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Aumann AG Annual Report 2019

Apr 24, 2020

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Annual Report

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Publication

Aumann AG

Beelen

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Aumann in Zahlen

Geschäftsjahr 2019

T€
2018

T€
Δ 2019/ 2018

%
Auftragsbestand 134.167 204.219 -34,3%
Auftragseingang 189.521 290.878 -34,8%
Ergebniszahlen T€ T€ %
Umsatzerlöse 259.573 290.815 -10,7%
davon E-mobility 115.099 104.980 9,6%
Betriebsleistung 259.641 289.706 -10,4%
Gesamtleistung 267.667 296.522 -9,7%
Materialaufwand -156.530 -176.333 -11,2%
Personalaufwand -75.281 -73.677 2,2%
EBITDA 21.232 32.453 -34,6%
EBITDA-Marge 8,2% 11,2%
EBIT 16.256 26.652 -39,0%
EBIT-Marge 6,3% 9,2%
bereinigtes EBIT 16.317 29.339 -44,4%
bereinigte EBIT-Marge 6,3% 10,1%
EBT 15.373 25.587 -39,9%
EBT-Marge 5,9% 8,8%
Konzernergebnis 10.994 18.222 -39,7%
Bilanzzahlen 31.12.

T€
31.12.

T€
%
Langfristige Vermögenswerte 99.120 87.205 13,7%
Kurzfristige Vermögenswerte 227.626 248.903 -8,5%
Darin enthaltene liquide Mittel * 95.264 116.473 -18,2%
Gezeichnetes Kapital 15.250 15.250 0,0%
Sonstiges Eigenkapital 187.914 180.678 4,0%
Eigenkapital insgesamt 203.164 195.928 3,7%
Eigenkapitalquote 62,2% 58,3%
Langfristige Schulden 46.877 45.420 3,2%
Kurzfristige Schulden 76.705 94.761 -19,1%
Bilanzsumme 326.746 336.109 -2,8%
Nettofinanzschulden
(net debt (-) / net cash (+)) * 73.988 93.413 -18,8%
Mitarbeiter 31.12. 31.12. %
1.107 1.101 0,5%

* Dieser Wert enthält auch Wertpapiere.

Grußwort des Vorstandes

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,

das Geschäftsjahr 2019 war gekennzeichnet von einer weltweiten konjunkturellen Abkühlung, die sich vor allem in der Automobilbranche, unserem wichtigsten Markt, stark bemerkbar machte. Weltweit ging die Fahrzeugproduktion zurück. Besonders der chinesische Markt verlor seine lange Zeit gültige Dynamik und hatte damit merklich Einfluss auf die gesamte Branche. Aber auch in Deutschland sank die Produktion um rund 9 % und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 1997. Die Automobilindustrie, die sich in einer allumfassenden Transformation befindet, deren Ausgang für die einzelnen Unternehmen noch nicht absehbar ist, verliert durch diesen Einbruch wichtiges Kapital, das für Investitionen in den Zukunftsmarkt Elektromobilität benötigt wird. In dem Zusammenhang wurden auch zahlreiche Investitionen in neue Produktionslinien, Kapazitätsausbaustufen und Upgrades, insbesondere im klassischen Fahrzeug- und Antriebsbau hinterfragt, verschoben oder gar ganz zurückgehalten.

Aumann hat diese Entwicklung direkt zu spüren bekommen. Während das Segment E-mobility mit 119,0 Mio. € den bisher höchsten Auftragseingang eines Geschäftsjahres erreichte, brach der Auftragseingang im Segment Classic im Vorjahresvergleich um 60,2 % signifikant ein. In Summe konnte somit nur ein Auftragseingang von 189,5 Mio. € generiert werden.

Getrieben durch den massiven Einbruch im Segment Classic, ging auch der Gesamtumsatz um 10,7 % auf 259,6 Mio. € zurück, wenngleich das Segment E-mobility den Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 9,6 % steigern konnte. Trotz des Umsatzrückgangs erzielte Aumann 2019 eine EBITDA-Marge von 8,2 % sowie eine bereinigte EBIT-Marge von 6,3 %. Unseren gesetzten Prognosekorridor haben wir hinsichtlich Umsatz und Ergebnis damit zwar erreichen können, unsere eigenen Ansprüche konnten wir jedoch nicht erfüllen.

Für Aumann wird 2020 ein herausforderndes Jahr, in dem das Unternehmen die Optimierung der Kostenstruktur und Fertigungstiefe weiter forcieren wird. Zusätzlich müssen wir uns noch größeren Herausforderungen stellen. Die grundsätzliche Krise der Automobilindustrie wird überlagert und verstärkt durch die sich aktuell ausbreitende COVID-19 Pandemie. Bereits heute nehmen wir wahr, dass unsere Kunden mit massiven Einbrüchen der Nachfrage sowie Unterbrechungen ihrer Lieferketten zu kämpfen haben. Produktionen werden stillgelegt, Konsolidierungen sind zu erwarten. Der Bedarf neuer Produktionsanlagen wird nach unserer Einschätzung zurückgehen. Für eine seriöse Abschätzung der wirtschaftlichen Konsequenzen von COVID-19 ist es derzeit aber noch zu früh.

Der Vorstand der Aumann AG hat beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, die Zahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2019 auszusetzen. Dieses soll keine Abkehr von der bisher geübten Dividendenpraxis sein. Vielmehr führte neben der grundsätzlichen Krise der Automobilindustrie die zuletzt drastisch verschärfte COVID-19 Pandemie zu dieser Entscheidung, da die Auswirkungen auf die bestehenden Lieferketten sowie Beschaffungs- und Absatzmärkte aktuell nicht absehbar sind. Durch die vollständige Thesaurierung des ausschüttungsfähigen Gewinns will der Vorstand die Widerstandsfähigkeit der Aumann AG für die vor ihr liegenden Herausforderungen stärken.

Unser besonderer Dank gilt unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für deren außerordentliches Engagement und ihre Einsatzbereitschaft. Ebenso gilt unser Dank unseren Kunden und Geschäftspartnern, mit denen wir die Aumann Gruppe durch das von Unsicherheiten geprägte Marktumfeld steuern und auch weiter die Zukunft der E-Mobilität gestalten werden. Wir freuen uns daher auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit, auch mit Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre.

Herzlichst

Rolf Beckhoff, Chief Executive Officer

Sebastian Roll, Chief Financial Officer

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2019 gemäß den ihm nach Gesetz und Satzung sowie den Regelungen des deutschen Corporate Governance Kodex auferlegten Aufgaben und Zuständigkeiten kontinuierlich über die geschäftliche und strategische Entwicklung der Gesellschaft informiert, den Vorstand beratend begleitet und die Geschäftsführung überwacht. So hatte der Aufsichtsrat stets Kenntnis über die Strategie, die Geschäftspolitik, die Planung, die Risikolage sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Aumann-Konzerns.

Dies geschah sowohl in persönlichen Gesprächen des Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem Vorstand, durch regelmäßige Informationen des Vorstands zum Gang der Geschäfte, als auch im Rahmen der am 27. März, 6. Juni, 27. September und am 21. November 2019 durchgeführten Aufsichtsratssitzungen, an denen jeweils sämtliche Aufsichtsratsmitglieder sowie die Vorstandmitglieder teilgenommen haben.

Im Rahmen der einzelnen Sitzungen hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die laufende Geschäftsentwicklung analysiert und über die strategische Ausrichtung beraten. Vor dem Hintergrund der anhaltend herausfordernden Situation in der Automobilindustrie hat sich der Aufsichtsrat u.a. mit Maßnahmen zur Optimierung der Kostenstruktur und Fertigungstiefe beschäftigt. Sofern des Weiteren einzelne Geschäfte gemäß Satzung, der Geschäftsordnung oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, hat der Aufsichtsrat diese geprüft und über seine Zustimmung entschieden.

Ferner wurde die Prüfung des Konzernabschlusses der Aumann AG für das Geschäftsjahr 2017 durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung ("DPR") eng durch den Aufsichtsrat begleitet.

Ebenso befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Thema Corporate Governance und dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Aufsichtsrat und Vorstand haben im Berichtsjahr die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um den Empfehlungen des Kodex weitgehend zu entsprechen. Die wenigen Ausnahmen werden in der gemeinsam mit dem Vorstand gemäß § 161 AktG abgegebenen Erklärung aufgeführt und begründet. Diese Erklärung ist im Geschäftsbericht sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aumann.com veröffentlicht.

Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr mit der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen befasst. Derzeit bestehen sowohl der Aufsichtsrat (drei Mitglieder) als auch der Vorstand (zwei Mitglieder) der Aumann AG ausschließlich aus männlichen Personen. Dies entspricht der jährlichen bis 2023 festgelegten Zielgröße. Das maßgebliche Kriterium bei der Führungskräfteauswahl ist die fachliche und persönliche Eignung. Gleichwohl streben Aufsichtsrat und Vorstand eine stärkere Vertretung von Frauen in Führungs- und Leitungspositionen an und haben vereinbart, den Recruiting-Prozess im Konzern entsprechend anzupassen.

Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2019 ordnungsgemäß an die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Düsseldorf, erteilt. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Die Erklärung bestätigt, dass keine beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer, seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten.

Der Jahresabschluss der Aumann AG zum 31. Dezember 2019 und der gemeinsame Lagebericht für die Aumann AG und den Aumann Konzern wurden nach HGB-Grundsätzen, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt und von der durch die Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragten RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Düsseldorf, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 26. März 2020 versehen.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den gemeinsamen Lagebericht für die Aumann AG und den Aumann Konzern, den Gewinnverwendungsvorschlag und den Konzernabschluss geprüft und mit dem Abschlussprüfer in der Sitzung am 31. März 2020 erörtert. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden vom Abschlussprüfer umfassend beantwortet. Den Bericht des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat rechtzeitig vor der Bilanzsitzung erhalten. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Prüfung sind gegen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Konzernabschluss keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat teilt die Lagebeurteilung des Vorstands im gemeinsamen Lage- und Konzernlagebericht.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden vom Aufsichtsrat am 31. März 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss der Aumann AG ist damit festgestellt.

Die COVID-19 Pandemie stellt eine außerordentliche Herausforderung für Aumann dar. Seit Ende Februar 2020 befinden sich der Aufsichtsrat und der Vorstand in engem Austausch, um mit Priorität den Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter zu organisieren und die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens zu schützen.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Aumann AG für die große Einsatzbereitschaft und die im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielten Ergebnisse.

Beelen, den 31. März 2020

Der Aufsichtsrat

Gert-Maria Freimuth, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht

Aumann ist ein weltweit führender Hersteller von innovativen Spezialmaschinen und automatisierten Fertigungslinien mit dem Fokus auf Elektromobilität. Mit den Standorten in Beelen, Berlin, Espelkamp und Limbach-Oberfrohna in Deutschland sowie der chinesischen Gesellschaft in Changzhou und einem Standort in Clayton in den USA verfügt das Unternehmen über sechs Standorte in den drei wichtigsten Märkten.

Der Jahresabschluss der Aumann AG wird nach den Vorschriften des HGB und des AktG, der Konzernabschluss gemäß § 315e HGB nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS") erstellt. Die Berichterstattung zur Lage des Konzerns entspricht grundsätzlich der Berichterstattung der Aumann AG. Ergänzende Angaben zum Jahresabschluss der Aumann AG sind in der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage aufgeführt.

Das Geschäftsjahr 2019 war für Aumann geprägt durch die weltweite Krise der Automobilindustrie, die im Jahresverlauf zu Gewinnwarnungen und Kurzarbeit bis hin zu Ankündigungen von Werkschließungen, vor allem bei den großen deutschen Automobilherstellern und deren Zulieferern führte. In ihrer Folge sind Investitionen in neue Fertigungslösungen häufig hinterfragt, verschoben oder ganz abgesagt worden. Dies spiegelte sich deutlich im Auftragseingang und hier besonders im Segment Classic wider: 70,5 Mio. € bedeuten einen Einbruch von 60,2 % zum Vorjahr. Dieser Rückgang konnte auch durch die Zuwächse im Segment E-mobility nicht kompensiert werden. Dieses erzielte mit 119,0 Mio. € eine Steigerung von 4,9 % zu 2018 und einen Anteil von 62,8 % am gesamten Auftragseingang von 189,5 Mio. €. Der Umsatz von Aumann erreichte mit 259,6 Mio. € zwar das obere Ende des gesetzten Prognosekorridors, war im Jahresvergleich aber um 10,7 % rückläufig. Der Umsatz im strategisch wichtigen Segment E-mobility stieg 2019 dagegen um 9,6 % auf 115,1 Mio. € und der Anteil des Segments konnte um 8,2 Prozentpunkte deutlich auf 44,3 % gesteigert werden.

Das EBITDA von Aumann ging 2019 um 34,6 % auf 21,2 Mio. € zurück, was einer EBITDA-Marge von 8,2 % entspricht. Beide Segmente verzeichneten einen deutlichen EBITDA-Rückgang, wobei das Segment E-mobility bei einer EBITDA-Marge von 8,0 % ein EBITDA von 9,2 Mio. € erwirtschaftete. Auch das bereinigte EBIT, das bei 16,3 Mio. € lag, entwickelte sich rückläufig, sodass sich eine EBIT-Marge von 6,3 % ergab.

Der Vorstand der Aumann AG hat beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, die Zahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2019 auszusetzen. Dieses soll keine Abkehr von der bisher geübten Dividendenpraxis sein. Vielmehr führte neben der grundsätzlichen Krise der Automobilindustrie die zuletzt drastisch verschärfte COVID-19 Pandemie zu dieser Entscheidung, da die Auswirkungen auf die bestehenden Lieferketten sowie Beschaffungs- und Absatzmärkte aktuell nicht absehbar sind. Durch die vollständige Thesaurierung des ausschüttungsfähigen Gewinns will der Vorstand die Widerstandsfähigkeit der Aumann AG für die vor ihr liegenden Herausforderungen stärken.

Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Aumann verbindet anspruchsvolle Wickeltechnologien zur hocheffizienten Herstellung von Elektromotoren und Spulen mit jahrzehntelanger Automatisierungserfahrung, insbesondere im Bereich der Automobilindustrie. Weltweit setzen führende Unternehmen auf Lösungen von Aumann zur Serienproduktion von vollelektrischen und hybriden Fahrzeugantrieben sowie von Energiespeichersystemen, elektrischen Hilfsmotoren und Sensoren.

Aumann verfügt über wesentliche Stärken, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

· Strategische Fokussierung auf die Unterstützung der Transformation zur Elektromobilität

· Turn Key Lösungen auf Basis einzigartiger Wickeltechnologien und Automatisierungsverfahren

· Jahrzehntelange Automotive Erfahrung und Kundenbeziehungen in die Automobilindustrie

· Profitables und nicht kapitalintensives ("asset-light") Geschäftsmodell

· Solide Bilanz und liquide Mittel in Höhe von 95,3 Mio. €

· Expansionsperspektiven u.a. durch strategische Unternehmensakquisitionen

Die gesamte Automobilindustrie befindet sich in einer weitreichenden, disruptiven Transformation, weg vom komplexen mechanischen Antriebskonzept rund um den Verbrennungsmotor und hin zu einem deutlich schlankeren elektrischen Antriebskonzept, dessen Kern der E-Traktionsmotor ist. Aus diesem Grund hat Aumann bereits vor Jahren seine Strategie und sein Portfolio auf die Bedürfnisse des Megatrends Elektromobilität ausgerichtet. Aumanns Produktionslösungen ermöglichen Kunden die hocheffiziente und technologisch fortschrittliche Großserienherstellung eines breiten Spektrums von Einzelkomponenten und Modulen: Dazu gehören der elektrische Traktionsantrieb, power-on-demand-Aggregate, Energiespeicher- und Umwandlungssysteme (Batterie und Brennstoffzelle), Hilfsmotoren sowie Elektronikbauteile im Bereich der Sensorik und Steuerung.

Bild

Eine der Kernkompetenzen liegt darin, den Kunden bereits in der Entwicklungsphase des Produkts zu unterstützen, um die Herstellbarkeit im späteren Serienprozess sicherzustellen. In dieser Zeit wird parallel zum Produkt von Aumann der Fertigungsprozess entwickelt. Für die einzelnen Fertigungstechnologien aus den Bereichen Dünn- und Dickdrahtwickeln, Montage und Automation greift Aumann auf die langjährige Erfahrung seiner Mitarbeiter zurück. Auf diese Weise kann Aumann seinen Kunden auch bei herausfordernden Anwendungsfällen höchst innovative und gleichzeitig validierte Produktionslösungen anbieten.

Darüber hinaus bietet Aumann auch produktbegleitende Leistungen wie Wartung, Reparatur und Ersatzteillieferung als Service an.

Aumann ist somit strategisch ganzheitlich positioniert, um den Wandel der Automobilindustrie maßgeblich mitzugestalten und seine Kunden bei ihren Herausforderungen zu unterstützen.

Marktentwicklung

Nach Jahren des gesamtwirtschaftlichen Wachstums war das Geschäftsjahr 2019 geprägt von einem sich zu einer Wirtschaftskrise entwickelnden Konjunkturabschwung, in deren Zentrum die Automobilindustrie stand und steht. Zu deren vielschichtigen Ursachen gehören

· anhaltenden Handelsstreitigkeiten zwischen den Hauptmärkten USA, China und EU,

· Nachwirkungen von WLTP 2018 in Form von Einsparmaßnahmen bei den Automobilherstellern und reduzierter Kauflust in Europa,

· eine stark sinkende Nachfrage nach PKW in China,

· die notwendige aber risikoreiche Transformation der Automobilindustrie hin zur Elektromobilität,

· Brexit-Verhandlungen und das auch nach dem Austritt Großbritanniens noch unklare Verhältnis zur EU.

In den USA lag das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) 2019 mit 2,3 % auf dem niedrigsten Niveau seit 2016. Während der private Konsum weiter stützend wirkte, ließ die Investitionstätigkeit auf Unternehmensseite merklich nach. In China erreichte das BIP mit einer Wachstumsrate von 6,1 % zwar ein Niveau, das sich unverändert deutlich über dem der USA und der Euro-Staaten befindet. Für China selbst markiert diese Zahl aber ein weiteres Jahr nachlassender Wachstumsdynamik.

Im Euroraum belasteten die BIP-Wachstumszahlen der großen Volkswirtschaften Deutschland, Frankreich und Italien im vierten Quartal den Jahresausklang 2019. Im Gesamtjahr 2019 wuchs die Euro-Wirtschaft im Vorjahresvergleich um lediglich 1,2 %. Die deutsche Wirtschaftsleistung stieg 2019 um lediglich 0,6 % zum Vorjahr und damit deutlich weniger als in den beiden Vorjahren und so schwach wie zuletzt 2013.

Gemäß Zahlen der European Automobile Manufacturers Association (ACEA) stiegen die Pkw-Zulassungszahlen in der EU nach mehreren Jahren des Wachstums in 2019 nur noch leicht um 1,2 % im Vorjahresvergleich auf insgesamt 15,3 Mio. Fahrzeuge an. Mit Blick auf die fünf größten EU-Märkte stiegen die Pkw-Zulassungszahlen in Deutschland (+5,0 %) am stärksten an. Während Frankreich (+1,9 %) und Italien (+0,3 %) noch positive Wachstumsraten verzeichnen konnten, entwickelten sich die Zulassungen in Spanien (-4,8 %) und im Vereinigten Königreich (-2,4 %) rückläufig.

Der Light-Vehicle-Markt in den USA schwächte sich im Gesamtjahr 2019 dagegen mit -1,4 % ab und erstmals seit 2014 wurden weniger als 17 Mio. Fahrzeuge abgesetzt. In China waren die Pkw-Zulassungen 2019 mit -9,5 % sogar massiv rückläufig. Mit 21,4 Mio. Fahrzeugen nahmen die Zulassungen nach zuvor mehr als zwei Jahrzehnten des Wachstums 2019 das zweite Jahr in Folge ab. Das abflachende Wirtschaftswachstum Chinas zeichnet sich also überproportional im Pkw-Absatz ab.

Relativ betrachtet lag das Wachstum bei den Zulassungszahlen für E-Fahrzeuge und Hybridfahrzeuge 2019 im deutlich zweistelligen Prozentbereich. Unter Berücksichtigung der vergleichsweise geringen Basis muss die Entwicklung aber nach wie vor als zögerlich bewertet werden. Nachteilig ist hierfür auch, dass die staatlichen Förderungen für Elektrofahrzeuge in China auslaufen. Der chinesische Markt hat vor allem für die führenden Automobilhersteller eine hohe Relevanz in der Erreichung ihrer Verkaufszahlen.

Aumann erwartet, dass der Anteil elektrifizierter Fahrzeuge in den nächsten Jahren weiterhin signifikant zunehmen wird. Hierzu tragen nach wie vor insbesondere die folgenden technologischen Trends und politischen Rahmenbedingungen bei, welche den Wandel zur Elektromobilität unterstützen:

· Regulierung zur Emissionsreduzierung bis hin zum Verbot von Verbrennungsmotoren

· Investitionen der Automobilhersteller in den Umbau der Werke, für Elektro- und Hybridmodelle, teils begleitet durch massive Einsparungsprogramme in anderen Bereichen

· Staatlich finanzielle Förderung batteriebetriebener Fahrzeuge ("Umweltbonus")

· Infrastrukturinvestitionen in ein größeres Netz von Ladestationen

· Sinkende Preise für Fahrzeugmodelle mit elektrischen und hybriden Antrieben auch im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren

· Verbesserte Reichweite der Fahrzeuge durch effizientere Motoren und Batterien

· Steigende Nachfrage infolge einer ansteigenden Attraktivität von neuen Fahrzeugmodellen mit elektrischen und hybriden Antrieben

Kapitalmaßnahmen

Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Kapitalmaßnahmen durchgeführt.

Forschung und Entwicklung

Aumann misst einer innovativen Entwicklung von Prozessen und Produktionslösungen sowie der zunehmenden Digitalisierung in der Produktion einen hohen Stellenwert bei. Die Durchführung von Entwicklungsprojekten dient insbesondere folgenden strategischen Zielen:

· Sicherung der Technologieführerschaft

· Einstieg in neue Technologiefelder, sowohl prozess- als auch produktseitig

· Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

Grundsätzlich findet ein Großteil der technischen Entwicklung der Aumann Gruppe im Rahmen der Abwicklung von Kundenaufträgen statt. Wenn die Voraussetzungen des IAS 38 erfüllt sind, werden die Entwicklungskosten aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Entwicklungskosten in Höhe von rund 4,0 Mio. € aktiviert, dies entspricht 1,6 % vom Umsatz. Darüber hinaus fördert Aumann aktiv den wissenschaftlichen Austausch mit Universitäten und Forschungsinstituten. Aumann bringt sich mit der Erstellung und Publikation praxisbezogener und wissenschaftlicher Artikel aktiv in die akademische Diskussion ein.

Aumann verfolgt eine selektive Strategie zur zielgerichteten Sicherung ihres technologischen Know-hows. Hierzu dient unter anderem auch eine aktive Patentstrategie, in deren Rahmen nationale und internationale Patentanmeldungen eingereicht werden. Neue Entwicklungen sichert Aumann fallbezogen sowohl auf Maschinen- als auch auf Prozessebene rechtlich ab, so auch im Geschäftsjahr 2019. Auf Basis regelmäßiger strategischer Marktanalysen, werden einzelne (technologische und marktbezogene) Patentfamilien auch regional erweitert.

Auf allen beschriebenen Wegen wurden auch 2019 für wesentliche Wachstums- und Zukunftsmärkte weitere Fortschritte bei bereits bestehenden Lösungen, aber auch bei gänzlich neuen Fertigungstechnologien gemacht. Entsprechend der generellen Strategie der Gruppe lag ein eindeutiger Fokus auf der Neu- und Weiterentwicklung von Technologien im Segment E-mobility. So hat Aumann 2019 u.a. ein neuartiges Montageverfahren entwickelt und patentieren lassen, mit dessen Hilfe verschiedene Arten von Wicklungen nach demselben Grundprinzip verarbeitet werden können. Dies ermöglicht Aumanns Kunden eine deutlich höhere Flexibilität in der Produktion bei vergleichsweise niedrigem Investitions- und Flächenbedarf. Dank Aumann kann der Kunde auf einer Fertigungslinie mehrere Produkte produzieren und das Abnahmerisiko in Zeiten von volatilen Märkten geringhalten.

Im Bereich der Statoren für E-Traktionsantriebe bietet Aumann seinen Kunden bereits seit längerem ein sehr breites Angebot an modernsten Produktionslösungen und Spezialmaschinen. Während die Gruppe sich im zurückliegenden Jahr bei Prozessen der Dickdraht-Anwendungen Continuous Hairpin, Hairpin und I-Pin auf die Weiterentwicklung und Verbesserung dedizierter Teilprozesse konzentriert hat, lag der Fokus im Dünndrahtsegment auf der Entwicklung einer neuen, vollständig automatisierten Prozesskette. Im Rahmen der Teilnahme an einem Forschungsverbundprojekt hat Aumann die Entwicklung einer automatisierten Träufelwickeltechnik weiter intensiviert und strebt die Serienreife in 2020 an. Vorteile in dieser Technologie liegen in schonender Drahtbehandlung und erhöhtem Füllfaktor.

Die Transformation in der Automobilindustrie verlangt aber nicht nur nach neuen Prozessen für den elektrifizierten Antriebsstrang. Mit ihr einher geht ein zweiter Megatrend: die Digitalisierung. Explizite Entwicklungsaktivitäten wurden im vergangenen Jahr im Bereich der Virtuellen Inbetriebnahme durchgeführt. Der digitale Zwilling einer Anlage oder einer ganzen Fertigungslinie trägt in der Entwicklungs- und Inbetriebnahme-Phase zu einer Verkürzung der Durchlaufzeit bei. Darüber hinaus kann er auch in der laufenden Produktion und bei späteren Updates der Produktionslinie dazu dienen, Stillstandzeiten auf ein Minimum zu reduzieren. Das angeeignete Know-how kann ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein, um in der Dynamik des Elektromobilitäts-Marktes, der momentan von kurzen Produktlebenszyklen und einer hohen Typenvielfalt geprägt ist, mit kürzeren Projektlaufzeiten zu punkten.

Tochterunternehmen

Zum Geschäftsjahresende 2019 verfügte die Aumann AG über sechs unmittelbare und ein mittelbares Tochterunternehmen.

Segmententwicklung

Aumann unterscheidet auf Grund der unterschiedlichen Marktperspektiven zwischen den Unternehmenssegmenten E-mobility und Classic, welche im Folgenden näher beschrieben werden.

Im Segment E-mobility fertigt Aumann vorwiegend Spezialmaschinen und automatisierte Fertigungslinien mit Fokus auf die Automobilindustrie. Aumanns Angebote ermöglichen Kunden die hocheffiziente und technologisch fortschrittliche Massenfertigung eines breiten Spektrums von Einzelkomponenten und Modulen des elektrifizierten Antriebsstranges, angefangen beim E-Traktionsmotor, Antriebs- und Getriebekomponenten, power-on-demand Aggregaten über verschiedene Energiespeichersysteme, bis hin zu Elektronikbauteilen. Ein besonderer, strategischer Fokus liegt für Aumann auf Fertigungslinien für E-Motor-Komponenten und deren Zusammenbau, die durch Produktionslösungen mit innovativen und effizienten Prozessabläufen die Großserienherstellung ermöglichen. Zur Anwendung kommen hierbei hochspezialisierte und zum Teil einzigartige Wickel- und Montagetechnologien, mit deren Hilfe Kupferdraht in elektrische Bauteile eingebracht wird. Ein weiterer strategischer Fokus liegt auf hochautomatisierten Fertigungslinien für die Herstellung von Energiespeichersystemen, wo Aumann mit Kunden auch im abgelaufenen Geschäftsjahr anspruchsvolle Produktions- und Montagelösungen realisiert hat. Große Kunden aus den Bereichen Automotive verwenden Aumann Technologie, um ihre neueste Generation von E-Motoren oder anspruchsvolle Energiespeichersysteme von höchster Qualität zu fertigen. Aumanns Angebot umfasst darüber hinaus Produktionslösungen für E-Hilfsmotoren und auch produktbegleitende Leistungen wie Wartung, Reparatur und Ersatzteillieferung.

Im Segment E-mobility ist der Umsatz 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 9,6 % auf 115,1 Mio. € gewachsen. Das EBITDA beträgt 9,2 Mio. € (Vorjahr: 15,7 Mio. €). Die EBITDA-Marge liegt bei 8,0 %. Das EBIT des Segments ist mit 6,7 Mio. € unter dem EBIT des Vorjahres (14,2 Mio. €). Die EBIT-Marge des Segments beläuft sich auf 5,8 %. Der Auftragseingang liegt kumuliert bei 119,0 Mio. €, was einen Anstieg um 4,9 % bedeutet.

Im Segment Classic fertigt Aumann hauptsächlich Spezialmaschinen und automatisierte Fertigungslinien für die Bereiche Automotive, Verbraucherelektronik, Haushaltsgeräte und Industrie. Aumanns Lösungen umfassen beispielsweise Anlagen für die Produktion von Antriebskomponenten, welche die CO2-Emission von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor reduzieren. Außerdem bietet Aumann hochautomatisierte Fertigungs- und Montagelösungen für die Unterhaltungselektronik- und Haushaltsgeräteindustrie sowie spezifische Lösungen für weitere Sektoren.

Im Segment Classic hat der Umsatz 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 22,3 % auf 144,5 Mio. € abgenommen. Das EBITDA beträgt 11,9 Mio. € (Vorjahr: 17,0 Mio. €). Die EBITDA-Marge liegt bei 8,2 %. Das EBIT des Segments sinkt auf 9,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahreswert von 14,9 Mio. €. Dies entspricht einer EBIT-Marge von 6,6 %. Der kumulierte Auftragseingang im Classic Segment beläuft sich auf 70,5 Mio. €.

Die folgende Grafik stellt die derzeit konträre Entwicklung der Segmente E-mobility und Classic sowie deren Beitrag zum Auftragseingang dar. Während der Umsatz im Segment E-mobility 2019 um 9,6 % zunahm, konnte das Segment die schwache Entwicklung im Segment Classic nicht kompensieren. Obwohl der Auftragseingang im Segment E-mobility 2019 um 4,9 % gesteigert werden konnten, kam es bedingt durch einen stark rückläufigen Auftragseingang im Segment Classic auch für Aumann insgesamt zu einem rückläufigen Auftragseingang im Vorjahresvergleich:

Umsatz Auftragseingang Segmentbeitrag Auftragseingang
in Mio. € in Mio. € in %

Bild

Mitarbeiter

Die Zahl der Mitarbeiter lag zum 31. Dezember 2019 ohne Auszubildende und Leiharbeiter bei 1.107 und somit etwa auf Vorjahresniveau (1.101). Zusätzlich hatte Aumann zum Jahresende 119 Auszubildende und 73 Leiharbeiter, womit in Summe 1.299 (vs. 1.341) Personen bei Aumann beschäftigt waren.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Aumann AG (Erläuterungen auf Basis der HGB Zahlen)

Die Aumann AG hat mit der Vermietung von Grundstücken und Gebäuden, Erbringung von Dienstleistungen sowie der Softwareüberlassung an Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse von 1,5 Mio. € (Vorjahr: 1,8 Mio. €) erzielt. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen konstant bei 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €). Die Umsatzerlöse zusammen mit den sonstigen betrieblichen Erträgen ergab eine Gesamtleistung von 1,7 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €).

Demgegenüber standen Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €), die im wesentlichen Kosten für den normalen Geschäftsbetrieb sowie Wartungskosten für Software beinhalten. Der Personalaufwand i.H.v. 1,9 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €) beinhaltet die Vorstandsvergütung und den Personalaufwand für die Mitarbeiter. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen konstant bei 1,0 Mio. € und bestehen im Wesentlichen aus Beratungs- und Instandhaltungskosten.

Das Ergebnis nach Steuern liegt mit 9,4 Mio. € über dem Vorjahr (5,8 Mio. €). Grund hierfür sind im wesentlichen höhere Erträge aus Beteiligungen und Zinserträge.

Im Geschäftsjahr 2019 wurde eine Dividende in Höhe von 3,1 Mio. € (Vorjahr: 3,1 Mio. €) ausgeschüttet.

Das Eigenkapital der Aumann AG erhöht sich zum Bilanzstichtag, unter Berücksichtigung der Dividendenausschüttung, ergebnisbedingt auf 173,3 Mio. € (Vorjahr: 167,0 Mio. €). Die Eigenkapitalquote ist um 2,6 Prozentpunkte auf 91,3 % (Vorjahr: 88,6 %) angestiegen.

Die Finanzanlagen sind mit 77,4 Mio. € (Vorjahr: 77,4 Mio. €) konstant zum Vorjahr geblieben.

Der Finanzmittelbestand der Aumann AG betrug zum Geschäftsjahresende 33,3 Mio. € (Vorjahr: 31,9 Mio. €). Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind mit 66,3 Mio. € (Vorjahr: 65,6 Mio. €) nahezu konstant geblieben. Der Posten beinhaltet wie im Vorjahr kurzfristige Darlehensforderungen und Forderungen aus Dividenden und dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Aumann Beelen GmbH.

Aumann Konzern

Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von Aumann stellt sich solide dar. Der konsolidierte Umsatz des Aumann-Konzerns lag im Geschäftsjahres 2019 mit 259,6 Mio. € 10,7 % unter dem Vorjahresniveau von 290,8 Mio. €.

Zielerreichung des Konzerns

Kennzahlen Prognose 2019 publiziert Prognoseanpassung publiziert Juli 2019 Erreicht 2019
Umsatz (Mio. €) > 290,8 240 - 260 259,6
bereinigtes EBIT (Mio. €) > 29,3 16 - 22 16,3

Die Prognoseanpassung im Juli 2019 resultierte vor allem aus wiederholten Verschiebungen von Auftragsvergaben mit signifikantem Volumen, was auch der Grund für den enttäuschenden Auftragseingang im ersten Halbjahr 2019 war. Die angepasste Prognose wurde im Geschäftsjahr 2019 dann sowohl im Umsatz wie auch im Ergebnis erreicht.

Die Gesamtleistung nach Berücksichtigung von aktivierten Entwicklungsleistungen und sonstigen betrieblichen Erträgen liegt mit 267,7 Mio. € um 28,8 Mio. € unter dem Vorjahr (296,5 Mio. €).

Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) ist im Geschäftsjahr um 34,6 % auf 21,2 Mio. € (Vorjahr: 32,5 Mio. €) gesunken. Nach Abschreibungen von 5,0 Mio. € ergibt sich ein EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) des Aumann-Konzerns von 16,3 Mio. € (Vorjahreszeitraum 26,7 Mio. €). Von diesen Abschreibungen entfallen 0,06 Mio. € auf stille Reserven, die im Rahmen der Übernahme der Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH aktiviert wurden. Unter Berücksichtigung eines Finanzergebnisses von minus 0,9 Mio. € ergibt sich ein EBT (Ergebnis vor Steuern) in Höhe von 15,4 Mio. € (Vorjahreszeitraum 25,6 Mio. €). Das Konzernergebnis beträgt 11,0 Mio. € (Vorjahreszeitraum 18,2 Mio. €) oder 0,72 € pro Aktie (Vorjahreszeitraum 1,19 € pro Aktie).

Das bereinigte EBIT beträgt 16,3 Mio. €. Bereinigt werden dabei die Abschreibungen auf die stillen Reserven der Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH in Höhe von 0,06 Mio. €.

Der Auftragseingang liegt zum Ende des Geschäftsjahres bei kumuliert 189,5 Mio. €. Der Auftragsbestand erreichte zum Ende des Jahres 134,2 Mio. €.

Die Investitionen in das Sachanlagevermögen beinhalten im Wesentlichen Erhaltungsinvestitionen an den Standorten der Aumann Gruppe.

Zum 31. Dezember 2019 beträgt das Konzerneigenkapital 203,2 Mio. € (195,9 Mio. € zum 31. Dezember 2018). Bezogen auf die Konzernbilanzsumme in Höhe von 326,7 Mio. € ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 62,2 % gegenüber 58,3 % zum 31. Dezember 2018.

Das Working Capital ist seit dem 31. Dezember 2018 um 18,5 Mio. € gestiegen, das operative Trade Working Capital stieg um 18,3 Mio. €. In Prozent vom Umsatz erhöht sich das Trade Working Capital von 28,5 % am 31. Dezember 2018 auf 39,0 % am 31. Dezember 2019.

Die Finanzverbindlichkeiten betragen zum 31. Dezember 2019 19,4 Mio. € (23,1 Mio. € zum 31. Dezember 2018) und die liquiden Mittel inklusive Wertpapiere erreichen 95,3 Mio. € (116,5 Mio. € zum 31. Dezember 2018). Der Saldo aus den vorgenannten Verbindlichkeiten und Cash-Positionen beträgt somit 74,0 Mio. € (Net Cash) gegenüber 93,4 Mio. € am 31. Dezember 2018.

Gesamtaussage

Auftragseingang und Umsatz der Aumann AG waren im Jahr 2019 zwar rückläufig, die Dynamik im strategisch wichtigen E-mobility Segment stellt sich jedoch weiterhin deutlich besser dar als im Classic Segment. Der Vorstand sieht die Aumann AG trotz der aktuellen Herausforderungen strategisch, technologisch und bilanziell gut für den Wandel hin zur Elektromobilität positioniert, auch da zum Jahresende 2019 liquide Mittel in Höhe von 95,3 Mio. € bei einer Eigenkapitalquote von 62,2 % zur Verfügung stehen. Für das Jahr 2020 wird sich Aumann nun zusätzlich den Herausforderungen der noch nicht absehbaren Folgen der COVID-19 Pandemie stellen müssen.

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Die Grundzüge der Finanzpolitik des Konzerns legt der Vorstand fest. Oberste Ziele des Finanzmanagements sind die Sicherung der Liquidität und die Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken. Insofern werden diese Mittel teilweise in kurzfristige, stark diversifizierte Wertpapiere angelegt, sofern und solange sie nicht für die Finanzierung des Wachstums, z.B. durch weitere Akquisitionen benötigt werden.

Transaktionen innerhalb des Konzernkreises werden üblicherweise auf Euro-Basis durchgeführt. Soweit notwendig wird die Kurssicherung durch die Aumann AG zentral koordiniert. Im Geschäftsjahr 2019 wurde keine aktive Kurssicherung durchgeführt. Die Steuerung von Bonitätsrisiken unserer Vertragspartner obliegt den einzelnen Beteiligungen. Ein Monitoring auf Konzernebene sichert jedoch bei Bedarf rechtzeitige Interventionen.

Wesentliche Quelle zur Unternehmensfinanzierung ist unsere operative Geschäftstätigkeit mit den daraus generierten Mittelzuflüssen. Langfristige Investitionen sind dabei jedoch mit langfristigen Darlehen finanziert. Darüber hinaus besteht auf Ebene der Aumann AG eine Kreditlinie in Höhe von 38 Mio. €, die nicht in Anspruch genommen wurde.

Vergütungsbericht

Vorstand

Ab dem Geschäftsjahr 2019 wurden mit den Vorstandmitgliedern neue Verträge abgeschlossen. Diese beinhalten angepasste Regelungen für die Vergütung. Die fixe Vergütung von Herrn Beckhoff beträgt 250 T€, von Herrn Roll 200 T€. Die fixe Vergütung wird bei Über- bzw. Unterschreitung bestimmter Umsatzschwellen nach oben wie auch unten angepasst. Ausschlaggebend für die Anpassung ist der Umsatz des Vorjahres. Für das Geschäftsjahr 2020 erfolgt keine Anpassung der fixen Vergütung. Die variable Vergütungskomponente setzt sich zusammen aus einem ROS-Bonus auf den ein Anspruch ab einer Umsatzrendite von 2,0 % im jeweiligen Geschäftsjahr besteht. Gedeckelt ist dieser Bonus auf die dreifache Fixvergütung. Zudem besteht Anspruch auf einen subsidiären Dividenden-Bonus der nur bei einer geringeren Umsatzrendite als 2,0 % ausgezahlt wird.

Zusätzlich hat der Aufsichtsrat dem Vorstand ab dem Geschäftsjahr 2019 ein virtuelles Aktienoptionsprogramm angeboten. Im Rahmen dieses Optionsprogramms wurde den Mitgliedern des Vorstandes bisher eine Tranche angeboten, die durch die Berechtigten im Dezember 2018 angenommen worden ist. Die Zuteilung der Tranche erfolgte unentgeltlich. Die Tranche wird nach drei, vier bzw. fünf Jahren fällig. Je nach Wertentwicklung der Aumann Aktie erfolgt eine Barauszahlung in Höhe des Zuteilungswertes. Der Zuteilungswert ermittelt sich als Differenz aus dem Basiskurs der im Dezember 2018 mit 36,32 € festgelegt wurde und dem Nettokurs bei Fälligkeit der jeweiligen Auszahlung. Ist der Nettokurs bei Fälligkeit geringer als der Basiskurs, verfällt dieser Teil der Option.

Zusätzlich nutzen die Mitglieder des Vorstandes jeweils einen Dienstwagen und haben Anspruch auf die Weiterzahlung des Gehaltes im Krankheitsfall von bis zu drei Monaten. Auslagenerstattung erfolgt gegen Beleg. Des Weiteren sind die Mitglieder des Vorstands über eine Konzern D&O Versicherung mit einem Selbstbehalt von 10,0 %, maximal jedoch dem 1,5-fachen der Jahres Fixvergütung sowie in einer Gruppen-Unfallversicherung mitversichert.

Aufsichtsrat

Die Vergütung des Aufsichtsrates der Aumann AG ist durch die Hauptversammlung am 9. Februar 2017 geregelt worden. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine jährliche feste Vergütung. Zusätzlich erstattet die Aumann AG den Mitgliedern des Aufsichtsrates die auf die Aufsichtsratsvergütung entfallende Umsatzsteuer, wenn und soweit diese von einem Aufsichtsratsmitglied in Rechnung gestellt oder in einer die Rechnung ersetzenden Gutschrift ausgewiesen wird. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Aufsichtsratsvergütungen i.H.v. 60 T€ zurückgestellt. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse auf künftige Vergütungen oder Kredite gewährt. Darüber hinaus ging die Aumann AG keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern ein.

Die Aufsichtsratsmitglieder sind ebenfalls über eine Konzern D&O Versicherung mitversichert, anders als die Vorstandsmitglieder jedoch ohne Selbstbehalt.

Steuerungssystem

Die konsequente Ausrichtung des Aumann Konzerns auf die Steigerung des Unternehmenswertes spiegelt sich auch in unserem internen Steuerungssystem wieder. Alle relevanten Entwicklungen in der Aumann Gruppe werden in der monatlich stattfindenden Vorstandsitzung besprochen. Dabei wird die Entwicklung verschiedener Kennzahlen, insbesondere Auftragseingänge, Umsätze, EBITDA (Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen) und EBIT (Ergebnis vor Steuern und Zinsen) der einzelnen Konzernunternehmen analysiert. Die Aumann AG definiert dabei den Konzernumsatz und das EBITDA als wesentliche, prognoserelevante finanzielle Leistungsindikatoren. Bis zum Geschäftsjahr 2019 war noch das bereinigte EBIT als wesentlicher Leistungsindikator definiert worden. Mit dem Geschäftsjahr 2020 hat Aumann dies geändert und gibt nun eine Prognose für das EBITDA ab. Dies geschieht vor allem vor dem Hintergrund, dass das EBIT in der Vergangenheit im Wesentlichen um Effekte aus Abschreibung von stillen Reserven bereinigt wurde. Durch die Prognostizierung eines EBITDA werden solche Bereinigungen in Zukunft nicht mehr notwendig sein. Allerdings werden auch in Zukunft einmalig auftretende Sondereffekte, die nicht durch das operative Geschäft entstanden sind, bereinigt. Zur Steuerung der Finanz- und Vermögenslage wird als Kennzahl der Saldo aus liquiden Mittel (inkl. aller Cash-Äquivalente) und der Finanzverbindlichkeiten herangezogen (net cash bzw. net debt). Eine weitere wichtige Steuerungsgröße ist das Trade Working Capital, das sich aus den Vorräten, den Forderungen aus Lieferung und Leistung sowie der Langfristfertigung, den Erhaltenen Anzahlungen und den Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung zusammensetzt.

Bericht über Chancen und Risiken

Nach wie vor misst Aumann dem Markt der Elektromobilität ein Wachstumspotential zu. Hierzu tragen zum einen die Elektrifizierung des Fahrzeugantriebsstrangs und zum anderen die umfassende Elektrifizierung weiterer Komponenten im Fahrzeug bei. Bei Verbrennungsmotoren wird der Fokus auf deren Effizienz und Umweltfreundlichkeit gelegt. Diese Markttrends bieten für Aumann nachhaltige Chancen.

Aumann sieht sich in einer guten Position, um von dieser Entwicklung im Bereich der Elektromobilität zu partizipieren. Politische Rahmenbedingungen, wie die Verschärfung der CO2-Emissionen von Neuwagen bis 2030 um 37,5 % innerhalb der EU beschleunigen den Trend hin zur Elektromobilität. Neben der Fortführung der geographischen Expansion nach Asien und Nordamerika liegt eine weitere Priorität in der Überprüfung von M&A-Opportunitäten.

Die weltweiten Auswirkungen der COVID-19 Pandemie können bis jetzt noch nicht abgeschätzt werden. Sollten sich die weltweiten Beeinträchtigungen der wirtschaftlichen Tätigkeit über eine längere Zeit fortsetzen, kann diese zu einer Rezession in den wichtigen Märkten Europas, Asiens und Amerikas führen. Hierdurch könnte die wirtschaftliche Situation unserer Kunden und infolgedessen die Nachfrage nach unseren Produkten negativ beeinflussen werden. Daraus würden für Aumann Umsatz- und Ergebnisrisiken entstehen.

Ebenso birgt der sich zuspitzende Handelskonflikt negative Auswirkungen für weltweit tätige Automobilhersteller und Zulieferer.

Wesentliche Währungsrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens beeinflussen könnten, bestehen hingegen kaum, da die Gesellschaft die ausländischen Projekte überwiegend im Euro-Raum bzw. in der Währung Euro abwickelt. Bei wesentlichen Geschäftsvorfällen in Fremdwährungen werden in der Regel Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.

Darüber hinaus sieht das Management folgende Risiken:

Marktrisiken

· Nicht absehbare Folgen aufgrund der aktuellen COVID-19 Pandemie

· Zunehmende politische Unsicherheiten und deren wirtschaftliche Implikationen

· Zunehmende Handelsbarrieren, die den Zugang zu Aumanns Märkten erschweren

· Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage in Aumanns Märkten

· Zunahme der Volatilität in der Automobilindustrie, speziell im Markt für Elektromobilität

· Weiteres Abflachen des Bedarfs für den klassischen Antriebsstrang

· Intensivierung des Wettbewerbs, beispielsweise durch Marktkonsolidierung

· Finanzielle Stabilität der Kunden in Folge der rasanten Veränderungen durch die Elektromobilität

Geschäftsrisiken

· Unterbrechung von Lieferketten im Rahmen der COVID-19 Pandemie

· Abhängigkeit vom Wachstum des Automobilmarktes, speziell des Marktes für Elektromobilität

· Herausforderungen bei der geplanten Internationalisierungsstrategie

· Erhöhte technische Risiken beim Einstieg in neue Technologiefelder

· Verlängerungen der Lieferzeiten und damit verbundene Verluste von Aufträgen

· Abnahme staatlicher Anreize für Elektromobilität

· Steigende Preise und Lieferzeiten von Lieferanten und Dienstleistern

· Längerfristige Schließungen von Standorten aufgrund der COVID-19 Pandemie

Rechtliche, regulatorische und steuerliche Risiken

· Verletzung von Schutzrechten durch Dritte oder durch Aumann

· Kartellrechtliche Verstöße

· Verletzung von Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung

Finanzielle Risiken

· Offene Forderungen könnten verspätet beglichen werden oder vollständig ausfallen.

· Die liquiden Mittel könnten nicht ausreichen, um finanzielle Verpflichtungen in bestimmter Höhe und zu einem bestimmten Zeitpunkt begleichen zu können.

· Die finanziellen Mittel, die in Wertpapieren angelegt sind, können hohen Wertschwankungen unterliegen und eine nachhaltige Wertminderung erfahren.

Grundzüge des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems

Der Aumann Konzern trägt den genannten Risiken durch ein Risikomanagementsystem Rechnung. Es werden frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um Nachteile von den Konzernunternehmen abzuwenden. Hierzu zählen unter anderem:

· Ein integriertes Beteiligungscontrolling, das mittels eines monatlichen Businesscontrollings kontinuierlich Soll-, Ist- und Forecast-Daten auf Ebene der Beteiligungen sowie auf Ebene des Konzerns abgleicht

· Ein Projektcontrolling, welches die operativen Projekte in den einzelnen Unternehmen begleitet

· Regelmäßige Leitungsrunden innerhalb der einzelnen Unternehmen

· Strukturierte Merger & Akquisition Werkzeuge, anhand derer der Anbahnungs- und Akquisitionsprozess organisiert und auf Erfolg geprüft wird sowie die Pflege und der kontinuierliche Ausbau des Netzwerks an M&A-Vermittlern und potenziellen Verkäufern

· Ein zentrales Konzern-Monitoring wesentlicher Vertragsrisiken oder Rechtsstreitigkeiten durch das Management, den internen Justiziar und bei Bedarf qualifizierte Rechtsanwaltskanzleien

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist ein integraler Bestandteil des Risikomanagements der Aumann. Seine Hauptziele bestehen darin, die zutreffende Abbildung aller Geschäftsvorfälle in der Berichterstattung sicherzustellen und Abweichungen von internen oder externen Regelungen zu unterbinden. Bezogen auf die externe Rechnungslegung bedeutet das, die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken zu gewährleisten. Dazu ist das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem wie das Risikomanagement entsprechend der Einheiten, die Rechnung legen, gegliedert. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Aumann Konzerns. Zur Steuerung einzelner Risiken der Rechnungslegung, zum Beispiel bei versicherungsmathematischen Bewertungen, werden fallweise externe Spezialisten hinzugezogen.

Erklärung zur Unternehmensführung

Der Aufsichtsrat berichtet gemäß Ziffer 3.10 des deutschen Corporate Governance Kodex sowie gemäß § 315d HGB i.V.m. § 289f HGB über die Unternehmensführung. In diese Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB i.V.m. § 289f HGB und zur Corporate Governance sind aufzunehmen:

1. Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und den Aufsichtsrat gemäß § 161 des Aktiengesetzes;

2. Der Bericht zur Corporate Governance;

3. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden, nebst Hinweis, wo sie öffentlich zugänglich sind;

4. Eine Beschreibung der Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen; sind die Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich, kann darauf verwiesen werden.

5. Darstellung der Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands und deren Erreichung.

6. Eine Beschreibung des Diversitätskonzeptes im Hinblick auf die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Zu 1.: Erklärung gemäß § 161 AktG

Am 12. März 2020 gab der Aufsichtsrat die jüngste Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG ab. Sie lautet:

Vorstand und Aufsichtsrat der Aumann AG haben die letzte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG am 22. März 2019 sowie ergänzend am 4. Juni 2019 abgegeben und mit den dort genannten Abweichungen entsprochen. Die nachfolgende Erklärung erneuert diese Entsprechungserklärungen und bezieht sich auf den Deutschen Corporate Governance Kodex (im Folgenden "Kodex") in der Fassung vom 7. Februar 2017. Vorstand und Aufsichtsrat der Aumann AG erklären, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit den folgenden Abweichungen entsprochen wurde und auch in Zukunft wird:

Abweichungen

· Ziffer 3.8: D&O-Versicherung: Die D&O-Versicherung für die Aufsichtsratsmitglieder sieht keinen Selbstbehalt vor. Wir haben keine Zweifel daran, dass unsere Organe wie auch unsere Mitarbeiter ihre Aufgaben mit der größtmöglichen Sorgfalt wahrnehmen. Den Selbstbehalt für die Aufsichtsratsmitglieder erachten wir in Anbetracht der relativ geringen Höhe der fixen Aufsichtsratsvergütungen für nicht angemessen. Die D&O-Versicherung für die Vorstände sieht einen Selbstbehalt von 10 %, maximal jedoch vom 1,5 fachen ihrer fixen Jahresvergütung vor.

· Ziffer 4.1.3: Hinweisgebersystem: Die Einrichtung eines Hinweisgebersystems erscheint uns aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl und der flachen Hierarchiestruktur der Gesellschaft nicht sachgerecht. Bei Hinweisen auf Rechtsverstöße im Unternehmen haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, sich vertraulich direkt an den Compliance-Verantwortlichen im Vorstand zu wenden.

· Ziffer 4.2.3: Die Vorstandsvergütung enthält neben einer festen Vergütung auch zwei variable Vergütungsbestandteile. Der eine Vergütungsbestandteil besteht aus einer kurzfristigen variablen Vergütung, welche in der Höhe begrenzt ist. Der andere Vergütungsbestandteil besteht aus einer langfristigen aktienkursbasierten Vergütung (virtuelles Aktienoptionsprogramm). Die Zuteilung der virtuellen Optionen ist auf eine bestimmte Stückzahl beschränkt. Im Übrigen enthält das Aktienoptionsprogramm keine Deckelung der darauf basierenden Vergütung. Diese wird in mehreren Tranchen ausgezahlt, frühestens im Jahr 2021. Insoweit ist die Gesamtvergütung des Vorstands nicht begrenzt. Der Aufsichtsrat hält eine Begrenzung der aktienkursbasierten Vergütung und der Gesamtvergütung für nicht erforderlich, da dies aus Sicht des Aufsichtsrats einer effektiven Anreizwirkung des Vorstands abträglich wäre.

· Ziffer 4.2.5: Verwendung von Mustertabellen: Zur Offenlegung der Gesamtvergütung des Vorstandes verwendet die Gesellschaft nicht die dem Kodex beigefügten Mustertabellen. Der Aufsichtsrat hält es für möglich, die Gesamtvergütung der Vorstände auch in von den Mustertabellen abweichender Form wie vom Kodex erbeten in vollständig und in allgemein verständlicher Form darzustellen.

· Ziffer 5.1.2: Bestellung des Vorstands: Bei der Besetzung von Positionen im Vorstand der Aumann AG kommt es für den Aufsichtsrat den aktienrechtlichen Anforderungen entsprechend darauf an, dass die Kandidatin oder der Kandidat die für die Arbeit des Organs erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen mitbringt. Demgegenüber hält der Aufsichtsrat Kriterien wie das Geschlecht der Kandidatin oder des Kandidaten, auch wenn die Vielfalt ausdrücklich begrüßt wird, für nachrangig. Gleichwohl wird bei Neubesetzungen in Zukunft verstärkt auf Diversität geachtet.

· Ziffer 5.3: Aufsichtsratsausschüsse: Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, so dass die Bildung von Ausschüssen nicht zu Effizienzsteigerungen führen würde. Die Anzahl an Aufsichtsratsmitgliedern erachten wir im Hinblick auf die Unternehmensgröße der Gesellschaft als ausreichend.

· Ziffer 5.4.1, 5.4.2 und 5.4.3: Grenzen der Aufsichtsratsmitgliedschaft: Eine Alters- und Regelgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht festgelegt worden. Im Hinblick auf das Alter der Aufsichtsratsmitglieder und die verbleibende Amtszeit besteht hierfür unseres Erachtens auch keine Veranlassung. Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat ist nicht festgelegt und ist unseres Erachtens aufgrund der Aktionärsstruktur nicht sinnvoll.

Wahlvorschläge orientieren sich dementsprechend ausschließlich an Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen der jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten. Es ist beabsichtigt, daran auch in Zukunft festzuhalten, um so Erfahrung und Kompetenz zu sichern. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass über Vorschläge zu seiner Zusammensetzung in der jeweiligen konkreten Situation individuell und ohne Erarbeitung und Bekanntgabe eines Kompetenzprofils entschieden werden sollte.

Bezogen auf eine Offenlegung der persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich (d.h. mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien) an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wird der Rechtssicherheit von Wahlen zum Aufsichtsrat höhere Priorität gegeben als einem Bemühen und einer Empfehlung, bei Wahlvorschlägen gesetzlich nicht erforderliche Angaben zu machen.

· Ziffer 7.1.2: Veröffentlichungen: Konzernabschluss und Zwischenberichte werden im Rahmen der gesetzlichen und von der Deutschen Börse für den Prime Standard festgelegten Fristen veröffentlicht. Als dynamische Unternehmensgruppe hat die Aumann AG sowohl eine Vielzahl einzelner Gesellschaften zu konsolidieren als auch regelmäßig Erstkonsolidierungen vorzunehmen. Die Einhaltung der im Kodex vorgeschlagenen Fristen würde deshalb zu einem unverhältnismäßigen Aufwand für die Gesellschaft führen.

Zu 2.: Bericht zur Corporate Governance

Aktienbestände von Organmitgliedern

Die Aktienbestände der Organmitglieder sind im Konzernanhang unter II. Erläuterungen zur Konzernbilanz, Ziffer 8.1 dargestellt.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Im Aufsichtsrat sollen praktische Erfahrung bei der Unternehmensführung, Branchenerfahrung sowie betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse vertreten sein. Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats erfüllt diese Zielsetzung.

Abschlussprüfer

Die Hauptversammlung der Aumann AG hat die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer der Aumann AG gewählt. Geschäftliche, finanzielle, persönliche oder sonstige Beziehungen zwischen der Prüfungsgesellschaft und ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Aumann AG und ihren Organmitgliedern andererseits, die Zweifel an der Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begründen können, haben zu keinem Zeitpunkt bestanden. Auf der Basis der Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung erteilt der Aufsichtsrat der Aumann AG dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag und trifft mit ihm die Honorarvereinbarung. Im Rahmen der Erteilung des Prüfungsauftrags vereinbart der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer auch die Berichtspflichten gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex.

Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung.

Langfristiges Bonusprogramm/wertpapierorientierte Anreizsysteme

Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsbericht verwiesen.

Zu 3.: Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Der Vorstand der Aumann AG hält sich an die geltenden Gesetze. Darüberhinausgehende, öffentlich zugängliche kodifizierte Unternehmensführungspraktiken bestehen nicht. Der Aufsichtsrat wird prüfen, ob in Zukunft konzernweit gültige Regeln sinnvoll kodifiziert und veröffentlicht werden sollten.

Zu 4.: Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Als deutsche börsennotierte Aktiengesellschaft hat die Aumann AG ein dualistisches Führungssystem. Der Vorstand leitet das Unternehmen. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand. Die Vorstände sind einheitlich bis zum 31. Dezember 2023 bestellt.

Der Aufsichtsrat tritt mindestens viermal im Jahr zusammen. Außerordentliche Sitzungen finden statt, wenn besondere Entwicklungen oder Maßnahmen kurzfristig zu behandeln bzw. zu entscheiden sind.

Die einzelnen Tochtergesellschaften haben jeweils ein eigenständiges, operatives Management. Das Management der Aumann AG und das der Tochterunternehmen arbeiten bei der Entwicklung des betreffenden Unternehmens eng zusammen.

Zu 5.: Zielgrößen für den Frauenanteil

Der Frauenanteil im Aufsichtsrat und Vorstand der Aumann AG beträgt 0 %. Dies entspricht der aktuellen Zielgröße.

Zu 6.: Diversitätskonzept

Die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat orientiert sich ausschließlich an Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen der jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten. Eine Alters- und Regelgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder ist nicht festgelegt worden. Im Hinblick auf das Alter und die verbleibende Amtszeit besteht hierfür unseres Erachtens auch keine Veranlassung. Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeit ist nicht festgelegt und ist unseres Erachtens aufgrund der Aktionärsstruktur nicht sinnvoll. Kriterien wie das Geschlecht der Kandidatin oder des Kandidaten, auch wenn die Vielfalt ausdrücklich begrüßt wird, halten wir für nachrangig. Es ist beabsichtigt, daran auch in Zukunft festzuhalten, um so Erfahrung und Kompetenz zu sichern. Wir sind der Auffassung, dass über Vorschläge zur Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat in der jeweiligen konkreten Situation individuell und ohne Erarbeitung und Bekanntgabe eines Konzeptes entschieden werden sollte.

Angaben gemäß § 289a und § 315a HGB

Gemäß §§ 289a und 315a HGB muss der Lagebericht die nachfolgenden Punkte beinhalten:

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das in der Bilanz zum 31. Dezember 2019 aus 15.250.000 auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktien bestehende Grundkapital in Höhe von 15.250.000 € ist voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffend

Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen bestehen nicht.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten sind im Anhang unter II. Erläuterungen zur Konzernbilanz, Ziffer 8.1 dargestellt.

Inhaber von Aktien mit Sonderrechten

Aktien mit Sonderrechten wurden nicht ausgegeben.

Art der Stimmrechtskontrolle im Falle von Arbeitnehmerbeteiligungen

Entsprechende Arbeitnehmerbeteiligungen bestehen nicht.

Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Vorstände und über die Änderung der Satzung

Vorstände werden gemäß §§ 84 f. AktG bestellt und abberufen.

Gemäß § 179 Abs. 1 AktG bedarf jede Satzungsänderung eines Beschlusses der Hauptversammlung. Nach § 24 der Satzung benötigen Satzungsänderungen - soweit gesetzlich zulässig - eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Hauptversammlung, wobei Stimmenthaltung nicht als Stimmabgabe gilt.

Der § 11 Abs. 2 der Satzung regelt darüber hinaus: "Der Aufsichtsrat ist zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Insbesondere ist der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital (§4 Absatz 5 der Satzung) oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen."

Befugnisse des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Der Vorstand ist gemäß § 4 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 8. Februar 2022 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 5.000.000 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital 2017/I festzulegen.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Februar 2017 ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG im Zeitraum bis zum 8. Februar 2022 eigene Aktien zu erwerben und zu verkaufen, und zwar bis zur Höhe von 10 % des Grundkapitals. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Solche Vereinbarungen bestehen nicht.

Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern

Solche Entschädigungsvereinbarungen bestehen nicht.

Angaben gemäß § 315b HGB

Die Aumann AG ist von der Abgabe der nicht finanziellen Konzernerklärung gemäß § 315b Abs. 1 HGB, aufgrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss der MBB SE nach § 315b Abs. 2 befreit. Der Konzernabschluss der MBB SE ist unter www.mbb.com einzusehen.

Angaben gemäß § 312 Abs. 3 AktG

Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen, nach den Umständen die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass diese Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.

Prognosebericht

Für Aumann wird 2020 ein herausforderndes Jahr, in dem das Unternehmen die Optimierung der Kostenstruktur und Fertigungstiefe weiter forcieren wird. Vor dem Hintergrund der anhaltend herausfordernden Situation in der Automobilindustrie erwartet das Management für 2020 einen Umsatz zwischen 180 und 200 Mio. € mit einer positiven EBITDA-Marge von bis zu 5 % vor etwaigen einmaligen Anpassungsaufwendungen. Die Auswirkungen einer sich verschärfenden COVID-19 Pandemie wurden zum Zeitpunkt der Prognose nicht berücksichtigt. Selbst zum heutigen Zeitpunkt lassen sich die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf das Geschäftsjahr 2020 noch nicht verlässlich abschätzen.

Beelen, 26. März 2020

Rolf Beckhoff, Chief Executive Officer

Sebastian Roll, Chief Financial Officer

Kurzfassung des Jahresabschlusses 2019

der Aumann AG

Gewinn- und Verlustrechnung (HGB) 2019

T€
2018

T€
Umsatzerlöse 1.500 1.797
Sonstige betriebliche Erträge 200 206
Aufwendungen für bezogene Leistungen -252 -435
Personalaufwand -1.864 -2.105
Abschreibungen -368 -352
Sonstige betriebliche Aufwendungen -913 -1.091
Erträge aus Beteiligungen 6.000 3.437
Ertrag aus Gewinnabführungsverträgen 3.894 5.020
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.895 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -181 -279
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag / Sonstige Steuern -560 -355
Jahresüberschuss 9.351 5.843
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 4.248 1.455
Bilanzgewinn 13.599 7.298
Bilanz (HGB) Aktiva 31.12.2019

T€
31.12.2018

T€
Sachanlagen 11.586 11.925
Finanzanlagen 77.395 77.395
Anlagevermögen 88.981 89.320
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 67.491 67.198
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 33.331 31.851
Umlaufvermögen 100.822 99.049
Summe Aktiva 189.803 188.369
Passiva T€ T€
Eigenkapital 173.287 166.986
Rückstellungen 915 1.767
Verbindlichkeiten 15.601 19.616
Summe Passiva 189.803 188.369

Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von 9.351 T€ ergibt zusammen mit dem Gewinnvortrag nach Abzug der Dividendenauszahlung einen Bilanzgewinn in Höhe von 13.599 T€. Der Vorstand schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn der Aumann AG keine Dividende auszuschütten.

IFRS-Konzernjahresabschluss 2019

IFRS-Konzern-Gesamtergebnisrechnung Anhang 01.01.- 31.12.2019

T€
01.01.- 31.12.2018

T€
Umsatzerlöse III.1. 259.573 290.815
Erhöhung (+) / Verminderung (-) des Bestands an unfertigen und fertigen Erzeugnissen 68 -1.109
Betriebsleistung 259.641 289.706
Aktivierte Entwicklungsleistungen 4.011 2.713
Sonstige betriebliche Erträge III.2. 4.015 4.103
Gesamtleistung 267.667 296.522
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -124.855 -151.242
Aufwendungen für bezogene Leistungen -31.675 -25.091
Materialaufwand -156.530 -176.333
Löhne und Gehälter -59.358 -57.692
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -15.923 -15.985
Personalaufwand -75.281 -73.677
Sonstige betriebliche Aufwendungen III.3. -14.624 -14.059
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 21.232 32.453
Abschreibungen II.1. -4.976 -5.801
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 16.256 26.652
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge III.4. 152 231
Zinsen und ähnliche Aufwendungen III.5. -1.035 -1.296
Finanzergebnis -883 -1.065
Ergebnis vor Steuern (EBT) 15.373 25.587
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag III.6. -4.254 -7.283
Sonstige Steuern III.6. -125 -82
Konzernjahresüberschuss 10.994 18.222
IFRS-Konzern-Gesamtergebnisrechnung Anhang 01.01.- 31.12.2019

T€
01.01.- 31.12.2018

T€
Konzernergebnis 10.994 18.222
Posten, die künftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können
Veränderungen aus der Währungsumrechnung -1 -15
Rücklage aus Zeitwertänderung - Schuldinstrumente II.8.3 109 -296
Posten, die künftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können
Rücklage aus Zeitwertänderung - EK Instrumente 1.809
Rücklage Pensionen II.9 -3.813 611
darauf entfallende latente Steuern 1.188 -145
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern -708 165
Gesamtergebnis der Berichtsperiode 10.286 18.387
Den Inhabern von Stammaktien zuzurechnendes Ergebnis 10.994.368 18.221.952
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien zur Berechnung des Ergebnisses je Aktie 15.250.000 15.250.000
Ergebnis je Aktie (in €) III.7 0,72 1,19

Bilanz (IFRS)

Aktiva

Anhang 31.12.2019

T€
31.12.2018

T€
Langfristiges Vermögen
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte II.1. 8.814 5.548
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte II.1. 534 819
Geschäfts- oder Firmenwert II.1. 38.484 38.484
Geleistete Anzahlungen II.1. 134 0
Immaterielle Vermögenswerte 47.966 44.851
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken II.1. 26.302 26.820
Technische Anlagen und Maschinen II.1. 3.396 2.869
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung II.1. 4.584 3.680
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau II.1. 1.283 1.231
Sachanlagen 35.565 34.600
Finanzanlagen II.6. 14.824 7.454
Aktive latente Steuern II.8. 765 301
99.120 87.206
Kurzfristiges Vermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe II.3. 2.870 3.035
Unfertige Erzeugnisse II.3. 1.610 1.996
Fertige Erzeugnisse II.3. 304 525
Geleistete Anzahlungen II.3. 8.023 4.713
Vorräte 12.807 10.269
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen II.4. 38.022 25.071
Vertragsvermögenswerte II.5. 92.770 99.622
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte II.6. 3.587 4.921
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte 134.379 129.614
Wertpapiere II.7. 1.508 2.697
Kasse V. 15 8
Bankguthaben V. 78.917 106.315
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 78.932 106.323
227.626 248.903
Summe Aktiva 326.746 336.109
Passiva
Anhang 31.12.2019

T€
31.12.2018

T€
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital II.9. 15.250 15.250
Kapitalrücklage II.9. 140.918 140.918
Gewinnrücklagen II.9. 46.996 39.760
203.164 195.928
Langfristige Schulden
Rückstellungen für Pensionen II.10. 22.348 18.267
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten II.11. 15.710 19.429
Verbindlichkeiten aus Leasing II.11. 932 0
Sonstige Rückstellungen II.13. 906 933
Passive latente Steuern II.8. 5.869 5.610
Sonstige Verbindlichkeiten II.12. 1.112 1.181
46.877 45.420
Kurzfristige Schulden
Sonstige Rückstellungen II.13. 11.027 14.322
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen II.11. 28.596 30.891
Vertragsverbindlichkeiten II.5. 13.840 21.186
Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter II.13. 10.658 13.828
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten II.11. 3.719 3.631
Verbindlichkeiten aus Leasing II.11. 915 21
Steuerrückstellungen II.13. 1.291 1.320
Sonstige Verbindlichkeiten II.12. 6.659 9.562
76.705 94.761
Summe Passiva 326.746 336.109
Konzern-Kapitalflussrechnung 01.01.- 31.12.2019

T€
01.01.- 31.12.2018

T€
1. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) 16.256 26.652
Berichtigungen um zahlungsunwirksame Vorgänge:
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 4.977 5.801
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen -1.866 -6.779
Verluste (+) / Gewinne (-) aus Anlageabgängen -2 -34
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen / Erträge -1.640 0
1.469 -1.012
Veränderung des Working Capital:
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva -7.197 -9.927
Abnahme (-) / Zunahme (+) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva -11.315 3.268
-18.512 -6.659
Gezahlte Ertragsteuern -3.102 -995
Erhaltene Zinsen 152 231
-2.950 -764
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit -3.737 18.216
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Investitionen (-) / Desinvestitionen (+) in immaterielles Anlagevermögen -4.296 -3.192
Investitionen (-) / Desinvestitionen (+) in Sachanlagevermögen -1.851 -3.125
Investitionen (-) / Desinvestitionen (+) in zur Veräußerung gehaltene
Finanzanlagen und Wertpapiere -4.263 -4.004
Einzahlungen aus Sachanlageabgängen 40 35
Restkaufpreiszahlung Erwerb Aumann Limbach-Oberfrohna -4.467 0
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -14.837 -10.286
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Gewinnausschüttung an Gesellschafter -3.050 -3.050
Zahlungseingänge aus der Aufnahme von Finanzkrediten 114 92
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten -3.746 -4.352
Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -1.121 0
Zinsauszahlungen -1.034 -974
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -8.837 -8.284
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensumme 1-3) -27.411 -354
Auswirkungen von Wechselkursänderungen (nicht zahlungswirksam) 20 -24
Finanzmittelfonds zu Beginn der Berichtsperiode 106.323 106.701
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 78.932 106.323
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Kasse 15 8
Guthaben bei Kreditinstituten 78.917 106.315
Überleitung zum Liquiditätsbestand am 31.12. 2019 2019
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 78.932 106.323
Wertpapiere 16.332 10.150
Liquiditätsbestand am 31.12. 95.264 116.473
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung Gezeichnetes Kapital

T€
Kapitalrücklage

T€
Währungsumrechnungsdifferenz

T€
01.01.2018 15.250 131.841 15
Anpassung von Vorjahreszahlen * 0 9.077 0
01.01.2018 15.250 140.918 15
Gezahlte Dividenden 0 0 0
Zwischensumme 15.250 140.918 15
Direkt im Eigenkapital erfasste Beträge 0 0 0
Währungsumrechnungsdifferenz 0 0 -15
Konzernergebnis 0 0 0
Konzerngesamtergebnis (Total Comprehensive Income) 0 0 -15
31.12.2018 15.250 140.918 0
Gezahlte Dividenden 0 0 0
Zwischensumme 15.250 140.918 0
Direkt im Eigenkapital erfasste Beträge 0 0 0
Währungsumrechnungsdifferenz 0 0 -1
Konzernergebnis 0 0 0
Konzerngesamtergebnis (Total Comprehensive Income) 0 0 -1
31.12.2019 15.250 140.918 -1
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung Rücklage aus Zeitwertänderung

T€
Rücklage Pensionen

T€
Konzern-Eigenkapital

T€
01.01.2018 -37 -1.971 180.619
Anpassung von Vorjahreszahlen * 0 0 0
01.01.2018 -37 -1.971 180.619
Gezahlte Dividenden 0 0 -3.050
Zwischensumme -37 -1.971 177.569
Direkt im Eigenkapital erfasste Beträge -314 466 152
Währungsumrechnungsdifferenz 0 0 -15
Konzernergebnis 0 0 18.222
Konzerngesamtergebnis (Total Comprehensive Income) -314 466 18.359
31.12.2018 -351 -1.505 195.928
Gezahlte Dividenden 0 0 -3.050
Zwischensumme -351 -1.505 192.878
Direkt im Eigenkapital erfasste Beträge 1.918 -2.625 -707
Währungsumrechnungsdifferenz 0 0 -1
Konzernergebnis 0 0 10.994
Konzerngesamtergebnis (Total Comprehensive Income) 1.918 -2.625 10.286
31.12.2019 1.567 -4.130 203.164

* vgl. 1.4 Fehlerkorrektur

Anhang des Konzernjahresabschlusses 2019

I. Methoden und Grundsätze

1. Grundlegende Informationen zur Bilanzierung

1.1 Informationen zum Unternehmen

Die Aumann AG (im Folgenden auch "Aumann") hat ihren Sitz in der Dieselstraße 6, 48361 Beelen, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der Nummer HRB 16399 eingetragen. Sie ist die Muttergesellschaft des Aumann-Konzerns.

Die Aumann AG ist ein führender, internationaler Anbieter von Anlagen für die Automobilindustrie und weiteren Industrien mit Fokus auf den Bereich der E-Mobilität.

Der Konzernabschluss der Aumann AG für das Geschäftsjahr 2019 wird am 31. März 2020 durch den Aufsichtsrat der Aumann AG gebilligt.

1.2 Rechnungslegungsgrundsätze

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst die noch gültigen International Accounting Standards (IAS), die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC).

Anwendung von neuen und geänderten Standards

Folgende neue oder geänderte Standards waren im Geschäftsjahr 2019 erstmalig anzuwenden:

Regelung Bezeichnung
IFRS 16 Leasingverhältnisse
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer
IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
IFRS 9 Finanzinstrumente
Annual Improvements 2015 - 2017

IFRS 16 Leasingverhältnisse (Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU: 1. Januar 2019):

Der neue Standard ersetzt die Vorschriften von IAS 17 ‚Leasingverhältnisse' und die diesbezüglichen Interpretationen des IFRIC 4 ‚Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält', SIC-15 ‚Operating-Leasingverhältnisse - Anreize' und SIC-27 ‚Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen'. IFRS 16 schafft die nach IAS 17 geforderte Klassifizierung von Leasingverträgen in Operating-Leasing- und Finanzierungsleasing-Verhältnisse für Leasingnehmer ab und ersetzt sie durch ein einheitliches Bilanzierungsmodell, nach dem Leasingnehmer verpflichtet sind, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten ein Nutzungsrecht (‚Right-of-Use Asset') und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit anzusetzen. Im Gegensatz dazu behält IFRS 16 die Regeln bei der Leasinggeberbilanzierung gemäß IAS 17 zum Großteil bei.

Der neue Standard hatte zum Erstanwendungszeitpunkt wesentliche Auswirkungen auf die Konzernbilanz. Aumann verfügt über eine wesentliche Zahl von nach IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse klassifizierten Miet- und Leasingverhältnissen, die sich hauptsächlich auf Immobilien, Kraftfahrzeuge und sonstige technische Anlagen und Maschinen beziehen.

Aumann hat IFRS 16 zum 1. Januar 2019 angewandt und den Übergang auf IFRS 16 gemäß der modifizierten rückwirkenden Methode ohne Anpassung der Vergleichsinformationen 2018 und unter Anwendung der unten genannten Erleichterungsvorschriften vorgenommen. Die Umgliederungen und Anpassungen im Zuge der Implementierung von IFRS 16 werden daher in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 erfasst. Aumann hat sich dazu entschieden, zum Erstanwendungszeitpunkt nicht zu überprüfen, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis darstellt oder beinhaltet. Stattdessen hat sich Aumann bei Verträgen, die vor dem Übergangszeitpunkt abgeschlossen wurden, auf die Beurteilung gemäß IAS 17 und IFRIC 4, gestützt. Daher ist die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 nur auf Verträge angewandt worden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 abgeschlossen oder geändert worden sind. Aumann hat ein System zur Verwaltung der Daten von Leasingverträgen eingeführt, um eine IFRS-16-konforme Bewertung und Bilanzierung von Leasingverträgen sicherzustellen. Die für Softwarelizenzen gezahlten Beträge fallen nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 16 und werden nach IAS 38 bilanziert.

Bei der Erstanwendung von IFRS 16 hat sich Aumann dafür entschieden, die folgenden im Rahmen des Standards zulässigen praktischen Erleichterungen zu nutzen:

· Bilanzierung von Operating-Leasingverträgen mit einer Restlaufzeit von weniger als zwölf Monaten zum 1. Januar 2019 als kurzfristige Leasingverträge;

· Ausschluss der anfänglichen direkten Kosten für die Bewertung des Nutzungsrechts zum 1. Januar 2019;

· Rückwirkende Bestimmung der Leasinglaufzeit, sofern der Vertrag Optionen zur Verlängerung oder Kündigung des Leasingverhältnisses enthält, und

· Keine Anpassungen zum 1. Januar 2019 bei Leasingverträgen, deren zugrundeliegender Vermögenswert von geringem Wert ist.

Bis zum 31. Dezember 2018 hat Aumann Leasingverträge in seiner Eigenschaft als Leasingnehmer gemäß IAS 17 als Operating- oder Finanzierungsleasing klassifiziert. Der überwiegende Teil der Leasingverträge des Unternehmens ist als Operating-Leasing klassifiziert worden. Die entsprechenden Mietaufwendungen wurden linear über die Laufzeit des Leasingvertrags als Aufwand erfasst. Im Übergangszeitraum sind für Leasingverträge, die nach IAS 17 als Operating-Leasing klassifiziert wurden, die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der noch ausstehenden Leasingraten angesetzt worden, diskontiert mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz zum 1. Januar 2019. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz betrug 0,69 %. Nutzungsrechte sind beim erstmaligen Ansatz mit einem Betrag bewertet worden, der der Höhe der Leasingverbindlichkeit entspricht. Bei Leasingverträgen, die zuvor als Finanzierungsleasing klassifiziert waren, hat Aumann den Buchwert zum 31. Dezember 2018 nach IAS 17 des Leasingvermögenswerts und der Leasingverbindlichkeit als Buchwert des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit zum 1. Januar 2019 nach IFRS 16 beibehalten.

Die Aufwendungen für Leasingverhältnisse werden gemäß IFRS 16 als lineare Abschreibungen für die Nutzungsrechte und als Zinsaufwendungen durch die Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten mittels der Effektivzinsmethode dargestellt. Fixe Zahlungen im Rahmen von Operating-Leasingverträgen, die gemäß IAS 17 im Aufwand erfasst waren, sind gemäß IFRS 16 eliminiert. In den Nutzungsrechten und den Leasingverbindlichkeiten sind Leasingverhältnisse enthalten, die bis zum 31. Dezember 2019 nach IAS 17 im Rahmen des Finanzierungsleasings bilanziert wurden.

Im Rahmen der Umstellung auf IFRS 16 wurden zum 1. Januar 2019 Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Leasingverbindlichkeiten von 2,0 Mio. € erfasst. Aus der Erstanwendung des IFRS 16 resultieren keine Anpassungen der Gewinnrücklagen.

Zum 31.12.2018 angegebene Verpflichtungen aus Operating Leasingverhältnissen 2.209
Anpassungen aufgrund von nicht aktivierten Leasingverhältnissen -107
Brutto-Leasingverbindlichkeiten zum 01.01.2019 2.102
Abzinsung -121
Abgezinste Leasingverbindlichkeit zum 01.01.2019 1.981

Standards, die in der folgenden Übersicht nicht aufgeführt sind, sind für den Aumann Konzern von untergeordneter Bedeutung.

Regelung Bezeichnung Anwendung Auswirkungen
Allgemeine Änderungen - Verweise auf das Conceptual Framework 01.01.2020 keine wesentlichen
IAS 1 Änderung - Definition of Material 01.01.2020 keine wesentlichen
IFRS 3 Änderung - Definition of a Business 01.01.2020 keine wesentlichen
IFRS 17 Insurance Contract 01.01.2021 keine wesentlichen
IAS 1 Änderung - Classification of Liabilities 01.01.2022 keine wesentlichen

1.3 Gesellschaftsrechtliche und strukturelle Änderungen in 2019

Im Geschäftsjahr 2019 haben keine gesellschaftsrechtlichen oder strukturellen Änderungen stattgefunden.

1.4 Fehlerkorrektur

Fehlerkorrektur nach IAS 8

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat bei der Prüfung des Konzernabschlusses der Aumann AG für das Geschäftsjahr 2017 festgestellt, dass das Konzernergebnis vor Steuern in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Aumann AG, Beelen, um rd. 13,0 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen wurde, da Kosten im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung im Zuge des Börsengangs im März 2017 nicht als Aufwand erfasst, sondern als Transaktionskosten (IAS 39.9) unmittelbar vom Eigenkapital abgezogen wurden. Mit rd. 12,5 Mio. EUR handelt es sich hierbei im Wesentlichen um Vergütungen an das Management, die nicht die Voraussetzungen der IAS 32.35 und IAS 32.37 für eine erfolgsneutrale Bilanzierung erfüllten. Weitere Kosten in Höhe von rd. 0,5 Mio. EUR waren gemäß IAS 32.35 und IAS 32.38 der Börsennotierung bereits ausgegebener Aktien zuzurechnen. Die Korrektur wurde retrospektiv erfasst.

Im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Aumann AG, Beelen, für das Geschäftsjahr 2017 wurde die Schlusserklärung aus dem vom Vorstand aufgestellten Abhängigkeitsbericht nicht aufgenommen. Dies verstößt gegen § 312 Abs. 3 Satz 3 AktG.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Auswirkungen der Korrektur:

IFRS-Konzern-Gesamtergebnisrechnung 01.01. - 31.12.2017 NEU

T€
01.01. - 31.12.2017 ALT

T€
Delta

T€
Löhne und Gehälter -51.538 -38.952 -12.586
Personalaufwand -63.980 -51.394 -12.586
Sonstige betriebliche Aufwendungen -11.318 -10.892 -426
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 9.570 22.582 -13.012
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 7.019 20.031 -13.012
Ergebnis vor Steuern (EBT) 6.131 19.143 -13.012
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -2.095 -6.030 3.935
Konzernjahresüberschuss 3.963 13.040 -9.077
Ergebnis je Aktie (in €) 0,29 0,94 -0,65
Bilanz Passiva (IFRS) 31.12.2017 NEU

T€
31.12.2017 ALT

T€
Delta

T€
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 15.250 15.250 0
Kapitalrücklage 140.918 131.841 9.077
Gewinnrücklagen 24.485 33.562 -9.077
180.653 180.653 0

2. Konsolidierungskreis

Neben der Aumann AG als Mutterunternehmen sind die unten aufgeführten Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Die Beteiligungsquoten werden durch Multiplikation der jeweiligen Gesellschaftsanteile ermittelt. Die in Fettdruck aufgeführten Unternehmen halten direkt oder indirekt Beteiligungen an den jeweils darunter genannten Gesellschaften.

Einbezogene Unternehmen Name und Sitz der Gesellschaft Beteiligungsquote

in %
Verbundene Unternehmen (Vollkonsolidierung)
Aumann AG, Beelen, Deutschland 100,00
Aumann Beelen GmbH, Beelen, Deutschland 100,00
Aumann Berlin GmbH, Hennigsdorf, Deutschland 100,00
Aumann Winding and Automation Inc., Clayton, USA 100,00
Aumann Espelkamp GmbH, Espelkamp, Deutschland 100,00
Aumann Immobilen GmbH, Espelkamp, Deutschland * 94,90
Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH, Deutschland 100,00
Aumann Technologies (China) Ltd., Changzhou, China 100,00

* Aufgrund einer Kaufoption werden keine Minderheiten ausgewiesen

3. Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Aumann AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Abschlussstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember des jeweils geltenden Geschäftsjahres.

Tochterunternehmen sind die Unternehmen, über die die Aumann AG Beherrschung ausübt. Beherrschung liegt vor, wenn ein Unternehmen Verfügungsgewalt über ein anderes Unternehmen hat. Dies ist der Fall, wenn Rechte bestehen, die die gegenwärtige Fähigkeit zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten verleihen. Maßgebliche Tätigkeiten sind die Tätigkeiten, die die Rendite eines Unternehmens wesentlich beeinflussen. Die Vollkonsolidierung der Tochterunternehmen beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht und sie endet, wenn die Beherrschungsmöglichkeit nicht mehr gegeben ist.

Die Kapitalkonsolidierung wird gem. IFRS 3 nach der Erwerbsmethode durchgeführt. Nach dieser Methode werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden Anteil am Eigenkapital des erworbenen Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Dabei werden alle identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zu ihrem Zeitwert angesetzt und in die Konzernbilanz übernommen. Ein Überschuss der Anschaffungskosten über den Zeitwert des auf den Konzern entfallenden Reinvermögens wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert.

Der auf die Minderheitsgesellschafter entfallende Anteil der Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens wird ebenfalls zum Zeitwert angesetzt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegenseitig verrechnet. Dies gilt auch für die Zwischenergebnisse sowie die konzerninternen Umsätze, Erträge und Aufwendungen. Die Ergebnisse der im Laufe des Geschäftsjahres erworbenen Tochterunternehmen werden entsprechend vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Erwerbs oder bis zum Abgangszeitpunkt in die Konzern-Gesamtergebnisrechnung einbezogen.

4. Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

4.1 Allgemeines

Der Konzernabschluss wurde mit Ausnahme der Neubewertung von bestimmten Finanzinstrumenten auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.

Die Bilanz wurde nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert. Die Gesamtergebnisrechnung wird zur Ermittlung des Konzernjahresergebnisses nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

4.2 Berichtswährung

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, da den überwiegenden Konzerntransaktionen diese Währung zu Grunde liegt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (T) auf- oder abgerundet. Die Betragsangaben erfolgen in Euro (€), Tausend Euro (T€) und Millionen Euro (Mio. €).

4.3 Fremdwährungsumrechnung

Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene, funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst.

Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist.

Die Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebes werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst.

Folgende Kurse wurden berücksichtigt (für 1,00 €):

Stichtagskurs 31.12. 2019 Durchschnittskurs 2019
Chinesischer Renminbi (CNY) 7,8205 7,7338
US Dollar (USD) 1,1234 1,1196
Stichtagskurs 31.12. 2018 Durchschnittskurs 2018
Chinesischer Renminbi (CNY) 7,8751 7,8067
US Dollar (USD) 1,1450 1,1816

4.4 Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögensgegenstands, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt.

Immaterielle Vermögenswerte werden dann angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig gemessen werden können.

Entwicklungskosten werden mit den Herstellungskosten aktiviert, sofern eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich ist und neben der technischen Realisierbarkeit durch die Nutzung ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil wahrscheinlich ist. Forschungskosten sind entsprechend IAS 38 nicht aktivierungsfähig und werden somit unmittelbar als Aufwand in der Gewinn- und Verlust-Rechnung erfasst.

Für Zwecke der Folgebewertung werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen (ausgewiesen in den Abschreibungen). Immaterielle Vermögenswerte (ohne Firmenwerte) werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.

Der Konzern verfügt mit Ausnahme der Firmenwerte über keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.

Die Anschaffungskosten neuer Software werden aktiviert und als ein immaterieller Vermögenswert behandelt, sofern diese Kosten kein integraler Bestandteil der zugehörigen Hardware sind. Software wird über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren linear abgeschrieben.

Aktivierte Entwicklungsleistungen werden über einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren linear abgeschrieben.

Kosten, die entstanden sind, um den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen, den die Gesellschaft ursprünglich erwartet hatte, wiederherzustellen oder zu bewahren, werden als Aufwand erfasst.

Gewinne und Verluste aus dem Abgang immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert abgeht, erfolgswirksam erfasst.

4.5 Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenszusammenschluss ergibt sich als Residualgröße aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich entsprechend den Regelungen des IAS 36 auf seine Werthaltigkeit mittels eines Impairment-Tests überprüft. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ("ZGE") des Konzerns zugeordnet, die einen Nutzen aus dem Zusammenschluss ziehen. Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird dann außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit kleiner als der Buchwert dieser Einheit ist. Ein einmal erfasster Wertminderungsbedarf für den Geschäfts- oder Firmenwert wird in künftigen Perioden nicht wieder zugeschrieben.

4.6 Sachanlagen

Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die Anschaffungskosten einer Sachanlage umfassen den Kaufpreis und weitere im Zusammenhang mit dem Erwerb anfallende, nicht erstattungsfähige Erwerbsteuern sowie alle direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert an seinen Standort und in einen betriebsbereiten Zustand für seine vorgesehene Verwendung zu bringen. Nachträgliche Ausgaben wie Wartungs- und Instandhaltungskosten, die entstehen nachdem die Vermögenswerte des Anlagevermögens in Betrieb genommen wurden, werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst. Wenn es wahrscheinlich ist, dass Ausgaben dazu führen, dass dem Unternehmen ein über die ursprünglich bemessene Ertragskraft des vorhandenen Vermögenswertes hinaus zusätzlicher künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, werden die Ausgaben als zusätzliche Anschaffungskosten aktiviert.

Die Bewertung von im Rahmen von Unternehmenserwerben neu identifizierten Vermögenswerten erfolgt zum im Erwerbszeitpunkt ermittelten Zeitwert (Marktwert), der in den Folgeperioden planmäßig abgeschrieben wird.

Abschreibungen werden linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer unter Annahme eines Restwertes von 0,00 € berechnet. Für die einzelnen Anlagegruppen werden folgende geschätzte Nutzungsdauern herangezogen:

Gebäude- und Außenanlagen: 10 bis 33 Jahre

Technische Anlagen und Maschinen: 10 bis 12 Jahre

Computerhardware: 3 Jahre

Sonstige Büroausstattung: 5 bis 13 Jahre

Grundstücke werden nicht abgeschrieben.

Die Nutzungsdauer, die Abschreibungsmethode für Sachanlagen sowie die Restwerte werden periodisch überprüft.

Werden Gegenstände des Sachanlagevermögens veräußert oder verschrottet, werden die entsprechenden Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen ausgebucht; ein realisierter Gewinn oder Verlust aus dem Abgang wird in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Der sich aus dem Verkauf einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes; er wird erfolgswirksam erfasst.

4.7 Leasing

Als Leasingverhältnisse gelten alle Verträge, die das Recht zur Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum gegen Entgelt übertragen. Dies gilt auch für Verträge, bei denen die Übertragung eines solchen Rechts nicht ausdrücklich beschrieben ist. Der Konzern nutzt als Leasingnehmer insbesondere Immobilien, Kraftfahrzeuge und sonstige technische Anlagen und Maschinen.

Bis zum 31. Dezember 2018 wurde anhand der Chancen und Risiken an einem Leasinggegenstand beurteilt, ob dem Leasingnehmer (Finance Lease) oder dem Leasinggeber (Operating Lease) das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggegenstand gemäß IAS 17 zuzurechnen war.

Im Falle eines Operating Lease wurden die Leasingraten bzw. Miet- und Pachtzahlungen linear aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Vermögenswerte, die im Rahmen eines Finance Lease bilanziert wurden, wurden zu Beginn des Vertrags mit dem niedrigeren Wert aus dem Barwert der Leasingzahlungen und dem Zeitwert des Leasinggegenstands und in den Folgeperioden abzüglich kumulierter Abschreibungen und sonstiger kumulierter Wertminderungen berücksichtigt. Die Abschreibung erfolgte linear; Restwerte der Vermögenswerte wurden entsprechend berücksichtigt. Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen wurden diskontiert unter den Leasingverbindlichkeiten passiviert.

Seit dem 1. Januar 2019 bilanziert der Konzern als Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten folgende Leasingzahlungen:

· Feste Zahlung, einschließlich de facto festen Zahlungen, abzüglich vom Leasinggeber noch zu leistender Leasinganreize,

· Variablen Zahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind,

· Erwartete Beträge, die aufgrund von Restwertgarantien voraussichtlich zu zahlen sind,

· Den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung als hinreichend sicher eingeschätzt wird und

· Vertragsstrafen für die Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in dessen angenommener Laufzeit berücksichtigt ist, dass eine Kündigungsoption in Anspruch genommen wird.

Variable Leasingzahlungen werden nicht in die Bemessung der Leasingverbindlichkeit einbezogen. Die Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt, sofern dieser bestimmbar ist. Ansonsten erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Aumann wendet grundsätzlich den Grenzfremdkapitalzinssatz an. Dieser Grenzfremdkapitalzinssatz als risikoadjustierter Zinssatz wird laufzeit- und währungsspezifisch abgeleitet und berücksichtigt darüber hinaus die Bonität der einzelnen Konzernunternehmen.

Zum Bereitstellungsdatum wird das Nutzungsrecht zunächst zu den Anschaffungskosten bewertet. Diese setzen sich aus dem Betrag der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit, den zu oder vor dem Datum des Vertragsbeginns geleisteten Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize, den anfänglichen direkten Kosten des Leasingnehmers und den geschätzten Kosten zusammen, die der Konzern für Demontage und Beseitigung des zugrundeliegenden Vermögenswerts, die Wiederherstellung des Standorts, an dem sich dieser befindet oder die Rückversetzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts in den in den Vertragsbedingungen festgelegten Zustand entstehen werden. Danach wird das Nutzungsrecht zu den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Grundsätzlich wird das Nutzungsrecht linear über die Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben.

Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, wird grundsätzlich eine Trennung dieser Komponenten vorgenommen.

Einige Leasingverträge, insbesondere von Immobilien, enthalten Verlängerungsoptionen. Diese Vertragskonditionen bieten dem Konzern größtmögliche Flexibilität. Bei der Bestimmung der Leasingvertragslaufzeit werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung Verlängerungsoptionen bieten. Bei der Festlegung der Laufzeit werden solche Optionen nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind. Die Beurteilung, ob die Optionen mit hinreichender Sicherheit ausgeübt werden, hat Auswirkungen auf die Laufzeit des Leasingvertrags und kann daher die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten bzw. der Nutzungsrechte erheblich beeinflussen.

Aumann macht von der IFRS 16-Regelung im Hinblick auf die Nichtbilanzierung von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten im Rahmen von Leasingverträgen mit geringem Wert (d.h., der Wert des zugrundeliegenden Vermögenswerts beträgt bei Neuanschaffung 5.000 € oder weniger) und kurzfristigen Leasingverträgen (Restlaufzeit kürzer als zwölf Monate) Gebrauch. Die mit diesen Leasingverträgen verbundenen Leasingraten werden linear über die Laufzeit des Leasingvertrags als Aufwand erfasst.

Aumann tritt nicht als Leasinggeber auf und hat keine als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien.

4.8 Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, es sei denn, die Fremdkapitalkosten fallen für den Erwerb, den Bau oder die Herstellung qualifizierter Vermögenswerte an. In dem Fall werden die Fremdkapitalkosten den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet.

4.9 Wertminderungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Nicht-finanzielle Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes nicht erzielbar sein könnte. Für die Werthaltigkeitsprüfung ist der erzielbare Betrag ("recoverable amount") des Vermögenswertes bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ("ZGE") zu ermitteln. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ("fair value less costs to sell") und dem Nutzungswert ("value in use"). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist definiert als der Preis, der im Rahmen des Verkaufs eines Vermögenswerts oder einer ZGE zwischen zwei sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern abzüglich der Veräußerungskosten erzielt werden kann. Der Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer ZGE wird durch den Barwert eines im Rahmen der gegenwärtigen Verwendung geschätzten, erwarteten Cashflows ermittelt. Unterschreitet der erzielbare Betrag den Buchwert erfolgt in Höhe der Differenz eine sofort erfolgswirksame Abschreibung.

Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren für einen Vermögenswert (außer für Firmenwerte) aufwandswirksam erfassten Wertminderung wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung (bzw. Verringerung der Wertminderung) eines Vermögenswertes wird jedoch nur soweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre (unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte).

4.10 Finanzinstrumente - erstmalige Erfassung und Folgebewertung

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

I) Finanzielle Vermögenswerte

Erstmaliger Ansatz und Bewertung

Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.

Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zu seinem beizulegenden Zeitwert sowie im Falle eines finanziellen Vermögenswerts, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, werden mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet.

Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest - SPPI) auf dem ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt.

Das Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte spiegelt wider, wie ein Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte steuert, um Cashflows zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Cashflows durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows, den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder durch beides.

Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d.h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.

Folgebewertung

Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in vier Kategorien klassifiziert:

· Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

· Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte mit Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste (Schuldinstrumente)

· Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte ohne Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste bei Ausbuchung (Eigenkapitalinstrumente)

· Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

Diese Kategorie hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.

Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

Der Konzern bewertet Schuldinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

· Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht, und

· Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet, wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Gewinn- und Verlustrechnung um gegliedert. Die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfassten Schuldinstrumente des Konzerns enthalten börsennotierte Anleihen, die unter den kurzfristigen Wertpapieren ausgewiesen werden.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente)

Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern unwiderruflich die Wahl treffen, seine Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, wenn sie die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument. Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung um gegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, es sei denn, durch die Dividenden wird ein Teil der Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts zurückerlangt. In diesem Fall werden die Gewinne im sonstigen Ergebnis erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft.

Der Konzern hat sich unwiderruflich dafür entschieden, einen Teil seiner börsennotierten Eigenkapitalinstrumente in diese Kategorie einzuordnen.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Ungeachtet der vorstehend erläuterten Kriterien zur Klassifizierung von Schuldinstrumenten in die Kategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet" können Schuldinstrumente beim erstmaligen Ansatz als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" klassifiziert werden, wenn dadurch eine Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder signifikant verringert würde.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

Diese Kategorie umfasst derivative Finanzinstrumente und börsennotierte Eigenkapitalinstrumente, bei denen sich der Konzern nicht unwiderruflich dafür entschieden hat, sie als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet zu klassifizieren. Dividenden aus börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten werden ebenfalls als sonstiger Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn ein Rechtsanspruch auf Zahlung besteht.

Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, entsprechen wie im Vorjahr im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten.

Ausbuchung

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht (d. h. aus der Konzernbilanz entfernt), wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

· Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert sind erloschen.

· Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer sog. Durchleitungsvereinbarung übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.

Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält noch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert überträgt, erfasst er den übertragenen Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird.

Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind.

Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL).

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher verfolgt er Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL. Der Konzern hat eine Wertberichtigungsmatrix erstellt, die auf seiner bisherigen Erfahrung mit Kreditverlusten basiert und um zukunftsbezogene Faktoren angepasst wird, sofern mit vertretbarem Aufwand für den Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifische zukunftsbezogene Faktoren ermittelt werden können.

Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, wendet der Konzern die Vereinfachung für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko an. Dabei beurteilt er zu jedem Abschlussstichtag unter Heranziehung aller angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne einen unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand verfügbar sind, ob das Schuldinstrument ein geringes Kreditrisiko aufweist. Außerdem berücksichtigt er, dass ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos vorliegt, wenn vertragliche Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind.

Die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewerteten Schuldinstrumente des Konzerns bestehen ausschließlich aus börsennotierten Anleihen, die seitens des Managements als Investitionen mit geringem Kreditrisiko angesehen werden. Der Konzern bewertet die erwarteten Kreditverluste bei diesen Instrumenten auf 12-Monats-Basis. Ist hingegen seit dem erstmaligen Ansatz das Kreditrisiko signifikant gestiegen, basiert die Wertberichtigung auf den Gesamtlaufzeit-ECL. Der Konzern stützt sich auf die Credit Default Spreads der Emittenten um zu bestimmen, ob das Kreditrisiko bei einem Schuldinstrument signifikant gestiegen ist und um die erwarteten Kreditverluste zu schätzen.

Der Konzern geht bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn vertragliche Zahlungen 90 Tage überfällig sind und eine hierauf folgende Detailüberprüfung des Schuldners nicht zu anderen Erkenntnissen führt. Außerdem kann er in bestimmten Fällen bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall ausgehen, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Konzern die ausstehenden vertraglichen Beträge vollständig erhält, bevor alle von ihm gehaltenen Kreditbesicherungen berücksichtigt werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden.

II) Finanzielle Verbindlichkeiten

Erstmaliger Ansatz und Bewertung

Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert.

Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.

Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten, sonstige Verbindlichkeiten und Darlehen einschließlich Kontokorrentkrediten.

Folgebewertung

Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten hängt folgendermaßen von deren Klassifizierung ab:

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke des Rückkaufs in der nahen Zukunft eingegangen wurden. Diese Kategorie umfasst auch vom Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 designiert sind. Getrennt erfasste, eingebettete Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind.

Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst.

Die Einstufung finanzieller Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet erfolgt zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung, sofern die Kriterien gemäß IFRS 9 erfüllt sind. Der Konzern hat keine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.

Darlehen / Verbindlichkeiten

Nach der erstmaligen Erfassung werden diese finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, außerdem im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode.

Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.

Ausbuchung

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

III) Saldierung von Finanzinstrumenten

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

4.11 Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert (abzüglich notwendiger Vertriebskosten) angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren werden zu Anschaffungskosten nach der Durchschnittspreismethode oder zu niedrigeren Marktpreisen am Bilanzstichtag bewertet. In die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind neben den Kosten für Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten unter der Annahme einer Normalauslastung eingerechnet. Für Bestandsrisiken aus der Lagerdauer und einer verminderten Verwertbarkeit wurden angemessene Wertabschläge vorgenommen.

4.12 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

In der Bilanz abgebildete Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten.

Der Finanzmittelfonds in der Konzern-Kapitalflussrechnung wird entsprechend der obigen Definition abgegrenzt.

4.13 Rückstellungen

Eine Rückstellung wird dann ausgewiesen, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung auf Grund eines vergangenen Ereignisses hat, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet, wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen.

Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtig beste Schätzung angepasst. Der Rückstellungsbetrag entspricht dem Barwert der zur Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich notwendigen Ausgaben, wenn der entsprechende Zinseffekt wesentlich ist. Die den Zeitablauf widerspiegelnde Erhöhung der Rückstellung wird als Zinsaufwand erfasst.

Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter werden für solche Verpflichtungen gebildet, bei denen ein Leistungsaustausch stattgefunden hat und die Höhe der Gegenleistung mit hinreichender Sicherheit feststeht.

4.14 Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die bei der Aumann Beelen GmbH und Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH ermittelten Pensionsverpflichtungen werden nach IAS 19 ausgewiesen. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden als Aufwand erfasst. Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen wird die Verpflichtung als Pensionsrückstellung in der Bilanz erfasst. Die Pensionszusagen werden hierbei als "defined benefit plan" angesehen und daher mittels der "projected unit credit method" versicherungsmathematisch bewertet.

Die versicherungsmathematischen Gewinne bzw. Verluste werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Der aus der Aufzinsung der Pensionen resultierende Zinsaufwand wird im Finanzergebnis berücksichtigt.

Das Planvermögen, das den Pensionsverpflichtungen der Aumann Limbach-Oberfrohna zugeordnet werden kann, wird mit der Pensionsverpflichtung saldiert. Eine dem Planvermögen übersteigende Verpflichtung wird als Rückstellung passiviert.

4.15 Ertragsrealisierung

Umsatzerlöse werden mit dem Betrag erfasst, der bei Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden, der Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält.

a) Verkauf von Waren und Erzeugnissen, Erbringung von Dienstleistungen

Die Verfügungsmacht erhält der Kunde in der Regel mit Lieferung der Waren und Erzeugnisse bzw. mit der Endabnahme beim Kunden. Umsätze aus Dienstleistungsgeschäften werden nur dann erfasst, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass der mit dem Geschäft verbundene wirtschaftliche Nutzen zufließen wird. Dies erfolgt in der Bilanzierungsperiode, in der die jeweiligen Dienstleistungen erbracht werden und hierdurch dem Kunden die Verfügungsmacht über die Dienstleistung erhalten hat.

b) Fertigungsaufträge

Im Aumann-Konzern werden bei der Aumann Beelen GmbH, der Aumann Technologies China Ltd., der Aumann Espelkamp GmbH, der Aumann Berlin GmbH und der Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH die Umsätze bei langfristigen Fertigungsaufträgen in der Regel über den Zeitraum der Erstellung realisiert. Die Produkte werden speziell für den jeweiligen Kunden erstellt und es besteht keine alternative Nutzungsmöglichkeit. Dabei werden - wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags verlässlich geschätzt werden kann - die Auftragserlöse und Auftragskosten in Verbindung mit diesem Fertigungsauftrag entsprechend dem Leistungsfortschritt (Fertigstellungsgrad) am Abschlussstichtag erfasst. Der Fertigstellungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten (cost-to-cost-Verfahren).

Die über einen Zeitraum bilanzierten Fertigungsaufträge werden entsprechend den zum Stichtag aufgelaufenen Auftragskosten zuzüglich des sich aus dem erreichten Fertigstellungsgrad ergebenden anteiligen Gewinns als Vertragsvermögenswert in den Forderungen aus Auftragsfertigung abzüglich Erhaltener Anzahlungen erfasst. Auftragsänderungen, Nachforderungen oder Leistungsprämien werden insoweit berücksichtigt, wie sie mit dem Kunden bereits verbindlich vereinbart wurden. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich schätzbar ist, werden wahrscheinlich erzielbare Umsätze bis zur Höhe der angefallenen Kosten erfasst. Die Auftragskosten werden in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Ist absehbar, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, werden die erwarteten Verluste unmittelbar als Aufwand erfasst.

c) Zinserträge

Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung des Effektivzinssatzes, das heißt des Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswertes abgezinst werden).

d) Dividenden

Erträge werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.

4.16 Steuern

a) Tatsächliche Ertragsteuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung werden die Steuersätze und Steuergesetze zu Grunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.

b) Latente Steuern

Die Bildung latenter Steuern erfolgt gemäß IAS12 unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswertes bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme der latenten Steuerschuld aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- und Firmenwertes oder eines Vermögenswertes oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen verwendet werden können. Latente Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, werden nicht angesetzt.

Aktive und passive latente Steuern werden saldiert soweit sie künftigen Belastungen oder Minderungen desselben Steuerpflichtigen gegenüber derselben Steuerbehörde zuzuordnen sind.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit haben werden. Dabei werden die Steuersätze und Steuergesetze zu Grunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Zukünftige Steuersatzänderungen sind am Bilanzstichtag zu berücksichtigen, sofern die materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind.

Latente Steuern werden als Steuerertrag oder -aufwand in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, es sei denn, sie betreffen erfolgsneutral unmittelbar im Eigenkapital erfasste Posten; in diesem Fall werden die latenten Steuern ebenfalls erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Latente Steuern und Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Verrechnung bzw. Aufrechnung der Steuererstattungsansprüche gegen Steuerschulden hat und sie sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.

4.17 Eventualschulden und Eventualforderungen

Eventualschulden sind entweder mögliche Verpflichtungen, die zu einem Abfluss von Ressourcen führen können, deren Existenz aber durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer zukünftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, oder gegenwärtige Verpflichtungen, die nicht die Ansatzkriterien einer Schuld erfüllen. Sie werden im Anhang separat angegeben, es sei denn die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen ist unwahrscheinlich. Im Geschäftsjahr bestehen neben den Haftungsverhältnissen keine Eventualschulden.

Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen werden Eventualschulden nach IFRS 3.23 passiviert, wenn der beizulegende Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann.

Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.

5. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Für die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS müssen vereinzelt Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden. Diese haben Einfluss auf die ermittelten Beträge von Vermögenswerten, Schulden und finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag sowie auf den Ausweis von Aufwendungen und Erträgen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von diesen Schätzungen abweichen.

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, auf Grund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert.

a) Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte vorliegen.

Der Geschäfts- oder Firmenwert mit unbestimmbarer Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich sowie bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte auf Wertminderung überprüft. Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte werden auf Werthaltigkeit untersucht, wenn Hinweise vorliegen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Zur Schätzung des Nutzungswerts bewertet die Geschäftsführung die voraussichtlichen künftigen Cashflows des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit und wählt einen angemessenen Abzinsungssatz, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.

b) Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen, Sterblichkeit und den künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten.

c) Rückstellungen

Der Ansatz und die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgt auf Basis einer Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Nutzenabflusses sowie anhand von Erfahrungswerten und der zum Bilanzstichtag bekannten Umstände. Die tatsächliche Verpflichtung kann von den zurückgestellten Beträgen abweichen.

d) Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern werden in dem Maße gebildet, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine Ermessensausübung der Geschäftsführung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.

e) Umsatzrealisierung aus Fertigungsaufträgen

Die Tochterunternehmen der Aumann AG tätigen einen großen Teil ihrer Geschäfte als zeitraumbezogene Fertigungsaufträge, bei denen die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad auszuweisen sind. Diese Methode erfordert eine Schätzung des Ausmaßes des Auftragsfortschritts. In Abhängigkeit von der Methode zur Bestimmung des Fertigstellungsgrads umfassen die wesentlichen Schätzungen die gesamten Auftragskosten, die bis zur Fertigstellung noch anfallenden Kosten, die gesamten Auftragserlöse, die Auftragsrisiken und andere Beurteilungen. Die Schätzungen werden kontinuierlich vom Management der Gesellschaft überprüft und gegebenenfalls angepasst.

II. Erläuterungen zur Konzernbilanz

1. Langfristige Vermögenswerte

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens ist aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel ersichtlich.

31.12.2019 Gesamte Anschaffungs- und Herstellungskosten

T€
Zugänge des Geschäftsjahres

T€
Zugänge aus Erstanwendung IFRS 16

T€
Umbuchung

T€
Immaterielle Vermögenswerte
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte 6.025 4.011 0 0
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 6.371 151 0 0
Geschäfts- oder Firmenwert 38.484 0 0 0
Geleistete Anzahlungen 0 134 0 0
50.880 4.296 0 0
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 29.569 50 731 73
Technische Anlagen und Maschinen 4.061 498 0 718
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.959 1.425 1.250 0
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.231 843 0 -791
40.820 2.816 1.981 0
Gesamt 91.700 7.112 1.981 0
31.12.2019 Abgänge des Geschäftsjahres

T€
Währungskursdifferenzen

T€
Immaterielle Vermögenswerte
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte 0 0
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 837 1
Geschäfts- oder Firmenwert 0 0
Geleistete Anzahlungen 0 0
837 1
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5 -1
Technische Anlagen und Maschinen 305 0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.570 -1
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0
1.880 -2
Gesamt 2.717 -1
31.12.2019 Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe

T€
Buchwert am Ende des Geschäftsjahres

T€
Buchwert zu Beginn des Geschäftsjahres

T€
Abschreibungen des Geschäftsjahres

T€
Immaterielle Vermögenswerte
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte 1.222 8.814 5.548 745
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 5.152 534 819 437
Geschäfts- oder Firmenwert 0 38.484 38.484 0
Geleistete Anzahlungen 0 134 0 0
6.374 47.966 44.851 1.182
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.115 26.302 26.820 1.368
Technische Anlagen und Maschinen 1.576 3.396 2.869 689
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.479 4.584 3.680 1.737
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 1.283 1.231 0
8.170 35.565 34.600 3.794
Gesamt 14.544 83.531 79.451 4.976
31.12.2019 Abgänge Abschreibungen

T€
Währungskursdifferenzen

T€
Immaterielle Vermögenswerte
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte 0 0
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 837 0
Geschäfts- oder Firmenwert 0 0
Geleistete Anzahlungen 0 0
837 0
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2 0
Technische Anlagen und Maschinen 305 0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.536 -1
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0
1.843 -1
Gesamt 2.680 -1

1.2 Anlagenspiegel des Aumann-Konzerns zum 31. Dezember 2018

31.12.2018 Gesamte Anschaffungs- und Herstellungskosten

T€
Zugänge des Geschäftsjahres

T€
Zugänge aus Erstanwendung IFRS 16

T€
Umbuchung

T€
Immaterielle Vermögenswerte
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte 3.312 2.713 0 0
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 5.893 479 0 0
Geschäfts- oder Firmenwert 38.484 0 0 0
47.689 3.192 0 0
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 27.562 778 0 1.277
Technische Anlagen und Maschinen 3.968 178 0 45
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.422 1.423 0 167
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.788 1.223 0 -1.489
37.740 3.602 0 0
Gesamt 85.429 6.794 0 0
31.12.2018 Abgänge des Geschäftsjahres

T€
Währungskursdifferenzen

T€
Immaterielle Vermögenswerte
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte 0 0
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0 -1
Geschäfts- oder Firmenwert 0 0
0 -1
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 47 -1
Technische Anlagen und Maschinen 130 0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 51 -2
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 291 0
519 -3
Gesamt 519 -4
31.12.2018 Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe

T€
Buchwert am Ende des Geschäftsjahres

T€
Buchwert zu Beginn des Geschäftsjahres

T€
Abschreibungen des Geschäftsjahres

T€
Immaterielle Vermögenswerte
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte 477 5.548 3.312 477
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 5.552 819 3.007 2.666
Geschäfts- oder Firmenwert 0 38.484 38.484 0
6.029 44.851 44.803 3.143
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.749 26.820 25.800 986
Technische Anlagen und Maschinen 1.192 2.869 3.391 632
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.279 3.680 3.155 1.041
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 1.231 1.788 0
6.220 34.600 34.134 2.659
Gesamt 12.249 79.451 78.937 5.802
31.12.2018 Abgänge Abschreibungen

T€
Währungskursdifferenzen

T€
Immaterielle Vermögenswerte
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte 0 0
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0 0
Geschäfts- oder Firmenwert 0 0
0 0
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0 1
Technische Anlagen und Maschinen 17 0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 31 2
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0
48 3
Gesamt 48 3

1.3 Leasingspiegel des Aumann-Konzerns zum 31. Dezember 2019

31.12.2019 Gesamte Anschaffungs- und Herstellungskosten

T€
Zugänge aus Erstanwendung

T€
Zugänge des Geschäftsjahres

T€
Umbuchung

T€
Leasing
Grundstücke und Bauten 0 731 11 0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 1.250 955 0
0 1.981 966 0
31.12.2019 Abgänge des Geschäftsjahres

T€
Währungskursdifferenzen

T€
Leasing
Grundstücke und Bauten 1 -1
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 146 0
147 -1
31.12.2019 Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe

T€
Buchwert am Ende des Geschäftsjahres

T€
Buchwert zu Beginn des Geschäftsjahres

T€
Abschreibungen des Geschäftsjahres

T€
Leasing
Grundstücke und Bauten 364 376 0 365
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 595 1.464 0 741
959 1.840 0 1.106
31.12.2019 Abgänge Abschreibungen

T€
Währungskursdifferenzen

T€
Leasing
Grundstücke und Bauten 1 0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 146 0
147 0

2. Immaterielle Vermögenswerte

Bezüglich der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte verweisen wir auf die Darstellung im Anlagenspiegel.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden einer jährlichen Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit wurden die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) Aumann Limbach-Oberfrohna (28.426,4 T€) und Aumann EBI [Espelkamp, Berlin, Immobilien] (10.057,5 T€) zugeordnet.

Die Werthaltigkeitsprüfung zum 31. Dezember 2019 bestätigte die Werthaltigkeit aller aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte.

Zahlungsmittelgenerierende Einheit Aumann Limbach-Oberfrohna

Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Aumann Limbach-Oberfrohna wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf vom Management für einen Zeitraum von drei Jahren genehmigten Finanzplan basieren. Bei der Ermittlung der Planzahlen wurden gegenwärtige und zukünftige Wahrscheinlichkeiten, die erwartete wirtschaftliche Entwicklung sowie sonstige Umstände berücksichtigt. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete, Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 8,75 % (Vorjahr: 16,6 %). Cashflows nach dem Detailplanungszeitraum werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 5,0 % extrapoliert. Die ewige Rente wir mit einer dauerhaften Wachstumsrate von 1 % berechnet.

Zahlungsmittelgenerierende Einheit Aumann EBI

Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Aumann EBI wird ebenfalls auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf vom Management für einen Zeitraum von drei Jahren genehmigten Finanzplan basieren. Bei der Ermittlung der Planzahlen wurden gegenwärtige und zukünftige Wahrscheinlichkeiten, die erwartete wirtschaftliche Entwicklung sowie sonstige Umstände berücksichtigt. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete, Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 8,74 % (Vorjahr: 16,8 %). Cashflows nach dem Detailplanungszeitraum werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 5,0 % extrapoliert. Die ewige Rente wir mit einer dauerhaften Wachstumsrate von 1 % berechnet.

Grundannahmen für die Berechnung des Nutzungswerts und Sensitivitätsanalyse zu getroffenen Annahmen

Bei Folgenden, der Berechnung des Nutzungswerts der beiden signifikanten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Aumann Limbach-Oberfrohna und Aumann EBI zugrunde gelegten Annahmen, bestehen die größten Schätzungsunsicherheiten:

· EBITDA-Margen

· Abzinsungssätze

· Wachstumsraten, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Detailplanungszeitraums zugrunde gelegt werden

EBITDA-Margen: Die EBITDA-Margen basieren auf den durchschnittlichen Werten, die in den drei Geschäftsjahren vor Beginn des Budgetzeitraums erzielt wurden. Die so ermittelten Werte werden gegebenenfalls für den Detailplanungszeitraum adjustiert, sofern dem Management bessere Erkenntnisse über deren Höhe vorliegen. Die EBITDA-Margen aus dem Detailplanungszeitraum werden auf einem konstanten Niveau fortgeschrieben. Ein Rückgang der EBITDA-Marge um 1,0 Prozentpunkte würde weder für die ZGE Aumann Limbach-Oberfrohna noch für die ZGE Aumann EBI zu einer Wertminderung führen.

Abzinsungssätze: Die Abzinsungssätze stellen die Markteinschätzungen hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken dar; hierbei werden der Zinseffekt und die spezifischen Risiken der Vermögenswerte, für die die geschätzten künftigen Cashflows nicht angepasst wurden, berücksichtigt. Die Berechnung des Abzinsungssatzes berücksichtigt die spezifischen Umstände des Konzerns und seiner Geschäftssegmente. Zur Ermittlung eines Abzinsungssatzes vor Steuern wird der Abzinsungssatz um den entsprechenden Betrag und Zeitpunkt steuerlicher Zahlungsströme bereinigt. Ein Anstieg des Abzinsungssatzes vor Steuern um 0,5 Prozentpunkte würde weder für die ZGE Aumann Limbach-Oberfrohna noch für die ZGE Aumann EBI zu einer Wertminderung führen.

Wachstumsraten: Die geschätzten Wachstumsraten basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit sowie auf Wachstumsannahmen der Zielmärkte der jeweiligen ZGE. Der Konzern erkennt an, dass mögliche neue Wettbewerber oder ein verändertes Marktumfeld die Annahmen zur Wachstumsrate wesentlich beeinflussen könnten. Solch eine Entwicklung könnte zu einer anderen nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wachstumsrate als der berücksichtigten in Höhe von 5,0 % für beide zahlungsmittelgenerierenden Einheiten führen. Ein Rückgang der Wachstumsrate um 2 Prozentpunkte würde weder für die ZGE Aumann Limbach-Oberfrohna noch für die ZGE Aumann EBI zu einer Wertminderung führen.

3. Vorräte

31.12.2019

T€
31.12.2018

T€
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.870 3.035
Unfertige Erzeugnisse 1.610 1.996
Fertige Erzeugnisse 304 525
Geleistete Anzahlungen 8.023 4.713
Buchwert zum 31.12. 12.807 10.269

Bei den Vorräten wurden während der Berichtsperiode Wertminderungen in Höhe von 1.017 T€ (Vorjahr: 725 T€) vorgenommen. Wertaufholungen auf Vorräte wurden in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 20 T€) vorgenommen.

4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

31.12.2019

T€
31.12.2018

T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 38.164 25.275
abzüglich Einzelwertberichtigungen -125 -192
abzüglich excpected credite loss -17 -12
0 0
Buchwert zum 31.12. 38.022 25.071

Die dargestellten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind der Kategorie Kredite und Forderungen zuzurechnen, ihre Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Der Gesamtbetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden je nach Bedarf einzelwertberichtigt. Indikatoren für Wertberichtigungen sind ausbleibende Zahlungseingänge und Informationen über Änderungen der Bonität von Kunden. Eine nennenswerte Konzentration des Kreditrisikos besteht aufgrund der Breite des Kundenstammes nicht.

Die Forderungen aus Auftragsfertigung stellen Vertragsvermögenswerte im Sinne des IFRS 15 dar.

5. Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten

Die Vertragsvermögenswerte umfassen Vergütungsansprüche aus langfristigen Fertigungsaufträgen für die am Stichtag bereits erbrachten Leistungen. Überstiegen die hierauf erhaltenen Anzahlungen den Vergütungsanspruch, erfolgt der Ausweis unter den Vertragsverbindlichkeiten

31.12.2019

T€
31.12.2018

T€
Vertragsvermögenswerte Brutto 170.024 157.373
hierauf erhaltene Anzahlungen -77.254 -57.751
Vertragsvermögenswerte 92.770 99.622
Vertragsverbindlichkeiten 13.840 21.186

Im Geschäftsjahr wurden keine Kosten der Vertragsanbahnung bzw. Vertragserfüllung als gesonderte Vermögenswerte aktiviert.

6. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

Die sonstigen Vermögenswerte, deren Fristigkeit innerhalb eines Jahres liegt, gliedern sich wie folgt auf:

31.12.2019

T€
31.12.2018

T€
Forderungen aus Steuern 2.173 1.924
Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten 451 448
Forderungen aus Factoring 270 1.946
Debitorische Kreditoren 123 303
Forderungen Personal 25 37
Forderungen aus Lebensversicherungen 34 34
Übrige sonstige Vermögenswerte 511 229
Buchwert zum 31.12. 3.587 4.921

Die Forderungen aus Steuern beinhalten Körperschaft- und Gewerbesteuerforderungen von 1.955 T€ (Vorjahr: 1.848 T€) und Vorsteueransprüche von 217 T€ (Vorjahr: 76 T€).

7. Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVOCI)

Die finanziellen Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVOCI) beinhalten Wertpapiere von insgesamt 16.332 T€ (Vorjahr: 10.150 T€), davon sind Aktien in Höhe von 14.824 T€ (Vorjahr: 7.453 T€) im langfristigen Vermögen und Anleihen in Höhe von 1.508 T€ (Vorjahr: 2.697 T€) im kurzfristigen Vermögen ausgewiesen. Wertänderungen dieser Wertpapiere werden erfolgsneutral in der Rücklage aus Zeitwertänderung im Eigenkapital erfasst. Details können dem Eigenkapitalspiegel entnommen werden.

Die Erträge aus Wertpapieren betragen 440 T€ (Vorjahr: 544 T€), sie werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren betragen 362 T€ (Vorjahr: 249 T€), sie werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

8. Latente Steuern

Die Bestände an aktiven und passiven latenten Steuern aus temporären Differenzen zum 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2018 ergeben sich aus der nachfolgenden Aufstellung.

31.12.2019

T€
31.12.2018

T€
Latente Steuerforderungen (unsaldiert) 8.608 7.455
Latente Steuerschulden (unsaldiert) -13.711 -12.764
Summe -5.103 -5.309
31.12.2019

T€
31.12.2018

T€
Temporäre Differenzen aus:
Verlustvortrag 2.587 3.045
Pensionsrückstellung 4.437 3.346
Sonstige Rückstellungen 537 730
Sachanlagen 531 119
Verbindlichkeiten 335 10
Sonstige Vermögenswerte 181 189
Wertpapiere 0 16
Latente Steuerforderungen 8.608 7.455
31.12.2019

T€
31.12.2018

T€
Temporäre Differenzen aus:
Vertragsvermögenswerte 10.122 10.350
Immaterielle Vermögenswerte 2.671 1.678
Sonstige Verbindlichkeiten 443 1
Sachanlagen 293 317
Wertpapiere 88 0
Sonstige Vermögensgegenstände 54 413
Verbindlichkeiten LL 41 0
Sonstige Rückstellungen 0 5
Latente Steuerschulden 13.712 12.764

Nach Saldierung der aktiven latenten Steueransprüche mit den passiven latenten Steuerverbindlichkeiten, die dieselben Steuerbehörden betreffen, verbleiben aktive latente Steuern von 765 T€ (Vorjahr: 301 T€) und passive latente Steuern von 5.869 T€ (Vorjahr: 5.610 T€).

9. Eigenkapital

Bezüglich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die gesonderte Anlage "Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für 2019" zu diesem Anhang.

9.1 Grundkapital

Das Grundkapital der Aumann beträgt 15,25 Mio. € (Vorjahr: 15,25 Mio. €), es ist in 15.250.000 auf den Namen lautende Aktien mit einem rechnerischen Wert von 1,00 € pro Aktie eingeteilt und voll eingezahlt.

Angaben nach §160 Abs. 1 Nr. 8 AktG:

Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) muss das Bestehen einer Beteiligung, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) mitgeteilt worden ist, angegeben werden. Dabei ist der nach § 20 Abs. 6 AktG oder der nach § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlichte Inhalt der Mitteilung anzugeben. Im Falle eines mehrfachen Erreichens, Über- oder Unterschreitens der in dieser Vorschrift genannten Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen wird jeweils die zeitlich letzte Mitteilung aufgeführt, die zu einer Erreichung bzw. Über- oder Unterschreitung geführt hat. Sämtliche Stimmrechtsmitteilungen, die der Aumann AG zugegangen sind, können auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.aumann.com/investor-relations/corporate-governance/) eingesehen werden.

Meldepflichtiger Sitz Datum Schwellenberührung Art Schwellenberührung Meldeschwelle Zurechnung gemäß WpHG Beteiligung in%1
Fidelity Investment Trust Boston, USA 15.05.2017 Überschreitung 3% § 21, 22 3,10
MBB SE Berlin, Deutschland 06.12.2017 Unterschreitung 50% §§ 21, 22 49,17 *
TRowe Price Group Inc. Baltimore, Maryland, USA 27.02.2018 Überschreitung 3% §§ 21, 22 3,20
Ingo Wojtynia Deutschland 28.02.2018 Unterschreitung 3% §§ 21, 22 2,87
JP Morgan Asset Management (UK) Ltd. London, UK 03.04.2018 Unterschreitung 3% §§ 21, 22 2,96
Fidelity Mt. Vernon Street Trust Boston, USA 15.10.2018 Überschreitung 3% §§ 21, 22 3,43
Invesco Ltd. (vormals: Oppenheimer Global Opportunities Fund) Wilmington, Delaware, USA 01.11.2018 Überschreitung 5% §§ 21, 22 6,56
FMR LLC Wilmington, Delaware, USA 21.11.2018 Unterschreitung 5% §§ 21, 22 4,86
BlackRock Inc. Wilmington, Delaware, USA 27.12.2018 Überschreitung 3% §§ 21, 22 3,02
Sycomore Asset Management Paris, France 08.08.2019 Unterschreitung 3% §§ 21, 22 2,978

1 Beteiligung am Tag der Meldung der letzten Schwellenberührung

* Im Laufe des Geschäftsjahres 2018 hat die MBB SE die Beteiligung auf 38 % reduziert

Die Vorstände der Aumann AG halten jeweils 2.500 Aktien.

9.2 Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt 140,92 Mio. € (Vorjahr: 140,92 Mio. €).

9.3 Gewinnrücklagen

Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung

Die Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung ist Folge der Umrechnung nach der modifizierten Stichtagsmethode. Die Differenz ergibt sich aus der Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der Tochtergesellschaften, die in Fremdwährung bilanziert haben, zum Durchschnittskurs sowie der Bilanzposten zum Stichtagskurs einerseits und des Eigenkapitals der jeweiligen Tochtergesellschaften zum historischen Kurs der Erstkonsolidierung andererseits.

Rücklage aus Zeitwertänderung

Die Rücklage aus Zeitwertänderung resultiert aus kumulativen Gewinnen oder Verlusten aus der Neubewertung von den finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVOCI). Diese werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst.

Rücklage für Pensionen

Nach IAS 19 werden versicherungsmathematische Gewinne/Verluste (nach Berücksichtigung des damit verbundenen latenten Steuereffekts) in der Rücklage für Pensionen und in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst.

Rücklage für erwirtschaftetes Konzerneigenkapital

Diese Position enthält die vom Konzern erwirtschafteten Gewinne abzüglich der ausgeschütteten Gewinne. Im Geschäftsjahr erfolgte eine Gewinnausschüttung von 3.050.000,00 € (Vorjahr: 3.050.000,00 €) an die Gesellschafter.

10. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Pensionsvereinbarungen bestehen bei der Aumann Beelen GmbH und der Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH. Sie betreffen 351 Mitarbeiter, davon sind 143 Mitarbeiter aktive Anwärter. 138 Personen sind Rentner und 66 Personen sind ausgeschiedene Anwärter. Die Pensionsvereinbarungen sind geschlossen, d. h. bei Neueinstellungen werden keine betrieblichen Pensionsvereinbarungen mehr getroffen.

31.12.2019

T€
31.12.2018

T€
Pensionsrückstellungen zum Beginn des Geschäftsjahres 18.806 19.103
Inanspruchnahme -466 -433
Zuführung zu Rückstellungen (service cost) 378 425
Zuführung zu Rückstellungen (interest cost) 327 322
Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) 3.812 -611
Pensionsrückstellungen am Ende des Geschäftsjahres 22.857 18.806
0 0
- Planvermögen -509 -539
Bilanzansatz 22.348 18.267

Die versicherungsmathematischen Gewinne resultieren zu -434 T€ aus erfahrungsbedingten Anpassungen und zu 4.247 T€ aus versicherungsmathematischen Anpassungen.

Folgende versicherungsmathematischen Annahmen wurden zu Grunde gelegt:

2019 2018
Rechnungszins 0,8% 1,8%
Gehaltstrend 3,0% 3,0%
Rententrend 1,8% 1,8%

Die Leistungspläne sind mit Ausnahmen bei der Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH nicht kapitalgedeckt. Die Verbindlichkeiten entsprechen der Verpflichtung (DBO).

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen und Erträge stellen sich wie folgt dar:

31.12.2019

T€
31.12.2018

T€
Zuführung zu Rückstellungen (service cost) -378 -425
Zuführung zu Rückstellungen (interest cost) -327 -322
0 0
Total -705 -747

Die erwarteten Pensionszahlungen aus den Pensionsplänen für 2020 betragen 502 T€.

Die Sensitivität der Gesamtpensionsverpflichtung auf Änderungen in den gewichteten Hauptannahmen kann sich (maximal) wie folgt gestalten:

Auswirkung auf die Verpflichtung
Veränderung der Annahme Erhöhung der Annahme Verminderung der Annahme
--- --- --- ---
Abzinsungssatz 0,50 % - 5,23 % + 5,66 %
Künftige Rentensteigerung 0,50 % + 7,42 % - 6,68 %
Sterbewahrscheinlichkeit + 1 Jahr + 4 %

Bei der Berechnung der Sensitivität der leistungsorientierten Verpflichtung zu versicherungsmathematischen Annahmen wurde dieselbe Methode verwendet, mit der der Wert der Pensionsrückstellung in der Bilanz ermittelt wird. Die Sensitivitätsanalyse basiert auf der Änderung einer Annahme, während alle anderen Annahmen konstant gehalten werden. Es ist unwahrscheinlich, dass sich dieses in der Realität ereignet. Veränderungen in einigen Annahmen können korrelieren.

11. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten weisen folgende Fristigkeiten auf:

31.12.2019 bis zu 1 Jahr

T€
mehr als 1 und bis zu 5 Jahren

T€
über 5 Jahre

T€
Gesamt

T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 28.596 0 0 28.596
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.719 13.424 2.286 19.429
Verbindlichkeiten aus Leasing 915 932 0 1.847
Vertragsverbindlichkeiten 13.840 0 0 13.840
Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter 10.658 0 0 10.658
Sonstige Verbindlichkeiten 6.659 1.112 0 7.771
Stand 31.12.2019 64.387 15.468 2.286 82.141
31.12.2018 bis zu 1 Jahr

T€
mehr als 1 und bis zu 5 Jahren

T€
über 5 Jahre

T€
Gesamt

T€
Vertragsverbindlichkeiten 21.186 0 0 21.186
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.631 13.274 6.155 23.060
Verbindlichkeiten aus Leasing 21 0 0 21
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 30.891 0 0 30.891
Sonstige Verbindlichkeiten 9.562 1.181 0 10.743
Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter 13.828 0 0 13.828
Stand 31.12.2018 79.119 14.455 6.155 99.729

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden zu festen Zinssätzen zwischen 0,83 % und5,60 % (Vorjahr: 0,83 % und 5,60 %) verzinst. Zudem bestand eine Kreditlinie in Höhe von 38,0 Mio. €, die nicht in Anspruch genommen wurde.

Zur Sicherung der Bankdarlehen bestehen Eintragungen von Grundschulden in Höhe von insgesamt 19,1 Mio. € (Vorjahr: 19,1 Mio. €) auf verschiedene Betriebsgrundstücke.

12. Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

31.12.2019

T€
31.12.2018

T€
Kurzfristig
Umsatzsteuer 3.417 1.332
Löhne und Gehälter 911 811
Verbindlichkeiten aus Kapitalertragsteuer 457 0
Lohn- und Kirchensteuer 446 435
Provisionen 303 586
Kreditorische Debitoren 64 1.334
Kaufpreis USK 0 4.467
Übrige 1.061 618
6.659 9.583
Langfristig
Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten 1.112 1.180
1.112 1.180
Total 7.771 10.763

13. Rückstellungen

13.1 Sonstige Rückstellungen

Die lang- und kurzfristigen sonstigen Rückstellungen sowie Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter stellen sich wie folgt dar:

31.12.2018

T€
Verbrauch

T€
Auflösung

T€
Zuführung

T€
31.12.2019

T€
Langfristige Rückstellungen
Altersteilzeit 821 402 0 367 786
Jubiläen 112 9 0 17 120
933 411 0 384 906
Kurzfristige Rückstellungen
Nachlaufende Kosten 8.656 7.738 728 7.357 7.547
Personalkosten 4.821 4.671 0 4.002 4.152
Ausstehende Rechnungen 3.852 2.348 9 994 2.489
Gewährleistung 4.183 2.038 1.019 1.196 2.322
Variables Gehalt und Provisionen 3.099 2.801 120 2.012 2.190
Urlaub 2.276 1.559 0 1.021 1.738
Drohverlustrückstellung 406 303 6 561 658
Jahresabschluss- und Prüfungskosten 215 70 0 64 209
Berufsgenossenschaft 115 90 24 107 108
Erlösminderungen 232 232 0 31 31
Pönale 10 10 0 0 0
Übrige 285 26 125 107 241
28.150 21.886 2.031 17.452 21.685
29.083 22.297 2.031 17.836 22.591

Die Rückstellung für nachlaufende Kosten betrifft verschiedene Projekte der Aumann-Gruppe, die bereits abgeschlossen und schlussgerechnet sind, für die aber noch Kosten für die Nachbereitung und Mängelbeseitigung anfallen. Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wurde unter Berücksichtigung der am 11. Juni 2014 abgeschlossenen Betriebsvereinbarung "Altersteilzeit FlexÜ" gebildet.

Der Ressourcenabfluss für die kurzfristigen Rückstellungen wird im folgenden Geschäftsjahr erwartet.

13.2 Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen ergeben sich wie folgt:

31.12.2019

T€
31.12.2018

T€
Gewerbesteuer 570 596
Körperschaftsteuer 721 724
Buchwert zum 31.12. 1.291 1.320

14. Leasing

31.12.2019

T€
31.12.2018

T€
Zahlungen aus Leasingverhältnissen sind wie folgt fällig:
Bis zu einem Jahr 996 1.322
Mehr als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 1.261 887
Über fünf Jahre 38 0
2.295 2.209

Im Geschäftsjahr 2019 ist ein Zinsaufwand in Höhe von 13,5 T€ angefallen. Aus Leasingverhältnissen, die entweder aufgrund ihres geringen Wertes oder ihrer kurzen Laufzeit nicht aktiviert worden sind, entstand ein Aufwand von 0,4 Mio. €.

III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung

1. Umsatzerlöse

Im Geschäftsjahr 2019 betragen die Umsatzerlöse 259,6 Mio. € (Vorjahr: 290,8 Mio. €). Von den Umsatzerlösen entfallen 247,8 Mio. € (Vorjahr: 285,2 Mio. €) auf die Umsatzrealisierung über einen Zeitraum.

Eine Aufteilung der Umsatzerlöse nach Regionen zeigt folgende Übersicht.

2019

T€
2018

T€
Europa 202.228 222.201
NAFTA 14.440 31.088
China 33.102 31.009
Übrige 9.803 6.517
Summe 259.573 290.815

Die Region NAFTA umfasst die Länder USA, Kanada und Mexiko.

Im Geschäftsjahr 2019 verzeichnete der Aumann-Konzern einen Auftragseingang von 189,5 Mio. €, wovon 70,5 Mio. € auf das Segment Classic und 119,0 Mio. € auf das Segment E-mobility entfallen.

Zum 31. Dezember 2019 verfügt der Konzern über einen Auftragsbestand von 134,2 Mio. €, wovon 51,1 Mio. € auf das Segment Classic und 83,1 Mio. € auf das Segment E-mobility entfallen.

2. Sonstige betriebliche Erträge

2019

T€
2018

T€
Erträge aus
der Auflösung von Rückstellungen 1.220 1.801
Gutschriften und Schadenersatz 588 269
Wertpapieren 440 544
Fördermittel 373 444
der Auflösung von Wertberichtungen auf Forderungen 175 98
Aktivierten Eigenleistungen 18 88
Verkäufen Anlagevermögen 2 35
Übrige 1.199 824
Summe 4.015 4.103

Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen weichen von der Auflösung im Rückstellungspiegel (II.12.1) ab. Die Differenz mindert die Aufwandspositionen in denen die jeweiligen Rückstellungen gebildet wurden.

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

2019

T€
2018

T€
Reisekosten / KFZ-Kosten 4.260 2.854
Instandhaltungsaufwendungen 2.509 2.511
Recht und Beratung 1.353 1.475
Sonstige Dienstleistungen 976 1.230
Wertberichtigungen auf Forderungen 634 135
EDV-Kosten 563 533
Telefon, Porto, Datenfernübertragung 484 442
Werbekosten 460 640
Miete, Pachten, Leasing 398 1.485
Aufwand aus Wertpapier-Geschäften 362 249
Versicherungen 320 340
Gebühren und Beiträge 293 343
Aus- und Weiterbildung 197 200
Bürobedarf 142 160
Nebenkosten Geldverkehr 118 155
Spenden 9 6
Übrige 1.546 1.301
Summe 14.624 14.059

Die Rechts- und Beratungskosten umfassen auch Beratungsdienstleistungen durch die MBB SE.

4. Finanzerträge

2019

T€
2018

T€
Zinserträge aus Anleihen 118 194
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 34 37
Summe 152 231

5. Finanzierungsaufwendungen

2019

T€
2018

T€
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 702 859
Avalzinsen 319 436
Zinsaufwand Leasing 14 2
Summe 1.034 1.296

6. Steuern

Einzelangaben zu den gebildeten aktiven bzw. passiven latenten Steuern sind dem Gliederungspunkt I.4.16 b) "Latente Steuern" zu entnehmen. Bei der Bildung der latenten Steuern wird ein Ertragssteuersatz von 30 % für die inländischen Tochterunternehmen und für die ausländischen Tochterunternehmen der zukünftige lokale Steuersatz zu Grunde gelegt.

2019

T€
2018

T€
Körperschaftsteuer 1.748 3.070
Gewerbesteuer 1.092 1.716
Latente Steuern 1.414 2.497
Ertragsteuern 4.254 7.283
Übriger Steueraufwand 125 82
Summe 4.379 7.365
2019

T€
2018

T€
Konzernergebnis vor Steuern 15.373 25.587
Steuern vom Einkommen und Ertrag 4.254 7.283
Tatsächliche Steuerquote 27,7% 28,5%

Die Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragssteueraufwand und dem Produkt aus bilanziellem Periodenergebnis und dem anzuwendenden Steuersatz des Konzerns für die Geschäftsjahre 2019 und 2018 stellt sich wie folgt dar.

2019

T€
2018

T€
Konzernergebnis vor Steuern 15.373 25.587
Sonstige Steuern -125 -82
Anzuwendender (gesetzlicher) Steuersatz 30,3% 30,3%
Erwarteter Steuerertrag/-aufwand 4.612 7.715
Steuerlich unwirksame Erträge aus
dem Verkauf von Wertpapieren -294 -359
anderen Effekten -65 -73
Tatsächlicher Ertragssteueraufwand 4.254 7.283

7. Ergebnis je Aktie

Bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt.

2019

2018

Den Inhabern von Stammaktien zuzurechnendes Ergebnis 10.994.368 18.221.952
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien zur Berechnung des Ergebnisses je Aktie 15.250.000 15.250.000
Ergebnis je Aktie (in €) 0,72 1,19

IV. Segmentberichterstattung

1. Informationen nach Segmenten

Wie in den Vorjahren wird eine Segmentberichterstattung unter Anwendung von IFRS 8 (Geschäftssegmente) erstellt. Hiernach stellen Geschäftssegmente Komponenten eines Unternehmens dar, zu denen getrennte Finanzinformationen verfügbar sind und die regelmäßig durch die oberste Führungskraft des operativen Bereiches überprüft werden, um zu entscheiden, wie Ressourcen zu verteilen sind und deren Leistungsfähigkeit zu beurteilen ist. Das Management der Aumann unterteilt die Geschäftssegmente: E-mobility und Classic.

Segment E-mobility

In dem Segment E-mobility werden insbesondere Spezialmaschinen und automatisierte Produktionslinien für die Elektrifizierung von Fahrzeugen entwickelt, produziert und vertrieben. Dies geschieht u. a. unter Verwendung direkter Wickeltechnologien - wie z.B. linearer Wicklung, Flyer-Wicklung, Nadelwicklung und Continuous-Hairpin - sowie komplexer Automatisierungslösungen für andere hybride Prozesse. Im Wesentlichen ermöglichen unsere Lösungen unseren Kunden, hocheffiziente, moderne Elektromotoren und mechatronische Module für Traktions-, Hilfsantriebe und Sensoren in industrieller Stückzahl herzustellen. Daneben bieten wir Spezialmaschinen und Produktionslinien zur Fertigung von elektrisch und hybrid angetriebenen Fahrzeugen, insbesondere Energiespeichersystemen an. Ergänzt werden unsere Produktionslösungen um Dienstleistungen wie Wartung, Reparatur, Ersatzteilversorgung und Ingenieursdienstleistungen.

Segment Classic

In dem Segment Classic werden im Wesentlichen Spezialmaschinen und automatisierte Produktionslinien für die Automobil-, Konsumgüter-, Agrar-, und allgemeine Industrie entwickelt, produziert und vertrieben. Unsere Lösungen beinhalten Maschinen zur Produktion von klassischen Antriebskomponenten in Verbrennungsmotoren (einschließlich gebauter Nockenwellen, Nockenwellenmodulen, gebauten Zylinderaktivierungs- und Deaktivierungsmodulen und Komponenten für Ventilsteuerungssysteme) sowie Leichtbau-Strukturbauteilen, die es unseren Kunden aus der Automobilindustrie ermöglichen, den CO2-Ausstoß ihrer Flotte zu reduzieren. Daneben bieten wir Wickelmaschinen, Schweißanlagen, Montagelösungen, Inlinemessmaschinen und allgemeine Automatisierungslösungen sowie ergänzende Dienstleistungen wie Wartung, Reparatur, Ersatzteilversorgung, Vermessung, Prototypenentwicklung sowie Erst- und Kleinserienteilfertigung an.

Segment-Zahlen

Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bei der Segmentberichterstattung entsprechenden unter Punkt I. 4 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Das Segmentergebnis basiert auf dem EBT der einzelnen Segmente, da darüber die Steuerung der Segmente erfolgt. Die Verrechnungspreise zwischen den operativen Segmenten werden anhand der marktüblichen Konditionen unter fremden Dritten ermittelt. Die wesentlichen Bilanzgrößen für die Steuerung der Segmente sind die Forderungen und die erhaltenen Anzahlungen. Die Überleitung enthält Sachverhalte, die den Segmenten nicht operativ zugeordnet werden können, wie z.B. Aufwendungen die im Zusammenhang mit den Finanzinvestitionen von Aumann stehen.

01.01. - 31.12.2019 Classic

T€
E-mobility

T€
Überleitung

T€
Konzern

T€
Umsatzerlöse Dritte 144.474 115.099 0 259.573
Andere Segmente 0 0 0 0
Summe Umsatzerlöse 144.474 115.099 0 259.573
EBITDA 11.887 9.160 185 21.232
Abschreibungen -2.423 -2.493 -60 -4.976
EBIT 9.464 6.667 125 16.256
Finanzergebnis -47 -959 122 -882
EBT 9.417 5.708 248 15.373
EBITDA-Marge 8,2% 8,0% 8,2%
EBIT-Marge 6,6% 5,8% 0 6,3%
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte 75.538 55.254 0 130.792
Vertragsverbindlichkeiten 3.815 10.025 0 13.840
01.01. - 31.12.2018 Classic

T€
E-mobility

T€
Überleitung

T€
Konzern

T€
Umsatzerlöse Dritte 185.835 104.980 0 290.815
Andere Segmente 0 0 0 0
Summe Umsatzerlöse 185.835 104.980 0 290.815
EBITDA 17.016 15.736 -299 32.453
Abschreibungen -2.084 -1.565 -2.151 -5.801
EBIT 14.932 14.170 -2.450 26.652
Finanzergebnis -934 -362 231 -1.065
EBT 13.998 13.808 -2.219 25.587
EBITDA-Marge 9,2% 15,0% 11,2%
EBIT-Marge 8,0% 13,5% 0 9,2%
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte 85.704 38.989 0 124.693
Vertragsverbindlichkeiten 16.914 4.272 0 21.186
Überleitung EBT zum Konzernjahresüberschuss 2019

T€
2018

T€
Summe EBT der Segmente 15.373 25.587
Steuern vom Einkommen und Ertrag -4.254 -7.283
Sonstige Steuern -125 -82
PAT (Profit After Tax) 10.994 18.222
Konzernjahresüberschuss 10.994 18.222
Überleitung Forderungen zu Aktiva 2019

T€
2018

T€
Segment Classic 75.538 85.704
Segment E-mobility 55.254 38.989
Summe Segmentforderungen 130.792 124.693
Immaterielle Vermögenswerte 47.966 44.851
Sachanlagen 35.565 34.600
Finanzanlagen 14.824 7.453
Aktive latente Steuern 765 301
Vorräte 12.807 10.269
Kurzfristige Finanzmittel 80.440 109.020
Sonstige Aktiva 3.588 4.922
Summe Aktiva 326.747 336.109
Überleitung Vertragsverbindlichkeiten der Segmente zu Passiva 2019

T€
2018

T€
Segment Classic 3.816 16.914
Segment E-mobility 10.024 4.272
Summe Vertragsverbindlichkeiten Segmente 13.840 21.186
Konzerneigenkapital 203.164 195.928
Rückstellungen für Pensionen 22.348 18.267
Sonstige Rückstellungen 11.933 15.255
Passive latente Steuern 5.869 5.610
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 28.596 30.891
Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter 10.658 13.828
Steuerrückstellungen 1.291 1.320
Verbindlichkeiten Kreditinstitute 19.429 23.060
Verbindlichkeiten aus Leasing 1.847 21
Sonstige Verbindlichkeiten 7.772 10.743
Summe Passiva 326.747 336.109

Wichtige Kunden

Die Umsatzerlöse mit vier Kunden betragen 98.873 T€ (Vorjahr: 2018: 125.757 T€) der Gesamterlöse des Konzerns. Die folgende Darstellung zeigt die Aufteilung nach Segmenten.

Classic E-mobility Summe
Kunde 2019

T€
2018

T€
2019

T€
2018

T€
2019

T€
2018

T€
--- --- --- --- --- --- ---
A 7.178 6.260 26.424 30.368 33.602 36.628
B 23.719 32.333 2.351 756 26.070 33.087
C 11.714 28.164 8.505 82 20.219 28.246
D 8.875 19.414 10.108 8.380 18.983 27.795
Summe 51.486 86.171 47.388 39.586 98.874 125.757

2. Informationen nach Regionen

2.1 Erlöse von externen Kunden

Die Aufteilung der Erlöse mit externen Kunden nach Regionen ist bei den Umsatzerlösen angegeben.

2.2 Langfristige Vermögenswerte

Langfristige Vermögenswerte des Aumann-Konzerns befinden sich überwiegend in Europa. Die langfristigen Vermögenswerte unserer Tochtergesellschaft in China betragen zum Jahresende 1.050 T€ (Vorjahr: 444,7 T€).

V. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung wurde nach IAS 7 erstellt. Die Zahlungsströme der Kapitalflussrechnung sind getrennt nach den Teilbereichen "Betriebliche Tätigkeit", "Investitionstätigkeit" und "Finanzierungstätigkeit" dargestellt, wobei die Summe der Zahlungsmittelbewegungen aus diesen drei Teilbereichen der Änderung des Finanzmittelfonds entspricht.

Die Ermittlung der Konzernkapitalflussrechnung erfolgt nach der indirekten Methode.

Die ausgewiesenen liquiden Mittel unterliegen keiner Verfügungsbeschränkung durch Dritte. Die Unternehmensgruppe hat keine Zahlungen für außerordentliche Geschäftsvorfälle geleistet. Zahlungen für Ertragsteuern und Zinsen sind gesondert ausgewiesen.

Die gezahlten Ertragsteuern sind im Geschäftsjahr 2019 mit 3.102 T€ (Vorjahr: 995 T€) höher ausgefallen.

Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

T€
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

T€
Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasing

T€
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Leasing

T€
Summe

T€
Bilanz zum 01.01.2019 19.429 3.631 0 21
Aufnahme von Verbindlichkeiten 114 114
Tilgung von Verbindlichkeiten -2.456 -1.289 -2 -1.120 -4.867
Zahlungswirksame Veränderungen Cashflows -2.456 -1.175 -2 -1.120 -4.753
Umgliederung -1.263 1.263 -768 768 0
Erstanwendung IFRS 16 0 974 1.007 1.981
Neue Leasingverhältnisse 728 239 967
Nicht zahlungswirksame Veränderungen Cashflows -1.263 1.263 934 2.014 1.981
Bilanz zum 31.12.2019 15.710 3.719 932 915

VI. Ergänzende Angaben zu Finanzinstrumenten

Bewertungskategorie 31.12.2019
T€ nach IFRS 9* Buchwert Fair Value
--- --- --- ---
Aktiva
Wertpapiere des Anlagevermögens FVTOCI 14.824 14.824
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 38.022
Wertpapiere (Schuldinstrumente) FVTOCI 1.508 1.508
Liquide Mittel AC 78.932
Passiva
Finanzverbindlichkeiten FLaC 19.429 20.224
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLaC 28.596

* FVTPL: Fair Value through P&L (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet); FVTOCI: Fair Value through OCI (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet); AC: Amortised Cost (Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten); FLaC: Financial Liabilities at amortised cost: Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten

Bei Finanzinstrumenten, bei denen die Buchwerte einen angemessenen Näherungswert für die beizulegenden Zeitwerte darstellen, erfolgt keine gesonderte Angabe des Fair Value.

Die liquiden Mittel sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten. Für die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Wertpapiere basieren die Zeitwerte auf dem an einem aktiven Markt notierten Marktpreis. Die Investitionen in Eigenkapitalinstrumente werden überwiegend erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet. Dieser Ausweis basiert auf strategischen Managemententscheidungen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, erhaltene Anzahlungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Laufzeiten; die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzverbindlichkeiten werden als Barwerte der zukünftig erwarteten Cashflows ermittelt. Zur Diskontierung werden auf die entsprechenden Fristigkeiten und Bonitäten bezogene marktübliche Zinssätze verwendet.

Die beizulegenden Zeitwerte zum 31. Dezember 2019 für die Finanzinstrumente, die zum Fair Value in der Bilanz angesetzt sind, wurden wie folgt ermittelt:

T€ Level 1 Level 2 Level 3 Gesamt
Aktiva
Wertpapiere des Anlagevermögens 14.824 14.824
Wertpapiere (Schuldistrumente) 1.508 1.508
Gesamt 16.332 16.332

Ein Wechsel zwischen den Leveln hat weder im aktuellen noch im abgelaufenen Geschäftsjahr stattgefunden.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet wurde.

Wesentliche, nicht beobachtbare
Finanzinstrument Bewertungstechnik Inputfaktoren
Wertpapiere Der beizulegende Zeitwert basiert auf dem Marktpreis der Eigenkapital- und Schuldinstrumente zum 31. Dezember 2019. Nicht anwendbar

IFRS 7 verlangt weiterhin eine Fälligkeitsanalyse für finanzielle Verbindlichkeiten. Die nachfolgende Fälligkeitsanalyse zeigt, wie die undiskontierten Cashflows im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten per 31.12.2019 die zukünftige Liquiditätssituation des Konzerns beeinflussen.

Art der Verbindlichkeit Buchwert 31.12.2019

T€
bis zu 1 Jahr

T€
mehr als 1 und bis zu 5 Jahren

T€
über 5 Jahre

T€
Finanzverbindlichkeiten 19.429 4.003 11.688 4.635
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 28.596 28.596

Falls der Vertragspartner eine Zahlung zu verschiedenen Zeitpunkten abrufen kann, wird die Verbindlichkeit auf den frühesten Fälligkeitstermin bezogen.

VII. Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements

1. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Die im Konzern hauptsächlich bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten sind lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie lang- und kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten. Die finanziellen Vermögenswerte des Konzerns bestehen im Wesentlichen aus liquiden Mitteln, Wertpapieren sowie den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Buchwert der im Konzernabschluss erfassten finanziellen Vermögenswerte abzüglich Wertminderungen stellt das maximale Ausfallrisiko dar. Er beträgt insgesamt 133.286 T€ (Vorjahr: 141.525 T€). Geschäftsverbindungen werden lediglich mit kreditwürdigen Vertragspartnern eingegangen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber einer Anzahl von über unterschiedliche Branchen und Regionen verteilten Kunden. Ständige Kreditbeurteilungen werden hinsichtlich des finanziellen Bestands der Forderungen durchgeführt. Üblicherweise wird ein Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug gewährt. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche zum Bilanzstichtag überfällig waren, wurden keine Wertberichtigungen gebildet, wenn keine wesentlichen Veränderungen in der Kreditwürdigkeit der Kunden festgestellt wurden und mit einer Zahlung der ausstehenden Beträge gerechnet wird.

Zu den Fristigkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Gliederungspunkt II.10. "Verbindlichkeiten" bzw. II.11. "Sonstige Verbindlichkeiten".

Die Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden der Aumann-Gruppe ist unter den Gliederungspunkten I.4.10 "Finanzinvestitionen und andere finanzielle Vermögenswerte" sowie I.4.13 "Finanzielle Verbindlichkeiten" und in den Erläuterungen zu den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen dargestellt.

Von der Fair-Value-Bewertung macht der Konzern für Wertpapiere, die als fair value through other comprehensive income klassifiziert wurden, Gebrauch. Über erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, verfügte der Konzern weder am aktuellen noch am letzten Abschlussstichtag. Derivate und Sicherungsgeschäfte wurden nicht eingegangen. Neueinstufungen wurden nicht vorgenommen.

2. Kapitalrisikomanagement

Der Konzern steuert sein Kapital (Eigenkapital plus Schulden abzüglich Zahlungsmittel) mit dem Ziel, durch finanzielle Flexibilität seine Wachstumsziele bei gleichzeitiger Optimierung der Finanzierungskosten zu erreichen. Die diesbezügliche Gesamtstrategie ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Das Management überprüft die Kapitalstruktur mindestens halbjährlich. Dabei werden die Kapitalkosten, die gegebenen Sicherheiten sowie die offenen Kreditlinien und Kreditmöglichkeiten überprüft.

Die Kapitalstruktur stellt sich im Berichtsjahr wie folgt dar:

31.12.2019 31.12.2018
Eigenkapital in T€ 203.164 195.928
- in % vom Gesamtkapital 62,2% 58,3%
Schulden in T€ 123.582 140.181
- in % vom Gesamtkapital 37,8% 41,7%
Kurzfristige Schulden in T€ 76.705 94.761
- in % vom Gesamtkapital 23,5% 28,2%
Langfristige Schulden in T€ 46.877 45.420
- in % vom Gesamtkapital 14,3% 13,5%
Nettoverschuldungsgrad * 0,1 0,1

* berechnet als Schulden abzüglich flüssige Mittel und Wertpapiere im Verhältnis zum Eigenkapital

Durch die Vereinbarung von mehreren Financial Covenants bei der Aufnahme von Darlehen sind der Konzern sowie einzelne Beteiligungen zur Einhaltung von bestimmten Eigenkapitalquoten angehalten.

3. Finanzrisikomanagement

Die Überwachung des Finanzrisikos wird zentral durch den Vorstand gesteuert. Die einzelnen Finanzrisiken werden mindestens vierteljährlich überprüft.

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Liquiditäts- und Kreditrisiken. Geschäftsverbindungen werden grundsätzlich nur mit kreditwürdigen Vertragsparteien abgeschlossen.

Zur Bewertung der Kreditwürdigkeit, insbesondere von Großkunden werden Bewertungen von unabhängigen Ratingagenturen, andere verfügbare Finanzinformationen sowie eigene Handelsaufzeichnungen herangezogen. Darüber hinaus werden die Forderungsbeträge laufend überwacht, so dass der Aumann-Konzern keinem wesentlichen Kreditrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den jeweiligen in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert der Vermögenswerte begrenzt.

Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Überwachung und Pflege der Kreditvereinbarungen sowie Planung und Abstimmung der Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse.

4. Marktrisiken

Marktrisiken können sich aus Änderungen von Wechselkursen (Wechselkursrisiko) oder Zinssätzen (Zinsrisiko) ergeben. Aufgrund der Einschätzung der Wechselkursrisiken für den Konzern waren zum 31. Dezember 2019 keine Devisenkontrakte abgeschlossen. Wechselkursrisiken werden dadurch weitgehend vermieden, dass der Konzern im Wesentlichen in Euro bzw. lokaler Währung fakturiert. Der Konzern ist durch die Aufnahme von Finanzmitteln zu festen Zinssätzen keinen Zinsrisiken ausgesetzt.

5. Zeitwertrisiko

Die nicht zum Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente des Aumann-Konzerns umfassen in erster Linie Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Vermögenswerte, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Buchwert der Zahlungsmittel kommt ihrem Zeitwert auf Grund der kurzen Laufzeit dieser Finanzinstrumente sehr nahe. Bei Forderungen und Schulden, denen normale Kreditbedingungen zu Grunde liegen, kommt der auf historischen Anschaffungskosten beruhende Buchwert dem Zeitwert ebenfalls sehr nahe.

VIII. Sonstige Pflichtangaben

1. Vorstand

· Rolf Beckhoff, Diplom-Ingenieur (FH)

· Sebastian Roll, Diplom-Kaufmann (BA)

Sebastian Roll ist Geschäftsführer der Aumann Beelen GmbH und der Aumann Immobilien GmbH.

2. Aufsichtsrat

Als Aufsichtsrat der Aumann AG sind gewählt:

· Gert-Maria Freimuth, Diplom-Kaufmann, Vorsitzender (Verwaltungsratsvorsitzender der MBB SE, Vorsitzender des Aufsichtsrats der DTS IT AG, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Delignit AG)

· Christoph Weigler, stellvertretender Vorsitzender, Diplom-Kaufmann (Deutschland-Chef UBER Deutschland GmbH)

· Dr. Christof Nesemeier, Diplom-Kaufmann (Geschäftsführender Direktor der MBB SE, Verwaltungsrat der MBB SE, Aufsichtsratsvorsitzender der Delignit AG)

3. Bezüge der Organe

Jedes Mitglied des Vorstands hat Anspruch auf eine feste und eine variable Vergütungskomponente. Für weitere Details verweisen wir auf den Vergütungsbericht im Lagebericht.

Mit der Geschäftsführung wurde eine Pensionsvereinbarung getroffen. Der daraus resultierende Dienstzeitaufwand beträgt 19 T€ (Vorjahr: 20 T€).

2019 Bezüge der Organe [in T€] Fix Variable Zuwendungen Variable Zuflüsse
Vorstand
Beckhoff, Rolf 250,0 246,0 296,6
Martinschledde, Ludger 148,0
Roll, Sebastian 200,0 230,0 269,9
450,0 476,0 714,5
Aufsichtsrat
Freimuth, Gert-Maria 22,5
Weigler, Christoph 20,0
Nesemeier, Christof 17,5
60,0
2018 Bezüge der Organe

[in T€]
Fix Variable Zuwendungen Variable Zuflüsse
Vorstand
Beckhoff, Rolf 180,0 316,6 196,4
Martinschledde, Ludger 90,0 158,3 196,4
Roll, Sebastian 156,0 289,9 181,3
426,0 764,8 574,1
Aufsichtsrat
Freimuth, Gert-Maria 22,5
Weigler, Christoph 20,0
Nesemeier, Christof 8,8
Seidel, Klaus 8,8
60,0

3. Konzernunternehmen

Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der MBB SE, Berlin, einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis aufstellt. Der Konzernabschluss wird auf der Internetseite der MBB SE veröffentlicht.

4. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Unternehmen und Personen werden Unternehmen und Personen betrachtet, die über die Möglichkeit verfügen, den Aumann-Konzern zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf dessen Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben.

4.1 Nahestehende Unternehmen

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind als nahestehende Unternehmen zu betrachten. Geschäftsvorfälle zwischen dem Unternehmen und seinen Tochterunternehmen wurden im Wege der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangsangabe nicht erläutert bzw. sind von untergeordneter Bedeutung und branchenüblich.

Als nahestehende Unternehmen sind darüber hinaus die MBB SE, als Mutternehmen der Aumann AG, und die zum Konsolidierungskreis der MBB SE gehörenden Unternehmen zu betrachten. Geschäftsvorfälle mit diesen Unternehmen wurden zu Marktbedingungen durchgeführt.

Die Aumann AG, Beelen, hat der MBB SE, Berlin, für Beratungsleistungen im Geschäftsjahr 2019 (2018) 230 T€ (388 T€) gezahlt.

5. Arbeitnehmer

Der Konzern hat zum Konzernabschlussstichtag 1.107 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.101) beschäftigt, davon 9 Geschäftsführer / Vorstände (Vorjahr: 8). Zusätzlich beschäftigte der Konzern in 2019 119 Auszubildende (Vorjahr: 103) und 73 Leiharbeiter (Vorjahr: 137). Im Jahresdurchschnitt beschäftigte der Konzern 1.115 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.068).

6. Kosten Abschlussprüfer

2019

T€
2018

T€
Abschlussprüfungsleistungen 152,0 152,0
Summe 152,0 152,0

7. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die COVID-19 Pandemie hat weltweit zu einer bisher kaum vorstellbaren Beeinträchtigung des sozialen Lebens mit bisher nicht absehbaren Folgen für die Weltwirtschaft, das Wirtschaftsleben in Deutschland und den Aumann Konzern geführt. Wir haben uns bemüht, im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht an jeweils geeigneter Stelle auf mögliche Folgen und Risiken hinzuweisen, ohne dass unsere Ausführungen den Anspruch haben können, bereits heute ein vollständiges Bild der Lage zeichnen zu können.

8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Im Konzern bestehen zahlreiche Miet- und Leasingverträge, die unter IAS 17 zum 31. Dezember 2018 als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft und nicht in der Bilanz erfasst wurden.

Mit der Erstanwendung des IFRS 16 zum 1. Januar 2019 wurden für einen Großteil dieser Verträge in der Bilanz Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten erfasst. Ausgenommen hiervon sind kurzfristige Leasingverhältnisse, Leasingverhältnisse mit geringwertigen zugrundeliegenden Vermögenswerten sowie variable Leasingzahlungen.

Die außerbilanziellen Verpflichtungen zum 31. Dezember 2019 sind daher um Vergleich zum Vorjahr gesunken und stellen sich wie folgt dar:

Sonstige finanzielle Verpflichtungen 31.12.2019

T€
31.12.2018

T€
Bis zu einem Jahr 89 1.322
Mehr als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 335 887
Über fünf Jahre 7 0
431 2.209

9. Erklärung gemäß § 161 AktG

Die Aumann AG hat als börsennotierte Aktiengesellschaft gemäß § 161 AktG eine Erklärung abzugeben, inwieweit sie der Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entspricht. Vorstand und Aussichtsrat haben diese Erklärung am 12. März 2020 letztmalig abgegeben. Sie ist Teil des Lageberichts und im Internet unter www.aumann.com veröffentlicht.

10. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß der angewandten Grundsätze ordnungsgemäßer Konzernberichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

11. Inanspruchnahme von § 264 Abs. 3 HGB

Dieser Konzernabschluss wirkt gem. § 264 Abs. 3 HGB befreiend für die Aumann Beelen GmbH.

Beelen, den 26. März 2020

Rolf Beckhoff, Chief Executive Officer

Sebastian Roll, Chief Financial Officer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Aumann AG, Beelen

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Aumann AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Aumann AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

· vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

· Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

· Umsatzrealisierung aus Fertigungsaufträgen

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

1. Sachverhalt und Problemstellung

2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3. Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

1. Im Konzernabschluss der Aumann AG werden unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" Firmenwerte in Höhe von EUR 38,5 Mio. (18,9 % des Konzerneigenkapitals) ausgewiesen. Die Gesellschaft ordnet die Geschäfts- oder Firmenwerte den relevanten Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich zum Bilanzstichtag oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest ("Impairment Test") unterzogen. Hierbei werden grundsätzlich den ermittelten Nutzungswerten jeweils die Buchwerte der entsprechenden Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten gegenübergestellt. Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zuzuordnen ist. Den Bewertungen liegen die Planungsrechnungen der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet, weswegen dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung ist.

2. Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

· Wir haben das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten beurteilt.

· Wir haben uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrundeliegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungszinssätze insgesamt eine sachgerechte Grundlage für die Impairment Tests der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bilden.

· Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen des Managements zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen sowie Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der vom Aufsichtsrat gebilligten Planung gestützt.

· Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Nutzungswertes haben können, haben wir uns mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern einschließlich der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") beschäftigt und das Berechnungsschema der Gesellschaft nachvollzogen.

· Ferner haben wir ergänzend eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer wesentlichen Annahme der Bewertung einschätzen zu können. Die Auswahl basierte auf qualitativen Aspekten und der Höhe der Überdeckung des jeweiligen Buchwerts durch den Nutzungswert.

Wir haben festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte und insgesamt die Buchwerte der relevanten Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum Bilanzstichtag durch die diskontierten künftigen Cashflows gedeckt sind.

3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in Textziffer II.2. des Anhangs enthalten.

Umsatzrealisierung aus Fertigungsaufträgen

1. Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Konzerns wird über Fertigungsaufträge abgewickelt. Die Realisierung des Umsatzes nach IFRS 15 ist abhängig von der Erfüllung der Leistungsverpflichtung und muss auf Basis der zugrundeliegenden Verträge evaluiert werden. Aufgrund der Komplexität der Umsatzrealisierung ist die Umsatzrealisierung ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen (einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen) und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

2. Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

· Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen des Projektmanagements in der Angebots- und Abwicklungsphase von Fertigungsaufträgen auseinandergesetzt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und Wirksamkeit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen durch Nachvollziehen von auftragsfertigungsspezifischen Geschäftsvorfällen von deren Entstehung bis zur Abbildung im Konzernabschluss sowie durch Testen von Kontrollen beurteilt.

· Auf Basis risikoorientiert ausgewählter Stichproben haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Schätzungen und Annahmen im Rahmen von Einzelfallprüfungen beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen sowie Vertragskonditionen einschließlich vertraglich vereinbarter Regelungen über Teillieferungen beziehungsweise -leistungen, Kündigungsrechte, Verzugs- und Vertragsstrafen sowie Schadenersatz. Für die ausgewählten Projekte haben wir uns zur Beurteilung der periodengerechten Ertragsermittlung auch mit den zum Stichtag abrechenbaren Umsatzerlösen sowie den zugehörigen, erfolgswirksam zu buchenden Umsatzkosten unter Zugrundelegung des Fertigstellungsgrads befasst sowie die bilanzielle Abbildung zugehöriger Bilanzpositionen untersucht.

· Ferner haben wir Befragungen des Projektmanagements (sowohl kaufmännische als auch technische Projektmanager) zur Entwicklung der Projekte, zu den Gründen bei Abweichungen zwischen geplanten Kosten und Ist-Kosten, zur aktuellen Beurteilung der bis zur Fertigstellung voraussichtlich noch anfallenden Kosten sowie zu den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu möglichen Auftragsrisiken durchgeführt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung aus Fertigungsaufträgen ergeben.

3. Die Angaben der Gesellschaft zu den im Rahmen der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sind in Textziffer I.4.15 des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

· Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

· die Konzernerklärung zur Unternehmensführung,

· die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks,

· den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und

· die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

· wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

· anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

· holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

· beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 6. Juni 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 16. Dezember 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer für die Aumann AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Rainer Grote.

Düsseldorf, den 26. März 2020

**RSM GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft.**

Geller, Wirtschaftsprüfer

Grote, Wirtschaftsprüfer

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09. April 2020

Quartalsbericht Q1 2020

27. Mai 2020

Hauptversammlung 2020

09. Juni 2020 (wegen COVID-19 Pandemie verschoben)

Quartalsbericht Q2 2020

21. August 2020

Quartalsbericht Q3 2020

13. November 2020

Geschäftsjahresende 2020

31. Dezember 2020

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48361 Beelen

Telefon +49 2586 888 7800

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