der Begriff Industrie 4.0 steht für die vollständige Digitalisierung und Integration der industriellen Wertschöpfungskette. Die Verbindung von Informations- und Kommunikationstechnologie mit der Automatisierungstechnik zum Internet der Dinge und Dienste ermöglicht immer höhere Grade der Vernetzung in und zwischen Produktionsanlagen, vom Lieferanten bis hin zum Kunden. Durch die Digitalisierung, also die Überführung analoger in digitale Daten, ändern sich Geschäftsprozesse entscheidend. Neben einer starken Vernetzung von Menschen und Objekten werden dabei zahlreiche Innovationen ermöglicht, die zu branchenübergreifenden Veränderungen führen. Für diese Entwicklung müssen Informationen unterschiedlichster Art digital umgesetzt, verarbeitet, gespeichert und übertragen werden. Das ist dann die Basis für eine neue Stufe der Organisation und Steuerung der gesamten Wertschöpfungskette über den Lebenszyklus von Produkten. Diese Veränderung in Unternehmen führt dazu, dass Produktionsprozesse und -abläufe durch eine erhöhte Transparenz sowohl flexibilisiert als auch optimiert werden können. Maschinenauslastung oder kundenindividuelle Produktkombinationen lassen sich verbessern oder überhaupt erst umsetzen. Die Unternehmensberatung Strategy& erhob in einer Studie im Jahr 2018 die Potenziale, die der deutschen Wirtschaft durch die Digitalisierung entstehen. Demnach rechneten die befragten deutschen Unternehmen bis 2023 mit einer Umsatzsteigerung von 276 Mrd. EUR durch die Investition in digitale Technologien. Das Feld mit dem größten Zukunftspotenzial ist nach Meinung der befragten Manager die künstliche Intelligenz, da sie eine bessere Grundlage für die operative Entscheidungsfindung liefern wird.
LEISTUNGSSPEKTRUM
Das umfassende Leistungsspektrum von Bertrandt bietet jedem Kunden maßgeschneiderte und ganzheitliche Lösungen entlang des gesamten Produktentstehungsprozesses. Dabei sehen wir uns als einen verlässlichen Partner für aktuelle und zukünftige Aufgabenstellungen in allen Projektphasen des Engineerings. Von der Kompetenz des gesamten Unternehmens kann der Kunde dank der konzernübergreifenden Fachbereichsstruktur und der niederlassungsorientierten Marktbearbeitung direkt vor Ort profitieren. Das vielfältige Leistungsangebot lässt sich im Wesentlichen in die Bereiche fachspezifische Leistungen, Dienstleistungen sowie Entwicklung von Komponenten, Modulen und Fahrzeugderivaten unterteilen.
FACHSPEZIFISCHE LEISTUNGEN
Um den Kunden ein bestmögliches Ergebnis bieten zu können, sind für jeden Schritt des Entwicklungsprozesses fachspezifische Kenntnisse entscheidend. Durch das hohe Maß an Spezialwissen, langjährige Erfahrung und fachübergreifende Schnittstellen lassen sich die unterschiedlichen Bereiche optimal bearbeiten. Sämtliche Disziplinen können entweder in die Modul- und Systementwicklung integriert oder als Einzelleistung beauftragt werden. Zudem baut Bertrandt seine Kompetenzen im Bereich Virtual und Augmented Reality, Cloud Solutions, Machine Learning und Big Data aus.
DIENSTLEISTUNGEN
Parallel zum Entwicklungsprozess fällt entlang der gesamten Wertschöpfungskette eine Vielzahl von Aufgaben an. Sei es Projektmanagement, Qualitätsmanagement, Lieferantensteuerung oder die Dokumentation des gesamten Projekts - Bertrandt bietet einen umfassenden Service. Dadurch wird der Kunde unterstützt und kann sich auf seine Kernkompetenzen konzentrieren.
ENTWICKLUNG MODULE UND DERIVATE
Bertrandt richtet sein Leistungsspektrum kontinuierlich an den sich verändernden Ansprüchen der Auftraggeber aus. Durch die Fokussierung der Hersteller auf ihr Kerngeschäft vergeben sie Entwicklungsaufgaben an externe Partner. Das erforderliche Know-how zur Bearbeitung von der Komponenten- über die Modul- bis hin zur ganzheitlichen Derivatentwicklung deckt Bertrandt durch seine Erfahrung und seine Spezialisten ab.
Die Projektverantwortung für die Entwicklungsaufgaben beinhaltete bis zum Ende des Geschäftsjahres 2019/2020 beispielsweise die Schnittstellenbetreuung zwischen Kunden, Systemlieferanten und Bertrandt sowie die Überwachung von Qualität, Kosten und Terminen.
KONZERNWEITE FACHBEREICHE
Gruppenweites Fachwissen sowie über 45 Jahre gesammelte Erfahrungen stehen unseren Kunden direkt vor Ort zur Verfügung. In Fachbereichen werden Themen gebündelt und koordiniert. Sie stellen die Vernetzung und Weiterentwicklung des Know-hows innerhalb des Konzerns sicher. Kundenwünsche können so individuell umgesetzt werden.
DESIGN SERVICES/DESIGNMODELLBAU UND RAPID TECHNOLOGIES
Design ist die Verbindung von Form und Funktion mit Emotion. Es nimmt eine kaufentscheidende Rolle im Entstehungsprozess von Automobilen und Flugzeugen ein. Damit die Komponenten perfekt zusammenspielen, bietet Bertrandt im Bereich Design Services/Designmodellbau und Rapid Technologies Leistungen in unterschiedlicher Ausprägung an - in Skizzen, virtuell oder als Muster im Modellbau. Unser Kunde definiert das Ziel, Bertrandt berät in der aktiven und kreativen Umsetzung - und realisiert Visionen mittels Virtual Reality, immer auf der Höhe der aktuellen Entwicklungen. Denn neben klassischen Tools nutzen Designer bei Bertrandt Zukunftstechnologien wie die 3-D-Visualisierung und fungieren als Forschungspartner von Hochschulen.
KAROSSERIE-ENTWICKLUNG
Die Karosserie-Entwicklung ist geprägt von zukünftigen CO 2-Emissionsobergrenzen, Gewichtsreduktion durch Leichtbau in modernen Automobilen oder Flugzeugen, Materialkompetenz bei Faserverbundstoffen, hochfesten Stählen sowie Aluminium oder neuesten Entwicklungen in Licht und Sicht. Bertrandt bietet seinen Kunden kompetente und erfolgversprechende Lösungsansätze für zukünftige Herausforderungen in der Karosserie-Entwicklung. Das tiefe und breite Leistungsspektrum in der Karosserie-Entwicklung basiert bei uns auf den Säulen Rohbau, Exterieur und Interieur.
INTERIEUR-ENTWICKLUNG
Ob Autositz oder Cockpit - Automobilhersteller nutzen Design-Elemente und Oberflächenbeschaffenheiten im Interieur zunehmend als Differenzierungsmerkmale. Ergonomie, Komfort, Sicherheit und Funktionalität prägen das Design der Innenräume. Komplexe Komponenten- und Modulumfänge im Innenraum - zum Beispiel die Instrumententafel im Cockpit, Verkleidungsteile wie Hard- und Soft-Trim oder komplette Sitzanlagen - werden daher bei Bertrandt durchgängig bearbeitet. Von der Idee bis zur optimalen Lösung.
ELEKTRONIK-ENTWICKLUNG
Bereits heute haben Software sowie elektrische und elektronische Komponenten einen hohen Wertschöpfungsanteil bei der Fahrzeug-Entwicklung. Der Grund ist die zentrale Rolle der Mechatronik und Elektronik hinsichtlich Funktionalität, Sicherheit und Mobilität. Das Auto der Zukunft wird noch mehr Technologie und Innovationen, noch mehr Elektrik und Elektronik erfordern. Die Komplexität der Anforderungen in der Automobil-Entwicklung nimmt zu. Die Automobil-Elektronik erstreckt sich über den gesamten Bereich des Produktentstehungsprozesses - von der Anforderung über die Elektronik-Entwicklung bis hin zur Integration und Absicherung auf Komponenten-, System- und Fahrzeugebene. Diese Entwicklungsschritte bietet Bertrandt für nahezu alle Fahrzeug-Elektronik-Domänen an. Dabei bewegen wir uns in den klassischen Themengebieten wie Infotainment, Komfort, Fahrwerk, Bordnetze etc. bis hin zu den aktuellen und neuen Herausforderungen rund um elektrifiziertes Fahren und Vernetzung des Fahrzeugs (Car2X) in den Bereichen Fahrerassistenzsysteme, autonomes Fahren, Onlinedienste/Apps und Infrastrukturen/IT.
POWERTRAIN-ENTWICKLUNG
Steigende Ansprüche an die Fahrdynamik bei niedrigen Emissionen und geringerem Verbrauch - das sind die Herausforderungen für die Motorenentwicklung. Wesentliche Innovationsträger sind neue und alternative Antriebsstränge, beispielsweise Hybrid- oder Elektroantriebe, aber auch der Ausbau vorhandener Konzepte. Vor allem in den Bereichen Verbrennungsmotor sowie Hybrid- und Elektroantrieb muss ein Entwicklungsdienstleister fachübergreifende Kompetenz beweisen. Bauteil-Entwicklung, Thermodynamik, Motorsteuerung und Thermomanagement sind hierfür die wesentlichen Leistungsfelder bei Bertrandt. Entwicklungsschwerpunkte konzentrieren sich auf die Motorapplikation, Abgasnachbehandlung, Reduzierung von Emissionen, Downsizing und Elektrifizierung des Antriebsstrangs.
FAHRWERKSENTWICKLUNG
Anforderungen an Fahrdynamik, Fahrkomfort und Fahrverhalten prägen den Charakter eines Automobils. Der steigende Einsatz elektronischer Fahrregel- und Fahrerassistenzsysteme bedingt eine starke Einbindung der Elektronik-Entwicklung in den Entwicklungsprozess. Auch Energieeffizienz und Verlustleistungsminimierung im Fahrwerk haben einen erheblichen Einfluss auf die CO 2-Reduzierungspotenziale im Fahrzeug. Unsere Kunden können uns im Bereich Fahrwerk zu allen Teilprozessen beauftragen - von der Entwicklung mechanischer und mechatronischer Komponenten bis hin zur Konzeption und Erprobung von Fahrwerkseigenschaften. Auch in den Bereichen Achsen, Lenkung und Bremsen sehen wir uns als verlässlichen Partner.
SIMULATION
Um den Ansprüchen unserer Kunden nach kürzeren Entwicklungszeiten zu entsprechen, wird bei Bertrandt im simultanen Engineering gearbeitet. Durch den gezielten Einsatz virtueller CAE-Methoden stellen unsere Berechnungsingenieure bereits in frühen Entwicklungsstadien die Weichen für das Erreichen der funktionalen Ziele, wie Crash-Performance, Insassenschutz, Steifigkeits- und Komfortverhalten. Der Fokus im Fachbereich Simulation liegt auf der virtuell getriebenen Entwicklung mit der robusten Erreichung funktionaler Ziele.
VERSUCH/ERPROBUNG
Zukunftsfähigkeit erfordert die Entwicklung und Erprobung neuer Realitäten und Lösungen. Um für unsere Kunden ein optimales und wegweisendes Ergebnis sicherzustellen, prüft, testet und validiert Bertrandt realitätsnah, kompromisslos und ausgesprochen erfinderisch, was die Entwicklung neuer und härtester Testsysteme und -verfahren betrifft: mit dem klaren Ziel und Versprechen, Kunden mit Know-how und wegweisenden Testsystemen zu unterstützen - vom ersten Konzept bis zur kompletten Fahrzeugerprobung. Je besser und früher das Produkt messgenau und reproduzierbar geprüft und einer Validierung unterzogen werden kann, desto kürzer kann die Entwicklungszeit sein und desto größere Kosteneinsparungen sind möglich. Ob es um Funktionsabsicherung und Lebensdauertests geht, um Umweltsimulation, Funktionserprobung von Tanksystemen, Shed-Messungen oder Fahrzeugerprobung - Bertrandt ist in allen Disziplinen ein erfahrener Testing-Partner.
ENTWICKLUNGSBEGLEITENDE DIENSTLEISTUNGEN
Steigende Qualitätsanforderungen und eine hohe Prozess-Sicherheit spielen bei Automobilherstellern und -zulieferern eine große Rolle. Genau hier setzen die Entwicklungsbegleitenden Dienstleistungen von Bertrandt an. Unser Leistungsspektrum gliedert sich in vier Haupt-Kompetenzfelder: Projektmanagement, Qualitätsmanagement, Prozessmanagement und Logistik. Unsere Kunden unterstützen wir entlang der gesamten Prozesskette bis in den Bereich After-Sales, unter anderem bei Datenmanagement, Lean Management, Industrial Engineering, Produktions- und Logistikplanung und der Materialfluss-Simulation.
Bertrandt stellt Weichen für die Zukunft
Die gesamte Automobilindustrie steht inmitten der vielleicht größten Transformation in der Geschichte der individuellen Mobilität. Technologischer Fortschritt und eine zunehmende staatliche Regulierung zur lokalen Emissionsreduzierung beziehungsweise -freiheit von Pkw sind dabei wesentliche Treiber des Umbruchs. Die Kundenanforderungen an uns als Entwicklungspartner haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich verändert. Um auch künftig bestmöglich und effizient mit unseren Kunden zusammenzuarbeiten, haben wir uns organisatorisch neu ausgerichtet. Oberste Leitstrategie ist dabei, allen Kunden alle Dienstleistungen verfügbar zu machen. Dazu haben wir die interne Organisationsstruktur so angepasst, dass die deutschen Automobileinheiten ab dem Geschäftsjahr 2020/2021 aus zwei Dimensionen, den Divisions & Units sowie einer Vertriebsorganisation besteht. Durch das perfekte Zusammenspiel der horizontalen und vertikalen Strukturen wird einerseits die Effizienz der Arbeit gesteigert und andererseits der Vertrieb dynamisiert. Die vier Divisions gliedern sich wie folgt:
ELECTRONICS
Von der Idee bis zur Serie - die Division Electronics profitiert von interdisziplinärem Domänenwissen und langjähriger Erfahrung. Bertrandt bietet alle Leistungen entlang des Entwicklungsprozesses von Systemen und Komponenten autonomer Mobilität, zukunftsweisender Informationssysteme und intelligenter E-Antriebe. Zukunftsfähige und innovative Lösungen im Bereich der Digitalisierung werden hier gebündelt.
Software Experts
Ausgeprägtes Lösungsbewusstsein kombinieren wir mit tiefem Expertenwissen und einem hohen Qualitätsanspruch. Das zeichnet uns sowohl im Automotive-Umfeld, als auch in anderen Branchen aus. Die Unit Software Experts umfasst alle erforderlichen Aktivitäten für die Software-Entwicklung wie Embedded Software, Applikationssoftware, Apps, Web und IT-Solutions.
Autonomous Mobility & Information Systems
Mit langjähriger Erfahrung und einem interdisziplinären Team sind wir ein Entwicklungspartner für Gesamtsysteme autonomer Mobilität und zukunftsweisender Informationssysteme. In der Unit Autonomous Mobility & Information Systems werden alle Leistungen rund um die Entwicklung und Integration fahrzeugnaher und erlebbarer Funktionen sowie um manuelles oder teilautomatisiertes Testen von Komponenten und Systemen an Prüfboxen oder im Gesamtfahrzeug wie beispielsweise AD/ADAS, Connected Car, HMI, Infotainment und Connectivity und Comfort zusammengefasst.
eMobility Systems
E-Antrieb in Serie - wir stellen die komplette E-Antriebsentwicklung aus einer Hand zur Verfügung. Damit sind wir ein verlässlicher Partner bei der erfolgreichen Umsetzung von Projekten. Die Unit eMobility Systems umfasst alle Leistungen rund um die Entwicklung und Integration einzelner Komponenten des E-Antriebs sowie des gesamten Systemverständnisses mit den Schwerpunkten Speichersysteme, Leistungselektronik, E-Maschine und Funktionsapplikation, Validation und Inbetriebnahme.
Electronics & Virtual Testing Solutions
Bertrandt ist ein verlässlicher Partner für funktionale Tests komplexer Systeme - skalierbar von der vollständigen Virtualisierung bis hin zur physischen Absicherung. Die Verantwortlichkeit für alle Themen im Bereich funktionale und automatisierte Absicherung von XiL-Prüfständen, virtuelle Tests in der Cloud, Fahrzeug-, Sensor- und Umgebungssimulationen, Security Test, Vernetzungs- und Diagnosetests liegt bei der Unit Electronics & Virtual Testing Solutions.
PRODUCT ENGINEERING
Die Division Product Engineering steuert bei Bertrandt die komplette Fahrzeugentwicklung unserer Kunden. Darüber hinaus übernehmen wir die Verantwortung für Konstruktion, Simulation und alle relevanten Querschnittsthemen.
Design Solutions
Unsere Experten entwickeln Bauteile, Module, Derivate sowie Gesamtfahrzeuge mit Fokus auf geometrische, mechanische und mechatronische Funktionen in den Bereichen Karosserie/Exterieur, Interieur, Elektronik, Antrieb, Fahrwerk und Gesamtfahrzeug-Entwicklung.
Simulation Solutions
Wir beherrschen alle Simulationsfelder, wie beispielsweise Steifigkeit/Festigkeit, Strömung, Lebensdauer, Kurzzeitdynamik, Crash- und Fahrzeugsicherheit, Robustheit, Mehrkörpersysteme und Feldsimulation, die für eine Gesamtfahrzeugentwicklung in der Automobilindustrie und in der Produktentwicklung aller anderen Branchen erforderlich sind.
Engineering Integration & Management Services
Die Unit Engineering Integration & Management Services verantwortet alle Querschnittsfunktionen, Services und Schnittstellenaufgaben für die Fahrzeugentwicklung. Dazu zählen unter anderem Produktdatenmanagement, Qualitätsmanagement und Gewichtsmanagement.
PHYSICAL
Die Division Physical umfasst alle Geschäftstätigkeiten, die zum Test und zur Validierung an und mit physischen Bauteilen, Komponenten, Systemen und Gesamtfahrzeugen durchgeführt werden können. Die Absicherung zukunftsweisender Antriebskonzepte erfolgt anforderungsspezifisch an modernsten Prüfständen. Straßenerprobungen sowie Auf- und Umbau am Gesamtfahrzeug, inklusive Komponentenerstellung, ergänzen das Leistungsspektrum.
Testing Solutions
Wir sorgen für die funktionale Absicherung physischer Komponenten, Systeme und der Gesamtfahrzeuge. Unser Spektrum in diesem Bereich umfasst Steifigkeiten, Festigkeiten, Lebensdauer sowie kombinierte Eigenschaften wie Sitzkomfort, Gesamtfahrzeugakustik und viele mehr.
eMobility Testing Solutions
Um im Entwicklungsprozess frühzeitig tiefe Erkenntnisse über den Reifegrad des E-Antriebsstrangs zu gewinnen, bieten wir eine Vielzahl von Lösungen an - passgenau auf die Bedürfnisse unserer Kunden abgestimmt. Die Unit eMobility Testing Solutions befasst sich mit der funktionalen Absicherung sowie der Vor- und Nachbereitung im Bereich E-Mobilität mit dem Schwerpunkt auf Energiespeicher, Leistungselektronik und E-Maschine.
Vehicle & Prototype Services
Die Unit Vehicle & Prototype Services umfasst Fahrzeugauf- und -umbauten und die relevanten Umfeldtätigkeiten wie beispielsweise Vor- und Nachbereitung, prototypische Teilefertigung, Teileentsorgung, Fahrzeugverwertung und Gesamtfahrzeug-Fahrerprobung.
Powertrain Solutions
Im Bertrandt Powertrain Solution Center werden konventionelle Antriebe für unterschiedliche Kraftstoffe ebenso wie alternative Antriebskonzepte - Hybrid-, Elektro- oder Wasserstoffantriebe - entwickelt, getestet und abgesichert.
PRODUCTION & AFTER SALES
Die Division Production & After Sales begleitet die digitale Transformation der Prozesse in der Produktion und Produktionsplanung. Unsere Spezialisten beraten und begleiten unsere Kunden vom Konzept bis zum fertigen Produkt. Wir bieten unseren Kunden vollumfassend alle unterstützenden Leistungsinhalte und verantworten entsprechend die Geschäftsentwicklung.
Smart Production Solutions
Die Unit Smart Production Solutions umfasst die Produktionsplanung von Fertigungsanlagen sowie deren Komponenten, Verkehrssysteme, Werkzeuge, Vorrichtungen, Maschinen und Sondermaschinen inklusive aller digitalen Leistungen von der Idee bis zur Serie. Konkret beinhaltet das die Planung, Inbetriebnahme und Betreuung der Serienfertigung.
After Sales & Next Media Solutions
Die Unit After Sales & Next Media Solutions umfasst alle unsere Leistungsinhalte in Vertrieb und After Sales, die unsere Kunden in den Feldern Marketing, Wettbewerbsanalysen, Vertriebssteuerung, Service und Werkstattbetreuung, Garantie und Kulanz, Diagnoseanwendung und Schulungen unterstützen. Zusätzlich bieten wir unseren Kunden innovative Lösungen auf Basis von Augmented, Virtual und Mixed Reality Technologien für eine breite Einsatzvielfalt an.
WIRTSCHAFTSBERICHT
WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG
Bereits zum Beginn des Bertrandt-Geschäftsjahres 2019/2020 waren die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unter anderem wegen der Handelsbeschränkungen zwischen den USA und China und dem Inkrafttreten des Austritts von Großbritannien aus der EU eingetrübt. Ende Dezember 2019 brach das Coronavirus in China aus und breitete sich ab Januar 2020 weltweit aus. Seit März 2020 waren auch Europa und die USA zum Schutz der Menschen vor dem Coronavirus von Kontaktbeschränkungen und wirtschaftlichen Einschränkungen betroffen. Der Autohandel musste schließen und die Produktion stand wochenlang still oder wurde auf ein Minimum heruntergefahren.
Für das Kalenderjahr 2019 verzeichneten die Experten der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts der USA von 2,2%. China erzielte im Jahr 2019 ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 6,1%, während die Mitgliedstaaten der Europäischen Union um 1,5% zulegen konnten. Deutschland konnte in 2019 seine Wirtschaftsleistung um 0,6% gegenüber dem Vorjahr steigern. Die Unsicherheiten über den Fortgang der konjunkturellen Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2019/2020 wuchsen besonders durch die Coronavirus-Pandemie zusehends an. Makroökonomische Prognosen wurden seit März 2020 in höchst ungewohntem Maße nach unten korrigiert. Nach Beendigung des staatlich angeordneten Lockdowns, der sogenannten ersten Welle in vielen Ländern verstärkten sich die Aussichten auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage im Sommer des Jahres 2020. Mit Zunahme der Neuinfektionen im Herbst 2020, die auch als zweite Welle klassifiziert wurde, traten erneut staatliche Restriktionen in Kraft und Wirtschaftsforschungsinstitute wiesen auf große Unsicherheits- oder Risikofaktoren bezüglich der jeweiligen BIP-Prognosen hin.
Vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Rahmenbedingungen in 2020 erwarten die Fachleute der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose im aktuellen Herbstgutachten in den USA einen Rückgang der Wirtschaftsleistung von 3,6% gegenüber dem Vorjahr. Der Erholungsprozess nach der Corona-Pandemie ist in China schon weit vorangekommen, weshalb mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 1,4% zu rechnen ist, was spürbar unter dem Wachstum der letzten Jahre (Vorjahr: 6,1%) liegt. Die Europäische Union dagegen wird der Prognose zufolge einen Rückgang von 7,0% verzeichnen, während das deutsche Bruttoinlandsprodukt der Schätzung nach um 5,4% sinkt.
Damit wird die globale Wirtschaftsleistung nach Schätzung des IWF in 2020 um 5,1% sinken. Das wäre der stärkste Einbruch seit langer Zeit. Für 2021 rechnet der IWF mit einer globalen Erholung von 4,8%. Gleichwohl betont das Institut die große Unsicherheit bei der Prognose. Auch die Gemeinschaftsdiagnose wertet den weiteren Verlauf der Coronavirus-Pandemie als das größte Prognoserisiko. Der Sachverständigenrat betont, dass für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Verlauf der Pandemie von wesentlicher Bedeutung sei.
Zu beachten ist auch, dass die jüngste Prognose des IWF von 5,2% bereits die zweite Korrektur im laufenden Jahr darstellt. Noch im April hatte der IWF eine Erholung von 5,7% erwartet und im Juni von 5,4%. Deutliche Negativrevisionen gab es unter anderem für Deutschland, unserem Heimatmarkt. Für Deutschland rechnet der IWF mit einem Anstieg der Wirtschaft um 5,6% in 2021.
ENTWICKLUNG AUTOMOBILINDUSTRIE
Nach Angaben des VDA wurden im Jahr 2019 weltweit 79,5 Mio. Pkw zugelassen, was einem Rückgang von 4,7% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. In den USA wurden mit 24,2 Mio. Pkw rund 2,4% weniger Fahrzeuge als im Vorjahr zugelassen. China hat im Jahr 2019 mit 21,1 Mio. Neuzulassungen einen deutlichen Rückgang von 9,4% zu verzeichnen, wodurch es nicht mehr der größte Einzelmarkt weltweit ist. Die Europäische Union bewegte sich mit 15,3 Mio. Neuzulassungen und einem Anstieg von 1,2% leicht über dem Vorjahresniveau.
Das erste Quartal in unserem Geschäftsjahr 2019/2020 startete heterogen, aber regional mit positiven Vorzeichen bei den Pkw-Absätzen. In Europa wurden, auch bedingt durch eine schwache Vorjahresbasis, im Zeitraum Oktober (+9%), November (+5%) und Dezember 2019 (+22%) mehr Pkw zugelassen als im Vorjahr. Gleichwohl war der Transformationsprozess im Automobilsektor eine Herausforderung, da Entwicklungsprojekte teilweise nur verzögert vergeben wurden. Im weiteren Verlauf unseres Geschäftsjahres wurde insbesondere auch die Automobilbranche vom Pandemieverlauf getroffen, während die Herausforderungen der Transformation im Sektor anhielten. Automobilhersteller reagierten mit Kostenoptimierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen, sodass unser Geschäftsjahr bis zum Ende am 30. September 2020 von anspruchsvollen Rahmenbedingungen geprägt war. Auch auf den internationalen Automobilmärkten ist das Bild deutlich durch die Corona-Pandemie beeinflusst.
In den ersten drei Quartalen des Jahres 2020 ging der Absatz von Light Vehicles in den USA um 19% auf rund 10,3 Mio. Einheiten zurück. Im September 2020 ist der US-Light-Vehicle-Markt jedoch um 6% auf 1,3 Mio. Neufahrzeuge gewachsen, damit wurde erstmals seit Februar 2020 ein Vorjahresmonatsniveau übertroffen.
In China wurden mit insgesamt 13,1 Mio. Pkw in den ersten neun Monaten 2020 rund 13% weniger Pkw zugelassen.
Der europäische Markt sank in den ersten neun Monaten 2020 um 29% im Vergleich zum Vorjahr auf insgesamt 8,6 Mio. Neuzulassungen.
Für das Gesamtjahr 2020 rechnet der VDA mit weltweit rund 66 Mio. Pkw-Neuzulassungen, was einem Rückgang von 17% im Vergleich zum Vorjahr entspräche.
Der Blick auf Deutschland zeigt ein ähnlich anspruchsvolles Bild. Der VDA geht von einem deutlichen Rückgang der deutschen Neuzulassungen um 23% auf knapp 2,8 Mio. (2019: 3,6 Mio.) Pkw im Jahr 2020 aus. Zwischen Januar und Oktober 2020 fielen die deutschen Pkw-Absätze nach Angaben des Kraftfahrtbundesamts um 23,4%. Nach Einschätzungen von Ernst & Young ist im November auf Grund der erneuten Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit einem weiteren Rückgang der Neuzulassungen zu rechnen. Die Autonachfrage im Dezember ist nach den Experten bisher noch völlig unklar.
ENTWICKLUNG LUFTFAHRTINDUSTRIE
Nach Angabe des Bundesverbands der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) hatte die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie vor dem dramatischen Einbruch des zivilen Luftverkehrs durch die Coronavirus-Krise ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2019, was den Verlauf unseres Geschäftsjahres 2019/2020 allerdings nur in einem Quartal stützte. Der Umsatz der Gesamtbranche erreichte 2019 rund 41 Mrd. EUR (Vorjahr 40 Mrd. EUR). Die Beschäftigtenanzahl stieg weiter und erreichte mit 114.000 einen neuen Höchststand (Vorjahr 111.500 Beschäftigte). Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung blieben mit 3,3 Mrd. EUR leicht unter dem Niveau des Vorjahres und entsprechen damit einem Anteil des Branchenumsatzes von 8%.
Die Coronavirus-Pandemie hat in der zivilen Luftfahrtindustrie die größte Krise der Branche ausgelöst. Temporäre Reisewarnungen oder -verbote führten zu einem deutlich reduzierten Flugdienst vieler Airlines weltweit. Infolgedessen sank auch die Nachfrage nach neuen Flugzeugen, sodass Flugzeughersteller die Produktionsraten spürbar senkten. Durch den Zusammenbruch des weltweiten Luftverkehrs musste die strategische Industrie gesichert und als Schlüsselindustrie gestärkt werden. Diese staatlichen Unterstützungsmaßnahmen wurden kombiniert mit der Forderung an die Luftfahrtindustrie, alternative Antriebsformen zu entwickeln. Große europäische Hersteller planen demnach, in den kommenden Jahren Flugzeuge mit Wasserstoffantrieb zu entwickeln. Andere strukturelle Entwicklungstrends hin zu kleinen, aber reichweitestarken Flugzeugen im Transatlantikverkehr für sogenannte point-to-point Verbindungen gelten ebenfalls ungebrochen. Weitere Entwicklungsbereiche sind das unbemannte Fliegen, Cybersicherheit sowie Vernetzung und Digitalisierung. Aktuell gehen die Flugzeughersteller von einem schrittweisen Wiederanstieg der Produktionszahlen nach der Coronavirus-Pandemie ab dem Jahr 2021 aus. Sie rechnen mit Produktionszahlen auf dem Vorkrisenniveau bis spätestens im Jahr 2025. In der nicht zivilen Luftfahrt sind die Auswirkungen der Pandemie weniger stark spürbar. Strategische Verteidigungsprogramme mit mittelfristiger Perspektive werden planungsgemäß vorangetrieben.
ENTWICKLUNG ANDERER INDUSTRIEN
Laut Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA) hat die Maschinenbau-Branche im Jahr 2019 einen leichten Umsatzrückgang um 1,7% auf rund 229 Mrd. EUR im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Jedoch verspürt auch diese Branche - unter anderem durch den Strukturwandel in der Automobilindustrie - eine Verschlechterung der Auftragslage im Vergleich zum Vorjahr. Nach einem Rückgang von 15% in den Auftragsbüchern des Maschinen- und Anlagenbaus in den ersten neun Monaten des Jahres 2020, rechnet die Hälfte der Mitgliedsunternehmen des VDMA mit einem Umsatzrückgang von 10 bis 30% im Gesamtjahr 2020. Für das Jahr 2021 ist der Verband wieder etwas optimistischer und erwartet nominale Umsatzsteigerungen.
Laut dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI) ist auch in der Elektrobranche aufgrund der Coronavirus-Pandemie und den daraus resultierenden weltwirtschaftlichen Bedingungen mit einem Rückgang zu rechnen. Im Zeitraum von Januar bis August 2020 belief sich der aggregierte Branchenumsatz auf 112,8 Mrd. EUR, womit er um 9,7% niedriger lag als vor einem Jahr. Die preisbereinigte Produktion ging im Zeitraum zwischen Januar und August 2020 deutlich um 10,2% gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum zurück. Die Experten des ZVEI erwarten einen leichten Anstieg der Produktion im restlichen Jahr 2020.
Im Jahr 2019 konnten die 1.375 deutschen Medizintechnikhersteller laut dem Fachverband Medizintechnik des Deutschen Industrieverbands für optische, medizinische und mechatronische Technologien e. V. (SPECTARIS) einen Gesamtumsatz in Höhe von 33,4 Mrd. EUR erwirtschaften, was ein Umsatzplus von 10,3% im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Besonders der Auslandsumsatz konnte im Jahr 2019 um 10,9% auf 22,0 Mrd. EUR gesteigert werden. Die Zahl der Beschäftigten konnte auf rund 148.800 Mitarbeiter erhöht werden, was einem Zuwachs von 3,9% entspricht. Für Forschung und Entwicklung wurden etwa 9% im Verhältnis zum Umsatz eingesetzt. Die Coronavirus-Pandemie hat auch starke Auswirkungen auf die Medizintechnik-Branche, wie der Bundesverband Medizintechnologie BVMed berichtet. Durch Verschiebungen von Operationen und den Rückgang von Arztbesuchen und Verordnungen wird im Jahr 2020 mit einem Umsatzrückgang von rund 5% gerechnet.
GESCHÄFTSVERLAUF
GESCHÄFTSJAHRESENTWICKLUNG
Im Geschäftsverlauf der Bertrandt AG im Geschäftsjahr 2019/2020 spiegeln sich der Einfluss und der Verlauf der anspruchsvollen Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie wider. Der Start in die Berichtsperiode verlief erwartungsgemäß heterogen. Der fortschreitende Transformationsprozess in der Automobilindustrie beeinflusste das Vergabeverhalten der Automobilhersteller und es kam teils zu Verzögerungen von Entwicklungsaufträgen an Engineering-Dienstleister. Die Anspannung auf der Preisseite war in Teildisziplinen weiterhin spürbar. Im weiteren Verlauf der Berichtsperiode beeinflusste die weltweite Ausbreitung des Coronavirus sowie die damit verbundenen staatlichen Gegenmaßnahmen unser Geschäft. Viele Industrien und Dienstleister waren gezwungen, die wirtschaftliche Aktivität spürbar zu reduzieren oder einzustellen, um dem staatlich angeordneten Lockdown Folge zu leisten. Die noch nie dagewesenen Herausforderungen, bedingt durch die Corona-Pandemie, treffen auch uns im Berichtszeitraum. Temporäre Projektverzögerungen und -unterbrechungen von Entwicklungsaufträgen belasteten das Geschäft von Engineering-Dienstleistern.
Die Bertrandt AG hat umgehend auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiert und Gegenmaßnahmen initiiert. Ein Pandemiestab koordiniert konzernweit bereits seit Anfang März sämtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Seit Mitte März wurden persönliche Kontakte auf ein Mindestmaß reduziert und gleichzeitig bestand die Möglichkeit für rund 7.000 Mitarbeiter, mobil zu arbeiten. Damit konnte die operative Leistungsfähigkeit der Bertrandt AG aufrechterhalten werden.
Neben der Reduzierung von Fremdvergaben wurden alle Ausgaben auf absolute Notwendigkeit überprüft. Parallel wurden interne und staatliche Möglichkeiten zur Aufwandsreduktion wie Urlaubs- und Gleitzeitabbau oder Programme der Kurzarbeit genutzt. Alle Aufwandspositionen und Investitionsentscheidungen standen auf dem Prüfstand. Damit sollen nachhaltige Optimierungsmöglichkeiten generiert, gleichzeitig aber auch gezielt die Zukunftsperspektiven für die Bertrandt AG vorangetrieben werden.
Im Verlauf des Geschäftsjahres konnte die physische Mitarbeiterpräsenz unter Befolgung strenger Abstands- und Hygieneregeln wieder schrittweise erhöht werden. Bis zu 50% der Fläche einer Niederlassung, einer Abteilung oder eines Teams wurde wieder belegt. Gleichzeitig nutzten wir weiterhin umfänglich und erfolgreich das mobile Arbeiten. Damit blieben unsere Mitarbeiter bestmöglich geschützt. Die positiven Erfahrungen aus dem breiten Einsatz des mobilen Arbeitens wollen wir auch langfristig nutzen, indem mobiles Arbeiten Kernelement unserer Arbeitsorganisation wird. Dadurch ist in der Bertrandt AG zukünftig eine effizientere Flächen- und Ressourcennutzung möglich und Aufwendungen für die Infrastruktur und Gebäude können optimiert werden.
Angesichts der Unsicherheiten im Hinblick auf den weiteren Verlauf, der Dauer sowie die tatsächlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die weltweite gesamtwirtschaftliche Entwicklung, hat der Vorstand der Bertrandt AG die bisher veröffentlichte Prognose für das Geschäftsjahr 2019/2020 am 20. März 2020 zurückgezogen.
GESAMTLEISTUNG
Nach einer planungsgemäßen Entwicklung der Gesamtleistung im ersten Quartal mit gegenüber dem Vorjahr stabilen Umsätzen, belastete der Wirtschaftseinbruch ab dem zweiten Quartal auch unseren Geschäftsverlauf. Vor diesem Hintergrund reduzierte sich die Gesamtleistung von 898.366 TEUR im Vorjahr um 72.552 TEUR auf 825.814 TEUR.
Dabei verringerten sich die Umsatzerlöse um 18.666 TEUR auf 887.343 TEUR (Vorjahr 906.009 TEUR) und es ergab sich parallel eine Minderung des Bestands in Höhe von - 62.430 TEUR (Vorjahr - 8.691 TEUR). Die aktivierten Eigenleistungen lagen in etwa auf Vorjahresniveau bei 902 TEUR (Vorjahr 1.048 TEUR). Für das abgelaufene Geschäftsjahr konnte damit nicht die prognostizierte Ausweitung der Gesamtleistung zwischen 15 und 30 Mio. EUR erreicht werden.
AUFWANDSKENNZAHLEN
Bertrandt hat vor dem Hintergrund der Virus-Pandemie und des daraus resultierenden Umsatzrückgangs ein striktes Kostenmanagement installiert. Parallel war Bertrandt im Geschäftsjahr 2019/2020 gezwungen strukturelle Anpassungen an die Kapazitätsbedarfe des Marktes vorzunehmen. Im Vergleich zum Vorjahr stellten sich die Aufwandskennzahlen im Geschäftsjahr 2019/2020 daher wie folgt dar: Der Materialaufwand sank durch den reduzierten Bezug von sowohl Fremdleistungen als auch Verbrauchsmaterial projektbezogen auf 78.556 TEUR (Vorjahr 81.834 TEUR). Im Personalaufwand von 613.618 TEUR (Vorjahr 669.398 TEUR) spiegeln sich verschiedene Einflussfaktoren wider. Einerseits erhöhte sich der Aufwand durch die strukturellen Anpassungen, andererseits wirkten die natürliche Fluktuation sowie verschiedene Maßnahmen wie Urlaubs- und Gleitzeitabbau und staatliche Programme wie Kurzarbeit mindernd aus.
Darüber hinaus sind im Zusammenhang mit der Nutzung von Kurzarbeit öffentliche Zuwendungen für Sozialversicherungsbeiträge im Inland in Höhe von 3.994 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) in die Personalaufwendungen eingeflossen. Die Personalaufwandsquote entspricht 74,3% (Vorjahr 74,5 %).
Die Abschreibungen in Höhe von 29.541 TEUR blieben nahezu auf Vorjahresniveau (29.588 TEUR). Dies resultiert aus dem planmäßigen Abschreibungsverlauf der Wirtschaftsgüter. Die Abschreibungsquote bezogen auf die Gesamtleistung betrug 3,6 Prozent (Vorjahr 3,3 Prozent). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich trotz der Aufwendungen aus strukturellen Anpassungen um TEUR 5.978 auf TEUR 91.680 (Vorjahr TEUR 97.658). Haupttreiber waren Effekte aus Erfolgen der strikten Kostendisziplin. In Relation zur Gesamtleistung lag die Aufwandsquote im abgelaufenen Geschäftsjahr bei 11,1% (Vorjahr 10,9%).
EBIT
Das EBIT der Bertrandt AG belief sich im Geschäftsjahr 2019/2020 auf 23.792 TEUR (Vorjahr 40.686 TEUR). Dies entspricht einer Marge von 2,9% (Vorjahr 4,5%). Der Start in die Berichtsperiode verlief im Rahmen der Erwartung. In den Quartalen zwei, drei und vier der Berichtsperiode belasteten die weltweite Ausbreitung des Coronavirus, die staatlich angeordnete Reduzierung beziehungsweise teilweise Einstellung der wirtschaftlichen Aktivität in vielen Kundenindustrien sowie Restrukturierungsmaßnahmen das operative Ergebnis der Bertrandt AG. Belastungsfaktoren wie temporäre kundenspezifische Projektverschiebungen, Preisdruck in Teildisziplinen unseres Dienstleistungsspektrums sowie Anlaufkosten realisierten sich bis zum Ende des Geschäftsjahres. Nachdem in den sonstigen betrieblichen Erträgen im Vorjahr Einmaleffekte in Höhe von 9.165 TEUR enthalten waren, reduzierte sich der Posten von 20.798 TEUR im Vorjahr auf 11.553 TEUR. Der vom Management prognostizierte EBIT Korridor zwischen 45,7 und 69,6 Mio. EUR beziehungsweise von 5 %bis 7,5 % im Verhältnis zur Gesamtleistung wurde nicht erreicht.
Der Vorstand hat aufgrund der Ausweitung des Coronavirus in Deutschland und anderen Ländern, in denen der Bertrandt-Konzern tätig ist, sowie daraus resultierender Risiken staatlicher und/oder kundenspezifischer Maßnahmen, am 20. März 2020 beschlossen, die Prognose für das Geschäftsjahr 2019/2020 zurückzuziehen. Darüber hinaus sah der Vorstand unter den seinerzeit dynamischen Umständen auch davon ab, eine neue Prognose für das Geschäftsjahr 2019/2020 abzugeben. Eine hinreichende Bewertung eventueller Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie war zu dem Zeitpunkt und bis zur Beendigung des Geschäftsjahres nicht möglich.
FINANZERGEBNIS
Das Finanzergebnis von Bertrandt war saldiert mit -1.326 TEUR negativ (Vorjahr 4.679 TEUR). Die Veränderung resultiert aus einer Dividendenausschüttung einer ausländischen Tochter in Höhe von 4.515 TEUR im Vorjahr.
Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge beliefen sich auf 2.032 TEUR (Vorjahr 2.296 TEUR). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betrugen nahezu unverändert -3.354 TEUR (Vorjahr -3.202 TEUR).
ERGEBNIS NACH ERTRAGSTEUERN
Mit einem Ertragsteueraufwand von 9.119 TEUR (Vorjahr 12.548 TEUR) lag die Steuerquote im Berichtszeitraum mit 40,6 % über dem Vorjahreswert von 27,7 %. Der Effekt durch die im Vorjahr sich positiv auswirkende, steuerfreie Dividendenausschüttung einer ausländischen Tochter ist im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/2020 nicht mehr vorhanden. Vielmehr erhöhte sich die Quote durch die Auswirkung einer steuerlich nicht abzugsfähigen Teilwertabschreibung eines Beteiligungsansatzes und Vorjahresveranlagungen. Das Ergebnis nach Steuern betrug 13.347 TEUR (Vorjahr 32.817 TEUR).
VERMÖGENSLAGE
Das Unternehmen verfügt über eine fristenkongruente Bilanzstruktur. Die Bilanzsumme verringert sich zum 30. September 2020 um TEUR 23.909 auf TEUR 704.354 (Vorjahr 728.263 TEUR). Auf der Aktiv-Seite erhöhte sich das Anlagevermögen um TEUR 12.822 auf TEUR 226.877 TEUR (Vorjahr 214.055 TEUR). Das Sachanlagevermögen erhöhte sich auf 216.516 TEUR (Vorjahr 203.984 TEUR). Das Umlaufvermögen reduzierte sich durch verschiedene Einflussfaktoren auf 473.079 TEUR (Vorjahr 509.552). Die Vorräte verminderten sich im Bereich der unfertigen Leistungen um 14.708 TEUR auf 42.129 TEUR (Vorjahr 56.837 TEUR) und die fertigen Leistungen um 47.722 TEUR auf 10.903 TEUR (Vorjahr 58.625 TEUR). Während sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 168.582 TEUR (Vorjahr 213.850 TEUR) und die Forderungen gegen verbundene Unternehmen geringfügig auf 102.478 TEUR (Vorjahr 109.660 TEUR) reduzierten, erhöhten sich die liquiden Mittel um 77.079 TEUR auf 134.824 TEUR (Vorjahr 57.745 TEUR).
Das Eigenkapital reduzierte sich um 3.284 TEUR auf 330.428 TEUR (Vorjahr 333.712 TEUR). Die Veränderung resultiert aus dem erzielten Jahresüberschuss in Höhe von 12.868 TEUR (Vorjahr 32.382 TEUR) abzüglich der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende, die in Höhe von 16.152 TEUR zur Ausschüttung kam. Mit einer Eigenkapitalquote von 46,9 Prozent sieht man sich weiterhin als ein substanzstarkes Unternehmen (Vorjahr 45,8 Prozent). Die Rückstellungen betrugen nahezu unverändert 62.802 TEUR (Vorjahr 62.672 TEUR). Die Verbindlichkeiten sanken um 20.723 TEUR auf 310.931 TEUR (Vorjahr 331.654 TEUR). Maßgeblicher Grund hierfür sind die auf 79.735 TEUR verringerten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (Vorjahr 100.153 TEUR).
CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Bertrandt erreichte im Geschäftsjahr 2019/2020 einen deutlich gesteigerten Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit trotz des gesunkenen Jahresüberschusses. Dies ist insbesondere auf die reduzierte Working Capital Bindung zurückzuführen. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit belief sich im Berichtszeitraum auf 137.168 TEUR (Vorjahr 54.476 TEUR). Damit war dieser wie prognostiziert positiv.
INVESTITIONEN
Das Investitionsvolumen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 16.282 TEUR auf 47.204 TEUR (Vorjahr 63.486 TEUR). Die Investitionen in Sachanlagen verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 16.537 TEUR und beliefen sich im Berichtszeitraum auf insgesamt 44.537 TEUR (Vorjahr 61.075 TEUR). Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände erhöhten sich auf 2.398 TEUR (Vorjahr 1.566 TEUR). Die Investitionen in Finanzanlagen betreffen im Wesentlichen die Beteiligung an einer weiteren Gesellschaft sowie sonstige Ausleihungen an Mitarbeiter und einen Dritten und beliefen sich auf 269 TEUR (Vorjahr 851 TEUR). Über den Stichtag 30. September 2020 hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Sachanlagen in Höhe von 17.879 TEUR (Vorjahr 45.183 TEUR).
Das Ziel unserer Investitionen in Infrastruktur und technische Anlagen ist die kundenorientierte Abrundung unseres Leistungsspektrums. Mit modernen technischen Einrichtungen werden bestehende Kompetenzen weiter ausgebaut und unseren Kunden zur Verfügung gestellt werden. Aber auch innovative Themen sollen verstärkt mit neuen Investitionen erschlossen werden. Die Investitionsschwerpunkte orientieren sich dabei an den beherrschenden Technologie-Trends der Branche umweltfreundliche individuelle Mobilität sowie autonomes und vernetztes Fahren. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde schwerpunktmäßig in das Powertrain Solution Center in Wolfsburg (Tappenbeck) und in München (Freising) investiert. Weitere Investitionsvorhaben wurden im Zuge der Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie im Verlauf des Geschäftsjahres 2019/2020 nur sehr restriktiv getätigt, weil die Rahmenbedingungen unsicher und die Auswirkungen der Pandemie noch nicht final einzuschätzen sind.
FINANZIERUNG und LIQUIDITÄT
Zum Stichtag 30. September 2020 betrug der Finanzmittelfonds 134.824 TEUR (Vorjahr 57.745 TEUR). Mit diesen Finanzmitteln, den nicht genutzten, mittelfristig zugesagten Kreditlinien und alternativen Finanzierungsinstrumenten über rund 226 Mio. EUR sowie der guten Innenfinanzierungskraft verfügt Bertrandt über ausreichende Finanzierungsspielräume und eine entsprechende finanzielle Flexibilität, um den weiteren Auf- und Ausbau des Leistungsspektrums zu ermöglichen.
GESAMTAUSSAGE ZUM GESCHÄFTSVERLAUF
Während der Start in das Geschäftsjahr 2019/2020 erwartungsgemäß verlief, führten im weiteren Geschäftsjahresverlauf die weltweite Verbreitung des Coronavirus und darauffolgende staatliche Restriktionen zu außergewöhnlichen Rahmenbedingungen. In Kombination mit dem anhaltenden Transformationsprozess in der Automobilindustrie sah sich die Bertrandt AG großen Herausforderungen gegenüber, die sich in den Geschäftszahlen widerspiegeln. Dank der schnellen Umsetzung eines konzernweiten Pandemieplans und einer leistungsfähigen IT-Infrastruktur konnten wir unsere Mitarbeiter in diesem Umfeld bestmöglich schützen und gleichzeitig die operative Leistungsfähigkeit für unsere Kunden aufrechterhalten. Ein weitreichendes Ergebnisoptimierungsprogramm wurde umgesetzt.
Der Vorstand beurteilt die zukünftigen Perspektiven des Unternehmens grundsätzlich positiv, auch wenn die anspruchsvollen und bis zuletzt von großen Unsicherheiten und Risiken geprägten Rahmenbedingungen anhalten. Einige Forschungs- und Entwicklungsprogramme in den für Bertrandt relevanten Branchen stehen bedingt durch die Coronavirus-Pandemie temporär unter Budgetrestriktionen. Insgesamt weisen die verschiedenen Kunden und Branchen aber einen heterogen Umgang mit der Krise auf. Strategische Entwicklungsprogramme mit Bezug zu den Megatrends im Automobil-, Luftfahrt- der Medizinsektor sowie Projekte mit einem nahen Produktionsanlauf werden typischerweise aufrecht erhalten. Gleichwohl bieten die Megatrends in der Automobilindustrie, Digitalisierung, autonomes Fahren, Vernetzung und (individuelle) Elektromobilität weiterhin Perspektiven für die Zukunft. Mit einer Eigenkapitalquote von über 40 %, einer hohen Liqiuditätsausstattung in Höhe von TEUR 134.824, einem langfristigen Fälligkeiten Profil der Finanzschulden sowie freien Kreditlinien steht Bertrandt auf einer soliden finanziellen Basis. Aufgrund der guten Kapitalbasis und der getätigten Investitionen sehen wir die Voraussetzungen für eine weiterhin erfolgreiche Zukunft geschaffen.
PERSONALMANAGEMENT
Zum 30. September 2020 waren 10.183 Mitarbeiter (Vorjahr 11.190) in Deutschland tätig. Unter Würdigung der anspruchsvollen Rahmenbedingungen im Zuge der Virusausbreitung und den infolgedessen eingetrübten Perspektiven einzelner Geschäftsaktivitäten an bestimmten Standorten im Inland, waren neben der natürlichen Fluktuation auch strukturelle Anpassungen an die Bedürfnisse des Marktes notwendig. Darüber hinaus wurde stets versucht, freie Stellen mit bestehenden Kapazitäten zu besetzen.
Alle Mitarbeiter entwickeln für Kunden im In- und Ausland maßgeschneiderte Entwicklungslösungen auf höchstem Niveau. Eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung ist Bertrandt dabei besonders wichtig. Als Richtschnur der Unternehmensstrategie und des täglichen Handelns dient das Leitbild. Zur Verdeutlichung tragen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Leitsätze auf ihrem Mitarbeiterausweis mit sich.
Auf Basis des Leitbildes wurde ein Kompetenzmodell für den Konzern abgeleitet. Dabei haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, maximale Transparenz in die Anforderungskriterien für die Rollen sowie in die Einschätzung der aktuellen Potenziale anhand von modernen Kompetenzen zu bringen.
Aus diesem Grund haben wir nahezu alle Personalentwicklungsmaßnahmen rund um das neue Kompetenzmodell angelegt.
Das Kompetenzmodell ist eine Ableitung aus den Leitsätzen unseres Konzern-Leitbildes. Diese Leitsätze bilden die Leitbereiche Kunde, Bestleistung, Wachstum, Werte, Team, Freiräume und Respekt. Diesen sieben Leitbereichen haben wir insgesamt 28 Kompetenzen untergeordnet. Der modulare Ansatz des Kompetenzmodells ermöglicht eine Beschreibung jeder Stelle und Position im Unternehmen anhand von Anforderungskriterien (Kompetenzen) - vom Konstrukteur bis zum Systeminformatiker, vom Mitarbeiter bis auf die oberste Führungsebene.
Bewährt hat sich unser konzernweites Programm zur Arbeitswelt der Zukunft. Mithilfe dieses Programms haben sich Themen wie mobiles Arbeiten, neue Raumkonzepte, Sabbaticals und Teilzeit für Führungskräfte etablieren können und steigern nachweislich die Motivation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Dass Bertrandt ein wettbewerbsfähiger Arbeitgeber ist, bestätigte sich im Berichtszeitraum von unabhängiger Stelle erneut. Bertrandt wurde 2020 mit dem Deutschlandtest-Siegel "Höchste Fairness im Job" ausgezeichnet. Zusätzlich erhält der Konzern eine weitere Auszeichnung des Deutschlandtest-Siegel mit dem Titel "Top-Karrierechancen für Frauen". Das unabhängige Beratungs- und Marktforschungsunternehmen Trendence zeichnete Bertrandt zusätzlich in der Kategorie Studenten/ Absolventen als einer der Top 100 Arbeitgeber im Bereich Ingenieurwesen aus.
PERSONAL-RECRUITING
Personal-Recruiting nimmt bei Bertrandt schon immer eine zentrale Rolle ein. Ziel ist es, qualifizierte Mitarbeiter für das Unternehmen zu begeistern und zu gewinnen. Neben dem fachlichen Know-how sind soziale Kompetenzen und die Persönlichkeit von großer Bedeutung. Als zukunftsfähiges Unternehmen launchte Bertrandt Im Frühjahr 2019 seine neue Karriereseite. Als einen der wichtigsten Recruitingkanäle spricht Bertrandt damit potenzielle Mitarbeiter mit einer Employer-Branding-Kampagne gezielt an. Hierbei möchte das Unternehmen nicht nur auf den ersten Blick Interesse wecken, sondern nachhaltig überzeugen. Engagierten und qualifizierten Bewerbern bietet Bertrandt vielfältige Einstiegsmöglichkeiten. Vielschichtige Projekte sowie das tiefe und breite Leistungsspektrum bieten Spezialisten, berufserfahrenen Ingenieuren sowie Hochschulabsolventen interessante Aufgaben in technologischen Schlüsselbranchen.
WEITERBILDUNG
Zahlreiche technologische Neuerungen und ein hoher Qualitätsanspruch seitens der Kunden fordern eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter. Bertrandt ist sich dieser Herausforderung bewusst. Um die hohen Anforderungen bestmöglich bedienen zu können, wird das Know-how der Mitarbeiter stetig weiterentwickelt, und jeder Einzelne wird gefördert. Vor diesem Hintergrund führt das Unternehmen fortlaufend Weiterbildungsmaßnahmen durch. Im Sinne von lebenslangem Lernen wird eine breite Palette an technischen und methodischen Trainings, Führungskräfte-Programmen und spezifischen Projektmanagement-Lehrgängen im Bertrandt-Wissensportal, dem Bertrandt-eigenen Seminarprogramm, angeboten. Insgesamt hat Bertrandt im abgelaufenen Geschäftsjahr 6,2 Mio. EUR (Vorjahr 10,6 Mio. EUR) in Form von Weiterbildungsmaßnahmen in Mitarbeiter und Führungskräfte investiert. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden Schulungsinhalte wenn möglich mithilfe von E-Learning Modulen umgesetzt, um persönliche Kontakte zu reduzieren.
AUSBILDUNG
Die Ausbildung von Nachwuchskräften hat bei Bertrandt seit jeher einen hohen Stellenwert. Durch zahlreiche Ausbildungsprogramme und -formen sowie die enge Kooperation mit Hochschulen fördert Bertrandt den eigenen Nachwuchs. Zum 30. September 2020 absolvierten 251 Kollegen im Bertrandt-Konzern eine Ausbildung oder ein Studium in technischen oder kaufmännischen Bereichen.
KONZERNORGANISATION UND -STEUERUNG
INTERNATIONALE KONZERNSTRUKTUR
Die Bertrandt AG ist die Muttergesellschaft des Bertrandt-Konzerns, der national und international mit rechtlich selbstständigen Gesellschaften oder in Form von Betriebsstätten in Deutschland, China, England, Frankreich, Italien, Österreich, Rumänien, Spanien, Tschechien und den USA agiert. Der Vorstand der Bertrandt AG leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist insbesondere in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, eingebunden. Die Tochtergesellschaften der Bertrandt AG werden grundsätzlich eigenverantwortlich von ihrer Geschäftsleitung geführt. In Geschäftsleitungssitzungen, die regelmäßig zwischen Vorstand und der jeweiligen Geschäftsleitung stattfinden, werden die Konzerninteressen mit den Interessen der Tochtergesellschaft abgestimmt. Konjunkturelle und branchenspezifische Veränderungen werden laufend überwacht und rechtzeitig in die operative Steuerung der Geschäftsfelder einbezogen.
WERTSTEIGERUNG IM FOKUS
Den Unternehmenswert unter Berücksichtigung ökonomischer, sozialer und ökologischer Aspekte nachhaltig zu steigern, steht im Zentrum jedes Handelns. Neue Anforderungen vom Markt und den Kunden erfordern neue Herangehensweisen. Gesteigerte Verantwortungstiefe und Know-how in den Bereichen Digitalisierung, Elektromobilität und bei Großprojekten sollen durch Bündelung unterschiedlicher Kompetenzen erreicht werden. Auch das neue Steuerungssystem ist auf die Wertsteigerung des Gesamtkonzerns ausgelegt. Daraus abgeleitet ergeben sich Zielsetzungen für die Segmente und die Tochtergesellschaften. Die Steuerung von Bertrandt erfolgt pyramidal vom Konzern über Segmente und Tochtergesellschaften bis auf Profitcenter-Ebene. Die periodische Steuerung wird unter Berücksichtigung der durch die internationale Rechnungslegung definierten Bilanzierungs- und Bewertungsregeln durchgeführt. Als Kennzahlen für diese Steuerung nutzt Bertrandt neben der Gesamtleistung das EBIT und den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit.
Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 315d, 289f Handelsgesetzbuch (HGB)
RELEVANTE UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN
Bertrandt richtet sein unternehmerisches Handeln an der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wie auch den Rechtsordnungen der Länder aus, in denen die Gesellschaft tätig ist. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus werden durch den Konzern nachstehend behandelte Unternehmensführungspraktiken angewandt.
COMPLIANCE
Im Wettbewerb sind nur solche Unternehmen dauerhaft erfolgreich, die ihre Kunden durch Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit, Verlässlichkeit und Fairness nachhaltig überzeugen. Nach unserem Verständnis ist hierfür die Einhaltung der gesetzlichen Regeln sowie der unternehmensinternen Richtlinien und ethischen Grundsätze (Compliance) unverzichtbar. Die Bertrandt-Unternehmenskultur ist auf diese Prinzipien ausgerichtet, wobei wir uns seit jeher nicht nur an gesetzliche Bestimmungen gebunden fühlen. Auch freiwillig eingegangene Verpflichtungen und ethische Grundsätze sind integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur und zugleich die Richtschnur, an der sich Entscheidungen ausrichten. Im Zentrum stehen dabei unter anderem die Integrität des Geschäftsverkehrs, der Schutz unseres Wissensvorsprungs, die Einhaltung des Kartellrechts und aller außenhandelsrelevanten Vorschriften, eine ordnungsgemäße Aktenführung und Finanzkommunikation, sowie Chancengleichheit und das Prinzip der Nachhaltigkeit. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird bei Bertrandt kontinuierlich von den Mitarbeitern und den Geschäftspartnern eingefordert und überwacht.
UNSER WERTESYSTEM: DAS BERTRANDT-LEITBILD
Bertrandt ist ein zukunftsorientiertes Unternehmen und wird durch ein klares und eindeutiges Wertesystem geprägt. Die Eckpfeiler sind Ehrlichkeit, Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit, Klarheit und Vertrauen in die Menschen. Aus diesem Wertesystem wurde bereits im Jahr 1996 das sogenannte Bertrandt-Leitbild entwickelt. Dieses Leitbild, das zuletzt im Jahr 2019 aktualisiert wurde, ist die Richtschnur für die Unternehmensstrategie, für unser tägliches Handeln und unsere soziale Verantwortung. Mit dem Leitbild soll nicht nur das Miteinander innerhalb des Bertrandt-Konzerns, sondern auch das Füreinander hinsichtlich unserer Kunden und Aktionäre geregelt werden. Engagement und Vertrauen sind hierbei Werte, die Bertrandt jeden Tag aufs Neue betont. Offenheit, Vertrauen und gegenseitige Wertschätzung prägen die tägliche Zusammenarbeit. Das Leitbild veranschaulicht unseren Aktionären, Kunden, der Öffentlichkeit und den Beschäftigten die Basis unseres unternehmerischen Erfolgs. Bertrandt ist für seine Kunden, Aktionäre und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein langjähriger, verlässlicher Partner.
Das Leitbild und der Verhaltenskodex der Gesellschaft sind unter "https://www.bertrandt.com/fileadmin/files/files/00_Unternehmen/00_Konzern/00_Unternehmenspolitik/2019-05_Unternehmenspolitik_Leitbild_DE_Bertrandt.pdf " öffentlich zugänglich.
RISIKOMANAGEMENT
Der sorgsame Umgang mit potenziellen Risiken für das Unternehmen besitzt in unserer täglichen Arbeit einen hohen Stellenwert. Wir haben ein Risikomanagement-System installiert, das uns dabei hilft, Risiken aufzudecken und Risikopositionen zu optimieren. Dieses System passen wir fortlaufend an die sich ändernden Rahmenbedingungen an. Der vom Aufsichtsrat eingerichtete Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements einschließlich des internen Kontrollsystems und der Compliance sowie der erforderlichen Unabhängigkeit und Auswahl des Abschlussprüfers.
RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG
Die Rechnungslegung des Bertrandt-Konzerns erfolgt nach den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS). Der Einzelabschluss der Bertrandt AG wird nach dem Deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) erstellt. Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch die Hauptversammlung. Der Prüfungsausschuss bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Der Abschlussprüfer ist unabhängig. Er übernimmt die Prüfung sowohl des Konzern- wie auch des Einzelabschlusses der Bertrandt AG.
Als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats mit Sachverstand auf den Gebieten von Rechnungslegung und Abschlussprüfung nach § 100 Absatz 5 AktG hat der Aufsichtsrat Herrn Udo Bäder benannt (sogenannter "Financial Expert").
TRANSPARENZ
Die Aktionäre, sämtliche Teilnehmer am Kapitalmarkt, Finanzanalysten, Investoren, Aktionärsvereinigungen und Medien werden regelmäßig und aktuell über die Lage sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen des Unternehmens informiert. Kommunikationsmedium ist hierbei hauptsächlich das Internet. Alle Personen, die für das Unternehmen tätig sind und bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben, werden über die sich aus dem Insiderrecht ergebenden Pflichten informiert. Die Berichterstattung über die Lage und die Ergebnisse der Bertrandt AG erfolgt durch Quartals-, Halbjahres- und Geschäftsberichte, durch Bilanzpressekonferenzen und die Hauptversammlung und durch Telefonkonferenzen sowie Veranstaltungen mit internationalen Finanzanalysten und Investoren im In- und Ausland.
Die Termine der regelmäßigen Finanzberichterstattungen sind im Finanzkalender, der im Internet unter "https://www.bertrandt.com/unternehmen/investor-relations/events/ filter++dc1162.art-cat-7" zu finden ist, zusammengefasst. Neben dieser regelmäßigen Berichterstattung werden nicht öffentlich bekannte Informationen, die bei der Bertrandt AG eingetreten sind und die geeignet sind, den Börsenkurs der Bertrandt-Aktie erheblich zu beeinflussen, im Rahmen von Ad-hoc-Mitteilungen nach Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 bekannt gemacht.
ARBEITSWEISE DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS
Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse und vertritt die Gesellschaft bei Geschäften mit Dritten. Seine wesentlichen Aufgaben liegen in der strategischen Ausrichtung und Steuerung der Gesellschaft sowie der Einhaltung und Überwachung eines effizienten Risikomanagementsystems. Der Vorstand besteht aus drei Personen, die ohne Hervorhebung eines Einzelnen durch Benennung eines Vorsitzenden oder Sprechers arbeiten. Die Bedeutung übergreifender Arbeit für die Entwicklung des gesamten Bertrandt-Konzerns wird auf Vorstandsebene konsequent durch zukunftsorientierte vernetzte Führung gespiegelt. Unbeschadet dieser Gesamtverantwortung leitet jedes Vorstandsmitglied den ihm zugewiesenen Geschäftsbereich selbstständig. Die nähere Ausgestaltung der Tätigkeit des Vorstands ist in einer vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung geregelt. Der Vorstand hat keine Ausschüsse gebildet.
Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate außerhalb des Konzerns, dürfen Vorstandsmitglieder nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernehmen.
Der Vorstand tritt gewöhnlich zweiwöchentlich und bei Bedarf ad-hoc zusammen, der Aufsichtsrat gewöhnlich viermal im Jahr sowie bei Bedarf. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Unternehmensstrategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage, der Risikolage und des Risikomanagements sowie der Compliance. Er legt dem Aufsichtsrat außerdem die Investitions-, Finanz- und Ertragsplanung des Konzerns für das kommende Geschäftsjahr vor. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich. Geschäfte und Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, werden dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt.
Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und überwacht und berät die Geschäftsführung.
Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats bestimmen sich nach § 8 Abs. 1 der Satzung. Der Aufsichtsrat besteht aus vier Anteilseignervertretern und zwei von den Arbeitnehmern gewählten Vertretern. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats und deren Lebensläufe finden Sie unter "https://www.bertrandt.com/unternehmen/konzern/aufsichtsrat". Informationen zu den von den Mitgliedern ausgeübten Berufen und Angaben zu den Mitgliedschaften der Aufsichtsratsmitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien sind nicht nur in den dort zugänglichen Lebensläufen, sondern auch im Geschäftsbericht 2019/2020 (dort Konzern-Abschluss/Konzern-Anhang) enthalten, der unter "https://www.bertrandt.com/unternehmen/investor-relations/finanzberichte" nach seiner Veröffentlichung am 10. Dezember 2020 zugänglich ist.
Die nähere Ausgestaltung der Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ist in einer vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung geregelt.
Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019/2020 eine Selbstbeurteilung durchgeführt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben sich anhand eines Fragebogens, der ihnen am 28. November 2019 zur Verfügung gestellt wurde, auf die Aussprache individuell vorbereitet. Dieser Fragebogen arbeitete 35 unterschiedliche Felder ab; betrachtet wurden namentlich Themen wie Durchführung von Aufsichtsratssitzungen, Arbeit des Aufsichtsratsvorsitzenden, Arbeit der Aufsichtsratsmitglieder sowie die Ausschüsse und deren Arbeit. Ferner standen Themenbereiche wie Strategie, Personal, Überwachung und externe Berichterstattung im Blick. Ergänzend hat der Aufsichtsratsvorsitzende einen zur gesetzlichen Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten beauftragt und vereinbart, dass sich Aufsichtsratsmitglieder mit Anregungen zur Verbesserung der Aufsichtsratsarbeit an diesen Dritten wenden können und dieser hierüber ausschließlich ohne namentliche Nennung des Aufsichtsratsmitglieds berichten wird, sodass der Aufsichtsratsvorsitzende erteilte Hinweise gegebenenfalls anonym in die Aussprache des Aufsichtsrats zur Beurteilung seiner Arbeit einbringen kann. Die Aussprache im Aufsichtsrat erfolgte am 9. Dezember 2019. Mit Rücksicht auf das Unternehmensinteresse an einer möglichst offenen Aussprache innerhalb des Aufsichtsrats wird über Einzelheiten der Beratung dort nicht berichtet.
ZUSAMMENSETZUNG UND ARBEITSWEISE DER AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat hat zur Erfüllung seiner Aufgaben einen Personal- und einen Prüfungsausschuss gebildet. Zur Steigerung der Effizienz nimmt der Personalausschuss auch die Aufgaben des Nominierungsausschusses wahr. Diese Ausschüsse bereiten bestimmte Themenkreise zur Diskussion und Beschlussfassung im Plenum vor. Bei einzelnen Themen wurden die Entscheidungsbefugnisse vom Aufsichtsrat auf die Ausschüsse übertragen. Sie führen Sitzungen bei Bedarf durch.
Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus den Herren Udo Bäder, Dietmar Bichler und Horst Binnig. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut, in dem die Bertrandt AG tätig ist. Der Aufsichtsrat hat Herrn Udo Bäder als Mitglied des Aufsichtsrats mit Sachverstand auf den Gebieten von Rechnungslegung und Abschlussprüfung nach § 100 Abs. 5 Aktiengesetz (AktG) benannt (sogenannter "Financial Expert"). Er ist auch Vorsitzender des Prüfungsausschusses.
Der Personalausschuss setzt sich derzeit zusammen aus den Herren Dietmar Bichler, Horst Binnig und Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn. Vorsitzender des Personalausschusses ist Herr Dietmar Bichler. Der Personalausschuss ist gleichzeitig auch Nominierungsausschuss.
FESTLEGUNGEN NACH §76 ABS. 4 UND § 111 ABS. 5 AKTG
Am 01. Mai 2015 trat das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in Kraft. Es sieht vor, dass der Aufsichtsrat einer börsennotierten oder der Mitbestimmung unterliegenden Gesellschaft für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und Vorstand Zielgrößen festzulegen hat. Der Vorstand einer solchen Gesellschaft hat seinerseits Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Liegt der Frauenanteil zur Zeit der Festlegungen von Vorstand und Aufsichtsrat unter 30%, so dürfen die Zielgrößen den jeweils bereits erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. Gleichzeitig mit der Festlegung der Zielgrößen sind Fristen für deren Erreichung zu bestimmen, die nicht länger als fünf Jahre sein dürfen. Die Zielgrößen können derzeit unter Fristsetzung bis längstens 30. Juni 2022 festgelegt werden.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat durch Beschluss im Mai 2017 gemäß § 111 Absatz 5 AktG für den Frauenanteil im Vorstand eine Zielgröße von 0% festgelegt, die bis zum 30. September 2021 erreicht werden soll. Dies entsprach dem Ist-Zustand im Zeitpunkt der Festlegung der Zielgröße. In der Sitzung am 05. November 2018 hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Personalausschusses anlässlich dreier Wiederbestellungen auch eine Aktualisierung der Zielfestlegung geprüft; eine Veränderung wurde nicht beschlossen.
Der Vorstand der Gesellschaft hat durch Beschluss im Mai 2017 gemäß § 76 Absatz 4 AktG für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 0% und für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 0% festgelegt, die jeweils bis zum 30. September 2021 erreicht werden sollen. Die beiden Führungsebenen im Sinne von § 76 Absatz 4 AktG wurden anhand der bestehenden Berichtslinien innerhalb der Gesellschaft unterhalb des Vorstands festgelegt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat durch Beschluss im September 2017 gemäß § 111 Abs. 5 AktG für den Aufsichtsrat eine Zielgröße für den Frauenanteil von 0% festgelegt, die bis zum 30. September 2021 erreicht werden soll.
Diese im Mai bzw. im September 2017 festgelegten Zielgrößen wurden während des Bezugszeitraumes dieser Erklärung zur Unternehmensführung im Vorstand und in der ersten Ebene darunter erreicht, nicht aber in der zweiten Ebene unter dem Vorstand und im Aufsichtsrat. Der Frauenanteil betrug in der zweiten Ebene unter dem Vorstand 22,2%, im Aufsichtsrat 16,67%. Gründe dafür waren die Wahl weiblicher Aufsichtsratsmitglieder durch die Arbeitnehmer bzw. die erfolgreiche Gewinnung und Entwicklung von weiblichen Führungskräften im Konzern.
ENTSPRECHENDSERKLÄRUNG NACH § 161 AKTG VOM 21. SEPTEMBER 2020
"Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der Bertrandt AG erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 7. Februar 2017 - bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 24. April 2017 und berichtigt am 19. Mai 2017 - bis zu dessen Ablösung durch die Neufassung des Kodexes vom 16. Dezember 2019 mit Wirkung ab dem 20. März 2020 grundsätzlich entsprochen wurde. Nicht angewandt wurden bis dahin die Empfehlungen aus den Ziffern 3.8 Abs. 3, 4.1.3 Satz 2, 4.1.5, 4.2.1 Satz 1 Variante 2, 4.2.3 Abs. 3, 4.2.5 Abs. 3 und 4, 5.4.1 Abs. 2 und 4, Ziffer 5.4.1 Abs. 6, Ziffer 5.4.2 Satz 1, 5.5.2, 5.5.3 Satz 1 und 7.1.2 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 - bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020 (im nachfolgenden auch als "DCGK n.F." bezeichnet) - wurde und wird grundsätzlich entsprochen. Nicht angewandt wurden und werden die Empfehlungen aus den Ziffern A.1, A.2 Satz 1 letzter Halbsatz, B.2 letzter Halbsatz, B.3, C.1 sowie C.4 bis C.13, D.1, D.7, D.10, E.1 und E.2, F.2 sowie G.1-G.16 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Diese Abweichungen von einzelnen Empfehlungen beruhen auf folgenden Erwägungen:
I. Abweichungen von Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 7. Februar 2017
Ziffer 3.8 Abs. 3 DCGK
Die Bertrandt AG hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) abgeschlossen. Abweichend von Ziffer 3.8 Abs. 3 DCGK sieht diese für die Aufsichtsratsmitglieder keinen Selbstbehalt vor. Die Bertrandt AG hat die Versicherungspolice abgeschlossen, um ihre Interessen in einem hypothetischen Schadensfall abzusichern.
Ziffer 4.1.3 Satz 2 DCGK
Die Bertrandt AG hat ein angemessenes, an der Risikolage der Gesellschaft ausgerichtetes Compliance Management System, über das nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) berichtet wird. Nachdem aber durch den Kodex nicht definiert wurde, welche Anforderungen sich aus Ziffer 4.1.3 Satz 2 DCGK im Einzelnen ergeben, insbesondere auch dazu, wo zu berichten ist, erklärt die Gesellschaft höchstvorsorglich eine Abweichung von Ziffer 4.1.3 Satz 2 DCGK.
Ziffer 4.2.1 Satz 1 Variante 2 DCGK
Der Kodex empfiehlt in Ziffer 4.2.1 Satz 1 Variante 2 DCGK, der Vorstand soll einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. Bei der Bertrandt AG ist dies nach dem Ausscheiden von Herrn Bichler aus dem Vorstand mit Schluss der Hauptversammlung vom 20. Februar 2019 nicht mehr der Fall. Ohne eine solche Hervorhebung eines Einzelnen spiegelt die Geschäftsverteilung die Bedeutung übergreifender Arbeit für die Entwicklung des gesamten Bertrandt-Konzerns konsequent auf Vorstandsebene durch zukunftsorientierte vernetzte Führung. Dabei hat der Aufsichtsrat auch jene Aufgaben, die der Vorstandsvorsitzende bislang in der Vorstandsarbeit wahrnahm, für den Zeitraum nach der Hauptversammlung am 20. Februar 2019 durch Regelungen der Geschäftsordnung für den Vorstand und Geschäftsverteilung einem Vorstandsmitglied zugewiesen.
Ziffer 4.2.3 Abs. 3 DCGK
Von Ziffer 4.2.3 Abs. 3 DCGK wurde abgewichen. Der Aufsichtsrat strebt für die Vorstandsmitglieder kein bestimmtes "Versorgungsniveau" im Ruhestand an, sondern eine markt- und unternehmenskonforme Vergütung der aktiven Tätigkeit. Dem entsprechend bestehen Versorgungszusagen gegenüber keinem der in Diensten der Gesellschaft stehenden Vorstandsmitglieder.
Ziffer 4.2.5 Abs. 3 und 4 DCGK
Von den Empfehlungen aus Ziffer 4.2.5 Abs. 3 und 4 DCGK wurde abgewichen, da nach Ansicht der Gesellschaft durch die geltenden gesetzlichen Vorschriften, die uneingeschränkt zur Anwendung kommen, eine hinreichende Transparenz der Vorstandsvergütung erreicht wird.
Ziffer 5.4.2 Satz 1 erster Halbsatz sowie Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Abs. 6 DCGK
Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass ihrem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl von unabhängigen Mitgliedern angehört. Nachdem aber der Begriff "unabhängige Mitglieder" in Ziffer 5.4.2 Satz 2 DCGK nicht abschließend definiert wurde, erklärt die Gesellschaft höchstvorsorglich eine Abweichung von der Ziffer 5.4.2 Satz 1 erster Halbsatz und auch von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK.
Entsprechendes gilt für die Empfehlung aus Ziffer 5.4.1 Abs. 6 DCGK, die darunter leidet, dass sie durch Abs. 7 nicht zweifelsfrei konkretisiert wurde, sodass die Gesellschaft höchstvorsorglich auch insoweit eine Abweichung erklärt.
Ziffer 5.4.2 Satz 1 zweiter Halbsatz DCGK
Auch von Ziffer 5.4.2 Satz 1 zweiter Halbsatz DCGK wurde abgewichen. Das Geschäftsmodell der Bertrandt AG basiert u.a. auf einer verlässlichen Vertraulichkeit im Hinblick auf Entwicklungsprozesse und Innovationszyklen der Kunden sowie auf einen zuverlässigen Schutz der Geschäftsgeheimnisse der Kunden; um das Vertrauen der Kunden in diese Prozesse der Gesellschaft zu bestärken, sitzt kein Vertreter eines Aktionärs im Aufsichtsrat der Gesellschaft, der zugleich Kunde der Gesellschaft ist.
Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und 4 DCGK sowie Ziffer 4.1.5 DCGK
Von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und 4 DCGK sowie Ziffer 4.1.5 DCGK wurde abgewichen. Für die Bertrandt AG kommt es bei der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie von anderen Führungspositionen im Unternehmensinteresse vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an. Die Gesellschaft ist zwar der Ansicht, dass der Aufsichtsrat auch unter Berücksichtigung der in Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK genannten Gesichtspunkte sachgerecht besetzt ist. Um sich aber bei einer künftigen Kandidatensuche nicht von vornherein einschränken zu müssen, verzichtete der Aufsichtsrat darauf, ein starres Kompetenzprofil oder konkrete Ziele zu beschließen. Mit Rücksicht darauf hat die Gesellschaft auch keine Regelgrenze der Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK festgelegt.
Ohne eine Festlegung konkreter Ziele bzw. eines Kompetenzprofils wurde zwangsläufig auch von Ziffer 5.4.1 Abs. 4 DCGK abgewichen.
Ziffer 5.5.2 und Ziffer 5.5.3 Satz 1 DCGK
Der Aufsichtsrat hat in seiner Geschäftsordnung die Behandlung von Interessenkollisionen eigenständig und abweichend von den Empfehlungen in den Ziffern 5.5.2 und 5.5.3 Satz 1 DCGK geregelt. Die Geschäftsordnung verpflichtet jedes Aufsichtsratsmitglied, Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen; der Aufsichtsratsvorsitzende ist zur Offenlegung gegenüber seinem Stellvertreter verpflichtet. Diese Bestimmungen gehen über die Empfehlungen des DCGK hinaus und differenzieren nicht danach, ob Interessenkonflikte wesentlich oder nur vorübergehend sind, sondern erfassen jegliche Konflikte. Ein Verzicht auf eine öffentliche Behandlung solcher Mitteilungen soll den Aufsichtsratsmitgliedern im Gesellschaftsinteresse erlauben, mit dem Vorsitzenden auch bloße Anscheinsfälle vertrauensvoll zu erörtern.
Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK
Die Bertrandt AG hat den Bericht für das 1. Quartal des Geschäftsjahres 2019/2020 am 17. Februar 2020 veröffentlicht. Die Bertrandt AG erfüllt mit ihrer Berichterstattung stets die strengen Anforderungen des Prime Standards der Deutschen Börse. Solange der Deutsche Corporate Governance Kodex nicht mit den Regelungen des Prime Standards synchronisiert ist, behielt sich die Bertrandt AG vor, von Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK abzuweichen.
II. Abweichungen von Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (DCGK n.F.)
A.1 DCGK n.F.
Von den Empfehlungen A.1 wurde und wird abgewichen. Für die Bertrandt AG kam und kommt es bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmensinteresse vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an. Dabei soll möglichst in allen Ländern, in denen man tätig ist, das Potenzial an Bewerbern bzw. Kandidaten für Führungspositionen im Unternehmensinteresse frei von Einschränkungen oder Diskriminierungen genutzt werden. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats wird durch die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sogar ausdrücklich darauf verpflichtet, bei einem Bestellungsvorschlag an den Aufsichtsrat auf Vielfalt (Diversity) in der Zusammensetzung des Vorstands achten.
A.2 Satz 1 letzter Halbsatz DCGK n.F.
Die Bertrandt AG hat ein angemessenes, an der Risikolage der Gesellschaft ausgerichtetes Compliance Management System, über das nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) berichtet wird. Nachdem aber durch den Kodex nicht definiert wurde, welche Anforderungen sich aus A.2 Satz 1 letzter Halbsatz DCGK n.F. im Einzelnen ergeben, erklärt die Gesellschaft höchstvorsorglich eine Abweichung von A.2 Satz 1 letzter Halbsatz DCGK n.F.
B.2 letzter Halbsatz DCGK n.F.
Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Zur Sicherung der Effektivität des Vorgehens und einer im Unternehmensinteresse notwendigen verlässlichen Vertraulichkeit soll darüber nicht im Einzelnen berichtet werden.
B.3 DCGK n.F.
Derzeit bestehen keine Vakanzen im Vorstand. Gleichwohl wird rein vorsorglich eine Abweichung erklärt. Denn bei eventuellen Neubestellungen verlangen mitunter gerade besonders leistungsstarke Kandidaten auch Anstellungsverträge, die den gesetzlich vorgegebenen Anstellungszeitraum ausschöpfen. Sie sollen im Unternehmensinteresse nicht per se aus dem Kandidatenpool ausgeschlossen sein.
C. 1 sowie C. 4 bis C.13 DCGK n.F.
C.1 sowie C.4 bis C.13 DCGK n.F. enthalten verschiedene Empfehlungen rund um die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, etwa hinsichtlich deren Unabhängigkeit.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft wurden in 2019 (also vor der Neufassung des DCGK) für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, neu gewählt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit begann, wird dabei nicht mitgerechnet.
Rechtzeitig vor einer Neu- oder Nachwahl zum Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung sollen die diesbezüglichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes bewertet und beraten werden. Daher wird derzeit vorsorglich, um diesen Beratungen nicht vorzugreifen, eine umfassende Abweichung von den Empfehlungen C.1 sowie C.4 bis C.13 DCGK n.F. erklärt.
Für die Gesellschaft kam und kommt es bislang bei der Besetzung des Aufsichtsrats wie auch bei anderen Führungspositionen im Unternehmen vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an. Im Übrigen basiert das Geschäftsmodell der Bertrandt AG u.a. auf einer verlässlichen Vertraulichkeit im Hinblick auf Entwicklungsprozesse und Innovationszyklen der Kunden sowie auf einen zuverlässigen Schutz der Geschäftsgeheimnisse der Kunden; um das Vertrauen der Kunden in diese Prozesse der Gesellschaft zu bestärken, sitzt kein Vertreter eines Aktionärs im Aufsichtsrat der Gesellschaft, der zugleich Kunde der Gesellschaft ist.
D.1 letzter Halbsatz DCGK n.F.
Die bewährte Praxis, dass zusammen mit der Entsprechenserklärung lediglich die Satzung der Gesellschaft auf der Homepage im Bereich Corporate Governance bereitgestellt wird, soll fortgeführt werden.
D.7 DCGK n.F.
Der Aufsichtsrat tagt bei Bedarf, nicht aber regelmäßig ohne Mitglieder des Vorstands.
D.10 DCGK n.F.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen prüft der Abschlussprüfer, nur das "ob" der Abgabe einer Erklärung nach § 161 AktG, nicht aber diese inhaltlich. Im Hinblick auf die Kosten einer Erweiterung des Prüfungsumfangs wird eine Abweichung von der Empfehlung aus D. 10 erklärt. Zugleich soll dadurch sichergestellt werden, dass die Abschlussprüfung nicht durch eventuelle Unschärfen in der Formulierung einzelner Empfehlungen belastet wird, welche jedenfalls in der Vergangenheit der Regierungskommission von Gerichten und Schrifttum angelastet worden waren.
E.1 und E.2 DCGK n.F.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Geschäftsordnung die Behandlung von Interessenkollisionen eigenständig und abweichend von den Empfehlungen in den E.1 und E.2 DCGK n.F. geregelt. Die Geschäftsordnung verpflichtet jedes Aufsichtsratsmitglied, Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen; der Aufsichtsratsvorsitzende ist zur Offenlegung gegenüber seinem Stellvertreter verpflichtet. Diese Bestimmungen gehen über die Empfehlungen des DCGK hinaus und differenzieren nicht danach, ob Interessenkonflikte wesentlich oder nur vorübergehend sind, sondern erfassen jegliche Konflikte. Ein Verzicht auf eine öffentliche Behandlung solcher Mitteilungen soll den Aufsichtsratsmitgliedern im Gesellschaftsinteresse erlauben, mit dem Vorsitzenden auch bloße Anscheinsfälle vertrauensvoll zu erörtern.
F.2 DCGK n.F.
Die Bertrandt AG hat den Bericht für das 2. Quartal am 28. Mai 2020 und den für das 3. Quartal am 10. August 2020 veröffentlicht. Die Bertrandt AG erfüllt mit ihrer Berichterstattung stets die strengen Anforderungen des Prime Standards der Deutschen Börse. Solange der Deutsche Corporate Governance Kodex nicht mit den Regelungen des Prime Standards synchronisiert ist, behielt und behält sich die Bertrandt AG vor, von F.2 DCGK n.F. abzuweichen.
G.1 bis G.16 DCGK n.F.
G.1 bis G.16 DCGK n.F. enthalten eine Vielzahl von Empfehlungen zur Gestaltung der Vorstandsvergütung. Sie werden flankiert durch neue gesetzliche Bestimmungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019, das am 19. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt I., Seiten 2637 ff. bekannt gemacht wurde und aufgrund verschiedener Übergangsregelungen bei der Gesellschaft schrittweise in den nächsten Jahren vollständig zur Anwendung kommen wird.
Sämtliche Vorstandsmitglieder der Gesellschaft haben derzeit Vorstandsdienstverträge aus der Zeit vor der Neufassung von Aktiengesetz und Kodex, die hiervon unberührt fortgelten.
Die Beratung der neuen Empfehlungen zum Vergütungssystem soll im Zusammenhang mit der Vorbereitung der ersten Entscheidung der Hauptversammlung 2021 nach den neuen Regelungen erfolgen. Entsprechendes gilt für die diesen nachfolgenden Empfehlungen zur Bemessung individueller Vergütungen, die gegebenenfalls auch erst im Zuge von Neubestellungen oder Vertragsänderungen, etwa im Zuge von Verhandlungen über Vertragsverlängerungen, umgesetzt werden können. Daher wird derzeit vorsorglich, um diesen Beratungen nicht vorzugreifen, eine umfassende Abweichung von den Empfehlungen G.1 bis G.16 DCGK n.F. erklärt.
Im Übrigen wurde und wird im Geschäftsbericht sowie den Jahresabschlüssen für die Gesellschaft und den Konzern nach den jeweils maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen über die bestehende Vorstandsvergütung berichtet.
Ehningen, 21. September 2020
Der Aufsichtsrat
Dietmar Bichler, Vorsitzender
Horst Binnig, Stellvertreter
Der Vorstand
Hans-Gerd Claus, Mitglied des Vorstands
Michael Lücke, Mitglied des Vorstands
Markus Ruf, Mitglied des Vorstands
Diversitätskonzept
Die Gesellschaft verfolgt kein Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs und des Aufsichtsrats. Wie dazu auch bereits in der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG vom 21. September 2020 erläutert worden war, kommt es für die Bertrandt AG bei der Besetzung von Positionen im Unternehmensinteresse vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an.
Bezogen auf die Zusammensetzung des Vorstands wird der Personalausschuss des Aufsichtsrats durch die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zwar ausdrücklich darauf verpflichtet, bei einem Bestellungsvorschlag an den Aufsichtsrat auf Vielfalt (Diversity) in der Zusammensetzung des Vorstands zu achten. Eine Festlegung im Einzelnen im Sinne eines umfassenden Diversitätskonzeptes nach § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB hinsichtlich Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund und damit zu verfolgender Ziele ist aber nicht erfolgt. Denn für Bertrandt kommt es bei der Besetzung von Positionen im Unternehmensinteresse vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an. Wie auch bereits in der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG vom 21. September 2020 zur Abweichung von A.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex erläutert wurde, soll möglichst in allen Ländern, in denen man tätig ist, das Potenzial an Bewerbern bzw. Kandidaten für Führungspositionen im Unternehmensinteresse frei von Einschränkungen oder Diskriminierungen genutzt werden.
Auch bezogen auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist eine Festlegung im Einzelnen im Sinne eines umfassenden Diversitätskonzepts nach § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB hinsichtlich Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund und damit zu verfolgender Ziele auch im Geschäftsjahr 2019/2020 nicht erfolgt. Mitglieder des Aufsichtsrats waren in diesem Zeitraum nicht zu wählen. Der Aufsichtsrat hat jedoch in der Begründung der Abweichung von der Empfehlung C. 1 Satz 2 DCGK im Rahmen der Entsprechenserklärung vom 21. September 2020 angekündigt, dass rechtzeitig vor einer Neu- oder Nachwahl zum Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung auch das Thema Diversity insoweit bewertet und beraten werden soll. Diese Beratungen könnten gegebenenfalls auch in die Verabschiedung eines Diversitätskonzepts nach § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB münden.
Für die Gesellschaft kam und kommt es bislang bei der Besetzung des Aufsichtsrats wie auch bei anderen Führungspositionen im Unternehmen vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an. Im Übrigen basiert das Geschäftsmodell der Bertrandt AG u.a. auf einer verlässlichen Vertraulichkeit im Hinblick auf Entwicklungsprozesse und Innovationszyklen der Kunden sowie auf einen zuverlässigen Schutz der Geschäftsgeheimnisse der Kunden; um das Vertrauen der Kunden in diese Prozesse der Gesellschaft zu bestärken, sitzt kein Vertreter eines Aktionärs im Aufsichtsrat der Gesellschaft, der zugleich Kunde der Gesellschaft ist.
Anderweitige Angaben aufgrund Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
Für Vorstandsmitglieder wurde eine Altersgrenze festgelegt. Der Personalausschuss soll Mitglieder des Vorstands nicht zur Bestellung vorschlagen, die zu diesem Zeitpunkt bereits das 64. Lebensjahr vollendet haben.
Auch für Aufsichtsratsmitglieder wurde eine Altersgrenze festgelegt. § 8 Abs. 1 der Satzung bestimmt dazu: "Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Davon werden vier Mitglieder des Aufsichtsrats von den Aktionären gewählt, wobei diese im Zeitpunkt ihrer Wahl das fünfundsiebzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfen. Zwei Mitglieder werden nach Maßgabe der Vereinbarung gemäß § 22 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) vom 9. Mai 2008 über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat der Bertrandt Aktiengesellschaft gewählt."
Ehningen, 07. Dezember 2020
Der Aufsichtsrat
Dietmar Bichler, Vorsitzender
Horst Binnig, Stellvertreter
Der Vorstand
Hans-Gerd Claus, Mitglied des Vorstands
Michael Lücke, Mitglied des Vorstands
Markus Ruf, Mitglied des Vorstands
VERGÜTUNGSBERICHT
Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen im Rahmen der Corona-Pandemie auf die Gesellschaft wird der Vorstand einmalig für das Geschäftsjahr 2019/2020 auf Teile der fixen und variablen Bestandteile in Höhe von insgesamt 267 TEUR seiner Vergütung verzichten. Die Annahme des Verzichts durch den Aufsichtsrat fand für den Verzicht auf fixe Bestandteile in den Sitzungen am 23.03.2020 und am 21.09.2020 statt. Der Vorstand bietet dem Aufsichtsrat an auf 50% des variablen Vergütungsanspruchs für das Geschäftsjahr 2019/2020, der am 23.12.2020 fällig wird, zu verzichten. Die Annahme des Verzichts durch den Aufsichtsrat für die variablen Bestandteile wird in der Sitzung am 07.12.2020 erwartet.
Ebenso hat der Aufsichtsrat einmalig auf Teile seiner Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2019/2020 verzichtet und dies dem Vorstand am 27.05.2020 mitgeteilt. Der Vorstand hat den Vergütungsverzicht im Namen der Gesellschaft am 07.09.2020 angenommen.
VERGÜTUNGSSTRUKTUR DES VORSTANDS
Die Vorstandsvergütung setzt sich aus fixen/erfolgsunabhängigen und variablen Bestandteilen zusammen. Die fixe/erfolgsunabhängige Vergütung setzt sich aus Festvergütung, Nebenleistungen sowie Sachbezügen zusammen. Als Festvergütung erhält jedes Vorstandsmitglied Jahresfestbezüge, die in zwölf gleichen Monatsraten am Ende eines jeden Monats zahlbar sind. Die fixe/erfolgsunabhängige Vergütung ohne Nebenleistung belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr bei Herrn Hans-Gerd Claus auf 374 TEUR (Vorjahr 385 TEUR), bei Herrn Michael Lücke auf 374 TEUR (Vorjahr 385 TEUR) und bei Herrn Markus Ruf auf 374 TEUR (Vorjahr 385 TEUR).
Das Vergütungssystem für den Vorstand ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung im Sinne von § 87 Abs. 1 Satz 2 AktG ausgerichtet. Als variable Komponente erhalten die Vorstandsmitglieder eine erfolgsabhängige Tantieme, die an das sich aus der Rechnungslegung nach IFRS ergebende EBIT des Bertrandt-Konzerns anknüpft. Bemessungsgrundlage der Tantieme ist das erreichte EBIT in jeweils zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Die variable Komponente wird zum kleineren Teil nach dem Ergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres ermittelt, überwiegend jedoch erst abhängig von der weiteren Geschäftsentwicklung im darauffolgenden Geschäftsjahr (sogenannte Bonus/Malus-Regelung). Die Tantieme für ein Geschäftsjahr ist insgesamt auf das Sechsfache des festen Jahresgrundgehalts im betreffenden Geschäftsjahr und die Vorstandsvergütung für ein Geschäftsjahr insgesamt auf das Achtfache des festen Jahresgrundgehalts im betreffenden Geschäftsjahr begrenzt.
Die variable Komponente ist an die Entwicklung der Ergebnissituation des Bertrandt-Konzerns gekoppelt. Die variable Komponente beläuft sich für das abgelaufene Geschäftsjahr bei Herrn Hans-Gerd Claus insgesamt auf 147 TEUR (Vorjahr 754 TEUR), davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2018/2019 104 TEUR (Vorjahr 415 TEUR) sowie aus 2019/2020 43 TEUR (Vorjahr 339 TEUR), bei Herrn Michael Lücke insgesamt auf 147 TEUR (Vorjahr 754 TEUR), davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2018/2019 104 TEUR (Vorjahr 415 TEUR) sowie aus 2019/2020 43 TEUR (Vorjahr 339 TEUR), und bei Herrn Markus Ruf insgesamt auf 147 TEUR (Vorjahr 754 TEUR), davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2018/2019 104 TEUR (Vorjahr 415 TEUR) sowie aus 2019/2020 43 TEUR (Vorjahr 339 TEUR). Die langfristige Komponente aus dem Geschäftsjahr 2018/2019 reduzierte sich um 74,9% beziehungsweise 931 TEUR für den Gesamtvorstand.
Über die Annahme des einmaligen Verzichts von 50% des variablen Vergütungsanspruchs für das Geschäftsjahr 2019/2020, der am 23.12.2020 fällig wird, wird der Aufsichtsrat in der Sitzung am 07.12.2020 entscheiden.
Für die Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung aus dem Geschäftsjahr 2019/2020 ergeben sich gemäß der Bonus-/Malus-Regelung bei Herrn Hans-Gerd Claus minimal 0 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) und maximal 104 TEUR (Vorjahr 415 TEUR), bei Herrn Michael Lücke minimal 0 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) und maximal 104 TEUR (Vorjahr 415 TEUR), bei Herrn Markus Ruf minimal 0 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) und maximal 104 TEUR (Vorjahr 415 TEUR).
Allen Vorstandsmitgliedern wird ein Fahrzeug zur dienstlichen und privaten Nutzung gestellt. Darüber hinaus sind alle Vorstandsmitglieder über eine Gruppenunfallversicherung versichert. Die steuerpflichtigen geldwerten Vorteile der Nebenleistungen betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/2020 bei Herrn Hans-Gerd Claus insgesamt 17 TEUR (Vorjahr 17 TEUR), bei Herrn Michael Lücke insgesamt 22 TEUR (Vorjahr 22 TEUR), bei Herrn Markus Ruf insgesamt 15 TEUR (Vorjahr 15 TEUR).
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/2020 bei Herrn Hans-Gerd Claus insgesamt 538 TEUR (Vorjahr 1.156 TEUR), bei Herrn Michael Lücke insgesamt 543 TEUR (Vorjahr 1.161 TEUR), bei Herrn Markus Ruf insgesamt 536 TEUR (Vorjahr 1.154 TEUR) und für alle Vorstandsmitglieder insgesamt 1.617 TEUR (Vorjahr 3.471 TEUR).
Zur Auszahlung kamen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/2020 neben den monatlich ausgezahlten Jahresfestbezügen variable Bestandteile für verschiedene Geschäftsjahre von insgesamt 2.262 TEUR (Vorjahr 2.514 TEUR). Diese verteilen sich wie folgt auf die Vorstände: bei Herrn Hans-Gerd Claus 754 TEUR (Vorjahr 838 TEUR) davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2017/2018 415 TEUR (Vorjahr 432 TEUR), bei Herrn Michael Lücke 754 TEUR (Vorjahr 838 TEUR) davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2017/2018 415 TEUR (Vorjahr 432 TEUR) und Herrn Markus Ruf 754 TEUR (Vorjahr 838 TEUR) davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2017/2018 415 TEUR (Vorjahr 432 TEUR).
Derzeit sind weder Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands ausgegeben noch bestehen entsprechende Planungen. Die vom Aufsichtsrat umgesetzte Vergütungsstruktur sieht grundsätzlich keine Pensionszusagen zum Bezug einer Altersrente gegenüber Vorstandsmitgliedern vor.
VERGÜTUNGSSTRUKTUR DES AUFSICHTSRATS
Die Vergütungsstruktur des Aufsichtsrats wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Februar 2014 geändert. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der Bertrandt AG verankert. Demnach erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz seiner Auslagen nach Ablauf des Geschäftsjahres eine feste Vergütung von 32 TEUR. Der Vorsitzende erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten zusätzlich ein Viertel der festen Vergütung, Vorsitzende eines Ausschusses des Aufsichtsrats erhalten zusätzlich ein weiteres Viertel der festen Vergütung. Insgesamt erhalten Aufsichtsratsmitglieder jedoch höchstens das Vierfache der festen Vergütung. Die Vergütung ist nach der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung über die Gewinnverwendung zahlbar.
Der Aufsichtsrat hat einmalig auf Teile seiner Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2019/2020 verzichtet und dies dem Vorstand am 27.05.2020 mitgeteilt. Der Vorstand hat den Vergütungsverzicht im Namen der Gesellschaft am 07.09.2020 angenommen. Die Aufsichtsratsvergütung belief sich im Geschäftsjahr 2019/2020 auf insgesamt 269 TEUR (Vorjahr 321 TEUR), davon wurden 64 TEUR (Vorjahr 64 TEUR) für Tätigkeiten in Ausschüssen aufgewandt. Seit dem Geschäftsjahr 2013/2014 erhalten die Aufsichtsratsmitglieder keine erfolgsorientierte Vergütung mehr.
ANGABEN ZUM GEZEICHNETEN KAPITAL
ANGABEN ZUM GEZEICHNETEN KAPITAL UND OFFENLEGUNG VON MÖGLICHEN ÜBERNAHMEHEMMNISSEN (§ 289a HGB)
Das Grundkapital beträgt 10.143.240,00 EUR und ist unterteilt in 10.143.240 Inhaberaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, ausgenommen die von der Bertrandt AG gehaltenen eigenen Anteile und die unter dem Mitarbeiteraktienprogramm bezogenen Aktien, die einer vertraglichen Sperrfrist unterliegen.
Mehr als 10 % der Stimmrechte halten die nachfolgend aufgeführten Anteilseigner:
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| ― | Dr. Ing. h. c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart, Deutschland: per 15. Juni 2016 zuletzt mitgeteilter Stimmrechtsanteil 28,97 % |
| ― | Friedrich Boysen Holding GmbH, Altensteig, Deutschland: per 21. Februar 2011 zuletzt mitgeteilter Stimmrechtsanteil 14,90 % |
Für Inhaber von Aktien gelten keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnis verleihen. Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands orientieren sich an den §§ 84, 85 Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit § 6 der Satzung. Satzungsänderungen bedürfen gemäß § 179 AktG in Verbindung mit § 18 Abs. 1 der Satzung eines Beschlusses der Hauptversammlung, der grundsätzlich mit einfacher Mehrheit gefasst werden muss.
Der Vorstand ist von der Hauptversammlung am 20. Februar 2019 ermächtigt worden, bis zum 31. Januar 2024 eigene Aktien mit einem Anteil am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu 1.000.000,00 EUR zu erwerben. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Februar 2017 wurde der Vorstand ferner ermächtigt, das Grundkapital der Bertrandt Aktiengesellschaft bis zum 31. Januar 2022 gemäß Satzung mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um bis zu 4.000.000,00 EUR, zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2017).
Die Bertrandt AG hat folgende wesentliche Vereinbarung getroffen, die Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change-of-Control) beinhaltet: Unbeanspruchte Kreditrahmenvereinbarungen sehen ein außerordentliches Kündigungsrecht der Kreditgeber vor. Mit Mitgliedern des Vorstands beziehungsweise Arbeitnehmern bestehen keine Vereinbarungen über Entschädigungen für den Fall eines Kontrollwechsels.
CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
Das Rechnungswesen, die interne Revision und das Controlling von Bertrandt arbeiten mit einem rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem, das die vollständige, richtige und zeitnahe Übermittlung von Informationen gewährleistet. Zunächst werden in diesem Kapitel das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem beschrieben. Im weiteren Verlauf werden sowohl die relevanten Risiken als auch die Chancen betrachtet, die die Geschäftstätigkeit von Bertrandt beeinflussen können.
BESCHREIBUNG DER WESENTLICHEN MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS
Die Einzelabschlüsse der Bertrandt AG und der Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in einen Abschluss gemäß IFRS übergeleitet. Die vorgegebenen Konzern-Richtlinien des Bilanzierungshandbuchs gewährleisten dabei eine einheitliche Bilanzierung und Bewertung. Die Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften werden geprüft oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Zudem werden sie unter Beachtung des vorgelegten Berichts der Abschlussprüfer plausibilisiert. Eine klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche, die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips, der Einsatz von zahlreichen IT-Berechtigungskonzepten, die verschlüsselte Versendung von Informationen und die Durchführung von Plausibilitätskontrollen sind ebenfalls wichtige Kontrollelemente, die bei der Erstellung von Jahresabschlüssen Anwendung finden. Die Mitarbeiter werden laufend über bilanzrechtliche Themenstellungen informiert und kontinuierlich geschult.
BESCHREIBUNG DER WESENTLICHEN MERKMALE DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS
Ziel unseres Risikomanagementsystems ist es, potenzielle Risiken frühestmöglich zu identifizieren und zu minimieren beziehungsweise vollständig zu vermeiden. Dadurch sollen mögliche Schäden vom Unternehmen und eine potenzielle Bestandsgefährdung abgewendet werden. Das vierstufige interne Kontroll- und Risikomanagementsystem des Bertrandt-Konzerns identifiziert und dokumentiert ergebnis- und bestandsgefährdende Risiken.
Es bezieht alle in- und ausländischen Gesellschaften des Bertrandt-Konzerns ein. Bei der Identifikation der Risiken und der Erarbeitung von Gegenmaßnahmen arbeiten der Vorstand, die Geschäftsführung der jeweiligen Niederlassung und Zentralfunktionen wie das Konzern-Controlling eng zusammen. Regelmäßige sowie Ad-hoc-Risikoerhebungen bewerten so alle Risiken, die unsere Geschäftsentwicklung beeinflussen könnten, hinsichtlich ihrer Höhe, Eintrittswahrscheinlichkeit und Bedeutung. Dabei werden ähnliche oder gleiche Risiken bei in- und ausländischen Gesellschaften zusammengefasst und so in ihrer Bedeutung für den Konzern transparent gemacht. Abhängig vom Ergebnis werden geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung mit hoher Priorität erarbeitet, mit Best-Practice-Maßnahmen verglichen und die so erarbeitete Strategie wird zeitnah von der jeweiligen Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit den notwendigen Zentralfunktionen umgesetzt.
Die Bewertung und die Identifikation der Risiken erfolgen pro Niederlassung anhand der maximalen Schadenshöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit. Die Schadenshöhe beschreibt die Auswirkung auf das EBIT der jeweiligen Niederlassung.
Die Kategorien "Schadenshöhe" sind im Detail:
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| ― | Gering entspricht einer Schadenshöhe zwischen 50 und 250 TEUR |
| ― | Mittel entspricht einer Schadenshöhe zwischen 250 und 500 TEUR |
| ― | Hoch entspricht einer Schadenshöhe zwischen 500 und 1.500 TEUR |
| ― | Sehr hoch entspricht einer Schadenshöhe über 1.500 TEUR |
Die Kategorien "Eintrittswahrscheinlichkeit" sind im Detail:
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| ― | Gering entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen null und 25 % |
| ― | Mittel entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen 25 und 50 % |
| ― | Hoch entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen 50 und 75 % |
| ― | Sehr hoch entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen 75 und 100 % |
Darauf aufbauend erfolgen bei den Risiken eine Brutto- und eine Nettobewertung. Bei der Bruttobewertung wird der Risikofall bewertet ohne Berücksichtigung bereits getroffener Gegenmaßnahmen. Die Nettobewertung berücksichtigt die getroffenen Gegenmaßnahmen und ermöglicht somit, die Wirksamkeit der getroffenen Gegenmaßnahmen zu beurteilen. Aus der Multiplikation der Schadenshöhe mit der Eintrittswahrscheinlichkeit errechnet sich dann der Schadenserwartungswert eines Risikos. Aggregiert für den Gesamtkonzern wird so nach A-, B- oder C-Risiken unterschieden:
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| ― | A-Risiko entspricht einem Schadenserwartungswert von ≥ 3,0 Mio. EUR |
| ― | B-Risiko entspricht einem Schadenserwartungswert von ≥ 1,5 Mio. EUR bis 3,0 Mio. EUR |
| ― | C-Risiko entspricht einem Schadenserwartungswert von < 1,5 Mio. EUR |
Die identifizierten Risiken werden mehrmals jährlich aktualisiert und in einem aggregierten Risikobericht dargestellt, der es dem Vorstand ermöglicht, sich einen Überblick über die Risikosituation des Konzerns zu verschaffen. Neue Risiken, die zwischen den Aktualisierungsintervallen auftreten, werden gegebenenfalls als Ad-hoc-Risikomeldung erfasst und dem Vorstand berichtet.
Das Risikoprofil von Bertrandt wird laufend aktualisiert und zeigt nachfolgende potenzielle Einzelrisiken. Diese identifizierten Risiken werden darüber hinaus einer Bewertung unterzogen, um festzustellen, ob es sich um essenzielle Risiken handelt. Außerdem wurden Risiken von untergeordneter Bedeutung plausibilisiert, jedoch wegen deren geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, der erwarteten Schadenshöhe und aus Gründen der Wesentlichkeit nicht gesondert dargestellt.
FINANZRISIKEN
Der Bertrandt-Konzern ist als international tätiger Dienstleister Finanzrisiken ausgesetzt. Diese Finanzrisiken umfassen Ausfallrisiken für Kundenforderungen, Liquiditätsrisiken, Produkthaftungs- und Nachforderungsrisiken sowie Risiken aus Zins- und Währungskursschwankungen. Die Absicherung dieser Risiken erfolgt zentral durch das Konzern-Treasury. Durch eine auf einen festen Planungshorizont ausgerichtete Liquiditätsvorschau, im Bertrandt-Konzern vorhandene, nicht ausgenutzte Kreditlinien sowie alternative Finanzierungsinstrumente sehen wir die Liquiditätsversorgung jederzeit sichergestellt. Bei Bedarf ermöglicht der Einsatz von Finanzderivaten die Steuerung in den einzelnen Zinsbindungsfrist- und Währungssegmenten. Aufgrund des zusätzlichen Risikos von Forderungsausfällen durch die Coronavirus-Pandemie werden die Finanzrisiken der Kategorie A, mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit zugeordnet. Das Risiko eines möglichen Forderungsausfalls soll durch präventive Bonitätsprüfungen minimiert werden. Bertrandt hat angesichts der nicht abschließend zu beurteilenden Auswirkungen der weltweiten Coronavirus-Pandemie ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Dieses umfasst unter anderem den Einsatz von Kurzarbeit sowie die Prüfung und den Abschluss bedarfsgerechter Kredite von zinsgünstigen länderspezifischen staatlichen Coronahilfsprogrammen im Ausland.
Individuellen Einzelrisiken wird im Bedarfsfall durch einzelfallbasierte Kreditversicherungen Rechnung getragen. Einem eventuellen Produkthaftungsrisiko wird durch eine entsprechende Versicherung begegnet. Nachforderungen von Kunden wird durch ein stringentes Projektmanagement entgegengewirkt. Dieses Risiko wird als B-Risiko mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit eingestuft.
ÄNDERUNG DER OUTSOURCINGSTRATEGIE DER OEM SOWIE PROJEKTVERSCHIEBUNGEN UND- ABBRÜCHE
In den letzten Jahren hat die Automobilindustrie durch die steigende Anzahl von Antriebstechnologien, die zunehmende Modellvielfalt und eine Verkürzung der Modellzyklen das Outsourcing von Entwicklungsdienstleistungen forciert. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Hersteller in Teilbereichen Entwicklungsdienstleistungen wieder selbst erbringen. Diese Entwicklung könnte durch Kosteneinsparungen der Hersteller aufgrund der Coronavirus-Pandemie zusätzlich verstärkt werden. Dies hätte für Bertrandt eine Reduzierung des aktuellen und des zukünftigen Geschäftsvolumens zur Folge, die sich negativ auf die Umsatz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken könnte. Das Risiko einer kundenseitigen Änderung der Outsourcing-Strategie ist nach Einschätzung von Bertrandt ein Risiko der Kategorie A, verbunden mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit. Die seit Ende September 2015 geführte öffentliche Diskussion um die Messung von Emissionswerten bei Pkw und die Debatte über eine mögliche Anpassung bei der Messmethodik durch die Gesetzgeber beschäftigt immer noch alle Akteure der deutschen Automobilbranche. Als Konsequenz daraus rückt für die Elektromobilität stärker in den Fokus ihrer Technologie-Entwicklung. Ein strategischer Wandel in der Antriebstechnologie ist in vollem Gange. Mittelfristige Modellplanungen können vor diesem Hintergrund vielfach geprüft und überarbeitet werden, was in einer Reduzierung der Variantenvielfalt münden kann. Zusätzlich belastet die Coronavirus-Pandemie Unternehmen und die gesamte Wirtschaft stark, was ein erhöhtes Risiko für Projektstopps und -verschiebungen darstellt. Entsprechend wird dieses Risiko bei Bertrandt als A-Risiko, mit der Eintrittswahrscheinlichkeit hoch eingestuft.
PREISENTWICKLUNG
Die Automobilindustrie weist traditionell eine hohe Preissensitivität auf und effiziente Prozessstrukturen werden gefordert. Zudem wirkt sich hier auch das gesteigerte Maß an Komplexität als Folge der formaljuristischen Anpassungen im Bereich der Werkverträge aus. Ein höheres Maß an geforderten Entwicklungsumfängen aus Ländern mit niedrigeren Lohnkosten lässt sich beobachten. Prognoseanpassungen und Sparprogramme einzelner Kunden können zu einer angespannten Preissituation und einem restriktiveren Vergabeverhalten führen. Der Bertrandt-Konzern begegnet diesen Rahmenbedingungen mit einer optimierten Kostenstruktur, einem hohen Maß an Qualität und einer projektbezogenen Standortdiversifikation im Ausland. Ein preislicher Wettbewerb wird demnach dauerhaft bestehen. Daher stuft Bertrandt dies als A-Risiko ein, verbunden mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit.
IMPLEMENTIERUNG NEUER PROZESSE
Fester Bestandteil des Geschäftsmodells eines Entwicklungsdienstleisters wie Bertrandt ist die ständige Orientierung an den technischen Bedürfnissen der Kunden. Das bringt die fortlaufende Implementierung neuer Prozesse, Softwaretools und Systeme mit sich. Die fehlerfreie Umsetzung der Einführung ist notwendig, um die obligatorischen Zertifizierungen zu erhalten. Ferner könnte die mangelhafte Umsetzung neuer Prozesse zu Effektivitäts- und Effizienzverlusten führen. Um diesem Risiko adäquat zu begegnen, hat Bertrandt ein ganzheitliches Managementsystem installiert, um nicht-finanzielle Leistungsindikatoren regelmäßig zu messen und zu beurteilen. Das dient der Erfüllung der Anforderungen von Kunden, Partnern, Gesetzgebern/Behörden und weiteren Interessensträgern. Das Managementsystem fokussiert die Mitarbeiter von Bertrandt darauf, effektiv und fehlerfrei zu arbeiten sowie Optimierungspotenziale aufzudecken und aktiv an der Weiterentwicklung der Prozesse mitzuwirken.
Das Managementsystem wird jährlich von externen Zertifizierungsstellen geprüft. Grundlage bilden die Anforderungen und Vorgaben der folgenden Normen:
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| ― | DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagement |
| ― | DIN EN ISO 14001 Umweltmanagement |
| ― | DIN ISO/IEC 27001 Informationssicherheit verbunden mit dem Branchenstandard TISAX / Prototypenschutz des VDA (Verband der Automobilindustrie) |
| ― | DIN ISO 45001 Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement verbunden mit dem AMS (Arbeitsschutz mit System) der VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft) |
| ― | DIN EN ISO/IEC 17025 für akkreditierte Prüflabore |
| ― | EN 9100 Qualitätsmanagement für die Bereiche der Konstruktions-, Entwicklungsumfänge und Softwareentwicklung für die Luftfahrtindustrie |
| ― | DIN EN ISO 13485 Qualitätsmanagement für die Bereiche der Entwicklungs- und Verifizierungsdienstleistungen im elektromechanischen Medizinproduktebereich und Entwicklung von Medizinproduktsoftware |
| ― | Energieaudit nach EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) |
Die Bewertung der Geschäftsprozesse erfolgt durch das interne Managementsystem aggregiert über die Niederlassungen für den Bertrandt-Konzern. Die Gesamtbewertung repräsentiert den Status der Geschäftsprozesse, die in insgesamt fünf Bewertungsbereiche in Anlehnung an die High-Level-Struktur der Managementsystem-Normen gegliedert ist:
I. Leistung des Managementsystems (zum Beispiel: Zielprozess des Managementsystems und dessen Erreichung, Ergebnisse aus Audits und Begutachtungen, Steuerung der Ressourcen)
II. Dienstleistungserbringung (zum Beispiel: Rückmeldungen von Kunden, Reklamationsmanagement, Lieferantenbeziehungen, Projektabwicklung)
III. Kontinuierliche Verbesserung (zum Beispiel: Status von Maßnahmen zur nachhaltigen Fehlerbeseitigung, zur Vorbeugung von potenziellen Fehlern und zur Reaktion auf absehbare Veränderungen, zur Effizienzsteigerung und zum Innovationsmanagement)
IV. Risikomanagement (zum Beispiel: Status und Umgang mit Prozess-, Sicherheits- und Umweltrisiken, insbesondere deren Vorbeugung und Vermeidung, Unternehmenssicherheit sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz)
V. Mitarbeiter und Human Resources (zum Beispiel: Mitarbeiterorientierung, Fluktuationsquote, betriebliches Gesundheitsmanagement)
Als Grundlage der Bewertung der Geschäftsprozesse dient eine 100-Punkte-Skala, deren Werte nachfolgend mit folgenden Aussagen verknüpft werden:
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| <50 | Der betrachtete Geschäftsprozess weist Abweichungen von den Soll-Vorgaben auf. Die Ursache für die Abweichung muss ermittelt und nachhaltige Maßnahmen zur Korrektur müssen eingeleitet werden. Die Wirksamkeit muss sichergestellt sein. |
| 50-75 | Der betrachtete Geschäftsprozess ist stabil und beherrscht. Es ist jedoch mit Änderungen und potenziellen Abweichungen zu rechnen. Es müssen Maßnahmen zur Vorbeugung eingeleitet werden. Die Wirksamkeit muss sichergestellt sein. |
| >75 | Der betrachtete Geschäftsprozess ist stabil und beherrscht, die Nachhaltigkeit und die Wirksamkeit sind sichergestellt. Die Aktivitäten konzentrieren sich auf die Aufrechterhaltung oder Effizienzsteigerung und Leistungsoptimierung. |
Das durchgeführte Bewertungsverfahren der Geschäftsprozesse des Bertrandt-Konzerns ergibt für das Geschäftsjahr 2019/2020 folgende Ergebnisse für unsere nicht-finanziellen Leistungsindikatoren:
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| Bewertungsbereiche | Punkte | |
|---|---|---|
| I. Leistung des Managementsystems | 86 | (Vorjahr 86) |
| II. Dienstleistungserbringung | 82 | (Vorjahr 82) |
| III. Kontinuierliche Verbesserung | 79 | (Vorjahr (80) |
| IV. Risikomanagement | 93 | (Vorjahr 91) |
| V. Mitarbeiter und Human Resources | 81 | (Vorjahr 85) |
Die Ergebnisse sind als Indikatoren zur Aussage der Stabilität und der Nachhaltigkeit der Geschäftsprozesse des integrierten Managementsystems von Bertrandt zu bewerten. Alle Ergebnisse der Bewertungsbereiche liegen wie im Vorjahr eindeutig über der 75-Punkte-Grenze, die die Geschäftsprozesse als stabil und beherrscht ausweist.
Über die bereits im vergangenen Geschäftsjahr eingeleiteten Maßnahmenpakete hinaus wurden konzernweite Veränderungen erforderlich. Diese wurden im Rahmen des Organisationsprojektes "Strategy, People, Success" in die Wege geleitet. Hierdurch wird den Trends Digitalisierung und Elektromobilität sowie der sich verändernden Kunden- und Wettbewerbslandschaft Rechnung getragen.
Auf diese Weise gelang es, die Leistung des Managementsystems und die Stabilität der Prozesse auf hohem Vorjahresniveau zu halten. Die Integrität des Managementsystems ist sichergestellt. Auch im Bewertungsbereich der Dienstleistungserbringung konnte der Wert, trotz der vielfältigen Herausforderungen, gehalten werden. Der Grad der Kundenzufriedenheit ist ähnlich positiv. Das im vorherigen Geschäftsjahr neu konzipierte Instrumentarium zum Maßnahmenmanagement wurde eingeführt. Zahlreiche Verbesserungs- und Optimierungsmaßnahmen sind eingeleitet und darin erfasst. Die Veränderungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen und greifen erst nachgelagert. Daraus hervorgehend gibt der Wert zur kontinuierlichen Verbesserung leicht nach. Durch Anpassungen in den Bereichen IT-Sicherheit und der Corporate Security sowie durch die Umsetzung des TISAX Informationssicherheitsstandards des VDA konnte der Wert des Bewertungsbereichs Risikomanagement gegenüber dem Vorjahr verbessert werden. Im Umgang mit der Coronavirus-Pandemie erweist sich das etablierte Managementsystem als äußerst zuverlässig und robust. Trotz des zuverlässigen Pandemiemanagements sind die Auswirkungen der SARS-Cov2-Pandemie spürbar: So mussten zahlreiche, bewährte Maßnahmen im Gesundheitsmanagement aus Infektionsschutzgründen zurückgefahren werden. Kurzarbeit und die wirtschaftliche Situation in der Automobilbranche verstärken die Auswirkungen auf den Bewertungsbereich Mitarbeiter und Human Resources zusätzlich. Dies erklärt hier den leichten Rückgang. Dass mit dem Maßnahmenpaket "Arbeitswelt der Zukunft" ein guter und richtiger Schritt getan wurde, zeigt sich jetzt nicht zuletzt in der verbreiteten und ausfallsicheren Nutzung des mobilen Arbeitens.
Deshalb konzentrieren sich die Aktivitäten des Managements auf die Aufrechterhaltung und Optimierung der Leistungen für unsere Kunden. Das Risiko der Implementierung neuer Prozesse schätzt Bertrandt unverändert als Risiko der Kategorie B ein mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit.
IT-SICHERHEIT
Als Entwicklungsdienstleister ist Bertrandt in hohem Maße auf eine reibungslos funktionierende und sichere elektronische Datenverarbeitung angewiesen. Auf den stetigen Wandel der Geschäftsprozesse und den Kostendruck müssen wir sehr schnell mit Lösungen reagieren. Die Herausforderung dabei ist es, die Gesamtkosten der IT zu optimieren sowie gleichzeitig Funktionalität und Sicherheit zu erhöhen. Seit 2005 sind gruppenweit interne Security-Circles etabliert, die die einheitlichen Sicherheitsstandards definieren und überwachen. Von 2006 an wurden wir an verschiedenen Standorten nach ISO 27001 zertifiziert und haben weitergehende interne IT-Sicherheitsprozesse mit Hilfe einheitlicher Standards implementiert, die auch kontinuierlich mit unseren Kunden abgestimmt werden. Bertrandt setzt fortwährend verschiedene Lösungen ein, um Schwachstellen zu identifizieren, beispielsweise neueste Firewalls, Intrusion-Detection-Systeme oder auch sogenannte Content-Scanner. Zur Erhöhung der Sicherheit wurden zusätzliche Maßnahmen umgesetzt, zum Beispiel eine Zwei-Faktor-Authentifizierung oder auch starke Verschlüsselungen für Kundenanbindungen. Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2015/2016 die Position eines Chief Information Security Officer (CISO) eingerichtet. Aggregiert auf den Gesamtkonzern ist dieses Risiko der Kategorie A zuzuordnen. Angesichts der umfangreichen präventiven Maßnahmen wird die Eintrittswahrscheinlichkeit als gering gesehen.
PERSONAL
Eine unzureichende Verfügbarkeit und die Fluktuation von qualifiziertem Personal könnten sich hemmend auf die Geschäftsentwicklung auswirken. In dieser Kategorie werden daher die Knappheit an qualifizierten Bewerbern und das daraus erwachsende Risiko für das Unternehmen subsumiert. Die Rekrutierung qualifizierten Personals sowie die stetige Fortbildung der Mitarbeiter sichern die Verfügbarkeit des notwendigen Know-hows und das Unternehmenswachstum. Bertrandt ist daher stets darauf bedacht, seiner Belegschaft ein attraktives Arbeitsumfeld mit interessanten, abwechslungsreichen und anspruchsvollen Tätigkeiten zu bieten. Dennoch ist ein Wechsel von Mitarbeitern beispielsweise zum Kunden nicht gänzlich auszuschließen, da diese auch sehr attraktive berufliche Perspektiven bieten können. Das Risiko der Fluktuation ist aus Sicht von Bertrandt der Kategorie C zuzuordnen, verbunden mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit. Das Risiko der Knappheit an qualifiziertem Personal ist momentan ebenfalls in die Kategorie B einzuordnen, ebenso mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit.
UNTERNEHMENSSICHERHEIT
Im Geschäftsjahr 2019/2020 ist das Risiko Unternehmenssicherheit neu in Kategorie B mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit hinzugekommen. Um den zukünftigen Konzernerfordernissen gerecht zu werden, wurde das Security Risk Management (in Anlehnung an die ISO 31000) neu strukturiert. Unter Berücksichtigung von Erfahrungen aus der Vergangenheit, der Gegenwart aber auch zukünftigen Trends wurden die bisherigen Risiken neu kategorisiert, um weitere Deliktbereiche erweitert, zu einer einzigen Kennzahl zusammengeführt und damit methodisch zielgerichteter berechnet. Diese drückt nun in aggregierter Form das durchschnittliche Risiko von Sicherheitsvorfällen aus den verschiedenen Deliktbereichen in der Corporate Security aus. Corporate Security bedeutet insgesamt strategisch und operativ Vorkehrungen sowie Maßnahmen zum Schutz der Assets des Unternehmens zu treffen, welche für das Fortbestehen von diesem erforderlich sind. Durch Sicherheitsvorfälle im Bereich Corporate Security könnte die Geschäftstätigkeit von Bertrandt maßgeblich behindert werden. In dieser Kategorie werden daher Delikte/Vorfälle u. a. aus den Bereichen Gewaltkriminalität, gewaltlose und organisierte Kriminalität, Wirtschafts- und Industriespionage, Sabotage, Extremismus sowie aus der Organisation hervorgehende Bedrohungen, betrachtet. Ziel hierbei ist einerseits der Schutz der Mitarbeitenden und des Bertrandt-Eigentums, aber auch der Schutz von Informationen und der Reputation sowie die Aufrechterhaltung der Fähigkeiten und Prozesse.
GESAMTRISIKO
Das beschriebene Frühwarnsystem unterstützt das Management dabei, bestehende Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystem wurde wie jedes Jahr im Rahmen der diesjährigen Abschlussprüfung einer Pflichtprüfung unterzogen. Zusammenfassend ergibt die Risikoanalyse auf Basis der uns heute bekannten Informationen ein zufriedenstellendes Ergebnis: Der maximale Schadenserwartungswert nach Gegenmaßnahmen stieg bedingt durch Effekte der Coronavirus-Pandemie an. Risiken mit einem existenzgefährdenden Schadens- oder Gefährdungspotenzial für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bertrandt-Konzerns sind derzeit jedoch weiterhin nicht erkennbar.
CHANCEN
Als Technologieunternehmen steht Bertrandt als kompetenter Partner an der Seite seiner Kunden. Ziel ist es, das Unternehmen durch eine nachhaltige Unternehmensführung erfolgreich am Markt zu positionieren und seine führende Marktstellung durch ein breites und tiefes Leistungsspektrum weiter auszubauen. Die drei wesentlichen Treiber des Bertrandt-Geschäftsmodells sind Modellvielfalt, technologischer Fortschritt und Fremdvergabeverhalten. Im Folgenden wird die mögliche Entwicklung dieser drei Einflussfaktoren aus Sicht der Bertrandt AG dargestellt und die sich daraus ergebenden Chancen für den Konzern werden abgeleitet.
Die Kategorie "Eintrittswahrscheinlichkeit" für diese Trends unterteilt Bertrandt wie folgt:
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| ― | Gering entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen null und 25% |
| ― | Mittel entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen 25 und 5 % |
| ― | Hoch entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen 50 und 75% |
| ― | Sehr hoch entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen 75 und 100% |
Bezüglich der möglichen finanziellen Auswirkungen der Chancen unterscheidet Bertrandt die folgenden Kategorien:
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| ― | Unwesentlich entspricht einem positiven Einfluss auf die Gesamtleistung bis zu zwei Prozent |
| ― | Moderat entspricht einem positiven Einfluss auf die Gesamtleistung zwischen zwei und fünf Prozent |
| ― | Wesentlich entspricht einem positiven Einfluss auf die Gesamtleistung von mehr als fünf Prozent |
MODELLVIELFALT
Die seit Ende September 2015 geführte öffentliche Diskussion um die Messung von Emissionswerten bei Pkw und die Debatte über eine mögliche Anpassung bei der Messmethodik durch die Gesetzgeber beschäftigen immer noch alle Akteure der deutschen Automobilbranche. Als Konsequenz daraus rückt für viele Automobilhersteller Elektromobilität stärker in den Fokus ihrer Technologie-Entwicklung. Ein strategischer Wandel in der Antriebstechnologie zeichnet sich ab. Mittelfristige Modellplanungen werden vor diesem Hintergrund vielfach geprüft und überarbeitet, was in einer Ausweitung alternativer Antriebsvarianten münden kann. Nach Einschätzung des VDA wird das Modellangebot von Elektro-Pkw in den nächsten Jahren bis 2023 von aktuell 70 auf rund 150 Modelle mehr als verdoppelt. Bis im Jahr 2024 prognostiziert der VDA Investitionen in die Entwicklung neuer Antriebe in Höhe von 50 Mrd. EUR. Dies führt zu einer eindrucksvollen Modelloffensive. Neben der eigentlichen Entwicklungsarbeit für das Fahrzeug an sich ergibt sich durch die Adaption dieser verschiedenen Antriebs- und Getriebevarianten weiteres Geschäftspotenzial für Entwicklungsdienstleister, so die Experten in einer Studie von Berylls. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für dieses Szenario schätzt Bertrandt aus diesem Grund hoch ein bei einem wesentlichen Einfluss auf die Gesamtleistung. Im Vergleich zum vorangegangenen Geschäftsjahr hat sich die Einschätzung nicht verändert.
TECHNOLOGISCHER FORTSCHRITT
Das zukünftige Wachstum der Automobilindustrie wird laut dem VDA durch tiefgreifende strukturelle Veränderungen auf regionaler, wirtschaftlicher und vor allem technologischer Ebene deutlich. Weitere große Innovationstreiber der Branche sind die Digitalisierung, Vernetzung sowie das autonome Fahren. Die Investitionen in Höhe von 25 Mrd. EUR bis im Jahr 2024 werden nach Angabe des VDA unter anderem in die Entwicklung der Digitalisierung, vor allem in die Bereiche für einen sicheren, effizienten und komfortablen Straßenverkehr fließen. Die größten finanziellen Anstrengungen unternehme die deutsche Automobilindustrie jedoch, um das Ziel einer klimaneutralen Mobilität bis spätestens im Jahr 2050 erreichen zu können. Laut der Aussage von Hildegard Müller, der Präsidentin des VDA aus dem Oktober 2020 werden die Mitgliedsunternehmen in den nächsten Jahren mehr als 50 Mrd. EUR in den Ausbau der Elektromobilität investieren.
In der Luftfahrtindustrie wurde durch die Coronavirus-Pandemie die größte Krise der Branche ausgelöst. Aktuell gehen die Flugzeughersteller von einem schrittweisen Wiederanstieg der Produktionszahlen nach der Pandemie aus. Sie rechnen mit Produktionszahlen auf dem Vorkrisenniveau bis spätestens im Jahr 2025. Besonders das Ziel des klimaneutralen Fliegens bis im Jahr 2050 erfordert Investitionen in die Forschung und Entwicklung. Zusätzliche Projekte wie der Antrieb von Flugzeugen mit Wasserstoff, unbemanntes Fliegen sowie Vernetzung und Digitalisierung stellen weitere Entwicklungsbereiche der Luftfahrt dar.
In den weiteren Schwerpunktbranchen von Bertrandt außerhalb der Automobil- und Luftfahrtindustrie stellt ebenfalls die zunehmende Digitalisierung von Prozessen einen großen Einfluss dar. Intelligente, digital vernetzte Systeme bilden die Grundlage für die Umsetzung effizienterer Wertschöpfungsketten - von der Idee eines Produkts über die Entwicklung, Fertigung, Nutzung bis hin zu Wartung und Recycling. Industrie 4.0 bietet für Deutschland als international führenden Industrieausrüster große Chancen. Die Unsicherheit deutscher Unternehmen im Hinblick auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung hat sich besonders durch die Coronavirus-Pandemie deutlich vergrößert. Diese Entwicklung spiegelt sich auch im Geschäftsklimaindex des ifo Instituts - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. wider. Nach leichten Anstiegen in den letzten Monaten hat sich die Stimmung aufgrund der ansteigenden Infektionszahlen erneut eingetrübt. Besonders im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima verschlechtert, die Sorgen der deutschen Wirtschaft nahmen im Oktober 2020 zu.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines weiterhin steigenden technologischen Anspruchs in den Zielbranchen des Bertrandt-Konzerns wird nach heutigem Stand hoch eingeschätzt, bei einem wesentlichen Einfluss auf die Gesamtleistung. Diese Beurteilung entspricht der des Vorjahres.
FREMDVERGABEVERHALTEN
Nach Einschätzung einer Studie des Verbands der Automobilindustrie (VDA) ist ein langfristiger Trend für steigende Vergabeumfänge erkennbar. Besonders bei der Serienentwicklung von Fahrzeugen sowie im Rahmen der Entwicklung neuer Technologien, wie autonomes Fahren und Software im Fahrzeug entstehen Umsatzpotenziale für Entwicklungsdienstleister. Neue Kooperationsmodelle sowie ein Ausbau der Kompetenzen der Entwicklungsdienstleister werden nötig sein, um den steigenden Anforderungen der Kunden gerecht zu werden. Der VDA geht daher von einem Wachstum des Gesamtmarktes bis 2030 in Höhe von 40% im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 aus. Das würde ein Auftragsvolumen für die Entwickler von Fahrzeugen und Fahrzeugtechnologien in Höhe von 29 Mrd. EUR bedeuten.
Die tatsächliche Entwicklung hängt entscheidend vom weiteren Verlauf der Coronavirus-Pandemie ab. Die Eintrittswahrscheinlichkeit einer grundsätzlich weiterhin steigenden Fremdvergabe von Entwicklungsdienstleistungen in der Kernbranche des Bertrandt-Konzerns schätzen wir nach heutigem Stand daher hoch ein bei einem wesentlichen Einfluss auf die Gesamtleistung. Dieser Umstand hat sich seit dem vergangenen Geschäftsjahr nicht verändert.
GESAMTCHANCEN
Die wesentlichen Einflussfaktoren auf das Bertrandt-Geschäftsmodell sind, abgesehen vom weiteren Verlauf der Coronavirus-Pandemie, aus Sicht des Unternehmens intakt und bieten weiterhin Potenziale für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Die gesamtwirtschaftlichen Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute sind für das Jahr 2021 und darüber hinaus - unter dem Vorbehalt des Risikos der weiteren Pandemieentwicklung - deutlich positiv. Eine weitere Zunahme der Modellvielfalt bei elektrifizierten Fahrzeugen, der weiterhin bestehende technologische Fortschritt sowie ein anhaltendes Fremdvergabeverhalten sind auch nach Ansicht externer Experten wahrscheinlich. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rahmenbedingungen aufgrund des Coronavirus und der daraus resultierende Einfluss auf die konjunkturelle und branchenspezifische Lage, ist eine zuverlässige und realistische Einschätzung zu der konkreten Entwicklung für das Geschäftsjahr 2020/2021 allerdings nicht möglich. Zusammenfassend ergibt die Chancenanalyse auf Basis der uns heute bekannten externen Studien und eigenen geführten Gesprächen ein grundsätzlich intaktes Bild. Inwieweit sich die weitere Entwicklung der Coronavirus-Pandemie auf die Gesamtchancen von Bertrandt auswirken, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend vorhersehbar.
FAZIT
Der Ausblick auf das kommende Geschäftsjahr ist weiterhin von zahlreichen Entwicklungen in den für Bertrandt wichtigen Branchen geprägt, deren Ausgang aktuell nicht abschließend beurteilt werden kann. Je nach Entwicklung der aktuellen Coronavirus-Pandemie können sich für den Bertrandt-Konzern im kommenden Geschäftsjahr Chancen oder Risiken ergeben.
PROGNOSEBERICHT
RAHMENBEDINGUNGEN
Die Experten der führenden deutschen Wirtschaftsinstitute gehen in ihrem Herbstgutachten 2020 von einem insgesamt verlangsamten Erholungsprozess im restlichen Prognosezeitraum aus. Nach Schätzungen dieser Experten ist im Jahr 2020 ein Rückgang des weltweiten Bruttoinlandsprodukts um 5,1% zu erwarten, gefolgt von einem Zuwachs von 4,8% im Jahr 2021. In 2022 wird von einem Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts von 3,1% ausgegangen. Da der Welthandel der aktuellen Gemeinschaftsdiagnose zufolge zügig expandiert, dürfte sich die Erholung nach der Coronavirus-Pandemie fortsetzen. Trotzdem wird der Welthandel im laufenden Jahr 2020 zunächst um 6,6% sinken und soll dann im Jahr 2021 um 5,9% ausgeweitet werden. Im Jahr 2022 ist nach dieser Einschätzung mit einem Zuwachs des Welthandels um 3,3% zu rechnen.
In den USA soll laut dem Herbstgutachten 2020 auf einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 3,6% im laufenden Jahr, ein Anstieg im Jahr 2021 um 4,2% beziehungsweise 3,4% im Jahr 2022 folgen. Für China prognostizieren die Institute aufgrund des fortgeschrittenen Erholungsprozesses von den Folgen der COVID-19-Pandemie ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 1,4% in diesem Jahr. In den folgenden Jahren dürfte der Anstieg 9,0% beziehungsweise 5,5% im Jahr 2022 betragen.
Auch in der Europäischen Union ist eine konjunkturelle Abschwächung, verstärkt durch die COVID-19-Pandemie spürbar. Das Bruttoinlandsprodukt soll im Jahr 2020 um 7,4% gegenüber dem Vorjahr sinken. Im Jahr 2021 bzw. 2022 ist ein Wachstum des europäischen Bruttoinlandsprodukts um 5,6% beziehungsweise 3,0% zu erwarten. In den Jahren 2020 und 2021 wird mit Zuwachsraten von 4,7% und 2,7% gerechnet.
Die dargestellten Prognosen zur voraussichtlichen Entwicklung der Wirtschaftsleistung werden von den jeweiligen Forschungsinstituten jeweils mit der Einschränkung versehen, dass große Prognoseunsicherheiten sowie Risiken vorliegen. Der weitere Verlauf der Coronavirus-Pandemie kann sich erheblich auf die aktuellen BIP-Schätzungen auswirken. Ob und inwieweit sich Entwicklungen bei der Impfstoffforschung schon positiv auf den gesamtwirtschaftlichen, branchen- oder unternehmensspezifischen Verlauf auswirken, ist zum heutigen Zeitpunkt nicht abschätzbar. Von der Pandemie unabhängige Risiken bestehen ebenfalls weiterhin fort. Zuvorderst hätte ein No-Deal-Szenario beim Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union erhebliche Auswirkungen auf die globalen Lieferketten.
BRANCHENSITUATION
Einige Forschungs- und Entwicklungsprogramme in den für Bertrandt relevanten Branchen stehen bedingt durch die Coronavirus-Pandemie temporär unter Budgetrestriktionen. Insgesamt weisen die verschiedenen Kunden und Branchen aber einen heterogenen Umgang mit der Krise auf. Strategische Entwicklungsprogramme mit Bezug zu den Megatrends im Automobil-, Luftfahrt- der Medizinsektor sowie Projekte mit einem nahen Produktionsanlauf werden typischerweise aufrecht erhalten. Für das Gesamtjahr 2020 rechnet der VDA mit weltweit rund 66 Mio. Pkw-Neuzulassungen, was im Vergleich zum Vorjahr einem deutlichen Rückgang von 17% entspräche. Die Unternehmensberatung Berylls geht davon aus, dass die weltweite Automobilproduktion bis zum Jahr 2024 durch Impulse von E-Fahrzeugen auf 108,3 Mio. Fahrzeuge steigen kann, was eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 1,9% darstellt.
Die für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung bei Bertrandt wesentlichen Markttrends umweltfreundliche individuelle Mobilität, vernetztes und autonomes Fahren sowie zunehmende Modell- und Variantenvielfalt bei Elektro- oder Hybridfahrzeugen sind nach wie vor intakt. Der VDA berichtet von einem neuen Höchststand am Elektro-Pkw Markt im September 2020, im bisherigen Jahresverlauf stiegen die Neuzulassungen um 174% an. Besonders durch die Verschärfung der EU-Klimaziele, laut welchen Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent sein will, wird nach Angaben des VDA der klare Fokus auf die Elektromobilität gelegt. Zusätzlich werden alle Optionen benötigt, um diese Herausforderung zu bewältigen. Hierzu zählen beispielsweise weitere alternative Antriebsformen wie E-Fuels, Wasserstoff und regenerative Kraftstoffe. Bis im Jahr 2024 rechnet der VDA mit Investitionen in die Entwicklung der Antriebe in Höhe von 50 Mrd. EUR. Das Angebot an Pkw mit Elektroantrieben wird dadurch bis 2023 von aktuell 70 auf mehr als 150 Modelle verdoppelt.
Ein weiteres Ziel der deutschen Hersteller und Zulieferer ist zudem, den Straßenverkehr künftig noch sicherer und komfortabler zu machen, so der VDA. Dazu entwickeln die Branchenakteure automatisierte Fahrfunktionen, die auf bestehenden Fahrerassistenzsystemen aufbauen. Spurhalteassistenten warnen und lenken gegen, wenn das Auto von der Fahrbahn abzukommen droht. Durch diese und weitere Maßnahmen erhalten Fahrzeuginsassen und Verkehrsteilnehmer mehr Sicherheit.
Informations- und Kommunikationssysteme im Fahrzeug und die Vernetzung der Verkehrsträger mit dem Straßenverkehr und der Infrastruktur sind laut VDA ein Schlüsselthema für die Automobilindustrie. Car-IT ist laut dem Verband die wesentliche Grundlage für Innovationen in kommenden Fahrzeuggenerationen. Fahrzeughersteller und Fahrzeuge werden zu Dienstleistern für vernetzte Mobilität, die die Bedürfnisse der Fahrer erkennt und ihm assistierend zur Seite stehen.
Die Luftfahrtindustrie steht aktuell laut dem Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) vor nie dagewesenen Herausforderungen. An der Schwelle zum klimaneutralen Fliegen hat sich die Branche ambitionierte Ziele gesetzt. In den vergangenen Jahren konnten der Schadstoffausstoß und die Lärmbelastung bereits um 80% pro Passagierkilometer gesenkt werden, wie der BDLI berichtet. Jedoch soll der internationale Luftverkehr nur noch klimaneutral wachsen, um bis im Jahr 2050 klimaneutral fliegen zu können. Deshalb werden seit Langem 90% der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in die Senkung der Emissionen investiert, um dieses Ziel zu erreichen. Neben den Umweltzielen hat die Coronavirus-Pandemie in der zivilen Luftfahrtindustrie die schwerste Krise der Branche ausgelöst. Durch den Zusammenbruch des weltweiten Flugverkehrs wurden zusätzlich Zulieferer in der gesamten Bundesrepublik getroffen. Um die Transformation des Luftfahrtsystems zu bewältigen und die strategische Industrie zu retten, wird Unterstützung aller Beteiligten, Zulieferer, Fluggesellschaften, Politik sowie der Behörden und Forschung nötig sein. Gleichzeitig werden strategische Innovationen in den zivilen und nicht-zivilen Luftfahrtsektoren auch in Krisenzeiten weiter vorangetrieben. Dazu zählen Drohnenprojekte genauso wie Programme zur Luftverteidigung.
Der VDMA und Oxford Economics gehen für das laufende Jahr 2020 nach einem Basis-Szenario von einem globalen Rückgang des Maschinenbaus von 7,0% im Vergleich zum Vorjahr aus. Verunsicherte Investoren, politische Verwerfungen und der Strukturwandel der Automobilindustrie, als wichtigste Kundenbranche wirken sich laut den Experten des VDMA negativ auf die beschäftigungsstärkste Schlüsselindustrie Deutschlands aus. Durch die wirtschaftliche Erholung von der COVID-19-Pandemie rechnen die Experten für das Jahr 2021 mit einem Produktionszuwachs von 6%. Jedoch bieten sich laut VDMA-Chefvolkswirt durch neue Technologien für die industrielle Produktion wie künstliche Intelligenz (KI) und Machine Learning viele Chancen für die Branche.
In der Elektroindustrie rechnen die Experten des ZVEI für das Jahr 2021 mit einem weltweiten Marktwachstum von 6,0%. Der deutsche Markt für elektrotechnische und elektronische Erzeugnisse nahm laut ZVEI bereits im letzten Vor-Corona-Jahr um 2% ab. Für das Jahr 2020 erwarten diese Experten eine negative Entwicklung bedingt durch die Coronavirus-Pandemie von 9,0%. In 2021 wird jedoch ein Wachstum von 5,0% prognostiziert.
Die Erwartungen der Hersteller für die nächsten Jahre sind laut dem Fachverband SPECTARIS weitestgehend positiv, auch wenn durch die konjunkturelle Entwicklung und die Folgen der Coronavirus-Pandemie ein verlangsamtes Wachstum nicht auszuschließen ist. Die Experten erwarten einen jährlichen Anstieg des Weltmarktes für Medizintechnik um rund 5,6%, was bis zum Jahr 2024 zu einer Marktgröße im Wert von rund 595 Mrd. US-Dollar führen soll. Die deutsche Medizintechnik kann von dieser Entwicklung profitieren, da sie hoch innovativ, gut positioniert und international wettbewerbsfähig ist, so die Experten.
Das Marktwachstum für die Fremdvergabe von Entwicklungsleistungen in der Automobilbranche der vergangenen Jahre setzt sich nach Einschätzung des Marktforschungsunternehmens Technavio auch in den kommenden Jahren fort, wie Bloomberg berichtet. Unter Berücksichtigung der Coronavirus-Pandemie ist laut den Experten mit einem Marktwachstum von über 6% in den Jahren 2020 bis 2024 zu rechnen. Gründe hierfür werden die zunehmende Digitalisierung der Fahrzeuge und Elektrifizierung sein. Zusätzlich stellt die Weiterentwicklung der autonomen Fahrzeuge weiteres Potenzial für das Marktwachstum für Entwicklungsleistungen dar. Das Marktforschungsunternehmen Research and Markets rechnet bis im Jahr 2027 mit einem Marktvolumen für Engineering-Dienstleistungen von 18,6 Mrd. US-Dollar, was ebenfalls einem Wachstum von 6 bis 7% entspricht. Gemäß den Trends in der Automobilbranche wird mit der größten Wachstumsrate im Bereich der technischen Dienstleistungen gerechnet, da eine zunehmende Effizienz von Software erwartet wird. Zusätzlich ist durch die steigende Nachfrage nach umweltfreundlichen Fahrzeugen ein Wachstum im Bereich der Konstruktionsdienstleistungen zu erwarten.
POTENZIALE
Nach wie vor befindet sich die Automobilindustrie wegen der fortschreitenden Entwicklung der Technologie-Trends autonomes Fahren, Vernetzung, Elektromobilität und Internet der Dinge inmitten eines grundlegenden Transformationsprozesses. Mobilität und Datenwelt überlagern sich zunehmend, neue Geschäftsfelder und Marktanteile entstehen. Die Themenvielfalt nimmt weiterhin zu und fordert Bertrandt immer mehr auch als Spezialist. Als lösungsorientierter Technologie-Partner richtet sich der Konzern an Markt- und Kundenanforderungen aus und investiert daher ebenso in die Infrastruktur wie in die Kompetenz seiner Mitarbeiter. Aufgrund dieser Überlagerung ergeben sich neben den angestammten Geschäftsfeldern neue Themen, Leistungen und Kooperationsmöglichkeiten, die Bertrandt nutzt, um die jeweils beste Lösung für seine Kunden zu entwickeln. Als Technologieunternehmen steht Bertrandt als kompetenter Partner an der Seite seiner Kunden. Ziel ist es, das Unternehmen durch die neue und nachhaltige Unternehmensstruktur erfolgreich am Markt zu positionieren und die führende Marktstellung durch ein breites und tiefes Leistungsspektrum weiter auszubauen. Das Leistungsspektrum in der Automobilindustrie deckt die gesamte Wertschöpfungskette der Produktentstehung ab. Bertrandt positioniert sich mit der neuen Unternehmensstruktur als Engineering-Partner für ganzheitliche Fahrzeugentwicklung und versteht sich als Innovationstreiber in richtungweisenden Themen wie beispielsweise der Elektronik. Die Kundenbasis von Bertrandt ist bewusst breit gefächert. Das Unternehmen fungiert sowohl in der Automobil- als auch in der Luftfahrtindustrie als kompetenter Berater und praxisorientierter Umsetzer in der Entwicklung technologischer Zukunftstrends. Aufgrund der steigenden Anforderungen im Mobilitätsbereich seitens der Verbraucher und des Gesetzgebers sowie der hohen Varianten- und Modellvielfalt haben sich die Anforderungen an Bertrandt verändert.
Auch außerhalb der Mobilitätsindustrie gibt es für das Unternehmen gute Perspektiven, sich mit seinen Kompetenzen in Branchen wie Energie-, Medizin- und Elektrotechnik sowie Maschinen- und Anlagenbau am Markt zu positionieren.
Mit der neuen Organisationsstruktur werden alle Leistungen des Konzerns allen Kunden angeboten, was unseren Anspruch als ein internationales Technologieunternehmen mit klaren Leistungsschwerpunkten reflektiert. Zusätzlich setzt Bertrandt auf agile Einheiten mit Start-up-Charakter und fokussiert Branchen und Kunden in den Bereichen Medizintechnik, Virtual und Augmented Reality, Cloud Solutions, Machine Learning oder Big Data. Die neue Struktur ermöglicht uns außerdem maximale Kundendurchdringung und so sieht Bertrandt auch in den kommenden Jahren Potenzial, seine Marktstellung als Entwicklungsdienstleister und Technologiekonzern weiterhin nachhaltig zu festigen und auszubauen.
Mit gezielten Investitionen optimiert Bertrandt kontinuierlich sein Leistungsspektrum. Wesentliche Erfolgsfaktoren sind eine bestmögliche Kundenorientierung, engagierte Mitarbeiter und ein effizientes Kosten- und Kapazitätsmanagement.
GESAMTAUSSAGE ÜBER DIE VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG
Wie in den vorangegangenen Kapiteln des Lageberichts dargestellt, ist der Ausblick auf das Geschäftsjahr 2020/2021 von außergewöhnlich hoher Unsicherheit hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geprägt. Viele renommierte Wirtschaftsforschungsinstitute weisen auf Risiken bezüglich ihrer BIP-Einschätzungen hin. Die Verschärfung der Coronavirus-Pandemie und der zweite Lockdown in vielen Ländern im Herbst 2020, also inmitten des ersten Quartals in unserem neuen Geschäftsjahr 2020/2021, stellt eine zusätzliche Unsicherheitskomponente dar und die Auswirkungen sind derzeit nicht vorhersehbar.
Die unsichere gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie die Dauer und die konkreten Auswirkungen des zweiten Lockdown mit wiederum nicht abschätzbaren Auswirkungen auf wichtige Kundenindustrien von Bertrandt resultieren in einer außergewöhnlichen Prognoseunsicherheit für den weiteren Verlauf unserer Geschäftsentwicklung, die die Prognosefähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Diese speziellen Rahmenbedingungen sind in Ergänzung zum Transformationsprozess in der Automobilindustrie zu sehen. Damit ergeben sich insgesamt analoge Rahmenbedingungen zum März 2020, als der Vorstand die Prognose für das Geschäftsjahr 2019/2020 aufgrund der Ausweitung des Coronavirus zurückgezogen hat.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Rahmenbedingungen aufgrund des Coronavirus und der daraus resultierende Einfluss auf die konjunkturelle und branchenspezifische Lage ist daher eine zuverlässige und realistische Einschätzung zur Prognose für das Geschäftsjahr 2020/2021 nicht möglich.
In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung bezüglich des Virusgeschehens und daraus resultierenden staatlichen Einschränkungen oder Lockerungen ergeben sich für Bertrandt zwei mögliche Grundszenarien für den Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2020/2021.
Nachfolgend ist die voraussichtliche Entwicklung der zur internen Steuerung verwendeten finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren für die Bertrandt AG in Abhängigkeit der zwei möglichen Grundszenarien dargestellt. Eine Gewichtung dieser Szenarien oder eine anderweitige Aussage zu deren Wahrscheinlichkeit ist nicht möglich.
Szenario 1: Abklingendes Pandemiegeschehen und Normalisierung der Rahmenbedingungen
Der Vorstand sieht für die Bertrandt AG einen Anstieg der Gesamtleistung und des EBIT im Geschäftsjahr 2020/21. Gleichzeitig rechnet der Vorstand bedingt durch Working Capital-Effekte mit einem Rückgang des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit. Die Investitionen werden unterhalb des Geschäftsjahres 2019/20 erwartet. Bei den nicht-finanziellen Leistungsindikatoren ist geplant, das hohe Niveau auch im Geschäftsjahr 2020/2021 beizubehalten.
Szenario 2: Anhaltende oder weitere Verschärfung der Coronavirus-Pandemie mit weiterhin restriktiven staatlichen Maßnahmen
Der Vorstand sieht für die Bertrandt AG einen Rückgang der Gesamtleistung, des EBIT und des Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2020/21. Gleichzeitig werden die Investitionen unterhalb des Geschäftsjahres 2019/20 erwartet. Bei den nicht-finanziellen Leistungsindikatoren ist geplant, das hohe Niveau auch im Geschäftsjahr 2020/2021 beizubehalten.
Ehningen, 25. November 2020
Der Vorstand
Hans-Gerd Claus, Mitglied des Vorstands, Technik
Michael Lücke, Mitglied des Vorstands, Vertrieb
Markus Ruf, Mitglied des Vorstands, Finanzen
Bilanz zum 30.09.2020
Aktiva
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| In TEUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | 226.877 | 214.055 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 3.515 | 3.259 |
| 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen | 3.515 | 3.259 |
| II. Sachanlagen | 216.516 | 203.984 |
| 1. Grundstücke und Bauten | 67.948 | 68.244 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 69.695 | 59.733 |
| 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 24.536 | 26.934 |
| 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 54.337 | 49.073 |
| III. Finanzanlagen | 6.846 | 6.812 |
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 5.470 | 5.343 |
| 2. Beteiligungen | 294 | 294 |
| 3. sonstige Ausleihungen | 1.082 | 1.175 |
| B. Umlaufvermögen | 473.079 | 509.552 |
| I. Vorräte | 53.894 | 116.455 |
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 862 | 993 |
| 2. unfertige Leistungen | 42.129 | 56.837 |
| 3. fertige Leistungen | 10.903 | 58.625 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 284.360 | 335.351 |
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 168.582 | 213.850 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 102.478 | 109.660 |
| 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 341 | 1.074 |
| 4. sonstige Vermögensgegenstände | 12.959 | 10.767 |
| III. Wertpapiere | 1 | 1 |
| 1. sonstige Wertpapiere | 1 | 1 |
| IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 134.824 | 57.745 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 4.398 | 4.656 |
| Aktiva gesamt | 704.354 | 728.263 |
| Passiva | ||
| In TEUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
| A. Eigenkapital | 330.428 | 333.712 |
| I. Gezeichnetes Kapital | ||
| abzüglich Nennbetrag eigener Anteile | 10.095 | 10.095 |
| II. Kapitalrücklage | 28.791 | 28.791 |
| III. Gewinnrücklagen | ||
| 1. andere Gewinnrücklagen | 259.062 | 259.062 |
| IV. Bilanzgewinn | 32.480 | 35.764 |
| B. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen | 151 | 183 |
| C. Rückstellungen | 62.802 | 62.672 |
| 1. Rückstellungen für Pensionen | 4.615 | 4.262 |
| 2. Steuerrückstellungen | 8.109 | 627 |
| 3. sonstige Rückstellungen | 50.078 | 57.783 |
| D. Verbindlichkeiten | 310.931 | 331.654 |
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 209.928 | 209.266 |
| 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 570 | 0 |
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.365 | 2.774 |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 79.735 | 100.153 |
| 5. sonstige Verbindlichkeiten | 18.333 | 19.461 |
| E. Rechnungsabgrenzungsposten | 42 | 42 |
| Passiva gesamt | 704.354 | 728.263 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019/2020
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| In TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| I. Gewinn- und Verlustrechnung | ||
| 1. Umsatzerlöse | 887.343 | 906.009 |
| 2. Minderung des Bestands an fertigen und unfertigen Leistungen | -62.430 | -8.691 |
| 3. andere aktivierte Eigenleistungen | 902 | 1.048 |
| Gesamtleistung | 825.815 | 898.366 |
| 4. sonstige betriebliche Erträge | 11.553 | 20.798 |
| 5. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | -10.388 | -12.625 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -68.168 | -69.209 |
| 6. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -509.827 | -560.028 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -103.791 | -109.370 |
| 7. Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -29.541 | -29.588 |
| 8. sonstige betriebliche Aufwendungen | -91.860 | -97.658 |
| 9. EBIT | 23.793 | 40.686 |
| 10. Erträge aus Beteiligungen | 1 | 4.515 |
| 11. Erträge aus Gewinnabführungen | 33 | 1.089 |
| 12. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 2.032 | 2.296 |
| 13. Aufwendungen aus Verlustübernahme | -38 | -19 |
| 14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -3.354 | -3.202 |
| 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag | -9.119 | -12.548 |
| 16. Ergebnis nach Steuern | 13.348 | 32.817 |
| 17. sonstige Steuern | -480 | -435 |
| 18. Jahresüberschuss | 12.868 | 32.382 |
| 19. Gewinnvortrag | 19.612 | 19.573 |
| 20. Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen | 0 | -16.191 |
| 21. Bilanzgewinn | 32.480 | 35.764 |
Anhang Geschäftsjahr vom 1.10.2019 bis 30.09.2020
der Bertrandt AG, Ehningen
1. Allgemeine Bemerkungen
Die Bertrandt AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in 71139 Ehningen, Birkensee 1, Deutschland (Registernummer HRB 245259, Amtsgericht Stuttgart). Der Jahresabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der vorliegende Jahresabschluss der Bertrandt AG zum 30. September 2020 wurde nach den Vorschriften des HGB (unter Berücksichtigung von Art. 83 EG HGB) und den besonderen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung erstellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung gliedert sich nach dem Gesamtkostenverfahren.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt in Euro. Soweit nicht anders vermerkt, sind sämtliche Beträge in tausend Euro (TEUR) angegeben.
Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September.
Die Bertrandt AG erstellt gemäß § 290 in Verbindung mit § 315e HGB den Konzernabschluss nach IFRS für den größten und für den kleinsten Kreis von Unternehmen. Dieser wird im Bundesanzeiger elektronisch offengelegt.
2. Besonderheiten aufgrund von Betriebsführungsverträgen
Die Bertrandt AG hat mit einzelnen Gesellschaften Betriebs- und Teilbetriebsführungsverträge abgeschlossen. Die Gesellschaften führen im Außenverhältnis den Betrieb in eigenem Namen, aber für Rechnung der Bertrandt AG. Für die Bilanzierung der Bertrandt AG und den einzelnen Gesellschaften ergeben sich daraus folgende Auswirkungen:
a) Vermögensgegenstände werden grundsätzlich beim wirtschaftlichen Eigentümer und somit in der Regel bei der Bertrandt AG bilanziert.
b) Alle Verbindlichkeiten sind grundsätzlich entsprechend der rechtlichen Betrachtungsweise zu behandeln. Dies führt zu einer Darstellung entsprechend den Beziehungen im Außenverhältnis.
c) Rückstellungssachverhalte werden bei der Bertrandt AG erfasst, sofern die Gesellschaft im Innenverhältnis Ausgleichsansprüche gegenüber der Bertrandt AG geltend machen kann.
d) Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die wirtschaftlich die Bertrandt AG betreffen, machen diese einen Ausgleichsanspruch geltend.
e) In der Gewinn- und Verlustrechnung gilt die wirtschaftliche Betrachtungsweise. Das bedeutet, dass alle Sachverhalte, die für Rechnung der Bertrandt AG erfolgen, in deren Jahresabschluss dargestellt sind.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Währungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum Bilanzstichtag wie folgt bewertet:
Forderungen und Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sowie liquide Mittel und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr werden die Forderungen und flüssigen Mittel unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet und Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten aktiviert und werden planmäßig linear über deren Nutzungsdauer abgeschrieben. Als Nutzungsdauer wird ein Zeitraum von 3 Jahren beziehungsweise von 10 Jahren unterstellt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert. Die aktivierten Firmenwerte werden entsprechend ihrer angenommenen Nutzungsdauer über 15 Jahre abgeschrieben.
Sachanlagen
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder aktivierungspflichtigen Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Soweit erforderlich, werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Für Gebäude werden Nutzungsdauern zwischen 17 und 40 Jahren, für Außenanlagen von zehn Jahren und für technische Anlagen und Maschinen zwischen 3 und 20 Jahren angesetzt. Betriebs- und Geschäftsausstattung wird bei normaler Beanspruchung über 3 bis 19 Jahre abgeschrieben. Die Nutzungsdauern der Sachanlagen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Neuzugänge werden nach der linearen Methode pro rata temporis abgeschrieben.
Die geleisteten Anzahlungen auf Sachanlagen werden mit dem Nennwert der Zahlung bewertet.
Ab dem 01. Januar 2018 wurden durch eine gesetzliche Änderung die Grenzwerte der Geringwertigen Wirtschaftsgüter angehoben.
Bis zum 31 Dezember 2017 wurden diese mit Anschaffungskosten von über 150 bis 450 Euro und ab dem 01. Januar 2018 von über 250 Euro bis 800 Euro im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben und im Anlagenspiegel fiktiv als Abgang ausgewiesen.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen setzen sich aus Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und sonstigen Ausleihungen zusammen. Die Bewertung erfolgt jeweils zu den Anschaffungskosten beziehungsweise - aufgrund von voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen - zu dem niedrigeren beizulegenden Wert. Soweit die Voraussetzungen für eine dauernde Wertminderung gegeben sind, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sind diese Voraussetzungen für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr gegeben, wird eine Zuschreibung bis maximal zu den ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen.
Vorräte
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden ausgehend von den Einstandspreisen unter Vornahme von notwendigen Abschlägen bewertet.
Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten entsprechend dem Bearbeitungsgrad.
Die fertigen, noch nicht abgenommenen Erzeugnisse und Leistungen werden zu Herstellungskosten bewertet, wobei der verlustfreien Bewertung Rechnung getragen wird.
Die fertigen, vom Auftraggeber abgenommenen, aber nicht abgerechneten Leistungen werden zu Auftragswerten bewertet und unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag bewertet. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in ausreichender Höhe vorgenommen.
Rückdeckungsversicherungsansprüche werden auf Basis der Mitteilungen der Versicherer mit dem Deckungskapital und der ausgewiesenen Überschussbeteiligung angesetzt.
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zum Stichtagskurs, höchstens jedoch zu deren Anschaffungskosten, bewertet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
Der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks werden zum Nominalbetrag angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Aufwendungen bzw. Erträge, die den folgenden Geschäftsjahren zuzurechnen sind.
Eigenkapital und Sonderposten für Investitionszuschüsse
Die Positionen des Eigenkapitals und der Sonderposten für Investitionszuschüsse sind zum Nennbetrag ausgewiesen.
Rückstellungen
Die Pensionsrückstellungen werden unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) bewertet. Dabei werden die Rückstellungen mit einem von der Bundesbank gemäß der Rückstellungs-Abzinsungs-Verordnung (RückAbzinsVO) veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatz der letzten 10 Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB abgezinst. Zukünftige zu erwartende Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt.
Zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen wurden folgende Prämissen getroffen:
Prämissen zur Ermittlung von Pensionsverpflichtungen
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| 30.09.2020 | 30.09.2019 | |
|---|---|---|
| Zinssatz | 2,41% | 2,82% |
| Gehaltssteigerungstrend | 0% / 2,50% | 0% / 2,50% |
| Rentensteigerungstrend | 2,50% / 1,50% | 2,50% / 1,50% |
| Sterbe- und Invalidierungswahrscheinlichkeit nach Heubeck | 2018 G | 2018 G |
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 560 TEUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.
Für die Jubiläumsrückstellung wurde zum Bilanzstichtag 30. September 2020 ein Bewertungs-Gutachten eingeholt. Unter Verwendung der Richttafeln 2018 G nach Klaus Heubeck wird die Rückstellung zum Barwert (Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode) angesetzt.
Die Abzinsung der Rückstellung erfolgt unter Anwendung eines von der Bundesbank nach der Rückstellungs-Abzinsungs-Verordnung (RückAbzinsVO) veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatz der letzten sieben Jahre mit einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB. Die zukünftig zu erwartenden Entgeltsteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt.
Folgende Prämissen wurden getroffen:
Prämissen zur Ermittlung von Jubiläumsrückstellungen
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| 30.09.2020 | 30.09.2019 | |
|---|---|---|
| Zinssatz | 1,71% | 2,05% |
| Gehaltssteigerungstrend | 1,50% | 2,00% |
| Karenzphase | 6 Jahre | 6 Jahre |
In den Steuerrückstellungen und den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit deren Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern
Latente Steuern werden nach § 274 Abs.1 HGB für temporäre Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen gebildet, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen werden. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Gesellschaft. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Die Ermittlung der latenten Steuern folgt dem bilanzorientierten Temporary-Konzept. Aktive und passive latente Steuern werden nicht abgezinst.
4. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist gesondert im Anlagespiegel (siehe Anlage zum Anhang) dargestellt. Bei den im Anlagespiegel dargestellten sonstigen Ausleihungen handelt es sich um langfristig gewährte Mitarbeiterdarlehen, sowie Darlehensgewährungen an Dritte.
Der unter Finanzanlagen ausgewiesene Anteilsbesitz der Bertrandt AG ist gesondert in den Anlagen zum Anhang dargestellt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Rückdeckungsversicherungsansprüche in Höhe von 2.489 TEUR (Vorjahr 2.257 TEUR) sowie Forderungen aus Ertragsteuererstattungsansprüchen in Höhe von 3.017 TEUR (Vorjahr 5.188 TEUR).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
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| In TEUR | 30.09.2020 Gesamtbetrag | < 1 Jahr | >1 Jahr |
|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 168.582 | 168.582 | 0 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 102.478 | 11.480 | 90.998 |
| (davon aus Lieferungen und Leistungen) | 9.475 | 9.475 | 0 |
| (davon aus Forderungen Darlehen) | 93.003 | 2.005 | 90.998 |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 341 | 341 | 0 |
| (davon aus Lieferungen und Leistungen) | 341 | 341 | 0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 12.959 | 10.024 | 2.935 |
| Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 284.360 | 190.427 | 93.933 |
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| 30.09.2019 Gesamtbetrag | < 1 Jahr | >1 Jahr | |
|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 213.850 | 213.850 | 0 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 109.660 | 17.198 | 92.462 |
| (davon aus Lieferungen und Leistungen) | 14.082 | 14.082 | 0 |
| (davon aus Forderungen Darlehen) | 95.578 | 3.116 | 92.462 |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.074 | 1.074 | 0 |
| (davon aus Lieferungen und Leistungen) | 1.074 | 1.074 | 0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 10.767 | 8.214 | 2.553 |
| Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 335.351 | 240.336 | 95.015 |
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
Der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks umfassen Kassenbestände, Bankguthaben, Fest- und Termingelder.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Der Posten umfasst Vorauszahlungen für Wartungs- und sonstige Dienstleistungsverträge sowie abgegrenzte Aufwendungen für Urlaubsgeld.
Eigenkapital
Im Einzelnen stellt sich das Eigenkapital der Bertrandt AG wie folgt dar:
Eigenkapital
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| In TEUR | 30.09.2020 | Veränderung | 30.09.2019 |
|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 10.095 | - | 10.095 |
| Kapitalrücklage | 28.791 | - | 28.791 |
| andere Gewinnrücklagen | 259.062 | - | 259.062 |
| Bilanzgewinn | 32.480 | - 3.284 | 35.764 |
| Gesamt | 330.428 | - 3.284 | 333.712 |
Nach § 58 Abs. 2 AktG wurden aus dem Jahresüberschuss 0 TEUR (Vorjahr 16.191 TEUR) in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Im Bilanzgewinn von 32.480 TEUR (Vorjahr 35.764 TEUR) ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 19.612 TEUR (Vorjahr 19.573 TEUR) enthalten.
Gezeichnetes Kapital
Das zum Nennbetrag angesetzte gezeichnete Kapital der Bertrandt AG beträgt 10.143 TEUR und teilt sich auf in 10.143.240 nennwertlose Stückaktien und eigene Anteile, auf die jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von einem Euro entfällt. Die eigenen Anteile sind mit ihrem Nennwert in Höhe von 48 TEUR (Vorjahr 48 TEUR) offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.
Zum Bilanzstichtag befanden sich 48.027 eigene Aktien im Depot der Gesellschaft (Vorjahr 48.027 Stück).
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist von der Hauptversammlung am 20. Februar 2019 ermächtigt worden, bis zum 31. Januar 2024 eigene Aktien mit einem Anteil am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu 1.000.000,00 EUR zu erwerben.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Februar 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Bertrandt Aktiengesellschaft bis zum 31. Januar 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um bis zu 4.000.000,00 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2017). Der Vorstand wurde unter anderem auch ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen und in definierten Grenzen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Vom genehmigten Kapital wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Sonderposten für Investitionszuschüsse
Für den unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen ausgewiesenen Betrag in Höhe von 151 TEUR (Vorjahr 183 TEUR) ist im Berichtszeitraum die Auflösung entsprechend der anteiligen Abschreibung 32 TEUR erfolgt. Der Investitionszuschuss wurde im Rahmen eines Bauvorhabens am Standort in Tappenbeck gewährt.
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen sind unter anderem solche für ausstehende Rechnungen, ungewisse Verbindlichkeiten sowie die Verpflichtungen im Personal- und Sozialbereich berücksichtigt. Im Wesentlichen enthalten die sonstigen Personalrückstellungen Beträge für Erfolgsbeteiligungen und Tantiemen, Urlaub, Überstunden, Abfindungen, Freistellungen, Schwerbehinderten-Abgaben und Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Allen übrigen erkennbaren Risiken wurde in angemessenem Umfang Rechnung getragen.
Sonstige Rückstellungen
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| In TEUR | Personal-Rückstellungen | Rückstellungen aus laufendem Geschäftsbetrieb | Übrige Rückstellungen | Summe sonstige Rückstellungen |
|---|---|---|---|---|
| Stand 01.10.2019 | 48.072 | 150 | 9.561 | 57.783 |
| Verbrauch | 46.801 | 0 | 4.876 | 51.677 |
| Auflösung | 58 | 142 | 1.467 | 1.667 |
| Zuführung | 39.922 | 102 | 5.600 | 45.624 |
| Zinsanteil | 22 | 0 | -7 | 15 |
| Stand 30.09.2020 | 41.157 | 110 | 8.811 | 50.078 |
Verbindlichkeiten
Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten umfassen im Wesentlichen die langfristigen Tranchen des Schuldscheindarlehens in Höhe von 170.000 TEUR (Vorjahr 200.000 TEUR). Die ursprüngliche Laufzeit der einzelnen Tranchen beliefen sich auf fünf, sieben und zehn Jahre. Bei Fälligkeit ist eine Rückzahlung zu 100 Prozent durchzuführen; Sondertilgungsrechte bestehen für die variabel verzinsten Tranchen.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 39.928 TEUR (Vorjahr 9.266 TEUR) resultieren aus Finanzschulden gegenüber Kreditinstituten und abgegrenzten noch nicht bezahlten Zinsen. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aus der Umgliederung von zwei Tranchen des Schuldscheindarlehens in Höhe von 30.000 TEUR in den kurzfristigen Bereich.
Die Verbindlichkeiten im Berichtsjahr sowie im Vorjahr stellen sich wie folgt dar:
Verbindlichkeiten
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| In TEUR | 30.09.2020 Gesamtbetrag | ≤ 1 Jahr | >1 Jahr | davon >5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 209.928 | 39.928 | 170.000 | 66.500 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 570 | 570 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.365 | 2.365 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 79.735 | 29.842 | 49.893 | 24.947 |
| (davon aus Lieferungen und Leistungen) | 17.051 | 17.051 | 0 | 0 |
| (davon aus erhaltenen Anzahlungen) | 7.887 | 7.887 | 0 | 0 |
| (davon aus erhaltenen Darlehen) | 49.893 | 0 | 49.893 | 24.947 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 18.333 | 18.333 | 0 | 0 |
| (davon aus Steuern) | 18.042 | 18.042 | 0 | 0 |
| (davon im Rahmen der sozialen Sicherheit) | 276 | 276 | 0 | 0 |
| Summe Verbindlichkeiten | 310.931 | 91.038 | 219.893 | 91.447 |
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| In TEUR | 30.09.2019 Gesamtbetrag | ≤ 1 Jahr | >1 Jahr | davon >5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 209.266 | 9.266 | 200.000 | 66.500 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.774 | 2.774 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 100.153 | 100.153 | 0 | 0 |
| (davon aus Lieferungen und Leistungen) | 20.251 | 20.251 | 0 | 0 |
| (davon aus erhaltenen Anzahlungen) | 76.255 | 76.255 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 19.461 | 19.461 | 0 | 0 |
| (davon aus Steuern) | 18.445 | 18.445 | 0 | 0 |
| (davon im Rahmen der sozialen Sicherheit) | 315 | 315 | 0 | 0 |
| Summe Verbindlichkeiten | 331.654 | 131.654 | 200.000 | 66.500 |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Der Posten umfasst Mieteinnahmen, die Erträge für Perioden nach dem Stichtag darstellen.
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Von den Umsatzerlösen entfallen 839.621 TEUR auf das Inland und 47.722 TEUR auf das Ausland. Mit Beginn des neuen Geschäftsjahres wurde eine divisionale Struktur zur übergreifenden Marktbearbeitung ausgeprägt.
Nach Tätigkeitsbereichen teilen sich die Umsatzerlöse wie folgt auf:
Segmente
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| In TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Digital Engineering | 447.501 | 432.390 |
| Physical Engineering | 195.766 | 244.861 |
| Elektrik / Elektronik | 244.076 | 228.758 |
| Gesamt | 887.343 | 906.009 |
In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 11.553 TEUR sind folgende wesentliche periodenfremden Erträge enthalten: 1.009 TEUR (Vorjahr 656 TEUR) aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen und 641 TEUR (Vorjahr 718 TEUR) aus wertberichtigten Forderungen.
Die neutralen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 258 TEUR (Vorjahr 9.715 TEUR). Darüber hinaus sind die Gewinne aus der Währungsumrechnung in Höhe von 131 TEUR (Vorjahr 483 TEUR) sowie Erträge in Höhe von 32 TEUR (Vorjahr 32 TEUR) aus der Auflösung des Sonderpostens für die Investitionszuschüsse unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
In den Personalaufwendungen sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 3.418 TEUR (Vorjahr 2.850 TEUR) enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere Kosten für Verwaltung und Betrieb, Mieten, Beratung, Instandhaltung und Versicherungen. Des Weiteren sind neutrale Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 1.261 TEUR (Vorjahr 420 TEUR) sowie Aufwendungen wertberichtigter Forderungen aus Einzel- und Pauschalwertberichtigung in Höhe von 308 TEUR (Vorjahr 1.638 TEUR) und weitere periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 163 TEUR (Vorjahr 172 TEUR) enthalten. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung sind in Höhe von 575 TEUR (Vorjahr 79 TEUR) ebenfalls unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
In den Erträgen aus Beteiligungen sind Erträge mit verbundenen Unternehmen in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr 4.515 TEUR) enthalten.
Aus den in Höhe von insgesamt 2.032 TEUR ausgewiesenen sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind 1.952 TEUR (Vorjahr 2.065 TEUR) aus verbundenen Unternehmen und 20 TEUR (Vorjahr 41 TEUR) aus der Abzinsung von Rückstellungen enthalten. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge aus verbundenen Unternehmen resultieren aus Darlehensgewährungen. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen in Höhe von 61 TEUR (Vorjahr 65 TEUR) und Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 154 TEUR (Vorjahr 204 TEUR).
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten neben der Körperschaftsteuer die Gewerbesteuer für die Gesellschaften des Organkreises sowie ausländische Quellensteuer. Davon entfallen auf das laufende Jahr 7.946 TEUR Steueraufwand (Vorjahr 12.450 TEUR) und Aufwand für Vorjahre 1.173 TEUR (Vorjahr 98 TEUR). Die aktiven und passiven latenten Steuern werden gemäß § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB saldiert. Von den Aktivierungswahlrechten für den Überhang der aktiven latenten Steuern wird kein Gebrauch gemacht.
6. Ergänzende Angaben
Bestellte Sicherheiten
Zum Bilanzstichtag bestanden wie im Vorjahr keine bestellten Sicherheiten.
Haftungsverhältnisse
Die Haftungsverhältnisse resultieren ausschließlich aus Verpflichtungen für verbundene Unternehmen, welche gegenüber Dritten übernommen wurden und entfallen auf:
Haftungsverhältnisse
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| In TEUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Mitverpflichtungen | 6.468 | 5.794 |
| Bürgschaften | 0 | 0 |
| Gesamt | 6.468 | 5.794 |
Eine Inanspruchnahme aus den Mitverpflichtungen ist aus heutiger Sicht unwahrscheinlich.
Darüber hinaus besteht eine Mithaftung in Höhe von 49.893 TEUR für ein verbundenes Unternehmen. Diese ist bereits in der Bilanz in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen parallel passiviert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die künftigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet-, Pacht-, Wartungs-, Leasing- und Lieferantenverträgen für immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind wie folgt fällig:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
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| In TEUR | < 1 Jahr | 1 - 5 Jahre | >5 Jahre | 30.09.2020 |
|---|---|---|---|---|
| Miet- und Leasingverträge | 29.361 | 66.386 | 33.667 | 129.414 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 6.499 | 19.919 | 13.466 | 39.884 |
| Übrige | 40.923 | 3.381 | 22 | 44.326 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 70.284 | 69.767 | 33.689 | 173.740 |
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| In TEUR Vorjahr | < 1 Jahr | 1 - 5 Jahre | >5 Jahre | 30.09.2019 |
|---|---|---|---|---|
| Miet- und Leasingverträge | 28.550 | 70.666 | 35.814 | 135.030 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 6.217 | 21.355 | 16.208 | 43.780 |
| Übrige | 76.657 | 7.101 | 37 | 83.795 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 105.207 | 77.767 | 35.851 | 218.825 |
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter
Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter der Bertrandt AG und der über Betriebsführungsverträge angebundenen inländischen Tochtergesellschaften während des Geschäftsjahres teilt sich wie folgt auf:
Mitarbeiter im Durchschnitt gemäß §285 Nr. 7 HGB 2019/2020
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| Anzahl | Arbeiter | Angestellte | Summe | Auszubildende/Studenten | Aushilfen | Praktikanten/Diplomanden |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bertrandt AG | 0 | 643 | 643 | 20 | 10 | 2 |
| Inländische Tochtergesellschaften | 847 | 8.574 | 9.421 | 208 | 258 | 101 |
| Summe | 847 | 9.217 | 10.064 | 228 | 268 | 103 |
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| Anzahl | Gesamt |
|---|---|
| Bertrandt AG | 675 |
| Inländische Tochtergesellschaften | 9.988 |
| Summe | 10.663 |
Außberbilanzielle Effekte
Am 15. September 2015 wurde der Grundvertrag für Factoring abgeschlossen. Im Rahmen dessen wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Geschäftsjahr 2019/2020 an die Bank veräußert. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein echtes Factoring, bei dem das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Kunden auf den Factor übergeht. Die verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 17.675 TEUR (Vorjahr 28.408 TEUR) wurden in voller Höhe ausgebucht. Durch den Abschluss des Vertrages hat die Gesellschaft die Möglichkeit den Mittelzufluss zu beschleunigen.
Angaben nach § 285 Nr. 11a HGB
Bei der Beteiligung an der Bertrandt Entwicklungen AG & Co. OHG, Pullach i. Isartal, ist die Bertrandt AG unbeschränkt haftender Gesellschafter.
Honorar des Abschlussprüfers
Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer nach § 319 Abs. 1 HGB setzt sich wie folgt zusammen:
Honorar für den Abschlussprüfer
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| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfung | 326 | 318 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 2 | 36 |
| Steuerberatungsleistungen | 13 | 40 |
| Sonstige Leistungen | 36 | 24 |
| Gesamt | 377 | 418 |
Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Bertrandt AG und der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen betreffen eine betriebswirtschaftliche Prüfung von Angaben des Eigenkapitals. Die Honorare für Steuerberatungsleistungen betreffen im Wesentlichen die Bearbeitung von Anfragen im Rahmen der grenzüberschreitenden Mitarbeiterentsendung und Gesetzesänderungen. Die sonstigen Leistungen umfassen überwiegend die Bearbeitung von Anfragen zu Änderungen der Rechnungslegung nach HGB beziehungsweise IFRS sowie zu Konsolidierungssachverhalten.
WpHG Mitteilungen
Mitteilung nach §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 6, Satz 2 WpHG
Mit Schreiben vom 15. Dezember 2005, bei uns eingegangen am 23. Dezember 2005, hat uns die CSI Asset Management Establishment, Vaduz, Liechtenstein, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG am 12. Dezember 2005 die Stimmrechtsschwelle von 5 Prozent unterschritten hat und nun 3,77 Prozent beträgt. Davon sind der CSI Asset Management Establishment 3,77 Prozent der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
Mitteilung nach §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 6 WpHG
Mit Schreiben vom 15. Dezember 2005, bei uns eingegangen am 23. Dezember 2005, hat uns die Absolute Capital Management Holding Limited, Grand Cayman, Cayman Island, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG am 12. Dezember 2005 die Stimmrechtsschwelle von 5 Prozent unterschritten hat und nun 3,77 Prozent beträgt. Davon sind der Absolute Capital Management Holding Limited 3,77 Prozent der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Mitteilungen nach §§ 21 Abs. 1 Satz 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG *
a) Die Porsche GmbH, Stuttgart, die Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), die Louise Daxer-Piëch GmbH, Stuttgart, die Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Stuttgart, die Gerhard Porsche GmbH, Stuttgart, die Wolfgang Porsche GmbH, Stuttgart, die Hans-Peter Porsche GmbH, Stuttgart, die Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg (Österreich), die Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg (Österreich), die Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), die Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), die Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Frau Louise Daxer-Piëch, Wien (Österreich), Herr Mag. Josef Ahorner, Wien (Österreich), Frau Mag. Louise Kiesling, Wien (Österreich), Prof. Ferdinand Alexander Porsche, Gries/Pinzgau (Österreich), Dr. Oliver Porsche, Salzburg (Österreich), Herr Kai-Alexander Porsche, Innsbruck (Österreich), Herr Mark Philipp Porsche, Innsbruck (Österreich), Herr Gerhard Anton Porsche, Mondsee (Österreich), Dr. Wolfgang Porsche, München, Herr Hans-Peter Porsche, Salzburg (Österreich) und Herr Peter Daniell Porsche, Hallein/Rif (Österreich) haben uns jeweils am 27. März 2006 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil jedes der vorstehend genannten Mitteilenden an der Bertrandt AG am 11. Februar 2002 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 26. Februar 2002 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug; 19. März 2003 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 26. September 2003 die Schwelle von 25 Prozent erreicht hatte und dann 25,00 Prozent betrug; 29. September 2003 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,99 Prozent betrug; 14. Januar 2004 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 1. September 2004 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug; 17. Februar 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 11. März 2005 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug; 18. Mai 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 28. September 2005 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,99 Prozent betrug; sowie 24. Oktober 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hat, dann 25,01 Prozent betrug und nunmehr 25,14 Prozent beträgt und dass die vorstehend genannten Stimmrechtsanteile den Mitteilenden jeweils nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren bzw. sind. *
* Hinweis der Gesellschaft: lit a), c) und d) aufgrund neuerer Stimmrechtsmitteilungen teilweise überholt, lit. b) entfallen aufgrund freiwilliger Konzernstimmrechtsmitteilung vom 16. Juni 2016.
b) Die Familie Porsche-Daxer-Piëch Beteiligung GmbH, Stuttgart, hat uns am 27. März 2006 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Familie Porsche-Daxer-Piëch Beteiligung GmbH an der Bertrandt AG am 19. Dezember 2003 die Schwellen von 5 Prozent und 10 Prozent überschritten hatte und dann 24,99 Prozent betrug; 14. Januar 2004 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 1. September 2004 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug; 17. Februar 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 11. März 2005 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug; 18. Mai 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 28. September 2005 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,99 Prozent betrug; sowie 24. Oktober 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hat, dann 25,01 Prozent betrug und nunmehr 25,14 Prozent beträgt und dass die vorstehend genannten Stimmrechtsanteile der Familie Porsche-Daxer-Piëch Beteiligung GmbH jeweils nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren bzw. sind.
c) Die Ferdinand Piëch GmbH, Wiernsheim, die Hans-Michel Piëch GmbH, Wiernsheim, die Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Piëch GmbH, Salzburg (Österreich), die Dr. Hans Michel Piëch GmbH, Salzburg (Österreich), Dr. Ferdinand Piëch, Salzburg (Österreich), und Dr. Hans Michel Piëch, Salzburg (Österreich), haben uns jeweils am 27. März 2006 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil jedes der vorstehend genannten Mitteilenden an der Bertrandt AG am 11. Februar 2002 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 26. Februar 2002 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug; 19. März 2003 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 26. September 2003 die Schwelle von 25 Prozent erreicht hatte und dann 25,00 Prozent betrug; 29. September 2003 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,99 Prozent betrug; 14. Januar 2004 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 1. September 2004 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug; 17. Februar 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 11. März 2005 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug; 18. Mai 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 28. September 2005 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,99 Prozent betrug; sowie 24. Oktober 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hat, dann 25,01 Prozent betrug und nunmehr 25,14 Prozent beträgt und dass die vorstehend genannten Stimmrechtsanteile den Mitteilenden jeweils nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren bzw. sind.
Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG
Mit dem Schreiben vom 17. November 2006 hat uns die Familie Porsche Holding GmbH mit Sitz in Salzburg, A-5020 Salzburg, gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Mitteilenden an der Bertrandt AG am 13. November 2006 die Schwellen von 5 Prozent, 10 Prozent und 25 Prozent überschritten hat und nunmehr 25,01 Prozent beträgt. Diese Stimmrechtsanteile sind der Mitteilenden nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Mitteilung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Die Friedrich Boysen-Unternehmensstiftung mit Sitz in Altensteig, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG am 21. Februar 2011 die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 14,9 Prozent der Stimmrechte (1.511.343 Stimmrechte) beträgt. Diese Stimmrechte werden von der Friedrich Boysen Holding GmbH mit Sitz in Altensteig, Deutschland, gehalten, und der Friedrich Boysen-Unternehmensstiftung gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.
Die von der Friedrich Boysen Holding GmbH erworbenen 7,45 Prozent der Stimmrechte (755.671 Stimmrechte) wurden durch Ausübung eines durch Finanzinstrumente nach § 25 Abs. 1 Satz 1 WpHG verliehenen Rechts der Friedrich Boysen Holding GmbH, Aktien der Bertrandt AG zu erwerben, erlangt.
Mitteilung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Die Friedrich Boysen Holding GmbH mit Sitz in Altensteig, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG am 21. Februar 2011 die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 14,9 Prozent der Stimmrechte (1.511.342 Stimmrechte) beträgt.
Die von der Friedrich Boysen Holding GmbH erworbenen 7,45 Prozent der Stimmrechte (755.671 Stimmrechte) wurden durch Ausübung eines durch Finanzinstrumente nach § 25 Abs. 1 Satz 1 WpHG verliehenen Rechts der Friedrich Boysen Holding GmbH, Aktien der Bertrandt AG zu erwerben, erlangt.
Mitteilung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Mit Schreiben vom 28. Februar 2011, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns die b.invest AG mit Sitz in Ehningen, Deutschland mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG am 24. Februar 2011 die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 4,8 Prozent der Stimmrechte (486.876 Stimmrechte) beträgt.
Mitteilung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Mit Schreiben vom 12. August 2013, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns die LK Holding GmbH, Salzburg, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG, Ehningen, Deutschland, am 10. August 2013 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und an diesem Tag 25,01 Prozent (das entspricht 2.537.095 Stimmrechten) beträgt. Sämtliche der vorgenannten 2.537.095 Stimmrechte sind der LK Holding GmbH, Salzburg, Österreich, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen zuzurechnen, deren Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart, Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart, Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, Familien Porsche-Kiesling Beteiligung GmbH, Grünwald und Louise Daxer-Piëch GmbH, Grünwald.
Mitteilung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG
1. Mit Schreiben vom 11. September 2013, eingegangen bei uns an demselben Tag, haben wir von der Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erhalten:
Der Stimmrechtsanteil der Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 11. September 2013 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent überschritten und betrug an diesem Tag 25,01 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.537.095 Stimmrechten).
Sämtliche Stimmrechte der Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, sind dieser nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen zuzurechnen, deren Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart; Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart.
2. Mit Schreiben vom 11. September 2013, eingegangen bei uns an demselben Tag, haben wir von der Ahorner Beta Beteiligungs GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erhalten:
Der Stimmrechtsanteil der Ahorner Beta Beteiligungs GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 11. September 2013 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent überschritten und betrug an diesem Tag 25,01 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.537.095 Stimmrechten).
Sämtliche Stimmrechte der Ahorner Beta Beteiligungs GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, sind dieser nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen zuzurechnen, deren Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart; Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart.
3. Mit Schreiben vom 11. September 2013, eingegangen bei uns an demselben Tag, haben wir von der Louise Daxer-Piëch GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erhalten:
Der Stimmrechtsanteil der Louise Daxer-Piëch GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 11. September 2013 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent überschritten und betrug an diesem Tag 25,01 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.537.095 Stimmrechten).
Sämtliche Stimmrechte der Louise Daxer-Piëch GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, sind dieser nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen zuzurechnen, deren Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald; Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart; Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart.
4. Mit Schreiben vom 11. September 2013, eingegangen bei uns an demselben Tag, haben wir von der Ahorner Holding GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erhalten:
Der Stimmrechtsanteil der Ahorner Holding GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 11. September 2013 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent überschritten und betrug an diesem Tag 25,01 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.537.095 Stimmrechten).
Sämtliche Stimmrechte der Ahorner Holding GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, sind dieser nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen zuzurechnen, deren Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg; Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald; Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart; Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart.
Veröffentlichung von Mitteilungen gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG
1. Mit Schreiben vom 2. Juli 2014, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns von der Vermögensverwaltungsgesellschaft Familie Bichler bR, Iptingen, Deutschland, folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erreicht:
Der Stimmrechtsanteil der Vermögensverwaltungsgesellschaft Familie Bichler bR, Iptingen, Deutschland, an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 2. Juli 2014 die Schwelle von 5 Prozent unterschritten und betrug an diesem Tag 3,94 Prozent (400.000 Stimmrechte).
2. Mit Schreiben vom 2. Juli 2014, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns von Herrn Dietmar Bichler, Deutschland, folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erreicht:
Der Stimmrechtsanteil des Herrn Dietmar Bichler, Deutschland, an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 2. Juli 2014 die Schwelle von 5 Prozent unterschritten und betrug an diesem Tag 3,94 Prozent (400.000 Stimmrechte).
Sämtliche Stimmrechte des Herrn Dietmar Bichler, Deutschland, sind diesem nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über das folgende kontrollierte Unternehmen zuzurechnen, dessen Stimmrechtsanteil an der Bertrandt Aktiengesellschaft 3 Prozent oder mehr beträgt: Vermögensverwaltungsgesellschaft Familie Bichler bR, Iptingen, Deutschland.
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Mit Schreiben vom 20. Juli 2015, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung von Frau Dr. Geraldine Porsche, Republik Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erreicht:
Der Stimmrechtsanteil von Frau Dr. Geraldine Porsche an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 14. Juli 2015 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent überschritten und beträgt an diesem Tag 28,97 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.938.189 Stimmrechten). Diese Stimmrechtsanteile sind Frau Dr. Geraldine Porsche, Republik Österreich, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Namen der kontrollierten Unternehmen, von denen bei der Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 3 Prozent oder mehr zugerechnet werden: Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Salzburg; Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg; Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg; Ferdinand Alexander Porsche GmbH; Grünwald; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald; LK Holding GmbH, Salzburg; Louise Kiesling GmbH, Grünwald; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart; Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart.
Mit Schreiben vom 20. Juli 2015, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung von Frau Diana Porsche, Republik Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erreicht:
Der Stimmrechtsanteil von Frau Diana Porsche an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 14. Juli 2015 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent überschritten und beträgt an diesem Tag 28,97 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.938.189 Stimmrechten). Diese Stimmrechtsanteile sind Frau Diana Porsche, Republik Österreich, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Namen der kontrollierten Unternehmen, von denen bei der Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 3 Prozent oder mehr zugerechnet werden: Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Salzburg; Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg; Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg; Ferdinand Alexander Porsche GmbH; Grünwald; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald; LK Holding GmbH, Salzburg; Louise Kiesling GmbH, Grünwald; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart; Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart.
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Mit Schreiben vom 1. Juni 2016, eingegangen bei uns an demselben Tag, sowie Schreiben vom 16. Juni 2016, eingegangen bei uns an demselben Tag, haben uns folgende freiwillige Konzernstimmrechtsmitteilungen aufgrund einer konzerninternen Umstrukturierung von Herrn Dr. Wolfgang Porsche, Herrn Dr. Dr. Christian Porsche, Frau Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Herrn Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche und Herrn Felix Alexander Porsche, nach §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG erreicht:
Der Stimmrechtsanteil von Herrn Dr. Wolfgang Porsche, Herrn Dr. Dr. Christian Porsche, Frau Dipl.Design. Stephanie Porsche-Schröder, Herrn Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche und Herrn Felix Alexander Porsche an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 1. Juni 2016 und am 15. Juni 2016 28,97 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.938.189 Stimmrechten) betragen.
Diese Stimmrechtsanteile sind Herrn Dr. Wolfgang Porsche, Herrn Dr. Dr. Christian Porsche, Frau Dipl.Design. Stephanie Porsche-Schröder, Herrn Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche und Herrn Felix Alexander Porsche nach § 22 WpHG zuzurechnen. Namen der Aktionäre mit 3 Prozent oder mehr Stimmrechte: Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft. Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit den obersten beherrschenden Personen: Strang 1: Dr. Wolfgang Porsche, Dr. Dr. Christian Porsche, Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche, Felix Alexander Porsche, Familie WP Holding GmbH, Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH, Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Familie Porsche Beteiligung GmbH, Porsche Automobil Holding SE, VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Porsche Holding Stuttgart GmbH, Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (28,97 Prozent der Stimmrechte). Strang 2: Dr. Wolfgang Porsche, Dr. Dr. Christian Porsche, Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche, Felix Alexander Porsche, Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Ferdinand Porsche Familien-Holding GmbH, Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Familie Porsche Beteiligung GmbH, Porsche Automobil Holding SE, VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Porsche Holding Stuttgart GmbH, Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (28,97 Prozent der Stimmrechte).
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Mit Schreiben vom 16. Juli 2019, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der Union Investment Privatfonds GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, erreicht:
Union Investment Privatfonds GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb / Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 15. Juli 2019 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 3,004 Prozent (letzte Meldung: n/a Prozent), der Anteil der Instrumente 0 Prozent (letzte Meldung: n/a Prozent) und die Summe der Anteile 3,004 Prozent (letzte Meldung n/a Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE0005232805 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 304.727, Summe 304.727, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0,00 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 3,004 Prozent, Summe 3,004 Prozent. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Mitteilungspflichtige weder beherrscht wird, noch andere Unternehmen mit meldepflichtigen Stimmrechten beherrscht.
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 WpHG
Mit Schreiben vom 15. Oktober 2019, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der Kabouter International Opportunities Fund II, LLC mit Sitz in Chicago, USA, erreicht:
Der Kabouter International Opportunities Fund II, LLC mit Sitz in Chicago, USA, hat als Mitteilungspflichtiger aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 11. Oktober 2019 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 0,00 Prozent (letzte Mitteilung 4,73 Prozent), der Anteil der Instrumente 0,00 Prozent (letzte Mitteilung 0,00 Prozent) und die Summe der Anteile 0,00 Prozent (letzte Mitteilung 4,73 Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE0005232805 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 0, Summe 0, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0,00 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 0,00 Prozent, Summe 0,00 Prozent. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Mitteilungspflichtige weder beherrscht wird, noch andere Unternehmen mit meldepflichtigen Stimmrechten beherrscht.
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 WpHG
Mit Schreiben vom 15. Oktober 2019, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung des Herrn Peter Zaldivar erreicht:
Herr Peter Zaldivar hat als Mitteilungspflichtiger aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 11. Oktober 2019 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 0,00 Prozent (letzte Mitteilung 4,96 Prozent), der Anteil der Instrumente 0,00 Prozent (letzte Mitteilung 0,00 Prozent) und die Summe der Anteile 0,00 Prozent (letzte Mitteilung 4,96 Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE0005232805 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 0, Summe 0, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0,00 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 0,00 Prozent, Summe 0,00 Prozent. Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit dem obersten beherrschenden Unternehmen: Peter Zaldivar, Kabouter Management, LLC.
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 WpHG
Mit Schreiben vom 15. Oktober 2019, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der MainFirst SICAV mit Sitz in Sennigerberg, Luxemburg, erreicht:
MainFirst SICAV mit Sitz in Sennigerberg, Luxemburg, hat als Mitteilungspflichtiger aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 11. Oktober 2019 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 7,61 Prozent (letzte Mitteilung 2,68 Prozent), der Anteil der Instrumente 0,00 Prozent (letzte Mitteilung n/a.) und die Summe der Anteile 7,61 Prozent (letzte Mitteilung 2,68 Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE0005232805 absolut direkt (§ 33 WpHG) 771.745, zugerechnet (§ 34 WpHG) 0, Summe 771.745, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 7,61 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 0,00 Prozent, Summe 7,61 Prozent. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Mitteilungspflichtige weder beherrscht wird, noch andere Unternehmen mit meldepflichtigen Stimmrechten beherrscht.
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Mit Schreiben vom 18. Februar 2020, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung von Herrn Herbert Wild erreicht:
Herr Herbert Wild hat als Mitteilungspflichtiger aus dem Grund der Mitteilung "Sonstiger Grund: Vollmachten zur Ausübung der Stimmrechte auf der HV am 19.02.2020" mit dem Datum der Schwellenberührung 18. Februar 2020 Gesamtstimmrechtsanteile gemeldet. Als vom Mitteilungspflichtigen abweichender "Name der Aktionäre mit 3 Prozent oder mehr Stimmrechten" wurde mitgeteilt: Axxion S.A. Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 4,75 Prozent (letzte Meldung: n/a Prozent), der Anteil der Instrumente 0,00 Prozent (letzte Meldung: n/a Prozent) und die Summe der Anteile 4,75 Prozent (letzte Meldung n/a Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben.
Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE0005232805 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, absolut zugerechnet (§ 34 WpHG) 481.858, Summe 481.858, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 4,75 Prozent, Summe 4,75 Prozent. Ferner wurde mitgeteilt, dass der Mitteilungspflichtige weder beherrscht wird, noch andere Unternehmen beherrscht, die Stimmrechte halten oder denen Stimmrechte zugerechnet werden.
Zudem wurde aufgrund "Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG" mitgeteilt:
Datum der Hauptversammlung 19. Februar 2020. Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung: Anteil Stimmrechte 0,00 Prozent, Anteil Instrumente 0,00 Prozent, Summe Anteile 0,00 Prozent.
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Mit Schreiben vom 27. April 2020, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der Axxion S.A. mit Sitz in Grevenmacher, Luxemburg erreicht:
Die Axxion S.A. mit Sitz in Grevenmacher, Luxemburg, hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 23. April 2020 Gesamtstimmrechtsanteile gemeldet. Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 2,99 Prozent (letzte Mitteilung 4,96), der Anteil der Instrumente 0,00 Prozent (letzte Mitteilung 0,00) und in Summe 2,99 Prozent (letzte Mitteilung 4,96). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE0005232805 absolut direkt (§ 33 WpHG) 2000, zugerechnet (§ 34 WpHG) 301.201, Summe 303.201, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0,02 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 2.97 Prozent, Summe 2,99 Prozent. Instrumente im Sinne des § 38 Abs.1 Nr. 1 WpHG absolut 0, Summe 0, in Prozent 0,00 Prozent, Summe 0,00. Instrumente im Sinne des § 38 Abs.1 Nr. 2 WpHG absolut 0, Summe 0, in Prozent 0,00 Prozent, Summe 0,00. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Mitteilungspflichtige weder beherrscht wird, noch andere Unternehmen beherrscht, die Stimmrechte halten oder denen Stimmrechte zugerechnet werden.
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG
Mit Schreiben vom 29. April 2020, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der Wellington Management Group LLP mit Sitz in Boston / Massachusetts, Vereinigte Staaten von Amerika erreicht:
Die Wellington Management Group LLP mit Sitz in Boston / Massachusetts, Vereinigte Staaten von Amerika, hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung am 27. April 2020 Gesamtstimmrechtsanteile gemeldet. Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 3,03 Prozent (letzte Mitteilung n/a), der Anteil der Instrumente 0,00 Prozent (letzte Mitteilung n/a) und in Summe 3,03 Prozent (letzte Mitteilung n/a Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE0005232805 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0,00, zugerechnet (§ 34WpHG) 307.457, Summe 307.457, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0,00 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 3,03 Prozent, Summe 3,03 Prozent.
Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit dem obersten beherrschenden Unternehmen:
Wellington Management Group LLP, Wellington Group Holdings LLP, Wellington Investment Advisors Holdings LLP, Wellington Management Company LLP,
Wellington Management Group LLP, Management Trust Company, NA,
Wellington Management Group LLP, Wellington Group Holdings LLP, Wellington Management Funds Holdings LLP, Wellington Alternative Investments LLC, International Research Equity Extended Master Fund, L.P.,
Wellington Management Group LLP, Wellington Group Holdings LLP, Wellington Management Funds Holdings LLP, Wellington Alternative Investments LLC, International Research Equity Extended Fund, L.P.,
Wellington Management Group LLP, Wellington Group Holdings LLP, Wellington Management Funds Holdings LLP, Wellington Management Funds Inc., Wellington Funds (US) LLC,
Wellington Management Group LLP, Wellington Group Holdings LLP, Wellington Investment Advisors Holdings LLP, Wellington Management Global Holdings, Ltd., Wellington Management Singapore Pte Ltd.,
Wellington Management Group LLP, Wellington Group Holdings LLP, Wellington Management Funds Holdings LLP, Wellington Management Funds Inc., Wellington Management Funds LLC.
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Mit Schreiben vom 29. Juli 2020, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der FMR LLC mit Sitz in Wilmington / Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika (die), erreicht:
Die FMR LLC mit Sitz in Wilmington / Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika (die)hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung am 28. Juli 2020 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 2,97 Prozent (letzte Mitteilung 4,99 Prozent), der Anteil der Instrumente 0 Prozent (letzte Mitteilung 0,00 Prozent) und in Summe 2,97 Prozent (letzte Mitteilung 4,99 Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt: ISIN DE0005232805 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0,00, absolut zugerechnet (§ 34 WpHG) 301.598, Summe 301.598, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0,00 Prozent, in Prozent zugerechnet (§ 34 WpHG) 2,97 Prozent, Summe 2,97 Prozent. Instrumente im Sinne des § 38 Abs.1 Nr. 1 WpHG absolut 0, Summe 0, in Prozent 0,00 Prozent, Summe 0,00. Instrumente im Sinne des § 38 Abs.1 Nr. 2 WpHG absolut 0, Summe 0, in Prozent 0,00 Prozent, Summe 0,00.
Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit dem obersten beherrschenden Unternehmen:
FMR LLC, FIAM Holdings LLC, FIAM LLC,
FMR LLC, Fidelity Management & Research Company LLC,
FMR LLC, Fidelity Management & Research Company LLC, FMR Investment Management (UK) Limited.
Erklärung zum Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der Bertrandt AG haben die Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben. Diese ist auf der Bertrandt-Homepage dauerhaft zugänglich unter "http://www.bertrandt.com/investor-relations/corporate-governance.html".
Nachtragsbericht
Der Ausblick auf das Geschäftsjahr 2020/2021 ist von außergewöhnlich hoher Unsicherheit hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geprägt. Die Verschärfung der Coronavirus-Pandemie, der zweite Lockdown in vielen Ländern seit Herbst 2020 und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die für Bertrandt wichtigen Kundenindustrien sind derzeit nicht vorhersehbar und stellen eine zusätzliche Unsicherheitskomponente hinsichtlich Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Bertrandt AG dar.
Angaben zu Organen der Gesellschaft
Vorstand
Hans-Gerd Claus
Mitglied des Vorstands
Technik
Michael Lücke
Mitglied des Vorstands
Vertrieb
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| ― | Mitglied des Board of Directors der Bertrandt UK Limited, Dunton |
| ― | Chairman (seit 01.01.2020, vorher Mitglied) des Board of Directors der Bertrandt US Inc., Rochester Hill |
Markus Ruf
Mitglied des Vorstands
Finanzen
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| ― | Vertreter der Bertrandt AG als "Président" der Bertrandt France S.A.S., Vélizy-Villacoublay |
Die Gesamtvergütung für im Geschäftsjahr 2019/2020 aktive Mitglieder des Vorstands beträgt 1.617 TEUR (Vorjahr 3.471 TEUR) und enthält ein Fixum, Nebenleistungen sowie eine erfolgsabhängige Komponente. Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands sind im Vergütungsbericht innerhalb des Lageberichts enthalten. Darüber hinaus wurden für ehemalige Mitglieder des Vorstands Pensionsrückstellungen in Höhe von 4.204 TEUR (Vorjahr 3.891 TEUR) passiviert und 59 TEUR (Vorjahr 59 TEUR) im Geschäftsjahr an Ruhegehältern ausbezahlt. Des Weiteren wurde an ein ehemaliges Mitglied des Vorstands 1.096 TEUR variable Vergütung ausbezahlt.
Aufsichtsrat
Dietmar Bichler
Vorsitzender des Aufsichtsrats
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| ― | Vorsitzender des Aufsichtsrats der b.invest AG i.L., Ehningen |
| ― | Mitglied des Aufsichtsrats der MAHLE GmbH, Stuttgart |
| ― | Vorsitzender des Aufsichtsrats der Lindauer DORNIER GmbH, Lindau |
Horst Binnig
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
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| ― | Vorsitzender des Vorstands der Rheinmetall Automotive AG, Neckarsulm (bis 31.12.2019) |
| ― | Mitglied des Vorstands der Rheinmetall AG, Düsseldorf (bis 31.12.2019) |
| ― | Chairman des Board of Directors der HASCO KSPG Nonferrous Components (Shanghai) Co. Ltd., Shanghai (bis 12.11.2019) |
| ― | Vice Chairman des Board of Directors der Kolbenschmidt HUAYU Piston Co., Ltd., Shanghai (bis 11.11.2019) |
| ― | Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS HUAYU AluTech GmbH, Neckarsulm (bis 31.10.2019) |
| ― | Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS Kolbenschmidt GmbH, Neckarsulm (bis 31.10.2019) |
| ― | Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS Gleitlager GmbH, St.-Leon-Rot (bis 31.10.2019) |
| ― | Vorsitzender des Aufsichtsrats der Pierburg GmbH, Neuss (bis 31.10.2019) |
| ― | Vice Chairman des Board of Directors der Pierburg HUAYU Pump Technology Co. Ltd., Shanghai (bis 11.11.2019) |
| ― | Director der KSPG Holding USA, Inc, Marinette (bis 31.12.2019) |
| ― | Vorsitzender des Aufsichtsrats der Pierburg Pump Technology GmbH, Neuss (bis 31.10.2019) |
| ― | Chairman des Board of Directors der KSPG (China) Investment Co., Ltd., Shanghai (bis 01.01.2020) |
| ― | Mitglied im Gesellschafter Beirat der HELLA GmbH & Co. KGaA, Lippstadt |
Udo Bäder
Mitglied des Aufsichtsrats
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| ― | Selbständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater |
Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn
Mitglied des Aufsichtsrats
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| ― | Universitätsprofessor für Betriebstechnik und Systemplanung am Institut für Managementwissenschaften der TU Wien, Wien |
| ― | Geschäftsführer der Fraunhofer Austria Research GmbH, Wien |
| ― | Mitglied des Verwaltungsrats der Glutz AG, Soloturn |
| ― | Mitglied des Beirats der Herrmann Ultraschall GmbH & Co. KG, Karlsbad Ittersbach (bis 31.07.2020) |
| ― | Mitglied des Beirats der Wittenstein AG, Harthausen |
| ― | Mitglied des Beirats der EVN AG, Maria Enzersdorf |
| ― | Mitglied des Aufsichtsrats der Würth-Hochenburger GmbH, Innsbruck (bis 31.10.2019) |
Michael Schmidt
Arbeitnehmervertreter
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| ― | Teamleiter, Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, München |
Marianne Weiß
Arbeitnehmervertreterin
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| ― | Kaufmännische Sachbearbeiterin, Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Gaimersheim |
Der Aufsichtsrat erhält für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019/2020 insgesamt eine fixe Vergütung in Höhe von 269 TEUR (Vorjahr 321 TEUR).
Auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats entfallen die in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Beträge:
Aufsichtsratsvergütung
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| In EUR | Fixum 2019/2020 |
|---|---|
| Dietmar Bichler | 88.000 |
| Udo Bäder | 41.600 |
| Horst Binnig | 54.400 |
| Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn | 33.600 |
| Michael Schmidt | 25.600 |
| Marianne Weiß | 25.600 |
| Gesamt | 268.800 |
Im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses erhielten die Arbeitnehmervertreterinnen des Aufsichtsrats marktübliche Gehälter inklusive gesetzlicher Sozialabgaben. Darüber hinaus wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019/2020 für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, keine Vergütungen gezahlt oder Vorteile gewährt.
Der Bestand der von Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands gehaltenen Bertrandt-Aktien stellt sich wie folgt dar:
Aktienbesitz der Aufsichtsratmitglieder und des Vorstands
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| Stück | Stand 30.09.2020 Aktien | Stand 30.09.2019 Aktien |
|---|---|---|
| Dietmar Bichler (Vorsitzender des Aufsichtsrats) | 400.000 | 400.000 |
| Gesamt | 400.000 | 400.000 |
Optionen werden nicht aufgeführt, da derzeit kein Optionsprogramm besteht.
Anteilsbesitz der Bertrandt AG - inländische Gesellschaften
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| In TEUR Name und Sitz der Gesellschaft | Anmerkung | Anteil am Kapital in % |
Eigenkapital | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|
| Inland | ||||
| Bertrandt Beteiligungen GmbH, Ehningen | 1,2 | 100,0 | 50 | -30 |
| Bertrandt Cognition GmbH, Ehningen | 1,4 | 100,0 | 25 | -4 |
| Bertrandt Development GmbH, Ehningen | 1,2,4 | 100,0 | 25 | 4 |
| Bertrandt Digital GmbH, Ehningen | 1,2,4 | 100,0 | 25 | 1 |
| Bertrandt Ehningen GmbH, Ehningen | 1,2 | 100,0 | 25 | 909 |
| Bertrandt Energie GmbH, Mönsheim | 4 | 100,0 | 461 | 217 |
| Bertrandt Fahrerprobung Süd GmbH, Nufringen | 1,2 | 100,0 | 26 | 5 |
| Bertrandt GmbH, Hamburg | 1,2 | 100,0 | 1.059 | 71 |
| Bertrandt Grundstücks GmbH, Nufringen | 4 | 100,0 | 2 | -27 |
| Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Gaimersheim | 1,2 | 100,0 | 51 | 7 |
| Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Ginsheim-Gustavsburg | 1,2 | 100,0 | 51 | 7 |
| Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Hamburg | 1,2 | 100,0 | 51 | 2 |
| Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Köln | 1,2 | 100,0 | 51 | 7 |
| Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, München | 1,2 | 100,0 | 51 | 6 |
| Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Neckarsulm | 1,2 | 100,0 | 1.422 | 8 |
| Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Tappenbeck | 1,2 | 100,0 | 51 | 6 |
| Bertrandt Innovation GmbH, Tappenbeck | 4 | 100,0 | 23 | 0 |
| Bertrandt Medical GmbH, Ehningen | 1,2,4 | 100,0 | 25 | 4 |
| Bertrandt Mobility GmbH, Ehningen | 4 | 100,0 | 22 | 0 |
| Bertrandt München GmbH, München | 100,0 | 21 | 0 | |
| Bertrandt Neo GmbH, Tappenbeck | 4 | 100,0 | 23 | 0 |
| Bertrandt Powertrain Validation GmbH, München (vormals: Bertrandt Innovation GmbH) | 1,2,4 | 100,0 | 27 | 4 |
| Bertrandt Projektgesellschaft mbH, Ehningen | 1,2 | 100,0 | 26 | 3 |
| Bertrandt Services GmbH, Ehningen | 1,2 | 100,0 | 50 | 3 |
| Bertrandt Simulations GmbH, Ehningen | 1,2,4 | 100,0 | 25 | 3 |
| Bertrandt Solutions GmbH, Ehningen | 1,2 | 100,0 | 25 | 0 |
| Bertrandt Tappenbeck GmbH, Tappenbeck | 100,0 | 20 | 0 | |
| Bertrandt Technikum GmbH, Ehningen | 1,2 | 100,0 | 51 | 7 |
| Bertrandt Technologie GmbH, Immendingen | 1,2 | 100,0 | 25 | 4 |
| Bertrandt Technologie GmbH, Mönsheim | 1,2 | 100,0 | 100 | 2 |
| Bertrandt Technologie GmbH, München (ehemals: Bertrandt Innovation GmbH, Ehningen) | 1,2 | 100,0 | 25 | 2 |
| Bertrandt Technologie GmbH, Nürnberg | 1,2,4 | 100,0 | 25 | 4 |
| Bertrandt Technologie GmbH, Regensburg | 1,2,4 | 100,0 | 25 | 5 |
| Bertrandt Technologie GmbH, Sassenburg | 1,2 | 100,0 | 25 | 4 |
| Bertrandt Verwaltungs GmbH, Mönsheim | 1,2 | 100,0 | 25 | 5 |
| b.professional GmbH, Mannheim | 1,2,4 | 100,0 | 25 | 5 |
| Jobfair GmbH, Mannheim | 1,2,4 | 100,0 | 285 | -48 |
| Bertrandt Automotive GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal | 2,4 | 94,9 | 519 | 254 |
| Bertrandt Grundbesitz GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal | 2,4 | 94,9 | 12.064 | 735 |
| Bertrandt Immobilien GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal | 2,4 | 94,9 | 2.254 | 703 |
| Fariba Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG , Mainz | 2,3,4 | 94,8 | 26 | -23 |
| Bertrandt Grundstücks GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal | 4 | 100,0 | 283 | 155 |
| Bertrandt Liegenschaft GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal | 4 | 70,0 | -68 | -18 |
| Bertrandt Liegenschaft Süd GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal | 4 | 70,0 | -222 | -199 |
| Bertrandt Prüfzentrum GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal | 4 | 70,0 | -57 | -48 |
| Bertrandt Prüfzentrum Süd GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal | 4 | 70,0 | -137 | -116 |
| Bertrandt Campus Beteiligungen GmbH, Ehningen | 4 | 50,0 | 90 | 65 |
| Bertrandt Campus GmbH, Ehningen | 4 | 50,0 | 12.791 | 930 |
| Bertrandt Campus Grundbesitz GmbH, Ehningen | 4 | 50,0 | 3 | 3 |
| Bertrandt Campus Liegenschaft GmbH, Ehningen | 4 | 50,0 | 56 | 17 |
| Bertrandt Entwicklungen AG & Co. OHG, Pullach i. Isartal | 5 | 30,0 | 49 | -1 |
| aucip. automotive cluster investment platform Beteiligungs GmbH, Pullach i. Isartal | 3,4,6 | 24,9 | 1 | 0 |
| aucip. automotive cluster investment platform GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal | 3,6 | 24,9 | 102 | 15 |
| aucip GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal | 3,4,6 | 24,9 | 5 | 0 |
| aucip Verwaltung GmbH, Pullach i. Isartal | 3,6 | 24,9 | 33 | 0 |
| LASONO tool GmbH, Pullach i. Isartal | 3,4,6 | 24,9 | 19 | 0 |
| SADONA tool GmbH, Pullach i. Isartal | 3,4,6 | 24,9 | 19 | 0 |
| SIDENO tool GmbH, Pullach i. Isartal | 3,4,6 | 24,9 | 19 | 0 |
| Ausland | ||||
| Bertrandt Česka Republika Engineering Technologies s.r.o., Mlada Boleslav, Tschechien | 100,0 | 160 | -79 | |
| Bertrandt Engineering Shanghai Co., Ltd., Shanghai, China | 100,0 | -690 | -639 | |
| Bertrandt Engineering Technologies Italia SRL, Sant'Agata Bolognese, Italien | 100,0 | 22 | -244 | |
| Bertrandt Engineering Technologies Romania SRL, Sibiu, Rumänien | 100,0 | 3.655 | 1.578 | |
| Bertrandt France S.A.S., Vélizy-Villacoublay, Frankreich | 100,0 | 8.002 | 319 | |
| Bertrandt Otomotiv Mühendislik Hizmetleri Ticaret Limited Sirketi, Istanbul, Türkei | 5 | 100,0 | 11 | -17 |
| Bertrandt S.A.S., Vélizy-Villacoublay, Frankreich | 4 | 100,0 | 18.811 | -5.022 |
| Bertrandt Technologie GmbH, Steyr, Österreich | 100,0 | 516 | 23 | |
| Bertrandt UK Limited, Dunton, Großbritannien | 4 | 100,0 | 201 | -144 |
| Bertrandt US Inc.,Rochester Hill, USA | 100,0 | 9.256 | 1.380 |
1) vor Ergebnisabführung bzw. Verlustübernahme
2) auf die Erstellung und Offenlegung eines Anhangs und Lageberichts der Jahresabschlüsse zum 30.09.2020 wird gemäß § 264 Absatz 3 HGB und § 264b HGB verzichtet
3) Jahresabschluss zum 31.12.2019
4) mittelbare Beteiligung
5) mittelbare und unmittelbare Beteiligung
6) Einbezug im Geschäftsjahr 2019/2020
4) mittelbare Beteiligung
5) mittelbare und unmittelbare Beteiligung
Anlage zum Anhang
Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020
der Bertrandt AG, Ehningen
Entwicklung und Aufgliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögen für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 in TEUR
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| Kumulierte Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1.10.2019 | Zugang | Umbuchung | Abgang | Stand 30.09.2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten; | 50.119 | 2.398 | 52 | -258 | 52.311 |
| 2. Sonstige | 160 | 0 | 0 | 0 | 160 |
| 3. Firmenwerte | 13.655 | 0 | 0 | 0 | 13.655 |
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 63.934 | 2.398 | 52 | -258 | 66.126 |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 94.735 | 1.024 | 1.736 | -9 | 97.486 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 135.804 | 7.876 | 15.914 | -1.014 | 158.580 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 117.820 | 6.801 | 1.972 | -9.676 | 116.917 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 49.073 | 28.836 | -19.674 | -3.898 | 54.337 |
| Summe Sachanlagen | 397.432 | 44.537 | -52 | -14.597 | 427.320 |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 11.729 | 127 | 0 | 0 | 11.856 |
| 2. Beteiligungen | 294 | 0 | 0 | 0 | 294 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | 1.175 | 142 | 0 | -235 | 1.082 |
| Summe Finanzanlagen | 13.198 | 269 | 0 | -235 | 13.232 |
| Summe | 474.564 | 47.204 | 0 | -15.090 | 506.678 |
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| Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.10.2019 | Zugang | Umbuchung | Abgang | Stand 30.09.2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten; | 46.992 | 2.126 | 0 | -206 | 48.912 |
| 2. Sonstige | 28 | 16 | 0 | 0 | 44 |
| 3. Firmenwerte | 13.655 | 0 | 0 | 0 | 13.655 |
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 60.675 | 2.142 | 0 | -206 | 62.611 |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 26.491 | 3.056 | 0 | -9 | 29.538 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 76.071 | 13.345 | 0 | -531 | 88.885 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 90.886 | 10.998 | 0 | -9.503 | 92.381 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 193.448 | 27.399 | 0 | -10.043 | 210.804 |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 6.386 | 0 | 0 | 0 | 6.386 |
| 2. Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Finanzanlagen | 6.386 | 0 | 0 | 0 | 6.386 |
| Summe | 260.509 | 29.541 | 0 | -10.249 | 279.801 |
scrollen
| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand 30.09.2020 | Stand 30.09.2019 | |
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten; | 3.399 | 3.127 |
| 2. Sonstige | 116 | 132 |
| 3. Firmenwerte | 0 | 0 |
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 3.515 | 3.259 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten | 67.948 | 68.244 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 69.695 | 59.733 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 24.536 | 26.934 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 54.337 | 49.073 |
| Summe Sachanlagen | 216.516 | 203.984 |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 5.470 | 5.343 |
| 2. Beteiligungen | 294 | 294 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | 1.082 | 1.175 |
| Summe Finanzanlagen | 6.846 | 6.812 |
| Summe | 226.877 | 214.055 |
Vorschlag zur Gewinnverwendung
Die Dividendenausschüttung der Bertrandt Aktiengesellschaft richtet sich gemäß § 58 Abs. 2 AktG nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss zum 30. September 2020 der Bertrandt Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn.
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019/2020 der Bertrandt Aktiengesellschaft in Höhe von 32.479.640,34 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 0,15 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag von 30.958.154,34 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 15. März 2021. Sofern die Bertrandt Aktiengesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Anteile hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.
Ehningen, 25. November 2020
Der Vorstand
Hans-Gerd Claus, Mitglied des Vorstands, Technik
Michael Lücke, Mitglied des Vorstands, Vertrieb
Markus Ruf, Mitglied des Vorstands, Finanzen
Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bertrandt AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Bertrandt AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie wesentliche Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Bertrandt AG beschrieben sind.
Ehningen, 25. November 2020
Der Vorstand
Hans-Gerd Claus, Mitglied des Vorstands, Technik
Michael Lücke, Mitglied des Vorstands, Vertrieb
Markus Ruf, Mitglied des Vorstands, Finanzen
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bertrandt Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
scrollen
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
[1] Bewertung der unfertigen und fertigen Leistungen
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
(1) Sachverhalt und Problemstellung
(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
(3) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
[1] Bewertung der unfertigen und fertigen Leistungen
(1) Im Jahresabschluss der Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen, zum 30. September 2020 sind unfertige und fertige Leistungen in Höhe von € 53 Mio. ausgewiesen. Der Anteil an der Bilanzsumme beläuft sich auf 7,5 %. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt mit den entsprechend dem Projektfortschritt zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten (Ist-Kosten). Die unfertigen sowie die fertigen, aber noch nicht abgenommenen Leistungen unterliegen der verlustfreien Bewertung. Hierzu sind die noch anfallenden Kosten sowie die insgesamt zu erwartenden Umsatzerlöse zu schätzen, um eventuelle Verluste bis zur Fertigstellung dem Imparitätsprinzip entsprechend zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen. Die Schätzung der noch anfallenden Kosten sowie der insgesamt zu erwartenden Umsatzerlöse ist mit Unsicherheiten behaftet. Aufgrund der inhärenten Unsicherheit bei Schätzungen und aufgrund der Bedeutung des Postens für den Jahresabschluss war dieser Posten im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das Vorgehen und die systemtechnische Ausgestaltung zur Erfassung der angefallenen Ist-Kosten gewürdigt, und die manuellen sowie die im System implementierten Kontrollen zu den jeweiligen Aufträgen untersucht. Ergänzend haben wir das methodische Vorgehen, die internen Prozesse und Kontrollen bei der Ermittlung der noch anfallenden Kosten und der zu erwartenden Erlöse gewürdigt, und die eingerichteten Prüfschritte und Kontrollen zur Ermittlung eventueller Wertminderungen nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Systeme, Verfahren und Kontrollen unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen sind aus unserer Sicht insgesamt geeignet, eine sachgerechte und stetige Bewertung der unfertigen und fertigen Leistungen vorzunehmen. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass sowohl die Schätzungen als auch die zu eventuellen Schätzungsänderungen führenden Ereignisse und Maßnahmen hinreichend dokumentiert sind.
(3) Angaben der Gesellschaft zu den unfertigen und fertigen Leistungen sind auf S.9 im Anhang enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
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| ― | die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 315d, 289f Handelsgesetzbuch (HGB)" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB |
| ― | den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen |
| ― | oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. Februar 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. Mai 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1994 als Abschlussprüfer der Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Jürgen Berghaus.
Stuttgart, den 25. November 2020
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Jürgen Berghaus, Wirtschaftsprüfer
Denis Etzel, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrats
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2019/2020
Die neuartige Coronavirus-Pandemie brachte für Bertrandt außergewöhnliche Rahmenbedingungen mit sich, die auch die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse maßgeblich berührte.
Der Aufsichtsrat der Bertrandt AG hat auch im Geschäftsjahr 2019/2020 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung rechtzeitig und unmittelbar eingebunden. Wesentliche Grundlage für die Erfüllung der gesetzlichen Überwachungsaufgaben waren schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands, die regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Strategie, Geschäftsentwicklung, Planung und Risikolage informiert haben. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Tätigkeit darauf geachtet, dass gesetzliche Regelungen, die Satzung des Unternehmens sowie die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und des Vorstands eingehalten wurden.
Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand war und ist geprägt von einem offenen und kontinuierlichen Dialog. Insbesondere die Abstimmung zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand, die bei Bedarf auch neben den turnusmäßigen Aufsichtsratssitzungen stattfand, erfolgte intensiv und lösungsorientiert. Wesentliche Erkenntnisse und Informationen aus diesen Gesprächen hat der Vorsitzende den Aufsichtsratsmitgliedern weitervermittelt, sodass diese in allen relevanten Angelegenheiten den gleichen Informationsstand hatten und ihnen die Möglichkeit gegeben war, ihren Rat einzubringen.
SCHWERPUNKTE DER BERATUNGEN DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat überwachte während des gesamten Geschäftsjahres die Arbeit des Vorstands und stand ihm beratend zur Seite. Hierzu ließ sich der Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftsentwicklung von Bertrandt sowie über die aktuelle Marktlage und deren Auswirkungen auf Bertrandt informieren. Neben der Überwachung des Geschäftsverlaufs der Bertrandt AG sowie des Bertrandt-Konzerns beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Entwicklung einzelner Tochtergesellschaften im In- und Ausland. Es wurden grundsätzliche Fragen zur Unternehmenspolitik beziehungsweise zur strategischen Ausrichtung, deren Umsetzung in der kurz- und mittelfristigen Planung, zum Risikomanagement und zur Finanzierungsstrategie des Unternehmens erörtert.
Besonderen Raum nahm in den Beratungen die Strategie- und Organisationsentwicklung ein, die in eine neue Konzernstruktur mündete, mit der sich Bertrandt organisatorisch und strategisch neu positionieren will.
Der Aufsichtsrat setzte sich mit dem internen Kontrollsystem und dem Compliance Management auseinander und hat deren Funktionsfähigkeit überprüft. Des Weiteren wurden die Aufsichtsräte ausführlich über die Entwicklung der Geschäfts- und Finanzlage, die Markt- und Wettbewerbssituation sowie den Personalstatus unterrichtet.
Im Geschäftsjahr 2019/2020 kam der Aufsichtsrat zu vier turnusmäßigen und zwei außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen zusammen. Daneben gab es eine weitere Beschlussfassung auch im schriftlichen Umlaufverfahren. Die außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen fanden am 23. März 2020 und am 22. April 2020 und die regulären Sitzungen am 9. Dezember 2019, am 19. Februar 2020, am 27. Mai 2020 und am 21. September 2020 statt.
In der ersten regulären Sitzung des Geschäftsjahres 2019/2020 am 9. Dezember 2019 nahmen alle Aufsichtsräte und alle Vorstände persönlich teil.
In dieser Sitzung beschäftigte sich der Aufsichtsrat insbesondere mit den Jahresabschlüssen der Bertrandt AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018/2019 sowie dem "Corporate Social Responsibility Bericht" (kurz: CSR Bericht). Außerdem wurden im Rahmen dieser Sitzung die Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung, die am 19. Februar 2020 in Sindelfingen stattfand, verabschiedet. Der Aufsichtsrat beriet auf Vorschlag des Prüfungsausschusses über den Vorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020. Vom Abschlussprüfer wurde eine schriftliche Unabhängigkeitserklärung abgegeben. Des Weiteren befasste sich der Aufsichtsrat entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit der Effizienzprüfung seiner Tätigkeit und verabschiedete den Corporate Governance Bericht nach Ziffer 3.10 Deutscher Corporate Governance Kodex sowie die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB.
Am 19. Februar 2020 waren alle Aufsichtsräte und Vorstände zur zweiten regulären Aufsichtsratssitzung anwesend. In dieser Sitzung wurde unter anderem über die Umsetzung und erste Erfahrungen mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen zu Geschäften mit nahestehenden Personen berichtet. Des Weiteren wurde der Aufsichtsrat über aktuelle Themen aus der Telefonkonferenz des Prüfungsausschusses vom 5. Februar 2020 informiert.
Am 23. März 2020 fand die erste außerordentliche Aufsichtsratssitzung mit allen Aufsichtsräten und Vorständen per Videokonferenz statt. In dieser Sitzung wurde die Risikoeinschätzung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie dargelegt. Außerdem wurde die Strategie- und Organisationsentwicklung des Bertrandt-Konzerns vorgestellt.
Des Weiteren wurde über den ersten von den Vorständen angebotenen teilweisen Verzicht auf die Vergütung für die Monate April bis Juni 2020 beraten und mit Beschluss des Aufsichtsrats dankend angenommen. Ein weiterer zweiter teilweiser Verzicht wurde im Jahresverlauf im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen.
Bereits am 22. April 2020 fand die zweite außerordentliche Aufsichtsratssitzung mit allen Aufsichtsräten und Vorständen per Videokonferenz statt. Themen dieser Sitzung waren zum einen die aktuelle Risikoeinschätzung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie. Zum anderen wurde in dieser Sitzung einstimmig der Beschluss zur Umsetzung der neuen Strategie- und Organisationsentwicklung gefasst. Die neue Konzernorganisation besteht aus der ersten Dimension, den Divisions & Units, die thematisch die Leistungen konzernweit bündeln, und der zweiten Dimension, der Sales Organisation, die mithilfe von Key Account Managern das gesamte Leistungsspektrum bei allen Kunden vermarktet.
Die reguläre Sitzung am 27. Mai 2020 fand ebenfalls per Videokonferenz statt und alle Aufsichtsräte und Vorstände nahmen teil. Sonderthemen dieser Sitzung waren zum einen Informationen zum Status der Corona-Pandemie und die Maßnahmen und Auswirkungen auf Bertrandt, des Weiteren wurde der Aufsichtsrat über den Status der Strategie- und Organisationsentwicklung informiert. Außerdem wurden die betriebswirtschaftliche Entwicklung des Konzerns sowie das Risikomanagement genauer betrachtet. Auch über den Status der Betriebsprüfung wurde näher informiert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erklärten überdies übereinstimmend, auf einen Teil ihrer Vergütung verzichten zu wollen und der entsprechende Prozess für den Vergütungsverzicht im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde angestoßen. Die Gesellschaft hat den Verzicht dankend angenommen.
An der letzten regulären Aufsichtsratssitzung am 21. September 2020 des Geschäftsjahres nahmen alle Aufsichtsräte und Vorstände, außerdem zeitweise zwei Vertreter des Abschlussprüfers, persönlich teil. Der Aufsichtsrat wurde über Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Bertrandt und über ergriffene Maßnahmen informiert. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich des Weiteren mit den betriebswirtschaftlichen Aussichten für das Geschäftsjahr 2020/2021 und es wurde auch die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG verabschiedet.
Weitere Themen dieser Sitzung waren beispielsweise der Risikobericht zum 30. Juni 2020 und der Nachhaltigkeitsbericht.
Die Gesellschaft hat die Mitglieder des Aufsichtsrats auch im abgelaufenen Geschäftsjahr durch Fortbildungsmaßnahmen unterstützt. Im Rahmen der letzten Sitzung wurde der Aufsichtsrat durch Wirtschaftsprüfer zum Thema "Reportingpflichten eines börsennotierten Unternehmens" geschult.
ORGANISATION UND ARBEIT DER AUSSCHÜSSE
Der Aufsichtsrat hat zur Erfüllung seiner Aufgaben den Personal- und den Prüfungsausschuss gebildet. Seit dem 20. Februar 2019 bilden die Herren Dietmar Bichler (Vorsitzender), Horst Binnig und Prof. Wilfried Sihn den Personalausschuss. Zur Steigerung der Effizienz nimmt der Personalausschuss auch die Aufgaben des Nominierungsausschusses wahr. Der Prüfungsausschuss setzt sich aus den Herren Udo Bäder, Dietmar Bichler und Horst Binnig zusammen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut, in dem die Bertrandt AG tätig ist. Herr Udo Bäder ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses und Financial Expert mit Sachverstand auf den Gebieten von Rechnungslegung und Abschlussprüfung nach § 100 Abs. 5 AktG.
Im Geschäftsjahr 2019/2020 beriet sich der Prüfungsausschuss sieben Mal. In der außerordentlichen Sitzung am 19. November 2019 waren die Prüfungsausschussmitglieder und die Vorstände Michael Lücke und Markus Ruf anwesend. In dieser Sitzung beschäftigten sich die Teilnehmer mit Informationen aus dem Gespräch mit den Wirtschaftsprüfern und Änderungen durch die neuen gesetzlichen Bestimmungen zu Geschäften mit nahestehenden Personen.
In der Sitzung vom 9. Dezember 2019 wurde mit allen Prüfungsausschussmitgliedern der Jahresabschluss und Konzernabschluss 2018/2019 geprüft. Die Vorstände Michael Lücke und Markus Ruf sowie, zeitweise, die Vertreter des Abschlussprüfers nahmen teil. Des Weiteren wurde ein Beschlussvorschlag an den Aufsichtsrat zur Beschlussfassung über den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats für die ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt AG am 19. Februar 2020 zur Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020 gefasst.
In den mit allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses sowie einem Mitglied des Vorstands telefonisch durchgeführten Sitzungen am 5. Februar 2020, am 12. Mai 2020 und am 4. August 2020 wurden die jeweils zur Veröffentlichung anstehenden Finanzberichte hinsichtlich Umsatz-, Ergebnis- und Cashflow-Entwicklung erörtert.
Am 27. Mai 2020 fand eine Sitzung mit allen Prüfungsausschussmitgliedern und den Vorständen Michael Lücke und Markus Ruf per Videokonferenz statt. Themen dieser Sitzung waren unter anderem die Prüfungsschwerpunkte der Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020.
In der letzten Sitzung am 21. September 2020 mit allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses sowie den Mitgliedern des Vorstands Michael Lücke und Markus Ruf und, zeitweise, den Vertretern des Abschlussprüfers wurden unter anderem die vom Aufsichtsrat vorher festgelegten Prüfungsschwerpunkte des Geschäftsjahres 2019/2020 durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nochmals erläutert. Ein weiteres Thema auf der Agenda waren die neuen gesetzlichen Bestimmungen zu Geschäften mit nahestehenden Personen und die Prüfung des implementierten Systems.
Der Personalausschuss tagte im Geschäftsjahr 2019/2020 drei Mal. An der regulären Sitzung am 9. Dezember 2019 nahmen alle Personalausschussmitglieder und das Vorstandsmitglied Michael Lücke teil. Thema dieser Sitzung war die Verabschiedung des Protokolls aus dem Vorjahr.
Die außerordentlichen Personalausschusssitzungen am 22. März 2020 und am 31. Juli 2020 fanden jeweils mit allen Personalausschussmitgliedern als Telefon-Besprechung statt. Thema dieser außerordentlichen Sitzungen war jeweils das Angebot des Vorstands der Gesellschaft auf temporären Verzicht eines Teils seiner Vergütung als Beitrag zu den vielfältigen Kostenoptimierungsmaßnahmen während der Coronavirus-Krise.
PRÜFUNG DER JAHRESABSCHLÜSSE
Die ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt AG wählte am 19. Februar 2020 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Stuttgart, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für die Bertrandt AG sowie der Konzern-Abschluss und der Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/2020 wurden unter Einbeziehung der Buchführung vom Abschlussprüfer geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Nach Aufstellung und rechtzeitig vor der Sitzung erhielten alle Aufsichtsratsmitglieder die Abschlüsse und Lageberichte des Geschäftsjahres 2019/2020, die Berichte des Abschlussprüfers und den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns. Nachdem sich der Prüfungsausschuss vorbereitend mit den Themen auseinandergesetzt hatte, befasste sich der Gesamtaufsichtsrat in der Sitzung am 7. Dezember 2020 mit dem Prozess der Abschlusserstellung sowie mit dem Rechnungslegungsergebnis. An dieser Sitzung nahmen ebenfalls, zeitweise, die Wirtschaftsprüfer teil, die den Jahres- und Konzern-Abschluss testierten. Sie berichteten über die Prüfung insgesamt, über die festgelegten Prüfungsschwerpunkte, die unternehmensspezifischen, besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (sogenannte Key Audit Matters) und andere wesentliche Ergebnisse der Prüfung. Darüber hinaus beantworteten sie die Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrats. Es ergaben sich keine Einwendungen seitens des Aufsichtsrats. Nach eigener Prüfung, die zu keinen Einwendungen führte, nahm der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den Konzern-Abschluss, den Lagebericht der Bertrandt AG und des Konzerns sowie den Prüfungsbericht zustimmend zur Kenntnis und billigte den Jahresabschluss, den Konzern-Abschluss und den CSR-Bericht. Damit sind zugleich der Jahresabschluss festgestellt und der Konzern-Abschluss gebilligt worden. Der Aufsichtsrat folgte mit seinem Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019/2020 der Bertrandt Aktiengesellschaft dem Vorschlag des Vorstands.
HERZLICHEN DANK
Der gesamte Aufsichtsrat bedankt sich herzlich bei allen Vorstandsmitgliedern und allen Mitarbeitern des Bertrandt-Konzerns im In- und Ausland für ihre geleistete Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Ehningen, 7. Dezember 2020
Dietmar Bichler, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Der Jahresabschluss zum 30.09.2020 wurde am 07.12.2020 festgestellt.
Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzern-Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzern-Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie wesentliche Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Ehningen, 25. November 2020
Bertrandt AG
Der Vorstand
HANS-GERD CLAUS, Mitglied des Vorstands Technik
MICHAEL LÜCKE, Mitglied des Vorstands Vertrieb
MARKUS RUF, Mitglied des Vorstands Finanzen