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artnet AG AGM Information 2011

Jun 1, 2011

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AGM Information

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News Details

AGM Announcements | 1 June 2011 15:21

artnet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.07.2011 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

artnet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

01.06.2011 / 15:21

artnet AG

Berlin

ISIN: DE 0006909500

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

13. Juli 2011 um 11.00 Uhr

im Ludwig-Erhard-Haus, Goldbergersaal, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2010, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 des Aktiengesetzes (AktG) gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen zu den genannten Unterlagen keine weitere Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. Die genannten Unterlagen werden vom Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, vom Aufsichtsrat in der Hauptversammlung erläutert.

Die genannten Unterlagen stehen den Aktionären unter http://www.artnet.de > Investor Relations > Hauptversammlung zur Verfügung.

TOP 2:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Vorstand Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.

TOP 5:

Beschlussfassung über die Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien und entsprechende Änderungen der Satzung

Nach dem Aktiengesetz lauten die Aktien einer Aktiengesellschaft auf den Namen oder auf den Inhaber. Beide Formen sind in Deutschland verbreitet. Die Aktien der Gesellschaft lauten derzeit auf den Inhaber. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die derzeit auf den Inhaber lautenden Aktien in Namensaktien umzuwandeln. Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zu der Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Lauten die Aktien der Gesellschaft künftig auf den Namen, kann die Gesellschaft einfacher feststellen, wer ihre Aktionäre sind. Dadurch wird die Kontaktaufnahme der Gesellschaft mit ihren Aktionären erleichtert. Zum Zwecke der Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien muss die Satzung geändert werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

1.

a) Die bei Wirksamwerden der unter nachfolgend Ziffer 1 b) aufgeführten Satzungsänderung bestehenden, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft werden unter Beibehaltung der bisherigen Stückelung in Namensaktien umgewandelt.
b) § 7 Abs. 1 der Satzung (Aktien) in der geltenden Fassung wird aufgehoben und wie folgt vollständig neu gefasst:

‘Die Aktien lauten auf den Namen. Trifft bei einer Kapitalerhöhung der Erhöhungsbeschluss keine Bestimmung darüber, ob die neuen Aktien auf den Inhaber oder auf den Namen lauten sollen, so lauten sie auf den Namen. Die Aktionäre mit Namensaktien haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu machen; elektronische Postadressen und ihre etwaigen Änderungen sollen zur Erleichterung der Kommunikation jeweils angegeben werden.’

2.

§ 21 Abs. 1 der Satzung (Voraussetzungen für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung) in der geltenden Fassung wird aufgehoben und wie folgt vollständig neu gefasst:

‘1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind. Die Aktionäre müssen sich ferner rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. In der Einberufung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist für die Anmeldung vorgesehen werden. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen.’

3.

§ 21 Abs. 2 der Satzung wird ersatzlos aufgehoben. § 21 Abs. 3 der Satzung wird zu § 21 Abs. 2 der Satzung.

4.

a) Im Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2009 zu Tagesordnungspunkt 10 Nr. (1) über die Ermächtigung des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Ausgabe von Bezugsrechten (Aktienoptionsprogramm 2009) werden die Worte ‘auf den Inhaber lautenden Stückaktien’ durch die Worte ‘auf den Namen lautenden Stückaktien’ ersetzt.
b) Im Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2009 zu Tagesordnungspunkt 10 Nr. (2) über das bedingte Kapital werden die Worte ‘auf den Inhaber lautenden Stückaktien’ durch die Worte ‘auf den Namen lautenden Stückaktien’ ersetzt.
c) In § 5 Satz 1 der Satzung (Bedingtes Kapital) in der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 15. Juli 2009 werden die Worte ‘auf den Inhaber lautenden Stückaktien’ durch die Worte ‘auf den Namen lautenden Stückaktien’ ersetzt.

Teilnahmebestimmungen

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Von den insgesamt ausgegebenen 5.631.067 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 5.552.986 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Deshalb bestehen im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 5.552.986 Stimmrechte. Aus den von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung gehaltenen 78.081 eigenen Aktien können Stimmrechte nicht ausgeübt werden.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts nachgewiesen haben. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein, hat sich auf den Beginn des 22. Juni 2011 (00.00 Uhr MESZ) (‘ Nachweisstichtag ‘) zu beziehen und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 6. Juli 2011 (24.00 Uhr MESZ) unter der folgenden Adresse zugehen:

artnet AG

c/o Haubrok Corporate Events GmbH

Landshuter Allee 10

80637 München

E-Mail: [email protected]

Fax: +49 (0)89 21027-289

Als Aktionär gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Teilnahmeberechtigung und Umfang des Stimmrechts richten sich allein nach dem Anteilsbesitz des jeweiligen Aktionärs zum Nachweisstichtag. Eine vollständige oder teilweise Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag bleibt möglich, das heißt, der Nachweisstichtag führt zu keiner Veräußerungssperre. Eine Veräußerung nach dem Nachweisstichtag hat keinen Einfluss auf das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf das Stimmrecht oder dessen Umfang. Der Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag gewährt hinsichtlich dieser Aktien kein Stimmrecht, und Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der oben genannten Adresse Sorge zu tragen.
3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch dann ist eine fristgerechte Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes erforderlich. Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch elektronisch per E-Mail an die Adresse ‘[email protected]’ übermittelt werden.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und sonstige in § 135 Abs. 8 AktG aufgeführte Personen können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen.

Aktionäre unserer Gesellschaft können von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den Punkten der Tagesordnung erteilt werden. Sie können das Stimmrecht nur zu denjenigen Tagesordnungspunkten ausüben, zu denen sie von den Aktionären Weisungen erhalten haben. Die Stimmrechtsvertreter können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Auch im Fall einer Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Vollmacht und die Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen bis spätestens 12. Juli 2011 (24.00 Uhr MESZ) unter der Adresse artnet AG, c/o Haubrok Corporate Events GmbH, Landshuter Allee 10, 80637 München oder per E-Mail unter der Adresse ‘[email protected]’ eingegangen sein.

Weitere Einzelheiten können die Aktionäre den ihnen übersandten Unterlagen entnehmen.
4. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben. Das Briefwahlformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Dieses Formular steht auch unter http://www.artnet.de > Investor Relations > Hauptversammlung zur Verfügung. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens 12. Juli 2011 (24.00 Uhr MESZ ) bei der Gesellschaft eingegangen sein. Für die Übermittlung der Stimmabgabe per Briefwahl stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung:

artnet AG

c/o Haubrok Corporate Events GmbH

Landshuter Allee 10

80637 München

E-Mail: [email protected]

Fax: +49 (0)89 21027-289
5. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht derzeit 281.554 Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 12. Juni 2011 zugehen. Bitte richten Sie ein entsprechendes Ergänzungsverlangen an folgende Adresse:

artnet AG

c/o Haubrok Corporate Events GmbH

Landshuter Allee 10

80637 München

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.artnet.de > Investor Relations > Hauptversammlung bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt.
6. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern, soweit solche Wahlen auf der Tagesordnung stehen, sind ausschließlich zu richten an

artnet AG

c/o Haubrok Corporate Events GmbH

Landshuter Allee 10

80637 München

oder per Fax an:

Fax: +49 (0)89 21027-289

oder elektronisch per E-Mail an:

[email protected].

Bis spätestens zum Ablauf des 28. Juni 2011 bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter http://www.artnet.de > Investor Relations > Hauptversammlung zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 28. Juni 2011 ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
7. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehung zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
8. Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 des Aktiengesetzes finden sich im Internet unter der Internetadresse http://www.artnet.de > Investor Relations > Hauptversammlung.
9. Veröffentlichungen auf der Internetseite

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen zur Hauptversammlung einschließlich der weitergehenden Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.artnet.de > Investor Relations > Hauptversammlung zur Verfügung.

Berlin, im Mai 2011

artnet AG

Der Vorstand